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Secanda AG

Annual Report Apr 29, 2021

5458_10-k_2021-04-29_2f6601e4-de1f-48cb-98ac-0c739245de7d.pdf

Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT 2020

InterCard AG Informationssysteme

Vorwort
des
Vorst
ands
04
Zahlen
im Überblick
06
DAS ID-SYSTEM 08
Identmedien und App 08
Ein neues integriertes System 10
Eine zentrale Verwaltung 12
Neue Anwendung: Zugang zu Daten 14
Akquisitionen und Integration 16
Neue Anwendung: E-Mobilität 18
Bericht
des
Aufsichtsr
ats
20
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT 26
Inter
Card Konzern
Jahres
abschl
uss
40
Bilanz 42
Gewinn- und Verlustrechnung 44
Anhang (Notes) 46
Entwicklung des Anlagevermögens 58
Kapitalflussrechnung 60
Entwicklung des Eigenkapitals 62
Bestätigungsvermerk 66
Inter
Card AG Jahres
abschl
uss
68
Bilanz 70
Gewinn- und Verlustrechnung 72
Anhang 74
Entwicklung des Anlagevermögens 80
Entwicklung des Eigenkapitals 82
Verbindlichkeitenspiegel 84
Bestätigungsvermerk 86

InterCard AG Informationssysteme Marienstraße 10

78054 Villingen-Schwenningen

T +49 (0) 7720 - 99 45 - 0 F +49 (0) 7720 - 99 45 - 10 E [email protected]

www.intercard.org

wir haben das Jahr 2020 genutzt, um die Weichen zu stellen für mehr Innovation, neue Märkte und weiteres Wachstum.

Unser Chipkartensystem haben wir zu einem zentralen ID-System gemacht, das jetzt weit mehr kann als nur die Identifikation und das Bezahlen mit der Chipkarte. Das neue System verarbeitet und speichert den Großteil aller relevanten Daten jetzt nicht mehr dezentral auf der Chipkarte, sondern zentral im System und ermöglicht dadurch die maximale Vernetzung: Vom ERP-System bis zum Smartphone und auch über mehrere Systeme hinweg – und das in Echtzeit. Um das zu erreichen, haben wir die besten Elemente aller Systeme unserer Unternehmen zusammengeführt, weiterentwickelt und dadurch neue Maßstäbe gesetzt: Entstanden ist das ID-System der nächsten Generation.

Neue Lizenzmodelle werden etabliert: Für registrierte Nutzer oder angeschlossene Lösungen. Wir öffnen unser neues System für etablierte Zahlsysteme, akzeptieren Zahlungspartner wie PayPal oder Kreditkartengesellschaften und integrieren sie mit dem passenden Geschäftsmodell.

Und wir binden immer neue Anwendungen in unser ID-System ein: Aktuell die sichere Identifikation beim Zugang zu Daten oder auch die Identifikation und Abrechnung an Ladestationen für E-Mobilität. So wollen wir mit unserem zentralen ID-Management und seinen flexiblen Schnittstellen zum neuen Standard für die sichere Personen-ID werden.

Als wir 10 Mio. Euro Umsatz erreicht hatten, haben wir uns vorgenommen, das zu verdoppeln: Jetzt mit mehr als 20 Mio. Euro Umsatz nehmen wir uns das wieder vor. Während unsere neuen Systeme und Geschäftsmodelle die Grundlage für das organische Wachstum bilden, beschleunigen gezielt ergänzende Übernahmen unseren Weg nach vorne. Unser Gewinn wird dieses Jahr voraussichtlich von den besonderen Umständen belastet sein, wir wollen aber Jahr für Jahr effizienter werden, unser Ergebnis besser skalieren und dadurch überproportional steigern.

Schon vor Jahren haben wir entschieden: Das alles machen wir nicht alleine. Denn alleine bleibt jedes Unternehmen in unserem Markt zu langsam oder hat zu hohe Kosten. Aus mittlerweile acht Unternehmen bilden wir ein großes

Team, nutzen die Vielfalt der Ideen und die Dynamik kleiner Strukturen und integrieren dort, wo es der Sache hilft. Mit Entwicklungsteams in Villingen-Schwenningen, Dresden, Sion, New York und Valencia entwickeln wir gemeinsam das beste ID-System. Dafür bringen wir Menschen, Technologien, Märkte und Geschäftsmodelle auf neue Weise zusammen.

In Zukunft setzen wir diese erfolgreiche Balance aus Unternehmensübernahmen und Integration fort, nur schneller und konsequenter. So fusionieren wir in diesem Jahr die Unternehmen, die ohnehin schon zusammenarbeiten oder definieren gemeinsame Führungsstrukturen über einen Teil der Unternehmen hinweg. Das Ziel ist ein großes starkes Team unter einer gemeinsamen neuen Marke. Bei der Übernahme von Unternehmen wollen wir zugleich das Tempo erhöhen. Mit zusätzlichem Kapital wollen wir neue Unternehmen an uns binden, um so national und international ein wirklich nennenswerter Player in unseren Märkten zu werden.

Die Jahre 2020 und 2021 sind Jahre voller Überraschungen, Risiken und Chancen. Die Welt ist im Umbruch und sie wird

digitaler. Sicherheit bekommt einen immer höheren Stellenwert. Das wollen wir nutzen. Zugleich reagieren wir mit kurzfristigen Maßnahmen, die bereits zusammen mit den Auswirkungen der Pandemie und ihrer Risiken im Lagebericht in diesem Geschäftsbericht beschrieben sind.

Ganz besonders möchte ich in diesem Jahr den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller unserer Unternehmen meinen Respekt ausdrücken. Sie haben gemeinsam mit unseren Kunden überall in Deutschland und der Schweiz immer passende Lösungen gefunden. Ob vor Ort oder im Homeoffice.

Deshalb bin ich mehr als zuversichtlich, dass wir in gleicher Weise auch unsere ambitionierten Ziele Realität werden lassen.

Mit herzlichen Grüßen

Gerson Riesle Vorstand

VORWORT DES VORSTANDS

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

InterCard Konzern (IFRS) 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018
Umsatz in TEUR 20.662 19.147 14.448
EBITDA in TEUR 2.315 1.840 987
EBIT in TEUR 1.175 798 342
EBT in TEUR 1.047 675 255
Jahresüberschuss in TEUR 532 241 83
Ergebnis je Aktie in EUR 0,29 0,14 0,05
Bilanzsumme in TEUR 18.552 15.460 12.072
Gezeichnetes Kapital in TEUR 1.859 1.690 1.690
Eigenkapital in TEUR 9.019 7.809 7.446
Mitarbeiter Anzahl 145 132 112

Zahlen im ÜBERBLICK

ZAHLEN IM ÜBERBLICK

UmsatzEntwicklung InterCard-Gruppe

Mio. EUR

beigetragen. Im Gesamtjahr 2020 lagen ihre Umsätze bei TEUR 4.750 (Vj. TEUR 3.974).

Der Kern des neuen Systems von InterCard ist die digitale ID für jeden Nutzer unserer Systeme – sicher, zentral und komfortabel.

Jeder Nutzer benötigt für alle Anwendungen nur noch eine einzige zentral angelegte ID – verlinkt mit seiner Chipkarte oder dem Schlüsselchip und seiner APP sowie seinem neuen persönlichen Guthaben konto, um sich überall zu identifizieren, zu bezahlen und jederzeit den Überblick über alle Transaktionen zu behalten.

Auch die Identifikation über biometrische Merkmale ist möglich. Neue innovative und sichere Registrierungsprozesse bis hin zur Hinterlegung der persönlichen Bankverbindungen machen den Start in die neue Welt für Nutzer und Verwalter denkbar einfach.

SCHLÜSSELCHIP CHIPKARTE APP

EIN IDENTMEDIUM EINE ZENTRALE ID FÜR ALLE ANWENDUNGEN

InterCard bietet seinen Kunden nicht nur die Identifikation und das Bezahlen selbst. Vielmehr lässt sich eine Vielzahl eigener Lösungen an die Identifikation von InterCard anschließen. Über offene Schnittstellen können aber auch Anwendungen anderer Anbieter einbezogen werden.

Dazu zählen heute schon unsere Zutrittskontrolle, Drucklösungen, der Zugang zu Daten oder schlicht die Fahrradbox.

Der Vorteil: In dem System kann mit der gleichen Registrierung und danach mit der gleichen Identifikation per Chipkarte oder App jede Anwendung genutzt werden. Und überall kann vom selben Guthabenkonto bezahlt werden. Alle Anwendungen lassen sich zentral über den Manager verwalten. Rechte wie Zutrittsrechte werden für jeden Nutzer und jede Anwendung zentral vergeben. Und wenn die Karte einmal verloren geht: Mit einem Klick ist alles sofort gesperrt.

DAS ID-SYSTEM EIN NEUES INTEGRIERTES SYSTEM

EIN NEUES INTEGRIERTES SYSTEM

EINE ZENTRALE VERWALTUNG

Auch die Verwaltung des Gesamtsystems mit allen angeschlossenen Anwendungen ist so einfach und zentral wie nie zuvor. Nutzerdaten lassen sich zentral für jede Anwendung verwalten oder IDs gleich direkt aus ERP-Systemen einspielen.

Alle Transaktionen und Vorgänge der Nutzer lassen sich zentral auswerten, an ERP-Systeme übertragen und den Nutzern per App oder Portal zur Verfügung stellen.

Nutzerrechte lassen sich über das ID-Management zentral regeln, beispielsweise für die Zutrittskontrolle – oder alles zentral sperren, wenn die Chipkarte oder andere ID-Medien einmal verloren gehen.

Egal, ob für die eigenen Anwendungen von InterCard wie Kantinen-, Bezahl-, Zutritts- und Drucklösungen oder für Drittsysteme anderer Anbieter. So wollen wir mit unserem zentralen ID-Management und seinen flexiblen Schnittstellen zum neuen Standard für die sichere Personen-ID werden. ERP

NEUE ANWENDUNG: ZUGANG ZU DATEN PER CHIPKARTE UND APP

Die Systeme von InterCard regeln bisher den physischen Zugang zu Räumen, Gebäuden oder Geräten und sorgen so für mehr Sicherheit in unserer realen Welt.

Seit dem letzten Jahr regeln und sichern unsere Systeme auch den digitalen Zugang zu Computern, Netzwerken, Daten und Programmen. Denn dort ist Sicherheit ebenso relevant wie in der greifbaren Welt. Hier sichern wir jetzt den Zugang zu Rechnern mit der Chipkarte oder App und regeln für jede Person individuell den Zugang zu Daten.

So ergänzen wir die Passwort-Anmeldung mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung um die Identifikation per Chipkarte oder App und ermöglichen mit Single Sign-on den Zugriff auf alle Daten in verschiedenen Anwendungen mit nur einer Anmeldung.

Das bedeutet mehr Komfort für Nutzer von Netzwerken und bessere Sicherheit vor Datenmissbrauch. Ermöglicht hat das die erfolgreiche Integration unserer neuen Tochtergesellschaft IDpendant.

Integration UND Akquisitionen

InterCard AG Informationssysteme

In Zukunft setzen wir die erfolgreiche Balance aus Unternehmensübernahmen und Integration fort, nur schneller und konsequenter. So fusionieren wir in diesem Jahr die Unternehmen, die ohnehin schon zusammenarbeiten oder definieren gemeinsame Führungsstrukturen über einen Teil der Unter-

Das Ziel ist ein großes starkes Team unter einer gemeinsamen neuen Marke. Bei der Übernahme von Unternehmen wollen wir zugleich das Tempo erhöhen. Mit zusätzlichem Kapital wollen wir mehrere neue Unternehmen an uns binden, um so national und international ein wirklich nennenswerter Player in

ZENTRALE ID UND IDENTIFIKATION, BARGELDLOSES BEZAHLEN, ZENTRALE VERWALTUNG, MULTIFUNKTIONALE SYSTEME

Auch in Zukunft ergänzen wir unser Produktportfolio um immer neue Anwendungen für unser Identifikationssystem.

Unsere neueste Idee: Identifikation und Bezahlen an Ladesäulen für Autos.

Denn neue Mobilität basiert auf Elektrizität. Je nach Stromvertrag mit bis zu 100% Ökostrom oder gleich aus der eigenen Photovoltaikanlage. Dafür braucht es Ladestationen an möglichst vielen Orten: Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Uni oder bei Freizeit und Sport.

Über das zentrale ID-System von InterCard regeln unsere Kunden in Zukunft, wer an ihren neuen Ladestationen Strom beziehen darf: Chipkarte, Schlüsselchip oder Smartphone an das Terminal halten und die Ladestation gibt den Strom frei. Sei es der Mitarbeiterausweis, die Mitglieds- oder die Hochschulkarte.

NEUE ANWENDUNG: e-MOBILITÄT

E-MOBILITÄT

dieser Bericht des Aufsichtsrats, mit dem wir wie jedes Jahr über die Arbeit unseres Gremiums im abgelaufenen Geschäftsjahr informieren wollen, wird natürlich – wie das gesamte globale Wirtschaftsgeschehen – bestimmt durch das Thema der COVID-19- Pandemie und ihrer Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, die InterCard AG Informationssysteme und ihre Tochterunternehmen.

Im vergangenen Jahr hatten wir an dieser Stelle die Hoffnung und Erwartung geäußert, dass die InterCard-Gruppe die Kraft habe, diese Krise durchzustehen. Diese Hoffnungen und Erwartungen sind erfüllt worden. Wie Sie dem Konzernabschluss entnehmen können, hat die InterCard-Unternehmensgruppe die – vor Ausbruch der Corona-Krise – aufgestellten Ergebnisplanungen deutlich übertroffen.

Die Gründe dafür sind vielfältig und werden Ihnen im Lagebericht des Vorstands umfassend und dezidiert dargestellt. Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, dass sich große Teile der Unternehmensgruppe wie die Zutrittskontrolle oder die Aktivitäten in der Schweiz trotz der Pandemie unerwartet positiv entwickelt haben. In den pandemiebedingt belasteten Bereichen hat die veränderte Auftragssituation einerseits eine Konzentration auf margenstarke Produkte und damit verbunden höhere Rohertragsmargen bewirkt. Andererseits hat der Vorstand durch die konsequente Umsetzung von kostensenkenden Maßnahmen rasch und umsichtig auf die veränderte

Situation reagiert. Dass die Produkte der InterCard-Gruppe auch in Corona-Zeiten gebraucht werden, zeigt sich am Beispiel der IntraKey technologies AG, die mit rd. 2 Millionen Euro den höchsten Auftragsüberhang der Unternehmensgeschichte in das Geschäftsjahr 2021 mitgenommen hat.

Ob diese Entwicklung im zweiten Pandemie-Jahr 2021 beibehalten werden kann, ist natürlich noch nicht abzusehen und eher fraglich. Universitäten und Hochschulen haben ihren Betrieb weitgehend heruntergefahren und prognostizieren einen normalen Geschäftsverlauf erst wieder für das anstehende Wintersemester im Oktober. Das Basis-Kartengeschäft der InterCard wird dadurch zwar nicht berührt, unter anderem werden sich aber vorgesehene Projekte verschieben. Der Ausblick für die größte Tochtergesellschaft InterCard GmbH Kartensysteme ist deshalb schwer vorherzusagen. Fest steht, dass bei der InterCard GmbH Kartensysteme der Auftragsüberhang in das Jahr 2021 – anders als bei anderen Konzerngesellschaften – deutlich unter Vorjahresniveau liegt.

Umso bedeutsamer ist es deshalb, dass der Vorstand auch im Hinblick auf die Liquidität der InterCard-Gruppe Vorsorge getroffen hat. Unter Berücksichtigung des in Anspruch genommenen Kurzarbeitergeldes und der Corona-Kredite waren Liquidität und freie Linien per Ende 2020 auf einem Stand, der die Finanzierung der Unternehmensgruppe auch bei einem möglichen schwächeren Geschäftsverlauf 2021 sicherstellt.

Auch im Geschäftsjahr 2020 und trotz der Herausforderungen, die die durch die Pandemie ausgelöste Krise mit sich brachte, wurde der zuvor eingeschlagene Wachstumskurs weiter verfolgt. So hat sich die InterCard AG Informationssysteme im September 2020 mehrheitlich an der IDpendant GmbH, Unterschleißheim, beteiligt und das Spektrum der Gruppe damit um den Bereich IT-Sicherheit, Authentisierung und Client-Security erweitert. Gleichzeitig wird die Konzentration der Gesellschaften im Konzern fortgesetzt. So wurden der Geschäftsbetrieb der Cosmo.ID GmbH in die Multicard GmbH integriert und die Verschmelzung der Multicard GmbH auf die InterCard GmbH Kartensysteme vorbereitet. Geplant und in Vorbereitung ist außerdem die Zusammenlegung der Aktivitäten der beiden Tochterfirmen in der Schweiz.

Der Aufsichtsrat war dabei zu jeder Zeit in die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie und in alle wichtigen Geschäftsvorfälle eingebunden und hat die Geschäftsführung und Konzernleitung durch den Vorstand jederzeit begleitet und überwacht. Dies wurde ermöglicht, weil uns der Vorstand regelmäßig und aktuell über alle im Konzern maßgeblichen Entwicklungen und Ereignisse, seine Planungen und Absichten sowie die jeweilige Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätssituation durch schriftliche und mündliche Berichte – auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats – informierte. Wir waren auf diese Weise in der Lage, alle für die InterCard AG Informationssysteme und ihre

Tochterunternehmen bedeutsamen Geschäftsvorfälle wahrzunehmen, zu erörtern und zu beurteilen.

