Annual Report • Mar 30, 2021
Annual Report
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*Ohne Plusnet-Umsätze.
Die Strategie geht auf. Mit der Wachstumsstrategie "2020plus" haben wir uns ehrgeizige Ziele gesetzt. Ihre Bewährungsprobe bestand sie 2020 inmitten der Coronapandemie. Der Umsatz wuchs zweistellig und der Auftragseingang erreichte einen neuen Rekord. Unsere Vision überzeugt Kunden: Wir denken die Digitalisierung des Mittelstands neu – mit innovativen Komplettlösungen für die Revolution von Geschäftsmodellen!
des Umsatzes stammen 2020 aus den Fokusbranchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie
Branchenfokus
q.beyond übernahm 2020 den Software-Engineering-Spezialisten zu 100% und stärkte damit ihre Entwicklungskompetenz
Investitionen in die Zukunft und M&A
IoT
Mehr unter www.qbeyond.de/strategie
Edge-Computing: easy ins Industrial IoT
Deckung hoch: Cybersecurity
Keine Angst vor der SAP-S/4HANA-Transformation Mehr unter "Fokusthemen"
Zielgenau zur maßgeschneiderten Cloud
www.qbeyond.de
Wir begleiten unsere Kunden sicher durch die digitale Transformation – unter Einsatz unserer umfassenden Cloud-, SAP- und IoT-Expertise. Cloud SAP IoT Cybersecurity Digitale Filiale Maßgeschneiderte Cloud SAP-S/4HANA-Transformation Edge-Computing New Work Digitale Schule
"Das Pandemiejahr 2020 hat eindrucksvoll gezeigt: Unser Kerngeschäft rund um Cloud-, SAP- und IoT-Lösungen ist krisenfest."
Jürgen Hermann CEO q.beyond AG
das Pandemiejahr 2020 hat eindrucksvoll gezeigt: Unser Kerngeschäft ist krisenfest. Mit unseren Cloud-, SAP- und IoT-Lösungen konnten wir den Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr um 13% auf 143,4 Mio. € steigern. Wir haben dabei nicht nur unser Umsatzziel, sondern auch alle anderen Ziele erreicht, die wir noch vor dem ersten Lockdown kommuniziert haben.
Diese positive Unternehmensentwicklung verdanken wir dem gesamten q.beyond-Team. Meine Kolleginnen und Kollegen haben im vergangenen Jahr unter außergewöhnlichen Umständen Außergewöhnliches geleistet. Sie haben den kompletten Betrieb aus dem Homeoffice aufrechterhalten, bestehende Kunden gewohnt professionell unterstützt und über virtuelle Kanäle neue Kunden gewonnen. Das verdient Respekt und dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
Bedanken möchte ich mich auch bei unseren Kunden, die uns in einer Zeit weitreichender Kontaktbeschränkungen die Treue gehalten haben. Mit den meisten arbeiten wir seit vielen Jahren zusammen, das gewachsene Vertrauen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung. Gleichzeitig bildet es die Grundlage für den hohen Anteil wiederkehrender Umsätze: Im vergangenen Jahr belief er sich auf 78 %. Unser Kerngeschäft ist skalierbar und in wachsenden Märkten unverändert attraktiv. Der vorhandene Mitarbeiterstamm und unsere Infrastruktur garantieren bei weiter wachsenden Umsätzen überproportional steigende Ergebnisse.
Dieses Kerngeschäft ist einer der fünf Eckpfeiler unserer Wachstumsstrategie "2020plus". Hinzu
kommen plattformbasierte Innovationen, Investitionen in die Zukunft, unser Branchenfokus sowie eine gelebte Leistungskultur. Ein Musterbeispiel für eine plattformbasierte Innovation ist der "StoreButler", eine einzigartige Lösung zur Digitalisierung im Handel. Dieses Komplettangebot aus Cloud- und IoT-Technologie ermöglicht eine einfache Vernetzung von Filialen mit Sensoren über Edge-Devices und deckt von digitalen Preisetiketten am Regal bis zum Self-Check-out die Anforderungen unserer Kunden komplett ab. Im März 2021 zeichnete uns das renommierte EHI Retail Institute für diese Innovation mit dem diesjährigen "reta award" als besten Technologiezulieferer für den Handel aus. Den Preis in der Kategorie "Enterprise Solutions" bekamen wir gemeinsam mit unserem Kunden Fressnapf.
Ein weiteres Beispiel für eine plattformbasierte Innovation ist unser "Edgizer". Hier handelt es sich um eine branchenübergreifende Softwarelösung für den zentralen Betrieb von Edge-Devices. Derzeit testen wir sie bei ersten Kunden in einer unserer Fokusbranchen, dem produzierenden Gewerbe. Weitere Innovationen werden in den nächsten Quartalen folgen. Sie alle ergänzen und erweitern insbesondere unser Kerngeschäft, versprechen mittelfristig erhebliche Umsatzbeiträge und fördern die Skalierbarkeit.
Unsere Innovationskraft beruht auf kontinuierlichen Investitionen in die Zukunft. Im vergangenen Jahr lag der Schwerpunkt auf dem Ausbau unserer Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie dem Aufbau einer neuen Niederlassung im lettischen Riga. Mit der vollständigen Übernahme des Software-Engineering-Spezialisten Incloud gewannen wir auf einen Schlag mehr als 60 weitere Experten hinzu.
"Wir wollen den Unternehmenswert in den kommenden Jahren weiter steigern. Unsere Wachstumsgeschichte hat gerade erst begonnen."
Die Front-End-, Software- und Entwicklungskompetenz von Incloud ergänzt passgenau unser Plattform-, Cloud- und Vertriebs-Know-how. Die Integration läuft hervorragend: Schon nach wenigen Wochen haben die neuen Kolleginnen und Kollegen wertvolle Beiträge zur Entwicklung von Innovationen, zur Neukundengewinnung und zur Ausweitung von Verträgen mit Bestandskunden geleistet.
Im laufenden Jahr planen wir den Erwerb weiterer strategisch passender Technologiefirmen. Unsere solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote von 72% und eine Nettoliquidität in Höhe von rund 45 Mio. € zum Jahresende 2020 verschaffen uns den nötigen finanziellen Spielraum. Bei Akquisitionen verfolgen wir drei Zielrichtungen: Erstens wollen wir mit Zukäufen unsere starke Stellung in unseren Fokusbranchen untermauern. Zweitens dienen Akquisitionen der gezielten Erweiterung unseres Produktportfolios. Ein aktuelles Thema ist der Ausbau unserer Kompetenz im Geschäft rund um Enterprise-Software. Und drittens werden wir unsere Technologiekompetenz ergänzen und uns so noch besser in zukunftsträchtigen Märkten wie Cloud-Services, Data-Analytics, Embedded Software, IoT und künstlicher Intelligenz positionieren. Unser Claim "Expect the next" ist sozusagen die Klammer für die strategische Erweiterung unseres Kernportfolios.
Der Fokus auf drei Branchen ist der vierte Eckpfeiler unserer Wachstumsstrategie. Im vergangenen Jahr haben wir zwei Drittel unserer Umsätze im Handel, im produzierenden Gewerbe und im Energiegeschäft erzielt. Unsere gewachsene Branchenkompetenz erleichtert die Neukundengewinnung und ermöglicht uns, in verwandte Industriezweige zu expandieren. Weitere Optionen sind möglich: So stehen in der handelsnahen Logistik viele mittelständische Speditionen noch am Anfang der Digitalisierung.
Eine gelebte Leistungskultur rundet unsere Wachstumsstrategie ab. Sie ist geprägt durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung, einen ausgeprägten Teamgeist und einen fairen Umgang miteinander. Wir sind überzeugt: Motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolgs. Deshalb werden wir in diesem Jahr ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach dem Vorbild des Aktienprogramms für Führungskräfte auflegen. Unsere Führungskräfte haben dazu im Herbst 2020 bereits 1 Million q.beyond-Aktien auf eigene Rechnung über die Börse erworben. Das Programm greift erst, wenn der Kurs Ende 2022 bei mindestens € 2,80 liegt.
Ende 2019 notierte die q.beyond-Aktie noch bei € 1,05; Ende 2020 lag der Kurs bereits bei € 1,68, Ende Februar 2021 sogar bei € 2,12. Das heißt: In nur 14 Monaten hat sich der Kurs unserer Aktie verdoppelt. Schon bei Vorlage der Wachstumsstrategie haben wir deutlich gemacht, dass Sie, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, künftig vor allem über einen steigenden Unternehmenswert am Erfolg partizipieren werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung auch daher für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende vorschlagen. Unser Unternehmen wird den Betrag stattdessen in weiteres Wachstum investieren. Die Kursentwicklung hat gezeigt: Die q.beyond-Aktie wird nun vom Kapitalmarkt als Wachstumswert wahrgenommen.
Ich habe keine Zweifel, dass wir ein gemeinsames Ziel verfolgen: den Unternehmenswert von q.beyond in den kommenden Jahren weiter zu steigern. Mit der Wachstumsstrategie "2020plus" und unserem hochmotivierten Team verfügen wir über das erforderliche Handwerkszeug. q.beyond steht heute für innovative IT entlang der gesamten digitalen Wertschöpfungskette: keine Insellösungen, sondern alles aus einer Hand. Adaptiv, sicher und skalierbar.
Und dies auf Augenhöhe − von Mittelständler zu Mittelständler. Das kommt bei unseren Kunden gut an, denn sie erwarten konkrete Lösungen in einem immer komplexer werdenden Umfeld.
Unsere Lösungskompetenz treibt unser Wachstum. Dabei wird der Umsatzanstieg in diesem und im kommenden Jahr im Wesentlichen aus unserem krisenfesten Kerngeschäft kommen. Wir haben uns im Mai 2019 das Ziel gesetzt, im Jahr 2022 einen Umsatz von 200 Mio. €, eine EBITDA-Marge von mehr als 10% und einen nachhaltig positiven Free Cashflow zu erwirtschaften. Und ungeachtet der Coronakrise und der tiefen Rezession 2020 sind wir auf einem sehr guten Weg, diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen.
Natürlich planen wir schon heute über das kommende Jahr hinaus. Wir stärken und erweitern unser Kerngeschäft insbesondere mit plattformbasierten Innovationen und kontinuierlichen Investitionen in die Zukunft. Wir schaffen damit die Grundlage für ein anhaltend starkes Wachstum über 2022 hinaus. Ich bin überzeugt: Die Wachstumsgeschichte von q.beyond hat gerade erst begonnen. Ich möchte Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre Treue und insbesondere für Ihr Vertrauen danken. Seien Sie sicher: Mit q.beyond haben wir eine neue Ära begonnen.
Köln, 23. März 2021
Jürgen Hermann Vorstand
Fokusbranche Handel
q.beyond macht den Handel smart – mit digitalen Services für mehr Kundenerlebnis und Kundenbindung
Mehr unter www.qbeyond.de/handel
Kalender, Kontakt
Die Führung von q.beyond liegt in den Händen einer fünfköpfigen Geschäftsleitung, bestehend aus Vorstand und vier Topmanagern. Sie bündelt sämtliche Kompetenzen, um für unsere Kunden die besten digitalen Lösungen zu finden, umzusetzen und zu betreiben. Das Spektrum reicht von der Innovation und der Softwareentwicklung bis zum Portfolio- und Produktmanagement, von der Beratung und dem Betrieb sowie unterstützenden zentralen Funktionen bis zum Marketing und Vertrieb. Gemeinsam gewährleistet das Führungsteam die konsequente Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus".
Der Wirtschaftswissenschaftler verfolgt ein klares Ziel: Er will den Unternehmenswert von q.beyond nachhaltig steigern. Dafür entwickelte er in den vergangenen Jahren unser Unternehmen zum heutigen Cloud-, SAP- und IoT-Anbieter. Der Verkauf des Telekommunikationsgeschäfts, die strategische Neuausrichtung und die damit verbundene Umfirmierung in q.beyond sind die Grundlage für die erfolgreiche Zukunft des Unternehmens. Über die Strategie hinaus konzentriert sich Jürgen Hermann in seiner Arbeit auf Investor Relations und M&A sowie Marketing und Kommunikation. Als Gründungsmitglied verantwortete er den Börsengang unseres Unternehmens im Jahr 2000 maßgeblich mit. 2009 wurde er CFO und übernahm 2013 den Vorstandsvorsitz von Mitgründer Dr. Bernd Schlobohm.
"Die Stärke der Geschäftsleitung ist die Breite ihrer Kompetenz. Als Team gestalten wir die Zukunft von q.beyond."
Christoph Reif Chief Financial Officer
Der messbare Erfolg unserer Wachstumsstrategie zeigt sich in den Quartals- und Jahresabschlüssen. Sie entstehen unter der Federführung unseres CFOs Christoph Reif. Der Betriebswirt führt bereits seit 2013 den Bereich Finanzen und übernahm 2019 auch die Verantwortung für Compliance, Einkauf, Personal und Recht. Zuvor war er bei 1&1 in führender Position tätig und verantwortete zentrale Einkaufsentscheidungen.
Waldemar Gerlach Portfolio- und Produktmanagement/ strategisches Partnermanagement
Unseren Claim "Expect the next" füllt Waldemar Gerlach mit Leben. Er konzentriert sich auf die stringente Weiterentwicklung unseres Gesamtportfolios und der Produkte sowie auf die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern. Der Wirtschaftsinformatiker kennt die Kunden- wie auch die Partnerseite aus eigener Erfahrung, da er in seiner IT-Karriere bereits für den Bayer-Konzern und in der Geschäftsleitung von Atos und CSC tätig war.
Thorsten Raquet Consulting, Innovation und IoT
Wenn es bei q.beyond um neue Lösungsarchitekturen und technologische Innovationen geht, laufen bei Thorsten Raquet alle Fäden zusammen. Er stößt neue Projekte an und überwacht ihre Umsetzung. Zudem verantwortet er das SAP- und Microsoft-Consultinggeschäft. Der Betriebswirt startete seine Karriere bei SAP und leitete bei BSN medical bereits die weltweiten Vertriebssysteme.
Thies Rixen Vertrieb und Operations
Nah am Kunden und mitten im Geschehen: Thies Rixen gelingt der Spagat zwischen Leitung des Vertriebs und Verantwortung für einen reibungslosen Betrieb unseres Cloud-, SAP- und IoT-Geschäfts. Der Diplom-Kaufmann profitiert dabei von seinem umfassenden Management- und IT-Know-how, das er unter anderem in führender Position bei DXC und Deutsche Telekom sowie als CIO und Geschäftsführer der Ingenico-Gruppe erwarb.
Der sechsköpfige Aufsichtsrat besteht aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Am 12. Juli 2018 wählten die Anteilseigner auf der ordentlichen Hauptversammlung in Köln ihre bisherigen Vertreter erneut; ihre Amtszeit endet nun mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022. Im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre beiden Vertreter bestimmt.
Vorsitzender
Der promovierte Ingenieur gründete q.beyond im Jahr 1997, brachte das Unternehmen im April 2000 an die Börse und leitete es danach bis Mai 2013 als Vorstandsvorsitzender. Gemeinsam mit Mitgründer Gerd Eickers ist er größter Anteilseigner; Ende 2020 hielten beide zusammen 25% der q.beyond-Aktien.
Der zweite Gründer von q.beyond wechselte nach dreijähriger Vorstandstätigkeit im Juni 2004 wieder in den Aufsichtsrat. In den Folgejahren gestaltete der Diplom-Volkswirt die politischen Rahmenbedingungen des deutschen TK-Marktes insbesondere als Präsident des VATM maßgeblich mit.
Die ehemalige Leiterin des zentralen Prozess- und Qualitätsmanagements rückte im Juli 2019 als zweite Vertreterin der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat nach. Seit Januar 2020 verantwortet die Biologin vom Standort Köln aus die Corporate Social Responsibility des Unternehmens.
Der promovierte Wirtschaftsingenieur wurde im Mai 2013 in den Aufsichtsrat gewählt. Der frühere Leiter Strategieberatung und -entwicklung von IBM Deutschland ist heute Geschäftsführer und Gesellschafter der internationalen Managementberatung Horn & Company.
Die Diplom-Volkswirtin und langjährige Leiterin der SAP-Konzernsteuerabteilung gehört seit Herbst 2012 dem Aufsichtsrat von q.beyond an und leitet den Prüfungsausschuss. Darüber hinaus sitzt die Finanzexpertin in zwei weiteren Aufsichtsräten und einem Beirat und ist Lehrbeauftragte an der LMU München.
Im Juni 2018 wählte die q.beyond-Belegschaft den in Hamburg ansässigen Betriebsratsvorsitzenden zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats. Der Informatiker ist bereits seit dem Jahr 2002 als Senior IT-Consultant im Unternehmen tätig.
Dr. Bernd Schlobohm Aufsichtsratsvorsitzender
die Coronapandemie stellte 2020 sowohl unser Unternehmen wie auch die Allgemeinheit vor ungeahnte Herausforderungen. Wie gut q.beyond diese gemeistert hat, zeigt der vorliegende Geschäftsbericht. Das Unternehmen hat dabei alles Denkbare unternommen, um seine Beschäftigten, Partner, Kunden, Lieferanten und andere Stakeholder bestmöglich zu schützen und persönliche Kontakte zu vermeiden. Deshalb fand unsere ordentliche Hauptversammlung auch erstmals virtuell statt; sämtliche Aufsichtsratssitzungen erfolgten als Videokonferenzen.
Das unermüdliche Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Vorstands in dieser historischen Ausnahmesituation hat uns beeindruckt. Wir danken an dieser Stelle dem gesamten q.beyond-Team ausdrücklich für seine hervorragende Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat dankt zudem allen Aktionärinnen und Aktionären für ihr Engagement und ihre Treue. Nachfolgend informieren wir Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020.
Der Aufsichtsrat erfüllte auch im Geschäftsjahr 2020 alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben. Er überwachte den Vorstand kontinuierlich und beriet ihn bei der Leitung der q.beyond AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in alle Entscheidungen und Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung eingebunden, insbesondere wenn sie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage betrafen. Er stimmte nach sorgfältiger Prüfung über sämtliche Maßnahmen ab, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedürfen.
Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig, zeitweise auch ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. In den gemeinsamen Sitzungen berieten Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Fragen der Geschäftspolitik und -strategie sowie der Unternehmensentwicklung und -planung. Darüber hinaus tauschten sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über aktuelle unternehmensbezogene Themen aus.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Geschäftsentwicklung und nutzte dazu insbesondere Monats- und Quartalsabschlüsse sowie rollierende Soll-Ist-Vergleiche. Dies beinhaltete insbesondere auch Informationen über Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von der internen Unternehmensplanung sowie gegenüber den öffentlich kommunizierten finanziellen Unternehmenszielen. Die entsprechenden Vorstandsberichte enthielten alle relevanten Informationen zur strategischen Entwicklung und Unternehmensplanung, zur Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Rückfragen und Wünschen des Aufsichtsrats nach ergänzenden Informationen kam der Vorstand stets zügig und umfassend nach.
Themenschwerpunkte der Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 waren:
Regelmäßig befasste sich der Aufsichtsrat mit den Fortschritten bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie. Er nutzte dazu vor allem die Monatsberichte. Zudem nahm er regelmäßig Einblick in die Vertriebspipeline und ließ sich über Fortschritte bei selbst entwickelten Innovationen unterrichten.
Die Umfirmierung von QSC in q.beyond war ein Meilenstein bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus". Der Aufsichtsrat beschäftigte sich frühzeitig mit den hierfür erforderlichen Maßnahmen und billigte in seiner Sitzung vom 25. März 2020 den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur neuen Firmierung.
Ein wichtiger Bestandteil der Wachstumsstrategie sind Zukäufe. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig über mögliche Übernahmekandidaten und Handlungsoptionen. Der Aufsichtsrat wurde so auch frühzeitig in die Entscheidung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Darmstädter Incloud Engineering GmbH eingebunden. Das Gremium stimmte dieser Akquisition per Umlaufbeschluss am 20. Juli 2020 zu.
Intensiv verfolgte der Aufsichtsrat die Überlegungen des Vorstands, das Colocation-Geschäft in eine eigene Gesellschaft auszugründen und so die Handlungsoptionen für dieses Geschäftsfeld zu erweitern.
Ein wichtiges Thema bei der Arbeit des Aufsichtsrats war im vergangenen Jahr die Umsetzung der Vorschriften des Aktionärsrechterichtlinienumsetzungsgesetzes (ARUG II), insbesondere mit Blick auf die Vorstandsvergütung. Das Gremium eruierte mit Unterstützung durch einen unabhängigen Vergütungsberater mögliche Modelle, die neben finanziellen auch nichtfinanzielle Ziele stärker in das Vergütungssystem integrieren. Die Grundzüge des neuen Vergütungssystems billigte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. November 2020. Das Vergütungssystem wird nun der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt.
Der Aufsichtsrat begrüßt die Initiativen des Vorstands, über Anreizsysteme die Kapitalmarktorientierung von q.beyond zu vertiefen und die Beschäftigten am Erfolg bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus" zu beteiligen. Im ersten Schritt wurde im Oktober 2020 ein Share-Matching-Plan für Führungskräfte aufgelegt. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit diesem Programm in seiner Sitzung am 20. August 2020 und billigte es.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach Maßgabe der aktienrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen und besteht unverändert aus vier Vertretern der Aktionäre sowie zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind unverändert der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Bernd Schlobohm, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr.-Ing. Frank Zurlino sowie Gerd Eickers und Ina Schlie. Arbeitnehmervertreter sind unverändert Martina Altheim und Matthias Galler.
Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2020 neben den vier turnusmäßigen ordentlichen Sitzungen auch eine außerordentliche Sitzung ab. Wegen der Covid-19-Pandemie erfolgten sämtliche Sitzungen als Videokonferenzen. An allen Aufsichtsratssitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Soweit erforderlich, wurden vom Aufsichtsrat darüber hinaus zu einzelnen Themen Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.
Der Aufsichtsrat hat zur Unterstützung seiner Arbeit vier Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss. Die jeweiligen Vorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Mitglieder der Ausschüsse nahmen im Jahr 2020 an allen Sitzungen der Ausschüsse teil, denen sie angehörten.
Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr zwei Mal. Neben der Vorbereitung der Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2019 und über die im März 2020 noch umzusetzende Änderung der Zielvereinbarungen mit dem Vorstand im Hinblick auf die bereits 2019 kommunizierte Anpassung der Mehrjahresziele befasste sich der Personalausschuss insbesondere mit der Vorbereitung der Beschlüsse über die Neufassung des Vergütungssystems für den Vorstand. Dem Ausschuss gehören unverändert Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender), Martina Altheim und Gerd Eickers an.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unverändert Ina Schlie als Vorsitzende und unabhängige Finanzexpertin sowie Dr. Bernd Schlobohm und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und kann Empfehlungen zur Gewährleistung von dessen Integrität unterbreiten; er befasst sich auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance und bereitet alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor. Der Prüfungsausschuss befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung, ist für die Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers verantwortlich und überwacht dessen Unabhängigkeit sowie die Qualität der Abschlussprüfung. Er entscheidet darüber, ob die Gesellschaft den Abschlussprüfer mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beauftragen darf, und überwacht dann ggf. die Erbringung solcher Leistungen durch den Abschlussprüfer.
Der Prüfungsausschuss tagte im vergangenen Geschäftsjahr fünf Mal. Er unterzog die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2019 einer Prüfung und beriet in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend über diese Unterlagen sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte. Der Prüfungsausschuss verabschiedete Empfehlungen für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen und deren Prüfung.
Der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020 sowie die Zwischenmitteilungen zum 31. März bzw. 30. September 2020 wurden vor ihrer Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert. Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Prüfungsplanung und den Prüfungsschwerpunkten für das Geschäftsjahr 2020, verhandelte die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer und schloss sie ab. Er beschäftigte sich zudem mit der Neuordnung des internen Risikomanagementprozesses, den Auswirkungen der Verschmelzung der Q-loud GmbH sowie den sich durch das ARUG II für q.beyond ergebenden Änderungen und ließ sich regelmäßig vom Leiter Interne Revision und Compliance über dessen Tätigkeit Bericht erstatten.
Zudem beschloss der Prüfungsausschuss, das Abschlussprüfungsmandat für das Geschäftsjahr 2021 öffentlich auszuschreiben, und führte daher im Zeitraum September 2020 bis Februar 2021 eine entsprechende Ausschreibung durch. Als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens legte der Ausschuss dem Aufsichtsratsplenum eine begründete Empfehlung mit zwei Vorschlägen für den vom Aufsichtsrat zu fassenden Beschluss über den an die Hauptversammlung zu richtenden Wahlvorschlag in Bezug auf den Abschlussprüfer vor. Es handelt sich um die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in Hamburg und Niederlassung in Köln, und die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in Nürnberg. Im Rahmen dieser Vorschläge wurde vom Prüfungsausschuss der gesetzlichen Regelung folgend auch eine begründete Präferenz abgegeben, und zwar zugunsten der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. In seiner Sitzung vom 24. März 2021 folgte der Aufsichtsrat dieser Empfehlung und beschloss einen entsprechenden Wahlvorschlag an die ordentliche Hauptversammlung 2021.
Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat anlässlich einer bevorstehenden Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu unterbreiten. Mitglieder des Nominierungsausschusses sind unverändert Gerd Eickers als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2020 nicht, da keine Wahlen zum Aufsichtsrat anstanden.
