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Brockhaus Technologies AG

Annual Report Apr 15, 2021

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Annual Report

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Geschäftsbericht der BCM-Gruppe

Inhalt

Das Jahr im Uberblick Bericht des Aufsichtsrats 23
Brief an unsere Aktionäre 5 Zusammengefasster Lagebericht 27
Unser Team Konzernabschluss 53
Mission & Historie Zusätzliche Informationen 104
Unser Investment-Prozess 10 Finanzkalender 105
Die BCM-Gruppe auf einen Blick 12 Kontakt und Impressum 105
Markttreiber & Trends 13
Erfolgreicher Börsengang 14
Interview – Wir sind auf Wachstum gepolt 15
Palas – Die Experten für Aerosoltechnologie 17
IHSE - KVM & Beyond 20
Bericht des Aufsichtsrats 23
Zusammengefasster Lagebericht 27
Konzernabschluss ટે રે
Zusätzliche Informationen 104
Finanzkalender 105
Kontakt und Impressum 105

Das Jahr 2020 im Überblick

IHSE-Technik bei BBC Wales

In der neuen Sendezentrale von BBC Cymru Wales verschafft ein großes, zentrales IHSE KVM-System den Produktionsteams eine zuvor nicht gekannte kreative Freiheit, indem sie von jedem Arbeitsplatz aus ohne Verzögerungen auf alle verbundenen Computer und Geräte zugreifen können.

In Kliniken kommt vermehrt KVM-Technik von IHSE zum Einsatz für die zentrale Überwachung von entfernten Geräten, einschließlich Videokameras zur Beaufsichtigung von Risikopatienten. Dies ermöglicht trotz knapper personeller Ressourcen eine bessere Betreuung der Risikopatienten.

Erfolgreicher Börsengang

Am 14. Juli 2020 feierte die BCM-Gruppe die erfolgreiche Erstnotiz ihrer Aktien an der Frankfurter Börse. Aufgrund der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie wurde die Investoren-Roadshow nahezu ausschließlich digital über Video- und Telefonkonferenzen durchgeführt.

Palas-Lösungen in der Pandemie

Mit Hilfe der Palas Geräte können während der Pandemie nicht nur Atemschutzmasken zuverlässig auf ihre Wirksamkeit, sondern auch die Luftqualität in Innenräumen sowie die ausgeatmete Luft auf Aerosole im Größenbereich der Corona-Viren überprüft werden.

Das Jahr 2020 in Zahlen

An unsere Aktionäre

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionäre,

wir freuen uns, Ihnen heute unseren Bericht über das Geschäftsjahr 2020 zu präsentieren.

Die COVID-19-Pandemie hat die wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr weltweit gebremst. Reisebeschränkungen, Kontaktverbote und mehrmonatige Lockdowns in vielen Ländern stellten nicht nur die Bevölkerung auf eine harte Probe, sondern auch nahezu alle Akteure der Wirtschaft.

In dieser Corona-Krise galt und gilt es, Widerstandskraft gegen Rückschläge zu beweisen – und dies ist uns 2020 sehr gut gelungen. Mit Umsatzerlösen von € 51,6 Mio. liegt die BCM-Gruppe lediglich -5,0% unter dem Rekordjahr 2019. Der Free Cashflow vor Steuern und Kosten des Börsengangs betrug € 9,4 Mio. Das bereinigte EBITDA betrug € 12,3 Mio., die operative Marge erreichte rund 24%. Auf non-pro-forma Basis, das heißt unter Einbeziehung des anorganischen Wachstums durch die Akquisition der IHSE Ende 2019, erzielten wir ein Umsatzplus von +211,5%. Der Wachstumstrend in unserem Heimatmarkt EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) war mit einem Umsatzplus von +22% im vergangenen Jahr dabei weiter ungebrochen. Gleichzeitig mussten wir jedoch aufgrund der harten Reise- und Kontaktbeschränkungen, verursacht durch COVID-19, umsatzseitig in Amerika und der Region Asien-Pazifik (APAC) deutliche Einbußen von -34% bzw. -29% hinnehmen, die nicht vollständig durch die starke Entwicklung in EMEA kompensiert werden konnten.

Mit unseren beiden Tochterunternehmen Palas und IHSE arbeiten wir intensiv daran, international weniger abhängig von Reisehindernissen zu werden. Dazu trägt unter anderem eine eigene Vertriebsgesellschaft bei, die Palas im dritten Quartal in Shanghai gegründet hat. Auch IHSE plant, demnächst mit einer eigenen Tochtergesellschaft in China nachzuziehen. Eine lokale Präsenz soll uns dabei helfen, die enormen Wachstumschancen des chinesischen Marktes zu nutzen, der gesamtwirtschaftlich bereits wieder klare Erholungsanzeichen zeigt. In vielen anderen Exportmärkten sollten wir durch den weiteren Ausbau unseres Vertriebsnetzes über lokale Partner 2021 wieder an Schwung gewinnen.

Ganz unterschiedliche Effekte hatte die COVID-19-Pandemie im Berichtsjahr auf unsere Geschäftssegmente. Environmental Technologies, heute bestehend aus der Palas-Gruppe, verzeichnete ein Umsatzwachstum um +31%. Als Spezialistin für die hochpräzise Messung kleinster Partikel in der Luft profitierte Palas von einem selbst entwickelten Prüfstand für Atemschutzmasken. Das Anfang 2020 entwickelte System wird nun unter anderem von der Bundesregierung zur Qualitätssicherung der aus China nach Deutschland importierten Masken eingesetzt. Das Segment Security Technologies, heute bestehend aus der IHSE-Gruppe, verzeichnete hingegen aufgrund der internationalen Reise- und Kontaktbeschränkungen eine deutliche Verschiebung von Kundenaufträgen außerhalb EMEA, weshalb der Segmentumsatz insgesamt um -17% zurückging. Die weiterhin positive Entwicklung in EMEA unterstreicht jedoch, dass die zugrundeliegenden Trends wie Konnektivität, Digitalisierung und Cyber-Security nach wie vor ungebrochen sind. Zuletzt konnte IHSE zudem ein innovatives Projekt für Kontrollräume im Bereich Autonomes Fahren gewinnen, das sich zu einem vielversprechenden Segment in der Zukunft entwickeln könnte.

Für 2021 sind wir zuversichtlich, dass die Pandemie-Bekämpfung dank der steigenden Versorgung mit Impfstoffen gelingen wird. Wir erwarten einen nachhaltigen Aufschwung für die gesamte BCM-Gruppe. In den vor uns liegenden Monaten geht es insbesondere auch darum, weitere Technologie-Champions des deutschen Mittelstands zu akquirieren – daran arbeiten wir mit Nachdruck und klarem Kopf, bleiben jedoch unserer Strategie und den hohen Erwartungen an Unternehmen treu.

Als Vorstand danken wir unseren mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz sowie unseren Investoren für ihre Unterstützung bei der Verwirklichung unseres langfristigen Ziels, die führende Technologiegruppe Deutschlands aufzubauen.

IHR MARCO BROCKHAUS DR. MARCEL WILHELM

Unser Team – der Vorstand

Marco Brockhaus Chief Executive Officer

Marco Brockhaus ist seit über zwei Jahrzehnten erfolgreich als Investor tätig. Er ist Vorsitzender des Vorstandes der BCM AG, welche er in 2017 zusammen mit weiteren Team-Mitgliedern gegründet hat. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Beteiligungsgeschäft, hat er mit der Brockhaus Private Equity GmbH drei Fondsgenerationen mit einem Kapital von rund € 300 Mio. erfolgreich verwaltet bzw. beraten. Er war in einer Vielzahl von Aufsichtsrats- und Beiratspositionen in verschiedenen Industrien aktiv. Darüber hinaus verantwortete er als Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) von 2011 bis 2015 den Fachbereich Mittelstand. Zuvor war er von 1997 bis 2000 Manager bei 3i. Seine berufliche Laufbahn begann er 1995 im Corporate Finance von Rothschild.

Marco Brockhaus schloss 1994 sein Studium der Betriebswirtschaftslehre als Diplom-Kaufmann an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ab.

Dr. Marcel Wilhelm Chief Operating Officer, Legal Counsel

Dr. Marcel Wilhelm verantwortet bei der BCM AG alle rechtlichen und administrativen Belange. Seit 2006 ist er bei der Brockhaus Private Equity GmbH und dort seit 2012 Geschäftsführer. Er ist Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Unternehmens- und Steuerrecht und leitete zuvor das Team für internationale Kunden bei Rödl & Partner Deutschland.

Er graduierte vor der Universität Passau und ist seit 2001 Mitglied der Münchner Rechtsanwaltskammer. Im Jahr 2006 erhielt er seinen Doktortitel in Medienrecht und -politik.

Unser Team – das Management

Harald Henning Head of Finance

Harald Henning verantwortet das Berichtswesen der BCM AG sowie derer Beteiligungen. Er ist seit 2014 bei Brockhaus Private Equity und war davor M&A-Berater bei Lincoln International und der IKB Deutsche Industriebank sowie Audit Associate bei Ernst & Young.

2009 graduierte er als Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und Leeds University Business School.

Paul Göhring Head of Investor Relations

Paul Göhring verantwortet die Investor Relations und Kapitalmarkt-Tätigkeiten der BCM AG.

Seit 2018 verstärkt er als Investment Manager das M&A-Team der BCM AG. Zuvor arbeitete er bei der Berenberg Bank im Bereich Corporate Finance / Equity Capital Markets und begleitete Unternehmen bei Eigenkapitalmaßnahmen am Kapitalmarkt – insbesondere bei Börsengängen, Kapitalerhöhungen und Umplatzierungen.

Paul Göhring schloss 2015 sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Frankfurt School of Finance & Management ab.

Georg Ganghofer Head of Mergers & Acquisitions

Georg Ganghofer leitet das M&A-Team der BCM AG und ist verantwortlich für die Entwicklung von Akquisitionsmöglichkeiten, die Steuerung der M&A-Prozesse sowie die strategische und operative Begleitung der Tochtergesellschaften. Er ist seit 2013 Teil des Teams der Brockhaus Private Equity GmbH.

Georg Ganghofer schloss 2013 sein Studium mit einem Master in Wirtschaftsingenieurwesen an dem Karlsruher Institute of Technology ab.

Unser Team – der Aufsichtsrat

Wir bedanken uns für die positive Unterstützung unseres Aufsichtsrates, der sich wie folgt zusammen setzt:

Dr. Othmar Belker Vorsitzender

Michael Schuster Stellvertretender Vorsitzender

Andreas Peiker Mitglied

Martin Bestmann Mitglied

Dr. Cornelius Liedtke Mitglied

"Mit ihrem erfolgreichen Börsengang hat die BCM AG den Grundstein für eine Wachstumsstory an der Frankfurter Börse gelegt. Unsere Tochtergesellschaften haben sich trotz Corona gut entwickelt. Wir sind daher für 2021 und die Folgejahre sehr zuversichtlich."

Dr. Othmar Belker Vorsitzender

Börsengang Mission & Historie

Elevating Champions

Die BCM ist eine Technologiegruppe, die margen- und wachstumsstarke Technologie-Champions mit B2B-Geschäftsmodellen im deutschen Mittelstand akquiriert. Mit einem einzigartigen Plattformansatz und einem langfristigen Horizont unterstützt BCM ihre Tochtergesellschaften aktiv und strategisch dabei, langfristig profitables Wachstum über Branchen- und Ländergrenzen hinweg zu erzielen. Gleichzeitig bietet BCM hiermit einen Zugang zu diesen nicht börsennotierten deutschen Technologie-Champions, die für Kapitalmarktinvestoren ansonsten unzugänglich sind.

2014

Brockhaus Private

2017

Gründung der BCM AG

We acquire

Champions.

der BCM AG

2020

BCM - Geschäftsbericht 2020 9

Unser Investment-Prozess

Für Unternehmer sind wir der sichere Hafen für ihr Lebenswerk. Für Investoren sind wir das Gateway in den deutschen Mittelstand.

Das Finden der Hidden Champions

Über vielfältige Recherchen und intensive Gespräche mit Industrieexperten finden wir Unternehmen im deutschen Mittelstand, die sich durch einzigartige Technologien auszeichnen. Diese Unternehmer suchen nach einer soliden Nachfolgeregelung für ihr Lebenswerk oder möchten neue Strukturen schaffen.

Das persönliche Kennenlernen

In ersten gemeinsamen Gesprächen mit den Unternehmern können sich alle ein persönliches Bild voneinander machen, Transparenz und Vertrauen schaffen. Die Beteiligten finden eine gemeinsame Ausgangsbasis für weitere Verhandlungen.

Das Ausarbeiten der Details

Viel Arbeit investieren wir darin, eine solide und faire Handlungsbasis zu schaffen. Dazu gehört nicht nur eine tiefgreifende Due Diligence und die Ermittlung des Unternehmenswertes, sondern auch die gemeinsame und offene Beurteilung der Zukunftspotenziale.

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Das Closing der Transaktion

Sind alle Beteiligten sich einig, werden die nötigen Formalitäten fertiggestellt und der Unternehmenskauf vollendet. Der Unternehmer hat einen sicheren Hafen für sein Lebenswerk gefunden.

Unsere Unternehmer über uns

"Im Zuge der Nachfolgeregelung des Gründers der Palas, habe ich mich aktiv im Markt nach einem langfristig orientierten Investor umgesehen, der mir Kontinuität und aktive Unterstützung zusichern konnte. Meine Wahl fiel auf BCM, die nun für uns ein wertvoller Sparring Partner geworden ist, der uns gerade in Themen wie der Internationalisierung sehr gut unterstützt. Auch das große Expertennetzwerk der BCM hat sich oftmals als großer Vorteil erwiesen."

Dr. Maximilian Weiß CEO Palas

"Wir befanden uns vor der Herausforderung, für IHSE eine Nachfolgeregelung hin zu einer von den Gründern unabhängigen Managementstruktur zu finden. Das Team von BCM hat uns genau zum richtigen Zeitpunkt aktiv angesprochen und uns in dieser Phase kompetent und zielführend unterstützt. Die Neuregelung der Geschäftsführungsstruktur hat es uns ermöglicht, IHSE auf ein solides Fundament zu stellen, das ein weiteres, nachhaltiges internationales Wachstum sichert."

Dr. Enno Littmann CEO IHSE

Markttreiber & Trends

Wachstumspotenziale früher erkennen und länger daran partizipieren.

CYBERSECURITY

\$42 Milliarden

Ausgaben für globale Cybersecurity in 2020E

\$6 Billionen

erwartete globale durch Cyberkriminalität verursachte Kosten in 2021E

DEMOGRAPHIE

ca. 110 %

prognostiziertes Wachstum der Anzahl von Personen über 65 weltweit bis 2050E

ca. 20 %

durchschnittliches jährliches Wachstum des globalen Smart City-Marktes 2018A-25E

5,8 Milliarden

Internet-of-Things (IOT) Endpunkte weltweit in 2020E

8,9 % jährliches Wertewachstum der digitalen Produktion 2019E-22E COVID-19

weltweit

globaler Bedarf an Lösungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

erhebliches Wachstumspotential

globaler Bedarf an präzisen Monitoringlösungen

AUTOMATISIERUNG

4 Millionen

Industrieroboter weltweit im Einsatz bis 2022E

26 %

jährliches Wachstum der Anzahl der Geräte zur Prozessautomatisierung 2015A-18A

NACHHALTIGKEIT

50 %

Anstieg des gesamten globalen Treibhausgasausstoßes seit 1990A

\$33 Billionen

jährliche Ausgaben für Ziele der nachhaltigen Entwicklung bis 2030E

Erfolgreicher Börsengang am 14. Juli 2020

Am 14. Juli 2020 feierte die BCM-Gruppe die erfolgreiche Erstnotiz ihrer Aktien im regulierten Markt mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Aktien sind seitdem unter dem Börsenkürzel BKHT und der WKN A2GSU4 handelbar.

Im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung wurden insgesamt 3.593.750 (einschließlich einer Mehrzuteilungsoption von 468.750 Aktien) neue Namensaktien platziert, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00. Dies entsprach einer Kapitalerhöhung mit Bruttoerlösen von € 115 Mio., die zur Finanzierung der weiteren anorganischen Wachstumsstrategie durch neue Akquisitionen verwendet werden sollen. Nach dem Börsengang betrug die Anzahl der ausstehenden Aktien 10.386.808 Stück.

In Anbetracht der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie wurde die Investoren-Roadshow mit insgesamt rund 100 Einzel- und Gruppengesprächen nahezu ausschließlich digital über Video- und Telefonkonferenzen durchgeführt. Als Ergebnis dieser umfassenden Marketing-Aktivitäten war die Kapitalerhöhung letztendlich signifikant überzeichnet, mit Ankerinvestoren aus Deutschland, den Vereinigten Staaten und Großbritannien.

Nach Börsengang besteht die Aktionärsstruktur aus einer Kombination von internationalen Kapitalmarktinvestoren sowie vermögenden Privatpersonen, Family Offices und Industrieexperten aus dem BCM-Netzwerk, welche die Gesellschaft bereits in den vorbörslichen Privatplatzierungen unterstützt haben. Größte Aktionärsgruppe bleibt das Gründungsteam. Der Streubesitz nach Definition der Deutsche Börse AG liegt bei ca. 50,6%.

"Wir sind auf Wachstum gepolt"

Ein Interview mit Marco Brockhaus

Herr Brockhaus, worin unterscheidet sich die BCM von üblichen Beteiligungsgesellschaften?

Für Unternehmer sind wir der sichere Hafen für ihr Lebenswerk. In der BCM-Gruppe bleibt die Firma intakt – mit ihrer Identität, ihrem Marktauftritt und Standort, alles bleibt erhalten. Und für Investoren eröffnet BCM eine ganz neue Möglichkeit: Sie können durch uns als Gateway in mittelständische Technologieführer investieren, die über den Kapitalmarkt sonst gar nicht erreichbar wären. Wir verbinden also den Prime Standard der Börse mit den Tugenden der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit, die am deutschen Mittelstand zurecht geschätzt wird.

Welche Alternativen hätte ein Unternehmer, der verkaufen will?

Der Unternehmer könnte sein Lebenswerk auch einem Private Equity-Investor überlassen. Doch dann muss ihm bewusst sein, dass solch ein Investor die Firma nach drei bis fünf Jahren wieder am Markt zum Verkauf stellt. Gibt er alternativ an einen strategischen Investor ab, dürfte dieser wiederum primär Interesse an der Technologie bzw. IP

des Unternehmens haben, nicht aber an Mitarbeitern, Standorten oder der Marke. Bei uns hingegen schließt er sich einem Verbund von Champions an, die sich gegenseitig unterstützen. Wir als BCM geben unternehmerisch und strategisch unseren Töchtern den Rückhalt, damit sie auf den Weltmärkten Vollgas geben können. Wachstum zu sehen und zu ermöglichen, darauf sind wir gepolt.

Sie waren lange im Private Equity-Geschäft unterwegs. Bei BCM denken Sie nun viel langfristiger. Was ist Ihre Motivation?

Für mich ist es ein Wandel vom Fondsmanager zum Unternehmer. Früher habe ich die Gewinnerwartung der Investoren erfüllt, indem ich eine Firma gekauft und wenige Jahre später mit einer möglichst hohen Rendite wieder verkauft habe. Manches Mal habe ich mich unfassbar geärgert, als ich Firmen mit

"Wir als BCM geben unternehmerisch und strategisch unseren Töchtern den Rückhalt, damit sie auf den Weltmärkten Vollgas geben können."

absolut robustem Geschäftsmodell und ungenutztem Potenzial wieder verkauft habe, bloß weil es so erwartet wurde. Das war der Auslöser für mich, umzudenken und mich aus der Private Equity-Welt zu verabschieden.

Und heute?

Heute baue ich eine Firma peu à peu auf. Das treibt mich intrinsisch an: organisch zu wachsen, immer größer und stärker zu werden und eine Technologiegruppe zu formen, die durch zunehmende Wertschöpfung auch den Aktionären Mehrwert

"Das treibt mich intrinsisch an: organisch zu wachsen, immer größer und stärker zu werden und eine Technologiegruppe zu formen, die durch zunehmende Wertschöpfung auch den Aktionären Mehrwert bietet."

bietet. Spaß macht mir dabei insbesondere auch das Unternehmerische: Chancen zu sehen und zu nutzen wie etwa bei Palas mit der Expansion nach China. Als Fondsmanager steht man nur an der Seitenlinie und sagt: "Habt ihr vielleicht schon einmal darüber nachgedacht, nach China zu gehen?" Hier und heute machen wir es aktiv.

Bisher besteht die Gruppe aus zwei Unternehmen: Palas und IHSE. Gelingt es da schon, Synergien zu heben?

Absolut. Wir nutzen zentrale Funktionen wie Controlling, Marketing oder Kommunikation gemeinsam für die Töchter. Hinzu kommt seit Frühjahr das Talent-Sourcing. Eine Kollegin mit Headhunting-Erfahrung kümmert sich für alle Töchter um die Suche nach Top-Leuten, wenn etwa ein Produktionsleiter oder ein Vertriebsmanager im Ausland gebraucht wird. Auch zwischen den Töchtern entstehen Synergien: So kann eine von ihnen bei Überkapazitäten für die andere produzieren.

Kann das Miteinander bis hin zum Liquiditätsausgleich gehen?

Das könnten wir machen, allerdings war es bislang nicht nötig, da unsere Unternehmen hochprofitable Geschäftsmodelle haben und ihr Wachstum somit organisch finanzieren können. Beide Töchter operieren in diesem Punkt also selbstständig. In Zukunft könnte ein zentrales Cash-Pooling oder Finanzierungs-Pooling aber eine interessante Option sein.

Wie steht es um den Wissenstransfer?

Der ist uns sehr wichtig. Daher haben wir den Know-how-Austausch in sogenannten Industry Leadership Circles institutionalisiert. Dort bringen wir die Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter der Töchter in einen spannenden Austausch mit Experten aus unserem großen Industrienetzwerk, das sich aus den verschiedensten Branchen zusammensetzt. Neben Fachvorträgen leben diese Netzwerktage auch vom Get-together am Abend für den informellen Austausch zwischen den 30 bis 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Im Corona-Jahr mussten wir passen, aber wir nehmen das Format hoffentlich bald wieder auf.

Öffnen sich die Unternehmen auch bei der Internationalisierung gegenseitig Türen?

Ja, das gelingt – sogar auch ohne, dass wir als BCM etwas dazu beitragen müssen. Unsere Töchter haben ein informelles Netzwerk geknüpft, über das sie sich austauschen. In diesem Punkt sind wir vollkommen flexibel und unterstützen, was unternehmerisch am effizientesten ist. Bei uns gilt ganz generell: Alles, was sinnvoll ist, geht – und wird auch von mir persönlich gefördert.

Ein Beispiel?

2019 habe ich mich in Shanghai und Hongkong aufgehalten und ein sehr nützliches Netzwerk aufgebaut. Ich habe viele Leute kennengelernt, die uns unterstützen können und wollen. Das hat enorm viel gebracht, als wir 2020 mit Palas nach Shanghai gegangen sind, um dort mit einem echten China-Insider als Geschäftsführer ab Juni loszulegen. Er ist Deutscher, mit einer Chinesin verheiratet, und lebt seit 15 Jahren in China. Das Geschäft dort nimmt eine sehr gute Entwicklung. Nun haben wir diesen Schritt einmal durchexerziert. Das gleiche machen wir jetzt mit IHSE – es geht nach Guangzhou. Wir setzen die Strukturen sicher und effizient auf, weil wir wissen, wie es funktioniert. So können wir als BCM Synergien bieten.

Welche Chancen sehen Sie für Palas in China?

Wir haben über eine Wettbewerbsanalyse erkannt, welches Potenzial in China gerade im Feinstaubbereich für Palas

liegt. Das Absatzpotenzial ist um ein Vielfaches höher als in Europa – und Palas bietet die überlegene Technologie. Da haben der Geschäftsführer und Mitgesellschafter Dr. Maximilian Weiß und ich entschieden: "China it is. Let's go." Und ganz ehrlich: Ohne BCM als Mehrheitsgesellschafter wäre Palas nicht so schnell dorthin aufgebrochen.

Stichwort Zukäufe: Passiert noch etwas im Corona-Jahr 2021?

Davon gehe ich aus – aber es muss auch sehr gut sein. An interessanten Projekten in unserer Pipeline mangelt es nicht. Genauso wenig an unserer Bereitschaft, für top Unternehmen hohe Preise zu zahlen. Wir erleben jedoch aufgrund der Niedrigzinsen derzeit eine Asset Price Inflation, die sogar die Preise für mittelmäßige Unternehmen antreibt. Da lassen wir uns nicht auf den Arm nehmen und warten auf die richtigen Gelegenheiten – und die kommen!

Gegründet in 1983, ist Palas ein führender Entwickler und Hersteller von hochpräzisen Geräten zur Generierung, Messung und Charakterisierung von Partikeln in der Luft.

Mit einer Vielzahl aktiver Patente entwickelt Palas technologisch führende und zertifizierte Feinstaub- und Nanopartikelmessgeräte, Aerosolspektrometer, -generatoren und -sensoren sowie dazugehörige Systeme und Softwarelösungen.

Hongkong
MITARBEITER
HAUPTSITZ
NIEDERLASSUNGEN

• Shanghai

Die Experten für Aerosoltechnologie

Die Palas Aerosoltechnologie

Über 35 Jahre Erfahrung mit innovativer Partikelmesstechnik

Lichtquelle

Weißes polychromatisches Licht beleuchtet stabil und homogen das optisch-präzise fokussierte Messvolumen.

Ausgewählte Anwendungsbereiche

Maskentests Exhalation Luftqualität im Innenraum Luftqualität im Außenbereich Labore

Detektor

Der hochauflösende Photomultiplier erfasst in Echtzeit jedes Signal. So wird jedes Partikel gezählt und in der Größe bestimmt.

Partikel

Künstliche Partikel Natürliche Partikel

Jedes einzelne Partikel streut Licht und erzeugt so ein eindeutiges Lichtpuls-Signal.

Palas Technologie im Einsatz

Im Dreiklang gegen die Pandemie

Die Palas leistet einen nennenswerten Beitrag zum Schutz der Bevölkerung in Zeiten von Corona. Das zeigt das rege Interesse der Presse und Öffentlichkeit. Mit seinem Dreiklang ist das Karlsruher Unternehmen am Puls der Zeit.

Sind die Atemschutzmasken effektiv?

Eines der meistdiskutierten Themen des letzten Jahres ist der Schutz vor dem Corona-Virus. Eine Möglichkeit ist die Maske. Viele verschiedene Typen und Modelle sind im Umlauf. Nicht alle entsprechen den vorgegebenen Normen - und nicht jede Norm ist ausreichend, um vor einer Infektion zu schützen. Mit der PMFT-Serie von Prüfständen ist Palas in der Lage, die Qualität von Filtern und Schutzmasken auch in einem Größenbereich zu messen, in dem sich potentiell virenbeladene Aerosole befinden. Diese Technik kommt dabei beispielweise für die Bundesregierung an den Standorten von Herstellern und in Prüfinstituten weltweit zum Einsatz. Zudem bietet Palas den Maskentest auch als Dienstleistung an.

Ist die Luftqualität im Innenraum sicher?

Sobald sich Personen in Räume begeben und ihre Atemschutzmasken abnehmen, übernimmt der AQ Guard die Aufgabe des Luftüberwachungssystems. Er kombiniert bewährte, hochpräzise Messtechnik, um anhand der Partikel- und CO2-Konzentration in der Luft das statistische Infektionsrisiko für Personen innerhalb von Räumen zu bestimmen. Dieses Aerosol-Überwachungssystem trägt dazu bei, Infektionsrisiken zu erkennen und zu reduzieren. Die Darstellung eines Luftqualitätsindex liefert Informationen, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen werden sollten, wie z.B. das Öffnen der Fenster.

Der "Palas-Dreiklang gegen die Pandemie" sind

3

2

Habe ich einen Superspreader vor mir?

Superspreader oder Superemitter sind Personen, die eine besonders hohe Anzahl von Krankheitserregern ausatmen. Sie gelten als besonders infektiös. Um sie zu identifizieren und um Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten, unterstützt das Resp-Aer-Meter. Mit dem Resp-Aer-Meter wird die Partikelkonzentration in der Atemluft ermittelt. Für die Messung atmen die zu untersuchenden Personen in das Messgerät ein. Die Auswertung erfolgt unmittelbar: Das Gerät zeigt an, wie viele Partikel in welcher Größe im Atem vorhanden sind. Dies dient als Indikator für eine mögliche Erkrankung.

IHSE ist ein weltweiter Technologieführer für flexible und hochsichere KVM-Lösungen zum Verlängern und Umschalten von mission critical Computersignalen. Mit über 35 Jahren Erfahrungen entwickelt und fertigt IHSE ihre ISO-zertifizierten Lösungen in Oberteuringen am Bodensee. Die Produkte überzeugen durch herausragende Fertigungsqualität für den Dauerbetrieb, hohe Sicherheitsstandards, großen Bedienkomfort und hohe Modularität.

HAUPTSITZ

125 • Singapur Oberteuringen, Deutschland

MITARBEITER NIEDERLASSUNGEN

  • • USA
  • • Frankreich
  • • Israel
  • • Indien
  • • Südkorea

KVM & Beyond

Die IHSE KVM-Technologie

KVM-Technologie ermöglicht eine hoch performante Trennung von Arbeitsplätzen und deren jeweiligen Rechnern

Video und Tastatur

Video- und Eingabesignale sind mit der Konsoleneinheit verbunden

KVM-Switch

Ermöglicht den direkten Echtzeit-Zugriff bei voller Bandbreite und maximale Videoauflösung von jedem Arbeitsplatz auf jeden Computer

Warum KVM?

Optimierung

  • Auslagerung der Rechner
  • Direkter Zugriff
  • Latenzfreie Verlängerung von Computersignalen

  • Zugriffssteuerung
  • Vollständige Isolation

Kostenersparnis

  • Längere Lebensdauer
  • Gemeinschaftlich genutzte Ressourcen

Extender Konsoleneinheit

  • Dekodiert Video- und Audiodaten, die von den Computern kommen und stellt native Signale über die Vor-Ort-Verkabelung an die Peripheriegeräte bereit
  • Kodiert die Eingangssignale der Peripheriegeräte und sendet diese an die Computer

Arbeitsplätze

Extender CPU-Einheit

Hochperformante

Computer

  • Kodiert Video-, Audio- und Datensignale von der Quelle und sendet sie über die Verkabelung vor Ort an die Konsoleneinheit
  • Dekodiert Audio und Daten, die von den Eingabegeräten am Arbeitsplatz kommen und sendet diese an den Computer

IHSE KVM im Einsatz

Mission critical Datenübertragung

Agile Broadcast Workflows

Die neue Sendezentrale von BBC Cymru Wales wurde komplett mit neuester Technik ausgestattet. Für die gewünschte Agilität in den Arbeitsprozessen, kombiniert mit höchster Ausfallsicherheit, verbindet ein zentrales IHSE KVM-System die Arbeitsplätze der Produktionsteams mit allen benötigten Computern und Geräten. Die IHSE-Technik verschafft der BBC dadurch eine enorme kreative Freiheit, während alle sicherheitskritischen Geräte vor unautorisierten Zugängen geschützt werden.

Medizinische Fernüberwachung

In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern kommt vermehrt KVM-Technik von IHSE zum Einsatz für die zentrale Überwachung von entfernten Geräten, einschließlich Videokameras zur Beaufsichtigung von Risikopatienten. Dies ermöglicht trotz knapper personeller Ressourcen eine bessere Betreuung und erhöht die Sicherheit des Pflegepersonals. Gerade in Zeiten von Pandemien ist der Einsatz hochzuverlässiger Signalübertragung erforderlich, um Personal und Patienten zu schützen und die Ausbreitung von Infektionen innerhalb von Kliniken und Pflegeeinrichtungen zu verhindern.

Smart-City-Leitstelle für autonomes Fahren

IHSE leistet Pionierarbeit in der Entwicklung einer zukünftigen Smart-City-Leitstelle im Rahmen des BMVI-Förderprojekts ALFRIED, um ein nachhaltiges Mobilitätssystem mittels automatisierten und vernetzten Fahrens zu ermöglichen. Dafür werden in der Leitstelle verschiedenste Daten zusammengeführt und ausgewertet für die Berechnung optimaler Verkehrsrouten. Auf diese Weise lassen sich Staus zukünftig reduzieren und Anrainer entlasten. Zudem entwickelt IHSE ein entsprechendes Cybersecurity-Konzept für maximale Datensicherheit innerhalb der Leitstelle.

Der Aufsichtsrat der Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main, ("Gesellschaft" oder "BCM AG" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die "BCM-Gruppe") hat im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Tätigkeit des Vorstands der Gesellschaft entsprechend den Regelungen des Aktiengesetzes und der Satzung der BCM AG überwacht und beratend begleitet.

Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der BCM AG. Besondere Schwerpunkte waren die Vorbereitung des Börsenganges der Gesellschaft am 14. Juli 2020 (erster Handelstag), die Integration der beiden Tochtergesellschaften (Palas Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften ("Palas") und IHSE AcquiCo GmbH und deren Tochtergesellschaften ("IHSE")) und ihre Weiterentwicklung, der Suchprozess nach geeigneten weiteren Akquisitionen sowie die laufende Bewertung der Einflüsse von Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit im Inland und auf den Exportmärkten. Die Kosten-, Bilanz- und Cashflow-Entwicklung wurde jeweils im Vergleich zum Plan und zum Vorjahr detailliert dargestellt und erläutert. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen, insbesondere Fragen der Strategie und der Planung, sowie in die Prüfung strategischer Optionen unmittelbar eingebunden. Auf dieser Grundlage wurde in den zahlreichen Sitzungen intensiv beraten.

Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass der Aufsichtsrat wenigstens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhält. Im Geschäftsjahr 2020 haben eine Vielzahl von Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden sowie weitere informelle mündliche und fernmündliche Besprechungen. Im laufenden Geschäftsjahr 2021 gab es mehrere weitere Aufsichtsratssitzungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand in regelmäßigem persönlichem und telefonischem Kontakt mit den Mitgliedern des Vorstands und wurde über alle wichtigen Geschäftsvorfälle proaktiv und umfassend informiert. Bei Notwendigkeit informierte der Aufsichtsratsvorsitzende die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats zwischen den Sitzungen.

Auf den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen informierte der Vorstand ausführlich über den Geschäftsverlauf. Beherrschende Themen waren die Vorbereitung und Umsetzung des Börsenganges, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesellschaft und die Gruppe sowie die Chancen und Risiken der Suchprozesse von neuen Akquisitionsobjekten. Grundsätzliche Themen in den Sitzungen waren der Jahres- und Konzernabschluss der BCM AG für das Geschäftsjahr 2019, die Quartalsabschlüsse des Geschäftsjahres 2020, der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020 sowie die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen, die Vorbereitung und Auswertung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juni 2020, die Kostenentwicklung der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften, die Integration der IHSE, die Weiterentwicklung der Palas, die Mitarbeiterentwicklung in der Gesellschaft, die Umsetzung des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes für die BCM-Gruppe sowie die Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung für den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Fester Bestandteil der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen war darüber hinaus eine Betrachtung der jeweils relevanten Risiken und die Begleitung des Ausbaus eines formalen internen Kontrollsystems in der Gesellschaft und den Tochtergesellschaften. Der Aufsichtsrat konnte sich im Rahmen der Risikobesprechungen stets ein klares Bild machen, im Besonderen ob und welche Risiken zu einer Beeinträchtigung der Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen könnten. Darüber hinaus besprachen Aufsichtsrat und Vorstand regelmäßig die langfristige strategische Ausrichtung der Gesellschaft.

Herr Bestmann wurde im Februar 2020 aufgrund des der Falkenstein Heritage GmbH, Wetzlar, zustehenden satzungsmäßigen Entsendungsrechts in den Aufsichtsrat berufen. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2020 wurde der Aufsichtsrat von vier auf sechs Mitglieder erweitert. Herr Dr. Liedtke wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Der Bestellung lag ein entsprechender Antrag der Gesellschaft zugrunde. Die Bestellung ist befristet bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft beschließt. In Übereinstimmung mit der Empfehlung nach Ziff. C.15 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) war der Antrag der Gesellschaft entsprechend befristet.

Im Geschäftsjahr 2020 führte der Aufsichtsrat 14 Sitzungen durch, die aufgrund der Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Reduzierung von Infektionsrisiken in der Regel per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt wurden. An den Aufsichtsratssitzungen nahmen, soweit im Folgenden nicht anders angegeben, sämtliche jeweils amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teil. Herr Bestmann nahm nach seiner Berufung in den Aufsichtsrat im Februar 2020 an allen darauffolgenden 13 Aufsichtsratssitzungen in 2020 teil. Herr Dr. Liedtke nahm nach seiner gerichtlichen Bestellung in den Aufsichtsrat durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2020 an allen darauffolgenden drei Aufsichtsratssitzungen in 2020 teil. Bei einer Sitzung, am 16. September 2020, fehlte Herr Peiker.

Im Geschäftsjahr 2021 fanden bislang vier Sitzungen des Aufsichtsrates statt, an denen alle Mitglieder teilnahmen. Der Aufsichtsrat hat bislang keine Ausschüsse gebildet.

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden auf Wunsch von der Gesellschaft unterstützt. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats können die Mitglieder des Vorstands zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen. Mit den neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Bestmann und Herrn Dr. Liedtke, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein entsprechendes Onboarding stattgefunden.

In seinen Sitzungen im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit folgenden Themen befasst.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 31. Januar 2020

Der Aufsichtsrat stimmte zur Umsetzung der IHSE-Transaktion der Durchführung einer Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I zu und genehmigte die Maßnahmen zur Durchführung und die Anpassung der Satzung in § 5 der Satzung (Grundkapital, Genehmigtes Kapital).

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 11. März 2020

Aufsichtsrat und Vorstand diskutierten intensiv die Entwicklung und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie eine Risiko-Analyse für die BCM-Gruppe. Auch die Integration der Tochtergesellschaften in die Gruppe wurde besprochen. Ferner präsentierte der Vorstand aktuelle Transaktionsprozesse aus der Pipeline H1 2020. Ferner informierte sich der Aufsichtsrat über den Stand der Jahresabschlüsse 2019 (HGB und IFRS) und erörtert den Status-Quo und die Kosten der laufenden Vorbereitungsmaßnahmen für einen IPO der BCM-Gruppe.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 3. April 2020

Die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Pandemie und potenzielle Risiken für Wirtschaft und Gesellschaft und die BCM-Gruppe wurde analysiert. Hierbei wurde insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften Palas und IHSE im 1. Quartal 2020 erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat diskutierten den Stand der IPO-Vorbereitungen und beschließen das Projekt weiter voranzutreiben. Ferner diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Status aktueller Akquisitionsprojekte.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 22. April 2020

Vorstand und Aufsichtsrat diskutierten die Entwicklung und Risiken durch die COVID-19-Pandemie. Negative und positive Auswirkungen auf das operative Geschäft der BCM-Gruppe wurden vor diesem Hintergrund analysiert. Bestandsgefährdenden Risiken waren nicht zu erkennen. Der Vorstand berichtete von der aktuellen Akquisitionspipeline.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 29. April 2020

Der Aufsichtsrat erhält einen Status-Quo Bericht und eine Risikoanalyse für die BCM-Gruppe vor dem Hintergrund der weiter bestehenden Corona-Pandemie. Nach dem Bericht der Wirtschaftsprüfer über den Prüfungsverlauf und die Prüfungsergebnisse betreffend den Jahresabschluss 2019 nach HGB und den freiwillig aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie eingehender Prüfung der Berichte des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat wird von diesem der geprüfte und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 29. April 2020 versehene Jahresabschluss 2019 nach HGB festgestellt und der freiwillig aufgestellte und

ebenfalls geprüfte und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 29. April 2020 versehene Konzernabschluss 2019 nach IFRS gebilligt.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 19. Mai 2020

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie waren die aktuelle Situation und potenziellen Risiken für Wirtschaft, Gesellschaft und die BCM-Gruppe auf der Tagesordnung, ebenso wie der operative Status-Quo der BCM AG und der Tochtergesellschaften sowie der Stand der IPO-Vorbereitungen. Die mögliche Akquisition eines Softwareanbieters wurde erörtert. Auf Grundlage des sog. COVID-19 Gesetztes wurde eine virtuelle ordentliche Hauptversammlung am 17. Juni 2020 und deren Beschlusspunkte beschlossen.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 2. Juni 2020

Der Vorstand informierte über die am gleichen Tag stattfindende Analystenpräsentation und diskutierte mit dem Aufsichtsrat die Zeitplanung für den Börsengang. Die mögliche Beteiligung an einem Softwareunternehmen wurde aus strategischer Sicht beleuchtet. Dabei standen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungsformen und ein möglicher Einfluss auf den Börsengang im Fokus der Besprechung.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 17. Juni 2020

Im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften der BCM-Gruppe und den Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die Jahreserwartungen. Weitere Themenbereiche waren der geplante Börsengang und die laufenden Akquisitionsprozesse.

