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STS Group AG

Annual Report Apr 7, 2021

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2020

www.sts.group

INHALT

1 AN DIE AKTIONÄRE 03
BRIEF AN DIE AKTIONÄRE 04
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 08
STS GROUP AG AM KAPITALMARKT 16
2 ZUSAMMENGEFASSTER LAGE- UND KONZERNLAGEBERICHT 21
GRUNDLAGE DES KONZERNS 22
WIRTSCHAFTSBERICHT 29
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 40
PROGNOSEBERICHT 50
NACHTRAGSBERICHT 53
ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN 54
VERGÜTUNGSBERICHT 59
CORPORATE GOVERNANCE 69
NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG 70
STS GROUP AG 71
3 KONZERNABSCHLUSS 77
KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG 78
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 79
KONZERN-BILANZ 80
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 82
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 83
4 KONZERNANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS 85
5 WEITERE INFORMATIONEN 163
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 164
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
165

AUF EINEN BLICK

ERTRAGSLAGE

in Mio. EUR 1.1.– 31.12.2020 1.1.– 31.12.20191
Umsatzerlöse 235,0 250,7
Segment Plastics 129,9 169,0
Segment China 85,0 50,4
Segment Materials 26,7 39,8
Unternehmen/Konsolidierung –6,6 –8,6
EBITDA 14,7 15,3
Adjusted EBITDA 17,7 17,9
Überleitung auf Adjusted EBITDA
EBITDA 14,7 15,3
Bereinigungen 3,0 2,6
Adjusted EBITDA 17,7 17,9

BILANZBEZOGENE KENNZAHLEN

in Mio. EUR 1.1.– 31.12.2020 1.1.– 31.12.2019
Eigenkapital 51,1 68,6
Eigenkapitalquote 27,5 % 26,8 %
Bilanzsumme 185,7 256,5
Zahlungsmittel (frei verfügbar) 20,0 17,2
Nettofinanzschulden2 22,9 39,1

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

2 Nettofinanzschulden = Bankverbindlichkeiten + Verbindlichkeiten aus Darlehen + Leasingverbindlichkeiten + Verbindlichkeiten aus Factoring – Zahlungsmittel

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Unternehmensgruppe (inklusive des aufgegebenen Segments Acoustics) Umsatzerlöse von 308,1 Mio. EUR (2019: 362,8 Mio. EUR) und eine Adjusted EBITDA Marge von 4,0% (2019: 4,9%). Unter Berücksichtigung des Segments Acoustics als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5, ergeben sich im Geschäftsjahr für den Konzern ein Umsatz von 235,0 Mio. EUR (2019: 250,7 Mio. EUR) und eine Adjusted EBITDA Marge von 7,5% (2019: 7,1%). Das Entkonsolidierungsergebnis beläuft sich auf 3,9 Mio. EUR und ist im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten. Nachfolgend werden die Geschäftszahlen für das Jahr 2020 unter Berücksichtigung des IFRS 5 berichtet.

Der Umsatzrückgang von 6,2 % ist vor allem auf die COVID-19-Pandemie und auf die damit einhergehenden Werksschließungen in Europa im ersten Halbjahr zurückzuführen, was zu einem kumulierten Rückgang von 25,0% der Segmente Plastics und Materials führte. Das starke Umsatzwachstum des Segments China in Höhe von 68,5 % konnte diese rückläufigen Entwicklungen nur teilweise kompensieren.

Das Adjusted EBITDA von 17,7 Mio. EUR (2019: 17,9 Mio. EUR) ermittelt sich ausgehend von einem EBITDA von 14,7 Mio. EUR (2019: 15,3 Mio. EUR) und ist um Sonderaufwendungen von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR) bereinigt.

UNTERNEHMENSPROFIL

Die STS Group AG

www.sts.group (ISIN: DE000A1TNU68), ist ein führender Systemlieferant für die Automotive-Industrie. Die Unternehmensgruppe beschäftigt weltweit mehr als 1.600 Mitarbeiter und hat im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 235,0 Mio. EUR erzielt. Die STS Group ("STS") produziert und entwickelt in ihren insgesamt zwölf Werken und drei Entwicklungszentren in Frankreich, Deutschland, Mexiko, China und künftig auch in den USA Kunststoff-Spritzguss und Komponenten aus Verbundwerkstoffen (Sheet Molding Compound – SMC), wie z.B. feste und flexible Fahrzeug- und Aerodynamikverkleidungen, ganzheitliche Innenraumsysteme, wie auch Leichtbau- und Batteriekomponenten für Elektrofahrzeuge. Als technologisch führend gilt STS in der Herstellung von Kunststoff-Spritzguss und Komponenten aus Verbundwerkstoffen. STS hat einen großen globalen Footprint mit Werken auf drei Kontinenten. Das Kundenportfolio umfasst führende internationale Hersteller von Nutzfahrzeugen, Pkw und Elektrofahrzeugen.

GESCHÄFTSSEGMENTE

Globale Organisation

Alles aus einer Hand, von der Idee bis zum fertigen Produkt: Die hohe vertikale Integration der Produktion verschafft der STS Group einen klaren Wettbewerbsvorteil. Dabei verteilen sich die Kompetenzen auf drei Segmente.

GESTÄRKT IN DIE ZUKUNFT

Als starker Partner gestalten wir die Zukunft der Mobilität und des weltweiten Transportaufkommens mit. Die globalen Megatrends sind intakt und sogar beschleunigt: Emissionsreduzierung, Elektrifizierung und Digitalisierung – hierfür bieten und entwickeln wir die Lösungen. Als global agierender Systemlieferant sehen wir uns als Treiber und Gestalter von innovativen, wie auch individuellen Lösungen für unsere Kunden.

Im Jahr 2020 haben wir nicht nur die weltweiten Herausforderungen in Bezug auf die Covid-19 Pandemie erfolgreich bewältigt. Wir haben auch die Chancen genutzt und uns bestens für die Zukunft aufgestellt. Damit haben wir eine solide Basis für künftiges profitables Wachstum geschaffen. Dies haben wir vor allem unserem internationalen Team zu verdanken, das sich auch in schwierigen Zeiten mit Kompetenz und Leidenschaft für die Weiterentwicklung der STS Group eingesetzt hat.

Zusammen gestärkt in die Zukunft. Für unsere Kunden. Für Sie.

FINANZKALENDER 2021

7.4.2021

Veröffentlichung Geschäftsbericht 2020

17.5.2021

Frühjahrskonferenz 2021, Frankfurt/Main

23.7.2021

Ordentliche Hauptversammlung, München

5.8.2021

Veröffentlichung Halbjahresbericht 2021

22. bis 24.11.2021

Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt/Main

Den Geschäftsbericht als PDF-Download finden sie unter: https://www.sts.group/de/investor-relations/publikationen

1
An die Aktionäre

AN DIE AKTIONÄRE 1

BRIEF AN DIE AKTIONÄRE 04
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 08
STS GROUP AG AM KAPITALMARKT 16

VEREHRTE AKTIONÄRINNEN, VEREHRTE AKTIONÄRE,

nachdem ich bereits im Jahr 2017 für die STS Group tätig war, übernahm ich Anfang Juli 2020 die Verantwortung und Aufgaben als Vorstandsvorsitzender der STS Group. Im Rahmen des vorliegenden Geschäftsberichts 2020 wende ich mich nun direkt an Sie und möchte Ihnen die Entwicklungen im vergangenen Jahr gern detailliert darlegen.

1 An die Aktionäre Brief an die Aktionäre 2 Konzernlagebericht 3 Konzernabschluss

5 Weitere Informationen

Die globalen Nutzfahrzeug- sowie Pkw-Märkte standen im Geschäftsjahr 2020 stark unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie. Trotz der eingeleiteten Sofortmaßnahmen konnte sich die STS Group der allgemein rückläufigen Branchenentwicklung nicht entziehen. Dennoch ist es unter diesen anspruchsvollen Rahmenbedingungen gelungen, das Unternehmen zukunftsfähig auszurichten und wichtige operative Erfolge zu verbuchen.

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Unternehmensgruppe (inklusive des aufgegebenen Segments Acoustics) Umsatzerlöse von 308,1 Mio. EUR (2019: 362,8 Mio. EUR) und eine Adjusted EBITDA Marge von 4,0 % (2019: 4,9 %). Unter Berücksichtigung des Segments Acoustics als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5, ergeben sich im Geschäftsjahr ein Umsatz von 235,0 Mio. EUR (2019: 250,7 Mio. EUR) und eine Adjusted EBITDA Marge von 7,5% (2019: 7,1%). Das Entkonsolidierungsergebnis beläuft sich auf 3,9 Mio. EUR und ist im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten. Nachfolgend werden die Geschäftszahlen für das Jahr 2020 unter Berücksichtigung des IFRS 5 berichtet.

Der Umsatzrückgang von 6,2 % ist vor allem auf die COVID-19-Pandemie und auf die damit einhergehenden Werksschließungen in Europa im ersten Halbjahr zurückzuführen, was zu einem kumulierten Rückgang von 25,0 % der Segmente Plastics und Materials führte. Das starke Umsatzwachstum des Segments China in Höhe von 68,5 % konnte diese rückläufigen Entwicklungen nur teilweise kompensieren.

Das Adjusted EBITDA nach Anwendung von IFRS 5 lag mit 17,7 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahr (2019: 17,9 Mio. EUR). Das Adjusted EBITDA leitet sich aus dem EBITDA ab. Im Berichtsjahr 2020 sank das EBITDA von 15,3 Mio. EUR auf 14,7 Mio. EUR. Das EBITDA zum 31. Dezember 2020 wurde um die Sonderaufwendungen in Höhe von 3,0 Mio. EUR bereinigt.

Somit entwickelten sich Umsatz, Ergebnis und EBITDA-Marge im Berichtszeitraum entsprechend den Erwartungen des Managements.

Herausforderungen und hohe Dynamik

Nach einem vielversprechenden Jahresstart 2020 mit einer Beauftragung für Batterieabdeckungen aus dem E-Mobility-Bereich, sorgten die weltweiten Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen für zahlreiche vorübergehende Werksschließungen in der Automotive-Branche. Mitte März 2020 passten wir die Produktion den globalen Entwicklungen an, führten Kurzarbeit ein und formulierten ein stringentes Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft, sowie ein umfangreiches Hygienekonzept zum Schutz der Mitarbeitenden und Kunden. Die hohe Flexibilität und der Einsatz des gesamten STS-Teams sorgten und sorgen dafür, dass die STS Group gestärkt aus der herausfordernden Situation hervorgehen wird. Dennoch waren weitreichende strukturelle Änderungen der administrativen Funktionen unumgänglich. Operative Funktionen der STS Group AG Zentrale in Deutschland wurden teilweise nicht fortgeführt, auf nachgeordnete operative Einheiten zurückgeführt oder an Externe übertragen. Daher wurden sowohl die Kostenstruktur als auch die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse an die Bedarfe des Marktes angepasst, um den langfristigen Unternehmenserfolg sicherzustellen.

Während die Produktion in den europäischen STS-Werken bis Ende April stillstand, konnten die Standorte in China die Arbeit vergleichsweise kurzfristig wieder aufnehmen. Trotz des temporären Betriebsstillstands zeigte insbesondere das Geschäftsfeld China auf Jahressicht eine beeindruckend hohe Dynamik. Per Jahresende 2020 verzeichnete das Segment in einem der weltweit wichtigsten Märkte für die Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie ein Umsatzwachstum von 68,5 % auf 85,0 Mio. EUR. Die EBITDA-Marge beläuft sich auf 20,5 % und unterstreicht das hochprofitable Geschäft mit High-Performance-Komponenten vor Ort. Dank der dynamischen Entwicklung konnte die insgesamt rückläufige Umsatzentwicklung teilweise abgefedert werden.

Klare Fokussierung auf Mobilitäts-Megatrends

Die strategische Neuausrichtung der STS Group sieht insgesamt eine klare Fokussierung auf das Kerngeschäft einhergehend mit einer Verschlankung der Holding-Struktur in Deutschland vor. Daher haben wir uns nach eingehender Analyse dazu entschlossen, den operativen Einheiten mehr Verantwortung zu übertragen. Parallel dazu bestand Konsens in der Veräußerung des defizitären Geschäftsfelds Acoustics. Den im August angestoßenen Verkauf konnten wir bereits Anfang November erfolgreich abschließen. Fortan liegt der Fokus der STS-Aktivitäten auf den zukunftsträchtigeren Geschäftsfeldern Plastics und Materials in Europa, wo künftig das operative Herz der STS Group schlagen wird sowie auf dem Geschäftsfeld China. Eine wichtige Rolle spielt zudem der Ausbau des Geschäfts in Nordamerika, im Osten der Vereinigten Staaten. Somit fokussiert sich die STS Group noch stärker auf die attraktiven Spritzguss- und Verbundstofftechnologien mit dem Ziel, die Kompetenzen im Bereich der zukunftsträchtigen Leichtbaulösungen für Nutz- und Elektrofahrzeuge weiter auszubauen. Die Strategie der STS Group, von den aktuellen Megatrends der Automobilindustrie zu profitieren, wird dabei zielgerichtet fortgeführt und wurde durch den Verkauf des Geschäftsbereichs Acoustics verstärkt. Zusätzlich stärken wir unsere Position im strategisch relevanten Markt der Elektrofahrzeuge auch außerhalb Chinas. Für diese Produktgruppe ergibt sich auch in Europa erhebliches Wachstumspotenzial.

Hierauf werden wir die Management-Resourcen fokussieren und uns weiter auf zukunftsweisende Technologien konzentrieren. Begleitet wird die Wachstumsstrategie von Prozessoptimierungen, unter anderem durch die erhöhte Automatisierung von Herstellungsprozessen. Es gilt, Antworten auf die Mobilitätsfragen von morgen zu finden. Im Zuge ambitionierter Klimaschutzziele, die eine signifikante Senkung der CO2-Emissionen vorsehen, sind E-Mobility und Leichtbaukomponenten die Mittel der Wahl. In diesen Bereichen konnten wir bereits Kunden von unserem hohen Leistungsversprechen überzeugen und wichtige strategische Beauftragungen gewinnen.

Ausblick

Wir sind zuversichtlich, die Erholungstendenzen in unseren Geschäftsfeldern per Jahresende verstetigen zu können. Wichtige Entscheidungen zur strategischen Neuausrichtung wurden im Jahr 2020 getroffen, implementiert und zum Erfolg geführt. Weitere Aufgaben liegen vor uns, die wir mit der gleichen Zuversicht und weiterhin hohem Engagement angehen werden.

Für das Geschäftsjahr 2021 geht der Vorstand von einem organischen Umsatzwachstum in der Größenordnung von 10 % und einer Adjusted EBITDA-Marge im hohen einstelligen Prozentbereich aus. Sonderaufwendungen sind für das Geschäftsjahr nicht geplant, daher entspricht das

1 2
An die Aktionäre
Brief an die Aktionäre

Konzernlagebericht

Adjusted EBITDA dem EBITDA. Dies basiert auf der Annahme, dass das chinesische Geschäft auf dem starken Niveau von 2020 liegen wird. Dabei ist einerseits eine Marktnormalisierung in der zweiten Jahreshälfte zu erwarten und andererseits ein weiterhin hohes Niveau beim Auftragseingang. In Europa wird von einer kontinuierlichen Erholung des Nutzfahrzeugmarktes im Laufe des Jahres gerechnet. Außerdem wird die STS weiterhin Flexibilität bei der Anpassung der Produktion an die OEM-Bedürfnisse und Marktereignisse aufweisen.

Mein besonderer Dank gebührt unseren Mitarbeitenden. In außergewöhnlichen Zeiten haben sie Außergewöhnliches geleistet und stellen mit ihrem großen Engagement den Unternehmenserfolg sicher. Es erfüllt mich mit Stolz und Freude, Teil dieses einzigartigen Teams zu sein. Unseren Kunden, Geschäftspartnern und Ihnen, werte AnteilseignerInnen, danke ich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Hallbergmoos, 31. März 2021

Mathieu Purrey (CEO)

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

die mit der COVID-19-Pandemie verbundene Unsicherheit und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen haben den Geschäftsverlauf der STS Group AG maßgeblich geprägt. Die Fokussierung auf nachhaltige Zukunftsthemen im Bereich Leichtbau und E-Mobility wurde auch in einem wirtschaftlich unsicheren Umfeld fortgesetzt, was zur Veräußerung des bisherigen Segment Acoustics führte. Die Neubesetzung des Vorstandsgremiums flankierte diese Maßnahmen.

Überwachung und Beratung im kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand

Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat der STS Group AG die ihm nach Gesetz, Satzung, Corporate Governance-Kodex und Geschäftsordnung obliegenden Beratungs- und Kontrollaufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft begleitet und überwacht. Im Rahmen einer engen Zusammenarbeit hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen

1 2 3 4 5
An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen
Bericht des Aufsichtsrates

über die Lage und Perspektiven, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Unternehmens berichtet.

Darüber hinaus stand der Aufsichtsrat auch außerhalb der festgelegten Sitzungen im persönlichen Austausch mit dem Vorstand und wurde bei Fragestellungen von grundlegender Bedeutung in die Diskussion und Entscheidungsfindung eingebunden. Der Vorstandsvorsitzende informierte den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich über alle wichtigen Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren. Alle Aufsichtsratsmitglieder wurden vom Aufsichtsratsvorsitzenden spätestens bei der folgenden Sitzung über diese Inhalte umfassend informiert.

Zudem wurde das gesamte Aufsichtsratsgremium vom Vorstand laufend über relevante Entwicklungen und zustimmungspflichtige Vorgänge informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen oder in die er kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung einzubeziehen war, unmittelbar und rechtzeitig eingebunden.

In eilbedürftigen Fällen bestand für das Gremium die Möglichkeit, bei Bedarf auch Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen. Aufgrund der regelmäßigen, zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion stets nachkommen. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass der Vorstand in jeder Hinsicht rechtmäßig, ordnungsgemäß und wirtschaftlich gehandelt hat.

Der Aufsichtsrat tagte bei Bedarf auch ohne Vorstand.

Sitzungen

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in insgesamt 9 Sitzungen beraten, die aufgrund der Corona bedingten Vorgaben teilweise auch als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt wurden.

Der Aufsichtsrat war bei allen Sitzungen vollständig vertreten. In der nachfolgenden Tabelle legen wir die Teilnahme der Aufsichtsräte in individualisierter Form offen:

Darüber hinaus kam der Aufsichtsrat seiner gesetzlichen Zustimmungspflicht zum Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte der STS Group AG auch außerhalb der regulären Aufsichtsratssitzungen im Rahmen von 14 schriftlichen Umlaufbeschlüssen nach.

In den Sitzungen nahm der Aufsichtsrat regelmäßig die Berichte des Vorstands gemäß §90 Abs.1 Satz1 Nr.1-3 AktG über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität sowie den Gang der Geschäfte einschließlich der Markt- und Wettbewerbssituation entgegen und erörterte diese eingehend.

Außerdem berichtete der Vorstand gemäß §90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AktG über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft und/oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können.

Regelmäßige Themen der Beratung des Plenums waren zudem die Bereiche Finanzen und Controlling, Vertrieb und Marketing, Produktion, Qualitätsmanagement, Human Resources, Forschung und Entwicklung sowie Merger & Acquisitions.

Schwerpunktthemen

Die Beratungsschwerpunkte des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2020 lagen auf der Neuausrichtung der Gesellschaft und damit verbunden auf der Sicherstellung der Liquidität. Zudem lag der Fokus der Aufsichtsratstätigkeit auf der Überwachung der Lage der STS Group AG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID 19-Pandemie.

Im Zuge der Neustrukturierung der STS Group prüfte der Aufsichtsrat die vom Vorstand vorgestellten Handlungsalternativen, die neben dem Verkauf von Segmenten auch die Gründung von Vertriebsgesellschaften in künftigen Zielmärkten vorsah.

So stimmte der Aufsichtsrat nach intensiver Diskussion der Gründung einer neuen Gesellschaft in den USA und dem Verkauf des Segments Acoustics zu. Die im Zuge des Desinvestments des Segments Acoustics erforderlichen Maßnahmen zur Passivseitenrestrukturierung wurden im Aufsichtsrat eingehend diskutiert, geprüft und freigegeben.

Die Sicherung der Liquidität der STS Group war ebenfalls Gegenstand intensiver Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Der Aufsichtsrat prüfte die vom Vorstand der Gesellschaft vorgeschlagenen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung. Das Ergebnis dieser Beratungen war ein konzentrierter Personalabbau bei der STS AG am Standort Hallbergmoos sowie die Umsetzung einer Kapitalerhöhung im Zuge des genehmigten Kapitals der Satzung. Die Kapitalerhöhung wurde von der Mutares SE & Co. KGaA unter Ausschluss der Bezugsrechte gezeichnet. Der Aufsichtsrat gab hierfür die erforderlichen Zustimmungen.

Im Zuge der Neuausrichtung der STS Group befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der vom Vorstand vorgelegten Finanzplanung für das Geschäftsjahr 2021 sowie mit der strategischen Mittelfristplanung.

Besetzung des Vorstandes

Die Neuausrichtung der STS Group AG führte im Ergebnis auch zu einer Verschlankung des Vorstandsgremiums.

Herr Patrick Oschust, der im Jahr 2017 als Produktionsvorstand berufen wurde, schied zum 31. Mai 2020 aus dem Vorstand aus. Unter seiner Führung wurden die STS-Werke zusammengeführt, auf einheitliche Standards umgestellt, Synergien gehoben und erfolgreich die Produktivität gesteigert.

Dr. Ulrich Hauck übernahm in einer schwierigen Phase 2019 das Vorstandsressort Finanzen und führte die Gruppe professionell durch das sehr herausfordernde Corona-Umfeld. Herr Dr. Hauck hat die Reorganisation der STS Gruppe maßgeblich mitgestaltet und legte im Zuge der geplanten Neuorganisation der STS Gruppe und Verschlankung des Vorstandsgremiums sein Amt zum 20. Juni 2020 nieder.

Zum 30. Juni 2020 erfolgte die Abberufung von Herrn Andreas Becker als Vorstand der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat konnte eine einvernehmliche Einigung mit Herrn Becker zum 14. Juli 2020 erzielen.

Mit Wirkung zum 3. Juli 2020 wurde Mathieu Purrey für drei Jahre zum Alleinvorstand der Gesellschaft berufen.

Besetzung des Aufsichtsrates

Robin Laik und Dr. Kristian Schleede haben ihre Aufsichtsratsmandate bei der STS Group AG mit Ablauf des 20. Juni 2020 niedergelegt, um sich in den herausfordernden Zeiten der COVID-19- Pandemie stärker ihren Vorstandstätigkeiten bei der Mutares SE & Co. KGaA zu widmen.

Zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit des Gremiums wurden Dr. Wolf Cornelius und Dr. Wolfgang Lichtenwalder auf Antrag der Gesellschaft gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Die Laufzeit der gerichtlichen Bestellung war im Sinne guter Corporate Governance bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2020 befristet.

In der Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 wurden Dr. Wolf Cornelius und Dr. Wolfgang Lichtenwalder zu ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern gewählt. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder fand im Zuge der Einzelwahl statt. Herr Dr. Wolf Cornelius erhielt eine Zustimmungsquote von 98,57 %. Der Wahlvorschlag zu Herrn Dr. Wolfgang Lichtenwalder wurde mit 98,45 % von der Hauptversammlung angenommen.

Die Laufzeit der Aufsichtsratsmandate von Dr. Wolf Cornelius und Dr. Wolfgang Lichtenwalder ist bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, befristet.

Herr Bernd Maierhofer ergänzt den Aufsichtsrat der STS Group AG. Herr Maierhofer wurde im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung 2019 als Aufsichtsratsmitglied bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2023 beschließt, gewählt.

Im Anschluss an die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 wählte der Aufsichtsrat aus seiner Mitte, im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung, Herrn Dr. Wolf Cornelius zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Er übt zudem die Funktion des Financial Experts im Sinne des § 100 Abs. 5 Aktiengesetz aus. Dr. Wolfgang Lichtenwalder übernimmt den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrates.

Gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung der STS Group AG besteht die Möglichkeit, auch Ersatzmitglieder für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes zu bestellen. Von dieser Möglichkeit hat die STS Group AG in seiner Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 Gebrauch gemacht, um zu jedem Zeitpunkt die Beschlussfähigkeit und damit Handlungsfähigkeit im Kontrollgremium sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund schlug die Gesellschaft der Hauptversammlung Herrn Johannes Laumann und Herrn Mark Friedrich – beide Vorstände der Mutares Management SE – zur Wahl als Ersatzmitglieder vor. Die Wahlvorschläge zu den Ersatzmitgliedern wurden mit jeweils 97,93 % von der Hauptversammlung angenommen. Die Wahlen fanden ebenfalls im Zuge der Einzelwahl statt.

Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines bisherigen Aufsichtsratsmitgliedes rückt zunächst Herr Johannes Laumann in den Aufsichtsrat auf und an zweiter Stelle Herr Mark Friedrich. Die Laufzeit der Ersatzmitgliedschaft ist ebenfalls bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, befristet.

Bildung von Ausschüssen

Im Geschäftsjahr 2020 verzichtete der dreiköpfige Aufsichtsrat der Gesellschaft auf die Bildung von Ausschüssen und behandelte alle anstehenden Themen im Gesamtgremium.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Ein fester Bestandteil der Sitzungen des Aufsichtsrats der STS Group AG ist die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance-Kodex. Auch im Jahr 2020 haben Aufsichtsrat und Vorstand über die Empfehlungen und Anregungen des Kodex in seiner neuen Fassung vom 16. Dezember 2019 intensiv beraten. Auf dieser Grundlage verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. Januar 2021 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die unseren Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht ist.

Neben der Entsprechenserklärung ist auch die Erklärung zur Unternehmensführung auf der Website der STS Group AG zur Einsicht für unsere Aktionäre hinterlegt.

Im Sinne guter Corporate Governance überprüft die Gesellschaft regelmäßig die bestehenden Compliance Strukturen. Als Ergebnis dieser Überprüfung verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 16. November 2020 eine neue Fassung des bestehenden Code of Conduct.

Interessenkonflikte von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern ergaben sich im Berichtszeitraum nicht.

1 An die Aktionäre Bericht des Aufsichtsrates Konzernlagebericht

2

3 Konzernabschluss 4 Konzernanhang 5 Weitere Informationen

Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurde durch den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 bestellt und durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates entsprechend beauftragt. Der Aufsichtsrat hat sich vor Mandatierung des Abschlussprüfers von seiner Unabhängigkeit überzeugt.

Gegenstand der Abschlussprüfung waren der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 der STS Group AG, der vom Vorstand gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht der STS Group AG, der mit dem Konzernlagebericht des STS Group Konzerns zusammengefasst ist.

Zum Abschluss der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers GmbH den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht des STS Group Konzerns und der STS Group AG jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Vorstand der STS Group AG die nach §91 Abs.2 AktG geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems in geeigneter Form getroffen hat und dass das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Der Abschlussprüfer berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand diesem für Fragen, deren Erörterung und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss und an der Sitzung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses am 31. März 2021 teil.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Konzernlagebericht der Gesellschaft, die nichtfinanzielle Erklärung, der Abhängigkeitsbericht sowie der Bericht des Abschlussprüfers über dessen Prüfung lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 31. März 2021 vor.

In seiner Bilanzsitzung befasste sich der Aufsichtsrat mit den Abschlüssen der STS Group AG und des STS Group Konzerns sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts. Auch die Beratung und Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichtes nach § 315b Abs. 3 HGB waren Gegenstand dieser Sitzung.

Das Gremium hat sich zudem mit dem vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht, dem Rechnungslegungsprozess und dem Risikomanagementsystem des Unternehmens auseinandergesetzt, ferner mit der Wirksamkeit, der Angemessenheit der internen Kontrollsysteme sowie der Einhaltung der Integrität in der Finanzberichterstattung.

Nach eingehender Erörterung der Prüfberichte zum Einzel- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, des zusammenfassten Konzernlageberichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Vergütungsberichtes hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigte in seiner Bilanzaufsichtsratssitzung vom 31. März 2021 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der STS Group AG für das Geschäftsjahr 2020 mit dem zusammengefassten Konzernlagebericht. Der Jahresabschluss 2020 ist damit festgestellt (§ 172 Satz 1 AktG).

Abhängigkeitsbericht

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 31. März 2021 den Bericht des Vorstands der STS Group AG gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2020 (Abhängigkeitsbericht) geprüft.

Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 1 AktG ist ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  • bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."

Der Prüfungsbericht zum Abhängigkeitsbericht lag dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor seiner bilanzfeststellenden Sitzung vor. Der Abschlussprüfer hat an dieser Sitzung des Aufsichtsrats teilgenommen und dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts informiert.

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat billigt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung den Abhängigkeitsbericht der STS Group AG.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung bestehen von Seiten des Aufsichtsrats keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben den Geschäftsverlauf der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 maßgeblich geprägt. Mit der Umsetzung konsequenter Maßnahmen und einer klaren Fokussierung der Kernaktivitäten auf die Märkte Leichtbau und E-Mobility hat die Gesellschaft im Jahr 2020 wesentliche Grundlagen für die Zukunftssicherung der STS Group gelegt.

1 An die Aktionäre Bericht des Aufsichtsrates Konzernlagebericht

2

5 Weitere Informationen

Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Konzerngesellschaften Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und die im Jahr 2020 geleistete Arbeit aus.

Hallbergmoos, den 31. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Dr. Wolf Cornelius Vorsitzender des Aufsichtsrats

STS GROUP AG AM KAPITALMARKT

AKTIENINFORMATIONEN

Börsenplatz Xetra, Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
München, Stuttgart, Tradegate
Symbol SF3
Gesamtzahl der Aktien 6.500.000
Höhe des Grundkapitals 6.500.000 EUR
ISIN DE000A1TNU68
WKN A1TNU6
Marktsegment Regulierter Markt
Transparenzlevel General Standard
Designated Sponsor mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG

KAPITALMARKTUMFELD

2020 war die Entwicklung der globalen Kapitalmärkte insgesamt von Auswirkungen und Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie bestimmt. Der Ausbruch der Pandemie und die Einführung von Lockdowns führten im ersten Quartal 2020 zu erheblichen Kursverlusten an den Aktienmärkten. Im weiteren Verlauf des Börsenjahres trugen verbesserte Konjunkturdaten, umfangreiche Staatshilfen und eine Flut an Zentralbankliquidität zur unerwartet schnellen Erholung der Aktienmärkte infolge gelockerter Eindämmungsmaßnahmen bei. Ab dem dritten Quartal 2020 verlangsamte sich der Anstieg der Notierungen jedoch wieder. Monetäre Hilfsprogramme sowie die Aussicht auf einen COVID-19-Impfstoff sorgten im Laufe des vierten Quartals 2020 allerdings erneut für steigende Notierungen auf breiter Front. Der Deutsche Aktienindex (DAX) stieg 2020 um 3,5 % auf 13.718,78 Punkte. Der DAXsubsector Automotive konnte im Berichtszeitraum sogar ein solides Plus von 4,8% verzeichnen. Damit entwickelte sich der Automotivemarkt 2020 deutlich besser als der Gesamtmarkt.

AKTIE: KURSVERLAUF UND HANDELSVOLUMEN

Die Anteilsscheine der STS Group AG starteten am 2. Januar 2020 mit einem Eröffnungskurs von 5,70 EUR in das Börsenjahr. Nach einem operativ vielversprechenden Jahresauftakt in Form eines strategischen E-Mobility-Auftrags für den europäischen Markt erreichten die Notierungen der STS Group-Aktie bereits am 15. Januar mit 6,96 EUR den Höchststand im Berichtszeitraum. Die auf den Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im ersten Quartal folgenden Auswirkungen auf die Weltwirtschaft belasteten insbesondere den globalen Automobil- und Nutzfahrzeugmarkt durch einen historisch unvergleichbaren Einbruch mit Werksschließungen und unterbrochenen Lieferketten. Pandemie-bedingte Kapazitätsanpassungen und Umsatzrückgänge führten zu einer rückläufigen Kursentwicklung der STS Group-Anteilsscheine bis auf den Jahrestiefststand von 1,74 EUR am 1. Juli 2020. Im zweiten Halbjahr 2020 implementierte die STS Group umfangreiche Kosteneinsparungsprogramme sowie Restrukturierungen im Rahmen einer geänderten Konzernstrategie. Der im November 2020 abgeschlossene Verkauf des verlustreichen Geschäftsbereichs Acoustics sowie die daraus resultierende Fokussierung auf den Geschäftsbereich Plastics markierten in Verbindung mit der Vorlage der Geschäftszahlen für das dritte Quartal die Trendwende für die Notierung der STS Group-Aktie. Nach einer deutlichen Erholungsbewegung beendeten die Aktien der STS Group AG den Börsenhandel 2020 mit einem Schlusskurs von 5,80 EUR am 30. Dezember. Insgesamt verzeichnete der Kurs ein Plus von 3,3 % gegenüber dem Vorjahr.

STS Aktie mit Plus von 3,3% in 2020

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STS Group AG am Kapitalmarkt

KURSVERLAUF (1. JANUAR 2020 BIS 31. DEZEMBER 2020)

HANDELSVOLUMEN (1. JANUAR 2020 BIS 31. DEZEMBER 2020)

AKTIE: KURSVERLAUF IN DER ÜBERSICHT

Eröffnungskurs 2. Januar 2020 5,70 EUR
Höchstkurs 15. Januar 2020 6,96 EUR
Tiefstkurs 1. Juli 2020 1,74 EUR
Schlusskurs 30. Dezember 2020 5,80 EUR
Marktkapitalisierung 30. Dezember 2020 37,7 Mio. EUR

Zum Bilanzstichtag 2020 betrug die Marktkapitalisierung der STS Group AG 37,7 Mio. EUR auf der Basis von 6.500.000 im Umlauf befindlichen Aktien. Im Vorjahr lag der Börsenwert bei gleicher Aktienanzahl und einem Schlusskurs von 5,62 EUR bei 33,7 Mio. EUR (alle Angaben auf Basis von Xetra-Kursen). Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen mit STS Group-Aktien an allen deutschen Börsen sank 2020 auf 16.556 Stück gegenüber 21.599 Stück im Vorjahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die höchsten Umsätze des abgelaufenen Jahres auf die Kurserholung Ende 2020 fielen.

SEGMENTWECHSEL

Wechsel in den General Standard der Börse Frankfurt

Am 15. Mai 2020 beantragte die STS Group AG gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard). Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) blieb bestehen, sodass die Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Markt (General Standard) am 3. September 2020 erfolgte. Der Segmentwechsel war Bestandteil eines umfangreichen Kosteneinsparungsprogrammes infolge COVID-19-bedingter Umsatzrückgänge. Der Wechsel des Börsensegmentes diente der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwandes von Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen. Der Wechsel des Börsensegments war Teil eines umfangreichen Kosteneinsparungsprogrammes infolge COVID-19-bedingter Belastungen.

AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Mit Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung für den 25. September 2020 zeigte die STS Group AG am 7. August 2020 den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der STS Group AG gemäß § 92 Abs. 1 AktG an. Grund für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals waren insbesondere Wertberichtigungen auf Darlehen und Forderungen an einzelne Konzerngesellschaften sowie eine Wertberichtigung auf den Beteiligungswert des Geschäftsbereichs Acoustics in Verbindung mit dem Vertragsabschluss über den vollständigen Verkauf des Geschäftsbereichs Acoustics zu einem negativen Kaufpreis.

KAPITALERHÖHUNG

Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I beschloss die STS Group AG am 11. September 2020 das Grundkapital um 500.000 EUR auf 6.500.000 EUR durch Ausgabe von 500.000 neuen Aktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Für die Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde allein die Mutares SE & Co. KGaA zugelassen. Bei einem Ausgabebetrag 3,00 EUR je Aktie floss der STS Group AG damit ein Bruttoemissionserlös in Höhe von insgesamt 1.500.000 EUR zu.

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STS Group AG am Kapitalmarkt

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2020 über ein ausgewogenes Verhältnis von Freefloat und institutionellen Investoren. Mit 65,1% hält die Mutares SE & Co. KGaA als strategischer Ankerinvestor die Mehrheit der sich im Umlauf befindlichen Anteile. Bis zum 31. Dezember 2020 sind keine weiteren Stimmrechtsmitteilung der Mutares SE & Co. KGaA erfolgt, da keine neuen relevanten Schwellenwerte über- bzw. unterschritten wurden. Auf MainFirst SICAV Luxemburg entfallen 4,9 %. Im Streubesitz (Freefloat) befinden sich 30,0 % der Anteile.

AKTIONÄRSSTRUKTUR

ANALYSTEN-RESEARCH

Die Spezialisten für deutsche Mid-Caps SMC Research analysierten und bewerteten die Aktie der STS Group AG im Berichtszeitraum. In ihrem jüngsten Research-Update vom 23. November 2020 bekräftigen die SMC-Analysten Dr. Bastian Brand und Holger Steffen ihre Empfehlung (Speculative Buy) und erhöhten das Kursziel auf 7,20 EUR (Zuvor: 5,70 EUR). Die Kursziele und Empfehlungen der Wertpapieranalysten reflektieren insbesondere das Aufwärtspotenzial erster operativer Erfolge durch die Erholung des Europa-Geschäfts sowie die Konzentration der Geschäftstätigkeit auf den Geschäftsbereich Plastics und den Boom-Bereich China.

INVESTOR RELATIONS-AKTIVITÄTEN

Die Aktie der STS Group AG notiert im EU-regulierten General-Standard-Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse. Über wichtige Ereignisse der Geschäftstätigkeit oder mit Bedeutung für die Kursentwicklung informiert das Unternehmen seine Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer unverzüglich per Ad-hoc-Meldung oder Corporate News.

Das Management der STS Group AG unterhält kontinuierlich einen engen Dialog mit Investoren und Analysten sowie der Finanz- und Wirtschaftspresse. Darüber hinaus steht der Vorstand bei der Bekanntgabe von Geschäftsergebnissen zudem in regelmäßigen Telefonkonferenzen für den Austausch mit Kapitalmarktteilnehmern zur Verfügung.

Im Berichtszeitraum 2020 führte das Management zahlreiche Einzelgespräche mit Analysten, Investoren und Finanzjournalisten. Aufgrund der Corona-Pandemie präsentierte der Vorstand die STS Group AG, ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie in telefonischen Investorengesprächen und auf virtuellen Kapitalmarktkonferenzen. Dazu zählten die Münchner Kapitalmarktkonferenz MKK im April 2020 sowie im November 2020 das Deutsche Eigenkapitalforum in Frankfurt/Main.

INVESTOR RELATIONS-ÜBERSICHT

4. Februar 2020 Hamburger Investorentag – HIT, Hamburg
9. April 2020 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2019
28. bis 29. April 2020 MKK Münchner Kapitalmarktkonferenz, München
13. Mai 2020 Veröffentlichung Quartalsmitteilung (Stichtag Q1)
14. Juli 2020 Ordentliche Hauptversammlung, München
6. August 2020 Veröffentlichung Halbjahresbericht
25. September 2020 Außerordentliche Hauptversammlung 2020, München
16. bis 18. November 2020 Deutsches Eigenkapitalforum 2020, Frankfurt/Main

Als Designated Sponsors unterstützten im Berichtszeitraum 2020 die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG (bis Ende Mai 2020) und die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG die angemessene Handelbarkeit der STS Group-Aktie kontinuierlich durch verbindliche Geld- und Briefkurse.

Die Investor Relations-Sektion der STS Group AG bietet unter sts.group einen umfassenden Einblick in die Geschäftsentwicklung.

FINANZKALENDER 2021

7. April 2021 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2020
17. Mai 2021 Frühjahrskonferenz 2021, Frankfurt/Main
23. Juli 2021 Ordentliche Hauptversammlung, München
5. August 2021 Veröffentlichung Halbjahresbericht 2021
22. bis 24. November 2021 Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt/Main

Alle Termine stehen im Finanzkalender auf der Website unter: https://www.sts.group/de/investor-relations/finanzkalenderals Download zur Verfügung.

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Konzernlagebericht
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Konzernabschluss
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Konzernanhang
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ZUSAMMENGEFASSTER LAGE-UND KONZERNLAGEBERICHT 2

GRUNDLAGE DES KONZERNS 22
WIRTSCHAFTSBERICHT 29
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 40
PROGNOSEBERICHT 50
NACHTRAGSBERICHT 53
ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN 54
VERGÜTUNGSBERICHT 59
CORPORATE GOVERNANCE 69
NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG 70
STS GROUP AG 71

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

12 Standorte weltweit

3 Forschungs- und Entwicklungszentren

>1.600 Mitarbeiter

STS bietet seinen Kunden eine breite Palette an Systemen und Lösungen für den Innenraum sowie für die Außenverkleidung von Fahrzeugen. Dabei werten STS-Komponenten das Fahrzeugdesign optisch auf, tragen zur Aerodynamik des Fahrzeuges bei und sorgen für eine signifikante Gewichtsreduktion durch ihre Leichtbauweise. Aufgrund ihrer hohen vertikalen Integration ist STS in der Lage, den kompletten Herstellungsprozess jeder Komponente von der Idee bis zum fertigen Produkt abzubilden. Als One-Stop-Shop-Anbieter mit langjähriger Expertise sieht der Vorstand einen klaren Wettbewerbsvorteil. Produktionsanlagen und Logistik sind hauptsächlich für kleine und mittlere Serien ausgelegt, wie sie typisch für leichte bis schwere Nutzfahrzeuge sind, aber auch für Sondermodelle und Elektromobilität oder auch gewichtsoptimierte Plastiklösungen wie sie zunehmend im Pkw-Bereich vorkommen.

Die STS-Produktionsstätten befinden sich in der Nähe zu den jeweiligen Standorten der Kundenwerke. Das macht alle Aspekte der Zusammenarbeit einfacher, effizienter und nachhaltiger. Mit Hauptsitz in Deutschland betreibt die Gruppe ein globales Netzwerk in allen wichtigen Märkten. Mit der Veräußerung des Segments Acoustics zu Ende Oktober 2020 wurden 3 Werke in Italien, sowie jeweils ein Werk in Polen und Brasilien verkauft. Damit verfügt STS nunmehr über zwölf Werke in vier Ländern auf drei Kontinenten.

STS vereint die Fertigungstechnologien Spritzguss sowie Heiß- und Formpressen von Kompositen (Verbundwerkstoffen). STS weist dabei eine hohe vertikale Integration auf. Es stellt das Halbzeug, die Verbundwerkstoffe selbst her und kann somit flexibel auf kundenspezifische Anforderungen reagieren.

ÜBERSICHT STANDORTE

1 An die Aktionäre Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns

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Konzernabschluss

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Konzernanhang

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5 Weitere Informationen

Die Gruppe produziert Teile und Systeme für Nutzfahrzeuge und Pkw. Zum Kundenstamm gehören insbesondere namhafte Nutzfahrzeug- sowie auch Automobilhersteller, darunter viele Marktführer. Auch im rasch wachsenden Markt der Elektrofahrzeuge vertrauen zahlreiche Hersteller der Kompetenz der STS Group. Für eine schnelle Produktentwicklung und Innovation hat die Gruppe drei Forschungs- und Entwicklungszentren, zwei in Frankreich und eines in China.

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Nach dem Abgang des Segments Acoustics, ist die Geschäftstätigkeit der Gruppe künftig in drei Segmente unterteilt:

  • Plastics: Das Segment fertigt eine Vielzahl von Karosserieaußenteilen und Innenmodulen für Lkw, Nutzfahrzeuge und Pkw. Es beinhaltet die Hard-Trim-Produkte aus Spritzguss und Verbundwerkstoffen wie SMC. Das Halbzeug spielt durch seine zahlreichen positiven Eigenschaften wie beispielsweise hohe Steifig- und Hitzebeständigkeit eine wichtige Rolle in der Automobilproduktion. So ersetzt es häufig Strukturteile aus Metall und leistet einen wichtigen Beitrag bei der Abdeckung von Batteriesystemen in Elektrofahrzeugen. Das Segment Plastics verfügt über Produktionsstätten in Europa und Mexiko. Aus Mexiko heraus werden Kunden in Nordamerika beliefert. Hard-Trim-Systeme kommen bei Nutzfahrzeugen z.B. für Außenteile (z.B. Frontmodule, Dachmodule und weitere aerodynamische Verkleidungen) oder Innenmodule ("Bunkbox" unter dem Fahrerbett und Regalelemente) und bei Pkw z.B. für Strukturteile (Heckklappe) zum Einsatz. Darüber hinaus verfügt das Segment über eigene Kapazitäten für die Lackierung von Kunststoffen.
  • China: In diesem Segment sind die Aktivitäten im chinesischen Markt gebündelt. Diese umfassen die Belieferung der Kunden mit Kunststoffteilen für die Außenverkleidung von Fahrzeugen, überwiegend für die Kabine von Nutzfahrzeugen, zunehmend aber auch für Pkw. Die Produktpalette bietet Lösungen und Komponenten für Nutzfahrzeuge wie Stoßfänger, Frontverkleidungen, Deflektoren, Dächer, Kotflügel und Einstiege sowie Teile für Pkw wie die Batterieabdeckung für Elektrofahrzeuge bis hin zu komplexen Strukturteilen, beispielsweise die Heckklappe für SUVs. Dabei kommen Verbundwerkstoff-Pressverfahren sowie Spritzgusstechnik zur Anwendung. Zudem verfügt das Segment über eigene Kapazitäten für die Lackierung von Kunststoffen.
  • Materials: Dieses Segment umfasst die Entwicklung und Produktion von Halbfabrikaten (Sheet Molding Compound – SMC), Faserformmassen (Bulk Molding Compound – BMC) und hoch entwickelten Faserformmassen (Advanced Molding Compound – AMC). Die Halbzeuge werden sowohl gruppenintern für Hard-Trim- Applikationen genutzt als auch an externe Dritte geliefert. Im Rahmen der Entwicklung dieser Basis-Materialien besteht bereits die Möglichkeit, wesentliche Parameter des Endprodukts zu beeinflussen.

