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MATERNUS-Kliniken AG

Annual Report Apr 30, 2021

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2020 der MATERNUS-Kliniken AG

Zahlen und Daten

2

Konzernergebnisse im 5-Jahres-Vergleich

Verände-
rung zum
GJ
2016
GJ
2017
GJ
2018
GJ
2019
GJ
2020
Vorjahr in
Prozent
Ergebnis
Umsatzerlöse Mio. € 124,0 127,1 124,3 124,4 114,3 -8,1
davon Segment Pflege Mio. € 92,9 97,5 97,0 96,7 85,0 -12,2
davon Segment Rehabilitation Mio. € 31,1 29,7 27,4 27,9 27,0 -3,2
Personalaufwand Mio. € 70,5 72,9 73,3 77,8 70,2 -9,8
EBITDAR Mio. € 24,7 24,8 21,5 13,4 13,5 0,8
EBITDAR-Rendite in Prozent vom Umsatz 19,9 19,5 17,3 10,8 11,9 9,8
Miete/ Leasing Mio. € 13,7 13,5 13,0 4,5 0,4 -91,1
EBITDA Mio. € 10,9 11,2 8,4 8,9 13,1 47,3
EBITDA-Rendite in Prozent vom Umsatz 8,8 8,8 6,8 7,2 11,5 60,3
Abschreibungen Mio. € 5,1 5,0 5,6 11,7 11,6 -0,8
EBIT Mio. € 5,8 6,2 2,9 -2,8 1,6 >100
EBIT-Rendite in Prozent vom Umsatz 4,7 4,9 2,3 -2,2 1,4 >100
Finanzergebnis Mio. € -5,7 -5,4 -5,7 -8,2 -7,2 12,9
EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) Mio. € 0,1 0,8 -2,8 -11,0 -5,6 >-100
Ergebnisanteil Dritter Mio. € 0,0 0,0 0,1 -1,7 -2,2 >100
EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) Mio. € 0,1 0,9 -2,7 -12,6 -7,8 >-100
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag Mio. € 1,1 -1,5 -1,6 -10,3 -9,6 6,2
EPS € pro Aktie 0,05 -0,07 -0,08 -0,49 -0,46 6,2
Bilanz
Anlagevermögen Mio. € 93,6 90,8 114,8 153,6 157,4 2,5
Eigenkapital Mio. € -2,3 -3,8 -5,4 -15,8 -25,4 -60,4
Bilanzsumme Mio. € 111,0 108,5 127,9 165,4 178,6 7,9
Sonstiges
Investitionen Mio. € 0,8 2,3 29,6 50,6 15,5 -69,3
Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit
Mio. € 7,9 6,9 6,2 16,1 13,5 -15,3
CPS € pro Aktie 0,38 0,33 0,30 0,77 0,65 -15,3
Vollzeitkräfte Anzahl im Mittel 1.910 1.949 1.926 1.921 1.688 -12,1
Anzahl Einrichtungen Anzahl 23 23 23 23 20 -8,7
Bettenkapazität Anzahl im Mittel 4.057 4.057 3.834 3.757 3.228 -14,1
Auslastung Pflege in Prozent 83,3 83,0 83,3 81,5 80,1 -1,7
Auslastung Rehabilitation in Prozent 68,3 65,9 76,1 77,6 61,9 -20,2
Umsatz je Vollzeitkraft Pflege in Tsd. € 62,0 64,1 64,2 64,1 56,3 -12,2
Umsatz je Vollzeitkraft Rehabilitation in Tsd. € 76,7 70,6 66,6 68,3 66,1 -3,2

Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich

Inhalt

Über die MATERNUS-Kliniken AG

Vorstandsbrief 6
Bericht des Aufsichtsrates 8
Aktie der MATERNUS-Kliniken AG 12
Nichtfinanzieller Konzernbericht 15

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns 27
Wirtschaftsbericht 28
Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und
Risikomanagement
39
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 41
Sonstige Berichterstattung 43

Konzernabschluss

Konzern-Bilanz 47
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 48
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 48
Konzern-Kapitalflussrechnung 49
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 50

Konzernanhang

Konzernanhang 52
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Konzernabschlussprüfers
96
Übersicht MATERNUS-Einrichtungen 104
Standorte MATERNUS-Kliniken AG 106
Abkürzungsverzeichnis 107
Impressum 108

Über die MATERNUS-Kliniken AG

Vorstandsbrief 6
Bericht des Aufsichtsrates 8
Aktie der MATERNUS-Kliniken AG 12
Nichtfinanzieller Konzernbericht 15

Vorstandsbrief

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

trotz der zahlreichen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie haben wir unsere strategischen Zielsetzungen im Geschäftsjahr 2020 konsequent weiterverfolgt und bedeutende Meilensteine erreicht.

Für alle MATERNUS-Einrichtungen und -Kliniken haben wir die Pflegesatzverhandlungen kontinuierlich fortgeführt und damit die Erlösseite weiter nachhaltig gestärkt.

Im Personalbereich haben wir unsere Planungen und Investitionen in attraktive Gehaltsstrukturen zur deutlichen Reduktion des Fremdpersonaleinsatzes zielstrebig umgesetzt und dabei starke Erfolge erzielt: Im Ergebnis konnten wir im Jahr 2020 die Zahl unserer Konzernmitarbeiter*innen deutlich um rund 30 Prozent auf knapp 2.300 erhöhen und das trotz Fachkräftemangel und der COVID-19-Pandemie. Die Zahl der Bewerbungen ist um rund 43 Prozent gestiegen, monatlich haben wir etwa 1.000 Bewerbungen erhalten. Die Zahl der Auszubildenden ist im Vergleich zum Vorjahr mit 152 stabil geblieben. Mit diesen Ergebnissen sind wir sehr zufrieden. MATERNUS ist ein attraktiver Arbeitgeber mit wettbewerbsfähigen Gehältern.

Den dritten bedeutsamen Eckpfeiler stellt die erfolgreiche Refinanzierung des Schuldscheindarlehens über eine im Februar 2020 geschlossene Finanzierungsvereinbarung mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, dar, welche uns weitere Investitionen in die Zukunft ermöglicht.

2020: Finanzielle Belastungen durch die COVID-19-Pandemie fallen geringer aus, als zu Jahresbeginn erwartet Im Berichtsjahr 2020 hat sich der MATERNUS-Konzern besser entwickelt, als wir es zunächst auf Grund der COVID-19-Pandemie erwartet hatten. So haben sich die weniger angespannte Situation in unseren Rehabilitationskliniken sowie die Erstattungen im Rahmen der Covid-19 Gesetzgebung positiv auf unsere Ertrags- und Ergebnislage ausgewirkt. Bei Konzernumsatzerlösen von 114,3 Mio. € (Vorjahr: 124,4 Mio. €; bereinigt um die zum Jahresende 2020 zurückgegebenen Einrichtungen Essen und Mülheim: 110,0 Mio. €) und einem deutlich auf 13,1 Mio. € gestiegenen EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern; Vorjahr: 8,9 Mio. €) weisen wir für das Geschäftsjahr 2020 einen auf 8,7 Mio. € (Vorjahr: 10,3 Mio. €) verbesserten Konzernjahresfehlbetrag aus. Damit haben wir die Ende Oktober 2020 angepasste Prognose sogar leicht übertroffen.

Im Kernsegment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen haben die erfolgreich abgeschlossenen Pflegesatzverhandlungen maßgeblich zum erzielten Segmentumsatz von 85,0 Mio. € (Vorjahr: 97,0 Mio. €; bereinigt um Essen und Mülheim: 82,6 Mio. €) beigetragen.

Die Segmentkapazität hat sich deutlich auf durchschnittlich 2.438 Betten (Vorjahr: 2.967 Betten) verringert. Rund 80 Prozent der reduzierten Kapazität ist auf die Rückgabe der Einrichtungen in Mülheim und Essen zum Jahresende 2019, der Rest überwiegend auf Umwandlungen von Doppelzimmern in Einzelzimmer in den Einrichtungen Altenahr, Baden-Baden und Löhne zurückzuführen. In Folge der Corona-Pandemie sank die durchschnittliche Segmentauslastung auf 80,1 Prozent (Vorjahr: 81,5 Prozent). Kostenseitig haben die neuen Gehaltsstrukturen in Verbindung mit den Anhebungen des Pflegemindestlohnes sowie höhere Personalvorgaben im Rahmen der Neuverhandlungen der Pflegesätze zu einer Zunahme des Personalaufwands geführt. Durchschnittlich haben wir die Gehälter um 4 Prozent gesteigert und darüber hinaus auch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld angehoben.

Im Segment Rehabilitation erzielten wir bei einer deutlich auf 61,9 Prozent (Vorjahr: 77,6 Prozent) gesunkenen Auslastungsquote einen auf 26,8 Mio. € (Vorjahr: 27,9 Mio. €) verringerten Segmentumsatz. Die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie verschobenen Operationen hatten einen sichtlichen Rückgang der Belegung und der Anzahl der behandelten Fälle zur Folge. Hierbei nahm der Umsatz der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen auf 18,8 Mio. € (Vorjahr: 20,2 Mio. €) ab, während die COVID-19-Erstattungen bei der Bayerwald-Klinik in Cham zu einer Erlössteigerung um 0,6 Mio. € auf 7,7 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €) führten.

2021: Konzernumsatzsteigerung auf bis zu 123,0 Mio. € erwartet. Strategischer Fokus liegt auf der Umsetzung umfangreicher Klinikkonzepte zur nachhaltigen Rückkehr in die Profitabilität.

Die Corona-Pandemie führt auch im laufenden Geschäftsjahr 2021 zu schwer abschätzbaren Risiken auf die Entwicklung des Geschäftsverlaufs, welche jedoch durch die Ende 2020 gestarteten Corona-Schutzimpfungen in unseren Einrichtungen sukzessive abgemildert werden sollten. Unter unseren Bewohner*innen gab es eine hohe Impfbereitschaft. Per März 2021 hatten alle unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in den Segmenten Pflege und Rehabilitation die Möglichkeit einer zweiten Impfdosis erhalten. Die Impfquote lag bei den Bewohner*innen bei deutlich über 70 Prozent, bei den Mitarbeiter*innen bei etwas unter 50 Prozent. Daher gehen wir trotz der unklaren weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie von einem Rückgang des Infektionsgeschehens in 2021 aus.

Die nach derzeitigem Stand zu erwartende Entwicklung wird sich, in Kombination mit den bereits verhandelten

Pflegesatzerhöhungen, in einer verbesserten Ertragslage des MATERNUS-Konzerns in 2021 widerspiegeln. Einen bedeutsamen Beitrag zur Steigerung der Profitabilität werden die umfangreichen Klinikkonzepte leisten, die wir in 2020 erarbeitet haben. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit diesen Konzepten unsere Rehabilitationskliniken erfolgreich in die Profitabilität zurückholen können. Die ersten Umsetzungsschritte werden in 2021 erfolgen und wir werden die Konzepte im laufenden Geschäftsjahr weiter verfeinern. Diese umfassen u.a. umfangreiche bauliche Änderungen innerhalb der kommenden 7 Jahre im laufenden Betrieb. Zudem werden wir im Segment Seniorenwohnund Pflegeeinrichtungen jeden Standort in Bezug auf eine Ergänzung des Leistungsspektrums überprüfen.

Vor diesem Hintergrund rechnen wir auf Konzernebene für 2021 mit der Erwirtschaftung eines Umsatzes in einer Bandbreite zwischen 115,0 und 123,0 Mio. €. Diese hohe Bandbreite berücksichtigt aufgrund der unklaren Lage mögliche Belegungsschwankungen in beide Richtungen.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen streben wir eine deutliche Reduktion des Fremdpersonaleinsatzes und eine Stabilisierung der Auslastung in den Einrichtungen an. Hierdurch werden wir auch die betriebswirtschaftliche Personalintensität einzelner Pflegeeinrichtungen verbessern können. Die bereits verhandelten Pflegesatzerhöhungen werden im Geschäftsjahr 2021 zu einer weiteren Erhöhung des durchschnittlichen Umsatzes je Bett beitragen. Wir gehen davon aus, einen Segmentumsatz in einer Spanne zwischen 84,0 und 88,0 Mio. € zu erzielen, welche eine Belegungsspanne von ca. 50 Betten nach oben und unten berücksichtigt.

Für das Segment Rehabilitation planen wir mit einer deutlichen Steigerung der Belegung (+138 Betten) und entsprechend mit einer Ausweitung der Segmentumsätze in einer Bandbreite zwischen 28,5 und 32,5 Mio. € (berücksichtigte Belegungsspanne von ca. 40 Betten in beide Richtungen).

Daher erwarten wir beim Konzern-EBITDA eine Zunahme auf 13,0 bis 17,0 Mio. €. Mit den berücksichtigten Belegungsschwankungen gehen auch ebenfalls nicht genau einschätzbare variable Kosten einher. Zudem muss der Personalbedarf an die entsprechende Belegung angepasst werden. Insgesamt gehen wir davon aus, dass 2021 wieder ein vergleichbareres Geschäftsjahr wird und nicht so deutlich von Corona-Effekten geprägt sein wird wie 2020.

Ein herzlicher Dank an unsere Mitarbeiter*innen! Liebe Mitarbeiter*innen im MATERNUS-Konzern, ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihre Ausdauer in diesem besonders herausfordernden Corona-Jahr 2020 bedanken. Uns ist bewusst, unter welchen physischen und psychischen Belastungen Sie

sich tagtäglich mit vollem Einsatz um das Wohl unserer Bewohner*innen und Patient*innen kümmern. Dafür spreche ich Ihnen meine höchste Anerkennung und einen herzlichen Dank aus! Wir werden konsequent weiter daran arbeiten, Ihnen ein attraktives Arbeitsumfeld mit fairer Vergütung zu schaffen.

Berlin, im April 2021

Mario Ruano-Wohlers

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Auf Basis der ausführlichen schriftlich und mündlich erstatteten Berichte des Vorstandes hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft überwacht und beratend begleitet. Im Geschäftsjahr 2020 hatte die Corona-Pandemie mit ihren negativen Auswirkungen auf den Betrieb der MATERNUS-Pflegeheime und Rehabilitationskliniken einen erhöhten und intensivierten Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zur Folge. Auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand sowie mit dem Gesamtgremium statt. Zudem hat sich der Aufsichtsrat auch ohne den Vorstand regelmäßig beraten. So war der Aufsichtsrat stets über die aktuelle Geschäftsentwicklung und -lage aller Gesellschaften im MATERNUS-Konzern, die (Corona-)Situation in den Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken (inklusive der Belegungsquoten), die Unternehmensplanung, die Finanzlage, die Risikolage und das Risikomanagement informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Soweit nach Gesetz, Satzung und/oder Geschäftsordnung erforderlich, hat der Aufsichtsrat nach Beschlussvorlage seitens des Vorstandes und Prüfung derselben entsprechende Beschlüsse gefasst. Im Berichtsjahr gab es ein zustimmungspflichtiges Geschäft (s. nachfolgend unter Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen erläutert).

Ein bedeutsames Thema war in 2020 die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung negativer Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bereits Mitte März 2020 wurde ein Krisenstab eingerichtet und Maßnahmen zum Schutz der Bewohner*innen, Patient*innen und Mitarbeiter*innen umgesetzt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Jahresverlauf regelmäßig über den Stand der Corona-Pandemie und ihre (wirtschaftlichen) Auswirkungen auf die Pflegeheime und Rehabilitationskliniken der MATERNUS-Kliniken AG berichtet.

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung gemeinsam mit dem Vorstand abgehalten. Getagt wurde am 6. Februar (außerordentliche telefonische Sitzung), 26. Februar, 22. April, 22. September und 14. Dezember 2020. Vor dem Hintergrund der seit März 2020 in Deutschland grassierenden Corona-Pandemie wurden die Sitzungen am 22. April, 22. September und 14. Dezember 2020 als Video-/Telefonkonferenzen zum Schutze der Gesundheit der Sitzungsteilnehmer abgehalten.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Am 6. Februar 2020 fand eine außerordentliche telefonische Aufsichtsratssitzung zur möglichen Umschuldung des Unternehmens statt.

Auf der ersten ordentlichen Aufsichtsratssitzung des Jahres, am 26. Februar 2020, wurde die Auswertung der in 2019 eingeleiteten überarbeiteten Effizienzprüfung des Aufsichtsrates vorgenommen. Sodann befassten sich Vorstand und Aufsichtsrat mit dem Thema Compliance, in diesem Rahmen wurde auch die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB bzw. § 315 d HBG (Corporate Governance Bericht) vorbereitet. Unter Berücksichtigung der bereits im Entwurf vorliegenden neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex, wurde auch ein die Änderungen berücksichtigender Entwurf besprochen und angefertigt. Im Anschluss berichtete der Vorstand über die aktuelle geschäftliche Entwicklung. Neben dem Stand der per 10. Februar 2020 abgeschlossenen Refinanzierung stellte der Vorstand die Budget- und Liquiditätsplanung für 2020 und den vorläufigen Konzernabschluss 2019 nebst Planvergleich vor. Weitere Themen waren die erwartete Auslastungsentwicklung bis April 2020 und die zum 31. Dezember 2019 erfolgte Rückgabe der Einrichtungen Essen und Mülheim. Darüber hinaus wurden der Entwurf der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2020 sowie der Entwurf für den Bericht des Aufsichtsrates 2019 besprochen.

Am 22. April 2020 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2019 in Anwesenheit von Vertretern des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH statt. Diese stellten den Jahresabschluss der MATERNUS-Kliniken AG samt Lagebericht, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 samt Konzernlagebericht einschließlich der Prüfberichte des Abschlussprüfers umfassend vor. Diese Unterlagen wurden ausführlich im Gremium erörtert. Neben der Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 wurden auch die Ergebnisverwendung, der Bericht des Aufsichtsrates 2019, der nichtfinanzielle Konzernbericht 2019, der Abhängigkeitsbericht sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2020 inkl. des Beschlussvorschlags zur Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 beschlossen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschieden sich Vorstand und Aufsichtsrat für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen. Auf dieser Sitzung verabschiedeten Vorstand und Aufsichtsrat zudem den Corporate Governance Bericht sowie die jährliche Entsprechenserklärung für die MATERNUS-Kliniken AG, deren Veröffentlichung fristgerecht am 30. April 2020 auf der Webseite der

MATERNUS-Kliniken AG erfolgte. Zudem berichtete der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung und ging speziell auf die Umfinanzierung bzw. Liquiditätsplanung sowie den Umgang mit dem Coronavirus in den MATERNUS-Pflegeheimen und Rehabilitationskliniken ein. Des Weiteren berichtete er über die erwartete Auslastungsentwicklung des ersten Halbjahres 2020.

Am 22. September 2020 erteilte der Aufsichtsrat dem von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2020 für das Geschäftsjahr 2020 gewählten Abschluss- und Konzernabschlussprüfer Ernst & Young GmbH den entsprechenden Prüfungsauftrag. Der Vorstand berichtete über die aktuelle Lage vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den Senioreneinrichtungen und den Rehabilitationskliniken inklusive der wirtschaftlichen Auswirkungen. Neben der erwarteten Auslastungsentwicklung bis zum Jahresende 2020 und der Liquiditätsplanung für 2020 wurde auch der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020 erörtert.

Die letzte Sitzung des Berichtsjahres fand am 14. Dezember 2020 statt. Der Vorstand berichtete erneut über die aktuelle Lage der Corona-Pandemie und informierte den Aufsichtsrat diesbezüglich über die Situation in den Pflegeeinrichtungen und den Rehabilitationskliniken inklusive der wirtschaftlichen Auswirkungen. Zudem stellte der Vorstand die erwartete Auslastungsentwicklung bis zum Jahresende 2020 sowie das Konzernergebnis zum 30. November 2020 mit einem Plan/Ist-Abgleich vor. Ein weiteres Thema stellte die aktuelle Liquiditätsplanung per November 2020 dar. Des Weiteren erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat Konzepte zu strategischen Handlungsoptionen für die Rehabilitationskliniken in Bad Oeynhausen und Cham, die im Gremium ausführlich erörtert wurden. Der geplante Umbau des Altenpflegeheimes St. Christophorus in Pelm zu einer Tagespflegeeinrichtung war ebenfalls Gegenstand der Sitzung. Zudem besprach der Vorstand mit dem Aufsichtsrat die Eckdaten der Budgetplanung für 2021. Zum Schluss der Sitzung stellte der Vorstand den Entwurf eines Compliance Management Systems vor.

An den fünf Sitzungen des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2020 nahm im Durchschnitt stets die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder (rund 92 Prozent) teil. Der Aufsichtsrat war zu jeder Zeit beschlussfähig.

Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG ergab sich im Berichtsjahr keine Veränderung. Der Alleinvorstand Mario Ruano-Wohlers hat die Gesellschaft während des gesamten Jahres 2020 geleitet.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

Mit Beendigung des Betriebspachtvertrages der Einrichtung in Mülheim und der Übernahme aller Mitarbeiter*innen an dem Standort durch die neue Betriebsgesellschaft endete das Aufsichtsratsamt von Frau Christel Birkenkamp mit Ablauf des 31. Dezember 2019. An ihrer Stelle wurde die als examinierte Pflegefachkraft in der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen tätige Frau Andrea Bulmahn, wohnhaft in Minden, durch gerichtlichen Beschluss vom 17. März 2020 als Aufsichtsrats-mitglied bestellt.

Geleitet wurde der Aufsichtsrat unverändert durch seine Vorsitzende Frau Dr. Daniela Rossa-Heise. Darüber hinaus setzte sich der Aufsichtsrat aus dem Stellvertretenden Vorsitzenden Sven Olschar und den Mitgliedern Jörg Arnold, Andrea Bulmahn, Karl Ehlerding, Dietmar Erdmeier, Stephan Leonhard, Marion Leonhardt, Chris Buhrmeister-Recke, Helmuth Spincke, Andrea Traub sowie Sylvia Wohlers de Meie zusammen.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2020 über vier Ausschüsse:

  • Der Präsidiumsausschuss (vier Mitglieder) trat im Geschäftsjahr 2020 zwei Mal zusammen, nämlich im April und September 2020.
  • Der Vermittlungsausschuss (vier Mitglieder) hat im Berichtsjahr keine Sitzung abgehalten.
  • Der Prüfungsausschuss (drei Mitglieder) trat im Berichtsjahr nicht zusammen und wurde mit einstimmigem Beschluss vom 26. Februar 2020 mit sofortiger Wirkung aufgelöst. In Hinblick auf zu erwartende gesetzliche Änderungen (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität), beabsichtigt der Aufsichtsrat in 2021 die erneute Bildung eines Prüfungsausschusses.
  • Der Personalausschuss (vier Mitglieder) hat im Berichtsjahr vier Sitzungen abgehalten, zwei im Juni, eine im August und eine weitere im September 2020.

Alle nicht dem Präsidiums-, Vermittlungs-, Prüfungs- oder Personalausschuss unterfallenden Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und entschieden.

Corporate Governance

Vor dem Hintergrund der am 2. Januar 2020 in Kraft getretenen zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der Reformierung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr frühzeitig und intensiv mit dem neuen Entwurf des Kodex befasst. Der grundlegend überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex ist am 20. März 2020 in Kraft getreten (Fassung vom 16. Dezember 2019). Auf dieser Kodex-Fassung basiert die am 27. April 2021 vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB bzw. § 315 d HBG.

Der Kodex dokumentiert wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ein Schwerpunkt des reformierten Kodex liegt auf der Vorstandsvergütung und Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die MATERNUS-Kliniken AG integriert die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, inbegriffen die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der MATERNUS-Kliniken AG wird auf der Website www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investorrelations/corporate-governance-bericht/ veröffentlicht.

Die MATERNUS-Kliniken AG folgt bis auf einige Ausnahmen diesen Empfehlungen. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung angegeben und erläutert.

Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Jahres- und Konzernabschluss 2020

Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2020 gewählte Abschluss- und Konzernabschlussprüfer Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, hat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes sowie den Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Vor der Bilanzaufsichtsratssitzung am 27. April 2021 hat sich der Präsidiumsausschuss der MATERNUS-Kliniken AG intensiv mit den vorgenannten Abschlussunterlagen sowie den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers befasst und einen Empfehlungsbeschluss gegenüber dem Aufsichtsrat gefasst. Sämtliche dieser Unterlagen lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzaufsichtsratssitzung für eine eigene Prüfung vor.

Am 26. April 2021 fand in Gegenwart des Abschlussprüfers eine Vorbesprechung der Abschlussunterlagen statt. Auf der Bilanzaufsichtsratssitzung am 27. April 2021 berichtete der Abschlussprüfer umfassend über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Ergänzende Fragen des Aufsichtsrates beantwortete der Abschlussprüfer.

Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Präsidiumsausschuss und seiner eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 2020 der MATERNUS-Kliniken AG ist somit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzergebnisses 2020 stimmte der Aufsichtsrat ebenso zu.

Auch den gesondert aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht hat der Aufsichtsrat geprüft, es wurden keine Einwendungen erhoben.

Darüber hinaus sind die erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses erstmals im ESEF-konformen Format erstellt und vom Abschlussprüfer entsprechend geprüft worden.

Den vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) hat der Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  • bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, nicht unangemessen hoch war."

Der vom Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht und der dazugehörige Prüfungsbericht des Abschlussprüfers waren ebenso Gegenstand der Bilanzaufsichtsratssitzung am

  1. April 2021. Auch diese Unterlagen hat der Aufsichtsrat umfassend erörtert und er kam zu dem Ergebnis, dass sich gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.

Zudem wurde auf dieser Sitzung auch die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 24. Juni 2021 besprochen und beschlossen. Diese umfasst erstmals das gem. § 120a AktG vom Aufsichtsrat zu erstellende Vergütungssystem für den Vorstand sowie das gem. § 113 Abs. 3 AktG für den Aufsichtsrat zu erstellende Vergütungssystem, über welches die Hauptversammlung beschließen muss. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der Unsicherheiten ob ihres weiteren Verlaufs haben sich Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, auch für die ordentliche Hauptversammlung 2021 eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen abzuhalten.

Der vorliegende Bericht des Aufsichtsrates 2020 wurde am 27. April 2021 ebenfalls besprochen und verabschiedet.

Dank

Einen besonderen Dank möchte der Aufsichtsrat allen Mitarbeiter*innen des MATERNUS Konzerns für ihren tatkräftigen Einsatz im Berichtsjahr ausrichten. 2020 war durch die Corona-Pandemie, speziell für die Pflegebranche, ein sehr herausforderndes Jahr. Umfangreiche gesundheitliche Schutz- und Hygienekonzepte mussten in den laufenden Betrieb der Senioreneinrichtungen und Rehabilitationskliniken integriert, umgesetzt und beständig an die aktuelle Infektionslage angepasst werden, was neben der erhöhten psychischen Belastung auch einen nicht unbeachtlichen zeitlichen Mehraufwand zur Folge hatte. Zudem war es im Bereich der Rehabilitation aufgrund signifikanter Belegungsminderungen zeitweilig notwendig, Kurzarbeit einzuführen.

Auch dem Vorstand gilt der Dank des Aufsichtsrates für seine erbrachte Leistung sowie die stets vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Das Corona-Jahr 2020 erforderte eine beständige Anpassung der Unternehmensstrategie an die aktuelle Lage.

Berlin, im April 2021

Der Aufsichtsrat

Dr. Daniela Rossa-Heise Vorsitzende

Aktie der MATERNUS-Kliniken AG

Überblick

2020 war ein sehr volatiles und eines der denkwürdigsten Jahre an den internationalen Finanzmärkten. Die Corona-Pandemie führte Ende Februar 2020 zu einem plötzlichen drastischen Einbruch der globalen Aktienmärkte, kurz darauf gefolgt von einer ebenso unerwarteten raschen und kräftigen Kurserholung. Zu Jahresbeginn war der deutsche Leitindex DAX noch auf ein Rekordhoch von 13.795 Zählern geklettert, unberührt von der bereits in China grassierenden Corona-Pandemie. Mit der Erkenntnis, dass sich das Coronavirus zu einer globalen Pandemie entwickelt hatte, brachen die internationalen Aktienmärkte Ende Februar 2020 ein. Bis Mitte März 2020 verlor der DAX 39Prozent an Wert auf ein Tief von 8.256 Zählern. Der amerikanische Index S&P 500, der die Aktien von 500 der größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen umfasst, sackte bis zu seinem Tiefpunkt am 23. März 2020 gegenüber Jahresbeginn um 34Prozent ab. Auch der amerikanische Dow Jones, welcher am 12. Februar noch einen neuen Höchstwert von 29.569 Zählern erreicht hatte, ging um 38 Prozent auf 18.214 Punkte am 23. März zurück.

Von diesem Crash haben sich die Aktienmärkte in Folge aber überraschend stark und dynamisch erholt. Angeführt von den USA und dem dort stark gewichteten Technologiesektor erreichten internationale Indizes im Jahresverlauf sogar wieder neue Rekordwerte. Der Ausbruch des Coronavirus sorgte für eine beschleunigte Digitalisierung der Wirtschaft. Die treibende Kraft an den Börsen waren Aktien, die von den pandemiebedingten Veränderungen der Arbeitswelt sowie den Mobilitätsbeschränkungen profitierten, während die Corona-Pandemie Unternehmen der Branchen Tourismus, Freizeit, Veranstaltungen und Flugzeugbau stark zugesetzt hat.

Der DAX kletterte nach den Weihnachtsfeiertagen 2020 erstmals über die Marke von 13.900 Punkten und schloss das Jahr 2020 bei 13.719 Zählern. Dies entspricht einem Jahresgewinn von 3,6 Prozent. Im europäischen Vergleich hat der DAX damit eine deutlich stärkere Performance als andere Indizes gezeigt, weil Deutschland von der Corona-Pandemie weniger hart getroffen wurde, als beispielsweise Italien oder Spanien. Der Dow Jones schloss 2020 mit 30.606 Punkten, was einem Jahresplus von 6,9 Prozent entspricht. Der S&P 500 verbuchte auf Jahressicht sogar +15,3 Prozent.

Der Vergleichsindex SDAX hat sich in 2020 mit +18 Prozent wesentlich stärker entwickelt als der DAX, auch getrieben durch die Indexüberprüfung der Deutschen Börse im Dezember und die neue Zusammensetzung mit von der Coronakrise profitierenden Aktien, wie den Online-Händlern Westwing und Home24. Nach 12.546 Zählern zu Jahresbeginn 2020 und dem Crash auf 7.996 Zähler am 18. März 2020, erholte sich der S-DAX wieder kräftig und konnte kurz vor Jahresende 2020 sogar ein neues Allzeithoch von 14.767 Punkten erreichen.

Die MATERNUS-Aktie (Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse) notierte analog zum Markt bis Ende Februar 2020 zunächst stabil bei ihrem Jahresanfangskurs von 2,04 € (XETRA) unter nur sehr geringfügigen Kursschwankungen. Ab Ende Februar brach auch der Kurs der MATERNUS-Aktie stark ein, im Tief notierte sie am 18. März 2020 bei nur noch 1,05 €. Hiervon erholte sie sich in Folge aber wieder rasch und übertraf Ende Mai 2020 erstmals ihr Kursniveau zu Jahresbeginn, welches sie im weiteren Jahresverlauf 2020 nicht erneut berührte. Mit Ausnahme leichter Kursverluste im September 2020 wies

die MATERNUS-Aktie unter kräftigen Handelsvolumina eine starke und deutlich aufwärts gerichtete Performance auf. Im Hoch kletterte die MATERNUS-Aktie Anfang Dezember auf 4,46 € und schloss 2020 mit einem Kurs von 4,38 €. Auf Jahressicht hat die MATERNUS-Aktie damit ein überproportionales und deutlich den Markt übertreffendes Kurswachstum von knapp 115 Prozent aufgezeigt. Die starke Performance der MATERNUS-Aktie spiegelte sich in einem kräftigen Anstieg der Marktkapitalisierung der MATERNUS-Kliniken AG wider. Zum 30. Dezember 2020 hat sich die Marktkapitalisierung gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt auf 89,8 Mio. € (Schlusskurs: 4,38 €; Vorjahr: Marktkapitalisierung von 42,8 Mio. € bei einem Schlusskurs von 2,04 €). Auch die Börsenumsätze (XETRA) der MATERNUS-Aktie legten in 2020 deutlich auf rund 954.100 Stück (Vorjahr: 368.200 Stück) zu. Fast die Hälfte der Börsenumsätze entfiel allein auf das zweite Quartal 2020. Hier wurden mit rund 471.000 Stück mehr Aktien als im gesamten Vorjahr gehandelt.

In das Geschäftsjahr 2021 startete die MATERNUS-Aktie mit einem Kurs von 4,26 €. Dieses Kursniveau konnte sie nachfolgend aber nicht halten. Bereits wenige Tage später wurde die Marke von 4,00 € unterschritten. Hierauf setzte eine starke Kursvolatilität mit rasch aufeinander wechselnden Kursgewinnen und -verlusten ein. Anfang Februar wurde die Marke von 4,20 € erstmals wieder, bis zum 31. März 2021 aber nicht erneut erreicht. Am 23. Februar 2021 sank die MATERNUS-Aktie auf ihr Quartalstief von 3,90 €, erholte sich hiervon aber binnen weniger Tage wieder. Seit Anfang März 2021 notiert sie wieder oberhalb der Marke von 4,00 €. Das erste Quartal 2021 schloss die MATERNUS-Aktie mit einem Kurs von 4,10 €, entsprechend einer Marktkapitalisierung von 86,0 Mio. € (bei unveränderter Aktienanzahl von 20.970.000 Stück).