AUFSICHTSRATSSITZUNGEN vom 2./6. und 9. Juli 2020 i.R.d. Vorbereitung des Börsenganges

Zur Vorbereitung des Börsengangs fanden drei Aufsichtsratssitzungen statt, in denen die notwendigen Schritte durch den Aufsichtsrat beschlossen wurden. Die entsprechenden Vorgaben wurden von Vorstand und Aufsichtsrat sowie den begleitenden Anwaltskanzleien stets termingerecht vorbereitet. Vor der jeweiligen Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat wurde mit dem Vorstand u.a. der zeitliche Ablauf des Börsenganges, der Verhandlungsstand mit den beauftragten Banken, der Stand des Verwaltungsverfahrens bei der BaFin und die Risikoeinschätzung für eine Kapitalmaßnahme

besprochen. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorstand und die für den Börsengang relevanten Mitarbeiter der BCM AG standen während des gesamten Prozesses, insbesondere hinsichtlich der Verhandlungen mit den beauftragten Banken und der virtuellen Roadshow, durchgehend im engen Austausch. Der Aufsichtsratsvorsitzende informierte die Aufsichtsratsmitglieder laufend über alle wesentlichen Ereignisse.

Ergänzt wurden die Sitzungen durch den Beschluss des Aufsichtsrates am 7. Juli 2020, der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch die Ausgabe von bis zu 3.125.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen und die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung einer Privatplatzierung im Hinblick auf die Umsetzung der Kapitalerhöhung. Der Beschluss des Aufsichtsrates am 9. Juli 2020 hatte die Vorschläge für die außerordentliche Hauptversammlung über die Greenshoe-Kapitalerhöhung und weitere Satzungsänderungen zum Gegenstand.

Trotz der Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie konnte der Börsengang mit einer Erstnotierung im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse am 14. Juli 2020 erfolgreich umgesetzt werden.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 16. September 2020

Der Aufsichtsrat beschloss eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Er diskutierte die D&O-Versicherung für die Organe der Gesellschaft und beschloss eine Anpassung der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat. Ein Schwerpunkt der Sitzung war die persönliche Diskussion mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften über den aktuellen Stand der jeweiligen Unternehmen mit besonderem Schwerpunkt Umsatz, Auftragseingang, Einflüsse der COVID-19-Pandemie, Liquidität sowie die Chancen und Risiken der Budget- und Prognose-Erreichung.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Markt- und Wettbewerbssituation der Gesellschaft auf den M&A-Märkten wurden die letzten abgesagten bzw. verlorenen Akquisitionsprozesse vorgestellt und analysiert und laufende Akquisitionsmöglichkeiten erörtert.

Verschiedene Themen waren nach dem Börsengang als neue Standardthemen aufzugreifen. Hierzu zählten u.a. die Halbjahresfinanzberichterstattung, die Erweiterung des internen Risikomanagementsystems, die Entsprechenserklärung betreffend den DCGK sowie weitere Pflichtberichte der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wurde die Tagesordnung um einen Investor-Relations-Bericht sowie um die Offenlegung von potenziellen Interessenskonflikten von Aufsichtsratsmitgliedern insbesondere bei Akquisitionsprozessen (Beteiligung von Aufsichtsratsmitgliedern als Industrieexperten bei Due Diligence-Prozessen) erweitert. Im Berichtszeitraum sind unter seinen Mitgliedern keine Interessenkonflikte aufgetreten.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 11. November 2020

Der Aufsichtsrat legte zusammen mit dem Vorstand den Ablauf des Budgetprozesses für das Geschäftsjahr 2021 fest. Ein weiterer Schwerpunkt war das Corporate Governance System der BCM-Gruppe bestehend aus den Teilbereichen Risikomanagementsystem (RMS), Internes Kontrollsystem (IKS), Internes Revisionssystem (IRS) und Compliance Management System (CMS) und die Umsetzung bei den Tochtergesellschaften (Umsetzung IDW PS 340). Der Aufsichtsrat besprach die personelle Weiterentwicklung der Gesellschaft und beschloss die Gewährung von Optionen auf Basis des bestehenden Aktienoptionsprogramms an einen Mitarbeiter der Gesellschaft. Ferner berichtete der Vorstand über die laufenden Akquisitionsprozesse.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 16. Dezember 2020

Der Aufsichtsrat beschloss nach vorheriger intensiver interner Besprechung die Entsprechenserklärung betreffend den DCGK. Der erneut "harte" Lockdown in Deutschland wurde mit seinen Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften, Akquisitionsprozesse und die Unsicherheit der Zielerreichung für 2020 sowie die Budgetierung 2021 besprochen. Der Aufsichtsrat genehmigte freiwillige Prüfungsleistungen und Nichtprüfungsleistungen des Wirtschaftsprüfers.

In den bisherigen Sitzungen im Geschäftsjahr 2021 hat sich der Aufsichtsrat mit folgenden Themen befasst.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 3. Februar 2021

Das Budget für das Jahr 2021 der BCM AG, der Tochtergesellschaften sowie der BCM-Gruppe wurde detailliert diskutiert. Besonders die Unsicherheiten aufgrund der Corona-Situation sowie Überleitungen von HGB auf IFRS wurden besprochen. Der Aufsichtsrat beschloss das Budget für 2021. Ein weiterer Schwerpunkt war der aktuelle wirtschaftlicher Stand der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften und deren Produkt-Roadmap, deren personelle Entwicklungen sowie die aktuellen Internationalisierungsschritte. Die Akquisitionsprojekte aus der Pipeline Q1 2021 werden erörtert. Die Kursentwicklung der Aktie ist nach dem Auslaufen der Lock-Up-Beschränkungen für die Altgesellschafter aufgrund der geringen Handelsvolumina anfällig durch zufällige Verkaufsorders. Als Technologiegruppe ist die BCM AG auf stetiges mittelfristiges Umsatz- und Ergebniswachstum sowie weitere Akquisitionen ausgerichtet. Dies wird sich mittelfristig auch positiv auf den Kurs auswirken.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 3. März 2021

Der Vorstand diskutierte mit dem Aufsichtsrat die aktuellen Akquisitionsprozesse. Vorstand und Aufsichtsrat werden sicherstellen, dass dabei alle potenziellen oder eingetretenen Interessenskonflikte regelmäßig besprochen werden und alle wirtschaftlichen Handlungen mit nahestehenden Personen strikt nach dem Arm's-Length-Prinzip abgewickelt werden.

AUFSICHTSRATSSITZUNG vom 24. März 2021

Der Aufsichtsrat fasste i.R.d. Erörterung der Diversität und Unternehmenskultur Beschlüsse zur Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, der Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil und verabschiedete die Erklärung zur Unternehmensführung. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren Governance, Risk and Compliance, die Überprüfung der Wirksamkeit von IKS und RMS und der aktuelle Stand der Erstellung des Jahres- und der Konzernabschluss und des zusammengefassten Lageberichtes des Geschäftsjahres 2020 und dessen Prüfung seitens der Wirtschaftsprüfer.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2020

Der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht sowie der nach IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss und des zusammengefassten Lageberichtes der BCM AG für das Geschäftsjahr 2020 wurden von dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Den Prüfungsauftrag für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes hat der Aufsichtsrat erteilt. Der Aufsichtsrat hat im März 2021 über den Jahres- und Konzernabschluss beraten und in diesem Rahmen auch die Überleitungen von HGB auf IFRS besprochen. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung am 24. März 2021 über den aktuellen Stand der Prüfung insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die vorläufigen wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats. Weiterhin erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorlägen, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben, und er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen.

Im Vorfeld zur Bilanzsitzung am 7. April 2021 erhielt der Aufsichtsrat die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes bzw. des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes. Der Abschlussprüfer hat die genannten Unterlagen jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zum Geschäftsjahr 2020, jeweils unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Die Vertreter des Abschlussprüfers, die die Prüfungsberichte unterzeichnet haben, nahmen an der Erörterung des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil. Sie haben dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben; der Aufsichtsrat billigte im Rahmen der Bilanzsitzung am 7. April 2021 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Damit ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Der Verlustvortrag des Vorjahres der BCM AG wird zusammen mit dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 auf neue Rechnung vorgetragen.

Ferner billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der BCM AG. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat waren auch diesbezüglich keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BCM-Gruppe für ihren großen persönlichen Einsatz sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen in diesem herausfordernden Jahr.

Für den Aufsichtsrat

Dr. Othmar Belker, Vorsitzender Frankfurt am Main, im April 2021

Die Brockhaus Capital Management AG (BCM AG, die Gesellschaft oder die Muttergesellschaft, zusammen mit ihren Tochterunternehmen die BCM-Gruppe oder der Konzern) hat ihren Sitz im Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, und ist beim Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 109637 eingetragen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78705) mit Eintragung im Handelsregister am 19. September 2017.

Dieser zusammengefasste Lagebericht (Lagebericht) umfasst, neben den Angaben zu dem Konzern, Angaben betreffend die Muttergesellschaft. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der Gesellschaft. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss der BCM AG, auf Ebene der Einzelgesellschaft sind dem Unterabschnitt Wirtschaftliche Entwicklung der BCM AG im Abschnitt Geschäftsentwicklung zu entnehmen. Dieser zusammengefasste Lagebericht wurde in Übereinstimmung mit den Regelungen des Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) erstellt. "Zusammengefasst" meint, dass der Bericht sowohl die Lage des Konzerns als Ganzem als auch die der Muttergesellschaft als einzelne Gesellschaft beschreibt.

Die zeitraumbezogenen Angaben in diesem Lagebericht beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 (Berichtszeitraum) und zeitpunktbezogene Angaben auf den 31. Dezember 2020 (Abschlussstichtag). Quantitative Angaben erfolgen kaufmännisch gerundet. Da dieses Rundungsverfahren nicht summenerhaltend ist, entspricht das Aufaddieren einzelner Zahlen nicht immer genau der angegebenen Summe. Negative Werte werden in Klammern dargestellt.

Gleichbehandlung ist uns wichtig. Ausschließlich aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird von der Verwendung männlicher, weiblicher oder Sprachformen sonstiger Geschlechter abgesehen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter, sofern nicht anderweitig spezifiziert.

Geschäftsbeschreibung

Die BCM-Gruppe ist eine Unternehmensgruppe mit Fokus auf margen- und wachstumsstarke Technologie-Champions mit B2B-Geschäftsmodellen im deutschen Mittelstand. Mit einem ausgeprägten Plattformansatz und einem langfristigen Investmenthorizont unterstützt die BCM-Gruppe ihre Tochterunternehmen aktiv und strategisch dabei, langfristig profitables Wachstum über Branchen- und Ländergrenzen hinweg zu erzielen. Zugleich bietet die BCM-Gruppe Kapitalmarktinvestoren einen Zugang zu diesen nicht börsennotierten deutschen Technologie-Champions, die für diese ansonsten unzugänglich sind.

Die notwendigen Einsatzfaktoren für die Durchführung der Geschäftstätigkeit umfassen neben Kapital für künftige weitere Unternehmenserwerbe insbesondere hochqualifizierte Fachkräfte aus einer Vielzahl von Hightech-Feldern, wie z.B. Informatik, Elektronik, Optik und verschiedenen Teilbereichen der Physik. Wesentliche immaterielle Vermögenswerte betreffen dabei die umfassende Erfahrung, das technologische sowie Prozess-Know-how der Mitarbeiter, langjährige Kundenbeziehungen sowie selbst entwickelte Software und Handelsmarken. Weitere Einsatzfaktoren umfassen fremdbezogene Waren wie elektrische, elektronische und optische Teile und Komponenten sowie Gerätegehäuse.

Die Geschäftstätigkeit der BCM-Gruppe gliedert sich zum einen in die Akquisitionstätigkeit in Form der Identifizierung, des Erwerbs und der langfristigen Weiterentwicklung von Tochterunternehmen und zum anderen in die bestehenden Geschäftssegmente Environmental Technologies und Security Technologies. Zum Abschlussstichtag umfasste der Konzern 13 vollkonsolidierte Gesellschaften im In- und Ausland.

Die BCM-Gruppe ist seit dem 14. Juli 2020 im regulierten Markt mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Damit folgt die Berichterstattung der BCM-Gruppe auch den dort vorgesehenen hohen Anforderungen.

Central Functions | Die M&A-Aktivitäten sind organisatorisch in der Konzernmutter gebündelt. Sie fokussieren sich auf die Identifikation, Detailprüfung und mehrheitliche Übernahme von innovativen Technologieunternehmen mit starkem organischem Wachstum, hoher Profitabilität und Geschäftsmodellen mit geringer Kapitalintensität. Darüber hinaus umfassen die Central Functions Aktivitäten wie Controlling, Investors Relations, Marketing und Compliance.

Neben kompetitiven Bieterprozessen mit einer Vielzahl von Kaufinteressenten konzentriert sich die BCM-Gruppe darauf, proprietäre Transaktionssituationen zu erzeugen. Durch diese Vorgehensweise sollen die in der Regel hohen Kaufpreise durch Auktionen mit mehreren Kaufinteressenten vermieden werden. Darüber hinaus soll die Transaktionswahrscheinlichkeit vor Eintreten in die Due Diligence-Phase so hoch wie möglich sein. Verkaufsprozesse von M&A-Beratern werden selektiv und mit Augenmaß für das Kosten-Nutzen-Verhältnis verfolgt.

Um Zugang zu attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten zu erhalten, pflegt die BCM-Gruppe aktiv ihr bestehendes Netzwerk und baut dieses fortlaufend aus. Um einen konstanten und hochwertigen Deal Flow von proprietären und semi-proprietären Akquisitionsmöglichkeiten zu gewährleisten, hat die BCM-Gruppe einen strukturierten, softwaregestützten und vielfach praxiserprobten Prozess implementiert, der die Identifikation und den proaktiven Aufbau enger Beziehungen zu attraktiven Unternehmen, ihren Gründern, Familiengesellschaftern und Geschäftsführern gewährleisten soll.

Bei der Förderung der nachhaltigen Wertentwicklung der Tochterunternehmen im Anschluss an die Akquisition verfolgt die BCM-Gruppe einen differenzierten Ansatz mit dem Ziel, deren Wachstum voranzutreiben. Dabei wird angestrebt, ein enges und partnerschaftliches Verhältnis mit den Management-Teams der Tochterunternehmen aufzubauen, ihnen umfassende strategische Unterstützung zukommen zu lassen und eine fortlaufende Prüfung strategischer Optionen, wie die Professionalisierung oder die Expansion durch Internationalisierung, zu gewährleisten.

Environmental Technologies | Das Geschäftssegment Environmental Technologies ist aktiv in den Bereichen Umweltmesstechnik und Nachhaltigkeitstechnologien. Das Segment umfasst derzeit die Palas-Gesellschaften, an denen sich die BCM-Gruppe im Dezember 2018 mit 70% der Stammanteile im Rahmen einer Nachfolgelösung beteiligte.

Palas entwickelt, produziert und vertreibt hochpräzise Geräte zur Messung und Charakterisierung von Partikeln in der Luft unter einer Vielzahl aktiver Patente. Das Unternehmen ist gemäß ISO 9001 zertifiziert und weltweit eines der führenden Unternehmen in der Forschung und Entwicklung im Bereich zertifizierter Aerosol-, Feinstaub- und Nanopartikelmessung. Dies zeigt sich auch in zahlreichen Kooperationen mit Universitäten und Forschungsinstitutionen sowie mehreren Sitzen in Gremien für Standardentwicklung wie ISO, DIN und VDI.

Mit ihrer hochpräzisen optischen Messtechnik und einer wettbewerbsfähigen Preisgestaltung durch vergleichsweise geringe Gesamtbetriebskosten der Geräte sieht der Konzern Palas in ihrer Nische attraktiv positioniert. Dabei ist es ein Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens, dass der optische Sensor in der Lage ist, mehrere Partikelgrößen und -fraktionen (z.B. die Massefraktionen PM10 und PM2,5 sowie größenaufgelöste Aerosolanzahlkonzentration) gleichzeitig und in Echtzeit zu messen.

Produkte der Palas umfassen die folgenden Anwendungsfelder der Partikelmessung:

  • Feinstaubmessgeräte zur Messung der Konzentration von Partikeln verschiedener Größenbereiche wie PM10 und PM2,5
  • Nanopartikelmessgeräte für deutlich kleinere Partikel als Feinstaub
  • Aerosolspektrometer zur Messung von Größenverteilungen und Konzentration von Luftpartikeln
  • Aerosolgeneratoren zur Erzeugung von Prüf- und Testpartikeln
  • Filterprüfstände zum Prüfen von Filtermedien und Komplettfiltern

Maskenprüfstände zur Überprüfung von Atemschutzmasken auf die Abscheideeffizienz für Partikel in Virengröße bzw. für Penetrationsmessungen gemäß zahlreichen Prüfnormen

Zunehmende Luftverschmutzung, das wachsende Bewusstsein für die daraus resultierenden Gesundheitsrisiken und entsprechende Regulierung treiben die Nachfrage nach den Produkten der Palas. Diese finden u.a. Anwendung im öffentlichen Bereich (vor allem in der Umweltüberwachung), in der Automobilbranche, im Industriesektor, in der Prozessüberwachung, der Pharma- und Medizintechnikindustrie sowie in Laboren und Reinräumen. Insbesondere die Feinstaubbelastung nimmt in der öffentlichen Wahrnehmung eine zunehmend wichtige Rolle ein. Bei Feinstaub handelt es sich um Schadstoffe in Partikelform, zu deren Freisetzung es vor allem bei industriellen Prozessen, in Kraftwerken, Öfen und Kraftfahrzeugen kommt. Die Feinstaubpartikel haben verschiedene Größen – je kleiner die Partikel, desto tiefer dringen sie in den menschlichen Organismus ein.

Filtermedienprüfstände werden u.a. in der Automobilindustrie, in Laboren und Reinräumen oder bei der Emissionsüberwachung von Industrieabgasen eingesetzt. Als wichtigen zukünftigen Bereich hat Palas zudem die Messung von ultrafeinen Aerosolen identifiziert und bietet dafür ein Nanopartikelmessgerät an. Das Gerät misst Partikel in einem Größenbereich von zwei bis 1.000 Nanometer.

Infolge der COVID-19-Pandemie ist das öffentliche Interesse für die Thematik "Aerosole" und die Wirksamkeit von Atemschutzmasken sprunghaft gestiegen. Bei dem Virus SARS-CoV-2 handelt es sich um ein Nanopartikel in der Größe von ca. 150 Nanometern. Dieser Größenbereich ist mit der Technologie der Palas zuverlässig messbar. Das Unternehmen war nach Ausbruch der Pandemie in der Lage, in vergleichsweise kurzer Zeit Produkte zu entwickeln, die Atemschutzmasken auf ihre Abscheideeffizienz für Partikel in der Größe des SARS-CoV-2 überprüfen können. Diese Prüfstände werden beispielsweise von der Bundesregierung für den Import von Masken aus China genutzt, kommen aber auch vor Ort in Krankenhäusern sowie Pflege- und Altenheimen zum Einsatz. Des Weiteren können mit den Prüfständen Penetrations- und Atemwiderstandsmessungen an Masken nach verschiedensten Prüfnormen durchgeführt werden.

Palas hat ihren Hauptsitz in Karlsruhe. Mit Wirkung zum 28. Mai 2020 gründete Palas ihre erste Auslandstochter Palas (Asia) Ltd. mit Sitz in Hongkong. Die BCM-Gruppe hält 90% der Anteile der Palas (Asia) Ltd. Die verbleibenden 10% werden von dem für Asien zuständigen Geschäftsführer gehalten. Zum 15. Juli 2020 gründete die Palas (Asia) Ltd. die Tochtergesellschaft Palas Instruments (Shanghai) Co. Ltd. mit Sitz in Shanghai, China, und hält seitdem 100% ihrer Anteile. Die asiatischen Gesellschaften sind als Vertriebsstandorte für die lokale Marktbearbeitung der Palas in APAC, insbesondere in China zuständig.

Palas bedient einen internationalen Kundenstamm in rund 40 Ländern sowie verschiedensten Endmärkten wie öffentliche, zertifizierte Messnetze, OEMs, Gesundheitsbehörden, Industrieunternehmen und Forschungsinstitute. Zu den Kunden der Palas gehören u.a. Siemens, BASF, Bosch, Roche, BMW, das NHS National Institute for Health Research und die Fraunhofer-Gesellschaft.

Das Geschäft der Palas unterliegt in der Regel einer gewissen Saisonalität, wobei auf das vierte Quartal des Kalenderjahres in der Vergangenheit üblicherweise rund 40% der Umsatzerlöse entfielen. Das Management der Palas sieht den Grund hierfür im Wesentlichen in der internen Budgetpolitik ihrer Kunden.

Security Technologies | Das Geschäftssegment Security Technologies ist aktiv in sicherer und hoch performanter Netzwerktechnologie für anspruchsvolle Anwendungsbereiche. Das Segment umfasst derzeit die IHSE-Gesellschaften, die seit Dezember 2019 zur BCM-Gruppe gehören, als diese 100% der Geschäftsanteile an IHSE erworben hat.

IHSE entwickelt, produziert und vertreibt KVM-Netzwerklösungen (Keyboard, Video, Mouse) "Made in Germany" für "mission critical" Anwendungen. Diese finden Anwendung in Bereichen wie Broadcast, Postproduktion, Flugsicherung, Bankwesen, Industrie, Medizin, Seefahrt sowie in Kontrollzentren – insbesondere dort, wo Latenz, Systemausfälle oder Cyber-Attacken gravierende Folgen haben könnten.

Mit KVM-Technologie lassen sich die primären Computersignale – darunter DVI, HDMI, DisplayPort, Audio und USB – schalten, umwandeln und bidirektional verlängern. Zusätzlich hierzu kann mit der KVM-Technologie ein hochsicherer und unmittelbarer Zugang von einem Arbeitsplatz auf mehrere Server (Switching) und/ oder umgekehrt von mehreren Arbeitsplätzen auf einen Server (Sharing) hergestellt werden. Das Ergebnis ist ein signifikanter Anstieg an Effizienz, Verlässlichkeit, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit von highend IT-Anwendungen. Die Netzwerkinfrastrukturlösungen von IHSE überbrücken Entfernungen zwischen Steuereinheiten und Computereinheiten, in der Regel Server oder andere Hochleistungscomputer, von bis zu 160 km.

Um Schnittstellen zu IP-basierten Netzwerken oder Cloud-basierten Lösungen bereitzustellen, hat IHSE Lösungen entwickelt, welche die Eigenschaften dieser Netzwerke mit den äußerst sicheren und leistungsfähigen Produkten verbinden und gleichzeitig die Alleinstellungsmerkmale von IHSE bewahren. Dieser "hybride" Ansatz wird durch zusätzliche Schnittstellen zur Cloud-basierten Infrastruktur unterstützt, die beispielsweise den Zugriff auf virtuelle Maschinen ermöglichen.

IHSE konzentriert sich auf hoch performante Systeme in den folgenden Produktgruppen:

  • Extender für die Verbindung zwischen Steuereinheit und Rechnereinheit
  • Matrix Switche als Routing-System zum Verbinden einer/ mehrerer Steuereinheiten mit einer/ mehreren Recheneinheiten
  • IP Gateways zur Anbindung der KVM-Systeme an IP-basierte Rechner- und Steuereinheiten
  • Signalkonverter, Verteilerkabel und weiteres Zubehör

Als Querschnittstechnologie finden die Produkte von IHSE in verschiedensten Endmärkten Anwendung, die nahezu alle von "mission critical" Datenübertragungen geprägt sind. Somit profitiert IHSE von einer Vielzahl globaler Megatrends (u.a. autonomes Fahren, Industrie 4.0 bzw. vernetzte Produktion etc.), getrieben von zunehmender Connectivity und Digitalisierung und der damit einhergehenden Zunahme von sicherheitsrelevanter Datenübertragung.

Bei der Planung beispielsweise von Kontrollräumen müssen Betreiber künftige Entwicklungen vorweg bestmöglich berücksichtigen. Die immer schneller voranschreitende digitale Transformation, die Einstellung von Sicherheitslücken in Hard- und Software aufgrund zunehmender Cyber-Attacken und die Schaffung der bestmöglichen Arbeitsumgebung stehen bei der Kontrollraumoptimierung im Mittelpunkt. Die Systeme von IHSE sind für diese Faktoren optimiert und fokussieren sich damit direkt auf die Kundenbedürfnisse. Die Lösungen von IHSE bieten u.a. aufgrund ihres modularen Ansatzes eine hohe Investitionssicherheit. Kunden können sich ihr individuelles KVM-System flexibel aus einer Vielzahl von Modulen zusammenstellen. Bestehende Installationen können mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand mit neuen Funktionen und Schnittstellenstandards aufgerüstet werden. Diese Aspekte erhöhen für IHSE systematisch die Kundenbindung und damit das Folgegeschäft mit langjährigen Kunden.

Hauptsitz der IHSE ist Oberteuringen am Bodensee. Eine Tochtergesellschaft in den USA mit Sitz in Cranbury, New Jersey, wurde 2009 als Joint-Venture gegründet, um die Vertriebsaktivitäten der Gesellschaft im US-Markt zu stärken. Anfang 2017 erwarb IHSE die verbleibenden Anteile und hält nun 100% der US-Gesellschaft. Im Jahr 2015 gründete IHSE zusätzlich eine Tochtergesellschaft in Singapur, IHSE Asia, um den asiatischen Markt besser bearbeiten zu können. Darüber hinaus betreibt IHSE regionale Vertriebsbüros in Frankreich, Israel, Indien und Südkorea.

Kunden sind hauptsächlich Vertriebspartner und Systemintegratoren. Große Endkunden in 2020 waren unter anderem BBC, Fox News, Flughafen Berlin-Brandenburg, Frequentis, MTU, Hongkong Airport und RATP.

Die Geschäftsaktivität der IHSE ist weitestgehend unabhängig von saisonalen Einflüssen. Teilweise ist ein erhöhtes Umsatzvolumen in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres zu beobachten. Das IHSE-Management hält dies jedoch nicht für statistisch signifikant.

Forschung und Entwicklung

Die Entwicklungsaktivitäten des Konzerns konzentrieren sich auf die Neu- und Weiterentwicklung von Technologien, Produkten, Prozessen und Software in den Bereichen Partikelmesstechnik betreffend Aerosole sowie in der hoch-performanten und sicheren Übertragung und Schaltung von Computersignalen.

Die Ausgaben des Konzerns für Forschung und Entwicklung betrugen im Berichtszeitraum € 2.368 Tsd. (4,6% von den Umsatzerlösen), wovon € 392 Tsd. zu aktivieren waren und € 1.976 Tsd. aufwandswirksam erfasst wurden. Die Aktivierungsquote entspricht damit 16,6%. Unter Berücksichtigung von € 78 Tsd. Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen betrug der gesamte Aufwand für Forschung und Entwicklung € 2.054 Tsd.

Auf den Konzern bezogen umfasst die wesentliche Änderung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten die Einbeziehung der IHSE in den Konzern ab Dezember 2019. Auf Ebene der jeweiligen Tochterunternehmen selbst, waren die Aktivitäten im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert.

Environmental Technologies | Nachdem Palas bereits erfolgreich Feinstaubmessgeräte für den Außenbereich produziert und vertreibt, wurde im Berichtszeitraum schwerpunktweise an der im Vorjahr 2019 begonnenen Weiterentwicklung von entsprechenden Geräten für die Anwendung in geschlossenen Räumen gearbeitet. So wurde das Neuprodukt AQ Guard zur Marktreife gebracht und in ersten Pilotprojekten vertrieben. Technologisch besteht die maßgebliche Innovation in einem deutlich verkleinerten Gerät mit einer vergleichbaren Genauigkeit mit den bisherigen deutlich größeren Produkten. Auch wurde die Bedienerfreundlichkeit stark verbessert. Um für die Verwendung in geschlossenen Räumen attraktiver zu sein, wurde das Gehäuse in Zusammenarbeit mit Porsche Design vollständig neu entworfen.

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurde bereits Anfang April 2020 zur Bestimmung eines Infektionsrisikos in Innenräumen ein Patent angemeldet, dessen Technologie im AQ Guard zum Einsatz kommt. Dieses Patent beschreibt eine kombinatorische Messung von CO2 als Tracer der ausgeatmeten Luft und Partikelanzahl bzw. Feinstaub.

Darüber hinaus hat Palas im Berichtszeitraum Prüfstände für Atemschutzmasken entwickelt und diese erfolgreich im Markt eingeführt. Die Filterprüfstände PMFT 1000 und PMFT 1000 M ermöglichen sowohl die Qualitätssicherung in der Produktion als auch genaue Messungen in der Entwicklung von Masken oder bei deren Abnahme seitens der Endkunden. Das Schnelltestgerät Mas-Q-Check kann direkt am Einsatzort, wie z.B. im Krankenhaus, Pflegeheim oder Büro, genutzt werden, um Stichproben von Maskenanlieferungen oder Gesamtprüfungen von mehrfach verwendeten Masken durchzuführen. Das Gerät zeichnet sich vor allem durch einfache Handhabung aus und kann ohne aufwändige Einweisung in Betrieb genommen und bedient werden.

Am 27. August 2020 reichte Palas beim Europäischen Patentamt ein Patent für ein Messgerät zum sofortigen Nachweis der Partikelanzahl und -größe in ausgeatmeter Luft ein. Das von Palas entwickelte universell einsetzbare Messgerät kann Partikel in der ausgeatmeten Luft mit hochgenauer Größenauflösung unmittelbar identifizieren und könnte so helfen, bei Menschen eine Infektiosität, etwa betreffend COVID-19 oder Influenza, zu erkennen. Dies könnte insbesondere während der aktuellen COVID-19-Pandemie zu deren Eindämmung beitragen. Die Patentanmeldung ist noch nicht offengelegt. Eine solche wird generell 18 Monate ab dem Anmeldetag veröffentlicht und erst danach stehen der Anmelderin Rechte aus der Patentanmeldung zu.

Palas pflegt Kooperationen mit Forschungsinstituten und Universitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung. In der Forschungsund Entwicklungsabteilung beschäftigt Palas 12 Mitarbeiter.

Security Technologies | Die Mehrzahl der Produkte der IHSE nutzt aus Effizienz- und Sicherheitsgründen proprietäre Technologie, die nicht mit dem standardisierten Internet Protocol (IP) arbeitet. Zur fortlaufenden Erweiterung des bestehenden Produktportfolios von IP-basierten Geräten wurde in diesem Bereich verstärkte Entwicklungsarbeit geleistet. Das neue IHSE-System ermöglicht den standortunabhängigen Zugriff per IP bei gleichzeitiger Gewährleistung der Systemsicherheit. Mit einer speziellen Technik isoliert das IHSE-System die IP-Verbindung von der gesicherten Kernmatrix. Flexibel und gleichzeitig geeignet für sicherheitskritische Installationen hält das System die Anforderungen an IP-Netzwerke so gering wie möglich. Es sind weder komplexe IGMP-Multicast-Konfigurationen noch hohe Bandbreiten erforderlich.

Um den wachsenden Anforderungen an sicherheitszertifizierte Produkte Rechnung zu tragen, laufen derzeit Zertifizierungsprozesse für eine Produktfamilie gemäß der US-amerikanischen NIAP (National Information Assurance Partnership), der internationalen Common Criteria for Information Technology Security Evaluation und der deutschen KRITIS (kritische Infrastruktur gem. Bundesämtern für Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Sicherheit in der Informationstechnik).

Im Bereich der Forschung und Entwicklung kooperiert IHSE mit der Fraunhofer-Gesellschaft im Bereich der Bild- und Videocodierung. Weiterhin besteht eine Kooperation im Bodenseekreis mit verschiedenen Unternehmen zum Aufbau einer Teststrecke für autonome Fahrzeuge mit integrierter Smart-City-Leitstelle, die unter Führung von IHSE entstehen soll. In der Forschungs- und Entwicklungsabteilung beschäftigt IHSE 14 Mitarbeiter.

Steuerungssystem

Das Steuerungssystem des Konzerns ist auf dessen Zielsetzung, den Wert seiner Tochterunternehmen langfristig und nachhaltig zu steigern, ausgerichtet. Das Management der BCM -Gruppe erhebt und wertet dafür monatliche Berichte der Tochterunternehmen aus. Diese umfassen neben einer Finanzberichterstattung auch Erläuterungen der jeweiligen Geschäftsführung zu wesentlichen Ereignissen, Chancen und Risiken.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns sind Umsatzerlöse sowie die bereinigte EBITDA -Marge.

Die Umsatzerlöse stellen die maßgebliche Kennzahl für den Markterfolg bzw. das erzielte Wachstum des Konzerns dar. Die Ermittlung der Umsatzerlöse für die Unternehmenssteuerung erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 15 für Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 für Erträge aus kurzfristigen Leasingverhältnissen.

Das bereinigte EBITDA bzw. dessen prozentualer Anteil von den Umsatzerlösen (bereinigte EBITDA -Marge) zeigt zum einen die Preissetzungsmacht sowie darüber hinaus die Kosteneffizienz eines Unternehmen s . Die Ermittlungsrechnung des bereinigten EBITDA ist der Angabe 7 de s Anhang s des Konzernabschlusses zu entnehmen. Es handelt sich um das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen, bereinigt um Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen, aufwandswirksam zu erfassende Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen und anteilsbasierte Vergütungsaufwände.

Geschäftsentwicklung

Zum Zeitpunkt des Börsengangs im Juli 2020 erwartete die BCM-Gruppe ein Wachstum der Umsatzerlöse im mittleren einstelligen Prozentbereich verglichen mit dem pro-forma Vorjahreswert von € 54.290 Tsd. Hinsichtlich der bereinigten EBITDA-Marge wurde erwartet, dass sich das geringere Umsatzwachstum negativ auf diese auswirken kann, sodass sie möglicherweise unter dem Wert von 29,8% (pro-forma Vorjahr) liegen würde. Am 13. November 2020 korrigierte der Konzern die Prognose mit der Erwartung eines Rückgangs der Umsatzerlöse im einstelligen Prozentbereich (ggü. proforma 2019). Mit Umsatzerlösen von € 51.581 Tsd. im Jahr 2020 betrug der Rückgang verglichen mit dem pro-forma Wert des Vorjahres 5,0%. Dies entspricht nahezu exakt dem Mittelwert der prognostizierten Spanne. Mit 23,8% lag die bereinigte EBITDA-Marge unter dem pro-forma Vorjahreswert von 29,8%.

Da die BCM-Gruppe sich als wachstumsstarkes Technologieunternehmen begreift, ist ein Rückgang der Umsatzerlöse in jeder Hinsicht nicht zufriedenstellend. Vor dem Hintergrund der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg jedoch betrachten wir unsere im Jahr 2020 erbrachte Leistung als einen großen Erfolg.

COVID-19-Pandemie

Die Geschäftsentwicklung im Berichtszeitraum war maßgeblich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Frühzeitig wurden von der BCM-Gruppe Maßnahmen ergriffen, um den Konzern an die aktuellen Bedingungen anzupassen, die Gesundheit aller Mitarbeiter zu schützen, die Lieferfähigkeit für Kunden zu gewährleisten und die Liquidität zu sichern. So wurden an allen Standorten weitreichende Gesundheits-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen umgesetzt. Abhängig von der jeweiligen Situation haben Teile der Belegschaft, insbesondere in Verwaltungsabteilungen, ihre Tätigkeit in das Home-Office verlagert. Die Produktion und die Lieferfähigkeit konnten an allen Standorten aufrechterhalten werden und es kam zu keinen bedeutenden Beeinträchtigungen in den Lieferketten.

Die BCM-Gruppe macht vor dem Hintergrund der rückläufigen Umsatzerlöse Gebrauch von der Flexibilität der Betriebskosten, achtet jedoch darauf, auf Maßnahmen zu verzichten, welche die zukünftigen Wachstumsperspektiven des Konzerns gefährden würden.

Der Konzern beobachtet weiterhin aktiv die weltweite Entwicklung der Pandemie. Erforderliche Anpassungen oder Ausweitungen bestehender Maßnahmen erfolgen im Einklang mit den Empfehlungen und Handlungsanweisungen der jeweiligen Regierungen und Expertengremien.

Marktumfeld

Das Geschäftsjahr 2020 war global geprägt von den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und deren weit überwiegend nachteiligen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Bereits im ersten Quartal 2020 war das Bruttoinlandsprodukt laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland gegenüber dem Vorjahresquartal um -1,8% rückläufig. Im zweiten Quartal 2020 geriet die deutsche Wirtschaft in eine Rezession und hatte mit einem BIP-Rückgang von -11,3% den stärksten Einbruch seit der vierteljährlichen Erhebung im Jahr 1970. Auf Jahressicht betrachtet liegt der Rückgang des BIP gemäß Statistischem Bundesamt bei -4,9%. Bezogen auf den Euro-Raum bzw. die EU lag der Rückgang der Wirtschaftsleistung bei -6,3% bzw. -6,8% (gem. Europäischer Kommission). Die bedeutendsten außereuropäischen Absatzmärkte der BCM-Gruppe sind die USA, wo der Rückgang des BIP im Berichtszeitraum -3,5% (U.S. Bureau of Economic Analysis) betrug, und China, dessen Wirtschaftswachstum mit voraussichtlich +2,3% (Statista) deutlich geringer ausfiel als in den vergangenen Jahren.

Bezogen auf die Kapitalmärkte war der Berichtszeitraum von einer außerordentlich hohen Volatilität geprägt. Trotz dieser Tatsache hat die BCM-Gruppe am 14. Juli 2020 ihr Börsendebüt in Frankfurt erfolgreich umgesetzt.

Aufgrund der Nischenstrategie in den Segmenten der BCM-Gruppe, liegen keine zuverlässigen Statistiken oder Studien über die Entwicklung in den entsprechenden relevanten Märkten vor. Aus diesem Grund beziehen sich die nachfolgenden Angaben über die Marktentwicklung der jeweiligen Segmente auf Einschätzungen des Managements.

