Annual Report • Apr 14, 2021
Annual Report
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| in T€ | 2020 | 2019 | Differenz in T€ |
Differenz in % |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 17.270 | 15.144 | 2.126 | 14 |
| Aufwendungen | 13.894 | 17.676 | -3.783 | -21 |
| Betriebsergebnis | 3.856 | 2.730 | 1.124 | 41 |
| Periodenergebnis | 2.339 | 1.518 | 821 | 54 |
| Cashflow | 3.632 | 2.807 | 1.765 | 95 |
| Bilanzsumme | 32.320 | 28.975 | 3.345 | 12 |
| Verantwortlich | Konzeption & Gestaltung | Verwaltung | Kontakt Investor Relations und Presse |
|---|---|---|---|
| Regenbogen AG | Voßhall Marketing GmbH | Regenbogen AG Kaistraße 101 24114 Kiel Tel +49 (0)431 - 23 7 230 Fax +49 (0)431 - 23 7 23 10 [email protected] www.regenbogen.ag |
UBJ. GmbH Kapstadtring 10 22297 Hamburg Tel +49 (0)40 - 637 85 410 Fax +49 (0)40 - 637 85 423 [email protected] |
| Grußwort des Vorstands Seite 04 | |
|---|---|
| Bericht des Aufsichtsrats Seite 06 | |
|---|---|
| Regenbogen News Seite 08 | |
| Bilanz Seite 20 | |
|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung Seite 22 | |
| Anhang Seite 23 | |
| Anlagenspiegel Seite 29 | |
| Kapitalflussrechnung Seite 30 |
| Bilanzeid Seite 31 | |
|---|---|
| Bestätigungsvermerk Seite 32 | |
| Notizen Seite 34 |
hinter uns allen liegt ein sehr herausforderndes und ereignisreiches Jahr 2020. Die Corona-Krise hat das alltägliche Leben auf den Kopf gestellt. Die Eindämmungsmaßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus zu stoppen, bedeuten für viele Branchen einen monatelang eingeschränkten, wenn nicht sogar komplett still gelegten Geschäftsbetrieb. Speziell das Gastronomie- und das Tourismusgewerbe sind von den Lockdown-Maßnahmen betroffen.
Für die Regenbogen AG hatte dies im Geschäftsjahr 2020 eine so noch nie dagewesene Herausforderung zur Folge: Erstmals in unserer Unternehmensgeschichte mussten wir im Rahmen des ersten bundesweiten Lockdowns alle unsere Ferienanlagen von Mitte März bis Mitte Mai 2020 schließen. Als wir diesen Beschluss Mitte März 2020 gefasst hatten, haben wir umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Regenbogen AG erfolgreich durch diese schwere Phase zu manövrieren. Ein Hauptaugenmerk lag auf dem Kostenmanagement, wir haben unsere Betriebskosten im Berichtsjahr deutlich gesenkt.
Seit Juni 2020 profitierten wir von einem starken Nachholeffekt: Der Inlandstourismus, besonders der Campingurlaub, erfuhren aufgrund des Mangels an internationalen Alternativen als "Corona-konforme" Urlaubsformen in Deutschland eine äußerst hohe Nachfrage. Dies half uns im dritten Quartal 2020, in Kombination mit der Übernahme neuer Ferienanlagen, die Umsatzverluste aus dem ersten Halbjahr auszugleichen und sogar über zu kompensieren.
Im Ergebnis hat die Regenbogen AG im Geschäftsjahr 2020 ihre Umsatzerlöse deutlich um 14 % bzw. € 2,1 Mio. auf € 17,3 Mio. gesteigert. Inklusive der kräftigen Reduktion der Gesamtaufwendungen um € 3,7 Mio. konnten wir das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) erheblich um € 1,1 Mio. auf € 3,8 Mio. und das Jahresergebnis um € 0,8 Mio. auf € 2,3 Mio. verbessern. Das Ergebnis je Aktie hat sich von € 0,66 auf € 1,02 ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund schlagen wir unseren Aktionärinnen und Aktionären die Ausschüttung einer Dividende von € 0,09 je Aktie vor.
Erlösseitig haben wir im dritten Quartal 2020 sogar Rekordwerte erzielt. Insbesondere unsere Ostseeanlagen Born und Nonnevitz konnten mit starken Umsatzzuwächsen von 58 % und 27,4 % die Erwartungen deutlich übertreffen. Auch unsere umsatzstärkste Ferienanlage in Prerow hat mit + 9,7 % eine hervorragende Erlösentwicklung aufgezeigt. Weitere Umsatzbeiträge in Höhe von rund € 0,5 Mio. entstammen unseren zum 1. Juli 2020 übernommenen Ferienanlagen Wendtorf und Dransfeld. Zum 1. November 2020 haben wir unser attraktives Portfolio zudem um den Kurund Campingpark in Bad Gandersheim erweitert. Diesen erfreulichen Entwicklungen standen jedoch auch coronabedingte Erlöseinbußen in der Gastronomie und den Wellnessanwendungen gegenüber.
Erzielte betriebliche Kosteneinsparungen betrafen mit € 1,0 Mio. vor allem den Personalaufwand. Eingeschränkte Möglichkeiten in der Animation und der gastronomischen Angebote hatten einen sinkenden Personalbedarf zur Folge. Zudem haben wir von der Nutzung der Kurzarbeit in den Lockdown-Zeiträumen März bis Mai sowie November bis Dezember 2020 Gebrauch gemacht. Weitere operativ bedingte Kostensenkungen wurden in den Bereichen externe Animateure (-T€ 100), Marketing (-T€ 93), Reinigung (-T€ 85) und Leasingkosten (-T€ 52) verbucht.
Auch unser Finanzergebnis hat sich deutlich um T€ 147 auf -T€ 326 verbessert. Dies hängt vordergründig mit der in 2020 erstmals anzuwendenden Zinssatzänderung der ausgegebenen Unternehmensanleihe zusammen, wodurch sich die Zinsaufwendungen um T€ 107 p.a. reduzieren.
Unsere Wachstumsstrategie haben wir im Berichtsjahr trotz der zahlreichen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie konsequent fortgesetzt und halten hieran auch im laufenden Geschäftsjahr 2021 fest.
Anfang März 2021 haben wir das Ostseecamp Suhrendorf übernommen – unsere dritte Ferienanlage auf der sonnigen Ostseeinsel Rügen und Nummer 15 in Deutschland insgesamt. Rechtzeitig zum Saisonstart 2021 wird die Übernahme vollzogen sein. Die Diversifizierung bzw. Erweiterung unseres Portfolios um touristisch sehr attraktive Standorte ist mit den jüngst erfolgten Übernahmen längst nicht abgeschlossen. Künftig wollen wir auch extern weiter wachsen.
Investitionsseitig liegt ein wesentlicher Fokus in 2021 auf dem Wiederaufbau des zerstörten Schwimmbades in Tecklenburg. Die Einweihung des neuen Gebäudes ist zum Start der Saison 2022 vorgesehen.
Zudem wird in 2021 die in 2019 begonnene grundlegende Erneuerung der Infrastruktur in der Ferienanlage Born fortgesetzt. Zusätzliche bedeutende Investitionen betreffen die Grundsanierung des Sanitärgebäudes III in Göhren und die Anschaffung von 15 neuen exklusiven Mietwohnwagen für die Vermietung in Göhren, Dransfeld und Bad Harzburg. Ferner investieren wir in vier neue Mobilheime (Holli Exklusiv) für die Vermietung in Göhren, die Modernisierung des SPA Bereiches in Dransfeld, den Einbau eines neuen Kinderbad-Moduls auf der Ferienanlage in Wendtorf sowie den Bau von neuen Ferienhäusern und die Grundsanierung der Sanitärgebäude zur Weiterentwicklung der Ferienanlage in Bad Gandersheim als Vorbereitung auf die Landesgartenschau im Jahr 2022.
Der zweite, seit November 2020 anhaltende bundesweite Lockdown zieht sich angesichts wieder steigender Infektionszahlen immer weiter in die Länge. Jüngst wurde er von der Deutschen Bundesregierung bis zum 16. April 2021 verlängert. Damit bricht uns auch das 2021er Ostergeschäft weg.
Dennoch planen wir für 2021 mit einer stabilen Umsatzentwicklung, vorausgesetzt, dass das Verbot touristischer Übernachtungen ohne weitere kapazitäre Einschränkungen spätestens bis Himmelfahrt (Mitte Mai 2021) aufgehoben und unsere Saison bis einschließlich Oktober 2021 nicht durch erneute Eindämmungsmaßnahmen unterbrochen wird. Es ist aktuell nicht absehbar, ob und wie weit die Rahmenbedingungen für unsere 2021er Umsatzprognose gegeben sein werden. Relevante Faktoren wie das Auftreten von Mutationen, das Impftempo, die Impfakzeptanz und -wirksamkeit haben einen wesentlichen Einfluss auf die nicht vorhersehbare Fallzahlenentwicklung.
Ergebnisseitig werden wir das Niveau des Berichtsjahres nicht halten können. Wir gehen von einem deutlich rückläufigen Jahresergebnis 2021 aus. Die erheblichen Kosteneinsparungen aus dem Geschäftsjahr 2020 werden wir so in 2021 nicht wiederholen können, auch wenn wir unseren Fokus auf die Senkung der variablen Kosten über Instrumente wie Kurzarbeit richten. So ist vor allem das technische Personal auf den Ferienanlagen im Dauereinsatz für die Durchführung wichtiger Reparatur- und Instandhaltungsmaßnamen sowie die Begleitung der Investitionstätigkeiten. Zudem ist in Folge der Einführung der neuen Buchungssoftware ein erhöhter Personalaufwand an allen Rezeptionen, trotz Schließung der Ferienanlagen, unumgänglich.
