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MeVis Medical Solutions AG

Annual Report Jan 27, 2022

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Annual Report

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Jahresabschluss

2020/2021

MeVis Medical Solutions AG

VORWORT DES VORSTANDS 3
BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/20215
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (CORPORATE GOVERNANCE BERICHT)8
DIE MEVIS AKTIE15
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021 17
Vorbemerkung 17
Grundlagen der Gesellschaft 17
Organisation17
Geschäftstätigkeit 17
Forschung und Entwicklung19
Wirtschaftsbericht 21
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 21
Geschäftsverlauf 23
Ertragsentwicklung23
Ergebnisverwendung 24
Investitionen24
Vermögens- und Finanzlage24
Steuerungssystem 25
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren25
Gesamtaussage27
Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands28
Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)30
Vergütungsbericht30
Chancen- und Risikobericht34
Rechnungslegung und Abschlussprüfung39
Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem39
Prognosebericht40
BILANZ 41
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG43
KAPITALFLUSSRECHNUNG44
EIGENKAPITALSPIEGEL 45
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021 46
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze46
Erläuterungen zur Bilanz47
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 51
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 52
Sonstige Angaben53
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS (ANLAGENSPIEGEL)57
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)59
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 60
DISCLAIMER 69
FINANZKALENDER 2021/202270

VORWORT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionäre, verehrte Kunden und Geschäftspartner, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

das Geschäftsjahr 2020/2021 war für MeVis, trotz der weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie, ein aus unserer Sicht erfolgreiches Jahr. Der Umsatz sank im Vergleich zum Vorjahr erwartungsgemäß, wobei sich die Zusammensetzung des Umsatzes nur leicht verschoben hat. So hat sich das Lizenzgeschäft und das Wartungsgeschäft gegenüber dem Vorjahr rückläufig und die Entwicklungsdienstleistungen erwartungsgemäß positiv entwickelt. Bei leicht gestiegenen Kosten hat sich das Ergebnis nach Steuern rückläufig, aber immer noch zufriedenstellend entwickelt.

Zu den Finanzkennzahlen im Detail:

Der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 belief sich auf € 16,2 Mio. (gegenüber € 17,1 Mio. im Geschäftsjahr 2019/2020). Die Umsatzerlöse entfallen zu 30 % (i. Vj. 31 %) auf den Umsatz aus Lizenzerlösen von € 4,8 Mio. (i. Vj. € 5,3 Mio.), zu 34 % (i. Vj. 36 %) auf den Umsatz mit Wartungsverträgen (Software-Service-Verträgen) von € 5,5 Mio. (i. Vj. € 6,2 Mio.) sowie zu 36 % (i. Vj. 33 %) auf den sonstigen Umsatz von € 5,8 Mio. (i. Vj. € 5,6 Mio.).

Die Umsatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die erwartungsgemäß gesunkenen Lizenz- und Wartungserlöse mit dem Kunden Hologic zurückzuführen. Demgegenüber stiegen die Erlöse bei den Entwicklungsdienstleistungen, da mehr Dienstleistungen für den Varex Imaging Konzern erbracht wurden.

Die Ergebnisse sind nach wie vor zufriedenstellend. So konnte in 2020/2021 ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von € 4,6 Mio. erwirtschaftet werden, gegenüber € 5,8 Mio. in 2019/2020. Die EBIT-Marge hat sich mit 28 % gegenüber dem Vorjahreswert von 34 % entsprechend verschlechtert.

Durch die steuerliche Organschaft sind im abgelaufenen Geschäftsjahr, identisch zum Vorjahr, nur geringe Ertragsteuern in Höhe von € 0,1 Mio. angefallen.

Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020/2021 ein Ergebnis nach Steuern von € 4,5 Mio. (28 % Marge), gegenüber € 5,7 Mio. (33 % Marge) in 2019/2020. Der Gewinn in Höhe von T€ 4.546 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

Auch in diesem Jahr haben sich die Umsätze auf die drei Bereiche Lizenzen, Wartung und Entwicklungsdienstleistungen prozentual ähnlich wie im letzten Geschäftsjahr verteilt, allerdings in Summe mit weniger Umsatz. In der digitalen Mammographie hatten wir den größten Umsatzrückgang zu verzeichnen. Die Umsätze mit unserem Kunden Hologic sind um mehr als € 1,3 Mio. zurückgegangen, erfreulicherweise war der Rückgang geringer als erwartet. Die Digitale Mammographie trug im Geschäftsjahr 2020/2021 mit 51,4 % den größten Anteil am Gesamtumsatz von MeVis bei.

Die Entwicklungsdienstleistungen haben sich im letzten Geschäftsjahr besser entwickelt, als wir es erwartet hatten. Durch die Übernahme der Varian Medical Systems durch die Siemens Healthineers war die zukünftige Zusammenarbeit nicht gut vorhersehbar. Erfreulicherweise hat sich die Zusammenarbeit auch hier weiterhin positiv entwickelt. Die Umsätze bzgl. der Entwicklungsdienstleistungen mit der Varex Imaging Corporation sind leicht gestiegen. Wir arbeiten hier gemeinschaftlich an humanmedizinischen, veterinärmedizinischen und industriellen Softwareapplikationen, die sowohl die Bildakquisition als auch die Bildnachbearbeitung betreffen.

Das Geschäft mit unseren Lösungen für das Lungenkrebsscreening hat sich in 2020/2021 leicht positiv zum Geschäftsjahr 2019/2020 entwickelt. Leider liegen wir trotzdem noch hinter unseren eigenen Erwartungen zurück, weil die kommerzielle Nachfrage nach Lösungen für die Diagnostik von Lungenkrebs langsamer steigt als erwartet. Trotzdem spüren wir eine immer größer werdende Nachfrage und auch einen größer werdenden Wettbewerb in diesem Umfeld, vor allem aus den europäischen und asiatischen Ländern.

Im Markt unseres Kerngeschäfts mit medizinischen Softwarelösungen, ist weiterhin ein nachhaltiger Trend zu erkennen, die bestehende IT-Landschaft in eine Workflow-basierte Gesamtlösung zu integrieren. Das macht es für uns schwieriger mit unserer dedizierten Workflow- und Diagnostiksoftware einen Mehrwert zu bieten. Hier wird es immer mehr von Bedeutung sein, dass wir es schaffen, unsere Angebote im Bereich der Cloudbasierten Systeme, Software as a Service (SaaS), Imaging-Module, Dienstleistungen und Künstliche Intelligenz Technologie auszubauen und weiter zu kommerzialisieren.

Das Thema Künstliche Intelligenz nimmt, wie von uns erwartet, immer mehr Raum in medizinischen und industriellen Softwareapplikationen ein. Wir engagieren uns in diesem Bereich maßgeblich, um unsere Applikationen wettbewerbsfähig zu halten, und um unsere Marktposition weiter auszubauen.

Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wird nun mit einem zum Vorjahr stabilen Umsatz von € 16,0 Mio. bis € 16,5 Mio. gerechnet. Neben dem leichten Umsatzrückgang mit dem Kunden Hologic werden leicht steigende Umsatzerlöse im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen erwartet. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erwarten wir ebenfalls Stabilität im Bereich von € 4,0 Mio. bis € 4,5 Mio. Die prognostizierte Umsatzstabilität ist, bei einem voraussichtlich ausgeglichenen Ergebnis aus Währungskursdifferenzen, der wesentliche Treiber für die gleichbleibenden Aussichten des EBIT. Mögliche Auswirkungen der aktuellen Corona Pandemie haben bei der Budgeterstellung eine Rolle gespielt. Es ist sehr schwierig mögliche Auswirkungen zu bewerten. Auf der einen Seite wissen wir, dass Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) auf Grund aktuell anderer Prioritäten weniger Ressourcen für Investitionen zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite haben wir in den letzten 12 Monaten aber auch keinen durch die Corona Pandemie bedingten signifikanten Rückgang unseres Geschäfts feststellen können und insoweit auch keine spezifischen Corona Abschläge auf unser Budget vorgenommen.

Auch in diesem Jahr werden wir, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, unsere geplante ordentliche Hauptversammlung am 23. März 2022 als virtuelle Hauptversammlung, ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abhalten. Wir hoffen sehr, dass wir unsere Aktionäre im nächsten Jahr wieder auf einer Präsenzveranstaltung begrüßen dürfen.

Für ihr erneut außerordentliches Engagement während des gesamten Geschäftsjahres 2020/2021 und die weiteren Anstrengungen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern, bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen sehr herzlich. Bei unseren Geschäftspartnern, Kunden und Aktionären möchte ich mich für ihr Vertrauen bedanken.

Marcus Kirchhoff Vorstand

BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Geschäftsjahr 2020/2021 hat der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG die vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. Er hat gemäß den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben den Vorstand beratend begleitet und überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, mögliche Risiken, die Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen. Der Aufsichtsrat war in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats basierten auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die eingehend geprüft wurden. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im Geschäftsjahr 2020/2021 auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in engem Kontakt mit dem Vorstand und beriet hinsichtlich Strategie, Planung und Geschäftsentwicklung. Sie informierte sich darüber hinaus über die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Auch außerhalb von Sitzungen informierte sie die übrigen Aufsichtsratsmitglieder und erörterte aktuelle Entwicklungen mit ihnen.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTAND

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder Frau Kimberley Honeysett und Herr Matthew Lowell endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. März 2021. Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Clarence Verhoef hatte sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 23. September 2020 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 28. September 2020 wurde Herr Sunny Sanyal als Nachfolger von Herrn Verhoef zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Seine Amtszeit endete ebenfalls mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. März 2021. Mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2021 wurden Frau Kimberley Honeysett, Herr Shubham Maheshwari und Herr Sunny Sanyal in den Aufsichtsrat gewählt. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung wurde Frau Honeysett zur Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt und Herr Maheshwari zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Ausschüsse wurden nicht gebildet.

Im Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Änderungen: Herr Marcus Kirchhoff leitet die Gesellschaft als Alleinvorstand.

ZUSAMMENFASSUNG DER SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2020/2021 – jeweils unter Teilnahme des Vorstands – in fünf ordentlichen Sitzungen, die alle aufgrund der COVID-19-Reisebeschränkungen und/oder zum Schutz der Teilnehmenden als Videokonferenzen stattfanden. Wesentliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren neben der Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage der Gesellschaft, die allgemeine Marktentwicklung und die Chancen und Risiken, die sich für die Gesellschaft daraus ergeben. Ein weiterer Fokus lag auf dem Ausbau bestehender bzw. dem Aufbau neuer Kundenbeziehungen und der Erweiterung des Produktportfolios, die Zusammenarbeit im Produktbereich mit Lösungen von Varex und auch der Ausbau im Bereich künstliche Intelligenz. Auch im vergangenen Geschäftsjahr lag eine besondere Herausforderung in der anhaltenden Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens.

In der Sitzung vom 15. Oktober 2020 befasste sich der Aufsichtsrat noch einmal mit dem Geschäftsplan für das Geschäftsjahr 2020/2021, welcher bereits in der September Sitzung im Detail erörtert wurde. Die vorgenommenen Anpassungen wurden besprochen und genehmigt.

Die Sitzung am 20. Januar 2021 hatte die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020 und des Ergebnisses der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, durchgeführten Abschlussprüfung zum Schwerpunkt. Hierzu legte der Vorstand den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 vor. An der Sitzung hat neben dem Vorstand der verantwortliche Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers teilgenommen und dem Aufsichtsrat ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Jahresabschluss wurde im Nachgang zur Sitzung per Umlaufbeschluss vom Aufsichtsrat gebilligt und somit festgestellt. Ebenfalls beschlossen wurde die Tagesordnung der für den 24. März 2021 geplanten virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, einschließlich der erforderlichen Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in der Sitzung ein neues System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder erörtert und beschlossen, welches der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden soll.

Die Sitzung vom 24. März 2021 fand im Anschluss an die virtuelle Hauptversammlung statt. Der Vorstand berichtete dabei über die Hauptversammlung der Gesellschaft, an der der Aufsichtsrat nicht teilgenommen hatte, da die Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung stattgefunden hat. In dieser konstituierenden Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung inklusive Aufsichtsratswahl wurde Frau Honeysett zur Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt und Herr Maheshwari zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorstand berichtete außerdem ausführlich über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Risikoberichts.

In der Sitzung vom 14. Juli 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die ersten neun Monate. Des Weiteren wurden mit Hinblick auf die aktuellen Zahlen detailliert die bestehenden Geschäftsbeziehungen und Zukunftsaussichten mit Kunden, Partnern und insbesondere auch die aktuelle Situation des Joint Venture mit Siemens beleuchtet.

In der Sitzung vom 22. September 2021 standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage der Gesellschaft und die Erörterung und Genehmigung des Geschäftsplans für das Geschäftsjahr 2021/2022 im Vordergrund. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für das Geschäftsjahr 2021/2022 abgestimmt und der Finanzkalender vorgestellt.

CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der die Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammenfasst, und geben gemeinsam eine regelmäßig aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei MeVis einschließlich der Angaben zu § 289f HGB, der Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der von Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam abgegebenen jüngsten Entsprechenserklärung vom 9. September 2021 ist der Erklärung zur Unternehmensführung im vorliegenden Jahresabschluss zu entnehmen bzw. auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht vollständig sind, geprüft und macht sie sich zu Eigen.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen waren und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten auch im Geschäftsjahr 2020/2021 nicht auf.

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über die aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit und über maßgebliche Entwicklungen, z.B. über relevante Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prüfung. Dabei werden sie von der MeVis Medical Solutions AG angemessen unterstützt.

JAHRESABSCHLUSS

Der nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurde durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/2021 sind dem Aufsichtsrat vom Vorstand zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsbericht rechtzeitig zugeleitet und vom Aufsichtsrat geprüft worden. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. Januar 2022 wurden der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/2021 eingehend zwischen Aufsichtsrat und Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat hatte Gelegenheit zur Rücksprache mit dem Abschlussprüfer, der an der Sitzung teilnahm. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwände gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB zum 30. September 2021 und hat ihn im Nachgang zur Sitzung am 25. Januar 2022 per Umlaufbeschluss gebilligt. Der Jahresabschluss nach HGB ist damit festgestellt.