Wir konnten uns deshalb stets von der gewissenhaften und effizienten Unternehmensführung durch den Vorstand unterrichten. Im Rahmen unserer Beratungs- und Überwachungsfunktion haben wir uns von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstandes überzeugt.

Alle Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes, die nach Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder der Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedurften, haben wir mit dem Vorstand ausführlich und auf der Grundlage seiner umfassenden Berichte erörtert. Wir haben die diesbezüglichen Vorschläge des Vorstandes geprüft und ihnen jeweils zugestimmt.

Wir haben uns im Geschäftsjahr 2020 zu insgesamt acht Aufsichtsratsitzungen zusammengefunden. Diese Sitzungen wurden, maßgeblich veranlasst durch die coronabedingten Einschränkungen, nur teilweise als Präsenzsitzungen, im Übrigen als Videokonferenzen durchgeführt. An ihnen haben in der Regel alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen, nur bei zwei Sitzungen fehlte jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrats krankheitsbedingt. Wir erhielten zu jeder Sitzung umfangreiche und detaillierte Auswertungen zur Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen. Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und die Liquiditätsübersichten wurden jeweils vom Vorstand erläutert, von uns bei Bedarf hinterfragt und den Protokollen der Sitzungen als Anlagen beigefügt.

In der Sitzung vom 11. März 2020, unmittelbar vor Beginn des ersten Lockdowns, informierte uns der Vorstand über die aktuelle Liquiditätssituation im Konzern. Mittelpunkt der Gespräche war aber die bevorstehende Beteiligung an der IDpendant GmbH.

In der Sitzung vom 23. April 2020 gab der Vorstand einen umfassenden Überblick über die zu diesem Zeitpunkt abzusehenden Auswirkungen der Corona-Krise und die Reaktionen hierauf in der Unternehmensgruppe. Wir diskutierten ausführlich über die Inanspruchnahme von Krediten im Rahmen der Hilfsprogramme der Regierung. Der Meinung des Vorstandes, hier als zusätzliche Liquiditätsreserve Fremdkapital zuzuführen, schlossen wir uns an.

Des Weiteren berieten wir angesichts der bestehenden und anhaltenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erstmals über eine mögliche Verschiebung der für Ende Juni terminierten Hauptversammlung und ihre Durchführung als rein virtuelle Hauptversammlung. Diese Entscheidung wurde dann in der Sitzung am 14. Mai 2020 getroffen. Wir beschlossen gemeinsam mit dem Vorstand zum einen, die Hauptversammlung um gut einen Monat zu verschieben und zum anderen, die Hauptversammlung auf der Grundlage der dazu getroffenen gesetzlichen Regelungen als rein virtuelle Versamm lung ohne physische Teilnahme der Aktionäre abzuhalten.

Darüber hinaus stellten wir nach ausführlicher Diskussion und Prüfung den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 fest und billigten den Konzernabschluss.

Zwei Wochen später, am 28. Mai 2020, präsentierte uns der Vorstand eine an die aktuellen Verhältnisse und den Gegebenheiten der Corona-Krise angepasste Liquiditätsplanung. In diesem Zusammenhang stimmten wir dem Vorschlag des Vorstands, für die

InterCard GmbH Kartensysteme einen KfW-Unternehmerkredit im Umfang von 600.000 Euro aufzunehmen, zu. Die seit April ausgesetzten Beratungen über die mehrheitliche Beteiligung an der IDpendant GmbH wurden wieder aufgenommen. Zur weiteren Stärkung der Liquiditätssituation berieten wir weiter über die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital im Umfang von bis zu 650.000 Euro.

In der Sitzung vom 6. Juli 2020 stimmten wir einer Entscheidung über die Beteiligung an der IDpendant GmbH zu.

Am 16. September 2020 gab uns der Vorstand erneut einen umfassenden Überblick über die Finanzsituation der Unternehmensgruppe und informierte uns über die geplante Straffung der Unternehmensstruktur durch Zusammenlegung der Multicard GmbH und der InterCard GmbH Kartensysteme. Wir besprachen ausführlich die voraussichtlichen weiteren Auswirkungen der Corona-Krise für das Geschäft der InterCard-Gruppe im Jahr 2021. Wir beschäftigten uns weiter mit der Wachstumsstrategie des Konzerns nach und trotz der Pandemie.

In der Sitzung vom 16. Oktober 2020 gaben wir nach einem weiteren Überblick des Vorstands zur Geschäftsentwicklung unsere Zustimmung für die Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital.

Schwerpunkt der letzten Sitzung im Geschäftsjahr am 17. Dezember 2020 war die Verabschiedung der Konzernplanung für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der Liquiditätsplanung. Der Vorstand hatte uns dazu vorher eine detaillierte Auswertung zukommen lassen und erläuterte diese ausführlich. Wir diskutierten die Planung intensiv mit dem Vorstand und stimmten ihr danach einstimmig zu.

Bericht des Aufsichtsrats

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

In der Hauptversammlung vom 21. Juli 2020 wurde Herr Manfred Rietzler als Nachfolger für den ausgeschiedenen stellvertretenden Aufsichtsrats-Vor sitzenden Herrn Volker Rofalski in das Gremium gewählt. Als seinen neuen stellvertretenden Vorsitzenden be stimmte der Aufsichtsrat im Anschluss Herrn Holger Bürk. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats wurde Herr Ulf Meyer-Kessel im Amt bestätigt.

In der Hauptversammlung vom 21. Juli 2020 wurde zudem die LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Villingen-Schwenningen, zum Abschluss prüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestimmt. Die LFK WPG mbH Wirtschaftsprü fungsgesellschaft hat den nach den deutschen handels- und aktienrecht lichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme und den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzern abschluss unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Gleiches gilt für den zusammengefassten Lagebericht für Gesellschaft und Konzern.

Der Abschlussprüfer hat jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsver merk erteilt.

Der Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme, der Konzernab schluss und der zusammengefasste Lagebericht für Gesellschaft und Konzern wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers.

In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 22. April 2021 haben wir mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss, den Konzernab schluss und den zusammengefassten Lagebericht erörtert. Der Abschluss prüfer gab uns einen Überblick über seine Prüfungen und Prüfungsergeb nisse und stand uns für ergänzende Fragen zur Verfügung.

Wie bereits erwähnt, hat die InterCard AG Informationssysteme erstmals in ihrer Unternehmensgeschichte ihre Hauptversammlung im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre rein virtuell durchgeführt. Vorstand und Aufsichtsrat haben sehr bedauert, ihre Aktionäre nicht persönlich begrüßen und mit ihnen in den Dialog treten zu können. Die Entscheidung, nur eine virtuelle Aktionärsversammlung abzu halten, war jedoch angesichts der Umstände alternativlos. Im Hinblick auf das nach wie vor bedenkliche Infektionsgeschehen wird die Gesell schaft aller Voraussicht nach auch im Jahr 2021 von der durch die Bundes regierung verlängerten Möglichkeit Gebrauch machen und die Haupt versammlung wiederum nur online durchführen. 22 23 Bericht des Aufsichtsrats

Wir haben die Abschlüsse und Berichte eingehend geprüft und untereinander sowie mit dem Vorstand besprochen. Danach ergaben sich für uns keine Einwendungen. Wir stimmten dem Prüfungsergebnis des Abschlussprü fers zu und billigten mit Beschluss vom 22. April 2021 den Jahresabschluss der InterCard AG Informationssyste me, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Der Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme ist damit festgestellt.

Uns wurden ferner der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen – Abhän gigkeitsbericht – und der entsprechen de Prüfungsbericht des auch insoweit beauftragten Abschlussprüfers vorgelegt. Auch diese Berichte haben wir behandelt und geprüft.

Der Abschlussprüfer, die LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat hierzu folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind;
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind;
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als durch den Vorstand sprechen."

Bei unserer Prüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben. Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu erheben. Für die Verwendung des Bilanzgewinns 2020 schlägt der Vorstand dessen Einstellung in die Gewinnrücklagen vor. Das halten wir für richtig, gerade vor dem Hinter grund der umsichtigen und umfassenden Maßnahmen zur Zuführung neuer und ausreichender Liquidität angesichts der weiterhin unsicheren Lage und Entwicklung der Märkte angesichts der anhaltenden Pandemie.

Wie jedes Jahr an dieser Stelle danken wir Vorstand und Mitarbeitern der InterCard AG und ihrer Tochtergesell schaften für ihren Einsatz und ihre Leistung für den Konzern. Im vergan genen Jahr hatten wir dies mit dem Wunsch verbunden, ihre Kraft und Stärke in die weitere Zukunft des Unter nehmens zu investieren. Heute können wir sagen, dass der Vorstand und alle Mitarbeiter diesen Wunsch trotz aller Schwierigkeiten mehr als erfüllt haben. Wir haben davor größten Respekt und sind dankbar für ein ebensolches Engagement auch in der Zukunft.

Villingen-Schwenningen, im April 2021

Für den Aufsichtsrat Ulf Meyer-Kessel

ZuKuNFTSMaRKT KLINIKEN

Medizinisches Personal, Ärzte, Mitarbeiter und Patienten identifizieren sich mit dem ID-System von InterCard auf dem gesamten Klinikgelände. Sie erhalten mit der Chipkarte oder dem Schlüsselchip Zugang zu Stationen und Zimmern oder nutzen den Parkplatz.

Ärzte erhalten mit ihrer persönlichen ID maßgeschneidert Zugang zu Patientendaten; und Patienten identifizieren sich bei Untersuchungen und Behandlungen mit ihrer Patientenkarte oder dem RFID-Armband. Zugleich besuchen Mitarbeiter und Patienten mit ihrer Chipkarte die Cafeteria und bezahlen bargeldlos am Kioskautomaten.

Erste Kunden

Der InterCard-Konzern entwickelt sich weiter. Unter anderem durch die Übernahme von Unternehmen ändern sich Technologien, Zielmärkte und Strategien. Zugleich werden Unternehmen zusammengelegt und integriert. Im Sinne einer verbesserten Darstellung wurde deshalb die Struktur des Lageberichts in diesem Jahr unter Beachtung des Grundsatzes der Stetigkeit überarbeitet.

Geschäftstätigkeit und Strategie

InterCard AG Informationssysteme

Die InterCard AG Informationssysteme (kurz: InterCard AG), Villingen-Schwenningen vereint als Holding die Unternehmen der InterCard-Gruppe. Die Unternehmen entwickeln und vermarkten Systeme für die Identifikation von Personen sowie Anwendungen und Lösungen auf der Basis von digitaler Identifikation.

Die Nutzer der Systeme der InterCard-Gruppe identifizieren sich mit ihrer persönlichen Chipkarte an den Terminals aller angeschlossenen Lösungen, sie identifizieren sich zugleich mit dem Smartphone oder biometrischen Merkmalen. Sie öffnen mit nur einer Chipkarte, App und ID überall Türen und Schließfächer oder erfassen Zeiten, sie identifizieren sich an

Druckern, erhalten Zugang zu Daten und besuchen die Kantine. Sie bezahlen überall mit derselben Chipkarte oder App von ihrem zentralen Guthabenkonto oder verrechnen Leistungen mit angeschlossenen betriebswirtschaftlichen Systemen. Auf dem gesamten Campus, dem Firmengelände oder in öffentlichen Einrichtungen.

In den neuen Systemen der InterCard-Gruppe erhält jeder Nutzer hierfür eine zentrale Identität in der Form einer digitalen ID und bewegt sich damit komfortabel und sicher in allen angeschlossenen Identifikations- und Bezahlsystemen. Mit nur einer Registrierung im zentralen ID-Management ist er zugleich für alle einbezogenen Systeme wie die Zutrittskontrolle oder für die Kantine zugelassen. Personen können auch aus Personalprogrammen und ERP-Systemen eingespielt werden. Rechte wie Zutrittsrechte lassen sich für alle angeschlossenen Lösungen zentral vergeben. Alle Transaktionen werden zentral erfasst, ausgewertet und zugeordnet. Einsehbar für jeden Nutzer per App oder im Web-Portal.

Neben den Lösungen der InterCard-Gruppe können auch Fremdsysteme in das ID-Management und somit das Identifikations- und Bezahlsystem der InterCard-Gruppe integriert werden: So wird aus einer Vielzahl von Anwendungen und Lösungen ein integriertes Gesamtsystem.

Die InterCard AG Informationssysteme hatin den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmen aus ihrem Umfeld übernommen. Dieser Weg soll fortgesetzt werden, um Marktanteile zu steigern, Knowhow zu bündeln und weiterhin stets neue eigene Funktionen und Features für die zentrale ID, also die Chipkarte und die App anzubieten. Zugleich sollen die Strukturen in der Gruppe gestrafft und optimiert werden, indem zum Beispiel Tochtergesellschaften fusioniert werden. Darüber hinaus soll mit gemeinsamen neuen System- und Dachmarken die Wahrnehmung der Gruppe in der Öffentlichkeit gestärkt werden.

Die InterCard-Gruppe hat im Jahresdurchschnitt 2020 einschließlich Geschäftsführer insgesamt 145 Mitarbeiter beschäftigt.

InterCard GmbH Kartensysteme, Polyright, Professional Services

Die InterCard GmbH Kartensysteme (kurz: InterCard), Villingen-Schwenningen, die Polyright AG (kurz: Polyright), Sion und die Professional Services GmbH (kurz: Professional Services), Villingen-Schwenningen bieten ihren Kunden Gesamtlösungen für Identifikation und Bezahlen an. InterCard und Polyright betreuen ihre eigenen Systeme von der Entwicklung über die Installation bis zum Service. Professional Services vermarktet Produkte über Händler und Projektierer.

Bei Bezahl- und Zugangssystemen an Universitäten und Hochschulen in Deutschland und der Schweiz, dem bislang weitaus größtem Umsatzsegment sind diese Unternehmen mit der zentralen Chipkarte heute schon klarer Marktführer mit mehr als 80% Marktanteil in Deutschland und in der Schweiz. Mehr als zwei Millionen Nutzer, davon mehr als 1,6 Millionen Studierende, nutzen regelmäßig ein System von InterCard oder Polyright.

Im Rahmen einer Innovations- und Vertriebsoffensive richten InterCard und Polyright sich seit dem Geschäftsjahr 2020 und damit dem ersten kompletten Geschäftsjahr nach der vollständigen Übernahme von Polyright gemeinsam neu aus. Durch die Integration der Chipkarten- und Identifikationssysteme beider Unternehmen entsteht ein neues Identifikationssystem, das die Vorteile aller bestehenden Systeme vereinen soll. Zugleich vermarktet InterCard heute schon das Identifikationssystem von Polyright in Deutschland und Polyright integriert Systemelemente von InterCard für die Vermarktung in der Schweiz.

Das neue flexible und schlanke System ermöglicht die erfolgreiche Ansprache neuer Zielgruppen außerhalb des Hochschulumfeldes oder kleinerer Institutionen. Darüber hinaus vermarktet Polyright sein System in der Schweiz heute schon sehr erfolgreich bei Industriekunden, Kliniken, öffentlichen Einrichtungen oder in Stadien sowie kleineren Hochschulen und Schulen. Im Jahr 2020 hat auch InterCard erste Kunden wie beispielsweise Kliniken für das System gewonnen. InterCard hatte zwar auch bislang schon große Kunden bei öffentlichen Einrichtungen oder Kliniken, kann jetzt aber besser

die neuen Marktsegmente ansprechen. Hierfür hat die InterCard GmbH ihren Vertrieb außerhalb des Hochschulmarktes intensiviert und vergrößert.

Auf der Basis des neuen Systems sollen neue lizenzbasierte Geschäftsmodelle im Markt eingeführt werden. Das neue System bietet außerdem die Grundlage dafür, nach Aufhebung der aktuellen Reisebeschränkungen verstärkt auch international vermarktet zu werden.

Neben dem Neukundengeschäft in Bestandsmärkten und neuen Märkten verfügen speziell InterCard und Polyright über ein ausgeprägtes Bestandskundengeschäft, das parallel zum Neukundengeschäft wachsen soll. Im Rahmen der Upgrade-Strategie sollen weiterhin neue Anwendungen und neue Technologien bei bestehenden Kunden vermarktet werden. Dies wiederum ermöglicht über viele Jahre aufgrund von Kartenbestellungen und anderen Folgebestellungen ein weitgehend gesichertes Basisgeschäft. Hierzu zählen auch Lizenz- und Serviceumsätze und technologisch bedingte Updates und Systemwechsel. Zugleich wollen die Unternehmen neue lizenzbasierte Geschäftsmodelle im Markt einführen und neue Märkte im In- und Ausland erschließen.

Alle drei Unternehmen arbeiten in der Entwicklung eng zusammen. Während InterCard und Professional Services bei der Entwicklung und Nutzung von Geräten kooperieren, bringen Polyright und InterCard gemeinsam das neue Softwarepaket für das Management von IDs auf den Markt.