2020 hat uns gezeigt, dass unser Produkt Camping und unsere Mietobjekte als Corona-konforme Urlaubsform unsere Gäste vollends überzeugt haben. 2021 wird die Nachfrage nach Inlandstourismus erneut durch mangelnde Auslandsalternativen getrieben, sobald die touristischen Verbote aufgehoben werden. Auch mittel- und langfristig ist der deutsche Inlandstourismus für uns ein klarer Wachstumsmarkt, dieser Trend wird sich nicht so schnell umkehren. Dies untermauern auch die Zulassungszahlen für Wohnmobile und -wagen, welche in 2020 neue Rekordwerte erreicht haben.
Abschließend möchte ich mich ganz besonders bei all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren starken Einsatz und ihre Flexibilität in diesem herausfordernden Corona-Jahr 2020 bedanken. Regenbogen ist nur dank ihrer tatkräftigen Mithilfe bislang erfolgreich durch die Corona-Krise gekommen.
Mit freundlichen Grüßen aus Kiel, Rüdiger Voßhall – Vorstand der Regenbogen AG

Rüdiger Voßhall – Vorstand der Regenbogen AG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat der Regenbogen AG erläutert mit diesem Bericht seine Arbeit im Geschäftsjahr 2020.
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Schwerpunkt der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat war die COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb sowie die Ertrags- und Ergebnislage der Regenbogen AG. Der erste bundesweite Lockdown im Frühjahr 2020 erforderte die sofortige Schließung aller Regenbogen Ferienanlagen von Mitte März bis Mitte Mai 2020. Der Vorstand hat umgehend Maßnahmen zur Kostensenkung und Liquiditätssicherung erarbeitet, uns vorgelegt und umgesetzt.
Im Ergebnis hat sich die Regenbogen AG besser als der Branchendurchschnitt in 2020 entwickelt. Während die Tourismusbranche insgesamt erheblich unter der COVID-19-Pandemie gelitten hat, erzielte die Regenbogen AG trotz der mehrwöchigen Schließungen aller Anlagen ein Umsatzwachstum um € 2,1 Mio. auf € 17,3 Mio., das Jahresergebnis hat sich um € 0,8 Mio. auf € 2,3 Mio. verbessert.
Teilweise ist das erzielte Wachstum auch anorganisch auf die Übernahme neuer Anlagen zurückzuführen (Wendtorf und Dransfeld). Insofern lag ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit im Berichtsjahr auf der konzeptionellen Begleitung des Vorstands bei der Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie 2030 und der Umsetzung entsprechender Schritte. Regenbogen hat ihre Wachstumsstrategie trotz coronabedingter Herausforderungen konsequent fortgesetzt. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf das Vorwort des Vorstands.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wir vom Vorstand über die Geschäftsplanung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage, die Kapitalanlagepolitik und die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zeitnah und umfassend informiert, sodass wir stets sehr eng in die unternehmerischen Planungen oder die strategischen Projekte und Themen eingebunden waren.
Die Regenbogen AG hat im abgelaufenen Jahr zwei neue Tochtergesellschaften für die neuen Standorte Dransfeld und Wendtorf gegründet. Außerdem wurde eine Beteiligung von 30% an der Gesellschaft Tourismus und Immobilien Bad Gandersheim GmbH gezeichnet. Der Aufsichtsrat wurde laufend über den Stand und die Realisierung dieser Gesellschaften informiert und um Zustimmung zu diesen Transaktionen gebeten. So war der Aufsichtsrat stets in alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen eingebunden und hat, soweit gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlich, die notwendigen Beschlüsse gefasst.
Wir haben im Geschäftsjahr insgesamt fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten, an denen stets alle Aufsichtsratsmitglieder und auch der Vorstand teilgenommen haben. Diese fanden am 14. Januar, 27. Februar, 23. März, 8. September und 14. Dezember 2020 statt.
Der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. September 2020 gewählte Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020, die Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers gingen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung zu.
Auf der bilanzfeststellenden Sitzung am 1. April 2021 hat sich der Aufsichtsrat in Gegenwart des Vertreters des Wirtschaftsprüfers und des Vorstandes eingehend mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Vorstandes sowie den erstmals aufzustellenden Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) auseinandergesetzt. Die Wirtschaftsprüfer berichteten ausführlich über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen darüber hinaus für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Prüfbericht, dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht und die Gewinnverwendung des Vorstandes nach eigener umfassender Prüfung ohne Einwendungen zugestimmt. Damit ist der Jahresabschluss 2020 gebilligt und gemäß §172 AktG festgestellt.
Den vom Vorstand gem. § 312 AktG aufgestellten Abhängigkeitsbericht hat der Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind sowie 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Auch den Abhängigkeitsbericht hat der Aufsichtsrat geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass sich gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen ergeben.
Zudem wurde auf der Bilanzaufsichtsratssitzung am 1. April 2021 der vorliegende Bericht des Aufsichtsrats besprochen und beschlossen. Weiterer Gegenstand der Sitzung war die Vorbereitung der für den 25. Mai 2021 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und der anhaltenden Eindämmungsmaßnahmen eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Der Aufsichtsrat stimmte dem Gewinnverwendungsbeschluss des Vorstands zu, welcher der ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von € 0,09 je Aktie vorschlägt.
Wir danken dem Vorstand, der Geschäftsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regenbogen AG für die im Geschäftsjahr 2020 gute geleistete Arbeit. Leider machte die COVID-19-Pandemie auch den Einsatz von Kurzarbeit unumgänglich.
Unser besonderer Dank gilt daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Ausdauer, Flexibilität und Engagement in dieser für uns alle herausfordernden Zeit.

Im März 2020 änderte sich alles: Infektionszahlen stiegen rasant, das Verfolgen von Pressekonferenzen und Landesverordnungen gehörten auf einmal zum Tagesgeschäft dazu. Der Lockdown verhinderte den klassischen Camping-Start zu Ostern. Uns war schnell klar, die Antwort darauf kann nur lauten: schnellstmöglich Konzepte für einen sicheren Camping-Urlaub erarbeiten und durch Pressearbeit veröffentlichen. SAT1, die ZEIT, das ZDF heute journal, ZDF WISO und viele regionale Kanäle veröffentlichen publikumswirksam unsere Ideen. Schon im Grundsatz eignet sich Camping gut für einen sicheren Urlaub: Die Anreise im eigenen Gefährt, viel Platz um den eigenen Stellplatz und die Naturverbundenheit mit viel frischer Luft reduzieren das Infektionsrisiko deutlich. Wir haben unser Angebot sofort um kontaktloses Ein- und Auschecken, eine Kapazitätengrenze, gastronomische Lieferangebote, Konzepte zur Risikoverminderung in den sanitären Anlagen, Maskenpflicht und ein digitales Animationsangebot erweitert – lange bevor es die verschiedenen Landesverordnungen gefordert haben. So waren wir bestens auf einen Start in die Saison vorbereitet.

Der Wind dreht sich allmählich. Das Bewusstsein der Gesellschaft für Umweltschutz, für Nachhaltigkeit, ökologische und ökonomische Fairness steigt immer mehr. Und auch wir wollen unseren Beitrag zu einer umweltfreundlicheren Zukunft leisten – und stellen nach und nach auf E-Mobilität um. In Nonnevitz, Dransfeld und Boltenhagen fahren seit letztem Jahr unsere ersten drei Nissan E-NV200. Die vollständig elektrischen Kastenwagen unterstützen unsere Mitarbeiter*innen vor Ort und sind unser Start in eine grünere Zukunft.

Kinderlachen während der ersten Ferien am Meer. Das romantische Wochenende im Ferienhaus. Campingurlaub, direkt unterm Sternenhimmel. Regenbogen Ferienanlagen sind Orte, an denen schöne Erinnerungen geboren werden.
Umso besser, dass jetzt auch die vielen tollen Produkte aus unserem eigenen Webshop an den Urlaub bei Regenbogen erinnern. Von der Emaille-Tasse für den heißen Morgenkaffee bis zum Kapuzenpullover für kühle Sommerabende. Hergestellt aus Bio-Baumwolle und recyceltem Polyester werden die T-Shirts und Pullover immer erst dann bedruckt, wenn eine Bestellung eingegangen ist. Das spart und schont Ressourcen – und ist dabei ebenso naturverbunden wie unsere Gäste

Selbst 2020 gilt, dass das Jahr für Regenbogen ganz traditionell so endet, wie es begonnen hat: mit dem Frühbucher-Angebot. Auch wenn sich die Pandemie etwas in den Buchungszahlen bemerkbar gemacht hat, ziehen wir in Anbetracht der besonderen Situation ein deutlich positives Resümee. Denn wiederholt wurden im Frühbucher-Zeitraum Umsätze von über € 1 Mio. generiert – und das allein mit Camping-Reisen.
Ebenso freut uns, dass unsere Strategie zur weiteren Digitalisierung unserer Angebote auch im Falle des traditionellen Frühbuchers erneut Früchte getragen hat. Mithilfe unserer Online-Kampagnen zum Angebot in Form von Suchmaschinen-, Social-Media- und Newsletter-Werbung erwirtschaften wir Umsätze von insgesamt ca. T€ 375 bei Werbeausgaben von ca. T€ 15.

Die Regenbogen AG ist ein etablierter Anbieter im gehobenen Camping– und Ferienanlagen-Segment. An der deutschen Ostseeküste hat sich die Regenbogen AG erfolgreich als mit Abstand größtes Unternehmen der Branche positioniert. Mit umfangreichen Investitionen in den Komfort und die Ausstattung der Ferienanlagen wurden neue Trends und Standards gesetzt.
Zukäufe und der Trend zum heimischen Urlaub führen zu starkem Wachstum
€ 17,3 Mio.
Umsatzerlöse steigen deutlich um € 2,1 Mio.
€ 3,8 Mio.
Deutliche Steigerung des EBIT um T€ 1.124
T€ 2.339
Ergebnis steigt um T€ 821
Unter dem Eindruck der globalen Pandemie ist die deutsche Wirtschaft 2020 in eine tiefe Rezession gerutscht. Nach einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2020 um 9,7 %, setzte im 3. Quartal mit einer Steigerung um 8,5 % zum Vorquartal eine deutliche Erholung ein. Im Gesamtjahr 2020 schrumpfte die deutsche Wirtschaft um 4,9 %.
