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DFV Deutsche Familienversicherung AG

Annual Report Apr 15, 2021

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Annual Report

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Das digitale Versicherungsunternehmen

DFV Deutsche Familienversicherung AG Konzerngeschäftsbericht 2020

AUSGEZEICHNETE PRODUKTQUALITÄT

DFV-KLINIKSCHUTZ PREMIUM SEHR GUT (0,8) STIFTUNG WARENTEST 07/2020

DFV-TIERKRANKENSCHUTZ DEUTSCHLANDS BESTE VERSICHERER 2020 HANDELSBLATT 08/2020

DFV-ZAHNSCHUTZ EXKLUSIV TESTSIEGER (0,5) STIFTUNG WARENTEST 06/2020

DFV-DEUTSCHLANDPFLEGE FLEX TESTSIEGER (1,6) STIFTUNG WARENTEST 01/2020

ÜBER DIE DFV DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG AG

Die Deutsche Familienversicherung ist eine börsennotierte, wachstumsstarke und digitalisierte Versicherungsgesellschaft (InsurTech-Unternehmen). Mit eigenen Versicherungsprodukten und eigenen digitalen Lösungen wird die komplette Wertschöpfungskette abgedeckt. Die Deutsche Familienversicherung bietet ihren Kunden vielfach ausgezeichnete Krankenzusatzversicherungen (Zahn-, Kranken-, Pflegezusatzversicherung) sowie Unfall- und Sachversicherungen an, die Menschen wirklich brauchen und sofort verstehen ("Einfach. Vernünftig."). Auf Basis des hochmodernen und skalierbaren, inhouse entwickelten IT-Systems setzt das Unternehmen mit durchweg digitalen Produktdesigns sowie der Abschlussmöglichkeit über digitale Sprachassistenten Maßstäbe in der Versicherungsbranche.

www.deutsche-familienversicherung.de

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort des Vorstandsvorsitzenden 3
Bericht des Aufsichtsrates 6
Konzernlagebericht 9
Konzernabschluss 37

DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020

Der Vorstand

Dr. Stefan Knoll Gründer, seit 1. April 2007 Chief Executive Officer

Dr. Karsten Paetzmann

Seit 1. Februar 2021 Chief Financial Officer

Stephan Schinnenburg

Seit 1. April 2018 Chief Sales Officer

Marcus Wollny

Seit 1. August 2018 Chief Information Officer

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2020 war in vielerlei Hinsicht ein außergewöhnliches Jahr. Wir sind in dieses Jahr mit zwei wesentlichen Zielstellungen gegangen. Zum einen mit dem Bewusstsein, den größten akquisitorischen Erfolg in der Firmengeschichte, nämlich die Mitgliedschaft in dem Konsortium CareFlex Chemie zur Umsetzung der ersten branchenweiten arbeitgeberfinanzierten Pflegezusatzversicherung in der chemischen Industrie, als Co-Konsortialführer mit der Verantwortlichkeit für Produkt und Verwaltung technisch vorzubereiten und umsetzen zu können. Zum anderen wollten wir unser Versprechen aus dem IPO einlösen, nämlich im Jahr 30 Mio. € für den Vertrieb ausgeben zu wollen, um so nicht nur ein Neugeschäft in gleicher Höhe realisieren, sondern auch 100.000 neue Verträge generieren zu können. Und dann kam manches anders.

Waren die Monate Januar und Februar 2020 sehr erfolgreich, so haben wir uns mit dem Aufkommen der COVID-19-Krise und dem ersten Lockdown die Frage gestellt, welche Auswirkungen dies wohl auf die angestrebten Neugeschäftsvolumina haben würde. Dabei hat sich sehr schnell herausgestellt, dass die Auslandskrankenversicherung, die bei der Erreichung des vorstehend genannten Stückzahlzieles eine planerische Größe darstellt, mindestens so lange nicht mehr in gleichem Maße wird verkauft werden können, wie Reisebeschränkungen bestehen würden. Darüber hinaus waren wir optimistisch, dass unsere digitale Form des Vertriebes eigentlich von der COVID-19-Pandemie unangetastet fortgeschrieben werden sollte.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Kapitalmarkt haben uns veranlasst, den Aktienbestand des Unternehmens massiv zu reduzieren. Dadurch wurden Verluste in Höhe von –2,8 Mio. € realisiert. Wir haben, als wir den Beschluss gefasst haben, nicht damit gerechnet, dass sich der Kapitalmarkt so schnell wieder erholen wird.

Die COVID-19-Pandemie hat uns dann das ganze Jahr vielfältig begleitet. Durch die Einführung neuer Endgeräte im Jahr 2019 konnten wir allen Mitarbeitern innerhalb von wenigen Stunden anbieten, ab sofort zu Hause mobil zu arbeiten, was der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch angenommen hat. Während des zweiten Lockdowns Ende des Jahres 2020 waren gerade einmal zwischen 5 % und 10 % der Belegschaft im Büro. Die technische Befähigung ist die eine Seite, die Aufrechterhaltung der Produktivität in einem gänzlich anderen Arbeitsumfeld die andere. Insbesondere bei den täglich messbaren Arbeitsergebnissen hat sich gezeigt, dass die Produktivität, etwa in der Schaden- und Leistungsbearbeitung, nahezu der entsprach, die wir vor Auftreten der COVID-19-Pandemie hier im Haus messen konnten.

Das Jahr 2020 war aber auch durch CareFlex Chemie geprägt. Als Co-Konsortialführer mit der Verantwortlichkeit für Produkt und Verwaltung haben wir einen erheblichen Teil unserer IT-technischen, aktuariellen und organisatorischen Kapazitäten auf dieses Projekt alloziert. Umso bedauerlicher ist es, dass wir im Dezember 2020 gezwungen waren, unser Ausscheiden aus dem Konsortium durch einen Aufhebungsvertrag zu organisieren. Die Hintergründe dazu sind als Folge einer Ad-hoc-Information, die am 30. Dezember 2020 abgesetzt wurde, deutlich und hinreichend kommuniziert worden. Auch enthält der Lagebericht dazu Informationen, so dass ich es an dieser Stelle dabei bewenden lassen möchte, dass es sich bei dem erzwungenen Ausstieg aus CareFlex Chemie um die Enttäuschung des Jahres 2020 handelt. Daran ändert der Umstand wenig, dass wir über einen geplanten Rückversicherungsvertrag mit einem verbleibenden CareFlex-Konsortiumsmitglied verbunden bleiben wollen. Ein entsprechender LOI (Letter of Intent) ist im Zusammenhang mit dem erwähnten Aufhebungsvertrag abgeschlossen worden.

Wir waren der Erfinder der ersten betrieblichen Krankenversicherungslösung im Bereich der Pflegezusatzversicherung für eine ganze Branche, und ohne diese Idee wäre es zu einem Tarifabschluss mit diesem Inhalt im Jahr 2019 nicht gekommen. Die Folgen des Ausstiegs sind für die Deutsche Familienversicherung nicht nur wirtschaftliche, weil wir die angekündigte Profitabilität für das Jahr 2021 nach hinten schieben müssen und der Ersatz von Aufwendungen, insbesondere in der IT, ausbleibt. Ebenso schwer wiegt, neben der Enttäuschung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich zum Teil über die Maßen für dieses Projekt engagiert haben, dass wir ein Jahr verloren haben in der Fortschreibung der Digitalisierung, soweit dies unsere originären Prozesse betrifft, und in der Produktentwicklung. Selbst in der angekündigten Internationalisierung haben wir ein Jahr verloren.

Ein Projekt wie CareFlex Chemie kann bei einem Unternehmen unserer Größe nur realisiert werden, wenn die vorhandenen Kapazitäten massiv umgesteuert werden. Damit verbunden ist zwangsläufig, dass andere ansonsten zu realisierende Projekte zurückgestellt werden müssen. Das muss jetzt im Jahr 2021 nachgeholt werden.

Die vertrieblichen Anstrengungen liefen uneingeschränkt weiter, und wir konnten trotz der COVID-19-Pandemie ein respektables Neugeschäftsergebnis von fast 30 Mio. € verzeichnen. Damit haben wir unser zentrales Versprechen aus dem IPO auch im Jahr 2020 erfüllt. Die COVID-19-Pandemie hat sich beim Neugeschäftsergebnis nur durch den Wegfall der Auslandskrankenversicherung bemerkbar gemacht. Insgesamt konnten wir ein Ergebnis von rund 90.000 neuen Verträgen realisieren, die aber den gleichen Bestandsbeitrag zum Inhalt hatten wie rund 100.000 neue Verträge im Jahr 2019, was auch an der erfolgreichen Fortführung der im Jahr 2019 eingeführten Tier-Krankenversicherung liegt. Die deutlich höheren Beiträge dort sind nicht nur ein wesentlicher Grund für das Erreichen der Zielstellung des Neubeitrages, sondern auch Grundlage für den versprochenen Ausbau des Sachversicherungsportfolios der Deutschen Familienversicherung. Insgesamt konnte die Deutsche Familienversicherung die Beitragseinnahmen um 26 % steigern. Dass wir so robust durch die COVID-19-Pandemie gekommen sind, liegt im Wesentlichen an der Fokussierung auf die Digitalisierung. Schließlich kommen 90 % des Neugeschäftes aus digitalisierten Vertriebswegen. Dieser "Distanzvertrieb" zeigt seine Vorteile auch in Zeiten der Kontaktbeschränkung und erweist sich damit als krisensicher.

Unsere Versicherungsprodukte sind auch im Jahr 2020 als Testsieger bei Stiftung Warentest hervorgegangen. Dies erleichtert unseren Vertrieb ebenso wie die Tatsache, dass unsere DFV-Kunden-App als beste im Markt bewertet worden ist. 98 % unserer Neukunden nutzen das DFV-Kundenportal zur Kommunikation und jüngst wurde unser DFV-Kundenchat als bester der Versicherungswirtschaft ausgezeichnet.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Jahr 2020 ein schwieriges Jahr war, mit vielen generellen Herausforderungen und solchen im Detail. Es ist uns dennoch gelungen, unsere Erfolgsgeschichte eindrucksvoll fortzuschreiben. Der Wegfall von CareFlex Chemie ist ärgerlich und enttäuschend, dämpft aber die Wachstumsentwicklung nur vorübergehend. Die Deutsche Familienversicherung wird auch im Jahr 2021 ihren Erfolgskurs fortsetzen und zu den am schnellsten wachsenden Versicherungsunternehmen in Deutschland gehören.

Nicht als Routine, sondern aus tiefer Überzeugung danke ich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – auch im Namen des Gesamtvorstandes – für ihr Engagement, ihren Fleiß und ihre Loyalität und unseren Aktionärinnen und Aktionären für ihre Treue. Wir werden auch im Jahr 2021 unser Wachstum kraftvoll fortschreiben, denn die Vertriebsziele werden wieder denen der beiden Vorjahre entsprechen. Hinzu kommen mehr Digitalisierung, neue Versicherungsprodukte und mit unserem Eintritt in ein Nachbarland der erste Schritt in die europäische Internationalisierung. Und mit einem neuen Finanzchef haben wir im Vorstand nun wieder zusätzliche Kapazitäten, die uns bei der Realisierung unserer ambitionierten Ziele guttun.

An die Adresse unserer Aktionärinnen und Aktionäre sage ich, dass wir vieles noch vor uns haben und in Sachen Digitalisierung und Produktvielfalt bei weitem noch nicht dort sind, wo wir hinwollen. Doch wer das kritisiert, dem sage ich, dass wir dafür die Zukunft noch vor uns haben.

Wir freuen uns auf diese Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Knoll Vorsitzender des Vorstandes (CEO)

Frankfurt am Main, 17. März 2021

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat insbesondere den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informieren lassen.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat dabei regelmäßig und umfassend über die gesamte Unternehmensleitung und die strategische Weiterentwicklung. Der Aufsichtsrat war damit laufend über die beabsichtigte Geschäfts- und Unternehmenspolitik einschließlich der Finanz- und Personalplanung sowie die Lage der Gesellschaft informiert.

Es bestand im gesamten Berichtsjahr eine in jeder Phase offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

ARBEIT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Berichtsjahr aus fünf Mitgliedern.

Im Berichtsjahr fanden insgesamt sechs Aufsichtsratssitzungen am 22. Januar 2020, 16. März 2020, 12. Mai 2020, 20. Mai 2020, 12. August 2020 und 9. November 2020 statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder nahmen an den Sitzungen teil. Allein bei der Sitzung am 16. März 2020 war ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt.

Mit Ausnahme der Sitzung vom 22. Januar 2020 fanden die Aufsichtsratssitzungen angesichts der COVID-19- Pandemie mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder in Form von Telefon- und Videokonferenzen im Sinne von § 14 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft statt.

In allen Aufsichtsratssitzungen berichtete der Vorstand jeweils ausführlich zur aktuellen Geschäftsentwicklung und über die Vertriebsergebnisse. Dabei wurden dem Aufsichtsrat insbesondere die Bestands- und Neugeschäftszahlen sowie die Beitragsentwicklung vorgestellt. Es wurden zudem in jeder Sitzung die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sowie die Ergebnisentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Umsatz-, Kosten- und Ertragssituation erörtert. Der Aufsichtsrat erhielt auch stets Bericht zur Solvabilität und Finanzlage einschließlich der Kapitalanlageergebnisse. Dabei wurden jeweils die aktuellen Solvabilitätskennzahlen ebenso erläutert wie die für die Gesellschaft relevanten Risiken und das Risikomanagement sowie die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung.

Der Aufsichtsrat erörterte zudem regelmäßig mit dem Vorstand die Beitrags- und Schadenzahlungen einschließlich der Schadenquoten und Rückstellungen auch im Vergleich zu vergleichbaren Branchenkennzahlen.

Daneben wurden in jeder Aufsichtsratssitzung die Entwicklungen und Fortschritte im Bereich IT-Infrastruktur und Digitalisierung sowie die in diesem Bereich notwendigen Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten besprochen. Letztlich wurde der Aufsichtsrat in jeder Aufsichtsratssitzung zum Stand und zu den Entwicklungen im Projekt CareFlex Chemie unterrichtet, weil das Projekt die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Berichtsjahr wesentlich geprägt hatte.

In der Sitzung vom 21. Januar 2020 berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat zudem von den Auswirkungen des Projekts CareFlex Chemie auf die Unternehmensplanung 2020, die kurzfristig den Anforderungen des Projekts entsprechend angepasst werden musste. In diesem Zusammenhang stellte der Vorstand auch ein Personalgewinnungskonzept vor, das in der Folgezeit erfolgreich die geplanten Ressourcen deckte.

In der Sitzung vom 16. März 2020 erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand aufgrund der besonderen Situation einen Lagevortrag zur Unterrichtung aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Dem Aufsichtsrat wurde aufgezeigt, dass die Gesellschaft bis dato alle Herausforderungen gut bewältigen konnte und weiterhin in der Lage war, alle versicherungstechnischen Funktionen aufrechtzuerhalten.

Der Aufsichtsrat stellte in dieser Aufsichtsratssitzung zudem den testierten Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 fest. Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung anwesend und bestätigte zuvor, dass sowohl dem Jahresabschluss und Lagebericht als auch dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 jeweils der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Zudem berichtete der verantwortliche Aktuar und stellte fest, dass die versicherungsmathematischen Bestätigungsvermerke für das von der Gesellschaft betriebene, nicht substitutive Kranken- und Pflegeversicherungsgeschäft uneingeschränkt erteilt und die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen bestätigt werden kann.

Der Aufsichtsrat beschloss, der Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu empfehlen.

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 12. Mai 2020 ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand weiter umfassend über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft informieren. Es konnte festgestellt werden, dass der Vorstand rechtzeitig geeignete Maßnahmen zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergriffen hat. Der Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitete zudem seit Beginn der COVID-19-Pandemie im Home-Office.

Es wurde festgestellt, dass sich die COVID-19-Krise im ersten Quartal des Berichtsjahres trotz des noch relativ guten Quartalsergebnisses dennoch negativ auf den Vertrieb, insbesondere im Bereich Auslandskrankenversicherung, und auf das Kapitalanlageergebnis und somit auf das Konzern-EBIT ausgewirkt hatte, was aber im Laufe des Berichtsjahres zu großen Teilen wieder aufgefangen werden konnte.

Die Aufsichtsratssitzung am 20. Mai 2020 fand unmittelbar im Anschluss an die erstmals virtuell durchgeführte Hauptversammlung der Gesellschaft statt, an der der Aufsichtsrat teilgenommen hatte. Ergänzend berichtete der Vorstand aus den einzelnen Ressorts sowie zum Stand und zu den Entwicklungen im Projekt CareFlex Chemie.

In der Aufsichtsratssitzung vom 12. August 2020 wurde dem Aufsichtsrat der Halbjahresabschluss der Gesellschaft vorgestellt. Der Vorstandsvorsitzende berichtete dem Aufsichtsrat auch über die zurückliegende Kapitalerhöhung und die sich daraus neu ergebende Aktionärsstruktur. Der Gesellschaft war es gelungen, trotz der widrigen Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie einerseits und des Aktienhöchststandes andererseits eine Kapitalerhöhung von 10 % der Stimmrechte mit einem Bruttoemissionserlös in Höhe von 32,36 Mio. € zu realisieren, der in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat in die Fortführung der bisherigen Wachstumsstrategie, einschließlich der Gründung neuer Risikoträger und der Ausweitung des Produktportfolios, verwendet werden soll.

In der letzten Aufsichtsratssitzung am 9. November 2020 berichtet der Vorstand zu den Ergebnissen des dritten Quartals sowie zum Stand der aktuellen Geschäftsentwicklung.

ARBEIT VON AUSSCHÜSSEN

Der Aufsichtsrat hat in Abstimmung mit dem Vorstand von der Bildung spezifischer Fachausschüsse, insbesondere eines Prüfungs- und Nominierungsausschusses, abgesehen. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung derartiger Ausschüsse einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt und Beratungen im Plenum effizienter sind.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren zudem jederzeit in der Lage, sämtliche Aufgaben im Gremium effizient selbst wahrzunehmen und sach- und fachgerecht zu beraten sowie zu beschließen. Bei der Entscheidung um den Ausstieg aus CareFlex Chemie war der Aufsichtsrat eng eingebunden.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2020

Bei Versicherungsunternehmen wird der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft und nicht durch die Hauptversammlung bestellt.

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 22. Juli 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars & Co. KG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 bestellt.

Mazars hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten, so dass ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Prüfung bestand.

Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfungsbericht wurden zudem am 18. März 2021 im Rahmen der Aufsichtsratssitzung mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Bei den Beratungen des Jahresabschlusses war der Abschlussprüfer anwesend. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Dabei wurden insbesondere auch die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen besprochen.

Einwände wurden nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat nicht erhoben. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat per Beschluss am 18. März 2021 gebilligt. Ebenso wurde am gleichen Datum der Jahresabschluss der Gesellschaft vom Aufsichtsrat festgestellt.

ZUSAMMENSETZUNG UND VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats oder des Vorstands.

Der Aufsichtsrat hat jedoch im Berichtsjahr Herrn Dr. Karsten Paetzmann mit Wirkung ab dem 1. Februar 2021 als viertes Vorstandsmitglied zuständig für das Finanzressort bestellt.

Der Aufsichtsrat spricht dem gesamten Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Familienversicherung für ihren großen persönlichen Einsatz sowie die sehr engagierten Leistungen und Erfolge im Geschäftsjahr 2020 großen Dank und Wertschätzung aus.

Für den Aufsichtsrat

März 2021

Dr. Hans-Werner Rhein Vorsitzender des Aufsichtsrates

KONZERN-LAGEBERICHT

Bericht des Aufsichtsrates

DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020

9

KONZERNLAGEBERICHT

1 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENENTWICKLUNG

Im vergangenen Jahr durchlebte die deutsche Volkswirtschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie eine schwere Rezession, die mit der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 vergleichbar war. Im Jahr 2020 ist das Bruttoinlandsprodukt um 5,0 % gesunken, nachdem es die zehn Jahre zuvor Jahr für Jahr zunahm. Nach dem COVID-19- und Lockdown-bedingten historischen Einbruch des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal 2020 von 10,1 % war mit der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen ein deutlicher Aufholprozess zu beobachten. Im dritten Quartal verbuchte die deutsche Wirtschaft wieder ein Plus von 8,5 %. Durch den erneuten Lockdown im vierten Quartal dürfte es dann zu einer Stagnation des Bruttoinlandsprodukts gekommen sein.

Die Inflationsrate 2020 verzeichnete mit 0,5% den niedrigsten Stand seit 2016, nachdem sie im vergangenen Jahr bei 1,3 % lag. Im Dezember 2020 war sie sogar negativ und damit deutlich unter dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) angestrebten Zielniveau von unter, aber nahe 2,0 %.

Die weiterhin anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB führte wie auch im Vorjahr zu einer negativen Verzinsung der zehnjährigen deutschen Staatsanleihen, die Ende 2020 bei –0,56 % lag (Vorjahr: –0,21 %).

Der DAX erlebte im März 2020 aufgrund der COVID-19-bedingten Verunsicherungen im Markt einen historischen Wertverlust von rund 40 % innerhalb nur eines Monats. Diesem Einbruch folgte eine ebenso historisch schnelle Werterholung. Zum Jahresende 2020 bewegte sich der DAX wieder auf dem Vor-COVID-19-Niveau.

Neben den weltpolitischen Herausforderungen stellt im Euroraum der demografische Wandel mit niedrigen Geburtenraten bei der "Babyboomer"-Generation und einer daher erwarteten Überalterung der Gesellschaft, insbesondere in Deutschland, ein großes Problem für die Sozialversicherungssysteme dar. Andererseits ergeben sich aus diesem Wandel und der damit einhergehenden Bewusstseinsschärfung größere Wachstumspotenziale für die Kranken- und Pflegeversicherungsprodukte der Deutschen Familienversicherung.

Nach vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die Prämieneinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft im von der COVID-19-Krise geprägten Geschäftsjahr mit knapp 1,2 % deutlich schwächer als im Vorjahr, welches ein Beitragswachstum von 7,0 % verzeichnete. Die Schaden- und Unfallversicherungen konnten ein Beitragswachstum von 2,1 % erzielen. Die privaten Krankenversicherungen wuchsen um 3,8 %, während die Lebensversicherer, Pensionskassen und -fonds ein Beitragsminus von 0,4 % verbuchten.

2 ENTWICKLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS UND VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS

2.1 Überblick über den Geschäftsverlauf 2020

Die Deutsche Familienversicherung blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück, das jedoch durch die COVID-19-Pandemie geprägt und zuletzt durch den Ausstieg aus dem CareFlex-Konsortium getrübt wurde.

Zunächst war das Jahr gekennzeichnet durch das weiterhin hervorragende Abschneiden der Versicherungsprodukte der Deutschen Familienversicherung bei Stiftung Warentest, weitere Fortschritte bei der Digitalisierung des Unternehmens und das erneut deutlich gesteigerte Bestandswachstum – vor allem in der Krankenzusatzversicherung. Die Bestandsbeiträge stiegen im Jahresvergleich von T€ 101.168 um 23,3 % auf T€ 124.790. Das starke Wachstum der Deutschen Familienversicherung fußt auf drei Säulen: der Produkt-, Digitalisierungs- und Vertriebskompetenz.

Die herausragende Qualität der Produkte wurde auch im Jahr 2020 unter Beweis gestellt. Dem Grundsatz "Einfach. Vernünftig." folgend, bietet die Deutsche Familienversicherung ihren Kunden ausschließlich Produkte an, bei denen der Kunde sich einen sehr schnellen Überblick über den Versicherungsschutz und die Prämien verschaffen kann. Die Qualität der Versicherungsprodukte wurde erneut durch mehrere Testsiegel bestätigt. Der DFV-ZahnSchutz schnitt im Frühjahr 2020 zum fünften Mal in Folge als Testsieger bei Stiftung Warentest ab.

Die DFV Deutschlandpflege FLEX konnte im Januar 2020 erneut bei Stiftung Warentest als Testsieger abschneiden. Aber auch mit dem DFV-KlinikSchutz gelang es, bei Stiftung Warentest für den Zweibetttarif mit "Sehr gut" abzuschließen. Darüber hinaus konnte sich die Deutsche Familienversicherung mit dem in 2019 eingeführten DFV-TierkrankenSchutz, einer Tier-Krankenversicherung für Hunde und Katzen, im Markt erfolgreich etablieren. Das Handelsblatt kürte im August 2020 den DFV-TierkrankenSchutz unter der Rubrik Deutschlands beste Versicherer.

Die Deutsche Familienversicherung setzte im Jahr 2020 ihre Digitalisierung konsequent fort. So wurden die digitalen Abschluss- und Policierungsprozesse perfektioniert und die Schadenregulierungsprozesse im Laufe des Jahres fortlaufend weiterentwickelt. In der Folge wurde die Deutsche Familienversicherung unter 36 Versicherern mit der Bestnote bei der Einreichung und vollautomatischen Regulierung von Zahnarztabrechnungen über die DFV-App ausgezeichnet. Auch die mobile App der Deutschen Familienversicherung wurde kontinuierlich weiterentwickelt und im Jahr 2020 von unseren Kunden in den jeweiligen App-Stores von Apple und Google mit 4,9 von 5 Sternen mit einem Spitzenplatz bewertet. Die AssCompact kürte sie 2020 zur besten Versicherungs-App.

Vor allem aber wurde die bestehende IT-Infrastruktur auf einen inländischen Serverprovider übertragen, wodurch die Leistungsfähigkeit nochmal erheblich gesteigert werden konnte. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die weitgehende Skalierbarkeit des Geschäfts. Unabhängig davon ist die Deutsche Familienversicherung bereits seit 2018 Vorreiterin in der Nutzung von Sprachsteuerungsmedien wie "Amazon Echo". Weiterhin ist die Deutsche Familienversicherung seit dem vierten Quartal 2018 das weltweit erste Versicherungsunternehmen, das seinen Kunden einen vollständigen Abschluss eines Versicherungsvertrages über den digitalen Assistenten "Alexa" anbietet, inklusive der Bezahlfunktionen.

Bei der reinen digitalen Kundenkommunikation gelang es der Deutschen Familienversicherung, mit "Viktoria" die Bestnote in einem Chatbot-Vergleich der Hochschule Aalen zu erzielen. Bei der Auszeichnung wurden insbesondere die Einfachheit der Bedienung, die Richtigkeit der Antworten und der Informationsumfang herausgestellt.

98 % aller Neukunden registrieren sich im Kundenportal der Deutschen Familienversicherung, verwalten dort ihre Verträge, können ganz bequem Stammdaten ändern, Dokumente einsehen und Schadenmeldungen einreichen. Um diese beeindruckende Resonanz fortzuführen, wurden auch im Jahr 2020 der Funktionsumfang und die Handhabung des Portals weiter verbessert.

Die dritte Säule des Wachstums ist die Vertriebskompetenz der Deutschen Familienversicherung. Das Geschäftsjahr war wieder von einer starken Neugeschäftsentwicklung geprägt. Und in einem von der Pandemie geprägten Umfeld konnte der digitale Vertrieb seine Überlegenheit überzeugend darstellen. Lediglich im Bereich der Auslandskrankenversicherung kam es durch die COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen zu einem deutlichen Rückgang um ca. 80 % von 16.652 Neuverträgen auf 3.769 Neuverträgen. Im Neugeschäftsvolumen konnte dieser Rückgang aber durch beitragsstärkere Verträge gegenüber dem Vorjahr nahezu ausgeglichen werden.

Der vertriebliche Erfolg verteilt sich auf die einzelnen Vertriebswege wie folgt: rund 88 % (Vorjahr: 78 %) auf den Vertriebsweg Online, zu dem auch DRTV (Direct Response TV) gehört. Über Makler wurden ca. 12 % (Vorjahr: 11 %) der Abschlüsse des Jahres 2020 getätigt. Der Online-Vertrieb in Verbindung mit den vollständig digitalisierten Policierungsprozessen erlaubt eine konsequente Fortschreibung des Neugeschäfts auf dem vorhandenen Niveau.

Am 7. Juli 2020 platzierte die Deutsche Familienversicherung im Rahmen einer Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre insgesamt 1.326.160 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Preis von 24,40 € je Aktie im Wege einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren. Die Kapitalerhöhung war deutlich überzeichnet. Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft erhöhte sich von 26.523.240 € um 2.652.320 € auf 29.175.560 € und damit um 10 %. Der Gesellschaft floss aus der Kapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös von rund 32,36 Mio. € zu. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird zur Fortführung der bisherigen Wachstumsstrategie verwendet werden.

Die Deutsche Familienversicherung hatte die Idee und war damit der Initiator der ersten arbeitgeberfinanzierten Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie. Als Folge haben die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie den Tarifvertrag Pflegezusatzversicherung Chemie im November 2019 ausgehandelt. Zur Umsetzung der tariflichen Pflegezusatzversicherung wurde das Konsortium gebildet, an dem die Deutsche Familienversicherung mit 35 % beteiligt war. Im zweiten Halbjahr 2020 begann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine intensive Kommunikation auch mit der Deutschen Familienversicherung über die Kalkulation der CareFlex Chemie-Tarife. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die Deutsche Familienversicherung den einkalkulierten Rechnungszins von 2 % p. a. mit ausreichenden Sicherheiten im Sinne von § 2 Abs. 3 der Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung (KVAV) versehen hat. Die Anforderung der BaFin vom Dezember 2020, einen entsprechenden Nachweis noch bis zum Ende des laufenden Jahres zu erbringen, führte zu einer grundsätzlichen Methodendiskussion, wie und ob letztlich der gewünschte Nachweis durch die Deutsche Familienversicherung als erbracht gilt. Diese Diskussion konnte bis zum Projektstart mit ersten Pilotunternehmen am 1. Januar 2021 nicht abgeschlossen werden. Um das Projekt CareFlex Chemie insgesamt nicht zu gefährden und vor dem Hintergrund eines allein daraus erwarteten zusätzlichen Kapitalanlagevolumens auf Seiten der Deutschen Familienversicherung von 50 Mio. € pro Jahr bewertete der Vorstand die Situation auch vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie neu. Dabei wurde auch das Risiko der Erwirtschaftung des einzukalkulierenden Rechnungszinses aktuell betrachtet. Das Gesamtrisiko, resultierend aus der mangelnden Möglichkeit, die entstandene Methodendiskussion mit der BaFin zum 31. Dezember 2020 abzuschließen, und aus den unterschiedlichen Rechtsauffassungen innerhalb der Konsorten über die rechtliche Bewertung der Situation sowie auch aus der wirtschaftlichen Neubewertung insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie innerhalb der anhaltenden Niedrigzinsphase, hat der Vorstand höher bewertet als den Vorteil eines Verbleibens als Erstversicherer im CareFlex-Konsortium. Auf Wunsch der Deutschen Familienversicherung einigten sich die Tarifvertragsparteien und die Mitglieder des Konsortiums darauf, dass die Deutsche Familienversicherung aus dem Projekt CareFlex Chemie als Erstversicherer ausscheidet. Mit dem entsprechenden Aufhebungsvertrag ist auch der Ausschluss aller Haftungsansprüche verbunden. Gleichzeitig wurde mit einem Konsorten ein Letter of Intent über einen Rückversicherungsvertrag abgeschlossen. Danach sollen 20 % des Gesamtvolumens, mithin ca. 40 Mio. €, von der Deutschen Familienversicherung rückgedeckt werden.