InterCard, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, konnte ihren Kundenbestand auch im Geschäftsjahr 2020 moderat ausbauen und ein Ergebnis leicht oberhalb des Niveaus des Vorjahres erreichen. Die multifunktionalen Chipkartensysteme von InterCard wurden auch im Jahr 2020

vorwiegend an Universitäten, Hochschulen und Studentenwerke vermarktet. Dort nutzen die Studierenden die Chipkarte von InterCard, um auf dem Hochschulgelände zu bezahlen oder sich zu identifizieren. Das Kerngeschäft von InterCard umfasst unverändert die Entwicklung und den Vertrieb von Zahlungs-, ID-Systemen und Gesamtlösungen für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete und Märkte. InterCard tritt als Lösungsanbieter mit einem umfangreichen eigenen Produktportfolio und als Generalunternehmer auf und bietet den Kunden die komplette Dienstleistungskette, angefangen von der Beratung über die Produktentwicklung, das Projektmanagement bis hin zur System-Inbetriebnahme und dem After-Sales-Service.

Polyright, an der die InterCard AG 61,03% der Anteile hält, ist heute der größte Anbieter für chipkartenbasierte Bezahl- und Identifikationssysteme an Bildungseinrichtungen in der Schweiz. Zusammen mit der Multi-Access AG sind beide Unternehmen gemeinsam klarer Marktführer für Chipkartensysteme an Hochschulen in der Schweiz.

Die Professional Services, an der die InterCard AG 70% der Anteile hält, erstellt multifunktionale Chipkartensysteme für Universitäten und Hochschulen in Deutschland und in der Schweiz und ist damit im selben Geschäftsbereich wie InterCard und Polyright aktiv. Außerdem hat das Unternehmen ein eigenes Karten-Management-System entwickelt, das die Produkte der InterCard-Gruppe speziell für den industriellen Markt ergänzt. Professional Services unterstützt InterCard im Rahmen verschiedener Entwicklungsaufträge bei der Weiterentwicklung und Ergänzung ihres Produktportfolios. Darüber hinaus will das Unternehmen unter anderem die Vermarktung seines Karten-Management-Systems über sein Händlernetzwerk sowie seine Schwestergesellschaften stärken.

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

FÜR DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME UND DEN INTERCARD-KONZERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Multicard, Multi-Access und Cosmo.ID

Sowohl die Multicard GmbH (kurz: Multicard), Villingen-Schwenningen als auch die Multi-Access AG (Multi-Access), Regensdorf vermarkten als Händler und Projektierer die eigenen Produkte der InterCard-Gruppe. Multicard adressiert dabei vornehmlich Unternehmen in Deutschland. Dagegen ist der Fokus der Multi-Access mit Sitz in Regensdorf bei Zürich primär auf Hochschulkunden in der deutschsprachigen Schweiz gerichtet. Im Rahmen der besseren Integration soll im Jahr 2021 Multicard mit der deutschen Schwestergesellschaft InterCard GmbH und Multi-Access mit der schweizerischen Schwestergesellschaft Polyright AG fusioniert werden. Beide Unternehmen arbeiten bei Projekten bereits erfolgreich zusammen. Um diese Zusammenarbeit zu intensivieren, wurden die Vertriebsund Servicestandorte beider Firmen in der deutschsprachigen Schweiz bereits an einem gemeinsamen Standort bei Zürich gebündelt.

Multicard, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, erstellt Chipkartenlösungen für Mitarbeiterausweise, Kunden- oder Bürgerkarten. Zu den Kunden von Multicard zählen vor allem Industriekunden und öffentliche Einrichtungen. Die Chipkarten werden auch für Bonusprogramme, Freizeitangebote und Mitgliedschaften aus gegeben. Multicard eröffnet den Unternehmen der InterCard-Gruppe den Zugang zu Zielgruppen außerhalb des Hochschulbereichs.

Multi-Access ist bereits seit vielen Jahren Vertriebspartner für Chipkartensysteme von InterCard, vornehmlich an Hochschulen in der Schweiz. Darüber hinaus vermarktet das Unternehmen die Produkte weiterer Unternehmen der InterCard-Gruppe, so zum Beispiel die Systeme für Zutrittskontrolle der Schwestergesellschaft IntraKey und Gesamtsysteme von Polyright. Der direkte Zugang zu den Bestandskunden von Multi-Access mit ihren Nachbestellungen von Chipkarten, Updates und Upgrades sowie dem Servicegeschäft sichert der InterCard-Gruppe das wichtige Nachfolgegeschäft in der Schweiz.

Die Cosmo.ID GmbH (kurz: Cosmo.ID), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, trat bislang als unabhängiges Beratungsunternehmen für Chipkartenlösungen auf. Zusätzlich stärkt Cosmo.ID das Kundennetzwerk im Konzern. Mit nur einem Mitarbeiter trug die Gesellschaft nicht nennenswert zu den Konzernzahlen bei. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Geschäft von Cosmo.ID im Rahmen eines Asset Deals mit seinen Kundenbeziehungen und Verträgen an die Multicard GmbH veräußert, bevor diese wiederum auf die InterCard GmbH verschmolzen werden soll und stärkt so in Zukunft die Strukturen in der InterCard GmbH.

IntraKey technologies AG

Die IntraKey technologies AG (kurz: IntraKey), Dresden, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, konnte im Geschäftsjahr 2020 weiterwachsen. Das Wachstum von IntraKey lässt sich auf zahlreiche Maßnahmen zurückführen, die in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden. IntraKey erstellt Chipkartensysteme für die Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und das Fuhrparkmanagement. Die Produktpalette in diesen Bereichen wurde in den letzten Jahren erneuert und erweitert.

Das Systemangebot umfasst moderne Hard- und Softwarelösungen sowie Apps für die Zeiterfassung, den Zutritt zu Gebäuden ebenso wie die chipkartenbasierte Verwaltung von Schrankschlössern, Schließfächern und Spinden sowie Lösungen für die Reservierung und Planung von Räumen und für die Nutzung und Abrechnung von Fahrradboxen.

Die enge Kooperation von IntraKey mit ihren Schwestergesellschaften InterCard, Multicard, Multi-Access

und Polyright trägt zu der positiven Entwicklung bei. Die Systeme von IntraKey ergänzen die Funktionen der InterCard-Systeme in idealer Weise. So lassen sich die IntraKey-Produkte erfolgreich bei den InterCard-Kunden, insbesondere im Hochschulumfeld vermarkten, indem dort die InterCard-Systeme um IntraKey-Produkte ergänzt werden. Im Rahmen dieser Cross-Selling-Strategie werden die Unternehmen der InterCard-Gruppe zukünftig noch enger zusammenarbeiten, um die jeweils eigenen Produkte noch besser in den Zielmärkten der anderen Unternehmen zu platzieren.

Control Systems GmbH & Co. KG

Die mehrheitliche Beteiligung an der Control Systems GmbH & Co. KG (kurz: Control Systems) im Jahr 2016 stärkt den Bereich Drucken, Kopieren und Scannen in der InterCard-Gruppe. Mit den Chipkartensystemen von InterCard lassen sich Drucke, Kopien und Scans abrechnen und bargeldlos bezahlen. Zusätzlich können mit der Chipkarte von InterCard beispielsweise Druckaufträge an beliebigen Druckern abgerufen und Scans automatisch einem Chipkarteninhaber zugeordnet werden. Control Systems verfügt auf diesem Gebiet über umfangreiches Know-how und eigene Softwareprodukte, die das bisherige Angebot der InterCard-Gruppe ergänzen. Nach ersten Erfolgen bei der Vermarktung einer eigenen Druckmanagementlösung über Toshiba und der Etablierung einer weiteren Kundenbeziehung mit einem großen Hersteller zum Jahresende 2019 ist die Geschäftsentwicklung aktuell von der Pandemie belastet.

IDpendant GmbH

Die InterCard AG Informationssysteme hat im September 2020 54% der Anteile an der IDpendant GmbH mit Sitz in Unterschleißheim bei München von der Sandpiper Digital Payments AG übernommen. Die übrigen Geschäftsanteile werden weiterhin vom Management der Gesellschaft gehalten. IDpendant

hat im Konsolidierungszeitraum zwischen dem 01.09.2020 und dem 31.12.2020 mit EUR 1.833.487 zum Konzernumsatz beigetragen. Im Gesamtjahr 2020 lagen die Umsatzerlöse bei TEUR 4.750 nach TEUR 3.974 im Vorjahr.

IDpendant ergänzt als Systemhaus das Produktportfolio der InterCard-Gruppe um den Bereich der Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation. Bislang regeln die Lösungen der InterCard-Gruppe zum Beispiel den Zugang zu Räumen oder Gebäuden mit der Chipkarte oder App (Physical Access). Die Integration der Lösungen von IDpendant ermöglicht es, dass mit derselben Chipkarte oder App auch der Zugang zu Computern, Netzwerken und Daten abgesichert und geregelt werden kann (Digital Access). Das ermöglicht die Erweiterung bestehender Systeme der InterCard-Gruppe um diese Funktionalitäten. Bei der sicheren Authentifizierung wird der Zugang zu Rechnern und Netzwerk neben der Passwortabfrage zusätzlich durch das Auslesen der Chipkarte oder die Bestätigung per App abgesichert. Beim Single-Sign-on werden Nutzer eines Netzwerks mit nur einer sicheren Identifikation berechtigt, auf Daten und Programme in verschiedenen Systemen zuzugreifen – sofern sie eine Berechtigung dafür haben. Berechtigungen lassen sich dabei auch an andere Rechner mitnehmen oder vorübergehend auf Vertreter übertragen. Die Absicherung des Zugangs zu einem Netzwerk, einem PC oder zu sensiblen Daten und Anwendungen gegen unautorisierte Nutzung gewinnt gerade in der heutigen Zeit eine immer höhere Bedeutung. Bereits in der Vergangenheit haben die InterCard GmbH Kartensysteme und die IDpendant GmbH in Projekten zusammengearbeitet. Durch die direkte Beteiligung sollen zukünftig weitere Synergien genutzt und die Lösungen von IDpendant den Kunden der InterCard-Unternehmen

als neue Funktionalität für ihr System angeboten werden. Umgekehrt soll

der Marktzugang von IDpendant auch die Absatzchancen der übrigen Unternehmen der InterCard-Gruppe erhöhen.

Internationalisierung

Bezahlen am touch.ON Terminal Dieser Kundenstamm ermöglicht aufgrund der technologischen Bindung an InterCard ein gesichertes Folgegeschäft über viele Jahre. InterCard verfügt damit im Kernmarkt über eine starke Marktposition und ist trotz vereinzelt neuer Mitbewerber einem vergleichsweise geringen Wettbewerb ausgesetzt. Beim Neugeschäft wird InterCard sich in Zukunft neben kleineren Universitäten und Hochschulen vor allem auf neue Märkte wie beispielsweise Kliniken außerhalb der Hochschulen konzentrieren, nachdem viele der großen Hochschulstandorte heute schon Kunden von InterCard sind.

InterCard ist über die Tochtergesellschaft InterCard Systems Inc. mit Sitz im Bundesstaat New York direkt in den USA vertreten. Die InterCard Systems Inc. wurde im Geschäftsjahr 2015 von der InterCard GmbH Kartensysteme mit der Absicht gegründet, auf dem amerikanischen Absatzmarkt Fuß zu fassen. Kunden kommen im Wesentlichen aus dem Bereich von öffentlichen Bibliotheken 'Public Libraries' und Universitäten. Die Systeme und Lösungen werden hierbei über die großen Kopierer- und Druckerhersteller und deren Handelsnetz angeboten. Diese Händler integrieren die InterCard-Produkte und -Lösungen in ihre Lösungen und übernehmen auch Installation und Service vor Ort.

Für den angelsächsischen Raum und Asien verfügt InterCard über freie Vertriebsmitarbeiter in Großbritannien und den USA. InterCard hatte die festen Kosten in diesem Bereich zwischenzeitlich reduziert, nachdem der Umsatz zunächst hinter den Erwartungen zurückgeblieben war. Mit dem Vertriebserfolg zweier Großprojekte an den Public Libraries in San Diego und Cleveland wurde das internationale Engagement bis zum Beginn der Pandemie im Jahr 2020 zunächst wieder gestärkt.

Markt und Wettbewerb

Die InterCard GmbH Kartensysteme ist in Deutschland mit einem Marktanteil von mehr als 80%, gemessen an den heute installierten Chipkartensystemen, Marktführer im Hochschulmarkt bei Chipkartensystemen (Hochschulkarte). InterCard betreut alleine in Deutschland Chipkartensysteme bei mehr als 140 relevanten Kunden.

Polyright hat in der Schweiz eine vergleichbare Geschäftstätigkeit und Marktrolle wie InterCard in Deutschland. Allerdings wurde dort in den letzten Jahren das Entwicklungskonzept dahingehend geändert, dass überwiegend Softwarelösungen den Schwerpunkt bilden. Die Migration von bestehenden reinen Chipkartenlösungen auf die Polyright-Software-Nutzerplattform ermöglichte die Gewinnung von Neukunden außerhalb des Bereichs Education und ein Wachstum im Bereich der Serviceund Wartungsverträge, aber auch neue mobile Anwendungen. Ferner wurden Partnerlösungen mit dem damit ver bundenen Lizenzgeschäft eingebunden. So wurde zum Beispiel die mobile Lösung TWINT integriert, ein Zahlungssystem, an dem die wichtigsten Schweizer Banken sowie die PostFinance beteiligt sind.

Das System von Polyright ist auch im Hinblick auf die Anforderungen von Unternehmen und weiteren Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs besonders gut geeignet. Die Integration der Produktportfolios von Polyright und InterCard ermöglicht heute die Entwicklung eines neuen Gesamtsystems der nächsten Generation für die Identifikation auf Basis der digitalen ID. Diese Innovationen sollen in Deutschland genutzt werden, um mit einer gestärkten Vertriebsstruktur neue Märkte besser als bislang zu erreichen.

MaRKTFÜHRER EDuCaTION

Mehr als 1,6 Mio. Studierende an mehr als 200 Universitäten, Hochschulen und Studierendenwerken nutzen die Chipkarte von InterCard als Hochschulkarte. Studierende und Mitarbeiter nutzen dann damit die gesamte Infrastruktur auf dem Campus: Sie bezahlen bargeldlos in der Mensa, am Kaffeeautomaten oder am Kopierer. Sie rufen Ausdrucke am Drucker ab oder leihen Bücher aus und bezahlen Gebühren. Und sie öffnen mit derselben Chipkarte Türen und mieten Spinde oder die Fahrradbox.

Auszug aus unseren Referenzen

Die Multi-Access vermarktet vorwiegend die Systeme von Polyright, InterCard und IntraKey an Hochschulen und andere Einrichtungen in der Schweiz. Dabei profitiert Multi-Access mit einem Geschäftsmodell vergleichbar mit der InterCard GmbH Kartensysteme aufgrund der Technologiebindung von einem gesicherten Folgegeschäft mit hohem Anteil wiederkehrender Umsätze. Dabei ist Multi-Access in der Schweiz gemeinsam mit Polyright klarer Marktführer im Bereich Hochschulen. Zur Verstärkung dieser Effekte sollen Polyright und Multi-Access im Geschäftsjahr 2021 fusioniert werden.

Der Markt von Multicard für Chipkarten und Systeme wächst bereinigt um die Einflüsse der Pandemie nach wie vor, unterliegt allerdings infolge des hohen Handelsanteils am Geschäft einem starken Wettbewerb. Mit der Verschmelzung von Multicard auf InterCard zum Jahresbeginn 2021 soll die Marktposition gestärkt und die Integration der Technologien der InterCard-Gruppe verbessert werden. Vor allem aber unterstützen die Vertriebsstrukturen der bisherigen Multicard die vertriebliche Ergänzung und Neuausrichtung von InterCard in Deutschland.

Die Cosmo.ID traf bei der Beratung für Chipkartenlösungen von Hochschulen auf nur wenige Wettbewerber. Dagegen stand Cosmo.ID im industriellen Umfeld einer großen Anzahl an Wettbewerbern gegenüber. Im Rahmen eines Asset Deals wurde das Geschäft mit seinen Kundenbeziehungen und Verträgen an die Multicard GmbH veräußert und stärkt so nach der Verschmelzung der Multicard GmbH auf die InterCard GmbH in Zukunft die Strukturen in der InterCard GmbH.

Professional Services konzentriert sich bei der Vermarktung ihrer Produkte auf die bestehenden Kunden im Hochschulbereich sowie ihr Händlernetzwerk, über das Kartenmanagementlösungen und Gesamtlösungen angeboten werden. Außerdem adressiert das Unternehmen Märkte außerhalb des Hochschulbereichs. Zusätzlich erhält das Unternehmen projektspezifische Entwicklungsaufträge von externen Kunden und von der InterCard GmbH Kartensysteme.

Der Markt von IntraKey ist von hohem Wettbewerb und einer großen Anzahl mittelständischer Anbieter geprägt. In diesen Marktbedingungen kann sich IntraKey als innovativer und flexibler Anbieter seit Jahren gut behaupten.

Control Systems vermarktet Systeme für das Abrechnen, Bezahlen und Verwalten von Druckaufträgen, Scans und Kopien. Zu den Kunden des Unternehmens zählen Toshiba und seit Ende 2019 ein weiterer großer Hersteller von Druck- und Kopiergeräten. Beide Hersteller vermarkten dann die Druckmanagement-Lösung von Control Systems zusammen mit ihren Geräten. Die Entwicklung dieser beiden und ggf. weiterer Kooperationen ist angesichts hoher Software-Margen ausschlaggebend für die zukünftige Gewinnentwicklung von Control Systems. Zusätzlich beliefert Control Systems zahlreiche Händler für Kopier- und Drucklösungen mit eigenen und fremden Produkten.

