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Seven Principles AG

Business and Financial Review May 4, 2021

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Business and Financial Review

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SEVEN PRINCIPLES AG - Köln

Bericht des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die SEVEN PRINCIPLES hat im Geschäftsjahr 2020 ihre im Vorjahr begonnen Maßnahmen zur Neuausrichtung konsequent umgesetzt. Unprofitable Aktivitäten und Geschäftsbereiche wurden einer kritischen Bewertung unterzogen und eingestellt oder abgegeben. Die stringente Ausrichtung auf innovative und chancenreiche Geschäftsfelder wie 5G und Mobility Industries Innovation wurde fortgesetzt. Im Rahmen einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie hat die SEVEN PRINCIPLES AG nach vorheriger Genehmigung der Hauptversammlung am 23. Juli 2020, das operative Geschäft in die drei Tochtergesellschaften Seven Principles Solutions & Consulting GmbH, Seven Principles Mobility GmbH und intomarkets GmbH ausgegliedert. Die neuen Gesellschaften werden eigenständig geführt und flexibel gesteuert. Sie bedienen unterschiedliche Zielgruppen und fokussieren sich auf die Bedürfnisse ihrer jeweiligen Kundensegmente. Durch ihre gewonnene Selbständigkeit können sie schnell und agil auf die Erfordernisse des Marktes reagieren.

Die Seven Principles Solutions & Consulting GmbH hat damit begonnen ihren Leistungskatalog zu erneuern und treibt den Ausbau der Kernbranche Telekommunikation mit vielfältigen Aktivitäten im Bereich der 5G-Netze voran. Die Seven Principles Mobility GmbH baut ihre Managed Services in den Kernbranchen Automotive und Travel, Transport und Logistic weiter aus. Neue Themenfelder wie z.B. Grid OS Urban Hub und DevOps werden aktiv besetzt. SEVEN PRINCIPLES wird auch weiterhin als zuverlässiger und kompetenter Partner seine Kunden bei der Bewältigung der Herausforderungen der digitalen Transformation mehrwertgenerierend begleiten. Dabei werden Trends frühzeitig erkannt und chancenreiche Plattformansätze genutzt. Die Ergänzung unserer lokalen Wertschöpfung durch geeignete Near- und Offshoring-Ansätze ist ein wesentlicher Hebel zur Optimierung der Ertragskraft von SEVEN PRINCIPLES. Die Liefermodelle von SEVEN PRINCIPLES werden diesbezüglich permanent überprüft und den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten stets mit großer Sorgfalt wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands regelmäßig überwacht. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beratend unterstützt und sich stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern unmittelbar von Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat jederzeit eingebunden. Dies geschah insbesondere durch die transparente Führung des Vorstands und, sofern erforderlich, durch die Präsenz seiner Direct Reports in Aufsichtsratssitzungen.

Im Berichtsjahr fanden sieben ordentliche und zwei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG hat den Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte über alle wichtigen Aspekte und Geschäftsvorfälle des Unternehmens ausführlich informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten rechtzeitig vor allen Sitzungen alle relevanten Unterlagen und konnten sich zu jeder Zeit mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinandersetzen und eigene Anregungen einbringen. Die vom Vorstand erteilten Berichte zur Lage und zu den Perspektiven des Unternehmens wurden konstruktiv von Aufsichtsrat und Vorstand diskutiert. Nach gründlicher Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat allen Beschlussvorschlägen des Vorstands zugestimmt.

Der Aufsichtsrat stand zwischen allen Sitzungsterminen in einem regelmäßigen, intensiven Informationsaustausch mit dem Vorstand und wurde laufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert. Dabei wurden Fragen zur Strategie und zur aktuellen Risikolage sowie des Risikomanagements und der Compliance erörtert.

Zwei Mitglieder des Aufsichtsrates waren bei der Aufsichtsratssitzung am 23.07.2020 entschuldigt nicht anwesend. Die Beschlussfähigkeit gemäß § 12 der Satzung war in dieser Sitzung nicht gegeben. Es wurden keine Beschlüsse gefasst. Ein Mitglied des Aufsichtsrats war bei der Aufsichtsratssitzung am 24.09.2020 sowie bei der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 08.06.2020 entschuldigt nicht anwesend. Die Beschlussfähigkeit war gemäß Satzung jeweils gegeben. Bei allen weiteren Sitzungen war der Aufsichtsrat vollzählig vertreten. Die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats war gemäß Satzung ebenfalls jeweils gegeben.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

In der Sitzung am 14.02.2020 wurde über eine geplante Ausgliederung der operativen Geschäftsbereiche der SEVEN PRINCIPLES AG auf drei Tochtergesellschaften diskutiert. In der Sitzung vom 07.05.2020 standen anstehende Wechsel und Neubesetzungen im Finance-Bereich sowie die Besprechung des Jahresabschlusses 2019 im Fokus. Die Durchführung der Hauptversammlung sowie der Beschluss über die Ausgliederung der Geschäftsbereiche in eigenständige Gesellschaften waren Schwerpunktthema der Sitzung vom 20.05.2020. Inhalte der Sitzung vom 23.07.2020 waren Portfolio-Themen der auszugliedernden Geschäftsbereiche. Mögliche Investments und De-Investments sowie Änderungen im Gehaltssystem wurden in der Sitzung vom 24.09.2020 thematisiert. Der Budgetprozess 2021 und die Mehrjahresplanung standen im Mittelpunkt der Sitzung vom 06.11.2020. In der Sitzung am 04.12.2020 wurde die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auch vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie beleuchtet und das Budget des Geschäftsjahres 2021 verabschiedet.

Zusammensetzung und Ausschüsse des Aufsichtsrats

Bei den ersten fünf Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2020 bestand der Aufsichtsrat jeweils aus vier Mitgliedern. Am 04.11.2020 legte Herr Josef Kronfli sein Amt als Aufsichtsratsmitglied durch Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung nieder. Die Position wurde nicht neu besetzt. Der Aufsichtsrat besteht seitdem aus drei Mitgliedern. Es wurden keine

Ausschüsse gebildet, da dies aufgrund der Größe des Aufsichtsrats von vier bzw. drei Mitgliedern als nicht effizient und notwendig erachtet wird.

Am 20.05.2020 wurde vom Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, den amtierenden Vorstand Dr. Michael Pesch ab dem 1. Oktober 2020 für weitere drei Jahre zum Vorstand zu berufen.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Jahresabschluss und Lagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Jahres- und Konzernjahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurden durch den von der Hauptversammlung am 23. Juli 2020 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, GaMa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sind rechtzeitig an die Aufsichtsratsmitglieder verteilt und im Anschluss intensiv von diesen geprüft worden. In der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2021 wurde in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, mit dem Vorstand beraten. Das Ergebnis der Prüfung entspricht vollständig dem der Abschlussprüfung. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat gebilligt, genauso wie der vorgelegte Konzernlagebericht und der Lagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der im Geschäftsjahr 2020 fortgesetzte Prozess zur strategischen Neuausrichtung von SEVEN PRINCIPLES und die Herausforderungen der Covid-19 Pandemie verlangen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin unermüdlichen Einsatz, den Mut neue Wege zu beschreiten und die Beharrlichkeit, das Notwendige mit Freude und Beharrlichkeit umzusetzen. Wir sind überzeugt, dass SEVEN PRINCIPLES den erfolgreichen beschrittenen Entwicklungspfad weiter gehen wird. Für das Engagement in den zurückliegenden und kommenden Monaten bedanke ich mich im Namen des gesamten Aufsichtsrats herzlich bei Herrn Dr. Michael Pesch und dem gesamten SEVEN PRINCIPLES Team.

Köln, 23. April 2021

Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. h.c. Hans Albert Aukes Vorsitzender

SEVEN PRINCIPLES AG - Köln

KONZERNLAGEBERICHT

für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

I. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS UND DER ORGANISATION

Die Unternehmen der Seven Principles Gruppe (SEVEN PRINCIPLES) sind Anbieter innovativer IT-Dienstleistungen rund um die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und -prozessen. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte IT-Wertschöpfungskette von der Prozess- und Architekturberatung über Softwareentwicklung, Systemintegration bis hin zu Managed Services.

Der Hauptsitz der SEVEN PRINCIPLES ist Köln. Weitere deutsche Büros befinden sich in Dresden, Frankfurt, Hamburg, Ratingen, Stuttgart und Wolfsburg. Über seine Tochtergesellschaft Seven Principles Solutions & Consulting GmbH ist der Konzern weiterhin in Estland, Dänemark, Großbritannien und Österreich vertreten.

Folgende wesentliche Unternehmen gehören jeweils mit sämtlichen Gesellschaftsanteilen zum SEVEN PRINCIPLES Konzern:

SEVEN PRINCIPLES bietet herausragende branchenspezifische, aber auch branchenübergreifende Themen und Lösungen an, beispielsweise u.a. für

Energieversorger

SAP-Beratung und Entwicklung von Lösungen auf Basis von SAP IS-U und SAP-Hybris Billing sowie Energiedatenmanagement.

Telekommunikation

Transformation von OSS-Landschaften, Implementierung von Cloud- & Netzvirtualisierungslösungen (NFV/SDN) und Billing/Omnichannel-Lösungen sowie IoT-Integration und 5G.

Travel, Transport & Logistics

Mobility Services, Supply Chain Management, Predictive Maintenance, Tourenoptimierung und Identity Management.

Automotive

Prozessmodellierung, Betrieb von kritischer Infrastruktur sowie Output Management.

Branchenübergreifend

Die ausländischen Tochtergesellschaften, 7P Austria GmbH (Wien, Österreich), 7P Nordic AS (Tallinn, Estland) und 7P Scandinavia ApS (Kopenhagen, Dänemark), deren Anteile von der Seven Principles Solutions & Consulting GmbH gehalten werden, vermarkten, supporten und entwickeln hauptsächlich die selbst entwickelte Enterprise Mobility Management (EMM)-Lösung, deren Rechte bei der Seven Principles Solutions & Consulting GmbH liegen. Der Vertrieb der Lösung über Vertriebspartner erfolgt für Österreich und die Balkanstaaten über die 7P Austria GmbH, für die skandinavischen Länder über die 7P Scandinavia ApS und für Deutschland über die Seven Principles Solutions & Consulting GmbH.

Die 7P UK Ltd. bedient den Markt in Großbritannien und Nordirland überwiegend mit Consulting und weiteren Leistungen von SEVEN PRINCIPLES.

SEVEN PRINCIPLES betreibt ein Integriertes Managementsystem, in dem aktuell das Qualitätsmanagement, die Informationssicherheit und der Datenschutz integriert sind. Dabei setzt 7P durch den holistischen Ansatz zur Effizienzsteigerung auf unternehmensweite Rationalisierungseffekte durch die Integration gleichartiger Themenbereiche innerhalb der Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens. Diese prozessorientierte Methodik entlang der Unternehmensprozesse minimiert Aufwände insbesondere in den Bereichen Prozess- und Verfahrensbeschreibungen, Richtlinien, Prüfungen, Audits und Managementbewertungen, einhergehend mit Risikobewertung und Maßnahmenplanung.

Im Juni 2020 wurde ein Re-Zertifizierungsaudit nach der ISO 9001-Norm mit dem Ergebnis der Erteilung des Zertifikates durchgeführt. Der zum Zeitpunkt des Audits verantwortliche Qualitätsmanagementbeauftragte hat seine Tätigkeiten im Laufe des Jahres an einen qualifizierten Nachfolger übergeben, unter dessen interner Leitung das aufgrund der Ausgliederung notwendige Änderungsaudit im Dezember ohne Abweichungen und somit erfolgreich durchgeführt wurde. Für die Zertifizierung nach ISO 27001:2013 fand im Juni 2020 unter der internen fachlichen Verantwortung des Chief Information Security Officer ein Überwachungsaudit statt. Aufgrund der Ausgliederung wurde im Dezember ein weiteres Änderungsaudit durchgeführt, in dem keine NichtKonformitäten festgestellt wurden. Sowohl das Zertifikat nach ISO 9001 als auch das Zertifikat nach ISO 27001 wurden erteilt bzw. bestätigt. Sämtliche vorgenannten Audits wurden durch die Zertifizierungsstelle "Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft" (DeuZert) durchgeführt.

Diese und mögliche andere, aufgrund von Marktanforderungen erforderliche Zertifizierungsvorhaben verlangen von den betroffenen Organisationseinheiten weitere Anstrengungen in der Verbesserung ihrer Prozesse und der Schärfung der Verantwortlichkeiten. Aktuell ist der Trend erkennbar, dass ein immer größer werdender Anteil an Kundenausschreibungen die Erfüllung von unterschiedlichen Zertifizierungen für eine Projektteilnahme voraussetzt.