Der S-DAX hat analog zum Gesamtmarkt im ersten Quartal 2021 trotz anhaltenden Corona-Lockdowns zunächst seine aufwärts gerichtete Tendenz fortgesetzt und kletterte am 16. Februar 2021 auf ein neues Allzeithoch von 15.872,83 Zählern. Anfang März 2021 führten in einem nervösen Markt unklare Äußerungen des US-Notenbankpräsidenten bezüglich der weiteren Zinspolitik zu einem starken kurzfristigen Kursrutsch. Der S-DAX ging im Tief auf bis unter 14.700 Zähler zurück. In der darauffolgenden Woche war die Marke von 15.400 Zählern aber wieder durchbrochen. Der S-DAX schloss am 31. März 2021 mit 15.447,68 Zählern.

Aktionärsstruktur

Auch im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine Veränderungen an der Aktionärsstruktur der MATERNUS-Kliniken AG. Der Großaktionär, die CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH (CURA), Hamburg, hält unmittelbar 2,25 Prozent des Grundkapitals der MATERNUS-Kliniken AG. Mittelbar sind dem Mehrheitsaktionär CURA über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg, 79,45 Prozent der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2020 besteht gemäß § 17 AktG ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheim GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen. Daneben hält Frau Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. Derzeit sind dem Vorstand keine weiteren Unternehmen bzw. Investoren bekannt, die mehr als drei Prozent der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG halten.

Investor Relations

Die MATERNUS-Kliniken AG informiert ihre Aktionär*innen und den Kapitalmarkt stets unverzüglich und transparent über relevante Unternehmensereignisse. So erfolgten auch in 2020 neben den gesetzlichen Pflichtmitteilungen (dies betraf zwei Ad-Hoc-Mitteilungen bzgl. der erfolgreichen Refinanzierung sowie Ende Oktober 2020 die Anhebung der Jahresprognose 2020) begleitende Corporate News zu der Veröffentlichung der Abschlüsse zum Geschäfts- und Halbjahr. Damit erfüllt die MATERNUS-Kliniken AG die hohen Transparenzanforderungen, welche sich aus der Notierung der Aktie im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ergeben. Umfassende Informationen über die Gesellschaft stehen auf der Internetseite www.maternus.de/investor-relations zur Verfügung. Neben den Finanzberichten und Unternehmensmitteilungen findet sich dort auch der aktuelle Finanzkalender für das

laufende Geschäftsjahr, der Corporate Governance Bericht sowie der Nichtfinanzielle Konzernbericht für die MATERNUS-Kliniken AG.

Stammdaten

WKN 604400
ISIN DE0006044001
Börsenkürzel MAK
Handelssegment Regulierter Markt (General Standard)
Art der Aktien Auf den Inhaber lautende Stamm
aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von jeweils 2,50 €
2020 2019
Grundkapital 52.425.000 € 52.425.000 €
Aktienanzahl 20.970.000 20.970.000
Aktienkurs zu Beginn
des Geschäftsjahres*
2,04 € 1,87 €
Aktienkurs zum Ende
des Geschäftsjahres*
4,38 € 2,04 €
Prozentuale Veränderung
im Jahr +114,7 +9,1
Marktkapitalisierung
zum 31.12.
89.751.600 € 42.778.800 €
Jahreshoch* 4,46 € 2,30 €
Jahrestief* 1,05 € 1,62 €

*Kurse XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG

Finanzkalender 2021

24. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2021
26. August Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
zum 30. Juni 2021

Nichtfinanzieller Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2020

Nachhaltigkeit bei MATERNUS

Nachhaltigkeit ist bei der MATERNUS-Kliniken AG integraler Teil des Geschäftsmodells, denn durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen, Ambulanten Diensten, Betreutem Wohnen und Rehabilitationskliniken verbinden wir unternehmerisches Handeln mit dem Dienst an der Gesellschaft. Die Verantwortung für das Thema unterliegt dem Vorstand. Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen dieser Sitzungen besprechen sie alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr waren die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19, die Maßnahmen zur Gewinnung von Auszubildenden sowie der Einsatz von Fremdpersonal. Neben den Sitzungen dieses Leitungsgremiums findet ebenfalls ein regelmäßiger direkter Austausch der operativen Geschäftsführung mit den Regionalzuständigen und den Einrichtungsund Klinikleitungen statt, mit dem Ziel der Prozessoptimierung, der Auslastungssicherung und -steigerung sowie um die Mitarbeiterzufriedenheit und das Qualitätsniveau auf einem hohen Standard zu halten und zeitnah auf Veränderungen und potentielle Risiken reagieren zu können. Es finden in regelmäßigen Abständen zudem auch Treffen des Leitungsgremiums mit den Abteilungs- und Teamleitungen statt, um einen transparenten Informationsaustausch zwischen den Abteilungen und Teams zu fördern und sicherzustellen.

Im Bereich Qualitätsmanagement gibt es zum Beispiel einen regelmäßigen Jour Fixe zwischen operativer Geschäftsführung und dem Leiter des Zentralen Qualitätsmanagement (ZQM). Wöchentlich findet eine Telefonkonferenz statt. Hier werden aktuelle Fragen und Probleme erörtert und Lösungen besprochen. Dies führt dazu, dass zeitnah und unkompliziert auf Fragen aus den Regionen reagiert werden kann, da die Qualität in den Einrichtungen maßgeblich von den Mitarbeitenden abhängig ist. Diese Treffen dienen außerdem als Vorbereitung für den regelmäßigen wöchentlichen Jour Fixe zwischen Geschäftsführung und ZQM. So entstehen Synergieeffekte, die in Anbetracht der allgemeinen Personalsituation im Pflegebereich enorm wichtig sind. Beispielhaft sei hier die verkürzte Reaktionszeit bei Bewerbungen für den Bereich Pflegedienstleitung genannt.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren steuert die MATERNUS-Kliniken AG ihre unternehmerischen Ziele auch nach nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Bedeutsame steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die wöchentliche Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Pflegestufen- bzw. Pflegegradverteilung und die Einhaltung von Personalschlüsseln und Fachkraftquoten nach der Vorgabe durch die Kostenträger. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 39 dieses Geschäftsberichtes.

Wesentliche Themen

Im Rahmen der erstmaligen Berichterstattung gemäß CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) haben wir 2017 eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dabei haben sich der Vorstand sowie die Abteilungs- und Teamleiter systematisch mit der Identifizierung der Themen auseinandergesetzt, die sowohl für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage als auch für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Diese Analyse hat fünf Themen aus den Bereichen Arbeitnehmerund Sozialbelange als wesentlich für die MATERNUS-Kliniken AG identifiziert:

  • Mitarbeiterbindung
  • Gewinnung von Mitarbeitenden
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensqualität der Bewohner*innen
  • Qualität in den Rehabilitationskliniken/Therapiequalität

Im Berichtsjahr wurden die Themen auf Aktualität hin überprüft mit dem Ergebnis, dass sie weiterhin Bestand haben.

Risiken im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Aspekten

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig zu erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt die MATERNUS-Kliniken AG über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für die MATERNUS-Kliniken AG eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im Konzern der MATERNUS-Kliniken AG eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungsund Kontrollprozesse. Die Bewertung und Steuerung der Risiken basieren auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung und werden vom Vorstand überwacht und maßgeblich gesteuert.

Die MATERNUS-Kliniken AG hat risikosenkende Maßnahmen implementiert. Bei einer Nettobetrachtung der Risiken wurden keine außergewöhnlichen Risiken identifiziert, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die im Gesetz genannten Aspekte haben oder haben werden.

Eine ausführliche Darstellung unseres Risikomanagements findet sich auf Seite 41 des Konzernlageberichtes.

Mitarbeiter*innen

Die Kompetenz und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen sind außerordentlich wichtig für das Wohlergehen und die Zufriedenheit unserer Bewohner*innen und Patient*innen und damit entscheidend für den Erfolg unseres Unternehmens. 2020 haben wir die Zahl unserer Mitarbeiter*innen auf knapp 2.300 erhöht – ein Zuwachs von über 30 Prozent. Mit diesem Zuwachs sind wir sehr zufrieden, denn der Mangel am Markt für examinierte Fachkräfte und Spezialisten in der Kranken- und Altenpflege ist noch größer geworden, während der Bedarf durch die steigende Lebenserwartung der Menschen weiter zunimmt. Um die Pflege sicherzustellen, muss sich die Zahl der Pflegekräfte einer Studie vom Institut der deutschen Wirtschaft in Berlin zufolge bis 2035 deutschlandweit um gut 44 Prozent erhöhen. Der Mangel an Fachkräften zeigt sich auch in anderen Statistiken: Gemeldete Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte und -spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 205 Tage vakant (gleitender Jahreswert Oktober 2019) – noch mal 22 Tage länger als 2018. Die Arbeitslosen-Stellen-Relation beläuft sich auf 25 Arbeitslose zu 100 gemeldeten Stellen. Für die MATERNUS-Kliniken AG sind deshalb die Themen Mitarbeiterbindung, Gewinnung von Mitarbeiter*innen und Aus- und Weiterbildung wesentlich, um dieser Herausforderung begegnen zu können.

Sondersituation COVID-19-Pandemie

2020 hatten wir eine zusätzliche Herausforderung zu bewältigen – die COVID-19-Pandemie. Wir waren auf mehreren Ebenen betroffen. Der Mangel an Personal wurde durch zusätzliche Aufgaben (z. B. Testungen, Beschaffung von mangelnden Schutzausrüstungen) und durch Krankheit oder Quarantäne verursachte Ausfälle verstärkt. Außerdem standen viele vor ganz praktischen Herausforderungen durch geschlossene Kitas oder Homeschooling, einige hatten Ängste und Fragen.

Durch unser gut aufgestelltes Personalmanagement und die etablierten Konzernstrukturen sind wir diesen Herausforderungen erfolgreich begegnet. Insgesamt gab es eine große Solidarität im gesamten Konzern. So haben wir den Personaleinsatz konzernweit koordiniert und gesteuert und Personal aus nicht betroffenen Einrichtungen zeitweise an anderen Standorten eingesetzt, was u. a. durch finanzielle Anreize gut angenommen wurde. Darüber hinaus haben wir verstärkt neues Personal rekrutiert. Ganz ausgleichen konnten wir den Personalmangel allerdings nicht, so dass wir teilweise zusätzliche Zeitarbeitskräfte eingesetzt haben.

In unsicheren Zeiten ist vor allem eine offene und transparente Kommunikation wichtig. Deshalb wurde regelmäßig konzernweit informiert – z. B. über Fragen- und Antwortenlisten oder den Austausch mit den Einrichtungsleitungen. Dabei haben wir, wo immer es möglich war, auf Telefonkonferenzen und Videomeetings gesetzt. In der Hauptverwaltung, in der es keinen direkten Kontakt zu Bewohner*innen und Patient*innen gibt, haben wir Mobile-Office-Lösungen eingeführt. Schulungen haben wir im begrenzten Rahmen online angeboten und durchgeführt.

Personalmanagement

Trotz der Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie haben wir unser Personalmanagement 2020 weiter ausgebaut und verbessert. Dazu gehört die Gründung eines neuen Teams "Dienstplanmanagement & Support, HR-Steuerung". Schwerpunkte der Arbeit waren

  • Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden in Pflege und Service im Umgang mit unserer Software HEIMBAS Dienstplanmanager,
  • Förderung einer vorausschauenden und ausgewogenen Dienstplanung,
  • zentralisierte und damit beschleunigte Prüfung von Personalanforderungen und Fremdarbeitsanträgen.

Darüber hinaus ist die Erweiterung unseres Qualifikationsmanagement in LOGA, unserem HR-System geplant. Damit können wir zentral überprüfen, ob alle Pflichtschulungen in den Einrichtungen stattgefunden haben und damit

sicherstellen, dass wir allen pflege- und heimrechtlichen Anforderungen entsprechen. Perspektivisch soll der Einsatz auch auf die Kliniken ausgeweitet werden.

Darüber hinaus haben wir eine Hotline-Dienstplanmanagement eingerichtet, die Mitarbeiter*innen zeitnah bei ihren Anliegen unterstützt und Hilfestellung leistet. Mehr als 40 methodisch und didaktisch durchdachte Arbeitshilfen und Schulungsunterlagen gibt es seit 2020 auch im Intranet auf unserer neuen Schulungsplattform. Das Angebot wurde von unseren Mitarbeitenden sehr gut angenommen. Unsere ursprünglich geplanten umfangreichen Präsenzschulungen sowohl der langjährigen als auch der neuen Mitarbeiter*innen zur Dienstplanung haben wir erfolgreich online durchgeführt.

Mit den Ergebnissen unserer Arbeit sind wir sehr zufrieden. Denn wir merken, dass die verschiedenen Formate zur Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden beitragen. Darüber hinaus optimieren wir damit sowohl betriebswirtschaftliche als auch Qualitätsprozesse, z. B. durch den geringeren Einsatz von Zeitarbeitskräften. Für die kommenden Jahre haben wir neben der fortlaufenden Weiterentwicklung vor allem weitere Schulungsformate geplant, die sowohl deutlicher die Zielgruppenorientierung mit ihren individuellen Praxisbedarfen in den Fokus stellen als auch die fortlaufende Optimierung des Personalanforderungsprozesses. So wollen wir auch weiterhin durch Kompetenzaufbau und sinnvoll durchdachte Abläufe Zeit- und Personalressourcen gewinnen.

Mitarbeiter*innenbindung

Unser Ziel ist es, die Mitarbeiter*innen langfristig an MATERNUS zu binden. Um dies zu erreichen, haben wir verschiedene Maßnahmen und Instrumente (s. u.) implementiert. Den Erfolg dieses Anspruches an uns selbst messen wir über die Fluktuationsquote und die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit. Dabei gilt: Je länger, je lieber. Im Jahr 2020 ist die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit um 16 Prozent auf 7,3 Jahre gestiegen – ein schöner Erfolg. Auf diesem Erfolg wollen wir uns nicht ausruhen, deshalb haben wir 2020 erstmals eine weitestgehend flächendeckenden Personalbefragung in den Pflegeeinrichtungen und Kliniken durchgeführt. Abgefragt wurden vor allem weiche Faktoren wie Führungsverhalten, Betriebsklima und Arbeitsbedingungen. In Arbeitsgruppen haben wir anschließend aus den Ergebnissen Maßnahmenpläne abgeleitet, um die identifizierten Verbesserungsmöglichkeiten umzusetzen.

Durchschnittliche Konzernzugehörigkeit

(in Jahren)
2018 2019 2020
Pflege 6,0 5,8 6,3
Reha 8,7 8,2 9,5
Holding 7,0 5,9 6,5
Recatec 6,5 6,9 8,1

Gesamt 6,5 6,3 7,3

Einarbeitung

Ein systematischer Einarbeitungsprozess ist für die Bindung der Mitarbeiter*innen von großer Bedeutung. Denn vor allem die ersten Wochen sind kritisch für die Entscheidung, ob jemand langfristig im Unternehmen bleibt. Am Anfang sollen die neuen Mitarbeiter*innen vor allem zuschauen und lernen und an die Tätigkeiten und die spezifischen Ausprägungen der Pflegeprozesse im Unternehmen herangeführt werden. Dies gewährleisten wir mithilfe unseres konzernweiten Einarbeitungskonzeptes und mit konkreten Einarbeitungsplänen in den Einrichtungen. Zusätzlich gibt es ein Handbuch mit detaillierten Checklisten und Prozessbeschreibungen als weitere Hilfestellung und als jederzeit verfügbares Nachschlagemedium. Für 2020 hatten wir uns vorgenommen, das Einarbeitungskonzept weiterzuentwickeln und einen konzernweiten Onboardingprozess zu konzipieren, ein Mentorenprogramm einzuführen und die Konzepte regelmäßig zu evaluieren. Aufgrund der zusätzlichen Herausforderungen durch COVID-19 haben wir diese Maßnahmen auf 2021 verschoben.

Besonders wichtig ist die Einarbeitung unserer Einrichtungsund Pflegedienstleitungen, die neben dem Einarbeitungsprozess, auch an diversen Schulungen teilnehmen. Dies sind z. B. Schulungen zur Dienstplangestaltung, zur Abrechnung, zu Arbeitsrechtsthemen, zu Datenschutz und Marketing sowie zu betriebswirtschaftlichen Grundlagen, Controlling und Kennzahlensystemen. Im Berichtsjahr haben wir diese Schulungen ausnahmslos online durchgeführt.

Arbeitszeiten

Viele unserer Mitarbeiter*innen kümmern sich neben dem Beruf um Kinder oder ältere Angehörige und wollen deshalb gern mit reduzierter Stundenzahl oder flexibel arbeiten. Wir versuchen, sofern es mit dem Dienstplan vereinbar ist, auf die individuellen Wünsche einzugehen. Ein Viertel unserer Mitarbeitenden war 2020 teilzeitbeschäftigt. Aktuell gibt

es bei uns über 50 verschiedene Arbeitszeitmodelle. So werden neben unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten z. B. auch Präferenzen für bestimmte Tage und Schichten berücksichtigt. In den patientenfernen Abteilungen in den Kliniken und in der Hauptverwaltung ist das noch leichter umzusetzen. Hier gibt es lediglich Kernarbeitszeiten oder die Vorgabe von Mindestbesetzungen und seit 2020 auch die Möglichkeit des mobilen Arbeitens.

Der Übergang in den Ruhestand kann unter Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gleitend erfolgen. Mitarbeiter*innen, die eine längerfristige Fortbildung machen, können ihre Stunden reduzieren. Das wurde im Berichtsjahr von Mitarbeitenden verstärkt in Anspruch genommen und vom Unternehmen aktiv angeboten.

Personalkennzahlen 2020

Kopf-
zahl
Vollzeit-
kräfte
Anzahl Teil-
zeitkräfte
in Prozent
Pflege 1.375 1.011 26,5
Reha 375 304 18,9
Holding 38 33 13,2
Recatec 497 339 31,8
Gesamt 2.285 1.687 26,2

Vergütung

Eine Maßnahme zur Bindung der Mitarbeiter*innen war 2020 eine deutliche Erhöhung der Vergütung. So haben wir für die meisten Einrichtungen erfolgreich neue Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern geführt. Im Ergebnis konnten wir dadurch die Gehälter in den Einrichtungen um durchschnittlich 4 Prozent anheben. Dabei haben wir nicht nur die Grundgehälter gesteigert, sondern auch teilweise verschiedene Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, steuer- und sozialversicherungsfreie Jubiläums- und Geburtstagsprämien oder erfolgsabhängige Jahresprämien eingeführt. Darüber hinaus haben wir die steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit kräftig erhöht. Für das "Einspringen aus dem Frei" führten wir einen Zuschlag auf den Stundenlohn von bis zu 33,33 Prozent ein. Eine Win-Win-Situation, denn die Mitarbeitenden verdienen durch ihre Flexibilität mehr Geld, während gleichzeitig Zeitarbeit vermieden werden kann. Die Vergütung für unsere Auszubildenden wurde angehoben und entspricht schon jetzt dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst.

Um diese Leistungen für alle Mitarbeitenden transparent und rechtsverbindlich zu gestalten, haben wir mittlerweile in allen Einrichtungen Arbeitgeberrichtlinien oder Betriebsvereinbarungen zu den Vergütungsregelungen eingeführt.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Gerade bei körperlich anstrengenden Berufen ist die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Denn wir wollen zufriedene Mitarbeiter*innen, die ihre Gesundheit erhalten und stärken können. Übergeordnete Aufgaben wie die Implementierung gesetzlicher Vorgaben, die Unterstützung bei generellen Fragen und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind zentral organisiert.

Zusätzlich ermitteln die einzelnen Pflegeeinrichtungen und Kliniken ihren individuellen Bedarf und erarbeiten passende Angebote an BGF-Maßnahmen. So haben einzelne Einrichtungen Kooperationsvereinbarungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung mit den Krankenkassen und bieten z. B. klassische Rückenschulungen, Raucherentwöhnungskurse oder Kooperationen mit Fitnessstudios an.

Wertschätzung

2020 fand der Pflegedanktag in allen Pflegeeinrichtungen bereits zum sechsten Mal statt. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit und die Wertschätzung für Pflegende (ob beruflich oder privat) und ihre Arbeit zu erhöhen. Die Botschaft lautet: "Danke an alle Pflegenden". Beim jährlichen Gewinnspiel werden Menschen nominiert, die sich aufopfernd für andere einsetzen. Im Berichtsjahr wurden pflegende Angehörige, die eigenen Mitarbeiter *innen aber auch Pflegekräfte anderer Anbieter zum Gewinnspiel eingeladen und prämiert. Auf der eigenen Landingpage "www.pflegedanktag.de" findet man sowohl Rückblicke als auch die aktuelle Kampagne.

Mitarbeiterentwicklung

Einmal im Jahr führen wir mit den Mitarbeiter*innen der Kliniken, die länger als ein Jahr bei MATERNUS beschäftigt sind, ein strukturiertes Entwicklungsgespräch. Dabei legen wir großen Wert auf das persönliche Feedback der Beschäftigten und einen intensiven Austausch zwischen dem Mitarbeitenden und seinem Vorgesetzen. Ablauf und Inhalt der Gespräche sind im Qualitätsmanagementhandbuch festgelegt. Ziel dieser Gespräche ist es, dass sowohl der Arbeitgeber seine Erwartungen und Einschätzungen formulieren, als auch, dass der Mitarbeitende seine Erwartungen, Zielvorstellungen und seinen Unterstützungsbedarf äußern kann. So kann eine gemeinsame bestmögliche Verwirklichung der Vorstellungen erreicht werden. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitenden eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten (s. u.).

Gewinnung von Mitarbeitenden

Der Fachkräftemangel in unserer Branche ist eine große Herausforderung, der Wettbewerb um neue Mitarbeitende und Auszubildende groß. Deshalb ist es unser Ziel, unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern. Um neue Mitarbeitende zu gewinnen, haben wir auch 2020 eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt.

Personen erreichen, die gerade nicht selber aktiv nach einer Stelle suchen – dafür haben wir 2020 erneut in großem Maße Postwurfsendungen genutzt und damit mehrere zehntausend Haushalte erreicht. Eine große Reichweite erzielen wir auch über deutschlandweite und lokale Stellenbörsen. Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen hatten wir bereits 2019 automatisiert, um eine lückenlose Veröffentlichung sicherzustellen. Regelmäßig aktualisieren wir die Anzeigentexte und passen sie auf lokale Besonderheiten an.

Der Einsatz von Pflegefachkräften aus dem europäischen und nicht europäischen Ausland bekommt eine immer größere Bedeutung. Im Berichtsjahr haben wir die Kontakte zu Vermittlern weiter ausgebaut. Besonders viele Gespräche haben wir mit Vermittlern von ausländischen Pflegefachkräften aus Vietnam und den Philippinen geführt. 2020 hat die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DFGP) ihre Arbeit aufgenommen. Wir hatten uns bereits 2019 dort angemeldet mit der Hoffnung auf eine deutliche Vereinfachung im Prozess der Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte. Die DFGP hat das ursprüngliche Konzept aber geändert. Sie agieren nun als Unterstützer in Fragen zur Einreise und wollen zukünftig Vermittler koordinieren.

Social Media spielt bei der Gewinnung von Mitarbeitenden und Auszubildenden eine große Rolle. Wir nutzen Kanäle wie Facebook, Bewertungsportale, eBay-Kleinanzeigen-Accounts sowie zusätzlich die Karriereseiten der

Einrichtungen. Auch die seit 2019 existierende Bewerbungsmöglichkeit über WhatsApp haben wir 2020 fortgeführt. Ebenso wie die einfache und schnelle Bewerbung über Indeed, durch die eine Bewerbung praktisch mit einem Klick möglich ist. Mittels dieser Instrumente werden Bewerbern Hürden genommen und sie ermutigt, einfacher und schneller Bewerbungen zu senden. Auch die Kooperation mit der Agentur für Arbeit und den Schulen vor Ort haben wir fortgesetzt. Bedingt durch die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie haben wir allerdings kaum Veranstaltungen oder Jobmessen besuchen können. Und auch Mund-zu-Mund-Propaganda hilft, weshalb wir auch 2020 unsere internen Aktionen "Mitarbeiter werben Mitarbeiter", "Mitarbeiter werben Azubis" und "Azubis werben Azubis" beibehalten haben.

Mit dem Ergebnis unserer Bemühungen sind wir zufrieden. Die Zahl der Bewerbungen ist um 43 Prozent gestiegen, pro Monat haben wir rund 1.000 Bewerbungen erhalten. Die Zahl unserer Auszubildenden liegt mit 152 etwa auf Vorjahresniveau.

Um die Attraktivität unserer Rehabilitationskliniken für Assitenzärztinnen und Assistenzärzte zu steigern, versuchen wir möglichst viele Weiterbildungsermächtigungen anzubieten. Das ermöglicht Assitensärztinnen und Assistenzärzte, ihre Ausbildung bei MATERNUS zu absolvieren.

Aus- und Weiterbildung

Die Ausbildung von Nachwuchskräften und die Weiterbildung unserer Mitarbeiter*innen ist eine der zentralen Säulen unseres Personalmanagements. Dabei ist es unser Ziel, einen optimalen Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter*innen zu erreichen. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter*innen speziell für die besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit aus- und weitergebildet werden. Künftig wollen wir das über das Bildungscontrolling in unserem HR-System LOGA, welches 2021 für alle Einrichtungen eingeführt werden soll, auch quantitativ messbar machen.

2019 hatten wir den Entschluss gefasst, ab 2020 die Führungskräfte noch besser zu schulen, verstärkt Nachwuchsführungskräfte heranzuziehen, unser Nachwuchsführungskräfteprogramm (Führungskräfteentwicklung-Starter-Programm (FKE-Starter Programm)) zu überarbeiten sowie einen Talentpool anzulegen. Damit haben wir wie geplant begonnen.

Seit 2020 bieten wir zwei neue Seminare an: "Führung als erfahrene Führungskraft" und "Führung als angehende oder neue Führungskraft". Im Seminar für erfahrene Führungskräfte geht es primär um Kompetenzerweiterung, Analyse und Selbstreflexion. Im Seminar für angehende und neue Führungskräfte stehen die eigene Rolle als Führungskraft, Führungsstile und -instrumente sowie die Grundlagen der Kommunikationspsychologie im Mittelpunkt. Bei beiden Seminaren ist der persönliche, reale Austausch wichtig, eine Online-Schulung ist dafür ungeeignet. Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben wir es deshalb 2020 nicht geschafft, dass alle rund 100 Führungskräfte an einem der Seminare teilnehmen konnten.

Das FKE-Starter Programm haben wir 2020 neu konzipiert. Es richtet sich an Team- und Abteilungsleiter*innen der Hauptverwaltung mit Führungserfahrung von weniger als 5 Jahren, sowie an angehende Einrichtungsleiter*innen und Trainees mit maximal 2 Jahren Führungserfahrung. Die jährlichen Teilnehmer*innen aus dem FKE-Starter Programm gehen nach dem Abschluss in den Talentpool. Im September haben wir mit ersten Teilnehme*innen gestartet, mussten dann aber pausieren und werden ab Frühjahr 2021 mit dem Programm weitermachen.

Üblicherweise besteht bei MATERNUS die Möglichkeit, externe Weiterbildungen zum Praxisanleiter, Wohnbereichsleiter, zur Pflegedienst- oder Einrichtungsleitung sowie zum Wundexperten, Hygienebeauftragten und zur gerontopsychiatrischen Fachkraft zu besuchen. Dafür stellen wir die Mitarbeiter*innen fast ausschließlich unter voller Lohnfortzahlung frei und übernehmen vollständig die Kosten der Maßnahme sowie die Reise- und Unterbringungskosten. Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben diese 2020 leider nur sehr reduziert stattgefunden.

Seit 2020 gibt es nur noch die generalistische Pflegeausbildung, d. h. die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen wurden zusammengelegt. Auch wir bilden nun zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann aus. Die Umstellung hat gut geklappt. Für die Praxiseinsätze kooperieren wir mit örtlichen Kliniken.

Neben dem zentralen Fort- und Weiterbildungsprogramm bieten die einzelnen Standorte zusätzlich Fachseminare an. Diese fachlichen Weiterbildungen vor Ort werden durch die regionalen Qualitätsmanagementbeauftragten (rQMB) durchgeführt (siehe auch Abschnitt "Qualität").

Den optimalen Qualifizierungsgrad unserer Mitarbeiter*innen streben wir auch in den Reha-Kliniken an. Deshalb führen wir abteilungsbezogene, zentrale und externe Schulungen in den Kliniken durch. Durch die COVID-19-Pandemie wurden diese allerdings bis Mai 2021 ausgesetzt.

Qualität

Im Mittelpunkt unseres Handels steht, Sicherheit und Fürsorge für unsere Bewohner*innen und Patienten*innen zu gewährleisten – jeden Tag und an jedem Standort. Unser Qualitätsmanagement bietet den notwendigen Rahmen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Es sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse und Dienstleistungen und schafft damit die Voraussetzungen für eine qualitativ anspruchsvolle Pflege, medizinisch hochwertige Konzepte und kompetente Mitarbeiter*innen.

Lebensqualität der Bewohner*innen und Pflegequalität in unseren Seniorenzentren

Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Bewohner*innen in den Pflegeeinrichtungen, den Gästen in unserer Tagespflege und den Kunden*innen des ambulanten Pflegedienstes kontinuierlich zu verbessern. Das heißt, wir wollen neben der medizinischen Versorgung und der Befriedigung der Grundbedürfnisse dafür sorgen, dass weitere Aspekte, die zur Lebensqualität beitragen, befriedigt werden. Dies sind vor allem Selbstständigkeit und Sinngebung, Sicherheit, Teilhabe und Beschäftigung, Würde und Respekt.

2020 hat uns diesbezüglich die COVID-19-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Durch Länderverordnungen waren wir gezwungen, das normale Leben in unseren Einrichtungen stark einzuschränken, sodass die Lebensqualität unserer Bewohner*innen zeitweilig starke Einschnitte erfuhr. Die Besuche durch Angehörige mussten reduziert werden, externe Dienstleister, wie zum Beispiel Frisöre, durften die Einrichtungen nicht mehr betreten, Angebote wurden eingestellt und Gemeinschaftsräume konnten nicht geöffnet werden. Tagespflegen waren zeitweilig ganz geschlossen. Die Mitarbeiter*innen trugen Gesichtsmasken und waren somit schwer zu erkennen und auch schwer zu verstehen. Da der Schutz unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen aber an erster Stelle steht, mussten wir mit diesen Einschränkungen leben.

Messung der Zielerreichung

Um zu überprüfen, ob wir unser Ziel erreichen, erheben wir zahlreiche Indikatoren. Dies sind zum Beispiel Gewichtsverläufe und die abgefragte Zufriedenheit der Bewohner*innen während des Eingewöhnungsprozesses oder auch Statistiken, wie z.B. die Sturz- und die Dekubitusstatistik. Auch Beschwerden sind ein wichtiger Indikator. Deshalb haben wir 2020 eine Beschwerdestelle in der Hauptverwaltung geschaffen, die die Beschwerden zentral bearbeitet.

Die Indikatorenerhebung ist darüber hinaus Teil der gesetzlichen Vorgaben und dient unter anderem der Vorbereitung der externen Qualitätsüberprüfungen. Anhand der Indikatoren soll die Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen

Dienst der Krankenkassen (MDK) messbarer und transparenter werden. Dazu müssen zweimal pro Jahr Datensätze mit 96 Einzeldaten pro Bewohner*in an die Datenauswertungsstelle (DAS) verschickt werden.

Insgesamt wurden 13 Regelprüfungen nach der neuen Prüfrichtlinie vom MDK bzw. privaten Prüfdienst durchgeführt. Die Prüfungen fanden in einer sehr entspannten Atmosphäre statt. Mit den Ergebnissen sind wir zufrieden. Sie lagen, bis auf einen Teilbereich einer Einrichtung, alle im Durchschnitt bzw. leicht über dem Durschnitt.

Steuerung

Zur Qualitätssteuerung haben wir ein Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM) im Unternehmen implementiert. Dieses steuert aus der Hauptverwaltung in Berlin alle übergeordneten Aufgaben und ist für die regionalen und einrichtungsinternen Qualitätsbeauftragten (rQMB, eQB) Ansprechpartner und Ratgeber. 2020 mussten wir die Organisation unserer Arbeit komplett umstellen. Denn wir standen durch die COVID-19-Pandemie unvorhergesehen vor neuen Aufgaben, wie die Beschaffung und Verteilung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die Schulung im Umgang mit der PSA, wechselnden und sich zum Teil widersprechenden neuen Verordnungen aus den verschiedenen Bundesländern, sowie einer anderen Organisation der Arbeit aus dem Homeoffice heraus. Besuche in den Einrichtungen vor Ort beschränkten sich über das Jahr 2020 lediglich auf Kriseneinsätze.

Die bereits Ende 2018 eingeführten wöchentlichen Telefonkonferenzen, an der sämtliche Qualitätsbeauftragte teilnehmen, waren 2020 mit dem Ausbruch der Pandemie für uns von großem Vorteil. Über ein halbes Jahr gab es jeden Morgen eine Telefon- oder Videokonferenz, um gemeinsam Wissen aufzubauen und unmittelbar und einheitlich auf die aktuellen Herausforderungen reagieren zu können.

Ein weiteres Steuerungsinstrument sind unsere regionalen Qualitätszirkel (rQZ) für die Pflegedienstleitungen und ggf. den eQBs. Diese Qualitätszirkel dienen dem Austausch zu verschiedenen Themen. 2020 mussten sie komplett entfallen. Stattdessen haben wir den Pflegedienstleitungen der jeweiligen Regionen Präsentation zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen standen die rQMBs telefonisch jederzeit zur Verfügung. Seit dem zweiten Halbjahr 2020 halten wir die rQZ als Videokonferenzen ab. Dies funktioniert sehr gut. Trotzdem soll es ab 2021 auch wieder persönliche Treffen geben.

