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Beta Systems Software AG

Annual / Quarterly Financial Statement Mar 24, 2021

4584_10-k_2021-03-24_cf38cd4c-2b2a-4ba6-bb01-f1e8ef0cea0e.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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JAHRES-FINANZ-BERICHT 2019/20

AUF EINEN BLICK

BETA SYSTEMS SOFTWARE AG UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN – KENNZAHLEN DES KONZERNS NACH IFRS

2016/17 2017/18 2018/19 2019/20
Umsatzerlöse T€ 49.814 45.909 53.287 72.084
EBITDA vor IFRS 16 T€ 10.806 5.469 10.462 14.273
EBITDA inkl. IFRS 16 T€ 17.171
EBIT T€ 9.033 3.786 8.545 12.043
Jahresergebnis T€ 7.983 3.973 6.024 9.240
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit T€ 5.275 8.318 8.182 14.493
30.09.2017 30.09.2018 30.09.2019 30.09.2020
Zahlungsmittel T€ 19.107 5.541 13.532 13.578
Kurzfristige Finanzierung T€ 0 0 1.635 4.458
Langfristige Finanzierung T€ 0 0 6.000 11.636
Eigenkapital T€ 54.186 46.432 52.532 61.924
Bilanzsumme T€ 72.436 67.427 87.038 105.941
Eigenkapitalquote % 75% 69% 60% 58%
Anzahl der Mitarbeiter 311 322 442 640
Wertpapierkennnummer: A2BPP8
ISIN: DE000A2BPP88
Börsenkürzel: BSS
Grundkapital: € 23.916.950,00 (4.783.390 Aktien)
Erstnotiz: 30.
Juni 1997
Handelssegment & Börsenplätze: Freiverkehr,
Börsensegment Scale der
Deutschen
Börse
Börsen
Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Hamburg,
Stuttgart
Indizes: DAXsector All Software,
Scale All Share
Spezialist: ODDO Seydler Bank AG
Emissionskonsortium: Deutsche
Morgan
Grenfell, Goldman
Sachs,
Sal.
Oppenheim
jr &
Cie.

INHALT JAHRESFINANZBERICHT 2019 / 20

8 Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht

65 Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS)

125 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (HGB)

129 Einzelabschluss und Anhang (HGB)

147 Impressum

Brief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

BRIEF DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hinter uns liegt ein in doppelter Hinsicht außergewöhnliches Geschäftsjahr 2019/20 der Beta Systems Software AG.

Die Covid-19-Pandemie stellte uns alle in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres vor ungeahnte Herausforderungen. Es galt gleichermaßen, die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und den Geschäftsbetrieb vollständig und uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Arbeitsabläufe in allen Bereichen – im Vertrieb und Marketing, im Service & Support sowie in der Entwicklung und Administration – mussten innerhalb kürzester Zeit umgestellt und weitgehend digitalisiert werden, um ein Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Dienstreisen wurden zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden zwischenzeitlich nahezu komplett ausgesetzt und im weiteren Verlauf auf ein absolutes Minimum beschränkt. Präsenzveranstaltungen mussten abgesagt und durch digitale Formate ersetzt werden.

Aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen der gesamten Mitarbeiterschaft, verbunden mit einer hohen Flexibilität auch von Seiten unserer Kunden, konnten wir die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie bisher erfolgreich meistern und das Geschäftsjahr 2019/20 mit dem höchsten Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) und Betriebsergebnis (EBIT) in der Geschichte der Beta Systems abschließen. In den vergangenen Monaten zeigte sich, welchen Wert – gerade in herausfordernden Zeiten – unsere langfristigen und engen Kundenbeziehungen, die Nähe zu unseren Kunden und die hohe Stabilität des Geschäfts der Beta Systems haben.

In den beiden Geschäftsbereichen DCI und IAM verliefen sowohl das Bestands- als auch das Neugeschäft sehr erfolgreich, wobei im Geschäftsbereich DCI die Produktgeneration Symphony weiterhin größte Wertschätzung der Kunden genießt. Erfreulich war auch der Abschluss eines größeren Neukundenvertrags über das Produkt BICS der AUCONET; hier sehen wir – neben den angestammten Produktlinien in DCI und IAM – weiteres Wachstumspotential für die Zukunft.

Die in den vergangenen Jahren akquirierten Unternehmen entwickeln sich weiterhin planmäßig. Mit der im Vorjahr akquirierten und im Berichtsjahr erstmals ganzjährig berücksichtigten PROXESS konnten wir unser zweites Standbein neben dem Mainframe weiter stärken. Aufgrund der mittelständisch geprägten Kundenstruktur stellte die Covid-19-Krise hier eine besondere Herausforderung dar, die aber bisher ebenfalls gut bewältigt wurde.

Einen weiteren Schritt im anorganischen Wachstum des Konzerns stellte zu Beginn des Berichtsjahres die Akquisition der Codelab in Polen dar, mit der wir einerseits unserem Portfolio interessante Lösungen und Kunden hinzufügen konnten, andererseits einen Zugriff auf eine Vielzahl hoch qualifizierter Entwicklungsressourcen erhielten. Mit Unterstützung der Codelab wurden im Berichtsjahr die Entwicklungsaktivitäten gerade im Geschäftsbereich IAM nochmals deutlich verstärkt, auch für das laufende Geschäftsjahr sind wesentliche Funktionserweiterungen in der IAM Softwarelösung Garancy geplant. Im Geschäftsbereich DCI investieren wir ebenfalls intensiv in unsere Produkte, und zwar sowohl für die Mainframe-Umgebung, als auch für die verteilte Welt und zunehmend auch in Verknüpfungen unserer Lösungen mit Public / Private Clouds.

Auch in den kommenden Jahren werden wir an einem weiteren Ausbau des Geschäfts arbeiten. Die Schwerpunkte unserer Arbeit werden auf einer weiteren Steigerung des Neugeschäfts sowie der Entwicklung zusätzlicher Produktinnovationen als Grundlage für weiteres Umsatzwachstum in den Folgejahren liegen. Der operative Cashflow konnte weiter gesteigert werden und befindet sich auf einem guten Niveau,so dass die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft ausreichend Spielräume für die weitere Entwicklung der Gruppe eröffnet.

Wie bereits in der Ad-hoc-Meldung vom 17. September 2020 mitgeteilt, beläuft sich die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2020/21 auf einen Konzernumsatz zwischen € 68,0 Millionen und € 76,0 Millionen. Für das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wird – inklusive der Effekte des IFRS 16 – ein Wert zwischen € 9,2 Millionen und € 14,2 Millionen sowie für das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ein Wert zwischen € 3,8 Millionen und € 8,8 Millionen erwartet. Ohne die Effekte des IFRS 16 wird das EBITDA voraussichtlich zwischen € 6,0 Millionen und € 11,0 Millionen liegen. Die durch die Covid-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen beeinträchtigen die Vorhersagbarkeit außergewöhnlich stark und führen daher zu einer deutlichen Prognoseunsicherheit. Auf Basis unserer bisherigen Erkenntnisse gehen wir derzeit aber davon aus, dass die Umsatzerlöse und Ergebnisgrößen auch im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 nur eingeschränkt belastet werden. Sollte sich dies je nach weiterem Verlauf der Pandemie unterjährig ändern, wird die Prognose erforderlichenfalls aktualisiert werden.

Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr. Nur mit ihrer Einsatzbereitschaft und der hohen Flexibilität konnten die Herausforderungen der vergangenen Monate so erfolgreich bewältigt werden. Bei unseren meist langjährigen Kundinnen und Kunden im In- und Ausland bedanken wir uns für ihre Treue und die gezeigte Flexibilität. Und wir danken unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.

Berlin, im Januar 2021

gez. Gerald Schmedding gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth Vorstand Vorstand Vorstand

Geschäftsjahr 2019/20 www.codelab.eu. Mit einem klaren Design und

Okt 2019: Beta Systems mit Kongress "Schutz vor dem Innentäter" auf der it-sa 2019: Gemeinsam mit KPMG, Auconet, TimeToAct und, Econet werden im Rahmen der größten IT-Security Messe in Europa praxisnah Möglichkeiten zur Erhöhung der IT- und Informationssicherheit dargestellt.

Nov 2019: Beta Systems und KGS Software geben Partnerschaft bekannt: Diese OEM-Partnerschaft ermöglicht es der Beta Systems Gruppe, ihre Produkte über die von KGS implementierte ArchiveLink Schnittstelle an die führenden SAP Systeme anzubinden und diese weltweit zu vermarkten.

Dez 2019: Beta Systems übernimmt etablierten Softwaredienstleister Codelab in Westpolen: Beta Systems baut mit dieser Akquisition die Software Entwicklungskapazitäten deutlich aus und erweitert sein Portfolio in wachstumsstarken Marktsegmenten im Non-Mainframe Bereich.

Jan 2020: Codelab Umzug in Stettin abgeschlossen: Codelab zieht ins Zentrum von Stettin. Umfangreiche Mitarbeiterbefragungen im Vorfeld schaffen nun nach dem Standort Breslau auch in Stettin Arbeitsplätze, die sowohl in technischer als auch in gestalterischer Hinsicht ein angenehmes und produktives Arbeiten sicherstellen.

Feb 2020: Beta Systems und WeAre Solutions Oy kündigen Partnerschaft für Identity und Access Management für Finnland an: WeAre Solutions ist auf die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und die Bereitstellung von IAM-Lösungen (Identity und Access Management) spezialisiert.

April 2020: Digitales Beta Systems Technology Forum: Aufgrund der COVID 19 Pandemie führt Beta Systems das Technologie Forum 2020 erstmals als vollständig virtuelle Veranstaltung durch mit jeweils Webcasts auf Deutsch für die Bereiche Data Center Intelligence (DCI) und Identity Access Governance (IAM) und einem umfangreichen englischsprachigen Track für die internationalen Kunden.

April 2020: Beta Systems kündigt die neue Garancy 3 Identity Access Management Suite an: Die Beta Systems IAM Software AG gibt die Verfügbarkeit der Garancy 3 IAM Suite bekannt, einer Produktsuite für Identity Access Management und Identity Governance, die sich an mittlere und große Unternehmen richtet. Die neue Garancy Suite Version 3 bietet viele Funktionen und Vorteile für Anwender und Administratoren gleichermaßen.

Juni 2020: Start der Online Webinare Serie mit deutschen und internationalen Kunden für die Bereiche DCI und IAM : Kunden aus aller Welt wie z.B. Highmark (USA), NAV (Norwegen), Hapag-Lloyd oder die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg präsentieren den Einsatz ihrer Lösungen und zeigen auf, wie sie ihre Projekte erfolgreich mit Beta System umsetzen.

Juli 2020: AUCONET Zukunftsprogramme: Gemeinsam mit Beta Systems hat AUCONET Zukunftsprogramme erarbeitet, mit denen Versorger-Unternehmen, Krankenhäuser oder der Öffentliche Sektor kritische Infrastrukturen schützen und die digitale Infrastruktur verbessern.

Juli 2020: Launch der Codelab Website: Codelab präsentiert sich im Internet von einer ganz neuen Seite: Geschäftsjahr 2019/20 www.codelab.eu. Mit einem klaren Design und moderner harmonischer Struktur hat das Facelift der Website große optische Veränderungen bewirkt. Jetzt punktet die Homepage mit komplett neuen Inhalten und übersichtlichen Themenbereichen.

Aug 2020: PROXESS zieht Bilanz: Ein Jahr nach der Fusion der DMS-Experten HABEL und Akzentum können sich die rund 100.000 User auf neue Funktionen und Releases freuen: Durch die neue Unternehmensgröße und den Know-how-Transfer kann die PROXESS GmbH individuelle Anforderungen bei Kundenprojekten schneller und effizienter umsetzen. Gleichzeitig werden strategische Projekte, wie die Bereitstellung von DMS-Cloud-Services, vorangetrieben

Sep 2020: DCI Arbeitskreise treffen sich online: Statt wie üblich in Kassel findet die Herbsttagung der DCI Arbeitskreise online statt. Hier gab es wieder umfangreiche Informationen aus der Beta Systems Produktentwicklung und vom Produktmanagement mit einem regen Austausch in den bereitgestellten DCI Online Foren.

Sep 2020: PROXESS 10: Neues Release optimiert DMS-Lösung und die damit einhergehende Prozessautomatisierung: PROXESS, Softwareanbieter und Experte für Dokumentenmanagement, bietet mit seinem neuen Release PROXESS 10 2020R2 weitere Optimierungen seiner Lösung für schnelle und effiziente Dokumentenprozesse im Unternehmen.

Sep 2020: Neue IAM-Lösung für die Thüringer Aufbaubank: Beta Systems setzt Rollenkonzepte im IAM-Projekt mit dem GARANCY Identity Manager um. Dies erlaubt insbesondere die vorher nur wenig praktizierte Umsetzung eines Rollenkonzeptes, mit dem sich das Prinzip "Kein Recht ohne Rolle" konsequent anwenden lässt.

UNTERNEHMENSPROFIL

Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE000A2BPP88) unterstützt seit mehr als 35 Jahren Unternehmen mit komplexen IT-Systemlandschaften und anspruchsvollen IT-Prozessen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung, Handel und IT-Dienstleistungen. Steigende Transaktionsvolumen, Datenmengen, Compliance-Standards und die zunehmende Komplexität der IT-Netzwerke stellen dabei höchste Anforderungen an Durchsatz, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit der eingesetzten Softwareprodukte und Lösungen. Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE000A2BPP88) unterstützt seit mehr als 35 Jahren Unternehmen mit komplexen IT-Systemlandschaften und anspruchsvollen IT-Prozessen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung, Handel und IT-Dienstleistungen. Steigende Transaktionsvolumen, Datenmengen, Compliance-Standards und die zunehmende Komplexität der IT-Netzwerke stellen dabei höchste Anforderungen an Durchsatz, Verfüg-

Das Portfolio von Beta Systems ist hier bei der Automatisierung, Dokumentation, Analyse und Überwachung der IT-Abläufe im Rechenzentrum, der Zugriffssteuerung, der Überwachung der IT-Infrastruktur und Security sowie der Steuerung der IT Services im Einsatz. gesetzten Softwareprodukte und Lösungen. Das Portfolio von Beta Systems ist hier bei der Automatisierung, Dokumentation, Analyse und Überwachung der IT-Abläufe im Rechenzentrum, der Zugriffssteue-

Beta Systems wurde 1983 gegründet, ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert und beschäftigt konzernweit rund 640 Mitarbeitende. Sitz des Unternehmens ist Berlin – weitere wichtige Entwicklungsstandorte finden sich in Köln, München, Neustadt (Weinstraße), Rietheim-Weilheim, Rengsdorf, Szczecin (PL) und Wroclaw (PL). Beta Systems ist national und international mit mehr als 20 eigenen Konzerngesellschaften und zahlreichen Partnerunternehmen aktiv. sowie der Steuerung der IT Services im Einsatz. Beta Systems wurde 1983 gegründet, ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert und beschäftigt konzernweit rund 640 Mitarbeitende. Sitz des Unternehmens ist Berlin – weitere wichtige Entwicklungsstandorte finden sich in Köln, München, Neustadt (Weinstraße), Rietheim-Weilheim, Rengsdorf, Szczecin (PL) und Wroclaw (PL). Beta Systems ist national und inter-

Weltweit wenden mehr als 1.000 Unternehmen Produkte und Lösungen der Beta Systems Gruppe an, die damit zu den führenden mittelständischen und unabhängigen Softwareanbietern in Europa gehört. und zahlreichen Partnerunternehmen aktiv. Weltweit wenden mehr als 1.000 Unternehmen Produkte und Lösungen der Beta Systems Gruppe an, die

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT UND KONZERNLAGEBERICHT

INHALT 9 Vorbemerkung
ZUSAMMENGEFASSTER 10 Grundlagen
LAGEBERICHT UND 16 Wirtschaftsbericht
KONZERNLAGEBERICHT 37 Prognosebericht
39 Chancen- und Risikobericht
53 Nachtragsbericht
53 Erklärung zur
Unternehmensführung
54 Verpflichtender Ergänzungsbericht –
Abhängigkeitsbericht

Brief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

VORBEMERKUNG

Die Beta Systems Software AG stellt diesen zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht ("zusammengefasster Lagebericht") zum 30. September 2020 gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf. Er ist im Kontext mit dem Konzernabschluss und dem Jahresabschluss zu lesen. Der Geschäftsverlauf des Beta Systems Konzerns ("Beta Systems", "Gesellschaft" oder "Konzern") und der Beta Systems Software Aktiengesellschaft ("AG") sind eng miteinander verbunden. Aus diesem Grund wird der Lagebericht der Beta Systems Software AG mit dem des Beta Systems Konzerns zusammengefasst. Die Ausführungen beziehen sich stets auf den Konzern, soweit nicht ausdrücklich auf die AG verwiesen wird.

Die Angaben in den Tabellen erfolgen, soweit nicht auf eine andere Einheit hingewiesen wird, in Tausend Euro (T€). Alle Beträge wurden auf volle T€ kaufmännisch gerundet. Bei der Summierung gerundeter Beträge und bei Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen im Zahlenwerk auftreten.

Der Konzernabschluss zum 30. September 2020 wurde in Übereinstimmung mit den Standards und Interpretationen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.

Die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 erfolgt entsprechend der internen Berichts- und Steuerungsstruktur. Infolge der Akquisition der Codelab wurde diese um ein zusätzliches Segment "Beteiligungen" erweitert und umfasst nun die Segmente DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa, Nordamerika und Beteiligungen.

Der Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen, die detailliert im Konzernanhang (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) abgebildet sind. Der Jahresabschluss der Beta Systems Software AG (Muttergesellschaft) wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

GRUNDLAGEN

1. GESCHÄFTSMODELL

Beta Systems entwickelt seit mehr als 35 Jahren hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen, die Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen bei der Automatisierung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse unterstützen. Von diesen profitieren Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer Größe und Geschäftstätigkeit große Mengen sensibler Daten und Dokumente in für das Unternehmen kritischen Geschäftsprozessen verarbeiten.

Die Beta Systems Software AG bildet gemeinsam mit ihren Tochter- und weiteren Untergesellschaften den Beta Systems Konzern. Die Beta Systems Software AG ist die Obergesellschaft des Konzerns.

Die Beta Systems Gruppe gehört zu den führenden mittelständischen Softwarelösungsanbietern in ihren Marktsegmenten und ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert. Für den Konzern sind national und international mehr als 20 Konzerngesellschaften tätig.

Das Kerngeschäft ist die Entwicklung und der Vertrieb von Nutzungsrechten (Lizenzen) für Softwarelösungen sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. Diese umfassen neben der Wartung bzw. Support unter anderem Services wie Installation, Projektmanagement, Beratung und Schulung. Geschäftsmodell

Beta Systems unterstützt ihre Kunden bei der Optimierung, Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit einem umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot bei der Erfüllung von gesetzlichen und geschäftlichen Anforderungen.

Das Angebotsportfolio von Beta Systems ist inhaltlich unterteilt in die Geschäftsbereiche "Data Center Intelligence" (DCI, Lösungen zur Automatisierung von Rechenzentren), "Identity Access Management" (IAM, Lösungen für ein zentrales Benutzer- und Zugriffsmanagement) sowie "Digitalisierung" (Weblösungen und Services entlang der digitalen Wertschöpfung).

Die Geschäftsbereiche werden in Deutschland in eigenständigen operativen Gesellschaften unter dem Dach der Beta Systems Software AG geführt. Für den Geschäftsbereich DCI erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems DCI Software AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und ASDIS Solutions GmbH. Der Anwendungsbereich Dokumentenmanagement innerhalb des Geschäftsbereichs DCI wird durch die PROXESS GmbH betrieben. Für den Geschäftsbereich IAM erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems IAM Software AG, für den Geschäftsbereich Digitalisierung durch die LYNET Kommunikation AG, die Categis GmbH sowie die im Laufe des Berichtsjahres neu akquirierte Codelab Software GmbH. Die Beta Systems Software AG fungiert als

DCI IAM Digitalisierung
DCI
Data Center
Intelligence &
PROXESS
Document
Management
AUCONET
Network
Management
Garancy
Identity & Access
Management
Codelab
Software
Service
LYNET
Full Service
Internet
Automation Systems & Security
ITOM
Provider Agency

Holding und übernimmt übergeordnete Verwaltungstätigkeiten für die Konzerngesellschaften, strategische markt- und produktbezogene Funktionen, die Steuerung der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die gesamthafte strategische Weiterentwicklung des Konzerns.

An den Standorten Berlin, Neustadt (Weinstraße) und München liegt der Fokus auf dem Geschäftsbereich DCI mit seinen Anwendungsbereichen Workload Automation & Job Management, Output-Management & Dokumentenarchivierung, Log Management, IT Operations Management und Mainframe Access Management. Die Standorte Rietheim-Weilheim, Rengsdorf und Leipzig betreuen im Geschäftsbereich DCI den Anwendungsbereich Dokumentenmanagement.

Der Kölner Standort konzentriert sich auf den Geschäftsbereich IAM. Die IAM-Lösungen von Beta Systems ermöglichen die zentrale, effektive und effiziente Verwaltung aller IT-Benutzer und ihrer Zugriffsrechte auf Anwendungen und Daten und verbessern damit die IT-Sicherheit sowie die Effizienz der Prozesse.

Der Standort Lübeck steht für umfassendes Knowhow im Bereich Internet-Technologien sowie Beratung und Prozess-Unterstützung bei der Digitalisierung von Geschäftsabläufen.

Des Weiteren werden am Hauptsitz Berlin durch die Holding übergeordnete Zentralfunktionen bereitgestellt und unter anderem die Kontrolle und übergeordnete Steuerung der Auslandsgesellschaften übernommen.

International ist Beta Systems in Europa sowie in Nordamerika mit eigenen Tochterunternehmen vertreten und beschäftigt in diesen vor allem Mitarbeiter im Vertrieb und in der technischen Unterstützung ihrer Kunden. In Calgary unterhält Beta Systems das Support-Center für Amerika und eine Abteilung für die Produktentwicklung. Infolge der Akquisition der Codelab ist Beta Systems mit zwei Entwicklungsteams in Szczecin und Wroclaw in Polen vertreten und unterhält darüber hinaus ein Entwicklungsteam am Offshore-Standort Indien.

Ergänzend existiert ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Beta Systems treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international weiterhin voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Kernmarkt der Beta Systems ist die DACH-Region mit den Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das weitere internationale Geschäft wird intern nach den Regionen Westeuropa (mit Gesellschaften in Frankreich, Spanien und Belgien), Sonstiges Europa (mit Gesellschaften in Italien, Großbritannien und Schweden) sowie Nordamerika (mit Gesellschaften in den USA und Kanada) gesteuert. Das Segment Beteiligungen mit Gesellschaften in Deutschland und Polen setzt seinen Schwerpunkt ebenfalls auf die DACH-Region sowie einzelne Länder im benachbarten europäischen Ausland. Die Segmentberichterstattung folgt dieser Organisationsund Steuerungsstruktur. Zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel "Segmentberichterstattung" im Konzernabschluss und Konzernanhang verwiesen.

2. STEUERUNGSSYSTEM

Die Geschäftsführung des Beta Systems Konzerns obliegt dem Vorstand, der im Berichtsjahr infolge des Wachstums des Beta Systems Konzerns der vergangenen Jahre erweitert wurde und sich nun aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.

Unterhalb des Vorstands bildet die zweite Managementebene die funktionale Aufteilung der Gesellschaft in die regional zugeschnittenen operativen Segmente einerseits und die wesentlichen Administrationsaufgaben andererseits ab.

Um das strategische Ziel eines nachhaltigen und profitablen Wachstums kontinuierlich und systematisch

UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse sind definiert als Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns anfallen. Beta Systems unterscheidet hierbei nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges.

Die Umsatzerlöse werden auf Konzernebene sowie auf Ebene der Segmente und Geschäftsbereiche berichtet.

EBITDA

(BETRIEBSERGEBNIS VOR ABSCHREIBUNGEN)

Das EBITDA (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) stellt das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) dar. Im Unterschied zum EBIT wird das EBITDA deutlich weniger durch nachlaufende Effekte aus Akquisitionen beeinflusst, da hierin unter anderem die Abschreibungen auf im Zuge von Kaufpreisallokationen aktivierte immaterielle Vermögenswerte nicht berücksichtigt werden.

Das EBITDA wird auf Konzern- und Segmentebene sowie für die Beta Systems Software AG berichtet. Aufgrund des neu anzuwendenden IFRS 16 wird das EBITDA gegenwärtig in zwei Varianten – vor IFRS 16 und unter Berücksichtigung des IFRS 16 – dargestellt. Aus Sicht des Vorstands ist das EBITDA die beste Kenngröße zur Beurteilung der operativen Leistungsfähigkeit des Konzerns.

Der Ermittlung der Kennzahlen liegen im Konzern die Abschlüsse auf Basis der IFRS zugrunde, für die AG erfolgt die Ermittlung auf Basis der HGB-Werte.

zu erreichen, verwendet Beta Systems ein internes Steuerungssystem.

Die wesentlichen Steuerungsgrößen sind:

EBITDA-MARGE

Die EBITDA-Marge errechnet sich als Quotient aus dem EBITDA und den Umsatzerlösen.

EBIT (BETRIEBSERGEBNIS)

Das EBIT (Earnings before interest and taxes) stellt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern dar und wird ebenfalls auf Konzern- und Segmentebene sowie für die Beta Systems Software AG berichtet. Auf Ebene der AG wird das Beteiligungsergebnis nicht in das Betriebsergebnis einbezogen.

EBIT-MARGE

Die EBIT-Marge errechnet sich als Quotient aus dem EBIT und den Umsatzerlösen.

OPERATIVER CASHFLOW

(CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT)

Der operative Cashflow beschreibt die in der Berichtsperiode durch die operative Geschäftstätigkeit erwirtschafteten liquiden Mittel. Der operative Cashflow wird auf Konzernebene berichtet.

EIGENKAPITALQUOTE

Die Eigenkapitalquote errechnet sich als Quotient aus dem Eigenkapital und der Bilanzsumme und dient als Indikator für die finanzielle Stabilität des Unternehmens.

Die Eigenkapitalquote wird auf Konzernebene und für die Beta Systems Software AG berichtet.

Die monatliche Berichterstattung an den Vorstand sowie die zweite Führungsebene als Entscheidungsträger der Gesellschaft orientiert sich an den Segmenten DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa, Nordamerika und Beteiligungen sowie den administrativen Aufgaben (Finanzen, IT, Recht, Personal). Sie umfasst neben den wesentlichen finanziellen Kennzahlen auch Abweichungsanalysen zu Budget und Vorjahr. Hierbei stehen die Steuerungsgrößen Umsatzerlöse, EBITDA und EBIT im Vordergrund. Ausgehend von den Vertriebsvorgaben aus dem Budget erfolgt eine enge Überwachung der Umsatzentwicklung in Abstimmung zwischen Vertrieb, Vertragsmanagement und dem Finanzbereich. Für die vertrieblichen Kennzahlen Umsatzerlöse und Auftragseingang erfolgt darüber hinaus eine Differenzierung zwischen den Geschäftsbereichen DCI, IAM und Digitalisierung, weiterhin werden die Umsatzerlöse entsprechend der Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges unterteilt.

Die Steuerung der Cashflows erfolgt im Wesentlichen über die Steuerung der Zahlungsmodalitäten in Kundenverträgen und das Forderungsmanagement. Beides erfolgt im Beta Systems Konzern weitgehend zentral in Berlin, ebenso wie das komplette Cash-Management des Konzerns und die Festlegung und Optimierung der Anlage- und Finanzierungsstrategien.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden als nicht vorrangig betrachtet und von der regelmäßigen Berichterstattung nicht erfasst. Abstimmung und Steuerung erfolgen hier zwischen Vorstand und verantwortlichen Führungskräften in direkter Absprache.

Weitere wichtige Informationen zur Entscheidungsfindung liefert das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem, zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel "Internes Kontrollsystem und Risikomanagement" dieses Berichts verwiesen.

3. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Beta Systems werden überwiegend von eigenen Mitarbeitern an den deutschen Standorten durchgeführt. Darüber hinaus wurde auf Basis der guten Erfahrungen aus dem vorangehenden Geschäftsjahr die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister fortgeführt. Die Einbindung zusätzlicher flexibler Entwicklungskapazitäten ermöglicht es Beta Systems, schneller und flexibler auf Kunden- und Marktanforderungen zu reagieren. Zum 30. September 2020 waren konzernweit 181 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig (30. September 2019: 166 Mitarbeiter), davon 13 bei der Codelab. Durch die Akquisition der Codelab ist die Zahl der Entwickler kurzfristig skalierbar. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beinhalten insbesondere die Weiterentwicklung der angebotenen Softwareprodukte sowie weiterführende Innovationen und betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 im Konzern T€ 12.647 (2018/19: T€ 10.832). Hiervon entfielen T€ 382 auf die Codelab. Bei der AG betrugen die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2019/20 T€ 293 (2018/19: T€ 282). Die Tätigkeiten der AG beschränken sich hierbei auf strategische Fragestellungen zur Weiterentwicklung des Beta Systems Produktportfolios, während die tatsächlichen operativen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten hauptsächlich in den Konzerngesellschaften Beta Systems DCI Software AG, Beta Systems IAM Software AG, SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und PROXESS GmbH angesiedelt sind. Diese werden projektbezogen in kleinerem Umfang durch die Codelab Sp. z o.o., die HORIZONT IT Services CZ s.r.o., die Beta Systems Software of Canada, Inc. und die Categis Software Private Ltd. unterstützt.

DATA CENTER INTELLIGENCE (DCI) – SICHERES UND EFFIZIENTES DATENMANAGEMENT IN RECHENZENTREN

Das Geschäftsjahr 2019/20 war im Geschäftsbereich DCI durch vier Hauptthemen bestimmt:

  1. Entwicklung der neuen Produktgeneration V5 des Output-Management und Log Management Produktes Beta UX inklusive einer gemeinsam mit Kunden vollständig neu entwickelten graphischen Benutzeroberfläche _beta admin

    1. Markteinführung der SAP Archivierungslösung _beta archive im Januar 2020
    1. Erweiterungen unserer Produkte zur vereinfachten Ablösung / Migration von Wettbewerbsprodukten
    1. Entwicklung des nächsten Releases V7.2 für alle Produkte der erfolgreichen Symphony Produktsuite einschließlich neuer, zusätzlich verkaufsfähiger Produkterweiterungen.

Daneben wurden die neuen Versionen der HORIZONT Produkte XINFO V4.2 und IWS/Graph V6.2 mit erweiterten Funktionen vorgestellt. Weitere Entwicklungsaktivitäten mit enger Einbeziehung unserer Kunden über eine Fokusgruppe bezogen sich auf ein neues webbasiertes Dokumentenmanagement-Benutzerinterface _beta reader für die Produkte LDMS/z und Beta UX.

Seitens AUCONET konnte die Umstellung auf eine webbasierte Benutzeroberfläche weiter vorangetrieben. Die Arbeiten sollen im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 abgeschlossen werden. Die Netzwerkmanagement-Fähigkeiten von BICS wurden erweitert.

Ferner wurden im Rahmen des Produktmanagements neue Solution Suites (Lösungspakete) aus bestehenden Produkten zusammengestellt und in den Markt eingeführt. Als erste neue Solution Suite wurde das "Beta Systems Lösungspaket Log & Audit für Automic" für einen speziellen Zielmarkt definiert.

Weitergehend Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten betrafen unter anderem neue Schlüsseltechnologien wie z.B. neue Indizierungs- und Datenbanktechnologien, Software Container (Docker) sowie die Fortsetzung der Implementierung von APIs und Webservices für unsere Kernprodukte.

In den Dokumentenmanagement-Lösungen PROXESS und HABEL DMS wurden viele von Kunden gewünschte Features eingeführt (unter anderem Front End, Workflow, Belegleser, ERP Integrationen), die die Effizienz und Effektivität im Umgang mit den Softwarelösungen deutlich verbessert haben.

IDENTITY ACCESS MANAGEMENT (IAM) – BENUTZER- UND ZUGRIFFSMANAGEMENT

Mit der Freigabe des Garancy Identity Managers (IDM) 3 im März 2020 wurden weitreichende Erweiterungen am IAM Kernprodukt bereitgestellt. Dazu gehören unter anderem die vollständige Überarbeitung der Installationstechnik für eine leichtere Einführung bzw. Aktualisierung des Systems, die Einführung einer vollständig neuen Konzeption zur Funktionstrennung und die Einführung eines neuen logischen Objekts "Anwendung". Zusätzlich wurden weitere Funktionen in das Standardprodukt integriert, die bisher in vielen Projekten kundenindividuell realisiert wurden. Auf diese Weise kann zukünftig der erforderliche Anteil der Individualentwicklungen (Customzing) bei Neu- und Bestandskunden weiter reduziert werden.

Im Laufe des Jahres wurden sukzessive neue Releases der weiteren Module der Garancy Suite kompatibel zu Garancy IDM 3 herausgegeben.

Zur Anbindung des Garancy IDM an die IT-Systeme der Kunden wurden vielfältige Verbesserungen realisiert und bereitgestellt. So wurde der Funktionsumfang der Standardkonnektoren zur Anbindung von Microsoft Azure und SCIM-basierten Systemen erweitert, sowie ein neuer Standardkonnektor für die Anbindung des Cloud-Systems "Service Now" entwickelt und freigegeben.

Mit der Version 5.6 wurden im Mai 2020 neue Releases für die Produktserie Garancy Password Reset und Garancy Password Sync freigegeben. Speziell im Bereich Password Self-Reset wurden neue Sicherheitsund Komfortfunktionen entwickelt.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden außerdem Maßnahmen ergriffen, um für die Produkte der Garancy Suite mehr Entwicklungskapazität bereitzustellen. Hierzu wurde eine Zusammenarbeit mit der neuen Konzerngesellschaft Codelab vereinbart, die zukünftig die Entwicklung im Bereich des Garancy Portals unterstützen wird.

Für das Geschäftsjahr 2020/21 fokussiert die Entwicklung auf Funktionserweiterungen des Garancy Portals. Motiviert durch die wachsende Kundennutzung der Module Garancy User Center, Garancy Recertification Center und Garancy Integrated Password Reset verstärkt Beta Systems seine Entwicklungsaktivitäten in diesem Bereich.

WIRTSCHAFTSBERICHT

1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHEN-BEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE KONJUNKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Die gesamtwirtschaftliche Lage 2020 und die Prognosen für 2021 stehen vollständig im Zeichen der aktuellen Covid-19-Pandemie. In den für Beta Systems relevanten Märkten stellt sich die Situation wie folgt dar (2020 Forecast; 2021 Prognose):

Entwicklung Bruttoinlands
produkt (BIP) in %
2020 2021
Eurozone -7,3 5,0
Deutschland -5,2 4,5
Frankreich -9,2 6,0
Italien -9,1 5,5
Spanien -11,5 5,0
UK -11,0 5,5
USA -3,5 4,0

(Quelle: Commerzbank Economic Research,

https://www.commerzbank.de/media/de/research/economic_research/aktuell_1/GrowthandInflation.pdf, 7. Dezember 2020)

Die Corona-Krise hat weltweit zu starken wirtschaftlichen Verwerfungen geführt, die oftmals die Auswirkungen der globalen Finanzkrise aus dem Jahr 2009 übertreffen. In Europa und in Nordamerika sind die Volkswirtschaften im Kalenderjahr 2020 stark eingebrochen. Die zwischenzeitliche Erholung in den Sommermonaten wurde durch die zweite Welle der Pandemie wieder deutlich gedämpft. In den USA fällt der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts verglichen mit der Eurozone und auch der besonders stark von der Pandemie betroffenen britischen Volkswirtschaft etwas schwächer aus.

Für das begonnene Kalenderjahr 2021 gehen die Prognosen – unter der Annahme, dass die Pandemie zunehmend unter Kontrolle gebracht wird – von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Nach einem schwierigen ersten Halbjahr wird erwartet, dass der Konjunktur durch fortschreitende Impfungen ab Mitte 2021 neue Impulse verliehen werden. Teilweise wird erwartet, dass zum Ende des Jahres 2021 das Bruttoinlandsprodukt in einigen Euro-Ländern und in den USA wieder sein Vorkrisenniveau erreicht hat.

BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Beta Systems ist in Nischenmärkten mit erheblicher Wettbewerbsintensität tätig. Der Wettbewerb wird von großen weltweit operierenden Softwareunternehmen sowie von einer Vielzahl kleiner Spezialanbieter geprägt. Beta Systems zählt dabei in bestimmten Ländern und Branchen zu den wichtigen Anbietern.

2. GESCHÄFTSVERLAUF

Beta Systems blickt auf ein Geschäftsjahr 2019/20 zurück, das im zweiten Geschäftshalbjahr von der Covid-19-Pandemie geprägt war, trotz der weitreichenden wirtschaftlichen Verwerfungen und Unwägbarkeiten jedoch erfolgreich gestaltet werden konnte. Die Umsatzerlöse übertrafen im Konzern mit € 72,1 Millionen erstmals seit 2009 die Schwelle von € 70 Millionen. Mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von € 17,2 Millionen wurde eine EBITDA-Marge von 24% erzielt. Das EBITDA wird dabei durch die Effekte des im Berichtszeitraum erstmals anzuwendenden IFRS 16 beeinflusst, was die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr einschränkt. Ohne die Effekte des IFRS 16 liegt das zum Vorjahreszeitraum vergleichbare EBITDA bei € 14,3 Millionen, dies entspricht einer EBITDA-Marge von rund 20%.

Mit der Übernahme der Codelab konnte zu Beginn des Berichtsjahrs eine Akquisition getätigt werden, die dem Beta Systems Konzern einen eigenen Zugriff auf wertvolle Entwicklungsressourcen an den Standorten Szczecin und Wrocław verschafft. Die Übernahme der Codelab verstärkt für Beta Systems die Möglichkeit, Entwicklungskapazitäten bedarfsweise zu skalieren und damit noch schneller und flexibler auf Kundenanforderungen zu reagieren.

Im Berichtsjahr gestaltete sich das Neugeschäft (Ausbau von bestehenden Kundenbeziehungen und Gewinnung von Neukunden) in den Geschäftsbereichen DCI und IAM erfreulich positiv. Gleichzeitig trug das gewohnt starke Bestandsgeschäft einen maßgeblichen Teil zur Entwicklung der Umsatzerlöse bei. Ungeachtet der Corona-Krise legten die Umsatzerlöse wie schon im Vorjahr in allen Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges zu. Im Anstieg der Wartungserlöse schlägt sich – neben dem erstmalig ganzjährigen Einbezug der PROXESS – insbesondere auch das erfolgreiche Neugeschäft des Berichtsjahrs und der vergangenen Jahre nieder. Der Zuwachs der Erlöse im Servicebereich resultiert aus der Akquisition der Codelab sowie dem erstmalig ganzjährigen Einbezug der PROXESS.

Die Betriebsaufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) im Konzern stiegen von € 44,7 Millionen im Vorjahr auf € 60,0 Millionen im Berichtsjahr. Der Anstieg ist dabei weit überwiegend auf die unterjährig getätigte Akquisition der Codelab sowie den erstmalig ganzjährigen Einbezug der PROXESS zurückzuführen.

Infolge der Einschränkungen der Covid-19-Pandemie ergaben sich in einigen Kostenpositionen signifikante Einsparungen, dies betrifft unter anderem Reisetätigkeiten und Marketingveranstaltungen.

Mit € 14,5 Millionen wurde ein starker operativer Cashflow erzielt. Hierbei ist zu beachten, dass dieser aufgrund der Anwendung des IFRS 16 um rund € 2,9 Millionen höher ausgewiesen wird als bisher. Ohne die Effekte des IFRS 16 liegt der operative Cashflow bei rund €11,6 Millionen (2018/19: € 8,2 Millionen). Trotz der getätigten Investitionen befindet sich die Gesellschaft somit weiterhin in einer stabilen Liquiditätssituation.

COVID-19-PANDEMIE

Die Covid-19-Pandemie führte ab Mitte März 2020 zu massiven Veränderungen in den internen Abläufen, die aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen der

gesamten Mitarbeiterschaft erfolgreich gemeistert werden konnten.

Mit Beginn der Covid-19-Pandemie wurde es allen Mitarbeitern freigestellt, mobil von zu Hause statt im Büro zu arbeiten. Neben einer kurzfristigen technischen Aufrüstung bedeutete dies auch eine Umstellung zahlreicher Prozesse in allen Unternehmensbereichen auf eine weitgehend digitale Bearbeitung. Dienstreisen wurden zum Schutz sowohl der Beta Systems Mitarbeiter als auch der Mitarbeiter auf Kundenseite zwischenzeitlich nahezu komplett ausgesetzt und im weiteren Verlauf auf ein absolutes Minimum beschränkt. Aufgrund der behördlichen Einschränkungen und zum Schutz aller Beteiligten mussten auch langfristig geplante Präsenzveranstaltungen wie das Technology Forum und die ordentliche Hauptversammlung abgesagt und durch digitale Formate ersetzt werden.

Oberste Priorität der Maßnahmen war neben der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten, den Geschäftsbetrieb vollständig und uneingeschränkt aufrecht zu erhalten und unseren Kunden jederzeit unsere hochwertigen Leistungen wie gewohnt zur Verfügung zu stellen.

Infolge der gemeinsamen Anstrengungen waren im Berichtsjahr keine kurzfristigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Auftragseingang und die Umsatzerlöse zu verzeichnen. Durch die kostenseitig getätigten Einsparungen ergab sich für das Berichtsjahr vielmehr ein positiver Ergebniseffekt. Inwieweit die durch die andauernde Pandemie verursachten Einschränkungen und wirtschaftlichen Verwerfungen die Umsatzerlöse und Ergebnisgrößen im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 belasten, ist weiterhin nicht vollständig absehbar. Die bisherige Prognose geht davon aus, dass es auch im laufenden Geschäftsjahr nur zu eingeschränkten Belastungen kommt.

AKQUISITION DER CODELAB

Die Beta Systems Software AG hat am 3. Dezember 2019 über eine im Vorfeld erworbene Vorratsgesellschaft, die Codelab Software GmbH, 100% der Anteile an der infinIT Codelab Sp. z o.o. mit Sitz in Szczecin (Polen) aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der infinIT Services GmbH erworben. Nachlaufend zur Akquisition wurde die Gesellschaft im Berichtsjahr in Codelab Sp. z o.o. umfirmiert. Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements und externe Berater rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 80% der Anteile an der Codelab Software GmbH hält. Es ist geplant, den Anteil des Managements / der externen Berater an der Gesellschaft auf insgesamt ca. 30% zu erhöhen.

Die Codelab Sp. z o.o. ist ein Softwareentwicklungsdienstleister mit rund 200 Mitarbeitern an zwei Kompetenzzentren in Szczecin und Wrocław in Polen. Das Unternehmen zeichnet sich durch eine langjährige Expertise in der Entwicklung von Softwarelösungen für die Automobil- und Telekommunikationsbranche aus, namhafte Tier-1-Automobilzulieferer zählen zu den Kunden. Das Unternehmen entwickelt ebenfalls Lösungen für die Branchen eCommerce und Medizintechnik. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Embedded Softwaresystemen, IoT Lösungen, Connectivity und Webportalen.

Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft im Wesentlichen erhalten und wird die operativen Geschäfte selbständig führen.

Mit dieser Akquisition erhält die Beta Systems Software AG auch einen eigenen Zugriff auf wertvolle Entwicklungsressourcen an den Standorten Szczecin und Wrocław.

Die Codelab Sp. z o.o. wird seit dem Closing-Datum 6. Dezember 2019 in den Beta Systems Konzern einbezogen und ist damit in den Konzernzahlen des vorliegenden Jahresfinanzberichts anteilig für zehn Monate enthalten.

ERWEITERUNG DES VORSTANDS

Am 27. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat der Beta Systems Software AG Herrn Gerald Schmedding (41) mit Wirkung zum 1. Juni 2020 für einen Zeitraum von drei Jahren zum weiteren Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Herr Schmedding, der zuvor bereits seit rund fünf Jahren für die Beta Systems Software AG als Leiter Finanzen tätig war, übernahm insbesondere die Ressorts Finanzen, Personal, Interne Services und Recht von Herrn Armin Steiner. Herr Steiner fokussiert sich seitdem auf eigenen Wunsch auf das Ressort Forschung und Entwicklung.

Der Vorstand der Beta Systems Software AG besteht somit aus drei Personen. Herr Dr. Andreas Huth verantwortet wie bisher weltweit die Ressorts Vertrieb, Marketing, Produktmanagement und -strategie sowie Professional Service. Außerdem verantwortet er gemeinsam mit Herrn Schmedding den Bereich Mergers & Acquisitions.

Mit dieser Maßnahme der Erweiterung des Vorstands wird dem starken Wachstum des Konzerns in den vergangenen Jahren Rechnung getragen.

ERWERB EIGENER AKTIEN

Auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 zum Erwerb eigener Aktien hatte der Vorstand der Beta Systems Software AG am 7. Juli 2020 beschlossen, ein Öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 100.000 Aktien (entsprechen rund 2,1% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung) der Beta Systems Software AG durchzuführen. Der Vorstand hatte sich in seinem Beschluss vorbehalten auch mehr als 100.000 eigene Aktien zu erwerben, wenn im Rahmen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien mehr als 100.000 eigene Aktien angedient würden, höchstens jedoch bis zur Höchstgrenze der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020.