DANK

Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den persönlichen Einsatz und ihre erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2020/2021 und bei den Aktionärinnen und Aktionären für das der MeVis Medical Solutions AG entgegengebrachte Vertrauen.

Bremen, den 25. Januar 2022

Für den Aufsichtsrat

Kimberley E. Honeysett (Vorsitzende

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (CORPORATE GOVERNANCE BERICHT)

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Stand per 30.9.2021 haben wir mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst. Sie ist sogleich Bestandteil des Lageberichts und beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammensetzung, die Zielgrößenfestlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG und die Angaben zur Erreichung der Zielgrößen. Die Grundsätze der Corporate Governance und die Erklärung zur Unternehmensführung werden darüber hinaus auch auf der Unternehmenswebseite unter www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich gemacht.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. September 2020 hat die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den in der Erklärung vom 9. September 2020 genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen.

Für den Zeitraum ab dem 9. September 2021 erklären Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, dass die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 grundsätzlich mit folgenden Ausnahmen entspricht und in Zukunft entsprechen wird:

C.1 Satz 5, C.6, C.9, C.10 Satz 2 Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratssitze sind mit Personen besetzt, die bei Konzernunternehmen der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Zudem besteht zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der Gesellschaft ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat in Abweichung von C.1 Satz 5, C.6, C.9, C.10 Satz 2 DCGK keine Mitglieder an, die unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sind. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.

D.2 bis D.5, D.11, C.10 Satz 1 Ausschüsse des Aufsichtsrats und Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft verzichtet in Abweichung von D.2 Satz 1 auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen. Insbesondere ist in Abweichung von D.3 und D.5 bislang weder ein Prüfungsausschuss noch ein Nominierungsausschuss gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße (drei Mitglieder), die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist. Demnach erfolgt in Abweichung von D.2 Satz 2 auch keine Nennung der Ausschussmitglieder in der Erklärung zur Unternehmensführung. Zudem gibt es in Abweichung von D.4 keinen Prüfungsausschussvorsitzenden, so dass insoweit auch die Empfehlung C.10 Satz 1 keine Anwendung finden kann. In Abweichung von D.11 findet eine regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung nicht durch einen Prüfungsausschuss, sondern durch den Aufsichtsrat selbst statt.

F.2 Transparenz und externe Berichterstattung

Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichungsfristen für den Jahresfinanzbericht und den Halbjahresfinanzbericht ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für ausreichend.

G.1, G.3, G.6 bis G.11, G.13 Satz 1 Vergütung des Vorstands

G.1 und G.6 bis G.11 enthalten Empfehlungen zur variablen Vergütung, von denen abgewichen wird, da die Gesellschaft dem Vorstand keine variable Vergütung gewährt. Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern und das Vorstandsdoppelmandat des derzeitigen Alleinvorstands der Gesellschaft bei der Varex Imaging Deutschland AG. Als Vorstandsmitglied der Varex Imaging Deutschland AG erhält Herr Kirchhoff von dieser (ausschließlich) eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die sich am Erfolg des Varex-Konzerns orientiert. Da die MeVis Medical Solutions AG Teil des Varex-Konzerns ist, werden durch diese erfolgsabhängige Vergütung zugleich auch die Geschäftsstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert. Um eine optimale Anreizstruktur zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, hält es der Aufsichtsrat jedoch für erforderlich, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der konzerninternen Bezüge des Alleinvorstands der Gesellschaft eine ausgewogene Vergütungsstruktur mit einem hinreichenden Anteil fester Vergütungsbestandteile zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft davon abgesehen, eine weitere, von der Gesellschaft zu gewährende erfolgsabhängige Vergütung vorzusehen. Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG beschränkt sich dementsprechend auf eine erfolgsunabhängige Vergütung.

In Abweichung von G.3 sieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen davon ab, eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranzuziehen, da aufgrund der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern die Definition einer geeigneten Vergleichsgruppe nur schwer möglich ist.

Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen ist in Abweichung von C.13 Satz 1 derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht unserem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags.

G.17 Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer G.17 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt werden können.

ORGANE DER GESELLSCHAFT

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Gesellschaft bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als Aktiengesellschaft hat die MeVis Medical Solutions AG ein duales Führungssystem, welches durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.

DER VORSTAND UND SEINE ARBEITSWEISE

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung. Er führt dabei das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen zusammen. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und Strategien fest und bestimmt die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.

Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus einer Person, Herrn Marcus Kirchhoff. Sein Vertrag wurde verlängert bis März 2026. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit weder geplant noch vorgesehen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das Ziel für den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 31. Dezember 2025 auf 0 % festgelegt. Bereits bei der Prüfung potentieller Kandidaten für alle künftigen Ernennungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat natürlich auch qualifizierte Frauen berücksichtigen.

Mitglied des Vorstands soll nur derjenige sein, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Lebensalter der Vorstandsmitglieder ist daher bei ihrer Bestellungsdauer entsprechend zu berücksichtigen.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung. Wichtige Entscheidungen des Vorstands werden grundsätzlich protokolliert. Mindestens einmal monatlich finden interne Abstimmungen zwischen dem Vorstand und der mittleren Führungsebene statt. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die alle Verfahrensregeln und zustimmungsbedürftigen Geschäfte in einem Katalog zusammenfasst.

Eine langfristige Nachfolgeplanung erfolgt durch regelmäßige Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Behandlung des Themas im Gremium. Dabei werden Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie mögliche Nachfolgen beraten, sollte es notwendig sein.

DER AUFSICHTSRAT UND SEINE ARBEITSWEISE

Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus drei von den Aktionären gewählten Mitgliedern und tagt mindestens zweimal im Halbjahr. Der Vorstand nimmt in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantwortet Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Zu bestimmten Themen tauschen sich die Aufsichtsratsmitglieder auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen aus oder beschließen im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit im Rahmen einer Selbstbeurteilung. Als Diskussionsgrundlage dient hierzu ein unternehmensspezifischer Fragebogen, der die für eine Selbsteinschätzung wesentlichen Aspekte abdeckt, wie u.a. der Ablauf und die Organisation von Sitzungen, der Umfang von Vorlagen sowie Informationsflüsse. Die Ergebnisse aus dem Fragebogen und die Verbesserungsvorschläge werden offen diskutiert.

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über die aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit und über maßgebliche Entwicklungen, z.B. über relevante Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prüfung. Dabei werden sie von der MeVis Medical Solutions AG angemessen unterstützt.

Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres.

KOMPETENZPROFIL DES AUFSICHTSRATS UND KONKRETE ZIELE FÜR DIE ZUSAMMEN-SETZUNG

Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und benennt konkrete Ziele für seine Zusammensetzung:

Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied alle erforderlichen Kompetenzen besitzen muss, sondern sich die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder ergänzen können. Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll sich aus Persönlichkeiten zusammensetzen, so dass er in seiner Gesamtheit ein Kompetenzspektrum zur Verfügung stellt, um eine umfassende und effektive Beratung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der MeVis Medical Solutions AG zu gewährleisten. Dabei soll jedes Aufsichtsratsmitglied den zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderlichen Zeitaufwand aufbringen können.

Wesentliche Kompetenzfelder sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats:

Unternehmensführung/Management

Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Erfahrung im Management und/oder der Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens haben. Dazu zählen unter anderem Kenntnisse der Grundzüge aus Bilanzierung, Risikomanagement, interne Kontrollmechanismen, Compliance und regulatorischen, rechtlichen Themen.

Branchenerfahrung

Die MeVis Medical Solutions AG ist tätig im Bereich der Softwareentwicklung in der Medizintechnik. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Kenntnisse oder beruflichen Erfahrungen ein ausreichendes Verständnis in diesem Bereich besitzen.

Internationalität

Die MeVis Medical Solutions AG ist international tätig. Deshalb soll dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Ausbildung und / oder beruflicher Erfahrung einen besonderen Bezug zu internationalen Märkten haben bzw. über Erfahrung im Management von internationalen Gesellschaften / Organisationen verfügen.

Finanzkenntnisse

Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über Finanzkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, verfügen. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung verfügt, und mindestens ein weiteres Mitglied, das über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügt gemäß §100 Abs. 5 AktG.

Corporate Governance/Recht/Compliance

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern hat für die MeVis Medical Solutions AG höchste Priorität. Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Corporate Governance, der Compliance und Compliance Management Systeme verfügen und ein Verständnis für relevante rechtliche Fragestellungen mitbringen.

Kapitalmarkt

Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotiertem Unternehmen, soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Kenntnisse über den Kapitalmarkt und in der Kapitalmarktkommunikation verfügen. Der Aufsichtsrat soll so auch auf das gesteigerte Kommunikationsbedürfnis des Kapitalmarkts reagieren können.

ZIELE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgrößen festgelegt:

  • Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt.
  • Der Aufsichtsrat soll sich zu mindestens 30 % aus Frauen und 30 % aus Männern zusammensetzen.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied, welches keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern der Gesellschaft angehören.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied, welches außerdem dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern der Gesellschaft angehören.
  • Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören.

In seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat die genannten Ziele als weitgehend erfüllt an. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich insbesondere durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte der einzelnen Mitglieder wider, die sich in ihrer Gesamtheit sehr gut ergänzen. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, darunter eine Frau. Personelle Veränderungen sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Die aktuelle Zusammensetzung entspricht somit dem beschlossenen Kompetenzprofil und den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat derzeit aus drei Mitgliedern besteht, die bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft, als beherrschtem Unternehmen, und der Varex Imaging Deutschland AG, als herrschendem Unternehmen. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.

UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotierte Aktiengesellschaft, wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Des Weiteren sind für die Gesellschaft, als Hersteller für Softwareprodukte im Medizinbereich, u.a. die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Medizinproduktegesetzes (MPG), der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte, der Canadian Medical Devices Regulation (SOR/98- 282), des Australian Therapeutic Goods Act (TGA), der Koreanischen Good Manufacturing Practice (KGMP) und des US-amerikanischen Code of Federal Regulations (21 CFR Part 820 - Quality System Regulation), sowie die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke) maßgebend. Qualität und Qualitätsmanagement sind dabei wesentliche Bestandteile der Unternehmensführung. Das QM-System ist darauf ausgerichtet, unsere Qualitätsziele sowie die Qualitätsanforderungen und Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, Handhabung, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Termintreue sicherzustellen.

Das Qualitätsmanagement der Gesellschaft ist von der Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT, einer bei der EU benannten Stelle für Medizinprodukte (Kennnummer 0482), für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung sowie für die Dienstleistungen zur Auswertung medizinischer Bilddaten nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert. Darüber hinaus besteht für das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft eine Zertifizierung nach EN ISO 13485:2016 MDSAP Audit Model Edition 2 (für Australien, Canada, USA). Die Zertifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte ("MDR") durch die Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT wird zum Jahresende 2021 erwartet.

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG wird außerdem charakterisiert durch eine flache Hierarchie mit nur einer Führungsebene unterhalb des Vorstands, kurze Entscheidungswege und eine teamorientierte Zusammenarbeit.

Bei der Besetzung von Führungspositionen ist für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG die Qualifikation von Bewerbern das maßgebliche Kriterium. Gleichwohl achtet die MeVis Medical Solutions AG bei der Besetzung von Führungsteams auf Diversität und insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Die MeVis Medical Solutions AG begrüßt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und wird weibliche Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten in allen Ebenen und Verantwortungsbereichen weiter fördern. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigtenzahl der MeVis Medical Solutions AG beträgt derzeit 35 %. Dabei sind 33 % der Führungspositionen der Führungsebene unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt. Demnach hatten wir unser ursprüngliches Ziel erreicht, bis Ende 2020 mindestens 30 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Wir streben an zukünftig bzw. bis Ende 2025 50 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen

VERGÜTUNG DER GREMIEN

Die MeVis Medical Solutions AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütung für den Vorstand offen zu legen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Demnach wird keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang bzw. im Lagebericht individualisiert ausgewiesen.

Weitere Erläuterungen und Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht im Anhang bzw. im Lagebericht dargestellt.

TRANSPARENZ

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten informiert die MeVis Medical Solutions AG regelmäßig und unverzüglich den Kapitalmarkt, die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und neue Tatsachen & Ereignisse von Bedeutung.

Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts und Halbjahresfinanzberichts erfolgt entsprechend den zeitlichen Vorgaben für die im General Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten innerhalb einer Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss und innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht.

Insiderinformationen, welche die Gesellschaft betreffen, werden gemäß Art. 17 Abs. 1 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) unverzüglich veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen können sich Aktionäre und potenzielle Anleger zeitnah im Internet informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc Mitteilungen der MeVis Medical Solutions AG werden auf der Unternehmenswebseite publiziert. Bis einschließlich 2021 hat die MeVis Medical Solutions AG an mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr teilgenommen. Die wesentlichen und teilweise wiederkehrenden Ereignisse werden im Finanzkalender auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

COMPLIANCE

Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen wird dabei als Compliance Management System bezeichnet.

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern ist für die MeVis Medical Solutions AG eine unverzichtbare Basis für erfolgreiches Wirtschaften. Sie verfügt derzeit über ein der Unternehmensgröße und der Risikolage des Unternehmens angemessenes Compliance Management System. Die Verantwortung dafür obliegt der/dem Compliance-Beauftragten, der direkt an den Vorstand berichtet.

Die intern eingeführte Compliance Richtlinie ist für alle Mitarbeiter bindend, gibt ihnen eine Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsalltag und soll vor falschen Entscheidungen schützen. Die Richtlinie ist im firmeninternen Intranet veröffentlicht, die Mitarbeiter und Führungskräfte werden kontinuierlich über Compliance informiert und sensibilisiert und können sich darüber hinaus jederzeit vom Compliance-Beauftragten beraten lassen.

Zusätzlich wurde die MeVis Medical Solutions AG auch an das im Varex-Konzern bereits vorhandene externe Hinweisgebersystem angebunden. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRE

Die Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG wird mindestens einmal jährlich einberufen. In den Abstimmungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt oder hat die Möglichkeit sein Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der MeVis Medical Solutions AG eingesetzten und weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt.

RISIKOMANAGEMENT

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Risikomanagement können Sie dem Risikobericht im Jahresfinanzbericht entnehmen.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht und Halbjahresfinanzbericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Quartalsberichte oder Quartalsmitteilungen werden nicht mehr erstellt und veröffentlicht.

Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.

Die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ebenfalls durch die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

DIRECTORS' DEALINGS

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie ihnen nahestehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, Eigengeschäfte (Directors' Dealings) mit finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln der MeVis Medical Solutions AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr € 5.000 erreicht oder übersteigt. Die Gesellschaft veröffentlicht diesbezügliche Mitteilungen unverzüglich auf der Homepage. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitteilungen über Directors' Dealings erhalten. Zum Bilanzstichtag halten weder das Mitglied des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrats Aktien der MeVis Medical Solutions AG.

DIE MEVIS AKTIE

STAND 30.09.2021
ISIN / WKN / Ticker Symbol DE000A0LBFE4 / A0LBFE / M3V
Branchenzuordnung Software / Medizintechnik
gez. Grundkapital € 1.820.000,00
Anzahl der Aktien 1.820.000
Letzte Kursfeststellung am 30.09.2021 € 32,60
Letzte Kursfeststellung am 30.09.2020 € 31,80
Höchst-/Tiefstkurs in 2020/2021 € 34,80 / € 31,00
Marktkapitalisierung € 59.332 Mio.
General Standard (Regulierter Markt) Frankfurt und Xetra
Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Indizes CDAX, General All-Share, DAXsector All Software

BÖRSENJAHR 2020/2021

Das Börsenjahr 2020 unterlag vielen Schwankungen. Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus "Covid-19" und der wirtschaftlichen Auswirkungen der zur Eindämmung des Virus vorgenommenen Maßnahmen, wie z.B. Reisewarnungen, gestoppte Produktionen, abgesagte Veranstaltungen und massiv eingeschränkter Handel und Dienstleistungen stürzten die Börsen im Februar/März 2020 massiv ab. Mit dem Zurücknehmen der Maßnahmen im April/Mai, erholten sich die Kurse dann wieder. Die Wirtschaft nahm Fahrt auf und zudem gab es weltweit staatliche Hilfsmaßnahmen, die sich auf mehrere Billionen Euro summierten und die Märkte stützten. Zum Jahresende hatte der Aktienmarkt sich wieder erholt. Technologiewerte waren dabei die Gewinner, ebenso wie Onlinehändler und Lieferdienste oder Aktien kleiner Händler von Homeoffice-Ausstattung. Denn wegen der Pandemie veränderten sich Konsumgewohnheiten und schlugen sich in der Nachfrage und den Aktienkursen nieder. Auch Hersteller von Medizintechnik wurden stark nachgefragt. Auch das Börsenjahr 2021 wurde durch die Corona-Pandemie bestimmt aber auch durch einen kräftigen Wirtschaftsaufschwung in vielen Ländern, flankiert von Lieferkettenstörungen, einer anziehenden Inflation und in Folge mögliche Anpassungen in der Notenbankpolitik dies- und jenseits des Atlantik. Alles im allem war es aber ein gutes Jahr für die Börsen.

Im Geschäftsjahr 2020/2021 stieg der deutsche Aktienmarkt gemessen am Leitindex DAX um ca. 20 % und schloss Ende September 2021 mit 15261 Punkten, im Vergleich zu 12760 Punkten zum Ende September 2020. Der SDax stieg im Verlauf des Geschäftsjahres um 35 % und der TecDAX um 22 %.

KURSVERLAUF DER MEVIS-AKTIE

Im elektronischen Börsenhandel XETRA lag der Höchstkurs der Aktie im Laufe des Geschäftsjahres 2020/2021, vom 1. Okt. 2020 bis 30. Sept. 2021, bei € 34,80 und der Tiefstkurs bei € 31,00. Die MeVis Medical Solutions AG beendete das Geschäftsjahr mit einem Schlusskurs von € 32,60 (XETRA) im Vergleich zu € 31,80 zum Ende September 2020. Somit ist der Wert der MeVis-Aktie zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 gegenüber dem Schlusskurs zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 um 3 % leicht gestiegen. Die Marktkapitalisierung betrug unter Berücksichtigung von 1.820.000 im Umlauf befindlichen Aktien ca. € 59,3 Mio. Die Anzahl der registrierten Depots mit 579 Depots zum 30. September 2021 hat sich gegenüber Ende September 2020 (597 Depots) etwas verringert.

Die Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020/2021 fand mit Hinblick auf die Corona-Pandemie und das Wohl und die Gesundheit der Aktionäre und aller Beteiligten im März 2021 als virtuelle Hauptversammlung statt. Ebenso wird die für das Geschäftsjahr 2021/2022 geplante Hauptversammlung vor diesem Hintergrund im März 2022 noch einmal als virtuelle Versammlung stattfinden.

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Bilanzstichtag wurden 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG von der Varex Imaging Deutschland AG, einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA, gehalten. Weitere institutionelle Aktionäre waren, gemäß den uns zugegangenen Aktionärsmitteilungen, die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH mit ca. 5,51 % und die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. mit ca. 3,01 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG. Somit befanden sich rund 17,82 % der Aktien derzeit im Streubesitz. Nach dem Bilanzstichtag teilte uns die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH im November mit, dass ihr Anteil an Aktien der MeVis Medical Solutions AG die Schwelle von 10 % überschritten hat und nunmehr 12,57 % beträgt.

Abb.: Aktionärsstruktur zum 30. September 2021 (Die Angaben entsprechen den uns zugegangenen Aktionärsmitteilungen.)

Der zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die Varex Imaging Deutschland AG, für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr € 1,13 (brutto) bzw. € 0,95 (netto) je Aktie.

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021

VORBEMERKUNG

Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021. Die nachfolgend angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2019/2020 vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020.

GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

ORGANISATION

Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG", "MeVis" oder "Gesellschaft") wurde 1997 gegründet und nahm ihren Geschäftsbetrieb in 1998 auf. 73,66 % des Grundkapitals der MMS AG werden derzeit von der Varex Imaging Deutschland AG, Willich, gehalten. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Varex Imaging Deutschland AG, als herrschendem Unternehmen, und der MeVis Medical Solutions AG, als beherrschtem Unternehmen. Die MMS AG gehört somit über die Varex Imaging Deutschland AG zum Varex-Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA.

Die MMS AG hält im Rahmen eines Joint Ventures mit der Siemens Healthcare GmbH, München, (im Folgenden "Siemens"), 51 % an der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen, (im Folgenden auch "MBC" oder "MBC KG").

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die MMS AG entwickelt innovative Software zur Analyse und Bewertung von Bilddaten und vermarktet diese an Hersteller von Medizinprodukten, Anbietern von medizinischen IT-Plattformen und zum Teil auch an klinische Endkunden.

Die klinischen Schwerpunkte sind dabei die bildbasierte Früherkennung und Diagnostik epidemiologisch bedeutsamer Erkrankungen, wie z.B. Brust-, Lungen-, Leber- und neurologische Erkrankungen. Die Software-Lösungen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren. Dazu zählen nicht nur die auf Röntgenstrahlen basierenden Verfahren wie Computertomographie, die digitale Mammographie oder die digitale Tomosynthese, sondern auch die Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie), die digitale Sonographie und die simultane Nutzung mehrerer Verfahren (Multimodalität). MeVis liefert für Weltmarkführer in der Medizinbranche Technologien und Softwareapplikationen, welche die Ansprüche dieser Unternehmen an Technologieführerschaft erfüllen und helfen deren Position auszubauen.

Neben dem Verkauf von Softwarelizenzen und zugehörigen Wartungsverträgen bietet MeVis Dienstleistungen im Bereich der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen (Entwicklungsdienstleistungen) an. Diese umfassen die Zurverfügungstellung von Softwareentwicklungsteams, also Softwareentwickler, Produktund Projektmanager, Anwendungsspezialisten sowie Testingenieure. Die Teams unterstützen externe Kunden bei der Entwicklung von Softwaremodulen oder -applikationen und bei der Integration neuer Funktionen und neuer Technologien, wie z.B. Algorithmen basierend auf künstlicher Intelligenz. Ebenso werden Dienstleistungen an klinische Endkunden erbracht. Dazu gehören u.a. dreidimensionale technische Visualisierungen ("MeVis Distant Services"), interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten der Kliniker sowie internetbasierte Spezialanwendungen in der Teleradiologie ("MeVis Online Services").

Wo in den Anfangsjahren von MeVis die bildbasierte Früherkennung und die Diagnostik von Brustkrebs im Vordergrund stand, nutzt MeVis heute die klinische Expertise, das Know-how aus dem Bereich Brustkrebs, die innovativen Technologien sowie das Partnernetzwerk zur sukzessiven Weiterentwicklung der Software-Lösungen zur Anwendung bei anderen onkologischen Erkrankungen. Im Folgenden werden die einzelnen Produktbereiche näher beschrieben:

Produktbereich Brust

Die verschiedenen MeVis-Softwareprodukte zur Befundung von Brustkrebs unterstützen die Analyse und Darstellung von Aufnahmen aus dem Mammographie-Screening und anderen Aufnahmeverfahren für eine frühzeitige und schnelle Diagnose. Durch langjährige Erfahrung im Bereich der softwaregestützten Analyse bildgebender Untersuchungen und Kompetenz in Workflow, computergestützter Diagnose und Systemintegration bieten die Applikationen optimale Voraussetzungen, Brustkrebs möglichst frühzeitig erkennen und therapieren zu können. Mit dem Ziel, die Kundenbedürfnisse insbesondere im Bereich der Anzeige- und Lesegeschwindigkeit auch bei vielen Patienten und großen Datenmengen zu erfüllen, bietet MeVis programmierbare Workflow-Funktionen durch Spezialtastaturen, computerunterstützte Diagnose und eine optionale Organisation von Doppelbefundungen in enger Anbindung an Radiologische-Informationssysteme (RIS) und Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme (PACS). Neben der digitalen Mammographie sowohl für das Screening als auch für die Diagnose werden weitere Verfahren wie 3D-Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT) und die Tomosynthese optimal unterstützt. Insbesondere die Unterstützung der Tomosynthese als dreidimensionale Weiterentwicklung der digitalen Mammographie hat durch den Markterfolg der entsprechenden Gerätehersteller in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus steht auch die Weiterentwicklung der Mammographie-Lösungen durch die Nutzung und Integration von Algorithmen basierend auf künstlicher Intelligenz zur automatischen Segmentierung von malignen Strukturen im Fokus.

Produktbereich Lunge

Softwarelösungen von MeVis im Bereich Lunge erkennen in computertomografischen Aufnahmen vollautomatisch Anomalien – wie z.B. Lungentumore oder pulmonale Embolien. Mehrschicht-Computertomographie (MSCT) ist dabei der Stand der Technik in der dreidimensionalen medizinischen Röntgen-Bildgebung. Dank der besseren Detailauflösung spielt sie heute eine wichtige Rolle in der modernen Lungendiagnostik. Innerhalb von wenigen Sekunden werden kleinste Details der gesamten Lunge dreidimensional abgebildet. Die Auswertung der wachsenden Datenmengen stellt jedoch zunehmend eine Herausforderung dar. MeVis-Software ermöglicht eine radiologische Befundung dieser CT-Aufnahmen im klinischen Alltag. Modernste Bildverarbeitungs- und Mustererkennungsalgorithmen für die computerunterstützte Diagnostik von Erkrankungen im Brustbereich erlauben die detaillierte Segmentierung anatomischer Strukturen der Lunge, die vollautomatische computerunterstützte Detektion von Anomalien (CAD) sowie deren Bewertung und Quantifizierung. Auf künstlicher Intelligenz basierende CAD-Technologie von MeVis bietet Radiologen eine unterstützende, unabhängige und reproduzierbare Bewertung der Bilddaten und kommt weltweit im Rahmen der Früherkennung, klinischen Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen zum Einsatz.

Basierend auf dieser Technologie und der Expertise aus dem Bereich des Brustkrebs-Screenings wurde vor einiger Zeit eine weiterentwickelte Version des Lungenkrebs-Screening-Produktes auf den Markt gebracht. Diese zielt speziell auf die Befundung bei CT-basiertem Lungenkrebs-Screening ab. Durch die durchgängige, enge Verknüpfung der Komponenten, Workflowunterstützung, Vergleich mit Voraufnahmen, Einbindung von CAD-Ergebnissen, automatische, reproduzierbare Messung von Läsionsparametern und strukturiertem Reporting nach dem Lung-RADS-Standard bietet diese Software erhebliche Vorteile für den befundenden Radiologen – sowohl in Bezug auf den Zeitbedarf für die Befundung, als auch bei der Qualität der Ergebnisse und der Integration mit weiteren klinischen Systemen wie dem Patientenmanagement.

Produktbereich Leber

MeVis erstellt mit seiner Dienstleistung MeVis Distant Services technische Visualisierungen vor allem der Leber, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden. Unternehmen der Medizintechnik und Fachkräfte in der Radiologie und Chirurgie nutzen MeVis Distant Services (MDS), um ihre Fälle umfassend professionell visualisieren zu lassen. Statt statischer 2D-Darstellungen erhalten sie interaktive 3D-Visualisierungen, um diese für Präsentationen und Publikationen in führenden Fachzeitschriften und anderen Medien zu verwenden. Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung mit unserem MeVis Distant Service wird an einer eigenständigen Softwarelösung gearbeitet, die basierend auf Deep Learning Technologie modernsten diagnostischen Ansprüchen gerecht wird und wegweisend den Arbeitsablauf erleichtern wird.

Produktbereich Neuro

MeVis-Software für neurologische Erkrankungen ist in der Lage komplexeste neuroradiologische Daten auszuwerten und bietet so die Basis für eine sichere und schonende Planung von Hirnoperationen. Funktionelle Magnetresonanzbildgebung (fMRI) und Diffusionstensor-Bildgebung (DTI) können Funktionsareale, wie zum Beispiel motorische oder sprachliche Regionen, erfassen und verbindende Faserbahnen sichtbar machen. Durch gleichzeitige Darstellung (Fusion) solcher Daten mit weiteren anatomischen Aufnahmen kann die Relation zu Hirntumoren dargestellt werden, so dass komplexe Zusammenhänge sichtbar werden. Die MeVis-Softwarelösung hilft so dem Neurochirurgen, den optimalen und schonendsten Zugang zum Tumor zu planen, und erlaubt damit eine sichere und zuverlässige Behandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Zusätzlich lässt sich mit Hilfe dynamischer Bildgebung die Durchblutung des Gehirns messen. Die Applikation berechnet verschiedene Kennzahlen (rCBV, rCBF, TTP etc.) und stellt diese in Farbkarten dar, welche die Diagnose primärer Hirndurchblutungsstörungen (Schlaganfall) und die Beurteilung der Bösartigkeit von Tumoren und Verlaufskontrollen unterstützen.

