Annual Report • Jun 30, 2021
Annual Report
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zum 31. Dezember 2020 | GBS Software AG | Einzelgesellschaft HGB
Geschäftsbericht | 2020

| Bericht des Aufsichtsrates | 4 |
|---|---|
| Strategische Fragen | 6 |
| Zustimmungspflichtige Geschäfte | 6 |
| Ausschüsse/Beirat | 7 |
| Corporate Governance und Entsprechenserklärung | 7 |
| Jahresabschlussprüfung 2020 | 7 |
| Lagebericht | 8 |
| I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen |
8 |
| 1. Ausgangssituation/ wirtschaftliche Rahmenbedingungen | 8 |
| 2. Strategie und Geschäftsverlauf | 8 |
| 3. Beteiligungen | 10 |
| II. Organisation der GBS Software AG |
10 |
| 1. Vorstand | 10 |
| 2. Aufsichtsrat | 11 |
| 3. Mitarbeiter | 11 |
| III.Ziele und Strategie | 11 |
| 1. Ziele | 11 |
| 2. Strategie | 12 |
| IV.Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage | 12 |
| V. Risikobericht |
13 |
| 1. Risiko- und Chancenmanagementsystem | 13 |
| 2. Risiken von Beteiligungen | 14 |
| 3. Kostenrisiken | 14 |
| 4. Operative Risiken | 14 |
| 5. Technische Risiken | 15 |
| 6. Liquiditätsrisiken | 15 |
| 7. Rechtliche und steuerrechtliche Risiken | 15 |
| 8. Finanzwirtschaftliche Risiken | 16 |
| 9. Währungs- und Länderrisiko | 16 |
| 10.Gesamtaussage zur Risikosituation | 16 |
| Geschäftsbericht 2020 | |
|---|---|
| ------------------------- | -- |

| VI. | Prognosebericht/ Ausblick | 16 |
|---|---|---|
| VII. | Nachtragsbericht | 17 |
| Jahresabschluss | 19 | |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 20 | |
| Bilanz Aktiva | 21 | |
| Bilanz Passiva | 22 | |
| Anhang | 23 | |
| I. | Allgemeine Angaben zum Unternehmen | 23 |
| II. | Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses | 23 |
| III. | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 23 |
| IV. | Erläuterungen zur Bilanz | 25 |
| 1. Anlagevermögen |
25 | |
| 2. Vorräte |
26 | |
| 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
26 | |
| 4. Kapitalflussrechnung |
27 | |
| 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
28 | |
| 6. Eigenkapital - Entwicklung 2014 - 2020 |
28 | |
| 7. Rückstellungen |
30 | |
| 8. Verbindlichkeiten |
30 | |
| 9. sonstige finanzielle Verpflichtungen |
31 | |
| 10. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung | 31 | |
| 11. Sonstige Pflichtangaben | 32 | |
| V. | Nachtragsbericht | 33 |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 34 | |
| Impressum | 38 | |
| Zukunftsorientierte Aussagen | 38 | |
| Kontakt | 38 |

der Aufsichtsrat erstattet hiermit Bericht über die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Geschäftsjahr 2020. Wir blicken erneut auf ein anspruchsvolles und vor dem Hintergrund der pandemiebedingten strukturellen Verwerfungen forderndes Geschäftsjahr 2020 zurück, in dem der Aufsichtsrat sich weiterhin mit der Neuausrichtung der Gesellschaft beschäftigt hat. Das Jahr 2020 und auch der Beginn des Jahres 2021 hat die Welt vor Herausforderungen gestellt, deren Ausmaß wir uns vorher kaum vorstellen konnten. Gesundheitlich, gesellschaftlich und auch wirtschaftlich mussten wir alle mit erheblichen Auswirkungen umgehen. Dies zu einer Zeit in der sich unser Unternehmen mit der GBS pay gleichzeitig auf die Neuausrichtung im Zahlungsverkehrsmarkt konzentriert. Kontakte mit Kunden und Neukunden konnten lediglich per Videokonferenz erfolgen. Diese Vorgehensweise - gerade im komplexen Payment-Umfeld bei gleichzeitiger deutlich reduzierter Investitionsbereitschaft - führt insgesamt zu erheblich längeren Vertriebszyklen. Die genauen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Dauer und der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, lassen sich derzeit noch nicht hinreichend genau abschätzen, bergen aber zumindest ein grundsätzliches zeitliches bzw. wirtschaftliches Risiko im Hinblick auf die erfolgreiche Etablierung der GBS im Wege ihrer Neuausrichtung.
Das Interesse an den Leistungen der GBS pay GmbH ist aber auch in dieser besonderen Zeit ungebrochen. Das zeigt, dass wir im Frühsommer 2019 mit der Gründung der GBS pay GmbH also nicht nur die richtige Strategie auf den Weg gebracht haben, sondern auf einen Markt treffen, der sich auch im Zuge der Pandemie anders darstellt als zuvor.
Die GBS Software AG hat sich zum Ziel gesetzt, durch ihren Antritt in diesem Markt eine Lücke auf dem deutschen Markt im Payment-Geschäft zu schließen. Sie hat nach Abschluss einer Marktanalyse über ihre im Frühsommer 2019 mit Sitz in Frankfurt am Main gegründete Tochter GBS pay GmbH mit NCR einen Kooperationsvertrag geschlossen. Die GBS Software AG bietet über ihre Tochter GBS pay GmbH auf dem deutschen Markt und perspektivisch darüber hinaus eine IT-Lösung an, die mit Schwerpunkt Payment-Geschäft eine optimale Basis für das digitale Banking auf Grundlage einer Plattform-Architektur darstellt. Ein wesentliches Ziel besteht darin, mit dieser Lösung an einer zentralen Stelle in der Systemlandschaft der Banken überkommene Silo- und Spartenstrukturen zu überwinden und die Voraussetzung für eine durchgreifende Modernisierung und Modularisierung der IT-Architektur zu schaffen. Dies wird umso wichtiger, weil die europäischen Bestrebungen zur Einführung eines europäischen Zahlungsverkehrssystem die etablierten Marktteilnehmer vor technische, organisatorische und politisch motivierte Herausforderungen stellt. Diese Neuausrichtung der GBS Software AG erforderte vor diesem Hintergrund daher intensive Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, um die Weichen für das neue Geschäftsmodell auf der Basis fundierter Betrachtungen und Analysen zu stellen und die Gesellschaft im Banken- und Finanzdienstleistungsmarkt - insbesondere vor dem Hintergrund des politisch motivierten Umfeldes - zu positionieren. Mit ihrer strategischen Allianz bündeln die GBS Software AG und NCR unter dem Namen GBS pay GmbH tiefgreifendes Marktwissen und Marktzugang mit modernster Technologie im elektronischen Zahlungsverkehr am Standort in Deutschland. Auf diesem Weg begleitet GBS pay GmbH ihre Kunden in eine digitalisierte Welt, um so deren Anschluss an die neue europäische Zahlungsverkehrslandschaft sowohl strategisch, als auch technisch und organisatorisch zu begleiten und damit den Wandel hin zu einem Plattform-Finanzdienstleistungsunternehmen zu ermöglichen.
Daneben hat sich der Aufsichtsrat mit steuerlichen Sondersachverhalten im Zusammenhang einer im Jahr 2019 abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung beschäftigt. Die Finanzbehörden hatten im Zeitraum 2010 bis Anfang 2014 die bei der Gesellschaft bestehenden steuerlichen Verlustvorträge der Geschäftsjahre 2010 und 2011 mit den seinerzeit erlassenen Steuerbescheiden für diese Geschäftsjahre vollständig aberkannt. Im Hinblick auf diese Verlustaberkennung war es der Gesellschaft und ihren Beratern auf der Grundlage umfangreicher Interventionen im Rahmen der laufenden steuerlichen Betriebsprüfung - einhergehend mit mehrjährigen komplexen Ermittlungen und entsprechenden Dokumentationen der historischen Beteiligungsverhältnisse bei der Gesellschaft - endgültig gelungen, dass seitens der Finanzbehörden diese Verlustaberkennung in vollem Umfange wieder aufgehoben wurde. Hierzu hatten die zuständigen Finanzbehörden gegenüber der Gesellschaft neue und endgültige Bescheide für die Veranlagungszeiträume der Geschäftsjahre 2010 bis 2013 erlassen. Danach verfügt die Gesellschaft nunmehr zum Stichtag 31.12.2013 (Ende des Betriebsprüfungszeitraumes) über einen körperschaftssteuerlichen Verlustvortrag i.H.v. rund EUR 70,5 Mio. und über einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag i.H.v. rund EUR 69,8 Mio.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der entsprechenden Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Unternehmens. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands hat der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung sowie die für das Unternehmen wichtigen Entscheidungen und Vorgänge ausführlich erörtert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab.
Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt, an denen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen. In diesen Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend über die Geschäftsentwicklung und den Stand der Neuausrichtung, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, über die Finanz- und Investitionsplanung sowie auch die Kosten-/ Umsatzentwicklung und die Liquiditätslage. Außerdem informierte der Vorstand über Vorgänge von besonderer Bedeutung auch außerhalb von Sitzungen auf schriftlichem und mündlichem Wege.