Mitglieder des Strategieausschusses sind unverändert Dr. Bernd Schlobohm als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Strategieausschuss hat rein beratende Funktion und beschäftigt sich mit der strategischen und damit langfristigen Weiterentwicklung der q.beyond AG. Der Ausschuss tagte im Jahr 2020 zwei Mal. Er befasste sich insbesondere mit den Plänen des Vorstands zur Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus" sowie mit möglichen Akquisitionszielen.
Der Aufsichtsrat beobachtet laufend den Stand und die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Umsetzung der Empfehlungen des Kodex bei der q.beyond AG. In seiner Sitzung am 25. November 2020 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand zu den Empfehlungen des Kodex vom 7. Februar 2017 sowie des Kodex vom 16. Dezember 2019 die jährlich aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes ab, die auf der Website des Unternehmens dauerhaft öffentlich zugänglich ist.
Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat detailliert in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Website des Unternehmens dauerhaft verfügbar ist.
Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Im Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Das Unternehmen informiert die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen sowie relevante Entwicklungen zur Corporate Governance. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats können den Vorstand zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen ("Onboarding").
Auf entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 vorgeschlagen, erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung hat der Prüfungsausschuss den Prüfungsauftrag an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte sowohl den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der q.beyond AG zum 31. Dezember 2020 als auch den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, ferner den Lagebericht und den Konzernlagebericht.
Zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten ("key audit matters") und den besonderen Prüfungsschwerpunkten für das Jahr 2020 zählten die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die Umsatzrealisierung nach IFRS 15, die Risiko- und Prognoseangaben in den Lageberichten sowie das Risiko betrügerischer Handlungen ("fraud") bei der Umsatzrealisierung.
Der Abschlussprüfer erteilte dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich der jeweiligen Lageberichte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Darüber hinaus erstellte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Abschlussprüfer hat diesen Abhängigkeitsbericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Die vorgenannten Unterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung vor. In der Sitzung am 24. März 2021 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss alle vorgenannten Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung am 24. März 2021 über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Er berichtete auch über die Prüfung des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände für eine eventuelle Befangenheit vorlagen.
Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den gemäß dem HGB aufgestellten Jahresabschluss der q.beyond AG für das Geschäftsjahr 2020, den Konzernabschluss nach IFRS sowie den Lagebericht der q.beyond AG und den Konzernlagebericht und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses
sowohl den Konzernabschluss nach IFRS als auch den Jahresabschluss nach HGB. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ferner stimmte der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu und trat dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei. Als Ergebnis seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben seien. Zudem prüfte der Aufsichtsrat auch den gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht für das Geschäftsjahr 2020. Dieser wird bis spätestens Ende April 2021 auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Der Aufsichtsrat kam in der Sitzung am 24. März 2021 zu dem Ergebnis, dass keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht erhoben werden.
Köln, 24. März 2021 Im Namen des Aufsichtsrats der q.beyond AG
Dr. Bernd Schlobohm Aufsichtsratsvorsitzender
Die Coronapandemie bestimmte 2020 weltweit das Geschehen an den Kapitalmärkten. Der erste Lockdown ließ im März 2020 die Kurse einbrechen, die Zulassung erster Impfstoffe löste zum Jahresende eine Kursrallye aus. Zum Jahresende lag der DAX um 4% und der TecDAX um 7% über dem Vorjahresniveau.
Mit einem Kursanstieg von 60% entwickelte sich unsere Aktie im Jahresverlauf 2020 wesentlich besser als die maßgeblichen Indizes. Zwar blieb sie nach einem erfreulichen Jahresauftakt vom Coronacrash nicht verschont: Der Kurs erreichte am 16. März 2020 mit € 0,78 seinen Jahrestiefststand; doch schon zwei Wochen später lag er wieder über € 1,05, dem Schlusskurs des Jahres 2019. Bis zum 30. Juni stieg der Kurs auf € 1,35. Während unsere Aktie damit im ersten Halbjahr bereits 29% hinzugewann, lagen DAX und TecDAX zu diesem Zeitpunkt noch unter ihren Werten vom Jahresende 2019. In den Sommermonaten stabilisierte sich unser Kurs dann auf dem höheren Niveau. Nach Vorlage der Q3-Zahlen begann eine zweite Aufwärtsbewegung, die sich in den ersten Wochen 2021 fortsetzte. Ihren Jahreshöchststand erreichte unsere Aktie am 9./10. Dezember 2020 bei € 1,73; zum Jahresschluss lag der Kurs bei € 1,68.
Innerhalb eines Jahres stieg der q.beyond-Kurs um € 0,63; die Marktkapitalisierung unseres Unternehmens erhöhte sich um 78 Mio. € auf 209 Mio. €. Bereits bei der Vorstellung der neuen Wachstumsstrategie im Mai 2019 hatte der Vorstand erklärt, dass die q.beyond-Aktionäre künftig vor allem über einen höheren Unternehmenswert am Erfolg partizipieren werden. Diese Größe – gemessen an der Marktkapitalisierung abzüglich der Nettoliquidität – hat sich 2020 mehr als verdoppelt. Der Vorstand wird der Hauptversammlung auch daher keine Zahlung einer Dividende vorschlagen und – statt wie im vergangenen Jahr € 0,03 je Aktie auszuschütten – diesen Betrag in weiteres Wachstum investieren. In den ersten beiden Monaten 2021 profitierten die Aktionäre bereits von weiteren Kursgewinnen. Der q.beyond-Kurs stieg bis zum 26. Februar dieses Jahres um weitere € 0,44 auf € 2,12.
Der steigende Unternehmenswert beruht auf der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus" und den daraus resultierenden Fortschritten im operativen Geschäft. Der Umsatz stieg 2020 Quartal für Quartal. Der Rekordauftragseingang überzeugte Investoren von der Nachhaltigkeit des Wachstumspfads. Das Vertrauen des Kapitalmarktes wuchs im Jahresverlauf spürbar und ermöglichte den deutlichen Kursanstieg.
Nach dem 60-prozentigen Kursgewinn im Jahr 2020 hat unsere Aktie weiter Potenzial. Die Kursziele der uns regelmäßig beobachtenden Analysten reichten Ende Februar 2021 bis zu € 2,50. Seit Längerem empfehlen Bankhaus Lampe, Commerzbank und Stifel Europe Bank (früher Mainfirst) ihren Kunden, q.beyond-Aktien zu kaufen. Allerdings stellte das Bankhaus Lampe die Coverage zum Jahreswechsel 2020/2021 ein. Independent Research und Warburg Research raten, die Aktie zu halten, wobei der Warburg-Analyst im Januar 2021 sein Kursziel anhob. Im Februar 2021 veröffentlichte mit Montega ein weiteres Haus erstmals eine Studie zu q.beyond mit dem Titel "Beyond your expectations". Der Analyst rät, unsere Aktie zu kaufen, und nennt ein Kursziel von € 2,50. Mit derzeit fünf Analysten erfährt unser Unternehmen eine für einen Nebenwert ungewöhnlich hohe Aufmerksamkeit. Sie dokumentiert das Kurspotenzial unserer Aktie.
Das nachhaltige Wachstum unseres Unternehmens veranlasste 2020 vor allem institutionelle Investoren, Positionen in der q.beyond-Aktie auf- bzw. auszubauen. Ihr Anteil am Streubesitz stieg um 6 Prozentpunkte auf 29%. Am 14. Dezember 2020 informierte uns die Paladin Asset Management darüber, dass ihr Stimmrechtsanteil die Drei-Prozent-Grenze überschritten habe. Weitere namhafte Small- und Midcap-Investoren haben sich mit kleineren Stückzahlen engagiert. In den ersten beiden Monaten des laufenden Geschäftsjahres erhöhten sie ihren Anteil weiter. Bis zum 26. Februar 2021 stieg der Anteil institutioneller Anleger am Streubesitz um weitere 2 Prozentpunkte auf 31%. Der Anteil des Streubesitzes in den Händen privater Anleger sank im Gegenzug auf 69%.
Insgesamt umfasst der Streubesitz 74,7 % der q.beyond-Aktien, verteilt auf 25.001 Aktionärinnen und Aktionäre. 25,3% halten die beiden Gründer Gerd Eickers und Dr. Bernd Schlobohm. Die heutigen Aufsichtsräte haben seit dem Börsengang im Frühjahr 2000 noch keine Aktie verkauft, sondern im Gegenteil ihren Anteil zwischenzeitlich immer wieder aufgestockt. Auch unser Vorstand Jürgen Hermann hat in den vergangenen Jahren seinen
Anteilsbesitz wiederholt erhöht. 2020 erwarb er weitere 330.000 Stücke und besitzt nun mit 1 Million Stücken 0,8% unserer Aktien.
Seit Oktober 2020 halten unsere Führungskräfte ebenfalls 0,8% der q.beyond-Aktien. Sie erwarben 1 Million Aktien auf eigene Rechnung über die Börse, um am neuen Share-Matching-Programm teilnehmen zu können. Dieses läuft bis zum 31. Dezember 2022. Damit es greift, muss der q.beyond-Kurs bis dahin auf mindestens € 2,80 steigen. In diesem Fall belohnt das Programm das anhaltende Engagement der Führungskräfte mit einer fest definierten Zahl von Matching-Aktien, deren Ausgabe linear von der erreichten Kursentwicklung der Aktie abhängt und mit einem Cap bei einem Höchstkurs von € 4,00 begrenzt ist.
Im laufenden Geschäftsjahr folgt ein Share-Matching-Programm für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das q.beyond-Team ist danach noch stärker als bislang motiviert, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.
Der steigende Unternehmenswert und das wachsende Interesse institutioneller Investoren beruhen auch auf unserer unvermindert intensiven Investor-Relations(IR)-Arbeit. Anders als gewohnt, präsentierten wir unser Unternehmen seit dem Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 nahezu ausschließlich virtuell. Die Coronapandemie hat die
(Basis indexiert)
q.beyond TecDAX DAX
Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2020
Institutionelle Anleger erhöhten 2020 ihren Anteil am Streubesitz um 6 Prozentpunkte.
Digitalisierung der Kapitalmarktkommunikation enorm beschleunigt. Vorstand und IR nahmen im vergangenen Jahr unter anderem an den folgenden virtuellen Kapitalmarktkonferenzen teil:
Hinzu kamen zahlreiche Telefonkonferenzen sowie Einzelgespräche. Mit steigenden Kursen erhöhte sich das Interesse auch hieran spürbar.
Interessierte finden alle relevanten Informationen zu unserer Aktie in unserem IR-Auftritt unter www.qbeyond.de/investor-relations. Er bietet Berichte und Meldungen ebenso wie Angaben zur Aktie, zum Analystenkonsens, zur Corporate Governance und vieles mehr. Er enthält auch die Präsentationen sowie Mitschnitte der Ausführungen des Vorstands aus den Telefonkonferenzen nach Veröffentlichung von Quartalszahlen.
Die IR-Abteilung steht darüber hinaus per E-Mail und Telefon im ständigen Austausch mit privaten und institutionellen Anlegern. Sie nutzt verschiedene Social Media, um interessierte Kapitalmarktteilnehmer auf dem Laufenden zu halten. Dazu zählen vor allem der IR-Newsletter und der IR-Kanal auf Twitter www.twitter.com/qbyirde.
| Wertpapierkennnummer | 513 700 |
|---|---|
| ISIN | DE0005137004 |
| Börsenkürzel | QBY |
| Bloomberg-Symbol | QBY GY |
| Reuters-Symbol | QBYn.DE |
| Börsensegment | Prime Standard |
| Börsenplätze | Xetra und regionale deutsche Börsen |
| Designated Sponsorship | Stifel Europe Bank AG |
| Ausstehende Aktien zum 31. Dezember 2020 | 124.472.487 |
| Aktientyp | Nennwertlose Namens-Stammaktien |
| Xetra-Schlusskurs am 30. Dezember 2019 | € 1,05 |
| Xetra-Höchstkurs im Jahr 2020 | € 1,73 |
| Xetra-Tiefstkurs im Jahr 2020 | € 0,78 |
| Xetra-Schlusskurs am 30. Dezember 2020 | € 1,68 |
Fokusbranche produzierendes Gewerbe
q.beyond macht das mittelständische produzierende Gewerbe mit digitalen Lösungen bereit für morgen
Mehr unter www.qbeyond.de/produzierendes-gewerbe
Grundlagen des Konzerns 28–32
Die q.beyond AG ("q.beyond" oder "das Unternehmen") steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, setzen diese um und betreiben sie. Unser starkes Team aus 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringt unsere mittelständischen Kunden sicher durch die digitale Transformation, mit umfassender Expertise in den Bereichen Cloud, SAP und IoT. Das Unternehmen verfügt über Standorte in ganz Deutschland, eigene zertifizierte Rechenzentren und gehört zu den führenden IT-Dienstleistern.
Das operative Geschäft wird seit 2020 über die beiden Segmente "Cloud & IoT" und "SAP" gesteuert.
Dieses Segment bündelt die Cloud- und IoT-Kompetenz unseres Unternehmens. Das Leistungsspektrum reicht von direkt einsatzbereiten Cloud-Modulen bis hin zu individuellen IT-Outsourcing-Diensten. Private-Enterprise-Cloud-Lösungen sind genauso darstellbar wie hybride Cloud-Lösungen. Die Cloud-Lösungen funktionieren unabhängig von der zugrunde liegenden Infrastruktur und laufen, je nach Kundenwunsch, in unseren eigenen Rechenzentren oder in Rechenzentren Dritter wie der großen Cloud-Anbieter ("Hyperscaler") Amazon, Google und Microsoft. Zugleich bauen wir systematisch unsere Entwicklungskompetenz aus. Über unsere neue Tochtergesellschaft Incloud Engineering GmbH ("Incloud") bieten wir Front-Ends für App-, Web- und IoT-Anwendungen. Im Wirtschaftsbericht auf den Seiten
47 und 48 finden sich weitere Informationen zu dieser Akquisition. Eine weitere Tochtergesellschaft konzentriert sich auf das Colocation-Geschäft und damit auf den Aufbau und Betrieb einer sicheren, hochverfügbaren IT-Infrastruktur.
Ein umfassendes IoT-Portfolio rundet unser Angebot ab. Wir liefern alle wesentlichen Elemente für direkt einsatzbereite und skalierbare IoT-Lösungen per Edge-Computing: Beratung, Hard- und Softwareentwicklung, Standardprodukte wie Sensoren, Aktoren und Adapter sowie Komponenten wie Chips und Protokolle. Von der Entwicklung über die Fertigung bis zum Betrieb unter Nutzung von IoT-Plattformen erhalten Mittelständler sämtliche Leistungen, die sie für den Einstieg in das Industrie-4.0-Zeitalter benötigen.
Wir decken das gesamte Leistungsspektrum rund um den Einsatz von SAP-Software ab, wobei die Einführung und der Betrieb der neuen Programmgeneration SAP S/4HANA immer breiteren Raum einnimmt. Mit unseren Kunden entwerfen wir eine Roadmap, implementieren sie, konvertieren bestehende Systeme, automatisieren Prozesse und schaffen so die Voraussetzungen für den digitalen Erfolg von Unternehmen. Als Mittelständler verstehen wir die Prozesse im Mittelstand und wissen genau, wie man sie in SAP am effizientesten abbildet. Unser Portfolio umfasst daher die SAP-Beratung ebenso wie das Application-Management, das Hosting und den Basisbetrieb. Hinzu kommen Wartung und Lizenzmanagement. Mit "SAP Managed Service" bieten wir auch Komplettpakete inklusive Software und Hardware für den direkten Einsatz.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Beide Segmente nutzen unsere firmeneigene Infrastruktur, allen voran die TÜV- und ISO-zertifizierten Rechenzentren im Bundesgebiet. Wir betreiben Rechenzentren an vier Standorten mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Alle Rechenzentren unterliegen den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datensicherheitsbestimmungen. Sie bilden über ein hochperformantes Backbone einen georedundanten Verbund und erfüllen damit höchste Ansprüche an Skalierbarkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit.
Wir sind ein IT-Dienstleister mit den Schwerpunkten Cloud, SAP und IoT und konzentrieren uns auf mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Bei dieser Zielgruppe verfügen wir dank unserer mittelständischen Prägung, der flächendeckenden Präsenz im Bundesgebiet und der ausschließlich inländischen Rechenzentren über hohe Akzeptanz. Um auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Kunden eingehen zu können, konzentrieren wir uns auf drei Schlüsselbranchen: Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Im Geschäftsjahr 2020 entfielen zwei Drittel unserer Umsätze auf diese drei Branchen. Weitere Informationen zu unseren Märkten finden sich im Kapitel "Gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen" auf den Seiten 43 und 44.
Unsere Wachstumsstrategie "2020plus" setzt für das Jahr 2022 klare Ziele: einen Umsatz von 200 Mio. €, einen nachhaltig positiven Free Cashflow sowie eine EBITDA-Marge von mehr als 10%. Auf dem Weg dorthin erwarten wir ein prozentual zweistelliges Umsatzwachstum pro Jahr. Das stetige Wachstum und ein ganz auf Digitalisierung ausgerichtetes Geschäftsmodell schaffen eine überzeugende Basis für eine kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes. Kernelemente unseres Geschäftsmodells sind:
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Das profitable Wachstum eröffnet die Möglichkeit, den Unternehmenswert auch 2021 und darüber hinaus nachhaltig zu steigern.
• Investitionen in die Zukunft. Die hohe Eigenkapitalquote und die verfügbare Liquidität ermöglichen es, kontinuierlich in künftiges Wachstum insbesondere in Form von selbst entwickelten Innovationen und qualifizierten Mitarbeitern zu investieren. Gezielte Akquisitionen stärken die Wachstumskräfte.
Mit unserer Strategie konzentrieren wir uns darauf, mittelständische Unternehmen in Deutschland bei ihrer digitalen Transformation zu unterstützen und zu begleiten. Unser Anspruch: Wir zeigen Unternehmen einfache Wege zu neuen digitalen Prozessen, Geschäfts- und Servicemodellen und machen sie damit konkurrenzfähig für den Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Die Coronapandemie beschleunigt laut einer Studie von Bitkom Research und Tata Consultancy Services die Digitalisierung1 . Gefragt war angesichts der temporären Lockdowns vor allem eine ortsunabhängige Nutzung von Technologien. Wir bieten solche Lösungen im Cloud-, SAP- und IoT-Umfeld und waren so beispielsweise in der Lage, binnen weniger Tage hunderte Arbeitsplätze von Kunden in die Cloud und damit in Homeoffices zu verlagern.
Die beschleunigte Digitalisierung bietet eine hervorragende Basis, um das angestrebte Wachstum in den kommenden Jahren zu realisieren. Dank unseres Geschäftsmodells wird dieses Wachstum mit steigenden EBITDA-Margen einhergehen. Dieses profitable Wachstum wiederum eröffnet die Möglichkeit, den Unternehmenswert auch 2021 und darüber hinaus nachhaltig zu steigern.
1 Bitkom Research, www.bitkom-research.de/de/ pressemitteilung/corona-fuehrt-zu-einem-digitalisierungsschub.
Wir sind in hochdynamischen Märkten aktiv und setzen modernste Technologien ein; daher sind Innovationen ein integraler Bestandteil unseres operativen Geschäfts. Zumeist handelt es sich um Qualitäts- und Prozessinnovationen. Hinzu kommt die Einbindung neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz in bestehende oder neue Lösungen.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir Forschung und Entwicklung ("FuE") als Querschnittsaufgabe ohne gesonderte Ressourcen; deshalb unterbleibt auch der Ausweis einer FuE-Mitarbeiterzahl. Auch das FuE-Budget gibt nur begrenzt Aufschluss über das Innovationsgeschehen. q.beyond erfasst hier vorrangig Arbeiten rund um die Weiterentwicklung ihres IoT-Portfolios und der Branchenlösungen. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Jahr 2020 im Zuge steigender Investitionen in künftiges Wachstum auf 6,7 Mio. € nach 3,6 Mio. € im Jahr zuvor. Hiervon wurden 0,0 Mio. € (2019: 0,4 Mio. €) aktiviert. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten beliefen sich 2020 auf 0,9 Mio. € (2019: 0,8 Mio. €).
Wie eng die FuE-Arbeit mit dem operativen Geschäft verwoben ist, macht die steigende Zahl von Softwareexperten in allen Geschäftsbereichen deutlich. Über die Zeit wächst mit ihrer Arbeit unser geistiges
Eigentum, das IP (Intellectual Property). Im abgelaufenen Geschäftsjahr gelang unter anderem mit dem "StoreButler" die Entwicklung einer Digitalisierungsplattform für den Handel und mit dem "Edgizer" der Aufbau einer smarten Plattform für das Edge-Device-Management. Mehr Informationen dazu finden sich im Wirtschaftsbericht auf Seite 47.
Ende Juli 2020 stärkte die 100-prozentige Übernahme von Incloud unsere Softwarekompetenz noch einmal. Die Entwicklungs- und Front-End-Kompetenz von Incloud ergänzt passgenau unser Plattform-, Cloud- und Vertriebs-Know-how.
Bei Incloud arbeiten mehr als 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Fachrichtungen in agilen Projektteams an der Entwicklung und Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle. Sie bringen Innovationen schnell zur Marktreife – zum Beispiel eine IoT-Plattform für die Remote-Überwachung von Maschinen oder eine App zur Verarbeitung von Messwerten.
Unser Erfolg beruht auf dem Engagement und Leistungswillen aller Beschäftigten. Schon deshalb besitzen Arbeitnehmerbelange in unserem Unternehmen traditionell einen hohen Stellenwert. Zum 31. Dezember 2020 waren 936 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; ein Jahr zuvor waren es 902. Unser Nachhaltigkeitsbericht enthält ausführliche Informationen zu unserer Personalstrategie und -politik.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Wir erstellen gemäß §§289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht außerhalb des Konzernlageberichts. Dieser gesonderte Bericht wird bis Ende April 2021 auf der q.beyond-Website veröffentlicht unter www.qbeyond.de/ir-publikationen und dort dauerhaft zugänglich gemacht. Der Bericht enthält die Ausführungen zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 315c HGB i. V. m. § 289c HGB und wird vom Aufsichtsrat geprüft.
Unser Unternehmen hat seinen Sitz in Köln und verfügt mit Hamburg über einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen acht Standorte im Bundesgebiet sowie ein Standort für die Softwareentwicklung im lettischen Riga. Nach der Übernahme der Darmstädter Incloud zum 31. Juli 2020 hielt unser Unternehmen am Jahresende 2020 eine wesentliche Beteiligung. Die IoT-Tochter Q-loud GmbH wurde zum 30. Juni 2020 auf die q.beyond AG verschmolzen.
Ein vollständiger Überblick über den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2020 findet sich unter Ziffer 34 des Konzernanhangs.
Die Steuerung erfolgt auf der Ebene der Segmente. Dahinter steht ein System aus Profit-, Cost- und Servicecentern. Als Steuerungsgrößen kommen auf Konzernebene die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zum Einsatz: Umsatz, EBITDA und Free Cashflow. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden bislang zur Steuerung nicht herangezogen.
Das EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern, nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung sowie Wertminderungen und Abschreibungen auf Sachanlagevermögen sowie immaterielle Vermögenswerte; die EBITDA-Marge ergibt sich aus dem Verhältnis vom EBITDA zum Umsatz. Der Free Cashflow bildet die Veränderung der Nettoliquidität vor Akquisitionen und Ausschüttung einschließlich Desinvestitionen ab. Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Er ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Die Segmentmarge ergibt sich aus dem Verhältnis vom Segmentbeitrag zum jeweiligen Umsatz.
Die Monatsberichte enthalten alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche und stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für Vorstand und Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; sie dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem, wie ab Seite 58 dieses Konzernlageberichts beschrieben. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.
Unter www.qbeyond.de/EzU haben wir unsere Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 289f und § 315d HGB veröffentlicht und auf Dauer zugänglich gemacht. Sie enthält neben der Erklärung gemäß § 161 AktG unter anderem ausführliche Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken, zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und ein Diversitätskonzept.
Unser Unternehmen legt traditionell großen Wert auf eine transparente und ausführliche Darstellung der Vergütung der beiden Organe Vorstand und Aufsichtsrat. Das Vergütungssystem des Vorstands wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2015 genehmigt.
Im November 2020 beschloss der Aufsichtsrat ein neues Vergütungssystem für den Vorstand; es berücksichtigt die Vorschriften des neuen Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) und die überarbeiteten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Der Aufsichtsrat beschließt ein neues Vergütungssystem für den Vorstand
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die variablen Vergütungsbestandteile für das Erreichen langfristig orientierter Ziele. Letztere werden zukünftig gegenüber kurzfristig orientierten Zielen stärker gewichtet und aktienkursbezogen gewährt, zudem berücksichtigen sie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Außerdem werden Aktienhaltevorschriften für den Vorstand und Regelungen zum Einbehalt oder zur Rückforderung variabler Vergütungskomponenten in begründeten Fällen eingeführt. Das neue Vergütungssystem für den Vorstand wird der Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2021 zur Billigung vorlegen.
Nach dem für das Geschäftsjahr 2020 geltenden Vergütungssystem legt der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Bei der Beurteilung von deren Angemessenheit orientiert er sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Er berücksichtigt zudem die Üblichkeit der Vergütung mit Blick auf das Vergleichsumfeld sowie die Vergütungsstruktur im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen. Die Gesamtvergütung wird so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.
