Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 18, 2021
Annual / Quarterly Financial Statement
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Testatsexemplar Konzernabschluss und Konzernlagebericht 31. Dezember 2020
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Hinweis:
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.
An die IBU-tec advanced materials AG
Wir haben den Konzernabschluss der IBU-tec advanced materials AG, Weimar, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der IBU-tec AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlage berichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere:
aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
lm Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können:
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 12. März 2021
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
WIRTSCHAFTS PRÜFUNGS-GESELLSCHAFT SIEGEL VEDERLASSUNG LE ministr
Signed by: BATZ MICHAEL Bätz Wirtschaftsprüfer Signed by: KIRCHHEIM ANKE Kirchheim Wirtschaftsprüferin
| IBU-tec advanced materials AG. Welmar | |
|---|---|
| KTIVA | 31.12.2020 | 2019 | PASSIVA | 31,12,2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | TEUR | EUR | EUR | TEUR | ||
| ANLAGEVERMOGEN | EIGENKAPITAL A |
|||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | Gezeichnetes Kapital | 4.000.000.00 | 4.000 | |||||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schulzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1. |
93.515.25 | 76 | Kapital rücklage | 15.500.000,00 | 15,500 | |||
| ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten entgeltich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und 2. |
180.742,00 | 422 | Gewinnrücklagen il. |
|||||
| Geschäfts- oder Firmenwart 3. |
3,862,841,67 | 4.378 | Andere Gewinnrücklagen Gasetzliche Rücklage 1. |
300.000,00 177.180.80 |
റ്റി പ്ര | |||
| Geleistele Anzahlungen ব |
13.000.00 | N. Bilanzgewinn | 12.859.600,84 | 11.858 | ||||
| 4.150.098,92 | 4.876 | 32,836,781,64 | 31,835 | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Sachanlagen 11. 1. |
12.004.113,41 | 9.033 | SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÛSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN в. |
1.991.366,85 | 1.178 | |||
| Technische Anlagen und Maschinen 2. |
16.981.306.72 | 12,746 | Steuerrückstellungen RÜCKSTELLUNGEN 1. C. |
320.401,34 | 141 | |||
| Anders Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung ਲ |
2.488.955,33 | 2.886 | Sonslige Rückstellungen 2. |
1.210.647.13 | 1.575 | |||
| 4. Gelelstele Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.779.555.92 | 9,089 | 1.531.048 47 | |||||
| 33.253.931,38 | 33.754 | VERBINDLICHKEITEN D. |
||||||
| UMLAUFVERMOGEN | 37.404.030 30 | 38,630 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen 2. |
13,837,334,59 144.550.00 |
15.259 56 |
|||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen e |
2.144.099,68 | 2.888 | ||||||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Vorrāte 1. 1. |
1.367,159,66 | 1.170 | EUR 259.593,40 (VJ.: TEUR 252) Sonstige Verbindlichkeiten - davon aus Steuern; |
340.835,00 | 2.504 | |||
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2. |
274.675.69 | 167 | - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 538,88 (VJ.: TEUR 1) |
|||||
| Fertige Erzeugnisse 3. |
5.705.139,82 | 7.548 | 16.466.819.28 | 20.707 | ||||
| 7,346,975,17 | 8.885 | |||||||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1. = |
5,018.984,03 | 5,280 | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN ய் |
1.154.30 | ||||
| Sonstige Vermögensgegenstände ನ |
582.806.70 | 1.325 | PASSIVE LATENTE STEUERN F. |
216.531,08 | 183 | |||
| 5.601,790 73 | 6.605 | |||||||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 2.498.558.95 | |||||||
| 15,447,324,85 | 16.190 | |||||||
| RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN ப் |
192.346.47 | 187 | ||||||
| AKTIVE LATENTE STEUERN D. |
0,00 | 612 | ||||||
| 53.043.701,62 | 55.619 | 53,043.701 62 | 55.619 |
20-006680
| 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 32.960.214,22 | 48.452 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands | |||
| an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -1.418.377,99 | -342 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 17.224.02 | 292 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 9.182.244,17 | 2.170 | |
| - davon aus der Währungsumrechnung: | |||
| EUR 40.964,78 (Vj.: TEUR 9) | 40.741.304,42 | 50.572 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und | |||
| Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 15.462.781.38 | 22.325 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 510.476,00 | 1.417 | |
| 15.973.257,38 | 23.742 | ||
| 6. Personalaufwand | 10.722 | ||
| a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für |
9.761.497,81 | ||
| Altersversorgung und für Unterstützung | 1.781.164,23 | 1.991 | |
| - davon für Altersversorgung: | |||
| EUR 126.567,89 (Vj.: TEUR 103) | |||
| 11.542.662,04 | 12.713 | ||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle | |||
| Vermögensgegenstände des Anlage- | |||
| vermögens und Sachanlagen | 4.891.079,30 | 5.172 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.250.712,95 | 6.995 | |
| - davon aus der Währungsumrechnung: | |||
| EUR 13.099,55 (Vj.: TEUR 9) | |||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 888.03 | 2 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 462.769,87 | 411 | |
| - davon aus Aufzinsung Rückstellungen: | |||
| EUR 3.650,56 (Vj.: TEUR 1) | |||
| -461.881.84 | -409 | ||
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 590.782,39 | 644 | |
| - davon Ertrag aus der Veränderung | |||
| bilanzierter latenter Steuern | |||
| EUR 33.872,04 (Vj.: TEUR 224) | |||
| 12. Ergebnis nach Steuern | 1.030.928,52 | 897 | |
| 13. Sonstige Steuern | 29.085,05 | 29 | |
| 14. Jahresüberschuss | 1.001.843,47 | 867 | |
| 15. Gewinnvortrag aus Vorjahr | 11.857.757.37 | 10.991 | |
| 16. Bilanzgewinn | 12.859.600,84 | 11.858 | |
| bis 31. Dezember 2020 | 2020 TEUR |
|---|---|
| 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | |
| Periodenergebnis Abschreibungen (+) auf Gegenstände des Anlagevermögens Abnahme (-) der Rückstellungen Abnahme (-) des Sonderpostens |
1.002 3.479 -185 -194 |
| Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva Abnahme (-) der Verbindlichkeiten |
3.148 -2.783 |
| aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 4.467 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |
| Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des SAV Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen |
1.598 -66 |
| Auszahlungen (-) für Investitionen in die immateriellen Vermö- gensgegenstände |
-3.786 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -2.254 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |
| Einzahlungen (+) aus Aufnahme von Finanzkrediten Einzahlungen (+) aus Investitionszulagen Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Finanzkrediten Auszahlungen (-) aufgrund der Rückzahlung eines Kontokorrents |
2.500 1.008 -2.294 -1.628 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -414 |
| 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) Finanzmittelfonds am Anfang der Periode |
1.799 700 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 2.499 |
| 5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | |
| Liquide Mittel | 2.499 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 2.499 |
| IBU-tec advanced materials AG. Weimar |
|---|
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| Gezeichnetes Kapita |
Kapitalrücklage | Gesetzliche | Andere Gewinn- | Bilanzgewinn | Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | Rücklage TEUR |
rücklagen TEUR |
TEUR | TEUR | |
| Jahresüberschuss Stand 01.01.2019 Ausschüttungen |
4.000 - |
15.500 | 300 | 177 | -800 1.791 867 |
31.768 -800 867 |
| Stand 31.12.2019 | 4.000 | 15.500 | 300 | 177 | 11.858 | 31.835 |
| Jahresüberschuss Stand 01.01.2020 |
4.000 = - |
15.500 | 300 | 177 | 11.858 1.002 |
31.835 .002 |
| Stand 31.12.2020 | 4.000 | 15.500 | 300 | 177 | 12.860 | 32.837 |
| == |
Der Konzernjahresabschluss der IBU-tec Gruppe für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Für den Konzernjahresabschluss wurde das gesetzliche Gliederungsschema des §290 HGB befolgt.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).
Von zulässigen Erleichterungen gemäß HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die IBU-tec AG ("Muttergesellschaft") hat ihren Sitz in Weimar und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 503021 eingetragen.
In den Konzernabschluss wurde die 100%ige Tochtergesellschaft, die BNT Chemicals GmbH ("BNT GmbH" oder "Tochtergesellschaft"), einbezogen, auf die die IBU-tec AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt.
Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum 30.06.2018 wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Hierbei führten die stillen Reserven bei den Grundstücken zu einer Höherbewertung gegenüber dem Jahresabschluss des Tochterunternehmens. Auf Basis dieser stillen Reserven wurden Passive Latente Steuern ermittelt und in der Konzernbilanz angesetzt.
