Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 2, 2021
Annual / Quarterly Financial Statement
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Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019/20 gemäß § 315e HGB nach International Financial Reporting Standards
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hamburg
| Konzern-Bilanz (IFRS) zum 30. Juni 2020 | Anlage 1 |
|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 |
Anlage 2 |
| Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 |
Anlage 3 |
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 |
Anlage 4 |
| Konzern-Anhang (IFRS) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 |
Anlage 5 |
| Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 | Anlage 6 |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | Anlage 7 |
| EUR EUR AKTIVA 95.860.925,44 97.346.686,24 Langfristige Vermögenswerte 46.415.234,73 55.538.905,58 Immaterielle Vermögenswerte 6.1. 18.617.237,05 29.658.369,77 Sachanlagevermögen 6.2. 27.220.857,79 25.800.475,42 Aktive latente Steuern 6.3. 577.139,89 80.060,39 Kurzfristige Vermögenswerte 49.445.690,71 41.807.780,66 Vorräte 6.4. 35.136.790,51 27.441.251,29 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.5. 1.311.264,35 5.201.137,20 Sonstige Vermögenswerte 6.6. 3.080.787,90 3.179.152,95 Flüssige Mittel 6.7. 9.916.847,95 5.986.239,22 PASSIVA 95.860.925,44 97.346.686,24 Eigenkapital 6.8. 7.003.807,57 16.604.742,33 Eigenkapital der Aktionäre der HanseYachts AG 7.106.857,87 17.007.344,90 Gezeichnetes Kapital 12.154.927,00 11.091.430,00 Kapitalrücklage 8.850.773,14 3.663.726,37 Rücklage für Fremdwährungsumrechnung 196.897,45 193.524,97 Bilanzgewinn /-verlust (14.095.739,72) 2.058.663,56 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (103.050,30) (402.602,57) Langfristige Verbindlichkeiten 11.410.397,90 21.015.406,16 Langfristige Finanzschulden 6.10. 3.961.049,58 10.315.176,55 Leasingverbindlichkeiten 6.11. 2.384.459,47 1.195.229,61 Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen 11. 5.064.888,85 9.505.000,00 Kurzfristige Verbindlichkeiten 77.446.719,97 59.726.537,75 Sonstige Rückstellungen 6.9. 3.018.176,59 3.737.842,07 Übrige Finanzschulden 6.10. 19.671.193,90 11.620.361,82 Leasingverbindlichkeiten 6.11. 1.716.987,19 655.529,89 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.13. 25.165.523,20 17.011.303,87 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.13. 14.198.991,97 16.426.282,69 Verbindlichkeiten Ertragsteuern 6.3. 408.910,56 257.122,64 Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen 6.13. 6.748.656,35 2.846.640,49 Sonstige Verbindlichkeiten 6.13. 6.518.280,21 7.171.454,28 |
Anhang | 30. Juni 2020 | 30. Juni 2019 |
|---|---|---|---|
| 1. Juli 2019 - | 1. Juli 2018 - | ||
|---|---|---|---|
| in EUR | Anhang | bis 30. Juni 2020 | bis 30. Juni 2019 |
| Umsatzerlöse | 5.1. | 128.384.869,00 | 152.013.126,73 |
| Erhöhung des Bestands | |||
| an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 5.1. | 9.134.074,24 | 329.896,35 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 5.1. | 2.602.206,61 | 1.709.167,95 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.2. | 4.136.759,10 | 2.229.645,49 |
| Materialaufwand | 5.3. | (75.713.468,42) | (85.750.588,71) |
| Personalaufwand | 5.4. | (42.993.977,03) | (40.846.886,37) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.5. | (21.740.519,49) | (18.774.670,15) |
| EBITDA | 3.809.944,01 | 10.909.691,29 | |
| Abschreibungen | 5.6. | (18.182.719,43) | (5.747.848,86) |
| EBIT | (14.372.775,42) | 5.161.842,43 | |
| Finanzergebnis | 5.7. | (1.316.368,83) | (1.466.106,71) |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (15.689.144,25) | 3.695.735,72 | |
| Ertragsteuern | 5.8. | (165.706,76) | (366.960,67) |
| Konzernjahresergebnis | (15.854.851,01) | 3.328.775,05 | |
| Ergebnis je Aktie | 5.9. | (1,32) | 0,30 |
| (unverwässert / verwässert) | |||
| Konzernjahresergebnis | (15.854.851,01) | 3.328.775,05 | |
| Davon: | |||
| Anteile der Aktionäre der HanseYachts AG Anteile nicht beherrschender Gesellschafter |
(15.770.192,60) (84.658,41) |
3.328.775,05 0,00 |
|
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die potenziell nachträglich in die Gewinn und Verlustrechnung umgegliedert werden: |
|||
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 3.372,48 | 3.237,81 | |
| Gesamtergebnis | (15.851.478,53) | 3.332.012,86 | |
| Davon: | |||
| Anteile der Aktionäre der HanseYachts AG | (15.766.820,12) | 3.332.012,86 | |
| Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | (84.658,41) | 0,00 |
| 1. Juli 2019 | 1. Juli 2018 | ||
|---|---|---|---|
| in EUR | Anhang | bis 30. Juni 2020 | bis 30. Juni 2019 |
| Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern | (14.372.775,42) | 5.161.842,43 | |
| Abschreibungen / Zuschreibungen | 18.182.719,43 | 5.747.848,86 | |
| Zinszahlungen (saldiert) | 7. | (910.566,22) | (1.348.549,28) |
| Erhaltene / Gezahlte Ertragsteuern (saldiert) | 7. | (36.706,76) | (208.633,29) |
| Gewinne aus Anlagenabgängen sowie aus Abgängen von zu Veräußerungszwecken gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (saldiert mit Verlusten) |
(12.508,48) | (25.442,90) | |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
(4.437.264,30) | (4.294.721,81) | |
| Veränderung der Schulden, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
5.184.432,40 *) | (1.784.745,60) | |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 3.597.330,65 *) | 3.247.598,41 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens sowie von zu Veräußerungs- zwecken gehaltenen langfristigen Vermögenswerten |
0,00 | 31.000,00 | |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Finanzanlagen |
6.1. 6.2. 6.2. |
(1.647.640,67) (4.574.351,66) 0,00 |
(916.000,00) (3.749.378,51) (635.808,34) |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | (6.221.992,33) | (5.270.186,85) | |
| Einzahlungen aus Barkapitalerhöhungen | 691.674,90 | 0,00 | |
| Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 6.10., 12. | (1.328.249,22) | 0,00 |
| Einzahlungen aus Finanzierungsleasing | 6.10., 12. | 1.500.000,00 | 1.066.388,86 |
| Aufnahme von übrigen Finanzschulden | 1.500.000,00 | 0,00 | |
| Aufnahme von Verbindlichkeiten ggü. nahestehenden | |||
| Unternehmen | 4.500.000,00 | 0,00 | |
| Tilgung von Finanzschulden | (2.544.120,00) | (14.764.007,66) | |
| Aufnahme Kontokorrentverbindlichkeiten Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten Privilège Marine |
2.741.123,73 | 195.309,26 | |
| Holding GmbH | (500.000,00) | 0,00 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 6.560.429,41 | (13.502.309,54) | |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | 3.935.767,73 *) | (15.524.897,98) | |
| Konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | 0,00 | 288.090,61 | |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | (5.159,00) | (3.237,81) | |
| Finanzmittelfonds zu Periodenbeginn | 5.986.239,22 | 21.226.284,40 | |
| Finanzmittelfonds zum Periodenende | 9.916.847,95 | 5.986.239,22 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | |||
| Bankguthaben | 6.7. | 9.913.779,33 | 5.984.033,73 |
| Kassenbestand | 6.7. | 3.068,62 | 2.205,49 |
| 9.916.847,95 | 5.986.239,22 |
*) Diese Posten wurden im Rahmen der Rückwärtsänderung des Konzernabschluss angepasst.
| Anzahl Stückaktien |
Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| 30. Juni 2018/ 1. Juli 2018 | 11.091.430 | 11.091.430,00 | 3.663.726,37 |
| Konzernjahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| Änderungen des Konsolidierungskreises*) |
|||
| 30. Juni 2019/ 1. Juli 2019 | 11.091.430 | 11.091.430,00 | 3.663.726,37 |
| Barkapitalerhöhung | 130.335 | 130.335,00 | 561.339,90 |
| Sachkapitalerhöhung | 933.162 | 933.162,00 | 4.625.706,87 |
| 1.063.497 | 1.063.497,00 | 5.187.046,77 | |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | |
| Sonstige Veränderungen**) | 0,00 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| 30. Juni 2020 | 12.154.927 | 12.154.927,00 | 8.850.773,14 |
*) Die Privilège Marine SAS wurde als mittelbare Beteiligung über die Privilège Marine Holding im Rahmen der Vollkonsoldierung in den Konzernabschluss einbezogen. Hieraus resultieren Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von TEUR 403
**) Die sonstigen Veränderungen sind auf die Erhöhung des Anteils an der Privilège Marine SAS von 97,43% auf 99,69% aufgrund der disquotalen Kapitalerhöhung zurückzuführen.
| Anteil der | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzgewinn/ | Rücklage für Fremdwährungs- |
Aktionäre der HanseYachts AG |
Anteile nicht beherrschender |
Konzern- |
| -verlust | umrechnung | Gesellschafter | eigenkapital | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| (1.270.111,49) | 190.287,16 | 13.675.332,04 | 0,00 | 13.675.332,04 |
| 3.328.775,05 | 0,00 | 3.328.775,05 | 0,00 | 3.328.775,05 |
| 0,00 | 3.237,81 | 3.237,81 | 0,00 | 3.237,81 |
| 3.328.775,05 | 3.237,81 | 3.332.012,86 | 0,00 | 3.332.012,86 |
| 0,00 | (402.602,57) | (402.602,57) | ||
| 2.058.663,56 | 193.524,97 | 17.007.344,90 | (402.602,57) | 16.604.742,33 |
| 0,00 | 0,00 | 691.674,90 | 0,00 | 691.674,90 |
| 0,00 | 0,00 | 5.558.868,87 | 0,00 | 5.558.868,87 |
| 0,00 | 0,00 | 6.250.543,77 | 0,00 | 6.250.543,77 |
| (15.770.192,60) | 0,00 | (15.770.192,60) | (84.658,41) | (15.854.851,01) |
| (384.210,68) | 0,00 | (384.210,68) | 384.210,68 | 0,00 |
| 0,00 | 3.372,48 | 3.372,48 | 0,00 | 3.372,48 |
| (16.154.403,28) | 3.372,48 | (16.151.030,80) | 299.552,27 | (15.851.478,53) |
| (14.095.739,72) | 196.897,45 | 7.106.857,87 | (103.050,30) | 7.003.807,57 |
Konzern - Anhang (IFRS) der HanseYachts AG, Greifswald,
für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020
| 1. | Allgemeine Angaben | 4 |
|---|---|---|
| 2. | Rechnungslegungsgrundsätze | 4 |
| 3. | Konsolidierungsgrundsätze | 9 |
| 3.1. | Konsolidierungskreis | 9 |
| 3.2. | Konsolidierungsmethoden | 12 |
| 3.3. | Währungsumrechnung | 13 |
| 4. | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | 15 |
| 4.1. | Allgemeine Grundsätze | 15 |
| 4.2. | Umsatzrealisierung | 15 |
| 4.3. | Aufwendungen für Forschung und Entwicklung | 15 |
| 4.4. | Sicherungsgeschäfte | 16 |
| 4.5. | Finanzergebnis | 16 |
| 4.6. | Ertragsteuern | 16 |
| 4.7. | Kosten der Eigenkapitalbeschaffung | 17 |
| 4.8. | Immaterielle Vermögenswerte | 17 |
| 4.9. | Wertminderung von Vermögenswerten | 18 |
| 4.10. | Sachanlagen | 19 |
| 4.11. | Leasingverhältnisse | 19 |
| 4.12. | Vorräte | 21 |
| 4.13. | Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten | 21 |
| 4.14. | Zuwendungen der öffentlichen Hand | 22 |
| 4.15. | Übrige Verbindlichkeiten | 23 |
| 4.16. | Rückstellungen | 23 |
| 4.17. | Latente Steuern | 24 |
| 4.18. | Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden | 24 |
| 4.19. | Annahmen und Schätzungen | 25 |
| 4.20. | Segmentberichterstattung | 25 |
| 5. | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 26 |
| 5.1. | Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen 26 | |
| 5.2. | Sonstige betriebliche Erträge | 27 |
| 5.3. | Materialaufwand | 28 |
| 5.4. | Personalaufwand | 28 |
|---|---|---|
| 5.5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 29 |
| 5.6. | Abschreibungen | 30 |
| 5.7. | Finanzergebnis | 30 |
| 5.8. | Ertragsteuern | 30 |
| 5.9. | Ergebnis je Aktie | 33 |
| 5.10. | Forschung und Entwicklung | 34 |
| 6. | Erläuterungen zur Konzernbilanz | 35 |
| 6.1. | Immaterielle Vermögenswerte | 35 |
| 6.2. | Sachanlagevermögen | 39 |
| 6.3. | Latente Steuern und Ertragsteuern | 41 |
| 6.4. | Vorräte | 43 |
| 6.5. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 44 |
| 6.6. | Sonstige Vermögenswerte | 45 |
| 6.7. | Flüssige Mittel | 45 |
| 6.8. | Eigenkapital | 46 |
| 6.9. | Sonstige Rückstellungen | 48 |
| 6.10. | Übrige Finanzschulden | 49 |
| 6.11. | Leasingverbindlichkeiten | 50 |
| 6.12. Änderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit | 51 | |
| 6.13. | Übrige Verbindlichkeiten | 52 |
| 7. | Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung | 52 |
| 8. | Erläuterungen zur Segmentberichterstattung | 53 |
| 9. | Management der finanzwirtschaftlichen Risiken | 55 |
| 9.1. | Ausfall- und Kreditrisiken | 55 |
| 9.2. | Liquiditätsrisiko | 55 |
| 9.3. | Zinsänderungsrisiko | 57 |
| 9.4. | Währungsrisiko | 57 |
| 9.5. | Beizulegende Zeitwerte | 59 |
| 9.6. | Kapitalmanagement | 61 |
| 9.7. | Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten | 62 |
| 10. | Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten |
62 |
| 10.1. | Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten | 62 |
| 10.2. | Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 63 |
| 10.3. | Rechtsstreitigkeiten | 63 |
| 11. | Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen | 63 |
| 12. | Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex |
67 |
|---|---|---|
| 13. | Honorar für den Abschlussprüfer (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) |
67 |
| 14. | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag | 68 |
| 15. | Freigabe zur Veröffentlichung | 70 |
| 16. | Rückwärtsberichtigung des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2020 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019/2020 |
70 |
Die HanseYachts AG mit Sitz in Greifswald, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und oberste Muttergesellschaft des HanseYachts-Konzerns. Die Aktien der Gesellschaft werden am Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Aktie ISIN: DE000A0KF6M8 / WKN: A0KF6M).
Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen des HanseYachts-Konzerns umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Segelyachten unter den Markennamen HANSE, MOODY, DEHLER sowie von Motorbooten unter den Markennamen FJORD, SEALINE und Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège. Der Konzern entfaltete seine Geschäftsaktivitäten im Wesentlichen an den Produktionsstandorten in Greifswald, Polen und Frankreich sowie durch zwei operative Vertriebsgesellschaften in Greifswald und in den USA.
Der Konzernabschluss der HanseYachts AG wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge gerundet in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Abweichungen von bis zu einer Einheit (TEUR, %) handelt es sich um rechentechnisch begründete Rundungsdifferenzen.
Der Konzern hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Damit wird dem saisonalen Geschäftszyklus der Gesellschaften Rechnung getragen.
Die HanseYachts AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 7035 eingetragen. Die Anschrift der Gesellschaft ist Ladebower Chaussee 11, 17493 Greifswald.
Für das Geschäftsjahr 2019/20 wurden alle Rechnungslegungsstandards angewendet, die bis zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 in der Europäischen Union zwingend anzuwenden waren. Von einer vorzeitigen Anwendung per 30. Juni 2020 nicht verpflichtend anzuwendender Standards wurde abgesehen.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2019/20 waren folgende durch das IASB neu herausgegebene oder überarbeitete und von der EU anerkannte Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden:
| Standard/ | Inhalt der Neuerung/ | Anwendungs |
|---|---|---|
| Interpretation | Überarbeitung | pflicht |
| Neue Standards und Interpretationen | ||
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 (EU) |
| IFRIC 23 | Risikopositionen | 01.01.2019 |
| aus Ertragsteuern | (EU) | |
| Änderungen von Standards | ||
| IAS 19 | Plananpassung, -kürzung | 01.01.2019 |
| oder -abgeltung | (EU) | |
| IAS 28 | Anteile an assoziierten | 01.01.2019 |
| Unternehmen und | (EU) | |
| Gemeinschaftsunternehmen: | ||
| langfristige Anteile | ||
| IFRS 9 | Vorzeitige Rückzahlungs | 01.01.2019 |
| optionen mit negativer | (EU) | |
| Vorfälligkeitsentschädigung | ||
| Diverse | Jährliche Verbesserungen | 01.01.2019 |
| an den IFRS (Zyklus 2015 - 2017) | (EU) |
Am 13. Januar 2016 hat das IASB IFRS 16 "Leasingverhältnisse" herausgegeben. Der Standard stellt eine umfassende Änderung in Bezug auf die Erfassung, Bewertung und Darstellung von Leasingverhältnissen insbesondere beim Leasingnehmer dar. Bisher wurde ein Großteil der Leasingverhältnisse nicht in der Bilanz berücksichtigt, da es sich um sogenannte Operate-Leasingvereinbarungen handelt. Nach IFRS 16 sind alle Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers abzubilden, die bisherige Unterscheidung zwischen Operate-Lease und Finance-Lease entfällt. Der Leasingnehmer bilanziert stattdessen ein Nutzungsrecht an dem geleasten Vermögenswert und damit einhergehend die vertraglich noch erwarteten Leasingzahlungen.
Die HanseYachts AG wendet den Standard erstmalig zum 1. Juli 2019 rückwirkend ohne Anpassung der Vorjahreszahlen gemäß der Übergangsvorschriften verpflichtend an.
Die Anwendung von IFRS 16 hat Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HanseYachts AG, insbesondere auf die Bilanzsumme, die Ertragslage, die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sowie auf die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage. Von der Erstanwendung ist die HanseYachts AG als Leasingnehmer insbesondere bei Gebäudeanmietungen und beim Leasing von Kraftfahrzeugen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung der bislang als Operate-Lease klassifizierten Leasingverträge betroffen.
Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operate-Leasingverhältnissen werden mit Übergang auf IFRS 16 unter Verwendung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung abgezinst und als Leasingverbindlichkeit passiviert. Der verwendete durchschnittliche Zinssatz des HanseYachts - Konzerns zum 1. Juli 2019 betrug rund 3,6 %.
Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten werden wie folgt ausgeübt:
Darüber hinaus wurden zum Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten wie folgt in Anspruch genommen:
Durch die Erstanwendung wurden Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 2.079 und langsowie kurzfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.079 in der Konzernbilanz zum 1. Juli 2019 erfasst. Da für sämtliche vorherigen Operate-Leasingverhältnisse die Nutzungsrechte zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Juli 2019 in Höhe der Leasingverbindlichkeiten angesetzt wurden, ist zum Übergangszeitpunkt kein Unterschiedsbetrag entstanden.
Die Überleitung der außerbilanziellen Leasing- und Mietverpflichtungen zum 30. Juni 2019 in Höhe von TEUR 2.390 auf die zu bilanzierenden Leasingverbindlichkeiten zum 1. Juli 2019 in Höhe von TEUR 2.079 stellt sich folgendermaßen dar:
| TEUR | |
|---|---|
| Operate-Leasingverpflichtungen zum 30.06.2019 | 2.390 |
| abzgl. Dienst- und Lizenzvereinbarungen | -180 |
| abzgl. geringwertige Wirtschaftsgüter bis 5 TEUR | -3 |
| Leasingverbindlichkeiten (Brutto ohne Abzinsung) | 2.207 |
| Abzinsungseffekt | -128 |
| IFRS 16 Erstanwendungseffekt zum 01.07.2019 | 2.079 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 1.851 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 01.07.2019 | 3.930 |
Darüber hinaus sind in den Konzernabschlüssen ab 2019/20 deutlich umfangreichere Anhangangaben zu beachten.
Hinsichtlich der Erstanwendungseffekte zum 1. Juli 2019 verweisen wir auf die Ausführungen in Textziffer 4. Für ausführliche Erläuterungen zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten wird auf die Textziffern 6.2 und 6.12 verwiesen.
Die anderen erstmalig anzuwendenden Standards sowie Interpretationen und Änderungen von Standards hatten keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HanseYachts AG.
Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards, Überarbeitungen und Interpretationen mit möglicher Relevanz für den HanseYachts-Konzern verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2019/20 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:
| Standard / Interpretation |
Inhalt der Neuerung / Überarbeitung |
Anwendungs pflicht |
Übernahme durch EU erfolgt |
Voraussichtliche Auswirkungen |
|---|---|---|---|---|
| Neue Standards | ||||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2022 | nein | keine |
| Änderungen von Standards | ||||
| IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse | 01.01.2020 | nein | keine |
| IAS 1 / IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 | ja | keine wesentlichen Auswirkungen |
| IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | Reform der Referenzzinssätze | 01.01.2020 | ja | keine wesentlichen Auswirkungen |
| Framework | Verweise zum Rahmenkonzept in IFRS Standards |
01.01.2020 | ja | keine |
| IAS 1 | Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig |
01.01.2022 | nein | keine wesentlichen Auswirkungen |
Der HanseYachts-Konzern wird die genannten Standards und Interpretationen grundsätzlich ab der Berichtsperiode anwenden, ab welcher diese verpflichtend anzuwenden sind.
Oberste Konzerngesellschaft ist die HanseYachts AG. In den Konzernabschluss sind neben der HanseYachts AG sieben (Vorjahr: neun) Gesellschaften mit Sitz im Inland sowie vier (Vorjahr: vier) Gesellschaften mit Sitz im Ausland einbezogen.
| Bezeichnung | Anteil | |||
|---|---|---|---|---|
| unmittelbar: | kurz | |||
| 1. Dehler Yachts GmbH | DY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 2. Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG | HVG | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 3. Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH | VHV | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 4. Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH | YZGB | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 5. HanseYachts US, LLC | HUS | Savannah / USA | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 6. Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. z o.o. | TTS | Goleniów / Polen | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 7. Moody Yachts GmbH | MY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 8. Sealine Yachts GmbH | SY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 9. Privilège Marine Holding GmbH | PMH | Grünwald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| mittelbar: | ||||
| über Nr. 4 | ||||
| 10. Mediterranean Yacht Service Center SARL | MYSC | Canet en Roussillon / Frankreich |
100% | (Vj. 100,0%) |
| über Nr. 9 | ||||
| 11. Privilège Marine SAS | PM | Les Sables d'Olonne / Frankreich |
99,7% | (Vj. 97,0%) |
Mit notariellem Verschmelzungsvertrag vom 17. Dezember 2019 ist die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, Greifswald, auf die HanseYachts TVH GmbH rückwirkend zum 1. Juli 2019 verschmolzen worden.
Mit gleichem Datum wurde die HanseYachts TVH GmbH auf die HanseYachts AG ebenfalls rückwirkend auf den 1. Juli 2019 verschmolzen. Wirksam wurden die Verschmelzungen mit der Eintragung in das Handelsregister am 12. Februar 2020 (HanseYachts TV GmbH) und 21. Februar 2020. Durch die Verschmelzungen sind alle Vermögenswerte und Schulden der übertragenden Gesellschaften auf die HanseYachts AG übergegangen.
Mit notariellem Geschäftsanteilskaufvertrag vom 28. Juni 2019 hat die HanseYachts AG sämtliche Anteile an der Privilège Marine Holding GmbH, Grünwald, erworben. Der Erwerb der Anteile erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 28. Juni 2019. Die Erstkonsolidierung erfolgte aus Vereinfachungsgründen auf den 30. Juni 2019, sodass die Privilège Marine Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaft (Privilège Marine SAS) ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss der HanseYachts AG einbezogen wurden. Durch den Erwerb wurde das Geschäftsportfolio des HanseYachts-Konzerns ausgeweitet.
Aufgrund besserer Erkenntnisse im Berichtsjahr wurde die vorgenommene vorläufige Kaufpreisallokation angepasst. Aus der Anpassung um TEUR 249 EUR ergab sich ein tatsächlicher Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 17.488 Die Anpassung erfolgte erfolgsneutral.
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Erstkonsolidierung des erworbenen Privilège-Teilkonzerns übernommenen Vermögenswerte und Schulden mit ihren Buchwerten und aufgedeckten stillen Reserven zum Erwerbszeitpunkt dargestellt und der durch Gegenüberstellung des erworbenen Nettovermögens zum Kaufpreis ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert hergeleitet:
| in TEUR | Wert zum Erwerbeszeit |
|---|---|
| punkt (final) | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 90 |
| Sachanlagen | 859 |
| Kurzfristiges Vermögen | 4.694 |
| Liquide Mittel | 288 |
| Summe übernommenes Vermögen zu Buchwerten | 5.931 |
| Verbindlichkeiten | -22.099 |
| Erworbenes Nettovermögen zu Buchwerten | -16.168 |
| Aufgedeckte stille Reserven | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 778 |
| Aufgedeckte stille Lasten | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | -2.301 |
| Latente Steuern | 894 |
| Erworbenes Nettovermögen zum beizulegenden | |
| Zeitwert inkl. aufgedeckte stille Reserven | -16.797 |
| Davon Anteile der Aktionäre der HanseYachts AG | -16.388 |
| Davon nicht beherrschende Gesellschafter | -409 |
| Kaufpreis | 1.100 |
| Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) |
17.488 |
Gemäß der Anforderungen des IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" wurden zum Erwerbszeitpunkt sämtliche übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Hieraus ergaben sich insbesondere durch die Aufdeckung von stillen Lasten und stillen Reserven im Auftragsbestand insgesamt eine Verringerung des Nettoreinvermögens unter Berücksichtigung von darauf entfallenden latenten Steuern in Höhe von TEUR 629. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden keine weiteren ansatzpflichtige Vermögenswerte oder Schulden identifiziert, die zu einem gegenüber dem Buchwert abweichenden beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
Aus der Verrechnung des anteiligen erworbenen Reinvermögens zu beizulegenden Zeitwerten in Höhe von - TEUR 16.388 mit dem vereinbarten Kaufpreis für den Anteilserwerb von TEUR 1.100 ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 17.488. Es sind im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb keine wesentlichen Kosten angefallen.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde der Geschäfts- oder Firmenwert einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Wir verweisen hierfür auf unsere Ausführungen zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Konzernlageberichts des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie unsere Ausführungen in Textziffer 6.1.
Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der HanseYachts AG nimmt die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 b HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch.
Die HanseYachts AG und ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, einbezogen, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird.
In den Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 sind neben der HanseYachts AG alle inund ausländischen Unternehmen einbezogen, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 10 vom HanseYachts-Konzern beherrscht werden. Der HanseYachts-Konzern beherrscht in diesem Sinne Konzernunternehmen, wenn ihm durch die Verbindung mit dem Konzernunternehmen die variablen Rückflüsse aus dem Konzernunternehmen zustehen und der HanseYachts-Konzern darüber hinaus die Möglichkeit besitzt, seine Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einzusetzen. Die Entscheidungsmacht über ein Konzernunternehmen liegt vor, wenn der HanseYachts-Konzern aufgrund der bestehenden Rechte die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Konzernunternehmens zu bestimmen. Diese Voraussetzung ist im Regelfall gegeben, wenn die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder ähnliche Rechte besitzt. Bei der Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses werden auch potentielle Stimmrechte, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, berücksichtigt. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen.
Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen einen Jahres- bzw. Zwischenabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der HanseYachts AG auf, der der Stichtag des Konzernabschlusses ist.
Der Konzernabschluss wurde auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS aufgestellt. Sofern erforderlich werden die Abschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern angewandten Grundsätze anzugleichen.
Die Erstkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit den im Zeitpunkt des Erwerbs neu bewerteten anteiligen Vermögenswerten sowie Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Ein nach einer Kaufpreisallokation verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird entsprechend IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert.
Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert.
Bürgschaften und Garantien, die die HanseYachts AG zu Gunsten konsolidierter Tochtergesellschaften übernimmt, werden eliminiert, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Konzernabschluss passiviert sind.
Die Konzernwährung der HanseYachts AG ist der Euro (€).
Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen erfolgt auf Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung (IAS 21) nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung grundsätzlich nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht damit mit Ausnahme der polnischen Tochtergesellschaft der jeweiligen Landeswährung. Im Konzernabschluss werden die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind und mittels der modifizierten Stichtagskursmethode einbezogen werden, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen ergebende Währungsunterschied wird erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital ausgewiesen, ebenso wie die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebenden Umrechnungsdifferenzen.
In den Einzelabschlüssen der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bei Zugang zum Anschaffungskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.
Die funktionale Währung der polnischen Tochtergesellschaft TTS ist der Euro, da der Liefer- und Leistungsverkehr im Wesentlichen mit der HanseYachts AG in Euro abgewickelt wird. Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung in Euro. Währungsdifferenzen, die bei der Umrechnung von den Fremdwährungsposten in die funktionale Währung entstehen, sind gemäß IAS 21 nach der Zeitbezugsmethode entsprechend erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandeln. Da bei der TTS die wesentlichen Investitionen und die Refinanzierung abgeschlossen sind, werden dem Konzept der funktionalen Währung folgend die nichtmonetären Posten des Abschlusses der TTS zu den historischen Umrechnungskursen bewertet.
Die bedeutenden Fremdwährungen für HanseYachts sind der US-Dollar und der polnische Zloty. Für die Währungsumrechnung werden die Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank verwendet. Die Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
| EUR Referenzkurs der EZB | Durchschnittskurs für | |||
|---|---|---|---|---|
| 1,00 Euro | 30.06.2020 | 30.06.2019 | Geschäftsjahr 2019/2020 |
Geschäftsjahr 2018/2019 |
| USD | 1,12 | 1,14 | 1,11 | 1,14 |
| PLN | 4,46 | 4,25 | 4,36 | 4,29 |
Der Konzernabschluss wurde auf Basis des historischen Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme von bestimmten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Umsatzerlöse stammen überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten. Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt ist bzw. eine Dienstleistung erbracht wurde (Übergang der Verfügungsgewalt). Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf werden zeitpunktbezogen erfasst.
Die Umsatzerlöse stellen die den Kunden berechneten Entgelte abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten dar. Der Kunde zahlt entsprechend vertraglicher Vereinbarungen regelmäßig Abschlagszahlungen, die sich im Wesentlichen am Baufortschritt der Segelyachten und Motorboote orientieren; eine Finanzierungskomponente ist hierbei nicht enthalten.
Vertragsanbahnungskosten entstehen im HanseYachts-Konzern nicht.
Entwicklungskosten werden in der Bilanz aktiviert, wenn sämtliche Kriterien erfüllt werden, die zu einem Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen.
Die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen). Die Abschreibungen werden wie im Vorjahr linear zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen.
Soweit die Entwicklungskosten zu aktivierungspflichtigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens führen, werden diese im Sachanlagevermögen aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungszeit linear abgeschrieben. Hierbei werden insbesondere selbst erstellte Produktionsformen mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und wie im Vorjahr über eine voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen drei bis vier Jahren linear abgeschrieben.
Forschungskosten werden bei Anfall ergebniswirksam behandelt.
Derivative Finanzinstrumente werden im HanseYachts-Konzern zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. die daraus resultierenden Finanzierungserfordernisse zu reduzieren.
Alle derivativen Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 9 zum Marktwert bilanziert, da die im HanseYachts-Konzern eingesetzten Derivate die strengen Kriterien des Hedge Accounting gemäß IFRS 9 nicht erfüllen.
Sie werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderung in der Konzerngewinn- und verlustrechnung" eingeordnet und dementsprechend behandelt.
Im Finanzergebnis werden Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten ausgewiesen. Sie werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Darüber hinaus werden finanzierungsbedingte Fremdwährungsgewinne und -verluste, die mit den von der TTS getätigten Investitionen sowie mit deren Refinanzierung in Zusammenhang stehen, im Finanzergebnis erfasst.
Unter den Ertragsteuern werden zum einen die aufgrund steuerlicher Ergebnisse entstehenden Zahlungsverpflichtungen ausgewiesen. Zum anderen werden nach IAS 12 (Ertragsteuern) aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiede zwischen Konzern- und den jeweiligen Steuerbilanzwerten gebildet. Siehe auch 4.17. und 4.18.
Die mit der Ausgabe von Eigenkapital direkt verbundenen Kosten sind gemäß IAS 32.37 nicht als Aufwand zu berücksichtigen, sondern unmittelbar vom zugegangenen Eigenkapital unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu kürzen.
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem geschätzten Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.
Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten, abzüglich kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die übrigen Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear und zeitanteilig abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt.
Die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzten Nutzungsdauern betragen wie im Vorjahr zwischen drei und acht Jahren.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der kleinsten Zahlungsmittel generierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind die ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte sowie die Markenrechte. Ein Geschäftsoder Firmenwert ist der aktivische Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Zeitwert von erworbenen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen eines Unternehmenserwerbes.
In der Vergangenheit außerplanmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte werden bis zur Höhe ihrer ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeschrieben, wenn der über dem Buchwert liegende erzielbare Betrag dies erfordert.
Der HanseYachts-Konzern führt Werthaltigkeitstests auf Ebene der für den Test relevanten Zahlungsmittel generierenden Einheit (Cash Generating Unit) durch. Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts der Cash Generating Unit einschließlich des zuzurechnenden Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. der Markenrechte und des erzielbaren Betrags für die Cash Generating Unit bestimmt.
Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus dem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Barwert der zurechenbaren künftigen Cashflows durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert um die sich ergebende Differenz außerplanmäßig abgeschrieben. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen.
Ein außerplanmäßig abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt.
Der erwartete Zahlungsmittelüberschuss der Cash Generating Unit wird aus der Mittelfristplanung des HanseYachts-Konzerns abgeleitet. Hinsichtlich der Geschäftsbereiche des HanseYachts-Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.20. (Segmentberichterstattung). Demgemäß entsprechen die Cash Generating Units den Legaleinheiten bzw. Kombinationen von Legaleinheiten im Konzern, da auf dieser Basis unternehmerische Dispositionen getroffen werden.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Reparaturen und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand gebucht. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert. Finanzierungskosten werden aktiviert, soweit die Voraussetzungen des IAS 23 vorliegen.
Die Nutzungsdauern der Gegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der voraussichtlichen Nutzbarkeit für das Unternehmen definiert. Erhaltene Investitionszuschüsse und Investitionszulagen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte. Die Abschreibungen erfolgen unverändert linear und pro rata temporis im Wesentlichen aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern:
| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude und Außenanlagen | 5 - 40 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 - 21 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 - 20 |
Bis zum 30. Juni 2019 wurden Leasingverhältnisse nach den Vorschriften des IAS 17 bilanziert. Ab dem 1. Juli 2019 war erstmals der neue Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" anzuwenden, dessen Erstanwendung in Abschnitt 2 ausführlich dargestellt wird.
Der HanseYachts-Konzern tritt ausschließlich als Leasingnehmer auf.
Nach IAS 17 wurden bis zum 30. Juni 2019 Leasingverhältnisse, einschließlich im Rahmen von Sale-and-Lease-Back-Geschäften geleaste Sachanlagen, als Finanzierungsleasing-Verhältnisse ("Finance Lease") klassifiziert, wenn sie im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertrugen. Alle anderen Leasingverhältnisse wurden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert, wobei die Leasingaufwendungen bei Entstehung im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen wurden.
Leasingzahlungen für Leasingverhältnisse werden ab dem 1. Juli 2019 erstmalig in Anwendung des IFRS 16 analog den vorherigen Leasingverhältnissen aus Finanzierungsleasing erfasst und die Nutzungsrechte an den geleasten Sachanlagen entsprechend im Anlagevermögen aktiviert und eine Leasingverbindlichkeit erfasst.
Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen über die hinreichend sichere Nutzungsperiode erfasst. Leasingkomponenten sind alle fixen und quasifixen Zahlungen reduziert um künftige Anreizzahlungen des Leasinggebers. Darüber hinaus werden variable Zahlungen, die an eine Rate oder einen Index gekoppelt sind, erwartete Zahlungen aus Restwertgarantien sowie Zahlungen für die Ausübung von hinreichend sicheren Kauf- und Kündigungsoptionen angesetzt. Die Zahlungsreihe wird mit dem impliziten Zins des Leasingverhältnisses oder, sofern dieser nicht bekannt ist, dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingverhältnisses abgezinst. Alle übrigen variablen Zahlungen werden als Aufwand erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben.
Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts bestimmen sich grundsätzlich nach der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Diese sind zusätzlich um Zahlungen zu erhöhen, die initial für den Abschluss des Leasingvertrages angefallen sind, die für die Installation des geleasten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die gegebenfalls für einen künftigen Rückbau anfallen. Anreizzahlungen des Leasinggebers, die bereits zugeflossen sind, verringern die Anschaffungskosten. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig linear abgeschrieben und gegebenfalls um außerplanmäßige Wertminderungen angepasst. Geht der angemietete Vermögenswert am Ende des Leasingverhältnisses in das Eigentum des Leasingnehmers über oder ist eine Kaufoption beziehungsweise ein Andienungsrecht hinreichend sicher, dann wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben.
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der hinreichend sichere Zeitraum, über den ein Vermögenswert angemietet wird. Neben der nichtkündbaren Grundmietzeit werden Verlängerungszeiträume, sofern ihre Inanspruchnahme mit Nutzungsbeginn hinreichend sicher ist, und Kündigungszeiträume, sofern ihre Ausübung nicht hinreichend sicher ist, einbezogen. Diese Einschätzung wird überprüft, wenn entweder nicht in der Kontrolle des Leasingnehmers liegende Ereignisse oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, welche eine Änderung der Laufzeit notwendig machen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird angepasst, wenn eine Verlängerungsoption ausgeübt wird beziehungsweise eine Kündigungsoption nicht ausgeübt wird und diese in der ursprünglichen Einschätzung nicht berücksichtigt waren. Die Anpassung der Leasinglaufzeit führt zu einer geänderten künftigen Zahlungsreihe und somit zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit unter Verwendung des aktuellen Zinssatzes. Der entstandene Differenzbetrag wird erfolgsneutral im Nutzungsrecht erfasst. Ausbuchungsbeträge, die den Buchwert des Nutzungsrechts übersteigen, werden erfolgswirksam als Aufwand erfasst.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen, abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Grundlage für die Bewertung sind die auftragsbezogenen Einzelkosten. Diese Einzelkosten betreffen Fertigungslöhne und Materialaufwendungen. Über die Gemeinkosten im Material- und Fertigungsbereich hinaus wurden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert, da die Vorräte aufgrund ihres kurzen Fertigungszeitraums keine qualifizierten Vermögenswerte darstellen.
Eine Teilgewinnrealisierung gemäß der Percentage-of-Completion-Methode wird für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse nicht vorgenommen, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Handelswaren und Gebrauchtboote werden zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Originäre Finanzinstrumente umfassen im HanseYachts-Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten und Teile der sonstigen Verbindlichkeiten.
Originäre Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; bei finanziellen Vermögenswerten zuzüglich und bei finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Langfristige Forderungen ohne einen kurzfristig erwarteten Zahlungseingang werden abgezinst.
Da das Ausfall- und Werthaltigkeitsrisiko der bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der liquiden Mitteln sehr gering und für den Konzern von untergeordneter Bedeutung ist, wird auf die Analyse und weitere Angaben nach IFRS 9 verzichtet.
Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungsosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Rückzahlungen und der Amortisation von Transaktionskosten.
In den kurzfristigen Finanzschulden ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Finanzschulden werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Konzern das uneingeschränkte Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, und von diesem Recht gemäß der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens auch Gebrauch machen wird.
Zur Absicherung von Risikopositionen aus Währungsschwankungen werden auch derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die Sicherungsgeschäfte decken Währungsrisiken aus schwebenden Liefer- und Leistungsgeschäften ab.
Nach IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Devisentermingeschäften wird der Devisenterminkurs am Bilanzstichtag zugrunde gelegt.
Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, werden aktiviert, wenn am Abschlussstichtag feststeht, dass die an die Gewährung geknüpften Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt werden bzw. diese bereits erfüllt wurden und die Zuwendungen bei der gewährenden Institution bis zur Abschlussaufstellung beantragt wurden bzw. sichergestellt ist, dass der Antrag gestellt wird. Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, d.h. deren Gewährung von Ermessensausübungen einer Behörde abhängt, werden als Forderung aktiviert, wenn der Bewilligungsbescheid der gewährenden Behörde vorliegt und am Bilanzstichtag mit angemessener Sicherheit feststeht, dass die an die Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt werden.
Die erhaltenen Zuwendungen werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht, sofern die bezuschussten Vermögenswerte am Bilanzstichtag bereits betrieblich genutzt werden.
Erhaltene Zuwendungen, die an die Erfüllung bestimmter Bedingungen gebunden sind, werden als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Nichteinhaltung der Förderbedingungen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bzw. zum Barwert angesetzt worden.
Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrages bewertet und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden mit einem risikoadäquaten Marktzins abgezinst.
Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs gebildet.
Gewährleistungsrückstellungen werden in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produktes bzw. bei Kenntniserlangung über einen konkreten Schadensfall gebildet.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.
Rückstellungen für belastende Verträge werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete aus dem Vertrag zufließende Nutzen.
Soweit die Möglichkeit eines Mittelabflusses nicht überwiegend wahrscheinlich, jedoch auch nicht unwahrscheinlich ist (Eventualschulden), erfolgt statt eines bilanziellen Ausweises unter den Rückstellungen eine Beschreibung im Konzernanhang.
Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode auf temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Bilanzansätzen und den steuerlichen Wertansätzen unter Verwendung der Steuersätze gebildet, die zum Zeitpunkt ihrer Umkehrung als wahrscheinlich gelten.
Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge und Steuergutschriften in Folgejahren ergeben.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden.
Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden.
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Aktive latente Steuern auf in der Vergangenheit entstandene steuerliche Verluste wurden, mit Ausnahme eines unwesentlichen Aktivüberhangs, nur in Höhe eines bestehenden Überhangs passiver Latenzen aktiviert.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung der Beträge werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Insbesondere werden Annahmen und Schätzungen beim Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und aktive latente Steuern, bei der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, der Einschätzung von Verwertungsrisiken im Vorratsvermögen (insbesondere bei den Gebrauchtbooten) sowie der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen und bei der Bewertung von Rückstellungen verwendet.
Obwohl die vorgenannten Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.
Auch hinsichtlich der bilanzierten Ertragsteuerschulden werden Annahmen und Ermessensentscheidungen getroffen. Die bilanzierten Ertragsteuerschulden spiegeln den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt.
Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem "Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium. Im HanseYachts-Konzern ist der Vorstand der HanseYachts AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8.
So können die Größen Ergebnis, Vermögen, Schulden, Abschreibungen und Investitionen des HanseYachts-Konzerns nicht verlässlich auf die Produktlinien Segelyachten, Motorboote, Katamarane und Übrige aufgeteilt werden, da Segelyachten und Motorboote in einer Fertigungslinie produziert werden. Eine Schlüsselung auf Basis der Umsatzerlöse oder der Anzahl produzierter Boote wäre willkürlich und liefert keine entscheidungsnützlichen Informationen. Eine direkte Zuordnung ist ebenfalls nicht möglich. Eine Aufteilung in die Geschäftssegmente Segelyachten, Motorboote und Übrige wird auch intern nicht als Steuerungsgröße an das Management kommuniziert bzw. verwendet.
Der HanseYachts-Konzern nimmt intern somit lediglich eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktlinien vor. Die weitere interne Berichterstattung erfolgt ausschließlich auf konsolidierter Basis. Eine Angabe der übrigen nach IFRS 8 geforderten Angaben zur Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt mangels direkter Zuordnung und mangels verlässlicher Schlüsselgrößen somit nicht. Auch mit dem Erwerb der Privilège Marine Holding GmbH hat sich an dieser Einschätzung ab dem Geschäftsjahr 2019/20 nichts geändert.
Hinsichtlich der Segmentierung nach geographischen Segmenten verweisen wir auf Abschnitt 8. Die Zuordnung der Außenumsätze orientiert sich nach dem Standort der jeweiligen Kunden.
Die Zuordnung der Vermögenswerte zu den Regionen wird nach dem Standort des betreffenden Vermögens vorgenommen. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS-Grundsätze zu Grunde.
| 2018/2019 | ||
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse | ||
| Segelyachten | 79.338 | 87.221 |
| Motorboote | 42.817 | 58.603 |
| Katamarane | 3.658 | 1.239 |
| Übrige | 2.572 | 4.950 |
| 128.385 | 152.013 | |
| Bestandsveränderung | ||
| Unfertige Erzeugnisse | 5.214 | 630 |
| Fertige Erzeugnisse | 3.920 | (300) |
| 9.134 | 330 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.602 | 1.709 |
| Gesamtleistung | 140.121 | 154.052 |
Andere aktivierte Eigenleistungen betreffen durch den HanseYachts-Konzern selbst erstellte Produktionsformen für Segelyachten, Motorboote und Katamarane sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten).
Eine geographische Aufteilung der Umsatzerlöse findet sich unter Abschnitt 8.
Sämtliche Umsatzerlöse werden zeitpunktbezogen realisiert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbrauch Drohverlustrückstellung Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzter Schulden sowie der Herabsetzung von |
1.282 | 0 |
| Einzelwertberichtigungen auf Forderungen Erträge aus Weiterberechnungen im Wesentlichen an Händler (Gewährleistungen, Transportkosten, |
990 | 655 |
| Marketing, Messekosten, etc.) | 502 | 551 |
| Erträge aus Schadensersatz | 263 | 638 |
| Erträge aus Versicherungsentschädigungen | 206 | 142 |
| Kursgewinne aus Währungsumrechnung | 49 | 31 |
| Übrige Erträge | 845 | 213 |
| 4.137 | 2.230 |
Die Erträge aus dem Verbrauch von Drohverlustrückstellungen betreffen die Drohverlustrückstellungen, die im Rahmen der vorgenommen Kaufpreisallokation für die französische Tochter gebildet wurden. Da eine genaue Zuordnung zu Personal-, Material- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen nicht möglich ist, wird der Verbrauch in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Die Erträge aus Schadensersatz resultieren in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 638) aus einem Plagiatsfall. Die HanseYachts AG erhält in Abhängigkeit der Umsätze der Gegenseite jeweils eine Entschädigung in Höhe von TEUR 13 bis zu einem Gesamtbetrag von TEUR 1.000.
Der Anstieg der Übrigen Erträge resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Berücksichtigung des Ergebnisses der Privilège Marine SAS für das gesamte Geschäftsjahr.
Wechselkursgewinne und -verluste resultieren vor allem aus der Umrechnung von Geschäftsvorfällen, die in US-Dollar bzw. polnischen Zloty abgerechnet wurden. Das Gesamtergebnis aus Wechselkursdifferenzen beträgt unter Berücksichtigung der Erträge/Aufwendungen aus Devisentermingeschäften insgesamt TEUR -162 (Vorjahr: TEUR -88). Hinsichtlich der Aufwendungen aus Währungsumrechnung verweisen wir auf Abschnitt 5.5.
| 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen |
71.403 4.310 |
82.954 2.797 |
| 75.713 | 85.751 |
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten zum Großteil die Aufwendungen für Leiharbeiter.
Hinsichtlich der im Materialaufwand erfassten Wertminderungen auf das Vorratsvermögen verweisen wir auf Abschnitt 6.4. (Vorräte).
| 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|
| TEUR | TEUR |
| 34.140 | |
| 7.626 | 6.707 |
| 42.994 | 40.847 |
| 35.368 |
In der Position soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an Rentenversicherungsträger (beitragsorientierte Versorgungspläne) in Höhe von TEUR 2.845 (Vorjahr: TEUR 2.955) enthalten.
Die im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiterzahl betrug (ohne Auszubildende):
| 2019/2020 | ||
|---|---|---|
| 1.409 | 1.419 | |
| Davon | ||
| - Angestellte |
299 | 248 |
| - Gewerbliche Arbeitnehmer |
1.110 | 1.171 |
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Aufwendungen für: | ||
| Vertrieb, Messen, Lizenzen, Werbung und Reisen | 9.156 | 7.463 |
| Mieten, Energie, Instandhaltung und Fahrzeuge | 3.721 | 3.586 |
| Gewährleistungen, Frachten und Verpackungen | 3.428 | 3.914 |
| Rechtsberatung, Verwaltung, EDV, Versicherungen | 3.339 | 2.343 |
| Übrige Aufwendungen * | 2.097 | 1.469 |
| 21.741 | 18.775 | |
| *) davon | ||
| Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste | 143 | 151 |
| aus Wechselkursverlusten | 173 | 72 |
| aus Devisentermingeschäften | 40 | 47 |
Den gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.693 gestiegenen Aufwendungen für Vertrieb, Messen, Lizenzen, Werbung und Reisen stehen um TEUR 486 gesunkene Aufwendungen für Gewährleistungen sowie Frachten und Verpackungen entgegen, die weitestgehend auf Gewährleistungen entfallen. Darüber hinaus sind die Aufwendungen für Rechtsberatung, Verwaltung, EDV und Versicherungen um TEUR 996 angestiegen. Mit TEUR 587 entfällt dieser Anstieg auf die Privilège, die erstmals über das gesamte Geschäftsjahr konsolidiert wurde. Die in den übrigen Aufwendungen enthaltenen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen TEUR 173 (Vorjahr: TEUR 72) betragen. Des Weiteren sind in den übrigen Aufwendungen Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste in Höhe von TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 151) und Aufwendungen aus Devisentermingeschäften in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr: 47) enthalten.
Insgesamt sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Relation zur Gesamtleistung um 3,3 %-Punkte auf 15,5 % angestiegen (Vorjahr: 12,2 %).
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus den Erläuterungen zu den immateriellen Vermögenswerten (6.1.) und Sachanlagen (6.2.) ersichtlich.
Die Absetzung von in den Vorjahren erhaltenen Zuwendungen von den Anschaffungskosten für Gegenstände des Anlagevermögens führte in der Berichtsperiode zu einer Verminderung der Abschreibungen von TEUR 293 (Vorjahr: TEUR 298).
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Zinserträge | 56 | 83 |
| Zinsaufwendungen | (1.479) | (1.500) |
| Wechselkursverlust/-gewinn Finanzierung TTS | 107 | (49) |
| (1.316) | (1.466) |
Die Zinsaufwendungen stammen vornehmlich aus dem Zinsdienst für die aufgenommenen Bankdarlehen und das Absatzfinanzierungsprogramm.
Aus den erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandelnden Währungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung der TTS resultiert im Geschäftsjahr 2019/20 ein Wechselkursgewinn in Höhe von TEUR 107 (Vorjahr: Verlust TEUR -49). Diese Differenz wurde dem Finanzergebnis zugewiesen, da sie im Wesentlichen finanzierungsbedingt und nicht der operativen Geschäftstätigkeit zuzurechnen ist.