Im Zeitraum vom 24. Juli 2020 bis zum 28. August 2020 hat die Beta Systems Software AG auf Basis des am 24. Juli 2020 veröffentlichten Öffentlichen Kaufangebots insgesamt 8.101 Aktien der Gesellschaft zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von € 23,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beta Systems Software AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 5,00 je Aktie erworben. Die Gesellschaft hält zum Stichtag 30. September 2020 8.101 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,2% des aktuellen Grundkapitals.

ANFECHTUNGSKLAGEN GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG

Mehrere Aktionäre hatten im Geschäftsjahr 2017/18 gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 19. März 2018 gefassten Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Das Landgericht Berlin (94 O 38/18) hatte die Klage im Vorjahr mit Urteil vom 12. Oktober 2018 abgewiesen. Mit Beschluss vom 10. Februar 2020 hat das Kammergericht Berlin die Berufung der Kläger abgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Mehrere Aktionäre hatten im Vorjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) der Tagesordnung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 29. Mai 2020 wurde ein vereinfachter neuer Vorschlag zur Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorgelegt. Die Klage wurde zu Beginn des Berichtsjahres 2019/20 zurückgenommen.

3. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES BETA SYSTEMS KONZERNS

Zu den Ausführungen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Beta Systems Konzerns ist folgendes zu beachten:

Ab dem Berichtsjahr 2019/20 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" erstmalig zur Anwendung. Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen.

Infolge der Anforderungen des IFRS 16 hat sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Oktober 2019 aufgrund der Abbildung der Leasingverbindlichkeiten sowie des Anstiegs des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte um € 8,9 Millionen im Vergleich zu der im Jahresfinanzbericht 2018/19 per 30. September 2019 veröffentlichten Bilanz erhöht. Zum Abschlussstichtag 30. September 2020 werden in der Bilanz Nutzungsrechte in Höhe von € 9,8 Millionen sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € 10,1 Millionen ausgewiesen. Der Anstieg der Werte im Vergleich zum 1. Oktober 2019 resultiert maßgeblich aus der unterjährigen Akquisition der Codelab.

Außerdem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung seit dem Geschäftsjahr 2019/20 Abschreibungen auf die aktivierten Nutzungsrechte und Zinsaufwand anstatt des bisherigen Mietaufwands erfasst. Hierdurch fallen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr um € 2,9 Millionen niedriger aus als in der bisherigen Darstellungsweise. Parallel sind die Abschreibungen um € 2,9 Millionen gestiegen. Dies führt zu einem entsprechenden Anstieg des Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA). Die Werte des Vorjahres 2018/19 wurden nicht angepasst. Um jedoch eine volle Transparenz und historische Vergleichbarkeit der Werte zu gewährleisten, werden für das Berichtsjahr im Weiteren ein EBITDA vor IFRS 16 Effekten (entsprechend der bisherigen Definition) und ein EBITDA inklusive der IFRS 16 Effekte ausgewiesen.

Weiterhin ergeben sich durch die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung dergestalt, dass die Tilgung der bilanziell ausgewiesen Leasingverbindlichkeiten als Bestandteil das Cashflows aus Finanzierungstätigkeit auszuweisen ist, während die Leasingzahlungen bisher komplett im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen wurden. Infolgedessen fällt der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit um rund € 2,9 Millionen höher aus als nach bisheriger Definition.

3.1. ERTRAGSLAGE

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Erläuterungen der Konzerngewinn- und -verlustrechnung des Beta Systems Konzerns. Die Werte werden dabei zunächst ohne die Effekte des IFRS 16 ausgewiesen, um eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu gewährleisten. Die Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge" weist hier also zunächst die Mietaufwendungen so aus, wie sie in den vergangenen Jahren vor Anwendung des IFRS 16 auszuweisen waren. Die Position "IFRS 16 Effekte" unterhalb des "EBITDA vor IFRS 16" weist dann aus, in welcher Höhe die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge infolge der Anwendung des IFRS 16 zu bereinigen waren. Ab der Zeile "EBITDA inkl. IFRS 16" werden alle Werte entsprechend der Anforderungen des IFRS 16 ausgewiesen, wobei für die Abschreibungen der besseren Nachvollziehbarkeit halber nach Abschreibungen vor IFRS 16 und Abschreibungen auf die gemäß IFRS 16 in der Bilanz aktivierten Nutzungsrechte aus Mietverhältnissen unterschieden wird.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Beta Systems Konzern 2019/20 2018/19
Umsatzerlöse 72.084 53.287
Materialaufwand / Aufwand für bezogene
Leistungen -4.535 -3.390
Personalaufwand -41.835 -29.938
Sonst. betriebl. Aufwendungen & Erträge -11.441 -9.497
Betriebsergebnis vor Abschreibungen
(EBITDA) vor IFRS 16 14.273 10.462
IFRS 16 Effekte 2.899
Betriebsergebnis vor Abschreibungen
(EBITDA) inkl. IFRS 16 17.171 10.462
Abschreibungen -2.189 -1.917
Abschreibungen IFRS 16 -2.940
Betriebsergebnis (EBIT) 12.043 8.545
Finanzergebnis 383 530
Ertragssteuern -3.186 -3.050
Ergebnis der Geschäftsperiode 9.240 6.024

UMSATZENTWICKLUNG

Der Gesamtumsatz übertraf mit € 72,1 Millionen erwartungsgemäß den Vorjahreswert (€ 53,3 Millionen) deutlich (+35%). Hiervon entfiel ein Anteil von € 7,1 Millionen auf die im ersten Quartal des Berichtsjahres akquirierte Codelab. Ein weiterer technischer Effekt ergab sich aus dem erstmalig ganzjährigen Einbezug der im Vorjahr akquirierten PROXESS, der sich mit rund € 7,5 Millionen beziffern lässt. Unter Bereinigung dieser Effekte wurde ein Konzernumsatz von € 57,5 Millionen (+8%) erzielt. Dieser Anstieg der Umsatzerlöse ist insbesondere auf erfolgreiche Vertragsabschlüsse sowohl im Bestands- als auch im Neukundengeschäft in den Segmenten DACH und Sonstiges Europa zurückzuführen.

Wie in den Vorjahren wird ein Großteil der Umsatzerlöse durch das Segment DACH erwirtschaftet, gefolgt von dem neu definierten Segment Beteiligungen. In der Umsatzentwicklung des Segments Beteiligungen zeigen sich auch die vorab genannten Effekte der Codelab und der PROXESS. Im Einzelnen ergeben sich die Beiträge der Segmente zum Konzernumsatz wie folgt.

Beiträge der Segmente zum
Konzernumsatz 2019/20 2018/19 Delta
DACH 36.039 34.791 +4%
Westeuropa 5.766 5.580 +3%
Sonstiges Europa 7.179 4.459 +61%
Nordamerika 3.196 3.140 +2%
Beteiligungen 19.903 5.317 +274%
Umsatzerlöse 72.084 53.287 +35%

Im Segment DACH trugen die Geschäftsbereiche DCI (+4%) und IAM (+3%) gleichermaßen zum Anstieg der Umsatzerlöse bei. Im Geschäftsbereich DCI schlug sich insbesondere das Neugeschäft, unter anderem mit dem Produkt BICS der AUCONET, in gestiegenen Lizenzerlösen nieder. Im Geschäftsbereich IAM waren die Lizenzerlöse trotz starker Neukundengewinne zyklusbedingt leicht rückläufig. Gleichzeitig sorgten das starke Bestandskundengeschäft und das Neugeschäft der Vorjahre in beiden Geschäftsbereichen für einen erneuten Anstieg der langfristig wichtigen Wartungserlöse. Leicht rückläufig entwickelte sich im Segment DACH der margenschwächere Serviceumsatz.

Das Segment Westeuropa konnte seinen Beitrag zum Konzernumsatz mit € 5,8 Millionen leicht steigern (+3%). Dabei legten die Umsatzerlöse in den Leistungsarten Lizenz, Wartung und Service gleichermaßen leicht zu. Ebenfalls leicht über dem Niveau des Vorjahres schlossen die Umsatzerlöse im Segment Nordamerika (+2%).

Der Anstieg der Umsatzerlöse im Segment Sonstiges Europa (+61%) wird maßgeblich durch die Lizenzerlöse geprägt und ist auf das starke Bestandsgeschäft im Geschäftsbereich DCI zurückzuführen. Das Segment Sonstiges Europa profitiert hierbei besonders von dem zyklusbedingt hohen Volumen an zur Verlängerung anstehenden Verträgen.

Das Segment Beteiligungen fokussiert sich auf die Geschäftsbereiche DCI und Digitalisierung und profitiert einerseits vom erstmalig ganzjährigen Einbezug der PROXESS (Geschäftsbereich DCI), andererseits von der Akquisition der Codelab (Digitalisierung). Unter Bereinigung dieser Effekte liegen die Umsatzerlöse auf dem Niveau des Vorjahres (+1%)

Aus Segmentsicht ist ergänzend zu beachten, dass insbesondere die Segmente DACH, Nordamerika und Beteiligungen neben Umsatzerlösen mit (externen)

Kunden weitere Umsatzerlöse aus Geschäftsbeziehungen zu den jeweils anderen Segmenten aufweisen. In deutlich geringerem Umfang gilt dies auch für die übrigen Segmente. Aus der übergeordneten Konzernsicht sind diese Umsatzerlöse aus Konzerninnenbeziehungen konsolidiert. Näheres hierzu ist der Segmentberichterstattung im Konzernanhang zu entnehmen.

Die nachfolgende Tabelle gibt abschließend einen Überblick über die externen Konzernumsätze nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges.

Umsatzentwicklung nach
Leistungsarten (Konzern) 2019/20 2018/19 Delta
Lizenz 18.446 13.645 +35%
Wartung 34.275 28.922 +19%
Services 18.096 9.567 +89%
Sonstige Aktivitäten 1.267 1.152 +10%
Umsatzerlöse 72.084 53.287 +35%

ENTWICKLUNG DES BETRIEBSERGEBNISSES

Das Geschäftsjahr 2019/20 wurde mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von € 17,2 Millionen abgeschlossen. Hierin enthalten sind Effekte in Höhe von € 2,9 Millionen aus der (verpflichtenden) Anwendung des IFRS 16, was die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr einschränkt. Ohne die Effekte des IFRS 16 ergibt sich ein EBITDA von € 14,3 Millionen, das rund 36% über dem Wert des Vorjahres (€ 10,5 Millionen) liegt. Das Betriebsergebnis (EBIT) übertraf mit € 12,0 Millionen den Wert des Vorjahres (€ 8,5 Millionen) ebenfalls deutlich.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Betriebsergebnisse vor Abschreibungen (EBITDA), die in den einzelnen Segmenten erzielt wurden. Die Werte werden dabei einmal unter Berücksichtigung der Effekte des neuen IFRS 16 sowie – zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr – vorangestellt nochmals ohne Berücksichtigung des IFRS 16 dargestellt. Analog der guten Entwicklung des Konzerns stieg das

EBITDA in allen Segmenten gegenüber dem Vorjahr an.

Segment EBITDA
vor IFRS 16 2019/20 2018/19 Delta
DACH 10.010 8.673 +15%
Westeuropa 395 301 +31%
Sonstiges Europa 1.793 627 +186%
Nordamerika 574 456 +26%
Beteiligungen 1.501 404 +271%
Segment EBITDA
inkl. IFRS 16 2019/20 2018/19 Delta
DACH 11.642 8.673 +34%
Westeuropa 479 301 +59%
Sonstiges Europa 1.839 627 +193%
Nordamerika 610 456 +34%
Beteiligungen 2.602 404 +544%

Die Summe der Betriebsaufwendungen und -erträge (Materialaufwand, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge, Abschreibungen) stieg im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr 2018/19 von € 44,7 Millionen auf € 60,0 Millionen. Hiervon entfiel ein Anteil von € 7,4 Millionen auf die Akquisition der Codelab sowie ein Anteil von rund € 6,7 Millionen auf den erstmalig ganzjährigen Einbezug der im Vorjahr akquirierten PROXESS. Bereinigt um diese Effekte ist die Summe der Betriebsaufwendungen und -erträge leicht um € 1,2 Millionen gestiegen.

Zu berücksichtigen ist, dass sich infolge der verpflichtenden Anwendung des IFRS 16 die Zusammensetzung der Betriebsaufwendungen verändert hat. Die Anwendung des IFRS 16 führt dazu, dass die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Mietaufwendungen (insbesondere für Bürogebäude und Kfz) im Vergleich zum Vorjahr um € 2,9 Millionen geringer ausgewiesen werden. Im Gegenzug werden nun Abschreibungen auf die aktivierten Nutzungsrechte an den gemieteten Vermögenswerten in Höhe von € 2,9 Millionen ausgewiesen. Die Summe der Betriebsaufwendungen und Erträge vor Abschreibungen (Materialaufwand, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) betrug im Geschäftsjahr 2019/20 somit € 54,9 Millionen (2018/19: € 42,8 Millionen). Hiervon entfiel ein Anteil von € 6,7 Millionen auf die Codelab und ein Anteil von rund € 6,1 Millionen auf den erstmalig ganzjährigen Einbezug der PROXESS.

Der Personalaufwand stieg im Berichtsjahr deutlich von € 29,9 Millionen auf € 41,8 Millionen. Der Anstieg ist in weiten Teilen auf die Akquisition der Codelab (€ 5,7 Millionen) und den erstmalig ganzjährigen Einbezug der im Vorjahr akquirierten PROXESS (€ 4,1 Millionen) zurückzuführen. Darüber hinaus spiegelt der verbleibende Anstieg einen moderaten Personalaufbau, vorwiegend in der Entwicklung und im Service & Support im Segment DACH, sowie moderate Lohnsteigerungen im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung wider. Hinzu kamen Einmalaufwendungen für eine steuerbegünstigte Corona-Prämie an die Mitarbeiter als Anerkennung für das hohe Engagement und die Flexibilität und Einsatzbereitschaft während der Pandemie.

Der Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen stieg gegenüber dem Vorjahr um € 1,1 Millionen auf € 4,5 Millionen an. Hiervon entfallen € 0,5 Millionen auf die Codelab sowie rund € 1,0 Millionen auf den erstmalig vollständigen Einbezug der PROXESS. Ungeachtet dieser technischen Effekte ist der Aufwand im Berichtsjahr um rund € 0,4 Millionen gesunken.

Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge vor IFRS 16 ist gegenüber dem Vorjahr um € 1,9 Millionen auf € 11,4 Millionen gestiegen. Bereinigt um die Effekte aus der Akquisition der Codelab und dem erstmalig ganzjährigen Einbezug der PROXESS ging der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge leicht um € 0,5 Millionen auf € 9,0 Millionen zurück. Ursächlich hierfür sind unter anderem die infolge der Corona-Krise signifikant zurückgegangenen Reisekosten sowie Einsparungen im konzerneigenen Rechenzentrum.

Der Beta Systems Konzern erwirtschaftete im Berichtszeitraum den Großteil der Erlöse im Euro-Raum, so dass Wechselkursschwankungen eine untergeordnete Rolle spielen. Eine Absicherung der erwarteten Zahlungsströme in Fremdwährungen erfolgt bedarfsweise, Details dazu werden im Kapitel "Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten" dieses Lageberichts erläutert. Im Berichtsjahr wurden keine Sicherungsgeschäfte vorgenommen.

Bei der Betrachtung der Abschreibungen sind die Effekte des IFRS 16 ebenfalls zu berücksichtigen. Der Anstieg der Abschreibungen vor IFRS 16 um € 0,3 Millionen resultiert aus den zuvor beschriebenen Effekten der Codelab und der PROXESS. Ein Großteil der Abschreibungen bezieht sich dabei weiterhin auf planmäßige Abschreibungen auf im Zuge von Kaufpreisallokationen aktivierte Vermögenswerte. Diese sind – wie bereits im Vorjahr – leicht rückläufig. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte oder weitere immaterielle Vermögenswerte fielen nicht an.

Unter der Position "Abschreibungen IFRS 16" werden erstmalig die Abschreibungen auf die in der Bilanz aktivierten Nutzungsrechte aus Mietverhältnissen ausgewiesen.

ERGEBNISMARGEN

Im Geschäftsjahr 2019/20 übertrafen die Ergebnismargen die guten Werte des Vorjahres nochmals leicht. Die EBITDA-Marge inkl. der Effekte des IFRS 16 lag bei 23,8%. Die zum Vorjahr vergleichbare EBITDA-Marge ohne die Effekte des IFRS 16 lag bei 19,8% (2018/19: 19,6%) und die EBIT-Marge bei 16,7% (2018/19: 16,0%).

3.2. VERMÖGENSLAGE

Die Zusammensetzung der Bilanz des Beta Systems Konzerns zum Abschlussstichtag am 30. September 2020 wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Bilanz Beta Systems Konzern 30.09.2020 30.09.2019
Kurzfristige Vermögenswerte 67.474 58.076
Liquide Mittel 13.578 13.532
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 16.276 15.351
Weitere kurzfristige Vermögenswerte 37.620 29.193
Langfristige Vermögenswerte 38.466 28.962
Sachanlagen 13.468 3.097
Immaterielle Vermögenswerte 23.573 24.817
Weitere langfristige Vermögenswerte 1.425 1.049
Kurzfristige Schulden 24.794 22.592
Kurzfristige Finanzierung 4.458 1.635
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 1.395 2.308
Vertragsverbindlichkeiten 9.601 10.176
Weitere kurzfristige Schulden 9.339 8.473
Langfristige Schulden 19.223 11.914
Finanzielle Schulden 11.636 6.000
Pensionsverbindlichkeiten 3.039 3.186
Weitere langfristige Schulden 4.548 2.727
Eigenkapital 61.924 52.532
Bilanzsumme 105.941 87.038

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Bilanzsumme des Beta Systems Konzerns zum 30. September 2020 um € 18,9 Millionen auf € 105,9 Millionen.

VERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte wird geprägt durch den Anstieg der weiteren kurzfristigen Vermögenswerte, der im Wesentlichen aus der im Vergleich zum Vorjahr um € 8,0 Millionen höheren Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG resultiert. Eine im Vorjahr bestehende Sondereinzahlung über € 1,0 Millionen aus einem Nachtrag zum Cash-Pool-Vertrag wurde im Berichtsjahr planmäßig zurückgezahlt. Gleichzeitig wurden über zwei weitere projektbezogene Nachträge € 9,0 Millionen in den Cash-Pool eingelegt. Hinzu kommt ein Effekt von € 0,3 Millionen aus dem Einbezug der im ersten Geschäftsquartal akquirierten Codelab.

Die liquiden Mittel und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen leicht über dem jeweiligen Wert zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Beide Positionen werden dabei durch den Einbezug der Codelab beeinflusst (liquide Mittel: € 0,6 Millionen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: € 1,8 Millionen). Ohne Berücksichtigung der Codelab liegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Schwankungsbreite leicht unter dem Wert des Vorjahres. Die liquiden Mittel liegen ohne Einbezug der Codelab ebenfalls unter Vorjahresniveau, was mit der erhöhten Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG zusammenhängt.

Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte resultiert zum einen aus der unterjährigen Akquisition der Codelab, auf die ein Anteil von € 3,4 Millionen entfällt, davon € 2,5 Millionen aktivierte Nutzungsrechte aus Mietverhältnissen infolge der Anwendung des IFRS 16. Hinzu kommt der Ausweis aktivierter Nutzungsrechte aus Mietverhältnissen infolge der Anwendung des IFRS 16 für die übrigen Konzerngesellschaften in den Sachanlagen in Höhe von € 7,3 Millionen.

Bereinigt um die vorgenannten Sachverhalte liegen die Sachanlagen nahezu unverändert auf dem Niveau des Bilanzstichtags des Vorjahres (30. September 2019), planmäßige Abschreibungen und Investitionen halten sich somit die Waage. Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte sind bedingt durch planmäßige Abschreibungen gegenüber dem Wert zum Stichtag des Vorjahres leicht rückläufig. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte oder weitere immaterielle Vermögenswerte wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. In der Kombination aller Effekte stiegen die langfristigen Vermögenswerte um € 9,5 Millionen an.

Infolge der vorstehend beschriebenen Effekte sank der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme. Zum Bilanzstichtag beträgt das Verhältnis der kurzfristigen zu den langfristigen Vermögenswerten 64 : 36 im Vergleich zu 67 : 33 im Vorjahr.

Die Firmenwerte stiegen infolge der Akquisitionen leicht an und lagen zum Bilanzstichtag bei € 11,6 Mil30.09.2020 30.09.2019 lionen (30. September 2019: € 11,6 Millionen). Unverändert blieb der Buchwert der Firmenwerte bezüglich der 100%-Beteiligungen an der SI Software Innovation GmbH (€ 0,2 Millionen), der HORIZONT Software GmbH (€ 1,6 Millionen), derLYNET Kommunikation AG (€ 0,3 Millionen), der AUCONET (€ 1,5 Millionen) und der Categis (€ 0,1 Millionen) sowie der Firmenwert bezüglich der 85%-Beteiligung an der PROXESS GmbH (€ 7,9 Millionen). Neu hinzugekommen ist der Firmenwert für die Codelab mit einem Buchwert von T€ 31.

SCHULDEN

Aufgrund der Anforderungen des IFRS 16 werden seit dem 1. Oktober 2019 auf der Passivseite der Bilanz die im Zusammenhang mit Mietverhältnissen auszuweisenden Leasingschulden als Barwert der künftig anfallenden Leasingraten gezeigt. Zum 30. September 2020 betragen diese € 10,1 Mio. Davon entfällt ein Anteil von € 2,9 Mio. auf die kurzfristige Finanzierung sowie ein Anteil von € 7,2 Mio. auf die (langfristigen) finanziellen Schulden.

Innerhalb der kurzfristigen Schulden werden von Kunden bereits erhaltene bzw. fällige Beträge für noch in Zukunft zu erbringende Leistungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Lizenz und Wartungsleistungen, Serviceleistungen werden in der Regel entsprechend der Leistungserbringung abgerechnet und spielen für die Vertragsverbindlichkeiten nur eine untergeordnete Rolle. Aus den bestehenden Kundenverträgen und den daraus erhaltenen Zahlungen ergibt sich stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahr eine leicht gesunkene Abgrenzung noch zu erbringender Leistungen. Aus der Akquisition der Codelab ergeben sich aufgrund des Geschäftsmodells und der Abrechnungssystematik des Unternehmens keine Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten aus Vertrag.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren zum Stichtag des Vorjahres bedingt durch Sondereffekte (unter anderem den Kauf eines neuen IBM Mainframes) vergleichsweise hoch ausgefallen und liegen zum Bilanzstichtag 30. September 2020 wieder auf dem vorherigen Niveau. Ein Anteil von € 0,3 Millionen entfällt auf die unterjährig getätigte Akquisition der Codelab.

Im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS war im Vorjahr zur Finanzierung eines Teils des Kaufpreises ein Darlehen in Höhe von € 8,0 Millionen aufgenommen worden. Dieses hat eine Gesamtlaufzeit von fünf Jahren und ist quartalsweise mit jeweils € 0,4 Millionen zu tilgen. Zum 30. September 2020 verblieb hiervon ein Volumen von € 6,0 Millionen. Der innerhalb von zwölf Monaten fällige Anteil von € 1,6 Millionen wird in der Bilanz als kurzfristige Finanzierung ausgewiesen, der darüber hinaus gehende Anteil von € 4,4 Millionen als langfristige finanzielle Schulden.

Der Anstieg der weiteren kurzfristigen Schulden ist durch die unterjährig durchgeführte Akquisition der Codelab bedingt (€ 1,3 Millionen). Ohne Berücksichtigung der Codelab sind die weiteren kurzfristigen Schulden leicht rückläufig.

Der Anstieg der langfristigen Schulden ist überwiegend auf den Ausweis der Leasingverbindlichkeiten infolge der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 zurückzuführen. Gegenläufig wirkt sich die planmäßige

anteilige Tilgung des Bankdarlehens um € 1,6 Millionen aus.

EIGENKAPITAL UND EIGENKAPITALQUOTE

Das Eigenkapital des Beta Systems Konzerns stieg zum 30. September 2020 um € 9,4 Millionen auf € 61,9 Millionen an. Diese Entwicklung resultiert überwiegend aus dem auf die Anteilseigener des Mutterunternehmens entfallenden Anteils des Gesamtergebnisses des Geschäftsjahres 2019/20 in Höhe von € 9,3 Millionen. Hinzu kommen ein Effekt aus dem Rückkauf eigener Aktien von € -0,2 Millionen sowie Minderheitenanteile von € 0,2 Millionen. Durch den gleichzeitigen Anstieg der Bilanzsumme (neben dem Jahresergebnis maßgeblich getrieben durch die Bilanzverlängerung infolge der erstmaligen Anwendung des IFRS 16) sank die Eigenkapitalquote von 60,4% zum Stichtag des Vorjahres auf 58,5%. Für weitere Details zur Zusammensetzung des Eigenkapitals der Gesellschaft wird auf die entsprechende Darstellung im Konzernanhang verwiesen.

3.3. FINANZLAGE

Ziel und Aufgabe des Liquiditätsmanagements des Beta Systems Konzerns ist die stets ausreichende Bereitstellung von Liquidität aus Fremd- und Eigenmitteln.

Kapitalflussrechnung
Beta Systems Konzern 2019/20 2018/19
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 14.493 8.182
Cashflow aus Investitionstätigkeit -9.739 -7.765
Freier Cashflow 4.754 417
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -4.708 7.574
Zunahme (Abnahme) der Zahlungsmittel 46 7.991

Die vorstehende Tabelle zeigt die Kapitalflussrechnung inklusive der Effekte des IFRS 16. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass es durch die verpflichtende Anwendung des IFRS 16 zu einer Verschiebung zwischen dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit kommt. Zahlungen für Mietverhältnisse, zu denen gemäß IFRS 16 seit dem laufenden Geschäftsjahr Nutzungsrechte und Leasingschulden in der Bilanz auszuweisen sind, werden nun dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet (in Form von Zins- und Tilgungszahlungen). Zuvor waren diese Bestandteile des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit.

Unter Berücksichtigung der Effekte des IFRS 16 wurde im Berichtsjahr ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von € 14,5 Millionen erzielt. Die Differenz zum EBITDA (inkl. IFRS 16) von € 17,2 Millionen ist dabei im Wesentlichen auf Steuerzahlungen von € 2,0 Millionen zurückzuführen. Ohne die Effekte des IFRS 16 wäre der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit um rund € 2,9 Millionen niedriger auszuweisen.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird geprägt durch die Erhöhung der Einlagen in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG um € 8,0 Millionen in Form von projektbezogenen Sondereinlagen.

Die Akquisition der Codelab schlägt sich im Berichtszeitraum abzüglich der übernommenen liquiden Mittel mit einer Auszahlung von € 0,8 Millionen im Cashflow aus Investitionstätigkeit nieder. Weiterhin erfolgte eine Auszahlung in Höhe von € 0,1 Millionen für eine vertraglich vereinbarte nachträgliche Kaufpreiszahlung im Zusammenhang mit der im Vorjahr getätigten Akquisition der Categis. Für Investitionen in das Anlagevermögen fielen Auszahlungen in Höhe von € 1,4 Millionen an.

Darüber hinaus sind im Cashflow aus Investitionstätigkeit Zinserträge von € 0,6 Millionen enthalten, die maßgeblich über den Cash-Pool mit der Deutsche Balaton AG erwirtschaftet wurden.

Wesentliche Bestandteile des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit sind die Auszahlung aus der anteiligen Tilgung des Darlehens um € 1,6 Millionen, das im Vorjahr im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS aufgenommen worden war, sowie die darauf entfallenden Zinsen. Hinzu kommen die Zinsund Tilgungszahlungen von insgesamt € 2,9 Millionen für die gemäß IFRS 16 in der Bilanz ausgewiesenen Leasingschulden. Diese Zahlungen waren zuvor Bestandteil des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit.

Zusammenfassend betragen die Zahlungsmittel zum Bilanzstichtag € 13,6 Millionen und liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres. Beta Systems hält zum 30. September 2020 die Liquiditätspositionen zum großen Teil in Sichteinlagen und Tagesgeldern, da bei längerfristigen Anlagen aufgrund der nach wie vor flachen Zinsstrukturkurve die Nachteile geringerer Verfügbarkeit durch die Zinssätze nicht adäquat ausgeglichen würden. Hinzu kommt die Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG in Höhe von € 34,0 Millionen, die in der Bilanz unter den weiteren kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen wird. Für diese Anlage erfolgt eine marktkonforme, aber im Vergleich zu Tagesgeldern deutlich bessere Verzinsung.

Dem gegenüber steht ein Darlehensvolumen von € 6,0 Millionen, wovon ein Anteil von € 1,6 Millionen als kurzfristig (innerhalb des laufenden Geschäftsjahres zur Rückzahlung fällig) und ein Anteil von € 4,4 Millionen als langfristig einzuordnen ist.

Weitere Kreditlinien bei Finanzinstituten bestehen nicht.

Der Konzern verfügt somit unter Einbezug der Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG und der Darlehen per Saldo über finanzielle Mittel von € 41,6 Millionen (Vorjahr: € 31,9 Millionen).

3.4. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Der Beta Systems Konzern hat das Geschäftsjahr 2019/20 mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von € 17,2 Millionen (2018/19: € 10,5 Millionen) und einem Betriebsergebnis (EBIT) von € 12,0 Millionen (2018/19: € 8,5 Millionen) abgeschlossen. Das EBITDA vor IFRS 16 lag bei € 14,3 Millionen. Die Ergebnisse liegen damit im Rahmen der unterjährig angepassten Prognose. Die unterjährig akquirierte Codelab trug dabei über die Dauer ihrer Konzernzugehörigkeit mit € 0,8 Millionen zum EBITDA inkl. der Effekte des IFRS 16 und mit € 0,2 Millionen zum EBITDA vor IFRS 16 bei. Der Ergebnisbeitrag der Codelab zum EBIT beträgt € 0,1 Millionen.

Das Jahresergebnis liegt bei € 9,2 Millionen (2018/19: € 6,0 Millionen). Darin enthalten ist ein Finanzergebnis von € 0,4 Millionen, das maßgeblich durch die Zinserträge auf Einlagen in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG bestimmt wurde. Zu berücksichtigen sind auch im Finanzergebnis die Effekte des erstmalig anzuwendenden IFRS 16. Aus der Aufzinsung der in der Bilanz auszuweisenden Leasingverbindlichkeiten ergab sich ein Zinsaufwand von € 0,1 Millionen. Ohne die Effekte des IFRS 16 läge das Finanzergebnis somit bei € 0,5 Millionen (2018/19: € 0,5 Millionen). Der Steueraufwand für das Berichtsjahr liegt bei € 3,2 Millionen (Vorjahr € 3,1 Millionen).

Die Gesellschaft befindet sich weiterhin in einer stabilen und erfreulichen Gewinnsituation. Die gute EBITDA-Marge des Vorjahres konnte (ohne Berücksichtigung der Effekte des IFRS 16) bestätigt und nochmals leicht auf 19,8% gesteigert werden

(2018/19: 19,6%). Sie liegt damit erneut am oberen Rand des langfristig angestrebten Zielkorridors einer EBITDA-Marge von 15-20%. Zielsetzung ist es, den Konzern dort auch in den kommenden Jahren nachhaltig zu positionieren. Unter Berücksichtigung der Effekte des IFRS 16 beträgt die EBITDA-Marge für das Berichtsjahr 23,8%, diese ist jedoch nicht mit den Vorjahren vergleichbar.

VERTEIDIGUNG UND AUSBAU DER MARKTPOSITION UND UMSATZERLÖSE IM GESCHÄFTSBEREICH DCI

Das Geschäftsjahr 2019/20 stand im Geschäftsbereich DCI überwiegend im Zeichen der Verlängerung und des Ausbaus von Bestandsverträgen. Anhaltend guter Nachfrage erfreute sich dabei die Produktgeneration Symphony, zudem rückt auch die Angebotspalette für die dezentrale Welt (Unix/Linux-Umgebungen) zunehmend in den Fokus. Darauf aufbauend gilt es, die Projekte zur Weiterentwicklung und Modernisierung der DCI Produktpalette sowohl für Mainframe-Umgebungen als auch für die verteilte Welt weiter voranzutreiben, um sich ändernde bzw. neue Anforderungen der Kunden optimal zu unterstützen. Auch im Neukundengeschäft konnten schöne Erfolge erzielt werden, unter anderem durch die Konzerntochter AUCONET. Das hohe Niveau des Vorjahres konnte aber nicht erreicht werden. Wachstumschancen für das laufende Geschäftsjahr werden insbesondere in Projekten zur Ablösung von Wettbewerbsprodukten gesehen, erste Kundenprojekte hierzu sind in Arbeit.

Die in den letzten Jahren getätigten Akquisitionen haben in wesentlichem Maße dazu beigetragen, das Angebotsportfolio des Konzerns zielgerichtet zu ergänzen und zu diversifizieren. Im Non-Mainframe Bereich konnte die Angebotspalette durch die Akquisitionen der AUCONET und der PROXESS um die Bereiche IT Operations Management und Dokumenten Management Systeme erweitert werden. Dies bietet zusätzliche Möglichkeiten, Wachstumspotentiale zu realisieren und die gute Marktposition der Beta Systems weiter zu stärken und auszubauen.

GEWINNUNG VON NEUKUNDEN IM GESCHÄFTSBEREICH IAM

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten im Segment DACH schöne Erfolge bei der Gewinnung von Neukunden erzielt werden. Dennoch bleibt dieses Thema die zentrale Aufgabenstellung im Geschäftsbereich IAM. Die in den vergangenen Jahren umgesetzten Module des Garancy Portals (User Center, Recertification Center, Garancy Integrated Password Reset) erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Neu- und Bestandskunden. Motiviert durch die wachsende Kundennutzung und zur Intensivierung der Neukundenansprache verstärkt Beta Systems seine Entwicklungsaktivitäten in diesem Bereich, unter anderem unter Einbezug von Entwicklungskapazitäten der Codelab.

ERFOLGREICHE UMSETZUNG ANORGANISCHER WACHSTUMSMÖGLICHKEITEN

Im Berichtsjahr wurde mit der Akquisition der Codelab ein weiterer Schritt mit Blick auf das anorganische Wachstum unternommen. Die weitere M&A Strategie ist primär auf die opportunistische Stärkung der bestehenden Geschäftsbereiche ausgerichtet.

SICHERSTELLUNG VON PROZESS- UND KOSTENEFFIZIENZ

In den vergangenen Jahren wurden signifikante Einsparungen im administrativen Bereich erzielt, unter anderem bei den Infrastrukturkosten. Gleichzeitig konnten Synergien durch die Übernahme administrativer Tätigkeiten durch die Beta Systems Holding für die akquirierten Gesellschaften gehoben werden. Die erlangte Prozess- und Kosteneffizienz gilt es weiterhin beizubehalten bzw. kontinuierlich auf zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten hin zu analysieren. Der größte Teil der Kosteneinsparpotentiale konnte in den zurückliegenden Jahren bereits gehoben werden. Im Falle von Unternehmensakquisitionen werden die administrativen Tätigkeitsbereiche jedoch auf weiteres Synergiepotential hin geprüft werden.

4. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG

Die Beta Systems Software AG ist die Muttergesellschaft des Beta Systems Konzerns. Die AG stellt ihren Jahresabschluss nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) auf, welcher separat veröffentlicht wird.

4.1. ERTRAGSLAGE

Eine Übersicht zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Beta Systems Software AG im Geschäftsjahr 2019/20 kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Beta Systems Software AG
2019/20 2018/19
Betriebsleistung 7.348 6.657
Materialaufwand / Aufwand für bezogene
Leistungen -2.155 -1.776
Personalaufwand -5.612 -5.151
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.097 -2.044
Sonstige betriebliche Erträge 3.814 3.121
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 1.298 807
Abschreibungen -284 -298
Betriebsergebnis 1.014 509
Beteiligungsergebnis 8.878 7.841
Finanzergebnis 1.069 808
Ertragssteuern -1.044 -967
Ergebnis der Geschäftsperiode 9.916 8.191

ENTWICKLUNG DER BETRIEBSLEISTUNG

Die Betriebsleistung entspricht den Umsatzerlösen. Bestandsveränderungen aus unfertigen Leistungen, die grundsätzlich ebenfalls als Teil der Betriebsleistung auszuweisen wären, existieren aufgrund des Geschäftsmodells der Beta Systems Software AG als Holding nicht.

Die Umsatzerlöse der AG aus der Erbringung zentraler Dienstleistungen für die Konzerngesellschaften betrugen im Berichtsjahr T€ 7.348 und lagen damit rund 10% über dem Wert des Vorjahres (T€ 6.657). Dabei handelt es sich um wertschöpfende Leistungen (übergeordnete Verwaltungstätigkeiten) der Holding für ihre Konzerngesellschaften (T€ 6.486) sowie Umsatzerlöse aus Untervermietung an Konzerngesellschaften (T€ 862). Der Anstieg der Umsatzerlöse steht unter anderem im Zusammenhang mit dem gestiegenen Personalaufwand, verstärkten Aktivitäten im Online-Marketing, die zentral über die Holding gesteuert werden, sowie zusätzlichen Investitionen in die IT Infrastruktur infolge wachsender Anforderungen an die IT- und Datensicherheit.

ENTWICKLUNG DES BETRIEBSERGEBNISSES

Die Summe der Betriebsaufwendungen und -erträge vor Abschreibungen (Aufwand für bezogene Leistungen, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr leicht von T€ 5.850 auf T€ 6.050 gestiegen. Die Entwicklung resultiert aus einem Anstieg des Personalaufwands und dem Aufwand für bezogene Leistungen bei einem gleichzeitigen Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge. Dabei ist zu beachten, dass die sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtsjahr durch Sondereffekte (Begleichung wertberichtigter Forderungen und Aufholung von Wertberichtigungen) beeinflusst sind, die im Vorjahr geringer ausgefallen waren.

Im Aufwand für bezogene Leistungen werden grundsätzlich Aufwendungen ausgewiesen, die im direkten Zusammenhang mit der Erzielung der Umsatzerlöse stehen. Hierzu gehören unter anderem die Besetzung von Empfang und Telefonzentrale der Holding, Aufwendungen für die Wartung und Pflege der internen IT-Infrastruktur (Hard- und Software), Aufwendungen für zentrale Marketingmaßnahmen (z.B. Organisation von Kundenveranstaltungen, Pflege der Website) sowie Aufwendungen für Miete und Nebenkosten für die (konzernintern) untervermieteten Flächen. Der Anstieg der Aufwendungen auf T€ 2.155 gegenüber dem Vorjahr (T€ 1.776) resultiert überwiegend aus zusätzlichen Aufwendungen für die IT-Infrastruktur sowie gestiegenen Raumkosten.Ferner wurde zur Ergänzung des Weiterbildungsangebots an die Mitarbeiter in die Entwicklung digitaler Angebote investiert.

Der Personalaufwand für die Holding-Funktionen ist von T€ 5.151 im Vorjahr 2018/19 auf T€ 5.612 im Berichtsjahr 2019/20 gestiegen, was auf mehrere Einzeleffekte zurückzuführen ist. Infolge des starken Wachstums des Konzerns wurden unter anderem zusätzliche Positionen im Finanzbereich und im Vertragsmanagement geschaffen. Die Schaffung der Positionen im Finanzbereich steht dabei auch im Zusammenhang mit der Erweiterung des Vorstands, da im Gegenzug die vorherige Direktoren-Stelle nicht neu besetzt wurde. Daneben ergab sich ein Effekt aus der im Vorjahr geschaffenen Stelle für das Online-Marketing, die erstmals ganzjährig einbezogen wurde. Hinzu kamen Lohnsteigerungen im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung sowie Einmaleffekte für eine Restrukturierungsrückstellung und für eine Corona-Prämie an die Mitarbeiter als Anerkennung für das hohe Engagement und die Flexibilität und Einsatzbereitschaft in einer Zeit, die uns alle vor große Herausforderungen gestellt hat und noch immer stellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtsjahr mit T€ 2.097 nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres (T€ 2.044). Der Anstieg resultiert aus Währungseffekten sowie Aufwendungen für die Wertberichtung von Forderungen gegen die kanadische Konzerngesellschaft (T€ 36).

Die sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 3.814) enthalten unter anderem Erträge aus der Begleichung wertberichtigter Ausleihungen durch die USamerikanische Tochtergesellschaft von T€ 615. Zusätzlich wurde im Berichtsjahr aufgrund der anhaltend guten Geschäftsentwicklung der USamerikanischen Tochtergesellschaft eine Zuschreibung auf wertberichtigte Ausleihungen gegen die US-amerikanische Tochtergesellschaft in Höhe von T€ 333 vorgenommen. Im Vorjahr hatte sich aus vergleichbaren Effekten ein Ertrag in Höhe von T€ 373

ergeben.

Zusammenfassend summieren sich die Sondereffekte aus der Einstellung und Aufholung von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie der Begleichung wertberichtigter Forderungen auf einen Ertrag von T€ 912 im Berichtsjahr gegenüber einem Ertrag von T€ 373 im Vorjahr.

Die Abschreibungen lagen mit T€ 284 leicht unter dem Niveau des Vorjahres.

Infolge der zuvor erläuterten Effekte wurde das Geschäftsjahr 2019/20 mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen von T€ 1.298 (2018/19: T€ 807) abgeschlossen. Das Betriebsergebnis beträgt T€ 1.014 (2018/19: T€ 509).

BETEILIGUNGSERGEBNIS

Das Beteiligungsergebnis setzt sich grundsätzlich aus Abschreibungen auf Finanzanlagen (Beteiligungsbuchwerte und Ausleihungen gegenüber Konzerngesellschaften) sowie den Ergebnissen aller Konzerngesellschaften zusammen, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen. Für den Ausweis im Beteiligungsergebnis spielt es dabei keine Rolle, ob der Ergebnisabführungsvertrag direkt mit der Beta Systems Software AG oder mit einer anderen Konzerngesellschaft geschlossen wurde, für welche ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Beta Systems Software AG besteht. Im Vorjahr war zusätzlich ein Ertrag aus der Liquidation der Konzerngesellschaft in den Niederlanden im Wesentlichen durch Auskehrung des Bilanzgewinns dieser Tochtergesellschaft enthalten (T€ 500).

Im Beteiligungsergebnis enthalten sind im Einzelnen die Ergebnisse der Beta Systems DCI Software AG, der Beta Systems IAM Software AG, der SI Software Innovation GmbH, der HORIZONT Software GmbH, der Beta Systems IT Operations GmbH und der LYNET Kommunikation AG. Unter Einbezug aller vorgenannten Gesellschaften ergibt sich hieraus ein Ertrag von T€ 8.878 (2018/19: T€ 7.505). Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Berichtsjahr nicht angefallen (2018/19: T€ 164). Insgesamt ergibt sich somit für das Berichtsjahr 2019/20 ein Beteiligungsergebnis von T€ 8.878 (2018/19: T€ 7.841).

Dividendenerträge aus ausländischen Tochtergesellschaften gab es im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht.

ERGEBNISMARGE

Die EBITDA-Marge der Beta Systems Software AG beträgt im Berichtsjahr 17,7% (2018/19: 12,1%). Die EBIT-Marge (Brutto-Umsatzrendite) beträgt 13,8% (2018/19: 7,6%).

4.2. VERMÖGENSLAGE

Zum Abschlussstichtag am 30. September 2020 stellt sich die Zusammensetzung der Bilanz der Beta Systems Software AG wie folgt dar.

Insgesamt ist die Bilanzsumme um 11% auf T€ 95.930 gestiegen.

VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Der Anstieg der kurzfristigen Vermögensgegenstände resultiert maßgeblich aus dem Anstieg der Forderungen an verbundene Unternehmen. In dieser Position ist die Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton enthalten, die zum Stichtag T€ 34.000 beträgt im Vergleich zu T€ 26.000 zum Vorjahresstichtag. Darüber hinaus beinhalten die Forderungen an verbundene Unternehmen auch Forderungen der Beta Systems Software AG gegen einzelne Konzerngesellschaften aus Lieferungen und Leistungen sowie im Zusammenhang mit dem Beta Systems internen Cash-Pool. Zusammengenommen sind sie im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.115 angestiegen. Als Betreibergesellschaft des Beta Systems internen Cash-Pools übernimmt die AG das Liquiditätsmanagement für die Konzerngesellschaften. Die liquiden Mittel sind in ähnlicher Größenordnung gesunken.

Bilanz Beta Systems Software AG 30.09.2020 30.09.2019
Kurzfristige Vermögensgegenstände 43.012 35.455
Liquide Mittel 3.141 4.448
Forderungen an verbundene
Unternehmen 39.319 30.204
Weitere kurzfristige
Vermögensgegenstände 552 803
Langfristige Vermögensgegenstände 52.918 50.583
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände 765 606
Finanzanlagen 52.152 49.976
Kurzfristige Schulden 25.285 23.626
Kurzfristige Finanzierung 1.600 1.600
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 208 341
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen
Unternehmen 21.190 19.619
Weitere kurzfristige Schulden 2.287 2.067
Langfristige Schulden 6.032 7.529
Langfristige Finanzierung 4.400 6.000
Weitere langfristige Schulden 1.632 1.529
Eigenkapital 64.612 54.883
Bilanzsumme 95.930 86.038

Der Anstieg der Finanzanlagen hängt maßgeblich mit der Akquisition der Codelab zusammen. Die Finanzanlagen setzen sich im Wesentlichen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen (Tochtergesellschaften der Beta Systems Software AG) sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen zusammen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen stiegen durch die 80% Beteiligung an der Codelab Software GmbH (T€ 700), die ihrerseits die Codelab Sp. z o.o. akquirierte. Weiterhin wurde im Anschluss an die Akquisition ein konzerninternes Darlehen an die Codelab Sp. z o.o. ausgereicht, das zum Bilanzstichtag 30. September 2020 einen Buchwert von T€ 913 (inkl. kapitalisierter Zinsen) aufweist. Zusätzlich stiegen die Finanzanlagen durch vertragsgemäße nachträgliche Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit der Akquisition der LYNET Kommunikation AG von T€ 63 und der Categis GmbH von T€ 125.