Schwerpunkte und Maßnahmen im Berichtsjahr

Für 2020 hatten wir uns vier Schwerpunkte im zentralen Qualitätsmanagement gesetzt. Ein Schwerpunkt war die Implementierung des 2019 ausgearbeiteten Expertenstandards "Beziehungsgestaltung der Menschen mit Demenz" in alle Einrichtungen. Die Implementierung ist erfolgt.

Der wohl wesentlichste Punkt für 2020 war die geplante Einführung der elektronischen Pflegedokumentation (eDoku) für mehr Transparenz und Praktikabilität. Dadurch entfällt die hilfsweise Erhebung und kleinteilige Übertragung an die DAS vollständig weg. Die erforderlichen Daten werden direkt in das System eingegeben und verarbeitet. Die zweimalige Übermittlung pro Jahr erfolgt dann über eine Schnittstelle direkt an die DAS. So ist die Steuerung der Prozesse durch die rQMB viel einfacher, valider und schneller möglich, der Informationsfluss und die Kommunikation läuft reibungsloser und hat somit einen direkten Einfluss auf die Leistungserbringung und die Zufriedenheit unserer Kunden*innen.

Trotz der coronabedingten Einschränkungen ist es uns gelungen, drei Piloteinrichtungen an den Start zu bringen. Dafür waren hohe Hygienestandards notwendig, damit die Mitarbeiter*innen des ZQM die Mitarbeitenden vor Ort schulen konnten. Für das Jahr 2021 ist geplant, die eDoku in allen Einrichtungen einzuführen.

Wichtig war darüber hinaus die Schulung zum Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), denn insbesondere die korrekte Nutzung der FFP 2-Maske ist entscheidend, sowohl zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen als auch unserer Bewohner*innen.

Audits

Ein jährlich wiederkehrender Schwerpunkt unserer Arbeit sind interne Audits – eine Maßnahme, durch die wir uns kontinuierlich verbessern wollen. So haben wir beispielsweise bei den 2019 durchgeführten Audits in einigen Einrichtungen Mängel bei der Planung der Betreuungsangebote identifiziert und zur Behebung dieser Mängel in 2020 über geeignete Maßnahmen nachgesteuert. 2021 werden wir dies verstärken, auch mit Hilfe der eDoku. Durch den Einsatz der eDoku können wir Tools nutzen, die die Individualität der Bewohner*innen und die Angebote besser verknüpfen.

Audits können nicht per Videokonferenz stattfinden, sondern immer nur in der Einrichtung direkt. Um vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie möglichst wenig zusätzliche Kontakte in den Einrichtungen zu erzeugen, haben wir lediglich in Einrichtungen, in denen die Leitungsebenen gewechselt hatte, es Betriebsvereinbarungen gab oder ein dringender Wunsch für ein Audit bestand, in 2020 ein Audit durchgeführt. Das waren insgesamt neun Audits. Die Ergebnisse lagen zwischen 98,56 Prozent und 70,93 Prozent Erfüllungsgrad. Zwei Einrichtungen wiesen ein kritisches Ergebnis auf. Für diese Einrichtungen wurden Maßnahmenverfolgungspläne entwickelt und eine engmaschige Begleitung durch das ZQM vorgenommen. Für das Jahr 2021 werden wieder alle Einrichtungen, inklusive der ambulanten Dienste auditiert.

Unser Pflegeleitbild

  • Wir begegnen jedem Bewohner und jeder Bewohnerin aufgrund seiner Einzigartigkeit mit Respekt und Würde – unabhängig von seiner persönlichen Einstellung, seiner geschlechtlichen Identität, seiner Sexualität sowie seinem Glauben und seiner Herkunft.
  • Uns ist Pflege als Beitrag für ein selbstbestimmtes zufriedenes Altern wichtig. Wir nehmen die Vorstellungen und Bedürfnisse unserer Bewohner und jeder Bewohnerin als handlungsleitend für unsere pflegerische Dienstleistung an.
  • Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist die Grundlage unseres pflegerischen Handelns. Darüber hinaus orientieren wir uns an den Erkenntnissen aus evidenzbasiertem pflegefachlichem Wissen.
  • Wir erbringen professionelle Pflege und Betreuung in einer wohnlichen Atmosphäre, individuell an der Biografie unserer Bewohner*innen orientiert und durch Bezugspflege organisiert.
  • Durch eine respektvolle, effektive und konstruktive Kommunikation, Kooperation und Koordination aller Berufsgruppen erfahren unsere Bewohner*innen eine optimale Unterstützung.
  • Wir sind bestrebt, den Qualitätsansprüchen unserer internen und externen Kunden*innen gerecht zu werden.
  • Wir begleiten unsere Bewohner*innen und ihre Angehörigen würde- und respektvoll in jeder Lebensphase bis zum Abschied.
  • Wir haben Voraussetzungen geschaffen, die Dienstleistungen nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu erbringen, kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern.
  • Wir geben jedem Bewohner und jeder Bewohnerin, wenn nötig, eine orientierende Struktur und leisten Unterstützung im Alltag, um die bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.
  • Den Pflegeprozess sowie die Qualitätsentwicklung verstehen wir als dynamische und sich stets weiterentwickelnde Prozesse.
  • Unser Handeln stellen wir transparent dar.

Qualität in den Rehabilitationskliniken und Therapiequalität

Wir haben uns das Ziel gesetzt, die Qualität in unseren Rehabilitationskliniken kontinuierlich zu steigern, denn das Wohl unserer Patienten*innen steht für uns an erster Stelle. Dabei bedeutet Qualität nicht nur die eigentliche Therapiequalität, sondern gleichermaßen auch die Dienstleistungsqualität. Unsere Qualitätspolitik haben wir unter

Berücksichtigung der übergeordneten Unternehmensziele und der bestehenden Klinikkonzepte in einem Leitbild und abgeleiteten Leitsätzen formuliert.

Mit diesem Leitbild wollen wir die folgenden Ziele verfolgen:

    1. Vermittlung einer Handlungsgrundlage für Mitarbeiter*innen den MATERNUS-Kliniken,
    1. Orientierung für neue Mitarbeiter*innen,
    1. Unterstützung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses für sämtliche Leistungen für Patient*innen, sonstige interessierte Parteien und unsere Mitarbeiter*innen,
    1. Vermittlung des Selbstverständnisses der Kliniken nach außen.

Aus dem Unternehmensgrundsatz von MATERNUS – "Immer in guten Händen" – haben wir folgende Leitsätze abgeleitet:

Leitsatz 1:

Wir sind leistungsstark in der Nachsorge und Teil eines großen Konzerns im Gesundheitswesen. Als überregionaler interdisziplinärer Leistungserbringer zeichnen wir uns als verlässliche und etablierte Gesprächspartner zu Entwicklungsthemen des Gesundheitsmarktes und zur Arbeitsmarktpolitik aus.

Leitsatz 2:

Wir nehmen unsere Patient*innen als Kunden*innen und aktive Gesundheitspartner*innen wahr. Wir stimmen gemeinsam mit den Patienten*innen ein Behandlungsprogramm ab, dass auf dem persönlichen Lebenshintergrund und den daraus resultierenden Rehabilitationszielen der Patienten*innen aufgebaut ist. Im Rahmen der Behandlung wird damit ein Gewinn an Selbständigkeit und Teilhabe angestrebt, der sicherstellt, dass die Patient*innen am beruflichen, gesellschaftlichen und familiären Leben im erwarteten Maße teilhaben können.

Leitsatz 3:

Das Wohl der Patient*innen ist unser oberstes Ziel. Deshalb gestalten alle Mitarbeiter*innen gemeinsam eine transparente und respektvolle Zusammenarbeit. Unsere Mitarbeiter*innen erhalten persönliche Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, um eine optimale, patientenorientierte Behandlung sicherzustellen.

Leitsatz 4:

Als traditionsreiche große Zentren für Rehabilitation mit gelebter interdisziplinärer Zusammenarbeit stehen wir für innovative und wissenschaftlich basierte Behandlungskonzepte in Verbindung mit einem attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis.

Leitsatz 5:

Ökonomische Ziele wie Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit sollen mit sozialen und ökologischen Aspekten in Einklang gebracht werden, um über diesen Weg das Unternehmen und die Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Durch Einhaltung des gemeinsamen Mitarbeiterkodexes beteiligen sich die Mitarbeiter*innen aktiv am Ziel der langfristigen Kundenbindung.

Neben unserer Qualitätspolitik haben wir ein zertifiziertes Qualitäts- und Risikomanagement gemäß des Verfahrens QReha 2.0 mit Erfüllung der BAR- und DIN EN ISO 9001- Kriterien. Seit Februar 2020 sind wir neu zertifiziert, mit einer Gültigkeit von 3 Jahren.

Um zu überprüfen, ob wir unser Ziel, die kontinuierliche Verbesserung der Qualität erreichen, orientieren wir uns an den Therapiequalitätskennziffern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie der externen Beschwerdequote (s. u.).

Die Therapiequalitätskennziffern werden von der DRV Bund jährlich durch insgesamt drei verschiedene Methoden ermittelt. Diese sind

  • Erfassung von Strukturdaten,
  • Patientenbefragungen zur Behandlungszufriedenheit und zur Ergebnisqualität und
  • Einzelfallbegutachtungen zur Analyse der Prozessqualität.

Der DRV Bund analysiert die Daten anhand der drei beschriebenen Methoden und meldet die Ergebnisse in Form von vergleichenden Berichten zurück. Wir werten diese Berichte aus und stellen die Ergebnisse bei Bedarf in den Klinikkonferenzen vor. Wo wir Lücken oder Verbesserungspotenzial sehen, entwickeln wir Maßnahmen, die wir in unser Therapiesystem zur Verbesserung der Qualität übernehmen.

Mit den Ergebnissen der 2019/2020 durchgeführten Umstrukturierung sind wir sehr zufrieden, denn wir können so die Umsetzung der Vorgaben der DRV Bund für die Reha-Therapie-Standards besser kontrollieren und steuern. Das macht sich positiv in unserer Arbeit bemerkbar. Und das sehen wir auch schwarz auf weiß im DRV Bericht vom März 2020, der uns eine Verbesserung der Erfüllungsquote bei der Klassifikation therapeutischer Leistungen und den Reha-Therapiestandards bescheinigte. In allen drei relevanten Kategorien lagen wir mit unseren Qualitätspunkten deutlich über dem jeweils relevanten Schwellenwert. Die Ergebnisse der MATERNUS-Klinik im Einzelnen:

Bereich verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation (VOR)

  • Ergebnis MATERNUS: 99,18
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 86,71
  • Mittelwert der Vergleichsgruppen: 94,54

Bereich DRV-Orthopädie

  • Ergebnis MATERNUS: 93,62
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 86,71.

Bereich medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)

  • Ergebnis MATERNUS: 94,23
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 86,71

Das Jahr 2020 war vor allem durch die COVID-19-Pandemie geprägt. So lag ein Schwerpunkt unserer Arbeit in der Entwicklung und Umsetzung von zusätzlichen Hygienekonzepten und -maßnahmen, so dass wir kaum neue Projekte zur Steigerung der Therapiequalität gestartet haben. Auch die Organisation mussten wir teilweise anpassen, z. B. haben wir bei den Patient*innen im Rahmen der Aufnahme einen PCR-Abstrich genommen und sie bis zur Vorlage eines negativen Ergebnisses isoliert.

Durch externe und interne Audits verbessern wir unsere Qualität kontinuierlich. Jährlich wechselnd führen wir in den verschiedenen Klinikbereichen interne Audits durch. So stellen wir sicher, dass in einem 3-Jahres-Zyklus alle Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems geprüft wurden. Die Durchführung und Inhalte der internen Audits entsprechen den Vorgaben und Anforderungen der externen Audits, die alle drei Jahre stattfinden.

Im vorigen Jahr hatten wir durch interne Audits eine Abweichung im Bereich des Fehler- und Korrekturmanagements ermittelt. Um diesen Mangel zu beheben, hatten wir eine Pflichtschulung mit dem Thema "Fehler- und Korrekturmanagement" konzipiert, die für alle Mitarbeiter*innen 2020 durchgeführt werden sollte. Aufgrund der Abstandsregelung konnten die Mitarbeiter*innen nicht in dem selben Umfang geschult werden, wie die Jahre zuvor.

Zur Überprüfung der Qualität unserer Rehabilitationskliniken ziehen wir neben den Therapiequalitätskennziffern der DRV Bund die externe Beschwerdequote heran. Externe Beschwerden sind solche Beschwerden, die durch die verschiedenen Kostenträger der MATERNUS-Kliniken gemeldet wurden. Im Berichtsjahr lag die Beschwerdequote unter 1 Prozent und damit unter der von der DRV Bund vorgegebenen maximalen Beschwerdequote von 1,0 Prozent.

Wir versuchen, externe Beschwerden möglichst gar nicht erst notwendig werden zu lassen. Deshalb haben wir seit langem ein internes Beschwerdemanagement implementiert. Über unterschiedliche Instrumente treten wir in Kontakt mit den Patient*innen, um bereits während des Klinikaufenthaltes auf individuelle Fragen und Meinungen einzugehen und Probleme direkt zu lösen. Zum Beispiel erhält jede Person während des Aufenthaltes einen Fragebogen. Mit den Ergebnissen der Befragung sind wir zufrieden: Die Gesamtbewertung nach dem Schulnotensystem lag 2020 erneut bei einer guten Bewertung von 1,99. Die Einzelbewertungen schwanken zwischen 1,48 und 2,66. Durch eine hohe Rücklaufquote betrachten wir die Ergebnisse als valide und können gezielt Verbesserungsmaßnahmen vornehmen. So konnten Beschwerden im Bereich der Entlassbrieferstellung, Speisenversorgung und Reinigung gemeinsam mit den erantwortlichen Abteilungsleitern geklärt und verbessert werden.

Darüber hinaus bieten wir den Patient*innen und Gästen die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte mitzuteilen, so dass diese unverzüglich umgesetzt bzw. abgestellt werden können und eine gemeinsame Lösung im Sinne der Patienten*innen gefunden wird. Die Kliniken bieten 2-wöchentliche offene Veranstaltungen an.

Über diesen Bericht

Mit der Veröffentlichung dieses gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichtes (NFB) erfüllen wir die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die AG und den Konzern gleichermaßen. Eine Beschreibung des Geschäftsmodells der MATERNUS-Kliniken AG findet sich auf Seite 27 dieses Geschäftsberichtes. Der Berichtszeitraum für den NFB ist das Geschäftsjahr 2020. Von der Option, sich bei der Erstellung des NFB an allgemeingültigen Rahmenwerken zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen zu orientieren, haben wir keinen Gebrauch gemacht, weil die Rahmenwerke die Besonderheiten des Geschäftes nicht abdecken und für uns noch überdimensioniert sind. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir die Anwendung erneut evaluieren.

Der NFB wurde vom Aufsichtsrat geprüft und am 27. April 2021 verabschiedet.

Wir verwenden – wo immer es möglich ist – eine gendergerechte Sprache. Sollte dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit einmal nicht möglich sein, verwenden wir ausnahmsweise das generische Maskulinum. Selbstverständlich beziehen sich diese Aussagen auf Geschlechter jeglicher Art.

Berlin, im April 2021

MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft

Der Vorstand Mario Ruano-Wohlers

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns 27
Wirtschaftsbericht 28
Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und
Risikomanagement
39
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 41
Sonstige Berichterstattung 43

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Unternehmenssituation und Rahmenbedingungen

Die MATERNUS-Gruppe ("MATERNUS") mit Sitz in Berlin konzentriert sich im Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes auf den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Betreutem Wohnen, Rehabilitationskliniken sowie ergänzende Dienstleistungen. Neben den bestehenden Hausnotrufdiensten in Köln, Eifel und Ruhrgebiet wird das Angebot für betagte Menschen in den genannten Regionen auch durch jeweils einen häuslichen Pflegedienst vervollständigt. Damit reagiert unsere Gruppe auf das gestiegene Bedürfnis älterer Menschen nach Sicherheit sowie qualifizierter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Unser Bestreben ist dabei, Senioren zu unterstützen, die in ihrem sozialen Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund des hohen Alters oder bestehender Erkrankungen bereits auf erste Pflege und weitere Hilfestellungen angewiesen sind.

Konzernstruktur

Der MATERNUS-Konzern verfügt mit 20 Einrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2020 über eine Gesamtkapazität von insgesamt 3.171 Betten.

In 18 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stehen zum 31. Dezember 2020 nominell 2.381 Betten (Vorjahr: 2.967 Betten) zur Verfügung. Zum Jahresende 2019 wurden die beiden Einrichtungen in Mülheim (168 Betten) und Essen (262 Betten) nach Ablauf des Betriebspachtvertrages an die Verpächterin zurückgegeben. Darüber hinaus gab es zum 1. Januar 2020 in der Einrichtung Altenahr eine Änderung von 17 Doppelzimmern zu Einzelzimmern, wodurch die Kapazität von 122 auf 105 Betten verringert wurde. Die Einzelzimmerquote wurde erhöht, um die Vermarktungsfähigkeit in der Region zu verbessern (von 64 auf 81 Einzelzimmer erhöht). In der Einrichtung Baden-Baden wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2020 die Kapazität von 93 auf 71 Betten angepasst, um eine Sondergenehmigung bis 2030 zu erhalten. Die Landesverordnung sieht eine Einzelzimmerquote von 100 Prozent vor. Um die Konformität laut Landesverordnung in Löhne zu erreichen, wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 die Kapazität von 94 auf 62 Betten angepasst (Umwidmung von Doppelzimmern zu Einzelzimmern). Die Kapazität in Bad Dürkheim wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 von 205 auf 150 Betten Plätze reduziert. Diese Maßnahme diente der Vermarktung in der Region. Ende Oktober 2020 ist der Mietvertrag des St.-Josefs-Haus in Hillesheim (Betreutes Wohnen) mit 30 Betten ausgelaufen.

Zum Segment Rehabilitation gehören zwei Kliniken mit 790 Betten (Vorjahr: 790 Betten).

Die hauswirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Wäscherei, Catering und Technik werden seit Ende 2008 regional von vier MATERNUS-ReCaTec-Gesellschaften erbracht. Eine fünfte ReCaTec-Gesellschaft am Standort Bad Oeynhausen erbringt für die MATERNUS-Klinik für Rehabilitation hauswirtschaftliche Leistungen.

Aktuell hält die CURA Unternehmensgruppe rund 81,7 Prozent der Aktienanteile der MATERNUS-Kliniken AG, 18,3 Prozent befinden sich im Streubesitz. Mehrheitsgesellschafterin der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, ist Frau Sylvia Wohlers de Meie.

Unternehmensziele

MATERNUS verfügt über eine strukturelle Plattform, um mittelfristig zusammen mit der CURA Unternehmensgruppe weiteres Wachstum zu generieren und die hierfür notwendigen Managementkapazitäten vorzuhalten.

In der aktuellen Unternehmenssituation stehen zunächst die Optimierung und das organische Wachstum an bestehenden Standorten im Vordergrund. Daneben wird ein weiterer Ausbau der gesamten Leistungsangebote (Kurz- und Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungsangeboten erfolgen. MATERNUS trägt hiermit der aktuellen Politik im Gesundheitswesen sowie der Gesetzgebung in verstärktem Maße Rechnung, die häusliche und ambulante Pflege in Deutschland weiter zu stärken.

Eine dauerhafte Gewinnung und Bindung von Fachkräften mit dem Ziel, den Arbeitsplatz gegenüber Mitbewerbern deutlich attraktiver zu gestalten und hierdurch den Anteil der Fremdarbeit und Fluktuation im Konzern zu reduzieren, stehen dabei im Vordergrund der vom Unternehmen verfolgten Personalpolitik. Eine klare Kommunikation unserer speziellen Pflegeangebote bzw. unserer Alleinstellungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb ist hierbei wichtig.

Der Austausch medizinischer und pflegerischer Konzepte ermöglicht uns in beiden Segmenten eine bedarfsspezifische, qualitativ hochwertige Versorgung alter und betagter Menschen.

Durch den verstärkten Ausbau von Pflegeeinrichtungen zu Komplexstandorten mit Betreutem Wohnen und Tagespflegen, aber auch ambulanten Pflegediensten und zusätzlichen Leistungen wie Hausnotrufdienste soll das Leistungsangebot von MATERNUS weiter verbessert und kontinuierlich ausgebaut werden. Am Pflegestandort Köln ist dies bereits erfolgt und dient als Muster für einen

weiteren Ausbau in Nordrhein-Westfalen als auch den neuen Bundesländern.

Die Neu- und Nachverhandlung bestehender Mietverträge dient dem Ziel, die Mietkonditionen an einigen Standorten an die Strukturen der Investitionskostenvergütungen mit den Kostenträgern anzugleichen, um so ein nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen.

Strategie

Integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns ist die Leistungsqualität, sie bildet die Basis für unsere Aktivitäten in der Pflege und Rehabilitation.

Als integrierter Pflegeanbieter verfolgen wir die Strategie der horizontalen und vertikalen Differenzierung. Dabei setzen wir innerhalb unseres Pflegeangebots Schwerpunkte, wie beispielsweise auf Demenz, Diabetes, Krankenhausnachsorge und Palliativpflege. Mit einem Ausbau der vorgelagerten Versorgungsformen, insbesondere Betreutes Wohnen, Tagespflege, ambulante Dienstleistungen sowie Hausnotrufdienste, wurde unser Betreuungsspektrum erweitert und eine systematische Kundenbindung erreicht.

Im Bereich der Rehabilitationskliniken steht unverändert die Erweiterung des medizinischen Leistungsangebotes zur Standort- und Auslastungssicherung im Vordergrund, durch die Umsetzung eines gemeinsam mit einem namhaften Strategie-Berater erstellten Konzeptes für die Kliniken.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte der MATERNUS-Konzern durchschnittlich 1.687 Vollzeitkräfte nach 1.921 Vollzeitkräften im Vorjahr. Dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen gehörten 1.311 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.510 Vollzeitkräfte) und dem Segment Rehabilitation 374 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 408 Vollzeitkräfte) an. Die Reduzierung im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist im Wesentlichen auf die Rückgabe der beiden Einrichtungen Essen und Mülheim und im Segment Rehabilitation auf die MATERNUS-Klinik (Abbau von 30 Vollzeitkräften) zurück zu führen. Im Segment Sonstige/MATERNUS-Kliniken AG waren im Berichtsjahr 2020 durchschnittlich 2 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 3 Vollzeitkräfte) beschäftigt.

Entwicklung Mitarbeiteranzahl (Vollzeitkräfte) in den letzten 5 Jahren:

GJ Konzern Segment
Seniorenwohn-
und Pflege-
einrichtungen
Segment
Rehabili-
tation
Segment
MATERNUS
AG
2016 1.910 1.499 405 6
2017 1.949 1.522 420 6
2018 1.926 1.511 411 4
2019 1.921 1.510 408 3
2020 1.687 1.311 374 2

Umweltschutz

Wer die ganzheitliche Behandlung und Betreuung alter Menschen als Kernkompetenz seines wirtschaftlichen Handelns betrachtet, ist gleichermaßen dem Schutz der Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen verpflichtet. Durch das zentrale Facility Management im Konzern wird ein konsequentes Energie- und Wassermanagement gesteuert. Damit gelingt es uns, die Umweltbelastung nachhaltig zu minimieren und die Kostenfaktoren positiv zu beeinflussen.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

Markt- und Wettbewerbsumfeld

Allgemeine wirtschaftliche Lage – Konjunkturelles Umfeld

Im Jahr 2020 ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt, geprägt durch die Corona-Pandemie, deutlich um 5,0 Prozent gesunken. Zuletzt hatte es einen derart drastischen Einbruch der Wirtschaftsleistung während der Wirtschafts- und Finanzkrise in 2008/2009 gegeben. Die Corona-Pandemie hat sichtliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen hinterlassen. Vor allem die Dienstleistungsbereiche haben Einbußen in einer bislang ungekannten Höhe verzeichnet. Der Handel, der Verkehr und das Gastgewerbe mussten einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 6,3 Prozent, das Produzierende Gewerbe (ohne Bau) um 9,7 Prozent und das Verarbeitende Gewerbe sogar um 10,4 Prozent hinnehmen. Demgegenüber gab es aber auch Wirtschaftsbereiche, die der Corona-Pandemie trotzen, wozu insbesondere der Onlinehandel und das Baugewerbe zählten. Letzteres konnte die Bruttowertschöpfung in 2020 um 1,4 Prozent steigern. Im Gegensatz zu 2008/2009 war der private Konsum im Berichtsjahr keine Stütze für die Wirtschaft. Die privaten Konsumausgaben sanken drastisch um 6,0 Prozent,

während die des Staates um 3,4 Prozent zulegten, wofür u.a. die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Krankenhausleistungen verantwortlich war. Die Bruttoanlageinvestitionen reduzierten sich um 3,5 Prozent. Speziell in Ausrüstungen wurde 12,5 Prozent weniger investiert als in 2019, während sich die Bauinvestitionen um 1,5 Prozent erhöht haben. Drastische Einbußen wurden auch im Ex- (-9,9 Prozent) und Import (-8,6 Prozent) verzeichnet. Auch der deutsche Arbeitsmarkt litt unter der Corona-Pandemie. Nach mehr als 14 Jahren anhaltenden Beschäftigungsaufbaus sank die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2020 um 1,1 Prozent.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) rechnet damit, dass die deutsche Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2021 um etwa 1,5 Prozent zurückgehen wird. So belasten zwar die hohen Infektionszahlen und die daraus resultierenden Lockdown-Maßnahmen die Wirtschaftsentwicklung, aber in einem deutlich geringeren Maß als noch vor einem Jahr. Für das Gesamtjahr 2021 geht die EU-Kommission für Deutschland von einem BIP-Wachstum von 3,2 Prozent, gefolgt von +3,1 Prozent in 2022, aus. Hierbei wird ab dem zweiten Halbjahr 2021 mit einer verstärkten wirtschaftlichen Erholung gerechnet.

Branchenbetrachtung

Die MATERNUS-Kliniken AG ist mit den von ihr durch Tochterunternehmen betriebenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken in einem kontinuierlich wachsenden deutschen Gesundheitsmarkt tätig. Die Entwicklung im für das Unternehmen relevanten Marktumfeld, welches den Gesundheitsmarkt allgemein sowie im Besonderen den Pflege- und Rehabilitationsmarkt umfasst, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.

Gesundheitsmarkt

Der deutsche Gesundheitsmarkt hat im Jahr 2019 12,0 Prozent zum deutschen BIP beigetragen. Dies entspricht einer Bruttowertschöpfung von rund 372,0 Mrd. € bzw. anders ausgedrückt wird jeder 8. Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft generiert. Zugleich ist etwa jeder sechste Arbeitsplatz in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt. Diese Eckdaten verdeutlichen die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Sektors für Deutschland.

Innerhalb Europas belegt Deutschland im Rahmen des jüngsten "Health at a glance 2020" Reports der OECD im Vergleich der Gesundheitsausgaben zum jeweiligen nationalen BIP im Jahr 2019 Rang 2. Nur in der Schweiz (12,1 Prozent des BIP) waren die Gesundheitsausgaben höher. Im Durchschnitt gaben die EU-Staaten 8,3 Prozent des BIP für die Gesundheit aus. Die OECD rechnet für 2020 aufgrund der Corona-Pandemie mit einem starken Anstieg der

Relation Gesundheitsausgaben zum nationalen BIP, da zum einen für alle EU-Staaten von einer sinkenden Wirtschaftsleistung und andererseits mit zunehmenden Gesundheitsausgaben zur Bewältigung der Corona-Krise auszugehen ist.

Im Jahr 2018 (zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung die aktuellsten verfügbaren nationalen Daten) haben die Gesundheitsausgaben in Deutschland um 4,0 Prozent auf 390,6 Mrd. € zugelegt. Je Einwohner(in) waren das durchschnittlich 4.712 €. Insgesamt machten die Gesundheitsausgaben 11,7 Prozent des 2018er BIP aus. Für 2019 rechnet Destatis mit einer weiteren Erhöhung der Gesundheitsausgaben um 4,3 Prozent auf 407,4 Mrd. €.

Auch in 2018 war der mit Abstand größte Ausgabenträger die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Ausgabenanteil von 56,9 Prozent. Ihre Ausgaben haben sich gegenüber 2017 um 3,7 Prozent auf 222,1 Mrd. € vergrößert. Zweitgrößer Ausgabenträger waren mit 13,3 Prozent die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck. Hier erhöhten sich die Gesundheitsausgaben gegenüber 2017 um 3,5 Prozent auf 52,1 Mrd. €. Die soziale Pflegeversicherung, mit einem Anteil von 10,1 Prozent, weitete ihre Ausgaben mit +6,2 Prozent auf 39,5 Mrd. € am stärksten aus. Auch in 2019 wurde mit voraussichtlich +6,4 Prozent auf 42,1 Mrd. € die stärkste Wachstumsrate bei der sozialen Pflegeversicherung erwartet, gefolgt von der gesetzlichen Krankenversicherung mit +4,8 Prozent auf 232,8 Mrd. €.

Zum Jahresende 2018 waren in Deutschland rund 5,7 Millionen Menschen im Gesundheitswesen tätig. Gegenüber 2017 entspricht dies einem Zuwachs um rund 1,3 Prozent.

Pflegemarkt

Der Pflegemarkt ist ein Wachstumsmarkt, mit jährlich steigenden Gesundheitsausgaben. In 2018 nahmen sie gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent auf 56,9 Mrd. € zu. Mit 62,5 Prozent wurde der Großteil der Ausgaben in 2018 zwar unverändert in der (teil)stationären Pflege getätigt, doch wies die ambulante Pflege mit +7,3 Prozent auf 21,3 Mrd. € die stärkere Wachstumsrate auf.

Per Ende Dezember 2019 waren in Deutschland 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig. Gegenüber der letzten Erhebung aus Dezember 2017 entspricht dies einer deutlichen Zunahme um 21 Prozent bzw. 0,71 Millionen Pflegebedürftige.

80 Prozent der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt, hiervon die Mehrheit (2,33 Millionen) durch ihre Angehörigen, weitere 0,98 Millionen entweder zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Ihre Anzahl belief sich auf 14.700, mehrheitlich (67 Prozent) in privater Trägerschaft, mit insgesamt 422.000 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten: 288.000). Durchschnittlich betreute ein ambulanter Dienst 67 Pflegebedürftige.

820.000 Pflegebedürftige wurden vollstationär in bundesweit 15.380 zugelassenen Pflegeheimen mit 796.000 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten: 577.000) betreut. Durchschnittlich entfielen damit auf jedes Heim 62 Pflegebedürftige.

Seit dem 1. Januar 2017 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) pflegebedürftige Menschen in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese werden auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen anhand von sechs Kriterien empfohlen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 haben sich die fünf Pflegegrade wie folgt im Vergleich zum Vorjahr auf 3.999.755 (Vorjahr: 3.685.389) Leistungsempfänger verteilt:

Pflegegrad 1 11,2 Prozent (448.012) Vorjahr: 9,4 Prozent (348.121)

  • Pflegegrad 2 41,5 Prozent (1.661.329) Vorjahr: 42,4 Prozent (1.562.425)
  • Pflegegrad 3 28,1 Prozent (1.123.387) Vorjahr: 27,9 Prozent (1.029.386)
  • Pflegegrad 4 13,4 Prozent (536.483) Vorjahr: 14,1 Prozent (518.067)
  • Pflegegrad 5 5,8 Prozent (230.544) Vorjahr: 6,2 Prozent (227.390)

Pflegeeinrichtungen und Träger

Gegenüber 2017 hat sich die Anzahl der Pflegeheime in Deutschland um 6,2 Prozent auf 15.380 in 2019 ausgeweitet. In diesen wurden 969.553 Plätze (Vorjahr: 952.367) angeboten. Unverändert wurde der überwiegende Teil der Heime (8.115 bzw. 52,8 Prozent) durch freigemeinnützige Träger betrieben. Gegenüber 2017 nahm ihre Anzahl um 6,3 Prozent zu. Die stärkste Wachstumsrate wiesen durch private Träger betriebene Heime auf, deren Zahl sich um +6,5 Prozent auf 6.570 erhöhte. Auf öffentliche Träger entfielen 695 Pflegeheime. Gegenüber 2017 ergab sich hier nur eine geringe Zunahme um 1,9 Prozent.

Die vollstationäre Dauerpflege wurde in 90,5 Prozent der Heime angeboten. Diese erfolgt überwiegend in Einbettzimmern (62,9 Prozent bzw. 610.128), was vor allem mit den gesetzlichen Änderungen auf Bundesländerebene der letzten Jahre und den verpflichtenden Einzelzimmerquoten zusammenhängt (s. auch Konzernlagebericht 2019).

Aktuelle Entwicklungen

Bis zum Jahr 2030 rechnen Marktexperten damit, dass sich das Marktvolumen des Pflegemarkts von rund 47 Mrd. € per 2017 auf bis zu 66 Mrd. € steigern wird. Der Personalmangel ist eines der bedeutsamsten Themen des Pflegemarkts, dem die Politik mit regulatorischen Veränderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen begegnet, um die Attraktivität des Pflegeberufs sowie die Qualität der Pflege zu erhöhen. Auf die jüngsten Maßnahmen soll nachfolgend eingegangen werden:

Eines der bestimmenden Themen des Pflegemarkts war in 2020 die Corona-Pandemie. Durch diese ist die Pflege wieder verstärkt in den Fokus der Politik gerückt und es wurden einige Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals auf den Weg gebracht. Hierzu zählte auch die Zahlung eines einmaligen steuerfreien Pflegebonus von 1.000 € zzgl. 500 € durch die Länder, zunächst nur für die Pflegekräfte in Altenheimen vorgesehen. Die Bonuszahlung von bis zu 1.000 € wurde später auch für Pflegekräfte in Krankenhäusern beschlossen – und zwar für Personal, das durch die Versorgung von COVID-19-Patienten besonders belastet ist. Allerdings wurden nur die Krankenhäuser berücksichtigt, die bis zum Stichtag im September 2020 durch die Corona-Pandemie besonders belastet wurden, was gerade einmal 30 Prozent der Kliniken in Deutschland ausmacht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Ende Dezember 2020 die Zahlung eines zweiten Bonus in 2021 angeregt, der dann aber sämtliches Personal umfassen soll, das unter den Bedingungen der Pandemie auf Intensivstationen arbeitet, also auch Reinigungskräfte sowie erneut Pflegekräfte in Altenheimen.