Zusammensetzung der Ertragsteuern:
| 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Laufender Steuerertrag / -aufwand (-) Latenter Steuerertrag / -aufwand (-) |
(11) (155) |
(209) (158) |
| (166) | (367) |
Latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen sowie aus latenten Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen. Aus der Bewertung der aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge bzw. steuerliche Fördermaßnahmen bei der polnischen Tochtergesellschaft resultierten im Geschäftsjahr keine Erträge (Vorjahr: Erträge TEUR 28). Die polnische Tochtergesellschaft ist in einer Sonderwirtschaftszone tätig.
Dort werden steuerliche Verluste nicht anerkannt. Im Gegenzug können Steuergutschriften, die ebenfalls zu einer Nichtbelastung des steuerlichen Gewinns mit Ertragsteuern führen, geltend gemacht werden. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf diese Vorteile führte im Geschäftsjahr 2019/20 zu keinem Ergebniseffekt (Vorjahr: TEUR 41).
Der Vorteil aus zukünftigen Steuergutschriften in der Sonderwirtschaftszone beträgt insgesamt rund EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.), von denen bisher etwa EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.) nicht angesetzt wurden. Die steuerliche Förderung in Polen ist bis zum Jahr 2026 (Vorjahr: bis zum Jahr 2026) zeitlich begrenzt.
Zum 30. Juni 2020 bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 46,9 Mio. (Vorjahr: EUR 40,9 Mio.) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 46,1 Mio. (Vorjahr: EUR 39,4 Mio.). Berücksichtigt werden bei der HanseYachts AG ausschließlich Verluste, die nach dem Anteilseignerwechsel im November 2011 angefallen sind. Die Verlustvorträge wurden in Höhe von rund EUR 43,9 Mio. (Körperschaftsteuer, Vorjahr: EUR 38,2 Mio.) bzw. rund EUR 43,0 Mio. (Gewerbesteuer, Vorjahr: EUR 36,8 Mio.) nicht für die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge berücksichtigt, da die Voraussetzungen hierfür noch nicht vorliegen. Verluste ausländischer Tochtergesellschaften, deren Geschäftsbetrieb nicht fortgeführt werden soll, sind in den vorgenannten Angaben nicht berücksichtigt, da mit einer Nutzung nicht mehr zu rechnen ist. Temporäre Differenzen, für die mangels Vorliegen der Voraussetzungen keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, bestanden am Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht. Darüber hinaus verweisen wir bezüglich der latenten Steuern auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.3.
Der durchschnittlich für das Geschäftsjahr 2019/20 unterstellte Steuersatz beträgt unverändert ca. 30 %. Der auf Basis des durchschnittlichen Steuersatzes erwartete Steueraufwand leitet sich wie folgt zum tatsächlichen Steueraufwand über:
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Ergebnis vor Steuern | (15.689) | 3.696 |
| Durchschnittlicher Gesamtsteuersatz | 30% | 30% |
| Erwarteter Steuerertrag (-) / -aufwand (+) | (4.707) | 1.109 |
| Steuersatzabweichungen | (206) | (194) |
| Steuereffekte aufgrund einer steuerlich abweichenden Bemessungsgrundlage |
4.343 | 130 |
| Bewertung von aktiven latenten Steuern und Wertberichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge |
82 | 34 |
| Auf Vorjahre entfallende Ertragsteuern | 2 | (83) |
| Nichtansatz von aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen bzw. erwirtschaftete Fehlbeträge |
1.592 | 64 |
| Minderung des Steueraufwands durch Nutzung von in Vorjahren nicht angesetzten latenten Steuern/Steuergutschriften |
(475) | (693) |
| Sonstige Effekte | (465) | 0 |
| Tatsächlicher Gesamtsteueraufwand (+) | 166 | 367 |
| Konzernsteuerquote | -1,1% | 9,9% |
Steuersatzabweichungen betreffen die Unterschiede aus den jeweils für die ausländischen Tochtergesellschaften anzuwendenden durchschnittlichen Steuersätzen.
Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen aktive latente Steuern auf die angefallenen Fehlbeträge nur bis zu der Höhe gebildet, bis zu der aufrechenbare passive latente Steuern bei den jeweiligen Gesellschaften bestehen.
Das Ergebnis je Aktie ist aus dem Ergebnisanteil der Aktionäre der HanseYachts AG und der Zahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt und stellt sich wie folgt dar:
| 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis = Konzernanteil am Periodenergebnis |
(15.770) | 3.329 |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl der ausgegebenen Stammaktien |
11.904.635 | 11.091.430 |
| Ergebnis je Aktie in EUR | -1,32 | 0,30 |
Verwässernde Aktien bestehen nicht, so dass das unverwässerte Ergebnis je Aktie mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie identisch ist.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Grundlagenbeschluss über die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen, im Wesentlichen aus Darlehen, sowie einer kompensierenden Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für die Aktionäre gefasst. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das Grundkapital der Gesellschaft nach dem Stichtag um EUR 933.162,00 gegen Ausgabe von 933.162 neuen Aktien durch Einbringung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen mit einem Marktwert von insgesamt ca. EUR 5.558.868,87 Mio. erhöht. Parallel bzw. unmittelbar anschließend wurde am 14. August 2019 der Beschluss gefasst, das Grundkapital der HanseYachts AG um bis zu EUR 299.219,00 zu erhöhen. In der Bezugsfrist 20. August bis 10. September 2019 wurden im Rahmen der Barkapitalerhöhung 130.335 neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 5,75 je Aktie gezeichnet.
Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung sowie aus der Sachkapitalerhöhung sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2018/19 ausgegeben worden.
Das Grundkapital der HanseYachts AG hat sich folglich im Geschäftsjahr 2019/20 um insgesamt 1.063.497 auf 12.154.927 Aktien erhöht.
Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung der Muttergesellschaft separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 4.072 (Vorjahr: TEUR 4.112). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände ("Entwicklungskosten") bzw. technische Anlagen und Maschinen/Anlagen in Bau ("Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (TEUR 2.133, Vorjahr: TEUR 1.676). In Summe werden damit für Forschung und Entwicklung TEUR 1.939 (Vorjahr: TEUR 2.436) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:
| 2018/19 | Selbst geschaffene |
Gewerbliche | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| immaterielle | Schutzrechte | Geleistete | ||||
| Vermögens | und ähnliche | Firmen | Anzah | |||
| in TEUR | werte | Rechte | wert | lungen | GESAMT | |
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 1. Jul. 2018 | 5.393 | 11.008 | 4.618 | 118 | 21.137 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 6 | 0 | 0 | 6 | |
| Zugänge Umgliederungen |
715 0 |
201 118 |
0 0 |
0 -118 |
916 0 |
|
| Konzernkreisänderungen | 0 | 165 | 17.239 | 0 | 17.404 | |
| Abgänge | 0 | -86 | 0 | 0 | -86 | |
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 30. Jun. 2019 | 6.108 | 11.412 | 21.857 | 0 | 39.377 |
| Abschreibungen | 1. Jul. 2018 | 2.605 | 3.208 | 2.610 | 0 | 8.423 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | |
| Zugänge | 842 | 463 | 0 | 0 | 1.305 | |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Konzernkreisänderungen | 0 | 74 | 0 | 74 | ||
| Abgänge | 0 | -85 | 0 | 0 | -85 | |
| Abschreibungen | 30. Jun. 2019 | 3.447 | 3.662 | 2.610 | 0 | 9.719 |
| Nettobuchwerte | 1. Jul. 2018 | 2.788 | 7.800 | 2.008 | 118 | 12.714 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2019 | 2.661 | 7.750 | 19.247 | 0 | 29.658 |
| 2019/20 | ||||||
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 1. Jul. 2019 | 6.108 | 11.412 | 21.857 | 0 | 39.377 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -11 | 0 | 0 | -11 | |
| Zugänge | 1.262 | 323 | 249 | 62 | 1.896 | |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 | 52 | 52 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | -56 | -56 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten |
30. Jun. 2020 | 7.370 | 11.724 | 22.106 | 58 | 41.258 |
| Abschreibungen Währungsdifferenzen |
1. Jul. 2019 | 3.447 0 |
3.662 -5 |
2.610 0 |
0 0 |
9.719 -5 |
| Zugänge | 848 | 429 | 11.650 | 0 | 12.927 | |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge Abschreibungen |
30. Jun. 2020 | 0 4.295 |
0 4.086 |
0 14.260 |
0 0 |
0 22.641 |
| Nettobuchwerte | 1. Jul. 2019 | 2.661 | 7.750 | 19.247 | 0 | 29.658 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2020 | 3.075 | 7.638 | 7.846 | 58 | 18.617 |
In dem Posten "Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte" werden die Herstellungskosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen) ausgewiesen.
In dem Posten "Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte" werden vor allem Markenwerte bzw. Nutzungsrechte an Markenwerten sowie Lizenzen für die im Konzern in der Fertigung und in der Verwaltung eingesetzte Software ausgewiesen.
Die in der Konzernbilanz erfassten Markenwerte ("Fjord", "Moody", "Dehler" und "Privilège") werden unverändert zum Vorjahr mit ihren ursprünglichen bzw. fortgeführten Anschaffungskosten von TEUR 7.061 ausgewiesen.
Das im Rahmen einer separaten Lizenzvereinbarung zeitlich befristete Nutzungsrecht an dem Markennamen "Sealine" wurde planmäßig linear über die Mindestlaufzeit der Lizenzvereinbarung bis zum 31. Dezember 2019 abgeschrieben. Seit dem ist der Vertrag kündbar bzw. läuft mit unbestimmter Dauer fort.
Der HanseYachts-Konzern ist neben den vorgenannten Markenrechten auch Inhaber der Rechte an den Marken "Hanse" und "Varianta". An den Marken "Hanse", "Dehler", "Moody", "Varianta", "Fjord" und "Privilège" wurden Pfandrechte zur Besicherung der Bankdarlehen bestellt. Der Buchwert der bilanzierten und als Sicherheit dienenden Markenrechte beträgt TEUR 7.061.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde der Firmenwert Privilège auf Basis des Werthaltigkeitstests der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Privilège in Höhe von TEUR 11.650 auf nunmehr TEUR 5.838 wertgemindert. Hintergrund hierfür ist neben einer kurzfristigen Verschlechterung der Ertragsaussicht infolge der Corona-Pandemie sowie eines gestiegenen Abzinsungssatzes (siehe folgende Erläuterungen) auch die langfristig leicht gesunkenen Ertragsaussichten der Gesellschaft. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen zur Ertragslage im Konzernlagebericht.
Der der TTS zugeordnete Goodwill beträgt zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 2.000.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.8. und 4.9. sowie auf die nachstehenden Erläuterungen.
Die immateriellen Vermögenswerte werden im Fall einer nicht planmäßigen Abschreibung den jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheiten ("CGU") zugerechnet und auf dieser Ebene einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Basis dieses Werthaltigkeitstests ist die Unternehmensplanung mit einem Planungszeitraum von drei Jahren und einer anschließenden ewigen Rente und somit eine Bewertung auf Basis der Stufe-3-Hierarchie im Sinne des IFRS 13.
Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden Zahlungsmittelzuflüsse für die nächsten drei Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der besten vom Management vorgenommenen Einschätzung über zukünftige Entwicklungen sowie auf Marktannahmen basieren. Die bei der Bewertung verwendeten Parameter können aufgrund stichtagsbedingter abweichender Input-Faktoren (z.B. Zinssätze, Beta-Faktoren) und aufgrund besserer Erkenntnis hinsichtlich der künftigen Entwicklung vom Vorjahr abweichen.
Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegen differenzierte Annahmen zum Umsatzwachstum im Detailplanungszeitraum zugrunde. Der Vorstand der HanseYachts AG erwartet auf Basis seiner heutigen Kenntnisse einen Umsatz moderat über dem Vorjahr. Dabei geht der Vorstand davon aus, die Umsatzerlöse der CGU Privilège gegenüber der Vergangenheit, in der die CGU Privilège noch nicht zum Konzern der HanseYachts AG gehörte, deutlich steigern zu können. Neben dem Umsatzwachstum liegen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes auch Annahmen zur Rohertragsmarge und der Kostenentwicklung zugrunde, die unter Berücksichtigung von Produktivitätssteigerungen für die CGU Privilège geplant wurden.
Für die Extrapolation der Cashflows wurde für den Zeitraum der ewigen Rente eine durchschnittlich angewendete Wachstumsrate wie im Vorjahr von 1,0 % angewendet. Für die CGU Privilège wurde eine Wachstumsrate von 0,5 % unterstellt. Der für die Diskontierung der zukünftigen Cahsflows verwendete Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurde anhand von Marktdaten stetig zum Vorjahr ermittelt. Zum 30. Juni 2020 ergab sich somit mit Ausnahme der CGU Privilège ein WACC nach Steuern von 10,8 % (Vorjahr 8,4 %).
Der für die Diskontierung CGU Privilège verwendete WACC nach Steuern beträgt 8,2 % (Vorjahr: 6,1 %). Die im Rahmen des Werthaltigkeitstests der CGU Privilège getesteten Vermögenswerte umfassten den Firmenwert in Höhe von EUR 17,5 Mio. sowie die Marke in Höhe von EUR 3,2 Mio. Der relativ starke Anstieg des WACC ist auf die Verwendung einer höheren Marktrisikoprämie von 7,5% (Vorjahr: 6,81%) sowie insbesondere einen höheren Beta-Faktor bei unveränderter Peer-Group zurückzuführen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
| Grundstücke | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| und Bauten | Andere | |||||
| einschließlich | Anlagen, | Geleistete | ||||
| 2018/19 | Bauten auf | Technische | Betriebs- und | Anzahlungen | ||
| fremden | Anlagen und | Geschäftsaus | und Anlagen | |||
| in TEUR | Grundstücken | Maschinen | stattung | im Bau | GESAMT | |
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 1. Jul. 2018 | 29.210 | 32.519 | 3.900 | 812 | 66.441 |
| Währungsdifferenzen | 85 | 53 | -3 | 4 | 139 | |
| Zugänge | 232 | 486 | 282 | 2.749 | 3.749 | |
| Umgliederungen | 80 | 1.438 | 54 | -1.572 | 0 | |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 1.241 | 115 | 52 | 1.408 | |
| Abgänge | -6 | -578 | -63 | -9 | -656 | |
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 30. Jun. 2019 | 29.601 | 35.159 | 4.285 | 2.036 | 71.081 |
| Abschreibungen | 1. Jul. 2018 | 12.688 | 25.315 | 2.825 | 0 | 40.828 |
| Währungsdifferenzen | 72 | 25 | -11 | 0 | 86 | |
| Zugänge | 1.168 | 2.873 | 401 | 0 | 4.442 | |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 74 | 0 | 74 | |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 477 | 0 | 0 | 477 | |
| Abgänge | -2 | -568 | -56 | 0 | -626 | |
| Abschreibungen | 30. Jun. 2019 | 13.926 | 28.122 | 3.233 | 0 | 45.281 |
| Nettobuchwerte | 1. Jul. 2018 | 16.522 | 7.204 | 1.075 | 812 | 25.613 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2019 | 15.675 | 7.037 | 1.052 | 2.036 | 25.800 |
| 2019/20 | ||||||
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 1. Jul. 2019 | 29.601 | 35.159 | 4.285 | 2.036 | 71.081 |
| IFRS 16 Erstanwendung | 1. Jul. 2019 | 1.653 | 48 | 378 | 0 | 2.079 |
| Währungsdifferenzen | -267 | -88 | -16 | -9 | -380 | |
| Zugänge | 326 | 971 | 314 | 3.251 | 4.862 | |
| Umgliederungen | 808 | 3.125 | 4 | -3.989 | -52 | |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | -140 | -225 | -16 | -381 | |
| Anschaffungs-/ | ||||||
| Herstellungskosten | 30. Jun. 2020 | 32.121 | 39.075 | 4.740 | 1.273 | 77.209 |
| Abschreibungen | 1. Jul. 2019 | 13.926 | 28.122 | 3.233 | 0 | 45.281 |
| Währungsdifferenzen | -132 | -49 | -7 | 0 | -188 | |
| Zugänge | 1.502 | 3.184 | 570 | 0 | 5.256 | |
| Abgänge | 0 | -138 | -223 | 0 | -361 | |
| Abschreibungen | 30. Jun. 2020 | 15.296 | 31.119 | 3.573 | 0 | 49.988 |
| Nettobuchwerte | 1. Jul. 2019 | 15.675 | 7.037 | 1.052 | 2.036 | 25.800 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2020 | 16.825 | 7.956 | 1.167 | 1.273 | 27.221 |
Aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019/20 werden im Sachanlagevermögen Nutzungsrechte bilanziert. Die Entwicklung dieser Nutzungsrechte an den geleasten Sachanlagen sowie die Zuordnung zu diesen findet sich in der nachfolgenden Übersicht:
| Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus-stattung |
GESAMT | |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte zum 01.07.2019 Fortführung Finanzierungsleasing IAS 17 |
1.653 | 48 | 378 | 2.079 |
| zum 01.07.2019 | 0 | 1.180 | 184 | 1.364 |
| Abschreibungen | 307 | 281 | 214 | 802 |
| Nutzungsrechte zum 30.06.2020 |
1.346 | 947 | 348 | 2.641 |
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2019/20 betreffen Neuinvestitionen in Gebäude und die erstmals nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte an Gebäuden. Im Berichtsjahr sind dem Konzern keine Zuwendungen zugeflossen, sodass von den Anschaffungskosten der im Berichtsjahr zugegangenen Vermögenswerte keine Beträge abgesetzt worden sind. Insgesamt mindern vereinnahmte Zuwendungen der Vorjahre den Restbuchwert der ausgewiesenen Gebäude zum 30. Juni 2020 in Höhe von TEUR 1.874 (Vorjahr: TEUR 2.180).
An den Grundstücken und Bauten bestehen übliche Sicherungsrechte für die eingeräumten Darlehen. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 15.710 (Vorjahr: TEUR 15.051), bei einer Inanspruchnahme der Darlehen in Höhe von TEUR 9.800 (Vorjahr: TEUR 14.904).
Unter Berücksichtigung von Umgliederungen belaufen sich die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen auf insgesamt TEUR 4.096 (Vorjahr: TEUR 1.924). Sie entfallen im Wesentlichen auf Rumpf- und Deckformen für neue Schiffsmodelle.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 werden unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten im Zugangsjahr in voller Höhe im Aufwand erfasst.
Anlagen im Bau betreffen überwiegend die noch nicht abgenommenen oder noch nicht im betriebsbereiten Zustand befindlichen Maschinen und Anlagen (vor allem Produktionsformen).
Die bilanzierten latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv TEUR |
Passiv TEUR |
Aktiv TEUR |
Passiv TEUR |
|
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 1.114 | 0 | 953 |
| Sachanlagen | 596 | 729 | 111 | 296 |
| Forderungen | 5 | 0 | 2 | 0 |
| Vorräte | 282 | 0 | 113 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 231 | 0 | 190 |
| Verbindlichkeiten | 222 | 4 | 174 | 4 |
| Rückstellungen | 655 | 0 | 340 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 895 | 0 | 783 | 0 |
| 2.655 | 2.078 | 1.523 | 1.443 | |
| Saldierung | (2.078) | (2.078) | (1.443) | (1.443) |
| 577 | 0 | 80 | 0 |
Passive latente Steuern auf immaterielle Vermögenswerte resultieren ausschließlich aus Vermögensunterschieden der aktivierten Entwicklungskosten.
Passive latente Steuern auf Sachanlagen betreffen zum einen die Vermögensunterschiede aus der Umrechnung des Anlagevermögens zu historischen Umrechnungskursen der als "integrierten Einheit" angesehenen polnischen Tochtergesellschaft und zum anderen die aus der Erstanwendung von IFRS 16 resultierenden latenten Steuern auf den Ansatz der Nutzungsrechte, die den Sachanlagen zugeordnet werden.
Zudem wurden aktive latente Steuern auf die nach IFRS 16 zu bilanzierenden Leasingverbindlichkeiten angesetzt.
Aktive latente Steuern auf angefallene Verluste des Geschäftsjahres 2019/20 wurden bei gesellschaftsbezogener Betrachtung in Höhe eines Überhangs passiver Latenzen gebildet.
Soweit bei den einbezogenen Gesellschaften latente Steueransprüche und -verpflichtungen jeweils gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen, wurde eine Saldierung vorgenommen.
Die aktiven und passiven latenten Steuern haben die folgenden erwarteten Fristigkeiten:
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiv TEUR |
Passiv TEUR |
Aktiv TEUR |
Passiv TEUR |
||
| Kurzfristige latente Steuern | 1.164 | 235 | 418 | 99 | |
| Langfristige latente Steuern | 1.491 | 1.843 | 1.105 | 1.344 | |
| Saldierung | (2.078) | (2.078) | (1.443) | (1.443) | |
| 577 | 0 | 80 | 0 |
Für die auf kurzfristige Vermögenswerte (Forderungen, Termingeschäfte, Vorräte) und auf die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen entfallenden latenten Steuern wird mit einer Umkehrung der zugrunde liegenden temporären Differenzen innerhalb eines Jahres gerechnet.
Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen aus Ertragsteuern betreffen die erwartete Steuerbelastung für noch nicht veranlagte Geschäftsjahre. Die erwartete Fristigkeit beträgt unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern untergliedern sich wie folgt:
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| In- und ausländische Unternehmensteuern | ||
| Körperschaftsteuer | 198 | 107 |
| Solidaritätszuschlag | 11 | 6 |
| Gewerbesteuer | 200 | 144 |
| 409 | 257 |
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 9.881 | 11.235 |
| Unfertige Erzeugnisse | 18.540 | 13.758 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 6.537 | 2.288 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 179 | 160 |
| 35.137 | 27.441 |
Unter den unfertigen Erzeugnissen werden in Produktion befindliche Schiffe sowie bereits auftragsbezogen bearbeitete Kunststoff- und Möbelteile ausgewiesen. Die fertigen Erzeugnisse und Waren betreffen Schiffe, die sich noch im Eigentum des Konzerns befinden. Sämtliche Schiffe sind auf Bestellung oder als Messe- bzw. Ausstellungsboote gefertigt. Die Waren betreffen Gebrauchtboote. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Vorräte im üblichen Geschäftsgang innerhalb von 12 Monaten umschlagen.
Die für die einzelnen Posten des Vorratsvermögens erfassten Wertberichtigungen gliedern sich wie folgt auf:
Vorräte
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
Unfertige | Erzeugnisse | Fertige Erzeug- | nisse und Waren lungen auf Vorräte | Geleistete Anzah- | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019/20 | 2018/19 2019/20 2018/19 | 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 | ||||||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
11.152 | 12.799 | 19.847 | 13.758 | 6.578 | 2.319 | 179 | 160 | 37.756 | 29.036 |
| Wertberichtigungen | -1.271 | -1.564 | -1.307 | 0 | -41 | -31 | 0 | 0 | -2.619 | -1.595 |
| Buchwert zum 30.06. | 9.881 | 11.235 | 18.540 | 13.758 | 6.537 | 2.288 | 179 | 160 | 35.137 | 27.441 |
Abwertungen auf die Nettoveräußerungswerte betreffen Gängigkeitsabschreibungen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Abschreibungen auf unfertige Erzeugnisse und Waren (Gebrauchtboote) zur Berücksichtigung möglicher Verwertungsrisiken.
Die Veränderung der Abwertungen der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe – als Saldogröße aus Zuführung, Auflösung und Verbrauch – wird im Materialaufwand erfasst. Dies führte im Berichtsjahr zu einer Verminderung (= "Ertrag") des Materialaufwands in Höhe von TEUR 293 (Vorjahr: Aufwand TEUR 1.161).
Die Veränderung der Wertberichtigung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse in Höhe von TEUR 1.317 (Vorjahr: TEUR 151) ist in dem Posten Verminderung (Vorjahr: Erhöhung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen in der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung enthalten.
Mit den Hausbanken und einer Absatzfinanzierungsgesellschaft bestehen übliche Sicherungsvereinbarungen (z.B. Raumsicherungsübereignung, Sicherungsübereignung von Schiffen, etc.) hinsichtlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der Gebrauchtboote. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vorräte beträgt TEUR 18.380 (Vorjahr: TEUR 9.655).
| 30.06.2020 TEUR |
30.06.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen |
1.672 -361 |
5.661 -460 |
| 1.311 | 5.201 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind überwiegend durch Schiffe besichert, die bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nicht ausgeliefert werden. Aus diesem Grund kommen Forderungsverluste sehr selten vor und sind in Relation zur Bilanzsumme marginal (0,02 % in 2019/20; Vorjahr: 0,01 %). Der Buchwert der Forderungen entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.
Aufwendungen für Forderungsverluste und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Berichtsperiode in Höhe von TEUR 37 angefallen (Vorjahr: TEUR 146).
Die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
| 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Juli Wertberichtigungen des Geschäftsjahres |
460 | 185 |
| - Zuführungen | 37 | 146 |
| - Erstkonsolidierung - Verbrauch |
0 -107 |
229 -100 |
| - Auflösungen | -29 | 0 |
| Stand am 30. Juni | 361 | 460 |
Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von Vergangenheitserfahrungen mit Zahlungsausfällen und der Altersstruktur des Forderungsbestands berechnet.
Die eingeräumten Bankdarlehen sind durch eine Globalzession eines Teils des Forderungsbestands besichert. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 1.034 (Vorjahr: TEUR 3.567).
Die sonstigen Vermögenswerte haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von voraussichtlich unter einem Jahr.
| 30.06.2020 TEUR |
30.06.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | 1.057 | 976 |
| Rechnungsabgrenzung | 1.001 | 1.201 |
| Debitorische Kreditoren | 49 | 63 |
| Erstkonsolidierungseffekt | 0 | 626 |
| Übrige (einschließlich Wertberichtungen) | 1.126 | 408 |
| Einzelwertberichtigungen | -152 | -95 |
| 3.081 | 3.179 |
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält insbesondere Vorauszahlungen auf Messebeteiligungen, Versicherungen und Lizenzgebühren.