Das Verhältnis der kurz- zu den langfristigen Vermögensgegenständen hat sich von einem Verhältnis von 41 : 59 im Vorjahr auf ein Verhältnis von 45 : 55 zum Bilanzstichtag 30. September 2020 verändert.

SCHULDEN

Der leichte Anstieg der kurzfristigen Schulden resultiert maßgeblich aus der Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese betreffen wie im Vorjahr fast überwiegend Cash-Pooling-Verbindlichkeiten innerhalb des Beta Systems Konzerns und sind wegen gestiegener Einlagen einiger Tochtergesellschaften in den Cash-Pool im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen.

Zur Finanzierung eines Teils des Kaufpreises der PROXESS GmbH war im Vorjahr ein Bankdarlehen in Höhe von T€ 8.000 und mit einer Laufzeit von fünf Jahren aufgenommen worden. Hiervon wurde im Berichtsjahr ein Teilbetrag von T€ 1.600 getilgt, was sich im Rückgang der langfristigen Finanzierung niederschlägt. Das Darlehen hat zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von T€ 6.000. Der innerhalb des laufenden Geschäftsjahres fällige Anteil (T€ 1.600) wird als kurzfristige Finanzierung ausgewiesen, der verbleibende Anteil von T€ 4.400 als langfristige Finanzierung.

Die weiteren langfristigen Schulden betreffen Rückstellungen für Pensionen, deren Bewertung auf einem unabhängigen finanzmathematischen Gutachten eines Sachverständigen für betriebliche Altersvorsorge basiert.

EIGENKAPITAL UND EIGENKAPITALQUOTE

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 23.917 (30. September 2019: T€ 23.917) bei insgesamt 4.783.390 (30. September 2019: 4.783.390) ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien.

Auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 zum Erwerb eigener Aktien hatte der Vorstand der Beta Systems Software AG am 7. Juli 2020 beschlossen, ein öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 100.000 Aktien (entsprechen rund 2,1% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung) der Beta Systems Software AG durchzuführen. Im Zeitraum vom 24. Juli 2020 bis zum 28. August 2020 hat die Beta Systems Software AG auf Basis des am 24. Juli 2020 veröffentlichten öffentlichen Kaufangebots insgesamt 8.101 Aktien der Gesellschaft zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von € 23,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beta Systems Software AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 5,00 je Aktie erworben. Hierdurch ging das ausgegebene Kapital um den rechnerischen Wert der eigenen Anteile von T€ 41 zurück. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien reduzierte sich auf 4.775.289 Stück.

Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie betrug zum Bilanzstichtag unverändert € 5,00.

Die Eigenkapitalquote stieg infolge des guten Jahresergebnisses und beträgt 67,4% (30. September 2019: 63,8%).

Von dem Jahresüberschuss von T€ 9.916 wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei Feststellung des Jahresabschlusses der Beta Systems Software AG satzungsgemäß ein Anteil von T€ 4.958 (50%) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ausgehend von dem Gewinnvortrag des Vorjahres (T€ 1.739) ergibt sich per 30. September 2020 somit ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 6.697.

Für weitere Details zur Zusammensetzung des Eigenkapitals der Gesellschaft wird auf die entsprechende Darstellung im Anhang der Beta Systems Software AG verwiesen.

4.3. FINANZLAGE

Die Finanzlage der Beta Systems Software AG stellt sich unverändert positiv dar. Im Berichtsjahr wurden weitere Investitionen in das Wachstum des Beta Systems Konzerns getätigt.

Unter Berücksichtigung der gesamten Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG sowie des Bankdarlehens stehen der Beta Systems Software AG insgesamt finanzielle Mittel von T€ 31.141 (30. September 2019: T€ 22.848) zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 4.446 (30. September 2019: T€ 3.147) und Verbindlichkeiten gegen Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 21.101 (30. September 2019: T€ 19.533) aus dem konzerninternen Cash-Pooling.

Neben dem vorab genannten Darlehen bestehen keine weiteren Kreditlinien bei Finanzinstituten.

Zur weiteren Erläuterung der Finanzlage der AG wird auf die Ausführungen zur Finanzlage des Konzerns verwiesen. Aufgrund der zentralisierten Treasury-Funktion, der Ergebnisabführungsverträge zahlreicher deutscher Konzerngesellschaften und des Beta Systems internen Cash-Pools mit den Konzerngesellschaften sind die Finanzlage des Konzerns und der AG vergleichbar.

4.4. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Im Geschäftsjahr 2019/20 stieg das Betriebsergebnis vor Abschreibungen der Beta Systems Software AG von T€ 807 im Vorjahr auf T€ 1.298. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen ein Sondereffekt aus der Aufholung von Wertberichtigungen sowie aus Zahlungseingängen auf wertberichtigte Ausleihungen gegen die US-amerikanische Tochtergesellschaft. Im Vorjahr war der Ertrag aus vergleichbaren Sondereffekten deutlich niedriger ausgefallen. Weiterhin wurde ein Beteiligungsergebnis von T€ 8.878 (2018/19: T€ 7.841) erwirtschaftet, in welchem sich – auf Basis der geschlossenen Ergebnisabführungsverträge – die Ergebnisse zahlreicher inländischer Konzerngesellschaften widerspiegeln. Auch das Finanzergebnis (in diesem spiegeln sich insbesondere die Zinserträge aus den Einlagen in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG wider) fiel im Berichtsjahr höher aus als im Vorjahr. Infolgedessen stieg das Ergebnis der Geschäftsperiode im Vergleich zum Vorjahr um rund 21% an. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T€ 9.916 (2018/19: T€ 8.191) erzielt.

5. WEITERE ERGEBNISRELEVANTE FAKTOREN

MITARBEITER

Im Beta Systems Konzern waren zum 30. September 2020 insgesamt 640 Mitarbeiter (30. September 2019: 442 Mitarbeiter) beschäftigt. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die zu Beginn des Geschäftsjahres durchgeführte Akquisition der Codelab zurückzuführen, auf die zum Bilanzstichtag 188 Mitarbeiter entfallen. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2019/20 642 Mitarbeiter beschäftigt (2018/19: 365 Mitarbeiter). Bereinigt um die Akquisition der Codelab liegt der Jahresdurchschnitt bei 447 Mitarbeitern.

In der Beta Systems Software AG waren zum Abschlussstichtag 30. September 2020 55 Mitarbeiter (30. September 2019: 56 Mitarbeiter) angestellt, durchschnittlich im Berichtsjahr 56 Mitarbeiter (2018/19: 54 Mitarbeiter).

Zum 30. September 2020 setzte sich die Belegschaft des Beta Systems Konzerns wie folgt zusammen:

PERSONALAUFWENDUNGEN UND VERGÜTUNGSSTRUKTUR

Die Personalaufwendungen im Beta Systems Konzern betrugen im Berichtsjahr T€ 41.835, hiervon entfallen T€ 5.665 auf die Codelab. Bereinigt um die Akquisition der Codelab lagen die Personalaufwendungen bei T€ 36.170 und somit T€ 6.233 über dem Wert des Vorjahres (T€ 29.938). Der Anstieg ist zu rund zwei Drittel auf den erstmalig ganzjährigen Einbezug der im Vorjahr akquirierten PROXESS zurückzuführen. Der verbleibende Anstieg spiegelt einen moderaten Personalaufbau, vorwiegend in der Entwicklung sowie im Service & Support im Segment DACH sowie Lohnsteigerungen im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung wider. Hinzu kamen Einmalaufwendungen für eine Corona-Prämie an die Mitarbeiter als Anerkennung für das hohe Engagement und die Flexibilität und Einsatzbereitschaft während der Covid-19-Pandemie.

Die Beta Systems Software AG ist nicht tarifgebunden. Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus zwölf Monatsgehältern und gegebenenfalls einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung ist abhängig von der Ergebnisentwicklung des Beta Systems Konzerns oder einzelner Konzerngesellschaften, zusätzlich haben leitende Mitarbeiter persönliche Ziele. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus zwölf Monatsgehältern sowie einer vollständig erfolgsabhängigen variablen Komponente zusammen.

AUSBILDUNG

Beta Systems bildete im Geschäftsjahr 2019/20 weiterhin erfolgreich junge Menschen in den Ausbildungsberufen (IHK) Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung, Fachinformatiker/-in für Systemintegration und Kaufmann/-frau für Büromanagement aus. Das Geschäftsjahr 2019/20 war für sieben neue Auszubildende das erste Jahr ihrer Ausbildung. Zum Ende des Geschäftsjahres starteten sieben weitere Auszubildende. Fünf ehemalige Auszubildende wurden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung im Geschäftsjahr 2019/20 in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen.

Insgesamt waren zum Bilanzstichtag 30. September 2020 22 Auszubildende im Beta Systems Konzern beschäftigt.

GESUNDHEITS- UND ARBEITSSCHUTZ

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beta Systems Software AG nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erfolgt durch die AMD TÜV GmbH, ein Unternehmen des TÜV Rheinland.

Im Rahmen dieser Betreuung erfolgen halbjährliche Arbeitsschutzausschusssitzungen, wobei die Teilnahme und die jeweiligen Themenbereiche im Gesundheits- und Arbeitsschutz durch den TÜV protokolliert werden. Hierzu gehören unter anderem Begehungen des Standorts und Arbeitsplatzbeurteilungen, bei denen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen. Die jährliche Brandschutzübung sowie die Arbeitssicherheitsschulung über unser E-Learning-Portal wurden durchgeführt.

Auch eine Augenuntersuchung für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen wird jährlich angeboten. Ebenso wurden Erste-Hilfe-Kurse zur Sicherstellung der erforderlichen Anzahl an betrieblichen Ersthelfern je Standort und Gebäudeetage angeboten und besucht. Außerdem bieten wir unseren Mitarbeitern im Rahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes auch eine jährliche Grippeschutzimpfung an. Darüber hinaus geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz individuell nach ihren gesundheitlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten anzupassen, beispielsweise stellt Beta Systems bei Bedarf auch ohne ärztliches Attest höhenverstellbare Tische zur Verfügung.

BETA BEST – GESUNDHEITSMANAGEMENT

Vor einigen Jahren haben wir das Gesundheitsmanagement etabliert, das sich ständig steigender Teilnehmerzahlen erfreut. Ein attraktives Gesundheitsmanagement beeinflusst den Krankenstand im Unternehmen positiv und ist auch Ausdruck der Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitern. Beta Systems setzt hier an und hat nachhaltige Prozesse und Strukturen zur Förderung von Gesundheit entwickelt und etabliert.

Dabei geht es um den wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz (Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), um das berufliche Eingliederungsmanagement (Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und Vermeidung von Fehlzeiten bis hin zur Reintegration chronisch Erkrankter) und um die allgemeine betriebliche Gesundheitsförderung (Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Mitbestimmungsgremien, zum Beispiel Fahrradleasing, Rückenkurse, Yoga und anderes als Ausgleich zum Büroalltag). Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten im Berichtsjahr einzelne Angebote unterbrochen werden oder wurden den Mitarbeitern per Videokonferenz angeboten (beispielsweise Yoga).

Ferner unterstützt Beta Systems die sportlichen Aktivitäten ihrer Mitarbeiter bei Business- und Firmenläufen an den jeweiligen Standorten sowie durch gezielte Aktionen und Angebote zur regelmäßigen Bewegung und zur besseren und gesunden Ernährung. Im Berichtsjahr mussten auch diese Angebote aufgrund der Covid-19-Pandemie zurückgefahren werden.

PARTNERSCHAFTEN

Auf Basis der bestehenden Partnerschaften von Beta Systems mit weltweit führenden IT-Unternehmen wie z.B. IBM, SAP und Microsoft konnte auch im Geschäftsjahr 2019/20 die technologische Weiterentwicklung des eigenen Produktportfolios vorangetrieben werden. Diese Partnerschaften gestatten es Beta Systems ihren Kunden leistungsfähige Softwarelösungen anzubieten, die in den verschiedensten Bereichen auf Basistechnologien dieser Hersteller beruhen bzw. mit deren Produkten interagieren. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Technologiepartnern kann Beta Systems sehr zeitnah auf Anforderungen des Marktes mit Neuentwicklungen reagieren. Ebenso stellt die Fortführung der meist langjährigen Partnerschaften im Vertriebs- und Marketing-Umfeld eine gemeinsame effektive Betreuung unserer Kunden sicher.

Im Geschäftsbereich IAM adressiert Beta Systems zunehmend den Bereich Compliance in Unternehmen. Identity-Management Lösungen von Beta Systems werden zur Absicherung von regulatorischen Anforderungen wie zum Beispiel der Funktionstrennung (Segregation of Duties, SOD) eingesetzt. Partner spielen dabei eine Schlüsselrolle, da sie die entsprechenden Kompetenzen zu Organisation und Prozessen mitbringen. Wichtig ist hier auch der Kontakt zu Wirtschaftsprüfern, die mit begleitender Beratung helfen, die Lösung im Compliance-Umfeld einzubetten und Beta Systems kompetent in diesem Markt zu positionieren.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden im Segment DACH weitere Integratoren autorisiert. Darüber hinaus wurde für den Geschäftsbereich IAM auch das internationale Partnernetzwerk weiter gezielt ausgebaut, vornehmlich mit Partnern in den USA und Serbien. Mit der Erweiterung unseres Partnernetzwerkes im IAM Umfeld sind wir auf gutem Wege, unsere Präsenz in den genannten Ländern auszubauen.

Zudem zeigten bereits bestehende Partner Interesse an einer Erweiterung der Vertriebsrechte auf die Produkte der AUCONET. So wurden sowohl in einigen EU-Ländern als auch in Südamerika die Bestandsverträge um das Vertriebsrecht für die BICS Software (Business Infrastructure Control Solution) erweitert.

Durch die starke Präsenz unseres langjährigen Vertriebspartners in Japan konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr im Geschäftsbereich DCI weitere Neukunden im Mainframe-Umfeld gewinnen. Dies gelang erfreulicherweise nicht nur in unserem Kernmarkt der Banken und Versicherungen, sondern auch für Software-Dienstleister, den Großhandel und Maschinenhersteller.

PROGNOSEBERICHT

Beta Systems geht für das Geschäftsjahr 2020/21 von den im Kapitel "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" genannten Voraussetzungen aus. Allerdings beeinträchtigen die durch die Covid-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen die Vorhersagbarkeit stark und führen daher zu einer deutlichen Prognoseunsicherheit.

Im Berichtsjahr waren die Umsatzerlöse des Beta Systems Konzerns erneut deutlich gestiegen. Neben der erfreulichen Geschäftsentwicklung sorgte auch der erstmalig ganzjährige Einbezug der im Vorjahr akquirierten PROXESS und die unterjährige Akquisition der Codelab für ein zusätzliches anorganisches Wachstum der Umsatzerlöse. Für das laufende Geschäftsjahr 2020/21 wird mit Umsatzerlösen auf dem Niveau des Berichtsjahres gerechnet. Hierbei werden sich voraussichtlich zwei gegenläufige Effekte in etwa ausgleichen. Einerseits wird ein Anstieg der Umsatzerlöse aufgrund des im laufenden Geschäftsjahr erstmalig ganzjährigen Einbezugs der Codelab erwartet. Gleichzeitig wird – wie bereits im Prognosebericht des Vorjahres angekündigt – von niedrigeren Umsatzerlösen insbesondere im Bestandsgeschäft des Geschäftsbereichs DCI ausgegangen. Hintergrund hierfür ist ein vergleichsweise geringes Volumen der zur Verlängerung anstehenden Bestandskundenverträge im Geschäftsbereich DCI.

Zusammenfassend erwartet der Vorstand der Beta Systems Software AG für das laufende Geschäftsjahr 2020/21 auf Basis der aktuellen Planungen und Konzernstruktur einen Konzernumsatz zwischen € 68,0 Millionen und € 76,0 Millionen. Für das Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA; Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wird – inklusive der Effekte des IFRS 16 – ein Wert zwischen € 9,2 Millionen und € 14,2 Millionen sowie für das Konzernbetriebsergebnis (EBIT; Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ein Wert zwischen € 3,8 Millionen und € 8,8 Millionen erwartet. Ohne die Effekte des IFRS 16 wird das EBITDA voraussichtlich zwischen € 6,0 Millionen und € 11,0 Millionen liegen.

Ebenso geht die Gesellschaft – unter Berücksichtigung der Effekte des IFRS 16 – von einem weiterhin positiven Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zwischen € 11,0 Millionen und € 16,0 Millionen aus. Die Prognose des operativen Cashflows ist naturgemäß mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Bereits das Zahlungsverhalten einzelner Großkunden beziehungsweise der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Rechnungsstellung von zum Ende des Geschäftsjahres anstehenden Verlängerungen können stichtagsbezogen zu hohen Abweichungen führen.

Sämtliche Angaben zur Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2020/21 beziehen sich auf die zum 13. Januar 2021 bestehende Konzernstruktur ohne die Berücksichtigung möglicher weiterer Akquisitionen.

Wie bereits mehrfach berichtet, hängt die Höhe des Umsatzes und des Ergebnisses insbesondere von den im Geschäftsbereich DCI zur Verlängerung anstehenden Kundenverträgen ab. In dem darauffolgenden Geschäftsjahr 2021/22 ist (wie im Geschäftsjahr 2016/17) von einem hohen Volumen zur Verlängerung anstehender Kundenverträge auszugehen. Deshalb geht der Vorstand hier davon aus, dass das Konzern-EBITDA zyklusbedingt wieder ansteigen und sich – inklusive der Effekte des IFRS 16 – in einem Intervall von € 15 Millionen bis € 19 Millionen bewegen wird. Diese Werte sind als absolut indikativ zu betrachten, da aufgrund des sehr langen Betrachtungszeitraums noch viele ungeplante Effekte positiver wie negativer Natur auftreten können.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit wird im laufenden Geschäftsjahr weiterhin auf dem Segment DACH liegen, für das zyklusbedingt – aufgrund des vergleichsweise geringen Volumens der zur Verlängerung anstehenden Verträge – ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Berichtsjahr prognostiziert wird. Auch für die Segmente Westeuropa und Sonstiges Europa wird sich dieser Zykluseffekt voraussichtlich in rückläufigen Umsatzerlösen niederschlagen. Infolge der niedrigeren Umsatzerlöse wird für die drei genannten Segmente auch ein niedrigeres EBITDA erwartet. Im Segment Nordamerika wird von leicht steigenden Umsatzerlösen und einem EBITDA in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres ausgegangen. Für das Segment Beteiligungen werden – aufgrund des erstmalig ganzjährigen Einbezugs der Codelab – steigende Umsatzerlöse und ein konstantes bis leicht steigendes EBITDA prognostiziert.

Das langfristige weitere Wachstum und auch die Profitabilität des Konzerns werden über die Jahre darüber hinaus unter anderem von den folgenden Faktoren abhängen:

  • Verstärkte Entwicklung und erfolgreiche Platzierung von Produktinnovationen mit weiteren positiven Auswirkungen auf das Neugeschäft,
  • Prüfung von anorganischen Wachstumsmöglichkeiten und schnelle Umsetzung bei guten Gelegenheiten und
  • Ausbau und Halten unseres hoch qualifizierten Mitarbeiterstamms.

Der Vorstand hat diese Stellhebel kontinuierlich im Blick.

Für die Beta Systems Software AG werden für das Geschäftsjahr 2020/21 Umsatzerlöse aus zentralen Konzerndienstleistungen sowie ein Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet. Auch für das Beteiligungsergebnis wird ein mit dem Berichtsjahr vergleichbares Ergebnis erwartet. Mögliche Sondereffekte beispielsweise aus der Einstellung oder Aufholung von Wertberichtigungen, die aus heutiger Sicht nicht abschätzbar sind, sind dabei nicht berücksichtigt.

Wie eingangs erläutert, beeinträchtigen die durch die Covid-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen

Verwerfungen die Vorhersagbarkeit außergewöhnlich stark und führen daher zu einer deutlichen Prognoseunsicherheit. Auf Basis seiner bisherigen Erkenntnisse geht der Vorstand in seiner Prognose derzeit davon aus, dass die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Einschränkungen und wirtschaftlichen Verwerfungen die Umsatzerlöse und Ergebnisgrößen im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 nur eingeschränkt belasten. Das kann sich je nach weiterem Verlauf der Pandemie jedoch jederzeit ändern. Aufgrund ihrer Geschäftsmodelle und Kundenstruktur stellt die unklare Entwicklung der Pandemie insbesondere für die PROXESS und die Codelab ein Risiko dar. Der Vorstand wird die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Beta Systems im laufenden Geschäftsjahr weiterhin regelmäßig überprüfen und die Prognose erforderlichenfalls aktualisieren.

Weitere wesentliche Risiken der prognostizierten Entwicklung für das Geschäftsjahr 2020/21 liegen unter anderem in der Realisierung der geplanten Wachstumspotentiale im Bestands- und Neukundengeschäft für die Geschäftsbereiche DCI und IAM. Zusätzliche Chancen und Risiken können sich darüber hinaus insbesondere aus der Umsetzung weiterer Unternehmensakquisitionen ergeben. In der vorliegenden Prognose sind keine Effekte möglicher weiterer Akquisitionen berücksichtigt.

Wie in den Vorjahren führt die – ungeachtet der Covid-19-Pandemie – ohnehin angespannte geopolitische Lage zu einer hohen Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung wird im europäischen Markt im laufenden Geschäftsjahr noch verstärkt durch den Brexit. Abweichungen von den Erwartungen können wesentliche Auswirkungen auf das Investitionsverhalten unserer Kunden, vor allem bei Banken und Versicherungen, haben.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

1. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENT

Im Rahmen der weltweiten geschäftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und dem Vertrieb der daraus entstehenden Produkte und Leistungen sind die Beta Systems Software AG und die Konzerngesellschaften einer Reihe von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Die vom Vorstand in ihren Grundsätzen vorgegebene und verfolgte Risikopolitik besteht darin, im Rahmen der Geschäftstätigkeit vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die damit verbundenen Risiken nur dann einzugehen, wenn ein entsprechender Mehrwert durch die Chancenausnutzung geschaffen werden kann. Ziel dieses Vorgehens ist die Steigerung des Unternehmenswertes durch nachhaltiges Wachstum.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Dem Vorstand der Beta Systems Software AG und dem Management des Beta Systems Konzerns stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Risikomanagement- und Kontrollsysteme zur Verfügung, welche die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Dieses systematische Risikomanagement sorgt dafür, dass eventuelle Risiken möglichst frühzeitig erkannt und bewertet werden. Das interne Kontrollund Risikomanagementsystem des Beta Systems Konzerns und der AG umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der (Konzern-) Rechnungslegung sowie zur sicheren Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.

Prozessintegrierte und -unabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen, wie dem "Vier-Augen-Prinzip", sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen, das IT-Berechtigungskonzept und die Funktionstrennung wesentliche Teile der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien oder durch spezifische Konzernfunktionen, wie z.B. die Rechtsabteilung, den Qualitätsmanagementbeauftragten oder den Information Security Officer, prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.

Zur Überwachung und Steuerung der Risiken hat Beta Systems ein Risikomanagementsystem (RMS) für die Gesellschaft und den Konzern implementiert. Mit dem eingesetzten RMSB (Risiko-Management-System-Beta, eine Eigenentwicklung) wird sichergestellt, dass alle Informationen bzw. Risiken zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und auf einen Blick übersichtlich und verständlich dargestellt werden können. Aufgrund der Eigenprogrammierung können Änderungen und Anpassungen jederzeit realisiert werden. Eine individuelle Anpassung an geänderte Erfordernisse ist somit zeitnah gewährleistet. Beta Systems ist mit diesem System in der Lage schnell, sicher und kostengünstig auf Veränderungen zu reagieren.

Darüber hinaus dient das RMSB der Dokumentation der Veränderungen von Risiken. Die Bewertung der Risiken erfolgt gemäß den Regelungen des Risikomanagementsystem-Handbuchs, in dem auch Aufbau und Ablauf des Risikomanagements dokumentiert sind.

Neben den einzelnen individuellen Absicherungsmaßnahmen, die im RMSB aufgelistet werden, finden sich bei Beta Systems fünf Sicherungssysteme, die in die Organisationsstruktur integriert sind und allgemein risikominimierend wirken. Zu ihnen gehören die betrieblichen Sicherungssysteme als formale Organisationselemente, die die Betriebsabläufe konkret gestalten (unter anderem die Beschreibung der Betriebs- und Geschäftsabläufe und gesicherte Zeichnungswege zu allen Geschäftsvorfällen), die

Produkt- und Vertragssicherungssysteme (Qualitätssicherungsabteilung für die Produktentwicklung und das Vertragsmanagement, das Haftungsrisiken für den Konzern minimiert bzw. nicht unerkannt lässt), die Kapital- und Investitionssicherungssysteme (Organisationsaufbau stellt sicher, dass alle wesentlichen Verfügungen außerhalb des Alltagsgeschäfts gemäß der Unterschriftenregelung von Beta Systems erfolgen und durch das Finanzplanungswesen ist sichergestellt, dass jederzeit liquide Mittel in hinreichender Höhe zur Verfügung stehen), das Human-Resources-Sicherungssystem sowie das Sicherungssystem zur Unternehmens- und Managementeffizienz.

In seiner Gesamtheit wird das Risikomanagementsystem in obenstehendem Schaubild dargestellt.

Der Leiter Risikomanagement, die Risikomanager sowie das Controlling sind verantwortlich für die Entwicklung von Methoden, Systemen und Handlungsanweisungen für das RMS. Der Leiter Risikomanagement übernimmt auch die unternehmensweite Unterstützungsfunktion für alle Fragen bezüglich des RMS. Darüber hinaus sind die vom Controlling natürlicherweise ausgeführten Funktionen Planung, Kontrolle, Steuerung und Informationsversorgung ein Bestandteil des RMS.

Zusätzlich dient bei Beta Systems ein Frühwarnsystem der Risikoüberwachung, das vor allem im Bereich Markt und Kunden eingesetzt wird, da hier der Auftragseingang und der Umsatz die wichtigsten Informations- und Steuerungsgrößen darstellen.

Soweit wirtschaftlich sinnvoll, hat Beta Systems für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten bzw. ganz ausgeschlossen werden. Der Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Zusätzlich erfolgt die kontinuierliche Information der Mitarbeiter zu rechtlichen Grundlagen und den entsprechenden Anforderungen für die interne und externe Kommunikation. Es besteht ein internes Compliance-System, an dessen Spitze der Chief Compliance Officer die delegierte Verantwortung für die Einhaltung der Compliance-Richtlinie sowie anderer relevanter Vorschriften übernimmt.

Das Risikomanagementsystem wird von Beta Systems kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Aufsichtsrat ist während des abgelaufenen Geschäftsjahres seinen gesetzlichen Pflichten bei der Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachgekommen.

WESENTLICHE MERKMALE DES RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im Beta Systems Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der (Konzern-) Rechnungslegung. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der (Konzern-) Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah dokumentiert werden.

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt auf der Basis der konzernweit einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sowie einem einheitlichen Kontenplan in einem zentralen ERP-System. Auf der Grundlage der Abschlüsse der Einzelgesellschaften und weiterer zu berichtender Informationen wird der Konzernabschluss erstellt. Das Regelungswerk wird von der Finanzabteilung vorgegeben und im Hinblick auf neue, vom Beta Systems Konzern anzuwendende Gesetze, Rechnungslegungsvorschriften und andere Verlautbarungen und Richtlinien kontinuierlich aktualisiert. Ebenso erfolgen die terminlichen Vorgaben zentral.

Die Einzelabschlüsse wie auch die einzelnen Schritte der Konsolidierung werden in der zentralen Finanzabteilung manuellen wie auch technischen Kontrollen unterzogen, um eine Einhaltung der vorgegebenen Regelungen und Termine zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt in allen Bereichen das "Vier-Augen-Prinzip", zudem durchlaufen alle Abschlussinformationen definierte Freigabeprozesse basierend auf erfolgten Analysen von Soll-Ist-Abweichungen und inhaltlichen Veränderungen einzelner Posten.

Um die IT-Sicherheit zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen definiert. So wird sichergestellt, dass Nutzer nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen (Need-to-Know-Prinzip).

Der Konzernabschlussprüfer und sonstige Prüfungsorgane, wie z.B. der steuerliche Betriebsprüfer, erbringen umfassende Prüfungstätigkeiten. Neben der Prozessprüfung bildet insbesondere die inhaltliche und formale Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der wesentlichen einbezogenen Abschlüsse der Konzerngesellschaften die wesentliche Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.

2. CHANCEN UND RISIKEN

In ihrer unternehmerischen Geschäftstätigkeit in internationalen Märkten unterliegt die Gesellschaft verschiedenen Risiken, gleichwohl ergeben sich aber auch Chancen. Beide können Einfluss auf die prognostizierte Entwicklung nehmen und die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Beta Systems Konzerns spürbar verändern. Im Folgenden werden die wesentlichen identifizierten Einzelchancen und -risiken erläutert. Dabei wird in diesem Teil des Berichts ausdrücklich immer davon ausgegangen, dass Risiken ebenfalls auch Chancen bedeuten. So beinhaltet beispielsweise die Einführung neuer Produkte am Markt einige Risiken, gleichzeitig kann ein entsprechender Erfolg der neuen Produkte aber auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil ergeben.

UMFELD- UND BRANCHENCHANCEN UND -RISIKEN

ALLGEMEINE MARKTCHANCEN UND -RISIKEN

Aufgrund ihres sehr spezialisierten und in den vergangenen Jahren zielgerichtet ergänzten Produktund Lösungsangebots sowie ihrer Wettbewerbsvorteile als mittelständisches Unternehmen, wie z.B. hoher Flexibilität und Kundennähe, ist Beta Systems in einer strategisch günstigen Ausgangsposition, um auf Markttrends zu reagieren und an diesen zu partizipieren. Gleichzeitig weist Beta Systems im Vergleich zu einer Vielzahl ihrer Kunden eine relativ kleine Unternehmensgröße auf, was die Möglichkeit der Durchsetzung von Preissteigerungen einschränken und erhöhte Anforderungen an die Qualifizierung der Gesellschaft bei bestehenden sowie potentiellen neuen Kunden stellen kann.

Generell sind die weltweiten Märkte für unsere Produkte durch einen harten Wettbewerb geprägt. Dies gilt für Preise, Produkt- und Dienstleistungsqualität, die Entwicklungs- und Markteinführungszeiten sowie für den Service. Dies betrifft insbesondere die neu entwickelten Produkte, bei denen sich ein erhöhtes Ertragsrisiko durch hohe Absatzrisiken bei gleichzeitig hohem Aufwand für Marktentwicklung, Markteinführung und Marktdurchdringung ergibt. Die Erreichung der Umsatzziele hängt insbesondere von der allgemeinen Entwicklung dieser Märkte und von der Akzeptanz unserer Lösungen bei den Kunden ab. Es besteht das Risiko, dass sich die einzelnen Märkte nicht wie prognostiziert oder unterschiedlich entwickeln, oder dass sich die entsprechenden Produkte nicht im erwarteten Maß durchsetzen können. Zusätzlich besteht die Gefahr von Markt- oder Wachstumseinbrüchen durch unvorhersehbare Entwicklungen. Auch könnten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in regulierten Branchen zu Kostenbelastungen führen.

COVID-19-PANDEMIE

Die Covid-19-Pandemie führte im Berichtsjahr und führt auch im laufenden Geschäftsjahr weiterhin zu starken wirtschaftlichen Verwerfungen und zu signifikanten Einbrüchen nahezu aller Volkswirtschaften weltweit. Infolgedessen besteht das Risiko, dass sowohl Bestands- als auch potentielle Neukunden aufgrund rückläufiger Umsätze und der generell hohen Unsicherheit geplante Investitionen aussetzen oder zeitlich strecken. Gerade in der sich im Umbruch befindlichen Automobil-Industrie tritt dieses Risiko noch verstärkt zutage. Außerdem besteht insbesondere für mittelständische Kunden das Risiko, dass diese aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation in Zahlungsschwierigkeiten geraten und es dadurch zu Zahlungsausfällen kommen könnte.

Das im Zusammenhang mit der Corona-Krise aufgesetzte Konjunkturprogramm in Deutschland kann im Bereich Dokumentenmanagement (PROXESS) helfen, Kaufanreize zu setzen.

BREXIT

Zum 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgeschieden. Während die direkten Auswirkungen des Brexit auf die Geschäftstätigkeit der Beta Systems überschaubar erscheinen (ggf. könnten zukünftig Zölle und Steuern auf grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen anfallen), entsteht ein generelles Risiko aufgrund der unklaren Auswirkungen auf die Volkswirtschaften in der EU und dem Vereinigten Königreich. Dies könnte sich – analog zur Covid-19-Pandemie – darin niederschlagen, dass die Investitionsbereitschaft bei Bestands- und Neukunden gedämpft wird.

ANHALTENDE UNSICHERHEIT AN DEN INTERNATIONALEN FINANZMÄRKTEN

Anhaltende Unsicherheiten an den internationalen Finanzmärkten verstärken seit Jahren die Konsolidierungsprozesse im Finanzdienstleistungssektor und erhöhen zugleich den Kostendruck in dieser Branche. Gleichzeitig führen gestiegene Governance- und Compliance-Anforderungen für diese Branche zu steigenden Investitionen in diesem Bereich, was Chancen für die Geschäftsentwicklung der Beta Systems Software AG bietet.

Andererseits besteht das Risiko, dass Kunden aufgrund wachsenden Kostendrucks und gestiegener Verhandlungsmacht infolge von Konsolidierungen Preissenkungen durchsetzen können, was negative Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis hätte.

UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCEN UND RISIKEN

PRODUKTCHANCEN UND -RISIKEN

Um das Produktportfolio stets auf einem aktuellen Stand zu halten, investiert Beta Systems in neue Produktgenerationen sowie in die Erweiterung des Portfolios durch Akquisitionen. Das Unternehmen geht davon aus, hierdurch seine Marktpositionierung nachhaltig zu verbessern und zusätzliche Umsatzund Ertragspotenziale durch ein verbessertes und marktgerechtes Produkt- und Lösungsangebot sowie einen einheitlichen Unternehmensauftritt zu erzielen. Unabhängig davon besteht das Risiko, dass durch erfolgreiche Produktinnovationen von Wettbewerbern die eigene Marktstellung und damit die Unternehmensentwicklung negativ beeinflusst werden. Dieser Gefahr wird durch Anpassung und Weiterentwicklung der Produkte entsprechend den Marktanforderungen entgegengewirkt. Dazu erfolgt ein intensiver Austausch zwischen Vertrieb, Marketing sowie Forschung und Entwicklung, zusätzlich bestehen Kontakte zu entsprechenden externen Analysten, um frühzeitig neue Marktanforderungen und -entwicklungen zu erkennen und darauf reagieren zu können.

Um die Abhängigkeit von einem bestimmten Produkt so gering wie möglich zu halten, verfügt Beta Systems über einen Mix aus verschiedenen Produkten und Leistungen, die voneinander unabhängig sind. So werden mit den klassischen Beta Produkten Großrechner in Rechenzentren (DCI) bedient, gleichzeitig bietet Beta Systems aber auch Produkte und Leistungen für Client-/Server-Umgebungen und die Cloud an. Hinzu kommen Produkte für sicheres und effizientes Benutzer- und Zugriffsmanagement (IAM) sowie Lösungen für die Analyse von Zugriffsrechten.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden 25% des Umsatzes durch die zwei wichtigsten DCI-Produkte Beta 93 / _beta doc|z und Beta 92 / _beta log|z erzielt sowie 12% durch die IAM-Lösung Garancy Identity Manager. Jeder Faktor, der die Preisgestaltung oder die Nachfrage nach diesen Produkten oder Leistungen nachteilig beeinflusst, kann eine negative Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Beta Systems haben. Die Attraktivität der mit den Produkten Beta 93 / _beta doc|z und Beta 92 / _beta log|z bedienten Mainframe-Umgebung hängt stark von den Innovationen und der Geschäftspolitik von IBM und anderen großen Hard- und Softwareherstellern ab.

Beta Systems geht davon aus, dass das Mainframe-Geschäft über die kommenden Jahre hinweg leicht rückläufig sein wird und sich Auswirkungen auf die Umsatzerlöse von Beta Systems ergeben werden. Als Gegenmaßnahme wird hier insbesondere die Produktentwicklung für die verteilte Welt noch stärker forciert werden. Kunden, die eine Migration von der Mainframe-Welt in die verteilte Welt planen, werden weiterhin proaktiv beraten.

Die Erweiterung und Ergänzung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios kann mehr Aufwand als geplant erfordern, die Erschließung neuer Märkte könnte fehlschlagen und/oder die Umsatz- und Ertragsziele könnten nicht erreicht werden. Es besteht zudem das Risiko, dass der Umsatz mit den gegenwärtigen Produkten zurückgeht und die Softwareentwicklungen nicht rechtzeitig Marktreife erlangen, um diesen Rückgang zu kompensieren.

SCHWANKUNGEN UND SAISONALITÄT DES UMSATZES

Die Fristigkeit, das Volumen und die Ausgestaltung von kundenindividuellen Verträgen sind entscheidend für die Ergebnisentwicklung von Beta Systems. Die Einzelvereinbarungen mit den Kunden umfassen oft hohe Umsatzvolumina und haben eine Dauer von mehreren Jahren. Sollten derartige Aufträge ausbleiben, nicht verlängert werden oder sich verzögern, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Ergebnissituation haben. Aus der Fristigkeit bereits bestehender Verträge ergibt sich zudem ein Zyklus für anstehende künftige Vertragsverlängerungen, der insbesondere Auswirkungen auf die Höhe des zu realisierenden Lizenzumsatzes und damit die Ergebnissituation hat.

CHANCEN UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG VON AKQUISITIONEN UND DER INTEGRATION VON BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Die Durchführung von Akquisitionen birgt vielfältige Chancen und Risiken. Für die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft bietet sich durch die bloße Einbeziehung der erworbenen Gesellschaft in den Konzernabschluss die Chance signifikanter Steigerungen von Umsatzerlösen und Ergebnis. Daneben existiert die Chance durch gegenseitiges Cross-Selling Synergien zu heben und neue Potentiale bei Bestandskunden zu realisieren oder – auf Basis von Erfahrungen innerhalb der übernehmenden oder zu übernehmenden Gesellschaft – neue Märkte für die jeweils andere Gesellschaft zu erschließen und z.B. den Ausbau des internationalen Geschäfts voranzutreiben. Gegebenenfalls lassen sich durch die Kombination bestehender Produkte oder die gemeinsame Weiterentwicklung der Produktpalette auch völlig neue Marktchancen eröffnen. Bei Übernahme eines relevanten direkten Konkurrenten kann eine Akquisition auch zur Stärkung der eigenen Marktposition beitragen, z.B. auch mit Blick auf die Durchsetzung von Preiserhöhungen bei Kunden. Daneben kann die

Übernahme einer Gesellschaft Zugriff auf qualifiziertes Personal ermöglichen, welches gegebenenfalls auch zur Weiterentwicklung eigener Produkte eingesetzt werden kann. Durch die Zentralisierung von Tätigkeiten lassen sich womöglich kostenseitige Synergien verwirklichen. Einsparungen sind – in Abhängigkeit der Strukturen der zu übernehmenden Gesellschaft – hier grundsätzlich in allen Funktionsbereichen, häufig insbesondere aber in den Zentralfunktionen vorstellbar.

Allerdings ist der Erwerb von Beteiligungen regelmäßig mit einem erheblichen unternehmerischen Risiko verbunden. Zwar soll im Vorfeld jeder möglichen Akquisition eine umfassende Prüfung des Zielunternehmens mit gebotener Sorgfalt (Due Diligence) erfolgen, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge des Erwerbs einer Beteiligung die mit ihr verbundenen Risiken falsch eingeschätzt oder wesentliche Risiken gar nicht erkannt werden.

Es besteht insbesondere die Gefahr, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Wettbewerbsposition und das Marktumfeld, die Wachstumspotenziale, die gesellschaftsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Verhältnisse sowie die Kompetenz und Erfahrung des Managements eines Unternehmens, an dem eine Beteiligung erworben werden soll, falsch eingeschätzt werden. Die vor dem Erwerb durchgeführte Due Diligence basiert auf Informationen, die der Gesellschaft vom Zielunternehmen oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Trotz eingehender Prüfung und der Einholung zusätzlicher Expertisen könnten die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Informationen entgegen den Angaben des Verkäufers oder der dritten Partei nicht vollständig oder im schlimmsten Falle sogar unrichtig sein.

Vorgenannte Sachverhalte könnten zum einen zur Folge haben, dass – rückblickend betrachtet – die Gesellschaft einen zu hohen Kaufpreis für den Erwerb der Beteiligung bezahlt und infolgedessen bei einer etwaigen späteren Veräußerung Verluste erleidet. Zum anderen besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsunternehmens hinter der von der Gesellschaft prognostizierten Entwicklung zurückbleibt. Dies könnte nicht nur die von ihr angestrebte Rendite aus der Beteiligung schmälern, sondern im Extremfall zu einem Totalverlust dieser Beteiligung und infolgedessen zu einem Vermögensschaden bei der Gesellschaft führen.

Ferner bergen Akquisitionen das Risiko, dass die erworbenen Vermögensgegenstände wegen formeller Fehler oder weil der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht Eigentümer der Vermögensgegenstände ist, nicht wirksam übertragen werden können oder dass übertragene Vermögensgegenstände entgegen den Angaben des Verkäufers nicht lastenfrei sind. Zudem ist der Erwerb von Vermögensgegenständen im Ausland häufig mit rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden.

Die Durchführung von Akquisitionen kann schließlich zu einer Erhöhung der Verschuldung der Gesellschaft führen. Dadurch würde eine Bonitätsverschlechterung der Gruppe eintreten, welche ihre zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten einschränkt. Dadurch könnten wiederum die operativen Handlungsspielräume und damit die Geschäftstätigkeit der Gruppe sowie ihre Wachstumsmöglichkeiten beeinträchtigt werden.

Der Erfolg von Akquisitionen hängt in hohem Maße von der Integration der erworbenen Unternehmen oder Geschäftsbereiche sowie der Ausschöpfung potenzieller Synergiepotenziale ab. Bei der Integration können Schwierigkeiten in operativer, technischer, personeller und/oder sozio-kultureller Hinsicht auftreten. Dies gilt insbesondere bei der Integration von Akquisitionsobjekten, deren Strukturen stark von den Strukturen der Unternehmen der Beta Systems Gruppe abweichen. Außerdem binden Akquisitionen Managementressourcen, die ansonsten anderweitig im Interesse des Unternehmens eingesetzt werden könnten.

Die geschilderten Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Integration von Beteiligungen können erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft haben.

CHANCEN AUS DER AUSGLIEDERUNG DER GESCHÄFTSBEREICHE DCI UND IAM

Die im Geschäftsjahr 2015/16 eingeführte Holding-Struktur und die Ausgliederung der operativen Geschäftsbereiche DCI und IAM bietet auch weiterhin die Chance einer stärkeren Fokussierung der beiden Geschäftsbereiche auf ihre jeweilige Kernkompetenz und einer besseren Konzentration auf spezifische Zielgruppen und Kundenkreise. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, Wachstum und Profitabilität der Geschäftsbereiche in rechtlich selbständigen Einheiten zu steigern. Gleichzeitig können in dieser Struktur strategische Optionen wie Kooperationen (z.B. Entwicklungspartnerschaften), Joint Ventures oder strategische Allianzen besser wahrgenommen werden. Auch die Integration möglicher weiterer Zukäufe wird erleichtert.

LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

VERTRIEBS- UND ABSATZCHANCEN UND -RISIKEN

Die Diversifikation und Komplexität der Produkte erfordert einen qualifizierten und professionellen Vertrieb. Deshalb gibt es für jede Produktgruppe des Beta Systems Konzerns ein spezialisiertes Vertriebsteam, um den Informations- und Beratungsansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Es erfolgen regelmäßig intensive Schulungen der Vertriebsmitarbeiter, zusätzlich gibt es Benutzergruppen aus Mitarbeitern und Kunden, um beide Welten zu verbinden und den Absatz unserer Produkte zu erleichtern.

Beta Systems hatte in der Vergangenheit insbesondere im Segment DACH einen signifikanten Aufbau der Vertriebsorganisation vorgenommen mit dem Schwerpunkt der Forcierung des Neukundengeschäfts in den Geschäftsbereichen DCI und IAM bzw. der optimalen Betreuung und weiteren langfristigen Bindung der Bestandskunden. Die Gesellschaft sieht hierin weiterhin die Chance einer mittelfristigen signifikanten Steigerung von Umsatzerlösen und Profitabilität. In den Geschäftsbereichen DCI und IAM haben sich diese Chancen weiter manifestiert und im Berichtsjahr in Erfolgen niedergeschlagen. Gleichzeitig bergen die mit dem Ausbau der Vertriebsorganisation verbundenen Investitionen in die Mitarbeiterschaft das Risiko negativer Effekte auf das Betriebsergebnis, sollten sich die Erwartungen an die Vertriebsmitarbeiter hinsichtlich der Generierung von Neugeschäft und der damit verbundenen Entwicklung der Umsatzerlöse nicht erfüllen.