Zudem wurde das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz geschaffen, mit deren Hilfe Pflegeeinrichtungen ihre Mehrausgaben (z. B. Masken) und Mindereinnahmen (etwa Erlösausfälle wegen der Schaffung von Isolierbereichen) gegenüber der Pflegeversicherung geltend machen können. Zunächst war eine Befristung bis zum 30. September 2020 vorgesehen. Die Maßnahmen des Pflegerettungsschirmes wurden mit Beschluss von Ende November 2020 bis 31. März 2021 verlängert. Am 4. März 2021 hat der Deutsche Bundestag eine erneute Verlängerung des Rettungsschirms bis Ende Juni 2021 beschlossen.

Die Hygieneschutzkonzepte haben die Belastungen für die Pflegekräfte in mehrfacher Hinsicht erhöht. Neben einem gestiegenen zeitlichen Aufwand durch das Anziehen bzw. Wechseln der Schutzkleidung, ergab sich auch eine starke emotionale Belastung und die ohnehin knappen Personalkapazitäten wurden durch die Pandemie und Ansteckungen weiter dezimiert. Teilweise war der Mangel an Pflegekräften so drastisch, dass das Gesundheitsamt lokal Ausnahmegenehmigungen erteilte, wonach am Coronavirus infiziertes

Personal (Voraussetzung: Ohne Krankheitssymptome) sich ausschließlich um die ebenfalls infizierten Bewohnerinnen und Bewohner kümmern durfte.

Ende Dezember 2020 starteten in Deutschland die Impfungen gegen das Coronavirus. Zunächst wurden 1,3 Millionen Impfdosen an die Bundesländer geliefert. Zuerst werden Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Menschen über 80 Jahre sowie Pflegekräfte und besonders gefährdetes Krankenhauspersonal geimpft. Per Ende März sind in Deutschland 13,2 Mio. Impfstoffdosen verabreicht worden. Damit lag die bundesweite Erstimpfungsquote bei 11,1 Prozent der Bevölkerung, die zweite Impfdosis haben 4,8 Prozent der deutschen Bevölkerung erhalten.

Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – Inkrafttreten am 1. Mai 2020

Am 1. Mai 2020 ist die Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung in Kraft getreten, welche Mindestlöhne sowie Bestimmungen zum Mindesturlaub in der Pflegebranche neu festgelegt hat. Sie hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2022. Seit dem 1. Juli 2020 gilt ein Mindestlohn von 11,60 € in Westdeutschland (inkl. Berlin) bzw. 11,20 € in Ostdeutschland. Ab 2021 orientieren sich die Mindestlöhne an tätigkeitsbezogene Mindestentgeltgruppen sowie der schrittweisen Ost-West-Angleichung:

Westdeutschland Ostdeutschland
In € 01.04.2021 01.09.2021 01.04.2022 01.04.2021 01.09.2021 01.04.2022
Pflegehilfskräfte
(ungelernt) 11,80 12,00 12,55 11,50 12,00 12,55
Pflegekräfte
(mind. einjährige
Ausbildung) 12,50 13,20 12,20 12,50 13,20
Pflegefachkräfte
(Ausübung von
Tätigkeiten gemäß
§ 4 des Pflegeberufe
gesetzes) 12,50 15,00 15,40 12,20 15,00 15,40

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

Am 26. November 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen, welches am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Zu den wichtigsten Neuerungen für die Pflegebranche (weitere Regelungen betreffen vor allem Krankenhäuser und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung) gehören:

  • Schaffung von 20.000 zusätzlichen Stellen (Pflegehilfskräfte) in der vollstationären Altenpflege, vollständig finanziert durch die Pflegeversicherung.
  • Modellprogramm mit Fördermaßnahmen zur neuen Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften.
  • Hilfsmittel für Pflegebedürftige gelten dauerhaft auch ohne ärztliche Verordnung als beantragt, wenn sie im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlen werden.

Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Pflege

Der von Ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) und der 2019 gegründeten Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) vorgesehene allgemeinverbindliche Tarifvertrag für die Pflege ist aufgrund der Ablehnung der Caritas gescheitert.

Mehr Digitalisierung in der Pflege

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste sollen ab dem kommenden Jahr über die elektronische Patientenakte besser mit Krankenhäusern und Arztpraxen vernetzt werden. Ab Mitte 2021 soll das derzeit im Aufbau befindliche elektronische Gesundheitsberuferegister in Nordrhein-Westfalen Institutskarten an Pflegeheime ausgeben, mit denen sich diese an die Telematikinfrastruktur (TI) andocken können. Über elektronische Heilberufsausweise sollen Pflegefachpersonen später u. a. Überleitungsberichte oder Abrechnungen signieren können. Digitaler sollen auch die Arbeitsorganisation sowie die Weiter- und Fortbildung in der Pflege werden. Zudem sollen konkrete Anwendungen für Pflegebedürftige gestärkt werden, zum Beispiel Apps zur Sturzprophylaxe, die Telepflege oder die Robotik.

Personal

Unverändert herrscht im Pflegebereich eine starke Personalknappheit. 20.000 bis 30.000 offene Stellen können bundesweit aktuell nicht besetzt werden. In den Pflegeheimen kommen auf jeden Bewerber durchschnittlich fünf offene Stellen für Pflegefachkräfte. Für eine fachgerechte Pflege bedarf es dem Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang zu Folge ein Drittel mehr Pflegekräfte in Pflegeheimen. Das entspricht 120.000 zusätzlich benötigten Vollzeitstellen und im Anbetracht der Teilzeitquoten im Pflegebereich wären das über 200.000 Beschäftigte. Hiermit verbunden wären zusätzliche Kosten von 4 bis 5 Mrd. €.

Im Rahmen des (digitalen) Deutschen Pflegetages am 11. und 12. November 2020 berichtete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über den aktuellen Stand der durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz geschaffenen 13.000 Vollzeitstellen für Pflegefachpersonen in der stationären Langzeitpflege. Von diesen konnten aufgrund des "leergefegten Arbeitsmarktes" erst rund 3.600 besetzt werden. Trotz Optimierung der Abläufe seien auch aus dem Ausland infolge der Corona-Pandemie kaum Pflegekräfte nach Deutschland gekommen.

Starke Zuwächse wurden in 2019 auf der Ausbildungsseite registriert. So starteten 2019 insgesamt 71.300 Menschen eine Ausbildung in einem Pflegeberuf. Dies stellt einen Anstieg um 8,2 Prozent gegenüber 2018 dar. Besonders kräftig legte die Anzahl der Auszubildenden in der Altenpflege zu: +9,7 Prozent auf 27.309 in 2019.

Die Wachstumsrate im Bereich Gesundheits- und Krankenpfleger(in) fiel mit +6,5 Prozent ebenfalls beachtlich aus. Für die Bekämpfung des Personalmangels im Pflegebereich ist eine möglichst hohe Quote an Ausbildungsabschlüssen bedeutsam. Der 10-Jahresvergleich 2009 zu 2019 zeigt einen sichtlich positiven Trend auf: Im Jahr 2019 haben rund 25 Prozent mehr Menschen ihre Ausbildung in einem Pflegeberuf abgeschlossen als vor 10 Jahren.

Rehabilitationsmarkt

Per Ende Dezember 2018 (dies stellten die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten verfügbaren Daten dar) nahmen die Gesundheitsausgaben in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gegenüber 2017 um 3,8 Prozent auf 10,1 Mrd. € zu.

Die Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen hat sich zum Stichtag 31. Dezember 2018 auf 1.126 (Vorjahr: 1.142) Einrichtungen mit 163.688 (Vorjahr: 164.266) Betten reduziert.

Hierbei hat sich der Anteil von Einrichtungen in privater Hand weiter auf 54,4 Prozent (Vorjahr: 53,3 Prozent), bzw. absolut von 609 auf 613 Einrichtungen erhöht. Die Anzahl der durch freigemeinnützige Träger bzw. öffentliche Träger betriebene Einrichtungen hat sich auf 305 (entsprechend eines Anteils von 27,1 Prozent; Vorjahr: 308) bzw. 208 (entsprechend eines Anteils von 18,5 Prozent; Vorjahr: 225) vermindert.

In 2018 hat sich die Fallzahl auf 1.992.535 (Vorjahr: 1.974.248) bei 50,3 Millionen Pflegetagen (Vorjahr: 50,1 Millionen) ausgeweitet. Die durchschnittliche Verweildauer lag mit 25,2 Tagen auf dem Vorjahresniveau (25,4 Tage). Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg von 83,6 Prozent in 2017 auf 84,1 Prozent in 2018.

Der seit einigen Jahren rückläufige Trend eingereichter Anträge auf medizinische und berufliche Rehabilitation hat sich auch im Jahr 2019 fortgesetzt. Gemäß der Erhebung "Rentenversicherung in Zeitreihen, Ausgabe Oktober 2020" der Deutschen Rentenversicherung gingen die Anträge von 2,04 Millionen in 2018 auf 2,03 Millionen in 2019 zurück. Die Bewilligungen reduzierten sich ebenfalls um 0,5 Prozent auf 1,41 Millionen in 2019. Demgegenüber erreichten die durchgeführten Leistungen mit 1,05 Millionen in 2019 einen erneuten Rekordwert.

Medizinische und berufliche Rehabilitation:

Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen 1991 bis 2019

Anträge Bewilligungen Leistungen
1991 1.427.398 1.052.581 839.789
1995 1.678.591 1.160.699 985.415
2000 1.605.724 1.066.338 835.878
2005 1.635.607 1.099.346 804.064
2010 2.082.108 1.347.348 996.154
2015 2.094.048 1.389.378 1.027.833
2016 2.090.337 1.414.971 1.009.207
2017 2.055.588 1.418.029 1.013.588
2018 2.044.588 1.414.998 1.031.294
2019 2.029.746 1.407.770 1.054.012
Veränderungs
rate 2019

(Basis: 1991) 42,2 Prozent 33,7 Prozent 25,5 Prozent

Hierbei werden Erwachsene zwar unverändert überwiegend stationär betreut (80,7 Prozent der Fälle; Vorjahr: 80,8 Prozent), doch nehmen die ambulanten Leistungen seit Jahren mit stärkerer Wachstumsrate zu (2019: 15,4 Prozent der Fälle; Vorjahr: 15,3 Prozent).

Ertragslage

Rechnungslegung IFRS

Der Konzern hat zum 1. Januar 2005 konzernweit die Berichterstattung auf die Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) umgestellt. Sämtliche Konzernabschlüsse und Zwischenberichterstattungen der Gruppe werden seitdem gemäß den aktuell gültigen IFRS-Vorgaben, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

MATERNUS-Konzern

Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2020 um 10,1 Mio. € auf 114,3 Mio. € nach 124,4 Mio. € im Vorjahr rückläufig. Ursächlich hierfür ist neben der Abgabe der Einrichtungen Essen und Mülheim im Vorjahr, insbesondere die coronabedingte Minderbelegung in den Segmenten Pflege und Rehabilitation. Bereinigt um die Effekte aus der Abgabe der Einrichtungen in Essen und Mülheim konnten die Umsatzerlöse trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie durch Verhandlung von Pflegesätzen sowie aufgrund der COVID-19 bedingten Erstattungen für Mehraufwendungen sowie Erlösausfälle (Effekt: 7,8 Mio. €) verbessert werden.

Insgesamt verfügt MATERNUS in den Segmenten Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitation über eine durchschnittliche Kapazität im Gesamtjahr von

3.228 Betten (Vorjahr: 3.757 Betten). Die durchschnittliche Auslastung im Konzern ist aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie um rund 590 Betten auf 2.442 Betten bzw. 75,7 Prozent (Vorjahr: 80,7 Prozent) zurückgegangen.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde in 2020 eine durchschnittliche Belegung von 1.953 Bewohnern (Vorjahr: 2.419 Bewohner) und im Segment Rehabilitation von durchschnittlich 489 Betten (Vorjahr: 613 Betten) inklusive Begleitpersonen erreicht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 3,9 Mio. € um 1,0 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres. Grund hierfür sind ebenfalls die Abgabe der Einrichtungen Essen und Mülheim (Effekt: 1,4 Mio. €). Ohne diese Einrichtungen ergibt sich aufgrund der neu reformierten Ausbildungskostenumlage eine leichte Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge (davon Effekt aus erhöhter Ausbildungsumlage 0,9 Mio. €).

Der Materialaufwand in Höhe von 16,6 Mio. € (Vorjahr: 21,6 Mio. €) ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 Mio. € gesunken. Insbesondere maßgeblich hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr die um 1,8 Mio. € gesunkenen Fremdpersonalkosten als auch um 0,8 Mio. € gesunkene Energiekosten herauszuheben. Nicht zuletzt wirkt sich die Abgabe der beiden oben genannten Einrichtungen auch hier positiv aus.

Der Personalaufwand hat sich um 7,6 Mio. € auf 70,2 Mio. € nach 77,8 Mio. € im Vergleichszeitraum des Vorjahres verringert. Unter Berücksichtigung der Abgabe Essen und Mülheim (Effekt: 7,7 Mio. €) sind die Personalaufwendungen konstant.

Die mit den Kostenträgern bzw. den jeweiligen Rentenversicherungsträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Der Krankenstand in den Einrichtungen hat sich innerhalb einer gewissen Bandbreite im Konzern stabil entwickelt. Die Fluktuation ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 2,7 Mio. € auf 18,3 Mio. € (Vorjahr: 21,0 Mio. €) reduziert. Grund hierfür ist der Wegfall der Mietaufwendungen für die beiden zuvor genannten Einrichtungen in Höhe von ca. 4,0 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes (Effekt aus Wegfall der beiden Einrichtungen für sonstige betriebliche Aufwendungen: 5,9 Mio. €) sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufgrund von COVID-19 bedingten Mehraufwendungen für medizinischen Bedarf sowie Antigen-Tests und höhere Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen der Hauptverwaltung des CURA-Konzerns gestiegen.

Die Abschreibungen im Konzern haben sich um 0,1 Mio. € auf 11,6 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €) leicht verringert. Grund hierfür ist das Auslaufen von Leasingverträgen im Rahmen von IFRS 16.

Das Finanzergebnis hat sich aufgrund der erfolgreich abgeschlossen Umfinanzierung im 1. Quartal 2020 um 1,0 Mio. € auf -7,2 Mio. € (Vorjahr: -8,2 Mio. €) verbessert. Aufgrund der Umfinanzierung sind durch den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Zinssatz geringere Zinsaufwendungen von 1,0 Mio. € angefallen.

Im Geschäftsjahr 2020 ist das EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) um 0,1 Mio. € auf 13,5 Mio. € leicht gestiegen und entspricht einer EBITDAR-Marge von 11,8 Prozent (Vorjahr: 10,8 Prozent).

Das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) hat sich sehr deutlich um 4,2 Mio. € auf 13,1 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €) erhöht. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 11,5 Prozent (Vorjahr: 7,2 Prozent). Die Verbesserung des EBITDA ist neben dem Abgang der bisher das Ergebnis belasteten Einrichtungen Essen und Mülheim mit auf die COVID-19 bedingten Erstattungen für Mehraufwendungen sowie Erlösausfälle (Effekt: 7,8 Mio. €) zurückzuführen, wodurch die coronabedingten Mehraufwendungen zum Teil kompensiert werden konnten.

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) hat sich um 4,4 Mio. € verbessert. Wurde im Vorjahr noch ein negatives EBIT von -2,8 Mio. € erwirtschaftet, so ist das EBIT im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 1,6 Mio. € wieder positiv.

Das EBT (Ergebnis vor Steuern) hat sich im Geschäftsjahr von -12,6 Mio. € auf -7,8 Mio. € verbessert, was trotz der coronabedingten Rückgänge bei den Umsatzerlösen auf ergriffene Kosteneinsparungen wie Kurzarbeit und vor allem auch die COVID-19 bedingten Erstattungen für Mehraufwendungen sowie Erlösausfälle zurückzuführen ist.

Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern hat sich das EAT (Ergebnis nach Steuern und Ergebnisanteil anderer Gesellschafter) von 10,3 Mio. € auf 9,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verbessert.

Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Der Segmentumsatz mit Kunden hat sich aufgrund der Abgabe der beiden Senioreneinrichtungen Essen und Mülheim (Effekt 14,4 Mio. €) um 11,7 Mio. € auf 85,0 Mio. € nach 96,7 Mio. € im Jahr 2019 reduziert. Auch im Jahr 2020 wurden für nahezu alle Einrichtungen Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern geführt.

Das Segment verfügt über eine durchschnittliche Gesamtkapazität von 2.438 Betten (Vorjahr: 2.967 Betten). Zum Jahresende 2019 wurden die beiden Einrichtungen in Mülheim (168 Betten) und Essen (262 Betten) nach Ablauf des Betriebspachtvertrages an die Verpächterin zurückgegeben. Darüber hinaus gab es zum 1. Januar 2020 in der Einrichtung Altenahr eine Änderung von 17 Doppelzimmern zu Einzelzimmern, wodurch die durchschnittliche Kapazität von 122 auf 105 Betten verringert wurde. In den Einrichtungen Baden-Baden (Wirkung zum 1. Mai 2020 von 93 auf 71 Betten, durchschnittliche Veränderung -15 Betten) und Löhne (Wirkung zum 1. Oktober 2020 von 94 auf 62 Betten, durchschnittliche Veränderung -8 Betten) wurde die jeweilige Kapazität durch Änderungen von Doppelzimmern zugunsten von Einzelzimmern verringert. Die Kapazität in Bad Dürkheim wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 um 55 Plätze reduziert. Ende Oktober 2020 ist der Mietvertrag des St.-Josefs-Haus in Hillesheim mit 30 Wohnungen im Betreuten Wohnen ausgelaufen. Durch die unterjährige Abgabe hatte sich die durchschnittliche Kapazität im Geschäftsjahr um -5 Betten verändert.

Die Auslastung hat sich im Geschäftsjahr 2020 coronabedingt deutlich um 466 Betten auf durchschnittlich 1.953 Betten bzw. 80,1 Prozent verringert, nachdem im Vorjahr durchschnittlich 2.419 Betten (81,5 Prozent) belegt werden konnten.

Der Anteil der Kurzzeitpflege am Gesamtbestand an Bewohnern hat sich im Geschäftsjahr 2020 durch die Corona-Pandemie ebenfalls reduziert Der Anteil der Sozialhilfeempfänger ist im Vorjahresvergleich um ca. 3 Prozent durch die Abgabe der Einrichtungen in Essen und Mülheim gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich für die Einrichtungen im Durchschnitt eine stabile Pflegegradverteilung. Während der Krankenstand im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben ist, hat sich die Fluktuationsquote leicht verbessert.

Bei den Bewohnern im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zeigte sich im Geschäftsjahr 2020 folgende Pflegegradverteilung:

  • Pflegegrad 1 und 2: 21 Prozent
  • Pflegegrad 3: 32 Prozent
  • Pflegegrad 4: 30 Prozent
  • Pflegegrad 5: 17 Prozent

Im Geschäftsjahr 2020 sind die Personalaufwendungen deutlich um 6,2 Mio. € auf 52,2 Mio. € (Vorjahr: 58,4 Mio. €) gesunken. Bereinigt um den durch die Rückgabe der Einrichtungen in Essen und Mülheim um 7,7 Mio. € reduzierten Personalaufwands ergibt sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Erhöhung der Personalaufwendungen um 1,2 Mio. €. Ursache hierfür waren die

Erhöhungen des Pflegemindestlohnes zum 1. Januar 2020 sowie 1. Juli 2020, individuelle Gehaltserhöhungen sowie höhere Personalvorgaben im Rahmen der Neuverhandlungen der Pflegesätze. Durch einen verbesserten Personaleinsatz gelang es, die Personalintensität auf 59,4 Prozent nach 60,3 Prozent im Vorjahr zu reduzieren.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten wurden erfüllt. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2020 lag die Fachkraftquote bei 50 Prozent.

Mit Ausnahme der Pflegeeinrichtungen in Neuhaus, Leipzig Maximilianstift, Schönheide, Leipzig Angelika-Stift, Löhne sowie Wendhausen wurde an allen Standorten im Geschäftsjahr 2020 Fremdarbeit eingesetzt, um die Vorgaben zu den Personalschlüsseln durch die Kostenträger einzuhalten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Aufwand für Fremdarbeit insbesondere an den Standorten Bad Salzuflen, Bad Dürkheim sowie Köln sehr deutlich erhöht. In Bad Salzuflen und Bad Dürkheim musste Fremdarbeit zur Steigerung der Fachkraftquote eingesetzt werden, es wird von einer Verbesserung der Situation in 2021 ausgegangen. Positiv auf das Coronavirus getestete Mitarbeiter in Köln mussten in Quarantäne geschickt werden, wodurch der Einsatz von Fremdarbeit notwendig war.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 1,1 Mio. € auf 3,2 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) verringert. Grund hierfür sind ebenfalls die Abgabe der Einrichtungen in Essen und Mülheim (Effekt: 1,4 Mio. €). Bereinigt um die vorgenannten Einrichtungen ergibt sich aufgrund der neu reformierten Ausbildungskostenumlage eine leichte Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge (Effekt aus erhöhter Ausbildungsumlage 0,9 Mio. €).

Die Materialaufwendungen haben sich um 4,0 Mio. € auf 10,8 Mio. € (Vorjahr: 14,8 Mio. €) verringert. Die Aufwendungen für Fremdpersonal sind von 4,5 Mio. € im Vorjahr auf 2,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 gesunken. Der Rückgang des gesamten Materialaufwands ist neben dem Rückgang im Fremdpersonal im Wesentlichen auf die Abgabe der Einrichtungen Essen und Mülheim zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der Abgabe der Einrichtungen sowie gesunkenen Fremdpersonalaufwandes ergibt sich ein relativ geringeres Niveau zum Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Mio. € auf 17,0 Mio. € (Vorjahr: 15,8 Mio. €) gestiegen. Wesentlicher Grund hierfür sind die COVID-19 bedingten Mehraufwendungen für Schutzausrüstung, Masken und Antigen-Tests in Höhe von 0,9 Mio. € sowie die Anpassung der Aufwendungen für die Inanspruchnahme der Verwaltungsdienstleistungen der Hauptverwaltung des CURA-Konzerns (Effekt 3,7 Mio. EUR). Diese Mehraufwendungen konnten nicht durch die Minderausgaben durch die Rückgabe der Einrichtungen in Essen und Mülheim (Effekt 5,9 Mio. €) ausgeglichen werden.

Die planmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2020 sind mit 9,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr mit 9,2 Mio. € stabil geblieben.

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2020 um 1,4 Mio. € auf -3,6 Mio. € verbessert. Wesentlicher Grund ist der Abschluss eines neuen Darlehensvertrages im Frühjahr 2020 (Effekt 0,6 Mio. €) sowie geringere Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit IFRS 16 (Effekt 0,3 Mio. €) und höheren Zinserträgen mit anderen Segmenten (Effekt 0,6 Mio. €).

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2020 ein EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe 8,50 Mio. € nach 16,5 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDAR-Marge von 10,0 Prozent (Vorjahr: 17,1 Prozent).

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2020 ein EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) in Höhe 8,2 Mio. € nach 12,1 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 9,2 Prozent (Vorjahr: 12,5 Prozent).

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ist im Berichtszeitraum um 4,0 Mio. € auf -1,1 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €) zurückgegangen.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist im Geschäftsjahr 2020 ein negatives EBT (Ergebnis vor Steuern, vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) von -4,6 Mio. € (Vorjahr: -2,1 Mio. €) angefallen. Das EAT (Ergebnis nach Steuern) ist um 2,1 Mio. € auf ein Ergebnis von -4,3 Mio. € (Vorjahr: -2,1 Mio. €) im Geschäftsjahr 2020 gesunken.

Segment Rehabilitation

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Umsatz mit Kunden im Segment Rehabilitation gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Mio. € auf 26,8 Mio. € (Vorjahr: 27,7 Mio. €) verringert.

Der Umsatz der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund geringerer Belegung um 1,3 Mio. € verringert und beträgt 19,3 Mio. € (Vorjahr: 20,6 Mio. €).

Die MATERNUS RECATEC Service Dienstleistung-GmbH, Berlin, erzielte Erlöse in Höhe von 0,3 Mio. € aus der

Cafeteria- und Kioskbewirtschaftung am Standort Bad Oeynhausen.

In der Bayerwald-Klinik in Cham ist der Umsatz im Vorjahresvergleich aufgrund COVID-19 Erstattungen um 0,6 Mio. € auf 7,7 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €) angestiegen.

Das Segment verfügt über eine belegbare Gesamtkapazität von 790 Betten (Vorjahr: 790 Betten).

Im Segment Rehabilitation ist die Auslastungsquote (inklusive Begleitpersonen) auf 61,9 Prozent nach 77,6 Prozent im Vorjahr gesunken.

Die Belegung der MATERNUS-Klinik, Bad Oeynhausen ist im Geschäftsjahr 2020 um 76 Patienten auf eine durchschnittliche Belegung von 340 Patienten (Vorjahr: 416 Patienten) bzw. auf 62,9 Prozent gesunken. In der Bayerwald-Klinik in Cham hat sich die durchschnittliche Belegung auf 123 Patienten (Vorjahr: 154 Patienten) bzw. 66,3 Prozent im Geschäftsjahr 2020 verringert. Der Rückgang in beiden Kliniken ist auf die Corona-Pandemie und damit verschobenen Operationen zurückzuführen.

Die Anzahl der behandelten Fälle ist mit insgesamt 7.553 behandelten Fällen (Vorjahr: 9.003) aufgrund der Corona-Pandemie stark zurückgegangen. Die Verweildauer der Patienten betrug im Jahresdurchschnitt 22,5 Tage nach im Vorjahr 24,4 Tagen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) konstant.

Der Personalaufwand hat sich um 1,2 Mio. € auf 17,9 Mio. € (Vorjahr: 19,1 Mio. €) im Berichtszeitraum auch aufgrund zeitweiser Kurzarbeit verringert. Die Personalintensität im Segment Rehabilitation ist im Geschäftsjahr 2020 auf 66,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 68,7 Prozent zurückgegangen.

Die Materialaufwendungen haben sich um 1,0 Mio. € auf 5,8 Mio. € nach 6,8 Mio. € im Berichtszeitraum des Vorjahres reduziert. Grund hierfür ist die geringere Auslastung und die damit verbundenen geringeren Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Effekt 0,4 Mio. €)

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 mit 2,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Mio. € konstant.

Die planmäßigen Abschreibungen betragen 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) im Geschäftsjahr 2020.

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2020 um 0,2 Mio. € auf -0,8 Mio. € verbessert. Wesentlicher Grund ist die Umschuldung auf das in 2020 abgeschlossene neue Darlehen (Effekt 0,2 Mio. €).

Im Segment Rehabilitation wurde im Geschäftsjahr 2020 ein EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe von 1,5 Mio. € nach -0,2 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDAR-Marge von 5,5 Prozent (Vorjahr: -0,7 Prozent).

Im Segment Rehabilitation hat sich das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) von im Vorjahr -0,3 Mio. € im Berichtszeitraum auf 1,4 Mio. € verbessert. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) hat sich im Vorjahresvergleich verbessert und liegt bei ‑0,5 Mio. € (Vorjahr: -2,3 Mio. €).

Der Verlust vor Steuern und vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter im Segment Rehabilitation (EBT) hat sich verbessert und liegt aktuell noch bei 1,3 Mio. € (Vorjahr: -3,3 Mio. €).

Der Verlust in der Bayerwald-Klinik konnte im Geschäftsjahr 2020 um 0,6 Mio. € auf 0,2 Mio. € (Vorjahr: Verlust 0,8 Mio. €) reduziert werden.

Am Standort der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen hat sich der Verlust im Geschäftsjahr 2020 um 0,4 Mio. € auf 2,0 Mio. € (Vorjahr: Verlust 2,4 Mio. €) verringert. Maßgeblich hierfür waren die Erstattungen für COVID-19 sowie zeitweise Kurzarbeit zur Kosteneinsparung aufgrund der Entwicklung der Belegungszahlen.

Das EAT (Ergebnis nach Steuern, vor Anteilen Fremder) hat sich im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls verbessert. Es ist ein Verlust in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: Verlust 3,3 Mio. €) entstanden.

Nachschau zur Prognose 2020

Gemäß Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2020, veröffentlicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 am 22. April 2020, ging der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG von keiner Steigerung der Umsatzerlöse im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen aus und prognostizierte die Erlösspanne im Bereich von 81,0 bis 83,0 Mio. €. Im Segment Rehabilitation sollte ein Umsatzvolumen von 20,0 bis 22,0 Mio. € erreicht werden. Folglich wurde ein Umsatz für den Konzern von 101,0 bis 105,0 Mio. € prognostiziert. Ferner wurde für die Ergebniskennzahl EB ITDA von keiner Steigerung des Vorjahres (2019: 8,9 Mio.) erwartet.

Im Rahmen der Anpassung der Prognose für das Jahr 2020, veröffentlicht am 30. Oktober 2020 rechnete der Vorstand

der MATERNUS-Kliniken AG mit einem Umsatz innerhalb der Spanne von 109,0 bis 113,0 Mio. € auf Konzernebene. Davon sollten 82,5 bis 84,5 Mio. € im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie 24,0 bis 26,0 Mio. € im Segment Rehabilitation erwirtschaftet werden. Er ging im Rahmen der angepassten Prognose davon aus, dass sich das EBITDA im Vergleich zur bisher abgegebenen Prognose im Rahmen von 13,0 bis 15,0 Mio. € bewegen wird. Mit weiterer Prognoseanpassung vom 25. Februar 2021 ging der Vorstand auf Basis der vorläufigen Ergebnisse von einem Gesamtumsatz von 114,3 Mio. € sowie einem vorläufigen EBITDA von 13,2 Mio. € aus.

Im Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 13,1 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €) erwirtschaftet und liegt damit im Rahmen der angepassten Prognose.

Vermögenslage

Im Konzern hat sich das Anlagevermögen auf 157,4 Mio. € zum Bilanzstichtag nach 153,6 Mio. € im Vorjahr erhöht. Die Erhöhung ist vor allem mit 6,3 Mio. € auf Neubewertungen von Nutzungsrechten für Immobilien nach IFRS 16 aufgrund von Vertragsverlängerungen zurückzuführen. Weiterhin wurden im Berichtsjahr 0,5 Mio. € in Betriebsund Geschäftsausstattung sowie immaterielle Vermögensgegenstände investiert. Die Anlagenintensität liegt bei 88,1 Prozent (inklusive Nutzungsrechte) nach 92,8 Prozent im Vorjahr. Aktive latente Steuern sind im Vergleich zum Vorjahr mit 0,4 Mio. € aktiviert worden (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Der Rückgang ist auf eine geringere Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zurückzuführen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte im Konzern haben sich zum Bilanzstichtag auf 20,8 Mio. € nach 9,8 Mio. € im Vorjahr deutlich erhöht. Zum Bilanzstichtag sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 0,2 Mio. € auf 5,3 Mio. € gesunken. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind dagegen um 0,4 Mio. € auf 0,5 Mio. € gestiegen. Der Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerte von 1,7 Mio. € ist vor allem auf die Forderungen aus Erstattungsanträgen aus dem COVID-19 Rettungsschirm sowie Anträge auf Corona-Prämien für Mitarbeiter zurückzuführen. Die Zahlungsmittel im Konzern sind deutlich um 9,2 Mio. € auf 10,0 Mio. € zum Bilanzstichtag gestiegen. Grund hierfür ist die in 2020 erfolgte Umfinanzierung in Höhe von 55,7 Mio. €, wovon zur Rückführung des bisher bestehenden Schuldscheindarlehens nur 44,2 Mio. € genutzt werden mussten.

Finanzlage

Zum Bilanzstichtag haben sich die langfristigen Schulden im Konzern im Vergleich zum 31. Dezember 2019 vor allem aufgrund der im 1. Quartal 2020 erfolgten Umfinanzierung um 64,4 Mio. € auf 161,2 Mio. € erhöht.

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern sind um 7,4 Mio. € auf 75,2 Mio. € zum Bilanzstichtag angestiegen. Der Anstieg resultiert aus der Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten aufgrund von Vertragsverlängerungen von Mietverträgen im Rahmen des IFRS 16.

Die Verbindlichkeiten aus langfristigen Darlehen von Kreditinstituten haben sich um 54,6 Mio. € erhöht. Grund hierfür ist der Neuausweis des in 2020 abgeschlossenen Darlehens.

Die kurzfristigen Schulden sind im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 41,7 Mio. € auf 42,8 Mio. € zum Bilanzstichtag gesunken. Grund hierfür ist die Ablösung des bis in 2020 geltenden kurzfristigen Schuldscheindarlehens durch ein neues langfristiges Darlehensverhältnis.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind um 1,8 Mio. € auf 21,9 Mio. € durch Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum 31. Dezember 2019 angestiegen. Der Anstieg ist auf die Bereitstellung von liquiden Mitteln durch die CURA-Gruppe zurückzuführen.