Zusätzlich wurde ein Geschäfts- und Firmenwert in der Konzernbilanz als Vermögensgegenstand angesetzt. Vorhandene steuerliche Verlustvorträge bei der BNT GmbH führten zum Ansatz von Aktiven Latenten Steuern, deren Bildung im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 30.06.2018 erfolgte. In den kommenden Jahren kam es zur schrittweisen Auflösung im Rahmen der Folgekonsolidierungen zum 31.12.2018, 31.12.2019 und zum 31.12.2020, welche jeweils erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernunternehmen wurden aufgerechnet.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Erlöse und Aufwendungen aus den konzerninternen Weiterberechnungen ebenso wie die internen Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen aus dem durch die IBU-tec AG an die BNT GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen im Zuge der Konsolidierung eliminiert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Erstkonsolidierung wird über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben.
Anlagevermögen
Für die Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens wurden folgende Abschreibungsmethoden angewendet:
| Anlagenposition | Abschreibungsmethode | Nutzungsdauer |
|---|---|---|
| Immaterielle | linear | bis zu 11 Jahre |
| Vermögensgegenstände | ||
| Geschäftsbauten | linear | bis zu 40 Jahre |
| Technische Anlagen und |
linear | bis zu 30 Jahre |
| Maschinen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
linear | bis zu 33 Jahre |
Erworbene Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, und sofern diese der Abnutzung unterliegen, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Dabei kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsiahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten T€ 0,8 nicht übersteigen.
Das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurde in Anspruch genommen und durch die IBU-tec AG eigenentwickelte Patente als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagengitter dargestellt.
Innerhalb der Vorräte wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem gleitenden Durchschnittspreis bewertet oder zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag angesetzt.
Der Wertansatz der unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sowie der fertigen Erzeugnisse erfolgte zu den Herstellungskosten. In die Berechnung der Herstellungskosten wurden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wurde allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Dem Ausfallwagnis wurde durch Pauschalwertberichtigung auf Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten geleistete Vorauszahlungen, die Aufwand für zukünftige Geschäftsjahre darstellen.
Die derivativen Finanzgeschäfte wurden entsprechend § 254 HGB jeweils als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, wurden einzeln zu Marktpreisen bewertet.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in der Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten erhaltene Vorauszahlungen, die Ertrag für zukünftige Geschäftsjahre darstellen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum 30.06.2018 wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Hierbei führten die stillen Reserven bei den Grundstücken zu einer Höherbewertung gegenüber dem Jahresabschluss des Tochterunternehmens. Zusätzlich wurde ein Geschäfts- und Firmenwert in der Konzernbilanz als Vermögensgegenstand angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben.
| in TE | 31.12.2020 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.367 | 1.170 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 275 | 167 |
| Fertige Erzeugnisse | 5.705 | 7.548 |
| Gesamt | 7,347 | 3 335 |
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 5.602 (Vorjahr: T€ 6.606) setzt sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 5.019 (Vorjahr: T€ 5.280) und Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 583 (Vorjahr: T€ 1.325 ) zusammen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
Die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich von T€ 700 im Vorjahr auf T€ 2.499 im Berichtsjahr erhöht.
Weiterführende Informationen sind der Kapitalflussrechnung in Anlage 3 zu entnehmen.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen vorausgezahlte Betriebsversicherungsprämien sowie sonstige Kostenabgrenzungen. Bei der IBU-tec AG ist zusätzlich die Abgrenzung einer erfolgsunabhängigen Front-up-Fee in Höhe von T€ 25 sowie ein Zins-Cap von T€ 9 enthalten.
Das Konzerneigenkapital hat sich im Jahr 2020 wie folgt entwickelt:
| T€ | 31.12.2019 | Kapitalrücklage | Kapital- erhöhung |
Dividende 2018 |
Jahresüberschuss | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 4.000 | 4.000 | ||||
| Kapitalrücklage | 15.500 | 15.500 | ||||
| Gesetzliche Rücklage | 300 | 300 | ||||
| Andere Gewinnrück- lagen |
177 | 177 | ||||
| Bilanzgewinn | 11.858 | 1.002 | 12.860 | |||
| 31.835 | 1.002 | 32.837 |
Das gezeichnete Kapital der IBU-tec AG in Höhe von T€ 4.000 ist eingeteilt in 4.000.000 nennwertlose Stückaktien auf die Inhaber lautend, die vollständig einbezahlt sind.
In der Kapitalrücklage enthalten ist das Agio in Höhe von T€ 15.500, welches bei der Ausgabe der Anteile im Rahmen des Börsenganges erzielt wurde.
Für alle Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurden Sonderposten gebildet, die entsprechend der Laufzeit der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst werden.
| in TC | 31.12.2020 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|
| Sonderposten für | |||
| Investitionszuschüsse | 1 991 | 1.178 |
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| TE | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Proben & Archivierung | 117 | 113 |
| Ausstehende Lieferantenrechnungen | 292 | 314 |
| Personal | 416 | 649 |
| Übrige | 706 | 640 |
| Gesamt | 1.531 | 1.716 |
Die übrigen Rückstellungen bestehen unten anderem für Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses, für Verpflichtungen aus Gewährleistungen, für ausstehende Eingangsrechnungen und für Körperschaft- und Gewerbesteuern des Jahres 2019.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| TE | Gesamt | bis zu 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Verb. gegenüber Kreditinstituten | 13.837 | 3.164 | 9.546 | 1.127 |
| Vorjahr | 15.259 | 3.930 | 8.348 | 2.981 |
| Verb. aus erhaltenen Anzahlungen | 145 | 145 | 0 | 0 |
| Vorjahr | ਦੇ ਦੇ | 55 | 0 | O |
| Verb. aus Lieferungen und Leistungen | 2.144 | 2.144 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 2.888 | 2.888 | 0 | 0 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 341 | 341 | 0 | O |
| Vorjahr | 2.506 | 2 464 | 42 | 0 |
| Gesamt | 16.467 | 5.794 | 9.546 | 1.127 |
| Vorjahr | 20.708 | 9.337 | 8.390 | 2.981 |
Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum 30.06.2018 wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Hierbei führten die ermittelten stillen Reserven bei den Grundstücken in Höhe von T€ 612 zu einer Höherbewertung gegenüber dem Jahresabschluss des Tochterunternehmens. Auf Basis dieser stillen Reserven und auf Grundlage eines Steuersatzes (Körperschafts- und Gewerbesteuer) in Höhe von 29,8 %, wurden Passive Latente Steuern in Höhe von T€ 183 ermittelt und in der Konzernbilanz angesetzt. In den Folgekonsolidierungen wurde diese Passive Latente Steuer in gleicher Höhe ausgewiesen.
Darüber hinaus entstanden bei der BNT GmbH Passive latente Steuern durch die Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil in der Steuerbilanz sowie Aktive latente Steuern für den bestehenden Verlustvortrag. Die Aktiven latenten Steuern wurden mit den Passiven latente Steuern saldiert, so dass die Passiven latente Steuern der BNT T€ 12 betrugen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 HGB nach dem Gesamtkosten verfahren erstellt.
In 2020 wurden aus den einzelnen Tätigkeitsbereichen der Gruppe folgende Umsatzanteile generiert:
| 2070 | 2019 | |
|---|---|---|
| 27.004 | 42.125 | |
| Produktionsdienstleistungen Prozessentwicklung |
4.022 | 5.128 |
| Materialentwicklung | 1.350 | ਟਰੀ |
| Engineering | 307 | 456 |
| Sonstiges | 278 | 152 |
| 32.960 | 48.452 |
Die sonstigen Umsätze enthalten unter anderem Umsätze aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bei der IBU-tec AG, woraus Einspeisevergütungen von rund T€ 51 (Vorjahr: T€ 51) generiert wurden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt T€ 9.182 enthalten, neben den gewährten Versicherungserstattungen bei der BNT GmbH, auch Sachbezüge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten u.a. Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 369 (Vorjahr: T€ 352). Der Anstieg ist mit der Aufnahme eines neuen Darlehens bei der IBU-tec AG im Jahr 2020 und den damit verbundenen Zinszahlungen zu erklären.
Die Anzahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter kann dem nachfolgenden Schema entnommen werden.
| 20220 | 2019 | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter | 215,00 | 246,75 |
| Praktikanten | 3,50 | 5,00 |
| MA in Elternzeit | 3,75 | 1,25 |
| Auszubildende | 12,00 | 10,00 |
| Jahresdurchschnitt (ohne Vorstand) | 234,25 | 263,00 |
| Jahresdurchschnitt (ohne Vorstand, | ||
| Praktikanten, MA in Elternzeit, | ||
| Auszubildende) | 215,00 | 246,75 |
Für das Management sind im Jahr 2020 für bestehende und neu abgeschlossene mittelbare betriebliche Altersvorsorgeverpflichtungen unter Einschaltung in Deutschland ansässiger Unterstützungskassen Beiträge in Höhe von T€ 57 (Vorjahr: T€ 49) geleistet worden. Für die zugesagten Leistungen wurden durch die Unterstützungskasse entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden bei der IBU tec GmbH zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 673 (Vorjahr: T€ 748) an offenen Bestellungen sowie Verpflichtungen aus Mieten, Pachten und Leasing in Höhe von T€ 675 (Vorjahr: T€ 449). Verpflichtungen aus Wartungsverträgen bestanden in Höhe von T€ 163 (Vorjahr: T€ 280).