Central Functions | Das Niedrigzinsumfeld sowie die hohen Kapitalbestände bei einem Großteil der Finanzinvestoren und deren daraus resultierend starker Investitionsdruck führten zu weiterhin hohen Unternehmensbewertungen am M&A-Markt und zu unvermindert hohem Wettbewerb um Unternehmensbeteiligungen. Dies ging einher mit weiterhin attraktiven Konditionen für Akquisitionsdarlehen als Fremdfinanzierungskomponente bei Unternehmenstransaktionen.

Ab März 2020 hat die allgemein hohe Unsicherheit infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie im Markt für Unternehmensbeteiligungen für einen weitgehenden Stillstand gesorgt, mit entsprechender Auswirkung auf die M&A-Aktivitäten der BCM-Gruppe. Insbesondere in dem Teilbereich der von spezialisierten Beratern organisierten Auktionsprozessen wurden nahezu sämtliche laufenden Verkaufsprojekte bis auf Weiteres ausgesetzt und die Marktansprache für neue Projekte gar nicht erst gestartet. Ursache war zum einen, dass die zum Verkauf stehenden Unternehmen aufgrund der Krise teilweise Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten, was sich negativ auf die Transaktionssicherheit sowie das erwartete Bewertungsniveau auswirkte. Zum anderen wurden auch einige laufende Transaktionen, bei denen die potenziellen Käufer neben dem Eigenkapitaleinsatz auch auf Fremdfinanzierungen zurückgreifen, ausgesetzt, da auch die Banken seit der weltweiten Ausbreitung der Pandemie deutlich zurückhaltender agierten. Jedoch war auch bei Unternehmen, die nicht direkt von COVID-19 betroffen waren, Zurückhaltung der Verkäufer bemerkbar, da diese die generelle Unsicherheit und Volatilität des Marktes scheuten. Einige wenige Transaktionen mit Unternehmen, die trotz (oder gerade wegen) der COVID-19-Pandemie gute Ertragskennzahlen zeigen konnten, waren deshalb umso kompetitiver mit entsprechend hohen Kaufpreiserwartungen.

Entsprechend dem dreigliedrigen Sourcing-Ansatz fokussierte sich die BCM-Gruppe aufgrund der Marktschwäche bei breit vermarkteten Auktionen auf das eigene Netzwerk sowie auf proaktives Sourcing. Durch gezielte Bearbeitung der zwei letztgenannten Kanäle verfügt der Konzern weiterhin über eine attraktive Pipeline potenzieller Akquisitionsziele.

Im dritten und vierten Quartal hat sich das Marktumfeld für Unternehmenstransaktionen wieder deutlich erholt. Auf das Gesamtjahr betrachtet ist dennoch ein spürbarer Rückgang der Transaktionsaktivität zu verzeichnen. So berichtete das FINANCE Magazin von einem Schrumpfen des PE-Midmarket (Mehrheitsübernahmen von deutschen Mittelstandsunternehmen durch Private Equity-Investoren) um 30% im Jahr 2020. Nach dem Rekordjahr 2019 mit 51 Midmarket-Buyouts kam es nur noch zu 34 Deals. Hinsichtlich des geschätzten Transaktionsvolumens ergab sich ein Rückgang um ca. 25% auf € 4 Mrd.

Environmental Technologies | Die Absatzmärkte der Palas zeigten im Berichtszeitraum, insbesondere nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie, eine zweigeteilte Entwicklung. Die Ausstattung der zertifizierten Feinstaubmessnetze der öffentlichen Hand, der in mittelfristiger Vergangenheit wichtigste Abnehmer des Unternehmens, wurde bedeutend von den Eindämmungsmaßnahmen gegen das Virus getroffen. Da die Installation und die Abnahme von Feinstaubmessgeräten oftmals den Einsatz von Mitarbeitern vor Ort voraussetzen, kam es abnehmerseitig zu umfassenden Projektverschiebungen.

Entgegengesetzt wirkte sich der sehr kurzfristig neu entstandene Markt für Maskenprüfstände bedeutend positiv auf die Geschäftsentwicklung der Palas aus. Die bisher bestehenden Zertifizierungen für Atemschutzmasken sind stark auf Staub ausgerichtet, der aus deutlich größeren Partikeln, verglichen mit Viren, besteht. Die Notwendigkeit, Masken bzw. deren Filtermedium auf die Abscheideeffizienz für Partikel in Virengröße zu prüfen, fällt direkt in die Kernkompetenz der Palas.

Als Nischenanbieter mit Spezialisierung auf Feinstaubmessung und Aerosolmesstechnik steht Palas sowohl mit Kleinunternehmen als auch mit großen Messtechnikkonzernen im Wettbewerb. Technologisch führend ist Palas dabei in der präzisen Echtzeit-Messung kleinster Partikel bis in den Nanobereich.

Security Technologies | Nach einem starken Jahresbeginn war die Entwicklung der Absatzmärkte der IHSE insbesondere ab dem zweiten Quartal des Berichtszeitraums substanziell von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Beginnend in Asien, führten die staatlich verordneten Lockdowns und Reisebeschränkungen zu bedeutenden Verzögerungen von Investitionsund Bauprojekten. Im weiteren Verlauf kam es zu analogen Entwicklungen in Europa und in den USA, welche die Kernmärkte der IHSE darstellen.

Während der technologisch untere und mittlere KVM-Markt von einer hohen Fragmentierung und dem Wettbewerb einer Vielzahl generalistischer Anbieter geprägt ist, existieren in dem für IHSE relevanten high-end Segment lediglich einige wenige spezialisierte Anbieter, die Endmarkt-spezifisch im direkten Wettbewerb zueinanderstehen.

Börsengang

Am 14. Juli 2020 feierte die BCM-Gruppe die erfolgreiche Erstnotierung ihrer Aktien im regulierten Markt mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Aktien sind seitdem unter dem Börsenkürzel BKHT und der Wertpapierkennnummer (WKN) A2GSU4 öffentlich handelbar.

Im Rahmen der internationalen Privatplatzierung wurden insgesamt 3.593.750 neue Namensaktien (einschließlich einer Mehrzuteilungsoption von 468.750 Aktien) platziert, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00. Dies entsprach bei einem Ausgabepreis von € 32,00 je Aktie einer Kapitalerhöhung mit Bruttoerlösen von € 115 Mio.

Mit liquiden Mitteln von € 123.544 Tsd. zum Abschlussstichtag verfügt die BCM-Gruppe über eine solide Liquiditätsausstattung für weitere Unternehmensakquisitionen.

Geschäftssegmente

Segmentbericht

Die BCM-Gruppe untergliedert sich organisatorisch in die folgenden Geschäftssegmente.

  • Central Functions: M&A-Aktivitäten, Controlling, Investors Relations, Marketing und Compliance
  • Environmental Technologies: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Umweltmesstechnik und Nachhaltigkeitstechnologien, bestehend aus Palas
  • Security Technologies: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von hoch performanter Netzwerktechnologie für anspruchsvolle Anwendungsbereiche, bestehend aus IHSE

Da der Erwerb der IHSE erst im Dezember 2019 erfolgt ist, war das Unternehmen im Vergleichszeitraum lediglich für die Dauer eines Monats Teil der BCM-Gruppe. Folglich wären in der nebenstehenden Tabelle die jeweiligen Werte für 2019 des Segments Security Technologies deutlich geringer auszuweisen und die Summen für 2019 entsprechend zu reduzieren. Für Zwecke der besseren Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Segmentberichterstattung wird hier auf eine pro-forma Betrachtung abgestellt. Diese stellt den Konzern so dar, als wäre die IHSE bereits ab dem 1. Januar 2019 in die BCM-Gruppe einbezogen. Für eine Darstellung ohne pro-forma Anpassungen wird auf den Konzernabschluss verwiesen.

Die Umsatzerlöse der BCM-Gruppe sind verglichen mit dem proforma Vorjahreszeitraum um -5,0% zurückgegangen. Ursächlich dafür war die aufgrund der COVID-19-Pandemie rückläufige Umsatzentwicklung des Segments Security Technologies im zweiten und dritten Quartal des Geschäftsjahres 2020. In dem Segment Environmental Technologies hingegen konnten die Umsatzerlöse deutlich gesteigert werden. Aufgrund der geringeren absoluten Größe dieses Segments verglichen mit Security Technologies, konnte dessen Geschäftsrückgang jedoch nicht vollständig kompensiert werden.

Berichtspflichtige Segmente
Environmental
Technologies
Security
Technologies
Central Functions und
Konsolidierung
Summe
In € Tsd. 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Umsatzerlöse 18.114 13.835 33.543 40.455 (76) - 51.581 54.290
Umsatzwachstum 30,9% (17,1%) (5,0%)
Rohertrag 13.874 10.875 24.680 28.995 - - 38.555 39.870
Rohertragsmarge 76,6% 78,6% 73,6% 71,6% 74,7% 73,4%
Bereinigtes EBITDA 6.283 4.999 11.778 14.164 (5.793) (2.997) 12.270 16.166
Bereinigte EBITDA-Marge 34,7% 36,1% 35,1% 35,0% 23,8% 29,8%

Nach Regionen betrachtet, war die Umsatzentwicklung der BCM-Gruppe mit einem Wachstum von +21,8% in EMEA sehr erfolgreich, wohingegen die Umsatzerlöse in Americas um -34,1% und in APAC um -29,0% zurückgingen. Die überproportionale Krisenauswirkung auf das Exportgeschäft resultiert insbesondere aus Reiserestriktionen und lokalen Kontaktbeschränkungen, welche die erforderliche direkte Interaktion mit Sales Partnern nur begrenzt möglich gemacht hat. Um diesen Folgen der Pandemie aktiv zu begegnen, intensiviert der Konzern den Ausbau des Vertriebspartnernetzwerks mit Fokus auf Partner, die in den jeweiligen Zielländern lokale Standorte betreiben. Darüber hinaus hat Palas im dritten Quartal ein eigenes Vertriebsbüro in Shanghai eröffnet und auch IHSE plant derzeit die Gründung einer Tochtergesellschaft in China. Dieses Vorgehen soll künftig eine bessere Präsenz in der Kundenregion gewährleisten und eine höhere Unabhängigkeit von Reisehindernissen, wie Quarantäne nach Ankunft im Zielland, schaffen.

Central Functions | In den Zentralbereichen war auf Ebene des bereinigten EBITDA ein Anstieg der Kosten zu verzeichnen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg des Personalaufwands sowie höherer Due Diligence-Aktivität verglichen mit dem Vergleichszeitraum.

Insbesondere von Februar bis Juli 2020 war die Geschäftstätigkeit, neben der Suche nach Übernahmezielen, maßgeblich geprägt von den Arbeiten zur Vorbereitung und Umsetzung des Börsengangs. Die damit zusammenhängenden Aufwendungen werden nicht in das bereinigte EBITDA einbezogen, da es sich um Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen handelt. Weitere diesbezügliche Informationen sind dem Konzernabschluss zu entnehmen. Das bereinigte EBITDA der Central Functions beinhaltet jedoch Aufwendungen für den Anlauf des "Being Public" im Nachgang des Börsengangs im Juli 2020. Diese Aufwendungen umfassten insbesondere Rechts- und Beratungskosten.

Der Fokus der BCM-Gruppe liegt auf margen- und wachstumsstarken Technologie- und Innovationsführern. Innerhalb dieses Deal Flow wurden insbesondere die Unternehmen in die engere Auswahl genommen, die sich in der Corona-Krise wirtschaftlich sehr gut behaupten konnten und neben ihren Wachstumsaussichten eine hohe Resilienz gegen makroökonomische Schocks aufweisen. Allerdings ist der Wettbewerb für diese zum Verkauf stehenden Unternehmen

nochmals intensiver geworden. Dies spiegelt sich auch in den Kaufpreiserwartungen wider, da Unternehmen, die in den vergangenen Monaten ihre Krisenresistenz dokumentieren konnten, teilweise sogar mit einem Kaufpreis-Premium über dem Vorkrisenniveau bewertet werden.

Die Generierung von proprietären Transaktionssituationen durch aktive Suche gestaltet sich, insbesondere aufgrund ausfallender Messen und Veranstaltungen durch die Kontaktbeschränkungen, herausfordernd. Um diesen Deal Sourcing-Kanal dennoch zu bearbeiten, hat die BCM-Gruppe eine Softwarelösung eingeführt, die die automatisierte Suche nach Unternehmen ermöglicht. Die Software ist in der Lage, öffentliche Datenbanken sowie Unternehmenswebseiten, Nachrichten und Social Media-Kanäle auszulesen und nach Spezifikation des Nutzers Informationen gefiltert zur Verfügung zu stellen. Die Software wurde ursprünglich für den B2B-Vertrieb konzipiert. Der BCM-Gruppe ist es gelungen, die Anwendung für Ihre Zwecke umzufunktionieren, was für den Hersteller ein bisher gänzlich unbekannter Anwendungsfall war. Die Nutzung dieser Lösung erhöht darüber hinaus den Automatisierungsgrad der Deal Sourcing-Aktivitäten der BCM-Gruppe.

Environmental Technologies | In dem Segment Environmental Technologies nahmen die Umsatzerlöse um 30,9% zu. Nachdem das erste Quartal, insbesondere aufgrund genereller Umsatzschwankungen zwischen den Quartalen sowie erster Lockdown-Auswirkungen, vergleichsweise schwach war, zog die Kundennachfrage im übrigen Geschäftsjahr deutlich an. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die sehr zügige Entwicklung und Markteinführung der Produkte für die Effektivitätsprüfung von Atemschutzmasken.

Umsatzerlöse nach Produktgruppe
-- -- ---------------------------------
Umsatzerlöse 18.114 100% 13.835 100%
Sonstige 1.810 10% 1.212 9%
Nanopartikelmessgeräte 974 5% 670 5%
Aerosolgeneratoren,
-spektrometer, -sensoren
3.228 18% 3.023 22%
Prüfstände 5.270 29% 415 3%
Feinstaubmessgeräte 6.832 38% 8.515 62%
In € Tsd. 2020 % 2019 %

Die COVID-19-Pandemie hat Aerosole (Partikel in Luft) in das Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt und Palas konnte sich mit ihrer Aerosolmesstechnologie erfolgreich als Technologieführer positionieren. Besonders erfolgreich verkauften sich Prüfstände zur Effektivitätsprüfung von Atemschutzmasken.

Unmittelbar nach Markteinführung im März 2020 konnte großes Interesse erzeugt werden und es gingen mit sehr geringem zeitlichem Vorlauf erste Bestellungen der neuen Maskenprüfstände seitens des Bundesministeriums für Gesundheit ein. Dieses nutzt die Geräte, um am BASF Innovation Campus in Shanghai Atemschutzmasken zu prüfen, die für den Export nach Deutschland bestimmt sind. Eine Vielzahl von Bestellungen weiterer Kunden folgte. Darüber hinaus führte die neue Produktreihe zu großer medialer Aufmerksamkeit. Weitere Produkte rund um die Aerosolmessung z.B. in Innenräumen oder der Atemluft folgten bzw. folgen.

Bei den konventionellen Produkten hingegen wurden, insbesondere in der Automobilindustrie und im öffentlichen Sektor der Feinstaubmessnetze und Universitäten, eine Vielzahl von Beschaffungsmaßnahmen ausgesetzt. Zwischenzeitig wurden die Lockdown-Maßnahmen in mehreren Ländern sukzessive gelockert, sodass die Interaktion der Vertriebspartner mit deren Endkunden wieder zugenommen hat. Es verbleiben jedoch bedeutende Hemmnisse für den notwendigen direkten Kundenkontakt, insbesondere auch aufgrund des zum Ende des Berichtszeitraums wieder initiierten Lockdowns.

Die Rohertragsmarge lag mit 76,6% unter der im Vergleichszeitraum von 78,6%. Die Prüfstände für Atemschutzmasken hatten einen deutlich größeren Markterfolg als erwartet und konnten entgegen früherer Praxis sogar über Vertriebspartner verkauft werden. Daher wurde das Absatzvolumen deutlich gesteigert bei gleichzeitig etwas geringerer Marge aufgrund der notwendigen Rabatte für die Vertriebspartner.

Die bereinigte EBITDA-Marge lag mit 34,7% unter dem Wert von 36,1% im Vergleichszeitraum. Dies resultierte maßgeblich aus dem zuvor beschriebenen Rohertragseffekt.

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurden bei Palas Maßnahmen zur Gewährleistung der besonderen Hygiene sowie für die Sicherstellung von Abstandsregeln ergriffen. Um die Produktion auch vor dem Hintergrund einer möglichen Unterbrechung der Lieferketten zu gewährleisten, hält Palas einen Lagervorrat für systemkritische Teile von bis zu neun Monaten vor. Es kam trotz der weltweiten Lockdown-Maßnahmen zu keinen Beeinträchtigungen der Lieferketten, die sich wesentlich auf die Geschäftstätigkeit ausgewirkt haben. Das Forderungs-, Liquiditäts- und Risikomanagement bei Palas wurde nicht grundlegend verändert.

Aufgrund zwischenzeitig rückläufiger Nachfrage zu Beginn des Jahres wurde bei Palas im April 2020 für wenige Wochen Kurzarbeit genutzt, die aber bei einem Kurzarbeitergeld von lediglich € 12 Tsd. keine wesentliche Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage hatte. Bereits kurz nach Anlaufen der Maßnahme zeigte sich der Markterfolg der Neuprodukte zur Atemmaskenprüfung. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die Kapazitäten in der Produktion nach Möglichkeit angepasst und insbesondere im Mai, Juni und Juli wurden Überstunden geleistet, um diese zeitgerecht zu bedienen. Seitens des Finanzamts erhielt Palas während des Berichtszeitraums temporäre Steuerrückzahlungen für davor im Berichtszeitraum geleistete Steuervorauszahlungen in Höhe von € 249 Tsd. Zum Abschlussstichtag waren diese wieder an die Finanzbehörden zurückgeführt worden.

Hinsichtlich des Marketings kam es insbesondere im Bereich der Messebesuche zu bedeutenden Veränderungen aufgrund der Absage und Verschiebung mehrerer Veranstaltungen. Damit ist ein wichtiges Instrument des Zugangs zu Neukunden bis auf Weiteres entfallen.

Palas geht davon aus, dass die seitens ihrer Kunden momentan ausgesetzten Bestellungsprozesse mit Rückkehr zu einer wirtschaftlichen Normalität bzw. fortschreitender Aufhebung der Lockdown-Maßnahmen fortgesetzt werden. Daraus könnten bedeutende Nachholeffekte resultieren, die sich positiv auf die Geschäftslage in dem Bereich der konventionellen Produkte, insbesondere derer zur Feinstaubmessung, auswirken würden. Wann sich dieser Effekt zeigen wird, ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Eindämmungsmaßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie.

Da es sich hinsichtlich der Neuprodukte für die Prüfung von Atemmasken um einen völlig neuen Markt handelt, ist es schwer abzusehen, wie sich die Nachfrage künftig weiter entwickeln wird. Einerseits könnte erwartet werden, dass diese zurückgeht, sobald die relevanten Kunden mit entsprechenden Geräten ausgestattet sind. Andererseits ist es möglich, dass sich hier ein nachhaltiger zusätzlicher Markt für das Unternehmen entwickelt. Dies könnte beispielsweise durch neue regulatorische Anforderungen und Zertifizierungsstandards für Partikel in Virusgröße begünstigt werden.

Palas geht davon aus, dass mittelfristig die COVID-19-Pandemie das öffentliche Interesse für Luftqualität und Aerosole spürbar erhöht hat und sich daraus künftig bedeutende Geschäftschancen bieten könnten.

Security Technologies | Bedingt durch Projektverschiebungen, ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie, verzeichnete das Segment Security Technologies einen Rückgang der Umsatzerlöse von -17,1%. Im ersten Quartal lagen die Umsatzerlöse der IHSE noch substanziell über denen des Vorjahreszeitraums. Beginnende Verschiebungen im Auftragseingang in Asien, wo die Pandemie die frühesten Auswirkungen auf die Wirtschaft hatte, konnten durch ein weiterhin starkes Geschäft in EMEA und in Nordamerika überkompensiert werden. Dieser Trend hat sich im zweiten und dritten Quartal nicht fortgesetzt, da sich weitere wichtige Projekte nunmehr durch die weltweiten Lockdown-Maßnahmen, insbesondere in den Absatzmärkten USA und Europa, verzögerten. Neben staatlich verordneten Maßnahmen haben unternehmensinterne Arbeitsschutzrichtlinien auf Kundenseite das Geschäft zusätzlich gehemmt. So untersagten mehrere große Endkunden physische Besuche von Externen in ihren Einrichtungen. Der Einsatz vor Ort ist jedoch für die Umsetzung größerer Installationen unabdingbar. Das vierte Quartal verlief umsatzseitig wieder deutlich stärker. Dennoch hat sich die kundenseitige Verzögerung wichtiger Projekte aufgrund der weltweiten Lockdown-Maßnahmen sowie aufgrund von Reise- und Kontaktbeschränkungen deutlich negativ auf die Umsatzerlöse des Berichtszeitraums ausgewirkt.

Umsatzerlöse nach Produktgruppe

In € Tsd. 2020 % 2019 %
Digitale KVM Extender 22.219 66% 28.809 71%
KVM Matrix Switche 9.757 29% 10.246 25%
VGA & USB Extender 413 1% 779 2%
Konverter & Zubehör 259 1% 306 1%
Einbauzubehör & Netzteile 171 1% 266 1%
Sonstige 724 2% 49 0%
Umsatzerlöse 33.543 100% 40.455 100%

Generell ist das Wachstumspotenzial von IHSE weiterhin intakt, da zugrundeliegende Trends wie Digitalisierung, Connectivity und Cyber-Security die Kundennachfrage nach Technologien zur hochsicheren, verlustfreien und latenzreduzierten Datenübertragung weiter antreiben. Je wichtiger Daten in unterschiedlichsten Endmärkten werden, desto wichtiger wird auch deren hoch-performante Übertragung. Dies zeigt sich auch in der stetig wachsenden Vertriebs-Pipeline von IHSE, da avisierte Projekte nicht wegbrechen, sondern sich zeitlich verschieben. Das dritte und vierte Quartal 2020 verzeichnete einen signifikanten Anstieg des Auftragseingangs verglichen mit dem Tiefpunkt in Q2 2020. Ab Ende des vierten Quartals wirkten sich erneute Lockdowns wieder negativ auf die Auftragssituation aus.

Durch erweiterte und intensivierte Vertriebsaktivitäten konnte das Basisgeschäft im Bereich kleinerer Bestellvolumina stabil gehalten werden, was jedoch die Verschiebung der größeren Vertriebs-Projekte in der Pipeline nicht vollständig kompensieren konnte. Vertriebsmaßnahmen umfassten Kunden-Webinare mit bis zu 150 Teilnehmern, die Gewinnung von neuen Vertriebspartnern und neuen Rahmenverträgen mit Großkunden in den USA und in Europa sowie die erfolgreiche Einführung einer digitalen Konfigurationsplattform zur direkten Systemkonfiguration online durch den Kunden.

Die Rohertragsmarge lag mit 73,6% über der im Vergleichszeitraum von 71,6%. Ausschlaggebend dafür war ein geringerer Anteil von Großprojekten an den Umsatzerlösen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr 2019. Solche Großprojekte werden oft mit höheren Rabatten versehen als kleinere Bestellvolumina. In der Folge war die durchschnittliche Rabattierung im Berichtszeitraum etwas geringer und damit die Rohertragsmarge höher.

Die bereinigte EBITDA-Marge war mit 35,1% im Wesentlichen unverändert verglichen mit 35,0% im Vergleichszeitraum. Positiv wirkte sich die hohe Rohertragsmarge aus. Der Personalaufwand lag absolut betrachtet leicht unter dem des Vorjahres. Zwar tätigte IHSE im Verlauf des Jahres 2019 aufgrund der starken Wachstumsentwicklung vor Ausbruch der Corona-Krise signifikante Neueinstellungen. Der Ganzjahreseffekt dieser Einstellungen führte in 2020 zu einer höheren durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl. Aufgrund von geringeren leistungsabhängigen Vergütungsaufwendungen konnte der Personalaufwand dennoch etwas gesenkt werden. Diese Reduzierung war jedoch nur unterproportional verglichen mit dem Umsatzrückgang, wodurch die Personalkostenquote in 2020 über 2019 lag. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten durch konsequente Sparmaßnahmen substanziell gesenkt und damit die Kostenquote in dem Bereich im Wesentlichen konstant gehalten werden. Dabei wurden beispielsweise bedeutend geringere Messeund Reisekosten von Kosten für Zertifizierungsprojekte kompensiert. Diese sind für IHSE notwendig, um den wachsenden Anforderungen an sicherheitszertifizierte Produkte, wie die US National Information Assurance Partnership, die deutsche KRITIS und die internationalen Common Criteria for Information Technology Security Evaluation, gerecht zu werden. Es wurden umfassende Kostensenkungsmaßnahmen ergriffen, die es dem Unternehmen ermöglichten, trotz des deutlichen Umsatzrückgangs eine sehr hohe Profitabilität aufrechtzuerhalten.

Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat IHSE Maßnahmen ergriffen, um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten und das operative Geschäft möglichst reibungslos zu betreiben. Die Produktion am Hauptsitz in Oberteuringen wurde auf zwei Teams verteilt, die zeitlich und räumlich getrennt arbeiteten. Für den Fall, dass ein Team von dem Virus betroffen wäre und unter Quarantäne gesetzt werden müsste, wäre das andere Team weiter einsatz- und produktionsfähig gewesen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls in den Auslandstochtergesellschaften in Singapur und in den USA implementiert, bei denen auch abwechselnd in getrennten Teams gearbeitet wurde. Die Geschäftsführung wechselte sich mit Home-Office und Büropräsenz ab, sodass im Infektionsfall auch auf Ebene des Managements die Handlungsfähigkeit aufrechterhalten gewesen wäre und das Risiko einer gegenseitigen Ansteckung minimiert wurde.

Bei IHSE wurde im Berichtszeitraum zeitweise und betreffend einen geringen Teil der Mitarbeiter Kurzarbeit genutzt, die aber bei einem Kurzarbeitergeld einschließlich Sozialversicherungserstattungen von lediglich € 28 Tsd. keine wesentliche Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage hatte.

Abgesagte Veranstaltungen, bei denen IHSE üblicherweise vertrieblich aktiv ist, umfassen beispielsweise die NAB Show im April, eine große Branchenveranstaltung der National Association of Broadcasters in Las Vegas.

Es kam zu keinen Beeinträchtigungen der Lieferketten, die sich wesentlich auf die Geschäftstätigkeit ausgewirkt haben. Das Forderungs-, Liquiditäts- und Risikomanagement bei IHSE wurde aufgrund der Situation stellenweise intensiviert, wurde aber nicht grundlegend verändert.

Im Berichtszeitraum hat IHSE von aufgrund der Corona-Krise gestatteten Stundungen von Ertragsteuerzahlungen Gebrauch gemacht. Zum Abschlussstichtag resultierte aus diesen Stundungen eine Steuerverpflichtung von € 2.050 Tsd.

Im Mai 2020 hat IHSE in den USA ein Darlehen aus dem sog. "Paycheck Protection Program" in Höhe von USD 249 Tsd. in Anspruch genommen. Da die Gesellschaft bis August 2020 keine Mitarbeiter entlassen hat, wurde dieses Regierungsdarlehen im Laufe des Berichtszeitraums erlassen. In der Folge wurde die entsprechende Verbindlichkeit ertragswirksam aufgelöst. Die Singapur-Tochter der IHSE hat über verschiedene lokale Unterstützungsprogramme insgesamt USD 75 Tsd. erhalten.

IHSE erwartet, dass die kundenseitigen Projektverschiebungen, die im Berichtszeitraum zu rückläufigen Umsatzerlösen geführt haben, nach sukzessiven Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen zu Nachholeffekten im Geschäftsvolumen und in den Umsatzerlösen führen werden. Der zeitliche Verlauf und die Höhe einer derartigen Trendumkehr ist aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit der IHSE abhängig von weiteren Entwicklungen der Eindämmungsmaßnahmen gegen die Pandemie in den unterschiedlichen Regionen.

IHSE geht davon aus, dass mittelfristig die COVID-19-Pandemie die Relevanz des voneinander entfernten und räumlich getrennten Arbeitens deutlich erhöht hat und sich daraus künftig eine Vielzahl von Geschäftschancen ergeben könnten.

Ertragslage

Die Veränderung der Ertragslage des Konzerns im Jahr 2020 gegenüber dem Vergleichszeitraum (non-pro-forma) war insbesondere von der Konzerneinbeziehung der IHSE geprägt. Da IHSE mit Kontrollerlangung durch die BCM-Gruppe im Dezember 2019 erstmalig in den Konzernabschluss einzubeziehen war, umfasste die Konzern-Gesamtergebnisrechnung in den ersten elf Monaten des Geschäftsjahres 2019 lediglich die Umsatzerlöse der Palas sowie Aufwendungen und sonstige Erträge der Palas und der BCM AG. Aus diesem Grund ist die Vergleichbarkeit der Ertragslage im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr eingeschränkt. So stiegen die Umsatzerlöse des Konzerns 2020 um 211,5% auf € 51.581 Tsd. In der pro-forma Betrachtung, als hätte IHSE im Vergleichszeitraum bereits zu der BCM-Gruppe gehört, war ein Umsatzrückgang von -5,0% zu verzeichnen.

Auch die Zunahme der Aufwendungen ist zum weit überwiegenden Teil auf die Konzerneinbeziehung der IHSE zurückzuführen. Der Materialaufwand steigerte sich um 220,6% auf € 13.782 Tsd., der Personalaufwand um 187,0% auf € 19.529 Tsd., die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 116,7% auf € 12.042 Tsd. und die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte um 103,1% auf € 1.665 Tsd. Infolge der IHSE-Akquisition stiegen die Abschreibungen auf im Rahmen der Erstkonsolidierung identifizierte immaterielle Vermögenswerte um 184,0% auf € 7.708 Tsd. Aufgrund der für die anteilige Fremdfinanzierung der Akquisition aufgenommenen Darlehen sowie aufgrund von Neubewertungsverlusten betreffend die NCI Put-Rückstellung erhöhten sich die Finanzierungsaufwendungen um 229,8% auf € 3.890 Tsd. Unter Berücksichtigung von Ertragsteuern und Währungskurseffekten wurde ein Periodenergebnis von € -6.759 Tsd. erzielt (Vorjahr: € -3.823 Tsd.).

Inflations- und Wechselkurseinflüsse hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Ertragslage des Konzerns.

Vermögenslage

Das Vermögen des Konzerns mit einer Bilanzsumme von € 306.419 Tsd. entfällt zum Abschlussstichtag zu 53,9% auf langfristige Vermögenswerte und zu 46,1% auf kurzfristige Vermögenswerte. Die wertmäßig größten Positionen sind dabei die immateriellen Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert (€ 152.733 Tsd.), Zahlungsmittel und -äquivalente (€ 123.544 Tsd.), Sachanlagen (€ 11.715 Tsd.) und Vorräte (€ 9.710 Tsd.). Die immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen die im Rahmen der Kaufpreisallokation bei dem Erwerb der Palas und der IHSE identifizierten Kundenstämme, Basistechnologien und Marken (PPA Assets) sowie den Geschäfts- oder Firmenwert. Die Sachanlagen bestehen zum weit größten Teil aus dem Grundstück und Gebäude des Hauptsitzes der IHSE in Oberteuringen am Bodensee.

Die Veränderung der Vermögenslage seit Beginn des Geschäftsjahres resultierte insbesondere aus dem Zufluss der liquiden Mittel im Rahmen der Barkapitalerhöhungen in Zusammenhang mit dem Börsengang der BCM-Gruppe im Juli 2020. Die Aktiva stiegen von € 207.728 Tsd. um € 98.692 Tsd. auf € 306.419 Tsd. zum Abschlussstichtag. Die Bilanzsumme reduzierende Effekte waren insbesondere die Kosten des Börsengangs sowie die Abschreibungen auf PPA Assets.

Finanzlage

Zum Abschlussstichtag betrugen die liquiden Mittel des Konzerns € 123.544 Tsd. Die Senior-Darlehen betrugen € 45.376 Tsd., woraus unter Abzug der liquiden Mittel ein Net Senior Cash von € 78.168 Tsd. resultiert. Die Senior-Darlehen reduzierten sich gegenüber dem Stand am 31. Dezember 2019 um € 4.207 Tsd.

Zuzüglich Immobiliendarlehen (€ 6.180 Tsd.), Leasingverbindlichkeiten (€ 1.253 Tsd.) und NCI Put-Verbindlichkeiten (€ 1.451 Tsd.) betrugen die Finanzverbindlichkeiten € 54.261 Tsd., was einer Reduzierung von € 7.063 Tsd. gegenüber dem Stand am 31. Dezember 2019 von € 61.324 Tsd. entspricht. Im August 2020 wurde ein Nachrangdarlehen, das im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der Palas aufgenommen wurde, vollständig zurückgezahlt. Zum Vorjahresstichtag am 31. Dezember 2019 wurde dieses Darlehen noch mit € 3.199 Tsd. in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der Rückgang der Senior- und Immobiliendarlehen resultierte aus den vertragsgemäßen fortlaufenden Tilgungszahlungen. Zum Abschlussstichtag verfügt der Konzern über nicht genutzte Kreditlinien von € 2.700 Tsd.

Die Senior-Darlehen haben unterschiedliche Laufzeiten bis einschließlich 2026, die Immobiliendarlehen bis einschließlich 2037. Sämtliche Darlehen lauten auf Euro. Ein Teil der besicherten Kredite trägt einen fixen Zinssatz, wohingegen der übrige Teil einen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich einer Marge trägt. Soweit der EU-RIBOR negativ ist, wird er entsprechend den Kreditverträgen für die Ermittlung des Zinssatzes mit Null angesetzt. Zu bedeutenden Änderungen von Kreditkonditionen kam es im Berichtszeitraum nicht.

Der Konzern nutzt Sicherungsgeschäfte betreffend die Hälfte des Volumens der Zinsrisiken aus den EURIBOR-abhängigen künftigen Zinszahlungen.

Die Darlehensverträge des Konzerns umfassen teilweise Regelungen, aufgrund derer umfangreiche vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen ausgelöst werden können. So werden die betreffenden Darlehen beispielsweise sofort zur Rückzahlung fällig, sollte seitens des Konzerns gegen vertragliche Bestimmungen verstoßen werden. Beispielsweise unterliegen die betreffenden Darlehen vertraglichen Kreditkennzahlen (Covenants), die von den Tochterunternehmen, deren Finanzierung die Darlehen dienen, einzuhalten sind.

Darüber hinaus verfügen Mitgesellschafter einer Tochtergesellschaft über eine Put-Option ihre Anteile betreffend. Die Option berechtigt die Mitgesellschafter zum Verkauf ihrer Anteile an die Muttergesellschaft im Laufe des Jahres 2024. Der Verkaufspreis ist anhand einer vertraglich festgelegten Bewertungsformel zu ermitteln, wobei die Inputfaktoren insbesondere das EBITDA sowie die Nettofinanzverbindlichkeiten der Tochtergesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 umfassen. Im Konzernabschluss wird die entsprechende Verpflichtung in den Finanzverbindlichkeiten und in den Rückstellungen ausgewiesen.

Die latenten Steuerschulden von € 16.296 Tsd. beziehen sich nahezu ausschließlich auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation bei dem Erwerb der Palas und der IHSE identifizierten Kundenstämme, Basistechnologien und Marken (PPA Assets) und werden künftig mit der fortlaufenden Abschreibung dieser PPA Assets ertragswirksam, jedoch liquiditätsneutral aufgelöst. Zu Abflüssen von liquiden Mitteln kommt es dabei nicht.

Im Berichtszeitraum führte die Muttergesellschaft in maßgeblichem Umfang Kapitalerhöhungen durch. Im Februar 2020 hat die Gesellschaft ihr Eigenkapital zunächst von € 6.642.372 um € 150.686 auf € 6.793.058 erhöht. Die Kapitalerhöhung stand in Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der IHSE im Dezember 2019 und einer nachgelagerten Reinvestitionstranche. Die Aktienausgabe erfolgte zu einem Preis von € 32,00 pro Aktie, womit der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von € 4.822 Tsd. zugeflossen sind. Mit der Erstnotierung der Aktien der BCM AG im Prime Standard (Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungspflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse am 14. Juli 2020 hat sich das Grundkapital nochmals erhöht. Im Vorfeld des Börsengangs wurde eine Privatplatzierung von neuen Aktien durchgeführt. Mit Eintragung im Handelsregister am 10. Juli 2020 wurde das Grundkapital der BCM AG von € 6.793.058 um € 3.125.000 auf € 9.918.058 erhöht. Die Ausgabe neuer Aktien erfolgte zum Preis von € 32,00 je Aktie und in der Folge flossen der BCM AG weitere liquide Mittel von € 100.000 Tsd. (vor Transaktionskosten) zu. Durch die vollständige Ausübung der Greenshoe-Option im Nachgang der Erstnotierung hat sich das Grundkapital nochmals um € 468.750 auf € 10.386.808 erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 21. Juli 2020. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte ebenfalls zu € 32,00 je Aktie, womit der BCM AG weitere € 15.000 Tsd. (vor Transaktionskosten) zur Verfügung gestellt wurden. Diese Kapitalerhöhungen haben maßgeblich zu der Erhöhung der liquiden Mittel der BCM-Gruppe im Berichtszeitraum beigetragen.

Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat sich die BCM AG gegenüber den beratenden Banken verpflichtet, für den Zeitraum bis zum 10. Januar 2021 keine Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital oder die Ausgabe von Finanzinstrumenten mit Wandlungsrechten anzukündigen oder durchzuführen. Davon ausgenommen ist die Ausgabe von neuen Aktien zur Gründung von Joint Ventures und für den Kauf von Unternehmen.

Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit des Kapitals des Konzerns beeinträchtigen, bestehen in Form von Ausschüttungssperren der Tochterunternehmen, die sich aus deren Kreditverträgen ergeben. Die Zahlungsmittel und -äquivalente werden von den jeweiligen Konzerngesellschaften auf eigenen Konten gehalten. Ein Cash-Pooling besteht nicht.

Zum Abschlussstichtag bestanden im Konzern Zahlungsmittel und -äquivalente von € 3.721 Tsd. in verschiedenen Fremdwährungen. Über diese Bestände wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Aufgrund der guten Liquiditätsausstattung war der Konzern im Berichtszeitraum jederzeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Es sind keine Liquiditätsengpässe eingetreten und aufgrund der bekannten Geschäftsentwicklung sind keine Liquiditätsengpässe absehbar.

Das Eigenkapital des Konzerns betrug zum Abschlussstichtag mit € 223.437 Tsd. 72,9% der Bilanzsumme. Dies entspricht einer Zunahme von 15,7%-Punkten, verglichen mit dem 31. Dezember 2019, als das Eigenkapital € 118.917 Tsd. bzw. 57,2% der Bilanzsumme betrug. Wesentlichster Treiber der Zunahme des Eigenkapitals waren die Barkapitalerhöhungen im Rahmen des Börsengangs des Konzerns.

Die Grundzüge und Ziele des Finanzmanagements des Konzerns legt der Vorstand fest. Oberste Ziele sind dabei die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Daher ist es auch unser Ziel, trotz des derzeitigen Niedrigzinsniveaus, keine Risiken aus der Anlage der liquiden Mittel des Konzerns einzugehen. Um dies zu gewährleisten werden diese Mittel auf Bankkonten bei inländischen Kreditinstituten gehalten, bis sie benötigt werden, um Unternehmenskäufe zu finanzieren.