Der kurzfristige Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist um 44,4 Mio. € auf 7,4 Mio. € gesunken. Der starke Rückgang resultiert aus der Umgliederung der in 2020 abgeschlossenen Umfinanzierung und Neuausweis des Darlehens in einen kurzfristigen und langfristigen Anteil.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 0,4 Mio. € auf 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €) zum Bilanzstichtag gestiegen.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind mit 5,4 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau.

Die kurzfristigen Rückstellungen sind leicht um 0,1 Mio. € auf 2,5 Mio. € im Vergleich zum 31. Dezember 2019 gesunken.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Miet- und Leasing-vereinbarungen für Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen, Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, EDV-Ausstattung und PKW.

Im Konzern bestanden per 31. Dezember 2020 Verpflichtungen aus IFRS 16 mit einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten in Höhe von 7,0 Mio. €, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von 75,2 Mio. €.

Liquiditätsanalyse

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit des Konzerns durch die Aufnahme eines neuen Darlehens sowie durch kurzfristige Unterstützung durch die CURA-Gruppe gesichert. Die neue Finanzierungsvereinbarung wurde mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, durch die Aufnahme eines Darlehens über 55,7 Mio. € abgeschlossen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren eine vierteljährliche Tilgung von 87,5 T€ sowie der dann verbleibenden endfälligen Schlussrate am 31. März 2025. Als Sicherheit wurden auf Liegenschaften der MATERNUS-Gruppe Grundschulden in Höhe der Darlehenssumme bestellt. Das Darlehen dient der Refinanzierung von bestehenden Verbindlichkeiten im Umfang von insgesamt 44,2 Mio. € sowie für Investitionszwecke.

Im Geschäftsjahr 2020 haben sich die kurzfristigen Ausleihungen der MATERNUS-Kliniken AG an die CURA GmbH um 1,4 Mio. € auf 11,7 Mio. € erhöht. Gleichzeitig haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Bayerwald KG, Cham, gegenüber der CURA GmbH um 0,2 Mio. € erhöht. Dagegen sind die kurzfristigen Forderungen der MATERNUS Altenheim gegenüber der CURA-Gruppe um 0,3 Mio. € gestiegen.

Kapitalflussrechnung in T€ 2020 2019 Nettozufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 12.167 16.030 Nettoabfluss aus Investitionstätigkeit -702 -775 Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit -2.226 -16.427 Veränderung des Finanzmittelbestandes +9.238 -1.172

Nettozufluss aus Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist um 3,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dies ist trotz des um 4,9 Mio. € verbesserten Konzernergebnisses vor Steuern auf den höheren Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber dem Rückgang der Forderungen zurückzuführen.

Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit

Die Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit ist vor allem auf die in 2020 erfolgte Umfinanzierung zurückzuführen. Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten im Rahmen der Umfinanzierung betrug nach Abzug der Transaktionskosten 55,3 Mio. €.

Entwicklung des Finanzmittelbestandes

in T€ 2020 2019
Bestand am Anfang der Periode +721 +1.893
Zahlungswirksame Veränderungen +9.238 -1.172
Bestand am Ende der Periode +9.959 +721

Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernabschluss.

Gesamtaussage

Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2020 ist aus Sicht des Vorstandes insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie als nicht zufriedenstellend einzustufen. Beide operativen Segmente liegen jedoch unter Berücksichtigung der Effekte aus der Corona-Pandemie im Rahmen der Erwartungen.

Im Segment Pflege wird der eingeschlagene Weg der kontinuierlichen Verhandlung der Pflegesätze weiter verfolgt. Das Geschäftsjahr 2020 war geprägt durch die Sondersituation der Corona-Pandemie. Durch die Ende 2020 gestarteten Impfungen wird von einer Verbesserung der Infektionslage ausgegangen und in der Folge mit einer Stabilisierung der Belegung. Zudem werden mit weiteren Pflegesatzverhandlungen und die damit einhergehenden Lohnsteigerungen die Mitarbeitergewinnung und -bindung unterstützen und damit maßgeblich zu einer Verringerung des Fachkräftemangels beitragen.

Sowohl in der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen als auch in der Bayerwald-Klinik in Cham konnten erfahrene Klinikleiter gewonnen werden. Gemeinsam mit ihnen und mit fachlicher sowie methodischer Unterstützung einer namhaften Strategie-Beratungsgesellschaft wurden Konzepte entwickelt, um beide Kliniken mittelfristig profitabel zu machen.

Der Umsatz im Konzern konnte nicht gesteigert werden, liegt aber im Rahmen der angepassten Prognose für das Geschäftsjahr 2020. Alle wichtigen Ertragskennzahlen (vor Steuern) wie das EBITDA, das EBIT und EBT haben sich wie im zuvor dargestellten Abschnitt gegenüber dem Vorjahr im Konzern verbessert.

C. INTERNES KONTROLLSYSTEM, FINANZMANAGEMENT UND RISIKOMANAGEMENT

Unternehmenssteuerung

Die MATERNUS-Kliniken AG setzt im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagements konzernweit etablierte Controlling-Instrumente ein. Dabei werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle des Portfolios herangezogen.

Im Bereich der finanziellen Leistungsindikatoren werden vor allem über Soll-Ist-Analysen und Benchmarking-Ansätze Abweichungen zur Zielerreichung der Geschäftstätigkeit ermittelt. Wesentliche Leistungsindikatoren für die einzelnen betrieblichen Standorte sind der durchschnittliche Umsatz pro Bett, die betriebswirtschaftliche Personalintensität (Personalaufwand + Fremdpersonal / Umsatz), eine regelmäßige Messung der Effizienz (EBITDAR-Marge > 30 Prozent (auf Basis HGB)) sowie der Rentabilität (EBT-Marge > 15 Prozent). Hierzu werden quartalsweise Ranglisten im Konzern erstellt.

Im Bereich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren setzt die MATERNUS-Kliniken AG als wesentliche Steuerungsgrößen die (tägliche und wöchentliche) Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Einhaltung von Personalschlüsseln sowie der Einhaltung der Fachkraftquoten nach den Vorgaben durch die Kostenträger ein.

Daneben sind für das Segment Pflege als weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern zur Steuerung des Portfolios wichtig. Die Entwicklung des Krankenstandes sowie die Fluktuation in den Einrichtungen sind weitere nichtfinanzielle Steuerungsgrößen, die im Konzern als Leistungsindikatoren relevant sind.

Die finanziellen Leistungsindikatoren werden in Verbindung mit den quantitativen und qualitativen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren laufend geprüft.

Im Rahmen des integrierten Projektmanagement- und Controlling-Prozesses werden diese Indikatoren überwacht. Dem Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG wird hierzu regelmäßig und, sofern notwendig, auch außerplanmäßig durch ausführliche Analysen Bericht erstattet.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Der MATERNUS-Konzern verfügt über ein internes Kontrollund Risikomanagementsystem, welches Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung beinhaltet. Aus Sicht des Vorstandes ist jederzeit sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erfasst werden.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind dabei:

  • Erfassung und Bewertung der für den Rechnungslegungsprozess im Konzern relevanten Risikofelder
  • Kontrollen zur Überwachung des Prozesses der Rechnungslegung auf Konzernebene sowie auf Ebene der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften (Vollständigkeits- und Richtigkeitskontrollen)
  • Organisatorische Sicherungsmaßnahmen im Finanzund Rechnungswesen und den operativen Zentralbereichen, welche an der Generierung der Basisdaten für die Konzernrechnungslegung beteiligt sind, dazu zählen beispielsweise eine klare Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen und Dienstanweisungen
  • Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des EDV-Systems zur Verarbeitung der dem Konzernrechnungslegungsprozess zugrunde liegenden Sachverhalte, inklusive programmierten Plausibilitätsprüfungen
  • Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wichtigen Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Rechnungslegung des Konzerns

Im Rahmen einer fest strukturierten Berichtsorganisation für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses beim Vorstand. Ziel des im MATERNUS-Konzern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen Überwachungssystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch ein angemessenes und funktionsfähig eingerichtetes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung von Risiken gewähren kann. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände, die die Wirksamkeit und Verlässlichkeit dieser Systeme einschränken, können naturgemäß nicht

ausgeschlossen werden. Daher kann nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden, dass Sachverhalte in der Konzernrechnungslegung richtig, vollständig und zeitnah erfasst werden.

Risikomanagementsystem

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt der MATERNUS-Konzern über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für uns eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im MATERNUS-Konzern eine klare Unternehmensund Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse, welches basierend auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung vom Vorstand überwacht und gesteuert wird.

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Kenntnis von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken und Entwicklungen wurden in kurzen Abständen Vorstandssitzungen sowie Leitungssitzungen in der Hauptverwaltung durchgeführt und diesbezügliche Themen analysiert. Erarbeitete Risk-Maps wurden anhand der Verfahrensbeschreibungen erarbeitet und in Risikoübersichten erfasst. Da die letzte grundlegende Überprüfung sowie Überarbeitung des gesamten Risikofrüherkennungssystems im Geschäftsjahr 2017 erfolgte, hat der Vorstand eine Revidierung des Revisions- und das Risikomanagement-Systems in 2021 beschlossen. Gleichzeitig mit der Revidierung soll in 2021 zusätzlich ein Hinweisgebersystem eingeführt werden.

Eine Verbesserung der IT-Systeme sowie eine Optimierung und Weiterentwicklung der SAP-Software erfolgt im Tagesgeschäft laufend.

Das Risikomanagement dient der kontinuierlichen und strukturierten Erkennung, Bewertung und Eskalation von Risiken sowie der Steuerung der Reaktionen auf diese Risiken. Es ist integrativer Bestandteil der operativen und strategischen Planungsprozesse und setzt sich in den laufenden Controlling-Prozessen fort.

Die bestehenden betrieblichen Berichtssysteme ermöglichen es dem Vorstand, die Risiken für den Konzern zu steuern. Das Berichtswesen erfolgt in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Intervallen, wobei die Abstufung über die Relevanz für das sofortige operative Handeln bis zur mittelfristig strategischen Aktion erfolgt. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Gestaltung zu ergreifen.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Grundsätze

Im MATERNUS-Konzern erfolgt das Finanzmanagement grundsätzlich zentral durch die MATERNUS-Kliniken AG, die dabei die Rolle als "interne Bank" des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die MATERNUS direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierte Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken.

Ziele

Die Ziele des Finanzmanagements des Konzerns umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der MATERNUS-Kliniken AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Zinsen. Das finanzwirtschaftliche Handeln verfolgt die Zielsetzung einer mittelfristigen Verbesserung des derzeitigen Bankenratings.

Liquiditätssicherung

Die Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:

  • Im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs werden die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt.
  • Durch bilaterale Bankkreditlinien sowie den Bestand an Barmitteln sichert sich die MATERNUS-Gruppe eine ausreichende Liquiditätsreserve. Grundlage für die Dispositionen mit den Banken ist ein monatliches, rollierendes Liquiditätsplanungssystem.

Der Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen.

D. RISIKO-, CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

Gemessen an der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt die Gesundheitswirtschaft unverändert eine stabile Branche dar.

Risiken des Unternehmens

Die Risikoberichterstattung im MATERNUS-Konzern erfolgt im Quartalsrhythmus. Im Rahmen einer Risikoidentifikation erfolgt eine Zuordnung der Risiken auf Regionen bzw. Einrichtungen. Neben einer Zuordnung auf Risikokategorien werden die Auswirkungen bei Risikoeintritt jeweils qualitativ und mit entsprechender Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Im MATERNUS-Konzern erfolgt hierbei nur eine qualitative Einstufung, nicht aber eine konkrete Quantifizierung der potentiellen Schadenshöhe für die vorhandenen Einzelrisiken.

Branchenrisiken

Die Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen führte zu einem stärkeren Wettbewerb und in der Folge schon heute zu einer weiteren Marktkonsolidierung. Stetig steigende Anforderungen an die Leistungsqualität prägen die Gesetzgebung und die Erwartungshaltung von Bewohnern und Patienten. Hierfür haben wir ein stringentes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, welches die externen Begutachtungen durch interne Audits ergänzt, wodurch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Abläufen gesichert werden soll.

Eine wesentliche Herausforderung für die Unternehmen stellt die Sicherung der Fachkräfte dar. In manchen Regionen ist ein Mangel an ausgebildeten Pflegefachkräften festzustellen und es fällt den Betreibern zunehmend schwerer, aus anderen Regionen die Lücken zu schließen. Hier sind alle gefordert, Lösungen zu entwickeln, die in der ersten Priorität eine Bindung der Mitarbeiter bewirken und somit einer Sicherung der Belegung dienen. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquoten kann sonst zu einem behördlichen Wiederbelegungsverbot und hiermit zu einer entsprechenden Absenkung der Belegung führen.

Wir haben bei MATERNUS entsprechende Maßnahmen zur Personalentwicklung und -bindung etabliert und werden diese gezielt weiterentwickeln. Infolge dessen werden Anstrengungen unternommen, eigene Fachkräfte auszubilden, z. B. über eine erhöhte Anzahl an Ausbildungsstellen sowie ein zwölfmonatiges Nachwuchsprogramm für angehende Führungskräfte im Konzern. Ferner kann es aber begrenzt notwendig sein, die vorhandenen Personalvakanzen über Leih- und Zeitarbeitskräfte abzudecken. Unsere Zielsetzung ist, den Einsatz von Fremdarbeit in den nächsten Jahren deutlich zurückzufahren.

In Kombination mit unseren weiteren Maßnahmen zur Personalentwicklung und -steuerung sind wir für die Zukunft strukturell gut aufgestellt. Regionalbezogen gehört hierzu auch die laufende Überprüfung und Anpassung der Mitarbeiterleistungen in Bezug auf eine marktgerechte Vergütung. Es ist gewährleistet, dass attraktive Vergütungsstrukturen zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern auch refinanziert sind. Hierzu erfolgen für die einzelnen Standorte in regelmäßigen Abständen neue Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern.

Aufgrund der Vorgaben in den jeweiligen Landespflegegesetzen musste der Vorstand im Jahr 2018 davon ausgehen, dass Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. August 2018 grundsätzlich einen verbindlichen Anteil von Einzelzimmern von 80 Prozent vorzuhalten haben. Ferner sollten zur Sicherstellung der Privatsphäre der Bewohner Sanitärräume in Form von Einzel- oder Tandembädern in ausreichender Zahl vorhanden sein. Im Laufe des Jahres 2018 konnten durch den Vorstand entsprechende Ausnahmegenehmigungen zum Bestandsschutz der MATERNUS-Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit den Behörden vereinbart werden. Gleiches gilt auch für eine Verlängerung der baulichen Übergangsfristen bis zum 31. Juli 2023.

Im Rahmen der Vorgaben für Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg ist ab 1. September 2019 ein verbindlicher Anteil von Einzelzimmern von 100 Prozent einzuhalten. Für die MATERNUS-Einrichtung in Baden-Baden konnte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den vorgenannten Vorgaben vereinbart werden. Diese gilt bis zum 8. Mai 2030 und lässt weiterhin eine reduzierte Anzahl an Doppelzimmer zu. Die Kapazität verringert sich infolgedessen um rund 20 Plätze.

Bonitätsrisiken

Im Konzern weist MATERNUS einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 25,4 Mio. € aus. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu angemessenen Konditionen ist unverändert stark vom Mitwirken der CURA GmbH abhängig. Eine Verringerung des Engagements des Mutterunternehmens könnte sich erheblich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Die Disposition der liquiden Mittel ist einer der zentralen Prozesse bei MATERNUS. Die Gruppe steuert seine zukünftige Liquidität und überwacht den Fortgang täglich. Durch die in diesem Jahr umgesetzte Refinanzierung mit einem Bankpartner und einheitlicher Laufzeit wurde dem wesentlichen Liquiditätsrisiko aus der Rückzahlung sämtlicher externen Kreditverbindlichkeiten in einer Summe erfolgreich begegnet. Da das Darlehen im Wesentlichen erst ab dem Jahre 2025 zur Rückzahlung fällig sein wird, ist das Liquiditätsrisiko aus der Rückzahlungsverpflichtung von Darlehen gegenüber Kreditinstituten gegenwärtig gering.

Operative Risiken

Durch die demografische Entwicklung steigt die Anzahl von pflege- und rehabilitationsbedürftigen Menschen und die damit im Zusammenhang stehende Multimorbidität nimmt zu. Steigende Betreuungsintensität einerseits und eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten Lösungen andererseits sind die Folge. Ein zunehmender Bedarf an Pflege und Rehabilitation bringt jedoch einen wachsenden Wettbewerb bzw. in Ballungszentren heute auch bereits ein Überangebot am Markt mit sich. Als innovativer Anbieter mit hoher Leistungsqualität werden wir uns an die geänderten Wünsche unserer Bewohner und Patienten, insbesondere nach Spezialisierung und neuen Indikationen, anpassen. Zudem bringen externe Gesundheitsrisiken wie das aktuelle Corona Virus potentielle Gefahren für Bewohner und Mitarbeiter. Dem wird mit gesteigerten aktiven Präventionsmaßnahmen bei der Hygiene sowie Sensibilisierung der Mitarbeiter und Informationsmaterial für Bewohner Sorge getragen. Dies zeigt sich u. a. darin, dass es MATERNUS im ersten Quartal 2021 gelungen ist, allen Bewohner und Mitarbeitern eine Impfmöglichkeit gegen das Corona-Virus anzubieten.

Zinsänderungsrisiken

Zinsrisiken entstehen durch schwankende Marktzinssätze. Diese Schwankungen beeinflussen die Summe der Zinskosten im Geschäftsjahr und den Marktwert der vom Unternehmen eingesetzten derivatives Finanzinstrument. Einem etwaigen Zinsänderungsrisiko aus dem neu abgeschlossenen Darlehensvertrag ist durch den Abschluss einer Zinssicherungsvereinbarung entgegengetreten worden.

Weitere Risiken

Die Baumaßnahmen und Renovierungen in den für den Betrieb genutzten Immobilien erfolgt hinsichtlich der Eigenanteile aus dem Cashflow und durch hypothekarisch abgesicherte Fremdmittel.

Durch die weiterhin andauernde Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Mehraufwendungen sowie Erlösausfällen kommt es zu negativen Auswirkungen im operativen Cashflow. Die Gesellschaft entgegnet dem durch konsequente Inanspruchnahme der gebotenen Fördermittel.

Steuerlichen Risiken wurde im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses aus Sicht des Vorstandes hinreichend durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden in Einzelfällen zu einer abweichenden Einschätzung kommen können.

Einschätzung der Gesamtrisikosituation

Im Rahmen der Einschätzung der Gesamtrisikosituation sind uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Risiken, die von uns unmittelbar beeinflussbar sind, im Wesentlichen operativer Art, werden uns im Rahmen von regelmäßigen Meldungen und im Rahmen der jährlichen Risikoinventur aufgezeigt. Organisatorisch haben wir insofern Voraussetzungen geschaffen, die uns frühzeitig über mögliche Risikolagen informieren, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Interne Qualitätsaudits des zentralen Qualitätsmanagements unterstützen uns insbesondere bei der Früherkennung von Defiziten in der Pflege und stellen damit ein hohes Qualitätsniveau sicher. Insgesamt sind für die zukünftige Entwicklung keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.

Chancen der künftigen Entwicklung

Das stetige Wachstum der Anzahl der Pflegebedürftigen, bedingt durch die demografische Entwicklung, eröffnet dem MATERNUS-Konzern mittelfristig gute Perspektiven. Dabei gewinnt eine abgestufte Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten zunehmend an Bedeutung. Diesem Trend folgen wir durch die Differenzierung unseres Leistungsangebots und ergänzen unser Angebot durch Betreutes Wohnen, ambulante Dienste sowie weitere Serviceleistungen, wie beispielsweise Hausnotrufdienste.

Bedingt durch kürzere Verweildauern von Patienten in der akutmedizinischen Versorgung eröffnen sich neue Behandlungsfelder für die Rehabilitationskliniken. Dies führt einerseits zu medizinisch höherwertigen, aber auch kostenintensiveren Leistungen, die andererseits erhöhte Ertragspotenziale bieten. Die Zunahme von Anschlussheilbehandlungen, die Einführung der geriatrischen Rehabilitation als Pflichtleistung sowie die Möglichkeit, den Pflegesektor innerhalb der integrierten Versorgung in Vertragsbeziehungen aufnehmen zu können, vergrößern die Erlösmöglichkeiten beider operativer Segmente des Konzerns zusätzlich.

Die sich aus diesen marktseitigen Entwicklungen ergebenden Chancen werden durch Synergie- und Skaleneffekte ergänzt, die der MATERNUS-Konzern durch den Verbund in der CURA Unternehmensgruppe erzielen kann. Hierzu zählen die Bündelung der Einkaufsvolumina, die Professionalisierung der Dienstleistungen, gemeinsame Nutzung der administrativen Bereiche und die einheitliche Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Leistungskonzepten.

Prognosebericht

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist der Pflegemarkt weitestgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die alternde Gesellschaft in Deutschland sorgt in den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen.

Ungeachtet dessen unterliegen Aussagen, die die unmittelbare Zukunft betreffen, aufgrund Volatilität der Corona-Pandemie und der sich daraus ergebenen Folgen einer großen Unsicherheit.

Unsere Zielsetzung im Geschäftsjahr 2021 im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist es, den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben weiterhin deutlich zu reduzieren und die Auslastung in den Einrichtungen zu stabilisieren. Hierdurch soll auch die betriebswirtschaftliche Personalintensität einzelner Pflegeeinrichtungen verbessert werden.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel sowie die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten sollen im Geschäftsjahr 2021 ebenfalls eingehalten werden. Der Vorstand erwartet nicht, dass sich der Krankenstand der Mitarbeiter sowie die Fluktuation in den Einrichtungen im Geschäftsjahr 2021 spürbar verändern werden.

Bereits verhandelte Pflegesatzerhöhungen werden auch im Geschäftsjahr 2021 zu einer Verbesserung des durchschnittlichen Umsatzes je Bett beitragen.

Der Vorstand rechnet für das Geschäftsjahr 2021 durch die Ende 2020 gestarteten Impfungen mit einem Rückgang der Infektionszahlen im Zusammenhang der Corona-Pandemie und daher mit der Möglichkeit einer Verbesserung der Umsatzerlöse. Diese werden in einer Spanne zwischen 84,0 und 88,0 Mio. € (Vorjahr: 85,0 Mio. €) erwartet. Der Bandbreite liegt ein Spielraum der Belegung von ca. 50 Betten in beide Richtungen zugrunde. Hierbei erwartet der Vorstand nicht, dass sich die Pflegegradverteilung der Bewohner sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern im Geschäftsjahr 2021 materiell verändern werden. Der Anteil der Kurzzeitpflege wird auf dem Niveau des Jahres 2019 erwartet. Coronabedingt war dieser im zurückliegenden Jahr geringer.

Im Segment Rehabilitation wird für beide Kliniken infolge der Ende 2020 gestarteten Impfkampagne mit der Erholung der Belegung in etwa auf das Niveau des Jahres 2019 ausgegangen. Der Segmentumsatz wird im Jahr 2021 infolgedessen steigen. Der Vorstand geht von einem Umsatz im Segment Rehabilitation zwischen 28,5 und 32,5 Mio. € (Vorjahr: 27,0 Mio. €) aus. Der Bandbreite liegt ein Spielraum der Belegung von ca. 40 Betten in beide Richtungen zugrunde.

Der Vorstand erwartet im Segment Holding einen Umsatz von 2,5 Mio. €.

Folglich geht der Vorstand für das Jahr 2021 von einem Konzernumsatz zwischen 115,0 und 123,0 Mio. € aus (Vorjahr: 114,3 Mio. €).

Trotz der unklaren Entwicklung der Corona-Pandemie, wird von einem Rückgang des Infektionsgeschehens in 2021 ausgegangen. Somit wird mit einer Steigerung der Belegung in den beiden Segmenten gerechnet. Für die Ergebniskennzahl EBITDA geht der Vorstand von einer Steigerung im Jahr 2021 aus (2020: 13,2 Mio. €). Es wird mit einem EBITDA von 13,0 bis 17,0 Mio. € für 2021 geplant. Einfluss auf die Ober- sowie Untergrenze haben primär die möglichen Schwankungen in der Belegung. In diesem Zusammenhang schwanken ebenfalls die variablen Kosten und der Personalbedarf ist an die entsprechende Belegung anzupassen.

Naturgemäß können Abweichungen zwischen den von uns erwarteten und den tatsächlichen Ergebnissen eintreten. Die angegeben Werte sind ohne einem weiteren Anstieg des Infektionsgeschehens bzw. weiteren Wellen geplant. Wir erwarten jedoch aufgrund bereits vorgenommener Risikoabschläge, dass sich diese Abweichungen in Grenzen halten.

E. SONSTIGE BERICHTERSTATTUNG

Berichterstattung zu § 315a HGB

Gezeichnetes Kapital, Stimmrechtsbeschränkungen und Aktien mit Sonderrechten

Zum 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital 52.425 T€, eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 € je Aktie.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg (CURA GmbH), unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg (CURA 12.), mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2020 ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Grundsätzlich besteht der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren bestellt werden. Die wiederholte Bestellung ist ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit zulässig. Letztere darf jedoch den Maximalzeitraum von fünf Jahren im Einzelfall nicht übersteigen. Die Verlängerung der Amtszeit bedarf eines Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann.

Nur aus wichtigem Grund ist die Abberufung eines Vorstandsmitglieds zulässig (§ 84 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Zu den wichtigen Gründen zählen u. a. grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, das Vertrauen wurde aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht.

Änderung der Satzung

Die Änderung der Satzung durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 133, 179 AktG. Gemäß § 8 der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien sind in § 4 Abs. (5) der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG geregelt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2025 um insgesamt bis zu 26.212.500 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen;
  • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der MATERNUS-Kliniken AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde;
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind."

Wesentliche Vereinbarungen der MATERNUS-Kliniken AG für den Fall eines Kontrollwechsels infolge einer Übernahme (Change of Control) und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315c HGB*

Zur Erfüllung der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gemäß §§ 289b-e, 315b und c HGB veröffentlicht die MATERNUS-Kliniken AG einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Dieser Bericht wird zeitgleich mit dem Konzernlagebericht 2020 nach § 325

HGB im Bundesanzeiger offengelegt und ist ebenfalls auf unserer Homepage unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations ab 30. April 2021 zugänglich.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB*

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB wurde in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert.

Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der MATERNUS-Kliniken AG ist auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investorrelations/corporate-governance-bericht/ zu finden.

Die letzte Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte im April 2020. Die aktuelle Entsprechenserklärung finden Sie ebenfalls im Corporate Governance Bericht auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/corporategovernance-bericht/ veröffentlicht.

Angaben zur Vorstandsvergütung

Im Geschäftsjahr 2020 hatte der Vorstand einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, und wurde über diese vergütet.

Berlin, den 27. April 2021

MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand Mario Ruano-Wohlers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Berlin, 27. April 2021

MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

* Nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft.

Konzernabschluss

Konzernabschluss

Konzern-Bilanz 47
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 48
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 48
Konzern-Kapitalflussrechnung 49
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 50

Konzern-Bilanz

AKTIVA 31.12.2020 31.12.2019
Anhang T€ T€
Langfristige Vermögenswerte 1
Immaterielle Vermögenswerte 2 13.427 13.488
Sachanlagen 3 65.336 67.758
Nutzungsrechte 5 78.231 71.923
Finanzielle Vermögenswerte 4 404 421
Latente Steueransprüche 36 409 2.094
157.806 155.684
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorratsvermögen 6 444 449
Vertragsvermögenswerte 7 44 217
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8 5.325 5.459
Finanzielle Vermögenswerte 8 511 79
Ertragsteuerforderungen 9 596 542
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 10 3.893 2.202
Sonstige Vermögenswerte 11 49 88
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 9.959 721
20.821 9.757
Bilanzsumme 178.627 165.441
PASSIVA 31.12.2020 31.12.2019
Anhang T€ T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 13 51.939 51.939
Kapitalrücklagen 14 3.766 3.766
Gewinnrücklagen 15 -81.112 -71.543
-25.407 -15.838
Langfristige Schulden
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte 16 6.707 4.539
Finanzverbindlichkeiten 17 152.129 90.061
Rückstellungen für Pensionen 18 1.239 1.497
Sonstige Rückstellungen 19 1.171 709
161.246 96.806
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20 4.786 4.361
Finanzverbindlichkeiten 21 21.868 20.085
Kurzfristiger Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten 22 7.359 51.772
Vertragsverbindlichkeiten 23 770 702
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 24 5.390 4.875
Sonstige Rückstellungen 25 2.498 2.593
Steuerrückstellungen 26 118 85
42.789 84.473
Bilanzsumme 178.627 165.441

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

01.01.-31.12.2020 01.01.-31.12.2019
Anhang T€ T€
Umsatzerlöse 27 114.299 124.430
Sonstige betriebliche Erträge 28 3.931 4.909
Gesamtleistung 118.230 129.339
Materialaufwand 29 16.600 21.569
Personalaufwand 30 70.185 77.845
Sonstige betriebliche Aufwendungen 31 18.310 21.002
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 13.136 8.923
Abschreibungen 32 11.585 11.681
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 1.551 -2.759
Zinsen und ähnliche Erträge 33 76 41
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33 7.236 8.260
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 34 -2.168 -1.663
Ergebnis vor Steuern (EBT) -7.777 -12.641
Ertragsteuern 35, 36 1.845 -2.385
Ergebnis nach Steuern -9.623 -10.256
Konzern-Jahresfehlbetrag -9.623 -10.256
Anteil der Aktionäre der MATERNUS AG -9.623 -10.256
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert/verwässert) 38 -0,46 -0,49
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970.000 20.970.000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Anhang 01.01.-31.12.2020
T€
01.01.-31.12.2019
T€
Konzern-Jahresfehlbetrag -9.623 -10.256
Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden
nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert wird:
Ertrag (Vj. Verlust) aus der Neubewertung von
leistungsorientierten Versorgungsplänen 18 53 -157
Gesamtergebnis -9.570 -10.413

Konzern-Kapitalflussrechnung

2020 2019
Anhang T€ T€
Konzernjahresergebnis vor Steuern -7.777 -12.641
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens
11.585 11.681
Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen 205 592
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -451 -3.260
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-9.174 -47.697
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens
6 101
Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 320 674
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
10.643 58.914
Finanzergebnis 33 7.160 8.219
Gezahlte Steuern 35 -361 -553
Erhaltene Steuern 35 11 0
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 39 12.167 16.030
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -712 -702
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -24 -259
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
34 186
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -702 -775
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 56.688 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten -44.402 -2.095
Auszahlung zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -7.461 -6.388
Gezahlte Zinsen -7.064 -7.960
Erhaltene Zinsen 15 15
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 40 -2.226 -16.427
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 9.238 -1.172
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 12 721 1.893
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 12 9.959 721
davon verfügbarer Finanzmittelfonds 9.959 721
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des
Geschäftsjahres
12
Zahlungsmittel 9.959 721
Finanzmittelfonds 9.959 721

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklage
Gewinn-
rücklagen
Konzern
Eigenkapital
Anhang T€
(13)
T€
(14)
T€
(15)
T€
31.12.2018/
01.01.2019
51.939 3.766 -61.130 -5.425
Konzernjahresfehlbetrag
nach Ergebnisanteil
anderer Gesellschafter
0 0 -10.256 -10.256
Neubewertung leistungs
orientierter Versorgungspläne
0 0 -157 -157
31.12.2019/
01.01.2020
51.939 3.766 -71.543 -15.838
Konzernjahresfehlbetrag
nach Ergebnisanteil
anderer Gesellschafter
0 0 -9.623 -9.623
Neubewertung leistungs
orientierter Versorgungspläne
0 0 53 53
31.12.2020 51.939 3.766 -81.112 -25.407

Konzernanhang

Konzernanhang 52
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Konzernabschlussprüfers 96

Konzernanhang

Allgemeine Angaben zum Konzern

Die Geschäftstätigkeit des MATERNUS-Konzerns (nachfolgend "Konzern" oder "MATERNUS") umfasst den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken sowie Dienstleistungsgesellschaften im sozialen Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes des Konzerns lautet Französische Straße 53-55, 10117 Berlin. Die MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "MATERNUS AG") als Konzernmuttergesellschaft hat ihren Sitz ebenfalls in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer 116784 B seit dem 16. Dezember 2008 eingetragen.

Zum 31. Dezember 2020 hält die CURA GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Der MATERNUS-Konzern wird in den Konzernabschluss der CURA GmbH einbezogen.