Obwohl die Deutsche Familienversicherung aus ihrer Sicht ausreichende Sicherheiten für den einkalkulierten Rechnungszins nachgewiesen hat, bleibt die Tatsache, dass der CareFlex-Chemie-Tarif Ende 2019 in einer Phase von wirtschaftlicher Prosperität kalkuliert und aufgelegt wurde. Ausgelöst durch die weltweite COVID-19- Pandemie kam es in Deutschland zu zwei Infektionswellen und zwei Lockdowns der Wirtschaft. Ein Ende des zweiten Lockdowns war im Dezember 2020 noch nicht absehbar. Fachleute prognostizierten im Dezember 2020 eine dritte Infektionswelle und ein Erreichen einer "Herdenimmunität" nicht vor 2022. Vor diesem Hintergrund erschien dem Vorstand die überproportionale Steigerung des Kapitalanlagevolumens um jährlich 50 Mio. € für risikoreich und nicht mehr vertretbar für die Größe der Deutschen Familienversicherung.

Infolge der vorstehend beschriebenen Diskussion zu CareFlex Chemie hat die BaFin die Deutsche Familienversicherung am 6. Januar 2021 aufgefordert, die Kalkulation ihrer Versicherungsprodukte nach Art der Lebensversicherung durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen untersuchen zu lassen. Anlass könnte der Hinweis der Deutschen Familienversicherung gewesen sein, dass bei der Erstkalkulation und bei Beitragsanpassungen für die Pflegezusatztarife die Vorgabe von § 2 Abs. 3 KVAV, wonach u. a. der Rechnungszins mit ausreichenden Sicherheiten zu versehen ist, nicht unter Berufung auf das gängige, aber nicht rechtlich verbindliche AUZ-Verfahren, sondern durch ein gleichwertiges Verfahren erfüllt wurde, welches dem Charakter einer Neugründung beziehungsweise eines schnell wachsenden Versicherungsunternehmens angemessener Rechnung trägt. Tatsächlich hat die Deutsche Familienversicherung unter Anwendung eines gleichwertigen Verfahrens den Rechnungszins unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit der bestehenden Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen, deren Ertragskraft und unter Berücksichtigung geeigneter Stresstests nach allgemein anerkannten Verfahren bestimmt. Als zusätzliche Sicherheit wurden die Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens überdeckt. Insgesamt war die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus allen Versicherungsverträgen, einschließlich der nach Art der Lebensversicherung kalkulierten, zu jeder Zeit gewährleistet. Die angewandten versicherungsmathematischen Methoden zur Berechnung der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Einhaltung der einschlägigen Rechtsverordnungen und Gesetze hat der verantwortliche Aktuar sichergestellt.

Die Deutsche Familienversicherung hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem Verlust vor Steuern von T€ 10.583 (Vorjahresverlust: T€ 5.222) abgeschlossen. Damit liegt das Ergebnis im Planungskorridor für das abgelaufene Geschäftsjahr, obwohl das Geschäftsjahr von COVID-19 und anderen nicht eingeplanten Sondereffekten bestimmt war. Die Verluste sind im Wesentlichen auf hohe Vertriebsaufwände, COVID-19-bedingte Verluste in den Kapitalanlagen, die Umstellung auf eine monatlich rechnungsmäßig ermittelte Deckungsrückstellung und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt CareFlex Chemie zurückzuführen, aus dem man sich zum Jahreswechsel zurückgezogen hat.

Im Detail haben folgende Entwicklungen maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen:

2.1.1 Beitragsentwicklung

Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen von T€ 90.919 im Vorjahr um 26,2 % (T€ 23.818) auf T€ 114.737. Zu diesem erfreulichen Beitragswachstum haben insbesondere drei Versicherungszweige beigetragen. So setzte sich der vertriebliche Erfolg der Zahnzusatzversicherung auch im Jahr 2020 fort und führte zu einer Steigerung von T€ 14.285. Im Bereich der Pflegezusatzversicherung konnte die Deutsche Familienversicherung die gebuchten Beiträge um T€ 3.783 erhöhen. Die in 2018 gestartete und unter anderem im TV beworbene Tier-Krankenversicherung entwickelte sich ebenfalls sehr positiv. Sie trug mit einem Wachstum der gebuchten Beiträge von T€ 3.230 ebenfalls maßgeblich zum Erfolg der Deutschen Familienversicherung bei.

Der Bestand an Versicherungsverträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung stieg von 412.001 zum Ende des Vorjahres um 28.059 bzw. 6,8 % auf 440.060 zum Ende des Jahres 2020. Damit einher ging eine noch höhere Steigerung der gebuchten Beiträge in diesen Sparten, die im Jahresvergleich von T€ 85.004 um 24,6 % auf T€ 105.928 stiegen.

Der Anteil der Sachsparten konnte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Insgesamt stiegen die gebuchten Bruttobeiträge in den Sachsparten im Vergleich zum Vorjahr um rund 49 %. Hierzu trugen die grundlegenden Überarbeitungen der Versicherungsprodukte bei, die von den Kunden gut angenommen werden. Mit dieser Überarbeitung ist es gelungen, die Versicherungsprodukte der ersten Generation zu ersetzen und zudem online besser und über Sprachassistenzsysteme zu verkaufen. Darüber hinaus gelang es der Deutschen Familienversicherung, mit dem DFV-TierkrankenSchutz ein innovatives und der Logik der 16er-Matrix folgendes Versicherungsprodukt erfolgreich im Markt zu etablieren. Gegenüber dem Vorjahr verneunfachten sich die gebuchten Beiträge in diesem Produkt.

Die gebuchten Beiträge in der Technischen Versicherung (Elektronik) nahmen erwartungsgemäß um T€ 347 ab. Nachdem der Vertrieb im Geschäftsbereich Elektronik bereits mit Wirkung zum 31. Mai 2015 geschlossen wurde und die im Bestand befindlichen Verträge abgewickelt werden, ist auch im Berichtsjahr eine weitere Verbesserung der Schaden- und Kostenquote zu verzeichnen. Die Deutsche Familienversicherung erwartet eine Fortsetzung dieser positiven Entwicklung im verbleibenden Abwicklungszeitraum.

Alles in allem vertrauen rund 0,6 Mio. Kunden der Deutschen Familienversicherung.

Entwicklung Neugeschäft

Das Ziel der Deutschen Familienversicherung für 2020 war es, einen Neugeschäftsbeitrag von 29,5 Mio. € zu erreichen. Diesen Zielwert hat die Deutsche Familienversicherung mit 29,3 Mio. € (2019: 29,9 Mio. €) erreicht. Aufgrund des pandemiebedingten deutlichen Rückgangs in der Auslandskrankenversicherung – im Vorjahresvergleich gut 12.500 Auslandskrankenversicherungsverträge weniger – fiel die Anzahl der bis Ende des Jahres insgesamt akquirierten Verträge mit 90.389 geringer aus als geplant.

Getragen wurde das Ergebnis durch einen sehr starken Anstieg im Online-Vertrieb sowie im Vertrieb über DRTV. Die Vertriebsleistung im hartumkämpften Makler- und Partnervertrieb konnte stabil fortgesetzt werden.

Entwicklung Produktportfolio

Auch im Jahr 2020 hat sich die Deutsche Familienversicherung den Anforderungen von Stiftung Warentest gestellt. So erhielt der "DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100" zum fünften Mal in Folge die Auszeichnung als Stiftung-Warentest-TESTSIEGER mit der absoluten Bestnote 0,5. Aber auch mit dem DFV-KlinikSchutz gelang es bei Stiftung Warentest für den Zweibetttarif mit "Sehr gut" abzuschließen.

Zum 1. Mai 2019 wurde der DFV-TierkrankenSchutz für Hunde neu eingeführt. Aufgrund der positiven Resonanz der Kunden wurde zum 1. November 2019 der Versicherungsschutz auch auf Katzen erweitert. Auch bei der Tier-Krankenversicherung wurde das "Alles drin"- Prinzip der Deutschen Familienversicherung umgesetzt. Mit diesem Zusatz ist eine Lücke im Angebot der Tier-Krankenversicherung besetzt worden, was an den Neugeschäftszahlen abgelesen werden kann. Inzwischen ist es gelungen, sich im Markt der Tier-Krankenversicherung zu etablieren. Dies ist auch mit einer sehr intensiven YouTube-Kampagne gelungen.

Nach der Überarbeitung aller relevanten Produkte in der Sachversicherung konnten wir die positive Entwicklung fortführen. Gerade die Neuaufstellung der Privathaftpflicht und des Verkehrsrechtsschutzes hat diese Entwicklung getragen.

2.1.2 Kapitalanlagen

Der Bestand der Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung stieg im Jahresvergleich von T€ 121.743 um T€ 13.324 bzw. 10,9 % auf T€ 135.067 zum Ende des Jahres 2020.

Das Kapitalanlageergebnis nach IFRS lag mit T€ 864 unter dem des Vorjahres (T€ 3.401). Es war geprägt von den durch die COVID-19-Pandemie induzierten Kapitalmarktturbulenzen im ersten Quartal 2020. Allerdings sind die nicht realisierten Marktwerterholungen (T€ 3.286, Vorjahr 3.565) im Anschluss an die Kapitalmarktkrise nicht im Kapitalanlageergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten, was bei der Würdigung des Kapitalanlageergebnisses entsprechend berücksichtigt werden muss.

Die Deutsche Familienversicherung trennte sich frühzeitig in der COVID-19-bedingten Kapitalmarktkrise im ersten Quartal 2020 von ihren Aktienbeständen und erhöhte während der akuten Phase der Kapitalmarktkrise den Anteil an Barmitteln sowie an Staats- und Unternehmensanleihen. Die in dieser Zeit realisierten Verluste wurden im Jahresverlauf in Teilen durch realisierte Veräußerungsgewinne kompensiert. Insgesamt erzielte die Deutsche Familienversicherung einen Nettoveräußerungsverlust von T€ 526 (Vorjahresgewinn: T€ 2.813). Betrachtet man die nicht realisierte Wertentwicklung der Wertpapiere außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung, erhöhten sich die stillen Reserven gegenüber dem Vorjahr um T€ 3.286 (Vorjahr: T€ 3.565), so dass die Deutsche Familienversicherung insgesamt eine positive Kapitalentwicklung verbuchen konnte, und das selbst in einem so außergewöhnlichen Jahr wie 2020.

Das laufende Kapitalanlageergebnis vor Kosten lag mit T€ 1.734 um T€ 833 über dem Ertrag des Vorjahres von T€ 901, was durch die gestiegenen Kapitalanlagevolumina begründet ist.

Unter Berücksichtigung der Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste sowie der Wertänderung der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinvestitionen in Höhe von T€ 80 (Vorjahr: 0 €) betrug die Gesamtrendite der Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung T€ 4.150 (Vorjahr: T€ 6.966) bzw. 3,2 % (Vorjahr: 6,6 %), bezogen auf den durchschnittlichen Kapitalanlagebestand im Jahr 2020.

2.1.3 Versicherungsleistungen

Die Versicherungsleistungen stiegen von T€ 48.035 um T€ 25.204 bzw. 52 % auf T€ 73.239. Davon entfallen T€ 19.596 (Vorjahr: T€ 8.508) auf die Zuführung zur Deckungsrückstellung. Die Schadenzahlungen selbst stiegen von T€ 35.583 im Jahr 2019 um T€ 15.307 auf T€ 50.890. Dies entspricht den Erwartungen, da der Bestand insbesondere in der Krankenzusatzversicherung deutlich gewachsen ist.

Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Bruttodeckungsrückstellung stieg von T€ 51.078 im Vorjahr um T€ 19.596 auf T€ 70.675. Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von T€ 818 (Vorjahr: T€ 1.069) betrifft unverändert im Wesentlichen den Versicherungszweig Pflege. Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung betrug T€ 824 (Vorjahr: T€ 362) und betrifft ausschließlich das Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Leben.

Die Bruttorückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betragen zum Bilanzstichtag T€ 14.801 (Vorjahr: T€ 13.047). Die Veränderungen dieser Rückstellungen sind in den Versicherungsleistungen enthalten.

Die Bewertung der Alterungsrückstellung erfolgt nach deren streng rechnungsmäßigem Verlauf. Dieser Wert entspricht stichtagsgenau dem Wert, der finanzmathematisch exakt zu dem jeweiligen Stichtag anzusetzen ist. Diese Ermittlung wird zum Bilanzstichtag von dem bisher in den vorangegangenen Berichtsperioden angewandten und nach § 18 Satz 2 KVAV zulässige Näherungsverfahren zur Ermittlung des Wertes der zu bilanzierenden Alterungsrückstellung umgestellt. Die Alterungsrückstellung wird grundsätzlich prospektiv nach den gesetzlichen Vorschriften des § 341f Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) berechnet. Sowohl der in der Bilanz angegebene Wert der Alterungsrückstellung als auch deren Ermittlung wurde von dem Rechnungslegungsprüfer und von dem verantwortlichen Aktuar der Gesellschaft geprüft und für richtig befunden.

Diese Umstellung erfüllt die Kriterien einer Schätzungsänderung nach IAS 8.39. Die Deutsche Familienversicherung stellte das Schätzverfahren um, da dies zu einer stärkeren Angleichung der Rückstellungszuführung an die Beitragseinnahmen führt und insbesondere unterjährige Ergebnisschwankungen reduziert.

Im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich die Alterungsrückstellung durch diese Schätzungsänderung um T€ 2.314. Nach Rückversicherung wirkte sich diese Änderung mit T€ 961 negativ auf das Ergebnis vor Steuern aus. Für zukünftige Perioden erwartet die Deutsche Familienversicherung keine wesentlichen Ergebnisunterschiede.

2.1.4 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb beinhalten die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im engeren Sinne und den Vertrieb. Die Nettoaufwendungen stiegen von T€ 25.386 um 18.9% auf T€ 30.187, während sich die verdienten Beiträge um 13,9% gegenüber dem Vorjahr erhöhten. Die leicht überproportional erhöhten Aufwendungen sind vor allem durch die Auslagerung der IT-Infrastruktur und den Ausbau der Personaldecke verursacht. Beides stellt die Grundlage für zukünftiges Geschäft dar.

Die Vertriebsaufwendungen, die unmittelbar erfolgswirksam werden, führen zu einem versicherungstechnischen Verlust, wenngleich den Abschlussaufwendungen ökonomisch längerfristig gültige Versicherungsverträge und -beiträge gegenüberstehen. Die deutlich gewachsene Kundenbasis schafft die Voraussetzung für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Deutschen Familienversicherung.

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2.1.5 Sonstige Aufwendungen und Sonstige Erträge

Die Deutsche Familienversicherung verzeichnet Sonstige Aufwendungen in Höhe von T€ 3.925 (Vorjahr: T€ 5.263) sowie Sonstige Erträge in Höhe von T€ 328 (Vorjahr: T€ 630). Die Sonstigen Aufwendungen sind im Wesentlichen durch die dem Bereich "Unternehmen als Ganzes" zugeordneten Personal- und Sachaufwendungen (T€ 2.991; Vorjahr: T€ 4.431) sowie durch die Depotzinsen der Rückversicherer in Höhe von T€ 934 (Vorjahr: T€ 832) bestimmt.

Die Sonstigen Erträge sind im Berichtsjahr wie bereits im Vorjahr im Wesentlichen von den Beiträgen aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattungen in Höhe von T€ 250,7 (Vorjahr: T€ 526,1) bestimmt.

Durch die im Juli 2020 durchgeführte, etwa zehnprozentige Kapitalerhöhung erlöste die Deutsche Familienversicherung einen Bruttoemissionserlös von € 32,36 Mio. Die hiermit verbundenen externen Kosten von T€ 1.181 werden unter Berücksichtigung des Steuereffektes direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

2.1.6 Gesamtergebnis

Die Deutsche Familienversicherung schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem planmäßigen Verlust vor Steuern von T€ 10.583 (Vorjahr: Verlust von T€ 5.222) ab. Nach Verrechnung von Steuern, die im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Aktivierung von steuerlichen Verlustvorträgen geprägt waren, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 7.434 (Vorjahr: Verlust von T€ 2.100). Das Gesamtergebnis schließt aufgrund der unrealisierten Gewinne aus Kapitalanlagen nach Steuern in Höhe von T€ 2.238 (Vorjahr: T€ 1.466) mit einem Gesamtergebnis in Höhe von T€ –5.196 (Vorjahr: T€ –634).

Hierbei ist hervorzuheben, dass der Verlust durch das Bestandswachstum der Deutschen Familienversicherung und die damit verbundenen hohen Vertriebsaufwendungen verursacht und eingeplant ist. Die Deutsche Familienversicherung zeichnet ein im Kern profitables Versicherungsgeschäft aus.

2.1.7 Digitalisierung

Die Deutsche Familienversicherung hat alle technischen und komplexen Anforderungen an die automatisierte Neuanlage und Bestandsverwaltung der CareFlex-Verträge realisiert. Im Einzelnen wurden dafür Systemanpassungen, der Aufbau einer dedizierten Infrastruktur sowie neue Systemkomponenten entwickelt.

Die Deutsche Familienversicherung ist damit in der Lage, über eine neu entwickelte Schnittstellenplattform Massendaten mit Echtzeitresponse zu verarbeiten. Diese Plattform wird weiter ausgebaut und soll zukünftig die Standardschnittstelle für unsere Versicherungsplattform bilden.

Das im Jahr 2019 begonnene Infrastruktur-Outsourcing wurde aufgrund der Anforderung, in kürzester Zeit 500–700.000 Kunden anzulegen und zusätzlich zu verwalten, erweitert. So wurde eine dedizierte Hochleistungsinfrastruktur bei unserem Dienstleister aufgebaut und die Systeme, wie beispielsweise das Bestandsführungssystem, an die Infrastruktur angepasst. Dadurch stehen der Deutschen Familienversicherung fortan schnellere Systeme und ausreichend Speicherplatz für das zukünftige Wachstum zur Verfügung.

Neben der Einführung komplexer Gruppenversicherungsprozesse in das Bestandsführungssystem wurden das Kundenportal und die Mobile Apps so erweitert, dass diese zukünftig mandantenfähig sind.

Auch wenn das Projekt CareFlex Chemie nicht umgesetzt wird, profitiert die Deutsche Familienversicherung in einem erheblichen Maße von den realisierten Verbesserungen und neu eingeführten Systemen.

Neben der Umsetzung der Anforderungen von CareFlex Chemie wurden unsere digitalen Services für unsere Kunden kontinuierlich weiterentwickelt.

So erzielte die DFV-App sowohl im GooglePlay- als auch im Apple-Store 4,9 von 5 Sternen und wurde von der AssCompact als beste Versicherungs-App gekürt. Die App der Deutschen Familienversicherung bietet unseren Kunden die Möglichkeit, alle bestehenden Verträge, die persönlichen Daten und die DFV-Produktwelt einzusehen und zu verändern. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz flexibel angepasst und ganz einfach Familie, Freunde und Bekannte situativ mitversichert werden.

Ebenso wurde die Deutsche Familienversicherung unter 37 Versicherungsunternehmen mit dem besten Service bei der Einreichung und automatischen Verarbeitung von Zahnarztabrechnungen ausgezeichnet.

Dazu muss der Kunde nur in der DFV-App ein Foto der Rechnung aufnehmen und einreichen. Die Folgeverarbeitung findet dann vollautomatisch statt und der Kunde erhält wenige Minuten später eine Bestätigung über die Regulierung per E-Mail.

Unser Chatbot "Viktoria" erzielte eine Spitzenposition im Versicherungsvergleich der Hochschule Aalen. Der DFV-Chatbot informiert unsere Kunden umfangreich über die Versicherungsprodukte sowie unseren Service und unterstützt beim Abschluss einer Versicherung.

2.2 Sparten und Bestandsaufteilung zum Bilanzstichtag

Im Folgenden werden die Bestands- und Schadenentwicklungen der wesentlichen Produkte je Versicherungssparte dargestellt. Die nachstehende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Sparten- und Bestandsaufteilung zum Bilanzstichtag in Hinsicht auf die Verteilung der gebuchten Bruttobeiträge und Anzahl der Verträge.

Versicherungszweige Anzahl der Verträge Veränderungen Gebuchte Bruttobeiträge Veränderungen
2020 2019 in Stück in % 2020 2019 in T€ in %
Krankenzusatz
versicherungen gesamt
440.060 412.001 28.059 6,8 105.928 85.004 20.924 24,6
Kranken nach Art
der Schaden
352.125 331.191 20.934 6,3 69.246 54.835 14.411 26,3
Zahnzusatzversicherung 281.876 253.185 28.691 11,3 67.303 53.018 14.285 26,9
Andere Kranken n. A. d. S. 70.249 78.006 –7.757 –9,9 1.943 1.817 126 6,9
Kranken nach Art der Leben 87.935 80.810 7.125 8,8 36.682 30.170 6.512 21,6
Pflegezusatzversicherung 50.025 50.344 –319 –0,6 26.872 23.089 3.782 16,4
Andere Kranken n. A. d. L. 37.910 30.466 7.444 24,4 9.810 7.080 2.730 38,6
Sachversicherungen gesamt 113.387 102.103 11.284 11,1 8.809 5.915 2.894 48,9
Tier-Krankenversicherung 12.844 2.442 10.402 426,0 3.631 401 3.230 804,5
Technische Versicherung 35.988 44.182 –8.194 –18,5 1.498 1.845 –347 –18,8
Sonstige Sachversicherungen 64.555 55.479 9.076 16,4 3.680 3.668 12 0,3
Gesamt 553.447 514.104 39.343 7,7 114.737 90.919 23.818 26,2

BESTANDSENTWICKLUNG

Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen.

Die Deutsche Familienversicherung definiert die Schadenquote als Netto-Schadenquote, da diese nach Ansicht der Deutschen Familienversicherung die wirtschaftliche Schadensituation der Deutschen Familienversicherung besser darstellt als eine Brutto-Schadenquote. Die Netto-Schadenquote entspricht dem Verhältnis der Schadenaufwendungen einschließlich der Schadenregulierungsaufwendungen, der Aufwendungen für die Beitragsrückerstattung, der Veränderung der Deckungsrückstellung sowie der Schadenreserven jeweils netto zu den verdienten Beiträgen (netto).

SCHADENENTWICKLUNG

Versicherungszweige Bruttoaufwendungen
für Versicherungsfälle in T€
Veränderungen Nettoschadenquoten in %
der verdienten Beiträge
Verände
rungen
2020 2019 in Stück in % 2020 2019 in % absolut
Krankenzusatzversicherungen gesamt 50.198 35.849 14.349 40,0 67,3 61,7 5,6
Kranken nach Art der Schaden 42.317 31.659 10.659 33,7 64,7 67,4 –2,7
Zahnzusatzversicherung 41.053 30.125 10.928 36,3 65,2 67,1 –1,9
Andere Kranken n. A. d. S. 1.264 1.534 –270 –17,6 48,6 76,3 –27,7
Kranken nach Art der Leben 7.881 4.190 3.691 88,1 73,0 44,6 28,4
Pflegezusatzversicherung 2.918 1.782 1.136 63,8 76,5 47,5 28,9
Andere Kranken n. A. d. L. 4.963 2.409 2.555 106,1 66,1 38,7 27,4
Sachversicherungen gesamt 2.446 2.512 –66 –2,6 25,7 50,0 –24,3
Tier-Krankenversicherung 1.835 210 1.625 775,0 55,9 60,0 –4,1
Technische Versicherung –57 326 –383 –117,4 –4,0 19,7 –23,7
Sonstige Sachversicherungen 668 1.976 –1.308 –66,2 22,2 48,7 –26,5
Gesamt 52.644 38.361 14.283 37,2 63,0 60,6 2,5

Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen.

DIE SCHADENQUOTEN (NETTO) DER VERGANGENEN ZEHN JAHRE IM ÜBERBLICK
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
29,7 % 41,0 % 49,6 % 59,1 % 66,5 % 61,5 % 57,3 % 56,0 % 60,6 % 63,0 %

BRUTTO-ABRECHNUNGSERGEBNISSE DER VORJAHRESZEITRÄUME NACH VERSICHERUNGSZWEIGEN

Versicherungszweige Abrechnungsergebnis in T€ Veränderungen
2020 2019 in Stück in %
Krankenzusatzversicherungen gesamt –2.732 –832 –1.900 228,4
Kranken nach Art der Schaden –1.565 –833 –732 87,9
Kranken nach Art der Leben –1.167 1 –1.168 n.a.
Sachversicherungen gesamt 1.330 444 886 199,5
Tier-Krankenversicherung 28 0 28 n. a.
Technische Versicherung 85 –81 166 –204,9
Sonstige Sachversicherungen 1.217 525 692 131,8
Gesamt –1.402 –388 –1.014 261,3

2.2.1 Rückversicherung

Die Deutsche Familienversicherung nutzt Rückversicherung zur Risikosteuerung. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Gesellschaft ein positives Ergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft von T€ 3.968 (Vorjahr: 786). Aufgrund der gestiegenen Beiträge waren auch höhere Rückversicherungsabgaben zu verzeichnen. Gleichzeitig stiegen jedoch die Anteile der Rückversicherer an den Versicherungsleistungen überproportional.

2.2.2 Vermögenslage

Die immateriellen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag T€ 8.848 (Vorjahr: T€ 8.665). Die Veränderung resultiert aus planmäßigen Abschreibungen des Bestandsführungssystems BSN, in dessen Weiterentwicklung gleichzeitig weiter investiert wird.

Bedingt durch die Kapitalerhöhung im Juli 2020, die zu einem Nettoemissionserlös ohne Berücksichtigung von Ertragssteuern von T€ 31.177 führte, das laufende Wachstum des Geschäfts und die daraus folgende Zuführung in das Sicherungsvermögen sind die Kapitalanlagen von T€ 121.742 um T€ 13.325 bzw. 10,9 % auf T€ 135.067 angestiegen. Deutlicher sind die Guthaben bei Kreditinstituten angestiegen, die sich von T€ 3.763 um T€ 34.023 auf T€ 37.786 erhöht haben. Die liquiden Mittel folgen der Anlagestrategie der Deutschen Familienversicherung und sind im Wesentlichen für Immobilieninvestitionen vorgesehen. Zum 31. Dezember 2020 waren rund 21 Mio. € zugesagte Einlagen in Immobilienfonds noch nicht abgerufen, die aus den oben genannten Mitteln finanziert werden sollen.

2.3 Cashflow und Liquiditätslage

Das anhaltend starke Wachstum der Deutschen Familienversicherung führte auch im Jahr 2020 zu einem weiter gestiegenen operativen Cashflow in Höhe von T€ 17.673 (Vorjahr: T€ 14.331). Der operative Cashflow sowie die aus der Kapitalerhöhung erlösten liquiden Mittel (Nettoerlös T€ 31.177) wurden insbesondere für den Ausbau des Kapitalanlagebestandes der Deutschen Familienversicherung (netto T€ 12.721, Vorjahr: T€ 26.667) sowie weitere Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (T€ 3.289, Vorjahr: T€ 1.158) verwendet. Der Bestand liquider Mittel stieg von T€ 3.763 um T€ 34.023 auf T€ 37.786 und ist im Wesentlichen für die Bedienung zugesagter Kapitalabrufe von Immobilienfonds vorgesehen.

2.4 Zusammenfassende Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft

Das Ergebnis vor Steuern lag mit T€ –10.583 unter dem des Vorjahres (T€ –5.222), jedoch im Rahmen der Erwartungen. Ursächlich für den Ergebnisverlauf sind die folgenden Faktoren:

  • Im Neugeschäft wurde das anvisierte Beitragsvolumen erreicht.
  • Aufgrund der Abschlusskosten belastete das Neugeschäft das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung in erheblichem, aber geplantem Maße.
  • Dem stehen nachhaltige Prämienzahlungen in den Folgejahren gegenüber.
  • Die Anzahl der bis Ende des Jahres akquirierten Verträge ist mit 90.389 geringer als geplant. Allerdings wurden durch die COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen im Vorjahresvergleich gut 12.500 Auslandskrankenversicherungsverträge weniger abgesetzt.
  • Effizienz in den Geschäftsprozessen und der hohe Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten zu geringerem Personalaufwand als ursprünglich geplant.
  • Die Umstellung einer nunmehr dem Beitragszufluss folgend berechneten Deckungsrückstellung führt in Zukunft zu periodengerechteren und lineareren Ergebnissen, belastete die Gesellschaft jedoch im Geschäftsjahr mit 1,0 Mio. €.

Unter der Berücksichtigung der steuerlichen Effekte ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Jahresergebnis von T€ –7.434 (Vorjahr: T€ –2.100). Mit einem Verlust vor Steuern von T€ 10.583 liegt die Gesellschaft im Bereich des erwarteten Vorsteuerverlusts von 9 Mio. € bis 11 Mio. €.

Die Lage der Gesellschaft und das Konzernergebnis sind vor dem Hintergrund der COVID-19-bedingten Marktverwerfungen jedoch als durchaus positiv zu verstehen. Einerseits konnte die Deutsche Familienversicherung ihre gebuchten Beiträge um 26,2 % erhöhen, während der Gesamtmarkt lediglich um 1,2 % wuchs. Andererseits war das Ergebnis durch Sondereffekte beeinflusst, ohne welche sich das Konzernergebnis deutlich besser dargestellt hätte:

    1. Einmalige CareFlex Chemie-Ausgaben (ca. 3,0 Mio. €)
    1. Veräußerungsbedingte Realisierung von Verlusten in den Kapitalanlagen zu Beginn der COVID-19-Krise, während die folgende Markterholung außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im Sonstigen Ergebnis gezeigt wird (vor Steuern: 3,3 Mio. €)
    1. Umstellung der Alterungsrückstellungskalkulation auf eine dem Beitragszufluss folgende Ermittlung (1,0 Mio. €)

Die Vermögenslage der Deutschen Familienversicherung hat sich dank der Kapitalerhöhung und des trotz der Pandemie – positiven Geschäftsverlaufs erneut verbessert. So stiegen die Kapitalanlagen um T€ 13.325 auf T€ 135.067.

Die Deutsche Familienversicherung ist im Berichtsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichtes lagen keine Erkenntnisse vor, dass die Fähigkeit der Gesellschaft zur zukünftigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt ist.

3 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

3.1 Einführung und Beschreibung der Risikostruktur

Es gehört zum Kerngeschäft der Deutschen Familienversicherung, Risiken zu beurteilen, einzugehen und fortlaufend zu überwachen. Wichtig ist es daher, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen. Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, Produkt- und Vertragsrisiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten.

Zur Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung zählen auch die Nutzung solventer Rückversicherungsunternehmen mit sehr guter Bonität über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Cyberrisiken sowie Geschäftsgebäude und -inventar.

Gemäß der Solvency-II-Rahmenrichtlinie sowie den Ausführungen der delegierten Rechtsakte im Rahmen der Säule 2 besteht ein Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Diese sogenannte Regel-ORSA ist einmal jährlich durchzuführen und wird im Oktober 2021 abgeschlossen sein. Der ORSA-Prozess der Deutschen Familienversicherung sieht darüber hinaus vor, dass im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde zusätzlich die Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderungen durch aktualisierte Risikoberechnungen nach der Standardformel regelmäßig durchzuführen und zu bewerten sind. Der Gesamtvorstand und der Aufsichtsrat werden turnusmäßig über die Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Die Solvabilitätsquote zum 31. Dezember 2020 lag deutlich oberhalb der gesetzlichen Anforderungen.

Die Deutsche Familienversicherung verfügt über eine "unabhängige Risikocontrollingfunktion" (URCF), deren Aufgabengebiet die fortlaufende, unabhängige und objektive Beurteilung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems der Deutschen Familienversicherung umfasst. Bei der Ausgestaltung der URCF und des Risikomanagementsystems wird das Prinzip der Proportionalität angewendet.

Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:

  • versicherungstechnische Chancen und Risiken
  • Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
  • Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen, insbesondere Marktrisiken
  • operationale Risiken
  • Liquiditätsrisiken
  • Reputationsrisiken
  • strategische Chancen und Risiken

3.2 Versicherungstechnische Chancen und Risiken

Im Rahmen des Risikomanagements nehmen die Identifikation, Bewertung und Steuerung von versicherungstechnischen Risiken naturgemäß eine wesentliche Stellung ein.