SEVEN PRINCIPLES erfüllt den Großteil der Anforderungen bereits heute und unterstreicht auch hiermit ihre hohe Verantwortung für die Weiterentwicklung ihres Geschäfts- und Unternehmensmodells, basierend auf einem hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzbewusstsein.

II. ZIELE UND STRATEGIEN

Enabling Your Digital Business:

"7P ist als Trusted Advisor der innovative und strategische Partner für die digitale Transformation."

Die digitale Transformation braucht ganzheitliche Lösungen – 7P hat das Ziel, die Erwartungen ihrer Kunden zu übertreffen und eine hohe Kundenzufriedenheit zu erreichen. Hierzu bietet 7P entlang der Wertschöpfungskette ihren Kunden Verbundlösungen an, wobei ein besonderer Fokus auf branchenunabhängigen Wachstumsthemen wie Internet of Things (IoT), Cloud, Omnichannel, BI/Big Data liegt.

Mit dem Fokus auf die Branchen Energieversorger, Telekommunikation, Automotive, Travel, Transport & Logistics hat sich die 7P als strategischer Partner dieser Branchen entlang der Wertschöpfungskette etabliert und unterstützt ihre Kunden dabei, ihre Unternehmensprozesse zu optimieren. Diese Fokussierung trägt im hohen Maße zur Marktattraktivität bei und stellt somit zielgerichtet den Kern der Unternehmensstrategie dar.

III. Steuerungssysteme

Es ist das Ziel von SEVEN PRINCIPLES, den langfristigen Unternehmenserfolg durch nachhaltiges profitables Wachstum sicherzustellen. Hierzu bedarf es einer ausgewogenen Kombination aus vorausschauender Planung und Forecasting, zeitnahem Reporting und Monitoring und darauf aufbauender Steuerung des Geschäftes mit kurz, mittel- und langfristiger Orientierung.

Unternehmerisches Handeln umfasst bei der SEVEN PRINCIPLES AG und ihren Tochtergesellschaften somit auch effiziente Steuerungsinstrumente und Tools mit wesentlichen, zeitnah verfügbaren Kennzahlen, die die Entwicklung messen und Trends erkennen lassen und es so frühzeitig ermöglichen, Chancen wahrnehmen und bei Fehlentwicklungen gegensteuern zu können.

Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG ist für die Gesamtplanung und die Realisierung der langfristigen Unternehmensziele der Tochtergesellschaften verantwortlich. Abgeleitet aus der Strategie ist das oberste wirtschaftliche Ziel der Unternehmensentwicklung der Tochtergesellschaften die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum.

Die jährliche Unternehmensplanung ist die Grundlage für die Steuerung der 7P mit den für die Steuerung des operativen Geschäfts wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren wie Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBITDA, EBIT jeweils mit branchengeeigneten Wachstumsraten und Margen; ferner Cashflow und Bilanzrelationen. Die jährlich festgelegten Zielwerte werden im Rahmen des kontinuierlichen Controllings mit den Ist-Werten abgeglichen.

Die SEVEN PRINCIPLES ist bestrebt, mit soliden bilanziellen Strukturen ihre Wachstumsziele zu erreichen. Ein wichtiger Faktor ist der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Das Eigenkapital wird dabei monatlich einem Monitoring und Forecasting unterzogen, um die zukünftige Entwicklung zu bewerten.

Das Reporting des Vorstands an den Aufsichtsrat basiert auf der Unternehmensplanung und den genannten quantitativen und ergänzenden qualitativen Parametern. Soweit qualitative Parameter nur indirekt messbar sind, wird fallweise auf Hilfsgrößen resp. empirische Studien zurückgegriffen. Hier sind vor allem erfolgskritische Größen wie Kundenzufriedenheit, Reputation der Marke, Mitarbeiterbindung resp. Motivation der Mitarbeiter zu nennen. Als wesentliche Indikatoren für Kundenzufriedenheit dienen hier z.B. Folgeaufträge, aber auch Cross- und Up-Selling-Erfolge. Bezüglich der Mitarbeiterbindung werden kontinuierliche Messungen der Fluktuation sowie Befragungen zur Mitarbeiterzufriedenheit zu Rate gezogen.

IV. Arbeiten bei SEVEN PRINCIPLES

Die Belegschaft von SEVEN PRINCIPLES ist ein Team aus über 400 qualifizierten und engagierten Mitarbeitern, bestehend aus Beratern, Entwicklern und Spezialisten aus den verschiedensten Bereichen.

Unsere Kunden schätzen insbesondere das fachliche Know-how und die hohe Leistungsbereitschaft der SEVEN PRINCIPLES Mitarbeiter. Dies wird uns regelmäßig insbesondere von den Fachverantwortlichen unserer Kunden bestätigt.

Wie alle Unternehmen im Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK)- Sektor befindet sich auch SEVEN PRINCIPLES in einem Prozess der kontinuierlichen Veränderung, die mit stetiger Neuentwicklung und Anpassungen an das Kundenumfeld verbunden ist. Eine Herausforderung im heutigen hart umkämpften Arbeitnehmermarkt stellt die Mitarbeiterbindung und -gewinnung dar. SEVEN PRINCIPLES investiert daher insbesondere in die Personalentwicklung der eigenen Mitarbeiter und die Gewinnung von neuen Kolleginnen und Kollegen, da die Mitarbeiter den Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bilden.

Das im Jahr 2019 begonnene Restrukturierungsprogramm entfaltete auch in der ersten Jahreshälfte 2020 noch seine Wirkung. Im Jahresdurchschnitt waren 427 Mitarbeiter bei SEVEN PRINCIPLES tätig (VJ: 502).

Um das geplante Wachstum sicherzustellen, muss SEVEN PRINCIPLES stets qualifizierte Talente gewinnen, integrieren und langfristig binden. SEVEN PRINCIPLES setzt dabei auf einen Recruiting-Mix, um eine zielgerichtete Ansprache an potenzielle Mitarbeiter auf dem Bewerbermarkt zu gewährleisten. So veröffentlicht SEVEN PRINCIPLES Stellenausschreibungen in diversen Online-Jobbörsen und nutzt zur Mitarbeitergewinnung auch soziale Online-Netzwerke. Zudem rekrutiert 7P aktiv über die Netzwerke ihrer Mitarbeiter und arbeitet eng mit Hochschulen und Personaldienstleistern zusammen. SEVEN PRINCIPLES bietet kontinuierlich offene Vakanzen für hoch qualifizierte IT-Fachkräfte, die aufgrund des Fachkräftemangels nur sukzessive besetzt werden können.

V. Forschung und Entwicklung

SEVEN PRINCIPLES zählt zu den bedeutenden Lösungsanbietern im Bereich Digitale Transformation und Enterprise Mobility im deutschen Markt. Schon sehr frühzeitig besetzte SEVEN PRINCIPLES diese Themengebiete für sich, die heute in vielen geschäftlichen Bereichen an Relevanz gewonnen haben.

Mit dem einleitend dargestellten Portfolio der SEVEN PRINCIPLES wird das Unternehmen den damit einhergehenden Marktanforderungen gerecht.

Zusätzlich investiert SEVEN PRINCIPLES gezielt in die Entwicklung und den Ausbau von innovativen Lösungen und Leistungen. Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit neuen Lösungen und Leistungen für die Vermarktung an Kunden werden dabei direkt aufwandswirksam erfasst.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist im Corona-Krisenjahr 2020 in eine Rezession geraten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank das Bruttoinlandprodukt (BIP) preisbereinigt um 5,0 % und liegt somit auf einen Wert von -3,5 %.1 Im Vorjahr war noch ein geringes Wachstum von 0,6 % zu verzeichnen.

1 Statistisches Bundesamt – destatis – Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021

Der Jahresverlauf 2020 war geprägt von sich ständig ändernden Prognosen zum BIP-Wachstum. Nachdem sich die Erwartungen nach dem Pandemieausbruch zunächst stark eingetrübt hatten (im April von 1,1 % auf -6,3)2 , verbesserten sich diese im Laufe des Jahres wieder. Im September wurde die Prognose zunächst auf -5,8 % und Ende Oktober auf -5,5 % korrigiert3 .

Die Auswirkungen der Corona-Krise zeigten sich in einem Rückgang im ersten Quartal um -2,0 %. Im zweiten Quartal, welches besonders von den Lockdown-Maßnahmen betroffen war, sank das BIP um 9,8 %. Die Lockerungen der Maßnahmen im dritten Quartal führten zu einem Wachstum von 8,5 %, gefolgt von einem weiteren leichten Zuwachs im vierten Quartal von 0,3 %, was den erneuten Lockdown im November und der folgenden Verschärfung der Maßnahmen widerspiegelt4 .

Die Informationstechnik (IT) gehörte trotz des Krisenjahres 2020 zu den Wachstumsmärkten, allerdings gibt es auch hier eine sinkende Nachfrage. Nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom sank das Marktvolumen für IT-Services in Deutschland leicht um 3,2 % auf 39,6 Mrd. EUR. Der Markt für Anbieter von IT-Dienstleistungen und -Produkten sinkt insgesamt um 0,7 % auf 94,6 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch ein Wachstum um 4,0 % verzeichnet wurde, wird somit auch im Wachstumsmarkt IT ein Rückgang deutlich. Durch die gegenläufige Entwicklung im Bereich der IT-Hardware, die ein Wachstum von 3,2 % verzeichnete, fiel der Rückgang in der Informationstechnik in der Gesamtschau und im Vergleich zu anderen Branchen moderat aus5 .

II. Geschäftsverlauf und Lage

Geschäftsverlauf 2020 im Überblick

Im ersten Halbjahr des Jahres 2020 wurden die im Vorjahr begonnenen Restrukturierungsmaßnahmen abgeschlossen. Pandemiebedingt konnten Projekte zum Teil nicht wie geplant umgesetzt werden. Einige Kunden haben Projekte verschoben oder ganz aufgegeben. Dennoch ist es gelungen durch Remote-Tätigkeiten (Home-Office) und geeignete Hygienekonzepte das Geschäft im Ganzen zu halten und auch neue Aufgaben zu übernehmen. Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich somit ein Gruppengesamtumsatz von 77,4 Mio. EUR sowie einen Konzernjahresfehlbetrag von 0,4 Mio. EUR.

Der Gruppenumsatz lag mit 77,4 Mio. EUR wie erwartet um 13,1 Mio. EUR (14,5 %) unter dem Vorjahreswert (90,5 Mio. EUR). Durch eine gleichzeitige Reduktion der Fremdleistungen um 10,1 Mio. EUR (22,8 %) erfolgte eine Konsolidierung des Rohertrags um 1,2 Mio. EUR von 46,3 auf 43,8 Mio. EUR. Die Personalkosten sind auf Grund der Restrukturierungen um 5,1 Mio. EUR bzw. 12,8 % gesunken. Die Sachkosten sind um 0,8 Mio. EUR gesunken.

2Statista – Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland in jeweiligen Preisen

3Handelsblatt – Deutsche Wirtschaft wächst Ende 2020 stärker als angenommen

4Statistisches Bundesamt – destatis - Pressemitteilung Nr. 465 vom 24. November 2020

5 bitkom: März 2021: Geschäftsklima in der Digitalbranche erreicht Zweijahreshoch

Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Vergleich zum Vorjahr von -2,3 Mio. EUR auf +2,3 Mio. EUR. Nach Steueraufwand von 1,2 Mio. EUR (VJ: Steuerertrag von 0,5 Mio. EUR) und einem negativem Finanzergebnis von -301 TEUR (VJ.: -471 TEUR) ergibt sich ein konsolidiertes, negatives Konzernergebnis von -0,4 Mio. EUR (VJ: Verlust von -3,4 Mio. EUR), das leicht unter der Prognose des Vorjahres liegt. Entsprechend ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von - 0,11 EUR nach einem Vorjahresergebnis von -0,89 EUR. Die Anzahl der Aktien berechnet sich nach den durchschnittlich ausstehenden Aktien des Geschäftsjahres und betrug wie auch im Vorjahr 3.770.662 Stück.

Das Jahr blieb auch pandemiebedingt hinter den Umsätzen des Vorjahres zurück. Das erste Quartal des Berichtsjahres startete mit einem Umsatz von 23,7 Mio. EUR, ein Rückgang um 2,4 Mio. EUR und von 9,2 % im Vergleich zum Vorjahresquartal (VJ: 26,1 Mio. EUR). Im zweiten Quartal sank der Umsatz in Relation zur Vergleichsperiode um 19,5 % auf 17,3 Mio. EUR (VJ: 21,5 Mio. EUR). Dieser Trend setzte sich in den Folgeperioden fort: Im dritten Quartal wurde ein Rückgang um 17,4 % auf 18,1 Mio. EUR (VJ: 21,9 Mio. EUR) verzeichnet und im vierten Quartal um 12,4 % auf 18,4 Mio. EUR (VJ: 21,0 Mio. EUR).