In 2021 und Folgejahren bestehen bei der BNT GmbH Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 88 (Vj. TEUR 88), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 6. Der wesentliche Mietvertrag in Höhe von TEUR 53 wurde mit einer Laufzeit bis 30.06.2022 abgeschlossen und verlängert sich um weitere
12 Monate, wenn nicht bis 30.06.2021 gekündigt wird. Die beiden anderen Mietverträge über jeweils TEUR 13 und TEUR 16 wurden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Des Weiteren besteht eine finanzielle Verpflichtung aufgrund eines Leasingvertrages für einen Stapler in Höhe von EUR 4.441,20 / Jahr, bis einschließlich April 2023.
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestanden bei der IBU-tec AG zum 31.12.2020 in Höhe von T€ 35 (Vorjahr: T€ 35) in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft gegenüber einem Kunden und in Höhe von T€ 102 (Vorjahr: T€ 102) in Form einer Bürgschaft für Abfallverbringungen für die BNT Chemicals GmbH gegenüber dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Außerdem wurden im Geschäftsjahr zwei Anzahlungsbürgschaften gegenüber einem Kunden in Höhe von TE 382 und T€ 229 abgeschlossen. Des Weiteren liegen zwei Bürgschaften zur Absicherung von Investitionskreditverträgen in Höhe von T€ 713 und T€ 1.250 vor.
Außerbilanzielle Geschäfte bestanden bis zum Abschlussstichtag nicht.
Wir sehen aufgrund eines bestehenden Versicherungsschutzes kein Risiko für eine Inanspruchnahme der Bürgschaft in Höhe von T€ 35. Für die Bürgschaft in Höhe von T€ 102 besteht kein signifikantes Risiko der Inanspruchnahme aufgrund einer deutlichen Reduzierung der zu transportierenden Volumina.
Zwischen der IBU-tec und einem ehemaligen Mitarbeiter besteht ein Beratungsvertrag mit Leistungserbringung ab 2018, der allerdings zurzeit ruht, sowie ein Patent-/Knowhow-Kaufvertrag, der mittlerweile von IBU-tec aufgrund einer möglichen Vertragsverletzung der Gegenseite angefochten wurde, worüber wir uns aktuell in einer juristischen Auseinandersetzung befinden.
Bei der BNT GmbH bestand zum 31.12.2020 ein Haftungsverhältnis aus der Bestellung für Sicherheiten für einen GEFA Kredit zur Finanzierung einer Produktionsanlage Tetraoctylzinn (TOT) in Höhe von TEUR 80. Der Kredit wird mit der Produktionsanlage abgesichert. Aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten schätzen wir die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des vorgenannten Haftungsverhältnisses als sehr gering ein.
Zur Absicherung eines variabel verzinslichen Darlehens (zinsbezogenes Geschäft) wurde eine Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zinscap) mit Anfangsnominal in Höhe von T€ 1.000 und einer Laufzeit bis zum 31.03.2025 abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) und ermittelt sich als Barwert der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Cap-Rate sowie der jeweiligen Marktkonditionen am Bilanzstichtag. Die ökonomische Sicherungsbeziehung wurde bilanziell nicht nachvollzogen.
Des Weiteren wurde ein Sicherungsgeschäft (Zinssatzswap) mit einem Anfangsnominal in Höhe von T€ 1.500 und einer Laufzeit bis zum 30.09.2023 abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ -8 (Vorjahr: T€ -11) und ermittelt sich als Barwert der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Swap-Rate sowie der jeweiligen Marktkonditionen am Bilanzstichtag.
Aufgrund des Vorliegens einer Bewertungseinheit aus Grund- und Sicherungsgeschäft gemäß § 254 HGB und der Bilanzierung nach der Einfrierungsmethode ergibt sich für dieses Sicherungsgeschäft kein Bilanzansatz bzw. keine erfolgswirksame Verbindung der Wertänderungen des Sicherungsgeschäftes. Die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich im Sicherungszeitraum spätestens zum 30.09.2023 vollständig aus; gemäß Hedging-Policy wurde die Risikoposition unverzüglich nach Entstehung in betragsmäßig gleicher Höhe, in derselben Währung und Laufzeit nach Abschluss von Zinssatzswap-Vereinbarungen abgesichert (Micro-Hedge). Zur Messung der prospektiven als auch der retrospektiven Effektivität der Sicherungsbeziehung wurde die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet.
Mit der Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden besteht ein Anstellungsverhältnis als Vorstandsassistentin. Die jährliche Vergütung aus diesem Dienstvertrag beträgt T€ 26 (Vorjahr: T€ 24).
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Thau ist beratend für die Gesellschaft als Rechtsanwalt tätig. Seine diesbezügliche Tätigkeit ist im Rahmen gesondert abgeschlossener Beratungsverträge beauftragt worden. Die vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen Bedingungen. Die Honorare im Geschäftsjahr 2020 betrugen T€ 0 (Vorjahr: T€ O). Zum Abschlussstichtag 2020 bestanden aus dieser Tätigkeit keine Verbindlichkeiten.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Frau Cailleteau ist als strategische Beraterin für die Gesellschaft tätig. Ihre diesbezügliche Tätigkeit ist im Rahmen gesondert abgeschlossener Beratungsverträge beauftragt worden. Die vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen Bedingungen. Die Honorare im Geschäftsjahr 2020 betrugen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0).
Beide Beratungsverträge wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und durch ordentliche Beschlüsse freigegeben.
Die IBU-tec AG mit Sitz in Weimar tritt als hundertprozentiges Mutterunternehmen der BNT Chemicals GmbH innerhalb der IBU-tec Gruppe auf.
Der Jahresabschluss der BNT GmbH fließt in den konsolidierten Jahresabschluss der IBUtec Gruppe ein. Die IBU-tec AG stellt den Konzernabschluss sowohl für den größten Kreis (§ 285 Abs. 14 HGB) als auch für den kleinsten Kreis von Unternehmen (§ 285 Abs. 14a HGB) auf. Sowohl der Einzelabschluss der BNT GmbH als auch der Konzernabschluss der IBU-tec Gruppe werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Zu aktuellem Zeitpunkt führt die IBU-tec advanced materials AG eine Bezugsrechtskapitalerhöhung durch.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Aus dem Konzernjahresüberschuss in Höhe von 1.001.843,47 € erfolgt keine Einstellung in die gesetzliche Rücklage.
Gegenstand des Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Unternehmens: Lohnfertigungen auf dem Gebiet der anorganischen Chemie mittels thermischer Verfahrenstechnik. Auf der Basis einer modernen und innovativen Technologieplattform generiert die
IBU-tec besondere Materialien (advanced materials) von der Produktidee bis zur industriellen Fertigung. Der Kunde erwirbt durch das Komplexangebot der IBU-tec in kürzester Zeit eine abgestimmte und reproduzierbare Produktspezifikation und das Know-how des Produktionsprozesses der gewünschten Materialien. Entwicklungsrisiken neuer Produkte des Kunden werden dadurch deutlich reduziert, da die IBU-tec die Lücke zwischen den einzelnen Phasen der experimentellen Produktentwicklung im Labor zum gesicherten Produktionsprozess schließt. Mit diesem Geschäftsmodell hat die IBU-tec eine weltweite Nische besetzt.
