Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 30, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
| Euro | Vorjahr Euro |
Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | |||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.397.462,00 | 2.397.462,00 | |||
| 153,00 | II. Kapitalrücklage | 52.453,60 | 52.453,60 | ||
| III. Bilanzverlust | 2.859.573,59- | 2.552.395,73- | |||
| 10.000,00 123.865,50 |
37.935,16 | Nicht gedeckter Fehlbetrag | 409 657,99 | 102.480,13 | |
| 37.935,16 | Buchmäßiges Eigenkapital | 0,00 | 0,00 | ||
| 40.500,00 | |||||
| 126.321,77 29.689,39 |
237.850,67 22.543,77 |
C. Verbindlichkeiten | |||
| 39.673,09 | 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
620.000,00 6.660,01 |
626.660,01 | 640,82 400.000,00 400.640,82 |
|
| 505,00 | |||||
| 102.480,13 | |||||
| 441.140,82 | 733.160,01 | 441.140,82 | |||
| 0,00 260.394,44 Geschäftsjahr 0,00 156.011,16 33.625,36 133.865,50 0,00 409.657,99 733.160,01 Euro |
Sonstige Rückstellungen B. Rückstellungen |
106.500,00 |
VEDA WP GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
www.veda-kanzlei.de • [email protected]
LEHNER INVESTMENTS AG, vormals PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG, München
BILANZzum 31. Dezember 2019
AKTIV
| Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 0,00 | 18.522,00 |
| 2. Gesamtleistung | 0,00 | 18.522,00 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 700,00 | 754,04 |
| 4. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
132,00- | 18.653,97- |
| 5. Abschreibungen | 152,00- | 168,22- |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 287.347,97- | 288.877,55- |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 5.174,11 | 3.029,38 |
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
25.000,00- | 0,00 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 420,00- | 18.000,00- |
| 10. Ergebnis nach Steuern | 307.177,86- | 303.394,32- |
| 11. Jahresfehlbetrag | 307.177,86- | 303.394,32- |
| 12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 2.552.395,73- | 2.249.001,41- |
| 13. Bilanzverlust | 2.859.573,59- | 2.552.395,73- |
Die LEHNER INVESTMENTS AG (vormals: PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG) mit Firmensitz in München wird beim Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 228209 geführt.
Der vorstehende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk überwiegend in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert.
Seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Geschäftsjahr 2016 wird ein neues, nachhaltiges Geschäftsmodell installiert. Die zum Bilanzstichtag bestehende, bilanzielle Überschuldung wird durch eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 620, die die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in den Rang des § 39 Abs. 2 InsO einordnen, beseitigt. Die Finanzierung weiterer Anlaufverluste im Geschäftsjahr 2018 und 2019 wird durch eine weitere Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 454, die im April 2018 aus dem genehmigten Kapital vorgenommen wur de, gesichert. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2018 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23.08.2023 gegen Bar- und /oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt EUR 1.198.731,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital/I). Auf der Basis der Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. September 2019, erfolgt die Eintragung der Kapitalerhöhung - ausweisend ein Grundkapital in Höhe von EUR 60.430.702,00 - am 16.03.2020. Aus diesem Grund wird weiterhin von der Going-Concern-Prämisse ausgegangen.
Die zum Bilanzstichtag zum 31.12.2019 bestehende und durch die vorstehend dargestellte Rangrücktrittserklärung beseitigte bilanzielle Überschuldung ist durch die unter dem Datum des 16.03.2020 eingetragene Kapitalerhöhung bereits beseitigt. Unter den sonstigen Angaben wurde eine zusammengefasste Bilanzdarstellung zum 31.12.2019 in einer "as-if"-Darstellung vorgenommen, mittels der die Bilanz zum Stichtag 31.12.2019 unter der Annahme abgebildet wird, dass die Kapitalerhöhung aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19.09.2019 bereits zum Stichtag 31.12.2019 eingetragen gewesen wäre ("as-if"-Darstellung).
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.
Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden, wenn erforderlich, vorgenommen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Dem Risiko eines Forderungsausfalls wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Laufzeit über ein Jahr betragen TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 238).
Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nominalwerten.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag gebildet, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Beträgen angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt, haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und bestehen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 1). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 620 (Vorjahr: TEUR 400), die haben eine Laufzeit über ein Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit einer Rangrücktrittserklärung versehen, die die Verbindlichkeiten in den Rang des § 39 Abs. 2 InsO einordnet.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 2.397.462,00 € und ist aktuell eingeteilt in 2.397.462 Inhaberstückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden Nennwert von 1,00 €. Das genehmigte Kapital beläuft sich per 31. Dezember 2019 auf 1.198.731,00 €.
Die Markus Lehner Private Equity Ltd. (früher: Lehner Industries), La Valette/Malta, hält seit dem 06. April 2018 77,80% und Herr Markus Lehner, Monaco, 5,91 % des gezeichneten Kapitals.
Der Abschlussprüfer erhält für das Geschäftsjahr ein Honorar von TEUR 10.
Zum Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG waren in 2019
Siddharath Lugani, München, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Holtmann & Lugani in München
bestellt.
Die LEHNER INVESTMENTS AG hat an Herrn Lugani für 2019 insgesamt TEUR 18,0 zzgl. Umsatzsteuer bezahlt.
Die LEHNER INVESTMENTS AG hat für 2019 keine Vergütungen an den Aufsichtsrat bezahlt. Der vereinbarte Aufwand für das Jahr 2019 beträgt TEUR 54 und wurde jedoch in den sonstigen Rückstellungen eingestellt. Die Aufsichtsratsvergütungen für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 32 waren zum Bilanzaufstellungszeitpunkt noch nicht bezahlt.
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Vor dem Hintergrund, dass die Eintragung der Kapitalmaßnahmen der Hauptversammlung vom 19.09.2019 am 16.03.2020, also nach dem Bilanzstichtag erfolgte, erfolgt nachstehend rein informativ im Sinne einer "as-if"-Darstellung die Abbildung der Bilanz zum 31.12.2019 in einer "as-if"-Form, also dargestellt wie wenn die Eintragung der Kapitalmaßnahmen bereits zum 31.12.2019 erfolgt wäre.
| ć | |
|---|---|
| 5 - - |
|
| とうこく ちょうしょう こうこうこう こうこう こうて りくりょうりょう | |
| $\frac{1}{2}$ | |
| , | |
| í | |
| AKTIVA | PASSIVA | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| "as-il" Geschäftsjahr TEUR |
Vorjahr | "as-if" Geschäftsjahr TEUR |
Vorjahr | ||
| TEUR | TEUR | ||||
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | ||||
| I. Finanzanlagen | 93.011 | 38 | I. Gezeichnetes Kapital | 60.431 | 2.398 |
| II. Kapitalrücklage | 34.901 | 52 | |||
| B. Umlaufvermögen | III. Bilanzverlust | 2.860 - | 2.552 - | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
156 | 261 | nicht gedeckter Fehlbetrag | $\circ$ | 102 |
| II. Kassenbestand, Bundesbank- | buchmäßiges Eigenkapital | 92.472 | $\circ$ | ||
| guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
38 | 40 | B. Rückstellungen | ||
| sonstige Rückstellungen | 106 | $\frac{40}{5}$ | |||
| C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
$\circ$ | 102 | C. Verbindlichkeiten | 627 | 401 |
| 93.205 | 441 | 93.205 | 441 | ||
Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erkläre ich als Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG, dass die Gesellschaft bei dem im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch nicht benachteiligt wurde. Betreffend dem Forderungskaufvertrag ist die Gegenleistung angemessen, da die Werthaltigkeit der Forderung fraglich ist. Zudem konnte so die Insolvenz der Gesellschaft vermieden werden.
Weitere Maßnahmen oder Unterlassungen von Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG lagen nicht vor.
München, im April 2020
Siddharath Lugani
__________________
An die LEHNER INVESTMENTS AG
Wir haben den Jahresabschluss der LEHNER INVESTMENTS AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – fal-
scher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 29. April 2020
VEDA WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Roland Weigl Wirtschaftsprüfer
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