Die Schwerpunkte der Erörterungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Jahr 2020 lagen im Bereich der Beteiligungsstruktur der Gesellschaft, der Unternehmensstrategie, des Jahresabschlusses sowie im Hinblick auf steuerliche Sondersachverhalte. Die relevanten Themen wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat eingehend erörtert.
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für die GBS Software AG von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden.
Über die Entwicklung der Bilanzpositionen wurde der Aufsichtsrat umfassend in Kenntnis gesetzt. Die sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden strategischen Chancen und Risiken der weiteren Unternehmensorientierung sowie über das Risikomanagement hat der Aufsichtsrat intensiv mit dem Vorstand diskutiert und die entsprechenden Maßnahmen und Entscheidungen mit begleitet.
Der Vorstand berichtete im abgelaufenen Geschäftsjahr ausführlich und regelmäßig über den operativen Geschäftsverlauf, die Geschäftsergebnisse, und über weitere strategisch relevante Entwicklungen. Insbesondere die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Optionen rund um mögliche strategische Allianzen und Beteiligungsoptionen wurden in mehreren Sitzungen intensiv diskutiert.
In seiner ersten Sitzung vom 25.03.2020 erörterte der Aufsichtsrat u.a. den vorläufigen Abschluss der Gesellschaft, Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Betriebsprüfung und im Hinblick auf bestehende und zukünftige Beteiligungen. In den darauffolgenden drei Sitzungen (29.06.2020, 14.09.2020. 29.12.2020) befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit den operativen und strategischen Fragestellungen der Gesellschaft, der Neuausrichtung sowie mit steuerlichen Sondersachverhalten im Nachgang zur steuerlichen Betriebsprüfung.
Nach der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats bedürfen bestimmte Geschäfte und Maßnahmen, insbesondere die Finanz- und Investitionsplanung der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Die Sitzung vom 14.09.2020 umfasste auch die der nachfolgenden Hauptversammlung am 29.12.2020 vorzulegenden Beschlussvorschläge zur Vorlage des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2019, zu den Entlastungsvorschlägen für Vorstand und Aufsichtsrat, zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020, zur Nachwahl des Aufsichtsrates der Gesellschaft, zur Aufhebung des alten und Schaffung eines neuen genehmigen und bedingten Kapitals sowie diverse Satzungsanpassungen.

Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2020 keine gebildet. Ein Beirat bestand im Geschäftsjahr 2020 nicht.
Die GBS Software AG orientiert sich an den Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist für die Organe der Gesellschaft selbstverständlich. Im Dezember 2002 erfolgte die erste Entsprechenserklärung; weitere folgten am 17. März 2003, am 3. Mai 2004, am 07. Juni 2005, am 04. Juli 2006, am 23. April 2007, am 17. April 2008, am 20.04.2009 sowie am 19. April 2010. Wie in den Jahren 2011 bis 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat auch in 2020 beschlossen, von der Erstellung der Entsprechenserklärung - deren Abgabe aufgrund der Notierung im Entry Standard nicht vorgeschrieben ist abzusehen.
Der von der Hauptversammlung am 29.12.2020 gewählte Abschlussprüfer Dr. Winfried Heide, Comeniusstr. 32, 01307 Dresden, hat den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der GBS Software AG zum 31. Dezember 2020 sowie den Lagebericht geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen dieser Prüfung wurden auch die Buchführung und das interne Kontrollsystem einer Prüfung unterzogen.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden der Jahresabschluss, der Lagebericht und auch der Prüfbericht vollständig und rechtzeitig vorgelegt. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 25.06.2021 in Frankfurt/ Main wurden die Abschlussunterlagen in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt und vom Aufsichtsrat mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2021 nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Abschluss, den Lagebericht und die Prüfung durch den Abschlussprüfer erhoben und den Jahresabschluss und den Lagebericht gemäß § 171 Aktiengesetz gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für seinen Einsatz und für seine Leistungen im Geschäftsjahr.
Karlsruhe, Juni 2021 Der Aufsichtsrat Johann Praschinger, Vorsitzender