Diese Geschäftsentwicklung zeigt sich auch in anderen Größen: Der Auftragseingang in Höhe von 87,3 Mio. EUR fiel gegenüber dem Vorjahr geringer aus (VJ: 93,9 Mio. EUR). Im Gegensatz dazu ist die Auslastung der festangestellten Mitarbeiter um 3,2 Prozentpunkte auf 86,2 % angestiegen (VJ: 83,0 %). Die durchschnittliche Auslastung auf externen Projekten ist ebenfalls auf 78,3 % gestiegen (VJ: 74,9 %).

Für die SEVEN PRINCIPLES war das Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen von der Abspaltung dreier operativer Tochtergesellschaften aus der SEVEN PRINCIPLES AG geprägt. Diese führen das operative Geschäft selbständig und mit individuellen Schwerpunkten, können bei Bedarf aber auch ihre Leistungen bündeln.

Die SEVEN PRINCIPLES hat 2020 operativ trotz Pandemie besser als erwartet abschließen können. Auch weiterhin wird davon ausgegangen, dass mit dem eingeschlagenen Weg der Konzentration auf innovative IT-Lösungen, zukunftsträchtige Geschäftsmodelle und der anhaltenden positiven Entwicklung des IT-Sektors das Wachstum der SEVEN PRINCIPLES nachhaltig gesichert und gesteigert werden kann.

Lage

Ertragslage

Sofern nicht anders angegeben, sind die Werte auf Tausend Euro (TEUR) oder Mio. EUR gerundet. Hierdurch können sich punktuell in den Tabellen Rundungsdifferenzen ergeben, die sich ggf. auch in den Prozentangaben widerspiegeln.

Umsatz

Die Umsatzerlöse von SEVEN PRINCIPLES sanken im Geschäftsjahr 2020 um 13,1 Mio. EUR auf 77,4 Mio. EUR (VJ: 90,5 Mio. EUR). Die Bestandsveränderung weist den Unterschiedsbetrag des Bestands an unfertigen Projekten zum Vorjahr aus. Im Berichtsjahr stieg der Wert um 499 TEUR (VJ: Rückgang um 70 TEUR).

Der nationale Umsatz ist 2020 um 10,4 % auf 59,0 Mio. EUR gesunken und trägt 76,2 % (VJ: 72,8 %) zum Gesamtumsatz bei. Der Anteil des internationalen Umsatzes am Gesamtumsatz sank um 3,4 Prozentpunkte auf 23,8 % (VJ: 27,2 %), absolut bedeutet dies ein Rückgang um 6,2 Mio. EUR auf 18,4 Mio. EUR.

2020
TEUR
2019
TEUR
Veränderung
%
Umsatzerlöse 77.421 90.519 -14,5 %
davon Umsatz national 59.013 65.869 -10,4 %
Anteil am Gesamtumsatz 76,2 % 72,8 %
davon Umsatz international 18.408 24.650 -25,3 %
Anteil am Gesamtumsatz 23,8 % 27,2 %
Erhöhung oder Verminderung des
Bestands an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen 499 -70 812,9 %
sonstige betriebliche Erträge 2.656 1.656 60,4 %

Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 2,7 Mio. EUR (VJ: 1,7 Mio. EUR) resultieren aus Auflösungen von Rückstellungen (1,5 Mio. EUR – VJ: 0,4 Mio. EUR), aus Erträgen aus Kursdifferenzen (0,4 Mio. EUR – VJ: 0,3 Mio. EUR), aus pauschal versteuerten Sachbezügen (0,1 Mio. EUR – VJ: 0,7 Mio. EUR) und Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen über 0,05 Mio. EUR (VJ: 0,02 Mio. EUR).

Materialaufwand / Bruttoergebnis vom Umsatz

SEVEN PRINCIPLES beseitigt Kapazitätsengpässe und ergänzt speziell nachgefragte Projektkompetenzen durch das langjährig aufgebaute Partnernetzwerk, welches sich aus Partnerunternehmen und freiberuflichen Mitarbeitern zusammensetzt. Der Materialaufwand umfasst nahezu ausschließlich den Einsatz von Fremddienstleistern in Kundenprojekten.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Mio. EUR bzw. um 5,3 %. Der Anteil der Umsätze mit Fremdleistern am Gesamtumsatz lag mit 44,0 % trotz einer absoluten Senkung um 10,1 Mio. EUR über dem Anteil des Vorjahres mit 48,7 %.

Das um 1,5 Mio. EUR niedrigere Rohergebnis (inkl. sonstige betriebliche Erträge) betrug im Geschäftsjahr 46,5 Mio. EUR (VJ: 48,0 Mio. EUR).

Gesamtaufwand

Die um 5,9 Mio. EUR niedrigeren Gesamtaufwendungen von 45,4 Mio. EUR enthalten auf 35,1 Mio. EUR gesunkene Personalkosten (VJ: 40,2 Mio. EUR). Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter sank im Vorjahresvergleich auf 427 Mitarbeiter (VJ: 502). Zum 31. Dezember 2020 lag die Mitarbeiterzahl mit 416 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um 13,3 % unter dem Vorjahreswert (31. Dezember 2019: 480).

Ausgehend von den Durchschnittswerten reduzierten sich die Personalkosten (-12,8 %) nicht ganz im gleichen Maß wie der Rückgang der Mitarbeiterzahl (-14,9 %).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr um 0,8 Mio. EUR (8,5 %). Im Einzelnen setzen sich diese Kosten zusammen aus Raumkosten 3.282 TEUR, Werbe- und Reisekosten 475 TEUR, Fahrzeugkosten 1.854 TEUR, Telefonkosten 317 TEUR, Fortbildungskosten 142 TEUR, sowie weiteren sonstigen Kosten, u.a. für IT 1.015 TEUR sowie Rechts- und Beratungskosten 998 TEUR.

Sondereffekte bei den Abschreibungen gab es im Geschäftsjahr im Zusammenhang mit der außerplanmäßigen Abschreibung auf den Geschäfts- und Firmenwert der 7P Austria GmbH. Hieraus resultierte eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 169 TEUR (VJ: 0 TEUR) sodass die Abschreibungen von 1.170 TEUR (VJ: 1.105 TEUR) lediglich leicht angestiegen sind.

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR %
Personalkosten 35.068 40.204 -12,8 %
Betriebs- und Verwaltungskosten 9.163 10.011 -8,5 %
Abschreibungen 1.170 1.105 5,9 %
Kosten gesamt 45.401 51.320 -11,5 %
Durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter 427 502 -14,9 %

Ergebnis der Betriebstätigkeit / Konzernjahresfehlbetrag/ -überschuss / Ergebnis je Aktie

Das EBIT beläuft sich auf 1,1 Mio. EUR gegenüber -3,4 Mio. EUR im Vorjahr. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Vorjahresvergleich von -2,3 Mio. EUR auf +2,3 Mio. EUR.

Das Finanzergebnis beträgt -301 TEUR (VJ: -471 TEUR), davon resultierte der Hauptteil des Zinsaufwands aus Darlehen und der Nutzung der Forfaitierungslinie. Der Konzernjahresfehlbetrag beträgt 0,4 Mio. EUR (VJ: Konzernjahresfehlbetrag 3,4 Mio. EUR). Das Ergebnis je Aktie ergibt -0,11 EUR (VJ: -0,89 EUR).

Finanzlage

SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 4.727 TEUR (VJ: 6.865 TEUR). Demgegenüber standen Bankverbindlichkeiten i.H.v. 1.759 TEUR.

Im Geschäftsjahr 2016 verzichtete ein Darlehensgeber auf 2,0 Mio. EUR seines Darlehens gegen einen Besserungsschein. Dieser Forderungsverzicht wird bei Erreichen vertraglich definierter Konditionen wiederaufleben. Dies war im Geschäftsjahr 2020 nicht der Fall; ein potenzielles Wiederaufleben wird im Rahmen des monatlichen Reportings kontinuierlich überwacht.

Zum Jahresende zinstragend angelegte Gelder betragen 0,7 Mio. EUR (VJ: 0,6 Mio. EUR), die nicht zur freien Verfügung stehen.

Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit

Im Berichtsjahr wurde mit -0,4 Mio. EUR (VJ: 5,1 Mio. EUR) ein negativer Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erzielt. Dafür waren ausgehend vom Konzernjahresfehlbetrag im Wesentlichen die zahlungsunwirksamen Abschreibungen (+1.170 TEUR), die Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva (-791 TEUR) und die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva (- 1.860 TEUR) aber auch der Ertragssteueraufwand von 1.167 TEUR ausschlaggebend.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Im Jahr 2020 bewegten sich die Nettoausgaben für Investitionen mit 379 TEUR (VJ: 510 TEUR) etwas unter dem Vorjahresniveau.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist negativ mit -1,3 Mio. EUR (VJ: -1,0 Mio. EUR). Zum Stichtag 31. Dezember 2020 bestehen 1,7 Mio. EUR (VJ: 2,9 Mio. EUR) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Demgegenüber stehen 4,7 Mio. EUR Zahlungsmittel zum Stichtag.

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR %
Cashflow TEUR -2.138 3.531 -160,5 %
- aus operativer Tätigkeit TEUR -434 5.051 -108,6 %
- aus Investitionstätigkeit TEUR -379 -510 -25,7 %
- aus Finanzierungstätigkeit TEUR -1.325 -1.011 31,1 %

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2020 reduzierte sich die Bilanzsumme der SEVEN PRINCIPLES Gruppe auf 21,0 Mio. EUR (VJ: 24,3 Mio. EUR).

Die Position Anlagevermögen verminderte sich um 1.049 TEUR (VJ: Reduzierung von 865 TEUR), insbesondere durch planmäßige Abschreibungen der Firmenwerte.

Das Umlaufvermögen reduzierte sich um 1.229 TEUR. Dazu entgegengesetzt sind die unfertigen Leistungen um 564 TEUR bzw. 50,4 % angestiegen. Auch die sonstigen Vermögensgegenstände, bestehend im Wesentlichen aus Steuerforderungen und Kautionen, sind um 34,1 % und 336 TEUR angestiegen. Die Reduzierung des Umlaufvermögens ergibt sich im Wesentlichen aus den liquiden Mitteln, die zum 31.12.2020 auf 4.727 TEUR gesunken sind, eine Reduktion um 31,1 %.

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR %
B. Umlaufvermögen 16.377 17.606 -7,0 %
Unfertige Erzeugnisse, unfertige
Leistungen 1.683 1.119 50,4 %
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 8.646 8.637 0,1 %
Sonstige Vermögensgegenstände 1.321 985 34,1 %
Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten 4.727 6.865 -31,1 %

Der Berechnung der aktiven latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 31,58 % zugrunde gelegt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus zeitlichen Unterschieden der Bewertung von Differenzen bei den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 671 TEUR (VJ: 27 TEUR) Pensionsrückstellungen 405 TEUR (VJ: 369 TEUR), Drohverlustrückstellungen 213 TEUR (VJ: 188 TEUR) sowie aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen.

Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 3.770.662 EUR (VJ: 3.770.662 EUR) und ist eingeteilt in 3.770.662 EUR (VJ: 3.770.662 EUR) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Das Konzernergebnis von -0,4 Mio. EUR (VJ: -3,4 Mio. EUR) mindert das Eigenkapital auf 0,3 Mio. EUR (VJ: 0,7 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 1,6 % (VJ: 3,0 %).

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR %
A. Eigenkapital 334 737 -54,7 %
Eigenkapitalquote 1,6 % 3,0 %

Die Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 %. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen stiegen leicht, aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus. Die Steuerrückstellungen ergeben sich im Wesentlichen aus den Abspaltungseffekten für die SEVEN PRINCIPLES AG in Höhe von 636 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen gingen um 3,2 % auf 7,4 Mio. EUR zurück.

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR %
B. Rückstellungen 10.777 10.287 4,8 %
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 2.685 2.585 3,9 %
Steuerrückstellungen 707 71 895,8 %
Sonstige Rückstellungen 7.385 7.631 -3,2 %

Im Vergleich zum Vorjahresstichtag sanken die Verbindlichkeiten insgesamt um 18,0 %, insbesondere durch eine Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 39,4 %. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die Fortführung eines Bankdarlehens in Höhe von 1,4 Mio. EUR sowie die Verbindlichkeiten aus der Forfaitierung in Höhe von 0,3 Mio. EUR.

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR %
C. Verbindlichkeiten 8.285 10.103 -18,0%
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 1.759 2.904 -39,4%
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 4.619 5.459 -15,4%
Sonstige Verbindlichkeiten 1.907 1.739 9,7%

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sanken um 1.187 TEUR im Vergleich zum Vorjahresstichtag.

Die passiven latenten Steuern resultieren aus bilanzierten Kundenstämmen (96 TEUR – VJ: 118 TEUR).