Das Vergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen. Ein hoher Anteil der Jahreszielvergütung der Vorstände ist hierbei leistungsbezogen.
Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung soll einen Anteil von maximal 50% der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100% Zielerreichung) ausmachen. Die Fixvergütung berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Sie wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung.
Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung. Ihre Höhe richtet sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden Einjahresziele ("Short-Term Incentives") und Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives"). Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und/oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele (LTI) umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums Zwischenziele und/oder weitere Bedingungen vereinbaren.
Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und soll insgesamt einen Anteil von mindestens 50% der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) ausmachen. Die Zielerreichung wird grundsätzlich jeweils nach Feststellung des Konzernabschlusses ermittelt, der für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevant ist. Eine sich hieraus ergebende Vergütung wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt.
Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und/oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car-Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen.
Ausnahmsweise wich der Aufsichtsrat im Geschäfts jahr 2017 auf Vorschlag seines Personalausschusses von diesem Vergütungssystem ab. Im Zuge der Vertragsverlängerung mit Stefan A. Baustert wurde vereinbart, dass seine fixe Vergütung ab dem 1. Januar 2018 für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags 54,5% der Jahreszielvergütung (bei 100% Zielerreichung) und damit mehr als 50% beträgt. Die Ausnahmeregelung wurde beschlossen, da die Erhöhung der Fixvergütung ein wesentlicher Aspekt für die Zustimmung von Stefan A. Baustert zur Verlängerung seines Dienstvertrags war, und Aufsichtsrat wie Personalausschuss zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung der Auffassung waren, dass die Fortführung der Vorstandstätigkeit von Stefan A. Baustert im Interesse der Gesellschaft lag.
Der Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für die Erreichung jedes einzelnen Jahresund Mehrjahresziels. Das Unterschreiten von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und/oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der von dem Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100% Zielerreichung ausgelobt ist.
Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch insofern stärker gewichtet werden, als die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (wie z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt.
Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen der q.beyond AG zusagen und insoweit Warte-, Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch können sich sowohl der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung als auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch hierfür können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden.
Die Gesamtvergütung des Alleinvorstands Jürgen Hermann für das Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf T € 852. Im Vergleichswert für das Vorjahr (T € 929) waren noch die Gesamtbezüge des zum 31. Dezember 2019 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Stefan A. Baustert in Höhe von T € 461 enthalten. Die Vergütung des Vorstands zeigt die Tabelle auf Seite 37. Kredite an Vorstandsmitglieder wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gewährt.
In der für das Geschäftsjahr 2020 geschlossenen Zielvereinbarung für den Alleinvorstand Jürgen Hermann wurden ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleich gewichtete Mehrjahresziele vereinbart. Das Jahresziel und die Mehrjahresziele werden jeweils zu 50% gewichtet.
Das Jahresziel knüpft an die Höhe der Umsatzerlöse des Konzerns im Geschäftsjahr 2020 an. Das Jahresziel ist mit der Nebenbedingung verknüpft, wonach das erzielte Konzern-EBITDA für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2020 nachhaltig positiv ist, also auch in den Folgequartalen ein positives Konzern-EBITDA erwartet wird. Das Jahresziel wurde zu 54% erreicht.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Zielvereinbarung in der zu Jahresbeginn 2018 vereinbarten Fassung beinhaltete die Regelung, dass der Aufsichtsrat im Fall von Änderungen in der Rechnungslegung und/oder im Konsolidierungskreis und/oder bei Eintritt wesentlicher Sondereffekte während des laufenden LTI-Performancezeitraums Anpassungen der Ziele vornehmen kann. In der ursprünglichen Fassung der Zielvereinbarung knüpften die Mehrjahresziele jeweils maßgeblich an Konzernkennzahlen an, die durch den Vollzug des Plusnet-Verkaufs im Juni 2019 und das Ausscheiden dieser Gesellschaft aus dem Konsolidierungskreis erheblich beeinflusst wurden. Darüber hinaus hat q.beyond nach dem Plusnet-Verkauf die Berichtssegmente
ab dem 1. Januar 2020 angepasst; dies wirkte sich ebenfalls erheblich auf die Feststellung der LTI-Ziele aus. Die Mehrjahresziele für den Performancezeitraum 2018 bis einschließlich 2020 wurden deshalb im März 2020 durch den Aufsichtsrat um die zuvor beschriebenen Sondereffekte bereinigt und neu festgelegt.
Entsprechend der geänderten Zielvereinbarung knüpfen die Mehrjahresziele nun an das Konzern-EBITDA für das Geschäftsjahr 2020 sowie an den im Segment Cloud & IoT erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2020 an. Der Anspruch auf die ausgelobten Teilziele steht jeweils unter der Voraussetzung der Erreichung des jeweils anderen Teilziels und jeweiliger Mindestziele. Werden diese Nebenbedingungen jeweils nicht erreicht, entfallen die Ansprüche für jedes Teilziel und für alle Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums vollständig.
Zuvor waren die Konzern-EBITDA-Marge zum Ende des Bemessungszeitraums im Jahr 2020 sowie der im Segment Cloud erzielte Umsatz des Geschäftsjahres 2020 die relevanten Finanzkennzahlen. Ebenfalls entfallen sind die weiteren Bedingungen, dass der in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 im Konzern erzielte Free Cashflow jeweils positiv ist und dass zum Ende des Bemessungszeitraums im Geschäftsjahr 2020 im Segment Cloud ein positiver Segmentbeitrag erwirtschaftet wird.
Die Mehrjahresziele wurden insgesamt zu 97,5% erreicht. Die Ansprüche auf den Teil der variablen Vergütung, der auf die Mehrjahresziele entfällt, sind für jedes Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums entstanden. Die entsprechende Gesamtvergütung wird nach Ablauf des Bemessungszeitraums und damit im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt.
| Gewährte Zuwendungen | Vorstand | Jürgen Hermann | Stefan A. Baustert Mitglied des Vorstands (bis 31. Dezember 2019) |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| In T € | 2020 | 2020 (Min.) |
2020 (Max.) |
2019 | 2020 | 2020 (Min.) |
2020 (Max.) |
||
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 | 300 | - | - | - | |
| Nebenleistungen | 32 | 32 | 32 | 32 | 36 | - | - | - | |
| Summe | 332 | 332 | 332 | 332 | 336 | - | - | - | |
| Einjährige variable Vergütung | 150 | 150 | 0 | 225 | 125 | - | - | - | |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||||||
| Long-Term Incentive (2018–2020)1 | 150 | 150 | 0 | 225 | - | - | - | - | |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 632 | 632 | 332 | 782 | 461 | - | - | - | |
| Überleitung zur Gesamtvergütung | |||||||||
| nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | |||||||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -150 | -150 | -125 | - | |||||
| abzüglich Long-Term Incentive (2018–2020) | -150 | -150 | - | - | |||||
| zuzüglich jährlicher variabler Ist-Vergütung | 136 | 81 | 125 | - | |||||
| zuzüglich Long-Term Incentive (2018–2020)2 | - | 439 | - | - | |||||
| Gesamtbezüge | 852 | 461 | - | ||||||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | |||||||||
| für aktienbasierte Vergütungen | - | - | 30 | - |
| Jürgen Hermann Vorstand |
Stefan A. Baustert Mitglied des Vorstands (bis 31. Dezember 2019) |
||
|---|---|---|---|
| 2019 | 2020 | 2019 | 2020 |
| 300 | 300 | 300 | - |
| 32 | 32 | 36 | - |
| 332 | 332 | 336 | - |
| 136 | 81 | 125 | - |
| - | 439 | - | - |
| 468 | 852 | 461 | - |
1 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive (2018–2020) wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleich gewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2020 sowie an den im Segment Cloud & IoT erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2020 an. Der Betrag betrifft die anteilige LTI-Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr bei einer Zielerreichung von 100 %.
2 Die Vergütungen für das LTI gelten nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB erst zum Ende des dreijährigen Bemessungszeitraums als gewährt. Der Betrag betrifft die LTI-Vergütung für den gesamten dreijährigen Bemessungszeitraum.
Dem Vorstand Jürgen Hermann ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen eine Abfindung zugesagt worden. Diese Abfindung beträgt innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre T € 600. Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 nicht überschreiten.
Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2020 T € 0 (2019: T € 550). Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt
T € 2.531 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 2.133. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt T € 113.
Die unten stehende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder. Jürgen Hermann hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 330.000 Aktien und im Jahr zuvor 70.000 Aktien über die Börse erworben. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der Unternehmenswebsite unter www.qbeyond.de/directors-dealings verwiesen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Satzung eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichts-
| Aktien | Wandelschuldverschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
| Jürgen Hermann | 1.000.000 | 670.000 | 150.000 | 150.000 | |
| Stefan A. Baustert (bis 31. Dezember 2019) | - | 40.000 1 1 |
- | 200.000 1 |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.
ratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der jeweilige Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 wie im Jahr davor eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die unten stehende Tabelle informiert in individualisierter Form über die
Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats. Ina Schlie hat im Geschäftsjahr 2020 50.000 Aktien über die Börse erworben. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der Unternehmenswebsite unter www.qbeyond.de/directors-dealings verwiesen.
Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Darüber hinaus gibt es eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.
| Vergütung gemäß § 15a der Satzung (in T €) 1 |
Aktien | Wandelschuldverschreibungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||
| Dr. Bernd Schlobohm, | |||||||||
| Vorsitzender | 95 | (25) | 95 | (25) | 15.769.910 | 15.769.910 | - | - | |
| Dr. Frank Zurlino, | |||||||||
| stellv. Vorsitzender | 60 | (10) | 60 | (10) | 10.000 | 10.000 | - | - | |
| Gerd Eickers | 40 | (5) | 40 | (5) | 15.777.484 | 15.577.484 | - | - | |
| Ina Schlie | 45 | (10) | 45 | (10) | 50.000 | - | - | - | |
| Matthias Galler2 | 35 | - | 35 | - | - | - | 2.700 | 2.700 | |
| Martina Altheim | |||||||||
| (ab 1. Juli 2019)2 | 40 | (5) | 20 | (3) | - | - | 1.900 | 1.900 | |
| Cora Hödl | |||||||||
| (bis 30. Juni 2019)2 | - | - | 20 | (2) | - | - | - | 4.100 3 |
|
| Insgesamt | 315 | (55) | 315 | (55) |
1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit.
2 Arbeitnehmervertreter/-in.
3 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat.
Die folgende Übersicht erläutert die verpflichtenden Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.
Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2020 betrug € 124.472.487 und war eingeteilt in 124.472.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister auf 25.001 Aktionäre.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an q.beyond beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus den bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht.
Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt. Es bestehen auch keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Zudem existieren keine Stimmrechtskontrollen bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital.
Es bestehen folgende direkte und (gemäß §34 WpHG) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten:
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 18. Januar 2021. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.
Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75% des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 11. Juli 2023 q.beyond-Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2025 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 37.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in fünf Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren; und fünftens, wenn die neuen Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder Arbeitnehmer eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Mitglieder der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens ausgegeben werden sollen. Die Anzahl der im letzten Fall unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 5% des Grundkapitals nicht überschreiten.
Das genehmigte Kapital soll es q.beyond ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 27.451.500 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 25.000.000, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 2.001.500 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 450.000.
Die bedingten Kapitalien VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die q.beyond im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von q.beyond oder verbundener Unternehmen (bedingtes Kapital VIII)
ausgegeben hat. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10% des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme solcher, die im Rahmen von q.beyond-Aktienoptionsplänen ausgegeben werden) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20% des Grundkapitals betreffen. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20% des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht. Zudem bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.
Unser Unternehmen entwickelte sich 2020 sehr erfolgreich und erreichte mitten in der Coronakrise alle noch vor dem ersten Lockdown im März 2020 genannten Ziele: Der Umsatz lag mit 143,4 Mio. € wie geplant bei mehr als 143 Mio. €. Der Free Cashflow entsprach mit -15,8 Mio. € der Erwartung von bis zu -16 Mio. € und das auf Seite 32 definierte EBITDA blieb mit -2,0 Mio. € sogar deutlich unter der geplanten Grenze von bis zu -5 Mio. €.
Die sehr gute Geschäftsentwicklung beruht auf der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus". Ein Rekordauftragseingang von 161,1 Mio. € im Jahr 2020 – dies entspricht einer Steigerung von 21 % gegenüber dem Vorjahr – bestätigt den Wachstumspfad. Wir verfügen damit über eine sehr gute Basis für ein erneut nachhaltiges Wachstum im laufenden Geschäftsjahr.
76%
der Unternehmen in Deutschland nutzen Cloud-Computing
q.beyond konzentriert sich auf den deutschen Markt. Das hiesige Bruttoinlandsprodukt brach 2020 um 5,0%2 ein. Die Coronakrise löste nach einer zehnjährigen Wachstumsphase eine tiefe Rezession aus und traf weite Teile der Wirtschaft. Exporte wie Importe gingen deutlich zurück; die temporären Lockdowns belasteten insbesondere Branchen wie den stationären Handel oder die Gastronomie.
Die IT-Branche konnte sich dem Konjunktureinbruch zwar nicht vollständig entziehen; sie erholte sich aber wesentlich rascher von dem Einbruch im Frühjahr 2020 und profitierte dabei unter anderem von der Tatsache, dass Unternehmen ihre Digitalisierung in der Krise zum Teil beschleunigen. Nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom3 reduzierte sich der IT-Umsatz in Deutschland im Jahr 2020 lediglich um -0,7% auf 94,6 Mrd. €. Während der Hardwareumsatz sogar um gut 3% zulegte, litt das IT-Services-Geschäft unter den vielfältigen Kontaktbeschränkungen. Der Umsatz sank hier 2020 um 3,2%.
Im IT-Geschäft konzentriert sich unser Unternehmen auf die drei zukunftsträchtigen Märkte Cloud, SAP und IoT. Die Cloud gilt als Motor der Digitalisierung. Nach Angaben des aktuellen KPMG-Cloud-Monitors4 nutzen mittlerweile 76% der Unternehmen in Deutschland mit mehr als 20 Beschäftigten
2 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 020 vom 14. Januar 2021.
3 Bitkom, ITK-Marktzahlen, Januar 2021, Pressemitteilung vom 13. Januar 2021.
4 KPMG, Cloud-Monitor 2020.
Cloud-Computing, und 77% der Nutzer messen der Cloud eine große oder sehr große Bedeutung für die eigene Digitalisierung bei.
Zunehmend kombinieren Unternehmen Lösungen verschiedener Public- und Private-Cloud-Anbieter. Jedes dritte Unternehmen setzt auf Multi-Cloud-Computing, weitere 18 % planen dessen Einsatz. Wir haben uns auch auf diese Marktsituation frühzeitig vorbereitet und integrieren schon heute in vielen Fällen Angebote verschiedener Cloud-Provider bei unseren Kunden.
Auch auf den entscheidenden Wandel im SAP-Geschäft in dieser Dekade haben wir uns frühzeitig eingestellt – die Umstellung auf die neue Softwaregeneration S/4HANA. Nach Angaben der deutschsprachigen Anwendergruppe5 von SAP (DSAG) haben bislang 14% den Wechsel vollzogen. 10% wollen das Thema ungeachtet der anhaltenden Coronakrise dieses Jahr in Angriff nehmen, weitere 39% planen den Umstieg in den kommenden Jahren.
Für den Wechsel stehen unverändert erhebliche Budgets bereit. 44% der Teilnehmer der jüngsten DSAG-Umfrage planen hohe oder mittelhohe Investitionen in S/4HANA. Ein weiteres Befragungsergebnis unterstreicht die Attraktivität unseres Kernmarktes: Danach wollen 43% der Unternehmen 2021 ihre Investitionen in SAP steigern und 35% stabil halten.
der SAP-Anwender planen die Umstellung auf S/4HANA 5
Steigende Investitionen prägen auch unseren dritten Kernmarkt IoT. Einer im November 2020 veröffentlichten IDC-Umfrage6 zufolge wollen knapp 40% der Unternehmen in diesem Jahr ihre Investitionen in das Kerngeschäft mit der sogenannten Industrial IoT – und damit der Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen, Werkzeugen und Produkten – erhöhen. Lediglich 18% wollen sie senken. Zugleich hoffen viele Unternehmen, mit Industrial IoT ihre kurzfristigen Herausforderungen meistern zu können. So wollen 53% Prozesse optimieren und Kosten sparen, 47% erhoffen sich bessere und schnellere Entscheidungen aufgrund genauerer Daten. q.beyond hat sich mit ihrem integrierten Portfolio frühzeitig auf diese Anforderungen eingestellt.
Der Umsatz stieg im Jahr 2020 ungeachtet der historischen Ausnahmesituation. Unser Geschäftsmodell ermöglichte dieses anhaltende Wachstum in der tiefsten Rezession der Nachkriegszeit und der andauernden Coronakrise. Es ist insbesondere durch einen hohen Anteil wiederkehrender Umsätze gekennzeichnet, der 2020 bei 78% lag. Zudem stiegen auch im Ausnahmejahr 2020 die Bedeutung und die Akzeptanz der Digitalisierung im deutschen Mittelstand weiter. Unsere Konzentration auf die Schlüsseltechnologien der Digitalisierung – Cloud, SAP und IoT – sowie der Fokus auf die drei Branchen 39%
Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) e. V., www.dsag.de/pressreleases/dsag-investitionsreport-2021 mit-steigenden-it-investitionen-der-krise-trotzen.
6 Pressemitteilung IDC, 18. November 2020,
www.idc.com/getdoc.jsp?containerId=prEUR147017420.
Handel, produzierendes Gewerbe und Energie folgen dieser Entwicklung. 2020 erzielten wir zwei Drittel der Umsätze in unseren drei Fokusbranchen.
Im vorliegenden Konzernabschluss ist das dynamische Wachstum von 2020 nicht erkennbar, denn er enthält bis zum 30. Juni 2019 noch die Werte unserer früheren Tochtergesellschaft Plusnet GmbH. Der vollständige Verkauf dieser Telekommunikationstochter an die EnBW Telekommunikation GmbH, eine Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, war ein Meilenstein bei der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie "2020plus". Da Plusnet traditionell einen hohen Umsatz- und Ergebnisanteil besaß, konzentriert sich die Darstellung der Ertragslage unseres Unternehmens auf die Entwicklung im Geschäftsjahr 2020. Lässt man die Plusnet-Umsätze außen vor, stieg der Umsatz 2020 auf 143,4 Mio. € gegenüber 127,4 Mio. € im Jahr zuvor.
Neben dem kontinuierlichen Wachstum unterstreicht insbesondere der hohe Auftragseingang die Attraktivität unseres Geschäftsmodells. Dieser zentrale Indikator für mittelfristiges Wachstum stieg 2020 um 21% auf 161,1 Mio. €. Rund 70% stammen von Neukunden vor allem aus unseren Fokusbranchen Handel und produzierendes Gewerbe sowie aus neuen Projekten mit bestehenden Kunden. Vertragserweiterungen und -verlängerungen mit Bestandskunden runden den Vertriebserfolg ab.
Zu den neuen Kunden zählt unter anderem Sachsenlotto. Das Unternehmen beauftragte uns mit dem Umbau seiner kompletten ERP-Landschaft. Wir konsolidieren nun alle betriebswirtschaftlichen Prozesse in einer zentralen S/4HANA-Umgebung und binden mit einem hybriden Cloud-Ansatz weitere 78% unserer Umsätze waren im Jahr 2020 wiederkehrend. Dieser hohe Anteil ist ein Kennzeichen unseres Geschäftsmodells.
Jürgen Hermann // CEO q.beyond AG
der Aufträge kamen 2020 von neuen Kunden und neuen Projekten im Bestand
der Aufträge entfielen 2020 30%
auf Vertragsverlängerungen
Services aus der SAP-Cloud ein. Solche S/4HANA-Projekte waren maßgeblich für den Erfolg unseres SAP-Segments verantwortlich.
Im Segment Cloud reichte das Spektrum bei den neuen Aufträgen von der Übernahme der IT von Kunden über die Migration kompletter IT-Landschaften in die Cloud bis hin zur kurzfristigen Verlagerung von Arbeitsplätzen in eine Cloud-Umgebung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit im Lockdown. So schufen unsere Cloud-Spezialisten bei der Swiss Steel Group, einem weltweit führenden Unternehmen für Speziallangstahl, innerhalb von nur vier Tagen Hunderte vollständige Cloud-Arbeitsplätze.
Wir bauen unsere Entwicklungs- und Softwarekompetenz kontinuierlich aus. Zwei Innovationen für die Schlüsselbranchen Handel und produzierendes Gewerbe stehen exemplarisch für die Entwicklungserfolge im Jahr 2020:
Neue Chancen im produzierenden Gewerbe eröffnen darüber hinaus innovative Lösungen mit starken Partnern. Seit Juni 2020 bieten wir mit Advantech, einem weltweit führenden Anbieter von intelligenten IoT-Systemen und Embedded-Plattformen, Komplettpakete aus vollständig integrierten Hard- und Softwarekomponenten. Dies ermöglicht es Firmen, ohne langen Vorlauf neue As-a-Service-Geschäftsmodelle umzusetzen. Maschinenbauer können damit beispielsweise direkt in das Geschäft mit digitalen Service- und Wartungsmodellen einsteigen.
Seit Juli 2020 vermarkten wir zudem mit Team-Viewer, einem weltweit führenden Anbieter von Remote-Konnektivitätslösungen, ein IoT-Starter-Kit zur Digitalisierung laufender Anlagen. Das Plug-andplay-Angebot kombiniert die Fernwartungssoftware von TeamViewer mit dem Edge-Computing-Knowhow von q.beyond. Die Edge-Komponenten sammeln Sensordaten und übertragen sie auf ein Portal. Nutzer haben so über ein zentrales Dashboard Einblick in Echtzeitdaten, was die Steuerung und Wartung erheblich erleichtert.
Zum 31. Juli 2020 übernahm unser Unternehmen die Incloud Engineering GmbH, Darmstadt, zu 100%. Der Software-Engineering-Spezialist Incloud entwickelt Cloud- und Weblösungen, Mobile Apps sowie IoT-Produkte und hat sich in den vergangenen Jahren als IT-Dienstleister etabliert.
Die Front-End-, Software- und Entwicklungskompetenz von Incloud ergänzt nun passgenau unser Plattform-, Cloud- und Vertriebs-Know-how. Seit der Übernahme unterstützen die mittlerweile mehr
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
als 60 Experten von Incloud unser Team insbesondere bei der Entwicklung von Branchenlösungen und bei deren Integration in moderne Cloud-Architekturen. Sie leisten zudem wertvolle Beiträge bei der Neukundengewinnung sowie der Ausweitung von Verträgen mit Bestandskunden.
Zu den wichtigen Geschäftsereignissen im abgelaufenen Geschäftsjahr zählte die Umfirmierung und das Rebranding unseres Unternehmens. Die ordentliche Hauptversammlung billigte am 20. Mai 2020 mit großer Mehrheit den neuen Namen "q.beyond AG". Ende September 2020 wurde dann die neue Marke präsentiert. Unter dem neuen Claim "Expect the next" treiben wir seitdem mit einem geschärften Portfolio die Digitalisierungsvorhaben unserer Kunden voran. Die positive Resonanz auf den neuen Namen und die neue Marke hat gezeigt, wie wichtig dieser Meilenstein der Neupositionierung für die Wahrnehmung unseres Unternehmens im Markt war.
Der Umsatz entsprach mit 143,4 Mio. € nach 238,0 Mio. € im Jahr zuvor unseren Erwartungen. Bei diesem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass in den ersten sechs Monaten 2019 noch Umsätze in Höhe von 110,6 Mio. € auf unsere ehemalige Telekommunikationstochter Plusnet entfielen. Lässt man diese Umsätze unberücksichtigt, stieg der Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr um 13%.
Das auf Seite 32 definierte EBITDA entwickelte sich mit -2,0 Mio. € nach 140,3 Mio. € im Jahr 2019 wie geplant und lag damit nahe dem Break-even. 2019 war das EBITDA maßgeblich von aus dem Plusnet-Verkauf stammenden sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 135,3 Mio. € geprägt.
Der Free Cashflow belief sich 2020 auf -15,8 Mio. € nach 136,4 Mio. € im Jahr 2019 und entsprach damit den Erwartungen. Der hohe Vorjahreswert resultierte wie beim EBITDA aus Effekten des Plusnet-Verkaufs. Seit diesem Verkauf ist unser Unternehmen schuldenfrei und finanziert sich aus liquiden Mitteln.
Zum 31. Dezember 2020 verfügten wir über eine Nettoliquidität in Höhe von 44,9 Mio. € im Vergleich zu 66,0 Mio. € zum 31. Dezember 2019. Die Veränderung der Nettoliquidität ohne Berücksichtigung der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 entspricht traditionell dem Free Cashflow, wobei diese Größe zuvor um nicht operative Faktoren wie Akquisitionen und Ausschüttungen bereinigt wird. Im zweiten Quartal 2020 fielen 3,7 Mio. € für die Ausschüttung der Dividende an. Im dritten Quartal 2020 führte die Übernahme von Incloud zu einem Mittelabfluss von 1,5 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieser nicht operativen Faktoren ergibt sich für das Jahr 2020 ein Free Cashflow von gerundet -15,8 Mio. €.
