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NFON AG

Annual Report Apr 22, 2021

306_10-k_2021-04-22_ea691632-0309-4256-85b5-b5c7f9494368.pdf

Annual Report

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UNSERE ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN AUS DEM JAHR 2020

Wer wir sind

22

Die NFON AG (kurz: «NFON») mit Hauptsitz in München wurde 2007 gegründet und ist der einzige paneuropäische Cloud-PBX-Anbieter: NFON zählt über 40.000 Unternehmen in 15 europäischen Ländern zu ihren Kunden. Darüber hinaus verfügt die NFON über ein starkes Partnernetzwerk von über 2.700 Partnern. NFON bietet mit Cloudya eine einfache, unabhängige und verlässliche Lösung für moderne Cloud-Businesskommunikation. Weitere Premium- und Branchenlösungen ergänzen das Portfolio im Bereich Cloud-Kommunikation. Mit unseren intuitiven Kommunikationslösungen ermöglichen wir es Europas Unternehmen, jeden Tag ein wenig besser zu werden. NFON ist die neue Freiheit der Businesskommunikation.

NFON FINANZBERICHT 2020

Kennzahlen

in Mio. EUR 2020 1 2019 Veränderung in %
Gesamtumsatz 67,6 57,1 18,4%
Wiederkehrende Umsätze 59,4 48,1 23,6%
Anteil wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz (in %) 87,8% 84,1%
Nicht wiederkehrende Umsätze 8,2 9,1 −9,4%
Anteil nicht wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz
(in %)
12,2% 15,9% 1,3 %
ARPU blended 2
(in EUR)
9,77 EUR 9,64 EUR
Seatwachstum 524.791 449.711 16,7%
Bereinigtes EBITDA3 3,5 −5,1 n/ a %

2

1 Sofern nicht anders angegeben, sind alle Werte im Konzernabschluss und in den zugehörigen Anhangangaben gerundet.

Daher können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten.

2 Basierend auf durchschnittlicher Anzahl der Seats pro Monat in jedem Jahr.

3 Erläuterungen zu den Bereinigungen sind im Abschnitt Ertragslage: Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen zu finden.

Abkürzungsverzeichnis

  • AOC Active Ownership Fund PBX Private Branch Exchange (Telefonanlage) UCaaS Unified Communications as a Service SaaS Software as a Service VoIP Voice over IP DTS Deutsche Telefon Standard GmbH IP Internet Protocol
  • Seats Nebenstellen, Lizenzen

INHALT

NFON FINANZBERICHT 2020

3

Unternehmen 4

22

Vorwort 4
Bericht des Aufsichtsrats 6
Die Aktie 10
Konzernlagebericht 15
Grundlagen des Konzerns 15
Wirtschaftsbericht 24
Nachtragsbericht 34
Risiko- und Chancenbericht 35
Prognosebericht 46
Übernahmerelevante Angaben 48
Konzernerklärung 50
Vergütungsbericht 50
NFON AG (HGB) 52
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 55
Konzernabschluss 56
Konzern-GuV und -Gesamtergebnisrechnung 57
Konzernbilanz 58
Konzern-Kapitalflussrechnung 60
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2020 62

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019 63

Grundlagen der Rechnungslegung 65
Wesentliche Rechnungslegungsmethoden 66
Zusammenfassung
der Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen 88
Sachanlagen 91
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 92
Immaterielle Vermögenswerte 94
Vorräte 97
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 98
Sonstige (nicht-finanzielle) Vermögenswerte,
sonstige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten,
Ertragsteuerforderungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten 99
Rückstellungen 100
Verzinsliches Fremdkapital 101
Ertragsteuern 102
Eigenkapital 106
Ergebnis je Aktie 110
Sonstige betriebliche Erträge 111
Sonstige betriebliche Aufwendungen 111
Personalaufwand und Mitarbeiter 112
Umsatzerlöse 113
Leasingverhältnisse 118
Anteilsbasierte Vergütungen 119
Finanzinstrumente 122
Transaktionen mit
nahestehenden Unternehmen und Personen 133
Segmentinformationen 137
Konzern-Kapitalflussrechnung 141
Eventual- und andere Verpflichtungen 141
Sonstige Angaben 142
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 144
Entsprechenserklärung
zum Deutschen Corporate Governance Kodex 144
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 145
Finanzkalender 154

Impressum 155

Konzernanhang 64

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre, liebe Leserinnen und Leser!

Entgegen aller gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen hat sich die NFON AG 2020 erneut mit einem robusten Geschäftsmodell behauptet: Die wiederkehrenden Umsätze stiegen signifikant um 23,6% auf 59,4 Mio. Euro, der Gesamtumsatz um 18,3% auf 67,6 Mio. Euro. Damit erhöhte sich der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz weiter auf 87,9% nach 84,1% im Vorjahr. Die Anzahl der beim Kunden installierten Nebenstellen (Seats) konnte um 75.080 Seats auf 524.791 ausgebaut werden, was einem Zuwachs von 16,7% gegenüber dem Vorjahresstichtag entspricht. Vor allem aufgrund zunehmender Homeoffice-Tätigkeit und entsprechend erhöhtem Aufkommen an Sprachminuten erhöhte sich der durchschnittliche Umsatz pro Nutzer (blended ARPU) 2020 auf 9,77 Euro nach 9,64 Euro in 2019. Der erhöhte blended ARPU verbunden mit den im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren Aufwendungen etwa für Reisen oder Marketingaktivitäten, schlugen sich auch deutlich positiv in unserer Ergebnisentwicklung nieder. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich um 9,5 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich sogar auf 3,6 Mio. Euro.

Diese sehr gute Geschäftsentwicklung in einem außergewöhnlichen Jahr unterstreicht eindrücklich, dass NFON mit seinem cloudbasierten Produktportfolio im europäischen Markt für Businesskommunikation genau richtig positioniert ist. Für die Zukunft erwarten wir entsprechend weiteres Wachstum: 2021 planen wir mit einem erneuten Seatwachstum zwischen 15% und 17% sowie einer Wachstumsrate der wiederkehrenden Umsätze zwischen 14% und 16%. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz wird bei über 85% erwartet.

Auf dieser Basis starten wir 2021 mit unserer Wachstumsstrategie 2024: Target – Enhance – Scale. Nach dem ISDN-Aus und dem fortlaufenden Ersetzen von veralteter Telefonanlagentechnologie durch Cloud-PBX befinden wir uns unmittelbar in der dritten Welle der Disruption. Telefonie, Kollaboration mit Video oder Chat und Business Applikationen wie Contact Center-Lösungen wachsen zusammen. Das erfordert Plattformen, in welchen die Kunden fließend, leicht geführt und unkompliziert zwischen Sprache, Video, Schrift und Kollaboration wechseln können. Daher werden wir eine vollständige UCaaS-Suite mit genau diesen Bestandteilen anbieten, die durch offene APIs und weitere Omni-Channel-Lösungen ergänzt wird.

NFON FINANZBERICHT 2020 VORWORT

Dr. Klaus von Rottkay, Chief Executive Officer

Jan-Peter Koopmann, Chief Technology Officer

Für unseren Wachstumskurs werden wir nicht nur verstärkt die neuen Produkte in die bestehende Kundenbasis verkaufen. Wir werden natürlich auch unser Partnernetzwerk in Europa weiter ausbauen. Der Partner steht für uns absolut und unverrückbar im Mittelpunkt. Gleichzeitig werden wir unserer fokussiertes Kundensegment im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen (10 – 250 Nebenstellen) einschließlich dem Enterprise-Segment mit bis zu 5.000 Nebenstellen erweitern. Eine klare Go-To-Market-Strategie erleichtert es uns, an Effizienz zu gewinnen und schneller zu skalieren. In Märkten wie Deutschland, Großbritannien oder Österreich verfügen wir bereits über eine hervorragende Präsenz. Märkte wie Frankreich oder Italien sind dagegen noch neu im Unternehmensgefüge und werden deswegen von uns als Länder mit relativem Wachstumsfokus eingestuft. Mit der Wachstumsstrategie 2024 prüfen wir zudem die Chancen, in Zentral- und Osteuropa zu investieren. Diese Märkte versprechen schnelleres Wachstum bei weniger Wettbewerbsdruck.

Als Cloud-Telefonie-Anbieter kommen wir bei der NFON von der Sprache, der ganz klaren Königsdisziplin der Kommunikation! Unser Ziel ist es daher, der führende Anbieter für voice-centric Businesskommunikation in Europa zu werden.

Bleiben sie mit uns im Gespräch!

Ihr,

Dr. Klaus von Rottkay und Jan-Peter Koopmann

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat der NFON AG (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Aufsichtsfunktion intensiv begleitet. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, die Risikolage, das Risikomanagement, die kurz- und langfristige Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand durchweg in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurde regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge informiert.

Zu den Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig sind, sowie zu sonstigen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Die Entscheidungen basierten überwiegend auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die der Aufsichtsrat eingehend geprüft hatte. Vorstand und Aufsichtsrat haben 2020 konstruktiv zusammengearbeitet und auf diese Weise den kontinuierlichen Wachstumskurs der Gesellschaft fortgesetzt.

Besetzung und Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Jahr 2020 bestand der Aufsichtsrat durchgängig aus folgenden Personen:

  • Rainer Koppitz (Aufsichtsratsvorsitzender), Vorstandsvorsitzender der KATEK SE Gruppe, München;
  • Günter Müller (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Geschäftsführer der Milestone Venture Capital GmbH sowie Executive Chairman der ASC Technologies AG, Hösbach
  • Dr. Rupert Doehner (Mitglied des Aufsichtsrats), Rechtsanwalt, München
  • Florian Schuhbauer (Mitglied des Aufsichtsrats) Gründungspartner & Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, Frankfurt/Main sowie der Active Ownership Capital S.à.r.l. und der Active Ownership Corporation S.à.r.l., jeweils Grevenmacher, Luxemburg;

NFON FINANZBERICHT 2020 BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Rainer Christian Koppitz, Aufsichtsratsvorsitzender

Sitzungen des Aufsichtsrats und Schwerpunkte der Beratung

Im Geschäftsjahr 2020 hielt der Aufsichtsrat fünf ordentliche Sitzungen ab und tagte in einer außerordentlichen Sitzung. Mit Ausnahme der Sitzung am 18. September 2020, bei welcher der Aufsichtsratsvorsitzende verhindert war, nahmen an allen Sitzungen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teil. Daneben fasste er elf Umlaufbeschlüsse. Der Aufsichtsrat bildete keine Ausschüsse. Bei jeder ordentlichen Sitzung tagte der Aufsichtsrat auch zeitweise in Klausur.

Schwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 waren insbesondere folgende Themen:

  • Die Beratung hinsichtlich eines denkbaren Übernahmeprojektes der NFON AG (public Take-Over)
  • Die Gründung eines Near-shoring-Standortes in Lissabon
  • Feststellung bzw. Billigung des geprüften Jahresabschlusses und des Konzernabschlussessamt zusammengefassten Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019
  • Die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2020
  • Bericht zur Risikolage und zum Risiko- und Compliancemanagement sowie Beschlüsse und die Erklärung zum DCGK
  • Variable Vergütung 2019 für die Vorstandsmitglieder
  • Der Status der Entwicklung des Produkts Cloudya
  • Die Genehmigung der Eröffnung neuer Büros von Konzerngesellschaften in Lissabon, Mannheim, München und Manchester.
  • Die Auswahl und Bestellung eines neuen Vorstandsvorsitzenden sowie der Abschluss von Aufhebungsverträgen mit zwei Mitgliedern des Vorstands unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Pflichten.
  • Die Diskussion der Produkt-Roadmap und -strategie der NFON-Gruppe
  • Die Zustimmung zu Geschäften mit Related Parties, die Einstellung von Mitarbeitern im Management sowie zur Berufung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen in den Gruppen-Gesellschaften.
  • Die Diskussion und Prüfung des Budgets 2021 2023 der NFON-Gruppe
  • Die Beratung des Status und die Beschlussfassung hinsichtlich strategischer Partnerschaften sowie von diversen M&A-Aktivitäten
  • Fortgang des Asset-Deals mit der Onwerk GmbH und Genehmigung des Abschlusses am 12. Dezember 2019.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NFON AG sowie ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.

Der Aufsichtsrat prüfte und billigte die vom Vorstand aufgestellte Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2021. Er beriet und überprüfte die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns auf Basis mittel- und langfristiger Unternehmensplanungen. Die vom Vorstand erhaltenen Informationen analysierte und prüfte der Aufsichtsrat eingehend. Sein besonderes Augenmerk galt dabei der Risikolage und dem Risikomanagement.

In den Umlaufbeschlussfassungen erteilte der Aufsichtsrat überwiegend Zustimmungen zu Vorgängen, die zwar nicht von strategischer Tragweite, aber nach der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftig sind. Zeitkritische Entscheidungen, insbesondere im Rahmen des vorgenommenen Wechsels in der Besetzung des Vorstands, fasste der Aufsichtsrat ebenfalls durch Umlaufbeschlüsse.

Jahres- und Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Mai 2020 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, (nachfolgend "KPMG") zum Abschlussprüfer der NFON AG für das Geschäftsjahr 2020 bestellt. Der Aufsichtsrat beauftragte anschließend KPMG mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.

Der Vorstand hat den Jahresabschluss gemäß den handels- und aktienrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung und den Konzernabschluss gemäß § 315a Absatz 3 HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt. KPMG hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einschließlich des dazugehörigen zusammengefassten Konzernlageberichts unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung der Gesellschaft geprüft. Die Prüfung richtete sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfung des Abschlussprüfers und die Prüfung durch den Aufsichtsrat haben zu keinen Einschränkungen und Einwendungen geführt. Der Abschlussprüfer hat die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Bestätigungsvermerke ohne Einschränkung erteilt.

Alle Aufsichtsratsmitglieder erhielten rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 14. April 2021 die besonderen abschlussrelevanten Dokumentationen, insbesondere die Jahresabschluss- und Konzern-Abschlussunterlagen, den zusammengefassten Konzernlagebericht und die dazugehörigen Prüfungsberichte von KPMG. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats befassten sich in Vorbereitung auf diese Sitzung eingehend mit den genannten Unterlagen. In der Bilanzsitzung wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht umfassend mit dem Vorstand beraten. Der Aufsichtsrat hat hierbei den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht jeweils auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eigenständig geprüft. Der zuständige Partner von KPMG sowie der Prüfungsleiter nahmen ebenfalls an der Bilanzsitzung am 14. April 2021 teil. Sie berichteten über die Prüfung, kommentierten die Prüfungsschwerpunkte und standen dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach eingehender Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat hiergegen keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Prüfungsergebnis von KPMG an und billigte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der NFON AG. Der Jahresabschluss der NFON AG ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2020. Insbesondere den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Hans Szymanski und César Flores Rodríguez ist der Aufsichtsrat zu großem Dank für die hervorragende Zusammenarbeit verpflichtet, vor allem in den Wochen vor dem erfolgreichen Börsengang und den wegweisenden zweieinhalb Jahren danach.

München, April 2021

Für den Aufsichtsrat

Rainer Koppitz Vorsitzender des Aufsichtsrats

Die Aktie

Die NFON-Aktie 2020 – Rückenwind auf dem Weg zum führenden Anbieter

Vertrauen durch transparenten Dialog mit den Aktionären

Seit 2018 ist die NFON-Aktie erfolgreich im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Mindestanforderungen für unsere Kapitalmarktkommunikation sind damit definiert. Mit dem Mindestmaß geben wir uns bei NFON jedoch nicht zufrieden. Ein transparenter, konsistenter und kontinuierlicher Dialog ist uns wichtig. Gerade in diesen besonderen Zeiten mit Ungewissheiten in vielen Bereichen unseres Lebens ist Verlässlichkeit ein hohes Gut, denn sie schafft Vertrauen. Vertrauen schenken uns auch unsere Kunden. Sie setzten bei der Digitalisierung der Business-Kommunikation auf unsere Lösungen. Das Ergebnis ist langfristiger Rückenwind für NFON und die Entwicklung der NFON-Aktie.

Trotz der zahlreichen Reise- und Kontaktbeschränkungen war die Investor Relations-Abteilung der NFON AG und ihre Vorstände auch 2020 wieder sehr aktiv. Durch die neue Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) konnten wir die Chance nutzen, uns intensiv mit unserer Aktionärsstruktur auseinander zu setzen. Diese neuen Möglichkeiten wollen wir wahrnehmen, um in Zukunft noch gezielter mit unseren Aktionärinnen und Aktionären zu kommunizieren. In Ergänzung zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten, den vierteljährlichen Conference Calls für Investoren und Analysten zu den Zahlen sowie den Pressemitteilungen präsentiert sich NFON auf zahlreichen digitalen Investorenkonferenzen und Roadshows. Auch das innovative Magazin-Format unserer Quartalsmitteilungen, "CLOUDS| Communication – an idea by NFON AG" – trägt dazu bei, NFON, das Geschäftsmodell, die Produkte, den Markt oder die Kunden und Partner der NFON besser zu verstehen und Entwicklungen leichter einzuordnen. Finanznachrichten werden im Kontext des operativen Geschäfts präsentiert und werden in Clouds durch wichtige Zusatzinformationen ergänzt.

Insgesamt konnten wir auf neun Konferenztagen und in 135 Investorengesprächen die Chance zu lebhaften und konstruktiven Austausch mit Investoren und Analysten über das Geschäftsmodell des Unternehmens, die Wachstumsstrategie, die bereits erreichten Meilensteine und die weiteren Pläne nutzen. Unter anderem waren wir auf dem Deutschen Eigenkapitalforum, der Berenberg&Goldman Sachs German Corporate Conference, der Baader Investment Conference 2020, der Berenberg US Conference und der Quirin Champions Konferenz 2020 vertreten. Im Bereich der neuen Berichtsformate haben wir 2020 erstmalig die Gelegenheit genutzt, NFON bei echtgeld.tv (https://www.youtube.com/ watch?v=c3\_Yp9UI\_dI) vorzustellen. 2021 haben wir erstmalig zu einem virtuellen Capital Markets Day eingeladen.

Zum Selbstverständnis der IR-Arbeit der NFON AG gehört es, alle wichtigen Informationen vom Konzernfinanzbericht über Corporate News und Pflichtmitteilungen bis zu Aktienkurs und Aktionärsstruktur leicht zugänglich und auffindbar auf der unternehmenseigenen Homepage im Bereich Investor Relations zur Verfügung zu stellen: https://www.nfon.com/ de/about-nfon/investor-relations/.

Zu einem transparenten, konsistenten und kontinuierlichen Dialog mit dem Kapitalmarkt zählt auch die Erreichbarkeit. Bei Fragen steht Ihnen Sabina Prüser, Head of Investor Relations bei der NFON AG, per E-Mail (sabina.prü[email protected]) oder unter Tel. +49 (0) 89 453 00 134 gerne zur Verfügung.

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG fand am 28. Mai 2020 erstmals rein virtuell statt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ermöglichte es, dass auch in diesen besonderen Zeiten insgesamt 72,65% des Grundkapitals auf der Hauptversammlung vertreten waren. Am Hauptstandort in München hatten sich der Vorstandsvorsitzende und Aufsichtsratsratsvorsitzenden gemeinsam mit dem Notar eingefunden. Virtuell zugeschaltet waren die weiteren Mitglieder des Vorstands. So konnte ganz im Sinne weitestgehender Risikominimierung die Hauptversammlung durchgeführt und trotzdem durch Vorstand und Aufsichtsrat den NFON-Aktionären ausführlich über das Geschäftsjahr 2019 und die Entwicklungen 2020 berichtet werden. Der Vorstand hob dabei noch einmal die Vorzüge und Stärken des Geschäftsmodells der NFON AG hervor: Flexibilität, Mobilität, Erreichbarkeit und Skalierbarkeit sind bereits seit Unternehmensgründung fest verankerte Werte von NFON und heute, in Zeiten der Coronakrise, von höherer Bedeutung denn je. Die Digitalisierung schreitet seit Jahren fort und hat durch die Entwicklungen 2020 zusätzlichen Rückenwind bekommen. Hiervon wird NFON langfristig profitieren können.

Alle Tagesordnungspunkte wurden von den Aktionären angenommen und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestätigt.

Alle Unterlagen zu den Hauptversammlungen einschließlich der Vorstandsreden und Präsentationen finden sich ebenfalls im Investor Relations-Bereich der NFON Webseite.

NFON Aktie zeigt positive Performance 2020 und bekommt Rückenwind für 2021

Nach der allgemeinen Verunsicherung an den Märkten zum Jahresende 2019 startete die NFON Aktie mit 9,94 EUR in das Jahr 2020. In den ersten Monaten stieg die Aktie bis auf 13,25 EUR am 14. Februar, was auch der Höhepunkt in der ersten Jahreshälfte war. In den darauffolgenden Monaten sank der Wert und erreichte am 30. März 2020 seinen Jahrestiefpunkt bei 8,00 EUR. Ab April wurde dieser Korridor verlassen, und der Kurs stieg mit kleineren Rücksetzern bis zum 3. Dezember auf einen Jahreshöchstwert von 18,81 EUR. Der Schlusskurs vom 30. Dezember 2020 lag nur knapp darunter bei 18,15 Euro und entspricht einem Jahresplus von ca. 83%. Gestärkt durch diese Performance startet die Aktie auch 2021 sehr positiv.

Handelsvolumen

Das Handelsvolumen der NFON-Aktie auf der XETRA-Plattform lag im Jahresverlauf 2020 bei durchschnittlich 6.712 gehandelten Aktien pro Tag mit einem durchschnittlichen Handelsumsatz von 81.935,15 EUR pro Tag. Der Handelsumsatz zeigte zu Jahresbeginn 2020 mit über 300.000 EUR einige Spitzen. In den Sommermonaten bis November lag das durchschnittliche Volumen dann mit rund 65.000 EUR unter dem Jahresschnitt. In den letzten Monaten des Jahres zogen die Umsätze dann noch einmal deutlich an und näherten sich mit über 72.000 EUR pro Tag wieder dem Jahresschnitt an. Bei Privatanlegern ist insbesondere auch der Aktienhandel auf der Tradegate-Plattform beliebt. Entsprechend freuen wir uns hier über ein reges Interesse mit 41.437 Aktien pro Monat, das zum Jahresende noch einmal an Schwung gewann.

Alle Analysten empfehlen die Aktie zum Kauf

Die Aktie der NFON AG wurde 2020 von vier Analysten durchgehend bewertet. Berenberg, Baader Bank, Stifel Europe (vormals MainFirst) und Hauck&Aufhäuser bewerteten die NFON AG wie im Vorjahr regelmäßig. Alle Analysten empfehlen die Aktie seit Beginn ihrer Coverage zum Kauf. Anfang des Jahres lag das durchschnittliche Kursziel noch bei 15,37 EUR. Im Jahresverlauf erhöhten die Analysten von Berenberg, Baader Bank, Hauck&Aufhäuser und Stifel ihre Kursziele kontinuierlich auf durchschnittlich 25,50 EUR im

Aktienchart

NFON FINANZBERICHT 2020 DIE AKTIE

März 2021. Die detaillierten Empfehlungen und Kursziele aller Analysten finden sich nachstehend im Unterkapitel "Überblick: NFON AG an der Frankfurter Wertpapierbörse". Das IR-Team der NFON AG pflegt einen offenen Dialog mit den Analysten, die über das Unternehmen berichten und bei relevanten Ereignissen durch ein Update oder Kommentar den Kapitalmarktteilnehmern ihre aktuelle Einschätzung vermitteln.

2021 wurde die Coverage mit Bryan, Garnier&Co. insbesondere mit Blick auf US-Investoren weiter gestärkt. Wir erhoffen uns davon zusätzlichen Rückenwind für die NFON-Aktie auf dem amerikanischen Markt. Durch die Erweiterung des Analysten-Portfolios stehen Investoren in Zukunft die Bewertungen von fünf Analysten zur Verfügung. Mit dieser Coverage sieht sich die NFON AG in einer guten Ausgangslage, um Aufmerksamkeit und eine zunehmend ausgeglichene Bewertung der Aktie am Kapitalmarkt und bei Investoren weltweit zu erreichen. Am 26. März 2021 konnte NFON eine Kapitalerhöhung im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens erfolgreich abschließen und erhielt daraus 26 Mio. Euro zusätzlicher Mittel zur Wachstumsfinanzierung.

Aktionärsstruktur

(am 31. März 2021)

Die Aktionärsstruktur der NFON AG erlebte im Geschäftsjahr 2020 einige Veränderungen. Während Investoren wie Earlybird Venture Capital, High-Tech Gründerfonds und MainFirst Asset Management ihr Engagement in NFON verringerten und damit unter die Meldeschwelle von 3% fielen, können wir mit einem gemeldeten Anteil von 5% Teslin Capital Management neu im Kreis der Großaktionäre begrüßen. Und auch Active Ownership Capital erhöhte den Anteil an NFON in 2020 deutlich, zuletzt wurde vom Investor ein Anteil von 25,48% gemeldet. Am 26. März 2021 konnte NFON eine Kapitalerhöhung im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens erfolgreich abschließen und erhielt daraus 26 Mio. Euro zusätzlicher Mittel zur Wachstumsfinanzierung.

Aktionärsstruktur

1 basierend auf 16.561.124 Aktien

2 basierend auf 15.055.569 Aktien

Mit Wirkung zum 29. März 2021 wurde das Grundkapital der NFON AG um 1.505.555 EUR auf 16.561.124 EUR erhöht.

Anteile
Aktionäre³ in % Land Stadt
Milestone Venture
Capital GmbH
32,12¹ Deutschland
Active Ownership Capital 25,90¹ Luxemburg Grevenmarcher
Teslin Capital Management B.V. 5,00² Deutschland Berlin
Universal-Investment 4,94² Deutschland Frankfurt a.M.
Swedbank Robur Fonder AB 3,18² Schweden Stockholm

1 basierend auf 16.561.124 Aktien

2 basierend auf 15.055.569 Aktien

3 Insgesamt identifiziert: 72,5%

Überblick: NFON AG an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)

Coverage
(Stand: März 2021)
Berenberg Bank
Baader Bank
Hauck&Aufhäuser
Stifel Europe
Kauf
Strong Buy
Kauf
Kauf
26,00 EUR
26,00 EUR
30,00 EUR
20,00 EUR
Erstnotiz (11.05.2018)1 13,00 EUR
Schlusskurs
(30.12.2020)1
18,15 EUR
Jahreshöchstkurs
(03.12.2020)1
18,81 EUR
Jahrestiefstkurs
(30.03.2020)1
8,00 EUR
Marktkapitalisierung
zum 31.12.20201
272,0 Mio. EUR
Durchschnittlicher
Handelsumsatz1
81.935,15 EUR
pro Tag
Konferenz- und
Roadshowtage
9 Konferenz- und
Roadshowtage
135
Investoren
gespräche

1 alle Handelsdaten: XETRA

Stammdaten der NFON-Aktie

Erster Handelstag 11.05.2018
Anzahl der Aktien 16.561.124
Art der Aktien Auf den Inhaber lautendene
Stückaktien ohne Nennbetrag
Grundkapital 16.561.124,00 Euro
Stimmrechte Jede Aktie gewährt eine Stimme
Wertpapierkennnummer (WKN) A0N4N5
A2TSA4
ISIN (International Security
Identification Number)
DE000A0N4N52
DE000A2TSA41
Börsenkürzel NFN
Reuters-Symbol NFN.DE
Bloomberg-Symbol NFN.GY
Handelssegment Regulierter Markt/Prime Standard
Börsenplätze Börse Frankfurt/Xetra
Sektor Telekommunikation
Designated Sponsor Baader Bank, ODDO Seydler
Coverage Baader Bank, Berenberg Bank,
Hauck&Aufhäuser, Stifel Europe,
Bryan, Garnier&Co.
Zahlstelle Baader Bank Aktiengesellschaft

KONZERN-LAGEBERICHT

NFON FINANZBERICHT 2020

14

Grundlagen des

Konzerns 15
Geschäftsmodell des Konzerns 15
Allgemeine Marktcharakteristik 17
Ziele und Strategien 18
Organisation 20
Steuerung 21
Forschung&Entwicklung 23
Wirtschaftsbericht 24
Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen 24
Wesentliche Absatzmärkte und
Wettbewerbsposition der NFON Gruppe 25
Darstellung des Geschäftsverlaufs 27
Ertragslage 27
Konzernumsatz 28
Ertrags- und Aufwandspositionen 30
Finanzlage 32
Vermögenslage 33
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage 34
Nachtragsbericht 34
Risiko- und Chancenbericht 35
Risiko- und Chancenmanagementsystem 35
Netto-Risiken der Nfon-Gruppe 38
Chancen der NFON-Gruppe 43
Compliancemanagementsystem 45
Internes Kontrollsystem (Rechnungslegungsprozess) 45
Prognosebericht 46
Erwartete gesamt- und branchenwirtschaftliche
Rahmenbedingungen 47
Erwartete Geschäftsentwicklung der NFON Gruppe 47
Erwartete Entwicklung der bedeutenden Leistungsindikatoren
und Gesamtaussage zur erwarteten Entwicklung 48
Übernahmerelevante Angaben 48
Konzernerklärung 50
Vergütungsbericht 50
I. Vorstand 50
II. Aufsichtsrat 51
NFON AG (HGB) 52
Ertragslage 52
Finanzlage 53
Vermögenslage 54
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage 55
Risiken und Chancen 55
Prognosebericht 55
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 55

Grundlagen des Konzerns

KONZERN-

LAGEBERICHT

Geschäftsmodell des Konzerns

Die NFON AG (kurz: "NFON" oder "NFON Gruppe") mit Hauptsitz in München wurde 2007 gegründet und ist der einzige paneuropäische Anbieter1 von Telefonanlagen aus der Cloud. NFON zählt über 40.000 Unternehmen in 15 europäischen Ländern zu ihren Kunden und ist mit eigenen Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Frankreich und Portugal vertreten. Darüber hinaus verfügt NFON über ein großes Partnernetzwerk, über das der Vertrieb in den übrigen Ländern erfolgt.

Ihren Umsatz generiert die NFON Gruppe im Wesentlichen mit cloudbasierten Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmenskunden. Dabei wird den Kunden die notwendige Vermittlungsdienstleistung aus der Cloud in den NFON-Rechenzentren über die sogenannte Cloud PBX (Private Branch Exchange oder Cloud-Telefonanlage) zur Verfügung gestellt. Infolgedessen können Kunden auf die herkömmliche Telefonanlage in den eigenen Räumlichkeiten verzichten. Dem Kunden wird in der Regel eine einmalige Aktivierungsgebühr je Nebenstelle und eine monatliche Bereitstellungsgebühr je genutzter Nebenstelle berechnet.

Darüber hinaus kann NFON den Telefonanschluss ersetzen, sodass der Kunde die Gebühren für den gesamten Telefonverkehr an NFON entrichtet. NFON wiederum bezieht diese Leistung von verschiedenen Carriern. Seit November 2018 bietet die NFON Gruppe mit "Cloudya" erstmalig ein europaweites und homogenes Tarifmodell an, das die mit dem Telefonsystem verbundenen Kernfunktionen wie Telefonkonferenzräume, automatische Anrufweiterleitung (ACD) oder automatische Weiterleitung von Anrufen an die zuständige Person abdeckt. Darüber hinaus bietet NFON seinen mehr als 40.000 Kunden Premium-Dienste an. Bei Bedarf verkauft NFON auch die Endgeräte bzw. die entsprechende Software (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones), die die Gesellschaft von mehreren Herstellern bezieht, und stellt ggf. einen Internetzugang auf Reselling-Basis zur Verfügung.

NFON unterscheidet zwischen wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Umsätzen. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud-PBX, SIPTrunk-Channel, laufende Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetric Digital Subscriber Linie ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium-Lösungen wie Neorecording und Ncontactcenter. Dagegen sind nicht wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud-PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL.

1 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

Der Vertrieb erfolgt über fünf Kanäle mit einem klaren Fokus auf den indirekten Partnervertrieb.

Der Vertrieb erfolgt über fünf Kanäle mit einem klaren Fokus auf den indirekten Partnervertrieb

Direkter Vertrieb: NFON übernimmt den Vertrieb direkt.

Handelspartner: Der Handelspartner verfügt über eine eigene Kundenbasis und gewinnt neue Kunden, an die er die Cloud-Telefonanlage vertreibt. Für diese Kunden übernimmt der Handelspartner den Service. NFON hat einen direkten Leistungsvertrag mit dem Kunden und liefert die Telefonielösung.

Distributoren: Die Distributoren verfügen über ein eigenes Händlernetz und vermarkten in der Regel die Dienstleistungen von NFON nicht selbst. Sie stellen eine Zwischenfunktion zwischen Händler und Hersteller bzw. Dienstleister dar und vermitteln das jeweilige Produkt in das eigene Händlernetzwerk.

Wholesale-Partner/Großhandelspartner: Um den Ausbau der Kundenbasis zu beschleunigen, schließt NFON Vertriebsvereinbarungen mit Großhandelspartnern ab. Im Rahmen dieser Vereinbarungen stellt NFON die Dienstleistungen auf White-Label-Basis zur Verfügung, d. h. die Wholesale-Partner vermarkten die Dienstleistungen von NFON unter ihren eigenen Marken oder unter dem Co-Branding ihrer eigenen Marke und der NFON-Marke an Endkunden. Zwischen den Kunden der Wholesale-Partner und NFON besteht keine direkte Vertragsbeziehung. Innerhalb der Gruppe der Wholesale-Partner wird zudem noch zwischen den Partnern unterschieden, die Sprachminuten von der NFON beziehen und solchen, die keine Sprachminuten beziehen.

Allgemeine Marktcharakteristik

Der europäische Markt für Geschäftstelefonie lässt sich in drei Bereiche unterteilen:

Europäischer Markt für Businesstelefonie

NFON bietet mit seiner Cloud Telefonanlage eine Single-Instance/Multi-Tenant Plattform an (1:n). Die von der Tochtergesellschaft der NFON AG Deutsche Telefon Standard GmbH ("DTS") angebotene SIP-Trunk-Technologie sorgt dafür, dass stationäre Telefonanlagen (Onpremise PBX) über das Internet mit dem PSTN verbunden sind.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Nach der Liberalisierung und Harmonisierung des deutschen Telekommunikationsrechts (1989) unterliegen die Erbringung von Telekommunikationsdiensten und der Betrieb von Telekommunikationsnetzwerken dem Telekommunikationsgesetzes ("TKG", ursprüngliche Fassung vom 25. Juli 1996, letzte Neufassung vom 22. Juni 2004, letzte Änderung vom 19. Juni 2020) sowie bestimmten, das Telekommunikationsgesetz ergänzenden Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes. Damit unterliegt auch NFON den Bestimmungen des TKG.

Das TKG setzt den im November 2009 geänderten europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste um. Der Rechtsrahmen bestand unter anderem aus der Rahmenrichtlinie (2002/21/EG), der Genehmigungsrichtlinie (2002/20/EG), der Zugangsrichtlinie (2002/19/EG), der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EG) und der Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre und elektronische Kommunikation "Datenschutzrichtlinie" (2002/58/EG). Mit Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (European Electronic Communications Code "EECC"-Richtlinie) am 20. Dezember 2018 sind die genannten Rahmenrichtlinien erloschen. Die EECC-Richtlinie war bis zum 21. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen.

Die für die Regulierung des deutschen Telekommunikationsmarktes zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Vergleichbare Regulierungsbehörden, zu denen auch die Europäische Kommission zählt, finden sich auch in den übrigen europäischen Ländern. Darüber hinaus sind verschiedene deutsche Behörden auf Landes-, kommunaler Ebene sowie andere EU-Gremien befugt, Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen wie sie NFON erbringt zu regulieren und das Geschäft zu überprüfen. Die BNetzA verfügt über erhebliche Befugnisse bei der Durchsetzung des TKG und der dazugehörigen Vorschriften. Zu diesen Befugnissen gehören die Genehmigung oder Überprüfung von Telekommunikationsentgelten sowie von allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Darüber hinaus ist die BNetzA die zuständige Behörde für die Verwaltung der Rufnummern und die Gewährleistung des Datenschutzes sowie der Netzsicherheit im Telekommunikationssektor. Die Entscheidungen der BNetzA können vor den zuständigen Verwaltungsgerichten angefochten werden.

Die Erbringung von Telekommunikationsdiensten in der Europäischen Union erfordert keine Lizenz einer Regulierungsbehörde. Als kommerzieller Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten muss NFON der BNetzA die Aufnahme, jede Änderung und die Beendigung der Geschäftstätigkeit mitteilen.

Regulierungsbehörden wie die BNetzA können der Gesellschaft Verpflichtungen in Bezug auf die Erbringung der angebotenen Dienstleistung auferlegen.

Da NFON im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Daten erhebt, speichert und nutzt, unterliegen die Gesellschaft zudem den Datenschutzgesetzen und -vorschriften von Bundes-, Landes- und ausländischen Regierungsbehörden. Datenschutzgesetze beschränken die Speicherung, die Verwendung, die Verarbeitung, die Offenlegung, die Übertragung und den Schutz von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten, einschließlich Debit- und Kreditkartendaten, die NFON von ihren Kunden zur Verfügung gestellt werden, sowie die Daten, die NFON von Kunden und Mitarbeitern erhebt. Die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen erfordert von NFON erhebliche Aufwendungen. Jedes Versäumnis, die Nichteinhaltung oder vermeintliche Nichteinhaltung der genannten Verpflichtungen oder anderer rechtlicher, regulatorischer oder vertraglicher Anforderungen könnte zu Verfahren, Klagen und/oder Sanktionen gegen NFON seitens staatlicher Stellen führen.

Ziele und Strategien

Als führende Anbieterin 2 in Deutschland verfügt die NFON AG nach eigener Auffassung bereits über eine starke Position im international hoch fragmentierten Markt der Cloud-Telefonie. Mit seiner auf fünf Wachstumsvektoren basierenden Strategie verfolgt der Konzern das klar definierte Ziel, in den kommenden Jahren führender Anbieter für Cloud-Telefonie in Europa zu werden.

Ausbau und Weiterentwicklung der Kundenbasis in bestehenden Märkten

Für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens sind zum einen die Nutzung von Cross- und Upselling-Potenzialen innerhalb der bestehenden Kundenbasis und zum anderen die konsequent fortgeführte Gewinnung neuer Kunden wesentliche strategische Komponenten. Diese setzen eine verstärkte Wahrnehmung der Marke NFON und der Cloud-Telefonielösungen voraus. Deshalb werden die Marketingund Vertriebsaktivitäten auf einem hohen Niveau gehalten. In dem sehr fragmentierten Telekommunikationsmarkt darf die Bedeutung einer Marke, die die Produktvorteile eines reinen B2B-Produktes für den Kunden deutlich erkennen lässt, nicht unterschätzt werden. Dies erfordert einen differenzierten und echten Multi-Channel-Marketing-Ansatz. NFON zielt auf drei Hauptzielgruppen:

  • Channel: Partner, Spezialisten, Reseller;
  • IT-Manager: IT-Spezialisten, IT-Abteilungen;
  • Entscheidungsträger: Vorstandsebene, Geschäftsführer.

Um die drei Hauptzielgruppen über die passenden Vertriebskanäle fokussiert anzusprechen und zu gewinnen, wird sowohl das bestehende Partnernetzwerk permanent optimiert und vergrößert als auch die Reichweite des Vertriebs deutlich erhöht. Dabei ist festzuhalten, dass eine Kundenbasis nie groß genug sein kann und es somit für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Kundenbasis kein finales zeitliches Ende gibt.

Roll-out innovativer UCaaS-Funktionen

Ein wichtiger Baustein in der Wachstumsstrategie der NFON ist der Roll-out innovativer UCaaS-Funktionen (Unified Communication as a Service) und damit verbunden die Fortentwicklung der NFON zu einem UCaaS-Unternehmen. Cloudya, die Cloud-Telefonanlage von NFON, ist die NFON-Plattform, die in Zukunft durch weitere Funktionalitäten, Technologien und Services bereichert wird. Insofern fließen substanzielle

2 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

Investitionen nicht nur in die Verbesserungen der bestehenden Lösungen, sondern insbesondere in das Design und die Entwicklung neuer Produkte und neuer Dienstleistungen. So ist für das Geschäftsjahr 2021 geplant, Video- und Screensharing-Funktionalitäten für Cloudya zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus sollen in den nächsten Jahren weitere Omni-Channel-Kundenbindungs-/Workflow-Lösungen geschaffen und angeboten werden.

Entwicklung offener APIs

Die Entwicklung offener APIs, d. h. die Entwicklung von Programmschnittstellen, ermöglicht die Einbindung der NFON Cloud-Telefonielösungen in Serivces und Dienstleistungen von Drittanbietern. In vielen Bereichen bieten wir bereits Integrationslösungen an, z.B. über bestehende CTI-Lösungen und die bestehende Portal-API. Obwohl wir bereits mit der Produktentwicklung begonnen haben, um die Integrationsmöglichkeiten zu verbessern, wird es erhebliche langfristige Anstrengungen erfordern, um zu einer vollwertigen API-Umgebung zu gelangen. Darüber hinaus werden ständig neue Funktionen in das API-Ökosystem integriert werden müssen.