Historisch betrachtet verzeichnete die Gruppe insbesondere in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 bedeutendes Wachstum durch Akquisitionen. Ursprünglich ging sie aus dem Erwerb des Nutzfahrzeuggeschäfts der in der Schweiz ansässigen Autoneum-Gruppe hervor, welches 2013 von dem Mehrheitsaktionär der STS Group AG, der Mutares SE & Co. KGaA (vormals mutares AG), im Rahmen eines Carve-Outs erworben wurde. Im Dezember 2016 erwarb die Gruppe das Lkw-Geschäft des französischen Automobilzulieferers Mecaplast France SAS (heutige Novares France) und stieg damit in das Hard-Trim-Geschäft ein. Mit der Akquisition des Nutzfahrzeug-Zuliefer-Geschäfts der Plastic Omnium Gruppe im Juni 2017 erweiterte STS ihr Produktportfolio durch Verbundwerkstoff-Halbzeug und Komponenten aus Verbundwerkstoffen für Außenteile für Lkw-Kabinen und leichte Nutzfahrzeuge sowie Strukturteile für Pkw (Heckklappe) erheblich. Zudem wurde die Präsenz in Ost- und Nordeuropa durch eine Pro-

DIE HOHE VERTIKALE INTEGRATION SORGT FÜR EINEN EFFIZIENTEN PRODUKTIONSPROZESS

duktionsstätte in Polen ausgebaut, welche in 2017 anlief. Des Weiteren expandierte die Gruppe das Acoustics-Geschäft durch den Erwerb der Produktionsstätte der Autoneum Gruppe in Brasilien im September 2017. In Wuxi verfügt die Gruppe seit dem vierten Quartal 2018 über ein neues Headquarter für den chinesischen Markt, welches zugleich die Entwicklungstätigkeiten vor Ort bündelt. Im April 2019 eröffnete STS im chinesischen Shiyan seine insgesamt dritte Produktionsstätte. Zusätzlich ist die Gruppe in Qingdao und Jiangyin vertreten. Durch einen gewonnenen Großauftrag eines führenden internationalen Nutzfahrzeugherstellers betritt STS den nordamerikanischen Markt und plant den Bau eines Produktionsstandortes in der nordöstlichen Region der USA.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 hat sich die STS entschlossen sich auf die Kerntechnologien Spritzguss- und Verbundstofftechnologien zu fokussieren. Darauf folgte die Veräußerung des Segments Acoustics an die Adler Pelzer Group im dritten Quartal 2020. Damit begann eine Neuausrichtung mit dem Ziel, die zukunftsträchtigen Leichtgewichtlösungen für Nutz- und Elektrofahrzeuge weiter auszubauen.

1 An die Aktionäre

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Konzernlagebericht
Grundlagen des Konzerns

Konzernabschluss

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4 Konzernanhang 5 Weitere Informationen

KONZERNSTRATEGIE UND STEUERUNG

ZIELE UND STRATEGIE

Die STS Group AG ist ein führender Zulieferer von Komponenten und Systemen für die Nutzfahrzeugund Automobilindustrie. Ziel ist es, diese Positionierung auszubauen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Komponenten aus Verbundwerkstoffen und Spritzguss von der ersten Idee bis zum fertigen Produkt. Die STS-Produkte sollen Fahrzeuge zukunftsfähig machen, indem sie signifikante Beiträge zur Gewichtsreduzierung und damit zur Verringerung von CO2-Emissionen leisten. Darüber hinaus verbessern unsere Produkte Optik, Haptik sowie die Funktionalität von Fahrzeugen. Um ihre Wettbewerbsposition auszubauen und nachhaltig profitabel zu gestalten, konzentriert sich die Gruppe auf vier strategische Säulen: "Marktführerschaft", "Technologieführerschaft", "Kundennähe" und "Operational Excellence".

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft beschlossen, sich auf die zukunftsträchtigeren Kunststofflösungen in Europa, China und Amerika zu fokussieren und den Bereich Acoustics zu veräußern. Darüber hinaus hat die STS den Ausbau des Standortes im Osten der Vereinigten Staaten forciert. Der Aufbau des Standortes wird voraussichtlich durch Leasing bzw. subventionierte Darlehen finanziert. Begleitet wird die Wachstumsstrategie von Prozessoptimierungen, unter anderem durch erhöhte Automatisierung von Herstellungsprozessen sowie der Adressierung von technologischen Trends wie beispielsweise autonomes Fahren oder E-Mobility. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Begleitung der Kunden im Nutzfahrzeugbereich bei der Entwicklung der CO2 effizienteren und innovativen Trucks der Zukunft.

Im Zuge der Vereinfachung der Konzernstruktur und im Rahmen der eingeleiteten Maßnahmen zu Kosteneinsparungen, beschloss die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 die Konzernzentrale in Deutschland zu restrukturieren und eine Vielzahl von Aufgaben an die lokalen Einheiten zu übertragen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Umfang des Vorstandsgremium angepasst und entsprechend von drei Vorstandsmitgliedern auf einen Alleinvorstand reduziert.

STEUERUNGSSYSTEM

Alle Geschäftseinheiten und Tochterunternehmen berichten monatlich über ihre Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, die in die Halbjahres- und Geschäftsberichte der Gesellschaft eingehen. Zudem geben die Geschäftsbereiche monatlich eine Einschätzung der aktuellen und voraussichtlichen Geschäftsentwicklung ab und die Geschäftsbereichleiter präsentieren monatlich Abweichungsanalysen zu bestimmten operativen Kennzahlen (u. a. Produktivität, Abwesenheitsraten, Ausschuss) an den Vorstand.

Darüber hinaus gewährleisten die folgenden Komponenten im Wesentlichen die Einhaltung des internen Steuerungssystems:

  • Regelmäßige Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen
  • Regelmäßige Gesellschafterversammlungen bei den Tochtergesellschaften
  • Risiko- und Chancenmanagement
  • Liquiditätsplanung
  • Management Reporting

4 Strategische Säulen 1. Marktführerschaft 2. Technologieführerschaft 3. Kundennähe 4.

Operational Excellence

FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Zu den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der Gruppe zählen insbesondere die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie das Adjusted EBITDA. Hierbei wird das EBITDA des Geschäftsjahres 2020 um Sonderaufwendungen in Höhe von 3,0 Mio. EUR bereinigt. Die Sonderaufwendungen entfallen mit 2,7 Mio. EUR auf Restrukturierungs- und Abfindungskosten davon beziehen sich 1,7 Mio. EUR auf die Restrukturierung der Konzernzentrale in Hallbergmoos, sowie mit 0,3 Mio. EUR auf Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Segment Acoustics. Im Vorjahr betrafen die Bereinigungen Kosten für Abfindungen in Höhe von 2,3 Mio. EUR, Beratungskosten von 0,4 Mio. EUR sowie Reorganisationsmaßnahmen von 0,3 Mio. EUR Mit dem Adjusted EBITDA wird die operative Leistungsfähigkeit – ohne Sondereffekte – gemessen und beurteilt. Die Überleitung des Adjusted EBITDA auf das EBITDA und das Ergebnis vor Steuern (vor Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich) zeigt sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 2019
Adjusted EBITDA Gruppe 17,7 17,9
Sondereffekte (saldiert) – 3,0 – 2,6
EBITDA Gruppe 14,7 15,3
Abschreibungen – 16,1 – 15,9
Betriebsergebnis (EBIT) – 1,4 – 0,5
Finanzerträge 0,0 0,0
Finanzaufwendungen – 2,2 – 1,6
Finanzergebnis – 2,2 – 1,5
Ergebnis vor Steuern – 3,6 – 2,1

Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, die zur internen Steuerung verwendet werden oder Vergütungsrelevanz haben, bestehen für die STS Gruppe nicht.

MITARBEITER

Motivierte Mitarbeiter erwarten ein attraktives und faires Arbeitsumfeld, in dem sie selbstständig agieren, ihre Ideen einbringen und sich weiterentwickeln können. Maßgeblich für eine erfolgreiche und wertschätzende Zusammenarbeit ist das gemeinsame Ausprägen einer STS Kultur und ihre Verankerung im alltäglichen Miteinander.

Nach wie vor legt die STS großen Wert auf die Unfallverhütung und Gesundheitsförderung. Dies zeigt sich unter anderem in den Maßnahmen zur Unfallvermeidung wie Schulung der Mitarbeiter, Durchführung von Sicherheitsaudits, standortübergreifender Austausch über "best practices", verbesserte Prozessüberwachung und technische Maßnahmen zur Maschinensicherheit. Die Gesundheit fördert die STS durch eine Vielzahl lokaler Initiativen: es gibt kostenfreie Impfungen für Mitarbeiter, Krebsvorsorgeuntersuchungen und Schulungen zum Thema Achtsamkeit. Darüber hinaus werden die im Vorjahr adressierten externen Überprüfungen der betrieblichen Maßnahmen fortgesetzt. Die wesentlichen Einzelgesellschaften verfügen über Zertifizierungen nach OHSAS 18001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz).

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3 Konzernabschluss 5 Weitere Informationen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr stand insbesondere der Schutz der Mitarbeiter vor Ansteckungen im Zusammenhang mit der weltweiten COVID-19-Pandemie im Vordergrund. Dahingehend wurden in allen Standorten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Schutzmaßnahmen eingeführt. In den indirekten Funktionen wurde weitestgehend auch auf die Einführung von Homeoffice zurückgegriffen.

Aufgrund der vielfältigen personalwirtschaftlichen Anforderungen und Gesetze wird die Personalarbeit auf Länderebene verantwortet und nach Maßgabe vor Ort umgesetzt. Zur Verstärkung der Entwicklungs- und Karriereperspektiven führen die Führungskräfte regelmäßig Mitarbeitergespräche, um die Frage zukünftiger Einwirkungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Betriebs mit den Mitarbeitern zu erörtern. Die Ergebnisse dieser Gespräche bilden die Grundlage für individuelle Entwicklungspläne und daraus abgeleitete Weiterbildungsmaßnahmen. Unterstützt werden die Ergebnisse der Mitarbeitergespräche durch regelmäßige Performance Reviews, die helfen sollen, die Selbstund Fremdeinschätzung der Mitarbeiter in Einklang zu bringen und entsprechende Maßnahmen zur Kompetenzausprägung zu definieren.

Zum 31. Dezember 2020 waren konzernweit insgesamt 1.601 Personen (2019: 2.455) beschäftigt. Der Rückgang ist auf den Verkauf des Segmentes Acoustics zurückzuführen.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Innovative Produkte sind ein Eckpfeiler der Strategie der Gruppe und sollen zu den mittelfristigen Zielen eines profitablen und nachhaltigen Wachstums beitragen. Im Jahr 2020 führten die COVID19- Restriktionen zu Einschränkungen und Verzögerungen in den Programmen der Kunden, dennoch wurde das F&E-Budget beibehalten. Die Strategie der STS Group bestand darin, die verfügbaren Ressourcen der Engineering-Zentren zu nutzen, um Innovationsprogramme zu beschleunigen.

Das Innovationsteam wurde durch die Einstellung von zwei Ingenieuren, die von namenhaften Tier-1- Zulieferern der Automobilindustrie kommen, weiter verstärkt.

Die drei Forschungs- und Entwicklungszentren in Frankreich und China konnten weiterhin ihre Fähigkeiten kombinieren und Synergien nutzen. Finite-Elemente-Analysen, wie auch die Rheologie werden mittlerweile intern vom chinesischen Entwicklungszentrum in Wuxi durchgeführt, wodurch die Simulationskapazitäten ausgebaut wurden.

Die F&E-Aktivitäten führten zu großen Erfolgen bei der Akquisition für unsere neuen Produktlinien:

  • Kofferraumdeckel aus leichten Verbundwerkstoffen für einen europäischen OEM.
  • Abdeckungen für Batteriesysteme von Elektrofahrzeugen: Zwei neue Beauftragungen im chinesischen Markt, eine im nordamerikanischen Markt.

Der Innovationsprozess wird vollständig durch die STS abgedeckt, einschließlich der Überwachung der technologischen Entwicklung, des Patentmanagements, der Kreativitätssitzungen, der Auswahl von Ideen, des Konzeptnachweises und der TRL-Verfolgung sowie der Generierung neuer Konzepte, die gemeinsam mit den Kunden entwickelt werden:

  • Modulkonzept für Lkw, das strukturelle, ästhetische, passive und aktive Aerodynamik-Funktionen kombiniert.
  • Gemeinsame Entwicklung mit LKW-OEM zur Lösung der Herausforderungen bei der Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2025.

  • Co-Entwicklungsprojekt mit einem führenden Ingenieurbüro des Schiffbaus zum Einsatz von Hochleistungsverbundteilen im Schiffsbau (Diversifikationsprojekt mit hohem Umsatzpotenzial).

  • Fernverkehrs-LKW: Innenraummodul für den Fahrerkomfort an Bord beim Einparken.
  • "Grüne" Verbundwerkstoffe: Entwicklung von SMC-Compounds mit biobasierten und recycelten Materialien.

Unsere vertikale Integration – die Materialentwicklung erfolgt in-house – ermöglicht es uns, Ideen schnell in Chancen umzusetzen. Das Know-how des Forschungs- und Entwicklungsteams und unsere gut ausgestatteten Entwicklungszentren und Prototyping-Einrichtungen auf der ganzen Welt ermöglichen es uns, innovative und zuverlässige Lösungen für diese neuen Möglichkeiten anzubieten.

Zum Jahresende waren 60 Mitarbeiter (2019: 84 Mitarbeiter) in den Forschungs- und Entwicklungszentren der STS Group weltweit beschäftigt. Der Rückgang ist insbesondere auf den Abgang des Entwicklungszentrums in Italien im Zusammenhang mit dem Verkauf des Segments Acoustics zurückzuführen.

Im Berichtszeitraum lagen die Entwicklungskosten mit 0,8 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (2019: 1,7 Mio. EUR / – 55,2 %). Im Berichtszeitraum wurden Entwicklungskosten in Höhe von 0,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 0,6 Mio. EUR) aktiviert und keine Abschreibungen (2019: 0,2 Mio. EUR) vorgenommen.

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WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

Erholung der Weltwirtschaft schreitet voran

Die Dynamik der Weltwirtschaft hat sich laut Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel vom Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Frühjahr 2020 weiter erholt. Nach einem kräftigen Produktionsanstieg im Sommer setzte sich die Erholung auch im Winterhalbjahr fort, obwohl die Neuinfektionen stark zunahmen und die Eindämmungsmaßnahmen erneut verschärft wurden. Industrieproduktion und Welthandel erreichten wieder nahezu das Vorkrisenniveau und scheinen von der zweiten Welle der Pandemie kaum beeinträchtigt worden zu sein. Im vierten Quartal 2020 erhöhte sich die wirtschaftliche Aktivität nicht nur gegenüber dem Zeitraum von Juli bis September, sondern lag wieder über dem Stand vor Ausbruch der Pandemie. Insgesamt schrumpfte die Weltproduktion 2020 um 3,3 % nach einem Wachstum von 3,0 % im Vorjahr.

V-förmige Erholung in China

In der Volksrepublik China erholte sich die wirtschaftliche Aktivität nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie 2020 bereits wieder weitestgehend. Die Industrieproduktion erzielte im vierten Quartal 2020 über dem Vorkrisenniveau liegende Zuwachsraten von 7 %. Die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts (BIP) schwächte sich 2020 laut IfW insgesamt von 6,1 % im Vorjahr auf 2 % ab. Besonders stark nahm die Produktion in Industrie und Baugewerbe zu, während die Aktivität im Einzelhandel, im Gastgewerbe sowie im Transportwesen noch deutlich gedämpft war. Laut Germany Trade & Invest (GTAI), der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing, ist dieser Erfolg auf die Pandemiebekämpfung und Wirtschaftspolitik der chinesischen Regierung zurückzuführen. Dazu zählen reduzierte Sozialabgaben für Unternehmen sowie Investitionen in den Infrastrukturbereich. Die positive Entwicklung basiert damit in großem Umfang auf Ausgaben der öffentlichen Hand sowie dem leichteren Zugang staatlicher Unternehmen zu Finanzmitteln.

Verschärfung der Pandemie unterbricht Erholung

Nach einem kräftigen Anstieg im Sommer des abgelaufenen Jahres sank die gesamtwirtschaftliche Produktion des Euroraums im Schlussquartal 2020 wieder leicht. Dabei waren angesichts stark steigender Corona-Fallzahlen im Herbst erneut Lockdown-Maßnahmen ergriffen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Nach den Pandemie-bedingten Einbrüchen des ersten Halbjahres hatte die zweite Corona-Welle weitaus geringere Auswirkungen; insbesondere die Industrie war kaum betroffen. Insgesamt schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum 2020 um 6,8 %. Die Spuren der Corona-Pandemie zeigten sich auch in der Arbeitslosenquote mit einem Anstieg von 7,5 % auf 7,9%. Die Inflationsrate in der Eurozone lag mit 0,3% deutlich unter dem Vorjahresniveau von 1,2%.

Allmähliche Erholung in Nordamerika

In Mexiko schrumpfte die Wirtschaftsleistung 2020 laut GTAI Pandemie-bedingt um 17,3 %. Dabei erholte sich die mexikanische Konjunktur allmählich wieder von einem harten Lockdown im Frühling. Nach einem Einbruch des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im zweiten Quartal um 17 %, wuchs die Wirtschaft von Juli bis September 2020 wieder um 12 %. Zum Jahresende belasteten die auf Grund der erneut steigenden Corona-Zahlen eingeleiteten Einschränkungen des öffentlichen Lebens erneut die wirtschaftliche Entwicklung. Die wichtigste Konjunkturmaßnahme bildeten Infrastrukturprojekte,

Weltproduktion in Gesamtjahr 2020 schrumpft aufgrund von COVID-19-Pandemie

Chine erzielt Wachstum in Coronajahr

Zweite Pandemiewelle dämpfen weltweite Konjunkturerholung

Auotmotive-Industrie in Mexico geschwächt durch Pandemie

während die Investitionstätigkeit um 20 % zurückging. Unterdessen mussten große und mittelständische Unternehmen in Mexiko ohne Steuererleichterungen, Hilfskredite oder Kurzarbeitergeld auskommen. Besonders stark betroffen war die Automotive-Industrie mit einem Einbruch von 64 % von April bis Juni 2020 infolge von Produktionsunterbrechungen.

BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

Der globale Nutzfahrzeugmarkt verzeichnete im Jahr 2020 infolge der Lockdown-Maßnahmen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie Produktionsrückgänge in historischem Ausmaß. Die daraus resultierenden Belastungen innerhalb eines branchenwirtschaftlichen Abschwungs setzten Produzenten und Zulieferer zusätzlich unter enormen Druck. In Europa sank die Produktion im Jahr 2020 laut Branchendienst IHS Markit um etwa 25,7%. Im STS-Heimatmarkt Deutschland betrug der Rückgang 26,6 %, in Frankreich 31,7 % und in Italien 20,9 %. Während die Märkte überwiegend im April den Tiefpunkt erreichten, konnte mit Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen bereits im Mai die Produktion wieder aufgenommen werden. Im Verlauf des zweiten Halbjahres erholte sich der globale Nutzfahrzeugmarkt größtenteils von den Pandemie-bedingten Produktionsrückgängen. So verzeichneten die Produktionszahlen im vierten Quartal 2020 gegenüber den Rückgängen der ersten neun Monate in nahezu allen wesentlichen europäischen Märkten wieder ein Wachstum. Exemplarisch ist der deutsche Markt zu nennen, der mit mehr als 27.000 Fahrzeugen von Oktober bis Dezember rund 62,5 % mehr Fahrzeuge produzierte als im dritten Quartal 2020.

Eine ähnliche Entwicklung beobachtet der Branchendienst IHS Markit auch für den Markt leichter Nutzfahrzeuge und Pkw. In Europa sanken die Produktionszahlen 2020 insgesamt um 23,0 %. Besonders der französische Pkw-Markt verzeichnete einen empfindlichen Rückgang von 39,4 %. Die Produktion in Deutschland ging um 23,6% zurück, während Italien mit 8,6% vergleichsweise moderat schrumpfte. In Nordamerika zeigte der Markt für leichte Nutzfahrzeuge und Pkw ebenfalls eine rückläufige Entwicklung. So lag die Produktion in den USA mit 18,5% unterhalb des Vorjahres, während Mexikos Markt um 20,3 % schrumpfte.

Der Automobilmarkt in China dezimierte sich im Segment Pkw um 5,9%, während der Nutzfahrzeugbereich insgesamt ein Minus von 18,7% verzeichnete. Demgegenüber stand ein Plus bei der Zahl der produzierten Trucks von 21,7% im Vergleich zum Vorjahr, das für die STS Group in China bedeutende

Chinesischer Truck-Markt wächst um 21,7%

GESCHÄFTSVERLAUF

Teilsegment Traktoren legte mit 47,8% besonders stark zu.

Zum Jahresauftakt konnte die STS Group erstmals einen E-Mobility-Auftrag für den europäischen Markt gewinnen, um damit künftig ihre Position im strategisch relevanten Markt der Elektrofahrzeuge neben China auf einem weiteren Kontinent weiter auszubauen. Bei den genannten Modulen handelt es sich um Hochleistungskomponenten aus dem Verbundwerkstoff SMC (Sheet Molding Compound), die höchste Anforderungen erfüllen müssen. Sie gewährleisten gleichzeitig Hitzebeständigkeit und sorgen für eine signifikante Gewichtsreduzierung gegenüber konventionellen Materialien. Das Unternehmen sieht für diese neue Produktgruppe zusätzlich zum chinesischen Markt auch in Europa erhebliches Wachstumspotenzial.

Im ersten Halbjahr 2020 beeinflussten jedoch die Ausbreitung des Coronavirus-Pandemie und die damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen die weltweite konjunkturelle Entwicklung massiv und damit auch in starkem Maße die Automobil- und Nutzfahrzeugbranche sowie in der Konsequenz den

Nutzfahrzeugmarkt mit Wachstum im vierten Quartal 2020

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Konzernanhang

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Geschäftsverlauf der STS Group. Bereits im Februar wurden die STS Fertigungsstätten in China geschlossen. Die STS Werke in Europa und Mittel- und Südamerika waren hingegen erst ab März von Werksschließungen in Zusammenhang mit der Pandemie betroffen. In Mittel- und Südamerika wurde auf die Werksschließung insbesondere durch den Abbau von Urlaubstagen reagiert. In Europa hingegen konnten die Kapazitäten durch den Einsatz von Kurzarbeit kurzfristig der Lage angepasst werden.

Die Werke in China konnten bereits Ende März wieder die Produktion komplett aufnehmen und im April produzierten die chinesischen Werke erneut auf dem hohen Niveau wie vor der Werksschließung. Nachdem im Jahr 2019 in China verschärfte Kontrollen hinsichtlich der erlaubten Transportvolumina eingeführt wurden, bewirkte dies bereits zum Ende des Jahres, aber insbesondere im Jahr 2020 zum erhöhten Ausbau der Nutzfahrzeugflotte von Logistikunternehmen. Außerdem profitierte der Nutzfahrzeugmarkt auch von den neuen lokalen Emissionsstandards, welche zu einem verstärkten Ersatz von Fahrzeugen durch neue, den Standards entsprechenden, Zugmaschinen führte. Diese Aspekte unterstützten den rapiden Anstieg der Nachfrage nach schweren Nutzfahrzeugen in China, so dass die Produktionsausfälle auf Grund der Werksschließung sogar deutlich mehr als kompensiert werden konnten.

Die Werke in Deutschland, Italien, Polen, Frankreich und Brasilien waren von Mitte März bis Großteils Ende April 2020 vorübergehend geschlossen. Dies führte zu einer deutlich negativen Umsatzentwicklung in den Segmenten Acoustics, Plastics und Materials. Auch in Europa war nach den Werksschließungen eine zunehmende Erholung des Automobil- und Nutzfahrzeugmarktes zu verspüren, jedoch auf einem deutlich geringeren Niveau. Das Produktionsvolumen vor den Werksschließungen konnte erst zum Ende des zweiten Quartals wieder erreicht werden. Zum Ende des Geschäftsjahres war eine weitere deutliche Erholung sichtbar.

Zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft hat die STS Group im Berichtszeitraum eine Vielzahl von Liquiditäts- und Kostensenkungsmaßnahmen eingeleitet.

Als Teil einer umfangreichen Kostensenkungsmaßnahme hat das Unternehmen am 15. Mai 2020 den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) beantragt. Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwandes hinsichtlich der Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen und ermöglicht es der Gesellschaft, die Kosten der Börsennotierung zu reduzieren und vorhandene Ressourcen effizienter und zielgerichteter nutzen zu können. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der STS Group AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.

Infolge der durch die COVID-19-Pandemie eingetretenen Umsatzeinbußen musste die STS Group im Mai weitere weitreichende strukturelle Änderungen der administrativen Funktionen vornehmen. Im Zuge dieser Änderungen wurden operative Funktionen der STS Group AG Zentrale in Deutschland dezentralisiert und wieder auf nachgeordnete operative Einheiten zurückgeführt oder an Externe übertragen. Lediglich strategische Aufgaben verbleiben bei der STS Group AG. Als Folge dieser Entwicklung beschloss der Vorstand, einen Großteil der Beschäftigungsverhältnisse betriebsbedingt zu beenden. Die daraus resultierenden negativen Einmaleffekte wurden im Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres vollumfänglich berücksichtigt.

Nachdem Patrick Oschust, COO, und Dr. Ulrich Hauck, CFO, ihre Ämter jeweils zum 31. Mai 2020 und zum 20. Juni 2020 niedergelegt hatten, erfolgte die Abberufung von Andreas Becker, CEO, als Vorstand der Gesellschaft zum 30. Juni 2020. Woraufhin Herr Mathieu Purrey für drei Jahre zum Alleinvorstand der Gesellschaft zum 3. Juli 2020 berufen wurde. Zudem legten die Aufsichtsratsmitglieder Robin Laik und Dr. Kristian Schleede ihre Aufsichtsmandate bei der STS Group AG mit Ablauf des 20. Juni 2020

Erstes Halbjahr 2020 durch Pandemie geprägt

Hohe Nachfrage in China nach Werksschließungen

nieder, worauf hin Dr. Wolf Cornelius und Dr. Wolfang Lichtenwalder gerichtlich bestellt wurden. Mit der Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 wurden beide zu ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern gewählt.

Im August 2020 wurde zudem der Verkauf des Segments Acoustics mit der Adler Pelzer Group abgeschlossen und zu Ende Oktober 2020 wirksam. Damit richtet die STS Group ihren Fokus auf ihr Kerngeschäft in den Bereichen Plastics und Materials in Europa und künftig auch auf den Ausbau des nordamerikanischen Geschäfts. Somit fokussiert sich die STS noch stärker auf die attraktiven Spritzgussund Verbundstofftechnologien, mit dem Ziel die Kompetenzen in dem Bereich der zukunftsträchtigen Leichtgewichtlösungen für Nutz- und Elektrofahrzeuge weiter auszubauen. Die Strategie der STS Group, von den aktuellen Megatrends der Automobilindustrie zu profitieren, wird dabei zielgerichtet fortgeführt und wurde durch den Verkauf des Geschäftsbereichs Acoustics noch weiter verstärkt.

ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DES KONZERNS

ERTRAGSLAGE

Das Geschäftsjahr 2020 war im Wesentlichen durch die globale Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie, den damit verbundenen weltweiten Shutdown der Wirtschaft und insbesondere die damit einhergehenden Werksschließungen geprägt. Die Pandemie wirkte sich besonders auf das Marktumfeld der STS Group in Europa sowie in Mittel- und Südamerika aus. Der chinesische Markt verzeichnete hingegen eine starke Nachfrage im Nutzfahrzeugmarkt. So konnte die STS Group in China im Gesamtjahr 2020 ein außerordentliches Wachstum erzielen. Zudem wirkte sich auch der Verkauf des Segments Acoustics auf die Geschäftszahlen der Gesellschaft aus.

Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurden nachfolgend die Vorjahreszahlen der Ertragslage dahingehend angepasst, dass der in 2020 verkaufte Geschäftsbereich Acoustics nicht berücksichtigt wird. Im Berichtsjahr 2020 erzielte die STS Group Umsatzerlöse in Höhe von 235,0 Mio. EUR (2019: 250,7 Mio. EUR). Die Gesellschaft erreichte ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 14,7 Mio. EUR (2019: 15,3 Mio. EUR). Trotz des starken Umsatzrückgangs konnte die Gesellschaft verschiedene Maßnahmen zu Kosteneinsparungen einführen. Positiv wirkte sich auch das beträchtliche Wachstum des margenstarken Segmentes China aus.

Im Geschäftsjahr 2020 entstanden Sonderaufwendungen von insgesamt 3,0 Mio. EUR. Diese entfielen zu 2,7 Mio. EUR auf Restrukturierungs- und Abfindungskosten; davon 1,7 Mio. EUR für die Restrukturierung der Konzernzentrale in Hallbergmoos und die damit verbundenen betriebsbedingten Kündigungen der Mitarbeiter. Weitere 0,3 Mio. EUR bezogen sich auf den Verkauf des Segments Acoustics. In der Vorjahresperiode waren dies Sonderaufwendungen in Höhe von 2,6 Mio. EUR für Reorganisationsmaßnahmen, Abfindungs- und Beratungskosten.

Das Adjusted EBITDA lag im Berichtsjahr 2020 mit 17,7 Mio. EUR nahezu auf dem Niveau der Vorjahreseriode (2019: 17,9 Mio. EUR). Das starke Wachstum des margenstarken Segments China konnte dabei die umsatzbedingten Ergebnisrückgänge nahezu kompensieren. Positiv auf das Adjusted EBITDA wirkte sich auch die Restrukturierung der Konzernzentrale aus.

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Umsatz und Ergebnis der Segmente der STS Group stellen sich für das Berichtsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

SEGMENTENTWICKLUNG

in Mio. EUR 2020 2019 1 Delta Delta %
Umsatzerlöse 235,0 250,7 – 15,6 –6,2
Segment Plastics 129,9 169,0 – 39,1 – 23,1
Segment China 85,0 50,4 34,6 68,5
Segment Materials 26,7 39,8 – 13,1 – 33,0
Unternehmen/Konsolidierung – 6,6 –8,6 2,0 23,3
EBITDA 14,7 15,3 – 0,6 – 3,9
Segment Plastics 1,6 11,4 – 9,8 – 86,3
Segment China 17,4 8,7 8,7 100,5
Segment Materials 1,4 2,2 – 0,8 – 38,4
Unternehmen/Konsolidierung – 5,6 –7,0 1,4 20,3
EBITDA (in % der Umsatzerlöse) 6,3 % 6,1 %
Adjustments EBITDA 3,0 2,6 0,4 15,4
Adjusted EBITDA 17,7 17,9 – 0,2 – 1,1
Adjustments Segment Plastics 0,7 1,2 – 0,5 – 40,7
Segment Plastics 2,3 12,6 – 10,3 – 81,8
Adjustments Segment China 0,0 0,4 – 0,4 – 97,3
Segment China 17,4 9,0 8,4 92,3
Adjustments Segment Materials 0,2 0,2 0,1 32,9
Segment Materials 1,6 2,4 – 0,8 – 33,2
Adjustments Unternehmen/Konsolidierung 2,0 0,8 1,2 143,1
Unternehmen/Konsolidierung – 3,6 – 6,2 2,6 42,0
Adjusted EBITDA (in % der Umsatzerlöse) 7,5 % 7,1 %

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Die STS Group hat im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzrückgang von 6,2 % zu verzeichnen. Der Konzernumsatz sank von 250,7 Mio. EUR in 2019 um 15,6 Mio. EUR auf 235,0 Mio. EUR in 2020. Im Vergleich zum Vorjahr wurde in den Segmenten Plastics und Materials ein Umsatzrückgang von insgesamt 52,2 Mio. EUR verzeichnet. Lediglich das Segment China konnte im Berichtsjahr einen signifikanten Umsatzanstieg von 68,5 % erwirtschaften.

Die sonstigen Erträge stiegen um 46,1% auf 4,0 Mio. EUR und liegen damit über dem Vorjahresniveau von 2,7 Mio. EUR. Der Anstieg ist vor allem auf die Aktivierung von Entwicklungskosten im Segment Plastics, wie auch dem Anstieg von Erträgen aus dem Verkauf von Materialien in China zurückzuführen. Die Bestandsveränderung an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen lagen mit – 1,7 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahresniveau von 5,2 Mio. EUR. Dies ist vor allem auf die Auslieferung von Kundenwerkzeugen für neue Projekte zurückzuführen. Mit dem gesunkenen Umsatzvolumen ist auch bei den Materialaufwendungen ein Rückgang um 7,5 % auf 129,0 Mio. EUR (2019: 139,5 Mio. EUR) zu verzeichnen, der im Wesentlichen auf die gesunkenen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zurückzuführen ist. Die Materialaufwandsquote sank entsprechend auch nur leicht von 55,6 % in 2019 auf 54,9 % im Geschäftsjahr 2020.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 waren in der STS Group weltweit 1.600 Mitarbeiter (2019: 2.455) beschäftigt. Der Personalrückgang ist vor allem auf die Restrukturierung der Konzernzentrale, wie auch auf die Veräußerung des Segments Acoustics zurückzuführen. Die Personalaufwendungen sanken im Berichtszeitraum um 11,9 % auf 61,8 Mio. EUR (2019: 70,2 Mio. EUR), was neben der Reduktion der Mitarbeiter auf die Anwendung von Kurzarbeit insbesondere in den französischen Werken zurückzuführen ist.

Die sonstigen Aufwendungen blieben nahezu unverändert mit 31,8 Mio. EUR (2019: 33,6 Mio. EUR).

Vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen belief sich das operative Ergebnis (EBITDA) im Berichtszeitraum auf 14,7 Mio. EUR und lag damit unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 15,3 Mio. EUR). Die rückläufige EBITDA-Entwicklung ist insbesondere auf die Umsatzrückgänge zurückzuführen. In der Berichtsperiode fielen Sonderaufwendungen für Reorganisationsmaßnahmen sowie im Zusammenhang mit dem Verkauf des Geschäftsbereichs Acoustics an. Diese beliefen sich auf insgesamt 3,0 Mio. EUR.

Das Adjusted EBITDA sank von 17,9 Mio. EUR (bereinigt um Sondereffekte für Reorganisationsmaßnahmen) um rund 1,1 % auf 17,7 Mio. EUR.

Die Abschreibungen und Wertminderungen stiegen im Geschäftsjahr 2020 leicht um 1,3 % auf 16,1 Mio. EUR (2019: 15,9 Mio. EUR).

Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen 12,4 Mio. EUR (2019: 11,2 Mio. EUR), davon auf aktivierte Nutzungsrechte 4,5 Mio. EUR (2019: 3,9 Mio. EUR), während die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte bei 3,6 Mio. EUR (2019: 3,9 Mio. EUR), davon auf aktivierte Nutzungsrechte 0,3 Mio. EUR (2019: 0,3 Mio. EUR), lagen.

In der Folge stand ein Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von minus 1,4 Mio. EUR zu Buche (2019: minus 0,5 Mio. EUR).

Im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ist das Ergebnis des Geschäftsbereichs Acoustics aus den ersten 10 Monaten des Geschäftsjahres mit minus 13,2 Mio. EUR (2019: minus 7,6 Mio. EUR) enthalten, gegenläufig wirkte der Gewinn aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs Acoustics mit 3,9 Mio. EUR. Letzterer ermittelt sich ausgehend von einem negativen Kaufpreis von 2,5 Mio. EUR unter Berücksichtigung des Abgangs des negativen Eigenkapitals aus dem Geschäftsbereich.

Das Konzernjahresergebnis verschlechterte sich im Geschäftsjahr 2020 auf minus 15,9 Mio. EUR (2019: minus 12,1 Mio. EUR), was auf das reduzierte operative Ergebnis in Zusammenhang mit dem Umsatzrückgang in 2020 zurückzuführen ist.

Das Ergebnis je Aktie gemäß IFRS unverwässert und verwässert betrug minus 2,6 EUR (2019: minus 2,0 EUR).

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ERTRAGSLAGE NACH SEGMENTEN

Segment Plastics

Das Segment Plastics verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatzrückgang von 23,1 % auf 129,9 Mio. EUR (2019: 169,0 Mio. EUR). Der Rückgang ist insbesondere auf die COVID-19-Pandemie bedingten Werksschließungen im ersten Halbjahr, sowie einem schwachen Markt für Nutzfahrzeuge zu Jahresbeginn zurückzuführen. Nach dem Lockdown lief die Produktion der Werke in Frankreich im Zeitraum vom 14. bis 29. April 2020 langsam an und erreichte im Laufe des zweiten Halbjahres zunehmend das Niveau vor den Werksschließungen. Das EBITDA des Segments lag im Berichtszeitraum mit 1,6 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (2019: 11,4 Mio. EUR). Das Ergebnis war belastet durch Sonderaufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR (2019: 1,2 Mio. EUR). Im Berichtszeitraum belief sich das Adjusted EBITDA auf 2,3 Mio. EUR (2019: 12,6 Mio. EUR). Maßnahmen zur Kostensenkung, insbesondere die Einführung von flächendeckender Kurzarbeit in Frankreich, konnten die umsatzbedingten negativen Ergebniseffekte nur teilweise kompensieren.

Segment China

Das Segment China war zu Beginn des Geschäftsjahres durch die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Werksschließungen im Februar und März 2020 belastet. Infolge einer hohen Kundennachfrage im Nutzfahrzeugbereich sind die Werke seit Mitte März voll ausgelastet, wodurch das Segment China die Umsatzausfälle mehr als kompensieren konnte. Die Umsatzerlöse stiegen um 68,5 % von 50,4 Mio. EUR auf 85,0 Mio. EUR. Das EBITDA des Segments stieg im Berichtszeitraum im Vergleich zur Vorjahresperiode auf 17,4 Mio. EUR (2019: 8,7 Mio. EUR) stark an. Das Ergebnis ist im laufenden Geschäftsjahr durch Sonderaufwendungen in Höhe von 0,0 Mio. EUR (2019: 0,4 Mio. EUR) belastet. Das Adjusted EBITDA verbesserte sich im Berichtszeitraum auf 17,4 Mio. EUR (2019: 9,0 Mio. EUR). Die Verbesserung ist vor allem auf das deutliche Umsatzwachstum zurückzuführen. Dieses konnte durch die Anläufe von neuen Projekten, aber auch durch eine starken Nachfrage des lokalen Nutzfahrzeugmarktes erreicht werden.

Segment Materials

Auch das Segment Materials war von Mitte März bis 14. April 2020 von vorübergehenden Werksschließung und der Stilllegung der Produktion betroffen. Dies führte im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einem Umsatzrückgang von 33,0 %. Dieser betrug 26,7 Mio. EUR gegenüber 39,8 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBITDA verschlechterte sich in der Berichtsperiode im Vergleich zur Vorjahresperiode um 0,8 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR (2019: 2,2 Mio. EUR). Das Ergebnis ist im laufenden Geschäftsjahr durch Sonderaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR (2019: 0,2 Mio. EUR) belastet. Das Adjusted EBITDA belief sich dahingehend auf 1,6 Mio. EUR (2019: 2,4 Mio. EUR).

FINANZLAGE

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements und Dividendenpolitik

Die Finanzierungsstrategie der Gruppe ist auf die Bereitstellung der notwendigen Mittel für die Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie auf die Erfordernisse des operativen Geschäfts ausgerichtet. Ziel ist es, die notwendigen Mittel für Wachstum sicherzustellen, das damit verbundene finanzielle Risiko zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Dabei werden unterschiedliche Finanzierungsinstrumente wie z.B. Darlehen, Factoring, Leasing und kurzfristige Kredite eingesetzt.

Für das Geschäftsjahr 2020 ist keine Dividendenzahlung geplant. Die Gesellschaft beabsichtigt, einen wesentlichen Teil ihrer zukünftigen potenziellen Gewinne nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge für die Finanzierung ihres weiteren Wachstums in den kommenden Geschäftsjahren zu verwenden und eine Dividende nur zu zahlen, soweit dies mit ihren Business- und Investitionsplänen zu vereinbaren ist.

Die Gruppe verfügt über fest- und variabel verzinste Kredite. Die variabel verzinsten Kredite basieren auf einem 1-, 3- und 6-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge. Einigen Krediten liegen Kreditklauseln für die Einhaltung von Finanzkennzahlen zugrunde und einige Kredite sind besichert. Für Informationen zu finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Abschnitt 4.12. Lang- und Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten im Konzernanhang verwiesen.

Cash Flow

in Mio. EUR 2020 20191
Netto-Cashflow aus operativer Tätigkeit – 1,6 36,7
Netto-Cashflow aus Investitionstätigkeit – 23,7 – 15,0
Netto-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 28,1 – 35,6
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente
– 0,1 0,0
Netto-Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2,7 – 13,9

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete die STS Group einen negativen Netto-Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von 1,6 Mio. EUR (2019: 36,7 Mio. EUR). Davon entfielen –0,3 Mio. EUR (2019: 34,2 Mio. EUR) auf den fortgeführten und –1,3 Mio. EUR (2019: 2,5 Mio. EUR) auf den aufgegebenen Geschäftsbereich. Die Reduzierung resultierte insbesondere aus der Entwicklung des Net Working Capital. Aus der Veränderung des Net Working Capital ergab sich in der Berichtsperiode ein Mittelabfluss von 7,8 Mio. EUR (2019: Mittelzufluss 20,1 Mio. EUR). Wesentlicher Treiber für den Mittelabfluss im fortgeführten Bereich war der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in China bei gleichzeitiger Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

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Im Geschäftsjahr 2020 belief sich der Cashflow aus der Investitionstätigkeit auf – 23,7 Mio. EUR (2019: Mittelabfluss 15,0 Mio. EUR). Davon entfielen – 23,5 Mio. EUR (2019: – 9,2 Mio. EUR) auf den fortgeführten und – 0,2 Mio. EUR (2019: – 5,8 Mio. EUR) auf den aufgegebenen Geschäftsbereich. Hierin enthalten ist ein Mittelabfluss von 13,0 Mio. EUR im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises aus dem Verkauf des Geschäftsbereiches Acoustics. Die weiteren Investitionstätigkeit entfiel im Wesentlichen auf Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 8,5 Mio. EUR (2019: 7,8 Mio. EUR) und in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2,4 Mio. EUR (2019: 3,6 Mio. EUR).

Aus der Finanzierungstätigkeit flossen bei der Gruppe im Geschäftsjahr 2020 Mittel in Höhe von 28,1 Mio. EUR zu, während im Geschäftsjahr 2019 ein Mittelabfluss von 35,6 Mio. EUR zu verzeichnen war. Davon entfielen 19,4 Mio. EUR (2019: – 31,6 Mio. EUR) auf den fortgeführten und 8,7 Mio. EUR (2019: – 4,0 Mio. EUR) auf den aufgegebenen Geschäftsbereich. Im Berichtsjahr hingegen flossen der Gruppe 28,6 Mio. EUR durch Aufnahmen von Krediten zu. Diese bezogen sich insbesondere auf staatlich garantierte Darlehen, welche im Zuge der COVID-19-Pandemie insbesondere für die französischen und die italienischen Einheiten gewährt wurden. Das in Italien staatlich garantierte Darlehen wurde im Zuge der Veräußerung entkonsolidiert und ist dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet. Im Vorjahreswert sank die Finanzierung im Wesentlichen aus Forderungsverkäufen aufgrund der Umstellung von unechtem zu echtem Factoring um 24,1 Mio. EUR.

Flüssige Mittel

Der Bestand an frei verfügbaren liquiden Mitteln betrug 20,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019: 17,2 Mio. EUR) und umfasste im Wesentlichen Bankguthaben.

Nettofinanzschulden

Die Nettofinanzschulden1 der Gruppe sanken zum 31. Dezember 2020 um 16,2 Mio. EUR auf 22,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 39,1 Mio. EUR). Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung des Segments Acoustics zurückzuführen. Wenngleich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus der Aufnahme von staatlich garantierten Krediten aus Frankreich im Segment Plastics anstiegen, wirkt ein gestiegener Bestand an Zahlungsmitteln zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum 31. Dezember 2019 gegenläufig. Zudem wurden im Geschäftsjahr zwei kurzfristige Darlehen vom Gesellschafter der Mutares SE & Co. KGaA gewährt, die sich auf 6,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 0,0 Mio. EUR) belaufen. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, wie auch die Leasingverbindlichkeiten wurden mit dem Verkauf des Segments Acoustics reduziert. Ebenso wurden die Verbindlichkeiten aus Factoring mit dem Verkauf der Acoustics Sparte vollumfänglich abgetreten.