13%
Umsatzanstieg 2020 ohne Berücksichtigung von Plusnet
Bei einem Umsatz von 143,4 Mio. € summierten sich die Kosten der umgesetzten Leistungen im Jahr 2020 auf 131,8 Mio. €. Daraus ergibt sich ein Bruttogewinn in Höhe von 11,6 Mio. €. 55% der Kosten der umgesetzten Leistungen entfallen auf interne und externe Personalkosten. Hinzu kommen Aufwendungen für Vorleistungen, Lizenzen und Software, allgemeine Servicekosten sowie Abschreibungen.
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Marketingund Vertriebskosten auf 12,7 Mio. €, die allgemeinen Verwaltungskosten auf 19,9 Mio. €. Im Jahresverlauf 2020 wurde die Anpassung der Verwaltung an die neue Unternehmensgröße nach dem Plusnet-Verkauf vollendet.
Die operative Ertragskraft unseres Unternehmens lässt sich besser erfassen, wenn man – wie unterjährig im Rahmen der Quartalsberichterstattung – die Abschreibungen und nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung getrennt ausweist. Im vorliegenden Konzernabschluss sind sie IAS 1 folgend Bestandteil der einzelnen Kostenpositionen. Die nachfolgende verkürzte Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält die Abschreibungen als eigene Position.
Die Abschreibungen inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung lagen 2020 bei 16,8 Mio. €, wobei 5,0 Mio. € auf Abschreibungen auf Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 entfielen. Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf -18,8 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Finanzund Steuerergebnisses ergibt sich daraus ein Konzernergebnis in Höhe von -19,9 Mio. € nach 73,5 Mio. € im Jahr 2019.
| In Mio. € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 143,4 | 238,0 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen1 | -120,3 | -177,8 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz1 | 23,2 | 60,2 |
| Marketing- und Vertriebskosten1 | -12,6 | -22,0 |
| Allgemeine Verwaltungskosten1 | -14,7 | -32,3 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 2,1 | 134,4 |
| EBITDA | -2,0 | 140,3 |
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) | -16,8 | -52,4 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -18,8 | 87,9 |
1 Exklusive Abschreibungen und nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung.
Der Umsatz im Segment Cloud & IoT stieg im abgelaufenen Jahr um 12% auf 102,0 Mio. €. Das starke Wachstum beruht insbesondere auf Erfolgen im Geschäft mit Cloud-Services. Besonders gefragt waren in der Coronapandemie virtuelle Arbeitsplätze. Darüber hinaus wuchs unvermindert die Nachfrage von Mittelständlern nach professionellen Lösungen für den Betrieb ihrer IT und deren Transformation in die Cloud.
Die Kosten der umgesetzten Leistungen erhöhten sich 2020 auf 85,6 Mio. € gegenüber 76,4 Mio. € im Jahr 2019. Der Bruttogewinn verbesserte sich im Jahr 2020 auf 16,5 Mio. € gegenüber 14,5 Mio. € im Vorjahr. Die Marketing- und Vertriebskosten reduzierten sich 2020 auf 8,7 Mio. € nach 11,5 Mio. € im Vorjahr. In der Folge stieg der Segmentbeitrag (EBITDA des Segments vor allgemeinen Verwaltungskosten und sonstigem betrieblichem Ergebnis) auf 7,8 Mio. € nach 3,0 Mio. € im Jahr 2019. Bei einem Umsatzanstieg von 11,2 Mio. € verbesserte sich der Segmentbeitrag innerhalb eines Jahres um 4,8 Mio. €.
Das zum Teil beratungsintensive SAP-Geschäft war 2020 erheblich stärker als das Cloud-&-IoT-Geschäft von den temporären Lockdowns und anhaltenden Kontaktbeschränkungen betroffen. Umso bemerkenswerter ist der 13-prozentige Umsatzanstieg im Segment SAP im vergangenen Jahr auf 41,4 Mio. €. Das SAP-Team profitierte zum einen von seiner frühzeitigen Konzentration auf die neue Softwaregeneration S/4HANA. Zum anderen stabilisierte die breite Aufstellung in diesem Segment das Geschäft. Neben SAP-Consulting bieten wir auch SAP-Application-Management, Hosting und Basisbetrieb.
Die Kosten der umgesetzten Leistungen stiegen 2020 lediglich um 2% auf 34,7 Mio. €. Dies ermöglichte mehr als eine Verdoppelung des Bruttogewinns auf 6,7 Mio. € im Vergleich zu 2,7 Mio. € im Jahr 2019. Zugleich forcierte das Segment seine Marketing- und Vertriebsanstrengungen bei bestehenden und neuen Kunden; die entsprechenden Kosten stiegen auf 3,9 Mio. € nach 1,6 Mio. € im Vorjahr. Dennoch verbesserte sich auch der Segmentbeitrag nachhaltig: Er erreichte 2020 eine Höhe von 2,8 Mio. € nach 1,1 Mio. € im Vorjahr.
Nach dem Plusnet-Verkauf finanziert sich unser Unternehmen vollständig aus der bestehenden Liquidität. Zum 31. Dezember 2020 wies die Bilanz liquide Mittel in Höhe von 44,9 Mio. € aus. Verbindlichkeiten gegenüber Banken bestanden nicht, unser Unternehmen ist schuldenfrei. Das Finanzmanagement gewährleistet die reibungslose Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken. Überschüssige Liquidität wird ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen angelegt.
Starkes Wachstum in beiden Segmenten: Cloud & IoT und SAP steigerten 2020 ihren Umsatz mit zweistelligen Raten.
Seit dem Jahr 2019 ist unser Unternehmen schuldenfrei und finanziert sich vollständig aus seiner bestehenden Liquidität.
Da q.beyond nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken. Weitere Informationen zum Finanzrisikomanagement bietet der Konzernanhang unter Ziffer 40.
Die Kapitalflussrechnung gibt Aufschluss über die Veränderung der liquiden Mittel im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag 2020 bei -5,0 Mio. € nach -17,7 Mio. € im Jahr zuvor. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit summierte sich 2020 auf -7,1 Mio. € nach 173,2 Mio. € im Jahr zuvor. Die hohe Summe aus dem Jahr 2019 resultierte aus dem Plusnet-Verkauf. Das gilt auch für den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit: Während er 2019 bei -143,1 Mio. € lag, erreichte er 2020 -9,1 Mio. €.
Die Investitionen ohne Berücksichtigung von IFRS 16 summierten sich 2020 auf 5,5 Mio. € nach 12,0 Mio. € im Vorjahr. Die Vorjahresgröße beinhaltet noch Investitionen für das Plusnet-Geschäft in Höhe von 4,6 Mio. €. Unser Unternehmen investierte im vergangenen Jahr nahezu ausschließlich in Technik und sonstige Sachanlagen. Lediglich 0,2 Mio. € waren für den Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände wie Lizenzen erforderlich.
Die Bilanzsumme belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 190,9 Mio. € im Vergleich zu 225,1 Mio. € im Vorjahr. Dabei reduzierte sich der Wert der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 auf 102,1 Mio. € gegenüber 111,7 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Zu den großen Positionen zählen unverändert die Sachanlagen mit 28,3 Mio. €, die Grundstücke und Bauten mit 20,7 Mio. € und die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten mit 15,8 Mio. €. Der Anstieg des Geschäfts- oder Firmenwerts um 2,6 Mio. € auf 21,0 Mio. € zum 31. Dezember 2020 resultierte aus der 100-prozentigen Übernahme von Incloud.
Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich auf 88,8 Mio. € zum Bilanzstichtag 2020 im Vergleich zu 113,4 Mio. € ein Jahr zuvor. Der Rückgang resultierte insbesondere aus der Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Sie summierten sich zum 31. Dezember 2020 auf 44,9 Mio. € nach 66,0 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Zudem führte die Begleichung von Forderungen an die ehemalige Tochtergesellschaft Plusnet zu einem Rückgang der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte auf 3,5 Mio. € im Vergleich zu 12,6 Mio. € zum 31. Dezember 2019. Dagegen stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zweite große Position innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte, umsatzbedingt auf 37,1 Mio. € nach 31,0 Mio. € zum 31. Dezember 2019.
Das Eigenkapital summierte sich zum 31. Dezember 2020 auf 136,6 Mio. € nach 160,2 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Der Rückgang erklärt sich aus dem Konzernbilanzverlust und aus der Ausschüttung der direkt mit dem Konzernbilanzverlust verrechneten Dividende. Die Eigenkapitalquote stieg dessen ungeachtet zum 31. Dezember 2020 um 1 Prozentpunkt auf 72%.
Zum Bilanzstichtag Ende 2020 sanken die Schulden unseres Unternehmens noch einmal auf 54,3 Mio. € nach 64,9 Mio. € Ende 2019. Langfristige Schulden resultieren in erster Linie aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 12,4 Mio. € (31. Dezember 2019: 16,7 Mio. €) sowie unveränderten Pensionsrückstellungen in Höhe von 6,3 Mio. €. Bei den kurzfristigen Schulden dominieren die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten; sie summierten sich zum 31. Dezember 2020 auf 22,4 Mio. € im Vergleich zu 28,6 Mio. € zum Bilanzstichtag 2019.
Liquidität von q.beyond zum 31. Dezember 2020
Im laufenden Geschäftsjahr setzen wir unsere Wachstumsstrategie "2020plus" weiter konsequent um. Wir erwarten daher ein prozentual zweistelliges Umsatzwachstum auf 160 bis 170 Mio. €. Zudem planen wir eine deutliche Verbesserung des EBITDA auf 5 bis 10 Mio. € sowie einen Free Cashflow von -10 bis -5 Mio. €. Ab dem vierten Quartal 2021 plant unser Unternehmen einen nachhaltig positiven Free Cashflow zu erwirtschaften.
Das erneut zweistellige Wachstum des Umsatzes in Zeiten der Coronapandemie basiert auf unserem Geschäftsmodell mit einem hohen Anteil wiederkehrender Umsätze (2020: 78%) und einer anhaltend hohen Nachfrage von Unternehmen; der Auftragseingang stieg 2020 ungeachtet der Pandemie um 21% auf 161,1 Mio. €. Unsere Planung unterstellt, dass sich das Wirtschaftsleben in Deutschland ab dem zweiten Quartal 2021 wieder zu normalisieren beginnt. Nach Überwindung der Coronakrise wird sich zudem die Digitalisierung im Mittelstand beschleunigen7 . Auf die sich daraus ergebenden Chancen bereiten wir uns mit kontinuierlichen Investitionen in künftiges Wachstum vor; wir werden weitere digitale Produkte, Plattformen und Services entwickeln und Software- und andere Technologiespezialisten rekrutieren. Zudem sind gezielte
Akquisitionen geplant, um unser Produkt- und Serviceportfolio auszubauen, unsere Technologiekompetenz zu erweitern und unseren Branchenfokus zu stärken. Mit liquiden Mitteln in Höhe von 44,9 Mio. € Ende 2020 ist unser schuldenfreies Unternehmen für das geplante organische und anorganische Wachstum sehr gut finanziert.
Nach dem Konjunktureinbruch 2020 prognostiziert die Bundesregierung in ihrem Ende Januar 2021 vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,0%8. Die IT-Branche wird von diesem Aufschwung überproportional profitieren. Der Branchenverband Bitkom9 geht von einem Wachstum der IT-Umsätze in Deutschland um 4,2% auf 98,6 Mrd. € aus.
Eine wesentlich höhere Dynamik wird unsere drei Kernmärkte Cloud, SAP und IoT kennzeichnen. Dies gilt insbesondere für die Cloud als Motor der Digitalisierung. Wie im Kapitel "Gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen" auf den Seiten 43 und 44 erläutert, nimmt zugleich im SAP-Markt die Umstellung auf S/4HANA Fahrt auf und das IoT-Geschäft bleibt durch eine hohe Investitionsbereitschaft der Unternehmen geprägt.
Bitkom Research, www.bitkom-research.de/de/
7
Ehrgeizige Ziele für 2021: q.beyond will erneut stark wachsen und EBITDA sowie Free Cashflow deutlich verbessern.
Umsatzprognose in Mio. €
von 5 bis 10 Mio. € für das laufende Geschäftsjahr erwartet
von -10 bis -5 Mio. € für das Gesamtjahr geplant – ab Q4 2021 nachhaltig positiv
Wir planen eine deutliche Verbesserung unserer Ertragslage im Jahr 2021. Der entscheidende Grund dafür liegt in der Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells: Höhere Umsätze gehen nicht mit entsprechend steigenden Kosten einher. Vor diesem Hintergrund planen wir mit einem Anstieg des EBITDA auf 5 bis 10 Mio. € nach -2,0 Mio. € im Jahr 2020.
Das Wachstum im Jahr 2021 will unser unverändert schuldenfreies Unternehmen aus eigener Kraft finanzieren; Ende 2020 wies die Konzernbilanz eine Nettoliquidität in Höhe von 44,9 Mio. € aus. Für das Gesamtjahr ist noch ein negativer Free Cashflow von -10 bis -5 Mio. € geplant; ab dem vierten Quartal 2021 planen wir einen nachhaltig positiven Free Cashflow zu erwirtschaften.
Beide Segmente, "Cloud & IoT" sowie "SAP", planen für das laufende Geschäftsjahr mit deutlichen Umsatzzuwächsen. Zugleich werden sie weiter in künftiges Wachstum investieren und insbesondere die Entwicklung von Innovationen vorantreiben und ihre Teams gezielt verstärken. Dessen ungeachtet werden sie auch 2021 ihren Segmentbeitrag deutlich steigern.
Wir konzentrieren uns auf drei wachsende Märkte: Cloud, SAP und IoT. Ihre Wachstumsdynamik eröffnet uns immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für die Identifikation und Wahrnehmung dieser Chancen liegt bei den jeweils operativ Verantwortlichen. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und mögliche Potenziale. Zusätzlich nutzen sie die Expertise des Vertriebs und Marketings sowie verschiedene Markt- und Wettbewerbsanalysen.
Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken deren Verfolgung und Realisierung verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichten wir über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der vorliegenden Prognose für das Gesamtjahr 2021 führen könnten. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große Chancen" mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Nachfolgend sind unsere "großen Chancen" in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für unser Unternehmen dargestellt:
• Zusätzliche Kunden für Cloud-Services. Die IT einer wachsenden Zahl von Mittelständlern stößt angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle an ihre Grenzen. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob und wie schnell diese Mittelständler nach Überwindung der Coronakrise die unabdingbare Modernisierung ihrer IT, und hier insbesondere die verstärkte Nutzung der Cloud, in Angriff nehmen. Da die Digitalisierung immer mehr zum Herzstück von Geschäftsmodellen auch im Mittelstand wird, könnte die Nachfrage insbesondere nach Cloud-Services unsere Planungsannahmen deutlich übertreffen.
q.beyond konzentriert sich auf drei wachsende Märkte: Cloud, SAP und IoT. Ihre Dynamik eröffnet uns immer wieder neue Chancen.
Wie jedes Unternehmen ist q.beyond ständig einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet eine wichtige Grundlage für unseren nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Ein fachgerechtes Risikomanagement sorgt dafür, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz unseres Unternehmens darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Dieses Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken und unterstützt in der AG sowie allen Tochtergesellschaften vielfach den Entscheidungsprozess.
Wir haben ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert, um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen. Eine bewährte Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken.
Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Risikoverringerung, -verlagerung oder -vermeidung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise erstellte Berichte schärfen das Risikobewusstsein aller Verantwortlichen. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher.
Das RMS bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.
Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an den Vorstand zuständig. Es übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche einen Kompaktbericht (unter Nutzung der Risikomanagementsoftware "R2C_GRC") und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mit einem ausführlichen Risikobericht. Zudem dient das zentrale Risikomanagement als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen.
Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Diese Vorgaben werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Unter Ziffer 40 des Konzernanhangs finden sich weitere Angaben zum RMS in Bezug auf die Finanzinstrumente nach IFRS 7.
Die Risikomanagementsoftware unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und den möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß werden ohne Berücksichtigung von getroffenen Maßnahmen zur Risikoverringerung, -verlagerung oder -vermeidung bewertet. Diese Klassifizierung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine Reduzierung von fünf auf drei Risikoklassen vereinfacht, was die Transparenz der Risikoberichterstattung erhöht. Die Einordnung
eines Risikos als geringes, mittleres oder hohes Risiko ergibt sich unverändert aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensklasse. Das Schaubild auf Seite 59 zeigt die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.
Allgemeine Gefahren werden dahin gehend analysiert, ob und wie sie unser Unternehmen konkret schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg und terroristische Angriffe.
Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Sie dienen der Verringerung bestehender Risiken, der Absicherung der Risiken durch Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken.
Im Anschluss wird das Risiko nochmals unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet (Nettobewertung). Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoverringerung, -verlagerung oder -vermeidung, und damit nach Durchführung der Nettobewertung, noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung betrachtet werden müssen. Solche Risiken werden nach der vorstehenden Klassifizierung als "hohes Risiko" eingestuft. So ist beispielsweise ein Risiko, dem die Schadensklasse "hoch"
zugewiesen ist, in der Gesamteinschätzung nur dann als "hohes Risiko" bewertet, wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt.
Als Ergebnis der Risikobewertung weisen wir im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fassen einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien zusammen. Als relevante Risikokategorien werden bei q.beyond insbesondere branchen- oder gesamtwirtschaftliche Risiken, Risiken aus operativer Geschäftstätigkeit (Kostenstruktur, Beschaffung, Betriebsstabilität, Kunden, Vertrieb, IT-Sicherheit, Personal) sowie Finanz- und Compliance-Risiken betrachtet. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen hier nur dann quantitativ, wenn eine konkrete quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine solche Quantifizierbarkeit in aller Regel nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.
Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.
Dieses RMS ist durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
• Das konzernweite monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken.
Mit diesen Maßnahmen schaffen wir die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindern weitestgehend das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.
Das Risikomonitoring konzentriert sich auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene Maßnahmen zur Risikoverringerung, -verlagerung oder -vermeidung werden berücksichtigt. Im Rahmen dieser Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hohes Risiko", die in der Reihenfolge ihrer Bedeutung dargestellt sind.
Unser Unternehmen benötigt qualifizierte Fachkräfte, um das eigene Produktportfolio betreiben und weiterentwickeln zu können. Angesichts des Mangels insbesondere an IT-Spezialisten am deutschen Arbeitsmarkt fällt es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat zu besetzen. Verschärft wird dieses Risiko durch Eigenkündigungen von Beschäftigten, wenn danach die erforderliche Personalstärke für die Erhaltung einer unveränderten Leistungsfähigkeit nicht mehr besteht oder diese Mitarbeiter über spezielles Knowhow verfügten, das sich nicht sofort ersetzen lässt. Infolge des Fachkräftemangels kann es insbesondere zu Engpässen beim Betrieb, in der Serviceentwicklung und im IoT-Geschäft kommen.
Unser Unternehmen begegnet diesem Risiko seit Jahren mit einer kontinuierlichen Ausbildung junger Fachkräfte, der Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen sowie der gezielten Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften. Zudem ist das Unternehmen bestrebt, wesentliche Funktionen doppelt zu besetzen.
Der Erfolg in neuen Geschäftsfeldern wie Cloud-Services und IoT ist für unser Unternehmen von großer strategischer Bedeutung. Wir entwickeln kontinuierlich neue digitale Services und stärken so unsere Position in zukunftsträchtigen Märkten. Solche Innovationen eröffnen unserem Unternehmen vielfältige Chancen, können sich aber auch als Risiko erweisen, wenn es zu Verzögerungen in der Entwicklung und bei der Markteinführung kommt. Solche Verzögerungen können sich unter anderem aus langwierigen Abstimmungsprozessen mit Entwicklungspartnern und Pilotkunden, aber auch aus fehlenden internen Ressourcen ergeben.
Wir begrenzen dieses Risiko durch die Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern, den Einsatz externer Experten sowie, soweit möglich, die Rekrutierung zusätzlicher Spezialisten für die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle, zum Beispiel im Energiegeschäft. Diese Ressourcen leisteten 2020 wichtige Beiträge zu weitreichenden Innovationen, die q.beyond auf den Markt gebracht und damit neue Geschäftsfelder besetzt hat. Zu diesen Innovationen zählen die IoT-Device-Plattform "Edgizer" und der "StoreButler", eine Digitalisierungsplattform für den Einzelhandel.
Die Coronapandemie bestimmte im vergangenen Geschäftsjahr das Wirtschaftsgeschehen. Unser Unternehmen profitiert zwar von der daraus resultierenden beschleunigten Digitalisierung im Mittelstand, musste sich aber kurzfristig gerade im SAP-Geschäft mit den vielfältigen Kontaktbeschränkungen auseinandersetzen. Die temporären Lockdowns erschweren das Gewinnen neuer Projekte und setzten insbesondere den Handel und damit eine unserer drei Fokusbranchen unter Druck. Im dritten Quartal 2020 deutete sich zwar eine Entspannung an, doch der erneute Lockdown zur Jahreswende 2020/2021 gefährdet diese Fortschritte.
Es hängt entscheidend vom weiteren Verlauf der Pandemie ab, wie schnell wir dieses Risiko überwinden können. Bis dahin begrenzt q.beyond die Auswirkungen durch ein striktes Kostenmanagement, die Optimierung interner Ressourcen sowie eine intensive Zusammenarbeit mit bestehenden Kunden. Aus diesem Dialog ergaben sich in den vergangenen Monaten wiederholt Anstöße zu neuen SAP-Projekten. So konnte das Segment "SAP" im Jahr 2020 den Umsatz trotz Pandemie steigern.
Wir haben sehr früh das IoT-Geschäft ausgebaut und seine Leistungskraft in zahlreichen Pilotprojekten unter Beweis gestellt. Nun geht es vermehrt darum, diese Piloten in einen laufenden Betrieb zu überführen und die entsprechenden Komponenten seriell produzieren zu lassen. Es besteht das Risiko, dass die vorhandenen Strukturen und Prozesse den neuen Anforderungen nicht genügen und Qualitätsmängel in Betrieb und Produktion Kundenbeziehungen gefährden. Wir begegnen diesem Risiko durch eine forcierte Weiterentwicklung der Strukturen und Prozesse. Im Mittelpunkt stehen die Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs sowie der Auf- und Ausbau der Serienfertigung für IoT-Komponenten mit externen Auftragsherstellern.
Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens- oder Finanzlage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können.
Dennoch können die künftigen Ergebnisse aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen unseres Unternehmens und Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Konzernlagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.