Sandrine Cailleteau, Managing Director, Paris
Prokura: zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs:
Käthe Buschtöns, Weimar OT Gelmeroda Dr. Toralf Rensch, Weimar Robert Süße, Weimar Dr. Thomas Wocadlo, Dortmund Christiane Bär, Weimar
jeweils Einzelprokura
Weimar, den 22. Februar 2021
Ulrich Weitz (Vorstandsvorsitzender der IBU-tec AG)
Jörg Leinenbach (Vorstand der IBU-tec AG)
Dr. Arndt Schlosser (Vorstand der IBU-tec AG)
IBU-tec advanced materials AG, Weimar
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2020 Stand |
nge Zugär |
Abgange | Umbuchungen | 31.12.2020 Stand |
01.01.2020 Stand |
Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 Stand |
31.12.2020 Stand |
31.12.2019 Stand |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte mmaterielle Vermögensgegenstände |
1.388.284.32 | 65.532,48 | 3.225.00 | -28.805.75 | 1.421.786.05 | 890.035.82 | 247.717,89 | 3.224.91 | 1.134.528.80 | 287.257.25 | 498.248.50 |
| 2. Geschäfts- und Firmenwert | 5.149.183.60 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 5.149.183.60 | .423.57 | 514.918.36 | 0.00 | 1.286.341,93 | 3.862.841,67 | 4.377.760.03 |
| 6.537.467,92 | 65.532.48 | 3.225.00 | -28.805.75 | .570.969,65 9 |
.661.459,39 | 762.636,25 | 3.224.9 | 2.420.870.73 | 4.150.098.92 | 4.876.008.53 | |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Sachanlagen |
13.883.067.06 | 709.84 9. |
0.00 | 3.688.786.99 | 17.581 563,89 | 5.462.477,95 | 727.408,53 | 0,00 | 6.189.886.48 | 11.391.677.41 | 8.420.589.11 |
| Stille Reserven Grundstücke | 612.436.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 612.436,00 | 0.00 | 0,00 | 0,00 | 0.00 | 612.436.00 | 612.436,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 50.699.402,59 | 356.473.63 | 1.206.469,09 | .650.972,15 9 |
56.500.379,28 | 37.953.809.77 | 2.771.722,38 | 1.206.459,59 | 39.519.072.56 | 16.981.306.72 | 12.745.592,82 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
8.145.824.87 | 201.563,78 | 303.719,26 | 132.213.33 | 8.175.882,72 | 5.259.805.70 | 629.312.14 | 202.190.45 | 5.686.927.39 | 2.488.955,33 | 2.886.019.17 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 9.105.339.02 | 3.217.847.26 | 84.383.44 | -10.443.166,72 | .12 .795.636. |
6.080,20 | 00 0. |
0 0 |
16.080,20 | 92 .779.555, |
9.089.258,82 |
| 82.446.069.54 | 594.51 3.785. |
1.594.571.79 | 28.805 75 | 665.898.01 84. |
48.692.173,62 | 4.128.443.05 | 1.408.650,04 | .411.966,63 9 |
33.253.931,38 | 33.753.895,92 | |
| an and manusman manam | 88 983 537 46 | 3 851 126 99 | 1 597 796 79 | n no | 91 236 867 66 | 50 353 633 01 | 4 891 079 30 1 411 874 95 | 53.832.837.36 | 37.404.030.30 | 38.629.904.45 |
Die IBU-tec Gruppe erwirtschaftet ihre Umsätze in verschiedenen Zielmärkten wie z. B. der Chemie-, Pharma-, Kunststoff-, Lack- und Automobilindustrie.
Dabei generiert die IBU-tec advanced materials AG (IBU-tec) als Entwicklungs- und Produktionspartner mit ihren thermischen Prozessen Funktionschemikalien mit veränderten Materialeigenschaften von der Produktidee bis zur Produktion und möchte damit signifikant das Material- und Prozessrisiko des Kunden reduzieren.
Thematische Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit der IBU-tec AG in 2020 waren wiederum CO2-, Stickoxid- und Schadstoffreduzierung, Elektromobilität und Ressourcenschonung. Die BNT Chemicals GmbH (BNT GmbH) ergänzt das bisherige Dienstleistungskerngeschäft der IBU-tec AG durch ihr Produktportfolio auf Zinn-Basis und um den Prozess der Nasschemie, welcher das Serviceangebot auf dem Gebiet der thermischen Prozesse komplementiert. Dadurch konnte die Marktpositionierung und Wertschöpfung einerseits im Dienstleistungsangebot ausgebaut werden und andererseits positioniert sich die Gruppe zukünftig am Markt ergänzend dazu mit eigenen Produkten.
Die IBU-tec Gruppe entwickelt und produziert Qualitätsmaterialien für die Industrie. Dabei werden die zum Teil patentgeschützten Technologien der thermischen Verfahrenstechnik mit dem Prozess- und Material-Know-how der rd. 220 Mitarbeiter kombiniert.
Die Produkte unserer Kunden, die wir im Rahmen unseres Services be- bzw. verarbeiten, sind unter anderem Bestandteile von Batteriematerialien für die Elektromobilität und stationäre Energiespeicher sowie von Lösungen zur Luftreinigung und Ressourcenschonung. IBU-tec sieht sich damit bei globalen Megatrends-besonders dem Klima- und Umweltschutz-langfristig positioniert und verfügt über eine internationale Kundenbasis von Mittelständlern bis zu globalen Konzernen.
Als Konzernmutter übernimmt die IBU-tec AG die strategische und operative Führung des Konzerns und des Tochterunternehmens. Realisiert wird dies im Wesentlichen dadurch, dass der CEO der IBUtec AG auch Teil der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft ist. Außerdem koordiniert die IBU-tec AG aus ihrer Struktur heraus den Vertrieb, die Geschäftsfeldentwicklung, die Forschung und Entwicklung und stellt zentrale Funktionen wie die Abschlusserstellung, das Qualitätsmanagement, den Zentraleinkauf sowie das Controlling bereit.
Operativ agiert die IBU-tec AG als Entwicklungs- und Produktionsdienstleister im Bereich der thermischen Verfahrenstechnik mit Fokus auf die Behandlung anorganischer Pulver und Granulate. Diese erhalten dadurch verändergenschaften. Die IBU-tec AG adressiert über ihre Kundenbasis weltweite Megatrends, wie Green-Mobility (E-Mobility und Autokatalysatoren), Green-Economy (u. a. CO2- reduzierte Baustoffe, Seltene Erden, stationäre Energiespeicherung) und Medizintechnik (u. a. künstliche Gelenke und Zahnersatz). Grundlage des Markterfolgs der IBU-tec AG
sind die eigene, flexibel einsetzbare Technologieplattform, patentgeschützte Verfahren sowie das Know-how der Mitarbeiter.
Als Hersteller von organometallischen Verbindungen, mit dem Schwerpunkt auf zinnorganischen Produkten und nasschemischen Prozessen, beliefert die BNT GmbH eine Vielzahl verschiedener Anwendungsgebiete hauptsächlich in der Glas-, Automobil-, Kunststoff-, chemischen und pharmazeutischen Industrie. Mit dem Erwerb der BNT GmbH konnte ein ergänzendes Know-how in der Nasschemie erworben werden, welches vor allem die Prozesssufen Fällung, Synthese, Destillation und Vortrocknung betrifft, die den thermischen Prozessen der IBU-tec vorgelagert sind. Dies ermöglicht eine Ausweitung der in der Gruppe darstellbaren Wertschöpfungskette. Der Gruppe bietet sich somit die Möglichkeit, den Markt mit einem umfangreicheren Angebot zu bedienen. Der Vertrieb erfolgt hierbei weltweit.
lm Herbst 2020 hat die IBU-tec ihren Strategieprozess für die nächsten Jahre mit einem gruppenorientierten Ansatz fertiggestellt und im Strategiepapier "IBU-2025" niedergeschrieben. Wiederum bildet angestrebtes profitables Wachstum der Gruppe den Kern aller definierten Wachstumsfelder und daraus abgeleiteten Umsetzungsmaßnahmen. Dabei stand und steht der Ausbau der Megatrends wie z.B. die Herstellung von Pulverwerkstoffen für Hochleistungsbatterien für die Automobilindustrie und für stationäre Energiespeicher mit der Vermarktung eines eigenen LFP-Batteriematerials ab Q4/2021, der Ausbau des Marktes auf dem Gebiet des Glascoatings sowie im Bereich des Service/Recycling-Geschäfts im Vordergrund. Damit besetzen wir wichtige zukunftsträchtige und margenstarke Themen, die unter den Begriff Greentech zu subsumieren sind.
Die Prozessentwicklung und Lohnfertigung von Spezialkatalysatoren für die Chemieindustrie, Additive zur Stickstoffreduzierung der Luft, Prozessentwicklung zur Regenerierung von Seltenen Erden sowie die Erschließung neuer Anwendungsgebiete für zinn- bzw- metall-organische Katalysatoren und die Herstellung von katalytisch aktiven Pulvern für die Automobilindustrie runden mit gezielt vermarkteten Engineering-Dienstleistungen die zukünftige Ausrichtung ab.
Mit dem Strategiepapier IBU-2025 wurde wie schon beschrieben eine Strategie für die IBU-tec Gruppe entwickelt, mit der organisches Wachstum durch gezielte Kapazitätserweiterungen, den Ausbau von Forschung und Entwicklung im Kontext eigener IBU-tec-Produkte (z.B. Batteriematerialien) und die Neuausrichtung der vertrieblichen Aktivitäten gewährleistet werden soll. Unser Produktionsstandort im Chemiegebiet Bitterfeld-Wolfen, der nunmehr seit 2020 mit zwei genehmigten Produktionsanlagen ausgestattet ist, gibt uns die technischen Möglichkeiten zukünftig Stoffsysteme zu produzieren, die unter anderem auch in Batteriesystemen Verwendung finden und am Standort Weimar nicht genehmigungsfähig sind.