VERMÖGENSLAGE

in Mio. EUR 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Langfristige Vermögenswerte 86,3 136,4
Kurzfristige Vermögenswerte 99,4 120,0
Gesamt Aktiva 185,7 256,5
Summe Eigenkapital 51,1 68,6
Langfristige Schulden 41,7 55,0
Kurzfristige Schulden 92,9 132,9
Gesamt Passiva 185,7 256,5

Die Bilanzsumme sank im Vergleich zum 31. Dezember 2019 von 256,5 Mio. EUR auf 185,7 Mio. EUR. Die Reduzierung war vor allem auf die Entkonsolidierung des Segments Acoustics zurückzuführen, was sich auf alle Aktiv- und Passivposten auswirkte. Gegenläufig wirkte ein Anstieg der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund des starken Umsatzanstieges des Segments China. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 53,5% und liegt damit 6,7% über dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil der kurzfristigen Schulden an der Bilanzsumme ist um rund 1,8% im Vergleich zum Vorjahr (51,8%) gesunken.

Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 50,3 Mio. EUR auf 86,3 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 136,4 Mio. EUR). Die Sachanlagen reduzierten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 von 102,9 Mio. EUR auf 61,2 Mio. EUR.

Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken um 20,6 Mio. EUR auf 99,4 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 120,0 Mio. EUR). Dies ist im Wesentlichen auf den Verkauf des Geschäftsbereiches Acoustics zurückzuführen und dem damit einhergehenden Abgang von kurzfristigen Vermögenswerten in Höhe von 40,3 Mio. EUR. Auf den damit einhergehende Abgang von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 23,0 Mio. EUR, wirkte gegenläufig ein Anstieg dieser im Geschäftsbereich China um 13,8 Mio. EUR auf Grund des starken Anstieg des Umsatzvolumens.

Das Eigenkapital sank gegenüber dem 31. Dezember 2019 um 17,5 Mio. EUR auf 51,1 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 68,6 Mio. EUR). Eigenkapitalreduzierend wirkten sich im Wesentlichen das Konzernergebnis von –15,9 Mio. EUR, sowie die Neubewertung von Pensionsverpflichtungen und Unterschiede aus Währungsumrechnungen. Gegenläufig wirkte hingegen die im September 2020 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote verblieb nahezu unverändert zum 31. Dezember 2020 mit 27,5 % (31. Dezember 2019: 26,8 %).

Die langfristigen Schulden reduzierten sich zum 31. Dezember 2020 um 13,3 Mio. EUR auf 41,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 55,0 Mio. EUR). Die Reduzierung ist auch hier im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung des Segments Acoustics zurückzuführen. Gegenläufig wirkte die Aufnahme von Darlehen gegenüber Kreditinstituten in Frankreich, welche auf 11,8 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 2,2 Mio. EUR) anstiegen.

Die kurzfristigen Schulden reduzierten sich zum 31. Dezember 2020 um 40,0 Mio. EUR auf 92,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 132,9 Mio. EUR). Der Rückgang ist im Wesentlichen den komplett abgetretenen Verbindlichkeiten aus Factoring (–12,1 Mio. EUR) geschuldet.

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GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Aufgrund der globalen Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020, des damit verbundenen weltweiten Shutdowns der Wirtschaft und insbesondere der damit einhergehenden Werksschließungen musste die Gesellschaft erhebliche Umsatzrückgänge verzeichnen.

Insbesondere war die Gruppe in den Segmenten Plastics, Acoustics und Materials, also in den europäischen und südamerikanischen Ländern von der Pandemie betroffen. Hier war nur eine leicht ansteigende Erholung im zweiten und dritten Quartal zu verspüren. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2020 konnte jedoch vor allem im Segment Plastics wieder das Umsatzvolumen des Vorjahresniveaus erreicht werden.

Das Segment China hingegen konnte sich rasch von den Werksschließungen erholen und lag schon im zweiten Quartal auf einem Niveau deutlich über dem Vorjahr. Dabei konnten die entfallenen Umsätze nicht nur aufgeholt, sondern deutlich überkompensiert werden, was zu einem außerordentlichen Wachstum im Berichtsjahr führte.

Auf die Pandemie im ersten Halbjahr hat das Unternehmen mit einer Vielzahl von Maßnahmen reagiert, wie zum Beispiel die Einführung von Kurzarbeit in allen Werken und die Anpassung der externen Kapazitäten. Dennoch lag das Adjusted EBITDA unter dem Vorjahreswert, die Adjusted EBITDA-Marge konnte hingegen nahezu auf Vorjahresniveau gehalten werden. Das Konzernergebnis hingegen, welches zusätzlich durch das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen belastet war, lag im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert.

Es wurden zudem verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität, wie zum Beispiel die Aufnahme von externen Finanzmitteln in Frankreich eingeleitet, was zu einer Erhöhung der Liquidität im Geschäftsjahr führte. Durch die Veräußerung des Segments Acoustics konnte die Netto-Finanzverschuldung zum 31. Dezember 2020 erheblich verbessert werden und ist nach Auffassung des Vorstandes insgesamt angemessen. Infolge der aufgenommenen Darlehen, der Veräußerung des Segments Acoustics wie auch der Restrukturierung der Konzernzentrale sieht der Vorstand die Finanzlage als zufriedenstellend an. Die Ausstattung mit Eigenkapital hält der Vorstand für ausreichend.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

RISIKOMANAGEMENT SYSTEM

Das Risikomanagement als Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur frühzeitigen Risikoerkennung und zum adäquaten Umgang mit den Risiken unserer unternehmerischen Tätigkeit nimmt in unserem Geschäftsmodell eine wichtige Rolle ein. Der Vorstand hat ein Risikofrüherkennungssystem installiert, damit Entwicklungen frühzeitig erkannt werden, die den Fortbestand der Gesellschaft möglicherweise gefährden. Alle kritischen Geschäftsentwicklungen und Haftungsrisiken werden einer kritischen Prüfung unterzogen und regelmäßig in den Reviews der Tochtergesellschaften sowie den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen berichtet. Der Vorstand kontrolliert in regelmäßigen Reviews den Geschäftsverlauf der Tochterunternehmen und ist auf Basis des implementierten Berichtswesens über die Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätslage sämtlicher Segmente informiert. Die STS Group hält ausreichend freie finanzielle Kapazitäten vor, um bei Bedarf flexibel und angemessen reagieren zu können.

Im Rahmen des Risikomanagements werden ausschließlich Risiken betrachtet, die gemessen an ihrer Auswirkung auf das EBIT einen Schwellenwert von 0,1 Mio. EUR netto und 1 Mio. EUR. brutto überschreiten. Die Risiken sind dabei nach ihrer monetären Auswirkung (Schadensausmaß) und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten. Bei der Bewertung der monetären Auswirkung werden die vier Kategorien sehr gering, gering, mittel und hoch unterschieden. Maßgeblich für die Bewertung ist das Schadensausmaß bezogen auf ein Jahr. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird auf einer Prozentskala bewertet und in die vier Kategorien unwahrscheinlich, möglich, wahrscheinlich und sehr wahrscheinlich unterteilt. Die Kombination aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit definiert die Risikoklasse, die in ihrer Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering, mittel und hoch eingestuft wird. Die Einstufung der Risiken in die jeweiligen Risikoklassen erfolgt anhand der Risikomatrix.

RISIKOMATRIX 1

1 Klassifizierung des Nettorisikos

1 An die Aktionäre

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Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht

3 Konzernabschluss 5 Weitere Informationen

Bei der Risikobewertung wird zwischen Brutto- und Nettobewertung unterschieden. Bereits ergriffene Maßnahmen können das Bruttorisiko sowohl in Bezug auf die monetären Auswirkungen als auch in Bezug auf den möglichen Eintritt des Risikos mindern. Das Nettorisiko stellt dann die Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung der bis zum Berichtsstichtag bereits eingeleiteten schadensmindernden Maßnahmen dar. Die identifizierten Risiken sind aktiv zu managen, um die vom Unternehmen angestrebte Risikominderung zu erreichen. Alle Risiken, bei denen keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, sind als Geschäftsrisiken einzustufen. Die Steuerung von Risiken, die einen geringen Einfluss auf die STS Group haben, obliegt dem operativ verantwortlichen Management. Die aktuellen Risiken werden regelmäßig an den Vorstand berichtet. Im Rahmen seines jeweiligen Verantwortungsbereichs beschließt der Vorstand die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen und sorgt für deren kontinuierliche Umsetzung.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses

Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hat eine angemessene Struktur sowie Prozesse, die entsprechend definiert sind. Es ist so aufgestellt, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Vorgänge und Transaktionen gewährleistet ist. Zur Konsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen stellt das interne Kontrollsystem sicher, dass gesetzliche Normen, Rechnungslegungsvorschriften und interne Anweisungen zur Rechnungslegung eingehalten werden. Änderungen darin werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und entsprechend berücksichtigt. Für die monatliche, quartalsweise und jährliche Aufstellung des Konzernabschlusses wird von der STS Group ein Terminplan für die Tochtergesellschaften vorgegeben. Zu den Quartals- und Jahresabschlüssen werden Instruktionen an die Tochtergesellschaften versendet sowie ergänzende Daten/ Informationen abgefragt, die für alle relevanten Themen bezüglich der Inhalte sowie der Prozesse und Fristen der Abschlusserstellung notwendig sind. Für die Konsolidierung der STS Group werden ein konzerneinheitlicher Kontenrahmen sowie einheitliche Bilanzierungsvorgaben eingesetzt. Für die Konsolidierung wird eine entsprechende Konsolidierungssoftware genutzt. Im Rahmen der Konzernrechnungslegung erfolgt ein enger Austausch zwischen den operativen Einheiten und dem zentralen Bereich. Nach der Einführung einer neuen Konsolidierungssoftware zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 konnten weitreichende Aktivitäten, (wie z.B. die Erstellung des monatlichen Reporting Packages) in diesem Zusammenhang an die lokalen Finanzresorts übertragen werden, zudem konnte der Konsolidierungsprozess weiter automatisiert werden. Auf Grund der weitreichenden Restrukturierung der Konzernzentrale, werden außerdem regelmäßig externe Sachverständige zur Unterstützung hinzugezogen. Neben definierten Kontrollen sind systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse, die Trennung zwischen ausführenden und kontrollierenden Funktionen sowie die Einhaltung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen wesentliche Bestandteile des internen Kontrollsystems. Die Qualitätssicherung hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Rechnungslegungsdaten erfolgt monatlich zentral durch den Zentralbereich mittels Analysen und Plausibilisierungen.

Die Konzerngesellschaften sind für die Einhaltung der gültigen Richtlinien und rechnungslegungsbezogenen Prozesse sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf der Abschlusserstellung verantwortlich. Im Rechnungslegungsprozess werden die Konzerngesellschaften durch zentrale Ansprechpartner unterstützt.

Finanzrisikomanagement

Das Management der STS Group überwacht und steuert die mit den Geschäftsbereichen der STS Group verbundenen Finanzrisiken mithilfe der internen Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß analysiert. Zu diesen Risiken zählen Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken (Währungs- und Zinsrisiken).

In einigen wenigen Fällen minimiert die STS Group die Auswirkungen dieser Risiken durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist sehr limitiert, da derzeit nur sehr geringe Währungs- und Zinsexposures bestehen. Daneben gibt es Vorgaben für die Steuerung von Währungs-, Zins- und Ausfallrisiken. Darüber hinaus wurden Grundregeln für die Durchführung derivativer und nichtderivativer Finanzgeschäfte sowie für die Anlage überschüssiger Liquidität festgelegt. Die STS Group kontrahiert und handelt keine Finanzinstrumente, einschließlich derivativer Finanzinstrumente, für spekulative Zwecke.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

ERHOLUNG DER WELTWIRTSCHAFT ABHÄNGIG VON PANDEMIEVERLAUF

Risiken für die globale Konjunktur und deren bestimmende Rahmenbedingungen ergeben sich laut Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel aus der Ungewissheit über den Verlauf der Pandemie. Weitere Infektionswellen mit neuerlichen umfänglichen Lockdowns würden die Erholung der Weltkonjunktur bremsen. Das gilt auch für die erwartete Normalisierung der wirtschaftlichen Aktivität in kontaktintensiven Bereichen, wenn sich die Durchimpfung der Bevölkerung verzögern sollte. In China bestehen wirtschaftliche Risiken durch teilweise Grenzschließung, insbesondere für die Lieferketten. Dabei können ausländische Einkäufer aus den USA und Europa ihre Produzenten nicht besuchen. Das Infektionsgeschehen in der chinesischen Volkswirtschaft ist dagegen nahezu vollständig unter Kontrolle. Im Euroraum stellen mögliche Auswirkungen des weiterhin hohen Infektionsniveaus die größten Risiken für den Währungsraum dar. Mit umfangreichen finanz- und arbeitsmarkt- und finanzpolitischen Maßnahmen versuchen die Euroländer, Insolvenzen abzuwenden und damit Produktionsstrukturen sowie Arbeitsplätze zu erhalten Unterdessen bleiben die Pandemie-bedingten Risiken in Mexiko aufgrund vergleichsweise wenig einschneidender Eindämmungsmaßnahmen hoch. Dazu trägt erschwerend bei, dass Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft gering sind. Demgegenüber bestehen bei günstigen Rahmenbedingungen die Chancen einer rascheren Erholung und höheren konjunkturellen Dynamik. Eine Chance für die konjunkturelle Entwicklung sind Nachholeffekte der Konsumenten nach Monaten des Verzichts auf kontaktintensive Dienstleistungen, während die verfügbaren Einkommen nur wenig sanken. Gleichzeitig besteht durch die Nachfrage aufgestauter Ersparnisse in größerem Umfang das Risiko eines stärkeren Preisanstiegs aufgrund begrenzter Kapazitäten. Dies wiederum könnte zu einer kontrahierenden Ausrichtung der Finanzpolitik führten. Ein damit verbundener Anstieg der Kapitalmarktzinsen könnte schließlich die Erholung der Weltkonjunktur unter Druck setzen. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als mittel ein.

CHINA MIT STEIGENDEN STAATSAUSGABEN

Positive konjunkturelle Entwicklung der Volksrepublik China

Laut der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing (Germany Trade & Invest, GTAI) basiert die positive konjunkturelle Entwicklung der Volksrepublik China in großem Umfang auf staatlichen Ausgaben, die in erster Linie auf die Stabilisierung der Gesellschaft durch Steigerungen der wirtschaftlichen Kennzahlen und durch Schaffung von Arbeitsplätzen zielen. Dabei ist die Produktivität staatlicher Investitionen deutlich rückläufig, während die öffentliche Verschuldung stark zugenommen hat und weiter steigt. Eine vergleichbare Entwicklung zeigt sich bei staatlichen Unternehmen. Dagegen sanken die Investitionen der Privatwirtschaft. Auch die chinesischen Konsumenten agieren bei stagnierenden oder nur leicht steigenden Gehältern vorsichtig und neigen angesichts eines nicht tragfähigen Sozialsystems bei wirtschaftlicher Unsicherheit zum Verzicht auf nicht notwen1 An die Aktionäre Konzernlagebericht Chancen- und Risikobericht

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Konzernanhang

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5 Weitere Informationen

dige Ausgaben. Eine Ausnahme bildet der staatlich geförderte Absatz von Automobilen. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als mittel ein.

EURORAUM MIT WIRTSCHAFTLICHEN UND POLITISCHEN RISIKEN

Für den Euroraum besteht die Chance, dass sich mit dem Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten das handelspolitische Klima verbessert. Demgegenüber bleibt nach dem Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union das Risiko bislang unbekannter Auswirkungen bestehen. Die globalen Handelsspannungen traten zwar durch die Corona-Krise in den Hintergrund, sind aber nicht beigelegt. Dabei ist anzunehmen, dass die neue US-Regierung bei handelspolitischen Fragen einen stärker multilateralen Ansatz mit den europäischen Partnern verfolgen wird, um in den bestehenden Handelskonflikten mit China eine gemeinsame Position zu beziehen. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

PANDEMIEVERLAUF BESTIMMEND FÜR ERHOLUNG IN NORDAMERIKA

In Mexiko könnte die Wirtschaft stärker wachsen als angenommen, sofern es durch Impfungen gelingt, die Pandemie im Jahresverlauf einzudämmen. Auf das mexikanische Wirtschaftswachstum könnten sich verbesserte Exportmöglichkeiten in die USA aufgrund des neuen Handelsvertrags USCMA positiv niederschlagen. Trotz einiger Einschränkungen erhält Mexiko weiterhin einen präferierten Zugang zum US-Markt. Gleichzeitig erhöht sich durch die neue US-Administration die Verlässlichkeit im Verhältnis zu den USA. Auch, wenn weitere protektionistische Maßnahmen nicht auszuschließen sind, wird Mexiko als Produktionsstandort für den nordamerikanischen Markt gestärkt. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

Emissionsfreie Nutzfahrzeuge nehmen Fahrt auf

Emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind laut Unternehmensberatung strategy& die Zukunft. Während emissionsfreie leichte Nutzfahrzeuge kostenmäßig wettbewerbsfähig werden, stellen schwere Nutzfahrzeuge zunehmend ein hohes TCO-Risiko (Total Cost of Ownership) dar. Auch wenn elektrische Alternativen mit Batterie und Brennstoffzelle vielversprechend erscheinen, sind emissionsfreie Technologien bislang ungeeignet, den Diesel-Lkw vollständig zu ersetzen. Gleichzeitig sind Nutzfahrzeughersteller gefordert, Fahrzeugflotten zu elektrifizieren, um Umweltauflagen zu erfüllen. Die europäischen Vorschriften zwingen die Lkw-Hersteller, die Flottenemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 30% zu senken. Dabei sind schwere Nutzfahrzeuge für rund 66% der CO2-Emissionen im Straßengüterverkehr allein in Deutschland verantwortlich. Aus technologischer Sicht wird die Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen bei steigenden Reichweitenanforderungen in Kombination mit einem hohen Gesamtgewicht immer schwieriger. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

Globale Handelsspannungen traten durch die Coronakrise in den Hintergrund

Mexiko als Produktionsstandort für den nordamerikanischen Markt gestärkt

Reduzierung der Flottenemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 %

Gewichtsreduzierende Technologien wesentlicher Aspekt bei der Emissionsreduzierung

Der Produktionsanlauf von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antriebsarten und die Überalterung von Verbrennungsmotoren beschleunigt sich zunehmend, sodass die Unternehmensberatung strategy& bereits in den nächsten fünf Jahren nach und nach mit weiteren Chancen für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie rechnet. Dabei ist mit den dafür erforderlichen niedrigen Energiepreisen und der Verbreitung besonders langlebiger Batterien für eine marktgerechte Wettbewerbsfähigkeit emissionsfreier Nutzfahrzeuge ab 2025 zu rechnen. Der Absatz leichter elektrischer Nutzfahrzeuge soll ab 2025 einen signifikanten Marktanteil erreichen, eine substanzielle Verbreitung schwerer emissionsfreier Nutzfahrzeuge ist demnach ab 2030 zu erwarten. strategy& rechnet damit, dass 2030 mehr als 30 % aller europäischen Lkw emissionsfrei sein werden. Neben der Elektrifizierung stellt auch die Einführung von gewichtsreduzierenden Technologien einen wesentlichen Aspekt bei der Emissionsreduzierung dar. Dabei sollen künftig schwere Komponenten aus Metall, durch gleichermaßen zur Stabilität beitragende faserverstärkte Kunststoffteile ersetzt werden. Letztere können bis zu einer 50-prozentigen Gewichtsreduzierung beitragen. Die STS Group leistet Beiträge zur Emissionsreduzierung von Nutzfahrzeugen und Automobilen durch Komponenten zur Verbesserung der Aerodynamik und zur Gewichtseinsparung. Dabei kann das Unternehmen auf drei Entwicklungszentren zugreifen.

Für die Entwicklung des globalen Nutzfahrzeug- sowie Automobilmarkts bestehen laut Marktforschungsunternehmen LMC Automotive Risiken in der Unsicherheit fiskalischer Anreize zur Überwindung wirtschaftlicher Folgen der Coronavirus-Pandemie sowie in Verzögerungen der Erholung der Weltwirtschaft. Demgegenüber bestehen bei einer unerwartet schnellen Nachfrageerholung Risiken durch Liefer- und Produktionsengpässe von Komponenten sowie Störungen der Lieferkette. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

Weitere Risiken resultieren aus möglichen Änderungen der neuen US-Administration, die sich neben der US-Wirtschaft auch auf das Tempo der Elektrifizierung von Fahrzeugen in den USA sowie auf Zölle und den globalen Handel auswirken könnten. Mit Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich bestehen weiterhin Risiken aus bislang unbekannten Auswirkungen auf den Handel sowie die Nutzfahrzeug- und Automobilmärkte. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

Automobile als Fortschritt individueller Mobilität

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 löste die Coronavirus-Pandemie einen weltweiten Wirtschaftseinbruch aus und legte neben Unternehmen auch einen Großteil des gesellschaftlichen Lebens lahm. Gleichzeitig änderten die Menschen rund um den Globus langjährige Gewohnheiten und Traditionen, um Infektionen zu vermeiden. Im Mobilitätssektor bevorzugen Fahrgäste nun sichere, aber auch hygienische Verkehrsmittel. Als neuen Trend durch die Coronavirus-Pandemie beschreibt die Unternehmensberatung McKinsey & Company die Rückkehr des eigenen Autos. Während für Konsumenten bei der Wahl des Verkehrsmittels traditionell die Reisedauer zum Ziel, die Kosten und der Komfort entscheidend waren, gilt nun die Verringerung des Infektionsrisikos als wichtigste Überlegung.

Zu den größten Veränderungen in den Präferenzen der Konsumenten zählt die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug. Laut McKinsey & Company sind Konsumenten nun entgegen früherer Untersuchungen überzeugt, dass traditionelle Automobilhersteller gut qualifiziert sind, um Innovationen wie die Elektrifizierung der Mobilität voranzutreiben. Dabei ist die Bereitschaft zum Erwerb von Elektrofahrzeugen seit 2019 um 21% gestiegen, auch wenn die Verbraucher weiter Bedenken gegenüber Batterie und Aufladung, Reichweite und höheren Kosten im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor haben. Gleichzeitig sind die technologischen Fortschritte in der Elektromobilität wohl am deutlichsten im Ver1 An die Aktionäre Konzernlagebericht Chancen- und Risikobericht

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gleich zu autonomen sowie vernetzten Fahrzeugen und der Shared Mobility. Laut McKinsey & Company wird die Automobilindustrie bis 2025 rund 600 neue batterieelektrische und Plugin-Hybrid-Fahrzeuge einführen und damit die Auswahl für die Kunden deutlich steigern. Im gleichen Zeitraum sollen allein die Fahrzeughersteller Investitionen in batterieelektrische Fahrzeuge von mehr als 120 Mrd. USD tätigen, ein Anteil von 25 bis 30% des Gesamtinvestitionsaufkommens.

Durch die sich verändernden Verbraucherpräferenzen und den damit verbundenen Impuls zur Nutzung privater Pkw sowie den technischen Fortschritt in der Elektromobilität resultieren sowohl für Fahrzeughersteller als auch Zulieferer neue Chancen und Möglichkeiten zur Wertschöpfung und Gewinnrealisierung.

WEITERE RISIKOFELDER UND WESENTLICHE CHANCEN UND EINZELRISIKEN

RISIKEN

Die STS Group analysiert kontinuierlich alle relevanten Risiken der anhaltenden COVID-19-Pandemie für die Geschäftsentwicklung, um gegebenenfalls auch kurzfristig notwendige Maßnahmen ergreifen zu können. Im vergangenen Jahr war die STS Group zwar aufgrund der Werksschließungen in der ersten Pandemiewelle zu Jahresbeginn 2020 gezwungen, die eigenen Kapazitäten an die globale Nachfrage anzupassen. Dennoch waren weder in der zweiten COVID-19-Welle ab Herbst des vergangenen Jahres weitere Produktionsausfälle zu verzeichnen, noch sind zum Zeitpunkt der Berichterstellung Werksschließungen durch ansteckendere Mutationen im Geschäftsjahr 2021 absehbar. In China konnte die Pandemie bereits im ersten Halbjahr 2020 weitestgehend eingedämmt werden. Einschränkungen der Produktion an den chinesischen Standorten sind weder vorhanden noch im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten.

Eine unerwartete Ausweitung der COVID-19-Pandemie könnte sich bei wider Erwarteten erneuten Werksschließungen nachteilig auf Liquiditäts- und Finanzierungssituation der STS Group auswirken. Um dem entgegenzuwirken, hat die Gesellschaft im vergangenen Jahr eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen umgesetzt:

  • Zusätzliche lokale Finanzierungen, gefördert durch umfangreiche staatliche Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft im europäischen Kernmarkt Frankreich, darunter insbesondere Finanzierungen der französischen Tochtergesellschaften von zusammen ca. 12,8 Mio. EUR mit flexiblen Rückzahlungsmodalitäten,
  • Liquiditätshilfen von Kunden sowie rechtlich zulässige Stundungen von Zahlungen wie Sozialabgaben und verschiedene Steuern,
  • Flexibilisierung der Produktion in Frankreich durch weitreichende Vereinbarung für Kurzarbeit,
  • Reduzierung der Kostenstruktur durch die Restrukturierung der Konzernzentrale in Deutschland.
  • Aufnahme von Darlehen von der Mutares SE & Co KGaA

Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als mittel ein. Eine hieraus resultierende Bestandsgefährdung sieht der Vorstand nicht.

Die STS Group schließt langfristige Verträge (LTA's) mit ihren Kunden ab. Im Zuge dieser Aktivitäten werden Verpflichtungen oder Zusagen eingegangen, die über längere Zeit erfüllt werden müssen oder infolge von unvorhergesehenen Ereignissen nicht eingehalten werden könnten. In der Retrospektive können sich diese Aktivitäten als unvorteilhaft erweisen und negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage haben. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als mittel ein.

  • Die STS Group ist von einer begrenzten Anzahl von Großkunden und den Beziehungen zu diesen abhängig. Ein Verlust dieser geschäftlichen Beziehungen könnte sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der STS Group auswirken. Das Management ist proaktiv in Gesprächen vor allem mit Lkw-Herstellern, um neue Projekte für sich zu gewinnen und damit die Abhängigkeit von einer begrenzten Anzahl von Großkunden zu reduzieren. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als mittel ein.
  • Der Umweltschutz hat für die STS Group eine hohe Priorität. Die Produktions- und Fertigungsstandorte der STS Group sind in unterschiedlichen Ländern angesiedelt und unterliegen verschiedensten Umweltschutzstandards. Neu erlassene Gesetze oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene können Risiken für die Produktion bedeuten und ebenfalls in Haftungsansprüchen resultieren. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als mittel ein.
  • Generelle Unterbrechungen in der Automobil- und Lkw-Lieferkette könnten negative Auswirkungen auf die Geschäfte der STS Group haben, sogar wenn die STS Group selbst keinem Lieferengpass bei ihren Lieferanten unterliegt. Sollten die Lieferanten der STS Group nicht mehr in der Lage sein, die für die Geschäftstätigkeit der STS Group erforderlichen und benötigten Rohmaterialien oder Komponenten zu liefern, könnte das die Geschäftstätigkeit der STS Group negativ beeinträchtigen. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als mittel ein.
  • Die Produktion der STS Group ist sehr anlagenintensiv und deshalb mit hohen Fixkosten verbunden. Ein Rückgang der Auslastung in den Werken durch Reduzierungen des Auftragseingangs durch ihre Kunden führt folglich zu steigenden Kosten und ggf. zu Werksschließungen. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.
  • Die Entwicklung von negativen wirtschaftlichen und politischen Umständen in den regionalen Hauptmärkten, in denen die STS Group tätig ist oder in denen ihre Kunden ihre Produkte benutzen, könnte sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe auswirken. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.
  • Durch Unternehmenserwerbe in der Vergangenheit sowie in der Zukunft könnte die STS Group in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Auslegung von Kaufpreisbestandteilen, verwickelt werden, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage haben. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als mittel ein.
  • Die STS Group ist von ihrer Fähigkeit abhängig, sich an verändernde Technologien und neue Trends anzupassen und weiter neue Produkte zu entwickeln. Wenn es der STS Group künftig nicht gelingt,

1 An die Aktionäre Konzernlagebericht Chancen- und Risikobericht

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neue Produkte für die Automobil- und Lkw-Industrie vorzustellen, könnte sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und Marktanteile verlieren. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

  • Die STS Group kann Gegenstand von Produkthaftungsansprüchen und Ansprüchen in Bezug auf spezifische Leistungen oder Mängel ihrer Produkte werden, die Schadenersatzforderungen oder andere Ansprüche nach sich ziehen. Zudem fertigt die STS Group ihre Produkte auch nach Kundenspezifikationen sowie Leistungs- und Qualitätsanforderungen. Werden Produkte nicht rechtzeitig geliefert oder nicht in der vereinbarten Spezifikation können erhebliche Vertragsstrafen und Kosten der Nacharbeitung auf die STS Group zukommen. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage das Risiko als gering ein.
  • Die STS Group unterliegt weltweit Betriebsprüfungen durch Steuerbehörden, in denen ihre Berichtseinheiten tätig sind. In laufenden oder zukünftigen Betriebsprüfungen könnten die Steuergesetze oder relevanten Fakten durch die Steuerbehörden anders interpretiert oder beurteilt werden als von der STS Group. Folglich könnte es zu einer Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage kommen und sich die Steuerschuld erhöhen. Eine Nachzahlung infolge der Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage kann Auswirkungen auf die Finanzlage haben. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens- , Finanzund Ertragslage das Risiko als gering ein.
  • Betriebsstörungen oder längere Produktionsausfälle könnten die Fähigkeit der STS Group beeinträchtigen im Hinblick auf die rechtzeitige Lieferung oder die Möglichkeit überhaupt liefern zu können. Die Betriebsunterbrechung kann dabei durch interne oder externe Umstände ausgelöst werden. Sollte die STS Group nicht in der Lage sein ihren vertraglichen Lieferverpflichtungen nachzukommen, könnte sich dies negativ auf die Geschäftstätigkeit und die Kundenbeziehung auswirken. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.
  • Ein unerwarteter Preisanstieg für Rohmaterialien, Komponenten und Ausrüstung, die die STS Group für die Entwicklung und Produktion ihrer Produkte benötigt, könnte zu Preissteigerungen führen, die sich nicht an die Kunden der STS Group weitergeben lassen oder anderweitig durch andere Kostenersparnisprogramme ausgeglichen werden können. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage das Risiko als gering ein.
  • Die STS Group ist in hohem Maße sowohl von qualifizierten Mitarbeitern als auch Spezialisten in allen Bereichen abhängig. Der unerwartete Verlust von Mitarbeitern oder Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern, könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.
  • Bei der Produktion oder in anderen Arbeitsbereichen können Unfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine sicherheitsorientierte Unternehmenskultur, eine entsprechende Auswahl von Mitarbeitern sowie Schulungsprogramme zum sicheren Verhalten vor Ort minimieren die Unfallrisiken ihrer Mitarbeiter. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

  • Aus der Geschäftstätigkeit entstehen der STS Group rechtliche Risiken. Diese können aus Verstößen gegen gesetzliche oder andere rechtliche Anforderungen resultieren. Der Eintritt von rechtlichen Risiken könnte mit hohen Ergebnisauswirkungen verbunden sein. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

  • Die STS Group setzt auf komplexe IT-Systeme und -Netzwerke, die durch erhöhte Hackeraktivitäten oder Betrug anfällig für Schäden, Unterbrechungen oder Cyberangriffe werden können. Obwohl die STS Group Vorkehrungen getroffen hat, um ihre Risiken im Zusammenhang mit System- und Netzwerkstörungen, Sicherheitsverletzungen oder ähnlichen Ereignissen zu managen, könnte dies zu einer längeren unvorhergesehenen Unterbrechung ihrer Systeme oder Netzwerke führen und dadurch den normalen Geschäftsbetrieb behindern und auch zum Verlust von Daten und Know-how des Kunden führen, was sich erheblich nachteilig auf sein Geschäft und seine Reputation auswirken könnte. Der Vorstand schätzt hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage das Risiko als gering ein.

Bis auf das Risiko der COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Werksschließungen sind alle berichteten Risiken der STS Group unverändert zum Vorjahr. Das Risiko der COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Werksschließungen sind in diesem Jahr hinsichtlich des Schadensausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie mit Bezug auf ihre Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von hoch auf mittel eingestuft worden.

CHANCEN

  • Kontinuierlich wird aktiv nach neuen Chancen gesucht, um neue Kunden zu akquirieren bzw. Kunden zu binden und damit das Absatzwachstum zu realisieren. Der weitere Ausbau des Produktportfolios sowie die Expansion in Wachstumsregionen tragen mittel- und langfristig Wachstumschancen für die STS Group.
  • Die Rückkehr zu einem Wachstumskurs der STS Group hängt vor allem von der Fähigkeit ab, neue Technologietrends wie autonomes Fahren und E-Mobility mitzugehen, die passenden Lösungen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus erwartet die STS Group, dass der Trend zum autonomen Fahren eine Anpassung des Produktangebots erfordert, um den spezifischen Eigenschaften von elektronischen und elektrischen Geräten gerecht zu werden. Die Nachfrage in den wichtigsten Zielmärkten der STS Group wird zunehmend durch eine Reihe von Trends beeinflusst, insbesondere durch die Trends zur Emissionsreduzierung und die zunehmende Fokussierung auf E-Mobility, die vor allem durch die in verschiedenen Regionen der Welt geforderten Emissionsziele getrieben werden. Die STS Group trägt diesen Trends Rechnung, indem ihre Werkstoffe die Herstellung von Produkten mit niedrigem Gewicht ermöglichen, die das Gesamtgewicht der Fahrzeuge reduzieren und so zu niedrigeren Emissionen bei gleichzeitig sinkenden Produktkosten für Strukturteile im Vergleich zu Metallprodukten führen.
  • Die STS Group betrachtet STS Plastics als einzigen Anbieter auf dem Markt, der sowohl duroplastische als auch thermoplastische Technologien anbieten kann und damit in der Lage ist, alle Märkte für solche Produkte zu bedienen oder sogar beide Technologien zu umfassenden Systemlösungen zu kombinieren.
  • Die STS Group kann ihre Losgröße am individuellen Bedarf ihrer Kunden skalieren. Die STS Group hat den Vorteil, dass sie durch ihre angewandten Technologien wie Verbundwerkstoffe kleine und

Absatz von Elektrofahrzeugen steigt

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große Losgrößen für ihre Kunden produzieren kann. Dadurch kann die STS Group ein breites Kundenspektrum für alle ihre Produkte adressieren und grenzt sich dadurch von größeren Automobilund Lkw-Teilelieferanten ab, die sich nur auf die Betreuung von Kunden bei Großserienaufträgen konzentrieren und dadurch wirtschaftlichen Verschlechterungen ausgesetzt sind, wenn solche Großkunden die Anzahl der von ihnen bezogenen Pkw- und Lkw-Teile reduzieren. Die STS Group verfügt in ihren Schlüsselmärkten über eine starke global integrierte Basis, von der aus sie weiteres internationales Wachstum generieren kann. Die STS Group betreibt 13 Standorte in vier Ländern auf drei Kontinenten mit großen Standorten in den wichtigsten regionalen Märkten Europa, China sowie Mittelamerika. Diese Anlagen befinden sich strategisch ausgewählt in der Nähe oder eingebunden in die Sequenzieranlagen ihrer großen OEM-Kunden und ermöglichen es der STS Group, die Dienstleistungen und Produkte, die ihre Kunden benötigen, durch den Einsatz von lokalem Personal, das für den Betrieb solcher Anlagen qualifiziert und auf die Bedürfnisse der lokalen Kunden abgestimmt ist, zeitnah und kostengünstig anzubieten. Darüber hinaus kann die STS Group mit ihren Schlüsselkunden organisch wachsen und besser auf die sich ändernden Bedürfnisse ihrer internationalen Kunden eingehen, da sie ihre Situation aufgrund ihrer Nähe und ihres Verständnisses für das Geschäft ihrer Kunden kennen.

  • Die STS Group AG kann durch den am 19. Dezember 2019 gewonnen Großauftrag, sich künftig auch den USA Markt erschließen. Damit kann die STS Group neben dem chinesischen und dem europäischen Markt, auch auf den zweitgrößten Nutzfahrzeugmarkt weltweit bauen und dort Marktanteile gewinnen. Die dort etablierten Long-Nose-Trucks stellen für die STS-Produkte ein sehr großes Umsatzpotenzial pro Fahrzeug dar. Zudem kann die STS Group auf die bereits in Europa bestehenden Kundenbeziehungen zurückgreifen und diese zu Ihrem Vorteil für die Acquisition von weiteren Projekten in den USA nutzen.
  • Das erfahrene Management-Team der STS Group kann seine langjährigen OEM-Beziehungen durch die Nutzung starker Kundenbeziehungen in Cross-Selling-Möglichkeiten monetarisieren.
  • Das Unternehmen verfügt über eine schlanke Unternehmensstruktur mit direkter Berichterstattung an den Vorstand. Die langjährigen Kundenbeziehungen von durchschnittlich mehr als 20 Jahren (Europa > 20 Jahre, China >10 Jahre und Amerika ~10 Jahre) unterstützen auf Basis eines hohen Auftragsbestands eine starke Position in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld.

Long-Nose-Trucks in USA stellen sehr großes Umsatzpotenzial dar

PROGNOSEBERICHT

WELTWIRTSCHAFT IN DER ERHOLUNG

Nach einem historischen Rückgang im abgelaufenen Geschäftsjahr ist 2021 eine sehr kräftige Expansion der Weltwirtschaft zu erwarten. Laut Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel wird sich die wirtschaftliche Aktivität trotz eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen und der erneuten Verschärfung der Eindämmungsmaßnahmen weiter erholen. Die Erholung der Weltwirtschaft soll demnach im Jahresverlauf 2021 im Zuge verringerter Infektionsrisiken an Fahrt gewinnen. Die Rahmenbedingungen für besonders kontaktintensive und noch stark gehemmte Wirtschaftszweige sollen sich kontinuierlich normalisieren. Für 2021 rechnet das IfW nach einer Anpassung gegenüber der Dezember-Prognose um 0,6 Prozentpunkte mit einem Anstieg der Weltproduktion von 6,7%. Die weltwirtschaftliche Aktivität soll 2022 nach der Prognoseanpassung von 0,6 Prozentpunkten mit 4,7 % stärker steigen als im mittelfristigen Trend und den Abstand zum vor der Krise prognostizierten Niveau der Weltproduktion rasch verringern.

EXPANSION WIEDER AUF VORKRISENNIVEAU IN CHINA

China erholte sich bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr weitestgehend von dem pandemiebedingten Wirtschaftseinbruch. Das IfW rechnet damit, dass zunehmende Beschäftigungszahlen und eine Steigerung der verfügbaren Einkommen die Binnennachfrage 2021 stützen und in Verbindung mit einer gelungenen Immunisierung die Erholung von Wirtschaftszweigen begünstigen werden, die besonders stark von der Pandemie betroffen waren, wie das Gastgewerbe, der Einzelhandel oder das Transportwesen. Insgesamt soll die gesamtwirtschaftliche Produktion der Volksrepublik im laufenden Jahr um 9,7 % expandieren. 2022 ist durch das Auslaufen fiskalischer Impulse und einer voraussichtlich wieder strafferen Geld- und Kreditpolitik eine Verlangsamung auf das Niveau vor der Krise und des Produktionspotenzials von 5,7 % zu erwarten.

Nach einem erneuten Corona-bedingten Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion im Euroraum zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres erwartet das IfW im Jahresverlauf 2021 eine kräftige Erholung von 4,8 %. Mit der zunehmenden Verteilung von Impfstoffen und der damit verbundenen Kontrolle der Infektionszahlen werden die weitreichenden Beschränkungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivität kontinuierlich aufgehoben werden, sodass demnach die zwangsweise heruntergefahrene wirtschaftliche Aktivität wieder zügig Fahrt aufnehmen und die aufgestaute Kaufkraft der privaten Haushalte aus den zurückliegenden Monaten nachfragewirksam werden kann. Besonders kräftige Zuwachsraten werden zudem beim Dienstleistungshandel und den für die STS Group relevanten Ausrüstungsinvestitionen erwartet. 2022 soll die Wirtschaft um 4,3 % zulegen und damit zum Jahres-

NORMALISIERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN AKTIVITÄT IM EURORAUM

Europäische Wirtschaft soll um 4,8% zulegen

ERHOLUNG IN DEUTSCHLAND VOR ZWEITEM ANLAUF

ende wieder das Vorkrisenniveau erreichen.

Das Wiederaufflammen der Corona-Pandemie sowie die ab November 2020 wieder eingeführten Eindämmungsmaßnahmen unterbrachen die Erholung der deutschen Wirtschaft. Das IfW rechnet bei fortschreitender Impfkampagne mit einem Nachlassen der Pandemie-bedingten wirtschaftlichen Belastungen und einer konjunkturellen Erholung in hohem Tempo. Da sich die wirtschaftlichen Einbußen deutlich stärker auf die konsumnahen Dienstleistungsbranchen und den Handel konzentrieren sollen als im vergangenen Jahr, werden die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen demnach geringer ausfallen.

Erholung der Weltwirtschaft im ersten Quartal 2021

Weit fortgeschrittene Erholung von dem pandemiebedingten Wirtschaftseinbruch in China

1 An die Aktionäre Konzernlagebericht Prognosebericht

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3 Konzernabschluss 4

5 Weitere Informationen

Dabei ist zudem mit einer weiteren Erholung des Exportgeschäfts zu rechnen, während Unternehmen aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe auf größere Investitionsverschiebungen verzichten sollten. Für 2021 rechnet das IfW nach einer positiven Anpassung gegenüber der Dezember-Prognose um 0,7 Prozentpunkte in Deutschland mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 3,8 %. Unter der Voraussetzung einer nachhaltigen Eindämmung der Pandemie wird sich demnach im Jahresverlauf eine kräftige Erholung mit einem deutlichen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 4,8 % im Jahr 2022 zeigen.

BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE PROGNOSE

Für 2021 stehen die Zeichen laut dem deutschen Verband der Automobilindustrie (VDA) größtenteils auf Erholung. So sollen die Nutzfahrzeugmärkte in Europa und den USA zwar um jeweils rund 15,0 % wachsen, werden die Rückgänge aus dem vergangenen Jahr damit jedoch nicht ausgleichen können. In China erwartet der VDA 2021 eine deutliche Marktkorrektur mit einem Rückgang von rund 25,0 % sowie ein daraus resultierendes Minus von rund 4,0 % für den globalen Nutzfahrzeugmarkt. Bereinigt um die Marktkorrektur in China ist allerdings mit einer weltweiten Absatzsteigerung um rund 19,0 % zu rechnen. Aufgrund des aktuell sehr starken Momentums im chinesischen Markt ist nach Ansicht der STS Group mit einer Marktnormalisierung im zweiten Halbjahr zu rechnen. Demgegenüber verzeichnet die STS Group auch für das erste Halbjahr 2021 Abrufe der Kunden auf anhaltend hohem Niveau und rechnet aufgrund der Erfahrungen starker Auftragseingänge in den vergangenen Jahren weiterhin damit, sich auch im Gesamtjahr 2021 gegen den allgemeinen Markttrend entwickeln zu können.

Es ist davon auszugehen, dass sich 2021 ebenfalls im Markt für leichte Nutzfahrzeuge und Pkw eine langsame Verbesserung einstellen wird, wenngleich auch hier die Rückgänge des Vorjahres nicht vollständig wettgemacht werden können. Während der chinesische Markt 2021 mit einem Anstieg von rund 8,0 % bereits wieder das Vorkrisenniveau übersteigen wird, werden sich die internationalen Märkte nur langsam erholen. So soll Europa laut VDA ein Wachstum von rund 12,0 % erzielen, die USA von rund 9,0 %. Insgesamt ist für den Weltmarkt der leichten Nutzfahrzeuge und Pkw mit einem Absatzplus von rund 9,0 % zu rechnen.

PROGNOSE DER GRUPPE FÜR 2021, ERREICHUNG DER PROGNOSE FÜR 2020

Für das Geschäftsjahr 2020 war auf Grund der Entwicklungen im ersten Halbjahr in Bezug auf die COVID-19-Pandemie in Europa, Nord- und Südamerika, ein äußerst herausforderndes Marktumfeld für die STS Group zu erwarten. Ab Mitte März 2020 waren die STS Werke in diesen Regionen geschlossen oder die Produktion deutlich heruntergefahren. Die Werke konnten erst ab Ende April die reguläre Produktion wieder aufnehmen. Die weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf diese Märkte waren zu diesem Zeitpunkt nicht zuverlässig abschätzbar und der Vorstand war nur in der Lage, eine komparative Prognose abzugeben. Diese Entwicklung wurde auch im Rahmen der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen erneut bestätigt.