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Konzernabschluss 66–72
Bestätigungsvermerk 134–144
| In T € | Anhang-Nr. | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6 | 143.416 | 238.047 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 7 | -131.795 | -208.818 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 11.621 | 29.229 | |
| Marketing- und Vertriebskosten | 7 | -12.694 | -22.787 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 7 | -19.896 | -38.722 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 9 | 2.850 | 139.068 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9 | -707 | -18.851 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -18.826 | 87.937 | |
| Finanzerträge | 10 | 52 | 87 |
| Finanzierungsaufwendungen | 10 | -464 | -6.108 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 11 | -39 | -16 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -19.277 | 81.900 | |
| Ertragsteuern | 38 | -620 | -8.357 |
| Konzernergebnis | -19.897 | 73.543 | |
| Zuordnung des Konzernergebnisses | |||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | -19.897 | 73.619 | |
| Nicht beherrschende Anteile | - | -76 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € | 12 | -0,16 | 0,59 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in € | 12 | -0,16 | 0,59 |
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -19.897 | 73.543 |
| Im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderungen | ||
| Posten, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||
| umgegliedert werden | ||
| Versicherungsmathematische Verluste aus | ||
| leistungsorientierten Pensionsplänen | -474 | -1.314 |
| Steuereffekt | 155 | 438 |
| Posten, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||
| umgegliedert werden | -319 | -876 |
| Posten, die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert | ||
| wurden oder anschließend umgegliedert werden können | ||
| Zeitwertbewertung Cashflow-Hedge | - | 318 |
| Steuereffekt | - | -106 |
| Posten, die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert | ||
| wurden oder anschließend umgegliedert werden können | 212 | |
| Sonstiges Ergebnis | 319 | -664 |
| Gesamtergebnis | -20.216 | 72.879 |
| Zuordnung des Gesamtergebnisses | ||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | -20.216 | 72.955 |
| Nicht beherrschende Anteile | - | -76 |
| In T € | Anhang-Nr. | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 14 | 28.252 | 30.341 |
| Grundstücke und Bauten | 14 | 20.749 | 21.498 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 15 | 20.993 | 18.365 |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | 16 | 15.826 | 19.127 |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | 17 | 12.382 | 15.911 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 11 | 163 | 202 |
| Vorauszahlungen | 19 | 1.664 | 1.401 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 21 | 2.061 | 4.819 |
| Langfristige Vermögenswerte | 102.090 | 111.664 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 37.064 | 31.034 |
| Vorauszahlungen | 19 | 3.214 | 3.525 |
| Vorratsvermögen | 20 | 57 | 228 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 21 | 3.514 | 12.610 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22 | 44.925 | 66.031 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 88.774 | 113.428 | |
| BILANZSUMME | 190.864 | 225.092 |
| In T € | Anhang-Nr. | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 23 | 124.472 | 124.172 |
| Kapitalrücklage | 24 | 144.160 | 144.132 |
| Sonstige Rücklagen | 26 | -2.466 | -2.147 |
| Konzernbilanzverlust | -129.611 | -105.989 | |
| Eigenkapital | 136.555 | 160.168 | |
| Schulden | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 16 | 12.408 | 16.698 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 21 | 25 |
| Pensionsrückstellungen | 28 | 6.327 | 6.293 |
| Sonstige Rückstellungen | 29 | 565 | 548 |
| Langfristige Schulden | 19.321 | 23.564 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| und sonstige Verbindlichkeiten | 30 | 22.436 | 28.593 |
| Leasingverbindlichkeiten | 16 | 5.460 | 5.501 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 2 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 29 | 6.192 | 7.030 |
| Steuerrückstellungen | 29 | 332 | 54 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 31 | 566 | 182 |
| Kurzfristige Schulden | 34.988 | 41.360 | |
| Schulden | 54.309 | 64.924 | |
| BILANZSUMME | 190.864 | 225.092 |
| In T € | Auf die Anteilseigner der q.beyond AG entfallendes Eigenkapital | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||||||
| Anhang-Nr. | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Versicherungs mathematische Verluste |
Cashflow Hedge Rücklage |
||
| Saldo zum 1. Januar 2020 | 124.172 | 144.132 | -2.147 | |||
| Konzernergebnis | - | - | - | |||
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis | ||||||
| nach Ertragsteuern | 26 | - | - | -319 | ||
| Gesamtergebnis | -319 | |||||
| Ausübung von Wandelschuldverschreibungen | 300 | 38 | - | |||
| Dividendenausschüttung | 23 | - | - | - | ||
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 36 | - | -10 | - | ||
| Saldo zum 31. Dezember 2020 | 124.472 | 144.160 | -2.466 | |||
| Saldo zum 1. Januar 2019 | 124.172 | 144.119 | -1.319 | 212 | ||
| Konzernergebnis | - | - | - | - | ||
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis | ||||||
| nach Ertragsteuern | 26 | - | - | -876 | 212 | |
| Gesamtergebnis | -876 | 212 | ||||
| Änderung Konsolidierungskreis | 48 | - | ||||
| Dividendenausschüttung | 23 | - | - | |||
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 36 | 13 | - | - | ||
| Saldo zum 31. Dezember 2019 | 124.172 | 144.132 | -2.147 |
| Konzern bilanzverlust |
Gesamt | Nicht beherrschende Anteile |
Gesamtes Eigenkapital |
|
|---|---|---|---|---|
| -105.989 | 160.168 | 160.168 | Saldo zum 1. Januar 2020 | |
| -19.897 | -19.897 | -19.897 | Konzernergebnis | |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis | ||||
| - | -319 | -319 | nach Ertragsteuern | |
| -19.897 | -20.216 | -20.216 | Gesamtergebnis | |
| - | 338 | 338 | Ausübung von Wandelschuldverschreibungen | |
| -3.725 | -3.725 | -3.725 | Dividendenausschüttung | |
| - | -10 | -10 | Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | |
| -129.611 | 136.555 | 136.555 | Saldo zum 31. Dezember 2020 | |
| -175.883 | 90.877 | 780 | 90.097 | Saldo zum 1. Januar 2019 |
| 73.619 | 73.619 | -76 | 73.543 | Konzernergebnis |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis | ||||
| - | -664 | - | -664 | nach Ertragsteuern |
| 73.619 | 72.955 | -76 | 72.879 | Gesamtergebnis |
| - | 48 | 856 | 904 | Änderung Konsolidierungskreis |
| -3.725 | -3.725 | - | -3.725 | Dividendenausschüttung |
| - | 13 | - | 13 | Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung |
| -105.989 | 160.168 | 160.168 | Saldo zum 31. Dezember 2019 |
| In T € | Anhang-Nr. | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis vor Ertragsteuern |
32 | -19.277 | 81.900 |
| Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 8, 14, 17 | 11.906 | 18.253 |
| Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts | 15 | - | 14.172 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (IFRS 16) | 16 | 4.951 | 19.939 |
| Weitere nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen | 610 | 485 | |
| Gewinn aus Verkauf von Tochterunternehmen | - | -135.253 | |
| Verlust aus Anlagenabgang | 14 | 239 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -406 | -1.744 | |
| Erhaltene Ertragsteuern | 104 | 61 | |
| Erhaltene Zinsen | 9 | 10 | |
| Gezahlte Zinsen im Rahmen von Leasingverhältnissen (IFRS 16) | 16 | -401 | -2.051 |
| Nettofinanzierungsaufwendungen | 10 | 412 | 6.022 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 11 | 39 | 16 |
| Veränderung der Rückstellungen | 28, 29 | -787 | 1.341 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | -6.252 | 24.269 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 91 | -33.827 | |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Schulden | 4.021 | -11.542 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 32 | -4.966 | -17.710 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 33 | ||
| Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | -173 | -4.256 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen | -5.409 | -8.179 | |
| Auszahlungen für den Erwerb eines Tochterunternehmens | |||
| abzüglich erworbener liquider Mittel | -1.515 | - | |
| Auszahlungen für den Erwerb von nach der Equity-Methode | |||
| bilanzierten Finanzanlagen | - | -218 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | 10 | 33 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochterunternehmen | |||
| nach Abzug liquider Mittel | 2 | - | 185.813 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 33 | -7.087 | 173.193 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 33 | ||
| Auszahlung der Dividende | 23 | -3.725 | -3.725 |
| Rückzahlungen von Wandelschuldverschreibungen | -4 | -11 | |
| Einzahlung Darlehen ehemaliges Tochterunternehmen | - | 3.430 | |
| Einzahlung aus der Ausgabe von Aktien | 338 | - | |
| Aufnahme von Darlehen | - | 23.000 | |
| Rückzahlungen von Darlehen | - | -142.000 | |
| Gezahlte Zinsen | -11 | -4.993 | |
| Auszahlung aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 16 | -5.651 | -18.771 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 33 | -9.053 | -143.070 |
| Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -21.106 | 12.413 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 66.031 | 53.618 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 22 | 44.925 | 66.031 |
Im September 2020 wurde die QSC AG umfirmiert in die q.beyond AG. Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung und unterstützt Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, setzt diese um und betreibt sie. q.beyond bringt mittelständische Kunden sicher durch die digitale Transformation, mit umfassender Expertise in den Bereichen Cloud, SAP und IoT. Das Unternehmen verfügt über Standorte in ganz Deutschland, eigene zertifizierte Rechenzentren und gehört zu den führenden IT-Dienstleistern. Die q.beyond AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist die q.beyond AG an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003 im Prime Standard notiert.
Die Gesellschaft ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet und damit gemäß § 315e Abs. 1 HGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit.
q.beyond erstellt den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und zum 31. Dezember 2020 gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften. Die Gesellschaft berücksichtigt alle für das Geschäftsjahr 2020 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).
Im Konzernabschluss verwendet q.beyond grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon sind Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen in Form von Eigenkapitalinstrumenten sowie die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen.
Das Geschäftsjahr der q.beyond AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "q.beyond") entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (T €) auf- oder abgerundet. Bei Zahlen und Prozentangaben in diesem Geschäftsbericht können geringfügige Rundungsdifferenzen von T € 1 oder 0,1% auftreten.
Vorgänge nach Ende der Berichtsperiode, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Konzerns wesentlich wären, traten bis zum 23. März 2021 (Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat) nicht ein. Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der q.beyond AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle Tochterunternehmen haben den gleichen Bilanzstichtag wie die q.beyond AG als Mutterunternehmen.
Die Gesellschaft eliminiert hierbei alle konzerninternen Geschäftsvorfälle in voller Höhe. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also dem Zeitpunkt, zu dem q.beyond die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind im Anhang unter Ziffer 34 näher erläutert.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 29. April 2020 hat die q.beyond AG die in Riga /Lettland ansässige Tochterunternehmung, Q.BEYOND, SIA gegründet und mit einem Stammkapital von T € 2,8 versehen.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 15. September 2020 hat die q.beyond AG die in Nürnberg ansässige Tochterunternehmung, IP Exchange GmbH, gegründet und mit einem Stammkapital von T € 500 versehen. Gemäß notariell beurkundetem Einbringungsvertrag vom 21. Dezember 2020 überträgt die q.beyond AG mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2021, 00:00 Uhr, Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragsverhältnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten, die dem Colocation-Geschäft München Nürnberg zuzuordnen sind, sowie sämtliche Geschäftsanteile der IP Colocation GmbH in die Kapitalrücklage der IP Exchange GmbH. Am 21. Juli 2020 wurden sämtliche Geschäftsanteile an der Incloud Engineering GmbH, Darmstadt, erworben. Der Zeitpunkt, zu dem die Vermögenswerte und Schulden von der q.beyond übernommen wurden, ist der 31. Juli 2020.
In den fünf Monaten bis zum 31. Dezember 2020 trug die Incloud Engineering GmbH Umsatzerlöse von T € 2.771 und einen Gewinn von T € 427 zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. Januar 2020 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands bei T € 145.460 und der Konzernfehlbetrag für das Jahr bei T € 19.940 gelegen.
Übertragene Gegenleistung. Nachstehend sind die zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte jeder Hauptgruppe von Gegenleistungen zusammengefasst:
| In T € | |
|---|---|
| Zahlungsmittel | 1.828 |
| Bedingte Gegenleistung | 900 |
| Gesamte übertragene Gegenleistung | 2.728 |
Der vorläufige Kaufpreis für den Erwerb der 25.000 Geschäftsanteile mit einem Nennwert von jeweils € 1 beträgt T € 2.728 und setzt sich aus einem Basis-Kaufpreis in Höhe von T € 828, einem vorläufigen Kaufpreis in Höhe von T € 1.000 sowie einem zusätzlichen Kaufpreis in Höhe von T € 900, der bei Erreichen von definierten bilanziellen Schwellengrößen (EBIT) für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 fällig ist, zusammen. Der Schwellenwert für das Geschäftsjahr 2020 wurde erreicht. Das Erreichen des Schwellenwerts 2021 wird als wahrscheinlich betrachtet und somit den Anschaffungskosten der Anteile hinzugerechnet.
Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten. Bei q.beyond sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten in Höhe von T € 74 für Rechtsberatung, Notargebühren und für die Durchführung einer kritischen Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angefallen. Die Kosten sind in den allgemeinen Verwaltungskosten erfasst.
Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden. Nachstehend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:
| In T € | |
|---|---|
| Sachanlagen | 68 |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | 376 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 397 |
| Vorauszahlungen | 5 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.188 |
| Sonstige Vermögenswerte | 87 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 313 |
| Leasingverbindlichkeiten | -376 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | -105 |
| Sonstige Rückstellungen | -32 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | -1.821 |
| Gesamtes identifizierbares Nettovermögen | 100 |
Geschäfts- oder Firmenwert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst:
| In T € | |
|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 2.728 |
| Beizulegender Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte | 100 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 2.628 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Qualifikation der Belegschaft sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Segment Cloud & IoT. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nichts abzugsfähig.
Gesellschaftliche Veränderungen des Vorjahrs. Mit Kaufvertrag vom 6. Mai 2019 wurde mit der EnBW Telekommunikation GmbH, einem Tochterunternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, ein Vertrag über den vollständigen Verkauf der Plusnet GmbH geschlossen. Der Vollzug der Transaktion erfolgte am 30. Juni 2019. Die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endete mit Ablauf des 30. Juni 2019; zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Entkonsolidierung. Der Verkauf umfasste auch sämtliche direkte und indirekte Beteiligungen der Plusnet GmbH.
Durch die letztjährige Veräußerung der Plusnet GmbH nebst Tochtergesellschaften ist eine Vergleichbarkeit der Zahlen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung nur eingeschränkt möglich.
Die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordert neben Ermessensentscheidungen auch zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass das Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres besteht. Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen waren insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung der folgenden Posten notwendig:
(a) Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, betreffen folgende Posten:
Anhangangabe 6 – Umsatzerlöse: Bestimmung des Leistungsfortschritts bei Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden
Anhangangabe 6 – Umsatzerlöse: Bestimmung der Allokation des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
Anhangangabe 16 – Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist
(b) Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Posten:
Anhangangabe 15 und 17 – Wertminderungstest der immateriellen Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte: wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegen haben
Anhangangabe 16 – Bestimmung der Diskontierungszinssätze bei der Berechnung des Barwerts der Leasingverbindlichkeiten
Anhangangabe 18 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Bewertung der Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate
Anhangangabe 38 – Ansatz aktiver latenter Steuern: Verfügbarkeit künftig zu versteuernder Ergebnisse, gegen die abzugsfähige temporäre Differenzen und die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können
Anhangangabe 28 – Bewertung von Pensionsrückstellungen: wesentliche versicherungsmathematische Annahmen
Anhangangabe 29 – Ansatz und Bewertung von Rückstellungen: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenabflusses
Aufwands- und Ertragsrealisierung. q.beyond realisiert Umsatzerlöse mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch die Übertragung des zugesagten Guts oder der zugesagten Dienstleistung auf den Kunden. Der Vermögenswert gilt als übertragen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgender Kriterien voraus:
Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen im Regelbetrieb von IT-Services macht q.beyond vereinfachend von der Vorschrift des IFRS 15.B16 Gebrauch, wonach Umsätze in Höhe des Betrags erfasst werden, den q.beyond den Kunden in Rechnung stellen darf, da q.beyond Anspruch auf eine Gegenleistung in einer Höhe hat, die direkt dem Wert der von q.beyond bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Bei der Erbringung von Transitionsleistungen (im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Auslagerung von IT-Infrastrukturen), die der Erbringung von Dienstleistungen des Regelbetriebs von IT-Services vorausgehen, werden Umsätze auf der Basis des Leistungsfortschritts realisiert. Der Leistungsfortschritt wird hierbei auf der Basis der Methode der erreichten Leistungsziele ("milestones reached") als konkrete Ausprägung der outputbasierten Methode bestimmt.
Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung der q.beyond wie folgt:
Das Segment Cloud & IoT bündelt sämtliche IT-Dienste, die Unternehmen den schrittweisen Übergang in das digitale Zeitalter erleichtern und beinhaltet zudem ein breites IoT-Leistungsspektrum. Alle wesentlichen IT-Funktionen lassen sich als schlüsselfertige Cloud-Module oder als individuelle Outsourcing-Dienste beziehen – das Spektrum reicht von virtuellen IT-Arbeitsplätzen und Business-Applikationen über flexible IT-Ressourcen bis zu umfassenden Kommunikations- und Netzwerkdiensten. Hinzu kommen Colocation-Services rund um die Bereitstellung von Rechenzentrumskapazitäten. Auch das IoT-Geschäft deckt die komplette Bandbreite ab und bietet Softwarekompetenz, die Hardware vom Sensor bis zum Gateway, die sichere Übertragung von Daten sowie deren Speicherung.
Die Umsatzerlöse aus den Miet- und Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung, d. h. grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit, erfasst. Ferner generiert das Segment Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware und Software. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware bzw. aus Miet- und Leasinggeschäften, die wirtschaftlich als Verkauf anzusehen sind, werden realisiert, sobald die Hardware an den Kunden versandt wurde und es keine unerfüllten Verpflichtungen seitens des Unternehmens gibt, die sich auf die endgültige Abnahme des Kunden auswirken. Sämtliche Kosten aus diesen Verpflichtungen werden bei der Realisierung des entsprechenden Umsatzerlöses erfasst.
Das Segment SAP umfasst die Beratung von Unternehmen bei der Digitalisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen auf der Basis von SAP-Technologien sowie den Betrieb entsprechender Anwendungen. Die Umsatzerlöse aus den entsprechenden Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung, d. h. grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit, erfasst. Umsatzerlöse aus Verträgen für nach Zeitaufwand abgerechnete Leistungen werden mit dem Erbringen von Arbeitsstunden zum vertraglich festgelegten Stundensatz erfasst.
Fremdwährungsumrechnung. q.beyond bilanziert in Euro und rechnet Fremdwährungstransaktionen zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs um. Unterschiede zwischen dem Umrechnungskurs des Tages des Geschäftsabschlusses und dem Tag, an dem das Geschäft erfüllt oder zur Einbeziehung in den Konzernabschluss umgerechnet wurde, erfasst q.beyond erfolgswirksam.
Sachanlagen. q.beyond setzt Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen an. Aufwendungen für Reparaturen und Wartung, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden unmittelbar aufwandswirksam in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Sachanlagen werden linear über folgende voraussichtliche Nutzungsdauern abgeschrieben:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Sachanlagen | |
| Gebäude | 8–50 |
| Netzwerk und technische Anlagen | 2–25 |
| Einbauten auf fremden Grundstücken | 3–20 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3–15 |
Fremdkapitalkosten. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Qualifizierte Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 liegen nicht vor.
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte. Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert q.beyond unter Anwendung der Erwerbsmethode. Diese beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich Eventualschulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss bemessen sich bei Erwerb als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden.
q.beyond testet Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.
Andere immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erfolgt die erstmalige Erfassung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, entsprechen diese Anschaffungskosten dem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden dann aktiviert, wenn die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 vorliegen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Personal- und Materialaufwendungen. Nicht aktivierungsfähige Kosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und außerdem auf eine mögliche Wertminderung untersucht, sofern hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Eine solche Überprüfung der Abschreibungsdauer und der Abschreibungsmethode erfolgt für solche Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres.
Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich vorwiegend um Software, Lizenzen und ähnliche Rechte. Darüber hinaus wurden im Rahmen von Erstkonsolidierungen Marken und Kundenstämme aktiviert.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Gesellschaft schreibt erworbene Software über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren ab. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden nach Abschluss der Entwicklungsphase über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren abgeschrieben. Erworbene Marken werden über einen Zeitraum von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern für die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der 2011 vorgenommenen Unternehmenszusammenschlüsse mit der IP Partner AG und der INFO AG identifiziert wurden, betragen für Kundenstämme 10 bis 20 Jahre.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen. Die Anteile von q.beyond an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen q.beyond einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt q.beyond fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition von q.beyond beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist. Die Gewinnund-Verlust-Rechnung enthält den Anteil von q.beyond am Erfolg des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erfasste Änderungen werden von q.beyond in Höhe ihres Anteils ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst und – sofern erforderlich – in die Aufstellung zu den Veränderungen des Eigenkapitals aufgenommen.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden. q.beyond verfügt aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 über finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die originäre Schuldinstrumente sind.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden im Sinne von IFRS 9 bewertet q.beyond wie folgt:
| Kategorie IFRS 9 | |
|---|---|
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
| und sonstige Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Die Einstufungskategorie resultiert aus den Steuerungsvorgaben für finanzielle Schuldinstrumente ("business model") und dem Zahlungsstromkriterium ("basic loan feature/SPPI").
Die Gesellschaft legt diese Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz fest und überprüft die Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Umwidmungen erfolgen, soweit diese zulässig und erforderlich sind. Bei der erstmaligen Erfassung bewertet q.beyond die finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert. q.beyond erfasst alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten bilanziell am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem q.beyond die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Bei diesen marktüblichen Käufen und Verkäufen handelt es sich um Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, bei denen die Lieferung innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorgeschrieben ist.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen ohne aktive Marktnotierung bewertet q.beyond zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen und unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Vermögenswerte ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Im Übrigen werden die sonstigen Vermögenswerte mit ihrem Nominalwert ausgewiesen. Entsprechend ihren Laufzeiten werden sie unter den Positionen "Langfristige Vermögenswerte" und "Kurzfristige Vermögenswerte" ausgewiesen.
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte. Auf der Basis des Modells der erwarteten Kreditausfälle des IFRS 9 sind neben der Würdigung der Informationen über vergangene Ereignisse und der gegenwärtigen Bedingungen auch Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen zu berücksichtigen.
Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. Die geschätzten erwarteten Forderungsausfälle werden auf der Grundlage eines vereinfachten Modells für die gesamte Restlaufzeit auf der Basis von Erfahrungen mit tatsächlichen Forderungsausfällen berechnet. Sämtliche Forderungen weisen homogene Risikomerkmale auf, sodass eine Unterteilung nach Kundengruppen entfällt.
q.beyond bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für
Die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 führt zu keiner wesentlichen Wertminderung für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Diese werden ausschließlich mit kurzfristiger Laufzeit bei deutschen Kreditinstituten hinterlegt, die mit Investment-Grade-Ratings von den Ratingagenturen Standard & Poor's, Fitch und Moody's bewertet waren.
q.beyond bemisst die Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt q.beyond angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen von q.beyond und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.
q.beyond nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 180 Tage überfällig ist.
q.beyond betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an q.beyond zahlen kann, ohne dass q.beyond auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls vorhanden) zurückgreifen muss.
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren.
Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der q.beyond einem Kreditrisiko ausgesetzt ist. Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste.
Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität. q.beyond schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten.
Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtigt ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:
Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
Abschreibung. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn q.beyond nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. q.beyond führt eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Offene Forderungen werden sofort bei Überschreiten ihrer Fälligkeit angemahnt. Eine Überfälligkeit von 180 Tagen wird für Forderungen als Hinweis auf eine Erhöhung des Ausfallrisikos angesehen, der einen Wertminderungstest der Forderung auslöst, d. h. sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.
Forderungen, die nicht mehr als 180 Tage überfällig sind, weisen historisch auf der Basis der letzten fünf Jahre hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eine sehr geringe Verlustrate von 0,08% aus. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie wird für diese Forderungen im Geschäftsjahr 2020 erstmalig eine nahezu viermal höhere Risikovorsorge für einen zu erwartenden Ausfall auf diesen Forderungsbestand gebildet. q.beyond erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen.
Vertragsanbahnungskosten. Die Bilanzierung von Vertragsanbahnungskosten wird nach IFRS 15 vorgenommen. Hierbei werden die angefallenen Kosten zur Vertragserlangung bzw. -erfüllung aktiviert und über die erwartete Vertragslaufzeit abgeschrieben. Übersteigen die Kosten die zu erwarteten Erlöse, so wird der hieraus entstehende Verlust direkt als solcher erfasst.
Vorauszahlungen. Unter den Vorauszahlungen werden die transitorischen Posten für vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.
Vorratsvermögen. Die Vorräte bewertet q.beyond mit den Anschaffungskosten. Die Bewertung erfolgt am Bilanzstichtag jeweils zum niedrigeren Betrag von Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswert.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz und Kapitalflussrechnung umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Zahlungsmittel, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen, werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Rückstellungen. Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn q.beyond eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern q.beyond für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, erfasst sie die Erstattung als gesonderten Vermögenswert nur dann, wenn deren Zufluss so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird nach Abzug dieser Erstattung erfolgswirksam erfasst.
Pensionen. Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Ansammlungsverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) und auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste erfasst q.beyond direkt im sonstigen Ergebnis unter den sonstigen Rücklagen. Die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 28 erläutert. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.
Aktienoptionsprogramme. Als Entlohnung für die geleistete Arbeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von q.beyond eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten erhalten. Die Kosten aus der Gewährung solcher Eigenkapitalinstrumente bemisst q.beyond mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. Erbringung der Leistung, wenn sie auf Aktienoptionsprogrammen basieren, die nach dem 7. November 2002 beschlossen oder modifiziert wurden. Den beizulegenden Zeitwert ermittelt die Gesellschaft unter Anwendung eines Optionspreismodells. Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Ziffer 36 detailliert erläutert. Die Bilanzierung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen verteilt über den Erdienungszeitraum.
Für nicht ausübbare Vergütungsrechte erfasst q.beyond keinen Aufwand. Bei Änderungen der Vertragsbedingungen einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung erfasst die Gesellschaft mindestens Aufwendungen in der Höhe, die ohne Änderung der Bedingungen angefallen wären. Bei Annullierung einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung behandelt q.beyond diese so, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre und erfasst den bislang noch nicht erfassten Aufwand sofort.
Leasingverhältnisse. Bei Vertragsbeginn beurteilt q.beyond, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt q.beyond die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt q.beyond das vertraglich vereinbarte Entgelt auf der Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für gemietete Rechenzentrumsflächen und für die geschlossenen Nichtleasingkomponenten bei gemieteten Kraftfahrzeugen hat q.beyond jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.
Am Bereitstellungsdatum erfasst q.beyond einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit.
Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraumes linear abgeschrieben. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig erfasst wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn
sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem q.beyond-eigenen Grenzfremdkapitalzinssatz. In der Regel verwendet q.beyond ihren Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt q.beyond Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexänderung verändern sowie wenn q.beyond seine Einschätzung über die Ausübung einer Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat.
Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten werden wie folgt ausgeübt:
Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt q.beyond das vertraglich vereinbarte Entgelt auf der Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet q.beyond IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an.
Wenn q.beyond als Leasinggeber auftritt, wird bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis eingestuft.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat q.beyond eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, wird ein Operating-Leasingverhältnis ausgewiesen. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt q.beyond bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst. q.beyond bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn q.beyond als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. q.beyond stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage des Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, stuft q.beyond das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.
q.beyond wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst.
Vertragsverbindlichkeiten. Erhaltene Einmalzahlungen, denen noch keine Gegenleistungen gegenüberstehen, werden in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst und über die vereinbarte Vertragsdauer als Umsatz realisiert.