Die globalen Wachstumsaussichten dürften sich nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) verbessern. Der IWF hat im Januar 2021 seine Prognose für die Aussichten der Weltwirtschaft in diesem Jahr um 0,3 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent angehoben. Neben der positiven Wirkung der Impfkampagnen rechnet der IWF auch in einigen größeren Industriestaaten mit weiteren Konjunkturspritzen. Für Deutschland und Europa erwartet der IWF aber in diesem Jahr ein schwächeres Wachstum als zuletzt angenommen.
Für Deutschland senkt der IWF daher seine Prognose für das laufende Jahr um 0,7 Prozentpunkte auf 3,5 Prozent, gefolgt von einem Wachstum von 3,1 Prozent im Folgejahr. Im Januar 2021 hatte der Währungsfonds Deutschland in einer separaten Länderstudie ein vergleichsweise gutes Corona-Krisenmanagement bescheinigt, zugleich aber gemahnt, wirtschaftliche Hilfen nicht zu früh wieder einzustellen. Für die Eurozone insgesamt reduziert der IWF seine Prognose für 2021 um 1 Prozentpunkt auf ein Plus von 4,2 Prozent.
Für die weltgrößte Volkswirtschaft USA wird ein Wachstum von 5,1 Prozent erwartet, zwei Prozentpunkte mehr als noch im Oktober. Für China prognostizieren die IWF-Experten ein Plus von 8,1 Prozent.
Die GBS Software AG war im vergangenen Geschäftsjahr in Form einer typischen Holdingstruktur organisiert und leistete im Wesentlichen administrative und beratende Dienstleistungen, was auch für die Zukunft beibehalten werden soll.
Die von der weltweiten Pandemie stark negativ beeinflusste Wirtschaftsleistung in der Euro Zone schrumpft im Zuge der sogenannten zweiten Infektionswelle weiter. Der Einkaufsmanagerindex - der die Geschäfte von Industrie und Dienstleistern zusammenfasst - fiel im Oktober 2020 auf 49,4 Punkte (50,4 Punkte September 2020). Damit liegt das wichtige Wachstumsbarometer unter der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Insbesondere die Dienstleistungsbranchen stehen unter starkem Druck. Das Barometer fiel hier von 48,0 Punkten im September 2020 auf 46,2 Punkte im Oktober. Damit steigt für Experten das Risiko, dass die Euro Zone wieder in die Rezession abrutscht. Deren konjunktureller Ausblick ist ebenfalls sehr verhalten. Es bleibt abzuwarten wie dieser Trend die Geschäfte unserer potentiellen Kunden beeinflusst und sich somit auch auf unsere Gesellschaft auswirkt.
Die GBS Gruppe hat sich operativ auf eine Neuausrichtung konzentriert, ohne dabei die derzeitigen Verwerfungen am Markt außer Acht zu lassen und hat auch dafür die entsprechenden Strukturen geschaffen. Neben einer permanenten Marktanalyse in Bezug auf weitere zukunftsträchtige Technologien haben wir uns insbesondere auch mit der geschäftspolitischen Konstellation im deutschsprachigen Zahlungsverkehrsmarkt befasst. Neben der Analyse einer Reihe von Technologien und Verfahren haben wir insbesondere das Augenmerk auf die sich in diesem Zuge nicht zuletzt durch die Umsetzung von PSD 2 (Payment Service Direktive 2) weiter beschleunigten Marktveränderungen konzentriert.
Erhalten bleiben wird für die Banken die Fortsetzung ihrer Strategie den Herausforderungen aus der Zeit vor der Corona-Krise zu begegnen. Je nach Geschäftsmodell und -schwerpunkt kommen zusätzliche Maßnahmen hinzu, mit denen die Geldhäuser den Auswirkungen der globalen Pandemie begegnen müssen. Hierbei drängt die Zeit. Nicht zuletzt auch, weil die in 2020 begonnen Projektaktivitäten zur Strukturbereinigung zunächst einmal auf breiter Front gestoppt wurden.
Für die deutschen Banken zeigt die Corona-Krise bereits jetzt deutliche Auswirkung. Sowohl die Institute als auch die Bankenaufsicht stellen sich auf eine lange Durststrecke ein. Rettungsgelder und faktisch bislang ausgesetzte Insolvenzmeldungen verzerren immer noch das Bild. Diese negativen Auswirkungen betreffen zum einen die gesamte Bankenbranche also auch deren direkte Dienstleister. Geplante und notwendige Investitionen werden zunehmend gestoppt oder - bis Klarheit zu den Ergebnissen der wirtschaftlichen Auswirkungen besteht - auf unbestimmte Zeit verschoben. Für Banken und deren Dienstleister steigt damit der Druck ihre Geschäftsmodelle anzupassen oder zu ergänzen. Solche Ergänzungen machen grundsätzlich auch für die GBS Software AG und deren Beteiligung GBS pay GmbH Sinn. Wir beabsichtigen daher auch im laufenden Jahr 2021 weitere Partnerschaften und Verbindungen einzugehen.
Dabei bewegt sich das Spektrum von der Minimalumsetzung der PSD2-Vorgaben bis zur Etablierung völlig neuer Geschäftsmodelle wie "Open-Banking", "Banking-as-a-Service" oder "Plattform-Banking". Auch die Überlegungen und notwendigen Projektentscheidungen in Bezug auf die Umsetzung gemeinsamer Lösungen insbesondere im Zahlungsverkehr, die den Kunden in den Mittelpunkt der Projektentscheidungen stellen, spielen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Ertragslage, die sich zunächst wohl hauptsächlich auf der Kostenseite abspielen wird.
Vor diesem Hintergrund haben wir die GBS pay GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main als lokalen Player für den modernen plattformbasierten Zahlungsverkehr in Deutschland gegründet, die mit NCR, einem mit rund 34.000 Mitarbeitern führenden Unternehmen u.a. im Umfeld von innovativen Payment-Lösungen, eine umfassende Allianz für den deutschen Zahlungsverkehrsmarkt geschlossen hat. Mit den technischen Lösungen der GBS pay versetzen wir Banken sowie deren Dienstleister und industrielle Partner in die Lage, modernste Paymentprodukte, wie beispielsweise Apple pay ©, Google pay ©, Samsung pay © oder Instant payment, direkt und ohne signifikante Vorabinvestionen wirtschaftlich attraktiv da transaktionsbasiert - anzubieten. Hierbei sind wir in der Lage deren Einsatzspektrum durch unsere Omni-Channel-Lösung massiv zu erweitern.
GBS pay strebt damit an, der auf dem deutschsprachigen Markt spezialisierte Anbieter von Zahlungsverkehrslösungen mit Sitz in Deutschland. Zusammen mit NCR haben wir diese starke strategische Allianz gebildet, um unsere Kunden in strategischen Fragen des Zahlungsverkehrs umfassend zu beraten, vor Ort mit modernen und innovativen Lösungen für Realtime-Transaktionsverarbeitung im Zahlungsverkehr, und zwar einschließlich Missbrauchsprävention, zu versorgen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für das digitale Plattformbanking der Zukunft.

Die Investitionsstrategie der GBS Software AG fokussiert sich darüber hinaus auch weiterhin auf Kapitalgesellschaften und Projekte aus unterschiedlichen Bereichen u.a. aus der Technologie- und der Zahlungsverkehrsbranche oder auch darüberhinaus. Dabei stehen neben günstigen Prognoseaussichten insbesondere langjährige Markterfahrungen und eine gute Marktstellung der Beteiligten im Vordergrund.
Das Grundkapital der GBS Software AG war zum Stichtag 31.12.2020 eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie. Die Aktien der Gesellschaft sind im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Folgende aktive Beteiligungen hielt die GBS Software AG zum jeweils angegebenen Stichtag.
Am 07.05.2019 wurde die GBS pay GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main als 100%-ige Tochtergesellschaft der GBS Software AG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Registergerichtes in Frankfurt am Main erfolgte am 17.05.2019. Mit dieser neuen strategischen Allianz bündeln die GBS Software AG und NCR unter den Namen GBS pay tiefgreifendes Marktwissen und Marktzugang mit modernster Technologie im elektronischen Zahlungsverkehr am Standort in Deutschland. Auf diesem Weg wird GBS pay ihre Kunden in eine digitalisierte Welt begleiten und so deren Wandel in ein Plattform-Finanzdienstleistungsunternehmen ermöglichen.
Die GROUP Business Software Corporation, USA, (GBS Corp. USA) verfügt über kein eigenes operatives Geschäft. Ihr stehen aus einem am 01.07.2015 abgeschlossenen Outsourcing-Vertrag unserer Auffassung nach jedoch Leistungen zu. Die sich aus diesen Leistungen ergebenden Zahlungen an die Gesellschaft sind weiterhin ausstehend. Die uns beratende US-amerikanische Kanzlei hat nach Analyse der vermögensrechtlichen Hintergründe und der sich daraus ergebenden nicht kalkulierbaren Beitreibungskosten davon abgeraten, in den USA zur Durchsetzung unserer Ansprüche rechtlich tätig zu werden. Wir konzentrieren unsere Maßnahmen daher im Wesentlichen auf den deutschen Rechtsraum. Der Ausgang dieser Beitreibungsmaßnahmen, ihr zeitlicher Rahmen und die Solvenz des Schuldners bzw. die Inanspruchnahme verfügbarer Versicherungen sind noch nicht abschließend zu beurteilen. Der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp. USA beträgt daher unverändert 1 TEUR.
Alleiniger Vorstand unserer Gesellschaft im durch diesen Geschäftsbericht erfassten Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 war Herr Markus Ernst. Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde im November 2015 durch den