Vor diesem Hintergrund ging der Vorstand davon aus, dass der Umsatz im Geschäftsjahr 2020 signfikant unter dem Vorjahr liegen wird. Es wurden bereits umfangreiche Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet. Dennoch wurde für die STS Group mit einer rückläufigen Adjusted EBITDA-Marge gerechnet.

Am 17. November 2020 konkretisierte der Vorstand die Prognose der STS Group dahingehend, dass die bereits im dritten Quartal zunehmend positive Entwicklung der Kundenabrufe auf das Niveau des Vorjahres zum Jahresende anhielt. Außerdem wurde ein weiterhin starkes Wachstum des Segments

China auch im vierten Quartal unterstellt. Zuletzt wurde der Ende Oktober abgeschlossene Verkauf des defizitären Geschäftsbereichs Acoustics reflektiert. Diese Prognose stand unter der Annahme, dass keine weiteren COVID-19-bezogenen signifikanten Einschränkungen der allgemeinen Geschäftsentwicklung auftreten würden.

Der Vorstand konkretisierte die Prognose entsprechend:

  • Umsatzrückgang von 16,0 % (305 Mio. EUR) bis 14,0 % (312 Mio. EUR) (ohne den Geschäftsbereich Acoustics: – 8,0 % (231 Mio. EUR) bis – 5,1 % (238 Mio. EUR) gegenüber Vorjahr (2019: 363 Mio. EUR, ohne Geschäftsbereich Acoustics: 251 Mio. EUR)
  • Bereinigte EBITDA-Marge von 4,0 bis 4,8 % (2019: 4,9 %) erzielen

Mit einem Umsatz von 308,1 Mio. EUR und einem Rückgang von 15,1 %, wie einer bereinigten EBITDA-Marge von 4,0 % lagen die Ergebnisse jeweils innerhalb der kommunizierten Bandbreite.

Für das Geschäftsjahr 2021 geht der Vorstand von einem organischen Umsatzwachstum in der Größenordnung von 10 % und einer Adjusted EBITDA-Marge im hohen einstelligen Prozentbereich aus. Sonderaufwendungen sind für das Geschäftsjahr nicht geplant, daher entspricht das Adjusted EBITDA dem EBITDA. Dies basiert auf der Annahme, dass das chinesische Geschäft auf dem starken Niveau von 2020 liegen wird. Dabei ist einerseits eine Marktnormalisierung in der zweiten Jahreshälfte zu erwarten und anderseits ein weiterhin hohes Niveau beim Auftragseingang. In Europa wird von einer kontinuierlichen Erholung des Nutzfahrzeugmarktes im Laufe des Jahres gerechnet. Außerdem wird die STS weiterhin Flexibilität zur Anpassung der Produktion an die OEM-Bedürfnisse und Marktereig-nisse aufweisen.

Allgemeiner Risikohinweis

Eine Prognose ist mit Unsicherheiten versehen, die einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben kann.

1 An die Aktionäre 2 Konzernlagebericht Nachtragsbericht

3 Konzernabschluss

Konzernanhang

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5 Weitere Informationen

NACHTRAGSBERICHT

Wie am 11. März 2021 angekündigt hat die Mutares SE & Co. KGaA mit der Adler Pelzer Holding GmbH, einem Unternehmen der Adler Pelzer–Gruppe ("Adler Pelzer Group"), einen Aktienkaufvertrag über die vollständige Veräußerung ihrer Mehrheitsbeteiligung i.H.v. ca. 73,25 % des Grundkapitals der STS Group AG unterzeichnet. Nach Auskunft der Mutares SE & Co. KGaA wurde ein Kaufpreis von EUR 7,00 je verkaufter Aktie der STS Group AG vereinbart. Ausweislich der Mitteilung der Mutares SE & Co. KGaA hat sich die Adler Pelzer Group zudem verpflichtet, die Erfüllung sämtlicher von Mutares SE & Co. KGaA an die STS Group AG gewährten Darlehen zum 31. Dezember 2021 sicherzustellen. Die Transaktion unterliegt nach Auskunft von Mutares SE & Co. KGaA noch dem Vorbehalt einer Zustimmung der Finanzgeber auf Seiten der Adler Pelzer Group sowie der Genehmigung der Kartellbehörden. Mutares SE & Co. KGaA rechnet mit einem Vollzug der Transaktion voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021.

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN GEM. § 289A UND § 315A HGB

Die STS Group AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG notiert sind, verpflichtet, in den Lage- bzw. Konzernlagebericht die in § 289a HGB und § 315a HGB bezeichneten Angaben offenzulegen. Diese Informationen sollen Dritten, die an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert sind, ermöglichen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und potenziellen Übernahmehindernissen zu machen.

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Kapital der STS Group AG betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt 6.500.000,00 EUR (31. Dezember 2019: 6.000.000,00 EUR) und war eingeteilt in 6.500.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I beschloss die STS Group AG am 11. September 2020 das Grundkapital um 500.000 EUR auf 6.500.000 EUR durch Ausgabe von 500.000 neuen Aktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Für die Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde allein die Mutares SE & Co. KGaA zugelassen. Bei einem Ausgabebetrag 3,00 EUR je Aktie floss der STS Group AG damit ein Bruttoemissionserlös in Höhe von insgesamt 1.500.000 EUR zu.

Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist nach §5 Abs. 2 der Satzung der STS Group AG ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zum Handel zugelassen ist. Die STS Group AG ist berechtigt, Einzelurkunden oder Sammelurkunden über die Aktien auszustellen. Eine Eintragung in einem Aktienregister gemäß §67 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) hat bei Inhaberaktien nicht zu erfolgen.

Sämtliche Aktien sind mit gleichen Rechten und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Zum 31. Dezember 2020 befanden sich 50.000 Aktien im eigenen Bestand.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN

Jede Aktie gewährt gemäß §21 Abs. 1 der Satzung der STS Group AG in der Hauptversammlung eine Stimme und ist gemäß §24 Abs.2 der Satzung der STS Group AG maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der STS Group AG. Hiervon ausgenommen sind von der STS Group AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der STS Group AG keine Rechte zustehen. Beschränkungen des Stimmrechts von Aktien können sich insbesondere aus aktienrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise aus §136 AktG ergeben. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§33 Abs.1, 38 Abs.1 und 39 Abs.1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des §44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen der Stimmrechte sind der STS Group AG nicht bekannt.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen für die Übertragung von Inhaberaktien frei übertragbar und es bestehen keine Einschränkungen der Übertragbarkeit.

Ergänzend wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben im Abschnitt 4.11 Eigenkapital verwiesen.

1 An die Aktionäre

2
Konzernlagebericht
Übernahmerelevante Angaben

5 Weitere Informationen

BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10,0 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Zum 31. Dezember 2020 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der STS Group AG, die die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten haben: Der größte Anteilseigner der STS Group AG, die Mutares SE & Co. KGaA (vormals mutares AG) mit Sitz in München (Deutschland), hat zuletzt am 24. Juli 2019 mitgeteilt, 65,1 % der Stimmrechte an der STS Group AG zu halten. Es sind keine weiteren Stimmrechtsmitteilung der Mutares SE & Co. KGaA erfolgt, da keine neuen relevanten Schwellenwerte über- bzw. unterschritten wurden. Darüber hinaus sind der STS Group AG direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN

Es wurden keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben, die Kontrollbefugnisse verleihen.

STIMMRECHTSKONTROLLE BEI DER BETEILIGUNG VON ARBEITNEHMERN

Soweit die STS Group AG im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Aktien an Mitarbeiter ausgegeben hat oder ausgibt, werden diese den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS; ÄNDERUNGEN DER SATZUNG

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§84 und 85 AktG geregelt. Gemäß §7 Abs.1 der Satzung der STS Group AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die genaue Anzahl wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann gemäß §7 Abs.2 der Satzung der STS Group AG einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.

Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß §179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 12 Abs. 4 der Satzung der STS Group AG dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Juli 2018 ermächtigt worden, §4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I und des Bedingten Kapitals 2018/I und nach Ablauf der jeweiligen Ermächtigungsfrist zu ändern.

Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt (§ 21 Abs. 2 der Satzung der STS Group AG). Dementsprechend bedürfen – in Abweichung von §179 Abs. 2 Satz 1 AktG – auch satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung neben der einfachen Stimmenmehrheit der Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine größere Mehrheit vor. Zudem genügt nach §21 Abs.2 der Satzung der STS Group AG – in Abweichung von § 103 Abs. 1 Satz 2 AktG – die Stimmenmehrheit für die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN

a) Genehmigtes Kapital 2018/I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 2. Mai 2023 um bis zu 2.000.000,00 EUR (2019: 2.500.000,00 EUR) einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 (2019: 2.500.000) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Die STS Group AG beschloss am 11. September 2020 unter teilweiser Ausnutzung und Reduzierung des Genehmigten Kapitals 2018/I um 500.000 EUR, das Grundkapital auf 6.500.000 EUR durch Ausgabe von 500.000 neuen Aktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018/I auszuschließen,

  • (i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
  • (ii) soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde;
  • (iii) zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet;
  • (iv) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere aber ohne Beschränkung hierauf zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 5 der Satzung der STS Group AG.

b) Bedingtes Kapital 2018/I

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Bedingte Kapital 2018/I dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 3 der Satzung der STS Group AG.

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An die Aktionäre Konzernlagebericht
Übernahmerelevante Angaben
Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen

c) Bedingtes Kapital 2018/II

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Das Bedingte Kapital 2018/II wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2018 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 Bezugsrechte ausgegeben wurden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:

  • Vorstandsmitglieder erhalten höchstens insgesamt bis zu 200.000 Bezugsrechte;
  • Mitglieder von Geschäftsführungen verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 100.000 Bezugsrechte;
  • Arbeitnehmer der Gesellschaft erhalten höchstens insgesamt bis zu 150.000 Bezugsrechte;
  • Arbeitnehmer verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 50.000 Bezugsrechte.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 4 der Satzung der STS Group AG.

d) Aktienrückkauf

Der Vorstand der STS Group AG ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von eigenen Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Mit Beschluss vom 3. Mai 2018 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 2. Mai 2023 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschluss fassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai 2018 ermächtigt, die eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch wie folgt zu verwenden:

  • (i) Sie können eingezogen werden und das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt werden.
  • (ii) Sie können Dritten gegen Sachleistungen angeboten und auf diese übertragen werden.
  • (iii) Sie können gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis zu dem die Aktien der Gesellschaft veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (§186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Der auf die Anzahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 10 % nicht übersteigen.
  • (iv) Sie können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer

Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandel- oder Optionsrechten verwendet werden.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss. Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai 2018 zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden) zu erwerben. Die Laufzeit der Optionen muss so gewählt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Optionen spätestens am 2. Mai 2023 erfolgt. Den Aktionären steht – in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG – ein Recht, derartige Optionsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, nicht zu. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN

Die STS Group AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels beinhalten.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND

Mit dem Vorstand sind für den Fall eines Kontrollwechsels keine Entschädigungsvereinbarungen getroffen worden.

1 An die Aktionäre Konzernlagebericht Vergütungsbericht

Konzernabschluss

Konzernanhang

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5 Weitere Informationen

VERGÜTUNGSBERICHT

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Im nachfolgenden Vergütungsbericht werden die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 dargestellt. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Juli 2020 wird solange von einer individuellen Offenlegung der Vorstandsbezüge abgesehen, soweit und solange das Gesetz dies mit Zustimmung der Hauptversammlung zulässt. Dies ist für das Geschäftsjahr 2020 zutreffend.

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VERGÜTUNGSSTRUKTUR FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches und nachhaltiges Arbeiten in einer Unternehmensstruktur mit ausgeprägter Leistungs- und Ergebnisorientierung bietet. Die Vorstände übernehmen auf Wunsch der Gesellschaft auch Organfunktionen in verbundenen Unternehmen oder legen diese nieder. Sofern ein Vorstandsmitglied Vergütungen für Organtätigkeiten von Drittunternehmen erhält, werden diese nachfolgend jeweils separat dargestellt.

Der Ausweis der Vorstandsvergütung erfolgt nach zwei unterschiedlichen Regelwerken: zum einen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und zum anderen nach dem HGB unter Berücksichtigung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze (DRS 17).

GRUNDLAGEN DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

Das geltende Vergütungssystem enthält fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile enthalten sowohl kurzfristige wie auch langfristige Zielsetzungen.

Der Aufsichtsrat überprüft in regelmäßigen Abständen das Vergütungssystem für den Vorstand und arbeitet gegebenenfalls Vorschläge zur Weiterentwicklung oder Anpassung aus. Der Aufsichtsrat setzt sich sorgfältig mit diesen Empfehlungen auseinander, nutzt sie als Grundlage für seine Beschlüsse und entscheidet als Gesamtgremium.

Das Vergütungssystem unterscheidet zwischen Vorständen, die von der Mehrheitsgesellschafterin, der Mutares SE & Co. KGaA entsandt sind, und Fremd-Vorständen. Folglich basiert das Vergütungssystem auf zwei unterschiedlichen Säulen.

VERGÜTUNGSSYSTEM DER STS GROUP AG

Im Berichtszeitraum entsandte die Mutares-Gruppe Patrick Oschust (bis 31.05.2020) und Mathieu Purrey (ab 03.07.2020) in den Vorstand der STS Group AG.

Die Vergütungsstruktur für die von der Mutares-Gruppe entsandten Vorstandsmitglieder wird im Rahmen eines Consulting Service Vertrages geregelt.

Der Aufsichtsrat der STS Group AG ist sowohl in der Definition der Vorstandsdienstverträge als auch in der Ausgestaltung des Consulting Service Vertrages für entsandte Vorstandsmitglieder eingebunden. Zudem überwacht der Aufsichtsrat etwaige Interessenskonflikte, die aufgrund der Personalverflechtung mit der Mutares SE & Co. KGaA entstehen können. Um Interessenskonflikte strukturell zu vermeiden, ist mit der Übernahme einer Vorstandsfunktion bei der STS Group AG das Ruhen sämtlicher Funktionen innerhalb der Mutares-Gruppe verpflichtend.

Die beiden Säulen des Vergütungssystems berücksichtigen u.a. die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds und des Gesamtvorstands, die Erreichung der Unternehmensziele, die Größe und Internationalität des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, seine Zukunftsaussichten, das wirtschaftliche Umfeld, die Höhe und Struktur vergleichbarer Unternehmen sowie die Vergütungsstruktur, die ansonsten in der STS Group gilt.

Zudem verfolgt der Aufsichtsrat, wie sich die Vorstandsvergütung im Vergleich mit anderen Unternehmen sowie im Vergleich mit der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der STS Group gilt, entwickelt.

Ziel des Vergütungssystems ist es, einen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Vor diesem Hintergrund sind mehrjährige variable Vergütungsbestandteile fester Bestandteil des Vergütungssystems.

Mit dieser Struktur der Vorstandsvergütung ist die Gesellschaft in der Lage, flexibel und schnell auf wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren.

VERÄNDERUNGEN IM VORSTANDSGREMIUM

Vorstandsbestellungen und etwaige Vorstandsdienstverträge werden durch den Aufsichtsrat der STS Group AG vorbereitet, mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied verhandelt und nach Zustimmung des gesamten Aufsichtsrats abgeschlossen.

Im Vorstandsgremium haben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen ergeben:

  • Herr Mathieu Purrey wurde am 3. Juli 2020 mit einer Laufzeit von 3 Jahren zum Vorstand bestellt und erfüllt damit die Empfehlungen des DCGK bei Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds. Ein separater Vorstandsdienstvertrag mit der STS Group AG besteht nicht. Mathieu Purrey ist als Vorstand von der Mutares SE & Co. KGaA entsandt.
  • Herr Patrick Oschust legte sein Amt zum 31. Mai 2020 nieder. Nach diesem Zeitpunkt bestanden für die Gesellschaft keine weiteren Vergütungsverpflichtungen im Zuge einer zu zahlenden Management Service Fee.
  • Herr Dr. Ulrich Hauck legte sein Amt zum 20. Juni 2020 nieder, damit war auch die Beendigung des bestehenden Dienstvertrages verbunden. Für die Gesellschaft bestanden ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungs- oder Versorgungsverpflichtungen.
  • Zum 30. Juni 2020 erfolgte die Abberufung von Herrn Andreas Becker als Vorstand der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat konnte eine einvernehmliche Einigung zur Auflösung des bestehenden Dienstvertrages mit Herrn Becker zum 14. Juli 2020 erzielen.

1 An die Aktionäre Konzernlagebericht Vergütungsbericht

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Konzernabschluss

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4 Konzernanhang 5 Weitere Informationen

VERGÜTUNGSSYSTEM

CONSULTING SERVICE VERTRAG FÜR ENTSANDTE VORSTÄNDE

Die von der Mutares Gruppe entsandten Vorstandsmitglieder haben keinen Vorstandsdienstvertrag mit der STS Group AG. Für diese Vorstandsmitglieder gelten die vertraglichen Bedingungen der Arbeitsbzw. Dienstverträge mit der Mutares Gruppe.

Ein separater Consulting Service Vertrag zwischen der Mutares SE & Co. KGaA und der STS Group AG regelt die Bedingungen und Höhe der Weiterbelastungen an die STS Group AG.

Die Konditionen des Consulting Service Vertrages werden jährlich überprüft. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat, in welchem Grad die Gesellschaft im betreffenden Geschäftsjahr die Unternehmensziele erreicht hat und die individuellen Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

FESTVERGÜTUNG FÜR FREMD-VORSTÄNDE

Die feste Tätigkeitsvergütung ist eine auf das laufende Geschäftsjahr bezogene Barvergütung, die sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf gleichen Monatsraten nachträglich zum Monatsende ausgezahlt wird.

NEBENLEISTUNGEN FÜR FREMD-VORSTÄNDE

Die steuerpflichtigen Nebenleistungen der Vorstandsmitglieder bestehen insbesondere aus der Zurverfügungstellung von dienstlichen Unterkünften am Sitz der Gesellschaft, Dienstwagen sowie aus Zuschüssen zu Versicherungen.

EINJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG FÜR FREMD-VORSTÄNDE

Die kurzfristige variable Vergütung besteht für gewöhnlich aus dem Bonus (jährliche Tantieme). Dessen Höhe ist für die einzelnen Vorstandsmitglieder individuell begrenzt und dessen tatsächliche Höhe setzt der Aufsichtsrat vor Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses fest.

Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat, in welchem Grad die Gesellschaft im betreffenden Geschäftsjahr die Unternehmensziele erreicht hat, die er spätestens zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres nach billigem Ermessen festlegt. Der Bonus ist im Folgemonat nach seiner Festsetzung zur Auszahlung fällig.

MEHRJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG

STS LONG TERM INCENTIVE BONUS ("LTI")

Die STS Group AG ("STS") gewährt Andreas Becker einen Vergütungsbestandteil auf der Basis einer mehrjährigen variablen Komponente nach näherer Maßgabe eines Performance-Bonus-Plans.

Andreas Becker erhält nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres eine variable Vergütung ("Performance-Bonus"). Die Höhe des Performance-Bonus hängt davon ab, dass die STS bestimmte Ziele erreicht, die von der Aktienkursentwicklung und der Erfüllung der strategischen Mittelfristplanung abhängen und im Einzelnen nachfolgend erläutert werden. Für die Bemessung des Performance-Bonus sind die folgenden Elemente relevant:

Zielerreichung Erfolgsziel 1 ("Outperfomance-Komponente"):

  • Zur Bestimmung des Erfolgsziels 1 wird die Aktienkursentwicklung der Aktie der STS ("STS-Aktie") mit der Entwicklung des DAXsubsectors Auto Parts & Equipment oder einem entsprechenden Nachfolgesektor verglichen. Der Performance-Zeitraum läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres.
  • Beträgt die Performance in Relation zum Index weniger als 90%, ist das Erfolgsziel 1 nicht erreicht. Beträgt die Performance in Relation zum Index 90%, ist das Erfolgsziel 1 in Höhe von 80% erreicht. Beträgt die Performance in Relation zum Index 105%, ist das Erfolgsziel 1 in Höhe von 100% erreicht. Bei einer Performance in Relation zum Index in Höhe von 150 % oder höher ist die Zielerreichung des Erfolgsziels 1 bei 200 % begrenzt.
  • Sollte sich die Performance in Relation zum Index zwischen den dargestellten Punkten von mindestens 90% und 110% einerseits und 110% und 150% andererseits befinden, wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation zwischen diesen Punkten bei Fortführung des oben genannten Schemas ermittelt. Der Berechnung dieser Performance ist sowohl für die STS-Aktien als auch für den Index jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) jeweils an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Beginn und vor dem Ende des Performance-Zeitraums zugrunde zu legen.

Zielerreichung Erfolgsziel 2 ("EPS-Komponente"):

  • Zur Bestimmung des Erfolgsziels 2 werden die "Adjusted Earnings Per Share" herangezogen. Der Performance-Zeitraum beträgt ein Jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Der Aufsichtsrat legt auf Basis der strategischen Mittelfristplanung den Zielwert für jeweils drei Geschäftsjahre im Voraus fest. Im Fall einer Änderung der für die Zielwertbestimmung zugrunde gelegten Mittelfristplanung werden die Ziele für die künftigen Geschäftsjahre entsprechend im Voraus angepasst. Der Zielwert für das zum Zeitpunkt der Änderung der Mittelfristplanung laufende Geschäftsjahr bleibt unverändert.
  • Beträgt die Zielerreichung weniger als 80 %, ist das Erfolgsziel 2 nicht erreicht. Beträgt die Zielerreichung 80 %, ist das Erfolgsziel 2 in Höhe von 80 % erreicht. Beträgt die Zielerreichung 100 %, ist das Erfolgsziel 2 in Höhe von 100 % erreicht. Sollte sich die Performance in Relation zum Index zwischen den dargestellten Punkten von mindestens 80 % und höchstens 150 % befinden, wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation zwischen diesen Punkten bei Fortführung des oben genannten Schemas ermittelt. Bei einer Zielerreichung von 150% oder höher ist die Zielerreichung bei 200 % begrenzt.

Auszahlung des LTI

  • Der nach Ermittlung der Zielerreichung bestimmte Nettobetrag des LTI wird grundsätzlich in Aktien der STS Group AG ausgezahlt, deren Veräußerung für vier Jahre gesperrt ist. Die Umrechnung des Nettobetrags des LTI in Aktien erfolgt auf Basis des 30-Tage-Durchschnitts der Schlusskurse der STS Group AG Aktie im Xetra Handel der Deutschen Börse.
  • Zur Sicherstellung der Einhaltung der Halteverpflichtung erfolgt eine Sperrung im Depot des Berechtigten.
  • Im Geschäftsjahr 2020 ist aus dem LTI Programm kein Aufwand erfasst worden sowie keine Auszahlung an den Vorstand erfolgt (Vorjahr: 153 TEUR). Mit Abberufung der Vorstände verfallen alle Ansprüche aus dem LTI Programm. Der aktuelle Vorstand der Gesellschaft ist von diesem Vergütungsbestandteil nicht betroffen.
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An die Aktionäre
2
Konzernlagebericht
Vergütungsbericht

STS AKTIENOPTIONSPLAN 2018

Das Aktienoptionsprogramm 2018 (Bedingtes Kapital 2018/II der STS Group AG) ist Teil der auf eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung ausgerichteten variablen Vergütung des Vorstands, wobei ein transparentes und nachvollziehbares System im Mittelpunkt steht.

3

Konzernabschluss

Der Vergütungsbestandteil ist auf die Steigerung des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft ausgerichtet. Das Erfolgsziel für die Ausübung von gewährten Bezugsrechten ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft in einem Zeitraum von jeweils zwölf Monaten, der auf die Gewährung der jeweiligen Bezugsrechte folgt, an insgesamt 60 Börsenhandelstagen den Börsenkurs der STS Group Aktie am Tag der Zuteilung der jeweiligen Bezugsrechte um einen vorab festgelegten Prozentsatz übersteigt.

Die Optionsberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte in einem aktiven unkündbaren Anstellungs- oder Dienstverhältnis zur STS Group AG oder einem mit ihr verbundenem Unternehmen stehen. Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung der Option beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Zuteilung der Optionen. Nach Ablauf der Wartezeit können sämtliche Optionen, für welche das Erfolgsziel erreicht ist, innerhalb der darauffolgenden drei Jahre jeweils ausgeübt werden.

Bezugsgröße und Laufzeit

Mitglieder des Vorstands der STS Group AG können in fünf Tranchen maximal insgesamt bis zu 200.000 Bezugsrechte über die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms 2018 erhalten.

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten keine Zuteilungen aus dem STS Aktienoptionsplan 2018.

Die maximale Vertragslaufzeit der einzelnen Optionen beträgt zum 31. Dezember 2020 noch viereinhalb Jahre.

Bezugsrechtsanspruch für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder

Mit der Abberufung als Vorstandsmitglied entfallen die persönlichen Ausübungsvoraussetzungen und Optionsrechte des Aktienoptionsplans.

MUTARES AKTIENOPTIONSPLAN 2016 UND 2019

Der Mutares Aktienoptionsplan 2016, wie auch der Aktienoptionsplan 2019 richten sich an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Mutares SE & Co KGaA und ihrer verbundenen Unternehmen und ist damit auch für die Vorstandsmitglieder der STS AG gültig.

Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Als besondere Ausübungsvoraussetzung gilt ferner, dass der durchschnittliche, volumengewichtete Aktienkurs der Mutares-Aktie während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums den Ausübungspreis um einen festgelegten Prozentsatz übersteigt. Eine Aktienoption hat eine Laufzeit von sechs Jahren nach ihrem jeweiligen Ausgabetag, danach verfallen nicht wirksam ausgeübte Aktienoptionen ohne Entschädigung. Für das Gesamtvolumen der Aktienoptionen für Mitglieder der Geschäftsführung von Unternehmen des Mutares-Konzerns ist über die Laufzeit des Optionsplans vorab eine Begrenzung festgelegt.

Mit der Abberufung als Vorstandsmitglied entfallen die persönlichen Ausübungsvoraussetzungen und Optionsrechte dieses Aktienoptionsplans. Somit sind die zum 31. Dezember 2019 noch bestehenden 45.000 Optionen ersatzlos verfallen.

Zuteilungen

Aus diesem Aktienoptionsplan wurden dem aktuellen Vorstand aus dem Aktienoptionsplan 2019 im Geschäftsjahr 2019 15.000 und im Geschäftsjahr 2020 16.000 Optionen gewährt.

PARTICIPATION BONUS MUTARES

Den Vorstandsmitgliedern der STS Group AG steht zudem ein "Participation Bonus" zu, für welchen die ehemalige Alleinaktionärin Mutares SE & Co. KGaA der alleinige Aufwandsträger ist.

Im Zuge der Vereinbarung erhalten die Vorstände individuelle Prozentsätze aus den Nettoerlösen, die der Mutares SE & Co. KGaA aus ihrer Investition an der STS Gruppe zufließen.

Die Nettoerlöse errechnen sich dabei als Differenz zwischen den Investitionserlösen und den Kosten aus den Investitionen. Unter den Investitionserlösen sind insbesondere Dividendenzahlungen sowie Transaktionserlöse zu verstehen.

Bezugsberechtige Vorstände des Participation Bonus Mutares:

  • Herr Oschust 1,2% der Nettoerlöse, die der Mutares SE & Co. KGaA aus ihrer Investition an der STS Gruppe zufließen.
  • Bis zum 20.06.2020: Herr Dr. Hauck 2 % der Nettoerlöse, die der Mutares SE & Co. KGaA aus ihrer Investition an der STS Gruppe zufließen.
  • Bis zum 30.06.2020: Herr Becker 2,4 % bzw. 2,8 % (aus zukünftigen Investitionen ab dem 1. April 2019) der Nettoerlöse, die der Mutares SE & Co. KGaA aus ihrer Investition an der STS Gruppe zufließen.

Etwaige Auszahlungen an die Vorstände erfolgen quartalsweise. Im Berichtszeitraum wurde kein Participation Bonus an die Vorstände ausgezahlt. Mit Abberufung der Vorstände sind etwaige Verpflichtungen aus dem Participation Bonus teilweise verfallen. Der aktuelle Vorstand der Gesellschaft ist von diesem Vergütungsbestandteil nicht betroffen.

D&O-VERSICHERUNG

Die Mitglieder des Vorstands sind vom Unternehmen über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit einer marktüblichen Deckungssumme abgesichert.

RUHEGEHALT

Die Verträge der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft beinhalten keine Zusage eines Ruhegehalts.

1 An die Aktionäre

2
Konzernlagebericht
Vergütungsbericht

3 Konzernabschluss 4 Konzernanhang

BEGRENZUNG VON ABFINDUNGSZAHLUNGEN

Der Aufsichtsrat hat mit den Vorständen eine feste Abfindungsregelung gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vereinbart.

Im Falle einer Beendigung der Vorstands-Dienstverträge mit der STS Group AG ohne wichtigen Grund ist eine betragsmäßig festgelegte Abfindungszahlung als Gegenleistung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Die vereinbarte Zahlung übersteigt den Wert von zwei Jahres-Festvergütungen (Abfindungs-Cap) nicht. Eine Begrenzung der Abfindungszahlung in Abhängigkeit der Restlaufzeit ihrer Dienstverträge ist entsprechend den Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex in den Dienstverträgen vereinbart.

Die Abfindungsregelung kommt nicht zur Anwendung, wenn der Dienstvertrag auf Wunsch des jeweiligen Vorstandsmitglieds oder aus einem von diesem zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird.

Im Berichtszeitraum kamen Abfindungszahlungen in Höhe von 1,23 Mio. EUR an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder zu Auszahlung.

VEREINBARUNGEN FÜR DEN FALL EINES KONTROLLWECHSELS

Im Falle eines Kontrollwechsels hatte Herr Becker ein einmaliges Sonderkündigungsrecht, den Anstellungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt zum Kündigungstermin niederzulegen. Das Sonderkündigungsrecht bestand nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntniserlangung vom Kontrollwechsel durch Herrn Becker.

Herr Becker hatte bei Ausübung des Sonderkündigungsrechtes Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, die gleichlautend zum Abfindungscap ausgestaltet war.

Für alle weiteren Vorstandsmitglieder gelten keine gesonderten Vereinbarungen im Falle eines Kontrollwechsels.

DARLEHEN AN VORSTANDSMITGLIEDER

Weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Vorjahr wurden Darlehen oder Vorschüsse an Vorstandsmitglieder der STS Group AG gewährt. Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten wurden ebenfalls nicht eingegangen.

CLAWBACK-REGELUNG

Für die ausgeschiedenen Fremd-Vorstandsmitglieder war keine Clawback-Regelung vertraglich vorgesehen.

Die Ausgestaltung des Vergütungssystems unter Einbindung einer zu zahlenden Consulting Service Fee ersetzt eine eigenständige Clawback-Regelung, da die Höhe der Vergütung hier unter der Anwendung bestimmter Kriterien individuell anpassbar ist.

Die Konditionen des Consulting Service Vertrages werden zudem jährlich überprüft. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat, in welchem Grad die Gesellschaft im betreffenden Geschäftsjahr die Unternehmensziele erreicht hat und die individuellen Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Mit dieser vertraglichen Ausgestaltung hat die Gesellschaft deutlich mehr Flexibilität auf eine veränderte Lage der Gesellschaft zu reagieren.

GESAMTDARSTELLUNG DER VERGÜTUNGSLEISTUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM

Die nachfolgende Tabelle zeigt u.a. die gewährte kurzfristige und mehrjährige variable Vergütung. Zusätzlich werden die im Minimum und Maximum erreichbaren Beträge angegeben. Der Versorgungsaufwand ist mangels einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Wert 0 EUR in die Gesamtvergütung eingerechnet.

Gesamt
in TEUR 2020 2020 (min) 2020 (max) 2019
Festvergütung 509 509 509 898
Nebenleistungen 34 34 34 62
Summe 544 544 544 960
Abfindungszahlung 1.230 1.230 1.230 0
Einjährige variable Vergütung 188 100 455 581
Mehrjährige variable Vergütung 3 0 0 198
Aktienbasierter LTI 0 0 0 153
Anteilsbasierte Vergütung
(Mutares AOP 2016)
3 0 0 25
Aktienoptionsplan 2018 0 0 0 21
Summe 1.421 1.330 1.685 779
Versorgungszusagen 0 0 0 0
Gesamtvergütung 1.965 1.874 2.229 1.739

GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN

Die maximalen Beträge der Aktienoptionspläne können aufgrund der Ausgestaltung der Pläne nicht ermittelt werden.

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An die Aktionäre
2
Konzernlagebericht
Vergütungsbericht
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Konzernabschluss
4
Konzernanhang
5
Weitere Informationen
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In der folgenden Tabelle ist für das feste Jahresgehalt, die Nebenleistungen, für die kurzfristige variable Vergütung und für die mehrjährige variable Vergütung der Zufluss im bzw. für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.

ZUFLUSS

Gesamt
in TEUR 2020 2019
Festvergütung 509 898
Nebenleistungen 34 62
Summe 544 960
Abfindungszahlung 1.230 0
Einjährige variable Vergütung 395 398
Mehrjährige variable Vergütung 0 0
Aktienbasierter LTI 0 0
Anteilsbasierte Vergütung
(Mutares AOP 2016)
0 0
Aktienoptionsplan 2018 0 0
Summe 1.625 398
Versorgungszusagen 0 0
Gesamtvergütung 2.169 1.358

VORSTANDSVERGÜTUNG NACH HGB

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Abs.1 Nr. 6a Satz 1 bis 4 HGB sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Die Angaben zum Aktienoptionsplan spiegeln den Zeitwert (Fair Value) im Zeitpunkt der Gewährung wider.

HGB

Gesamt
in TEUR 2020 2019
Festvergütung
Fixe Vergütung 544 960
Abfindungskosten 100 0
Variable erfolgsabhängige Vergütung 430 269
Summe 1.074 1.229
Langfristige Vergütung
Langfristige erfolgsabhängige
Vergütung
3 198
Summe 3 198
Gesamtvergütung 1.077 1.427

Die Bezüge von im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorständen nach § 314 Abs. 1 Nr. 6b Satz 1 bis 2 HGB beliefen sich im Berichtszeitraum auf 1.230 TEUR und bezogen sich auf Abfindungskosten.

VERGÜTUNGSSTRUKTUR FÜR DIE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

§15 der Satzung der STS Group AG regelt die Vergütung des Aufsichtsrats. Über die Höhe der Vergütung beschließt die Hauptversammlung. Dies ist zuletzt am 14. Juli 2020 erfolgt.

Ab dem 1. Juli 2020 erhält jedes einfache Mitglied des Aufsichtsrates, für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, eine Vergütung in Höhe von 25.000,00 EUR. Bis zum 30. Juni 2020 betrug die Festvergütung für die einfache Aufsichtsratsmitgliedschaft 50.000,00 EUR.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Juli 2020 wurde die Festvergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden auf 50.000,00 EUR (bis zum 30. Juni 2020: 100.000,00 EUR) und für seinen Stellvertreter auf 37.500,00 EUR (bis zum 30. Juni 2020: 75.000,00 EUR) reduziert. Die Festvergütung gilt für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat.

Mit der Anpassung der Vergütungsstruktur im Aufsichtsrat reagiert die Gesellschaft auf die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesellschaft.

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Die Gesellschaft hält dies in Anbetracht der Größe des Aufsichtsrats von drei Mitgliedern nicht für erforderlich.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in eine im Interesse der Gesellschaft unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (D&O-Versicherung) einbezogen.

BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Im Geschäftsjahr 2020 betrug die tatsächliche Festvergütung des Aufsichtsrats insgesamt 168 TEUR (2019: 225 TEUR). Die Veränderung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat sowie die personellen Veränderungen im Aufsichtsrat wurden zeitanteilig berücksichtigt.

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats verteilt sich auf die einzelnen Mitglieder wie folgt:

VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Dr. Wolf Cornelius
des Aufsichtsrats
ab 22. Juni 2020
Vorsitzender Dr. Wolfgang
Lichtenwalder
Stellv. Vorsitzender
des Aufsichtsrats
ab 22. Juni 2020
Robin Laik
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
bis 20. Juni 2020
Dr. Kristian
Schleede
Stellv. Vorsitzender
des Aufsichtsrats
bis 20. Juni 2020
Bernd Maierhofer
des Aufsichtsrats
Mitglied Gesamt
in TEUR 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Vergütung 28 0 21 0 47 100 35 75 38 50 168 225
Andere gewährte Vorteile 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 28 0 21 0 47 100 35 75 38 50 168 225
Versorgungszusagen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 28 0 21 0 47 100 35 75 38 50 168 225

1 An die Aktionäre

2
Konzernlagebericht
Vergütungsbericht
Corporate Governance Bericht

4 Konzernanhang 5 Weitere Informationen

CORPORATE GOVERNANCE

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Gemäß Ziffer 3.10 DCGK berichtet die STS Group AG im Rahmen eines Corporate Governance Berichts über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Corporate Governance Bericht umfasst zudem auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289F HGB und § 315D HGB und ist öffentlich zugänglich unter:https://www.sts.group/de/investor-relations/corporate-governance

3

Konzernabschluss

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der STS Group AG haben im Januar 2021 die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter: https://www.sts.group/de/investor-relations/corporate-governanceöffentlich zugänglich gemacht.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Unsere Gesellschaft, die STS Group AG, hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder eines mit dem herrschenden Unternehmen verbundenen Unternehmens nicht getroffen oder unterlassen.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Der Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) nach §§ 315b, 289b HGB kommt die STS Group AG mit der Veröffentlichung eines gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts auf der Website der STS Group AG unter https://www.sts.group/de/investor-relations/publikationen nach.

Die NFE umfasst neben einer Beschreibung des Geschäftsmodells zudem Angaben zu folgenden Aspekten, soweit diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, der Geschäftsergebnisse, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen des Geschäftsverlaufs auf diese Aspekte erforderlich sind:

  • Umweltbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Achtung von Menschenrechten
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Kunden- und Lieferantenbeziehungen

1 An die Aktionäre

2
Konzernlagebericht
Nichtfinanzielle
Konzernerklärung
STS Group AG

3 Konzernabschluss 4 Konzernanhang 5 Weitere Informationen

STS GROUP AG

Ergänzend zur Berichterstattung über den STS Group Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der STS Group AG.

Die STS Group AG ist die Muttergesellschaft des STS Group Konzerns und führt die entsprechenden Leitungs- und Zentralfunktionen aus. Nach der im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Restrukturierung wurden eine Vielzahl von Aufgaben an die lokalen Einheiten übertragen. Die STS Group AG übernimmt künftig wesentliche übergreifende Aufgaben wie das konzernweite Finanz- und Rechnungswesen, Erbringung von Management- und Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmenskäufe und -verkäufe und strategische Unternehmensentwicklung sowie die weltweite Unternehmens- und Marketingkommunikation. Die STS Group AG hält direkt oder indirekt Anteile an 8 Gesellschaften. Zum 31. Dezember 2020 waren 4 Mitarbeiter (2019: 34) bei der STS Group AG angestellt, der Rückgang ist auf die Restrukturierung der Zentrale zurückzuführen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der STS Group AG entsprachen im Wesentlichen denen des STS Group Konzerns, wie in den Grundlagen des Konzerns und im Wirtschaftsbericht beschrieben.

Die STS Group AG stellt ihren Jahresabschluss im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), sondern nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs ("HGB") auf. Der vollständige Jahresabschluss wird separat veröffentlicht unter https://www.sts.group/de/investor-relations/publikationen

Für die STS Group AG stellen die Umsätze aus Management- und Dienstleistungsgebühren sowie die Erträge aus Dividendenzahlungen der Tochtergesellschaften die wesentlichen Leistungsindikatoren dar.

ERTRAGSLAGE

Die wirtschaftliche Lage der STS Group AG ist im Wesentlichen durch die operative Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaften geprägt. An den operativen Ergebnissen der Tochtergesellschaften partizipiert die STS Group AG über deren Ausschüttungen. Damit wird die wirtschaftliche Lage der STS Group AG indirekt über die der STS Group bestimmt, die im Wirtschaftsbericht erläutert ist.

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER STS GROUP AG NACH HGB

in TEUR 2020 2019
Umsatzerlöse 4.067 5.969
Sonstige betriebliche Erträge 15.357 1.770
Personalaufwand – 4.913 –4.680
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
– 112 –1.034
Sonstige betriebliche Aufwendungen – 10.157 –10.290
Erträge aus Beteiligungen 0 3.193
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 304 465
Abschreibungen auf Finanzanlagen – 12.944 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 219 – 253
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag – 45 –141
Ergebnis nach Steuern – 8.662 –5.001
Sonstige Steuern – 1 – 2
Jahresfehlbetrag – 8.663 –5.003
Verlustvortrag aus dem Vorjahr – 9.278 –4.275
Entnahme aus der Kapitalrücklage 17.942 0
Bilanzverlust 0 –9.278

Im Geschäftsjahr 2020 sank der Umsatz auf 4.067 TEUR (2019: 5.969 TEUR) aufgrund geringerer Umlagen für Management- und Unternehmensdienstleistungen, die den Tochtergesellschaften in Rechnung gestellt wurden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 13.587 TEUR auf 15.357 TEUR (2019: 1.770 TEUR) und entfallen mit 12.771 TEUR auf die Aufdeckung stiller Reserven im Zusammenhang mit der im Berichtsjahr durchgeführten Verschmelzung einer unmittelbaren auf eine mittelbaren Tochtergesellschaft. In diesem Zusammenhang wurde eine unmittelbare Tochtergesellschaft des Geschäftsbereiches Plastic auf eine mittelbare operative Tochtergesellschaft der STS Group AG verschmolzen, dabei wurde vom entsprechenden Wahlrecht Gebrauch gemacht und der beizulegende Zeitwert der Anteile in Ansatz gebracht. Ferner enthalten in den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Weiterbelastungen von Kosten an die Tochtergesellschaften, eine Kostenrückerstattung der Mutares SE & Co. KGaA, die Verrechnung sonstiger Sachbezüge für die private Fahrzeug Nutzung sowie Erträge aus Währungsumrechnung.

Auf die geringeren Personalkosten auf Grund des Personalabbaues am Unternehmenssitz in Hallbergmoos, wirkten sich gegenläufig die damit einhergehenden Abfindungskosten aus. Damit stieg der Personalaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 um 233 TEUR auf 4.913 TEUR (2019: 4.680 TEUR) an. Damit passt sich das Unternehmen der vereinfachten Konzernstruktur an und richtet sich mit einer dezentralisierten Struktur neu aus. Die Anzahl der Mitarbeiter verringerte sich von 34 zum 31. Dezember 2019 auf 4 Mitarbeiter zum 31. Dezember 2020.

1 An die Aktionäre Konzernlagebericht STS Group AG

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3 Konzernabschluss 5 Weitere Informationen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben mit 10.157 TEUR (2019: 10.290 TEUR) nahezu unverändert. Dabei waren einerseits ein Rückgang der Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen an verbundene Unternehmen sowie deutlich niedrigeren Reisekosten zu verzeichnen. Damit zeigten die eingeleiteten Maßnahmen zur Kostenreduzierung in der Konzernzentrale bereits im Jahr 2020 Wirkung. Anderseits wirkten gegenläufig die Veräußerungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Geschäftsbereiches Acoustics in Höhe von 4.292 TEUR (2019: 0 TEUR) aufgrund zusätzlicher Zahlungsverpflichtungen und Forderungsverzichte.

Das Beteiligungsergebnis beläuft sich im Berichtsjahr auf 0 TEUR (2019: 3.193 TEUR). Im Vorjahr wurde eine Dividende aus einer Tochtergesellschaft (3.193 TEUR) vereinnahmt.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sanken um 161 TEUR auf 304 TEUR (2019: 465 TEUR) aufgrund von geringeren Zinserträge von verbundenen Unternehmen, was auf die Abschreibung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen ist.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 12.944 TEUR (2019: 0 TEUR) aufwandswirksam erfasst, welche die Anteile an der STS Acoustics S.p.A. und der STS Brazil Holding GmbH betreffen. Im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbereiches Acoustics wurden die Anteile der mittelbaren Tochtergesellschaften STS Acoustics S.p.A. und der STS Brazil Holding GmbH vollständig veräußert. Dabei wurden Abschreibungen auf die Anteile an diesen Gesellschaften in Höhe des Buchwertes der Anteile von 8.039 TEUR (2019: 0 TEUR) und außerplanmäßige Abschreibungen auf die Ausleihungen gegenüber diesen Gesellschaften in Höhe von 4.905 TEUR (2019: 0 TEUR) vorgenommen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken leicht auf 219 TEUR (2018: 253 TEUR) und entfallen in Höhe von 214 TEUR (2019: 253 TEUR) auf solche an verbundene Unternehmen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sanken ebenfalls auf 45 TEUR (2019: 141 TEUR), die im Wesentlichen im Rahmen der Restdividendenzahlung aus dem Vorjahr von der ausländischen Tochtergesellschaft in Höhe von 33 TEUR (2019: 156 TEUR) sowie aus einbehaltenen Quellensteuern in Bezug auf Management- und Unternehmensdienstleistungen der ausländischen Tochtergesellschaften resultieren.