Die Dividendenpolitik der BCM-Gruppe sieht bis auf Weiteres keine Ausschüttungen vor. Ziel ist es, die bestehenden liquiden Mittel in die Akquisition margen- und wachstumsstarker Technologieunternehmen zu investieren.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug € 5.686 Tsd. bzw. vor Ertragsteuerzahlungen € 6.954 Tsd. und resultierte im Wesentlichen aus den operativen Ergebnisbeiträgen der Palas und der IHSE. Im Vorjahreszeitraum lag der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit bei € 1.426 Tsd.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit von € -1.406 Tsd. umfasste schwerpunktmäßig Anschaffungen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens sowie aktivierte Entwicklungskosten. Die Position fiel gegenüber dem Vergleichszeitraum (€ -87.293 Tsd.) bedeutend geringer aus, da im Vergleichszeitraum der Unternehmenskauf der IHSE erfolgte. Die Investitionen in Sachanlagen entfielen mit € 15 Tsd. auf die Central Functions, mit € 820 Tsd. auf Environmental Technologies (hauptsächlich für selbst produzierte Demo-Geräte sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung) und mit € 119 Tsd. auf Security Technologies (hauptsächlich für IT-Infrastruktur).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug € 102.312 Tsd. und war maßgeblich getrieben von den Kapitalerhöhungen im Rahmen des Börsengangs der BCM-Gruppe im Juli 2020. Reduzierend wirkten sich Tilgungen von Darlehen und sonstigen Finanzverbindlichkeiten, die sich überwiegend auf Darlehen aus dem Erwerb der Palas und der IHSE beziehen, von € 7.553 Tsd., Kosten von Kapitalerhöhungen von € 7.116 Tsd. und Zinszahlungen von € 2.301 Tsd. aus. Insbesondere wurde ein Darlehen von € 3.000 Tsd. getilgt, das im Zusammenhang mit dem Erwerb der Palas im Dezember 2018 als Teil der Akquisitionsfinanzierung durch den Verkäufer des Unternehmens zur Verfügung gestellt wurde. Im Vorjahreszeitraum resultierte der positive Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von € 71.466 Tsd. vorrangig aus der Barkapitalerhöhung in Zusammenhang mit dem Erwerb der IHSE.

Der Free Cashflow (betriebliche plus Investitionstätigkeit) vor Ertragsteuern und Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen betrug € 9.413 Tsd.

Verkürzte Kapitalflussrechnung

In € Tsd. 2020 2019
Bereinigtes EBITDA (non pro-forma) 12.270 2.770
EBITDA-Bereinigungen (3.938) (1.500)
(Ertragsteuerzahlungen)/ Ertragsteuererstattungen (1.268) (1.735)
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 242 97
(Gewinn)/ Verlust aus dem Verkauf von Sachanlagen 39 (50)
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/ (Erträge) (378) 3
(Zu-)/ Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
(1.129) 495
Zu-/ (Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
(157) 1.215
Zunahme/ (Abnahme) der sonstigen Rückstellungen 6 131
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 5.686 1.426
Investitionen in Sachanlagen (954) (919)
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 25 137
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (95) (26)
Aktivierte Entwicklungskosten (392) (443)
Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener liquider Mittel - (86.043)
Erhaltene Zinsen 10 1
Cashflow aus Investitionstätigkeit (1.406) (87.293)
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen - 17.193
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (7.553) (1.673)
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (539) (337)
Zinszahlungen (2.301) (232)
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 119.822 56.784
Kosten von Kapitalerhöhungen (7.116) (269)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 102.312 71.466
Zahlungswirksame Änderung des Finanzmittelfonds 106.592 (14.401)
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds (219) (6)
Zahlungsmittel und -äquivalente am Periodenanfang 17.171 31.578
Zahlungsmittel und -äquivalente am Periodenende 123.544 17.171

Wirtschaftliche Entwicklung der BCM AG

Die Konzernmutter Brockhaus Capital Management AG (BCM AG) wird von einem Vorstand bestehend aus zwei Mitgliedern geleitet. Marco Brockhaus ist CEO und Vorsitzender des Vorstands und Dr. Marcel Wilhelm ist COO und Legal Counsel. Die Anzahl der Mitarbeiter der Konzernmutter, einschließlich der Mitglieder des Vorstands, betrug am Abschlussstichtag 10 (Vorjahr: 8). Die Mitarbeiter berichten unmittelbar an den Vorstand, sind bei der BCM AG angestellt und an deren Sitz beschäftigt.

Der Jahresabschluss der BCM AG wird gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nach HGB aufgestellt.

Aufgrund des Geschäftsmodells des langfristigen Haltens von Mehrheitsbeteiligungen weist die BCM AG keine Umsatzerlöse aus. Das Ergebnis der BCM AG war im Geschäftsjahr 2020 von den Kosten des Börsengangs geprägt, die nach den Regelungen des HGB vollständig als Aufwand zu erfassen sind. Die Personalaufwendungen stiegen im Berichtszeitraum von € 1.583 Tsd. im Vorjahr auf € 3.622 Tsd. und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von € 1.855 Tsd. auf € 12.781 Tsd. Maßgeblich getrieben wurden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von Kosten des Börsengangs der Gesellschaft in Höhe von € 8.899 Tsd. Unter Abzug dieser Kosten betrugen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen € 3.882 Tsd. Insgesamt lag der Jahresfehlbetrag bei € 16.151 Tsd. gegenüber € 3.802 Tsd. im Vergleichszeitraum.

Die Finanzanlagen der Gesellschaft betragen € 117.205 Tsd. (Vorjahr: € 113.966 Tsd.) und umfassen im Wesentlichen die Beteiligungen an der IHSE AcquiCo GmbH (€ 95.571 Tsd.), an der Palas Holding GmbH (€ 18.190 Tsd.) und an der IHSE Immobilien GmbH (€ 205 Tsd.) sowie eine Ausleihung an die Palas Holding GmbH von (€ 3.184 Tsd.). Die Ausleihung kam im Berichtszeitraum hinzu. Die übrigen Positionen des Finanzanlagevermögens waren verglichen mit dem Vorjahresstichtag im Wesentlichen unverändert.

Zum 31. Dezember 2020 betragen die liquiden Mittel der BCM AG € 108.561 Tsd. (Vorjahr: € 7.181 Tsd.). Dieser Anstieg resultiert aus den Mittelzuflüssen infolge der Kapitalerhöhungen. Diese führten auch zu einem Anstieg des Eigenkapitals um € 103.671 Tsd. auf € 223.409 Tsd. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht.

Risiken und Chancen Risikomanagementsystem

Unter Risiken und Chancen werden mögliche künftige Ereignisse verstanden, die zu einer wesentlichen für die BCM-Gruppe negativen bzw. positiven Zielabweichung führen können. Die BCM-Gruppe ist in ihren Geschäftsaktivitäten zahlreichen Risiken ausgesetzt. Ziel des Konzerns ist es nicht, Risiken generell zu vermeiden, sondern die Chancen und Risiken, die mit ihren Entscheidungen und Geschäftsaktivitäten verbunden sind, sorgfältig und auf Grundlage angemessener Informationen abzuwägen. Damit soll ein optimales Gleichgewicht zwischen Wachstum und Profitabilität einerseits und den damit verbundenen Risiken andererseits geschaffen werden. Dementsprechend sollen sich bietende Chancen zur Steigerung des Unternehmenswerts genutzt und Risiken nur insoweit eingegangen werden, als sich diese in einem für den Konzern akzeptablen Rahmen bewegen. Unternehmerische Risiken können in einem angemessenen Umfang hingenommen werden, müssen jedoch durch ein wirksames Risikomanagement mit geeigneten Maßnahmen gesteuert werden. Maßnahmen können Risiken auf ein akzeptables Maß begrenzen, diese teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen, oder sie vermeiden. Dabei ist jeder Mitarbeiter im Rahmen seines Aufgabenbereichs zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Risiken aufgefordert. Die risikopolitischen Grundsätze und die Risikostrategie sind mit der Unternehmensstrategie sowie den Unternehmenszielen abgestimmt und eng verbunden. Risiken, die eine Gefahr für den Fortbestand der BCM-Gruppe oder für einzelne Tochterunternehmen darstellen, sind in jedem Fall zu vermeiden. Die nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen gelten im Wesentlichen auch für die BCM AG.

Das Konzept, die Organisation und die Aufgaben des Risikomanagementsystems der BCM AG werden von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Eine Dokumentation in Form eines Handbuchs zum Risikomanagementsystem ("Risikohandbuch") erfolgte zum Ende des Geschäftsjahres 2020. Die Anforderungen an das Risikomanagementsystem werden regelmäßig an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst und unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Die Abteilung Finance koordiniert die Umsetzung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems und der Aufsichtsrat überwacht dessen Wirksamkeit insbesondere dahingehend, ob das Risikofrüherkennungssystem generell geeignet ist, Risiken und Entwicklungen, die den Konzern gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen, damit geeignete Gegenmaßnahmen umgehend ergriffen werden können.

Das Risikomanagementsystem umfasst Maßnahmen, die es der BCM-Gruppe ermöglichen, frühzeitig die wesentlichen Risiken für die Erreichung der Unternehmensziele zu identifizieren, zu beurteilen und zu überwachen. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen interne Monatsberichte genutzt, die wesentliche Berichtswerke (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung) der Tochtergesellschaften umfassen. Diese wurden mindestens monatlich vom Vorstand analysiert und besprochen. Der Risikokonsolidierungskreis stimmt mit dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses überein.

Der Konzern ist seit Aufnahme der Börsennotierung im Juli 2020 kapitalmarktorientiert. Im Berichtszeitraum wurde das Risikomanagementsystem aus diesem Grund, verglichen mit dem Stand im Jahr 2019, deutlich ausgebaut und erweitert. Infolgedessen wurden durch das Management der BCM AG sowie der Tochterunternehmen insbesondere der Grad der Formalisierung und die Dokumentation des Risikomanagementsystems maßgeblich weiterentwickelt.

Während die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement beim Vorstand liegt, verantworten die Tochterunternehmen die operative Steuerung der für sie relevanten einzelnen Risiken. Dazu gehören die frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Festlegung geeigneter Maßnahmen, die Verwaltung und Überwachung solcher Maßnahmen sowie die angemessene Dokumentation und Berichterstattung. Eine konzerneinheitliche Vorgehensweise und Verbindlichkeit soll dabei durch das Risikohandbuch sichergestellt werden.

Für die Risikoinventur, d.h. die Identifizierung der Grundgesamtheit der wesentlichen Risiken, wurde auf der umfassenden Due Diligence-Arbeit aufgesetzt, die in Vorbereitung auf den Börsengang sowie als Grundlage der Prospekterstellung durchgeführt wurde.

Auf die Methodik der Quantifizierung der Risiken wird nachfolgend eingegangen. Die wesentlichen Risiken werden durch die Verwendung von definierten Klassen (1 bis 5) für die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Auswirkungen auf die Ziele des Konzerns beurteilt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezieht sich auf die geschätzte Wahrscheinlichkeit eines Risikos, das während des betrachteten Zeithorizontes auftreten kann. Sie wird als Prozentsatz angegeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit (P) wird durch die Wahl eines der gegebenen Wahrscheinlichkeitsintervalle bestimmt, die in der folgenden Übersicht dargestellt sind.

Wert Klasse und Wahrscheinlichkeitsintervall
75% < P 5 Sehr wahrscheinlich
50% < P <= 75% 4 Wahrscheinlich
25% < P <= 50% 3 Möglich
10% < P <= 25% 2 Unwahrscheinlich
P <= 10% 1 Sehr unwahrscheinlich

Die Bewertung des Schadens bei Eintritt eines Risikos kann entweder quantitativ erfolgen, was die bevorzugte Methode darstellt, oder qualitativ, falls Risiken nicht quantifiziert werden können oder qualitative Aspekte überwiegen (z.B. für Compliance-Risiken). Die Klassifizierung erfolgt ebenfalls nach Klassen mit den Werten 1 bis 5. Die quantitativen Klassen basieren auf einer Schadenschätzung in Euro, die sich auf die potenziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bezieht. Die qualitativen Klassen basieren auf Kriterien, die Reputationsschäden oder Strafverfolgungsauswirkungen mit besonderem Fokus auf Compliance-relevante Risiken berücksichtigen.

Auswirkung Bewertung
5 Sehr hoch Substanzgefährdende negative Auswirkungen
auf die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz
und Ertragslage sowie Reputation
>= € 10 Mio. Einzelrisiko
4 Hoch Beträchtliche negative Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie Reputation
€ 1 – 10 Mio. Einzelrisiko
3 Mittel Einige negative Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie Reputation
€ 100 – 1.000 Tsd. Einzelrisiko
2 Gering Begrenzte negative Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie Reputation
€ 10 - 100 Tsd. Einzelrisiko
1 Unwesentlich Unwesentliche negative Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie Reputation
<€ 10 Tsd. Einzelrisiko

Auf Grundlage der Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung werden alle identifizierten Risiken mit einem Risk Score versehen. Dieser entspricht der Summe der Klasse für die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Klasse für die Auswirkung bei Eintritt des Schadens. Dabei wird die Wahrscheinlichkeits-Klasse mit 30% und die Auswirkungs-Klasse mit 70% gewichtet.

Die Farbkodierung der Risk Scores ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Sie entspricht der Visualisierung in der Risikomatrix.

Farbcode Risk Score
5 Substanzgefährdendes Risiko
4 Sehr hohes Risiko
3 Hohes Risiko
2 Moderates Risiko
1 Geringes Risiko

Die Risikomatrix stellt die Klassifizierung der identifizierten Risiken grafisch dar und dient der Priorisierung der bedeutsamsten Risiken und einer erhöhten Transparenz über das gesamte Risikoportfolio des Konzerns. Die hier dargestellte Klassifizierung entspricht den Nettorisiken, das heißt, dass die erwartete Wirkung von Steuerungsmaßnahmen bei der Quantifizierung berücksichtigt wurde. Die systematische und standardisierte Risikoanalyse und -bewertung erfolgt einmal jährlich. Bisher wurde zur Identifikation von Veränderungen der Risikosituation die internen Monatsberichte genutzt. Zukünftig ist es Aufgabe der Risikoverantwortlichen alle sich ändernden Risikosituationen innerhalb ihrer Abteilungen oder ihres Unternehmens kontinuierlich zu überwachen. Wesentliche Änderungen der Risikosituation sind dann dem Risikomanagement oder dem Vorstand unverzüglich zu melden.

Risikomatrix
>= € 10 Mio. Technologie
Liquidität
Due Diligence
Financial Covenants
Sc
ha
de
ns

he
im
E
int
rit
ts
fa
ll
< €10 Mio. Konjunktur
Key Management
Compliance
Kundenkonzentration
Wachstums
hemmnisse
Zulieferer
COVID-19
< € 1 Mio. IT
Finanzplanung
Zinssätze
Steuern
Kreditrisiken Deal Sourcing
< € 100 Tsd. Akquisitions
finanzierung
< € 10 Tsd. Fremdwährungen
<= 10% <= 25% <= 50% <= 75% >75%
Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts

BCM - Geschäftsbericht 2020 43

Risiken

Die BCM-Gruppe ordnet ihre Risiken in die Bereiche Märkte/ Technologie, Neuakquisitionen, operatives Geschäft, Compliance und Finanzen ein.

Markt-/ Technologierisiken

Konjunktur | Das allgemeine Konjunkturumfeld sowie weitere wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen wirken sich maßgeblich auf die Absatzmärkte der BCM-Gruppe aus. So ist das Segment Environmental Technologies u.a. wesentlich getrieben von der weltweiten Gesetzgebung in Zusammenhang mit Luftqualität und Messung bzw. Regulierung von Feinstaubbelastung. Das Segment Security Technologies ist abhängig von Investitionen der Industrie sowie der öffentlichen Hand in den Bau und die Erneuerung von hoch anspruchsvoller IT-Infrastruktur. In der Folge können sich aus Abweichungen von erwarteten Entwicklungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld in Hinblick auf die Nachfrage nach Produkten des Konzerns sowohl Chancen als auch Risiken ergeben.

Grundsätzlich sorgt die Diversifizierung aufgrund der unterschiedlichen Produkte sowie der internationalen Präsenz der Geschäftssegmente für eine gewisse Verringerung von Konjunkturrisiken. Allerdings sind die Geschäftsmodelle nicht direkt entgegengesetzt in ihrer Zyklizität, sodass eine signifikante Konjunkturabhängigkeit verbleibt.

Insbesondere besteht international ein hohes Maß an Unsicherheit hinsichtlich zunehmender Handelshemmnisse, z.B. aufgrund höherer, zusätzlicher oder gänzlich neuer protektionistischer Maßnahmen wie Zöllen oder des Austritts Großbritanniens aus der EU. Diese Entwicklungen können sich nachteilig auf das globale wirtschaftliche Umfeld auswirken und somit zu einer geringeren Nachfrage nach Produkten der BCM-Gruppe führen. Somit stellen diese ein bedeutsames Risiko dar. Teilweise können sich daraus für den Konzern hingegen auch Chancen ergeben, da Palas und IHSE als europäische Hersteller von High-Tech-Produkten sowohl in den USA als auch in China sensible Bereiche beliefern können. Dies stellt mitunter einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den dort jeweils ansässigen Anbietern dar.

COVID-19 | Die COVID-19-Pandemie hat das Risiko einer weltweiten Rezession realisiert. Dies führte im Geschäftsbereich der konventionellen Produkte der Palas zu rückläufiger Nachfrage und es kam bei IHSE zu substanziellen Projektverschiebungen seitens der Kunden des Unternehmens. Es besteht das Risiko, dass die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich langsamer und/ oder weniger stark verbessern als erwartet. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns.

Kundenkonzentration | Aufgrund der Nischenstrategie der Konzernunternehmen haben diese signifikante Kundenkonzentrationen. Der Verlust oder Ausfall eines oder mehrerer Großkunden würde sich daher negativ auf die Umsatzerlöse und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragskraft der BCM-Gruppe auswirken. Um dieses Risiko zu verringern, pflegt der Konzern enge und langjährige Kundenbeziehungen und versucht nach Möglichkeit, zu hohe Kundenkonzentrationen zu vermeiden.

Technologie | Der Erfolg der Konzernunternehmen beruht auf einem Fokus auf Technologien und innovative Produkte, die globalen, nachhaltigen Trends wie Digitalisierung, Automatisierung, Cyber Security oder Nachhaltigkeit folgen sollen. Veränderungen in Kundenpräferenzen, neue oder substituierende Technologien oder sich unvorteilhaft entwickelnde Industriestandards und Trends können die bestehenden Produkte des Konzerns obsolet oder weniger attraktiv machen. Um dies auszuschließen, investiert der Konzern fokussiert in Forschung und Entwicklung.

Zulieferer | Verschiedene Störfaktoren wie finanzielle, kapazitätsoder beschaffungsbezogene Engpässe bei Zulieferern des Konzerns können zu Verzögerungen bis hin zum Zusammenbruch der Lieferketten führen. Dies hätte zur Folge, dass die Produktion und damit die Umsatzrealisierung der BCM-Gruppe beeinträchtigt würde und hätte negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Um dieses Risiko zu verringern, planen die Konzerngesellschaften nach Möglichkeit vorausschauend ihre künftigen Bedarfe und passen ihr Bestellverhalten bei Veranlassung entsprechend an.

Risiken aus Neuakquisitionen

Deal Sourcing | Das Geschäftsmodell der BCM-Gruppe basiert auf ihrer Fähigkeit, Unternehmen als passende Akquisitionsziele zu identifizieren und diese zu attraktiven Konditionen zu erwerben. Sollte der Konzern nicht in der Lage sein, solche Unternehmenserwerbe durchzuführen, kann sich dies negativ auf seine künftige Wachstumsentwicklung sowie auf die Effizienz der Allokation seiner liquiden Mittel auswirken. Um dieses Risiko zu minimieren, pflegt die BCM-Gruppe aktiv ihr Netzwerk von Sektor-Experten, Unternehmern, Managern und Beratern, um Zugang zu potenziellen Akquisitionszielen zu erhalten. Darüber hinaus wird eigene Recherche z.B. im Rahmen von Messebesuchen und der systematischen Beobachtung von Unternehmenspreisen betrieben.

Akquisitionsfinanzierung | Die Akquisition von Unternehmen ist in vielen Fällen mit einem substanziellen Finanzierungsbedarf verbunden. Sollte die BCM-Gruppe nicht in der Lage sein, diese durch Eigenkapital oder durch Fremdkapital in angemessener Zeit darzustellen, so könnten Transaktionsprozesse scheitern. Um dem vorzubeugen, verfügt der Konzern über zahlreiche potenzielle Finanzierungspartner, die neben Banken auch Debt Fonds und Co-Investoren umfassen. Auch die Börsennotierung in dem Qualitätssegment Prime Standard stellt eine Finanzierungsmöglichkeit über Kapitalerhöhungen dar.

Due Diligence | Es ist möglich, dass der Konzern den Wert und die künftigen Potenziale von Zielunternehmen unzutreffend einschätzt und diese geringere Umsatzerlöse und Erträge generieren als vor dem Kauf angenommen. Dies kann aufgrund nicht mitgeteilter oder nicht erkannter Risiken betreffend das Zielunternehmen und/ oder seiner Absatzmärkte der Fall sein. Um die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos zu reduzieren, führt der Konzern vor jeder Akquisition eine umfassende Due Diligence unter Einbindung erfahrener und spezialisierter Berater durch. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Risiken in der Due Diligence nicht erkannt oder nicht zutreffend bewertet werden.

Operative Risiken

Operative Wachstumshemmnisse | Da die Tochterunternehmen vergleichsweise kleine Organisationen mit ambitionierten Wachstumszielen darstellen, besteht das Risiko, dass deren Management nicht in der Lage ist, vielversprechende Märkte und Kunden erfolgreich zu adressieren, nötige Produktentwicklungen zu realisieren und zeitgerecht wachstumsfähige interne Strukturen aufzubauen. Dieses Risiko steuert der Konzern durch bewährte Instrumente wie den 100-Tage-Plan, in dem die sich aus der Due Diligence ergebenden Erstinitiativen nach Akquisition dokumentiert, zeitlich geplant und nachgehalten werden. Darüber hinaus besteht ein konzernweit einheitlicher Prozess für die strategische Planung und ein stringentes Finanzberichtswesen. Weiterhin haben die Mitglieder des BCM-Teams umfassende Erfahrung mit dem Aufbau von skalierbaren Strukturen in wachsenden Unternehmen.

Key Management | Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns wird maßgeblich getragen und getrieben von seiner Fähigkeit, erfahrene und talentierte Führungskräfte und Mitarbeiter einzustellen, weiter zu entwickeln und zu binden. Bei der Verbreiterung von Führungsstrukturen zur Ermöglichung der weiteren Expansion besteht das Risiko von Fehlbesetzungen. Sollte es der BCM-Gruppe nicht gelingen, künftige und bestehende Positionen passend zu besetzen und bestehende Manager und Mitarbeiter zu halten, könnte dies den geschäftlichen Erfolg und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BCM-Gruppe wesentlich nachteilig beeinflussen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, bestehen im Konzern marktgerechte Vergütungsstrukturen in Verbindung mit einem ausgeprägten Fokus auf Eigenkapitalkomponenten und eine langfristige Incentivierung. Dies umfasst sowohl direkte Beteiligungen auf Ebene von Tochterunternehmen als auch Beteiligungen an der BCM AG in Form von Aktien und Aktienoptionen.

IT | Die Geschäftsprozesse des Konzerns hängen maßgeblich von Informationstechnologie ab. Neben der Chance, operative Effizienzen zu realisieren, birgt dies auch Risiken. Die technische Infrastruktur des Konzerns kann durch Unfälle, Katastrophen, technische Schäden, veraltete Technologie oder Cyberattacken beeinträchtigt werden oder ausfallen. Zudem besteht das Risiko des unbefugten Zugriffs auf vertrauliche geschäfts- oder personenbezogene Daten durch Außenstehende. Um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen zu gewährleisten, verfügt die BCM-Gruppe über marktgerechte Sicherungssysteme.

Compliance-Risiken

Aufgrund des Umfangs gesetzlicher und ordnungsrechtlicher Regulierungen sowie der Vielzahl von vertraglichen Beziehungen und Vereinbarungen, die der Konzern regelmäßig eingeht, ergeben sich zahlreiche rechtliche Risiken. Diese beziehen sich insbesondere auf die Bereiche des Patent-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts. Diese Risiken werden durch eine umfangreiche Zusammenarbeit mit erfahrenen und renommierten Anwaltskanzleien auf ein moderates Niveau reduziert. Um Abhängigkeiten aufgrund des Outsourcings zu vermeiden und einen angemessenen Grad der fachlichen Spezialisierung zu gewährleisten, wird mit mehreren Anwaltskanzleien gearbeitet. Darüber hinaus besteht in der BCM-Gruppe für Standardverträge eine Datenbank von Mustervorlagen.

Andere Compliance-Risiken, die aus einer Verletzung von Gesetzen und Vorschriften, wie z.B. Kapitalmarkt- oder Datenschutzbestimmungen, resultieren können, werden von der Compliance-Abteilung identifiziert und überwacht. Die BCM-Gruppe hat einen Verhaltenskodex entwickelt, der grundsätzliche Leitlinien für ein korrektes Verhalten aufzeigt. Darüber hinaus finden Schulungen zu speziellen Themengebieten wie dem ordnungsgemäßen Umgang mit Insiderinformationen statt. Identifizierte Compliance-Risiken werden laufend überwacht und bei Konkretisierung von Risiken werden sachgerechte Maßnahmen getroffen.

Finanzielle Risiken

Finanzplanung | Die Finanzplanung der BCM-Gruppe basiert auf Annahmen, die von dem Management der Muttergesellschaft sowie der Tochterunternehmen getroffen werden. Diese Annahmen beziehen sich auf die geschäftliche Entwicklung und andere externe Faktoren, die teilweise schwer vorherzusagen sind oder nicht von dem Konzern beeinflusst werden können, sowie auf teilweise noch umzusetzende Maßnahmen. Daher besteht ein Risiko, dass die der Planung zugrundeliegenden Annahmen unvollständig oder inkorrekt sein können und daraus eine Abweichung zwischen geplantem und tatsächlichem Ergebnis entstehen kann. Es können sich auch Chancen ergeben, falls die tatsächliche Entwicklung positiv von der erwarteten abweicht.

Financial Covenants | Die Darlehensverträge des Konzerns umfassen teilweise Regelungen, aufgrund derer umfangreiche vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen ausgelöst werden können. So werden die betreffenden Darlehen beispielsweise sofort zur Rückzahlung fällig, sollten Tochterunternehmen gegen vertragliche Kreditkennzahlen (Financial Covenants) verstoßen. Würde einer oder mehrere solche Fälle eintreten, würde sich dies negativ auf die Liquidität des Konzerns auswirken. Um dieses Risiko zu steuern, verfügt der Konzern über ein umfassendes finanzielles Berichtswesen.

Zinssätze | Ein Anstieg des Zinsniveaus könnte die zukünftige Entwicklung des Konzerns aus unterschiedlichen Gründen beeinträchtigen und nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage haben. Steigende Zinssätze würden zum einen die bestehenden Finanzierungskosten des Konzerns erhöhen, aber auch zu höheren Kosten der Akquisitionsfinanzierung für Unternehmenskäufe führen. Soweit möglich und kommerziell sinnvoll schließt die BCM-Gruppe Sicherungsgeschäfte ab, um Zinsrisiken zu begrenzen. Solche Sicherungsgeschäfte können jedoch nur bestehende, aber keine künftig notwendigen Finanzierungsvolumina absichern.

Fremdwährungen | Teilweise führt die BCM-Gruppe Transaktionen in Fremdwährungen durch, woraus Währungsrisiken entstehen. Der Konzern sichert Währungsrisiken aus dem Auftragsbestand sowie aus Forderungen und Verbindlichkeiten ab, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Durch die Einbeziehung von Tochtergesellschaften aus Ländern außerhalb des Euroraums in den Konzernabschluss bestehen aufgrund der Währungsumrechnung Risiken. Diese Translationsrisiken sichert der Konzern grundsätzlich nicht durch derivative Finanzinstrumente ab.

Kreditrisiken | Es ist möglich, dass Kunden der BCM-Gruppe ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen. Dieses Risiko wird durch einen stringenten Prozess für das Forderungsmanagement sowie durch die teilweise Vereinbarung von Vorauskasse gemindert. Soweit es wirtschaftlich sinnvoll ist, werden Warenkreditversicherungen abgeschlossen, um die Höhe möglicher Ausfälle zu reduzieren.

Liquidität | Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die BCM-Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen könnte. Um die Liquidität sicherzustellen, wird deren Entwicklung im Rahmen einer detaillierten Finanzplanung und Finanzberichterstattung fortlaufend überwacht. Zur externen Finanzierung werden die sich an den Finanzmärkten bietenden Möglichkeiten fortlaufend verfolgt, um eine hinreichende Flexibilität sicherzustellen.

Steuern | Die BCM-Gruppe unterliegt Ertragsteuern und sonstigen Steuern in verschiedenen Jurisdiktionen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen aus Ertragsteuer, Umsatzsteuer und sonstigen Steuern, einschließlich Quellensteuern, sind erhebliches Ermessen und wesentliche Schätzungen erforderlich. Bei verschiedenen Transaktionen und Berechnungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Gruppe, beispielsweise bei konzerninternen Transaktionen und Verrechnungspreisen über Rechtsordnungen hinweg sowie bei Transaktionen mit besonderen Dokumentationsvorgaben, sind die letztendliche Steuerermittlung oder der zeitliche Ablauf der steuerlichen Auswirkungen ungewiss. Die BCM-Gruppe unterliegt regelmäßigen Prüfungen durch die Steuerbehörden, die im Hinblick auf die Steuerschätzungen oder das Ermessen des Konzerns zu anderen Ergebnissen kommen können. Auch wenn die BCM-Gruppe ihre Steuerschätzungen für angemessen hält, kann der endgültige Beschluss solcher Steuerprüfungen von den Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten abweichen. In der Folge können zusätzliche Steuerverbindlichkeiten, Zinsen, Strafzahlungen oder regulatorische, administrative oder sonstige damit im Zusammenhang stehende Sanktionen anfallen.

Chancen

Der BCM-Gruppe bieten sich nach Einschätzung des Managements eine Vielzahl von Chancen. Als entscheidende Aufgabe der Unternehmensführung verstehen wir es, sich bietende Chancen frühzeitig zu erkennen und dazu in der Lage zu sein, diese im Sinne der Steigerung des Unternehmenswerts zu nutzen. Hierzu verfügt der Konzern über einen hohen Bestand an liquiden Mitteln. Die Geschäftssegmente unterhalb der Central Functions weisen einen starken Cashflow auf, der es ihnen – in Verbindung mit den wenig kapitalintensiven Geschäftsmodellen – ermöglicht, Wachstumsinvestitionen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist der weit überwiegende Teil der liquiden Mittel des Konzerns für das weitere Wachstum durch Unternehmenskäufe vorgesehen.

Aus der Pandemie und deren Folgen können neben den zuvor dargestellten Risiken auch Chancen für den Konzern resultieren. Diese haben sich bei Palas teilweise bereits in Form von Umsatzerlösen mit Neuprodukten für die Maskenprüfung realisiert, die vor Ausbruch von SARS-CoV-2 noch nicht absehbar waren. Sowohl der Vorstand der BCM AG als auch das Palas-Management gehen davon aus, dass die Pandemie ein nachhaltig gesteigertes öffentliches Interesse an Luftqualität in einer Vielzahl von Bereichen des Lebens zur Folge haben wird. Da Aerosole als Übertragungsweg hoch relevant sind und diese die Kernkompetenz der Palas darstellen, können sich künftig bedeutende neue Geschäftschancen ergeben. Mittelfristig könnte auch IHSE bedeutsam von den durch die Pandemie veränderten Bedingungen profitieren. So könnte es zu strukturell erhöhten Anforderungen im Zusammenhang mit "remote Arbeiten" kommen. Insbesondere in Bereichen mit sehr hohen Anforderungen an die Ausfallsicherheit, Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit könnte dadurch die Nachfrage nach IHSE-Lösungen ansteigen.

Auch unabhängig davon haben die bestehenden Segmente Environmental Technologies und Security Technologies Chancen auf eine besser als geplant verlaufende Geschäftsentwicklung aufgrund ihrer Technologieführerschaft in Märkten mit starken Wachstumstreibern. Environmental Technologies kann von einer allgemein erhöhten öffentlichen Wahrnehmung für das Thema Luftqualität und Aerosole profitieren. In dem Segment Security Technologies wird die Kundennachfrage getrieben von hohen Anforderungen an sichere und schnelle Datenübertragung. Fortlaufend zunehmende Datenvolumina und die Notwendigkeit, diese zu visualisieren sowie das Bedürfnis, diese Daten von unbeabsichtigtem Zugang zu schützen können künftig substanzielle Geschäftschancen bieten.

Zusammengefasst bieten sich der BCM-Gruppe bedeutende Chancen aus der Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen sowie aus künftigen weiteren Akquisitionen.

Gesamtbewertung der Risiko- und Chancenposition

Nach Einschätzung des Vorstands haben die Markt-/ Technologierisiken die bedeutsamsten Auswirkungen auf die BCM-Gruppe. Diese Einschätzung beruht insbesondere auf der im Berichtszeitraum eingetretenen weltweiten Rezession als Folge der Lockdown-Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. Sofern die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie-Gegenmaßnahmen sich weiter fortsetzen, kann sich dies bedeutend negativ auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns auswirken. Insbesondere reduzierte Umsatzerlöse würden in diesem Fall das bereinigte EBITDA und in der Folge das Eigenkapital sowie die Zahlungsmittel und -äquivalente des Konzerns reduzieren.

Insgesamt ist die BCM-Gruppe in einem hohen Maß Unsicherheiten ausgesetzt, die sie nur teilweise selbst beeinflussen kann. Der Konzern hat jedoch keine Risiken festgestellt, die sich einzeln oder in Verbindung mit anderen Risiken für die Gruppe existenzgefährdend auswirken.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der BCM-Gruppe. Es soll die Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Rechnungslegung und der damit verbundenen Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung der relevanten Gesetze und Standards sicherstellen. Das interne Kontrollsystem umfasst alle organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung aller Risiken, die wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben können. Allerdings kann auch ein wirksames, angemessenes und funktionierendes internes Kontrollsystem die Vermeidung oder Feststellung aller Unregelmäßigkeiten oder unzutreffenden Angaben nicht garantieren.

Der Konzern betrachtet die folgenden Elemente des internen Kontrollsystems hinsichtlich des Konzernrechnungslegungsprozesses als maßgeblich:

  • Interne Monatsberichte bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Cashflow-Rechnung einschließlich Darstellung von Abweichungen zum Vorjahr und zum Budget sowie Berichterstattung über wesentliche Ereignisse
  • Konzernweite Bilanzierungsrichtlinie
  • Dokumentation von Risiken und Kontrollen in einer IKS-Matrix einschließlich Risikobeschreibung, Kontrollbeschreibung, Definition der Dokumentationsanforderungen, Häufigkeit der Kontrolldurchführung und Festlegung der Kontrollverantwortlichen
  • Präventive und aufdeckende Kontrollen wie 4-Augen-Prinzip, Zugangsberechtigungen und Aufgabentrennung
  • Kontinuierliche Analyse neuer oder geänderter Rechnungslegungsstandards, Gesetze und sonstiger Vorschriften und Bewertung ihrer Auswirkungen auf den Abschluss
  • Zentrale Übersichten der quartalsweise, halbjährlich und jährlich vorgesehenen Berichtswerke, Einreichungs- und Veröffentlichungserfordernisse sowie deren Fristen
  • Unterstützung der Tochtergesellschaften bei der Weiterentwicklung von Rechnungslegungsprozessen und -systemen, wie durch die Beratung bei der Konsolidierung, die Bereitstellung von Vorlagen und Checklisten
  • Zentralisierte Aufstellung des Konzernabschlusses einschließlich des zusammengefassten Lageberichts

Für die Erstellung des Konzernabschlusses wird auf die Unterstützung eines externen Dienstleisters zurückgegriffen. Gleiches gilt bei der Beurteilung von spezifischen Sondersachverhalten wie z.B. komplexe oder selten zur Anwendung kommende IFRS-Regelungen.

Sofern Kontrollschwächen oder Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert werden, werden sie bewertet und Gegenmaßnahmen mit den Verantwortlichen entwickelt, um die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems fortlaufend zu verbessern. Zur konzernweiten Standardisierung und Weiterentwicklung des IKS wurde zum Ende des Geschäftsjahres 2020 durch den Vorstand ein IKS-Handbuch verabschiedet. Dieses beschreibt Bedeutung, Relevanz und Bestandteile des IKS der BCM-Gruppe. Es wird auf Verantwortlichkeiten, den IKS-Regelkreislauf sowie die Wirksamkeitsbeurteilung implementierter Kontrollen eingegangen. Darüber hinaus enthält das IKS-

Handbuch eine Reihe von Arbeitshilfen, um die Durchführung und Dokumentation von Kontrollen zu unterstützen und effizient zu gestalten.

Prognose

Gesamtwirtschaftlich wird für das Geschäftsjahr 2021 mit einem deutlichen Aufschwung gerechnet, der maßgeblich von Erholungseffekten aus der Überwindung der Corona-Krise getragen sein soll. Der nachfolgenden Übersicht sind die erwarteten Wachstumsraten der wichtigsten Absatzmärkte der BCM-Gruppe gemäß dem "World Economic Outlook Update – January 2021" des Internationalen Währungsfonds zu entnehmen.

Bruttoinlandsprodukt 2021 Veränderung
zum Vorjahr
Weltweit 5,5%
Euro-Raum 4,2%
Deutschland 3,5%
USA 5,1%
China 8,1%

Aufgrund des erneuten Lockdowns seit November 2020 sind diese Wachstumserwartungen unserer Auffassung nach jedoch mit einer außerordentlich hohen Unsicherheit behaftet.

Wir gehen davon aus, dass das erste Halbjahr 2021 weiterhin substanziell von Eindämmungsmaßnahmen gegen die Pandemie geprägt sein wird. Eine jahreszeitbedingte Entspannung der Lage im Sommer sollte zu einer weiteren Lockerung dieser Maßnahmen und zu einer erhöhten Wirtschaftsaktivität führen. Es ist damit zu rechnen, dass sich im weiteren Verlauf des Jahres 2021 die Verfügbarkeit von Impfstoffen weltweit verbessert und die Pandemie langsam eingedämmt wird. In der Folge erwarten wir eine deutliche Reduzierung von Reise- und Kontaktbeschränkungen, die einen besseren direkten Kundenkontakt ermöglicht.

Obwohl wir davon überzeugt sind, im Geschäftsjahr 2021 einen oder mehrere Unternehmenskäufe durchzuführen, handelt es sich bei unserer Prognose um eine "as-is" Planung. Das heißt, dass die Ertragskennzahlen des Konzerns auf Basis der Prämisse geplant wurden, dass der Konsolidierungskreis unverändert bleibt. Grund für diese Systematik ist die Unwägbarkeit hinsichtlich Art und Umfang künftiger Unternehmenskäufe. Jegliche Schätzungen dazu halten wir für nicht hinreichend belastbar.

Die BCM-Gruppe rechnet im Geschäftsjahr 2021 mit Umsatzerlösen von € 62 Mio. Dies entspräche einem Wachstum von +20% gegenüber dem Berichtszeitraum 2020.