PRODUKT- UND DIENSTLEISTUNGSQUALITÄT

Beta Systems unternimmt umfangreiche Anstrengungen, um neue Produkte oder Produktversionen vor ihrer Markteinführung zu testen. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Produkte bei ihrer Auslieferung unbekannte Fehler enthalten. Die Beseitigung dieser Fehler kann erhebliche Ressourcen erfordern. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen, den Austausch der Software fordern oder andere Konzessionen von Beta Systems verlangen. Des Weiteren trifft Beta Systems zahlreiche Vorkehrungen, um eine termingerechte Markteinführung ihrer Produkte sicherzustellen. Trotzdem kann es zu Verzögerungen bei der Auslieferung neuer Produkte kommen. Derartige Verspätungen können die Marktakzeptanz der Beta Systems Produkte beeinträchtigen und die wirtschaftliche Entwicklung von Beta Systems negativ beeinflussen.

Im Bereich der Servicedienstleistungen besteht das Risiko, dass Kunden mit der erbrachten Leistung in Art und Güte oder auch mit dem zeitlichen Rahmen der Leistungserbringung nicht zufrieden sind. Es kann zu Nachbesserungsforderungen der Kunden kommen, die erhebliche Ressourcen binden können. Zusätzlich besteht bei Festpreisprojekten die Gefahr, dass die tatsächlich anfallenden Kosten zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen die ursprünglich geplanten Kosten übersteigen, so dass der Projektumsatz die Selbstkosten nicht mehr deckt. Beta Systems verfügt deshalb über ein Projektcontrolling, das in Zusammenarbeit mit den Projektleitern die einzelnen Projekte begleitet und überwacht, um auftretende Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können.

ABHÄNGIGKEIT VON QUALIFIZIERTEM PERSONAL UND KNOWHOW-TRÄGERN

Der Erfolg des Unternehmens hängt wesentlich von der Verfügbarkeit von qualifizierten Mitarbeitern mit spezialisiertem Fachwissen ab. Entsprechend haben die Vermeidung des Verlustes hochqualifizierter Mitarbeiter sowie die Gewinnung von qualifiziertem Personal weiterhin einen entscheidenden Einfluss auf die künftige Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage. Der derzeitige Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt birgt das Risiko, dass durch Fluktuation oder anderweitig neu zu besetzende Stellen nicht oder nur verspätet mit geeigneten Fachkräften besetzt werden können.

PARTNERGESCHÄFT

Beta Systems unterhält ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Die Gesellschaft treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Störungen bei bestehenden Kooperationen und Partnerschaften können zu Umsatzeinbußen führen. Hinzu kommt das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit Partnern im Falle von nicht exakt spezifizierten Verantwortlichkeiten und/oder nicht abgestimmten Versprechungen oder Zusagen gegenüber dem Kunden.

FINANZWIRTSCHAFTLICHE UND RECHTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND WÄHRUNGSRISIKEN/-CHANCEN

Beta Systems betreut Kunden durch ortsansässige Tochtergesellschaften sowohl in Europa als auch in Nordamerika. Damit unterliegt der Beta Systems Konzern mit seinen Tochtergesellschaften den Risiken aus internationalen Geschäften, z.B. veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Ländern sowie Währungsrisiken. Details zu den Währungsrisiken werden im Kapitel "Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten" erläutert.

SCHUTZ DER PRODUKTRECHTE

Beta Systems hat zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Produktrechte ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Urheberrechte, Marken- und Warenzeichen, Lizenzen, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie verschiedene technische Vorkehrungen. Es kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass diese Schutzmaßnahmen ausreichend sind. So kann es für Dritte trotz der von Beta Systems getroffenen Schutzmaßnahmen möglich sein, Beta Systems Produkte zu kopieren, weiterzuentwickeln oder anderweitig an Informationen zu gelangen, welche Beta Systems als ihr geistiges Eigentum betrachtet. Zudem könnten Dritte den Quellcode von Software der Beta Systems Gruppe über die vertraglich vereinbarten Grenzen hinaus nutzen, nachdem ihnen dieser aufgrund einer Hinterlegungsvereinbarung offengelegt wurde. Auch Rechte an Arbeitnehmererfindungen stehen möglicherweise nicht Gesellschaften der Beta Systems Gruppe zu. Dieses Risiko wird mittels arbeitsvertraglicher Regelungen soweit als möglich eingeschränkt. Darüber hinaus werden die Eigentumsrechte von Beta Systems in den Rechtssystemen verschiedener Länder nicht im gleichen Maße wie in Deutschland bzw. der EU geschützt. Andererseits könnte auch Beta Systems Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Patente, verletzen.

Auch dem wird mit einem proaktiven Risikomanagement entgegengewirkt.

SPEZIFISCHE (KONZERN-) RECHNUNGSLEGUNGS-BEZOGENE RISIKEN

Spezifische (konzern-) rechnungslegungsbezogene Risiken können z.B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Aus den Mitarbeitern notwendigerweise eingeräumten Ermessensspielräumen bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden können weitere (konzern-) rechnungslegungsbezogene Risiken resultieren.

Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können nicht ausgeschlossen werden und führen naturgemäß zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, so dass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der (Konzern-) Rechnungslegung gewährleisten kann.

STEUERLICHE AUßENPRÜFUNGEN

Künftige steuerliche Außenprüfungen können zu Steuernachforderungen der Finanzbehörden führen; werden Verrechnungspreise im Konzern nicht anerkannt, kann dies zu Steuernachforderungen führen; die Versagung der Anerkennung von Verlustvorträgen kann eine Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern nach sich ziehen und damit nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Beta Systems Gruppe haben und zu künftigen Steuermehrbelastungen führen.

KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNOLOGIE

Bei der in der Beta Systems Gruppe eingesetzten Kommunikations- und Informationstechnologie könnten Sicherheits- und Funktionsstörungen auftreten. Beta Systems hat daher ein umfassendes IT-Sicherheitskonzept umgesetzt.

CYBERANGRIFFE

In den letzten Jahren hat das Risiko von Cyberangriffen massiv zugenommen. Bei einem Cyberangriff handelt es sich um den böswilligen und vorsätzlichen Versuch einer Person oder Organisation, die Sicherheit des Informationssystems einer anderen Person oder Organisation zu beeinträchtigen. In der Regel möchte sich der Angreifer einen Vorteil aus der Störung des Netzwerks des Opfers sichern. Häufig haben es die Angreifer auf Lösegeld abgesehen. Zu den häufigsten Arten von Cyberangriffen gehören das sogenannte Pishing (Täuschung von Mitarbeitern mit authentisch wirkenden E-Mails oder Webseiten um z.B. an sensible Unternehmensdaten zu gelangen), das Einschleusen von Schadsoftware wie Viren oder Trojanern und das Einschleusen von Ransomware zur Verschlüsselung von Unternehmensdaten.

Infolge von Cyberangriffen besteht das Risiko, dass die Informationssysteme der Gesellschaft beschädigt werden und so die Geschäftstätigkeit massiv beeinträchtigt oder gar unterbrochen wird. Dies könnte zur Folge haben, dass die Gesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden nicht oder nicht in einer angemessenen Zeit nachkommen kann. Weiterhin besteht das Risiko, dass Teile der IT-Infrastruktur ausgetauscht und neu beschafft werden müssen. Gleichzeitig besteht bei Angriffen auf die Informationssysteme das Risiko, dass Angreifer Zugriff auf sensible und/oder personenbezogene Daten erhalten, was einen Reputationsverlust und/oder finanzielle Strafen nach sich ziehen könnte.

Beta Systems hat umfassende IT-technische Maßnahmen ergriffen, deren Ziel es ist, das Eindringen von potentiellen Angreifern in die Informationssysteme der Gesellschaft zu verhindern sowie die Auswirkungen eines potentiellen Angriffs zu minimieren. Die Netzwerkarchitektur, die Informationssysteme sowie alle damit verbundenen Prozesse werden regelmäßig auf mögliche Verbesserungen hin untersucht und entsprechend angepasst. Daneben werden die Mitarbeiter regelmäßig über die Bedrohungen durch Cyberangriffe und mögliche Vorgehensweisen der Täter informiert, um das Bewusstsein für die bestehenden Risiken zu schärfen. Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Informationssicherheit hat die Beta Systems Software AG ein Projekt gestartet, an dessen Ende eine Zertifizierung nach ISO 27001 steht.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DER GESELLSCHAFT

Es bestehen derzeit keine bestandsgefährdenden Einzelrisiken.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das laufende Geschäftsjahr 2020/21 hält der Vorstand der Beta Systems einen Eintritt der Risiken in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie (geringere Auftragseingänge, Zahlungsausfälle) für möglich, geht derzeit aber weiterhin davon aus, dass es nur zu moderaten finanziellen Auswirkungen kommt. Ein grundsätzlich mögliches Risiko stellt auch ein Ausbleiben oder Verzögerungen von Vertragsverlängerungen mit einzelnen Kunden dar, wenngleich auch hier die Auswirkungen bei Eintreten des Risikos als moderat einschätzt werden, da im laufenden Geschäftsjahr nur ein vergleichsweise geringes Volumen an Bestandsverträgen zur Verlängerung ansteht.

Finanziell bedeutsame Auswirkungen könnten von einem Angriff auf die Informationssysteme (Cyberangriff) der Gesellschaft ausgehen. Die Gesellschaft ist der Ansicht, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen zu haben, um das Risiko eines Cyberangriffs soweit als möglich zu minimieren. Aktuelle Vorkommnisse weltweit zeigen jedoch, dass es gegen gezielte kriminelle Attacken keine 100%ige Sicherheit geben kann.

Die übrigen Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder ihrer finanziellen Auswirkungen für das laufende Geschäftsjahr 2020/21 als wenig bedeutsam eingeschätzt.

3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

KREDIT- BZW. AUSFALLRISIKO

Das Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko des Verlusts finanzieller Vermögenswerte. Für Beta Systems beziffert sich das maximale Kredit- bzw. Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag mit T€ 64.599 (30. September 2019: T€ 55.387) in Höhe der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte.

Zur Verminderung dieser Risiken unterliegen die Anlageaktivitäten der liquiden Mittel einer konsequent konservativen Anlagestrategie.

Für Beta Systems besteht ein Kredit- bzw. Ausfallrisiko hinsichtlich der Einlagen in den Cash-Pool der Deutschen Balaton AG sowie hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Bilanzstichtag betragen die Cash-Pool-Forderungen an die Deutsche Balaton AG T€ 34.000 (30. September 2019: T€ 26.000). Zur Absicherung der Einlagen in den Cash-Pool dient eine vertraglich vereinbarte Sicherheiten-Regelung. Die Deutsche Balaton AG ist gemäß Cash-Pool-Vertrag verpflichtet, zugunsten der Beta Systems Software AG Wertpapiere und/oder Beteiligungen zur Sicherung der Ansprüche der Beta Systems Software AG aus dem Cash-Pool-Vertrag an die Beta Systems Software AG zu verpfänden. Die Besicherung erfolgt aus Sicht der Gesellschaft zu marktgerechten Bedingungen. Zudem besteht eine Nachbesicherungspflicht bei einer Sicherheitenunterdeckung. Eine solche Untersicherung gab es bisher nicht. Neben der Sicherheitenstellung ist

die Deutsche Balaton AG zu einem regelmäßigen Reporting an die Beta Systems Software AG verpflichtet, um die Bonität der Betreibergesellschaft in bestimmten Abständen zu prüfen.

Die Werthaltigkeit der durch die Deutsche Balaton AG zur Verfügung gestellten Sicherheiten wird regelmäßig überprüft.

Für Beta Systems beschränkt sich darüber hinaus das Kreditrisiko und Ausfallrisiko im Wesentlichen auf ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Risiko bei diesen Vermögenswerten wird primär durch die Abhängigkeit von Großkunden und deren Bonität beeinflusst; auch die Branche und das Land, in dem die Kunden ansässig sind, haben Einfluss.

Die Verteilung der Forderungen aus Lieferung und Leistungen zum 30. September 2020 auf geografische Regionen war wie folgt:

Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
30.09.2020 30.09.2019
Inland 9.849 10.868
Europa, außer Deutschland 5.894 3.307
USA und Kanada 227 653
Rest der Welt 306 523
Summe 16.276 15.351

Beta Systems bedient vorrangig Großkunden aus den Bereichen Banken, Versicherungen und IT und erzielte im Geschäftsjahr 2019/20 wie in den Vorjahren mehr als die Hälfte ihres Gesamtumsatzes mit Kunden aus dem Inland. Mit dem überwiegenden Teil ihrer Großkunden unterhält Beta Systems dauerhafte Geschäftsbeziehungen bereits seit vielen Jahren. Aufgrund einer hohen Kapitalausstattung und sicheren Bonität ihrer Kunden ist der Forderungsausfall der Beta Systems, gemessen an ihren Gesamtumsatzerlösen, erfahrungsgemäß sehr gering. In Einzelfällen resultieren Kreditausfälle aus der Uneinbringlichkeit von Beträgen aus Einzelverkäufen mit kleinen Umsatzvolumina.

Grundsätzlich werden Bonität, Kreditlimits und Lieferung gegen Vorkasse angemessen geprüft. Lieferstopps finden in geringem Umfang bei mittelständischen Unternehmen, insbesondere im Ausland, Anwendung. Ein Ausscheiden aus dem Markt von einem oder mehreren Großkunden, mit resultierender Uneinbringlichkeit ausstehender Forderungen, könnte einen erheblichen negativen Effekt auf die kurzfristige Liquidität und die Ergebnisentwicklung der Beta Systems haben.

Die Überwachung des Kredit- und Ausfallrisikos wird im Rahmen des konzernübergreifenden Cash Managements mittels regelmäßig durchgeführter Überfälligkeitsanalysen aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und einem konsequenten Prozess der Eintreibung umgesetzt, der zügig von der Zahlungserinnerung über die persönliche Kontaktaufnahme des Vertriebs mit dem Kunden bis zur Eskalation und der möglichen Inanspruchnahme rechtlicher Mittel reicht. Für risikobehaftete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet.

Details zur Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Informationen zu den im Geschäftsjahr vorgenommenen Wertminderungen werden unter Ziffer 10. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" im Konzernanhang erläutert.

LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Beta Systems nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen termingerecht begleichen zu können. Ziel und Aufgabe des Liquiditätsmanagements ist die stets ausreichende Bereitstellung von Fremd- und Eigenmitteln. Die Ergebnisse und die Liquidität der Beta Systems Gruppe sind saisonalen Schwankungen unterworfen. Dieses Risiko ist derzeit bei Beta Systems aufgrund der hohen Liquiditätsausstattung jedoch nur in geringem Maße vorhanden.

Die Liquiditätsplanung und die Überwachung der inhärenten Risiken werden im Rahmen des zentralen, konzernübergreifenden Cash Managements mittels einer Reihe von sich ergänzenden Maßnahmen durchgeführt. Ein konsequent verfolgtes Forderungsmanagement, regelmäßig aktualisierte Bedarfsplanungen, ein zentral verwalteter konzerninterner Cash-Pool, die effiziente Steuerung der Zahlungen an Kreditoren mittels Ausnutzung von Zahlungszielen und Skonti und nicht zuletzt ein effektives Controlling zur Einhaltung und Optimierung der Kosten bilden die Grundlage zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs aus Eigen- und Fremdmitteln und der angestrebten Optimierung des Cash Returns. Damit soll sichergestellt werden, dass Beta Systems täglich verfügbare liquide Mittel zur Deckung operativer Aufwendungen und kurzfristiger Schulden für bis zu 60 Tage im Voraus zur Verfügung hat. Überschüssige verfügbare Mittel werden soweit möglich zinsbringend am Geldmarkt sowie – im vertraglich vereinbarten und durch entsprechende Sicherheiten hinterlegten Rahmen – im Cash-Pool der Deutsche Balaton AG angelegt.

Die folgende Übersicht stellt die finanziellen Verbindlichkeiten und die daraus resultierenden Zahlungsmittelabflüsse dar:

Finanzielle Verbindlichkeiten
zum 30. September 2020
Darlehen
bei Banken
Verbind
lichkeiten
aus LuL
Fällig in 0 - 30 Tagen 0 1.136
Fällig in 31 - 90 Tagen 400 1
Fällig in 91 - 180 Tagen 400 141
Fällig in 181 - 365 Tagen 800 0
Fällig nach mehr als 365 Tagen 4.400 117
Vertraglicher Cashflow 6.000 1.395
Finanzielle Verbindlichkeiten
zum 30. September 2019
Darlehen
bei Banken
Verbind
lichkeiten
aus LuL
Fällig in 0 - 30 Tagen 0 1.895
Fällig in 31 - 90 Tagen 409 15
Fällig in 91 - 180 Tagen 409 139
Fällig in 181 - 365 Tagen
Fällig nach mehr als 365 Tagen
818
6.000
0
260

Weitere Kreditlinien bei Finanzinstituten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Erforderliche Mietsicherheiten sind über Barhinterlegungen abgedeckt.

Auf Basis der sehr soliden Finanzlage der Gruppe und der regelmäßigen und detaillierten Berichterstattung besteht nach Einschätzung von Beta Systems auch von Seiten der Kreditinstitute das Interesse, die Geschäftsbeziehungen fortzuführen.

WÄHRUNGSRISIKEN

Aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit ist Beta Systems Währungsrisiken ausgesetzt, die aus dem Einfluss von Wechselkursschwankungen auf Liquiditätsströme und die Bewertung der in Fremdwährung benannten Vermögenswerte und Schulden resultieren. Das maximale Währungsrisiko ergibt sich aus den nachfolgend dargestellten Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährung.

Die Angaben erfolgen in Tausend Währungseinheiten der jeweiligen Fremdwährungen.

Aus Konzernsicht ergeben sich im Wesentlichen Risiken aus den in den Währungseinheiten US-Dollar, Kanadische Dollar, Britisches Pfund, Schweizer Franken, Tschechische Kronen, Dänische, Norwegische und Schwedische Kronen, Japanische Yen, Polnische Zloty und Indische Rupien geführten Geschäftstätigkeiten und -vorfällen. Hier kommt es vor allem zu Einzahlungsüberschüssen in US-Dollar, Dänischen und Norwegischen Kronen und Japanischen Yen und Auszahlungsüberschüssen in Kanadischen Dollar, Schwedischen Kronen, Tschechischen Kronen, Polnischen Zloty und Indischen Rupien.

30. September
2020
Finanz
instrumen
te in FW
Geplante
Umsatz
erlöse
2020/21
Geplante
Aufwen
dungen
2020/21
Geschäfts
anteil
in FW
USD 945 4.851 -1.459 4.337
CAD 96 0 -2.093 -1.997
GBP 337 986 -397 926
CHF 1.692 911 -454 2.149
SEK 8.415 0 -6.126 2.289
DKK 3.115 4.991 -1.039 7.066
NOK 7.936 2.355 0 10.291
CZK 10.909 0 -14.718 -3.809
AUD 0 5 0 5
INR 8.228 0 -36.190 -27.962
JPY 18.154 72.905 0 91.059
PLN 9.111 9.075 -38.910 -20.725
30. September
2019
Finanz
instrumen
te in FW
Geplante
Umsatz
erlöse
2019/20
Geplante
Aufwen
dungen
2019/20
Geschäfts
anteil
in FW
USD 856 4.886 -1.196 4.546
CAD 29 0 -1.881 -1.852
GBP 500 640 -397 743
CHF 306 1.144 -227 1.224
SEK 2.720 0 -1.230 1.489
DKK -5 7.656 -1.039 6.612
NOK 1.025 4.099 0 5.125
CZK 9.736 0 -14.029 -4.293
AUD 266 274 0 540
INR 1.002 0 -35.198 -34.196
JPY 16.658 51.637 0 68.295

Devisentermingeschäfte bestanden über das gesamte Geschäftsjahr 2019/20 hinweg nicht.

Ein Anstieg des Euro von 10% gegenüber den folgenden Währungen hätte zum Abschlussstichtag – unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen – zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses geführt:

Währungssensitivität in T€
zum 30. September 2020
Eigen
kapital
Jahres
ergebnis
USD -81 -303
CAD -6 139
GBP -37 -67
CHF -157 -43
SEK -80 58
DKK -42 -53
NOK -72 -25
CZK -40 56
AUD 0 0
INR 10 44
JPY -15 -62
PLN -201 680
Währungssensitivität in T€
zum 30. September 2019
Eigen
kapital
Jahres
ergebnis
USD -78 -327
CAD -2 126
GBP -56 -27
CHF -28 -82
SEK -25 12
DKK 0 -89
NOK -10 -44
CZK -38 54
AUD 16 -1
INR 1 137
JPY -14 -46

Eine Senkung des Euro von 10% gegenüber den genannten Währungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt geführt.

Die in der Sensitivitätsanalyse zur Verwendung gekommenen Währungsumrechnungskurse sind hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und Kosten die im Konzernanhang unter der "Währungsumrechnung" innerhalb der "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellten Devisenreferenz- bzw. Durchschnittskurse.

ZINSRISIKO

Die Überwachung des Zinsrisikos erfolgt ebenfalls im Rahmen des konzernübergreifenden Cash Managements. Zahlungsüberschüsse aus dem zentralen

Cash-Pool werden zinsbringend und unter Berücksichtigung des geschätzten kurzfristigen Bereitstellungsbedarfs kurz- bis mittelfristig am Geldmarkt sowie – im vertraglich vereinbarten und durch entsprechende Sicherheiten hinterlegten Rahmen – im Cash-Pool mit der Deutsche Balaton AG angelegt. Langfristig festverzinsliche Finanzinstrumente existierten über das gesamte Berichtsjahr hinweg nicht. Insgesamt ist das hieraus resultierende Zinsrisiko für Beta Systems marginal.

Ein während des Geschäftsjahres 2019/20 konstant um 100 Basispunkte höheres Zinsniveau hätte – unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen – zu einer Zunahme des Jahresergebnisses um rund T€ 387 (2018/19: T€ 357) geführt.

NACHTRAGSBERICHT

ÜBERNAHME DES GESCHÄFTSBETRIEBS DER ATICS GMBH IT-BERATUNG

Die HORIZONT Software GmbH in München, eine 100%ige Konzerngesellschaft der Beta Systems, übernimmt zum 1. April 2021 den Geschäftsbetrieb der ATICS GmbH IT-Beratung (Stockstadt am Rhein). Die Akquisition wurde im November 2020 in Form eines Asset Deals abgeschlossen. Damit übernimmt HORIZONT die zur Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit erforderlichen wesentlichen Vermögensgegenstände der ATICS. Die bisherigen Geschäftsführer und Mitarbeiter der ATICS werden zum 1. April 2021 ebenfalls zur HORIZONT wechseln.

Durch die zukünftige Zusammenarbeit wird die Position von HORIZONT im Marktsegment Workload Automation technologisch und wirtschaftlich gestärkt und ermöglicht eine breitere Präsenz im Markt. Kunden erhalten durch den Zusammenschluss noch mehr Fachwissen und Qualität in der Beratung und im Betrieb ihrer Workload Automation Lösungen. Die hochqualifizierten Mitarbeiter beider Unternehmen können mit ihrer umfangreichen Erfahrung und Kompetenz den Ausbau und die Weiterentwicklung des bestehenden Scheduling Produktportfolios der HORIZONT unterstützen und beschleunigen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Die Beta Systems Software AG fällt in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

§ 111 Abs. 5 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat eine Zielgröße festlegt und eine Frist für die Erreichung dieser Zielgröße bestimmt. Die Frist zur Erreichung der Zielgröße darf hierbei auf höchstens fünf Jahre festgelegt werden. Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2016/17 beschlossen, dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat wie bisher für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 null Prozent betragen soll. Bei der Besetzung von Vorstandspositionen sowie bei den Vorschlägen zur Besetzung von Aufsichtsratspositionen wird der Aufsichtsrat geeignete Vorschläge machen. Dabei steht in erster Linie die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidatin / des Kandidaten und nicht das Geschlecht im Vordergrund.

Der Anteil von Frauen in leitenden Führungspositionen auf Direktorenebene lag zum 30. September 2020 bei 14,3% und somit über der vom Vorstand im September 2017 festgelegten und im September 2019 bestätigten Zielgröße von 12,5%. Erläuternd hinzugefügt sei, dass es sich bei der Erhöhung im Vergleich zum 30. September 2019 (12,5%) um einen rein rechnerischen Effekt handelt, der sich durch die Berufung von Herrn Schmedding in den Vorstand der Gesellschaft ergab, da seine vorherige Direktorenposition nicht wiederbesetzt wurde. Der Anteil von Frauen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands lag zum 30. September 2020 unverändert bei 54,5% und entsprach damit der im September 2017 definierten Zielsetzung von mindestens 50%.

Der Vorstand wird sich im September 2021 erneut mit diesem Thema befassen.

VERPFLICHTENDER ERGÄNZUNGSBERICHT – ABHÄNGIGKEITSBERICHT

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS NACH § 312 ABS. 3 AKTG

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklärt der Vorstand der Beta Systems Software AG, dass die Gesellschaft im Berichtsjahr 2019/20 bei dem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch nicht benachteiligt wurde.

Weiter erklärt der Vorstand, dass die Gesellschaft dadurch, dass Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens getroffen wurden, nicht benachteiligt worden ist.

Berlin, 13. Januar 2021

gez. Gerald Schmedding gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth Vorstand Vorstand Vorstand

SCHLUSSHINWEIS / WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Dieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Beta Systems Software AG beruhen. Obwohl angenommen wird, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen realistisch sind, kann nicht garantiert werden, dass die Erwartungen sich auch als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Aussagen abweichen. Die Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, sind unter anderem im Chancen- und Risikobericht genannt. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen durch Beta Systems ist weder geplant noch übernimmt das Unternehmen die Verpflichtung dazu. Alle in dieser Mitteilung verwendeten Unternehmens-, Produkt- und Dienstleistungsmarkennamen bzw. -logos sind Eigentum der entsprechenden Unternehmen.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER NACH § 315 ABS. 1 SATZ 6 UND NACH § 289 ABS. 1 SATZ 5 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Berlin, 13. Januar 2021

gez. Gerald Schmedding gez. Dr. Andreas Huth Vorstand Vorstand

gez. Armin Steiner Vorstand

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/20 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2019/20 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert.

Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019/20 mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in wesentliche Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat erteilte die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften.

Im Geschäftsjahr 2019/20 konnte mit einem Jahresüberschuss im Konzern von rund 9,2 Millionen Euro das bereits gute Ergebnis des Vorjahres nochmals deutlich übertroffen werden. Ursächlich hierfür war ein erfolgreicher Geschäftsverlauf sowohl im Bestands- als auch im Neukundengeschäft sowie der erstmalig ganzjährige Einbezug der im Vorjahr akquirierten PROXESS.

AUFSICHTSRAT UND AUSSCHÜSSE

Alle Themen der Aufsichtsratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2019/20 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt. Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2019/20 nicht gebildet.

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2019/20 eine Präsenzsitzung, eine Sitzung als Telefonkonferenz und zwei Sitzungen als Videokonferenz statt. Außerdem hat der Aufsichtsrat sieben Beschlussfassungen im Parallelverfahren durchgeführt. An allen Sitzungen haben jeweils Aufsichtsratsmitglieder in für Beschlussfassungen ausreichender Anzahl teilgenommen. An den Beschlussfassungen im Parallelverfahren haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder mitgewirkt.

BERATUNGSSCHWERPUNKTE, ÄNDERUNGEN BEI DER BESETZUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Im Geschäftsjahr 2019/20 befasste sich der Aufsichtsrat mit einer Vielzahl von Themen.

Der Aufsichtsrat prüfte und billigte den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie den zusammengefassten Lagebericht.

Im Verlauf des Geschäftsjahres überwachte und beriet der Aufsichtsrat außerdem u.a. zu folgenden Punkten und fasste hierzu die notwendigen Beschlüsse:

  • Prüfung und Verabschiedung der Jahresplanung sowie der vom Vorstand vorgelegten strategischen Mittelfristplanung
  • Akquisitionsmöglichkeiten

  • Anlage liquider Mittel

  • Rechtsangelegenheiten
  • Vorstandsangelegenheiten

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft am 29. Mai 2020 standen unter anderem Aufsichtsratswahlen für die neue Amtsperiode, die gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung begann und bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauern wird, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023/24 zu beschließen hat, längstens aber bis zum 31.05.2025, auf der Tagesordnung.

Die Hauptversammlung wählte die Herren Jens-Martin Jüttner, Veit Paas, Prof. Dr. Heiko Wenzel-Schinzer und Wilhelm K.T. Zours erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Bereits im Vorfeld wurden die Herren Dr. Wolfgang Bendig und Stefan Hillenbach erneut als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt.

In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Herrn Wilhelm K. T. Zours zum Vorsitzenden und Herrn Prof. Dr. Heiko Wenzel-Schinzer zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Am 27. Mai 2020 meldete die Gesellschaft die Bestellung von Herrn Gerald Schmedding in den Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Juni 2020. Herr Schmedding ist bis zum 30. Mai 2023 bestellt. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat die Bestellung von Herrn Steiner bis zum 30.09.2021 verlängert.

ANFECHTUNGSKLAGEN GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG

Mehrere Aktionäre hatten im Geschäftsjahr 2017/18 gegen den auf der damaligen ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 19. März 2018 gefassten Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Das Landgericht Berlin (94 O 38/18) hat die Klage im Vorjahr mit Urteil vom 12. Oktober 2018 abgewiesen. Mit Beschluss vom 10. Februar 2020 hat das Kammergericht Berlin die Berufung der Kläger abgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Mehrere Aktionäre hatten im Vorjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) der Tagesordnung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 29. Mai 2020 wurde ein vereinfachter neuer Vorschlag zur Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorgelegt. Die Klage wurde zu Beginn des Berichtsjahres 2019/2020 zurückgenommen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Die Beta Systems Software AG fällt nach der im Geschäftsjahr 2015/16 umgesetzten Ausgliederung der Geschäftsbereiche DCI und IAM in eigenständige Gesellschaften weiterhin in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

§ 111 Abs. 5 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat eine Zielgröße festlegt und eine Frist für die Erreichung dieser Zielgröße bestimmt. Die Frist zur Erreichung der Zielgröße darf hierbei auf höchstens fünf Jahre festgelegt werden. Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2016/17 beschlossen, dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat wie bisher für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 null Prozent betragen soll. Bei der Besetzung von Vorstandspositionen sowie bei den Vorschlägen zur Besetzung von Aufsichtsratspositionen wird der Aufsichtsrat geeignete Personen bestellen bzw. benennen. Dabei steht in erster Linie die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidatin / des Kandidaten und nicht das Geschlecht im Vordergrund.

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES KONZERNABSCHLUSSES DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AKTI-ENGESELLSCHAFT

Die Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat am 29. Mai 2020 die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 gewählt. Der Aufsichtsrat hat der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/20 erteilt.

Gegenstände der Abschlussprüfung waren der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 30. September 2020 aufgestellte Jahresabschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2020, einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Aktiengesellschaft und den Konzern. Die Prüfungen erfolgten jeweils unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und unter Einbeziehung der Buchführung und haben zu keinen Einwendungen geführt, weshalb jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Prüfungsberichte bzw. Entwürfe der Prüfungsberichte nebst Abschlussunterlagen lagen sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und standen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. Januar 2021 zur Verfügung. An der Sitzung nahmen auch die die Bestätigungsvermerke unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer teil und berichteten dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses und standen für Fragen zur Verfügung.

Auch der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 30. September 2020 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung den Konzernabschluss einschließlich Konzernanhang und Konzernlagebericht im Beisein der Wirtschaftsprüfer behandelt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zum 30. September 2020 sowie den Konzernlagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 30. September 2020 aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Der Vorstand erstellte für das Geschäftsjahr 2019/20 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Der Abhängigkeitsbericht wurde durch den Abschlussprüfer mit folgendem Prüfungsergebnis und Bestätigungsvermerk geprüft:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Uns gingen sowohl der Abhängigkeitsbericht als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig zu. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 20. Januar 2021 aufgrund seiner eigenen Prüfung im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit des Abhängigkeitsberichts der Beurteilung durch den Abschlussprüfer angeschlossen und dessen Bericht gebilligt. Es bestanden keine Einwände gegen die Erklärungen des Vorstands.

Die Beta Systems Software AG weist zum 30. September 2020 erneut einen Bilanzgewinn aus. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen.

ZUKUNFT UND DANK

Der Vorstand hat auch weiterhin den Auftrag, die Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf Effizienz und Ausschöpfung der Marktpotentiale auszurichten sowie die Lage des Konzerns, die Chancen und Risiken der Unternehmensstrategie sowie -entwicklung offen und transparent darzustellen.

Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft wird insbesondere von der weiteren Stärkung der Kerngeschäftsbereiche DCI und IAM (weitere Platzierung von Produktinnovationen und Stärkung des Neugeschäfts) als auch der erfolgreichen Integration und Weiterentwicklung der Zukäufe der vergangenen Jahre abhängen.

Darüber hinaus sollen in den kommenden Geschäftsjahren finanzielle Mittel, die in den Kerngeschäftsbereichen nicht sinnvoll investiert werden können, gelegenheitsorientiert (unter besonderer Beachtung des Chancen/Risiko Profils möglicher Akquisitionen) auch außerhalb der jetzigen Kerngeschäftsfelder investiert werden können. Je nach investiertem Kapital und Ertragssituation der Akquisitionen könnten derartige Investitionen mittel- oder auch schon kurzfristig einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Lage der Gesellschaft gewinnen.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeitern, die im Geschäftsjahr 2019/20 für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften tätig waren, und den Vorstandsmitgliedern für ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen. Ein besonderer Dank gilt allen Beteiligten für das hohe Engagement und die Flexibilität in der Bewältigung der Herausforderungen, vor die uns die Maßnahmen der Politik wegen Covid-19 in den vergangenen Monaten gestellt haben und weiterhin stellen.

Malediven, im Januar 2021

……………………………………… Der Vorsitzende des Aufsichtsrats gez. Wilhelm K. T. Zours

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Beta Systems Software Aktiengesellschaft:

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernbilanz, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und

stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERN-ABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten

Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben

von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Frankfurt am Main, 20. Januar 2021

RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Marcus Jüngling gez. Frank Weber Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

INHALT KONZERNABSCHLUSS

66 Konzerngewinn
und -verlustrechnung
67 Konzerngesamtergebnisrechnung
68 Konzernbilanz
69 Konzernkapitalflussrechnung
70 Veränderung des
Eigenkapitals des Konzerns
71 Konzernanhang

KONZERNGEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG

Beta Systems Software AG Okt. 2019 - Okt. 2018 -
Konzerngewinn- und Verlustrechnung Sep. 2020 Sep. 2019
(Tausend €, wenn nicht anders angegeben) Anhang
Umsatzerlöse 1 72.084 53.287
Sonstige betriebliche Erträge 2 1.361 698
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen -4.535 -3.390
Personalaufwand 3 -41.835 -29.938
Abschreibungen -5.129 -1.917
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4 -9.903 -10.196
Betriebsergebnis 12.043 8.545
Zinsen und ähnliche Erträge 5 724 624
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5 -341 -94
Ergebnis vor Ertragssteuern 12.426 9.075
Ertragssteuern 6 -3.186 -3.050
Ergebnis der Geschäftsperiode 9.240 6.024
Zurechnung des Ergebnisses der Periode
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 9.179 6.022
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 61 2
Ergebnis der Geschäftsperiode 9.240 6.024
Ergebnis je Stammaktie
Unverwässert und verwässert 7 1,92 € 1,26 €
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen
Stammaktien zur Ermittlung des Ergebnisses je Stammaktie
Unverwässert und verwässert 4.782.660 Stk. 4.783.390 Stk.

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

Beta Systems Software AG Okt. 2019 - Okt. 2018 -
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(Tausend €)
Anhang
Sep. 2020 Sep. 2019
Ergebnis der Geschäftsperiode 9.240 6.024
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
- Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
47 -74
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
- Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen
24
118 -614
Ergebnisneutral erfasste Aufwendungen und Erträge (Sonstiges Ergebnis) 165 -687
Gesamtergebnis nach Steuern 9.405 5.337
Zurechnung des Gesamtergebnisses nach Steuern
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 9.348 5.335
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 56 2
Gesamtergebnis nach Steuern 9.405 5.337

Brief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

KONZERNBILANZ

Beta Systems Software AG
Konzernbilanz 30.09.2020 30.09.2019
(Tausend €) Anhang
Kurzfristige Vermögenswerte 67.474 58.076
Zahlungsmittel 9 13.578 13.532
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10 16.276 15.351
Fertigungsaufträge (POC) 11 66 216
Vorräte 4 44
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13 36.493 28.690
Laufende Steuererstattungsansprüche 1.057 242
Langfristige Vermögenswerte 38.466 28.962
Sachanlagen 14 13.468 3.097
Firmenwert 15 11.591 11.560
Andere immaterielle Vermögenswerte 16 8.057 9.039
Erworbene Softwareproduktrechte 17 3.925 4.217
Latente Steuererstattungsansprüche 6 177 96
Sonstige langfristige Forderungen 18 1.248 953
Summe Aktiva 105.941 87.038
Kurzfristige Schulden 24.794 22.592
Kurzfristige Finanzierung 20 4.458 1.635
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.395 2.308
Vertragsverbindlichkeiten 21 9.601 10.176
Laufende Ertragssteuerschulden 811 438
Sonstige kurzfristige Schulden 22 8.528 8.035
Langfristige Schulden 19.223 11.914
Finanzielle Schulden 23 11.636 6.000
Pensionsverbindlichkeiten 24 3.039 3.186
Latente Steuerschulden 6 4.101 2.429
Sonstige langfristige Schulden 25 447 298
Summe Schulden 44.017 34.506
Eigenkapital 26 61.924 52.532
Grundkapital 23.917 23.917
Kapitalrücklage 12.832 12.832
Gewinn- (Verlust-) Vorträge 24.914 15.736
Eigene Anteile -186 0
Andere nicht erfolgswirksame Änderungen des Eigenkapitals 72 -97
Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens 61.550 52.388
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 374 144
Summe Passiva 105.941 87.038

Brief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Beta Systems Software AG
Konzernkapitalflussrechnung
Okt. 2019 -
Sep. 2020
Okt. 2018-
Sep. 2019
(Tausend €)
Anhang
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 14.493 8.182
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 9.179 6.022
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 61 2
Überleitung vom Ergebnis der Geschäftsperiode zum
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit:
Abschreibungen 5.129 1.917
(Gewinn) Verlust aus dem Abgang von
Sachanlagen u. immat. Vermögenswerten, netto -5 24
Finanzergebnis, netto -383 -530
Laufender Steueraufwand (Steuererstattungsanspruch) 1.592 1.267
Latenter Steueraufwand (Steuererstattungsanspruch)
5
1.594 1.784
Erstattete (Gezahlte) Ertragssteuern -2.042 -1.636
Wechselkursverluste (-gewinne), netto 46 22
Veränderungen der Aktiva und Passiva:
(Zunahme) Abnahme der Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 929 -831
Zunahme (Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen -1.080 1.102
Zunahme (Abnahme) der Vertragsverbindlichkeiten -575 -2
Veränderungen sonstiger Vermögenswerte und Schulden 47 -958
Cashflow aus Investitionstätigkeit -9.739 -7.765
Auszahlung für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten -9 -381
Auszahlung für den Erwerb von Sachanlagen -1.384 -1.092
Einzahlung aus (Auszahlung für) Cash-Pool Einlagen (Dt. Balaton AG) -8.000 4.100
Einzahlung aus dem Abgang von Sachanlagen 7 5
Erhaltene Zinsen 622 487
Auszahlung für Unternehmenserwerb, abzgl. erworbener Zahlungsmittel -974 -10.884
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -4.708 7.574
Einzahlung aus der Aufnahme finanzieller Schulden 0 8.000
Tilgung finanzieller Schulden -1.635 -409
Gezahlte Zinsen -146 -31
Zinsen IFRS 16 -150 0
Tilgungsanteil IFRS 16 -2.765 0
Einzahlungen von Minderheitsgesellschaftern 174 14
Aktienrückkauf -186 0
Zunahme (Abnahme) der Zahlungsmittel 46 7.991
Zahlungsmittel am Anfang der Geschäftsperiode 13.532 5.541
Zahlungsmittel am Ende der Geschäftsperiode
7
13.578 13.532
Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel 46 69
Veränderungen des Eigenkapitals
Beta Systems Software AG
Grundkapital Eigene Anteile Andere nicht
erfolgswirk-
Eigenkapita
der Anteils-
des Konzerns Anzahl der Wert des Kapital- Gewinn-/ Anzahl Wert der same Ände- eigner des Minder- Eigen-
ausgegebenenGrundkapitals rücklage Verlust- der eigenen rungen des Mutterunter- heiten- kapital
(Tausend €, außer Aktienangaben in Stück) Stammaktien vorträge Stammaktien Anteile Eigenkapitals nehmens anteile gesamt
Stand zum 1. Oktober 2018 5.283.390 26.417 10.332 21.214 -500.000 -11.500 592 47.055 0 47.055
Ergebnis der Geschäftsperiode
Versicherungsmathematische
0 0 0 6.022 0 0 0 6.022 2 6.024
Gewinne/Verluste Pensionen 0 0 0 0 0 0 -614 -614 -614
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe 0 0 0 0 0 0 -74 -74 -74
Gesamtergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 6.022 0 0 -687 5.335 2 5.337
Einzug Eigener Anteile -500.000 -2.500 2.500 -11.500 500.000 11.500 0 0 0
Veränderung aus Kapitalerhöhung bei
Tochtergesellschaften
142 142
Stand zum 30. September 2019 4.783.390 23.917 12.832 15.736 0 0 -97 52.388 144 52.532
Stand zum 1. Oktober 2019 4.783.390 23.917 12.832 15.736 0 0 -97 52.388 144 52.532
Ergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 9.179 0 0 0 9.179 61 9.240
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste Pensionen 0 0 0 0 0 0 118 118 118
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe 0 0 0 0 0 0 51 51 -5 47
Gesamtergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 9.179 0 0 169 9.348 56 9.405
Aktienrückkauf 0 -8.101 -186 -186 -186
Veränderungen im Konsolidierungskreis 174 174
Stand zum 30. September 2020 4.783.390 23.917 12.832 24.914 -8.101 -186 72 61.550 374 61.924

VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS DES KONZERNS

Brief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

Der nachfolgende Anhang ist wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

INHALT KONZERNANHANG

Allgemeine Informationen Unternehmensakquisitionen Erläuterungen der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden Neue Bilanzierungsrichtlinien

Segmentberichterstattung

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zur Bilanz

Sonstige Angaben

Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns

Organe der Gesellschaft

Konzernunternehmen

Beta Systems weltweit

KONZERNANHANG DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG UND IHRER TOCHTERGESELL-SCHAFTEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft ("AG") mit Sitz in Berlin, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 38874), bildet gemeinsam mit ihren Tochter- und weiteren Untergesellschaften den Konzern ("Beta Systems", "der Konzern" oder "die Gesellschaft"), für den der nachfolgende Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 ("GJ 2019/20") erstellt wurde. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die Beta Systems Software AG ist die Obergesellschaft des Konzerns. Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in Alt-Moabit 90d, D-10559 Berlin, Deutschland. Im Berichtsjahr 2019/20waren die Konzerngesellschaften in Europa, Nordamerika und Indien ansässig.

Die Beta Systems Software AG wird ihrerseits in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG (Heidelberg) zum 31. Dezember 2020 vollkonsolidiert. Der Abschluss wird auf der Website der Deutsche Balaton AG veröffentlicht.

BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Beta Systems entwickelt seit mehr als 35 Jahren hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen, die Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen bei der Automatisierung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse unterstützen. Von diesen profitieren Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer Größe und Geschäftstätigkeit große Mengen sensibler Daten und Dokumente in für das Unternehmen kritischen Geschäftsprozessen verarbeiten.

Die Beta Systems Gruppe gehört zu den führenden mittelständischen Softwarelösungsanbietern in ihren Marktsegmenten und ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert. Für den Konzern sind national und international mehr als 20 Konzerngesellschaften tätig.

Das Kerngeschäft ist die Entwicklung und der Vertrieb von Nutzungsrechten (Lizenzen) für Softwarelösungen sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. Diese umfassen neben der Wartung bzw. Support unter anderem Services wie Installation, Projektmanagement, Beratung und Schulung.

Beta Systems unterstützt ihre Kunden bei der Optimierung, Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit einem umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot bei der Erfüllung von gesetzlichen und geschäftlichen Anforderungen.

Das Angebotsportfolio von Beta Systems ist inhaltlich unterteilt in die Geschäftsbereiche "Data Center Intelligence" (DCI, Lösungen zur Automatisierung von Rechenzentren), "Identity Access Management" (IAM, Lösungen für ein zentrales Benutzer- und Zugriffsmanagement) sowie "Digitalisierung" (Weblösungen und Services entlang der digitalen Wertschöpfung).

Die Geschäftsbereiche werden in Deutschland in eigenständigen operativen Gesellschaften unter dem Dach der Beta Systems Software AG geführt. Für den Geschäftsbereich DCI erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems DCI Software AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und ASDIS Solutions GmbH. Der Anwendungsbereich Dokumentenmanagement innerhalb des Geschäftsbereichs DCI wird durch die PROXESS GmbH betrieben. Für den Geschäftsbereich IAM erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems IAM Software AG, für den Geschäftsbereich Digitalisierung durch die LYNET Kommunikation AG, die Categis GmbH sowie die im Laufe des Berichtsjahres neu akquirierte Codelab Software GmbH. Die Beta Systems Software AG fungiert als Holding und übernimmt übergeordnete Verwaltungstätigkeiten für die Konzerngesellschaften, strategische markt- und produktbezogene Funktionen, die Steuerung der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die gesamthafte strategische Weiterentwicklung des Konzerns.