Weiter in europäischen Ländern wachsen

Die Marktbedingungen in Europa und die – auch durch die Corona-Pandemie verstärkten – disruptiven Veränderungen im Bereich der Cloud-Telefonie schaffen die idealen strategischen Rahmenbedingungen für NFON, um zum führenden Anbieter für Cloud-Telefonie in Europa zu werden. NFON ist inzwischen in 15 europäischen Ländern vertreten, davon in sieben Ländern mit eigenen Tochtergesellschaften. Nachdem NFON in Frankreich und Italien gemäß der Wachstumsstrategie eigene Tochtergesellschaften eröffnet hat, verfolgt das Unternehmen jetzt vornehmlich das Ziel, in den kommenden Jahren die Kundenbasis in den bereits bestehenden Ländern auszubauen und weiter zu wachsen.

Konsolidierungschancen in stark fragmentierten Cloud-PBX-Märkten

Der europäische Cloud-PBX-Markt ist hoch fragmentiert. NFON nimmt eine aktive Rolle in der zunehmenden Konsolidierung des Marktes ein. Hier bieten sich vielfältige Chancen, gezielt und nach festgelegten Kriterien sowohl Unternehmen mit passenden, attraktiven Technologien in Ergänzung zum bereits bestehenden NFON-Produkt- und Lösungsportfolio als auch Wettbewerber zu übernehmen. Auch wenn NFON bereits mit DTS und der Onwerk GmbH erste Akquisitionen getätigt hat, wird das Unternehmen fortfahren, dieses Ziel für die weiteren Jahre zu verfolgen.

Erreichte Meilensteine in der strategischen Umsetzung 2020

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100

200

300

400

500

600

Meilensteine

Organisation

Konzernstruktur und Standorte

Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2020 wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Die NFON Developments Lda., in Lissabon (Portugal) wurde mit Wirkung zum 07. August 2020 gegründet. Ihr Gesellschaftszweck ist die Entwicklung von Software für den Betrieb von Kommunikationslösungen und innovativen geschäftskritischen Anwendungen.

Leitung und Kontrolle

Die Vorstände arbeiten eng mit den nationalen Führungskräften und den Geschäftsführern der ausländischen Tochtergesellschaften zusammen. Ein vierköpfiger Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und berät diesen.

In der Zeit vom 1. März 2018 bis zum 30. November 2020 setzte sich der Vorstand aus drei Vorständen zusammen. Seit 1. Dezember 2020 wird die Gesellschaft durch zwei Vorstände im Sinne des § 76 AktG geleitet.

Steuerung

Steuerungssysteme

Der Vorstand der NFON AG hat für die Steuerung der Gruppe ein internes Managementsystem eingeführt, das in der folgenden Grafik wiedergegeben ist:

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die Steuerung der NFON-Gruppe erfolgt über folgende Leistungsindikatoren:

  • Seat-Wachstum3;
  • Gesamtumsatz;
  • wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsatzerlöse und ihre jeweiligen Wachstumsraten;

3 Gesamtzahl der vom Kunden genutzten Nebenstellen bzw. Lizenzen

  • Anteil wiederkehrender und nicht wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz;
  • ARPU4 (blended);
  • EBITDA (bereinigt).

Mit diesen Leistungsindikatoren ist sichergestellt, dass das Unternehmen die für das Erreichen der Wachstumsziele definierten Maßnahmen analysieren und steuern sowie den Erfolg messen kann.

4 Average Revenue per User – Durchschnittlicher Umsatz pro Nutzer

Als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren hat die NFON AG aufgrund ihrer primär auf Wachstum ausgerichteten Strategie die Wachstumsrate der wiederkehrenden Umsätze, den Anteil nicht wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz und das Seat-Wachstum definiert. Das Seat-Wachstum von Bilanzstichtag zu jeweiligem Stichtag ist die Basis für die wiederkehrenden Umsätze. Mit dem Wachstum der aus der Gesamtheit der Seats generierten wiederkehrenden Umsätze und der erfolgreichen Entwicklung des Anteils der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz zeigt sich die Nachhaltigkeit und Stabilität des Geschäftsmodells der NFON Gruppe. Ihre positive Entwicklung ist maßgeblich für den Gesamterfolg der NFON Gruppe.

Als weiteren umsatzbezogenen finanziellen Leistungsindikator nutzt NFON den durchschnittlichen Umsatz pro Nutzer über alle Vertriebskanäle (Blended ARPU im weiteren Verlauf auch nur "ARPU"). Er errechnet sich aus den wiederkehrenden Umsätzes des betrachteten Zeitraum abzüglich der wiederkehrenden Umsätzen mit SIP-Trunks des betrachteten Zeitraums geteilt duch die Summer der Seats (Nebenstellen = Seatbase) des betrachteten Zeitraums.

Mit dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) misst der Konzern die operative Leistungskraft und den Erfolg der einzelnen Geschäftseinheiten. Nicht-operative einmalige Aufwendungen, z.B. einmalige Ausgaben im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherungsangelegenheiten, Retention Boni oder Stock Options, werden im Sinne der Messung der operativen Leistungskraft aus dem EBITDA herausgerechnet. So ergibt sich das bereinigte EBITDA.

Übersicht über die Entwicklung der finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren mit entsprechender Hervorhebung der bedeutsamen Kennzahlen (fett):

Mio. EUR 20201 2019 Verän
derung
in %
Gesamtumsatz 67,6 57,1 18,4%
Wiederkehrende Umsätze 59,4 48,1 23,6%
Anteil wiederkehrende
Umsätze am
Gesamtumsatz 87,8% 84,1%
Nicht wiederkehrende
Umsätze
8,2 9,1 −9,4%
Anteil nicht wieder
kehrender Umsätze am
Gesamtumsatz 12,2% 15,9% 1,3 %
ARPU blended 2 9,77 EUR 9,64 EUR
Seatwachstum 524.791 449.711 16,7%
Bereinigtes EBITDA3 3,5 −5,1 n/a

1 Sofern nicht anders angegeben, sind alle Werte im Konzernabschluss und in den zugehörigen Anhangangaben gerundet. Daher können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten.

2 Basierend auf durchschnittlicher Anzahl der Seats pro Monat in jedem Jahr.

3 Erläuterungen zu den Bereinigungen sind im Abschnitt Ertragslage zu finden.

Entsprechend der im März 2020 und im November angepassten Prognose haben sich die bedeutsamen Leistungsindikatoren wie folgt entwickelt:

2019 2020 Erwartung
2020
angepasste
Erwartung
2020 1
Veränderung Erläuterung im
Vergleich zur
Prognose
Erläuterung im
Vergleich zur
angepassten
Prognose
Seatwachstum 449.711 524.791 zwischen
20% und
24%
zwischen
17% und 19%
16,7% Wachstum liegt
unter der erwar
teten Prognose
liegt auf dem
unteren Rand der
erwarteten Prognose
Wiederkehrender
Umsätze
48,1 Mio. EUR 59,4 Mio. EUR zwischen
22% und
26%
keine
Anpassung
23,6% Wachstumsrate
der wiederkeh
renden Umsätze
liegt genau im
Mittel der Prog
nose
Anteil der wieder
kehrenden Umsätze
am Gesamtumsatz
84,1% 87,8% zwischen
80% und
85%
zwischen
85% und
90%
n/ a Die Prognose
wurde deutlich
übertroffen
Anteil erreicht
das mittlere Drittel
der Prognose

1 Erläuterungen zur Prognoseanpassung finden sich im Kapitel "Darstellung des Geschäftsverlaufs"

Forschung&Entwicklung

Der Bereich Forschung&Entwicklung (F&E) konzentriert sich zum einen auf die Entwicklung von neuen Produkten und Services zum anderen auf die Entwicklung von Produkterweiterungen und neuen Funktionen für die bestehenden Produkte und Dienstleistungen, die den NFON-Kunden als regelmäßige Updates zur Verfügung gestellt werden. Die interne Entwicklung erfolgt mittels agiler Softwareentwicklung und umfasst folgende Bereiche:

Aufbau Bereich Forschung&Entwicklung

Die NFON verfolgt in ihrer Produktentwicklung einen klar definierten Prozess.

Zurzeit konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten der NFON zum einen auf die native Mobile-Client-Entwicklung, die Integration von Video, Video-Conferencing sowie Screen-Sharing in Cloudya. Darüber hinaus steht die Erneuerung des Serviceportals und angrenzender Systeme im Fokus. Die Produkte der DTS werden zunehmend auf NFON-Backend-Technologie umgestellt (Centrex 3.0 und der komplett neu entwickelte SIP-Trunk, für den im Jahr 2021 noch zahlreiche Features entwickelt werden). Weitere wichtige Meilensteine sind die CTI5 in Cloudya-Desktop-Clients und die Inbetriebnahme eines neuen Business-Support-Systems. Letzteres erlaubt signifikant schnellere und automatisierte Arbeitsabläufe und ist die Basis für zukünftige Customer-Self-Service-Portale und APIs für Partner.

Ende 2020 waren in den Bereichen F&E, Operations und Service&Consulting (vormals Technical Consultants) der NFON Gruppe 117 Beschäftigte fest angestellt (im Vorjahr 95 Beschäftigte); dies entspricht 27,1% (Vorjahr 25,0%) der Gesamtbelegschaft von 432 Mitarbeitern. Für bestimmte Projekte werden bei Bedarf zusätzliche, externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter temporär eingesetzt. Ende 2020 betrug deren Anteil bis zu 4,7% der festangestellten F&E-Belegschaft.

Im Berichtsjahr sind im Konzern 5,5 Mio. EUR (2019: 4,4 Mio. EUR) F&E-Aufwendungen angefallen. Davon wurden 3,9 Mio. EUR (2019: 2,9 Mio. EUR) als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die Aktivierungsquote liegt damit im Berichtsjahr bei 71,2% (2019: 65,0%). Im Berichtsjahr wurden planmäßig Abschreibungen von 0,4 Mio. EUR (2019: 0,1 Mio. EUR) auf aktivierte Entwicklungsprojekte erfasst.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchen- bezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa und Deutschland

Die COVID-19-Pandemie und die dadurch erforderlichen Eindämmungsmaßnahmen haben die Wirtschaft 2020 immens beeinflusst. Globale Nachfrage, Lieferketten, Arbeitsangebot, Industrieproduktion, Rohstoffpreise sowie in- und ausländische Handels- und Kapitalströme wurden allesamt negativ beeinträchtigt. In der Folge reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum nach Angaben des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) im Jahr 2020 erheblich um −7,2% während es im Vergleichsjahreszeitraum (2019) noch um 1,2% gestiegen war.6

Die Corona-Pandemie hat auch im deutschen Heimatmarkt der NFON AG Spuren hinterlassen. Für das Jahr 2020 weist das IfW einen Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um −5,2% aus (2019: +0,6%). Insbesondere im zweiten Quartal 2020 war ein enormer Wirtschaftseinbruch zu verzeichnen. Die Wirtschaftsleistung belief sich laut IfW auf −9,7%7. Eine deutliche Erholung des BIPs von +8,5% stellte sich im dritten Quartal 2020 ein. Dennoch wird sich eine vollständige Erholung der deutschen Wirtschaft nach Aussagen der Ökonomen aufgrund des Wiederaufflammens der Corona-Pandemie und der damit seit November einhergehenden Wiedereinführung von Lockdown-Maßnahmen verzögern.8

Ein wichtiger Indikator für die deutsche Konjunktur stellt der ifo-Geschäftsklimaindex 9 dar. Demnach hat sich das Geschäftsklima, nachdem es im April 2020 nur bei rund 75 Punkten lag, in der zweiten Jahreshälfte wieder deutlich verbessert und lag im Dezember 2020 bei 92,1 Punkten. Die Erholung wird nach Ansicht der Gesellschaft jedoch bis Mitte bzw. Ende 2022 andauern.

Großbritannien ist der größte Auslandsmarkt der NFON AG. Auch hier belasteten der Corona-bedingte Wirtschaftseinbruch sowie zusätzliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit die Konjunktur stark. Trotz einer sehr kräftigen Erholung im 3. Quartal 2020 wird die wirtschaftliche Aktivität durch die im November beschlossenen weitreichenden Maßnahmen zur Reduktion des Corona-Infektionsgeschehens

  • 7 Vgl. S.3: "https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2020/KKB_71_2020-Q3_Deutschland_DE_.pdf" *KKB_71_2020-Q3_Deutschland_DE_.pdf (ifw-kiel.de)
  • 8 Vgl. S.2: KKB_74_2020-Q4_Deutschland_DE.pdf (ifw-kiel.de)

9 https://www.ifo.de/node/60733#:~:text=Die%20Stimmung%20unter%20den%20deutschen,zufriedener%20mit%20ihrer%20aktuellen%20Gesch%C3%A4ftslage

5 Integration Computer Telephony Integration, auch bekannt als Rechner-Telefonie-Integration oder CTI, ist eine allgemeine Bezeichnung für jede Technologie, die die Integration und Koordination von Interaktionen über Telefon und Computer ermöglicht

6 Vgl. S.7: *KKB_71_2020-Q3_Deutschland_DE_.pdf (ifw-kiel.de); Vgl. S.9: *KKB_73_2020-Q4_Welt_DE.pdf (ifw-kiel.de)

einschneidend gehemmt. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 31. Januar 2020 galt zunächst eine einjährige Übergangsfrist, die die bisherigen Regelungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Interaktion der EU-Mitgliedstaaten mit Großbritannien weitgehend fortschreibt. Das neue Brexit-Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien trat zum 01. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Für das Gesamtjahr 2020 sehen die Experten des IfW einen Rückgang des BIPs Großbritannien um 11,3% (2019: +1,3%). 10

Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbsposition der NFON Gruppe

Der schnell wachsende Markt für Cloud-Telefonie unterliegt einer disruptiven Entwicklung. Wesentlicher Treiber dieser disruptiven Entwicklung war und ist bislang die große technologische Veränderung. Alle europäischen Telefongesellschaften vollziehen zurzeit den Wechsel von ISDN auf All-IP. Herkömmliche Telefonanlagen werden damit obsolet oder zumindest nicht ohne eine zusätzliche Technologie nutzbar. Darüber hinaus bieten Hosted-/Cloud-Telefonanlagen deutliche Vorteile gegenüber der klassischen Telefonanlage, die dem generellen Wandel in den Anforderungen an das Arbeitsleben entsprechen. Zu den Vorteilen zählen: Flexibilität, Mobilität und Unabhängigkeit. Darin inbegriffen sind alle Vorteile von Software as a Service, insbesondere geringere Fixkosten und eine nutzungsabhängige Abrechnung.

Durch die Beschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie sahen sich viele Unternehmen gezwungen, Mitarbeiter im großen Umfang dezentral im Home-Office einzusetzen. Diese Erfahrung zeigte in der Wahrnehmung der Gesellschaft vielen Unternehmen den Mehrwert der Flexibilität einer Cloud-basierten Telefonanlage. In der Konsequenz beobachtet die NFON AG eine größere grundlegende Offenheit von potenziellen Kunden aller Größenordnungen gegenüber Cloud-Telefonanlagen und eine entsprechend dynamischere Marktentwicklung. Zahlen verschiedener Marktforschungsinstitute belegen diese Beobachtung. 11

Diese Entwicklung vollzieht sich zudem in einem Markt mit großem Wachstumspotenzial. In Europa sind von den rund 131 Mio. Nebenstellen erst etwa 20 %, also rund 27 Mio. 12 Nebenstellen, in der Cloud. Dabei erwarten Marktforscher wie die Cavell Group oder MZA einen 5-Jahres-CAGR von ca. 12 %. Damit könnte der Markt für Cloud Communications bis 2025 auf rund 46 Mio. Nebenstellen anwachsen.

Im weltweiten Vergleich zeigt sich Nordamerika als am weitesten in der Nutzung von Cloud-Telefonie entwickelt. Entsprechend finden sich aus Sicht des Unternehmens in Nordamerika mit RingCentral und 8x8 die einzigen mit NFON vergleichbaren Wettbewerber. Sie verfügen beide über eine selbst entwickelte Cloud-PBX und haben ihr angebotenes Produktportfolio seit über zehn Jahren durch die Integration von Kommunikationsmedien in einer einheitlichen Anwendungsumgebung (Unified Communications (UC)-Angebote) deutlich erweitert. Zu diesen Funktionalitäten zählen z. B. interaktive Whiteboards oder Kollaborationsplattformen. Nach wie vor bleibt der europäische Markt trotz zunehmender M&A-Aktivitäten sehr fragmentiert. Zugleich versuchen Unternehmen wie Zoom, Avaya, 3CX oder fuze Europe GmbH in den Markt zu kommen.

10 Vgl. S.10, 23: *KKB_73_2020-Q4_Welt_DE.pdf (ifw-kiel.de)

11 75 % der weltweit befragten Beschäftigen sehen das Arbeiten von zuhause inzwischen als normal an. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1067502/umfrage/umfrage-zur-flexibilitaet-im-arbeitsleben-in-ausgewaehlten-laendern-weltweit/). 54 % der in Deutschland befragten Unternehmen wollen das Arbeiten von zu Hause als dauerhafte Lösung implementieren und nur 4 % möchten wieder zurück in den bisher bekannten Büroalltag. (https://www.ifo.de/node/56686; https://blog.perceptyx.com/employees-become-more-productive-working-from-home). Cavell Insight Report 2020. Für Deutschland stellt Cavell fest, dass neben der E-Mail die Telefonie (84 % der mittelständischen und 80 % der kleinen Unternehmen) das bevorzugte Kommunikationsmittel zwischen Unternehmen und Kunden.

12 Quelle: MZA: "The Global Telecommunications Market 2020"

Überblick der für NFON relevanten großen europäischen Märkte.

Abweichend von der bisherigen Ausführungen stellt NFON auf Basis der von der Cavell Group zur Verfügung gestellten Daten zukünftig für Kontinentaleuropa nur noch die Kern-Märkte dar. Diese sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz und Spanien. Das Marktpotential zeigt sich in dem erwarteten Wachstum der jeweiligen Märkte für die nächsten fünf Jahre.

Marktentwicklung in NFON-Ländern mit eigenen Tochtergesellschaften

Quellen: MZA: "The Global Telecommunications Market 2020"; Cavell Group: "Cloud Comms Market Report Q4 2020".

* Die Zahl umfasst alle von Cavell für Europa erfassten Volkswirtschaften. Dazu zählen Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Portugal, Spanien und die Schweiz.

Darstellung des Geschäftsverlaufs

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf 2020

Prognose 2020 Angepasste
Prognose 2020
(November 2020)
IST
2020
Wachstumsrate wieder
kehrender Umsätze
zwischen 22%
und 26%
keine
Anpassungen
23,6%
Anteil wiederkehrender
Umsätze am
Gesamtumsatz
zwischen 80%
und 85%
zwischen 85% und
90%
87,8%
Wachstumrate Seats
(beim Kunden instal
lierte Nebenstellen)
für das Gesamtjahr
zwischen 20%
und 24%
zwischen 17%
und 19%
16,7%

Die Geschäftsentwicklung der NFON Gruppe im Geschäftsjahr 2020 unterstreicht das Zukunftspotenzial des Geschäftsmodells und führt den nachhaltig positiven Verlauf aus den Vorjahren fort. Die Entwicklung der zuvor aufgeführten bedeutsamen Leistungsindikatoren ist umso bemerkenswerter, als dass zum einen die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit 2020 zu einer Investitionszurückhaltung bei Unternehmen geführt hatte. Zum anderen litten Märkte wie Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien, in denen NFON entsprechend der Strategie die Vertriebsaktivitäten vorantreiben möchte, besonders unter den pandemiebedingten Lockdown-Maßnahmen. Von diesen negativen Effekten abgesehen, konnte NFON die wiederkehrenden Umsätze wie geplant um 23,6% auf 59,4 Mio. EUR steigern und damit den Anteil der wiederkehrenden Umsätze sogar auf 87,8% erhöhen, was über der ursprünglichen Jahreserwartung liegt. In Ergänzung zu der Entwicklung der bedeutsamen Leistungsindikatoren zeigt auch die Entwicklung des ARPU einen positiven Trend. Der ARPU erhöhte sich im Berichtszeitraum 2020 auf 9,77 Euro (2019: 9,64 Euro), was im Wesentlichen auf die zunehmende Home-Office-Tätigkeiten und dem dadurch erhöhten Volumen an Sprachminuten zurückzuführen ist. Der erhöhte ARPU verbunden mit den im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren Aufwendungen schlugen sich deutlich positiv in der Ergebnisentwicklung nieder. So sank alleine der Marketingaufwand gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 25,7% auf 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR). Im Ganzen betrachtet, verringerten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 11,9%. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf 2,3 Mio. Euro (2019: −7,0 Mio. Euro). Das bereinigte EBITDA verbesserte sich sogar auf 3,5 Mio. Euro (2019: −5,1 Mio. Euro).

Die pandemiebedingten Lockdown-Maßnahmen der europäischen Staaten und die damit verbundene Unsicherheit im zweiten Halbjahr 2020 erschwerten es dagegen, neue Seats zu gewinnen. Trotzdem konnte mit dem erneuten Seat-Zuwachs die Gesamtsumme der Seats seit Anfang 2018 mehr als verdoppelt werden. NFON verfügt mit mehr als 500.000 Seats jetzt über eine ausgezeichnete Basis für zukünftiges Wachstum.

Weiterhin ist festzustellen, dass die nicht wiederkehrenden Umsätze mit einem Minus von 9,4% zu Buche schlagen. Auch diese Entwicklung ist im Wesentlichen pandemiebedingt und ist auf einen geringeren Umsatz mit Endgeräten zurückzuführen.

NFON profitiert mit Cloudya unverändert von der zunehmenden Digitalisierung der Businesskommunikation. Der Markt für Cloud-Kommunikation befindet sich in einem strukturellen Wandel. 2020 war ein Katalysator für diese Entwicklung. Flexibles Arbeiten wird als die neue Normalität angesehen.

Ertragslage

Entwicklung wesentlicher Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung

2020 2019 Verände
rung in %
67,6 57,1 18,4
14,0 13,7 2,5
53,6 43,5 23,3
1,0 0,6 50,6
28,5 24,2 17,5
23,6 26,8 −11,9
2,3 −7,0 n/ a
3,5 −5,1 n/ a
4,1 3,0 38,1
−1,8 −10,0 n/ a
−0,5 −0,8 n/ a
0,3 −0,1 n/a
−2,2 −10,9 n/a

Konzernumsatz

Der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 18,4% gestiegen. Dies beruhte vorwiegend auf der erfolgreichen Akquise neuer Kunden sowie einem Anstieg der installierten Nebenstellen (Seats) innerhalb des bestehenden Kundenstamms, insbesondere in Deutschland, Großbritannien und Österreich. Hinzu kamen für zwölf Monate die Umsätze der seit dem 01. März 2019 vollkonsolidierten DTS, die entsprechend im Jahr 2019 nur mit 10 Monaten Eingang in den Konzernumsatz fanden. Darüber hinaus resultiert ein Teil des Umsatzwachstums aus dem verstärkten Vertrieb des erweiterten Produktportfolios, welches sowohl bei neuen Kunden als auch in der bestehenden Kundenbasis vertrieben wird.

Anteil wiederkehrender Umsätze übertrifft

ursprüngliche Erwartung in Mio. EUR

Insbesondere die wiederkehrenden Umsätze zeigten eine sehr positive Entwicklung. Mit 23,6% stiegen diese überproportional zum Gesamtumsatz an und liegen damit über dem durchschnittlichen Marktwachstum im europäischen Raum.

Die wiederkehrenden Umsätze setzen sich im Wesentlichen aus der monatlichen Zahlung einer festen Lizenzgebühr pro Seat zuzüglich einer festen oder volumenabhängigen Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie pro Seat oder SIP-Trunk zusammen. Der für die Entwicklung der Umsätze typische kumulative Effekt, bezogen auf die im Jahresverlauf hinzugewonnenen Nebenstellen (Seats), wird durch die Entwicklung der in den einzelnen Quartalen des Berichtszeitraums erwirtschafteten wiederkehrenden Umsätze deutlich. Zu den nicht wiederkehrenden Umsätzen zählen unter anderem Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones) und der einmaligen Aktivierungsgebühr pro Nebenstelle bei Erstanschluss. Das Sinken der nicht wiederkehrenden Umsätze im Vergleich zur Vorjahresperiode (−9,4%) erklärt sich insbesondere durch den geringeren Umsatz mit Endgeräten, der v. a. aus der verstärkten Homeoffice-Aktivität der Kunden, aufgrund der COVID-19-Pandemie, resultierte. Hier wurden deutlich weniger Tisch-/Konferenztelefone etc. benötigt.

Umsatzentwicklung nach Segmenten

Die Aufteilung nach Segmenten entspricht den einzelnen Ländergesellschaften der NFON Gruppe, denen im Geschäftsjahr 2020 zwei Gesellschaften aus Deutschland und jeweils eine Tochtergesellschaft in Österreich, dem Vereinigten Königreich, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal angehörten. Außer der deutschen Aktiengesellschaft, die auch für die Forschung&Entwicklung zuständig ist, fungieren die Unternehmen in ihren Heimatmärkten im Wesentlichen als Vertriebsgesellschaften, basierend auf dem gleichen Geschäftsmodell und dem gleichen Dienstleistungsangebot. Die Deutsche Telefon Standard GmbH erbringt jedoch weiterhin Entwicklungsleistungen für das eigene Produktportfolio. Die Tochtergesellschaft in Portugal, dient ausschließlich der Erbringung von Entwicklungsleistungen und erzielt keine Umsätze außerhalb des Konzerns.

Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, mit externen Umsätzen, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, Deutsche Telefon Standard GmbH, nfon GmbH, NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France SAS.

Die portugiesische Gesellschaft NFON developments unipessoal Lda. wird unter den Sonstigen Segmenten subsummiert.

Die generierten Umsatzerlöse der gesamten Gruppe mit externen Kunden teilen sich wie folgt auf die einzelnen Ländergesellschaften auf und werden nach IFRS Rechnungslegungsvorschriften berichtet:

in Mio. EUR 2020 2019
NFON AG 39,5 35,6
Deutsche Telefon Standard GmbH 13,9 8,7
nfon GmbH 6,4 5,8
NFON UK Ltd. 7,0 6,7
NFON Iberia SL 0,4 0,3
NFON ITALIA S.R.L. 0,2 0,0
NFON France SAS 0,2 0,0
Summe der Umsatzerlöse der
berichtspflichtigen Segmente
67,6 57,1
Überleitungseffekte 0,0 0,0
Summe Konzernerlöse 67,6 57,1

Die positive Umsatzentwicklung im Segment NFON AG von 35,6 Mio. EUR auf 39,5 Mio. EUR basiert vor allem auf einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Seatbasis, was unmittelbar zu höheren wiederkehrenden Erlösen führte.

In der Deutschen Telefon Standard GmbH konnten im Zuge der allgemein positiven Entwicklung v. a. auch mit SIP-Trunk, insbesondere die Erlöse aus Telefonieminuten gesteigert werden. Zudem wurde diese Gesellschaft nun erstmalig über zwölf Monate konsolidiert (zehn Monate im Jahr 2019).

Durch die Gewinnung neuer Kunden und Erweiterung der Seatbasis stiegen die Umsatzerlöse in dem Segment nfon GmbH von 5,8 Mio. EUR auf 6,4 Mio. EUR. Vor allem auf Grund des verstärkten Ausbaus des Geschäfts mit Wholesalepartnern stiegen die Umsätze in dem Segment NFON UK Ltd. von 6,7 Mio. EUR auf 7,0 Mio. EUR.

Die Umsatzentwicklung in den Segmenten NFON Iberia SL, NFON ITALIA S.R.L. und NFON France SAS entwickelte sich zögerlich. Hier waren insbesondere die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie spürbar, die in diesen Märkten außerordentlich stark die Wirtschaft einschränkte. Zudem kam hier aufgrund der noch kleinen Kundenbasis der Effekt des Aufkommens von gestiegenen Telefonieminuten aufgrund gestiegener Home-Office-Tätigkeiten nicht signifikant zum Tragen.

Entwicklung der Seats

Die Seats-Entwicklung belegt den zunehmenden Bedarf an Cloud-Telefonanlagen im Bereich der Geschäftskunden. Zugleich unterstreicht sie den hohen Zufriedenheitsgrad der sehr loyalen NFON-Kunden. 13

0 100000 200000 300000 400000 500000

Entwicklung ARPU

ARPU zeigt positive Entwicklung

Der ARPU berechnet sich aus dem Quotienten des durchschnittlichen wiederkehrenden Umsatzes von Seats und SIP-Trunks pro Monat abzüglich der wiederkehrenden Umsätze aus den SIP-Trunk-Lizenzgebühren in Relation zu der durchschnittlichen Anzahl an Seats pro Monat einschließlich der Umsätze und Seats von Kunden, die in Vertragsbeziehungen mit den Wholesale-Partnern der NFON stehen.

Die sich aus Sicht des Managements sehr erfolgreich entwickelnde Partnerschaft mit den Wholesale-Partnern nimmt zugleich einen maßgeblichen Einfluss auf die ARPU-Entwicklung. Zum einen werden hier aufgrund der hohen Anzahl an verkauften Nebenstellen rabattierte Preise vereinbart, zum anderen beziehen diese Partner teilweise die Sprachminuten nicht über NFON. In Summe werden mit dem wachsenden Anteil an Nebenstellen, die über Wholesale-Partner abgerechnet werden, im Durchschnitt geringere ARPUs generiert. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 9,64 EUR lag der ARPU 2020 bei 9,77 EUR. Zukünftig soll der zunehmende Verkauf von Premium-Lösungen, mit denen NFON zusätzliche AR-PU-Beiträge generieren kann, diesem Trend entgegenwirken.

Der diesjährige Anstieg erklärt sich unter anderem auf Grund des höheren Bedarfs an Telefonie während der Lockdown-Perioden infolge der COVID-19-Pandemie. Wie lange diese positiven Auswirkungen auf den ARPU bestehen werden, lässt sich noch nicht absehen.

13 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

Ertrags- und Aufwandspositionen

Sonstige betriebliche Erträge

Im Vergleich zu 2019 stiegen die Erträge aus Währungsumrechnungen um 0,3 Mio. EUR.

Materialaufwand

In der Berichtsperiode stieg der Materialaufwand von 13,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum unterproportional zum Umsatz um 2,5% auf 14,0 Mio. EUR. Diese Entwicklung beruht vor allem auf dem starken Anstieg des Anteils der margenstarken wiederkehrenden Umsätze.

Hieraus resultiert eine gegenüber dem Vergleichszeitraum geringere Materialaufwandsquote von 20,7% (Vorjahr: 23,9%). Sie verhält sich planungskonform innerhalb der regulären Schwankungsbreite.

Personalaufwand

Im Vergleich zum Vorjahr stieg im Berichtsjahr die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern von 360 auf 406. Dabei wurde Personal insbesondere im Vertriebs- und Entwicklungsbereich aufgebaut.

Gemäß IAS38 wurden Personalkosten für die Entwicklung von Produkten in Höhe von 3,0 Mio. EUR aktiviert, im Vorjahreszeitraum betrug dieser Wert 2,2 Mio. EUR.

Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (2019: 0,6 Mio. EUR) im Zusammenhang mit einem Anfang 2019 implementierten Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm sowie 0,2 Mio. EUR (2019: 0,5 Mio. EUR) Boni im Zusammenhang mit einem Retention-Programm für Führungskräfte erfasst.

Bereinigt um diese Effekte (Adjustments), erhöhten sich die Personalkosten im Vorjahresvergleich von 23,1 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Personalaufwandsquote gemessen am Umsatz von 40,4% im Geschäftsjahr 2020 nach 40,5% im Vorjahreszeitraum.

Sonstige betriebliche Aufwendungen inklusive Marketing- und Vertriebsaufwand

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 23,6 Mio. EUR (Vorjahr: 26,8 Mio. EUR). Das liegt im Wesentlichen an reduzierten Aufwendungen für Marketing und weiteren sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Diese Einsparungen wurden in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie geplant und realisiert.

Gemäß IAS38 wurden Kosten für externe Entwickler für die Entwicklung von Produkten in Höhe von 0,9 Mio. EUR aktiviert, im Vorjahreszeitraum betrug dieser Wert 0,7 Mio. EUR.

Im Vorjahr waren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition der DTS zum 01. März 2019 in Höhe von 0,6 Mio. EUR enthalten.

Bereinigt um Einmaleffekte (Adjustments), sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 2020 um 9,4% auf 23,6 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Quote gemessen am Umsatz von 34,9% nach 45,6% im Vorjahreszeitraum.

Marketingaufwand

Mit Einsetzen der COVID-19-Pandemie wurden Einsparungen im Marketingbereich umgesetzt. Der Marketingaufwand sank im Zuge dessen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 25,7% auf 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR).

Vertriebsaufwand

Der Vertriebsaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum 2020 auf 8,0 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR). Im Vertriebsaufwand enthalten sind dabei vor allem Provisionsausschüttungen an die Vertriebspartner der NFON AG, welche prozentual an den Umsätzen beteiligt werden. Die Quote von Vertriebsaufwand zum Umsatz betrug 2020 11,9% nach 11,8% im Vorjahr.

Planmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr 2020 stiegen die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 4,1 Mio. EUR (2019: 3,0 Mio. EUR). Dies ist hauptsächlich auf die Fertigstellung von Entwicklungsleistungen und damit begonnener planmäßiger Abschreibung zurückzuführen.

Zinsergebnis

Der Nettozinsaufwand (Zinsen und ähnliche Erträge abzüglich Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 0,5 Mio. EUR und sank deutlich gegenüber dem Vorjahr (0,8 Mio. EUR). Das kurzfristige, festverzinsliche Darlehen, welches im Rahmen der ausgegebenen Optionsanleihe aufgenommen wurde, lief im Januar 2020 aus. Somit verblieben nur noch Zinszahlungen für ein Akquisitionsdarlehen, welches im Zuge der Akquisition der DTS aufgenommen wurde.

EBITDA nach Segmenten

Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, Deutsche Telefon Standard GmbH, nfon GmbH, NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France SAS.

Über die Geschäftssegmente wird in der Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt.

Die Aufteilung nach Segmenten entspricht den einzelnen Ländergesellschaften der NFON Gruppe, denen im Geschäftsjahr 2020 zwei Gesellschaften aus Deutschland und jeweils eine Tochtergesellschaft in Österreich, Großbritannien, Spanien, Frankreich und Italien angehörten.

Die portugiesische Gesellschaft NFON developments unipessoal Lda. wird unter den Sonstigen Segmenten subsummiert.

Die Überleitungseffekte enthalten vor allem die im internen Reporting vorgenommenen Bereinigungen von Sondereffekte der Periode, als auch Effekte aus der Konsolidierung und Währungsumrechnung. Daraus resultiert für die NFON Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 ein bereinigtes EBITDA von rund 3,4 Mio. EUR.

in Mio. EUR 2020 2019
NFON AG 9,3 1,8
Deutsche Telefon Standard GmbH 3,1 1,0
nfon GmbH −1,1 −0,8
NFON UK Ltd. −2,3 −3,4
NFON Iberia SL −1,3 −1,1
NFON ITALIA S.R.L. −2,2 −1,8
NFON France SAS −2,1 −0,8
Summe der EBITDA
der berichtspflichtigen Segmente 3,4 −5,1
Sonstige Segmente 0,1 0,0
Bereinigungen & Überleitungseffekte −1,2 −1,9
Summe Konzern-EBITDA 2,3 −7,0

Die Bereinigungen erfolgten ausschließlich im Segment NFON AG, da hier die ursächlichen Geschäftsvorfälle stattfanden.

EBITDA, EBIT, Konzern-Verlust

in Mio. EUR 2020 2019
EBITDA 2,3 −7,0
Adjustments
Retention-Bonus 0,2 0,5
Stock-Options /ESOPS/
Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm
0,9 0,6
Aufwand für DTS Akquisition 0,0 0,6
Aufwand Kapitalerhöhung AOC 0,0 0,1
Aufwand M&A 0,0 0,1
Summe Adjustments 1,2 1,9
EBITDA adjusted/bereinigt 3,5 −5,1
EBIT −1,8 −10,0
Konzernverlust −2,2 −10,9
Konzernverlust adjusted/bereinigt −1,1 −9,1

Finanzlage

25000 30000 35000 40000 Im Berichtszeitraum gab es keine Liquiditätsengpässe. Sämtlichen Zahlungsverpflichtungen wurde fristgerecht nachgekommen. Zum Bilanzstichtag bestanden liquide Mittel in Höhe von 23,0 Mio. EUR.

Finanzierungsanalyse

Zur Finanzierung nutzte die NFON AG 2020 in erster Linie die Einnahmen aus dem Börsengang im Jahr 2018, Kreditvereinbarungen mit Kreditinstituten sowie die im Jahr 2019 erfolgte Kapitalerhöhung. Im Zusammenhang mit dieser Kapitalerhöhung erfolgte im Berichtszeitraum die Rückzahlung einer Optionsanleihe in Höhen von 5 Mio. EUR. Darüber hinaus wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1,7 Mio. EUR getilgt. Die Kreditvereinbarungen mit Kreditinstituten betreffen seit dem 08. Januar 2019 eine Akquisitionskreditlinie i.H.v. 10 Mio. EUR. Der Zinssatz von 4 % bei Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist variabel und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURI-BOR. Die Bereitstellungsprovision beträgt 1 %. Zum Stichtag ist diese Kreditlinie mit 8,967 Mio. EUR beansprucht. Entsprechend der Kreditvereinbarung ist von NFON eine Mindestliquidität von 12 Mio. EUR vorzuhalten.

Investitionsanalyse

Im Jahr 2020 wurden vor allem Investitionen in unter den immateriellen Vermögensgegenständen erfassten F&E-Aktivitäten vorgenommen. Die im Berichtszeitraum getätigten Investitionen in das Sachanlagevermögen flossen vor allem in die IT-Infrastruktur und dienten außerdem dem Aufbau der neuen Gesellschaft in Portugal.

Hervorzuheben sind des Weiteren Investitionen in Höhe von 1,2 Mio. EUR in die Implementierung und das Customizing eines neuen Business Support Systems (BS-System, oder BSS). Dieses bezeichnet in der Telekommunikationsbranche ein System zur Verwaltung von Vertragsbeziehungen zu Kunden/ Lieferanten/Partnern, Verwaltung von Produkten und Ressourcen und der Abrechnungserstellung.

Das negative Ergebnis nach Steuern von 2,2 Mio. EUR wurde im operativen Cashflow u. a. um die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen um 4,1 Mio. EUR, die um 1,0 Mio. EUR gestiegenen Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung um 0,2 Mio. EUR gesunken, sonstige Verbindlichkeiten um 1,2 Mio. EUR gestiegen), die Aufwendungen von 0,9 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm, die als Erhöhung in der Kapitalrücklage erfasst wurden, sowie um Zinsaufwand i. H. v. 0,5 Mio. EUR vermindert. Insbesondere der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen um 2,7 Mio. EUR sowie die Zinszahlungen von 0,4 Mio. EUR haben sich negativ auf den operativen Cashflow ausgewirkt.

Ein Sondereffekt, der u. a. zum Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führte, war die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der DTS gegen Ende 2020. Temporäre Verzögerungen durch Umstellung des Lastschrifteinzugs führten zu ausstehenden Zahlungseingängen in Höhe von ca. 1,3 Mio. EUR. Dieser spezifische Außenstand wurde bis Anfang März 2021 vollständig abgebaut und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wieder auf ein übliches Niveau zurückgeführt.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von rund -7,6 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für aktivierte F&EProjekte, aktivierte kundenspezifische Anpassungen und Erweiterungen eines neuen BS-Systems, mit dessen Implementierung im Berichtsjahr begonnen wurde, sowie die IT-Infrastruktur und Server-Hardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum, sowie weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen, welche vor allem im Zuge der Anmietung neuer Büroflächen notwendig wurden.

Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrifft mit 5,1 Mio. EUR Mittelabflüsse aus der Rückzahlung der im Vorjahr begebenen Optionsanleihe sowie darlehensähnlicher Verbindlichkeiten. Weitere 1,7 Mio. EUR betreffen die im Berichtsjahr vorgenommene Tilgung von Leasingverbindlichkeiten.

Vermögenslage

Lang- und kurzfristige Vermögenswerte

in Mio. EUR 2020 2019 Erläuterungen/
Veränderungen
Sachanlagen 9,5 7,6 Anstieg vor allem durch um
1,3 Mio. EUR höhere Nutzungsrechte
für Büroräume von 5,6 Mio. EUR zum
31.12.2020 (Vj.: 4,3 Mio. EUR) sowie
durch Investitionen in die IT-Infra
struktur und Server-Hardware zur
Schaffung einer entsprechenden
Basis für das geplante Wachstum,
weitere Betriebs- und Geschäftsaus
stattungen, welche vor allem im
Zuge der Anmietung neuer Büroflä
chen notwendig wurden und in Fahr
zeuge, die im Rahmen der Leasingbi
lanzierung aktiviert wurden.
Immaterielle
Vermögenswerte
27,1 22,4 Erhöhung insbesondere aufgrund
der Aktivierung von F&E-Projekten
(31.12.2020: 3,9 Mio. EUR;
31.12.2019: 2,9 Mio. EUR) sowie
aktivierter Aufwendungen für Soft
warecustomizing, insbesondere
für kundenspezifische Anpassungen
und Erweiterungen im Zusammen
hang mit dem neuen BS-System,
mit dessen Implementierung im
Berichtsjahr begonnen wurde
(31.12.2020: 1,2 Mio. EUR;
31.12.2019: 0,1 Mio. EUR).
Sonstige nicht
finanzielle
Vermögenswerte
0,3 0,3
Latente
Steueransprüche
1,1 0,1 Der Anstieg der latenten Steueran
sprüche steht insbesondere im Zu
sammenhang mit der erstmaligen
Erfassung aktiver latenter Steuern
auf steuerliche Verlustvorträge bei
der DTS.
Langfristige
Vermögenswerte
37,9 30,5
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
10,0 7,6 Mit der steigenden Kundenbasis er
höhen sich gleichzeitig die in Rech
nung gestellten Beträge, die derzeit
von Kunden geschuldet werden. Zu
sätzlich Sondereffekt durch tem
porär verzögerte Lastschrifteinzüge
bei der DTS (ca. 1,3 Mio. EUR).
Andere finanzielle
und nicht
finanzielle
Vermögenswerte
2,8 2,8
Liquide Mittel 23,0 36,4 Die liquiden Mittel haben sich u. a.
aufgrund der Investitionen in das
Anlagevermögen und der zurückge
zahlten Optionsanleihe verringert.
Kurzfristige
Vermögenswerte
35,8 46,7

Die Entwicklung der Vermögenslage entspricht den Erwartungen des Vorstands.