Aufsichtsrat der GBS Software AG in enger Abstimmung mit dem damaligen Beirat neu geregelt. Es beinhaltet eine fixe und eine variable Komponente und besteht unverändert fort. Zielsetzung der neuen Regelung war die Anpassung dieser variablen Vergütungskomponente an die aktuellen Planungen der Gesellschaft sowie eine stärkere Ausrichtung der Erfolgsziele auf die Besonderheiten eines Beteiligungsunternehmens. Weiterhin wurden die Vergütungen aus den Erfolgszielen durch sogenannte Auszahlungslimits beschränkt.
Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 betrugen rund TEUR 135 (2019: TEUR 136).
Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:
Die Zahl der festangestellten Mitarbeiter - ohne Vorstand - betrug zum Stichtag 1 Mitarbeiter (2019: 1 Mitarbeiter).
Wir wollen durch geeignete Beteiligungen unsere Ertragskraft stärken und unter anderem wichtiger Anbieter im sich derzeit stark verändernden europäischen Online-Realtime-Zahlungsverkehrsmarkt werden. Worum geht es bei diesen Veränderungen im Wesentlichen?
Derzeit findet man hierbei insbesondere neue Technologien und Prozesse. Bekannte internationale Technologiekonzerne - sogenannte BigTechs - vorzugsweise aus den USA oder China, haben neue Verfahren auf den Weg gebracht. Zurzeit werden diese Verfahren hauptsächlich an der Schnittstelle zum Kunden eingesetzt, beispielsweise um Bezahlvorgänge einfacher zu gestalten. Hier entsteht ein neues Ökosystem, das etablierte Marktteilnehmer zum Handeln zwingt. Wenn Handelsplattformen Geschäftskredite an ihre Handelsteilnehmer vergeben, verstehen dies traditionelle Finanzmarktteilnehmer bereits als Warnsignal. Auf der Suche nach einem neuen Gleichgewicht zwischen Regularien, Sicherheit, Datenschutz und Verbraucherfreundlichkeit entstehen neue Spielräume. Neben dieser derzeit günstigen Marktsituation im Zahlungsverkehr besteht zunehmend erheblicher Handlungsbedarf bei der Modernisierung der IT von Finanzinstituten, zur Ablösung vorhandener überholter und

kostenträchtiger Systeme. Durch unseren besonderen Marktzugang und unsere detaillierte Marktkenntnis wollen wir diese Aspekte gezielt für die GBS pay einsetzen.
Wir lassen uns bei unseren Beteiligungsentscheidungen im Schwerpunkt von einer stabilen und nachvollziehbar gefestigten Marktposition mit attraktivem Wachstums- und Konsolidierungspotential, einem transparenten und kontrollierbaren Risikoprofil und nachhaltig profitablen Geschäftsmodellen zukünftiger Investitionsobjekte leiten. Wir fokussieren uns bei diesen Investitionsentscheidungen dabei auf Partner mit starker Organisation und erfahrenem Management, insbesondere - aber nicht ausschließlich - aus dem Technologieumfeld und dem Finanzdienstleistungssektor. Typische Beteiligungsansätze sind dabei klassische Management Buy-Outs / Buy-In Transaktionen, Konzernausgründungen oder Joint Ventures. Gerade bei komplexen Transaktionsstrukturen können wir neben unserem eigenen Know-how auf ein ausgezeichnetes Expertennetzwerk zurückgreifen.
Die gesamten Erträge (Gesamtleistung) in 2020 liegen bei rund TEUR 513 (2019: TEUR 252). Das Rohergebnis der Gesellschaft betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 rund TEUR 513 (2019: TEUR 160). Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen von TEUR 54 (2019: TEUR 53), der Abschreibungen von TEUR 236 (2019: TEUR 272) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 412 (2019: TEUR 416) ergibt sich ein Betriebsergebnis in Höhe von TEUR minus 189 für das Geschäftsjahr 2020 (2019: TEUR minus 581).
Unter Berücksichtigung der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von TEUR 12 (2019: TEUR 9) sowie den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, die wie schon im Vorjahr TEUR 0 betrugen, ergibt sich ein Finanzergebnis von TEUR 12 (2019: TEUR 9) zusammen mit den Veränderungen in der Position Steuern i.H.v. TEUR 0 (2019: TEUR 1) ergibt sich unter Einbeziehung des negativen Betriebsergebnisses i.H.v. TEUR minus 189 (2019: TEUR minus 581) ein Ergebnis nach Steuern und ein Jahresfehlbetrag für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 i.H.v. TEUR minus 177 (2019: TEUR minus 574). Damit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 der Bilanzverlust von TEUR 2.859 aus dem Jahre 2019 um TEUR 177 auf nunmehr TEUR 3.035.
Das Eigenkapital beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres 2020 auf TEUR 2.565 (2019: TEUR 2.741). Die Bilanzsumme beträgt zum Geschäftsjahresende 2020 TEUR 2.658 (2019: TEUR 2.884).
Die Liquidität der Gesellschaft nahm um rund TEUR 324 ab und beträgt somit zum Ende des Geschäftsjahres 2020 TEUR 961 (2019: TEUR 1.285).
Auf eine ausreichende Liquiditätssituation wird auch im Jahr 2021 ein deutlicher Fokus gelegt, so dass davon auszugehen ist, dass die vorhandenen liquiden Mittel genügen, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten.

Das Risikomanagement hat in seiner Gesamtheit sicherzustellen, bestehende Risiken zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten. Die Risiken werden vom Management der Gesellschaft und dem Management der Beteiligungsgesellschaften laufend bestimmt, bewertet und soweit möglich und unternehmerisch sinnvoll minimiert oder auf Dritte verlagert.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in der Zukunft Risiken übersehen oder unzureichend bewertet werden und sich diese Risiken zum Nachteil der Gesellschaft realisieren.
Ein besonderes Risiko liegt darin begründet, dass das Management die Marktsituation, sowie Beteiligungsrisiken und damit zusammenhängende zukünftige Entwicklungen falsch einschätzen könnte.
Die GBS Software AG ist in ihrem unternehmerischen Handeln unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese ergeben sich durch externe Ereignisse, wie Markt- oder Gesetzesänderungen, aber auch interne Ereignisse bzw. Veränderungen. Jeder Geschäftsvorfall birgt Chancen und Risiken. Der Vorstand sowie der Aufsichtsrat werden regelmäßig über die aktuelle Risikolage des Unternehmens informiert.
Art und Größe der GBS Software AG als mittelständisches, aber über seinen Beteiligungsbereich auch international tätiges, börsennotiertes Unternehmen sowie Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäfte beeinflussen die Ausgestaltung des Risikomanagements.
Ziel des Risikomanagements ist es, den aktuellen und zukünftigen Unternehmenserfolg zu sichern und mögliche Risikokosten zu minimieren. Letztere setzen sich aus den Versicherungsprämien, den Kosten für die Schadenverhütung und der Verwaltung von Risiken zusammen.
Risiken werden zunächst identifiziert und dann bewertet. Mit der Bewertung werden Maßnahmen zur Kontrolle, zur Reduktion oder Verlagerung des Risikos definiert.
Darüber hinaus beobachten wir systematisch die Risiken aus dem laufenden Geschäft. Dazu zählen beispielsweise die unter Einbeziehung historischer Größen erfolgende Kosten- und Ertragsplanung, die ständige Beobachtung der Ertrags- und Kostenentwicklung, und das Management etwaiger Währungsrisiken.
Das unternehmerische Agieren der GBS Software AG orientiert sich über das Managen von Risiken hinaus bewusst an der Identifikation und Nutzung von Chancen. Ziel der GBS Software AG ist es konkret, zum einen Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und zum anderen möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um diesen mit geeigneten Maßnahmen begegnen zu können.