Weltweit brach die Wirtschaftsleistung nach Einschätzung des IWF um 3,5 % ein – die schlimmste Rezession seit der Weltwirtschaftskrise vor rund 90 Jahren.
Nach den veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts ist die Anzahl der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Deutschland in 2020 von 495,6 Mio. auf 302,3 Mio. deutlich gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 39,0 %. Damit einher geht ein realer Umsatzeinbruch um 45,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere ausländische Gäste konnten aufgrund von Reisebeschränkungen nicht einreisen oder schreckten vor Urlaub in Deutschland zurück: Der Rückgang der Übernachtungen von ausländischen Gästen betrug 64,4 %.
Die Campingplätze in Deutschland konnten sich diesen Entwicklungen nicht vollständig entziehen, jedoch fiel das Minus über sämtliche Übernachtungen mit 5 % vergleichsweise moderat aus. Bei Gästen aus dem Inland konnte sogar das Vorjahr noch einmal übertroffen werden (+2,3 %). Diese Abkopplung vom Gesamttrend der Beherbergungsbranche hat mehrere Ursachen: So wurde die Urlaubsform "Camping" als besonders Corona-freundlich wahrgenommen. Außerdem blieben die für die Branche wichtigen Sommermonate von Einschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung weitestgehend verschont. Des Weiteren sind Auslandsziele aufgrund der Pandemie nur sehr eingeschränkt bereisbar gewesen.
Im Januar und Februar 2020 hat die Regenbogen AG zwei neue Tochterfirmen gegründet: Die "Regenbogen Touristik und Immobilien Die Zweite GmbH & Co KG, Kiel", sowie die "Regenbogen Touristik und Immobilien Die Dritte GmbH & Co. KG, Kiel". Deren Geschäftszweck ist die Verwaltung und Verpachtung des Grundbesitzes der beiden am 1. Juli an die Regenbogen AG übergebenen neuen Ferienanlagen in Dransfeld und Wendtorf.
Darüber hinaus beteiligte sich die Regenbogen AG im März mit 30% an der Tourismus und Immobilien Bad Gandersheim GmbH, Bad Gandersheim. Ab dem 1. November 2020 übernahm die Regenbogen AG dann den Betrieb der Ferienanlage Bad Gandersheim.
Im Juni 2020 wurden an die Tochterunternehmen "Die Zweite" und "Die Dritte" kurzfristige Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung der Ferienanlagen Wendtorf und Dransfeld in Höhe von € 3,9 Mio. vergeben, wovon bis zum Jahresende € 1,9 Mio. wieder zurückgeführt wurden.
Die ursprünglich bereits zum 1. April 2020 geplante Übernahme der Campingplätze "Camping Oase Bonanza" in Wendtorf und "Am Hohen Hagen" in Dransfeld wurde zum 1. Juli 2020 umgesetzt.
Die Regenbogen AG ist zu 100 % an der
Regenbogen Touristik und Immobilien Die Zweite GmbH & Co. KG, Kiel
Regenbogen Touristik und Immobilien Die Dritte GmbH & Co. KG, Kiel, beteiligt.
Des Weiteren besteht eine 76 % ige Beteiligung an der Voßhall Marketing GmbH, Kiel, sowie eine 30 % ige Beteiligung an der Tourismus & Immobilien Bad Gandersheim GmbH, Bad Gandersheim.
Die Regenbogen AG ist gemäß § 293 HGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses und damit der Konsolidierung von Tochtergesellschaften befreit, da die Größenkriterien nicht überschritten werden.
Die VOV Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG hat am 2. Januar 2020 129.200 Aktien der Regenbogen AG erworben. Sie hält damit 53,3% der Aktien der Regenbogen AG. Damit ist die Regenbogen AG abhängiges Unternehmen und die VOV Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG beherrschendes Unternehmen im Sinne von § 17 AktG.
Der Umsatz hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um € 2,1 Mio (+14,0 %) erhöht. Im Jahresvergleich stellt sich die erfreuliche Umsatzentwicklung wie folgt dar:


Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Ferienanlagen zeigt überwiegend ein sehr erfreuliches Bild. Konnten sämtliche Ferienanlagen an der Ostseeküste teils starke Umsatzzuwächse verzeichnen, bleiben die im Inland gelegenen Plätze hinter dem Vorjahr zurück. Insbesondere Born und Nonnevitz konnten mit Zuwächsen von 58 % und 27,4 % die Erwartungen deutlich übertreffen. Für die Gesamtlage der Regenbogen AG von besonderer Bedeutung ist die Entwicklung der umsatzstärksten Ferienanlage in Prerow, welche mit + 9,7 % eine hervorragende Erlösentwicklung aufweist. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Campingurlaub im eigenen Land nach dem ersten Lock-Down im Frühjahr 2020 konnten sowohl Auslastung als auch das Preisniveau gesteigert werden. Weiterhin führten die Zukäufe der Ferienanlagen in Wendtorf und Dransfeld zu einer Umsatzsteigerung um eine weitere halbe Million Euro.
(OHNE ERLÖSSCHMÄLERUNGEN)
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Prerow | 4,5 | 4,1 |
| Göhren | 4,3 | 3,8 |
| Boltenhagen | 3,0 | 2,8 |
| Nonnevitz | 2,0 | 1,6 |
| Born | 1,4 | 0,9 |
| Ladbergen | 0,4 | 0,5 |
| Bad Harzburg | 0,4 | 0,4 |
| Tecklenburg | 0,3 | 0,5 |
| Wendtorf | 0,3 | |
| Dransfeld | 0,2 | |
| Bad Bederkesa | 0,2 | 0,2 |
| Husum | 0,1 | 0,2 |
| Egestorf | 0,0 | 0,0 |
| Bad Gandersheim | 0,0 | |
| Gesamt | 17,3 | 15,1 |
In der Betrachtung der Erlöse nach Sparten spiegelt sich deutlich die hohe Nachfrage nach Campingurlaub als "Corona-konforme" Urlaubsform in Deutschland wider. Die Umsätze im Segment "Kurzurlauber" stiegen um rund 24 % an, auch die Erlöse aus der Vermietung von Mietwohnwagen, Ferienhäusern und Tipi®- Ferienhäusern wuchsen deutlich. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Einführung eines Preis-Yielding (Preis abhängig von der Auslastung) konnten teils deutliche Preissteigerungen im Markt realisiert werden.
Demgegenüber mussten deutliche Einbußen in der Gastronomie und den Wellnessanwendungen hingenommen werden. Dies ist im Wesentlichen auf die bestehenden Einschränkungen bei "körpernahen" Dienstleistungen und Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen von Restaurants zurückzuführen sowie die deutliche Reduktion an Öffnungstagen insgesamt aufgrund des Lock-Downs im Frühjahr.
Die Umsatzsteigerung im Bereich der langfristigen Vermietung ist insbesondere auf die Übernahme der Ferienanlagen Dransfeld und Wendtorf zurückzuführen und der damit insgesamt gestiegenen Anzahl von Dauercamper*innen.

Die Umsatzerlöse sind über das erste Halbjahr 2020 um 6 % auf T€ 4.468 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Ursache hierfür ist insbesondere das verordnete Verbot von touristischen Übernachtungen von Mitte März bis Mitte/Ende Mai. Dies spiegelt sich deutlich in der monatlichen Übersicht der Umsatzerlöse bis Mai wider. Jene stellen in diesem Jahr nahezu ausschließlich die ratierliche Verteilung der vorab vereinnahmten Erlöse aus der langfristigen Vermietung dar. Weitere übliche den Umsatz beeinflussende Faktoren wie Wetter und Lage der Feiertage spielten für diesen Zeitraum insofern keine Rolle.
Mit dem Ende des Lock-Downs Ende Mai konnte die Regenbogen AG von einem deutlichen Aufholeffekt profitieren. Trotz der Tatsache, dass in 2019 noch die Umsätze aus dem Himmelfahrtsgeschäft, sowie die Pfingstumsätze im Juni buchhalterisch erfasst waren und in 2020 nur Pfingsten in den Juni fiel, lagen die Umsätze dennoch über dem Vorjahresniveau. Das Wetter im Juni zeigte sich zunächst launisch und unbeständig, verbesserte sich jedoch kontinuierlich.
Das dritte Quartal war von der hohen Nachfrage bei gleichzeitig geringen Einschränkungen durch Allgemeinverfügungen der jeweiligen Landesregierungen geprägt. Der deutliche Anstieg im August ist damit zu begründen, dass der August 2020 fünf Wochenenden umfasste und somit zu einer Verschiebung von Umsätzen aus dem Juli in den August führte. Des Weiteren war die Ferienkonstellation der für die Regenbogen AG wichtigen Bundesländer mit einem verbreiterten Ferienkorridor deutlich besser ausgestaltet als im Vorjahr.

Insgesamt sinken die gesamten Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen) im Vergleich zum Vorjahr um T€ 3.625.
Die deutliche Reduktion der Personalaufwendungen (T€ 994) ist neben einem sinkenden Personalbedarf aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten in der Animation und bei den gastronomischen Angeboten insbesondere auf die Nutzung der Kurzarbeit im Zeitraum der Lock-Downs März bis Mai sowie November/ Dezember zurückzuführen.
Der Materialaufwand steigt leicht um T€ 38 auf T€ 735. Dies ist auf die Übernahme des Supermarktes und des Shops in Born und Göhren zurückzuführen, was zu deutlich steigenden Wareneinstandskosten (+T€ 181) geführt hat. Gegenläufig sinken die Kosten des Wareneinsatzes für die Gastronomie (-T€ 184), korrespondierend zu den rückläufigen Umsatzerlösen in diesem Bereich.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sinken deutlich um T€ 2.669. Im Vorjahr war aufgrund der eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung einer Onboarding Prämie an Herrn Rüdiger Voßhall der sonstige betriebliche Aufwand außergewöhnlich hoch. Weiterhin belastete der Brandschaden in Tecklenburg im Vorjahr das Ergebnis. So mussten Buchwertabgänge in Höhe von T€ 459 für das Schwimmbad und dessen Inhalt erfasst werden. In 2020 fielen noch T€ 133 für notwendige Abrissarbeiten an.