Dieser Erwartung liegt zum einen die Annahme zugrunde, dass sich im Segment Environmental Technologies insbesondere im ersten Halbjahr weiterhin eine starke Nachfrage nach Geräten zur Prüfung von Atemschutzmasken fortsetzt. Darüber hinaus sollte es im Jahresverlauf zu einer fortgesetzten Erholung des Geschäfts mit Feinstaubmessgeräten zur Umweltüberwachung kommen. In dem Bereich kam es im Jahr 2020 zu bedeutenden Verzögerungen in Beschaffungsprozessen, insbesondere bei der Ausstattung von Messnetzen der öffentlichen Hand. Daher ist mit entsprechenden Aufholeffekten zu rechnen.

Für das Segment Security Technologies rechnen wir mit deutlichen Nachholeffekten durch die zu erwartenden Beauftragungen von kundenseitig verschobenen Projekten. Dieser Ausblick ist jedoch weiterhin von hoher Unsicherheit geprägt, da es sich der erneute Lockdown seit November 2020 spürbar auf die Geschäftsentwicklung der IHSE auswirkt. Aufgrund der Erwartung von im Jahresverlauf 2021 deutlich zunehmenden Impfungen, gehen wir von einer besonders starken Umsatzentwicklung im zweiten Halbjahr aus.

Für die bereinigte EBITDA-Marge planen wir einen leichten Anstieg, wodurch diese erwartungsgemäß über dem Niveau von 23,8% im Berichtszeitraum liegen wird. Eine Rückkehr auf das Niveau des Rekordjahres 2019 von 29,8% halten wir im Jahr 2021 jedoch noch für unrealistisch. Gründe sind die im Vergleich zu 2019 geringere Rohertragsmarge aufgrund eines höheren Umsatzanteils von stärker rabattierten Vertriebspartnern im Segment Environmental Technologies sowie höheren Kosten der Central Functions.

Betreffend die Geschäftszahlen der Brockhaus Capital Management AG auf Ebene der Gesellschaft (nach HGB) erwarten wir einen deutlich geringeren Jahresfehlbetrag. Diese Einschätzung beruht auf der Tatsache, dass das Ergebnis nach HGB im Berichtszeitraum substanziell von den Kosten des Börsengangs geprägt war. Im Prognosezeitraum 2021 werden keine derartigen Sachverhalte erwartet.

Disclaimer

Dieser Geschäftsbericht und insbesondere die Prognose enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf der aktuellen Einschätzung des Managements zur künftigen Entwicklung des Marktumfelds und des Konzerns beruhen. Diese Einschätzung wurde anhand aller zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Geschäftsberichts verfügbaren Informationen getroffen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Unsicherheiten – wie im Abschnitt Risiken und Chancen unseres Lageberichts beschrieben – die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen. Dies betrifft insbesondere die gegenwärtige Corona-Krise, deren weiteren Verlauf und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. Sollten die der Prognose zugrundeliegenden Annahmen nicht zutreffen oder die beschriebenen Risiken oder Chancen eintreten, können die tatsächlich eintretenden Ergebnisse deutlich von den in der Prognose getroffenen Aussagen abweichen. Sollte sich die Informationsgrundlage dahingehend ändern, dass ein wesentliches Abweichen von der Prognose überwiegend wahrscheinlich wird, so wird die BCM-Gruppe dies im Rahmen der gesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften mitteilen.

Übernahmerelevante Angaben

Wie in § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG vorgesehen, erstattet der Vorstand der Brockhaus Capital Management AG (BCM AG) nachfolgend einen erläuternden Bericht zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB.

Das gezeichnete Kapital der BCM AG zum 31. Dezember 2020 beträgt € 10.386.808. Es ist in 10.386.808 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils einen anteiligen Betrag von € 1,00 des Grundkapitals repräsentieren. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Weitere Aktiengattungen existieren nicht. Zum 31. Dezember 2020 hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz.

Nach Kenntnis des Vorstands bestehen keine Beschränkungen, die die Stimmrechte von Aktien betreffen.

Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, liegen im Rahmen von Lockup-Vereinbarungen vor, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft im Juli 2020 abgeschlossen wurden. Das Gründungsteam der Gesellschaft sowie die Geschäftsführer der IHSE AcquiCo GmbH und der Palas Holding GmbH haben sich gegenüber den Banken, die den Börsengang begleitet haben, dazu verpflichtet, bis zum 10. Januar 2021 keine der Aktien zu verkaufen, die sie zum Zeitpunkt der Erstnotierung gehalten haben. Gegenüber der BCM AG besteht seitens dieser Aktionäre darüber hinaus die Verpflichtung, die betreffenden Aktien bis zum 4. Juli 2022 nicht zu veräußern. Diese Regelungen betreffen insgesamt 2.905.293 Aktien der Gesellschaft, was zum Abschlussstichtag 28,0% des gezeichneten Kapitals entspricht.

Weiterhin haben sich die übrigen Aktionäre, die vor dem Börsengang der Gesellschaft Aktien an der BCM AG gehalten haben gegenüber den Banken, die den Börsengang begleitet haben, dazu verpflichtet, bis zum 10. Januar 2021 keine der Aktien zu verkaufen, die sie zum Zeitpunkt der Erstnotierung gehalten haben. Diese Regelung betrifft insgesamt 3.887.765 Aktien, was zum Abschlussstichtag 37,4% des gezeichneten Kapitals entsprach.

Zum Abschlussstichtag hielt Marco Brockhaus (wohnhaft in Deutschland) direkt und indirekt 22,4% der Aktien der Gesellschaft. Weitere Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht.

Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft hat die Falkenstein Heritage GmbH mit Sitz in Wetzlar (Deutschland) das Recht ein Drittel der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Dieses Recht besteht, solange die Falkenstein Heritage GmbH mindestens 10% der Aktien der BCM AG hält. Die Mehrheit der Anteile der Falkenstein Heritage GmbH wird von Marco Brockhaus gehalten.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind nach § 84 f. AktG geregelt. Die Satzung enthält die folgenden Regelungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands.

"Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen Stellvertreter ernennen."

Die Feststellung der Satzung ist in § 23 AktG festgelegt. Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 12 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zu Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, berechtigt.

Die Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben, sind der Angabe 25.2 des Anhangs des Konzernabschlusses zu entnehmen. Der Vorstand ist zum Abschlussstichtag nicht befugt, Aktien der Gesellschaft durch die Gesellschaft zurückzukaufen. Ausnahmen stellen die Regelungen nach § 71 AktG dar. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Rückkauf von Aktien besteht zum Abschlussstichtag nicht.

Im Fall eines Kontrollwechsels steht den Vorstandsmitgliedern jeweils ein Sonderkündigungsrecht zu. Ein Kontrollwechsel liegt vor,

  • wenn ein Dritter oder mehrere gemeinsam handelnde Dritte, der/ die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorstandsdienstvertrags nicht oder mit weniger als 20% der Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt war/ waren, Stimmrechte an der Gesellschaft erwerben, sodass diese insgesamt (bisherige und erworbene) mehr als 30% der Stimmrechte der Gesellschaft ausmachen, unabhängig davon, ob dadurch die Pflicht zu einem Übernahmeangebot entsteht (bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils sind die einschlägigen Vorschriften des WpÜG, insbesondere §§ 29, 30 WpÜG, heranzuziehen), oder
  • bei der Verschmelzung (§ 2 UmwG), der Übertragung des Vermögens der Gesellschaft gemäß § 174 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 UmwG oder einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des

wesentlichen Vermögens auf dritte Rechtsträger, die nicht zum Konzern der Gesellschaft gehören, oder

bei Abschluss eines Beherrschungsvertrages und/ oder eines Gewinnabführungsvertrages durch die Gesellschaft als abhängige Untergesellschaft.

Das Vorstandsmitglied hat bei Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung, die

  • bei Herrn Brockhaus insgesamt auf zwei Jahresgehälter und
  • bei Herrn Dr. Wilhelm insgesamt auf ein Jahresgehalt

begrenzt ist, setzt sich zusammen aus 50% der Summe der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages nicht mehr zur Entstehung und Auszahlung gelangenden Gehälter (Festgehalt und variable Vergütung auf Basis des letzten Jahresgehalts) und der zusätzlichen Zahlung in Höhe eines Jahresgehaltes (Festgehalt und variable Vergütung auf Basis des letzten Jahresgehalts). Der Abfindungsanspruch wird mit Beendigung des Anstellungsvertrages fällig. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn das Anstellungsverhältnis auch unabhängig vom Kontrollwechsel innerhalb der nächsten 12 Monate automatisch geendet hätte oder wenn die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB wirksam außerordentlich kündigt oder hierzu berechtigt war.

Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der BCM-Gruppe. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts Bestandteil des Anhangs bzw. des Lageberichts sind. Der Vergütungsbericht erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Grundzüge und die Struktur des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der Brockhaus Capital Management AG und legt außerdem die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 offen.

Vergütung des Vorstands

Der Vorstand der Brockhaus Capital Management AG setzt sich zusammen aus:

  • Marco Brockhaus, Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer
  • Dr. Marcel Wilhelm, Chief Operating Officer, Legal Counsel

Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen sowie einer variablen Vergütung. Der fixe, erfolgsunabhängige Teil der Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt. Die variable Komponente besteht aus einem erfolgsbezogenen Bonus.

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat orientiert sich in diesem Zusammenhang an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen sowie an der Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrats ist es, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Die variable Vergütung soll zudem Motivation und Leistungsbereitschaft der Vorstandsmitglieder fördern, bietet aber zugleich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bei der Festlegung des Bonus zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung regelmäßig. In diese Überprüfung bezieht er die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein. Da der Aufsichtsrat bislang keine Ausschüsse, insbesondere keinen mit Vergütungsfragen befassten Ausschuss, gebildet hat, werden die entsprechenden Fragen im Gesamtgremium diskutiert und entschieden. Auf die Hinzuziehung eines externen Vergütungsberaters hat der Aufsichtsrat im Hinblick auf sein Netzwerk und seinen Erfahrungsschatz bislang verzichtet.

Die Dienstverträge der beiden Vorstandsmitglieder datieren jeweils vom 12. April 2018 auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats vom gleichen Tag und haben jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022.

Den Börsengang der Brockhaus Capital Management AG am 14. Juli 2020 hat der Aufsichtsrat zum Anlass genommen, das bestehende Vergütungssystem zu analysieren, mit dem Ansatz, dieses auch im Hinblick auf die Ausarbeitung der neuen Dienstverträge unter Prüfung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sowie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der BCM-Gruppe stetig fortzuentwickeln.

Feste Vergütung

Die feste, erfolgsunabhängige jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Monats gezahlt, und zwar letztmalig für den vollen Monat, in dem der Dienstvertrag endet. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Die jährliche Festvergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 teilt sich für die Vorstände wie folgt auf.

Summe 720 720
Dr. Marcel Wilhelm 180 180
Marco Brockhaus 540 540
In € Tsd. 2020 2019

In € Tsd. 2020 2019 Marco Brockhaus 1.080 145 Dr. Marcel Wilhelm 124 15 Summe 1.204 160

Variable Vergütung

Zusätzlich zum Festgehalt gewährt die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern eine variable Vergütung (Bonus), deren Höhe für das jeweilige Geschäftsjahr auf der Grundlage des testierten Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist und vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr beschlossen wird. Bemessungsgrundlage ist das EBITDA aus dem testierten Konzernabschluss, das in den jeweiligen Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder definiert ist. E-BITDA bezeichnet das Ergebnis vor Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen, wobei es für Zwecke der Bonus-Ermittlung um Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung sowie um aufwandswirksam zu erfassende Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen zu bereinigen ist. Die Orientierung am EBITDA als Kenngröße für die operative Ertragskraft ermöglicht die adäquate Berücksichtigung der Erreichung finanzieller, operativer und strategischer Ziele. Hierbei sehen die Vorstandsverträge zur Absicherung der Angemessenheit der Gesamtvergütung vor, dass der variable Bonus der Vorstandsmitglieder auf einen Höchstbetrag von 200% des jeweiligen festen Jahresgehalts begrenzt ist. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen folgenden prozentualen Anteil an dem jährlichen EBITDA als Bonus vor.

% vom EBITDA 2020 2019
Marco Brockhaus 10% 10%
Dr. Marcel Wilhelm 1% 1%

Die für den Berichtszeitraum auf Basis der vertraglichen Regelungen zu gewährende variable Vergütung ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, Vorstandsmitgliedern nach freien Ermessen für eine außerordentliche Leistung in angemessenem Umfang einen weiteren variablen Bonus zu gewähren. Hiervon hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 Gebrauch gemacht und den Vorstandsmitgliedern für ihre außerordentliche Leistung im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft einen einmaligen Sonderbonus gewährt. Der Vorstand hat durch seine Tätigkeit maßgeblich zum Erfolg des Börsenganges beigetragen, wodurch der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von € 115 Mio. zugeflossen sind und nunmehr für den weiteren Aufbau der Technologiegruppe zur Verfügung stehen. Der Sonderbonus betrug insgesamt € 350 Tsd. und teilt sich auf die Mitglieder des Vorstands wie folgt auf.

In € Tsd. 2020 2019
Marco Brockhaus 100 -
Dr. Marcel Wilhelm 250 -
Summe 350 -

Von der Möglichkeit, die Vorstandsmitglieder an dem bestehenden Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft zu beteiligen, hat der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Sonstige Vergütung

Darüber hinaus hat die Gesellschaft für den Vorstand eine Betriebsund Unfallversicherung abgeschlossen. Die sonstigen Vergütungen betrugen im Berichtszeitraum € 4 Tsd. (Vorjahr: € 4 Tsd.). Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu versteuern.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit durch die Gesellschaft haben die Vorstandsmitglieder jeweils einen Anspruch auf eine Abfindung nach den folgenden Regelungen. Die Regelungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, für beide Vorstandsmitglieder.

Widerruft die Gesellschaft aus wichtigem Grund die Bestellung und kündigt die Gesellschaft den Anstellungsvertrag ordentlich, so hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung, die

  • bei Herrn Brockhaus insgesamt auf zwei Jahresgehälter oder die Abgeltung der Restlaufzeit, je nach dem was geringer ist, und
  • bei Herrn Dr. Wilhelm insgesamt auf ein Jahresgehalt oder die Abgeltung der Restlaufzeit, je nach dem was geringer ist,

begrenzt ist, setzt sich zusammen aus der Summe der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags nicht mehr zur Entstehung und Auszahlung gelangenden Gehälter (Festgehalt und variable Vergütung auf Basis des letzten Jahresgehalts). Der Abfindungsanspruch wird mit Beendigung des Anstellungsvertrags fällig. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB wirksam außerordentlich kündigt oder hierzu berechtigt ist.

Sollte die Gesellschaft die Bestellung des Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund widerrufen, den Anstellungsvertrag jedoch nicht binnen eines Monats ab dem Zeitpunkt des Widerrufs kündigen, oder endet die Organstellung durch Umwandlung der Gesellschaft, so steht dem Vorstandsmitglied seinerseits ein Recht zur Kündigung des Anstellungsvertrages mit Frist gemäß § 622 Abs. 2 BGB zu. Im Fall einer solchen Kündigung durch das Vorstandsmitglied hat dieses Anspruch auf Zahlung der oben beschriebenen Abfindung.

Wird die Bestellung des Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund widerrufen oder dem Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB gekündigt und im Rahmen eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens rechtskräftig festgestellt, dass ein Widerrufsgrund nicht bestand bzw. ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB nicht vorlag, so erhält das Vorstandsmitglied ungeachtet seiner oben beschriebenen Ansprüche einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von zwei Jahresgehältern (Festgehalt und variable Vergütung auf Basis des letzten Jahresgehalts).

Sollte ein Vorstandsmitglied während der Vorstandstätigkeit versterben, so erhält die Witwe, ersatzweise die unterhaltsberechtigten Kinder, das Festgehalt und die letzte variable Vergütung für 24 Monate, längstens bis zum vertraglich bestimmten Endtermin des Anstellungsvertrags.

Im Fall eines Kontrollwechsels steht den Vorstandsmitgliedern jeweils ein Sonderkündigungsrecht zu. Ein Kontrollwechsel liegt vor,

  • wenn ein Dritter oder mehrere gemeinsam handelnde Dritte, der/ die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorstandsdienstvertrags nicht oder mit weniger als 20% der Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt war/ waren, Stimmrechte an der Gesellschaft erwerben, so dass diese insgesamt (bisherige und erworbene) mehr als 30% der Stimmrechte der Gesellschaft ausmachen, unabhängig davon, ob dadurch die Pflicht zu einem Übernahmeangebot entsteht (bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils sind die einschlägigen Vorschriften des WpÜG, insbesondere §§ 29, 30 WpÜG, heranzuziehen), oder
  • bei der Verschmelzung (§ 2 UmwG), der Übertragung des Vermögens der Gesellschaft gemäß § 174 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 UmwG oder einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des wesentlichen Vermögens auf dritte Rechtsträger, die nicht zum Konzern der Gesellschaft gehören, oder
  • bei Abschluss eines Beherrschungsvertrages und/ oder eines Gewinnabführungsvertrages durch die Gesellschaft als abhängige Untergesellschaft.

Das Vorstandsmitglied hat bei Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung, die

  • bei Herrn Brockhaus insgesamt auf zwei Jahresgehälter und
  • bei Herrn Dr. Wilhelm insgesamt auf ein Jahresgehalt

begrenzt ist, setzt sich zusammen aus 50% der Summe der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages nicht mehr zur Entstehung und Auszahlung gelangenden Gehälter (Festgehalt und variable Vergütung auf Basis des letzten Jahresgehalts) und der zusätzlichen Zahlung in Höhe eines Jahresgehaltes (Festgehalt und variable Vergütung auf Basis des letzten Jahresgehalts). Der Abfindungsanspruch wird mit Beendigung des Anstellungsvertrages fällig. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn das Anstellungsverhältnis auch unabhängig vom Kontrollwechsel innerhalb der nächsten 12 Monate automatisch geendet hätte oder wenn die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB wirksam außerordentlich kündigt oder hierzu berechtigt war.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Brockhaus Capital Management AG geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere feste Vergütung. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied zusätzlich die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer, soweit diese in Rechnung gestellt werden. Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 jeweils die folgende Vergütung.

In € Tsd. 2020 2019
Dr. Ottmar Belker (Vorsitzender) 60 60
Michael Schuster (Stellvertreter) 38 30
Andreas Peiker 30 30
Martin Bestmann (seit 26.02.2020) 25 -
Dr. Cornelius Liedtke (seit 14.09.2020) 9 -
Summe 161 120

Die im Geschäftsjahr 2020 den Aufsichtsratsmitgliedern bezahlte feste Vergütung betrug insgesamt € 161 Tsd. (Vorjahr: € 120 Tsd.) zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von € 21 Tsd. (Vorjahr: € 17 Tsd.).

In dem Zeitraum seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat hat Herr Bestmann der Gesellschaft auch seine Expertise als Unternehmer und Industrieexperte in der Software-/ IT-Branche im Rahmen von drei Due Diligence-Prüfungen für die Evaluierung potenzieller Unternehmenskäufe zur Verfügung gestellt. Herr Bestmann hat der Gesellschaft hierfür ein Beratungshonorar in Höhe von netto € 33 Tsd. in Rechnung gestellt, das die Gesellschaft in voller Höhe gezahlt hat. Der Aufsichtsrat war über die Mandatierung und Abrechnung von Herrn Bestmann als Softwareexperte im Rahmen der drei Due Diligence-Prüfungen informiert und hat dieser gemäß § 114 Abs. 1 AktG unter Stimmenthaltung von Herrn Bestmann zugestimmt.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Die Gesellschaft hat den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum keine Vorschüsse und keine Kredite gewährt.

Erklärung zur

Unternehmensführung

Die Gesellschaft macht für das Geschäftsjahr 2020 von der Möglichkeit Gebrauch, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich zu machen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite (www.bcm-ag.com) unter der Rubrik Investoren, Unterrubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich.

Die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Brockhaus Capital Management AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ist auf der Internetseite (www.bcmag.com) unter der Rubrik Investoren, Unterrubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich.

Geschäfte mit nahestehenden

Personen

Für Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen wird auf Angabe 39 des Anhangs des Konzernabschlusses verwiesen.

Ereignisse nach dem 31. Dezember 2020

Für Angaben zu wesentlichen Ereignissen nach dem 31. Dezember 2020 wird auf Angabe 40 des Konzernanhangs verwiesen.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

In € Tsd. Anhang 2020 2019
Umsatzerlöse 9 51.581 16.561
Erhöhung/ (Verminderung) fertiger und unfertiger Erzeugnisse (113) 211
Andere aktivierte Eigenleistungen 10 869 769
Gesamtleistung 52.336 17.541
Materialaufwand 11 (13.782) (4.299)
Rohertrag 38.555 13.242
Personalaufwand ohne anteilsbasierte Vergütung 12 (19.287) (6.624)
Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung 36 (242) (180)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13 (12.042) (5.558)
Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22 (147) (2)
Sonstige betriebliche Erträge 14 1.494 390
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 15 (1.665) (820)
Abschreibungen auf im Rahmen der Erstkonsolidierung identifizierte immaterielle Vermögenswerte 15 (7.708) (2.714)
Finanzierungsaufwendungen (3.890) (1.179)
Finanzerträge 95 56
Finanzergebnis 16 (3.795) (1.124)
Ergebnis vor Steuern (4.838) (3.387)
Ertragsteuern 17 (1.921) (436)
Periodenergebnis (6.759) (3.823)
Davon entfallend auf Anteilseigner der BCM AG (6.729) (3.823)
Davon entfallend auf nicht beherrschende Anteile (30) -
Anpassungen aus Währungsumrechnung* (1.615) (90)
Gesamtergebnis (8.374) (3.913)
Davon entfallend auf Anteilseigner der BCM AG (8.345) (3.913)
Davon entfallend auf nicht beherrschende Anteile (29) -
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien 8.341.577 2.905.836
Ergebnis je Aktie** (€) 18 (0,81) (1,32)

* Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann

** Das unverwässerte Ergebnis je Aktie stimmt mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie überein.

Konzern-Bilanz

In € Tsd. Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Aktiva
Sachanlagen 19 11.715 11.322
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 20 152.733 160.585
Latente Steueransprüche 17 563 982
Langfristige Vermögenswerte 165.011 172.888
Vorräte 21 9.710 10.676
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22 7.235 5.850
Sonstige Vermögenswerte 23 394 655
Vorauszahlungen 525 489
Zahlungsmittel und -äquivalente 24 123.544 17.171
Kurzfristige Vermögenswerte 141.408 34.840
Bilanzsumme 306.419 207.728
In € Tsd. Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Passiva
Gezeichnetes Kapital 25 10.387 6.642
Kapitalrücklage 26 227.688 118.727
Sonstige Rücklagen 27 256 97
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung (1.705) (90)
Bilanzverlust (13.188) (6.459)
Auf Anteilseigner der BCM AG entfallendes Eigenkapital 223.438 118.917
Nicht beherrschende Anteile (1) -
Eigenkapital 223.437 118.917
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 28 48.118 55.889
Sonstige Rückstellungen 31 2.048 490
Latente Steuerschulden 17 16.296 18.556
Langfristiges Fremdkapital 66.461 74.935
Steuerschulden 2.831 736
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 28 6.143 5.435
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29 1.488 2.450
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 30 4.852 4.466
Vertragsverbindlichkeiten 9 1.055 665
Sonstige Rückstellungen 31 151 125
Kurzfristiges Fremdkapital 16.521 13.876
Fremdkapital 82.982 88.811
Bilanzsumme 306.419 207.728

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

In € Tsd. Anhang Gezeichnetes
Kapital
Noch nicht
eingetragene
Kapitalerhöhung
Kapitalrücklage Sonstige
Rücklagen
Eigenkapital
differenz aus
Währungs
umrechnung
Bilanzverlust Auf
Anteilseigner
der BCM AG
entfallendes
Eigenkapital
Nicht
beherrschende
Anteile
Eigenkapital
01.01.2020 6.642 - 118.727 97 (90) (6.459) 118.917 - 118.917
Transaktionen mit Anteilseignern
Kapitalerhöhungen 25 3.745 - 116.077 - - - 119.822 - 119.822
Kosten von Kapitalerhöhungen - - (7.116) - - - (7.116) - (7.116)
Periodenergebnis - - - - - (6.729) (6.729) (30) (6.759)
Sonstiges Ergebnis - - - - (1.615) - (1.615) 1 (1.614)
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
36.1 - - - 159 - - 159 - 159
Gründung von Tochterunternehmen mit nicht
beherrschenden Anteilen
- - - - - - - 28 28
31.12.2020 10.387 - 227.688 256 (1.705) (13.188) 223.438 (1) 223.437
01.01.2019 4.152 3.000 42.078 - - (2.636) 46.594 - 46.594
Transaktionen mit Anteilseignern
Kapitalerhöhungen 25 2.390 - 74.018 - - - 76.409 - 76.409
Kosten von Kapitalerhöhungen - - (269) - - - (269) - (269)
Eintragung der Kapitalerhöhung 100 (3.000) 2.900 - - - - - -
Periodenergebnis - - - - - (3.823) (3.823) - (3.823)
Sonstiges Ergebnis - - - - (90) - (90) - (90)
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
36.1 - - - 97 - - 97 - 97
31.12.2019 6.642 - 118.727 97 (90) (6.459) 118.917 - 118.917

Konzern-Kapitalflussrechnung

In € Tsd. Anhang 2020 2019
Periodenergebnis (6.759) (3.823)
(Ertragsteuerzahlungen)/ Ertragsteuererstattungen (1.268) (1.735)
Ertragsteueraufwand/ (Ertragsteuerertrag) 17 1.921 436
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 36.1 242 97
Abschreibungen 15 9.373 3.534
Finanzergebnis 16 3.795 1.124
(Gewinn)/ Verlust aus dem Verkauf von Sachanlagen 39 (50)
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/ (Erträge) (378) 3
(Zu-)/ Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
(1.129) 495
Zu-/ (Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
(157) 1.215
Zunahme/ (Abnahme) der sonstigen Rückstellungen 31 6 131
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 5.686 1.426
Investitionen in Sachanlagen 19 (954) (919)
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 25 137
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 20 (95) (26)
Aktivierte Entwicklungskosten 10 (392) (443)
Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener liquider Mittel - (86.043)
Erhaltene Zinsen 10 1
Cashflow aus Investitionstätigkeit (1.406) (87.293)
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen - 17.193
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 28 (7.553) (1.673)
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 28 (539) (337)
Zinszahlungen (2.301) (232)
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 25 119.822 56.784
Kosten von Kapitalerhöhungen (7.116) (269)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 102.312 71.466
Zahlungswirksame Änderung des Finanzmittelfonds 106.592 (14.401)
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds (219) (6)
Zahlungsmittel und -äquivalente* am Periodenanfang 24 17.171 31.578
Zahlungsmittel und -äquivalente* am Periodenende 24 123.544 17.171

* Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Zahlungsmittel und -äquivalente.

Konzernanhang

I. Allgemeine Angaben, Methoden und Grundsätze

1. Informationen zu dem Konzern

Die Brockhaus Capital Management AG (BCM AG, die Gesellschaft oder die Muttergesellschaft, zusammen mit ihren Tochterunternehmen die BCM-Gruppe oder der Konzern) hat ihren Sitz im Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, und ist beim Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 109637 eingetragen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78705) mit Eintragung im Handelsregister am 19. September 2017.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung von Unternehmen und der Erwerb, das langfristige Halten und Verwalten und Fördern von Beteiligungen an Unternehmen, gegebenenfalls die Veräußerung solcher Beteiligungen sowie das Erbringen von Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorstehenden, wie die Unterstützung in Vertriebs-, Marketing-, Finanz- und allgemeinen Organisations- sowie Managementangelegenheiten und bei der Finanzierungsakquisition. Gegenstand ist ferner die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer geschäftsleitenden Holding von Beteiligungsunternehmen und der Erbringung von Dienstleistungen für diese (Konzerndienstleistungen), die Gewährung von Fremdkapital an Beteiligungsunternehmen, soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, und der Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte für Beteiligungsunternehmen und Dritte sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an Unternehmen, insbesondere zu Geschäftsausrichtung, Geschäftskonzept, Kapitalausstattung, Finanzierungsmöglichkeiten und Kapitalanlage (Unternehmensberatung), soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Gegenstand der Gesellschaft ist im Rahmen der Geschäftsstrategie auch die Anlage von der Gesellschaft frei zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln, die noch nicht in Beteiligungen gebunden sind, unter anderem auch in börsennotierte Wertpapiere wie Aktien, Genussscheine, andere Mezzanine-Instrumente, Schuldverschreibungen, Fonds, Zertifikate oder Derivate. Ziel der Gesellschaft ist, in Bezug auf ihre Beteiligungen, die langfristige Förderung und Wertsteigerung.

2. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Die Geschäftsentwicklung im Berichtszeitraum wurde maßgeblich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Diese Entwicklungen hat die BCM-Gruppe bei den für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses getroffenen Beurteilungen und Annahmen berücksichtigt.

Umsatzerlöse

Im Bereich Security Technologies kam es bedingt durch die COVID-19-Pandemie zur zeitlichen Verschiebung von einigen größeren Projekten und damit in der pro-forma Betrachtung zu geringeren Umsatzerlösen. Dies konnte teilweise ausgeglichen werden durch ein kontinuierlich wachsendes Basisgeschäft mit kleineren Kunden. Die Höhe der Umsatzerlöse, die infolge der Pandemie entfallen sind, ist nicht hinreichend präzise quantifizierbar. Im Segment Environmental Technologies hingegen steigerten sich die Umsatzerlöse der Produktgruppe "Prüfstände" von € 415 Tsd. im Vergleichszeitraum auf € 5.270 Tsd. Für diesen Anstieg, der im Wesentlichen auf den Verkauf von Geräten zur Prüfung der Filtereffizienz von Atemschutzmasken zurückzuführen ist, kann ein direkter Zusammenhang zu der Pandemie unterstellt werden.

Beihilfen der öffentlichen Hand

Staatliche Hilfsmaßnahmen, die von den von der Pandemie betroffenen Ländern gewährt wurden (z.B. Kurzarbeitergeld), beanspruchte der Konzern nur in geringem Umfang. Es wurde jedoch während des Berichtszeitraums die Erstattung von bereits geleisteten Steuervorauszahlungen beantragt, was zu vorübergehenden positiven Liquiditätseffekten führte. Zum Abschlussstichtag waren diese Erstattungen bereits wieder an die Finanzbehörden zurückgeführt worden. In den USA nutzte der Konzern das im Rahmen des Coronavirus Aid, Relief and Economic Security (CARES) Act eingerichtete Paycheck Protection Program (PPP) hinsichtlich eines Darlehens über USD 249 Tsd. Da die betreffende Gesellschaft bis August 2020, den Auflagen des Programms entsprechend, keine Mitarbeiter entlassen hatte, wurde dieses Regierungsdarlehen im Berichtszeitraums erlassen. In der Folge wurde die entsprechende Verbindlichkeit ertragswirksam aufgelöst. In Singapur hat der Konzern über verschiedene lokale Unterstützungsprogramme insgesamt USD 75 Tsd. erhalten.

Im Periodenergebnis erfasste Beihilfen

In € Tsd. 2020 2019
Darlehenserlassung (PPP-Darlehen) 218 -
Unterstützungsprogramme Singapur -
Erträge aus Beihilfen der
öffentlichen Hand
284 -
Kurzarbeitergeld 40 -
Reduzierung des Personalaufwands 40 -

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert, als immaterieller Vermögenswert mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wird jährlich auf Wertminderung überprüft. Zusätzlich wird er dann auf Wertminderung überprüft, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Wert gemindert sein könnte (triggering events). Während des Berichtszeitraums führte der Konzern für jede seiner zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating units oder CGUs) eine qualitative Betrachtung durch, um zu beurteilen, ob jeweils solche Anhaltspunkte vorliegen. Für die CGU Palas wurde dies verneint, insbesondere da im Berichtszeitraum im Markt eingeführte Neuprodukte für die Prüfung von Atemschutzmasken bedeutende Geschäftspotenziale erschlossen haben. Auch für die CGU IHSE wurde dies verneint. Zwar hatte IHSE im Berichtszeitraum rückläufige Umsatzerlöse zu verzeichnen, doch resultierte dies nahezu ausschließlich aus Projektverschiebungen, weswegen davon ausgegangen wird, dass sich dies weder auf die Zahlungsflüsse in dem fünfjährigen Detailplanungszeitraum insgesamt noch auf die anschließende langfristige Wachstumsrate der Zahlungsflüsse maßgeblich auswirkt. Zum Abschlussstichtag wurden die CGUs dem jährlichen Turnus entsprechend auf Werthaltigkeit geprüft. Keine der zwei CGUs war im Wert gemindert. Für weitere Informationen wird auf Angabe 20 dieses Anhangs verwiesen.

Kreditrisiken

Der Konzern hatte aufgrund von COVID-19 keine Ausfälle wesentlicher Kunden zu verzeichnen und rechnet auch zukünftig nicht mit einem signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos. Daher hat der Konzern die Einschätzung zu den erwarteten Verlusten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht wesentlich geändert.

Latente Steueransprüche

Die Werthaltigkeit latenter Steueransprüche wurde getestet. Infolgedessen wurde keine zusätzliche Wertberichtigung vorgenommen.

3. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die IFRS umfassen die gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).

4. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Abschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungsoder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Sachverhalte, die zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) am Abschlussstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem Fair Value, der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der Fair Value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Bilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung und den Anhang des Konzernabschlusses. Der Konzernabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Im Interesse der Klarheit sind die Posten der Gesamtergebnisrechnung sowie der Bilanz zusammengefasst und im Anhang weiter untergegliedert und erläutert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen und weiteren Angaben werden stetig angewandt. Ausgenommen hiervon sind die in Angabe 5.18 dargestellten neuen Rechnungslegungsmethoden.

Die Darstellung der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig sind, beziehungsweise erfüllt werden. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Periodenergebnisses und des Gesamtergebnisses aufgestellt.

In der Eigenkapitalveränderungsrechnung wird gemäß IAS 1.106 ff. für jede Komponente des Eigenkapitals die Entwicklung innerhalb des Berichtszeitraums zuzüglich der vorherigen Berichtsperiode dargestellt.

In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel der Gesellschaft darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Summe der Zahlungsbewegungen der drei Teilbereiche entspricht der Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente. Die Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode für die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und nach der direkten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Dieser Konzernabschluss betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 (Berichtszeitraum). Der 31. Dezember wird als Abschlussstichtag bezeichnet. Darüber hinaus werden vergleichende Angaben zum vorangegangenen Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 (Vorjahr bzw. Vergleichszeitraum) gemacht. Der 31. Dezember 2019 wird als Vorjahresstichtag bezeichnet.

Der Konzernabschluss ist in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft, dargestellt. Die Angaben erfolgen entsprechend in Euro (), Tausend Euro (€ Tsd.) oder Millionen Euro (€ Mio.) kaufmännisch gerundet. Da dieses Rundungsverfahren nicht summenerhaltend ist, entspricht das Aufaddieren einzelner Zahlen nicht immer genau der angegebenen Summe. Negative Werte werden in Klammern und Nullwerte als Strich (-) dargestellt.

Der Vorstand hat diesen Konzernabschluss zum 30. März 2021 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bei Aufstellung des Abschlusses werden Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen nicht saldiert, es sei denn, eine Vorschrift fordert oder erlaubt dies ausdrücklich.

5.1 Konsolidierungsgrundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse

Die Konsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses werden auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer Fair Values zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Eine verbleibende Differenz wird, soweit sie positiv ist, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen bzw. soweit sie negativ ist, nach erneuter Prüfung ergebniswirksam vereinnahmt. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Eigenkapitalinstrumenten verbunden sind.

Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum Fair Value bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem Fair Value zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des Fair Value der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst.

Tochterunternehmen

In den Konzernabschluss sind die Brockhaus Capital Management AG sowie alle von ihr beherrschten Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) einbezogen. Beherrschung (Control) besteht gemäß IFRS 10 dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsmacht an diesem Unternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine gegenwärtige Fähigkeit zur Ausübung der Verfügungsmacht durch potenzielle Stimmrechte oder sonstige vertragliche Vereinbarungen vorliegt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft.

Zum 31. Dezember 2020 werden folgende Konzernunternehmen aufgrund der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen:

  • Palas Holding GmbH, Karlsruhe
  • Palas GmbH Partikel- und Lasermeßtechnik, Karlsruhe
  • Palas (Asia) Ltd., Hongkong, China
  • Palas Instruments (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China
  • IHSE AcquiCo GmbH, Oberteuringen
  • IHSE Beteiligungs GmbH, Oberteuringen
  • IHSE GmbH, Oberteuringen
  • IHSE Immobilien GmbH, Oberteuringen
  • IHSE GmbH Asia Pacific Pte Ltd, Singapur
  • BCM Erste Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main
  • BCM Zweite Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, in den Konzernabschluss einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird zum Fair Value erfasst.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, werden in voller Höhe eliminiert.

Der Konzern ist im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der Palas GmbH eine Kaufverpflichtung mit bestehenden Eigentümern eingegangen. Der Konzern wendet hinsichtlich der Abbildung dieser Verpflichtung die Methode des antizipierten Erwerbs an, nach welcher der Unternehmenserwerb so abgebildet wird, als ob die Kaufoption bereits ausgeübt wäre. Dies bedeutet, dass die der Kaufoption zugrunde liegenden Anteile bereits zum Erwerbszeitpunkt als erworben gelten und hat zur Folge, dass keine nicht beherrschenden Anteile ausgewiesen werden. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang erfassten Finanzverbindlichkeiten wird auf Angabe 28 dieses Anhangs verwiesen.

5.2 Fremdwährungen

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung der Gesellschaft, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst, zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs, in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in

einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus diesen Währungsdifferenzen entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

  • Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet.
  • Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Aus praktischen Erwägungen wird zur Umrechnung bei nicht stark schwankenden Wechselkursen ein gewichteter Durchschnittskurs verwendet. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Der im Eigenkapital für einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfasste kumulative Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam aufgelöst.

Für den Konzernabschluss wurden folgende Wechselkurse für die Währungsumrechnung verwendet:

Kurse 2020 Kurse 2019
1 Euro Stichtag Durchschnitt Stichtag Durchschnitt
CNY 8,022 7,871 - -
HKD 9,514 8,852 - -
USD 1,227 1,141 1,121 1,111

bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist.

Die Tochtergesellschaft IHSE GmbH Asia Pacific Pte Ltd verwendet den US-Dollar als funktionale Währung, weil die wesentlichen Geschäftsbeziehungen in US-Dollar abgerechnet werden.

5.3 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Erlöserfassung erfolgt gemäß IFRS 15 auf Basis eines prinzipienbasierten fünfstufigen Modells, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

  • Schritt 1: Zunächst ist der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen.
  • Schritt 2: Die eigenständigen Leistungsverpflichtungen des Vertrags sind zu identifizieren.
  • Schritt 3: Der Transaktionspreis ist zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäfte vorgesehen sind.
  • Schritt 4: Die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen ist vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen.
  • Schritt 5: Abschließend wird der Erlös erfasst, sofern die Leistungsverpflichtung durch den Konzern erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden.

Bei Abschluss eines Vertrags ist festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand

Umsatzrealisierung

Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung.