IDpendant ist im stark wachsenden Markt für IT-Sicherheitslösungen gut positioniert und ist vor diesem Hintergrund im Jahr 2020 stark gewachsen. Der Markt ist von einer großen Anzahl weiterer Anbieter geprägt.

Die InterCard Systems Inc. konzentriert sich überwiegend auf die indirekte internationale Vermarktung von Kopierund Druckabrechnungslösungen an große Kopierer- und Druckerhersteller. Die Produkte werden dann durch die Hersteller als Gesamtpaket über deren Handelsnetz an die Endkunden angeboten. Die Kunden sind vornehmlich große öffentliche Bibliotheken.

Geschäftsverlauf

Die wesentlichen Steuerungsgrößen und finanziellen Leistungsindikatoren für den Konzern sind die Umsatzerlöse, das EBIT und das EBT.

Einfluss von Covid-19 auf die Geschäftsentwicklung, staatliche Beschränkungen sowie staatliche Unterstützungsleistungen und staatlich garantierte Darlehen

Die Auswirkungen der Pandemie auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmen und einzelnen Bereiche fiel sehr unterschiedlich aus. So sind sowohl die IntraKey technologies AG als auch die Tochtergesellschaften in der Schweiz nach vorübergehender Verunsicherung weiterhin kaum von Auswirkungen betroffen. Dagegen verzeichnete die größte Tochtergesellschaft InterCard GmbH Kartensysteme einen Umsatzrückgang von TEUR 8.557 im Jahr 2019 auf TEUR 7.468 im Jahr 2020. Hintergrund waren Projektverschiebungen und niedrige Auftragseingänge in der Folge von pandemiebedingten Schließungen von Bildungseinrichtungen. Für das laufende Geschäftsjahr werden für die InterCard GmbH nach verstärkten Auswirkungen der Pandemie weiter rückläufige Umsatzerlöse erwartet. Später beschriebene Risiken durch mögliche Störungen in den Lieferketten führen dabei im zweiten Quartal 2021 zu Vorzieheffekten bei einzelnen Bestellungen. Die InterCard GmbH hat im Geschäftsjahr 2020 mit dem selektiven Einsatz von Kurzarbeit reagiert und setzt die Maßnahmen auch im Jahr 2021 fort. Zusammen mit weiteren Einsparungen wurden die Personalkosten der InterCard GmbH von TEUR 3.501 im Jahr 2019 auf TEUR 3.150 im Jahr 2020 gesenkt. Zugleich hat sich bei fallenden Umsätzen der Produktmix verbessert, was zu einem Anstieg der Rohertragsmarge von 62% auf 67% geführt hat. Das Ergebnis der InterCard GmbH Kartensysteme stieg

deshalb im Geschäftsjahr 2020 von TEUR 400 auf TEUR 477. Die Umsatzerlöse von Control Systems fielen pandemiebedingt im Geschäftsjahr 2020 von TEUR 1.042 auf TEUR 742 bei anhaltendem Umsatzrückgang im Jahr 2021, wobei die Kunden von Control Systems ähnliche Märkte bedienen wie die InterCard GmbH Kartensysteme. In gleicher Weise fielen die Umsatzerlöse von Multicard von TEUR 1.179 auf TEUR 764 bei ebenfalls weiterhin positivem Ergebnis. Die Aufnahme von staatlich garantierten Darlehen in Kombination mit einer Kapitalerhöhung haben zu einem deutlichen Anstieg der verfügbaren Mittel im Jahr 2020 geführt. In der Schweiz wurden Covid-19- Darlehen in Höhe von insgesamt TCHF 523 neu in Anspruch genommen. Ein KfW-Darlehen über TEUR 600 wurde der InterCard GmbH Kartensysteme im Jahr 2020 gewährt und zum Jahresbeginn 2021 abgerufen. Überbrückungshilfen wurden und werden bislang in der gesamten Unternehmensgruppe nicht in Anspruch genommen.

Ertragslage

Die InterCard AG Informationssysteme konnte ihre Umsatzerlöse im Konzern von TEUR 19.147 auf TEUR 20.662 steigern und damit um 7,9%, was im Wesentlichen auf die erstmalige Konsolidierung der neuen Mehrheitsbeteiligung IDpendant mit einem Umsatzbeitrag in Höhe von TEUR 1.833 sowie die erstmals ganzjährige Konsolidierung von Polyright, die im Vorjahr erst ab Mai konsolidiert wurde, zurückzuführen ist. Die Mehrheitsbeteiligung Polyright wurde im Geschäftsjahr 2019 ab Mai mit einem Umsatz von TEUR 2.747 konsolidiert, im Gesamtjahr 2020 lag ihr Umsatzbeitrag bei TEUR 4.025. Ohne diese akquisitionsbedingten Effekte wäre der Konzernumsatz 2020 pandemiebedingt rückläufig gewesen. Im Gesamtjahr 2020 lagen die Umsatzerlöse von IDpendant bei TEUR 4.750 nach TEUR 3.974 im Vorjahr.

Die Umsatzerlöse von IntraKey stiegen von TEUR 5.022 im Jahr 2019 auf TEUR 5.224 im Jahr 2020 und damit um TEUR 202 bzw. um rund 4,0%. Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft InterCard fielen im Geschäftsjahr 2020 dagegen von TEUR 8.557 auf TEUR 7.468. Die Umsatzerlöse der Mehrheitsbeteiligung Control Systems fielen von TEUR 1.042 auf TEUR 742 im Jahr 2020. Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft Multicard lagen im Jahr 2020 bei TEUR 764 nach TEUR 1.179 im Vorjahr. Die Umsatzerlöse von Professional Services lagen bei TEUR 655 (Vj. TEUR 803). Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft Multi-Access stiegen im Jahr 2020 deutlich von TEUR 748 auf TEUR 1.018. Cosmo.ID erzielte im Jahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 51 nach TEUR 97 im Jahr 2019. Die InterCard Systems Inc. erzielte Umsatzerlöse von TEUR 42 nach TEUR 353 im Jahr 2019.

Das EBIT stieg im Geschäftsjahr 2020 im Konzern auf TEUR 1.175, nachdem es im Vorjahr noch bei TEUR 798 gelegen hatte. Vor allem in Folge der Erstkonsolidierung von IDpendant sowie des starken Wachstums von IntraKey stieg der Personalaufwand um TEUR 861 auf TEUR 8.905. Der Materialaufwand fiel um TEUR 262 auf TEUR 7.209. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um TEUR 116 und damit um 4,7% auf TEUR 2.578. Das EBIT der IDpendant GmbH lag im Konsolidierungszeitraum bei TEUR 70 und im Gesamtjahr bei TEUR 92. Das EBT des Konzerns lag bei TEUR 1.047 (Vj. TEUR 675). Dabei lag der EBT-Anteil der InterCard GmbH Kartensysteme bei TEUR 481 (Vj. TEUR 406), der der IntraKey technologies AG bei TEUR 456 (Vj. TEUR 424). Das EBT der Multicard GmbH lag bei TEUR 21 im Jahr 2020 nach TEUR 43 im Jahr 2019. Der EBT-Beitrag von Professional Services lag bei TEUR -0,5 (Vj. TEUR 23), der EBT-Beitrag von Multi-Access bei TEUR 85 (Vj. TEUR -50) und der EBT-Beitrag von Control Systems bei TEUR 187

(Vj. TEUR 229). Das EBT der Polyright AG lag bei TEUR 191. Das EBT der InterCard AG lag bei einem Betrag von TEUR 510 (Vj. TEUR 328). In diesem Betrag sind Erträge aus Ergebnisabführungen von der InterCard GmbH mit TEUR 467 (Vj. TEUR 417) und der IntraKey AG mit TEUR 451 (Vj. TEUR 420) enthalten. Der Beitrag von IDpendant zum EBT lag bei TEUR 59 im Konsolidierungszeitraum 2020 und bei TEUR 65 im Gesamtjahr 2020. Die EBT-Beiträge der übrigen Unternehmen der Gruppe lagen jeweils im einstelligen Bereich und absolut jeweils unter TEUR 50. Insgesamt ergab sich im Konzern ein Jahresüberschuss von TEUR 532 (Vj. TEUR 241). Das Ergebnis pro Aktie beträgt im Konzern 0,29 EUR (Vj. EUR 0,14).

Vermögens- und Finanzlage

Die InterCard AG Informationssysteme verfügt weiterhin über eine sehr gute Eigenkapital- und Finanzausstattung. Das Eigenkapital stieg im Konzern von TEUR 7.809 um TEUR 1.209 auf TEUR 9.019. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den Jahresüberschuss sowie die im Oktober beschlossene Kapitalerhöhung zurückzuführen, bei der das Grundkapital der InterCard AG durch die Ausgabe von 169.000 neuen Aktien von EUR 1.690.000,00 um EUR 169.000,00 auf EUR 1.859.000,00 erhöht wurde. Der Brutto-Emissionserlös lag bei TEUR 642.

Das Anlagevermögen stieg im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen in Folge der Erstkonsolidierung der neuen Beteiligung IDpendant von TEUR 8.547 im Jahr 2019 um TEUR 342 auf TEUR 8.889.

Bei regulären Tilgungen und geringeren Inanspruchnahmen bestehender Kreditlinien stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 3.183 im Jahr 2019 auf TEUR 3.237 im Jahr 2020, was im Wesentlichen auf die Neuaufnahme von Covid-19-Darlehen in der Schweiz und ein Darlehen für die Übernahme von IDpendant bei gleichzeitiger Tilgung langfristiger

Darlehen zurückzuführen ist. Zugleich stiegen die Guthaben bei Kreditinstituten von TEUR 1.873 im Jahr 2019 auf TEUR 3.404 im Jahr 2020. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen stagnierten bei TEUR 128 im Jahr 2020 nach TEUR 127 im Jahr 2019.

Auf Basis der freien Kreditlinien besteht weiterhin ein guter Handlungsspielraum für die Unternehmensgruppe.

Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie waren im Jahr 2020 insgesamt noch gering, werden jedoch im Jahr 2021 je nach Entwicklung und Dauer die Vermögens- und Finanzlage der InterCard- Gruppe beeinflussen.

Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2020 waren im Konzern Umsatzerlöse in Höhe von rund EUR 20 Mio. bei einem leicht verbesserten Konzernergebnis erwartet worden. Mit einem Umsatz von 20,7 Mio. Euro einschließlich des Umsatzbeitrags der neu übernommenen IDpendant in Höhe von 1,8 Mio. Euro, lag der Umsatz akquisitionsbereinigt unterhalb unserer Erwartungen bei einem Ergebnis im Konzern deutlich oberhalb unserer Erwartungen.

Die größte Tochtergesellschaften InterCard GmbH Kartensysteme ist mit einem Auftragsbestand deutlich unter Vorjahresniveau in das Geschäftsjahr 2020 gestartet. Bei IntraKey lag der Auftragsbestand dagegen historisch hoch.

Die InterCard-Gruppe verzeichnet im Geschäftsjahr 2021 in einigen Geschäftsbereichen wie der Zutrittskontrolle eine anhaltend positive Entwicklung und reagiert zugleich mit strenger Kostendisziplin in pandemiebedingt belasteten Bereichen. In belasteten Bereichen wird weiterhin selektiv das Instrument der Kurzarbeit in Anspruch genommen. Bei Systemen und Lösungen für Universitäten und Hochschulen, dem bislang weitaus größten Umsatzsegment, verzeichnet InterCard in der Folge von Schließungen weiterhin niedrige Auftragseingänge und Verzögerungen bei der Abwicklung von Aufträgen, die sich noch nicht abschließend quantifizieren lassen. Wir gehen aber davon aus, dass Bund und Länder nach der Pandemie verstärkt wieder in die Bildungsinfrastruktur investieren, damit die während der Pandemie offensichtlich gewordenen Defizite bei der Digitalisierung schnell behoben werden.

Nach einem guten Geschäftsjahr 2020 erwartet die InterCard AG Informationssysteme in der Folge ein niedrigeres Konzern-Jahresergebnis für das Jahr 2021 bei einem nur leichten rein akquisitionsbedingten Anstieg der Umsatzerlöse durch die dann ganzjährige Konsolidierung von IDpendant.

Auf eine weitere Eingrenzung der Prognose wird vor dem Hintergrund pandemiebedingt unklarer Rahmenbedingungen verzichtet.

Chancen und Risiken

Die Pandemie führt seit dem 2. Quartal 2020 zu einer Verschiebung von Projekten. Speziell Universitäten, Hochschulen und Schulen waren und sind über längere Zeiträume geschlossen, die Mitarbeiter arbeiten überwiegend im Homeoffice. Auch können Serviceeinsätze und Installationen nicht zeitnah und planmäßig durchgeführt werden. Persönliche Vertriebstreffen und Kundenkontakte sind derzeit kaum möglich. Die räumliche Trennung von Mitarbeitern und Kurzarbeit stören Arbeitsabläufe. Dies alles wird mindestens auch im laufenden Geschäftsjahr zu einer Beeinträchtigung des Geschäfts führen. Wie stark der negative Einfluss ist, kann weiterhin nicht beziffert werden, da dies im Wesentlichen davon abhängig ist, wann die Universitäten

und Hochschulen wieder geöffnet werden. Besondere Risiken bestehen darin, dass Auswirkungen der Pandemie sich gegenüber dem Vorjahr verschärfen können, in Zukunft weitere Bereiche als bislang von der Pandemie betroffen sein können oder die Auswirkungen länger andauern können als bislang allgemein erwartet wird. Dies alles könnte erheblichen negativen Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage sowie die Liquidität im InterCard-Konzern haben. Chancen bestehen in Nachholeffekten bei der Rückkehr zur Präsenz speziell an Universitäten und Hochschulen.

Branchenübergreifend kommt es derzeit zu Unregelmäßigkeit in den Lieferketten für elektronische Bauteile und Rohstoffe. Hintergrund sind pandemiebedingte Schwankungen bei Angebot und Nachfrage speziell im Bereich der Halbleiter sowie politisch verursachte Handelsbarrieren. Die InterCard-Gruppe ist aktuell nicht wesentlich betroffen. Vorsorglich wurden in Abstimmung mit den Lieferanten speziell bei Chipkarten Liefervereinbarungen bis Ende 2022 getroffen und bestehende Rahmenverträge großteils abgerufen. Zugleich werden im Dialog mit den Kunden dort die Lagerbestände erhöht, was zu Vorzieheffekten bei Umsätzen führen wird. Im Bereich von Hardwareprodukten kam es wegen Lieferschwierigkeiten von elektronischen Bauteilen vereinzelt zu Umentwicklungen von Platinen für Terminals. Zugleich werden konzernweit vorsorglich Lagerbestände für relevante Bauteile erhöht. Sollte es dennoch wegen fehlender einzelner Bauteile zu Verzögerungen bei der Produktion von einzelnen Gerätetypen kommen, könnte dies zu erheblichen Verzögerungen von Gesamtprojekten führen, da in Systemen der InterCard-Gruppe oftmals nur spezielle Hardware aus der InterCard-Gruppe eingesetzt werden kann. Lieferverzögerungen im Bereich von Chipkarten könnten die Abläufe bei den Kunden der InterCard-Gruppe stören. Insgesamt könnten Lieferverzögerungen in der Folge

mittelfristig erheblichen negativen Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage sowie die Liquidität im InterCard-Konzern haben.

Die InterCard AG Informationssysteme ist in der Vergangenheit bereits zahlreiche Beteiligungen und Übernahmen eingegangen. Die InterCard AG wird auch in Zukunft attraktive Beteiligungsund Übernahmemöglichkeiten prüfen. Eine gelungene Übernahme könnte im Konzern zu einem deutlichen Umsatzund Ergebnissprung führen. Sollte sich trotz sorgfältiger Prüfung eine neue Übernahme oder Beteiligung schlecht entwickeln, könnte dies das Konzernergebnis belasten und zu Abschreibungen führen.

Risiken in der zukünftigen Entwicklung der InterCard GmbH Kartensysteme, speziell für Neugeschäfte, liegen unverändert darin begründet, dass das Chipkartengeschäft auf eher komplexen, teilweise saisonal bedingten Projekten basiert, die überwiegend mit Einrichtungen der öffentlichen Hand getätigt werden. Hier können politische Entwicklungen Investitionen zumindest verzögern. Das zyklische Neugeschäft erfordert verstärkte Bemühungen im Bereich der Ressourcen und Liquiditätsplanung. Darüber hinaus dürfte es aufgrund der hohen Marktdurchdringung in den kommenden Jahren immer schwieriger werden, attraktive Neukunden im Hochschulbereich in Deutschland zu gewinnen. Aufgrund des bestehenden Kundenstamms und des daraus resultierenden weitgehend gesicherten Basisumsatzes ist die Abhängigkeit vom Neu-Projektgeschäft jedoch deutlich reduziert.

Die InterCard GmbH Kartensysteme hat über die Hochschulen, die die Chipkartensysteme von InterCard einsetzen, Zugang zu Kunden, die wiederum rund 1,3 Millionen Studierende vorwiegend in Deutschland betreuen. Hinzu kommen die Kunden der Schwestergesellschaften und

Beteiligungen in Deutschland und in der Schweiz. Sollte es InterCard gelingen, gemeinsam mit neuen Partnern Verträge im Zusammenhang mit dem Zugang zu diesen Studierenden abzuschließen, könnte dies zu einem erheblichen Anstieg der Gewinne führen.