An den Standorten Berlin, Neustadt (Weinstraße) und München liegt der Fokus auf dem Geschäftsbereich DCI mit seinen Anwendungsbereichen Workload Automation & Job Management, Output-Management & Dokumentenarchivierung, Log Management, IT Operations Management und Mainframe Access Management. Die Standorte Rietheim-Weilheim, Rengsdorf und Leipzig betreuen im Geschäftsbereich DCI den Anwendungsbereich Dokumentenmanagement.

Der Kölner Standort konzentriert sich auf den Geschäftsbereich IAM. Die IAM-Lösungen von Beta Systems ermöglichen die zentrale, effektive und effiziente Verwaltung aller IT-Benutzer und ihrer Zugriffsrechte auf Anwendungen und Daten und verbessern damit die IT-Sicherheit sowie die Effizienz der Prozesse.

Der Standort Lübeck steht für umfassendes Knowhow im Bereich Internet-Technologien sowie Beratung und Prozess-Unterstützung bei der Digitalisierung von Geschäftsabläufen.

Des Weiteren werden am Hauptsitz Berlin durch die Holding übergeordnete Zentralfunktionen bereitgestellt und unter anderem die Kontrolle und übergeordnete Steuerung der Auslandsgesellschaften übernommen.

International ist Beta Systems in Europa sowie in Nordamerika mit eigenen Tochterunternehmen vertreten und beschäftigt in diesen vor allem Mitarbeiter im Vertrieb und in der technischen Unterstützung ihrer Kunden. In Calgary unterhält Beta Systems das Support-Center für Amerika und eine Abteilung für die Produktentwicklung. Infolge der Akquisition der Codelab ist Beta Systems mit zwei Entwicklungsteams in Szczecin und Wroclaw in Polen vertreten und unterhält darüber hinaus ein Entwicklungsteam am Offshore-Standort Indien.

Ergänzend existiert ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Beta Systems treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international weiterhin voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Kernmarkt der Beta Systems ist die DACH-Region mit den Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das weitere internationale Geschäft wird intern nach den Regionen Westeuropa (mit Gesellschaften in Frankreich, Spanien und Belgien), Sonstiges Europa (mit Gesellschaften in Italien, Großbritannien und Schweden) sowie Nordamerika (mit Gesellschaften in den USA und Kanada) gesteuert. Das Segment Beteiligungen mit Gesellschaften in Deutschland und Polen setzt seinen Schwerpunkt ebenfalls auf die DACH-Region sowie einzelne Länder im benachbarten europäischen Ausland. Die Segmentberichterstattung folgt dieser Organisationsund Steuerungsstruktur. Zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel "Segmentberichterstattung" verwiesen.

Das Geschäft des Beta Systems Konzerns wird vor allem durch die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen der Zielmärkte, das Investitionsverhalten der Kunden und die gesetzlichen Regulierungen im Bereich IT Governance und Compliance beeinflusst.

ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Der Konzernabschluss der Beta Systems Software AG wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (früher: IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei werden die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Der Vorstand der Beta Systems Software AG hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019/20 am 13. Januar 2021 zur Veröffentlichung an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Konzernabschluss der Gesellschaft zu prüfen und seine Billigung zu erteilen.

FUNKTIONALE WÄHRUNG UND RUNDUNGSDIFFERENZEN

Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro ("T€") erstellt. Alle Beträge wurden auf volle T€ kaufmännisch gerundet. Der Euro ist die funktionale Währung der Muttergesellschaft.

Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen im Zahlenwerk auftreten.

KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Die Muttergesellschaft ist die Beta Systems Software AG. In den Konzernabschluss wurden alle Unternehmen, die unter dem beherrschenden Einfluss der Muttergesellschaft stehen ("Tochtergesellschaften"), durch Vollkonsolidierung einbezogen. Ein beherrschender Einfluss besteht, wenn die Muttergesellschaft direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, beherrschenden Einfluss (Control) im Sinne des IFRS 10 auszuüben. Beherrschung besteht dann, wenn die Beta Systems Software AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihren Beteiligungen ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsgewalt beeinflussen kann.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

Der 30. September 2020 war der Stichtag des Jahresabschlusses sämtlicher Unternehmen mit Ausnahme der Categis Software Private Ltd., Indien, und der Codelab Sp. z o.o., Polen, für die jeweils ein Zwischenabschluss zum 30. September 2020 erstellt wurde.

Konzerninterne Erträge und Aufwendungen, Forderungen, Schulden und Dividendenausschüttungen wurden in voller Höhe eliminiert. Zwischengewinne existieren nicht.

Der Konzernabschluss umfasst neben der Beta Systems Software AG als Mutterunternehmen 26 weitere Konzerngesellschaften (2018/19: 24 Konzerngesellschaften). Die Zugänge betreffen die Codelab Sp. z o.o. und die Codelab Software GmbH. Der Konsolidierungskreis ist in der Tabelle "Konzernunternehmen" am Ende des Konzernanhangs dargestellt.

UNTERNEHMENSAKQUISITIONEN

ERWERB DER CODELAB

Die Beta Systems Software AG hat am 3. Dezember 2019 über eine im Vorfeld erworbene Vorratsgesellschaft, die Codelab Software GmbH, 100% der Anteile an der infinIT Codelab Sp. z o.o. mit Sitz in Szczecin (Polen) aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der infinIT Services GmbH erworben. Nachlaufend zur Akquisition wurde die Gesellschaft in Codelab Sp. z o.o. umfirmiert. Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements und externe Berater rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 80% der Anteile an der Codelab Software GmbH hält. Es ist geplant, den Anteil des Managements / der externen Berater an der Gesellschaft auf insgesamt ca. 30% zu erhöhen.

Die Codelab Sp. z o.o. ist ein Softwareentwicklungsdienstleister mit rund 200 Mitarbeitern an zwei Kompetenzzentren in Szczecin und Wrocław in Polen. Das Unternehmen zeichnet sich durch eine langjährige Expertise in der Entwicklung von Softwarelösungen für die Automobil- und Telekommunikationsbranche aus, namhafte Tier-1-Automobilzulieferer zählen zu den Kunden. Das Unternehmen entwickelt ebenfalls Lösungen für die Branchen eCommerce und Medizintechnik. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Embedded Softwaresystemen, IoT Lösungen, Connectivity und Webportalen.

Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft im Wesentlichen erhalten und wird die operativen Geschäfte selbständig führen.

Mit dieser Akquisition erhält die Beta Systems Software AG auch einen eigenen Zugriff auf wertvolle Entwicklungsressourcen an den Standorten Szczecin und Wrocław.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Closing-Datum 6. Dezember 2019 mit der Folge, dass das Ergebnis der Codelab Sp. z o.o. seit dem 6. Dezember 2019 in das Konzernergebnis der Beta Systems einbezogen wird. Der Kaufpreis für 100% der Anteile an der Gesellschaft betrug T€ 178 und war in Zahlungsmitteln zu begleichen. Im Zuge der Transaktion wurde außerdem eine Forderung des Veräußerers gegen die übernommene Gesellschaft in Höhe von T€ 500 übernommen. Parallel wurden durch die Codelab Software GmbH im Rahmen eines Asset Deals einzelne Vermögenswerte von der Codelab GmbH mit Sitz in Düsseldorf erworben, darunter ein Kundenstamm, der künftig durch die Codelab Sp. z o.o. und/oder die Codelab Software GmbH bedient werden wird. Der Kaufpreis hierfür betrug T€ 190. Insgesamt wurden somit Zahlungen in Höhe von T€ 868 geleistet. Nachträgliche Kaufpreiszahlungen wurden nicht vereinbart. Unter Berücksichtigung der übernommenen liquiden Mittel ergibt sich ein Nettozahlungsmittelabfluss von T€ 786. Für die Übernahme von 20% der Anteile an der Codelab Software GmbH erhielt die Beta Systems Software AG gegenläufig eine Zahlung von T€ 174 von den Minderheitsgesellschaftern.

Zusätzlich sind bisher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Transaktion in Höhe von rund T€ 90 angefallen, die im Geschäftsjahr 2019/20 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden entsprechend der nachstehenden Tabelle erfasst.

bei
zulegender
Eröffnungsbilanz infinIT Codelab (in T€) Zeitwert
Kurzfristige Vermögenswerte 2.377
Liquide Mittel 82
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.753
Weitere kurzfristige Vermögenswerte 542
Langfristige Vermögenswerte 1.003
Sachanlagen 806
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 37
Latente Steuererstattungsansprüche 65
Weitere langfristige Vermögenswerte 96
Kurzfristige Schulden 2.032
Kurzfristige Finanzierung 284
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 167
Weitere kurzfristige Schulden 1.580
Langfristige Schulden 514
Finanzielle Schulden 459
Pensionsverbindlichkeiten 55
Nettovermögenswerte 834
Kaufpreis 868
Firmenwert 34
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 868

Der Firmenwert resultiert dabei insbesondere aus dem Mitarbeiterstamm sowie dem Synergiepotential mit Beta Systems. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

Bei den Forderungen bestanden zum Übernahmezeitpunkt Wertberichtigungen in Höhe von T€ 12. Weitere Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Infolge der Akquisition der Codelab wurde die Segmentstruktur gemäß IFRS 8 entsprechend der internen Steuerung um ein zusätzliches Segment "Beteiligungen" erweitert, dem die Codelab zugeordnet wurde. Für weitere Details zur Segmentstruktur wird auf den Abschnitt "Segmentberichterstattung" verwiesen.

Die Codelab wurde im Berichtsjahr für rund zehn Monate in den Konzern mit einbezogen und trägt in der Berichtsperiode mit einem Umsatz in Höhe von € 7,1 Millionen zum Konzernumsatz bei. Unter Berücksichtigung der Effekte des IFRS 16 wurde für das Berichtsjahr ein Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von € 0,8 Millionen sowie ein Betriebsergebnis (EBIT) von € 0,1 Millionen erzielt. Ohne die Effekte des IFRS 16 beträgt das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) € 0,2 Millionen.

Unter der Annahme, dass die Codelab bereits seit Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 in den Beta Systems Konzern einbezogen worden wäre, hätte sich ein Beitrag zum Konzernumsatz von € 8,9 Millionen ergeben. Der Beitrag zu den Ergebnisgrößen wäre nahezu unverändert.

ERLÄUTERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig in allen der im Abschluss dargestellten Perioden und von allen Konzernunternehmen der Gesellschaft angewandt. Grundsätzlich werden für den Konzernabschluss historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu Grunde gelegt. Für die Vermögenswerte und Schulden, bei welchen von diesem Grundsatz abgewichen wird, finden sich Erläuterungen und Angaben in den folgend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften in Fremdwährung ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden werden zu den entsprechenden am Abschlussstichtag gültigen Devisenreferenzkursen in Euro bewertet, während die Ertragsund Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnungen unter Verwendung der entsprechenden monatlichen durchschnittlichen Devisenreferenzkurse umgerechnet werden.

Realisierte Gewinne oder Verluste, die aus laufenden Geschäftsvorfällen in fremder Währung resultierten, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert in den Positionen "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" dargestellt. Hiervon ausgenommen sind sämtliche monetäre Posten, die eine wirksame Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellen. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition als separater Posten in den "Ergebnisneutral erfassten Aufwendungen und Erträgen" im Eigenkapital und erst bei deren Abgang in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gleiches gilt für alle weiteren durch ergebnisneutrale Veränderungen entstandenen kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen. Eine entsprechende Überleitung der Salden vom 30. September 2019 auf den Bilanzstichtag 30. September 2020 (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) ist nachstehend dargestellt.

Ergebnisneutral erfasste Aufwendungen und
Erträge aus der Währungsumrechnung
ausländischer Geschäftsbetriebe
Stand am 30. September 2019 820
Währungsumrechnungsverluste -378
Währungsumrechnungsgewinne 430
Stand am 30. September 2020 871

Die Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt.

DEVISENREFERENZKURS:

Land Währung 30.09.2020 30.09.2019
USA 1USD = € 0,853900 0,915580
Kanada 1CAD = € 0,637918 0,691133
Tschechische Republik 1CZK = € 0,036746 0,038733
Großbritannien 1GBP = € 1,095590 1,126380
Indien 1INR = € 0,011581 0,012965
Polen 1PLN = € 0,220381 0,228253
Schweiz 1CHF = € 0,926183 0,920048
Schweden 1SEK = € 0,094841 0,093332

DURCHSCHNITTSKURS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR:

Land Währung 2019/20 2018/19
USA 1USD = € 0,892448 0,886350
Kanada 1CAD = € 0,663701 0,668143
Tschechische Republik 1CZK = € 0,038197 0,038846
Großbritannien 1GBP = € 1,137767 1,130724
Indien 1INR = € 0,012154 0,012552
Polen 1PLN = € 0,227874 0,232504
Schweiz 1CHF = € 0,930242 0,890721
Schweden 1SEK = € 0,094500 0,095183

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE SCHÄTZUNGEN, ANNAHMEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IFRS erfordert zukunftsbezogene Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen durch das Management, welche Einfluss auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie Erträge und Aufwendungen haben. Die später tatsächlich eintretenden Ergebnisse können aufgrund von Marktbewegungen oder -entwicklungen, die nicht im Einflussbereich der Gesellschaft liegen, von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Daher könnten in zukünftigen Perioden Anpassungen der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden notwendig werden.

Die Schätzungen und deren zugrunde liegende Annahmen werden fortlaufend überprüft. Veränderungen an rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode gebucht, in der sich die Änderungen der Annahme oder Schätzung niederschlagen, sowie gegebenenfalls in den nachfolgenden Berichtsperioden.

Für den vorliegenden Abschluss wurden insbesondere bei den nachfolgend genannten Vermögenswerten und Schulden folgende wesentliche zukunftsbezogene Annahmen von der Geschäftsleitung getroffen:

ERTRAGSSTEUERN: Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerlicher Vorschriften und Änderungen des Steuerrechts. Latente Steueransprüche auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuerndes Einkommen für die tatsächliche Nutzung der Verlustvorträge verfügbar sein wird, mindestens aber in Höhe der passiven latenten Steuern. Die Gesellschaft trifft Annahmen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens.

WERTBERICHTIGUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENS-WERTEN: Die Gesellschaft trifft Annahmen zur zukünftigen Zahlungsfähigkeit der Schuldner, um die Höhe der gegebenenfalls notwendigen Wertberichtigungen oder endgültigen Abschreibungen von finanziellen Vermögenswerten zu bestimmen.

FERTIGUNGSAUFTRÄGE: Rechnungslegungsbezogene Schätzungen finden sich in den Annahmen zu den Plankosten und dem Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte. Die Annahmen basieren auf langjährigen Erfahrungen aus solchen Consultingprojekten.

FIRMENWERT: Die Bewertung eines Firmenwerts basiert unter anderem auf der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Gesellschaft trifft Annahmen bei der Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung, wie z.B. die erwartete Entwicklung des Marktes. Detaillierte Angaben sind in den "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE: Rechnungslegungsbezogene Schätzungen in der Bewertung derivativer Finanzinstrumente beruhen auf zukunftsbezogenen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Fremdwährungskurse. Die Wertansätze resultieren aus marktüblichen finanzmathematischen Bewertungsverfahren, die wesentlichen Annahmen sind Einschätzungen bezüglich der Zinsentwicklung in den Währungsräumen USA und Deutschland, aus denen sich die marktüblichen Swapsätze herleiten.

PENSIONSVERBINDLICHKEITEN: Die Bewertung der Höhe der Leistungen erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen. Diesen liegen umfangreiche Annahmen z.B. zum Abzinsungssatz, dem Pensionseintrittsalter, der Sterblichkeitsrate und zukünftigen Rentensteigerungen zu Grunde. Weitere Details zu den verwendeten Annahmen werden in den "Erläuterungen zur Bilanz" dargelegt.

LEASINGVERBINDLICHKEITEN: Zur Ermittlung des Barwerts der zukünftigen Leasingraten wird der Grenzzinssatz zur Aufnahme von Fremdkapital bei Kreditinstituten angesetzt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt, wenn eine Ausübung der Option zum Stichtag als hinreichend sicher eingeschätzt wird.

UMSATZREALISIERUNG

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt entsprechend dem prinzipienbasierten fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15. Zu einer Erfassung von Umsatzerlösen kommt es nur, wenn es eine formfreie vertragliche Grundlage mit wirtschaftlicher Substanz gibt, welche die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt und der Erhalt der wirtschaftlichen Gegenleistung wahrscheinlich ist.

LIZENZEN: Softwarelizenzumsätze setzen sich aus Umsätzen für neue Produktlizenzen sowie qualitativen und quantitativen Upgrades zusammen. Sie werden realisiert, wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt, die Lieferung durch Bereitstellung der Software und – sofern erforderlich – des Zugriffsschlüssels erfolgt, die Gebühr festgesetzt oder feststellbar und der Zahlungseingang wahrscheinlich ist.

WARTUNG: Wartungsumsätze werden zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserbringung ertragswirksam erfasst. Die Wartungsleistungen umfassen dabei standardmäßig die Bereitstellung einer Support-Hotline für die Kunden, im Bedarfsfall Fehleranalyse und -behebung und die Bereitstellung aktueller Updates und Releases.

SERVICE: Serviceumsätze bestehen aus Consulting-, Installations- und Schulungsleistungen und werden auf Basis vertraglich geregelter Preise zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen realisiert.

Zusätzlich zu den bestehenden Standardprodukten für Infrastruktur-Software bietet die Gesellschaft im Rahmen der Consultingdienstleistungen auch auf die individuellen Anforderungen und technologischen Ressourcen von Kunden abgestimmte, maßgefertigte Projektlösungen und individuelle Unterstützung an. Diese Projektaufträge beinhalten die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierung oder Weiterentwicklung bestehender Standardprodukte.

Die Umsatzrealisierung aus diesen Fertigungsaufträgen erfolgt zeitraumbezogen gemäß IFRS 15.39 ff. entsprechend dem Leistungsfortschritt. Zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades verwendet die Gesellschaft die Cost-to-Cost-Methode (Input-Methode), wofür das Verhältnis der tatsächlich bis zum Abschlussstichtag angefallenen Kosten für bereits vollendete Arbeiten zu den zu diesem Zeitpunkt geschätzten Gesamtkosten herangezogen wird.

Bei Verträgen mit mehreren Leistungsverpflichtungen werden die Umsatzerlöse diesen Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes zugeteilt. Aufgrund des Geschäftsmodells der Beta Systems werden überwiegend individuell zugeschnittene Leistungsbündel an die Kunden veräußert. Zudem sind die Kundensituationen meist nicht miteinander vergleichbar. In Übereinstimmung mit IFRS 15.77 werden daher die relativen Listenpreise zur Aufteilung der gesamten Gegenleistung herangezogen. Einen Sonderfall bilden Kundenverträge, welche neben Lizenz- und Wartungsleistungen auch Serviceleistungen umfassen. Hier wird zur Bestimmung der Gegenleistung, die auf den Lizenz- und Wartungsanteil entfällt, die Residualwertmethode herangezogen. Dabei werden zunächst die inkludierten Servicestunden mit dem Marktpreis bewertet und der verbleibende Teil der Gegenleistung entsprechend der relativen Listenpreise aufgeteilt.

Der überwiegende Teil der Verträge der Beta Systems umfasst die Leistungsverpflichtungen Lizenz und Wartung (z.B. Lizenzkauf mit Abschluss eines Wartungsvertrags). Entsprechend der Regelungen des IFRS 15 erfolgt auch bei Verträgenmit zeitlich befristeter Lizenzierung (Mietverträgen) eine Differenzierung nach den darin enthaltenen Bestandteilen Lizenz und Wartung. Somit werden auch für Mietverträge (analog zu Kaufverträgen) Lizenz- und Wartungserlöse getrennt voneinander ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass auch bei Mietverträgen die anteiligen Lizenzerlöse in der Regel nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung (Bereitstellung der Software und – sofern erforderlich – des Zugriffsschlüssels) zu Vertragsbeginn realisiert werden, da Beta Systems

mit Einräumung des Nutzungsrechtes an der Lizenz keine vertraglichen Verpflichtungen, die die Lizenz betreffen, mehr übernimmt, während die Realisierung der Wartungserlöse ratierlich über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt.

Die durch den Kunden zu erbringende Gegenleistung wird grundsätzlich vertraglich fest vereinbart. Variable Vereinbarungen in Abhängigkeit zukünftiger Ereignisse (abgesehen von definierten Nachzahlungen bei Überschreitung der lizenzierten Nutzungsmenge) werden grundsätzlich nicht getroffen. Rücknahmeverpflichtungen werden grundsätzlich nicht vereinbart. Sollte es in einzelnen Kundensituationen ein eventuelles Rücktrittsrecht bestehen, erfolgt die Umsatzrealisierung erst dann, wenn das Rücktrittsrecht erloschen ist.

Bei Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen wird der Umsatz in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der entsprechenden Forderung aus Lieferungen und Leistungen realisiert. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Umsatzerlöse, zu denen der Zahlungseingang innerhalb eines Jahres erwartet wird, nicht abgezinst.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE / AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gewinne und Verluste aus Wechselkursänderungen werden saldiert dargestellt.

FINANZERGEBNIS

Die Finanzerträge umfassen alle erhaltenen Zinsen auf Einlagen bei Banken oder in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG sowie den Finanzierungsanteil langfristiger Forderungen. Die Finanzaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus der Finanzierung durch Kreditinstitute sowie Zinsaufwendungen für Pensionsverbindlichkeiten. Hinzu kommen Verwahrentgelte (Negativzinsen) für Guthaben bei Kreditinstituten, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sowie Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16. Alle Zinserträge und -aufwendungen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfalls nach der Effektivzinsmethode ergebniswirksam erfasst.

LAUFENDE ERTRAGSSTEUERN

Die laufenden Ertragssteuern ergeben sich aus dem Betrag der geschuldeten bzw. erstattungsfähigen Ertragssteuern auf das für die einzelnen Gesellschaften maßgebliche zu versteuernde Einkommen bzw. den steuerlichen Verlust der laufenden und früheren Berichtsperioden. Sie sind unter Anwendung der zum Abschlussstichtag gültigen Steuervorschriften und -sätze mit dem Betrag bewertet, der als Steuerzahlung oder Steuerrückerstattung zu erwarten ist. Da der Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen ist, werden tatsächliche Steuerschulden und tatsächliche Steuererstattungsansprüche gemäß IAS 12.72 f. saldiert.

LATENTE ERTRAGSSTEUERN

Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt gemäß der in IAS 12 vorgeschriebenen Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im Konzernabschluss nach IFRS und den entsprechenden Steuerbilanzwerten. Zusätzlich wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Eine Einschätzung der Realisierungsfähigkeit dieser aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig ausreichend zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten und mit Beteiligungen zusammenhängende temporäre Unterschiede.

ERGEBNIS JE STAMMAKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie wird durch Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Ergebnisses mit dem gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien ermittelt.

Das verwässerte Ergebnis je Stammaktie wird aus dem den bisherigen und den möglichen neuen Stammaktionären zustehenden Ergebnis, dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien, unter Berücksichtigung der Effekte aller verwässernden potenziellen Stammaktien, berechnet.

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Forschungs- und Entwicklungskosten der Gesellschaft beinhalten Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Softwareprodukten oder wesentlichen Erweiterungen bestehender Softwareprodukte. Eine Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen ist nur möglich, wenn sich die der Entwicklung des immateriellen Vermögenswertes zurechenbaren Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß IAS 38. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte bei Beta Systems verlaufen ohne die Möglichkeit der klaren Abgrenzung einer Forschungs- bzw. einer Entwicklungsphase. Mangels Erfüllung dieser Aktivierungsbedingungen ist die Zuordnung von Kosten zu den einzelnen Phasen somit nicht möglich. Alle Entwicklungskosten werden demnach im Konzern gemäß IAS 38.52 und IAS 38.53 in der Periode ihres Anfallens wie nicht aktivierungsfähige Forschungskosten erfolgswirksam erfasst.

ZAHLUNGSMITTEL

Zahlungsmittel umfassen Barmittel und jederzeit fällige Sichteinlagen. Diese sind zum Stichtagskurs bewertet.

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und im Weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zur Bestimmung zukünftiger erwarteter Kreditverluste (Forderungsausfälle) nach IFRS 9 wird die vereinfachte Methode auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte und aktueller Erkenntnisse zu Überfälligkeiten etc. angewendet.

Die beizulegenden Zeitwerte von innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den erwarteten Zahlungsflüssen. Um der Bewertung von Forderungen aus Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen zum beizulegenden Zeitwert Rechnung zu tragen, sind diese Forderungen mit dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsflüsse angesetzt.

Grundsätzlich werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechend des erwarteten Zahlungszuflusses einzeln bewertet. Wertminderungen werden in erster Linie auf zur Zahlung überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet und im Periodenergebnis erfasst. Ist sich die Gesellschaft sicher, dass eine Eintreibung des geschuldeten Betrags unmöglich ist, wird dieser als uneinbringlich erachtet und vollständig abgeschrieben.

Für die Umrechnung von Forderungen in Fremdwährungen wird der Stichtagskurs angewendet.

FERTIGUNGSAUFTRÄGE (POC)

Der Gegenstand von Fertigungsaufträgen ist die auf die speziellen Anforderungen von Kunden abgestimmte – und über unterschiedliche Rechnungsperioden dauernde – Herstellung von individuellen Projektlösungen, in erster Linie die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierung oder Weiterentwicklung bestehender Standardprodukte.

Während der Herstellungsphase werden die Herstellungskosten zuzüglich Marge als Fertigungsaufträge (POC) angesetzt. Dies stellt den noch nicht in Rechnung gestellten, von den Kunden zu vereinnahmenden, erwarteten Bruttowert für die bis zum Abschlussstichtag geleisteten Fertigungsauftragsarbeiten, abzüglich bereits erhaltener Teilzahlungen und realisierter Verluste, dar. Wenn die vom Kunden erhaltenen Voraus- und Teilzahlungen den ausgewiesenen Gewinn des jeweiligen Fertigungsauftrags übersteigen, wird die Nettodifferenz in der Bilanz unter der Position "Erhaltene Anzahlungen (POC)" ausgewiesen.

Fertigungsaufträge (POC) stellen Vermögenswerte aus Verträgen gemäß IFRS 15 dar, die bereits erbrachte, aber noch nicht in Rechnungen gestellte Leistungsverpflichtungen beinhalten.

KURZFRISTIGE FINANZANLAGEN

Kurzfristige Finanzanlagen werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und im Weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Die beizulegenden Zeitwerte von innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden kurzfristigen Finanzanlagen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den erwarteten Zahlungsflüssen.

AKTIVIERTE VERTRAGSKOSTEN

Gemäß IFRS 15 sind Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen, nicht sofort aufwandswirksam zu erfassen, sondern als Vermögenswerte aus Verträgen zu aktivieren und über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abzugrenzen.

In der Beta Systems Gruppe betrifft dies ausschließlich Bonuszahlungen an Vertriebsmitarbeiter oder externe Partner, die auf Basis erfolgreicher Vertragsabschlüsse (für Lizenz- und Wartungsverträge) ausgeschüttet werden. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Kosten, die für die jahresweise rollierende Verlängerung von Wartungskontrakten anfallen, nicht aktiviert, sondern weiterhin zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aufwandswirksam erfasst. Die Ermittlung der Höhe der auszuschüttenden Boni erfolgt dabei auf Basis von jährlich individuell abgeschlossenen Zielvereinbarungen. Die periodische Auflösung der Vermögenswerte aus Verträgen erfolgt anhand der Umsatzkurve des jeweils zugrundeliegenden Vertrags.

SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen die Einlagen der Gesellschaft in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG, übrige nicht operative Forderungen der Gesellschaft sowie aktive Rechnungsabgrenzungen. In Übereinstimmung mit den Vorschriften des periodengerechten Ausweises von Aufwendungen enthält diese Position bereits entrichtete Beträge, bei denen der Nutzenzufluss erst in späteren Perioden erfolgen wird.

Die Bilanzierung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen aufgrund der kurzfristigen Laufzeit annähernd den Buchwerten.

SACHANLAGEN

Sachanlagen werden mit historischen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter, planmäßig linearer Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen werden aufwandswirksam erfasst und orientieren sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Im Einzelnen werden folgende geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauern verwendet:

Voraussichtliche Nutzungsdauer Jahre
Computerausrüstung 3 - 5
Einbauten in Geschäfts- und Betriebsgebäude 5 - 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13
Gebäude und Außenanlagen 10 - 30

Abschreibungsmethoden, voraussichtliche Nutzungsdauern und Buchwerte werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden aus der Gegenüberstellung der Einzahlung und dem Buchwert der Anlage ermittelt und jeweils in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

AKTIVIERTE NUTZUNGSRECHTE AUS LEASINGVERTRÄGEN

Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden gemäß IFRS 16 zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaiger erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingvertrags und erwarteter Nutzungsdauer des Leasinggegenstands abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der jeweiligen Position im Sachanlagevermögen, der der Leasinggegenstand zugeordnet werden kann.

FIRMENWERT

Ein Firmenwert entsteht bei einem Unternehmenszusammenschluss und stellt den Überschuss der AnJahre schaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den von der Gesellschaft angesetzten Anteil an den beizulegenden Nettozeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des Verkäufers dar. Ein Firmenwert wird zu diesem Differenzbetrag, abzüglich kumulierter Wertminderungen als Ergebnis von Werthaltigkeitsprüfungen nach IAS 36, angesetzt. Ist der Überschuss bei einem Unternehmenszusammenschluss negativ, wird dieser sofort ergebniswirksam erfasst.

ERWORBENE SOFTWAREPRODUKTRECHTE UND ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen.

Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear und wird in jedem Berichtszeitraum erfolgswirksam erfasst. In der Regel wird eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf bis sieben Jahren zu Grunde gelegt. Folgekosten werden nur angesetzt, wenn diese den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des spezifischen Vermögenswerts erhöhen. Abschreibungsmethoden und voraussichtliche Nutzungsdauern werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft.

SONSTIGE LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Die sonstigen langfristigen Forderungen umfassen unter anderem langfristige Kautionen für bestehende Mietverhältnisse (Barhinterlegungen).

Hinzu kommt der langfristige Anteil der Vermögenswerte aus Verträgen. Hierunter ist der Anteil der gemäß IFRS 15 aktivierten Vertragskosten zu verstehen, der auf Umsatzerlöse entfällt, deren Realisierung mindestens zwölf Monate in der Zukunft liegt.

WERTHALTIGKEIT VON VERMÖGENSWERTEN

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE: Bei finanziellen Vermögenswerten, d.h. insbesondere Zahlungsmittel, kurzfristige Finanzanlagen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeweils zum Abschlussstichtag geprüft, ob eine Wertminderung nach IFRS 9 vorliegt.

NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE: Alle nicht finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft, d.h. unter anderem Sachanlagen, Firmenwert, andere immaterielle Vermögensgegenstände und erworbene Softwareproduktrechte werden jeweils zum Abschlussstichtag auf Vorliegen der Hinweise für eine Wertminderung gemäß IAS 36.12 geprüft. Bedeutende Vermögenswerte werden einzeln auf ihre Werthaltigkeit geprüft.

Bei Vorliegen solcher Hinweise erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für den betroffenen Vermögenswert als der höhere Betrag aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Liegt der so ermittelte erzielbare Betrag unter dem für diesen Gegenstand angesetzten Buchwert, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu verringern. Der Nutzungswert wird auf Basis des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse ermittelt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst.

Bestehen Hinweise darauf, dass eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung in Bezug auf andere immaterielle Vermögensgegenstände und erworbene Softwareproduktrechte überhöht ist bzw. nicht mehr besteht, wird diese durch entsprechende Zuschreibung aufgeholt. Der so ermittelte Buchwert darf dabei den Wert des Vermögenswerts resultierend aus den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich aller bis zum diesem Zeitpunkt planmäßigen Abschreibung1en nicht überschreiten.

Zusätzlich erfolgt einmal jährlich die Bewertung der bei Unternehmensübernahmen erworbenen Firmenwerte auf Grundlage der den Vermögenswerten der angegebenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten, erwarteten und abgezinsten Nettozahlungsflüsse. Basis der Ermittlung des erzielbaren Ertrags ist der Nutzungswert. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden nicht rückgängig gemacht.

LEASINGVERHÄLTNISSE

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird duch den IFRS 16 "Leasingverhältnisse" geregelt. Entsprechend des IFRS 16 sind beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt. Für alle Leasingverhältnisse wird in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit erfasst für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Die Höhe der Leasingverbindlichkeiten entspricht dem Barwert der zukünftigen Leasingraten. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet Beta Systems den (gewichteteten durchschnittlichen) Grenzfremdkapitalzinssatz von 1,5% zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Gleichzeitig wird ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert aktiviert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird. Aus der Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten entsteht ein periodischer Zinsaufwand.

Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung bestehen für kurzfristige Leasingverhältnissen und solche Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Diese können weiterhin aufwandwirksam erfasst werden.

VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Diese entsprechen bei den innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit den erfassten Rückzahlungsbeträgen (Buchwert).

VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

In Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Realisierung von Umsatzerlösen werden in dieser Position die bereits erhaltenen Beträge für die noch in der Zukunft zu erbringenden Leistungsverpflichtungen aus Wartungs-, Consulting- oder Dienstleistungsverträgen ausgewiesen. Diese werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit als Umsatzerlöse realisiert. Üblicherweise vereinbart Beta Systems Verträge mit einer Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren. Hinzu kommen (in deutlich geringerem Umfang) reine Wartungskontrakte mit einer Laufzeit von einem Jahr, die sich jährlich rollierend verlängern.

Möglicherweise zukünftig zu erbringende Serviceleistungen, die von Kunden auf Basis bestehender Serviceverträge stunden- oder tagesweise abgerufen werden können (sogenannte Time-and-Material-Verträge), sind in den Vertragsverbindlichkeiten nicht enthalten, da diese Verträge keine feste Abnahmebzw. Leistungsverpflichtung definieren. In geringem Umfang enthalten die Vertragsverbindlichkeiten durch den Kunden bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Serviceleistungen. Diese Umfänge werden in der Regel innerhalb eines Jahres realisiert.

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden grundsätzlich angesetzt, wenn für die Gesellschaft rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse vorliegen und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtungen zu Mittelabflüssen führen werden. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bestmöglicher Schätzung ermittelt werden kann. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

SONSTIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Sonstige kurzfristige Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Diese entsprechen aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit annähernd ihrem Buchwert (erfasster Rückzahlungsbetrag).

FINANZIELLE SCHULDEN

Finanzielle Schulden werden in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und im Finanzergebnis erfasst.

PENSIONSVERBINDLICHKEITEN

Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Einzelzusagen besteht die Verpflichtung, an ehemalige Mitarbeiter nach deren Eintreten in den Ruhestand unter bestimmten Voraussetzungen Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise Planvermögen gegenüber. Die Bilanzierung der Pensionsverbindlichkeiten erfolgt gemäß den Regelungen des IAS 19 (überarbeitet 2011). Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19.120 bereinigt um den Ertragssteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, Dienstzeitaufwand und Nettozinsen erfolgswirksam im Personalaufwand bzw. Finanzergebnis.

Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen zahlt die Gesellschaft Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger. Mit der Zahlung der Beiträge sind

alle Leistungsverpflichtungen für die Gesellschaft abgegolten. Die Aufwendungen für diese Beiträge sind ebenfalls in den Personalkosten erfasst.

FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die einen finanziellen Vermögenswert bei der einen Gesellschaft und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft begründen. Finanzinstrumente der Gesellschaft schließen finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Finanzierung und Leasingverbindlichkeiten, finanzielle Schulden sowie derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften ein.

Nicht derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Dieser entspricht in den meisten Fällen den Anschaffungskosten zuzüglich aller direkt zuordenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung der nicht derivativen Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, da die Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten und den Nominalwert zu vereinnahmen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Zur Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungsrisiken werden fallweise derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt. Diese erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting). Derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zu Anschaffungskosten angesetzt; zuordenbare Transaktionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Anfallens erfolgswirksam erfasst. Die Folgebewertung wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Dieser Zeitwert ergibt sich für die Sicherungsinstrumente aus den Terminkursen am Abschlussstichtag. Die Bewertungsergebnisse aus den Anpassungen der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden in der jeweiligen Periode ergebniswirksam in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

Zum 30. September 2020 hält die Gesellschaft keine derivativen Finanzinstrumente und im gesamten Berichtsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

EIGENKAPITAL

Einzahlungen auf den rechnerischen Nennwert der Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Mehrkosten, welche der Ausgabe von Stammaktien und Beteiligungsoptionen direkt zugeordnet werden können, werden abzüglich angefallener Steuereffekte direkt im Eigenkapital erfasst.

Mit jeder Stammaktie ist für den Anteilseigner ein Stimmrecht verbunden.

Wenn als Eigenkapital klassifizierte Stammaktien zurückgekauft werden, werden die zurückgekauften Aktien als eigene Anteile klassifiziert und zu Anschaffungskosten bereinigt um jegliche Steuereffekte im Eigenkapital in Abzug gebracht. Mit eigenen Anteilen ist kein Stimmrecht verbunden.

NEUE BILANZIERUNGSRICHTLINIEN

Die Änderungen bestehender sowie neue IFRS und IFRIC, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses beachtet.

IM LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHR ERSTMALS ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Standard Änderung
IFRS 16: Einführung eines einzigen Bilanzierungsmodells für
Leasingverhältnisse Leasingnehmer und Leasinggeber: Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen
sind in der Bilanz zu erfassen, es sei denn, die Laufzeit
beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich
um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils
Wahlrecht).
Änderungen an IAS 19: Neubewertung bei einer Planänderung,
Leistungen an -kürzung oder -erfüllung / Verfügbarkeit einer
Arbeitnehmer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan
Änderungen an IAS 28: Anwendung von IFRS 9, sofern Anteile an assoziierten
Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschafts-unternehmen
Unternehmen und Joint vorliegen, deren Bilanzierung nicht nach Equity
Ventures Methode erfolgt
Änderungen an IAS 1, IAS mit IFRIC 23 wird die Bilanzierung von Unsicherheit in
8, IAS 10, IAS 12: Bezug auf Ertragsteuern klargestellt
Ertragsteuerliche
Behandlung
Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer
Finanzinstrumente Ausgleichsleistung
Jährliche Verbesserungen diverse
2015 - 2017

Im Geschäftsjahr 2019/20 findet IFRS 16 "Leasingverhältnisse" erstmalig Anwendung. Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert

der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen.

Die Beta Systems Software AG hat den neuen Standard erstmals zum 1. Oktober 2019 angewendet. Die Gesellschaft wendete das Wahlrecht zur modifizierten retrospektiven Erstanwendung an. Die Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der ausstehenden Leasingraten zum Zeitpunkt der Erstanwendung bewertet; die Nutzungsrechte wurden initial mit einem Buchwert in Höhe der jeweiligen Verbindlichkeit angesetzt. Der Barwert der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wurden unter Verwendung des (durchschnittlichen gewichteten) Grenzfremdkapitalzinssatzes von 1,5% ermittelt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte nicht. Darüber hinaus wendete Beta Systems die Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung von kurzfristigen Leasingverhältnissen und solchen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, an. Diese werden weiterhin aufwandwirksam erfasst. Zum Erstanwendungszeitpunkt wurden die Vorschriften folglich nicht auf Leasingverhältnisse angewendet, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach der erstmaligen Anwendung endete und die ferner keine Kaufoption beinhalteten. Diese Leasingverhältnisse wurden wie kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert und im Aufwand ausgewiesen.

Änderungen innerhalb des Beta Systems Konzerns ergeben sich dergestalt, dass sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Oktober 2019 aufgrund der Abbildung der Leasingverbindlichkeiten sowie dem Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte um € 8,9 Millionen im Vergleich zu der im Jahresfinanzbericht 2018/19 per 30. September 2019 veröffentlichten Bilanz erhöht hat. Zum Bilanzstichtag 30. September 2020 werden in der Bilanz Nutzungsrechte in Höhe von € 9,8 Millionen als Teil der Sachanlagen sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € 10,1 Millionen als Bestandteil der kurzfristigen Finanzierung (€ 2,9 Millionen) und der (langfristigen) finanziellen Schulden (€ 7,2 Millionen) ausgewiesen. Infolge der Bilanzverlängerung ist die Eigenkapitalquote des Konzerns von 60,4% zum 30. September 2019 auf 54,7% zum 1. Oktober 2019 gesunken.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Überleitung der operativen Leasingverpflichtungen zum 30. September 2019 auf die zum 1. Oktober erstmals in der Bilanz erfassten Leasingverbindlichkeiten.

Überleitung Leasingverpflichtungen
Operative Leasingverpflichtungen
zum 30. September 2019 (5-Jahres-Zeitraum) 8.657
Operative Leasingverpflichtungen
zum 30. September 2019 (> 5-Jahres-Zeitraum) 931
abzüglich kurzfristiger Leasingverhältnisse -316
abzüglich geringfügiger Leasingverhältnisse -25
Brutto-Leasingverbindlichkeiten
zum 1. Oktober 2019 9.248
Abzinsung -330
Barwert der Leasingverbindlichkeiten
zum 1. Oktober 2019 8.918
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
zum 1. Oktober 2019 0
Leasingverbindlichkeiten
durch Erstanwendung von IFRS 16
zum 1. Oktober 2019 8.918

Außerdem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung seit dem Geschäftsjahr 2019/20 Abschreibungen auf die aktivierten Nutzungsrechte und Zinsaufwand anstatt des Leasingaufwands erfasst. Hierdurch fallen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr um € 2,9 Millionen niedriger aus als in der bisherigen Darstellungsweise. Parallel sind die Abschreibungen um € 2,9 Millionen gestiegen. Dies führt zu einem entsprechenden Anstieg des Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA). Die Werte der Vergleichsperiode 2018/19 wurden nicht angepasst.

Weiterhin ergeben sich durch die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung, indem die Tilgung der bilanziell ausgewiesen Leasingverbindlichkeiten als Bestandteil das Cashflows aus Finanzierungstätigkeit auszuweisen ist, während die Leasingzahlungen bisher komplett im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen wurden. Infolgedessen fällt der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit um rund € 2,9 Millionen höher aus als nach bisheriger Definition.

VORZEITIGE ANWENDUNG VON STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die Gesellschaft machte keinen Gebrauch von bereits zur Anwendung in der Europäischen Union angenommenen Änderungen bestehender oder neuer Standards und Interpretationen, die bis zum 30. September 2020 herausgegeben, aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten sind.

VERÖFFENTLICHTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WERDEN

Zum Abschlussstichtag sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Standards, Änderungen von Standards oder Interpretationen veröffentlicht, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind.

Wesentliche Änderungen für den Konzernabschluss der Beta Systems für das laufende Geschäftsjahr 2020/21 ergeben sich hierdurch nicht.

Brief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

Anzuwenden für
Geschäftsjahre Auswirkungen auf die Darstellung der
Standard Änderung beginnend ab Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs zur Lösung von 01.01.2020 keine
Unternehmens Schwierigkeiten in der Bestimmung, ob ein
zusammenschlüsse Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögens
werten erworben wurde
Änderungen an IAS 1 Definition der Wesentlichkeit von Abschluss 01.01.2020 keine
und IAS 8: informationen und Änderungen von rechnungs
Darstellung des Abschlus legungsbezogenen Schätzungen und Fehler
ses, Rechnungslegungs
methoden
Änderungen an IFRS 9, IAS Erleichterungen bei der Bilanzierung von Hedge 01.01.2020 keine
39 und IFRS 7: Accounting Beziehungen im Zusammenhang mit der
Interest Rate Benchmark Reform von Referenzzinssätzen
Reform
Änderung der Referenzen diverse 01.01.2020 keine
auf das Rahmenkonzept in
den IFRS Standards
Änderungen an IFRS 16: temporäre Erleichterungen zur Abbildung von 01.06.2020 keine
Leasingverhältnisse - Covid Mietkonzessionen für Leasingnehmer
19 bedingte Mietnachlässe
Änderungen an IFRS 9, IAS Praktische Erleichterungen für die Modifizierung von 01.01.2021 keine
39, IFRS 7, IFRS 4 und finanziellen Vermögenswerten, finanziellen
IFRS 16: * Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten;
Interest Rate Benchmark Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von
Reform - Phase 2 Sicherungsbeziehungen; Angabepflichten
Änderungen an IFRS 4: * Vorübergehende Befreiung bestimmter 01.01.2021 keine
Versicherungsverträge Versicherungsunternehmen von der Anwendung des
IFRS 9
Änderungen an IFRS 3: * Referenz auf das Rahmenkonzept 2018; Vorschrift zur 01.01.2022 keine
Unternehmens Identifikation von übernommenen Schulden;
zusammenschlüsse Klarstellung des Nicht-Ansetzens von erworbenen
Eventualforderungen
Änderungen an IAS 16: * Verbot der Saldierung von Kosten für Sachanlagen mit 01.01.2022 keine
Sachanlagen Einnahmen, die vor Herstellung des beabsichtigten
Zustands zur Nutzung der Sachanlegen entstehen
Änderungen an IAS 37: * Klarstellung, welche Kosten bei der Beurteilung, ob 01.01.2022 keine
Rückstellungen, ein Vertrag belastend ist, zu berücksichtigen sind
Eventualschulden und
Eventualforderungen
Änderungen an IAS 1: * Einordnung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2023 voraussichtlich keine
Darstellung des Abschlus
ses
IFRS 17: * Regelungen zur Bilanzierung von Vermögens-werten 01.01.2023 keine
Versicherungsverträge und Verbindlichkeiten, die aus
Versicherungsverträgen resultieren
Jährliche Verbesserungen diverse 01.01.2022 voraussichtlich keine
2018 - 2020 *

* Übernahme durch die EU steht noch aus

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Nachdem in den vergangenen Geschäftsjahren eine Vielzahl von Akquisitionen durchgeführt worden war, wurde infolge der Übernahme der Codelab die interne Steuerungsstruktur des Konzerns angepasst und ein Teil der akquirierten Gesellschaften in einer eigenen Steuerungseinheit "Beteiligungen" zusammengefasst. Die weitere interne Berichts- und Organisationsstruktur der Gesellschaft unterscheidet unverändert die Regionen DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika, für die – wie auch für die Steuerungseinheit "Beteiligungen" – eigene Ergebnisrechnungen existieren. Diese Regionen waren bisher die Grundlage für die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8. Infolge der Anpassung der internen Steuerstruktur wurde die Segmentstruktur gemäß IFRS 8 entsprechend um ein zusätzliches Segment "Beteiligungen" erweitert.