Operativ bedingte Kostensenkungen ergaben sich insbesondere bei den Kosten für externe Animateure (-T€ 100), Marketing (-T€ 93), Reinigung (-T€ 85) und Leasingkosten (-T€ 52).
Gegenläufig stiegen die Kosten für Pachten und Erbbauzinsen um T€ 108 aufgrund der Übernahme der Ferienanlagen in Wendtorf und Dransfeld an. Des Weiteren nahmen die Aufwendungen für Fremdleistungen mit T€ 95 deutlich zu. Ursächlich hierfür ist, dass der Supermarkt in Göhren und der Shop in Born nicht durch eigenes Personal betrieben wird, sondern durch einen Geschäftsbesorger, mit entsprechender Weiterberechnung seiner Personalkosten an die Regenbogen AG.
Waren die sonstigen betrieblichen Erträge im Vorjahr noch geprägt durch diverse Sondereffekte wie die Versicherungserstattungen für den Brandschaden in Tecklenburg in Höhe von € 4,34 Mio. und T€ 400 Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung zweier langfristig vergebener Darlehen an die First Camp Sverige Holding AB, so sind in 2020 nur noch T€ 141 an Resterstattung der Versicherung im Rahmen des Brandschadens Tecklenburg zu verzeichnen gewesen.
Die ergebniswirksame Auflösung des Sonderpostens sinkt planmäßig von T€ 147 auf T€ 113, da die korrespondierenden Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr voll abgeschrieben sind. Die sonstigen Versicherungsentschädigungen sinken analog zu den Kosten aus Versicherungsfällen.
Das Finanzergebnis verbessert sich ebenfalls deutlich. Insbesondere die in 2020 erstmals anzuwendende Zinssatzänderung der ausgegebenen Unternehmensanleihe führt zu einem deutlichen Rückgang der Zinsaufwendung um T€ 107. Zusammen mit steigenden Erträgen aus der Anlage freier Liquidität in einem Wertpapierdepot verbessert sich das Finanzergebnis um T€ 147 auf T€ 326.
Im Berichtsjahr nutzt die Gesellschaft die steuerlichen Verlustvorträge aus dem Vorjahr und löst die damit korrespondierenden Aktiven latenten Steuern erfolgswirksam auf.
Der Jahresüberschuss beträgt T€ 2.339. Dies entspricht einem Ergebnis von € 1,02 je Aktie.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzsumme zum 31.12.2020 um T€ 3.345 (+11,5 %).
Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöhen sich um T€ 226 infolge einer gestiegenen Investitionstätigkeit. So standen Abschreibungen in Höhe von T€ 1.279 Zugängen in Höhe von T€ 1.505 gegenüber.
Die Investitionen betreffen in den Immateriellen Vermögensgegenständen die neue Buchungssoftware "SIHOT", welche die bislang im Einsatz befindliche Software "Easy Camp" zur Saison 2021 ablösen wird, sowie auch ein Upgrade der Finanzbuchhaltungssoftware.
In das Sachanlagevermögen wurde insbesondere in Born in das Sanitärgebäude IV (T€ 160) und den Straßenbau (T€ 95) investiert. In Zusammenhang mit dem Kauf der Ferienanlage Bad Gandersheim wurde insgesamt bewegliches Anlagevermögen in Höhe von T€ 120 übernommen. Für Überdachungen der Terrassen der Restaurants in Boltenhagen und Göhren wurden Anzahlungen in Höhe von T€ 158 geleistet. Im Übrigen wurde an vielen kleineren Verbesserungen auf allen Anlagen gearbeitet, zum Beispiel wurden vier neue ExklusivMietwohnwagen für Prerow angeschafft und neue Comfortbäder in Bad Harzburg für die Vermietung aufgestellt.
Im Rahmen der Wachstumsstrategie der Regenbogen AG wurden im Berichtsjahr zwei neue Tochterunternehmen, die Regenbogen Touristik und Immobilien Die Zweite GmbH & Co. KG als auch die Regenbogen Touristik und Immobilien Die Dritte GmbH & Co. KG, gegründet. Des Weiteren hat sich die Regenbogen AG an der Tourismus und Immobilien Bad Gandersheim GmbH zu 30 % beteiligt. Die Gesellschaften halten das unbewegliche Sachanlagevermögen der neuen Ferienanlagen Wendtorf, Dransfeld und Bad Gandersheim und verpachten dieses an die Regenbogen AG. Hierdurch steigen die in den Finanzanlagen gezeigten Anteile an verbundenen Unternehmen um T€ 125.
Die Vorräte steigen stichtagsbedingt um T€ 11 im Vergleich zum Vorjahr an. Insbesondere die Warenbestände im Supermarkt in Göhren (T€ 13), welche erstmals bilanziert werden, sind hierfür ursächlich.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Jahresvergleich stichtagsbedingt um T€ 152 gestiegen.
Die Forderungen gegenüber Verbundunternehmen steigen deutlich um € 1,44 Mio. So wurden € 2,01 Mio. an kurzfristigen Darlehen an die Tochterunternehmen zur Zwischenfinanzierung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter vergeben. Gegenläufig wirkt sich die Rückführung der Zwischenfinanzierung, welche im vergangenen Jahr an die Regenbogen Tourismus und Immobilien Die Erste GmbH & Co. KG ausgegeben wurde (T€ 754), aus.
Das Wertpapierdepot steigt aufgrund realisierter Kursgewinne
und Ausschüttungen um T€ 42 an. Die Wertpapiere sind dem Finanzanlagevermögen des Umlaufvermögens zugeordnet, da diese als "held-for-sale" gehalten werden. Abwertungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips waren zum Abschlussstichtag nicht vorzunehmen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhen sich des Weiteren aufgrund stichtagsbedingt hoher Forderungen aus dem Geldtransit.
Die liquiden Mittel steigen zum Abschlussstichtag um T€ 1.248 auf T€ 7.466.
Bei der Betrachtung der Passivseite der Bilanz steigt das bereinigte Eigenkapital – unter Einbeziehung der stillen Beteiligung sowie des Eigenkapitalanteils des Sonderpostens von 70 % - auf T€ 11.240 (2019: T€ 9.146). Während die stille Beteiligung seit diesem Jahr planmäßig um T€ 70 zurückgeführt wird, wirkt sich der hohe Jahresüberschuss entsprechend positiv auf die Eigenkapitalquote aus.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen im Saldo um T€ 174 an. Tilgungen in Höhe von T€ 650 steht die Aufnahme eines zinsfreien Darlehens des schleswig-holsteinischen Mittelstandssicherungsfonds in Höhe von T€ 750 sowie zusätzlich einem Hausbankanteil in Höhe von T€ 75 gegenüber.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbundunternehmen unterliegen den üblichen stichtagsbedingten Schwankungen und stiegen zusammen um T€ 67 gegenüber dem Vorjahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten verringern sich um T€ 104. Wurden hier in 2019 noch für den Pächter der Ferienanlage Bad Bederkesa vorab vereinnahmte Erträge aus der langfristigen Vermietung ausgewiesen, werden diese nach der Wiedereingliederung der Ferienanlage in die Regenbogen AG wieder unter dem Passiven Rechnungsabgrenzungsposten gezeigt.
Des Weiteren sinken die Verbindlichkeiten aus der noch abzuführenden Umsatzsteuer 2020 aufgrund der im 2. Halbjahr gültigen niedrigeren Steuersätze.
In 2020 sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten weiterhin T€ 109 als Verbindlichkeiten aus Steuern aus den Ergebnissen der Betriebsprüfung 2014-2018 ausgewiesen.
Um T€ 250 steigt der passive Rechnungsabgrenzungsposten. Hierin spiegeln sich eine gute Vorausbuchungslage für die kommende Saison 2021, sowie Preisanpassungen für Dauercamperstellplätze wider.
Die passiven latenten Steuern steigen durch die Nutzung der im vergangenen Geschäftsjahr entstandenen steuerlichen Verlustvorträge an. Die im vergangenen Jahr aktivierten latenten Steuern in Höhe von T€ 396 sind nunmehr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements: Das Finanzmanagement bei der Regenbogen AG umfasst das Cash- und Liquiditätsmanagement sowie das Management der Kapitalstruktur. Hierunter wird die Kapitalausstattung aller Ferienanlagen sowie der Verwaltung verstanden. Im Cash-Management werden alle Zahlungsmittelbedarfe und
–überschüsse zentral ermittelt und die entsprechenden Zahlungsvorgänge angewiesen. Das Finanzmanagement wird zentral von der kaufmännischen Leitung überwacht und gesteuert.
Cashflow: Der klassische Cashflow lag mit T€ 3.632 über dem des Vorjahres (2019: T€ 2.807) und ist im Wesentlichen auf das um T€ 821 gestiegene Periodenergebnis zurückzuführen.