In der Position "Übrige" sind Forderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit aus Kurzarbeitergeld in Höhe von TEUR 121 enthalten.
| 30.06.2020 TEUR |
30.06.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Bankguthaben Kassenbestand |
9.914 3 |
5.984 2 |
| 9.917 | 5.986 |
Der Buchwert der flüssigen Mittel entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Sie bestehen aus jederzeit fälligen Sichteinlagen und Tagesgeldern. In Höhe von TEUR 412 (Vorjahr: TEUR 731) unterliegen die flüssigen Mittel einer Verfügungsbeschränkung durch Kreditinstitute.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (Anlage 4) dargestellt.
Das voll eingezahlte Grundkapital der HanseYachts AG beträgt zum 30. Juni 2020 EUR 12.154.927,00 und ist in 12.154.927 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sämtliche Aktien sind Inhaberaktien.
Durch die in Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 in 2019 durchgeführten Kapitalerhöhungen wurde das Grundkapital um EUR 1.063.497,00 auf EUR 12.154.927,00 erhöht.
Die ordentliche Hauptversammlung am 14. Dezember 2017 hat den Vorstand bis zum 13. Dezember 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 5.545.715,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft das Grundkapital durch den Beschluss des Vorstands vom 14. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um EUR 933.162,00 auf EUR 12.054.592,00 erhöht. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 20. September 2019 in das Handelsregister eingetragen. Außerdem hat der Vorstand am 14. August 2019, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag, beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 299.219,00 mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen, um der den bei der vorhergegangenen Kapitalerhöhung vom Bezug neuer Aktien ausgeschlossenen Aktionären die Möglichkeit zu einem das bisherige Verhältnis ihrer Beteiligungen wahrenden Bezug neuer Aktien einzuräumen. Die Barkapitalerhöhung wurde in Höhe von EUR 130.335,00 durchgeführt. Die Erhöhung auf EUR 12.154.927,00 wurde am 30. Oktober 2019 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das verbleibende Genehmigte Kapital 2017 gemäß § 6 der Satzung betrug nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 4.482.218,00.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Dezember 2019 wurde das Genehmigte Kapital 2017 aufgehoben und der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 6.012.296,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. Dezember 2024 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).
Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage oder um potentielle Options- bzw. Wandlungsrechte von Gläubigern bedienen zu können. Aktuell sind keine Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Die Handelsregistereintragung des genehmigten Kapitals 2019 erfolgte am 11. März 2020.
Das genehmigte Kapital hat sich wie folgt entwickelt:
| 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital zu Beginn des Geschäftsjahres | 5.546 | 5.546 |
| Sachkapitalerhöhung 2019 | -933 | 0 |
| Barkapitalerhöhung 2019 | -130 | 0 |
| Aufhebung Genehmigtes Kapital 2017 | -4.483 | 0 |
| Beschluss Genehmigtes Kapital 2019 | 6.012 | 0 |
| Genehmigtes Kapital zum Ende des Geschäftsjahres | 6.012 | 5.546 |
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 8.851 aus, die sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.187 erhöht hat. Die Kapitalrücklage unterliegt den Restriktionen des § 150 AktG. Die Erhöhung resultiert in Höhe eines Betrages von TEUR 4.626 aus Agios der Sachkapitalerhöhung, in Höhe von TEUR 619 aus Agien der Barkapitalerhöhung abzüglich Eigenkapitalbeschaffungskosten der Barkapitalerhöhung in Höhe von TEUR 58. Beide Kapitalerhöhungen erfolgten durch Nutzung des genehmigten Kapitals.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Minderheitenanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Tochtergesellschaft und belaufen sich zum 30. Juni 2020 auf TEUR -103 (Vorjahr: TEUR -403). Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen an der Privilège Marine SAS mit 0,31% (Vorjahr: 2,57 %). Die Veränderung der Anteile nicht beherrschenden Gesellschafter ist auf die disquotale Kapitalerhöhung zurückzuführen.
Der Kapitalanteil entspricht dem Stimmrechtsanteil. Die auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter zugewiesenen Anteile am Konzernjahresergebnis werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen und betragen im Geschäftsjahr 2019/20 TEUR -85.
| 1. Jul. 2018 TEUR |
Ver- brauch TEUR |
Auf- lösung TEUR |
Zu- führung TEUR |
Erst- Konsol. TEUR |
30. Jun 2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | ||||||
| Gewährleistungen | 1.736 | 372 | 0 | 657 | 345 | 2.366 |
| Drohverluste | 272 | 272 | 0 | 2 | 1.250 | 1.252 |
| Restrukturierung | 120 | 0 | 0 | 0 | 0 | 120 |
| 2.128 | 644 | 0 | 659 | 1.595 | 3.738 | |
| 1. Jul. 2019 |
Ver- brauch |
Auf- lösung |
Zu- führung |
Anpassung PPA |
30. Jun 2020 |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 2019/20 | ||||||
| Gewährleistungen | 2.366 | 411 | 31 | 238 | 0 | 2.162 |
| Drohverluste | 1.252 | 1.282 | 0 | 146 | 620 | 736 |
| Restrukturierung | 120 | 0 | 0 | 0 | 0 | 120 |
| 3.738 | 1.693 | 31 | 384 | 620 | 3.018 |
Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen mögliche Gewährleistungsarbeiten an Schiffen, die im Gewährleistungszeitraum verkauft worden sind, sowie Prozesskosten im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen. Rückstellungen werden sowohl für konkret bekannte Einzelsachverhalte als auch aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gebildet.
Die Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungssachverhalte für bekannt gewordene Einzelsachverhalte basiert auf den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für vergleichbare Sachverhalte oder auf aktuellen Kostenschätzungen (z.B. Kostenvoranschläge von Gutachtern). Die Bewertung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten richtet sich bei entsprechender Konkretisierung nach Vergleichsangeboten bzw. Gerichtsurteilen oder nach der Beurteilung der betreuenden Rechtsanwälte bzw. der Mitarbeiter der Gesellschaft.
Die Rückstellungen für Restrukturierung in Höhe TEUR 120 betreffen zum 30. Juni 2020 wie im Vorjahr noch mögliche Rückzahlungsverpflichtungen für in Vorjahren erhaltene Zuwendungen, bei denen die Einhaltung der Förderbedingungen aufgrund der umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen nicht mehr hinreichend sicher ist.
Sämtliche Verpflichtungen haben grundsätzlich eine voraussichtliche Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Aufgrund des kurzfristigen Charakters waren keine Kostensteigerungen bzw. Zinseffekte zu berücksichtigen.
Unter den übrigen Finanzschulden werden die zu verzinsenden Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und sonstigen externen Darlehensgebern ausgewiesen.
Insgesamt gliedern sich die Finanzschulden nach ihrer Fristigkeit zum Bilanzstichtag wie folgt:
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Finanzschulden ggü. Kreditinstituten und sonstigen Darlehensgebern |
||
| bis 1 Jahr | 19.671 | 11.620 |
| 1 bis 5 Jahre | 3.961 | 10.315 |
| 23.632 | 21.935 | |
Zum Bilanzstichtag bestanden Bankverbindlichkeiten und sonstige Finanzschulden in Höhe von TEUR 23.632 (Vorjahr: TEUR 21.935). Sie resultierten aus festverzinslichen Darlehen (TEUR 11.300, Vorjahr: TEUR 12.609) sowie den in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditlinien und Absatzfinanzierungen (TEUR 11.995, Vorjahr: TEUR 9.324).
Die Finanzschulden gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen werden in Abschnitt 11 erläutert.
Hinsichtlich der erwarteten Liquiditätsabflüsse verweisen wir auf Abschnitt 9.2, hinsichtlich der Zinssicherung verweisen wir auf Abschnitt 9.3. und hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf Abschnitt 9.5.
Aufgrund der Nichteinhaltung der vereinbarten Covenants zum 30. Juni 2020 ist ein Betrag von TEUR 6.780 in den kurzfristigen Finanzschulden auszuweisen. Wir verweisen hierfür auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.6.
Bezüglich der für Finanzschulden als Sicherheit dienenden Vermögenswerte verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 6.2., 6.4., 6.5. und 6.7.
Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten angesetzt. Die aus den Leasingverträgen resultierenden Nutzungsrechte sind Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Die Mindestleasingzahlungen leiten sich wie folgt aus dem Barwert ab:
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Barwert Leasingraten | ||
| bis 1 Jahr | 1.717 | 656 |
| 1 bis 5 Jahre | 2.216 | 1.119 |
| über 5 Jahre | 168 | 76 |
| 4.101 | 1.851 | |
| Zinsanteil | ||
| bis 1 Jahr | 98 | 55 |
| 1 bis 5 Jahre | 83 | 49 |
| über 5 Jahre | 4 | 2 |
| 185 | 106 | |
| Mindestleasingraten | ||
| bis 1 Jahr | 1.815 | 711 |
| 1 bis 5 Jahre | 2.299 | 1.168 |
| über 5 Jahre | 172 | 78 |
| 4.286 | 1.957 |
Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultiert aus dem Abschluss von Leasingverträgen über Negativ-Formen zur Herstellung von GfK-Bootsteilen sowie aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16.
Für die zum 30. Juni 2020 erfassten Leasingverbindlichkeiten ergibt sich folgende Darstellung:
| Fortführung Finanzierungs IFRS 16 leasing |
Sale-and Lease-Back |
Summe Leasingver bindlichkeiten |
||
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.07.2019 | 2.079 | 1.851 | 0 | 3.930 |
| Zugänge | 0 | 36 | 1.500 | 1.536 |
| Zahlungen | 421 | 694 | 199 | 1.314 |
| Zinsaufwand | 51 | 0 | 0 | 51 |
| Stand am 30.06.2020 | 1.607 | 1.193 | 1.301 | 4.101 |
Die nachfolgende Überleitungsrechnung stellt sowohl die zahlungswirksamen als auch die zahlungsunwirksamen Veränderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, dar. In die Überleitungsrechnung sind grundsätzlich die Fremdkapitalposten einzubeziehen, bei denen Zahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wurden.
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erstanwendung | Umglie | |||||
| 01.07.2019 | Cashflows | Aufnahme | IFRS 16 | derungen | 30.06.2020 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Finanzschulden ggü.Kreditinstituten | ||||||
| langfristig | 10.315 | 678 | 0 | 0 | -7.032 | 3.961 |
| kurzfristig | 11.620 | 1.019 | 0 | 0 | 7.032 | 19.671 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen | 1.851 | 171 | 0 | 2.079 | 0 | 4.101 |
| 23.786 | 1.868 | 0 | 2.079 | 0 | 27.733 |
Sämtliche nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig:
| 30.06.2020 TEUR |
30.06.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 14.199 | 16.426 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 25.166 | 17.011 |
| Verbindlichkeiten ggü. nahe stehenden Personen und Unternehmen |
6.749 | 2.847 |
| Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten im Personalbereich Steuern Kreditorische Debitoren Übrige |
4.787 1.076 414 241 |
4.724 1.313 357 778 |
| 6.518 | 7.172 | |
| 52.632 | 43.456 |
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Vorauszahlungen auf bestellte Segelyachten, Motorboote und Katamarane.
Die Verbindlichkeiten des Personalbereichs betreffen im Wesentlichen übliche Verpflichtungen für Lohn und Gehalt mit TEUR 1.772 (Vorjahr: TEUR 2.035) sowie ausstehende Urlaubsansprüche und Überstunden mit TEUR 1.712 (Vorjahr: TEUR 1.767).
Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 11.
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Dabei werden die Folgen einer Veränderung des Konsolidierungskreises in den einzelnen Positionen eliminiert.
Im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anlageverkäufen eliminiert. Diesem Bereich sind die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben und die gezahlten Ertragsteuern zugeordnet. Die Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und in Finanzanlagen. Die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen können von den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zugängen abweichen, wenn die Gegenstände finanziert werden oder wenn Zuwendungen als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht werden, sofern die bezuschussten Vermögenswerte im Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs auf die Zuwendungen bereits betrieblich genutzt werden.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit setzt sich aus den Aufnahmen und Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten für das Finanzierungsleasing zusammen. Darüber hinaus sind hierin im Geschäftsjahr 2019/20 die Auszahlungen für den Erwerb der Privilège Marine Holding GmbH am 28. Juni 2019 in Höhe von TEUR 500 enthalten.
Im Anschluss an die Kapitalflussrechnung wird die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds aufgegliedert. Bezüglich der Bankguthaben, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.7. und Abschnitt 10.1.
Nur die Kontokorrentkredite, die auf Anforderung rückzahlbar sind und einen integralen Bestandteil des Cash Managements bilden, wofür der regelmäßig schwankende Saldo zwischen Soll- und Haben-Beständen spricht, sind in den Finanzmittelbestand einzubeziehen. Da die Kontokorrentverbindlichkeiten nicht regelmäßig schwanken, dienen diese eher der Finanzierung des Unternehmens und werden daher gemäß IAS 7.8 nicht in den zu erläuternden Finanzmittelbestand der Kapitalflussrechnung einbezogen.
Der Finanzmittelfonds enthält daher nur die in der Bilanz ausgewiesenen Bankguthaben und den Kassenbestand.
Mit ca. 62 % (Vorjahr: 57 %) entfällt der größte Anteil der Umsatzerlöse auf den Vertrieb von Segelyachten. Hinsichtlich der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktbereichen verweisen wir auf unsere Darstellung unter 5.1. Eine weitere Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.20. genannten Gründe nicht.
Nachfolgend werden Aufgliederungen nach geographischen Gesichtspunkten vorgenommen.
Für die Segmentinformationen nach Regionen werden die Umsatzerlöse nach dem Sitz der Kunden, die übrigen Angaben nach dem Sitz der Konzerngesellschaften bestimmt
| Umsatzerlöse | 2019/20 TEUR |
2018/19 TEUR |
Veränderung TEUR |
Veränderung % |
|---|---|---|---|---|
| Inland | 33.494 | 39.116 | -5.622 | -14,4% |
| USA | 12.319 | 12.603 | -284 | -2,3% |
| Spanien | 11.823 | 15.068 | -3.245 | -21,5% |
| Frankreich | 10.646 | 15.526 | -4.880 | -31,4% |
| Großbritannien | 6.930 | 9.107 | -2.177 | -23,9% |
| Italien | 3.726 | 11.604 | -7.878 | -67,9% |
| Sonstiges Europa | 39.897 | 35.673 | 4.224 | 11,8% |
| Sonstige weltweit (ohne Europa) |
9.550 | 13.316 | -3.766 | -28,3% |
| Summe | 128.385 | 152.013 | -23.628 | -15,5% |
| Langfristige Vermögens- werte |
2019/20 TEUR |
2018/19 TEUR |
Veränderung TEUR |
Veränderung % |
| Inland | 28.478 | 27.838 | 640 | 2,3% |
| Polen | 9.784 | 9.509 | 275 | 2,9% |
| Frankreich | 8.108 | 18.189 | -10.081 | -55,4% |
| Sonstige | 45 | 3 | 42 | 1400,0% |
| Summe | 46.415 | 55.539 | -9.124 | -16,4% |
Unter dem Ausfall- bzw. Kreditrisiko versteht man das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners sowie Kreditrisiken bei Geldanlagen oder derivativen Finanzinstrumenten. Der HanseYachts-Konzern unterliegt im Wesentlichen nur dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Händlern sowie deren Endkunden.
Zur Minimierung dieses Ausfallrisikos erhebt der Konzern grundsätzlich bis zur Fertigstellung einer bestellten Segel- oder Motoryacht und Katamaran von den Händlern bzw. deren Endkunden Abschlagszahlungen, die auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet werden. Die physische Auslieferung einer Yacht - unbenommen der zeitgleichen oder vorher erfolgten Umsatzrealisation - erfolgt grundsätzlich erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
Die wesentlichen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen gegen Behörden. Die Bankguthaben bestehen bei bonitätsstarken Banken.
Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht wie im Vorjahr den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen, der sonstigen Vermögenswerte sowie der liquiden Mittel.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Zur Steuerung und Kontrolle der Liquidität verfügt der HanseYachts-Konzern über eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung. Mit Unterstützung dieses Instrumentariums konnte auf Basis des operativen Cashflows und der durch die Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentlinien sowie der Finanzmittelbestände die kurzfristige Liquidität jederzeit gewährleistet werden.
Über die kurzfristige Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass ausreichend Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten Auszahlungen einschließlich der zur Bedienung der finanziellen Verpflichtungen benötigten Beträge zu decken.
| davon | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR |
TEUR | ||
| Finanzschulden | (Vorjahr) | 24.125 (22.452) |
20.097 (11.986) |
4.028 (10.466) |
0 (0) |
| Leasingverbindlichkeiten | (Vorjahr) | 4.286 (1.957) |
1.815 (711) |
2.299 (1.168) |
172 (78) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
(Vorjahr) | 14.199 (16.426) |
14.199 (16.426) |
0 (0) |
0 (0) |
| Verbindlichkeiten ggü. nahe stehenden Unternehmen |
(Vorjahr) | 13.334 (14.088) |
6.909 (1.164) |
6.425 (1.240) |
0 (11.684) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | (Vorjahr) | 414 (357) |
414 (357) |
0 (0) |
0 (0) |
| 56.358 | 43.434 | 12.752 | 172 | ||
| (Vorjahr) | (55.280) | (30.644) | (12.874) | (11.762) |
Die undiskontierten Brutto-Zahlungsmittelabflüsse (Zins- und Tilgungszahlungen) für die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Zahlungsmittelabflüsse aus den Leasingverbindlichkeiten, den Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen sowie aus den in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien (TEUR 11.202, Vorjahr: TEUR 8.461), die innerhalb der Finanzschulden ausgewiesen werden, enthalten die hierauf entfallenden Zinsanteile. Wenn Zinszahlungen auf variablen Kenngrößen basieren, wurde der undiskontierte Betrag auf Basis der Zinsstrukturkurve am Ende der Berichtsperiode ermittelt.
In den Finanzschulden sind Darlehen enthalten, für die zum 30. Juni 2020 die Finanzkennzahlen nicht eingehalten wurden, sodass ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden (TEUR 6.780) zu erfolgen hat. Die Kreditinstitute haben daher mit dem Datum vom 11. August bzw. 24. September 2020 erklärt, die Vereinbarung eines Nettoverschuldungsgrads auszusetzen bzw. die Nichteinhaltung der Covenants zu dulden und hieraus keine Rechte herzuleiten. Die zusätzlichen Brutto-Zahlungsmittelabflüsse aus Zinsen belaufen sich im folgenden Jahr auf TEUR 221 und bis zur Endfälligkeit der Darlehen auf weitere TEUR 129.
Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene Kontokorrentlinien über TEUR 797 (Vorjahr: TEUR 539).
Die Fremdkapitalfinanzierung des HanseYachts-Konzerns erfolgte im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Bankenkredite zu festvereinbarten Zinssätzen. Auch die durch die Mehrheitsaktionärin gewährten Darlehen sehen fixe Zinsvereinbarungen vor. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bezüglich dieser Finanzierungen nicht.
Finanzinstrumente der Kategorien "Kredite und Forderungen", "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten/Vermögenswerte" führten in der Berichtsperiode insgesamt zu Zinsaufwendungen von TEUR 1.479 (Vorjahr: TEUR 1.502).
Finanzinstrumente mit einer festen Verzinsung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen daher keiner Zinssensitivität im Sinne des IFRS 7.
Im HanseYachts-Konzern bestehen keine Verbindlichkeiten, die einer variablen Verzinsung unterliegen, sodass eine Zinssensitivitätsanalyse unterbleibt.
Unter Währungsrisiko wird das Risiko von wechselkursinduzierten Wertänderungen von Bilanzposten verstanden. Dieses Risiko besteht für den HanseYachts-Konzern insbesondere im Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Händlern außerhalb des EURO-Raumes aus Zahlungsmittelzuflüssen in US-Dollar.
Auf Basis einer Planung über erwartete US-Dollar-Zuflüsse verkauft HanseYachts bei Bedarf gezielt US-Dollar auf Termin zu den jeweils erwarteten Zuflusszeitpunkten, um etwaige negative Wechselkurseffekte abzusichern. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 bestanden keine schwebende USD-Termingeschäfte (Vorjahr: negativer Marktwert in Höhe TEUR 2).
Die Fremdwährungsforderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 1.153). Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 2 % (Vorjahr: 22 %). Die Forderungen bestehen in den folgenden Währungen:
| 30.06.2020 TEUR |
30.06.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| USD - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen PLN - Forderungen aus Lieferungen |
24 | 1.131 |
| und Leistungen | 2 | 22 |
| 26 | 1.153 |
Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsforderungen gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 128) bzw. TEUR -4 (Vorjahr: TEUR -105) gehabt. Darüber hinaus ist die polnische Tochtergesellschaft einem Währungsrisiko ausgesetzt, das aus den in Euro abgerechneten Geschäfts- und Leistungsbeziehungen zur HanseYachts AG resultiert.
Hinsichtlich der Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungen in folgenden Währungen:
| 30.06.2020 TEUR |
30.06.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| PLN - Verbindlichkeiten USD - Verbindlichkeiten GBP - Verbindlichkeiten |
1.154 141 17 |
1.476 48 20 |
| 1.312 | 1.544 |
Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR -146 (Vorjahr: TEUR -172) bzw. TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 140) gehabt.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt grundsätzlich unter Bezugnahme auf zur Verfügung stehende Marktinformationen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswapkontrakten und Devisentermingeschäften erfolgt unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten. Für die Anleiheverbindlichkeiten standen Börsenkursinformationen zur Verfügung.
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie nach IFRS 9 |
Buch- wert TEUR |
beizu- legender Zeitwert TEUR |
Buch- wert TEUR |
beizu legender Zeitwert TEUR |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen |
aac aac |
1.360 1.311 49 |
1.360 1.311 49 |
5.264 5.201 63 |
5.264 5.201 63 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte | 1.360 | 1.360 | 5.264 | 5.264 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.410 | 11.497 | 21.015 | 21.066 | |
| Bankdarlehen und sonstige Darlehen | flac | 3.961 | 3.961 | 10.315 | 10.315 |
| Leasing | flac | 2.384 | 2.471 | 1.195 | 1.246 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen | flac | 5.065 | 5.065 | 9.505 | 9.505 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 42.750 | 42.848 | 31.907 | 31.962 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | flac | 14.199 | 14.199 | 16.426 | 16.426 |
| Bankdarlehen, Kontokorrentkredite u. sonstige Darlehen Zur Währungssicherung eingesetzte Derivate ohne |
flac | 19.671 | 19.671 | 11.619 | 11.619 |
| Sicherungsbeziehung | lafv | 0 | 0 | 2 | 2 |
| Leasing | flac | 1.717 | 1.815 | 656 | 711 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen | flac | 6.749 | 6.749 | 2.847 | 2.847 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | flac | 414 | 414 | 357 | 357 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 54.160 | 54.345 | 52.922 | 53.028 |
aac = financial assets measured at amortised costs (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) flac = financial liabilities measured at amortised costs (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
lafv = financial liabilities at fair value through profit or loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzille Verbindlichkeiten)
Aufgrund der kurzen Laufzeiten entsprechen die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden weitgehend den Zeitwerten.
Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden entsprechen die Zinssätze den marktüblichen Zinsen bzw. die Volumina sind von vergleichsweise überschaubarer Größe, sodass auch hier die Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| Bewertungskategorie | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2019/20 | aac | flac | lafv | Gesamt |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Wechselkursgewinne | 0 | 0 | -40 | -40 |
| Wertminderungen und Forderungsverluste | -24 | 0 | 0 | -24 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 0 | 682 | 0 | 682 |
| -24 | 682 | -40 | 618 |
aac = financial assets measured at amortised costs
(Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) flac = financial liability at cost
(Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
lafv = financial liabilities at fair value through profit and loss
(Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)
| Bewertungskategorie | ||||
|---|---|---|---|---|
| aac | flac | lafv | Gesamt | |
| 2018/19 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| Wechselkursgewinne | 0 | 0 | -47 | -47 |
| Wertminderungen und Forderungsverluste | -151 | 0 | 0 | -151 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 0 | 654 | 0 | 654 |
| Bewertung von SWAP-/Devisentermingeschäften |
0 | 0 | -2 | -2 |
| -151 | 654 | -49 | 454 |
aac = financial assets measured at amortised costs
(Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte)
flac = financial liability at cost
(Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
lafv = financial liabilities at fair value through profit and loss
(Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)
Grundsatz des Vorstands ist es, eine stabile Kapitalbasis aufrecht zu erhalten und jederzeit eine ausreichende Liquiditätsversorgung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde im Berichtsjahr der Fokus auf weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Liquiditätsmanagements sowie der Optimierung der Finanzierungsstruktur gelegt. Wichtigste Kennzahl in diesem Zusammenhang ist das Net Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten).
Zur Kapital- und Liquiditätssteuerung verfügt der HanseYachts-Konzern über ein internes monatliches Berichtswesen. Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst eine kurzfristige Konzern-Erfolgsrechnung, Konzern-Bilanz und Konzern-Kapitalflussrechnung, auf deren Grundlage die für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentlichen Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) überwacht werden. Aus der integrierten Unternehmensplanung wird darüber hinaus eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung abgeleitet. Über diese Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass jederzeit ausreichend liquide Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten bzw. fälligen Auszahlungen zu decken.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden durch den Finanzbereich darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen überwacht, wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt, der verfügbare Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) analysiert sowie fällige Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten überwacht. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung des internen Steuerungssystems verweisen wir auch auf die Ausführungen in Abschnitt 1.4. des Konzernlageberichts.
Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. aufgenommen, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist abhängig von der Einhaltung finanzieller Kennzahlen (im Wesentlichen bereinigte Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA), für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Bankkennzahlen ("Financial Covenants") würde bei zwei der drei finanzierenden Institute nach einer 3-Monats-Heilungsfrist ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Die Bankkennzahlen wurden zum 30. Juni 2020 nicht eingehalten. Die Kreditinstitute haben daher mit dem Datum vom 11. August bzw. 24. September 2020 erklärt, die Vereinbarung eines Nettoverschuldungsgrads auszusetzen bzw. die Nichteinhaltung der Covenants zu dulden und hieraus keine Rechte herzuleiten.
Wertminderungen von kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten entfallen ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es handelt sich insbesondere um Einzelwertberichtigungen und in geringem Umfang um Pauschalwertberichtigungen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in dem Abschnitt 6.5.
Mit einer unabhängigen Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht ein Finanzierungsprogramm im Gesamtvolumen von TEUR 14.140 (Vj. TEUR 15.150), über das Händler den Erwerb ihrer Schiffe von der HanseYachts AG finanzieren können. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dabei eine Rückkaufverpflichtung durch die HanseYachts AG für die mittels des Finanzierungsprogramms finanzierten Schiffe, sofern die teilnehmenden Händler ihren Verpflichtungen gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft nicht nachkommen.
Da die Verträge mit der Absatzfinanzierungsgesellschaft zunächst eine Verwertungsphase der von den Händlern zur Sicherheit an die Absatzfinanzierungsgesellschaft übereigneten Schiffe vorsehen und jeweils nur ein Teil des Kaufpreises für ein Schiff auf diesem Weg finanziert wird, wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus möglichen Rückkaufverpflichtungen bzw. den Ausfallgarantien für die Tochtervertriebsgesellschaften ausgegangen.
Da die wesentlichen Risiken aus den Forderungen im Rahmen der zuvor genannten Absatzfinanzierungsvereinbarungen übergegangen sind, wurden die zum Stichtag verkauften Kundenforderungen mit einem Nominalvolumen von TEUR 3.284 (Vj. TEUR 4.210) ausgebucht.
Sonstige Haftungsverhältnisse und sonstige Eventualverbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen nicht.
Es besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 1.821 (Vorjahr TEUR 909).
Die HanseYachts AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in Rechtsstreite sowohl mit Lieferanten als auch mit Kunden verwickelt.
Rechtsstreite mit Kunden zielen üblicherweise auf Schadensersatzzahlungen für Mängel und Nutzungsausfallentschädigen ab oder haben die Rückabwicklung von Kaufverträgen zum Ziel. Die Streitwerte der Rechtsstreite mit Kunden orientieren sich unter anderem an den Kaufpreisen der jeweiligen Schiffe, die in einer Bandbreite von ca. EUR 0,1 Mio. bis ca. EUR 1,4 Mio. bei Segel- und Motoryachten liegen. Die für Rechtsstreite gebildeten Rückstellungen sind in der Regel deutlich niedriger als die angesetzten Streitwerte.
Der Konzern ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit der Ansicht, dass durch die gebildeten Rückstellungen das Risiko aus möglichen Inanspruchnahmen aus Rechtsstreitigkeiten vollständig abgedeckt ist.
In einem Einzelfall ist die HanseYachts AG in der Vergangenheit von einem Gericht in einem Land außerhalb der Europäischen Union und anderer westlicher Staatenbündnisse, mit dem kein völkerrechtlicher Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen besteht, zu einer Zahlung von rund EUR 1,1 Mio. verurteilt worden. Der Konzern hält das Urteil für offenkundig rechtswidrig und somit nichtig. Es wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass eine Inanspruchnahme des Konzerns (z.B. in Folge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) aufgrund des Urteils nicht erfolgen wird. Aus diesem Grund wurde für den Sachverhalt keine weitere Risikovorsorge getroffen.
Bezüglich der Bewertung der Rückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.9.
Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Als nahe stehende Personen des HanseYachts-Konzerns kommen grundsätzlich die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates in Betracht. Darüber hinaus kommen als nahe stehende Personen auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, in Betracht, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG einbezogen wird. Nahe stehende Unternehmen sind daher insbesondere die Unternehmen des Konzernkreises der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.
Die Festlegung der Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze und Leistungen erfolgt marktorientiert. Die HanseYachts AG hat nach den Umständen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten.
Wie im Vorjahr waren in der Berichtsperiode keine Forderungen gegen nahe stehende Personen bzw. Unternehmen zweifelhaft oder uneinbringlich.
Mitglieder des Vorstands der HanseYachts AG waren im Geschäftsjahr:
Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20 belaufen sich auf TEUR 658. Darin enthalten sind variable Gehaltsbestandteile von TEUR 339, die im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zur Auszahlung gelangt sind.
Bezüglich der Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds wird aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung von der Befreiung gem. § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus den folgenden Mitgliedern:
o AUREPA Management AG, München (Vorsitzender),
Dr. Frank Forster, München, Syndikusanwalt der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Weitere Mandate:
Weitere Mandate:
Der Aufsichtsrat erhielt in der Berichtsperiode Bezüge in Höhe von TEUR 55.
Neben den zuvor dargestellten Vergütungen der Organmitglieder bestanden die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der Aurelius-Unternehmensgruppe:
| Ford. | Vbk. | |||
|---|---|---|---|---|
| Ertrag | Aufwand | 30.06.2020 | ||
| Geschäftsjahr 2019/2020 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| Beratungen (inkl. Reisekosten) | 0 | 233 | 0 | 0 |
| Lizenzgebühren und Leasingraten | 0 | 514 | 0 | 0 |
| Einkaufskooperation | 73 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen | 0 | 681 | 0 | 11.540 |
| Sonstige Lieferungen und Leistungen | 0 | 10 | 0 | 274 |
| Ford. | Vbk. | |||
|---|---|---|---|---|
| Ertrag | Aufwand | 30.06.2019 | ||
| Geschäftsjahr 2018/2019 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| Beratungen (inkl. Reisekosten) | 893 | 24 | 0 | 0 |
| Lizenzgebühren und Leasingraten | 583 | 595 | 0 | 500 |
| Einkaufskooperation | 201 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen | 81 | 336 | 0 | 10.644 |
| Schuldverschreibung 2014/2019 | 0 | 18 | 0 | 0 |
| Sonstige Lieferungen und Leistungen | 536 | 12 | 0 | 1.204 |
Die Aufwendungen für Beratungsleistungen betreffen in voller Höhe die von der AURELIUS Beteiligungsberatungs AG erbrachten Beratungsleistungen an die HanseYachts AG.
Die AURELIUS Active Management GmbH stellt der HanseYachts AG Formen zur Herstellung von speziellen Schiffstypen der Marke "Sealine" sowie den Markennamen "Sealine" und Produktions-Know-how zur Verfügung. Dies geschieht im Rahmen eines Lizenzvertrages, der zu den dargestellten Aufwendungen und den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lizenzgebühren führt.
Die Verbindlichkeiten aus Darlehen enthalten in der oben genannten Darstellung neben den Nominalbeträgen auch anteilig aufgelaufene Zinsen.
Sofern die Darlehensverbindlichkeiten keiner Besicherung unterliegen und gegebenenfalls ein Rangrücktritt erklärt wurde, richtete sich die Verzinsung der Darlehen nach den Konditionen vergleichbarer Neuaufnahmen von Fremdmitteln. Die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit 8,0 % verzinst.
In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben weist die Gesellschaft gegebenenfalls freiwillig darauf hin, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Vorstands Anteilseigner einer Gesellschaft in Deutschland sind, deren Geschäftszweck die Vercharterung von Segel- und Motorbooten ist.
Die zur Vercharterung vorgesehenen Schiffe werden von einem externen Händler der HanseYachts AG erworben, der die Schiffe über die HanseYachts AG bezieht und gleichzeitig gegen eine Gebühr die Vercharterung der Schiffe betreibt. Der Händler hat im Geschäftsjahr 2019/20 kein Schiff (Vorjahr ein Schiff für TEUR 230) von der HanseYachts AG erworben.
Zusätzlich hat ein Vorstandsmitglied eine atypische stille Beteiligung von 10 % an einer weiteren Chartergesellschaft mit einem identischen Geschäftsmodell wie vorstehend beschrieben. Über den externen Händler wurden von der HanseYachts AG Schiffe im Wert von TEUR 2.323 erworben.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB den Aktionären durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.hansegroup.com) unter Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Das Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:
| 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen Sonstige Beratungsleistungen |
236 15 |
128 0 |
| 251 | 128 |
Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen jeweils die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der HanseYachts AG (inklusive Auslagen). In den Abschlussprüfungsleistungen sind Aufwendungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 50 enthalten.
Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen auch die Zwischenabschlussprüfung zum 31. Dezember 2019 für Zwecke der Einbeziehung des HanseYachts-Konzernabschlusses in den übergeordneten Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.
Abschluss einer durch staatliche Bürgschaften gesicherten Finanzierung zur Abwendung von durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsrisiken
Die HanseYachts AG hat unmittelbar nach Ausbruch der Corona Pandemie in Deutschland Anfang April die möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kurz- bis langfristige Liquiditätssituation analysiert und dann bei den deutschen Hausbanken Kreditanträge gestellt, nachdem das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Bereitschaft erklärte, den Banken für die HanseYachts AG Bürgschaften zu gewähren. Anfang September 2020 wurden alle Kreditauflagen erfüllt und es lagen alle verbindlichen Zusagen der an der Finanzierung beteiligten deutschen Hausbanken über die Gewährung von Krediten in Höhe von insgesamt 13,0 Mio. Euro zur Stabilisierung des operativen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft und des Konzerns vor.
Am 23. September 2020 waren alle Kredite an die HanseYachts AG ausgezahlt. Die Kredite werden zu marktüblichen Konditionen und über eine Laufzeit von bis zu 72 Monaten gewährt und von einer 90%igen Bürgschaftszusage des Landes Mecklenburg-Vorpommern begleitet. Zusätzlich beteiligt sich die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, über deren Tochtergesellschaften mit weiteren 1,5 Mio. Euro an der Finanzierung in Form einer abrufbaren bedingten Kreditzusage. Die ausgezahlten Darlehen einschließlich der Finanzierungszusage in Höhe von insgesamt 14,5 Mio. Euro gewährleisten für die HanseYachts AG die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs, der durch temporäre Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen lokal, aber auch international beeinträchtigt werden kann. Die ausländischen produzierenden Tochtergesellschaften haben darüber hinaus Kreditanträge in Höhe von insgesamt 3,1 Mio. gestellt und auch bereits überwiegend ausbezahlt bekommen.
Verlust der Hälfte des Grundkapitals, Einberufung außerordentliche Hauptversammlung und eingeleitete Maßnahmen zu Stärkung des Eigenkapitals
Der Vorstand der HanseYachts AG hat im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/20 festgestellt, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Maßgeblich ursächlich hierfür ist die außerordentliche und nicht zahlungswirksame Abschreibung auf die Beteiligung an der Privilège Marine Holding GmbH, die die Mehrheit an Privilège Marine SAS hält.
Die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögensportfolios führt zu einer Wertminderung des in der Bilanz ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerts um 13,9 Mio. EUR sowie im Konzern zu einer Wertminderung des im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten Firmenwertes (Goodwill) von 11,7 Mio. EUR. Die Wertminderung belastet das Ergebnis im Einzelund Konzernabschluss, führt aber nicht zu Liquiditätsabflüssen. Gründe hierfür liegen im Wesentlichen darin, dass sich bedingt durch die Corona-Pandemie die ursprünglichen Geschäftserwartungen in die Zukunft verschoben haben und sich der für Zwecke der Bewertung herangezogene Abzinsungsfaktor WACC nach Steuern im Vorjahresvergleich stark erhöht hat. Schließlich konnten die bei Privilège Marine SAS eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, weswegen die langfristen Ertragsaussichten leicht negativer eingeschätzt werden als im Vorjahr.
Zur Heilung des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals und Stärkung der Eigenkapitalsituation beabsichtigt der Vorstand vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen aus Darlehen der Aurelius-Gruppe sowie eine kompensierende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der übrigen Aktionäre jeweils aus dem genehmigten Kapital durchzuführen.
Die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH haben sich bereit erklärt, Darlehensrückzahlungsansprüche gegenüber der HanseYachts AG im Nennwert von ca. EUR 12 Mio. gegen Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen. Mit der Durchführung einer kompensierenden Barkapitalerhöhung, bezüglich derer die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH auf die Ausübung von Bezugsrechten verzichten werden, soll den übrigen Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls neue Aktien zu denselben oder günstigeren Konditionen zu zeichnen und ihre Beteiligungsquote aufrecht zu erhalten.
Die Details zu den beabsichtigten Kapitalerhöhungen werden gesondert bekanntgemacht, sobald diese feststehen.
Darüber hinaus ereigneten sich keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Vorstand der HanseYachts AG hat den Konzernabschluss am 30. September 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
In der ursprünglichen Konzernkapitalflussrechnung wurde aufgrund eines Formelfehlers in der Druckdatei des indirekt ermittelten Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit der Posten "Veränderung der Schulden, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind" nicht zutreffend berechnet. Statt eines Betrags in Höhe von EUR 3.955.087,70 hätte ein Betrag von EUR 5.184.432,40 angegeben werden müssen. Somit erhöht sich der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit um EUR 1.229.344,70 von EUR 2.367.985,95 auf EUR 3.597.330,65. Der Finanzmittelfonds zum Periodenende als Summe der Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit ändert sich in entsprechender Höhe und ist nun zum unverändert korrekt dargestellten Finanzmittelbestand abstimmbar. Als Folge dessen wurden auch die Erläuterungen in Abschnitt 2.4 Finanzlage im Konzernlagebericht der HanseYachts AG zum 30. Juni 2020 geändert.
Darüber hinaus wurde die im Konzernanhang unter Textziffer 9.5 "Beizulegende Zeitwerte" dargestellte Tabelle korrigiert. Die Druckdatei, die die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden darstellt, bezog sich irrtümlich auf die Geschäftsjahre 2017/2018 und 2018/2019 und nicht auf die Geschäftsjahre 2018/2019 und 2019/2020.
_____________________ _____________________
Greifswald, 30. September 2020 / 12. Februar 2021
Der Vorstand
Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel
| 1 | Grundlagen des Konzerns 2 |
|---|---|
| 1.1 | Konzernportrait 2 |
| 1.2 | Organisation und Tochterunternehmen 2 |
| 1.3 | Branchenentwicklung und Marktposition 3 |
| 1.4 | Steuerungssystem – finanzielle und nichtfinanzielle |
| Leistungsindikatoren 4 | |
| 1.5 | Forschung und Entwicklung 5 |
| 2 | Wirtschaftsbericht 6 |
| 2.1 | Gesamtwirtschaftliche Lage 6 |
| 2.2 | Geschäftsverlauf 7 |
| 2.3 | Ertragslage 8 |
| 2.4 | Finanzlage 11 |
| 2.5 | Vermögenslage 13 |
| 2.6 | Investitionen und Abschreibungen 14 |
| 3 | Übernahmerelevante Angaben 15 |
| 4 | Chancen- und Risikobericht 18 |
| 4.1 | Chancenbericht 18 |
| 4.1.1 Corona-Pandemie 18 |
|
| 4.1.2 Wachstum durch Motorboote 18 |
|
| 4.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio 19 |
|
| 4.1.4 Produktinnovationen 19 |
|
| 4.1.5 Regionale Ausbreitung 19 |
|
| 4.1.6 Prozess- und Kostenoptimierung 20 |
|
| 4.1.7 Risikomanagement 20 |
|
| 4.2 | Internes Kontrollsystem 21 |
| 4.3 | Risikofelder 22 |
| 4.3.1 Risiken aus der Corona-Pandemie 22 |
|
| 4.3.2 Gesamtwirtschaft und Branche 23 |
|
| 4.3.3 Operative Geschäftsrisiken 24 |
|
| 4.3.4 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken 25 |
|
| 4.3.5 Finanzrisiken 26 |
|
| 4.3.6 Risiken aus Planabweichungen für die |
|
| Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 27 | |
| 4.3.7 Weitere Liquiditätsrisiken 29 |
|
| 4.3.8 Compliance Risiken 29 |
|
| 4.3.9 Personelle Risiken 29 |
|
| 4.3.10 Cyberkriminalität 30 |
|
| 4.4 | Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation |
| der Gesellschaft 30 | |
| 5 | Vergütungsbericht 31 |
| 6 | Erklärung zur Unternehmensführung 32 |
| 7 | Nichtfinanzielle Berichterstattung 32 |
| 8 | Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit 32 |
| 9 | Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen |
| Unternehmen 33 | |
| 10 | Prognosebericht 33 |
Der HanseYachts AG Konzern (kurz: "HanseYachts", "Konzern" oder auch "HanseYachts Konzern") ist weltweit der zweitgrößte Hersteller von Segelyachten mit einer Rumpflänge von 29 bis 67 ft (9 – 21 m) und gehört zu den Top 10 der Motorbootproduzenten mit einer Rumpflänge von 30 bis 54 ft (10 – 16 m). Mit Wirkung zum 28. Juni 2019 wurden 100% der Anteile an der Privilège Marine Holding GmbH und deren in Frankreich produzierender Tochtergesellschaft Privilege Marine SAS erworben, die Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège herstellt und vertreibt. Das Produktportfolio konnte hierdurch um ein attraktives Element erweitert werden. In Folge dessen wurde die seit 2017 bestehende wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Privilège Marine SAS in den Bereichen Einkauf, Vertrieb und Produktion im Geschäftsjahr 2019/20 weiter vertieft und langfristig gesichert.
Die Produkte und Marken im Konzern sind innovativ, marktetabliert und haben eine lange Historie. Innerhalb der jeweiligen Marken werden verschiedene Yachttypen angeboten. Die konsequente Ausweitung der Produktpalette ist Teil der Mehrmarkenstrategie, so dass sich das gesamte Produktportfolio auf mittlerweile 48 verschiedene Modelle erstreckt. Die Yachten werden über Vertragshändler und über eigene Vertriebsgesellschaften veräußert. Alle Boote werden ausschließlich auf Endkundenbestellung gefertigt.
Am produktionsgünstig gelegenen Standort mit Meereszugang zur Ostsee in Greifswald wird die Forschung und Entwicklung sowie die zentrale Marketingkoordination inklusive der Media- und Messeplanung des Konzerns vorgenommen. Auch der Zentraleinkauf, die Gesamtvertriebssteuerung sowie die administrative Verwaltung erfolgen hier. Ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 km zu Greifswald in Goleniów, Polen. Die Katamarane werden am Atlantik, an der französischen Westküste in der Bucht von Biskaya, gebaut. Eigenständige Konzern-Vertriebsgesellschaften befinden sich in Deutschland und den USA. Der Verkauf erfolgt weltweit über ein Netzwerk von 189 Händlern.
Die HanseYachts AG ist die Muttergesellschaft der HanseYachts-Gruppe. Sie nimmt zentrale Holdingaufgaben wahr und betreibt einen Großteil des operativen Geschäfts der HanseYachts-Gruppe. An fast allen Tochtergesellschaften ist die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die Moody Yachts GmbH, die Dehler Yachts GmbH, die Sealine Yachts GmbH, die Hanse Yachts US, LLC, USA, die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp.z o.o., Polen, (kurz "TTS"), die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH mit ihrer nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL, Frankreich sowie die Privilège Marine Holding GmbH mit ihrer französischen Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS, Frankreich.
Die HanseYachts AG und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, einbezogen.
Die HanseYachts AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Der weltweite Segel- und Motoryachtenmarkt ist von intensivem Wettbewerb geprägt. Es existiert eine Vielzahl von Yachtherstellern, die jährlich jeweils ein- bis zweistellige Stückzahlen produzieren. Es gibt hingegen weltweit nur wenige Wettbewerber, die - wie auch der HanseYachts Konzern - eine dreistellige Anzahl von Yachten im Jahr industriell produzieren und mit denen wir erheblich im globalen Wettbewerb stehen.
Unverändert durchläuft der Segel- und Motoryachtmarkt eine Konsolidierung. Das Marktumfeld ist somit anhaltend anspruchsvoll.
Das globale maritime Marktumfeld ist für den HanseYachts Konzern im allgemeinen langfristigen Trend leicht wachsend. Derzeit gibt es aber temporär starke Veränderungen durch die weltweite Covid-19 Epidemie. Während der Zeit des ersten Corona bedingten weltweiten Lock-Downs pausierte der Markt. Nach den Lockerungen gab es hingegen viele Kunden, die sehr gerne die Sicherheit des eigenen Schiffes nutzen wollten und es kam zu hohen Nachfragen, ähnlich wie bei der Nachfrage nach Camping-Fahrzeugen. Stärkste Absätze erzielt der HanseYachts Konzern in Deutschland, Spanien, Frankreich, USA, Italien und England.
Dem Branchenumfeld begegnet der HanseYachts Konzern mit Investitionen in Yacht-Neuentwicklungen und einer ständig überarbeiteten Produktpalette, die den Wünschen der Kunden nach Individualität und Variantenvielfalt entgegenkommt, wobei die Kundenwünsche vielfältig und regional unterschiedlich sein können. Nur mit einer seriennahen Fertigung sowie einer modularen Bauweise, die kostengünstig eine hohe Variantenvielfalt abbilden kann, und mit klar positionierten Marken wird sich eine Werft nach unserer Überzeugung erfolgreich und nachhaltig am Markt positionieren können. Das stetige Umsatzwachstum in den letzten Jahren vor dem Lock-Down bezeugt den Erfolg der Strategie und der Produkte der HanseYachts.
Die von dem Konzern hergestellten Yachten sind bei den Segelyachten die Marken "Hanse", "Moody" sowie "Dehler" und bei den Motoryachten die Marken "Fjord" und "Sealine". Zusätzlich stellt die Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS Segel- und Motor-Katamarane der Marke "Privilège" her. Diese Mehr-Marken-Strategie macht es möglich, klare Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Produktgruppen vorzunehmen. Die Produkte sind klar positioniert und haben innerhalb der Marke eine starke Identität. Hierdurch können unterschiedliche Kundenwünsche zielgenau angesprochen werden und haben ein höheres Anpassungspotenzial für sich ändernde Marktbedingungen. Durch den Einsatz von variabel kombinierbaren Modulen für den Yacht-Innenausbau, Farbgebung, Stoffen, verschiedenen Hölzern und eine breite Vielfalt von Zusatzausrüstung wird dem Endkunden die Möglichkeit geboten, die gewünschte Yacht seinen jeweiligen Bedürfnissen individuell anzupassen.
Im Segelbootbereich bieten wir mit der Marke "Hanse" komfortable Familienyachten, mit der Marke "Moody" luxuriöse Decksalon- und Classic-Yachten und mit der Marke "Dehler" hochwertige Performance Cruiser an. Im Motorbootbereich bieten wir unter der Marke "Fjord" Boote mit besonders eigenständigem Design und viel Power an und unter der Marke "Sealine" vermarkten wir gleitende Motorboote mit viel Platz und besonders viel natürlichem Licht. Die Katamarane der Marke "Privilège" sind im Premium Segment angesiedelt und haben eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Markt. Jeder einzelne Katamaran ist einzigartig, wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch individuell gefertigt. Sie eignen sich zudem besonders für Weltumsegelungen.
Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind vornehmlich die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das insgesamt erzielte Jahresergebnis, die im Rahmen einer Erfolgsrechnung aggregiert für den HanseYachts-Konzern (IFRS) auf Monatsbasis für den jeweils abgelaufenen Monat sowie kumuliert für das laufende Geschäftsjahr ("YTD") an den Vorstand berichtet werden. Dabei werden Abweichungen sowohl zur Planung als auch zum Vorjahr systematisch analysiert. Das Berichtsformat der kurzfristigen Erfolgsrechnung entspricht grundsätzlich einer produktionsbezogenen Deckungsbeitragsrechnung, die auch weitere Kennziffern, wie z.B. Materialeinsatzquote, Fertigungskostenquote und eine Deckungsbeitragsgröße enthält und bestimmte Aufwandsarten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abweichend von der HGB- bzw. IFRS-Gliederung zuordnet (z.B. Zuordnung der Aufwendungen für Leiharbeiter zu den Fertigungskosten anstatt zu den bezogenen Leistungen im Materialaufwand). Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst darüber hinaus eine Konzern-Bilanz (IFRS) und eine Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS), auf deren Grundlage weitere für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentliche Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) regelmäßig überwacht werden.
Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung werden darüber hinaus täglich die Einund Auszahlungen berichtet und wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt und mit dem verfügbaren Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) verglichen.
Eine weitergehende Aufteilung der Erlöse und Aufwendungen, des Geschäftsergebnisses, der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Cashflows auf einzelne Geschäftsbereiche ("Segmente") oder eine separate Berichterstattung über einzelne Legaleinheiten des HanseYachts-Konzerns erfolgt im Rahmen der monatlichen Berichterstattung an den Vorstand nicht.
Neben finanziellen Leistungsindikatoren steuert und überwacht der Vorstand die Geschäftsentwicklung auch durch eine Reihe von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung auf Konzernebene aggregiert werden und bezüglich ihrer Entwicklung im Vergleich zur Planung bzw. zum Vorjahr untersucht werden. Wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind hierbei die Auftragseingänge sowie die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe.
Bezüglich der Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere nachfolgenden Erläuterungen. Da das interne Berichtswesen eine produktionsbezogene Sichtweise aufweist, ergeben sich bei den nachfolgenden Ausführungen für einzelne Leistungsindikatoren Abweichungen zum internen Berichtsformat.