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2020 hat die NFON AG 15.055.569 (zum 31. Dezember 2019: 15.055.569) auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ausgegeben. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2020 15,1 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 15,1 Mio. EUR).

Das Eigenkapital ist zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum 31. Dezember 2019 von 47,1 Mio. EUR auf 45,6 Mio. EUR vor allem aufgrund des negativen Konzernergebnisses von 2,2 Mio. EUR gesunken. Die Kapitalrücklage hat sich von 83,0 Mio. EUR auf 83,3 Mio. EUR erhöht. Diese Veränderung resultiert aus der Begebung vom Mitarbeiteraktienoptionen (+ 0,9 Mio. EUR) und der 2020 erstmaligen Erfassung von latenten Steuern im Zusammenhang mit in Vorjahren in der Kapitalrücklage erfassten IPO Kosten (−0,6 Mio. EUR). Die Rücklage für Währungsumrechnung hat sich um 0,3 Mio. EUR verringert.

Lang- und kurzfristige Schulden

in Mio. EUR 2020 2019 Erläuterungen/
Veränderungen
Langfristige
finanzielle
Verbindlichkeiten
4,6 3,4 Der Anstieg betrifft – korres
pondierend zum Anstieg bei den
Sachanlagen – im Rahmen der
Leasingbilanzierung erfasste
Verbindlichkeiten für die Nut
zung von Büroräumen.
Sonstige
langfristige
Verbindlichkeiten
0,2 0,2
Latente
Steuerschulden
0,8 0,1 Der Anstieg steht vor allem im
Zusammenhang mit in der
NFON AG erfassten F&E-Projek
ten und den darauf basierenden
latenten Steuerverbindlichkeiten.
Langfristige
Schulden
5,6 3,7
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
4,9 5,2
Kurzfristige
Rückstellungen
und Ertrag
steuerverbind
lichkeiten
2,4 2,3
Kurzfristige
finanzielle
Verbindlichkeiten
10,7 15,5 Rückgang durch die Rückzahlung
der im Vorjahr begebenen
Optionsanleihe von 5 Mio. EUR.
Sonstige
Verbindlichkeiten
4,6 3,4
Kurzfristige
Schulden
22,6 26,4

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die NFON AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2020 zurück. Mit einer Wachstumsrate in den Umsätzen von 18,4% konnte das Unternehmen die Vorjahresumsätze auch im Berichtsjahr deutlich übertreffen. Die wiederkehrenden Umsätze, als Indikator für die Stabilität des Geschäftsmodells, wuchsen mit 23,6% wie auch bereits im Vorjahr noch schneller als der Konzerngesamtumsatz 2020 und trugen insgesamt 87,8% zum Umsatz bei. Diese Stabilität insbesondere vor dem Hintergrund, der durch die COVID-19-Pandemie verschärften globalen Wirtschaftslage zu betonen. Grundlage für den Erfolg der NFON Gruppe ist die nachhaltige Basis der beim Kunden betriebenen Nebenstellen, die Seats. Auch diese konnten mit einer Wachstumsrate von 16,7% (31.12.2020: 524.791 Seats) deutlich gegenüber denen des Vorjahres erhöht werden, wenn auch die ursprünglichen Erwartungen damit nicht erreicht wurden. Dieser Anstieg belegt dennoch, dass es dem Unternehmen gelingt, den zukunftsträchtigen Markt der Cloud-Telefonie erfolgreich zu adressieren und die Kundenbasis weiter auszubauen.

NFON verfügt über eine klar definierte Wachstumsstrategie. Neben den operativen Fortschritten 2020 erreichte die NFON AG im Berichtszeitraum auch weitere wesentliche strategische Meilensteine. So konnte NFON 2020 die Marke von über 500.000 bei Kunden installierten Nebenstellen (Seats) überschreiten und damit die Basis für weiteres Wachstum nicht nur stärken, sondern auch vergrößern. Darüber hinaus konnte das europaweite Netzwerk an Partnern auf über 2.700 ausgebaut werden. Für die Zukunft der NFON Gruppe wird es entscheidend sein, das Produktportfolio weiter zu entwickeln. Auch hier konnte mit der Gründung eines Entwicklungszentrums in Lissabon (Portugal) ein wichtiger Meilenstein erreicht werden.

Vor dem Hintergrund der zufriedenstellenden operativen wie auch strategischen Entwicklung 2020 sieht der Vorstand die NFON AG auf bestem Wege, ein führender Anbieter für Cloud-Telefonie in Europa zu werden.

Nachtragsbericht

Mit Wirkung zum 29. März 2021 hat die NFON AG mittels einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte ihr Grundkapital um 1.505.555 Aktien auf 16.561.124 Aktien erhöht.

Risiko- und Chancenbericht

Risiko- und Chancenmanagement- system

Das Risiko- und Chancenmanagementsystem basiert auf der Trias Risikomanagement, Compliance und Governance.

Es handelt sich dabei um einen integrierten, holistischen Ansatz, der gewährleistet, dass die Organisation sich ethisch und gemäß ihrer Risikoaffinität verhält und sich nach internen und externen Vorgaben richtet. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Effizienz und Effektivität der Organisation durch die Abstimmung von Strategien, Prozessen, Menschen und Technologie zu steigern.

Im Rahmen dieses Ansatzes sollen die Risiken aller drei Komponenten (Risikomanagement, Compliance und Governance) nach einem einheitlichen Modell erfasst, qualifiziert und kontrolliert werden.

Das Risiko- und Chancenmanagementsystem der NFON Gruppe dient der frühzeitigen Erkennung von Chancen und Risiken sowie deren Wahrnehmung bzw. Eingrenzung. Grundsätzlich ist die Risiko- und Chancenpolitik der NFON Gruppe darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens nachhaltig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich zu verbessern. Das Risiko- und Chancenmanagement ist in die wertorientierte Steuerung und die bestehenden Strukturen der NFON Gruppe eingebunden, um mögliche Signale frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Die wesentlichen Phasen des Risikomanagements der NFON Gruppe sind 14:

Phasen des Risikomanagements

Das Risiko- und Chancenmanagement lehnt sich im Wesentlichen an die ISO 31000 und ISO 27001 in Verbindung mit weiteren gesetzlichen Regelungen, insbesondere §91 Abs. 2 AktG und §107 Abs. 3 Satz 2 AktG, an. Damit ist gewährleistet, dass das Risiko- und Chancenmanagement bei der NFON Gruppe einer einheitlichen Methodik unterliegt.

Die NFON Gruppe versteht das Risiko- und Chancenmanagement als kontinuierlichen und durchgängigen Prozess. Darüber hinaus werden unterjährig identifizierte Risiken, die eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes potenzielles Schadensausmaß haben, unverzüglich im Rahmen von Berichtslinien an den Vorstand kommuniziert. Das Risikofrüherkennungssystem wird im Rahmen der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer evaluiert, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vertreter die nach §91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen haben und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Der Aufsichtsrat berät über das Risikomanagement sowie das Compliancemanagement und überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems und des Rechnungslegungsprozesses.

14 Quelle: ISO 31000

Verantwortlichkeiten

Der Vorstand ist für die Einführung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Er legt die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns einschließlich seiner Methoden zur Absicherung fest.

Im Auftrag des Vorstands überwacht das Risiko-Chancen-Komitee die Implementierung, Durchführung und Einhaltung einer einheitlichen Risikostrategie und Methodik. Für das Komitee sind folgende Verantwortungsbereiche definiert:

  • I. Forschung&Entwicklung
  • II. IT/Support
  • III. Operations
  • IV. Consulting&Services (vormals Technical Consultant)
  • V. Personal
  • VI. Einkauf
  • VII. Vertrieb
  • VIII. Regulierung, Recht und Compliance
  • IX. Produktentwicklung
  • X. Produktmanagement
  • XI. Business Development
  • XII. Markt und Reputation
  • XIII. Finanzen und Controlling

Das Komitee setzt sich aus sechs Mitgliedern einschließlich des Chancen-/Risikomanagers zusammen. Jedes Mitglied des Risiko-Chancen-Komitees übernimmt die Koordination der Risikoinventur in den ihm jeweils zugeordneten Bereichen. Dabei bleibt es Aufgabe der Bereichsverantwortlichen, die Risiken und Chancen für ihren Bereich zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Darüber hinaus haben sie für die entsprechende Chancenrealisierung bzw. Risikobehandlung Sorge zu tragen. Folgende Bereiche sind jeweils einem Mitglied des Komitees zugeordnet:

    1. F&E, interne IT/Support, Operations
    1. Einkauf, Vertrieb, Produktmanagement, Business Development, Markt und Reputation, Consulting&Services (ehemals Technical Consultant), Produktentwicklung
    1. Personal, Regulierung, Recht, Compliance
    1. Finanzen und Controlling
    1. IT-Sicherheitsbeauftragter/Datenschutzbeauftragte
    1. Chancen-/Risikomanager

Zusätzlich (Matrix-Funktionen):

Geschäftsführer der Tochtergesellschaften

In den Sitzungen des Komitees stimmen sich die Mitglieder in regelmäßigen Abständen über die Identifikation, Analyse und Bewertung von Chancen und Risiken ab. So ist gewährleistet, dass der von NFON gewählte integrierte, holistische Ansatz auch gelebt wird. Alle Risiken aus dem Themengebieten Compliance und Governance werden im Bereich HR, Regulierung, Recht, Compliance mitberücksichtigt und inventarisiert. Der durch das Risiko-Chancen-Komitee verfasste Risiko- und Chancenbericht wird mit dem Vorstand regelmäßig abgestimmt.

Risikobewertung

Um alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern, erfolgt die zentrale Risikobewertung (Risikoinventur) der NFON Gruppe mindestens einmal jährlich, bevorzugt vierteljährlich. Der betrachtete Prognosezeitraum umfasst das auf die Inventur folgende Jahr (zwölf Monate). 2020 wurde die Risikobewertung zweimal durchgeführt. Darüber hinaus findet in jedem Fall zum Konzernjahresabschluss eine Sitzung gemeinsam mit dem Vorstand statt, um die Risikoinventur für den abschließenden Chancen- und Risikobericht zu beurteilen. Zweck der Risikobewertung ist es, Entscheidungen zu unterstützen. Es werden dabei "Schadenshöhe" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" ermittelt. Die "Schadenshöhe" ist definiert als die potenzielle Tragweite des Schadens, falls das Risiko tatsächlich eintritt. Eine Bezifferung des finanziellen Schadens ist erforderlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit resultiert aus einer möglichen Anzahl von Eintritten des bestehenden Risikos in einem definierten Zeitraum.

Die Risikobewertung kann zu folgenden Entscheidungen führen:

  • nichts weiter zu unternehmen (Akzeptanz);
  • Optionen zur Risikobehandlung zu erwägen (Verlagerung);
  • weitere Analysen durchzuführen, um das Risiko besser zu verstehen (Minimierung);
  • bestehende Steuerungen aufrechtzuerhalten oder Ziele zu überdenken.

Entscheidungen sollten den breiteren Kontext und die tatsächlichen und wahrgenommenen Auswirkungen auf die externen und internen Stakeholder berücksichtigen. Das Ergebnis der Risikobewertung wird aufgezeichnet, kommuniziert und anschließend auf den entsprechenden Ebenen der NFON Gruppe validiert.

Bei wesentlicher Änderung der Risikolage ist die Inventur bedarfsorientiert häufiger durchzuführen. Alle identifizierten Risiken werden Risikoklassen zugeordnet und nach dem Gefährdungspotenzial, d.h. der Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit, bewertet. Die Risikobewertung wird anhand folgender Kriterien durchgeführt:

Schadenshöhe

Wenn ein Schaden eintritt, kann dieser Auswirkungen auf die Liquidität haben. Der Schaden hat entsprechende Auswirkungen, soweit die angegebenen Summen im betrachteten Zeitraum anfallen. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig davon, ob der Schaden durch ein ein einzelnes Ereignis eintritt oder sich durch mehrere Ereignisse im betrachteten Zeitraum aufsummiert.

Klassifizierung der Schadenshöhe

Schadenshöhe Interpretation Einfluss auf Liquidität
5 – Katastrophal Existenzbedrohendes
Schadenspotenzial
>10.000.000 EUR
4 – Erheblich Erhebliches
Schadenspotenzial
>5.000.000 EUR
3 – Mittel Mittleres
Schadenspotenzial
>1.250.000 EUR
2 – Gering Geringes
Schadenspotenzial
>100.000 EUR
1 – Sehr gering Unwesentliches
Schadenspotenzial
<=100.000 EUR

Beispiele: Es tritt ein Schaden in Höhe von 12 Mio. EUR innerhalb eines Jahres ein. Dies wäre existenzbedrohend − katastrophal. Es treten drei Schäden in Höhe von 4 Mio. EUR innerhalb eines Jahres ein. Der Gesamtschaden beträgt 12 Mio. EUR und ist somit ebenso existenzbedrohend − katastrophal.

Die vorab beschriebenen Schadensklassen beziehen sich auf den Gesamtschaden eines oder mehrerer Ereignisse, welche in dem betrachteten Zeitraum eintreten. In der unten aufgeführten Multiplikation werden Einzelereignisse zur Bewertung herangezogen.

NFON verfügt über eine Haftpflicht- und Vermögensschadenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR.

Eintrittswahrscheinlichkeit

Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird wie folgt pro Periode, die individuell festzulegen ist, definiert:

Klasse Beschreibung
(qualitativ)
Eintrittswahrscheinlichkeit
(quantitativ)
5 Fast sicher 80−99% monatlich
4 Sehr wahrscheinlich 60−79% jährlich
3 Wahrscheinlich 40−59% im Durchschnitt alle
1−2 Jahre
2 Unwahrscheinlich 20−39% im Durchschnitt alle
3−5 Jahre
1 Sehr unwahrscheinlich 0−19% im Durchschnitt
höchstens alle 5 Jahre

Die Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit basiert auf Erfahrungs- und Messwerten vorausgegangener Perioden, z.B. den Ergebnissen eines Management-Reviews oder Vorfällen, soweit vorhanden. Ersatzweise sind die Werte zu schätzen.

Risikoklassen 15

Aus der Multiplikation der Kennzahlen für Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich eine Einteilung in fünf Risikoklassen.

Das Ergebnis der Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe und damit verbunden die Einteilung in die Risikoklassen ist dem folgenden Risikoportfolio zu entnehmen.

Um den Unterschied zwischen den Bewertungsklassen von Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit – Klassen 1 bis 5 – und den Risikoklassen deutlicher zu machen und Missverständnisse zu vermeiden, wurde die Bezeichnung der Risikoklassen von der numerischen Zählung 1 bis 5 in die alphabetische Zählung A bis E geändert.

Schadenshöhe
>10.000.000 EUR 5 5 10 15 20 25
>5.000.000 EUR 4 4 8 12 16 20
>1.250.000 EUR 3 3 6 9 12 15
>100.000 EUR 2 2 4 6 8 10
<=100.000 EUR 1 1 2 3 4 5
Eintrittswahrschein
lichkeit ->
<1 2 3 4 5
Eintrittswahrschein
lichkeit in % ->
0–
19%
20–
39%
40–
59%
60–
79%
80–
99%

15 Neben den oben erfassten Risiken werden IT-Sicherheits-bzw. Datenschutz-Risiken noch einmal gesondert mit Hilfe der sogenannten CIA-Werte bewertet: Vertraulichkeit (C), Integrität (I) und die Verfügbarkeit (A).

Risikoklasse A - Rot

In der Risikoklasse A befinden sich die potenziell bestandsgefährdenden Risiken. Sie können die Liquiditätssituation bzw. die Entwicklung des Unternehmens schwerwiegend beeinflussen.

Risikoklasse B – Orange

Risiken in diesem Bereich können die Liquiditätslage bzw. die Entwicklung des Unternehmens erheblich beeinflussen

Risikoklasse C - Gelb

Risiken in diesem Bereich können die Liquiditätslage bzw. die Entwicklung des Unternehmens mittelmäßig beeinflussen.

Risikoklasse D – Grün

Risiken in diesem Bereich beeinflussen die Liquiditätslage bzw. die Entwicklung des Unternehmens nicht wesentlich und können nur in absoluten Ausnahmefällen eine Unternehmensgefährdung verursachen. Gleichwohl können sie die Liquidität des Unternehmens belasten und sollten durch organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Unternehmensüberwachung reduziert werden.

Risikoklasse E - Blau

Risiken in diesem Bereich beeinflussen die Liquiditätslage bzw. die Entwicklung des Unternehmens nicht.

Brutto- und Nettorisiken

Die Bewertung erfolgt anhand von Brutto- und Nettorisiken. Die Bruttorisiken stellen dabei die Risiken dar, welche bestehen, wenn noch keine Maßnahmen zur Risikobehandlung umgesetzt sind.

Die Nettorisiken sind Risiken, welche nach Ergreifung von Maßnahmen bestehen und stellen somit das Restrisiko dar. Im Folgenden werden die Nettorisiken dargestellt.

Netto-Risiken der Nfon-Gruppe

Mitarbeiterbezogene Risiken

Besetzung offener Stellen

Die Situation für Unternehmen mit einem ausgeprägten Fokus auf Software-Entwickler hat sich auch im Jahr 2020 nicht wesentlich geändert. Selbst wenn der Arbeitsmarkt in der Gesamtheit der Länder der Europäischen Union auffallend heterogen ist: Eurokrisenländer wie etwa Spanien, Italien oder Griechenland sind weiterhin von hohen Arbeitslosenquoten gekennzeichnet. Dagegen glänzen einige EU-Staaten mit sehr geringen Arbeitslosenquoten. Dabei lagen Länder wie Deutschland, Großbritannien, Österreich oder Portugal deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 7,3%. 16

Ein wesentlicher Faktor in der Betrachtung des Arbeitsmarktes sind die Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie. Analysen der Arbeitslosenquoten in den EU-Staaten im Dezember 2020 zeigen, dass sich die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mittlerweile deutlich in den Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union niederschlagen. Demnach wurden in der Vielzahl der Mitgliedstaaten erst im März 2020 Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (Lockdown) ergriffen. Deren erste Wirkung zeigte sich aber erst mit den Revisionen der Aprilzahlen. Zugleich hat eine Mehrheit der nationalen Regierungen weitreichende Hilfspakete geschnürt, um Industrie und Verbraucher wirtschaftlich zu stützen. Nach Aussage der Marktforscher wird ein allgemein drastischer Anstieg der Arbeitslosenzahlen in den EU-Ländern jedoch in den kommenden Monaten kaum zu verhindern sein. Ob sich damit die Situation für Unternehmen ändert, die – so wie NFON – zahlreiche unbesetzte Stellen aufweisen, ist zum Zeitpunkt dieses Berichts nicht abzusehen.

Nach wie vor sind die gesuchten qualifizierten Mitarbeiter nur bedingt am Arbeitsmarkt verfügbar. Insbesondere bleibt die Besetzung offener F&E-Stellen ein Risikofaktor. Auch wenn sich der Mangel an IT-Spezialisten unter dem Eindruck der Corona-Krise verringert hat, liegt er weiterhin auf hohem Niveau. Entsprechend den Äußerungen des Bitkom17 wird sich diese Situation auch in naher Zukunft nicht verbessern. Ende 2020 sind branchenunabhängig nach wie vor 86.000 Stellen für IT-Experten frei. Das ist der zweithöchste jemals gemessene Wert seit Ersterhebung 2011. Grundsätzlich ist das Risiko, offene Stellen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit den gewünschten qualifizierten Mitarbeitern besetzen zu können, im Vergleich zum Vorjahr unverändert und wird mit einer Schadenshöhe von 3 (mittel, >1,25 Mio. EUR) und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 4 (sehr wahrscheinlich, jährlich) insgesamt als ein Risiko der Klasse B (Risiken können die Liquiditätslage bzw. die Entwicklung des Unternehmens erheblich beeinflussen) bewertet.

Um die gewünschten Mitarbeiter für NFON zu gewinnen, wurden bereits 2019 zusätzlich zu den klassischen Rekrutierungsmaßnahmen weitere Initiativen entwickelt und realisiert. Darüber hinaus wird auch im Rahmen der M&A-Aktivitäten nach Unternehmen, z.B. Softwareagenturen, gesucht, die sich ein Zusammengehen mit der NFON Gruppe vorstellen können (Acqui-Hire). Zudem wurde im September 2020 ein neuer Entwicklungsstandort in Portugal eröffnet. Mit

16 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160142/umfrage/arbeitslosenquote-in-den-eu-laendern/

17 https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/86000-offene-Stellen-fuer-IT-Fachkraefte#:~:text=Ende%202020%20sind%20quer%20durch,unbesetzten%20 Jobs%20zu%20verzeichnen%20war.

einem hohen Anteil an Absolventen aus den MINT-Bereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) und einer guten und breiten Integration der englischen Sprache bietet Portugal eine stark ausgeprägte Affinität der jungen Arbeitnehmer für internationale Entwicklungsprojekte. Dadurch ist das Angebot an Entwicklern in den Bereichen Frontend, Backend, PHP und generell Coding hoch.

Marktbezogene Risiken

Wettbewerbssituation Peergroup

Der Markt für Cloud-Geschäftskommunikation ist nach wie vor sehr fragmentiert. Zu den großen Wettbewerbern der NFON Gruppe zählen Unternehmen wie die europäischen Anbieter Gamma Communications Ltd., EasyCall AG, Fuze, Inc., J2 Global, Inc., sipgate GmbH, Vonage Holdings Corp., VOZTELECOM OIGAA360 S.A. und Sewan Comunicaciones SL (vormals Vozelia) oder die großen US-amerikanischen Wettbewerber RingCentral, Inc. und 8x8 Inc.. Unternehmen wie Gamma, RingCentral oder 8x8 zeichnen sich zudem durch eine gezielte Akquisitionsstrategie aus.

Im Vergleich zum nordamerikanischen Cloud-PBX-Markt liegt der europäische Markt für Cloud-PBX in der Entwicklung und Durchdringung etwas 3 – 5 Jahre zurück. Insbesondere die beiden US-amerikanischen Unternehmen RingCentral und 8x8 bieten bereits zahlreiche Lösungen im Bereich der Unified Communication as a Service (UCaaS) an. Zu diesen Lösungen zählen u. a. Videokonferenzen, Kollaborationsplattformen oder Messaging- und Chat-Dienste. Bislang verfügen sowohl RingCentral wie 8x8 in Kontinentaleuropa nur über eine geringe Präsenz. NFON geht zur Zeit davon aus, dass die je nach europäischem Land eigenen regulatorischen Bestimmungen, die Vielzahl der Sprachen und die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung wesentliche Markteintrittsbarrieren für die großen US-amerikanischen Unternehmen darstellen. Dennoch ist zu vermuten, dass die US-amerikanischen Anbieter regelmäßig einen potenziellen Markteintritt in den kontinentaleuropäischen Märkten evaluieren. Dies könnte dazu führen, dass die großen Wettbewerber einen Markteintritt in Kontinentaleuropa forcieren. Der Wettbewerb könnte sich als logische Folge der technologischen Entwicklung, der demografischen Veränderungen innerhalb der Unternehmenslandschaft und auch aufgrund des durch die Pandemie beschleunigten Wechsels zu Cloud-Dienstleistungen weiter verschärfen. NFON ist sich dieses Risikos bewusst und hat entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Zu diesen zählt vor allem die weiterhin kontinuierliche und erfolgreiche Umsetzung der Strategie. Je schneller NFON das eigene Partnernetzwerk europaweit weiter ausbaut und die Marktposition in Europa stärkt, desto schwieriger fällt es dem Wettbewerbern, Marktzugang zu bekommen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre mit einer nach wie vor sehr niedrigen brutto Churn-Rate >0,5% pro Monat hat zudem gezeigt, dass selbst in Märkten, in denen der Wettbewerb sichtbarer wird, die NFON-Kunden nicht bereit sind, auf das Angebot anderer Anbieter zu wechseln. Insofern beurteilt das Unternehmen das Risiko "Wettbewerbssituation Peergroup" inzwischen mit einer Schadenshöhe der Klasse 3 (mittel, >1,25 Mio. EUR) – zuvor 4 (erheblich, >5 Mio. EUR), bleibt aber bei einer Wahrscheinlichkeit von 4 (sehr wahrscheinlich, jährlich). Damit verringert sich dieses Risiko insgesamt und fällt nunmehr in die Klasse B (könnte die Liquiditätssituation bzw. die Entwicklung des Unternehmens erheblich beeinträchtigen) von zuvor Klasse A (könnte die Liquiditätssituation bzw. die Entwicklung des Unternehmens schwerwiegend beinträchtigen).

Wettbewerbssituation Internet-Service-Unternehmen

Zusätzlich gelten als potenzielle Wettbewerber die großen Unternehmen wie Zoom Video Communications, Inc., Microsoft Corporation, Amazon.com, Inc. oder Google LLC. Sollte eines dieser oder andere Internet-Service-Unternehmen beschließen, einen strategischen Fokus auf Cloud-PBX zu legen, wären sie angesichts ihrer Markenbekanntheit, ihres Kundenstamms und ihrer finanziellen und technologischen Ressourcen in einer hervorragenden Ausgangsposition, um ein bedeutender Anbieter auf dem Markt für Cloud-PBX zu werden. Zugleich entwickeln Unternehmen wie NFON ihr Produktportfolio weiter in Richtung der UC-Funktionalitäten und passen sich verstärkt den zunehmenden disruptiven Marktentwicklung an. NFON schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos weiterhin als sehr hoch ein und erhöht sie im Anbetracht der Gesamtsituation von 3 (wahrscheinlich, im Durchschnitt alle ein bis zwei Jahre) auf 4 (sehr wahrscheinlich, jährlich). Zugleich verringert das Unternehmen das Schadenspotential aber auf Basis der in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen von 4 (erheblich, >5 Mio. EUR) auf 3 (mittel, > 1,25 Mio. EUR). Es bleibt somit bei der der Risikoklasse B, die Liquidität bzw. die Entwicklung des Unternehmens könnte erheblich beeinträchtigt werden.

Nutzung von Sprachminuten (Volumen)

Grundsätzlich kann an der Entwicklung der Wettbewerber und ihres Produkt- bzw. Lösungsportfolios der Trend zur zunehmenden Nutzung von digitalen Services im Sinne der Unified Communications as a Service (UCaaS) beobachtet werden. Es ist deswegen anzunehmen, dass sich die Nutzung von neuen sogenannten Social-Media-Exchange-Plattformen oder Over-the-Top-Diensten (OTT) ausweiten wird. Mit dieser Entwicklung besteht das Risiko, dass immer weniger Sprachminuten vom Kunden genutzt werden. Auch NFON sieht vor, sich zum UCaaS-Anbieter zu entwickeln. Durch die Schaffung neuer Dienste kann NFON dem Preisverfall begegnen. Dieses Risiko des abnehmenden Nutzungsvolumens von Sprachminuten ist im Vergleich zum Vorjahr (2019) reduziert worden. Im Gegensatz zu der im letzten Jahr durchgeführten Inventur wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Volumen der vom Kunden genutzten Sprachminuten reduziert, von 5 (fast sicher, monatlich) auf 2 (unwahrscheinlich, im Durchschnitt höchstens alle fünf Jahre) herabgestuft. Diese neuerliche Bewertung basiert insbesondere auf den im Jahr 2020 gemachten Erfahrungen. Demnach ist das Volumen der genutzten Sprachminuten durch die pandemiebedingten Anforderungen und Veränderungen im Arbeitsalltag sogar gestiegen. Sollte es zu einer Reduzierung des Volumens kommen, könnte die Schadenshöhe allerdings unverändert in der Klasse 3 (mittel, >1,25 Mio. EUR) liegen. Insgesamt hat sich die Risikoklasse durch die verringerte Wahrscheinlichkeit auf die Klasse C verringert (das Risiko könnte die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens mittelmäßig beeinflussen).

Operationelle Risiken

Wesentliche Merkmale der NFON Gruppe und ihrer Produkte und Dienstleistungen sind die Datensicherheit und die IT-Sicherheit. Wie bereits im letzten Jahr berichtet, wurde im Zuge der Zertifizierung gemäß ISO 27001 auch die Risikoinventur grundsätzlich überarbeitet. Dadurch wurden Risiken im Vergleich zum Vorjahr weiter unterteilt und detaillierter beschrieben. In diesem Zusammenhang wurde von dem generell formulierten Risiko der möglichen "Hackerangriffe" Abstand genommen. Dieses Risiko findet sich nunmehr aufgeteilt in Risikobereichen wie "Informationssicherheit in Projekten", "mobile Geräte und Telearbeit", "Need-to-Know-Prinzipien", "Verschlüsselung mobiler Datenträger", "sichere Anmeldeverfahren" oder "sichere Übertragung" wieder. Aus der Bewertung dieser Risikobereiche hat sich kein wesentliches Risiko ergeben. Aus dem Selbstverständnis der NFON Gruppe ergibt sich, dass diesen Risikobereichen eine fortwährende, besondere Aufmerksamkeit zukommt.

Geistiges Eigentum

Trotz der Bemühungen um Geheimhaltung, einschließlich der mit den NFON-Mitarbeitern, Lieferanten und Partnern vereinbarten Geheimhaltungspflichten, könnte geistiges Eigentum und Know-how der NFON Gruppe in die Hände eines Mitbewerbers gelangen. Das könnte zur Folge haben, dass diese Unternehmen NFON-eigene technologische Entwicklungen und das Know-how nutzen können, um den Wettbewerbsdruck zu erhöhen. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn Mitarbeiter, die über spezifisches Know-how verfügen, zum Beispiel Produktmanager oder Softwareentwickler, von Wettbewerbern abgeworben werden. Für den Fall, das geistiges Eigentum der NFON nicht angemessen geschützt wird, könnte dies dazu führen, dass das entsprechende Know-how nicht weiter in den NFON-Produkten Anwendung finden kann. NFON hat entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Im vergangenen Jahr wurde dieses Risiko noch mit einer Schadenshöhe von 5 (katastrophal, >10 Mio. EUR) und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 4 (sehr wahrscheinlich, jährlich), insgesamt mit der Risikoklasse A (das Risiko könnte die Liquiditätssituation bzw. die Entwicklung des Unternehmens schwerwiegend beeinflussen) bewertet. Mit der Risikoinventur 2020 wurde das Risiko neu klassifiziert und mit einer Schadenshöhe von 3 (mittel, >1,25 Mio. EUR) und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 3 (wahrscheinlich, im Durchschnitt alle 1 – 2 Jahre), insgesamt neu mit der Risikoklasse C (das Risiko könnte die Liquiditätssituation bzw. die Entwicklung des Unternehmens mittelmäßig beeinträchtigen) bewertet.

Darüber hinaus könnten Bemühungen zur Durchsetzung spezieller Rechte an geistigem Eigentum mit Abwehrmechanismen, Gegenansprüchen und Gegenansprüchen gegen die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der NFON-Rechte an geistigem Eigentum stoßen. Darüber hinaus kann jeder Rechtsstreit, ob er nun zu Gunsten der NFON gelöst wird oder nicht, erhebliche Kosten verursachen und die Effizienz des Bereichs Forschung&Entwicklung beeinträchtigen. Die NFON AG hat entsprechende Schutzmechanismen implementiert. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert und wird insgesamt neu von zuvor B (das Risiko könnte die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens erheblich beeinflussen) in die Risikoklasse C (das Risiko könnte die Liquiditätslage bzw. Entwicklung des Unternehmens mittelmäßig beeinträchtigen) eingestuft. Das entspricht einer verringerten Schadenshöhe von 4 (erheblich, > 5 Mio. EUR) zuvor 5, (katastrophal, >10 Mio. EUR) bei einer gleichgebliebenen Eintrittswahrscheinlichkeit von 2 (unwahrscheinlich, im Durchschnitt drei bis fünf Jahre).

Entwicklungsgeschwindigkeit und Bereitstellung neuer Funktionalitäten (Produkt- und Serviceportfolio)

In einem sich disruptiv verändernden und stark fragmentierten Markt kommt es nicht nur darauf an, qualitativ hochwertige Produkte und Services anzubieten, sondern diese auch entsprechend der Kundenbedürfnisse rechtzeitig zu vermarkten. Insofern besteht das Risiko, die vom Markt geforderte Schnelligkeit nicht erreichen zu können oder im schlechtesten Fall weit hinter den Entwicklungsstand zu fallen oder nicht die dem Kundenbedürfnis entsprechenden Produkte zu entwickeln und somit die Kundenbedürfnisse nicht mehr erfüllen zu können. Dieses Risiko korreliert mit dem Risiko nicht in der vom Markt geforderten Geschwindigkeit neue Funktionalitäten entwickeln zu können. Um mit der vom Markt geforderten Entwicklungsgeschwindigkeit zumindest mithalten zu können, kommt es darauf an, die Entwicklungsanforderungen und -ziele durch adäquat besetzte Entwicklungsteams in ausreichender Personenzahl umzusetzen. Trotz zahlreicher Maßnahmen, um die Entwicklungsteams auf die angemessene Größe zu erweitern, und der zusätzlichen Möglichkeit des Einsatzes von externer Entwicklungskapazität sieht sich auch NFON mit den weiter oben beschriebenen allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen konfrontiert. Entsprechende Gegenmaßnahmen, zu denen u. a. die Eröffnung des neuen Entwicklungsstandortes in Portugal zählt, wurden von NFON implementiert. Die Bewertung bleibt bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 5 (fast sicher, monatlich) und einer möglichen Schadenshöhe von 3 (mittelmäßiges Schadenspotenzial, >1,25 Mio. EUR), was der Risikoklasse A (das Risiko könnte die Liquiditätssituation bzw. die Entwicklung des Unternehmens schwerwiegend beeinträchtigen) entspricht.

Serviceangebot wird zeitlich verzögert

NFON legt einen großen Wert auf ein kundenorientiertes Serviceangebot. Wenn grundsätzlich eine Cloud-Telefonanlage einfach und schnell installiert werden kann, wird bei der Implementierung von Premium Solutions, z.B. Ncontactcenter, Nhospitality oder Neorecording, in den meisten Fällen die Unterstützung durch Consultants und Professional Services benötigt. Mit zunehmendem Erfolg der Premium Solutions steigt auch hier die Nachfrage und somit der Bedarf an hochqualifiziertem Personal. Die Arbeitsmarktlage macht es Unternehmen schwer, entsprechendes Personal zu finden und einzustellen. Somit sieht auch NFON das Risiko nicht ausreichend Personal gewinnen zu können, um das ausgearbeitete Serviceangebot anzubieten und auszubauen. Insofern bewertet NFON die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos mit 5 (fast sicher, monatlich) bei einem Schadenspotential von 2 (gering, > 100.000 EUR), was der Risikoklasse B entspricht (das Risiko könnte die Liquiditätssituation bzw. Entwicklung des Unternehmens erheblich beeinträchtigen).

Finanzrisiken

Wachstumsrisiko

Das Wachstumsrisiko ergibt sich aus der Zusammenschau und den möglichen gegenseitigen Wechselwirkungen der geschilderten Risiken. Es besteht die Möglichkeit, dass Umsätze nicht wie geplant erreicht werden. Diese Situation wurde insbesondere im Zusammenhang der durch die Pandemie negativ beeinflussten wirtschaftlichen Entwicklung in Europa noch einmal kritisch beleuchtet und die mögliche Schadenshöhe von zuvor 3 (mittelmäßiges Schadenspotenzial >1,25 Mio. EUR) auf 4 (erhebliches Schadenspotenzial, >5 Mio. EUR) erhöht. Dabei schätzt NFON die Eintrittswahrscheinlichkeit unverändert bei 3 (wahrscheinlich, im Durchschnitt alle ein bis zwei Jahre) ein. Damit wurde insgesamt die Risikoklasse von C auf B (das Risiko könnte die Liquiditätslage bzw. die Entwicklung des Unternehmens erheblich beeinträchtigen) erhöht. Diese Einschätzung insbesondere auf Basis der durch die Pandemie bedingten Unsicherheiten entspricht dem Vorsichtsprinzip, dem sich das Unternehmen verpflichtet fühlt.

Finanzierungsrisiko

Ungeachtet der Tatsache, dass die NFON AG weiterwächst und insbesondere im Geschäftsjahr 2020 ein positives EBIT-DA erzielt hat, bestehen weiterhin hohe Nettoauszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie hohe geplante Auszahlungen für Marketingaufwendungen, Vertriebsaktivitäten und Produktentwicklungen. Entsprechend plant das Unternehmen auch in Zukunft mit negativen Cash Flows und wird mit der aktuellen Strategie auch in der Zukunft zusätzliche Finanzierungen benötigen. Diese Finanzierungen stehen möglicherweise nicht oder zu ungünstigen Konditionen zur Verfügung. Das könnte das geplante zukünftige Wachstum maßgeblich negativ beeinflussen. Die Risikobewertung, bei der bereits die im März 2021 durchgeführte Kapitalerhöhung berücksichtigt wurde, wird deswegen in der Klasse B belassen: Schadenhöhe 5 (katastrophal, >10 Mio. EUR), Eintrittswahrscheinlichkeit 2 (unwahrscheinlich, im Durschnitt alle 3 – 5 Jahre).

Sondersituation COVID-19 (Risiken)

Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus hat die Wirtschaft im Euroraum vor große Herausforderungen gestellt und tut dies auch im laufenden Geschäftsjahr weiterhin. Nach wie vor besteht Unsicherheit in der genauen Einschätzung der durch die Pandemie verursachten, nachhaltigen Schäden. Die durch die Regierungen der europäischen Staaten vorgenommenen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen sorgen kurzfristig für Stabilität. Es ist aber nicht abzusehen, ob diese Maßnahmen langfristig wirken können und welche wirtschaftlichen Effekte sich nach Beendigung dieser Maßnahmen zeigen werden. Auch für die NFON Gruppe ist und bleibt diese Situation neu. Aufgrund des stabilen Geschäftsmodells und der Struktur des Produktportfolios haben sich für NFON bislang keine bedeutsamen oder überwiegend negativen Auswirkungen ergeben. Dennoch besteht nach wie vor die Gefahr, dass zahlreiche Unternehmen zahlungsunfähig werden und Insolvenz anmelden müssen. Ebenso war zu bemerken, dass Kunden eigene Expansionsentscheidungen verschoben haben und sich somit die Umsetzung von Kundenprojekten verzögert hat. Dieses Risiko wurde vor allem in Ländern wie Großbritannien, Österreich oder Italien gesehen und bezogen auf die landeseigene Situation mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 5 (fast sicher, monatlich) bzw. 3 (wahrscheinlich, im Durschnitt alle 1 – 2 Jahre) bei einer je nach Land unterschiedlich bewerteten Schadenshöhe von 2 (gering, >100.000 EUR) bzw. 3 (mittel, > 1,25 Mio. EUR) eingestuft. Trotz der durchgeführten Gegenmaßnahmen haben die Kunden aber in der Tat den Wechsel auf die Cloud-Telefonanlage oder den Ausbau der Seats zeitlich verschoben. Für 2020 hat sich deswegen insbesondere dieses Risiko materialisiert. Kunden haben die Aufträge verzögert. Für das Geschäftsjahr bleibt die Risikosituation bei andauernder Unsicherheit bestehen.

Gesamtaussage zur Risikosituation der NFON Gruppe

Im Vergleich zu der im letzten Jahr identifizierten Gesamtzahl der Risiken (231) ist die Gesamtzahl trotz der durch die Pandemie verursachten Ungewissheit auf 228 Risiken gesunken. Zugleich ist die Anzahl der als wesentlich bewerteten Risiken (Risikoklassen B und A) von 13 auf 7 gesunken. Insgesamt werden die Risiken durch den Vorstand als beherrschbar akzeptiert; der Fortbestand des Konzerns ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet. Organisatorisch hat das Unternehmen alle Voraussetzungen dafür geschaffen, frühzeitig über mögliche neue Risikosituationen informiert zu sein und schnell reagieren zu können.

Zusammenfassend stellt nachfolgende tabellarische Übersicht die Risikosituation (Nettorisiken) der NFON Gruppe zum Bilanzstichtag sowie die Entwicklung der Risiken gegenüber dem Vorjahr dar. Aus Transparenzgründen wurden Risiken, deren Bewertung im Vergleich zu 2019 verringert worden ist, erneut aufgenommen und als "(alt)" bzw. "verringert (-) entfällt" gekennzeichnet. Sofern sich die Risikobewertung dieser 2020 nicht mehr als wesentliche Risiken bewerteten Risiken im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 nicht ändert, werden diese Risiken im nächsten Bericht nicht mehr aufgeführt. Neu aufgenommene Risiken erhalten den Zusatz (neu). Risiken, deren Bewertung sich erhöht hat oder unverändert geblieben ist, erhalten den Zusatz "erhöht" bzw. "unverändert (≈)".