Die GBS Software AG und ihre Beteiligungen sind verschiedenen regulatorischen Bedingungen unterworfen. Dies spielt bei der Beurteilung des Beteiligungsrisikos eine besondere Rolle.
Zur Sicherstellung der Werthaltigkeit neuer und bestehender Beteiligungen werden diese einer kontinuierlichen Kontrolle unterzogen. Dadurch sollen auftretende Probleme oder unerwartete Ereignisse in den Gesellschaften rechtzeitig erkannt werden, um so die finanzielle Auswirkung auf die betroffenen Gesellschaften frühzeitig abschätzen und abbilden zu können.
Um das Risiko des vollständigen oder teilweisen Ausfalls von Beteiligungswerten zu minimieren, findet eine Überwachung auf der Ebene der Einzelgesellschaften statt. Das Management der Einzelgesellschaften obliegt in der Regel auch zukünftig dem dortigen Management. Insofern besteht ein grundsätzliches Risiko von Fehleinschätzungen und/ oder Fehlentscheidungen mit der Möglichkeit von direkten negativen Auswirkungen auf die Konzernobergesellschaft. Dies kann grundsätzlich den Fortbestand der Einzelgesellschaft und je nach Tragweite dann auch den Fortbestand der Konzernobergesellschaft gefährden.
Zusätzlich werden die bestehenden Beteiligungen zu jedem Jahresabschluss auf mögliche Wertminderungen hin überprüft. Die Entscheidung über das Eingehen oder Auflösen von Beteiligungspositionen trifft der Vorstand der GBS Software AG in Abstimmung mit den zuständigen Gremien.
Kostenrisiken sowie die Beeinträchtigung der Ertragskraft unseres Unternehmens sollen durch Plan-Ist-Vergleiche sämtlicher Kosten eingeschränkt werden. Darüber hinaus soll durch die Erstellung von Zwischen- und Planberichten sichergestellt werden, dass gegebenenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Gesellschaft versucht alles Erforderliche umzusetzen, um keine unnötigen Kostenrisiken einzugehen und diese rechtzeitig zu erkennen und sodann gegenzusteuern.
Weltweite sich schnell ausbreitende Krisen, wie derzeit die COVID 19 Pandemie, sind dazu geeignet, das weltweite Wirtschaftswachstum durch die daraus resultierende Unterbrechung der wirtschaftlichen Aktivität erheblich negativ zu beeinflussen. Das könnte sich auf unsere Möglichkeit, Projekte zu realisieren und Umsätze zu erzielen, auswirken und erhebliche negativenEinflüsse auf unseren Geschäftsverlauf haben. Die derzeitige COVID 19 Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Weltwirtschaft könnten die Erreichung unserer finanziellen Ziele beeinträchtigen. Wir könnten in erheblicher Weise durch einen anhaltenden Abschwung von lokalen, regionalen oder globalen wirtschaftlichen Bedingungen negativ beeinträchtigt werden.
Der Verkauf von Software-Lizenzen und Maintenance-Vereinbarungen als auch die damit einhergehenden sonstigen Leistungen unserer Beteiligungsgesellschaften bergen neben allgemeinen, insbesondere auch speziell durch die Pandemie beeinflusste Marktrisiken sowie Haftungs- und Schutzrechte-Risiken.

Die Profitabilität der Gesellschaft und der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften ist auch von Faktoren abhängig, auf die die Gesellschaft oder die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften keinen direkten Einfluss nehmen können. Hierunter fallen insbesondere die Entwicklung des Marktumfeldes sowie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.
Auswirkungen der Pandemie, einer Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Unsicherheiten über die zukünftige weltwirtschaftliche Entwicklung können daher für die geschäftlichen Aktivitäten der GBS Software AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften ein erhebliches Risiko darstellen.
Im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften besteht das Risiko, dass diese Investitionen nicht oder nicht vollumfänglich im Markt wie geplant amortisiert werden können und somit keine Sicherheit zur Rückführung der Investitionen innerhalb des geplanten Zeitrahmens oder überhaupt gegeben ist.
Technische Risiken, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie, begrenzen wir durch geeignete Sicherungskonzepte.
Liquiditätsrisiken entstehen aus der möglichen Unfähigkeit der GBS Software AG, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln zu erfüllen. Das Liquiditätsrisiko wird im Rahmen der Liquiditätsplanung ermittelt.
Um jederzeit sämtliche geplanten Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit erfüllen zu können, werden entsprechende liquide Mittel bereitgehalten. Darüber hinaus wird eine Reserve für ungeplante Mindereingänge oder Mehrausgänge vorgehalten.
Um mögliche Risiken aus etwaigen Verstößen gegen die vielfältigen steuer- und wettbewerbsrechtlichen sowie sonstigen Regelungen und Gesetze zu begegnen, achten wir auf deren Einhaltung und überprüfen diese soweit möglich und erforderlich.
Wir lassen uns von externen Fachleuten beraten. Rechtliche Risiken sollen im Wesentlichen durch die Standardisierung von Prozessabläufen sowie durch qualifizierte externe Beratung begrenzt werden. Bedeutsame Rechtsrisiken sind für uns aktuell nicht erkennbar. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass – entgegen sämtlichen bisherigen Erfahrungen und rechtlichen Einschätzungen – etwaige Rechtsverfahren, insbesondere aufgrund von veräußerten Beteiligungen, naturgemäß nicht ausgeschlossen werden können.

Die Gesellschaft ist Marktpreisrisiken zum Beispiel in Form von Veränderungen von Wechselkursen oder Zinssätzen ausgesetzt. Marktpreisrisiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Wir steuern und überwachen diese Risiken vorwiegend im Rahmen unserer Finanzierungsaktivitäten. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses beurteilen wir diese Risiken regelmäßig, indem Änderungen von Schlüsselindikatoren sowie verfügbare Marktinformationen berücksichtigt werden.
Währungsrisiken konnten sich in der Vergangenheit hauptsächlich aus der zumeist in US\$ stattfindenden Fakturation ergeben.
Die Risiken der GBS Software AG sind begrenzt und überschaubar. Ihnen wird mit dem vorhandenen Instrumentarium eines mittelständischen Unternehmens angemessen begegnet.
Sollten sich genannte oder neu auftretende Risiken realisieren, so kann sich dies nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der GBS Software AG auswirken. Derzeit sind jedoch keine derartigen Risiken bekannt oder absehbar, die den Fortbestand des Unternehmens heute oder zukünftig gefährden könnten.
Für dieses Jahr rechnet der Sachverständigenrat in Deutschland in seinem Gutachten aus dem Frühjahr 2021 mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,1 %. Im kommenden Jahr dürfte sich danach die wirtschaftliche Erholung nicht zuletzt gestützt durch den Abbau der aufgestauten privaten Ersparnisse und der weltweit steigenden Nachfrage mit hohem Tempo fortsetzen. Die Experten des Sachverständigenrates erwarten für das Jahr 2022 einen Anstieg des BIP um 4,0 %. Die Verbraucherpreisinflation dürfte vor allem in diesem Jahr aufgrund höherer Energiepreise sowie des Auslaufens der Umsatzsteuersenkung vorübergehend anziehen. Für die Jahre 2021 und 2022 rechnet der Sachverständigenrat mit jahresdurchschnittlichen Inflationsraten in Deutschland von 2,1 % beziehungsweise 1,9 %. Im Euro-Raum erwartet der Sachverständigenrat für die Jahre 2021 und 2022 ein BIP-Wachstum von 4,1 % beziehungsweise 4,2 %.