Der vorliegende Konzernabschluss wird am 27. April 2021 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Der vorliegende Abschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung stellt sich wie folgt dar:

Konzern-Segmentbericht-
erstattung
01.01.2020 bis 31.12.2020
Rehabilitation Seniorenwohn- und
Pflegeeinrichtungen
MATERNUS
AG
Segment-
übergreifende
Konsolidierungs
buchungen
Gesamt
in T€ in T€ in T€ in T€ in T€
Umsatzerlöse mit Kunden 26.818 84.969 0 0 111.787
Vorjahr 27.707 96.724 0 0 124.430
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 158 0 4.731 -2.376 2.512
Vorjahr 157 0 162 -320 0
Umsatzerlöse, gesamt 26.976 84.969 4.731 -2.376 114.299
Vorjahr 27.864 96.724 162 -320 124.430
Personalaufwand 17.889 52.200 96 0 70.185
Vorjahr 19.148 58.353 344 0 77.845
Materialaufwand 5.801 10.840 -11 -29 16.600
Vorjahr 6.824 14.771 0 -26 21.569
EBITDA 1.391 8.169 5.722 -2.146 13.136
Vorjahr -259 12.101 -1.542 -1.378 8.923
Segmentergebnis (EBIT) -512 -1.066 5.618 -2.489 1.551
Vorjahr -2.273 2.905 -1.670 -1.719 -2.759
Segmentvermögen 50.367 192.055 163.403 -227.198 178.627
Vorjahr 39.656 160.550 129.523 -164.288 165.440
Segmentschulden -55.257 -205.444 -107.974 164.640 -204.035
Vorjahr -41.131 -167.569 -74.651 102.073 -181.278
Investitionen in Sachanlagen
und Immat. Vermögenswerte
9.950 5.596 1 0 15.547
Vorjahr 5.764 44.530 331 0 50.625
Abschreibungen 1.903 9.235 104 343 11.585
Vorjahr 2.014 9.197 128 343 11.681
Sonstige Zinsen u. ähnl. Erträge 194 1.591 1.136 -2.846 76
Vorjahr 81 1.209 978 -2.228 41
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen 959 5.145 3.978 -2.846 7.236
Vorjahr 1.110 6.181 3.198 -2.228 8.260
Jahresergebnis (EAT) -3.414 -4.302 504 -2.409 -9.623
Vorjahr -4.970 -2.121 -1.494 -1.672 -10.256
Operativer Cashflow 18.032 -33.357 12.952 14.541 12.167
Vorjahr 2.200 16.751 -363 -2.558 16.030
Ertragsteuern -30 -397 2.272 0 1.845
Vorjahr 6 5 -2.396 0 -2.385
Anzahl Vollzeitkräfte Ø) 374 1.311 2 n.a. 1.687
Vorjahr 408 1.510 3 n.a. 1.921
Auslastung (Ø) 61,9 % 80,1 % n.a. n.a. 76,3 %
Vorjahr 77,6 % 81,5% n.a. n.a. 80,7%

Grundlagen und Methoden

Der vorliegende MATERNUS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2020 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie unter Beachtung des § 315e HGB erstellt. Hierbei kommen alle bis zum 31. Dezember 2020 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. seiner Gremien zur Anwendung, sofern eine Übernahme im europäischen Recht erfolgt ist.

Im Geschäftsjahr 2020 waren folgende Veränderungen der Rechnungslegungsvorschriften im Konzernabschluss der Gesellschaft erstmals anzuwenden:

• Im Mai 2020 hat der IASB Änderungen an den IFRS 16 in Zusammenhang mit COVID-19 Änderungen von Mietkonzessionen veröffentlicht, die für das Geschäftsjahr 2020 anzuwenden sind. Die Änderungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der Coronavirus-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Bei Inanspruchnahme der Befreiung sind die Mietkonzessionen so zu bilanzieren, als würde es sich um keine Modifikation des Leasingvertrags handeln. Die Änderungen gelten für Mietkonzessionen, die die am oder vor dem 30. Juni 2021 fälligen Mietzahlungen reduzieren. Die MATERNUS-Gruppe hat davon keinen Gebraucht gemacht.

Weitere Rechnungslegungsverlautbarungen

  • Im März 2018 hat der IASB Änderungen an den References to the Conecptual Framework in IFRS Standards veröffentlicht, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Das neue Rahmenkonzept stellt keine grundlegende Überarbeitung des Dokuments dar, wie ursprünglich beabsichtigt war. Zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept hat der IASB auch Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in einigen Standards herausgegeben. Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe haben sich nicht ergeben.
  • Im Oktober 2018 hat der IASB die am 21. April 2020 in Kraft getretenen Änderungen am IFRS 3 (Definition of a Business) veröffentlicht. Die eng umrissenen Änderungen an IFRS 3 zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Probleme resultieren daraus, dass die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und Latenten Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten. Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe haben sich nicht ergeben.
  • Ebenfalls im Oktober 2018 hat der IASB die 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Amendments am IAS 1 und IAS 8 veröffentlicht. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat "Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)" herausgegeben, um die Definition von "wesentlich" zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen. Wesentliche Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe haben sich nicht ergeben.
  • Zudem sind zum 15. Januar 2020 Amendments zu den IFRS 9 IAS 39 und IFRS 7 wirksam geworden. Mit IASB Veröffentlichung vom 26. September 2019 sowie EU-Endorsement vom 15. Januar 2020 wurden Änderungen in den IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 bekannt. Um mögliche Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (sog. IBOR-Reform) auf die Finanzberichterstattung zu erwägen, hatte der IASB das IBOR-Projekt im Dezember 2018 in sein Standardsetzungsprogramm aufgenommen und in folgende zwei Phasen unterteilt:
  • Phase 1: Fragestellungen zur Finanzberichterstattung im Zeitraum vor der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz
  • Phase 2: Fragestellungen, die die Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz betreffen

Die Standardänderungen stellen das Ergebnis der ersten Phase dar und beschäftigen sich mit den Auswirkungen auf bestimmte Hedge Accounting-Anforderungen in IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie auf dazugehörige Anhangangaben des IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, welche durch die Unsicherheiten hinsichtlich der alternativen Zinssätze an sich und deren Einführung entstehen. Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe haben sich nicht ergeben.

Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und von MATERNUS bislang auch noch nicht angewendet bzw. umgesetzt worden:

IFRS 9 - Anwendungsausnahmen

Durch die am 25. Juni 2020 veröffentlichte Änderung des IFRS 9 Änderungen wird das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe wird nicht gerechnet.

IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 – Referenzzinssätze

Mit IASB Veröffentlichung vom 27. August 2020 und ausstehenden EU-Endorsement wurde die 2. Phase der Änderungen in den IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 bekannt.

Die Standardänderungen stellen das Ergebnis der zweiten Phase dar und adressieren Sachverhalte, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze.

Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Weitere Rechnungslegungsverlautbarungen

  • IFRS 3, veröffentlicht im Mai 2020. Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Daneben wurden zwei Ergänzungen aufgenommen. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften anzuwenden. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • IAS 37, veröffentlicht im Mai 2020. Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Dabei kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (z.B. direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • IAS 16, ebenfalls veröffentlicht im Mai 2020. Durch die Änderungen wird es unzulässig, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob die Sachanlage ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • IFRS 17, ebenfalls veröffentlicht im Mai 2020. Der Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. IFRS 17 ersetzt den bisher gültigen Übergangsstandard IFRS 4. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach IFRS 17 werden Versicherungsverträge grundsätzlich nach dem allgemeinen Modell bewertet. Darunter wird für eine Gruppe von Versicherungsverträgen bei erstmaligem Ansatz der Erfüllungswert und die vertragliche Servicemarge ermittelt. In Abhängigkeit davon, worauf sich Änderungen der zugrundeliegenden Parameter beziehen, wird im Rahmen der Folgebewertung entweder das versicherungstechnische Ergebnis oder die versicherungstechnischen Finanzerträge/ -aufwendungen berührt bzw. es kann zunächst zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge kommen, die erst in späteren Perioden die Gewinn- und Verlustrechnung berührt. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • Annual Improvements 2018-2020, veröffentlicht im Mai 2020 und betreffen allgemeine Verbesserungen an den IFRS 1, 9, 16 und IAS 41. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • Das IASB hat am 23. Januar 2020 das Amendment zu IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig" veröffentlicht. Gegenstand der Änderungen an IAS 1 ist die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist. Hierbei sollen Erwartungen des Managements, ob ein solches Recht tatsächlich auch ausgeübt wird, unberücksichtigt bleiben. Die Änderungen an IAS 1 sind retrospektiv und erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Die MATERNUS AG erwartet neben zusätzlichen Angaben und Erläuterungen in den Notes und neben kleinen formalen Darstellungsänderungen aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsverlautbarungen keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den MATERNUS-Konzernabschluss.

Die Bewertung aller Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung. Die Gliederung der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden Posten der Konzernbilanz und der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Folgenden erläutert.

Die einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die tabellarischen Darstellungen zu Postenaufgliederungen im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Bei geringfügigen Abweichungen oder scheinbaren Additionsfehlern handelt es sich um Rundungsdifferenzen.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die MATERNUS AG als oberstes und beherrschendes Mutterunternehmen die Möglichkeit hat, direkt oder indirekt die Beherrschung i. S. d. IFRS 10 auszuüben.

Einschließlich der MATERNUS AG werden 42 Gesellschaften (Vorjahr: 42 Gesellschaften) in den Konzernabschluss einbezogen.

Drei Unternehmen, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und lediglich als Komplementärgesellschaften fungieren, werden wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Die Gesellschaftsanteile werden in der Konzernbilanz unter Langfristige Vermögenswerte in den Finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes sowie die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermittelten Jahresergebnisse der Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar:

Beteiligungs- Eigen- Ergebnis Ergebnis
anteil kapital 2020 2019
in Prozent in T€ in T€ in T€
1. MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
Segment Rehabilitation
2. Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG,
Cham-Windischbergerdorf1) 100 -9.614 -157 -799
3. MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG,
Bad Oeynhausen 93 -4.305 -2.003 -3.583
4. MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH & Co.
Klinik-Immobilien-Beteiligungs-KG, Bad Oeynhausen1) 88 14.351 1.206 918
5. MATERNUS-Management & Service GmbH, Berlin1) 100 -14 -8 -1
6. MEDICO-Management & Service GmbH, Berlin1) 93 31 -18 -29
7. MATERNUS Recatec Service
Dienstleistungs-GmbH, Berlin1) 93 502 29 473
Beteiligungs- Eigen- Ergebnis Ergebnis
anteil kapital 2020 2019
in Prozent in T€ in T€ in T€
Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
8. MATERNUS Altenheim Verwaltungs GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 14.206 0 0
9. Altenpflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) 100 744 9 23
10. Altenpflegeheim An den Salinen GmbH, Berlin1) 100 188 4 0
11. Altenpflegeheim Kapellenstift GmbH, Berlin1) 100 15 0 0
12. Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin1) 100 251 15 19
13. Altenpflegeheim Sankt Christophorus GmbH, Berlin1) 100 93 0 0
14. Alten- und Pflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) 100 612 0 14
15. Alten- und Pflegeheim Barbara-Uttmann-Stift GmbH, Berlin1) 100 374 0 1
16. Alten- und Pflegeheim Christinen-Stift GmbH, Berlin1) 100 386 0 0
17. Pflegezentrum Maximilianstift GmbH, Berlin1) 100 322 8 0
18. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum GmbH, Berlin1) 100 254 0 0
19. ROCY-Verwaltungs GmbH, Berlin1) 100 143 1 8
20. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum
Dresdner Hof GmbH, Berlin1)
100 427 0 0
21. MATERNUS Seniorenwohnanlage
Köln-Rodenkirchen GmbH, Berlin1)
100 431 0 0
22. Rodenkirchen City-Center Grundstücks- und Handels-
gesellschaft mbH & Co. Immobilien KG, Berlin1)
100 17.446 0 0
23. Seniorenresidenz Unter der Homburg GmbH, Berlin1) 100 -5 0 0
24. Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius GmbH, Berlin1) 100 -2.016 37 -1.275
25. Senioren- und Pflegezentrum Christophorus GmbH, Berlin1) 100 16 0 -307
26. Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH, Berlin1) 100 -3.478 -1.354 -1.148
27. Wohn- und Pflegeheim Salze-Stift GmbH, Berlin1) 100 520 0 0
28. MATERNUS-Stift GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
29. MATERNUS-Stift Am Auberg GmbH, Berlin1) 100 475 0 8
30. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum
Am Steuerndieb GmbH, Berlin1) 100 178 0 0
31. MATERNUS Hausnotrufdienst GmbH, Berlin1) 100 16 0 0
32. MATERNUS Häuslicher Pflegedienst Eifel GmbH, Berlin1) 100 -718 -125 -88
33. MATERNUS Häuslicher Pflegedienst Ruhrgebiet GmbH, Berlin1) 100 93 -68 7
34. MATERNUS RECATEC Mitte Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
35. MATERNUS RECATEC West Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 318 -203 60
36. MATERNUS RECATEC Süd Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
37. MATERNUS RECATEC Ost Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
38. YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 194 0 0
39. YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 136 0 0
40. YMOS Verwaltungs GmbH, Obertshausen1) 100 107 7 12
41. MATERNUS Finanzierungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
42. BidP – Bildung in der Pflege GmbH, Berlin1)
(vormals: CURA 26. Seniorencentrum GmbH)
100 -1 -9 -11
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Anteile an
verbundenen Unternehmen
43. Bayerwald-Klinik Geschäftsführungs GmbH, Cham 100 91 1 3
44. MATERNUS-Klinik-Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen 100 414 28 14
45. MATERNUS Altenheim Beteiligungs GmbH, Berlin 100 93 0 0

1) Die Gesellschaft macht von der Befreiung der §§ 264 Abs. 3, 264 b HGB (Inanspruchnahme von Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen) Gebrauch.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den MATERNUS-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Der Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen entspricht in allen Fällen dem Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember).

Die Bilanzierung von erworbenen Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder sich aus einem vertraglichen oder anderen Recht ergeben. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen sowie bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, führt dies zu einer erfolgswirksamen Abschreibung. Ergibt sich zum Erwerbszeitpunkt ein passivischer Unterschiedsbetrag, so wird dieser sofort ergebniswirksam vereinnahmt.

Bei dem Impairment-Test des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Cash Generating Unit erfolgt eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die künftigen Cashflows, die Kapitalkosten und die Wachstumsrate.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Sofern im Anlagevermögen und in den Vorräten Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen enthalten sind, wurden entsprechende Zwischengewinne eliminiert.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche abgegrenzt nach operativen, der Art der Dienstleistung abgegrenzten Teileinheiten des Konzerns, die regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht werden, um die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu beurteilen. Die Segmente stellen die gem. IFRS 8 ("Geschäftssegmente") berichtspflichtigen Segmente dar.

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche ausgewiesen, die wie folgt strukturiert sind:

  • Segment Rehabilitation
  • Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
  • MATERNUS AG

Das Segment Rehabilitation umfasst ausschließlich Anschlussheilbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen in den Indikationsbereichen Orthopädie, Verhaltensmedizinische Orthopädie, Kardiologie, Innere Medizin, Stoffwechselerkrankungen und Neurologie. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen befasst sich insbesondere mit der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und dem Betreuten Wohnen. In der MATERNUS AG werden primär intersegmentäre Dienstleistungen erbracht.

In der Spalte "Segmentübergreifende Konsolidierungsbuchungen" werden die Beträge aufgeführt, die segmentübergreifende Transaktionen darstellen und im Rahmen der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen eliminiert wurden.

Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den für die interne Steuerung verwandten Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden. Konsolidierungen innerhalb der Segmente wurden vorgenommen. Als Segmentabschreibungen werden die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen, das Sachanlagevermögen und auf Finanzanlagen sowie Nutzungsrechte ausgewiesen.

Die Ermittlung der Segmentdaten erfolgt durch die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der zum jeweiligen Segment gehörigen Unternehmen unter Berücksichtigung von Konsolidierungen innerhalb des jeweiligen Segments. Für die interne Steuerung werden die Segmentdaten monatlich ermittelt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Da alle Konzernunternehmen nur national tätig sind, entfallen Währungsumrechnungen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 38 eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern bewegen sich dabei zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die planmäßig abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet.

Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 einem jährlichen, als auch bei Vorliegen eines entsprechenden Anhaltspunktes einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet ("Impairment-only-approach").

Firmenwerte, die vor dem Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz 1. Januar 2004 entstanden sind und nach den handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften mit den Rücklagen verrechnet wurden, bleiben unter Anwendung der Vereinfachungsregel nach IFRS 1 auch im IFRS-Konzernabschluss verrechnet.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen.

Hierbei kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:

in Jahren
Gebäude 40 bis 44
Mietereinbauten 3 bis 25
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 bis 20

Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten dafür, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen, die nachträglich entstehen, nachdem der Gegenstand des Sachanlagevermögens eingesetzt wurde, wie Wartungs- und Instandhaltungskosten und Überholungskosten, werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der die Kosten entstanden sind. In Situationen, in denen sich eindeutig gezeigt hat, dass Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, werden diese Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen aktiviert. Wesentliche Erneuerungen oder Verbesserungen an Immobilien werden gemäß IAS 16 mittels des Komponentenansatzes aktiviert.

Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, maximal auf die um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Leasing

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Zinssatz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den kurz- sowie langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Maschinen und Ausrüstung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung geprüft.

Die Im Mai 2020 verabschiedete Änderung des IFRS 16 des IASB in Zusammenhang mit COVID-19 Änderungen bei eingeräumten Mietkonzessionen können keine Modifikationen darstellen. Die MATERNUS hat davon keinen Gebrauch gemacht.

Finanzielle Vermögenswerte

Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei einem marktüblichen Verkauf bzw. Kauf zum Erfüllungszeitpunkt, mithin bei Lieferung eines Vermögenswerts. Die originären Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Direkt dem Erwerb zuordenbare Transaktionskosten werden einbezogen, wenn das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.

Nach IFRS 9 ist jeder finanzielle Vermögenswert zum Zugangszeitpunkt einer der drei Bewertungskategorien zuzuordnen: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Diese Kategorie enthält zum Bilanzstichtag ein Finanzderivat, welches der Zinssatzbegrenzung eines Darlehens dient. Im Vorjahr betraf es ein vereinbartes Kündigungsoptionsrecht aus Schuldscheindarlehensverträgen, welches im Rahmen der erfolgten Umfinanzierung im Berichtsjahr ausgebucht wurde.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Bei MATERNUS liegen keine finanziellen Vermögenswerte vor, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden.

Bei Abgang des finanziellen Vermögenswertes erfolgt keine ergebniswirksame Umgliederung des kumulierten sonstigen Ergebnisses.

Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und hinsichtlich möglicherweise vorliegender Wertminderungen überprüft. Wenn ein finanzieller Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird, werden daraus resultierende Verluste und Gewinne erfolgswirksam erfasst.

Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und -äquivalente und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte findet der vereinfachte Wertminderungsansatz Anwendung, wonach eine Risikovorsorge bezogen auf die Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie wird der allgemeine Wertminderungsansatz angewandt. Dabei werden in regelmäßigen Abständen die Forderungen auf ihre Ausfallwahrscheinlichkeit untersucht. Ein Forderungsausfall wird dann angenommen, wenn unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten das Beitreiben der Forderung nicht mehr möglich ist. Solange noch mit Zahlungseingängen auf einzelne Forderungen gerechnet wird, werden Wertberichtigungen auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte werden dann ausgebucht, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente sind davon ausgenommen. MATERNUS hält keine Derivate, die finanzielle Verbindlichkeiten darstellen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder tatsächlich erloschen ist.

Bei ihrer erstmaligen Erfassung werden originäre finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Sie werden bei erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, da die MATERNUS-Gruppe von der Option der Bilanzierung der originären Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value-Option) keinen Gebrauch macht. Bei der Folgebewertung der originären finanziellen Verbindlichkeiten werden die fortgeführten Anschaffungskosten unter Nutzung der Effektivzinsmethode angesetzt, soweit Transaktionskosten vorhanden sind.

Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Die Finanzschulden aus Leasingverhältnissen (bis 01.01.2019 aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen) sind mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Bilanzielle Sicherungsbeziehungen

MATERNUS hält keine Finanzinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen, womit die Vorschriften zu Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 keine Anwendung finden.

Laufende und Latente Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und Latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Aktive und passive Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die aktiven Latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die Latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes und des Solidaritätszuschlages ermittelt. Da im Wesentlichen alle Leistungen des Konzerns gewerbesteuerbefreit sind, wird diese Steuer bei der Berechnung der Steuerlatenz nicht mit herangezogen.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die Latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Vorratsvermögen

Die Vorräte des Konzerns umfassen im Wesentlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte werden gemäß IAS 2 nach einer Wertberichtigung für veraltete Positionen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung der Dienstleistungen, für welche noch kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt stimmt in der Regel mit dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden überein.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen.

Rückstellungen für Pensionen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte Neubewertungen) zwischen den so planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden dabei direkt im Jahr des Entstehens über das Other Comprehensive Income (OCI) im Eigenkapital erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung besteht, die tatsächliche Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und eine zuverlässige Schätzung des Mittelabflusses möglich ist.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruchnahme. Langfristige Rückstellungen werden – sofern der Effekt wesentlich ist – abgezinst.

Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte

Es handelt sich hierbei um Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen, die gemäß IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen sind. Gemäß IAS 32.18b handelt es sich hierbei um Fremdkapital, da die Anteilseigner über das Recht verfügen, ihre Anteile an der Gesellschaft gegen flüssige Mittel in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Eigenkapital einzulösen ("kündbare Instrumente"). Die Bewertung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag in Höhe des Ausgleichsanspruchs nach dem aktuellen Marktwert, wobei die Änderung der Verbindlichkeit zu den einzelnen Bewertungszeitpunkten ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren ausschließlich aus erhaltenen Kundenzahlungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen. Deren Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen mit Erbringung der Dienstleistung.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten gewährt wurden, werden aktivisch von den Buchwerten dieser Vermögenswerte gekürzt. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse werden mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung erfasst, d. h. bei Erbringung der zugesagten Dienstleistungen für den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen aus der Dienstleistung zufließt, während diese erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend des vereinbarten Preises für die jeweiligen Dienstleistungen. Der Transaktionspreis stellt die Gegenleistung dar, die MATERNUS im Austausch für die Erbringung der zugesagten Dienstleistungen voraussichtlich erhält. Variable Gegenleistungen bestehen bei MATERNUS nicht. Der Zeitabstand zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der Dienstleistungen und der Zahlung durch den Kunden beträgt bei MATERNUS nicht mehr als ein Jahr, sodass die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.63 angewandt wird und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente adjustiert wird.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Konzern in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen.

Verwendung von Schätzungen

Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass für die Bewertung in der Konzernbilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten sowie für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Obwohl diese Schätzungen entsprechend der gegenwärtigen Kenntnisse erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen. Verändert sich die ursprüngliche Schätzungsgrundlage, wird die Bilanzierung in der Regel erfolgswirksam geändert.

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse.

Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment-Tests sind in dem Abschnitt "(2) Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt.

Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche, wie z. B. das marktbezogene Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt Sachanlagevermögen des Kapitels Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt.

Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko sowohl einzelfallbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für einen möglichen Ausfall als auch auf Basis von Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Fälligkeit der Forderung geschätzt.

Die Bewertung der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte (Auseinandersetzungsansprüche) basiert auf Unternehmenswertberechnungen für die betreffenden Gesellschaften, die ermessenbehaftete Parameter

berücksichtigen. Diesen Berechnungen liegen grundsätzlich die Annahmen zugrunde, die auch bei den durchgeführten Impairmenttests herangezogen werden. Für die Bewertungen wurde bei einem in der ewigen Rente gegenüber dem Detailplanungszeitraum leicht gesunkenem EBIT eine Wachstumsrate von 1 Prozent sowie ein Diskontierungszinssatz (WACC) von 4,56 Prozent (nach Steuern) bzw. 5,18 Prozent (vor Steuern) unterstellt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zugrunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen beschrieben. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen werden Risiken aus erwarteten Steuerprüfungen berücksichtigt.

Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge wird anhand der bestehenden Verlustvorträge zum Bilanzstichtag, die noch nicht veranlagt sind, der aktuellen Unternehmensplanungen und des Überhangs passiver latenter Steuern aus temporären Differenzen geschätzt. Abweichungen von diesen Schätzungen können Auswirkungen auf die tatsächlichen und die Latenten Steuern haben.

Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen betrifft dies Immobilienmietverträge. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts).

Eventualverbindlichkeiten

Eventualschulden werden nicht bilanziert. Eine Eventualschuld liegt vor, wenn die Möglichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen, rechtlichen oder faktischen Verpflichtung und die Möglichkeit des Abflusses von Ressourcen nur möglich, aber nicht wahrscheinlich ist. Dabei gilt ein Ereignis als wahrscheinlich, wenn mehr für als gegen den Eintritt des Ereignisses spricht. Eventualschulden werden jedoch im Anhang angegeben, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.

Eventualforderungen werden ebenfalls nicht bilanziert. Sie sind jedoch im Anhang anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden

Änderungen einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode aufgrund eines neuen Standards oder einer neuen Interpretation des IASB werden, falls die neue Regelung keine spezielle Übergangsregelung enthält, retrospektiv angewendet. Die retrospektive Anwendung fordert die Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte jeder betroffenen Eigenkapitalkomponente der frühesten dargestellten Vorperiode sowie der sonstigen angegebenen Vergleichswerte für jede dargestellte Vorperiode so, als wäre die neue Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethode schon immer angewendet worden.

Änderungen und Interpretationen, die 2020 erstmals anzuwenden sind, haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss gehabt. Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Erläuterungen zur Bilanz

( 1 ) Langfristige Vermögenswerte

Anschaffungs-/Herstellungskosten
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umgliederung 31.12.2020
T€ T€ T€ T€ T€
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte 3.732
(3.483)
24
(259)
0
(-23)
0
(13)
3.756
(3.732)
Geschäfts- oder Firmenwert 18.582
(18.582)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
18.582
(18.582)
Geleistete Anzahlungen Immat. Vermögenswerte 0
(13)
0
(0)
0
(0)
0
(-13)
0
(0)
22.313
(22.078)
24
(259)
0
(-23)
0
(0)
22.337
(22.313)
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken 174.115
(205.738)
27
(831)
-57
(-195)
0
(-32.258)
174.085
(174.115)
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 17.058
(20.549)
519
(375)
-1.177
(-1.579)
14
(-2.287)
16.414
(17.058)
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau und Bauvorbereitungskosten 626
(560)
174
(247)
0
(-82)
0
(-100)
800
(626)
191.799
(226.847)
720
(1.453)
-1.234
(-1.856)
14
(-34.645)
191.298
(191.799)
Finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen 383
(383)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
383
(383)
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte gem. IFRS 16 83.553
(0)
14.803
(48.913)
-109
(-5)
-14
(34.645)
98.233
83.552
Anlagevermögen gesamt 298.049 15.546 -1.343 0 312.252
(249.308) (50.625) (-1.884) (0) (298.049)

(Vorjahreswerte in Klammern)

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Bilanz neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen auch Finanzderivate in Höhe von 21 T€ für einen Zinscap und im Vorjahr 38 T€ für das Kündigungsoptionsrecht der im Berichtsjahr umfinanzierten Schuldscheindarlehen, welche jeweils jährlich neu bewertet werden, ausgewiesen.

Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Bilanz neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen auch Finanzderivate in Höhe von 21 T€ für einen Zinscap und im Vorjahr 38 T€ für das Kündigungsoptionsrecht der im

Berichtsjahr umfinanzierten Schuldscheindarlehen, welche jeweils jährlich neu bewertet werden, ausgewiesen.

(Vorjahreswerte in Klammern)

31.12.2019 31.12.2020 31.12.2020 Umgliederungen Abgänge Zugänge 01.01.2020
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
276 215 3.541 0 0 85 3.456
(85) (276) (3.456) (0) (-22) (81) (3.398)
13.212
(13.212)
13.212
(13.212)
5.370
(5.370)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
5.370
(5.370)
0 0 0 0 0 0 0
(13) (0) (0) (0) (0) (0) (0)
13.488 13.427 8.911 0 0 85 8.826
(13.310) (13.488) (8.826) (0) (-22) (81) (8.767)
65.096 62.638 111.447 0 -57 2.484 109.019
(96.192) (65.096) (109.019) (-2.905) (-192) (2.570) (109.546)
2.036 1.898 14.516 0 -1.149 643 15.022
(4.350) (2.036) (15.022) (-511) (-1.482) (816) (16.199)
626
(560)
800
(626)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
67.758 65.336 125.962 0 -1.206 3.127 124.041
(101.103) (67.758) (124.041) (-3.415) (-1.674) (3.386) (125.745)
383 383 0 0 0 0 0
(383) (383) (0) (0) (0) (0) (0)
71.923 78.231 20.002 0 0 8.373 11.630
(0) (71.923) (11.630) (3.415) (0) (8.215) (0)
153.552 157.377 154.876 0 -1.206 11.585 144.497
(114.796) (153.552) (144.497) (0) (-1.696) (11.681) (134.512)

( 2 ) Immaterielle Vermögenswerte

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Immaterielle Vermögenswerte 13.427 13.488

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten gewerbliche Schutzrechte und Geschäfts- oder Firmenwerte. Außer den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zugeordnet und resultieren aus dem Erwerb der Altenheim-Gruppe und einer Senioreneinrichtung. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Der Nutzungswert wurde anhand der Discounted-Cashflow-Methode bestimmt.

Die Berechnung des Nutzungswerts basiert auf den prognostizierten Cashflows, die sich aus der Planung 2021 bis 2025 ergeben. In der Detailplanungsphase wird von einem organischen Umsatzwachstum (wesentlich aufgrund Belegungssteigerung sowie Pflegesatzentwicklung) von rund 4 Prozent pro Jahr (Vorjahr: 4 Prozent) sowie einer deutlichen Ergebnisverbesserung infolge der Reduzierung des Aufwandes für Fremdpersonal durch wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen ausgegangen. Danach wurde die ewige Rente mit einer Wachstumsrate in Höhe von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) angesetzt. Grundlage für die Einschätzung des Managements und Planungen des Managements ist, dass sich das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stabil entwickelt. In die Planung sind die Erfahrungen des Managements sowie externe Marktdaten und auch interne Informationsquellen eingeflossen.

Der verwendete Diskontierungszinssatz (WACC) vor Steuern beträgt 4,56 Prozent (Vorjahr: 4,69 Prozent). Zur Ermittlung des WACC wurde ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital in Höhe von 48,3 Prozent zu 51,7 Prozent (Vorjahr: 50,3 Prozent zu 49,7 Prozent) die aktuell geltende langfristige Rendite und ein Beta-Faktor für vergleichbare, unverschuldete Unternehmen von 0,54 (Vorjahr: 0,54) angesetzt; der verschuldete Betafaktor wurde unter Berücksichtigung des Steuersatzes und des Verschuldungsgrads angepasst und beträgt 1,03 (Vorjahr: 0,99).

Im Rahmen des Goodwill-Impairment-Tests wurde für den Diskontierungszinssatz, die Wachstumsrate und die geplanten Cashflows eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei würden eine Erhöhung des WACC von 1,0 Prozent oder ein EBIT-Abschlag von 10 Prozentpunkten sowie eine Wachstumsrate von 0 Prozent in Bezug auf die ewige Rente zu keiner Abschreibung des Buchwerts führen.

( 3 ) Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Kategorien der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel des Konzerns dargestellt.

Im bilanzierten Sachanlagevermögen sind keine Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie andere Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, von denen das Unternehmen unmittelbar begünstigt wurde, enthalten.

Bezüglich der Belastungen sowie eines Bestellobligos verweisen wir auf die Angaben zu den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Abschnitt 41.

( 4 ) Finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Anteile an verbundenen Unternehmen 383 383
Derivative Finanzinstrumente 21 38
Summe 404 421

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Sie wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Die derivativen Finanzinstrumente betreffen zum Bilanzstichtag ein Zinscap als Zinsbegrenzungsinstrument für Darlehensverbindlichkeiten. Im Vorjahr wurde das in den Schuldscheindarlehensverträgen vereinbarte Kündigungsoptionsrecht ausgewiesen.

( 5 ) Nutzungsrechte

Die Entwicklung der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:

AHK
01.01.2020
T€
Zugänge AHK
IFRS16.53H
T€
Umgliede-
rungen AHK
T€
Abgänge
AHK
T€
AHK
31.12.2020
T€
Grundstücke und Gebäude 79.127 14.213 0 -72 93.268
Technische Anlagen und Maschinen 1.899 63 -14 -23 1.925
Andere Anlagen, BGA 2.527 527 0 -14 3.040
Summe 83.553 14.803 -14 -109 98.233
AfA
01.01.2020
Zugänge AfA
IFRS16.53A
Umgliede-
rungen AfA
AfA
31.12.2020
IFRS16.53J
T€ T€ T€ T€
Grundstücke und Gebäude 10.356 7.553 0 17.909
Technische Anlagen und Maschinen 388 272 0 659
Andere Anlagen, BGA 886 548 0 1.434
Summe 11.630 8.373 0 20.002
Buchwert Buchwert
31.12.2019 31.12.2020
T€ T€
Grundstücke und Gebäude 68.771 75.359
Technische Anlagen und Maschinen 1.511 1.266
Andere Anlagen, BGA 1.641 1.606
Summe 71.923 78.231

Kurzfristige Vermögenswerte

( 6 ) Vorratsvermögen

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 444 449

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten in Höhe von 182 T€ Lebensmittel und in Höhe von 262 T€ Vorräte des medizinischen und pflegerischen Bedarfs sowie Brennstoffe.

( 7 ) Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte betreffen den Anspruch auf Gegenleistung im Austausch für erbrachte Dienstleistungen, für die noch kein unbedingter Zahlungsanspruch vorliegt, insbesondere betrifft dies die Ansprüche aus Fallpauschalen.

( 8 ) Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.325 5.459
Finanzielle Vermögenswerte 511 79
Summe 5.836 5.538

Die finanziellen Vermögenswerte resultieren ausschließlich aus dem Leistungsverkehr. Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag 3,2 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €) fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sind innerhalb des Abrechnungsmonats fällig. Allein die Forderungen aus ambulanten Pflegeleistungen sind nach Abrechnung im Folgemonat fällig. Die Forderungen der Rehabilitationskliniken sind innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung fällig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich. Auf Forderungen in Höhe von 6,3 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) wurden Wertberichtigungen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) vorgenommen. Dabei wurde der expected credit loss berücksichtigt. Die Laufzeiten und Wertberichtigungen der Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Nicht Fällig bis 3 bis 6 Älter
31. Dezember 2020 Fällig 3 Monate Monate 6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 3.129 741 695 1.715
Wertberichtigungen -620 -8 -9 -319
31. Dezember 2019 Nicht
Fällig
Fällig bis
3 Monate
3 bis 6
Monate
Älter
6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 3.784 897 486 988
Wertberichtigungen 340 8 9 339

Die finanziellen Vermögenswerte betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und resultieren aus Lieferungen und Leistungen.