Risikoentwicklung Anzahl

Unverändert 4
Verringert 1
Verringert entfällt 4
neu 2
Risiken Schadens-höhe Eintritts-wahr
scheinlichkeit
Risiko-klasse Entwicklung
Mitarbeiterbezogene Risiken
Besetzung offener Stellen (allgemein) Bleibt doch beste
hen nicht wie oben
3 4 B unverändert (≈)
Marktbezogene Risiken
Wettbewerbssituation Peergroup 3 (zuvor 4) 4 B (zuvor A) verringert (-)
Wettbewerbssituation Internet-Service-Unternehmen 3 (zuvor 4) 4 (zuvor 3) B unverändert (≈)
Nutzung von Sprachminuten 3 2 (zuvor 5) C (zuvor A) verringert (-) entfällt
Operationelle Risiken
Hackerangriffe wurde in verschiedene Risikobereiche un
terteilt
5 (alt) 3 (alt) A (alt) verringert (-) entfällt
Geistiges Eigentum – Geheimhaltung 3 (zuvor 5) 3 (zuvor 4) C verringert (-) entfällt
Geistiges Eigentum – Durchsetzung Rechte Dritter 4 (zuvor 5) 2 C verringert (-) entfällt
Entwicklungsgeschwindigkeit und Bereitstellung neuer
Funktionalitäten (Produkt- und Serviceportfolio)
3 5 A unverändert (≈)
Serviceangebot wird zeitlich verzögert 2 5 B neu
Finanzrisiken
Wachstumsrisiko 4 (neu) 3 B neu
Finanzierung 5 2 B unverändert (≈)

Chancen der NFON-Gruppe

Die NFON Gruppe ermittelt Chancen qualitativ; diese wurden nicht für Steuerungszwecke quantifiziert oder in einer Chancenmatrix erhoben. Der betrachtete Prognosezeitraum umfasst das auf die Inventur folgende Jahr (zwölf Monate).

Mit ihrer Wachstumsstrategie verfolgt die NFON Gruppe das Ziel, die Nummer eins für Cloud-Geschäftskommunikation in Europa zu werden. Folgende sowohl marktbedingende als auch das Kundenverhalten verändernde Faktoren bilden die Basis für die erfolgreiche Umsetzung der durch die NFON definierten Wachstumsstrategie. Sie stellen zugleich den Nährboden für weitere, die Entwicklung der NFON AG positiv beeinflussende Chancen dar und haben sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 nicht verändert. Es ist allerdings festzustellen, dass die durch die Pandemie bedingte außergewöhnliche Situation die Chancen der Cloud-Kommunikation grundsätzlich deutlich erhöht hat18:

  1. die von allen Telefonanbietern (Carriern) angekündigte Umstellung von ISDN auf All-IP;

  2. die Einführung digitaler Technologien, die sich auf viele Geschäftsprozesse auswirken und die Notwendigkeit verstärken, verschiedene digitale Lösungen auf einer Plattform zu integrieren;

  3. das Bedürfnis, digitale Dienste je nach Bedarf äußerst flexibel skalieren zu können und nur den Aufwand verbuchen zu müssen, der tatsächlich anfällt;

  4. der ortsungebundene Einsatz aller in einem Unternehmen genutzten digitalen Technologien;

  5. die Minimierung von Verwaltungs- und Wartungsdiensten durch die zentrale Steuerung aller genutzten Dienste;

  6. die deutliche Reduzierung der Kosten und Erhöhung der Effizienz in allen Arbeits- und Geschäftsprozessen.

Wie die durch KPMG in Zusammenarbeit mit Bitkom Research durchgeführte Studie offenlegt19, erfährt Cloud-Kommunikation insgesamt eine immer größer werdende Wahrnehmung und wird vermehrt in Unternehmen eingesetzt. Die Nutzung der im folgenden dargestellten Chancen durch NFON ist insofern wesentlich wahrscheinlicher geworden.

Marktchancen

Die NFON Gruppe ist inzwischen in 15 europäischen Ländern vertreten und damit der einzige paneuropäische Anbieter für Cloud-Telefonie 20. Innerhalb eines insgesamt sehr fragmentierten europäischen Marktes für Cloud-Telefonie ergibt sich mit dieser Ausgangssituation für die NFON eine starke Position 21, um zum führenden Anbieter für Cloud-Telefonie in Europa zu werden. Aus diesem Grund hat die NFON AG in ihrer Wachstumsstrategie sowohl die Marktentwicklung als auch die Marktkonsolidierung als zwei von fünf Wachstumsvektoren definiert. Gemäß der mit dem Börsengang veröffentlichten Pläne hat die NFON Gruppe 2019 die Vertriebsaktivitäten in Italien aufgenommen sowie eine neue Tochtergesellschaft in Frankreich gegründet. Damit ist im Wesentlichen der Aufbau des Partnernetzwerkes und dem folgend die Gewinnung neuer Kunden verbunden. Der Markteintritt in Frankreich und Italien könnte in Kombination mit den Bestrebungen der NFON, aktiv an der sich verstärkenden Marktkonsolidierung teilzunehmen, beschleunigt werden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Vielzahl von kleineren Anbietern im europäischen Markt deutlich sinken könnte, wodurch sich die Marktchancen für die größeren Anbieter erhöhen würden.

Diese Entwicklungen erhalten außerdem weiteren Rückenwind durch die fortschreitende Umstellung von ISDN auf All-IP. Unternehmen mit einer bekannten Marke und entsprechender Reputation haben es in diesem Umfeld leichter, Kunden zu gewinnen. Als Marktführer in Deutschland 22 mit zunehmender Bekanntheit im europäischen Ausland hat sich NFON bereits eine entsprechende Reputation erarbeitet.

Kunden, die gezwungen sind, ihre Telefonie umzustellen, nehmen vermehrt NFON als Anbieter wahr. Sollte die von den Carriern angekündigte Umstellung schneller verwirklicht werden als bisher angekündigt, kann NFON diese Marktpräsenz als zusätzliche Chance zur Beschleunigung der Wachstumsstrategie nutzen.

Chancen als Arbeitgeber

Für viele Arbeitgeber ist die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern zu einem kritischen Erfolgsfaktor geworden. Trotz aller Herausforderungen, denen sich auch NFON im abgelaufenen Geschäftsjahr stellen musste, sieht das Unternehmen diesen Faktor als große Chance in dem sich stark verändernden Markt für Cloud-Kommunikation. Der für NFON definierte Markenkern gilt insofern auch für die Beschäftigten der

18 KPMG – Cloud-Monitor 2020. Die Integrationsfähigkeit und Interoperabilität der Cloud stärken. In Zusammenarbeit mit Bitkom Research.

20 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüf

19 KPMG Cloud-Monitor. Die Integrationsfähigkeit und Interoperabilität der Cloud stärken. In Zusammenarbeit mit bitkom research, 2020

21 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

22 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

NFON: Das zentrale Thema ist die Freiheit der Businesskommunikation.

Durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit, europaweit tätig zu sein, ist NFON bereits heute ein interessanter Arbeitgeber. Agilität, Exzellenz, Teamgeist, Innovation und Kundenfokussierung sind die gelebten Werte. So könnte die NFON Gruppe sich international von ihren Wettbewerbern abgrenzen und jene Fachkräfte einstellen, die die Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der Produkt- und Marktstrategie deutlich nach vorne bringen.

Darüber hinaus hat NFON damit begonnen, neue Wege im Personalrecruiting zu gehen. Neben den klassischen Maßnahmen und dem Einsatz von Personalberatern und eigenen IT-Recruitern wurde im vergangenen Jahr ein neuer Entwicklungsstandort in Portugal eröffnet. Ergänzend sieht NFON auch große Chancen, qualifizierte Mitarbeiter über die Akquisition von Unternehmen zu gewinnen (Acqui-Hire).

Produktchancen

Geschäftskommunikation ist nicht mehr nur ein Thema der Telefonie. Nach dem Siegeszug der E-Mail werden verstärkt Chat- oder Messagingfunktionalitäten und Kollaborationsplattformen, aber auch Web- und Videokonferenzen genutzt. Das vernetzte und ortsunabhängige Arbeiten wird zu einer zunehmenden Nutzung von sogenannten Unified Communications as a Service, kurz UCaaS, führen. Damit ist die Migration von Telefonie, Kommunikation und Zusammenarbeit in ein einheitliches System in der Cloud gemeint. Moderne UC-Plattformen bieten bereits heute vielseitige Funktionalitäten wie interne Chats, Webmeetings, virtuelle Teamarbeit, Telefonie und Videokonferenzen an und gewährleisten darüber hinaus jederzeit mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Außendienst oder Home-Office. Weitere Dienste, die über eine UC-Plattform angeboten werden können, sind Kontaktcenter-Funktionalitäten wie automatische Telefonzentrale, IVR-Technologie (Interactive Voice Response), Anrufweiterleitung oder die Integration mit gängigen CRMs. Mit diesen Diensten werden volle Flexibilität und Skalierbarkeit im täglichen Geschäft möglich.

Auch die NFON Gruppe sieht ihre Entwicklung zu einem UCaaS-Anbieter als maßgeblich für den zukünftigen Erfolg an. Abgesehen von der Bereitstellung bereits bekannter UC-Funktionalitäten kann die NFON AG aus der Evaluierung des sich verändernden Kundenverhaltens und -bedürfnisses in Kombination mit agilen Entwicklungsprozessen sich abzeichnende Trends antizipieren und entsprechend weitere, neue Funktionalitäten zur Verfügung stellen.

Diese können dem Kunden über die bereits entwickelte Plattform Cloudya zügig angeboten werden. Damit könnte sich die NFON Gruppe zu einem bevorzugten Anbieter von UC-Services entwickeln.

Vertriebschancen

Ein wesentlicher Faktor für die positive Entwicklung der NFON Gruppe ist ein wachsendes und erfolgreiches Partnernetzwerk. 2020 verfügte die NFON Gruppe über ein Netzwerk von über 2.700 Partnern. Es wird durch das in der NFON Gruppe etablierte Partnermanagement gepflegt und weiter ausgebaut. Darüber hinaus bieten sich aber auch durch die Aktivitäten im Bereich der Marktkonsolidierung Chancen, das Partnernetzwerk durch bereits etablierte Netzwerke auszubauen und damit schneller wachsen zu lassen. Mit der Expansion des Partnernetzwerkes ist eine erhöhte Durchdringung des Marktes möglich.

Eine solche Entwicklung könnte die NFON AG schneller ihrem Ziel, die Nummer eins für Cloud-Kommunikation in Europa zu werden, näherbringen.

Sondersituation COVID-19 (Chancen)

Wie bereits in der Darstellung der Risiken aufgeführt, ist die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus eine beispiellose Herausforderung für die Wirtschaft weltweit. Für NFON sind aufgrund des Produktportfolios neben den negativen auch positive Effekte möglich und machen sich bereits bemerkbar. Wie die Geschäftsentwicklung der NFON Gruppe im Jahr 2020 gezeigt hat, fanden sich die Chancen und Risiken in einem Gleichgewicht, so dass die positiven Effekte die negativen mindestens kompensieren konnten. Nach wie vor gilt, dass das Geschäftsmodell aufgrund des hohen Anteils an wiederkehrenden Umsätzen eine gewisse Robustheit gegenüber Marktschwankungen aufweist. Darüber hinaus hat die Krise nahezu alle Unternehmen gezwungen, ihre Arbeitsprozesse auf Remote-Arbeit umzustellen. Das hat zusätzliche Nachfrageimpulse erzeugt. Die fortdauernde Unsicherheit kann außerdem dazu führen, dass Unternehmen, die noch zögerlich in der Umstellung auf Heimarbeitsplätze waren, nun mit der fortdauernden Unsicherheit doch auf die Möglichkeiten der Cloud-Kommunikation zurückgreifen. Die Krise hat zu einem grundsätzlichen Umdenken bei Unternehmen geführt und die Akzeptanz von Cloud-Services deutlich erhöht.

Gesamtaussage zur Chancensituation

Die Chancen und Risiken stehen sich ausgewogen gegenüber.

Compliancemanagementsystem

Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).

Fragen der Compliance sind regelmäßig Gegenstand der Beratung zwischen dem Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand. Die Unternehmenskultur der NFON Gruppe ist von Vertrauen und gegenseitigem Respekt sowie dem Willen zur strikten Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen geprägt. Dennoch sind Rechtsverstöße durch individuelles Fehlverhalten nie ganz auszuschließen.

Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Fehlverhalten im Unternehmen dem dafür eingesetzten Compliance-Officer zu melden. Die NFON AG stellt ihren Beschäftigten und Dritten ein System zur Verfügung, geschützt Hinweise zu geben (Whistleblower-System). Das Unternehmen setzt alles daran, dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren, Fehlverhalten aufzudecken und konsequent zu verfolgen.

Von zentraler Bedeutung ist die Beachtung rechtlicher und ethischer Regeln und Grundsätze. Regeln und Grundsätze sind, wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen, in der Compliance-Richtlinie festgeschrieben. Allen Mitarbeitern dient sie zur Orientierung für ein integres Verhalten im Geschäftsverkehr. Führungskräfte und Mitarbeiter werden zur Compliance-Richtlinie geschult.

Internes Kontrollsystem (Rechnungslegungsprozess)

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) ist integraler Bestandteil des umfassenden unternehmensweiten Kontroll- und Risikomanagementsystems. Das Ziel des IKS im Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit für die Erstellung eines regelkonformen Abschlusses zu gewährleisten.

Das IKS der NFON Gruppe stützt sich auf organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wie Funktionstrennung und prozessintegrierte Kontrollen, z.B. Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich oder Zahlungsrichtlinien, da diese die Wahrscheinlichkeit von Fehlern reduzieren. Überwiegend stützt sich das IKS auf nachgelagerte aufdeckende Kontrollen, insbesondere im Rahmen des monatlichen Controllings.

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Die NFON AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der NFON Gruppe auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften. Alle Prozesse werden durch ein stringentes internes Kontrollsystem überwacht, das sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.

Die bereichsübergreifenden Schlüsselfunktionen werden zentral vom Finanzbereich der NFON AG gesteuert, wobei die einzelnen Tochtergesellschaften über ein definiertes Maß an Selbstständigkeit bei der Erstellung ihrer Abschlüsse verfügen. Wesentliche Regelungen und Instrumentarien bei der Erstellung des Konzernabschlusses sind:

  • Bilanzierungsrichtlinien auf Konzernebene;
  • klar definierte Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten hinsichtlich der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche;
  • Einbeziehung externer Sachverständiger, soweit erforderlich, wie für die Bewertung von aktienbasierten Vergütungen oder Kaufpreisallokationen;
  • Verwendung geeigneter IT-Finanzsysteme und Anwendung von detaillierten Berechtigungskonzepten;
  • systemseitig implementierte Kontrollen und weitere Prozesskontrollen der Rechnungslegung in den Gesellschaften;
  • Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses auf Konzern- und Gesellschaftsebene;
  • Berücksichtigung von im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregeln erforderlich ist.

Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien ist in den Konzerngesellschaften der verschiedenen Länder die Geschäftsführung verantwortlich. Der Konzernabschluss liegt in der Haftung des für Finanzen zuständigen Mitglieds des Vorstands der NFON AG.

Das Vorstandsmitglied wird dabei durch den Chief Financial Officer unterstützt, der den Konzernabschluss verantwortet. Durch die Beschäftigung von qualifiziertem und spezialisiertem Fachpersonal, gezielter und regelmäßiger Fort- und Weiterbildung sowie Beachtung des Vieraugenprinzips verfolgt die NFON Gruppe die strikte Einhaltung der lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften im Jahres- und Konzernabschluss mit Nachdruck.

Alle Jahresabschlüsse von wesentlichen Konzerngesellschaften, die Eingang in die Konzernkonsolidierung finden, unterliegen der Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Durch die Verpflichtung aller Tochtergesellschaften, ihre Geschäftszahlen monatlich in einem standardisierten Reporting-Format an die NFON AG zu berichten, werden unterjährige Soll-Ist-Abweichungen zeitnah erkannt, um kurzfristig darauf reagieren zu können.

Prognosebericht

Prognose 2020

zwischen 14% und 16%
> 85%
zwischen 15% und 17%

Die Planung sowie alle nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Kenntnisstand bis zum 13. April 2021 und berücksichtigen die für die NFON Gruppe dargestellten Chancen und Risiken. Dadurch kann es zu einer Abweichung zwischen den Plandaten und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, kommen. Das gilt auch hinsichtlich der für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgenommenen Annahmen.

Eine abschließende Quantifizierung der Auswirkungen der Ausbreitung von COVID-19 in der Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Für NFON sind sowohl negative als auch, auf Grund des Produktportfolios, positive Effekte der Pandemie möglich.

Grundsätzlich gilt – und das wurde im vergangenen Jahr unter Beweis gestellt –, dass das Geschäftsmodell Cloud-Telefonie aufgrund des hohen Anteils an wiederkehrenden Umsätzen eine gewisse Robustheit gegenüber Marktschwankungen aufweist. Dennoch ist davon auszugehen, dass die in der Ausnahmesituation der Pandemie weiterhin bestehenden Lockdown-Regelungen auch für NFON zu negativen Effekten führen kann. Trotz der Vielzahl wirtschaftlicher Unterstützungsmaßnahmen durch die EU-Staaten besteht eine gewisse Investitionszurückhaltung der Unternehmen. Auch ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen, welche Konsequenzen beispielsweise aus dem Wiedereinsetzen des regulären Insolvenzrechts in Deutschland folgen werden. Denkbar wäre ein niedrigerer Seat-Neugewinn als gedacht oder eine Erhöhung der bislang sehr niedrigen Churn-Raten, was entsprechende Umsatzeinbußen zur Folge hätte.

Abgesehen von diesen möglichen negativen Implikationen ist eine für NFON vor allem mittelfristig sehr positive Entwicklung festzustellen: Viele Unternehmen haben die Vorteile flexibler, ortsunabhängiger Arbeitsmodelle mit Homeoffice-Option erkannt und begonnen, diese dauerhaft als Arbeitsplatzkonzepte umzusetzen. Die anhaltende Lockdown-Regelung zwingt manche Unternehmen zudem, endgültig auf Provisorien zu verzichten und eine finale ortsunabhängige Cloud-Dienstleistung einzusetzen. Insofern verstärkt die gegenwärtige Situation einige der Prämissen, die der Prognose der NFON AG zugrunde liegen:

  • die Veränderung der Businesskommunikation hin zur vermehrten Nutzung digitaler UC-Lösungen und -Services, z.B. Collaboration-Tools, Chat oder Messaging (UCaaS);
  • die Einführung digitaler Kommunikationstechnologien, die sich auf viele Geschäftsprozesse auswirken und die Notwendigkeit erhöhen, verschiedene digitale Lösungen auf einer Plattform zu integrieren;
  • das wachsende Bedürfnis der Unternehmen, digitale Dienste je nach Bedarf sehr flexibel skalieren zu können und nur den Aufwand verbuchen zu müssen, der tatsächlich anfällt.

Darüber hinaus gelten für die von NFON gemachte Prognose folgende Prämissen:

  • Die Prognose berücksichtigt keine weiteren Unternehmenszukäufe.
  • Die von allen Telefonanbietern (Carriern) angekündigte Umstellung von ISDN auf All-IP schreitet weiter voran.
  • Die für die weitere Entwicklung des Unternehmens benötigten Mitarbeiter können rekrutiert werden.
  • Die Lockdown-Maßnahmen halten voraussichtlich bis in das zweite Quartal 2021 an, eine vollständige Erholung der Wirtschaft wird erst bis Mitte 2022 erwartet.

Für die Prognose der NFON Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 werden die Erwartungen und Annahmen zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie die für NFON relevanten länderspezifischen Branchenentwicklungen zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben finden sich im Kapitel "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen".

Erwartete gesamt- und branchenwirt- schaftliche Rahmenbedingungen

Der Markt für Businesskommunikation befindet sich in einem historischen Umbruch. Die NFON AG profitiert von einem strukturellen Wandel hin zu cloudbasierten Telefonie-Lösungen, der den Markt für Businesskommunikation nachhaltig verändert. Der europäische Cloud-Telefoniemarkt wird zwischen 2020 und 2025 voraussichtlich um durchschnittlich ca. 12% jährlich wachsen 23. Die ausführliche Darstellung der Marktentwicklung findet sich im Kapitel "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen".

Erwartete Geschäftsentwicklung der NFON Gruppe

Für die NFON Gruppe eröffnet sich auch in einem weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägten Umfeld die Chance, stärker zu wachsen als der europäische Gesamtmarkt. So plant NFON, insbesondere die Vertriebsaktivitäten in Europa über das mittlerweile mehr als 2.700 Partner umfassende Netzwerk zu intensivieren und gleichzeitig fortlaufend weitere Partner für NFON zu gewinnen. Darüber hinaus hat NFON 2020 mit über 500.000 bei Kunden installierten Nebenstellen (Seats) einen wichtigen Meilenstein erreicht und kann für weiteres Wachstum in der Zukunft auf diese sehr belastbare Basis bauen. So plant NFON zum einen die Anzahl der Seats auch in dem pandemiegeprägten Umfeld 2021 weiter zu vermehren. Zum anderen sieht der Vorstand vor, verstärkt Premium-Solutions in die Kundenbasis verkaufen zu können. Fortlaufend werden zudem die Möglichkeiten der Übernahme attraktiver Unternehmen im Bereich der Cloud-Telefonie analysiert. Eine oder mehrere mögliche Übernahmen sind in der Prognose nicht berücksichtigt.

23 Quelle: MZA "The Global Telecommunications Market 2020" und eigene Berechnungen des Unternehmens.

Erwartete Entwicklung der bedeuten- den Leistungsindikatoren und Gesamt- aussage zur erwarteten Entwicklung

2020 hat NFON wichtige Meilensteine für eine nachhaltige Wachstumsdynamik im zweistelligen Prozentbereich erreicht. So konnte die Anzahl der Seats im vergangenen Jahr um 16,7% bzw. 75.080 auf 524.791 erhöht werden. Für das Gesamtjahr 2021 prognostiziert der Vorstand unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis in das zweite Quartal 2021 anhaltenden Lockdown-Maßnahmen und der damit verbundenen Investitionszurückhaltung sowie entsprechenden Auswirkungen auf das Seatwachstum im ersten Halbjahr 2021 einen erneuten Zuwachs der Seats zwischen 15% und 17%. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von bis zu 89.000 Seats.

2021 plant NFON, wie im Vorjahr und trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigungen deutlich zweistellig zu wachsen und sieht mit Blick auf die wiederkehrenden Umsätze für 2021 eine organische Wachstumsrate zwischen 14% und 16% vor. Die wiederkehrenden Umsätze werden 2021 aufgrund der pandemiebedingt geringeren Investitionen der NFON-Kunden und dem damit einhergehenden niedrigeren Seatzuwachs 2020 beeinflusst. Eine deutliche Steigerung der Wachstumsraten wird dann in den Folgejahren auf Basis des geplant höheren Seatwachstums 2021 mit Ganzjahreseffekt 2022 möglich sein.

Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz wird 2021 bei über 85% erwartet.

Dem Ziel folgend, einer der führenden Anbieter für Cloud-Telefonie im europäischen Markt zu werden, wird die NFON Gruppe auch in Zukunft maßgeblich in die Gewinnung von Marktanteilen investieren. NFON hat deswegen, bei einer stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und einem sich erwartungsgemäß schnell ausdehnenden Cloud-Kommunikations-Markt in Europa, die Ambition einer Fortsetzung des dynamischen Umsatzwachstums mit möglichen zusätzlichen Impulsen aus weiteren M&A-Aktivitäten. Der EBITDA-Break-even könnte bei Beibehaltung der derzeitigen Investitionsintensität mittelfristig erreicht werden. Investitionen zur Nutzung sich kurzfristig bietender zusätzlicher Wachstumsopportunitäten sind hierbei nicht berücksichtigt.

Übernahmerelevante Angaben – Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben §§289a Abs. 1, 214a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals unter gesondertem Ausweis der mit jeder Gattung verbundenen Rechte und Pflichten und des Anteils am Gesellschaftskapital

Zur näheren Erläuterung verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Abschnitt 13.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Jede Aktie berechtigt zur Abgabe einer Stimme in der Hauptversammlung. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Alle Aktien, einschließlich der von den Altaktionären gehaltenen Aktien, offerieren dem Inhaber dieselben Stimmrechte.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Zum 31. Dezember 2020 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschritten:

Name /Firma Direkte /Indirekte
Beteiligung von mehr als 10%
der Stimmrechte
Milestone Venture Capital GmbH
mit Sitz in Hösbach, Deutschland
Direkt (33,90%)
Florian Schuhbauer,
(Active Ownership Fund SICAV-FIS
SCS; AOC Cloud S.à r.l. Grevenma
cher, Luxemburg)
Indirekt (25,48%, Datum
der Schwellenberührung
27. November 2020)
Klaus Röhrig,
(Active Ownership Fund SICAV-FIS
SCS; AOC Cloud S.à r.l. Grevenma
cher, Luxemburg)
Indirekt (25,48%, Datum
der Schwellenberührung
27. November 2020)

Die obigen Angaben basieren auf Stimmrechtsmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), welche die NFON AG erhalten und veröffentlicht hat. Die Angaben zur Milestone Venture Capital GmbH wurden der Gesellschaft durch den Aktionär bestätigt.

Durch die NFON AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind im Internet unter:

https://corporate.nfon.com/de/news/ir-news abrufbar.

Aktien mit Sonderrechten

Die NFON AG hat keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben.

Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligung

Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie über die der Satzung

Vorschriften und Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands entsprechen der Rechtsvorschrift gemäß §84 AktG. Ein Vorstandsmitglied kann mit oder ohne Grund abberufen und/oder durch Beschluss des Aufsichtsrats jederzeit ersetzt werden. Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen (§18 Nr. 3 der Satzung der NFON AG).

Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ist in §4 der Satzung i.V.m. mit den gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zum 31. Dezember 2020 bestanden folgende Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von Aktien:

Genehmigtes Kapital

Die außerordentliche Hauptversammlung der NFON AG vom 12. Dezember 2019 hat das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Genehmigte Kapital I aufgehoben und ein Genehmigtes Kapital 2019 geschaffen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (§4 Abs. 3 lit. a) bis c)).

Bedingtes Kapital I

Zum Zweck der Ausgaben von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an Inhaber oder Gläubiger von Wandlungsoder Optionsrechten oder von Schuldverschreibungen wurde das Grundkapital der NFON AG um bis zu 2.892.045 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.892.045 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).

Bedingtes Kapital II (Aktienoptionsplan)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 964.015 EUR durch Ausgabe von bis zu 964.015 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 09. April 2018 in der Zeit bis zum 08. April 2023 von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die ausgegebenen neuen Aktien der NFON AG nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.

Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen und die hieraus folgenden Wirkungen

Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots wurden weder mit Dritten noch mit Tochterunternehmen getroffen.

Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen worden sind

Aktienoptionsplan

Erwirbt ein Dritter die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des §29 Absatz 2 WpÜG, so bleiben die ausgeteilten Optionen davon unberührt. Ein "Delisting Event" liegt vor, wenn die Aktien der Gesellschaft an keinem organisierten Markt (§2 Abs. 5 WpHG) mehr notiert sind. Bei Vorliegen eines Delisting Event hat der Bezugsberechtigte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, für jede Option von der Gesellschaft bzw. dem Rechtsnachfolger der Gesellschaft die Zahlung des Optionswerts zu verlangen. Die Auszahlung des Optionswerts erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Delisting Events.

Konzernerklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung in der NFON Gruppe enthält die erforderlichen Angaben nach §315d HGB i. V. m. §289f HGB und ist auf der Homepage der NFON AG unter der Rubrik Investor Relations publiziert (https://corporate.nfon.com/de/ueber-nfon/corporate-governance).

Vergütungsbericht

I. Vorstand

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder von NFON besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Zusätzlich erhielten Jan-Peter Koopmann und César Flores Rodríguez einen Dienstwagen, und César Flores Rodríguez eine Direktversicherung mit Lohnumwandlung. NFON führte hierfür die entsprechend umgewandelten Beträge ab. Des Weiteren hat NFON eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die Vorstandsmitglieder abgeschlossen, die den gesetzlichen Selbstbehalt berücksichtigt. Diese Zuwendungen sind von den Vorstandsmitgliedern teilweise als geldwerte Vorteile zu versteuern.

Das kurzfristige variable Gehalt der Vorstandsmitglieder ist zu 60 % vom Umsatz der NFON Gruppe sowie zu 40 % vom EBITDA der NFON Gruppe abhängig. Nachdem das Vorstandsmitglied Dr. Klaus von Rottkay erst zum 01. Dezember 2020 berufen wurde, hat der Aufsichtsrat beschlossen, das anteilige variable Gehalt für den Dezember 2020 ohne Vereinbarung von Zielen zu 100 % auszuzahlen. Das variable Gehalt ist bei allen Vorstandsmitgliedern bei einer Zielerreichung von jeweils 150 % gedeckelt. Bei einer Zielerreichung von unter 80 % wurde im Geschäftsjahr 2020 kein variables Gehalt geschuldet. Der kurzfristig variable Gehaltsbestandteil beträgt je nach Vorstandsmitglied zwischen 21 % und 73 % (bei einer unterstellten Zielerreichung von 100%) vom fixen Grundgehalt. Der Aufsichtsrat kann ferner laut Vorstandsdienstvertrag eine Ermessenstantieme in Höhe von maximal einem fixen Jahresgrundgehalt gewähren, was jedoch im Geschäftsjahr nicht erfolgt ist.

Zudem gewährt NFON seinen Vorstandsmitgliedern als langfristige variable Vergütung Aktienoptionen mit folgenden wesentlichen Parametern:

  • Laufzeit des Programms: bis 22. April 2022
  • Laufzeit ab Zuteilung: 10 Jahre
  • Ausübungspreis: arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption (Tag der Annahme der Zeichnungserklärung des Berechtigten durch die Gesellschaft oder das von ihr für die Abwicklung eingeschaltete Kreditinstitut).
  • Persönliche Ausübungsvoraussetzungen:
    • Erreichung des Erfolgsziels: Wachstum des Umsatzes, wie im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr der Zuteilung der Optionen ausgewiesen, gegenüber dem Umsatz wie im Konzernjahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr vor Zuteilung ausgewiesen, um 20 %.
    • Erfüllung der Wartezeit von vier Jahren ab Zuteilung
    • Bestehen eines Anstellungsverhältnisses bzw. Dienstverhältnisses im Zeitpunkt der Ausübung bzw. im Falle der Mitglieder des Vorstands bleiben die Aktienoptionen bei Ablauf und Nichtverlängerung der Bestellung als Vorstandsmitglied erhalten.
  • Kappungsgrenze: Summe der Vorstandsgrundgehälter (Fixum) bei der Gesellschaft bis zur Ausübung der Optionen, multipliziert mit dem Faktor 1,5.

Diese Aktienoptionen wurden den (ehemaligen) Vorstandsmitgliedern Hans Szymanski, Jan-Peter Koopmann und César Flores Rodríguez erstmalig im Geschäftsjahr 2019 zugeteilt und berechtigen die Mitglieder des Vorstands zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Aktien des Unternehmens. Das Erfolgsziel wurde im Geschäftsjahr 2019 erreicht. Dem Vorstandsmitglied Dr. Klaus von Rottkay wurden Aktienoptionen in Aussicht gestellt, aber bislang noch nicht zugeteilt, wobei der AR über eine Zuteilung frei entscheiden kann.

Mit den Vorstandsmitgliedern ist in deren Vorstandsdienstverträgen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, infolge dessen dem jeweiligen Vorstandsmitglied bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft für die Dauer eines Jahres eine Entschädigung von 50 % der letzten vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen wäre.

Ferner steht dem Vorstandsmitglied Jan-Peter Koopmann eine zum 30. April 2021 fällige IPO-bezogene Tantiemezahlung aus einer Vereinbarung aus dem Jahre 2013 zu, welche im Geschäftsjahr 2018 angepasst und erneuert wurde. Sie beträgt 0,1 Mio. EUR.

II. Aufsichtsrat

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09. April 2018 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der NFON AG – neben der Erstattung von Auslagen gemäß der Satzung der NFON AG – folgende Barvergütung:

  • a) eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Grundvergütung von 40.000,00 EUR für den Aufsichtsratsvorsitzenden und von 25.000,00 EUR für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder jeweils zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer;
  • b) für jede Sitzung des Aufsichtsrats (Plenum), an der sie vollständig teilgenommen haben, zusätzlich ein nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbares Sitzungsgeld von 1.000,00 EUR zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer.

Mit dieser Vergütung sind auch Mitgliedschaften und Vorsitze in Ausschüssen abgegolten. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten die in lit. a) jeweils maßgebliche Vergütung pro rata temporis. Dabei erfolgt eine Aufrundung auf volle Monate.

Die Vergütung gemäß vorstehenden lit. a) und b) erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auch in den folgenden Geschäftsjahren, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Rainer Koppitz erhielt mithin für das Geschäftsjahr 2020 Bezüge von 40.000 EUR Grundvergütung und 4.000 EUR Sitzungsgeld zzgl. Umsatzsteuer, die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rupert Doehner, Günter Müller und Florian Schuhbauer erhielten für das Geschäftsjahr 2020 Bezüge von 25.000 EUR Grundvergütung und 5.000 EUR Sitzungsgeld ggf. zzgl. Umsatzsteuer.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 betrugen mithin ohne Auslagenersatz netto 0,1 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats ohne Auslagenersatz auf netto 0,1 Mio. EUR.

NFON AG (HGB)

Der Jahresabschluss der NFON AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die NFON AG (NFON) ist das Mutterunternehmen des NFON-Konzerns und hat ihren Sitz in München, Deutschland. Die Geschäftsanschrift lautet: Machtlfinger Str. 7, 81379 München.

Den Umsatz generiert NFON im Wesentlichen mit der Erbringung cloudbasierter Telekommunikationsdienstleistungen an Unternehmenskunden. Dabei wird den Kunden die notwendige Vermittlungsdienstleistung aus der Cloud in den NFON-Rechenzentren über die sogenannte Cloud PBX (Private Branch Exchange oder Cloud-Telefonanlage) zur Verfügung gestellt, sodass diese auf die herkömmliche Telefonanlage in den eigenen Räumlichkeiten verzichten können. Der Kunde zahlt in der Regel zunächst eine einmalige Aktivierungsgebühr je Nebenstelle, zudem wird eine monatliche Bereitstellungsgebühr je genutzter Nebenstelle berechnet. Darüber hinaus kann NFON den Telefonanschluss ersetzen, sodass der Kunde die Gebühren für sämtlichen Telefonverkehr an NFON entrichtet. NFON wiederum bezieht diese Leistung von verschiedenen Carriern. Bei Bedarf verkauft NFON auch die Endgeräte bzw. die entsprechende Software (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones), die die Gesellschaft von mehreren Herstellern bezieht, und stellt ggf. einen Internetzugang auf Reselling-Basis zur Verfügung.

Der Vertrieb erfolgt über fünf Kanäle mit einem klaren Fokus auf den indirekten Partnervertrieb. Der direkte Kanal stellt nur einen dieser Vertriebswege dar. Darüber hinaus arbeitet NFON zum einen über den Vertrieb durch Händler, zum anderen werden in einem dritten Kanal noch Distributoren zwischengeschaltet. Zwei weitere Vertriebswege werden mit Wholesale-Partnern bedient, die die Sprachminuten selbst verkaufen oder ebenfalls über NFON beziehen. Die Sprachminuten umfassen die Dauer der einzelnen Telefongespräche und generieren wiederkehrende Umsätze in Form von Gesprächsgebühren.

Die NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsätze. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, laufende Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetric Digital Subscriber Line ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium-Lösungen wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL.

Ertragslage

in Mio. EUR 2020 2019
Umsatzerlöse 44,4 37,6
Sonstige betriebliche Erträge 0,7 0,5
Materialaufwand 6,5 6,9
Personalaufwand 19,5 16,9
Abschreibungen 0,8 0,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 26,7 27,1
Zinsergebnis −0,3 −0,6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,0 0,0
Ergebnis nach Steuern −8,7 −14,0
Sonstige Steuern 0,0 0,0
Jahresüberschuss/-fehlbetrag −8,7 −14,0

Umsatzerlöse

Ohne Verrechnungspreiserlöse bzw. -gutschriften ergeben sich im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse von 39,6 Mio. EUR und im Geschäftsjahr 2019 von 35,8 Mio. Mio. EUR.

Nach Bereinigung dieser Verrechnungspreise sind die Umsätze 2020 durch eine gestiegene Kundenbasis (wiederkehrende Umsätze) und den Verkauf von Hardware und sonstigen Dienstleistungen (nicht wiederkehrende Umsätze) gegenüber dem Vorjahr um rund 10,7% angestiegen.

Die externen Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus wiederkehrenden Erlösen i.H.v. 35,0 Mio. EUR und nicht wiederkehrende Erlösen i.H.v. 4,6 Mio. EUR.

Der Anteil der wiederkehrenden Erlöse am externen Gesamtumsatz lag leicht über der erwarteten Spanne, auch wenn deren Anstieg etwas geringer ausfiel als erwartet. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass die ursprünglich prognostizierte Zahl der Seats leicht verfehlt wurde.

Sonstige betriebliche Erträge

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge von 0,5 Mio. EUR 2019 auf 0,7 Mio. EUR 2020 ist hauptsächlich auf gestiegene Auflösungen von Rückstellungen zurück zu führen.

Materialaufwand

Der Materialaufwand sank trotz Ausweitung der Geschäftstätigkeit um 6,0%. Grund dafür sind reduzierte Hardwareumsätze mit niedriger Marge, im Vergleich zum Gesamtproduktportfolio, so dass sich hier folglich ein überdurchschnittlich großer Kostenblock reduzierte.

Personalaufwand

Der Anstieg des Personalaufwands um 15,6% ist insbesondere auf den kontinuierlichen, strategischen Personalaufbau sowie die Retention-Boni i.H.v. 0,2 Mio. EUR und Mitarbeiteraktienoptionen i.H.v. 0,9 Mio. EUR zurückzuführen. Daraus resultierte zusätzlich eine leichte Erhöhung der Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung.

Abschreibungen

Investitionen bestanden aus Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in Rechenzentrumskapazität. Somit stiegen die resultierenden planmäßigen Abschreibungen an. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Das Sinken der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 27,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 26,7 Mio. EUR im Jahr 2020, trotz kontinuierlich wachsendem Geschäfts- und Personalaufbau, ist maßgeblich auf Maßnahmen zur Kostensenkung im Rahmen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen.

So sanken insbesondere die Marketingaufwendungen von 5,3 Mio. EUR (2019) auf 3,7 Mio. EUR.

Weitere Einsparungen wurden bei Reiseaufwendung und übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen erzielt.

Im Bereich IT wurde hingegen massiv in die Einführung neuer Softwaretools investiert. Die damit zusammenhängenden Kosten stiegen von 0,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 auf 1,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020.

Ein wesentlicher Effekt in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist auf die im Vergleich zu 2019 höheren Aufwendungen für den Ergebnisausgleich der Tochtergesellschaften im Zuge der Anwendung der transaktionsbasierten Nettomargenmethode (2020: 9,9 Mio. EUR, 2019: 8,9 Mio. EUR) zurückzuführen. Hier wirkt sich insbesondere der Ausbau der Landesgesellschaften aus.

2019 waren zudem 0,6 Mio. EUR für die Akquisition der DTS angefallen.

Zinsergebnis

Die NFON AG zahlte Zinsen für ein Darlehen zur Akquisition der DTS. Eine ausgegebene Optionsanleihe wurde Anfang 2020 zurückgezahlt, daher sank der Zinsaufwand 2020 in Vergleich zu 2019.

Steuern von Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund des weiterhin negativen Ergebnisses vor Steuern, fielen sowohl 2020 als auch 2019 keine Steuern auf Erträge an.

Sonstige Steuern

Hier fallen ausschließlich geringfügige KFZ-Steuern an.

Jahresfehlbetrag

Der gesunkene Jahresfehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus dem sich positiv entwickelnden Geschäft auf der Umsatzseite der NFON AG, bei gleichzeitiger Ergreifung kurzfristiger Sparmaßnahmen, um etwaige Belastungen aus der COVID-19-Pandemie abzufangen und einen effektiven Einsatz der Mittel, insbesondere auf Marketingseite sicher zu stellen.

Die Anlaufkosten der Tochtergesellschaften, die die NFON AG im Rahmen ihrer konzernweiten Verrechnungspreissystematik auf der Basis der transaktionsbasierten Nettomargenmethode trägt, stellen nach wie vor einen signifikanten Kostenblock in der NFON AG dar.

Finanzlage

Der Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist maßgeblich vom negativen Jahresergebnis von 8,7 Mio. EUR geprägt. Es wird auf die Ausführungen in der Ertragslage verwiesen.