Zurzeit besteht in Deutschland und Europa das Risiko einer erneuten Infektionswelle – verstärkt durch die Verbreitung von Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Ein erneuter starker Anstieg der Infektionszahlen könnte die konjunkturelle Erholung verzögern, insbesondere wenn die Industrie stark von Einschränkungen und erneuten Betriebsschließungen betroffen wäre. Dagegen könnten schnellere Impffortschritte die Pandemie früher eindämmen, die Aufhebung von Einschränkungen erlauben und die Erholung sogar beschleunigen.
Der Vorstand der GBS Software AG rechnet nach erfolgreicher Etablierung im Zahlungsverkehrsmarkt mittelfristig mit einer deutlichen Fortentwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei gleichzeitig verbesserten Finanzierungsstrukturen und Investitionsmöglichkeiten der Gesellschaft und der GBS pay GmbH. Die Geschwindigkeit, mit der sich diese Entwicklung jedoch vollziehen kann, hängt von einer Reihe sich gegenseitig beeinflussender technischer, wirtschaftlicher und politischer Faktoren ab, die ihrerseits erheblich von den Auswirkungen der globalen Pandemie bestimmt werden.
Es besteht darüber hinaus allerdings die Möglichkeit, dass bei einer wirtschaftlichen Erholung im laufenden Geschäftsjahr das Beteiligungsportfolio der Gesellschaft umsichtig und nachhaltig erweitert werden kann. Auch hier besteht derzeit jedoch noch eine erhebliche Planungsunsicherheit. Im Falle solcher Erweiterungen liegt das Augenmerk unverändert auf soliden Beteiligungsoptionen, die im Einzelfall zuvor jedoch umfassend geprüft werden müssen. Eine Investitionsentscheidung erfolgt erst nach einem positiven Gesamtvotum von Vorstand und Aufsichtsrat und je nach Sachlage unter Hinzuziehung weiterer geeigneter Experten. Da es gerade in der Phase der Neuausrichtung und Etablierung in einem dynamischen Umfeld schwierig ist, eine präzise Beteiligungsprognose in der Unternehmensplanung zu verankern, haben wir im laufenden Geschäftsjahr zunächst den operativen Bereich geplant und ergänzen diese Planung fallweise durch entsprechende Szenarien.
Die außergewöhnliche Unsicherheit aufgrund der nicht absehbaren Aufhebung der Maßnahmen zur Abflachung der Infektionszahlen sowie die daraus resultierenden individuellen und gesamtwirtschaftlichen Folgen beeinträchtigen nach wie vor die Prognosefähigkeit unserer potentiellen Kunden und damit ganz wesentlich auch die Aussagekraft unserer eigenen Prognosen. Die genauen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Dauer und der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, lassen sich derzeit noch nicht hinreichend abschätzen. Vor diesem Hintergrund haben wir schon im letzten Jahr unsere Kostenstrukturen optimiert, rechnen allerdings für das laufende Jahr insgesamt mit einem negativen Ergebnis. In Folge der weltweiten Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen für Deutschland und Europa werden sich voraussichtlich allerdings die für 2021 geplanten Projekte der GBS Software AG und deren Tochtergesellschaften hinsichtlich signifikanter Ergebnisbeiträge in das Folgejahr verschieben und somit vermutlich erst in 2022 ihre wirtschaftliche Wirkung entfalten können.
Die bisherigen Entwicklungen rund um COVID 19 - auch in 2021 - lassen nicht ausschließen, dass die weltweite Wirtschaft, trotz vereinzelnder Erholungsanzeichen in der ersten Hälfte des Jahres 2021, im Gesamtjahresverlauf durch die Auswirkungen der Pandemie, und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen sowie die daraus resultierende Unterbrechung der wirtschaftlichen Aktivität insgesamt negativ beeinflusst sein wird, und dass u.U. auch das kommende Jahr noch davon geprägt sein könnte. Das könnte sich auf unsere Möglichkeit, Projekte zu realisieren und Umsätze zu erzielen, auswirken und negativen Einfluss auf unseren Geschäftsverlauf haben. Die derzeit noch andauernde COVID 19 Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Weltwirtschaft könnten die Erreichung unserer finanziellen Ziele beeinträchtigen. Während es noch zu früh ist, die Auswirkungen auf unser Geschäft oder unsere finanziellen Ziele hinreichend zu prognostizieren, so könnten wir doch in nicht unerheblicher Weise durch einen nach wie vor anhaltenden Abschwung mit direkten Auswirkungen auf die geschäftliche Situation der Gesellschaft negativ beeinträchtigt werden.
Karlsruhe, 25. Juni 2021 GBS Software AG Der Vorstand

zum 31. Dezember 2020 | GBS Software AG | Einzelgesellschaft HGB

| Gewinn- und Verlustrechnung der GBS Software AG | |
|---|---|
| ------------------------------------------------- | -- |
| 2020 | 2019 |
|---|---|
| 251.553,33 | 245.571,86 |
| 260.906,33 | 6.826,70 |
| 512.459,66 | 252.398,56 |
| 0,00 | 92.056,00 |
| 512.459,66 | 160.342,56 |
| 54.009,47 | 53.497,72 |
| 235.875,11 | 271.711,38 |
| 411.864,44 | 416.373,05 |
| -189.289,36 | -581.239,59 |
| 12.413,37 | 8.785,85 |
| 0,00 | 0,17 |
| 0,00 | 1.436,70 |
| -176.875,99 | -573.890,61 |
| -176.875,99 | -573.890,61 |
| 2.858.599,50 | 2.284.708,89 |
| 3.035.475,49 | 2.858.599,50 |

| Bilanz der GBS Software AG Aktiva | |||
|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | 31. Dezember | ||
| Anhang | 2020 | 2019 | |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
IV. (1.) | 9.345,96 | 12.679,32 |
| Geschäfts- und Firmenwert | IV. (1.) | 692.900,23 | 923.866,98 |
| Technische Anlagen und Maschinen | IV. (1.) | 29,00 | 665,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | IV. (1.) | 370,24 | 1.309,24 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | IV. (1.) | 26.000,00 | 26.000,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | IV. (1.) | 0,00 | 0,00 |
| Langfristige Vermögenswerte | 728.645,43 | 964.520,54 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | IV. (3.) | 0,00 | 6.407,39 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | IV. (3.) | 691.111,80 | 522.618,21 |
| Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | IV. (3.) | 0,00 | 101.710,07 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | IV. (3.) | 274.230,11 | 0,00 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | IV. (4.) | 961.004,09 | 1.285.130,92 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.926.346,00 | 1.915.866,59 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | IV. (5.) | 2.692,24 | 3.518,68 |
| Summe Aktiva | 2.657.683,67 | 2.883.905,81 |

| Bilanz der GBS Software AG Passiva | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | 31. Dezember | |||
| Anhang | 2020 | 2019 | ||
| Gezeichnetes kapital | IV. (6.) | 5.000.000,00 | 5.000.000,00 | |
| Kapitalrücklage | IV. (6.) | 600.000,00 | 600.000,00 | |
| Bilanzverlust | IV. (6.) | -3.035.475,49 | -2.858.599,50 | |
| Eigenkapital | IV. (6.) | 2.564.524,51 | 2.741.400,50 | |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 0,00 | 0,00 | ||
| Steuerrückstellungen | 0,00 | 0,00 | ||
| Sonstige Rückstellungen | IV. (7.) | 26.900,00 | 29.034,24 | |
| Rückstellungen | 26.900,00 | 29.034,24 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 3,81 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | IV. (8.) | 43.846,14 | 67.487,60 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 | 0,00 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | IV. (8.) | 22.413,02 | 45.979,66 | |
| Verbindlichkeiten | IV. (8.) | 66.259,16 | 113.471,07 | |
| Summe Passiva | 2.657.683,67 | 2.883.905,81 |

Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe, Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HR B 729616.
Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars sowie der Beteiligungen (§ 285 Nr.11 HGB) wurde entsprechend Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB).
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der Gesellschaft mit einer zugrunde gelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren bewertet worden.
Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt.
Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) erfolgt zu Herstellungskosten.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre.