Im Rahmen der internen Management-Berichterstattung werden das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) und das Betriebsergebnis (EBIT) der Segmente zur Messung der Segment-Profitabilität verwendet. Bilanzkennzahlen werden auf Segmentebene nicht berichtet.

Die Segmente DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika fokussieren sich auf die Erzielung von Umsatzerlösen in den Geschäftsbereichen DCI und IAM. Das Segment Beteiligungen legt neben dem Anwendungsbereich Dokumentenmanagement als Teil des Geschäftsbereichs DCI einen Schwerpunkt auf den Geschäftsbereich Digitalisierung.

Grundsätzlich werden in allen Segmenten – wenngleich in unterschiedlichen Relationen – Umsatzerlöse aus Lizenz, Wartung und Service erzielt. Der Schwerpunkt der Segmente DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika liegt dabei klar auf den Leistungsarten Lizenz und Wartung, während das Segment Beteiligungen einen signifikanten Anteil an Serviceerlösen erzielt. Die Zuordnung von Erlösen und Aufwendungen zu den Segmenten erfolgt anhand des Sitzes der einzelnen Konzerngesellschaften. Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften, die demselben Segment zugeordnet sind (Intra-Segment-Beziehungen), werden je Segment eliminiert. Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften, die unterschiedlichen Segmenten zugeordnet sind (Inter-Segment-Beziehungen), werden in den betroffenen Segmenten ausgewiesen. Diese entstehen im Wesentlichen durch die Abführung von Royalties für die Nutzung von Produktrechten anderer Gesellschaften, die konzernweite Erbringung von zentralen Dienstleistungen durch die Holding sowie die Verrechnung sonstiger segmentübergreifender Unterstützungsleistungen. Die Eliminierung dieser Inter-Segment-Beziehungen wird nachfolgend als "Konsolidierung" bezeichnet. Die Verrechnung von Leistungen zwischen den Segmenten erfolgt grundsätzlich zu Bedingungen wie unter fremden Dritten ausgehandelt. Sämtliche einem Segment zugeordneten Aufwendungen und Erträge lassen sich eindeutig zuordnen, eine Schlüsselung wird nicht vorgenommen.

Das Segment DACH stellt den Kernmarkt des Beta Systems Konzerns dar, auf den im Berichtsjahr rund 50% der Konzernumsätze entfallen. Das Kundengeschäft im Segment DACH wird hauptsächlich betrieben durch die Beta Systems DCI Software AG mit ihren Tochtergesellschaften SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und ASDIS Solutions GmbH und durch die Beta Systems IAM Software AG. Hinzu kommen Vertriebsgesellschaften in Österreich und der Schweiz. Weiterhin werden in das Segment DACH die Beta Systems Software AG als Konzern-Holding, die Beta Systems IT Operations GmbH sowie die tschechische Entwicklungsgesellschaft der HORIZONT einbezogen. Aus dem Segment DACH heraus erfolgt auch die Betreuung von Kunden in Osteuropa ohne lokale Beta Systems Landesgesellschaften sowie überwiegend die Koordination des weltweiten Partnergeschäfts. Die im Vorjahr dem Segment DACH zugeordneten Konzerngesellschaften LYNET Kommunikation AG, PROXESS GmbH, PROXESS Holding GmbH, Categis GmbH und Categis Software Private Ltd. wurden infolge der Anpassung der Steuerungsstruktur dem neuen Segment Beteiligungen zugeordnet. Neben den vertrieblichen Tätigkeiten sind im Segment DACH die Entwicklungszentren in Berlin, Köln, Neustadt, München und Budweis angesiedelt. Gleichzeitig ist das Segment DACH Inhaber des überwiegenden Teils der Produktrechte des Beta Systems Konzerns. Die starke Positionierung in DACH wird unterstützt durch eine umfassende Service-Organisation, welche die Einführung und Weiterentwicklung der Beta Systems Lösungen bei den Kunden begleitet und unterstützt. Die Steuerung des Segments erfolgt direkt durch den Vorstand der Beta Systems Software AG, der die Rolle des Segment-Managers einnimmt. Das Segment DACH erwirtschaftet Umsatzerlöse aus Lizenz- und Wartungsverträgen, aus der Erbringung von Serviceleistungen für externe Kunden und der Erbringung von konzerninternen Service-Leistungen für andere Segmente. Außerdem führen die übrigen Konzerngesellschaften in Abhängigkeit ihrer Umsatzerlöse Royalties zur Nutzung der im Segment DACH angesiedelten Beta Systems Produktrechte an das Segment DACH ab. Das Segment DACH fungiert hierbei auch als zentrale Verrechnungsstelle für Royalties für Produkte, deren Rechte nicht in DACH angesiedelt sind. Die entsprechenden Royalties werden an den jeweiligen Rechteinhaber weitergereicht. Sonstige betriebliche Erträge werden darüber hinaus im Wesentlichen aus der konzernweiten Verrechnung der Holding-Dienstleistungen und der Bereitstellung von Rechenzentrumsleistungen für das kanadische Entwicklungszentrum in Calgary erzielt. Die Aufwendungen im Segment DACH bestehen überwiegend aus den in den zuzuordnenden Gesellschaften direkt anfallenden Betriebsaufwendungen, hierunter fallen unter anderem auch die Aufwendungen zur Bereitstellung der Zentralfunktionen durch die Holding sowie der Betrieb des konzerneigenen Rechenzentrums durch die Beta Systems IT Operations GmbH. Hinzu kommen Aufwendungen aus Royalties für Umsatzerlöse mit Produkten, deren Produktrechte beim Segment Nordamerika liegen, sowie Aufwendungen für aus anderen Segmenten zugekaufte Service- oder Entwicklungsleistungen. Das Segment DACH erzielt darüber hinaus Zinserträge im Wesentlichen durch die Anlage der finanziellen Mittel am Kapitalmarkt und im Cash-Pool der Deutsche Balaton AG sowie konzerninterne Zinserträge durch Ausleihungen gegenüber Konzerngesellschaften. Zinsaufwendungen fallen hauptsächlich an für das Darlehen, welches im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS aufgenommen wurde, die Aufzinsung der Pensionsverbindlichkeiten, die Aufzinsung der Verbindlichkeiten aus Mietverhältnissen gemäß IFRS 16 und die Abzinsung von Forderungen sowie konzernintern für die Verzinsung der Einlagen der Konzerngesellschaften in den Beta Systems internen Cash-Pool.

Das Segment Westeuropa setzt sich zusammen aus den Konzerngesellschaften in Frankreich, Spanien, und Belgien und wird zentral aus Frankreich gesteuert, wo der lokale Geschäftsführer zugleich die Rolle des Segment-Managers einnimmt. Der Schwerpunkt des Segments Westeuropa liegt klar auf vertrieblichen Tätigkeiten. Zur Durchführung von Service-Projekten arbeiten die Gesellschaften in der Regel mit lokalen Consulting-Partnern zusammen. Entwicklungsleistungen werden in Westeuropa nicht erbracht.

Das Segment Westeuropa erzielt seine Erlöse überwiegend aus Lizenz- und Wartungsvereinbarungen, Service-Umsätze spielen im Vergleich zum Segment DACH eine deutlich untergeordnete Rolle. Die dem Segment zuzuordnenden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den direkt in den Gesellschaften anfallenden Betriebsaufwendungen zusammen sowie Aufwendungen für Royalties, die in Abhängigkeit der erwirtschafteten Umsatzerlöse an das Segment DACH abgeführt werden, und einer Umlage für die zentralen Admin-Leistungen der Holding. Bei den Zinsaufwendungen und -erträgen im Segment Westeuropa handelt es sich überwiegend um konzerninterne Beziehungen zur Beta Systems Software AG (Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Beta Systems internen Cash-Pool sowie konzerninterne Ausleihungen) sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16.

Das Segment Sonstiges Europa setzt sich aus den Konzerngesellschaften in Italien, Großbritannien und Skandinavien zusammen. Analog zum Segment Westeuropa handelt es sich hierbei um reine Vertriebsgesellschaften, die Vertriebs- und (in geringem Umfang) Serviceleistungen erbringen. Im Zusammenhang mit internationalen Projekten werden Erlöse aus konzerninternen Serviceleistungen erzielt. Entwicklungsleistungen werden nicht erbracht. Die Steuerung des Segments erfolgt durch das für den Vertrieb zuständige Vorstandsmitglied der Beta Systems Software AG, das in Personalunion die Rolle des Segment-Managers für das Segment Sonstiges Europa ausübt.

Hinsichtlich der Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen treffen die Erläuterungen zum Segment Westeuropa auf das Segment Sonstiges Europa analog zu.

Das Segment Nordamerika bildet sich aus den Konzerngesellschaften in den USA und Kanada und hält einzelne Produktrechte (SecurLine und Garancy Password Management), die aus Sicht des Gesamtkonzerns eine untergeordnete Rolle spielen. Das Segment Nordamerika erzielt seine Erlöse einerseits aus externen Kundenverträgen, die durch die Vertriebsgesellschaft in den USA gehalten werden. Andererseits erbringt die Tochtergesellschaft in Kanada Wartungs- und Supportleistungen in Nordamerika sowie projektbezogen konzerninterne Entwicklungs- und Serviceleistungen. Hinzu kommen Erlöse aus Royalties, die aus dem Segment DACH für die Umsatzerlöse abgeführt werden, die außerhalb des Segments Nordamerika mit den durch das Segment Nordamerika gehaltenen Produkten erzielt werden. Die dem Segment zuzurechnenden Aufwendungen entsprechen den vorangehenden Darstellungen der Segmente Westeuropa und Sonstiges Europa. Gleiches gilt für die Zuordnung der Zinsaufwendungen und -erträge. Die Steuerung des Segments Nordamerika erfolgt gemeinsam durch zwei Segment-Manager mit Sitz in Kanada (Director Software Engineering) und den USA (Senior Vice President).

Dem neuen Segment Beteiligungen sind die LYNET Kommunikation AG, die Categis GmbH und deren Tochtergesellschaft Categis Software Private Ltd., die PROXESS GmbH mit ihrer Muttergesellschaft PROXESS Holding GmbH (bisher alle Segment DACH) sowie die unterjährig neu akquirierte Codelab Sp. z o.o. und deren Muttergesellschaft Codelab Software GmbH zugeordnet. Somit ist das Segment Beteiligungen auch Inhaber der Produktrechte für den Anwendungsbereich Dokumentenmanagement. Funktional deckt das Segment alle relevanten Bereiche ab, wobei die Administration zusätzlich aus dem Segment DACH unterstützt wird. Neben eigenständigen Teams für Vertrieb (inkl. Produktmanagement und Marketing) und Professional Services sind im Segment Beteiligungen auch die Entwicklungsstandorte in Rietheim-Weilheim, Rengsdorf, Szczecin und Wroclaw sowie der Offshore-Standort Indien angesiedelt. Als Segment-Manager fungiert der Director Mergers & Acquisitions der Beta Systems Software AG.

Das Segment Beteiligungen erwirtschaftet Umsatzerlöse aus Lizenz- und Wartungsverträgen sowie aus der Erbringung von Serviceleistungen für Kunden (inklusive kundenindividueller Entwicklung). Hinzu kommt der Vertrieb von Hardware und Software Dritter im Zusammenhang mit Kundenprojekten. Daneben erbringt das Segment Beteiligungen projektbezogen konzerninterne Service- und Entwicklungsleistungen für das Segment DACH. Die dem Segment zuzuordnenden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den direkt in den Gesellschaften anfallenden Betriebsaufwendungen zusammen. Hinzu kommt eine Umlage für zentrale Admin-Leistungen der Holding. Bei den Zinsaufwendungen im Segment Beteiligungen handelt es sich überwiegend um konzerninterne Beziehungen zur Beta Systems Software AG (konzerninterne Ausleihungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Beta Systems internen Cash-Pool)sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16.

Segment-Ergebnisrechnung
Okt. 2019 - Sep. 2020
(Tausend €)
DACH West-
europa
Sonstiges
Europa
Nord-
amerika
Beteili-
gungen
Konso
lidierung
Konzern
Umsatzerlöse mit Kunden
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten
36.039
7.293
5.766
2
7.179
152
3.196
1.066
19.903
854
0
-9.367
72.084
0
Umsatzerlöse gesamt 43.332 5.768 7.330 4.262 20.758 -9.367 72.084
Materialaufwand / Bezogene Leistungen -2.582 -2.848 -3.319 -1.204 -2.917 8.335 -4.535
Personalaufwand -25.024 -1.702 -947 -1.753 -12.410 0 -41.835
Sonstige Betriebsaufwendungen und -erträge -4.085 -740 -1.226 -695 -2.828 1.033 -8.542
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 11.642 479 1.839 610 2.602 0 17.171
Abschreibungen -3.086 -96 -77 -64 -1.805 0 -5.129
Betriebsergebnis 8.556 382 1.762 546 797 0 12.043
Zinsen und ähnliche Erträge 1.192 18 14 4 1 -504 724
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -273 -5 -11 -190 -366 503 -341
Ergebnis vor Ertragssteuern 9.475 396 1.765 360 432 -1 12.426
Ertragssteuern -3.186
Ergebnis der Geschäftsperiode 9.240
Segment-Ergebnisrechnung
Okt. 2018 - Sep. 2019
(Tausend €)
DACH West-
europa
Sonstiges
Europa
Nord-
amerika
Beteili-
gungen
Konso-
lidierung
Konzern
Umsatzerlöse mit Kunden
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten
Umsatzerlöse gesamt
34.791
5.966
40.757
5.580
6
5.585
4.459
138
4.597
3.140
957
4.096
5.317
416
5.733
0
-7.482
-7.482
53.287
0
53.287
Materialaufwand / Bezogene Leistungen
Personalaufwand
Sonstige Betriebsaufwendungen und -erträge
-2.901
-23.413
-5.770
-2.902
-1.629
-753
-2.107
-707
-1.156
-1.085
-1.645
-911
-1.366
-2.543
-1.419
6.971
0
511
-3.390
-29.938
-9.497
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 8.673 301 627 456 404 0 10.462
Abschreibungen -1.519 -13 -28 -18 -339 0 -1.917
Betriebsergebnis 7.154 288 599 438 65 0 8.545
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
871
-98
11
-1
17
-11
13
-202
0
-70
-289
288
624
-94
Ergebnis vor Ertragssteuern 7.927 298 606 249 -5 0 9.075
Ertragssteuern -3.050
Ergebnis der Geschäftsperiode 6.024

Die Details zu den Umsätzen und Ergebnissen der Segmente sowie deren Überleitung auf das Konzernergebnis (Spalte Konsolidierung) sind in den vorstehenden Übersichten enthalten. Dabei werden auch die Vorjahreswerte entsprechend der neuen Segmentstruktur dargestellt.

Gemäß IFRS 8.23 sind Bewertungen aller Vermögenswerte und Schulden der berichtspflichtigen Segmente nur anzugeben, wenn diese Informationen regelmäßig der verantwortlichen Unternehmensinstanz gemeldet werden. Diese Informationen sind in der regulären Management-Berichterstattung der Gesellschaft nicht enthalten.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen fallen in den Segmenten DACH, Nordamerika und Beteiligungen an. Insgesamt sind hierfür Aufwendungen in Höhe von T€ 12.647 (2018/19: T€ 10.832) entstanden.

Eine weitere regionale Aufgliederung ausgewählter Kennzahlen gemäß IFRS 8.23 nach Inland und Ausland zum Abschlussstichtag lässt sich folgender Übersicht entnehmen. Die regionale Aufteilung erfolgt dabei nach dem Sitz der Konzerngesellschaft.

Regionale Aufteilung 30.09.2020
(Tausend €)
Deutsch
land
Ausland Konzern
Umsatzerlöse 45.657 26.427 72.084
Langfristige Vermögenswerte
ohne lat. Steuererstattungsansprüche
34.039 4.250 38.289 men.
Latente Steuererstattungsansprüche 177 0 177
Pensionsverpflichtungen 3.039 0 3.039
Regionale Aufteilung 30.09.2019
(Tausend €)
Deutsch-
land
Ausland Konzern bereichen und Leistungsarten.
Umsatzerlöse 38.539 14.748 53.287
Langfristige Vermögenswerte
ohne lat. Steuererstattungsansprüche
28.254 612 28.866
Latente Steuererstattungsansprüche 96 0 96
Pensionsverpflichtungen 3.186 0 3.186

Das Management der Chancen und Risiken, die Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Segmente der Gesellschaft haben könnten, ist ausführlich im Chancen- und Risikobericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts beschrieben.

Ergänzend zu der (in der Segmentberichterstattung abgebildeten) überwiegend regional strukturierten Steuerung des Konzerns erfolgt eine Steuerung insbesondere der vertrieblichen Aktivitäten entlang der Geschäftsbereiche DCI, IAM und Digitalisierung. Die drei Geschäftsbereiche haben jeweils ein eigenständiges Produkt- bzw. Lösungsportfolio und einen eigenen Kundenstamm und treten nach außen am Markt mit ihren Produkten und ihrem Vertriebspersonal separat auf. Für die Management-Berichterstattung erfolgt eine Aufteilung der Umsatzerlöse auf Geschäftsbereiche anhand einer eindeutigen Zuordnung der Produkte entsprechend ihres Anwendungsbereichs.

Weiterhin werden in der internen Berichterstattung die externen Umsatzerlöse (Umsatzerlöse mit Kunden) differenziert nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges angegeben. Die Leistungsart Sonstiges fasst dabei im Wesentlichen den Vertrieb von Hardware und Software von Drittanbietern im Zusammenhang mit Kundenprojekten der LYNET und der PROXESS sowie sonstige Umsatzerlöse, z.B. aus dem Vertrieb von Ersatzteilen, zusammen.

Nachfolgende Tabellen geben einen Überblick der Konzern-Umsatzerlöse mit Kunden nach GeschäftsBrief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

Umsatzerlöse mit Kunden
Okt. 2019 - Sep. 2020
(Tausend €)
DCI IAM Digitali
sierung
Konzern
Lizenz-Umsatz 16.854 1.587 6 18.446
Wartungsumsatz 27.947 6.166 162 34.275
Serviceumsatz 5.248 3.731 9.117 18.096
Sonstige Umsatzerlöse 468 0 800 1.267
Umsatzerlöse mit Kunden 50.516 11.484 10.084 72.084
Umsatzerlöse mit Kunden
Okt. 2018 - Sep. 2019
(Tausend €)
DCI IAM Digitali
sierung
Konzern
Lizenz-Umsatz 11.901 1.745 0 13.645
Wartungsumsatz 23.010 5.780 133 28.922
Serviceumsatz 3.992 3.610 1.966 9.567
Sonstige Umsatzerlöse 102 0 1.050 1.152
Umsatzerlöse mit Kunden 39.004 11.134 3.148 53.287

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse lassen sich untergliedern nach den Leistungsarten Lizenz (Verkauf und Vermietung von Softwarelizenzen), Wartung (Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen), Service (projektbezogenen Erbringung von individuellen Serviceleistungen) und Sonstiges (Vertrieb von Hardware- und Software-Lösungen Dritter im Zusammenhang mit Kundenprojekten und Vertrieb sonstiger Güter, z.B. Ersatzteile). Die Leistungsarten entsprechen den zu erbringenden Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15.

Umsatzerlöse 2019/20 2018/19
Lizenz-Umsatz 18.446 13.645
Wartungsumsatz 34.275 28.922
Serviceumsatz 18.096 9.567
Sonstige Umsatzerlöse 1.267 1.152
Summe 72.084 53.287

Bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen handelt es sich ausschließlich um Umsatzerlöse aus Kundenverträgen. Der überwiegende Teil der Verträge der Beta Systems umfasst die Leistungsverpflichtungen Lizenz und Wartung (z.B. Lizenzkauf mit Abschluss eines Wartungsvertrags). Entsprechend der Regelungen des IFRS 15 erfolgt auch bei Verträgen mit zeitlich befristeter Lizenzierung (Mietverträgen) eine Differenzierung nach den darin enthaltenen Bestandteilen Lizenz und Wartung. Somit werden auch für Mietverträge (analog zu Kaufverträgen) Lizenz- und Wartungserlöse getrennt voneinander ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass auch bei Mietverträgen die anteiligen Lizenzerlöse in der Regel nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung (Bereitstellung der Software und – sofern erforderlich – des Zugriffsschlüssels) zu Vertragsbeginn realisiert werden, während die Realisierung der Wartungserlöse ratierlich über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt.

Bei der Gegenüberstellung der Umsatzerlöse und des Zahlungsstroms eines Kundenvertrags ist damit folgendes zu beachten: Die Lizenzerlöse werden gemäß IFRS 15 grundsätzlich nach Vertragsschluss und Leistungserbringung (Bereitstellung von Software und – sofern erforderlich – Zugriffsschlüssel) realisiert, während die Rechnungsstellung bei Mietverträgen in der Regel jahresweise über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt. Dies führt bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit regelmäßig zu einem zeitlichen Auseinanderfallen von (sofortiger) Umsatzrealisierung und (ratierlichem) Zahlungseingang. Dies resultiert zu Vertragsbeginn in einem Überhang der Umsatzerlöse gegenüber dem Zahlungseingang und damit zu einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden über die Vertragslaufzeit hinweg dann sukzessive abgebaut. Wartungsleistungen hingegen werden in der Regel jährlich vorschüssig, d.h. zu Beginn der Wartungsperiode in Rechnung gestellt, während die Wartungserlöse zeitanteilig über die gesamte Wartungsperiode hinweg realisiert werden. Dies führt somit zu Beginn der jährlichen Wartungsperiode regelmäßig zu einem Überhang des Zahlungseingangs gegenüber den Wartungserlösen und somit zu einem Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten. Diese werden über die Wartungsperiode hinweg kontinuierlich abgebaut. Da generell die Rechnungsstellung durch Beta Systems bei einem Großteil der Kundenverträge im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres erfolgt, kommt dieser Effekt insbesondere im ersten Geschäftshalbjahr zum Tragen. Bei Serviceumsätzen erfolgt die Rechnungsstellung meist monatlich entsprechend der Leistungserbringung. Somit unterscheiden sich der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und die Vereinnahmung der Gegenleistung des Kunden in der Regel nur um das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel.

Von dem gesamten Umsatzerlösen in Höhe von T€ 72.084 bezieht sich ein Anteil von T€ 412 auf Leistungsverpflichtungen, die bereits im Vorjahr erbracht wurden. Dabei handelt es sich überwiegend um Nachzahlungen einzelner Kunden, die die ursprünglich lizenzierte Nutzungsmenge überschritten hatten.

Aus den zu Periodenbeginn bestehenden Vertragsverbindlichkeiten (T€ 10.176) wurden im Berichtsjahr anteilige Umsatzerlöse in Höhe von T€ 9.299 realisiert.

Als Zahlungsziel wird in der Regel ein Zeitraum von 10 bis 30 Tagen vereinbart. Im Ausland werden teilweise Fristen bis zu 60 Tagen, in Einzelfällen bis zu 120 Tagen akzeptiert.

2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge 2019/20 2018/19
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen und Verbindlichkeiten 310 495
Erträge aus der Auflösung von
Gewährleistungsrückstellungen 485 0
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen 5 5
Ertrag aus Untervermietung von
Büroräumen (inkl. Nebenkosten) 295 0
Erstattungen und
Versicherungsentschädigungen 30 31
Erträge aus Weiterbelastung co-finanzierter
Marketing-Aktivitäten 0 100
Erträge aus Vermittlungsprovision 24 31
Übrige Erträge 211 37
Summe 1.361 698

3. PERSONALAUFWAND

gemäß IFRS
16 nicht bilanziell erfasst
wurden.
Personalaufwand 2019/20 2018/19
Löhne und Gehälter 35.121 25.051
Sozialabgaben 6.247 4.362
Sonstige Personalkosten 466 524
Summe 41.835 29.938

In den sonstigen Personalkosten sind Aufwendungen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf der LYNET Kommunikation AG vertraglich vereinbarten Earn-Out

Regelungen in Höhe von T€ 63 (2018/19: T€ 124) enthalten.

Hinzu kommen Aufwendungen für Versicherungen der Arbeitnehmer und variable Vergütungen in Form von Sachzuwendungen sowie Rückstellungen für mögliche Abfindungszahlungen.

4. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Sonstige betriebliche Aufwendungen 2019/20 2018/19
Verlust aus Währungsumrechnung 334 4
Büromieten (inkl. Nebenkosten) 1.445 2.355
Betriebsaufwand Büro/Technik 993 825
Rechenzentrumskosten 360 571
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 1.148 863
Freelancer-, Partner- & Distributorenkosten 1.277 1.133
Aufwendungen des laufenden
Geschäftsbetriebes 2.044 2.465
Rechtsberatung 217 238
Unternehmensberatung 10 52
Beratung IT-Projekte 186 33
Personalberatung und -akquise 256 233
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 306 376
Marketing- und Werbeaufwendungen 1.167 878
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 0 30
Sonstige betriebliche Steuern 51 40
Übrige Aufwendungen 109 101
Summe 9.903 10.196

Die Position "Büromieten (inklusive Nebenkosten)" beinhaltet überwiegend Mietnebenkosten und Betriebskosten der Bürogebäude. Hinzu kommt Mietaufwand für kurzfristige Mietverhältnisse, die

5. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Zinsen und ähnliche Erträge und
Aufwendungen
2019/20 2018/19
Aufzinsung von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen 102 137
Zinserträge aus Cash-Pooling Deutsche
Balaton AG 613 487
Sonstige Zinserträge 9 0
Zinsen und ähnliche Erträge 724 624
Zinsaufwendungen bei Kreditinstituten -146 -30
Zinsaufwand aus Leasingsachverhalten -150 0
Sonstige Zinsaufwendungen -45 -64
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -341 -94
Finanzergebnis 383 530

Die Zinsaufwendungen bei Kreditinstituten beinhalten Zinsaufwendungen auf das Darlehen der Commerzbank (vgl. Abschnitt 23 "Finanzielle Schulden") sowie Verwahrentgelte (Negativzinsen) für Guthaben bei Kreditinstituten.

In den sonstigen Zinsaufwendungen sind Zinsen in Höhe von T€ 24 (2018/19: T€ 43) für die Aufzinsung von Pensionsverbindlichkeiten enthalten sowie T€ 21 (2018/19: T€ 20) aus der Aufzinsung möglicher künftiger nachträglicher Kaufpreiszahlungen für die Akquisition der LYNET Kommunikation AG entsprechend der vertraglich vereinbarten Earn-Out Regelungen.

6. ERTRAGSSTEUERN

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragssteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragssteueraufwand 2019/20 2018/19
Laufende Steuern (abgelaufene Periode)
Deutschland -1.188 -1.017
Ausland -403 -250
-1.592 -1.267
Latente Steuern (zukünftige Perioden)
Deutschland -1.613 -1.795
Ausland -31 11
-1.594 -1.784
Summe -3.186 -3.050

Die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Ertragssteueraufwand wird in der folgenden Übersicht dargestellt. Der erwartete Ertragssteueraufwand ergibt sich dabei aus dem kombinierten Körperschaftsteuersatz, Solidaritätszuschlag und dem Gewerbesteuersatz von 30,0%.

Überleitungsrechnung erwarteter und
ausgewiesener Ertragssteueraufwand 2019/20 2018/19
Ergebnis vor Ertragssteuern 12.426 9.075
Erwarteter Steuer(-aufwand) /-ertrag
(Konzernsteuersatz 30% ) -3.728 -2.722
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und
Hinzurechnungen -101 -135
Mindeststeuer -2 -1
Änderungen der Bewertung von
Verlustvorträgen 386 -54
Steuererstattungen (+) / -nachzahlungen (-)
Vorjahre 39 -60
Lokale Steuersatzunterschiede 129 -63
Hinzurechnung sonstiger steuerfreier Erträge
und Aufwendungen 0 2
Sonstiges 91 -17
Ausgewiesener Steuer(-aufwand) /- -3.186 -3.050
davon laufende Steuern
(tatsächlicher Steueraufwand) -1.592 -1.658
davon latente Steuern -1.594 -1.722
Konzernsteuerquote 25,6% 33,6%

Die latenten Steuererstattungsansprüche und -schulden lassen sich den einzelnen Bilanzpositionen gemäß nachfolgender Tabelle zuordnen.

Latente Steuern gemäß Bilanz 30.09.2020 30.09.2019
Bilanzposten
Steuerliche Verlustvorträge 2.199 3.999
Pensionsverpflichtungen 604 677
Rechnungsabgrenzungen 75 34
Sonstige Verbindlichkeiten 2.726 850
Latente Steuererstattungsansprüche
(brutto) 5.604 5.560
Saldierung -5.427 -5.464
Latente Steuererstattungsansprüche
(in der Bilanz ausgewiesen) 177 96
Bilanzposten
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen -2.627 -2.895
Andere immaterielle Vermögenswerte -2.759 -2.544
Erworbene Softwareproduktrechte -215 -814
Sonstige Vermögenswerte -222 -353
Rechnungsabgrenzungen /
Vertragsverbindlichkeiten -1.425 -1.117
Fertigungsaufträge (POC) -25 -37
Sachanlagen -2.255 -132
Latente Steuerschulden (brutto) -9.528 -7.893
Saldierung 5.427 5.464
Latente Steuererschulden
(in der Bilanz ausgewiesen) -4.101 -2.429

In Anwendung von IAS 12.74 erfolgt eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern, soweit diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und ein Recht auf Aufrechnung von Steuerschulden und Steuerforderungen besteht.

In verschiedenen Ländern verfügt die Gesellschaft über steuerliche Verlustvorträge der jeweiligen Konzerngesellschaften. Die Verlustvorträge in Deutschland sind unbefristet nutzbar, wobei die Nutzung jährlich auf T€ 1.000 begrenzt ist. Der übersteigende Teil des zu versteuernden Einkommens ist nur zu 60% mit dem Verlustvortrag verrechenbar. Die amerikanischen und kanadischen Verlustvorträge sind jeweils für 20 Jahre realisierbar, die spanischen Verlustvorträge für 15 Jahre und alle weiteren ausländischen Verlustvorträge sind unbegrenzt nutzbar.

Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden von der Gesellschaft nur aktiviert, soweit diese Verlustvorträge als werthaltig bzw. wahrscheinlich nutzbar angesehen werden, aber mindestens in der Höhe, wie diesen zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen. Die latenten Steuererstattungsansprüche auf Verlustvorträge ergeben sich im Wesentlichen aus der Beta Systems Software AG mit einer Höhe von T€ 1.681 (2018/19: T€ 3.538). Dabei wurden die insgesamt bestehenden Verlustvorträge von T€ 1.105 (Körperschaftssteuer) bzw. T€ 9.838

Aktivierte Verlustvorträge 2019/20 2018/19
Verlust aktive Verlust aktive
Währung vortrag latente Steuern vortrag latente Steuern
Deutschland (Körperschaftsteuer) T€ 1.941 307 7.792 1.233
davon Organschaft Beta AG T€ 1.105 175 7.120 1.127
davon TK AUCONET T€ 836 132 0 0
davon TK PROXESS T€ 0 0 672 106
Deutschland (Gewerbesteuer) T€ 10.674 1.626 16.350 2.472
davon Organschaft Beta AG T€ 9.838 1.506 15.748 2.411
davon TK AUCONET T€ 836 120 0 0
davon TK PROXESS T€ 0 0 602 61
Italien T€ 0 0 13 2
Belgien T€ 292 86 474 140
Schweiz TCHF 0 0 205 42
Schweden TSEK 0 0 545 120
Österreich T€ 9 2 79 20
davon TK AUCONET T€ 9 2 79 20
Großbritannien TGBP 852 162 348 70

(Gewerbesteuer) zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgte auf Basis einer Ergebnisplanung für den steuerlichen Organkreis.

Als nicht aktivierbar sieht die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt latente Steuern auf folgende Verlustvorträge (unter Angabe der daraus resultierenden steuerlichen Erstattungsansprüche) an:

Nicht aktivierbare Verlustvorträge 2019/20 2018/19
Verlust Erstattungs Verlust Erstattungs
Währung vortrag anspruch vortrag anspruch
Deutschland (Körperschaftsteuer) T€ 1.589 251 1.570 249
davon TK AUCONET T€ 1.305 206 1.570 249
davon TK PROXESS T€ 284 45 0 0
Deutschland (Gewerbesteuer) T€ 1.548 214 1.570 225
davon TK AUCONET T€ 1.264 181 1.570 225
davon TK PROXESS T€ 284 33 0 0
USA TUSD 9.507 2.428 9.676 3.731
Kanada TCAD 5.056 657 5.044 656
Großbritannien TGBP 558 120 1.433 287
Spanien T€ 3.365 841 3.255 814
Polen TPLN 5.379 1.022 0 0
Österreich T€ 278 69 220 55
davon TK AUCONET T€ 278 69 220 55

7. ERGEBNIS JE STAMMAKTIE

Das Ergebnis je Stammaktie ergibt sich wie folgt:

Ergebnis je Stammaktie 2019/20 2018/19
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im
Umlauf befindlichen Stammaktien,
unverwässert und verwässert
4.782.660 4.783.390
Auf die Anteilseigner der Muttergesellschaft
entfallendes Jahresergebnis in T€
9.179 6.022
Ergebnis in € je Stammaktie,
unverwässert und verwässert
1,92 1,26

Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Stammaktien bestanden im Berichtszeitraum und im Vergleichszeitraum des Vorjahres nicht. Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie ist deshalb mit dem verwässerten Ergebnis je Stammaktie identisch.

Im Zeitraum vom 24. Juli 2020 bis zum 28. August 2020 hat die Beta Systems Software AG auf Basis des am 24. Juli 2020 veröffentlichten öffentlichen Kaufangebots insgesamt 8.101 Aktien der Gesellschaft zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von € 23,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beta Systems Software AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 5,00 je Aktie erworben. Der Beschluss zum Aktienrückerwerb war durch den Vorstand der Beta Systems Software AG am 7. Juli 2020 auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 zum Erwerb eigener Aktien gefasst worden. Infolge des Erwerbs eigener Aktien ging die Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien von zuvor 4.783.390 Stück um 8.101 Stück auf 4.775.289 Stück zurück.

Die durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien, welche als Nenner in die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Stammaktie einfließt, ergibt sich wie folgt.

Durchschnittliche Anzahl im Umlauf
befindlicher Stammaktien unverwässert
und verwässert
Tage im
Umlauf
Anzahl
Aktienbestand 01.10.2019 bis 28.08.2020
Aktienbestand 29.08.2020 bis 30.09.2020
333
33
4.783.390
4.775.289
Durchschnittliche Anzahl im Umlauf
befindlicher Stammaktien GJ 2019/20
unverwässert und verwässert
366 4.782.660

8. PERIODENFREMDES ERGEBNIS

Sonstige periodenfremde betriebliche Erträge in Höhe von T€ 823 (2018/19: T€ 506) und andere periodenfremde betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 62 (2018/19: T€ 98) sind im Betriebsergebnis des Berichtsjahres enthalten.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

9. ZAHLUNGSMITTEL

Zahlungsmittel 30.09.2020 30.09.2019
Barmittel
Sichteinlagen bei Kreditinstituten
7
13.571
7
13.525
Summe 13.578 13.532

10. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Der Gesamtbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 16.276 (30. September 2019: T€ 15.351). Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich auf Kundenverträge.

Abgezinste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von T€ 5.394 (30. September 2019: T€ 6.211) in dem Gesamtwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Der verwendete Zinssatz beträgt 1,01% p.a. (30. September 2019: 1,62% p.a.).

Die Fälligkeit dieser Forderungen zum Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:

Barwert der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen,
fällig in > 12 Monaten 30.09.2020 30.09.2019
Geschäftsjahr 2020/21 0 4.784
Geschäftsjahr 2021/22 3.447 816
Geschäftsjahr 2022/23 1.277 479
Geschäftsjahr 2022/24 617 73
Geschäftsjahr 2024/25 16 22
Geschäftsjahr 2025/26 13 13
Geschäftsjahr 2026/27 12 12
Geschäftsjahr 2027/28 12 12
Summe 5.394 6.211

Der Kundenstamm der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Kunden aus dem Banken- und Versicherungssektor und Großkunden aus der Industrie. Diese weisen in den überwiegenden Fällen ein Investment Grade Rating auf; im Ergebnis ist der Forderungsbestand mit geringen Ausfallrisiken behaftet.

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag ist wie folgt:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Altersstruktur zum 30.09.2019 Noch nicht fällig 14.496 0 Überfällig bis 30 Tage 368 0 Überfällig 31 - 90 Tage 377 0 Überfällig 91 - 180 Tage 129 -76 Überfällig 181 - 365 Tage 84 -28 Überfällig mehr als 365 Tage 37 -37 Summe 15.492 -141 Wert-Buchwert minderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Altersstruktur zum 30.09.2020 Noch nicht fällig 15.122 -2 Überfällig bis 30 Tage 465 0 Überfällig 31 - 90 Tage 422 0 Überfällig 91 - 180 Tage 172 -1 Überfällig 181 - 365 Tage 100 -21 Überfällig mehr als 365 Tage 89 -69 Summe 16.369 -93 Buchwert Wertminderung

Die Entwicklung der Wertminderungen auf zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war im aktuellen Geschäftsjahr wie folgt:

Wertminderungen 30.09.2020 30.09.2019
Anfangssaldo zu Beginn des GJ -141 -54
Eröffnungsbilanzwert PROXESS
(erfolgsneutral) -134
Eröffnungsbilanzwert Codelab
(erfolgsneutral) -12
Zuführung -74 -30
Auflösung 37 71
Inanspruchnahme 97 7
Summe zum Ende des Geschäftsjahres -93 -141

Forderungen in Höhe von T€ 9.887 stellen Vertragsvermögenswerte dar, die bereits erbrachte, aber noch nicht in Rechnungen gestellte Leistungsverpflichtungen beinhalten.

11. FERTIGUNGSAUFTRÄGE (POC)

Fertigungsaufträge (POC) 30.09.2020 30.09.2019
Aktivierte Auftragserlöse 177 255
Erhaltene Teilzahlungen -111 -39
Summe 66 216

Die Fertigungsaufträge werden in der Herstellungsphase zu Herstellungskosten zuzüglich Marge in der Bilanz aktiviert. Der damit im Posten Fertigungsaufträge enthaltene Projektertrag beziffert sich wie folgt:

Aktivierter Projektertrag der Periode 30.09.2020 30.09.2019
Aktivierte Auftragserlöse 177 255
Summe der angefallenen Kosten der
laufenden Projekte -84 -171
Summe 92 85

Die bereits erfolgswirksam realisierten Gesamterlöse der Fertigungsaufträge betrugen in der Berichtsperiode T€ 746 (2018/19: T€ 914).

Zum 30. September 2020 bestanden keine Fertigungsaufträge, für die Anzahlungen und höhere Teilzahlungen geleistet als Umsätze zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Fertigungsaufträge (POC) werden voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres beendet.

12. KURZFRISTIGE FINANZANLAGEN

Zum Abschlussstichtag 30. September 2020 bestanden wie zum Vorjahresstichtag 30. September 2019 keine kurzfristigen Finanzanlagen.

13. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 30.09.2020 30.09.2019
Aktive Rechnungsabgrenzung
und geleistete Anzahlungen 1.374 1.457
Umsatzsteuerguthaben 255 489
Forderung aus Cash-Pool
Deutsche Balaton AG 34.000 26.000
Aktivierte Vertragskosten 549 519
Übrige kurzfristige Forderungen 316 225
Summe 36.493 28.690

Die Umsatzsteuerguthaben betreffen Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Überwiegend handelt es sich um die Vorauszahlung zur Dauerfristverlängerung 2020 der Beta Systems Software AG.

Die aktivierten Vertragskosten beinhalten gemäß IFRS 15 Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen. Diese werden dann über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abgegrenzt. In der Berichtsperiode wurde aus dem Eröffnungsbilanzwert von insgesamt T€ 939 (davon T€ 519 kurzfristig, T€ 420 langfristig) ein Betrag von T€ 519 aufwandswirksam erfasst und die aktivierten Vertragskosten entsprechend reduziert. Gegenläufig wurden – ausgehend von den in der Berichtsperiode erzielten Auftragseingängen – neue Vertriebsboni in Höhe von initial T€ 1.183 aktiviert. Diese wurden im weiteren Verlauf der Periode bereits anteilig um T€ 570 abgeschrieben. Bei den gesamten Abschreibungen von T€ 1.089 handelt es sich fast ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen (wegen vorzeitiger Ablösung bestehender Verträge) sind lediglich in unwesentlicher Größenordnung angefallen.

Neben diversen Einzelsachverhalten wie gezahlte Reisekostenvorschüsse sind in den übrigen kurzfristigen Forderungen weiterhin Forderungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer der ASDIS GmbH in Höhe von T€ 116 (2018/19: T€ 116) enthalten.

Für Erläuterungen zum Cash-Pool der Deutsche Balaton AG wird auf den Abschnitt "30. Nahestehende Unternehmen und Personen" des Konzernanhangs verwiesen.

14. SACHANLAGEN

Sachanlagen 30.09.2020 30.09.2019
Anschaffungskosten
Computerausrüstung 7.903 7.048
Grundstücke und Gebäude 12.753 1.396
Einbauten in Geschäfts- und
Betriebsgebäude 897 831
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.715 1.810
Summe Anschaffungskosten 25.267 11.084
Kumulierte planmäßige Abschreibungen -11.799 -7.988
Summe 13.468 3.097

Die im Geschäftsjahr 2019/20 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die Sachanlagen betragen T€ 3.812 (2018/19: T€ 799).

Zum 30. September 2020 betrugen die Buchwerte der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen T€ 9.789 (30. September 2019: T€ 0), vgl. hierzu auch Abschnitt 19. "Leasingverhältnisse".

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns" dargestellt.

15. FIRMENWERT

Nach IAS 36 ist grundsätzlich ein jährlich verpflichtender Werthaltigkeitstest der Firmenwerte durchzuführen. Dabei wird der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwerten derselben gegenübergestellt. Für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde der erzielbare Betrag zum 30. September 2020 höher eingeschätzt als die Buchwerte. Eine Wertminderung war somit nicht vorzunehmen.

Firmenwert 30.09.2020 30.09.2019
Anschaffungskosten 13.074 13.043
davon aus Akquisition der SI Software
Innovation 507 507
davon aus Akquisition der HORIZONT 2.731 2.731
davon aus Akquisition der LYNET 267 267
davon aus Akquisition der AUCONET/
ASDIS 1.545 1.545
davon aus Akquisition der Categis 78 78
davon aus Akquisition der PROXESS 7.915 7.915
davon aus Akquisition der Codelab 31
Wertminderungen -1.483 -1.483
Summe 11.591 11.560

Die Buchwerte der Firmenwerte stellen sich zum 30. September 2020 wie folgt dar:

Buchwert Firmenwert 30.09.2020 30.09.2019
SI Software Innovation GmbH 189 189
HORIZONT Software GmbH 1.566 1.566
LYNET Kommunikation AG 267 267
AUCONET Teilkonzern 1.545 1.545
Categis GmbH 78 78
PROXESS GmbH 7.915 7.915
Codelab Sp. z o.o. 31
Summe 11.591 11.560

Für den Firmenwert der Codelab hat sich dabei eine Währungsumrechnungsdifferenz im Vergleich zur Eröffnungsbilanz von T€ 3 ergeben.

Die Wertermittlung zum 30. September 2020 beruhte dabei jeweils auf einer vom Management erstellten Detailplanung über drei Jahre mit den nachfolgend genannten wesentlichen Prämissen.

Die Prognosen beruhen dabei auf den Erfahrungen der Vergangenheit, den aktuellen operativen Ergebnissen, externen Marktannahmen und der vom Management vorgenommenen Einschätzung der zukünftigen Entwicklung. Die Umsatzentwicklung beruht auf der Planung von Folgeverträgen bestehender Kunden- und Vertragsbeziehungen.

Für die SI Software Innovation GmbH wird auf Basis der aktuellen Vertragssituation und Pipeline von einer stabilen Entwicklung des Lizenzumsatzes auf dem durchschnittlichen Niveau der Vorjahre ausgegangen. Der Wartungsumsatz wurde leicht rückläufig geplant (-0,5% pro Jahr). Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 9,2% angesetzt.