Durch die BNT GmbH konnte die strategische Option, den Kunden zukünftig neben den thermischen Prozessen auch nasschemische Prozesse anzubieten, umgesetzt werden. Gleichzeitig wurde die Marktpositionierung der Gruppe ausgebaut, da man neben dem Markt des Servicegeschäfts, auf neuen Märkten mit eigenen Produkten agiert.
Das Geschäftsjahr 2020 war, dem folgend, dadurch geprägt, die Verbindung der nasschemischen und thermischen Prozesse zur Pulverherstellung als neues Serviceangebot der Gruppe weiterzuentwickeln und damit einhergehend Dienstleistungsprojekte auf dem Gebiet der Flüssigchemie in Kombination mit Trocknungs- bzw. Kalzinierungsprozessen zu akquirieren. Wir haben weiterhin am strategischen Ausbau des Engineerings- und Anlagenbau-Angebotes gearbeitet.
Nach dem Brand bei unserer Tochtergesellschaft BNT GmbH, Ende 2019, befinden wir uns Coronabedingt immer noch in der Planungs- und Genehmigungsphase für die Neuanlagen. Ein wesentlicher Fokus liegt hierbei auf der Erweiterung der Glascoating-Produktionskapazitäten, die aufgrund eines neuen Produktions-verfahrens deutlich höhere Rohstoffausbeuten ermöglichen soll.
Durch gezielte vertriebliche Aktivitäten werden wir weiterhin versuchen, die in der Vergangenheit bestehende starke Abhängigkeit von Einzelkunden und die Veränderungen des Markes, im Wesentlichen ausgelöst durch den Dieselgate, zu bewältigen. Ab dem 4. Quartal 2021 sind wir frei in der Vermarktung unseres eigenen Batteriematerials, LFP, welches in vielen Anwendungen, u.a. auch vermehrt im Automotive-Sektor, eingesetzt wird. Insofern werden wir die Zeit bis dahin nutzen, gezielt die Märkte zu bearbeiten, um schnellstmöglich erste signifikante Umsatzerlöse zu realisieren. Wir erwarten ebenfalls, dass die neue Produktionsanlage für unser Glascoating-Produkt in 2021 fertiggestellt wird, so dass wir auch hier versuchen mit zeitlichem Vorlauf die aus der Kapazitätserweiterung resultieren Volumina im Markt zu platzieren.
Aus dem Strategiepapier IBU 2025 ergibt sich für die IBU-tec Gruppe die Konzentration auf das primäre Ziel, durch die Umsetzung der beschlossenen Wachstumsstrategie nachhaltig profitabel zu wachsen. Trotz der hierfür notwendigen Investitionen soll dabei das operative Ergebnis (EBITDA) langfristig gesteigert werden.
Der Konzern wird dem folgend anhand der zwei wesentlichen Steuerungsgrößen EBT und EBITDA geführt. Darüber hinaus werden für die operative und strategische Steuerung weitere Größen wie Umsatz, Rohertragsmarge, EBIT, Cashflow und Investitionen betrachtet. Ein monatliches Reporting mit Soll-Ist-Vergleichen und Abweichungsanalysen bildet die Grundlage für die kaufmännische Steuerung der Gruppe.
Nach Einschätzung des Sachverständigenrats- zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die Corona-Pandemie zu einer der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit geführt. Für 2021 gehen die Wirtschaftsweisen von einer grundsätzlichen Erholung aus und prognostizieren ein Wachstum des BIP von 3,7 %. Unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Unsicherheiten, wird das Erreichen des Vorkrisenniveau des 4. Quartals 2019 nicht vor Anfang des Jahres 2022 erwartet. Neben dem Handeln der Politik mit einer Kommunikation, spielt aufgrund der internationalen Verflechtungen auch die Entwicklung im Ausland eine wichtige Rolle für die weitere Entwicklung.
1 https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2020.html
Der Verband der chemischen Industrie berichtet in seiner Pressemitteilung zur Jahresbilanz 2020, dass sowohl die Chemieproduktion (-3 %) als auch der Umsatz (-6 %) deutlich hinter den Vorjahreswerten zurückliegen.
Das Kraftfahrtbundesamt meldete für 2020 einen Rückgang von 19 % bei den Pkw-Neuzulassungen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Automobilmärkte weltweit einbrechen lassen und die Industrie - insbesondere auch in Europa und Deutschland - in die schwerste Krise seit Jahrzehnten gestürzt. Dahingegen hat sich Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos in 2020 verdreifacht.4
Das Geschäftsjahr 2020 war stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Neben den Effekten, die sich auf die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen ergaben, bildete der Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter, die Erarbeitung von Hygienekonzepten bis hin zur Schaffung technischer Voraussetzungen zur Bereitstellung flexibler Homeoffice- und virtueller Meeting-Lösungen, wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte.
Im Frühjahr waren die Auswirkungen auf das Geschäft durch die Corona-Pandemie bei der IBU-tec AG etwas zeitverzögert festzustellen. Ab April war aber ein Nachfragerückgang mit entsprechenden Auswirkungen auf den Umsatz deutlich wahrnehmbar und die belastbare Auftragsvorschau reduzierte sich auf einen Zeitraum von lediglich noch zwei bis vier Wochen in die Zukunft. Im vierten Quartal konnten wir eine deutliche Erholung und Stabilisierung der Nachfrage feststellen. Die Umsatzerlöse im Bereich der katalytischen Pulverwerkstoffe für die Automobilindustrie lagen trotz Covid 19 auf Planniveau. Bei den Batteriewerkstoffen für die Automobilindustrie und den Chemiekatalysatoren lag die Nachfrage allerdings zum Teil deutlich unter dem Vorjahresniveau.
Corona-bedingt war auch in 2020 wieder eine deutliche Verschiebung von Lohnproduktionsaufträgen zu kleinteiligen Entwicklungsprojekten festzustellen. Unserer Meinung nach ist dies dadurch bedingt, dass die Kunden auf eine niedrigere Nachfrage dadurch reagieren, primär ihre eigenen Anlagen und ihr Personal auszulasten. Andererseits nimmt die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Kunden in wirtschaftlich schwächeren Phasen tendenziell zu, was eben auch zu kleinteiligerem Geschäft bei IBU-tec führt.
Die Entwicklung der BNT GmbH als Nischenproduzent wurde in 2020 weiterhin nicht nur von den allgemeinen Branchentrends, sondern auch durch die spezifischen Entwicklungstendenzen auf den bearbeiteten Märkten bestimmt, wenngleich sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur teilweise auf das Geschäft der BNT auswirkten. Die Folgen des am 29.12.2019 stattgefundenen Brandes bei der BNT hatten hingegen einen wesentlicheren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit insbesondere im 1.Halbjahr in 2020. Im Nachgang zum Brand fand gleich zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 ein außerordentliches Strategiemeeting statt. Im Rahmen dessen wurde entschieden, die durch den Brand zerstörten Produktionslinien in der Form nicht wiederaufzubauen, sondern gezielt in die Kapazitätserweiterung beim Glascoating zu investieren und zur Kompensation des weggefallenen
2 https://www.vci.de/pressemitteilungen/schwieriges-jahr-im-kampf-gegen-die-coronakrise-bilanz-derchemisch-pharmazeutischen-industrie-2020.jsp
4 Kraftfahrt-Bundesamt - Fahrzeugzulassungen - Pressemitteilung Nr. 02/2021 - Fahrzeugzulassungen im Dezember 2020 - Jahresbilanz (kba.de)
Umsatzes stattdessen das Geschäft mit Handelswaren und die Veredelung der Katalysatoren zu forcieren. Durch den damit verbundenen Ausbau der Wertschöpfungstiefe erwarten wir uns positive Margeneffekte.
Die Forschung der IBU-tec baut auf zwei grundlegenden Säulen auf: Forschungsaufträge von Kunden und die Entwicklung hauseigener Produkte und Verfahren.
lm Bereich der Dienstleistungsaufträge konnten neben zahlreichen Projekten im Drehrohrofen auch Neuentwicklungen auf dem Pulsationsreaktor umgesetzt werden. Die Anwendungen der Produkte erstreckten sich hierbei von Katalysatoren über Zusatzstoffe bis hin zu Batteriematerialien. Für die hauseigene Forschung konnten zwei neue öffentlich geförderte Projekte im Bereich des Wertstoffrecyclings mittels Drehrohrofen gewonnen werden (REALight und REMINTA). Des Weiteren wurden Anträge für öffentlich geförderte Projekte im Bereich Batteriematerialien, Reduzierung von CO3-Emission in thermischen Prozessen und der Herstellung von photokatalytischen Katalysatoren auf den Weg gebracht.