Für geringwertige Anlagegüter ("GWG I") wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250 im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgaben erfasst, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.
Geringwertige Anlagegüter ("GWG II") mit Anschaffungskosten über Euro 250 und bis zu Euro 850 werden vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.20 bis zum 31.12.20 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
| A n s c h a f f u n g s -/ H e r s t e l l u n g s k o s t e n | A b s c h r e i b u n g e n | Abschreibungen | Buchwert | Buchwert | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR Stand 01.01.2020 |
EUR Zugang |
EUR Umbuchungen |
EUR Abgang |
EUR Stand 31.12.20 |
EUR Stand 01.01.2020 |
EUR Zugang |
EUR Abgang |
EUR Stand 31.12.20 |
EUR in 2020 |
EUR 31.12.20 |
EUR 31.12.19 |
|
| Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Geschäftsbetriebs I. |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zwischensumme I. | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte Immaterielle Vermögensgegenstände II. |
||||||||||||
| Lizenzen an gewerbl. Schutzrechten und ähnliche Rechte EDV Software |
2.679,32 195.325,25 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
2.679,32 195.325,25 0,00 |
0,00 185.325,25 0,00 |
0,00 3.333,36 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 188.658,61 |
0,00 3.333,36 0,00 |
2.679,32 6.666,64 0,00 |
2.679,32 10.000,00 0,00 |
| Zwischensumme II. Verschmelzungswert |
8.974.855,44 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.974.855,44 | 8.050.988,46 | 230.966,75 | 0,00 | 8.281.955,21 | 230.966,75 | 692.900,23 | 923.866,98 |
| Sachanlagen III. |
9.172.860,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.172.860,01 | 8.236.313,71 | 234.300,11 | 0,00 | 8.470.613,82 | 234.300,11 | 702.246,19 | 936.546,30 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1. |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zwischensumme III. (1.) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 7.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.000,00 | 6.335,00 | 636,00 | 0,00 | 6.971,00 | 636,00 | 29,00 | 665,00 |
| Zwischensumme III. (2.) | 7.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.000,00 | 6.335,00 | 636,00 | 0,00 | 6.971,00 | 636,00 | 29,00 | 665,00 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 3. |
3.714,12 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.714,12 | 2.889,12 | 641,00 | 0,00 | 3.530,12 | 641,00 | 184,00 | 825,00 |
| GWG II GWG I |
0,00 2.014,93 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 2.014,93 |
0,00 1.530,69 |
0,00 298,00 |
0,00 0,00 |
0,00 1.828,69 |
0,00 298,00 |
0,00 186,24 |
0,00 484,24 |
| Zwischensumme III. (3.) | 5.729,05 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.729,05 | 4.419,81 | 939,00 | 0,00 | 5.358,81 | 939,00 | 370,24 | 1.309,24 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4. |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zwischensumme III. (4.) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen IV. |
||||||||||||
| Anteile an verb. Unternehmen Inland | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Anteile an verb. Unternehmen EU | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Anteile an verb. Unternehmen Drittland | 2.025.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.025.000,00 | 1.999.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.999.000,00 | 0,00 | 26.000,00 | 26.000,00 |
| Zwischensumme IV. | 2.025.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.025.000,00 | 1.999.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.999.000,00 | 0,00 | 26.000,00 | 26.000,00 |
| Summe Anlagevermögen | 11.210.589,06 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 11.210.589,06 | 10.246.068,52 | 235.875,11 | 0,00 | 10.481.943,63 | 235.875,11 | 728.645,43 | 964.520,54 |

Die GROUP Business Software Corporation, USA, (GBS Corp. USA) hat am 01.07.2015 einen Outsorcing-Vertrag für den Nordamerikanischen Raum abgeschlossen. Die aus diesem Vertrag resultierenden Zahlungen an die Gesellschaft sind trotz erheblicher Fortschritte in der anwaltlichen Klärung weiterhin ausstehend. Der Ausgang der Beitreibungsaktivitäten, deren zeitlicher Rahmen und die Solvenz des Schuldners sind nach wie vor nicht ausreichend zu beurteilen. Zum Stichtag 31.12.2020 beträgt der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp. USA somit unverändert TEUR 1.
Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag 31.12.2020 weiterhin keine (2019: TEUR 0).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden keine (2019: TEUR 6).
Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden in Höhe von TEUR 691 (2019: TEUR 523). Forderungen gegen Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis bestehen keine mehr (2019: TEUR 102).
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 274 (2019: TEUR 0) und bestanden zum Bilanzstichtag im wesentlichen aus Schadenersatzforderungen, aus Umsatzsteuerforderungen für das vierte Quartal 2020 sowie aus Kurzarbeitergeld für die Monate November und Dezember 2020.

Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel des Geschäftsjahres 2020 gibt die nachfolgend dargestellte Kapitalflussrechnung.
| (Einzelgesellschaft - HGB) in TEUR | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| 1. | Jahresergebnis | -176,9 | -573,9 |
| 2. +/- | Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (einschließlich außerplanmäßige Abschreibungen) |
235,9 | 271,7 |
| 3. +/- | Zunahme / Abnahme der Rückstellungen | -2,1 | -236,9 |
| 4. +/- | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | 0,0 | -0,1 |
| 5.-/+ | Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
0,0 | 187,5 |
| 6. -/+ | Zunahme / Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva |
-333,8 | -32,9 |
| 7. +/- | Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva |
-47,2 | 38,4 |
| 8. = | Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | -324,1 | -346,2 |
| 9. + | Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögen | 0,0 | 0,0 |
| 10. - | Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | 0,0 | -25,3 |
| 11. = | Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 0,0 | -25,3 |
| 12. = | Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0,0 | 0,0 |
| 13. | Liquiditätsveränderung gesamt (Summe aus Ziffer 8,11,12) | -324,1 | -371,5 |
| 14. + | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.285,1 | 1.656,6 |
| 15. = | Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 961,0 | 1.285,1 |
| 16. | Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -324,1 | -371,5 |

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum 31.12.2020 abgegrenzte Versicherungsbeiträge und Gebühren i.H.v. TEUR 3 (2019: TEUR 4).
Nach der Aktienzusammenlegung aufgrund der Kapitalherabsetzung 2014, die auf der Hauptversammlung am 18.12.2014 beschlossen wurde, reduzierte sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf 6.000.000 Stückaktien.
Die nennbetragslosen Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie lauten auf den Inhaber und gewähren sämtlich gleiche Rechte. Nach Durchführung dieser Kapitalmaßnahme beträgt das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2015 und 2016 EUR 6.000.000,00.
In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 ergaben sich insofern keine Veränderungen des Grundkapitals.
Der Vorstand der GBS Software AG, Karlsruhe, ISIN DE 000A14KR27 / WKN A14KR2, hat am 16. April 2018 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben, bis zu 1.000.000 ausstehende Stückaktien der Gesellschaft ausschließlich zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im ordentlichen Einziehungsverfahren und zum Erwerb von Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG, dies entspricht einem Anteil von bis zu rund 16,67% des Grundkapitals und der Stückaktien der GBS Software AG, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots zu einem Kaufpreis je Stückaktie von 0,50 Euro nach den Bestimmungen des §71 Abs. 1 Nr. 6 AktG zu erwerben. Die Angebotsfrist dieses Erwerbsangebotes endete am 30. April 2018 um 18.00 Uhr. Damit endete die Nachbuchungsfrist am 02. Mai 2018 ebenfalls um 18.00 Uhr.
Der Vorstand hat sodann die Herabsetzung des Kapitals der Gesellschaft um 1.000.000,00 Euro von 6.000.000,00 Euro auf 5.000.000,00 Euro - eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie - mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur Eintragung bei dem für die Gesellschaft zuständigen Registergericht angemeldet. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung erfolgte am 23.05.2018 durch das zuständige Registergericht. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit dem 23.05.2018 somit 5.000.000,00 Euro, eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie.
Die GBS Software AG hält insofern keine eigenen Aktien.

Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2014 bis 2020 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst. (Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen).
| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Bilanzverlust TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2013 | 27.000 | 1.250 | -21.276 | 7.075 |
| Kapitalherabsetzung | -21.000 | 21.000 | ||
| Entnahme Kapitalrücklage | -750 | 750 | ||
| Jahresfehlbetrag 2014 | -910 | -910 | ||
| Stand 31.12.2014 | 6.000 | 600 | -435 | 6.165 |
| Jahresfehlbetrag 2015 | -4.210 | -4.210 | ||
| Stand 31.12.2015 | 6.000 | 600 | -4.645 | 1.955 |
| Jahresüberschuss 2016 | 3.234 | 3.234 | ||
| Stand 31.12.2016 | 6.000 | 600 | -1.411 | 5.189 |
| Jahresfehlbetrag 2017 | -745 | -765 | ||
| Stand 31.12.2017 | 6.000 | 600 | -2.156 | 4.444 |
| Kapitalherabsetzung | -1.000 | 500 | -500 | |
| Jahresfehlbetrag 2018 | -628 | -628 | ||
| Stand 31.12.2018 | 5.000 | 600 | -2.284 | 3.315 |
| Jahresfehlbetrag 2019 | -574 | -574 | ||
| Stand 31.12.2019 | 5.000 | 600 | -2.858 | 2.741 |
| Jahresfehlbetrag 2020 | -177 | -177 | ||
| Stand 31.12.2020 | 5.000 | 600 | -3.035 | 2.564 |

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 TEUR |
31.12.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige Rückstellungen mit nicht unerheblichem Umfang | ||
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 2 | 0 |
| Aufsichtsratsvergütung | 15 | 19 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 10 | 10 |
| sonstige Beratung | 0 | 0 |
| Zinsnachzahlung KSt und GewSt 2010 | 0 | 0 |
| Zwischensumme | 27 | 29 |
| Sonstige Rückstellungen mit unerheblichem Umfang | 0 | 0 |
| Ausweis in der Bilanz (unter sonstige Rückstellungen) | 27 | 29 |
Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31.12.2020 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum 31.12.2020 nicht (2019: TEUR 0,1).
In Höhe von TEUR 44 (2019: TEUR 67) bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Sonstigen Verbindlichkeiten bestanden in Höhe von TEUR 22 (2019: TEUR 46).

| Verbindlichkeiten | Gesamtbetrag TEUR |
Laufzeit bis 1 Jahr TEUR |
Laufzeit 1 bis 5 Jahre TEUR |
davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert TEUR |
Art und Form der Sicherheit |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||
| I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
44 | 67 | 44 | 67 | 0 | 0 | 0 | 0 | Übliche Eigentums vorbehalte |
| III. Verbindlichkeiten ggü. verb. Unternehmen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| IV. Verbindlichkeiten ggü. bet. Unternehmen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| V. Sonstige Verbindlichkeiten |
22 | 46 | 22 | 46 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| davon aus Steuern | 0 | 46 | 0 | 46 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
Diese bestanden in betriebsgewöhnlichem Umfang. Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Leasing- oder/und Pachtverträgen bestehen in Höhe von TEUR 4.
Die Umsatzerlöse i.H.v. von TEUR 252 (2019: TEUR 246) stammen aus der Weiterberechnung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Entwicklungskosten für die GBS pay GmbH i.H.v. TEUR 211 sowie aus Verrechnungen von Beratungsleitungen der GBS Software AG i.H.v. TEUR 41. Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen i.H.v. TEUR 261 (2019: TEUR 7), die sich im Wesentlichen aus Schadenersatzforderungen zusammensetzen, ergibt sich eine Gesamtleistung des Geschäftsjahres i.H.v. TEUR 513 (2019: TEUR 252).
Materialaufwand in Form von bezogenen Leistungen ergaben sich im Geschäftsjahr nicht (2019: TEUR 92).
Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2020 gliedert sich wie folgt (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen zusammen TEUR 412 (2019: TEUR 416) und beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten i.H.v. TEUR 126 (2019: TEUR 115); Aufwendungen für externe Dienstleistungen i.H.v. TEUR 135 (2019: TEUR 136); Aufwendungen in Zusammenhang mit der Börsennotierung i.H.v. TEUR 32 (2019: TEUR 26), Abschluss- und Prüfungskosten i.H.v. TEUR 40 (2019: TEUR 35); Reisekostenaufwendungen i.H.v. TEUR 11 (2019: TEUR 26); Raumkosten i.H.v. TEUR 9 (2019: TEUR 25); Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. TEUR 15 (2019: TEUR 19); Versicherungen i.H.v. TEUR 13 (2019: TEUR 11) sowie sonstige Aufwendungen i.H.v. TEUR 31 (2019: TEUR 23).
| Beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | 2020 |
|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer Vollzeit | 0 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer Vollzeit | 0 |
| Angestellte Vollzeit | 1 |
| Angestellte Teilzeit | 0 |
| Summe | 1 |
Herr Ernst führt ab dem 01.07.2016 als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft, während zuvor noch ein weiteres Vorstandsmitglied mitwirkte.
Hiernach setzte sich der Vorstand im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:
• Herr Markus Ernst, Dipl. Wirtschaftsingenieur
Der Vorstand war für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 alleinvertretungsberechtigt.
Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 betrugen TEUR 135 (2019: TEUR 136).

Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 betrugen TEUR 15 (2019: TEUR 19).
In Bezug auf den Nachtragsbericht im Anhang wird auf die Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt VII verwiesen.
Karlsruhe, 25. Juni 2021 GBS Software AG Der Vorstand

an die GBS Software AG, Karlsruhe
Ich habe den Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der GBS Software AG, Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,

dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Dresden, 25. Juni 2021
Dr. Winfried Heide Wirtschaftsprüfer

Herausgeber GBS Software AG Am Storrenacker 1a 76139 Karlsruhe
Dieser Geschäftsbericht enthält bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich Angaben unter der Verwendung der Worte "glaubt", "geht davon aus", "erwartet" oder Formulierungen ähnlicher Bedeutung. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft, des Konzerns oder der relevanten Branchen wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten können unter Umständen derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen nicht zutreffen. Die Gesellschaft übernimmt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung, derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen in Zukunft nachzuhalten und an zukünftige Ergebnisse oder Entwicklungen anzupassen. Für Druckfehler und sonstige offensichtliche Unrichtigkeiten wird nicht Gewähr geleistet.
GBS Software AG Am Storrenacker 1a 76139 Karlsruhe
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