Unsere Entwicklungsarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Yachten unter der Verwendung modernster Werkstoffe und Fertigungsverfahren. In diese Entwicklung fließen die im Rahmen der laufenden Prozessoptimierungen gewonnenen Erkenntnisse ein. Die umfangreichen Erfahrungen der eigenen Mitarbeiter werden dabei durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Konstruktionsbüros und Yachtdesignern erweitert sowie durch technische Neuerungen bei Lieferanten für lieferbares Zubehör und Waren ergänzt.
Der Einsatz der Konstruktionssoftware Catia ermöglicht uns, den gesamten Entwicklungs- und Fertigungsprozess vom ersten Design bis zur Ansteuerung von Produktionsmaschinen abzubilden. Neben Hard- und Softwarekosten fallen dabei Aufwendungen für die Schulung unserer Mitarbeiter und den Einsatz externer Spezialisten an.
Der Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeit lag im Berichtsjahr in der Entwicklung neuer Modelle für sämtliche Marken. Dabei handelt es sich neben der Weiterentwicklung des Außen- und Innenlayouts für bestehende Modelle insbesondere um die Entwicklung neuer Designs und Konzepte sowie die Festlegung von Konstruktions- und Produktionsstandards.
Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr wie im Vorjahr auf 4,1 Mio. Euro. Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und Abschreibungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände ("Entwicklungskosten") bzw. technische Anlagen und Maschinen/Anlagen im Bau ("Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (2,1 Mio. Euro, Vorjahr 1,7 Mio. Euro). In Summe wurden damit für Forschung und Entwicklung 2,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,4 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.
Die Corona-Pandemie hat zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2019/20 bei der HanseYachts geführt. Hierzu wird auf die entsprechenden Ausführungen zum Geschäftsverlauf sowie auf den Risikobericht und Prognosebericht verwiesen.
Der europäische Markt und hier insbesondere Deutschland ist für den Konzern der wichtigste Einzelmarkt. Hier hebt sich Deutschland im Euroraum auch aufgrund der sehr umfangreichen staatlichen Hilfsprogramme im Kalenderjahr 2020 zwar positiv ab, dennoch ist der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von -2% im ersten und - 10,0% im zweiten Quartal 2020 massiv und historisch einzigartig. Der Rückgang betraf sowohl die privaten Konsumausgaben als auch den Export.
Aber auch schon im Kalenderjahr 2019 hatte sich die Wirtschaftsentwicklung im Euroraum spürbar eingetrübt. Die deutsche Konjunktur war im Jahr 2019 zweigeteilt. Einerseits rutschte die exportorientierte Industrie in eine Rezession. Andererseits blieben die binnenwirtschaftlich starken Konsum- und Dienstleistungsbereiche wie auch die florierende Bauwirtschaft im Aufschwung. Das reale BIP-Wachstum der deutschen Wirtschaft insgesamt war in 2019 mit lediglich 0,6 % nach 1,5 % im Vorjahr sehr schwach.
Der Privatkonsum legte preisbereinigt mit 1,6 % allerdings noch stärker zu als in den beiden Vorjahren (jeweils +1,3 %). Gestützt wurde er durch niedrige Zinsen sowie die höhere Beschäftigung und steigende Löhne und Gehälter.
Nach einer Umsatzsteigerung im HanseYachts Konzern sieben Jahre in Folge war im Geschäftsjahr 2019/20 mit 16 % ein starker Umsatzrückgang zu verzeichnen. Bereits vor dem Ausbruch der Lungenkrankheit COVID-19 waren geringere Auftragseingänge und folglich geringere Umsätze als in den Vorjahren für möglich erachtet worden. Hintergrund hierfür sind anstehende Produktinnovationen und Facelifts - insbesondere von Motorbooten - die eine Kaufzurückhaltung der Kunden hinsichtlich der alten Modelle auslöste. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 20219/20 ein Trend zu eher kleineren und damit günstigeren Yachten beobachtet. Trotz eines bereits deutlichen unter Vorjahr liegenden Umsatzniveaus per Ende Februar 2020 hoffte der Vorstand für den Konzern aufgrund der erstmalig einbezogenen Katamaran-Umsätze noch auf einen Umsatz auf Vorjahresniveau.
Dann breitete sich die Lungenkrankheit COVID-19 – ausgelöst durch den Coronavirus SARS-CoV-2 - weltweit aus und am 25. März 2020 stellte der Bundestag eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" fest. Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den HanseYachts Konzern verlangsamte sich die Produktion an allen Standorten. Grund dafür waren unter anderem die Krisenmaßnahmen der jeweiligen Staaten und dem damit verbundenen Fehlen von einigen Mitarbeitern zum Abarbeiten vorhandener Aufträge sowie das teilweise Ausbleiben der Zulieferungen von für die Produktion erforderlichen Teilen. Dennoch konnte der HanseYachts Konzern als eine der wenigen Werften in Europa die Produktion im Frühjahr bis Sommer 2020 komplett aufrechterhalten. So schaffte es der Konzern in dem zusätzlich von der Pandemie belasteten anspruchsvollen Marktumfeld dank kreativer Maßnahmen und intensiver Vertriebsaktivitäten ein Umsatz von 128,4 Mio. Euro (Vorjahr 152,0 Mio. Euro) zu erzielen.
Mit Facelifts und Neuentwicklungen haben wir im Geschäftsjahr 2019/20 mit der Dehler 30, Dehler 38SQ, Moody 41DS, Sealine C390, Sealine S430, Fjord 38xpress, Fjord 41 XL, Privilège 510 und Privilège 580 wie in den Vorjahren erheblich in unsere Produktpalette investiert.
Weitere Neuentwicklungen und Facelifts auf sehr ähnlichem Niveau für das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 sind in Vorbereitung - insbesondere bei Motorbootmodellen.
Zu den Marktaktivitäten der HanseGroup gehört vor allem die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Fachmessen, wie beispielsweise in Düsseldorf, Cannes (Frankreich), Palma de Mallorca (Spanien), Miami (USA), Annapolis (USA) oder Sydney (Australien). Die Gesellschaft ist normalerweise auf ca. 79 Messen in 27 Ländern jährlich selbst oder über ihre Händler vertreten. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Reisewarnungen sowie Kontaktverboten, einzelne Bootsmessen abgesagt.
Der HanseYachts Konzern hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Der folgende Vergleich zeigt die Ergebnisentwicklung im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr. Wir weisen darauf hin, dass die Ertragslage der beiden Gesellschaften Privilège Marine Holding GmbH sowie die operativ tätige Privilège Marine SAS erstmalig in die Ertragslage des Konzerns einfließt, da der Erstkonsolidierungsstichtag der letzte Tag Geschäftsjahres 2018/19 war.
| TEUR | 1.7.2019 bis 30.6.2020 |
1.7.2018 bis 30.6.2019 |
Ergebnis-veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | |||
| Umsatz | 128.385 | 152.013 | -23.628 | -16% |
| Erhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 9.134 | 330 | 8.804 | 2668% |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.602 | 1.709 | 893 | 52% |
| Gesamtleistung | 140.121 | 154.052 | -13.931 | -9% |
| Sonstige betriebliche Erträge | 4.137 | 2.230 | 1.907 | 86% |
| Materialaufwand | -75.713 | -85.750 | 10.037 | -12% |
| Personalaufwand | -42.994 | -40.847 | -2.147 | 5% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -21.741 | -18.775 | -2.966 | 16% |
| EBITDA | 3.810 | 10.910 | -7.100 | -65% |
| Abschreibungen auf imm. Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen |
-6.533 | -5.748 | -785 | -14% |
| Wertminderungen | -11.650 | 0 | -11.650 | 100% |
| EBIT | -14.373 | 5.162 | -19.535 | -378% |
| Finanzergebnis | -1.316 | -1.466 | 150 | 10% |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | -15.689 | 3.696 | -19.385 | -524% |
| Ertragssteuern | -166 | -367 | 201 | -55% |
| Konzernergebnis | -15.855 | 3.329 | -19.184 | -576% |
Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 um 16 % auf 128,4 Mio. Euro gesunken. Der Rückgang entfiel zu wesentlichen Teilen auf den Umsatz mit Motorbooten. Die Umsatzerlöse entfielen mit rund 62 % überwiegend auf das Segelbootgeschäft (Vorjahr 57 %), mit ca. 33 % auf den Motorbootbereich und 3 % auf Katamarane (Vorjahr 1%). Den wesentlichen Anteil an den Umsatzerlösen machen wie im Vorjahr die Segelyachten der Marke "Hanse" mit 60 Mio. Euro (Vorjahr 69 Mio. Euro) aus. Die Umsätze mit Motorbooten in Höhe von 42,8 Mio. Euro (Vorjahr 58,6 Mio. Euro) entfallen auf die verschiedenen Motorboot-Modelle der beiden Marken "Fjord" und "Sealine".
Innerhalb der Segel- und Motorbootbereiche gab es Verschiebungen zwischen den Marken und den Modellen, was die Folgen unserer Mehrmarkenstrategie und des Produktmixes sind. Die im Vorjahr abgegebene Prognose eines Umsatzes auf dem Niveau des Berichtsjahres 2018/19 konnte aus den im Kapitel "2.2 Geschäftsverlauf" genannten Gründen nicht eingehalten werden.
Bei insgesamt 510 produzierten und 486 fakturierten Schiffen (Vorjahr 570 und 575) im Konzern ist der durchschnittliche Erlös je Schiff (ohne Katamarane) mit TEUR 249 (Vorjahr TEUR 250) nahezu auf Vorjahresniveau. Hinsichtlich der Anzahl der fakturierten und auch produzierten Schiffe wurde die Prognose eines jeweiligen leichten Anstiegs gegenüber Vorjahr nicht eingehalten. Die Gründe für diese Abweichung entsprechen denen bei der Planverfehlung der Umsatzerlöse. Insbesondere im letzten Quartal des Geschäftsjahres konnte nach Ausbreitung der Covid-19 Pandemie aufgrund von fehlenden Mitarbeitern und verspäteter Warenlieferungen die Yachten nicht wie geplant produziert werden und zum anderen die fertig gestellten Schiffe nicht fakturiert werden, da Kunden die Schiffe aufgrund des Kontakt- und Reiseverbots nicht abnehmen konnten.
Der konzernweite Auftragseingang lag für das Geschäftsjahr 2019/20 mit rund 120,9 Mio. Euro und 2% leicht über dem Vorjahreswert. Vor dem Hintergrund des bereits im Vorjahr niedrigen Auftragseingangs hat sich die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Kaufzurückhaltung im Vorjahresvergleich nicht so stark ausgewirkt. Der Vorstand geht vor dem Hintergrund der bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses bereits beobachtbaren Auftragseingänge im Geschäftsjahr 2020/21 davon aus, dass es sich bei dem im Vergleich zu den Vorjahren geringeren Niveau der Auftragseingänge lediglich um eine zeitliche Verschiebung der Bestellungen handelt.
Die Gesamtleistung ging unter Berücksichtigung des deutlichen Bestandsaufbaus von bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferten Yachten (+9,1 Mio. Euro) und der aktivierten Eigenleistungen (+2,6 Mio. Euro) um 9 % auf 140,1 Mio. Euro zurück.
Bei einem Materialaufwand von 75,7 Mio. Euro (Vorjahr 85,8 Mio. Euro) ist die Materialaufwandsquote (54,0 %) im Verhältnis zur Gesamtleistung um 1,7 %-Punkte besser als im Vorjahr. Durchgeführte Maßnahmen zur Verringerung der Materialintensität, Reduzierung von Einkaufspreisen, ein veränderter Produktmix aber auch durchgeführten Preiserhöhungen bei unseren Produkten und eine geringere Inanspruchnahme von Leiharbeitern führten zu einer Verringerung der Materialaufwandsquote.
Insgesamt haben wir einen Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) von 64,4 Mio. Euro (Vorjahr 68,3 Mio. Euro) erwirtschaftet, der aus den genannten Gründen ausgebliebener Deckungsbeiträge infolge der niedrigeren Gesamtleistung um 3,9 Mio. Euro unter dem Vorjahr liegt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 4,1 Mio. Euro deutlich um 1,9 Mio. Euro über dem Vorjahr und enthalten mit 2,2 Mio. Euro im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie von Weiterbelastung von Marketing- und Messekosten und sonstige Leistungen in Höhe von 0,8 Mio. Euro. Der absolute Anstieg ist insbesondere durch den erstmaligen Einbezug der Ertragslage der Privilege Marine SAS verursacht.
Die Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Höhe von 43,0 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr (40,8 Mio. Euro) in Relation zur Coronabedingten gesunkenen Gesamtleistung aufgrund der Personalaufwendungen der neu einbezogenen Privilège Marine SAS und infolge der abgeschlossenen Tarifverhandlungen und damit verbundenen Lohnerhöhungen im Mutterunternehmen auf 31 % gestiegen (Vorjahr 29%). Im Jahresdurchschnitt haben wir 1.409 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 1.419).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 16 % bzw. 3,0 Mio. Euro auf 21,7 Mio. Euro (Vorjahr: 18,8 Mio. Euro). Die Erhöhung resultiert mit 3,9 Mio. Euro aus der im Geschäftsjahr erstmals vollständig konsolidierten Privilège Marine SAS. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Relation zur gesunkenen Gesamtleistung von 12 % auf 16 % gestiegen. Hintergrund sind im Wesentlichen höhere Aufwendungen für Vertrieb, Messen, Lizenzen, Werbung und Reisen.
In Folge der zuvor genannten Entwicklungen verzeichnete das Ergebnis vor Abschreibungen, Wertminderungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Ergebnisverschlechterung um 7,1 Mio. Euro auf 3,8 Mio. Euro. Das EBITDA lag somit wie prognostiziert deutlich unter dem Vorjahresniveau, da neben dem durch die Corona-Pandemie verursachten Rückgang die prognostizierten Anlaufverluste der Privilège Marine SAS das EBITDA belasteten.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind gegenüber dem Vorjahr mit 6,5 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro angestiegen. Darin enthalten sind auch Abschreiben aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 in Höhe von 0,5 Mio. Euro. Die absolute Höhe der Abschreibungen ist eine Folge der hohen Investitionen in Entwicklung und Produktionsformen von neuen Yachtmodellen in den vergangenen Geschäftsjahren, die über einen vergleichsweisen kurzen Zeitraum von drei bis vier Jahren planmäßig abgeschrieben werden.
Die Wertminderung betrifft in voller Höhe den im Rahmen der Erstkonsolidierung der Privilège Marine Holding GmbH aufgedeckten Firmenwert auf nunmehr 5,8 Mio. Euro. Hintergrund hierfür ist neben einer kurzfristigen Verschlechterung der Ertragsaussicht infolge der Corona-Pandemie sowie eines gestiegenen Abzinsungssatzes (siehe Abschnitt 6.1. des Konzernanhangs) auch die langfristig leicht gesunkenen Ertragsaussichten der Gesellschaft. Der Vorstand der HanseYachts Konzern unternimmt aktuell intensive Anstrengungen, um durch gezielte Maßnahmen die Fertigungs- und Materialeinsatzquoten der Privilège Marine SAS zu verringern. Dies umfasst insbesondere ein in Jahr 2020 eingeführtes sehr engmaschiges Controlling der Produktionsstunden und einem hierauf aufbauenden Maßnahmenplan zu Reduzierung der Fertigungsstunden. Der Vorstand ist auf Grundlage der Erfahrungen bei der erfolgreichen Reduzierung der Fertigungsstunden von großen Yachten am Standort Greifswald optimistisch, die in der Planung für die Privilège Marine SAS unterstellte Reduzierung der Fertigungsstunden erreichen zu können.
Das EBIT verschlechterte sich entsprechend dem EBITDA und aufgrund der Wertminderung des Firmenwerts Privilege gegenüber dem Vorjahr um -19,5 Mio. Euro auf -14,4 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis beträgt -1,3 Mio. Euro (Vorjahr: -1,5 Mio. Euro). Es enthält vor allem den planmäßigen Zinsdienst für die zinstragenden Verbindlichkeiten. Die Verbesserung resultiert insbesondere aus Währungsgewinnen, die mit den gegenüber Vorjahr nahezu identischen Zinsaufwendungen saldiert im Finanzergebnis gezeigt werden.
Der Konzernjahresfehlbetrag beträgt -15,9 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss +3,3 Mio. Euro). Die Prognose eines positiven Konzernergebnisses konnte somit vor dem Hintergrund des geringeren EBITDA und der Wertminderung nicht eingehalten werden.
Trotz der Verbreitung der Corona-Pandemie im vierten Quartal 2019/2020, erhöhte sich der operative Cashflow von 3,2 Mio. Euro im Vorjahr um 0,4 Mio. Euro auf 3,6 Mio. Euro. Hierbei stehen dem um 7,1 Mio. Euro geringeren EBITDA insbesondere um 8,2 Mio. Euro höhere erhaltene Anzahlungen entgegen. Vor dem Hintergrund des positiven Zahlungsmittelzuflusses aus der Finanzierungstätigkeit, konnten die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 2,2 Euro Mio. gegenüber Vorjahr reduziert werden.
Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 6,2 Mio. Euro betreffen hauptsächlich Yachten-Neuentwicklungen, neue Produktionsformen für Yachten.
Der positive Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt bei 6,6 Mio. Euro (nach einem Mittelabfluss von 13,5 Mio. Euro im Vorjahr). Der Cashflow beinhaltet einen Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 0,7 Mio. Euro aus der in 2019 durchgeführten Barkapitalerhöhung und den Zahlungsmittelzufluss aus einem in 2020 abgeschlossenen Sale- und Leaseback Vertrag in Höhe von 1,5 Mio. Euro, dem ein Zahlungsmittelabfluss aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen von 1,3 Mio. Euro gegenübersteht.
Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Kontokorrentverbindlichkeiten sind insbesondere auf einen abgeschlossenen Kontokorrentkreditvertrag zurückzuführen, der zur Überbrückung von aus der Corona-Pandemie resultierenden Liquiditätsengpässen diente. Im Rahmen der nach dem Stichtag abgeschlossenen Darlehensverträge der Muttergesellschaft in Höhe von 12,0 Mio. Euro wird dieser Brückenkredit vollständig zurückgezahlt. Die Einzahlungen aus der Aufnahme der übrigen Finanzschulden in Höhe von weiteren 1,5 Mio. Euro betreffen die der französischen Tochter Privilège Marine SAS bereits ausgezahlten Darlehen.
Die Aurelius Finance Company Ltd., eine Tochtergesellschaft des Mehrheitsgesellschafters, hat im Oktober 2019 ein Darlehen in Höhe von nominal 4,2 Mio. Euro gewährt. Darüber hinaus hat die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA ein weiteres Darlehen in Höhe von 0,5 Mio. Euro gewährt. Der hieraus resultierenden Zahlungsmittelzufluss beträgt unter Berücksichtigung von angefallenen Transaktionskosten 4,5 Mio. Euro.
Die Tilgung der Finanzschulden betrifft im Wesentlichen die Regeltilgungen der bereits im Vorjahr bestehenden Darlehensverträge mit Banken.
Der im Vorjahr vereinbarte Kaufpreis für den Erwerb der Anteile an der Privilège Marine Holding GmbH in Höhe von 1,1 Mio. Euro wurde im Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 0,5 Mio. Euro gezahlt. Der hieraus resultierende Zahlungsmittelabfluss wird im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gesondert ausgewiesen.
Zum Abschlussstichtag bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 9,9 Mio. Euro (Vorjahr 6,0 Mio. Euro), die im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund der Inanspruchnahme einer zusätzlich gewährten Kontokorrentlinie um 2,7 Mio. Euro höher sind. Die gewährte Kreditlinie steht im Zusammenhang mit den beantragten und nach dem Stichtag abgeschlossenen Kreditverträgen mit den deutschen Hausbanken in Höhe von insgesamt 13,0 Mio. Euro unter Inanspruchnahme von staatlichen Bürgschaften. Diese bis zum 30. August 2020 bestehende Zwischenfinanzierung wird mit den im Rahmen der Darlehensgewährung auszuzahlenden Darlehen verrechnet. Wir verweisen hierzu auf den Nachtragsbericht des Konzernanhangs. In Frankreich haben zwei Banken staatlich verbürgte Kredit über insgesamt 1,5 Mio. Euro ausbezahlt.
Zusätzlich zu bestehenden Bankguthaben stehen zum Bilanzstichtag Kontokorrentlinien in Höhe von 12,0 Mio. Euro (Vorjahr 9,0 Mio. Euro) zur Verfügung, die teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert sind. Diese Linien wurden zum Stichtag in Höhe von 11,2 Mio. Euro in Anspruch genommen (Inanspruchnahme im Vorjahr 8,5 Mio. Euro).
Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten betreffen kurz- bis mittelfristige Investitionsdarlehen.
Zur Unterstützung unserer Vertragshändler besteht zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Finanzierungsinstrumenten ein Rahmenvertrag mit einer unabhängigen institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaft. Dies ermöglicht den Händlern – bei entsprechender eigener Bonität – sowohl von Kunden bestellte Schiffe, als auch Ausstellungs- und Messeboote zu finanzieren.
Die Bilanzsumme am 30. Juni 2020 verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Mio. Euro auf 95,9 Mio. Euro (Vorjahr 97,3 Mio. Euro). Hintergrund hierfür ist insbesondere die Wertminderung des Firmenwert der Privilège Marine Holding GmbH in Höhe von 11,7 Mio. Euro.
Die langfristigen Vermögenswerte sind mit 46,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr um 9,1 Mio. Euro gesunken. Hintergrund hierfür ist die erwähnte Wertminderung auf den Firmenwert auf 5,8 Mio. Euro (Vorjahr 17,2 Mio. Euro). Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 48,4 % (Vorjahr 57,1 %).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im Sachanlagevermögen standen den Abschreibungen von 6,5 Mio. Euro Investitionen in die Produktpalette von 4,6 Mio. Euro gegenüber.
Dem Rückgang der langfristigen Vermögenswerte steht ein Anstieg des Vorratsvermögens gegenüber. Dieses ist gegenüber dem Vorjahr um 7,7 Mio. Euro auf 35,1 Mio. Euro gestiegen. Hintergrund hierfür ist im Wesentlichen der Anstieg der fertigen und unfertigen Erzeugnisse, da sich infolge der Corona-Pandemie Abnahmen der produzierten Yachten verzögerten.
Eine im Berichtsjahr vom Hauptgesellschafter durchgeführte Sachkapitalerhöhung hat das gezeichnete Kapital um 0,9 Mio. Euro und die Kapitalrücklage um 4,6 Mio. Euro erhöht. Eine Barkapitalerhöhung hat die Sachkapitalerhöhung begleitet, wodurch das gezeichnete Kapital um 0,1 Mio. Euro und die Kapitalrücklage um 0,6 Mio. Euro erhöht wurde. Die Kapitalerhöhungen konnten den im Berichtsjahr erwirtschafteten Konzernfehlbetrag von 15,9 Mio. Euro nicht ausgleichen. Das Eigenkapital ist in der Folge im abgelaufenen Geschäftsjahr um 9,6 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro gesunken. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 7,3 % der Bilanzsumme (Vorjahr 17,1 %).
Die kurz- und langfristigen Finanzschulden haben sich um 1,7 Mio. Euro auf 23,6 Mio. Euro erhöht (Vorjahr 21,9 Mio. Euro). Den planmäßigen Tilgungen der Darlehen steht die Neuaufnahme einer Zwischenfinanzierung in Höhe von 3,0 Mio. Euro gegenüber, die im Vorgriff auf neue Bankdarlehen in Deutschland valutiert wurde. Zudem wurde in Frankreich für die dortige Tochtergesellschaft Privilège Marine SAS staatsverbürgte Darlehen zweier Banken über insgesamt 1,5 Mio. Euro ausbezahlt. Wir verweisen auf die Ausführungen zur Finanzlage sowie auf den Nachtragsbericht im Konzernanhang.
In den Finanzverbindlichkeiten sind fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. enthalten, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Im Rahmen der Verhandlungen über die Gewährung der Corona-Darlehen in Höhe von 13,0 Mio. Euro haben die Banken zugestimmt, dass diese Altkredite ein Jahr tilgungsfrei sind. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum Nachtragsbericht im Anhang des Konzerns. Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist abhängig von der Einhaltung finanzieller Kennzahlen (im Wesentlichen bereinigte Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA), für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Bankkennzahlen ("Financial Covenants") würde bei zwei der drei finanzierenden Institute nach einer 3-Monats-Heilungsfrist ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Die Bankkennzahlen wurden zum 30. Juni 2020 nicht eingehalten. Vor diesem Hintergrund wurden die bestehenden Darlehensbeträge in Höhe von insgesamt 7,3 Mio. Euro abweichend zum Vorjahr vollständig in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Kreditinstitute haben mit dem Datum vom 11. August bzw. 24. September 2020 erklärt, die Vereinbarung eines Nettoverschuldungsgrads auszusetzen bzw. die Nichteinhaltung der Covenants zu dulden und hieraus keine Rechte herzuleiten
Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr mit Ausnahme des Ausbaus der Produktionsfläche für den Möbelbau keine signifikanten Investitionen in die Produktionsanlagen in Deutschland erforderlich. Die Fertigungsstraßen zur Herstellung der Segel- und Motoryachten in Fließfertigung sowie in der Inselfertigung werden regelmäßig gewartet und instandgehalten.
Daher konzentrierten sich die Investitionen im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Schiffstypen sowie die Herstellung und den Erwerb von Produktionsformen. Entwicklungskosten für neue Yachten wurden in Höhe von 1,0 Mio. Euro aktiviert (Vorjahr 0,7 Mio. Euro). Bei den technischen Anlagen und Maschinen bzw. den Anlagen in Bau beliefen sich die Zugänge auf insgesamt auf 4,2 Mio. Euro (Vorjahr 3,5 Mio. Euro).
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 12.154.927,00 € ist eingeteilt in 12.154.927 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Es wurden ausnahmslos gleichberechtigte Stammaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt.