Für Ansprüche aus eventuell durch Produkte verursachte Schäden bestehen Produkthaftpflichtversicherungen, dennoch könnte es in der Unternehmensgruppe zu Schäden kommen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.

Bei der IntraKey technologies AG besteht die Chance, ihr bisheriges Wachstum auch in Zukunft fortzusetzen. Allerdings ist das Unternehmen mit seinen Industriekunden stärker als die InterCard GmbH Kartensysteme konjunkturellen Risiken ausgesetzt. Bei einem schlechten wirtschaftlichen Umfeld könnte es zu Verschiebungen der Investitionsentscheidungen bei den Kunden kommen.

Für InterCard als Technologieunternehmen ergibt sich die Herausforderung, die über Jahre entstandene, sehr breit aufgestellte Produktpalette immer zeitnah auf dem neuesten Stand hinsichtlich Design und Funktionalität zu halten – und dies zu wettbewerbsfähigen Preisen.

Aufgrund steigender funktionaler Anforderungen und der generellen technischen Weiterentwicklung muss InterCard aktiv neue Technologien verfolgen und implementieren, was tendenziell zusätzliche Personalressourcen erfordert. Durch die mehrheitliche Beteiligung an der Polyright AG hat InterCard weitere Entwicklungsressourcen hinzugewonnen und auch den Zugang zu neuen Technologien, die bei der Polyright bereits vorhanden sind und damit nicht neu entwickelt werden müssen.

Die Polyright Technologie und Nutzerplattform bietet für Polyright und die Gruppenfirmen neue Anwendungsmöglichkeiten und damit den Zugang zu neuen Märkten und Kundenkreisen. Die Vermarktung der Lösungen in neue Märkte national und international werden Investitionen im Bereich Vertrieb und Service erfordern.

Es treten weiter Firmen aus den unterschiedlichsten Branchen wie z. B. Kassenlösungen, Zutrittslösungen oder IT-Systemen in den attraktiven und wirtschaftlich interessanten Bildungsbereich und dadurch in den Markt der InterCard GmbH Kartensysteme ein. Hierdurch entstehen neue Mitbewerber, die von Beginn an zumindest die Marktpreise beeinflussen können.

InterCard ist mit der Chipkarte an den Hochschulen im Bereich bargeldloser Zahlungssysteme tätig. Neue Anbieter und neue Technologien wie Mobile Payment und Open-loop-Payment-Systeme streben nach Marktanteilen in diesem Bereich. Das bietet InterCard Chancen durch die Einführung und Lizensierung neuer Technologien und Dienste im Kundenkreis der Hochschulen, bei deren Studierenden und darüber hinaus. Allerdings entstehen auch Risiken, dass neue Bezahlsysteme die vorhandenen InterCard-Lösungen nicht nur ergänzen, sondern teilweise ersetzen.

Die mittlerweile hohe Anzahl an Bestandskunden bestellt regelmäßig Chipkarten für neue Studierende oder andere Chipkartennutzer nach. Dieses Geschäft trägt heute wesentlich zur Umsatzund Ertragslage der InterCard GmbH Kartensysteme bei. Die Kunden sind dabei technisch an die von Inter-Card kodierten Chipkarten gebunden. Sollte es dennoch zu einem Rückgang des Kartenvolumens, der Lizenzen oder der Margen in diesem Geschäft kommen, könnte dies erheblichen Einfluss auf die Gewinne der InterCard GmbH Kartensysteme haben.

Die Konzerngesellschaften müssen

uNTERNEHMEN uND INDuSTRIE

Mitarbeiter erhalten mit ihrer Chipkarte in der Form eines Mitarbeiterausweises Zugang zu Gebäuden oder Abteilungen und erfassen ihre Arbeitszeiten. Sie planen ihren Urlaub und die Belegung von Räumen. Ebenso identifizieren sie sich für den Zugang zum Netzwerk und rufen mit ihrer Chipkarte vertrauliche Ausdrucke ab. Transaktionen wie Kopien oder das Aufladen von Fahrzeugen lassen sich nach der Identifikation Kostenstellen zuordnen und der Besuch in der Kantine wird in der Lohnbuchhaltung verrechnet.

Auszug aus unseren Referenzen

sich immer wieder neuen Rahmenbe dingungen anpassen und die struktu rellen Grundlagen für ihr Wachstum schaffen. Dies kann zu Reorganisationen führen, die dann mit Kosten verbunden sein können. Mit zunehmenden Exporten steigt bei den Konzerngesellschaften das Wechselkursrisiko. Allerdings ist der Exportanteil außerhalb der Euro zone abgesehen von Exporten in die Schweiz noch sehr gering und stellt dadurch derzeit noch kein erhöhtes Risiko dar.

Als Publikumsgesellschaft war die InterCard AG Informationssysteme in den letzten Jahren Veränderungen im Aktionärskreis ausgesetzt. So hat die Sandpiper Digital Payments AG mit Sitz in St. Gallen im Juni 2016 an die InterCard AG Informationssysteme gemeldet, dass sie mehr als 50% der Anteile hält. Dies könnte zu einem maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts tätigkeit führen (Change-of- Control-Risiken). Maßgebliche Einflüsse können sowohl in der heutigen Aktionärsstruktur als auch in veränderter Form bei einem Wechsel des heutigen Mehrheits aktionärs entstehen. Andererseits können sich für die InterCard-Gruppe durch die Aktionärsstruktur auch weiterhin Chancen durch den Zugang zu neuen Märkten, Technologien, Geschäftspartnern und Kapital ergeben.

Die Gesellschaft hat nach Einschätzung der Geschäftsführung die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Kostenund Ertragssituation der InterCard zu sichern, das Kapital zu erhalten sowie einen möglichen zusätzlichen Liquidi tätsbedarf zu gewährleisten.

Vor dem Hintergrund der bestehenden finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gerüstet. Jedoch kann eine Verschärfung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Geschäft, die Erfassung weiterer Unternehmens bereiche oder eine längere Dauer der Auswirkungen als allgemein erwartet

einen relevanten Einfluss auf den Liquiditätsbedarf der InterCard-Gruppe haben. Die Geschäftsführung schätzt daher permanent den möglichen Liquiditätsbedarf ab und wird gege benenfalls zusätzliche Schritte in Erwägung ziehen, um einen erhöhten Liquiditätsbedarf abzusichern.

Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forde rungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Kundenstamm setzt sich bei der In terCard GmbH Kartensysteme und im Wesentlichen aus Hochschulen und Universitäten zusammen. Das den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhaftende inhärente Ausfallrisiko wird von der Geschäfts führung anhand von Plan-Ist-Ver gleichen systematisch monatlich überwacht. Durch die Durchführung von Factoring sind Forderungsausfälle die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammen arbeit mit einem Großteil der Kunden. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügen sowohl die InterCard GmbH Kartensysteme als auch die IntraKey technologies AG durch die Factoring Vereinbarung zudem über ein adäquates Debitorenmanagement. Verbindlich keiten werden innerhalb der verein barten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Eigenmittel und Lieferantenkrediten sowie über Kontokorrentlinien und Factoring. Polyright und IDpendant als weitere große Tochtergesellschaften verzichten vor dem Hintergrund der Bonität ihrer Kundenstruktur anderes als InterCard und IntraKey auf Forde rungsausfallversicherungen und sichern ihre Forderungen auch nicht über Factoring ab. Die oftmals fortlaufende Fakturierung im Projektverlauf und

Anzahlungsrechnungen relativieren dabei das Risiko für die beiden Unternehmen.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Unterjährig erfolgt hier monatlich ein Abgleich zwischen der Ertragsplanung und den Ausweisen in den Betriebswirtschaftlichen Aus wertungen, sodass mögliche Risiken zeitnah erkannt werden können.

Zur Absicherung gegen das Liquiditäts risiko wird regelmäßig ein Liquiditäts plan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertbe richtigungen vorgenommen.

Abhängigkeitsbericht

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbun denen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsge schäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maß nahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

Villingen-Schwenningen im April 2021

Gerson Riesle

Vorstand

INTERCARD KONZERN Jahresabschluss

INTERCARD KONZERN Jahresabschluss (IFRS)

Bilanz 42
Gewinn- und Verlustrechnung 44
Anhang 46
Entwicklung des Anlagevermögens 58
Kapitalflussrechnung 60
Entwicklung des Eigenkapitals 62
Bestätigungsvermerk 66

Jeder Nutzer und jeder Betreiber eines Systems von InterCard profitiert vom immer gleichen Konzept: Eine zentrale ID, eine Chipkarte, eine App, ein Guthabenkonto und eine Verwaltung reichen aus, um beliebig viele angeschlossene Anwendung zu nutzen und zu managen:

Eine ID – unendliche Möglichkeiten.

AKTIVA 31.12.2019
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte 1.525.287,29 1.435.452,75
Lizenzen und sonstige Rechte 291.578,51 512.568,47
Geschäfts- oder Firmenwert 5.398.691,38 5.011.232,67
Geleistete Anzahlungen 0,00 16.420,00
7.215.557,18 6.975.673,89
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 5.249,66 7.776,66
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.668.367,32 1.563.265,17
1.673.616,98 1.571.041,83
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
Beteiligungen 0,00 0,00
Genossenschaftsanteile 150,00 150,00
150,00 150,00
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 792.547,89 755.319,94
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 112.433,30 302.433,71
In Ausführung befindliche Bauaufträge 3.621,88 0,00
In Arbeit befindliche Aufträge 88.193,74 64.583,22
Fertige Erzeugnisse und Waren 1.364.004,03 1.231.958,09
Geleistete Anzahlungen 0,00 45.365,10
2.360.800,84 2.399.660,06
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.776.812,00 1.532.327,17
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7,78 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 1.811.965,29 778.269,38
3.588.785,07 2.310.596,55
Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 19.005,75 0,00
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks 3.404.275,44 1.873.293,92
Aktive latente Steuern 289.387,88 329.100,54
18.551.579,14 15.459.516,79
PASSIVA 31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
1.859.000,00
863,00-
1.690.000,00
863,00-
Eingefordertes Kapital 1.858.137,00 1.689.137,00
Kapitalrücklage 2.931.549,36 2.458.349,36
Gewinnrücklagen
Anteile Minderheitsgesellschafter
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
1.466.887,56
297.229,41
10.701,46-
1.943.490,11
531.937,96
1.466.887,56
241.372,58
9.853,98
1.702.117,84
241.372,27
9.018.529,94 7.809.090,59
Rückstellungen
PASSIVA 31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
1.859.000,00
863,00-
1.690.000,00
863,00-
Eingefordertes Kapital 1.858.137,00 1.689.137,00
Kapitalrücklage 2.931.549,36 2.458.349,36
Gewinnrücklagen
Anteile Minderheitsgesellschafter
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
1.466.887,56
297.229,41
10.701,46-
1.943.490,11
531.937,96
1.466.887,56
241.372,58
9.853,98
1.702.117,84
241.372,27
9.018.529,94 7.809.090,59
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
300.156,38
1.122.089,86
81.027,85
825.878,47
1.422.246,24 906.906,32
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Sonstige Verbindlichkeiten
3.236.761,18
98.710,00
716.473,48
540.000,00
3.314.636,84
3.182.762,09
36.449,82
1.143.192,25
0,00
2.114.134,72
7.906.581,50 6.476.538,88
Passive latente Steuern 204.221,46 266.981,00
18.551.579,14 15.459.516,79

Verbindlichkeiten

Bilanz zum 31.12.2020

vom 1.1. bis 31.12.2020 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Raumkosten 377.070,85 310.531,80
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 105.481,22 84.900,52
Reparaturen und Instandhaltungen 195.594,96 153.834,86
Fahrzeugkosten 279.476,75 333.278,74
Werbe- und Reisekosten 337.841,39 393.659,62
Kosten der Warenabgabe 66.585,88 99.267,17
Verschiedene betriebliche Kosten 1.181.647,86 999.779,20
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens 13,00 5.321,29
Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang
von Gegenständen des Umlaufvermögens und
Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen 14.781,36 7.636,16
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 19.737,60 73.565,10
2.578.230,87 2.461.774,46
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31,26 3.582,82
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 127.770,57 126.834,25
Steuern vom Einkommen und Ertrag 274.147,37 170.187,47
Ergebnis nach Steuern 773.281,75 504.664,70
Sonstige Steuern 11.147,23 12.795,93
Ausgleichszahlung an Minderheiten (Tochter) 230.196,56 250.496,50
Jahresüberschuss 531.937,96 241.372,27
vom 1.1. bis 31.12.2020 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Umsatzerlöse 20.661.788,09 19.146.730,76
Verminderung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
Erhöhung des Bestands in Arbeit befindlicher Aufträge
Andere aktivierte Eigenleistungen
441.010,26
21.887,07
355.861,02
154.760,20-
0,00
253.894,86
Gesamtleistung 20.598.525,92 19.555.385,82
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwert
berichtigung zu Forderungen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Übrige sonstige betriebliche Erträge
1.700,00
59.270,36
348.272,37
0,00
30.843,77
231.070,29
409.242,73 261.914,06
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.067.505,71
1.141.632,89
7.209.138,60 7.025.037,53
446.193,38
7.471.230,91
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
7.541.975,24
1.363.322,39
6.867.798,02
1.176.117,69
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
8.905.297,63
1.139.933,12
8.043.915,71
1.042.275,20

Gewinn- und Verlustrechnung

A. Allgemeine Angaben

Der von der InterCard AG Informationssysteme, Villingen-Schwenningen, als Obergesellschaft erstellte Konzernabschluss der InterCard-Firmengruppe zum 31. Dezember 2020 wurde nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit den zum Abschlussdatum geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) freiwillig aufgestellt.

Das Geschäftsjahr der InterCard AG Informationssysteme dauert vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.

Die Angaben erfolgen in EUR/TEUR.

Die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Sämtliche Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die nach nationalem Recht erstellt sind, wurden an IFRS sowie an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der InterCard AG Informationssysteme angepasst. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel der InterCard AG Informationssysteme durch Zu- und Abflüsse innerhalb der Berichtsperiode. Bei der Darstellung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash Flow Statements) in Zahlungsströme aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Im Geschäftsjahr 2020 waren folgende Standards bzw. Änderungen von Standards erstmals verbindlich anzuwenden: • Änderungen an IFRS 3

  • • Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7
  • • Änderungen an IFRS 16
  • • Änderungen an IAS 1 und IAS 8

IFRS 3 " Definition eines Geschäftsbetriebs "

Die Änderungen an IFRS 3 in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs wurden im Oktober 2018 veröffentlicht. Sie sollen den Unternehmen helfen festzustellen, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss oder als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ist. Sie präzisieren die Mindestanforderungen für einen Geschäftsbetrieb (Vorliegen von Inputfaktoren und eines substanziellen Prozesses, der es wesentlich erlaubt, Outputs zu erzeugen). Die bisher erforderliche Beurteilung, ob Marktteilnehmer in der Lage sind, fehlende Elemente in diesem Prozess zu ersetzen, entfällt. Zusätzliche Leitlinien sollen dabei helfen zu beurteilen, ob ein erworbener Prozess substanziell ist. Zudem wurden die Definitionen eines Geschäftsbetriebs und des Outputs dahingehend verengt, dass es sich um Leistungen an Kunden handeln muss. Ferner wird ein optionaler Konzentrationstest eingeführt, der eine vereinfachte Beurteilung ermöglichen soll.