Das Hauptrisiko in den betriebenen Versicherungssparten ist das Prämien- und Schadenrisiko. Es besteht darin, dass aus den im Voraus kalkulierten Prämien künftig vertraglich festgelegte Schadenzahlungen zu leisten sind, deren Höhe bei der Prämienfestsetzung nicht sicher bekannt ist (Zufalls- und Änderungsrisiko). Im Rahmen der fortlaufenden Überwachung der Profitabilität des Versicherungsbestandes wird ebenfalls überprüft, ob bei den Produkten der Krankenzusatzversicherungen ein Bedarf zur Beitragsanpassung besteht. Diesen Risiken begegnet die Deutsche Familienversicherung durch eine risikogerechte Kalkulation der Beiträge, durch eine gezielte Annahmepolitik und durch stringente Zeichnungsrichtlinien.

Ein weiteres Risiko ist das Reserverisiko. Es besteht darin, dass der zu leistende Schadenaufwand höher sein kann als zum Zeitpunkt der Schadenmeldung erwartet. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt für jeden Schadenfall einzeln auf Basis differenzierter Statistiken.

Im Rahmen eines systematischen Bestandscontrollings stellt die Deutsche Familienversicherung ein angemessenes Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Schaden- und Leistungsaufwendungen sicher. Gegen die Auswirkungen des Schadenrisikos schützt sich die Deutsche Familienversicherung durch den Abschluss von geeigneten proportionalen Rückversicherungsverträgen, insbesondere in den Versicherungszweigen Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung, Elektronikversicherung und Tier-Krankenversicherung. Darüber hinaus bestehen für die Sparten Auslandskrankenversicherung, Unfall, Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz nicht proportionale Rückversicherungsverträge, durch die der Eigenanteil der Leistungsverpflichtungen pro Risiko, pro Police und pro Ereignis, die eine festgelegte Priorität überschreiten, in Zession gegeben wird. Die nicht proportionalen Rückversicherungsverträge enthalten die Option der mehrfachen Wiederauffüllung der Rückversicherungshaftungsbeträge. Durch den weiteren Aufbau des Versicherungsbestandes und die damit verbundene Stärkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft besteht die Chance, die Quote der proportionalen Rückversicherung zu senken, um damit die positiven versicherungstechnischen Ergebnisse in voller Höhe zu vereinnahmen.

Die Deutsche Familienversicherung betreibt seit 2011 die private Pflegezusatzversicherung, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist. In dieser Sparte übernimmt die Deutsche Familienversicherung langfristige Risiken hinsichtlich der Entwicklung der Pflegekosten und Biometrie. Die versicherungstechnischen Risiken hat die Deutsche Familienversicherung basierend auf anerkannten Rechnungsgrundlagen kalkuliert. Dennoch können diese vom realen Verlauf abweichen und zu einem erhöhten Verlustrisiko führen. Gemäß § 155 Abs. 3 VAG vergleicht die Deutsche Familienversicherung daher jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Unter Berücksichtigung der in § 155 Abs. 3 VAG dargestellten Voraussetzungen und Vorgehensweisen ist die Deutsche Familienversicherung berechtigt, die ursprünglich gewählten Kalkulationsparameter, einschließlich des Rechnungszinsfußes, bei geänderten Gegebenheiten im Zuge einer Neukalkulation der Tarife anzupassen.

Zur Aufforderung seitens der BaFin, dass die Deutsche Familienversicherung die Kalkulation ihrer Versicherungsprodukte nach Art der Lebensversicherung, insbesondere die Bestimmung des Rechnungszinsfußes, durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen untersuchen lässt, siehe Abschnitt 2.1.

Obwohl die Deutsche Familienversicherung in Übereinstimmung mit ihren rechtlichen Beratern der Auffassung ist, dass bei einer zu hohen Kalkulation des der jeweils der Prämienkalkulation zugrunde gelegten Rechnungszinsfußes dieser bei der nächsten Beitragsanpassung änderbar sein wird, besteht das latente Risiko, dass eine, aus der Unterdeckung im Zinsergebnis bzw. einer strukturellen Nichterreichung des tarifmäßigen Rechnungszinsfußes eine dann erforderliche Beitragsanpassung nicht – zu Lasten der Versicherungsnehmer – adjustiert werden kann. In diesem Fall, einer aus Sicht der Deutsche Familienversicherung unwahrscheinlichen Notwendigkeit, die Leistungsbarwerte sämtlicher Tarife mit einem Rechnungszinsfuß von über 1,75 % eine Verstärkung der Alterungsrückstellung zu Lasten der Eigenmittel vorzunehmen, errechnet sich für den Vertragsbestand zum 31. Dezember 2020 ein latentes Risiko von brutto ca. € 11,4 Mio. bzw. netto nach kompensatorischen Effekten (u. a. Rückversicherung) von ca. € 4,3 Mio.

Darüber hinaus werden die vorstehenden Risikoparameter laufend beobachtet und analysiert. Die versicherungstechnischen Risiken werden im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde unter Anwendung der Standardformeln nach Solvency II neu berechnet und bewertet. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der turnusmäßigen Quartalssitzungen über diese Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Mit Blick auf die Tragweite und Langfristigkeit der Pflegezusatzversicherung hat die Deutsche Familienversicherung den Bestand zu 50 % bzw. 70 % in Rückdeckung gegeben.

Die Deutsche Familienversicherung hat mit dem am 4. Dezember 2018 erfolgreich abgeschlossenen Börsengang die Voraussetzungen für das weitere Wachstum geschaffen. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im Juli 2020 flossen der Deutschen Familienversicherung Bruttoerlöse in Höhe von 32,36 Mio. € zu.

3.3 Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Es bestehen Ausfallrisiken gegenüber Versicherungsnehmern sowie gegenüber Versicherungsvermittlern aufgrund von Provisionsrückforderungen. Die Forderungen werden laufend auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Zweifelhafte und überfällige Forderungen werden wertberichtigt. Dem Risiko eines Ausfalls der Provisionsrückforderungen wird durch die Berücksichtigung angemessener Stornoreserven und Stornohaftungszeiten hinreichend begegnet.

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von T€ 1.830 (Vorjahr: T€ 1.263). Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern wurden zum Bilanzstichtag mit 49,6 % (Vorjahr: 45,9 %) wertberichtigt. Durch laufende Prozesse der Überprüfung der Zusammensetzung und Altersstruktur der ausstehenden Forderungen sowie bewährte Inkassoprozesse ist dieses Risikopotenzial gut beherrschbar.

Die Sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Stückzinsforderungen und Abrechnungsforderungen gegenüber den Rückversicherungspartnern. Bei der Auswahl von Rückversicherungsunternehmen ist die Bonität ein wesentliches Entscheidungsmerkmal. Zum Bilanzstichtag sind folgende Unternehmen wesentliche Rückversicherungspartner des Unternehmens:

  • BNP Paribas Cardif Allgemeine Versicherung, Stuttgart, Zweigniederlassung für Deutschland der BNP Paribas Cardif Assurances Risques Divers, Frankreich, Paris,
  • Echo Rückversicherungs-AG, Schweiz, Zürich,
  • E+S Rückversicherung AG, Hannover,
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg,
  • Helvetia Schweizerische Versicherung AG, Direktion für Deutschland, Frankfurt am Main,
  • Munich Re of Malta p.l.c, Ta' Xbiex, Malta,
  • Partner Reinsurance Europe SE, Schweiz, Zürich,
  • R+V Versicherung AG, Wiesbaden,
  • SCOR Global Life Deutschland, Köln, Niederlassung der SCOR Global Life SE, Frankreich, Paris,
  • Swiss Re Europe S.A., Niederlassung Deutschland, München,
  • VIG Re as, Tschechische Republik, Prag.

Im Rahmen des ORSA-Prozesses und der regelmäßigen Ermittlung der Gegenparteiausfallrisiken überprüft die Deutsche Familienversicherung die wirtschaftliche Entwicklung der Rückversicherungspartner, insbesondere mögliche Veränderungen der Ratings der vorstehenden Rückversicherungsunternehmen. Die Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung sieht vor, dass der Risikotransfer grundsätzlich auf mehrere solvente Rückversicherungspartner mit guten bis sehr guten Ratings anerkannter globaler Ratingagenturen zu erfolgen hat.

3.4 Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen, insbesondere Marktrisiken

Der Kapitalanlagebestand des Unternehmens besteht maßgeblich aus der Anlage der Gelder zur Deckung der jederzeitigen Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen, insbesondere der langfristigen Deckung der Alterungsrückstellungen aus den Verpflichtungen des Versicherungszweiges der Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Leben.

Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung des Kapitalanlagebestands der Deutschen Familienversicherung zum 31. Dezember 2020.

Im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen bestehen folgende wesentliche Einzelrisiken:

Marktpreisrisiken

Sie entstehen aus dem potenziellen Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen für Kapitalanlagen (unter anderem Zins-, Wechselkurs- und Aktienkursveränderungen). An positiven Marktpreisentwicklungen kann die Deutsche Familienversicherung hingegen partizipieren und versteht dieses Risiko durch aktives Kapitalanlagemanagement auch als Chance.

Gegenparteiausfall- und Konzentrationsrisiken

Sie ergeben sich aus negativen Bonitätsveränderungen von Emittenten, insbesondere dann, wenn eine wesentliche Konzentration der Anlagen auf einzelne Emittenten vorliegt.

Liquiditätsrisiken

Sie bestehen darin, dass durch nicht zeitgerechte Liquiditätszuflüsse die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährdet würde.

Das Kapitalanlagemanagement wird durch einen externen Fondsverwalter wahrgenommen. Dazu besteht ein Funktionsausgliederungsvertrag. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Kapitalanlagenbestand T€ 135.067 (Vorjahr: T€ 121.742), die zum Stichtag insbesondere in dem Spezialfonds "HI-DFV-Master-Fonds" angelegt waren. Der DFV Multi-Asset Fonds wurde im Laufe des Jahres 2020 aufgrund eines Wechsels der Kapitalverwaltungsgesellschaft umbenannt. Die aus der Kapitalerhöhung im Juli 2020 erlösten Mittel waren zum Ende des Jahres 2020 noch weitgehend als liquide Mittel angelegt. Im Laufe des Jahres 2021 erfolgt die Anlage der Mittel in längerfristige Kapitalanlagen in Übereinstimmung mit der Kapitalanlagestrategie der Deutschen Familienversicherung.

Ziel der Anlagepolitik des HI-DFV-Master-Fonds ist, dass das Vermögen der Deutschen Familienversicherung unter Berücksichtigung von Anlagerisiken und Anlagechancen sowie möglichst großer Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität und unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung angelegt wird. Entsprechend dem Funktionsausgliederungsvertrag zum HI-DFV-Master-Fonds hat der Verwalter des Investmentfonds folgende Sicherheitsgrundsätze einzuhalten:

  • Sicherung des Nominalwertes,
  • Wahrung der wirtschaftlichen Substanz der Vermögensanlage,
  • Vermögensanlagen müssen jederzeit uneingeschränkt veräußerbar und transferierbar sein,
  • Beachtung von anerkannten Ratings (Investment-Grade-Ratings von anerkannten Ratingagenturen).

Wesentliche Grundsätze der Anlagepolitik, wie beispielsweise die Vorgaben, dass das Fondsvermögen ausschließlich an geregelten Märkten und ausschließlich in OECD-Ländern angelegt werden darf, sind im Verwaltungs reglement des Fondsprospektes festgelegt. Die Anlagepolitik wird laufend durch den von der Deutschen Familienversicherung bestimmten Anlageausschuss überprüft und festgelegt. Im Anlageausschuss verifiziert und adjustiert der Vorstand der Gesellschaft gemeinsam mit dem Fondsverwalter die Risiko-, Durations- und Ertragsentwicklung des Fonds und schreibt feststehende Regeln über zulässige Anlageklassen (z. B. Derivate nur zur Wertabsicherung), Streuungs- und Konzentrationslimits sowie Anlagespezifikationen dem Fondsverwalter schriftlich vor. Die Durationen in den Einzelanlagen der Wertpapiere im Fonds werden durch die im Sinne des Aktiv-Passiv-Managements vorgegebenen langfristigen Cashflow- und Mittelbedarfsverläufe bestimmt.

Zur Kontrolle der definierten Vorgaben erhalten die Vorstände sowie die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung vom Fondsverwalter eine detaillierte Berichterstattung über die Entwicklung des Fonds. Darüber hinaus werden die Risiken aus den Kapitalanlagen auf Basis der Meldungen auf Einzelwertpapierebene an die Aufsichtsbehörde und an die EZB in jedem Quartal mittels detaillierter Neubewertungen des Markt-, Zinsänderungs-, Konzentrations-, Spread- und Gegenparteiausfallrisikos unter Anwendung der Standardformeln nach Solvency neu ermittelt und beurteilt. Zusätzlich werden vom Verwalter des Fonds detaillierte Berichte über die Zusammensetzung, die Bestands- sowie Wert- und Ertragsentwicklung des Fonds den Vorständen und verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzabteilung täglich zur Verfügung gestellt.

Die Anlagen im HI-DFV-Master-Fonds, die zur Deckung der Verpflichtungen aus den Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Leben bestimmt sind, werden gemäß § 128 VAG durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht.

Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung der Marktwerte der Kapitalanlage in Abhängigkeit von den Marktzinsen bzw. relevanten Aktienindizes:

Anlageklasse
Annahme
Veränderung der Marktwerte
T€
Festverzinsliche Wertpapiere Zinsanstieg um 1 % –5.275
Festverzinsliche Wertpapiere Zinsrückgang um 1 % +5.275
Aktien Kursanstieg um 10 % +1.744
Aktien Kursrückgang um 10 % –1.744

Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich am Rundschreiben 11/2011 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Titel "Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung". Die Berechnung erfolgt ohne Optionen auf Renten und Swaptions.

3.5 Operationale Risiken

Grundsätzlich besteht für jedes Versicherungsunternehmen eine Vielzahl operationaler Risiken aus dem laufenden Betrieb. Relevant ist besonders die Gefahr von Verlusten, die durch menschliches oder technisches Versagen, aus der Unzulänglichkeit von internen Prozessen oder Systemen oder durch externe Einflüsse entstehen können. Dazu zählen auch Rechtsrisiken.

Um diese Risiken zu verringern, verfügt die Deutsche Familienversicherung über ein für die Unternehmensgröße adäquates internes Kontrollsystem. Handlungsrisiken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beugt die Deutsche Familienversicherung vor, indem für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter eindeutige Vollmachtgrenzen zur Beauftragung und Zahlungsfreigabe von Rechnungen definiert sind. Zahlungseinschränkungen sind in maschinellen In- und Exkassosystemen hinterlegt. Ansonsten verfügt das Unternehmen über ein durchgängiges Vier-Augen-Prinzip. Im Übrigen erfolgt eine Kontrolle über Stichproben und Dienstaufsicht. Prozessunabhängig prüft zudem die Interne Revision Systeme, Verfahren und Einzelfälle.

Im Laufe des Jahres 2020 wurde das Outsourcing der IT-Infrastruktur vorangetrieben. Im Rahmen eines bestehenden Outsourcings der IT-Sicherheit profitiert die Deutsche Familienversicherung von den hohen Sicherheits- und Funktionalitätsniveaus externer Dienstleister. Deren räumlich getrennte Systeme stellen eine Wiederaufnahme des Betriebes im Katastrophenfall sicher. Wirksame Zugangskontrollen und der Einsatz neuester Sicherheitstechnologien gewährleisten zuverlässig die Integrität aller Daten. In Zusammenarbeit mit einem der externen Dienstleister verfügt die Deutsche Familienversicherung darüber hinaus über einen laufenden Überwachungs- und Verbesserungsprozess mit Blick auf sogenannte Cyberrisiken.

Zur Minderung möglicher Auswirkungen operativer Risiken verfügt die Gesellschaft unter anderem über einen umfassenden Versicherungsschutz für Gebäude, Inventar, Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen sowie Cyberrisiken. Die Versicherungsdeckungen werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Rechtsrisiken können insbesondere aus Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (Gesetze und Rechtsprechung), aus Veränderungen der behördlichen Auslegungen und aus Änderungen des Geschäftsumfeldes resultieren.

Zur Vermeidung von Rechtsrisiken besteht im Unternehmen eine dezentral ausgerichtete Compliance-Organi sation. Die Schlüsselfunktion Compliance ist für die Identifikation und Analyse von Rechtsrisiken, die Entwicklung von risikobegrenzenden Maßnahmen und die Durchführung von Kontrollverfahren verantwortlich. Die laufende Überprüfung der Risiken im Rahmen der Compliance-Organisation, verbindliche Vollmachten mit Zeichnungsgrenzen für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine klare Funktionstrennung und festgelegte Berichtswege sowie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips stellen die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicher.

Die Deutsche Familienversicherung unterliegt in der Folge der Börsennotierung den für kapitalmarktorientierte Unternehmen geltenden Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur Ad-hoc-Publizität, zum Führen von Insiderlisten, zum Verbot von Insidergeschäften, zu Eigengeschäften von Führungskräften bzw. diesen nahestehenden Personen (Directors' Dealings) wie auch Melde- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen von Stimmrechtsanteilen. Ergänzend sind die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex zu berücksichtigen.

Die Gesellschaft hat diesen erhöhten Anforderungen Rechnung getragen und organisatorische Voraussetzungen bzw. Maßnahmen für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelungen getroffen.

3.6 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass durch nicht zeitgerechten Liquiditätszufluss die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährdet wird.

Generell erfolgt ein stetiger Liquiditätszufluss durch Lastschrifteinzug der Versicherungsprämien. Dieser wird unter anderem gemäß der langfristigen Planung zur Absicherung der versicherungstechnischen Verpflichtungen dem HI-DFV-Master-Fonds zugeführt. Die Verfügbarkeit der Kapitalanlagen im HI-DFV-Master-Fonds wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Aktiv-Passiv-Managements im Rahmen des vorstehend beschriebenen Kapitalanlagemanagementprozesses über den Fondsverwalter sichergestellt.

Für die Regulierung von Großschäden besteht mit den Rückversicherern eine Standardvereinbarung in den Rückversicherungsverträgen über unverzüglich abrufbare Schadeneinschüsse zur Abwendung von Liquiditätsengpässen.

Der Anteil der Rückversicherer zur Deckung der Alterungsrückstellungen der Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Leben wird im Depot der Deutschen Familienversicherung geführt. Die Verpflichtung gegenüber dem Rückversicherer zeigt die Deutsche Familienversicherung als Depotverbindlichkeiten. Die Liquiditätsrisiken aus dem Rückversicherungsverhältnis im Bereich der Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Leben werden durch die Verwaltung der Mittel durch die Deutsche Familienversicherung deutlich reduziert.

3.7 Reputationsrisiken

Reputationsrisiken können nicht zuletzt durch negative Darstellungen in der Öffentlichkeit ausgelöst werden und beispielsweise durch unzufriedene Kunden oder Vertriebspartner, durch Gerichtsverfahren und letztlich auch durch Verleumdungen entstehen.

Mit einem adäquaten internen Compliance-Management-System, einer laufenden Beobachtung sowie einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Deutsche Familienversicherung diesen Risiken entgegen. Das Kundenverhalten wird aktiv durch das Beschwerdemanagement verfolgt. Dabei werden alle Beschwerden auf ihre Ursache hin untersucht und nach möglichen Auswirkungen auf die Reputation bewertet. Auffälligkeiten im Beschwerdemanagement können zu Anpassungen in den Geschäftsprozessen führen. Diese Maßnahme wird durch das Online-Marketing unterstützt, das die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken mittels Software-Tools auswertet.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beobachtet die Deutsche Familienversicherung kontinuierlich die gängigen Medien. Darüber hinaus vermag es die Deutsche Familienversicherung, durch proaktiven Umgang mit den Medien und eine klare Kundenkommunikation das positive Image in der Öffentlichkeit fortlaufend auszubauen. Somit ist gewährleistet, dass kurzfristig auf besondere Entwicklungen mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden kann.

3.8 Strategische Chancen und Risiken

Die strategischen Risiken resultieren daraus, dass notwendige Zielsetzungen und Maßnahmen aus dem Unternehmensumfeld nicht bzw. zu spät erkannt und mangelhaft umgesetzt werden. Auch Fehlinterpretationen und daraus abgeleitete wesentliche geschäftliche Fehlentscheidungen definiert die Deutsche Familienversicherung als ein strategisches Risiko.

Diesen Chancen und Risiken begegnet die Deutsche Familienversicherung, indem sie

  • wesentliche geschäftliche Entscheidungen einem ausführlichen Prüfungs- und Konsultationsprozess unterzieht,
  • den Prozess der Beobachtung des Unternehmensumfeldes kontinuierlich ausbaut und systematisiert,
  • auf Basis einer strategischen Rahmenzielsetzung über eine detaillierte Geschäftsplanung verfügt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren die Vorgaben mit Blick auf die Entwicklung der Versicherungszweige, der Produkte sowie der Vertriebswege abbildet,
  • die laufende, kurzfristige Kontrolle dieser Planung mit den tatsächlichen Ist-Daten als ein wesentliches Frühwarninstrumentarium zur Erkennung und Gegensteuerung geschäftlicher Fehlentwicklungen nutzt,
  • über spartenbezogene Analysen den Aufsichtsrat im Rahmen der quartalsweisen Aufsichtsratssitzungen ausführlich über geschäftliche Entwicklungen informiert und
  • im Rahmen einer planmäßigen wöchentlichen, protokollierten Vorstandssitzung einen intensiven Austausch einschließlich der Festlegung von Maßnahmen mit Blick auf mögliche strategische Risiken und Fehlentwicklungen durchführt.

3.9 Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage

Die wesentlichen Chancen und Risiken sind in den vorherigen Abschnitten dargestellt. Zusammenfassend stellt die Deutsche Familienversicherung fest, dass aus den aktuellen Erkenntnissen und beschriebenen Gegebenheiten keine bestandsgefährdenden gegenwärtigen Entwicklungen erkennbar sind, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie deren Risikotragfähigkeit wesentlich beeinträchtigen könnten.

4 VERGLEICH PROGNOSE MIT TATSÄCHLICHEM ERGEBNIS 2020

Aufgrund der erheblichen Steigerung des Neugeschäfts stiegen die gebuchten Bruttobeiträge erwartungsgemäß von T€ 90.919 um 26,2 % auf T€ 114.737.

Die Deutsche Familienversicherung liegt mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von T€ –10.583 ebenfalls im geplanten Ergebnisrahmen von –9 bis –11 Mio. €, und dies trotz der COVID-19-Pandemie und deutlich abgeschwächten Vertriebszahlen im Bereich der Auslandskrankenversicherung.

Dabei ist auch zu beachten, dass die Deutsche Familienversicherung diesen Ergebniskorridor erreichte, obwohl sie mit einem IFRS-Ergebnis aus Kapitalanlagen in Höhe von T€ 864 etwa um 2,0 Mio. € und somit deutlich unter den Erwartungen in diesem Bereich lag. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise wurden die Ergebniserwartungen jedoch auch in diesem Bereich erfüllt. Aus Total-Return-Perspektive erzielte die Deutsche Familienversicherung im Jahr 2020 ein Kapitalanlageergebnis von 3,2 % auf ihren durchschnittlichen Kapitalanlagebestand. Zu Beginn der COVID-19-Krise wurden Verluste ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung realisiert, während die Marktwertsteigerungen in den folgenden Monaten in Höhe von T€ 3.286 erfolgsneutral nach Steuern im Sonstigen Ergebnis gezeigt werden.

Bereinigt um diesen Effekt übererfüllte die Deutsche Familienversicherung die Ergebnisprognose des Vorjahres. Weitere besondere Ergebniseffekte im Jahr 2020 sind unter Ziffer 2.4 dieses Konzernlageberichts erläutert.

5 PROGNOSEBERICHT 2021

5.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung prognostizierte im Januar 2021 ein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsproduktes für das Jahr 2021 von 3,0 %.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verzeichneten die deutschen Versicherer im Geschäftsjahr bei den Beitragseinnahmen ein Plus von 1,2 % auf rund 220 Mrd. €. Auf das Jahr 2021 blickt die Versicherungswirtschaft trotz der Unsicherheit über den weiteren Konjunkturverlauf mit Zuversicht. Der GDV erwartet in 2021 ein spürbares Plus bei der Beitragsentwicklung.

5.2 Unternehmensprognose

Die Deutsche Familienversicherung plant für das Jahr 2021 erneut eine lineare Fortschreibung ihres in 2019 begonnenen Wachstums. So sollen wieder rund 30 Mio. € Neugeschäftsvolumen realisiert werden. In diesem Zusammenhang kommt es auch im Jahr 2021 zu unverändert hohen Abschlusskosten, die in gleicher Höhe wie das geplante Neugeschäftsvolumen erwartet werden. In allen Geschäftsbereichen wird auch im Jahr 2021, bei konstanten Stornoquoten, eine deutliche Steigerung des Vertragsbestandes und der Bestandsbeiträge realisiert werden. Für den im Run-off befindlichen Geschäftsbereich der Technischen Versicherung (Elektronik) wird ein weiterer planmäßiger Rückgang der Vertragsbestände erwartet.

Das anhaltend niedrige Zinsniveau, insbesondere bei europäischen Anleihen, die Abschwächung des weltweiten Wachstums, anhaltende Unsicherheiten über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union sowie noch nicht abschätzbare Effekte aus dem politisch angestrebten Ziel eines klimaneutralen Umbaus der europäischen Wirtschaft und den Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie machen die Herausforderungen, bei der Kapitalanlage ein nachhaltiges Anlageergebnis zu erzielen, nicht geringer.

Vorausgesetzt, dass die vorstehend dargestellten unsicheren politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen zu keinen außerordentlichen negativen Ergebniseinflüssen führen werden, erwartet die Deutsche Familienversicherung für das folgende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des geplanten weiteren Aufbaus des Vertragsbestandes durch Neuverträge eine deutliche Ergebnisverbesserung für 2021 und ein positives Ergebnis in 2022.

6 CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT GEMÄSS 3.10 DCGK UND BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289F, 315D HGB

6.1 Corporate-Governance-Bericht

Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate-Governance-Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen.

Corporate Governance bedeutet eine verantwortungsbewusste, transparente und auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und Überwachung. Corporate Governance in diesem Sinne ist für die Deutsche Familienversicherung eine wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg und begründet das Vertrauen der Versicherungsnehmer, Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Aktionäre in das Unternehmen.

Duales Führungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Deutsche Familienversicherung unterliegt als börsennotierte Aktiengesellschaft unter anderem den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechtes ist das duale Führungssystem, bestehend aus Vorstand einerseits und Aufsichtsrat andererseits. Dem Vorstand obliegt dabei die Führung und Ausrichtung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Festlegung von deren Vergütung sowie die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Beide Organe arbeiten bei der Deutschen Familienversicherung vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammen.

Der Vorstand der Deutschen Familienversicherung bestand im Geschäftsjahr 2020 aus drei Mitgliedern. Er bestimmt die Geschäftspolitik und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei auch für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zuständig. Die Arbeitsweise des Vorstandes ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2020 aus fünf Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist so zusammengesetzt, dass eine umfassende qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstandes möglich ist. Dies setzt voraus, dass im Aufsichtsrat dem Risikoprofil der Gesellschaft entsprechende Kenntnisse mindestens in den Bereichen Kapitalanlage, Versicherungstechnik und Rechnungslegung vorhanden sind. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrates ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt.

Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile fordern, annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder dem Konzern zustehen, für sich oder Dritte nutzen.

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind verpflichtet, etwaige Interessenkollisionen dem Aufsichtsrat zu melden.

Hauptversammlung

Weiteres Organ der Gesellschaft ist die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre der Deutschen Familienversicherung ihre Rechte aus. Alle ausgegebenen Aktien der Deutschen Familienversicherung sind auf den Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme.

Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, die innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres stattfindet, nimmt alle ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie entscheidet im Wesentlichen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, über einen etwaigen Bilanzgewinn, über die Aufsichtsratsvergütung, sowie über Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen der Gesellschaft.

Der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied führt den Vorsitz in der Hauptversammlung.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung der Gesellschaft eine höhere Mehrheit erforderlich ist.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des Konzernabschlusses der Deutschen Familienversicherung inklusive ihrer Tochterunternehmen (Unternehmensverbund) erfolgt gemäß § 315e HGB auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Deutschen Familienversicherung wird nach Maßgabe des deutschen Rechts, insbesondere des HGB, erstellt.

Der Abschlussprüfer wird, wie bei Versicherungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben, durch den Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat überzeugt sich dabei jeweils zuvor von der Unabhängigkeit des Prüfers.

Die Abschlussprüfung umfasst den Einzelabschluss der DFV Deutsche Familienversicherung AG sowie den Konzernabschluss des Unternehmensverbundes.

Kommunikation und Transparenz

Für die Deutsche Familienversicherung hat eine transparente Unternehmensführung und eine offene Kommunikation stets einen hohen Stellenwert. Dies gilt umso mehr für ein börsennotiertes Unternehmen, weil eine zeitnahe, einheitliche und umfassende Information und Kommunikation das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit stärkt.

Bei der Veröffentlichung von Informationen folgt der Vorstand daher den Grundsätzen von Transparenz, Offenheit und Verständlichkeit sowie Unverzüglichkeit und Gleichbehandlung der Aktionäre und Investoren.

Im Rahmen der Investor Relations werden alle wesentlichen Informationen zur Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle relevanten Mitteilungen wie Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen sowie Finanzberichte und der Finanzkalender veröffentlicht.

Die weitere Berichterstattung über die Geschäftsergebnisse erfolgt über den Geschäftsbericht, Zwischenmitteilungen und unterjährige Finanzberichte. Zusätzlich führt der Vorstand eine intensive Finanzkommunikation mit den relevanten Markteilnehmern auf Konferenzen und Roadshows im In- und Ausland.

Gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich der Vorstand verpflichtet, einmal pro Quartal über die geschäftlichen Ergebnisse ebenso zu berichten wie darüber, welche Herausforderungen bevorstehen.

6.2 Erklärung zur Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften haben eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen.

Einhaltung Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung folgen den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex".

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung haben im März 2021 folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben:

"Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Abs. 1 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DFV Deutsche Familienversicherung AG erklären, dass die Deutsche Familienversicherung den Empfehlungen des Kodex (in der Fassung vom 16. Dezember 2019) mit folgenden Abweichungen entsprechen wird:

Empfehlung A.5

Der Vorstand sollte im Fall eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil über 60 % der Anteile in den Händen des Gründers und von Altgesellschaftern liegen und diese unabhängig von der Hauptversammlung die Entscheidung über ein Übernahmeangebot treffen werden.

Empfehlung B.5

Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht.

Empfehlung C.2

Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht.

Empfehlung C.7

Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die wesentlichen Anteilsstämme durch eigene Vertreter im Aufsichtsrat repräsentiert werden.

Empfehlung D.2 bis D.5

Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse (u.a. Prüfungs- und Nominierungsausschuss) bilden.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie der Auffassung ist, dass die Bildung von Ausschüssen aufgrund der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt.

Empfehlung D.11

Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht. Die Aufgabe wird mangels Prüfungsausschuss durch den Vorstand und den Aufsichtsrat wahrgenommen.

Empfehlung G.6

Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die Entwicklung des Unternehmens noch nicht so ausgereift ist, dass es sachgerecht wäre, langfristige Ziele als überwiegende Grundlage einer variablen Vergütung zu vereinbaren.

Empfehlung G.7

Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die Gesellschaft vorstandsindividuelle Ziele nicht für sachgerecht hält. Ziele gelten insgesamt für den Vorstand als Kollegialorgan.

Empfehlung G.8

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie der Auffassung ist, dass die Option bestehen muss, dass Zielwerte oder Vergleichsparameter an sich nachträglich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden können."