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die relevanten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren für die SEVEN PRINCIPLES Gruppe sind Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBITDA, EBIT, Cashflow und Bilanzrelationen (insbesondere die Eigenkapitalquote) sowie Mitarbeiterfluktuation.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Umsatz

Der Umsatz stellt den Gesamtwert der von einem Unternehmen verkauften Waren oder Dienstleistungen in einer Periode dar. Bei SEVEN PRINCIPLES wird er im Rahmen des Monatsabschlusses überwacht. Der Umsatz besteht aus der Summe aller im Monat an Kunden geschriebenen Rechnungen inkl. der Veränderung der passivischen Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).

Bruttoergebnis vom Umsatz

Beim Bruttoergebnis vom Umsatz werden die eingekauften Fremdleistungen vom generierten Monatsumsatz abgezogen. Diese Kennziffer verschafft einen guten Eindruck über die eigene Ertragskraft von SEVEN PRINCIPLES.

EBITDA

Das EBITDA – Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation – steht für das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Dieses Ergebnis eliminiert etwaige Unterschiede bei Abschreibungen, Steuern oder Zinsen und eignet sich damit als Ergebnisgröße zum Vergleich mit anderen Unternehmen.

EBIT

Das EBIT – Earnings before Interest and Taxes – ist das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote setzt das Konzerneigenkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital.

Cashflow

Der Cashflow gliedert sich in drei Cashflow-Arten:

Cashflow aus operativer Tätigkeit: Der operative Cashflow beinhaltet u.a. das Betriebsergebnis sowie die Veränderung des operativen kurzfristigen Working Capital (Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten) und gibt Auskunft über die Ertragskraft aus dem operativen Geschäft.

Cashflow aus Investitionstätigkeit: Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet alle Zahlungsmittelflüsse aus Investitionen und Desinvestitionen innerhalb der SEVEN PRINCIPLES Gruppe.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit: Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt die Zahlungsmittelflüsse aus Finanzierungen wie der Aufnahme/Rückführung eines Darlehens oder einer Kapitalerhöhung.

Mitarbeiterfluktuation

Die Mitarbeiterfluktuation wird auf der Basis der Austritte aufgrund arbeitnehmerseitiger Kündigungen angegeben.

2020
TEUR
2019
TEUR
Veränderung
%
Umsatz TEUR 77.421 90.519 -14,5 %
Bruttoergebnis vom Umsatz TEUR 43.843 46.304 -5,3 %
EBITDA TEUR 2.268 -2.281 -199,4 %
EBIT TEUR 1.098 -3.386 -132,4 %
Eigenkapitalquote Prozent 1,6 % 3,0 % -46,7 %
Cashflow TEUR -2.138 3.531 -160,5 %
- aus operativer Tätigkeit TEUR -434 5.051 -108,6 %
- aus Investitionstätigkeit TEUR -379 -510 -25,7 %
- aus Finanzierungstätigkeit TEUR -1.325 -1.011 31,1 %
Mitarbeiterfluktuation -64 -119 -46,2%

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Als Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen sind für SEVEN PRINCIPLES die Mitarbeiter das wertvollste Kapital. Der Unternehmenserfolg beruht auf ihrem Fachwissen, ihrer Kompetenz, ihrem Engagement und ihrer Leistungsbereitschaft. Durch ihre Bestleistung überzeugen sie Bestandskunden und gewinnen das Vertrauen, aus dem Folgeaufträge entstehen können. Auszeichnungen namhafter Kunden belegen die qualifizierte Serviceleistung. Daher investiert SEVEN PRINCIPLES in Trainings und Weiterbildung, aber auch in das Recruiting und die Kooperation mit Hochschulen zur Gewinnung neuer Mitarbeiter.

Im Berichtsjahr gewann SEVEN PRINCIPLES 59 neue Mitarbeiter. Nach Berücksichtigung der Austritte von 123 ergibt sich zum Jahresende 2020 ein Endbestand von 416 Mitarbeitern (VJ: 480). Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die durchschnittliche Beschäftigung um 4,4 % (VJ: -5,1 %).

Im Wettbewerb um neue Mitarbeiter ist es wichtig, für die Kandidaten ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und unterschiedlichen Bedürfnissen, Ausbildungsniveaus und Erfahrungen durch flexible Angebote und Maßnahmen gerecht zu werden. Hier sind vor allem verschiedene Modelle der Einbindung von Mitarbeitern in Kundenprojekte und in den zentralen Funktionen zu nennen. Hierzu zählen die Übernahme von unternehmerischer Verantwortung, die Attraktivität innovativer Projekte, in denen unterschiedliche Kompetenzen zu komplexen Lösungsthemen gebündelt werden, und die Kooperation in Teams mit einem Team-Spirit sowie die unterstützenden Services der zentralen Funktionen. Somit gelingt ein kooperatives Miteinander wie es auch durch das interne Logo Wir7P verdeutlicht wird.

Die im Geschäftsjahr durchgeführte Ausgliederung hatte ebenfalls eine gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit zum Ziel. Eine Verschlankung der Entscheidungswege und flachere Hierarchien sollen die Nähe des Managements zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steigern. Neue Gehaltsmodelle und ein neues Arbeitsmodell ("New Normal"), bei der die flexible Arbeitszeit- und Arbeitsort-Gestaltung im Fokus stehen, zielen auf die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeitenden ab.

C. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT; PROGNOSEBERICHT

I. Chancen- und Risikobericht

Chancen- und Risikomanagement

Das Chancen- und Risikomanagement bei SEVEN PRINCIPLES ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenssteuerung mit dem Ziel, Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren und adäquat zu bewerten sowie durch geeignete Maßnahmen unternehmerisch sinnvolle Chancen wahrzunehmen und geschäftliche Risiken zu begrenzen. Gerade in dem dynamischen IT-Markt bieten sich vielfältige Marktchancen für weiteres profitables Wachstum und zur Steigerung des Unternehmenswerts. Implizit sind damit auch Risiken verbunden, unter denen die SEVEN PRINCIPLES AG und ihre Tochtergesellschaften Ereignisse verstehen, die das Erreichen ihrer operativen und strategischen Ziele gefährden oder negativ beeinflussen können. Als Chance definiert die SEVEN PRINCIPLES AG und ihre Tochtergesellschaften mögliche Erfolge, die über ihre vereinbarten Ziele hinausgehen.

Für die kommenden Jahre wird von einer Fortsetzung des Wachstums im Markt für Informationstechnologie ausgegangen. Wesentliche konjunkturelle Risiken resultieren noch immer aus der anhaltenden Covid-19 Pandemie und damit einhergehender Einschränkungen. Auch die Folgen des Brexits und möglicher protektionistischen Tendenzen stellen weiterhin Risiken dar.

Wesentliche Chancen und Risiken ergeben sich zudem aus der Entwicklung der wichtigsten Abnehmerindustrien wie der Telekommunikationsbranche und der Automobilbranche, die beide vor der anhaltenden Herausforderung von hohen Investitionen stehen (Telekommunikation: 5G Netzinfrastruktur, Automobil: E-Mobilität). Die weitere Digitalisierung, die Lieferantenkonsolidierung, der Trend zum Outsourcing, inklusive der Verlagerung von IT in die Cloud, bieten für die SEVEN PRINCIPLES AG und ihre Tochtergesellschaften Chancen, stellen aber auch Risiken durch die verstärkte Verantwortungsübernahme in Projekten und neuen Geschäftsmodellen mit höheren Risikoanteilen dar. Die zunehmende Nachfrage nach IT-Fachwissen kann andererseits zu besseren Preisen führen.

Risikomanagement

Eine Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagement- und Kontrollsysteme – inklusive des Frühwarn- und Überwachungssystems – sind auf die strategische und operative Überwachung von Entwicklungen ausgerichtet, die den Fortbestand der SEVEN PRINCIPLES Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gefährden könnten. Eine wesentliche Unterstützung bei der Überwachung der Unternehmensrisiken ist das im Einsatz befindliche ERP-System, das ein zeitnahes und transparentes Reporting ermöglicht. Darüber hinaus werden regelmäßig alle relevanten Geschäftsrisiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und wirtschaftlichen Auswirkungen bewertet und die Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung überprüft. Die identifizierten Risiken werden in strategische, operative, finanzielle und Compliance-Risiken eingeteilt und mit Prozessen und Systemen zur frühzeitigen Risikoerkennung und -steuerung verknüpft. Wesentliche Bestandteile sind dabei die konzernweite Unternehmensplanung sowie das interne Berichtswesen, aber auch die internen Leitlinien, Richtlinien und Arbeitsanweisungen.

Die konzernweite Unternehmensplanung dient der Abschätzung potenzieller Risiken von wesentlichen Geschäftsentscheidungen, während das Berichtswesen eine Überwachung der Risiken in allen 7P-Gesellschaften ermöglicht. Im Rahmen der Bewertung von Risiken differenzieren die SEVEN PRINCIPLES AG und ihre Tochtergesellschaften in vernachlässigbare bis zu wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken und informiert den Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG entsprechend. Dies inkludiert die Evaluierung potenzieller Gegenmaßnahmen.

Wesentliche Geschäftsentscheidungen werden vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat getroffen, so dass beide Gremien vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert.

Nachfolgend sind Chancen und Risiken skizziert, die eine potenzielle Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, den Aktienpreis oder die Reputation haben können. Es bestehen zwar weitere – derzeit jedoch als weniger relevant eingestufte – Chancen und Risiken, die ebenfalls die Geschäftsaktivitäten beeinflussen können, die im Folgenden nicht weiter ausgeführt werden.

Strategische Risiken

Markt und Wettbewerb, Kunden

Die Geschäftstätigkeit von SEVEN PRINCIPLES unterliegt konjunkturellen Einflüssen. Auch wenn die derzeitigen Prognosen für den ITK-Sektor ein Marktwachstum voraussagen, so können Rückgänge auf der Absatzseite in einem intensiven Wettbewerbsumfeld nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin wird der zunehmend globale Wettbewerb und das Streben der Kunden nach Kostensenkungen auch zukünftig zu einem Druck auf das Preisniveau führen. Auch wenn SEVEN PRINCIPLES im Wesentlichen für renommierte, internationale Konzerne tätig ist, so können in einem zunehmend diversifizierten Kundenportfolio dennoch Verzögerungen bei Zahlungseingängen sowie Insolvenzen von Abnehmern zu Ausfällen bei offenen Rechnungen führen. Die Insolvenzzahlen sind zwar rückläufig, diese Entwicklung dürfte jedoch aktuell ausschließlich auf die von der Bundesregierung beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zurückzuführen sein. Im Laufe der Folgejahre ist mit einem Anstieg der Insolvenzen zu rechnen, was sich sowohl direkt als auch indirekt in Zahlungsausfällen niederschlagen kann. Das Preisniveau und die Zahlungsmoral der Kunden haben direkten Einfluss auf das Ergebnis und den Cashflow.

Innovationsmanagement

Der ITK-Markt unterliegt dynamischen technologischen Veränderungen. Um die Bedürfnisse der Klienten zu erfüllen, muss SEVEN PRINCIPLES neue Lösungen und Serviceleistungen entwickeln und in die Weiterentwicklung bestehender Leistungen investieren. Die Entwicklungs- und Markteinführungsphase für neue Lösungen und Serviceleistungen erfordert ebenfalls ein hohes Engagement. Die inhärenten Risiken können sich auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Das Scheitern von Innovationsprojekten und die Entwicklung nicht marktfähiger Lösungen beeinflussen die Ertragslage der operativ tätigen Tochtergesellschaften der SEVEN PRINCIPLES AG. Durch sorgfältige Marktanalysen und Tests – ergänzt um eine frühzeitige Einbindung der Kunden, den Einsatz etablierter Technologien und ein konsequentes Projektcontrolling – werden diese Risiken minimiert.

Akquisitionen und Desinvestitionen

Die Strategie von SEVEN PRINCIPLES beinhaltet eine Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und die Erschließung neuer Märkte. Wenn es vorteilhaft erscheint, akquiriert SEVEN PRINCIPLES Unternehmensteile oder auch ganze Unternehmen. Hieraus ergeben sich Chancen für die zukünftige Unternehmensentwicklung. Im Zuge der Fokussierung auf zukunftsträchtige Geschäftsfelder erfolgen gegebenenfalls auch Desinvestitionen.

Desinvestitionen beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftsaktivitäten nicht wie geplant veräußern zu können. Der Abschluss der Transaktion kann sich insofern negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Ineffiziente Organisationsstrukturen

Für die nachhaltige Profitabilität von SEVEN PRINCIPLES sind auch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess der Organisationsstruktur und der Ablaufprozesse sowie ein Ausbau der unterstützenden IT-Systeme notwendig. Ineffiziente Prozesse und fehlende Transparenz können zu erhöhten Kosten und Störungen in der Wertschöpfungskette führen und die Ertragslage negativ beeinflussen. Ein implementierter kontinuierlicher Verbesserungsprozess sorgt dafür, dass die organisatorischen Prozesse und Strukturen zeitnah an die Größe der Organisation und deren Anforderungen angepasst werden.