Am Grundkapital bestehen zum Bilanzstichtag einschließlich der bis zum Abschluss der Erstellung dieses Lageberichts zugegangenen Mitteilungen und Informationen, folgende Beteiligungen über 10 % des Grundkapitals: die HY Beteiligungs GmbH hält 47,43 % und die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 29,34 % der Anteile an der HanseYachts AG. Der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA sind 47,43 % der Stimmrechte über die HY Beteiligungs GmbH und 29,34 % der Anteile der HanseYachts AG direkt zuzurechnen.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 7 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht. Es können auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt.
Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 der Satzung. Die Satzung hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitere Erfordernisse für Satzungsänderungen aufzustellen. Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Gesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals. Gem. § 23 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Dezember 2016 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 14. Dezember 2021 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Er ist weiter ermächtigt, in bestimmten Fällen das Andienungsrecht beim Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung auszuschließen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.545.715,00 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Dezember 2022 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage.
Am 27. Juni 2019 hat der Vorstand des HanseYachts Konzerns von seiner satzungsmäßigen Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 Gebrauch gemacht und beschlossen, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 1.232.381 neuen Aktien im Wege einer Sach- und einer Barkapitalerhöhung zu erhöhen.
Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung wurden Zahlungsansprüche der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA sowie der HY Beteiligungs GmbH im Wesentlichen aus Darlehensverträgen nebst Zinsansprüchen daraus im Marktwert von insgesamt EUR 5.558.869 in die HanseYachts AG gegen Ausgabe von 933.162 neuen Aktien eingebracht. Die Kapitalerhöhungen wurden im Zeitraum Juli - September 2019 durchgeführt. Die Sachkapitalerhöhung wurde am 20. September 2019 in das Handelsregister eingetragen. Das Gezeichnete Kapital erhöhte sich hierdurch um 933.162€, der darüber hinaus eingebrachte Betrag in Höhe von EUR 4,6 Mio. wurde in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 eingestellt.
Die Eintragung der Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 130.335 neuen Aktien in das Handelsregister ist am 30. Oktober 2019 erfolgt. Das dafür vereinnahmte Entgelt hat EUR 749.426 betragen. Das Gezeichnete Kapital erhöhte sich hierdurch um 130.355€, der darüber hinaus eingebrachte Betrag in Höhe von EUR 0,6 Mio. wurde in die Kapitalrücklage § 272 Abs. 2 Nr. 1 eingestellt.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Dezember 2019 wurde das nach der durchgeführten Sach- und Barkapitalerhöhung noch verbliebene genehmigte Kapital 2017 aufgehoben und der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 6.012.296 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. Dezember 2024 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).
Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage oder um potentielle Options- bzw. Wandlungsrechte von Gläubigern bedienen zu können. Aktuell sind keine Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Die Handelsregistereintragung des genehmigten Kapitals 2019 erfolgte am 11. März 2020.
Den Vorstandsmitgliedern wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt, dass ein Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte erlangt. Im Fall der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung zu, auf die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ein Anspruch besteht, begrenzt auf die Festvergütung eines Jahres.
Ein Kontokorrentkredit einer Bank könnte außerordentlich gekündigt werden, falls AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA bzw. ein mit der Aurelius SE verbundenes Unternehmen nicht mehr direkt oder indirekt die HanseYachts AG kontrolliert und sofern mit dem Kreditinstitut keine Einigung über die Fortsetzung der Kreditverhältnisse erzielt wird.
Ein weiterer Kontokorrentkredit einer unserer betreuenden Banken und die Darlehen beinhalten Change of Control Klauseln. Diese treten ein, wenn die Kontrolle über den Kreditnehmer, die Hanse Yachts AG, von einer anderen Person übernommen wird, eine andere Person die Kontrolle erwirbt oder festgestellt wird, dass eine andere Person die Kontrolle ausübt. Bei einem Change of Control ist die Bank berechtigt, die Bestellung bzw. die Verstärkung von bankmäßigen Sicherheiten zur Absicherung der Ansprüche der Bank aus diesem Kreditvertrag zu verlangen. Wird dieser Nachbesicherungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen, von der Bank gesetzten Frist nachgekommen, so wäre die Bank zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
Die Banken behalten sich das Recht vor, die Fortsetzung der Darlehensverträge zu veränderten Konditionen durchzuführen.
Chancen ergeben sich, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung die geplante Entwicklung übertrifft oder wenn sich die Prognose infolge einer positiven Entwicklung verbessert.
Für den HanseYachts Konzern hat sich infolge der Corona-Pandemie ein Digitalisierungssprung ergeben. So fallen derzeit die meisten Boat Shows weltweit aus und als Alternative werden die Hersteller und Kunden aktuell daran gewöhnt virtuelle Messen zu begehen. Diese werden langfristig viel günstiger zu betreiben sein als reale Messen und zudem müssten Kaufentscheidungen nicht mehr auf bestimmte Messen warten, womit eine bessere Verteilung der Aufträge über das Jahr einhergehen dürfte.
Darüber hinaus ergibt sich eine Chance aus dem Wunsch der potentiellen Kunden weiterhin nicht auf luxuriöse Urlaube trotz eines erhöhten Infektionsrisikos zu verzichten. Dieser Wunsch kann zum Beispiel durch einen Individualurlaub auf Segel- und Motoryachten erfüllt werden, da man auf einem Boot einen sehr luxuriösen Urlaub mit der ganzen Familie erleben kann und trotzdem isoliert und auf dem Meer auch sicher vor Infektionen ist. Darüber hinaus fallen potentielle Wettbewerber wie Kreuzfahrtschiffe und Long Distance Flights als Möglichkeit hochwertigen Urlaub zu machen kurzfristig erstmal aus.
Nach unserer Ansicht besteht in dem Umsatz mit Motorbooten ein deutliches Wachstumspotenzial. Im HanseYachts Konzern macht der Umsatz mit Motorbooten in Relation zu dem Umsatz mit Segelyachten hingegen einen deutlich geringeren Anteil am gesamten erzielten Umsatz aus als das im gesamten Bootsmarkt der Fall ist. Wir konnten in der Vergangenheit diesen Anteil zwar schon mit der Ergänzung durch die Motorboote der Marke Sealine zu den Motorbooten der Marke Fjord ausbauen, sehen aber noch weitere Wachstumsmöglichkeiten. Hierzu planen wir die Produktpalette der Marke Sealine und der Marke Fjord durch stetige Investitionen auszuweiten und das Händlernetzwerk regional auszubauen bzw. zu intensivieren. Wir rechnen in der Zukunft durch die Motorboote der Marken Fjord und Sealine mit Wachstumsimpulsen für den HanseYachts Konzern.
HanseYachts verfügt über starke und bekannte Marken im Markt für Segel- und Motoryachten, die zum Teil schon sehr lange Zeit existieren. So werden Yachten unter der Marke Moody sogar schon seit Anfang des 20. Jahrhundert gebaut. Die Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège genießen ihrerseits eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Katamaran-Markt. Seit Gründung des Unternehmens 1985 wurden über 800 Privilège Yachten gebaut. Auch die Yachten unserer übrigen Marken haben jeweils ihre eigenen besonderen Eigenschaften, ein voneinander abgrenzbares Design und bedienen damit unterschiedlichste Kundeninteressen bzw. Kundengruppen.
Nach Auffassung des Vorstands ist HanseYachts durch die differenzierte Mehr-Marken-Strategie im Vergleich zum Wettbewerb gut positioniert und verfügt damit über die Grundlagen, auch zukünftig stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen.
Unsere Yachten heben sich am Markt durch kontinuierliche Innovationen hervor, die den Kundennutzen der Produkte erhöhen. Wir investieren jedes Jahr erhebliche Beträge in die Verbesserung unserer bestehenden Produkte und auch in neue Produkte. Der Erfolg spiegelt sich nicht nur in Produktauszeichnungen durch Publikum und Fachjournalisten, sondern auch in unserem Umsatz wider. Hier kommt uns zugute, dass wir eine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung haben, in der neben nautischen und technischen Eigenschaften der Yachten insbesondere die Bereiche Design und Raumgestaltung im Fokus stehen. Gerade in diesen Bereichen setzen wir immer wieder neue Trends und überarbeiten und erweitern unsere Produktpalette laufend. Dadurch tragen wir den sich ändernden Marktgegebenheiten Rechnung und können schnell auf Änderungen der Kundenwünsche reagieren.
Unsere produzierten Yachten werden über unsere Händler und deren Unterhändler in über 45 Ländern verkauft. Mit der Übernahme großer Marken, wie im Jahr 2014 Sealine und im Jahr 2017 Privilège, sowie durch den stetigen Ausbau vorhandener Vertriebsstrukturen wächst das Händlernetzwerk des Konzerns stetig an. Unsere weltweite Präsenz wird erweitert und somit auch die Möglichkeit, zusätzliche Schiffe durch eine verstärkte regionale Ausbreitung in neuen, aber auch bestehenden Ländern durch zusätzliche Händler zu verkaufen.
Auch das Auftauchen neuer Länder auf dem Markt stellt eine Chance dar, zum Beispiel wenn sich Schwellenländer entwickeln. Beispiele für Länder, bei denen gerade erste Bootsbestellungen vermehrt auftreten, sind zu finden in der afrikanischen Mittelmeerküste, dem Nahen Osten und im Norden Südamerikas. Auch können Nationen auf dem Markt zurückkommen, wenn Krisen gelöst werden. Dies kann in England und Griechenland beobachtet werden.
Chancen ergeben sich auch aus der Optimierung der Kosten. Werden die Boote neu entwickelt, so dass weniger Material oder Arbeitsstunden hineinfließt, ohne dass die Qualität gesenkt wird, dann werden margenseitige Potentiale gehoben. Dies könnte auch durch neue Prozesse, neue Maschinen oder andere Technologiesprünge geschehen. Eine andere Möglichkeit ist die Ausnutzung von höherer Marktmacht durch Wachstum und einhergehend Verbesserungen im Einkauf.
Grundsätzlich verfolgt der Vorstand der HanseYachts das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern.
Die allgemeinen Risiken, wie der Untergang von Produktionsstätten, z.B. durch Feuer, sind durch Sicherungsvorkehrungen, aber auch durch entsprechende Versicherungen mit risikoadäquaten Deckungssummen abgedeckt.
Das interne Risikofrüherkennungssystem ist auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken fokussiert. Wesentliche Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Bedeutung für das Unternehmen beurteilt. Die systematische Darstellung und Beschreibung der Risikogruppen, Schadenszenarien und etwaiger Gegenmaßnahmen, die relevanten Kontrollmechanismen und die Kommunikationswege durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement sind in einem Risikohandbuch geregelt. Darin sind auch die risikopolitischen Grundsätze, die Struktur des Risikomanagements und die Risikokommunikation festgeschrieben. Die relevanten Risikopositionen werden aus den jeweiligen Geschäftsbereichen direkt an den Vorstand kommuniziert. Die oben dargestellten Chancen werden über das Risikomanagement-System nicht erfasst.
Zum Risikomanagement gehört neben der regelmäßigen internen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf auch ein gruppeneinheitlicher Planungs- und Budgetierungsprozess. In einer Kurz- und Mittelfristplanung sind die Vorgaben für die Unternehmensgruppe aggregiert. Dies sind neben den modellbezogenen Absatzerwartungen im Wesentlichen die kritischen erfolgsbestimmenden Faktoren wie die Materialaufwandsquote, die Personaleinsatzquote sowie das Marketing- und Vertriebsbudget. Investitionen und Liquidität werden ebenfalls geplant. Über ein regelmäßiges Reporting wird sichergestellt, dass die Planvorgaben eingehalten werden. Abweichungen zur Planung bzw. zum Vorjahr werden systematisch auf Monatsbasis analysiert sowie Maßnahmen festgelegt und eingeleitet.
Der Vorstand hat für die vielfältigen organisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe im Unternehmen ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil ist das Prinzip der Funktionstrennung, das gewährleisten soll, dass vollziehende (z.B. die Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z.B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z.B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereint sind. Dies wird durch die ERP-Software proAlpha unter Berücksichtigung eines Berechtigungskonzepts unterstützt. Mitarbeiter haben nur auf solche Prozesse und Daten Zugriff, die sie für ihre Arbeit benötigen. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass kein wesentlicher Vorgang ohne Kontrolle bleibt. Für unterschiedliche Prozesse im Unternehmen existieren Sollkonzepte und Anweisungen, wodurch beurteilt werden kann, ob Mitarbeiter konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Die Mitarbeiter des Konzernrechnungswesens der HanseYachts sind bereits langjährig im Unternehmen tätig und daher sehr sicher und erfahren im Umgang mit den Routinegeschäftsvorfällen und Transaktionen, welche die Geschäftstätigkeit des HanseYachts-Konzerns mit sich bringen.
Das Risikomanagement-System stellt sicher, dass kritische Informationen und Daten direkt an die Geschäftsleitung gegeben werden. Zur Sicherstellung der bilanziell richtigen Erfassung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten finden regelmäßig enge Abstimmungen zwischen Vorstand und kaufmännischer Leitung statt. Hinsichtlich gesetzlicher Neuregelungen und neuartiger oder ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle besteht auch unterjährig ein enger Kontakt mit unserem Abschlussprüfer. Problemfälle werden im Vorwege analysiert, diskutiert und mit dem Abschlussprüfer einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt mittels der zertifizierten Konsolidierungssoftware LucaNet zentral durch eigene Mitarbeiter des HanseYachts Konzerns mit langjähriger Erfahrung und spezieller Expertise für Konsolidierungsfragen und die IFRS-Rechnungslegung.
Für die Berichterstattung der wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaft TTS und Privilège Marine SAS an die Muttergesellschaft wird ein standardisiertes Reporting-Package verwendet, das alle notwendigen Angaben für die Erstellung eines vollständigen IFRS-Konzernabschlusses enthält.
Darüber hinaus unterliegen der Konzern auch der internen Revision der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, in deren Konzernabschluss der HanseYachts Konzern einbezogen wird.
Wir haben uns bei der Darstellung der folgenden Risiken im Wesentlichen auf die Risiken beschränkt, die aus Sicht des Vorstandes eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 10% oder höher haben.
Seit Ende 2019 verbreitetet sich das Coronavirus weltweit immer weiter und führt zu vielfältigen wirtschaftlichen Einschnitten, Unsicherheiten und Risiken sowohl in den Beschaffungsmärkten als auch in den relevanten Absatzmärkten des HanseYachts Konzerns. Auch wenn der weitere Verlauf der Pandemie noch nicht absehbar ist, ist schon jetzt sicher, dass diese Pandemie einen erheblichen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage in Europa hat. Neben dem Risiko von erneuten flächendeckend staatlich angeordneten Kontaktbeschränkungen, besteht das Risiko einer tiefgreifenden Rezession mit negativen Folgen auf das Konsumverhalten auf der gesamten Welt. Unterbrechungen in der Logistikkette aufgrund von Schließungen innereuropäischen Grenzen können zu weiteren Verzögerungen und / oder höheren Kosten führen.
Darüber hinaus kann die Corona-Pandemie negative Auswirkungen auf die Auslastung der Produktion infolge geringerer Auftragseingänge und auf die Höhe der Forderungsausfälle der Händler haben. Selbst wenn der HanseYachts Konzern die Yachten erst dann an die Händler herausgibt, wenn die Zahlungen zu 100% geleistet wurden, besteht das Risiko von einem Anstieg der fertiggestellten Yachten, für die es aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage der Händler keine Abnehmer mehr gibt und für die der HanseYachts Konzern das Verwertungsrisiko tragen muss.
Weitere Risiken bestehen in dem erneuten Bruch von Financial Covenants in den abgeschlossenen Kreditverträgen. So konnte zum 30. Juni 2020 die HanseYachts AG eine Finanzkennzahlt nicht einhalten. Hinsichtlich der erteilten Zusagen der Banken hieraus keine Konsequenzen zu ziehen, verweisen wir auf den Nachtragsbericht.
Zusätzlich besteht das Risiko, dass eigene Mitarbeiter erkranken und es zu einer vermehrten Quarantäne oder einer Schließung der Werke des HanseYachts Konzerns kommen könnte.
Der HanseYachts Konzern hat trotz der weiterhin bestehenden Risiken und Unsicherheiten die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Finanzprognose abgebildet und diese im Prognosebricht hinsichtlich der erwarteten Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren näher erläutert. Dabei wurde davon ausgegangen, dass es zu keinem erneuten umfassenden Lockdown in Deutschland und den anderen Kernmärkten kommen wird.
HanseYachts ist in einem internationalen Marktumfeld tätig und dabei intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Bei den Produkten handelt es sich um Luxus- und Freizeitgüter, deren Nachfrage im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Situation des individuellen Kunden und damit aber auch indirekt von der gesamtwirtschaftlichen Situation in den unterschiedlichen Märkten abhängt. Veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in wesentlichen Absatzmärkten können somit trotz der breiten regionalen Streuung des internationalen Händlernetzes Auswirkungen auf die Nachfrage unserer Produkte haben.
Die militärischen Auseinandersetzungen im Mittleren Osten haben nur in wenigen Einzelfällen Auswirkungen auf unseren Absatz. Jedoch stellt der Ausstieg Englands aus der Europäischen Union und die weiterhin bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen, der Werteverfall der türkischen Lira sowie der Protektionismus der USA ein gewisses Risiko dar.
Es besteht ein generelles Absatzrisiko durch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die preisaggressiv von Wettbewerbern vermarktet werden. Dem begegnet das Unternehmen insbesondere durch kurze Entwicklungszyklen und innovative Produkte, aber teilweise ebenfalls mit Preisnachlässen oder verbesserten Ausstattungen. Außerdem werden über den Ausbau der Produktpalette, insbesondere im Bereich der Motorboote der Marken "Fjord" und "Sealine" und im Katamaranbereich der Marke "Privilège", einerseits ein größerer Kreis an Kunden angesprochen und andererseits auch zusätzliche Regionen erschlossen.
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation sowie vor dem Hintergrund des aktuellen Auftragseingangs wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos zusammen mit dem daraus resultierenden Umsatzausfallrisiko als mittel eingestuft.
Die aktuelle Marktentwicklung und die damit verbundene pauschale vorsichtigere Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich der Ertrags- und Liquiditätslage sämtlicher Branchenmitglieder könnte auch bei der HanseYachts zu negativen Auswirkungen auf die notwendige Gewährung von Sicherheiten für geleistete Anzahlungen und Warenlieferungen führen. Sofern seitens der Händler keine Sicherheiten für die geleisteten Anzahlungen gewährt werden können, könnten sich negative Auswirkungen auf die Absatzzahlen des HanseYachts Konzerns ergeben.
Yachten sind technisch anspruchsvolle Luxusgüter, die ein hohes Maß an Fachkenntnis des Verkäufers erfordern. Daher stellt der erfolgreiche Vertrieb von Yachten hohe Anforderungen an den jeweiligen Verkäufer. Das Vertriebskonzept und die Wachstumsperspektiven von HanseYachts beruhen ganz maßgeblich auf einem Netz von unabhängigen Vertragshändlern und sind von deren Anzahl, Leistungsfähigkeit und Qualität abhängig. Der Wegfall von Vertragshändlern oder eine Verschlechterung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hätte in dem jeweiligen Marktgebiet eine lückenhafte Vermarktung unserer Produkte zur Folge. Dieses Risiko wird allerdings bei dem derzeitigen Vertriebsnetzwerk als gering eingeschätzt.
Die Designgestaltung unserer Yachten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs. Änderungen des Kundengeschmacks oder die Entwicklung neuer Typen, welche den Kundengeschmack nicht treffen, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Absatz unserer Yachten haben. Der Erfolg des Designs am Markt birgt aber auch das Risiko der Designkopierung durch Wettbewerber, wogegen sich der HanseYachts Konzern bereits juristisch erfolgreich gewehrt hat.
Ferner besteht neben der Chance neue Marktgebiete zu erreichen, ein generelles Risiko, dass neu entwickelte Modelle nicht vom Markt angenommen werden und sich die Entwicklungskosten nicht amortisieren. Das Risikoausmaß ist als wesentlich, die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos erfahrungsgemäß hingegen als gering einzustufen.
Die von der HanseYachts hergestellten Yachten und Katamarane müssen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Trotz der angewendeten Sorgfalt und der bestehenden Qualitätssicherungssysteme lassen sich Qualitätsmängel nicht völlig ausschließen. Produkthaftpflichtfälle und Unfälle mit Booten, die von HanseYachts hergestellt wurden, sowie Rückrufaktionen wegen Produktrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsverlust führen. Identifizierte Risiken werden durch die Bildung von Rückstellungen bilanziell bereits berücksichtigt. Vor dem Hintergrund einer weiteren Verbesserung der Qualitätssicherung ist dieses Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.
Bei der Fertigung unserer Yachten besteht das Risiko, dass die geplanten externen und internen logistischen Abläufe der Produktion nicht eingehalten werden können. So können unerwartet Lieferengpässe, Logistikprobleme oder Qualitätsabweichungen bei Lieferanten und Zulieferern von Rohstoffen, Einzelteilen oder Komponenten auftreten, die nicht kurzfristig behebbar sind.
Aber auch intern kann es aufgrund von Maschinenschäden, der Zerstörung von Produktionsformen, Funktionsstörungen der IT, Stromausfällen, Unfällen oder sonstigen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Kältewellen), Feuer etc., zu einer Unterbrechung der Produktion sowie zu Schäden an Menschen, Eigentum Dritter und der Umwelt kommen.
Das Risiko eines Ausfalls von nicht kurzfristig ersetzbaren Maschinen wird unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen als mittel eingestuft. Die Wahrscheinlichkeit eines Produktionsausfalls in Folge der übrigen genannten Risiken wird als gering bis mittel eingestuft. Das Schadensausmaß eines etwaigen Produktionsausfalls wird als wesentlich betrachtet.
Die von dem Konzern abgeschlossenen Versicherungen können bei Elementarschäden entstandene Verluste ausgleichen, Schäden durch organisatorische Mängel aber nur bedingt kompensieren.
Der HanseYachts Konzern bezieht die zur Herstellung der Yachten erforderlichen Rohstoffe, Vorprodukte und Bauteile von einer Vielzahl von Lieferanten. Da sich das Beschaffungsvolumen (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren) wertmäßig auf rund 59 % der Gesamtleistung bemisst, hat die Lieferantenbeziehung und die Abwendung von damit verbundenen Risiken eine große Bedeutung. Die Absicherung von Einkaufspreisrisiken wird im Wesentlichen dadurch gewährleistet, dass mit den Lieferanten möglichst Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, die insbesondere den Bezugspreis der Waren jeweils für das Produktionsjahr festschreiben. Erfolgskritische Komponenten werden vorzugsweise bei größeren, international agierenden Lieferanten bezogen.
Ein wichtiger Lieferant ist die polnische 100%ige Tochtergesellschaft TTS, die an die HanseYachts AG den überwiegenden Anteil der glasfaserverstärkten Kunststoffteile liefert. Die termingerechte Lieferung sowie die Qualität der von TTS sowie den übrigen Lieferanten gelieferten Teile sind wesentlich für den Produktionsablauf. Ein gegenseitiger kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die zeitnahe Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gewährleisten eine taktgesteuerte Herstellung der Yachten. Die Nutzung einer miteinander vernetzten ERP-Komplettlösung proALPHA bei TTS und bei HanseYachts AG optimiert die Bestell- und Lieferprozesse. Sowohl die termingerechte Lieferung als auch die Qualität der zugelieferten Teile unterliegen einem permanenten Monitoring durch die HanseYachts AG.
Dem Einkaufsrisiko, z. B. durch Wegfall einzelner Lieferanten oder Lieferverzögerungen, wird dadurch begegnet, dass für Kaufteile möglichst alternative Lieferanten zur Verfügung stehen.
Schwankungen in den Rohstoffpreisen können zu Preisveränderungen in wesentlichen Zulieferteilen führen. Dieses Risiko lässt sich nur zum Teil durch längerfristige Preisvereinbarungen abmildern und wird daher als wesentlich und die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering bis mittel eingestuft.
Da die Yachten fast ausschließlich auf Kunden- bzw. Endkundenbestellung gebaut werden und von den Kunden für die Yachten bis zum Beginn der Endmontage Anzahlungen zu leisten sind, wird das Risiko eines Ausfalls des Kunden oder Endkunden deutlich reduziert. Die geleisteten Anzahlungen reichen aus, um das Vermarktungsrisiko zu decken. Darüber hinaus wird eine Yacht nur an den Kunden bzw. seinen Frachtführer übergeben, wenn sie vollständig bezahlt wurde bzw. eine verbindliche Zusage der Absatzfinanzierung vorliegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Daher besteht nur ein geringes Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Yachtverkäufen.
Aus dem mit einer institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaft geschlossenen Rahmenvertrag besteht für den Fall des Ausfalls eines Händlers eine Vermarktungsverpflichtung und im Extremfall eine Rückkaufverpflichtung des betreffenden Schiffes durch die HanseYachts AG. Für diese Schiffe werden von der HanseYachts AG Anzahlungen vereinnahmt und von den Händlern gegenüber der Finanzierungsgesellschaft laufende Tilgungen geleistet, die zusammen das Verwertungsrisiko nahezu eliminieren.
Der Saisonalität des Geschäfts folgend, werden die wesentlichen Ergebnisbeiträge erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres realisiert, während in der ersten Geschäftsjahreshälfte Fehlbeträge anfallen. Das Schadensausmaß ist aufgrund strenger Eigenkapitalerhaltungsvorschriften und Vorgaben durch die finanzierenden Banken zwar als wesentlich, das hieraus resultierende Risiko vor dem Hintergrund der möglichen Unterstützung durch den Mehrheitsgesellschafter aber als mittel einzustufen.