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde mit T€ 4.548 ein deutlich niedrigerer Mittelzufluss verzeichnet (2019: T€ 7.379). Im Vorjahr war dieser aufgrund der eingenommenen Versicherungserstattungen für das Schwimmbad in Tecklenburg (€ 4,34 Mio.) und die Vereinnahmung der Vorfälligkeitsentschädigung der First Camp (€ 0,4 Mio.) deutlich durch Sondereffekte geprägt. In 2020 wirken sich auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit neben dem beschriebenen deutlich gestiegenen Periodenergebnisses auch abermals höhere Anzahlungen für die kommenden Saison 2021 sowohl von touristischen Gästen als auch Dauercampern positiv aus.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit steigt deutlich um T€ 931. Wurde in 2020 zwar deutlich weniger in das gesamte Anlagevermögen investiert (€ 1,54 Mio.) als noch in 2019, so konnten in 2020 keine Einnahmen aus dem Abgang aus dem Finanzanlagevermögen verzeichnet werden. Der Sondereffekt der Rückzahlungen der Darlehen der First Camp (€ 4,0 Mio) beeinflusste den Cashflow in 2019 maßgeblich. In 2020 wurden € 1,25 Mio. Darlehen an die Tochterunternehmen als Darlehen ausgegeben.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit weist nach Berücksichtigung der Dividendenzahlung und des Kapitaldienstes aufgrund der Aufnahme von zwei Krediten in Höhe von T€ 825 einen Saldo von -T€ 476 auf. Im Berichtsjahr beginnt die vertragsmäßige Rückführung der Stillen Beteiligung mit T€ 70 p.a.
Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum 31.12.2020 T€ 7.466 (31.12.2019: T€ 6.219).
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 86 | 81 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 49 | 49 |
| Saisonkräfte | 35 | 52 |
| Zwischensumme | 170 | 182 |
| Auszubildende | 3 | 3 |
| Gesamtsumme | 173 | 185 |
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl reduzierte sich im Mittel um 12 Personen auf 170.
Nach wie vor ist der Anteil der längerfristig beschäftigten Mitarbeiter*innen sehr hoch. Über zwei Drittel der Beschäftigten waren im Berichtsjahr länger als 6 Monate im Betrieb angestellt. Dieser Wert ist für einen Saisonbetrieb sehr untypisch. Hieran wird deutlich, dass sich Regenbogen der Verantwortung seinen Mitarbeitenden gegenüber bewusst ist und im Rahmen des wirtschaftlich Machbaren bestrebt ist, Mitarbeiter*innen auch über die Saison hinaus zu beschäftigen. Regenbogen profitiert dadurch von der höheren Qualifikation und Routine der Mitarbeiter*innen und somit von einer höheren Qualität des Service. Andererseits wird Regenbogen hierdurch zu einem gefragten Arbeitgeber, gerade auch für besonders Qualifizierte.
Das flexible Arbeitszeitmodell, welches den Ferienanlagen eine starke Ausrichtung an den Auslastungsgraden ermöglicht, hat sich bewährt. Regenbogen hat daher auch 2020 mit flexiblen Arbeitszeitkonten einen an die Auslastung angepassten Mitarbeitereinsatz gewährleisten können.
Die unternehmenseinheitliche Regenbogen-Philosophie und die hohen Regenbogen-Standards, welche allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ferienanlagen als Leitbilder dienen, sind im "Regenbogen-Handbuch" verankert. Dieses Handbuch ist eine für alle Mitarbeiter*innen verbindliche Handlungsanweisung, welche die Unternehmensstrukturen sowie die diesen zugrundeliegenden Ideen auf allen Ferienanlagen verbindlich macht. Wesentliche Abläufe und Verfahrensweisen sind detailliert beschrieben, so dass unternehmensweit eine einheitliche Servicequalität sichergestellt ist.
Um der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden gerecht zu werden und gleichzeitig in Zukunft auf hochqualifizierte Mitarbeiter*innen zurückgreifen zu können, wurden über das erstmalig genutzte Instrument der Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen in Zeiten des Lock-Downs vollständig vermieden. Besondere Härten, ausgelöst durch die Lohnreduktion, wurde durch die Vergabe von Mitarbeiterdarlehen begegnet. Des Weiteren wurden im Herbst 2020 rund T€ 38 als "Corona-Bonus" an die Belegschaft ausgezahlt.
40 - 50 % der vorgesehenen Lehrstellen im Unternehmen konnten bislang mangels geeigneter Bewerber*innen nicht besetzt werden
Nachhaltiges ökonomisches und ökologisches Wachstum kann nur durch das Eingehen unternehmerischer Risiken erreicht werden. Damit die erwirtschaftete Rendite risikoadäquat ist, sollen eventuelle Risiken vermieden beziehungsweise minimiert werden. Der Vorstand der Regenbogen AG geht daher nur solche Risiken ein, die nach fester Überzeugung der Unternehmensleitung im Rahmen der Wertschöpfung unvermeidbar sind. Als Risiko gilt dabei nicht nur die eigene Geschäftstätigkeit, sondern auch das wirtschaftliche, politische und legislative Umfeld. Damit diese Risiken beherrscht und gleichzeitig die sich bietenden Chancen genutzt werden können, verfügt die Gesellschaft über wirksame und erprobte Methoden und Systeme des Risikomanagements.
Das Risikomanagement- und Früherkennungssystem der Regenbogen AG ist auf rechtzeitiges Erkennen, Vermeiden und Verringern von wesentlichen Risiken bzw. deren Auswirkungen gerichtet. Es werden nur im Rahmen der Wertschöpfung unvermeidbare Risiken eingegangen. Das Risiko-Management besteht aus mehreren Bestandteilen:
Aufgrund der Größe der Regenbogen AG ist der Vorstand in sämtliche risikobehaftete Vorgänge von Bedeutung eingebunden. Der Vorstand lässt sich dabei von folgenden Prinzipien leiten:
Um Chancen und Risiken in der internationalen Organisation so früh wie möglich erkennen zu können, sind auch die jeweiligen Resort Manager in den Berichterstattungsprozess eingebunden und an diese Grundsätze gebunden.
Die Regenbogen AG hat mehrere Gruppen von Risiken identifiziert und wie folgt klassifiziert:
Eine Vielzahl dieser unternehmenstypischen Risiken kann zu großen Teilen durch ein straffes Kostenmanagement, gezielte Marketingaktionen und vor allem durch eine diversifizierte und in gewissem Maße wetterunabhängige Erlösquellenstruktur gesteuert werden. An Grenzen stößt diese Strategie jedoch naturgemäß im Falle einer wettermäßig total "verregneten" Saison oder bei erheblichen gesamtwirtschaftlichen Verwerfungen. Umweltund Betriebsrisiken erscheinen im Verhältnis zu den Wetterrisiken eher gering.
Die Gesellschaft hält an ihrer Einschätzung fest, dass Konjunkturrisiken insgesamt niedriger einzustufen sind als Wetterrisiken. Mit Wetterrisiken ist nicht nur eine schwindende Urlaubslust adressiert, sondern, wie der Wasserschaden in Prerow in 2011 gezeigt hat, in Einzelfällen auch die vorübergehende Schließung eines Standortes. Insofern bestehen Berührungspunkte zu den Umsatzrisiken. Externe Risiken können sich darüber hinaus aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld der Regenbogen-Gruppe ergeben.
Wie die konjunkturelle Entwicklung gehören Branchenrisiken zu den wichtigsten Risiken des Unternehmens. Zu den allgemeinen Branchenrisiken zählt die Bedrohung von Marktpositionen und Wettbewerbsvorteilen. Risiken können zum Beispiel durch eine Zunahme des Wettbewerbsdrucks beim Markteintritt neuer Mitbewerber entstehen. Das größte aktuell identifizierte Branchenrisiko ist das derzeit geltende Verbot von touristischen Übernachtungen in Deutschland zur Eindämmung des Corona-Virus und der damit einhergehenden Unsicherheit wann die Ferienanlagen öffnen dürfen. Gesteuert wird das Risiko durch ein striktes Kostenmanagement und der Nutzung von Kurzarbeit bis zur sicheren Öffnungsperspektive.
Unter Marktrisiken sind alle diejenigen Risiken zusammengefasst, die von den Beschaffungs- oder Absatzmärkten her drohen. Wesentliche Kostenpositionen können sich auf den Beschaffungsmärkten durch Änderung der Marktpreise bzw. mangelnde Verfügbarkeit ergeben und sich damit negativ auf die Entwicklung von Regenbogen auswirken. Regenbogen steuert diesen Risiken vor allem durch langfristige Verträge (insbesondere bei Miet- und Pachtverträgen) sowie durch die Berücksichtigung mehrerer Anbieter entgegen.
Der Umsatz von Regenbogen wird sowohl durch interne Faktoren (insbesondere: die Qualität des Angebots) als auch durch externe Faktoren (unter anderem: Wetter, Lage der Ferienzeit, verfügbare Stellplatz- und Mietobjektkapazitäten, allgemeine Urlaubstrends sowie die zuvor beschriebenen Branchen- und gesamtwirtschaftlichen Risiken) beeinflusst. Die negativen Auswirkungen der externen Faktoren versucht Regenbogen so weit wie möglich durch ein wetterunabhängiges Angebot abzuschwächen. Hierzu zählen neben der Gastronomie die festen Unterkünfte sowie die Wellnessangebote. Eine mögliche Verknappung von Vermietungskapazitäten wird durch Abschluss von langfristigen Verträgen verhindert. So ist beispielsweise in 2017 für wesentliche Flächen der Ferienanlage in Prerow bei einem Verpächter die Option auf Verlängerung um weitere 25 Jahre gezogen worden. Für die weiteren Flächen der Ferienanlage in Prerow rechnet die Gesellschaft in 2021 mit dem Abschluss eines langfristigen Vertrags. Die Qualität der Regenbogen-Anlagen wird durch permanente Schulung der Mitarbeiter, regelmäßiges internes und externes Benchmarking sowie genau festgelegte Regenbogen-Standards sichergestellt.
Umwelt- und Betriebsrisiken sowie rechtliche Risiken Durch den Betrieb der Anlagen entstehende Umwelt- und Betriebsrisiken sind weitgehend über entsprechende Versicherungen abgedeckt. Rechtlichen Risiken wirkt Regenbogen durch eine eigene Rechtsabteilung und regelmäßigen Mitarbeiterschulungen in Compliance-Fragen entgegen. Nach Einschätzung des Vorstandes ist gegenwärtig von rechtlichen Risiken kein nennenswerter Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu erwarten.