In 2020 wurden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, um einen weiteren Schwerpunkt, der Entwicklung eigener Produkte, ergänzt. Dabei liegt der Fokus auf feinteiligen Materialien wie ZnO, Fe203, CeO2 und weiteren Metalloxiden. Hier konnten erste Kunden schon erfolgreich bemustert werden. Zusätzlich wurden zu Forschungszwecken Kunden mit LFP (Lithium-Eisen-Phosphat), in Kooperation mit einem "Lizenz-haltenden" Partnerunternehmen, bemustert.
Bei der BNT wurden in 2020 die Forschungsschwerpunkte neu ausgerichtet und fokussiert. Die Schwerpunkte sind im Bereich der Organo-Zinnalternativen und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Glass-Coating Produkte, der Katalysatoren und der Prozessadditive gesetzt worden.
Mit diesen Schwerpunkten konnte auch das Patentportfolio der Gruppe weiter ausgebaut werden. Es erfolgten vier weitere Anmeldungen im Bereich der Produkt- und Verfahrensentwicklung. Aktuell umfasst das Portfolio 44 erteilte Patente.
Die konsolidierte Bilanzsumme verminderte sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 55.619) um T€ -2.575 auf T€ 53.044.
| Vermögenslage (in T€) 31.12.2019 | 31.12.2020 | zum Vorjahr | |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | 55.619 | 53.044 | -5 % |
| Eigenkapital | 31.835 | 32.837 | 3% |
Das Eigenkapital der IBU-tec Gruppe beläuft sich per 31.12.20 auf insgesamt T€ 32.837.
Die Eigenkapitalquote3 beträgt 62 % (Vorjahr 57 %).
Das Anlagevermögen beträgt im laufenden Geschäftsjahr T€ 37.404 und liegt damit rund T€ 1.226 unter dem Vorjahreswert. Den planmäßigen Investitionen i. H. v. rund T€ 3.851 stehen planmäßige Abschreibungen i. H. v. T€ 4.891 entgegen. In den immateriellen Vermögenswerten ist ein aus dem Erwerb der BNT GmbH resultierender Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von rund T€ 3.863 beinhaltet, dessen Abschreibung ebenfalls im vorgenannten Wert inkludiert ist. Das Umlaufvermögen der Gruppe liegt im Vergleich zum Vorjahr (T€ 16.190) um rund T€ 743 niedriger, im Wesentlichen bedingt durch niedrigere Vorräte (T€ -1.538), niedrigere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (T€ -1.004) und damit korrelierend höhere Zahlungsmittelbestände (T€ 1.799). Der Rückgang der Vorräte resultiert aus dem durch den Brand bei der BNT im Vorjahr verursachten Rückgang der Gesamtleistung in 2020 und den dafür erforderlichen, niedrigeren Vorratsbeständen und einem Einmaleffekt aus der Sonderabwertung von Vorratsbeständen bei der BNT GmbH (TE -2.310). Aus einem steuerlichen Verlustvortrag der BNT GmbH resultierten im Vorjahr noch aktive latente Steuern zum Stichtag i. H. v. T€ 612, welche in 2020 aufgrund des BNT Jahresergebnisses komplett aufgelöst wurden.
Auf der Passivseite der Bilanz konnten neben dem oben dargestellten Eigenkapital, u.a. aufgrund der planmäßigen, weiteren Rückführung der bestehenden Darlehen bei der IBU-tec AG, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um rund T€ 1.422 im Vergleich zum Vorjahr (T€ 15.259) reduziert werden. Zusätzlich konnten hierbei, die bei der BNT GmbH zugeflossenen Versicherungserstattungen dafür zunächst verwendet werden, die Inanspruchnahme bestehender Kontokorrentlinien auf Gruppenebene zurück zu führen. Durch einen bis zum 31.12.2020 geltenden Liefervertrag mit einem Schweizer Pharmakonzern, der auch eine Tilgungskomponente enthielt, kam es zu einem Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten um T€ 2.163 auf T€ 341.
Die Passiven latenten Steuern i. H. v. T€ 217 enthalten Passive latente Steuern auf die aufgedeckten stillen Reserven im Rahmen der Erstkonsolidierung. Diese sind wie im Vorjahr mit T€ 183 in der Konzernbilanz berücksichtigt.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt, unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses und der verbuchten Abschreibungen, der erfolgsneutralen Abnahme der Sonderposten für Investitionszuschüsse (T€ -194), der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Passiva (T€ -2.783) bei im Vergleich dazu geringerer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Vermögensgegenstände (T€ 1.004) und geringerer Vorräte (T€ 1.538), T€ 4.467.
Die Investitionen beliefen sich im Berichtszeitraum auf T€ 3.851 und beinhalten vor allem Investitionen am neuen Standort der IBU-tec AG in Bitterfeld-Wolfen sowie Investitionen im Zuge des Neuaufbaus nach dem Brand bei der BNT im Dezember 2019.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von T€ -414 ist durch die Aufnahme eines zusätzlichen KfW-Darlehens in Höhe von T€ 2.500 sowie der Rückführung der bestehenden Darlehen (T€ -2.294) und einer zurückgeführten Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien (T€ -1.628) bei gleichzeitig zugeflossenen Zahlungen aus gewährten Investitionszuschüssen (T€ 1.008) geprägt.
3 Eigenkapitalquote=Bilanzielles Eigenkapital/Gesamtkapital
Im Wesentlichen bestehen zum Bilanzstichtag folgende größere Darlehensfinanzierungen: T€ 5.160 bei der Sparkasse Mittelthüringen aus der Unternehmenskauffinanzierung zu 3,73 % p.a., T€ 1.500 bei der Commerzbank zu 1,55 % p.a. aus dem Immobilienerwerb Bitterfeld und T€ 3.122 bei der Deutschen Leasing zur Investitionsfinanzierung des Anlagenparks zu 2,5% p.a. Die Darlehen sind durch Buchgrundschulden auf die Betriebsgrundstücke, eine Globalabtretung auf Forderungen sowie die Sicherungsübereignung auf das finanzierte Sachanlagevermögen besichert.
Zur kurzfristigen Finanzierung verfügt die IBU-tec über einen Kontokorrentrahmen in Höhe von rund 3.900 T€, aus der auch die kurzfristige Finanzierung der BNT GmbH realisiert wird. Eine entsprechende Darlehensvereinbarung zwischen den beiden Gesellschaften besteht zu marktüblichen Konditionen.
Der Konzernumsatz reduzierte sich in 2020 im Vergleich zum Vorjahr um T€ 15.492 auf T€ 32.960.
Der Rückgang bei den Umsatzerlösen war bei der IBU-tec AG stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst, wohingegen bei der BNT hierdurch umsatzseitig kaum Beeinträchtigungen zu spüren waren. Bei der BNT führte jedoch der brandbedingte Wegfall einzelner Produktionslinien zu wesentlichen Umsatzrückgängen.
Die negativen Auswirkungen des Brandschadens (Beräumung, Brandsanierung T€ -694) bei der BNT wurden in Höhe von TE 8.148 durch Versicherungserstattungen für Betriebsunterbrechung und brandbedingte Sachschäden kompensiert.
Darüber hinaus führten niedrigere Material- (TE -7.769) und Personalaufwendungen (T€ -1.170) sowie geringere sonstige betriebliche Aufwendungen (TE -744) in Verbindung mit Bestandsveränderungen (Einmaleffekt aus der Sonderabwertung von Vorräten TE -2.772) bzw. aktivierten Eigenleistungen zu einem EBITDA in Höhe von T€ 6.975, welches nahezu auf dem Vorjahresniveau liegt (T€ 7.122). Die IBU-tec Unternehmensgruppe schließt damit das Geschäftsjahr 2020 im Rahmen der Prognosen ab. Auch die Abschreibungen in Höhe von T€ 4.891 bewegten sich auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr (T€ 5.172) und führten zu einem EBIT i. H. v. T€ 2.084, (Vorjahr: T€ 1.949).
