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DFV Deutsche Familienversicherung AG

Environmental & Social Information Aug 10, 2021

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Environmental & Social Information

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Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bei Investitionsentscheidungen sowie Vergütungspolitik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088

Auf Grundlage der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen publizierte die EU-Kommission am 8. März 2018 einen Aktionsplan für die Etablierung eines nachhaltigen Finanzsystems ("Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums"). In diesem Zusammenhang wurden mehrere Gesetzgebungsverfahren angestoßen, zu denen auch die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) gehört.

Nachhaltige Entwicklung im Fokus

Die Offenlegungsverordnung verpflichtet "Finanzmarktteilnehmer" wie auch "Finanzberater", erstmalig zum 10. März 2021 den entsprechenden Offenlegungspflichten auf Unternehmens- und Produktebene nachzukommen. Auf ihren Internetseiten haben diese Unternehmen gemäß der Offenlegungsverordnung Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3), eine Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene (Artikel 4) sowie eine Erläuterung über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik (Artikel 5) anzugeben.

Freiwillige Anwendung durch die Deutsche Familienversicherung

Im Sinne der Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung (Artikel 2) zählt die DFV Deutsche Familienversicherung AG (Deutsche Familienversicherung) weder zur Gruppe der Finanzmarktteilnehmer noch zur Gruppe der Finanzberater, so dass sie von den entsprechenden Offenlegungspflichten de lege lata befreit ist. Aufgrund der Bedeutung des Pariser Klimaschutzabkommens wie auch der Agenda 2030 kommt die Deutsche Familienversicherung den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene gemäß Artikel 3, 4 und 5 der Offenlegungsverordnung hiermit jedoch freiwillig nach. Dabei finden insbesondere die in den am 4. Februar 2021 publizierten finalen Regulatory Technical Standards ("Draft-RTS") enthaltenen Spezifizierungen zu Artikel 4, die Gegenstand eines "Phase-ins" sind, in diesem Dokument keine Berücksichtigung.

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3)

Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden solche Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten eine tatsächlich oder potentiell negative Auswirkung auf den Wert von Investitionen haben könnte. Diese Risiken, die auch als "ESG-Risiken" (Environmental, Social, Governance) bezeichnet werden, bezieht die Deutsche Familienversicherung in ihre Investitionsentscheidungen ein. Dabei stehen insbesondere umweltbezogene Risiken und Risiken des Klimawandels (einschließlich Umweltverschmutzung, Zerstörungen der Biodiversität), soziale Belange (einschließlich Menschenrechte, Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitsbedingungen) sowie Belange im Bereich der Unternehmensführung (insbesondere Korruption, Steuerehrlichkeit) im Fokus der Betrachtung.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrem "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierung für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Mit der Veröffentlichung des Merkblatts verknüpft die BaFin die Erwartung, dass die beaufsichtigten Unternehmen eine Auseinandersetzung auch mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und dies dokumentieren. Dabei sind die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Identifikation, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kommunikation wesentlicher Risiken – im Falle der Deutschen Familienversicherung sind dies im Wesentlichen die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) – weiterhin in jedem Fall zu beachten. Die Deutsche Familienversicherung hat die Nachhaltigkeitsrisiken unter Beachtung des BaFin-Merkblatts analysiert und in einen Bezug zu den etablierten Prozessen im Unternehmen gebracht.

Wesentliche Risiken einschließlich etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken werden im Risikomanagementsystem der Deutschen Familienversicherung aktiv gesteuert. In der Kapitalanlage erfolgt eine Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken über die Definition von Ausschlusskriterien, auf die im folgenden Abschnitt "Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen" eingegangen wird.

Den Entscheidungsprozessen in der Kapitalanlage liegt zunächst die Geschäftsstrategie der Deutschen Familienversicherung im Zusammenhang mit der Risikostrategie zugrunde. Die Festlegungen hinsichtlich insbesondere des Risikogehalts, der Zusammensetzung und der Diversifikation konkretisieren sich in einer Strategischen Asset Allocation (SAA) für die Anlageportfolien. Bei der Deutschen Familienversicherung werden SAAs separat auf der Ebene von Sicherungsvermögen und freiem Vermögen bestimmt. Dabei finden Nachhaltigkeitsrisiken Berücksichtigung. Hierdurch sollen einerseits Beiträge zur Weiterentwicklung des Unternehmens insgesamt geleistet und andererseits Möglichkeiten einer Optimierung des Rendite-Risiko-Profils ausgeschöpft werden. Diese Möglichkeiten hob auch die am 13. April 2021 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) publizierte Analyse "Auswirkungen von ESG-Konzepten und nachhaltigen Investments auf das Rendite-Risiko-Profil von Kapitalanlagen" hervor. Insbesondere im Bereich der globalen Aktienanlage erwirbt die Deutsche Familienversicherung zunehmend nachhaltig anlegende Produkte.

Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Artikel 4)

Die Deutsche Familienversicherung berücksichtigt in der Kapitalanlage nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Bei allen Investitionsentscheidungen kommen Mindestanforderungen zum Tragen, die auf normenbasierten Aspekten (etwa Verstöße geben die Prinzipien des UN-Global Compact), ethischen Aspekten (etwa Produktion von Antipersonenminen) oder ökologischer Aspekte (etwa hoher Anteil der Kohle an der Energieerzeugung) beruhen. Kapitalanlagen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, werden aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen bzw. desinvestiert.

In der Kapitalanlage arbeitet die Deutsche Familienversicherung mit MainFirst als externem Asset Manager zusammen. MainFirst ist Unterzeichner der Principles of Responsible Investing (PRI), die von der UNEP Finance Initiative und dem UN-Global Compact gemeinsam mit einer internationalen Expertengruppe institutioneller Investoren entwickelt wurden.

Definierte Ausschlusskriterien sollen gewährleisten, dass die Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung mit den Prinzipien des UN-Global Compact sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) übereinstimmen, welche auf ein erhöhtes Umweltbewusstsein, auf soziale Gerechtigkeit und die Einhaltung von Menschenrechten sowie auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung abzielen.

Konkret schließt die Deutsche Familienversicherung, angelehnt an das gemeinsame Konzept des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Deutschen Derivate Verbandes (DDV), im Rahmen des Investmentprozesses solche Kapitalanlagen in Unternehmen (in Form von Aktien und/oder festverzinslichen Wertpapieren) aus, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Über 30 Prozent des Umsatzes aus der Förderung und Verstromung von Kohle;
  • Über 5 Prozent des Umsatzes mit Tabakproduktion;
  • Über 10 Prozent des Umsatzes aus der Entwicklung, dem Betrieb und/oder Vertrieb von Glücksspiel oder pornografischer Inhalten;
  • Schwere Verstöße gegen den UN-Global Compact (ohne positive Perspektive);
  • Umsatz aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb geächteter Waffen wie Antipersonenminen oder Streumunition.

Bei Kapitalanlagen in Staaten und Gebietskörperschaften werden solche Investments ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit der Einschränkung elementarer Bürgerrechte oder -freiheiten, mit erhöhter Korruption oder mit einer Verleugnung des Klimawandels in Verbindung stehen. Die konkreten Ausschlusskriterien ermittelt die Deutsche Familienversicherung beispielsweise aus einem unzureichenden Scoring nach dem Freedom House Index.

Auch bei Kapitalanlagen in Fonds (ETFs oder Publikumsfonds) berücksichtigt die Deutsche Familienversicherung Nachhaltigkeitsaspekte. In der Regel besteht keine Möglichkeit, Einfluss auf die Anlagerichtlinien zu nehmen. Für die Deutsche Familienversicherung ist dann entscheidend, ob ein Fonds eine möglichst hohe Übereinstimmung mit eigenen Nachhaltigkeitskriterien aufweist und die Produktanbieter ihrerseits entsprechende Kriterien überprüfbar ein- und umsetzen.

Bei der Investition in Immobilien, sei es direkt oder über Fondsanteile, zielt die Deutsche Familienversicherung insbesondere auf als nachhaltig eingestufte Immobilien ab. Hierzu gehören nach Ansicht der Deutschen Familienversicherung solche Immobilien, die explizit als nachhaltig zertifiziert sind.

Nachhaltigkeitsauswirkungen in der Vergütungspolitik (Artikel 5)

Die Vergütungspolitik der Deutschen Familienversicherung steht im Einklang mit den Geschäftsund Risikostrategien, den Risikomanagementpraktiken und den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenszielen. Indem die Vergütungssysteme keinerlei Anreize für ein risikoreiches Verhalten bieten, tragen sie zur Umsetzung der Geschäftsstrategie bei. Nachhaltigkeitsrisiken sind ein wichtiges Element des Risikomanagements der Deutschen Familienversicherung.

Konkret bedeutet dies, dass sich aus der Gesamtverantwortung des Vorstandes der Deutschen Familienversicherung ableitet, dass die Formulierung und Verabschiedung einer Nachhaltigkeitskonzeption Bestandteil seiner variablen Vergütung ist. Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder kann zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Zielvereinbarung verknüpft werden, die zum Teil auf Nachhaltigkeitsaspekten beruht. Dieser variable Vergütungsanteil des Vorstandes wird jährlich überprüft und bei Bedarf adjustiert.

Mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthält die Vergütungspolitik der Deutschen Familienversicherung keine konkrete Verknüpfung der Vergütung mit Nachhaltigkeitsrisiken oder -zielen. Jedoch baut die kommunizierte und gemeinsam verfolgte Geschäftsstrategie auf der Maxime auf, dass das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Pariser Klimaschutzabkommens und der Agenda 2030 steht. Dazu gehört als Anreiz, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein kostenloses Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr erhalten.

Frankfurt am Main, im Juni 2021

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