Die Änderungen hatten keinen Einfluss auf die Unternehmenserwerbe der InterCard-Firmengruppe im Geschäftsjahr 2020, können sich jedoch auf künftige Unternehmenszusammenschlüsse des Konzerns auswirken.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate, Benchmark Reform – Phase 1:

IAS 39 und IFRS 7 in Bezug auf die Interest Rate Benchmark Reform wurden im September 2019 veröffentlicht. Die Änderungen stellen die erste Phase der Arbeiten des IASB bezüglich der Auswirkungen der Reform der Interbank Offered Rates (IBOR) dar. Die international angestrebten Reformen führten zu Unsicherheiten bezüglich der langfristigen Existenzfähigkeit des bisherigen IBOR. Die Änderungen sehen sowohl in IFRS 9 als auch in IAS 39 vorübergehende Erleichterungen vor, die es erlauben sollen, das Hedge Accounting in der Zeit vor dem formalen Austausch der bestehenden Zinsbenchmarks durch alternative, nahezu risikofreie Zinssätze (RFR) beizubehalten. Die Erleichterungen gelten für alle Sicherungsbeziehungen, die direkt von der Reform der Zinsbenchmarks betroffen sind. Bei der Überprüfung der Bilanzierbarkeit eines Cashflow-Hedges ist davon auszugehen, dass die Reformen zu keinen Änderungen an den Zinsbenchmarks führen. Gleiches gilt für die Beurteilung des wirtschaftlichen Zusammenhangs nach IFRS 9 oder der Effektivitätsbeurteilung nach IAS 39. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2020 anzuwenden. Es liegen keine Finanzinstrumente in Sicherungs geschäften vor, die an den IBOR als Referenzzins gebunden sind. Die Änderungen haben insofern keine Auswirkungen

Die Änderungen sind ab 1. Juni 2020 anzuwenden. Da es bei den Gesellschaften der InterCard-Firmengruppe keine Mietzugeständnisse im Kontext von COVID-19 gab, ist die optionale Erleichterung nicht anwendbar, sodass die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit:

Die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition der Wesentlichkeit wurden im Oktober 2018 veröffentlicht. Informationen sind wesentlich, wenn das Auslassen, die fehlerhafte Darstellung oder das Verschleiern dieser Informationen die Entscheidung der primären Adressaten vernünftigerweise beeinflussen könnte. Die neue Definition der Wesentlichkeit berücksichtigt erstmals die Verschleierung von Informationen als Maßstab für Wesentlichkeit im Bereich der Angaben. Sie zielt auf die primären Abschlussadressaten ab, wie sie seit 2010 im Rahmenkonzept definiert werden. Des Weiteren müssen Informationen deren Entscheidungen vernünftigerweise beeinflussen können, um als wesentlich zu gelten. Die Änderungen wurden vorgenommen, um die Definition an die Ausführungen zur Wesentlichkeit im Rahmenkonzept von 2018 anzupassen und sie insgesamt leichter anwendbar zu machen.

auf den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020. Änderungen an IFRS 16: Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID-19: Im Mai 2020 veröffentlichte das IASB eine Änderung zu IFRS 16 mit einer optionalen Erleichterung für Leasingnehmer, die es erlaubt, auf die Beurteilung, ob ein Zugeständnis im Zusammenhang mit COVID-19 nach IFRS 16 eine Modifikation des Leasingverhältnisses darstellt, zu verzichten. Stattdessen können Leasingnehmer solche Mietzugeständnisse in gleicher Weise bilanzieren, wie wenn es sich nicht um eine Modifikation des Leasingvertrags handeln würde. Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erfordert bei einigen Posten, Annahmen zu treffen, die sich auf den Ansatz in der Bilanz bzw. in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns sowie auf die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten auswirken. Alle Annahmen und Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Die zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen werden fortlaufend überprüft. Dabei ergeben sich für den Ersteller des Konzernabschlusses gewisse Ermessensspielräume. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie bestehen erhöhte Unsicherheiten in Bezug auf Schätzungen und Risiken im Hinblick auf wesentliche Buchwertanpassungen. Die zur Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses getroffenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf:

Die Änderungen sind für am 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Die inhaltlichen Änderungen wurden bereits im Rahmen der bisherigen Wesentlichkeitsbeurteilungen berücksichtigt, sodass sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Schätzungen

  • • die Annahmen und Parameter zur Bewertung der im Rahmen von Kaufpreisallokationen identifizierten immateriellen Vermögenswerte
  • • die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte insbesondere angesichts der COVID-19-Pandemie
  • • die Festlegung von Nutzungsdauern bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen
  • • die Einschätzung von erwarteten Verlusten im Rahmen der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Anhang (Notes)

zum Konzernabschluss für die Periode vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

2. Währungsumrechnung

Die in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist die funktionale Währung der Gesellschaften grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung.

3. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der InterCard AG Informationssysteme alle Tochterunternehmen voll einbezogen. Es handelt sich einschließlich der Muttergesellschaft um neun deutsche Gesellschaften, eine amerikanische Gesellschaft und um zwei schweizerische Gesellschaften. Nachfolgend aufgeführte Gesellschaften wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:

  • • InterCard GmbH Kartensysteme, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 100% (Vorjahr 100%).
  • • IntraKey technologies AG, Sitz in Dresden (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 100% (Vorjahr 100%).
  • • Multicard GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 100% (Vorjahr 100%).
  • • Cosmo.ID GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 100% (Vorjahr 100%).
  • • Professional Services Datentechnik GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 70% (Vorjahr 70%).
  • • Multi-Access AG, Sitz in Regensdorf (Schweiz), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 100% (Vorjahr 100%).
  • • Control Systems GmbH & Co KG, Sitz in Villingen-Schwenningen, Anteil am Kommanditkapital am 31. Dezember 2020 52% (Vorjahr 52%).
  • • Control Systems Verwaltungs GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen, Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 52% (Vorjahr 52%).
  • • InterCard Systems Inc., Sitz in Cortland, NY (USA), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 100% (Vorjahr 100%).
  • • Polyright AG, Sion (Schweiz), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 zu 61,03% (Vorjahr 61,03%).
  • • IDpendant GmbH, Sitz in München, Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2020 zu 54,0%.

4. Konsolidierungsmethoden

Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für die InterCard-Gruppe einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Die Einbeziehung der Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode.

Die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften werden dabei mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Des Weiteren werden identifizierbare immaterielle Vermögenswerte aktiviert sowie Eventualverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 3.23 passiviert. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem erworbenen Nettovermögen entspricht dem Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser wird in den Folgeperioden einem jährlichen Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen als auch Zwischengewinne wurden konsolidiert. Auch gegenseitige Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden gegeneinander aufgerechnet.

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angesichts des Einflusses der COVID-19-Pandemie auf die operative Tätigkeit der InterCard Gruppe erfolgt eine fortlaufende Analyse möglicher bilanzieller Effekte und der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Eine ausführliche Erläuterung der Effekte auf das operative Geschäft ist im Lagebericht enthalten. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungseffekte ergeben sich insbesondere aus öffentlichen Unterstützungsleistungen, die der Konzern in Anspruch genommen hat, um die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 sowie die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen abzumildern. Diese betreffen insbesondere das Kurzarbeitergeld. Die Unterstützungsleistungen im Rahmen des Kurzarbeitergeldes betrugen insgesamt EUR 220.741,89. Darüber hinaus wurden Covid-19-Krediten in Höhe von EUR 484.262,17 in Anspruch genommen sowie ein im Jahr 2020 abgeschlossenes KfW-Darlehen in Höhe von EUR 600.000,00, welches erst im Jahr 2021 abgerufen wurde.

Weitere Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungseffekten sind in den jeweiligen Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung bzw. zur Bilanz enthalten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Firmenwerte werden im Rahmen der Folgebewertung nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts wurde zum Bilanzstichtag nach IFRS 3.54 unter entsprechender Anwendung von IAS 36 hinsichtlich möglicher Wertminderungen (Impairments) untersucht; Wertminderungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllt sind.

Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und die Fertigstellung, die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen sind. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsaufwendungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und verlässlich ermittelbar sind. Schließlich müssen hinreichend Ressourcen verfügbar sein, um die Entwicklung abschließen und den Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen.

Den Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögenswerte 3 – 8 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 – 8 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 13 Jahre

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese zu Grunde gelegt.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert abzüglich der Wertminderungen aufgrund erwarteter Forderungsausfälle angesetzt. Die Ermittlung der erwarteten Forderungsausfälle erfolgt nach IFRS 9 unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens. Dabei wird sowohl dem individuellen Ausfallrisiko, als auch einem aus Erfahrungswerten abgeleiteten erwarteten Ausfallrisiko für eine Gruppe

von Forderungen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen Rechnung getragen, indem eine Risikovorsorge in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Forderungsausfällen unter Verwendung eines Wertberichtigungskonzept erfasst wird.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche im Rahmen des Factoring-Programms regelmäßig angedient und damit zur Veräußerung gehalten werden, wurden nach IFRS 9 zum Zeitwert (Fair Value) bewertet.

Die sonstigen ausgewiesenen Vermögenswerte wurden mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen entsprechend IAS 36 zum Bilanzstichtag hinsichtlich möglicher Anhaltspunkte für Wertminderungen untersucht. Werden derartige Anhaltspunkte für einzelne Vermögenswerte oder eine Zahlungsmittel generierende Einheit identifiziert, so wird für diese ein Wertminderungstest durchgeführt.

Zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zählen frei verfügbare Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten, die zum Zeitpunkt ihrer Anlage bzw. Anschaffung eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwertige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die angesetzten Werte stellen die bestmöglichste Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Verzinsliche Bankdarlehen und Überziehungskredite werden zum erhaltenen Auszahlungsbetrag abzüglich der direkt zurechenbaren Ausgabekosten bilanziert.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden gemäß IFRS 15 erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.

Leasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 erfasst. Es wurde ein Grenzfremdkapitalzinssatz in Höhe von 2,2% angewendet.

BEHÖRDEN uND INSTITuTIONEN

Das ID-System regelt für Beamte, Abgeordnete und Mitarbeiter den Zugang zu Gebäuden, Räumen und vertraulichen Akten. Arbeitszeiten werden per Chipkarte oder App erfasst und in der Kantine oder am Automaten wird zugleich bargeldlos bezahlt.

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Foto: Sächsischer Landtag/Oliver Killig

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Auszug aus unseren Referenzen

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer abgeschrieben und betragen in der Klasse der Immobilien ein bis 10 Jahre und in der Klasse der Maschinen, technische Anlagen sowie in der Klasse Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ein bis fünf Jahre. Die Nutzungsrechte werden in der Bilanzposition ausgewiesen, in dem der zugrundeliegende Vermögenswert dargestellt werden würde, wenn er Eigentum des Konzerns wäre.

Die Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert erfasst. Der Konzern nutzt die Erleichterungen des IFRS 16 und erfasst bei kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie bei Leasinggegenständen von geringem Wert die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.

6. Unternehmenszusammenschlüsse

Mit notariellem Kaufvertrag vom 14. September 2004 hat die Card3 GmbH mit Wirkung zum 30.09.2004 sämtliche Geschäftsanteile an der InterCard GmbH Kartensysteme erworben. Als Kaufpreis wurden USD 2.500.000,00 vereinbart. Ferner wurde gemäß § 6 des Kaufvertrages Bedingungen für eine Kaufpreisanpassung definiert. Aufgrund dieser Bedingungen wurde der Kaufpreis durch Vergleichsvereinbarung vom 12. Oktober 2005 basierend auf einem Equity-Status zum 30.09.2004 angepasst. Die in der Vergleichsvereinbarung dokumentierten Sachverhalte führten saldiert zu einer Minderung des Kaufpreises um EUR 87.220,00.

Die Umrechnung des Kaufpreises erfolgte zum maßgeblichen Stichtagskurs des USD am 30.09.2004 (1,2409 USD).

Im Rahmen der Verschmelzung der Card3 GmbH auf die InterCard AG Informationssysteme wurde eine Kapitalerhöhung um EUR 1.000.800,00 durchgeführt, was zu einem Beteiligungsansatz für die InterCard GmbH Kartensysteme von EUR 3.785.248,38 führt.

Die Einbeziehung des Tochterunternehmens InterCard GmbH Kartensysteme im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte nach der Erwerbsmethode. Dies führte zu einem Ansatz eines Firmenwertes in Höhe der gesamten erworbenen stillen Reserven von EUR 2.832.799,70. Eine Aufteilung der stillen Reserven auf aktivierte Wirtschaftsgüter und den Kundenstamm war mangels vorhandener wesentlicher stiller Reserven nicht möglich.

Beim heutigen Tochterunternehmen IntraKey technologies AG erfolgte die Einbeziehung durch Vollkonsolidierung bei der InterCard AG Informationssysteme nach der Erwerbsmethode. Dies führte zu einem Ansatz eines Firmenwertes in Höhe der anteilig der InterCard AG Informationssysteme erworbenen stillen Reserven von EUR 169.453,79. Eine Aufteilung der stillen Reserven auf aktivierte Wirtschaftsgüter und den Kundenstamm war mangels vorhandener wesentlicher stiller Reserven nicht möglich. Im Rahmen des Erwerbs von weiteren 15% des Stammkapitals der IntraKey technologies GmbH durch die InterCard AG Informationssysteme am 30.06.2010 wurden hinzuerworbene stille Reserven zum Zeitpunkt des Erwerbs dem bisher bestehenden Firmenwert zugeordnet. Zum Zeitpunkt des Hinzuerwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft. Im Rahmen des Erwerbs der restlichen 34% des Grundkapitals der IntraKey technologies AG durch die InterCard AG Informationssysteme am 21.07.2014 wurden hinzuerworbene stille Reserven zum Zeitpunkt des Erwerbs in Höhe von EUR 18.160,80 dem bisher bestehenden Firmenwert zugeordnet. Zum Zeitpunkt des Hinzuerwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Multicard GmbH entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 257.074,79, bei der Cosmo.ID GmbH in Höhe von EUR 18.252,50. Zum Zeitpunkt des Erwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Professional Services GmbH Datentechnik entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 163.651,53, bei der Multi-Access AG in Höhe von EUR 687.711,24. Zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Gründung bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Control Systems GmbH & Co KG entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 460.200,00, bei der Control Systems Verwaltungs GmbH entstand im Rahmen des Erwerbs kein Firmenwert. Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Gesellschaften bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern bzw. im Kundenstamm.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Polyright AG entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 403.928,32. Zum Zeitpunkt des Erwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Die InterCard AG Informationssysteme hat mit Kaufvertrag vom 8.9.2020 insgesamt 54% der Anteile an der IDpendant GmbH mit Sitz in Unterschleißheim bei München von der Sandpiper Digital Payments AG übernommen. Das Stammkapital von IDpendant in Höhe von 25.000 Euro ist eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile, von denen die InterCard AG Informationssysteme 13.500 Geschäftsanteile übernommen hat. Die übrigen Geschäftsanteile werden weiterhin vom Management der Gesellschaft gehalten. IDpendant hat im Konsolidierungszeitraum zwischen dem 1.9.2020 und dem 31.12.2020 mit EUR 1.833.487 zum Konzernumsatz beigetragen.

Im Rahmen der Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Erwerb des Tochterunternehmens IDpendant GmbH entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 387.458,71. Stille Reserven in aktivierten Vermögenswerten oder in nicht aktivierten immateriellen Vermögenswerten wurden keine identifiziert. Die nicht beherrschenden Anteile wurden jeweils mit dem Anteil am neubewerteten Nettovermögen ohne Ansatz eines Geschäfts oder Firmenwertes berücksichtigt. Die Bewertung der insgesamt bestehenden Anteile nicht beherrschender Gesellschafter im Erstkonsolidierungszeitpunkt erfolgte in Höhe von 20.835,21 EUR.

Das erworbene Nettovermögen beinhaltet Anlagevermögen mit EUR 62.655,76, Vorratsvermögen mit EUR 368.260,64, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit EUR 1.257.857,60, liquide Mittel mit EUR 35.668,66, Aktive latente Steuern mit EUR 62.268,83, Rückstellungen von EUR 161.459,14 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.670.546,27.

IDpendant ergänzt das Produktportfolio der InterCard-Gruppe um den Bereich der Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation. Neben dem Zutritt zu Räumen oder Gebäuden als bestehende Systeme von InterCard lässt sich mit der Integration der Lösungen von IDpendant zusätzlich auch der Zugang zu Computern, Netzwerken und Daten mit der Chipkarte und per App absichern und regeln. Bei der sicheren Authentifizierung wird der Zugang zu Rechnern und Netzwerk neben der Passwortabfrage zusätzlich durch das Auslesen der Chipkarte oder die Bestätigung per App abgesichert. Beim Single-Sign-on werden Nutzer eines Netzwerks mit nur einer sicheren Identifikation berechtigt, auf Daten und Programme in verschiedenen Systemen zuzugreifen – sofern sie eine Berechtigung dafür haben. Berechtigungen lassen sich dabei auch an andere Rechner mitnehmen oder vorübergehend auf Vertreter übertragen. Der Zugang zu einem Netzwerk, einem PC oder zu sensiblen Daten und Anwendungen gewinnt gerade in der heutigen Zeit eine immer höhere Bedeutung. Bereits in der Vergangenheit haben die InterCard GmbH Kartensysteme und die IDpendant GmbH in Projekten zusammengearbeitet. Durch die direkte Beteiligung sollen zukünftig weitere Synergien genutzt und die Lösungen von IDpendant den Kunden der InterCard-Unternehmen als neue Funktionalität für ihr System angeboten werden.

7. Latente Steueransprüche

Die als latente Steueransprüche ausgewiesenen Beträge betreffen aktive Steuerabgrenzungen in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes). Diese umfassen im Wesentlichen aktive latente Steuern aus der zukünftigen Nutzung der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge. Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile in einem absehbaren zeitlichen Rahmen wahrscheinlich ist.

Gemäß IAS 12.37 wurde die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge beurteilt. Die sich für den Berichtszeitraum ergebenden Auswirkungen wurden erfolgswirksam erfasst. Im Anlagevermögen sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte bilanziert, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht. Hieraus resultieren passive latente Steuern in Höhe von EUR 232.772,17.

Steuerliche Verlustvorträge aus der unterschiedlichen Bewertung der Anlagegüter wurden bei der Berechnung als aktive latente Steuern berücksichtigt. Die entsprechende aktive latente Steuer wurde mit der passiven latenten Steuer verrechnet, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristkongruenz besteht. Zum 31. Dezember 2020 betrug die passive latente Steuer nach Verrechnung EUR 204.221,46.

Für das Geschäftsjahr wird im Konzernabschluss eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%, welcher bei der Entwicklung der aktivierten latenten Steuern insoweit berücksichtigt wurde, als die Verlustvorträge für Körperschaftsteuer als auch für Gewerbesteuer nutzbar sind.

8. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der als Anlage I zu den Notes beigefügte Anlagespiegel. Ferner wurde in den Finanzanlagen eine in 2012 gezeichnete Beteiligung mit einem Genossenschaftsanteil bei der Volksbank Rottweil eG in Höhe von EUR 150,00 ausgewiesen.