Operative Risiken

Personal

Für SEVEN PRINCIPLES als Dienstleister sind qualifizierte, motivierte und serviceorientierte Mitarbeiter ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Insbesondere in einem intensiven Wettbewerbsumfeld können sich Know-how-Verlust aufgrund überdurchschnittlich hoher Fluktuation sowie mangelnder Qualifikation und Leistungsorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Unternehmenserfolg nachhaltig negativ auswirken. Bisher ist es SEVEN PRINCIPLES mit einem guten Betriebsklima, flachen Hierarchien, leistungsorientierten Vergütungen und selbstständigen Arbeitsweisen gelungen, qualifizierte Mitarbeiter an verschiedenen Standorten zu gewinnen und an sich zu binden. Breit gefächerte Maßnahmen zur Weiterbildung, Förderung und Entwicklung des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der Personalarbeit.

Sollte es SEVEN PRINCIPLES zukünftig nicht gelingen, hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden, so wird dies die Wachstumschancen begrenzen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ertragslage. Dieses Risiko bleibt aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels im IT-Bereich noch weiter hoch.

Lieferanten

Risiken auf der Beschaffungsseite begegnet SEVEN PRINCIPLES mit einem gezielten Lieferantenmanagement. Die Gesellschaften greifen zur Leistungserbringung auch auf Fremddienstleister zurück. Bei einer guten Branchenkonjunktur besteht das Risiko, dass Preissteigerungen auf der Lieferantenseite gegebenenfalls nicht direkt an die Kunden weitergegeben bzw. Sublieferanten nicht zu akzeptablen Konditionen beauftragt werden können. Dies hätte entsprechende negative Auswirkungen auf Wachstum und Profitabilität der SEVEN PRINCIPLES.

Projekte

SEVEN PRINCIPLES übernimmt in Teilen Gesamtprojektverantwortung gegenüber ihren Kunden. Fehlkalkulationen bei Festpreisprojekten und zusätzlicher Aufwand im Rahmen der Projektdurchführung, der nicht an die Kunden weiterberechnet werden kann, können die Ertragsentwicklungen beeinträchtigen. Mangelnde Qualität und Termintreue im Rahmen solcher Festpreisprojekte können zu Gewährleistungsverpflichtungen oder sogar Vertragsstrafen führen. Die Tochtergesellschaften bedienen sich eines zentralen Bid-Managements und eines zentralen Projektmanagement-Offices mit einem systematischen, laufenden Projektcontrolling. Die Steuerungsprozesse und -systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die Übernahme größerer Wertschöpfungsteile bietet auch die Chance für eine optimierte Leistungserstellung und verbesserte Gewinnmargen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Das Liquiditätsrisiko wird im Konzern zentral überwacht und gesteuert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung und Planung der Zahlungsströme erkannt. SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 4,7 Mio. EUR. Die erstklassige Bonität der Kunden sichert SEVEN PRINCIPLES die Möglichkeit, Forderungen im Rahmen einer Forfaitierungslinie zu veräußern. Weiterhin bestehen Kontokorrentlinien über 2,5 Mio. EUR, wovon 1,4 Mio. EUR zum 31.12.2020 ausgenutzt sind.

Im Falle eines Wiederauflebens des im Geschäftsjahr 2016 begebenen Besserungsscheins wird sich dies auf die Liquiditätssituation auswirken. Entsprechende Prolongationen von Linien und Abstimmung der Tilgungszeitpunkte werden mit den Darlehensgebern abgestimmt oder alternative Finanzierungsquellen evaluiert. Unzureichende Liquidität oder keine Prolongationsmöglichkeit der Darlehen stellen ein Risiko dar. Daher überwacht SEVEN PRINCIPLES die Liquidität intensiv, erstellt Forecasts und Szenarien, um mit den Darlehensgebern frühzeitig das weitere Vorgehen abzustimmen.

Weiterhin bestehen Chancen/Risiken aus erhöhten Erträgen/Aufwendungen für Kursdifferenzen, die entsprechend dem Geschäftswachstum in Großbritannien bestehen und auch durch die Unsicherheiten infolge des Brexits beeinflusst sind. Die Gewinne/Verluste aus Kursdifferenzen sind jedoch im Wesentlichen Buchgewinne bzw. Buchverluste (und weniger Folge währungsraumübergreifender Transaktionen), da das Geschäft in der britischen Tochtergesellschaft 7P UK Ltd. nahezu ausschließlich in Pfund über ein Pfundbankkonto abgewickelt wird.

Compliance und rechtliche Risiken

Das Thema Compliance gewinnt zunehmend an Bedeutung – sowohl bei SEVEN PRINCIPLES als auch bei ihren Kunden. Es ist das Selbstverständnis der Gruppe, sich ausdrücklich zur Beachtung geltender Gesetze, Regelungen und Vorschriften zu bekennen sowie relevante Standards einzuhalten. Dies erfolgt auch mit Hilfe externer Experten wie rechtlichen Beratern.

Als überregional tätiges Unternehmen im dynamischen IT-Umfeld hat die börsennotierte SEVEN PRINCIPLES Gruppe unterschiedliche Gesetze zu beachten. Daraus können sich für Rechtsgeschäfte Risiken ergeben, denen bei Bedarf mit der internen Rechtsabteilung oder auch externen Experten begegnet wird. Zurzeit ist SEVEN PRINCIPLES in keine Rechtsstreitigkeiten involviert, durch die ein signifikanter Effekt auf das Konzernergebnis zu erwarten wäre bzw. für die nicht adäquate Rückstellungen aufgebaut wurden. Somit werden erkennbare potenzielle Rechtstreitigkeiten im angemessenen Umfang berücksichtigt.

Gesamtbild

SEVEN PRINCIPLES bewegt sich in einem weiterhin positiv wachsenden Marktumfeld und ist bestrebt, die sich entsprechend ergebenden Chancen wahrzunehmen. Demgegenüber stehen Risiken wie die demografische Entwicklung, verstärkt um den aktuellen Mangel an IT-Fachkräften. SEVEN PRINCIPLES steht im starken Wettbewerb mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Die Gewinnung, Integration, Weiterentwicklung und Bindung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist essenziell für den Unternehmenserfolg von SEVEN PRINCIPLES

II. Prognosebericht

Großkonzern oder Mittelständler – alle Unternehmensgrößen und Branchen sind von der Digitalen Transformation betroffen. Neben neuen Chancenpotenzialen entstehen dabei auch existenzielle Risiken für diejenigen, die sich nicht (schnell genug) anpassen. Dies betrifft auch die Kernbranchen und Tätigkeitsfelder von SEVEN PRINCIPLES.

In der Telekommunikation beeinflussen der 5G-Standard und die Vernetzung im "Internet of Things" (IoT) die weitere Geschäftsentwicklung maßgeblich. Die Unternehmen der Branche müssen in IP-Technologien und Netzwerk-Virtualisierung investieren, um den massiv steigenden Anforderungen an Datenvolumen und Übertragungsgeschwindigkeit gerecht zu werden. Um Veränderungen und damit anvisierte Verbesserungen im Geschäftsablauf zu erzielen, wird vermehrt Advanced Data Analytics genutzt. So kann zum einen die Customer Experience und die operative Effizienz erhöht werden, aber auch neuartige, innovative Geschäftsmodelle und Monetarisierungspotenziale angehoben werden. Vor allem aktuelle Verfahren aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) wie Neuronale Netze und Machine Learning Algorithmen bieten enorme Potenziale für Automatisierungen – und damit Einsparungen und bessere Kundenservices. Die Tochtergesellschaften der SEVEN PRINCIPLES Gruppe haben sich auf diese Themenfelder fokussiert, ihre Portfolios darauf ausgerichtet, weiterentwickelt und sich als kompetenter Partner für die zu erwartenden Anforderungen positioniert.

Die Automobilhersteller und ihre Zulieferindustrie befinden sich fortgesetzt in einer tiefgreifenden Transformation. Auch im Jahr 2020 ist der Veränderungsdruck unvermindert weiter angestiegen. Dabei geht es nicht nur um neue Antriebstechnologien wie E-Mobility. Sich vom reinen Hersteller von Fahrzeugen zum integrierten Mobilitätsdienstleister zu wandeln, erfordert neues Denken und erhebliche Investitionen in IT und Technologie.

Für die Transport- und Logistikbranche ergeben sich weiterhin neue Einsatzfelder: Schon heute hat die Digitalisierung der Lieferketten einen wichtigen Stellenwert. Mittels moderner Systeme sind Waren, Transportbehälter oder Beförderungsmittel verknüpft und können miteinander kommunizieren. Dabei steigen das Transportvolumen sowie die Anforderungen an Geschwindigkeit und Flexibilität immer weiter. Konzepte wie "Same Day Delivery", Lieferung zum Wunschtermin und Wunschort oder die Frei-Haus-Zustellung von empfindlichen Waren wie Lebensmitteln werden immer gefragter und erfordern neue Logistik-Konzepte mit entsprechender IT-Unterstützung.

Bei der Integration Digitaler Lösungen in bestehende IT-Systeme gibt es weiterhin großen Bedarf. Einerseits werden im Markt Ressourcen zur Parallelisierung von Neusystementwicklung und Bestandssystemoptimierung benötigt, andererseits wird aktuelles Know-how in Methoden und Prozessen benötigt. Management nach agilen Konzepten oder DevOps/Continous Deployment zur effizienten und effektiven Steuerung der Organisationseinheiten sind besonders aktuell. Frameworks wie SAFe (Scaled Agile Framework) kommen dabei zum Einsatz. Es wird auf drei Ebenen gearbeitet: Portfolio, Programm und Team. Die Portfolio-Ebene entscheidet über strategische Themen und überträgt diese auf das Programm. Auf der Programm-Ebene wird das Portfolio weiter verfeinert und in einzelne Features aufgeteilt. Diese werden Teams zugewiesen, um Iterationen-übergreifend ein Agile Release Train zu liefern. Die Tochtergesellschaften der SEVEN PRINCIPLES Gruppe beraten ihre Kunden beim Einsatz von SAFe und helfen ihnen, die Unternehmenskultur entscheidend weiter zu entwickeln und die Herausforderungen der Digitalen Transformation auch in der Aufbauund Ablauforganisation abzubilden.

Das Management von mobilen Endgeräten hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Durch neue Technologien und Anwendungen, die Vielzahl an Geräten sind Anforderungen an die effiziente und sichere Verwaltung von mobilen Endgeräten kontinuierlich und spürbar gestiegen. Inzwischen hat sich die MDM/EMM Aufgabe in vielen Fällen zum Feature im Rahmen eines umfassenden System Landscape und Endpoint Managements entwickelt und ist somit fallweise schon Bestandteil großer Technologieplattformen geworden. Die SEVEN PRINCIPLES AG und ihre Tochtergesellschaften stellen sich dieser Herausforderung mit der eigenen Enterprise Mobility Management-Lösung durch Konzentration auf geeignete Nischen und den Ausbau ihres Partnernetzwerkes.

SEVEN PRINCIPLES schafft innovative IT-Architekturen und -Lösungen und legt so die Basis für eine nachhaltige, digitale Transformation der Unternehmen. Ob Großkonzern oder Mittelständler: alle benötigen mobile Endgeräte und Lösungen, um Prozesse zu beschleunigen, Daten zu verarbeiten, Informationen in Echtzeit zu gewinnen, Kosten zu sparen und Kommunikationslücken zu schließen. Dabei nehmen die SEVEN PRINCIPLES Gruppe und ihren Tochtergesellschaften stets die aktuellen Entwicklungen im IT-Bereich auf und setzen sie zum Nutzen der eigenen Kunden ein.

Die dargestellte starke Dynamik und Veränderungsnotwendigkeit betrifft natürlich auch SEVEN PRINCIPLES selbst. Den extrem schnellen und fachlich anspruchsvollen Prozess an der Seite der Kunden zu begleiten, verlangt eine ständige Hinterfragung der Organisations- und Geschäftsmodellstrukturen. SEVEN PRINCIPLES hat sich dementsprechend im Jahr 2020 organisatorisch neu aufgestellt. Die Gesellschaft hat drei operativ aktive, selbständige Einheiten ausgegliedert. Dies sind die Seven Principles Solutions & Consulting GmbH, die Seven Principles Mobility GmbH sowie die intomarkets GmbH. Die SEVEN PRINCIPLES AG selbst fungiert nun als Holding, hält die Anteile an den operativen Gesellschaften und übernimmt die Bereitstellung der finanziellen Mittel. Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge (BEAV) und Cash Pooling Verträge mit allen Beteiligungen.