Inhärente Planungsunsicherheiten bestehen aufgrund unseres Geschäftsmodells bezüglich unserer Unternehmensplanung vor allem bezüglich der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spätherbst/Winter - und damit nach Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses bzw. der Unternehmensplanung - abgegeben wird. Etwaige Planabweichungen aufgrund einer unsicheren Auftragslage können daher zu künftigen positiven oder negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Inwieweit der anhaltende Handelsstreit einiger G20-Nationen sowie der Austritt Englands aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Absatz haben wird, ist derzeit vom Vorstand nur schwer abzuschätzen.
Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von unseren Erwartungen abweichen.
Die Währungsrisiken der HanseYachts AG resultieren im Wesentlichen aus Fremdwährungsforderungen, bei denen es sich insbesondere um USD-Forderungen gegenüber der amerikanischen Vertriebstochter handelt. Mit eventuellen Wechselkursschwankungen sind sowohl Risiken als auch Chancen verbunden. Da ein Teil dieser Forderungen durch den Abschluss von Devisentermingeschäften hinsichtlich Wertschwankungen abgesichert wurden, wird das hieraus resultierende Risiko als gering bis mittel eingeschätzt.
Die Unternehmensplanung der HanseYachts ist Grundlage für wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie für die aus der Ertrags- und Bilanzplanung abgeleitete Liquiditätsplanung der Gesellschaft. Über die einer Unternehmensplanung inhärente Unsicherheit und darin enthaltene ermessensbehaftete Annahmen hinaus ist der Konzern als Hersteller von luxuriösen Konsumgütern in besonderem Maße von der konjunkturellen Entwicklung in Europa und den USA abhängig. Vor diesem Hintergrund ist die Erreichung der in der Unternehmensplanung prognostizierten Leistungsindikatoren im kommenden Geschäftsjahr mit höheren Unsicherheiten, zum Beispiel aus zurückgehenden Auftragseingängen, und damit unmittelbar ableitbaren Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verbunden.
Eine Verschlechterung der Profitabilität bzw. der Geschäftsaussichten im Konzern für einzelne Geschäftsbereich kann für bilanzierte Vermögenswerte zu außerplanmäßigen Abschreibungen oder Wertberichtigungen führen. So hat insbesondere die Verfehlung der geplanten Geschäftsentwicklung von Privilège zu signifikanten Auswirkungen im HanseYachts Konzern geführt. Trotz der bereits im Geschäftsjahr erfolgten Wertberichtigung des Firmenwerts beträgt der Buchwert der CGU weiterhin rund 8,0 Mio. Euro. Die Werthaltigkeit ist von der nachhaltig positiven Entwicklung der Privilège Marine SAS abhängig und auch weiterhin mit Risiken verbunden.
Die positive mittel- bis langfristige Planung für die Privilège Marine SAS unterstellt auf Basis von im Wesentlichen bereits abgeschlossenen sowie zukünftig erwarteten Aufträgen deutlich steigende Umsätze. Darüber hinaus wird basierend auf geplanten und bereits eingeleiteten Maßnahmen mit einer sinkenden Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote gerechnet. Obwohl die Planungen auf Grundlage der gegenwärtigen Erkenntnisse des Managements erfolgen, kann es bei der tatsächlichen Entwicklung (insbesondere der unterstellten Entwicklung von Umsatzerlösen, Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote) zu Abweichungen kommen, die negative Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der CGU Privilege haben können. Das Risiko wird insgesamt als mittel eingestuft.
Entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit über das Geschäftsjahr hinweg besteht eine sehr unterschiedliche Mittelbindung bezüglich des Working Capital. In den Wintermonaten besteht ein höherer Liquiditätsbedarf als in den Sommermonaten. Zur Deckung dieses Bedarfes stehen uns neben dem Bestand an liquiden Mitteln auf Basis einer gezielten Working Capital-Steuerung (z.B. Ausnutzung von Zahlungszielen und Lieferantenkrediten) auch die teilweise landesverbürgten Kontokorrentlinien unserer betreuenden Kreditinstitute zur Verfügung. Die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt 12,0 Mio. Euro sind zum Stichtag in Höhe von 11,2 Mio. Euro in Anspruch genommen worden, so dass unter Berücksichtigung der liquiden Mittel freie Finanzmittel in Höhe von rund 10,7 Mio. Euro (Vj.: rund 6,4 Mio. Euro) zum Stichtag zur Verfügung standen.
Die Liquidität des Konzerns steht aufgrund der Planungsunsicherheiten, des Wachstums und des damit verbundenen Liquiditätsbedarfs im Working Capital sowie der Saisonalität unter stetiger Beobachtung und Steuerung des Vorstands. In den Sommermonaten besteht infolge der Auslieferung der fertigen Erzeugnisse und einer reduzierten Produktionsintensität eine gegenüber den Wintermonaten vergleichsweise geringe Mittelbindung. In den Wintermonaten werden die Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen deutlich aufgebaut und die Produktion erreicht ihren maximalen Auslastungsgrad. Infolge dessen verringert sich die vorhandene Liquidität in den Wintermonaten im Vergleich zu den Sommermonaten deutlich, da die von den Kunden zu leistenden Anzahlungen nicht vollständig gleichlaufend mit dem Produktionsfortschritt in Rechnung gestellt werden.
Die vom Vorstand aufgestellte Liquiditätsplanung sieht für das gesamte Geschäftsjahr 2020/21 eine ausreichende Liquidität vor. Wesentliche Annahmen für diese Einschätzung sind:
Unter der Voraussetzung, dass es zu keinem zweiten umfassenden "Lock-down" infolge eines wieder an Dynamik gewinnenden Pandemie-Verlaufs kommt, ist das Liquiditätsrisiko vor dem Hintergrund der genannten Annahmen für das kommenden Geschäftsjahr mit gering und damit deutliche niedriger als im Vorjahr (mittel bis hoch) einzustufen. 4.3.7 Weitere Liquiditätsrisiken
Die HanseYachts AG hat bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über nominal 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a., die ursprünglich zur Umfinanzierung einer Schuldverschreibung aufgenommen wurden. Zwei der drei Darlehen der Kreditinstitute sind abhängig von der Einhaltung der vertraglich definierten finanziellen Kennzahl Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA, für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Kennzahl ("Financial Covenant") könnte ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Der jährlich zu ermittelnde Financial Covenant wurde zum 30. Juni 2020 nicht eingehalten und die Nichteinhaltung zeitlich nach dem Bilanzstichtag insofern geheilt, dass die Banken ausgesprochen haben, keine Konsequenzen aus den Vertragsbrüchen zu ziehen.
HanseYachts betreibt die effiziente Steuerung einzelner Compliance-Risiken durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen in den einzelnen Abteilungen. Unter Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien verstanden. Potentielle finanzielle Auswirkungen von Compliance-Verstößen wären Klagen, Reputationsverluste und / oder Geldbußen für den HanseYachts Konzern. Das Risiko von Compliance Verstößen wird als gering bis mittel eingestuft. Weitere Erläuterungen dazu finden sich im nichtfinanziellen Bericht der HanseYachts Konzern. Wir verweisen auf den Abschnitt "Nichtfinanzielle Berichterstattung".
Der zukünftige Erfolg der HanseYachts hängt wie bei anderen mittelständischen Unternehmen in erheblichem Umfang von der Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte zu wirtschaftlich tragfähigen Entlohnungskonditionen, der weiteren Mitwirkung der Führungskräfte, leitenden Mitarbeitern und Mitarbeitern in sonstigen Schlüsselpositionen ab.
Ob wir in der Lage sein werden, unsere Wachstumspläne umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, die vorhandenen Schlüsselpersonen zu halten sowie zusätzlich hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte mit Branchenerfahrung zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden.
Wir beschäftigen im Konzern Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten, die teilweise für verschiedene Konzernunternehmen Aufgaben ausüben. Darüber hinaus sind eine Reihe selbständiger Unternehmer für uns tätig. Eine vollständige Freizügigkeit ist auch innerhalb Europas noch nicht gegeben. Ein Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des deutschen Entsendegesetzes könnten zu einer vom aktuellen Status abweichenden Einstufung und zu entsprechenden Belastungen mit Sozialabgaben führen.
Die personellen Risiken, insbesondere das Finden von qualifizierten Fachkräften sowie eine mögliche Personalfluktuation, werden als mittel eingestuft.
Cyberkriminalität ist ein weltweites wachsendes Phänomen, das überall dort stattfindet, wo Menschen Computer und andere IT-Geräte benutzen. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Händler der HanseYachts beim Umgang mit dem Internet vor möglichen Gefahren sowie Investitionen in den Schutz der Computer und Server verringern den Erfolg von Betrugsversuchen. Das Risiko wird allerdings weiterhin als mittel bis hoch eingestuft.
4.4 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft
Das Risiko eines Auftragsrückgangs wird auf Grundlage der aktuellen allgemeinen Eintrübung der Wirtschaftslage und möglichen Auswirkungen des geplanten Brexits höher eingeschätzt als im Vorjahr. Sollte das Risiko eines deutlichen Auftragsrückgangs eintreten und wir dem Rückgang durch Maßnahmen nicht entgegensteuern können, besteht ein Risiko, dass die im Rahmen des Prognoseberichts kommunizierte Entwicklung nicht eingehalten werden kann.
Darüber hinaus hat die wirtschaftliche Entwicklung des Katamaranherstellers Privilège Marine SAS nach dem Erwerb der Anteile an dieser Gesellschaft am 28. Juni 2019 eine noch stärkere Bedeutung für die künftige Risiko- und Chancensituation der HanseYachts.
Die dynamische Entwicklung in Rahmen der Corona Pandemie erschwert derzeit Prognosen. Während im Lock-Down die Aufträge rückläufig waren, stiegen sie nach dem Stichtag im Aufstellungszeitraum über das Vorjahresniveau an. Derzeit sieht es so aus, als wäre die Bootsbau Branche mittelfristig ein möglicher Profiteur der Epidemie. Dies kann aber mit kurzfristigen Rückschlägen einhergehen, in Abhängigkeit der Maßnahmen gegen Infektionen in den wichtigen Absatzländern oder den Ländern, aus denen wir Waren beziehen.
Die Liquiditätsrisiken werden abweichend zum Vorjahr mit gering und damit deutlich geringer eingestuft. Dieses Risiko ist aber ebenso wie der gesamte Geschäftsverlauf der HanseYachts im Geschäftsjahr 2019/20 von dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abhängig. Weitere wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Chancen- und Risikosituation der Gesellschaft im Berichtsjahr 2019/20 im Vergleich zu 2018/19 haben sich nicht ergeben.
Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird jedoch eine frühzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Die Einschätzung des Gesamtrisikos und der Chancen erfolgt auf der Grundlage des Risiko- und Chancenmanagementsystems in Verbindung mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen. Die Beurteilung der Risiken erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Chancen, die sich für das Unternehmen ergeben könnten.
Unter Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen aller beschriebenen Risiken stellen die Risiken bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernlageberichts aus Sicht des Vorstands weder einzeln noch in ihrer aggregierten Form eine Gefährdung des Fortbestands des Konzern in den nächsten zwölf Monaten dar.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder für die nächsten fünf Jahre nicht individualisiert offengelegt wird.
Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen, die sich an bestimmten Indikatoren orientieren (z.B. Umsatz, EBITDA, Vertriebs-, Einkaufs-, Fertigungsbezogene Ziele, Qualität). Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Pensionsregelungen bestehen nicht. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erhält der Vorstand einen variablen Vergütungsbestandteil.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50,00 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315 d HGB i.V.m 289 f HGB wurde auf unserer Internet Homepage unter https://www.hanseyachtsag.com/de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht.
Aus den Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes leitet sich für die HanseYachts AG die Pflicht zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung ab. Diese Erklärung wird als gesonderter nichtfinanzieller Bericht (im Folgenden nichtfinanzieller Bericht) veröffentlicht. Der nichtfinanzielle Bericht wird im Internet unter https://www.hanseyachtsag.com/de/investor-relations/nichtfinanzielle-berichte/ veröffentlicht.
Um den gesetzlichen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes zu entsprechen, haben wir in 2017/18 einen separaten Bericht abgegeben. Der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit war kein Bestandteil des geprüften Konzernlageberichts. Der aktualisierte Bericht wird als Anlage zum Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020/21 beim Bundesanzeiger eingereicht und offengelegt.
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält die folgende Schlusserklärung:
"Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Die Gesellschaft hat bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen."
Die Wirtschaft wird derzeit von den COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen und deren Folgen beherrscht. Das Wachstum im Euroraum hat sich ins Minus gedreht. Mit einem für das Jahr 2020 erwarteten Rückgang von 7,1 Prozent1 in der EU gegenüber dem Vorjahr gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist eine tiefe pandemiebedingte Rezession eingetreten. In den USA wird die Rezession noch stärker ausfallen.
Für das kommende Jahr 2021 wird hingegen mit einem Zuwachs von ca. 5,3 Prozent und für das Jahr 2022 von 2,6% des BIP gerechnet. Damit wird das Niveau von vor der Corona-Krise wohl erst im Verlauf des Jahres 2022 wieder hergestellt.
Auch die im Herbst anstehende Präsidentschaftswahl in den USA beruhigt nicht die globale Unsicherheit über die zukünftigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und die Befürchtungen über eine weitere Zuspitzung der bestehenden Handelskonflikte und deren Ausweitungen auf die Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union.
Mit unserem stetig wachsenden Vertriebsnetz, dem verstärkten finanziellen Engagement in Motoryachten, der Aufnahme von Katamaranen in das Produktsortiment, den laufenden Produktinnovationen sowie der positiven Kundenresonanz sehen wir uns im Wassersportmarkt gut positioniert. Die digitale Präsentation unserer Segel- und Motorboot-Marken und die breite Modellpalette sowie weitere Neuentwicklungen werden wieder den Grundstein für unseren Vertriebserfolg der kommenden Saison bilden. Die geplante Entwicklung wird weitere Investitionen in unsere Modellpalette sowie vereinzelte Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erfordern.
Die dynamische Entwicklung der Corona Pandemie macht es derzeit weder für kurzfristige noch mittelfristige Markttendenzen möglich verlässliche Prognosen
1 Kieler Konjunkturberichte Euroraum, Nr. 70 (2020 | Q3)
Anlage 6 / 34
abzugeben. Während Schließungen von Häfen und gesperrte Grenzen sich negativ auf den Markt ausgewirkt haben, zeigte die darauffolgende Öffnung eine positive Wirkung auf den Markt, die deutlich über vergleichbare Monate der Vorjahre rangiert. Die Schließung der Bootsmessen scheint kurzfristig keine Kaufrückhaltung auszulösen, wir kennen aber deren Langzeitwirkung noch nicht. Die Digitalisierung, die Verringerungen der Messen und Reduzierungen von Reisetätigkeiten haben derzeit positive Wirkung auf unsere Kostenlage. Fehlteile durch erschwerte Belieferung aus dem Ausland und Mitarbeiter in Quarantäne oder bei der Organisation der Betreuung ihrer Kinder haben dagegen negative Auswirkungen auf unsere Kostensituation. Unter Berücksichtigung sämtlicher positiver wie negativer Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Geschäft der HanseYachts rechnet der Vorstand mit einem Umsatz moderat über dem Vorjahr, wobei unter Berücksichtigung eines Bestandsabbaus von produzierten Erzeugnissen die Gesamtleistung nahezu identisch erwartet wird. Die Anzahl der fakturierten und produzierten Yachten wird moderat unter Vorjahr liegen. Das geplante erwirtschaftete EBITDA wird leicht geringer als das Vorjahres-EBITDA sein. Das erwartete Konzernergebnis wird stark über dem Vorjahr erwartet aufgrund der im Konzernfehlbetrag 2019/20 enthaltenen wesentlichen Wertminderung des Firmenwerts.
Hierbei ist der Vorstand von der Annahme ausgegangen, dass es zu keinem zweiten flächendeckenden europaweiten "Lock-down" wie zu Beginn des Jahres 2020 kommen wird. Der allgemeine Langfristtrend in dem relevanten weltweiten Bootsmarkt bleibt nach unserer Einschätzung wachsend.
Greifswald, 30. September 2020 / 12. Februar 2021
Der Vorstand
Dr. Jens Gerhardt Sven Göbel
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An die HanseYachts AG, Greifswald
Wir haben den Konzernabschluss der HanseYachts AG, Greifswald, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die in Abschnitt "6. Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Den gesonderten nichtfinanziellen Bericht, von dem vorgesehen ist, ihn auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Mit Datum vom 28. Juni 2019 hatte die HanseYachts AG 100 % der Anteile an der Privilège Marine Holding GmbH, Grünwald, erworben. Die Privilège Marine Holding GmbH ist mit 99,7 % an der Privilège Marine SAS mit Sitz in Les Sables-d'Olonne, Frankreich, beteiligt.
Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 wird ein der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Privilège" zuzurechnendes Vermögen in Höhe von EUR 8,0 Mio. ausgewiesen, das im Wesentlichen dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit) "Privilège" gemäß IAS 36 entspricht.
Die Werthaltigkeit des Buchwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Privilège" wird jährlich sowie bei Vorliegen von Hinweisen auf eine gegebenfalls vorliegende Wertminderung unter Anwendung der einschlägigen Bilanzierungsstandard überprüft. Die Werthaltigkeit der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zuzurechnenden Vermögenswerten und Schulden wird durch Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert geprüft. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Hierbei wird der Barwert der zukünftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt. Der Barwert wird mittels Discounted Cashflow-Modellen ermittelt, wobei die vom Vorstand erstellte und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene operative Jahresplanung zugrunde gelegt und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Als Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfung wurden Wertberichtigungen in Höhe von EUR 11,7 Mio. vorgenommen, der in voller Höhe auf den im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten Firmenwert entfällt. Das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2019/20 wurde hierdurch in entsprechender Höhe belastet.
Die Angaben der Gesellschaft zur zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Privilège" sind in den Textziffern 4.9. und 6.1. im Konzernanhang sowie im Kapitel 2.3 zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Konzernlageberichts enthalten.
Die Werthaltigkeitsprüfung ist komplex und beruht auf einer Reihe in hohem Maße ermessensbehafteter Annahmen, wie der Einschätzung der kurzfristigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie der Bestimmung des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die erfassten Wertminderungen nicht angemessen sind.
Vor diesem Hintergrund war die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Privilège" im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerung
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen bei der Durchführung des Werthaltigkeitstests gewürdigt und die rechnerische Richtigkeit des Modells nachvollzogen. Hierzu haben wir überprüft, ob die zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die angesetzten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage darstellen. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf die von dem Vorstand zugrunde gelegten Planungsrechnungen, die allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf die umfangreichen Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter gestützt. Darüber hinaus haben wir geprüft, ob die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Privilège sowie die Verflechtung zwischen der Privilège-Gruppe und der HanseYachts AG angemessen berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus haben wir beurteilt, ob die Erläuterungen im Konzernanhang und im Konzernlagebericht ausreichend detailliert und sachgerecht sind.
Das von der HanseYachts AG verwendete Bewertungsmodell für die Überprüfung der Werthaltigkeit des Buchwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Privilège" ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Privilège" zugrunde liegenden Annahme sind insgesamt angemessen.
Die damit zusammenhängenden Angaben in Konzernanhang und im Konzernlagebericht sind sachgerecht erfolgt.
a) Das Risiko für den Abschluss
Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 wurden im HanseYachts-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 128,4 Mio. erwirtschaftet. Diese wurden überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten erzielt und werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jeden einzelnen Verkauf gesondert vorzunehmen. Hierzu hat der Konzern Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass die Umsatzerlösrealisation für jeden Verkauf individuell und sachgerecht beurteilt werden kann.
Die Angaben des Konzerns zur erfolgten Umsatzerlösrealisierung und Periodenabgrenzung sind in den Abschnitten 4.2. und 5.1. des Konzernanhangs sowie im Kapitel 2.3 zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Konzernlageberichts enthalten.
Aufgrund der notwendigen individuellen Beurteilung des sachgerechten Zeitpunkts der Umsatzerlösrealisation sowie des bei höherwertigen Segelyachten und Motorbooten wesentlichen Betrags einzelner Transaktionen war das Risiko wesentlicher Fehler bezüglich der Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Umsatzerlösrealisation beurteilt (Aufbauprüfung). Darauf aufbauend haben wir im Rahmen unserer Prüfung die aus unserer Sicht wesentlichen Kontrollen in Stichproben hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft (Funktionsprüfung).
Dabei haben wir erstens geprüft, ob die eingerichteten Prozesse den Nachweis der Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach garantieren und zweitens, ob die vom Vorstand eingerichteten Prozesse eine ordnungsgemäße Periodenabgrenzung der Umsatzerlösrealisation verlässlich sicherstellen können.
Dazu haben wir für jedes einzelne Stichprobenelement geprüft, ob die Prozesse auf Basis der vertraglichen Grundlagen, des Produktionsplans, der bereits geleisteten Abschlags- und Kaufpreiszahlungen, der Qualitätssicherungsprotokolle, der durch die Käufer unterschriebenen Übergabeprotokolle sowie der Schlussrechnung die Erreichung der genannten Ziele sicherstellen können.
Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung hat gezeigt, dass die implementierten Prozesse eine sachgerechte Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach sicherstellt und die von uns geprüften Kontrollen wirksam waren.
Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir keine wesentlichen Fehler bei der Umsatzrealisation und der Periodenabgrenzung festgestellt.
Zu 3) Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
a) Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss der HanseYachts AG wird zum 30. Juni 2020 ein Vorratsvermögen in Höhe von EUR 35,1 Mio. ausgewiesen, das sich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen von EUR 9,9 Mio., aus unfertigen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren von EUR 25,0 Mio. sowie mit EUR 0,2 Mio. aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte zusammensetzt. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen handelt es sich um noch im Bau befindliche oder bereits fertiggestellte Segelyachten und Motorboote.
Die unfertigen und fertigen Schiffe werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet.
Zur Berücksichtigung der bis zur Veräußerung anfallenden Kosten (insbesondere für Marketing und Vertrieb) werden die unfertigen und fertigen Schiffe maximal in Höhe von 95 % des voraussichtlichen Verkaufspreises bewertet.
Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte auf pauschalierter Basis je Modelltyp für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Mai 2020, da eine im Zeitablauf weitgehend konstante Kostenstruktur unterstellt werden kann. Bei der Ermittlung werden die Materialeinzelkosten grundsätzlich anhand der bewerteten Stückliste eines Standardschiffes ohne Sonderausstattung sowie geschätzte Materialkosten für Sonderausstattungen herangezogen. Zuschläge für Materialgemeinkosten werden berücksichtigt. Die Fertigungszeiten je Schiffstyp werden anhand von Stundenzetteln und im Fall der Serienfertigung in Montagebändern ("Bandfertigung") über ein System zur Erfassung der durchschnittlichen Produktionszeiten ermittelt und für die Bewertung herangezogen. Fertigungsgemeinkosten für Produktionsanlagen und die Leitung des Fertigungsbereiches werden angesetzt. Für die Kosten der allgemeinen Verwaltung wird, soweit sie den Produktionsbereich betreffen, ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt.
Zusätzlich wird für diejenigen unfertigen Schiffe, die im Rahmen der Bandfertigung produziert werden, ein typisierter Fertigstellungsgrad anhand des Fertigungstakts, in dem sich ein unfertiges Schiff am Bilanzstichtag befindet, berücksichtigt. Die typisierten Fertigstellungsgrade je Fertigungstakt sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bestimmte Schiffstypen werden aufgrund ihrer Fertigungstiefe und der Komplexität der Produktion außerhalb der Bandfertigung hergestellt. Für diese im Rahmen einer sogenannten "Inselfertigung" hergestellten Schiffe wird der Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag auf Basis der abgeschlossenen Produktionsschritte geschätzt. Im Vergleich zur Bandfertigung unterliegt der Fertigstellungsgrad der Schiffe im Rahmen der Inselfertigung einem erhöhten Ermessensspielraum.
Die Angaben des Konzerns zur Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind im Abschnitt 4.12. und 6.4. des Konzernanhangs enthalten.
Aus unserer Sicht ist die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse von besonderer Bedeutung, da die Bestimmung des Fertigstellungsgrades und die Ermittlung der zu berücksichtigenden Gemeinkosten von Ermessensentscheidungen abhängig ist.
Bei unserer Prüfung haben wir zur Beurteilung des Fertigstellungsgrades u.a. an einer Inventur beobachtend teilgenommen und anhand von Kostenträgerauswertungen die ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir die angefallenen Einzel- und Gemeinkosten je Yacht- bzw. Bootstyp analysiert und geprüft, ob die Bewertung der zum 30. Juni 2020 bilanzierten fertigen und unfertigen Segelyachten und Motorboote unter Berücksichtigung des geschätzten Fertigstellungsgrades im Vergleich zu den angefallenen Ist-Kosten plausibel abgeleitet wurde.
Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir die Angemessenheit der zugrunde gelegten Annahmen beurteilt und keine wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Bewertung der unfertigen und fertigen Segelyachten und Motorboote zum 30. Juni 2020 getroffen.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:
Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach den §§ 315b, 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird, wird uns ebenso wie die übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts (aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk) nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns, zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Dezember 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juli 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/10 als Konzernabschlussprüfer der HanseYachts AG, Greifswald, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Konzernabschluss und geänderten Konzernlagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 30. September 2020 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 12. Februar 2021 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung des Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit der Kapitalflussrechnung und die Änderung der Angabe zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettoergebnissen der finanziellen Vermögenswerte und Schulden im Konzernanhang bezieht. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter in der geänderten Kapitalflussrechnung, im geänderten Konzernanhang unter Textziffer 9.5 und Textziffer 16 sowie im geänderten Konzernlagebericht, Abschnitt 2.4 Finanzlage, wird verwiesen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Wülfing.
Hamburg, 30. September 2020/ begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannten Änderungen: 12. Februar 2021
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Götze Thomas Wülfing Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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