MeVis Online Services

Mit der MeVis Online Academy bietet MeVis interaktive Online-Trainingsmöglichkeiten für schnellere und genauere Diagnosen sowohl für klinische Endkunden direkt, als auch indirekt über Medizintechnikunternehmen an. Webbasierte radiologische Fallsammlungen bieten dabei die Basis. Speziell angepasste Hängeprotokolle und interaktive radiologische Betrachtungs- und Befundungswerkzeuge komplettieren das Angebot zur digitalen Mammographie, Tomosynthese, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) sowie Sonographie. Kliniker erhalten jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf eine Vielzahl klinischer Fallsammlungen anerkannter Experten inklusive zugehöriger Lösungen. Damit stehen Werkzeuge für die Fortbildung und das kontinuierliche radiologische Training inklusive Lernerfolgskontrolle zur Verfügung. Darüber hinaus entwickelt Me-Vis Softwarekomponenten zur internetbasierten Kollaboration über radiologische Expertennetzwerke in Kooperation mit der Deutschen Röntgengesellschaft sowie zur multidisziplinären Zusammenarbeit. Radiologische Bilddaten werden mit Kollegen verschiedener Fachdisziplinen sicher online ausgetauscht, bedarfsgerecht vorbereitet und über Mobilgeräte weltweit zugreifbar gemacht. Innovative Spezialanwendungen für Medizintechnikunternehmen im Anwendungsbereich der digitalen Bildakquise sowie Planungsverfahren für die Strahlentherapie und additive Fertigungsverfahren ("3D-Druck") sowie die zugehörige Softwareinfrastruktur zum weltweiten Betrieb von Cloud Anwendungen komplettieren das Produktportfolio. Gerade unter dem Gesichtspunkt der aktuellen weltweiten Lage erfreuen sich Online- und Remote Services einer immer größeren Nachfrage und werden zukünftig einen wachsenden Stellenwert einnehmen.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Dabei gewinnen Benutzerfreundlichkeit der Software und die Möglichkeit zur einfachen Integration in das klinische IT-Umfeld zunehmend an Bedeutung. Die von der Gesellschaft entwickelten Produkte erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen. Die Handhabung und die Analyse der Datenmengen setzt zukünftig eine Automatisierung der Prozesse voraus und damit einhergehend ein wachsendes Forschungsfeld.

Die Gesellschaft verfügt über geringe eigene Forschungskapazitäten. Der überwiegende Teil der bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Rahmen der Entwicklung von Software-Applikationen eingesetzt. Daher beauftragt die Gesellschaft renommierte Forschungsinstitute, wie die DIAG (Diagnostic Image Analysis Group) Radboud University Medical Center, Nijmegen, die erforderlichen Forschungsleistungen zu erbringen. Dabei kann es sich um den Erwerb bzw. die Lizenzierung bereits bestehender Forschungsergebnisse oder um einen Auftrag für die Bearbeitung eines neuen Forschungsthemas handeln.

Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb der Gesellschaft lag im Berichtszeitraum auf der Entwicklung von Software-Applikationen zur Erschließung neuer Anwendungsbiete, wie z.B. Lösungen für das CT-basierte Lungenkrebs-Screening, die MR-basierte Leberdiagnostik aber auch die Evaluierung und Entwicklung von Algorithmen basierend auf künstlicher Intelligenz. Darüber hinaus wurde ein Schwerpunkt auf die

Weiterentwicklung bestehender Softwareprodukte gesetzt, um in für die Gesellschaft aktuell erfolgreichen Geschäftsbereichen wettbewerbsfähig zu bleiben und die Sicherstellung der Wartungsumsätze langfristig zu sichern.

Technologieplattformen

MeVisLab ist MeVis-eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung für die schnelle und effektive Entwicklung von Softwareprototypen und Produkten. Mit diesem einzigartigen Softwareentwicklungswerkzeug lassen sich Methoden und Arbeitsabläufe sehr schnell in klinischen Umgebungen erproben, evaluieren, und zeitnah optimieren ("Rapid Prototyping") und über verschiedene Kanälen distribuieren. Die auf Basis von MeVisLab entwickelten Prototypen können durch Verknüpfung mit Softwaretechnologien für die Produktentwicklung in kurzer Zeit in der Wertschöpfungskette vorangebracht und in marktreife Produkte überführt werden. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Produkteinführungszeiten. Diese Entwicklungsmethode wird erfolgreich bei der Entwicklung verschiedener Softwareprodukte eingesetzt, darunter die Weiterentwicklung des Produkts Veolity zur effizienten Befundung von Lungen-CT-Studien, neuer bildbasierter Planungswerkzeuge zur additiven Fertigung/3D Druck, der MeVis Online Academy Trainingsplattform sowie Spezialanwendungen für die internetbasierte multidisziplinäre Kollaboration, Teleradiologie und Strahlentherapieplanung ("MeVis Online Services").

MeVisAP, eine selbst entwickelte Technologieplattform, stellt Basisdienste bereit, wie etwa die Einbindung in das Kliniknetzwerk, Lizenzverwaltung, Verwaltung von Studien und Arbeitslisten, automatisierte Aufbereitung von 2D-, 3D- und 4D-Bilddaten sowie die Erstellung optisch ansprechender Berichte und strukturierter Befunde. Durch die Client-Server-Technologie kann der Anwender von jeder Station aus seine Fälle bearbeiten, den Rat anderer Experten einholen und seine Arbeit jederzeit unterbrechen bzw. fortsetzen. Durch das modulare Konzept kann MeVis zügig Kombinationen verschiedener klinischer Fragestellungen oder Bildgebungsverfahren ganz nach Kundenwunsch zusammenstellen und miteinander verbinden. MeVisAP dient einerseits als vollständige Befundungsplattform, andererseits lassen sich Teilfunktionen aus bestehenden Systemen (RIS, PACS, Systemplattformen) darin integrieren.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Lage1

Die gesamtwirtschaftliche Lage in 2020 als auch in 2021 war geprägt durch die Corona-Pandemie: Der Ausbruch der Pandemie und der erste Lockdown im Frühjahr 2020 führten zu einem historischen Einbruch des Bruttoinlandsprodukts. Die Erholung im Sommer wurde zum Jahresende durch die zweite Corona-Welle und einen erneuten Lockdown gebremst. Insgesamt ist die Wirtschaftsleistung in Deutschland im Jahr 2020 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 4,6 % niedriger als 2019. Allerdings kam die deutsche Wirtschaft 2020 dabei deutlich besser durch die Coronakrise als der europäische Durchschnitt (-6,3 %). Insbesondere die Wirtschaftsleistung der großen EU-Mitgliedstaaten Frankreich und Italien war mit Einbrüchen von -8 % und -8,9 % wesentlich stärker von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Spanien verzeichnete sogar einem Rückgang des BIP um 10,8 %. Insgesamt wurde die Konjunktur in Europa im weltweiten Vergleich stark von der Coronakrise getroffen. So wurde für die Wirtschaft der Vereinigten Staaten im Jahr 2020 mit -3,4 % ein etwas geringerer Rückgang verzeichnet als in Deutschland und die Volksrepublik China konnte sogar ein Wachstum von 2,3 % erreichen.

Trotz anhaltender Corona-Pandemie bzw. teilweise steigenden Neuinfektionen setzte sich die weltweite wirtschaftliche Erholung in 2021 weiter fort. Die Verfügbarkeit von Vakzinen wirkte sich positiv aus. Jedoch haben die rasche Ausbreitung der Delta-Variante und die Bedrohung durch neue Varianten die Unsicherheit darüber erhöht, wie schnell die Pandemie überwunden werden kann. Außerdem wirken sich Lieferengpässe, geringe Transportkapazitäten und die Sorge vor zunehmenden Neuinfektionen dämpfend auf die Entwicklung aus. Laut Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) aus Oktober 2021 wird das weltweite Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr wachsen, im Jahr 2022 um 4,9 %. Für die USA, den für MeVis wichtigsten Wirtschaftsraum, prognostiziert der IWF einen Anstieg der Wirtschaftsleistung in 2021 um 6 % und in 2022 ein Wachstum vom 5,2 %. Etwas schlechter werden die Wachstumsraten für den Euro-Raum und Deutschland eingeschätzt: Im gesamten Euro-Raum prognostiziert der IWF Wachstumsraten von 5 % für 2021 und einen Anstieg um 4,3 % für 2022. Für Deutschland rechnet man mit einem Plus von 3,1 % für 2021 und 4,6 % für 2022.

Branchenentwicklung

Das Marktforschungsunternehmen Frost & Sullivan hat zum Jahresbeginn 2021 prognostiziert, dass der Weltmarkt für Medizintechnik nach einer konservativen Schätzung bis 2025 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von mehr als 6 % ansteigen und dann einen Wert von 582 Milliarden US Dollar erreichen wird. Ausgehend von einem optimistischen Szenario könnte der Markt sogar um mehr als 7 % p. a. auf 616 Mrd. US-Dollar ansteigen. Je nach Szenario wird für das Gesamtjahr 2021 ein Umsatzplus von 4,2 % bis 7,2 % im Vergleich zum Vorjahr erwartet, was in Summe 461 Mrd. USD entspricht. Der für MeVis ausschlaggebende bildgebende Systemmarkt nimmt dabei in 2021 einen Anteil von 8,1 % oder besser einen Marktanteil von 37,3 Mrd. USD ein. Nach Regionen aufgeteilt, entfallen die größten Marktanteile auf Nordamerika (38,6 %), auf Europa (25,7 %) und auf Asien (27,4 %)2 .

Nicht nur als Produzent, auch als Markt ist Europa von großer Bedeutung. Mit einem Wert von rund 140 Milliarden Euro steht er für knapp 30 % des Weltmarktes. Die größten Medizintechnikmärkte in Europa sind Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien und Spanien. Dieselbe Gruppe von Ländern bildet auch die fünf größten IVD-Märkte (In-Vitro-Diagnostica) in Europa. Mit einem Anteil von 40 % ist die USA der wichtigste Medizintechnikimporteur Europas und mit 41 % gleichzeitig das wichtigste Zielland der europäischen Ausfuhren. Innerhalb Europas haben die deutschen Medizintechnikunternehmen die Nase vorn. Vom erwirtschafteten Branchenumsatz in der Europäischen Union, der in 2018 bei rund 107 Milliarden Euro lag, entfallen 41 % auf deutsche Betriebe. Insgesamt sind in der EU etwa 67.000 Unternehmen im Bereich der Medizintechnik tätig (inklusive Kleinbetriebe). Nahezu 600.000 Menschen sind bei diesen Unternehmen beschäftigt. Die Zahlen belegen eindrucksvoll, wie bedeutend die medizintechnische Industrie nicht nur für Deutschland, sondern für die

1 Quelle: International Monetary Fund – World Economic Outlook (WEO) & Updates 2020/2021

2 Quelle: SPECTARIS Jahrbuch 2021/2022, Seite 24/25

gesamte europäische Wirtschaft ist. Im Jahr 2020 konnten die deutschen Medizintechnikhersteller einen Gesamtumsatz von ca. € 34,3 Mrd. erwirtschaften (inklusive Kleinbetriebe € 43,9 Mrd.). Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr (€ 33,3 Mrd.) von knapp 3 %. Im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern nimmt Deutschland wieder einen der führenden Plätze ein. Gemäß einer Auswertung aus 2018 betrug der Umsatz der Medizintechnik in Frankreich € 13,2 Mrd., Italien € 13,0 Mrd., dem Vereinigten Königreich € 6,7 Mrd. und der Schweiz € 5,8 Mrd.3

Die Branche der Medizintechnik, und im Besonderen der Bereich der medizinischen Bildgebung ist nach wie vor ein für die MMS AG sehr wichtiger Markt, auch wenn die Corona-Pandemie im Jahr 2020 / 2021 eine zurückhaltendere Nachfrage nach sich gezogen hat. Eine Verlagerung von den dominierenden Märkten USA und Europa nach Asien ist weiterhin zu spüren. Maßgebliche Treiber in den kommenden Jahren werden weiterhin die wachsende Bevölkerung, die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt vor allem in den Schwellenländern und das steigende Bewusstsein für die Gesundheit sein. Die zunehmende Digitalisierung, die Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Datenmengen und die Automatisierung der Diagnostik wird darüber hinaus ein erheblicher Treiber sein, sowohl für neue Behandlungsmethoden, als auch für neue Geschäftspotentiale.

Die immer mehr voranschreitende Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert die Anforderungen an eine moderne und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung und bietet zugleich Chancen für ein effizienteres Gesundheitssystem. In Zukunft wird es durch die Vernetzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten immer häufiger möglich sein, bessere Diagnoseverfahren und maßgeschneiderte Therapien zu konzipieren, die maßgeblich auf künstlicher Intelligenz basieren werden. Das Sammeln und Auswerten von medizinischen Daten wird daher eine wichtige Rolle für die zukünftige Gesundheitsforschung und Diagnostik spielen. Der Einsatz von Algorithmen zur schnelleren und auch exakteren Diagnostik wird uns die kommenden Jahre maßgeblich beschäftigen und einen Wandel in der digitalen Medizintechnik vorantreiben.