Um sicherzustellen, dass SEVEN PRINCIPLES ihren Kunden stets innovative Lösungen und Leistungen anbieten kann, ist aktives Portfolio-Lifecycle-Management sehr wichtig. So prüft SEVEN PRINCIPLES kontinuierlich, welche Leistungsangebote nicht mehr zeitgemäß sind und aus der aktiven Vermarktung herausgenommen werden können. Gleichzeitig wird das Portfolio kontinuierlich angereichert um neue oder weiterentwickelte Skills, Kompetenzen und Solutions. Im Rahmen des systematischen Portfolio-Management-Prozesses der SEVEN PRINCIPLES wurde der Bereich Security einem intensiven Review unterzogen. Als Ergebnis wurde der Bereich als selbständige Einheit aufgelöst und die Mitarbeiter teilweise in andere Bereiche eingegliedert.

Auswirkungen von Covid 19

Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit März 2020 in der Rezession. Diese dauert auch über das Jahr 2020 hinaus weiter an. Im Gesamtjahr 2020 ist die Wirtschaftsleistung um 5,0 % zurückgegangen, wobei ein Anstieg von 0,3% in 4. Quartal zu verzeichnen war [2] .

Das Geschäftsklima in der Digitalbranche (Bitkom) [3] zeigt sich im 4. Quartal 2020 und im 1. Quartal 2021 stark verbessert und ist im März 2021 auf den höchsten Stand seit zwei Jahren geklettert. Die gute Konjunktur lässt die Nachfrage nach Arbeitskräften im Digitalmarkt ansteigen. Die Mehrheit der Unternehmen wollen in den kommenden Monaten zusätzliche Arbeitskräfte einstellen. Insgesamt wird ein Anziehen des Preisniveaus erwartet.

Bisher hat die SEVEN PRINCIPLES die Herausforderungen der Pandemie flexibel gemeistert. Neben der Etablierung von Schutzmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter, wie das Angebot von Home-Office, lokale Hygienekonzepte sowie die Einführung von Teststrategien, hat die SEVEN PRINCIPLES zusammen mit den Kunden pandemiekonforme Lösungen entwickelt, um Leistungsstörungen so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind die Auswirkungen der Pandemie auf langfristige Strukturveränderungen in der Wirtschaft und in der Digitalbranche nicht abzusehen. Die möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung der SEVEN PRINCIPLES werden im Prognosebericht unter Zielsetzung 2021 dargelegt.

Zielsetzung 2021

SEVEN PRINCIPLES wird den vor allem im Jahr 2019 eingeschlagenen Weg der Konzentration auf zukunftsträchtige Geschäftsmodelle, der kontinuierlichen Weiterentwicklung innovativer und relevanter IT-Themen sowie der Optimierung der internen Strukturen und Prozesse fortführen.

Die Ausgliederung der drei Gesellschaften intomarkets GmbH, Seven Principles Solution & Consulting GmbH und Seven Principles Mobility GmbH im Jahr 2020 stärkt die Fokussierung auf unterschiedliche Geschäftsfelder mit unterschiedlichen Produkten und Geschäftsmodellen. Die SEVEN PRINCIPLES AG nimmt dabei insbesondere die Position als Holding mit Finanzierungsfunktion ein.

Unverändert erwartet der Vorstand für das Jahr 2021 eine positive Entwicklung des IT-Sektors und der Digitalisierung, vor allem bei den digitalen Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, Blockchain und Internet of Things, aus dem auch ein entsprechender Innovations- und Investitionsbedarf resultiert, aber auch bei den Anwendungsentwicklungen für 5G Netze. Die Bedeutung hochwertiger und belastbarer IT-Lösungen sowohl für die Wirtschaft als auch für Institutionen der öffentlichen Hand wird nach Einschätzung der SEVEN PRINCIPLES weiterhin zum Wachstum beitragen.

[2] BMWi: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im März 2021

[3] bitkom: März 2021: Geschäftsklima in der Digitalbranche erreicht Zweijahreshoch

SEVEN PRINCIPLES geht davon aus, ihren Weg der wirtschaftlichen Stabilisierung weiterfortzusetzen. SEVEN PRINCIPLES plant für das Jahr 2021 einen Umsatz von über 70 Mio. EUR zu erzielen und den EBIT und EBITDA gegenüber 2020 moderat zu steigern. Die Netto-Verschuldung des Konzerns sollte sich im Jahr 2021 auf dem Niveau vom Ende des Geschäftsjahres 2020 bewegen. Zur Zielerreichung geht SEVEN PRINCIPLES von einem leichten Anstieg der Mitarbeiter und einer marktgemäßen Mitarbeiterfluktuation aus.

Für das Jahr 2021 plant die Gesellschaft mit einem konstanten Niveau des operativen Cashflows. Die aktuelle Finanzierung besitzt weiterhin Optimierungspotential, welches gehoben werden soll. Bei allen weiteren wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren wird von einer deutlichen Verbesserung ausgegangen.

D. INTERNES KONTROLLSYSTEM

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch eine Einheit im Zentralbereich Finanzen. Der Abschlussprozess der SEVEN PRINCIPLES Gruppe basiert auf einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine gruppenweit festlegen. Für die konzerninternen Abstimmungen und ergänzenden Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Zur Abbildung der buchhalterischen Vorgänge in den Einzelabschlüssen sowie der Aufstellung des Konzernabschlusses wird Standardsoftware eingesetzt; die Zugriffsberechtigungen der Beteiligten sind eindeutig geregelt. Das Vier-Augen-Prinzip für Zahlungsfreigaben ist durch Bankberechtigungen gewährleistet. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Zwischen den beteiligten Facheinheiten und Gesellschaften besteht eine klare Aufgabenabgrenzung. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch spezialisierte Dienstleister erstellt.

E. BERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE RISIKEN DER VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Die wesentlichen verwendeten Finanzinstrumente umfassen Kontokorrentkredite, Leasingverhältnisse und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Unter Einsatz dieser Finanzinstrumente erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

Die kontinuierliche Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung. Hierbei werden die Investitionen sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit geplant. Die Gesellschaft verfügt über Cashpooling-Vereinbarungen unter den Hauptbankverbindungen.

SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Stichtag über rund 4.727 TEUR (VJ: 6.865 TEUR) liquide Mittel. Es existieren Finanzierungslinien bei Banken in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. EUR sowie eine Forfaitierungslinie von 6,3 Mio. EUR. Die Finanzierungslinien bei Banken sind zum 31.12.2020 in Höhe von 1.431 TEUR ausgenutzt. Die Nutzung der Forfaitierungslinie ist abhängig vom Bestand der Kundenforderungen, die flexibel genutzt werden kann.

Ferner besteht ein Darlehen mit einer ursprünglichen Höhe von 3,0 Mio. EUR. Das sogenannte Darlehen I datiert aus dem Januar 2015. Bei Darlehen I wurde gegen einen Besserungsschein auf 2,0 Mio. EUR verzichtet. Die 1,0 Mio. EUR wurden bereits in Vorjahren getilgt.

Die zum Jahresende zinstragend angelegten Gelder betragen 700 TEUR. Potenzielle Zinssatzänderungen haben aufgrund der geringen Höhe und der kurzen Restlaufzeit der Anlagen keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft.

Aufgrund der Geschäftstätigkeit in Großbritannien und der damit verbundenen Abwicklung von Transaktionen in Fremdwährung unterliegt SEVEN PRINCIPLES Währungsrisiken. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine Kurssicherung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

SEVEN PRINCIPLES schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Kunden ab. Deren Bonität wird jeweils im Zuge der Auftragsannahme geprüft. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass SEVEN PRINCIPLES bisher keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte.

F. VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist im Anhang des Jahresabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angegeben. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird aufgrund der Schutzklausel des § 314 Abs. 3 HGB i.V. m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Im Folgenden wird ein Überblick zur Struktur und den Grundzügen der Vorstandsvergütung gegeben:

Herr Dr. Michael Pesch wurde mit Wirkung zum 12. April 2019 interimistisch in den Vorstand berufen. Der zugrundeliegende Dienstvertrag sah eine Bestellung bis zum April 2020 vor und wurde im September 2019 um weitere 5 Monate bis September 2020 verlängert. Im September 2020 wurde der Vorstandsvertrag für weitere drei Jahre bis zum 30.09.2023 verlängert.

Die Angemessenheit der Gesamtvergütung des Vorstandsmitglieds und die Struktur des Vergütungssystems werden vom Aufsichtsratsplenum regelmäßig überprüft und festgelegt. Das Vergütungssystem des Vorstands der SEVEN PRINCIPLES bestand für Herrn Dr. Michael Pesch aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen. Für die variable Vergütung bestand eine Obergrenze (Cap). Die variable Vergütung des Vorstands bestimmte sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat erteilten Zielvorgaben. Die Zielvorgaben setzen sich aus Individualzielen und Konzernzielen (Ergebnis vor Steuern) zusammen. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile waren etwa 50 % der Vergütung fix und 50 % variabel ausgestaltet.

Als weitere Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter bestand die Möglichkeit, dem Vorstand eine Zusatztantieme über einen 3- Jahreszeitraum zu gewähren. Diese Zusatztantieme betrug 3 % vom Konzernergebnis vor Steuern, dabei wurden negative Ergebnisse mit positiven verrechnet. Für den Vorstand bestanden keine Pensionszusagen. Der Vorstand hätte an einem Stock-Option-Programm partizipiert, sofern Optionen über ein Programm ausgegeben worden wären. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm. In marktüblicher Weise gewährte die Gesellschaft dem Vorstand weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz und Erstattungen von Auslagen im Rahmen von Dienstreisen.

Gemäß Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von 60,0 TEUR für den Vorsitzenden, 45,0 TEUR für den Stellvertreter sowie 30,0 TEUR für das einfache Mitglied.

G. BILANZEID

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Köln, 20. April 2021

Dr. Michael Pesch Vorstand

SEVEN PRINCIPLES AG, KÖLN KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020 (mit Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2019)

Vorjahr
EUR
EUR Vorjahr
EUR
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.685.394,00 2.584.823,00
10.777.450,40 10.287.107,37
C. VERBINDLICHKEITEN
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 4.619.355,29 (Vj.: EUR 5.459.021,18)
9.622.673,73 davon aus Steuern EUR 1.562.757,58 (Vj.: EUR 1.458.352,29)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
8.285.177,29 10.102.533,74
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.875.092,58 3.062.288,94
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 96.211,85 118.481,15
24.307.487,14 21.368.232,73 24.307.487,14
EUR EUR EUR EUR
A K T I V A P A S S I V A
A. ANLAGEVERMÖGEN A. KONZERNEIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
I. Gezeichnetes Kapital 3.770.662,00 3.770.662,00
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
67.798,00 118.266,00 II. Kapitalrücklage 10.881.053,20 10.881.053,20
2. Geschäfts- oder Firmenwerte 2.750.958,62 3.505.180,29 III. Konzernbilanzverlust -14.317.414,59 -13.914.639,26
3. Geleistete Anzahlungen 37.963,04
2.856.719,66
3.031,25
3.626.477,54
334.300,61 737.075,94
II. Sachanlagen B. RÜCKSTELLUNGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 572.363,04 850.978,72 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.685.394,00 2.584.823,00
III. Finanzanlagen 2. Steuerrückstellungen 707.445,00 70.820,00
Beteiligungen 100,00 100,00 3. Sonstige Rückstellungen 7.384.611,40
10.777.450,40
7.631.464,37
10.287.107,37
3.429.182,70 4.477.556,26
C. VERBINDLICHKEITEN
B. UMLAUFVERMÖGEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.758.911,54 2.903.739,67
I. Vorräte
Unfertige Leistungen
1.682.728,67 1.118.576,58 EUR 1.758.911,54 (Vj.: EUR 2.903.739,67)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.619.355,29 5.459.021,18
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 4.619.355,29 (Vj.: EUR 5.459.021,18)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.906.910,46 1.739.772,89
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
8.646.480,16
1.320.807,48
8.637.268,81
985.404,92
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 1.906.910,46 (Vj.: EUR 1.739.772,89)
9.967.287,64 9.622.673,73 davon aus Steuern EUR 1.562.757,58 (Vj.: EUR 1.458.352,29)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.726.999,66 6.865.270,11 EUR 164.093,79 (Vj.: EUR 121.005,38)
16.377.015,97 17.606.520,42 8.285.177,29 10.102.533,74
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.875.092,58 3.062.288,94
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 97.735,87 215.007,91
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 96.211,85 118.481,15
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 1.464.298,19 2.008.402,55
21.368.232,73 24.307.487,14 21.368.232,73 24.307.487,14

SEVEN PRINCIPLES AG, KÖLN KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020 (mit Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2019)

EUR EUR Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 77.420.943,47 90.519.408,47
2. Erhöhung (Vj. Verminderung) des Bestandes
an unfertigen Leistungen
498.587,23 -69.904,92
3. Sonstige betriebliche Erträge
davon Erträge aus der Währungsumrechnung
EUR 386.874,47 (Vj.: EUR 308.182,20)
2.656.403,20 1.656.253,48
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-34.076.913,31 -44.145.198,98
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
-30.277.887,14 -34.743.213,58
für Altersversorgung und Unterstützung
davon für Altersversorgung
EUR 30.563,42 (Vj.: EUR 26.794,72)
-4.789.931,56 -35.067.818,70 -5.460.414,45
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens
gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
-1.170.252,77 -1.105.303,93
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
davon Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung
EUR 389.038,46 (Vj.: EUR 345.913,37)
-9.163.186,84 -10.010.758,07
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 25,25 16.394,98
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon Aufwendungen aus der Abzinsung
EUR 64.400,17 (Vj.: EUR 261.379,00)
-300.591,60 -487.078,35
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon aus der Veränderung
bilanzierter latenter Steuern
EUR 521.835,78 (Vj. Ertrag: EUR -487.931,66)
-1.167.232,38 483.581,81
11. Ergebnis nach Steuern -370.036,45 -3.346.233,54
12. Sonstige Steuern -32.738,88 -25.871,43
13. Konzernjahresfehlbetrag -402.775,33 -3.372.104,97
14. Verlustvortrag -13.914.639,26 -10.542.534,29
15. Konzernbilanzverlust -14.317.414,59 -13.914.639,26

SEVEN PRINCIPLES AG, Köln

KONZERNANHANG

für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020

1 GRUNDLAGE DER ERSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Der vorliegende Konzernabschluss für die SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, und ihre Tochtergesellschaften ("SEVEN PRINCIPLES") wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern es nicht anders angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) bzw. auf Mio. EUR gerundet. Hierdurch können sich punktuell in den Tabellen Rundungsdifferenzen ergeben.

Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRB 30660 eingetragen.

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der SEVEN PRINCIPLES AG als oberstes Mutterunternehmen und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Tochtergesellschaften werden ab dem Gründungs- oder Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert.

Bei der erstmaligen Einbeziehung der akquirierten Tochtergesellschaften wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet bzw. angesetzt. Bei Akquisitionen in der Vergangenheit wurden im Wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte und Kundenstämme angesetzt.

Der Konsolidierungskreis umfasst die Muttergesellschaft und stellt sich per 31. Dezember 2020 hinsichtlich der Tochterunternehmen wie folgt dar:

Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in %
7P UK Ltd., London, Großbritannien 100%
7P Austria GmbH, Wien, Österreich 100%
7P Nordic AS, Tallinn, Estland 100%
7P Scandinavia ApS, Kopenhagen, Dänemark 100%
intomarkets GmbH (vormals Seven Principles Intomarkets GmbH)* 100%
Seven Principles Mobility GmbH* 100%
Seven Principles Solutions & Consulting GmbH (vormals Seven Principles
Telco Media Technologies GmbH)*
100%
Seven Principles Vier GmbH* 100%
* Inanspruchnahme der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Änderungen von Bewertungs- und Bilanzierungsmethode

Im Geschäftsjahr wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, aktive latente Steuern auf den im Rahmen der Ausgliederung entstandenen Firmenwert zu bilden. Dieses Wahlrecht wurde abweichend zur Ausübung des Wahlrechts in der Vergangenheit ausgeübt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. sofern notwendig durch außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.

Geschäfts- oder Firmenwerte einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Anteilen und Kundenstämme werden über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren linear abgeschrieben. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, über welchen Zeitraum der Geschäfts- oder Firmenwert voraussichtlich nutzbar sein wird und dann entsprechend linear abgeschrieben.

Vor dem Hintergrund des langfristigen Geschäftsmodells und der sehr langfristigen Kundenbeziehungen wurden für die verschiedenen Firmenwerte die oben genannten Nutzungsdauern angenommen.

Entsprechend ergeben sich folgende Restnutzungsdauern in Jahren:

Geschäfts- oder Firmenwert Restnutzungsdauer
7P Mobile & IT Services GmbH 3
7P ERP Consulting GmbH 3
7P bicon GmbH 4
7P Austria GmbH 0
1
DTS – Data Transition Services GmbH 7

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis zu einem Wert von 250 EUR im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und bei Werten zwischen 250 und 1.000 EUR im Rahmen eines Sammelpostens berücksichtigt, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Finanzanlagen

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Vorräte

Unfertige Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In die Herstellungskosten wurden direkt zurechenbare Kosten sowie anteilige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten eingerechnet. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen wurden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB ebenso nicht in den Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 Prozent (VJ: 0,5 Prozent) der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt.

1 Wurde im Geschäftsjahr außerplanmäßig abgeschrieben.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite werden als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung werden nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive latente Steuern werden separat ausgewiesen.

Pensionsrückstellungen

Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen am Bilanzstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Die funktionale Währung für alle Konzerngesellschaften ist Euro. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens des Konzerns enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung Euro bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum Monatsmittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines Erwerbs erstmals konsolidiert wurden, wird nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen.

Dabei wird der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert, der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Kapitalkonsolidierung für Gesellschaften oder für zugekaufte Kapitalanteile, die vor dem 1. Januar 2010 erstmals konsolidiert wurden, wurde nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung vorgenommen. Die zu aktivierenden Beträge werden dabei so weit wie möglich den betreffenden Aktivposten zugeordnet; der Restbetrag wurde als Firmenwert ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert.

3 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

3.1 Angaben zum Anteilsbesitz

In den Konzernabschluss einbezogen sind folgende Tochterunternehmen, welche die SEVEN PRINCIPLES AG unmittelbar beherrscht.

Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in %
7P UK Ltd., London, Großbritannien 100%
7P Austria GmbH, Wien, Österreich 100%
7P Nordic AS, Tallinn, Estland 100%
7P Scandinavia ApS, Kopenhagen, Dänemark 100%
intomarkets GmbH (vormals: Seven Principles Intomarkets GmbH) 100%
Seven Principles Mobility GmbH 100%
Seven Principles Solutions & Consulting GmbH (vormals: Seven
Principles Telco Media Technologies GmbH)
100%
Seven Principles Vier GmbH 100%

3.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software sowie Lizenzen. Die unterjährige Entwicklung ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

3.3 Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Entwicklung der Geschäfts- und Firmenwerte ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Es wird auf die Angaben unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.

Die im Rahmen von Akquisitionen erworbenen Kundenstämme und andere Werte werden linear über den Nutzungszeitraum abgeschrieben. Im aktuellen Geschäftsjahr kam es zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den Geschäfts- und Firmenwert der 7P Austria GmbH in Höhe von TEUR 169 (VJ: TEUR 0). Die unterjährige Entwicklung ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

3.4 Sachanlagen

Die unterjährige Entwicklung der Sachanlagen ist der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Das Sachanlagevermögen umfasst die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen.

3.5 Vorräte

Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um Leistungen aus laufenden Dienstleistungsprojekten, die zum Stichtag noch nicht fertig gestellt und abgerechnet sind.

3.6 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um Positionen reduziert, welche im Rahmen einer Forfaitierung verkauft und hierdurch vorzeitig erlöst werden konnten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Fremdwährungsforderungen in Höhe von 598 TEUR (VJ: 1.366 TEUR). Diese wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Zur Risikovorsorge erfolgen Wertberichtigungen auf Forderungen. Es werden Wertberichtigungen vorgenommen, wenn von einer vollständigen Realisierung der Forderungen nicht mehr auszugehen ist. Die Wertberichtigung erfolgt in Höhe des voraussichtlichen Ausfalls und somit auch anteilig.

Zum 31. Dezember 2020 sind in den sonstigen Forderungen Mietkautionen in Höhe von 639 TEUR enthalten. Deren Laufzeit ist analog zur Laufzeit der Miet- bzw. Leasingverträge. Darin enthalten ist eine Kaution bei einem Fuhrparkdienstleister über 500 TEUR. Eine Forderung gegenüber Personal in Höhe von 14 TEUR hat eine Laufzeit von über einem Jahr.

3.7 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für im Voraus geleistete Auszahlungen für Fremddienstleistungen, die im Folgejahr zu Aufwand werden.

3.8 Aktive latente Steuern

Latente Steuern (zugrundeliegender Steuersatz 31,58 Prozent) werden für temporäre und quasi temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Handelsbilanz und dem steuerlichen Wertansatz und Verlustvorträgen gebildet. Die Steuerbasen der aktiven latenten Steuern enthalten die folgenden Bilanzdifferenzen:

Art der latenten Steuern Basis der latenten
Steuern zum 31.
Dezember 2020
in TEUR
Basis der latenten Steuern
zum 31. Dezember 2019
in TEUR
Geschäfts- und Firmenwerte 2.189 87
Rückstellungen für Pensionen 1.281 1.168
Rückstellungen für Altersteilzeit 36 33
Rückstellungen für drohende
Verluste
676 597
Gewerbesteuerliche Verlustvorträge 0 5.223
Körperschaftsteuerliche
Verlustvorträge
757 7.255

Aktive latente Steuern wurden basierend auf den oben genannten Bilanzdifferenzen nur in der folgenden Höhe gebildet und haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 2.008
Veränderungen im Geschäftsjahr - 544
Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2020 1.464

3.9 Konzerneigenkapital

Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 3.770.662,00 EUR (Vorjahr 3.770.662,00 EUR) und ist eingeteilt in 3.770.662 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

Im Jahr 2020 wurden keine eigenen Aktien erworben oder veräußert. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert:

Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Gezeichnetes Kapital 3.771 3.771
Kapitalrücklage 10.881 10.881
Gesamt 14.652 14.652

Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage entsprechen den bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten.

Angaben über das genehmigte Kapital:

  • a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 22.Juli 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.885.330 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).
  • b) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Hauptversammlung über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main während der jeweils

vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor dem Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.

Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein Forderungsverzicht in Höhe von 2.000 TEUR ausgesprochen, der mit Besserungsschein versehen ist. Im Jahr 2020 ergab sich an diesem Sachverhalt keine Änderung, die Bedingungen für das Aufleben des Besserungsscheins sind noch nicht eingetreten.

3.10 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (PUC-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 2,30 Prozent (VJ: 2,71 Prozent) gemäß der Abzinsungsverordnung vom 18. November 2009 zugrunde gelegt. Als weitere Parameter werden Gehaltssteigerungen mit 0 Prozent und Rentenerhöhungstrends von 1,75 Prozent angenommen. Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen basiert auf den Richttafeln 2018 G von Herrn Prof. Dr. Heubeck. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,60 Prozent; VJ: 1,97 Prozent) ergibt zum 31. Dezember 2020 einen Betrag von 313 TEUR.

Unter Inanspruchnahme des Art. 28 EGHGB wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Jahre in Höhe von 658 TEUR (VJ: 600 TEUR) nicht in der Bilanz ausgewiesen. Der Fehlbetrag (VJ: 0 TEUR) gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 6 TEUR.

3.11 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personal (Sondervergütungen, Restrukturierung, Urlaub, Berufsgenossenschaftsbeiträge) - eventuelle nachschüssige Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit der Akquisition der DTS – Data Transition Services GmbH aus 2018 und Gewährleistungsverpflichtungen.

Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverhältnissen sind teilweise durch Investmentguthaben gesichert. Die Investmentguthaben wurden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den ihnen zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Für den Ausweis der Rückstellung für Altersteilzeit wurden in der Bilanz folgende Verrechnungen vorgenommen:

31. Dezember 2020
TEUR
Altersteilzeitverpflichtungen zum Erfüllungsbetrag 346
Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert
(Anschaffungskosten 326 TEUR)
325
Bilanzausweis Altersteilzeitrückstellung 21

Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden wie folgt verrechnet:

31. Dezember 2020
TEUR
Erträge 1
Aufwendungen 0
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung
(unter Personalaufwand)
1

3.12 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus einem Kontokorrentkredit sowie aus der Nutzung der Forfaitierungslinie. Die Verbindlichkeiten sind marktüblich besichert (insbesondere Forderungsabtretung, Eigentumsvorbehalt), der Kontokorrentkredit ist darüber hinaus durch Globalzession besichert.

Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
< 1
1-5
> 5
Jahr
Jahre
Jahre
< 1 Jahr 1-5
Jahre
> 5
Jahre
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
1.759 0 0 2.904 0 0
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
4.619 0 0 5.459 0 0
3. Sonstige
Verbindlichkeiten
1.907 0 0 1.740 0 0
- davon aus Steuern 1.563 0 0 1.458 0 0
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
164 0 0 121 0 0
Gesamt 8.285 0 0 10.103 0 0

3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Abgrenzungen aus im Voraus abgerechneten, laufenden Dienstleistungsprojekten in Höhe von 1.875 TEUR (VJ: 3.062 TEUR).

