Governance Information • Nov 25, 2020
Governance Information
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Die q.beyond AG (q.beyond) legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit.
Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK 2017) seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen:
q.beyond ist der Empfehlung des DCGK 2017 insofern gefolgt, als die D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung war die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 Prozent der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da q.beyond eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hielt.
Seit dem 1. Januar 2020 bestand und besteht der Vorstand nur aus einer Person. Die Organisation der Gesellschaft erlaubt eine effiziente Unternehmensführung durch lediglich ein Vorstandsmitglied. Der Vorstand wird durch einen erweiterten Führungskreis unterstützt, der regelmäßig gemeinsame Sitzungen mit dem Vorstand abhält. Eine Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder ist aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands nicht erforderlich. Die Beachtung von Diversität war und ist bei Bestellung nur eines Vorstandsmitglieds nicht möglich.
Der Aufsichtsrat von q.beyond hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat entsprochen haben. Der Aufsichtsrat war und ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll der Gesellschaft in angemessenem Umfang auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen.
q.beyond AG Zentrale Mathias-Brüggen-Straße 55 ■ 50829 Köln [email protected] • www.qbeyond.de HRB-Nummer 28281, Amtsgericht Köln Vorstand Jürgen Hermann • Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender
Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von q.beyond nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären, q.beyond ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.
Die Gesellschaft entspricht den am 20. März 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2019) zukünftig mit folgenden Ausnahmen:
Die vorstehenden Ausführungen zu der Empfehlung des DCGK 2017 Ziffer 5.1.2, Absatz 1, Satz 2 gelten entsprechend.
Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (DCGK 2019 C. 13)
Die vorstehenden Ausführungen zu der Empfehlung des DCGK 2017 Ziffer 5.4.1, Absätze 6 bis 8 gelten entsprechend.
Der Aufsichtsrat hat das bestehende Vergütungssystem für den Vorstand überprüft und hat ein neues Vergütungssystem für den Vorstand nach § 87a AktG beschlossen, das den Empfehlungen des DCGK 2019 G.1 bis G.16 vollumfänglich entspricht und der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt werden wird. Der laufende Vorstandsvertrag erfüllt aktuell jedoch nicht alle Empfehlungen des DCGK 2019 G.1 bis G.16. Gemäß der Begründung des DCGK 2019 müssen Änderungen des Kodex auch nicht in laufenden Vorstandsverträgen, sondern - soweit ihnen gefolgt werden soll - erst bei einer Verlängerung laufender Vorstandsverträge nach Inkrafttreten der Neufassung des DCGK 2019 berücksichtigt werden.
q.beyond AG Zentrale Mathias-Brüggen-Straße 55 ■ 50829 Köln [email protected] • www.qbeyond.de HRB-Nummer 28281, Amtsgericht Köln Vorstand Jürgen Hermann • Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender
Köln, 25. November 2020
Fürlden Vorstand
Jünfen Hermann
Für den Aufsichtsrat
Dr. Bernd Schlobohm
q.beyond AG Zentrale Mathias-Brüggen-Straße 55 • 50829 Köln [email protected] • www.qbeyond.de HRB-Nummer 28281, Amtsgericht Köln Vorstand Jürgen Hermann • Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender D q.beyond
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