Frankfurt am Main, im März 2021

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

Unternehmensführungspraktiken

Die Deutsche Familienversicherung hat darüber hinaus ein Governance-System etabliert, das ein solides und vorsichtiges Management des Versicherungsgeschäfts ermöglicht. Dieses Governance-System umfasst die vier Schlüsselfunktionen: die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion, die versicherungsmathematische Funktion und die interne Revisionsfunktion. Wesentliche Stützpfeiler des Systems sind die Einrichtung geeigneter Prozesse im Bereich der Schlüsselfunktionen sowie der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), der internen Kontrollen und des Outsourcings.

Die Deutsche Familienversicherung verfügt über ein funktionierendes und effektives internes Kontrollsystem, das eine unternehmensspezifische Steuerung und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und somit die Funktionsfähigkeit der Geschäftstätigkeit und Sicherstellung der Zuverlässigkeit von Informationen und Berichterstattungen gewährleistet.

Ergänzt wird das interne Kontrollsystem durch die Schlüsselfunktion Interne Revision, die nach Maßgabe des aufgestellten Revisionsplanes selbstständig und unabhängig objektive und risikoorientierte Überprüfungen der Geschäftsbereiche sowie der unternehmensspezifischen Abläufe, Verfahren und Systeme durchführt.

Unter Compliance werden die Einhaltung von Gesetzen, einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Sittlichkeit, sowie die Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens in einer Unternehmensorganisation verstanden.

Compliance ist für die Deutsche Familienversicherung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein grundlegendes Selbstverständnis. Compliance bedeutet für die Deutsche Familienversicherung nicht nur Legalität und Risikovermeidung, sondern auch eine verantwortungsbewusste Werteorientierung.

Ziel des Compliance-Management-Systems der Deutschen Familienversicherung ist die Vermeidung von Compliance-Risiken, insbesondere von finanziellen Risiken und Reputationsschäden, sowie die Schaffung einer gelebten Compliance-Kultur.

Das Compliance-Management-System der Deutschen Familienversicherung ist für die Einhaltung und Überwachung der für den Versicherungsbetrieb einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zuständig. Neben der Beratung des Vorstandes im Hinblick auf die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften beurteilt es die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes und mit der Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risiken.

Die Schlüsselfunktion Compliance berichtet regelmäßig im Rahmen des Compliance-Berichtes oder, sofern unmittelbare Veranlassung besteht, in Form eines Ad-hoc-Berichtes unmittelbar an den Vorstand der Gesellschaft. Daneben berichten alle Schlüsselfunktionen in einer regelmäßig alle vier Wochen stattfindenden Schlüsselfunktionssitzung direkt an den Vorstand.

Arbeitsweise des Vorstandes

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und seiner Geschäftsordnung.

Der Vorstand hat in seiner Gesamtheit die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten. Die Mitglieder des Vorstandes tragen daher gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstandes führen die einzelnen Mitglieder die ihnen nach dem Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Ressorts selbstständig. Dabei waren die Ressorts in 2020 wie folgt zusammengefasst:

  • Rechnungswesen, Solvency II, Controlling, Kapitalanlage, Personal, Recht und Compliance (Schlüsselfunktion), Datenschutz, IP/PR, unabhängige Risikocontrollingfunktion1 (Schlüsselfunktion) (Dr. Knoll)
  • Vertrieb, Marketing, Produktentwicklung, Rückversicherung, Betrieb, Aktuariat, versicherungsmathematische Funktion (Schlüsselfunktion) (Schinnenburg)
  • IT (einschließlich Datenmanagement, IT-Projektleitung, Anwendungsentwicklung), digitale Weiterentwicklung, Dokumentenmanagement, Schaden/Leistung, Interne Revision (Schlüsselfunktion), Facility-Management (Wollny)

¹ Gemäß BaFin-Rundschreiben 2/2017 (VA), Ziffer 8.1.3. (Nr. 30) als Gesamtvorstandslösung.

Der Vorstand trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zu Vorstandssitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden geleitet werden. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Punkte und Themen für die Tagesordnung zu benennen. Die Sitzungen dienen der Abstimmung, Beratung und Beschlussfassung.

Beschlüsse des Vorstandes sollen möglichst einstimmig gefasst werden, anderenfalls wird der Beschluss mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz, Satzung oder die Geschäftsordnung andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Vorstandsbeschlüsse von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.

Über jede Sitzung des Vorstandes wird eine Niederschrift angefertigt, aus der sich unter anderem der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlussfassungen ergeben.

In den Vorstandssitzungen werden alle Unternehmensbelange ressortübergreifend und abschließend beraten und beschlossen. Von der Bildung weiterer Vorstands- und Konzernausschüsse kann daher auch unter Proportionalitätsgrundsätzen abgesehen werden.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Planung und Zielerreichung sowie die Unternehmensstrategie einschließlich der Investitions- und Personalplanung und bestehender Risiken.

Arbeitsweise des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei wird der Aufsichtsrat im Rahmen der unternehmens- spezifischen Situation potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsleitung. Er wird zu diesem Zweck regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informiert.

Daneben ist der Aufsichtsrat insbesondere für die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Festsetzung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses zuständig.

Der Aufsichtsrat tagt nach Bedarf, wobei mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr durchzuführen sind. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder können Sitzungen auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten werden.

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in den Sitzungen gefasst, können aber auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger vergleichbarer Kommunikationsmittel sowie in Kombination der vorgenannten Formen erfolgen. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Die Tätigkeit des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 ist im Bericht des Aufsichtsrates näher beschrieben.

Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Familienversicherung Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen zu beschließen.

Der Aufsichtsrat hat die Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand bis zum 31. August 2023 jeweils auf 0 % festgesetzt.

Der Vorstand hat die Zielquote für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes bis zum 31. März 2024 jeweils auf 50 % festgesetzt.

Diversitätskonzepte für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Deutsche Familienversicherung verfolgt kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammen setzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der Deutschen Familienversicherung fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft und auch aller übrigen Positionen allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten geachtet. Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung und Herkunft der jeweiligen Person bleiben dabei außer Betracht.

7 ANLAGE ZUM LAGEBERICHT

Verzeichnis der im Geschäftsjahr betriebenen Versicherungszweige und Versicherungssparten

Im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft

Nicht substitutive Krankenversicherung: Ziffer gemäß
BerVersV
— selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant) 02.2
— selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (stationär) 02.3
— Einzel-Krankentagegeldversicherung 02.4
— sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung 02.6
— Reisekrankenversicherung 02.6.7
— freiwillige Pflegekostenversicherung, nicht substitutiv, n. A. d. L. 02.8.3
— freiwillige Pflegetagegeldversicherung 02.8.6
Schaden- und Unfallversicherung:
— Unfallversicherung 03
— Haftpflichtversicherung 04
— Rechtsschutzversicherung 07
— Glasversicherung 11
— verbundene Hausratversicherung 13
— verbundene Gebäudeversicherung 14
— Technische Versicherung 17
— sonstige Sachversicherung 28
— sonstige Schadenversicherung 29
— Tier-Krankenversicherung 29.3.05

KONZERN-ABSCHLUSS

37

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

AKTIVA

in € Anhang 31.12.2020 31.12.2019
angepasst
31.12.2018
angepasst
A. Immaterielle Vermögenswerte 10.1 8.847.905 8.664.778 9.204.617
B. Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16 10.2 1.368.874 2.053.311 0
C. Kapitalanlagen
I. Ausleihungen 0 0 0
II. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 132.564.689 121.742.488 90.053.043
III. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzinvestitionen
2.502.500 0 0
Summe C. 10.3 135.067.189 121.742.488 90.053.043
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer 1.791.125 1.227.211 538.022
2. an Versicherungsvermittler 39.326 35.386 183.906
1.830.451 1.262.598 721.928
II. Sonstige Forderungen 2.295.182 3.987.406 4.199.093
Summe D. 10.4 4.125.633 5.250.004 4.921.021
E. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 37.786.113 3.763.249 9.033.485
F. Anteil der Rückversicherer an den
versicherungs­technischen Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 10.5.1 877.789 558.987 558.144
II. Deckungsrückstellungen 10.5.2 49.235.319 37.021.379 30.487.674
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 10.5.3 5.724.612 2.904.870 3.970.737
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 12.194 14.655 1.903
Summe F. 10.5 55.849.914 40.499.892 35.018.458
G. Steuererstattungsansprüche
I. aus laufenden Steuern 1.358 0 0
II. aus latenten Steuern 5.026.653 5.873.839 2.010.171
Summe G. 10.6 5.028.011 5.873.839 2.010.171
H. Übrige Aktiva 10.7 2.550.882 2.755.912 5.074.447
Summe Aktiva 250.624.521 190.603.473 155.315.242

PASSIVA

in € Anhang 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018
angepasst angepasst
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 29.175.560 26.523.240 25.507.750
II. Kapitalrücklage 72.737.638 43.835.735 38.889.088
III. Verlustvortrag –6.558.264 –4.457.904 –2.135.969
IV. Unrealisierte Gewinne und Verluste 11.1 2.933.527 695.670 –770.357
V. Konzernjahresfehlbetrag, der den Anteilseignern
des Mutterunternehmens zusteht
–7.434.202 –2.100.360 –2.321.935
Summe A. 90.854.260 64.496.381 59.168.577
B. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen
I. Beitragsüberträge 11.2.1 3.338.300 2.965.818 2.537.001
II. Deckungsrückstellungen 11.2.2 70.674.538 51.078.393 42.570.283
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 11.2.3 14.801.380 13.046.828 10.268.949
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 11.2.4 2.256.308 1.507.888 867.942
Summe B. 11.2 91.070.526 68.598.927 56.244.175
C. Sonstige Rückstellungen 11.3 3.447.524 3.372.293 871.556
D. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft
1. gegenüber Versicherungsnehmern 453.588 237.180 195.886
2. gegenüber Versicherungsvermittlern 962.127 891.643 1.416.530
1.415.715 1.128.823 1.612.417
II. Depotverbindlichkeiten 51.753.759 42.567.519 32.840.383
III. Verbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 6.636.664 126.910 159.472
III. Sonstige Verbindlichkeiten 5.446.072 6.484.884 3.255.219
Summe D. 11.4 65.252.210 50.308.136 37.867.491
E. Steuerschulden
I. aus laufenden Steuern 0 550.510 197.820
II. aus latenten Steuern 0 3.277.226 965.622
Summe E. 10.6 0 3.827.737 1.163.442
Summe Passiva 250.624.521 190.603.473 155.315.242

Hinsichtlich der in den Vortragswerten angepassten Eigenkapitalstruktur verweisen wir auf Ziffer 2 der Notes.

GESAMTERGEBNISRECHNUNG

in € Anhang 2020 2019
I. Gewinn- und Verlustrechnung
1. Gebuchte Beiträge
a) Brutto 114.736.817 90.919.027
b) Anteil der Rückversicherer 52.786.925 36.125.527
61.949.892 54.793.500
2. Veränderung der Beitragsüberträge
a) Brutto –372.482 –428.817
b) Anteil der Rückversicherer 318.801 843
–53.681 –427.973
3. Verdiente Nettobeiträge 61.896.211 54.365.526
4. Ergebnis aus Kapitalanlagen 12.2 863.617 3.401.055
Davon: Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0 0
5. Sonstige Erträge 12.3 328.069 629.608
Summe Erträge 63.087.896 58.396.189
6. Versicherungsleistungen
a) Brutto 73.239.397 48.035.322
b) Anteil der Rückversicherer 33.700.060 15.084.904
12.4 39.539.337 32.950.418
7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
a) Brutto 52.920.550 47.224.132
b) Anteil der Rückversicherer 22.733.470 21.838.522
12.6 30.187.080 25.385.610
8. Sonstige Aufwendungen 12.7 3.924.703 5.263.494
Summe Aufwendungen 73.651.120 63.599.522
9. Operatives Ergebnis –10.563.224 –5.203.333
10. Finanzierungsaufwendungen Leasing 13.8 19.406 19.098
11. Jahresergebnis vor Ertragsteuern –10.582.630 –5.222.431
12. Ertragsteuern 12.8 und 12.9 –3.148.428 –3.122.071
13. Jahresergebnis –7.434.202 –2.100.360
Davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend –7.434.202 –2.100.360
Ergebnis je Aktie 12.10 –0,53 –0,16
II. Sonstiges Ergebnis
14. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen 2.237.858 1.466.027
Summe Sonstiges Ergebnis 2.237.858 1.466.027
III. Gesamtergebnis –5.196.344 –634.333
Davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend –5.196.344 –634.333

ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS

Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Verlust und
Verlustvortrag
Unrealisierte
Gewinne
und Verluste
Aufwendungen
für die
Beschaffung
von Eigenkapital
Konzern
Eigenkapital
in T€
Stand am 31. Dezember 2018 25.508 39.775 –2.872 –770 –2.473 59.168
Fehlerkorrektur IAS 8.41ff. (IPO-Kosten) 0 –886 –1.587 0 2.473 0
Stand am 31. Dezember 2018 (korrigiert) 25.508 38.889 –4.459 –770 0 59.168
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 –2.100 1.466 0 –634
Kapitalerhöhung 1.015 5.077 0 0 –130 5.962
Stand am 31. Dezember 2019 (korrigiert) 26.523 43.966 –6.559 696 –130 64.496
Fehlerkorrektur IAS 8.41ff.
(Transaktionskosten Greenshoe-Aktien)
0 –130 0 0 130 0
Stand am 31. Dezember 2019 (korrigiert) 26.523 43.836 –6.559 696 0 64.496
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 –7.434 2.238 0 –5.196
Kapitalerhöhung 2.652 28.902 0 0 0 31.554
Stand am 31. Dezember 2020 29.175 72.738 –13.993 2.934 0 90.854

Wir verweisen hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals auch auf die Erläuterungen im Lagebericht und auf die Abschnitte 2 und 3 der Notes hinsichtlich der angepassten Vorjahreswerte.

KAPITALFLUSSRECHNUNG

in € 2020 2019
1. Periodenergebnis –7.434.202 –2.100.360
2. Veränderung der versicherungstechnischen Nettorückstellungen 7.121.578 6.855.752
3. Veränderung der Depotforderungen und -verbindlichkeiten sowie der
Abrechnungsforderungen und -verbindlichkeiten
18.457.069 10.396.029
4. Veränderung der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 1.821.825 3.186.788
5. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 526.200 –3.407.687
6. Veränderung sonstiger Bilanzposten –5.877.788 1.335.223
7. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 3.058.637 –1.934.288
I. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 17.673.319 14.331.457
8. Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen 127.148.740 2.814.805
9. Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen –139.869.297 –26.666.642
10. Sonstige Einzahlungen 1.885.141 0
11. Sonstige Auszahlungen –3.288.988 –1.158.359
II. Cashflow aus der Investitionstätigkeit –14.124.404 –25.010.196
12. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 31.177.484 6.092.940
13. Tilgung von Leasingverbindlichkeiten –703.535 –684.437
III. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 30.473.949 5.408.503
Veränderung des Finanzmittelfonds 34.022.864 –5.270.236
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.763.249 9.033.485
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 37.786.113 3.763.249

Der Finanzmittelfonds beinhaltet laufende Guthaben bei Kreditinstituten.

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 2020

BILANZ – AKTIVA Krankenzusatz Schaden/Unfall Gesamt
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
A. Immaterielle Vermögenswerte 8.168.617 7.486.220 679.288 1.178.559 8.847.905 8.664.778
B. Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16 1.263.780 1.919.736 105.094 133.575 1.368.874 2.053.311
C. Kapitalanlagen
I. Ausleihungen 0 0 0
II. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 122.387.185 116.642.136 10.177.504 5.100.352 132.564.689 121.742.488
III. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen 2.502.500 0 0 0 2.502.500 0
IV. Übrige Kapitalanlagen 0 0 0
Summe C. 124.889.685 116.642.136 10.177.504 5.100.352 135.067.189 121.742.488
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem
selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer 1.653.614 632.073 137.512 595.139 1.791.125 1.227.211
2. an Versicherungsvermittler 36.307 28.309 3.019 7.077 39.326 35.386
1.689.920 660.382 140.531 602.216 1.830.451 1.262.598
3. Sonstige Forderungen 2.118.972 3.728.011 176.210 259.395 2.295.182 3.987.406
Summe D. 3.808.892 4.388.393 316.741 861.611 4.125.633 5.250.004
E. Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 810.397 387.859 67.391 171.128 877.789 558.987
II. Deckungsrückstellungen 49.235.319 37.021.379 0 0 49.235.319 37.021.379
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 5.285.111 1.729.275 439.501 1.175.596 5.724.612 2.904.870
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 11.258 13.702 936 953 12.194 14.655
Summe E. 55.342.086 39.152.214 507.828 1.347.677 55.849.914 40.499.892
F. Übrige Segmentaktiva 41.882.160 11.586.792 3.482.847 806.208 45.365.007 12.393.000
Summe Segmentvermögen 235.355.220 181.175.490 15.269.301 9.427.983 250.624.521 190.603.473
BILANZ – PASSIVA Krankenzusatz Schaden/Unfall Gesamt
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
A. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen
I. Beitragsüberträge 3.082.006 1.842.053 256.294 1.123.765 3.338.300 2.965.818
II. Deckungsrückstellungen 70.674.538 51.078.393 0 0 70.674.538 51.078.393
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 13.665.021 7.963.400 1.136.359 5.083.427 14.801.380 13.046.828
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 2.125.308 1.497.896 131.000 9.992 2.256.308 1.507.888
Summe A. 89.546.873 62.381.742 1.523.653 6.217.185 91.070.526 68.598.927
B. Sonstige Rückstellungen 3.182.845 3.152.914 264.680 219.380 3.447.524 3.372.293
C. Übrige Segmentpassiva 64.215.882 53.383.310 1.036.328 752.562 65.252.210 54.135.873
Summe Segmentschulden 156.945.600 118.917.966 2.824.661 7.189.126 159.770.261 126.107.092

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 2020

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Krankenzusatz
Schaden/Unfall
Gesamt
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
1. Gebuchte Beiträge aus dem Versicherungsgeschäft 105.928.028 85.004.423 8.808.789 5.914.604 114.736.817 90.919.027
2. Verdiente Nettobeiträge 55.457.444 49.356.283 6.438.767 5.009.243 61.896.211 54.365.526
3. Ergebnis aus Kapitalanlagen 797.313 3.258.569 66.303 142.486 863.617 3.401.055
4. Sonstige Erträge 322.130 620.073 5.938 9.535 328.069 629.608
Summe Erträge 56.576.888 53.252.488 6.511.008 5.161.263 63.087.896 58.369.189
5. Leistungen an Kunden 37.884.050 30.446.914 1.655.287 2.503.504 39.539.337 32.950.418
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 22.388.463 22.193.199 7.798.617 3.192.410 30.187.080 25.385.609
7. Sonstige Aufwendungen 3.623.388 4.778.515 301.315 484.979 3.924.703 5.263.494
Summe Aufwendungen 63.895.901 57.418.628 9.755.219 6.180.893 73.651.120 63.599.521
8. Operatives Ergebnis –7.319.014 –4.183.704 –3.244.210 –1.019.630 –10.563.224 –5.203.333
9. Finanzierungsaufwendungen 17.916 17.339 1.490 1.759 19.406 19.098
10. Jahresüberschuss vor Ertragsteuern –7.336.930 –4.201.043 –3.245.700 –1.021.389 –10.582.630 –5.222.431
11. Ertragsteuern –2.906.711 –2.511.466 –241.717 –610.604 –3.148.428 –3.122.070
12. Jahresergebnis –4.430.218 –1.689.574 –3.003.983 –410.785 –7.434.202 –2.100.360
ZUSATZINFO Krankenzusatz
Schaden/Unfall
Gesamt
in € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Zinsertrag 2.648 3.165 220 321 2.868 3.486
Zinsaufwand 878.394 834.163 73.046 231 951.440 834.394
Planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 2.806.181 824.060 233.357 305.522 3.039.538 1.129.582
Wesentliche zahlungsunwirksame Erträge (+) und Aufwendungen (–)¹ 0 0 0 0 0 0
Schadenquote (in %) 67,3 61,7 25,7 50,0 63,0 60,6

¹ Ausgenommen planmäßige Abschreibungen und Amortisationen.

KONZERNANHANG

1 AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE UND RECHTSVORSCHRIFTEN

1.1 Allgemeines

Der Konzernabschluss der Deutschen Familienversicherung wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 und § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er steht mit allen im Geschäftsjahr 2020 in der Europäischen Union (EU) anzuwendenden IFRS und gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie den korrespondierenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) und gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretation Committee (SIC) im Einklang. Auf eine vorzeitige Anwendung der im Jahr 2020 in Kraft getretenen neuen Standards, Änderungen bestehender Standards sowie Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2020 nicht verpflichtend war, wurde verzichtet.

Auf die Berichts- und die Vergleichsperiode wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet, sofern nicht prospektive Methodenänderungen für das Berichtsjahr ausdrücklich erlaubt waren. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Berichtswährung ist der €. Der Konzernabschluss wird in vollen € dargestellt, wodurch Rundungsdifferenzen entstehen können.

Der für Versicherungsunternehmen aktuell noch maßgebliche IFRS 4 "Versicherungsverträge" erlaubt während einer Übergangsphase, der Phase I, gemäß IFRS 4.13 die versicherungstechnischen Posten prinzipiell nach den vor der IFRS-Einführung angewandten Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren und zu bewerten. Entsprechend hat die Deutsche Familienversicherung im Einklang mit IFRS 4.25 die für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach dem HGB und anderen zusätzlich für Versicherungsunternehmen geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften angewandt.

1.2 Angabe der betriebenen Versicherungszweige

Gemäß IFRS 4 hat ein Versicherungsunternehmen seine mit Versicherungsnehmern abgeschlossenen Verträge bezüglich der Übernahme versicherungstechnischer Risiken und somit hinsichtlich der Anwendbarkeit des IFRS 4 zu klassifizieren.

Die Deutsche Familienversicherung betreibt folgende Versicherungszweige und Sparten:

Schaden- und Unfallversicherung

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • Tier-Krankenversicherung
  • Elektronikversicherung

Private Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherung

  • Krankenzusatzversicherung, betrieben nach Art der Lebensversicherung
    • Ergänzende Pflegezusatzversicherung
    • Geförderte Pflegevorsorgeversicherung
    • Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung
    • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Krankenzusatzversicherung, betrieben nach Art der Schadenversicherung
    • Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz und Zahnerhalt
    • Ergänzende Zusatzversicherungen für ambulante Heilbehandlung und ambulante Vorsorge
    • Auslandskrankenversicherung

Die im Rahmen der oben genannten Versicherungszweige von der Deutschen Familienversicherung abgeschlossenen Versicherungsverträge beinhalten jeweils die Übernahme eines signifikanten Versicherungsrisikos eines Versicherungsnehmers durch Vereinbarung der Zahlung einer Entschädigung oder Übernahme von eingetretenen Kosten für den Fall, dass ein ungewisses zukünftiges Ereignis den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft. Diese Verträge entsprechen somit der Definition eines Versicherungsvertrages (IFRS 4 Anhang B – Definition eines Versicherungsvertrages) und sind gemäß IFRS 4 zu bilanzieren.

Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden gemäß IFRS 4.14 (d) (i) in der Bilanz separat dargestellt. Reservierte Beträge der ermessensabhängigen Überschussbeteiligung werden unter den versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesen.

1.3 Änderungen von Standards und Interpretationen im Berichtsjahr

Die in der nachstehenden Tabelle genannten Standards waren zum 1. Januar 2020 anzuwenden. Sofern sie den DFV-Konzern betrafen, wurden sie in diesem Konzernabschluss umgesetzt.

ERSTMALIGE ANWENDUNG NEUE ODER GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
01.01.2020 Änderung an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" – Definition eines Geschäftsbetriebes
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden,
Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" – Definition von Wesentlichkeit
Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und
IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" – Reform der Referenzzinssätze, Änderung am Rahmenkonzept
zur Rechnungslegung

Die Übernahme dieser Standards hatte keine oder keine wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DFV-Konzerns.

Änderungen an IFRS 3 – Definition eines Geschäftsbetriebes

Das IASB hat am 22. Oktober 2018 Änderungen an IFRS 3 betreffend die Definition eines Geschäftsbetriebes veröffentlicht.

Die Deutsche Familienversicherung ist von diesen Änderungen nicht betroffen.

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Definition von Wesentlichkeit

Die am 31. Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen bezüglich der Definition von Wesentlichkeit von Abschlussinformationen betreffen die Standards IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler". Sie sollen zusammen mit zusätzlichen Anwendungserläuterungen dem Ersteller eines IFRS-Abschlusses die Beurteilung von Wesentlichkeit erleichtern. Außerdem stellt die Änderung die einheitliche Definition von Wesentlichkeit in einem IFRS-Abschluss sicher. Das EU-Endorsement erfolgte am 29. November 2019.

Die Deutsche Familienversicherung ist von diesen Änderungen nicht betroffen.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 – Interest-Benchmark-Reform

Hintergrund der Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 und der IBOR-Reform ist die Streichung der Interbank Offered Rates (IBOR) als Benchmark-Zinssatz. Dies hat insbesondere Auswirkungen für die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS ergeben, die prospektive Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsbeziehungen, die Anpassung des Kriteriums "highly probable" in Bezug auf Cashflow-Hedges sowie die IBOR-Risikokomponente.

Die Deutsche Familienversicherung ist von diesen Änderungen nicht betroffen.

1.4 Wesentliche in kommenden Rechnungslegungsperioden von der Deutschen Familienversicherung anzuwendende neue IFRS-Standards

IFRS 17, Versicherungsverträge (EU-Endorsement-Verfahren abgeschlossen)

Das IASB hat mit dem derzeit anzuwendenden IFRS 4 im Jahr 2004 eine Übergangslösung zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht, die mittlerweile seit über zehn Jahren anzuwenden ist.

Der finale neue Standard IFRS 17, Versicherungsverträge, ist ab dem 1. Januar 2023 erstmals verbindlich anzuwenden.

IFRS 17 gilt weitgehend für alle Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die ein Unternehmen zeichnet. Die Definition von Versicherungsverträgen wurde aus IFRS 4 übernommen.

  • Finanzgarantien, sofern der Anwender vom Wahlrecht Gebrauch macht, diese als Finanzinstrument zu behandeln,
  • Produktgarantien, Assets und Liabilities aus Pensionsplänen,
  • bedingte vertragliche Rechte und Pflichten aus nichtfinanziellen Sachverhalten,
  • Restwertgarantien,
  • bedingte Zahlungen aus Unternehmenszusammenschlüssen und
  • Unternehmen als Versicherungsnehmer.

Gegenstand des Standards ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Zuge der Standardentwicklung hat sich der Present Value of Fulfilment Cashflows als favorisiertes Bewertungskonzept herauskristallisiert. Der Present Value of Fulfilment Cashflows ergibt sich als laufende Schätzung des aus Unternehmenssicht notwendigen Erwartungsbarwerts der Zahlungsströme, um die aus einem Versicherungsvertrag resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Deckung erfolgt im allgemeinen Modell (general model) nach einem 3-Bausteine-Ansatz (Building Block Approach, BBA):

  • Schätzung der erwarteten ein- und ausgehenden Cashflows
  • Diskontierung der erwarteten Cashflows zur Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes
  • Ermittlung einer Risikomarge für die Unsicherheit der geschätzten Cashflows

Übersteigen die Barwerte der erwarteten Einzahlungen die der erwarteten risikoadjustierten Auszahlungen, ist die verbleibende Residualgröße als vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM) anzusetzen. Negative Margen sind ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu realisieren.

Grundsätzlich ist zwischen der prospektiven Rückstellung für zukünftige Deckung und der Rückstellung für eingetretene Schäden zu unterscheiden. Auf die Rückstellung für eingetretene Schäden wird das obige Konzept gleichermaßen angewendet.

Nicht alle Versicherungsverträge müssen nach dem 3-Bausteine-Ansatz abgebildet werden. Verträge mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr können nach der vereinfachten Methode (Premium Allocation Approach, PAA) abgebildet werden. Dies gilt auch für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, bei denen die Anwendung der vereinfachten Methode zu ähnlichen Ergebnissen führen würde wie der 3-Bausteine-Ansatz. Auf Verträge, bei denen der PAA keine vernünftige Schätzung für den 3-Bausteine-Ansatz darstellt, findet der vereinfachte Ansatz jedoch keine Anwendung. Dazu zählen verlustträchtige Verträge sowie Verträge, die eingebettete Optionen oder Garantien beinhalten oder über eine lange Laufzeit verfügen.

Neben Erstversicherungsverträgen (inklusive der aktiven Rückversicherung) sind außerdem passive Rückversicherungsverträge durch einen Erstversicherer zu bewerten. Die Bewertung von passiven Rückversicherungsverträgen erfolgt grundsätzlich spiegelbildlich zum 3-Bausteine-Ansatz, normalerweise auf Basis von Portfolios, wobei einige Modifikationen zu beachten sind.

Für die Bilanzierung des Lebensversicherungsgeschäfts, speziell des überschussberechtigten Geschäfts, hat das IASB mit der Aufnahme des Variable-Fee-Ansatzes (VFA) wichtige Weichen gestellt. Beim VFA dürfen Schwankungen im Umfang des auf den Versicherer entfallenden Anteils des Kapitalanlageergebnisses und im Wert der Garantien mit der CSM verrechnet werden. Ein Versicherungsvertrag gilt als direkt überschussberechtigt und fällt damit in den Anwendungsbereich des Variable-Fee-Ansatzes, wenn:

  • der Versicherungsnehmer an einem eindeutig identifizierbaren Pool von zugrunde liegenden Werten partizipiert,
  • der Versicherer hiervon einen wesentlichen Anteil der Erträge an den Versicherungsnehmer ausschüttet und
  • ein wesentlicher Anteil der Cashflows des Versicherers an den Versicherungsnehmer mit der Entwicklung der zugrunde liegenden Werte schwankt.

Nach aktuellem Stand lässt sich aus dieser Definition der direkt überschussberechtigten Verträge die Anwendbarkeit des VFA für überschussberechtigtes Erstversicherungsgeschäft in Deutschland ableiten. Rückversicherungsverträge fallen nicht unter den VFA, selbst wenn sie sich auf Versicherungsverträge beziehen, die unter den VFA fallen.

Anders als im allgemeinen Modell erfolgt die Verzinsung der vertraglichen Servicemarge unter dem VFA nicht mit dem Locked-in-Zins, sondern mit dem aktuellen Zins.

Im Kontext der Folgebewertung sind die Themen Erfolgsvereinnahmung und Umgang mit Schätzungsänderungen hinsichtlich der erwarteten Cashflows, der Risikoanpassung und der Zinsstrukturkurve von großer Bedeutung. Schätzungsänderungen in den erwarteten Cashflows und der Risikoanpassung bezüglich zukünftiger Deckungen werden mit der CSM verrechnet, die Effekte aus Zinsschwankungen auf die versicherungstechnischen Passiva können auf Portfolioebene entweder erfolgswirksam in der GuV oder erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden (OCI-Wahlrecht).

Mit der OCI-Lösung hat das IASB ein Instrument zur Vermeidung von Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherers beschlossen. Demnach können Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfüllungsbarwert der versicherungstechnischen Verpflichtungen erfolgsneutral im Eigenkapital (OCI) erfasst werden. Analog dazu wurde in IFRS 9 für die Aktivseite eine Kategorie für Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter geschaffen, die ebenfalls einer erfolgsneutralen Bewertung (OCI) mit dem beizulegenden Zeitwert entsprechend

dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" unterliegt. Während für die neue Anlagekategorie bei Veräußerung eines Finanzinstruments ein Recycling erfolgt, wird ein analoger Effekt bei Anwendung der OCI-Lösung auf der Passivseite durch die aufwandswirksame Zinszuführung mit dem bei Einbuchung fixierten (locked-in) Zinssatz gewährleistet.