9. Vorräte

In dieser Position sind fertige Erzeugnisse, Ersatzteile sowie Handelswaren berücksichtigt. Im Wesentlichen wurden die Vorräte angeschafft und zu Anschaffungskosten bewertet.

10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Universitäten und Hochschulen. Warenkreditversicherungen sind im Rahmen einer bestehenden Factoring-Vereinbarung abgeschlossen.

Die sonstigen kurzfristigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Factoring-Gesellschaft (TARGO Commercial Finance AG).

11. Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.859.000,00. Es ist eingeteilt in 1.859.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag.

Aufgrund des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 21. Juli 2020 erfolgte keine Zuweisung zu den Gewinnrücklagen. Der Bilanzgewinn wurde in voller Höhe vorgetragen.

In der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 845.000,00 beschlossen, das bis zum 31. Mai 2024 läuft.

Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat am 12. Oktober 2020 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 19. November 2020 in das Handelsregister eingetragen.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von EUR 1.690.000,00 um EUR 169.000 auf EUR 1.859.000,00 durch Ausgabe von 169.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,80 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2020 gewinnanteilsberechtigt.

Durch die Kapitalerhöhung erzielte die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 642.200,00.

Die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital zu erhöhen, beträgt nach dieser teilweisen Ausschöpfung noch EUR 676.000,00.

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.06.2010 war die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien anzukaufen. Per 29.10.2012 und 14.11.2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft.

Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 1.677,20 zwischen Nennwert und Kaufpreis wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet. Nach Abzug des vorgenannten Unterschiedsbetrages in Höhe von EUR 1.677,20 beträgt die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2020 EUR 2.931.549,36.

Von der Kapitalrücklage wurden in 2006 und 2013 Kosten der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt rd. TEUR 200 abgesetzt.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Der Anteil von Minderheitsgesellschaftern beinhaltet das anteilige Eigenkapital inkl. Ergebnisanteil der Professional Services GmbH Datentechnik (30% Herr Ulf Bernstorff), der Control Systems Verwaltungs GmbH (jeweils 24 % Herr Hansjörg Zucker und Herr Ulrich Maier), das anteilige Eigenkapital der Control Systems GmbH & Co. KG (jeweils 24 % Herr Hansjörg Zucker und Ulrich Maier), der Polyright AG (38,97 % diverse Anteilseigner) sowie der IDpendant GmbH (46 % diverse Anteilseigner).

12. Eigene Aktien

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.06.2010 war die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien anzukaufen. Per 29.10.2012 und 14.11.2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Kaufpreis in Höhe von EUR 1.677,20 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Die durch die Gesellschaft erfolgten Rückkäufe von Stammaktien werden in der Bilanz unter dem Posten "Eigene Aktien" ausgewiesen und offen vom Eigenkapital abgesetzt.

Anteile am Grundkapital zum 31. Dezember 2020:

Anzahl: 863 Stück
Nennbetrag: 863 EUR
Anteil am Grundkapital: 0,06%
Zeitpunkt Erwerb 29. Oktober + 14. November 2012
Durchschnittl. Erwerbspreis: 2,94 EUR
Grund des Erwerbs: Akquisitionszwecke

13. Rückstellungen

Folgender Rückstellungsspiegel zeigt die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Positionen:

14. Verbindlichkeiten

Der Verbindlichkeitenspiegel zeigt die Zusammensetzung und Laufzeit der Position:

31.12.2020 bis zu Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre zusammen
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen
aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Sonstige
1.178.770,58
98.710,00
716.473,48
60.000,00
1.987.619,89
4.041.573,95
1.667.348,66
0,00
0,00
240.000,00
982.015,84
2.889.364,50
390.641,94
0,00
0,00
240.000,00
345.001,11
975.643,05
3.236.761,18
98.710,00
716.473,48
540.000,00
3.314.636,84
7.906.581,50
31.12.2019 bis zu Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre zusammen
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen
aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Sonstige
1.225.650,83
36.449,82
1.143.192,25
0,00
1.883.804,89
4.289.097,79
1.703.440,12
0,00
0,00
0,00
161.230,88
1.864.671,00
253.671,14
0,00
0,00
0,00
69.098,95
322.770,09
3.182.762,09
36.449,82
1.143.192,25
0,00
2.114.134,72
6.476.538,88
RÜCKSTELLUNGEN Stand
01.01.2020
EUR
Verbrauch
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung
EUR
Stand
31.12.2020
EUR
Personalrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Steuerrückstellungen
570.137,16
255.741,31
81.027,85
906.906,32
517.130,35
189.259,68
340,22
706.730,25
28.522,89
30.747,47
0,00
59.270,36
811.105,61
250.766,17
219.468,75
1.281.340,53
835.589,53
286.500,33
300.156,38
1.422.246,24

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in voller Höhe übliche Eigentumsvorbehalte sowie Avalkredite.

Im Konzern werden ausschließlich Vermögenswerte im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen genutzt.

Die Summe der Leasingverpflichtungen und der Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR 424.652,11, mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren EUR 638.721,09 und einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 198.361,60.

19. Ertragsteuern

Im Konzernabschluss wird eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%.

Vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand ist wie folgt überzuleiten:

Der Steueraufwand betrifft in Höhe von EUR 232.832,71 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Vorjahr EUR 94.529,10) und in Höhe von EUR 41.314,66 (Vorjahr EUR 75.658,37) latente Steuern.

15. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in Höhe von EUR 217.124,01 (Vorjahr EUR 189.133,07) geldwerte Vorteile. Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 59.270,36 (Vorjahr EUR 30.843,77) enthalten.

16. Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr sind im Konzern interne Entwicklungskosten angefallen, von denen EUR 355.861,02 aktiviert wurden, da sämtliche Voraussetzungen i.S.d. IAS 38.57 erfüllt wurden. Für die übrigen Entwicklungskosten, bei denen einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt waren, erfolgte die Berücksichtigung als Personalaufwand.

17. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in Höhe von EUR 40.983,00 (Vorjahr EUR 44.284,71) Factoringgebühren. Forderungsverluste und Einstellung in die Einzelwertberichtigung sind in 2020 in Höhe von EUR 14.781,36 eingetreten (Vorjahr EUR 7.636,16). Aufwendungen für freie Mitarbeiter sind mit EUR 201.715,85 (Vorjahr EUR 179.481,40) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

18. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinserträgen EUR 31,26 (Vorjahr EUR 3.582,82) und Zinsaufwendungen EUR 127.770,57 (Vorjahr EUR 126.834,25) zusammen, der Posten Zinsaufwendungen enthält im Wesentlichen Zinsen aus Bankverbindlichkeiten. Die Zinserträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus Ausleihungen.

2020 2019
1.047,4 674,9
11,1 12,8
662,1
30% 30%
310,8 198,6
21,5 19,5
-58,2 -47,9
170,2
26,5% 25,7%
1.036,3
274,1

20. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter inklusive Geschäftsführer im Berichtszeitraum betrug im Berichtsjahr 145 (Vorjahr 132). Im Berichtsjahr teilen sich die Mitarbeiter in folgende Gruppen auf:

Vertrieb 38 (Vorjahr 31)
Service 34 (Vorjahr 36)
Fertigung 13 (Vorjahr 14)
Verwaltung 26 (Vorjahr 20)
Entwicklung 34 (Vorjahr 31)

21. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24

Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen und Personen die den Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie Unternehmen und Personen, die kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzen, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der InterCard AG maßgeblich zu steuern oder an der gemeinsamen Führung beteiligt sind. Die Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der InterCard AG hält. Der größte Einzelaktionär ist die SANDPIPER Digital Payments AG mit Sitz in St. Gallen, die direkt mehr als 50% der Anteile hält und damit als nahestehendes Unternehmen gemäß IAS 24 gilt. Jedoch bestehen keinerlei Beziehungen zwischen den Gesellschaften welche nach IAS 24 offenzulegen wären.

Die InterCard AG Informationssysteme hat mit Kaufvertrag vom 8.9.2020 insgesamt 54% der Anteile an der IDpendant GmbH mit Sitz in Unterschleißheim bei München von der Sandpiper Digital Payments AG für EUR 373.000,00 übernommen. Der Erwerb der Anteile erfolgte gegen Barzahlung, ausstehende Verpflichtungen aus dieser Transaktion bestehen zum Stichtag keine.

Als nahestehende Personen der InterCard AG gelten ferner die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (vgl. Abschnitt 21).

Neben den Vergütungen an den Vorstand in Höhe von EUR 210.473,09 (Vorjahr EUR 203.793,00) wurden geldwerte Vorteile für die Nutzung des Firmenfahrzeuges in Höhe von EUR 2.400,00 (Vorjahr EUR 2.400,00) verbucht.

Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 24.222,22 (Vorjahr EUR 22.000,00) aufgewendet.

22. Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände sowie kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Finanzmittelbestände unterliegen den unter Punkt 11 dargelegten Verfügungsbeschränkungen.

23. Ergebnis

Das gemäß IAS 33 ermittelte unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Geschäftsjahr EUR 0,29 je Aktie (Vorjahr EUR 0,14 je Aktie). Sachverhalte, die zu einem veränderten verwässerten Ergebnis je Aktie führen, bestanden nicht.

24. Gremien

Der Vorstand setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:

• Herr Gerson Riesle, Diplom-Ingenieur (FH), Villingen-Schwenningen

Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Personen:

  • • Herr Ulf Meyer-Kessel, Steuerberater, Rechtsanwalt, Lüneburg (Vorsitzender)
  • • Herr Holger Bürk, Diplom-Informatiker, Niedereschach (stellvertretender Vorsitzender)
  • • Herr Manfred Rietzler, selbständiger Unternehmer und Investor, Bangkok (Thailand) (ab 21. Juli 2020)
  • • Herr Volker Rofalski, Diplom-Kaufmann, München (bis 21. Juli 2020)
  • • Herr Steffen Seeger, Diplom-Kaufmann, Bad Homburg
  • • Herr Eduard Wyss, Technischer Kaufmann, CH-Adliswil

25. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 38.500,00; andere Beratungsleistungen wurden nicht erbracht.

26. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten.

Villingen-Schwenningen, 07. April 2021

Gerson Riesle

Vorstand InterCard AG Informationssysteme

Anschaffungskosten Abschreibungen buchwerte
Stand am
1.1.2020
Zugänge Abgänge Änderung
Konsolidie-
rungskreis
Währung Stand am
31.12.2020
Stand am
1.1.2020
Zugang Abgang Änderung
Konsolidie-
rungskreis /
Stand am
31.12.2020
Stand am
1.1.2020
Stand am
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Währung
EUR
EUR EUR
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögens
gegenstände
Selbstgeschaffene
Wirtschaftsgüter
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
2.093.940,18 354.249,38 0,00 16.420,00 5.803,98 2.470.413,53 658.487,43 285.659,52 0,00 979,28 945.126,24 1.435.452,75 1.525.287,29
Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
2.316.269,95 8.571,41 50.727,90 67.840,11 12,19 2.341.965,76 1.803.701,48 232.190,74 50.724,90 65.219,93 2.050.387,25 512.568,47 291.578,51
Geleistete Anzahlungen
Geschäfts- oder Firmenwert
16.420,00
5.011.232,67
0,00
387.458,71
0,00
0,00
-16.420,00
0,00
0,00 0,00
0,00 5.398.691,38
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16.420,00
5.011.232,67
0,00
5.398.691,38
9.437.862,80 750.279,50 50.727,90 67.840,11 5.816,17 10.211.070,68 2.462.188,91 517.850,26 50.724,90 66.199,21 2.995.513,49 6.975.673,89 7.215.557,19
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs
289.011,77 0,00 45.367,00 0,00 0,00 243.644,77 281.235,11 2.526,00 45.366,00 0,00 238.395,11 7.776,66
5.249,66
und Geschäftsausstattung 3.492.552,57 662.831,88 377.718,03 188.172,54 2.467,94 3.968.306,90 1.929.287,40 619.556,86 378.461,73 129.557,05 2.299.939,58 1.563.265,17 1.668.367,32
3.781.564,34 662.831,88 423.085,03 188.172,54 2.467,94 4.211.951,67 2.210.522,51 622.082,86 423.827,73 129.557,05 2.538.334,69 1.571.041,83 1.673.616,98
Finanzanlagen
Ausleihungen
Beteiligungen
Genossenschaftsanteile
0,00
0,00
150,00
150,00
0,00
0,00
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150,00
150,00
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0,00
150,00
150,00
150,00
150,00
Aktive latente Steuern
Latente Steueransprüche
329.100,54 0,00 104.074,20 62.268,83 2.092,72 289.387,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 329.100,54 289.387,88
13.548.677,68 1.413.111,37 577.887,13 318.281,48 10.376,83 14.712.560,23 4.672.711,42 1.139.933,12 474.552,63 195.756,26 5.533.848,18 8.875.966,26 9.178.712,05
Passive latente Steuern
Latente Steueransprüche
266.981,00 0,00 62.759,54 0,00 0,00 204.221,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 266.981,00 204.221,46
BUCHWERTE

Entwicklung des Anlagevermögens 2020

2020
EUR
2019
EUR
1. Jahresüberschuss ohne Ergebnisanteil Minderheiten 531.937,96 241.372,27
2. Ergebnisanteil Minderheiten 230.196,56 250.496,50
3. +/- Abschreibungen / Zuschreibungen 1.139.933,12 1.042.275,20
4. +/- Zunahme / Abnahme Rückstellungen 515.339,92 337.797,05
5. +/- Zunahme / Abnahme aktive latente Steuern 39.712,66 -205.098,99
6. -/+ Zunahme / Abnahme der sonstigen Aktiva -1.258.335,05 -927.750,61
7. -/+ Zunahme / Abnahme der passiven latenten Steuern -62.759,54 31.440,25
8. +/- Zunahme / Abnahme der sonstigen Passiva 834.934,72 1.937.724,53
9. +/- Zinsaufwendungen/ Zinserträge 127.739,31 123.251,43
10. = Mittelzufluß / -abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.098.699,66 2.831.507,63
11. - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögens -1.033.697,20 -2.217.020,65
12. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten
Unternehmen/ Geschäfts- oder Firmenwert -406.021,25 -309.250,41
Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen 0,00 40.978,10
13. + Erhaltene Zinsen 31,26 3.582,82
14. = Mittelzufluß / -abfluss aus der Investitionstätigkeit -1.439.687,19 -2.481.710,14
15. + Einzahlung aus Eigenkapitalzuführungen 642.200,00 0,00
16. - Auszahlungen an Unternehmenseigner -153.504,52 -272.959,14
17. + Konsolidierungsbedingte Änderungen 579.164,79 466.827,23
18. + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 884.262,18 686.604,07
19. - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -784.481,80 -735.487,52
20. - Gezahlte Zinsen -127.770,57 -126.834,25
21. = Mittelzufluß / -abfluss aus der Finanzierungstätigkeit 1.039.870,08 18.150,39
22. +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 1.698.882,55 367.947,88
23. +/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds -20.555,44 11.599,78
24. + Konsolidierungskreisbedingte Zugänge des Finanzmittelfonds -42.673,13 -84.817,40
25. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.368.279,30 1.073.549,04
26. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3.003.933,28 1.368.279,30

Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:

InterCard GmbH
IntraKey AG
InterCard System Inc.
Multicard GmbH
Mobile Services GmbH
Multi-Access AG
Professional Services GmbH
Polyright AG
IDpendant GmbH
InterCard GmbH
Multi-Access AG
Polyright AG
2020
EUR
2019
EUR
Control Systems GmbH & Co KG 66.075,63 213.228,48
Control Systems GmbH 0,00 0,00
Cosmo.ID GmbH 85.337,88 27.266,65
InterCard AG 711.887,31 36.040,93
InterCard GmbH 913.177,89 374.954,08
IntraKey AG 854.185,03 838.761,47
InterCard System Inc. 20.856,86 19.360,91
Multicard GmbH 35.959,50 158.226,00
Mobile Services GmbH 0,00 0,00
Multi-Access AG 190.294,34 54.247,17
Professional Services GmbH 121.074,17 150.380,78
Polyright AG 22.809,91 827,45
IDpendant GmbH 382.616,92 0,00
3.404.275,44 1.873.293,92
InterCard GmbH -400.342,16 -400.000,00
Multi-Access AG 0,00 -8,88
Polyright AG 0,00 -105.005,74
-400.342,16 -505.014,62
3.003.933,28 1.368.279,30
Für die Zeit vom 31.12.2018 bis 31.12.2020 Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Andere
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag EK-Differenz aus
Währungs-
umrechnung
Anteile von
Minderheits-
gesellschaftern
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
vor Minderheiten
Eigenkapital
gesamt
EUR EUR EUR EUR
EUR
EUR EUR EUR
Stand 31.12.2018 1.689.137,00 2.492.869,62 1.466.887,56 1.617.316,22 -1.745,80 98.395,28 82.872,32 7.445.732,20
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Jahresüberschuss 2018
Einstellung in die Gewinnrücklagen
Jahresüberschuss 2019
Veränderung Währungsdifferenz
82.872,32
11.599,78
250.496,50 -82.872,32
241.372,27
0,00
491.868,77
11.599,78
Kapitaltransaktionen
Dividendenzahlung
Hinzuerwerb Cosmo.ID GmbH
Hinzuerwerb InterCard Systems Inc.
Hinzuerwerb Po lyright AG (Mai 2019)
Hinzuerwerb Po lyright AG (Dezember 2019)
Auszahlung an Minderheitsgesellschafter
Kapitalerhöhung mit Aufgeld
10.032,28
-44.552,54
1.929,30 -22.282,28
130.919,68
-24.629,27
-191.527,33
-12.250,00
1.929,30
130.919,68
-69.181,81
-191.527,33
0,00
Stand 31.12.2019 1.689.137,00 2.458.349,36 1.466.887,56 1.702.117,84 9.853,98 241.372,58 241.372,27 7.809.090,59
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Jahresüberschuss 2019
Einstellung in die Gewinnrücklagen
Jahresüberschuss 2020
Veränderung Währungsdifferenz
241.372,27
-20.555,44
230.196,56 -241.372,27
531.937,96
0,00
762.134,52
-20.555,44
Kapitaltransaktionen
Dividendenzahlung
Hinzuerwerb IDpendant GmbH
Auszahlung an Minderheitsgesellschafter
Kapitalerhöhung mit Aufgeld
169.000,00 473.200,00 -20.835,21
-153.504,52
-20.835,21
-153.504,52
642.200,00
Stand 31.12.2020 1.858.137,00 2.931.549,36 1.466.887,56 1.943.490,11 -10.701,46 297.229,41 531.937,96 9.018.529,94

Entwicklung des Eigenkapitals

MÄRKTE

BIBLIOTHEKEN

Für Universitätsbibliotheken, öffentliche Bibliotheken und Public Libraries ist die Chipkarte von InterCard nicht nur der Bibliotheksausweis zum Ausleihen von Büchern. Angemeldete Besucher und Gäste nutzen und bezahlen damit auch Kopierer, Drucker und Spinde. Von ihrem Guthabenkonto oder direkt am Automaten bezahlen sie Gebühren oder kaufen im Shop ein.