Bislang haben sich Medizinprodukte auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) vor allem im Bereich der Bildgebung bewährt. Sie spielen eine große Rolle in der Diagnostik. Die Analyse sehr großer Datenmengen ermöglicht es, pathologische Veränderungen im Bild schnell und zuverlässig zu erkennen. Ärztinnen und Ärzte können dann auf Basis der KI-Informationen Entscheidungen bezüglich des weiteren Behandlungsverlaufs treffen. Bilddaten, Laborbefunde oder Blutwerte – die Digitalisierung in der Medizin führt zu gigantischen Datenmengen. Big Data stellt die Grundlage für die Anwendung von KI in der Medizin dar. In kürzester Zeit kann KI große Datenmengen kombinieren und analysieren. Deutlich schneller, als es Menschen je möglich wäre. Die gefundenen Muster dienen dem klinischen Fachpersonal als Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Bei seltenen Krankheiten wird dieser Prozess allerdings teilweise erschwert durch die geringe Verfügbarkeit von Daten.

Krebs war 2019 die zweithäufigste Todesursache in Deutschland und damit für ein Viertel aller Todesfälle verantwortlich. Im Kampf gegen Krebs wird KI zunehmend eine Rolle spielen. Unter anderem bei der Auswertung von Mammographie-Bildern und Lungenaufnahmen zur Früherkennung von Brustkrebs bzw. Lungenkrebs kann das radiologische Fachpersonal durch KI unterstützt werden. Die Trefferquote der KI liegt dabei sogar leicht höher als bei menschlichen Expertinnen und Experten. Auch bei der Bestimmung des Krebsstadiums kommt KI zum Einsatz. Bei der Untersuchung von Gewebeproben und der Beurteilung, wie weit sich die Krankheit bereits ausgebreitet hat, kann das klinische Fachpersonal von Deep-Learning-Algorithmen unterstützt werden. Dadurch kann der Krebs schneller und genauer lokalisiert werden. Röntgen ist die am häufigsten eingesetzte Form der diagnostischen Bildgebung. Radiologinnen und Radiologen untersuchen täglich unzählige Aufnahmen, um Krankheiten zu diagnostizieren und Therapien zu empfehlen. Das Anwendungspotenzial von KI ist hier besonders groß: Algorithmen können nicht nur die aufwändige Auswertung der Bilder erleichtern, indem sie Auffälligkeiten suchen und markieren. Sie helfen auch dabei, die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten. Algorithmen erkennen das entsprechende Körperteil und stellen den optimalen Aufnahmebereich dafür ein. Die Röntgenstrahlung wird dann auf die relevanten Bereiche fokussiert.

Wenn wir auf die Situation bei MeVis blicken, hat die medizinische Bildgebung als Untersegment der Medizintechnik unserer Einschätzung nach weiterhin eine hohe Bedeutung. Hierbei sind Themen wie die multimodale

3 Quelle: SPECTARIS Jahrbuch 2021/2022, Seite 18

und funktionale Bildgebung, Diagnoseunterstützung, modellgestützte Therapie sowie neue und optimierte Workflows, Computerunterstützung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz die wesentlichen Treiber.

Für MeVis ist nach wie vor das Thema Brustkrebsdiagnostik nicht nur der größte Umsatzgarant, sondern auch thematisch ein weiterhin sehr interessantes Feld, in dem wir uns auch zukünftig engagieren werden. Wie auch in den letzten Jahren setzt sich die Nachfrage nach dreidimensionalen digitalen Tomosynthese-Systemen, speziell in Europa, fort. Der flächendeckende Einsatz der Technologie führt bei den großen Medizintechnikunternehmen zu einer verstärkten Nachfrage nach den entsprechenden Aufnahmegeräten.

Neben dem sehr wichtigen Marktsegment der Brustkrebsdiagnostik ist auch der Bereich der Lungenkrebsdiagnostik sowohl für Frauen, wie auch für Männer, sehr wichtig, um Lungenkarzinome frühzeitig zu erkennen und nachfolgend die notwendige Therapie einzuleiten. Für das Lungenkrebsscreening zeichnete sich bereits seit Mitte 2013 in den USA, die Einführung von entsprechenden Screening Programmen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. Die Nachfrage nach Lösungen für das Lungenkrebsscreening nimmt erfreulicher Weise weltweit zu und wird sich immer weiter durchsetzen.

GESCHÄFTSVERLAUF

Das operative Geschäft der Gesellschaft setzt sich zusammen aus der Entwicklung und dem Verkauf von Softwarelizenzen, dem damit verbundenen Wartungsgeschäft und der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen (Entwicklungsdienstleistungen) sowie der Erbringung von Dienstleistungen für technische Visualisierungen (Distant Services) sowie im Rahmen von Online Trainings.

Mit rd. 90 % des Gesamtumsatzes trug das Softwaregeschäft, das u. a. die Produkte für die Medizintechnikunternehmen Hologic, Vital Images und Philips beinhaltet, auch in dieser Berichtsperiode den Großteil zum Gesamtumsatz der Gesellschaft bei.

ERTRAGSENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr betrugen die Umsatzerlöse der Gesellschaft T€ 16.214 (i. Vj. T€ 17.131). Die Umsatzerlöse entfallen zu 30 % (i. Vj. 31 %) auf die Veräußerung von Lizenzen, zu 34 % (i. Vj. 36 %) auf Wartungsumsätze und zu 36 % (i. Vj. 33 %) auf sonstige Umsätze, worin u.a. die Dienstleistungen für und Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen und das Mutterunternehmen enthalten sind.

Die leichte Umsatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr bei den Lizenzerlösen resultiert aus einem Rückgang an verkauften Lizenzen. Die Umsatzverschlechterung bei den Wartungserlösen ist überwiegend auf die Verminderung der Wartungserlöse mit dem Kunden Hologic aufgrund des Rückgangs von neu abgeschlossenen Wartungsverträgen zurückzuführen. Zudem hat der gesunkene USD-Durchschnittskurs zu einer Umsatzverschlechterung beigetragen, da der wesentliche Teil der Rechnungen in USD fakturiert wird. Die Umsatzverbesserung bei den sonstigen Umsätzen gegenüber dem Vorjahr ergibt sich durch eine Umsatzzunahme im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen, da mehr Dienstleistungen für den Varex Imaging Konzern erbracht wurden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 1.403 (i. Vj. T€ 960). Sie setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 1.188 (i. Vj. T€ 742) zusammen.

Der Materialaufwand hat sich auf T€ 437 verringert (i. Vj. T€ 626) und besteht im Wesentlichen aus Fremdleistungen zum Produktbereich Lunge in Höhe von T€ 199 (i. Vj. T€ 360) sowie aus Materialeinsatz im Produktbereich Mammographie in Höhe von T€ 62 (i. Vj. T€ 92). Zudem entfallen T€ 106 (i. Vj. T€ 106) auf Mietaufwendungen für Büroräume, die an die MBC KG weitervermietet werden.

Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im abgelaufen Geschäftsjahr T€ 8.854 (i. Vj. T€ 8.552). Im Berichtsjahr ist die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Gesellschaft um 1 auf 103 gesunken. Die Anzahl der studentischen Aushilfen ist auf 1 (i. Vj. 4) gesunken. Ursächlich für den Anstieg der Personalaufwendungen ist die jährliche Gehaltserhöhung von ca. 1,5 %.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum T€ 3.721 (i. Vj. T€ 3.240). Sie setzen sich zusammen aus Aufwendungen aus Kursdifferenzen von T€ 1.127 (i. Vj. T€ 1.108), Mietaufwendungen von T€ 461 (i. Vj. T€ 431), Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten von T€ 1.183 (i. Vj. T€ 516), Telefon-/Internetaufwendungen von T€ 155 (i. Vj. T€ 168), Fahrzeugkosten von T€ 155 (i. Vj. T€ 134) Betriebsaufwendungen (Energie, Reinigung, Instandhaltungen etc.) von T€ 155 (i. Vj. T€ 123), Vertriebsaufwendungen von T€ 43 (i. Vj. T€ 12) sowie anderen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 442 (i. Vj. T€ 648). Die Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten enthalten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr einer Patentrechtsklage in Höhe von insgesamt T€ 608 (i. Vj. T€ 300).

Die MeVis BreastCare GmbH & Co. KG (MBC KG) hat aufgrund des im Vorjahr erwirtschafteten Verlusts keine Ausschüttung beschlossen. Infolgedessen sind die Erträge aus Beteiligungen um T€ 127 gesunken.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betragen T€ 162 (i. Vj. T€ 175) und entfallen auf Zinserträge aus dem an die Varex Imaging Deutschland AG gewährten Darlehen.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sank im Wesentlichen aufgrund im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Umsatzerlösen, gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen und gestiegene Personalaufwendungen um T€ 1.164 auf T€ 4.642.

Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 11 (i. Vj. T€ 12) ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von T€ 4.631 (i. Vj. T€ 5.794).

Die im Geschäftsjahr angefallenen Ertragsteuern in Höhe von T€ 85 (i. Vj. T€ 90) sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergibt sich unter Berücksichtigung der Ertragsteuerbelastung in Höhe von T€ 85 (i. Vj. T€ 90) sowie dem Aufwand aus der Ergebnisabführung an Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 4.546 (i. Vj. T€ 5.704) ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 0).

ERGEBNISVERWENDUNG

Der Gewinn in Höhe von T€ 4.546 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

INVESTITIONEN

Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von T€ 51 (i. Vj. T€ 103) getätigt, die im Wesentlichen die Büro- und Geschäftsausstattung betreffen.

Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände wurden wie im Vorjahr nicht durchgeführt.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme hat sich leicht auf T€ 27.534 vermindert (i. Vj. T€ 27.791). Bei den Aktiva verringerte sich das Anlagevermögen um T€ 75 und das Umlaufvermögen um T€ 234. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich um T€ 52 erhöht. Das Eigenkapital blieb konstant. Die Rückstellungen erhöhten sich um T€ 560 und die Verbindlichkeiten verringerten sich insbesondere aufgrund eines im Vergleich zum Vorjahr geringeren, abzuführenden Gewinns des abgelaufenen Geschäftsjahres um T€ 1.005. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich um T€ 188 erhöht.

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der leicht gesunkenen Bilanzsumme und dem konstanten Eigenkapital auf 65 % (i. Vj. 64 %) erhöht, der Verschuldungsgrad ist entsprechend auf 35 % (i. Vj. 36 %) gesunken.

Das Anlagevermögen verringerte sich zum Bilanzstichtag um T€ 75 auf T€ 16.659 (i. Vj. T€ 16.734). Wesentlicher Bestandteil ist unverändert ein Darlehen an die Gesellschafterin in Höhe von T€ 16.225 (i. Vj. T€ 16.225). Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens reduzierten sich aufgrund der planmäßigen Abschreibungen in Höhe von T€ 2 auf T€ 0 (i. Vj. T€ 2). Die aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung bestehenden Sachanlagen in Höhe von T€ 122 (i. Vj. T€ 194) verringerten sich bei planmäßigen Abschreibungen in Höhe von T€ 123 und Zugängen von insgesamt T€ 51.

Das Umlaufvermögen reduzierte sich zum Bilanzstichtag um T€ 234 auf T€ 10.774 (i. Vj. T€ 11.008). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vornehmlich aufgrund des Umsatzrückgangs, aber auch aufgrund eines erhöhten Zahlungseingangs zum Jahresende, um T€ 475 gesunken. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich durch vermehrte Zahlungseingänge, insbesondere von der Varex Imaging Corporation, um T€ 3.372 verringert. Entsprechend stiegen die flüssigen Mittel um T€ 3.667.

Das Eigenkapital der Gesellschaft blieb konstant auf T€ 17.826 (i. Vj. T€ 17.826) und setzt sich neben dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 1.820 (i. Vj. T€ 1.820) aus der Kapitalrücklage in Höhe von T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) sowie den gesetzlichen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 5 (i. Vj. T€ 5) und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 4.540 (i. Vj. T€ 4.540) zusammen.

Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 560 auf T€ 3.014 erhöht (i. Vj. T€ 2.454), vornehmlich begründet durch einen Anstieg der sonstigen Rückstellungen. Die Pensionsrückstellungen sind insbesondere aufgrund des gesunkenen Diskontierungszinssatzes um T€ 114 auf T€ 484 gestiegen. Die Steuerrückstellungen sind um T€ 84 gestiegen, da die steuerlichen Veranlagungen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2018/2019, 2019/2020 sowie 2020/2021 ausstehend sind. Die sonstigen Rückstellungen haben sich u.a. aufgrund gestiegener Personalrückstellungen sowie gestiegener Rückstellungen für Rechtskosten im Zusammenhang mit der Abwehr einer Patentrechtsklage (T€ 459; i. Vj. T€ 300) auf T€ 2.276 erhöht. Die Verbindlichkeiten haben sich im Wesentlichen aufgrund der gesunkenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag um T€ 1.005 auf T€ 4.961 (i. Vj. T€ 5.966) verringert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist aufgrund im Vergleich zum Vorjahr höheren Kundenvorauszahlungen für in Zukunft zu erbringende Leistungen der Gesellschaft um T€ 188 auf T€ 1.732 gestiegen.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft (Kassenbestand, Bankguthaben) haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um T€ 3.667 auf T€ 7.621 erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 9.131 (i. Vj. T€ 2.890). Demgegenüber stehen Auszahlungen an den Gesellschafter aufgrund von Gewinnabführungen in Höhe von T€ 5.704 (i. Vj. T€ 1.571).

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr 2020/2021, unter Berücksichtigung von zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Vorgängen, auf T€ 9.131 erhöht. Der positive Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf T€ 112 (i. Vj. T€ 189) und enthält neben den erhaltenen Zinsen von T€ 162 (i. Vj. T€ 165) Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen von T€ 51 (i. Vj. T€ 103).

Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug T€ 5.704 (i. Vj. T€ 1.571) und resultiert aus der Auszahlung für die Ergebnisabführung des Geschäftsjahres 2019/2020 an den Gesellschafter Varex Imaging Deutschland AG.

Insgesamt hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Berücksichtigung des erwarteten Rückgangs des Geschäfts mit dem Großkunden Hologic sowie den bislang nur geringen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unser Geschäft sehr zufriedenstellend entwickelt.

STEUERUNGSSYSTEM

Als wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen dienen der Gesellschaft der Umsatz und das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT). Regelmäßig erfolgt eine Abweichungsanalyse mit den jeweiligen Plangrößen und Vorjahreswerten unter Einbeziehung einer entsprechenden Bewertung der Risikolage. Diese Analyse zusammen mit externen Markt- und Wettbewerbsinformationen bildet die Basis für eine laufende Überprüfung des Planes und eine kontinuierliche Anpassung des Forecasts.

NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Der Unternehmenswert von MeVis wird außer von finanziellen auch von nicht-finanziellen Einflussfaktoren bestimmt. Sie betreffen z.B. die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und Kunden, die Innovationsfähigkeit und das Qualitätsmanagement. Unternehmensziele lassen sich nur erreichen, wenn MeVis als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich binden kann und innovative als auch qualitativ hochwertige Produkte und Lösungen entwickelt, die auch künftig den Kundenanforderungen gerecht werden. Eine finanzielle Bewertung der nicht-finanziellen Indikatoren erfolgt bei Me-Vis nicht.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MeVis Medical Solutions AG sind ein wesentlicher Teil des Kapitals. Ihr Know-how und ihr Engagement leisten einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Durch ihr Wissen und ihre Erfahrung wird die Qualität der Produkte gewährleistet und werden Prozesse und Dienstleistungen fortwährend optimiert. Flache Hierarchien, große Gestaltungsfreiheiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung sind Ausdruck der offenen Unternehmenskultur. MeVis legt dabei viel Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und respektvollen Umgang miteinander. Ein Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiter gilt, regelt den Umgang miteinander, mit Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine finanzielle Anerkennung von individueller Leistung ist MeVis ebenso wichtig wie das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle, eine gezielte Personalentwicklung und Angebote für gesundheitsfördernde Maßnahmen.

Die MeVis Medical Solutions AG beschäftigte am Bilanzstichtag 103 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 105) und darüber hinaus 1 studentischen Tester auf Aushilfsbasis (i. Vj. 2). Das entspricht insgesamt 94 Vollzeitäquivalenten (i. Vj. 97). Der ganz überwiegende Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr neben ihrer fixen Vergütung eine Bonuszahlung auf freiwilliger Basis.

Qualitätsmanagement und "Regulatory Affairs"

Qualitativ hochwertige Prozesse einschließlich eines umfassenden Know-how hinsichtlich internationaler Zulassungsprozesse sind eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der strategischen Ziele der MeVis und somit von sehr hohem Wert. Qualität und Qualitätsmanagement sind einerseits eine regulatorische Anforderung und andererseits ein wesentliches Produktmerkmal.

Bei MeVis ist ein Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 13485 installiert. MeVis ist für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung sowie für die Dienstleistungen zur Auswertung medizinischer Bilddaten nach EN ISO 13485:2016 (inkl. MDSAP Audit Model Edition 2 für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle, Vertrieb und Installation in Australien, Canada, USA) zertifiziert. Durch diese und weitere Zertifizierungen und Zulassungen ist das Unternehmen befähigt, Produkte zu entwickeln, die die Anforderungen nach Richtlinie 93/42/EWG sowie (EU) 2017/745 "MDR" (Europa), FDA 510(k) (USA), CMDCAS (Kanada), TGA (Australien) und KGMP (Korea) erfüllen, und diese Produkte zur Zulassung zu bringen. Die Gesellschaft ist in dem Vereinigten Königreich (UK) bei der Medicines & Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) registriert und damit befähigt, Medizinprodukte auf dem britischen Markt in Verkehr zu bringen.

Somit ist sichergestellt, dass die von MeVis gelieferten Software-Komponenten die jeweils geltenden normativen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Zulassungsprozess für Medizinprodukte der Kunden kann so wesentlich beschleunigt werden, und der Marktzugang wird schneller erreicht.

Innovationsfähigkeit

Innovationen und neue Technologien sind von wesentlicher Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung der MeVis Medical Solutions AG. Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Die von der Gesellschaft entwickelten Softwarelösungen erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen (Deep Learning und Nutzung von Künstlicher Intelligenz). Neben internen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügt MeVis über ein weit verzweigtes Netzwerk von Kliniken und Forschungszentren, welches uns in die Lage versetzt, neue Impulse und Trends im Markt zu erkennen.

Für die rasche Entwicklung auf den Anwendungsfall zugeschnittener Prototypen verwendet MeVis die eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung MeVisLab. Mit dieser lassen sich neu entwickelte Methoden und Arbeitsabläufe in der klinischen Umgebung erproben, evaluieren und optimieren ("Rapid Prototyping"), um Produktentwicklungen in kurzer Zeit in marktreife Produkte zu überführen. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Innovationszyklen.

Solide Kundenbeziehungen

MeVis verdankt ihre Marktposition der erfolgreichen langjährigen Zusammenarbeit mit international bedeutenden Medizintechnikunternehmen. Im Rahmen des sogenannten OEM-Vertriebsmodells erfolgt der Vertrieb der Softwarelösungen unter dem jeweiligen Markennamen der Medizintechnikunternehmen, welche in der Regel gleichzeitig die Hersteller der bildgebenden Geräte sind. In den letzten Jahren hat darüber hinaus die Softwareentwicklungsunterstützung von OEMs an Bedeutung gewonnen. Zu den wichtigsten Kunden der Gesellschaft zählen seit vielen Jahren Hologic, Philips, Vital Images (ein Tochterunternehmen von Canon/Toshiba) und Varian Medical Systems. Darüber hinaus bestehen intensive Kundenbeziehungen zu Siemens durch das gemeinsame Joint Venture MeVis BreastCare. Ferner hat MeVis in den vergangenen Geschäftsjahren Entwicklungsdienstleistungen für die Varex Imaging Corporation erbracht. Hierbei handelt es ich um Software Lösungen für humanmedizinische, tiermedizinische und industrielle Röntgenanwendungen. Diese guten Kundenbeziehungen sind die Basis für den Erfolg der MeVis.

GESAMTAUSSAGE

Das Geschäftsjahr 2020/2021 war mit Blick auf die Finanzkennzahlen, trotz der teilweise starken Einschränkungen der Corona- Pandemie, erneut erfolgreich für MeVis. MeVis konnte untere anderem weiterhin an der guten Marktposition von Hologic für Brustkrebs-Screening partizipieren. Durch die nach wie vor solide Kostenstruktur konnten sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet werden.

Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten bleiben durch die von Hologic eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit mit MeVis und dem damit verbundenen erwarteten Rückgang der Umsätze mit und Aktivitäten für Hologic weiterhin eingetrübt.

ANGABEN NACH § 289a ABS. 1 HGB UND ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

Der Vorstand macht nachfolgend die nach § 289 a Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Angaben und erläutert diese zugleich gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das gezeichnete Kapital der MeVis Medical Solutions AG betrug zum Bilanzstichtag T€ 1.820 und bestand aus 1.820.000 nennwertlosen, stimmberechtigten, auf den Namen lautenden Stückaktien. Jede Namensaktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Dem Vorstand liegen keine Informationen über etwaige Beschränkungen zur Stimmrechtsausübung oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien vor, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts hinausgehen.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Bilanzstichtag 10 % der Stimmrechte überschritten:

  • Die Varex Imaging Deutschland AG hält direkt 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG.
  • Die Varex Imaging Investments BV hält über die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG.
  • Die Varex Imaging International Holdings BV hält über die Varex Imaging Investments BV und die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG.
  • Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging International Holdings BV, die Varex Imaging Investments BV und die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,66 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Ende des Geschäftsjahres 10 % erreichten oder überschritten, sind weder gemeldet worden noch bekannt.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Dementsprechend gibt es auch keine Inhaber derartiger Aktien.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Arbeitnehmer, die am Kapital der MeVis Medical Solutions AG beteiligt sind, üben ihre Stimmrechtskontrollrechte unmittelbar aus.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderung der Satzung (§ 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 6 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 24. Juni 2020.

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Vorstand besteht derzeit aus einem Mitglied.

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegt gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AktG und § 6 Abs. 2 Satz 1 der Satzung in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist unter den gesetzlichen Vorgaben zulässig.

Für Änderungen der Satzung gelten die §§ 133, 179 ff. AktG. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 6 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Beschlüsse der Hauptversammlung zur Änderung der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere – für die Änderung des Unternehmensgegenstands jedoch nur eine höhere – Kapitalmehrheit bestimmt. Nach § 14 Abs. 2 der Satzung bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine größere Mehrheit verlangen oder weitere Erfordernisse aufstellen. Schreibt das Gesetz eine Kapitalmehrheit vor, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist nach § 9 Abs. 5 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

Befugnis des Vorstands, Aktien auszugeben bzw. zurückzukaufen (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Genehmigtes Kapital (§ 5 Abs. 5 der Satzung)

Der Vorstand ist auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien bislang keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital (§ 5 Abs. 6 der Satzung)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 130.000,00 durch Ausgabe von bis zu 130.000 Stück auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Aktienoptionen ausgeübt werden, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. August/28. September 2007 bis zum 31. Dezember 2011 gewährt werden, oder wie die Aktienoptionen ausgeübt werden, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2015 gewährt werden.

Aktienrückkauf

Es bestehen keine Hauptversammlungsbeschlüsse auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 6-8 AktG, die zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen (§ 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Die MeVis Medical Solutions AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels etwa infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:

Die Siemens Healthcare GmbH, als 49 % Gesellschafterin der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, ist berechtigt, die Übertragung des Kommanditanteils der MeVis Medical Solutions AG an der MeVis Breast-Care GmbH & Co. KG sowie ihres Geschäftsanteils an der MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH zu einem angemessenen Preis auf sich zu verlangen, wenn ein Dritter - mittelbar oder unmittelbar -

einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die MeVis Medical Solutions AG erwirbt und im Wettbewerb zur Siemens Healthcare GmbH steht.

Die Gesellschaft Philips (ehemals Invivo Corporation) als Lizenznehmerin der MeVis Medical Solutions AG hat das Recht, den zwischen ihr und der MeVis Medical Solutions AG bestehenden Lizenzvertrag im Falle der Veränderung der bestehenden Beherrschungsverhältnisse innerhalb der MeVis Medical Solutions AG zu kündigen, soweit die dann beherrschende Partei die Verpflichtung des Lizenzvertrages nicht anerkennt.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind (§ 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB)

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitsnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289f HGB)

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Unternehmenswebseite der MeVis Medical Solutions AG unter dem folgenden Link www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich gemacht worden.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütung des Vorstands

Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus einer Person, Herrn Marcus Kirchhoff, der das Unternehmen als Alleinvorstand leitet. Sein Vertrag wurde im November 2020 bis März 2026 verlängert.

Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG hat am 20. Januar 2021 ein neues System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder in seinen Grundzügen beschlossen, welches der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 1 AktG am 24. März 2021 zur Billigung vorgelegt wurde. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt und das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist seit Beschluss der Hauptversammlung auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

Das Vergütungssystem für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG wurde vom Aufsichtsrat unter besonderer Berücksichtigung der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern beschlossen. Die Gesellschaft wird von der Varex Imaging Deutschland AG beherrscht, die eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält und mit der Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat. Muttergesellschaft des Varex-Konzerns ist die Varex Imaging Corporation, USA, die mittelbar sämtliche Aktien der Varex Imaging Deutschland AG und damit mittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält.

Die Vergütungsstruktur berücksichtigt die Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern und das Vorstandsdoppelmandat des derzeitigen Alleinvorstands der Gesellschaft bei der Varex Imaging Deutschland AG. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG beschränkt sich auf eine erfolgsunabhängige Vergütung. Als Vorstandsmitglied der Varex Imaging Deutschland AG erhält Herr Kirchhoff von dieser (ausschließlich) eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die sich am Erfolg des Varex-Konzerns orientiert. Da die MeVis Medical Solutions AG Teil des Varex-Konzerns ist, werden durch diese erfolgsabhängige Vergütung zugleich auch die Geschäftsstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert.

Der laufende Vorstandsvertrag, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat, sieht Übergangsgelder von bis zu vier Monatsbezügen im Falle der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten zum Vertragsende vor. Im Falle des Widerrufs der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied die Festvergütung (Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf beruht auf schuldhaftem Verhalten des Vorstandsmitglieds. Der Vorstandsvertrag wurde im November 2020 um weitere 5 Jahre (April 2021 bis März 2026) verlängert. Die Konditionen bzgl. Übergangsgelder, wie oben beschrieben, sind unverändert.

Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug im Berichtsjahr T€ 307 (i. Vj. T€ 303).

ANGABEN IN € Feste
Vergütung
Erfolgs
bezogene
Vergütung
Komponenten
mit lang
fristiger Anreiz
wirkung
Geldwerte
Vorteile
aus Sach
bezügen
Aktien
optionen
Gesamt
Gehalt Tantieme Tantieme mit
aktienkursab
hängigem
Hebel
Marcus Kirchhoff 297.792,96 0,00 0,00 9.468,79 0,00 307.261,75
Gesamt 297.792,96 0,00 0,00 9.468,79 0,00 307.261,75

Im Geschäftsjahr 2020/2021 bezog der Vorstand folgende Vergütungen:

Darüber hinaus hat Herr Kirchhoff von der Varex Imaging Deutschland AG 4.828 Aktien (Restricted Stock Units) der Varex Imaging Corporation mit Haltefristen zwischen 2 und 4 Jahren erhalten und Aktien (Restricted Stock Units) der Varex Imaging Corporation aus vorherigen Zuteilungen im Wert von € 30.535,81 verkauft. Herr Kirchhoff hat außerdem von der Varex Imaging Deutschland AG eine Bonuszahlung von € 83.845,00 erhalten.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 bezog der Vorstand folgende Vergütungen:

ANGABEN IN € Feste
Vergütung
Erfolgs
bezogene
Vergütung
Komponenten
mit lang
fristiger Anreiz
wirkung
Geldwerte
Vorteile
aus Sach
bezügen
Aktien
optionen
Gesamt
Gehalt Tantieme Tantieme mit
aktienkursab
hängigem
Hebel
Marcus Kirchhoff 293.799,96 0,00 0,00 9.355,53 0,00 303.155,49
Gesamt 293.799,96 0,00 0,00 9.355,53 0,00 303.155,49

Darüber hinaus hat Herr Kirchhoff von der Varex Imaging Deutschland AG 4.303 Aktien (Restricted Stock Units) der Varex Imaging Corporation mit Haltefristen zwischen 2 und 4 Jahren erhalten und Aktien (Restricted Stock Units) der Varex Imaging Corporation aus vorherigen Zuteilungen im Wert von € 37.665,49 verkauft. Herr Kirchhoff hat außerdem von der Varex Imaging Deutschland AG eine Bonuszahlung von € 92.315,00 erhalten.