Steuern. q.beyond erfasst die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und die früheren Perioden mit dem Betrag, der als Erstattung von der Steuerbehörde bzw. als Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags legt die Gesellschaft die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde, die für die jeweilige Veranlagungsperiode gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital erfasst. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag
bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
q.beyond erfasst passive latente Steuern für alle zu versteuernden temporären Differenzen, mit Ausnahme von:
Aktive latente Steuern erfasst q.beyond für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem wahrscheinlich zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die aktiven latenten Steuern zumindest teilweise verwendet werden können. Auch bisher nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der aktiven latenten Steuern ermöglicht.
Aktive und passive latente Steuern bemisst q.beyond anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode Gültigkeit haben, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern, die sich auf direkt im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, sondern ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn q.beyond einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung) stellt die Anwendung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z. B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der q.beyond AG.
Zum 1. Januar 2020 hat q.beyond erstmalig die Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) und die Reform der Referenzzinssätze (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) angewendet. Zudem war eine Reihe weiterer neuer Standards erstmalig zum 1. Januar 2020 anzuwenden, diese hatten jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. q.beyond hat die Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) auf Unternehmenszusammenschlüsse angewendet, deren Erwerbszeitpunkte am oder nach dem 1. Januar 2020 liegen, um zu beurteilen, ob sie ein Unternehmen oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Einzelheiten der Rechnungslegungsmethoden sind in Anhangangabe 4 dargelegt. Siehe auch die Anhangangabe 2 für Einzelheiten zum Erwerb von Tochterunternehmen durch q.beyond während des Jahres.
| Erstmalige Anwendung | Neue oder geänderte Standards und Interpretationen |
|---|---|
| 1. Januar 2020 | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von "wesentlich" | |
| Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs | |
| Reform der Referenzzinssätze (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) | |
| 1. Juni 2020 | Covid-19-bezogene Mieterleichterungen (Änderungen an IFRS 16) |
Die nachfolgend aufgeführte Tabelle gibt einen Überblick über die jüngsten Änderungen an den IFRS, die für Geschäftsjahre beginnend nach dem 1. Januar 2020 anzuwenden sind und die in Geschäftsjahren beginnend am 1. Januar 2020 vorzeitig angewendet werden können.
q.beyond hat die neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewendet. Die geänderten Standards und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
| Erstmalige Anwendung | Neue oder geänderte Standards und Interpretationen |
|---|---|
| 1. Januar 2021 | Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, |
| IFRS 4 und IFRS 16) | |
| 1. Januar 2022 | Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung (Änderungen an IAS 37) |
| 1. Januar 2022 | Jährliche Verbesserungen an IFRS-Standards 2018–2020 |
| 1. Januar 2022 | Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an IAS 16) |
| 1. Januar 2022 | Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) |
| 1. Januar 2023 | Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1) |
| 1. Januar 2023 | IFRS 17 Versicherungsverträge1 und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge |
| Noch offen2 | Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten |
| Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) |
1 Frühzeitige Anwendung von IFRS 17 ist nur zulässig bei gleichzeitiger Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente.
2 Der Erstanwendungszeitpunkt für diese Änderungen wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Umsätze aus Hardwareüberlassungen im Rahmen neuer Mehrkomponentenverträge betrugen im Jahr 2020 T € 142 (2019: T € 1.085).
In den nachfolgenden Tabellen werden die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen unterteilt. Ferner erfolgt eine Überleitung der aufgegliederten Umsätze nach den Segmenten, die unter Ziffer 35 behandelt werden.
| In T € | Geografische Region | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Außerhalb Deutschlands | Gesamt | ||||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Segmente | ||||||
| Cloud & IoT | 98.263 | 86.997 | 3.738 | 3.826 | 102.001 | 90.823 |
| SAP | 40.052 | 34.442 | 1.363 | 2.165 | 41.415 | 36.607 |
| Zum 30. Juni 2019 veräu- | ||||||
| ßerter Geschäftsbereich | - | 106.392 | - | 4.225 | - | 110.617 |
| Summe | 138.315 | 227.831 | 5.101 | 10.216 | 143.416 | 238.047 |
| Umsatz in T € | Umsatz in % | |||
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Branchen | ||||
| Handel | 54.724 | 54.414 | 38,2 % | 22,9 % |
| Produzierendes Gewerbe | 29.485 | 25.818 | 20,5 % | 10,8 % |
| Energie | 9.857 | 12.555 | 6,9 % | 5,3 % |
| Sonstige | 49.350 | 145.260 | 34,4 % | 61,0 % |
| Summe | 143.416 | 238.047 | 100,0 % | 100,0 % |
q.beyond macht grundsätzlich von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15.121 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Umsatzerlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht ausgenommen sind.
Von den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von T € 6.738 (2019: T € 3.625) wurden im Geschäftsjahr 2020 als Entwicklungskosten T € 0 (2019: T € 410) aktiviert.
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 77.985 | 97.267 |
| Bezogene Vorleistungsaufwendungen | 49.754 | 98.100 |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen und Nutzungsrechte | 16.857 | 38.192 |
| Wartungsaufwendungen | 4.850 | 10.214 |
| Beratungsaufwendungen | 4.358 | 10.349 |
| Sonstige personalbezogene Aufwendungen | 2.585 | 4.960 |
| Werbeaufwendungen | 2.126 | 2.136 |
| Sonstige Aufwendungen | 5.870 | 9.108 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen, Marketing- und Vertriebskosten und Verwaltungskosten | 164.385 | 270.326 |
Die Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Funktionsbereiche:
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 11.540 | 31.056 |
| Marketing- und Vertriebskosten | 142 | 781 |
| Verwaltungskosten | 5.175 | 6.355 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - | 14.172 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 16.857 | 52.364 |
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus Untermietverträgen | 1.188 | 926 |
| Erträge aus kaufmännischen Dienstleistungen | 372 | 2.239 |
| Periodenfremde Erträge aus Stromkostenerstattungen | 304 | - |
| Erträge aus abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 274 | 1 |
| Andere sonstige periodenfremde Erträge | 259 | 110 |
| Andere sonstige betriebliche Erträge | 142 | 498 |
| Erträge aus Versicherungsentschädigungen | 170 | - |
| Periodenfremde Erträge aus Lohn- und Verkehrsteuern | 103 | 13 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 38 | 28 |
| Gewinn Verkauf Plusnet-Gesellschaften | - | 135.253 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.850 | 139.068 |
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Periodenfremde Aufwendungen aus Sozialversicherungsaufwendungen | 169 | - |
| Andere sonstige betriebliche Aufwendungen | 155 | 873 |
| Rückbauverpflichtungen | 125 | - |
| Negative Einlagezinsen | 87 | 104 |
| Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen | 52 | 267 |
| Grundsteuer | 60 | 60 |
| Periodenfremde Versicherungsaufwendungen | 37 | - |
| Andere periodenfremde sonstige betriebliche Aufwendungen | 22 | 113 |
| Veräußerungskosten für Plusnet-Gesellschaften | - | 3.262 |
| Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwert | - | 14.172 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 707 | 18.851 |
Die Finanzierungsaufwendungen in Höhe von T € 464 (2019: T € 6.108) beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen nach dem Leasingstandard IFRS 16 in Höhe von T € 401 (2019: T € 2.051). Der Nettozinsaufwand aus Pensionsrückstellungen beträgt T € 34 (2019: T € 94). Fremdkapitalkosten, die qualifizierten Vermögenswerten direkt zurechenbar gewesen wären, fielen nicht an.
q.beyond hält 25,15% der Anteile an der am 7. Juni 2019 gegründeten aiXbrain GmbH, Aachen. Der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft für das 2020 beträgt T € 157. Der damit verbundene Verlust aus der at-equitybilanzierten Beteiligung beläuft sich somit auf T € 40.
Die nachstehende Tabelle fasst die Finanzinformationen der aiXbrain GmbH zusammen. Die Tabelle zeigt auch eine Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils der q.beyond an der aiXbrain GmbH.
| In T € | 2020 |
|---|---|
| Eigentumsanteil | 25,15 % |
| Langfristige Vermögenswerte | 15 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 149 |
| Langfristige Schulden | -150 |
| Kurzfristige Schulden | -12 |
| Nettovermögen (100 %) | 2 |
| Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen | 1 |
| Umsatzerlöse | 88 |
| Ergebnis | -157 |
| Anteil q.beyond am Gesamtergebnis | -40 |
Bei der Beteiligung handelt es sich nicht um eine strategische Beteiligung, sondern um eine Finanzbeteiligung. Das Ergebnis der aiXbrain GmbH stammt aus fortgeführten Geschäftsbereichen. Ein sonstiges Ergebnis fiel nicht an. Zu weiteren Informationen wird auf Ziffer 37 verwiesen.
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stückaktien im Geschäftsjahr.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2020 waren 124.316.327 Stückaktien im Umlauf.
Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stückaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte aus den im Rahmen der Aktienoptionsprogramme ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (unverwässert) | -19.897 | 73.619 |
| Aktienbasierte Vergütungen in Zusammenhang mit gezeichneten | ||
| Wandelschuldverschreibungen | - | - |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (verwässert) | -19.897 | 73.619 |
| Stückaktie | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Gewichteter Durchschnitt der Stückaktien (unverwässert) | 124.316.237 | 124.172.487 |
| Auswirkung der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen | 30.500 | - |
| Gewichteter Durchschnitt der Stückaktien (verwässert) | 124.346.737 | 124.172.487 |
Die Auswirkungen der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen aus Aktienoptionsprogrammen sowie der damit in Zusammenhang stehenden aktienbasierten Vergütungen berücksichtigen nur solche Wandelschuldverschreibungen, bei denen die Wandlungsbedingungen am Bilanzstichtag erfüllt waren, auch wenn die Wartezeit zur Wandlung noch nicht abgelaufen ist.
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 67.605 | 85.131 |
| Soziale Abgaben Arbeitgeber (Rentenversicherung) | 4.969 | 5.606 |
| Soziale Abgaben Arbeitgeber (Sonstige) | 5.203 | 6.183 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 218 | 334 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | -10 | 13 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 77.985 | 97.267 |
Die Löhne und Gehälter beinhalten Aufwendungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von T € 3.942 (2019: T € 7.112).
Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte q.beyond durchschnittlich 896 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2019: 1.091). Die folgende Tabelle zeigt deren Aufteilung in die wesentlichen Funktionsbereiche:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Marketing und Vertrieb | 95 | 145 |
| Technik und Consulting | 726 | 836 |
| Verwaltung | 68 | 101 |
| Stabsstellen | 7 | 9 |
| Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichen (Durchschnitt) | 896 | 1.091 |
Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung in der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit vom 25. März 2020 (KugV), die rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten ist, bestimmte zeitlich befristete Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie auf Antrag die Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Im Rahmen des Programms konnten anspruchsberechtigte Unternehmen einen Zuschuss für die ersten drei Bezugsmonate in Höhe von bis 60% des Nettoentgelts pro Mitarbeiter (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67%) beantragen, um die monatlichen Gehaltszahlungen an die beurlaubten Mitarbeiter weiterhin leisten zu können. q.beyond bezog für die Monate Mai bis August Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von T € 177 und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von T € 165.
Die Auszahlung und Erstattung des Kurzarbeitergelds stellt einen durchlaufenden Posten dar, folglich ist in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung weder ein Aufwand noch ein Ertrag zu erfassen. Die Erstattungen der vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwendungen zur Sozialversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit stellen dagegen erfolgsbezogene Zuwendungen unter IAS 20 dar, die q.beyond als Verminderung des Personalaufwands erfasst hat.
| Grundstücke und Bauten |
Netzwerk und technische Anlagen |
Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|
| 29.621 | 256.720 | 27.437 | 313.778 |
| 11 | 7.575 | 620 | 8.206 |
| - | -580 | -93 | -673 |
| - | -177.393 | -6.557 | -183.950 |
| - | -170 | 170 | - |
| 29.632 | 86.152 | 21.577 | 137.361 |
| - | 2 | 66 | 68 |
| 48 | 4.836 | 483 | 5.367 |
| - | -210 | -571 | -781 |
| - | -178 | 178 | - |
| 29.680 | 90.602 | 21.733 | 142.015 |
| 7.330 | 214.110 | 19.836 | 241.276 |
| 804 | 9.895 | 1.767 | 12.466 |
| - | -573 | -88 | -661 |
| - | -161.090 | -6.469 | -167.559 |
| 8.134 | 62.342 | 15.046 | 85.522 |
| 797 | 6.147 | 1.279 | 8.223 |
| - | -194 | -537 | -731 |
| 8.931 | 68.295 | 15.788 | 93.014 |
| 21.498 | 23.810 | 6.531 | 51.839 |
| 20.749 | 22.307 | 5.945 | 49.001 |
Zum 31. Dezember 2020 umfasste der Posten "Netzwerk und technische Anlagen" Anlagen im Bau in Höhe von T € 346 (2019: T € 352), die der Erweiterung sowie dem Austausch von in Rechenzentren befindlichen technischen Anlagen dienen.
Die Abschreibungen weist q.beyond in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Marketing- und Vertriebskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten aus.
Der Geschäfts- oder Firmenwert beträgt zum 31. Dezember 2020 T € 20.993 (2019: T € 18.365). In Zusammenhang mit dem Erwerb der Incloud Engineering GmbH erfolgte im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 31. Juli 2020 der Zugang eines Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von T € 2.628, der dem Segment Cloud & IoT zugeordnet wurde.
Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Dementsprechend richtet sich die Segmentberichterstattung nach der Produktstruktur. Daraus resultieren die Segmente Cloud & IoT und SAP. Die Gruppen von CGUs, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, entsprechen den operativen Segmenten, die gemäß IFRS 8.5 für den Konzern festgelegt wurden. Die operativen Segmente stellen die niedrigste konzerninterne Berichtsebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert systematisch überwacht wird.
Unter Berücksichtigung des Erwerbs der Incloud Engineering GmbH ist der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes wie folgt den Segmenten zugeordnet.
Die Neuverteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes im Segment Consulting wurde anhand der relativen Nutzungswerte der segmentbezogenen Einheiten vorgenommen.
| In T € | Telekom- munikation |
Consulting | Cloud | Cloud & IoT | SAP |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31.12.2019 | 894 | 10.409 | 7.062 | - | - |
| Reallokation | -894 | -10.409 | -7.062 | - | - |
| Buchwert zum 01.01.2020 | - | - | - | 8.822 | 9.543 |
| Incloud Engineering | - | - | - | 2.628 | - |
| Buchwert zum 31.12.2020 | - | - | - | 11.450 | 9.543 |
Infolge der ab 1. Januar 2020 geänderten Steuerung wurde unmittelbar vor der Reallokation des Geschäftsoder Firmenwerts die Werthaltigkeit der Goodwill tragenden CGUs zum 1. Januar 2020 überprüft. Der Werthaltigkeitstest zum 1. Januar 2020 hat keinen Hinweis auf einen Wertminderungsbedarf des Geschäftsoder Firmenwerts gegeben.
Den erzielbaren Betrag der Gruppen von CGUs ermittelt q.beyond als Nutzungswert unter Verwendung von Prognosen für Zahlungsmittelflüsse aus der fortgesetzten Nutzung der CGUs, die auf der vom Vorstand erstellten Planung des Unternehmens für einen Zeitraum von drei Jahren basieren. Die Planung berücksichtigt sowohl die Erwartungen des Managements hinsichtlich der künftigen Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und unternehmensinterne Annahmen hinsichtlich der Vermarktungschancen innovativer Anwendungen wie auch in der Vergangenheit gemachte Erfahrungen.
Das Segment Cloud & IoT bündelt sämtliche IT-Dienste und bietet ein breites IoT-Leistungsspektrum an. Im Detailplanungszeitraum wird von einem Wachstum der Umsatzerlöse im zweistelligen Prozentbereich ausgegangen. Unter der Annahme der unterproportional steigenden Aufwendungen wird von einem soliden Anstieg des EBITDA und somit der EBITDA-Marge ausgegangen. Die nachhaltige Wachstumsrate liegt annahmegemäß bei 1,0%.
Das im Jahr 2020 im Segment SAP erzielte Umsatzwachstum dürfte sich auch im Detailplanungszeitraum fortsetzen. Insbesondere die kundenseitig erforderliche S/4HANA-Umstellung führt in den Planjahren zu einem deutlichen Umsatzwachstum. Die Umsatzentwicklung und der verstärkte Einsatz interner statt externer Mitarbeiter führen zu einem deutlichen Anstieg von EBITDA und EBITDA-Marge. Die nachhaltige Wachstumsrate wird für das Segment SAP in Höhe von 1,0% unterstellt.
Für die Diskontierung der erwarteten Cashflows der jeweiligen CGU wurden die segmentspezifischen gewichteten Gesamtkapitalkostensätze (WACC) ermittelt. Für die Ableitung der segmentspezifischen Betafaktoren wurden Daten der Peergroup-Unternehmen herangezogen.
Die segmentspezifischen Kapitalisierungszinssätze vor Steuern betragen:
| 2020 | |
|---|---|
| Cloud & IoT | 9,05 % |
| SAP | 8,69 % |
Der Abzinsungssatz stellt eine Vor-Steuer-Größe dar. Als Basis dient der Zinssatz für Staatsanleihen, die von der Regierung auf dem relevanten Markt und in der gleichen Währung wie die zugrunde liegenden Cashflows ausgegeben werden. Dieser Abzinsungssatz wird angepasst um einen Risikozuschlag, der das erhöhte allgemeine Risiko einer Eigenkapitalinvestition und das spezifische Risiko der einzelnen CGU widerspiegelt. Der Nutzungswert der Gruppen von CGUs Cloud & IoT liegt um T € 36.413 über dem Buchwert der Vermögenswerte.
Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Gruppen von CGUs bestehen Prognoseunsicherheiten insbesondere im Hinblick auf die Preis- und Marktanteilsentwicklung, die bei der Planung der Umsatzerlöse sowie des Bruttoergebnisses vom Umsatz zu berücksichtigen sind, sowie auf die Investitionsquote und den Abzinsungszinssatz.
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurden diverse Szenarioanalysen durchgeführt. Der Vorstand hat festgestellt, dass eine für möglich gehaltene Änderung einer wesentlichen Annahme im Segment Cloud & IoT dazu führen könnte, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Ein Wertminderungsbedarf würde sich – unter (sonst) gleichen Umständen – ergeben, wenn im letzten Planjahr und damit im nachhaltigen Zustand die Umsatzerlöse um 12,8% unter den angenommenen Planumsätzen in Höhe von T € 169.266 lägen.
Als Leasingnehmer least q.beyond Rechenzentrumsflächen, Büroräume, Pkw-Stellplätze, Dark-Fibre-Leitungen und Personenkraftfahrzeuge. Gemäß IFRS 16 bilanziert q.beyond für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen. Die Nutzungsrechte werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeiten, angepasst um den Betrag der im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.
q.beyond hat seine Nutzungsrechte zum Ende des Geschäftsjahres auf Wertminderung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. q.beyond nutzt eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16. Im Einzelnen hat q.beyond
Der nachfolgenden Tabelle können die Laufzeiten der zum 31. Dezember 2020 gültigen Verträge entnommen werden:
| Laufzeit in Jahren | |
|---|---|
| Vertragsart | |
| Mietverträge für Rechenzentrumsflächen | 1–6 |
| Mietverträge für Büroräume | 1–6 |
| Mietverträge für Pkw-Stellplätze | 1–6 |
| Mietverträge für Dark-Fibre-Leitungen | 3 |
| Mietverträge für Personenkraftfahrzeuge | 1–4 |
Eine Reihe von Leasingverträgen, im Wesentlichen von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Es werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Nur bei hinreichender Sicherheit werden Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen bei der Vertragslaufzeit berücksichtigt.
q.beyond schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen bei den wesentlichen Leasingverträgen ausgeübt werden, zu einer undiskontierten Leasingverbindlichkeit in Höhe von 21,8 Mio. € führen würden.
Die folgende Tabelle zeigt die Eröffnungswerte, die Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungsbeträge für das nach den jeweiligen Klassen zugrunde liegende Nutzungsrecht.
| In T € | Immobilien | Technische Anlagen |
Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 01.01.2019 | 52.555 | 58.224 | 1.088 | 111.867 |
| Zugänge | 4.587 | 6.624 | 211 | 11.422 |
| Abgänge | -2.733 | -4.529 | -26 | -7.288 |
| Abgänge durch Entkonsolidierung/Verkauf Plusnet | -31.233 | -61.001 | -601 | -92.835 |
| Umbuchungen | - | 1.739 | - | 1.739 |
| Bruttowert 31.12.2019 | 23.176 | 1.057 | 672 | 24.905 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 376 | - | - | 376 |
| Zugänge | 230 | 645 | 457 | 1.332 |
| Abgänge | -77 | -132 | -132 | -341 |
| Bruttowert 31.12.2020 | 23.705 | 1.570 | 997 | 26.272 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 01.01.2019 | - | - | - | - |
| Zugänge | 6.857 | 12.697 | 385 | 19.939 |
| Abgänge | -85 | -8 | -4 | -97 |
| Abgänge durch Entkonsolidierung/Verkauf Plusnet | -1.585 | -13.166 | -120 | -14.871 |
| Umbuchungen | - | 806 | - | 806 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2019 | 5.187 | 330 | 261 | 5.778 |
| Zugänge | 4.206 | 425 | 320 | 4.951 |
| Abgänge | -107 | -50 | -126 | -283 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2020 | 9.286 | 705 | 455 | 10.446 |
| Buchwert zum 31.12.2019 | 17.989 | 727 | 411 | 19.127 |
| Buchwert zum 31.12.2020 | 14.419 | 865 | 542 | 15.826 |
In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung über die Abschreibungen hinausgehend erfasste Beträge:
| In T € | 2020 |
|---|---|
| Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 | |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 401 |
| Zinserträge aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten bei Finanzierungsleasing | 4 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 35 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, | |
| ausgenommen kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert | 79 |
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
| In T € | 2020 |
|---|---|
| Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | 5.651 |
Die Laufzeiten der Leasingverbindlichkeiten können der Tabelle zu Ziffer 40 entnommen werden.
Operating-Leasingverhältnisse. Operating-Leasing-ähnliche Komponenten werden mit Kunden im Wesentlichen für Mieten für Rechenzentrumsfläche vereinbart. Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von drei bis fünf Jahren (teilweise mit Verlängerungsoption) abgeschlossen.
Im Jahr 2020 wurden T € 19.088 (2019: T € 26.315) Leasingerträge in den Umsatzerlösen erfasst. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden, nicht diskontierten Leasingzahlungen:
| In T € | 2020 |
|---|---|
| Operating-Leasingverträge | |
| Weniger als 1 Jahr | 17.366 |
| 1 bis 2 Jahre | 12.781 |
| 2 bis 3 Jahre | 10.648 |
| 3 bis 4 Jahre | 7.743 |
| 4 bis 5 Jahre | 7.216 |
| Über 5 Jahre | 21.326 |
| Operating-Leasingverträge | 77.080 |
q.beyond tritt bei speziellen Mehrkomponentengeschäften und Untermietverträgen als Leasinggeber auf. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen dar:
| In T € | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Zukünftige Mindestleasingzahlungen | |||||
| Leasingzahlungen | 2.406 | 1.965 | 30 | 7 | 4.408 |
| Abzinsungsbeträge | -25 | -19 | -1 | - | -45 |
| Barwerte | 2.381 | 1.946 | 29 | 7 | 4.363 |
Im Jahr 2020 wurden T € 2.736 (2019: T € 1.619) als Mietzahlungen erfasst.
| In T € | Lizenzen | Erworbene Software |
Selbst ge schaffene Software |
Kunden anschal tungen |
Kunden- stämme |
Marken | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 01.01.2019 | 1.948 | 17.768 | 9.299 | 68.085 | 36.223 | 2.726 | 12.070 | 148.119 |
| Zugänge | 71 | 1.655 | 17 | 2.087 | - | - | - | 3.830 |
| Abgänge | - | -266 | - | -2 | - | - | - | -268 |
| Umbuchungen | - | -1.445 | 1.445 | -1.739 | - | - | - | -1.739 |
| Abgänge durch | ||||||||
| Entkonsolidierung | ||||||||
| Verkauf Plusnet | -1.934 | -10.448 | - | -68.431 | - | - | -706 | -81.519 |
| Bruttowert 31.12.2019 | 85 | 7.264 | 10.761 | - | 36.223 | 2.726 | 11.364 | 68.423 |
| Zugänge | - | 136 | - | - | - | 18 | - | 154 |
| Abgänge | - | -83 | - | - | -97 | -1.812 | -458 | -2.450 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Bruttowert 31.12.2020 | 85 | 7.317 | 10.761 | - | 36.126 | 932 | 10.906 | 66.127 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen |
||||||||
| 01.01.2019 | 1.384 | 14.564 | 8.679 | 62.829 | 22.313 | 2.526 | 11.413 | 123.708 |
| Zugänge | 61 | 849 | 741 | 1.977 | 2.056 | 100 | 3 | 5.787 |
| Abgänge | - | -249 | - | -808 | - | - | - | -1.056 |
| Abgänge durch | ||||||||
| Entkonsolidierung | ||||||||
| Verkauf Plusnet | -1.360 | -9.868 | - | -63.998 | - | - | -701 | -75.927 |
| Abschreibungen und | ||||||||
| Wertberichtigungen | ||||||||
| 31.12.2019 | 85 | 5.297 | 9.420 | - | 24.369 | 2.626 | 10.715 | 52.512 |
| Zugänge | - | 20 | 868 | - | 2.055 | 101 | 639 | 3.683 |
| Abgänge | - | -83 | - | - | -97 | -1.812 | -458 | -2.450 |
| Abschreibungen und | ||||||||
| Wertberichtigungen | ||||||||
| 31.12.2020 | 85 | 5.234 | 10.288 | - | 26.327 | 915 | 10.896 | 53.745 |
| Buchwerte | ||||||||
| zum 31.12.2019 | - | 1.967 | 1.341 | - | 11.854 | 100 | 649 | 15.911 |
| Buchwerte | ||||||||
| zum 31.12.2020 | - | 2.083 | 473 | - | 9.799 | 17 | 10 | 12.382 |
Die Abschreibungen weist q.beyond in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Marketing- und Vertriebskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten aus.