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) liegt trotz eines im Vergleich zum Vorjahr (T€ -409) etwas höheren Finanzergebnisses (TE -462), welches im Wesentlichen aus dem zusätzlichem KfW-Darlehen resultiert mit T€ 1.622 ebenfalls in etwa auf dem Vergleichsniveau der Vorperiode (T€ 1.540). Ein Steuereffekt aus der Auflösung latenter Steuern im Rahmen der Konsolidierung und der Bildung einer passiven Steuer für einen Teil der Versicherungserstattungen bei der BNT, führten zu einem Anstieg des Jahresüberschusses gegenüber dem Vorjahr (T€ 867) auf T€ 1.002.
| Ertragslage | 31.12.2019 | 31.12.2020 | zum Vorjahr |
|---|---|---|---|
| EBITDA in TE | 7.122 | 6.975 | - 2 % |
| EBT in T€ | 1.540 | 1.622 | 5% |
| Jahresüberschuss in T€ | 867 | 1.002 | + 16 % |
Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt nach HGB beschäftigten Mitarbeiter lag für die Gruppe bei 215 (Vorjahr 246,75). Die IBU-tec Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31.12.20 13 Auszubildende in unterschiedlichen Ausbildungsberufen (Mechatroniker, Chemielaborant, Chemikant, Kauffrau für Büromanagement Konstruktions- und Industriemechaniker).
| Personalbestand | 31.12.2019 | 31.12.2020 | zum Vorjahr |
|---|---|---|---|
| (ohne Vorstand, Auszubildende und | |||
| Mitarbeiter in Erziehungsurlaub) | |||
| Jahres-Durchschnitt nach HGB | 246.75 | 215 | -13 % |
| zum 31.12. | 238 | 205 | -14 % |
Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der IBU-tec AG und der BNT GmbH ergeben sich unterschiedliche Chancen und Risiken aus der Geschäftstätigkeit.
Die am Produktionsstandort Bitterfeld mittlerweile installierten zwei als Vielstoffanlagen vorgesehenen Drehrohrofenanlagen samt Peripherie bieten seit dem abgelaufenen Geschäftsjahr die Möglichkeit und damit die Chance, zukünftig kurzfristig und flexibel auf Trends des Marktes zu reagieren. Die Herausforderung, die Anlagen und damit das Produktionspersonal vor Ort ordentlich auszulasten, haben wir in 2020 Corona-bedingt gespürt. Unbenommen der Erfahrungen aus 2020 stellt die Auslastung des Standortes z.B. mit der Produktion von Rohstoffen für Batteriematerialien, einen wesentlichen Vertriebsschwerpunkt und Teil des Strategieprojektes IBU 2025 dar.
Die räumliche Nähe zur BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen, bietet uns hierbei die Möglichkeit, zukünftig Synergiepotenziale mit dem vorgenannten Produktionsstandort zu realisieren. Dies bezieht sich nicht nur auf relativ flexibel einsetzbares technisches Anlagenpersonal, sondern auch auf die gezielte Bündelung der Kapazitäten beider Gesellschaften in entsprechenden gruppenübergreifenden Gemeinschaftsprojekten. Hier gibt es einige Ansätze mit IBU-tec-Bestandskunden, aber auch mit Neukunden, das Dienstleistungsportfolio der IBU-tec um die nass-chemischen Prozesse der BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen, zu erweitern.
Insgesamt hat IBU-tec die Gesamtleistung des Geschäftsjahres 2020 mit rund 311 (Vorjahr 371) Einzelprojekten realisiert. Die Umsatzverteilung ist im Vergleich zum Vorjahr nochmal breiter aufgestellt, in 2020 wurden rund 60 % (Vorjahr rund 66 %) des Umsatzes mit den Top 5 Kunden generiert. Ein signifikanter Umsatzanteil der Gesellschaft wird aber immer noch mit wenigen Großkunden getätigt, wodurch ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis begründet wird. Durch intensive vertriebliche Aktivitäten zur Verbreiterung der Kundenbasis und eine damit angestrebte Reduzierung der Abhängigkeit soll dieses Risiko minimiert werden. Der Erfolg dieser Strategie, die auch in das Strategieprojekt IBU 2025 eingebettet ist, wird von Jahr zu Jahr deutlicher. 2020 wurden die Vertriebsaktivitäten weiter ausgebaut und die vertriebliche Ausrichtung adjustiert, um das Geschäftsmodell der IBU-tec noch fokussierter zu vermarkten und neue Zielmärkte zu erschließen.
Weitere Risiken sind die Akquisition und Realisierung von Projekten. So ist es dem Geschäftsmodell von IBU-tec immanent, dass kundenspezifische Entwicklungs- und Produktionsdienstleistungen oftmals projektbezogen beauftragt werden und auf Grundlage von nicht vertraglich fixierten Forecasts der Kunden für das jeweils folgende Geschäftsjahr geplant werden. Dies kann insbesondere bei
zunehmendem Wettbewerb, steigender Komplexität und höherer Preissensitivität der Kunden negative Auswirkungen bedingen.
Hauptsächliche Einzelrisiken sind:
Zur Gewährleistung eines fristgerechten Zahlungseingangs wird ein strukturiertes Forderungsmanagement mit regelmäßigen Zahlungserinnerungen und Mahnungen praktiziert. Risiken aus Forderungsausfällen, bezogen auf internationale Projekte oder Kunden, die erstmalig Aufträge bei IBU-tec platzieren, werden prinzipiell mit Anzahlungsrechnungen abgefedert. Ausfälle im nennenswerten Umfang waren trotz der COVID-Pandemie auch in 2020 nicht zu verzeichnen.
Zur Sicherstellung der Liquidität ist im Unternehmen ein Liquiditätsmanagement implementiert, welches dem Vorstand in wöchentlichen Abständen den aktuellen Status der Bankbestände sowie die in der nahen Zukunft erwarteten liquiditätsrelevanten Sachverhalte (fällige Forderungen, fällige Verbindlichkeiten, Bestellobligos usw.) darstellt. Finanzierungsentscheidungen erfolgen unter Beachtung der Fristenkongruenz. Zum Ausgleich kurzfristiger Zahlungsstromschwankungen hat IBUtec auch in 2020 bei den Hausbanken adäquate Kontokorrentkreditlinien unterhalten und sich unter Risikomanagementgesichtspunkten KfW-Mittel von bis zu 5 Mio. € zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit gesichert.
Neben regelmäßigen Vorstandssitzungen wird jeden Monat ein Managementmeeting durchgeführt, in denen dem Top-Management steuerungsrelevante Kennzahlen, z.B. zur Messung der Produktivität, Vertriebsleistung und Budgeteinhaltung, präsentiert werden.
Jeweils ein Strategie- und ein Planungsmeeting pro Geschäftsjahr runden die Planungs- und Controllingstrukturen der Gesellschaft ab. Der Aufsichtsrat kommt für mindestens vier Meetings pro Jahr zusammen.
Kalkulatorische Risiken bestehen grundsätzlich in der Fehleinschätzung tatsächlicher Aufwendungen im Verhältnis zu den kalkulierten Abgabepreisen. Die langjährige Erfahrung des Vertriebes, der für die Preiskalkulation verantwortlich ist, und das hochspezialisierte produktionstechnische Know-how sollen sicherstellen, dass der Aufwand realistisch eingeschätzt wird und somit Fehlkalkulationen vermieden werden. Nachkalkulationen von Einzelprojekten werden regelmäßig durchgeführt. Darüber hinaus finden regelmäßige Schulungen zur Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Verständnisses für die verantwortlichen Projektmanager statt.
Bei komplexen Produktions- oder Versuchsaufträgen, bei denen das Reaktionsverhalten der eingesetzten Ausgangsstoffe nicht voraussehbar ist, besteht immer das Risiko einer nicht erfolgreichen Leistungserbringung. Die aufgeführten Liefer- und Leistungsbedingungen in den Angeboten und das hochspezialisierte produktionstechnische Know-how der IBU-tec-Mitarbeiter ist die Voraussetzung, dieses Risiko zu minimieren. Darüber hinaus übernimmt IBU-tec nur in Ausnahmefällen ein finanzielles Risiko innerhalb der Material- und Prozessentwicklung für den Kunden, da in diesem Fall immer nach erbrachter Leistung abgerechnet und fakturiert wird.
Bei der BNT GmbH sehen wir folgende Chancen und Risiken:
Die Finanzierung der Gesellschaft stützt sich im Wesentlichen auf Darlehen der Muttergesellschaft IBUtec advanced materials AG, Weimar, und von Kreditinstituten sowie auf Lieferantenkredite und vorhandene liquide Mittel. Zukünftig soll durch die konstante Erwirtschaftung von liquiden Mitteln aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Aufrechterhaltung bestehender Fremdmittel die Finanzierung sichergestellt werden.
Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners. Die Gesellschaft geht davon aus, dass durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle das tatsächliche Risiko abgedeckt ist. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch ein regelmäßiges Mahnwesen und Bonitätsprüfungen eingegrenzt.
Das Risiko als Störfallbetrieb insbesondere im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Darüber hinaus sind keine besonderen Risikopotentiale erkennbar, die über das allgemeine Risiko der unternehmerischen Tätigkeit hinausgehen.
Die BNT GmbH als Teil der IBU-tec Gruppe ergänzt die chemische Wertschöpfungskette und soll es den Kunden damit ermöglichen, gemeinsam mit der Muttergesellschaft (IBU-tec AG), ein komplettiertes Produkt- und Dienstleistungsangebot zu nutzen. Auf das Geschäft abgestimmte interne Ablauf- und Qualitätskontrollen sollen dabei unsere hohen Qualitätsansprüche sichern. Die BNT GmbH will durch die geplanten Investitionen im Produktbereich Glascoating, auch weiterhin ihren Marktanteil ausbauen.