Die Investitionstätigkeit im Berichtsjahr beinhaltet im Wesentlichen die Mittelabflüsse zum Ausbau der Rechenzentrumskapazität. Ein Mittelzufluss an die NFON AG erfolgte durch eine Kapitalherabsetzung bei der Tochter nfon GmbH und der Rückzahlung des entsprechenden Beteiligungskapitals in Höhe von 7,5 Mio. EUR. Gegenläufig wirkte sich die Gründung der NFON developments unipessoal Lda. (0,1 Mio. EUR) aus.

Bei der Finanzierungstätigkeit betreffen 5,1 Mio. EUR Mittelabflüsse aufgrund Rückzahlung der Optionsanleihe, nebst Zinsen.

Insgesamt verringerte sich der Finanzmittelfond gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Mio. EUR auf 21,1 Mio. EUR. Die NFON AG konnte zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Vermögenslage

Bilanz der NFON AG nach HGB (Kurzfassung)

in Mio. EUR 2020 2019
Anlagevermögen 37,1 43,1
Umlaufvermögen 26,6 32,0
Rechnungsabgrenzungsposten 1,1 0,9
Aktiva 64,8 76,0
Eigenkapital 43,0 50,8
Rückstellungen 2,5 3,4
Verbindlichkeiten 18,9 21,8
Rechnungsabgrenzungsposten 0,4 0
Passiva 64,8 76,0

Anlagevermögen

Die deutliche Reduzierung des Anlagevermögens resultiert vor allem aus der Entwicklung im Finanzanlagevermögen und steht mit der Kapitalherabsetzung bei der nfon GmbH um 7,5 Mio. EUR im Zusammenhang. Gegenläufig wirkte sich die Kapitalerhöhung bei der NFON S.R.L. (0,5 Mio. EUR) sowie die Gründung der NFON developments unipessoal Lda. (0,1 Mio. EUR) aus. Des Weiteren erhöhten sich das Sachanlagevermögen und die Immateriellen Vermögensgegenstände um 0,7 Mio. EUR, insbesondere durch Investitionen in die IT-Infrastruktur und Serverhardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum.

Die Abschreibungen auf immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen 2020 0,8 Mio. EUR.

Umlaufvermögen

Die Reduzierung des Umlaufvermögens basiert vor allem auf den um 6,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr reduzierten Bankguthaben.

Eigenkapital

Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag von 8,7 Mio. EUR und der durch die ausgegebenen Mitarbeiteraktienoptionen (0,9 Mio. EUR) höheren Kapitalrücklage auf 43,0 Mio. EUR reduziert.

Rückstellungen

Der Rückgang der Rückstellungen ist mit 0,9 Mio. EUR im Wesentlichen auf die Reduzierung der Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen zurückzuführen.

Verbindlichkeiten

Der Rückgang der Verbindlichkeiten betrifft vor allem mit 5,1 Mio. EUR die Rückzahlung der 2019 begebenen Optionsanleihe. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich infolge des gestiegenen Geschäftsvolumens von 2,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 auf 3,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020. Ebenso entwickelten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (+1,4 Mio. EUR auf 5,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020).

Rechnungsabgrenzungsposten

Der zum 31. Dezember 2020 erfasste PRAP betrifft zum Bilanzstichtag vorzunehmende Abgrenzungen für Folgeperioden betreffende Erträge und steht mit Abrechnungen an einen Vertriebspartner im Zusammenhang.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Insgesamt war 2020 für die NFON AG ein erfolgreiches Jahr. Die Gesellschaft konnte den eingeschlagenen Wachstumskurs weiterführen, die beim Börsengang im Jahr 2018 vereinnahmten Mittel planmäßig in organisches Wachstum investieren und den Umsatz sowie den Rohgewinn steigern. Dabei wurden die ursprünglich prognostizierten Ziele bezüglich Aufbau der Seats und der damit zusammenhängenden wiederkehrenden Umsätze leicht verfehlt, während deren Anteil am externen Gesamtumsatz gesteigert werden konnte.

Risiken und Chancen

Die Geschäftsentwicklung der NFON AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Gesamtkonzerns. An den Risiken der Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die NFON AG grundsätzlich in voller Höhe, da es sich ausschließlich um Gesellschaften handelt, an denen die NFON AG 100% der Anteile hält. Aufgrund der überarbeiteten Transferpreissystematik ergibt sich für die NFON AG das Risiko, potenzielle Anlaufverluste der Tochtergesellschaften finanziell tragen zu müssen. Die Risiken und Chancen sind im "Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts dargestellt.

Prognosebericht

Aufgrund der Verflechtungen der NFON AG mit den Konzerngesellschaften verweisen wir auf die Aussagen im Prognosebericht des Konzernlageberichts, die insbesondere auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln. Die im Konzernprognosebericht getroffenen Aussagen zu CO-VID-19 treffen uneingeschränkt für die NFON AG zu. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen, des sich ausbreitenden Virus auf die wirtschaftliche Entwicklung der NFON AG, nur schwierig abzuschätzen. Unabhängig davon erwartet die NFON AG für das Geschäftsjahr 2021 einen im Vergleich zum Berichtsjahr leicht verlangsamten Anstieg der wiederkehrenden Umsätze, deren Anteil am externen Gesamtumsatz konstant erwartet wird. Die beim Kunden betriebenen Nebenstellen (Seats) werden im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 ähnlich stark wachsen. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es zu einer Abweichung zwischen den Plandaten und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, kommen kann.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach §315 Abs. 1 Satz 5 und nach §289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

München, 13. April 2021

Dr. Klaus von Rottkay Vorstandsvorsitzender Jan-Peter Koopmann Vorstand

KONZERN-ABSCHLUSS ZUM 31.12.2020

NFON FINANZBERICHT 2020

Konzern-GuV und -Gesamtergebnisrechnung
Konzernbilanz 58
Konzern-Kapitalflussrechnung 60
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2020 62
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019 63

56

Konzern-GuV und -Gesamtergebnisrechnung

für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember2020

KONZERN-

ABSCHLUSS

ZUM 31.12.2020

in TEUR Anhangangabe 01.01.−31.12.2020 01.01.−31.12.2019
Umsatzerlöse 18 67.602 57.117
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 19 −27
Sonstige betriebliche Erträge 15 958 636
Materialaufwand −14.024 −13.637
Personalaufwand 17 −28.495 −24.248
Planmäßige Abschreibungen 4/5/6 −4.150 −3.005
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16 −23.584 −26.773
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige Forderungen
21 −137 −42
Sonstiger Steueraufwand −16 −10
Erträge aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
vor Zinsergebnis und Ertragsteuern
−1.828 −9.989
Zinsen und ähnliche Erträge 14 36
Zinsen und ähnliche Aufwendungen −510 −852
Zinsergebnis −496 −816
Ergebnis vor Ertragsteuern −2.324 −10.805
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12 −135 −39
Latenter Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) 12 222 −81
Konzern-Jahresfehlbetrag –2.237 −10.924
Zurechenbar:
den Anteilseignern des Mutterunternehmens −2.237 −10.924
nicht beherrschenden Anteilen 0 0
Sonstiges Ergebnis
(das in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird)
−272 333
Steuern auf das sonstige Ergebnis 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern −272 333
Gesamtergebnis -2.509 −10.592
Zurechenbar:
den Anteilseignern des Mutterunternehmens -2.509 −10.592
nicht beherrschenden Anteilen 0 0
Nettoverlust je Aktie, unverwässert (in EUR) 14 −0,15 −0,77
Nettoverlust je Aktie, verwässert (in EUR) 14 −0,15 −0,77

Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2020

in TEUR Anhangangabe 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 4/5 9.482 7.606
Immaterielle Vermögenswerte 5 27.079 22.438
Aktive latente Steuern 12 1.079 132
Langfristige sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 9 283 289
Summe langfristige Vermögenswerte 37.924 30.467
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 7 149 208
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8 9.973 7.558
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 8 390 390
Kurzfristige sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 9 2.290 2.164
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21 23.034 36.419
Summe kurzfristige Vermögenswerte 35.837 46.740
Summe Aktiva 73.761 77.206

NFON FINANZBERICHT 2020 KONZERNBILANZ

in TEUR Anhangangabe 31.12.2020 31.12.2019
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 13 15.056 15.056
Kapitalrücklage 13 83.926 82.987
Gewinnrücklage −53.911 −51.674
Rücklage für Währungsumrechnung 506 778
Summe Eigenkapital 45.577 47.146
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 4.577 3.436
Langfristige sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 9 186 172
Passive latente Steuern 12 802 77
Summe langfristige Verbindlichkeiten 5.565 3.685
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21 4.931 5.174
Kurzfristige Rückstellungen 0 2.262 2.176
Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten 9 137 125
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 11 10.690 15.451
Kurzfristige sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 9 4.600 3.449
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 22.619 26.374
Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten 73.761 77.206

Konzern-Kapitalflussrechnung

für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020

in TEUR Anhangangabe 2020 2019
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Ergebnis nach Steuern −2.237 −10.924
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses zum Mittelzufluss
Ertragsteuern 12 −85 120
Zinserträge /(-aufwendungen), netto 496 816
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und auf Sachanlagen
5/4 4.150 3.005
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
137 42
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
19 940 638
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 47 233
Veränderungen bei:
Vorräten 59 42
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Forderungen
−2.672 −1.974
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
1.018 −119
Rückstellungen und Leistungen an Arbeitnehmer 76 873
Gezahlte Zinsen −384 −655
Gezahlte Ertragsteuern −125 385
Auswirkungen von Wechselkursänderungen –272 333
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.149 −7.187

NFON FINANZBERICHT 2020 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

in TEUR Anhangangabe 2020 2019
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
4 62 0
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen 4 −1.557 −1.847
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 5 –6.043 −3.372
Auszahlungen im Zusammenhang mit der Onwerk Akquisition
(Vorjahr: DTS-Erwerb)
−150 −15.260
Cashflow aus der Investitionstätigkeit −7.688 −20.480
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung durch die Anteilseigner des
Mutterunternehmens
13 0 10.605
Einzahlungen aus aufgenommenen Krediten und Darlehen 0 14.007
Rückzahlungen von Bankdarlehen und ähnlichen Verbindlichkeiten 11 −5.141 −649
Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen −1.668 −1.357
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit −6.809 22.606
Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente −13.348 −5.060
Auswirkung von Wechselkursveränderungen auf die Liquidität −37 43
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
zu Beginn der Periode
36.419 41.436
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
zum Ende der Periode
23.034 36.419

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode umfassen Einlagen bei Banken in Höhe von 323 TEUR zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019: 340 TEUR), die aufgrund von Sicherheitsleistungen von Kunden mit schlechten Kreditratings nicht uneingeschränkt dem Konzern zurückgeführt werden können. Alle Einschränkungen bezüglich derartiger Sicherheitsleistungen sind kurzfristiger Natur.

Die Auszahlungen für den Erwerb der DTS im Vorjahr berücksichtigen bei der DTS zum Erwerbszeitpunkt vorhandene negative Cash-Bestande von 565 TEUR.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

zum 31. Dezember 2020

Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar
in TEUR Gezeichne
tes Kapital
Kapital
rücklage
Rücklage für
Währungs
umrechnung
Bilanz
verlust
Summe
Eigen
kapital
Nicht
beherr
schende
Anteile
Summe
Stand zum 01.01.2020 15.056 82.987 777 −51.674 47.146 0 47.146
Gesamtergebnis in der Periode
Verlust (Gewinn) in der Periode 0 0 0 −2.237 −2.237 0 −2.237
Sonstiges Ergebnis in der Periode 0 0 −272 0 –272 0 −272
Summe Gesamtergebnis in der Periode 0 0 −272 −2.237 −2.509 0 −2.509
Geschäftsvorfälle mit Eigentümern
des Unternehmens
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit
Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
0 939 0 0 939 0 939
Summe Geschäftsvorfälle mit den
Eigentümern des Unternehmens
0 939 0 0 939 0 939
Stand zum 31.12.2020 15.056 83.926 506 –53.911 45.576 0 45.576

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

zum 31. Dezember 2019

Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar
in TEUR Gezeichne
tes Kapital
Kapital
rücklage
Rücklage für
Währungs
umrechnung
Gewinn
rücklage
Summe
Eigen
kapital
Nicht
beherr
schende
Anteile
Summe
Stand zum 01.01.2019 13.807 70.132 444 −40.750 43.634 0 43.634
Gesamtergebnis in der Periode
Verlust (Gewinn) in der Periode 0 0 0 −10.924 −10.924 0 −10.924
Sonstiges Ergebnis in der Periode 0 0 333 0 333 0 333
Summe Gesamtergebnis in der Periode 0 0 333 −10.924 −10.592 0 −10.592
Geschäftsvorfälle mit Eigentümern
des Unternehmens
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit
Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
0 638 0 0 638 0 638
Erhöhung des Grundkapitals aus
genehmigen Kapital zur teilweisen Zahlung
des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb
285 2.534 0 0 2.819 0 2.819
Eigenkapitalkomponente der im Berichts
zeitraum begebenen Optionsanleihe
0 43 0 0 43 0 43
Erhöhung des Eigenkapitals aus genehmigten
Kapital i.Z.m. der Ausübung der im Berichts
jahr begebenen Optionsanleihe
964 9.640 0 0 10.604 0 10.604
Summe Geschäftsvorfälle mit den
Eigentümern des Unternehmens
1.249 12.855 0 0 14.104 0 14.104
Stand zum 31.12.2019 15.056 82.987 777 −51.674 47.146 0 47.146

KONZERN-ANHANG

NFON FINANZBERICHT 2020

Grundlagen der Rechnungslegung 65
Wesentliche
Rechnungslegungsmethoden 66
Zusammenfassung der Schätzungen,
Beurteilungen und Annahmen 88
Sachanlagen 91
Nutzungsrechte aus
Leasingverhältnissen 92
Immaterielle Vermögenswerte 94
Vorräte 97
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige finanzielle
Vermögenswerte 98
Sonstige (nicht-finanzielle) Vermögenswerte,
sonstige (nicht-finanzielle) Verbindlich
keiten, Ertragsteuerforderungen und
Ertragsteuerverbindlichkeiten 99
Rückstellungen 100
Verzinsliches Fremdkapital 101
Ertragsteuern 102
Eigenkapital 106
Ergebnis je Aktie 110
Sonstige betriebliche Erträge 111
Sonstige betriebliche
Aufwendungen 111
Personalaufwand und Mitarbeiter 112
Umsatzerlöse 113
Leasingverhältnisse 118
Anteilsbasierte Vergütungen 119
Finanzinstrumente 122
Transaktionen mit nahestehenden
Unternehmen und Personen 133
Segmentinformationen 137
Konzern-Kapitalflussrechnung 141
Eventual- und andere
Verpflichtungen 141
Sonstige Angaben 142
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 144
Entsprechenserklärung zum
Deutschen Corporate Governance Kodex 144
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers 145
Finanzkalender 154
Impressum 155

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Übersicht zum Unternehmen

KONZERN-

ANHANG

Der NFON-Konzern erbringt Cloud-Telefondienste für eine nutzerfreundliche und effektive Kommunikation für Kunden an allen Standorten und für alle Mitarbeiter, jederzeit und über unterschiedliche Geräte wie Smartphones, Tablets, PCs und Festnetztelefone. Der Konzern ist in verschiedenen europäischen Ländern tätig, insbesondere in Deutschland, Österreich, dem Vereinigten Königreich und Spanien.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Machtlfinger Straße 7, 81379 München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168022 eingetragen. Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist in Deutschland registriert. Der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit ist in München.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 wurde am 13. April 2021 durch Beschluss des Vorstands zur Veröffentlichung freigegeben.

Konzernabschluss

Der Konzernabschluss und die Anhangangaben bilden die Geschäftstätigkeit der NFON AG (das "Unternehmen") und seiner Tochterunternehmen (zusammen "NFON" oder der "Konzern") ab. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden unter Berücksichtigung der Auslegung des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Währung

Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der NFON AG darstellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Werte im Konzernabschluss und in den zugehörigen Anhangangaben auf die nächsten Tausend Euro (TEUR) gerundet. Daher können in den Tabellen im Konzernanhang Rundungsdifferenzen auftreten.

Sonstiges

Die Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 in kurz- und langfristiges Vermögen beziehungsweise kurz- und langfristige Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern-GuV wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Vergleichsinformationen

Der Konzernabschluss enthält Beträge zu den Stichtagen bzw. für die Perioden zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum 31. Dezember 2019.

2. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden

A. Grundlage der Erstellung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis des Prinzips der Periodenabgrenzung und auf Basis der historischen Kosten, die gegebenenfalls durch die Bewertung ausgewählter langfristiger Vermögenswerte, finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert und anteilsbasierter Vergütungen geändert wurden.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

B. Im Berichtsjahr erstmals anzuwendende neue und geänderte Standards

NFON hat in der am 1.1.2020 beginnenden Berichtsperiode folgende Standards und Änderungen bestehender Standards erstmalig angewendet:

  • Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards,
  • Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3),
  • Definition von "wesentlich" (Änderungen an IAS 1 und IAS 8),
  • Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Zinssatz Benchmark Reform,

Die aufgeführten Änderungen haben keinen signifikanten Einfluss auf die aktuelle bzw. voraussichtlich keinen signifikanten Einfluss auf zukünftige Perioden.

C. Neue Standards, die noch nicht angewendet werden

Bei den folgenden Standards wird davon ausgegangen, dass sie in der Periode der erstmaligen Anwendung keine bzw. keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben werden:

  • COVID-19 bezogene Mieterleichterungen (Änderungen an IFRS 16), anzuwenden ab 01. Juni 2020,
  • Reform der Referenzzinssätze Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16), anzuwenden ab 01. Januar 2021,
  • Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung (Änderungen an IAS 37), anzuwenden ab 01. Januar 2022,
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018–2020, anzuwenden ab 01. Januar 2022,
  • Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an IAS 16), anzuwenden ab 01. Januar 2022,
  • Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3), anzuwenden ab 01. Januar 2022,
  • Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1), anzuwenden ab 01. Januar 2023,
  • IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge, anzuwenden ab 01. Januar 2023,
  • Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 "Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen", erstmalige Anwendung ist noch offen.

NFON wendet neue Standards prinzipiell erstmals ab dem Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung an.

D. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss schließt alle von der NFON AG kontrollierten Tochterunternehmen ein. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle oder Salden werden eliminiert. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen der NFON AG sind ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung erlangt wird, bis zum Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet, in den Konzernabschluss des Unternehmens einbezogen und werden für die gleiche Berichtsperiode nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt.

Die Beherrschung ist dann gegeben, wenn der Konzern aufgrund seines Engagements bei dem Beteiligungsunternehmen schwankenden Renditen ausgesetzt ist oder Anrechte daran besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Konkret beherrscht der NFON-Konzern ein Beteiligungsunternehmen nur dann, wenn er über Folgendes verfügt:

  • Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. bestehende Rechte, die dem Konzern die gegenwärtige Möglichkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu bestimmen);
  • eine Risikobelastung aufgrund schwankender Renditen aus dem Engagement bei dem Beteiligungs-unternehmen und
  • die Fähigkeit, durch Ausübung der Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens zu beeinflussen.

In der Regel wird davon ausgegangen, dass bei einer Mehrheit der Stimmrechte eine Beherrschung gegeben ist.

Der Konzern beurteilt, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der drei Elemente der Beherrschung verändert haben.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Anteilseignern des Mutterunternehmens des NFON-Konzerns und den nicht beherrschenden Anteilen selbst dann zugeordnet, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen. Wenn erforderlich, werden Berichtigungen in den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, damit deren Rechnungslegungsmethoden den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns entsprechen. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapitalien, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden bei der Konsolidierung in voller Höhe eliminiert.

Im Falle, dass der Konzern einen Anteil des von nicht beherrschenden Anteilen gehaltenen Eigenkapitals erwirbt, erfolgt eine Erfassung der Differenzen zwischen dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile im Konzerneigenkapital und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung unmittelbar im Konzerneigenkapital.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode (Acquisition Method) bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag des Erwerbs und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet NFON die Anteile ohne beherrschenden Einfluss entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Vereinbarte bedingte Gegenleistungen werden am Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Prüfung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls notwendiger Wertminderungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäftsoder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet sind.

Die Zusammensetzung der konsolidierten Konzernunternehmen stellt sich wie folgt dar:

  • NFON AG, München, Deutschland (oberstes Mutterunternehmen);
  • nfon GmbH, St. Pölten, Österreich (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
  • NFON UK Ltd., Maidenhead, Vereinigtes Königreich (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
  • NFON Iberia SL, Madrid, Spanien (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
  • NFON Italia S.R.L., Mailand, Italien (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
  • NFON France SAS, Paris, Frankreich (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
  • Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz (DTS) (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
  • NFON Developments Unipessoal LDA, Lisabon, Portugal (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG).

Die NFON Developments Unipessoal LDA, Lissabon, Portugal, wurde im Berichtsjahr mit einem Stammkapital von 50 TEUR gegründet.

Kaufpreisallokation Onwerk GmbH, Mannheim

Mit Datum vom 20. Dezember 2019 hat der Konzern mit der Onwerk GmbH, Mannheim (Onwerk), vereinbart, dass verschiedene Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse sowie insbesondere die bestehenden Arbeitsverhältnisse (inklusive der Arbeitsverhältnisse der beiden geschäftsführenden Gesellschafter) zu einem Barkaufpreis von 150 TEUR von Onwerk auf NFON übertragen werden. Übertragungsstichtag war der 01. April 2020.

Der Kaufpreis hing von der Anzahl der Mitarbeiter, die zum 1.4.2020 auf NFON übergegangen sind (d. h., dass am 1.4.2020 ein Arbeitsverhältnis zwischen dem betreffenden Mitarbeiter und der NFON AG bestand), ab. Da alle Mitarbeiter übergangen sind, war der maximal mögliche Kaufpreis zu entrichten.

Onwerk entwickelt umfassende und individuelle Software-Lösungen in verschiedenen Bereichen und Branchen. Diese Entwicklung wird maßgebend von den Mitarbeiten und den beiden geschäftsführenden Gesellschaftern von Onwerk geprägt. Vordergründig für den Erwerb war die Erweiterung der Workforce im NFON-Entwicklungsbereich.

Da die übernommenen Vermögenswerte und die übernommenen Vertragsverhältnisse (z. B. der Mietvertrag für Büroräume) von untergeordnetem Wert waren, wurde der gesamte Kaufpreis auf den Geschäfts- oder Firmenwert allokiert. Dieser zu erfassende Goodwill basiert auf dem künftigen Umsatzpotential, das mit Hilfe der übernommenen Mitarbeiter entwickelten Produkten bzw. Features erwirtschaftet werden soll. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in voller Höhe steuerlich erfasst.

E. Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet und bei Bedarf abgeschrieben. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden auf der Grundlage der tatsächlichen Anschaffungskosten und gegebenenfalls der direkten Arbeitskosten ermittelt, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Wenn die Nettoveräußerungswerte unter den Lagerhaltungskosten liegen, wird eine Rückstellung in Höhe dieser Differenz gebildet.

Wenn die Umstände, die vormals zu einer Abwertung der Vorräte auf einen Wert unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geführt haben, nicht länger bestehen, wird der Betrag der Abwertung insoweit rückgängig gemacht, dass der neue Buchwert dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und berichtigtem Nettoveräußerungswert entspricht.

Die Vorräte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus einem minimalen Bestand an Hardware, beispielsweise Telefonen, die an Kunden verkauft werden oder bei Kunden zu Testzwecken zeitlich beschränkt im Einsatz sind.

F. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Kunden wird auf der Grundlage einer Bewertung ihrer jeweiligen finanziellen Lage Kredit gewährt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und bei sonstigen Forderungen handelt es sich um in Rechnung gestellte Beträge, die derzeit von Kunden bzw. sonstigen Schuldnern dem Konzern geschuldet werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden beim erstmaligen Ansatz zu deren Transaktionspreis angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die Vorgehensweise zur Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen wird in Anhangangabe 8 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) beschrieben.

Hinsichtlich der Definition des Geschäftsmodells und der Beurteilung, ob vertragliche Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen wird auf Anhangangabe 2 – Wesentliche Rechnungslegungsmethoden – S – Finanzinstrumente – verwiesen.

G. Sachanlagen

Posten des Sachanlagevermögens werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung der Vermögenswerte nach deren Nutzung ist in den Anschaffungsoder Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Die Anschaffungskosten umfassen Aufwendungen, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zugeordnet werden können.

Nachträgliche Anschaffungskosten erhöhen nur dann den Buchwert des ursprünglichen Vermögenswertes bzw. werden als separater Vermögenswert aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen in Verbindung mit dem Vermögenswert zufließen wird und dieser Nutzen verlässlich ermittelt werden kann. Alle sonstigen Reparatur- und Wartungskosten werden direkt in der Periode der Entstehung als Aufwand erfasst.

Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Anlagen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–15 Jahre.

Mietereinbauten werden über die geschätzte Nutzungsdauer der Mietereinbauten oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.

Die Buchwerte von Vermögenswerten, die Abschreibungsmethoden und die Nutzungsdauern werden am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Beim Abgang von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die zugehörigen kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen aus der Konzernbilanz ausgebucht und der Nettobetrag abzüglich eventuell entstandener Erlöse wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird überprüft, sobald Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Gegebenenfalls wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte durch Schätzung ermittelt.

H. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur für bestehende sonstige immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts erhöhen, auf den sie sich beziehen. Die Kosten von Entwicklungsaktivitäten werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien von IAS 38 erfüllt sind. Alle sonstigen Aufwendungen für intern erzeugte Produkte oder Vermögenswerte (z.B. Forschungskosten) werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind in den planmäßigen Abschreibungen in der Gesamtergebnisrechnung enthalten.

Die Nutzungsdauer sonstiger immaterieller Vermögenswerte wird individuell bestimmt. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden systematisch über ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und auf Wertminderungen geprüft, falls Ereignisse oder Änderungen von Umständen darauf hindeuten, dass ihr Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist.

Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Wertminderungsverluste werden erfasst, sofern der Buchwert über dem erzielbaren Betrag liegt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich dahin gehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Die Überprüfung des Vorliegens einer Wertminderung wird entweder auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes oder auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) vorgenommen. Für die dargestellten Perioden hat der Konzern keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer aktiviert.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht fertig gestellt sind, werden ebenfalls jährlich auf Wertminderungen geprüft.

1. Geschäfts- oder Firmenwerte

Für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte wird aufgrund der fehlenden zeitlichen Beschränkung der Erzeugung von Netto-Cashflows für den Konzern eine unbestimmte Nutzungsdauer unterstellt. Entsprechend IAS 36 werden mindestens einmal jährlich (am Jahresende) sowie bei Anzeichen für das Vorliegen einer Wertminderung Werthaltigkeitstests auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden in Folgeperioden nicht zugeschrieben.

2. Immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen

Immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die bei 20 Jahren liegt, abgeschrieben. Sie werden auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass sich ihr Nettoveräußerungswert verringert haben könnte.

3. Aktivierte Entwicklungsprojekte

Entwicklungskosten für neu entwickelte Software werden als Entwicklungsprojekte aktiviert, wenn

  • eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist,
  • sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind,
  • die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen wird,
  • NFON beabsichtigt und fähig ist, das Entwicklungsprojekt fertigzustellen und es zu nutzen, und
  • adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen verfügbar sind, um die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert nutzen und verkaufen zu können.

Die aktivierten Entwicklungsprojekte umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Finanzierungskosten werden aktiviert, wenn das Entwicklungsprojekt einen qualifizierten Vermögenswert im Sinne des IAS 23 darstellt und die Finanzierungskosten nicht unwesentlich sind.

Nach dem erstmaligen Ansatz der Entwicklungsprojekte werden die Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear ab dem Zeitpunkt, zu dem das neu entwickelte Produkt bzw. Feature die sogenannte "Definition of Done" erreicht. Dabei wird der planmäßigen Abschreibung eine geschätzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt, die regelmäßig zwischen 3 und 7 Jahren liegt.

Noch nicht fertig gestellte Entwicklungsprojekte werden jährlich sowie bei Anzeichen für das Vorliegen einer Wertminderung auf Werthaltigkeit getestet. Abgeschlossene Entwicklungsprojekte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden bei Anzeichen für das Vorliegen einer Wertminderung auf Werthaltigkeit getestet. Wertminderungen werden vorgenommen, sofern hinreichende Gründe hierfür vorliegen.

Forschungskosten werden nicht aktiviert und bei Entstehung als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand belief sich im Berichtsjahr auf 5.493 TEUR (2019: 4.410 TEUR). Davon wurden 3.911 TEUR (2019: 2.831 TEUR) als immaterielle Vermögenswerte aktiviert.

I. Impairment-Test

Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Abschlussstichtag ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und auf Wertminderung geprüft, indem ermittelt wird, ob ihr Betrag erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird erfasst, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt.

Für immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen Werthaltigkeitstests durchgeführt.

Der Buchwert nicht-finanzieller Vermögenswerte wird (bis auf das Vorratsvermögen und die latenten Steueransprüche) zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt.

NFON FINANZBERICHT 2020 KONZERNANHANG

Zur Überprüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten sind (CGU). Der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird den CGUs oder den Gruppen von CGUs zugeordnet, die voraussichtlich einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen werden. Die Segmente, die von der Geschäftsführung als die operativen Segmente ermittelt wurden, sind gleichzeitig die CGUs für die Überprüfung der Anzeichen auf das Vorliegen von Wertminderungen.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer CGU ist der höhere Wert aus dem entsprechenden Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Zur Bestimmung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Anwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts oder der CGU widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Solche Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Dabei wird prinzipiell zunächst der Buchwert des der CGU zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts reduziert. Sofern dieser null beträgt, werden die Buchwerte der sonstigen Vermögenswerte der CGU bzw. der Gruppe von CGUs anteilig wertgemindert. Sofern es einen Anhaltspunkt auf eine Wertminderung bei einem Vermögenswert innerhalb einer CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthält, gibt, wird allerdings zunächst der betreffende Vermögenswert hinsichtlich einer vorzunehmenden Wertminderung geprüft, ehe diese Prüfung für die CGU erfolgt. Gegebenenfalls vorzunehmende Wertberichtigungen werden dann zunächst auf den betrachteten Vermögenswert allokiert. Bei einem gegebenenfalls verbleibenden Wertberichtigungsbedarf findet dann die zuvor beschriebene (prinzipielle) Vorgehensweise entsprechend Anwendung.

Eine Wertminderung in Bezug auf einen Firmen- oder Geschäftswert wird in späteren Jahren nicht aufgeholt. Bei sonstigen Vermögenswerten kann eine außerplanmäßige Abschreibung nur unter Berücksichtigung zwischenzeitlich vorzunehmender planmäßiger Abschreibungen aufgeholt werden.

J. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und der Konzern die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Bilanz als Verminderung der Anschaffungskosten angesetzt und in gleichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts als Abschreibung aufgelöst.

K. Fremdwährungsumrechnung

Die Abschlüsse jeder Einheit werden mit der Währung desjenigen Wirtschaftsumfelds erfasst, in dem die Einheit primär tätig ist (funktionale Währung). Der Konzernabschluss wird in EUR, der Berichtswährung des Konzerns, aufgestellt.

Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Tag der Transaktion geltenden Wechselkurs in die jeweilige funktionale Währung der Unternehmen des Konzerns umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, werden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs in die funktionale Währung umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.

Umrechnungsdifferenzen werden prinzipiell erfolgswirksam erfasst.

Die funktionale Währung des ausländischen Tochterunternehmens NFON UK Ltd. ist das britische Pfund Sterling (GBP).

Zum Abschlussstichtag werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dieses Tochterunternehmens zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs (Kassakurs) in die Konzern-Berichtswährung umgerechnet. Die Gesamtergebnisrechnung wird zu dem für die Berichtsperiode geltenden Durchschnittskurs umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in einer gesonderten Eigenkapitalkomponente erfasst. Beim Abgang der ausländischen Einheit werden die bis zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfassten Umrechnungsdifferenzen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird zum Periodendurchschnittskurs, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Periodenstichtagskurs umgerechnet.

Die folgenden Wechselkurse wurden für die jeweiligen Konzernabschlüsse verwendet:

Kassakurse zum Durchschnittskurse
31. 12.2020 31. 12.2019 2020 2019
GBP 1,1123 1,1754 1,1252 1,1393

L. Segmentberichterstattung

Über Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Konzerns übereinstimmt.

M. Ertragsteuern

Tatsächliche und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf einen Unternehmenszusammenschluss oder Posten, die im sonstigen Ergebnis und damit direkt im Eigenkapital erfasst werden.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum jeweiligen Bilanzstichtag gelten. Zu den tatsächlichen Steuern gehören auch Steuern, die infolge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

NFON FINANZBERICHT 2020 KONZERNANHANG

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der

  • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts und aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Einkommen beeinflusst, und der
  • latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Einkommen beeinflusst, und
  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Künftige Steuersatzänderungen werden am Bilanzstichtag berücksichtigt, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Entsprechend IAS 12.74 werden die latenten Steuern saldiert dargestellt, soweit die Anforderungen für eine Aufrechnung gegeben sind.

IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z.B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die

Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NFON AG.

N. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Bankguthaben. Alle hochliquiden Anlagen, die mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten ab dem Erwerbszeitpunkt gekauft werden, werden als Zahlungsmitteläquivalente angesehen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten folge bewertet. Hinsichtlich der Definition des Geschäftsmodells und der Beurteilung, ob vertragliche Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen wird auf Anhangangabe 2 – Wesentli-che Rechnungslegungsmethoden – S – Finanzinstrumente – verwiesen.

O. Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn als Folge eines Ereignisses in der Vergangenheit gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, die zuverlässig geschätzt werden kann, und wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Bei einer wesentlichen Wirkung des Zinseffektes werden Rückstellungen unter Verwendung eines Abzinsungssatzes abgezinst, der die jeweils aktuellen Markterwartungen sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken widerspiegelt. Der entsprechende Zinseffekt wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsführung angepasst. Da Rückstellungen einem gewissen Ermessensspielraum unterliegen, kann die zukünftige Erfüllung der jeweiligen Verpflichtung von den als Rückstellung erfassten Beträgen abweichen. Für die Ermittlung von Rückstellungen in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Verfahren sowie behördlichen Untersuchungen werden umfangreiche Schätzungen angestellt.

Weitere Einzelheiten zu Rückstellungen finden sich in Anhangangabe 10 – Rückstellungen und Anhangangabe 25 – Eventual- und andere Verpflichtungen.

P. Umsatzerlöse

Nach IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden weist NFON Umsatzerlöse aus, um den Übergang zugesagter Güter oder Dienstleistungen an Kunden in einem Betrag darzustellen, der die Gegenleistung widerspiegelt, auf die das Unternehmen im Gegenzug für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Dabei wird die folgende fünfstufige Vorgehensweise zugrunde gelegt:

  • Identifizierung des Vertrags (der Verträge) mit einem Kunden,
  • Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags;
  • Bestimmung des Transaktionspreises,
  • Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags,
  • Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.

Kundenverträge sind in der Regel monatliche Verträge, das heißt, sie haben keine Mindestvertragslaufzeit, sondern verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht gekündigt werden. Allerdings gibt es auch Verträge, die eine Mindestvertragslaufzeit haben, beispielsweise 12, 24 oder 36 Monate. Kundenverträge beinhalten (i) wiederkehrende Dienstleistungen und (ii) nicht-wiederkehrende Dienstleistungen und Produkte.

Eine Leistungsverpflichtung ist die Bilanzierungseinheit für die Erlöserfassung unter IFRS 15. Bei Vertragsabschluss prüft NFON die im Vertrag dem Kunden zugesagten Güter oder Dienstleistungen und definiert dabei folgendes als Leistungsverpflichtung:

  • ein eigenständig abgrenzbares Gut bzw. eine eigenständig abgrenzbare Dienstleistung oder ein eigenständig abgrenzbares Bündel aus Gütern oder Dienstleistungen oder
  • eine Reihe eigenständig abgrenzbarer Güter oder Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und nach dem gleichen Muster auf den Kunden übertragen werden.

NFON führt diese Prüfung für alle zugesagten Güter oder Dienstleistungen und alle ausdrücklich in den Vereinbarungen mit dem Kunden angegebenen Aktivitäten durch. Beispielsweise sind monatliche Telefondienstleistungen und die Bereitstellung von Hardware eigenständig abgrenzbar und werden in einem Vertrag abgegrenzt. Dienstleistungen wie Aktivierungsgebühren oder die Portierung bestehender Telefonnummern gelten nicht als separate Leistungsverpflichtungen, denn sie führen zu einer Erweiterung des NFON-Netzes und nicht zur Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden. Zudem kann der Kunde sich nicht dafür entscheiden, Aktivierungsaktivitäten nicht zu kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde.

Wiederkehrende Umsätze

Wiederkehrende Umsatzerlöse werden generiert, wenn die Kunden für monatliche Telefondienstleistungen im Rahmen eines "Per-Seat-Modells" pro Nebenstelle (Seat) für die Nutzung der Cloud-Technologie von NFON bezahlen. Der Betrag der monatlichen Lizenzgebühr pro Kunde hängt ab von der Art und der Anzahl der verfügbaren optionalen Funktionen und vertikalen Lösungen sowie von der maximalen Anzahl von Geräten, die pro Nebenstelle verwendet werden können. Die Lizenzgebühren weichen in den verschiedenen Ländern geringfügig voneinander ab. Sämtliche Tarife (über alle Segmente und Regionen hinweg) bieten Kunden den Vorteil, dass alle Plattform-, Wartungs- und Funktionsupgrades in der monatlichen Lizenzgebühr enthalten sind und Updates nach dem Release automatisch für jeden Nutzer verfügbar sind, ohne dass dafür ein zusätzlicher Onsite-Dienst erforderlich wäre. Kunden können NFON für die Nutzung von Sprachtelefonie (d. h. Gesprächszeit) entweder im Rahmen einer Pauschalgebühr für die Gesprächszeit (Flatrate) oder auf Basis einer minutenbasierten Abrechnung bezahlen. Kundenverträge können auch beides beinhalten: eine monatliche Pauschale und monatliche variable Zahlungen pro Minute Gesprächszeit.

Wenn für den Kunden monatliche Telefondienstleistungen erbracht werden, werden die Umsatzerlöse monatlich erfasst.

Nicht-wiederkehrende Umsätze

Nicht-wiederkehrende Umsatzerlöse werden hauptsächlich generiert, wenn an Kunden Hardware und Kommunikationsgeräte verkauft, für Kunden bestimmte Beratungs- oder Schulungsdienstleistungen erbracht bzw. neue Anschlüsse aktiviert werden.

Wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Umsatzerlöse werden auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden genannten Gegenleistung bewertet und schließen Beträge aus, die im Namen von Dritten eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Kontrolle über ein Produkt oder eine Dienstleistung auf einen Kunden überträgt.

Der Konzern fasst zwei oder mehr Verträge zusammen, wenn die Verträge gleichzeitig oder in geringem Zeitabstand mit ein und demselben Kunden oder diesem nahestehenden Unternehmen und Personen geschlossen werden und wenn die Verträge mit einem einzigen Leistungsziel geschlossen werden, wobei der Betrag der Gegenleistung eines Vertrags vom Preis oder der Leistung des anderen Vertrags abhängt und die in den Verträgen zugesagten Güter oder Dienstleistungen einzelne Leistungsverpflichtungen darstellen. Die Summe der Gegenleistung im Vertrag wird allen Produkten und Dienstleistungen zugewiesen, basierend auf den jeweiligen Einzelveräußerungspreisen jeder Leistungsverpflichtung.

Der Konzern erfasst die Umsatzerlöse, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen erlangt hat. Beim Verkauf von Hardware wird die Verfügungsgewalt in Form der Lieferung der Hardware, und damit zu diesem Zeitpunkt, übertragen. Wenn nicht wiederkehrende Produkte und Dienstleistungen geliefert oder erbracht werden, werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Leistungsverpflichtung erfüllt ist.

Monatlich kündbare Verträge

Bei monatlich kündbaren Verträgen werden die Umsatzerlöse in dem Monat erfasst, in dem sie vereinnahmt wurden. Solche Verträge beinhalten eine Verpflichtung im Hinblick auf monatliche Telefondienste sowie manchmal eine Verpflichtung im Hinblick auf Hardware-Verkäufe und andere nicht wiederkehrende Dienstleistungen zu Beginn des Vertrags.

Langfristige Verträge

Bei langfristigen Verträgen, das heißt Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit, ermittelt NFON bei Vertragsbeginn, ob Güter und Dienstleistungen eigenständig abgrenzbar sind und im Kontext des Vertrags eigenständig abgegrenzt werden können.

Die Hardware und die monatlichen Telefondienstleistungen sind in Verträgen von NFON separat aufgeführt, denn sie sind keine Inputfaktoren eines einzigen Vermögenswerts (d. h. eines kombinierten Postens), was darauf hindeutet, dass NFON keine signifikante Integrationsleistung erbringt. Weder die Hardware noch die monatlichen Telefondienstleistungen bedingen grundsätzlich eine gegenseitige Modifikation in erheblichem Umfang oder müssen einander in erheblichem Umfang angepasst werden. In manchen Fällen subventioniert NFON gegenüber dem Kunden die veräußerte Hardware.