( 9 ) Ertragsteuerforderungen

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Ertragssteuerforderungen 596 542

Die Steuerforderungen betreffen insbesondere Körperschaftsteuererstattungsansprüche der Muttergesellschaft.

( 10 ) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Sonstige Finanzielle Vermögenswerte 3.893 2.202
davon Verwahrgelder 1.098 1.110

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen u. a. Mietkautionssicherheiten (353 T€), aktuelle Anträge der Corona-Prämien für Mitarbeiter (303 T€), aktuelle Erstattungsanträge aus COVID-19 Rettungsschirm-Hilfen (1.200 T€), Rückvergütungsansprüche gegenüber Lieferanten (184 T€), debitorische Kreditoren (28 T€) und Forderungen gegen Personal (93 T€).

Die Verwahrgelder betreffen Taschengelder der Bewohner. Diese Bankguthaben unterliegen Verfügungsbeschränkungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein entsprechender Betrag enthalten. Die Taschengelder werden von MATERNUS für die Bewohner treuhänderisch verwaltet. Eine Auszahlung an die Bewohner erfolgt nach Bedarf.

( 11 ) Sonstige Vermögenswerte

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Aktive Rechnungsabgrenzung 49 88

( 12 ) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Kassenbestand und Schecks 68 83
Guthaben bei Kreditinstituten 9.891 638
Summe 9.959 721

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Finanzmittelfonds gem. IAS 7 enthalten sind, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und Giroguthaben. In der Bilanz werden in Anspruch genommene Kontokorrentkredite als "Kurzfristiger Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten" unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt.

Eigenkapital

( 13 ) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der MATERNUS AG beträgt derzeit 52.425.000 €. Es ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die Abweichung zwischen dem bilanzierten gezeichneten Kapital und dem im Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapital beruht auf der Absetzung von Kosten der Kapitalerhöhung. Dies wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 entsprechend dargestellt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 24. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennbetragsloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen um bis zu insgesamt 26.212.500 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I) und den Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen,
  • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der MATERNUS AG oder ihren Konzern-

gesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde,

• wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Börsenzulassung

Alle insgesamt 20.970.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Börse Düsseldorf sowie an der Börse Berlin-Bremen zugelassen. Darüber hinaus werden sämtliche Aktien der Gesellschaft an den Börsen Stuttgart, Hamburg, Hannover und München sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.

Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht.

Form, Verbriefung und Handel

Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung von Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Commerzbank Bank AG, Jürgen Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Aktien sind zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den folgenden Daten notiert: International Securities Identification Number (ISIN): DE0006044001, Wertpapierkennnummer (WKN): 604400, Börsenkürzel: MAK.

( 14 ) Kapitalrücklage

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Kapitalrücklage 3.766 3.766
Summe 3.766 3.766

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien.

( 15 ) Gewinnrücklagen

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Gewinnrücklagen -81.112 -71.543
Summe -81.112 -71.543

Die Gewinnrücklagen beinhalten den Konzernverlust des Geschäftsjahres sowie die in Vorperioden erzielten Konzernergebnisse, einschließlich der in die Gewinnrücklagen eingestellten Beträge aus der erstmaligen Anwendung der IFRS. Zudem beinhaltet der Posten die Anpassungsbeträge aus Neubewertungen leistungsorientierter Versorgungspläne.

Langfristige Schulden

( 16 ) Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte

Die den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte ergeben sich aus Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter an folgenden Gesellschaften:

MEDICO I MATERNUS KG MEDICO M&S RECATEC Service

Der zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Posten betrifft insbesondere die die MEDICO I (6,7 Mio. €). Die MEDICO I ist die Besitzgesellschaft und die MATERNUS KG die Betriebsgesellschaft der Reha-Klinik in Bad Oeynhausen.

( 17 ) Finanzverbindlichkeiten

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) 54.637 1
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr 75.167 67.700
Übrige Verbindlichkeiten 22.325 22.360
Summe 152.129 90.061

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind aufgrund des Abschlusses des neuen Darlehensvertrages mit einem Kreditinstitut im Laufe des ersten Quartals 2020 angestiegen.

Mit Abschluss und Auszahlung am 18. März 2020 erfolgte die vorzeitige Ablösung des Schuldscheindarlehens durch ein neues Darlehen. Dieses hat mit Wirkung zum 1. April 2020 eine Laufzeit von fünf Jahren und wird mit 1,8 Prozentpunkten (Zinsmarge) über den EURIBOR liegenden Zins verzinst.

Für das neue Darlehen sind folgende Financial Covenants vereinbart, die quartalsbezogen zu testen sind:

Covenants
----------- -- --
LTV1) Nicht mehr als 45 Prozent
Schuldendienstdeckungsgrad Mehr als das 2,9-fache
Bettenbelegungsgrad Mehr als 80,0 Prozent

1) Ist das Verhältnis zwischen dem jeweils ausstehenden Darlehensbetrag gegenüber den Darlehensgebern am jeweiligen LTV-Berechnungstermin geteilt durch den Marktwert der Beleihungsobjekte zu diesem LTV-Berechnungstermin, ausgedrückt als Prozentsatz.

Die Financial Covenants wurden im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr sowohl zum Bilanzstichtag als auch unterjährig eingehalten. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung besteht für die Darlehensnehmer die Möglichkeit der Heilung in Form einer erhöhten Tilgungsleistung. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der YMOS I, YMOS II und MEDICO I besichert. Zudem sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der MATERNUS Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Darlehensfinanzierung verpfändet. Darüber hinaus sind die künftigen Rechte und Ansprüche aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Mietverträgen, Versicherungspolicen, Guthaben auf den Konten, Verkaufsverträgen, abzuschließenden Property Management Verträgen, abgeschlossenen oder noch abzuschließenden geeigneten Zinssicherungen, Gesellschafterdarlehen und gruppeninternen Darlehen in Bezug auf die Beleihungsobjekte abgetreten. Nicht zuletzt tritt jeder Eigenkapitalgeber seine Forderungen gegen die Darlehensnehmer hinter sämtliche Forderungen der Finanzierungsparteien zurück

Die Leasingverbindlichkeiten stellen die Passivierung des langfristigen Anteils im Rahmen des IFRS 16 in Höhe von 75.167 T€ dar.

Die folgende Tabelle zeigt auf, in welchen Zeiträumen die Leasingverbindlichkeiten fällig werden. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, abgezinsten Zahlungen:

Bis 1 Jahr
T€
1 bis 2 Jahre Mehr als 2 Jahre
T€
Summe
T€
T€
Grundstücke und Gebäude 6.374 6.685 66.515 79.574
Technische Anlagen und Maschinen 173 201 800 1.174
Andere Anlagen, BGA 462 424 542 1.428
Gesamtergebnis 7.009 7.310 67.857 82.176

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden bezüglich IFRS 16 die folgenden Aufwendungen erfasst:

2020
T€
Abschreibungen auf Nutzungsrechte IFRS16.53A 8.373
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten IFRS16.53B 3.284
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen IFRS16.53C 0
Aufwand aus Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten IFRS16.53D 28

Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2020 10.568 T€. Zusätzlich wies der Konzern 2020 nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 14.803 T€ aus.

Von den übrigen Verbindlichkeiten entfallen 21,7 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €) auf CURA 12, die diese in Höhe von 17,3 Mio. € von der WCM im Rahmen des Erwerbs der MATERNUS-Gruppe übernommen hat. Dabei handelt es sich um Darlehensverbindlichkeiten.

( 18 ) Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen betreffen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern. Insofern können keine neuen Ansprüche hinzuverdient werden. Die laufenden Leistungen unterliegen jedoch nach § 16 BetrAVG einer dreijährigen Anpassungsprüfung.

Die Verpflichtungshöhe wird im Wesentlichen durch die Annahmen zum Rechnungszins und dem Rententrend beeinflusst. Änderungen dieser Annahmen führen zu den folgenden Effekten auf die Verpflichtungshöhe. Sie wurden bei sonst unveränderter Bewertungsmethode und Konstanz der anderen Annahmen bestimmt.

Effekt auf die Verpflichtungshöhe

2020 2019
Rechnungszins T€ T€
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte -35 -42
Verminderung um 0,5 Prozentpunkte 37 45

Da die zugesagten Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten lebenslänglich gezahlt werden, stellt die Inflation (Rentenanpassung) ein besonderes Risiko dar, das sich unmittelbar im Cashflow widerspiegelt. Änderungen im Rechnungszins wirken sich hingegen auf das Eigenkapital aus. Ein Maß für die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen bildet die Duration. Diese beträgt zum Stichtag ca. 6 Jahre.

Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt entwickelt:

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar 1.497 1.530
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand 10 23
Tatsächliche Rentenzahlungen -215 -213
Effekte aus der Neubewertung -53 157
davon erfahrungsbedingte Anpassungen -74 90
davon Anpassungen aus der Änderung finanzieller Annahmen 21 67
davon Anpassungen aus der Änderung demographischer Annahmen 0 0
Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 1.239 1.497

Die Pensionsverpflichtungen zum Stichtag teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bestände auf.

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Unverfallbar Ausgeschiedene 3 3
Leistungsempfänger 1.236 1.494
Gesamt 1.239 1.497

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Es wurden die folgenden Annahmen getroffen:

31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Diskontierungssatz 0,50 Prozent 0,80 Prozent
Gehaltstrend entfällt entfällt
Rententrend 2,00 Prozent 2,00 Prozent
Fluktuation 0 Prozent 0 Prozent

Im Geschäftsjahr 2021 werden Rentenzahlungen in Höhe von 177 T€ erwartet.

( 19 ) Sonstige Rückstellungen (langfristig)

Die Rückstellungen wurden für unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG gebildet. Die Inanspruchnahme erfolgt entsprechend der für die Bayerwald KG geplanten Cashflows in den Jahren 2021 bis 2029.

Stand Inanspruch- Zuführung Umbuchung Stand
01.01.2020 nahme 31.12.2020
T€ T€ T€ T€ T€
Sonstige langfristige Rückstellungen 709 0 0 462 1.171

Kurzfristige Schulden

( 20 ) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.786 4.361

In dem Posten sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 1.086 T€ (Vorjahr: 1.602 T€) enthalten.

( 21 ) Finanzverbindlichkeiten

31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 21.868 20.085

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung (11,7 Mio. €; Vorjahr: 10,3 Mio. €) sowie aus Lieferungs- und Leistungsverkehr (10,2 Mio. €, Vorjahr: 9,8 Mio. €).

( 22 ) Kurzfristiger Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten

31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 350 18.306
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr 7.009 7.155
Übrige Verbindlichkeiten 0 26.311
Summe 7.359 51.772

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus dem Vorjahr betrafen Darlehensverbindlichkeiten der MEDICO I sowie die Schuldscheinfinanzierung, die im Geschäftsjahr umfinanziert wurden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wird nun der kurzfristige Anteil des neu abgeschlossenen Darlehens ausgewiesen.

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen den Teil der Leasingverbindlichkeiten, der innerhalb eines Jahres fällig ist.

Unter den übrigen Verbindlichkeiten wurde die in 2019 zur Rückzahlung fällige Tilgung für das von anderen Kreditgebern gewährte Schuldscheindarlehen ausgewiesen.

( 23 ) Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen Erhaltene Anzahlungen (28 T€; Vorjahr: 50 T€) sowie die Rechnungsabgrenzung für bereits vereinnahmte Zahlungen (742 T€; Vorjahr: 652 T€). Die passiven Rechnungsabgrenzungen haben i. d. R. eine Laufzeit von bis zu einem Monat.

( 24 ) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2020
T€
31.12.2019
T€
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5.390 4.875
Davon Personalverpflichtungen 2.343 2.084
Davon Verwahrgelder 1.098 1.110
Davon kreditorische Debitoren 887 853

Die Personalverpflichtungen des Berichtsjahres enthalten u. a. Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft sowie die Schwerbehindertenausgleichsabgabe.

( 25 ) Sonstige Rückstellungen (kurzfristig)

Stand
01.01.2020
Inanspruch-
nahme
Zuführung Auflösung Umbuchung Stand
31.12.2020
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Personalrückstellungen 993 828 1.090 165 0 1.090
Rückstellung für Abschluss-
und Beratungskosten
469 454 541 15 0 541
Sonstige 1.131 817 1.329 314 -462 867
Summe 2.593 2.099 2.960 494 -462 2.498

Die Personalrückstellungen enthalten vornehmlich Prämien- und Tantiemeansprüche der Mitarbeiter.

Die kurzfristigen und langfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen in Höhe von 1,4 Mio. € (langfristig 0,3 Mio. €, kurzfristig 1,1 Mio. €) unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG, die höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag sind. Die gebildeten Rückstellungen werden entsprechend der Cashflows der Bayerwald KG ab dem Jahr 2021 in Anspruch genommen.

( 26 ) Steuerrückstellungen

Stand Inanspruch- Zuführung Auflösung Stand
01.01.2020
T€
nahme
T€
T€ T€ 31.12.2020
T€
Steuerrückstellungen 85 16 50 2 118

Die Steuerrückstellungen umfassen die laufende Körperschaft- und Gewerbesteuer einer Tochtergesellschaft.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

( 27 ) Umsatzerlöse

2020 2019
T€ T€
Umsatzerlöse 114.299 124.430

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat. Alle Umsatzerlöse stammen aus der Erbringung von Dienstleistungen und werden zeitraumbezogen realisiert.

2020 2019
Segment Senioren- und Pflegeeinrichtungen T€ T€
Umsatzerlöse 84.969 96.724
Vollstationäre Pflege 77.357 89.587
Betreutes Wohnen 3.814 3.808
Ambulante Pflege 3.571 3.077
Hausnotrufdienst 227 252
2020 2019
Segment Rehabilitation T€ T€
Umsatzerlöse 26.976 27.864
Orthopädie 7.153 8.921
Neurologie 5.711 6.859
Kardiologie 7.129 8.513
Gastroenterologie (CHA) 817 879
Onkologie 1.106 1.248
Erstattungen COVID-19 4.063 0
Sonstige 998 1.444

In der nachfolgenden Tabelle sind die Salden der Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dargestellt:

31.12.2020 31.12.2019
Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.325 5.459
Vertragsvermögenswerte 44 217
Vertragsverbindlichkeiten 770 702

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche für bereits abgeschlossene und abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte umfassen Ansprüche des Konzerns für bereits im Rahmen von vereinbarten Fallpauschalen erbrachte Leistungen, die jedoch noch nicht abgerechnet sind, da die Patienten der Rehabilitationsklinik zum Bilanzstichtag noch nicht entlassen waren. Die Bewertung erfolgt sowohl zeit- als auch leistungsabhängig.

Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen von Bewohnern der Pflegeeinrichtungen für den Leistungszeitraum Januar 2021.

In der Berichtsperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurden Erlöse in Höhe von 652 T€ erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Umsatzerlöse, die aus in vorherigen Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen resultieren, bestehen im Geschäftsjahr 2020 nicht. Der Vertragssaldo der Vertragsvermögenswerte verminderte sich zum 31. Dezember 2020, da im Vergleich zum 1. Januar 2020 weniger Patienten mit einer Behandlungsdauer über den Bilanzstichtag hinaus in unseren Rehakliniken waren.

Hinsichtlich der Gesamthöhe des Transaktionspreises für nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen wird die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.121 (a) angewandt.

Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Das Leistungsspektrum der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen des Konzerns umfasst:

  • Vollstationäre Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulante Pflege
  • Hausnotrufdienst

Vollstationäre Pflege

Die Vollstationäre Pflege beinhaltet Leistungen für Pflege sowie für Unterkunft und Verpflegung. Sowohl der Umfang als auch die Vergütung für die von den Einrichtungen zu erbringenden vollstationären Leistungen sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie in den mit den jeweiligen Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossenen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI grundlegend geregelt. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der stationären Pflegeleistungen bilden die §§ 84 ff. des SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren

je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Mit jedem Bewohner wird ein Heimvertrag abgeschlossen, in dem insbesondere auch die Höhe des zu entrichtenden Heimentgeltes und die Fälligkeit geregelt sind. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Heimentgeltes. Mit Ablauf des Tages gilt die Leistung als erbracht. Das von dem Bewohner zu entrichtende Heimentgelt ist am 3. Werktag des laufenden Monats fällig. Die Leistungen der Pflegekassen sind am 15. des laufenden Monats fällig.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen soll so viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig bieten. Die Leistungen bestehen zum einen aus der Komponente Wohnen, zum anderen aus ergänzenden Dienstleistungen wie z. B. häusliche Pflegeleistungen, Hilfe im Haushalt oder soziale Betreuung. Mögliche Wohnformen sind Wohn- und Hausgemeinschaften, Wohngruppen und Wohnanlagen mit integriertem Servicebüro. Die Leistungen werden in Individualvereinbarungen zwischen dem Bewohner und Anbieter festgelegt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Ambulante Pflege

Die Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile Pflegedienste erbracht wird. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen bilden § 89 SGB XI und § 90 SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Leistungen der Ambulanten Pflege werden nach Ablauf des Monats auf Basis eines Leistungsnachweises gegenüber den Krankenkassen und den Kunden abgerechnet. Zum Zeitpunkt der Abrechnung sind die Leistungen vom Konzern vollständig erbracht. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung zu entrichten.

Hausnotrufdienst

Der Hausnotrufdienst ist ein technikbasiertes Rufhilfe-System. So bestehen unsere Leistungen in dem Anschluss und Einrichtung inklusive Funktionstest, 24-Stunden Rufbereitschaft, wechselseitiger Sprechkontakt und der Information an Angehörige im Notfall. Die Vertragsbeziehung kommt durch eine Individualvereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Rehabilitation

Das Leistungsspektrum der Rehabilitationskliniken umfasst:

  • Orthopädie
  • Neurologie
  • Kardiologie
  • Gastroenterologie (CHA)
  • Onkologie

Die Reha-Kliniken sind anerkannte Versorgungseinrichtungen gemäß § 111 ff SGB V und werden von allen Sozialversicherungsträgern, schwerpunktmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung belegt. Ziel und Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist die Erhaltung als auch die bestmögliche Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Patienten als Voraussetzung für eine optimale Wiedereingliederung in Beruf, Familie und Gesellschaft. Die Patienten, die eine Anschlussheilbehandlung durchführen, im Speziellen eine Behandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, werden entweder durch ihre Krankenkasse oder den Sozialdienst des einweisenden Krankenhauses angemeldet. Patienten, die über ihren Hausarzt eine Rehabilitation beantragt haben, werden aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes durch den Kostenträger in der Klinik angemeldet. Die Aufnahme geschieht nur mit einer Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung oder einer privaten Individualvereinbarung. In der pflegerischen sowie der ärztlichen Aufnahme werden die verschiedenen Reha-Ziele formuliert sowie der Therapieplan erstellt.

Nach der erfolgreichen Maßnahme wird mit dem Kostenträger innerhalb von wenigen Werktagen die Behandlung abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt haben die Kliniken alle Leistungen vollständig erbracht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zuvor mit den Kostenträgern vereinbarten Tagessätze und Fallpauschalen. Bei einem Tagessatz wird jeder bewilligte Tag separat vergütet. Bei einer vereinbarten Fallpauschale ist ein Korridor mit einem festgelegten Betrag verhandelt worden. Bei Patienten, die länger behandelt werden, gibt es Zwischenabrechnungen. Das Zahlungsziel der Kostenträger liegt bei 4 Wochen.

( 28 ) Sonstige betriebliche Erträge

2020 2019
T€ T€
Erstattung für Personalleistungen 1.787 2.394
Erträge aus der Minderung von Schuldposten 1.291 1.602
Übrige 853 913
Summe 3.931 4.909

Die Erstattungen für Personalleistungen betreffen insbesondere Ausbildungsvergütungen, Eingliederungsbeihilfen und Erstattungen von Krankenkassen.

Die Erträge aus der Minderung von Schuldposten betreffen in Höhe von 0,6 Mio. € Rückstellungen und in Höhe von 0,7 Mio. € Verbindlichkeiten. Eine Minderung der Schuldposten ist auf den Wegfall oder eine Neubewertung von Risiken zurückzuführen.

( 29 ) Materialaufwand

2020 2019
T€ T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.172 12.700
Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.428 8.869
Summe 16.600 21.569

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen unter anderem Aufwendungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften und weitere Fremdpersonalkosten. Der Rückgang bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist vor allem auf gesunkene Energiekosten zurückzuführen.

( 30 ) Personalaufwand

2020 2019
T€ T€
Löhne und Gehälter 58.247 64.739
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung
11.937 13.106
davon für Altersversorgung -5 112
Summe 70.185 77.845

Im Berichtsjahr waren im Konzern im Durchschnitt 1.687 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) beschäftigt (Vorjahr: 1.921). In der Segmentberichterstattung wird die Anzahl der Mitarbeiter auf Segmente verteilt dargestellt. Im Berichtsjahr sind Abfindungszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter in Höhe von 0,2 Mio. € (im Vorjahr: 0,3 Mio. €) erfasst.

In den sozialen Abgaben sind auch die für die Arbeitnehmer gezahlten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €) enthalten.

( 31 ) Sonstige betriebliche Aufwendungen

2020 2019
T€ T€
Mieten, Leasing 403 4.510
Verwaltungskosten wie Telefon, Porto und Werbekosten 1.668 1.962
Instandhaltung und Wartung 4.065 4.451
Abgaben, Gebühren und Versicherungen 2.755 2.951
Beratungs- und Jahresabschlusskosten 1.364 1.700
Übrige Aufwendungen 8.055 5.428
Summe 18.310 21.002

In den übrigen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr 3,6 Mio. € Aufwendungen der MATERNUS für zentrale Dienstleistungen der CURA-Gruppe enthalten. Für die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind in den Jahresabschlusskosten Honorare für die Abschlussprüfungen in Höhe von 182 T€ (Vorjahr: 168 T€) enthalten. Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden nicht erbracht.

( 32 ) Abschreibungen

2020 2019
T€ T€
auf immaterielle Vermögensgegenstände 85 81
auf Sachanlagen 3.127 3.385
auf Nutzungsrechte 8.373 8.215
Summe 11.585 11.681

( 33 ) Finanzergebnis

Summe -7.160 -8.219
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.236 -8.260
Zinsen und ähnliche Erträge 76 41
T€ T€
2020 2019

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €) Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern und mit 3,3 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) Zinsen für Leasingverbindlichkeiten. Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 2,1 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €).

( 34 ) Ergebnisanteil anderer Gesellschafter

Die Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betreffen Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen. Da diese Anteile entsprechend IAS 32 wegen der Kündbarkeit als Fremdkapital ausgewiesen werden, werden Zahlungsverpflichtungen auf diese Anteile als Aufwand ausgewiesen (vgl. auch Tz 16). Soweit den Minderheiten Verluste zuzuweisen sind, wird ein entsprechender Ertrag gezeigt.

Summe 1.845 -2.385
Latente Ertragsteuern 1.684 -2.549
Laufende Ertragsteuern 161 164
2020
T€
2019
T€
( 35 ) Ertragsteuern

Die Ertragsteuern der laufenden Periode enthalten Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 43 T€ (Vorjahr Steuernachzahlung: 10 T€).

( 36 ) Latente Ertragsteuern

Latente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Die Ergebniswirkung aus Latenten Steuern ergibt sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
Veränderung der aktiven Latenten Steuern -1.111 9.124
Veränderung der passiven Latenten Steuern 573 6.575
Latente Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung -1.684 2.549

Die Latenten Steuern berücksichtigen lediglich Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag, da die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 15,825 Prozent. Im MATERNUS-Konzern bestehen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2020 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 66,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 67,3 Mio. €). Die Aktivierung von Latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt nur dann, wenn ein zukünftiger Ausgleich wahrscheinlich ist. Auf Verlustvorträge in Höhe von 28,1 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €) wurden deshalb keine aktiven Latenten Steuern gebildet. Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar.

Der gesamte aktivierte Latente Steueranspruch aufgrund von Verlustvorträgen ist werthaltig, da ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen, die in zukünftigen Umkehrzeitpunkten zu positivem Einkommen führen, und darüber hinaus aufgrund der Planungen.

Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des theoretischen Steueraufwands, basierend auf den regulären Steuersätzen bei den einzelnen Gesellschaften, zum tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung dar.

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

2020 2019
T€ T€
Konzernergebnis vor Steuern -7.777 -12.641
Theoretische Steuerquote 15,825 % 15,825 %
Theoretischer Steueraufwand -1.231 -2.000
Effekt durch Latente Steuern auf Verlustvorträge 3.086 -781
Sonstige Effekte -10 397
Steueraufwand gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 1.845 -2.385
Steuerquote -23,73 % 18,87 %

Der theoretische Steueraufwand stellt den Steueraufwand, der sich aufgrund der nationalen Steuersätze ergibt, dar.

Entsprechend dem Saldierungsgebot werden die aktiven und passiven Latenten Steuern miteinander saldiert ausgewiesen.

Die Latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzposten zuordnen:

31.12.2020 31.12.2019
Aktive Passive Aktive Passive
Latente Latente Latente Latente
Steuern Steuern Steuern Steuern
T€ T€ T€ T€
Immaterielle Vermögenswerte 0 1.992 0 1.996
Sachanlagen 148 9.781 163 9.833
Nutzungsrechte 0 7.093 0 6.510
Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge 5.924 0 8.184 0
Rückstellungen für Pensionen 59 0 84 0
Sonstige Rückstellungen 227 0 206 21
Finanzverbindlichkeiten 12.986 67 11.816 0
Summe 19.343 18.934 20.454 18.361

Die Veränderung des Saldos der Latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
T€ T€
Saldo Latente Steuern zu Beginn des Jahres 2.094 -456
Entstehung / Umkehrung temporärer Differenzen 575 356
Verfall (-) / Nutzung (+) von steuerlichen Verlustvorträgen -2.260 2.194
409 2.094

Die Latenten Steuerforderungen und Latenten Steuerverbindlichkeiten sind ganz überwiegend langfristiger Natur, d. h. die Realisation erfolgt frühestens nach Ablauf von 12 Monaten. Von den aktiven Latenten Steuern aufgrund von temporären Differenzen haben 2.388 T€ (Vorjahr: 1.492 T€) eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge werden entsprechend der Planungsrechnung im Folgejahr in Höhe von 195 T€ (Vorjahr: 479 T€) verbraucht. Von den passiven Latenten Steuern sind 2.384 T€ (Vorjahr: 1.809 T€) kurzfristiger Natur.

( 37 ) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die einzelnen Klassen und Bewertungskategorien:

in T€ Bewertungs-
kategorie
nach IFRS 9
Buchwerte 31.12.2020
Beizulegender
Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 21 21
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 511 511
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 44 44
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 5.325 5.325
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 9.959 9.959
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 3.893 3.893
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende
Nettovermögenswerte FLAC 6.707 6.707
Finanzverbindlichkeiten FLAC 99.180 102.728
Leasingverbindlichkeiten n.a. 82.176 82.176
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.786 4.786
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 5.390 5.390

Darstellung des Buchwertes aggregiert nach Bewertungskategorien:

Kategorie 31.12.2020
in T€
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost)
19.732
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden (FVTPL)
21
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden (FLAC)
116.063

Im Vorjahr stellen sich die Kategorien wie folgt dar.

in T€ Bewertungs-
kategorie
nach IFRS 9
Buchwerte 31.12.2019
Beizulegender
Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 38 38
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 79 79
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 217 217
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 5.459 5.459
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 721 721
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 2.202 2.202
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende
Nettovermögenswerte FLAC 4.539 4.539
Finanzverbindlichkeiten FLAC 60.713 68.266
Leasingverbindlichkeiten n.a. 74.855 74.855
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.361 4.361
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 4.875 4.875

Darstellung aggregiert nach Bewertungskategorien:

Kategorie 31.12.2019
in T€
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost)
8.678
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden (FVTPL)
38
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden (FLAC)
74.488

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Preisen, die unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden.

Die Bestimmung und der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert:

Stufe 1: Nicht angepasste quotierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei der Bilanzierende am Bewertungsstichtag Zugang zu diesen aktiven Märkten haben muss.

Stufe 2: Direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren, die nicht Stufe 1 zuzuordnen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z. B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mit Hilfe anerkannter Modelle, z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet.

Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswertes und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Das zum Bilanzstichtag ausgewiesene Finanzderivat entspricht der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund beobachtbarer Inputfaktoren/Marktdaten). Das Derivat im Vorjahr entsprach der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund nicht beobachtbarer Inputfaktoren/Marktdaten).

Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde eine Restlaufzeit von 10 Jahren und Endfälligkeit unterstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Schuldscheindarlehen wurden jeweils auf Basis der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsmodalitäten ermittelt. In Anlehnung an den Durchschnittszinssatz der Schuldscheindarlehen wurde ein Refinanzierungssatz gewählt, der den Zinssatz der zukünftigen Finanzierung darstellt. Die Bewertung entspricht der Stufe 2 der Fail-Value-Hierarchie.

Für wesentliche Teile der finanziellen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit den beizulegenden Zeitwerten.

Nettogewinne und -verluste je Bewertungskategorie

Gemäß IFRS 7.20 (a) sind die Nettogewinne und -verluste von Finanzinstrumenten für jede Bewertungskategorie offenzulegen. Nicht enthalten sind Ergebniseffekte aus Leasingverhältnissen.

Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten, stellen sich wie folgt dar:

Aus der Folgebewertung Nettoergebnis
2020 2019
Buchwert Beizulegender Wert
in T€ Zeitwert berichtigung
Finanzielle Vermögenswerte,
die zu den fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
werden (Amortised Cost)
19.732 19.732 -956 -956 -696
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
werden (FVTPL)
21 21 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
werden (FLAC)
116.063 119.611 0 0
Summe 135.816 139.364 -956 -956 -696

Wertminderungsmodell

Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss). Dieses ist auf Vermögenswerte anzuwenden, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

MATERNUS unterliegt aufgrund der bestehenden Finanzinstrumente bestimmten Risiken. Diese unterteilt MATERNUS in Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken.

Die von MATERNUS implementierten Richtlinien zur Steuerung von Risiken haben das Ziel, Risiken konzernweit zu identifizieren und zu analysieren sowie Risikogrenzwerte zu bestimmen und diese einzuhalten. Die der Steuerung von Risiken zugrunde liegenden Systeme werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um auf eventuelle Risiken angemessen reagieren zu können.

Der "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht enthält weitere Information zu finanziellen Risiken und deren Steuerung.

Im Folgenden sind die Risiken aufgrund bestehender Finanzinstrumente dargestellt.

Marktrisiken

Das Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen in Marktpreisen stellt für MATERNUS ein Marktrisiko dar. Grundsätzlich setzt sich das Marktrisiko aus drei Unterkategorien zusammen: Zinsveränderungsrisiken, Währungsumrechnungsrisiken und Marktpreisrisiken.

Zur Absicherung von Risiken aus variabel verzinsten Darlehen nutzt der Konzern ein derivatives Finanzinstrument. Das derivative Finanzinstrument umfasst einen Zinscap, der den Konzern gegen potenzielle Zinsrisiken aus der Finanzierung absichert. Die wesentlichen Risiken, die aus den Finanzinstrumenten des Konzerns resultieren, sind Cashflow-, Zinsänderungsrisiken und Liquiditätsrisiken. Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte der Konzernfinanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, nach Laufzeit:

< 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre > 4 Jahre Gesamt
31.12.2020 T€ T€ T€ T€ T€ T€
variabler Zinssatz
Bankdarlehen 350 350 350 350 53.587 54.987
Summe 350 350 350 350 53.587 54.987
< 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre > 4 Jahre Gesamt
31.12.2019 T€ T€ T€ T€ T€ T€
variabler Zinssatz
Bankdarlehen 0 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0 0

Aufgrund ihrer langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen unterliegt die MATERNUS Fluktuationsrisiken bzgl. der Geldmarktsätze. Die Zinsbasis für die finanzielle Verbindlichkeit (Darlehen) ist der 3-Monats-EURIBOR, der alle drei Monate angepasst wird. Es wurde ein derivatives Finanzinstrument erworben, um den Zinsaufwand abzusichern. Die Laufzeit des derivativen Finanzinstrumentes korrespondiert mit der Laufzeit des Darlehens. Bei dem derivativen Finanzinstrument handelt es sich um einen Zinscap, bei denen die Zinsen auf einen vereinbarten Höchstbetrag fixiert werden. Im Falle der Überschreitung dieser Obergrenze wird die Differenz zwischen tatsächlichem Zinssatz und der Caprate durch die Gegenpartei ausgeglichen.

Die folgende Übersicht zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses und entsprechend auch des Konzerneigenkapitals auf eine mögliche Veränderung der Zinssätze aufgrund der Auswirkung auf Darlehen mit variablen Zinssätzen. Alle weiteren Modellparameter bleiben konstant. Die Effekte aus dem derivativen Finanzinstrument wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen.

2020 2019
2020 T€ T€
+100 bps 142 0
-100 bps 0 0

Währungsumrechnungsrisiken bestehen bei MATERNUS nicht, da sämtliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden.

MATERNUS unterliegt Marktpreisrisiken, wobei die Gesellschaft alle relevanten Preisentwicklungen überwacht. Allerdings bestehen keine signifikanten Effekte aus Preisschwankungen, welche Einfluss auf das Fortbestehen des Konzerns haben.

Ausfallrisiken

Als Kredit- bzw. Ausfallrisiko gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dies für die MATERNUS-Gruppe zu einem Verlust führen wird. Zur größtmöglichen Vermeidung sowie zur Steuerung der Ausfallrisiken wird eine Überprüfung der Bonität vorgenommen.