Beurteilung möglicher Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17

Mit der Einführung von IFRS 17 werden sich ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz sowie die gesamte Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss der Deutschen Familienversicherung komplett verändern. Dies entspricht einer weitgehenden Neueinführung der IFRS bei der Deutschen Familienversicherung, die zudem einen Paradigmenwechsel zur bisher angewandten Bilanzierungsmethode für Versicherungsverträge darstellt. Künftig sind alle Zahlungsein- und -ausgänge aus einem Versicherungsvertrag bereits zu Beginn des Vertrages zu schätzen und abzubilden. Fehleinschätzungen bezüglich der Cashflows führen zu erhöhter GuV-Volatilität. Dies wird vor allem in der ersten Zeit nach der Neueinführung von IFRS 17 zu großen Herausforderungen hinsichtlich der Planbarkeit, Vorhersehbarkeit und Interpretierbarkeit der Unternehmensergebnisse führen.

Im Zusammenspiel mit IFRS 9 besteht die Herausforderung, das Optimum an Möglichkeiten zur Vermeidung eines Accounting Mismatch auszuschöpfen. Instrumente dafür sind ein angemessener Portfolioschnitt der Versicherungsprodukte, die analoge Ausübung von Wahlrechten und Bewertungsansätzen sowie die Ermittlung passender Zinsstrukturkurven.

Zur Einführung von IFRS 17 muss neben der Umsetzung der fachlichen Anforderungen auch ein neues Nebenbuch für Versicherungsverträge eingeführt und in die Unternehmens-Systemlandschaft eingefügt werden. Die Einführung von IFRS 17 führt somit insgesamt zu einer signifikanten Umgestaltung von Prozessen für die Erstellung zukünftiger DFV-Konzernabschlüsse. Hiervon sind weite Teile des Unternehmens betroffen, insbesondere auch im Hinblick auf Planungs- und Simulationsprozesse.

Die Einführung von IFRS 17 ist stets in engem Zusammenspiel mit IFRS 9 zu betrachten, wodurch die Anforderungen an die Anwender noch einmal erhöht werden.

Herausforderungen im künftigen Zusammenspiel von IFRS 9 und IFRS 17

Die wesentliche Herausforderung in der gemeinsamen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 17 stellt die Vermeidung eines Accounting Mismatch dar. Dafür ist die Möglichkeit zur weitgehend kongruenten Ausübung der OCI-Option für Finanzinstrumente auf der Aktivseite und für Versicherungsverträge auf der Passivseite von wesentlicher Bedeutung.

Der im September 2016 erschienene Standard "Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts", Amendments to IFRS 4, enthält unter anderem den deferral approach für Versicherungsunternehmen, der diesen grundsätzlich gestattet, IFRS 9 erst mit erstmaliger Anwendung von IFRS 17 einzuführen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung des IFRS 9 besteht für Unternehmen, die überwiegend im Versicherungsgeschäft tätig sind. Die DFV erfüllt die notwendigen Voraussetzungen hierfür (der Anteil der Versicherungsaktivitäten des Konzerns lag am 31. Dezember 2015 bei 100 %, eine Änderung der Geschäftstätigkeit hat zwischenzeitlich nicht stattgefunden) und nimmt u. a. wegen der Wechselwirkung der Bilanzierung der Finanzinstrumente und Versicherungsverträge die Möglichkeit der Verschiebung in Anspruch. Die Anhangangaben im Rahmen des "Deferral Approach" (Zeitwerte der derzeit im Bestand befindlichen Finanzinstrumente, unterteilt nach dem Zahlungsstromkriterium, sowie Angaben zu Ausfallrisiken der Wertpapiere, die den SPPI-Test bestehen), die eine gewisse Vergleichbarkeit mit den Unternehmen ermöglichen sollen, die bereits IFRS 9 anwenden, werden im Konzernanhang im Abschnitt 13.5 "Angaben zur vorübergehenden Befreiung von IFRS 9" dargestellt. Die Deutsche Familienversicherung wird IFRS 9 zusammen mit dem IFRS 17 einführen. Durch die Verzögerung bei der Einführung von IFRS 17 verschiebt sich auch zeitlich die Implementierung von IFRS 9.

Fazit

Insgesamt ist absehbar, dass durch die Anwendung von IFRS 9 und die Umsetzung von IFRS 17 mindestens in den nächsten Geschäftsjahren mit erheblichem Umstellungsaufwand zu rechnen ist, resultierend in einer Neuordnung der IFRS-Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen, die zu einem völlig neuen Bild des IFRS-Konzernabschlusses führen wird. Viele konkrete Fragen zur Einführung von IFRS 17 sind indes noch ungeklärt. Aus ihrer Beantwortung im Lauf der Zeit werden sich weitere Konsequenzen ergeben, die bis dato noch nicht absehbar sind.

Die Deutsche Familienversicherung hat derzeit folgende Maßnahmen zur Implementierung von IFRS 17 und IFRS 9 eingeleitet bzw. durchgeführt:

  • Bildung einer Projektgruppe,
  • Einbeziehung der involvierten Abteilungen,
  • Workshop bezüglich der Umsetzung mit externen Beratern,
  • Evaluierung von Tools für die Berechnung der Cashflows.

2 FESTSTELLUNGEN DER DEUTSCHEN PRÜFSTELLE FÜR RECHNUNGSLEGUNG (DPR) FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS 2018

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, fehlerhaft sind. Diese Feststellung wurde im Bundesanzeiger am 9. Februar 2021 veröffentlicht und ist zudem auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich (https://ir.deutschefamilienversicherung.de/websites/dfv/German/2000/publikationen.html).

Im Folgenden wird die erfolgswirksame Feststellung hinsichtlich der nicht aufwandswirksam erfassten Kosten des Börsengangs der DPR wiedergegeben. Gemäß der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Änderung von Jahres- und Konzernabschlüssen" (IDW RS HFA 6) sind Konzernabschlüsse grundsätzlich in laufender Rechnung (IDW RS HFA 6 Rn. 43 i. V. m. IDW RS HFA 6 Rn. 21) anzupassen. Im handelsrechtlichen Abschluss wurden die Kosten des Börsengangs bereits 2018 aufwandswirksam erfasst, so dass sich dort keine Änderung ergibt. Die Änderungen werden in diesem Konzernabschluss gemäß IFRS 8.14 über die Anpassung der Vorjahreswerte bilanziell abgebildet.

"Kosten des Börsengangs

In der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 ist das Konzernergebnis vor Steuern zu hoch ausgewiesen, da Kosten im Zusammenhang mit dem Börsengang im Dezember 2018 nicht als Aufwand, sondern als Transaktionskosten (IAS 39.9 – Transaktionskosten) unmittelbar vom Eigenkapital abgezogen wurden. Mit rd. 0,8 Mio. € handelt es sich hierbei um Kosten, die nicht die Voraussetzungen der IAS 32.35 und IAS 32.37 für eine erfolgsneutrale Bilanzierung erfüllten, davon 0,6 Mio. € für die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von den übrigen Kosten in Höhe von 2,8 Mio. € beziehen sich ca. 2,2 Mio. € sowohl auf die Ausgabe von 3,8 Millionen neuen Aktien als auch auf die erstmalige Börsennotierung von 9,0 Millionen bereits existierenden Aktien. Diese Kosten in Höhe von 2,2 Mio. € entfallen sowohl auf die Eigenkapitalbeschaffung als auch auf den Börsengang als Ganzes als zwei im Hinblick auf die Kostenzuordnung voneinander unabhängige Transaktionen. Da diese Kosten nicht anhand eines sinnvollen Schlüssels auf die beiden Transaktionen verteilt wurden und daher nicht anteilig als Aufwand erfasst wurden, liegt ein Verstoß gegen IAS 32.35 und IAS 32.38 vor.

Zudem ist das übrige Ergebnis mit rd. 2,5 Mio. € zu niedrig ausgewiesen, da die im Eigenkapital verrechneten Kosten des Börsengangs i. H. v. 3,6 Mio. € abzüglich von Steuereffekten i. H. v. 1,1 Mio. € darin einbezogen wurden. Dies verstößt gegen IAS 1.109.

Der Ausweis in der Eigenkapitalveränderungsrechnung der unmittelbar vom Eigenkapital abgezogenen Transaktionskosten als eigenständige Eigenkapitalkomponente verstößt zudem gegen IAS 1.106 (d) (iii) in Verbindung mit IAS 1.109."

Wir halten hierzu folgende Punkte erläuternd fest:

  • Nach IFRS sind die Kosten des Börsengangs, bei der Deutschen Familienversicherung waren das beim Börsengang 2018 ca. 3,6 Mio. €, bei gleichzeitiger Platzierung von Alt- und Neuaktien nach sinnvollen Schlüsseln aufzuteilen (IAS 32.38). Der Anteil, der sich auf die Einwerbung neuen Kapitals bezieht, sprich auf die Platzierung neuer Aktien entfällt, ist direkt im Eigenkapital zu erfassen, während der Anteil für die Herstellung einer Handelbarkeit von Altaktien im Aufwand zu erfassen ist.
  • Die Deutsche Familienversicherung führte den Börsengang ausschließlich zum Erwerb neuen Kapitals durch. Altaktien wurden im Rahmen des Börsengangs nicht veräußert und konnten von den Altaktionären innerhalb der ersten zwölf Monate nach Notierungsaufnahme nicht veräußert werden. Vor diesem Hintergrund wurden die gesamten Kosten des Börsengangs auf die neuen Aktien alloziert und erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
  • Bis zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sind diese Ausgaben in Höhe von 3,6 Mio. € unter Abzug von Ertragsteuern in Höhe von 1,1 Mio. € unter den "Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital" in Höhe von 2,5 Mio. € ausgewiesen worden. Ferner ist der Betrag in Höhe von 2,5 Mio. € als Sonstiges Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesen worden.

Die DPR hat in diesem Zusammenhang folgende Fehlerfeststellungen vorgenommen:

  • A. Ausweisänderungen:
  • Der Posten "Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals" ist direkt mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
  • Die Ausgaben in Zusammenhang mit der Beschaffung des Eigenkapitals sind erfolgsneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnen und dürfen nicht als Sonstiges Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden.
  • B. Bewertungsänderungen:
  • Von den Ausgaben in Höhe von 3,6 Mio. € betreffen 0,8 Mio. € Ausgaben, die nach Auffassung der DPR nicht die Voraussetzung für eine erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital erfüllen, da der unmittelbare Zusammenhang zur Kapitalerhöhung fehle. Davon betreffen 0,6 Mio. € die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form von anteilsbasierten Vergütungen (diese Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind allerdings ausschließlich in Zusammenhang mit dem Börsengang ausgegeben worden, wodurch aus Sicht der DFV eine erfolgsneutrale Erfassung im Rahmen des Eigenkapitals sachgerecht gewesen ist.)
  • Ferner sind in den Ausgaben in Höhe von 3,6 Mio. € Ausgaben in Höhe von 2,2 Mio. € enthalten, die nach Auffassung der DPR nicht nach "sinnvollen Schlüsseln" aufgeteilt wurden und demzufolge zumindest ein Teil dieser Kosten im Aufwand 2018 zu erfassen gewesen wäre. Auf Basis einer Aufteilung dieser Gesamtausgaben im Verhältnis der Aktienanzahl der beiden Transaktionen (d.h. der Ausgabe von 3,8 Millionen neuen Aktien und der erstmaligen Börsennotierung von 9,0 Millionen bereits existierenden Aktien) ergibt sich nunmehr, dass ein Anteil von 1,5 Mio. € der 2,2 Mio. € der erstmaligen Börsennotierung zugeordnet wurde und demzufolge unmittelbar als Aufwand zu erfassen gewesen ist (aus Sicht der DFV waren diese Ausgaben allerdings nahezu ausschließlich durch die Ausgabe der 3,8 Millionen neuen Aktien verursacht, wodurch aus Sicht der DFV eine erfolgsneutrale Erfassung im Rahmen des Eigenkapitals sachgerecht gewesen ist).

C. Gesamtergebnis:

  • Dennoch folgt die Deutsche Familienversicherung in diesem Konzernabschluss den Auffassungen der DPR, so dass sich nachfolgende Auswirkungen ergaben:
    • a) Der Posten "Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital" in Höhe von 2,5 Mio. € (3,6 Mio. € Ausgaben abzüglich 1,1 Mio. € Ertragsteuern) wurde aufgelöst.
    • b) Der Verlustvortrag wurde um 1,6 Mio. € (2,3 Mio. € Ausgaben unter Abzug von 0,7 Mio. € Ertragsteuern) erhöht: –0,6 Mio. € aufgrund vollständiger erfolgswirksamer Erfassung (0,8 Mio. € Ausgaben unter Abzug von 0,2 Mio. € Ertragsteuern,) –1,0 Mio. € aufgrund proportionaler erfolgswirksamer Erfassung (1,5 Mio. € Ausgaben unter Abzug von 0,5 Mio. € Ertragsteuern).
    • c) Der Differenzbetrag von 0,9 Mio. € (1,3 Mio. € Ausgaben unter Abzug von 0,4 Mio. € Ertragsteuern) wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.
    • d) Die Feststellung hat keine Auswirkungen auf die zukünftige Dividendenfähigkeit, denn im HGB waren die Aufwendungen bereits im Aufwand erfasst.

3 ANPASSUNG DER BEWERTUNG UND DES AUSWEISES

Im Berichtsjahr wurden keine Anpassungen bei der Bewertung vorgenommen.

Aufgrund der Feststellung der DPR für den Konzernabschluss 2018 wurden auch die Kosten nach Steuern aus dem Jahr 2019, die sich auf die Ausgabe der Greenshoe-Aktien bezogen (T€ 130), vom Posten "Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital" innerhalb der Übrigen Rücklagen des Eigenkapitals in die Kapitalrücklagen umgegliedert. Somit ist der Posten "Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital" in diesem Konzernabschluss nicht mehr ersichtlich. Das Eigenkapital blieb durch diese Umgliederung in Summe unverändert.

Weiterhin wurde der Ausweis der latenten Steuern korrigiert. Die aktiven latenten Steuern auf den ertragsteuerlichen Verlustvortrag wurden in Tabelle 10.6 Steuerabgrenzung in der Vorjahrsangabe in Höhe von T€ 480 von der Spalte "davon in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst" in die Spalte "davon direkt im Eigenkapital" umgegliedert, da die korrespondierenden Eigenkapitalbeschaffungskosten für den IPO im Jahr 2018 und für die Greehshoe-Aktien im Jahr 2019 ebenfalls erfolgsneutral behandelt wurden. Die Steuern wurden daher ebenfalls erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfasst.

In Tabelle 12.9 "Überleitung erwarteter Ertragsteuern zu ausgewiesenen Ertragsteuern" wurde der Überleitungsbetrag den Kapitalanlagen zugewiesen. Hierbei handelt es sich um eine Fehlerkorrektur im Ausweis nach IAS 8.41ff in Höhe von T€ 1.491.

4 ERMESSENSAUSÜBUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bewertung verschiedener Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. Nachstehend geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und Annahmen sich als falsch erweisen. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Ermittlung der versicherungstechnischen Reserven
  • Ermittlung der versicherungstechnischen Drohverlustrückstellung
  • Ermittlung der Zeitwerte von Finanzinstrumenten, sofern nicht Börsenpreise oder Anschaffungskosten für die Bewertung zugrunde gelegt werden
  • Ermittlung erzielbarer Beträge für Wertminderungstests von Vermögenswerten
  • Ermittlung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge

Sämtliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufenden überprüft und basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und sonstigen Faktoren, einschließlich Erwartungen über zukünftige Ereignisse, die das Unternehmen finanziell beeinflussen können, und die unter den gegebenen Umständen als sachgerecht gelten.

5 ANSATZ UND AUSBUCHUNG VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN

Vermögenswerte werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen daraus dem Unternehmen zufließen wird, das Unternehmen den Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens kontrollieren kann und wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Bei Übergang der Chancen und Risiken auf Dritte beziehungsweise bei Verlust der Verfügungsmacht werden Vermögenswerte ausgebucht.

Schulden werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung des Unternehmens aller Voraussicht nach ein direkter Abfluss wirtschaftlich relevanter Ressourcen ergibt. Die Ausbuchung von Schulden erfolgt, wenn die Verpflichtung nicht mehr besteht.

6 ALLGEMEINE WERTANSÄTZE VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN

Die Geldbeträge der Abschlussposten werden mithilfe verschiedener Bewertungsgrundlagen und -verfahren ermittelt. Die am häufigsten für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten herangezogenen Bewertungsgrundlagen sind:

  • fortgeführte Anschaffungskosten und
  • beizulegende Zeitwerte (Fair Value).

Häufig werden diese Bewertungsgrundlagen noch mit anderen Bewertungsgrundlagen kombiniert, so zum Beispiel bei der Ermittlung von Barwerten und Nettoveräußerungswerten. Die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen sind im IFRS-Rahmenkonzept geregelt.

Der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kommt in den IFRS eine stetig steigende Bedeutung zu. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" regelt detailliert, wie die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Vermögenswerte und Schulden zu erfolgen hat, sofern ein anderer Standard eine Zeitwertbewertung oder eine Angabe des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt. Bei einer internen Ermittlung von Zeitwerten auf der Basis von nicht marktbezogenen Inputfaktoren bestehen naturgemäß Ermessensspielräume, zum Beispiel bei der Wahl der Inputparameter.

Daher sind für Bewertungen zu beizulegenden Zeitwerten umfangreiche Anhangangaben erforderlich, so zum Beispiel Angaben zu den Hierarchieleveln der Zeitwerte, Beschreibungen der Bewertungsverfahren und der verwendeten Inputparameter.

7 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER WERTMINDERUNG UND WERTAUFHOLUNG VON VERMÖGENSWERTEN

7.1 Wertberichtigungen nach IAS 36

Für sämtliche langfristig genutzten immateriellen und materiellen Vermögenswerte wird gemäß IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" mindestens an jedem Bilanzstichtag eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für eine wesentliche Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des entsprechenden Vermögenswerts ermittelt. Vermögenswerte, die keine separierbaren Zahlungsmittelflüsse erzeugen, sind sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Gegenstand eines Wertminderungstests ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert (Barwert der künftigen Cashflows aus fortgeführter Nutzung). Ungeachtet des Vorliegens von Anhaltspunkten für Wertminderungen werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie zum Beispiel Geschäftsoder Firmenwerte, Markennamen und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.

Vermögenswerte, die keine separierbaren Zahlungsmittelflüsse erzeugen, sind sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Gegenstand eines Wertminderungstests ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit.

Als Basis zur Bestimmung erzielbarer Werte werden auf aktiven Märkten notierte Börsenpreise beziehungsweise Preise aus Transaktionen mit gleichen oder vergleichbaren Vermögenswerten herangezogen. Alternativ werden beizulegende Zeitwerte unter Zuhilfenahme allgemein anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle ermittelt. Einzelheiten dazu sowie zu den intern definierten Kriterien für eine Wertminderung sind in den Erläuterungen der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter den entsprechenden Posten ausgeführt.

Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts beziehungsweise einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer als deren Buchwert, so ist gemäß IAS 36 ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Wertminderungsaufwand wird zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und danach anteilig auf die anderen Vermögenswerte auf der Basis ihrer Buchwerte verteilt und sofort im Periodenergebnis erfasst.

Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wertberichtigungen Sonstiger immaterieller Vermögenswerte, Sonstiger Forderungen und Übriger Aktiva werden über eine Funktionsbereichsverteilung in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, den Schadenaufwendungen, den Aufwendungen für Kapitalanlagen sowie in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Die Abbildung von Wertminderungen erfolgt direkt durch Minderung der Buchwerte der Vermögenswerte.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 36 werden für alle Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäftsoder Firmenwerten, Wertaufholungen bis zum niedrigeren der beiden Werte aus erzielbarem Betrag und fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

7.2 Wertberichtungen nach IAS 39

Für Kapitalanlagen gilt das Wertberichtigungskonzept nach IAS 39. Dieses hängt von der Klassifizierung der Finanzinstrumente ab, welche unter Ziffer Abschnitt 9.3 näher beschrieben werden. Die Deutsche Familienversicherung ordnet Ihre Kapitalanlagen den Kategorien "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zu, deren Wertberichtigungskonzept im Folgenden beschrieben wird.

7.2.1 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen

Die "Zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen" enthalten festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere, für die die Deutsche Familienversicherung keinen unmittelbaren Verkauf vorgesehen hat und die keiner anderen Kategorie zugeordnet sind. Sie werden in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert (IFRS 13), welcher im Abschnitt 13.4 erläutert wird.

Für festverzinsliche Wertpapiere werden die Agien und Disagien unter der Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam im Ergebnis aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts werden unter Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen und latenten Steuern im Sonstigen Ergebnis sowie in der Bilanz innerhalb des Eigenkapitals im Posten "Unrealisierte Gewinne und Verluste" ausgewiesen. Wertänderungen durch Wertminderungsverluste werden hingegen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Für festverzinsliche Wertpapiere liegt eine Indikation für eine Wertminderung vor, wenn die Bonität des Schuldners stark absinkt oder gefährdet ist. Hinweise hierfür sind neben einer Herabsetzung der Rating-Stufe um zwei Notches oder mehr, die Nichtzahlung von Zinserträgen, die Insolvenzwahrscheinlichkeit sowie die aktuelle Marktsituation. Die Deutsche Familienversicherung nimmt die Einschätzung, ob es sich um eine erfolgsneutrale Marktpreisschwankung oder um einen Wertminderungsaufwand handelt in Einzelbetrachtung unter Einbeziehung der oben genannten Hinweise vor. Sofern eine Wertberichtigung vorgenommen wird, wird auf den Zeitwert abgeschrieben. Wenn sich der beizulegende Zeitwert in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Verbuchung der Wertminderung eingetreten ist, wird die Wertberichtigung erfolgswirksam rückgängig gemacht.

Liegt der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten an einem aktiven Markt zum Bilanzstichtag für länger als neun Monate oder mehr als 20 % unter den Anschaffungskosten, wird eine Abschreibung auf den Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Für Eigenkapitalinstrumente, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden, wird ebenfalls eine Wertminderung auf den beizulegenden Wert erfolgswirksam durchgeführt, sofern ein signifikanter Rückgang des beizulegenden Zeitwerts vorliegt. Dies prüft die Deutsche Familienversicherung im Einzelfall unter Verwendung der selben Regeln wie bei aktiv gehandelten Eigenkapitalinstrumenten. Erfolgswirksame Zuschreibungen auf Eigenkapitaltitel sind nicht zulässig.

7.2.2 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen

Sämtliche Wertänderungen dieser Finanzinstrumente sowie Zinsen und Dividenden werden im Gewinn- und Verlust erfasst (Posten: "Ergebnis aus Kapitalanlagen"). Dies umfasst auch Wertberichtigungen nach IAS 39.

8 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND KONSOLIDIERUNGSKREIS

8.1 Konsolidierungsgrundsätze

Gemäß IFRS 10 "Konzernabschlüsse" beherrscht ein Mutterunternehmen unabhängig von der Art seines Engagements eine andere Einheit, wenn es die Verfügungsgewalt über diese Einheit innehat, es variablen Rückflüssen (positiven oder negativen) aus der Einheit ausgesetzt ist oder Rechte an diesen Rückflüssen hat und diese Rückflüsse aufgrund seiner Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dabei hat ein Mutterunternehmen die Verfügungsgewalt inne, wenn es aufgrund von bestehenden Stimmrechten oder anderen Rechten gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten der Einheit zu bestimmen. Dies sind die Tätigkeiten, die den wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen.

Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.

Spezialfonds und andere strukturierte Unternehmen werden nach den einheitlichen Kriterien des IFRS 10 als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss mit einbezogen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie gelten zudem als konsolidierte strukturierte Unternehmen im Sinne des IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen". Strukturierte Unternehmen sind gemäß IFRS 12 Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind.

Auf eine Einbeziehung von Tochterunternehmen wird im Einklang mit IAS 8.8 lediglich dann verzichtet, wenn diese zusammen betrachtet in Bezug sowohl auf das Eigenkapital als auch auf das Jahresergebnis von untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DFV-Konzerns sind. Der Bilanzstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen ist grundsätzlich der 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.

In abweichenden Fällen wird ein Zwischenabschluss auf den 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres erstellt.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert.

Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung kommen grundsätzlich konzernweit einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem die Deutsche Familienversicherung einen beherrschenden Einfluss erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr vorliegt. Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn der DFV-Konzern die Kontrolle über einen anderen Geschäftsbetrieb erlangt. Ein Unternehmenszusammenschluss wird gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" nach der Erwerbsmethode bilanziert. Diese erfordert die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens grundsätzlich mit den Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, insbesondere auch die Identifizierung und Bewertung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswerte. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem Gesamtwert der beizulegenden Zeitwerte der für die Beherrschungserlangung aufgewendeten Gegenleistungen. Anschaffungsnebenkosten werden im Geschäftsjahr ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Übersteigen die Anschaffungskosten den Anteil des Konzerns an dem neubewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäftsoder Firmenwert aktiviert. Passive Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam vereinnahmt.

Der nicht beherrschende Anteil am Nettovermögen des Tochterunternehmens wird gesondert in der Bilanz ausgewiesen.

Mit der Klarstellung des IASB, dass der Anwendungsbereich des IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" und des IFRS 3 unabhängig voneinander sind, kann auch der Erwerb einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie zu einem Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 führen.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Familienversicherung (Konzern) die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu dessen Buchwerten ausgebucht, der Buchwert aller Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen ausgebucht und der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung erfasst. Die Anteile, die am ehemaligen Tochterunternehmen behalten werden, werden zum beizulegenden Zeitwert und jede daraus resultierende Differenz als ein Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. In früheren Perioden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit dieser Tochtergesellschaft stehen, werden in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung oder, falls durch andere Standards gefordert, direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht.

8.2 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 neben der Deutschen Familienversicherung als Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen einbezogen. Die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns werden von der Deutschen Familienversicherung direkt gehalten. Die Finanzinformationen im Konzernabschluss enthalten Daten der Muttergesellschaft zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen, dargestellt als eine wirtschaftliche Einheit.

Die Deutsche Familienversicherung (Konzern) besteht aus sechs (Vorjahr: fünf) konsolidierten Unternehmen. Hierunter fällt neben dem Mutterunternehmen und den vier Tochterunternehmen ein Spezialfonds (HI-DFV-Master-Fonds, Anteil 100 %).

Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

LISTE DER KONSOLIDIERTEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN Sitz Beteiligungs
buchwert
Beteiligungs
quote
Gezeichnetes
Kapital
Eigen
kapital
Letztes
Jahres
ergebnis
FIRMA in T€ in % in T€ in T€ in T€
DFVS Deutsche Familienversicherung
Servicegesellschaft mbH
Frankfurt
am Main
25,0 100,00 25,0 255,8 –49,4
DFVV Deutsche Familienversicherung
Vertriebsgesellschaft mbH
Frankfurt
am Main
135,0 100,00 25,0 143,9 0
DFVR Deutsche Familienversicherung
Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH
Frankfurt
am Main
25,0 100,00 25,0 26,4 –1,6
DFV Deutsche Familienversicherung
Krankenversicherung-Vermittlungs-AG
Frankfurt
am Main
50,0 100,00 50,0 49,4 –0,6

9 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

9.1 Immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten entgeltlich erworbene Software. Entgeltlich erworbene Software wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei entgeltlich erworbener Software umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung der Software auf ihre beabsichtigte Nutzung. In der Folge wird Software mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten Amortisationen sowie Wertminderungen angesetzt. Die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres an Sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.

9.2 Nutzungsrecht nach IFRS 16

IFRS 16 legt Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Anhangangaben bezüglich Leasingverhältnissen fest mit dem Ziel sicherzustellen, dass Leasingnehmer und Leasinggeber relevante Informationen hinsichtlich der Auswirkungen von Leasingverhältnissen zur Verfügung stellen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Als Leasingnehmer erfasst die Deutsche Familienversicherung einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, welche bei der erstmaligen Bewertung den Leasingverbindlichkeiten entsprechen. In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Wertminderungen werden vorgenommen, sofern diese notwendig sind. Die Leasingverbindlichkeiten werden in Höhe des Barwerts der verbleibenden Leasingzahlungen bilanziert. Die Diskontierung erfolgt im Allgemeinen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Die Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG nimmt die Praxiserleichterungen gemäß IFRS 16.5 in Anspruch und bilanziert keine Leasingverhältnisse mit einer Grundmietzeit unter einem Jahr. Ebenso wenig werden geringwertige Wirtschaftsgüter oder solche, die der Deutschen Familienversicherung nicht direkt zuordenbar sind, gemäß den Vorgaben von IFRS 16 bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde lediglich das gemietete Bürogebäude bilanziell abgebildet.

9.3 Kapitalanlagen

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden bei Zugang in die vier Kategorien nach IAS 39 eingeordnet. Diese umfassen "Darlehen und Forderungen", "Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente", "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" und "Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente"

Die Kapitalanlagen werden bei der Deutschen Familienversicherung derzeit ausschließlich in die Kategorien "Jederzeit veräußerbar" als auch "Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente" eingeordnet. Die erstmalige Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag.

"Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente"

Die Kategorie "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" stellt eine Residualgröße dar. Sie enthält alle Finanzinstrumente, die aufgrund ihrer Natur keiner anderen Kategorie zugeordnet werden müssen und für die kein anderweitiges Wahlrecht ausgeübt wurde. In diesem Posten sind vor allem Anleihen, Aktien, Investmentanteile und sonstiger Anteilsbesitz ausgewiesen.

Innerhalb dieser Kategorie erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten.

Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden prinzipiell auf der Basis am Markt beobachtbarer Parameter ermittelt. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als "Verkaufspreis" (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Die Art der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte führt gemäß IFRS 13 zu einer Zuordnung zu einem bestimmten Hierarchielevel. Die Hierachielevel werden in Abschnitt 13.4 erläutert und quantifiziert. Sofern kein Börsenkurs vorliegt (Level 2 und 3), werden dort ebenfalls die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Zeitwertes erläutert.

Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente"

Sofern der beizulegende Zeitwert der "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" verlässlich ermittelt werden kann, werden diese Finanzinstrumente mit diesem Wert bilanziert. Für börsennotierte Wertpapiere ist dies in der Regel der Börsenwert. Diese Kategorie stellt mit den börsennotierten Anleihen, Aktien und Investmentanteilen den wesentlichen Teil des Kapitalanlagebestands der Deutschen Familienversicherung dar.

Für festverzinsliche Wertpapiere werden die Agien und Disagien unter der Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam im Ergebnis aus Kapitalanlagen ausgewiesen.

Wertänderungen, die sich aus dem Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und fortgeführten Anschaffungskosten ergeben, werden nach Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Sofern objektive Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf vorliegen, wird eine erfolgswirksame Wertberichtigung vorgenommen. Wir verweisen hinsichtlich der Bilanzierung von Wertberichtigungen und möglicher Zuschreibungen auf Abschnitt 7.2.

Gewinne oder Verluste aus dem Abgang "Jederzeit veräußerbarer Finanzinstrumente" werden aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert am Veräußerungsstichtag errechnet. Sie werden in den Erträgen oder Aufwendungen aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Zunächst erfolgsneutral erfasste Gewinne oder Verluste aus einer zwischenzeitlichen Neubewertung werden bei Verkauf realisiert.

Zu Anschaffungskosten bilanzierte "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente"

Eigenkapitalinstrumente, für die keine öffentlichen Preisstellungen oder beobachtbaren Markdaten verfügbar sind, werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Zeitwertänderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nicht erfasst. Lediglich falls objektive Hinweise auf einen Wertminderungsbedarf vorliegen, wird die Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam durchgeführt. Solche Wertberichtigungen werden nicht rückgängig gemacht.

Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen

In diese Kategorie fallen bei der Deutschen Familienversicherung insbesondere Wandelanleihen. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert, in der Regel dem Börsenkurs, bilanziert. Sämtliche Wertänderungen sowie Zinsen und Dividenden werden im Gewinn- und Verlust erfasst (Posten: Ergebnis aus Kapitalanlagen).

9.4 Forderungen

Forderungen beinhalten im Wesentlichen Zinsforderungen, Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft (saG) und Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft. Sie werden zu Nominalwerten abzüglich geleisteter Zahlungen bilanziert. Basierend auf Erfahrungswerten der Vergangenheit wird für die Forderungen aus dem saG eine standardisierte Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bonitätsrisiken werden nach Beurteilung des Einzelrisikos angemessen berücksichtigt.

Im Bereich der Rückversicherung erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen nach strenger Einzelfallbetrachtung. Ergebniswirksame Ausbuchungen erfolgen in der Regel nur im Insolvenzfall. Darüber hinausgehende Wertberichtigungen werden, basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, auch im Hinblick auf Wesentlichkeiten nicht gebildet.

Wertberichtigungen werden im DFV-Konzern erfolgswirksam vorgenommen und mindern die Beitragseinnahmen sowie den Buchwert der Forderungen. Sind beizulegende Zeitwerte von Forderungen für die erforderlichen Anhangangaben zu ermitteln, wird gemäß IFRS 7.29 (a) davon ausgegangen, dass hierfür der Buchwert den besten Näherungswert repräsentiert. Dies zieht nach den Regelungen des IFRS 13 eine Zuordnung dieser beizulegenden Zeitwerte in den Hierarchielevel 3 nach sich.

9.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennwert ausgewiesen.

9.6 Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen

Nach IFRS werden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf der Passivseite sind die entsprechenden Bruttobeträge auszuweisen. Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge ermittelt.

9.7 Aktive laufende und latente Steuerabgrenzung

Aktive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz niedriger oder Passivposten höher anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen).

Passive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz höher oder Passivposten niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen). Entstehen die temporären Differenzen erfolgswirksam, werden die latenten Steuern erfolgswirksam gebildet, entstehen sie erfolgsneutral, werden die zugehörigen latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral erfasst. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge gebildet, sofern diese voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren genutzt werden können.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen der jeweiligen Konzerngesellschaften. Am Bilanzstichtag bereits beschlossene Steuersatzänderungen werden hierbei berücksichtigt. Sofern eine Realisierung des jeweiligen latenten Steuererstattungsanspruchs nicht wahrscheinlich ist, erfolgt eine Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern. Sofern die Steuern gegeneinander aufrechenbar sind, werden latente Steueransprüche und -schulden saldiert ausgewiesen.

Die laufenden Steuern werden auf Basis des zu versteuernden Einkommens der Konzerngesellschaften berechnet. Sofern sich Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung ergeben, werden diese als laufende Steuerschulden ausgewiesen. Sofern sich eine Überzahlung oder Rückerstattungsansprüche ergeben, werden diese als laufende Steueransprüche bilanziert.

9.8 Übrige Aktiva

Die Übrigen Aktiva enthalten Betriebs- und Geschäftsausstattung, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Sonstige Vermögenswerte.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Für die lineare Abschreibung werden voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren zugrunde gelegt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten zeitanteilig bilanziert.

9.9 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag der Aktien bilanziert. Unterschiedliche Kategorien von Aktien liegen nicht vor.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien sowie sonstige Zuzahlungen in das Eigenkapital. Ausgaben, die unmittelbar einer Beschaffung von Eigenkapital zuzurechnen sind, sind nach IAS 32.35 als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren. Sie reduzieren nach gegenläufigen steuerlichen Effekten die Kapitalrücklagen.

Verlustvortrag

Der Verlustvortrag enthält die kumulierten, nicht ausgekehrten Vorjahresergebnisse des Konzerns.

Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste

In der Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste sind im Sonstigen Ergebnis Wertänderungen aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Jederzeit veräußerbar", abzüglich der latenten Steuerabgrenzungen, bilanziert.

9.10 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)

9.10.1 Beitragsüberträge

Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, zum Beispiel in der Schaden-/Unfallversicherung, werden die bereits vereinnahmten auf künftige Jahre entfallenden Prämien zeitanteilig abgegrenzt und als Rückstellungen für Beitragsüberträge ausgewiesen. Diese Beitragsüberträge werden in künftigen Perioden im Verhältnis zum gewährten Versicherungsschutz verdient. Die Prämieneinnahmen werden für Verträge grundsätzlich taggenau abgegrenzt.

9.10.2 Deckungsrückstellung

Für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft kalkuliert die Gesellschaft streng nach dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip, das heißt, Prämien- und Leistungsbarwert sind bei der Erstkalkulation in Parität. Die Vorschriften der KVAV1 werden streng beachtet. Soweit keine Beitragsanpassungen zu veranlassen sind, werden pro Tarif und Versicherungsnehmer lebenslang gleichbleibende Beiträge erhoben.

1 Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung). Die Bewertung der Alterungsrückstellung erfolgt nach deren streng rechnungsmäßigen Verlauf. Dieser Wert entspricht stichtagsgenau dem Wert, der finanzmathematisch exakt zu dem jeweiligen Stichtag anzusetzen ist. Diese Ermittlung wird zum Bilanzstichtag von dem bisher in den vorangegangenen Berichtsperioden angewandten und nach § 18 Satz 2 KVAV zulässige Näherungsverfahren zur Ermittlung des Wertes der zu bilanzierenden Alterungsrückstellung umgestellt. Die Alterungsrückstellung wird grundsätzlich prospektiv nach den gesetzlichen Vorschriften des § 341f Abs. 3 HGB berechnet. Sowohl der in der Bilanz angegebene Wert der Alterungsrückstellung als auch deren Ermittlung wurde von dem verantwortlichen Aktuar der Gesellschaft geprüft und für richtig befunden.

Diese Umstellung erfüllt die Kriterien einer Schätzungsänderung nach IAS 8.39. Die Deutsche Familienversicherung stellte das Schätzverfahren um, da dies zu einer stärkeren Angleichung der Rückstellungszuführung an die Beitragseinnahmen führt und insbesondere unterjährige Ergebnisschwankungen reduziert.

Im Geschäftsjahr 2020 erhöhten sich die Alterungsrückstellung durch diese Schätzungsänderung um T€ 2.314. Nach Rückversicherung wirkte sich diese Änderung mit T€ 961 negativ auf das Ergebnis vor Steuern aus. Für zukünftige Perioden erwartet die Deutsche Familienversicherung keine wesentlichen Ergebnisunterschiede.

Statistiken zu den Schadenverläufen und dem Stornoverhalten werden nach Möglichkeiten aus vorhandenen Daten geschöpft. Sind die internen Daten nicht ausreichend, um eine eigene Statistik zu erstellen, wird auf externe Statistiken der BaFin, des PKV-Verbands oder andere angemessene Datenquellen zurückgegriffen. Ferner basieren die Berechnungen auf den jeweils aktuellen Sterbetafeln des PKV-Verbands.

Für Tarife, die nach Art der Lebensversicherung berechnet werden, wird mit einem Teil der eingenommenen Beiträge eine Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet. Sie dient der Finanzierung von erhöhten Schadenzahlungen, die im Alter der Versicherungsnehmer den eingerechneten Risikobeitrag übersteigen. Diese Deckungsrückstellung wird streng nach den gesetzlichen Vorschriften nach der prospektiven Methode gebildet. Ihre Dotierung wird bei Beitragsanpassungen den jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen angepasst. Ihre ausreichende Bemessung wird von dem bestellten verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und testiert.

9.10.3 Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Erfolgsunabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Bei der Deutschen Familienversicherung wird entsprechend gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften eine vom Geschäftsverlauf unabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung (euRfB) geführt. In dieser Rückstellung werden folgende Mittel angesammelt:

  • für das gesamte Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Leben der Teil der Überzinsen, der gemäß § 150 Abs. 4 VAG erzielt wird
  • für einen Teilbestand der arbeitgeberfinanzierten obligatorischen Pflegetagegeldversicherung die erzielten Zahlbeitragsüberschüsse

Erfolgsabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft stehen versicherungstechnische Überschüsse nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften den Versicherungsnehmern zu. Diese Überschüsse entstehen durch Risiko-, Zins- und Kostengewinne, die im Rahmen des Geschäftsverlaufes dieser Tarife entstehen. Sie sind in einer erfolgsabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) entsprechend gesetzlichen Vorschriften anzusammeln. Die von der Gesellschaft hierfür gestellten Reserven sind von dem verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und für richtig befunden worden.

9.10.4 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle repräsentiert Leistungsverpflichtungen aus Versicherungsfällen, bei denen die Höhe und/oder der Zeitpunkt der Zahlung noch nicht verlässlich ermittelt werden können. Die Rückstellung wird für gemeldete, aber auch für bereits eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle gebildet. Einbezogen werden sowohl interne als auch externe Aufwendungen sowie Schadenregulierungskosten.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird für bekannte Schadenfälle grundsätzlich individuell ermittelt. Die Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen werden verrechnet. Des Weiteren wurde für die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum Bilanzstichtag noch nicht gemeldeten Schäden, basierend auf den in Vorjahren beobachteten Nachmeldungen, eine Spätschadenrückstellung gebildet. Zum Abschlussstichtag noch nicht gemeldete Versicherungsfälle werden dabei pauschal bewertet. Die in diesem Posten ebenfalls enthaltenen Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen werden nach einem pauschalen Verfahren ermittelt. Der Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung wird gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird mit Ausnahme weniger Teilrückstellungen wie bspw. der Rentendeckungsrückstellungen grundsätzlich nicht abgezinst.

Für die Bereiche Rechtsschutz und verbundene Wohngebäudeversicherung werden die Rückstellungen für bereits gemeldete Versicherungsfälle teilweise von externen Partnern zur Verfügung gestellt.

Mindestens einmal im Jahr prüfen wir alle versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen eines Angemessenheitstests nach IFRS 4. Falls die Überprüfung ergibt, dass künftige Einnahmen die erwarteten Ausgaben auf Ebene der Berechnungscluster voraussichtlich nicht decken, bilden wir nach Auflösung der zugehörigen abgegrenzten Abschlusskosten und PVFP eine Drohverlustrückstellung.

Die Berechnung auf Basis des aktuell realistisch geschätzten künftigen Erfüllungsbetrags orientiert sich bei der Rückstellung für Beitragsüberträge und der Schadenrückstellung grundsätzlich an dem Geschäftsmodell der Sparten und berücksichtigt künftige Konditionsanpassungen, Rückversicherungsschutz sowie gegebenenfalls die Steuerung der Profitabilität einzelner Vertragsbeziehungen. Kapitalerträge werden bei dieser Berechnung nicht einbezogen. Bei der Deckungsrückstellung prüfen wir die Angemessenheit auf Basis aktueller Annahmen der Rechnungsgrundlagen einschließlich des anteiligen Kapitalanlageergebnisses wie auch (wenn relevant) künftiger Überschussbeteiligungen.

9.11 Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 unter der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags bilanziert und bewertet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis bestmöglicher Schätzungen bestimmt. Die Rückstellungen nach IAS 37 werden nicht mit Erstattungsansprüchen verrechnet.

9.12 Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Abrechnungs- und Depotverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft und Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden mit den Nominalwerten angesetzt.

9.13 Gebuchte Bruttobeiträge

Gebuchte Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr fällig gewordene Beiträge und Beitragsraten für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft.

9.14 Verdiente Beiträge (netto)

Die verdienten Beiträge (netto) entsprechen den gebuchten Bruttobeiträgen abzüglich der Anteile der Rückversicherer. Zudem wird die Veränderung der Beitragsüberträge hier berücksichtigt. Die Beiträge werden für jeden Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung des Versicherungsbeginns zeitanteilig tagesgenau berechnet.

9.15 Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen

9.15.1 Erträge und Aufwendungen aus "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen"

In den Erträgen aus Kapitalanlagen sind laufende Erträge, Erträge aus Zuschreibungen von Fremdkapitaltiteln und Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen ausgewiesen. Die laufenden Erträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Dividendenerträge. Die Zinserträge können aus laufenden Zinszahlungen, Zinsabgrenzungen und aus der Amortisierung der fortgeführten Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren entstehen. Bei Dividenden gilt der Zeitpunkt des Dividendenbeschlusses, Zinerträge werden periodengerecht abgegrenzt.

Die Aufwendungen aus Kapitalanlagen enthalten grundsätzlich Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Abschreibungen auf Kapitalanlagen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen, sofern diese angefallen sind.

9.15.2 Erträge und Aufwendungen aus "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet Finanzinvestitionen"

Sämtliche Wertänderungen, Abschreibungen, Zinsen und Dividenden werden in diesem Posten erfasst.

9.16 Versicherungsleistungen (netto)

In den Versicherungsleistungen (netto) sind die Zahlungen für Versicherungsfälle, die Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die Veränderung der Deckungsrückstellung und der Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen enthalten. Der Ausweis erfolgt abzüglich der Anteile der Rückversicherer.

9.17 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto) umfassen die unmittelbar und mittelbar anfallenden Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen. Von den Rückversicherern erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen sind hiervon abgesetzt.

9.18 Sonstige Aufwendungen

Gemäß § 43 RechVersV werden hier Aufwendungen ausgewiesen, die keinem der in der Verordnung aufgeführten Funktionsbereiche zugeordnet werden können. Für die Darstellung unter IFRS wird analog verfahren.

10 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ – AKTIVA

10.1 Entwicklung der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte

ENTWICKLUNG DER SONSTIGEN
IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE
Versiche
rungs
spezifische
Software
Übrige
immaterielle
Vermögens
werte
Gesamt Versiche
rungs
spezifische
Software
Übrige
immaterielle
Vermögens
werte
Gesamt
in T€ 2020 2019
Bruttobuchwert 1. Januar 12.625 3.248 15.873 12.449 2.330 14.779
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 5.523 1.685 7.208 4.602 972 5.574
Bilanzwert 1. Januar 7.102 1.563 8.665 7.847 1.358 9.205
Zugänge 885 1.403 2.288 176 918 1.094
Abgänge Bruttobuchwerte 133 222 355 0 0 0
Abschreibungen 833 1.273 2.106 921 713 1.634
Abgänge Abschreibungen 133 222 355 0 0 0
Bilanzwert 31. Dezember 7.154 1.693 8.848 7.102 1.563 8.665
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember 6.223 2.736 8.959 5.523 1.685 7.208
Bruttobuchwert 31. Dezember 13.377 4.429 17.806 12.625 3.248 15.873

10.2 Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16

NUTZUNGSRECHTE
in T€ 2020 2019
Bruttobuchwert 1. Januar 2.738 0
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 685 0
Bilanzwert 1. Januar 2.053 0
Zugänge (aus Erstanwendung) 0 2.738
Abgänge Bruttobuchwerte 0 0
Abschreibungen 685 685
Abgänge Abschreibungen 0 0
Bilanzwert 31. Dezember 1.369 2.053
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember 1.370 685
Bruttobuchwert 31. Dezember 2.738 2.738

Mit Zugang des Nutzungsrechts zum 1. Januar 2019 wurden Sonstige Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gebildet. Die Sonstigen Verbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 betrugen zum 31. Dezember 2020 T€ 1.377 (Vorjahr: T€ 2.061).

10.3 Finanzinstrumente

FINANZINSTRUMENTE – JEDERZEIT VERÄUSSERBAR

in T€
31.12.2020
Aktien
2.250
Investmentanteile
21.358
Renten
108.557
132.165
Festgelder
400
31.12.2019
2.250
9.767
109.325
121.342
400
Gesamt 132.565 121.742

FINANZINSTRUMENTE – ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT

IN T€ 31.12.2020 31.12.2019
Wandelanleihen 2.503 0
Gesamt 2.503 0

Wertpapierleihegeschäfte

Zum Berichtszeitpunkt waren keine Wertpapiere verliehen.

10.4 Forderungen

FORDERUNGEN in T€ 31.12.2020 31.12.2019 Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft Davon an Versicherungsnehmer 1.791 1.227 Davon an Versicherungsvermittler 39 35 Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 1.830 1.262 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 536 3.297 Forderungen Zulage Pflegeversicherung 465 476 Übrige Forderungen 1.294 215 Sonstige Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 2.295 3.987 Gesamt 4.126 5.250

10.5 Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen

ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN
in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Beitragsüberträge 878 559
Deckungsrückstellung 49.235 37.021
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 5.725 2.905
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 12 15
Gesamt 55.850 40.500

10.5.1 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Beitragsüberträge

ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER BEITRAGSÜBERTRÄGE

ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER DECKUNGSRÜCKSTELLUNG

in T€ 2020 2019
Stand 1. Januar 559 558
Zuführungen 878 559
Auflösung/Inanspruchnahme 559 558
Stand 31. Dezember 878 559

10.5.2 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Deckungsrückstellung

in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Deckungsrückstellung Vorjahr 37.021 30.488
Zuführung 14.484 8.522
Auflösung 2.270 1.989
Deckungsrückstellung Geschäftsjahr 49.235 37.021

10.5.3 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE

in T€ 2020 2019
Stand 1. Januar 2.905 3.971
Schadenaufwendungen
für das Geschäftsjahr 20.498 9.619
für Vorjahre 990 –1.080
Gesamt 21.488 8.539
Abzüglich Zahlungen
für das Geschäftsjahr 15.901 7.804
für Vorjahre 2.767 1.801
Gesamt 18.668 9.605
Stand 31. Dezember 5.725 2.905

10.6 Steuerabgrenzung

AKTIVE STEUERABGRENZUNG Aktive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
davon
in der
Gewinn- und
Verlust
rechnung
erfasst
davon
direkt im
Eigen
kapital
Aktive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
davon
in der
Gewinn- und
Verlust
rechnung
erfasst
davon
direkt im
Eigen
kapital
in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0 0 0 0
Kapitalanlagen
Finanzinstrumente 1.317 1.317 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0 0 0
Versicherungstechnische
Rückstellungen
452 0 452 0 127 0 127 0
Sonstige 279 0 279 0 1.658 0 1.658 0
Ertragsteuerlicher Verlustvortrag 6.829 0 5.972 857 4.089 0 3.609 480
8.877 0 8.020 857 5.874 0 5.394 480
PASSIVE STEUERABGRENZUNG Passive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
davon
in der
Gewinn- und
Verlust
rechnung
erfasst
davon
direkt im
Eigen
kapital
Passive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
davon
in der
Gewinn- und
Verlust
rechnung
erfasst
davon
direkt im
Eigen
kapital
in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte 645 0 645 0 734 0 734 0
Kapitalanlagen
Finanzinstrumente 3.027 3.002 25 0 1.953 1.953 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0 0 0
Versicherungstechnische
Rückstellungen
137 0 137 0 0 0 0 0
Sonstige 40 0 40 0 590 0 590 0
3.849 3.002 848 0 3.277 1.953 1.324 0

Die latenten Steuern werden im Geschäftsjahr saldiert ausgewiesen.

Hinsichtlich der Nutzbarkeit der latenten Steuern wird auf Abschnitt 12.8 verwiesen.

10.7 Übrige Aktiva

ÜBRIGE AKTIVA
in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Betriebs- und Geschäftsausstattung 704 530
Rechnungsabgrenzungsposten 1.134 409
Steuervorauszahlungen 40 356
Sonstige Vermögenswerte 673 1.461
Gesamt 2.551 2.756

10.8 Entwicklung der Betriebs- und Geschäftsausstattung

ENTWICKLUNG DER BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG

in T€ 2020 2019
Bruttobuchwert 1. Januar 2.271 2.206
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 1.741 1.530
Bilanzwert 1. Januar 530 677
Zugänge 413 65
Abgänge Bruttobuchwerte 0 0
Abschreibungen 239 212
Abgänge Abschreibungen 0 0
Bilanzwert 31. Dezember 704 530
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember 1.980 1.741
Bruttobuchwert 31. Dezember 2.684 2.271

11 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ – PASSIVA

11.1 Eigenkapital

Übrige Rücklagen

UNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE

in T€ 01.01.2020 Veränderung 31.12.2020
Kapitalanlagen 2.649 3.286 5.935
Latente Steuern –1.953 –1.048 –3.002
696 2.238 2.933

UNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE

in T€ 01.01.2019 Veränderung 31.12.2019
Kapitalanlagen –915 3.564 2.649
Latente Steuern 145 –2.098 –1.953
–770 1.466 696

Für weitere Erläuterungen wird auf die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals verwiesen.

Die am 7. Juli 2020 durchgeführte Kapitalerhöhung durch Ausgabe von insgesamt 1.326.160 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Preis von 24,40 € je Aktie führte zu einer Erhöhung des Stammkapitals um 2.652.320 € auf insgesamt 29.175.560 € (2 € je Aktie). Die über die Erhöhung des Stammkapitals hinausgehend erzielten Erlöse von T€ 29.706 wurden nach Abzug der Transaktionskosten in Höhe von T€ 1.181, vermindert um die auf diese entfallenden Steuern (T€ 377), direkt im Eigenkapital im Posten der Kapitalrücklage berücksichtigt. Die Eigenkapitalbeschaffungskosten, wie Emissionskosten und Beratungskosten, und die darauf entfallenden Steuern wurden gemäß IAS 32.37 nicht als Aufwand in der GuV berücksichtigt.

11.2 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)

VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN (BRUTTO)

in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Beitragsüberträge 3.338 2.966
Deckungsrückstellung 70.675 51.078
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 14.801 13.047
Rückstellung für Beitragsrückerstattung 1.642 1.430
Drohverlustrückstellung 550 0
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 64 78
Gesamt 91.070 68.599

11.2.1 Entwicklung der Beitragsüberträge

ENTWICKLUNG DER BEITRAGSÜBERTRÄGE

in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Stand 31. Dezember Vorjahr/1. Januar Geschäftsjahr 2.966 2.537
Zuführungen 3.338 2.966
Auflösung/Inanspruchnahme –2.966 –2.537
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr/Vorjahr 3.338 2.966

Bei der Rückstellung für Beitragsüberträge handelt es sich im Wesentlichen nicht um zukünftige liquiditätswirksame Zahlungsströme, deshalb verzichten wir auf eine Laufzeitangabe.

11.2.2 Entwicklung der Deckungsrückstellung

ENTWICKLUNG DER DECKUNGSRÜCKSTELLUNG
in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Deckungsrückstellung Vorjahr 51.078 42.570
Zuführung 21.554 10.201
Auflösung 3.132 2.777
Zinsanteil 1.174 1.084
Deckungsrückstellung Geschäftsjahr 70.675 51.078

Der Zinsanteil wird mit dem jeweiligen Rechnungszins aus dem Geschäftsjahr, bezogen auf den Mittelwert aus der Bilanzdeckungsrückstellung des Vorjahres und des Geschäftsjahres, ermittelt.

11.2.3 Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE

in T€ 2020 2019
Stand 1. Januar 13.047 10.269
Schadenaufwendungen
für das Geschäftsjahr 51.242 37.973
für Vorjahre 1.402 388
Gesamt 52.644 38.361
Abzüglich Zahlungen
für das Geschäftsjahr 39.875 28.064
für Vorjahre 11.015 7.519
Gesamt 50.890 35.583
Stand 31. Dezember 14.801 13.047

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre verbraucht. Leistungen für Versicherungsfälle aus früheren Perioden sind aufgrund der versicherten Risiken eher gering.

11.2.4 Übrige versicherungstechnische Rückstellungen

ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG
in T€ 2020 2019
Stand 31. Dezember Vorjahr/1. Januar Geschäftsjahr 1.430 836
Zuführungen 463 1.120
Inanspruchnahme 251 526
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr/Vorjahr 1.642 1.430

Die Rückstellung für die Beitragsrückerstattungen wird im Wesentlichen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre verbraucht. Leistungen für Versicherungsfälle aus früheren Perioden sind aufgrund der versicherten Risiken eher gering.

SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN
in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Stornorückstellung 34 53
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 30 25
Gesamt 64 78

VERSICHERUNGSTECHNISCHE DROHVERLUSTRÜCKSTELLUNG

in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Versicherungstechnische Drohverlustrückstellung 550 0
Gesamt 550 0

Die versicherungstechnische Drohverlustrückstellung wurde vorsorglich gebildet, um die Verpflichtungen der Versicherungsnehmer auch bei einem weiter sinkenden Zins über einen Vierjahreszeitraum ab 2020 jederzeit erfüllen zu können. Die Bewertung dieser Rückstellung basiert auf Annahmen, für die Beurteilungsspielräume bestehen. Soweit sich die Schätzungen bzw. Annahmen als nicht mehr aktuell oder falsch erweisen, wird es künftig zu einer Anpassung bzw. Auflösung führen. Sollte zum Beispiel eine Unterdeckung im Zinsergebnis bzw. eine strukturelle Nichterreichung des tarifmäßigen Rechnungsfußes wider Erwarten nicht oder nur teilweise durch Beitragsanpassungen heilbar sein, hat die Gesellschaft für den Vertragsbestand ein latentes Risiko von nach kompensatorischen Effekten ca. € 4,3 Mio. errechnet.

11.3 Sonstige Rückstellungen

ENTWICKLUNG DER SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

in T€ 2020 2019
Stand 31. Dezember Vorjahr 3.373 872
Inanspruchnahme 3.185 835
Auflösung 188 37
Zuführung 3.448 3.373
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr 3.448 3.373

Die Restlaufzeit der Sonstigen Rückstellungen ist maximal zwölf Monate.

11.4 Verbindlichkeiten

VERBINDLICHKEITEN

in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft 1.416 1.129
Davon gegenüber Versicherungsnehmern 454 237
Davon gegenüber Versicherungsvermittlern 962 892
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 51.754 42.568
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 6.636 127
Sonstige Verbindlichkeiten 5.446 6.484
Gesamt 65.252 50.300

SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Steuern 415 360
Personal und Sozialversicherung 26 32
Lieferungen und Leistungen 3.242 3.115
Verbindlichkeiten aus Anwendung IFRS 16 1.377 2.061
Übrige 386 916
Gesamt 5.446 6.484
VERBINDLICHKEITEN Restlaufzeiten
in T€ 31.12.2020 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 31.12.2019
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft 1.416 1.416 0 0 1.129
Davon gegenüber Versicherungsnehmern 454 454 0 0 237
Davon gegenüber Versicherungsvermittlern 962 962 0 0 892
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung
gegebenen Versicherungsgeschäft
51.754 0 0 51.754 42.568
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem
Rückversicherungsgeschäft
6.636 6.636 0 0 127
Sonstige Verbindlichkeiten 5.446 4.069 1.377 0 6.484
Gesamt 65.252 12.121 1.377 51.754 50.308
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Restlaufzeiten
in T€ 31.12.2020 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 31.12.2019
Steuern 415 415 0 0 360
Personal und Sozialversicherung 26 26 0 0 32
Lieferungen und Leistungen 3.242 3.242 0 0 3.115
Verbindlichkeiten aus Anwendung IFRS 16 1.377 0 1.377 0 2.061
Übrige 386 386 0 0 916
Gesamt 5.446 4.069 1.377 0 6.484
FÄLLIGKEITEN DER 2020 2019
LEASINGVERBINDLICHKEITEN
in T€ Zukünftige
Mindest
Leasingraten
Zinsen Barwert der
Mindest
Leasingraten
Zukünftige
Mindest
Leasingraten
Zinsen Barwert der
Mindest
Leasingraten
Weniger als 1 Jahr 704 10 694 704 10 694
Zwischen 1 und 5 Jahre 704 20 684 704 20 684
Mehr als 5 Jahre 0 0 0 704 20 684
Gesamt 1.407 30 1.377 2.111 50 2.061

12 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG

12.1 Verdiente Beiträge

Hinsichtlich der gebuchten Beiträge sowie der Veränderungen der Beitragsüberträge und der verdienten Beiträge (jeweils brutto, rück und netto) verweisen wir auf die Gewinn- und Verlustrechnung.