Art des Produktes/ der Dienstleistung Art und Zeitpunkt der Leistungsverpflichtung und wesentliche Zahlungsbedingungen Erlösrealisierung nach IFRS 15
Verkauf von Messgeräten und KVM
Geräten bzw. KVM-Systemen
Kunden erlangen nach den standardisierten Vertrags- und Lieferbedingungen
Verfügungsgewalt, wenn die Produkte das Firmengelände verlassen (Ex Works) oder dort
von diesem abgenommen wurden (Übergang Chancen und Risiken). In Einzelfällen wird
der Übergang der Verfügungsmacht durch andere Incoterm-Klauseln (z.B. DDP Delivery
Duty Paid) geregelt. Die Rechnungen werden unter Berücksichtigung der zugrunde
liegenden Incoterm-Klauseln zum Zeitpunkt des jeweiligen Gefahrenübergangs erstellt.
Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 14-30 Tagen zahlbar. Bei wichtigen
Großkunden werden teilweise längere Zahlungsziele (30-60 Tage, in Ausnahmefällen bis
zu 90 Tage) gewährt.
Für diese Geräte/ Systeme werden i.d.R. Preisnachlässe und Skonto gewährt. Die
Verträge erlauben es dem Kunden nicht, das erworbene Produkt zurückzugeben.
Die Erfassung der Erlöse erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt.
Die Umsatzerlöse werden unter Berücksichtigung von Preisnachlässen und Skonti erfasst.
Erhaltene Vorauszahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Vorauszahlungen oder teilweise Vorauszahlungen über einen Teil des Gesamtkaufpreises
werden bei großvolumigen Aufträgen, bei Neukunden sowie bei Kunden, die nicht über
eine Kreditversicherung abgedeckt sind, vereinbart.
Fertigung und Verkauf von
Prüfständen
Palas baut für Kunden Prüfstände. Die Prüfstände setzen sich i.d.R. aus verschiedenen
Standard-Messgeräten zusammen. Üblicherweise werden Vorauszahlungen vereinbart.
Die Fertigungsdauer hängt von der Komplexität ab. Bei Standard-Prüfständen liegt die
Fertigungsdauer in der Regel nicht über mehr als sechs Monate. In seltenen Einzelfällen
kann die Fertigungsdauer einen längeren Zeitraum umfassen.
Standard-Prüfstände: Die Erfassung der Erlöse erfolgt nach Auslieferung der Prüfstände
(Übergang der Verfügungsgewalt).
Kundenspezifische Prüfstände: Bei kundenspezifischen Prüfständen erfolgt die Erfassung
der Umsatzerlöse über einen bestimmten Zeitraum nach der Cost-to-Cost-Methode. Die
damit verbundenen Kosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst.
Erhaltene Vorauszahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Reparatur von Geräten Der Konzern erbringt anlassbezogene Reparaturleistungen für Geräte. Die Umsätze werden zeitpunktbezogen nach der Erbringung der Dienstleistung realisiert.
Verkauf von Software-Ausbaustufen
für Prüfstände (für zusätzliche
Auswertungen)
Der Konzern verkauft Software für Prüfstände, die erweiterte Auswertungen ermöglichen.
Diese Software kann entweder sofort mit dem Prüfstand oder nachträglich erworben
werden. Es handelt sich um Standard-Software und um keine kundenspezifische
Fertigung.
Die Realisierung der Verkaufserlöse erfolgt mit Übergang bzw. Übertragung der Software
an den Kunden.
Erlöse aus erweiterten
Garantieleistungen (Extended
Warranty)
Teilweise erbringen Tochtergesellschaften ihren Kunden gesondert vereinbarte, erweiterte
Garantieleistungen (Distinct Service to the Customers)
Die Erfassung der Erlöse erfolgt über einen Zeitraum, in dem die Garantieleistungen
erbracht werden.
Erhaltene Zahlungen für noch zu erbringende Garantieleistungen werden als
Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Der Konzern erwirtschaftet Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Standard-Messgeräten und damit verbundenen Systemlösungen im Geschäftssegment Environmental Technologies. Im Geschäftssegment Security Technologies generiert der Konzern Umsatzerlöse aus dem Verkauf von KVM-Geräten und KVM-Systemen. Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden zum Zeitpunkt der Übertragung der maßgeblich mit dem Eigentum der verkauften Ware verbundenen Risiken und Chancen auf den Käufer erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird. Die Höhe der erfassten Umsatzerlöse basiert auf dem Fair Value der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung von Boni, Skonti und Rabatten. Der Konzern gewährt bestimmten Großhändlern (auch Sales Partner oder Distributoren genannt) Rabatte und Preisnachlässe, welche im Rahmen der Umsatzrealisierung berücksichtigt werden.

Die Verträge mit Kunden sehen nicht das Recht vor, die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben. Warenrückgaben sind nur innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist aufgrund von Mängeln zulässig.

In der Regel erhält der Konzern kurzfristige Vorschüsse von seinen Kunden. Aus praktischen Gründen verzichtet der Konzern darauf, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen aus einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn er bei Vertragsbeginn erwartet, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieses Guts oder dieser Dienstleistung durch den Kunden höchstens ein Jahr beträgt.

Der Konzern gibt in der Regel eine zweijährige Gewährleistungsgarantie für die allgemeine Reparatur von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Zusicherungen werden gemäß IAS 37 Rückstellungen (Angabe 31) bilanziert.

5.4 Leistungen an Arbeitnehmer Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Leistungen aus Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist bei Leistungen nicht zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst.

Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Bei dem Konzern besteht ein Aktienoptionsprogramm, in dessen Rahmen Erwerbsrechte über Aktien der Muttergesellschaft an Vorstände und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von Tochterunternehmen ausgegeben werden können.

Der Gesamtbetrag, der für erhaltene Arbeitsleistungen als Aufwand zu erfassen ist, wird unter Bezugnahme auf den Fair Value der anteilsbasierten Vergütung zum Gewährungstag ermittelt. Der Fair Value von Aktienoptionen wird, unter Berücksichtigung des langfristigen Erfolgsziels, mit Hilfe einer Monte Carlo-Simulation ermittelt. Der zum Gewährungstag ermittelte Fair Value wird über den Erdienungszeitraum (der Zeitraum, in dem alle angegebenen Ausübungsbedingungen erfüllt werden müssen) linear als Aufwand erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt im Eigenkapital. Der Erdienungszeitraum beginnt in der Regel am Gewährungsdatum der Aktienoptionen. Die Aufwandserfassung kann jedoch auch zu einem früheren Datum erfolgen, wenn die Leistungserbringung durch den Mitarbeiter vor der formalen Genehmigung der Optionsausgabe beginnt.

Der Konzern bilanziert den Vergütungsaufwand von Beginn des Leistungszeitraums an, auch wenn das Gewährungsdatum hinter dem Dienstbeginn liegt. Im Zeitraum zwischen dem Beginn der Leistungserbringung und dem Gewährungsdatum basiert der Aufwand für anteilsbasierte Vergütung auf dem geschätzten Fair Value der Aktienoptionen zum Gewährungsdatum. Sobald das Gewährungsdatum feststeht, wird der geschätzte Fair Value berichtigt, sodass der Aufwand basierend auf dem tatsächlichen Fair Value zum Gewährungsdatum der gewährten Eigenkapitalinstrumente prospektiv erfasst wird.

Für Anteilszuteilungen, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst, mit Ausnahme von anteilsbasierten Vergütungsplänen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, deren Ausübung von einer Marktbedingung oder von einer Nicht-Ausübungsbedingung abhängt. Diese Eigenkapitalinstrumente werden unabhängig davon, ob eine Marktbedingung oder eine Nicht-Ausübungsbedingung eintritt, als ausübbar behandelt, sofern alle anderen Leistungs- oder Dienstbedingungen erfüllt sind.

Zum Ende eines jeden Berichtszeitraums schätzt die Gesellschaft ausgehend von den nicht-marktbasierten Ausübungsbedingungen die Anzahl der Optionen und Anteile, die voraussichtlich ausübbar werden. Mögliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Eigenkapital erfasst.

Werden die Vertragsbedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens mit dem am Tag der Gewährung ermittelten Fair Value der gewährten Eigenkapitalinstrumente erfasst, es sei denn, diese Eigenkapitalinstrumente sind nicht ausübbar, weil am Tag der Gewährung eine vereinbarte Ausübungsbedingung (außer einer Marktbedingung) nicht erfüllt war. Der Konzern erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten Fair Value der anteilsbasierten Vergütung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind. Diese werden zum Zeitpunkt der Änderung bewertet.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente anfallen, werden als Personalaufwand erfasst.

Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Barmittel

Der Konzern bilanziert bei anteilsbasierten Vergütungen, die in bar abgegolten werden, eine Rückstellung für die von Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen. Der Konzern bewertet den beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu. Änderungen des Anspruchs werden in Höhe des auf den Grant Date Fair Value entfallenden Anteils im Personalaufwand über den Erdienungszeitraum erfasst. Die übrige Veränderung des Anspruchs wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

5.5 Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Effektivzinssatz ist ein Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Bei der Berechnung der Zinserträge und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes (wenn dieser nicht in der Bonität beeinträchtigt ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit angewendet. Für finanzielle Vermögenswerte, die nach der erstmaligen Erfassung in der Bonität beeinträchtigt werden, werden die Zinserträge hingegen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Wenn der Vermögenswert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist, wird die Berechnung der Zinserträge wieder auf der Bruttobasis vorgenommen.

5.6 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert kürzen den Buchwert des Vermögenswerts. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt. Die an diese Zuwendungen geknüpften Bedingungen wurden vollständig erfüllt, etwaige sonstige Unsicherheiten bestehen nicht.

5.7 Tatsächliche und latente Steuern

Der Steueraufwand einer Periode setzt sich zusammen aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern. Steuern werden im Periodenergebnis erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen werden die Steuern entsprechend im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Tatsächliche Steuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Abschlussstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen, mit folgenden Ausnahmen, erfasst.

Keine latenten Steuern werden erfasst aus dem erstmaligen Ansatz eines

  • Geschäfts- oder Firmenwerts oder
  • eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall,
  • der kein Unternehmenszusammenschluss ist und
  • der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS, noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

Keine latenten Steuern werden erfasst aus zu versteuernden temporären Differenzen,

  • die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen,
  • wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und
  • es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Der kombinierte Steuersatz beträgt 31% (Vorjahr: 31%). Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn die Gesellschaft einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

5.8 Sachanlagen

Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern lauten wie folgt:

  • Mietereinbauten: 10 Jahre
  • Büroeinrichtung: 10 bis 13 Jahre
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre
  • Technische Anlagen und Maschinen: 3 bis 10 Jahre

Für im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbene Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestimmt sich die jeweils anzuwendende Restnutzungsdauer vor allem auf Basis der vorgenannten Nutzungsdauern sowie der bereits zum Erwerbszeitpunkt verstrichenen Nutzungsdauer.

Die Durchführung von Werthaltigkeitstests sowie die Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen erfolgt entsprechend der Vorgehensweise für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer. Für weitere Informationen hierzu wird auf Angabe 5.9 dieses Anhangs verwiesen.

5.9 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Markennamen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.

Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam im Aufwandsposten "Abschreibungen" in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Cashflows, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mithilfe des Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der langfristigen Unternehmensplanung abgeleitet, die historische Entwicklungen sowie makroökonomische Trends berücksichtigt. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit oder CGU) herangezogen.

Abschreibung

Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern lauten wie folgt:

  • Patente und Marken: 10 Jahre
  • Aktivierte Entwicklungskosten: 5 Jahre
  • Software: 3 Jahre
  • Lizenzen und sonstige Rechte: 3 bis 10 Jahre
  • Basistechnologie: 5 bis 8 Jahre
  • Kundenbeziehungen: 10 bis 15 Jahre.

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

5.10 Vorräte

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren realisierbaren Werten angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nicht unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgewertet, wenn die Fertigerzeugnisse, in die sie eingehen, voraussichtlich mindestens zu deren Herstellungskosten verkauft werden können. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind auf Basis von Einzelkalkulationen, die auf

der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Materialund Fertigungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und produktionsbezogene Verwaltungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

5.11 Finanzinstrumente

Die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz und die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung seiner finanziellen Finanzinstrumente und von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Finanzinstrumente.

Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner Finanzinstrumente spiegelt wider, wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme (Geschäftsmodell "Halten"), den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte (Geschäftsmodell "Verkaufen") oder durch beides (Geschäftsmodell "Halten & Verkaufen").

Damit ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortized Cost) oder zum beizulegenden Zeitwert ergebnisneutral (Fair Value Through Other Comprehensive Income) klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen "Solely Payments of Principal and Interest" (SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.

Erstmalige Erfassung und Bewertung

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinanderfallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum Fair Value. Transaktionskosten werden grundsätzlich einbezogen.

Zum Abschlussstichtag liegen im Konzern ausschließlich originäre finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Amortized Cost" vor, die dem Geschäftsmodell "Halten" zuzuordnen sind.

Der Konzern hat Zinsbegrenzungsgeschäfte (Zins-Cap-Kontrakte) abgeschlossen. Zu weiteren Informationen zu Zinsrisiken wird auf Angabe 33.2 dieses Anhangs verwiesen.

Folgebewertung

Finanzielle Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten sind nicht-derivative finanzielle Finanzinstrumente, die ausschließlich Cashflows aus Tilgungs- und Zinszahlungen generieren (Zahlungsstrombedingung) und die zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden (Geschäftsmodellbedingung). Die finanziellen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten des Konzerns umfassen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel und -äquivalente sowie Bankdarlehen und sonstige Darlehen. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden solche finanziellen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Transaktionskosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine sachgerechte Annäherung des Fair Value dar.

Wertminderung

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden auf Basis von erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Losses, ECL) erfasst. Die ECLs basieren auf dem Unterschied zwischen den vertraglich fälligen Cashflows und allen Cashflows, die der Konzern erwartet zu erhalten, diskontiert mit einem Näherungswert des ursprünglichen

Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows umfassen die Cashflows aus dem Verkauf von gehaltenen Sicherheiten oder anderen Kreditverbesserungen, die integraler Bestandteil des Kreditvertrags sind. Es wird ein dreistufiges Model zur Allokation von Wertberichtigungen angewendet:

Stufe 1: Erwartete Kreditverluste für die nächsten zwölf Monate

Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung. Das beinhaltet üblicherweise neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Es werden die erwarteten Kreditverluste, welche auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen sind, erfasst.

Stufe 2: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität

Wenn ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz (Simplified Approach) angewandt, wonach diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Die Einschätzung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigt. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Stufe 3: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – bonitätsbeeinträchtigt

Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere interne und externe Informationen, die darauf hinweisen, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die ausstehenden vertraglichen Cashflows in voller Höhe zu erhalten, wobei jegliche Kreditverbesserungen berücksichtigt werden.

Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn es keine realistische Erwartung gibt, die vertraglichen Cashflows einzubringen. In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwerts (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet. Erwartete Kreditverluste werden auf Basis von globalen Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet. Die Wertminderungsverluste werden im Periodenergebnis erfasst. Siehe Angabe 33.2 dieses Anhangs für Informationen zum Kreditrisiko des Konzerns.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert erlöschen oder wenn das vertragliche Recht auf den Bezug von Cashflows übertragen wird und dabei im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

5.12 Gezeichnetes Kapital

Stammaktien

Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital erfasst. Ertragsteuern in Bezug auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert.

Aktienleihe

Die im Wege eines unentgeltlichen Aktiendarlehens von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien werden bilanziell nicht als eigene Anteile erfasst, da der Gesellschaft aus diesen Aktien keine Rechte zustehen. Die vollständige Rückübertragung der in Leihe gehaltenen Aktien erfolgte im Laufe des Berichtszeitraums, sodass zum Abschlussstichtag durch den Konzern keine eigenen Aktien gehalten wurden. Der Gesellschaft sind aus den in Leihe gehaltenen Aktien keine Erträge bzw. Aufwendungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile bzw. Nachteile entstanden.

5.13 Rückstellungen

Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Zahlungsverpflichtungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.

Gewährleistungen

Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Rückstellung basiert auf historischen Gewährleistungsdaten und einer Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten.

5.14 Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Der Konzern erfasst als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:

  • Feste Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber zu leistender Leasinganreize
  • Variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind
  • Erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien
  • Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde
  • Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird

Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz.

Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Leasingverbindlichkeit
  • Bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize
  • Anfängliche direkte Kosten
  • Rückbauverpflichtungen

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Leasingverhältnisses vorgenommen.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen werden als Aufwand erfasst. Des Weiteren werden die zuvor erläuterten Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten.

Leasingverträge, insbesondere von Immobilien, enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

Als Leasinggeber bei einem Operating Lease weist der Konzern das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der Periode vereinnahmten Leasingraten werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen.

5.15 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value)

Vermögenswerte und Schulden werden entweder bei erstmaliger Erfassung oder auch im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet.

Der Fair Value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des Fair Value wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

  • Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
  • vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der Fair Value eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des Fair Value eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des Fair Value zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der Fair Value bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum Fair Value insgesamt wesentlich ist:

  • Stufe 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
  • Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum Fair Value insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
  • Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum Fair Value insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum Fair Value insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen über die Fair Values zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair Value-Hierarchie festgelegt.

5.16 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz erfasst. Sie entstehen, soweit eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung für den Konzern zum Abschlussstichtag besteht. Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt zum Fair Value. Bestehende Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen werden im Rahmen von IFRS 16 bilanziert. Ausnahmen stellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 16 dar. Die Haftungsverhältnisse werden zum Erfüllungswert bewertet.

5.17 Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze des Konzerns stellen sich – soweit keine Wertminderungen vorliegen – zusammengefasst und vereinfachend im Wesentlichen wie folgt dar:

Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
mit bestimmter Nutzungsdauer
Fortgeführte Anschaffungskosten
mit unbestimmter Nutzungsdauer
Impairment only-Ansatz
Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechte)
Fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Fortgeführte Anschaffungskosten
Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert
Zahlungsmittel und -äquivalente
Fortgeführte Anschaffungskosten
Abgegrenzte Aufwendungen
Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Fortgeführte Anschaffungskosten
Latente Steueransprüche Nicht diskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird
Bilanzposten Bewertung
Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte Anschaffungskosten
Latente Steuerschulden Nicht diskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird
Ertragsteuerschulden Erwartete Zahlung an Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten
Abgegrenzte Erlöse Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige Rückstellungen Erwarteter diskontierter Betrag, der zum Abfluss von Ressourcen führen wird
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich
Leasingverbindlichkeiten)
Fortgeführte Anschaffungskosten

5.18 Neue und geänderte Standards

Die im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden. Von der EU übernommene und ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwendende neue und geänderte Standards hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns.

Neue oder geänderte Standards, die sich wesentlich auf künftige Abschlüsse des Konzerns auswirken würden, bestehen nicht.

6. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sind teilweise Ermessensentscheidungen zu treffen, welche die Beträge in diesem Abschluss beeinflussen. Außerdem sind bei der Aufstellung des Abschlusses zukunftsbezogene Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, durch die die Wertansätze der Bilanzposten sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen beeinflusst werden können. Die sich tatsächlich ergebenden Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer künftig wesentliche Anpassungen erforderlich sein können, werden nachfolgend erläutert.

6.1 Ermessensentscheidungen

Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Rechnungslegungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Konzerns, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Beispielsweise wird die technische Realisierbarkeit anhand der Entwicklung von Prototypen oder Machbarkeitsstudien beurteilt. Die wirtschaftliche Realisierbarkeit wird durch eine Projektplanung, die die notwendigen Material- sowie Personalaufwendungen sowie deren Finanzierung umfasst, beurteilt.

6.2 Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.

Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Der Konzern hat die Bedingungen seiner anteilsbasierten Vergütungen analysiert, um die entsprechende Klassifizierung in Übereinstimmung mit IFRS 2 zu bestimmen. Die ausgegebenen Aktienoptionen unterliegen Bedingungen, unter denen die Aktienoptionen durch die Berechtigten ausgeübt werden dürfen. Basierend auf dieser Analyse stellte der Konzern fest, dass zwei Ausgleichsszenarien existieren. Ein Szenario wäre als ein vollständiger Barausgleich anzusehen, während das andere Szenario als ein vollständiger Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu betrachten wäre. Angesichts der Absicht des Vorstandes, einen Ausgleich durch die Ausgabe neuer Aktien herbeizuführen, ist der Konzern zum Entschluss gekommen, dass er keine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich hat und die anteilsbasierte Vergütung durch Eigenkapitalinstrumente beglichen werden soll. Diese Beurteilung des Managements wird zu jedem Abschlussstichtag erneut vorgenommen. Weitere Informationen hierzu sind in Angabe 36.1 dieses Anhangs enthalten.

Die Aufwendungen aus der Gewährung von Aktienoptionen der Gesellschaft an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem Fair Value dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des Fair Value anteilsbasierter Vergütungen muss das am besten geeignete Bewertungsverfahren bestimmt werden. Der Konzern nutzt hierzu eine Monte Carlo-Simulation. Diese ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Für diese Schätzung ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Input-Parameter erforderlich, darunter insbesondere die erwartete, von vergleichbaren börsennotierten Unternehmen bzw. der BCM AG abgeleitete Volatilität sowie voraussichtliche Optionslaufzeit, Dividendenrendite und risikoloser Zinssatz. Die Annahmen und angewandten Verfahren für die Schätzung des Fair Value werden in Angabe 36.1 dieses Anhangs dargestellt.

Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich

Der Konzern bilanziert bei anteilsbasierten Vergütungen, die in bar abgegolten werden, eine Rückstellung für die von Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen. Der Konzern bewertet den beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu. Änderungen des Anspruchs werden in Höhe des auf den Grant Date Fair Value entfallenden Anteils im Personalaufwand über den Erdienungszeitraum erfasst. Die übrige Veränderung des Anspruchs wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die auf den Personalaufwand entfallende Komponente wird mit dem Fair Value zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des Fair Value anteilsbasierter Vergütungen muss das am besten geeignete Bewertungsverfahren bestimmt werden. Der Konzern nutzt hierzu ein Black-Scholes-Modell. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Für diese Schätzung ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Input-Parameter erforderlich, darunter insbesondere die erwartete, von vergleichbaren börsennotierten Unternehmen bzw. der BCM AG abgeleitete Volatilität sowie voraussichtliche Laufzeit, Dividendenrendite und risikoloser Zinssatz. Die Annahmen und angewandten Verfahren für die Schätzung des Fair Value werden in Angabe 36.2 dieses Anhangs dargestellt.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden derzeit im Konzern nicht erfasst. Für diese Sachverhalte wurden keine latenten Steuern ausgewiesen, da künftige positive besteuerbare Erträge in den betreffenden Konzerngesellschaften zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht ausreichend konkret waren. Diese Annahme wird an jedem Abschlussstichtag überprüft.

Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Zugrundelegung der Erwerbsmethode bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die Fair Value der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses anfallende Kosten werden als Aufwand erfasst und im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Die Bestimmung der Fair Values der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Erwerbsstichtag unterliegt dabei wesentlichen Schätzungsunsicherheiten. Bei der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten wird, in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des Fair Value, entweder auf Gutachten externer Bewertungsgutachter zurückgegriffen oder der Fair Value wird intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik für den jeweiligen immateriellen Vermögenswert ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen generierten Zahlungsmittel ist. Diese Bewertungen sind eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat, sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.

Wertminderungstest der Geschäfts - oder Firmenwerte

Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted Cashflow -Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten fünf Jahre abgeleitet. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted Cashflow -Methode verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Diese Schätzungen haben maßgeblichen Einfluss auf den Nutzungswert. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden in Angabe 20 dieses Anhangs dargestellt und näher erläutert.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist (Angabe 5.13 und 31 ). Solche Schätzungen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten.

II. Angaben zu der Gesamtergebnisrechnung

7. Alternative Leistungskennzahlen

Neben den Angaben, die im Rahmen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gemacht werden, nutzt das Management zur Steuerung des Konzerns weitere Leistungskennzahlen. Diese umfassen die pro-forma Konzern-Gesamtergebnisrechnung sowie bereinigte alternative Leistungskennzahlen.

Pro-forma Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Im Vergleichszeitraum wurden die Erträge und Aufwendungen der IHSE nur für den Dezember in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen, da der Zeitpunkt der Kontrollerlangung erst im Dezember 2019 lag. Da aus diesem Grund die Aussagekraft der Gesamtergebnisrechnung des Vorjahres 2019 und insbesondere deren Eignung für die Ableitung von Prognosen maßgeblich eingeschränkt ist, analysiert der Vorstand Ertragskennzahlen auf pro-forma Basis. Diese stellen die Gesamtergebnisrechnung des Konzerns so dar, als wäre IHSE bereits zum 1. Januar 2019 erworben worden.

Bei der Ermittlung der pro-forma Erträge und Aufwendungen des Vergleichszeitraums hat das Management angenommen, dass die vorläufig ermittelten Anpassungen der Fair Values, die zum Erwerbszeitpunkt der IHSE vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Januar 2019 gültig gewesen wären, die Finanzierungsstruktur nach Erwerb bereits zum Jahresbeginn bestanden hätte und Kosten des Erwerbs im Vergleichszeitraum nicht angefallen wären.

Pro-forma Konzern-Gesamtergebnisrechnung

In € Tsd. 2020 2019
Umsatzerlöse 51.581 54.290
Erhöhung/ (Verminderung) fertiger und unfertiger Erzeugnisse (113) (22)
Andere aktivierte Eigenleistungen 869 769
Gesamtleistung 52.336 55.037
Materialaufwand (13.782) (15.167)
Rohertrag 38.555 39.870
Rohertragsmarge 74,7% 73,4%
Personalaufwand ohne anteilsbasierte Vergütung (19.287) (15.515)
Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung (242) (180)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (12.042) (8.800)
Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (147) (2)
Sonstige betriebliche Erträge 1.494 612
EBITDA 8.331 15.985
Bereinigtes EBITDA 12.270 16.166
Bereinigte EBITDA-Marge 23,8% 29,8%
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (1.665) (1.454)
Abschreibungen auf im Rahmen der Erstkonsolidierung identifizierte immaterielle Vermögenswerte (7.708) (8.633)
Finanzierungsaufwendungen (3.890) (2.444)
Finanzerträge 95 62
Finanzergebnis (3.795) (2.381)
Ergebnis vor Steuern (4.838) 3.518
Ertragsteuern (1.921) (2.204)
Periodenergebnis (6.759) 1.314
Davon entfallend auf Anteilseigner der BCM AG (6.729) 1.314

Bereinigte alternative Leistungskennzahlen

Der Konzern macht Angaben zum Ergebnis vor Zinsen und Steuern (bereinigtes EBIT) sowie zum Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA). Der Prozentsatz, den diese Kennzahlen von den Umsatzerlösen betragen, wird als die jeweilige Marge (bereinigte EBITDA-Marge und bereinigte EBIT-Marge) ermittelt. Darüber hinaus werden Angaben zu dem bereinigten Ergebnis je Aktie gemacht. Neben den Umsatzerlösen nutzt das Management diese Leistungskennzahlen zur Unternehmenssteuerung und erachtet sie als wesentlich für das Verständnis der Ertragslage des Konzerns. Die alternativen Leistungskennzahlen sind in den IFRS nicht definiert und die Definitionen des Konzerns sind möglicherweise mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen nicht vergleichbar.

Das Management eliminiert Aufwände aus anteilsbasierter Vergütung gemäß IFRS 2.51 (a) aus den für die Unternehmenssteuerung relevanten Kennzahlen. Der Grund dafür ist, dass diese wirtschaftlich nicht bei dem Unternehmen, sondern bei dessen Aktionären anfallen. Die Ausgabe von Optionen und Aktien stellt keinen Ressourcenabfluss des Konzerns dar. Folglich bereinigt das Management entsprechende Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung bei der Analyse der Ertragskraft des Konzerns. Es wird auf Angabe 36 dieses Anhangs verwiesen.

Ebenso werden die Ertragskennzahlen für die Analyse der Leistungsfähigkeit des Konzerns um Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen gemäß IFRS 3.53 bereinigt. Zunächst fallen solche Kosten nur bei Käufen von Unternehmen an. Sie haben demzufolge, das Geschäftsmodell der BCM AG betreffend, einen wiederkehrenden Charakter, betragen jedoch unter Annahme eines gleichbleibenden Konsolidierungskreises jeweils Null. Darüber hinaus wären solche Aufwendungen nach Auffassung der Konzernleitung als Anschaffungskosten zu erfassen, welche bei Erwerbsvorgängen aus konventioneller Sicht zu aktivieren sind und die daher keinen Aufwand darstellen sollten.

Bei Vollzug des Börsengangs der BCM AG, in dessen Rahmen neue Anteile ausgegeben wurden, war ein Teil der damit verbundenen Kosten direkt im Eigenkapital als Abzug von der Kapitalrücklage und daher nicht als Aufwand im Periodenergebnis zu erfassen. Die Voraussetzungen für die direkte Erfassung im Eigenkapital werden in IAS 32.37 geregelt. Kosten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind aufwandswirksam zu erfassen. Aufgrund der außerordentlichen Natur dieser Kosten, eliminiert der Konzern diese aufwandswirksamen Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen aus den bereinigten Ertragskennzahlen.

Abschreibungen auf im Rahmen der Kaufpreisallokation bei Unternehmenskäufen identifizierte immaterielle Vermögenswerte (PPA-Abschreibungen) werden für den Zweck der wertsteigernden Unternehmenssteuerung ebenfalls aus der Zahlengrundlage nach IFRS herausgerechnet. Bei diesen Abschreibungen handelt es sich um Buchungen auf Ebene der Kapitalkonsolidierung, also unabhängig von den Geschäftszahlen der einzelnen Konzerngesellschaften. Diese Abschreibungen sind in keinem der einzelnen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zu finden. Die Aufwandserfassung findet ausschließlich auf Ebene der Konsolidierung statt. Der Aufwand ist nicht liquiditätswirksam, hat keine Relevanz für die Fähigkeit des Konzerns Dividenden auszuschütten und es fallen auch künftig keine entsprechenden Ersatzinvestitionen dafür im Cashflow an. Das aufgrund der PPA-Abschreibung gemäß IFRS deutlich verringerte Ergebnis resultiert ausschließlich aus der Tatsache, dass eine M&A-Transaktion stattgefunden hat. Es findet somit eine erheblich schlechtere Darstellung der Ertragslage, allein aufgrund der Kapitalkonsolidierung, statt. Auch ist es möglich, dass sich ein Tochterunternehmen deutlich besser als geplant entwickelt und dennoch substanzielle Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation in den Konzernabschluss zu buchen sind. Da auf PPA-Abschreibungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung Erträge aus der Auflösung latenter Steuerschulden anfallen, werden diese bei der Ermittlung der Nachsteuerkennzahlen in entsprechender Höhe ebenfalls eliminiert.

Da aufgrund der Anwendung der Methode des antizipierten Erwerbs keine nicht-beherrschenden Anteile ausgewiesen werden, werden Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen für die verbleibenden 30% der Anteile der Palas in der Bilanz des Konzerns erfasst. Deren Anstieg wird teilweise im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung im Personalaufwand sowie zum anderen Teil im Finanzergebnis erfasst. In der Folge rechnet der Konzern das auf diesen Sachverhalt entfallende Finanzergebnis aus NCI Put aus dem bereinigten Ergebnis heraus.

Gemäß IFRS erfolgt die Vollkonsolidierung, also der gemeinsame Ausweis sämtlicher Erträge und Aufwendungen mehrheitlich erworbener Unternehmen, ab dem Zeitpunkt der Kontrollerlangung. In der Folge wird bei unterjährig zum Abschluss kommenden Unternehmenskäufen nur ein Teil des Geschäftsvolumens in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Um den Adressaten dieses Abschlusses einen erhöhten Informationsgehalt zu bieten, werden die Leistungskennzahlen ergänzend pro-forma dargestellt. Unter der pro-forma Betrachtungsweise werden die Aufwände und Erträge von in einem Berichtszeitraum erworbenen Tochterunternehmen ab Beginn des Zeitraums, in dem der jeweilige Erwerb stattgefunden hat, konsolidiert. IHSE wird folglich ab dem 1. Januar 2019 in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung inkludiert. Hierbei kommen teilweise Schätzungen des Managements zum Tragen.

Ermittlung des bereinigten EBITDA

Ab Kontrollerlangung Pro-forma
In € Tsd. 2020 2019 2019
Ergebnis vor Steuern (4.838) (3.387) 3.518
Finanzergebnis 3.795 1.124 2.381
Abschreibungen 9.373 3.534 10.086
EBITDA 8.331 1.270 15.985
Anteilsbasierte Vergütung 242 180 180
Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen (169) 1.320 -
Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen 3.865 - -
Bereinigtes EBITDA 12.270 2.770 16.166
Bereinigte EBITDA-Marge 23,8% 16,7% 29,8%

Ermittlung des bereinigten Ergebnisses und des bereinigten Ergebnisses je Aktie

Ab Kontrollerlangung
In € Tsd. 2020 2019 2019
Periodenergebnis (6.759) (3.823) 1.314
Anteilsbasierte Vergütung 242 180 180
Finanzergebnis aus NCI Put 1.614 354 354
Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen (169) 1.320 -
Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen 3.865 - -
PPA-Abschreibungen 7.708 2.714 8.633
Darauf entfallende latente Ertragsteuern (2.096) (772) (2.375)
Bereinigtes Ergebnis 4.406 (28) 8.106
Davon: Anteilseigner der BCM AG 4.436 (28) 8.106
Davon: Nicht beherrschende Anteile (30) - -
Anzahl ausstehende Aktien (Stück) 8.341.577 2.905.836 6.195.579
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (€) 0,53 (0,01) 1,31

Ermittlung des bereinigten EBIT

Ab Kontrollerlangung Pro-forma
In € Tsd. 2020 2019 2019
Ergebnis vor Steuern (4.838) (3.387) 3.518
Finanzergebnis 3.795 1.124 2.381
EBIT (1.043) (2.264) 5.899
PPA-Abschreibungen 7.708 2.714 8.633
Anteilsbasierte Vergütung 242 180 180
Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen (169) 1.320 -
Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen 3.865 - -
Bereinigtes EBIT 10.604 1.950 14.713
Bereinigte EBIT-Marge 20,6% 11,8% 27,1%

Im Vergleichszeitraum umfassten die Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen unter anderem eine Abgrenzung von Grunderwerbsteuern. Infolge der weiteren Kommunikation mit den Finanzbehörden, wurde die Schätzung der Steuerbelastung reduziert und daraus ein Ertrag von € 169 Tsd. im Periodenergebnis des Berichtszeitraums erfasst. Dieser Ertrag wurde bei der Ermittlung der bereinigten alternativen Leistungskennzahlen herausgerechnet.

Zum Zweck der Finanzierung des Erwerbs der IHSE wurden im Dezember 2019 eine Barkapitalerhöhung und eine Sachkapitalerhöhung durchgeführt. Infolge der Ausgabe von Aktien der BCM AG wurden eigene Aktien aus der Aktienleihe (Angabe 25.1) zurückgeführt. Die Auswirkungen dieser Vorgänge auf die Anzahl der ausstehenden Aktien wurden in der pro-forma Betrachtung des Vorjahres berücksichtigt.

8. Geschäftssegmente

Der Konzern verfügt derzeit über zwei strategische Bereiche, welche die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns darstellen. Die Segmente bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden getrennt verwaltet, da sie in unterschiedlichen Märkten agieren und unterschiedliche Technologie - und Marketingstrategien erfordern. Für jedes Segment überprüft der Vorstand der BCM AG monatlich interne Managementberichte.

Das Geschäftssegment Environmental Technologies umfasst Unternehmen im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Feinstaub - und Nanopartikelmessgeräten, Aerosolspektrometern und -generatoren sowie Filterprüfständen.

Das Geschäftssegment Security Technologies umfasst Unternehmen im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von hoch-performanten Geräten zur Schaltung und Verlängerung von Computersignalen. Da es sich hierbei um die IHSE handelt, deren Aufwände und Erträge im Berichtszeitraum lediglich im Dezember 2019 in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, ist die Aussagekraft der Vorjahreswerte eingeschränkt.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns und deren Segmentierung hängt maßgeblich von den weiteren Unternehmenskäufen ab. Daher kann es in Zukunft zu substanziellen Anpassungen sowohl in der Definition der Segmente als auch im regelmäßig berichteten Zahlenmaterial kommen. Für Informationen zu der Verteilung der Umsatzerlöse auf Gruppen von Produkten und Dienstleistungen wird auf Angabe 9 dieses Anhangs verwiesen. Die Segmentkennzahlen werden gemäß Management Accounting, welches im Wesentlichen den IFRS entspricht, berichtet. Langfristige Vermögenswerte liegen nahezu ausschließlich in Deutschland.

Kennzahlen nach Geschäftssegment

Berichtspflichtige Segmente
Environmental
Technologies
Security
Technologies
Summe Central
Functions
Konsolidierung Summe
In € Tsd. 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Umsatzerlöse 18.114 13.835 33.543 2.726 51.657 16.561 - - (76) - 51.581 16.561
Rohertrag 13.874 10.875 24.680 2.367 38.555 13.242 - - - - 38.555 13.242
Bereinigtes EBITDA 6.283 4.999 11.778 767 18.061 5.766 (5.793) (2.997) - - 12.270 2.770
Anteilsbasierte Vergütung (242) (180)
Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen 169 (1.320)
Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen (3.865) -
EBITDA 8.331 1.270
Trade Working Capital* 4.637 3.527 11.292 11.010 15.929 14.538 (472) (462) - - 15.457 14.075
Liquide Mittel 5.442 3.407 9.486 6.583 14.927 9.990 108.616 7.181 - - 123.544 17.171
Finanzverbindlichkeiten 16.381 17.382 40.749 43.795 57.130 61.176 314 148 (3.184) - 54.261 61.324
Umsatzerlöse nach Region
EMEA 14.228 9.461 19.186 598 33.414 10.058 - - (76) - 33.338 10.058
Deutschland 6.874 4.175 6.152 215 13.027 4.390 - - (76) - 12.950 4.390
Niederlande 6 - 4.789 - 4.794 - - - - - 4.794 -
Vereinigtes Königreich 912 1.220 406 - 1.318 1.220 - - - - 1.318 1.220
Frankreich 1.769 1.323 2.004 14 3.773 1.337 - - - - 3.773 1.337
Italien 486 260 449 - 935 260 - - - - 935 260
Sonstige 4.180 2.483 5.386 369 9.567 2.852 - - - - 9.567 2.852
Americas 1.952 2.496 9.237 2.030 11.189 4.527 - - - - 11.189 4.527
USA 1.693 2.397 9.214 2.030 10.907 4.427 - - - - 10.907 4.427
Sonstige 259 99 23 - 282 99 - - - - 282 99
APAC 1.934 1.878 5.120 98 7.054 1.976 - - - - 7.054 1.976
China 589 556 2.942 70 3.532 626 - - - - 3.532 626
Sonstige 1.345 1.322 2.178 28 3.522 1.350 - - - - 3.522 1.350
Summe 18.114 13.835 33.543 2.726 51.657 16.561 - - (76) - 51.581 16.561

* Das Trade Working Capital umfasst Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Pro-forma Geschäftssegmente

Berichtspflichtige Segmente
Environmental
Technologies
Security
Technologies
Summe Central
Functions
Konsolidierung Summe
In € Tsd. 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Umsatzerlöse 18.114 13.835 33.543 40.455 51.657 54.290 - - (76) - 51.581 54.290
Rohertrag 13.874 10.875 24.680 28.995 38.555 39.870 - - - - 38.555 39.870
Bereinigtes EBITDA 6.283 4.999 11.778 14.164 18.061 19.163 (5.793) (2.997) - - 12.270 16.166
Anteilsbasierte Vergütung (242) (180)
Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen 169 -
Kosten von Eigenkapitalmaßnahmen (3.865) -
EBITDA 8.331 15.985
Trade Working Capital* 4.637 3.527 11.292 11.010 15.929 14.538 (472) (462) - - 15.457 14.075
Liquide Mittel 5.442 3.407 9.486 6.583 14.927 9.990 108.616 7.181 - - 123.544 17.171
Finanzverbindlichkeiten 16.381 17.382 40.749 43.795 57.130 61.176 314 148 (3.184) - 54.261 61.324
Umsatzerlöse nach Region
EMEA 14.228 9.461 19.186 17.912 33.414 27.373 - - (76) - 33.338 27.373
Deutschland 6.874 4.175 6.152 3.940 13.027 8.115 - - (76) - 12.950 8.115
Niederlande 6 - 4.789 6.360 4.794 6.360 - - - - 4.794 6.360
Vereinigtes Königreich 912 1.220 406 908 1.318 2.128 - - - - 1.318 2.128
Frankreich 1.769 1.323 2.004 1.033 3.773 2.356 - - - - 3.773 2.356
Italien 486 260 449 640 935 900 - - - - 935 900
Sonstige 4.180 2.483 5.386 5.031 9.567 7.514 - - - - 9.567 7.514
Americas 1.952 2.496 9.237 14.485 11.189 16.981 - - - - 11.189 16.981
USA 1.693 2.397 9.214 14.476 10.907 16.873 - - - - 10.907 16.873
Sonstige 259 99 23 9 282 108 - - - - 282 108
APAC 1.934 1.878 5.120 8.058 7.054 9.936 - - - - 7.054 9.936
China 589 556 2.942 6.866 3.532 7.422 - - - - 3.532 7.422
Sonstige 1.345 1.322 2.178 1.192 3.522 2.514 - - - - 3.522 2.514
Summe 18.114 13.835 33.543 40.455 51.657 54.290 - - (76) - 51.581 54.290

* Das Trade Working Capital umfasst Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

9. Umsatzerlöse

Der Konzern erzielt Umsatzerlöse hauptsächlich aus dem Verkauf von Messgeräten und Prüfständen im Geschäftssegment Environmental Technologies sowie aus dem Verkauf von KVM-Geräten und KVM-Systemen im Geschäftssegment Security Technologies. In der nebenstehenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) nach den wichtigsten Produkt- und Dienstleistungslinien sowie dem Zeitpunkt der Erlösrealisierung aufgeschlüsselt. Für Angaben zu Umsatzerlösen nach geografischen Hauptmärkten wird auf Angabe 8 dieses Anhangs verwiesen. Im Berichtszeitraum entfielen auf keinen der Kunden mehr als 10% der Umsatzerlöse des Konzerns.

