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QSC AG

Governance Information Dec 20, 2021

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Governance Information

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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER Q.BEYOND AG NACH § 161 AKTG ZUR BEACHTUNG DER EMPFEHLUNGEN DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die q.beyond AG (q.beyond) legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Keine Beachtung von Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands (DCGKB.1)

Seit dem 1. Januar 2020 besteht der Vorstand aus nur einer Person. Die Organisation der Gesellschaft erlaubt eine effiziente Unternehmensführung durch lediglich ein Vorstandsmitglied. Der Vorstand wird durch einen erweiterten Führungskreis unterstützt, der regelmäßig gemeinsame Sitzungen mit dem Vorstand abhält. Eine Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder ist aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands nicht erforderlich. Die Beachtung von Diversität war und ist bei Bestellung nur eines Vorstandsmitglieds nicht möglich.

Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (DCGK C.13)

Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von q.beyond nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären, q.beyond ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.

q.beyond AG Zentrale Mathias-Brüggen-Straße 55 • 50829 Köln [email protected] • www.qbeyond.de HRB-Nummer 28281, Amtsgericht Köln Vorstand Jürgen Hermann • Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender Q q.beyond

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