Forderungen, die nicht mehr als 180 Tage überfällig sind, weisen historisch auf der Basis der letzten fünf Jahre hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eine sehr geringe Verlustrate von 0,08 % aus. Sofern sich also die Bonität des Kunden in den ersten 180 Tagen nach Leistungserbringung nicht signifikant ändert, wird – gestützt auf historischen Erfahrungswerten und aus Wesentlichkeitsgründen – von einer Einzelwertberichtigung in den ersten 180 Tagen abgesehen. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie wird auf diese Forderungen im Geschäftsjahr 2020 erstmalig eine nahezu viermal höhere Risikovorsorge für einen zu erwartenden Ausfall auf diesen Forderungsbestand gebildet. Als arithmetische Hilfsgröße für die Berechnung des Ausfallrisikos wird die Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts in Deutschland der Jahre 2015 bis 2019 mit dem im Geschäftsjahr 2020 zu erwartenden Bruttoinlandsprodukt (BIP) ins Verhältnis gesetzt. Der daraus resultierende Faktor wurde mit der historischen Verlustquote von 0,08 multipliziert und führte zu einer Verlustrate von 0,3%.
Sofern die Forderungen über 180 Tage überfällig sind, unterliegen sie der Einzelfallbetrachtung, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.
Zum 31. Dezember 2020 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 585 (2019: T € 213) wertgemindert. Die Einzelwertberichtigungen und die Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle entwickelten sich wie folgt:
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Wertberichtigung 1. Januar | 213 | 3.689 |
| Aufwandswirksame Zuführungen | 441 | 427 |
| Verbrauch | - | -129 |
| Auflösung | -69 | -63 |
| Abgang durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | - | -3.711 |
| Wertberichtigung 31. Dezember | 585 | 213 |
Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2020 ergibt sich wie folgt:
| In T € | Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) |
Brutto buchwert |
Wert berichtigung |
Beeinträch tigte Bonität |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen | ||||
| Erwarteter Kreditausfall | 0,3 % | 37.064 | -109 | nein |
| Einzelwertberichtigung | 81,4 % | 585 | -476 | ja |
| Summe | 37.649 | -585 | 37.064 |
Im Geschäftsjahr wurden Forderungen in Höhe von T € 248 abgeschrieben und betrafen im Wesentlichen (T € 243) einen Kunden, der während des Geschäftsjahres Insolvenz angemeldet hat.
In Geschäftsjahr 2020 gab es Zahlungseingänge in Höhe von T € 263 auf abgeschriebene Forderungen mit einem Buchwert von T € 340.
Die langfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 1.664 (2019: T € 1.401) sowie die kurzfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 3.214 (2019: T € 3.525) enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Service und Wartungsverträge.
Das Vorratsvermögen zum 31. Dezember 2020 umfasst ausschließlich Verbrauchsmaterial in Höhe von T € 57 (2019: T € 22).
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von T € 3.514 (2019: T € 12.610) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen in Höhe von T € 1.357 (2019: T € 1.698 ), geleistete Barkautionen in Höhe von T € 885 (2019: T € 978) und Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von T € 855 (2019: T € 1.004). Die Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen umfassen Forderungen aus Mehrkomponentengeschäften in Höhe von T € 730 (2019: T € 960) und Forderungen aus Untermietverträgen in Höhe von T € 627 (2019: T € 738).
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T € 2.061 (2019: T € 4.819) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen in Höhe von T € 956 (2019: T € 2.455) und geleistete Barkautionen in Höhe von T € 895 (2019: T € 2.105). Die Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen umfassen Forderungen aus Untermietverträgen in Höhe von T € 632 (2019: T € 1.507) und Forderungen aus Mehrkomponentengeschäften in Höhe von T € 324 (2019: T € 948).
In den Vermögenswerten sind Vertragsanbahnungskosten in Höhe von T € 199 (2019: T € 287) enthalten; hiervon sind T € 41 (2019: T € 164) langfristig und T € 158 (2019: T € 123) kurzfristig. Sie werden über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages abgeschrieben.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum Bilanzstichtag 2020 T € 44.925 (2019: T € 66.031) und setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen zusammen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2020 € 124.172.487 und setzte sich aus 124.172.487 nennwertlosen Namens-Stammaktien zusammen.
Im Laufe des Geschäftsjahres sind Wandlungsrechte auf der Basis der Aktienoptionsprogramme ausgeübt und 300.000 Wandelschuldverschreibungen in Aktien gewandelt worden.
Die Veränderungen der Stammaktien und des gezeichneten Kapitals stellen sich wie folgt dar:
| Stammaktien als Stückaktien |
In € | |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 124.172.487 | 124.172.487 |
| Zuführung aufgrund der Ausgabe von Stammaktien | ||
| als Stückaktien | 300.000 | 300.000 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 124.472.487 | 124.472.487 |
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die Ausschüttung einer Dividende für das Vorjahr in Höhe von € 0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie (T € 3.725).
Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2020 T € 144.160 (2019: T € 144.132). In diesem Betrag ist die abgegrenzte aktienbasierte Vergütung aus den Aktienoptionsprogrammen enthalten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von T € 38 und aus nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung in Höhe von T € -10.
Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 ermächtigt, bis zum 19. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 37.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in fünf Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; drittens, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis je neuer Aktie den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des §186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; viertens, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wurden oder noch werden, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Optionsausübungs- oder Wandlungspflichten zustehen würde; fünftens, wenn die neuen Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen an Arbeitnehmer der
Gesellschaft oder Arbeitnehmer eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder Mitglieder der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens ausgegeben werden sollen, wobei das Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft bzw. das Organverhältnis oder Arbeitsverhältnis zu einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Zeitpunkt der Zusage der Aktienausgabe bestehen muss; in dem durch § 204 Abs. 3 Satz 1 AktG zugelassenen Rahmen kann die auf die neuen Aktien zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt werden, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen können. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien darf insgesamt 5% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung; und nur, soweit die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage dieser Ermächtigung oder eines anderen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlage ausgegebenen Aktien insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20% Grenze werden angerechnet: eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie neue Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Options- bzw. Wandelgenussrechten auszugeben sind. Von der Anrechnung ausgenommen sind solche Aktien, die aufgrund von Wandelschuldverschreibungen aus einem q.beyond-AG-Aktionsoptionsplan zugunsten von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Gesellschaft sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeitern auszugeben sind.
Das genehmigte Kapital soll es der q.beyond AG ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 27.451.500 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 25.000.000, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 2.001.500 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 450.000.
Die bedingten Kapitalien VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die die q.beyond AG im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter der q.beyond AG und verbundener Unternehmen (bedingtes Kapital VIII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft zusätzlich zu den klassischen Möglichkeiten der Fremd- und Eigenkapitalaufnahme je nach Marktlage attraktive Finanzierungsalternativen am Kapitalmarkt zu nutzen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den
Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10% des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von q.beyond-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20% des Grundkapitals betreffen.
Die Entwicklung der sonstigen Rücklagen in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 ist in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellt.
Die sonstigen Rücklagen setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionspläne | -3.660 | -3.186 |
| Latente Steuern | 1.194 | 1.039 |
| Sonstige Rücklagen | -2.466 | -2.147 |
Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus Wandelschuldverschreibungen (siehe Ziffer 36) in Höhe von T € 21 (2019: T € 25) und aus Verbindlichkeiten gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von T € 2 (2019: T € 0) zusammen.
Hinsichtlich der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing wird auf die Ziffer 16 verwiesen.
q.beyond hat leistungsorientierte Pensionspläne aufgelegt, die teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert sind, die als Planvermögen im Sinne von IAS 19 klassifiziert werden.
Die Pensionsrückstellungen decken die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber einem Mitglied des Aufsichtsrats, die ihm im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit als Mitglied des Vorstands von q.beyond gewährt wurden, gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der ehemaligen INFO AG sowie Verpflichtungen aus Pensionszusagen, die einem Teil der Mitarbeiter von q.beyond in Vorjahren gegeben wurden. Die betriebliche Altersversorgung beruht auf leistungsorientierten Versorgungszusagen, bei denen im Wesentlichen die jeweilige Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich sind. Diese leistungsorientierten Pläne belasten q.beyond mit versicherungsmathematischen Risiken, zum Beispiel dem Langlebigkeits- und dem Zinsrisiko.
Die Pensionsrückstellungen sind für leistungsorientierte Versorgungspläne nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorgaben in IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die im Jahr 2018 neu veröffentlichten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck – Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln.
q.beyond erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis. Der kumulierte, im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag der versicherungsmathematischen Verluste nach Steuern beträgt 2020 T € 2.466 (2019: T € 2.147). Die Summe der versicherungsmathematischen Verluste nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2020 T € 319 (2019: T € 876).
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert zum 1. Januar | 8.423 | 7.452 |
| Entkonsolidierung | - | -110 |
| Zinsaufwand | 46 | 130 |
| Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) | ||
| aufgrund der Veränderungen von finanziellen Annahmen | 400 | 1.263 |
| aufgrund von Anpassungen (experience adjustments) | 74 | 52 |
| Pensionszahlungen | -261 | -364 |
| Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember | 8.682 | 8.423 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar | -2.130 | -1.907 |
| Zinserträge | -12 | -36 |
| Aufwendungen/Erträge aus Planvermögen ohne Beträge, | ||
| die in den Nettozinsaufwendungen und -erträgen enthalten sind | -4 | 1 |
| Auszahlungen | - | 17 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | -210 | -205 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | -2.356 | -2.130 |
| Pensionsrückstellung zum 31. Dezember | 6.326 | 6.293 |
| Abzinsungsfaktor | 0,40 % | 0,54 % |
| Gehaltssteigerungsrate | 2,00 % | 2,00 % |
| Rententrend | 1,00 % | 1,00 % |
Aufwendungen aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Zinserträgen enthalten sind, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfassten Aufwendungen und Erträge aus den leistungsorientierten Plänen setzen sich wie folgt zusammen:
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Pensionsaufwand | ||
| Zinsaufwand | 46 | 130 |
| Erfolgswirksame Erträge des Fondsvermögens | -12 | -36 |
| Pensionsaufwand | 34 | 94 |
Für 2021 werden Pensionszahlungen in Höhe von T € 368 sowie Finanzierungsbeiträge zum Planvermögen in Höhe von T € 210 erwartet.
Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen, für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zum Stichtag verwendeten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtungen folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
| In T € | Veränderung der Pensions verpflichtung |
Pensions verpflichtung |
|---|---|---|
| Veränderung Rechnungszinssatz +0,5 % | -627 | 8.055 |
| Veränderung Rechnungszinssatz -0,5 % | 705 | 9.387 |
Am 31. Dezember 2020 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 15,3 Jahren (2019: 15,1 Jahre).
Die Leistungen des Arbeitgebers zu beitragsorientierten Versicherungsplänen betrugen im Geschäftsjahr 2020 T € 4.969 (2019: T € 5.606).
| In T € | Restruk turierung |
Abfin- dungen |
Rückbau | Belastende Verträge |
Prozess risiken |
Gewähr- leistung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 4.565 | 2.382 | 440 | 190 | 1 | - | 7.578 |
| Im Rahmen eines Unternehmenszu- | |||||||
| sammenschlusses übernommen | - | - | - | - | - | 32 | 32 |
| Gebildete Rückstellungen | 2.797 | 1.044 | 125 | - | 65 | - | 4.031 |
| Verwendete Rückstellungen | -2.431 | -2.309 | - | -83 | - | - | -4.823 |
| Aufgelöste Rückstellungen | -12 | -41 | - | - | - | -8 | -61 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 4.919 | 1.076 | 565 | 107 | 66 | 24 | 6.757 |
| Langfristig | - | - | 565 | - | - | - | 565 |
| Kurzfristig | 4.919 | 1.076 | - | 107 | 66 | 24 | 6.192 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 4.919 | 1.076 | 565 | 107 | 66 | 24 | 6.757 |
Restrukturierung. Der Vorstand hat im Laufe des Jahres 2020 beschlossen, im Cloud-&-IoT-Segment die Kostenstruktur weiter zu optimieren. Für erwartete Kosten für Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung der Arbeitsverhältnisse erfasste q.beyond eine Rückstellung in Höhe von T € 2.797. Der Abschluss sämtlicher Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich der in den Vorjahren gebildeten wird bis Ende 2021 erwartet.
Abfindungen. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Rückstellungen in Höhe von T € 1.044 für die Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiviert, deren Verwendung im Jahr 2021 erfolgen wird. Die geschätzten Kosten basieren auf den Bedingungen der entsprechenden Verträge.
Rückbau. Die Rückbauverpflichtung in Höhe von T € 565 (2019: T € 440) bezieht sich im Wesentlichen auf ein gemietetes Rechenzentrum in Höhe von T € 440 (2019: T € 440), dessen Mietlaufzeit am 30. April 2023 endet, sowie auf ein gemietetes Bürogebäude in Höhe von T € 100 (2019: T € 0), dessen Mietlaufzeit am 31. Dezember 2022 endet.
Belastende Verträge. Die belastenden Verträge betreffen im Wesentlichen Mietnebenkosten einer gemieteten Immobilie, deren Mietsache nur noch in vermindertem Umfang genutzt werden kann. Die Mietlaufzeit der belastenden Verträge endet am 31. Dezember 2022.
| In T € | Körperschaft steuer nebst Solidaritäts zuschlag |
Gewerbe steuer |
Zinsen nach § 233a AO |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 27 | 27 | - | 54 |
| Gebildete Rückstellungen | 130 | 141 | 6 | 277 |
| Verwendete Rückstellungen | - | - | - | - |
| Aufgelöste Rückstellungen | - | - | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 157 | 168 | 6 | 331 |
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.392 | 10.350 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 670 | 488 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 11.374 | 17.755 |
| Kurzfristig | 22.436 | 28.593 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Personalverbindlichkeiten in Höhe von T € 7.913 (2019: T € 7.357) sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von T € 1.815 (2019: T € 1.371).
Im Voraus zahlbare Entgelte, denen keine Dienstleistung oder die Übertragung eines Guts gegenübersteht, werden zeitproportional über die Vertragslaufzeit bzw. den Zeitraum, für den die jeweilige Kundenbeziehung voraussichtlich bestehen wird, abgegrenzt.
Die Kapitalflussrechnung ist in drei Bereiche unterteilt: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzie rungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten werden die Auszahlungen aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Zinseinnahmen werden dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet, während Zinszahlungen unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Berücksichtigung finden. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen nicht durchführbar ist.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2020 T € -4.966 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um T € 12.744 verbessert.
Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen das verbesserte Ergebnis vor Ertragsteuern gegenüber dem Vorjahr nach Bereinigung des Vorjahres um den Gewinn aus dem Verkauf von Tochterunternehmungen sowie die vorgenommene Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2020 T € -7.087 (2019: T € 173.193). Der im Vorjahr positive Cashflow aus Investitionstätigkeiten ist ausschließlich auf den Verkauf der Plusnet GmbH zurückzuführen. Die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sind gegenüber dem Vorjahr um T € 6.853 gesunken. Der Erwerb der Gesellschaftsanteile an der Incloud Engineering GmbH führte zu einem Mittelabfluss von T € 1.515.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2020 T € -9.053 (2019: T € -143.070). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus Auszahlungen für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von T € -5.651 (2019: T € -18.771) und der Auszahlung einer Dividende an die Anteilseigner der q.beyond AG in Höhe von T € -3.725 (2019: T € -3.725).
| In T € | 01.01.2020 | Zahlungs wirksame Veränderungen |
Nicht zahlungs wirksame Veränderungen |
31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | ||||
| Leasingverbindlichkeiten | 22.198 | -6.052 | 1.722 | 17.868 |
| Finanzverbindlichkeiten | 22.198 | -6.052 | 1.722 | 17.868 |
Der Konzernabschluss umfasst folgende Unternehmen:
| In T € | Anteil in % |
Eigenkapital 31.12.2020 |
Jahreser gebnis 2020 |
|---|---|---|---|
| Tochterunternehmen, Sitz, Land | |||
| (Angaben gemäß handelsrechtlichem Jahresabschluss) IP Colocation GmbH, Nürnberg, Deutschland |
100,00 | 3.705 | 364 |
| IP Exchange GmbH, Nürnberg, Deutschland | 100,00 | 465 | -35 |
| Incloud Engineering GmbH, Darmstadt, Deutschland | 100,00 | 612 | 457 |
| Q.BEYOND, SIA, Riga, Lettland | 100,00 | 161 | -91 |
Die Beherrschung an allen Tochterunternehmen resultiert aus Stimmrechten. Zum Erwerb der Incloud Engineering GmbH verweisen wir auf die Angaben in Ziffer 2.
Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird.
Neue Segmentierung seit 1. Januar 2020. Das Colocation-Geschäft bildet seit dem ersten Quartal 2020 mit dem bisherigen Cloud- und Outsourcing-Segment das neue Segment "Cloud & IoT". Damit trägt q.beyond der veränderten Steuerung des Unternehmens nach dem Plusnet-Verkauf sowie der Tatsache Rechnung, dass Kunden zunehmend Leistungen aus diesen Geschäftsfeldern kombinieren. Hinzu kommt das Segment "SAP".
Cloud & IoT. Das Segment bündelt sämtliche IT-Dienste, die Unternehmen den schrittweisen Übergang in das digitale Zeitalter erleichtern, und beinhaltet zudem ein breites IoT-Leistungsspektrum. Immer häufiger kombinieren Kunden IoT- und IT-Dienste. Alle wesentlichen IT-Funktionen lassen sich als schlüsselfertige Cloud-Module oder als individuelle Outsourcing-Dienste beziehen – das Spektrum reicht von virtuellen IT-Arbeitsplätzen und Business-Applikationen über flexible IT-Ressourcen bis zu umfassenden Kommunikations- und Netzwerkdiensten. Hinzu kommen Colocation-Services rund um die Bereitstellung von Rechenzentrumskapazitäten.
Auch das IoT-Geschäft deckt die komplette Bandbreite ab und bietet Softwarekompetenz, die Hardware vom Sensor bis zum Gateway, die sichere Übertragung von Daten sowie deren Speicherung.
SAP. Das Segment "SAP" umfasst die Beratung von Unternehmen bei der Digitalisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen auf der Basis von SAP-Technologien sowie den Betrieb entsprechender Anwendungen. q.beyond ist ein SAP-Full-Service-Dienstleister und verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei Lizenzund Mietmodellen.
Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Dieser ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Im Rahmen der Ergebnisrechnung werden somit die Kosten der umgesetzten Leistungen sowie die Marketing- und Vertriebskosten vollständig dem jeweiligen Segment zugeordnet. Die direkte und indirekte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Segmente entspricht der internen Berichterstattung und Steuerungslogik. Die indirekte Zuordnung der Kosten erfolgt primär auf der Basis der Inanspruchnahme der Ressourcen durch die jeweiligen Segmente. Der Vorstand erhält keine regelmäßigen Informationen zu segmentspezifischen Vermögen und Schulden sowie allgemeinen Verwaltungskosten, Abschreibungen und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis als Bestandteil der Segmentergebnisgröße.
| In T € | Cloud & IoT | SAP | Konzern |
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2020 | |||
| Umsatzerlöse | 102.001 | 41.415 | 143.416 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -85.551 | -34.703 | -120.254 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 16.450 | 6.712 | 23.162 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -8.696 | -3.866 | -12.562 |
| Segmentbeitrag | 7.754 | 2.846 | 10.600 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -14.721 | ||
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungs- | |||
| wirksamer aktienbasierter Vergütung) | -16.848 | ||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 2.143 | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -18.826 | ||
| Finanzerträge | 52 | ||
| Finanzierungsaufwendungen | -464 | ||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | -39 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -19.277 | ||
| Ertragsteuern | -620 | ||
| Konzernergebnis | -19.897 |
| In T € | Cloud & IoT | SAP | Zum 30.06.2019 veräußerter Ge schäftsbereich |
Konzern |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019 | ||||
| Umsatzerlöse | 90.823 | 36.607 | 110.617 | 238.047 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -76.357 | -33.938 | -67.521 | -177.816 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 14.466 | 2.669 | 43.096 | 60.231 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -11.492 | -1.599 | -8.904 | -21.995 |
| Segmentbeitrag | 2.974 | 1.070 | 34.192 | 38.236 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -32.311 | |||
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungs- | ||||
| wirksamer aktienbasierter Vergütung) | -52.377 | |||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 134.389 | |||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 87.937 | |||
| Finanzerträge | 87 | |||
| Finanzierungsaufwendungen | -6.108 | |||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | -16 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 81.900 | |||
| Ertragsteuern | -8.357 | |||
| Konzernergebnis | 73.543 |
In den Erlösen enthalten sind T € 3.588 mit Kunden aus der EU (im Wesentlichen Großbritannien – bis 31. Dezember 2020 Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion – [T € 1.232] und die Niederlande [T € 916]) sowie T € 1.513 mit Kunden außerhalb der EU (im Wesentlichen Schweiz [T € 1.105]); alle anderen Umsätze betreffen das Inland.
Die Segmente "Cloud & IoT" und "SAP" umfassen im Geschäftsjahr 2020 zwei Kunden, deren Anteil am Gesamtumsatz jeweils 14,3% und 13,5% betrug.
Seit 1999 hat q.beyond insgesamt acht Aktienoptionspläne aufgelegt, die die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 0,01 an Arbeitnehmer, Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen vorsehen. Die Zuteilung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand; bei Zuteilungen an Berater und Lieferanten war zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Über die Zuteilung an Vorstandsmitglieder der q.beyond AG entscheidet allein der Aufsichtsrat.
Die Teilnehmer der Programme erhalten das Recht, Wandelschuldverschreibungen gegen Zahlung des Nennbetrags von € 0,01 zu zeichnen und jede Wandelschuldverschreibung gegen Zahlung des Ausübungspreises in eine auf den Namen lautende Stückaktie umzutauschen. Der Ausübungspreis der Wandelschuldverschreibung entspricht dem Börsenpreis der Aktie am Ausgabestichtag. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und unterliegen ab Zeichnung einer Sperrfrist von vier Jahren.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 sind die Aktienoptionspläne AOP 2012 und AOP 2015 aktiv. Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des AOP 2012 konnten letztmalig am 15. Mai 2017 gezeichnet werden. Zuteilungen und Zeichnungen im AOP 2015, der allein Vorstandsmitgliedern zugänglich ist, waren bis zum 26. Mai 2020 möglich; im Geschäftsjahr 2020 wurden keine neuen Wandelschuldverschreibungen zugeteilt oder gezeichnet.
Das Wandlungsrecht im Rahmen der AOP 2012 und 2015 darf – frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von 4 Jahren – nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist der Aktienkurs um mindestens 20% höher als der Wandlungspreis oder die Aktie hat sich seit dem Zeichnungstag relativ besser entwickelt als der TecDAX. Für die Wandelschuldverschreibungen der nicht mehr nutzbaren AOP 2000, 2000A, 2001 und 2002 wurden auf der Basis von IFRS 2 keine Personalkosten erfasst.
Für die AOP 2012 und AOP 2015 waren in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 keine Optionswerte zu ermitteln. Die zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der aktiven Programme verteilen sich wie folgt:
| Anzahl der Wandelschuld verschreibungen |
Gewichteter Ausübungs preis in € |
|
|---|---|---|
| Ausstehend zum 31. Dezember 2018 | 3.564.329 | 2,20 |
| im Jahr 2019 neu ausgegeben | - | - |
| im Jahr 2019 verfallen | -1.062.829 | 2,53 |
| im Jahr 2019 ausgeübt | - | - |
| Ausstehend zum 31. Dezember 2019 | 2.501.500 | 2,06 |
| im Jahr 2020 neu ausgegeben | - | - |
| im Jahr 2020 verfallen | -93.500 | 2,26 |
| im Jahr 2020 ausgeübt | -300.000 | 1,13 |
| Ausstehend zum 31. Dezember 2020 | 2.108.000 | 2,18 |
Die Bandbreite für die Ausübungspreise der ausstehenden 2.108.000 Wandelschuldverschreibungen liegt zwischen € 1,10 und € 4,59 und die Restzeit zur Ausübung reicht von unmittelbar ausübbar bis spätestens zum 14. Mai 2025. Der Ausübungspreis wird zum Zeitpunkt der Zeichnung festgelegt und kann sich danach nicht mehr ändern. Das Unternehmen erwartet die Wandlung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Abhängigkeit von der Kursentwicklung bis spätestens 2025.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 war für insgesamt 1.638.400 Stück der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die festgelegte Sperrfrist von vier Jahren zwar abgelaufen, eine Ausübung wegen der nicht vollständig erfüllten Anleihebedingungen aber noch nicht möglich. 30.500 Aktienoptionen waren zum Bilanzstichtag unmittelbar ausübbar.
Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Ertrag (2019: Aufwand) aus der nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütung T € 10 (2019: T € 13).
Der Vorstand der q.beyond AG hat im August 2020 mit Genehmigung durch den Aufsichtsrat ausgewählten leitenden Angestellten der q.beyond AG sowie Geschäftsführern von mit q.beyond verbundenen Unternehmen die Teilnahme an einem Share-Matching-Plan 2020 auf freiwilliger Basis angeboten. Der Plan läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Die Planteilnehmer konnten vom 1. September bis zum 9. Oktober 2020 Aktien der q.beyond AG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erwerben. q.beyond wird jedem Planteilnehmer nach dem 31. Dezember 2022 in einem fest definierten Verhältnis Matching-Aktien gewähren, wenn bis zum Jahresende 2022 mindestens ein Aktienkurs von € 2,80, höchstens aber € 4,00 erreicht ist. Die Anzahl der Matching-Aktien je Teilnehmer ist dabei abhängig von der Anzahl der zu Planbeginn erworbenen Aktien und vom Verbleib des Planteilnehmers im q.beyond-Konzern während der Laufzeit des Plans. q.beyond plant aktuell die Bedienung des Incentives durch Leistung einer Barzahlung, die dem Börsenwert der zu gewährenden Matching-Aktien zum Fälligkeitszeitpunkt entspricht, ist aber auch berechtigt, den Anspruch durch Lieferung von tatsächlichen Aktien zu erfüllen.
Die Planteilnehmer haben im Erwerbszeitraum insgesamt 1.025.369 Aktien erworben. Der Share-Matching-Plan wurde am Tag der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert erstmals erfasst. Der beizulegende Zeitwert der im abgelaufenen Geschäftsjahr zugesagten Matching-Aktien wurde dabei durch ein Berechnungsmodell auf der Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. In dieses Modell ist die q.beyond-Aktie mit einer zum Bilanzstichtag erwarteten gewichteten Volatilität und einem Kurs von € 1,684 je Aktie eingeflossen. Die erwartete Volatilität basiert auf impliziten Volatilitäten aus gehandelten Optionen des Unternehmens, die auf die Optionsdaten (Laufzeit und Zielaktienkurs) des Share-Matching-Plans kalibriert werden. Im Modell wurden ein risikoloser Zinssatz von -0,5% sowie eine erwartete Dividendenrendite von 0% verwendet. Die aktienbasierten Vergütungen werden zeitanteilig bis zum 31. Dezember 2022 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2020 wurden bisher Aufwendungen von T € 25 erfasst. Für die Verpflichtungen aus dem Share-Matching-Plan 2020 besteht zum 31. Dezember 2020 eine Rückstellung in Höhe von T € 25.
I Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Vergütung der Mitglieder des Managements | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 728 | 1.244 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 139 | 150 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | 550 |
| Anteilsbasierte Vergütung | - | 30 |
| Vergütung der Mitglieder des Managements | 867 | 1.974 |
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats) beinhaltet Gehälter, Aufwandsvergütungen, Abfindungen, Sachleistungen sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit Aktienoptionsprogrammen.
Andere langfristig fällige Leistungen betreffen den variablen Vergütungsanspruch aus den Mehrjahreszielen des Vorstands. Der Vergütungsanspruch aus den Mehrjahreszielen des Vorstands für den Bemessungszeitraum von 2018 bis 2020 beträgt insgesamt T € 439, die nach Ende des Bemessungszeitraums ausgezahlt werden. Hiervon wurden in den Konzernanhängen für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 bereits jeweils T € 150, also insgesamt T € 300, als andere langfristige Leistungen berichtet.
II Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen. Der Vorstand des Unternehmens verfügt zum Ende des Geschäftsjahres 2020 über Stimmrechtsanteile aus 1.000.000 Aktien (Stimmrechtsanteil: 0,8%). Die Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens halten insgesamt 31.607.394 Aktien, das entspricht einem Stimmrechtsanteil von rund 25,4%.
Im Jahr 2020 unterhielt die q.beyond AG Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, bei denen Mitglieder des Managements und Aufsichtsrats von q.beyond Gesellschafter sind. Als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Alle Verträge mit diesen Gesellschaften unterliegen der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats und erfolgen zu marktüblichen Konditionen.
Bei den folgenden Gesellschaften sind Mitglieder des Managements und Aufsichtsrats von q.beyond Gesellschafter:
| In T € | Umsatzerlöse | Aufwendungen | Erhaltene Zahlungen |
Geleistete Zahlungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2020 | ||||
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 177 | - | 191 |
| Geschäftsjahr 2019 | ||||
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 152 | - | 181 |
| In T € | Forderungen | Schulden |
|---|---|---|
| 31. Dezember 2020 | ||
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 33 |
| 31. Dezember 2019 | ||
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 15 |
Die QS Communication Verwaltungs Service GmbH erbringt gegenüber q.beyond Beratungsleistungen im Geschäftsfeld IoT.
q.beyond hat sich gegenüber der aiXbrain GmbH verpflichtet, ein Nachrangdarlehen in Höhe von bis zu T € 120 zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung des Nachrangdarlehens erfolgt, ggf. in mehreren Tranchen, auf Abruf des Darlehensnehmers. Das Nachrangdarlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 30. November 2023. Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses wurde eine Auszahlung in Höhe von T € 67 vorgenommen. Es bestehen noch Optionsvereinbarungen für den Erwerb weiterer Gesellschaftsanteile (Call-Optionen), die mit der Übernahme von Darlehensverträgen verbunden sind, sowie eine Put-Option für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen, wenn zuvor Call-Optionen gezogen worden sind.
Für die Berechnung der latenten Steuern verwendete q.beyond einen Gesamtsteuersatz von 32,66 % (2019: 32,61%). Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern entfällt zum Bilanzstichtag auf folgende Bilanzpositionen und Verlustvorträge:
| In T € | Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | Konzern-Gewinn-und Verlust-Rechnung |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2020 | 2019 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Aktive und passive latente Steuern | ||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | - | 3.400 | - | 5.292 | 1.892 | 885 |
| Sachanlagen | 879 | 5.343 | 1.195 | 6.196 | 537 | -5.932 |
| Sonstige Vermögenswerte | 639 | - | 639 | - | - | 57 |
| Sonstige Forderungen | - | 898 | - | 1.266 | 368 | -4.124 |
| Vorräte | 15 | - | - | - | 15 | - |
| Rechnungsabgrenzung | - | - | - | - | - | 160 |
| Pensionsrückstellungen und | ||||||
| sonstige Rückstellungen | 859 | - | 957 | - | -253 | -81 |
| Marktpreisänderungen Derivate | - | - | - | - | - | -116 |
| Sonstige Schulden | 6.020 | - | 7.018 | 2 | -996 | 10.518 |
| Summe der latenten Steuern | ||||||
| auf temporäre Differenzen | 8.412 | 9.641 | 9.809 | 12.756 | 1.563 | 1.367 |
| Summe der latenten Steuern auf Verlustvorträge | 1.229 | - | 2.947 | - | -1.718 | -10.186 |
| Summe der latenten Steuern vor Saldierung | 9.641 | 9.641 | 12.756 | 12.756 | ||
| Saldierung | 9.641 | 9.641 | 12.756 | 12.756 | ||
| Summe der latenten Steuern | - | - | - | - |
Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert sind, betragen 2020 T € 172 (2019: T € 154).
Diese Schuld wurde jedoch gemäß IAS 12.39 nicht angesetzt, da q.beyond die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmt und die Auflösung der temporären Differenzen steuern kann.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde das Ergebnis vor Steuern mit dem Steuersatz der q.beyond multipliziert.
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Überleitungsrechnung | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -19.277 | 81.900 |
| Steuersatz | 32,66 % | 32,61% |
| Erwarteter Steueraufwand | -6.296 | 26.708 |
| Steuerliche Auswirkungen von | ||
| Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern auf Verlustvorträge | 6.772 | 16.561 |
| Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwert | - | 4.591 |
| nicht abziehbaren Betriebsausgaben | 167 | 312 |
| steuerfreien Erträgen | - | -38.399 |
| periodenfremden Erträgen | - | -665 |
| Steuersatzänderungen | 4 | -21 |
| sonstigen Effekten | -27 | -730 |
| Übergeleiteter Steueraufwand | 620 | 8.357 |
Der übergeleitete Steueraufwand setzt sich zusammen aus einem laufenden Aufwand für Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt T € 465 (2019: Steuerertrag T € 462) sowie aus einem latenten Steueraufwand in Höhe von T € 155 (2019: Steueraufwand T € 8.819). Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Steueraufwand in Höhe von T € 155 (2019: Steuerertrag T € 438) im Zusammenhang mit der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten direkt in den sonstigen Rücklagen erfasst. Zum 31. Dezember 2020 belaufen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der q.beyond AG auf 403 Mio. € (2019: 408 Mio. €) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 388 Mio. € (2019: 393 Mio. €). Auf unbegrenzt vortragsfähige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 400 Mio. € (2019: 404 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 384 Mio. € (2019: 389 Mio. €) wurden keine latenten Steuern angesetzt, da deren Nutzung durch positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist.
Die EnBW Telekommunikation GmbH, Karlsruhe hat mit Schiedsklage vom 13. Januar 2021 q.beyond verklagt. Die Klägerin begehrt, dass q.beyond ihre Ertragsteuererklärungen für das Jahr 2017 im Zusammenhang mit der Veräußerung der Plusnet GmbH an EnBW Telekommunikation GmbH zu korrigieren hat. q.beyond hält die Erfolgsaussicht der Klage für gering. Weitere Klagen an Gerichts- oder Schiedsverfahren, an denen die q.beyond AG oder ihre Konzerntochtergesellschaften beteiligt sind und die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten, liegen nicht vor.
Im Zuge der geschäftlichen Aktivitäten ist q.beyond einer Reihe von Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. q.beyond begegnet diesen Risiken mit einem umfassenden Risikomanagementsystem, das integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen ist. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind ein konzernweiter Planungs- und Controllingprozess, konzernweite Richtlinien und Berichtssysteme sowie eine konzernweite Risikoberichterstattung.
Die Grundsätze der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Weitere Informationen zum Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit von q.beyond. Finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, sind insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel. Im Geschäftsjahr 2020 fand kein Handel mit Derivaten statt.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken von q.beyond umfassen Kreditund Liquiditätsrisiken. Da keine materiellen Transaktionen in Fremdwährungen stattfinden, bestehen keine wesentlichen Währungskursrisiken. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Risiken. Die Strategien und Verfahren zur Steuerung dieser Risiken sind im Folgenden dargestellt.
Kreditrisiko. q.beyond ist dem Risiko von Zahlungsausfällen durch Kunden ausgesetzt. Die Gesellschaft strebt an, Geschäftsbeziehungen nur mit kreditwürdigen Kunden abzuschließen und so dieses Risiko von vornherein auszuschließen. Dazu findet vor dem jeweiligen Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung statt. Nach Beginn der Geschäftsbeziehung werden die Forderungsbestände überwacht, um eventuelle Ausfallrisiken zu reduzieren.
Das maximale Ausfallrisiko ist auf den im Anhang unter Ziffer 18 ausgewiesenen Buchwert der Forderungen begrenzt. Hinsichtlich der nicht wertberichtigten Forderungen geht q.beyond davon aus, dass diese realisierbar sind.
Liquiditätsrisiko. q.beyond überwacht das Risiko eines Liquiditätsengpasses mithilfe einer monatlichen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Laufzeit der verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie der erwarteten Cashflows der Geschäftstätigkeit.
Zum jeweiligen Bilanzstichtag weisen die kurz- und langfristigen finanziellen Schulden von q.beyond die nachfolgend dargestellten Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der erwarteten nicht diskontierten Zahlungen.
| In T € | Buchwert | Fällig bis Ende 2021 |
Fällig bis Ende 2022 |
Fällig bis Ende 2023 |
Fällig bis Ende 2024 |
Fällig bis Ende 2025 |
Fällig nach 2025 |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulden aus | ||||||||
| Leasingverträgen | 17.868 | 5.453 | 4.817 | 2.392 | 2.108 | 2.097 | 1.001 | 17.868 |
| Verbindlichkeiten aus Liefe | ||||||||
| rungen und Leistungen | 10.392 | 10.392 | - | - | - | - | - | 10.392 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 670 | 670 | - | - | - | - | - | 670 |
| Sonstige kurz- und lang | ||||||||
| fristige finanzielle Schulden | 1.356 | 710 | 636 | 3 | 3 | 4 | - | 1.356 |
| Zum 31. Dezember 2020 | 30.286 | 17.225 | 5.453 | 2.395 | 2.111 | 2.101 | 1.001 | 30.286 |
| In T € | Buchwert | Fällig bis Ende 2020 |
Fällig bis Ende 2021 |
Fällig bis Ende 2022 |
Fällig bis Ende 2023 |
Fällig bis Ende 2024 |
Fällig nach 2024 |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulden aus | ||||||||
| Leasingverträgen | 22.198 | 5.501 | 5.050 | 4.449 | 2.063 | 2.043 | 3.092 | 22.198 |
| Verbindlichkeiten aus Liefe | ||||||||
| rungen und Leistungen | 10.350 | 10.350 | - | - | - | - | - | 10.350 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 488 | 488 | - | - | - | - | - | 488 |
| Sonstige kurz- und lang | ||||||||
| fristige finanzielle Schulden | 8.958 | 8.933 | - | 7 | 4 | 7 | 7 | 8.958 |
| Zum 31. Dezember 2019 | 41.994 | 25.272 | 5.050 | 4.456 | 2.067 | 2.050 | 3.099 | 41.994 |
Angaben zur Bilanz. Es werden keine separaten Angaben zu den jeweiligen Zeitwerten gemacht, weil die Buchwerte im Wesentlichen den Marktwerten entsprechen.
| In T € | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Beizulegender Zeitwert – erfolgsneutral |
Beizulegender Zeitwert – Sicherungs instrumente |
Beizulegender Zeitwert – erfolgs wirksam |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2020 | |||||
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- | |||||
| äquivalente | 44.925 | x | |||
| Forderungen aus Finanzierungs- | |||||
| leasingverträgen | 2.313 | x | |||
| Kurzfristige Forderungen aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | 37.064 | x | |||
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Verbindlichkeiten aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | |||||
| und sonstige Verbindlichkeiten | 11.727 | x | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | 670 | x | |||
| Leasing Verbindlichkeiten | 17.868 | x | |||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 21 | x |
| In T € | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Beizulegender Zeitwert – erfolgsneutral |
Beizulegender Zeitwert – Sicherungs instrumente |
Beizulegender Zeitwert – erfolgs wirksam |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2019 | |||||
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- | |||||
| äquivalente | 66.031 | x | |||
| Forderungen aus Finanzierungs- | |||||
| leasingverträgen | 4.153 | x | |||
| Kurzfristige Forderungen aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | 31.034 | x | |||
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden | |||||
| Zeitwert bewertet | |||||
| Verbindlichkeiten aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | |||||
| und sonstige Verbindlichkeiten | 19.283 | x | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | 488 | x | |||
| Leasing Verbindlichkeiten | 22.198 | x | |||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 25 | x |
Angaben zum beizulegenden Zeitwert bei wiederkehrender Bemessung. q.beyond stellt zum Ende der Berichtsperiode fest, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchien erforderlich sind. Im Berichtszeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgten keine Umgruppierungen.
Angaben zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind die folgenden Zinsergebnisse sowie Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten.
| In T € | Zinserträge/ Zinsaufwen dungen |
Fair-Value Änderung |
Wertberich tigungen |
Zahlungs eingänge auf abgeschriebene Forderungen |
Nettoergebnis 2020 |
Nettoergebnis 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte bewertet | ||||||
| zu fortgeführten | ||||||
| Anschaffungskosten | 37 | - | -372 | 263 | -72 | -150 |
| Verbindlichkeiten bewertet | ||||||
| zu fortgeführten | ||||||
| Anschaffungskosten | -401 | - | - | - | -401 | -5.411 |
| Beizulegender Zeitwert – | ||||||
| Sicherungsinstrumente | - | - | - | - | - | -472 |
| Zinserträge/ Zinsaufwen dungen |
Fair-Value Änderung |
Wertberich tigungen |
Zahlungs eingänge auf abgeschriebene Forderungen |
Nettoergebnis 2019 |
Nettoergebnis 2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| 50 | - | -235 | 35 | -150 | -335 |
| -5.411 | - | - | - | -5.411 | -3.057 |
| -472 | - | - | - | -472 | -1.033 |
Vorstand und Aufsichtsrat der q.beyond AG haben zuletzt am 25. November 2020 die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter www2.qbeyond.de/de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung/ öffentlich zugänglich gemacht. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich vor allem auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Abhängigkeitsberichts der q.beyond AG sowie Jahresabschlussprüfungen von Tochterunternehmen.
Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung des internen Kontrollsystems nach ISAE 3402.
| In T € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Honorare des Abschlussprüfers | ||
| Abschlussprüfungsleistungen | 213 | 267 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 58 | 51 |
| Honorare des Abschlussprüfers | 271 | 318 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf T € 852 im Vergleich zu T € 929 im Vorjahr. Sie verteilt sich auf eine Festvergütung von T € 300 (2019: T € 600), Nebenleistungen von T € 32 (2019: T € 68) sowie variable Vergütungen von T € 520 (2019: T € 261).
Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann den Vergütungstabellen, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten sind, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie zu Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt sind, ausführlich dargestellt.
Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2020 T € 0 (2019: T € 550). Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:
| Aktien | Wandelschuldverschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | |||
| Jürgen Hermann | 1.000.000 | 670.000 | 150.000 | 150.000 | |
| Stefan A. Baustert | - | 40.000 1 |
- | 200.000 1 |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.
Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2020 Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der
q.beyond-Website). Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie weitergehende Erläuterungen können dem Vergütungsbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem und Übersichten zur Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Mitglieder des Aufsichtsrats aufgeführt.
Die versicherungsmathematischen Barwerte der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Mitglieder des Vorstands betragen T € 2.644 vor Verrechnung der Aktivwerte für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 2.133.
Die Risiken werden ausführlich im Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts ist, erläutert.
Vorstand. Alleiniges Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2020 war Jürgen Hermann.
Aufsichtsrat. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 waren:
| Aufsichtsratsmitglied | |
|---|---|
| Dr. Bernd Schlobohm | Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Dr. Frank Zurlino | Geschäftsführer bei Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, |
| Düsseldorf, Deutschland sowie Geschäftsführer bei der neuland.digital GmbH, | |
| Düsseldorf, Deutschland; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats | |
| Ina Schlie | Unternehmerin |
| Gerd Eickers | Selbstständiger Telekommunikationsberater |
| Matthias Galler | Senior IT-Consultant, Vorsitzender des Betriebsrats der q.beyond AG, |
| Arbeitnehmervertretung | |
| Martina Altheim | Leiterin Corporate Social Responsibility bei der q.beyond AG, |
| Arbeitnehmervertretung | |
Dr. Frank Zurlino ist darüber hinaus im Beirat der M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland, sowie im Beirat der hasenkamp Holding GmbH, Frechen, Deutschland, tätig.
Ina Schlie ist darüber hinaus im Beirat der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, Deutschland, tätig sowie Mitglied im Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen AG, Heidelberg, Deutschland, und im Aufsichtsrat des Deutschland – Land der Ideen e.V., Berlin, Deutschland.
Gerd Eickers ist darüber hinaus als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Contentteam AG, Köln, Deutschland, tätig.
Es sind keine nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
Köln, 23. März 2021
q.beyond AG Der Vorstand
Jürgen Hermann
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, 23. März 2021
q.beyond AG Der Vorstand
Jürgen Hermann
An die q.beyond AG, Köln
Wir haben den Konzernabschluss der q.beyond AG (bis zum 20. September 2020 QSC AG), Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der q.beyond AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querver-
weise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang unter der Anhang-Nr. 4. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen sind im Konzernanhang unter der Anhang-Nr. 19 dargestellt.
In der Konzern-Bilanz der q.beyond AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in einem Umfang von EUR 21 Mio ausgewiesen. Dies entspricht 11% der Bilanzsumme.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der Geschäftssegmente "Cloud und IoT" und "SAP" überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen Geschäftssegments verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit legt die Gesellschaft den Nutzungswert zugrunde. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2020.
Zum 1. Januar 2020 hat die Gesellschaft ihr internes Steuerungssystem angepasst. Die bisherigen Segmente Telekommunikation (Colocation-Geschäft), Outsourcing und Cloud sowie der Teilbereich Non-SAP Consulting des bisherigen Segmentes Consulting wurden zu einem neuen Segment "Cloud & IoT" zusammengefasst. Der Teilbereich SAP Consulting des bisherigen Segmentes Consulting bildet seit dem 1. Januar 2020 ein zweites Segment "SAP".
Die Änderungen bei der Segmentierung erfordern eine Neuaufteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte, die bisher auf Ebene des Geschäftssegments Consulting getestet wurden. Diese Aufteilung erfolgte anhand der relativen Nutzungswerte der segmentbezogenen Einheiten.
Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- und Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Geschäftssegmente für die nächsten drei Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wird und die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir sowohl für die Neuaufteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte des Geschäftssegments Consulting als auch für die Werthaltigkeitsprüfungen die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den operativen Planungsverantwortlichen erörtert. Da q.beyond bei der Durchführung des Wertminderungstests von einem externen Sachverständigen unterstützt wurde, haben wir uns zusätzlich von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des beauftragten Sachverständigen überzeugt und uns ein Verständnis von der Art seiner Tätigkeit verschafft.
Ausgehend vom verwendeten Bewertungsmodell des Mandanten haben wir die methodische Vorgehensweise und rechnerische Richtigkeit beurteilt. Zusätzlich haben wir uns kritisch mit der Beurteilung des Bewertungsmodells durch den Sachverständigen auseinandergesetzt und dessen Ergebnisse mit unseren eigenen Erkenntnissen abgeglichen.
Außerdem haben wir eine Abstimmung mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die den segmentspezifischen Abzinsungssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Daten des Sachverständigen, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir mögliche Veränderungen wesentlicher bewertungsrelevanter Annahmen auf den Nutzungswert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.
Durch einen Vergleich des rechnerisch abgeleiteten Werts des Eigenkapitals, der sich aus der Summe der Nutzungswerte abzüglich der Nettofinanzverbindlichkeiten ergibt, mit der Marktkapitalisierung der Anteile der q.beyond AG (zum 31. Dezember 2020) wurden die Ergebnisse der Berechnung insgesamt beurteilt. Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben nach IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen.
Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen.
Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzern-Anhang unter der Anhang-Nr. 4.
Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 143,4 Mio. Die q.beyond AG und ihre Tochtergesellschaften erfassen Umsätze, wenn sie durch Übertragung einer zugesagten Dienstleistung oder eines zugesagten Guts auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllen. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den die q.beyond AG erwartungsgemäß Anspruch hat.
Grundsätzlich erfüllt die q.beyond AG die Leistungsverpflichtung und erfasst den Erlös über einen bestimmten Zeitraum, wenn das Kriterium erfüllt ist, dass dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er gleichzeitig die Leistung nutzt, während diese erbracht wird.
Es werden unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen mit den Kunden getroffen, die zum Teil komplexe vertragliche Regelungen enthalten. Aufgrund dieser komplexen Regelungen und den Ermessensspielräumen bei der Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag nicht in richtiger Höhe abgegrenzt werden.
Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Periodenabgrenzung beurteilt.
Wir haben im Rahmen unserer Prüfung die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Auslegung der Kriterien zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 15 und der entsprechenden konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie gewürdigt.
Für risikoorientiert ausgewählte Verträge haben wir die sachgerechte Umsetzung der Bilanzierungsrichtlinie und die Umsatzrealisierung entsprechend der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen beurteilt sowie die bedeutsamen Ermessensentscheidungen wie die Auswahl des Fortschrittsmaßes und die Schätzung des Grads des erreichten Leistungsfortschritts gewürdigt.
Aufbauend auf den zuvor erlangten Erkenntnissen haben wir die sachgerechte Ermittlung des jeweiligen Grades der erreichten Fertigstellung sowie die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung beurteilt.
Die Vorgehensweise der q.beyond AG zur zeitraumbezogenen Erfassung von Umsatzerlösen ist sachgerecht. Die der Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "ESEFqbeyond2020KA.zip"
(SHA256-Hashwert: b9f0323750b390b6b31c808d06d2c7dad89b8ffdf2c7b85cbe15da4e28fb74b1), die im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der Datei, die im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der Datei, die im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2020 von der Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Konzernabschlussprüfer der q.beyond AG, Köln, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.
Köln, den 23. März 2021
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Salzmann Gall Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Hauptversammlung 12. Mai 2021
Arne Thull Leiter Investor Relations Mathias-Brüggen-Straße 55 50829 Köln
T +49 221 669-8724 [email protected] www.qbeyond.de
twitter.com/qbyirde twitter.com/qbyiren blog.qbeyond.de
Verantwortlich q.beyond AG, Köln
Gestaltung sitzgruppe, Düsseldorf
Fotografie Jan Northoff, Hamburg (S. 6, 12–13) Marcus Pietrek, Düsseldorf (S. 15)
Druck das druckhaus, Korschenbroich
Weitere Informationen unter www.qbeyond.de
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