Nach Abzug von Steuern ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 8.663 TEUR gegenüber 5.003 TEUR im Vorjahr.

Der Bilanzverlust wurde im Berichtsjahr durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage vollständig ausgeglichen (31. Dezember 2019: 9.278 TEUR).

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

BILANZ DER STS GROUP AG NACH HGB

31. Dezember
in TEUR 2020 2019
AKTIVA
Anlagevermögen 19.277 25.383
Immaterielle Vermögensgegenstände 159 214
Sachanlagen 24 219
Finanzanlagen 19.094 24.950
Umlaufvermögen 1.000 8.305
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 439 6.729
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 561 1.576
Rechnungsabgrenzungsposten 148 155
Summe Aktiva 20.425 33.843
PASSIVA
Eigenkapital 12.648 19.812
Rückstellungen 488 2.259
Sonstige Rückstellungen 488 2.259
Verbindlichkeiten 7.289 11.772
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 345 641
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.472 10.902
Sonstige Verbindlichkeiten 472 229
Summe Passiva 20.425 33.843

Die Bilanzsumme liegt mit 20.425 TEUR deutlich unter dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2019: 33.843 TEUR).

Im Jahresverlauf 2020 reduzierte sich das Anlagevermögen auf 19.277 TEUR (31. Dezember 2019: 25.383 TEUR). Dies war insbesondere auf die Veräußerung des Geschäftsbereiches Acoustics an die Adler Pelzer Group und die damit einhergehende Abtretung der Unternehmensanteile der STS Group AG an der STS Acoustics S.p.A., wie auch der STS Brazil Holding GmbH zurückzuführen. Dies führte zu einer Reduzierung des Finanzanlagevermögen auf Grund einer außerplanmäßigen Abschreibung auf die Anteile an diesen Gesellschaften in Höhe des Buchwertes der Anteile von 8.039 TEUR (2019: 0 TEUR), wie auch einer außerplanmäßigen Abschreibung auf die Ausleihungen gegenüber diesen Gesellschaften in Höhe von 4.905 TEUR (2019: 0 TEUR). Gegenläufig wirkte die Verschmelzungen von einer unmittelbaren Tochtergesellschaft auf eine mittelbare Tochtergesellschaft und den in Ansatz gebrachten beizulegenden Zeitwert der Anteile in Höhe von 12.771 TEUR. Ebenso wurden Sachanlage aus der Konzernzentrale um 195 TEUR auf 24 TEUR reduziert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den Abgängen von Büroausstattung im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Konzernzentrale.

1 An die Aktionäre Konzernlagebericht STS Group AG

2

3 Konzernabschluss 5 Weitere Informationen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen gingen um 6.290 TEUR auf 439 TEUR (31. Dezember 2019: 6.729 TEUR) zurück. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken von 6.198 TEUR um 5.844 TEUR auf 354 TEUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen dem Forderungsverzicht gegenüber drei Tochtergesellschaften im Rahmen der oben genannten Forderungsverzichte geschuldet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden von 531 TEUR um 446 TEUR im Wesentlichen durch den Rückgang der Umsatzsteuerforderung reduziert.

Die liquiden Mittel sanken um 1.015 TEUR auf 561 TEUR (31. Dezember 2019: 1.576 TEUR). Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten sowie um den Kassenbestand. Ein Bankkonto wurde im Berichtsjahr aufgelöst.

Im Berichtsjahr reduzierte sich das Eigenkapital um 7.164 TEUR auf 12.648 TEUR (31. Dezember 2019: 19.812 TEUR). Die Eigenkapitalquote lag zum Bilanzstichtag bei 61,9 % (31. Dezember 2019: 58,5%). Dabei befinden sich 50.000 eigene Aktien zum 31. Dezember 2020 im Bestand der STS Group AG. Das Gezeichnete Kapital erhöhte sich um 500.000 EUR auf 6.500.000 EUR, unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I durch Ausgabe von 500.000 neuen Aktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts. Durch die im Geschäftsjahr vorgenommene Grundkapitalerhöhung erhöhte sich die Kapitalrücklage um 1.000 TEUR. Der Bilanzverlust wurde im Berichtsjahr durch eine Teilauflösung der Kapitalrücklage, vollständig ausgeglichen (31. Dezember 2019: 9.278 TEUR).

Die Rückstellungen sanken im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 1.771 TEUR auf 488 TEUR (31. Dezember 2019: 2.259 TEUR). Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Rückstellungen für Personal, Abschluss- und Prüfungskosten, wie auch für ausstehende Rechnungen zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten sanken um 4.483 TEUR auf 7.289 TEUR (31. Dezember 2019: 11.772 TEUR). Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 345 TEUR (31. Dezember 2019: 641 TEUR) sowie gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 6.472 TEUR (31. Dezember 2019: 10.902 TEUR), welche die Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 4.000 TEUR und Verbindlichkeiten aus Management- und Unternehmensdienstleistungen gegenüber der Mutares SE & Co. KGaA beinhalten.

CHANCEN UND RISIKEN

Die Geschäftsentwicklung der STS Group AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie die des STS Group Konzerns. An den Risiken ihrer Tochtergesellschaften partizipiert die STS Group AG grundsätzlich direkt oder indirekt. Aus den Beziehungen zu den Tochtergesellschaften können zusätzlich aus vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) Belastungen sowie Abschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren. Die STS Group AG unterliegt zuletzt dem Finanzierungsrisiko und der Abhängigkeit der Group AG von der weiteren Finanzierung der Gesellschafter bzw. über die Tochtergesellschaften (mittels Management Fees und Dividenden).

Die STS Group AG ist als Mutterunternehmen in das konzernweite Risikomanagementsystem des STS Group Konzerns eingebunden. Die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems für die STS Group AG erfolgt im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht".

AUSBLICK

Die Gesellschaft ging für 2020 auf Grund der Entwicklungen der COVID-19-Pandemie von Umsatzerlösen aus Managementdienstleistungen unter dem Niveau des Jahres 2019 aus und von einem Ergebnis auf Vorjahresniveau aufgrund von Effizienzmaßnahmen und den damit verbundenen Kostensenkungen aus. Die Erwartungen für die STS Group AG spiegeln die Erwartungen auf Grund der Entwicklungen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie im aktuellen Geschäftsjahr teilweise wider. Wenngleich sich die Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2020 bestätigte, lag das Ergebnis unter dem Vorjahr. Dabei konnten die Abschreibungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Geschäftsbereiches Acoustics, wie auch die Einmalaufwendungen aus der Restrukturierung der Konzernzentrale nicht durch den positiven Effekt im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Tochtergesellschaften kompensiert werden.

Das Management erwartet für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund der im Jahr 2020 durchgeführten Restrukturierung der Konzernzentrale und der damit geringeren Aufwendungen, Umsatzerlöse aus Managementdienstleistungen deutlich unter dem Niveau des Jahres 2020. Gleichermaßen werden die eingeführten Maßnahmen auch zu einer signifikanten Ergebnissteigerung über das Vorjahr führen.

Allgemeiner Risikohinweis

Eine Prognose ist mit Unsicherheiten versehen, die einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben kann.

Hallbergmoos, den 31. März 2021

Mathieu Purrey (CEO)

An die Aktionäre 2
Konzernlagebericht
3
Konzernabschluss
4
Konzernanhang
5

KONZERNABSCHLUSS 3

KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG 78
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 79
KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020 80
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 82
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 83

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020

in Mio. EUR Anhang 2020 20191
Umsatzerlöse 3.1. 235,0 250,7
Bestandsveränderungen 3.2. –1,7 5,2
Sonstige Erträge 3.3. 4,0 2,7
Materialaufwand 3.4. –129,0 –139,5
Personalaufwand 3.5. – 61,8 –70,2
Sonstige Aufwendungen 3.6. – 31,8 –33,6
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) 14,7 15,3
Abschreibungen 3.7. –16,1 –15,9
Betriebsergebnis (EBIT) – 1,4 – 0,5
Finanzerträge 3.8. 0,0 0,0
Finanzaufwendungen 3.8. – 2,2 –1,6
Ergebnis vor Steuern – 3,6 – 2,1
Ertragsteuern 3.9. – 3,0 – 2,4
Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen – 6,6 – 4,5
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 2.3. – 9,3 – 7,6
Konzernergebnis –15,9 –12,1
Davon entfallen auf: Gesellschafter des Mutterunternehmens –15,9 –12,1
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) 3.10. – 2,6 – 2,0
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) 3.10. – 2,6 – 2,0
Ergebnis je Aktie in EUR auf fortgeführte Geschäftsbereiche
(unverwässert)
–1,1 – 0,8
Ergebnis je Aktie in EUR auf fortgeführte Geschäftsbereiche
(verwässert)
–1,1 – 0,8

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

1 An die Aktionäre 2 Konzernlagebericht Konzernabschluss Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtergebnisrechnung

Konzernanhang

4

5 Weitere Informationen

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

3

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020

in Mio. EUR 2020 2019
Konzernergebnis – 15,9 – 12,1
Unterschied aus Währungsumrechnung aus fortgeführten Geschäftsbereichen – 1,3 0,3
Unterschied aus Währungsumrechnung aus aufgegebenen Geschäftsbereichen – 1,1 – 0,1
Posten, die unter bestimmten Bedingungen nachträglich in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
– 2,4 0,2
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen für fortgeführte
Geschäftbereiche
– 0,3 – 0,9
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen für aufgegebene
Geschäftbereiche
– 0,4 – 0,2
Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
– 0,7 – 1,1
Sonstiges Ergebnis – 3,1 – 0,9
Gesamtergebnis – 19,0 – 13,0
Davon entfallen auf: Gesellschafter des Mutterunternehmens – 19,0 – 13,0

KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

AKTIVA

in Mio. EUR Anhang 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Immaterielle Vermögenswerte 4.1 21,0 23,8
Sachanlagen 4.2 61,2 102,9
Vertragsvermögenswerte 4.8 0,0 0,0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.3 0,2 0,3
Ertragsteuerforderungen 4.4 0,0 0,0
Sonstige Vermögenswerte 4.5 0,0 2,6
Aktive latente Steuern 4.6 3,8 6,8
Langfristige Vermögenswerte 86,3 136,4
Vorräte 4.7 23,7 32,3
Vertragsvermögenswerte 4.8 0,2 5,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 4.9 46,9 56,1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.3 1,6 3,8
Ertragsteuerforderungen 4.4 0,6 0,0
Sonstige Vermögenswerte 4.5 6,4 5,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.10 20,0 17,2
Kurzfristige Vermögenswerte 99,4 120,0
Gesamt Aktiva 185,7 256,5
1 2 3 4 5
An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen
Bilanz

PASSIVA

in Mio. EUR Anhang 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Gezeichnetes Kapital 4.11.1 6,5 6,0
Kapitalrücklage 4.11.8 5,4 22,3
Gewinnrücklagen 4.11.9 44,3 42,7
Sonstige Eigenkapitalbestandteile 4.11.10 – 4,5 – 1,9
Eigene Anteile zu Anschaffungskosten 4.11.7 – 0,5 – 0,5
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil
am Eigenkapital
51,1 68,6
Summe Eigenkapital 4.11 51,1 68,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.12.2 11,6 3,0
Verbindlichkeiten aus Darlehen von Dritten 4.12.3 2,4 5,8
Leasingverbindlichkeiten 4.12.1 7,7 18,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.12 0,4 0,1
Vertragsverbindlichkeiten 4.8 0,0 3,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
0,0 1,0
Rückstellungen 4.13 18,6 21,7
Passive latente Steuern 1,0 1,4
Langfristige Schulden 41,7 55,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.12.2 9,1 9,5
Verbindlichkeiten aus Factoring 4.12.6 0,0 12,1
Verbindlichkeiten aus Darlehen von Dritten 4.12.3 1,4 1,9
Leasingverbindlichkeiten 4.12.1 4,3 5,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.12 6,5 0,0
Vertragsverbindlichkeiten 4.8 7,1 5,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
45,0 69,7
Rückstellungen 4.13 0,8 0,1
Ertragsteuerverbindlichkeiten 4.14 0,7 4,6
Sonstige Schulden 4.15 18,1 24,1
Kurzfristige Schulden 92,9 132,9
Gesamt Passiva 185,7 256,5

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital
Anzahl
Aktien
Gezeichne
tes Kapital
Kapital
rücklage
Gewinn
rücklagen
Sonstige Eigenkapitalbestandteile Eigene
Anteile zu
Anschaf
fungskosten
Gesamt
in Mio. EUR Neubewer
tung von
leistungs
orientierten
Pensions
plänen
Unter
schied aus
Währungs
umrech
nung
Gesamt
Stand zum 1. Januar 2019
vor Anpassung IFRIC 23
5.995.237 6,0 22,2 55,3 0,3 – 1,3 – 1,0 – 0,1 82,4
Anpassung IFRIC 23 0,0 0,0 – 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 – 0,4
Stand zum 1. Januar 2019 5.995.237 6,0 22,2 54,8 0,3 – 1,3 – 1,0 – 0,1 82,0
Erwerb eigener Anteile – 45.237 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 – 0,4 – 0,4
Erfassung von anteils
basierten Vergütungen
0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Konzernergebnis 0 0,0 0,0 – 12,1 0,0 0,0 0,0 0,0 – 12,1
Sonstiges Ergebnis 0 0,0 0,0 0,0 – 1,1 0,3 – 0,9 0,0 – 0,9
Stand zum
31. Dezember 2019
5.950.000 6,0 22,3 42,7 – 0,8 – 1,1 – 1,9 – 0,5 68,6
Stand zum 1. Januar 2020 5.950.000 6,0 22,3 42,7 – 0,8 –1,1 –1,9 – 0,5 68,6
Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage
500.000 0,5 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5
Entnahme aus der
Kapitalrücklage
0 0,0 –17,9 17,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Erfassung von
anteilsbasierten
Vergütungen
0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Erfolgsneutrale Umbuchung
der Neubewertung
leistungsorientierter
Verpflichtungen im Kontext
der Entkonsolidierung
0 0,0 0,0 – 0,4 0,4 0,0 0,4 0,0 0,0
Konzernergebnis 0 0,0 0,0 –15,9 0,0 0,0 0,0 0,0 –15,9
Sonstiges Ergebnis 0 0,0 0,0 0,0 – 0,7 – 2,4 – 3,1 0,0 – 3,1
Stand zum 31. Dezember 2020 6.450.000 6,5 5,4 44,3 –1,1 – 3,5 – 4,5 – 0,5 51,1

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020

1 An die Aktionäre 2 Konzernlagebericht Konzernabschluss Eigenkapitalveränderungsrechnung Kapitalflussrechnung 4 Konzernanhang 5 Weitere Informationen

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

3

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020

in Mio. EUR 2020 20191
Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen – 6,6 – 4,5
Ertragsteuern 3,0 2,4
Zinsaufwendungen 2,2 1,5
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 12,4 11,2
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 3,7 4,6
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge (–)/Aufwendungen (+) – 3,7 – 1,0
Veränderung Net Working Capital – 7,8 20,1
Vorräte – 0,1 –1,2
Vertragsvermögenswerte 0,3 – 0,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen –13,8 23,7
Vertragsverbindlichkeiten 1,9 1,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 3,8 – 2,9
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen 1,3 –1,6
Sonstige Schulden und Verbindlichkeiten – 7,7 2,4
Rückstellungen 4,4 – 0,3
Ertragsteuerzahlungen –1,5 – 0,7
Netto-Cashflows aus operativer Tätigkeit des fortgeführten Geschäftsbereichs – 0,3 34,2
Netto-Cashflows aus operativer Tätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbereichs –1,3 2,5
Netto-Cashflows aus operativer Tätigkeit – 1,6 36,7
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen 0,3 0,3
Einzahlungen aus Abgängen von immaterielle Vermögenswerten 0,2 0,0
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen – 8,5 – 7,8
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte – 2,4 – 3,6
Veränderung des Konsolidierungskreises – 13,0 0,0
Auszahlungen für Barhinterlegungen 0,0 2,0
Netto-Cashflows aus der Investitionstätigkeit des fortgeführten
Geschäftsbereichs
– 23,5 – 9,2
Netto-Cashflows aus Innvestitionstätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbereichs – 0,2 – 5,8
Netto-Cashflows aus Investitionstätigkeit – 23,7 –15,0
Einzahlung aus Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen 1,5 0,0
Zahlungen zum Erwerb oder Rückkauf von Anteilen am Unternehmen 0,0 – 0,4
Einzahlungen aus der Aufnahme von gewährten Krediten 28,6 4,1
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten –1,1 – 5,6
Auszahlungen für die Rückführung von Leasingverbindlichkeiten – 4,2 – 3,1
Einzahlungen aus Factoring (+)/Auszahlungen für Factoring (–) – 4,5 – 25,3
Gezahlte Zinsen – 0,8 –1,3
Netto-Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit des fortgeführten
Geschäftsbereichs
19,4 – 31,6
Netto-Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit des aufgegebenen
Geschäftsbereichs
8,7 – 4,0
Netto-Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit Gesamtkonzern 28,1 – 35,6
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
– 0,1 0,0
Netto-Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2,7 –13,9
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 17,2 31,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 20,0 17,2
2
3
4
5
An die Aktionäre
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Konzernanhang
Weitere Informationen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

KONZERNANHANG 4

1 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 87
2 ALLGEMEINE ANGABEN 90
2.1 Grundlagen der Aufstellung 90
2.2 Konsolidierungsgrundsätze 91
2.3 Aufgegebener Geschäftsbereich 93
2.4 Währungsumrechnung 95
3 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 97
3.1 Umsatzerlöse 97
3.2 Bestandsveränderungen 97
3.3 Sonstige Erträge 97
3.4 Materialaufwand 98
3.5 Personalaufwand 98
3.6 Sonstige Aufwendungen 99
3.7 Abschreibungen 99
3.8 Finanzerträge und Finanzaufwendungen 100
3.9 Ertragsteuern 100
3.10 Ergebnis je Aktie 101
4 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ 102
4.1 Immaterielle Vermögenswerte 102
4.2 Sachanlagen 103
4.3 Sonstige lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 105
4.4 Lang- und kurzfristige Ertragsteuerforderungen 105
4.5 Sonstige lang- und kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte 106
4.6 Aktive und passive latente Steuern 107
4.7 Vorräte 108
4.8 Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten 109
4.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 109
4.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie
verfügungsbeschränkte liquide Mittel 111
4.11 Eigenkapital 111
4.12 Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 112
4.13 Rückstellungen 118
4.14 Ertragsteuerverbindlichkeiten 122
4.15 Sonstige kurzfristige Schulden 122
5 SONSTIGE ANGABEN 123
5.1 Angaben zur Kapitalflussrechnung 123
5.2 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten und Finanzrisikomanagement 124
5.3 Kapitalmanagement 133
5.4 Eventualschulden und sonstige Verpflichtungen 133
5.5 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 133
5.6 Anteilsbasierte Vergütungen 137
5.7 Vorstand und Aufsichtsrat 141
5.8 Zusätzliche Pflichtangaben gemäß HGB 144
6 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 145
6.1 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 145
6.2 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13 146
6.3 Immaterielle Vermögenswerte 147
6.4 Sachanlagen 148
6.5 Wertminderungen 149
6.6 Bilanzierung von Leasingverhältnissen 150
6.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 151
6.8 Finanzinstrumente 151
6.9 Vorräte 156
6.10 Aufgegebene Geschäftsbereiche 156
6.11 Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten 157
6.12 Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 157
6.13 Sonstige Rückstellungen 157
6.14 Ertrags- und Aufwandsrealisierung 158
6.15 Ertragsteuern 159
6.16 Zuwendungen der öffentlichen Hand 160
6.17 Kritische Schätzungen und Ermessensausübungen 160
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 162

4 Konzernanhang 5 Weitere Informationen

KONZERNANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS

3

1 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

2

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020

Plastics China Materials Acoustics (IFRS 5) 1 Unternehmen/
Konsolidierung
Gruppe
in Mio. EUR 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 20192
Umsatzerlöse
mit Dritten
129,9 168,8 85,0 50,4 20,2 31,5 112,1 0,0 0,0 235,0 250,7
Umsatzerlöse
Intersegment
0,1 0,2 0,0 0,0 6,5 8,3 0,0 – 6,6 – 8,6 0,0 0,0
Umsatzerlöse
Segment
129,9 169,0 85,0 50,4 26,7 39,8 112,1 – 6,6 –8,6 235,0 250,7
EBITDA 1,6 11,4 17,4 8,7 1,4 2,2 – 0,4 – 5,6 – 7,0 14,7 15,3
EBITDA in %
der Umsatzerlöse
1,2 % 6,7 % 20,5 % 17,2 % 5,1 % 5,5 % –0,4 % 84,6 % 84,5 % 6,3 % 6,1 %
Adjusted EBITDA 2,3 12,6 17,4 9,0 1,6 2,4 0,0 –3,6 – 6,2 17,7 17,9
Adjustments 0,7 1,2 0,0 0,4 0,2 0,2 0,5 2,0 0,8 3,0 2,6
Adjusted EBITDA in %
der Umsatzerlöse
1,8 % 7,5 % 20,5 % 17,9 % 5,9 % 6,0 % 0,0 % 54,4 % 75,4 % 7,5 % 7,1 %
Abschreibungen – 9,9 – 9,5 – 4,1 – 3,7 – 1,5 – 1,5 – 5,2 – 0,6 – 1,2 –16,1 – 15,9
EBIT –8,3 1,9 13,2 5,0 – 0,1 0,7 – 5,7 – 6,2 – 8,2 – 1,4 – 0,5
CAPEX3 3,8 6,0 6,6 4,9 0,1 0,3 5,9 1,0 0,3 11,6 11,4

1 Aufgegebener Geschäftsbereich

2 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst

3 Zahlungswirksam

IFRS 8 Geschäftssegmente fordert die Angabe von Informationen pro Geschäftssegment. Die Abgrenzung von operativen Geschäftssegmenten sowie der Umfang der im Rahmen der Segmentberichterstattung bereitgestellten Informationen erfolgen unter anderem anhand der dem Vorstand – als Hauptentscheidungsträger – regelmäßig zur Verfügung gestellten Informationen und somit basierend auf der unternehmensinternen Steuerung.

Der Vorstand der Gesellschaft entschied, die Berichterstattung teils nach Produktarten und teils geographisch einzuteilen und zu steuern. Entsprechend werden die entscheidungserheblichen Unternehmenskennzahlen dem Vorstand für die folgenden Bereiche zur Verfügung gestellt:

  • Plastics: Das Segment fertigt eine Vielzahl von Karosserieaußenteilen und Innenmodulen für Lkw, Nutzfahrzeuge und Pkw. Es beinhaltet die Hard-Trim-Produkte aus Spritzguss und SMC-Thermocompression. Hard-Trim-Applikationen werden für Außenteile (z.B. Frontmodule und aerodynamische Verkleidungen) oder Innenmodule ("Bunkbox" unter dem Fahrerbett und Regalelemente) und Strukturteile (Heckklappe) verwendet. Darüber hinaus verfügt das Segment über eigene Kapazitäten für die Lackierung von Kunststoffen.
  • China: Dieses Segment konzentriert sich mit der Herstellung von Kunststoffteilen, überwiegend für Nutzfahrzeuge, auf den regionalen Markt in China. Die Produktpalette umfasst Außenteile (Stoßfänger, Frontverkleidungen, Deflektoren, Kotflügel, Einstiege, etc.) sowie Strukturteile, z.B. für die Heckklappe oder Batterieabdeckungen. Dabei kommen SMC-Pressverfahren und thermoplastische Technologien zur Anwendung. Zudem verfügt das Segment über eigene Kapazitäten für die Lackierung von Kunststoffen.

  • Materials: Dieses Segment umfasst die Entwicklung und Produktion von Halbfabrikaten (Sheet Molding Compound – SMC), Faserformmassen (Bulk Molding Compound – BMC) und hoch entwickelten Faserformmassen (Advanced Molding Compound – AMC). Die Halbzeuge werden sowohl gruppenintern für Hard-Trim-Applikationen genutzt als auch an externe Dritte geliefert. Im Rahmen der Entwicklung dieser Basis-Materialien besteht bereits die Möglichkeit, wesentliche Parameter des Endprodukts zu beeinflussen.

  • Acoustics (IFRS 5): : Das Segment wurde in 2020 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert und veräußert. Die Aktivitäten des Segments umfassen Entwicklung und Produktion integrierter akustischer und thermischer Systeme. Der Fokus liegt auf den Soft-Trim-Produkten; hauptsächlich für den europäischen und südamerikanischen Markt. Soft-Trim-Applikationen haben akustische und thermische Eigenschaften, die Lärm verringern und vor Hitze schützen. Zu den Kunden gehören unter anderem Nutzfahrzeughersteller sowie FCA ("Fiat Chrysler Automobiles").

Die Steuerung der Gruppe erfolgt damit in insgesamt drei (2019: vier) Segmenten. Innerhalb der Spalte "Unternehmen/Konsolidierung" wird neben den Corporate Aktivitäten auch die Konsolidierung dargestellt. Es wurden keine operativen Geschäftssegmente zusammengefasst, um zur Ebene der berichtspflichtigen Segmente des Konzerns zu gelangen.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse mit Dritten nach IFRS 15 stellt sich wie folgt dar:

Plastics China Materials Acoustics (IFRS 5) 1 Gruppe
in Mio. EUR 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 20192
Zeitlicher Ablauf der Erlöserfassung
mit Dritten
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 18,2 17,1 84,1 49,6 20,2 31,4 3,4 122,6 98,1
Über Zeitraum 111,6 151,7 0,8 0,8 0,0 0,0 108,7 112,5 152,5
Umsatzerlöse mit Dritten 129,9 168,8 85,0 50,4 20,2 31,4 112,1 235,0 250,6

1 Aufgegebener Geschäftsbereich

2 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Die Umsätze zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Verrechnungspreisen vorgenommen.

Für die Segmente gelten grundsätzlich dieselben Bilanzierungsgrundsätze wie unter Abschnitt 6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert. Die Kennzahl "Adjusted EBITDA" stellt das EBITDA bereinigt um die im Geschäftsjahr 2020 angefallenen Sonderaufwendungen, davon entfielen 2,7 Mio. EUR auf Abfindungskosten der Geschäftsbereiche, wie auf die Restrukturierung der Konzernzentrale. Weitere 0,3 Mio. EUR hingegen auf die Beratungskosten und Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsbereiches Acoustics. Im Geschäftsjahr 2019 waren Sonderaufwendungen für Abfindungs- und Beratungskosten sowie für Reorganisationsmaßnahmen enthalten.

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Die Überleitung der berichteten Segmentergebnisse zum Ergebnis vor Steuern ist wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Adjusted EBITDA Gruppe 17,7 17,9
Sondereffekte (saldiert) – 3,0 – 2,6
EBITDA Gruppe 14,7 15,3
Abschreibungen – 16,1 – 15,9
Betriebsergebnis (EBIT) – 1,4 – 0,5
Finanzerträge 0,0 0,0
Finanzaufwendungen – 2,2 – 1,6
Finanzergebnis – 2,2 – 1,5
Ergebnis vor Steuern – 3,6 – 2,1

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Das langfristige Segmentvermögen nach Sitz der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. EUR 2020 2019
Europa 50,1 95,8
Frankreich 49,5 55,7
Deutschland 0,6 2,1
Italien 0,0 25,3
Sonstige 0,0 12,8
Rest der Welt 32,2 33,5
Langfristiges Segmentvermögen 82,3 129,3

Langfristiges Segmentvermögen umfasst Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und andere nicht finanzielle Vermögenswerte.

Der Umsatz nach Sitz des Kunden ist wie folgt:

in Mio. EUR 2020 2019
Europa 142,3 291,5
Frankreich 88,0 117,1
Deutschland 33,9 54,1
Italien 0,1 63,4
Sonstige 20,3 56,9
Rest der Welt 92,9 71,3
Umsatz nach Sitz der Gesellschaft 235,0 362,8

Die Umsatzerlöse von vier Kunden (2019: vier Kunden) beliefen sich auf über 10 % der gesamten Drittumsätze inklusive aufgegebenem Geschäftsbereich in den Geschäftsjahren 2020 und 2019. Der Umsatz

des größten Kunden entfällt auf die Segmente Plastics und China und beträgt 66 Mio. EUR (2019: 102 Mio. EUR), des zweitgrößten Kunden ebenfalls auf die Segmente Plastics und China und beträgt 32,7 Mio. EUR (2019: 76,8 Mio. EUR), des drittgrößten Kunden auf das Segment China und beträgt 31,4 Mio. EUR (2019: 46,5 Mio. EUR) und des viertgrößten Kunden auf die Segmente Plastics, China sowie Materials und beträgt 32,6 Mio. EUR (2019: 45,1 Mio. EUR).

2 ALLGEMEINE ANGABEN

Die STS Group AG (nachstehend auch die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "die Gruppe" genannt) ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Hallbergmoos, Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 231926 eingetragen. Die Gesellschaft ist am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A1TNU68 notiert. Das Grundkapital beträgt 6,5 Mio. EUR (2019: 6,0 Mio. EUR) und ist eingeteilt in 6.500.000 (2019: 6.000.000) Stückaktien.

Mehrheitsgesellschafterin der STS Group AG ist die Mutares SE & Co. KGaA, München, Deutschland.

Der Konzernabschluss der STS Group AG zum 31. Dezember 2020 umfasst die STS Group AG und ihre Tochterunternehmen. Die Gruppe ist ein führender Systemanbieter von Innen- und Außenteilen für Nutzfahrzeuge. Die Gruppe entwickelt, produziert und liefert Produkte und Lösungen für akustische und thermische Isolation (sogenannte "Soft Trim Produkte") und Komponenten aus Plastik oder Verbundmaterial (sogenannte "Hard Trim Produkte") für die Automobil- und Lastkraftwagen (Lkw)-Industrie.

Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 31. März 2021 aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum.

2.1 GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 ist unter der Prämisse des Fortbestands des Unternehmens (going concern) aufgestellt. Er wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie gemäß § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Gruppe wendet somit sämtliche vom IASB veröffentlichten IFRS und vom IFRS Interpretations Committee herausgegebene Interpretationen (IFRIC) an, die zum 31. Dezember 2020 wirksam waren, von der EU übernommen wurden und auf die Gruppe anwendbar sind. Der Begriff IFRS bezieht sich auch auf alle gültigen International Accounting Standards (IAS) und alle Interpretationen und Änderungen der International Financial Reporting Standards.

Das Geschäftsjahr der Gruppe umfasst zwölf Monate und endet jeweils am 31. Dezember.

Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Alle Beträge sind entsprechend kaufmännischer Rundung, sofern nicht abweichend angegeben, auf Millionen Euro (Mio. EUR) auf- bzw. abgerundet.

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Summen in Tabellen wurden auf Basis von genauen Zahlen berechnet und auf EUR Mio. gerundet. Bei Abweichungen von bis zu einer Einheit (Mio., %) handelt es sich um rechentechnisch begründete Rundungsdifferenzen. Der Konzernabschluss der Gruppe wurde für alle dargestellten Berichtsperioden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätzen erstellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Instrumente) und anteilsbasierte Vergütungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Gruppe klassifiziert Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig, wenn sie voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden. Soweit Vermögenswerte und Schulden sowohl einen kurzfristigen als auch einen langfristigen Anteil aufweisen, werden sie in ihre Fristigkeitskomponenten aufgeteilt und entsprechend dem Bilanzgliederungsschema als kurzfristige und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

2.2 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Alle Tochterunternehmen, die die STS Group AG nach den Bestimmungen des IFRS10 "Konzernabschlüsse" beherrscht, sind in den Konzernabschluss einbezogen und werden vollkonsolidiert. Der Konzern erlangt Beherrschung, wenn er die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Gesellschaft überprüft die Beherrschung erneut, wenn sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise ergeben, dass sich eines oder mehrere der genannten Beherrschungskriterien verändert haben.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie konzerninterne Gewinne oder Verluste aus Transaktionen zwischen der STS Group AG und ihren Tochtergesellschaften sowie zwischen den Tochterunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden mit Wirkung des tatsächlichen Erwerbszeitpunktes bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzernergebnis erfasst.

Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis umfasste zum 31. Dezember 2020 neben der Muttergesellschaft acht und zum 31. Dezember 2019 14 vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Neben der Muttergesellschaft waren eine (2019: zwei) weitere Gesellschaft in Deutschland und sieben (2019: zwölf) Gesellschaften im Ausland ansässig. Im Geschäftsjahr reduzierte sich der Konsolidierungskreis aufgrund der Entkonsolidierung des Geschäftsbereich Acoustics, welcher fünf Tochtergesellschaften umfasste. Hingegen kam durch die Neugründung der STS Group North America Inc. eine neue Gesellschaft hinzu. Zwei weitere Tochtergesellschaften entfielen durch die Verschmelzung von zwei unmittelbaren Tochtergesellschaften auf zwei mittelbare Tochtergesellschaften der STS Group AG.

Beteiligung in %
Gesellschaft Sitz 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
STS Acoustics SpA Turin, Italien 100,0
STS Acoustics Poland Sp. z o.o. Miedzyrzecz, Polen 100,0
STS Real Estate Srl Turin, Italien 100,0
STS Brazil Holding GmbH Hallbergmoos, Deutschland 100,0
STS Brasil Ltda. Betim, Brasilien 100,0
STS Plastics Holding SAS St. Désirat, Frankreich 100,0
STS Plastics SAS Paris, Frankreich 100,0 100,0
STS Composites France SAS Lyon, Frankreich 100,0 100,0
STS Composites Germany GmbH Kandel, Deutschland 100,0 100,0
Inoplast Truck S.A. de C.V. Ramos, Mexiko 100,0 100,0
STS Plastics Co., Ltd. Jiangyin, China 100,0 100,0
STS Plastics (Shi Yan), Ltd. Shi Yan, China 100,0 100,0
STS MCR Holding SAS Tournon, Frankreich 100,0
MCR SAS Tournon, Frankreich 100,0 100,0
STS Group North America Inc. Wilmington (Delaware), USA 100,0

Zum 31. Dezember 2020 umfasste der Konsolidierungskreis die STS Group AG und folgende vollkonsolidierte Tochtergesellschaften:

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden gemäß IFRS3 "Unternehmenszusammenschlüsse" unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die übertragene Gegenleistung im Rahmen eines Unternehmenserwerbs entspricht dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzten Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet.

Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt und mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbszeitpunkt über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach einer erneuten Überprüfung direkt in der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

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Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung wurden die nach IAS 12 "Ertragsteuern" erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Akquisitionen

In der Berichtsperiode kam es zu keinen Akquisitionen.

Veräußerungen

Für die Veräußerung des Segments Acoustics in der Berichtsperiode wird auf Abschnitt 2.3. verwiesen. Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu keinen Veräußerungen.

Neugründung

Im Berichtsjahr wurde die STS Group North America Inc. gegründet und erhielt eine Einzahlung in das Stammkapital in Höhe von 1 TEUR.

Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu keiner Neugründung.

2.3 AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICH

Die STS Group hat am 7. August 2020 einen Kaufvertrag mit der Adler Pelzer Group über den Verkauf des Segments Acoustics mit den Gesellschaften STS Acoustics S.p.A., STS Acoustics Poland Sp. z o.o., STS Real Estate Srl, STS Brazil Holding GmbH und STS Brasil Ltda. geschlossen. Der Vollzug der Transaktion erfolgte zum 29. Oktober 2020. Dies führt zur Einordnung des Segments Acoustics als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5. Durch die Veräußerung richtet die STS Group ihren Fokus auf ihr Kerngeschäft in den Bereichen Plastics und Materials in Europa, das Geschäft in China sowie den Ausbau des nordamerikanischen Markts.

Die Aktivitäten des veräußerten Segments umfassen die Entwicklung und Produktion integrierter akustischer und thermischer Systeme. Der Fokus liegt auf Soft-Trim-Produkten mit akustischen und thermischen Eigenschaften zur Lärmreduzierung und zum Schutz vor Hitze hauptsächlich für den europäischen und südamerikanischen Markt. Der Entkonsolidierungserfolg beläuft sich auf 3,9 Mio. EUR und ist im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten.

Der Abgang des Nettovermögens, die Gegenleistung sowie das Ergebnis aus der Entkonsolidierung sind im Folgenden dargestellt:

in Mio. EUR Buchwert
Immaterielle Vermögenswerte 1,2
Sachanlagen 37,4
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0,3
Langfristige Vermögenswerte 38,9
Vorräte 7,1
Vertragsvermögenswerte 3,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 23,9
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8,8
Kurzfristige Vermögenswerte 45,7
Finanzielle Verbindlichkeiten 29,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2,1
Rückstellungen 6,7
Passive latente Steuern 0,3
Langfristige Schulden 38,9
Finanzielle Verbindlichkeiten 16,9
Vertragsverbindlichkeiten 2,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 23,9
Rückstellungen 1,4
Sonstige Schulden 7,9
Kurzfristige Schulden 52,1
Abgang Nettovermögen – 6,4
Gegenleistung in Zahlungsmitteln – 2,5
Umgliederung der Währungsumrechnungsrücklage – 2,2
Konsolidierungseffekte 2,2
Gewinn /Verlust aus der Entkonsolidierung 3,9

Neben dem Abgang von liquiden Mitteln in Höhe von 8,8 Mio. EUR wurden dem Käufer 2,5 Mio. EUR bezahlt.

Die STS Group hat im Jahr 2014 die STS Acoustics S.p.a. von dem Veräußerer Autoneum Holding erworben. Im Rahmen des damaligen Share Purchase Agreement (SPA) wurde ein sogenanntes Participation Agreement vereinbart, da im Falle des Weiterverkaufs eine Zahlung von 1,7 Mio. EUR an Autoneum fällig würde. Diese Klausel wurde durch die Veräußerung des Segments Acoustics in der Berichtsperiode ausgelöst und die STS Group AG hat im Dezember die entsprechende Zahlung an Autoneum geleistet.

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Im Folgenden sind Finanzinformationen zur Ertragslage und zu den Cashflows des aufgegebenen Geschäftsbereichs für den Zeitraum von zehn Monaten (bis 31. Oktober 2020) sowie für das Geschäftsjahr 2019 dargestellt.

in Mio. EUR 1.1.2020 – 31.10.2020 1.1.2019 – 31.12.2019
Umsatzerlöse 73,0 112,1
Bestandsveränderungen – 1,7 1,5
Sonstige Erträge 0,5 2,6
Materialaufwand – 45,7 – 69,7
Personalaufwand – 22,3 – 33,3
Sonstige Aufwendungen – 10,8 – 14,0
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) – 7,0 – 0,8
Abschreibungen – 2,4 – 5,2
Betriebsergebnis (EBIT) – 9,4 – 6,0
Finanzerträge 0,0 0,1
Finanzaufwendungen – 1,7 – 2,0
Ergebnis vor Steuern – 11,0 – 7,9
Ertragsteuern – 2,1 0,2
Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs
nach Ertragsteuern
– 13,1 – 7,7
Gewinn aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs
nach Ertragsteuern
3,9
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich – 9,3 – 7,7
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen – 0,4 0,2
Währungsdifferenzen aus der Umrechnung aufgegebener
Geschäftsbereiche
– 1,1 0,1
Sonstiges Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich – 1,5 0,3
Gesamtergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich – 10,8 – 7,4
Netto-Cashflows aus operativer Tätigkeit – 1,3 2,5
Netto-Cashflows aus der Investitionstätigkeit – 0,2 – 5,8
Netto-Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 8,7 3,9
Netto-Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente aus aufgegebenem Geschäftsbereich
7,2 0,6

2.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG

2.4.1 Funktionale Währung und Berichtswährung

Der Konzernabschluss ist unter Beachtung des Konzeptes der funktionalen Währung aufgestellt worden. Die funktionale Währung ist die primäre Währung des Wirtschaftsumfeldes, in dem die STS Group AG tätig ist. Sie entspricht dem Euro, welcher zugleich der Darstellungswährung des Konzernabschlusses entspricht. Die funktionale Währung der Tochtergesellschaften ist in der Regel die Landeswährung des wirtschaftlichen Umfelds, in dem die Tochtergesellschaften unabhängig tätig sind. Ausgenommen hiervon sind die polnische und die mexikanische Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung der

Währung entspricht, die in ihrem primären Wirtschaftsumfeld ihrer unabhängigen Tätigkeit vorherrscht. Die funktionale Währung der polnischen Tochtergesellschaft ist der Euro, der mexikanischen Tochtergesellschaft der US Dollar, der brasilianischen Tochtergesellschaft der Real und für die chinesischen Tochtergesellschaften der Renminbi Yuan. Die Tochtergesellschaften in Polen und Brasilien wurden in der Berichtsperiode veräußert.

2.4.2 Transaktionen und Salden

In den Abschlüssen der einzelnen Konzerngesellschaften werden Transaktionen in Fremdwährung mit dem zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Mittelkursen am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die in Bezug auf ihre historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der ursprünglichen Transaktion umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus diesen Transaktionen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Dieses Verfahren gilt auch für die Fremdwährungsumrechnung der mexikanischen Tochtergesellschaft vom mexikanischen Peso in die funktionale Währung US Dollar und für die polnische Tochtergesellschaft vom polnischen Zloty in die funktionale Währung Euro. Die polnische Tochtergesellschaft wurde in der Berichtsperiode veräußert. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Wechselkurse unterliegen während der Periode erheblichen Schwankungen. In diesem Fall würden die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Transaktion herangezogen werden. Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung in die funktionale Währung der Gesellschaft werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie etwaige Anpassungen des Buchwerts der Vermögenswerte und Schulden, die sich aus dem Erwerb ergeben, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.

Stichtagskurs Durchschnittskurs
in EUR Code 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019 2020 2019
Brasilien BRL 6,374 4,516 6,266 4,415
China CNY 8,023 7,821 7,960 7,729
Mexiko USD 1,227 1,123 1,217 1,119

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse stellen sich wie folgt dar:

3 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

3.1 UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Umsatzerlöse aus Verkäufen 231,8 246,9
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 3,2 3,9
Erlösschmälerungen 0,0 – 0,1
Umsatzerlöse 235,0 250,7

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Die Umsatzentwicklung nach Region und Produktgruppe wird in der Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8, siehe Abschnitt 1., beschrieben. Sämtliche als Umsatzerlöse ausgewiesenen Umsätze stammen von Erlösen aus Verträgen mit Kunden.

3.2 BESTANDSVERÄNDERUNGEN

Die Bestandsveränderungen resultieren im Wesentlichen aus dem Abbau (Vorjahr: Aufbau) des Bestands an kundenspezifischen Erstserienwerkzeugen für Kundenaufträge.

3.3 SONSTIGE ERTRÄGE

Die sonstigen Erträge gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Erträge aus sonstigen Leistungen 0,2 0,5
Erträge aus Rohstoff- und Abfallverwertung 1,1 0,3
Andere aktivierte Eigenleistungen 1,5 0,8
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 0,1 0,0
Fremdwährungsumrechnung 0,1 0,2
Erträge aus Fördermitteln 0,3 0,1
Übrige Sonstige Erträge 0,8 0,7
Sonstige Erträge 4,0 2,7

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Der Gewinn aus der Entkonsolidierung des Segments Acoustics wird gem. IFRS 5 innerhalb des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen; wir verweisen auf die Erläuterungen in Abschnitt 2.3.

3.4 MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 109,3 122,2
Aufwendungen für bezogene Leistungen 19,7 17,3
Materialaufwand 129,0 139,5

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

3.5 PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Löhne und Gehälter 47,7 53,3
Soziale Abgaben 14,1 16,9
Soziale Abgaben 12,3 13,8
Aufwendungen für Altersversorgung 1,8 3,1
Personalaufwand 61,8 70,2

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen 1,8 Mio. EUR (2019: 3,1 Mio. EUR).

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar:

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl nach Gruppen 2020 2019
Produktion 1.437 2.164
Verwaltung 162 345
Summe 1.598 2.509
1
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Konzernlagebericht
3
Konzernabschluss
4
Konzernanhang
5
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3.6 SONSTIGE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Vertriebsaufwendungen 4,9 3,3
Rechts- und Beratungskosten 3,4 5,9
Miet- und Leasingaufwendungen 1,0 1,6
Raumkosten 1,1 1,2
Fuhrpark 0,3 0,4
Werbe- und Reisekosten 1,5 2,6
Wartung und Instandhaltung 9,0 9,2
Verwaltung 3,0 3,1
Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten 0,1 0,0
Zugänge zu Wertberichtigungen auf Forderungen IFRS 9 0,1 0,0
Grundabgaben und sonstige Steuern 1,5 2,3
Versicherungsprämien 0,7 0,7
Schadensfälle und Aufwendungen für Drohverluste 0,5 0,1
Gebühren und Beiträge 0,3 0,7
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 1,1 1,1
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 0,8 1,7
Von nahestehenden Unternehmen bezogene Leistungen 1,7 0,0
Geringwertige Anlagegüter 0,2 0,2
Fremdwährungsumrechnung 0,4 0,1
Übrige sonstige Aufwendungen 0,3 – 0,6
Sonstige Aufwendungen 31,8 33,6

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Für Einzelheiten zu Dienstleistungen zu nahestehenden Unternehmen wird auf Abschnitt 5.5.1. verwiesen.