Herr Dr. Hannemann, ehemaliger Finanzvorstand, hat das Unternehmen zum 31.3.2019 verlassen und somit für das Geschäftsjahr 2019/2020 keine feste Vergütung mehr erhalten. Er hat im Geschäftsjahr 2019/2020 eine noch ausstehende Bonuszahlung von der Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von € 31.290,00 erhalten.

Zusätzlich wurde bei der Varex Imaging Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 eine Rückstellung für erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe € 97.200,00 für Herrn Kirchhoff gebildet.

Nach den Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") ergibt sich die folgende Darstellung der Vorstandsbezüge:

Gewährte Zuwendungen

In den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 wurde dem Vorstand folgende Zuwendungen gewährt:

Marcus Kirchhoff
Angaben in Tausend € Vorstandsvorsitzender
2020/2021 2020/2021 2020/2021
Gewährte Zuwendungen (Min) (Max) 2019/2020
Festvergütung 298 298 298 294
Nebenleistungen 9 9 9 9
Summe 307 307 307 303
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung
Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel 0 0 0 0
Aktienoptionen 0 0 0 0
Summe variable Vergütung 0 0 0 0
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 307 307 307 303

Zuflüsse

In den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 sind folgende Leistungen dem Vorstand zugeflossen:

Marcus Kirchhoff
Vorstandsvorsitzender
Angaben in Tausend €
Zufluss 2020/2021 2019/2020
Festvergütung 298 294
Nebenleistungen 9 9
Summe 307 303
Einjährige variable Vergütung 0 0
Mehrjährige variable Vergütung
Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel 0 0
Aktienoptionen 0 0
Summe variable Vergütung 0 0
Versorgungsaufwand 0 0
Gesamtvergütung 307 303

Vergütung des Aufsichtsrats

Nach § 10 Absatz 1 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG kann die Hauptversammlung für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2 AktG eine Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder bewilligen. Ein solcher Beschluss wurde von der Hauptversammlung nicht gefasst, so dass die Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschaft weder eine feste noch eine variable Vergütung erhalten. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. März 2021 hat die Hauptversammlung die in § 10 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG enthaltenen Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer G.17 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt werden können.

Nach § 10 Absatz 2 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG werden den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen durch ihre Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen entstehenden Aufwendungen sowie darauf etwa entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Ein Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.

§ 10 Absatz 3 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG sieht vor, dass die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu EUR 5 Mio. abschließen kann. Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 5 Mio. abgeschlossen.

Dementsprechend erhielten die Mitglieder im Rahmen der Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats für 2020/2021 folgende Vergütung:

a. Kimberley E. Honeysett

Als Vorsitzende des Aufsichtsrats der MMS AG erhielt Frau Honeysett keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.

b. Sunny Sanyal

Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis zum 24. März 2021) bzw. Mitglied des Aufsichtsrats der MMS AG erhielt Herr Sanyal keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.

c. Matthew C. Lowell

Als Mitglied des Aufsichtsrats der MMS AG bis zum 24. März 2021 erhielt Herr Lowell keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.

d. Shubham Maheshwari

Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 24. März 2021 erhielt Herr Maheshwari keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Nach Einschätzung des Vorstands der MMS AG ist der Markt der bildgebenden Medizintechnik, speziell in dem für die Gesellschaft sehr relevanten Segment der digitalen Mammographie, zunehmend von einer Marktsättigung geprägt. Auch ist zu beobachten, dass das Marktumfeld, in dem sich die Gesellschaft bewegt, zukünftig, bedingt durch aufstrebende Start-up Firmen, noch kompetitiver wird. So entwickeln sich große Anbieter von Medizinischen Plattformen, Medizintechnikunternehmen und forschungsnahe Start-up Unternehmen, die sich hauptsächlich im Segment der medizinischen künstlichen Intelligenz bewegen, zu sehr ernsthaften Wettbewerbern in dem Marktsegment, in dem sich MeVis befindet. Es bedarf weiterhin zunehmender Anstrengungen, den nach Ansicht des Vorstands bestehenden technologischen Vorsprung zu halten und auszubauen. Die laufenden Aktivitäten der MMS AG basieren folglich auf der Überzeugung, dass die globale Nachfrage insbesondere nach bildgebender Medizintechnik bzw. Diagnoseunterstützung grundsätzlich stabil bleibt, die Wettbewerbssituation sich aber ausgeprägter zeigt und der Preisdruck zunehmen wird. Neben der bildgebenden Diagnostik, Intervention und Therapieplanung wird die Optimierung des gesamten klinischen Workflows durch künstliche Intelligenz eine zunehmende Rolle spielen.

MeVis geht davon aus, dass seine Kunden im Rahmen der computergestützten Bildgebung die herausragende Position ihrer Produkte am Weltmarkt halten bzw. ausbauen können. Hierzu kann MeVis mit ihren Software-Lösungen einen entscheidenden Beitrag leisten. Dementsprechend wird sich MeVis vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs weiterhin verstärkt um das Fortbestehen der starken Beziehungen zu diesen Kunden sowie eine Verbreiterung der Kundenbasis vor allem für die Geschäftsbereiche Entwicklungsdienstleistungen und Sonstige Befundung bemühen. Der für den Bereich der Digitalen Mammographie relevante Markt für dedizierte Software-Applikationen zur Befundung von Mammographie- und Tomosyntheseaufnahmen wird von Me-Vis mittel- und langfristig rückläufig eingeschätzt, da die oben erwähnten Anbieter von Medizinischen Plattformen zunehmend ihren Funktionsumfang ausbauen und durch nahtlose Integration ein nutzerfreundlicheres Gesamtsystem anbieten, als dies jemals mit dedizierten Einzellösungen möglich wäre. Außerdem nimmt weiterhin der Wettbewerb für MeVis' wichtigsten Kunden Hologic durch andere Modalitätenhersteller vor allem in den USA zu. Nach wie vor spielen aber auch makroökonomische Einflussfaktoren sowie gesundheitspolitische Debatten, wie beispielweise über die Bedeutung von Früherkennungsprogrammen für Lungenkrebs, eine wichtige und maßgebliche Rolle für das Geschäftsumfeld von MeVis. Der Vorstand kann daher nicht ausschließen, dass es aufgrund derartiger externer Faktoren zu einer negativen Beeinträchtigung des Marktumfelds und somit der Umsatz- und Absatzerwartung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021/2022 und darüber hinaus kommen kann.

Andererseits erhofft sich der Vorstand der MMS AG nach wie vor eine breite Einführung von Lungenscreening, insbesondere im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, an der das Unternehmen durch seine führende Rolle auf Basis des bisherigen Absatzes dieser Produkte überdurchschnittlich partizipieren würde.

Die MMS AG hat eine Risikostrategie implementiert, die Maßnahmen und Verfahren sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Risikomanagementsystem definiert. Regelmäßige Sitzungen der erweiterten Unternehmensleitung stellen dabei nach wie vor ein zentrales Instrument dar, Vermögensrisiken sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche oder sonstige unternehmensgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Geleitet ist das Risikomanagementsystem der Gesellschaft davon, die Prozesse zur Überwachung, Früherkennung und Bewältigung aller unternehmerischen Risiken entsprechend dem Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich zu koordinieren. Hierdurch können gefährdende Entwicklungen, insbesondere risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, frühzeitig erkannt und mögliche negative Auswirkungen minimiert werden.

Kernelement des Risikomanagements der MMS AG ist ein Überwachungssystem, das sicherstellt, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise zeitnah an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Es erfolgt durchgehend eine monetäre Quantifizierung der Risiken. Dabei wird nach dem Schadensausmaß in die vier Kategorien gering (unter € 2,5 Mio.), mittel (€ 2,5 Mio. bis unter € 5,0 Mio.), hoch (€ 5,0 Mio. bis unter € 10,0 Mio.) und kritisch (ab € 10,0 Mio.) unterteilt. Es erfolgt eine Bruttobetrachtung, das heißt bei der Schadensbewertung wird von der potentiellen maximalen Schadenshöhe ausgegangen. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit findet unter Berücksichtigung der aktuell ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung statt. Dabei wird nach der Eintrittswahrscheinlichkeit in die vier Kategorien sehr gering (0 % bis 5 %), gering (6 % bis 15 %), mittel (16 % bis 25 %) und hoch (26 % bis 100 %) unterteilt.

Vom Risikomanagementsystem werden Risiko-Szenarien aus der Geschäftstätigkeit und solche aus Rahmenbedingungen erfasst und regelmäßig aktualisiert. Es wurden die drei folgenden wesentlichen Chancen und Risiken mit einem Schadensausmaß von € 2,5 Mio. bis unter € 10,0 Mio. und einer mittleren Schadenserwartung identifiziert:

a) Risiken im Zusammenhang mit der Produktentwicklung

Seit vielen Jahren investiert MeVis intensiv in neue Technologien und Produkte. Trotz umfangreicher Marktstudien besteht das Risiko, dass sich dabei kein wirtschaftlicher Erfolg einstellt, und dadurch Ressourcen für Projekte eingesetzt werden, für die nur geringe zukünftige Erlöse erzielt werden können. Außerdem könnte es zunehmend schwieriger werden, wirtschaftlich attraktiv scheinende Produkte zu identifizieren.

Die Entwicklung neuer Produkte und Basistechnologien ist trotz umfangreicher Marktstudien insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Neukunden grundsätzlich mit einem signifikanten Risiko behaftet. Während MeVis versucht, auf die Reduzierung des Umsatzrisikos bei der Entwicklung von Produkten zu setzen, z.B. durch die Beteiligung der Großkunden an den Entwicklungskosten, bleibt ein finanzielles Risiko bei den notwendigen Vorentwicklungen von Technologien bestehen.

b) Chancen und Risiken aus der Einführung von Lungenscreening

Die Gesellschaft hat weltweit dedizierte Software Produkte für das Lungenkrebs-Screening auf den globalen Markt gebracht. Die Grundlage für die Entscheidung sich im Lungenscreening zu engagieren, zeichnete sich Mitte 2013 ab, als die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT-Aufnahmen in den USA initiiert wurde. Die dort zuständige Expertenkommission (USPSTF) hat im Dezember 2013 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Diese wurde im Laufe des Jahres 2014 weiter konkretisiert und am 5. Februar 2015 von der CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Form eines Entscheidungsmemorandums veröffentlicht. Im November 2015 wurden die finalen Kriterien zur Kostenerstattung veröffentlicht und der 4. Januar 2016 als Beginn der Kostenerstattung festgelegt. Entsprechend ging und geht MeVis von einem starken Anstieg der zu befundenen Lungen-CT-Aufnahmen seit 2016 aus, in dessen Folge es zu einer verstärkten Nachfrage nach Lösungen kommen sollte, die diese Prozedur vereinfachen, verkürzen und qualitativ verbessern. MeVis adressierte diesen potentiell wachsenden Bereich bereits seit längerem mit dem Produkt Visia Lung CAD und hat aus diesem Grunde in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2014 eine dedizierte Lungenscreening-Lösung an den Markt gebracht und über deren Vermarktung mit einem bedeutenden Medizintechnikunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Die Einführung von breit gefächerten Lungenscreening-programmen ergäbe für MeVis Chancen auf eine deutliche Umsatzausweitung. Damit verbunden ist das Risiko, dass MeVis sich nicht erfolgreich in diesem Markt etablieren kann und die erheblichen Aufwendungen für eine der erfolgversprechendsten Marktentwicklungen nicht nutzen kann.

c) Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen

Die MMS AG und ihre Beteiligung bieten ihre Leistungen international und damit auch außerhalb des Euro-Währungsgebietes an, insbesondere auf dem US-amerikanischen Markt. Die Umsätze der MMS AG und ihrer Beteiligung werden in der Währung fakturiert, in dessen Gebiet der jeweilige Kunde seinen Hauptsitz hat. Bisher wird der überwiegende Teil der Leistungen der MMS AG daher in US-Dollar in Rechnung gestellt, während der Großteil der Aufwendungen der Gesellschaft in Euro zu begleichen ist. Daraus ergeben sich insbesondere bei mittel- und langfristigen Kundenverträgen, wie sie üblicherweise abgeschlossen werden, Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen, die sich positiv oder negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Außerdem nominiert ein erheblicher Teil der Liquidität sowie die kompletten Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in US-Dollar, woraus sich ebenfalls Chancen und Risiken ergeben.

Die MMS AG schloss in der Vergangenheit bei Bedarf zur Steuerung des Wechselkursrisikos, resultierend aus dem Cashflow aus (erwarteten) Geschäftsaktivitäten, die auf Fremdwährungen lauten, unterschiedliche Arten von Devisenverträgen ab, um die hieraus resultierenden Marktrisiken zu begrenzen. Das Transaktionsrisiko wurde in jeder relevanten Fremdwährung berechnet. Die Währungsrisiken der Gesellschaft sind auf ihre weltweite Geschäftstätigkeit und hierbei vor allem auf den Vertrieb der Produkte an US-amerikanische Kunden, der in US-Dollar abgewickelt wird, zurückzuführen. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und in Übereinstimmung mit deren Unternehmenspolitik werden keine neuen derartigen Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Weiterhin hat die Gesellschaft insbesondere die folgenden, im Vergleich zu den oben aufgeführten Chancen und Risiken hinsichtlich Schadensausmaß und/oder Schadenserwartung weniger bedeutenden, Chancen und Risiken festgestellt, wobei die Risiken in solche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, marktbezogene Risiken und solche im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung unterteilt werden. In den einzelnen Bereichen werden die Risiken in der Reihenfolge ihrer Bedeutung, beginnend mit der höchsten Bedeutung, dargestellt:

CHANCEN UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

a) Risiken aus der Abhängigkeit von Großkunden und Chancen aus der Gewinnung von zusätzlichen Großkunden

Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit wenigen industriellen Großkunden. Diese Großkunden haben damit erhebliche Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung der MMS AG. Mit diesen Großkunden sind teilweise befristete Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Sollte es nicht gelingen, die bestehenden positiven Geschäftsbeziehungen zu diesen wichtigen Kunden zu halten, oder sollten sich diese Großkunden aus anderen Gründen gegen eine Fortsetzung dieser Beziehungen entscheiden bzw. insolvent werden, würde sich dies unmittelbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Aus diesem Grund ist die MMS AG bemüht, die Zahl der Geschäftsbeziehungen so zu erweitern, dass das bestehende Risiko zum einen minimiert wird, ohne zum anderen die Qualität oder die Profitabilität einzelner Bereiche zu erodieren.

