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SÜSS MicroTec SE

Governance Information Dec 1, 2021

422_cgr_2021-12-01_178bd56e-fed9-4267-8239-b5232d6cb653.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE erklären gemäß § 161 Abs. 1 AktG:

Die SÜSS MicroTec SE hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2020 nebst einer Aktualisierung hierzu im Juni 2021 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020) mit Ausnahme der Empfehlungen in Abschnitt F.2 (Transparenz und externe Berichterstattung) und in Abschnitt G.I. (Vergütung des Vorstands) entsprochen.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter gemäß § 161 Abs. 1 AktG, dass die SÜSS MicroTec SE sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020) mit Ausnahme der Empfehlung in Abschnitt G.I. (Vergütung des Vorstands) entsprechen wird.

Zur Begründung:

Transparenz und externe Berichterstattung (Abschnitt F.2)

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Die SÜSS MicroTec SE veröffentlichte den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 am 9. April 2021. Die Ausbreitung des Corona-Virus und die damit verbundenen Beeinträchtigungen machten die Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der 90tägigen Frist notwendig.

Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE planen, der vorgenannten Empfehlung im Hinblick auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wieder zu entsprechen.

Vergütung des Vorstands (Abschnitt G.I.)

Das neu aufgestellte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der SÜSS MicroTec SE, welches von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 gebilligt wurde, entspricht den Empfehlungen des DCGK vollumfänglich mit Ausnahme einer Abweichung von der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK, die vorsorglich erklärt wird.

Nach der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK soll im Vergütungssystem insbesondere festgelegt werden, wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung). Das neue aufgestellte

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der SÜSS MicroTec SE sieht neben der (gesamthaften) Festlegung der Maximalvergütung für den (Gesamt-)Vorstand zusätzlich eine Begrenzung auf Ebene des einzelnen Vorstandsmitglieds auf das 2,7-fache der Ziel-Gesamtvergütung vor. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit diesen Festlegungen der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK hinreichend Rechnung getragen wird und daher das neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder auch insoweit kodexkonform ist, auch wenn die Begrenzung nicht jeweils in Form eines konkreten (und festen) Geldbetrags angegeben ist.

Die Auslegung der vorbezeichneten Empfehlung ist aber umstritten. Nach anderer Auffassung soll die Maximalvergütung für jedes Vorstandsmitglied einzeln festgelegt werden. Dies ist im Rahmen des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder nicht vorgesehen. Daher erklären Vorstand und Aufsichtsrat insoweit vorsorglich eine Abweichung.

Garching, im Dezember 2021

Für den Vorstand

Dr. Götz M. Bendele Vorstandsvorsitzender (CEO)

Für den Aufsichtsrat

Dr. David Dean Vorsitzender des Aufsichtsrates

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