3.7 ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Abschreibung auf Immaterielle Vermögensgegenstände 3,6 3,9
Abschreibung auf Sachanlagen 12,4 11,2
Wertminderung 0,1 0,7
Abschreibungen 16,1 15,9

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

3.8 FINANZERTRÄGE UND FINANZAUFWENDUNGEN

Finanzerträge sowie Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0
Finanzerträge 0,0 0,0
Zinsaufwand Banken/Kapitalgeber 0,6 0,5
Zinsaufwand Factoring 0,4 0,1
Zinsaufwand aus Abzinsung von Rückstellungen 0,1 0,2
Zinsaufwand aus Finanzierungsleasing 0,7 0,7
Übrige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,4 0,1
Finanzaufwendungen 2,2 1,6

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Die Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten Zinsaufwendungen für Pensionen.

3.9 ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteuern gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 20191
Laufender Ertragsteueraufwand – 1,9 – 2,5
Latenter Steueraufwand (-) /-ertrag (+) – 1,1 0,0
Steueraufwand (-) /-ertrag (+) – 3,0 – 2,4

1 Die Vergleichsperiode wurde um den Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs angepasst.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Steuersatzes vom erwarteten Steueraufwand zum jeweiligen ausgewiesenen Steueraufwand in jedem Geschäftsjahr.

Bezogen auf den für das Konzernergebnis geltenden tatsächlichen Steuersatz in Deutschland unter Berücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes von 15,0 % (2019: 15,0 %) zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % (2019: 5,5 %) auf die Steuerschuld und Gewerbeertragsteuer von 11,2 % (2019: 11,2 %) beträgt der Gesamtsteuersatz 27,03 % (2019: 27,03 %).

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in Mio. EUR 2020 2019
Ergebnis vor Steuern – 5,3 –9,9
Gewichteter durchschnittlicher Steuersatz (in %) 27,03 % 27,03 %
Steuerertrag/-aufwand zum durchschnittlich gewichteten Steuersatz 1,4 2,7
Steuersatzunterschiede und Steuersatzänderungen 0,1 –0,2
Wertberichtigung/Auflösung Wertberichtigung 0,0 –0,4
Nicht abzugsfähige Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte 0,0 0,0
Nicht aktivierte latente Steuern auf temporäre Differenzen
und Verlustvorträge
– 3,5 –3,9
Übrige steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen inkl. Quellensteuer – 1,1 –0,7
Steuerfreie Erträge 0,0 0,1
Steuernachzahlungen und -rückerstattungen aus Vorjahren 0,0 0,0
Effekt aus gewährten Steuervergünstigungen
(Forschung und Entwicklung und andere Vergünstigungen)
0,2 0,0
Übrige Effekte – 0,1 0,1
Ausgewiesener Ertragsteuerertrag (+)/-aufwand (–) – 3,0 –2,2

Die anwendbaren Steuersätze der Konzerngesellschaften liegen zwischen 15,0 % und 30,0 % (2019: 19,0 % und 34,0 %).

3.10 ERGEBNIS JE AKTIE

Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
Konzernergebnis anteilig auf Gesellschafter
des Mutterunternehmens
in Mio. EUR –15,9 –12,1
Berechnung der verwässerten gewichteten
durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien
Unverwässert Anzahl 6.103.425 5.960.261
Verwässert Anzahl 6.103.425 5.960.261
Ergebnis je Aktie
Unverwässert in EUR –2,61 –2,03
Verwässert in EUR –2,61 –2,03

Da in der Berichtsperiode an keinem Tag die aktienkursbasierte Erfolgshürde von potenziell verwässernd wirkenden Aktienoptionen (siehe Abschnitt 5.6. Anteilsbasierte Vergütung) überschritten wurde, waren in der Berichtsperiode keine verwässernden Effekte im Ergebnis je Aktie zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Erhöhung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien wird auf Abschnitt 4.11.2 verwiesen.

Das Konzernergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich belief sich auf – 9,3 Mio. EUR (2019: – 7,6 Mio. EUR). Das Ergebnis je Aktie aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich beträgt –1,5 EUR (2019: –1,3 EUR).

4 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ

4.1 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

in Mio. EUR Selbsterstellte
immaterielle
Vermögens
werte
Kunden
stamm
Produktions
technologien
Patente,
Konzessionen
und sonstige
Rechte sowie
Software
Nutzungs
rechte
Immaterielle
Vermögens
werte
Anzahlungen
und imma
terielle
Vermögens
werte in der
Entwicklung
Summe
Historische Anschaffungskosten
Stand zum 1. Januar 2019 1,5 11,8 11,6 4,1 1,8 0,8 31,5
Zugänge 1,0 0,0 0,0 0,3 0,2 3,0 4,4
Umbuchungen – 1,1 0,0 0,0 0,4 0,0 – 1,1 – 1,8
Abgänge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wechselkurseffekte 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Stand zum 31. Dezember 2019 1,4 11,8 11,6 4,7 2,0 2,7 34,2
Stand zum 1. Januar 2020 1,4 11,8 11,6 4,7 2,0 2,7 34,3
Zugänge 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 1,8 2,4
Umbuchungen 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0 –0,1 0,0
Abgänge 0,0 0,0 0,0 – 0,2 0,0 0,0 – 0,2
Zur Veräußerung gehalten (IFRS 5) – 1,4 0,0 0,0 – 0,5 0,0 0,0 – 1,9
Wechselkurseffekte 0,0 – 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 – 0,3
Stand zum 31. Dezember 2020 0,0 11,5 11,6 4,7 2,0 4,4 34,2
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand zum 1. Januar 2019 – 0,3 – 2,5 – 2,0 – 1,1 – 0,1 0,0 – 6,0
Abschreibungen – 0,2 – 1,5 – 1,3 – 0,7 – 0,3 0,0 – 4,1
Wertminderungen 0,0 0,0 0,0 – 0,7 0,0 0,0 – 0,7
Umbuchungen 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4
Abgänge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wechselkurseffekte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand zum 31. Dezember 2019 – 0,2 – 4,0 – 3,3 – 2,5 – 0,3 0,0 – 10,4
Stand zum 1. Januar 2020 – 0,2 – 4,0 – 3,3 – 2,5 – 0,3 0,0 – 10,4
Abschreibungen – 0,1 – 1,5 – 1,3 – 0,6 – 0,3 0,0 – 3,7
Wertminderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Abgänge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zur Veräußerung gehalten (IFRS 5) 0,3 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,8
Wechselkurseffekte 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2
Stand zum 31. Dezember 2020 0,0 – 5,3 – 4,6 – 2,6 – 0,6 0,0 – 13,1
1
An die Aktionäre
2
Konzernlagebericht
3
Konzernabschluss
4
Konzernanhang
5
Weitere Informationen

FORTSETZUNG

in Mio. EUR Selbst
erstellte
immaterielle
Vermögens
werte
Kunden
stamm
Produktions
technologien
Patente,
Konzessionen
und sonstige
Rechte sowie
Software
Nutzungs
rechte
Immaterielle
Vermögens
werte
Anzahlungen
und imma
terielle
Vermögens
werte in der
Entwicklung
Summe
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2019 1,2 7,8 8,2 2,2 1,7 2,7 23,8
Stand zum 31. Dezember 2020 0,0 6,2 6,9 2,1 1,4 4,4 21,0

Die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen ausgewiesen.

Die Wertminderungen der Vorperiode entfielen auf das Reporting- und Konsolidierungstool, welches durch ein anderes System abgelöst wurde.

4.2 SACHANLAGEN

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

in Mio. EUR Grund
stücke und
Gebäude
Nutzungs
rechte
Grund
stücke und
Gebäude
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Nutzungs
rechte
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Betriebs
und
Geschäfts
aus
stattung
Nutzungs
rechte Be
triebs- und
Geschäfts
aus
stattung
Anzah
lungen und
Anlagen
im Bau
Summe
Historische Anschaffungskosten
Stand zum 1. Januar 2019 43,2 17,2 122,5 4,8 5,0 0,4 6,2 199,4
Zugänge 1,8 3,3 4,2 2,1 0,4 0,6 6,7 19,1
Umbuchungen 0,6 0,0 4,0 0,0 0,4 0,0 – 3,2 1,8
Abgänge 0,0 0,0 – 1,3 0,0 0,0 0,0 – 0,1 – 1,4
Wechselkurseffekte 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand zum 31. Dezember 2019 45,7 20,5 129,4 6,9 5,8 1,0 9,6 218,8
Stand zum 1. Januar 2020 45,7 20,5 129,4 6,9 5,8 1,0 9,6 218,8
Zugänge 0,3 3,3 7,1 1,8 0,2 0,3 1,5 14,4
Umbuchungen 0,1 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 – 0,7 0,0
Neubewertungen 0,0 – 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 – 0,5
Abgänge 0,0 – 0,1 – 1,1 – 0,2 – 0,1 0,0 0,0 – 1,6
Zur Veräußerung gehalten (IFRS 5) – 15,5 – 10,6 – 101,8 – 2,8 – 3,4 – 0,3 – 3,5 – 137,4
Wechselkurseffekte – 1,3 – 0,1 – 1,1 0,0 – 0,1 0,0 – 0,2 – 2,8
Stand zum 31. Dezember 2020 29,2 12,5 33,1 5,6 2,4 0,9 6,7 90,4

FORTSETZUNG

in Mio. EUR Grund
stücke und
Gebäude
Nutzungs
rechte
Grund
stücke und
Gebäude
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Nutzungs
rechte
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Betriebs
und
Geschäfts
aus
stattung
Nutzungs
rechte Be
triebs- und
Geschäfts
aus
stattung
Anzah
lungen und
Anlagen
im Bau
Summe
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand zum 1. Januar 2019 – 3,4 0,0 – 93,2 – 0,5 – 3,4 0,0 0,0 – 100,5
Abschreibungen – 2,7 – 3,3 – 6,9 – 1,6 – 0,5 – 0,4 0,0 – 15,5
Wertminderungen 0,0 0,0 – 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 – 0,8
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0 – 0,4 0,0 0,0 – 0,4
Abgänge 0,0 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,2
Stand zum 31. Dezember 2019 – 6,2 – 3,3 – 99,7 – 2,2 – 4,2 – 0,4 0,0 – 115,9
Stand zum 1. Januar 2020 – 6,2 – 3,3 – 99,7 – 2,2 – 4,2 – 0,4 0,0 – 115,9
Abschreibungen – 1,3 – 3,0 – 7,8 – 1,8 – 0,4 – 0,4 0,0 – 14,7
Wertminderungen 0,0 – 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 – 0,1
Abgänge 0,0 0,0 1,0 0,1 0,0 0,0 0,0 1,1
Zur Veräußerung gehalten (IFRS 5) 2,2 1,2 92,0 1,0 3,0 0,2 0,0 99,6
Wechselkurseffekte 0,1 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9
Stand zum 31. Dezember 2020 – 5,1 – 5,1 – 13,9 – 2,8 – 1,6 – 0,5 0,0 – 29,2
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2019 39,5 17,2 29,7 4,8 1,6 0,6 9,6 102,9
Stand zum 31. Dezember 2020 24,0 7,3 19,2 2,8 0,8 0,4 6,7 61,2

Die Abschreibung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen ausgewiesen.

Anhaltend angespannte konjunkturelle Rahmenbedingungen erforderten im Geschäftsjahr 2020 eine Überprüfung des erzielbaren Betrags für mehrere zahlungsmittelgenerierende Einheiten ("cash generating unit, CGU"). Bei keiner dieser CGUs ergab diese Überprüfung die Notwendigkeit, einen Wertminderungsaufwand zu erfassen.

2

4.3 SONSTIGE LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

3

Die sonstigen lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

31. Dezember 2020
in Mio. EUR Langfristig Kurzfristig Gesamt
Lieferantenboni 0,0 0,2 0,2
Kautionen 0,2 0,0 0,2
Forderung gegen Factorer 0,0 1,4 1,4
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,0 0,0 0,0
Debitorische Kreditoren 0,0 0,0 0,0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,2 1,6 1,8
31. Dezember 2019
in Mio. EUR Langfristig Kurzfristig Gesamt
Lieferantenboni 0,0 0,4 0,4
Kautionen 0,3 0,0 0,3
Forderung gegen Factorer 0,0 3,3 3,3
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,0 0,0 0,0
Debitorische Kreditoren 0,0 0,1 0,1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,3 3,8 4,1

Zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 umfassten die Forderungen gegen Factorer in erster Linie Sicherheitseinbehalte der verkauften Forderungen.

4.4 LANG- UND KURZFRISTIGE ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

Die langfristigen Ertragsteuerforderungen beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 0,0 TEUR (31. Dezember 2019: 24 TEUR).

Die kurzfristigen Ertragsteuerforderungen beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 602,5 TEUR (31. Dezember 2019: 22 TEUR).

4.5 SONSTIGE LANG- UND KURZFRISTIGE NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

31. Dezember 2020
Langfristig Kurzfristig Gesamt
0,0 1,5 1,5
0,0 3,9 3,9
0,0 0,0 0,0
0,0 1,0 1,0
0,0 0,0 0,0
0,0 6,4 6,4
31. Dezember 2019
in Mio. EUR Langfristig Kurzfristig Gesamt
Umsatzsteuerforderungen 0,0 2,1 2,1
Sonstige Steuererstattungsansprüche 2,5 1,6 4,1
Übrige sonstige Vermögenswerte 0,0 0,2 0,2
Aktive Rechnungsabgrenzung 0,0 1,4 1,4
Forderungen gegen Mitarbeiter 0,0 0,0 0,0
Sonstige Vermögenswerte 2,6 5,3 7,8
1 2 3 4 5
An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen

4.6 AKTIVE UND PASSIVE LATENTE STEUERN

Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

31. Dezember 2020
in Mio. EUR Latente Steuern
Jahresbeginn
Erfolgswirksam
in der Gewinn
und Verlust
rechnung
erfasst
Im sonstigen
Ergebnis erfasst
Erwerbe/
Abgänge
Effekte aus
Konsolidierung
Endbestand
latente Steuern
Andere immaterielle
Vermögenswerte – 2,3 0,7 0,0 – 0,1 0,0 – 1,7
Sachanlagen – 2,0 0,0 0,0 1,1 0,0 – 0,9
Vorräte 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4
Forderungen aus Liefe
rungen und Leistungen
0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2
Langfristige Verbindlich
keiten aus Finanzierungs
leasingverhältnissen
0,4 0,0 0,0 – 1,0 0,0 – 0,6
Pensionsverpflichtungen 3,5 – 0,1 0,1 – 0,2 0,0 3,3
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
0,6 – 0,1 0,0 0,0 0,0 0,5
Kurzfristige Verbindlich
keiten aus Finanzierungs
leasingverhältnissen
0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2
kurzfristige
Rückstellungen
0,0 0,0 0,0 – 0,1 0,0 – 0,1
Kurzfristige sonstige
Verbindlichkeiten
0,2 0,2 0,0 0,2 0,0 0,6
Zwischensumme 1,2 0,6 0,1 – 0,1 0,0 1,8
Steuerliche Verluste 4,2 – 1,8 0,0 – 1,5 0,0 0,9
Sonstige latente Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe 5,4 – 1,2 0,1 – 1,6 0,0 2,7

Positive Werte entsprechen aktiven latenten Steuern, negative Werte entsprechen passiven latenten Steuern.

Grundsätzlich sind für Unternehmen, die in zukünftigen Perioden über ein ausreichend zu versteuerndes Einkommen verfügen, latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen sowie steuerliche Verlustvorträge zu bilden, um die Steuervorteile aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen nutzen zu können.

Die Saldierung bezieht sich auf die Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern innerhalb einzelner Unternehmen oder Steuergruppen, soweit sie sich auf dieselben Steuerbehörden beziehen.

Vom gesamten steuerlichen Verlustvortrag in Höhe von 52,7 Mio. EUR (davon 20,2 Mio. EUR für Körperschaftsteuer und 19,8 Mio. EUR für Gewerbesteuer und andere lokale Steuern) (2019: 85,9 Mio. EUR) wird voraussichtlich ein Betrag von 3,4 Mio. EUR (2019: 16,2 Mio. EUR) innerhalb einer angemessenen Periode nutzbar sein. Latente Steueransprüche in Höhe von 0,9 Mio. EUR (2019: 4,0 Mio. EUR) wurden in Höhe der voraussichtlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge gebildet. Die nicht berücksichtigten latenten Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge belaufen sich auf 7,7 Mio. EUR (davon 3,2 Mio. EUR für Körperschaftsteuer und 2,3 Mio. EUR für Gewerbesteuer und andere lokale Steuern) (2019: 5,0 Mio. EUR).

Verlustvorträge in Höhe von 0,7 Mio. EUR verfallen in den Jahren 2021 bis 2024, sofern diese nicht genutzt werden.

Zum 31. Dezember 2020 wurden latente Steuern in Höhe von 0,0 Mio. EUR (2019: 0,4 Mio. EUR) aus der Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung gemäß IAS 19 mit dem Eigenkapital verrechnet. Latente Steuerschulden in Höhe von 0,7 Mio. EUR (2019: 0,6 Mio. EUR) auf zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von 43,5 Mio. EUR (2019: 40,9 Mio. EUR) für nicht ausgeschüttete Gewinne der Tochterunternehmen der Gruppe wurden aufgrund der bestehenden Kontrolle gemäß IAS 12.39 nicht ausgewiesen.

4.7 VORRÄTE

Die Vorräte gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8,7 13,1
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 10,8 15,8
Fertige Erzeugnisse und Waren 3,9 3,2
Anzahlungen auf Vorräte 0,3 0,3
Vorräte 23,7 32,3

Die Bewertung der Vorräte berücksichtigt Marktfähigkeit, Alter und alle erkennbaren Preis-, Qualitätsund Lagerrisiken.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einzelnen Vorräte werden anhand von gewichteten Durchschnittskosten ermittelt.

Die im Geschäftsjahr 2020 als Aufwand erfassten Vorräte betrugen 109,3 Mio. EUR (2019: 122,2 Mio. EUR) und sind im Materialaufwand enthalten.

Im Geschäftsjahr 2020 beinhalten die Abschreibungen von Vorräten den Ausschuss in Höhe von 0,5 Mio. EUR (2019: 1,1 Mio. EUR) und sind in den Materialaufwendungen enthalten. Gegenläufig im Materialaufwand wirkten sich Wertaufholungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2019: 0,1 Mio. EUR) aus, die aus geänderten wirtschaftlichen Gegebenheiten resultieren und auf eine Erhöhung der Nettoveräußerungswerte hindeuten.

1
An die Aktionäre

Konzernlagebericht

2

3

5 Weitere Informationen

4.8 VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

Die folgende Tabelle enthält die Schlusssalden von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

in Mio. EUR 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Forderungen aus Verträgen mit Kunden 46,9 55,8
Langfristige Vertragsvermögenswerte 0,0 0,0
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 0,2 5,2
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 0,0 3,1
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 7,1 5,7

In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wurden keine Wertminderungen nach IFRS 9 auf Vertragsvermögenswerte vorgenommen. Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte in der laufenden Periode ist im Wesentlichen auf die veränderten Bestände aus der Serienproduktion, die die Kriterien der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung erfüllen, sowie den Abgang des Segments Acoustics zurückzuführen.

In Höhe von 5,2 Mio. EUR (2019: 3,2 Mio. EUR) wurden in der aktuellen Berichtsperiode Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden realisiert, die zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Den zum Ende der Berichtsperiode ganz oder teilweise nichterfüllten Leistungsverpflichtungen ist insgesamt ein Transaktionspreis von 15,6 Mio. EUR (2019: 14,4 Mio. EUR) zugeordnet. Die Realisierung dieser Leistungsverpflichtungen wird von der Gruppe in Höhe von 8,9 Mio. EUR (2019: 12,3 Mio. EUR) in der Folgeperiode und in Höhe von 6,7 Mio. EUR (2019: 2,1 Mio. EUR) in den darauffolgenden Perioden gerechnet. Bei den angegebenen Transaktionspreisen handelt es sich im Wesentlichen um Preise für Erstserienwerkzeuge. Für Leistungsverpflichtungen mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr wird in Einklang mit IFRS 15 auf die Angabe des Transaktionspreises verzichtet.

4.9 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN

in Mio. EUR 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Forderungen vor Risikovorsorge
47,0 57,2
Abzüglich Risikovorsorge Stufe 2 0,0 – 0,1
Abzüglich Risikovorsorge Stufe 3 – 0,1 – 1,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 46,9 56,1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sind nicht verzinslich und haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Gruppe erfasst Wertminderungen für allgemeine Kreditrisiken unter Anwendung des Modells der erwarteten Verluste gemäß IFRS 9.5.5. Sie werden zunächst auf Wertberichtigungskonten erfasst, sofern nicht bereits bei Entstehung des Grundes für die Wertberichtigung angenommen werden kann, dass die Forderung vollständig oder teilweise uneinbringlich sein wird. In solchen Fällen wird der Buchwert der Forderungen direkt erfolgswirksam abgeschrieben.

Für die Ermittlung der Wertminderungen wird auf Abschnitt 5.2.2. verwiesen.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum 31.Dezember 2020 nicht. Für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden im Vorjahr Wertminderungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR.

Entwicklungen der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

in Mio. EUR 2020 2019
Stand zum 1. Januar 1,1 1,6
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich – 1,0 0,0
Zuführungen 0,1 0,1
Inanspruchnahmen 0,0 0,0
Auflösungen – 0,1 – 0,6
Währungsumrechnung und sonstige Effekte 0,0 0,0
Stand zum 31. Dezember 0,1 1,1

Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Gruppe verkauft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Factoring-Gesellschaften im Rahmen des echten ("non-recourse") sowie im Vorjahr im Rahmen des echten ("non-recourse") und unechten ("recourse") Factorings. In der Berichtsperiode wurden keine neuen Factoring-Vereinbarungen geschlossen. Die innerhalb des Segments Acoustics bestehenden Vereinbarungen sind mit dessen Veräußerung weggefallen.

Forderungsverkauf im Rahmen des "echten" Factorings

Die Gruppe hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Buchwert von 20,8 Mio. EUR (2019: 30,9 Mio. EUR) an Dritte auf Basis von Factoring-Vereinbarungen veräußert, wofür keine wesentlichen Chancen und Risiken für die Gruppe verbleiben. Somit wurden diese Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.6 (a) ausgebucht. Den Sicherheitseinbehalt der Factoring-Gesellschaft für die abgetretenen Forderungen hat die Gruppe als sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 1,4 Mio. EUR (2019: 3,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der erhaltenen Vorschüsse entspricht der beizulegende Zeitwert näherungsweise dem Buchwert. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist die Gruppe einem verbleibenden Zahlungsrisiko in Höhe von 0,0 Mio. EUR (2019: 0,0 Mio. EUR) an die Factoring-Gesellschaft ausgesetzt. Die zurückzuzahlenden Beträge an die Factoring-Gesellschaft wären als kurzfristig anzusehen und stellen das maximale Verlustrisiko für die Gesellschaft dar.

1 2 3 4 5
An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen

Forderungsverkauf im Rahmen des "unechten" Factorings

Im Vorjahr verkaufte die Gruppe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Factoring-Gesellschaften gegen Gewährung von Rückgriffsrechten. Diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht aus der Bilanz ausgebucht, da die Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen zurückbehielt. Dabei handelte es sich in erster Linie um das Kreditrisiko. Die erhaltenen Beträge aus dem Verkauf der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden als Verbindlichkeit ausgewiesen. In Abhängigkeit von der Vereinbarung mit der jeweiligen Factoring-Gesellschaft beglichen die Kunden die entsprechenden offenen Posten direkt an die Gruppe, welche daraufhin die erhaltenen Beträge an die Factoring-Gesellschaften weiterleitete. Der Buchwert der nicht ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belief sich zum 31. Dezember 2019 14,3 Mio. EUR. Die entsprechenden Verbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2019 12,1 Mio. EUR Aufgrund der Kurzfristigkeit der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der zugehörigen Verbindlichkeiten entsprach der beizulegende Zeitwert näherungsweise dem Buchwert. Die Nettoposition hieraus betrug zum 31. Dezember 2019 2,3 Mio. EUR. Zum Bilanzstichtag bestehen aufgrund der Veräußerung des Segments Acoustics keine Factoring-Vereinbarungen mehr, die zur bilanziellen Abbildung als "unechtes" Factoring führen.

4.10 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE SOWIE VERFÜGUNGSBESCHRÄNKTE LIQUIDE MITTEL

Guthaben bei Kreditinstituten waren zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 nicht verpfändet.

Für die Erläuterungen zu den Kreditrisiken wird auf Abschnitt 5.2.2. Finanzrisikomanagement "Kreditund Ausfallrisiko" verwiesen.

4.11 EIGENKAPITAL

Die einzelnen Komponenten des Eigenkapitals und ihre Entwicklung für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 wird in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

4.11.1 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der STS Group AG betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt 6,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 6,0 Mio. EUR) und war eingeteilt in 6.500.000 (31. Dezember 2019: 6.000.000) auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist nach § 5 Abs. 2 der Satzung der STS Group AG ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zum Handel zugelassen ist. Die STS Group AG ist berechtigt, Einzelurkunden oder Sammelurkunden über die Aktien auszustellen. Eine Eintragung in einem Aktienregister gemäß §67 Abs.1 des Aktiengesetzes (AktG) hat bei Inhaberaktien nicht zu erfolgen.

Sämtliche Aktien sind mit gleichen Rechten und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Zum 31. Dezember 2020 befanden sich weiterhin 50.000 Aktien im eigenen Bestand.

4.11.2 Erhöhung des gezeichneten Kapitals

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 10. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, auf Grundlage des genehmigten Kapitals 2018/I, das Grundkapital der Gesellschaft von 6,0 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR durch Ausgabe von 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR und mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2020, gegen Bareinlage zu erhöhen. Im Rahmen der Beschlussfassung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 4 Abs. 5 Satz 4 lit. (iii) der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Jede Aktie gewährt gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung der STS Group AG in der Hauptversammlung eine Stimme und ist gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung der STS Group AG maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der STS Group AG. Hiervon ausgenommen sind von der STS Group AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der STS Group AG keine Rechte zustehen. Beschränkungen des Stimmrechts von Aktien können sich insbesondere aus aktienrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise aus § 136 AktG ergeben. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen der Stimmrechte sind der STS Group AG nicht bekannt.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen für die Übertragung von Inhaberaktien frei übertragbar und es bestehen keine Einschränkungen der Übertragbarkeit.

4.11.3 Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Zum 31. Dezember 2020 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der STS Group AG, die die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten haben: Der größte Anteilseigner der STS Group AG, die Mutares SE & Co. KGaA mit Sitz in München (Deutschland), hat zuletzt am 24. Juli 2019 mitgeteilt, die Mehrheit der Stimmrechte an der STS Group AG zu halten. Darüber hinaus sind der STS Group AG direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt.

4.11.4 Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Es wurden keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben, die Kontrollbefugnisse verleihen.

4.11.5 Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern

Soweit die STS Group AG im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Aktien an Mitarbeiter ausgegeben hat oder ausgibt, werden diese den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.

4.11.6 Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands; Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§84 und 85 AktG geregelt. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der STS Group AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren

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Personen. Die genaue Anzahl wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der STS Group AG einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.

Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 12 Abs. 4 der Satzung der STS Group AG dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai 2018 ermächtigt worden, §4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I und des Bedingten Kapitals 2018/I und nach Ablauf der jeweiligen Ermächtigungsfrist zu ändern.

Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt (§21 Abs.2 der Satzung der STS Group AG). Dementsprechend bedürfen – in Abweichung von §179 Abs.2 Satz 1 AktG – auch satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung neben der einfachen Stimmenmehrheit der Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine größere Mehrheit vor Zudem genügt nach §21 Abs.2 der Satzung der STS Group AG – in Abweichung von §103 Abs.1 Satz 2 AktG – die Stimmenmehrheit für die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern.

4.11.7 Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

a) Genehmigtes Kapital 2018/I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 2. Mai 2023 um bis zu 2,5 Mio. EUR einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018/I auszuschließen,

  • (i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
  • (ii) soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde;
  • (iii) zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich im Sinne der §§203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet;
  • (iv) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere aber ohne Beschränkung hierauf zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 5 der Satzung der STS Group AG.

Durch die im September vorgenommene Grundkapitalerhöhung und damit verbundene Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2018/I, reduziert sich das genehmigte Kapital von 2,5 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR.

b) Bedingtes Kapital 2018/I

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 2,0 Mio. EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Bedingte Kapital 2018/I dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus §4 Abs. 3 der Satzung der STS Group AG.

c) Bedingtes Kapital 2018/II

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 0,5 Mio. EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Das Bedingte Kapital 2018/II wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2018 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 Bezugsrechte ausgegeben wurden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:

  • Vorstandsmitglieder erhalten höchstens insgesamt bis zu 200.000 Bezugsrechte;
  • Mitglieder von Geschäftsführungen verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 100.000 Bezugsrechte;
  • Arbeitnehmer der Gesellschaft erhalten höchstens insgesamt bis zu 150.000 Bezugsrechte; und
  • Arbeitnehmer verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 50.000 Bezugsrechte.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 4 der Satzung der STS Group AG.

d) Aktienrückkauf

Der Vorstand der STS Group AG ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von eigenen Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Mit Beschluss vom 3. Mai 2018 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 2. Mai 2023 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft erworben

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hat und noch besitzt oder ihr nach den §§71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai 2018 ermächtigt, die eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch wie folgt zu verwenden:

  • (i) Sie können eingezogen werden und das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt werden.
  • (ii) Sie können Dritten gegen Sachleistungen angeboten und auf diese übertragen werden.
  • (iii) Sie können gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis zu dem die Aktien der Gesellschaft veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (§186 Abs.3 Satz 4 AktG). Der auf die Anzahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 10% nicht übersteigen.
  • (iv) Sie können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandel oder Optionsrechten verwendet werden.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss.

Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai 2018 zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden) zu erwerben. Die Laufzeit der Optionen muss so gewählt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Optionen spätestens am 2. Mai 2023 erfolgt. Den Aktionären steht – in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG – ein Recht, derartige Optionsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, nicht zu. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss.

Zum 1. Januar 2019 befanden sich aus Erwerben im Geschäftsjahr 2018 4.763 Stück Aktien im Bestand. Ferner wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 insgesamt 45.237 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/1 erworben. Dies entspricht einem Betrag von nominal 0,4 Mio. EUR bzw. 0,75 % des Grundkapitals. Die Aktien wurden zum Durchschnittspreis von 9,86 EUR je Aktie, in einer Bandbreite zwischen 7,58 EUR und 11,65 EUR erworben. Bis zum 3. Mai 2019 wurden mit den Erwerben in 2018 insgesamt 50.000 eigene Aktien zurückgekauft und somit das Aktienrückkaufprogramm 2018/1 an diesem Tag beendet.

4.11.8 Kapitalrücklage

Zum 31. Dezember 2020 belief sich die Kapitalrücklage auf 5,4 Mio. EUR (2019: 22,3 Mio. EUR). Die Verringerung der Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Entnahme aus der Kapitalrücklage. Durch die im Geschäftsjahr vorgenommene Grundkapitalerhöhung erhöhte sich die Kapitalrücklage um 1,0 Mio. EUR. Ferner wurde im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 17,9 Mio. EUR umgesetzt, um gem. §150 Abs. 4 Nr. 1 und 2 AktG einen Bilanzverlust aus dem Vorjahr auszugleichen.

4.11.9 Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen betrugen zum 31. Dezember 2020 44,3 Mio. EUR (2019: 42,7 Mio. EUR). Die leichte Erhöhung ist auf die gegenläufigen Effekte aus der Entnahme aus der Kapitalrücklage und Ausgleich des Bilanzverlustes sowie auf das Konzernergebnis der laufenden Berichtsperiode zurückzuführen. Die Gesellschaft hat in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 keine Dividendenzahlungen geleistet.

4.11.10 Sonstige Eigenkapitalbestandteile

Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile enthalten die Neubewertungsrücklage für Pensionsverpflichtungen sowie die Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung. Die Entwicklung im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 und 2019 wird in Summe in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

4.12 LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
in Mio. EUR Langfristig Kurzfristig Gesamt Langfristig Kurzfristig Gesamt
Leasingverbindlichkeiten 7,7 4,3 12,0 18,8 5,3 24,1
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
11,6 9,1 20,7 3,0 9,5 12,4
Verbindlichkeiten aus Factoring 0,0 12,1 12,1
Verbindlichkeiten aus Darlehen von Dritten 2,4 1,4 3,8 5,8 1,9 7,7
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0,4 6,5 6,9 0,1 0,0 0,1
Finanzielle Verbindlichkeiten 22,1 21,3 43,3 27,7 28,8 56,5

4.12.1 Leasingverbindlichkeiten

Für Informationen zur Fälligkeit ausstehender Zahlungen aus Leasingverhältnissen wird auf den Abschnitt 5.2.2 verwiesen.

4.12.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Aufgrund der Aufnahme neuer Kredite erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 12,4 Mio. EUR auf 20,7 Mio. EUR.

Eine Kreditvereinbarungsklausel eines Bankdarlehens mit einem Buchwert von 0,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 1,9 Mio. EUR) und einer regulären Laufzeit bis 2021 wurde nicht eingehalten (Covenantbruch). Da das Bankdarlehen in 2021 ausläuft und bereits vollständig als kurzfristige Verbindlichkeit bilanziert wird, ergibt sich trotz des Verstoßes gegen die Kreditvereinbarungsklausel und der Möglichkeit der Fälligstellung des ausstehenden Betrags keine Veränderung im Ausweis.

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Konzernanhang

Darüber hinaus wurden in der Berichtsperiode bei zwei weiteren Bankdarlehen mit Buchwerten von je 0,3 Mio. EUR und regulären Laufzeiten bis 2023 Kreditvereinbarungsklauseln nicht eingehalten (Covenantbrüche). Da bei Verstoß gegen die Kreditvereinbarungsklauseln der ausstehende Betrag fällig gestellt werden könnte, werden die Darlehen vollständig als kurzfristige Verbindlichkeiten bilanziert. Eine Einigung mit der Bank hinsichtlich einer Verzichtserklärung, dass die Vertragsverletzungen nicht sanktioniert werden, liegt zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch nicht vor.

4.12.3 Verbindlichkeiten aus Darlehen von Dritten

Die Verbindlichkeiten aus Darlehen von Dritten betreffen zum 31. Dezember 2020 die Vorfinanzierung von Steuergutschriften durch einen Dritten bei zwei Tochtergesellschaften in Höhe von insgesamt 3,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 2,2 Mio. EUR). Es handelt sich hierbei zum Teil um die Verlängerung der bereits seit dem letzten Geschäftsjahr bestehenden Vorfinanzierung der Steuergutschrift. Die Verzinsung beträgt 1-Monats-EURIBOR plus 3 %. Ein Teil der Vorfinanzierung läuft zum 31. Oktober 2021 aus.

Im Vorjahr betrafen die Darlehen von Dritten im Wesentlichen festverzinsliche Darlehen von einem Altgesellschafter mit Zinssätzen zwischen 1,0 % und 5,0 % im veräußerten Segment Acoustics.

4.12.4 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Darlehen von Gesellschaftern und betreffen zwei kurzfristige Darlehen von der Mutares SE & Co. KGaA, die sich auf 6,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 0,0 Mio. EUR) belaufen. Für die weitere Erläuterung wird auf Abschnitt 5.5.1 verwiesen. Darüber hinaus bestehen übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 0,4 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 0,1 Mio. EUR).

4.12.5 Verpfändungen

In Bezug auf Bank- und Drittdarlehen wurden die folgenden Beträge verpfändet:

in Mio. EUR 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Sachanlagen 10,3 15,1
Vorräte 2,7 2,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2,0 0,0
Sonstige Vermögenswerte 0,0 2,6
Verpfändete Vermögenswerte 15,1 20,4

4.12.6 Verbindlichkeiten aus Factoring

Für Informationen zu den im Vorjahr bestehenden Verbindlichkeiten aus Factoring wird auf Abschnitt 4.9 verwiesen.

4.13 RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. EUR 2020 2019
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 13,6 20,5
Sonstige Rückstellungen 5,7 1,3
Rückstellungen 19,4 21,8

4.13.1 Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Leistungsorientierte Pläne

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen basiert auf länderspezifischen gesetzlichen Verpflichtungen in Italien – aufgrund der Veräußerung der italienischen Tochtergesellschaft in der Berichtsperiode nur 2019 betreffend –, Frankreich und Mexiko. Diese richten sich vornehmlich nach der Vergütung und Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter. Im Falle Frankreichs und Mexikos handelt es sich um Einmalzahlungen bei Renteneintritt des Mitarbeiters. Im Falle Italiens betrifft die Verpflichtung nur Ansprüche aus Dienstjahren vor 2007. Ab 2007 wurden die Versorgungspläne aufgrund einer Gesetzesänderung auf einen externen Plan umgestellt, danach handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan. Daher ergeben sich für Italien außer der Änderung aus Zins- und versicherungsmathematischen Annahmen keine weiteren Zuführungen zur Rückstellung. Aufgrund der Veräußerung bestehen bzgl. Italien keine Verpflichtungen zum Jahresende. Die Effekte der Veräußerung sind in der Zeile "Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich" ausgewiesen. Die Pläne werden in allen drei Ländern als leistungsorientierte Pläne definiert. Dabei handelt es sich um ungedeckte Pläne, deren Verpflichtungen das Unternehmen selbst erfüllt, sobald sie fällig werden.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") für leistungsorientierte Pläne berechnet. Die Berechnung basiert auf versicherungsmathematischen Gutachten zum 31. Dezember 2020.

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Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation – DBO) zum 31. Dezember 2020.

in Mio. EUR 2020 2019
Anfangsbestand der leistungsorientierten Verpflichtung 20,5 19,0
Dienstzeitaufwand – 0,2 0,6
laufender Dienstzeitaufwand 0,6 0,6
Gewinne (–)/Verluste (+) aus Planänderung/-kürzung – 0,8 0,0
Zinsaufwand 0,1 0,3
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) 0,5 1,5
aus erfahrungsbedingten Anpassungen – 0,2 0,0
aus der Änderung der demographischen Annahmen 0,2 0,0
aus der Änderung der finanziellen Annahmen 0,5 1,4
Gezahlte Leistungen – 0,4 – 0,9
Abgang aus aufgegebenem Geschäftsbereich – 6,9 0,0
Endbestand der leistungsorientierten Verpflichtung 13,6 20,5

Die Gewinne aus Planänderung/-kürzung betreffen zum einen eine Planänderung in Frankreich aufgrund einer geänderten Betriebsvereinbarung und zum anderen Mitarbeiter, die vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und dadurch Ihr Bezugsrecht verloren haben.

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge stellen sich wie folgt dar:

in Mio. EUR 2020 2019
Dienstzeitaufwand – 0,2 0,6
laufender Dienstzeitaufwand 0,6 0,6
Gewinne (–)/Verluste (+) aus Planänderung/-kürzung – 0,8 0,0
Zinsaufwand 0,1 0,3
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Komponenten
der leistungsorientierten Kosten
– 0,1 0,9
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) 0,5 1,5
Steuereffekte – 0,1 – 0,4
Im sonstige Ergebnis erfasste Komponenten
der leistungsorientierten Kosten
0,4 1,1

Der Zinsaufwand ist in den Aufwendungen für Abzinsung von Rückstellungen innerhalb der Finanzaufwendungen erfasst.

Versicherungsmathematische Annahmen

Pensionsverpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Annahmen unter Verwendung der folgenden wesentlichen Bewertungsparameter bewertet:

Pläne Italien Pläne Frankreich Pläne Mexiko
in % 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Rechnungszins n/a 0,74 0,79 1,01 6,25 7,00
Gehaltstrends n/a n/a 2,00 2,00 4,50 4,50
Rententrends n/a 0,0 n/a n/a n/a n/a

Hinsichtlich der Lebenserwartung wurden in Italien für 2019 die Generationstafeln 1948 ("RG48"), in Frankreich die Tafeln des Institut national de la statistique et des études économiques ("INSEE") 2014 – 2016 und in Mexiko die Tafeln Experiencia Mexicana del Seguro Social para Activos ("EMSSA") 2009 zugrunde gelegt.

Sensitivitätsanalyse

Die folgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen auf die DBO bei Änderungen der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen. Es wird jeweils die Auswirkung auf die DBO bei Änderung einer Annahme dargestellt, während die anderen Annahmen im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben. Folglich bleiben Korrelationseffekte zwischen den Annahmen unberücksichtigt. Die gezeigte Veränderung der DBO gilt nur für die spezifische Größe der Veränderung der einzelnen Annahmen. Eine lineare Auswirkung auf die leistungsorientierte Verpflichtung kann nicht angenommen werden, wenn sich die Annahmen um einen unterschiedlichen Betrag ändern.

Pläne Italien Pläne Frankreich Pläne Mexiko
in Mio. EUR 31. Dezember
2020
31. Dezember
2019
31. Dezember
2020
31. Dezember
2019
31. Dezember
2020
31. Dezember
2019
Pensionsverpflichtung (DBO)
zum Bilanzstichtag
n/a 6,7 13,5 13,6 0,1 0,1
Rechnungszins +50bp n/a 6,5 12,7 12,8 0,1 0,1
–50bp n/a 7,0 14,3 14,5 0,1 0,1
Gehaltstrends +50bp n/a n/a 14,3 14,5 0,2 0,2
–50bp n/a n/a 12,8 12,8 0,1 0,1
Rententrends +25bp n/a 6,8 n/a n/a n/a n/a
–25bp n/a 6,7 n/a n/a n/a n/a
Lebenserwartung +1 Jahr n/a 6,7 13,6 13,6 0,1 0,1
–1 Jahr n/a 6,7 13,4 12,7 0,1 0,1

Bei der Berechnung der Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung wurde dieselbe Berechnungsmethode angewendet wie bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2020.

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Erwartete Pensionszahlungen

Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Pensionszahlungen für die nächsten fünf Jahre:

in Mio. EUR 2020 2019
innerhalb eines Jahres 0,3 0,9
zwischen ein und zwei Jahren 0,3 0,9
zwischen zwei und drei Jahren 0,6 1,1
zwischen drei und vier Jahren 0,9 1,2
zwischen vier und fünf Jahren 1,1 1,4

Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2020 beträgt 11,6 Jahre (2019: 10,5 Jahre).

Beitragsorientierte Pläne

Für Mitarbeiter in Deutschland, Frankreich und – im Vorjahr – Italien bestehen zudem beitragsorientierte Pläne im Rahmen gesetzlicher Rentenversicherungen. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen von insgesamt 2,4 Mio. EUR (2019: 4,1 Mio. EUR) stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesen Versorgungsplänen dar. Die italienische Tochtergesellschaft wurde in der Berichtsperiode veräußert, was im Wesentlichen auch den Rückgang i.H.v. 1,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr erklärt.

4.13.2 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR Jubiläums
rück
stellungen
Belastende
Verträge
Abfin
dungen
Sonstige Summe
Stand zum 1. Januar 2020 1,2 0,1 0,0 0,1 1,3
kurzfristig 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1
langfristig 1,2 0,0 0,0 0,1 1,2
Zuführung 0,0 0,0 0,3 1,0 1,2
Auflösung 0,0 0,0 – 0,3 0,0 – 0,3
Umbuchung 0,0 0,0 0,0 3,7 3,7
IFRS 5 Umgliederung 0,0 – 0,1 0,0 – 0,1 – 0,1
Stand zum 31. Dezember 2020 1,1 0,0 0,0 4,6 5,7
kurzfristig 0,0 0,0 0,0 0,8 0,8
langfristig 1,1 0,0 0,0 3,8 4,9

Die Jubiläumsrückstellung bezieht sich auf Frankreich und wird entsprechend der bisherigen Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters angesammelt und mit einem Zinssatz von 0,00 % (2019: 1,01 %) abgezinst. Die Rückstellung wird auf Grundlage der aktuellen Mitarbeiterzahlen und der zukünftigen Ansprüche auf die Zahlungen gebildet. Die ermittelten Werte basieren auf Gutachten, die nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der sogenannten Projected- Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) eine Fluktuationsrate je nach Alter von 0,0% bis 5,0% und als biometrische Rechnungsgrundlage die Sterblichkeitstafeln INSEE 2014 – 2016 verwenden.

4.14 ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN

Zum 31. Dezember 2020 betragen die Ertragsteuerverbindlichkeiten 4,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 4,6 Mio. EUR).

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus den chinesischen und französischen Gesellschaften. Die französischen Gesellschaften formen eine steuerliche Organschaft mit der STS Plastics SAS als Organträger. Hier wurde nach IFRIC 23 u.a. eine Risikovorsorge aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Rahmen der Akquisition gebildet.