Erträge aus der kurzfristigen Vermietung von Geräten

Neben den Erlösen aus Verträgen mit Kunden gem. IFRS 15 weist der Konzern in den Umsatzerlösen Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung von Geräten gem. IFRS 16 aus. Diese sind in der nachfolgenden Übersicht gesondert dargestellt.

Vertragssalden

Die nachfolgende Tabelle zeigt Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

In € Tsd. 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
7.235 5.850
Vertragsverbindlichkeiten (1.055) (665)

Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten Vorauszahlungen von Kunden, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag in Form von Umsatzerlösen zu vereinnahmen sind. Die Vorauszahlungen sind kurzfristiger Natur. Auf Prüfstände und sonstige Messgeräte entfallen Vorauszahlungen in Höhe von € 697 Tsd. Im Rahmen von erweiterten Garantievereinbarungen wurden Vorauszahlungen von Kunden in Höhe von € 358 Tsd. geleistet. Der zum Vorjahresstichtag am 31. Dezember 2019 in den Vertragsverbindlichkeiten enthaltene Betrag von € 665 Tsd. wurde im Berichtszeitraum in Form von Umsatzerlösen erfasst.

Aufgliederung der Umsatzerlöse

Environmental Technologies Security Technologies Konzern
In € Tsd. 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Externe Kunden
Verkaufte Produkte 21.580 17.497 39.202 2.572 60.782 20.069
Erbrachte Dienstleistungen 861 238 207 284 1.067 522
Externe Bruttoumsätze 22.441 17.736 39.409 2.855 61.849 20.591
Erlösschmälerungen (4.392) (3.958) (5.942) (129) (10.333) (4.087)
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 18.049 13.778 33.467 2.726 51.516 16.504
Kurzfristige Vermietung von Geräten 65 58 - - 65 58
Umsatzerlöse 18.114 13.836 33.467 2.726 51.581 16.561
Zeitpunkt der Erlösrealisierung
Zu einem Zeitpunkt 16.743 13.540 33.260 2.442 50.004 15.982
Über einen Zeitraum 1.306 238 207 284 1.512 522
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 18.049 13.778 33.467 2.726 51.516 16.504
Kurzfristige Vermietung von Geräten 65 58 - - 65 58
Umsatzerlöse 18.114 13.836 33.467 2.726 51.581 16.561

10. Aktivierte Eigenleistungen

Von den aktivierten Eigenleistungen entfallen € 392 Tsd. (Vorjahr: € 443 Tsd.) auf aktivierungspflichtige Entwicklungskosten nach IAS 38. Bei diesen Entwicklungskosten handelt es sich insbesondere um Investitionen in die Entwicklung von Sensorik-Messinstrumenten.

Die übrigen € 477 Tsd. resultieren im Wesentlichen auf selbst produzierte Demo-Geräte, die Kunden zu Vertriebszwecken vorrübergehend kostenlos zur Verfügung gestellt werden (Vorjahr: € 326 Tsd.).

11. Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 2020 2019
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
13.377 3.741
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
405 558
Materialaufwand 13.782 4.299

12. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 2020 2019
Löhne und Gehälter 17.210 5.839
Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung
2.077 785
Personalaufwand ohne
anteilsbasierte Vergütung
19.287 6.624
Anteilsbasierte Vergütung 242 180
Personalaufwand 19.529 6.803

13. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 2020 2019
Kosten des Börsengangs 3.865 -
Werbe- und Reisekosten 1.738 605
Due Diligence-Kosten 995 228
Versicherungen und Beiträge 953 143
Andere Rechts- und Beratungskosten 854 458
Abschlusserstellung und -prüfung 816 430
Fremdwährungsverluste 343 164
EDV-Kosten 244 100
Aufsichtsratsvergütung 185 143
Aufwendungen Leasingverhältnisse
über geringwertige Vermögenswerte
109 136
Andere Leasingaufwendungen
(Nebenkosten, Service-Komponenten)
60 59
Nebenkosten des Geldverkehrs 50 128
Aufwendungen für kurzfristige
Leasingverhältnisse
16 2
Kosten von M&A-Transaktionen - 1.320
Sonstige Kosten 1.813 1.643
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
12.042 5.558

Die Kosten von M&A-Transaktionen im Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus Grunderwerbsteuer, Rechtsberatung und Due Diligence für den Kauf der IHSE. Die Due Diligence-Kosten beziehen sich hingegen auf die Detailprüfung potenzieller Unternehmenskäufe, die entweder im jeweiligen Berichtszeitraum abgebrochen wurden, oder zum Abschlussstichtag noch in Bearbeitung sind.

14. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 2020 2019
Erträge aus Währungsumrechnung 437 30
Periodenfremde Erträge 271 143
Darlehenserlassung (PPP Darlehen) 218 -
Investitionszuschüsse (IAS 20) 195 120
Verrechnete Sachbezüge KFZ 161 65
Unterstützungsprogramme Singapur 66 -
Andere sonstige betriebliche Erträge 147 33
Sonstige betriebliche Erträge 1.494 390

Für weitere Informationen zu den Posten Darlehenserlassung (PPP Darlehen) und Unterstützungsprogramme Singapur wird auf Angabe 2 dieses Anhangs verwiesen.

15. Abschreibungen

Die Abschreibungen umfassen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von € 9.373 Tsd. (Vorjahr: € 3.534 Tsd.). Davon entfallen Abschreibungen in Höhe von € 1.665 Tsd. (Vorjahr € 820 Tsd.) auf Sachanlagen, Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und auf immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen der Kaufpreisallokation bei Unternehmenserwerben identifiziert wurden. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen betragen € 544 Tsd. (Vorjahr: € 338 Tsd.).

Die Abschreibungen beinhalten auch die planmäßigen Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierten immateriellen Vermögenswerte. Diese verteilen sich auf die aktivierten Vermögenswerte wie folgt:

Für weitere Informationen zu der anteilsbasierten Vergütung wird auf Angabe 36 dieses Anhangs verwiesen.

In € Tsd. 2020 2019
Basistechnologie 3.400 925
Kundenbeziehungen 2.468 648
Marken 1.020 241
Auftragsbestand 820 900
Summe 7.708 2.714

17. Ertragsteuern

Latenter Steuerertrag

Die im Periodenergebnis erfassten Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 2020 2019
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufendes Jahr 3.558 1.292

Auflösung temporärer Differenzen (1.637) (856) Summe 1.921 436

16. Finanzergebnis

Die Finanzierungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 2020 2019
Zinsen auf Finanzverbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
1.945 807
Negativzinsen auf Bankguthaben 299 -
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten 31 19
Aufzinsung der NCI Put-Verbindlichkeit 119 109
Neubewertung NCI Put-Rückstellung 1.496 245
Finanzierungsaufwendungen 3.890 1.179

Im Vergleichszeitraum hat der Konzern Aufwendungen für Negativzinsen auf Bankguthaben in Höhe von € 103 Tsd. unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Berichtszeitraum erfolgte die Umgliederung dieser Aufwendungen in das Finanzergebnis.

Für weitere Informationen zu dem NCI Put wird auf Angabe 38 dieses Anhangs verwiesen.

Die Finanzerträge von € 95 Tsd. (Vorjahr: € 56 Tsd.) umfassen im Wesentlichen einen Modifikationsertrag aus einer im Berichtszeitraum verursachten Zinssatzreduzierung eines Bankdarlehens.

Veränderung der latenten Steuern

Die passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzpos-

ten sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

31. Dezember
In € Tsd. 1. Januar Erworben durch
Unternehmens
zusammenschluss
Erfasst im
Periodenergebnis
Nettoumrechnungs
differenzen
Netto Latente
Steueransprüche
Latente
Steuerschulden
2020
Geschäfts- oder Firmenwert 542 - (46) (44) 452 452 -
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (18.556) - 2.004 256 (16.296) - (16.296)
Sachanlagen - - 11 - 11 11 -
Vorräte 440 - (350) - 90 90 -
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen - - 18 (8) 10 10 -
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung (15.733) 563 (16.296)
Verrechnung der Steuern - - -
Steueransprüche (-schulden) netto (15.733) 563 (16.296)
2019
Geschäfts- oder Firmenwert - 542 0 - 542 542 -
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (3.415) (15.838) 697 - (18.556) - (18.556)
Sachanlagen - - - - - - -
Vorräte - 281 159 - 440 440 -
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen - - - - - - -
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung (17.574) 982 (18.556)
Verrechnung der Steuern - - -
Steueransprüche (-schulden) netto (17.574) 982 (18.556)

Die latenten Steuerschulden von € 16.296 Tsd. beziehen sich nahezu ausschließlich auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation bei dem Erwerb der Palas und der IHSE identifizierten Kundenstämme, Basistechnologien und Marken (PPA Assets) und werden künftig mit der fortlaufenden Abschreibung dieser PPA Assets ertragswirksam, aber liquiditätsneutral aufgelöst. Zu Abflüssen von liquiden Mitteln kommt es dabei nicht.

Überleitung des effektiven Steuersatzes

Die Unterschiede zwischen dem aufgrund des rechnerischen Steuersatzes erwarteten Ertragssteueraufwand und dem tatsächlichen Ertragssteueraufwand können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dem angewandten Steuersatz liegt der inländische Konzern-Ertragssteuersatz zugrunde. Der inländische Konzernsteuersatz setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15% (Vorjahr: 15%) zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% (Vorjahr: 5,5%) und einem Gewerbesteuersatz von 15,1% (Vorjahr: 15,1%). Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 430% (Vorjahr: 430%).

Die Steuerabgrenzung für die bei der IHSE identifizierten Vermögenswerte wurde auf der Basis von Steuersätzen von 17% bis 28% gebildet. Die Steuerabgrenzung für die bei der Palas identifizierten Vermögensgegenstände wurde auf der Basis des Steuersatzes in Höhe von 31% (Vorjahr: 31%) gebildet.

Ertragsteuerliche Überleitungsrechnung

In € Tsd. 2020 % vom Ergebnis 2019 % vom Ergebnis
Ergebnis vor Ertragsteuern (4.838) (3.387)
Steuern auf Basis des inländischen Steuersatzes des Unternehmens 1.494 31% 1.046 31%
Steuerfreie Erträge 89 2% 113 3%
Steuersatzeffekte (69) (1%) (22) (1%)
Permanente Differenzen (524) (11%) (219) (6%)
Nicht abziehbare Betriebsausgaben (34) (1%) (320) (9%)
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde (2.883) (60%) (1.034) (31%)
Erfassung von Steuereffekten bisher nicht berücksichtigter Verlustvorträge 10 0% - -
Periodenfremder steuerlicher (Gewinn)/ Verlust (4) (0%) - -
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (1.921) (40%) (436) (13%)

Nicht erfasste latente Steueransprüche

Die Konzerngesellschaften verfügen zum Abschlussstichtag über steuerliche Verlustvorträge von € 22.755 Tsd. (Vorjahr: € 6.886 Tsd.) Daraus würde sich ein Steuereffekt von € 7.263 Tsd. (Vorjahr: € 2.182 Tsd.) ergeben. Für diese steuerliche Verlustvorträge wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da künftige besteuerbare Erträge zum Abschlussstichtag nicht hinreichend konkret waren.

18. Ergebnis je Aktie

Die nachfolgende Tabelle stellt die Ermittlungsrechnung des Ergebnisses je Aktie bezogen auf das auf die Aktionäre der BCM AG entfallende Periodenergebnis dar.

Ergebnis je Aktie (€) (0,81) (1,32)
Gewichtete durchschnittliche Anzahl
ausstehender Aktien
8.341.577 2.905.836
Periodenergebnis in € Tsd. (6.729) (3.823)
2020 2019

Das bereinigte pro-forma Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar. Für weitere Informationen dazu wird auf Angabe 7 dieses Anhangs verwiesen.

Bereinigt pro-forma 2020 2019
Periodenergebnis in € Tsd. 4.436 8.106
Gewichtete durchschnittliche Anzahl
ausstehender Aktien
8.341.577 6.195.579
Ergebnis je Aktie (€) 0,53 1,31

III. Angaben zu der Bilanz

19. Sachanlagen

In € Tsd. Grundstücke und
Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen,
Anlagen im Bau
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 - 541 277 - 818
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 8.084 493 718 - 9.296
Zugänge - 719 203 - 922
Abgänge - (137) (0) - (137)
Nettoumrechnungsdifferenzen - - 0 - 0
31.12.2019 8.084 1.616 1.199 - 10.899
Zugänge 1 639 305 10 954
Abgänge - (179) (17) - (195)
Nettoumrechnungsdifferenzen - - (12) - (12)
31.12.2020 8.085 2.076 1.475 10 11.646
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 - 13 8 - 20
Abschreibungen 18 232 117 - 366
Abgänge - (50) - - (50)
Nettoumrechnungsdifferenzen - - 0 - 0
31.12.2019 18 195 125 - 337
Abschreibungen 215 350 403 - 968
Abgänge - (114) (16) - (131)
Nettoumrechnungsdifferenzen - (0) (10) - (10)
31.12.2020 233 430 501 - 1.164
Leasing-Nutzungsrechte 01.01.2019 - - - - -
Leasing-Nutzungsrechte 31.12.2019 518 242 - - 760
Leasing-Nutzungsrechte 31.12.2020 893 341 - - 1.233
Buchwerte
01.01.2019 - 528 269 - 797
31.12.2019 8.584 1.664 1.074 - 11.322
31.12.2020 8.744 1.986 974 10 11.715

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen. Für Informationen zur Besicherung von Verbindlichkeiten durch das Anlagevermögen wird auf Angabe 28 dieses Anhangs verwiesen.

Für weitere Informationen zu Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen wird auf Angabe 37 dieses Anhangs verwiesen.

20. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Fir-

menwert

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Berichts-

zeitraum wie folgt:

Sonstige immaterielle Vermögenswerte
In € Tsd. Geschäfts- oder
Firmenwert
Entwicklungs
aufwendungen
EDV-Lizenzen,
Software, Website
Geleistete
Anzahlungen
Marken Basistechnologie Kunden
beziehungen
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 22.001 351 55 - 1.700 3.500 4.800 32.407
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 69.357 - 130 77 8.500 21.600 30.100 129.764
Zugänge - 443 16 10 - - - 469
Abgänge - - (3) - - - - (3)
31.12.2019 91.358 794 197 87 10.200 25.100 34.900 162.636
Zugänge - 392 95 - - - - 487
Abgänge - - - - - - - -
Umbuchungen - - 87 (87) - - - -
Nettoumrechnungsdifferenzen - - - - - - (1.378) (1.378)
31.12.2020 91.358 1.186 379 - 10.200 25.100 33.522 161.746
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 - 4 8 - 14 58 40 124
Abschreibungen - 80 35 - 241 925 648 1.930
Abgänge - - (2) - - - - (2)
31.12.2019 - 84 41 - 255 983 688 2.050
Abschreibungen - 78 75 - 1.020 3.400 2.468 7.041
Abgänge - - - - - - - -
Nettoumrechnungsdifferenzen - - (0) - - - (81) (81)
31.12.2020 - 163 117 - 1.275 4.383 3.074 9.012
Buchwerte
01.01.2019 22.001 347 47 - 1.686 3.442 4.760 32.283
31.12.2019 91.358 710 157 87 9.945 24.117 34.212 160.585
31.12.2020 91.358 1.024 262 - 8.925 20.717 30.448 152.733

Die Nutzungsdauern sonstiger abgeschriebener immaterieller Vermögenswerte nach Klassen stellen sich wie folgt dar:

  • EDV, Software, Lizenzen, Website: 3 Jahre
  • Marken: 10 Jahre
  • Basistechnologie: 5-8 Jahre
  • Kundenbeziehungen: 10-15 Jahre

Aktivierte Entwicklungsaufwendungen werden linear über 5 Jahre abgeschrieben, sobald die Entwicklung abgeschlossen ist und die Serienproduktion anläuft.

Der jährliche Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde zum 31. Dezember 2020 durchgeführt. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird grundsätzlich der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit oder CGU) herangezogen. Die CGU "Palas" repräsentiert die Palas und die CGU "IHSE" repräsentiert die IHSE.

Die langfristige Unternehmensplanung erstreckt sich jeweils bis zum Ende des Detailplanungszeitraums fünf Jahre nach dem Abschlussstichtag. Wesentliche Annahmen, auf die die langfristige Unternehmensplanung sensibel reagiert, sind in beiden Fällen die Entwicklung des Neugeschäfts und der Einkaufspreise des Materialeinsatzes. Diese Entwicklungen wurden aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, auf Basis von öffentlich verfügbaren Daten sowie anhand der bestehenden Vertriebspipeline und der Einschätzung des Managements zu künftigen Absatzmarktgegebenheiten bewertet und bestimmt. Die Zahlungsströme werden unter Anwendung risikoäquivalenter Kapitalisierungszinssätze (vor Steuern) auf den Abschlussstichtag abgezinst. Die zur Diskontierung verwendeten Gesamtkapitalkostensätze basieren auf dem risikofreien Zinssatz sowie auf einer Marktrisikoprämie. Darüber hinaus werden der Beta-Faktor, die Fremdkapitalkosten sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt, die jeweils individuell für die CGUs auf Basis einer entsprechenden Peer-Group abgeleitet wurden. Für die Ermittlung der Zahlungsströme werden die Umsatzwachstumsraten der betreffenden Märkte zugrunde gelegt. Die getroffenen Annahmen unterliegen einer gewissen Sensitivität.

Der im Rahmen des Unternehmenskaufs der Palas im Dezember 2018 erworbene Geschäfts- oder Firmenwert von € 22.001 Tsd. wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der CGU "Palas" zugeordnet. Für die Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts liegen die in nachfolgender Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde:

31.12.2020 31.12.2019
Bestimmung des erzielbaren Betrags Nutzungswert Nutzungswert
Abzinsungssatz 6,99% 8,62%
Abzinsungssatz vor Steuern 7,11% 9,04%
Nachhaltige Wachstumsrate 1,5% 1,0%
Geplante EBITDA-Wachstumsrate
(Durchschnitt kommende fünf Jahre)
21% 15%

Der Betrag, mit dem der erzielbare Betrag der CGU "Palas" deren Buchwert übersteigt, ist positiv. Aus diesem Grund ergibt sich keine Wertminderung zum Abschlussstichtag für die CGU "Palas".

Der im Rahmen des Unternehmenserwerbs der IHSE im Dezember 2019 erworbene Geschäfts- oder Firmenwert von € 69.357 Tsd. wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der CGU "IHSE" zugeordnet. Der Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts liegen die in nachfolgender Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde:

31.12.2020 31.12.2019
Bestimmung des erzielbaren Betrags Nutzungswert Nutzungswert
Abzinsungssatz 8,36% 9,03%
Abzinsungssatz vor Steuern 8,49% 9,70%
Nachhaltige Wachstumsrate 1,5% 1,0%
Geplante EBITDA-Wachstumsrate
(Durchschnitt kommende fünf Jahre)
18,1% 11%

Der Betrag, mit dem der erzielbare Betrag der CGU "IHSE" deren Buchwert übersteigt, ist positiv. Aus diesem Grund ergibt sich keine Wertminderung zum Abschlussstichtag für die CGU "IHSE".

21. Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020 31.12.2019
Rohstoffe und Verbrauchsgüter 5.299 5.324
Unfertige Erzeugnisse 2.556 2.364
Fertigerzeugnisse 1.855 2.163
Auftragsbestand - 825
Vorräte 9.710 10.676

Die Vorräte werden vollständig zur Besicherung von Verbindlichkeiten genutzt. Für weitere Informationen dazu wird auf Angabe 28 dieses Anhangs verwiesen.

Im Rahmen der Kaufpreisallokation für den Erwerb von Anteilen an der IHSE im Vorjahr wurde ein zum Erwerbszeitpunkt bestehender Auftragsbestand (€ 900 Tsd.) identifiziert, der verbindliche Bestellungen für die nächsten zwölf Monate umfasste.

Im Berichtszeitraum wurden weder aufwandswirksame Abwertungen noch Wertaufholungen vorgenommen.

22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen € 7.235 Tsd. (Vorjahr: € 5.850 Tsd.). Diese enthalten Forderungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen von € 1 Tsd. (Vorjahr: € 1 Tsd.). Ein Wertminderungsbedarf wird erwartet, wenn verschiedene Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum oder die Einleitung von Zwangsmaßnahmen vorliegen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

In € Tsd. 31.12.2020 31.12.2019
Anfangsbestand 450 14
Im Unternehmenszusammenschluss
erworbene Wertberichtigungen
- 443
Ausgebuchte Forderungen - (9)
Neubewertung der Wertberichtigungen 147 2
Währungsdifferenzen (14) -
Wertberichtigung für Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
583 450

23. Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte betragen € 394 Tsd. (Vorjahr: € 655 Tsd.) und beziehen sich im Wesentlichen auf Ansprüche auf Erstattung von Umsatzsteuer sowie auf gezahlte Kautionen.

24. Zahlungsmittel und -äquivalente

Die Zahlungsmittel und -äquivalente setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020 31.12.2019
123.540 17.168
4 3
123.544 17.171
- -
123.544 17.171

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für kurzfristig kündbare Guthaben verzinst. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem Fair Value.

25. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der BCM AG zum 31. Dezember 2020 beträgt € 10.386.808 (Vorjahr: € 6.642.372) und setzt sich aus 10.386.808 Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 zusammen.

Mit Eintragung im Handelsregister am 20. Februar 2020 hat die Gesellschaft ihr Eigenkapital zunächst von € 6.642.372 um € 150.686 auf € 6.793.058 erhöht. Die Kapitalerhöhung stand in Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der IHSE im Dezember 2019 und einer nachgelagerten Reinvestitionstranche. Die Aktienausgabe erfolgte zu einem Preis von € 32,00 pro Aktie, womit der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von € 4.822 Tsd. zugeflossen sind.

Mit der Erstnotierung der Aktien der BCM AG im Prime Standard (Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungspflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse am 14. Juli 2020 hat sich das Grundkapital nochmals erhöht. Im Vorfeld des Börsengangs wurde eine Privatplatzierung von neuen Aktien durchgeführt. Mit Eintragung dieser Kapitalmaßnahme im Handelsregister am 10. Juli 2020 wurde das Grundkapital der BCM AG von € 6.793.058 um € 3.125.000 auf € 9.918.058 erhöht. Die Ausgabe neuer Aktien erfolgte zum Preis von € 32,00 je Aktie und in der Folge flossen der BCM AG weitere liquide Mittel von € 100.000 Tsd. (vor Transaktionskosten) zu.

Durch die vollständige Ausübung der Greenshoe-Option im Nachgang der Erstnotierung hat sich das Grundkapital nochmals um € 468.750 auf € 10.386.808 erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 21. Juli 2020. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte ebenfalls zu € 32,00 je Aktie, womit der BCM AG weitere € 15.000 Tsd. (vor Transaktionskosten) zur Verfügung gestellt wurden.

Die Aufschlüsselung und die Entwicklung des Eigenkapitals während des Berichtszeitraums ist der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen.

Die Verteilung der Aktien auf die Anteilseigner war zum Abschlussstichtag wie folgt.

Anteilseigner %-Anteil
Marco Brockhaus 22,4%
Kayne Anderson Rudnick Investment
Management LLC
8,7%
DWS Investment GmbH 7,2%
ABACON Invest GmbH 6,0%
ACUSTICA Zweite Verwaltungs GmbH 5,1%
Janus Henderson Group plc 4,2%
ORGENTEC Holding GmbH 3,9%
VESTA GmbH 3,3%
Dr. Liedtke Vermögensverwaltung GmbH 3,0%
Weiterer Streubesitz 36,2%
Summe 100,0%

25.1 Aktienleihen

Das Gründungsteam der Gesellschaft hat der BCM AG mit Übertragungstag am 21. Dezember 2017 insgesamt 1.674.000 BCM-Aktien im Wege eines unentgeltlichen Aktiendarlehens (Darlehensaktien) mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übertragen (Aktienleihe I) und die KAS-Bank N.V., Frankfurt am Main, am Übertragungstag angewiesen, die Darlehensaktien in das Depot der Gesellschaft bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, zu übertragen.

Die sukzessive Rückübertragung der Darlehensaktien an die Mitglieder des Gründungsteams erfolgte vertragsgemäß im Verhältnis 1:2 zu neu ausgegebenen Aktien, welche im Rahmen von Kapitalerhöhungen geschaffen wurden. Die Regelung hatte den Zweck, den Anteil der Stimm- und Gewinnbezugsrechte des Gründungsteams auf ein Drittel zu beschränken. Das Aktiendarlehen war vertraglich so ausgestaltet, dass es in vollem Umfang endete, wenn insgesamt 5.000.000 neue Aktien an Investoren außerhalb des Gründungsteams ausgegeben wurden und das gesamte Grundkapital der Gesellschaft mithin € 7.500.000 betrug.

Zu Beginn des Berichtszeitraums am 1. Januar 2020 befanden sich im Rahmen der Aktienleihe I noch 428.814 Aktien im Besitz der BCM AG. Von den 150.686 im Rahmen der Kapitalerhöhung am 20. Februar 2020 ausgegebenen neuen Aktien wurden 70.969 von Mitgliedern des Gründungsteams gezeichnet. Um den Anteil von 1/3 der Stimm- und Gewinnbezugsrechte des Gründungsteams beizubehalten, wurden diese 70.969 Aktien im Rahmen eines weiteren unentgeltlichen Wertpapierdarlehens (Aktienleihe II) an die Gesellschaft übertragen. Aufgrund der Ausgabe von 79.717 neuen Aktien an externe Investoren, wurden 39.858 Aktien aus der Aktienleihe I an die Mitglieder des Gründungsteams zurück übertragen. In der Folge hielt die Gesellschaft während des Berichtszeitraums zwischenzeitig 459.925 eigene Aktien im Rahmen der Aktienleihen (davon 388.956 in der Aktienleihe I und 70.969 in der Aktienleihe II).

Infolge der Kapitalerhöhungen im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft im Juli 2020 wurden die insgesamt 459.925 noch in Leihe gehaltenen eigenen Aktien der Gesellschaft vollständig an das Gründerteam zurückgeführt. Von den 459.925 Aktien betrafen 388.956 Aktien die Aktienleihe I und 70.969 Aktien die Aktienleihe II. Damit endeten beide Aktienleihen vollumfänglich. Der Gesellschaft selbst standen zu keiner Zeit aus den in der Aktienleihe gehaltenen Aktien Rechte zu. Die ausgeschlossenen Rechte betrafen u.a. Gewinnbezugsrechte, Stimmrechte sowie das Bezugsrecht bei der Ausgabe neuer Aktien im Rahmen von Kapitalerhöhungen.

25.2 Genehmigte und bedingte Kapitalien

Am 15. Dezember 2017 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt das Grundkapital bis zum 14. Dezember 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 2.076.000 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden konnte (Genehmigtes Kapital 2017/I). Durch Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. Dezember 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlage im Wege der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I um € 100.000 gegen Ausgabe von 100.000 neuen Aktien auf € 4.242.000 erhöht. Die Sacheinlage bestand in Geschäftsanteilen der Palas Holding GmbH. Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 15. April 2019 und Handelsregistereintragung vom 7. Juni 2019 erhöhte die Gesellschaft das Grundkapital um € 41.667 auf € 4.293.667. Die neuen Aktien wurden durch teilweise Inanspruchnahme des Genehmigten Kapitals 2017/I zu einem Preis von € 30,00 pro Aktie ausgegeben, wodurch der Gesellschaft Mittel in Höhe von € 1.250 Tsd. zugeflossen sind.

In der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Juni 2019 ermächtigten die Aktionäre den Vorstand, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, um bis zu € 212.500 gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I). Ferner wurde das Grundkapital um bis zu € 425.200 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Rechten an die Inhaber von Aktienoptionsscheinen aus dem Aktienoptionsprogramm. Es wird auf Angabe 36.1 dieses Anhangs verwiesen.

Am 12. Dezember 2019 wurde aus dem genehmigten Kapital 2017/I eine Sachkapitalerhöhung um € 613.274 auf € 6.642.372 durchgeführt, in deren Rahmen neue Aktien zu einem Preis von € 32,00 pro Aktie ausgegeben wurden. Die Aktienausgabe erfolgte gegen Einlage von Geschäftsanteilen an der IHSE Holding GmbH in die BCM AG. Der Gegenwert der eingebrachten Anteile betrug € 19.625 Tsd.

Die Kapitalerhöhung am 20. Februar 2020 um € 150.686 auf € 6.793.058 erfolgte ebenfalls unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017/I. In der Folge verblieben in dem genehmigten Kapital 2017/I € 1.170.373 und das genehmigte Kapital 2019/I bestand weiterhin in voller Höhe von € 212.500.

Mit Beschluss vom 17. Juni 2020 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand das Grundkapital bis zum 16. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 2.013.656 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden konnte (Genehmigtes Kapital 2020/I).

Mit Beschluss vom 9. Juli 2020 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand das Grundkapital bis zum 8. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 4.959.029 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/II). Gleichzeitig wurden die verbleibenden genehmigten Kapitalien 2017/I, 2019/I und 2020/I aufgehoben. Ferner wurde das Grundkapital um bis zu € 2.000.000 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Im Zusammenhang mit der Schaffung des bedingten Kapitals 2020/I wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu € 75.000.000 zu begeben.

26. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien abzüglich Kosten für Kapitalerhöhungen sowie freie Kapitalrücklagen. Für Informationen zu den im Berichtszeitraum durchgeführten Kapitalerhöhungen wird auf Angabe 25 dieses Anhangs verwiesen.

27. Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen enthalten den kumulierten Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente gem. IFRS 2. Es wird auf Angabe 36.1 dieses Anhangs verwiesen.

28. Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen.

Langfristig
Kurzfristig
Gesamt
In € Tsd. 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Senior-Darlehen 40.249 44.631 5.127 4.952 45.376 49.583
Immobiliendarlehen 5.796 6.380 384 60 6.180 6.440
Leasingverbindlichkeiten 621 347 632 423 1.253 770
NCI Put-Verbindlichkeit 1.451 1.332 - - 1.451 1.332
Sonstige Finanzverbindlichkeiten - 3.199 - - - 3.199
Gesamte Finanzverbindlichkeiten 48.118 55.889 6.143 5.435 54.261 61.324

Senior-Darlehen | Die Senior-Darlehen wurden zum Zeitpunkt der Unternehmenserwerbe der Palas und der IHSE aufgenommen. Sie dienen der anteiligen Fremdkapitalfinanzierung der Anteilskaufpreise aus den M&A-Transaktionen. Die Senior-Darlehen sind in voller Höhe durch Sicherungsübereignung von Vermögenswerten des Anlage- und Umlaufvermögens besichert.

Immobiliendarlehen | Die Immobiliendarlehen beziehen sich auf die Baufinanzierung des Hauptsitzes der IHSE in Oberteuringen am Bodensee. Sie sind in voller Höhe durch Grundschulden besichert.

Leasingverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten stellen die passivierten Barwerte der auf den Abschlussstichtag abgezinsten künftigen Zahlungen aus Leasingverhältnissen dar. Es wurden im Berichtszeitraum Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von € 539 Tsd. getilgt sowie € 31 Tsd. als Zinsaufwand für Leasing gezahlt. Zum Abschlussstichtag betragen die künftigen Mittelabflüsse € 1.347 Tsd. Mögliche künftige weitere Mittelabflüsse wurden nicht in den Leasingverbindlichkeiten erfasst, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert oder gekündigt werden. Angaben zu Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen sind der Angabe 37 dieses Anhangs zu entnehmen.

NCI Put-Verbindlichkeit | Im Rahmen der Umsetzung des Erwerbs der Palas im Rumpfgeschäftsjahr 2018 hat sich der Konzern gegenüber dem verbliebenen geschäftsführenden Gesellschafter dazu verpflichtet, dessen 30%-Anteil zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben und wendet hinsichtlich der Abbildung dieser Verpflichtung die Methode des antizipierten Erwerbs (Anticipated Acquisition Method) an. Nach dieser Methode wird der Unternehmenserwerb so abgebildet, als ob die Verkaufsoption des Mitgesellschafters durch diesen bereits ausgeübt wäre. Dies bedeutet, dass die der Option zugrunde liegenden Anteile bereits zum Erwerbszeitpunkt als erworben gelten und hat zur Folge, dass im Konzern keine nicht beherrschenden Anteile betreffend die Palas Holding GmbH existieren. Ein Teil der Verpflichtung aus der Option wird in der Konzernbilanz als finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Die Verbindlichkeit wird mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt und die Veränderung des Wertes im Periodenergebnis erfasst. Für weitere Informationen hierzu wird auf Angabe 38 dieses Anhangs verwiesen.

Sonstige Finanzverbindlichkeiten | Sonstige Finanzverbindlichkeiten umfassten zum Vorjahresstichtag ein ungesichertes Verkäuferdarlehen, welches im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der Palas gewährt wurde. Dieses Verkäuferdarlehen wurde im Berichtszeitraum vollständig getilgt.

Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, finden sich in Angabe 33.2 dieses Anhangs.

Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit

In € Tsd. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Sonstige Finanz
verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten NCI Put-Verbindlichkeit Summe
01.01.2020 56.023 3.199 770 1.332 61.324
Aufnahme von Darlehen und sonstigen Fremdmitteln - - - - -
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten - - (539) - (539)
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und sonstigen Fremdmitteln (4.553) (3.000) - - (7.553)
Zinszahlungen (1.673) (299) (31) - (2.003)
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit (6.226) (3.299) (569) - (10.094)
Zugang Leasingverhältnisse nach IFRS 16 - - 1.021 - 1.021
Zinserträge (86) - - - (86)
Zinsaufwendungen 1.845 100 31 119 2.095
31.12.2020 51.556 - 1.253 1.451 54.261
01.01.2019 12.744 3.012 - 1.223 16.979
Aufnahme von Darlehen und sonstigen Fremdmitteln 17.193 - - - 17.193
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten - - (337) - (337)
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und sonstigen Fremdmitteln (542) (1.131) - - (1.673)
Zinszahlungen (222) - (10) - (232)
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 16.429 (1.131) (347) - 14.951
Neue Leasingverhältnisse nach IFRS 16 - - 849 - 849
Veränderungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen 26.187 1.131 249 - 27.567
Zinsaufwendungen 663 187 19 109 978
31.12.2019 56.023 3.199 770 1.332 61.324

29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen € 1.488 Tsd. (Vorjahr: € 2.450 Tsd.). Angaben zu den Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen werden in Angabe 33.2 dieses Anhangs gemacht.

30. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betrugen € 4.852 Tsd. (Vorjahr: € 4.466 Tsd.) und beziehen sich im Wesentlichen auf ausstehende Rechnungen, personalbezogene und sonstige Aufwandsabgrenzungen sowie auf Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben.

31. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

In € Tsd. Gewährleistungen NCI Put-Rückstellung Summe
01.01.2020 287 327 614
Gebildete Rückstellungen 61 1.578 1.639
Verbrauchte Rückstellungen (55) - (55)
Aufgelöste Rückstellungen - - -
31.12.2020 293 1.905 2.198
Davon: Langfristig 142 1.905 2.048
Davon: Kurzfristig 151 - 151
01.01.2019 84 - 84
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 95 - 95
Gebildete Rückstellungen 149 327 476
Verbrauchte Rückstellungen (41) - (41)
Aufgelöste Rückstellungen - - -
31.12.2019 287 327 614
Davon: Langfristig 163 327 490
Davon: Kurzfristig 125 - 125

Für Informationen zu der NCI Put-Rückstellung wird auf Angabe 38 dieses Anhangs verwiesen.

32. Haftungsverhältnisse

Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen von Vermögenswerten des Anlage- und Umlaufvermögens sowie Grundschulden.

IV. Sonstige Angaben

33. Finanzinstrumente

33.1 Einstufungen und beizulegende Zeitwerte (Fair Values)

Der Konzern verfügt über Finanzinstrumente, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden. Bei diesen Instrumenten unterscheiden sich die Zeitwerte mehrheitlich nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinsforderungen bzw. Zinsverbindlichkeiten entweder nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Instrumente kurzfristig sind.

Die nebenstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und Fair Values finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum Fair Value für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum Fair Value bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den Fair Value darstellt.

Nicht zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente

Art Bewertungstechnik
Finanzver
bindlichkeit
Abgezinste Zahlungsströme: Das Bewertungsmodell
berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen,
abgezinst mit dem konzernspezifischen aktuellen
Zinssatz.
Buchwerte und Fair Values
--------------------------- -- -- --
Buchwert Fair Value
In € Tsd. Finanzielle Vermögens
werte zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Sonstige
finanzielle
Schulden
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
31.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.235 - 7.235
Sonstige Forderungen 394 - 394
Zahlungsmittel und -äquivalente 123.544 - 123.544
Nicht zum Fair Value bewertete
Vermögenswerte
131.173 - 131.173
Gesicherte Bankdarlehen - 51.556 51.556 - 51.224 - 51.224
NCI Put-Verbindlichkeit (Angabe 38) - 1.451 1.451 - - 1.451 1.451
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
- 1.488 1.488
Nicht zum Fair Value bewertete finanzielle
Schulden
- 54.496 54.496
31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.848 - 5.848
Sonstige Forderungen 655 - 655
Leasingforderungen 1 - 1
Zahlungsmittel und -äquivalente 17.171 - 17.171
Nicht zum Fair Value bewertete
Vermögenswerte
23.675 - 23.675
Gesicherte Bankdarlehen - 56.023 56.023 - 56.023 - 56.023
Ungesicherte Darlehen - 3.199 3.199 - 3.199 - 3.199
NCI Put-Verbindlichkeit (Angabe 38) - 1.332 1.332 - - 1.332 1.332
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
- 2.450 2.450
Nicht zum Fair Value bewertete finanzielle
Schulden
- 63.004 63.004

33.2 Finanzielles Risikomanagement

Der Vorstand der Gesellschaft trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements. Auf Ebene der Tochtergesellschaften sind die Geschäftsführer verantwortlich für das Risikomanagement. Bei Palas und IHSE sind hierzu sachgerechte Prozesse für das Kreditoren- und Debitorenmanagement, die Liquiditätsplanung, das Monats-Reporting etc. implementiert.