Der Branchenumsatz für 2021 wird im Vergleich zum Vorjahr um erwartete 2,5 % höher prognostiziert, was einen voraussichtlichen Jahresbranchenumsatz von rund 191 Mrd. € erwarten lässt.6
Der VDA rechnet für das Jahr 2021, auf Basis des aufgrund der Corona Krise niedrigen Ausgangsniveaus des Vorjahres, mit einem Wachstum des deutschen Automarkts von rund acht Prozent. Mit Investitionen in Höhe von allein 50 Mrd. Euro in neue Antriebe und weiteren 25 Mrd. Euro in die
Digitalisierung bis zum Jahr 2024 investieren die Mitgliedsunternehmen des Verbandes der deutschen Automobilindustrie erheblich in die Transformation. Die E-Modellpalette deutscher Marken wird von aktuell 70 auf mehr als 150 Modelle bis Ende 2023 mehr als verdoppelt.4
Nach Einschätzung des Sachverständigenrats zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die Corona-Pandemie zu einer der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit geführt. Für 2021 gehen die Wirtschaftsweisen von einer grundsätzlichen Erholung aus und prognostizieren ein Wachstum des BIP von 3,7 %. Unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Unsicherheiten, wird das Vorkrisenniveau des 4. Quartals 2019 nicht vor Anfang des Jahres 2022 erwartet.
Auch für das Geschäftsjahr 2021 hat IBU-tec die Unternehmensplanung aus den zum Jahresende 2020 erhaltenen Kundenforecasts abgeleitet. Die Umsatzprognose war dabei von zum Teil sehr zurückhaltenden Einschätzungen der Kunden geprägt. Insbesondere die Eindrücke aus der COVID-Pandemie und die damit verbundenen Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung trugen unserer Meinung nach zur vorsichtigen Positionierung der Kunden in unseren Planzahlen versucht, die aktuellen Marktindikatoren einfließen zu lassen. So haben wir bereits im November und Dezember eine deutlich verstärkte Nachfragetätigkeit unserer Kunden feststellen können. Hierbei wurden z.B. auch Projekte, die Corona-bedingt im Laufe des Jahres 2020 verschoben wurden, wieder aufgegriffen.
Hinzu kommt, dass der Patentschutz des bisher von uns in Lizenz produzierten Batteriematerials, LFP, im September 2021 ausläuft und wir seit Veröffentlichung dieser Information sowie der Kommunikation der Strategie in Q4/2021 mit einem eigenen darauf basierenden Batteriematerial auf den Markt zu gehen, eine enorme Marktresonanz erfahren. Wir erwarten hieraus bereits erste Effekte auf den Umsatz und die Gesamtleistung in 2021.
Wir schätzen die Visibilität aufgrund der immer noch anhaltenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Unsicherheiten zwar auch für 2021 weiterhin eingeschränkt ein, sind jedoch aufgrund der vorgenannten Punkte optimistisch wieder auf Wachstumskurs zu gelangen. Aufgrund der aufgezeigten Chancen in Verbindung mit unserem in der Vergangenheit erprobten Geschäftsmodell sehen wir uns insgesamt gut aufgestellt und prognostizieren daher aktuell für 2021 einen Umsatz, der im zweistelligen Prozentbereich über dem Vorjahresniveau liegt.
Zusammengefasst erwartet die IBU-tec AG trotz immer noch möglicher Corona-Effekte ein deutlich positiveres Jahr 2021. Nachdem wir unseren Vertrieb in 2020 ausgebaut und neu ausgerichtet haben, werden wir konsequent die Vermarktung unseres Produktionsstandortes in Bitterfeld vorantreiben. Wir sehen uns in den wichtigen Zukunftsbereichen Greentec, Elektromobilität und Energiespeicherung sowie Life Science gut positioniert und sind deshalb sehr zuversichtlich, unsere Marktanteile insbesondere mit eigenen Produkten, wie z.B. Batteriematerialien für verschiedenste Anwendungen,
4 https://www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/vda-prognose-deutscher-automarkt-soll-2021-um-8-prozent-wachsen-von-niedrigem-ausgangsniveau-a-b6451480-cf40-4d68-9d57-853bbbc3673e 5 https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2020.htm
16 https://www.vci.de/pressemitteilungen/schwieriges-jahr-im-kampf-gegen-die-coronakrise-bilanz-derchemisch-pharmazeutischen-industrie-2020.jsp
in den kommenden Jahren weiter ausbauen zu können. Eine Konkretisierung der Prognose werden wir gegebenenfalls im weiteren Jahresverlauf vornehmen und veröffentlichen.
Zur Finanzierung des weiteren Wachstums führt die IBU-tec advanced materials AG derzeit eine Bezugsrechtskapitalerhöhung durch.
Nachdem bei der BNT GmbH im Berichtsjahr 2020 das durch den Brand zerstörte Produktionsgebäude saniert wurde und auch grundsätzliche Investitionsentscheidungen dahingehend erarbeitet und getroffen wurden, welche Geschäftsfelder zukünftig aus- bzw. aufgebaut werden sollen, steht das Jahr 2021 im Fokus der weiteren Umsetzung der geplanten Investitionen.
Nach Abschluss des Basic-Engineerings in den ersten Monaten in 2021 wird bei der Wahl des jeweiligen Anlagenequipments ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der absatzorientierten und der beschaffungsorientierten Materialeinsatzseite erfolgen. Insbesondere im Zusammenhang mit den in den Zwischenprodukten gebundenen Zinnwerten sehen wir signifikante Optimierungspotenziale. Durch einen neuen innovativen Produktionsprozess im Bereich Glascoating und damit verbundene Verbesserung der Ausbeute unseres Rohmaterialeinsatzes, erwarten wir eine unmittelbare deutliche Senkung der Kapitalbindung, was einen signifikant positiven Effekt auf die Liguidität des Unternehmens im Laufe des Jahres 2021 und den Folgejahren erwarten lässt.
Insbesondere im Segment Glascoating wird ein deutliches profitables Wachstum in den kommenden Jahren erwartet. Nach dem Marktaustritt eines wichtigen Wettbewerbers ist die BNT GmbH der einzige in Europa noch ansässige Produzent in diesem Segment. Entsprechend erwarten wir in den kommenden Jahren eine Umsatzverdopplung in diesem Segment.
Im Berichtsjahr 2020 konnte die BNT GmbH bereits erste gruppenübergreifende Dienstleistungsaufträge bearbeiten. Für das kommende Geschäftsjahr gibt es bereits konkrete weitere Anfragen von Kunden, um somit das Servicegeschäft weiter auszubauen.
Darüber hinaus werden nennenswerte Umsatzanteile mit Handelswaren in den kommenden Jahren geplant und erwartet. Erste Erfolge beim Vertrieb von Handelswaren sind bereits zu verzeichnen, welche die Entscheidung zum Ausbau des Geschäftes mit Handelswaren bestätigen. In diesem Zusammenhang ist auch die weitere Veredlung von beschaffter Basis- zu Spezialchemie geplant, um damit auch profitablere Marktnischen bedienen zu können und gleichzeitig einen weiteren Wertschöpfungsschritt bei der BNT zu integrieren.
Auf Basis der sich bereits abzeichnenden Marktentwicklung in den einzelnen Produktsegmenten der BNT GmbH, wurden der Umsatz, die Investitionen, notwendige Mitarbeiter und weitere Ressourcen im Planungsmeeting abgestimmt und für das Geschäftsjahr 2021 geplant. Umsatzseitig erwarten wir für das Jahr 2021 einen Umsatzanstieg von rund 10 % bei einer EBITDA-Marge im unteren zweistelligen Bereich.
Unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2021 der IBU-tec-Gruppe sieht auf Basis der uns von unseren Kunden übermittelten Forecasts und der zuvor bereits geschilderten Wachstumspotentiale bei den Batterieprodukten und im Glascoatingbereich einen Gruppenumsatz für 2021 zwischen 37 und 39 Millionen Euro vor, bei einer EBITDA-Marge zwischen 17-19 %.
Weimar, 3. März 2021
(Vorstandsvorsitzender)
Jörg Leinenbach (Vorstand
Dr. Arndt Schlosser
(Vorstand)
lm Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwachung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher - unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unternehmensinternen Verwendung.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Organe des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, sodass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erfeilung des Bestätigungsvermerks eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
vom 1. Januar 2017
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(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vorn Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
0 TBO1Y1
D: 410558
Dokl
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gitt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Abiehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach & 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so danf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuenichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuem
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu hononeren.
(5) Sofem der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a} die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerlahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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