Nicht wiederkehrende Dienstleistungen wie die Aktivierung der Ports oder das Portieren bestehender Telefonnummern führen zur Erweiterung des NFON-Netzes. Kunden können sich nicht dafür entscheiden, beispielsweise Aktivierungsaktivitäten nicht zu kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde (die Dienstleistung ist ohne einen aktivierten Port nicht möglich). Zudem können sich die Kunden nicht dafür entscheiden, mit verschiedenen Parteien Verträge über die Aktivierungsaktivitäten einerseits und die monatlichen Telefondienstleistungen andererseits zu schließen. Insofern erfolgt die entsprechende Bilanzierung bei NFON unter der Prämisse, dass nicht wiederkehrende Dienstleistungen wie Aktivierungs- oder Portierungsaktivitäten keine separaten Leistungsverpflichtungen darstellen. Die erhaltene Gegenleistung für Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um Leistungsverpflichtungen handelt, wird den Leistungsverpflichtungen über die Laufzeit des Vertrags zugeteilt.

Langfristige Verträge beinhalten feste Gegenleistungen (d.h. feste monatliche Gebühren für ein Kontingent von Gesprächsminuten oder den Preis für die Hardware), variable Gegenleistungen (z.B. Gebühren pro Nutzung), aber keine wesentliche Finanzierungskomponente. Mit Vertragsbeginn ermittelt NFON nach Identifizierung der relevanten Leistungsverpflichtungen den geschätzten Transaktionspreis für die Summe der anfangs zugesagten festen Gegenleistungen. Variable zukünftige Gegenleistungen für die Gebühr pro Nutzung werden bei Vertragsbeginn nicht zugesagt und sind daher im geschätzten Transaktionspreis nicht enthalten. Die Summe der Gegenleistungen wird auf

der Grundlage der jeweiligen Einzelveräußerungspreise den nicht wiederkehrenden Produkten und Dienstleistungen einerseits und den wiederkehrenden, d.h. monatlichen Dienstleistungsverpflichtungen andererseits zugeteilt. NFON ermittelt anhand des Niveaus der Leistungsverpflichtung, ob ein Umsatzerlös über einen bestimmten Zeitraum hinweg oder in Gänze zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wird.

Die relativen Einzelveräußerungspreise basieren auf der Preisliste des Konzerns, die Kunden und potenziellen Kunden zur Verfügung steht.

Umsatzerlöse in Verbindung mit langfristigen Verträgen werden über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Wenn NFON seine Leistungsverpflichtung für eine im Vertrag mit den Kunden genannte spezifische Dienstleistung oder ein im Vertrag mit dem Kunden genanntes spezifisches Produkt erfüllt hat, erfasst der Konzern den Umsatzerlös. Wenn der Konzern keine Rechnung gestellt hat, wird der Anspruch auf die Gegenleistung als sonstiger nicht-finanzieller Vermögenswert erfasst. Es erfolgt eine Umgliederung in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn der Anspruch auf die Zahlung unbedingt wird. Eine Vertragsverpflichtung wird in der Bilanz als sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung gezahlt hat, bevor die Einheit ihre Leistungsverpflichtung durch die Übertragung des entsprechenden Guts oder der entsprechenden Dienstleistung auf den Kunden erfüllt hat.

Zusätzliche Kosten bei der Anbahnung eines Vertrags

NFON schließt regelmäßig mit verschiedenen Partnern, Händlern und anderen Dritten Provisionsvereinbarungen ab. Provisionen, die NFON zu Beginn des Vertrags (d. h. einmalig) und auf monatlicher Basis entstehen können, werden als Kosten für die Anbahnung des Vertrags aktiviert, wenn es sich um zusätzliche Kosten handelt und davon ausgegangen wird, dass sie wiedererlangt werden können. Diese aktivierten Provisionen werden entsprechend der Umsatzlegung für den zugehörigen Vertrag aufgelöst. Wenn der erwartete Amortisierungszeitraum ein Jahr oder weniger beträgt, wird die Provision zum Zeitpunkt ihres Entstehens sofort ergebniswirksam erfasst.

Q. Anteilsbasierte Vergütungen

Als Form der Entlohnung und zur Bindung bestimmter Mitarbeiter (einschließlich der Führungskräfte) an den Konzern begibt NFON Mitarbeiteraktienoptionen (anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Die Berichterstattung und Bewertung erfolgt gemäß IFRS 2. In der Vergangenheit wurden zudem anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich vereinbart.

Der am Tag der Gewährung geltende beizulegende Zeitwert anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, die Mitarbeitern gewährt wurden, wird linear über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand mit entsprechender Eigenkapitalerhöhung erfasst. Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit. Der als Aufwand erfasste Betrag basiert auf den vereinbarten Dienstleistungs- und marktunabhängigen Leistungsbedingungen zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübbarkeit. Der beizulegende Zeitwert wird durch einen externen Sachverständigen unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt. Bei anteilsbasierten Vergütungen mit Nichtausübungsbedingungen wird der am Tag der Gewährung geltende beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung bewertet, um diese Bedingungen widerzuspiegeln. Dabei wird keine Anpassung ("True-Up") zum Ausgleich von Differenzen zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Ergebnis vorgenommen.

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie berücksichtigt.

Der beizulegende Zeitwert des den Mitarbeitern für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich zu zahlende Betrag wird als Aufwand mit einem entsprechenden Anstieg der Verbindlichkeiten über den Zeitraum erfasst, in dem die Mitarbeiter den uneingeschränkten Anspruch auf die Zahlung erwerben. Die Verbindlichkeit wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Erfüllungstag auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Prämien neu bewertet. Entstehende Veränderungen der Verbindlichkeit werden erfolgswirksam erfasst.

R. Eigenkapital

Als Eigenkapital werden Stammaktien klassifiziert. Zusätzlich anfallende Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Aktienoptionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen, abzüglich der Steuern, bilanziert.

Wenn eine Konzerngesellschaft Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erwirbt, beispielsweise aufgrund eines Aktienrückkaufplans oder eines aktienbasierten Zahlungsplans, wird die gezahlte Gegenleistung einschließlich etwaiger zusätzlich anfallender direkt zurechenbarer Kosten (abzüglich Ertragsteuern) von dem auf die Eigentümer des Konzerns entfallenden Eigenkapital als eigene Anteile abgezogen, bis die Aktien eingezogen oder wieder ausgegeben werden. Werden solche Stammaktien nachträglich wieder ausgegeben, wird jede erhaltene Gegenleistung, abzüglich etwaiger direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und damit verbundener Ertragssteuereffekte, in das auf die Eigentümer des Konzerns entfallende Eigenkapital einbezogen.

S. Finanzinstrumente

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten basiert auf den Regelungen des IFRS 9.

Ansatz und erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmalig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmalig erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei des Instruments wird. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente wird beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Ein marktüblicher Kauf finanzieller Vermögenswerte wird – ebenso wie der Verkauf - zum Handelstag angesetzt bzw. ausgebucht.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Kassenbestände und Tagesgeldkonten. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe zuzurechnen sind.

Klassifizierung und anschließende Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Schuldinstrumente) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Finanzinvestitionen) bewertet klassifiziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrer erstmaligen Erfassung nicht neu klassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells neu klassifiziert.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, designiert ist:

  • Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten.
  • Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht wie oben beschrieben als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden, werden ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Bewertung des Geschäftsmodells

Der Konzern stellt eine Bewertung der Zielsetzung des Geschäftsmodells an, bei dem ein finanzieller Vermögenswert auf Portfolioebene gehalten wird.

Finanzielle Vermögenswerte: Beurteilung, ob vertragliche Cashflows ausschließlich Tilgungsund Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen

Zum Zweck dieser Bewertung wird der "Kapitalbetrag" definiert als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts bei der erstmaligen Erfassung. "Zinszahlungen" werden definiert als das Entgelt für den Zeitwert des Geldes, für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, und für andere grundlegende Risiken und Kosten des Kreditgeschäfts (z.B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie für eine Gewinnmarge.

Bei der Beurteilung, ob die vertraglichen Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, berücksichtigt der Konzern die Vertragsbedingungen des Instruments.

Finanzielle Vermögenswerte: Folgebewertung und Gewinne und Verluste

Erfolgswirksam zum beizule
genden Zeitwert bilanzierte
finanzielle Vermögenswerte
Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegen
den Zeitwert bewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich aller Zins- oder
Dividendenerträge, werden erfolgswirksam erfasst.
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bilanzierte finanzielle
Vermögenswerte
Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die
amortisierten Kosten werden um den Wertminderungsaufwand verringert. Zinser
träge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung sowie Wertminderun
gen werden erfolgswirksam erfasst. Ein bei der Ausbuchung entstehender etwaiger
Gewinn oder Verlust wird aufwands- oder ertragswirksam erfasst.
Erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
im sonstigen Ergebnis
bilanzierte Schuldtitel
Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegen
den Zeitwert bewertet. Zinsen, die unter Anwendung der Effektivzinsmethode be
rechnet werden, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung sowie
Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige Nettogewinne und
-verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei einer Ausbuchung werden die
kumuliert im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste in den Gewinn
oder Verlust umgegliedert.
Erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert im
sonstigen Ergebnis bilanzierte
Beteiligungstitel
Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegenden
Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam als Ertrag erfasst, es sei denn,
die Dividende stellt eindeutig eine Rückgewährung eines Teils der Anschaffungskosten
der Finanzinvestition dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen
Ergebnis erfasst und werden nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Finanzielle Verbindlichkeiten: Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste

Finanzielle Verbindlichkeiten werden klassifiziert nach ihrer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert, wenn sie zu Handelszwecken gehalten wird oder beim erstmaligen Ansatz als solcher eingeschätzt wird. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden Nettogewinne und -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, ergebniswirksam erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Ein bei der Ausbuchung entstehender etwaiger Gewinn oder Verlust wird aufwands- oder ertragswirksam erfasst.

Ausbuchung

Finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows aus einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden oder der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des übertragenen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er keine Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert behält.

Der Konzern geht Transaktionen ein, mit denen er in seiner Bilanz erfasste Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen der übertragenen Vermögenswerte beim Konzern verbleiben. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.

In einigen Fällen kann die Neuverhandlung oder Änderung der vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswerts zur Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts gemäß IFRS 9 führen. Wenn die Änderung eines finanziellen Vermögenswerts zur Ausbuchung des vorhandenen finanziellen Vermögenswerts und anschließender Aktivierung des geänderten finanziellen Vermögenswerts führt, wird der geänderte Vermögenswert als "neuer" finanzieller Vermögenswert betrachtet.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen ausgeglichen oder aufgehoben sind oder auslaufen. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit zudem aus, wenn die Bedingungen geändert werden und sich die Cashflows der geänderten Verbindlichkeit erheblich unterscheiden. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit auf der Grundlage der geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem getilgten Buchwert und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst.

Saldierung von Posten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern zum aktuellen Zeitpunkt einen einklagbaren Anspruch zur Verrechnung der Beträge hat und er beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Wertminderung von Finanzinstrumenten

Der Konzern erfasst Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten erfolgswirksam. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten werden immer zu einem Betrag entsprechend der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bewertet.

Bei der Bestimmung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung und der Schätzung der erwarteten Kreditverluste deutlich gestiegen ist, berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind. Dies beinhaltet sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und einer fundierten Bonitätsbeurteilung und einschließlich zukunftsgerichteter Informationen.

Der Konzern nimmt an, dass sich das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wenn er mehr als 30Tage überfällig ist.

Der Konzern geht davon aus, dass bei einem finanziellen Vermögenswert ein Ausfall eingetreten ist, wenn die Gegenpartei Insolvenz anmeldet. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind jene, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren.

Der maximale Zeitraum, über den die erwarteten Kreditverluste geschätzt werden, entspricht der maximalen Vertragslaufzeit, über die der Konzern dem Ausfallrisiko ausgesetzt ist.

Bewertung der erwarteten Kreditverluste

Die erwarteten Kreditverluste sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten. Kreditverluste werden bewertet als der Barwert aller Zahlungsausfälle (d. h. die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die der Konzern voraussichtlich einnimmt).

Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität

Zu jedem Bilanzstichtag bewertet der Konzern, ob zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist "in seiner Bonität beeinträchtigt", wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind.

Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u.a. die folgenden beobachtbaren Daten:

  • erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder des Emittenten;
  • ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von mehr als 90 Tagen;
  • die Restrukturierung eines Kredits oder Vorschusses durch den Konzern zu Bedingungen, die der Konzern unter normalen Umständen nicht gewähren oder akzeptieren würde;
  • die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, oder
  • der Wegfall eines aktiven Markts für ein Wertpapier infolge finanzieller Schwierigkeiten.

Darstellung von Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste in der Bilanz

Wertberichtigungen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

Abschreibung

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird (entweder teilweise oder ganz) abgeschrieben, falls keine realistischen Aussichten auf dessen Bezahlung bestehen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Konzern feststellt, dass der Schuldner nicht über Vermögenswerte oder Einkommensquellen verfügt, die ausreichende Cashflows generieren, um die Beträge, die abgeschrieben werden, zurückzuzahlen. Allerdings können abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen.

Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Die Finanzerträge und Finanzaufwendungen des Konzerns umfassen Folgendes:

  • Zinserträge und
  • Zinsaufwendungen.

Zinserträge oder -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden ergebniswirksam zu dem Datum erfasst, an dem das Recht des Konzerns auf den Erhalt einer Zahlung festgestellt wird.

Der "Effektivzinssatz" ist derjenige Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einund Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments exakt auf:

  • den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder
  • die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Bei der Berechnung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswerts (wenn die Bonität des Vermögenswerts nicht beeinträchtigt ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewandt. Bei finanziellen Vermögenswerten, deren Bonität nach dem erstmaligen Ansatz beeinträchtigt ist, errechnet sich der Zinsertrag jedoch durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts. Wenn die Bonität des Vermögenswerts nicht länger beeinträchtigt ist, wird bei der Berechnung des Zinsertrags die Bruttobasis herangezogen.

T. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der im Rahmen einer marktüblichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geht davon aus, dass die Transaktion zum Verkauf des Vermögenswerts oder zur Übertragung der Schuld entweder am Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder, in Ermangelung eines Hauptmarkts, an dem für den Vermögenswert oder die Schuld vorteilhaftesten Markt erfolgt. Der Hauptmarkt oder der vorteilhafteste Markt muss für den Konzern zugänglich sein. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Nichterfüllungsrisiko wider.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird unter Verwendung der Annahmen ermittelt, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, wobei angenommen wird, dass Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Eine Bewertung eines nicht-finanziellen Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt die Fähigkeit eines Marktteilnehmers, durch Nutzung des Vermögenswerts in seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung oder durch seinen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert in seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung nutzen würde, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren.

Beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist der bestmögliche substanzielle Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert in der Regel der Transaktionspreis, d.h. der beizulegende Zeitwert des gegebenen oder erhaltenen Entgelts. Wenn der Konzern feststellt, dass der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweicht und dieser weder durch einen in einem aktiven Markt notierten Preis für einen identischen Vermögenswert bzw. eine identische Schuld belegt wird, noch auf einer Bewertungsmethode basiert, bei der nicht beobachtbare Eingangsparameter als für die Bewertung unbedeutend angesehen werden, wird das Finanzinstrument erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet, mit einer Anpassung, um die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz und dem Transaktionspreis abzugrenzen. Anschließend wird diese Differenz über die Laufzeit des Instruments ergebniswirksam erfasst.

Der Konzern verwendet Bewertungsverfahren, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die genügend Datenmaterial zur Verfügung steht, um den beizulegenden Zeitwert durch Maximierung der Verwendung von relevanten beobachtbaren Eingangsparametern und durch Minimierung der Verwendung von nicht beobachtbaren Eingangsparametern zu ermitteln.

Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die in den Abschlüssen ein beizulegender Zeitwert bewertet oder angegeben wird, werden innerhalb der Bemessungshierarchie zugeordnet, die im Folgenden beschrieben wird. Die Zuordnung richtet sich nach dem Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist:

  • Stufe 1: die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unbereinigten) Preise.
  • Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist, direkt oder indirekt beobachtbar ist.
  • Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist, nicht beobachtbar ist.

U. Ergebnis je Aktie

Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des auf die Eigentümer des Unternehmens entfallenden Gewinns. Nicht berücksichtigt werden hierbei Kosten für die Bedienung des Eigenkapitals (mit Ausnahme der Stammaktien und des gewichteten Durchschnitts der im Geschäftsjahr in Umlauf befindlichen Stammaktien, bereinigt um Gratisaktien, die im Geschäftsjahr ausgegeben wurden) und die eigenen Anteile.

Verwässertes Ergebnis je Aktie

Im verwässerten Ergebnis je Aktie erfolgt eine Anpassung des bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Wertes zur Berücksichtigung:

  • des Nachsteuereffekts von Zinsen und sonstigen Finanzierungsaufwendungen, die mit der Verwässerung potenzieller Stammaktien zusammenhängen, und
  • des gewichteten Durchschnitts der zusätzlichen Stammaktien, die sich unter der Annahme der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien in Umlauf befunden hätten.

V. Leasing

Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasing-verhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demon-tage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

  • feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes
  • Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
  • den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.

Der Konzern hat sich dazu entschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

3. Zusammenfassung der Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verlangt von der Geschäftsführung die Abgabe von Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen, die Auswirkungen auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden und den ausgewiesenen Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Zeitpunkt dieses Abschlusses und die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für die dargestellten Perioden haben. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Berichtigungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in dem Berichtszeitraum dargestellt, in dem die Schätzung geändert wird, und in den zukünftigen Berichtszeiträumen, soweit relevant.

Nachfolgend erfolgt die Darstellung von Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, die ein signifikantes Risiko beinhalten, im nächsten Berichtszeitraum zu einer wesentlichen Anpassung des Buchwerts von Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten zu führen.

A. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge werden entspr. der Vorgaben von IFRS 15 erfasst, wenn die vereinbarte Dienstleistung erbracht wird bzw. die Güter geliefert werden. Bei langfristigen Verträgen schätzt die Geschäftsleitung den Gesamtpreis der Transaktion pro Vertrag auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten und zu Laufzeitbeginn des Vertrags bekannten Festpreiskomponenten. Wenn Verträge geändert oder frühzeitig gekündigt werden, können sich diese Schätzungen ändern. Variable Komponenten werden zu Beginn der Laufzeit langfristiger Verträge nicht berücksichtigt, da sie nicht verlässlich geschätzt werden können und von der Nutzung der Kunden abhängen. Weitere Einzelheiten zur Erfassung von Umsatzerlösen finden sich in Anhangangabe 18 – Umsatzerlöse.

B. Anteilsbasierte Vergütungen (IFRS 2)

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten und Wertsteigerungsrechten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente und Wertsteigerungsrechte zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. zum Bilanzstichtag bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts wird für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten und Wertsteigerungsrechten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt; dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Weiterhin sind die Festlegung der voraussichtlichen Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, der Fluktuation des begünstigen Personenkreises sowie weiterer Annahmen erforderlich. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 20 – Anteilsbasierte Vergütungen. Da in 2020 zwei der drei Vorstände aus der NFON AG ausgeschieden sind, wurde im Berichtsjahr die Einschätzung bezüglich der Fluktuation bei den Vorständen geändert. Die daraus resultierenden Aufwendungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns.

C. Festlegung zahlungsmittelgerierender Einheiten und Ermitt- lung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und lang- fristigen Vermögenswerten

Es wird auf die Anhangangabe 2.H. und I. – Wesentliche Rechnungslegungsmethoden – Immaterielle Vermögenswerte und Impairment-Test – verwiesen. Wesentlich schätzbehaftet sind die geplanten Umsatzerlöse und der im Rahmen des Werthaltigkeitstests verwendete Diskontierungssatz.

D. Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend der unter Anhangangabe 2.H.3. – Wesentliche Rechnungslegungsmethoden – Immaterielle Vermögenswerte – Aktivierte Entwicklungsprojekte – dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung der Unternehmensleitung, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist; dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Entwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in dem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft die Unternehmensleitung Annahmen über den künftigen wirtschaftlichen Erfolg der aus den Entwicklungsprojekten resultieren Produkte bzw. Features. Die entsprechenden Buchwerte sind unter Anhangangabe 6 – Immaterielle Vermögenswerte – dargestellt.

E. Tatsächliche und latente Steuern

Bei tatsächlichen Steuern besteht das Risiko, dass Änderungen von Steuervorschriften, der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung negative steuerliche Folgen für den Konzern haben könnten.

Zudem verfügt der Konzern über steuerliche Verlustvorträge unterschiedlicher juristischer Personen in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten, die in künftigen Jahren zu niedrigeren Steuerzahlungen führen könnten. Latente Steueransprüche wurden insoweit erfasst, als die Realisierung des entsprechenden Vorteils unter Berücksichtigung des prognostizierten zukünftigen zu versteuernden Ergebnisses der jeweiligen Rechtsperson als wahrscheinlich gilt. Im Berichtsjahr wurden erstmals latente Steueransprüche auf die steuerlichen Verlustvorträge bei der DTS und der NFON UK in Höhe von TEUR 675 und TEUR 330 erfasst, da zum 31. Dezember 2020 erstmals davon ausgegangen wird, dass bei diesen beiden Gesellschaften entsprechende steuerliche Verlustvorträge vorliegen, die in den nächsten Jahren mit zu versteuerndem Einkommen verrechnet werden können. Weitere Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden für Ertragsteuern und zur Angabe der Ertragsteuern finden sich in Anhangangabe 12 – Ertragsteuern.

F. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Der Konzern emittierte im Vorjahr eine Optionsanleihe in Euro (Rückzahlung zu Beginn des Berichtsjahres), welche dem Inhaber das Recht gab, Eigenkapitalanteile der Gesellschaft zum festgesetzten Optionspreis zu erwerben. Die Bilanzierung erfolgt(e) analog der Regelung zu zusammengesetzten Finanzinstrumenten.

Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wurde beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option enthält, erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wurde beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten wurden im

Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zugeordnet.

Im Rahmen der Folgebewertung wurde die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wurde mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.

Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit wurden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Ausübung der Option im festgelegten Ausübungsfenster wurde der vereinnahmte Optionspreis im Eigenkapital erfasst (Aufteilung auf Grundkapital und Kapitalrücklage).

G. Rückstellungen

Im Hinblick auf die Erfassung und Bewertung bestehen Unsicherheiten bezüglich des Ausgangs von Rechtsstreitigkeiten sowie bezüglich des Ausmaßes, des Zeitpunkts und der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der jeweiligen Rückstellung. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 10 – Rückstellungen.

H. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Bei der Bestimmung der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte ("Expected Credit Loss") wenden wir bestimmte Annahmen und Schätzungen an. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 21 – Finanzinstrumente – (Wertminderung von Finanzinstrumenten).

I. Bewertungsgrundlage

Der Konzernabschluss wird auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt mit Ausnahme der folgenden Posten, die zu jedem Bilanzstichtag auf einer alternativen Bewertungsgrundlage bewertet werden.

Posten Bewertungsgrundlagen
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete nicht derivative Finanzinstrumente
Beizulegender Zeitwert
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert
Bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommene Eventualverpflichtungen Beizulegender Zeitwert
Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich Beizulegender Zeitwert

4. Sachanlagen

Die Hauptkategorien der Sachanlagen sowie die Veränderungen des Buchwerts jeder Kategorie stellen sich wie folgt dar:

A. Überleitung des Bruttobuchwerts

01.01.2020 Änderungen
Konsolidie
rungskreis
Zugänge Um
buchungen
Abgänge 31.12.2020
215 0 125 0 0 339
5.942 0 1.432 0 60 7.313
6.157 0 1.557 0 60 7.653
in TEUR 01.01.2019 Änderungen
Konsolidie
rungskreis
Zugänge
Um
buchungen
Abgänge 31.12.2019
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
Mietereinbauten 44 0 166 5 0 215
Betriebs- und Geschäfts
ausstattung
3.810 463 1.757 –5 83 5.942
Summe der Kosten 2019 3.854 463 1.923 0 83 6.157

B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte

in TEUR 01.01.2020 Abschreibungen Abgänge 31.12.2020
Abschreibungen
Mietereinbauten 20 60 0 80
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.273 951 0 4.224
Summe der Abschreibungen 2020 3.293 1.010 0 4.304
in TEUR 01.01.2019 Abschreibungen Abgänge 31.12.2019
Abschreibungen
Mietereinbauten 1 19 0 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.501 826 54 3.273
Summe der Abschreibungen 2019 2.502 845 54 3.293

Buchwerte

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Buchwert
Mietereinbauten 260 195
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.089 2.669
Summe Buchwert 3.349 2.864

Der Konzern erfasste für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2020 und 2019 keine (außerplanmäßigen) Wertminderungen auf Sachanlagen. Wechselkursveränderungen hatten keine wesentliche Auswirkung.

5. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

A. Überleitung des Bruttobuchwerts

Die Veränderungen der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 01.01.2020 Änderungen
Konsolidie
rung
Zugänge Abgänge 31.12.2020
Bruttobuchwert
Nutzungsrechte aus Leasing
für Gebäude
5.405 0 2.697 –2 8.104
Nutzungsrechte aus Leasing für Kfz 727 0 376 –2 1.105
Summe Nutzungsrechte aus
Leasingverhältnissen 2020
6.132 0 3.073 −4 9.209
in TEUR 01.01.2019 Änderungen
Konsolidie
rung
Zugänge Abgänge 31.12.2019
Bruttobuchwert
Nutzungsrechte aus Leasing
für Gebäude
4.338 516 551 0 5.405
Nutzungsrechte aus Leasing für Kfz 297 107 323 0 727
Summe Nutzungsrechte aus
Leasingverhältnissen 2019
4.635 623 874 0 6.132

B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte

in TEUR 01.01.2020 Abschreibungen Abgänge 31.12.2020
Abschreibungen
Nutzungsrechte aus Leasing
für Gebäude
1.147 1.364 0 2.511
Nutzungsrechte aus Leasing für Kfz 241 323 0 564
Summe Abschreibungen 2020 1.388 1.687 0 3.075
in TEUR 01.01.2019 Abschreibungen Abgänge 31.12.2019
Summe Abschreibungen 2019 0 1.388 0 1.388
Nutzungsrechte aus Leasing für Kfz 0 241 0 241
Nutzungsrechte aus Leasing
für Gebäude
0 1.147 0 1.147
Abschreibungen

Buchwerte

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Buchwert
Nutzungsrechte aus Leasing für Gebäude 5.592 4.258
Nutzungsrechte aus Leasing für Kfz 541 486
Summe Buchwert 6.133 4.744

6. Immaterielle Vermögenswerte

A. Überleitung des Bruttobuchwerts

Die Veränderungen der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 01.01.2020 Änderungen
Konsolidie
rungskreis
Zugänge Umbuch
ungen
Abgänge 31.12.2020
Bruttobuchwert
Software 2.213 0 702 29 1 2.943
Selbsterstellte Software 132 0 1.242 0 0 1.373
Aktivierte F&E-Kosten 578 0 0 5.259 1 5.836
Aktivierte F&E-Kosten
in der Entwicklung
3.046 0 3.911 −5.259 0 1.698
Kundenstamm 5.013 0 0 0 0 5.013
Goodwill 12.384 0 150 0 0 12.534
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
24 0 90 −29 0 85
Summe immaterielle
Vermögenswerte 2020
23.390 0 6.095 0 2 29.483
in TEUR 01.01.2019 Änderungen
Konsolidie
rungskreis
Zugänge Umbuch
ungen
Abgänge 31.12.2019
Bruttobuchwert
Software 391 1.226 572 23 0 2.213
Selbsterstellte Software 0 0 132 0 0 132
Aktivierte F&E-Kosten 0 434 0 144 0 578
Aktivierte F&E-Kosten in
der Entwicklung
0 359 2.831 −144 0 3.046
Kundenstamm 0 5.013 0 0 0 5.013
Goodwill 0 12.384 0 0 0 12.384
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
23 0 24 −23 0 24
Summe immaterielle
Vermögenswerte 2019
414 19.416 3.560 0 0 23.390

B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte

Die kumulierten Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 01.01.2020 Abschrei
bungen
Abgänge 31.12.2020
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögenswerte
Software 677 814 0 1.491
Selbsterstellte Software 0 0 0 0
Aktivierte F&E-Kosten 57 385 442
Aktivierte F&E-Kosten in der Entwicklung 0 0 0
Kundenstamm 209 250 459
Goodwill 0 0 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 8 2 0 10
Summe Abschreibungen
auf immaterielle Vermögenswerte 2020
951 1.452 0 2.403
in TEUR 01.01.2019 Abschrei
bungen
Abgänge 31.12.2019
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögenswerte
Software 175 501 0 677
Selbsterstellte Software 0 0 0 0
Aktivierte F&E-Kosten 0 57 57
Aktivierte F&E-Kosten in der Entwicklung 0 0 0
Kundenstamm 0 209 209
Goodwill 0 0 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 7 2 0 8

Buchwerte

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Buchwert
Software 1.450 1.536
Selbsterstellte Software 1.373 132
Aktivierte F&E-Kosten 5.392 521
Aktivierte F&E-Kosten in der Entwicklung 1.700 3.046
Kundenstamm 4.553 4.804
Goodwill 12.534 12.384
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 77 16
Summe Buchwert 27.079 22.438

Wechselkursveränderungen hatten keine wesentliche Auswirkung. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte wurden entgeltlich erworben.

C. Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert

Zum 31. Dezember 2020 ist ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert von 12,5 Mio. EUR erfasst (31. Dezember 2019: 12,4 Mio. EUR), für den ein jährlicher Wertminderungstest durchzuführen ist. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ebenso wie im Vorjahr kein Wertminderungsaufwand erfasst.

Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden grundsätzlich alle rechtlich selbständigen Einheiten angesehen, die aufgrund eines eigenen Produktportfolios, einer eigenen Kundenbasis sowie eigener Vertriebswege weitestgehend unabhängig von anderen Konzerngesellschaften dazu in der Lage sind, Umsatz zu generieren. Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung werden die Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich der Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet, in der die Konzerngesellschaft enthalten ist, bei deren Erwerb der Geschäfts- oder Firmenwert entstanden ist.

Der zum 31. Dezember 2020 erfasste Geschäfts- oder Firmenwert resultiert mit 12,4 Mio. EUR aus dem im Vorjahr erfolgten Erwerb der Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz (DTS), und mit 150 TEUR aus der im Berichtsjahr erfolgten Akquisition von Vermögenswerten und Vertragsverhältnissen sowie der bestehenden Arbeitsverhältnisse der Onwerk GmbH, Mannheim (Onwerk). Der zum 31. Dezember 2019 erfassten Geschäfts- oder Firmenwert betraf vollumfänglich die DTS.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags basiert auf dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Zahlungsströme gehen die erwarteten Cashflows für die nächsten drei Jahre auf Basis des genehmigten Budgets ein. Danach folgt eine siebenjährige Konvergenzphase, in der eine Abschmelzung des für 2023 geplanten und genehmigten Umsatzwachstums um jährlich 1,5% vorgenommen wurde. In der ewigen Rente ist ein Wachstum der Umsatzerlöse in Höhe des Basiszinssatzes von −0,2% (2019: 0,2%) berücksichtigt. Für den Bewertungszeitraum wird mit einer leicht rückläufigen EBITDA-Marge gerechnet. Der verwendete Diskontierungssatz reflektiert die spezifischen Risiken der Bewertungsobjekte. Er wird nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) ermittelt. Die Eigenkapitalkosten setzen sich demnach aus dem risikolosen Zinssatz und einem Risikoaufschlag zusammen, der sich aus der Differenz der durchschnittlichen Marktrendite und dem risikolosen Zinssatz multipliziert mit dem unternehmensspezifischen Risiko (Beta-Faktor) ergibt. Der Beta-Faktor wird dafür von einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. In 2020 wurde ein Diskontierungssatz von 7,61% (in der ewigen Rente von 7,81%) (2019: 7,96% bzw. 7,76% in der ewigen Rente) zugrunde gelegt.

Da eine Wertminderung zum Bilanzstichtag unwahrscheinlich ist, wird auf die Angabe von Sensitivitäten verzichtet.

D. Erworbener Kundenstamm

Der bilanzierte Kundenstamm von 4.553 TEUR (31. Dezember 2019: 4.804 TEUR) resultiert aus dem Erwerb der DTS zum 1.3.2019. Der Kundenstamm wird planmäßig über 20 Jahre abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung des Berichtsjahres beläuft sich auf 251 TEUR (2019: 209 TEUR).

E. Aktivierte Entwicklungsprojekte

Die Methode der Werthaltigkeitsprüfung für in der Entwicklung befindlichen Entwicklungsprojekte sowie in der Entstehung befindliche selbsterstellte Software entspricht grundsätzlich der unter Abschnitt "Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert" beschriebenen Methode. Die Zahlungsströme basieren auf der Planung für die kommenden drei Jahre sowie einer dreijährigen Konvergenzphase Die Grundannahmen und Schätzungsunsicherheiten sind identisch. Für die "im Bau befindlichen" Projekte wird mindestens einmal im Jahr eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt.

7. Vorräte

Die Vorräte beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 149 TEUR (31. Dezember 2019: 208 TEUR). Die Vorräte umfassen im Wesentlichen Hardware, z.B. Telefone. Die innerhalb des Konzerns vorrätigen Hardwarebestände sind in der Regel gering, denn Hardware wird von den Lieferanten "just in time" geliefert, wenn NFON aufgrund von Kundenbestellungen eine Lieferung anfordert. Für die dargestellten Perioden mussten keine wesentlichen Wertberichtigungen für veraltete Bestände gebildet werden.

Der Materialaufwand enthält Aufwand in Höhe von 4.336 TEUR (2019: 5.008 TEUR) für die Beschaffung von Hardware.

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2020 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen
nahestehende Unternehmen und Personen
0 0
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.973 7.557
Summe 9.973 7.558

Die Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen und Forderungsausfällen betrugen im Berichtsjahr TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 103).

Informationen über die Kredit- und Währungsrisiken sowie die mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen verbundenen Wertminderungsverluste des Konzerns sowie zu den Veränderungen der Wertberichtigungen sind Anhangangabe 21 – Finanzinstrumente zu entnehmen.

Bewertung erwarteter Kreditverluste

Der Konzern wendet für die Darstellung der erwarteten Kreditverluste ("Expected Credit Losses", "ECL") den in IFRS 9 dargestellten vereinfachten Ansatz an. Dieser Ansatz schreibt vor, dass für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Wertberichtigung in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst werden muss. Der Konzern verwendet zur Berechnung der erwarteten Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eine Wertminderungsmatrix.

Bei diesem Ansatz verwendet der Konzern- Informationen zu historischen Ausfallquoten bei seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten und passt die historischen Ausfallquoten an, um Folgendes zu berücksichtigen:

i. Informationen über die aktuellen Bedingungen;

ii. angemessene und belastbare Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 390 TEUR (31. Dezember 2019: 390 TEUR). Die Position enthält aufgrund von Rückgriffsrechten von Banken bezüglich Lastschriften von Kunden nicht sofort verfügbare liquide Mittel.

9. Sonstige (nicht-finanzielle) Vermögenswerte, sonstige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten, Ertragsteuerforderungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2020 und 2019 stellten sich die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte wie folgt dar:

Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2020 2019
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Vertragsvermögen 165 220
Aktivierte Vertragskosten 18 108
Steuerforderungen 290 361
Sonstige Abgrenzungsposten 1.467 1.217
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 350 258
Zwischensumme sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.290 2.163
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen 117 178
Sonstige 166 112
Zwischensumme sonstige langfristige Vermögenswerte 283 289
Sonstige Vermögenswerte 2.573 2.454

Zum 31. Dezember 2020 und 2019 stellten sich die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten wie folgt dar:

in TEUR Geschäftsjahr zum 31.12.
2020 2019
Sonstige kurzfristige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten
Steuerschulden 1.068 688
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 1.865 1.253
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 1.666 1.509
Zwischensumme sonstige kurzfristige
(nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten
4.600 3.450
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Sonstige 186 172
Zwischensumme sonstige langfristige
(nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten
186 172
Sonstige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten 4.785 3.622

In den sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten sind Vertragsverbindlichkeiten von 599 TEUR (31. Dezember 2019: 290 TEUR) enthalten.

10. Rückstellungen

in TEUR Buchwert
zum
01.01.2020
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Zugänge Inanspruch
nahme
Auflösung Buchwert
zum
31.12.2020
Kurzfristige
Rückstellungen
Personalbezogene
Rückstellungen
207 0 187 123 64 207
Sonstige Rückstellungen 1.968 0 1.708 1.574 48 2.055
Summe 2.175 0 1.896 1.697 113 2.262
Buchwert
zum
01.01.2019
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Zugänge Inanspruch
nahme
Auflösung Buchwert
zum
31.12.2019
128 0 90 11 0 207
1.183 20 1.819 1.044 9 1.968
1.310 20 1.908 1.054 9 2.175

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Vertriebsprovisionen in Höhe von insgesamt 959 TEUR (31. Dezember 2019: 901 TEUR) sowie Rückstellungen für Jahresberichte und Jahresabschlüsse in Höhe von 355 TEUR (31. Dezember 2019: 377 TEUR).

Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten zum 31. Dezember 2020 mit 97 TEUR vornehmlich Verpflichtungen aus anteilsbasierter Vergütung gegenüber einem Vorstand, die gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert wurde (31. Dezember 2019: 113 TEUR).

Der Mittelabfluss wird bei allen Rückstellungen im Folgejahr erwartet. Bei allen Rückstellungen liegt die zum Bilanzstichtag bestmögliche Einschätzung hinsichtlich der Höhe zugrunde.

Die zum 31 Dezember 2020 erfassten kurzfristigen Ertragsteuerverbindlichkeiten von TEUR 137 (31.12.2019: TEUR 125) betreffen vor allem das Berichtsjahr.

11. Verzinsliches Fremdkapital

Die folgenden Kredite und Darlehen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten erfasst. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangsangabe 21 – Finanzinstrumente.

Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2020 2019
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Akquisitionsdarlehen 8.967 8.967
Leasingverbindlichkeiten 1.719 1.342
Optionsanleihe 0 5.000
Betriebsmitteldarlehen 0 26
Sonstige 4 115
Zwischensumme kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 10.690 15.451
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten 4.577 3.436
Zwischensumme langfristige Finanzverbindlichkeiten 4.577 3.436
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 15.267 18.886

Alle Darlehen wurden ohne Sicherheiten und Nachrangabreden gewährt.

Kreditfazilität

Der Konzern hat mit folgenden Ausnahmen keine ausstehenden Darlehen im Hinblick auf revolvierende Kreditfazilitäten.

Der Konzern verfügt seit dem 08. Januar 2019 über eine Akquisitionskreditlinie i.H.v. 10.000 TEUR. Der Zinssatz von 4% bei Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist variabel und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR. Die Bereitstellungsprovision beträgt 1%. Zum Stichtag ist diese Kreditlinie mit 8.967 TEUR beansprucht. Entsprechend der Kreditvereinbarung ist von NFON eine Mindestliquidität von 12.000 TEUR vorzuhalten.

Leasingverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen mit 1.442 TEUR (31. Dezember 2019: 1.107 TEUR) gemietete Büroräume und mit 277 TEUR (31. Dezember 2019: 235 TEUR) geleaste Fahrzeuge. Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen mit 4.316 TEUR (31. Dezember 2019: 3.184 TEUR) gemietete Büroräume und mit 261 TEUR (31. Dezember 2019: 252 TEUR) geleaste Fahrzeuge. Es wird auf die weiteren Ausführungen zum Leasing unter Anhangangabe 19 - Leasingverhältnisse - verwiesen.

Optionsanleihe

Mit Datum vom 01. Juli 2019 hatte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Optionsanleihe im Nennbetrag von 5.000 TEUR ("Anleihe") im Rahmen einer Privatplatzierung an die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg auszugeben. Für eine Laufzeit bis einschließlich 02. Januar 2020 wurde die Anleihe mit 6,00% p.a. verzinst. Die Anleihe wurde zusammen mit einem von der NFON AG begebenen Optionsschein ausgegeben. Der Optionsschein berechtigte den Inhaber zum Bezug von 964.015 Inhaber-Stammaktien aus bedingtem Kapital der NFON AG mit einem Anteil des auf jede Aktie entfallenden Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie. Der Ausübungspreis je Aktie betrug 11,00 Euro. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Optionsanleihe wurde zu Beginn des Berichtsjahres vollständig getilgt.

12. Ertragsteuern

A. Aufwands- oder ertragswirksam erfasste Beträge

Tatsächliche Steuern auf den Gewinn oder Verlust für das Jahr werden als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung mit etwaigen Änderungen der Rückstellungen für latente Steuern erfasst.

A. Steuer auf das Jahresergebnis

in TEUR Geschäftsjahr zum 31.12.
2020 2019
Tatsächlicher Steueraufwand (Steuerertrag)
(Bundes- und Landessteuern)
135 39
Latenter Steuerertrag (Steueraufwand) –222 81
Ertragsteuerertrag/(-aufwand) –87 120

Der tatsächliche Steueraufwand des Berichtsjahres betrifft mit 139 TEUR das laufende Jahr und mit TEUR −4 das Vorjahr. Der Steuerertrag im Vorjahr betraf ausschließlich das Jahr 2019. Der latente Steuerertrag des Berichtsjahres setzt sich zusammen aus Erträgen in Höhe von 1.127 TEUR aus der Anpassung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und Aufwendungen in Höhe von 905 TEUR aus der Anpassung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen. Der latente Steueraufwand hat sich im Berichtsjahr um die erstmalige Aktivierung latenter Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von 1.005 TEUR gemindert.

B. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge

Es gab im Berichtszeitraum und im Vorjahreszeitraum keine Geschäftsvorfälle, die zu latenten Steuerauswirkungen im sonstigen Ergebnis führten.

