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Schott Pharma

Board/Management Information Dec 16, 2025

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Aktualisierung der Entsprechenserklärung

Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA haben zuletzt im September 2025 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese Erklärung wird aktualisiert und wie folgt ergänzt:

Nach der Empfehlung G.7 Satz 1 DCGK soll der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat SCHOTT Pharma Management AG hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2025/2026 beschlossen, die Leistungskriterien des STI und LTI für dieses Geschäftsjahr zu ändern. Der Hauptversammlung wird ein entsprechend aktualisiertes Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt. Die Änderung ist erforderlich, um eine durchgehende und sinnvoll synchronisierte Vergütungsstruktur im Vergleich zu den Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu erreichen und die Berücksichtigung aktueller Investorenerwartungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wird eine Abweichung von der Kodexempfehlung G.7 Satz 1 DCGK erklärt.

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung aus September 2025 unverändert.

Mainz, im Dezember 2025

Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, der SCHOTT Pharma Management AG, und der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA

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