12.2 Ergebnis Kapitalanlagen

ERGEBNIS KAPITALANLAGEN
in T€ 2020 2019
Erträge aus Kapitalanlagen
Laufende Erträge aus Kapitalanlagen 1.885 901
Gewinn aus Zeitwertänderungen 135 0
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 2.909 3.066
Gesamt 4.929 3.967
Aufwendungen für Kapitalanlagen
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Sonstige Aufwendungen 575 313
Abschreibungen und Wertminderungen auf Kapitalanlagen 0 0
Verluste aus Zeitwertänderungen 55 253
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 3.435 0
Gesamt 4.065 566
Ergebnis aus Kapitalanlagen 864 3.401

12.3 Sonstige Erträge

SONSTIGE ERTRÄGE

in T€ 2020 2019
Sonstige versicherungstechnische Erträge 251 526
Sonstige nichtversicherungstechnische Erträge 77 104
Gesamt 328 630

12.4 Versicherungsleistungen

VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
in T€ 2020 2019
Zahlungen für Versicherungsfälle
Bruttobetrag 50.890 35.583
Anteil der Rückversicherer 18.669 9.604
Nettobetrag 32.221 25.979
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Bruttobetrag 1.755 2.778
Anteil der Rückversicherer 2.820 –1.066
Nettobetrag –1.065 3.844
Veränderung der Deckungsrückstellung
Bruttobetrag 19.596 8.508
Anteil der Rückversicherer 12.214 6.534
Nettobetrag 7.382 1.974
Veränderung der Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen
Bruttobetrag 537 46
Anteil der Rückversicherer –2 14
Nettobetrag 535 32
Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen
Bruttobetrag 463 1.121
Anteil der Rückversicherer 0 0
Nettobetrag 463 1.121
Gesamt 39.539 32.950

12.5 Schadenentwicklung

Schadenentwicklung (Schadenrückstellungen zuzüglich geleisteter Schadenzahlungen, jeweils inklusive Schadenregulierung) für das selbst abgeschlossene Schaden-/Unfallversicherungsgeschäft:

SACH 2020
BRUTTO
in T€
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
1 1.584.136 1.303.200 2.066.283 3.234.840 6.060.736 11.758.286 14.412.484 11.724.574 9.222.768 2.406.278 2.955.895 3.774.493
2 1.562.068 1.785.097 1.625.641 3.244.183 6.417.169 12.571.908 14.748.998 11.607.532 8.910.821 2.187.818 2.001.782
3 1.568.473 1.816.195 1.713.158 2.568.250 6.259.299 12.400.656 14.721.159 11.414.515 8.805.652 1.972.263
4 1.562.441 1.800.128 1.920.747 2.522.659 6.355.112 12.431.976 14.777.473 11.279.378 8.735.920
5 1.609.993 1.397.156 2.119.935 2.678.135 6.278.786 12.431.363 14.736.006 11.170.985
6 1.575.836 1.406.534 2.386.331 2.678.718 6.279.341 12.473.441 14.733.879
7 1.605.113 1.395.791 2.379.763 2.675.674 6.307.965 12.482.093
8 1.602.246 1.389.839 2.440.052 2.678.021 6.290.219
9 1.602.246 1.389.932 2.449.307 2.692.520
10 1.601.746 1.363.826 2.448.122
11 1.601.746 1.380.401
12 1.601.746
Abw.
Gewinn
–17.610 –77.201 –381.838 542.320 –229.482 –723.807 –321.395 553.589 486.848 434.015 954.113 0
NETTO
in T€
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
1 665.520 390.274 494.160 2.259.145 4.811.515 8.677.879 7.088.799 5.108.328 3.604.086 2.254.445 2.770.745 2.830.948
2 679.394 488.674 443.453 2.215.822 5.088.292 9.143.503 7.406.964 5.268.370 3.641.442 2.053.675 1.852.873
3 681.352 538.340 594.131 1.966.178 4.995.109 9.072.907 7.369.049 5.193.118 3.583.506 1.846.414
4 687.792 596.570 691.645 1.960.761 5.028.103 9.107.952 7.432.170 5.116.768 3.616.169
5 763.444 499.048 739.013 1.998.989 5.000.262 9.103.791 7.413.313 5.053.189
6 757.153 537.412 750.264 1.996.341 5.000.558 9.145.869 7.411.097
7 774.845 528.538 745.441 1.994.679 5.029.182 9.114.928
8 770.910 527.029 752.480 1.997.025 5.011.436
9 770.910 527.059 761.735 2.011.525
10 770.060 523.834 760.549
11 770.060 540.409
12 770.060
Abw.
Gewinn
–104.540 –150.135 –266.389 247.620 –199.920 –437.049 –322.298 55.139 –12.083 408.031 917.872 0

KV 2020

BRUTTO
in T€
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
1 178.213 1.195.517 3.265.014 4.448.117 6.149.290 9.289.456 12.750.009 15.994.251 18.377.836 23.800.708 35.017.349 47.467.962
2 214.065 1.501.212 3.611.407 5.006.025 6.313.310 10.509.044 12.313.512 16.060.481 19.250.641 24.488.090 37.415.931
3 214.170 1.508.026 3.649.782 5.099.164 6.487.045 10.167.826 12.550.516 16.226.707 19.328.307 24.702.607
4 213.831 1.513.529 3.761.255 5.114.898 6.466.153 10.222.046 12.618.126 16.282.013 19.420.767
5 213.831 1.569.215 3.765.725 5.121.749 6.500.050 10.254.318 12.625.336 16.301.862
6 221.353 1.573.216 3.765.332 5.122.511 6.503.766 10.259.529 12.627.767
7 221.741 1.572.750 3.768.528 5.122.800 6.503.462 10.260.380
8 221.728 1.572.749 3.768.475 5.122.549 6.505.226
9 221.728 1.573.012 3.768.475 5.122.609
10 221.728 1.572.762 3.768.739
11 221.728 1.572.762
12 221.728
Abw.
Gewinn
–43.515 –377.245 –503.724 –674.492 –355.936 –970.924 122.242 –307.611 –1.042.931 –901.899 –2.398.582 0
NETTO
in T€
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
1 122.395 386.086 1.827.564 2.312.676 3.290.102 6.179.857 7.848.807 9.151.427 10.764.212 13.890.274 25.583.708 27.913.485
2 129.483 588.171 2.060.840 2.823.463 3.421.086 7.038.692 7.749.312 9.287.604 11.444.194 15.523.064 26.900.415
3 129.670 594.272 2.074.693 2.877.765 3.516.378 6.882.622 7.828.273 9.356.490 11.500.835 15.695.178
4 129.596 596.926 2.140.595 2.887.822 3.502.338 6.906.740 7.874.304 9.401.668 11.579.974
5 129.596 629.763 2.143.280 2.891.591 3.516.162 6.925.319 7.880.231 9.417.131
6 134.092 632.418 2.143.029 2.892.036 3.518.670 6.928.461 7.882.517
7 134.331 632.104 2.144.872 2.892.205 3.518.486 6.929.002
8 134.319 632.103 2.144.819 2.892.074 3.520.102
9 134.319 632.233 2.144.819 2.892.109
10 134.319 631.983 2.145.077
11 134.319 631.983
12 134.319
Abw.
Gewinn
–11.924 –245.898 –317.514 –579.432 –230.000 –749.145 –33.710 –265.704 –815.762 –1.804.904 –1.316.706 0

12.6 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)

AUFWENDUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBETRIEB (NETTO)

in T€ 2020 2019
Abschlussaufwendungen 42.007 39.625
Verwaltungsaufwendungen 10.913 7.599
Anteil der Rückversicherer –22.733 –21.838
Gesamt 30.187 25.386

12.7 Sonstige Aufwendungen

SONSTIGE AUFWENDUNGEN
in T€ 2020 2019
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Depotzinsen Rückversicherung 934 832
Feuerschutzsteuer 17 16
Übrige versicherungstechnische Aufwendungen 0 0
951 848
Sonstige nichtversicherungstechnische Aufwendungen 2.974 4.416
Davon Aufsichtsratsvergütungen 209 209
Gesamt 3.925 5.264

12.8 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands und -ertrags

2020 2019
22 –40
–171 121
–149 81
–2.740 –1.184
–259 –2.019
–2.999 –3.203
–3.148 –3.122

Die Ertragsteuern setzen sich aus tatsächlich zu zahlenden Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuern der inländischen Konzernunternehmen zusammen. Darüber hinaus fallen die Veränderungen der erfolgswirksamen aktiven und passiven latenten Steuern unter diesen Posten.

Die Deutsche Familienversicherung ging im Jahr 2018 an die Börse, um mit dem eingeworbenen Kapital ihre starken Wachstumsziele zu finanzieren. Die Vertriebsaufwendungen, die hierfür nötig sind, können nach aktuellem Recht weder steuerlich noch nach den von der Deutschen Familienversicherung angewandten Rechnungslegungsvorschriften aktiviert werden, sondern sind aufwandswirksam zu erfassen. Dieser Abschlusskostenaufwand ist primär verantwortlich für den angesammelten steuerlichen Verlustvortrag der Gesellschaft. Im Kern zeichnet die Deutsche Familienversicherung ein profitables Geschäft. Wäre eine Aktivierung der Abschlusskosten nach IFRS möglich, so wäre auch das IFRS-Ergebnis bereits jetzt positiv. Da die Abschlusskosten in zukünftigen Jahren einen immer geringeren relativen Anteil im Verhältnis zu den verdienten Beiträgen ausmachen werden, zeigt die Unternehmensplanung ab dem Jahr 2022 ein positives Ergebnis. Im Planungszeitraum von fünf Jahren kann der steuerliche Verlustvortrag nach Mindestbesteuerung voraussichtlich vollständig genutzt werden, so dass die aktiven latenten Steuern als werthaltig angesehen werden und aktive latente Steuern auf den steuerlichen Verlust des Jahres 2020 gebildet wurden. Da derzeit ein Letter of Intent, aber noch kein unterzeichneter Vertrag mit einem Konsorten hinsichtlich einer Rückversicherungslösung im Rahmen von CareFlex Chemie besteht, wurde die Rückversicherungslösung von CareFlex Chemie in dieser Planung vorsichtshalber nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich kann die Planung der Beiträge aus den akquirierten Verträgen verlässlich erfolgen, da es auf Seiten der Kunden nur geringe Kündigungen zu verzeichnen sind.

Die Deutsche Familienversicherung führte weiterhin eine Sensitivitätsanalyse zur Nutzung der latenten Steuern durch. Hierfür reduzierte sie das Neugeschäft auf 50 % der ursprünglichen Plangröße. Auch in diesem Szenario kann der steuerliche Verlustvortrag vollständig genutzt werden.

Laufende Steuerforderungen resultieren aus Steuerrückforderungen gegenüber der Finanzverwaltung, die aus zu hoch berechneten Steuervorauszahlungen der im Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften resultieren.

12.9 Überleitung erwarteter Ertragsteuern zu ausgewiesenen Ertragsteuern

Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern ergab sich folgende Überleitung der erwarteten Ertragsteuern zu den ausgewiesenen Ertragsteuern:

in T€ 2020 2019
Konzernergebnis –7.434 –2.100
Ertragsteuerertrag –3.148 –3.122
Ergebnis vor Ertragsteuern –10.583 –5.222
Konzernsteuersatz in % 32,00 32,00
Erwartete Ertragsteuern –3.386 –1.671
Korrigiert um Steuereffekte aus
Außerbilanziellen Korrekturen der Kapitalanlagen 0 –1.491
Nicht abziehbaren Aufwendungen 234 0
Periodenfremden Ertragsteuern 4 40
238 –1.451
Ausgewiesene Ertragsteuern –3.148 –3.122
Die erwarteten Ertragsteuern wurden mit dem Konzernsteuersatz von 32 % (Vorjahr: 32 %) ermittelt.
Der durchschnittliche effektive Gesamtertragsteuersatz betrug im Berichtsjahr 29,8 % im Vergleich zu 59,8 % im Vorjahr.
Effektiver Gesamtertragsteuersatz in % 29,8 59,8

ÜBERLEITUNG ERWARTETER ERTRAGSTEUERN ZU AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERN

12.10 Angaben nach IAS 33 Ergebnis je Aktie

Bei allen Stammaktien handelt es sich um Inhaberaktien. Es sind keine Vorzugsaktien im Umlauf.

Das in der Gewinn- und Verlustrechnung angegebene Ergebnis je Aktie leitet sich wie folgt her:

ANGABEN NACH IAS 33 ERGEBNIS JE AKTIE
in T€ 2020 2019
Periodenerfolg –7.434.202 –2.100.360
Stück Stück
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf gewesenen Stammaktien
Altaktionäre 13.261.620 12.753.875
Gewichtung
Anzahl Tage 360 360
Gewichtete Zahl 13.261.620 12.753.876
Neuaktionäre 1.326.160 507.745
Gewichtung
Anzahl Tage 174 304
Gewichtete Zahl 640.977 428.762
Gesamt 13.902.597 13.182.638
EPS in € –0,53 –0,16

13 SONSTIGE ANGABEN

13.1 Kapitalmanagement IFRS 4

Kapitalstruktur

Der DFV-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2020 über ein Eigenkapital von insgesamt 90,9 Mio. € (Vorjahr: 64,5 Mio. €). Das Eigenkapital setzte sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

Das gezeichnete Kapital erhöhte sich aufgrund der Kapitalerhöhung vom 7. Juli 2020 um 2,7 Mio. € auf 29,2 Mio. € (Vorjahr: 26,5 Mio. €), die Kapitalrücklage wurden ebenfalls aufgrund der Kapitalerhöhung um 28,9 Mio. € auf 72,7 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €) erhöht. Der Verlustvortrag belief sich auf 6,6 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €). Das Konzernergebnis beträgt –7,4 Mio. € (Vorjahr: –2,1 Mio. €).

Die Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste, in der Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten der Kategorie "Jederzeit veräußerbar" unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte erfolgsneutral erfasst werden, erhöhte sich im Verlauf des Berichtsjahres kapitalmarktbedingt auf 2,9 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die Rücklage für "Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital" des Vorjahres in Höhe von –2,6 Mio. € wurde in die Kapitalrücklage und den Verlustvortrag umgegliedert.1

¹ Siehe hierzu auch Ziffer 2 und 3 der Notes.

Die Eigenkapitalquote, definiert als Relation des gesamten Eigenkapitals in Höhe von 90,9 Mio. € (Vorjahr: 64,5 Mio. €) zu den verdienten Beiträgen (netto) in Höhe von 61,9 Mio. € (Vorjahr: 54,4 Mio. €), steigt aufgrund der Kapitalerhöhung deutlich auf 147 % (Vorjahr: 119 %). Die Eigenkapitalrendite verminderte sich auf –12 % (Vorjahr: –8,2 %). Sie wird aus der Relation des Ergebnisses vor Ertragsteuern von –10,6 Mio. € (Vorjahr: –5,2 Mio. €) zu dem um die übrigen Rücklagen bereinigten Eigenkapital in Höhe von 87,9 Mio. € (Vorjahr: 63,8 Mio. €) ermittelt.

Risikoberichterstattung

Mit diesem Bericht werden die Anforderungen zur Risikoberichterstattung gemäß IAS 1.134 bis 136 (Kapital), IFRS 4.38 bis 39A (Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben) und IFRS 7.31 bis 42 (Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben) erfüllt.

In das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung sind alle relevanten Risikoarten eingebunden. Diese Vorgehensweise spiegelt sich in dem vorliegenden Chancen- und Risikobericht wider. Die Anforderungen von IFRS 4 beziehungsweise von IFRS 7 sind grundsätzlich auf Risiken, die aus Versicherungsverträgen resultieren, beziehungsweise auf Risiken aus Finanzinstrumenten beschränkt und rücken sie in den Mittelpunkt der Berichterstattung.

Bei der Deutschen Familienversicherung steht beim Einsatz des Instrumentariums der Risikosteuerung und hinsichtlich der Einschätzung der Risikolage gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eine gesamthafte Betrachtungsweise im Vordergrund.

Risikomanagementsystem

Ziel des Risikomanagements der Deutschen Familienversicherung ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.

Das Risikomanagement umfasst alle systematischen Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu beherrschen. Dabei werden Risiken und andere negative Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet.

Der implementierte Risikomanagementprozess legt Regeln zu Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken und für ein zentrales Frühwarnsystem fest. Auch Beteiligungen werden in das Risikomanagement einbezogen. Das Risikomanagementsystem umfasst zudem ein Business-Continuity-Management-System.

Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Gegenstand der Risikoinventur im Einzelnen sind die Überprüfung und Dokumentation sämtlicher Einzel- und Kumulrisiken. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten.

Die identifizierten Risiken werden Risikokategorien zugeordnet. Nach dieser Kategorisierung werden die wesentlichen Risiken in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die Darstellungen zur Risikoexponierung erfolgen dabei grundsätzlich netto, das heißt unter Berücksichtigung von eingeleiteten beziehungsweise geplanten Risikominderungsmaßnahmen.

Die mindestens vierteljährlich erfolgende Überprüfung und Bewertung der Risikotragfähigkeit umfasst auch eine Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts werden Maßnahmen eingeleitet.

Die Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden vierteljährlich durch die Risikokommission abschließend bewertet. Das zentrale Risikoberichtswesen sorgt für Transparenz in der Berichterstattung. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien regelmäßig sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt.

Bereits im Rahmen des Neuproduktprozesses werden bei der Produktentwicklung die Auswirkungen auf das Unternehmensrisikoprofil analysiert und beurteilt. Bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder der Einführung neuer Versicherungsprodukte ist deren Auswirkung auf das Gesamtrisikoprofil zu bewerten.

Governance-Struktur

Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung ist als integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung in die Geschäftsstrategie eingebettet. Es baut auf der vom Vorstand verabschiedeten Risikostrategie auf und stützt sich auf die drei miteinander verbundenen und in das Kontroll- und Überwachungssystem eingebetteten Funktionen operative Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Interne Revision. Das Kontrollumfeld wird vervollständigt durch den Aufsichtsrat sowie durch externe Wirtschaftsprüfer.

In der Leitlinie Risikomanagement und ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) wird die Steuerung der Risiken mit umfangreichen Darstellungen zu Methoden, Prozessen und Verantwortlichkeiten dokumentiert. Ein Grundprinzip der Risikoorganisation und der Risikomanagementprozesse ist die Trennung von Risikosteuerung und Risikoüberwachung.

Operative Risikosteuerung

Unter Risikosteuerung ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Die Funktionen, der für den Aufbau von Risikopositionen Verantwortlichen, sind personell und organisatorisch von den nachgeordneten Bereichen der Risikoüberwachung getrennt.

Risikoüberwachung

Versicherungsunternehmen müssen über ein wirksames Risikomanagementsystem verfügen, das gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei die Informationsbedürfnisse der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder Schlüsselfunktionen innehaben, durch eine angemessene interne Berichterstattung gebührend berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem muss die Strategien, Prozesse und internen Meldeverfahren umfassen, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten.

Zu den zu entwickelnden Strategien zählt insbesondere eine auf die Steuerung des Unternehmens abgestimmte Risikostrategie, die Art, Umfang und Komplexität des betriebenen Geschäfts und der mit ihm verbundenen Risiken berücksichtigt.

Das Versicherungsgeschäft ist aufgrund der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklungen mit Risiken verbunden. Wichtig ist, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen.

Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:

  • versicherungstechnische Risiken,
  • Marktrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen,
  • Kreditrisiken, insbesondere aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
  • Liquiditätsrisiken,
  • operationale Risiken,
  • Reputationsrisiken,
  • strategische Risiken.

Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten. Darüber hinaus befasst sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seinen Sitzungen regelmäßig mit Fragen der Risikostrategie und lässt sich vom Vorstand über die geschäftliche Entwicklung und die Planung unterrichten.

Zur Risikostrategie der Gesellschaft zählen auch die Risikoabwälzung auf solvente Rückversicherungsunternehmen mit erstklassigen Ratings über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Geschäftsgebäude, -inventar und Cyberrisiken.

Die Deutsche Familienversicherung hat zudem im Berichtszeitraum gemäß den Anforderungen nach Solvency II einen Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA – Own Risk and Solvency Assessment) implementiert. Während bei der Anwendung der Standardformel grundsätzlich jedes Versicherungsunternehmen identische Kriterien zur Bewertung eines Risikos anwendet und damit einen europaweit vergleichbaren Solvenzkapitalbedarf ermittelt, werden im ORSA auch unternehmensindividuelle Bewertungskriterien herangezogen und auf dieser Grundlage der individuelle Gesamtsolvabilitätsbedarf festgestellt. Weiterhin werden in der Vorausschau auf die kommenden drei bis fünf Jahre bestimmte Stress-Szenarien durchlaufen, um eine stabile Solvabilität der Deutschen Familienversicherung auch unter erheblicher Belastung sicherstellen zu können.

Die Durchführung eines ORSA wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich beauftragt (Regel-ORSA). Bei Eintreten bestimmter Kriterien (z. B. Absicht einer Veränderung in der Rückversicherungspolitik des Unternehmens oder Veränderungen am Kapitalmarkt mit Überschreiten festgelegter Limits), die der Vorstand in Leitlinien festgelegt hat, kann darüber hinaus jederzeit vom Vorstand ein weiterer ORSA veranlasst werden. Die Veränderungen in der in Vorgehen, Grundlagen, Erkenntnisse und Folgerungen aus dem ORSA werden in einem internen Bericht an den Vorstand zusammengefasst. Der Vorstand stellt mögliche Wirkungen auf die Geschäftsstrategie und Geschäftsplanung innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Berichts fest und entscheidet zudem über eventuell weitergehende Informationen an den Aufsichtsrat und die Aufsichtsbehörde.

Die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) berichtet in der Deutschen Familienversicherung an den Vorsitzenden des Vorstandes (CEO).

Zur Compliance-Funktion der Deutschen Familienversicherung wurde der Abteilungsleiter Recht/Compliance des Unternehmens bestellt. Er ist Volljurist, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt. Er nimmt als Compliance-Funktion die Aufgaben nach § 29 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz wahr. Dazu gehört die Beratung des Vorstandes in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten. Außerdem hat die Compliance-Funktion die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes für das Unternehmen zu beurteilen und das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko) zu identifizieren und zu beurteilen.

Abläufe zur Umsetzung von Compliance und die zu erstellenden Meldungen werden in einem Compliance-Plan festgelegt. Der Vorstand kann durch Beschluss den genehmigten Revisionsplan als genehmigten Compliance-Plan einsetzen und auf einen separaten Compliance-Plan verzichten. Die Compliance-Funktion informiert den Vorstand regelmäßig über Compliance-Themen und erstellt jährlich einen Compliance-Bericht.

Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion (VmF) verfügen. Die VmF wurde bei der Deutschen Familienversicherung aufgeteilt nach den Versicherungsprodukten nach Art der Schadenversicherung einerseits und nach Art der Lebensversicherung anderseits und jeweils extern vergeben. Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Schaden, insbesondere Krankenzusatzprodukte nach Art der Schaden sowie Personen- und Sachversicherungen, wie Tierkranken, Haftpflicht, Unfall, Glas, Hausrat, wurde per Funktionsausgliederungsvertrag vom 29. Oktober 2015 an die Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, Köln, ausgegliedert und wird dort von Frau Marion Beiderhase, Aktuarin (DAV), wahrgenommen. Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Lebensversicherung, insbesondere für die nicht substitutiven Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Lebensversicherung, wurde per Funktionsausgliederungsvertrag vom 24. November 2015 an den Aktuar (DAV) Herrn Dr. Berthold Ströter von der Aktuarskanzlei Bek Ströter PartG ausgegliedert. Ausgliederungsbeauftragter für die VmF ist der Abteilungsleiter Aktuariat der Deutschen Familienversicherung. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung als Diplom-Mathematiker (FH) im Bereich Versicherungswesen.

Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame Interne Revision verfügen, welche die gesamte Geschäftsorganisation und insbesondere das interne Kontrollsystem auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.

Die interne Revisionsfunktion berichtet bei der Deutschen Familienversicherung an den Vorstand IT/Schaden/ Leistung (COO).

Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen und unterstützt damit die Unternehmensführung bei der Zielerreichung durch Bewertung und Empfehlung von möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Geschäftsorganisation, insbesondere des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Führungs- und Überwachungsprozesse. Zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit arbeitet die Interne Revision unter der direkten Verantwortung eines vom Gesamtvorstand benannten Vorstandsmitglieds. Die Interne Revision berichtet ausschließlich an den Gesamtvorstand. Die mit der Internen Revision beauftragten Personen sind im Rahmen ihrer Revisionstätigkeiten keinen einschränkenden Weisungen unterworfen und haben diese Aufgaben selbstständig und unabhängig wahrzunehmen.

13.2 Aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und Risiken aus der Versicherungstechnik

Ziel des Kapitalmanagements der Deutschen Familienversicherung ist es, die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit zu gewährleisten, um alle aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können sowie künftiges Wachstum durch eine angemessene Eigenmittelstrategie weitgehend unabhängig zu finanzieren. Der Kapitalisierungsgrad repräsentiert die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit der Deutschen Familienversicherung als Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken. Die Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise auf der Basis aufsichtsrechtlicher Vorschriften und unter Berücksichtigung interner Limite analysiert.

Die Eigenmittel der Deutschen Familienversicherung werden voraussichtlich wieder oberhalb des handelsrechtlichen Eigenkapitals liegen. Die Bewertungsdifferenzen sind wesentlich auf die Nichtansetzung von immateriellem Vermögen und Bewertungsunterschiede in den versicherungstechnischen Rückstellungen (z. B. Beitragsüberträge, Schwankungsrückstellungen) zurückzuführen.

Aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit

Die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit erfolgt mithilfe der Standardformel gemäß Solvency II. Die Berechnung des Risikokapitalbedarfs (SCR: Solvency Capital Requirement) erfolgt als Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 %.

Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit wird durch das Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken abgebildet. Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise analysiert.

Im Geschäftsjahr 2020 erfüllt die Deutsche Familienversicherung die gesetzlichen Mindest-Solvabilitätsanforderungen gemäß Solvency II. Die Solvabilitätsquote liegt deutlich über den Mindestanforderungen.

Risiken aus der Versicherungstechnik

Allgemeines

Die Deutsche Familienversicherung ist derzeit ausschließlich in Deutschland tätig. Versicherungsnehmer sind dabei ausschließlich natürliche Personen. Entsprechend den in Abschnitt A.1.2. genannten Versicherungszweigen sind dabei die versicherten Risiken

  • Krankheits-, Pflege- und Unfallrisiken von natürlichen Personen sowie
  • im Personenbesitz befindliche Sachwerte.

Kumul- und Großrisiken

Aufgrund der Natur des betriebenen Geschäfts sind einzelne Großrisiken, deren Eintritt den Bestand des Unternehmens gefährden könnte, in dem Portefeuille der Deutschen Familienversicherung nicht vorhanden. Überdies sind die gezeichneten Risiken geographisch breit gestreut und mindern dadurch mögliche Risikokonzentrationen.

Bereits bei der Entwicklung ihrer Produkte achtet die Deutsche Familienversicherung darauf, Angebote für einen breiten Kundenkreis zu gestalten, so dass Kumul- und Großrisiken nahezu ausgeschlossen werden können.

Angemessene Kalkulation und Zeichnungspolitik

Die Beitragskalkulation erfolgt grundsätzlich mit anerkannten versicherungsmathematischen Methoden und enthält ausreichende Sicherheitsmargen. Für jedes versicherte Risiko werden auf dieser Grundlage Annahmerichtlinien in Kraft gesetzt und deren Befolgung systematisch überwacht, so dass die Gefahr versicherungstechnischer Verluste begrenzt werden kann.

Die Vollmachten, versicherungstechnische Risiken für die Deutsche Familienversicherung rechtsverbindlich einzugehen, werden nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilt, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes versicherungstechnische Risiko wird vor seiner Zeichnung einer angemessenen und umfangreichen Risikoprüfung unterzogen.

Bei allen von der Deutschen Familienversicherung betriebenen Versicherungszweigen ist bedingungsgemäß das Recht vereinbart, bei einer dauerhaften Änderung der Kalkulationsgrundlage eine Beitragsanpassung vorzunehmen. Hierdurch wird zusätzlich das Risiko des Eintritts dauerhafter versicherungstechnischer Verluste begrenzt.

Permanente Risikokontrolle

Die Gesellschaft beobachtet systematisch die wirtschaftlichen, sozialen und gesetzlichen Grundlagen des von ihr betriebenen Versicherungsgeschäfts. Dabei wird insbesondere überprüft, ob die der Beitragskalkulation zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen noch anwendbar sind und ob aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen Versicherungsbedingungen anzupassen sind. Soweit bei dieser sorgfältigen Prüfung der Bedarf an Anpassungen bei der Kalkulation oder den Bedingungswerken erkannt wird, werden solche im rechtlich zulässigen Rahmen zeitnah vorgenommen.

Messung versicherungstechnischer Risiken

Die Messung aller Kategorien des versicherungstechnischen Risikos entspricht den Verfahren, die bei Anwendung der Vorschriften zu Solvabilität II (Solvency II) anzuwenden sind, und ist mit diesen integriert. Dies betrifft insbesondere die Berechnung von Stress-Szenarien, das heißt denkbar ungünstige Verläufe bei der Entwicklung des Geschäfts und der Kapitalanlagen und ihre Auswirkung auf das Ergebnis und mögliche Belastung des Eigenkapitals.

Dabei wird entsprechend dem von der Gesellschaft gezeichneten Bestand an Versicherungsverträgen wie folgt vorgegangen:

— Management des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit

Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit wird als Kombination der Kapitalanforderungen für die Unterkategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Lebensversicherung, Gesundheit nach Art der Lebensversicherung und Katastrophenrisiko Gesundheit berechnet.

Die Risikomessung in den Unterkategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Leben erfolgt grundsätzlich nach den in den Kapiteln zum versicherungstechnischen Risiko Nicht-Leben dargestellten Methoden.

Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit beinhaltet bei der Deutschen Familienversicherung neben dem Kranken- auch das Unfallversicherungsgeschäft.

Für die dem Sterblichkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über eine dauerhafte Zunahme der Sterblichkeit um 15 % abgebildet.

Für die dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über dauerhafte Abnahme der Sterblichkeit um 20 % dargestellt.

Für die dem Stornorisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko jeweils für die Szenarien Stornoanstieg mit Erhöhung der Stornorate um 50 %, Stornorückgang mit einer Reduzierung der Stornoquote um 50 % sowie Massenstorno mit einer Stornierung von 40 % der Verträge abgebildet.

Die Messung des Kostenrisikos basiert auf den Stress-Szenarien eines dauerhaften Anstiegs der in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellung berücksichtigten Kosten um 10 % und einer Erhöhung der Kosteninflationsrate um einen Prozentpunkt.

Bei dem Krankheitsrisiko wird unterschieden zwischen Kostenersatzversicherung und Einkommensersatzversicherungen.

Das Krankheitsrisiko der Einkommensersatzversicherung wird durch eine Erhöhung der Kopfschäden um 10 % abgebildet.

Das Krankheitsrisiko der Kostenersatzversicherung wird durch eine einmalige Zunahme der Versicherungsleistungen um 5 % und eine Zunahme der jährlichen medizinischen Inflation um einen Prozentpunkt abgebildet. Des Weiteren werden ein einmaliger Rückgang der Versicherungsleistungen um 5 % und ein Rückgang der jährlichen medizinischen Inflation um einen Prozentpunkt unterstellt.

Das Katastrophenrisiko Gesundheit wird unterteilt in das Massenunfallrisiko, Unfallkonzentrationsrisiko und Pandemierisiko.

Bei dem Massenunfallrisiko wird ein plötzlicher Schaden unterstellt, bei dem von einem Unfall viele Personen gleichzeitig betroffen sind.

Das Unfallkonzentrationsrisiko unterstellt, dass unter den von einem Unfall betroffenen Personen sehr viele zu den Versicherten des Versicherungsunternehmens gehören.

Das Pandemierisiko unterstellt, dass bei einer sich unmittelbar ausbreitenden Pandemie eine hohe Anzahl an Personen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen bzw. Leistungen aufgrund von Invalidität zu erbringen sind.

— Management des versicherungstechnischen Risikos Nicht-Leben

Die Berechnung der Kapitalanforderungen für das Prämien- und Reserverisiko beruht für alle betriebenen Versicherungszweige auf Risikofaktoren und Volumenmaßen. Die Risikofaktoren (zum Beispiel die Standardabweichung in Prozent des Volumenmaßes) beschreiben die Gefährlichkeit des Risikos. Volumenmaße für das Prämienrisiko sind die Prämieneinnahmen. Das Volumenmaß für das Reserverisiko sind die Netto-Schadenrückstellungen in Form des besten Schätzwerts.

Zur Ermittlung des Risikobedarfes aus einem Katastrophenszenario haben wir lagespezifische und wertspezifische Risikofaktoren unter Berücksichtigung der in der Standardformel definierten Wahrscheinlichkeiten verwendet.

Der Solvabilitätsbedarf für das Stornorisiko wird auf Basis eines Stress-Szenarios ermittelt, das ein Storno von 40 % derjenigen Versicherungsverträge unterstellt, bei denen ein Storno zu einer Erhöhung des besten Schätzwerts für die Prämienrückstellung führen würde.

— Risikofaktoren

In der Krankenversicherung als wesentlichem Bestandteil des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit besteht die Gefahr einer erhöhten Leistungsinanspruchnahme aufgrund der Verhaltensweisen von Versicherten und Leistungserbringern.

Im Rahmen des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts betreibt die Deutsche Familienversicherung Geschäfte, die die Abdeckung von Katastrophen zum Gegenstand haben. Dabei handelt es sich sowohl um Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Erdbeben, Sturm oder Überschwemmung, als auch um durch menschliche Eingriffe verursachte Unglücke. Diese Ereignisse sind unvorhersehbar.

Es besteht grundsätzlich die Gefahr des Eintritts besonders großer Einzelschadenereignisse und auch die des Eintritts besonders vieler, nicht notwendigerweise großer Einzelschadenereignisse. Dadurch kann die tatsächliche Schadenbelastung aus Höhe und Frequenz von Schäden eines Jahres die erwartete Belastung deutlich übersteigen.

Ungünstige Schadenverläufe hätten eine Erhöhung der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Versicherungsleistungen zur Folge und könnten sich negativ auf das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung auswirken.

Die hier dargestellten Grenzwerte für die von uns vorgenommenen Stress-Szenarien entsprechen den Vorgaben von Solvabilität II (Solvency II). Sie sind als geeignet anzusehen, um extreme – jedoch unwahrscheinliche – Geschäftsverläufe, die die Eigenmittel belasten können, einzuschätzen und zu beziffern. Bei diesen Rechnungen wurde in keinem Fall ein Ergebnis festgestellt, das das Eigenkapital der Gesellschaft auch nur annähernd aufzehrt.

Risikogerechte Rückversicherung

Die Gesellschaft schließt Rückversicherungsverträge ab, um von ihr eingegangene Risiken mit den folgenden Zielen weiterzugeben:

  • Vermeidung von Schwankungen im versicherungstechnischen Verlauf,
  • Begrenzung von Deckungssummen bei Verträgen mit hoher Deckungszusage und
  • Verminderung etwaiger verbliebener Konzentrationsrisiken.

Dabei sind die Versicherungsverträge langfristig angelegt. Es werden nur Rückversicherungsverträge mit Gesellschaften bester Bonität abgeschlossen.