Die finanzwirtschaftlichen Risiken setzen sich aus Liquiditätsund Ertragsrisiken zusammen. Das Ertragsrisiko bezieht sich vor allem auf die Situation der Ferienanlagen, da dort der weitaus überwiegende Anteil der Erträge und Kosten generiert wird. Aus diesem Grunde sind die Leiter unserer Ferienanlagen vor Ort in die Erfolgsanalyse der Ferienanlagen mit einbezogen. Ausfallrisiken bei den Urlaubern können weitestgehend vernachlässigt werden, da die Übernachtungsgebühren in der Regel vor Urlaubsantritt entrichtet werden. Den übrigen Ausfallrisiken von Forderungen wird durch ein formalisiertes Mahnwesen und Pauschalund Einzelwertberichtigungen im Abschluss Rechnung getragen. Das Liquiditätsrisiko wird zentral in der Verwaltung gesteuert.
Im Berichtszeitraum hat sich die Risikolage der Regenbogen-Gruppe gegenüber der Situation des Vorjahres nicht wesentlich verändert. Es hat sich aber in der Vergangenheit gezeigt, dass die Regenbogen AG auch bei verregneten Saisons aufgrund der Investitionen in ein wetterunabhängiges Angebot in der Lage ist ein positives Ergebnis zu erzielen. Zugleich zeigt die Erfahrung aus dem ersten Lock-Down im Frühjahr 2020, dass es nach der kurzfristigen Öffnung der Ferienanlagen starke Nachholeffekte bei extrem erhöhter Nachfrage gibt, die sich entsprechend positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken und dies erfolgreich gesteuert werden konnte. Wichtig ist vor allem, dass die aktuell gültigen Einschränkungen nicht über die wichtigen Feiertage Himmelfahrt, Pfingsten sowie die Sommersaison erstrecken. Weitere überraschende Sonderfaktoren mit Auswirkungen auf den Geschäftserfolg lassen sich nie im Vorfelde gänzlich ausschließen. Eine Bestandsbedrohung des Unternehmens erscheint ausgeschlossen.
Zur Steuerung identifizierter beziehungsweise künftiger Risiken unterhält die Regenbogen AG ein EDV-gestütztes Reporting-System, das auch operative Kennziffern erfasst und auswertet. Empfänger sind jeweils die Leitungen der Ferienanlagen, die Geschäftsleitung und der Vorstand. Die Organisationsstruktur der Gruppe wird dabei zugleich permanent an die dynamische Unternehmensentwicklung und die gesamtwirtschaftliche Situation angepasst und weiterentwickelt.
Der gesamte Prozess gliedert sich in folgende, aufeinander aufbauende Schritte:

Nach der festen Überzeugung des Vorstands verfügt die Regenbogen AG über ein alle Unternehmensaktivitäten umfassendes und nachvollziehbares System, welches auf Basis einer definierten Risikostrategie ein permanentes und systematisches Vorgehen ermöglicht.
Unternehmerisches Handeln besteht auch darin, Chancen zu erschließen und zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Für das Erkennen, Aufgreifen und Umsetzen von Chancen sind die laufende Beobachtung und Analyse der relevanten Produkt-, Technologie-, Markt- und Wettbewerbsentwicklungen im Unternehmensumfeld von zentraler Bedeutung.
Die Regenbogen AG orientiert sich klar an Kunden- und Marktanforderungen; sie ist auf eine möglichst breite und attraktive Aufstellung des Produktangebots ausgerichtet. Geschäftschancen sollen unter dem Aspekt nachhaltiger Profitabilität gezielt genutzt werden. Neben initiierten Maßnahmen des organischen Wachstums gehört hierzu ebenso das externe Wachstum.
Die Attraktivität einer Ferienanlage sowie kompetente und freundliche Mitarbeiter bilden genauso wie die fortlaufende Optimierung der Produktqualität wesentliche Bausteine unseres Unternehmenserfolgs.
Es wurde ein Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 1 Aktiengesetz erstellt. Der Vorstand erklärt nach § 312 Abs. 3 Aktiengesetz Folgendes:
Die Regenbogen AG hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmungen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Weder im Interesse noch auf Veranlassung der herrschenden Gesellschaft wurden Maßnahmen zum Nachteil der Gesellschaft durchgeführt oder unterlassen.
Die Bundesregierung hat ihre Wirtschaftsprognose für das Jahr 2021 gesenkt. Aufgrund der unvorhersehbaren Gefahren, welche die Mutationen des Coronavirus' bergen und des anhaltenden zweiten Lockdowns erwartet die Bundesregierung nur noch 3,0 % Wachstum in 2021. Die Prognosen sind von großer Unsicherheit geprägt.
Aufgrund des seit Anfang November 2020 geltenden und weiterhin anhaltenden allgemeinen Reiseverbotes für touristische Zwecke ist davon auszugehen, dass die Übernachtungszahlen in deutschen Beherbergungsbetrieben weiterhin auf sehr niedrigem Niveau verbleiben werden. Mögliche Öffnungsszenarien werden derzeit in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert, es zeichnen sich jedoch weiterhin starke Einschränkungen für den Tourismus ab.
Der Vorstand sieht die Regenbogen AG weiterhin in einem nachhaltigen Wachstumszyklus. Dabei sollte die Gesellschaft neben der Verbreiterung der Wertschöpfungskette auch von externem Wachstum durch eine Erweiterung des Ferienanlagenportfolios profitieren. Auch künftig können Sonderbelastungen mit negativen Auswirkungen auf das Wachstum allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Der Wiederaufbau des zerstörten Schwimmbades in Tecklenburg hat für die Ferienanlage und Regenbogen als Gesamtunternehmen oberste Priorität. Die Planung sieht vor das neue Gebäude zum Start der Saison 2022 einweihen zu können.
Des Weiteren wird in 2021 die in 2019 begonnene grundlegende Erneuerung der Infrastruktur in der Ferienanlage Born weiter fortgesetzt. Weitere wesentliche Investitionen betreffen die Grundsanierung des Sanitärgebäudes III in Göhren, die Anschaffung von 15 neuen exklusiven Mietwohnwagen für die Vermietung in Göhren, Dransfeld und Bad Harzburg, vier neue Mobilheime (Holli Exklusiv) für die Vermietung in Göhren, die Modernisierung des SPA Bereiches in Dransfeld, der Einbau eines neuen Kinderbad-Moduls auf der Ferienanlage in Wendtorf sowie den Bau von neuen Ferienhäusern und Grundsanierung der Sanitärgebäude zur Weiterentwicklung der Ferienanlage in Bad Gandersheim als Vorbereitung auf die Landesgartenschau im Jahr 2022.
Der Vorstand der Regenbogen AG erwartet für 2021 trotz der Corona-Krise und der damit verbundenen erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens eine stabile Umsatzentwicklung. Voraussetzung hierfür sind die Aufhebung des Verbots von touristischen Übernachtungen und keine weiteren kapazitären Einschränkungen spätestens bis Himmelfahrt und für die gesamte anschließende Saison bis einschließlich Oktober 2021. Inwieweit diese Voraussetzung erfüllt wird, ist nach aktuellem Stand nicht abzusehen, da relevante Faktoren, wie das Auftreten von Mutationen, das Impftempo, die Impfakzeptanz und -wirksamkeit wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen haben. Zugleich wird ein deutlicher Rückgang des Jahresergebnisses erwartet. Zwar wird der Fokus weiterhin auf eine Senkung der variablen Kosten über Instrumente wie Kurzarbeit gerichtet und zugleich ist bereits jetzt absehbar, dass sich die deutlichen Kosteneinsparungen aus dem ersten Lock-Down im Frühjahr 2020 nicht 1:1 erneut umsetzen lassen. So ist insbesondere das technische Personal auf den Ferienanlagen im Dauereinsatz für die Durchführung wichtiger Reparatur- und Instandhaltungsmaßnamen sowie die Begleitung von Investitionstätigkeiten. Des Weiteren ist aktuell in Folge der Einführung der neuen Buchungssoftware ein erhöhter Personalaufwand an allen Rezeptionen, trotz Schließung der Ferienanlagen, unumgänglich.
Die zuvor beschriebenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beruhen auf heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der Regenbogen AG liegen, beeinflussen die Geschäftsaktivitäten und deren Ergebnis. Diese Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der Regenbogen AG wesentlich von denjenigen abweichen, über die zukunftsgerichtete Aussagen gemacht wurden.
Kiel, am 2. März 2021
Der Vorstand

| Regenbogen AG | ||
|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| AKTIVA | ||
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
229 | 46 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
15.498 | 15.859 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 412 | 251 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.715 | 1.663 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 469 | 278 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 507 | 382 |
| 18.830 | 18.479 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | ||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 121 | 126 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 99 | 83 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 645 | 493 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.203 | 761 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 739 | 633 |
| Wertpapiere | 2.054 | 2.012 |
| Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
7.466 | 6.218 |
| 13.327 | 10.326 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 163 | 170 |
| 32.320 | 28.975 |
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 2.300 | 2.300 | |
| Kapitalrücklage | 753 | 753 | |
| Gewinnrücklagen | 3.246 | 2.746 | |
| Bilanzgewinn | 3.330 | 1.675 | |
| 9.630 | 7.474 | ||
| Stille Beteiligung | 280 | 350 | |
| Sonderposten für Zuschüsse | 1.902 | 1.888 | |
| Rückstellungen | |||
| Steuerrückstellungen | 477 | 52 | |
| Sonstige Rückstellungen | 710 | 624 | |
| 1.187 | 676 | ||
| Verbindlichkeiten | |||
| Anleihen | 5.500 | 5.500 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.882 | 3.708 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 327 | 263 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 25 | 23 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.941 | 3.045 | |
| 12.675 | 12.539 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 5.393 | 5.143 | |
| Passive latente Steuern | 1.253 | 905 | |
| 32.320 | 28.975 |
| in T€ | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| Umsatzerlöse | 17.270 | 15.144 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 33 | 78 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 502 | 5.184 |
| davon Erträge aus der Auflösung des Sonderposten für Zuschüsse: T€ 147 (Vorjahr: T€ 179) |
||
| Materialaufwand | -735 | -697 |
| Personalaufwand | ||
| Löhne und Gehälter | -4.210 | -5.037 |
| soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
-679 | -846 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-1.279 | -1.436 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.991 | -9.660 |
| Erträge aus Beteiligungen | 7 | 3 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: T€ 7 (Vorjahr: T€ 3) | ||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 61 | 27 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: T€ 13 (Vorjahr: T€ 4) | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -367 | -469 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.124 | -675 |
| davon aus Zuführung latenter Steuern: T€ -348 (Vorjahr: T€ -691) | ||
| Ergebnis nach Steuern | 2.488 | 1.616 |
| Sonstige Steuern | -120 | -64 |
| Aufgrund von Teilgewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne | -29 | -34 |
| Jahresüberschuss | 2.339 | 1.518 |
Regenbogen AG
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 1608 PL eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 und 4 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB, des AktG sowie des VermAnlG aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde zum Teil Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft stellt gemäß der Befreiungsmöglichkeit § 293 HGB keinen Konzernabschluss auf, da die Größenkriterien nicht erreicht werden.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Der Wertansatz der Sachanlagen erfolgt bei Fremdbezug zu Anschaffungskosten. Selbsterstellte Anlagen werden zu Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB.
Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Hierbei werden folgende Abschreibungsdauern zu Grunde gelegt:
| Gebäude | 33 1/3 Jahre |
|---|---|
| Infrastruktur (Straßen, Grünanlagen, o.ä.) | 10 – 25 Jahre |
| Mobilheime/Wohnwagen | 8 - 10 Jahre |
| Fahrzeuge | 6 – 10 Jahre |
| sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 – 10 Jahre |
| EDV / Software | 3 – 5 Jahre |
Die geringwertigen Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten mindestens € 250,00 netto aber € 1.000,00 nicht übersteigen, werden bei ihrer Anschaffung in einem Sammelposten zusammengefasst und jährlich mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach Ablauf von 5 Jahren unterstellt. Vermögenswerte bis € 250,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst.
Bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten ausgewiesen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten oder zu den gesunkenen Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu den gesunkenen Wiederbeschaffungskosten bzw. niedrigeren Verkaufswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile.
Ungängige Vorratsbestände werden abgewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Abschläge für erkennbare Risiken (Einzel- und Pauschalwertberichtigung) aktiviert.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bilanziert. In Fällen von dauerhaften oder vorübergehenden Wertminderungen werden Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert durchgeführt. Besteht der Grund für eine vorübergehende Wertminderung nicht mehr fort, so werden Zuschreibungen bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital laut Satzung sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.
Der Sonderposten wird in Höhe der erhaltenen Zuschüsse für gefördertes Anlagevermögen gebildet und korrespondierend mit den Abschreibungen über den Zeitraum der jeweils maßgeblichen Restnutzungsdauer aufgelöst.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Liegt zum Bilanzstichtag eine Aufrechnungslage gemäß § 387 BGB vor, werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen saldiert ausgewiesen.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen so wird eine sich daraus ergebene zukünftige Steuerbelastung als passive latente Steuer ausgewiesen. Ergibt sich eine zukünftige Steuerentlastung wird das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt und entsprechende aktive latente Steuern angesetzt. Der Ausweis erfolgt saldiert.
Gemäß § 274 Abs. 2 HGB erfolgt die Bewertung zum unternehmensindividuellen Steuersatz zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen und wird nicht abgezinst.
Die Entwicklung des Anlagevermögens nach den einzelnen Bilanzpositionen haben wir in dem Anlagenspiegel auf der letzten Seite des Anhangs dargestellt.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben € 118.935,33 (2019: € 119.295,37) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Von den Forderungen gegen Verbundunternehmen entfallen € 6.707,61 (Vorjahr: € 2.996,16) auf Forderungen aus Gewinnabführung, sowie € 2.030.066,11 (Vorjahr: € 754.020,83) auf Forderungen aus vergebenen Darlehen. Die übrigen Forderung entfallen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen € 161.576,89 (Vorjahr: € 3.711,65)
Das Grundkapital beträgt € 2.300.289,00. Es ist eingeteilt in 2.300.289 nennwertlose Inhaberaktien.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. September 2025 einmalig oder mehrfach um bis zu € 1.150.144,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, in den folgenden Fällen das Bezugsrecht auszuschließen:
| 2020 € |
2019 € |
|
|---|---|---|
| Bilanzgewinn zu Beginn des Geschäftsjahres |
1.675.232,48 | 817.978,81 |
| Jahresüberschuss | 2.338.523,23 | 1.518.273,90 |
| Ausschüttung | -184.023,12 | -161.020,23 |
| Einst. in die Gewinnrückl. | ||
| gem. §58 Abs. 2 S. 1 AktG | -500.000,00 | -500.000,00 |
| Bilanzgewinn zum Ende des Geschäftsjahres |
3.329.732,59 | 1.675.232,48 |
| Gewinnvortrag | 991.209,36 | 156.958,58 |
| Jahresüberschuss | 2.338.523,23 | 1.518.273,90 |
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH - MBG – ist zum 31.12.2020 als typische stille Gesell- schafterin mit einer Einlage in Höhe von € 280.000,00 (2019: € 350.000,00) an der Regenbogen AG beteiligt. Die Einlage wurde für die Finanzierung der Software EasyCamp verwendet. Die MBG erhielt eine Festvergütung von 7,75 % p.a. der stillen Einlage. Darüber hinaus wurde eine gewinnabhängige Vergütung von 2,0 % p.a. der Einlage gezahlt. Die Ermittlung der hierfür heranzuziehenden Bemessungsgrundlage ist detailliert im Beteiligungsvertrag geregelt.
Der auf der Passivseite ausgewiesene Sonderposten für Zuwendungen betrifft Sachanlagen und resultiert aus der Inanspruchnahme von Investitionszuschüssen des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Verbindung mit Mitteln des "Europäischen Fonds für regionale Wirtschaftsstrukturen".
Der Sonderposten für Zuschüsse umfasst noch nicht versteuertes Eigenkapital. Da der Sonderposten ein Mischposten aus Eigenund Fremdkapital (Fremdkapital in Höhe der Ertragsteuern) ist, kann er für weitere Berechnungen unter Berücksichtigung der derzeitig gültigen Steuersätze im Verhältnis 70 : 30 dem Eigenkapital und dem Fremdkapital zugerechnet werden. Die Stellung in der Bilanzgliederung zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen entspricht daher dem Inhalt des Bilanzpostens.
Die Steuerrückstellung betrifft neben Rückstellungen für das laufende Jahr die Ergebnisse der Betriebsprüfung für die Jahre 2014 – 2018 in Höhe von T€ 28 für nachzuzahlende Gewerbesteuern einschließlich aufgelaufenener Zinsen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2007 eine in voller Höhe konvertible Wandelanleihe mit einem Volumen von T€ 5.500 platziert. Die Platzierung erfolgte in 2 Tranchen zu T€ 4.500 und T€ 1.000. Die durch die Regenbogen AG für den Zeitraum vom 27. bis 29. April 2017 einberufene Gläubigerversammlung in Form einer Abstimmung ohne Versammlung hat den Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt. Gegenstand der Abstimmung war die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in eine Teilschuldverschreibung (Unternehmensanleihe) bei einer Verlängerung der Laufzeit bis zum 15. Dezember 2022. Hierbei werden die Teilschuldverschreibungen in den ersten beiden Jahren unverändert mit 6,0 % p.a. verzinst, in den weiteren drei Jahren beläuft sich die Verzinsung auf den 6-Monats Euribor-Zinssatz zuzüglich einem Aufschlag von vier Prozentpunkten p.a. Zusätzlich wurde die Nachrangigkeit der Ansprüche aus den Wandelschuldverschreibungen aufgehoben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 3.882 wie folgt besichert:
Für die übrigen Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Verbundunternehmen enthalten € 7.743,93 (Vorjahr: € 22.607,62) aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie € 17.489,12 (Vorjahr: € 0,00) aus Steuern im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird eine mittel- bzw. überwiegend langfristige Verbindlichkeit gegenüber dem Vorstand in Höhe von € 2,0 Mio. ausgewiesen, welche mit der Zukunftssicherung der Regenbogen AG durch eine langfristige exklusive Bindung des Vorstands an die Gesellschaft nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit für vertraglich definierte Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten im Rahmen einer Wachstumsstrategie der Gesellschaft zusammenhängt (sog. "Onboarding-Prämie").
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen desweiteren Steuern in Höhe von € 221.044,96 (2019: € 162.176,71). € 393,48 (2019: € 0,00) betreffen Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
| in € | Bis zu einem Jahr |
Mehr als ein Jahr und unter fünf Jahren |
Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Anleihen | 0,00 | 5.500.000,00 | 0,00 |
| (Vorjahr) | (0,00) | (5.500.000,00) | (0,00) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 507.726,70 | 2.761.927,31 | 612.632,51 |
| (Vorjahr) | (650.779,38) | (1.890.865,87) | (1.166.412,97) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 327.176,54 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr) | (262.843,26) | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
25.233,05 | 0,00 | 0,00 |
| (Vorjahr) | (22.607,62) | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 849.905,34 | 391.000,00 | 1.700.000,00 |
| (Vorjahr) | (954.463,34) | (391.000,00) | (1.700.000,00) |
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden die bis zum Bilanzstichtag geleisteten Vorauszahlungen der Camper für die kommende Saison 2021 ausgewiesen.