C. Überleitung des effektiven Steuersatzes

In Deutschland basiert die Berechnung der tatsächlichen Steuer auf einem kombinierten Steuersatz von 32,4% für den Konzern. Dieser setzt sich zusammen aus einem Körperschaftsteuersatz von 15%, dem darauf erhobenen Solidaritätszuschlag von 5,5% und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 16,5%.

in TEUR 2020 2019
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen −2.324 −10.805
Steuern unter Verwendung des inländischen Steuersatzes des Unter
nehmens von 32,4%
752 3.509
Steuerliche Auswirkungen auf:
Unterschiede aufgrund ausländischer Steuersätze 147 132
Nicht abzugsfähige Aufwendungen –193 −151
Anpassungen für Vorjahre 303 0
Verluste, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt werden −2.023 −3.048
Anpassungen für tatsächliche Steuern Vorjahre 4 0
Nutzung von Verlustvorträgen, für die im Vorjahr keine aktive latente
Steuer angesetzt war
547 73
Veränderungen bei der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern
und Steuergutschriften
888 −719
Steuereffekt aus permanenten Differenzen –297 0
Sonstige −41 84
Tatsächliche Ertragsteuern 87 −120
Tatsächlicher Steueraufwand (-ertrag) −135 −39
Latenter Steueraufwand (-ertrag) 222 −81
Ertragsteueraufwand (-ertrag) 87 −120

Die Überleitung auf die tatsächlichen Steuern ist maßgeblich von der Nichterfassung steuerlicher Verlustvorträge in der NFON AG beeinflusst. Die von den Konzerngesellschaften lokal verwendeten Steuersätze liegen zwischen 17% und 32,4%.

D. Veränderungen der Steuerabgrenzungsposten

Für latente Steuern werden auf der Grundlage aller temporären Differenzen aktive oder passive latente Steuern unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gebildet. Temporäre Differenzen entstehen zwischen der steuerlichen Basis von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten und werden im Laufe der Zeit ausgeglichen.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der die temporären Differenzen sich auflösen werden, erwartet wird, basierend auf den Steuersätzen, die zum Abschlussstichtag gültig oder "substantively enacted" sind. Latente Steueransprüche werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig positive zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen die temporären Differenzen und steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Aktive latente Steuern sind Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind und aus abzugsfähigen temporären Differenzen oder dem steuerlich noch nicht genutzten Verlustvortrag resultieren.

E. Latente Steueransprüche /Steuerschulden

Geschäftsjahr zum 31.12.2020
in TEUR aktive latente
Steuern
latente
Steuer
schulden
Veränderun
gen im lau
fenden Ge
schäftsjahr
davon
ergebnis
wirksam
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 14 1.780 −344 −344
Immaterielle Vermögenswerte 0 4.150 −1.512 −1.512
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 46 0 62 62
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 6 26 26
Eigenkapital
Kapitalrücklage 0 0 –105 −105
Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.338 0 331 331
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
0 0 −36 −36
Kurzfristige Rückstellungen 1 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 464 0 95 95
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 66 0 −52 −52
Konsolidierungseffekte 0 5 −31 −31
Zwischensumme temporäre Differenzen 1.929 5.941 −1.566 −1.566
Steuerlicher Verlustvortrag 4.289 0 1.127 1.127
Zwischensumme temporäre Differenzen 6.218 5.941 −439 −439
Saldierung −5.139 −5.139 0 0
Zwischensumme temporäre Differenzen
nach Saldierung
1.079 802 −439 −439
Wertminderung 0 0 665 665
Wertaufholung 0 0 −23 −23
Wertminderungen im Vorjahr 0 0 19 19
Summe temporäre Differenzen 1.079 802 222 222

NFON FINANZBERICHT 2020 KONZERNANHANG

Geschäftsjahr zum 31.12.2019
in TEUR aktive latente
Steuern
latente
Steuer
schulden
Veränderun
gen im lau
fenden Ge
schäftsjahr
davon ergeb
niswirksam
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 14 1.437 −1.414 −1.414
Immaterielle Vermögenswerte 8 2.646 −2.645 −2.645
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 0 16 16
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 0 0 1 1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15 31 96 96
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 32 26 26
Eigenkapital
Kapitalrücklage 105 0 105 105
Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten 1.007 0 1.007 1.007
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0 0 14 14
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
36 0 34 34
Kurzfristige Rückstellungen 2 0 66 66
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 369 0 339 339
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 121 3 −105 −105
Konsolidierungseffekte 26 0 −8 −8
Zwischensumme temporäre Differenzen 1.702 4.148 −2.465 −2.465
Steuerlicher Verlustvortrag 3.162 0 3.022 3.022
Zwischensumme temporäre Differenzen 4.864 4.148 557 557
Saldierung −4.071 −4.071 0 0
Zwischensumme temporäre Differenzen
nach Saldierung
793 77 557 557
Wertminderung −665 0 −638 −638
Wertaufholung 23 0 −415 −415
Wertminderungen im Vorjahr −19 0 415 415
Summe temporäre Differenzen 132 77 −81 −81

F. Steuerlicher Verlustvortrag

Es werden keine latenten Steueransprüche für gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 53.059 TEUR (2019: 50.296 TEUR) und für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 54.921 TEUR (2019: 54.547 TEUR) ausgewiesen. Von den gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen betreffen 7.016 TEUR das Berichtsjahr und 46.043 TEUR frühere Perioden. Von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen betreffen 9.011 TEUR das Berichtsjahr und 45.909 TEUR frühere Perioden. Die gewerbesteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche ausgewiesen wurden, unterliegen keiner Beschränkung hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme.

G. Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Der Konzern ist der Auffassung, dass die für Steuerschulden gebildeten Rückstellungen angemessen sind, um alle steuerlich noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahre abzudecken, wobei diese Einschätzung auf zahlreichen Faktoren, einschließlich Auslegungen der Steuervorschriften und bisherigen Erfahrungen, basiert. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass regelmäßig verschiedene Steuerprüfungen (Betriebssteuern, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge) durchgeführt werden.

Die zukünftige Besteuerung von Dividendenausschüttungen erfolgt derzeit zu einer pauschalen Quellensteuer von 25,0% zuzüglich eines darauf erhobenen Solidaritätszuschlags von 5,5%.

13. Eigenkapital

Kapitalerhöhungen und Konzernjahresergebnis

Das Eigenkapital ist zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum 31. Dezember 2019 von 47.146 TEUR auf 45.577 TEUR gesunken. Dies resultiert insbesondere aus dem negativen Konzernergebnis von 2.237 TEUR sowie der um 272 TEUR verringerten Rücklage für Währungsumrechnung. Gegenläufig haben sich die Mitarbeiteraktienoptionen in Höhe von 940 TEUR ausgewirkt.

Gezeichnetes Kapital und Stammaktien

Zum 31. Dezember 2020 hat die NFON AG 15.055.569 (31. Dezember 2019: 15.055.569) auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ausgegeben. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2020 15.056 TEUR (31. Dezember 2019: 15.056 TEUR).

Stammaktien berechtigen den Inhaber zum einfachen Stimmrecht in der Hauptversammlung und zum Erhalt einer Dividende im Falle einer Ausschüttung. An Stammaktien sind keine Einschränkungen geknüpft.

Sämtliche ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien sind zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019 vollständig eingezahlt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus ausgegebenen Aktien sowie im Zusammenhang mit dem Börsengang vorgenommene Kostenerstattungen von Transaktionskosten durch damalige Gesellschafter. Damit verrechnet wurden im Zusammenhang mit der Platzierung neuer Aktien im Rahmen des Börsengangs stehende Transaktionskosten sowie im Berichtsjahr im Zusammenhang mit diesen Kosten erfasste latente Steuern. Die Kapitalrücklage beinhaltet darüber hinaus in Vorperioden als Personalaufwand erfasste kumulierte Aufwendungen für anteilbasierte Vergütungstransaktionen für bestimmte Mitglieder des Vorstands, in der Berichtsperiode und im Vorjahr als Personalaufwand erfasste Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm sowie die Eigenkapitalkomponente der im Vorjahr begebenen Optionsanleihe.

Die Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist entsprechend des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Dezember 2019 ermächtigt, bis zum 11. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmals in Teilbeträgen das Grundkapital der NFON AG um bis zu insgesamt 3.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden, wobei dieses nur in folgenden Fällen ausgeschlossen werden kann:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
  • wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteile oder sonstige Vermögenswerte, einschließlich von Rechten und Forderungen, zu erwerben und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag des Grundkapitals 10% nicht übersteigt und zwar bezogen auf den 31. Dezember 2019, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag des Grundkapitals 10% nicht übersteigt und zwar bezogen auf den 31. Dezember 2019, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Das genehmigte Kapital hat sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres nicht verändert.

Bedingtes Kapital

Die Schaffung eines bedingten Kapitals (bedingtes Kapital I) in der Hauptversammlung vom 9.4.2018 in der Form, dass das Grundkapital der NFON AG um bis zu 3.856.060 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.856.060 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht wird, dient der Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8.4.2023 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtbetrag bis zu 115.681.800 EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 3.856.060 EUR zu gewähren, deren Ausgabe auch gegen Sacheinlage erfolgen kann.

Das Grundkapital der NFON AG wird des Weiteren zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen (Bezugsrechte i.S.d. §192 Abs. 2 Nr. 3 AktG), die in der Zeit vom 9.4.2018 bis zum 8.4.2023 ausgeben werden, aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9.4.2018 um bis zu 964.015 EUR durch Ausgabe von bis zu 964.015 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II).

Das bedingte Kapital I beträgt zum 31. Dezember 2020 2.892.045 EUR (31. Dezember 2019: 2.892.045 EUR). Das bedingte Kapital II ist zum 31. Dezember 2020 (ebenso zum 31. Dezember 2019) gegenüber dem Beschluss in der HV vom 9.4.2018 unverändert.

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklagen enthalten in früheren Jahren und in 2020 entstandene Verluste.

Rücklage für Währungsumrechnung

Das kumulierte sonstige Ergebnis dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzern-Gesellschaften in die Konzernwährung.

Stimmrechte

Die NFON AG hat im Jahr 2020 folgende Mitteilungen gemäß §33 Absatz 1, §38 Absatz 1 und §40 WpHG auf der Website des Konzerns veröffentlicht:

Art der
Mitteilung
Datum der
Meldung
Datum der
Änderung der
Beteiligung
Name der Inhaber
der Beteiligung
Schwellenwert
über-/
-unterschreitung
Anteil der
Stimmrechte
§43 WpHG O6.01.2020 09.12.2019 Florian Schuhbauer und
Tochtergesellschaften
Über 10% 11,43%
§33 WpHG 30.01.2020 27.01.2020 Universal-Investment-Gesell
schaft mit beschränkter Haftung,
Frankfurt, Deutschland
Unter 5% 4,94%
§33 WpHG 17.09.2020 11.09.2020 Bundesrepublik Deutschland ver
treten durch das Bundesministeri
um für Wirtschaft und Energie,
Berlin, Deutschland
Unter 3% 2,62%
§33 WpHG 19.10.2020 15.10.2020 MainFirst SICAV, Senningerberg,
Luxemburg
Unter 5% 4,78%
§§33, 34
WpHG
20.10.2020 16.10.2020 Florian Schuhbauer, Active
Ownership Fund SICAV-FIS SCS,
Über 15% 17,51%
§§33, 34
WpHG
20.10.2020 16.10.2020 Klaus Röhrig; Active Ownership
Fund SICAV-FIS SCS,
Über 15% 17,51%
§33 WpHG 21.10.2020 16.10.2020 Earlybird Verwaltungs GmbH,
München, Deutschland
Unter 10% 7,97%
§§33, 34
WpHG
01.12.2020 27.11.2020 Klaus Röhrig; Active Ownership
Fund SICAV-FIS SCS; AOC Cloud
S.à r.l.
Über 20% 25,48%
§§33, 34
WpHG
01.12.2020 27.11.2020 Florian Schuhbauer; Active Ow
nership Fund SICAV-FIS SCS; AOC
Cloud S.à r.l.
Über 20% 25,48%
§33 WpHG 01.12.2020 27.11.2020 Earlybird Verwaltungs GmbH,
München, Deutschland
Unter 3% 0%
§33 WpHG 04.12.2020 03.12.2020 MainFirst SICAV, Senningerberg,
Luxemburg
Unter 3% 1,01%
§§33,34
WpHG
08.12.2020 03.12.2020 Gerlin N.V., Maarsbergen,
Niederlande
Über 5% 5,0%
§§33,34
WpHG
08.12.2020 03.12.2020 Teslin Capital Management B.V.,
Maarsbergen, Niederlande
Über 5% 5,0%

Kapitalmanagement

Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten bzw. diese auszubauen, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Konzerns durch organisches und anorganisches Wachstum sicherzustellen.

Derzeit wird keine Dividende ausgeschüttet.

14. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) wird berechnet, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehende Periodenergebnis nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien dividiert wird.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie (diluted earnings per share) wird berechnet, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehende bereinigte Ergebnis nach Steuern und die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien und die Auswirkung etwaiger Verwässerungseffekte erfasst werden, die mit der Umwandlung potenzieller Stammaktien verbunden sind.

Das Ergebnis je Aktie gemäß der folgenden Tabelle zeigt das Ergebnis aus dem fortzuführenden Geschäft.

in TEUR 2020 2019
Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das unverwässerte
Ergebnis je Aktie zurechenbarer Gewinn (Verlust) für das Jahr
−2.237 −10.924
Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das verwässerte
Ergebnis je Aktie zurechenbarer Gewinn (Verlust) für das Jahr
−2.237 −10.924
Menge 2020 2019
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das
unverwässerte Ergebnis je Aktie
15.055.569 14.190.255
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das
verwässerte Ergebnis je Aktie
15.162.315 14.190.255
in EUR Geschäftsjahr zum 31.12.
2020 2019
Verlust je Aktie
Unverwässertes Ergebnis −0,15 −0,77
Verwässertes Ergebnis −0,15 −0,77

15. Sonstige betriebliche Erträge

in TEUR 2020 2019
Sonstige betriebliche Erträge
Nicht unmittelbar zahlungswirksame
mitarbeiterbezogene Leistungen
302 277
Verschiedene sonstige Erträge 657 359
Summe sonstige betriebliche Erträge 958 635

Nicht unmittelbar zahlungswirksame mitarbeiterbezogene Leistungen beinhalten insbesondere Beträge, die Mitarbeitern für die Firmenwagennutzung berechnet werden. Weitere 111 TEUR (2019: 102 TEUR) der verschiedenen sonstigen Erträge betreffen Erträge aus der Untervermietung von Büroräumen, 200 TEUR (2019: 52 TEUR) resultieren aus Fremdwährungsgewinnen.

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2020 2019
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verkaufsprovisionen 8.044 6.733
Marketingaufwendungen 6.718 9.044
Allgemeine Verwaltung 1.483 1.487
Beratungsaufwendungen 1.420 2.616
IT-Aufwendungen 1.360 1.359
Mietkosten 843 808
Reisekosten 659 1.297
Supportkosten 436 523
Vertriebskosten 74 88
Sonstiger Personalaufwand 2.547 2.820
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen 23.584 26.773

Die Reduzierung der Marketingaufwendungen resultiert vor allem aus den Einschränkungen bei der Durchführung von Werbemaßnahmen aufgrund der im Berichtszeitraum vorliegenden allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit infolge der COVID-19-Pandemie.

Da Vertriebsprovisionen einen prozentualen Anteil der durch Vertriebspartner oder Händler erzielten Umsatzerlöse darstellen, war der Anstieg von 6.733 TEUR im Geschäftsjahr 2019 auf 8.044 TEUR im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich auf den Anstieg der Umsatzerlöse insgesamt und insbesondere auf den höheren Anteil der über Partnerkanäle generierten Umsatzerlöse zurückzuführen.

Der Rückgang der Reisekosten im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr steht durch die deutlich reduzierte Reisetätigkeit ebenfalls im direkten Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Die Beratungsaufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2020 Rechtskosten in Höhe von 281 TEUR und Beratungsaufwendungen in Höhe von 1.139 TEUR. Im Vorjahr sind hier unter anderem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition der DTS enthalten.

Der sonstige Personalaufwand beinhaltet hauptsächlich Kosten für Freelancer im R&D-Bereich sowie Aufwendungen für Recruiting, die zur Unterstützung unserer Wachstumsstrategie erforderlich waren.

17. Personalaufwand und Mitarbeiter

Der Personalaufwand setzte sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2020 2019
Löhne und Gehälter 22.495 19.582
Sozialabgaben 4.464 3.780
Anteilsbasierte Vergütungspläne 1 940 638
Aufwendungen für Altersversorgung und andere soziale Leistungen 228 135
Sonstiger Personalaufwand 369 112
Summe 28.495 24.248
1 Davon mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 940 638

Die Aufwendungen für Altersversorgung und andere soziale Leistungen betreffen hauptsächlich die Einzahlungen des Unternehmens in beitragsorientierte Pläne (Beiträge zu staatlichen Plänen), die erfasst werden, wenn die zugehörige Leistung erbracht wird. Im Voraus bezahlte Beiträge werden in dem Maße als Vermögenswert erfasst, in dem eine Rückerstattung oder eine Verringerung künftiger Zahlungen möglich ist.

Kurzarbeitergeld wurde im Berichtszeitraum im untergeordneten Umfang gewährt.

In 2020 waren durchschnittlich 392 Angestellte und 14 leitende Angestellte (2019: 346 und 14) beschäftigt.

18. Umsatzerlöse

A. Art der Güter oder Dienstleistungen

Nachfolgend werden die Hauptaktivitäten beschrieben, mit denen der Konzern seine Umsatzerlöse erwirtschaftet:

Der Konzern erwirtschaftet seine Umsatzerlöse vorrangig mit Telefondienstleistungen. Die meisten der vom Konzern geschlossenen Verträge beziehen sich auf Telefondienstleistungen mit oder ohne den Verkauf von Hardware und anderer Dienstleistungen.

Produkte und
Dienstleistungen
Art und Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Erfüllung der Verpflichtung
Wiederkehrend Wiederkehrende Dienstleistungen werden in der Regel durch monatliche Zahlungen
einer festen Lizenzgebühr pro Arbeitsplatz zuzüglich einer weiteren festen oder volu
menbasierten Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie abgegolten.
Monatlich kündbare Verträge:
Telefondienstleistungen werden über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, d.h. in dem
Monat der Dienstleistung, über die der Kunde eine Vereinbarung geschlossen hat.
Auf der Basis der erbrachten Dienstleistungen stellt NFON den Kunden eine monatliche
Rechnung. Bei den meisten Kunden werden die fälligen Beträge per Lastschrift eingezo
gen. Wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde, geht das Geld mit dem Lastschrif
teinzug nach dem Monat ein, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Der Umsatzerlös
wird erfasst, wenn die jeweiligen Leistungsverpflichtungen erfüllt sind, d.h. in dem
Monat, in dem die Telefondienstleistung für den Kunden erbracht wird.
Langfristige Verträge:
Monatliche Telefondienstleistungen werden über einen bestimmten Zeitraum erfüllt,
d.h. über die Mindestlaufzeit des Vertrags (z.B. 24 Monate).
Auf der Basis der erbrachten Dienstleistungen sendet NFON den Kunden eine
monatliche Rechnung. Bei den meisten Kunden werden die fälligen Beträge per
Lastschrift eingezogen. Wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde, geht das
Geld mit dem Lastschrifteinzug nach dem Monat ein, in dem die Dienstleistung
erbracht wurde. Der Umsatzerlös wird über die Zeit erfasst, in der die jeweiligen
Leistungsverpflichtungen erbracht werden. Die Höhe des Umsatzerlöses basiert auf
der Zuteilung des Transaktionspreises zu den Leistungsverpflichtungen auf der
Grundlage der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise. Der zu Laufzeitbe
ginn eines Vertrags geschätzte gesamte Transaktionspreis wird den Leistungsver
pflichtungen zugeteilt, die von Anfang an bekannt sind (z. B. monatliche Pauschale
für ein bestimmtes Minutenkontingent). Die Umsatzerlöse für diese Leistungsver
pflichtungen werden während der Laufzeit des Vertrags linear erfasst, da dies den
Umsatzerlös für jeden Monat des Vertrags am besten darstellt. Bei Dienstleistun
gen, die sich während der Vertragslaufzeit ändern können, werden die Umsatzerlöse
erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wird, z. B. in dem Monat, in dem die
Gesprächsminuten vom Kunden in Anspruch genommen werden.
Produkte und
Dienstleistungen
Art und Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Erfüllung der Verpflichtung
Nicht wiederkehrend Hardware:
Der Umsatzerlös wird erfasst, sobald die Verfügungsmacht auf den Kunden
übertragen wird.
Aktivierung des Ports:
Die Aktivierung des Ports führt zu einer Erweiterung des Konzernnetzes und nicht
zur Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden. Somit stellt
die Aktivierung des Ports keine separate Leistungsverpflichtung dar.
Portierung bestehender Telefonnummern/Einrichtung neuer geografischer
Telefonnummern:
Der Kunde kann sich nicht dafür entscheiden, diese Portierungsaktivität nicht zu
kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich
beeinträchtigen würde. Somit gilt sie nicht als separate Leistungsverpflichtung.
Beratungsleistungen, Schulungsdienstleistungen:
Der Umsatzerlös wird erfasst, sobald Schulungen erbracht werden oder über den
Zeitraum, in dem die Beratungsleistung erbracht wird. Allerdings ist der Anteil
derartiger Schulungen und Dienstleistungen im Vergleich zu anderen
Dienstleistungen und Produkten eher gering.
Auf der Basis der bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen sendet NFON den
Kunden eine monatliche Rechnung. Der Kunde bezahlt die Rechnung per Lastschrift
oder Überweisung im Monat nach dem Monat, in dem die Leistungsverpflichtung
erfüllt wird. Umsatzerlöse aus Hardware werden erfasst, wenn die Hardware
geliefert wird und alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den
Kunden übertragen werden. Umsatzerlöse für andere nicht wiederkehrende
Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistungsverpflichtungen erbracht
werden, z.B. in dem Monat, in dem die Schulungsdienstleistung für den Kunden
erbracht wird. Wenn eine Dienstleistung nicht als Leistungsverpflichtung eingestuft
wird, wird die erhaltene Gegenleistung den Leistungsverpflichtungen des Vertrags
zugeteilt und entsprechend als Umsatzerlös erfasst.
Bei allen nicht wiederkehrenden Umsatzerlösen werden die jeweiligen Barmittel zur
Mitte des Monats nach der jeweiligen Transaktion erhalten.

Kundenverträge, die sowohl wiederkehrende als auch nicht wiederkehrende Dienstleistungen und / oder Produkte umfassen können, haben meistens keine Mindestvertragslaufzeit, sondern sind monatlich rollierende Verträge. Im Hinblick auf diese Verträge geht die Unternehmensleitung davon aus, dass die Vertragslaufzeit mindestens einen Monat beträgt, denn der Kunde hat das Recht zur monatlichen Kündigung. Daher kann die tatsächliche Vertragslaufzeit zu Vertragsbeginn nicht verlässlich geschätzt werden.

Bei langfristigen Verträgen, das heißt Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit, ermittelt NFON bei Vertragsbeginn die vom Kunden über die Laufzeit des Vertrags insgesamt zu zahlende Gegenleistung, basierend auf den Gebühren, die verlässlich geschätzt werden können. Zudem ermittelt der Konzern die Leistungsverpflichtung jeder Dienstleistung/jedes Produkts, berechnet auf der Basis der Preislisten den jeweiligen Einzelveräußerungspreis für jede Leistungsverpflichtung und ordnet die jeweiligen Einzelveräußerungspreise über die Laufzeit des Vertrags den Leistungsverpflichtungen zu.

B. Aufgliederung von Erlösen

In der folgenden Tabelle werden die Umsatzerlöse nach Segmenten nach wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Produkten/Dienstleistungen aufgegliedert. Sämtliche Umsatzerlöse resultieren im Berichtsjahr – wie auch im Vorjahr – aus Verträgen mit Kunden.

in TEUR 2020 2019
Produkt/Dienstleistung
Wiederkehrende Umsätze
NFON AG 34.968 29.900
Deutsche Telefon Standard GmbH 12.402 7.718
NFON UK Ltd. 6.386 5.811
nfon GmbH 5.097 4.319
NFON Iberia SL 353 301
NFON ITALIA S.R.L. 114 7
NFON France SAS 67 5
Summe wiederkehrende Umsätze nach Segmenten 59.387 48.060
Überleitung auf wiederkehrende Konzernumsatzerlöse 0 −5
Wiederkehrende Konzernumsatzerlöse 59.387 48.055
Nicht wiederkehrende Umsätze
NFON AG 4.559 5.654
Deutsche Telefon Standard GmbH 1.505 1.022
nfon GmbH 1.253 1.496
NFON UK Ltd. 652 842
NFON ITALIA S.R.L. 122 9
NFON France SAS 101 5
NFON Iberia SL 22 33
Nicht wiederkehrende Umsätze nach Segmenten 8.214 9.063
Überleitung auf nicht wiederkehrende Konzernumsatzerlöse 0
Nicht wiederkehrende Konzernumsatzerlöse 8.214 9.063
Konzernumsatzerlöse 67.602 57.117

C. Vertragssalden

Die folgende Tabelle enthält Informationen über Forderungen, Vertragsvermögen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.

Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2020 2019
Forderungen, die in Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthalten sind
9.973 7.558
Vertragsvermögen 165 220
Vertragsverbindlichkeiten 599 290

Das in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesene Vertragsvermögen, bezieht sich hauptsächlich auf die Rechte des Konzerns auf die Gegenleistung für in der Berichtsperiode abgeschlossene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen. Mit Rechnungstellung an den jeweiligen Kunden werden die entsprechenden Beträge in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. In den dargestellten Berichtsperioden wurden keine Wertminderungen im Zusammenhang mit Vertragsvermögen erfasst.

Die Vertragsverbindlichkeiten aus langfristigen Verträgen, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten in der Bilanz dargestellt werden, beziehen sich hauptsächlich auf die von Kunden erhaltene Vorauszahlungen für Dienstleistungen zu Laufzeitbeginn des Vertrags (z.B. Aktivierungsgebühren, Portierung von Telefonnummern), die keine separaten Leistungsverpflichtungen darstellen und über einen bestimmten Zeitraum als Teil vertraglicher Leistungsverpflichtungen erfasst werden. In 2020 (ebenso in 2019) wurden keine Umsatzerlöse aufgrund der Anpassung von in früheren Jahren erfüllten Leistungsverpflichtungen erfasst.

Aufgrund der revolvierenden Natur der langfristigen Verträge und der Wesentlichkeitsüberlegungen werden alle Vertragsvermögen und Vertragsverbindlichkeiten als kurzfristige Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten eingestuft. NFON erhält Vorauszahlungen (z.B. für die Aktivierung des Ports und für die Portierung bestehender Telefonnummern/Einrichtung neuer geografischer Telefonnummern), die nicht den separaten Leistungsverpflichtungen zugeordnet werden. Langfristige Verträge enthalten keine signifikante Finanzierungskomponente.

2020
in TEUR 01.01. Auflösung Neu in Auflösung
neu
31.12. Auflösung
in
Vertragsvermögen 220 116 78 17 165 106
Vertragsverbindlichkeit 290 121 523 93 599 318
2020
in TEUR 01.01. Auflösung Neu in Auflösung
neu
31.12. Auflösung
in
Vertragsvermögen 210 78 106 18 220 122
Vertragsverbindlichkeit 18 9 368 87 290 120

D. Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

Die folgende Tabelle enthält die Umsatzerlöse, von denen erwartet wird, dass sie in der Zukunft in Verbindung mit im Berichtszeitraum nicht (oder nur teilweise) erfüllten Leistungsverpflichtungen erfasst werden. Dies betrifft hauptsächlich zukünftige Umsatzerlöse aus festen Preiskomponenten im Rahmen langfristiger Verträge (d. h. Pauschalen).

Geschäftsjahr
zum 31.12.
Erfassung in
in TEUR 2020 2021 2022 2023 und
Folgejahre
Nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen
zugeordneter Transaktionspreis
4.088 1.964 1.710 414
Anteil 100% 48% 42% 10%

Der Konzern wendet die Erleichterung gemäß Paragraph C5(d) von IFRS 15 an und legt die Höhe des Transaktionspreises, der den zum 31. Dezember 2020 verbliebenen Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist, nicht offen.

E. Kosten für die Anbahnung eines Vertrags

Im NFON-Konzern werden nahezu ausschließlich Kundenverträge abgeschlossen, die monatlich gekündigt werden können. Bei diesen Verträgen erfasst NFON unter Anwendung der Erleichterungen in IFRS 15 die zusätzlichen Kosten für die Anbahnung eines Vertrags zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand. Die Provisionen im Rahmen derartiger Verträge betrugen 2020 7.504 TEUR (2019: 6.529 TEUR) und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Unternehmensleitung geht davon aus, dass die für die Anbahnung des gesamten Vertrags an die Partner gezahlten Provisionen über die Vertragslaufzeit beim Kunden abgerechnet werden können.

Im Hinblick auf langfristige Verträge werden diese Kosten linear über die unkündbare Vertragslaufzeit abgeschrieben, da diese den Zeitraum darstellt, in dem NFON Produkte und Dienstleistungen auf die Kunden überträgt. Wann immer die Vertragslaufzeit mehr als zwölf Monate beträgt, aktiviert der Konzern die Provisionen als Vertragskosten. Diese beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 18 TEUR (31. Dezember 2019: 108 TEUR).

19. Leasingverhältnisse

Der Konzern mietet Büroräume und Fahrzeuge. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen liegt typischerweise zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern diesen Verträgen eine kurzfristige Laufzeit zugrunde liegt, erfasst der Konzern weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten. Die entsprechenden Aufwendungen werden im operativen Cashflow erfasst. Im Zusammenhang mit den als Finanzverbindlichkeiten passivierten Leasingverbindlichkeiten erfasst der Konzern die entsprechenden Auszahlungen im Finanzierungs-Cashflow in der Konzernkapitalflussrechnung. Bei manchen Verträgen hat sich der Konzern dazu entschieden, eine Mietverlängerungsoption zu vereinbaren, um kurzfristig über verschiedene operative Optionen zu verfügen. Zum 31 Dezember 2020 bestand ein vertraglich vereinbartes Leasingverhältnis dessen Laufzeit erst in 2021 beginnt. Zum Leasingbeginn wird das dann zu bilanzierende Nutzungsrecht TEUR 259 betragen.

Zu weiteren Details wird auf die Anhangangabe 5 – Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen – verwiesen.

Leasingverbindlichkeiten

in TEUR Langfristige Finanz
verbindlichkeiten
Kurzfristige Finanz
verbindlichkeiten
Gesamt
2020 2019 2020 2019 2020 2019
Grundstücke und Gebäude 4.316 3.184 1.442 1.107 5.758 4.291
Kfz 261 252 277 235 538 487
4.577 3.436 1.719 1.342 6.296 4.778

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge

2019 – Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 TEUR

2020 2019
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten (im Finanzergebnis erfasst) 116 89
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten,
dargestellt in den sonstigen betrieblichen Erträgen
111 102
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 177 221
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 1.668 1.578

20. Anteilsbasierte Vergütungen

A. Mitarbeiteraktienoptionsprogramm

NFON hat im Vorjahr und im Berichtsjahr Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der NFON AG (Gruppe 1) und an Geschäftsführer verbundener Unternehmen (Gruppe 2) sowie an ausgewählte Mitarbeiter der NFON AG (Gruppe 3) und verbundener Unternehmen (Gruppe 4) (Aktienoptionsplan 2018) ausgegeben.

Der Kreis der Bezugsberechtigten ist individuell geregelt. Die Aktienoptionen konnten nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 09. April 2018 zu 31% - insgesamt 298.845 Bezugsrechte – an die Gruppe 1, zu 11% - insgesamt 106.042 Bezugsrechte – an die Gruppe 2, zu 42% - insgesamt 404.886 Bezugsrechte – an die Gruppe 3 und zu 16% - insgesamt 154.242 Bezugsrechte – an die Gruppe 4 ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten sowie der Umfang des jeweiligen Angebots werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, bzw. soweit der Vorstand betroffen ist, durch den Aufsichtsrat.

Sämtliche Bezugsrechte aus dem oben genannten Programm haben eine Wartezeit von 4 Jahren und eine Gesamtlaufzeit von 10 Jahren. Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Umsatz, wie im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr der Zuteilung der Optionen ausgewiesen, gegenüber dem Umsatz wie im Konzernjahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr vor Zuteilung ausgewiesen, um 20% gestiegen ist. Für Mitglieder des Vorstands ist außerdem eine Kappungsgrenze nach Maßgabe von Ziffer 4.2.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehen.

Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Unberührt hiervon bleiben die Aktienoptionen im Falle des Todes des Bezugsberechtigten. Sofern der Bezugsberechtigte altersbedingt aus einem mit der Gesellschaft bzw. mit einem verbundenen Unternehmen bestehenden Anstellungs- oder Dienstverhältnis ausscheidet, ohne dass dem Bezugsberechtigten gekündigt worden ist, bleiben sämtliche Rechte aus den Optionen hiervon unberührt. Invalidität, Berufsunfähigkeit und vorzeitiger Ruhestand entsprechen dem altersbedingten Ausscheiden. Bei Vorstandsmitgliedern entsprechen Ablauf und Nichtverlängerung der Bestellung dem altersbedingten Ausscheiden. Falls ein Anstellungs- oder Dienstverhältnis zwischen dem Bezugsberechtigten und der Gesellschaft bzw. einem Unternehmen der NFON Gruppe infolge einer Kündigung durch den Bezugsberechtigten oder einer ordentlichen Kündigung der Gesellschaft beendet wurde, kann der Bezugsberechtigte seine zum Beendigungszeitpunkt ausübbaren Optionen unmittelbar nach Beendigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses innerhalb von 60 Kalendertagen ausüben, wobei sich diese Frist um die Tage verlängert, an denen aufgrund einer Ausübungssperrfrist nicht ausgeübt werden kann. Jede Option, die bis dahin nicht ausgeübt wurde, erlischt ersatzlos. Nicht ausübbare Optionen erlöschen grundsätzlich ersatzlos im Beendigungszeitpunkt. Im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses zwischen dem Bezugsberechtigten und der Gesellschaft bzw. einem Unternehmen der NFON Gruppe kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bzw., soweit Bezugsberechtigte der Gruppe 1 betroffen sind, der Aufsichtsrat, beschließen, ob und in welchem Umfang Optionen weiter bestehen sollen; hierbei kann auch festgelegt werden, dass im Beendigungszeitpunkt noch nicht ausübbare Optionen weiterhin bestehen bleiben. Im Falle eines sogenannten Delisting Events hat der Bezugsberechtigte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, für jede Option von der Gesellschaft bzw. dem Rechtsnachfolger der Gesellschaft die Zahlung des Optionswerts zu verlangen.

Jedes Bezugsrecht aus Aktienoptionen berechtigt nach Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug einer Stückaktie der Gesellschaft. In den Optionsbedingungen sind jeweils die Laufzeit, der relevante Ausübungspreis (Bezugspreis), Wartezeiten und Ausübungssperrfristen geregelt.

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Optionen basiert auf einem Binomialmodell. Der gewichtete Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte am Bewertungsstichtag der im Berichtsjahr gewährten Optionen beträgt 5,29 EUR (Vorjahr: 4,09 EUR).

Für die im Jahr 2020 neu ausgegebenen Optionen wurden folgende Berechnungsparameter zugrunde gelegt:

2020 2019
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis 1 12,59 EUR 8,98 EUR
Gewichtete erwartete Volatilität 45,0% 39,9%
Laufzeit 10 Jahre 10 Jahre
Gewichteter risikoloser Zinssatz −0,52% 0,15%

1 entspricht dem gewichteten Durchschnitt des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Börsentagen vor Ausgabe der Aktienoptionen

Die Volatilität bezeichnet die Schwankung des Aktienkurses um den Durchschnittskurs der Periode. Die erwartete Volatilität wurde jeweils auf Basis der Aktienkursentwicklung der Vergangenheit ermittelt (historische Volatilität).

Es wurde eine erwartete Fluktuation von durchschnittlich 4% berücksichtigt.

Die Ermittlung des risikolosen Zinssatzes erfolgte auf Basis der Verzinsung von risikolosen Geldanlagen mit entsprechender Laufzeit.

Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Optionen wurde unterstellt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird.

Die Entwicklung der Anzahl der ausstehenden Optionen ist in den nachstehenden Tabellen erläutert:

Anzahl Optionen Gewichteter
Durchschnitt der
Ausübungspreise (EUR)
2020 2019 2020 2019
Gewährte Optionen 724.229 710.229 9,05 8,98
Davon neu im Berichtsjahr 14.000 710.229 12,59 8,98
Ausgeübte Optionen n/ a n/ a n/ a n/ a
Verwirkte Optionen 16.000 5.000 9,05 8,78
Verfallene Optionen 14.000 n/ a n/ a n/ a
Ausstehende Optionen zum 31.12. 694.229 705.229 8,97 8,98
Davon ausübbare Optionen n/ a n/ a n/ a n/ a

Die durchschnittliche restliche Vertragslaufzeit der zum Bilanzstichtag ausstehenden Optionen beträgt zum 31 Dezember 2020 9 Jahre (31.12.2019: 10 Jahre). Die Bandbreite der Ausübungspreise der zum 31 Dezember 2020 und zum 31 Dezember 2019 ausstehenden Optionen liegt zwischen 8,78 EUR und 11,04 EUR.

Der im Berichtsjahr erfasste Aufwand im Zusammenhang mit anteilsbasierter Vergütung betrug TEUR 940 (2019: TEUR 638). Davon betreffen TEUR 285 Aufwendungen, die aufgrund des Ausscheidens von zwei Vorstandsmitgliedern ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Ausscheidens unmittelbar im Aufwand der Berichtsperiode erfasst wurden. Somit wurde der zu erfassende Aufwand für die nach dem Bilanzstichtag verbleibende Wartezeit bis zur erstmaligen möglichen Ausübung der Optionen zum 31 Dezember 2020 vorgezogen.

B. Bis zum 31. Dezember 2018 ausgegebene Wertsteigerungsrechte mit Barausgleich

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 hatte der Konzern die folgende anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich geschlossen:

Am 22. Februar 2018 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 30. September 2019 ein Verkauf von mehr als 50% der Anteile von NFON oder ein IPO ("Exit") stattfindet. Wenn der Berechtigte bis zum Exit beschäftigt bleibt, erhält er eine Barzahlung. Wenn der Berechtigte bis zum Exit das Beschäftigungsverhältnis beendet oder wenn bis zum 30. September 2019 kein Exit stattfindet, verfallen die Ansprüche. Die Barzahlung bemisst sich nach dem Verkaufserlös bzw. IPO-Erlös bezogen auf 100% der Anteile an NFON. Die Barzahlung ist auf den geringeren Betrag von 200.000 EUR und 0,5% des den veräußernden Aktionären anlässlich des Exits tatsächlich zugeflossenen Betrags begrenzt.

Am 10. Mai 2018 fand ein IPO statt und für den Berechtigten wurde zum 31. Dezember 2019 eine anteilsbasierte Barvergütung in Höhe von 113 TEUR (0,5% des den veräußernden Aktionären anlässlich des IPOs tatsächlich zugeflossenen Betrags) unter den sonstigen Rückstellungen erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr erfolgte im Berichtsjahr in Folge einer Präzisierung eine Anpassung um 16 TEUR. Die 96 TEUR werden im April 2021 zur Auszahlung gelangen.

Der beizulegende Zeitwert wurde anhand eines Discounted-Cash-Flow-Modells (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Anteile) bewertet. Aufgrund des zum Ende des ersten Quartals 2018 erwarteten beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Anteile ergab sich per 22. Februar 2018 der Betrag von 200 TEUR. Zum Bilanzstichtag beträgt der als Rückstellung zu erfassende Betrag 97 TEUR (0,5% des den veräußernden Aktionären anlässlich des IPOs tatsächlich zugeflossenen Betrags unter Berücksichtigung des ausgeübten Greenshoe).

21. Finanzinstrumente

A. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Beizulegender Zeitwert

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufe in der Bemessungshierarchie dar. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

31.12.2020 Fortgeführte
Anschaffungs
kosten
Beizulegender Zeitwert
in TEUR Buchwert Summe
Buchwert
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
Finanzielle Vermögenswerte,
die nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen1
9.973 9.973 0 0 0 0
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte1
390 390 0 0 0 0
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente1
23.034 23.034 0 0 0 0
Summe finanzielle
Vermögenswerte, die nicht
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
33.398 33.398 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Akquisitionsdarlehen 8.967 8.967
Optionsanleihe 0 0
Betriebsmitteldarlehen1 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen1
4.931 4.931 0 0 0 0
Summe finanzielle
Verbindlichkeiten, die nicht
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
13.897 13.897 0 0 0 0

1 Ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht.

NFON FINANZBERICHT 2020 KONZERNANHANG

31.12.2019 Fortgeführte
Anschaffungs
kosten
Beizulegender Zeitwert
in TEUR Buchwert Summe
Buchwert
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
Finanzielle Vermögenswerte,
die nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen1
7.558 7.558 0 0 0 0
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte1
390 390 0 0 0 0
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente1
36.419 36.419 0 0 0 0
Summe finanzielle
Vermögenswerte, die nicht
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
44.367 44.367 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden
Akquisitionsdarlehen 8.967 8.967
Optionsanleihe 5.000 5.000
Betriebsmitteldarlehen1 26 26 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen1
5.174 5.174 0 0 0 0
Summe finanzielle
Verbindlichkeiten, die nicht
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
19.167 19.167 0 0 0 0

1 Ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht.