3.14 Passive latente Steuern

Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 31,58 Prozent zugrunde gelegt. Die passiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzdifferenzen:

Art der latenten Steuern Basis der latenten Steuern
zum 31. Dezember 2020 in
TEUR
Basis der latenten Steuern
zum 31. Dezember 2019 in
TEUR
Kundenstamm 7P bicon GmbH 304 382

Die in der Bilanz angesetzten latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 118
Veränderungen im Geschäftsjahr 22
Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2020 96

3.15 Außerbilanzielle Geschäfte

Forfaitierung

Zur Beschaffung liquider Mittel zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Zum 31. Dezember 2020 war ein Forderungsbestand im Nominalwert von 1.955 TEUR (VJ: 2.837 TEUR) verkauft, wovon 1.917 TEUR noch nicht fällig waren. Ein Risiko wird hieraus nicht abgeleitet.

Operating Leasing

Für einige bewegliche, Vermögensgegenstände wurden Operating Leasing-Verträge abgeschlossen. Die Leasingraten des Geschäftsjahres betrugen 589 TEUR (VJ: 643 TEUR). Die zukünftigen Verpflichtungen aus diesem Operating Leasing-Verträge betragen 946 TEUR (VJ: 799 TEUR). Das Risiko besteht in der regelmäßigen Bedienung der Raten unabhängig von der Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

3.16 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen ohne außerbilanzielle Geschäfte am 31. Dezember 2020 betrugen insgesamt 3.543 TEUR (VJ: 3.559 TEUR), die auf Mietverpflichtungen entfallen. Die Mietverträge enden zwischen 2021 und 2025 und teilen sich wie folgt auf:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Miete Leasing Gesamt Miete Leasing Gesamt
bis zu einem Jahr 1.038 330 1.368 1.544 515 2.059
ein bis fünf Jahre 2.505 616 3.121 2.015 284 2.299
über fünf Jahre 0 0 0 0 0 0
Gesamt 3.543 946 4.489 3.559 799 4.358

3.17 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt.

4 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

4.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden durch erbrachte Consulting- und IT-Dienstleistungen, Handelsgeschäfte mit Fremddienstleistern sowie mit der selbst entwickelten Mobile Device Management Lösung erzielt.

2020 2019
TEUR TEUR
Umsatzerlöse nach Sparten
IT Dienstleistungen & Consulting 34.605 42.641
Fremdleistungen 41.681 46.242
Mobile Device Management 1.135 1.636
Summe 77.421 90.519
Umsatzerlöse nach Region
davon Umsatz national 59.013 65.869
Anteil am Gesamtumsatz 76,2% 72,8%
davon Umsatz international 18.408 24.650
Anteil am Gesamtumsatz 23,8% 27,2%
Summe 77.421 90.519

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen hauptsächlich aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen über 1.471 TEUR (VJ: 403 TEUR) sowie Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen aufgrund von Zahlungen auf einzelwertberichtigte Forderungen über 46 TEUR (VJ: 20 TEUR). Diese periodenfremden Erträge belaufen sich insgesamt auf 1.517 TEUR (VJ: 423 TEUR).

2020 2019
TEUR TEUR
Sonstige betriebliche Erträge 752 1.233
davon Erträge aus Währungsumrechnungen 387 308
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.471 403
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu
Forderungen
46 20
Summe 2.656 1.656

4.3 Personalaufwand

Die angefallenen Personalaufwände betrugen 35.068 TEUR (VJ: 40.204 TEUR).

2020 2019
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 30.278 34.743
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge
und Unterstützung
4.790 5.460
davon für Altersversorgung 73 27
Summe 35.068 40.204

4.4 Abschreibungen

Die Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 1.170 TEUR (VJ: 1.105 TEUR) und beinhalten im aktuellen Jahr eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Geschäfts- und Firmenwert der 7P Austria GmbH in Höhe von TEUR 169 (VJ: TEUR 0). Die bestehenden Firmenwerte und Kundenstämme werden planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 bis zu 20 Jahren abgeschrieben. Auf die bereits bestehenden Firmenwerte entfielen planmäßige Abschreibungen auf den Firmenwert der DTS – Data Transition Services GmbH in Höhe von 248 TEUR (VJ: 248 TEUR), auf den Firmenwert der ehemaligen Tochtergesellschaft 7P B2B Mobile & IT Services GmbH in Höhe von 78 TEUR (VJ: 78 TEUR), auf den Firmenwert und Kundenstamm der ehemaligen Tochtergesellschaft 7P bicon GmbH von 106 TEUR (VJ: 106 TEUR), auf den Firmenwert 7P ERP Consulting GmbH von 104 TEUR (VJ: 104 TEUR) sowie auf den Firmenwert der Tochtergesellschaft 7P Austria GmbH von 48 TEUR (VJ: 48 TEUR).

4.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 389 TEUR (VJ: 346 TEUR). Periodenfremde Aufwendungen fielen nicht an.

4.6 Steuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag machen im Geschäftsjahr einen Aufwand von 1.167 TEUR (VJ: Ertrag 484 TEUR) aus und resultieren in Höhe von 522 TEUR aus der Veränderung der latenten Steuern. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch die Verringerung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Zudem fiel ein laufender Steueraufwand in Höhe von 646 TEUR für das Geschäftsjahr an.

4.7 Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung oder außergewöhnlicher Größenordnung

Im Geschäftsjahr wurden Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen in Höhe von 1.471 TEUR (VJ: 403 TEUR) realisiert. Dieser Sachverhalt ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

5 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel von SEVEN PRINCIPLES im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse verändert haben. In der Kapitalflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Konzernkapitalflussrechnung ist im Lagebericht näher erläutert.

Der Finanzmittelfonds besteht aus dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Zahlungsmittelbestand und die kurzfristigen Einlagen von SEVEN PRINCIPLES betragen zum Stichtag 4.727 TEUR (VJ: 6.865 TEUR). Daneben existieren Termingelder mit Zinssätzen von 0,0001 Prozent p.a. Die Termingelder dienen in Höhe von 700 TEUR (VJ: 607 TEUR) als Sicherheitsleistungen, z.B. für Mietavale. Es existieren Finanzierungslinien bei Banken in Höhe von 2.500 TEUR sowie eine Forfaitierungslinie von maximal 6.300 TEUR. Die Finanzierungslinien bei Banken sind zum 31.12.2020 in Höhe von 1.431 TEUR ausgenutzt. Die mögliche Nutzung der Forfaitierungslinie ist abhängig vom Forderungsbestand der hinterlegten Kunden bis zu einer Höchstgrenze.

6 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL

Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf unverändert 3.770.662,00 EUR und ist eingeteilt in 3.770.662 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

In Höhe der folgenden Beträge ergeben sich basierend auf dem SEVEN PRINCIPLES AG Einzelabschluss die folgenden Gewinnausschüttungssperren:

TEUR
Aus der Aktivierung von latenten Steuern 766
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB für
Zinssatzänderung
211
Summe 977

7 SONSTIGE ANGABEN

7.1 Gesamtbezüge des Vorstands

Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt aufgrund der Schutzklausel des § 314 Abs. 3 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB.

7.2 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr betrugen im Geschäftsjahr 2020 gesamt 165 TEUR (VJ: 151 TEUR).

7.3 Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Geschäftsjahres beläuft sich auf 427 Mitarbeiter (VJ: 502 Mitarbeiter). Davon sind 360 (VJ: 434) operative Mitarbeiter und 67 (VJ: 68) Mitarbeiter im Verwaltungsbereich inkl. Sales angestellt.

7.4 Abschlussprüferhonorar

Das Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen einschließlich Nebenkosten betrug im Geschäftsjahr 2020 80 TEUR.

7.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach Schluss des Geschäftsjahres wurde der Kreditrahmenvertrag gegenüber einem Kreditinstitut abgelöst und durch privatrechtliche Darlehen ersetzt. Zudem wurde der Beschluss gefasst, eine ausländische Tochtergesellschaft in 2021 zu liquidieren.

7.6 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust des Mutterunternehmens (SEVEN PRINCIPLES AG, Köln) in Höhe von -10.069 TEUR, auf neue Rechnung vorzutragen.

Köln, 20. April 2021

Dr. Michael Pesch Vorstand

SEVEN PRINCIPLES AG, KÖLN ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Zu Beginn des
Geschäftsjahres
(gesamt)
EUR
Zugänge
(Geschäftsjahr)
EUR
Umbuchungen
(Geschäftsjahr)
EUR
Abgänge
(Geschäftsjahr)
EUR
Am Ende des
Geschäftsjahres
(gesamt)
EUR
Zu Beginn des
Geschäftsjahres
(gesamt)
EUR
Zugänge
Abschreibungen
(Geschäftsjahr)
EUR
Abgänge
Abschreibungen
(Geschäftsjahr)
EUR
Am Ende des
Geschäftsjahres
(gesamt)
EUR
Stand Geschäftsjahr
EUR
Stand Vorjahr
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
465.462,86 0,00 0,00 0,00 465.462,86 465.462,86 0,00 0,00 465.462,86 0,00 0,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
1.414.456,59 4.094,25 3.031,25 379.084,72 1.042.497,37 1.296.190,59 56.905,50 378.396,72 974.699,37 67.798,00 118.266,00
3. Geschäfts- oder Firmenwerte 13.016.563,63 0,00 0,00 0,00 13.016.563,63 9.511.383,34 754.221,67 0,00 10.265.605,01 2.750.958,62 3.505.180,29
4. Geleistete Anzahlungen 3.031,25
14.899.514,33
37.963,04
42.057,29
-3.031,25
0,00
0,00
379.084,72
37.963,04
14.562.486,90
0,00
11.273.036,79
0,00
811.127,17
0,00
378.396,72
0,00
11.705.767,24
37.963,04
2.856.719,66
3.031,25
3.626.477,54
II. SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.729.426,35 148.413,77 0,00 497.247,70 2.380.592,42 1.878.447,63 359.125,60 429.343,85 1.808.229,38 572.363,04 850.978,72
III. FINANZANLAGEN
Beteiligungen 100,00 0,00 0,00 0,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00 100,00
17.629.040,68 190.471,06 0,00 876.332,42 16.943.179,32 13.151.484,42 1.170.252,77 807.740,57 13.513.996,62 3.429.182,70 4.477.556,26

SEVEN PRINCIPLES AG, KÖLN KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

(Alle Zahlen in EUR)
2020
2019
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Konzernjahresfehlbetrag
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
Zunahme (+) Abnahme (-) der Rückstellungen
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus
-402.775,33
1.170.252,77
-71.731,14
-3.372.104,97
1.105.303,93
836.782,12
Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die
-791.493,96 8.207.161,41
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des
-1.859.724,68 -1.632.592,65
Anlagevermögens 62.331,10 -75.862,42
Zinsaufwendungen (+) / -ertrag (-) 300.566,35 470.683,37
Ertragsteueraufwand (+) / -ertrag (-) 1.167.232,38 -483.581,81
Ertragssteuerzahlungen -8.772,32 -4.349,85
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -434.114,83 5.051.439,13
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus den Abgängen von immateriellen Vermögenswerten
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
0,00
-42.057,29
73.381,09
-3.031,25
Sachanlagevermögens 6.260,75 6.892,33
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -148.413,77 -241.651,87
Auszahlungen für Earn-Out Klauseln -195.266,00 -361.787,00
Erhaltene Zinsen 25,25 16.394,98
Cashflow aus Investitionstätigkeit -379.451,06 -509.801,72
3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 231.306,86 0,00
Auszahlung aus der Tilgung von Krediten 0,00 -300.312,86
Einzahlungen (+) und Auszahlungen (-) aus Forfaitierung -1.376.134,99 -553.167,79
Gezahlte Zinsen -179.876,43 -157.059,35
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.324.704,56 -1.010.540,00
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -2.138.270,45 3.531.097,41
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.865.270,11 3.334.172,70
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 4.726.999,66 6.865.270,11

SEVEN PRINCIPLES AG, KÖLN KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

EUR Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Konzern
bilanzverlust
Konzern
eigenkapital
Summe
Stand am 01.01.2019 3.770.662,00 10.881.053,20 -10.542.534,29 4.109.180,91
Konzernjahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres
0,00 0,00 -3.372.104,97 -3.372.104,97
Stand am 31.12.2019 3.770.662,00 10.881.053,20 -13.914.639,26 737.075,94
Konzernjahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres
0,00 0,00 -402.775,33 -402.775,33
Stand am 31.12.2020 3.770.662,00 10.881.053,20 -14.317.414,59 334.300,61

Eigenkapital des Mutterunternehmens

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SEVEN PRINCIPLES AG, Köln:

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt A III. des Konzernlageberichts enthaltenen Angaben zu den Steuerungssystemen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Düsseldorf, den 23. April 2021

GaMa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Baum Faßbender

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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