Die HORIZONT Software GmbH ist in ihren Kernmärkten mit ihren Produkten im Mainframe-Markt bei allen wesentlichen Kunden vertreten. Hieraus ergibt sich eine exzellente Marktpositionierung bei gleichzeitig allerdings eingeschränktem Wachstumspotential mit Blick auf künftiges Neugeschäft. Im Sinne einer vorsichtigen Planung wurden daher rückläufige Umsatzerlöse (-4,5% pro Jahr) unterstellt. In den vergangenen Jahren gelang es allerdings zuverlässig, Abgänge durch die Generierung von Neugeschäft auszugleichen. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 7,4% angesetzt.

Für die LYNET Kommunikation AG wurde in einem dynamischen Marktumfeld in der Detailplanung ein Umsatzwachstum von jährlich 8% unterstellt. Jenseits der Detailplanung wurden die Umsatzerlöse mit einer Wachstumsrate von 3% extrapoliert. Ausgehend von der unterstellten Umsatzentwicklung wird auch von einem (im Vergleich zum Umsatz unterproportionalen) Anstieg der Aufwendungen und dabei insbesondere des Personalaufwands ausgegangen. Analog der Umsatzplanung wurden auch die Aufwendungen mit angemessenen Wachstumsraten fortgeschrieben. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 8,3% angesetzt.

Für die AUCONET Geschäft (hierunter fallen auch die Tochtergesellschaften der AUCONET GmbH inklusive der ASDIS Solutions GmbH) wurden ausgehend von der Budgetplanung die Umsatzerlöse in den Leistungsarten Lizenz und Service stabil fortgeschrieben. Für die Wartungserlöse wird auf Basis des prognostizierten Neugeschäfts von einem jährlichen Wachstum von 4,3% für die Detailplanung ausgegangen, darüber hinaus wurden die Werte mit einer Wachstumsrate von 3% extrapoliert. Ausgehend von der unterstellten Umsatzentwicklung wird auch von einem leichten (im Vergleich zum Umsatz aber unterproportionalen) Anstieg der Aufwendungen ausgegangen. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 9,2% angesetzt.

Im Bereich Dokumentenmanagement ist für die vergangenen Jahre ein Marktwachstum von rund 6% pro Jahr zu beobachten. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde für das laufende Geschäftsjahr von einem geringeren Wachstum ausgegangen, das in den Folgejahren dann nachgeholt wird. Darauf aufbauend wurde für die PROXESS im Rahmen einer Drei-Jahres-Planung ein Umsatzwachstum von zunächst knapp 4% und für die Folgejahre um 9% unterstellt. Ausgehend von der unterstellten Umsatzentwicklung wird auch von einem (im Vergleich zum Umsatz aber unterproportionalen) Anstieg der Aufwendungen ausgegangen. Im Abschluss an die Detailplanung wurde der Ergebnisbeitrag für die Zukunft stabil fortgeschrieben. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 9,3% angesetzt.

Für die Codelab wurde – auf Basis einer konservativen Planung – von einem Wachstum der Umsatzerlöse von 2% pro Jahr ausgegangen. Die Aufwendungen wurden analog fortgeschrieben, so dass eine stabile (niedrige) Ergebnismarge erreicht wird. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 10,7% angesetzt.

Änderungen der Berechnungsparameter für Werthaltigkeitstests können die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beeinflussen. Die Bewertung reagiert dabei besonders sensitiv auf den Kapitalisierungszinssatz und die erwartete Umsatzentwicklung. Dabei hätte sich auch bei einer Erhöhung des zugrunde gelegten Diskontierungssatzes um 1,0% zum 30. September 2020 keine Wertminderung ergeben. Auch unter Annahme eines um 2 Prozentpunkte stärkeren Rückgangs der wichtigen Wartungserlöse (für die SI Software Innovation und die HORIZONT) bzw. eines um 2 Prozentpunkte schwächeren Wachstums der Umsatzerlöse (für die LYNET AUCONET, PROXESS und Codelab) wäre keine Wertminderung erforderlich gewesen.

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns" dargestellt.

16. ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

30.09.2020 30.09.2019 Summe
19.356 19.427 Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Be
-11.299 -10.388 richtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der
Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte
8.057 9.039

Die Anschaffungskosten der anderen immateriellen Vermögenswerte enthalten eine Währungsumrechnungsdifferenz im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von T€ 126 (2018/19: T€ 101).

Die im Geschäftsjahr 2019/20 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die anderen immateriellen Vermögenswerte betragen T€ 1.024 (2018/19: T€ 911).

Die Gesellschaft führte zum Abschlussstichtag keine Werthaltigkeitsprüfung der anderen immateriellen Vermögenswerte durch, da es keine Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gab. Ebenso ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine mögliche Aufholung der in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Wertminderungen.

Die erwarteten planmäßigen Abschreibungen der nächsten Jahre für die anderen immateriellen Vermögenswerte beziehen sich im Wesentlichen auf die im Zuge der Kaufpreisallokationen aktivierten Vermögenswerte der HORIZONT, der LYNET, der AUCONET (inkl. Tochtergesellschaften) und der PROXESS und ergeben sich wie folgt:

Erwartete planmäßige Abschreibungen

Geschäftsjahre 2031/32 bis 2038/39 767
Geschäftsjahr 2030/31 99
Geschäftsjahr 2029/30 236
Geschäftsjahr 2028/29 647
Geschäftsjahr 2027/28 660
Geschäftsjahr 2026/27 700
Geschäftsjahr 2025/26 712
Geschäftsjahr 2024/25 751
Geschäftsjahr 2023/24 777
Geschäftsjahr 2022/23 824
Geschäftsjahr 2021/22 902
Geschäftsjahr 2020/21 981

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns" dargestellt.

17. ERWORBENE SOFTWAREPRODUKTRECHTE

Erworbene Softwareproduktrechte 30.09.2020 30.09.2019
Anschaffungskosten
Kumulierte Abschreibungen
10.133
-6.208
10.159
-5.942
Summe 3.925 4.217

Die Anschaffungskosten der Softwareproduktrechte enthalten eine Währungsumrechnungsdifferenz im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von T€ 27 (2018/19: T€ 15).

Die Restbuchwerte der aktivierten Softwareproduktrechte verteilen sich wie folgt:

Buchwerte erworbener Softwareproduktrechte 30.09.2020 30.09.2019
Erworbene
Rechte von
Er
werbs
art
GJ Restab
schreibung
(Monate)
HORIZONT Software GmbH
XINFO SD 2014/15 15 46 82
SmartJCL SD 2014/15 0 0 3
ProcMan SD 2014/15 87 324 369
AUCONET GmbH
BICS
AD 2017/18 148 663 717
PROXESS GmbH
PROXESS
SD 2018/19 225 2.892 3.046
Summe 3.925 4.217

SD = Share Deal; AD = Assets Deal

Die im Geschäftsjahr 2019/20 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die Softwareproduktrechte betragen T€ 292 (2018/19: T€ 206).

Die Gesellschaft führte zum Abschlussstichtag keine Werthaltigkeitsprüfung der Softwareproduktrechte durch, da es keine Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gab.

Der erwartete planmäßige Abschreibungsaufwand der nächsten Jahre ergibt sich für die Softwareproduktrechte wie folgt:

Erwartete planmäßige Abschreibungen
Geschäftsjahr 2020/21 289
Geschäftsjahr 2021/22 262
Geschäftsjahr 2022/23 253
Geschäftsjahr 2023/24 253
Geschäftsjahr 2024/25 253
Geschäftsjahr 2025/26 253
Geschäftsjahr 2026/27 253
Geschäftsjahr 2027/28 219
Geschäftsjahr 2028/29 208
Geschäftsjahr 2029/30 208
Geschäftsjahre 2030/31 - 2038/39 1.475
Summe 3.925

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns" dargestellt.

18. SONSTIGE LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Sonstige langfristige Forderungen 30.09.2020 30.09.2019
Kautionen 745 504
Aktivierte Vertragskosten 484 420
Sonstige langfristige Forderungen 19 29
Summe 1.248 953

Hinsichtlich der aktivierten Vertragskosten wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 13. "Sonstige kurzfristige Vermögenswerte" verwiesen.

19. LEASINGVERHÄLTNISSE

Die Umstellungseffekte aus der geänderten Bilanzierung von Leasingverhältnissen zum Zeitpunkt der Erstanwendung des IFRS 16 sind im Abschnitt "Neue Bilanzierungsrichtlinien" dargestellt. In den Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte an

Leasinggegenständen ausgewiesen:

Grundstücke
und
Nutzungs
rechte
Gebäude Sonstiges IFRS 16
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2019 7.697 1.221 8.918
Zugänge 2.980 315 3.295
Währungsdifferenzen -210 -210
Zugang aus Untern'erwerb 542 169 711
Abgänge -79 -79
Stand 30. September 2020 11.010 1.626 12.635
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2019 0 0 0
Zugänge 2.211 728 2.940
Währungsdifferenzen -11 -4 -15
Abgänge -78 -78
Stand 30. September 2020 2.201 646 2.847
Buchwert
30. September 2020 8.809 980 9.788

Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen wurden im Geschäftsjahr 2019/20 darüber hinaus die folgenden Beiträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

Erfolgswirksame Leasingaufwendungen 2019/20 2018/19
Abschreibungsaufwand auf Nutzungsrechte -2.940
Zinsaufwendungen aus der Aufzinszung
von Leasingverbindlichkeiten -150
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse -451
Aufwand für geringwertige Vermögenswerte -46
Erträge aus Untervermietung von
Nutzungsrechten 157
Summe -3.430 0

Die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Aktivitäten als Leasingnehmer betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 T€ 3.297.

Die ausstehenden Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf:

Fälligkeiten der bilanzierten
Leasingzahlungen
Geschäftsjahr 2020/21 2.890
Geschäftsjahr 2021/22 2.426
Geschäftsjahr 2022/23 2.061
Geschäftsjahr 2023/24 1.716
Geschäftsjahr 2024/25 1.275
Geschäftsjahr 2025/26 393
Summe 10.762

Zum Bilanzstichtag bestanden bereits eingegangene Leasingververpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 662 (davon kurzfristig T€ 148), die nach dem 30. September 2020 beginnen und keine kurzfristigen oder geringfügigen Leasingverhältnisse darstellen. Diese sind gemäß IFRS 16 erst mit Beginn des Mietverhältnisses zu bilanzieren und daher zum Bilanzstichtag noch nicht in den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten enthalten.

Einige Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen. Diese Optionen werden eingesetzt, um eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Sie sind bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt worden, wenn ihre Ausübung nicht hinreichend sicher ist. Mögliche künftige Leasingzahlungen, die in den Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungsoption anfallen, sind in folgender Tabelle dargestellt:

Mögliche künftige Leasingzahlungen,
nicht in Leasingverbindlichkeiten enthalten
(undiskontiert)
Geschäftsjahr 2023/24 36
Geschäftsjahr 2024/25 46
Geschäftsjahr 2025/26 115
Geschäftsjahr 2026/27 115
Geschäftsjahr 2027/28 115
Geschäftsjahr 2028/29 79
Geschäftsjahr 2029/30 69
Summe 574

20. KURZFRISTIGE FINANZIERUNG

Als kurzfristige Finanzierung wird zum einen der innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten fällige Teilbetrag (T€ 1.600) des Darlehens ausgewiesen, das im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS im Vorjahr aufgenommen worden war (für weitere Erläuterungen hierzu wird auf Abschnitt 23. "Finanzielle Schulden" verwiesen). Zusätzlich umfasst diese Position die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 in Höhe von T€ 2.858.

21. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

Als Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 werden die gegenüber Kunden bereits fakturierten, aber noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden aus den zu Periodenbeginn bestehenden Vertragsverbindlichkeiten (T€ 10.176) anteilige Umsatzerlöse in Höhe von T€ 9.299 realisiert. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten von T€ 9.601 werden weit überwiegend im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 als Umsatzerlöse realisiert werden.

22. SONSTIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Sonstige kurzfristige Schulden 30.09.2020 30.09.2019
Andere Steuerschulden und Sozialabgaben 1.047 524
Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern
(Gehälter und gehaltsähnliche Zahlungen) 5.664 4.845
Erhaltene Anzahlungen 94 37
Übrige kurzfristige Schulden 1.723 2.629
Summe 8.528 8.035

ANDERE STEUERSCHULDEN UND SOZIALABGABEN

Die Position betrifft Schulden gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer sowie für Abgaben gegenüber Sozialversicherungsinstituten. Aufgrund der Fälligkeiten von Lohnsteuer und Sozialabgaben in Polen ist zum Stichtag 30.September 2020 eine Verbindlichkeit von T€ 565 bilanziert.

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER ARBEITNEHMERN

Hierin sind Ansprüche der Mitarbeiter aus Urlaub, Überstunden und Gleitzeit, Verbindlichkeiten aus Leistungsprämien sowie zu leistende Erstattungen verauslagter Reisekosten enthalten. Darüber hinaus enthalten sind Rückstellungen für variable Gehaltszahlungen an die Belegschaft (inkl. Bonuszahlungen an den Vertrieb) und den Vorstand.

ÜBRIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Die übrigen kurzfristigen Schulden enthalten unter anderem Verbindlichkeiten aus der vertraglich vereinbarten Earn-Out Regelung mit den Veräußerern der LYNET (T€ 109), Verbindlichkeiten aus Abschlussprüfung und Steuerberatung (T€ 309), Verpflichtungen aus Nebenkosten aus Mietverhältnissen (T€ 352), Rückstellungen für mögliche Abfindungszahlungen (T€ 718) sowie Verpflichtungen aus Kundenverträgen im Rahmen der Gewährleistung (T€ 60).

23. FINANZIELLE SCHULDEN

Die finanziellen Schulden umfassen den langfristigen Anteil der Darlehen bei Kreditinstituten (T€ 4.400) sowie die langfristigen Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 (T€ 7.236).

Die Gesellschaft nutze zum Bilanzstichtag die im Folgenden beschriebenen Finanzierungsmittel.

Finanzielle Schulden 30.09.2020 30.09.2019
Darlehen Commerzbank AG 6.000 7.600
Darlehen Sparkasse Neuwied 0 35
Summe finanzielle Schulden 6.000 7.635
davon fällig ≤ 12 Monaten 1.600 1.635
Langfristige finanzielle Schulden
bei Kreditinstituten 4.400 6.000

Das Darlehen der Commerzbank war im Vorjahr zur Refinanzierung eines Teils des Kaufpreises der PROXESS aufgenommen worden. Die Laufzeit ist bis zum 30. Juni 2024 fest vereinbart. Das Darlehen wird mit einem Darlehenszins in Höhe des Drei-Monats-EURIBOR zzgl. einer Marge von 1,50% p.a. verzinst (ist der EURIBOR kleiner Null, gilt ein Zinssatz von 1,50%) und ist in vierteljährlichen Raten von jeweils T€ 400 zu tilgen. Bei einem nicht-negativen EURIBOR-Satz würde ein Anstieg um 100 Basispunkte zu einem um T€ 54 höheren Zinsaufwand im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 führen. Bei einem negativen EURIBOR-Satz fällt der Effekt geringer aus, da in diesem Fall ohnehin mindestens die Bank-Marge zu vergüten ist.

Die Laufzeit und die Verzinsung des Darlehens sind an definierte Finanzkennzahlen (Covenants) gebunden. Diese wurden im Geschäftsjahr 2019/20 eingehalten. Gesonderte Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Andere Darlehenskreditlinien bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

24. PENSIONSVERBINDLICHKEITEN

Auf folgende Positionen hat die Erfassung von Verbindlichkeiten aus Pensionen Einfluss:

Bilanzposition 30.09.2020 30.09.2019
Pensionsverbindlichkeiten 3.039 3.186
Versicherungsmathematische Gewinne
(Verluste) 171 -891
Ertragsteuereffekt -53 278
Nicht erfolgswirksame Änderungen des
Eigenkapitals 118 -614
Zinsaufwand/ Zinsertrag -24 -43
Periodenergebnis -24 -43

Auf Basis von Einzelzusagen gewährt die Beta Systems Software AG einem ehemaligen Vorstand sowie einem ehemaligen Mitglied des Managements Pensionsansprüche. Die Leistungen sind von den geleisteten Dienstjahren und vom damaligen Gehalt abhängig.

Eine allgemeine Versorgungszusage besteht gegenüber ehemaligen Betriebsangehörigen der vormaligen Kleindienst Datentechnik AG. Diese Pensionsverpflichtungen basieren auf einer Betriebsvereinbarung vom 21. Dezember 1972 sowie Ergänzungen hierzu. Im Rahmen des Verkaufs des aufgegebenen Geschäftsbereiches ECM sind die Pensionsverpflichtungen der zum Verkaufszeitpunkt aktiven Mitarbeiter an den Erwerber übergegangen, bei der Gesellschaft sind nur die Pensionsverpflichtungen gegenüber den Rentnern und anderweitig ausgeschiedenen Mitarbeitern verblieben. Anspruchsberechtigt sind alle bis zum 30. September 1987 in das Unternehmen eingetretenen Mitarbeiter.

Die Versorgungsordnung sieht nach Ablauf einer 10 jährigen Betriebszugehörigkeit die Gewährung einer Altersrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres vor, ebenso bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Gewährung einer Invalidenrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 58. Lebensjahres wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Leistungen ergibt sich aus einem festen Rententeilbetrag pro nach Vollendung des 30. Lebensjahres geleistetem Dienstjahr.

Die Versorgungsansprüche aus den Pensionszusagen an die ehemaligen Gesellschafter der HORIZONT Software GmbH wurden mit Wirkung zum 30. September 2014 auf den bis zu diesem Stichtag erdienten Teil reduziert (past service). Auf den nach diesem Stichtag noch zu erdienenden Teil (future service) verzichten die Versorgungsberechtigten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erdiente Rentenanwartschaft bleibt bestehen, wurde jedoch im Zuge der Übernahme der HORIZONT auf einen Pensionsfond ausgelagert. Der Vorstand der Beta Systems ist der Ansicht, dass die Beta Systems Software AG entsprechend der mit den Veräußerern der HORIZONT im Zuge der Übernahme getroffenen vertraglichen Vereinbarungen somit auch für die bis zum 30. September 2014 erdiente Rentenanwartschaft nicht in Anspruch genommen werden kann. Gemäß den Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS muss dennoch buchhalterisch eine mittelbare Pensionsverbindlichkeit ausgewiesen werden. Die Versorgungsberechtigten erhalten eine Altersrente nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nach Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. eine vorgezogene Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und nicht bevor diese Zusage mindestens 10 Jahre bestanden hat. Weiterhin wird eine Invalidenrente beim Ausschieden aus den Diensten des Unternehmens infolge Berufsunfähigkeit gewährt.

Die folgenden Erläuterungen betreffen die Einzelzusagen sowie die Versorgungsordnung für Rentner und anderweitig ausgeschiedene Mitarbeiter bei Beta Systems/Kleindienst und HORIZONT gleichermaßen.

Die Pensionszusagen umfassen insgesamt 82 Anspruchsberechtigte, davon 4 Mitarbeiter, 56 Rentner und 22 ehemalige Mitarbeiter (30. September 2019: 86 Anspruchsberechtigte, davon 4 Mitarbeiter, 54 Rentner und 28 ehemalige Mitarbeiter). Da bereits alle anspruchsberechtigten Personen aus der Gesellschaft ausgeschieden sind oder auf zukünftige Ansprüche verzichten und damit keine neuen Ansprüche mehr erdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen.

Die Ermittlung der Verpflichtungen zum 30. September 2020 beruht auf einem unabhängigen finanzmathematischen Gutachten eines Sachverständigen für betriebliche Altersvorsorge. Seinen Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde:

Versicherungsmathematische
Annahmen 30.09.2020 30.09.2019
Zinssatz Beta Systems Software AG 0,66% 0,73%
Zinssatz HORIZONT Software GmbH 0,86% 0,73%
Pensionssteigerungen (Rententrend) -
Einzelzusagen 2,00% 2,00%
Pensionssteigerungen (Rententrend) -
Versorgungsordnung 1,50% 1,50%
Pensionierungsalter - Frauen 56,5 - 63 56,5 - 63
Pensionierungsalter - Männer 63 - 65 63 - 65

Als Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck" in der vom 2. Oktober 2018 veröffentlichten Version herangezogen. Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationen werden nicht berücksichtigt, da keine aktiven Mitarbeiter mehr im Unternehmen beschäftigt sind, die unter die genannten Regelungen fallen.

Die Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich während des Geschäftsjahres 2019/20 wie folgt entwickelt:

Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtungen (DBO) 2019/20 2018/19
Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtungen am Beginn des GJ 4.769 4.064
Zinsaufwand 34 69
Versicherungsmath. (Gewinne) Verluste -90 752
Pensionszahlungen -118 -116
Summe zum Ende des Geschäftsjahres 4.597 4.769

Zur teilweisen Deckung ihrer Pensionsverpflichtungen unterhält die Gesellschaft ein Planvermögen, welches sich wie folgt zusammensetzt:

Zusammensetzung Planvermögen 30.09.2020 30.09.2019
Zahlungsmittel und -äquivalente 0 122
qualifizierte Versicherungsverträge 1.558 1.461
Summe 1.558 1.583

Die Gesellschaft leistete im Berichtsjahr Versicherungsbeiträge in Höhe von T€ 7 für bestehende Rückdeckungsversicherungen. Das Planvermögen hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

Entwicklung Planvermögen 30.09.2020 30.09.2019
Planvermögen am Beginn des GJ 1.583 1.691
Auszahlung Planvermögen -122 0
Zuführungen Zinsertrag 8 24
Einzahlung 7 8
Versicherungsmathematische Gewinne
(Verluste) 82 -139
Summe zum Ende des Geschäftsjahres 1.558 1.583

Die Gesellschaft saldiert gemäß IAS 19.131 die jeweiligen Bestandteile des Planvermögens mit den Pensionsverpflichtungen nur, soweit diese zum betreffenden Pensionsplan gehören. Zum Abschlussstichtag traf dieser Sachverhalt wie auch im Vorjahr auf das komplette Planvermögen zu.

Die Überleitung zu den in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Pensionsverbindlichkeiten Sensitivität der DBO zum 30.09.2020 + 0,5% - 0,5%
Barwert der Pensionsverpflichtungen am Zinssatz -373 422
Jahresende 4.597 4.769 Pensionssteigerungen (Rententrend) 275 -251
Planvermögen -1.558 -1.583
Summe 3.039 3.186 Eine Veränderung der demographischen Annahmen

Der Zinsaufwand ist im Finanzergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres enthalten.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereinigt um den Ertragssteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Dabei entfallen von der Gesamtsumme der versicherungsmathematischen Gewinne des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 171 (2018/19: Verlust T€ 891) auf Veränderungen der finanziellen Annahmen Gewinne von T€ 145 (2018/19: Verlust T€ 896). Davon beziehen sich Gewinne in Höhe T€ 63 auf die Pensionsverpflichtung und Gewinne in Höhe von T€ 82 auf das Planvermögen. Daneben entfallen T€ 26 auf erfahrungsbedingte Anpassung bei der Bewertung der Pensionsverbindlichkeit.

Die Veränderung der finanziellen Annahmen betrifft einen angepassten Rechnungszins von -0,07% (2018/19: 0,73%) für die Beta Systems Software AG und +0,13% für die HORIZONT Software GmbH (2018/19: 0,73%). Der Zinssatz hat auf Grund der Langfristigkeit der Verpflichtungen eine wesentliche Auswirkung auf die Veränderung des Barwertes. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen wurden für die Bewertungen bei der HORIZONT Software GmbH und der Beta Systems Software AG abweichenden Zinssätze berücksichtigt. Im Vorjahr kam ein durchschnittlicher Zinssatz zur Anwendung.

Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen halben Prozentpunkt zum Abschlussstichtag hätte zu folgenden Veränderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:

30.09.2020 30.09.2019 Sensitivität der DBO zum 30.09.2020
Zinssatz -373 422
Pensionssteigerungen (Rententrend) 275 -251

Eine Veränderung der demographischen Annahmen hätte zu folgenden Veränderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:

Sensitivität der DBO zum 30.09.2020 + 1 Jahr -1 Jahr
Lebenserwartung 252 -246

Bei der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wirken Veränderungen der prozentualen Annahmen von Zinssatz und Rententrend nicht linear, was auf die verwendeten versicherungsmathematischen Methoden zurückzuführen ist.

Folgende Pensionszahlungen an anspruchsberechtigte Personen werden für die nächsten Jahre erwartet:

Erwartete Pensionszahlungen
Geschäftsjahr 2020/21 121
Geschäftsjahr 2021/22 121
Geschäftsjahr 2022/23 120
Geschäftsjahr 2023/24 119
Geschäftsjahr 2024/25 122
Geschäftsjahre 2025/26 bis 2029/30 744

Die erwarteten Beiträge zum Planvermögen für das Geschäftsjahr 2020/21 betragen T€ 7.

Als beitragsorientierte Versorgungsaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Geschäftsjahr 2019/20 T€ 1.979 (2018/19: T€ 1.422) aufwandswirksam erfasst.

30.09.2020 30.09.2019 25. SONSTIGE LANGFRISTIGE SCHULDEN

Sonstige langfristige Schulden 30.09.2020 30.09.2019
Variabler Kaufpreis LYNET 257 298
Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern 190 0
Summe 447 298

Mit dem Erwerb der LYNET Kommunikation AG, Lübeck, ist die Beta Systems Software AG mögliche Verpflichtungen hinsichtlich variabler Kaufpreiskomponenten über einen Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Diese wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation bewertet und mit ihrem diskontierten Erwartungswert angesetzt. Im Berichtsjahr wurde ein Anteil von T€ 62 entsprechend ihrer Fälligkeit in die kurzfristigen Schulden umgegliedert.

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern bestehen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zur Zahlung eines einmaligen Renteneintrittsgeldes unter anderem in Polen.

26. EIGENKAPITAL

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 23.917 (30. September 2019: T€ 23.917) bei insgesamt 4.783.390 (30. September 2019: 4.783.390) ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien, einschließlich 8.101 (30. September 2019: 0) im Berichtsjahr erworbener eigener Anteile.

Zum Abschlussstichtag beträgt der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie unverändert € 5,00.

Alle ausgegebenen Stammaktien sind in voller Höhe eingezahlt.

BESCHLUSS ZUM GENEHMIGTEN KAPITAL

Der Vorstand war im Geschäftsjahr 2014/15 durch die Hauptversammlung am 16. April 2015 ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020

einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt T€ 9.000 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre konnte unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.

Von dieser Ermächtigung wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.

ERWERB EIGENER AKTIEN

Die Gesellschaft war zudem durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2020 – unter Aufhebung der vorherigen durch die Hauptversammlung des Vorjahres am 14. März 2019 beschlossenen Ermächtigung – dazu ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft mittels ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Auf Basis dieser Ermächtigung hatte der Vorstand der Beta Systems Software AG am 7. Juli 2020 beschlossen, ein öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 100.000 Aktien (entsprechen rund 2,1% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung) der Beta Systems Software AG durchzuführen. Der Vorstand hatte sich in seinem Beschluss vorbehalten auch mehr als 100.000 eigene Aktien zu erwerben, wenn im Rahmen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien mehr als 100.000 eigene Aktien angedient würden, höchstens jedoch bis zur Höchstgrenze der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020.

Im Zeitraum vom 24. Juli 2020 bis zum 28. August 2020 hat die Beta Systems Software AG auf Basis des am 24. Juli 2020 veröffentlichten öffentlichen Kaufangebots insgesamt 8.101 Aktien der Gesellschaft zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von € 23,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beta Systems Software AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 5,00 je Aktie erworben. Die Gesellschaft hält zum Stichtag 30. September 2020 8.101 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,2% des aktuellen Grundkapitals.

KAPITALRÜCKLAGE

Der unter der Kapitalrücklage ausgewiesene Betrag in Höhe von T€ 12.832 (30. September 2019: T€ 12.832) umfasst die über dem rechnerischen Nennwert liegenden angesammelten Beträge der Transaktionen mit Anteilseignern. Nach nationalen Vorschriften darf die Kapitalrücklage grundsätzlich nicht für Ausschüttungen verwendet werden.

GEWINN-/VERLUSTVORTRAG

Die unter den Gewinn-/Verlustvorträgen angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Gewinne bzw. Verluste zum Abschlussstichtag. Hierin ist das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehende Periodenergebnis in Höhe von T€ 9.179 (2018/19: T€ 6.022) enthalten.

ERGEBNISNEUTRAL IM EIGENKAPITAL ERFASSTE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

Die unter ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträgen gezeigten kumulierten Beträge sind Nettobeträge nach Abzug gegebenenfalls darauf entfallender Ertragssteuern. In der Gesellschaft werden ausschließlich Beträge aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionen in dieser Position erfasst.

EIGENE ANTEILE

Zum 30. September 2020 hielt die Gesellschaft infolge des im Berichtsjahr durchgeführten Aktienrückkaufs 8.101 eigene Anteile (30. September 2019: keine eigenen Anteile). Die eigenen Anteile sind zu ihren Anschaffungskosten von T€ 186 bewertet.

MINDERHEITENANTEILE AM EIGENKAPITAL

Infolge der Beteiligung von Teilen des Managements der PROXESS GmbH an der PROXESS Holding GmbH und der Beteiligungen von Teilen des Managements der Codelab Sp. z o.o. und externer Berater an der Codelab Software GmbH entfällt ein Anteil von T€ 374 (30. September 2019: T€ 144) des Konzerneigenkapitals auf Minderheitenanteile.

Die Zusammensetzung und die Veränderungen des Eigenkapitals sind in der "Aufstellung der Veränderung des Eigenkapitals des Konzerns" dargestellt.

SONSTIGE ANGABEN

27. FINANZINSTRUMENTE

Nachfolgende Übersicht enthält die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum Abschlussstichtag. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen dabei in etwa den Buchwerten der Finanzinstrumente.

Die Gesellschaft unterscheidet bei der Bewertung der Finanzinstrumente folgende Bewertungskategorien nach IFRS 9: Finanzinstrumente, die zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (sämtliche in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Kredite und Forderungen und finanziellen Verbindlichkeiten) sowie Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (derivative Finanzinstrumente). Zum 30. September 2020 hält die Gesellschaft keine der letztgenannten derivativen Finanzinstrumente und im gesamten Berichtsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Finanzinstrumente
(beizulegender Zeitwert) 30.09.2020 30.09.2019
Kredite und Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 16.276 15.351
Zahlungsmittel und -äquivalente 13.578 13.532
Kautionen 745 504
Forderungen aus Cash-Pooling Deutsche
Balaton AG 34.000 26.000
Finanzielle Vermögenswerte 64.599 55.387
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen -1.395 -2.308
Leasingverbindlichkeiten -10.094
Darlehen bei Banken -6.000 -7.635
Sonstige kurzfristige Schulden -1.629 -1.887
Finanzielle Verbindlichkeiten -19.119 -11.830
Summe 45.481 43.557

Beta Systems wendet grundsätzlich folgende Fair-Value-Hierarchie zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte an:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte Preise

Stufe 2: Inputfaktoren, die sich für das Finanzinstrument entweder direkt oder indirekt beobachten lassen

Stufe 3: Bewertung auf Basis von Inputfaktoren, die nicht auf Märkten beobachtbar sind

Zu den Bewertungsannahmen für die einzelnen Klassen der Finanzinstrumente wird ferner auf die Erläuterungen der verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen zu den einzelnen Posten im Anhang verwiesen.

Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, insbesondere dem Kredit- bzw. Ausfallrisiko, Liquiditäts-, Währungskurs- und Zinsänderungsrisiken. Diese werden detailliert im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten" erläutert.

28. KAPITALMANAGEMENT

Um jederzeit eine ausreichende und die gesetzlichen Anforderungen erfüllende Versorgung des Unternehmens mit Eigen- und Fremdkapital sicherzustellen, betreibt die Gesellschaft ein aktives Kapitalmanagement.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019/20 wie auch im Vorjahr die aktienrechtlichen Anforderungen an das Eigenkapital erfüllt. Das Eigenkapital der Beta Systems Software AG als rechtliche Einheit beträgt zum Abschlussstichtag 270% (30. September 2019: 229%) des gezeichneten Kapitals. Das Eigenkapital des Beta Systems Konzerns beträgt zum Abschlussstichtag 259% (30. September 2019: 220%) des gezeichneten Kapitals.

Über das in Abschnitt 23. "Finanzielle Schulden" erläuterte Darlehen der Commerzbank AG hinaus bestanden zum Bilanzstichtag keine Kreditlinien oder -zusagen bei Finanzinstituten. Im Rahmen des Cash-Pools mit der Deutsche Balaton AG hat die Gesellschaft die Möglichkeit, liquide Mittel bis zu einem Maximalbetrag von € 5 Millionen aufzunehmen.

Erforderliche Mietsicherheiten sind über Barhinterlegungen abgedeckt.

29. DIVIDENDENAUSSCHÜTTUNG

Die zur Dividende an die Anteilseigner ausschüttungsfähigen Beträge richten sich nach aktienrechtlichen Vorschriften und dem im Einzelabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn der Beta Systems Software AG (Muttergesellschaft). Der Einzelabschluss wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte keine Dividendenausschüttung an die Anteilseigner für das Geschäftsjahr 2018/19 (keine Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr 2018/19 für das Geschäftsjahr 2017/18).

Der Jahresüberschuss nach deutschem HGB beträgt zum 30. September 2020 T€ 9.916 (30. September 2019: T€ 8.191). Hiervon wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei Feststellung des Jahresabschlusses satzungsgemäß ein Anteil von T€ 4.958 (50%) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ausgehend von dem Bilanzgewinn per 30. September 2019 in Höhe von T€ 1.739 ergibt sich somit per 30. September 2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 6.697. Der Vorstand der Beta Systems Software AG schlägt vor, hiervon einen Betrag in Höhe von T€ 1.003 an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Betrag von T€ 5.694 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von € 0,21 je dividendenberechtigter Aktie.

30. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Im Geschäftsjahr 2019/20 hatte die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, aufgrund ihrer direkten (bzw. mittelbaren) Kapitalbeteiligung, der Zurechnung von Stimmrechten und der angenommenen personellen Verflechtungen einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft. Die vorgenannte Gesellschaft und deren verbundene Unternehmen waren im Berichtsjahr nahestehende Unternehmen der Beta Systems Software AG.

Die Gesellschaft wird seit dem Geschäftsjahr 2012 in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, einbezogen.

Der zwischen der Deutsche Balaton AG (Betreibergesellschaft) und der Beta Systems Software AG (Konzerngesellschaft) am 24. April / 28. April 2015 geschlossene Cash-Pool-Vertrag besteht weiterhin. Zu Beginn des Berichtsjahres bestand eine projektbezogene Sondereinzahlung in Höhe von € 1,0 Millionen, die im Vorjahr in einem Nachtrag vereinbart worden war und zeitlich befristet den Maximalbetrag erhöhte und für die eine Sonderverzinsung vereinbart war. Die Sondereinzahlung wurde am 18. Februar 2020 zurückgezahlt. Weiterhin war im Vorjahr in einem Nachtrag vom 19./23. September 2019 eine projektbezogene Sondereinzahlungen in Höhe von € 4,0 Millionen vereinbart worden waren, die zeitlich befristet den Maximalbetrag erhöhte und für die eine Sonderverzinsung vereinbart war. Der vereinbarte Sondereinzahlungsbetrag von € 4,0 Millionen wurde zu Beginn des Berichtszeitraums am 8. Oktober 2019 geleistet und bestand zum Bilanzstichtag 30. September 2020 fort. Im Berichtsjahr wurde in einem weiteren Nachtrag eine weitere projektbezogene Sondereinzahlung vereinbart, die zeitlich befristet den Maximalbetrag erhöhte und für die eine Sonderverzinsung vereinbart wurde. Hierzu wurden am 24. März 2020, 30. März 2020 und 15. April 2020 Zahlungen über insgesamt € 5,0 Millionen geleistet. Zum Bilanzstichtag 30. September 2020 hat auch diese Sondereinzahlung noch Bestand. Zum Stichtag 30. September 2020 betragen die Cash-Pool-Forderungen an die Deutsche Balaton AG somit € 34,0 Millionen (30. September 2019: € 26,0 Millionen). Nach Abschluss des Berichtszeitraums wurde die Sondereinzahlung über € 5,0 Millionen am 6. November 2020 vollständig zurückgezahlt. Außerdem erfolgte für die Sondereinzahlung über € 4,0 Millionen am 21. Dezember 2020 und 6. Januar 2021 eine anteilige Rückzahlung von insgesamt € 1,0 Millionen.

Die mit der Deutsche Balaton AG als Betreibergesellschaft des Cash-Pools vereinbarten standardmäßigen Zinskonditionen entsprechen marktüblichen Zinssätzen. Eine marktkonforme Anpassung der Zinssätze wurde zuletzt im Vorjahr zum 1. September 2019 vorgenommen. Im Berichtsjahr erzielte Beta Systems durch die Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton Zinserträge in Höhe von T€ 613 (2018/19: T€ 487).

Zur Absicherung der Einlagen in den Cash-Pool dient eine vertraglich vereinbarte Sicherheiten-Regelung. Die Deutsche Balaton AG ist gemäß Cash-Pool-Vertrag verpflichtet, zugunsten der Beta Systems Software AG Wertpapiere und/oder Beteiligungen zur Sicherung der Ansprüche der Beta Systems Software AG aus dem Cash-Pool-Vertrag an die Beta Systems Software AG zu verpfänden. Die Besicherung erfolgt aus Sicht der Gesellschaft zu marktgerechten Bedingungen. Zudem besteht eine Nachbesicherungspflicht bei einer Sicherheitenunterdeckung. Eine solche Untersicherung gab es bisher nicht. Neben der Sicherheitenstellung ist die Deutsche Balaton AG zu einem regelmäßigen Reporting an die Beta Systems Software AG verpflichtet, um die Bonität der Betreibergesellschaft in bestimmten Abständen zu prüfen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Beta Systems Software AG, Herr Wilhelm K.T. Zours kann zur Unterstützung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender bei Bedarf Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG einsetzen. Die Leistungen der Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG kann die Deutsche Balaton AG der Beta Systems Software AG mit bis zu € 5.000 pro Jahr in Rechnung stellen. Im Berichtsjahr wurden der Beta Systems Software AG € 2.500 für derartige Leistungen in Rechnung gestellt.

Im Zusammenhang mit der Akquisition der Categis GmbH im Vorjahr 2018/19 war eine nachträgliche Kaufpreiszahlung von T€ 125 vereinbart worden, die vom Fortbestand der Categis bis zum 1. Januar 2020 abhing. Diese Zahlung wurde in der Berichtsperiode vertragsgemäß geleistet. Hiervon entfielen auf die vorherigen Gesellschafter Herrn Armin Steiner, Vorstand der Beta Systems Software AG, ein Anteil von T€ 55 und auf Herrn Sebastian Zang, Director M&A der Beta Systems Software AG, ein Anteil von T€ 35.

Darüber hinaus bestanden keine weiteren Geschäftsbeziehungen zu anderen nahestehenden Personen und Unternehmen im Berichtsjahr 2019/20.

31. BÜRGSCHAFTEN

Zum Bilanzstichtag 30. September 2020 bestanden keine Bürgschaftszusagen an Dritte.

32. EVENTUALSCHULDEN UND EVENTUALFORDERUNGEN

Zum Bilanzstichtag 30. September 2020 bestanden weder Eventualschulden noch Eventualforderungen.

33. OPERATING LEASING

Zum Bilanzstichtag 30. September 2020 bestehen Zahlungsverpflichtungen aus kurzfristigen und geringfügigen Leasingverträgen, die gemäß IFRS 16 nicht als Leasingverbindlichkeiten bilanziert wurden. Hierbei handelt es sich um kurzfristige Büro – und Garagenmietverträge, kurzfristge Softwarelizenzen, Fahrradleasing und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Zum Bilanzstichtag des Vorjahres (30. September 2019) waren Zahlungsverpflichtungen aus Operating Leasing unabhängig von Laufzeit und Volumen der Mietverhältnisse bilanziell noch nicht zu erfassen, da die Regelungen des IFRS 16 erst mit Beginn des Berichtsjahres 2019/20 verpflichtend zu Anwendung kamen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Laufzeiten der zum jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden, nicht bilanzierten Zahlungsverpflichtungen:

Operating-Leasing-Verpflichtungen 30.09.2020 30.09.2019
Geschäftsjahr 2019/20 2.398
Geschäftsjahr 2020/21 331 2.025
Geschäftsjahr 2021/22 26 1.661
Geschäftsjahr 2022/23 4 1.441
Geschäftsjahr 2023/24 1.132
Geschäftsjahr 2024/25 648
Geschäftsjahr 2025/26 227
Geschäftsjahr 2026/27 57
Summe 361 9.588

Von den Zahlungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag des Vorjahres entfallen T€ 8.179 auf Büro- und Garagenmieten und T€ 1.408 auf Leasingfahrzeuge (Kfz, Fahrräder), Softwarelizenzen und sonstige Betriebsund Geschäftsausstattung.

34. PERSONALSTAND

Im Geschäftsjahr 2019/20 beträgt die durchschnittliche Anzahl aller Angestellten 642 (2018/19: 365 Angestellte). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die PROXESS zum ersten Mal vollständig für vier Quartale und die Codelab erstmalig (ebenfalls für vier Quartale) in die Berechnung einbezogen wurden. Zum Stichtag 30. September 2020 waren rund 28% der Beschäftigten (181 Mitarbeiter) in Forschung und Entwicklung tätig, 15% (98 Mitarbeiter) im Vertrieb, 42% (269 Mitarbeiter) im Service & Support und 14% (92 Mitarbeiter) in der Verwaltung beschäftigt.

35. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die während des Geschäftsjahres 2019/20 angefallenen Aufwendungen für an die RSM GmbH, Düsseldorf, als Konzernabschlussprüfer zu leistenden Honorare betrugen T€ 105 (2018/19: T€ 107) für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, einschließlich einmaliger Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Akquisition der Codelab.

Für weitere Bestätigungsleistungen der RSM GmbH, Düsseldorf, wurden T€ 25 (2018/19: T€ 29) erfasst, für steuerliche Beratungsleistungen T€ 30 (2018/19: T€ 67) und für sonstige Leistungen T€ 7 (2018/19: T€ 5).

36. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

ÜBERNAHME DES GESCHÄFTSBETRIEBS DER ATICS GMBH IT-BERATUNG

Die HORIZONT Software GmbH in München, eine 100%ige Konzerngesellschaft der Beta Systems, übernimmt zum 1. April 2021 den Geschäftsbetrieb

der ATICS GmbH IT-Beratung (Stockstadt am Rhein). Die Akquisition wurde im November 2020 in Form eines Asset Deals abgeschlossen. Damit übernimmt HORIZONT die zur Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit erforderlichen wesentlichen Vermögensgegenständigen der ATICS. Die bisherigen Geschäftsführer und Mitarbeiter der ATICS werden zum 1. April 2021 ebenfalls zu HORIZONT wechseln.

Durch die zukünftige Zusammenarbeit wird die Position von HORIZONT im Marktsegment Workload Automation technologisch und wirtschaftlich gestärkt und ermöglicht eine breitere Präsenz im Markt. Kunden erhalten durch den Zusammenschluss noch mehr Fachwissen und Qualität in der Beratung und im Betrieb ihrer Workload Automation Lösungen. Die hochqualifizierten Mitarbeiter beider Unternehmen können mit ihrer umfangreichen Erfahrung und Kompetenz den Ausbau und die Weiterentwicklung des bestehenden Scheduling Produktportfolios der HORIZONT unterstützen und beschleunigen.

37. VERZICHT AUF OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES VON KONZERNGESELLSCHAFTEN

VERZICHT AUF DIE OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS SOWIE AUF DIE ERSTELLUNG EINES ANHANGS UND LAGEBERICHTS NACH § 264 ABS. 3 HGB

Die Beta Systems DCI Software AG, Berlin, die Beta Systems IAM Software AG, Berlin, die Beta Systems IT Operations GmbH, Berlin, die SI Software Innovation GmbH, Neustadt, die HORIZONT Software GmbH, München und die LYNET Kommunikation AG, Lübeck wurden im vorliegenden Konzernabschluss vollkonsolidiert und erfüllen als inländische Konzerngesellschaften die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen. Sie werden die Befreiungsvorschrift des genannten Paragraphen nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses 2019/20 und des Lageberichts sowie auf die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts verzichten.

ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN UND DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE DES KONZERNS

Computerausrüstung Einbauten in Geschäfts-
und Betriebsgebäude
Geschäftsausstattung
Betriebs- und
und Gebäude
Grundstücke
Sachanlagen Firmenwert Andere Immaterielle
Vermögenswerte
Softwareproduktrechte
Erworbene
Vermögenswerte
Immaterielle
imm. Vermögenswerte
Sachanlagen und
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2018 6.868 648 1.655 1.395 10.565 5.050 16.982 7.062 29.094 39.660
Zugänge 770 179 143 0 1.092 0 365 17 381 1.473
Währungsdifferenzen 10 0 4 0 15 1 101 14 115 130
Zugang aus Untern'erwerb 186 4 98 1 289 7.992 1.986 3.085 13.063 13.352
Abgänge -787 0 -90 0 -877 0 -7 -18 -25 -902
Stand 30. September 2019 7.048 831 1.810 1.396 11.084 13.043 19.427 10.159 42.629 53.714
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2018 6.062 578 1.226 155 8.022 1.483 9.376 5.739 16.598 24.621
Zugänge 606 32 119 42 799 0 911 206 1.117 1.917
Währungsdifferenzen 9 0 4 0 14 0 101 15 116 129
Zugang aus Untern'erwerb 0 0 0
Abgänge -759 0 -89 0 -847 0 0 -18 -18 -866
Stand 30. September 2019 5.918 611 1.260 197 7.988 1.483 10.388 5.942 17.813 25.801
Buchwert
30. September 2019 1.130 220 549 1.199 3.097 11.560 9.039 4.217 24.817 27.913
Erstanwendung IFRS 16 1.221 7.697 8.918 8.918
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2019 7.048 831 3.030 9.093 20.003 13.043 19.427 10.159 42.629 62.632
Zugänge 725 67 806 3.083 4.680 0 9 0 9 4.689
Währungsdifferenzen -25 0 -220 -15 -261 -3 -126 -27 -156 -417
Umgliederung 217 13 229 2 229
Zugang aus Untern'erwerb 38 0 176 592 806 34 37 0 70 876
Abgänge -99 0 -90 0 -189 0 8 0 8 -181
Stand 30. September 2020 7.903 897 3.715 12.753 25.267 13.074 19.356 10.133 42.561 67.829
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2019 5.918 611 1.260 197 7.988 1.483 10.388 5.942 17.813 25.801
Zugänge 621 57 870 2.265 3.812 0 1.024 292 1.316 5.128
Währungsdifferenzen -19 0 -14 -8 -42 0 -121 -28 -149 -191
Umgliederung 217 13 229 2 229
Abgänge -99 0 -89 0 -188 0 8 0 8 -180
Stand 30. September 2020 6.638 667 2.039 2.454 11.799 1.483 11.299 6.208 18.988 30.788
Buchwert
30. September 2020 1.265 230 1.676 10.299 13.468 11.591 8.057 3.925 23.573 37.041

ORGANE DER GESELLSCHAFT

VORSTAND

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019/20 waren:

  • Herr Dr. Andreas Huth Mitglied des Vorstands
  • Herr Armin Steiner Mitglied des Vorstands
  • Herr Gerald Schmedding Mitglied des Vorstands ab 1. Juni 2020

Herr Dr. Huth verantwortet konzernweit die Ressorts Vertrieb und Marketing, Professional Services und Produktmanagement sowie – gemeinsam mit Herrn Schmedding – den Bereich Mergers & Acquisitions. Herr Steiner verantwortete bis zum 31. Mai 2020 die Bereiche Development & Support, Finance & Controlling, Human Resources, Corporate Functions, Legal Affairs sowie Mergers & Acquisitions. Seit dem 1. Juni 2020 verantwortet er den Bereich Development & Support.

Herr Schmedding wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2020 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt und verantwortet die Bereiche Finance & Controlling, Human Resources, Corporate Functions, Legal Affairs sowie – gemeinsam mit Herrn Dr. Huth – den Bereich Mergers & Acquisitions. Vor seiner Berufung in den Vorstand war er für rund fünf Jahre bereits als Direktor für Finanzen und Controlling bei Beta Systems tätig.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 2019/20 T€ 973 (2018/19: T€ 823), davon beziehen sich T€ 474 (48,7%) auf eine vollständig erfolgsabhängige Komponente, die als Rückstellung eingestellt wurde und erst nach der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats zur Auszahlung kommen wird.

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied erhält monatliche Pensionszahlungen, die für das Geschäftsjahr 2019/20 in Summe T€ 41 (2018/19: T€ 40) betrugen. Die Rückstellung für Pensionsanwartschaften für frühere Vorstandsmitglieder zum 30. September 2020 beträgt nach den Bewertungsvorschriften des IAS 19 T€ 413 (30. September 2019: T€ 286).

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2019/20 wie folgt zusammen:

  • Herr Wilhelm K.T. Zours, Heidelberg Vorstand DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herr Prof. Dr. Heiko Wenzel-Schinzer, Heigenbrücken Geschäftsführer WENZEL Group GmbH & Co. KG, Wiesthal Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herr Jens-Martin Jüttner, Hofheim/Taunus Vorstand Sparta AG, Hamburg Aufsichtsratsmitglied
  • Herr Veit Paas, Samedan/Schweiz Mathematiker Aufsichtsratsmitglied
  • Herr Stefan Hillenbach, Oranienburg Senior Manager Professional Services Arbeitnehmervertreter
  • Herr Dr. Wolfgang Bendig, Essen Senior Softwareentwickler Arbeitnehmervertreter

Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 2019/20 T€ 80 (2018/19: T€ 80).

KONZERNUNTERNEHMEN

AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES ZUM 30. SEPTEMBER 2020

Beteiligungs
Gesellschaft Sitz quote
Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H. Wien (AT) 100%
Beta Systems Software SPRL Louvaine-la-Neuve (BE) 100%
Beta Systems Software France SARL Ivry-sur-Seine (FR) 100%
Beta Systems Software Ltd. Chobham (GB) 100%
Beta Systems Software SRL Bollate (IT) 100%
Betann Systems AB Stockholm (SE) 100%
Beta Systems Software AG Kloten (CH) 100%
Beta Systems Software Espana SL Madrid (ES) 100%
Beta Systems Software of North America, Inc. McLean (US) 100%
Beta Systems Software of Canada Inc. Calgary (CA) 100%
Beta Systems DCI Software AG Berlin 100%
SI Software Innovation GmbH Neustadt a.d. Weinstraße 100%
HORIZONT Software GmbH München 100%
HORIZONT IT Services CZ s.r.o. Budweis (CZ) 100%
Beta Systems IT Operations GmbH *) Berlin 50%
AUCONET GmbH Berlin 100%
ASDIS Solutions GmbH Berlin 100%
AUCONET Austria GmbH Wien (AT) 100%
Beta Systems IAM Software AG Berlin 100%
Beta Systems IT Operations GmbH *) Berlin 50%
LYNET Kommunikation AG Lübeck 100%
Categis GmbH Berlin 100%
Categis Software Private Ltd. Bangalore (IN) 99,99%
PROXESS Holding GmbH Berlin 85%
PROXESS GmbH Rietheim-Weilheim 85%
Codelab Software GmbH Berlin 80%
Codelab Sp.z o.o. Stettin (PL) 80%

*) Die Beta Systems IT Operations GmbH wird zu jeweils 50% von der Beta Systems DCI Software AG und der Beta Systems IAM Software AG gehalten und stellt aus Sicht des Konzern somit eine 100% Beteiligung dar.

Neben den genannten Beteiligungen bestehen keine weiteren Beteiligungen.

BETA SYSTEMS WELTWEIT

DEUTSCHLAND

Beta Systems Software AG Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

Beta Systems DCI Software AG Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

Beta Systems IAM Software AG Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

Beta Systems IAM Software AG Josef-Lammerting-Allee 14 D-50933 Köln 49 (221) 650 15 0

SI Software Innovation GmbH Europastraße 3 D-67433 Neustadt an der Weinstraße +49 (6321) 499 150 0

Beta Systems IT Operations GmbH Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

HORIZONT Software GmbH Schäufeleinstraße 7 80687 München +49 (89) 540 162 0

AUCONET GmbH Stromstr. 5 10555 Berlin +49 (30) 254 690 0 ASDIS Solutions GmbH Stromstr. 5 10555 Berlin +49 (30) 254 690 0

LYNET Kommunikation AG Niels-Bohr-Ring 15 D-23568 Lübeck +49 (451) 61 31 0

PROXESS Holding GmbH Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

PROXESS GmbH Untere Hauptstraße 1-5 D-78604 Rietheim-Weilheim +49 (7461) 93 53 0

PROXESS GmbH Westerwaldstraße 29 56579 Rengsdorf +49 (2634) 66 55 0

PROXESS GmbH Messe-Allee 2 04356 Leipzig +49 (341) 989 781 0

Categis GmbH Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

Codelab Software GmbH Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

BELGIEN

Beta Systems Software SPRL Avenue Jean Monnet 1 B-1348 Louvain-la-Neuve +32 (2) 3520 480

FRANKREICH

Beta Systems Software France SARL 5, Avenue de Verdun F-94200 Ivry-sur-Seine +33 (1) 439 017 40

GROßBRITANNIEN

Beta Systems Software Ltd. 60 High Street GB-Chobham, Surrey GU24 8AA +44 (1189) 885 175

INDIEN

Categis Software Private Ltd. GoWorkZone, 74 second Floor Krishna Reddy Colony, Domlur Bangalore 560071, India

ITALIEN

Beta Systems Software SRL Via IV Novembre 92 I-20021 Bollate (MI) +39 (2) 3320 2251

KANADA

Beta Systems Software of Canada, Inc. Suite 600 736 - 8th Avenue SW Calgary, Alberta CA- T2P 1H4 +1 (403) 231 9800

ÖSTERREICH

Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H. Leopold-Ungar-Platz 2 Stiege 2 A-1190 Wien +43 (1) 253 621 6031

AUCONET Austria GmbH Leopold-Ungar-Platz 2 Stiege 2 A-1190 Wien +43 (1) 253 621 6031

POLEN

Codelab Sp. z o.o. Plac Brama Portowa 1 PL-70-225 Szczecin +48 (91) 819 91 16

SCHWEDEN

Betann Systems AB Olof Palmes Gata 29 4th Floor S- 111 22 Stockholm

SCHWEIZ

Beta Systems Software AG Postfach CH-8058 Zürich-Flughafen +41 (44) 830 73 20

SPANIEN

Beta Systems Software Espana SL c/ Zurbano 73 6ª Planta Esc. Int. Izq. E-28010 Madrid +34 (91) 307 7675

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Horizont IT Services CZ s.r.o. Radnicni 133/1, CZ-370 01 Ceske Budejovice

USA

Beta Systems Software of North America, Inc. 8300 Greensboro Drive, Suite L1-633 Suite 1150 McLean, VA 22102 +1 (571) 348 44 50

Berlin, 13. Januar 2021

gez. Gerald Schmedding gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth Vorstand Vorstand Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Beta Systems Software Aktiengesellschaft:

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRES-ABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir

ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel Brief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Frankfurt am Main, 20. Januar 2021

RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Marcus Jüngling gez. Frank Weber Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

INHALT JAHRESABSCHLUSS

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin
Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht
- alle Angaben in Euro - 01.10.2019 - 30.09.2020 01.10.2018 - 30.09.2019
1. Umsatzerlöse 7.348.104,68 6.656.998,19
2. Sonstige betriebliche Erträge 3.814.436,95 3.121.358,16
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.154.692,65 -1.776.346,96
4. Personalaufwand
a)
Gehälter
-4.948.309,28 -4.489.749,45
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung
-- davon für Altersversorgung:
€ 82.620,43 (i. Vj. T€ 110) -- -664.128,98
-5.612.438,26
-660.832,41
-5.150.581,86
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen -284.359,37 -298.098,57
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.096.181,48 -2.043.487,99
7. Erträge aus Beteiligungen
-- davon aus verbundenen Unternehmen:
€ 0,00 (i. Vj. T€ 500) -- 0,00 499.736,10
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 12.142.427,99 10.940.535,09
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
-- davon aus verbundenen Unternehmen:
€ 635.365,88 (i. Vj. T€ 418) -- 635.365,88 417.590,07
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
-- davon aus verbundenen Unternehmen:
€ 619.020,65 (i. Vj. T€ 491) -- 624.795,80 490.942,06
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 -163.663,00
12. Aufwendungen aus Verlustübernahmen -3.264.875,28 -3.435.599,40
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-- davon an verbundene Unternehmen:
€ 21.815,99 (i. Vj. T€ 22) -- -191.545,75 -100.881,93
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.043.928,38 -966.647,39
15. Ergebnis nach Steuern 9.917.110,13 8.191.852,57
16. Sonstige Steuern -1.018,28 -838,14
17. Jahresüberschuss 9.916.091,85 8.191.014,43
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.739.228,29 2.166.189,90
19. Ertrag aus der Einziehung von eigenen Aktien 0,00 2.500.000,00
20. Einstellung in die Kapitalrücklage aus der Kapital
herabsetzung durch Einziehung von Aktien
(§ 237 Abs. 5 AktG) 0,00 -2.500.000,00
21. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -4.958.045,92 -8.617.976,04
22. Bilanzgewinn 6.697.274,22 1.739.228,29

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BILANZ – AKTIVA

Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin
Handelsbilanz - Aktiva
- alle Angaben in Euro - 30.09.2020 30.09.2019
A. Anlagevermögen 52.917.525,33 50.582.624,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
67.587,00 63.808,00
2. Geleistete Anzahlungen 94.919,92 162.506,92 0,00 63.808,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
203.085,00
399.741,26
602.826,26 149.988,00
392.553,26
542.541,26
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3. Sonstige Ausleihungen
35.783.523,79
16.093.674,74
274.993,62
52.152.192,15 34.896.214,67
14.853.680,99
226.379,14
49.976.274,80
B. Umlaufvermögen 42.774.471,40 35.202.621,55
I. Forderungen und sonstige Vermögens
gegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: € 0,00 (i. Vj. T€ 0) --
2. Sonstige Vermögensgegenstände
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
39.319.196,89 30.203.971,62
einem Jahr: € 0,00 (i. Vj. T€ 0) -- 314.430,14 39.633.627,03 550.672,92 30.754.644,54
II. Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten
3.140.844,37 4.447.977,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 237.504,58 252.809,50
Summe Aktiva 95.929.501,31 86.038.055,11

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BILANZ – PASSIVA

Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin
Handelsbilanz - Passiva
- alle Angaben in Euro - 30.09.2020 30.09.2019
A. Eigenkapital 64.612.465,74 54.882.696,89
I. Ausgegebenes Kapital
Gezeichnetes Kapital 23.916.950,00 23.916.950,00
davon rechnerischer Wert eigener Anteile -40.505,00 23.876.445,00 0,00 23.916.950,00
II. Kapitalrücklage 17.233.071,24 17.233.071,24
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklagen 34.972,36 34.972,36
2. Andere Gewinnrücklagen 16.770.702,92 16.805.675,28 11.958.475,00 11.993.447,36
IV. Bilanzgewinn 6.697.274,22 1.739.228,29
B. Rückstellungen 3.862.013,58 3.438.255,18
1. Rückstellungen für Pensionen 1.631.881,90 1.529.060,01
2. Steuerrückstellungen 410.994,82 170.274,31
3. Sonstige Rückstellungen 1.819.136,86 3.862.013,58 1.738.920,86 3.438.255,18
C. Verbindlichkeiten 27.455.021,99 27.717.103,04
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 1.600.000,00 (i. Vj. T€ 1.600) --
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: € 4.400.000,00 (i. Vj. T€ 6.000) -- 6.000.000,00 7.600.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 208.451,28 (i. Vj. T€ 341) -- 208.451,28 340.644,78
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
-- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 21.190.052,41 (i. Vj. T€ 19.619) --
4. Sonstige Verbindlichkeiten
21.190.052,41 19.618.943,84
-- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 56.518,30 (i. Vj. T€ 158) --
-- davon aus Steuern:
€ 0,00 (i. Vj. T€ 0) --
-- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
€ 116,59 (i. Vj. T€ 0) -- 56.518,30 27.455.021,99 157.514,42 27.717.103,04
Summe Passiva 95.929.501,31 86.038.055,11

ANHANG DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG, BERLIN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20

VORBEMERKUNGEN

Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 38874) eingetragen.

Den Jahresabschluss zum 30. September 2020 hat die Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, ("die Gesellschaft") nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, läuft das Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 HGB. Der Ausweis erfolgt in Euro ("€").

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

ERLÄUTERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Zuschreibungen von in Vorjahren durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibungen wurden gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen, wenn von einer dauerhaften Werterhöhung ausgegangen wurde.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und das bewegliche Sachanlagevermögen wurden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gebildet. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern wurden wie folgt angesetzt:

Voraussichtliche Nutzungsdauer Jahre
Software 3 - 5
IT-Ausstattung 3 - 5
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13
Einbauten in Geschäfts- und Betriebsgebäude 5 - 10

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt, wobei erkennbare Risiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt wurden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die liquiden Mittel lauten überwiegend in € und sind mit dem Nennwert angesetzt. Soweit sie in ausländischer Währung lauten, sind sie zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages bewertet worden.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um die zu Grunde liegenden Verpflichtungen abzudecken.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Pensionsrückstellungen sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abgezinst, der sich bei einer pauschalen Annahme von 15 Jahren Restlaufzeit ergibt.

Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Latente Steuern werden saldiert und ohne Ansatz eines eventuellen Aktivüberhangs angesetzt.

Im Abschluss sind alle Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gemäß § 256a HGB bewertet worden, sofern sie eine Restlaufzeit von unter einem Jahr haben. Die Währungsumrechnung von auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer einem Jahr erfolgt grundsätzlich zu den am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkursen, soweit nicht unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Imparitätsprinzips ein gesunkener bzw. gestiegener Kurs am Bilanzstichtag eine Abwertung von Forderungen bzw. Höherbewertung von Verbindlichkeiten erforderlich macht.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. ANLAGEVERMÖGEN

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist ausgehend von den historischen Anschaffungskosten in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Die hauptsächlichen Veränderungen im Anlagevermögen in der Berichtsperiode sind bei den Finanzanlagen zu verzeichnen.

CODELAB SOFTWARE GMBH, BERLIN

Die Beta Systems Software AG hat am 3. Dezember 2019 zu einem Kaufpreis in Höhe von € 22.800,00 einen 80%igen Anteil an der Vorratsgesellschaft Lindentor 1001. V V GmbH erworben. Die Gesellschaft wurde anschließend in Codelab Software GmbH umbenannt. Der Firmensitz der Gesellschaft ist Berlin. Gemäß einer Gesellschaftervereinbarung vom 3. Dezember 2019 hat die Beta Systems Software AG eine zusätzliche Einlage in die Kapitalrücklage der Codelab Software GmbH in Höhe von € 676.000,00 geleistet. Damit war die Codelab Software GmbH finanziell ausgestattet, um 100% der Anteile an der infinIT Codelab Sp. z o.o. mit Sitz in Szczecin (Polen) aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der infinIT Services GmbH zu erwerben.

Gleichzeitig hat die Beta Systems Software AG für die infinIT Codelab Sp. z o.o. (nunmehr firmierend unter Codelab Sp. z o.o.) eine Finanzierungszusage in Höhe von bis zu € 1.500.000,00 gegeben. Hiervon hat die Beta Systems bis zum Stichtag € 900.000,00 ausgezahlt. Zusätzlich wurden die bis zum 30. September 2020 aufgelaufenen Zinsen kapitalisiert.

Die Codelab Sp. z o.o. ist ein Softwareentwicklungsdienstleister mit rund 200 Mitarbeitern an zwei Kompetenzzentren in Szczecin und Wrocław in Polen. Das Unternehmen zeichnet sich durch eine langjährige Expertise in der Entwicklung von Softwarelösungen für die Automobil- und Telekommunikationsbranche aus, namhafte Tier-1-Automobilzulieferer zählen zu den Kunden. Das Unternehmen entwickelt ebenfalls Lösungen für die Branchen eCommerce und Medizintechnik. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Embedded Softwaresystemen, IoT Lösungen, Connectivity und Webportalen.

CATEGIS GMBH

Am 31. Oktober 2018 hatte die Beta Systems Software AG, Berlin, einen Vertrag über den vollständigen Erwerb der Categis GmbH, damals mit Sitz in Bad Brückenau, geschlossen. Die Categis GmbH hält ihrerseits 99,99% der Gesellschaftsanteile an der Categis Software Private Ltd. mit Sitz in Bangalore, Indien. Die Übernahme war mit Wirkung zum 8. Oktober 2018 erfolgt.

Der Kaufpreis für 100% der Anteile hatte € 1,00 betragen und war in Zahlungsmitteln zu begleichen. Zusätzlich war eine nachträgliche Kaufpreiszahlung von € 125.000,00 vereinbart worden, die von dem Fortbestand der Categis GmbH im Zeitraum bis zum 1. Januar 2020 abhing. Diese Zahlung wurde am 3. Januar 2020 geleistet.

LYNET KOMMUNIKATION AG

Für die am 19. Dezember 2017 erworbene LYNET Kommunikation AG mit Sitz in Lübeck wurden gemäß Kaufvertrag verschiedene variable Kaufpreiskomponenten von bis zu € 1.250.000,00 über einen Zeitraum von vier Jahren vereinbart. Hiervon wurden zusätzlich zu den in den Vorjahren bereits aktivierten € 234.375,00 zum Stichtag 30. September 2020 weitere € 62.500,00 als nachträgliche Anschaffungskosten aktiviert.

BETA SYSTEMS SOFTWARE OF NORTH AMERICA

Die Beta Systems Software of North America, Inc., McLean, USA, hat einen Betrag von USD 700.000,00 ihres zweckgebundenen Darlehens beglichen. Somit konnte auch die bestehende Wertberichtigung bei den Ausleihungen durch eine Auflösung in Höhe von € 615.246,81 reduziert werden. Zusätzlich erfolgte aufgrund der guten Geschäftsentwicklung der US-

amerikanischen Tochtergesellschaft eine Zuschreibung auf wertberichtigte Ausleihungen in Höhe von € 332.872,00.

2. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Cash-Pooling-Forderungen in Höhe von € 38.445.684,41 (i. Vj. € 29.147.278,68). Der größte Posten ist dabei mit € 34.000.000,00 (i. Vj. € 26.000.000,00) die Beteiligung als Konzernunternehmen an dem von der Deutsche Balaton AG betriebenen Cash-Pool.

Des Weiteren bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 873.512,48 (i. Vj. € 1.056.692,94).

3. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von € 230.539,07 (i. Vj. € 390.927,08) sowie Erstattungsansprüche aus inländischer Quellensteuer in Höhe von € 24.390,12 (i. Vj. € 24.394,01) und ausländischer Quellensteuer in Höhe von € 40.681,77 (i. Vj. € 42.131,27).

4. EIGENKAPITAL

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag € 23.916.950,00, eingeteilt in 4.783.390 nennwertlose Stückaktien (i. Vj. € 23.916.950,00, eingeteilt in 4.783.390 nennwertlose Stückaktien.

Zum Abschlussstichtag beträgt der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie unverändert € 5,00.

BESCHLUSS ZUM GENEHMIGTEN KAPITAL

Der Vorstand war im Geschäftsjahr 2014/15 durch die Hauptversammlung am 16. April 2015 ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt € 9.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre konnte unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.

Von dieser Ermächtigung wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.

ERWERB EIGENER AKTIEN

Die Gesellschaft war zudem durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2020 – unter Aufhebung der vorherigen durch die Hauptversammlung des Vorjahres am 14. März 2019 beschlossenen Ermächtigung – dazu ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft mittels ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Auf Basis dieser Ermächtigung hatte der Vorstand der Beta Systems Software AG am 7. Juli 2020 beschlossen, ein öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 100.000 Aktien (entsprechen rund 2,1% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung) der Beta Systems Software AG durchzuführen. Der Vorstand hatte sich in seinem Beschluss vorbehalten, auch mehr als 100.000 eigene Aktien zu erwerben, wenn im Rahmen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien mehr als 100.000 eigene Aktien angedient würden, höchstens jedoch bis zur Höchstgrenze der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020.

Im Zeitraum vom 24. Juli 2020 bis zum 28. August 2020 hat die Beta Systems Software AG auf Basis des am 24. Juli 2020 veröffentlichten öffentlichen Kaufangebots insgesamt 8.101 Aktien der Gesellschaft zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von € 23,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beta Systems Software AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 5,00 je Aktie erworben. Die Gesellschaft hält zum Stichtag 30. September 2020 8.101 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,2% des aktuellen Grundkapitals.

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind die veröffentlichten Inhalte von Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der Beta Systems Software AG, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG mitgeteilt worden sind, anzugeben. Eine entsprechende Meldung gab es im Geschäftsjahr 2019/20 nicht.

Nach einer dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG zugegangenen schriftlichen Mitteilung der Deutsche Balaton AG vom 22. Mai 2014 gehören der Deutsche Balaton AG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und außerdem eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Beta Systems Software AG. Nach einer dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG zugegangenen schriftlichen Mitteilung der Deutsche Balaton AG vom 22. Mai 2014 gehören der VV Beteiligungen AG und der DELPHI Unternehmensberatung AG jeweils mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und außerdem eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der Beta Systems Software AG.

BILANZGEWINN

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019/20 beträgt € 9.916.091,85 (i. Vj. € 8.191.014,43).

Hiervon wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei Feststellung des Jahresabschlusses satzungsgemäß ein Anteil von € 4.958.045,92 (50%) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ausgehend von dem Bilanzgewinn per 30. September 2019 von € 1.739.228,29 ergibt sich per 30. September 2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von € 6.697.274,22. Der Vorstand der Beta Systems Software AG schlägt vor, hiervon einen Betrag in Höhe von € 1.002.810,69 an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Betrag von € 5.694.463,53 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von € 0,21 je dividendenberechtigter Aktie.

GEWINNRÜCKLAGE

Änderungen der anderen Gewinnrücklagen ergaben sich infolge der satzungsgemäßen anteiligen Einstellung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2019/20 (€ 4.958.045,92) sowie des Erwerbes eigener Aktien (€ 145.818,00).

5. RÜCKSTELLUNGEN

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von € 1.694.876,00 (i. Vj. € 1.716.692,00) ergeben sich aus bestehenden Pensionsverpflichtungen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft aufgrund zwei formaler Einzelzusagen sowie aufgrund einer allgemeinen Versorgungsordnung. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen dienten als biometrische Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck in der mit dem Update vom 2. Oktober 2018 veröffentlichten Version.

Die Pensionsrückstellungen wurden zum 30. September 2020 entsprechend dem HGB nach dem Projected Unit Credit-Verfahren (Anwartschafts-Barwert-Verfahren) bewertet. Es wurde die Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewendet, wonach der Rechnungszins, der sich bei Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet wurde. Dieser Zinssatz betrug zum Stichtag 2,42% bei einer 10-Jahres-Durchschnittsbildung (i. Vj. 2,86%) und 1,71% bei einer 7-Jahres-Durchschnittsbildung (i. Vj. 2,08%). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 117.283,00 (i. Vj. € 133.022,00). Bei einer Einzelzusage wurde eine Pensionssteigerung von 2% angenommen, bei allen weiteren Zusagen wurde von einem Rententrend von 1,5% ausgegangen. Diese Annahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationen werden nicht berücksichtigt, da keine aktiven Mitarbeiter mehr im Unternehmen beschäftigt sind, die unter die genannten Regelungen fallen.

Eine Einzelzusage betrifft ein ehemaliges Vorstandsmitglied. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde aufgrund einer entsprechend vorliegenden Verpfändungserklärung eine vorhandene Rückdeckungsversicherung in Höhe von € 62.994,10 (i. Vj. € 65.239,22) mit der Pensionsrückstellung für diese Einzelzusage saldiert. Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem Aktivwert bewertet. Das im Vorjahr gleichfalls verpfändete Depotkonto mit einem Saldo von € 122.392,77 wurde aufgelöst, da die Verpfändung durch die Freigabeerklärung des Begünstigten vom 6. Juli 2020 aufgehoben wurde. Die Rückstellung für das ehemalige Vorstandsmitglied beläuft sich somit nach Saldierung auf € 357.137,90 (i. Vj. € 234.171,01).

Bei den Pensionsrückstellungen ergibt sich nach Verrechnung mit dem Rückdeckungsvermögen insgesamt ein Bilanzausweis in Höhe von € 1.631.881,90 (i. Vj. € 1.529.060,01).

Aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen haben sich Zinsaufwendungen in Höhe von € 41.588,00 (i. Vj. € 49.527,00) ergeben.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von € 65.632,84 (i. Vj. € 127.202,22), Personalrückstellungen in Höhe von € 1.416.002,18 (i. Vj.

€ 1.265.471,62) sowie übrige sonstige Rückstellungen in Höhe von € 337.501,84 (i. Vj. € 346.247,02).

6. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Zum Bilanzstichtag betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Wesentlichen Cash-Pooling-Verbindlichkeiten innerhalb der Beta Systems Gruppe in Höhe von € 21.101.132,93 (i. Vj. € 19.533.309,44). Bei den restlichen Verbindlichkeiten handelt es sich analog zum Vorjahr um sonstige Verbindlichkeiten.

7. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

in € 30.09.2020 30.09.2019
Verbindlichkeiten aus Akquisition 46.875,00 109.375,00
Verbindlichkeiten aus abgegrenzten
Gewerbemieten 0,00 35.906,46
Übrige 9.643,30 12.232,96
Summe 56.518,30 157.514,42

8. LATENTE STEUERN

Aktive latente Steuern entstehen im Wesentlichen aus der zukünftigen Nutzung ertragsteuerlicher Verlustvorträge und der abweichenden steuerlichen Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und Personalrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen.

Zum Stichtag 30. September 2020 gab es keine Sachverhalte, die zu passiven latenten Steuern führten.

Die latenten Steuern wurden mit einem Steuersatz von 30% ermittelt, der sich aus einem Körperschaftsteueranteil von 15,825%-Punkten und einem Gewerbesteueranteil von 14,175%-Punkten zusammensetzt.

Die Gesellschaft hat entschieden, das Aktivierungswahlrecht nicht auszuüben.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse der Beta Systems Software AG, Berlin, aus Erbringung zentraler Dienstleistungen an die Konzerngesellschaften betrugen im Berichtsjahr € 7.348.104,68 (i. Vj. € 6.656.998,19 ). Dabei handelt es sich ausschließlich um wertschöpfende Leistungen (übergeordnete Verwaltungstätigkeiten) der Holding für ihre Konzerngesellschaften in Höhe von € 6.486.398,41 (i. Vj. € 5.901.003,67) sowie Umsatzerlöse aus Untervermietung an Konzerngesellschaften in Höhe von € 861.706,27 (i. Vj. € 755.994,52).

Zur Erzielung der Umsatzerlöse zugekaufte Leistungen in Höhe von € 2.154.692,65 (i. Vj. € 1.776.346,96) wurden als bezogene Leistungen ausgewiesen.

2. ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN AUS WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Der Ausgleich von auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Bewertung der zum Stichtag vorhandenen offenen auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten führten im Geschäftsjahr zu Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von € 79.629,99 (i. Vj. Aufwand € 33.786,04) und zu Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von € 20.756,98 (i. Vj. € 0,00)

3. PERIODENFREMDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von € 93.700,74 (i. Vj. € 82.406,76), die im Wesentlichen durch die Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 42.746,86 (i. Vj. € 59.458,70) sowie die Auflösung von Personalrückstellungen in Höhe von € 35.360,27 (i. Vj. € 0,00) entstanden sind.

Infolge der im Geschäftsjahr ergangenen Steuerbescheide sind periodenfremde Erträge in Höhe von € 6.271,62 (i. Vj. € 1.715,65) entstanden, die in Höhe von € 2.704,89 (i. Vj. € 1.715,65) aus der Auflösung von Steuerrückstellungen und in Höhe von € 3.566,73 aus Steuerguthaben resultieren. Aufgrund der Steuerguthaben für Vorjahre erzielte die Gesellschaft periodenfremde Zinserträge in Höhe von € 8.768,00.

Periodenfremde Aufwendungen sind im Berichtsjahr im Personalaufwand (€ 2.735,31; i. Vj. € 5.225,05), in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (€ 10.746,22; i. Vj. € 21.748,32) und im Zinsaufwand (€ 235,00; i. Vj. € 287,00) enthalten.

4. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Der Betrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen ergibt sich zum Stichtag 30. September 2020 wie folgt:

in T€ 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 Gesamt
Büromiete 913 948 971 996 507 4.335
Firmenfahrzeuge 238 155 45 4 0 442
IT-Infrastruktur 84 74 74 19 0 251
Summe 1.235 1.177 1.090 1.019 507 5.028

Das bestehende Mietverhältnis für die Büroräume und Parkplätze endet vertragsgemäß am 31. März 2025.

Mit dem Erwerb der LYNET Kommunikation AG, Lübeck, ist die Beta Systems Software AG mögliche finanzielle Verpflichtungen hinsichtlich variabler Kaufpreiskomponenten von insgesamt bis zu € 1.250.000,00 über einen Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Zum Stichtag wurden bereits Teile geleistet bzw. als Verbindlichkeiten in der Bilanz erfasst, so dass die Gesellschaft in den kommenden Jahren noch mit möglichen weiteren Zahlungen von bis zu € 906.250,00 (i.Vj. € 1.015.625,00) rechnen muss. Zum derzeitigen Zeitpunkt geht die Gesellschaft von einer tatsächlichen weiteren Inanspruchnahme in Höhe von € 396.745,49 (i.Vj. € 477.545,46) aus.

Weiterhin hat die Beta Systems Software AG gegenüber der Beta Systems Software Ltd., Chobham, Großbritannien, sowie gegenüber der Beta Systems DCI Software AG, Berlin, jeweils eine Patronatserklärung abgegeben. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Beta Systems Software Ltd. und der Beta Systems DCI Software AG geht die Gesellschaft derzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus.

Nach § 133 UmwG haftet die Beta Systems Software AG, Berlin, als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen der mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Oktober 2015 ausgegliederten Geschäftsbereiche DCI und IAM. Die Haftung besteht für die Verpflichtungen, die vor der Ausgliederung begründet wurden und endet fünf Jahre nach Bekanntmachung der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister. Der Ausgliederungsvertrag sieht einen Innenausgleich zwischen den an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern für den Fall der Inanspruchnahme aus der Mithaftung vor.

5. AUßERGEWÖHNLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Im Geschäftsjahr 2019/20wurden außergewöhnliche Erträge aus der teilweisen Tilgung des wertberichtigten zweckgebundenen Darlehens in Höhe von € 615.246,81 durch die US-amerikanische Tochtergesellschaft erzielt. Die als positiv eingeschätzte Geschäftsentwicklung der US-amerikanischen Tochtergesellschaft führte zu einer zusätzlichen Zuschreibung auf das zweckgebundene Darlehen in Höhe von € 332.872,00.

Im Vorjahr waren außergewöhnliche Erträge in Höhe von € 340.696,82 aus der Begleichung wertberichtigter Forderungen der US-amerikanischen Tochtergesellschaft entstanden.

Weiterhin hatte die Auflösung der niederländischen Tochtergesellschaft Beta Systems Software B.V., Nieuwegein, im Vorjahr zu einem Mehrerlös aus Abgang der Beteiligung in Höhe von € 499.736,10 geführt.

SONSTIGE ANGABEN

1. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden keine Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken abgeschlossen.

2. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Nach dem Bilanzstichtag gab es keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung.

3. ANZAHL DER MITARBEITER

Im Geschäftsjahr 2019/20 waren durchschnittlich 56 Arbeitnehmer (i. Vj. 54 Arbeitnehmer) bei der Beta Systems Software AG beschäftigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um Angestellte.

94% der Beschäftigten (52 Mitarbeiter) waren zum 30. September 2020 in der Verwaltung tätig, 4% (2 Mitarbeiter) in Forschung und Entwicklung sowie 2% (1 Mitarbeiter) im Service & Support.

Bei den Beschäftigten in Forschung und Entwicklung handelt es sich um Mitarbeiter, die die strategische Weiterentwicklung des Beta Systems Produktportfolios koordinieren sowie die Erarbeitung zentraler Vorgaben für ein einheitliches modernes Produktdesign vorantreiben. Im Bereich Service & Support ist eine Position in der Holding angesiedelt, die geschäftsbereichsübergreifend koordinierende Tätigkeiten ausübt.

4. MITGLIEDER UND BEZÜGE DES VORSTANDS

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019/20 waren:

  • Herr Dr. Andreas Huth Mitglied des Vorstands
  • Herr Armin Steiner Mitglied des Vorstands
  • Herr Gerald Schmedding Mitglied des Vorstands ab 1. Juni 2020

Herr Dr. Huth verantwortet konzernweit die Ressorts Vertrieb und Marketing, Professional Services und Produktmanagement sowie – gemeinsam mit Herrn Schmedding – den Bereich Mergers & Acquisitions. Herr Steiner verantwortete bis zum 31. Mai 2020 die Bereiche Development & Support, Finance & Controlling, Human Resources, Corporate Functions und Legal Affairs sowie Mergers & Acquisitions. Seit dem 1. Juni 2020 verantwortet er den Bereich Development & Support.

Herr Schmedding wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2020 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt und verantwortet die Bereiche Finance & Controlling, Human Resources, Corporate Functions, Legal Affairs sowie – gemeinsam mit Herrn Dr. Huth – den Bereich Mergers & Acquisitions. Vor seiner Berufung in den Vorstand war er für rund fünf Jahre bereits als Direktor für Finanzen und Controlling bei Beta Systems tätig.

Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für kurzfristig fällige Leistungen betrug im Geschäftsjahr 2019/20 € 972.982,45 (i. Vj. € 823.443,43). Davon entfielen € 474.000,00 (48,7%) (i. Vj. € 409.190,59 (49,7%)) auf eine vollständig erfolgsabhängige variable Komponente, die als Rückstellung eingestellt wurde und erst nach der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats zur Auszahlung kommen wird.

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied erhält monatliche Pensionszahlungen, die für das Geschäftsjahr 2019/20 in Summe € 40.681,22 (i. Vj. € 39.883,57) betrugen.

5. MITGLIEDER UND BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2019/20 wie folgt zusammen:

  • Herr Wilhelm K.T. Zours, Heidelberg Vorstand DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herr Prof. Dr. Heiko Wenzel-Schinzer, Heigenbrücken Geschäftsführer WENZEL Group GmbH & Co. KG, Wiesthal Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herr Jens-Martin Jüttner, Hofheim/Taunus Vorstand Sparta AG, Hamburg Aufsichtsratsmitglied
  • Herr Veit Paas, Samedan/Schweiz Mathematiker Aufsichtsratsmitglied
  • Herr Stefan Hillenbach, Oranienburg Senior Manager Professional Services Arbeitnehmervertreter
  • Herr Dr. Wolfgang Bendig, Essen Senior Softwareentwickler Arbeitnehmervertreter

Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 2019/20 € 80.000,00 (i. Vj.: € 80.000,00).

6. NAHESTEHENDE PERSONEN

Die Transaktionen mit nahestehenden Personen erfolgten zu marktüblichen Konditionen.

7. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die RSM GmbH, Düsseldorf, ist zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 bestellt worden. Das von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten.

VERBUNDENE UNTERNEHMEN

1. ANGABEN ZU UNTERNEHMEN, AN DENEN DIE GESELLSCHAFT MINDESTENS 20% DER ANTEILE HÄLT

Die Höhe des Eigenkapitals und der Gewinne/Verluste des Geschäftsjahres 2019/20 ergibt sich aus den nach IFRS aufgestellten Jahresabschlüssen der ausländischen Gesellschaften und den nach HGB aufgestellten Abschlüssen für die inländischen Gesellschaften. Alle Tabellenangaben erfolgen in der jeweiligen Landeswährung in Tausend Währungseinheiten.

Gesellschaft Sitz Währung
Lokale
Beteiligungs-
quote
am 30.09.2020
Gez. Kapital
am 30.09.2020
Eigenkapital
Jahresergebnis
2019/20
Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H. Wien (AT) EUR 100% 36 949 48
Beta Systems Software SPRL Louvaine-la-Neuve (BE) EUR 99% 50 168 36
Beta Systems Software France SARL Ivry-sur-Seine (FR) EUR 100% 763 2.931 231
Beta Systems Software Ltd. Chobham (GB) GBP 100% 400 -476 400
Beta Systems Software SRL Bollate (IT) EUR 100% 52 2.317 831
Betann Systems AB Stockholm (SE) SEK 100% 100 19.573 2.549
Beta Systems Software AG Kloten (CH) CHF 100% 100 844 158
Beta Systems Software Espana SL Madrid (ES) EUR 100% 2.035 -1.220 -110
Beta Systems Software of North America, Inc. McLean (US) USD 100% 401 11.298 351
Beta Systems Software of Canada Inc. Calgary (CA) CAD 100% 31.356 -3.263 -12
Beta Systems DCI Software AG *) Berlin EUR 100% 51 15.929 0
SI Software Innovation GmbH *) Neustadt a.d. Weinstraße EUR 100% 511 511 0
HORIZONT Software GmbH **) München EUR 100% 54 498 0
HORIZONT IT Services CZ s.r.o. Budweis (CZ) CZK 100% 200 9.197 1.511
Beta Systems IT Operations GmbH ) **) Berlin EUR 50% 25 31 0
AUCONET GmbH Berlin EUR 100% 25 -2.339 -616
ASDIS Solutions GmbH Berlin EUR 100% 25 241 161
AUCONET Austria GmbH Wien (AT) EUR 100% 35 55 0
Beta Systems IAM Software AG *) Berlin EUR 100% 51 6.995 0
Beta Systems IT Operations GmbH ) **) Berlin EUR 50% 25 31 0
LYNET Kommunikation AG *) Lübeck EUR 100% 95 1.704 0
Categis GmbH Berlin EUR 100% 38 28 16
Categis Software Private Ltd. Bangalore (IN) INR 99,99% 100 9.519 3.734
PROXESS Holding GmbH Berlin EUR 85% 30 589 -284
PROXESS GmbH Rietheim-Weilheim EUR 85% 53 814 494
Codelab Software GmbH Berlin EUR 80% 25 874 4
Codelab Sp.z o.o. Stettin (PL) PLN 80% 670 1.624 192
) Es liegt ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vor.
) Es liegt ein Ergebnisabführungsvertrag vor.
**) Die Beta Systems IT Operations GmbH wird zu jeweils 50% von der Beta Systems DCI Software AG und der Beta Systems IAM
Software AG gehalten und stellt aus Sicht der Beta Systems Software AG somit eine mittelbare 100% Beteiligung dar.

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2. KONZERNZUGEHÖRIGKEIT

Zum Bilanzstichtag stellt die Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, als Mutterunternehmen der unter "Angaben zu Unternehmen, an denen die Gesellschaft mindestens 20% der Anteile hält" genannten Unternehmen den Konzernabschluss nach IFRS auf, welcher im Bundesanzeiger nach § 325 Abs. 1 HGB veröffentlicht wird.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, beabsichtigt, die Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, in ihren Konzernabschluss des laufenden Geschäftsjahres einzubeziehen. Der Konzernabschluss wird nach § 325 Abs. 1 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Berlin, 13. Januar 2021

gez. Gerald Schmedding gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth Vorstand Vorstand Vorstand

Aktiengesellschaft, Berlin
Beta Systems Software
Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen Restbuchwerte
Entwicklung des Anlage- Fremd
vermögens in 2020 Vortrag Stand Vortrag Abschrei- Zuschrei- währungs- Stand Stand Stand
- alle Angaben in Euro - 30.09.2019 Zugänge Abgänge 30.09.2020 30.09.2019 bungen bungen Abgänge bewertung 30.09.2020 30.09.2019 30.09.2020
Vermögensgegenstände
I. Immaterielle
1.645.285,58 147.679,64 0,00 1.792.965,22 -1.581.477,58 -48.980,72 0,00 0,00 0,00 -1.630.458,30 63.808,00 162.506,92
Schutzrechte und ähnl. Rechte
1. Konzessionen, gewerbliche
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
1.645.285,58 52.759,72 0,00 1.698.045,30 -1.581.477,58 -48.980,72 0,00 0,00 0,00 -1.630.458,30 63.808,00 67.587,00
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 94.919,92 0,00 94.919,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 94.919,92
II. Sachanlagen 2.601.467,45 295.663,65 -57.838,30 2.839.292,80 -2.058.926,19 -235.378,65 0,00 57.838,30 0,00 -2.236.466,54 542.541,26 602.826,26
1. Technische Anlagen und
Maschinen
1.408.427,95 141.286,25 0,00 1.549.714,20 -1.258.439,95 -88.189,25 0,00 0,00 0,00 -1.346.629,20 149.988,00 203.085,00
und Geschäftsausstattung
2. Andere Anlagen, Betriebs
1.193.039,50 154.377,40 -57.838,30 1.289.578,60 -800.486,24 -147.189,40 0,00 57.838,30 0,00 -889.837,34 392.553,26 399.741,26
III. Finanzanlagen 75.708.987,61 1.848.741,43 -615.246,81 76.942.482,23 -25.732.712,81 0,00 332.872,00 615.246,81 -5.696,08 -24.790.290,08 49.976.274,80 52.152.192,15
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
54.908.669,84 887.309,12 0,00 55.795.978,96 -20.012.455,17 0,00 0,00 0,00 0,00 -20.012.455,17 34.896.214,67 35.783.523,79
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
20.573.938,63 912.817,83 -615.246,81 20.871.509,65 -5.720.257,64 0,00 332.872,00 615.246,81 -5.696,08 -4.777.834,91 14.853.680,99 16.093.674,74
Rückdeckungsversicherung
3. Sonstige Ausleihungen,
226.379,14 48.614,48 0,00 274.993,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 226.379,14 274.993,62
Summe Anlagevermögen 79.955.740,64 2.292.084,72 -673.085,11 81.574.740,25 -29.373.116,58 -284.359,37 332.872,00 673.085,11 -5.696,08 -28.657.214,92 50.582.624,06 52.917.525,33

ANLAGE ZUM ANHANG

Brief des Vorstands | Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | Bericht des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk (IFRS) | Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS) | Bestätigungsvermerk (HGB) | Einzelabschluss und Anhang AG (HGB) | Impressum

IMPRESSUM

HERAUSGEBER:

Beta Systems Software AG Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin

BILDRECHTE:

Beta Systems Software AG

GESTALTUNG, LAYOUT UND REINZEICHNUNG:

ALLCOLOURS Miguel Faber Marienburger Straße 5A 10405 Berlin

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