Die Grundzüge und Ziele des Finanzmanagements des Konzerns legt der Vorstand fest. Oberste Ziele sind dabei die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Daher ist es auch unser Ziel, trotz des derzeitigen Niedrigzinsniveaus, keine Risiken aus der Anlage der liquiden Mittel des Konzerns einzugehen. Um dies zu gewährleisten werden diese Mittel auf Bankkonten bei inländischen Kreditinstituten gehalten, bis sie benötigt werden, um Unternehmenskäufe zu finanzieren.

Die Dividendenpolitik der BCM-Gruppe sieht bis auf Weiteres keine Ausschüttungen vor. Ziel ist es, die bestehenden liquiden Mittel in die Akquisition margen- und wachstumsstarker Technologieunternehmen zu investieren.

Kreditrisiken

Ein Kreditrisiko ist die Gefahr, dass ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument bei der Gesellschaft finanzielle Verluste verursacht, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Kreditrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Der Konzern hält am 31. Dezember 2020 Zahlungsmittel und -äquivalente von € 123.544 Tsd. (Vorjahr: € 17.171 Tsd.). Diese Summe stellt somit auch das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Der Vorstand überwacht fortlaufend die finanzielle Situation der Banken, bei denen Guthaben gehalten werden.

Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Genaue Angaben zur Konzentration der Umsatzerlöse in bestimmten Bereichen sind der Angabe 9 dieses Anhangs zu entnehmen.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Inland, in der Eurozone sowie in Asien und Amerika werden intensiv beobachtet. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen oder durch die Vereinbarung von Vorauszahlungen bei größeren Bestellungen.

Zur Bestimmung gegebenenfalls notwendiger Wertberichtigungen hat der Konzern ein Verfahren eingeführt, das eine Schätzung bereits erwarteter Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermöglicht. Hierzu wird auf Angabe 22 dieses Anhangs verwiesen.

Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Warenkreditversicherungen und Akkreditive in Abzug gebracht bzw. im Rahmen der Verlustquote ("Loss Given Default") berücksichtigt.

In € Tsd. 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
7.235 5.848
Absicherung durch Warenkredit
versicherung und Akkreditive
(293) (748)
Maximales Ausfallrisiko 6.942 5.100

Marktrisiken

Ein Marktrisiko ist das Risiko, dass sich der Fair Value oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktpreise verändern. Unterschieden werden die drei Arten von Risiken: Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige Marktpreisrisiken.

Währungsrisiko: Aufgrund der weltweiten Ausrichtung bestehen für den BCM-Konzern eine Reihe von Währungsrisiken. Hierbei wird zwischen Transaktions- und Translationsrisiken unterschieden.

Transaktionsrisiken: Transaktionsrisiken bestehen durch wechselkursinduzierte Wertänderungen von originären Finanzinstrumenten und den Abschluss von Geschäften mit internationalen Vertragspartnern, soweit sich daraus in der Zukunft Zahlungsströme in Fremdwährungen ergeben, die nicht auf die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft lauten. Im Rahmen der Finanzrisiko-Managementprozesse innerhalb der Konzernsteuerung werden Währungsrisiken überwacht und bei Bedarf mit entsprechenden Gegenmaßnahmen durch die Finanzabteilungen der jeweiligen Gesellschaften gesteuert. Die Zielsetzung des Risikomanagements ist es, Auswirkungen von Währungsrisiken auf zukünftige Zahlungsströme auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Das Währungsrisiko wird teilweise dadurch gemindert, dass Waren und Dienstleistungen in den entsprechenden Fremdwährungen beschafft werden. Die Konzerngesellschaften sind verantwortlich für Identifizierung, Bewertung und Überwachung ihrer transaktionsbezogenen Fremdwährungsrisiken.

Translationsrisiko: Einige Konzerngesellschaften befinden sich außerhalb der Eurozone. Da der Konzernabschluss in Euro aufgestellt wird, rechnet das Unternehmen die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um, woraus wechselkursbedingte Differenzen entstehen können. Die Absicherung dieser stellt nicht die primäre Zielsetzung im Währungsrisiko-Management dar. Für jede Währung, die ein signifikantes Risiko für das Unternehmen darstellt, wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, die auf folgenden Annahmen basiert: Für die Sensitivitätsanalyse kommen alle monetären Finanzinstrumente des Konzerns infrage, die nicht auf die funktionale Währung der jeweiligen Einzelgesellschaften lauten. Damit bleiben Translationsrisiken unberücksichtigt. Die hypothetischen Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung und beim Eigenkapital für jeden originären Einzelposten, der in die Sensitivitätsanalyse eingeht, bestimmen sich durch Vergleich des Buchwerts (ermittelt anhand des Stichtagskurses) mit dem Umrechnungswert, der sich unter Heranziehung eines hypothetischen Wechselkurses ergibt. Wäre der EUR/USD-Kurs um 10% höher, wäre das Ergebnis vor Steuern um € 73 Tsd. (Vorjahr: € 48 Tsd.) geringer. Wäre der EUR/USD-Kurs um 10% geringer, wäre der Ergebnis vor Steuern um € 89 Tsd. (Vorjahr: € 58 Tsd.) höher. Der Konzern hält finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten ausschließlich in der funktionalen Währung.

Zinsrisiko: Zinsrisiken entstehen, wenn aufgrund von Veränderungen des Marktzinssatzes der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten schwankt. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos sind die Finanzinstrumente gemäß IAS 32 grundsätzlich in solche mit fester und solche mit variabler Zinsbindung zu unterteilen. Zinsänderungsrisiken bestehen bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die von dem Konzern aufgenommenen Darlehen unterliegen zum Teil Zinssätzen, die von der Entwicklung des EURIBOR abhängig sind.

Um Risiken aus einem künftigen Anstieg des EURIBOR zu mindern, ist der Konzern Zinsbegrenzungsgeschäfte (Zins-Cap-Kontrakte) eingegangen. Bei einem Bezugsbetrag von € 5.688 Tsd. liegt der positive Marktwert des Cap zum Abschlussstichtag bei € 0 Tsd. Der Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes ist auf den Abschlussstichtag abgezinst und basiert in der Berechnung auf einem allgemein anerkannten mathematischen Modell (Bachelier-Model) sowie auf den am Berechnungszeitpunkt vorhandenen Marktdaten. Wesentliche Zinsänderungsrisiken bestehen derzeit nicht.

Sonstige Marktpreisrisiken: Im Konzern bestehen keine wesentlichen sonstigen Marktpreisrisiken.

Liquiditätsrisiken

Ein Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, die in Zusammenhang mit den finanziellen Verbindlichkeiten eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Vorstand überwacht die Liquiditätslage sowie laufende und künftig zu erwartende Abflüsse von liquiden Mitteln im Rahmen der Budgetplanung und des fortlaufenden Controllings.

Der Konzern verfügt über gesicherte Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass die Darlehen früher zurückzuzahlen sind. Entsprechend der Vereinbarungen werden die Auflagen systematisch durch den Konzern beobachtet und regelmäßig an den Vorstand berichtet, um die Übereinstimmung mit den Kreditverträgen zu gewährleisten.

Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um nicht diskontierte Bruttobeträge inklusive vertraglicher Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen.

Vertragliche Zahlungsströme nicht derivativer Finanzinstrumente

Vertragliche Zahlungsströme
In € Tsd. Barwert Summe Bis 12 Monate 1-2 Jahre 2-5 Jahre > 5 Jahre
31.12.2020
Senior-Darlehen 45.376 (52.122) (6.649) (6.299) (24.712) (14.461)
Immobiliendarlehen 6.180 (6.901) (472) (467) (1.371) (4.591)
Leasingverbindlichkeiten 1.253 (1.347) (678) (413) (255) -
NCI Put-Verbindlichkeit 1.451 (1.875) - - (1.875) -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
1.488 (1.488) (1.488) - - -
Summe 55.748 (63.733) (9.287) (7.180) (28.214) (19.052)
31.12.2019
Senior-Darlehen 49.583 (58.098) (6.519) (5.955) (18.532) (27.092)
Immobiliendarlehen 6.440 (6.934) (159) (524) (1.987) (4.264)
Nachrangdarlehen 3.199 (3.793) (133) (1.135) (2.525) -
Leasingverbindlichkeiten 770 (792) (439) (331) (22) -
NCI Put-Verbindlichkeit 1.332 (1.875) - - (1.875) -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
2.450 (2.450) (2.450) - - -
Summe 63.774 (73.942) (9.700) (7.945) (24.942) (31.356)

In den Konzernabschluss werden neben der Muttergesellschaft zwölf mittelbare und unmittelbare Tochtergesellschaften einbezogen. Die untenstehende Tabelle zeigt den Anteilsbesitz, das Eigenkapital zum Abschlussstichtag und das Jahresergebnis des Be-

Der bestehende rechtliche Anteil an der Palas Holding GmbH beträgt 70%. Hinsichtlich des verbleibenden Anteils am Kapital in Höhe von 30% verweisen wir auf Angabe 38 bezüglich der Anwendung

richtszeitraums der konsolidierten Unternehmen.

der Methode des antizipierten Erwerbs.

34. Verzeichnis der Tochterunternehmen

Mit Wirkung zum 28. Mai 2020 gründete die Konzerngesellschaft Palas Holding GmbH die neue Auslandstochter Palas (Asia) Ltd. mit Sitz in Hongkong. Deren erstmalige Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgte damit im Berichtszeitraum.

Mit Wirkung zum 15. Juli 2020 gründete die Konzerngesellschaft Palas (Asia) Ltd. die neue Auslandstochter Palas Instruments (Shanghai) Co. Ltd. mit Sitz in Shanghai, China. Deren erstmalige Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgte damit im Berichtszeitraum.

Mit Eintragung im Handelsregister am 10. August 2020 wurde die IHSE Holding GmbH auf die IHSE AcquiCo GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte zum Zweck der Vereinfachung von aus vergangenen Unternehmenskäufen gewachsenen Gesellschaftsstrukturen mit dem Ziel einer Reduzierung von Komplexitäts- und Verwaltungskosten.

Tochterunternehmen

Unternehmen Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital (IFRS) Jahresergebnis (IFRS)
Palas Holding GmbH Karlsruhe 100,00% 25.115 3.281
Palas GmbH Partikel- und Lasermeßtechnik Karlsruhe 100,00% 6.263 220
Palas (Asia) Ltd. Hongkong, China 90,00% 118 (156)
Palas Instruments (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai, China 90,00% 110 (140)
IHSE AcquiCo GmbH Oberteuringen 100,00% 101.695 6.985
IHSE Beteiligungs GmbH Oberteuringen 100,00% 22.887 -
IHSE GmbH Oberteuringen 100,00% 11.538 -
IHSE Immobilien GmbH Oberteuringen 100,00% 1.987 37
IHSE USA LLC Cranbury, NJ, USA 100,00% 2.722 1.379
IHSE GmbH Asia Pacific Pte Ltd Singapur 100,00% 1.496 331
BCM Erste Beteiligungs GmbH Frankfurt am Main 100,00% 25 (2)
BCM Zweite Beteiligungs GmbH Frankfurt am Main 100,00% 25 (2)

35. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Konzerns betrugen im Berichtszeitraum € 2.054 Tsd. (Vorjahr: € 345 Tsd.) und entfielen mit € 1.976 Tsd. (Vorjahr: € 265 Tsd.) auf Forschungsaufwendungen und nicht aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen sowie mit € 78 Tsd. (Vorjahr: € 80 Tsd.) auf planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungsaufwendungen.

36. Anteilsbasierte Vergütung

Der Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen setzt sich wie folgt zusammen.

In € Tsd. 2020 2019
Mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente
159 97
Mit Barausgleich 83 83
Summe 242 180

36.1 Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 initiierte der Konzern ein Aktienoptionsprogramm für seine Mitarbeiter. Grund für die Einrichtung des Aktienoptionsprogramms ist, dass die Konzernleitung davon ausgeht, dass dieses einen geeigneten Leistungsanreiz für die Optionsberechtigten im Sinne der Wertsteigerung des Konzerns darstellt. Entsprechend den Aktienoptionsbedingungen haben die Inhaber ausübbarer Optionen das Recht, Aktien zu deren Wert am Tag der Optionsgewährung zu erwerben. Die Optionen unterliegen einer Wartezeit von vier Jahren ab Ausgabe und verfallen, wenn das Anstellungsverhältnis des Berechtigten mit dem Konzern endet. Ein Anteil von 1/48 der jeweils zugeteilten Optionen wird monatlich unverfallbar (Vesting). Die Ausübung der Optionen ist bedingt durch ein langfristiges Erfolgsziel, welches voraussetzt, dass die Steigerung des Aktienkurses (inkl. Dividenden) zwischen Ausgabe und Ausübung der Optionen mindestens 15% beträgt. Der Ausgleich erfolgt in Form von neuen Aktien an dem Mutterunternehmen (Eigenkapitalinstrument) gegen Zahlung des Ausübungspreises durch den Optionsberechtigten. Der Konzern hat das Recht, nicht aber die Pflicht, den Optionsberechtigten anstelle der zu liefernden Aktien einen Barausgleich zu leisten.

Der Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, unter Genehmigung des Aufsichtsrats, im Rahmen eines genehmigten Kapitals, insgesamt 425.200 Aktienoptionsrechte auszugeben. Die Entwicklung der ausstehenden Optionen im Berichtszeitraum war wie folgt:

Anzahl Ausübungs
preis in €
Ausstehende Optionen 01.01.2020 77.500 30,00
Im Berichtszeitraum…
gewährte Optionen 12.500 30,43
verwirkte Optionen - -
ausgeübte Optionen - -
verfallene Optionen (2.500) 30,00
Ausstehende Optionen 31.12.2020 90.000 30,06
Ausübbare Optionen 31.12.2020 - -

* Gewichtete durchschnittliche Ausübungspreise der Optionen

Sämtliche zum Abschlussstichtag ausstehenden Optionen haben Ausübungspreise von € 30,00 bis € 32,00. Die gewichtete durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit beträgt 2,8 Jahre.

Die Bewertung der Optionen zum Ausgabezeitpunkt erfolgte unter Verwendung einer Monte Carlo-Simulation. Die zur Optionsbewertung verwendeten Parameter sind der folgenden Darstellung zu entnehmen:

Bewertungsparameter
--------------------- --
Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs € 30,08
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis € 30,06
Laufzeit der Optionen 4 Jahre
Erwartete Volatilität 19,5% - 25,8%
Erwartete Dividendenrendite 0,0%
Risikofreier Zinssatz 0,0%

Für die Dividendenrendite wurde ein Prozentsatz von Null angesetzt, da die Optionsbedingungen einen Anpassungsmechanismus umfassen. Dieser sieht eine Reduzierung des Ausübungspreises in Höhe der über die Laufzeit der Option pro Aktie gezahlten Dividenden vor. Eine frühzeitige Ausübung von Optionen wurde bei der Bewertung nicht berücksichtigt, da eine solche grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Die erwartete Volatilität wurde anhand der historischen Volatilität des Aktienkurses von Vergleichsunternehmen bestimmt. Insofern beruht die erwartete Volatilität unmittelbar auf einer historischen Volatilität. Bei der Ermittlung des Fair Value der Optionen wurde als weiteres Ausstattungsmerkmal das Performance-Ziel von 15% Aktienkurssteigerung über die Laufzeit der Optionen berücksichtigt, indem im Rahmen des Monte Carlo-Modells, Optionserlöse auf simulierte Kurse unterhalb des Performance-Ziels eliminiert wurden.

36.2 Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich

Es wurde eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich (Cash Settlement) abgeschlossen, die es den Begünstigten ermöglicht, an Barzahlungen aus einem Exit-Ereignis betreffend deren Verkaufsoptionen auf Anteile von Tochtergesellschaften nach einem Zeitraum von fünf Jahren zu partizipieren. Die Vereinbarung erfordert die Ableistung einer künftigen bestimmten Dienstzeit, während der die Leistungen kontinuierlich zu erbringen sind.

20% der Anteile der Begünstigten werden in jährlichen Tranchen erdient und in der Folge über einen Zeitraum von fünf Jahren unverfallbar (Vesting). Die Vereinbarungen sahen eine anfängliche Sperrfrist (Cliff) von zwölf Monaten vor. Die Gesellschaft ist im Falle eines Ausscheidens aus wichtigem Grund (Bad Leaver Event), zur Zahlung des niedrigeren Werts der Anschaffungskosten der Stammbeteiligung des jeweils Begünstigten und dem Verkehrswert der Anteile zu Zeitpunkt des relevanten Ereignisses verpflichtet. Während im Falle eines unverschuldeten Ausscheidens (Good Leaver Event) die Gesellschaft zur Zahlung hinsichtlich der gevesteten Beteiligung den Verkehrswert der anteiligen Anteile des jeweils Begünstigten und hinsichtlich der nicht-gevesteten Beteiligung den anteilig auf die nicht-gevestete Beteiligung entfallenden Einstiegskosten, verpflichtet ist. Ein Bad Leaver Event wird typischerweise ausgelöst, wenn zum Beispiel die jeweilige Anstellungsvereinbarung zwischen dem

Begünstigten und dem Tochterunternehmen aus wichtigem Grund beendet wird oder der Begünstigte sein Anstellungsverhältnis kündigt, ohne dass ein wichtiger Grund vorlag, den die Gruppengesellschaft zu vertreten hat. Ein Good Leaver Event wird typischerweise ausgelöst, wenn zum Beispiel die Anstellungsvereinbarung von dem Tochterunternehmen ordentlich beendet wird. Betreffend die Höhe der Einstiegskosten wird deren abgezinster Betrag als Finanzverbindlichkeit ausgewiesen (siehe Angabe 28 dieses Anhangs). Betreffend den übrigen Anspruch der Begünstigten wird eine Rückstellung erfasst. Diese enthält eine Komponente für die abgeleistete Arbeit, deren Veränderung Personalaufwand nach IFRS 2 darstellt, sowie eine Komponente für die jährliche Neubewertung der Verpflichtung des Konzerns, deren Veränderung im Finanzergebnis erfasst wird. Die Personalaufwandkomponente wurde zum Begebungszeitpunkt der Verkaufsoption anhand des Black-Scholes-Modells berechnet. Die verwendeten Parameter sind der folgenden Darstellung zu entnehmen:

Bewertungsparameter

Fair Value bei Ausgabe € 1.875 Tsd.
Ausübungspreis € 1.875 Tsd.
Laufzeit 5 Jahre
Erwartete Volatilität 25,0%
Erwartete Dividendenrendite 0,0%
Risikofreier Zinssatz 0,0%

Für die Dividendenrendite wurde ein Prozentsatz von Null angesetzt, da Ausschüttungen der betreffenden Gesellschaft über die Laufzeit überwiegend unwahrscheinlich sind. Eine frühzeitige Ausübung wurde bei der Bewertung nicht berücksichtigt, da eine solche ebenfalls überwiegend unwahrscheinlich ist. Die erwartete Volatilität wurde anhand der historischen Volatilität des Aktienkurses von Vergleichsunternehmen bestimmt. Insofern beruht die erwartete Volatilität unmittelbar auf einer historischen Volatilität. Bei der Ermittlung des Fair Value des Anspruchs wurden keine weiteren wesentlichen Input-Faktoren berücksichtigt. Es wird auf die Angabe 38 dieses Anhangs verwiesen.

37. Leasingverhältnisse

Der Konzern mietet im Bereich Grundstücke und Gebäude in erster Linie Büroräume sowie Produktions- und Lagerflächen. Zum Abschlussstichtag bestanden sechs Leasingverträge über Immobilien mit einer Restlaufzeit von bis zu vier Jahren. Weitere Leasingverhältnisse haben Restlaufzeiten von bis zu vier Jahren. Leasingverträge können Verlängerungs- und Kündigungsoptionen umfassen. Die Konditionen werden individuell verhandelt und beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen.

Nutzungsrechte über gemietete Immobilien und Kraftfahrzeuge werden im Sachanlagevermögen ausgewiesen (siehe Angabe 19 dieses Anhangs). Die nachfolgende Darstellung zeigt Nutzungsrechte an Vermögenswerten aus Leasingverhältnissen, die im Anlagevermögen ausgewiesen sind.

Nutzungsrechte

Technische Anlagen und
In € Tsd. Grundstücke und Gebäude Maschinen Summe
Stand zum 1. Januar 2020 518 242 760
Zugänge von Nutzungsrechten 835 186 1.021
Abschreibungen auf Nutzungsrechte (456) (87) (544)
Währungsdifferenzen (4) - (4)
Stand zum 31. Dezember 2020 893 341 1.233
Stand zum 1. Januar 2019 - - -
Erfassung aus erstmaliger Anwendung von IFRS 16 503 103 606
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 106 140 247
Zugänge 177 69 246
Abschreibungen (268) (70) (338)
Stand zum 31. Dezember 2019 518 242 760

38. NCI Put

Am 6. Dezember 2018 erwarb die BCM AG 70% der Anteile an der Palas Holding GmbH wobei die verbleibenden 30% von dem geschäftsführenden Gesellschafter der Palas gehalten werden. Im Rahmen einer Optionsvereinbarung hat sich die BCM AG gegenüber dem Mitgesellschafter dazu verpflichtet, dessen 30%-Anteil zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Die Option kann, muss aber nicht von dem Mitgesellschafter im Laufe des Jahres 2024 ausgeübt werden, wobei der Ausübungspreis abhängig von dem EBITDA und den Nettofinanzverbindlichkeiten der Palas in den Jahren 2022 und 2023 ist. Der Kaufpreis für den 30%-Anteil darf nach Wahl der BCM AG in Form von Aktien der BCM AG oder in bar geleistet werden. Bezüglich des 30%-Anteils wendet der Konzern die Methode des antizipierten Erwerbs an. Nach dieser Methode wird der Unternehmenserwerb so abgebildet, als ob die Verkaufsoption des Mitgesellschafters durch diesen bereits ausgeübt wäre. Dies bedeutet, dass die der Option zugrunde liegenden Anteile bereits seit dem Zeitpunkt des Mehrheitserwerbs im Jahr 2018 als erworben gelten und hat zur Folge, dass im Konzern keine nicht beherrschenden Anteile betreffend die Palas Holding GmbH existieren. Die Verpflichtung aus der Option wird in der Konzernbilanz zum Teil als Rückstellung und zum Teil als Finanzverbindlichkeit ausgewiesen.

NCI Put-Verbindlichkeit | Die Finanzverbindlichkeit bezieht sich auf den Anteil des durch den Mitgesellschafter im Rahmen des Unternehmenskaufs geleisteten Kaufpreises von € 1.875 Tsd. für die durch ihn erworbenen Anteile. Zu jedem Abschlussstichtag wird der abgezinste Barwert dieses Betrages ausgewiesen und die Aufzinsung wird in jedem Berichtszeitraum im Periodenergebnis erfasst.

NCI Put-Rückstellung | Die Rückstellung bezieht sich auf das Vesting einer anteilsbasierten Vergütungskomponente (siehe Angabe 36.2 dieses Anhangs) sowie auf die Neubewertung der Verpflichtung zu jedem Abschlussstichtag. Zum einen steigt die NCI Put-Rückstellung jedes Jahr um die anteilsbasierte Vergütungskomponente von € 83 Tsd. an. Darüber hinaus erfolgt zu jedem Abschlussstichtag eine Neubewertung des potenziellen Anspruchs des Mitgesellschafters, unter der Prämisse, dass er die Option bereits ausüben dürfte. Die Differenz zwischen diesem Anspruch und den bereits im Rahmen der NCI Put-Verbindlichkeit und der NCI Put-Rückstellung passivierten Verpflichtung wird der Rückstellung über einen Finanzierungsaufwand aus Neubewertung zugeführt.

Der nachfolgenden Übersicht sind die Auswirkungen der Anwendung der Methode des antizipierten Erwerbs betreffend den NCI Put auf das Periodenergebnis sowie auf die Konzernbilanz zu entnehmen.

Effekte des NCI Put im Konzernabschluss

In € Tsd. 2020 2019
Auswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung
Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung (83) (83)
Finanzierungsaufwand aus Aufzinsung (119) (109)
Finanzierungsaufwand aus Neubewertung (1.496) (245)
Auswirkung auf das Periodenergebnis (1.697) (436)
Auswirkungen in der Bilanz
NCI Put-Verbindlichkeit am 1. Januar 1.332 1.223
Aufzinsung 119 109
NCI Put-Verbindlichkeit am 31. Dezember 1.451 1.332
NCI Put-Rückstellung am 1. Januar 327 -
Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung 83 83
Finanzierungsaufwand aus Neubewertung 1.496 245
NCI Put-Rückstellung am 31. Dezember 1.905 327

39. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen verstanden, die in der Lage sind, die BCM-Gruppe zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Solche Unternehmen und Personen umfassen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen innerhalb des Konzerns sowie Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden oder unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.

Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Bezogen auf den Konzern umfassen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der BCM AG sowie die Geschäftsführer der Muttergesellschaften der Teilkonzerne (IHSE AcquiCo GmbH und Palas Holding GmbH).

Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Rahmen der Kapitalerhöhungen im Berichtszeitraum insgesamt 4.063 neu ausgegebene Aktien der Gesellschaft zu einem Ausgabepreis von € 32,00 je Aktie erworben. Das Gesamtvolumen beträgt demnach € 130 Tsd.

Mitglieder des Vorstands haben im Rahmen der Kapitalerhöhungen im Berichtszeitraum insgesamt 83.046 neu ausgegebene Aktien der Gesellschaft zu einem Ausgabepreis von € 32,00 je Aktie erworben. Das Gesamtvolumen beträgt demnach € 2.657 Tsd.

Mitglieder der Geschäftsführung von Tochterunternehmen haben im Rahmen der Kapitalerhöhungen im Berichtszeitraum insgesamt 10.625 neu ausgegebene Aktien der Gesellschaft zu einem Ausgabepreis von € 32,00 je Aktie erworben. Das Gesamtvolumen beträgt demnach € 340 Tsd.

Im Rahmen der vollständigen Rückführung der Aktienleihe I wurden von der BCM AG im Berichtszeitraum 17.153 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands zurückübertragen. Darüber hinaus haben Mitglieder des Vorstands im Februar 2020 65.234 Aktien der Gesellschaft im Rahmen der Aktienleihe II an die Gesellschaft auf Grundlage eines unentgeltlichen Wertpapierdarlehens übertragen. Im Nachgang zum Börsengang der Gesellschaft wurden auch diese Aktien aus der Aktienleihe II vollständig an die Vorstandsmitglieder zurückübertragen. Zum Abschlussstichtag hielt die Gesellschaft somit keine eigenen Aktien mehr in Leihe. Aufgrund der Ausgestaltung der rechtlichen Funktion der Aktienleihen wird das Volumen der Geschäftsvorfälle mit einem Wert von Null ausgewiesen. Es wird auf Angabe 25.1 dieses Anhangs verwiesen.

Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat den Konzern als Industrieexperte in der Software-/ IT-Branche im Rahmen von Due Diligence-Prüfungen betreffend die Evaluierung potenzieller Unternehmenskäufe beraten.

Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Die Vorstandsmitglieder nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben. Ein Teil dieser Unternehmen tätigte im Berichtszeitraum Geschäfte mit der BCM-Gruppe.

Die Brockhaus Private Equity GmbH, mit Sitz in Frankfurt, verfügt zum Abschlussstichtag über 2,4% der Stimmrechte der Gesellschaft und wird von Vorstandsmitgliedern der BCM AG beherrscht. Mit der Brockhaus Private Equity GmbH bestand im Berichtszeitraum eine Leistungsbeziehung aus der Weiterbelastung von Kosten, welche von der Brockhaus Private Equity GmbH für die BCM AG verauslagt wurden und Aufwand der BCM AG darstellen. Ferner bestand im Berichtszeitraum eine Leistungsbeziehung aus einem Untermietvertrag.

Die Falkenstein Heritage GmbH, mit Sitz in Wetzlar, verfügt zum Abschlussstichtag über 19,3% der Stimmrechte an der Gesellschaft und wird von einem Vorstandsmitglied der BCM AG beherrscht.

Die Falkenstein Heritage GmbH und die Brockhaus Private Equity GmbH sind Parteien der Aktienleihe I und haben im Rahmen derer vollständigen Rückführungen im Berichtszeitraum insgesamt 385.932 Aktien der Gesellschaft erhalten. Aufgrund der Ausgestaltung der rechtlichen Funktion der Aktienleihe wird das Volumen der Geschäftsvorfälle mit einem Wert von Null ausgewiesen. Es wird auf Angabe 25.1 dieses Anhangs verwiesen.

Wert der Geschäftsvorfälle Ausstehende Salden
In € Tsd. 2020 2019 31.12.2020 31.12.2019
Management in Schlüsselpositionen
Ausgabe von Anteilen 3.127 5.224 - -
Due Diligence-Beratung 38 - - -
Sonstige Nahestehende
Untermiete 106 114 - -
Weiterbelastung von Kosten 3 1 3 -
Erwerb von Tochterunternehmen - 97.233 - -

40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Nach dem Abschlussstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten.

41. Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers zeigt die als Aufwand erfassten Honorare der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die an die Brockhaus Capital Management AG sowie an die konsolidierten Tochterunternehmen erbrachten Leistungen. Dieses setzt sich wie folgt zusammen:

Summe 811 276
Sonstige Leistungen 21 28
Andere Bestätigungsleistungen 428 7
Abschlussprüfung 362 241
In € Tsd. 2020 2019

Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen im Geschäftsjahr 2020 die Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse sowie alle für die Abschlussprüfungen erforderliche Leistungen sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten im Geschäftsjahr 2020 die Erteilung von Comfort Lettern, darauf vorbereitende Tätigkeiten, die Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen sowie die Erteilung von Bescheinigungen. Die sonstigen Leistungen betreffen im Geschäftsjahr 2020 Übersetzungsleistungen. Die nicht auf die Prüfung des Konzernabschlusses bzw. der Jahresabschlüsse entfallenden Honorare stehen im Wesentlichem im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr erfolgten Börsengang.

42. Mitarbeiter

Die nachfolgende Übersicht zeigt die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl des Konzerns:

Durchschnittliche Anzahl 2020 2019
Vollzeit 146 68
Teilzeit 48 25
Sonstige 17 8
Mitarbeiter gesamt 211 101

Die Anzahl der Mitarbeiter zum Abschlussstichtag setzte sich wie folgt zusammen:

Anzahl 31.12.2020 31.12.2019
Vollzeit 158 137
Teilzeit 52 47
Sonstige 21 17
Mitarbeiter gesamt 231 201

43. Organe der Gesellschaft

Der Vorstand der BCM AG setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorstandsvorsitzender (CEO): Herr Marco Brockhaus, Königstein im Taunus
  • Mitglied des Vorstands (COO/ Legal Counsel): Herr Dr. Marcel Wilhelm, Kronberg im Taunus

Der Aufsichtsrat der BCM AG besteht laut Satzung aus sechs Mitgliedern, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt und setzte sich im Berichtszeitraum aus den folgenden fünf Mitgliedern zusammen:

  • Vorsitzender: Herr Dr. Othmar Belker, Geschäftsführer der Murnauer Markenvertrieb GmbH, Kleinwallstadt
  • Stellvertretender Vorsitzender: Herr Michael Schuster, selbstständiger Rechtsanwalt, Königstein im Taunus
  • Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Andreas Peiker, Unternehmer, Königstein im Taunus
  • Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Martin Bestmann, Geschäftsführer einer Beratungsgesellschaft, Neunkirchen am Brand (seit 26. Februar 2020)
  • Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Dr. Cornelius Liedtke, Unternehmer und Investor, Hamburg (seit 14. September 2020)

Ein sechstes Mitglied des Aufsichtsrats wurde im Berichtszeitraum nicht bestellt, sodass ein Aufsichtsratsmandat zum Abschlussstichtag frei ist.

44. Gesamtbezüge der Organmitglieder

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Vergütung von € 60 Tsd., der stellvertretende Vorsitzende von € 45 Tsd. und die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine jährliche feste Vergütung von € 30 Tsd. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten daneben den Ersatz ihrer Auslagen sowie der ggfs. auf ihre Vergütung zu entrichtenden Umsatzsteuer. Im Berichtszeitraum betrug die Vergütung des Aufsichtsrats € 161 Tsd. (Vorjahr: € 120 Tsd.).

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes betrug im Berichtszeitraum € 2.277 Tsd. (Vorjahr € 883 Tsd.).

45. Ergebnisverwendung

Der Verlustvortrag des Vorjahres der BCM AG wird zusammen mit dem Jahresfehlbetrag des Berichtszeitraums auf neue Rechnung vorgetragen. Zum 31. Dezember 2020 weist die Muttergesellschaft einen Bilanzverlust nach HGB von € 22.998 Tsd. aus.

Frankfurt am Main, den 30. März 2021

Brockhaus Capital Management AG Der Vorstand

Marco Brockhaus Dr. Marcel Wilhelm

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Frankfurt am Main, den 30. März 2021

Brockhaus Capital Management AG Der Vorstand

Marco Brockhaus Dr. Marcel Wilhelm

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Brockhaus Capital Management AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

– vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IHSE

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Angabe I.5.9. Angaben zur Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie den verwendeten Annahmen finden sich im Konzernanhang unter Angabe III.20. Erläuterungen zur wirtschaftlichen Entwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IHSE finden sich im zusammengefassten Lagebericht in dem Abschnitt "Geschäftsentwicklung".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Konzernabschluss der Brockhaus Capital Management AG zum 31. Dezember 2020 werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 91,4 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Geschäfts- oder Firmenwerte an der Bilanzsumme beläuft sich auf rund 30 % und hat somit eine wesentliche Bedeutung für die Vermögenslage des Konzerns. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IHSE beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 69,4 Mio, was einem Anteil von rund 23 % an der Bilanzsumme entspricht.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten IHSE und Palas überprüft. Ergeben sich unterjährig Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung, wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für den Werthaltigkeitstest wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abschreibungsbedarf. Der erzielbare Betrag wird unter Anwendung eines Discounted Cashflow-Verfahrens als Nutzungswert ermittelt, basierend auf den erwarteten Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2020.

Die COVID-19-Pandemie hat den Umsatz und das Ergebnis der IHSE im Geschäftsjahr 2020 negativ beeinflusst. Es besteht das Risiko, dass die erwarteten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse hiervon weiterhin geprägt sein können.

Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IHSE für die nächsten fünf Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsrate und der verwendete Abzinsungssatz.

Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IHSE nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit des für den Wertminderungstest der zahlungsmittelgenerierende Einheit IHSE herangezogenen Abzinsungssatzes beurteilt. Daneben haben wir die erwartete Umsatzund Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget sowie der Mittelfristplanung vorgenommen.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft für die zahlungsmittelgenerierende Einheit überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten Berechnungen in einem eigenen Bewertungsmodell vorgenommen und die Ergebnisse, mit denen der Gesellschaft verglichen. Dabei haben wir auch die Konformität der Bewertungsmethode mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen gewürdigt. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen der Veränderung der Annahmen zu den Umsatzerlösen, der EBITDA-Marge und der Investitionen in der ewigen Rente sowie der langfristigen Wachstumsrate auf den Nutzungswert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse).

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IHSE sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IHSE zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit IHSE zugrunde liegenden Annahmen und Daten sind angemessen.

Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund¬sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "57410a_188170(1).zip" (SHA256-Hashwert: 90a7e8b9589483d6b93da4107041c0191c2eb4084c1c9c01cd9ec3 ed7a3a7d6a), die im geschützten Mandanten-Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Juni 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir prüfen die Brockhaus Capital Management AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen seit ihrem Börsengang im Jahr 2020.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Markus Fox.

Frankfurt am Main, den 31. März 2021

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fox Kast Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Ergebnisverwendung

Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der Brockhaus Capital Management AG von € 16.150.540,81 wird zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres von € 6.847.806,61 auf neue Rechnung vorgetragen.

Verkürzter Jahresabschluss

Die nebenstehende Darstellung zeigt die Kurzfassung des Jahresabschlusses der Brockhaus Capital Management AG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (HGB).

Gewinn- und Verlustrechnung (HGB)

In € Tsd. 2020 2019
Sonstige betriebliche Erträge 23 88
Personalaufwand (3.622) (1.583)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (16) (12)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (12.781) (1.855)
Zinsen und ähnliche Erträge 77 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (0) (30)
Ergebnis nach Steuern (16.319) (3.392)
Sonstige Steuern 169 (410)
Jahresfehlbetrag (16.151) (3.802)

Bilanz (HGB)

In € Tsd. 31.12.2020 31.12.2019
Immaterielle Vermögensgegenstände 1 8
Sachanlagen 16 10
Finanzanlagen 117.205 113.966
Anlagevermögen 117.222 113.984
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - 129
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 108.561 7.181
Umlaufvermögen 108.561 7.310
Rechnungsabgrenzungsposten 99 50
Aktiva 225.883 121.344
Gezeichnetes Kapital 10.387 6.642
Kapitalrücklage 236.021 119.943
Bilanzverlust (22.998) (6.848)
Eigenkapital 223.409 119.738
Rückstellungen 1.906 1.014
Verbindlichkeiten 568 592
Passiva 225.883 121.344

Finanzkalender

15.05.2021 Quartalsmitteilung Q1 2021
16.06.2021 Ordentliche Hauptversammlung

Grundlagen der Berichterstattung

Der Berichtszeitraum dieses Geschäftsberichts ist die Periode vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Abschlussstichtag ist der 31. Dezember 2020.

Dieser Geschäftsbericht wurde vom Deutschen ins Englische übersetzt. Bei Abweichungen zwischen den verschiedensprachigen Dokumenten hat die deutsche Fassung Vorrang.

Rundungen

Die in diesem Bericht angegebenen Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Da dieses Rundungsverfahren nicht summenerhaltend ist, entspricht das Aufaddieren einzelner Zahlen nicht immer genau der ausgewiesenen Summe.

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Gleichbehandlung ist uns wichtig. Ausschließlich aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird von der Verwendung männlicher, weiblicher oder Sprachformen sonstiger Geschlechter abgesehen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter, sofern nicht anderweitig spezifiziert.

Kontaktdaten

Harald Henning Head of Finance Tel: +49 69 20 43 40 985 Fax: +49 69 20 43 40 971 E-Mail: [email protected]

Paul Göhring Head of Investor Relations Tel: +49 69 20 43 40 978 Fax: +49 69 20 43 40 971 E-Mail: [email protected]

Impressum

Brockhaus Capital Management AG Thurn-und-Taxis-Platz 6 D-60313 Frankfurt am Main T +49 69 20434090 F +49 69 204340971 www.bcm-ag.com [email protected]

Vorstand: Marco Brockhaus (Vors.), Dr. Marcel Wilhelm Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Othmar Belker

Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Registernummer: HRB 109637 USt-Identifikationsnummer: DE315485096

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