Produktentwicklung

Bei der Entwicklung neuer Produkte werden gezielt und systematisch die Bedarfe an Versicherung in den Zielmärkten der Deutschen Familienversicherung analysiert, um sicherzustellen, dass bedarfsgerechte Deckungskonzepte von der Gesellschaft angeboten werden. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass der angebotene Schutz klar strukturiert und vom Versicherungsnehmer gut verstanden werden kann. Dadurch wird das Risiko gemindert, dass der gegebene Versicherungsschutz nicht der Erwartung und dem Verständnis des Versicherungsnehmers entspricht, und in der Folge wird das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen und Imageschäden gering gehalten.

Krankenzusatzversicherungen

Die Deutsche Familienversicherung bietet Versicherungsschutz vor finanziellen Belastungen im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Dabei sind die Versicherungsverträge regelmäßig seitens der Gesellschaft nicht kündbar. Jedoch werden die Beiträge eines Tarifes unter bestimmten Voraussetzungen angepasst. Die Gesellschaft trägt daher das Risiko einer ungünstigen Entwicklung von versicherten Schäden, Zins, Sterblichkeit, Storno und übrigen Aufwendungen nur bis zur jeweils nächsten Beitragsanpassung.

Für die Kalkulation von Versicherungsbeiträgen und Deckungsrückstellungen (Alterungsrückstellungen) werden Wahrscheinlichkeitstafeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), des Verbandes der Privaten Krankenversicherer (PKV) und, soweit der Bestand eines Tarifes hierfür eine ausreichende Grundlage gibt, eigene Tafeln verwendet. Darüber hinaus werden bei der Kalkulation ausreichende Sicherheitszuschläge für Schwankungen unterhalb der Schwellenwerte, die Beitragsanpassungen erlauben, einkalkuliert.

Bei Beitragsanpassungen überprüft die Gesellschaft alle Rechnungsgrundlagen und passt die Beiträge den dann herrschenden Gegebenheiten angemessen an. Dies gilt auch für die Zusammensetzung der jeweiligen Bestände nach Geschlechtern.

Für die nach Art der Lebensversicherung berechneten Tarife (Pflegezusatzversicherung, stationäre Heilbehandlung, Krankentagegeld) ist eine ausreichend hohe Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet.

Zinsänderungsrisiko

Änderungen von Zinssätzen können wirtschaftliche und bilanzielle Chancen und Risiken für die Gesellschaft bergen. Ein wirtschaftliches Zinsänderungsrisiko besteht vor allem in dem von der Gesellschaft nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäft, da hier für die Beitragskalkulation ein impliziter Rechnungszins für die gesamte lebenslange Vertragsdauer eines Versicherungsvertrages zugrunde gelegt wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn Beitragsanpassungen vorgenommen werden können, diesen Rechnungszins als Rechnungsgrundlage der jeweils aktuellen Zins- und Kapitalmarktlage anzupassen. Wegen der derzeit bestehenden Niedrigzinsphase ist dieser Rechnungszins bei den Tarifen der Deutschen Familienversicherung angemessen niedrig bemessen, so dass die Kapitalmarkterträge des hierfür gebildeten Sicherungsvermögens in Verbindung mit einer

auf Vorsicht gegründeten Kapitalanlage ausreichen, um den eingerichteten Rechnungszins zu erwirtschaften. Außerdem zeigen die im Rahmen von Solvabilität II (Solvency II) durchgeführten Stress-Szenario-Rechnungen, dass bei keinem berechneten Szenario eine wirtschaftliche Lage für die Gesellschaft entstehen könnte, in der die vorhandenen Eigenmittel der Gesellschaft auch nur annähernd aufgezehrt würden.

Schaden- und Unfallversicherung

Die Deutsche Familienversicherung bietet Versicherungsschutz in der Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Tierund Unfallversicherung an. Die Versicherungsnehmer der Deutschen Familienversicherung werden damit vor wirtschaftlichen Schäden aus Beschädigung oder Verlust versicherter Gegenstände geschützt, die durch den Eintritt definierter Gefahren verursacht werden. In der Haftpflichtversicherung bietet die Gesellschaft Deckung gegenüber Schadenersatzansprüchen geschädigter Dritter. Die Unfallversicherung leistet bei Personenschäden aus Unfallereignissen.

Die von der Deutschen Familienversicherung eingegangenen Verträge können jeweils zum Ende einer definierten Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Der jeweilige Versicherungsnehmer hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Deutsche Familienversicherung außerordentliche Kündigungsrechte.

Prämien- und Beitragsrisiko – die Beitragskalkulation erfolgt nach gründlicher Auswertung der relevanten statistischen Grundlagen nach anerkannten Methoden der Sachversicherungsmathematik. Hierbei werden stets ausreichende Reserven einkalkuliert, so dass eine fehlende Ausführlichkeit der Risikobeiträge zur Deckung der Schäden unwahrscheinlich ist. Somit wird dem Risiko einer Untertarifierung entgegengewirkt. Darüber hinaus bestehen bei allen Tarifen der Schaden- und Unfallversicherung Anpassungsrechte, wenn die Schadenverläufe die eingerechneten Sicherheitszuschläge überschreiten.

Reservierungsrisiko – das Reservierungsrisiko besteht darin, dass die Einzel- oder Pauschalrückstellungen für spätere Schadenzahlungen zu niedrig sind. Deshalb wendet die Deutsche Familienversicherung zum Abschätzen ihrer Höhe Statistiken der eigenen Schadenerfahrung in Verbindung mit aktuariellen Schätzverfahren an. Zusätzlich wird das Risiko begrenzt, indem die Abwicklung dieser Rückstellungen ständig beobachtet wird. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen wieder in die aktuellen Schätzungen ein.

Die Schadenentwicklung aus dem Segment Schaden-Unfallversicherung beeinflusst wesentlich das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft können gegen unsere Versicherungsnehmer, Vermittler und Rückversicherer bestehen.

13.3 Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Auch Forderungen gegen natürliche Personen – zum Beispiel aus Hypothekendarlehen – werden als Finanzinstrumente behandelt.

Gemäß IFRS 7 hat ein Unternehmen seine Finanzinstrumente für die Angaben im Konzernanhang bestimmten Klassen zuzuordnen. Dabei ist zumindest zu unterscheiden zwischen Finanzinstrumenten, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise ihrem Restbuchwert bewertet werden, und Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für Anteile an nicht konsolidierten Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sind Angaben zu ihren Wertansätzen und Levelinformationen nach IFRS 13 erforderlich.

Als eigene Klasse von Finanzinstrumenten werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Sie werden zum Nominalwert bilanziert und unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen.

Auch Kreditzusagen stellen eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten dar, für welche die Anforderungen von IFRS 7, soweit zutreffend, zu erfüllen sind.

Weitere ausführliche Angaben gemäß IFRS 7 zu Risiken und Fälligkeiten finanzieller Vermögenswerte und von Schulden sowie zu ihrem Risikomanagement, zu Sensitivitätsanalysen und zum Kapitalmanagement des -DFV-Konzerns sind im Chancen- und Risikobericht erläutert.

13.4 Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte

IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als Verkaufspreis (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind einer Zeitwerthierarchie (Level) gemäß IFRS 13 zuzuordnen. Zudem sind Levelinformationen auch für beizulegende Zeitwerte anzugeben, die ausschließlich im Anhang präsentiert werden. Die Zeitwerthierarchie sieht drei Level für die Bewertung vor. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die Ermittlung wegen fehlender Markttransaktionen auf der Basis beobachtbarer marktabgeleiteter Daten oder mittels Bewertungsmodellen erfolgte. Zu jedem Stichtag wird überprüft, ob die Zuordnung zu den Leveln der Zeitwerthierarchie noch angemessen ist. Sollten sich Veränderungen, zum Beispiel durch inaktive Märkte, ergeben haben, die eine andere Zuordnung erforderlich machen, werden entsprechende Umgliederungen zwischen den Leveln vorgenommen.

  • Level 1: zum Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für die zu bewertenden Vermögenswerte und Schulden notierte Preise
  • Level 2: Verwendung anderer als der in Level 1 definierten notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
  • Level 3: nicht beobachtbare Inputfaktoren, gegebenenfalls Anwendung eines Bewertungsmodells unter Verwendung nicht beobachtbarer, geschätzter Inputfaktoren

Bewertungstechniken und Inputfaktoren bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden der Level 2 und 3

Die Bewertung der Finanzinstrumente und Kapitalanlagen in diesen Leveln erfolgt überwiegend nach kapitalwertorientierten oder Multiplikator-Verfahren. Tagesgelder werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH LEVELN (2020)

in T€ Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente (Fair Value bewertet) 129.914 400 0 130.315
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente
(Zu Anschaffungskosten bewertet)
0 0 2.250 2.250
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet Finanzinstrumente 2.503 0 0 2.503
Positive Marktwerte gesamt 132.417 400 2.250 135.067
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 0 0 0 0
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Negative Marktwerte gesamt 0 0 0 0

ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH LEVELN (2019)

in T€ Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente (Fair Value bewertet) 115.329 4.163 0 119.492
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente
(Zu Anschaffungskosten bewertet)
2.250 2.250
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Positive Marktwerte gesamt 115.329 6.413 0 121.742
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 0 0 0 0
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Negative Marktwerte gesamt 0 0 0 0

ÜBERLEITUNG DER IN LEVEL 3 KLASSIFIZIERTEN FINANZAKTIVA

in T€ Jederzeit
veräußerbare
Finanz
instrumente
Summe
Buchwert (Zeitwert) Stand 1. Januar 2019 0,00 0,00
Umgliederung (netto) in (+)/ aus (–) Level 3 0,00 0,00
Buchwert (Zeitwert) Stand 1. Januar2020 0,00 0,00
Umgliederung (netto) in (+)/ aus (–) Level 3 2.250,00 2.250,00
Buchwert (Zeitwert) Stand 31. Dezember 2020 2.250,00 2.250,00
Netto-Gewinne (-Verluste) für zum Bilanzstichtag gehaltene Finanzinstrumente,
in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
0,00 0,00

Für die zu Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinvestitionen entspricht der Zeitwert den Anschaffungskosten.

Im Level 3 wird die 10%-tige Beteiligung an der BCA AG (T€ 2.250) ausgewiesen. Diese Beteiligung wird zu Anschaffungskosten bewertet. Im Vorjahr war die Beteiligung noch als Level 2 ausgewiesen, da zeitnah vor dem Abschlussstichtag eine vergleichbare Transaktion durchgeführt wurde und somit der Marktpreis beobachtbar war.

Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung der Marktwerte der Kapitalanlage in Abhängigkeit von den Marktzinsen bzw. relevanten Aktienindizes:

ANLAGEKLASSEN Annahme Veränderung der Marktwerte
T€
Festverzinsliche Wertpapiere Zinsanstieg um 1% –5.275
Festverzinsliche Wertpapiere Zinsrückgang um 1% +5.275
Aktien Kursanstieg um 10% +1.744
Aktien Kursrückgang um 10% –1.744

Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich am Rundschreiben 11/2011 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Titel "Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung". Die Berechnung erfolgt ohne Optionen auf Renten und Swaptions.

13.4.1 Kreditqualität des Portfolios

KREDITQUALITÄT DES PORTFOLIOS
in T€ 2020 Anteil in % 2019 Anteil in %
Ratingkategorien der verzinslichen Finanzinstrumente –
jederzeit veräußerbar
AAA 14.369 12,9 7.159 6,5
AA 9.100 8,2 6.667 6,1
A 2.850 2,6 8.407 7,7
BBB 62.629 56,4 84.023 76,9
BB und niedriger 14.365 12,9 2.054 1,9
Kein Rating 7.745 7,0 1.015 0,9
Gesamt 111.059 100,0 109.325 100,0

13.4.2 Kreditrisiko

KREDITRISIKO (2020) Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in T€ Bilanzwert
zum
31.12.2020
Davon zum
Abschluss
stichtag
weder wert
gemindert
noch
überfällig
Davon zum
Abschluss
stichtag
wert
gemindert
Weniger als
30 Tage
Zwischen
30 und
60 Tagen
Zwischen
60 und
90 Tagen
Zwischen
90 und
180 Tagen
Zwischen
180 und
360 Tagen
Mehr als
360 Tage
Bilanzposten
Jederzeit veräußerbar 132.564,7 132.564,7
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet Finanzinstrumente
2.502,5 2.502,5
Forderungen aus dem selbst
abgeschlossenen Geschäft
1.830,5 607,2 1.223,3
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft
536,3 536,3
Gesamt 137.434,0 136.210,7 1.223,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
KREDITRISIKO (2019) Davon zum
Abschluss
stichtag
weder wert
gemindert
noch
überfällig
Davon zum
Abschluss
stichtag
wert
gemindert
Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in T€ Bilanzwert
zum
31.12.2019
Weniger als
30 Tage
Zwischen
30 und
60 Tagen
Zwischen
60 und
90 Tagen
Zwischen
90 und
180 Tagen
Zwischen
180 und
360 Tagen
Mehr als
360 Tage
Bilanzposten
Jederzeit veräußerbar 121.742,5
Forderungen aus dem selbst
abgeschlossenen Geschäft
1.262,6 35,4 1.227,2
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft
3.773,0 3.773,0
Gesamt 126.778,1 3.808,4 1.227,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

13.5 Angaben zur vorübergehenden Befreiung von IFRS 9

Die folgende Tabelle stellt die zukünftig gemäß IFRS 9 zu bilanzierenden aktivischen Finanzinstrumente dar und unterteilt diese in eine Gruppe, die das Zahlungsstromkriterium für Finanzinstrumente erfüllt, sowie sonstige Finanzinstrumente. Diese umfassen neben den derzeit ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten insbesondere gehaltene Eigenkapitalinstrumente sowie Anteile an Investmentfonds, die aufgrund ihrer Natur das in IFRS 9 verankerte Zahlungsstromkriterium nicht erfüllen können. Das Zahlungsstromkriterium wird erfüllt, wenn die Vertragsbedingungen des Finanzinstrumentes zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbestand darstellen (Solely Payments of Principal and Interest – SPPI-Test).

95
ZEITWERTANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN IM ANWENDUNGSBEREICH DES IFRS 9
----------------------------------------------------------------------- --
in T€ 31.12.2020 31.12.2019
Finanzinstrumente, die das SPPI-Kriterium erfüllen
Jederzeit veräußerbare Finanzinvestitionen
Festverzinsliche Wertpapiere 108.956,20 109.724,80
Alle sonstigen Finanzinstrumente
Jederzeit veräußerbare Finanzinvestitionen
Nicht festverzinsliche Wertpapiere 23.608,40 12.017,20
Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifizierte Finanzinstrumente 2.502,50 0,00
135.067,10 121.742,00

13.6 Angaben zu Nettoergebnissen aus Finanzinstrumenten

Entsprechende Angaben liegen nicht vor.

13.7 Zinserträge und -aufwendungen, laufende Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten

ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN, LAUFENDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN (2020)

in T€ Zinserträge Laufende
Erträge
Zins
aufwendungen
Laufende
Aufwendungen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 1.737 178 32 575

ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN, LAUFENDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN (2019)

in T€ Zinserträge Laufende
Erträge
Zins
aufwendungen
Laufende
Aufwendungen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 867 34 19 313

13.8 Angaben zum Leasing

ANGABEN ZUM LEASING – DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG ALS LEASINGNEHMER

in T€ 2020 2019
Abschreibungsbetrag 685 684
Zinsaufwendungen 19 19
Leasingzahlungen 704 703
Nicht aktivierte Vermögenswerte 385 433
Abflüsse aus Leasingverhältnissen 1.088 1.136

Die Leasingzahlungen für nach IFRS 16 bilanzierte Nutzungsrechte betrugen im Geschäftsjahr T€ 703 (Vorjahr: T€ 703).

Darüber hinaus sind weitere Leasingaufwendungen i. H. v. T€ 385 (Vorjahr: T€ 433) angefallen, die nicht zu einer Aktivierung eines Nutzungsrechtes geführt haben, da der zugrunde liegende Vermögenswert der Deutschen Familienversicherung nicht eindeutig zuzurechnen oder zu niedrig ist oder die Laufzeit des Vertrages unter einem Jahr liegt.

Die aus diesen Verträgen resultierenden finanziellen Verpflichtungen sind in den Angaben zu Sonstigen finanziellen Verpflichtungen genannt.

13.9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Sonstige finanzielle Verpflichtungen von T€ 2.893 (Vorjahr T€ 3.979) aufgrund verschiedener IT-Outsourcing-Verträge mit Laufzeiten teils bis zum 31. Oktober 2023.

13.10 Angaben zu Eventualschulden

Zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2020) bestehen keine Eventualschulden zusätzlich zu den in der Konzernbilanz erfassten Rückstellungen, über die zu berichten wäre.

13.11 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Personen umfassen Personen in Schlüsselpositionen des DFV-Konzerns und ihre nahen Familienangehörigen. Als Personen in Schlüsselpositionen werden Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates verstanden.

VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

VORSTAND – WERTE 2020
in T€
Kurzfristig fällige
Leistungen
Leistungen aus Anlass
der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Gesamt
Dr. Stefan Knoll 652 0 652
Michael Morgenstern (bis 31.12.2019) 0 331 331
Stephan Schinnenburg 418 0 418
Marcus Wollny 314 0 314

VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

VORSTAND – WERTE 2019
in T€
Kurzfristig fällige
Leistungen
Leistungen aus Anlass
der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Gesamt
Dr. Stefan Knoll 605 0 605
Michael Morgenstern 277 0 277
Stephan Schinnenburg 306 0 306
Marcus Wollny 256 0 256

Der Aufsichtsrat bezog T€ 209 (Vorjahr: T€ 209). Es handelt sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen. Diese Angaben beziehen sich auf die Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Dieser Personenkreis umfasst im Berichtsjahr acht Personen (Vorjahr: neun Personen).

13.12 Honorar des Abschlussprüfers

Zum Abschlussstichtag beläuft sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf T€ 122 (Vorjahr: T€ 90). Es entfällt ausschließlich auf Leistungen zur Abschlussprüfung.

13.13 Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Berichtsjahresdurchschnitt waren – ohne das über einen Dienstleistungsvertrag in die DFVS Deutsche Familienversicherung Servicegesellschaft mbH und in die DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbH ausgegliederte Personal – rund 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 66) angestellt. Einschließlich des ausgegliederten Servicepersonals (rund 73 Beschäftigte (Vorjahr: 56)) waren es im Durchschnitt des Berichtsjahres 150 (Vorjahr: 122) Angestellte.

13.14 Angaben zur Identität der Gesellschaft und zum Konzernabschluss

Die Muttergesellschaft des DFV-Konzerns, die DFV Deutsche Familienversicherung AG, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78012 eingetragen.

13.15 Offenlegung

Der IFRS-Konzernabschluss wurde am 17. März 2021 aufgestellt. Er wird fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Wir haben die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Unsere Erklärung ist öffentlich zugänglich unter:

https://ir.deutsche-familienversicherung.de/download/companies/dfv/CorporateGovernance/ Entsprechungserklaerungen_zum_Corporate_Governance_Code_Deutsche_Familienversicherung_AG.pdf.

Für die folgenden in diesen Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen der DFV Deutsche Familienversicherung AG wird auf eine separate Offenlegung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 HGB verzichtet:

  • DFVS Deutsche Familienversicherung Servicegesellschaft mbH
  • DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbH
  • DFVR Deutsche Familienversicherung Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH
  • DFV Deutsche Familienversicherung-Krankenversicherung-Vermittlungs-AG

13.16 Nachtragsbericht

Sonstige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

13.17 Angabe gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB ("Bilanzeid")

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Frankfurt am Main, den 17. März 2021

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der Vorstand

Dr. Stefan M. Knoll Dr. Karsten Paetzmann Stephan Schinnenburg Marcus Wollny

Vorsitzender des Vorstandes (CEO) Mitglied des Vorstandes (CFO) Mitglied des Vorstandes (CSO) Mitglied des Vorstandes (COO)

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz vom 31. Dezember 2020, der Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DFV Deutsche Familienversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt "6. Corporate Governance Bericht" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Lagebericht in Abschnitt "6. Corporate Governance Bericht" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts – Rechtsrisiken aus Beitragsanpassungen

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt 4 des Konzernanhangs und Abschnitt 3.2 des Konzernlageberichts, welche die Auswirkungen einer nicht angemessenen Bestimmung der Rechnungsgrundlage Zins im Rahmen einer Beitragsanpassung beschreiben. Es bestehen Rechtsrisiken über die Art und den Umfang der Korrektur gemäß § 155 Abs. 3 Satz 4 VAG. Wir erachten den Ansatz der Gesellschaft für angemessen. Wir weisen darauf hin, dass, sofern § 155 Abs. 3 S. 4 VAG entgegen der Auffassung der Gesellschaft und ihrer rechtlichen Berater anwendbar sein sollte, sich die dort im Einzelnen dargestellten Auswirkungen (Erhöhung der Drohverlustrückstellung) auf den Konzernabschluss ergeben würden. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Im Folgenden stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung

Im Konzernanhang werden im Abschnitt 9.10.2 die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Prüfung der Deckungsrückstellung – Bruttobetrag war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 70.674, 28,2 % der Bilanzsumme) des Konzerns ein wesentlicher Bestandteil unserer Konzernabschlussprüfung.

Risiken bei der Bewertung können sich aus der Erfassung des Versicherungsbestandes ergeben. Aufgrund der komplexen Kalkulation der Deckungsrückstellung für eine große Anzahl von verschiedenen Versicherungstarifen mit unterschiedlichen Bewertungsparametern besteht ein erhöhtes Fehlerrisiko. Einer besonderen Bedeutung kommen Annahmen zu Kostensätzen und biometrischen Grundlagen zu.

Die Prüfung der Rechnungsgrundlage Zins durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, insbesondere für im Geschäftsjahr 2020 durchgeführte Beitragsanpassungen, und die in der Folge zu beurteilenden strittigen Rechtsfragen zu Art und Umfang der Korrektur einer gegebenenfalls nicht angemessenen Rechnungsgrundlage Zins stellen unter Berücksichtigung der bislang nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfolgen aus § 155 Abs. 3 Satz 4 VAG ein rechtliches Risiko dar, welches erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung der Deckungsrückstellung haben kann.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben das System zur Erfassung und Änderung von Versicherungsverträgen in dem Bestandsführungssystem geprüft und uns von der vollständigen und richtigen Übernahme des Bestandes in die Berechnungssysteme sowie der korrekten Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung überzeugt. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei die Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen.

Die Ermittlung der Deckungsrückstellung auf Einzelvertragsebene haben wir mit eigenen Berechnungsprogrammen in Stichproben nachvollzogen.

Wir überzeugten uns davon, dass die für die Ermittlung der Alterungsrückstellung verwendeten Berechnungsgrundlagen denen für die Beitragskalkulation entsprechen und diese allgemein als hinreichend vorsichtig gelten. Außerdem haben wir überprüft, ob die im Zusammenhang mit der Deckungsrückstellung bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere zur Gewährung einer Direktgutschrift aus dem Überzins, eingehalten wurden.

Für die weitere Prüfung des Bilanzpostens haben wir das Verfahren der versicherungsmathematischen Bilanzgleichung angewandt, welche uns Sicherheit in Bezug auf die Konsistenz zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bietet. Das Verfahren ist aktuariell anerkannt und bewährt.

Des Weiteren wurden die Margen der verfügbaren Gewinnzerlegungen eingesehen, um eine Bewertung in Bezug auf die vorhandenen Sicherheitsspannen in den Ertragsquellen Risiko und Kosten zu bestimmen. Die Aggregation der Deckungsrückstellung auf Einzelvertragsebene haben wir mit geeigneten Stichproben nachvollzogen. Die vorgelegten Tarifmeldungen in Verbindung mit der verfügbaren Gewinnzerlegung wurde ebenso herangezogen, um die Einhaltung der Anforderungen aus § 7 KVAV in Bezug auf die Sicherheitszuschläge zu überprüfen.

Die Einhaltung der Vorgaben der Überschussbeteiligung gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen haben wir anhand geeigneter Verfahren untersucht, dazu zählt unter anderem die Kontrollrechnung der Einhaltung der Mindestzuführung aus den historischen Nachweisungen gemäß dem Schema aus § 22 KVAV.

Gemäß der Anforderung aus § 47 PrüfV haben wir Kontrollbelege eingesehen, Bestandsauswertungen erzeugt und uns mittels der Methode der Aggregation von Einzelverträgen für Teilbestände ausreichend Prüfungssicherheit verschafft in Bezug auf den Aspekt der Vollständigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen.

Hinsichtlich der Rechnungsgrundlage Zins, welche im Rahmen der im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Beitragsanpassungen angesetzt wurde, haben wir die Herleitung der DFV Deutsche Familienversicherung AG durch eigene Auswertungen von Kapitalmarktdaten geprüft. Die Einschätzung des Rechtsrisikos durch die DFV Deutsche Familienversicherung AG haben wir verifiziert.

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Aufsichtsbehörde eine kritische Überprüfung der Rechnungsgrundlage Zins durchgeführt, welche bislang noch nicht abgeschlossen ist. Aus den der DFV Deutsche Familienversicherung AG vorgelegten Dokumenten, welche umfangreiche Würdigungen der Aufsichtsbehörde beinhalteten, hat sich ein potenzielles aufsichtsrechtliches Risiko ergeben, welches die Gesellschaft aktiv adressiert hat, indem eine zusätzliche Risikovorsorge für die Sicherung der Verpflichtungen jener Tarife erfolgt ist, welche im Geschäftsjahr 2020 eine Beitragsanpassung erfahren hatten.

Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Brutto-Deckungsrückstellung sind insgesamt angemessen. Wir erachten die im Rahmen der Tarifkalkulation verwendeten Annahmen mit Ausnahme der Rechnungsgrundlage Zins für die im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Beitragsanpassungen als angemessen. Dem nach Auffassung der DFV Deutsche Familienversicherung AG aus dem nicht angemessenen Ansatz der Rechnungsgrundlage Zins im Rahmen der Kalkulation der Beitragsanpassung im Geschäftsjahr 2020 entstehenden Rechtsrisiko wurde durch eine Rückstellung für drohende Verluste Rechnung getragen. Hinsichtlich des zusätzlich bestehenden Rechtsrisikos, dass entgegen der vertretenen Auffassung der DFV Deutsche Familienversicherung AG weitreichendere Anpassungen in den von den Beitragsanpassungen betroffenen Tarifen notwendig sein sollten, verweisen wir auf unseren Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts.

2 Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - Bruttobetrag

Im Konzernanhang werden im Abschnitt 9.10.4 die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Prüfung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - Bruttobetrag gemäß § 341g HGB (Brutto-Schadenrückstellungen) war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 14.801, 5,9 % der Bilanzsumme) des Konzerns und der erheblichen Beurteilungsspielräume, die bei der Bewertung der einzelnen Teilrückstellungen auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Konzernabschlussprüfung.

Bei den in den Brutto-Schadenrückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen handelt es sich um zu schätzende Werte, deren Schätzung in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns liegt. Diese Schätzungen basieren sowohl auf vergangenen als auch auf künftig erwarteten Entwicklungen und beinhalten Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei der Bewertung vermutlich bereits eingetretener, aber erst in der Zukunft bekanntwerdender Ereignisse. Bei geschätzten Werten besteht deshalb a priori ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung.

Dies gilt im Besonderen für die Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle, die einen wesentlichen Teil der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betreffen. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten stellt hinsichtlich des Umfanges und des Risikos für die Prüfung keinen wesentlichen Teil der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dar.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben die von dem Konzern gebildeten Teilrückstellungen wie folgt geprüft:

— Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle:

Wir haben das System der Schadenerfassung und -abwicklung, insbesondere hinsichtlich des Bestehens und der Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen untersucht. Die Auswahl der von uns geprüften Schadenakten in den wesentlichen Versicherungszweigen und -arten erfolgte anhand einer maschinellen Übernahme auf Einzelschadenbasis. Hierbei wurden Besonderheiten hinsichtlich Schadenhöhe und Abwicklungsergebnissen berücksichtigt. Die Auswahl der geprüften Akten erfolgte nach verschiedenen Kriterien. Grundsätzlich wurden in den einzelnen Versicherungszweigen alle größeren Schäden aus dem Geschäftsjahr und aus den Vorjahren geprüft, wobei die Größe der Stichprobe mit der einzelnen Bestandsgröße der Versicherungszweige variierte.

— Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden: Wir haben bei der Prüfung der durch mathematisch-statistische Verfahren ermittelten Rückstellungen die enthaltenen Angaben bzw. die in diesem Zusammenhang ausdrücklich oder implizit enthaltenen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Konzerns beurteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der pauschal zu bewertenden Rückstellungen für unbekannte Spätschäden haben die angewendeten Verfahren und die Ausgangsdaten nach Anzahl und durchschnittlichem Schadenbetrag (Geschäftsjahresschaden und Spätschaden) besonders kritisch geprüft. Wir haben geprüft, ob die für die Berechnungen verwendeten Daten richtig, vollständig und relevant sind und ob diese mit den durch das Rechnungslegungssystem verarbeiteten Daten übereinstimmen.

Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen anhand quantitativer Merkmale (Schadenanzahl, Durchschnittsschadenhöhe, Relationen von Schadenaufwand/Schadenrückstellungen zu anderen Größen) und Kennzahlen wie Schadenhäufigkeit, Durchschnittsschäden, Abwicklungsgeschwindigkeit, Abwicklungsergebnis zu Ursprungsschadenrückstellung, Schadenrückstellung bzw. Gesamtschadenaufwand zu verdienten Beiträgen analysiert. Diese Analysen erfolgten zu den unterschiedlichen Versicherungszweigen und auf einem mehrjährigen Vergleich für die gesamte Schadenrückstellung und für die einzelnen Teilschadenrückstellungen.

Wir haben durch eigene aktuarielle Untersuchungen die Gesamtschadenrückstellung je Versicherungszweig bzgl. ihrer jeweiligen Auskömmlichkeit anhand einschlägiger mathematisch-statistischer Verfahren einer zusätzlichen Analyse unterzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB in Kapitel 13.17 des Geschäftsberichts,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
  • den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
  • die in Abschnitt "6. Corporate Governance Bericht" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich

— den Bericht des Aufsichtsrats im Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrats" des Geschäftsberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken sowie und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung zu erstellenden elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [dfv_187568 210325.zip] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF- Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL- Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL- Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden mit Beschluss vom 22. Juli 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der DFV Deutsche Familienversicherung AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Hinweis zur Nachtragsprüfung

Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem Konzernabschluss, dem Konzernlagebericht und den ESEF-Unterlagen aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 18. März 2021 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 30. März 2021 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die nunmehr vorgelegten ESEF-Unterlagen bezog.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der Für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Lächele.

Köln, den 18. März 2021/Begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannten ESEF-Unterlagen: 30. März 2021

Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Varain Lächele

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

FINANZKALENDER 2021

12. Mai Quartalsmitteilung Q1 zum 31. März 2021
19. Mai Hauptversammlung 2021 in Frankfurt am Main
12. August Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021
11. November Quartalsmitteilung Q3 zum 30. September 2021

IMPRESSUM/KONTAKT

Kontakt

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Deutschland

Telefon +49 (0)69 74 30 46 396 Fax +49 (0)69 74 30 46 222

[email protected] www.deutsche-familienversicherung.de

Herausgeber

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Alle Rechte vorbehalten. Stand März 2021. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht aufgeführten Daten. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der DFV Deutschen Familienversicherung AG.

Veröffentlicht am 18. März 2021

DISCLAIMER

Dieser Konzern-Geschäftsbericht enthält auch zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der DFV Deutsche Familienversicherung AG beruhen. Mit der Verwendung von Wörtern wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der DFV Deutsche Familienversicherung AG und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft und können nicht präzise geschätzt werden, etwa das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant, noch übernimmt die Gesellschaft hierzu eine gesonderte Verpflichtung.

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Deutschland

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