4.15 SONSTIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Die sonstigen kurzfristigen Schulden gliedern sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 2019
Personalbezogene Verbindlichkeiten 8,6 14,0
Soziale Sicherheit 7,0 7,3
Sonstige Abgaben 0,2 1,1
Verbindlichkeiten aus Lohn-und Kirchensteuer 0,5 1,0
Umsatzsteuerverbindlichkeiten 1,4 0,4
Passive Rechnungsabgrenzung 0,2 0,0
Übrige sonstige Schulden 0,2 0,4
Sonstige Schulden 18,1 24,1

Verbindlichkeiten gegenüber Personal betreffen im Wesentlichen variable Vergütungen, Urlaubsrückstellungen und Rückstellungen für Überstunden.

5 SONSTIGE ANGABEN

5.1 ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten, unterteilt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Komponenten, stellt sich wie folgt dar:

in Mio. EUR
Stand zum 1. Januar 2019 62,4
Cashflows aus der Finanzierung
Einzahlungen aus der Aufnahme von gewährten Krediten 5,8
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten – 8,8
Auszahlungen aus der Gewährung von Krediten 0,0
Auszahlungen für die Rückführung von Leasingverbindlichkeiten – 5,5
Einzahlungen aus Factoring (+) / Auszahlungen für Factoring (-) – 24,1
Gezahlte Zinsen – 2,6
Erhaltene Zinsen 0,0
Veränderungen aus Finanzierungs-Cashflows – 35,2
Zinsaufwendungen 3,0
Zugänge Finanzierungsleasing 26,3
Sonstige Veränderungen 0,0
Nicht zahlungswirksame Veränderungen 29,3
Stand zum 31. Dezember 2019 56,5
Cashflows aus der Finanzierung 56,5
Einzahlungen aus der Aufnahme von gewährten Krediten 43,6
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten – 6,7
Auszahlungen aus der Gewährung von Krediten 0,0
Auszahlungen für die Rückführung von Leasingverbindlichkeiten – 5,0
Einzahlungen aus Factoring (+) / Auszahlungen für Factoring (-) – 3,6
Gezahlte Zinsen – 1,6
Erhaltene Zinsen 0,0
Veränderung des Konsolidierungskreises – 46,7
Veränderungen aus Finanzierungs-Cashflows – 20,0
Zinsaufwendungen 2,1
Zugänge Finanzierungsleasing 5,3
Sonstige Veränderungen – 0,6
Nicht zahlungswirksame Veränderungen 6,8
Stand zum 31. Dezember 2020 43,2

Der Anstieg der Einzahlungen aus der Aufnahme von gewährten Krediten im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus Refinanzierungsmaßnahmen. Die Veränderung des Konsolidierungskreises ergibt sich aus der Veräußerung des Segments Acoustics. Der Rückgang der nicht zahlungswirksamen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr erfolgte Einführung der Leasingnehmerbilanzierung nach IFRS 16 zurückzuführen.

In der Vergleichsperiode wurde ein Großteil des unechten Forderungsverkaufs in einen echten Forderungsverkauf umgewandelt, was zu Auszahlungen für Factoring Verbindlichkeiten in Höhe von 24,1 Mio. EUR führte und im Wesentlichen für den Anstieg der Veränderungen aus Finanzierungs-Cashflows verantwortlich ist.

5.2 WEITERE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN UND FINANZRISIKOMANAGEMENT

5.2.1 Finanzinstrumente

Eine Aufgliederung der finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 ergibt sich wie folgt:

Kategorien
gem.
IFRS 9
Buchwert Bewertung
gem.
IFRS 9
Bewertung
gem.
IFRS 16
Beizu
legender
Zeitwert
in Mio. EUR 31.12.2020 Amortized
costs
Fair value
OCI
Fair value
PL
31.12.2020 Hierarchie
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte
0,2 0,2 0,2
Kautionen AC 0,2 0,2 0,2 Stufe 3
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
AC 46,9 46,9 46,9
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte
1,6 1,6 1,6
Forderungen gegen Factorer AC 1,4 1,4 1,4
Übrige finanzielle Vermögenswerte AC 0,2 0,2 0,2
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
AC 20,0 20,0 20,0
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 11,6 11,6 11,3 Stufe 3
Verbindlichkeiten aus Darlehen von Dritten FLAC 2,4 2,4 2,4 Stufe 3
Leasingverbindlichkeiten 7,7 7,7
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 0,4 0,4 0,4 Stufe 3
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
FLAC 9,1 9,1 9,1 Stufe 3
Verbindlichkeiten aus Darlehen
von Dritten
FLAC 1,4 1,4 1,4 Stufe 3
Leasingverbindlichkeiten 4,3 4,3 4,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6,5 6,5 6,5
Verbindlichkeiten aus Darlehen von
nahestehenden Unternehmen
FLAC 6,5 6,5 6,5 Stufe 3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
FLAC 45,0 45,0 45,0
1
2
3
4
5
Konzernanhang
An die Aktionäre
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Weitere Informationen

BUCHWERTE NACH KATEGORIE

in Mio. EUR Kate
gorie
31.12.2020
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FVPL 0,0
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FVOCI 0,0
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden AC 68,7
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden FLAC 76,4
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FLFVPL 0,0
Kategorien
gem.
IFRS 9
Buchwert Bewertung
gem.
IFRS 9
Bewertung
gem.
IAS 16
Beizule
gender
Zeitwert
in Mio. EUR 31.12.2019 Amortized
costs
Fair value
OCI
Fair value
PL
31.12.2019 Hierarchie
Finanzielle Vermögenswerte nach Klasse
sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,3 0,3 0,0 0,3
Kautionen AC 0,3 0,3 0,3 Stufe 3
Wertpapiere FVPL 0,0 0,0 0,0 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
AC 35,4 35,4 35,4
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
FVOCI 20,7 20,7 20,7 Stufe 2
Vermögenswerte 3,8 3,8 3,8
Debitorische Kreditoren AC 0,1 0,1 0,1
Forderungen gegen Factorer AC 3,3 3,3 3,3
Übrige finanzielle Vermögenswerte AC 0,4 0,4 0,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 17,2 17,2 17,2
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
FLAC 3,0 3,0 3,1 Stufe 3
Verbindlichkeiten aus Darlehen
von Dritten
FLAC 5,8 5,8 6,8 Stufe 3
Leasingverbindlichkeiten 18,8 18,8
Übrige sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
0,1 0,0 0,1 0,1
Sonstige FLAC 0,0 0,0 0,0 Stufe 3
Derivate FLFVPL 0,1 0,1 0,1 Stufe 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
FLAC 1,0 1,0 1,0
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
FLAC 9,5 9,5 9,6 Stufe 3
Verbindlichkeiten aus Factoring FLAC 12,1 12,1 12,1
Verbindlichkeiten aus Darlehen
von Dritten
FLAC 1,9 1,9 2,0 Stufe 3
Leasingverbindlichkeiten 5,3 5,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
FLAC 69,7 69,7 69,7

BUCHWERTE NACH KATEGORIE

in Mio. EUR Kate
gorie
31.12.2019
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FVPL 0,0
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FVOCI 20,7
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden AC 56,7
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden FLAC 103,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FLFVPL 0,1

Die drei Stufen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten sind im Abschnitt 6.2 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13 beschrieben. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten wird basierend auf aktuellen Parametern wie Zinsen und Wechselkursen zum Bilanzstichtag sowie durch den Einsatz akzeptierter Modelle wie der DCF-Methode (Discounted Cash Flow) und unter Berücksichtigung des Kreditrisikos berechnet. Die Marktwerte für Derivate werden auf Basis von Bankbewertungsmodellen bestimmt. Zum 31.12.2020 befinden sich keine Derivate im Bestand.

In der Berichtsperiode sowie in der Vergleichsperiode kam es zu keinen Transfers zwischen den Fair Value-Stufen.

Für kurzfristig fällige Finanzinstrumente stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.

Die Nettogewinne oder -verluste der einzelnen Kategorien gemäß IFRS 7.20 ergeben sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 aus als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten 0,0 aus als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten 0,0 aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten 0,0 aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten – 1,0 aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente) – 0,4 Summe – 1,4

BUCHWERTE NACH KATEGORIE

BUCHWERTE NACH KATEGORIE

in Mio. EUR 2019
aus als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten 0,0
aus als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten – 0,1
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten – 0,1
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten – 0,6
aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
(Schuldinstrumente)
0,0
Summe – 0,8

Die Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten entstehen im Allgemeinen aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente, Aufwendungen und Erträge für erwartete Kreditverluste, Aufwendungen für Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und aus Aufwendungen und Erträgen für erwartete Kreditverluste sowie Aufwendungen für Zinsen aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente).

Die Nettoverluste im Geschäftsjahr 2020 entfallen im Wesentlichen auf Aufwendungen für Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR).

Die unsaldierten Gesamtzinserträge und -aufwendungen ergeben sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 0,0
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
(ohne recycling)
– 0,4
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
– 1,0
in Mio. EUR 2019
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 0,0
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
(ohne recycling)
– 0,6
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
– 1,1

Für die im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten verpfändeten Vermögenswerte wird auf Abschnitt 4.12.5 verwiesen. Erhaltene Sicherheiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Für eine erhaltene Sicherheit von der Mutares SE & Co. KGaA, die mit der Veräußerung des Segments Acoustics entfallen ist, wird auf Abschnitt 5.5.1 verwiesen.

5.2.2 Finanzrisikomanagement

Das Management der Gruppe überwacht und steuert die mit den Geschäftsbereichen der Gruppe verbundenen Finanzrisiken mithilfe der internen Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß analysiert. Zu diesen Risiken zählen Kredit-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken (Währungs- und Zinsrisiken).

In einigen wenigen Fällen minimiert die Gruppe die Auswirkungen dieser Risiken durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Zum Bilanzstichtag bestehen keine derivativen Finanzinstrumente, da derzeit nur sehr geringe Währungs- und Zinsexposures bestehen. Daneben gibt es Vorgaben für die Steuerung von Währungs-, Zins- und Ausfallrisiken. Darüber hinaus wurden Grundregeln für die Durchführung derivativer und nicht-derivativer Finanzgeschäfte sowie für die Anlage überschüssiger Liquidität festgelegt. Die Einhaltung der Richtlinien und Risikogrenzen wird fortlaufend überwacht. Die Gruppe kontrahiert und handelt keine Finanzinstrumente, einschließlich derivativer Finanzinstrumente, für spekulative Zwecke.

Kredit- und Ausfallrisiko

Kreditrisiken bestehen insbesondere hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Forderungen einschließlich der Geldanlagen. Kreditrisiken werden insbesondere im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine regelmäßige Analyse der fälligen Forderungen sowie der Erhebung von aktuellen Informationen über individuelle Bonitätsinformationen der Kunden überwacht. Eine entsprechende Begrenzung erfolgt durch eine Limitierung und laufende Überwachung der einzelnen Forderungen. Es bestehen keine besonderen Bonitätsrisiken bei den Kunden. Risiken aus der Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Kunden wird bereits aktiv begegnet, sie werden fortlaufend überwacht. Größere Forderungsausfälle waren in der Vergangenheit nicht festzustellen. Einzelheiten zur Konzentration des Umsatzes sind im Abschnitt 1. Segmentberichterstattung enthalten.

Für die Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9.5.5 kommt bei der Gruppe für Bankguthaben und finanzielle Vermögenswerte der allgemeine Ansatz und für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte der vereinfachte Ansatz zur Anwendung. Hierzu werden Ausfallwahrscheinlichkeiten für einzelne Kunden oder Kundengruppen ermittelt. Diese basieren entweder auf individuellen externen Ratinginformationen der Kunden oder der Kundengruppe, welcher eine entsprechende Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird. Aufgrund der Stichtagsbezogenheit dieser Ausfallwahrscheinlichkeiten, die Erwartungen über künftige Ausfälle beinhalten, werden keine weiteren zukunftsbezogenen Anpassungen dieser Daten als notwendig erachtet. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste wird neben der Ausfallwahrscheinlichkeit auch der Verlust bei Ausfall angesetzt. Die Gruppe bewertet diesen in der Regel mit dem Wert von 100 %, welcher nach Erfahrung der Gruppe der Ausfallhöhe entspricht.

Basierend auf den Risikoeinstufungen stellen sich die Bruttobuchwerte je Ratingklasse nachfolgend dar:

BRUTTOBUCHWERTE DER FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE JE AUSFALLRISIKO-RATINGKLASSE ZUM 31. DEZEMBER 2020

in Mio. EUR Forderungen aus
Lieferungen
und Leistungen
und sonstige
Forderungen
Vertrags
vermögenswerte
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
Bankguthaben
Ratingeinstufung
Ratingstufe I 43,3 0,3 1,6 4,3
Ratingstufe II 0,2 0,0 0,2 15,7
Ratingstufe III 3,5 0,0 0,0 0,0
Summe 47,0 0,3 1,8 20,0

BRUTTOBUCHWERTE DER FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE JE AUSFALLRISIKO-RATINGKLASSE ZUM 31. DEZEMBER 2019

in Mio. EUR Forderungen aus
Lieferungen
und Leistungen
und sonstige
Forderungen
Vertrags
vermögenswerte
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
Bankguthaben und
verfügungs
beschränkte Mittel
Ratingeinstufung
Ratingstufe I 21,6 4,5 0,0 3,0
Ratingstufe II 34,1 0,6 4,1 14,3
Ratingstufe III 1,5 0,1 0,0 0,0
Summe 57,2 5,2 4,1 17,2
1 2 3 4 5
An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen

Die Ratingeinstufungen basieren sowohl auf einer individuell zugewiesenen Ausfallwahrscheinlichkeit als auch einer Risikoeinstufung für einzelne Kundengruppen mit vergleichbarer Risikostruktur. Die nachfolgende Tabelle gibt die den einzelnen Ratingstufen zugewiesen Ausfallwahrscheinlichkeiten bzw. Ratingklassen wieder:

Ausfallraten in % Rating
Ratingeinstufung
Ratingstufe I 0,0–0,0286 AAA–AA
Ratingstufe II 0,0286–0,52 A–BBB
Ratingstufe III 0,52–100 BB–D

Die Wertberichtigungen für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt verändert:

in Mio. EUR Lifetime-ECL
(Stufe 2)
vereinfachtes
Modell
Lifetime-ECL
(Stufe 3)
vereinfachtes
Modell
Wertminderung zum 1. Januar 2020 0,1 1,0
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereiche – 0,1 – 0,9
Zuführung 0,0 0,1
Auflösung 0,0 – 0,1
Wertminderung zum 31. Dezember 2020 0,0 0,1

Die Umgliederungen ergeben sich aus der Veräußerung des Segments Acoustics.

in Mio. EUR Lifetime-ECL
(Stufe 2)
vereinfachtes
Modell
Lifetime-ECL
(Stufe 3)
vereinfachtes
Modell
Wertminderung zum 1. Januar 2019 0,1 1,5
Zuführung 0,0 0,1
Auflösung 0,0 – 0,6
Wertminderung zum 31. Dezember 2019 0,1 1,0

Aufgrund der im Geschäftsjahr 2019 verkauften Forderungen an Factoring-Gesellschaften wurden im Vorjahr insbesondere Wertberichtigungen der Stufe 3 aufgelöst.

Für alle anderen Vermögenswerte, die dem Wertminderungsmodell gem. IFRS 9.5.5 unterliegen, ergaben sich keine wesentlichen erwarteten Kreditverluste.

Das maximale Ausfallrisiko der bilanzierten Vermögenswerte entspricht ihrem Buchwert.

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko

Das Liquiditätsrisiko umfasst folgende Risiken:

  • Potenziellen Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können.
  • Bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko).
  • Geschäfte aufgrund marktseitig begründeter Unzulänglichkeiten bzw. Marktstörungen nicht, nur mit Verlusten oder zu überhöhten Kosten auflösen, verlängern oder glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko).

Ein umsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Vorhalten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln sowie die Möglichkeit zur Finanzierung durch zugesagte Kreditlinien ein. Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfelds, in dem die Gruppe operiert, ist es Ziel der Finanzabteilung der Gruppe, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend ungenutzte Kreditlinien sowie ein Factoring aufrechterhalten werden.

Die STS Group analysiert kontinuierlich alle relevanten Risiken der anhaltenden COVID-19-Pandemie für die Geschäftsentwicklung und das Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko, um gegebenenfalls auch kurzfristig notwendige Maßnahmen ergreifen zu können. Im vergangenen Jahr war die STS Group zwar aufgrund der Werksschließungen in der ersten Pandemiewelle zu Jahresbeginn 2020 gezwungen, die eigenen Kapazitäten an die globale Nachfrage anzupassen. Dennoch waren weder in der zweiten COVID-19-Welle ab Herbst des vergangenen Jahres weitere Produktionsausfälle zu verzeichnen, noch sind zum Zeitpunkt der Berichterstellung Werksschließungen durch ansteckendere Mutationen im Geschäftsjahr 2021 absehbar. In China konnte die Pandemie bereits im ersten Halbjahr 2020 weitestgehend eingedämmt werden. Einschränkungen der Produktion an den chinesischen Standorten sind weder vorhanden noch im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten.

Eine unerwartete Ausweitung der COVID-19-Pandemie könnte sich bei widererwarteten erneuten Werksschließungen nachteilig auf die Liquiditäts- und Finanzierungssituation der STS Group auswirken. Um dem entgegenzuwirken, hat die Gesellschaft im vergangenen Jahr eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen umgesetzt:

  • Zusätzliche lokale Finanzierungen, gefördert durch umfangreiche staatliche Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft im europäischen Kernmarkt Frankreich, darunter insbesondere Finanzierungen der französischen Tochtergesellschaften von zusammen 12,8 Mio. EUR mit flexiblen Rückzahlungsmodalitäten,
  • Liquiditätshilfen von Kunden sowie rechtlich zulässige Stundungen von Zahlungen wie Sozialabgaben und verschiedene Steuern,
  • Flexibilisierung der Produktion in Frankreich durch weitreichende Vereinbarung für Kurzarbeit,
  • Reduzierung der Kostenstruktur durch die Restrukturierung der Konzernzentrale in Deutschland,
  • Aufnahme von Darlehen von der Mutares SE & Co KGaA.

Die im Vorjahr bestehende wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen konnte und ein bestandsgefährdendes Risiko darstellte, besteht in der Berichtsperiode aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen nicht mehr.

Über lokale Zahlungsmittel in China kann die Gruppe grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.

1 2 3 4 5
An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen

Im Folgenden wird das Risiko aus vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen für finanzielle Verbindlichkeiten dargestellt:

31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
in Mio. EUR Innerhalb
eines
Jahres
fällig
In ein bis
fünf
Jahren
fällig
In über
fünf
Jahren
fällig
Gesamt Innerhalb
eines
Jahres
fällig
In ein bis
fünf
Jahren
fällig
In über
fünf
Jahren
fällig
Gesamt
Zahlungsmittelabflüsse aus nicht-derivativen
finanziellen Verbindlichkeiten
66,9 20,1 4,4 91,4 105,6 24,3 14,4 144,4
Leasingverbindlichkeiten 4,3 7,2 2,6 14,1 5,5 13,7 10,8 30,0
übrige nicht-derivative finanzielle
Verbindlichkeiten
62,6 12,9 1,8 77,3 100,1 10,6 3,6 114,4
Zahlungsmittelabflüsse aus derivativen
finanziellen Verbindlichkeiten
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,1
Summe 66,9 20,1 4,4 91,4 105,6 24,4 14,4 144,5

Im Vorjahr standen den Zahlungsmittelabflüssen aus derivativen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. EUR Zahlungsmittelzuflüsse aus Derivaten mit Bruttoerfüllung in Höhe von 0,0 Mio. EUR gegenüber.

Marktpreisrisiko

Die Gruppe ist aus ihren Aktivitäten nur geringfügigen finanziellen Risiken aus der Änderung von Wechselkursen und Zinssätzen ausgesetzt. Sie schließt selektiv derivative Finanzinstrumente ab, um ihre bestehenden Zins- und Wechselkursrisiken zu steuern. Zum Bilanzstichtag befanden sich aufgrund der geringen bestehenden Risiken keine entsprechenden Derivate im Bestand. Die zum Periodenbeginn gehaltenen Derivate sind mit der Veräußerung des Segments Acoustics weggefallen.

Wechselkursrisiko

Das operative Geschäft der Gruppe unterliegt sowohl aus Absatz- als auch aus Beschaffungsgeschäften geringfügigen Wechselkursrisiken gegenüber dem Euro und dem US Dollar.

Die Effekte auf das Ergebnis vor Steuern im Falle von Änderungen in den Wechselkursen gegenüber dem Euro stellen sich wie folgt dar:

10 % Aufwertung der Fremdwährung 10 % Abwertung der Fremdwährung
in Mio. EUR 2020 2019 2020 2019
USD 0,1 0,0 – 0,1 0,0
PLN 0,0 0,0 0,0 0,0
CNY 0,0 0,0 0,0 – 0,1
BRL 0,0 0,1 0,0 – 0,1
Summe 0,1 0,1 – 0,1 – 0,2
10 % Aufwertung der Fremdwährung 10 % Abwertung der Fremdwährung
in Mio. EUR 2020 2019 2020 2019
MXN 0,0 0,1 0,0 – 0,1
CNY 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe 0,0 0,1 0,0 – 0,1

Die Auswirkungen einer Wechselkursänderung gegenüber dem US Dollar stellen sich wie folgt dar:

Die bestehenden Risikopositionen werden fortlaufend überwacht und durch gegenläufige bestehende Fremdwährungszahlungsströme gemindert. Aufgrund des geringen Währungsexposures wird aktuell kein aktives Währungsrisikomanagement durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten betrieben.

Zinsänderungsrisiko

Die Gruppe ist sowohl einem Zinsänderungsrisiko aus variabel verzinslichen Darlehen als auch einem Zinsänderungsrisiko für festverzinsliche Darlehen im Zeitpunkt der Refinanzierung ausgesetzt. Der überwiegende Teil der Darlehen ist festverzinslich ausgestaltet.

in Mio. EUR 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Buchwert festverzinsliche Darlehen 19,8 12,0
Buchwert variabel verzinsliche Darlehen 11,1 8,1
Summe 30,9 20,1

Die variabel verzinslichen Darlehen basieren auf dem 1-Monats-, 3-Monats und 6-Monats-EURIBOR und sehen zum Teil Floors bei 0,0 % vor.

Das Risiko aus variabel verzinslichen Darlehen wurde im Vorjahr teilweise durch den Einsatz von entsprechenden laufzeit- und konditionskongruenten Zinsswaps abgesichert. Die Bilanzierungsregelungen für Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 wurden nicht angewendet. Darüber hinaus werden die Entwicklung des Zinsniveaus und mögliche auslaufende Darlehen fortwährend durch das Management überwacht. Dieses schließt in Abhängigkeit des Einzelfalls bei Bedarf Geschäfte zur Minderung der Risikoposition ab.

Ferner besteht ein Zinsrisiko aus den im Rahmen des "echten" Factorings verkauften, aber noch offenen Forderungen, die variabel verzinst werden.

Im Falle von Änderungen der Zinssätze hätten sich die folgenden Effekte auf das Ergebnis vor Steuern ergeben:

2020 2019
in Mio. EUR –100bp +100bp –100bp +100bp
Ergebniswirksamer Effekt
vor Steuer
0,0 – 0,2 0,4 – 0,5
1
An die Aktionäre
2
Konzernlagebericht
3
Konzernabschluss
4
Konzernanhang
5
Weitere Informationen

5.3 KAPITALMANAGEMENT

Die Ziele der Gruppe im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen zum einen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen, zum anderen in der Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren. Um die Kapitalstruktur aufrecht zu erhalten oder zu verändern, passt die Gruppe je nach Erfordernis die Dividendenzahlungen an die Anteilseigner an, nimmt Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner vor oder veräußert Vermögenswerte, um Verbindlichkeiten zu tilgen.

31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
in Mio. EUR in % in Mio. EUR in %
Eigenkapital 51,1 36,7 68,6 35,0
Kurzfristige finanzielle
Schulden
66,2 47,5 98,5 50,3
Langfristige finanzielle
Schulden
22,0 15,8 28,7 14,7
Finanzielle Schulden 88,2 63,3 127,2 65,0
Summe Eigenkapital
und finanzielle Schulden
139,3 100,0 195,8 100,0

5.4 EVENTUALSCHULDEN UND SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN

Eventualschulden

In der Berichtsperiode bestanden keine wesentlichen Eventualschulden. Zu den im Vorjahr bestehenden Eventualschulden siehe Abschnitt 2.3. zum aufgegebenen Geschäftsbereich.

Sonstige Verpflichtungen

Mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen über Leasinggegenstände von geringem Wert bestehen keine sonstigen Verpflichtungen, die nicht bilanziert sind.

5.5 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Gemäß IAS 24 sind nahestehende Unternehmen und Personen der Gruppe:

  • die Muttergesellschaft Mutares SE & Co. KGaA, München, und ihre Tochterunternehmen sowie wesentliche Beteiligungen außerhalb der Gruppe;
  • sonstige Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das berichtende Unternehmen Einfluss nehmen können, wie
  • die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft
  • die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Mutares SE & Co. KGaA;
  • Beteiligungen von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft oder der Mutares SE & Co. KGaA an Unternehmen außerhalb der Gruppe und der Mutares Gruppe.

Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in diesem Anhang nicht erläutert. Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen der Gruppe und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen sind nachfolgend angegeben. Die Bedingungen und Konditionen dieser Geschäftsvorfälle waren marktüblich.

5.5.1 Geschäftsbeziehungen mit der Mutares SE & Co. KGaA und anderen nicht der Gruppe zugehörenden Tochterunternehmen und Beteiligungen

Zum 31. Dezember 2020 führten Gesellschaften der Gruppe die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen durch, die nicht dem Konsolidierungskreis angehören. Transaktionen zum 31. Dezember 2020 und 2019 stellen sich wie folgt dar:

in Mio. EUR 2020 2019
Erbrachte Lieferungen und Leistungen an
die Mutares SE & Co. KGaA 0,4 0,1
davon: Ertrag für erbrachte Managementleistungen
der Mutares SE & Co. KGaA 0,4 0,1
Erhaltene Lieferungen und Leistungen von
der Mutares SE & Co. KGaA 1,6 2,4
nicht der STS-Gruppe zugehörigen Tochterunternehmen und
sonstigen Beteiligungen der Mutares SE & Co. KGaA
0,1 0,1
davon: Aufwand für erhaltene Managementleistungen
der Mutares SE & Co. KGaA 1,6 2,4
nicht der STS-Gruppe zugehörigen Tochterunternehmen und
sonstigen Beteiligungen der Mutares SE & Co. KGaA
0,0 0,1
Forderungen gegenüber
der Mutares SE & Co. KGaA 0,0 0,1
Verpflichtungen gegenüber
der Mutares SE & Co. KGaA 0,0 1,0
Darlehen von
der Mutares SE & Co. KGaA 6,5 0,0
Erhaltene Sicherheiten von
der Mutares SE & Co. KGaA – gesamtschuldnerisch 0,0 1,7

Die von nahestehenden Unternehmen bezogenen Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen sonstige betriebliche Aufwendungen der Gruppe gegenüber der Mutares SE & Co. KGaA sowie der mutares Holding-15, einem Tochterunternehmen der Mutares SE & Co. KGaA. Im Vorjahr betrafen die bezogenen Lieferungen und Leistungen die Mutares SE & Co. KGaA und die mutares Holding 24, ein Tochterunternehmen der Mutares SE & Co. KGaA.

Die im Geschäftsjahr 2020 von der Mutares SE & Co. KGaA bezogenen Lieferungen und Leistungen betrugen 1,6 Mio. EUR (2019: 2,4 Mio. EUR), die von der mutares Holding-15 0,1 Mio. EUR (2019: 0,0 Mio. EUR) und die von der mutares Holding-24 0,0 Mio. EUR (2019: 0,1 Mio. EUR).

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Die von der Mutares SE & Co. KGaA bezogenen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR (2019: 2,4 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf Managementdienstleistungen für die Personalbereitstellung zu einem Tagessatz, auf die Weiterverrechnung von Vorstandsvergütung, auf Managementgebühren, auf die Erbringung von administrativen Dienstleistungen und auf Reisekosten.

Die in der Berichtsperiode von der mutares Holding-15 bezogenen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR entfielen ebenso wie die im Vorjahr von der mutares Holding-24 bezogenen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR im Wesentlichen auf Software-Lizenzen.

Im Geschäftsjahr 2020 und 2019 wurden an die Mutares SE & Co. KGaA keine Dividenden gezahlt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Mutares SE & Co. KGaA bestanden in Höhe von 0,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 0,1 Mio. EUR).

Wertminderungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegen nahestehende Unternehmen wurden weder im aktuellen noch im Vorjahr vorgenommen.

Aus laufenden Geschäftsbeziehungen bestanden zum 31. Dezember 2020 Verpflichtungen der Gruppe aus Beratungsleistungen in Höhe von 2,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 1,0 Mio. EUR) gegenüber der Mutares SE & Co. KGaA. Diese wurden in ein kurzfristiges Darlehen umgewandelt, das bis zum 31. Dezember 2021 läuft und mit 3-Monats-EURIBOR plus 6,125 % verzinst wird. Zudem wurde in der Berichtsperiode von der Mutares SE & Co. KGaA ein weiteres Darlehen zu den selben Konditionen in Höhe von 4,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 0,0 Mio. EUR) mit Laufzeit bis zum 30.06.2021 an die Gruppe ausgereicht. Die geleisteten Darlehenstilgungen betragen insgesamt 0,0 Mio. EUR (2019: 0,0 Mio. EUR). Die in der Berichtsperiode berechneten Zinsen betragen 0,0 (2019: 0,0 Mio. EUR) und die gezahlten Zinsen betragen 0,0 Mio. EUR (2019: 0,0 Mio. EUR), sodass zum 31. Dezember 2020 eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Mutares SE & Co. KGaA in Höhe von 6,5 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 0,0 Mio. EUR) besteht. Die Verpflichtungen sind nicht gesichert und es wurden keine Garantien gegeben.

Die Gruppe hatte eine zeitlich befristete gesamtschuldnerische Sicherheit der Mutares SE & Co. KGaA von 1,7 Mio. EUR zur Sicherung gegen Ansprüche Dritter erhalten, die mit der Veräußerung des Segments Acoustics in der Berichtsperiode entfallen ist.

5.5.2 Geschäftsbeziehungen mit und Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Für den Berichtszeitraum und den Vergleichszeitraum gab es folgende Geschäftsbeziehungen mit Mitgliedern des Vorstands:

LEISTUNGEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS

in Mio. EUR 2020 2019
Kurzfristig fällige Leistungen 1,0 1,4
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1,2 0,0
Anteilsbasierte Vergütung 0,0 0,0
Leistungen gesamt 2,2 1,4

Die kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR beziehen sich auf die Vergütung, die den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 (2019: 1,4 Mio. EUR) zugeflossen ist. Die Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von 1,2 Mio. EUR (2019: 0,0 Mio. EUR) beziehen sich auf die Auflösung von Vorstandverträgen.

In der Berichtsperiode wurden über die dargestellte Vergütung aus den bestehenden Geschäftsbeziehungen mit Mitgliedern des Vorstands hinaus keine weiteren Leistungen von Vorständen erbracht und vergütet.

Teile der kurzfristig fälligen Leistungen an den Vorstand werden durch die Mehrheitsgesellschafterin Mutares SE & Co. KGaA getragen und an die Gesellschaft verrechnet.

LEISTUNGEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS

in Mio. EUR 2020 2019
Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands 0,5 0,3

Die Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands bestehen im Zusammenhang mit der Bonusrückstellung zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019.

Vorstandsvergütung nach HGB

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 bis 4 HGB sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Die Angaben zum Aktienoptionsplan spiegeln den Zeitwert (Fair Value) im Zeitpunkt der Gewährung wider.

LEISTUNGEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS

in Mio. EUR 2020 2019
Kurzfristige fällige Leistungen
Fixe Vergütung 0,6 0,9
Variable erfolgsabhängige Vergütung 0,4 0,3
Summe 1,1 1,2
Langfristige Vergütung
Langfristige erfolgsabhängige Vergütung 0,0 0,2
Summe 0,0 0,2
Gesamtvergütung 1,1 1,4

Die Bezüge von früheren Vorstände nach § 314 Abs. 1 Nr. 6b Satz 1 bis 2 HGB beliefen sich im Berichtszeitraum auf 1.230 TEUR und bezogen sich auf Abfindungskosten.

Weitere Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Zusammengefassten Lagebericht und dort im Kapitel "Vergütungsbericht" dargestellt.

Bezüge des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf 0,2 Mio. EUR (2019: 0,2 Mio. EUR).

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An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen

Individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im Zusammengefassten Lagebericht und dort im Kapitel "Vergütungsbericht" dargestellt.

Es bestehen keine Forderungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019.

Die Gruppe hat in den dargestellten Zeiträumen weder Darlehen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt noch solche von diesen erhalten.

Es bestehen keine Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019.

5.6 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN

5.6.1 STS Long Term Incentive Bonus ("LTI")

Die STS Group AG gewährte den bisherigen Vorständen im Geschäftsjahr 2020 einen Vergütungsbestandteil auf Basis einer mehrjährigen variablen Komponente nach näherer Maßgabe eines Performance-Bonus-Plans (STS Long Term Incentive Bonus; "LTI"). Hiernach erhält der Vorstand nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres eine variable Vergütung ("Performance-Bonus"), deren Höhe vom Zielerreichungsgrad abhängig ist. Die Zielerreichung des LTI sowie deren Bemessung ist von der Aktienkursentwicklung und der Erfüllung der strategischen Mittelfristplanung abhängig. Der nach Ermittlung der Zielerreichung bestimmte Nettobetrag des LTI wird grundsätzlich in Aktien der STS Group AG ausgezahlt, deren Veräußerung für vier Jahre gesperrt ist. Die Umrechnung des Nettobetrags des LTI in Aktien erfolgt auf Basis des 30-Tage-Durchschnitts der Schlusskurse der STS Group AG Aktie im Xetra Handel der Deutschen Börse. Im Geschäftsjahr 2020 ist aus dem LTI Programm kein Aufwand erfasst worden sowie keine Auszahlung an den Vorstand erfolgt.

Der aktuelle Vorstand der Gesellschaft ist von diesem Vergütungsbestandteil nicht betroffen.

5.6.2 Aktienoptionsplan 2018

Die STS Group AG hatte für Vorstände der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften sowie Mitarbeiter der Gesellschaft und Mitarbeiter von Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2018 ein Aktienoptionsprogramm eingerichtet. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai 2018 wurden die Vertreter der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 2. Mai 2023 insgesamt bis zu 500.000 Optionen auf insgesamt bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft mit voller Dividendenberechtigung für das bei Ausübung der Option laufende Geschäftsjahr einzuräumen.

Die im Rahmen des Plans zugeteilten Optionen berechtigten zum Bezug von Eigenkapitalinstrumenten. Eine Option berechtigte zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft. Im Zeitpunkt der Ausübung könnten anstelle der Bedienung der Verpflichtungen mit dem dafür geschaffenen bedingten Kapital auch Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, die von der Gesellschaft erworben werden, oder die die Gesellschaft als eigene Aktien in Besitz hat.

Die maximale Laufzeit der einzelnen Optionen beträgt sieben Jahre mit Beginn der jeweiligen Zuteilung, wobei jährlich für Anfang Juli einmalige Zuteilungen der Optionen in insgesamt fünf Tranchen bis 2022 vorgesehen waren. Als Wartezeit vor einer erstmaligen Ausübung war grundsätzlich eine Wartefrist von vier Jahren ab Gewährungszeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus muss sich der Optionsinhaber im Zeitpunkt der Ausübung in einem aktiven, ungekündigten Dienstverhältnis mit einem Unternehmen der Gruppe befinden.

Einhergehend mit dem Ziel einer langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes bestimmt der Aktienoptionsplan als Erfolgsziel und zusätzliche Ausübungsvoraussetzung, dass der Schlusskurs der Gesellschaft im Xetra-Handel innerhalb eines Zeitraums von jeweils 12 Monaten an insgesamt 60 Börsenhandelstagen für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 um mindestens 20 %, ab 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2027 dann turnusmäßig immer um mindestens 30 % den Ausgabebetrag übersteigt. Wird das Erfolgsziel in einem Jahr nicht erreicht, kann dies noch im folgenden Jahr durch das Erreichen des Erfolgszieles kompensiert werden, ansonsten verfällt die betroffene Tranche an gewährten Optionen.

Während des Berichtszeitraums verfallene Aktienoptionen

Im Rahmen dieses Aktienoptionsplanes wurden im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 keine neuen Aktienoptionen und im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 insgesamt 5.625 Aktienoptionen mit einem Ausgabepreis von 18,77 EUR an die Bezugsberechtigten ausgegeben. Dabei entsprach der Ausübungspreis 80 % des durchschnittlichen, volumengewichteten Börsenkurses der Aktie der letzten 20 Börsenhandelstage vor Gewährung. Mit dem Ausscheiden von Bezugsberechtigten sind die persönlichen Ausübungsvoraussetzungen des Aktienoptionsplans entfallen und in der Berichtsperiode 58.125 (2019: 15.500) Aktienoptionen verfallen.

AKTIENOPTIONSPLAN

Fair Value der gewährten Optionen im Geschäftsjahr

In der Berichtsperiode wurden keine neuen Optionen ausgegeben.

Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der ausstehenden Aktienoptionen betrug im Zeitpunkt der Gewährung 3,18 EUR. Der Wert wurde, aufgrund der beschriebenen, relativ komplexen Ausübungsbedingungen auf Basis des Optionspreisbewertungsmodells "Monte-Carlo Simulation" ermittelt, bei welchem für alle identifizierbaren Einflussgrößen des Optionspreises, aus einem zuvor als plausibel bestimmten Intervall, per Zufallszahl mögliche Ausprägungen bestimmt werden.

Das Optionspreisbewertungsmodell führte unter Berücksichtigung eines Ausübungspreises von 18,77 EUR, einer erwarteten Volatilität von 1,59 %, einer angenommenen Laufzeit im Mittel von 5,8 Jahren sowie einem risikolosen Zinssatz von 0,17 % zu einem beizulegenden Wert pro Option in Höhe von 3,18 EUR.

Aufgrund der kurzen Historie als börsennotierte Gesellschaft wurden bezüglich der Volatilität Annahmen auf Basis von historischen Umsatz- und Ertragsentwicklungen als auch unter Bezugnahme auf Benchmark-Unternehmen getroffen.

1 2
An die Aktionäre Konzernlagebericht

Konzernabschluss

4

5 Weitere Informationen

Das Aktienoptionsprogramm wurde im Einklang mit IFRS 2 als Equity-settled klassifiziert und abgebildet. Im Geschäftsjahr 2020 sind keine neuen Optionen ausgegeben und keine Personalaufwendungen (2019: 50 TEUR) erfolgswirksam erfasst worden. Aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten sind die ausstehenden Optionen aus dem Aktienoptionsplan verfallen.

3

5.6.3 Aktienoptionspläne 2016 und 2019

Die Gesellschafterin Mutares SE & Co. KGaA hat auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2016 den Aktienoptionsplan 2016 der Mutares SE & Co. KGaA aufgesetzt, der auch Mitglieder der Geschäftsführung ihrer verbunden Unternehmen umfasst. Der Aktienoptionsplan 2016 der Mutares SE & Co. KGaA datiert vom 13. Oktober 2016. Außerdem wurde auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung der Mutares SE & Co. KGaA vom 23. Mai 2019 ein Aktienoptionsplan 2019 aufgesetzt, der auch Mitglieder der Geschäftsführung ihrer verbunden Unternehmen umfasst. Der Aktienoptionsplan 2019 datiert vom 9. August 2019. Die Erfüllung der Aktienoptionen kann entweder durch eine entsprechende Anzahl eigener Aktien oder in bar (Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausübungspreis und dem Vergleichspreis) erfolgen. Die Laufzeit der Aktienoptionen beträgt sechs Jahre. Die Optionen können nach Ablauf eines Erdienungszeitraums von vier Jahren ausgeübt werden. Eine Ausübung ist nach Ablauf des Erdienungszeitraums zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb der folgenden zwei Jahre möglich (Ausübungsperiode).

Zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 besteht keine Vereinbarung, der zufolge die STS Group AG einen Ausgleich an die Mutares SE & Co. KGaA zu leisten hat.

Der Vorstand der Mutares SE & Co. KGaA legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats sowohl die Mitarbeiter fest, welchen Aktienoptionen gewährt werden, als auch die Anzahl der diesen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen.

Während des Berichtszeitraums verfallene Aktienoptionen

Für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bestanden ausgegebene Optionen aus den unterschiedlichen Optionstranchen der Aktienoptionspläne 2016 und 2019. Am 16. September 2016 (Gewährungszeitpunkt) wurden insgesamt 60.000 Optionen mit einem Ausübungspreis von 8,83 EUR und einem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt von 1,28 EUR an drei damalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gewährt. Diese sind mit Beendigung des Anstellungsverhältnis im Berichtszeitraum vollumfänglich verfallen.

Beizulegender Zeitwert der während des Berichtszeitraums gewährten Aktienoptionen

Für das aktuelle Mitglied des Vorstands der Gesellschaft resultieren die gewährten Aktienoptionen aus zwei Optionstranchen aus dem Aktienoptionsplan 2019 von September 2019 und Mai 2020. Am 5. September 2019 (Gewährungszeitpunkt) wurden 15.000 Optionen mit einem Ausübungspreis von 6,12 EUR und einem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt von 2,54 EUR ausgegeben. Zum 19. Mai 2020 wurden weitere 16.0000 Optionen mit einem Ausübungspreis von 8,07 EUR und einem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt von 3,46 EUR ausgegeben. Die Optionen sind mithilfe eines Binomialoptionspreismodells bewertet worden. Der gewichtete Durchschnitt des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Aktienoptionen beträgt 3,02 EUR. In die Ermittlung der voraussichtlichen Optionslaufzeit ist, sofern relevant, die beste Schätzung der Geschäftsführung im Hinblick auf die folgenden Einflussfaktoren eingeflossen: Nichtübertragbarkeit, Ausübungsbeschränkungen (einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option gekoppelten Marktbedingungen erfüllt werden) und Annahmen zum Ausübungsverhalten. Die erwartete Volatilität basiert auf der Entwicklung der Aktienkursvolatilität von Mutares der letzten sechs Jahre. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Ausübung wurde angenommen, dass die Programmteilnehmer die Optionen im Durchschnitt

zum Ende der Ausübungsperiode von zwei Jahren ausüben werden, also rechnerisch sechs Jahre nach Gewährungszeitpunkt.

AKTIENOPTIONSPLÄNE

Aktienoptionsplan 2019
Optionstranche
19.05.2020
Optionstranche
05.09.2019
Aktienoptionsplan
2016
Gewährungszeitpunkt 19. Mai 5. September 16. September
Gewährungspreis 11,22 EUR 8,60 EUR 12,60 EUR
Ausübungspreis 8,07 EUR 6,12 EUR 8,83 EUR
Erwartete Volatilität 30,00 % 30,00 % 30,00 %
Laufzeit der Aktienoptionen 6 Jahre 6 Jahre 6 Jahre
Dividendrendite 4,50 % 4,50 % 4,50 %
Risikoloser Zinssatz – 0,55% – 0,76% – 0,40%

In der Berichtsperiode kam es aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten zur Veränderung der Aktienoptionen hinsichtlich der Anzahl an Optionen. Mit dem Ausscheiden sind die persönlichen Ausübungsvoraussetzungen des Aktienoptionsplans 2016 entfallen und in der Berichtsperiode 45.000 (2019: 15.000) Aktienoptionen verfallen. Bezüglich des gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreises kam es zu keiner Änderung.

AKTIENOPTIONSPLAN 2016

2020 2019
Anzahl der ausstehenden Optionen zum 1. Januar 45.000 60.000
+ neu gewährte Optionen 0 0
– ausgeübte Optionen 0 0
– verfallene Optionen 45.000 15.000
Anzahl der ausstehenden Optionen zum 31. Dezember 0 45.000
davon ausübbar 0 0

AKTIENOPTIONSPLAN 2019

2020 2019
Anzahl der ausstehenden Optionen zum 1. Januar 15.000 0
+ neu gewährte Optionen 16.000 15.000
– ausgeübte Optionen 0 0
– verfallene Optionen 0 0
Anzahl der ausstehenden Optionen zum 31. Dezember 31.000 15.000
davon ausübbar 0 0

Die gewährten Aktienoptionen sind nicht dividendenberechtigt und gewähren keine Stimmrechte. Gemäß IFRS 2 werden die anteilsbasierten Vergütungen als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente behandelt. Im Geschäftsjahr 2020 sind Personalaufwendungen in Höhe von 6 TEUR (2019: 24 TEUR) angefallen. Aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten sind die ausstehenden Optionen aus dem Aktienoptionsplan 2016 verfallen.

5.7 VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Vorstand

Mathieu Purrey, seit 3. Juli 2020 Master Business Vorsitzender des Vorstandes Chief Executive Officer (CEO)

Vorsitzender des Verwaltungsrats der:

STS Plastics SAS STS Composites France SAS STS Acoustics S.p.A. (bis 29. Oktober 2020)

Vorsitzender des Vorstands der:

STS Real Estate Srl (bis 29.10.2020) STS Acoustics Poland Sp. z o.o. (bis 29. Oktober 2020) STS Plastics Co., Ltd.