Ausfallrisiken existieren für alle relevanten Klassen von Finanzinstrumenten, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die MATERNUS-Gruppe sieht sich keinem wesentlichen Bonitätsrisiko gegenüber einer einzelnen Vertragspartei ausgesetzt. Die Konzentration des Bonitätsrisikos ist aufgrund des breiten und heterogenen Kundenstamms begrenzt.

Die Bonität der Vertragspartner wird laufend überwacht. Bei deutlicher Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners ist MATERNUS bestrebt, bestehende Positionen schnellstmöglich abzubauen.

Wie die nachfolgenden Tabellen zeigen, stellen die Buchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, abzüglich jeglicher Wertberichtigungen, das höchstmögliche Ausfallrisiko dar.

Anhang Buchwert vor Wertminderung Restbuchwert
31.12.2020 in T€ Wertminderung
Langfristige Finanzielle
Vermögenswerte 4 404 0 404
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 8 6.280 955 5.325
Vertragsvermögenswerte 7 44 0 44
Finanzielle Vermögenswerte 8 511 0 511
Sonstige Finanzielle Vermögenswerte 10 3.893 0 3.893
Summe 11.132 955 10.177
Anhang Buchwert vor Wertminderung Restbuchwert
31.12.2019 in T€ Wertminderung
Langfristige Finanzielle
Vermögenswerte 4 421 0 421
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 8 6.155 696 5.459
Vertragsvermögenswerte 7 217 0 217
Finanzielle Vermögenswerte 8 79 0 79
Sonstige Finanzielle Vermögenswerte 10 2.202 0 2.202
Summe 9.074 696 8.378

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet, sobald die Einbringung risikobehaftet erscheint.

Wesentliche Rechtsfälle werden individuell nach Eintrittswahrscheinlichkeit (beruhend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) beurteilt. Forderungen, die nicht einzelwertberichtig sind, werden aufgrund von Erfahrungswerten systematisch nach Fälligkeiten strukturiert und bei Überfälligkeit systematisch nach Alter bzw. nach Portfolios wertberichtigt, sodass sich zu den Stichtagen keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen ergeben.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass MATERNUS seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß bei Fälligkeit erfüllen kann. Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten.

Die folgenden Tabellen zeigen für die finanziellen Verbindlichkeiten die nicht diskontierten vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgung) für die folgenden Jahre unter der Prämisse, dass die Verträge wie vereinbart erfüllt werden:

Finanzschulden 31.12.2020 in T€ 2021 2022 2023 - 2025 ab 2026
Den anderen Anteilseignern
zuzurechnende Nettovermögenswerte
0 0 0 6.707
Gegenüber Kreditinstituten
davon Zinsen
1.359
1.009
1.359
1.002
56.751
2.231
0
0
Gegenüber anderen Kreditgebern
davon Zinsen
0
0
0
0
0
0
0
0
Leasing vgl. Anhang (17) und (41)
Gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Zinsen
22.953
1.085
1.085
1.085
3.255
3.255
21.807
Sonstige Finanzschulden 5.390 0 0 0
Aus Lieferungen und Leistungen 4.786 0 0 0

Bei den Finanzschulden gegenüber verbundenen Unternehmen wird unterstellt, dass der langfristige Teil zum 1. Januar 2026 getilgt wird.

MATERNUS begegnet dem Risiko, seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, mit einem effektiven Cash-Management der gesamten MATERNUS- als auch Gesellschafter-Gruppe sowie der ständigen Beobachtung der Finanzmärkte, um sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.

Die Einhaltung der Financial Covenants ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Darlehensvertrages. Die Nichteinhaltung oder der Bruch dieser Covenants hätte keine bestandsgefährdende Auswirkung, jedoch erhöhte monetäre Folgen auf den Konzern. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:

  • Regelmäßig werden die auch vertraglich vereinbarten Investitionen in die als Sicherheit zur Verfügung stehenden Gebäude zur Absicherung des Verkehrs- und Beleihungswertes durchgeführt.
  • Weiterhin wurde ebenfalls im Rahmen einer kontinuierlich hohen Bettenbelegung im Bereich des Belegungsmanagement ein eigenes Team aufgebaut, welches sich mit optimalem und zielgenauem Belegungsmanagement in den Einrichtungen befasst, um eine konstant angemessene Belegung zu gewährleisten.

(38) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 ergibt sich aus dem den Aktionären der MATERNUS AG zuzurechnenden Anteil am Konzern-Periodenergebnis, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Es besteht ein genehmigtes Kapital (vgl. Abschnitt 13), welches das unverwässerte Ergebnis je Aktie zukünftig verwässern könnte. (IAS 33.70 c).

Im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr entspricht das unverwässerte dem verwässerten Ergebnis.

2020 2019
T€ T€
Den Aktionären der MATERNUS AG zuzurechnender
Anteil am Ergebnis (in T€) -9.623 -10.256
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970.000 20.970.000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) -0,46 -0,49
Gesamtergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (in T€) -9.570 -10.413
Gesamtergebnis je Aktie (in €) -0,46 -0,50

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung gem. IAS 7 betrachtete Finanzmittelfonds beinhaltet die flüssigen Mittel und die frei verfügbaren Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten abzüglich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die wesentlichen Auswirkungen in der Kapitalflussrechnung werden im Folgenden erläutert.

( 39 ) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der Rückgang des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr ist neben dem Konzernjahresfehlbetrag vor Steuern von 7,8 Mio. € auf den höheren Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber dem Rückgang der Forderungen zurückzuführen.

( 40 ) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der Zins- und Tilgungsleistungen der Ablösung des bisherigen Schuldscheindarlehens sowie aus Leasing negativ. Es erfolgte in Höhe von 55,3 Mio. € die Aufnahme von Neukrediten im Rahmen der Umfinanzierungen.

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Kontokorrentkredite zum Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen ausschließlich frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

2020
T€
2019
T€
Finanzverbindlichkeiten
Stand 01.01. 141.833 100.477
Mittelabflüsse aus Tilgungen -44.402 -2.095
Mittelabflüsse aus Tilgungen von Finanzierungsleasing -7.461 -6.388
Neuabschluss Finanzierungsleasing (Vj. Erstanwendung IFRS 16) 14.803 48.801
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 56.686 0
Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen -594 1.038
Stand 31.12. 160.865 141.833

Sonstige Angaben

( 41 ) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der YMOS I, YMOS II und MEDICO I besichert. Zudem sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der MATERNUS Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet. Darüber hinaus sind die künftigen Rechte und Ansprüche aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Mietverträgen, Versicherungspolicen, Guthaben auf den Konten, Verkaufsverträgen, abzuschließenden Property Management Verträgen, abgeschlossenen oder noch abzuschließenden geeigneten Zinssicherungen, Gesellschafterdarlehen und gruppeninternen Darlehen in Bezug auf die Beleihungsobjekte abgetreten. Nicht zuletzt tritt jeder Eigenkapitalgeber seine Forderungen gegen die Darlehensnehmer hinter sämtliche Forderungen der Finanzierungsparteien zurück.

Leasingvereinbarungen

Aufgrund der Anwendung des Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse erfolgt der Ausweis von Leasingverpflichtungen in der Bilanz. Sonstige Leasingverhältnisse, die nicht bilanziert werden, waren nur noch in geringem Umfang im Geschäftsjahr 2020 vorhanden. Im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich aus den kurzfristigen und geringwertigen Leasingverpflichtungen keine Zahlungsverpflichtung.

Hinsichtlich der Angaben zu Branchen-, Zinsänderungs-, Bonitäts- und operativen Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht.

(42) Kapitalmanagement

Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren.

Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital ergibt sich aus den lang- und kurzfristigen Schulden abzüglich der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte, der Rückstellungen, der passiven Latenten Steuern sowie der frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Der Verschuldungsgrad ermittelt sich wie folgt:

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
Finanzschulden gesamt 191.532 171.154
Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente 9.959 721
Nettofremdkapital 181.573 170.433
Eigenkapital gesamt -25.407 -15.838
Gesamtkapital 156.166 154.595
Verschuldungsgrad in Prozent 116,3 110,2

( 43 ) Genehmigung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss wird am 27. April 2021 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.

( 44 ) Mitglieder des Aufsichtsrates

Dem Aufsichtsrat der MATERNUS AG gehören je sechs Personen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel "Aufsichtsrat und Vorstand".

Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Bezüge des Vorstandes für das Berichtsjahr sind nicht angefallen. Im Geschäftsjahr 2020 hatte der Vorstand jeweils einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft CURA GmbH und wurde über diese vergütet.

Weitere Leistungen oder Vergütungen sind nicht vereinbart oder gezahlt worden.

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2020 für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Muttergesellschaft und in den Tochtergesellschaften Vergütungen in Höhe von 64 T€ (im Vorjahr: 65 T€).

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der Satzung eine feste Vergütung, die 5.000 € für jedes Mitglied, 7.500 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 € für die Vorsitzende des Aufsichtsrates ausmacht. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder enthält keinen variablen Bestandteil.

Angaben zu Geschäften gemäß Art. 19 MMVO (EU Nr. 596/2014)

Von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2020 keine Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft gemäß § 15a WpHG, sogenannte Directors Dealings, durch sie oder durch ihnen nahestehende Personen mitgeteilt worden.

Vergütung des Aufsichtsrates

2020
T€
Dr. Daniela Rossa-Heise 10,0
Sven Olschar 7,5
Karl Ehlerding 5,0
Dietmar Erdmeier 5,0
Sylvia Wohlers de Meie 5,0
Stephan Leonhard 5,0
Helmuth Spincke 5,0
Marion Leonhardt 5,0
Chris Buhrmeister-Recke 5,0
Jörg Arnold 5,0
Andrea Traub 5,0
Andrea Bulmahn 4,0

Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse, Kredite, Bürgschaften oder Gewährleistungen an Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates gewährt.

Beratungsleistungen

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2020 keine entgeltlichen Beratungsleistungen erbracht.

Beteiligungen

Aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die CURA GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2020 ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Konzernzugehörigkeit

Sämtliche in den Konzernabschluss der MATERNUS AG einbezogenen Gesellschaften werden auch in den Konzernabschluss der CURA GmbH, Hamburg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Der Konzernabschluss der CURA GmbH stellt zugleich den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen eines der MATERNUS AG übergeordneten Konzernabschlusses dar.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im April 2020 haben die Vorstände ihre Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären wie folgt dauerhaft zugänglich gemacht:

Gesellschaft Entsprechenserklärung des
DCGK in der Fassung vom dauerhaft zugänglich
MATERNUS AG 16. Dezember 2019 www.maternus.de

( 45 ) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24

Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen, die nahestehende Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften werden im Einzelabschluss des Mutterunternehmens offen gelegt.

Nahstehende Personen

Die nahestehenden Personen der MATERNUS-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft sowie deren nahen Familienangehörige sowie die Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsführung der obersten Muttergesellschaft, der CURA GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Weitere Gesellschafter sind Herr Mario Ruano-Wohlers und Herr John-Philipp Meie. Geschäftsführer der CURA GmbH und damit nahestehende Personen sind Herr Mario Ruano-Wohlers, Frau Sabine Weiß und Herr Ralf Hugo Stiller sowie deren Familienangehörige.

Für die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates verweisen wir auf den vorherigen Abschnitt Es gibt keine kurzfristig fälligen Leistungen.

Nahestehende Unternehmen

Neben den Geschäftsbeziehungen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen vor allem mit dem obersten Mutterkonzern der CURA GmbH deren Tochterunternehmen. Zum 31. Dezember 2020 valutiert das Darlehen unverändert mit 17,3 Mio. €. Daneben bestehen weitere Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 4,4 Mio. €. Der Zinsaufwand betrug in 2020 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).

CURA GmbH

Zum 31. Dezember 2020 weist die MATERNUS AG gegenüber der CURA GmbH Verbindlichkeiten aus Ausleihungen in Form von Cash-Management in Höhe von 11.681 T€ (Vorjahr: 10.303 T€) aus. Die Verzinsung erfolgte im Berichtsjahr mit 5,00 Prozent. Der Zinsaufwand betrug im Berichtsjahr 674 T€ (Vorjahr: 88 T€).

CURA DL

Die CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH übernimmt die Aufgaben der Versorgung mit zentralen und administrativen Dienstleistungen als zentrale Abrechnungsstelle für alle Dienstleistungs- bzw. Holdinggesellschaften im CURA- sowie MATERNUS-Konzern. Zum 31. Dezember 2020 weist die MATERNUS-Gruppe gegenüber der CURA DL, eine Schwestergesellschaft der MATERNUS, Forderungen in Höhe von 395 T€ (Vorjahr: 3 T€) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 133 T€ (Vorjahr: 9 T€) aus. Im Berichtsjahr hat die CURA DL der MATERNUS Gruppe 7.537 T€ in Rechnung gestellt. Daraus 5.732 T€ aus Erbringung der zentralen Dienstleistungen und Services der Holdings-/ Dienstleistungsgesellschaften im CURA- sowie MATERNUS-Konzern. Hieraus wurden wiederum 4.655 T€ den MATERNUS-Holdings erstattet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.

CURA Energie

Die CURA Energie GmbH übernimmt als Energieversorgungsunternehmen die Aufgaben der Versorgung mit Strom und Gas. Zum 31. Dezember 2020 weist die MATERNUS-Gruppe gegenüber der CURA Energie Verbindlichkeiten in Höhe von 232 T€ (Vorjahr: 302 T€) aus. Im Berichtsjahr wurden 4.998 T€ durch die CURA Energie belastet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.

CURA 22

Die CURA 22 ist Besitzerin und Vermieterin des Grundstücks und Gebäudes der Einrichtung Pflegezentrum Maximilianstift GmbH. Im Berichtsjahr wurden aus dem Mietvertrag 360 T€ an Miete in Rechnung gestellt.

ZVG Bayerwald

Zum Jahresende betragen die Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag 1 T€ (Vorjahr: 11 T€) gegenüber der ZVG Bayerwald. Die Pacht der Bayerwald-Klinik betrug in 2020 insgesamt 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).

Nicht-konsolidierte Tochterunternehmen

Drei nicht konsolidierte Tochterunternehmen erhielten für ihre Komplementärstellung eine Haftungsvergütung in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 20 T€). Zum 31. Dezember 2020 bestanden gegenüber diesen Tochterunternehmen Verbindlichkeiten in Höhe von 512 T€ (Vorjahr: 480 T€).

( 46 ) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind mit Ausnahme der anhaltenden Unsicherheit bezüglich der Aussagekraft von Auswirkungen von Corona keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die das im vorliegenden Konzernabschluss vermittelte Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen und somit wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns haben werden

Aufsichtsrat und Vorstand

Aufsichtsrat

Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf (seit 27. Juli 2017)

Vorsitzende des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG (seit 24. September 2019) Rechtsanwältin

Sven Olschar, Leipzig* (seit 16. Januar 2008)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG (seit 10. Februar 2015) Examinierter Altenpfleger

Jörg Arnold, Bad Dürkheim* (seit 27. Juli 2017)

Verwaltungsmitarbeiter

Andrea Bulmahn, Minden* (seit 17. März 2020)

Examinierte Pflegekraft

Karl Ehlerding, Hamburg (seit 22. September 2005)

Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste "Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg

Aufsichtsratsmandate:

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Elbstein AG, Hamburg
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Covivio Office AG (vormals Godewind Immobilien AG), Frankfurt am Main

Vergleichbare Mandate:

• Beirat der Deutsche Bank AG – Nord, Hamburg

Dietmar Erdmeier, Berlin* (seit 13. Januar 2014) Diplom-Politologe, Gewerkschaftssekretär

Stephan Leonhard, Eschborn (seit 26. Juni 2018)

Steuerberater, Diplom Kaufmann

Vergleichbare Mandate:

• Mitglied des Verwaltungsrates der Dignicare SE, Frankfurt am Main

Marion Leonhardt, Berlin* (seit 01. August 2019) Gewerkschaftssekretärin ver.di

Chris Buhrmeister-Recke, Berlin* (seit 27. Juli 2017 bis 15. Februar 2021)

Geschäftsbereichsleiter Informationstechnologie

Helmuth Spincke, Schenefeld (seit 27. Juli 2017) Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank AG

Andrea Traub, Hohentengen (seit 26. Juni 2019)

Geschäftsführerin Akutklinik Bad Saulgau und Klinik Am schönen Moos Bad Saulgau

Sylvia Wohlers de Meie, San Francisco (seit 17. Januar 2018) Diplomatin am Generalkonsulat für Guatemala in San Francisco, USA

Aufsichtsratsmandate:

• Mitglied des Aufsichtsrates der YMOS AG in Insolvenz, Obertshausen

* Arbeitnehmervertreter

Vorstand

Mario Ruano-Wohlers, Jurist, Immobilienökonom

Berlin, den 27. April 2021

MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht im Kapitel E. angegebenen Internetseiten veröffentlichte Berichterstattung zur nichtfinanziellen Konzernerklärung und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, die Bestandteile des Konzernlageberichts sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben sind.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung und zur Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Zum 31. Dezember 2020 wird im Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft ein Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, der sich auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bezieht. Die zur Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelten erzielbaren Werte basieren auf dem Nutzungswert der ZGE auf Grundlage der erwarteten künftigen Kapitalflüsse, welche aus den erwarteten künftigen operativen Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2021, dem Detailplanungszeitraum bis zum Geschäftsjahr 2025 sowie der erwarteten ewigen Rente abgeleitet wurden.

Der mindestens einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest ist ein komplexer Prozess, der auf ermessensbehafteten Annahmen insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage des Konzerns und der ZGE basiert. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig.

Aufgrund der der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko der fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir den Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung als einen der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir das von den gesetzlichen Vertretern angewandte Bewertungsverfahren unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten nachvollzogen. Dabei haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung des Wertminderungstests mit den Anforderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" verglichen. Wir haben die getroffenen Annahmen über die zukünftige Entwicklung der ZGE sowie die Abgrenzung der ZGE auf Basis der Unternehmensplanung durch einen Abgleich mit der historischen und aktuellen Entwicklung der Geschäftszahlen nachvollzogen. Insbesondere haben wir hinsichtlich der Werthaltigkeit des auf die ZGE Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Profitabilität des Geschäftes sowie die dafür zugrunde liegenden Annahmen analysiert. Da bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts bzw. des erzielbaren Betrags ("recoverable amount") haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter mit extern verfügbaren Marktdaten abgeglichen und analysiert sowie die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 arithmetisch nachvollzogen.

Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Wertminderungstests der Geschäftsoder Firmenwerte ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (1) Langfristige Vermögenswerte und (2) Immaterielle Vermögenswerte enthalten.

2. Werthaltigkeit der im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie Ansatz von Nutzungsrechten an Immobilien

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 werden unter den Sachanlagen erworbene Grundstücke und Gebäude sowie Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ausgewiesen, die einen wesentlichen Anteil der Bilanzsumme darstellen.

Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden nach IAS 16 "Sachanlagen" sowie die Bilanzierung von Mietverträgen über Grundstücke und Gebäude nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse" weisen eine hohe Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des MATERNUS-Konzerns auf. Bei der Anwendung von IFRS 16 bestehen wesentliche Risiken hinsichtlich der vollständigen Identifizierung und korrekten bilanziellen Erfassung von Verträgen, die ein Leasingverhältnis beinhalten. Darüber hinaus liegen wesentliche Ermessens- und Schätzungsentscheidungen insbesondere bei der Beurteilung der zu berücksichtigenden Mietverlängerungsoptionen sowie des Diskontierungszinssatzes zur Ermittlung der abgezinsten künftigen Leasingzahlungen vor. Die Bilanzierung der Nutzungsrechte an Immobilien nach IFRS 16 führt zu einer Aktivierung im Sachanlagevermögen und zur Passivierung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit. Im Zeitablauf ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - die teilweise bis zu mehreren Jahrzehnten umfasst - ergeben sich Aufwendungen in Form von planmäßigen Abschreibungen der Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit. Ferner besteht das Risiko, dass eine eventuell gebotene Wertminderung für die Immobilien bzw. Nutzungsrechte nicht erkannt und bilanziert wird.

Aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des MATERNUS-Konzerns haben wir die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden und die Bilanzierung der Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den Prozess der Bilanzierung der Mietverträge über Grundstücke und Gebäude nach IFRS 16 mit den gesetzlichen Vertretern besprochen und die Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen in Stichproben getestet.

Weiterhin haben wir im Rahmen von Stichproben für die nach IFRS 16 bilanzierten Immobilienmietverträge die relevanten Daten in den Mietverträgen zu der Berechnung der Nutzungsrechte abgeglichen. Wir haben die verwendeten Abzinsungssätze gewürdigt, indem wir sie mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung nachvollzogen haben. Ferner haben wir untersucht, ob die Nutzungsdauern allgemeine und branchenspezifische Erwartungen widerspiegeln sowie den Vorgaben nach IAS 16 bzw. IFRS 16 entsprechen. Die von den gesetzlichen Vertretern getroffene Einschätzung zur Einbeziehung von Mietverlängerungsoptionen haben wir vor dem Hintergrund interner Planungen und durch Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern gewürdigt.

Den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Grundstücke und Gebäude durch die gesetzlichen Vertreter haben wir im Rahmen des vom Konzern festgelegten Validierungsverfahrens durch einen externen Sachverständigen nachvollzogen. Wir haben beurteilt, ob der Sachverständige über die Kompetenz, die Fähigkeiten sowie die Objektivität für das Validierungsverfahren verfügt. Wir haben das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Methoden, einschließlich der Berechnungsmodelle, nachvollzogen und die Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und beurteilt, ob die Annahmen und Methoden mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang stehen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Aktivierung sowie der Bewertung der Grundstücke und Gebäude und Nutzungsrechte aus Immobilien ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (3) Sachanlagevermögen und (5) Nutzungsrechte enthalten."

3. Bewertung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Zum 31. Dezember 2020 wird im Konzernabschluss ein aktiver Überhang latenter Steuern bilanziert, welcher sich aus aktiven latenten und passiven latenten Steuern zusammensetzt. Die aktiven latenten Steuern beinhalten dabei signifikante Beträge auf steuerliche Verlustvorträge.

Insbesondere die Beurteilung der für die Bewertung der latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens waren wesentlich für unsere Prüfung, da die getroffenen Annahmen ermessensbehaftet sind und durch einen komplexen Prozess unter Einbeziehung von Schätzungen auf Grundlage der Unternehmensplanung bestimmt werden.

Aufgrund der Bedeutung der latenten Steuern für die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage des Konzerns sowie der bestehenden Ermessensspielräume bei den Schätzungen auf Grundlage der Unternehmensplanung durch die gesetzlichen Vertreter erachten wir die Bewertung der latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Unsere Prüfungshandlungen richteten sich insbesondere auf die von den gesetzlichen Vertretern auf Grundlage der Unternehmensplanung getroffenen Erwartungen hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens, im Hinblick darauf, inwieweit es wahrscheinlich ist, dass zur Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge künftig ausreichendes zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Insbesondere haben wir uns mit der Steuerplanung der folgenden fünf Geschäftsjahre anhand der durch den Vorstand aufgestellten Unternehmensplanung für den MATERNUS-Konzern befasst. Um die von den gesetzlichen Vertretern der Unternehmensplanung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachzuvollziehen und die sachgerechte Ableitung der Ermittlung der gebildeten latenten Steuern zu beurteilen, haben wir unsere internen Steuerspezialisten einbezogen.

Um die Qualität der Steuerplanung zu würdigen, haben wir die früheren Planungen für den MATERNUS-Konzern mit der tatsächlichen Entwicklung des MATERNUS-Konzerns verglichen. Des Weiteren haben wir uns die wesentlichen Prämissen der Steuerplanung von den gesetzlichen Vertretern erläutern lassen und zur Unternehmensplanung abgestimmt.

Ferner haben wir die Ermittlung des für die Bewertung der latenten Steuern zu Grunde gelegten Ertragsteuersatzes für den MATERNUS-Konzern nachvollzogen. Die Höhe der für die konsolidierten Konzerngesellschaften angesetzten steuerlichen Verlustvorträge haben wir anhand der Steuerberechnungen des Konzerns, Steuerbescheiden und weiterer Korrespondenz mit den Finanzbehörden gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter der Randziffer (36) enthalten.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks:

  • der Abschnitt "Zahlen und Daten"
  • der Abschnitt "Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich"
  • der Abschnitt "Vorstandsbrief"
  • der Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrates"
  • der Abschnitt "Aktie der MATERNUS-Kliniken AG"
  • der Abschnitt "Nichtfinanzieller Konzernbericht"
  • der Abschnitt "Übersicht MATERNUS-Einrichtungen"
  • der Abschnitt "Standorte der MATERNUS-Kliniken AG"

Des Weiteren die folgenden Kapitel des Konzernlageberichts

  • E. Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315c HGB
  • E. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB sowie der Erklärung zum Corporate Governance Kodex
  • E. Corporate-Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
  • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab.

Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei MATERNUS_AG_KA+KLB_ESEF-2020-12-31 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen;
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2014 mit Unterbrechung im Jahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thilo Kausch-Blecken von Schmeling.

Übersicht MATERNUS-Einrichtungen

Baden-Württemberg

MATERNUS Seniorencentrum

Christinen-Stift Hahnhofstraße 71 76530 Baden-Baden Telefon: 0 72 21 / 3 63 - 0 Telefax: 0 72 21 / 3 63 - 1 21 E-Mail: info.baden-baden@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 71 (seit 01.05.2020) Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes

Bayern

Bayerwald-Klinik Klinikstraße 22 93413 Cham-Windischbergerdorf Telefon: 0 99 71 / 4 82 - 0 Telefax: 0 99 71 / 4 82 - 6 79 E-Mail: [email protected] Web: www.bayerwaldklinik.de

Anzahl Plätze* Reha: 214

Schwerpunkte: Onkologie, Kardiologie, Gastroenterologie

Hessen

MATERNUS Seniorencentrum Kapellenstift Kapellenstraße 42 65193 Wiesbaden Telefon: 06 11 / 5 32 - 0

Telefax: 06 11 / 5 32 - 1 02 E-Mail: info.wiesbaden@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 107 Schwerpunkte:

Mobile Reha

Niedersachsen

MATERNUS Seniorencentrum Am Steuerndieb Gehägestraße 24e 30655 Hannover Telefon: 05 11 / 6 26 64 - 0 Telefax: 05 11 / 6 26 64 - 5 00 E-Mail: info.hannover@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 110 Schwerpunkte: Demenz

MATERNUS Seniorencentrum

Unter der Homburg Steinkuhle 3 37627 Stadtoldendorf Telefon: 0 55 32 / 9 31 - 0 Telefax: 0 55 32 / 9 31 - 1 00 E-Mail: info.stadtoldendorf@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 137 (davon 18 KZP)

Schwerpunkte:

Demenz, Palliative Care, Diabetes, Naturheilkunde

MATERNUS Pflege- und Therapiecentrum Wendhausen

Hauptstraße 18 38165 Lehre-Wendhausen Telefon: 0 53 09 / 7 09 - 0 Telefax: 0 53 09 / 7 09 - 400 E-Mail: info.wendhausen@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 215

Schwerpunkte:

Neurologische Schwerstpflege/ -betreuung mit Dauerbeatmung, Multiple Sklerose, Demenz, Junge Pflege

Nordrhein-Westfalen

MATERNUS Seniorencentrum Salze-Stift

Gröchteweg 112 32105 Bad Salzuflen Telefon: 0 52 22 / 3 67 - 0 Telefax: 0 52 22 / 3 67 - 110 E-Mail: info.bad-salzuflen@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 180

Schwerpunkte:

Demenz, psychiatrisch Erkrankte inkl. Suchterkrankte

MATERNUS Seniorencentrum

Köln-Rodenkirchen Hauptstraße 128 50996 Köln Telefon: 02 21 / 35 98 - 0 Telefax: 02 21 / 35 98 - 1 50 E-Mail: info.koeln-rodenkirchen@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 100

Betr. Wohnen: 158

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes, Ambulanter Dienst, Hausnotrufdienst, Betreutes Wohnen

MATERNUS Seniorencentrum Löhne Koblenzer Straße 3–5

32584 Löhne Telefon: 0 57 31 / 72 97 - 0 Telefax: 0 57 31 / 72 97 - 97 E-Mail: [email protected]

Anzahl Plätze

Pflege: 62 (seit 01.10.2020) Betr. Wohnen: 12

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Palliative Care, mobile Rehabilitation, Betreutes Wohnen

MATERNUS-Klinik für Rehabilitation

Am Brinkkamp 16 32545 Bad Oeynhausen Telefon: 0 57 31 / 85 - 0 Telefax: 0 57 31 / 85 - 83 03 E-Mail: [email protected] Web: www.maternus-klinik.de

Anzahl Plätze* Reha: 576

Schwerpunkte:

Orthopädie, Neurologie inklusive Beatmungs-Entwöhnungsverfahren, Innere Medizin, insbesondere Kardiologie, Reha bei kognitiv veränderten Menschen

* Inklusive Plätze für Begleitpersonen und Gäste.

** Der Mietvertrag wurde per 31. Oktober 2020 beendet.

Rheinland-Pfalz

Seniorencentrum MATERNUS-Stift

Schulstraße 7 53505 Altenahr-Altenburg Telefon: 0 26 43 / 90 46 - 0 Telefax: 0 26 43 / 90 46 - 1 01 E-Mail: info.altenahr@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 105 (seit 01.01.2020)

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes, Palliative Care, Servicewohnen

MATERNUS Seniorencentrum

Katharinenstift Kölner Straße 13a 54576 Hillesheim Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0 Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51 E-Mail: info.hillesheim@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 120

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Aktivierung bei neurologischen Erkrankungen

MATERNUS Betreutes Wohnen

St.-Josefs-Haus Kölner Straße 17 54576 Hillesheim** Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0 Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51 E-Mail: info.hillesheim@ maternus.de

Anzahl Plätze Betr. Wohnen: 30

MATERNUS Hausgemeinschaft

St. Christophorus Auf dem Daasberg 2 54570 Pelm Telefon: 0 65 91 / 8 17 - 0 Telefax: 0 65 91 / 8 17 - 1 01 E-Mail: [email protected] Anzahl Plätze

Pflege: 50

Schwerpunkt: Demenz

MATERNUS Seniorencentrum Am Auberg

Eichenweg 31 54568 Gerolstein Telefon: 0 65 91 / 94 32 - 0 Telefax: 0 65 91 / 94 32 - 1 01 E-Mail: info.gerolstein@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 118

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes

MATERNUS Seniorencentrum

An den Salinen Wellsring 45 67098 Bad Dürkheim Telefon: 0 63 22 / 7 95 - 0 Telefax: 0 63 22 / 7 95 - 1 00 E-Mail: info.bad-duerkheim@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 205

Sachsen

MATERNUS Seniorencentrum Dresdner Hof Neumarkt 27 04109 Leipzig Telefon: 03 41 / 22 74 - 1 00 Telefax: 03 41 / 22 74 - 4 00 E-Mail: info.leipzig-mitte@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 204

Schwerpunkte: Demenz, Schwerstpflege, Diabetes

MATERNUS Seniorencentrum

Angelika-Stift Bornaische Straße 82 04277 Leipzig Telefon: 03 41 / 39 49 - 0 Telefax: 03 41 / 39 49 - 5 09 E-Mail: info.leipzig-connewitz@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 179

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes

MATERNUS Pflege- und Therapiecentrum Maximilianstift

Brandvorwerkstraße 24 04275 Leipzig Telefon: 03 41 / 30 38 56 - 0 Telefax: 03 41 / 30 38 56 - 29 E-Mail: info.leipzig-sued@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 60

Schwerpunkt: Suchterkrankte

MATERNUS Seniorencentrum

Barbara-Uttmann-Stift Am Fuchsstein 25 08304 Schönheide Telefon: 03 77 55 / 62 - 0 Telefax: 03 77 55 / 62 - 1 11 E-Mail: info.schoenheide@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 120 Betr. Wohnen: 4

Schwerpunkte:

Demenz, Palliative Care, Betreutes Wohnen

Thüringen

MATERNUS Seniorencentrum

Angelikastift Schöne Aussicht 55 98724 Neuhaus Telefon: 0 36 79 / 7 76 - 0 Telefax: 0 36 79 / 7 76 - 1 04 E-Mail: info.neuhaus@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 120

Schwerpunkte: Demenz, Palliative Care

Standorte der MATERNUS-Kliniken AG

Abkürzungsverzeichnis

Bayerwald KG Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf
CURA 12 CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg
CURA 22 CURA 22. Seniorencentrum GmbH, Berlin
CURA GmbH CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg
CURA DL CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH, Berlin
MATERNUS AG MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
MATERNUS KG MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen
MEDICO I MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik- Immobilien-Beteiligungs
Kommanditgesellschaft, Bad Oeynhausen
MEDICO M&S MEDICO-Management & Service GmbH, Berlin
RECATEC Service MATERNUS RECATEC Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin
WCM WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Ymos I YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
Ymos II YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
ZVG Bayerwald ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg

Impressum

Herausgeber

MATERNUS-Kliniken AG Französische Straße 53–55 10117 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 65 79 80-0 Telefax: +49 30 65 79 80-500 E-Mail: [email protected] www.maternus.de

Investor Relations

UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 6378-5410 Telefax: +49 40 6378-5423 E-Mail: [email protected] www.ubj.de

Konzept, Redaktion, Layout & Satz

www.betriebsart.de

Als digitale Version stehen der vorliegende Geschäftsbericht der MATERNUS-Kliniken AG sowie die Zwischenberichte jeweils im Internet unter www.maternus.de zur Verfügung.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Risikobericht auf den Seiten 41 bis 43 genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

MATERNUS-Kliniken AG Französische Straße 53-55 10117 Berlin

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