Die passiven latenten Steuern beruhen auf der Ausübung des steuerrechtlichen Wahlrechtes zur Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung gemäß EStR 6.6 für die durch einen Brand in Göhren (2014) als auch durch einen Brand in Tecklenburg (2020) zerstörten Wirtschaftsgüter. Die Rücklage wird in der Steuerbilanz in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven gebildet. Die passiven latenten Steuern wurden mit 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 % bewertet. Hieraus ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von 1.253.228,55 €.
nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aus und setzt ebenfalls aktive latente Steuern an. Diese beruhten auf steuerlichen Verlustvorträgen, welche im Berichtsjahr genutzt werden konnten. Zur Bewertung wurden die o.g. Steuersätze herangezogen. Der Ausweis in der Bilanz erfolgte saldiert. Die aktiven latenten Steuern betrugen im Vorjahr 396.019,51 € und wurden in 2020 vollständig aufwandswirksam aufgelöst.
Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 2 bestand nicht, da die passiven latenten Steuern die angesetzten aktiven latenten Steuern überstiegen.
Die Gesellschaft übte in 2019 das handelsrechtliche Wahlrecht
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB belaufen sich auf T€ 35.648.
| Art der finanziellen Verpflichtung |
T€ | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Erbbaurecht | 13.480 | 2021-2083 |
| Pachtverträge | 20.604 | 2021-2045 |
| Verpflichtungen aus | 1.038 | 2021-2023 |
| Leasingverträgen | ||
| langfristige | 210 | 2021 |
| Beschaffungsverträge | ||
| Mietverträge | 317 | 2021-2022 |
Weiterhin bestehen Eventualverbindlichkeiten aus Rückbauverpflichtungen für die Ferienanlage Prerow für den Fall, dass nach Ablauf des Pachtvertrags keine Weiternutzung des Geländes als Campingplatz erfolgt. Die bei Eintritt der Bedingung entstehenden Verpflichtungen werden für diesen Fall auf T€ 256 geschätzt. Der bestehende Pachtvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2042.
Der Posten beinhaltet Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen in Höhe von € 113.878,14 (2019: € 146.593,06) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 48.381,49 (2019: € 29.058,93).
Die Gewinne aus Anlagenverkäufen betrugen im laufenden Geschäftsjahr € 900 (2019: € 420,17), Darüber hinaus sind periodenfremde Erträge in Höhe von € 3.435,95 (2019: € 11.921,01) enthalten.
Die Coronapandemie konnte in 2020 nicht überwunden werden. Seit November 2020 besteht wiederum wie zu Beginn der Pandemie Anfang 2020 ein bundesweites Verbot von touristischen Übernachtungen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes werden gesellschaftlich kontroverse Diskussionen über Möglichkeiten von Lockerungen geführt. Die Landesregierungen legen hierzu derzeit diverse Stufenpläne vor, wie eine Rückkehr zur Normalität unter zur Hilfenahme von neuen Maßnahmen wie Impfen oder Schnelltests von statten gehen kann.
Trotz dieser neuen Möglichkeiten im Kampf gegen das Coronavi-
rus sehen die Stufenpläne Öffnungen für touristische Reisen im Inland erst in späten Stadien vor. Hieraus resultiert eine hohe Unsicherheit darüber ob und wann der reguläre Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Trotz dieser Unsicherheit besteht die begründete Hoffnung, wie im vergangenen Jahr spätestens zu Himmelfahrt wieder öffnen zu können.
Aufgrund dieses Ausblickes und der im vergangenen Jahr bewiesenen Möglichkeit die laufenden Kosten deutlich senken zu können, sieht die Geschäftsführung keine bestandsgefährdenden Risiken.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 173 Mitarbeiter (2019: 185 Mitarbeiter).
Die Mitarbeiterstruktur stellt sich wie folgt dar:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 86 | 81 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 49 | 49 |
| Saisonkräfte | 35 | 52 |
| Zwischensumme | 170 | 182 |
| Auszubildende | 3 | 3 |
| Gesamtsumme | 173 | 185 |
Rüdiger Voßhall, Heikendorf Alleinvorstand
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 (4) HGB Gebrauch.
Michael Erhardt, Oststeinbek Geschäftsführer (Vorsitzender) Niklas Frings-Rupp, Hamburg Selbstständiger Berater (Stellvertreter des Vorsitzenden) Marta Przybylska, Hamburg Diplom-Kauffrau
Die Aufsichtsratsbezüge betragen im Geschäftsjahr € 28.375 (2019: € 27.250).
Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen beteiligt:
| Name, Sitz | Anteil | Eigenkapital in T€ |
Ergebnis in T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| in % | Nennwert | Gesamt | 2020 | |
| Voßhall Marketing GmbH, Kiel |
76 | 25 | 229 | 3 |
| Regenbogen Touristik und Immobilien Verwaltungs GmbH, Kiel |
100 | 13 | 14 | 2 |
| Regenbogen Touristik und Immobilien die Erste GmbH & Co. KG (vormals Regenbogen Touristik und Immobilien Harz GmbH & Co. KG), Kiel |
100 | 350 | 350 | 1 |
| Regenbogen Touristik und Immobilien die Zweite GmbH & Co. KG, Kiel |
100 | 100 | 87 | -12 |
| Regenbogen Touristik und Immobilien die Dritte GmbH & Co. KG, Kiel |
100 | 10 | 10 | 5 |
| Tourismus & Immobilien Bad Gandersheim GmbH, Bad Gandersheim |
30 | 25 | 25 | 0* |
* Der Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres 2020 lag zum Zeitpunkt dieses Berichtes noch nicht vor.
Die VOV Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG hat am 2. Januar 2020 129.200 Aktien der Regenbogen AG erworben. Sie hält damit 53,3% der Aktien der Regenbogen AG. Damit ist die Regenbogen AG abhängiges Unternehmen und die VOV Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG beherrschendes Unternehmen im Sinne von § 17 AktG.
Die G. Rosorius Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Quickborn hält 25,01 % der Aktien an der Regenbogen AG.
Der Vorstand schlägt vor eine Ausschüttung in Höhe von 9 Cent je Aktie (€ 207.026,01) vorzunehmen und einen Betrag in Höhe von € 2.000.000,00 in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 1.122.706,58 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Kiel, den 2. März 2021
Der Vorstand
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Aufgelaufene Abschreibungen | Restbuchwerte | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Jan. 2020 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31. Dez. 2020 | 1. Jan. 2020 | Abschreibungen | Abgänge | 31. Dez. 2020 | 31. Dez. 2020 | 31. Dez. 2019 | ||
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||||
| 1. | gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten Entgeltlich erworbene Konzessionen, und Werten |
644 | 222 | 0 | 0 | 866 | 598 | 39 | 0 | 637 | 229 | 46 |
| 644 | 222 | 0 | 0 | 866 | 598 | 39 | 0 | 637 | 229 | 46 | ||
| II. Sachanlagen | ||||||||||||
| 1. | Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundstücken |
28.335 | 236 | 0 | 164 | 28.735 | 12.476 | 761 | 0 | 13.237 | 15.498 | 15.859 |
| 2. | Technische Anlagen und Maschinen | 3.663 | 208 | 0 | 15 | 3.886 | 3.412 | 62 | 0 | 3.474 | 412 | 251 |
| 3. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
5.625 | 469 | 0 | 0 | 6.094 | 3.962 | 417 | 0 | 4.379 | 1.715 | 1.663 |
| 4. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 278 | 370 | 0 | -179 | 469 | 0 | 0 | 0 | 0 | 469 | 278 |
| 37.901 | 1.283 | 0 | 0 | 39.184 | 19.805 | 1.240 | 0 | 21.090 | 18.094 | 18.051 | ||
| III. Finanzanlagen | ||||||||||||
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 382 | 125 | 0 | 0 | 507 | 0 | 0 | 0 | 0 | 507 | 382 |
| 382 | 125 | 0 | 0 | 507 | 0 | 0 | 0 | 0 | 507 | 382 | ||
| 38.928 | 1.630 | 0 | 0 | 40.557 | 20.448 | 1.279 | 0 | 21.727 | 18.830 | 18.479 |
| in T€ | 01.01.- 31.12.2020 |
01.01.- 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor Verwendung | 2.339 | 1.518 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 1.279 | 1.436 |
| Verminderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil | 14 | -147 |
| Cashflow | 3.632 | 2.807 |
| Zinssaldo | 335 | 477 |
| Verlust (Vorjahr Gewinn) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -1 | 474 |
| Zunahme der Rückstellungen (Vorjahr Abnahme) | 87 | 259 |
| Abnahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva |
-490 | 81 |
| Zunahme (Vorjahr Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva |
213 | 1.016 |
| Aufwendungen von außergewöhnlicher Höhe | 0 | 2.000 |
| Ertragssteueraufwand | 1.124 | 675 |
| Ertragssteuerzahlungen | -352 | -410 |
| Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (A) | 4.548 | 7.379 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 1 | 1 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -1.283 | -2.803 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -222 | -5 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens | 0 | 4.000 |
| Auszahlungen für Zugänge aus dem Konsolidierungskreis und für den Erwerb von Geschäftseinheiten |
-125 | -363 |
| Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition |
-1.256 | -2.750 |
| Erhaltene Zinsen | 61 | 27 |
| Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit (B) | -2.824 | -1.893 |
| Auszahlung Dividende | -184 | -161 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten | 825 | 333 |
| Auszahlung der stillen Beteiligung | -70 | 0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten | -651 | -733 |
| Gezahlte Zinsen | -396 | -504 |
| Mittelabfluss/-zufluss aus Finanzierungstätigkeit (C) | -476 | -1.065 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 1.248 | 4.421 |
| Finanzmittel am Anfang der Periode | 6.218 | 1.797 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 7.466 | 6.218 |
| Zahlungsmittel / Cash | 7.466 | 6.218 |
| Finanzmittelfonds am Ende des Berichtszeitraums | 7.466 | 6.218 |
Bilanzeid
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31.12.2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Regenbogen AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Kiel, 2. März 2021
Rüdiger Voßhall Alleinvorstand
An die Regenbogen AG, Kiel
Wir haben den Jahresabschluss der Regenbogen AG, Kiel, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinnund Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regenbogen AG, Kiel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 31. März 2021
Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Astrid Busch Wirtschaftsprüferin gez. Dr. H.-W. Kortmann Wirtschaftsprüfer




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