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Governance Information May 12, 2021

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Governance Information

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Brockhaus Capital Management AG

Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2020

Aktualisierung der Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Brockhaus Capital Management AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Brockhaus Capital Management AG ("Gesellschaft") hatten im Dezember 2020 erklärt, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019, die am 20. März 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, seit der Zulassung zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse am 10. Juli 2020 mit den dort aufgeführten Abweichungen entsprochen hat und entsprechen wird. Diese Erklärung wurde im März 2021 ergänzt und wird nun wie folgt aktualisiert.

Befolgung von Empfehlungen des DCGK

Den Empfehlungen nach Ziff. C.10, D.2-D.5, D.8, D.11, D.13, G.1-G.6, G.8-9, G.11, G.13 und G.17 DCGK wird künftig entsprochen. Das Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft, das der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen hat und das der Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juni 2021 zur Billigung vorgelegt werden soll ("Vorstandsvergütungssystem"), entspricht dem DCGK mit den folgenden Ausnahmen.

Festlegung bestimmter Leistungskriterien (Ziff. G.7 DCGK)

Der Aufsichtsrat legt vor Beginn des ersten Geschäftsjahrs der dreijährigen Referenzperiode die konkreten Zielwerte für die Erfolgsziele der mehrjährigen variablen Vergütung für die folgende dreijährige Bemessungsperiode fest. Eine jährliche Festlegung für jedes Vorstandsmitglied, wie sie der DCGK empfiehlt, erachtet der Aufsichtsrat nicht für zweckmäßig, da langfristige Ziele, die über einen mehrjährigen Zeitraum verwirklicht werden sollen, nicht sinnvoll in jährliche, individuelle Abschnitte aufgeteilt werden können.

Überwiegend aktienbasierte Vergütung / Investment in Aktien und Zeitpunkt der Verfügungsmöglichkeit über langfristig variable Gewährungsbeträge (Ziff. G.10)

Das Vorstandsvergütungssystem sieht die Möglichkeit einer aktienbasierten Vergütung vor. Allerdings betrifft dies nicht den überwiegenden Anteil der variablen Vergütungsbeträge, da der Aufsichtsrat die im Vergütungssystem vorgesehenen Regelungen für ausreichend erachtet, um einen angemessenen Interessengleichlauf von Vorstand und Aktionären herzustellen. Eine vierjährige Haltedauer erachtet der Aufsichtsrat als zu weitgehend und hält eine bis zu dreijährige Haltedauer für eine langfristige Incentivierung für ausreichend.

Haltedauer nach Vertragsbeendigung (Ziff. G.12)

Das Vorstandsvergütungssystem sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder Aktien der Gesellschaft, die Ihnen als Vergütung von der Gesellschaft gewährt werden, nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft im Vorstand hinaus halten müssen. Der Aufsichtsrat ist nicht der Ansicht, dass in diesem Fall die Langfristigkeit variabler Vergütungsbestandteile sichergestellt werden muss.

Frankfurt am Main, im Mai 2021

Der Vorstand

Marco Brockhaus

Vorsitzender des Vorstands

Der Aufsichtsrat

Dr. Othmar Belker

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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