64 65

Auszug aus unseren Referenzen

Bestätigungsvermerk des UNABHÄNGIGEN Abschlussprüfers

An die InterCard AG Informationssysteme

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschluss relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Konzerns abzugeben.
  • • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetz-

lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der InterCard AG Informationssysteme – bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss und Konzernlagebericht in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschluss, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschluss zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschluss sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts.

Villingen-Schwenningen, 22. April 2021 LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Daniel Karl Wirtschaftsprüfer Thomas Geyer Wirtschaftsprüfer

INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME JAHRESABSCHLUSS

INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME Jahresabschluss

Bilanz 70
Gewinn- und Verlustrechnung 72
Anhang 74
Entwicklung des Anlagevermögens 80
Entwicklung des Eigenkapitals 82
Verbindlichkeitenspiegel 84
Bestätigungsvermerk 86
AKTIVA 31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
7.315.031,54
65.000,00
6.915.734,17
400.000,00
7.380.031,54 7.315.734,17
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
1.177.554,99
2.424,45
614.495,80
1.909,62
1.179.979,44 616.405,42
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
711.887,31 36.040,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.930,00 8.940,00
9.281.828,29 7.977.120,52
A. Eigenkapital
III. Gewinnrücklagen
B. Rückstellungen
PASSIVA 31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
1.859.000,00
-863,00
1.690.000,00
-863,00
Eingefordertes Kapital 1.858.137,00 1.689.137,00
II. Kapitalrücklage 3.165.895,80 2.692.695,80
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen
1.466.887,56 1.466.887,56
IV. Gewinnvortrag 367.938,32 131.255,25
V. Jahresüberschuss 358.224,99 236.683,07
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
265.055,75
195.000,00
58.994,47
148.850,00
460.055,75 207.844,47
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
4. Sonstige Verbindlichkeiten
1.171.394,37
3.732,51
25.000,00
174.727,72
1.084.962,00
3.773,06
32.536,99
147.500,82
1.374.854,60 1.268.772,87
D. Passive latente Steuern 229.834,27 283.844,50
9.281.828,29 7.977.120,52

C. Verbindlichkeiten

Bilanz zum 31.12.2020

vom 1.1. bis 31.12.2020 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 204.666,00 204.000,00
2. Gesamtleistung 204.666,00 204.000,00
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
b) Sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
21.812,01
9.438,69
31.250,70
71,22
10.596,56
10.667,78
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
421.498,11
12.562,90
463.266,59
21.074,60
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
434.061,01
0,00
484.341,19
29.475,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben
b) Reparaturen und Instandhaltungen
c) Fahrzeugkosten
d) Werbe- und Reisekosten
e) Verschiedene betriebliche Kosten
16.293,29
0,00
0,00
15.394,64
167.344,40
14.162,35
98,74
444,32
34.968,08
145.649,31
199.032,33 195.322,80
7. Erträge aus Beteiligungen 15.000,00 15.000,00
8. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne
918.119,99 836.693,42
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.486,67 13.000,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33.152,88 42.626,98
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 152.052,15 90.373,87
12. Ergebnis nach Steuern 358.224,99 237.221,36
13. Sonstige Steuern 0,00 538,29
14. Jahresüberschuss 358.224,99 236.683,07

Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von der Erleichterungsvorschrift i. S. v. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: InterCard AG Informationssysteme Firmensitz laut Registergericht: Villingen-Schwenningen Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Freiburg Register-Nr.: 603048

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab.

4. Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Ein Anlagespiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt.

2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Gegenüber der InterCard GmbH Kartensysteme sind Forderungen in Höhe von EUR 533.358,04 ausgewiesen. Diese beinhalten den noch offenen Verrechnungssaldo aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 11. April 2011 per 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 466.814,21 sowie Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft in Höhe von EUR 66.543,83.

Gegen die IntraKey technologies AG bestehen Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 14. Mai 2018 per 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 621.011,29.

Gegenüber der Multicard GmbH bestehen Forderungen aus Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft

in Höhe von insgesamt EUR 349,45 sowie Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährung in Höhe von EUR 25.000,00.

Gegenüber der Cosmo.ID GmbH bestehen Forderungen aus Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft in Höhe von insgesamt EUR 106,71.

Gegenüber der Control Systems GmbH & Co. KG bestehen sonstige Forderungen in Höhe von EUR 14.996,94.

Gegenüber der IDpendant GmbH bestehen sonstige Forderungen in Höhe von EUR 7.732,56.

3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2010 war die Gesellschaft berechtigt eigene Aktien anzukaufen. Per 29. Oktober 2012 und 14. November 2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Kaufpreis i.H. v. EUR 1.677,20 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Die durch die Gesellschaft erfolgten Rückkäufe von Stammaktien werden in der Bilanz unter dem Posten "Eigene Aktien" ausgewiesen und offen vom Eigenkapital abgesetzt.

Anteile am Grundkapital zum 31. Dezember 2020:
Anzahl: 863 Stück
Nennbetrag: 863 EUR
Anteil am Grundkapital: 0,06%
Zeitpunkt Erwerb: 29. Oktober + 14. November 2012
Durchschnittlicher Erwerbspreis: 2,94 EUR
Grund des Erwerbs: Akquisitionszwecke

5. Angaben über das genehmigte Kapital

In der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 845.000,00 beschlossen, das bis zum 31. Mai 2024 läuft.

Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat am 12. Oktober 2020 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 19. November 2020 in das Handelsregister eingetragen.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von EUR 1.690.000,00 um EUR 169.000,00 auf EUR 1.859.000,00 durch Ausgabe von 169.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,80 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnanteilsberechtigt.

Durch die Kapitalerhöhung erzielte die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 642.200,00.

Am Bilanzstichtag besteht aus der Ermächtigung vom 25. Juni 2019 noch ein genehmigtes Kapital von EUR 676.000,00.

6. Eigenkapitalentwicklung

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 1.859.000,00, es ist eingeteilt in 1.859.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2020, nach Abzug des Unterschiedsbetrages aus dem Erwerb eigener Aktien in Höhe von EUR 1.677,20, insgesamt EUR 3.165.895,80.

Aufgrund des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 21. Juli 2020 wurde der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 367.938,32 auf neue Rechnung vorgetragen. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 74 dargestellt.

7. Erläuterungen zu Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die erforderlichen Steuerrückstellungen des laufenden Geschäftsjahres sowie des Vorjahres.

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses (EUR 37.500,00) sowie um Rückstellungen für Personal (EUR 145.000,00).

8. Verbindlichkeitenspiegel

Die Darstellung auf Seite 76 zeigt die Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von EUR 158.727,72 (Vorjahr EUR 127.500,82).

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

zum JAHRESabschluss für die Periode vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020

9. Latente Steuern

Im Anlagevermögen sind Anlagegüter enthalten, welche als selbsterstellte Wirtschaftsgüter, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht, zu beurteilen sind. Entsprechend ergibt sich eine unterschiedliche Bewertung zwischen Handelsund Steuerbilanz. Aus dieser Abweichung ergaben sich zum 31. Dezember 2020 gemäß § 274 HGB passive latente Steuern in Höhe von EUR 229.834,27.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem effektiven Steuersatz in Höhe von 30%. Dieser beinhaltet die Körperschaftsteuer von 15%, den Solidaritätszuschlag von 5,5% zuzüglich der Gewerbesteuer.

10. Haftungsverhältnisse

Es wurden selbstschuldnerische Bürgschaften zur Besicherung von Darlehen der Tochterunternehmen InterCard GmbH Kartensysteme, der IntraKey technologies AG und der Multi-Access AG in Höhe von insgesamt EUR 1.154.138,34 sowie für Kontokorrentkredite der Tochterunternehmen InterCard GmbH Kartensysteme, der IntraKey technologies AG sowie der Multicard GmbH von insgesamt EUR 400.342,16 abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 7.486,67 enthalten.

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 625,00 enthalten.

13. Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

Posten der Ergebnisverwendung Betrag
EUR
Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag
358.224,99
367.938,32
= Bilanzgewinn 726.163,31

Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu 100% an der InterCard GmbH Kartensysteme,

Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 1.600.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 1.955.000,00.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu 100% an der IntraKey technologies AG, Dresden beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 100.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 771.557,06.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu 100% an der Multicard GmbH, Villingen- Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 105.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 211.415,27.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu 100% an der Cosmo.ID GmbH, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die Gesellschaft wurde im August 2014 neu gegründet und hat entsprechend im August 2014 den operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 78.572,50.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu 70% an der Professional Services GmbH Datentechnik, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 60.000,00. Die Übernahme von Geschäftsanteilen erfolgte Ende April 2015. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 201.594,06.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu 100% an der Multi-Access AG, CH-Regensdorf beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt CHF 100.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im August 2015. Das negative bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 CHF 168.050,08.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu jeweils 51% an der Control Systems Verwaltungs GmbH (gezeichnetes Kapital EUR 25.564,59) und der Control Systems GmbH & Co KG, Villingen-Schwenningen beteiligt. Die Übernahme der Geschäftsanteile bzw. der Kommanditanteile erfolgte im Januar 2016. Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 31.221,92, das Kommanditkapital der GmbH & Co KG beläuft sich auf EUR 15.000,00.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu 61,03% an der Polyright AG, CH-Sion beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt CHF 1.250.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im August 2017, im April InterCard-Kunde Hochschule Furtwangen University

2019 sowie im Dezember 2019. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 CHF 447.326,75.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2020 zu 54,0% an der IDpendant GmbH beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im September 2020. Das negative bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 48.409,72.

2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres neben dem Vorstand im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.

3. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

  • a) Vorstand: Gerson Riesle Diplom-Ingenieur (FH), Villingen-Schwenningen
  • b) Aufsichtsrat: Ulf Meyer-Kessel Rechtsanwalt, Lüneburg (Vorsitzender)

Holger Bürk (stellvertretender Vorsitzender) Diplom-Informatiker, Niedereschach

Manfred Rietzler Selbständiger Unternehmer und Investor, Bangkok (Thailand) (ab 21. Juli 2020)

Volker Rofalski (stellvertretender Vorsitzender) (bis 21. Juli 2020) Diplom-Kaufmann, München

Steffen Seeger Diplom-Kaufmann, Bad Homburg

Eduard Wyss Technischer Kaufmann, CH-Adliswil

4. Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Auf die Angabe der Gesamtbezüge für den Vorstand wird gemäß § 286 Absatz 4 HGB sowie § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 24.222,22 aufgewendet.

5. Konzernabschluss

Die SANDPIPER Digital Payments AG, St. Gallen stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss auf, in dem die Gesellschaft einbezogen wird.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, nicht eingetreten.

7. Ergebnisverwendung

Das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres beträgt EUR 358.224,99. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Villingen-Schwenningen, 07. April 2021

Gerson Riesle

Vorstand InterCard AG Informationssysteme

INTERNATIONALISIERUNG

Unser neues ID-System zur Identifikaton von Personen bietet den Kunden durch die optimale Vernetzung viele Vorteile bei Funktionalität und Komfort. Es ist mit seinen Standard-Komponenten leicht zu installieren und lässt sich auch aus der Ferne warten. Damit ist es besser als bisherige Systeme prädestiniert für die Vermarktung über Deutschland und die Schweiz hinaus.

InterCard ist darauf vorbereitet: Mit freien Mitarbeitern in Großbritannien, Italien und den USA und der Niederlassung InterCard Systems Inc. in Cortland (New York) sollen mit zurückkehrender Reisefreiheit neue Märkte in Europa und den USA erschlossen werden. In den USA wurden bereits erste Public Libraries als Kunden für einfachere Systeme gewonnen.

Entwicklung des Anlagevermögens 2020

Anschaffungs- / Herstellungskosten Abschreibungen buchwerte

Stand am
1.1.2020
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am
31.12.2020
Stand am
1.1.2020
Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen Stand am
31.12.2020
Stand am
31.12.2020
Stand am
31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 228.674,73 0,00 0,00 0,00 228.674,73 228.674,73 0,00 0,00 0,00 228.674,73 0,00 0,00
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
228.674,73 0,00 0,00 0,00 228.674,73 228.674,73 0,00 0,00 0,00 228.674,73 0,00 0,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene
6.915.734,17 399.297,37 0,00 0,00 7.315.031,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.315.031,54 6.915.734,17
Unternehmen 400.000,00 65.000,00 400.000,00 0,00 65.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00 400.000,00
Summe Finanzanlagen 7.315.734,17 464.297,37 400.000,00 0,00 7.380.031,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.380.031,54 7.315.734,17
Summe Anlagevermögen 7.544.408,90 464.297,37 400.000,00 0,00 7.608.706,27 228.674,73 0,00 0,00 0,00 228.674,73 7.380.031,54 7.315.734,17
Für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Gewinnrücklage Gewinnvortrag Jahresüberschuss Eigenkapital
gesamt
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Stand 01.01.2019 1.689.137,00 2.692.695,80 1.466.887,56 161.811,08 -30.555,83 5.979.975,61
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Einstellung Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
-30.555,83 30.555,83
236.683,07
0,00
236.683,07
Kapitaltransaktionen
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
Einstellung in die Gewinnrücklage
Kapitalerhöhung
Einstellung in Kapitalrücklage
0,00 0,00 0,00
0,00
Stand 31.12.2019 1.689.137,00 2.692.695,80 1.466.887,56 131.255,25 236.683,07 6.216.658,68
Stand 01.01.2020 1.689.137,00 2.692.695,80 1.466.887,56 131.255,25 236.683,07 6.216.658,68
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Einstellung Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
236.683,07 -236.683,07
358.224,99
0,00
358.224,99
Kapitaltransaktionen
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
Einstellung in die Gewinnrücklage
Kapitalerhöhung
Einstellung in Kapitalrücklage
169.000,00 473.200,00 169.000,00
473.200,00
Stand 31.12.2020 1.858.137,00 3.165.895,80 1.466.887,56 367.938,32 358.224,99 7.217.083,67

Entwicklung des Eigenkapitals

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre zusammen
EUR EUR EUR EUR
Gegenüber Kreditinstituten1 312.868,00 687.003,96 171.522,41 1.171.394,37
Vorjahr 312.868,00 772.094,00 0,00 1.084.962,00
Aus Lieferungen und Leistungen 3.732,51 0,00 0,00 3.732,51
Vorjahr 3.773,06 0,00 0,00 3.773,06
Gegenüber verbundenen Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 25.000,00
Vorjahr 32.536,99 0,00 0,00 32.536,99
Sonstige Verbindlichkeiten 174.727,72 0,00 0,00 174.727,72
Vorjahr 147.500,82 0,00 0,00 147.500,82
Summe 516.328,23 687.003,96 171.522,41 1.374.854,60
Vorjahr 496.678,87 772.094,00 0,00 1.268.772,87

Verbindlichkeitenspiegel

1 = In voller Höhe durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der InterCard GmbH Kartensysteme

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften [Beschreibung des Prüfungsurteils zum Lagebericht] Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen

Bestätigungsvermerk des UNABHÄNGIGEN Abschlussprüfers

An die InterCard AG Informationssysteme

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-

nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Villingen-Schwenningen, 22. April 2021 LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Daniel Karl
Wirtschaftsprüfer

Thomas Geyer Wirtschaftsprüfer

InterCard AG Informationssysteme Marienstraße 10 78054 Villingen-Schwenningen

T +49 (0) 7720 - 99 45 - 0 F +49 (0) 7720 - 99 45 - 10 E [email protected]

www.intercard.org

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