Mitglied der Geschäftsführung der:

STS Brazil Holding GmbH (bis 29. Oktober 2020) STS Composites Germany GmbH MCR S.A.S. PrimoTECS S.p.a. (bis 5. November 2020)

Andreas Becker, bis 30. Juni 2020 Diplom-Betriebswirt

Vorsitzender des Vorstandes: Chief Executive Officer (CEO)

Vorsitzender des Verwaltungsrats der:

STS Plastics S.A.S. STS Acoustics S.p.A.

Vorsitzender des Vorstands der:

STS Real Estate SRL STS Acoustics Poland Sp. z o.o. STS Plastics Co., Ltd.

Mitglied der Geschäftsführung der:

STS Brazil Holding GmbH STS Composites Germany GmbH Dr. Ulrich Hauck, bis 20. Juni 2020 Diplom-Kaufmann Chief Financial Officer (CFO)

Vorsitzender der Geschäftsführung der: STS Brazil Holding GmbH STS Composites Germany GmbH

Mitglied des Verwaltungsrats der: STS Acoustics S.p.A.

Mitglied des Aufsichtsrats der: SBF AG

Patrick Oschust, bis 31. Mai 2020 Diplom-Ingenieur Chief Operating Officer (COO)

Mitglied des Verwaltungsrats der: STS Acoustics S.p.A.

Mitglied des Vorstands der: STS Real Estate SRL

STS Acoustics Poland Sp. z o.o.

Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre Mandate

Dr. Wolf Cornelius, seit 22. Juni 2020 Diplom-Ingenieur Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender des Aufsichtsrats der:

mutares Holding-02 AG mutares Holding-03 AG (bis 12. Juni 2020) mutares Holding-09 AG i.L. mutares Holding-14 AG (vormals: GeesinkNorba Group AG) BEXity GmbH (seit 12. Mai 2020) Iinovis GmbH (seit 13. November 2020)

Mitglied der Geschäftsführung der:

Balcke Dürr GmbH KICO GmbH Mesenhöller Verwaltungs GmbH

1
An die Aktionäre
2
Konzernlagebericht
3
Konzernabschluss
4
Konzernanhang
5
Weitere Informationen

Dr. Wolfgang Lichtenwalder, seit 22. Juni 2020

Rechtsanwalt, Master of Laws Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Mitglied des Aufsichtsrats der:

mutares Holding-02 AG mutares Holding-09 AG i.L. mutares Holding-13 AG i.L. mutares Holding-21 AG mutares Holding-30 AG i.L.

Mitglied der Geschäftsführung der:

mutares Holding-35 GmbH mutares Holding-36 GmbH mutares Holding-37 GmbH mutares Holding-38 GmbH mutares Holding-39 GmbH mutares Holding-40 GmbH mutares Holding-41 GmbH mutares Holding-42 GmbH mutares Holding-43 GmbH mutares Holding-44 GmbH mutares Holding-45 GmbH mutares Holding-46 GmbH mutares Holding-47 GmbH

Bernd Maierhofer

Diplom-Ingenieur

Mitglied des Aufsichtsrats der:

VOSS Automotive GmbH

Robin Laik, bis 20. Juni 2020 Diplom-Kaufmann

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Chief Executive Officer (CEO) der Mutares SE & Co. KGaA

Aufsichtsratsvorsitzender der:

mutares Holding-19 AG

Aufsichtsratsmitglied der:

mutares Holding-02 AG mutares Holding-11 AG i.L. mutares Holding-13 AG i.L. mutares Holding-20 AG i.L. mutares Holding-21 AG

Dr. Kristian Schleede, bis 20. Juni 2020 Diplom-Ingenieur Maschinenbau

Stellvertretender Vorsitzender: Chief Restructuring Officer (CRO) der Mutares SE & Co. KGaA

Aufsichtsratsvorsitzender der:

mutares Holding-11 AG i.L. mutares Holding-13 AG i.L. mutares Holding-20 AG i.L.

Aufsichtsratsmitglied der:

mutares Holding-03 AG mutares Holding-14 AG (vormals: GeesinkNorba Group AG) mutares Holding-20 AG i.L. mutares Holding-30 AG i.L.

5.8 ZUSÄTZLICHE PFLICHTANGABEN GEMÄSS HGB

Entsprechenserklärung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der STS Group AG haben gemäß § 161 AktG die vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der STS Group verfügbar gemacht. Der vollständige Text der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der STS Group verfügbar unter https://www.sts.group/de/investor-relations/corporate-governance.

Konzernzugehörigkeit

Die Gruppe wird in den Konzernabschluss der Mutares SE & Co. KGaA, München, welche den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Mutares SE & Co. KGaA ist am Sitz dieser Gesellschaft in München erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Abschlussprüferhonorare

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019 war die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") zum Abschlussprüfer der Gruppe bestellt. Deren Gesamthonorar ist in den Rechts- und Beratungskosten als Teil der sonstigen Aufwendungen enthalten und gliedert sich wie folgt:

in Mio. EUR 2020 2019
Abschlussprüfungsleistungen 0,2 0,3
Andere Bestätigungsleistungen 0,0 0,0
Sonstige Leistungen 0,0 0,0
Gesamthonorar 0,2 0,3

2

5 Weitere Informationen

6 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

6.1 ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

6.1.1 Erstmalig anzuwendende neue Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 waren folgende Standards und Änderungen erstmalig von der Gruppe anzuwenden:

Standard/
Interpretation
Übernahme
in EU-Recht
Anwendungs
pflicht
Auswirkungen
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept
in IFRS-Standards
29.11.2019 01.01.2020 keine wesentliche
Auswirkungen
Änderungen IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 21.04.2020 01.01.2020 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IAS 1
und IAS 8
Definition von Wesentlichkeit 29.11.2019 01.01.2020 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IFRS 9,
IAS 39 und IFRS 7
Interest Rate Benchmark Reform (Phase 1) 15.01.2020 01.01.2020 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IFRS 16 Covid-19-bedingte Mietkonzessionen 09.10.2020 01.06.2020 keine wesentlichen
Auswirkungen

Aus den erstmals angewandten Regelungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss.

6.1.2 Zukünftig anzuwendende neue Standards und Interpretationen

Die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten oder noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gruppe hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.

Standard/
Interpretation
Vom IASB
veröffentlicht
Übernahme
in EU-Recht
Anwendungs
pflicht
Auswirkungen
Änderungen IFRS 4 Aufschub von IFRS 9 29.11.2019 15.12.2020 01.01.2021 keine Auswirkungen
Änderung IFRS 9,
IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16
Interest Rate Benchmark Reform
(Phase 2)
27.08.2020 13.01.2021 01.01.2021 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IFRS 1,
IFRS 9, IFRS 16 und
IAS 41
Jährliche Verbesserungen der IFRS
– Zyklus 2018 – 2020
14.05.2020 nein 01.01.2022 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen
IFRS 3
Verweis auf Rahmenkonzept 2018 14.05.2020 nein 01.01.2022 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IAS 16 Einnahmen vor der beabsichtigten
Nutzung
14.05.2020 nein 01.01.2022 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IAS 37 Belastende Verträge – Kosten der
Vertragserfüllung
14.05.2020 nein 01.01.2022 keine wesentlichen
Auswirkungen
IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.2017 nein 01.01.2023 keine Auswirkungen
Änderungen IAS 1 Klassifizierung von Schulden als
kurz- oder langfristig
23.01.2020 nein 01.01.2023 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IAS 1
und IFRS-Leitlinien
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Angabe von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
12.02.2021 nein 01.01.2023 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IAS 8 Definition von rechnungslegungs
bezogenen Schätzungsänderungen
12.02.2021 nein 01.01.2023 keine wesentlichen
Auswirkungen
Änderungen IFRS 10
und IAS 28
Veräußerung oder Einbringung von
Vermögenswerten zwischen einem
Investor und einem assoziiertem
Unternehmen oder Joint Venture
11.09.2014 nein Erstan
wendungs
zeitpunkt
auf un
bestimmte
Zeit ver
schoben
keine Auswirkungen

Die verabschiedeten Standards und Interpretationen werden erwartungsgemäß keinen wesentlichen Einfluss auf künftige Konzernabschlüsse haben.

6.2 BEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT NACH IFRS 13

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld in einem geordneten Geschäftsvorfall auf einem Hauptmarkt am Bemessungsstichtag unter den aktuellen Marktbedingungen gezahlt würde (z.B. ein Abgangspreis), unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar ist oder mit einem anderen Bewertungsverfahren geschätzt wird.

Gemäß IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" wurde eine Bemessungshierarchie (Fair-Value-Hierarchie) festgelegt. Die Bemessungshierarchie teilt die in den Bewertungstechniken zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein:

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  • Stufe 1: Eingangsparameter sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die zum Bewertungsstichtag zugegriffen werden kann.
  • Stufe 2: Eingangsparameter sind andere als die aus Stufe 1 notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt abgeleitet werden können.
  • Stufe 3: Eingangsparameter sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter.

In diesem Zusammenhang ermittelt die Gruppe, ob Transfers zwischen den Hierarchiestufen zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraums aufgetreten sind. Anteilsbasierte Vergütungsbestandteile werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, fallen aber nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 13.

6.3 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Erworbene immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Software und Lizenzen, werden zu Anschaffungskosten, selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu Herstellungskosten aktiviert.

Zur Bestimmung der Aktivierbarkeit selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte sind Forschungsund Entwicklungsaufwendungen zu trennen. Aufwendungen für Forschungsaktivitäten, mit der Aussicht zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen, werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.

Der Ansatz selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte setzt die kumulative Erfüllung der Aktivierungskriterien des IAS 38 voraus: Die technische Realisierbarkeit des Entwicklungsprojektes sowie ein künftiger ökonomischer Vorteil aus dem Entwicklungsprojekt muss nachgewiesen werden können und die Gesellschaft muss beabsichtigen und fähig sein, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen. Ferner müssen adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen zur Verfügung stehen und die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben müssen verlässlich ermittelt werden können.

Die aktivierten Herstellungskosten umfassen die dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie entwicklungsbezogene Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind nach IFRS als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Im Berichtszeitraum sowie in der Vergleichsperiode wurden keine qualifizierten Vermögenswerte angeschafft oder hergestellt, für die eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten geboten wäre.

Wenn eine Nutzungsdauer bestimmt werden kann, werden diese immateriellen Vermögenswerte linear über ihre jeweilige wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Nutzungsdauer
in Jahren
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 1–10
Kundenstamm 5–11
Produktionstechnologien 10–20
Patente, Konzessionen und sonstige Rechte sowie Software 2 – 20

Derzeit verfügt die Gruppe über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

6.4 SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen, sofern es sich um abnutzbare Vermögenswerte handelt, und Wertminderungen bewertet.

Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen sämtliche direkt dem Erwerb des Vermögenswertes zurechenbaren Kosten. Reparaturen und Wartungen werden in dem Berichtszeitraum aufwandswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Selbst erstellte Vermögenswerte werden erstmalig mit den direkt zurechenbaren Herstellungskosten sowie produktionsbezogenen Gemeinkosten bewertet.

Planmäßige Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswertes in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Dabei werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

SACHANLAGEN

Nutzungsdauer
in Jahren
Grundstücke und Gebäude 10–50
Technische Anlagen und Maschinen 5–30
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 –13

Im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Soweit wesentliche Teile von Sachanlagen Komponenten mit deutlich abweichender Lebensdauer enthalten, werden diese gesondert erfasst und über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind nach IFRS als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Im Berichtszeitraum sowie in der Vergleichsperiode wurden keine qualifizierten Vermögenswerte angeschafft oder hergestellt, für die eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten geboten wäre.

Die Restwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern basieren auf Einschätzungen und beruhen zu einem großen Teil auf Erfahrungen bezüglich der historischen Nutzung und technischen Entwicklung.

Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und erfolgswirksam im Ergebnis erfasst.

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Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und übersteigt der Buchwert von Sachanlagen den erzielbaren Betrag, werden Wertminderungsaufwendungen erfasst. Der erzielbare Betrag ist hierbei der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Wenn der Grund für eine bereits erfolgte Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

6.5 WERTMINDERUNGEN

Für Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen vorliegen, z.B. besondere Ereignisse oder Marktentwicklungen, die einen möglichen Wertverfall anzeigen. Anhaltspunkte für Wertminderungen der planmäßig abzuschreibenden immateriellen Vermögenswerte lagen in der Berichtsperiode nicht vor. Anhaltspunkte für Wertminderungen der planmäßig abzuschreibenden Sachanlagen lagen in der Berichtsperiode für drei CGUs vor. Aus den durchgeführten Wertminderungstests ergaben sich keine Abschreibungsbedarfe.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie selbst erstellte Vermögenswerte im Bau sind zusätzlich zwingend zu jedem Stichtag auf Wertminderungsbedarf zu untersuchen. Im Berichtszeitraum liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vor.

Bei Vorliegen von Anzeichen oder bei dem verpflichtend durchzuführenden jährlichen Wertminderungstest für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes bestimmt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer CGU abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. Im letzteren Fall ist der erzielbare Betrag auf Basis einer CGU zu ermitteln, welcher Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten zugeordnet wird, bis diese zusammen weitestgehend unabhängige Mittelzuflüsse generieren. Dies gilt auch für den Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser wird, sofern er aus einem Unternehmenszusammenschluss resultiert, vom Übernahmetag an der CGU oder Gruppe von CGUs zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen kann und auf deren Ebene der Geschäftsoder Firmenwert für interne Management-Zwecke überwacht wird. Aufgrund gegebener Rahmenbedingungen sowie der abgeschlossenen Integration und der damit verbunden übergeordneten Zuordnung von Ressourcen, Nutzung von Kapazitäten und damit auch kombinierten Angeboten an den Kunden (Composites und Spritzguss) war es in 2019 nötig, zwei CGUs zusammenzufassen. Damit hat die Gruppe vier (2019: sechs) CGUs, davon zwei innerhalb des Segments Plastics. Das Segment China sowie das Segment Materials stellen für sich jeweils eine separate CGU dar. Im Vorjahr umfasste das inzwischen veräußerte Segment Acoustics zwei weitere CGUs.

Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden grundsätzlich die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden das aktuelle und künftig erwartete Ertragsniveau sowie technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungstendenzen auf Basis genehmigter Finanzpläne berücksichtigt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt.

Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes oder der CGU, wird ein Wertminderungsverlust in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfolgswirksam erfasst.

Ist bei einem Geschäfts- oder Firmenwert der Wertberichtigungsbedarf höher als der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwert tragenden CGU, wird der Geschäfts- oder Firmenwert zunächst vollständig abgeschrieben und der verbleibende Wertberichtigungsbedarf auf die übrigen Vermögenswerte der CGU verteilt. Dabei werden notwendige Wertminderungen auf einzelne Vermögenswerte dieser CGU im Vorfeld des Wertminderungstests für den Geschäfts- oder Firmenwert berücksichtigt. Ein Geschäftsoder Firmenwert ist derzeit nicht vorhanden.

Zuschreibungen auf den neuen erzielbaren Betrag erfolgen, außer bei Geschäfts- oder Firmenwerten, wenn die Gründe für Wertminderungen aus den Vorjahren entfallen. Die Wertobergrenze für Zuschreibungen sind die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die sich ergäben, wenn in den Vorjahren keine Wertminderungen erfasst worden wären. Zuschreibungen wurden im Berichtszeitraum und in der Vergleichsperiode auf immaterielle Vermögenswerte oder Sachanlagen nicht erfasst.

6.6 BILANZIERUNG VON LEASINGVERHÄLTNISSEN

Bei Vertragsbeginn wird beurteilt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, wird die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde gelegt.

Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, wird das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Die Gruppe hat beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.

Am Bereitstellungsdatum erfasst die Gruppe einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig mit den Anschaffungskosten bewertet, die bei der erstmaligen Bewertung dem Barwert entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Gruppe über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass die Gruppe eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe

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bzw. der Länder der Tochtergesellschaften abgezinst. Normalerweise nutzt die Gruppe die Grenzfremdkapitalzinssätze als Abzinsungssätze.

Zur Ermittlung der Grenzfremdkapitalzinssätze erlangt die Gruppe Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen zu berücksichtigen.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

  • feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-) Satzes
  • Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
  • den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Gruppe hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn die Gruppe hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Gruppe ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlung, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn die Gruppe ihre Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn die Gruppe ihre Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen

Die Gruppe hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Die Gruppe erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

6.7 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen, sofort verfügbaren Bankguthaben sowie kurzfristigen Einlagen bei Kreditinstituten, die allesamt eine ursprüngliche Laufzeit von unter drei Monaten aufweisen. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.

6.8 FINANZINSTRUMENTE

Gemäß IAS 32 ist ein Finanzinstrument definiert als ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Sie können gemäß IFRS 9 nicht-derivative Finanzinstrumente, wie beispielsweise Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie derivative Finanzinstrumente umfassen.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher im Regelfall dem Transaktionspreis entspricht. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission des Finanzinstrumentes zuzurechnen sind, werden nur dann im anzusetzenden Buchwert berücksichtigt, wenn das entsprechende Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Im Falle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente ist immer der Transaktionspreis anzusetzen, welcher sich nach IFRS 15 bestimmt. Die Folgebewertung ist abhängig von der Klassifizierung der Finanzinstrumente.

Die Erfassung von marktüblichen Käufen oder Verkäufen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich zum Handelstag. Eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden wird nur dann vorgenommen, wenn eine Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar ist und auch die Absicht besteht, tatsächlich aufzurechnen. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Ebenso wenig bestehen Globalverrechnungsverträge oder ähnliche Vereinbarungen, so dass es in der STS Group weder zu einer bilanziellen Aufrechnung kommt noch Umstände eintreten können, in denen aufgerechnet werden kann.

6.8.1 Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen,
  • Sonstige finanzielle Vermögenswerte
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums, wonach die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts ausschließlich aus Zinsen und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag des Finanzinstruments bestehen dürfen. Die Prüfung des Zahlungsstromkriteriums erfolgt dabei immer auf Ebene des einzelnen Finanzinstruments. Die Beurteilung des Geschäftsmodells bezieht sich auf die Frage, wie finanzielle Vermögenswerte zur Generierung von Zahlungsströmen gesteuert werden. Die Steuerung kann entweder auf ein Halten, Verkaufen oder eine Kombination aus beidem abzielen. Die Gesellschaft teilt finanzielle Vermögenswerte in eine der folgenden Kategorien ein:

  • Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente)
  • Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral mit recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Schuldinstrumente)
  • Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
  • Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral ohne recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente)

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente)

Die für die Gruppe bedeutendste Kategorie finanzieller Vermögenswerte ist die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte in Bezug auf Schuldinstrumente. Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:

Das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Finanzinstrumente ist auf deren Halten ausgerichtet, um die zugrundeliegenden vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen und

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die hieraus erzielten vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unterliegt den Vorschriften für Wertminderungen gemäß IFRS 9.5.5 ff. Bei der Gruppe unterliegen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenwerte und Bankguthaben dieser Kategorie. Für weitere Details wird auf Abschnitt 5.2.1 "Finanzinstrumente" verwiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen einer Factoringvereinbarung veräußert werden, ohne dass es zu einem Abgang der Forderungen im Rahmen des Forderungsverkaufs kommt, werden durch die Gruppe weiterhin dem Geschäftsmodell "Halten" und damit der Kategorie "amortized cost" zugeordnet. Die Gruppe definiert im Rahmen des Geschäftsmodellkriteriums einen Verkauf als einen tatsächlichen Verkauf, der auch zu einem bilanziellen Abgang führt. Der rein rechtliche Verkauf ohne Abgang stellt nach Auslegung der Gruppe kein Geschäftsmodell des Verkaufens im Sinne von IFRS 9 dar. Forderungsportfolios die grundsätzlich der Möglichkeit eines Factorings mit Abgang der entsprechenden Forderungen unterliegen, werden der Kategorie "Halten und Verkaufen" zugeordnet und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI).

Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral mit recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Schuldinstrumente)

Die Bewertung erfolgsneutral mit recycling zum beizulegenden Zeitwert für Schuldinstrumente erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:

  • Das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Finanzinstrumente ist auf deren Halten, um die zugrundeliegenden vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen und auch auf den Verkauf ausgerichtet.
  • Die hieraus erzielten vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

Für diese finanziellen Vermögenswerte werden Zinsen, Fremdwährungsbewertungseffekte und Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Wertminderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Änderungen werden in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Abgang in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (recycling).

Bei der Gruppe unterliegen im Wesentlichen Forderungen, die im Zusammenhang mit einer Factoringvereinbarung mit Abgang der entsprechenden Forderungen stehen, dieser Bewertung.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Die Kategorie umfasst finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden, Finanzinstrumente unter Anwendung der Fair Value-Option, finanzielle Vermögenswerte, für die eine verpflichtende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgesehen ist und Eigenkapitalinstrumente, die nicht erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein Handelszweck liegt vor, wenn ein kurzfristiger Kauf oder Verkauf vorgesehen ist. Derivate, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden immer zu Handelszwecken gehalten. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen, werden immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, unabhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell. Die gleiche Bewertung ergibt sich für Finanzinstrumente, die einem Geschäftsmodell "Verkaufen" unterliegen.

Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte kommt nicht zum Einsatz.

Jegliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral ohne recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments hat die Gruppe das unwiderrufliche Wahlrecht, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Eigenkapitalinstrument gemäß IAS 32 handelt, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird und es sich nicht um eine bedingte Gegenleistung i.S.v. IFRS 3 handelt. Das Wahlrecht wird für jedes Eigenkapitalinstrument gesondert ausgeübt.

Gewinne oder Verluste aus einem solchen finanziellen Vermögenswert werden bei Abgang nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (kein recycling). Dividenden aus solchen Instrumenten werden erfolgswirksam erfasst. Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unterliegen nicht den Regelungen für Wertminderungen.

6.8.2 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5. Danach erfasst die Gruppe für diese Vermögenswerte eine Wertminderung auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstigen Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind.

Erwartete Kreditverluste werden in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). Die Gruppe unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, sofern eine Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, dass sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind die zugrundliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung werden bei einer Überfälligkeit von größer 90 Tagen unterstellt, außer, es liegen im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen vor, dass ein längerer Rückstand besser geeingnet ist. Darüberhinaus werden eine Zahlungsverweigerung und ähnliches als objektiver Hinweis angesehen.

Die für die Gruppe relevante Klasse von Vermögenswerten für die Anwendung des Wertminderungsmodells sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte. Für diese wendet die Gruppe den vereinfachten Ansatz gemäß IFRS 9.5.15 an. Danach wird die Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Für weitere Details zur Ermittlung der Wertminderungen siehe Abschnitt 5.2.2. "Finanzrisikomanagement".

Für finanzielle Vermögenswerte, die als Schuldinstrument erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrachtet die Gruppe für die Überprüfung eines möglicherweise signifikant erhöhten

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erwarteten Kreditrisikos alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- und Zeitaufwand verfügbar sind. Hierzu wird im Wesentlichen auf die zugehörige Ausfallwahrscheinlichkeit zurückgegriffen. Für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit werden Ratinginformationen genutzt. Die Gruppe hält ausschließlich Instrumente, für die ein niedriges Ausfallrisiko besteht.

Für die übrigen Vermögenswerte, die im Anwendungsbereich des geänderten Wertminderungsmodells von IFRS 9 sind und die dem allgemeinen Ansatz unterliegen, werden zur Bemessung der erwarteten Verluste finanzielle Vermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale entsprechend zusammengefasst bzw. individuelle Ausfallinformationen herangezogen. Berechnungsgrundlage sind in jedem Fall aktuelle Ausfallwahrscheinlichkeiten zum jeweiligen Stichtag.

Die Gruppe unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 90 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht.

6.8.3 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen eine Rückgabeverpflichtung in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten oder einem sonstigen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und derivative Finanzinstrumente.

Für die Zugangsbewertung finanzieller Verbindlichkeiten verweisen wir auf die Beschreibung der finanziellen Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet (financial liabilities through amortised cost, FLAC). Unter die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (financial liabilities through profit or loss, FLtPL) fallen alle finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden. Hierunter fallen Derivative, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind sowie Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Option ausgeübt wurde.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.

Die Fair-Value-Option für Schuldinstrumente gemäß IFRS 9 kommt nicht zum Einsatz.

6.8.4 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen erloschen sind oder übertragen wurden und die Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Verbindlichkeit getilgt, das heißt die vertragliche Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen, ist.

6.8.5 Derivative Finanzinstrumente

Innerhalb der Gruppe werden derivative Finanzinstrumente zur Steuerung von Risiken aus Zinsschwankungen eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig als finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zu ihrem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, angesetzt. Zurechenbare Transaktionskosten werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. Mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument zur Absicherung von Zahlungsströmen im Rahmen von Cash Flow Hedges designiert wurden, werden sämtliche Derivate erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Ausweis erfolgt in der Konzernbilanz unter den Positionen "sonstige finanzielle Vermögenswerte" bzw. "sonstige finanzielle Verbindlichkeiten".

Die Gruppe nimmt derzeit keine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vor.

6.9 VORRÄTE

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Anschaffungskosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit dem gleitenden Durchschnitt ermittelt. Hierbei werden zusätzlich Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt. Unfertige sowie selbst erstellte fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellkosten enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch angemessene Teile der der Produktion zurechenbaren Gemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen.

Der Nettoveräußerungswert ist definiert als der geschätzte, im normalen Geschäftsbetrieb erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

6.10 AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE

Bei einem aufgegebenen Geschäftsbereich handelt es sich um einen Bestandteil des Unternehmens, der veräußert wurde oder der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird und einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geographischen Geschäftsbereich darstellt, der Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines solchen Geschäftszweigs oder Geschäftsbereichs ist oder ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich zum Zweck der Weiterveräußerung erworben wurde. Die Klassifizierung erfolgt, wenn der entsprechende Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch die fortgesetzte Nutzung realisiert wird und eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Unmittelbar vor der Klassifizierung erfolgt die Bewertung aller zugehörigen Vermögenswerte und Schulden gemäß den jeweils einschlägigen IFRS. Nach der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr erfasst. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung einzeln aufgeführt. Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung werden für die Vergleichsperiode um den Ausweis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen angepasst.

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6.11 VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

Vertragsvermögenswerte entstehen aus der Anwendung der Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Dies ist bei der Gruppe vor allem der Fall, wenn die Produkte aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen haben und gegenüber dem Kunden ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge besteht. In diesen Fällen realisiert die Gruppe auf Basis der inputorientierten Methode cost-to-cost (Anwendung bei Kundenwerkzeugen) oder einer Outputmethode (Anwendung für die Serienfertigung) Umsatzerlöse. Da die Umsatzrealisierung vor dem Zeitpunkt liegt, an dem die Gruppe einen unbedingten Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung hat, wird ein Vertragsvermögenswert aktiviert. Wenn die Gruppe nicht in der Lage ist die Höhe der Marge hinreichend sicher zu bestimmen, erfolgt die Umsatzrealisierung nach der Zero-profit-margin-Methode. Die Marge wird dann erst am Ende des Projekts erfasst.

Vertragsverbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus erhaltenen Anzahlungen von Kunden, wenn diese im Zusammenhang mit einem Kundenauftrag stehen und die Produkte noch nicht ausgeliefert bzw. die Leistung noch nicht erbracht ist.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden auf Vertragsebene saldiert. In Abhängigkeit von der Restlaufzeit erfolgt ein Ausweis als kurz- oder langfristig.

Auf Vertragsvermögenswerte werden die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 angewendet.

6.12 PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

In der Gruppe bestehen Versorgungsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Dabei werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartenden Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt.

Der Nettozinsaufwand des Berichtszeitraums wird durch Multiplikation der Nettoverpflichtung mit dem zugrunde gelegten Diskontierungszins ermittelt.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Leistungsverpflichtungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand berücksichtigt, wobei nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aus Planänderungen sofort erfolgswirksam erfasst wird.

6.13 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn die Gruppe eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist (vgl. IAS 37.14).

Die Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden auf der Grundlage entsprechender Marktzinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst.

6.14 ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG

Die Umsätze werden als Umsatzerlöse ausgewiesen und zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung, abzüglich von Retouren sowie gewährten Preisnachlässen und Mengenrabatten erfasst.

6.14.1 Verkauf von Gütern

Die Gruppe realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Leistungen auf den Kunden übergeht. Der Kunde muss somit die Fähigkeit haben über die Nutzung zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus ziehen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag zwischen der Gruppe und dem Kunden. Dem Vertrag und den darin enthalten Vereinbarungen müssen die Parteien zugestimmt haben, die einzelnen Verpflichtungen der Parteien und die Zahlungsbedingungen müssen feststellbar sein, der Vertrag muss wirtschaftliche Substanz haben und die Gruppe die Gegenleistung für die erbrachte Leistung wahrscheinlich erhalten. Es müssen somit durchsetzbare Rechte und Pflichten bestehen. Der Transaktionspreis entspricht in der Regel dem Umsatzerlös. Wenn der Vertrag mehr als eine abgrenzbare Leistungsverpflichtung beinhaltet, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sind keine Einzelveräußerungspreise beobachtbar, schätzt die Gruppe diese. Die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen werden entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert.

Kundenwerkzeuge

Die Gruppe entwickelt und produziert Erstserienwerkzeuge für einige ihrer Kunden. Dies stellt nach IFRS 15 eine separate Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden dar. Die Projekte haben eine durchschnittliche Laufzeit von 6 bis 24 Monaten. In der Regel erhält die Gruppe Anzahlungen von Kunden für diese Leistungsverpflichtungen auf Basis eines vereinbarten Anzahlungsplans über die Laufzeit des Projekts. Eine signifikante und separat zu bilanzierende Finanzierungskomponente beinhalten diese aufgrund der Laufzeit nach Ermessen der Gruppe aktuell nicht. Wenn die Gruppe, für die Kundenwerkzeuge aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen hat und gegenüber dem Kunden einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge hat, erfolgt die Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der zu realisierenden Marge wird allerdings die Zero-Profit-Margin-Methode verwendet. Sollte kein durchsetzbarer Zahlungsanspruch inklusive angemessener Marge bestehen, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht an den Kunden durch die Abnahme.

Kundenspezifische Produkte

Kundenspezifische Produkte werden einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unterzogen, wenn die Produkte aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen haben und die Gruppe gegenüber dem Kunden einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge hat. Dies betrifft bei der Gruppe große Teile der Serienproduktion von kundenspezifischen Teilen. Die Zahlungen werden in der Regel spätestens 90 Tage nach der Abnahme durch den Kunden fällig.

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Sonstige Güter

Umsatz aus dem Verkauf von sonstigen Gütern wird erfasst, wenn die Verfügungsgewalt auf den Käufer übertragen wurde. In Abhängigkeit vom jeweiligen Kundenvertrag sowie der jeweiligen Bestellung stimmt der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder Abnahme überein. Die Zahlungen werden in der Regel spätestens 90 Tage nach der Abnahme durch den Kunden fällig.

6.14.2 Sonstige Erträge und Aufwendungen

Zinsen werden periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Zinserträge und Zinsaufwendungen entstehen vorwiegend durch Bankguthaben, Darlehen sowie Leasing- und Factoring-Vereinbarungen. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst.

Aufwendungen für Forschung werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Aufwendungen für Entwicklung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst, soweit es sich nicht um Entwicklungskosten handelt, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung gemäß IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden müssen.

6.15 ERTRAGSTEUERN

Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

6.15.1 Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr berechnet. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzerngesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Hiervon erfasst sind explizit auch ergebniswirksame Effekte aus Konsolidierung. Die Verbindlichkeiten der Gruppe für die laufenden Steuern werden auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtages in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

6.15.2 Latente Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 auf der Grundlage der international üblichen bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (Liability-Methode). Danach werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen in der Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet.

Latente Steuern auf diese berechneten Differenzen werden grundsätzlich immer erfasst, wenn sie zu passivischen latenten Steuerverbindlichkeiten führen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden. Aktive und passive latente Steuern werden auch auf temporäre Differenzen, die im Rahmen von Unternehmenserwerben entstehen, angesetzt, mit der Ausnahme von temporären Differenzen auf Geschäftsoder Firmenwerte, sofern diese steuerlich unberücksichtigt bleiben.

Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit bestimmte Sachverhalte, die eine Veränderung der latenten Steuern nach sich ziehen, direkt gegen das Eigenkapital gebucht werden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt.

Latente Steuerverbindlichkeiten werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen bilanziert, es sei denn, das die Beteiligung haltende Unternehmen ist in der Lage den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und es ist wahrscheinlich, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird (sog. "Outside Basis Differences" (OBD)).

6.16 ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand, einschließlich nicht monetärer Zuwendungen zum beizulegenden Zeitwert, erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass:

  • a) das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, und dass
  • b) die Zuwendungen gewährt werden.

Die Zuwendungen werden planmäßig über jene Perioden als Ertrag erfasst, in denen die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen. Zuwendungen, die für den Ausgleich von bereits entstandenen Aufwendungen oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung unabhängig von künftigem Aufwand vereinnahmt werden, werden erfolgswirksam in der Periode der Anspruchsentstehung erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der STS MCR SAS, Frankreich in Höhe von 0,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 (2019: 0,1 Mio. EUR) verringerten die Anschaffungskosten des zugrunde liegenden Gebäudes und werden als reduzierte Abschreibungen über dessen Nutzungsdauer realisiert.

6.17 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSAUSÜBUNGEN

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Konzernleitung Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen. Danach sind bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden des Berichtszeitraums auswirken. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand basieren. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch eingeschätzte künftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die tatsächlich erreichten Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.

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An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb der nächsten Berichtszeiträume eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein könnte, werden im Folgenden erläutert.

6.17.1 Schätzungen im Wege der Kaufpreisallokation

Im Rahmen von Unternehmenserwerben werden im Allgemeinen Schätzungen hinsichtlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorgenommen. Grund und Boden, Gebäude sowie technische Anlagen und Maschinen werden in der Regel von einem unabhängigen Sachverständigen bewertet, während marktgängige Wertpapiere mit ihrem Marktwert angesetzt werden. Gutachten über die Marktwerte von Sachanlagevermögen unterliegen durch die Verwendung notwendiger Annahmen gewissen Unsicherheiten. Bei immateriellen Vermögenswerten wird der Fair Value anhand geeigneter Bewertungsmethoden bestimmt, die im Allgemeinen auf einer Prognose sämtlicher künftiger Zahlungsmittelflüsse beruhen. Abhängig von der Art des Vermögenswerts sowie der Verfügbarkeit der Informationen werden dabei unterschiedliche Bewertungstechniken herangezogen, die sich nach kosten-, marktpreis- und kapitalwertorientierten Verfahren unterscheiden lassen. Das kapitalwertorientierte Verfahren ist aufgrund der besonderen Bedeutung bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte hervorzuheben. So wird z.B. bei der Bewertung von Lizenzen die so genannte Relief-from-Royalty-Methode verwendet, die u. a. Kosteneinsparungen schätzt, die daraus resultieren, dass das Unternehmen die Lizenzen selbst hält und keine Gebühren an einen Lizenzgeber zahlen muss. Die hieraus resultierende Ersparnis ergibt nach Abzinsung den anzusetzenden Wert für den immateriellen Vermögenswert. Bei Wertermittlungen für immaterielle Vermögenswerte sind insbesondere Einschätzungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauern notwendig, welche durch die Verwendung von Annahmen gewissen Unsicherheiten unterliegen. Ebenfalls sind bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Eventualschulden Annahmen über deren wahrscheinliches Eintreten zu treffen. Auch diese Annahmen unterliegen aufgrund ihrer Wesensart gewissen Unsicherheiten.

6.17.2 Festlegung der Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens sowie von Software und Lizenzen

Bei der Schätzung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten orientiert sich die Gesellschaft an den Erfahrungen der Vergangenheit. Aufgrund des beschleunigten technischen Fortschritts besteht aber die Möglichkeit, dass beispielsweise eine schnellere Abschreibung erforderlich werden kann.

6.17.3 Erwartete Kreditverluste

Für die Beschreibung der den erwarteten Kreditverlusten zugrundeliegenden Schätzungen und Annahmen wird auf Abschnitt 5.2.2 Finanzrisikomanagement Unterabschnitt Kredit- und Ausfallrisiko verwiesen.

6.17.4 Ansatz latenter Steueransprüche und abzugsfähiger temporärer Differenzen

Latente Steueransprüche werden für steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen angesetzt, sofern die Realisierung des damit verbundenen Steuervorteils durch künftige steuerliche Gewinne auf Basis einer Gewinnprognose des Managements für die Konzerngesellschaften als wahrscheinlich betrachtet wird. Die Gewinnprognose des Managements bezieht sich insbesondere auf die Höhe des zu versteuernden Ergebnisses sowie dessen erwartete Eintrittszeitpunkt.

6.17.5 Rückstellungen

Rückstellungen unterscheiden sich von anderen Verbindlichkeiten in Bezug auf Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts oder der Höhe der künftig erforderlichen Ausgaben. Eine Rückstellung ist dann anzusetzen, wenn dem Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung erwächst, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist (vgl. IAS 37.14).

Aufgrund unterschiedlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Beurteilungen und der Schwierigkeiten der Festlegung einer Eintrittswahrscheinlichkeit bestehen erhebliche Ansatz- und Bewertungsunsicherheiten.

Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen müssen versicherungsmathematische Annahmen getroffen werden. Diese Annahmen sind von den individuellen Einschätzungen des Managements abhängig.

6.17.6 Umsatzrealisierung

Die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts der Erlöse aus Verträgen mit Kunden unterliegt nach IFRS 15 der Ermessensentscheidung des Unternehmens. Für Verträge über Erstserienwerkzeuge, die über einen Zeitraum erfüllt werden, kommt dabei in der Regel die Inputmethode cost-to-cost zum Einsatz, da der Anfall der Kosten im Rahmen des Projekts nach Auffassung der Gesellschaft ein getreues Bild der Leistungserbringung vermittelt. Verträge über Serienprodukte, die die Kriterien der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung erfüllen, werden hingegen in der Regel nach der Outputmethode bemessen, da in diesen Fällen die erstellten oder gelieferten Einheiten ein getreues Bild der Leistungserbringung vermitteln. Für die zeitraumbezogenen Leistungen erfolgt die Leistungserfüllung mit der Erbringung der Leistung. Bei Verträgen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, wird auf den Übergang der Verfügungsgewalt über das Gut abgestellt. In der Regel erfolgt zur Beurteilung des Kontrollübergangs die Orientierung an den vereinbarten Incoterms.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wie am 11. März 2021 angekündigt hat die Mutares SE & Co. KGaA mit der Adler Pelzer Holding GmbH, einem Unternehmen der Adler Pelzer – Gruppe ("Adler Pelzer Group"), einen Aktienkaufvertrag über die vollständige Veräußerung ihrer Mehrheitsbeteiligung i.H.v. ca. 73,25% des Grundkapitals der STS Group AG unterzeichnet. Nach Auskunft der Mutares SE & Co. KGaA wurde ein Kaufpreis von EUR 7,00 je verkaufter Aktie der STS Group AG vereinbart. Ausweislich der Mitteilung der Mutares SE & Co. KGaA hat sich die Adler Pelzer Group zudem verpflichtet, die Erfüllung sämtlicher von Mutares SE & Co. KGaA an die STS Group AG gewährten Darlehen zum 31. Dezember 2021 sicherzustellen. Die Transaktion unterliegt nach Auskunft von Mutares SE & Co. KGaA noch dem Vorbehalt einer Zustimmung der Finanzgeber auf Seiten der Adler Pelzer Group sowie der Genehmigung der Kartellbehörden. Mutares SE & Co. KGaA rechnet mit einem Vollzug der Transaktion voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021.

Hallbergmoos, den 31. März 2021

Mathieu Purrey (CEO)

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Konzernlagebericht Konzernabschluss

5 Weitere Informationen

WEITERE INFORMATIONEN 5

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 164

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 165

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Hallbergmoos, den 31. März 2021

Mathieu Purrey (CEO)

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An die Aktionäre

Konzernlagebericht

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4 Konzernanhang 5 Weitere Informationen

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

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An die STS Group AG, Hallbergmoos

Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach §317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEFVermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der STS Group AG, Hallbergmoos, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der STS Group AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

  • 1 Werthaltigkeit des Anlagevermögens
  • 2 Veräußerung der Business Unit "Acoustics" und Ausweis als aufgegebener Geschäftsbereich

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

  • 1 Sachverhalt und Problemstellung
  • 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • 3 Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 Werthaltigkeit des Anlagevermögens

1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird Anlagevermögen mit einem Betrag von insgesamt 82,2 Mio. EUR (44,3 % der Bilanzsumme bzw. 160,9 % des Eigenkapitals) ausgewiesen. Anlagevermögen wird anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt grundsätzlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem entsprechenden erzielbaren Betrag (höherer Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzgl. Kosten der Veräußerung) gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei

1 An die Aktionäre 5 Weitere Informationen

bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Corona Krise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests kam es auch nach Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung zu keiner Wertminderung.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nachvollzogen. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Fachbereichen und Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

3 Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten "Sachanlagen" sind in den Abschnitten 4.2, 6.4 und 6.5 des Konzernanhangs enthalten.

2 Veräußerung der Business Unit "Acoustics" und Ausweis als aufgegebener Geschäftsbereich

1 Mit Kaufvertrag vom 7. August 2020 hat die STS Group AG sämtliche Anteile an den Gesellschaften der Business Unit "Acoustics" an die Adler Plastics S.p.A., Ottaviano, Italien, veräußert. Zu der Business Unit gehören die Gesellschaften STS Acoustics S.p.A., Turin, Italien, STS Brazil Holding GmbH, Hallbergmoos, STS Brasil Fabricadao de Autopecas Ltda., Betim, Brazil, STS Real Estate S.r.l., Turin, Italien und STS Acoustics Poland so.z.o.o., Miedzyrzecz, Polen. Der Geschäftsbereich wurde bis zur Veräußerung in den STS Group AG Konzernabschluss einbezogen und vollkonsolidiert. Nachdem alle notwendigen Closing Bedingungen erfüllt wurden, erfolgte mit Wirkung zum 29. Oktober 2020 die Entkonsolidierung der Business Unit.

Ab dem 31. Juli 2020 wurde die Business Unit "Acoustics" als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 eingestuft und als nicht fortgeführter Geschäftsbereich klassifiziert. Ein Wertminderungstest zum Klassifizierungszeitpunkt wurde durchgeführt und zeigte keinen Wertminderungsbedarf an. Im Rahmen der Entkonsolidierung ergibt sich auf Konzernebene ein Abgangserfolg in Höhe von 3,9 Mio EUR.

Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt aufgrund der Komplexität der Ermittlung der bilanziellen Auswirkungen, der Darstellung als nicht fortgeführter Geschäftsbereich und Angaben im Konzernabschluss sowie der wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

2 Zur Würdigung der sachgerechten bilanziellen Behandlung der Veräußerung der Business Unit "Acoustics" haben wir uns im Rahmen unserer Prüfung unter anderem mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie den Regelungen des zugrundeliegenden Verkaufsvertrags auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang haben wir die Erfüllung der Voraussetzungen für die unterjährige Einstufung als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5, die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden sowie die Entkonsolidierung der Business Unit "Acoustics" nachvollzogen und beurteilt. Ferner haben wir die Darstellung der Transaktion im Anhang beurteilt. und die Vollständigkeit und Richtigkeit der von IFRS 5 geforderten Anhangangaben sowie die vorgeschriebene Anpassung der Vorjahreswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Kapitalflussrechnung beurteilt.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass der Ausweis und die bilanzielle Abbildung der Veräußerung der Business Unit "Acoustics" nachvollziehbar dokumentiert und die erfassten Ergebniseffekte sachgerecht ermittelt wurden.

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Veräußerung der Business Unit "Acoustics" sind in den Abschnitten "2.3" sowie "6.10" des Konzernanhangs enthalten.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

  • die in Abschnitt "Corporate Governance" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
  • den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

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Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTS-RATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
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An die Aktionäre
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Konzernlagebericht
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Konzernabschluss
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Konzernanhang
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Weitere Informationen

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "Konzernbericht_20210326.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis

  1. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE ESEF-UNTERLAGEN

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

VERANTWORTUNG DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGEN

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs.1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

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An die Aktionäre Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernanhang Weitere Informationen
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der STS Group AG, Hallbergmoos, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dietmar Eglauer."

München, den 31. März 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dietmar Eglauer Christoph Tübbing Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

IMPRESSUM

STS Group AG Zeppelinstraße 4 85399 Hallbergmoos www.sts.group

Kontakt: Stefan Hummel Head of Investor Relations Telefon: +49 (0) 170 1810765 [email protected]

Verantwortlich: STS Group AG Text & Redaktion: STS Group AG/CROSS ALLIANCE communication GmbH Gestaltung und Umsetzung: Anzinger und Rasp, München

Titel: Getty Images / Matthias Makarinus Seite 4/8: Mutares / Bernhard Haselbeck

STS Group AG Zeppelinstraße 4 85399 Hallbergmoos www.sts.group

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