Der Konzern erfasste in seiner Gesamtergebnisrechnung keine wesentlichen Nettogewinne oder Nettoverluste aus finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten. Im Berichtsjahr sind 0 TEUR (2019: 164 TEUR) nach der Effektivzinsmethode im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zu beizulegendem Zeitwert bewertet werden, berechneter Zinsaufwand im Finanzergebnis enthalten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten in der Regel in etwa dem beizulegenden Zeitwert. Alle zum Bilanzstichtag ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen werden aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit als kurzfristige Forderungen eingestuft.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten in etwa ihrem beizulegenden Zeitwert. Alle zum Bilanzstichtag ausstehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind gemäß den für das Unternehmen geltenden Zahlungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Abschlussstichtag zu zahlen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht in etwa ihrem Buchwert, wenn die Zahlungsmittel auf Anforderung rückzahlbar oder kurzfristiger Natur sind.

Reklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrer erstmaligen Erfassung nicht neu klassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell auf die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells neu klassifiziert. Für die dargestellten historischen Perioden hat der Konzern keine finanziellen Vermögenswerte neu klassifiziert.

Verzugsfälle

Der Konzern verzeichnete in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 jeweils keine Verzugsfälle bei Zins- oder Tilgungszahlen und auch keine anderen Verstöße im Hinblick auf seine Darlehen und Kredite.

B. Finanzrisikomanagement

Für den Konzern bestehen die folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten:

  1. Kreditrisiken 2. Liquiditätsrisiko 3.Marktrisiken (Zinsrisiken und Währungsrisiken)

Grundsätze des Risikomanagements

Der Vorstand trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Übersicht über die Grundsätze des Risikomanagements des Konzerns.

Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns dienen dazu, die Risiken des Konzerns zu identifizieren und zu analysieren, geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Risiken und die Einhaltung der definierten Grenzwerte zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und -systeme werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Aktivitäten des Konzerns angemessen zu berücksichtigen. Durch Schulungen und die Festlegung von Führungsstandards und -verfahren wird ein diszipliniertes und konstruktives Kontrollumfeld geschaffen, in dem alle Mitarbeiter ihre Aufgaben und Pflichten kennen.

Allgemeine Finanzmarktrisiken

Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten verschiedenen Finanzmarktrisiken ausgesetzt.

Wenn diese Finanzrisiken eintreten, könnten sie sich negativ auf das Nettovermögen, die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse des Konzerns auswirken. Der Vorstand trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Übersicht über die Grundsätze des Risikomanagements des Konzerns. Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns dienen dazu, die Risiken des Konzerns zu identifizieren und zu analysieren, geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Risiken und die Einhaltung der definierten Grenzwerte zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und -systeme werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Aktivitäten des Konzerns angemessen zu berücksichtigen. Der Konzern hat Leitlinien für Risikomanagementprozesse und für die Verwendung von Finanzinstrumenten erstellt. Diese beinhalten eine klare Aufgabentrennung von finanziellen Aktivitäten, Fakturierung, Finanzberichterstattung und zugehörigem Controlling.

Der Konzern überwacht diese Risiken aktiv anhand eines Risikomanagementsystems.

1. Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlustes des Konzerns, wenn ein Kunde oder Vertragspartner eines Finanzinstruments seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, und ergibt sich hauptsächlich aus den Forderungen des Konzerns gegen Kunden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Der Konzern stuft die Steuerung des kommerziellen Kreditrisikos als entscheidend für die Erreichung der Ziele eines nachhaltigen Wachstums des Unternehmens und des Kundenstamms im Einklang mit den Risikomanagementleitlinien ein. Für die Steuerung und die Überwachung des Kreditrisikos wurden geeignete Prozesse festgelegt. Dazu gehören die laufende Überwachung der erwarteten Risiken und der Ausfallhöhe. Besondere Aufmerksamkeit wird Kunden geschenkt, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und bei denen – abhängig vom Geschäftsbereich und der Art der Kundenbeziehung – geeignete Kreditmanagementinstrumente zur Begrenzung des Kreditrisikos eingesetzt werden.

Die für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte ergebniswirksam erfassten Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 2020 2019
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Forderungen (einschließlich Vertragsvermögen)
170 28
Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente1
0 0
Wertberichtigungen auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
170 28

1 Siehe im Folgenden das Unterkapitel "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente".

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Das Kreditrisiko des Konzerns wird in erster Linie durch die individuellen Merkmale jedes Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt die Unternehmensleitung auch die Faktoren, die das Kreditrisiko des Kundenstamms beeinflussen könnten, darunter das Ausfallrisiko in Verbindung mit dem Land, in dem die Kunden Geschäfte tätigen.

Zum 31. Dezember stellte sich das maximale Kreditrisiko im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geografischen Regionen wie folgt dar:

Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2020 2019
Länder
Deutschland 8.078 5.563
Vereinigtes Königreich 1.149 1.233
Österreich und restliches Europa 747 762
Summe maximales Kreditrisiko 9.973 7.558

Der Konzern erhält für Neukunden von einer Rating-Agentur ein Bonitätsrating. Hat ein Kunde ein niedriges Rating, erhält der Konzern anfangs eine Kaution von diesem Kunden. Der Konzern verfolgt das Bonitätsrating des Kunden nicht weiter, da die Forderungen per Lastschrift eingezogen werden. Nur in den Fällen, in denen Kunden negative Banksalden haben oder die Bankangaben der Bank des Kunden nicht ausreichend oder falsch sind, besteht die Möglichkeit, dass die Barmittel aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht erhalten werden. Der Konzern verfolgt Nichtzahlungen von Rechnungen auf wöchentlicher Basis. Im Fall einer Nichtzahlung stellt der Konzern nach acht Wochen nach Rechnungsdatum die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden ein.

Es gibt keine wesentlichen vertragsrechtlich noch ausstehenden Beträge im Zusammenhang mit in der Berichtsperiode abgeschriebenen Forderungen, die noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen.

Beurteilung des erwarteten Kreditverlusts für Kunden zum 31. Dezember 2020 und 2019

Der Konzern wendet für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste ("Expected Credit Loss", "ECL") den von IFRS 9 vorgeschriebenen vereinfachten Ansatz an. Dieser Ansatz schreibt vor, dass für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Rückstellung in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst werden muss. Der Konzern verwendet zur Berechnung der erwarteten Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die eine große Anzahl geringer Salden umfassen, eine Wertminderungsmatrix. Bei diesem Ansatz verwendet der Konzern Informationen zu historischen Ausfallquoten bei seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und passt die historischen Ausfallquoten an, um Folgendes zu berücksichtigen:

  • i. Informationen über die aktuellen Bedingungen
  • ii. angemessene und belastbare Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen

Keine der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen werden mit beeinträchtigter Bonität erworben oder ausgereicht.

Die Verlustraten werden anhand einer "Roll Rate"-Methode auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit berechnet, dass eine Forderung aufeinander folgende Stufen des Verzugs bis hin zur Abschreibung durchläuft. Die "Roll Rates" werden für verschiedene geografische Segmente auf der Grundlage der Laufzeitenstruktur der Forderungen berechnet.

NFON stuft Forderungen, die seit mehr als 90 Tagen fällig sind, als Forderungen mit beeinträchtigter Bonität ein. Die Unternehmensleitung hält den Zeitraum von 90 Tagen für angemessen. Ein Minimum von 90 Tagen ist erforderlich, um zu ermitteln, ob die Kunden zahlungsunfähig sind, beispielsweise aufgrund von Insolvenz. Die Beträge werden abgeschrieben, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird. Falls Forderungen gegenüber Kunden mehr als 90Tage überfällig sind, wird eine Wertberichtigung auf der Grundlage der oben beschriebenen Wertminderungsmatrix ermittelt.

Die folgende Tabelle stellt das Kreditrisiko und die ECLs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen gegenüber einzelnen Kunden zum 31. Dezember 2020 dar:

Brutto
buchwert
in TEUR
Verlustrate
in %
Wert
berichtigung
in TEUR
Bonität
eingeschränkt
Deutschland
Nicht überfällig 8.009 0,60 56 Nein
1−90Tage überfällig 27 5,64 7 Nein
Mehr als 90Tage überfällig 137 13,55 28 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Deutschland
8.173 90
Vereinigtes Königreich
Nicht überfällig 795 0,10 3 Nein
1−90Tage überfällig 501 0,23 1 Nein
Mehr als 90Tage überfällig 17 4,71 1 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen im Vereinigten Königreich
1.313 5
Österreich und sonstige Länder
Nicht überfällig 684 11,43 87 Nein
1−90Tage überfällig 185 41,97 39 Nein
Mehr als 90Tage überfällig 56 100,00 38 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Österreich und sonstigen Ländern
924 164
Gesamtsumme der Forderungen 10.411 259
Davon: Vertragsvermögen 165 0,10 0 Nein

Die folgende Tabelle stellt das Kreditrisiko und die ECLs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen gegenüber einzelnen Kunden zum 31. Dezember 2019 dar:

Brutto
buchwert
in TEUR
Verlustrate
in %
Wert
berichtigung
in TEUR
Bonität
eingeschränkt
Deutschland
Nicht überfällig 5.378 2,04 58 Nein
1−90Tage überfällig 6 20,85 3 Nein
Mehr als 90Tage überfällig 237 49,13 31 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Deutschland
5.621 92
Vereinigtes Königreich
Nicht überfällig 859 0,37 3 Nein
1−90Tage überfällig 512 0,89 5 Nein
Mehr als 90Tage überfällig 61 18,22 11 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen im Vereinigten Königreich
1.432 19
Österreich und sonstige Länder
Nicht überfällig 646 0,87 4 Nein
1−90Tage überfällig 83 3,12 2 Nein
Mehr als 90Tage überfällig 95 5,84 4 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Österreich und sonstigen Ländern
824 10
Gesamtsumme der Forderungen 7.876 121
Vertragsvermögen 220 0,37 0 Nein

Die Entwicklung der Wertberichtigungen aus ECLs im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellte sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:

Entwicklung während
in TEUR 2020 2019
Wertminderungsaufwand
Anfangssaldo zum 01.01. 121 78
Erfasster Wertminderungsaufwand 138 42
Abgeschriebene Beträge 0 120
Schlusssaldo zum 31.12. 259 121

Konzentrationen des Kreditrisikos

Risikokonzentrationen werden von der Unternehmensleitung anhand der zum Periodenende von einzelnen Kunden ausstehenden Beträge ermittelt. Aufgrund der gesamteuropäischen Aktivitäten und der diversifizierten Kundenstruktur des Konzerns besteht keine wesentliche Konzentration von Kreditrisiken, ausgenommen bei einem Kunden, der Telefónica Germany GmbH&Co. OHG. Zum 31. Dezember 2020 belief sich die von diesem Kunden fällige Saldoforderung auf 919 TEUR (31. Dezember 2019: 720 TEUR).

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zum 31. Dezember 2020 hielt der Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 23.034 TEUR (31. Dezember 2019: 36.419 TEUR). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken und Finanzinstituten gehalten, die auf der Grundlage der Ratings von S&P Global ein Rating von A-1 bis A-2 aufweisen.

Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden auf der Grundlage der für die nächsten zwölf Monate erwarteten Verluste bewertet und spiegeln die kurzfristigen Laufzeiten der Risiko-Engagements dar. NFON ist der Ansicht, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund der externen Bonitätsratings der Gegenparteien ein geringes Kreditrisiko aufweisen.

2. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Liquiditätsmanagement des Konzerns ist darauf ausgerichtet, eine ausreichende Liquidität sicherzustellen, sodass die bestehenden Verbindlichkeiten sowohl unter normalen als auch angespannten Bedingungen bei Fälligkeit bezahlt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass keine inakzeptablen Verluste anfallen oder die Konzernreputation geschädigt wird.

Der Konzern will die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf einem Niveau über den erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüssen aus finanziellen Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) halten. Der Konzern überwacht außerdem die Höhe der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen mit den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Zur Vermeidung einer Konzentration von Liquiditätsrisiken bei den Zahlungsmittelzuflüssen aus normalen Verkäufen hält der Konzern zudem eine Akquisitionskreditlinie i.H.v. 10.000 TEUR. Der Zinssatz von 4% bei Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist variabel und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR. Die Bereitstellungsprovision beträgt 1%.

Die folgende Tabelle stellt die vertraglichen undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns dar. Die Fälligkeiten basieren auf den vertraglich bestimmten Zinssätzen der Finanzinstrumente. Da für alle nachstehend aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten Rückzahlungszeiträume von einem Jahr oder weniger gelten (mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die gemäß den für das Unternehmen geltenden Zahlungsbedingungen 30Tage nach Rechnungsdatum fällig sind), werden die vertraglich festgelegten Fälligkeiten auf jährlicher Basis berücksichtigt:

31.12.2020 Vertraglich festgelegte Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten
in TEUR Buchwert Vertragliche
Cashflows
1 Jahr
oder weniger
1−5 Jahre 5 Jahre
und mehr
Finanzielle Verbindlichkeiten
Akquisitionsdarlehen 8.967 9.326 9.326 0 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
4.931 4.931 4.931 0 0
Leasingverbindlichkeiten 6.296 6.296 1.787 3.869 650
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 4 4 4 0 0
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 20.198 20.557 16.039 3.869 650
Vertraglich festgelegte Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten
Buchwert Vertragliche
Cashflows
1 Jahr
oder weniger
1−5 Jahre 5 Jahre
und mehr
26 35 35 0 0
8.967 9.326 9.326 0 0
5.000 5.075 5.075 0 0
5.174 5.174 5.174 0 0
4.778 5.057 1.593 3.465 0
115 115 115 0 0
24.060 24.782 21.318 3.465 0

3. Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, z.B. Wechselkurse oder Zinssätze, ändern und dadurch der Wert der Finanzinstrumente oder der Ergebnisse des Konzerns beeinflusst wird. Das Ziel bei der Steuerung des Marktrisikos lautet, die Gefährdung durch die Marktrisiken auf einem akzeptablen Niveau zu halten und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

Währungsrisiko

Der Konzern ist einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn zwischen den Währungen, auf die Umsatzerlöse, Käufe und Kredite lauten, und den jeweiligen funktionalen Währungen der Konzernunternehmen eine Inkongruenz besteht. Die funktionalen Währungen der Konzernunternehmen sind Euro und britische Pfund. Die Währung, auf die diese Transaktionen vorrangig lauten, ist der Euro.

Währungsrisiken

Die der Geschäftsführung des Konzerns gemeldeten zusammengefassten quantitativen Daten bezüglich der Währungsrisiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, stellen sich wie folgt dar:

in TEUR Geschäftsjahr zum 31.12.
2020 2019
Forderungen/Verbindlichkeiten 3.666 3.304
Bankguthaben 0 0
Nettorisiko 3.666 3.304

Die folgenden Kurse wurden angewandt:

Kassakurse Durchschnittskurse
Zum
31.12.2020
Zum
31.12.2019
2020 2019
GBP 1,11231 1,17536 1,12529 1,13925

Sensitivitätsanalyse

Eine Abwertung /Aufwertung des britischen Pfunds um 10% hätte das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust um die nachfolgend aufgeführten Beträge erhöht/verringert. Diese Berechnung geht davon aus, dass die Veränderung zum Abschlussstichtag eintrat und wurde auf das zu diesem Zeitpunkt bestehende Risiko angewandt.

Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren mit Ausnahme der Wechselkurse konstant bleiben.

Gewinn oder Verlust Eigenkapital nach Steuern
in TEUR Aufwertung
(Rückgang um 10%)
Abwertung
(Anstieg um 10%)
Aufwertung
(Rückgang um 10%)
Abwertung
(Anstieg um 10%)
Sensitivitätsanalyse
für das Nettorisiko
31.12.2020 −367 367 371 −371
31.12.2019 −330 330 320 −320

Das Netto-Währungsrisiko ergibt sich aus auf EUR lautenden Forderungen der NFON UK deren funktionale Währung GBP ist.

Zinsänderungsrisiko

Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern könnte.

Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns betrifft fest und variabel verzinsliche kurzfristige Kredite. Das Ziel des Konzerns ist es, die Kosten der Nettokredite und die Auswirkung von Zinsänderungen auf den Zinsaufwand und das Nettoergebnis des Konzerns zu minimieren.

Zinsrisiko

Das der Geschäftsführung des Konzerns gemeldete Zinsrisiko der variabel verzinslichen Finanzinstrumente des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 2020 2019
Finanzielle Verbindlichkeiten
Betriebsmitteldarlehen 0 26
Akquisitionsdarlehen 8.967 8.967
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 8.967 8.993

Sensitivitätsanalyse der beizulegenden Zeitwerte für verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten

Im Hinblick auf das Akquisitionsdarlehen hätte eine Veränderung des Zinssatzes um 1% das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust im Berichtsjahr um 90 TEUR vermindert (Abnahme)/90 TEUR erhöht (Anstieg). Das Darlehen wird mit einem jährlichen Zinssatz von 4% verzinst und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR. Eine Änderung des Zinssatzes des Betriebsmitteldarlehens hätte keinen wesentlichen Effekt auf das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust des Berichtsjahres.

In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Variablen mit Ausnahme der Zinssätze konstant bleiben (diese Analyse enthält alle wesentlichen verzinslichen Schulden zu den Bilanzstichtagen).

Für alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten gilt ein fester Zinssatz, somit ist eine Analyse nicht erforderlich.

22. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Unternehmen und Personen werden als nahestehend betrachtet, wenn sich die Parteien unter gemeinsamer Beherrschung befinden oder wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf oder die gemeinsame Beherrschung über deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Betrachtung aller möglichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen wird der wirtschaftliche Gehalt der Beziehung und nicht allein die rechtliche Gestaltung geprüft. Darüber hinaus gelten als nahestehende Personen alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der NFON AG, einschließlich ihrer unmittelbaren Familienmitglieder und aller Rechtspersonen, die sich im Besitz oder unter der Beherrschung dieser natürlichen Personen befinden.

Die folgenden Tabellen stellen die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen mit Ausnahme der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Sofern nicht anders erläutert, handelt es sich bei den nahestehenden Personen um Unternehmen, unter deren maßgeblichen Einfluss die NFON AG steht.

Wert der Geschäftsvorfälle
in TEUR 2020 2019
Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge1 22 24
Wert der Geschäftsvorfälle
in TEUR 2020 2019
Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen2 274 250
Ausstehender Saldo zum 31.12.
in TEUR 2020 2019
Forderungen 0 0
Ausstehender Saldo 31.12.
in TEUR 2020 2019
Verbindlichkeiten3 57 7

1 Davon betreffen 16 TEUR (2019: 19 TEUR) Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstands und mit diesen verbundenen Unternehmen sowie 6 TEUR (2019: 5 TEUR) Transaktionen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und mit diesen verbundenen Unternehmen.

2 Davon betreffen 183 TEUR (2019: 176 TEUR) Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstands und mit diesen verbundenen Unternehmen sowie 91 TEUR (2019: 74 TEUR) Transaktionen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und mit diesen verbundenen Unternehmen.

3 Davon betreffen 48 TEUR (2019: 0 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Vorstands und mit diesen verbundenen Unternehmen sowie 9 TEUR (2019: 7 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats und mit diesen verbundenen Unternehmen.

Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind innerhalb von zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag zu begleichen. Keiner der Salden ist gesichert. Im laufenden Jahr oder im Vorjahr wurde kein wesentlicher Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge erfasst.

Der Posten Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge beinhaltet cloudbasierte Dienstleistungen, die nahestehenden Unternehmen und Personen zu den gleichen Bedingungen wie anderen Kunden des Konzerns erbracht wurden. Der Posten Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen beinhaltet im Wesentlichen Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht wurden, die von nahestehenden Personen und Unternehmen beherrscht werden.

Verschiedene Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen haben Positionen in anderen Unternehmen inne, die dazu führen, dass sie diese Unternehmen beherrschen oder einen wesentlichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben.

Mehrere dieser Unternehmen haben im Laufe des Geschäftsjahres Geschäfte mit dem Konzern getätigt. Die Bedingungen dieser Geschäftsvorfälle waren nicht nachteiliger oder vorteilhafter als diejenigen, die bei ähnlichen Geschäftsvorfällen zu marktüblichen Bedingungen mit Unternehmen, die in keiner Beziehung zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen stehen, galten oder – unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit – hätten erwartet werden können.

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen können von Zeit zu Zeit Waren und Dienstleistungen vom Konzern kaufen oder dem Konzern Waren und Dienstleistungen verkaufen. Diese Käufe werden zu den gleichen Bedingungen getätigt wie diejenigen, die mit anderen Lieferanten eingegangen werden.

A. Organe und Vergütung

1. Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands sind:

Wohnort Funktion und Beruf Externe Mandate
Dr. Klaus von Rottkay
(seit 1.12.2020)
München CEO, promovierter Physiker n. a.
Jan-Peter Koopmann Nackenheim CTO, Dipl.-Wirttschaftsinformatiker n. a.
Hans Szymanski (bis 30.11.2020) Berlin CEO, CFO Dipl. Kaufmann n. a.
César Flores Rodríguez
(bis 30.11.2020)
Pullach im Isartal CSO, Dipl.-Betriebswirt n. a.

Der Vorstand erhielt gem. §314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 1 bis 3 HGB im Berichtsjahr eine Vergütung in Höhe von 1.062 TEUR (2019: 1.858 TEUR). Im Vorjahr waren darin die Gewährungswerte für aktienbasierte Vergütung in Höhe von 805 TEUR (im Berichtsjahr 0 TEUR) enthalten. Insgesamt wurden im Vorjahr 199.229 Aktienoptionen gewährt. Im Berichtsjahr wurden keine Aktienoptionen gewährt. Der Konzernabschluss enthält für im Berichtsjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands Vergütungen für die Zeit nach Beendigung der Organtätigkeit in Höhe von TEUR 260.

Auf die Angabe nach §314 Abs. 1 Nr. 6 a) Satz 5 bis 8 HGB wird aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9.4.2018 verzichtet.

Entsprechend der IFRS-Regelungen stellt sich die Vorstandsvergütung wie folgt dar:

in TEUR 2020 2019
Vorstandsvergütung
Summe kurzfristige Vergütung 1.122¹ 1.053
Summe Leistungen aus Anlass der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses
200 0
Summe aktienbasierte Vergütung (langfristiger Anreiz) 4672 193
Summe Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung 1.789 1.246

1 Enthält mit TEUR 60 Vergütungen für die Zeit nach Beendigung der Organtätigkeit.

2 Enthält mit 16 TEUR Erträge aus der Anpassung eines in Vorjahren ausgegebenen Wertsteigerungsrechts mit Barausgleich (vgl. Anhangangabe 20.B). Aufwendungen in Höhe von 285 TEUR stehen mit der Beendigung der Organtätigkeit zweier Vorstände im Berichtsjahr und der damit verbundenen sofortigen aufwandswirksamen Erfassung der seit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beendigung der Organtätigkeit noch nicht im Eigenkapital erfassten beizulegenden Zeitwerte gewährter Aktienoptionen im Zusammenhang. Vom Gesamtaufwand entfallen TEUR 35 auf die Zeit nach der Organtätigkeit.

Die kurzfristige Vergütung der Mitglieder des Vorstands beinhaltet Gehälter, Bonus- und Abfindungszahlungen.

2. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der NFON AG gehörten zum 31. Dezember 2020 folgende Mitglieder an:

31.12.2019 Funktion Beruf Externe Mandate
Aufsichtsrat
Rainer Christian Koppitz Vorsitz CEO der Katek SE, München n. a.
Dr. Rupert Doehner Stv. Vorsitz Rechtsanwalt, Geschäftsführer der
RECON. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
München
n. a.
Günter Müller Executive Chairman der ASC Technologies
AG, Hösbach.
n. a.
Florian Schuhbauer Geschäftsführer Active Ownership Capital
S.a.r.l und Active Ownership Corporation
S.a.r.l., Grevenmacher, Luxemburg
Aufsichtsrat der
PNE AG, Cuxhaven

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten die folgende Vergütung:

in TEUR 2020 2019
Aufsichtsratsvergütung
Grundvergütung 115 119
Sitzungsgeld 19 24
Summe Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 134 143

Verschiedene Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen haben Positionen in anderen Unternehmen inne, die dazu führen, dass sie diese Unternehmen beherrschen oder einen wesentlichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben.

Mehrere dieser Unternehmen haben im Laufe des Geschäftsjahres Geschäfte mit dem Konzern getätigt. Die Bedingungen dieser Geschäftsvorfälle waren nicht nachteiliger oder vorteilhafter als diejenigen, die bei ähnlichen Geschäftsvorfällen zu marktüblichen Bedingungen mit Unternehmen, die in keiner Beziehung zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen stehen, galten oder - unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit - hätten erwartet werden können.

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen können von Zeit zu Zeit Waren und Dienstleistungen vom Konzern kaufen oder dem Konzern Waren und Dienstleistungen verkaufen. Diese Käufe werden zu den gleichen Bedingungen getätigt wie diejenigen, die mit anderen Lieferanten eingegangen werden, und sind gemäß dem Vorstehenden oder den Kunden unter andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfasst.

23. Segmentinformationen

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung abzugrenzen, die regelmäßig von den Hauptentscheidungsträgern, dem Vorstandsvorsitzenden (CEO), der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen auf die Segmente und der Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. Grundlage für die Entscheidung, welche Informationen berichtet werden, ist die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die Struktur der internen Finanzberichterstattung. Im Zuge der routinemäßigen Managementberichterstattung erhält und prüft der CEO Finanzinformationen.

Die ausgewiesenen Segmentergebnisse beinhalten die Beträge solcher Posten, die einem Segment direkt zugeordnet werden können, und die Beträge solcher Posten, die sich sinnvollerweise einem Segment zuweisen lassen. Die Segmentberichterstattung beinhaltet keine segmentinternen Verkäufe. Sie beinhaltet segmentinterne Leistungsverrechnungen. Die Unternehmensleitung bewertet die Performance in erster Linie auf der Grundlage der in der Managementberichterstattung ausgewiesenen Informationen zu Umsatzerlösen und EBITDA. Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und planmäßigen Abschreibungen.

Die Segmentstruktur des Konzerns stellt dar, wie die Unternehmensleitung derzeit Finanzentscheidungen trifft und Ressourcen zuweist.

Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, Deutsche Telefon Standard GmbH, nfon GmbH, NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France.

Die Quelle der Umsatzerlöse aller Segmente ist in Anhangangabe 2 – Wesentliche Rechnungslegungsmethoden – und Anhangangabe 18 – Umsatzerlöse – beschrieben.

in TEUR 2020 2019
Umsatzerlöse
NFON AG 39.526 35.554
Deutsche Telefon Standard GmbH 13.886 8.740
nfon GmbH 6.350 5.815
NFON UK Ltd. 7.032 6.654
NFON Iberia SL 375 334
NFON ITALIA S.R.L. 236 16
NFON France SAS 168 10
Summe der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente 67.574 57.123
Überleitung 27 −5
Summe Konzernerlöse 67.602 57.117

A. Umsatzerlöse und EBITDA nach berichtspflichtigen Segmenten

Die Umsatzerlöse nach berichtspflichtigen Segmenten gemäß der vorstehenden Tabelle entsprechen den Umsatzerlösen mit externen Kunden und basieren auf IFRS. Interne Rechnungsstellungen werden bei den Segmenten als Be- und Entlastung der Kosten dargestellt und sind nicht in den Umsätzen enthalten. Hierbei sind die betriebswirtschaftlichen Kostenverrechnungen im EBIDA enthalten, während steuerliche Verrechnungspreisanforderungen außerhalb des EBITDA dargestellt werden.

Die Überleitungseffekte i.H.v. 27 TEUR (2019: −5 TEUR) betreffen Konzernabschlussbuchungen die nach dem Berichtszeitpunkt des Managementreportings erfasst wurden und Wechselkursunterschiede bei der Umrechnung der NFON UK, die im Managementreporting mit dem jeweiligen Monatsdurchschnittskurs und im Konzernabschluss mit dem Jahresdurchschnittskurs durchgeführt wurde.

Die im Konzernabschluss 2019 aufgrund der damaligen Darstellung enthaltenen Überleitungseffekte in den Umsatzerlösen i.H.v. −5 TEUR aus IFRS-Anpassungen wurden verursachungsgemäß den jeweiligen Gesellschaften zugeordnet.

in TEUR 2020 2019
EBITDA
NFON AG 9.328 1.779
Deutsche Telefon Standard GmbH 3.137 1.024
nfon GmbH −1.105 −842
NFON UK Ltd. −2.307 −3.354
NFON Iberia SL −1.304 −1.079
NFON ITALIA S.R.L. −2.205 −1.811
NFON France SAS −2.108 −840
Summe EBITDA der berichtspflichtigen Segmente 3.437 −5.124
Sonstige Segmente 137
Überleitung −1.252 −1.860
Konzern-EBITDA 2.322 −6.984
Hinzurechnung:
Abschreibungen −4.150 −3.005
Nettozinserträge /-aufwendungen −496 −816
Ertragsteueraufwand/-ertrag 87 −120
Konzern-Jahresergebnis −2.237 −10.924

Die interne Berichterstattung basiert auf IFRS. Sondereffekte der Periode, die als außerordentlich angesehen werden, werden im berichteten EBITDA bereinigt.

Die Überleitungseffekte zum 31. Dezember 2020 i.H.v. 1.252 TEUR entfallen mit 1.151 TEUR vor allem auf in der internen Berichterstattung bereinigte Sondereffekte aus den Kosten für Retention Boni und Stock Options i.H.v. 1.182 TEUR sowie Aufwendungen für M&A-Aktivitäten i.H.v. 40 TEUR und Auflösung von Rückstellungen i.H.v. –69 TEUR. Zusätzlich gab es zeitliche Differenzen zwischen dem Managementreporting und den Abschlusszahlen im Zusammenhang mit der Deutsche Telefon Standard GmbH i.H.v. 132 TEUR und Konsolidierungseffekte i.H.v. –37 TEUR.

Die Überleitungseffekte zum 31. Dezember 2019 i.H.v. 1.860 TEUR entfallen vor allem auf in der internen Berichterstattung bereinigte Sondereffekte aus den Kosten für Retention Boni und Stock Options i.H.v. 1.138 TEUR sowie Aufwendungen für Kapitalerhöhungen und M&A-Aktivitäten i.H.v. 722 TEUR.

B. Umsatzerlöse nach Produkten/Dienstleistungen

Eine Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen des Konzerns findet sich in Anhangangabe 18 – Umsatzerlöse. Jedes der vorstehend genannten berichtspflichtigen Segmente bietet wiederkehrende und nicht wiederkehrende Produkte und Dienstleistungen an.

in TEUR 2020 2019
Produkt/Dienstleistung
Wiederkehrende Umsätze 59.387 48.055
Nicht-wiederkehrende Umsätze 8.215 9.063
Konzernerlöse 67.602 57.117

C. Informationen zu geografischen Bereichen

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Umsatzerlöse und die langfristigen Vermögenswerte nach einzelnen Ländern dar. Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse und Vermögenswerte basiert auf dem Sitz der Unternehmen in den jeweiligen Ländern.

1. Umsatz mit externen Kunden

in TEUR 2020 2019
Umsatzerlöse
Deutschland 52.617 43.515
Österreich 6.350 5.815
Vereinigtes Königreich 7.032 6.648
Spanien 375 334
Italien 236 16
Frankreich 168 10
Sonstige Länder 795 779
Überleitung 27 0
Gesamteinnahmen 67.602 57.117

2. Langfristige Vermögenswerte

Die nachfolgende Tabelle stellt die langfristigen Vermögenswerte mit Ausnahme von Finanzinstrumenten und latenten Steuern dar.

in TEUR 2020 2019
Langfristige Vermögenswerte
Deutschland 35.195 29.269
Vereinigtes Königreich 631 457
Österreich 339 413
Italien 105 126
Spanien 42 41
Frankreich 35 26
Summe langfristiges Vermögen 36.347 30.332

D. Großkunden

Der Konzern hat keine wesentliche Kundenkonzentration. Kein einzelner externer Kunde war für 10,0% oder mehr der Gesamteinnahmen des Konzerns verantwortlich.

24. Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des IAS 7. Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand entspricht der Bilanzposition "Liquide Mittel" und enthält ausschließlich kurzfristig kündbare Bankguthaben. Die Cashflows aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit werden direkt ermittelt, der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird ausgehend vom Ergebnis nach Steuern indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen um Effekte aus der Währungsumrechnung bereinigt. Sie können daher nicht mit den entsprechenden Veränderungen auf Grundlage der veröffentlichten Konzern-Bilanz abgestimmt werden.

25. Eventual- und andere Verpflichtungen

Aufgrund der Anwendung des IFRS 16 im Berichtsjahr und der damit verbundenen Aktivierung der Nutzungsrechte von Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten bei gleichzeitiger Erfassung dieser als Finanzverbindlichkeiten werden nachfolgend die Leasingverhältnisse mit einer Nutzungsdauer von weniger als 12 Monaten dargestellt. Die entsprechenden Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2020 belaufen sich auf 117 TEUR (31. Dezember 2019: 115 TEUR).

Im April 2017 schloss das Unternehmen eine Vereinbarung über eine Garantie des Mutterunternehmens ab, wonach die NFON AG als Garantiegeber einem ihrer Partner, British Telecommunications plc, eine Garantie für alle vom Tochterunternehmen NFON UK zu leistenden Zahlungen gibt. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als sehr gering angesehen.

Der Konzern kann im Zuge seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche sowie behördliche und regulatorische Verfahren verwickelt werden. In diesen Fällen bildet der Konzern eine Rückstellung für diese Angelegenheiten, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Verlust entstanden ist und die Höhe des Verlusts mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. Zwar liegt die Ungewissheit über den endgültigen Ausgang solcher Angelegenheiten in der Natur der Sache, doch nach der Konsultation von Rechtsberatern ist der Konzern der Ansicht, dass die Regelung dieser Verfahren keine wesentlichen nachteiligen Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Konzerns haben wird.

26. Sonstige Angaben

A. Abschlussprüferhonorar

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ein Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer in Berlin, ist seit 2018 gesetzlicher Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns. Der für die Gesellschaft verantwortliche Abschlussprüfer ist Matthias Koeplin.

In den Jahren 2020 und 2019 wurden für den gesetzlichen Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

in TEUR 2020 2019
Abschlussprüfung 288 407
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 27 156

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der NFON AG.

Die sonstigen Leistungen betreffen qualitätssichernde Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der Einführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS sowie für die Weiterentwicklung von Richtlinien, Systemen und Prozessen vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein börsennotiertes Unternehmen.

B. Anteilsbesitz

nfon GmbH, St Pölten/Österreich

Anteil: 100,00%
Jahresergebnis 2020: 73 TEUR
Eigenkapital: 1.285 TEUR

NFON UK Ltd., Maidenhead /Großbritannien

Anteil: 100,00%
Jahresergebnis 2020: 504 TEUR
Eigenkapital: 5.124 TEUR

NFON Iberia SL, Madrid /Spanien

Anteil: 100,00%
Jahresergebnis 2020: −122 TEUR
Eigenkapital: −966 TEUR

NFON Italia S.R.L., Mailand /Italien

Anteil: 100,00%
Jahresergebnis 2020: −18 TEUR
Eigenkapital: 582 TEUR

NFON France SAS, Paris /Frankreich

Anteil: 100,00%
Jahresergebnis 2020: −22 TEUR
Eigenkapital: 70 TEUR

Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz

Anteil: 100,00%
Jahresergebnis 2020: 2.240 TEUR
Eigenkapital: 2.650 TEUR

NFON developments Lda., Lissabon, Portugal

Anteil: 100,00%
Jahresergebnis 2020: 81 TEUR
Eigenkapital: 131 TEUR

Die angegebenen Jahresergebnisse und Eigenkapitalien basieren auf den Werten aus den von den Tochtergesellschaften für Zwecke der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses erstellten IFRS-Reporting-Packages (HB II).

27. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag wurde eine Kapitalerhöhung (unter Ausschluss von Bezugsrechten) durchgeführt in deren Rahmen das Grundkapital der NFON AG um TEUR 1.506 durch Ausgabe von 1.505.555 neuen Aktien erhöht wurde. Der Platzierungspreis betrug 17,50 EUR wodurch dem Konzern liquide Mittel von insgesamt TEUR 26.347 zugeflossen sind. Die Differenz zwischen dem Platzierungspreis und dem Nennwert je neuer Aktie in Höhe von insgesamt TEUR 24.842 wurde in der Kapitalrücklage erfasst. Die Kapitalerhöhung wurde mit Datum vom 29. März 2021 in das Handelsregister eingetragen.

28. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die gemäß §161 AktG abzugebende Erklärung zur Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Website des Unternehmens (https://corporate.nfon.com/de/ueber-nfon/corporate-governance/entsprechenserklaerung/) veröffentlicht.

  1. April 2021

Dr. Klaus von Rottkay Jan-Peter Koopmann CEO CTO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die NFON AG, München

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der NFON AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden auch "Konzernlagebericht") der NFON AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht im Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 /2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Abschnitte 2 und 6 des Konzernanhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2020 EUR 12,5 Mio und stellen mit 17% der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig auf Ebene des Geschäftssegments überprüft. Ergeben sich unterjährig Impairment-Trigger, wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Goodwill-Impairment-Test durchgeführt. Für den Goodwill-Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen Geschäftssegments verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert des Geschäftssegments. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2020.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Geschäftssegmente sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z.B. für steuerliche Zwecke, und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den Nutzungswert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse).

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind.

Unsere Schlussfolgerungen

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Umsatzerlösrealisierung

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Abschnitte 2 und 18 des Konzernanhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 der NFON AG weist Umsatzerlöse in Höhe von EUR 67,6 Mio aus. Zu den Umsatzerlösen tragen insbesondere monatliche Gebühren, minutenbasierte Gesprächstarife und nicht wiederkehrende Umsatzerlöse wie der Verkauf von Hardware und die Erbringung von Dienstleistungen bei.

Der überwiegende Teil der Leistungen des NFON Konzerns wird cloudbasiert erbracht und hängt von Faktoren wie der Anzahl der Nebenstellen oder der Anzahl der Gesprächsminuten ab, die durch das IT-System der Gesellschaft erfasst und monatlich abgerechnet werden. Über die Systemaufzeichnungen der Gesellschaft hinaus liegen dementsprechend in vielen Fällen keine externen Leistungsnachweise vor. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht von regelmäßig 60 Tagen zu, danach gelten die abgerechneten Leistungen als abgenommen.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Umsatzerlöse ohne wirksame Leistungsabnahme abgerechnet und somit zu hoch ausgewiesen werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Deutschland ist die Gesellschaft verpflichtet, die Abrechnungsgenauigkeit und Entgeltrichtigkeit der Datenverarbeitungseinrichtungen durch ein Qualitätssicherungssystem sicherzustellen und regelmäßig überprüfen zu lassen (§45g TKG). Wir haben uns mit den entsprechenden Prüfberichten befasst, um uns einen Überblick über den eingerichteten Prozess der Umsatzlegung zu verschaffen.

Für eine mittels eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Stichprobe der Umsatzerlöse pro Kunde haben wir die zugrunde liegenden Verträge und weitere Nachweise hinsichtlich der Existenz der Kundenbeziehung gewürdigt. Weiterhin haben wir mögliche Widersprüche durch Kunden innerhalb der jeweiligen Frist geprüft und für ebenfalls auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsatzerlöse Bestätigungen von Kunden eingeholt.

Ausgehend von den auf den Bankkonten erfassten Zahlungseingängen des Geschäftsjahres haben wir einen Erwartungswert der Umsatzerlöse für das gesamte Geschäftsjahr berechnet und Abweichungen zur Höhe der realisierten Umsatzerlöse analysiert.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Vorgehensweise der NFON AG zur Realisierung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

  • Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird und
  • die im Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis

NFON FINANZBERICHT 2020 KONZERNANHANG

ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach §317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß §317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in den Dateien "nfonag-2020-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: d9153b63830ddfe 38e67953e 531e8e81d07ac3e5ec988cfc7a5cb3aeea9eb5ee) "NFON AG Lagebericht 2020.xhtml" (SHA256- Hashwert: 6dde10678aa4c8c7b3ec01308939df025307451452dc 97158639f6e6fdc40141), die im geschützten Mandanten-Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der NFON AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Matthias Koeplin.

München, den 13. April 2021

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Koeplin Wirtschaftsprüfer gez. Rothfelder Wirtschaftsprüfer

FINANZ-KALENDER

NFON FINANZBERICHT 2020 KONZERNANHANG

(Web- und Telefonkonferenz)

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Impressum

Investor Relations

Sabina Prüser Machtlfinger Str. 7 81379 München Tel.: +49 89 45300-134 Fax: +49 30 45300-33134 [email protected] https://corporate.nfon.com

Konzept und Design

IR-ONE AG&Co. KG, Hamburg www.ir-one.de

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NFON FINANZBERICHT 2020

NFON AG MACHTLFINGER STR. 7 81379 MÜNCHEN

TELEFON: +49 89 453 00 0 TELEFAX: +49 89 453 00 100

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