Sollte es MeVis gelingen, einen oder mehrere zusätzliche Großkunden zu gewinnen und mit ihnen Verträge zum Lizenzverkauf bestehender oder neuer Softwareprodukte zu schließen, ergeben sich daraus Chancen zur Generierung zusätzlicher Umsatzbeiträge. Außerdem würden dadurch aufgrund einer breiteren Verteilung der Umsätze auf mehr Kunden die Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Medizintechnikunternehmen verringert werden.

b) Risiken aus dem Auslaufen des Vertrags über SecurView™ mit Hologic zum 31. Dezember 2021

Der bestehende Vertrag mit dem Medizintechnikunternehmen Hologic über den Vertrieb des Produktes SecurView™ ist im Januar 2021 um ein Jahr verlängert worden und jetzt bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Aufgrund der sehr großen installierten Basis von SecurView™ im Markt wird auch ab dem 1. Januar 2022 von einem Bedarf an Wartungsdienstleistungen und möglicherweise auch Neulizenzen ausgegangen, so dass mit einer Vertragsverlängerung über den 31. Dezember 2021 zu rechnen ist. Eine mögliche Vertragsänderung oder Nichtverlängerung des Vertrags könnte aufgrund der Bedeutung dieses Geschäfts für MeVis zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

c) Chancen und Risiken in Abhängigkeit vom Erfolg der Kunden

Auch bei einem positiven Fortbestehen der Beziehungen zu den Großkunden der MMS AG bzw. deren Solvenz bestehen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Erfolg dieser Kunden, denn die Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen grundsätzlich davon abhängig, dass die Großkunden ihre Produkte erfolgreich vermarkten. Ähnliches gilt prinzipiell auch für die indirekte Vermarktung durch Vertriebspartner. Sollten Kundenprodukte nicht erfolgreich vertrieben werden können oder gelingt es Kunden nicht, die erforderlichen Zulassungen für ihre Produkte zu erhalten, so würde sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten der MMS AG und ihrer Beteiligung auswirken. Andererseits kann sich ein großer Absatzerfolg der Medizintechnikunternehmen positiv auf MeVis' Lizenzgeschäft auswirken.

d) Produkthaftungsrisiken

Trotz einer stetigen Qualitätssicherung kann nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis' Produkte Mängel aufweisen. MeVis wäre in solchen Fällen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüchen von Vertragspartnern oder Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt. Darüber hinaus könnten Gewährleistungs- und Produkthaftungsstreitigkeiten zu einem Vertrauensverlust im Markt und zu einer Schädigung des Rufes von MeVis führen.

e) Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken

Es ist möglich, dass weitere Kennzeichen wie Marken, Namen oder Firmen Dritter existieren, die den durch die MMS AG oder ihr Beteiligungsunternehmen genutzten oder als Marken angemeldeten Bezeichnungen ähnlich sind und identische oder ähnliche Dienstleistungen und Waren schützen. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass bezüglich Marken oder Kennzeichen (wie etwa Namen, Firmenbezeichnungen, etc.) Dritter eine Kollision auftritt, die im Ergebnis dazu führen kann, dass MeVis die betreffende Bezeichnung nicht mehr führen beziehungsweise die betroffene Marke nicht mehr verwenden darf. In einem solchen Fall wäre zudem zu befürchten, dass die MMS AG oder die MBC KG Schadensersatz an die Rechteinhaber zu zahlen hätten.

f) Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Patenten und Gebrauchsmustern

Die MMS AG und die MBC KG sind Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen. Für die MBC KG ist außerdem ein deutsches Gebrauchsmuster geschützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte gewerbliche Schutzrechte der Gesellschaft oder ihrer Beteiligungen verletzen. Es kann ebenso nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis ihrerseits Patente oder Gebrauchsmuster Dritter verletzt. Durch die Zugehörigkeit von MeVis zu einem amerikanischen Konzern ist das Risiko gestiegen, dass MeVis in den USA wegen Patentverletzungen verklagt wird und für die Abwehr dieser Klagen – unabhängig von deren Substanz – erhebliche Rechtsberatungskosten anfallen.

g) Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Die wesentlichen bei der MMS AG vorhandenen Finanzinstrumente sind ein Darlehen an die Varex Imaging Deutschland AG sowie die liquiden Mittel. Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und der Investitionen. Außerdem verfügt die Gesellschaft über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Wesentliche Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden nicht gesehen. Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich der Wechselkursrisiken auf unsere Ausführungen zu den Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen.

h) Liquiditätsrisiken

Eine Veränderung im Geschäfts- und Marktumfeld der MMS AG und ihrer Beteiligung könnte dazu führen, dass die Gesellschaften nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft nachzukommen. Eine solche Erosion der Liquiditätslage könnte dadurch entstehen, dass eines der genannten Risiken, z.B.im Zusammenhang mit bestehenden Großkunden, eintritt oder sich Zahlungseingänge signifikant verzögern. Die Liquiditätssicherung und das Debitorenmanagement ist deshalb genauso fester Bestandteil der laufenden Liquiditätssteuerung in der MMS AG und ihrer Beteiligung wie eine finanzielle Due Diligence bei Neukunden. Zum Abschlussstichtag hatte die MMS AG € 7,6 Mio. liquide Mittel (i. Vj. € 4,0 Mio.). Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Liquiditätsdecke zur Begleichung der kurzund mittelfristig fälligen Zahlungsverpflichtungen ausreichend ist. In späteren Folgejahren könnte weiterer Liquiditätsbedarf entstehen, wenn die geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht werden sollten und es gleichzeitig nicht gelingt, die Kosten der MMS AG entsprechend zu reduzieren. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Liquiditätsrisiken werden durch die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegte Verpflichtung von Varex Imaging Deutschland AG, abgesichert durch Patronatserklärungen der amerikanischen Konzernmuttergesellschaft, Varex Imaging Corporation, zu einer möglichen Verlustübernahme sehr erheblich verringert.

MARKTBEZOGENE CHANCEN UND RISIKEN

a) Risiken aus der Notwendigkeit einer ständigen Produktoptimierung

MeVis ist im Wettbewerb darauf angewiesen, die angebotenen Produkte ständig weiterzuentwickeln, um diese an die Entwicklung des Marktes unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen anpassen und entsprechend dem jeweils aktuellen technologischen Stand der Diagnose-, Therapie- und Interventionsmethoden anbieten zu können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der technische Fortschritt in diesen Bereichen künftig zu Entwicklungen führt, welche die durch MeVis entwickelte Software überholen können. Sollte es MeVis nicht gelingen, die angebotenen Software-Produkte entsprechend den schnellen und dynamischen technischen Fortschritten in den jeweiligen Anwendungsbereichen weiterzuentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Auftragseingang und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG auswirken.

b) Risiken aus der Weiterentwicklung von PACS-Systemen

Sollte sich der Funktionsumfang der PACS-Systeme in erheblichem Umfang in Richtung der von MeVis angebotenen Software-Applikationen weiterentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Markt für dedizierte Software-Applikationen entwickeln, die auf sogenannten Workstations betrieben werden. Der Markt für dedizierte Software-Applikation ist für MeVis von ganz maßgeblicher Bedeutung.

c) Risiken aus der steigenden Bedeutung von vollintegrierten Software-Applikationen für klinische Endkunden

Wenn klinische Endkunden zukünftig größeren Wert auf eine nahtlose Integration der verwendeten Software-Applikationen in die im Krankenhaus vorhandene IT-Landschaft legen, würde dies zu einer Verschiebung der Märkte von Einzelanbietern dedizierter Applikationen wie MeVis hin zu vollintegrierten PACS-Lösungen führen mit negativen Auswirkungen auf MeVis' Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

a) Risiken aus der Verfügbarkeit von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern

Die interne bzw. externe Verfügbarkeit einer ausreichend großen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Geschäfts notwendig sind, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in dem relevanten Segment des Arbeitsmarktes mit einem Risiko behaftet. Insbesondere einzelne Know-how-Träger, die über die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen speziellen Kenntnisse in spezifischen Bereichen wie der Software-Entwicklung für medizinisch-technische Anwendungen verfügen, sind für MeVis von großer Bedeutung. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fall, dass sich derartige hoch qualifizierte und spezialisierte Kräfte auf dem freien Arbeitsmarkt nur eingeschränkt finden lassen. Trotz interner Nachfolgeregelungen, "Knowledge Sharing" und Anreizsystemen könnte je nach Funktion bereits der Ausfall einer dieser Personen nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG haben.

RISIKEN IN ZUSAMMENHANG MIT UMWELTKATASTROPHEN (Z.B. CORONA-PANDEMIE)

Seit Beginn des Kalenderjahres 2020 sind wir von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Zwar konnte sich die Wirtschaft nach dem ersten Shutdown in 2020 und dem Einbruch der weltweiten Wirtschaftsleistung weitestgehend erholen, jedoch wirken sich aktuell Lieferengpässe, geringe Transportkapazitäten und die Sorge vor zunehmenden Neuinfektionen negativ auf den positiven Trend aus. Wir schließen daher weiterhin nicht aus, dass es im weiteren Verlauf der Pandemie zu einer negativen Beeinträchtigung unserer Umsatzentwicklung kommen kann, z.B. infolge eines Nachfragerückgangs seitens der Industriekunden, Krankenhäuser und Kliniken aufgrund einer Prioritätenverschiebung bei Neuinvestitionen. Des Weiteren könnten Zahlungsschwierigkeiten von Kunden zu Liquiditätsengpässen führen. Aktuell können wir kein negatives Zahlungsverhalten von Kunden feststellen. Auch in der eigenen Softwareentwicklung könnte es zu Verzögerungen kommen, infolge von Teilschließungen wegen erkrankter oder in Quarantäne befindlicher Mitarbeiter. Wir gehen aber weiterhin davon aus, dass diese möglichen Teilschließungen keine Auswirkungen auf die Entwicklung und den Verkauf unserer Produkte haben wird.. Um den Geschäftsbetrieb sicher zu stellen und die Auswirkungen der Pandemie auf unser Geschäft zu minimieren, halten wir an den bereits eingeleiteten Maßnahmen fest, wie z.B. erhöhte Hygiene- und Sicherheitsstandards, die Reduzierung physischer Kontakte, Vermeidung von Besuchen Dritter, Dienstreiserestriktionen, Ausdehnung der Homeoffice-Möglichkeiten sowie regelmäßige Treffen des Krisenteams unter der Leitung des Vorstands. Die Lage wird kontinuierlich beobachtet, um neue Entwicklungen schnell zu erkennen, potenzielle Auswirkungen zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Der Vorstand sieht, auch vor dem Hintergrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und der damit verbundenen Verlustübernahmeverpflichtung der Varex Imaging Deutschland AG sowie der Patronatserklärung der Varex Imaging Corporation, insgesamt nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risiken für die MMS AG.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf.

Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.

Die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ebenfalls durch die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems, die den Jahresabschluss der MMS AG wesentlich beeinflussen können.

Ziel des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Abschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahresabschluss und Lagebericht zu bewerten. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems in diesem Zusammenhang ist, durch Implementierung von entsprechenden Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahresabschluss und Lagebericht erstellt wird.

Die Gesellschaft verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in welchem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Transaktionen wird gewährleistet. Gesetzliche Normen und Rechnungslegungsvorschriften werden eingehalten und Änderungen der Gesetze und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresabschluss analysiert, aufgenommen und umgesetzt. Die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben zur Bilanzierung und Abschlusserstellung sowie angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch im Rechnungslegungsprozess der MeVis wichtige Kontrollprinzipien. Die identifizierten Risiken und entsprechend ergriffenen Maßnahmen werden in angemessenen Abständen aktualisiert und an das Management berichtet. Die Effektivität von internen Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung wird mindestens einmal jährlich vorwiegend im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses beurteilt.

PROGNOSEBERICHT

Das Geschäftsjahr 2020/2021 hat sich für MeVis besser entwickelt, als dies in der Prognose angenommen wurde: In der ursprünglichen Prognose sind wir aufgrund der geschäftlichen Einschätzung unserer Kunden von einem deutlichen Umsatzrückgang auf € 15,0 Mio. bis € 15,5 Mio. ausgegangen, wogegen der Umsatz im Geschäftsjahr 2020/2021 lediglich auf € 16,2 Mio. zurückgegangen ist. Die bessere Umsatzentwicklung gegenüber der Prognose resultiert im Wesentlichen daraus, dass der erwartete Umsatzrückgang mit Hologic, bedingt durch eine nochmalige Verzögerung ihres neuen Produktreleases, nicht wie erwartet eingetreten ist. Während sich die Umsätze aus dem Lizenzgeschäft entsprechend der Prognose entwickelt haben, haben sich die Umsätze aus dem Wartungsgeschäft entgegen der Prognose besser entwickelt als angenommen. Erfreulicherweise haben sich auch die Erlöse aus Entwicklungsdienstleistungen gegenüber der Prognose verbessert. Die Corona-Pandemie hatte auf das Geschäft der Gesellschaft nur geringe Auswirkungen.

Ein ähnliches Bild ergibt sich beim EBIT: Für diese Steuerungsgröße wurde ursprünglich für das Geschäftsjahr 2020/2021 ein Rückgang auf € 3,5 Mio. bis € 4,0 Mio. prognostiziert. Tatsächlich ist das EBIT auf € 4,6 Mio. zurückgegangen. Insbesondere die im Vergleich zur Prognose deutlich bessere Umsatzentwicklung sowie das verbesserte Ergebnis aus Währungskursdifferenzen haben zu einem über der Ursprungsprognose liegenden EBIT beigetragen.

Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wird nun mit einem zum Vorjahr stabilen Umsatz von € 16,0 Mio. bis € 16,5 Mio. gerechnet. Neben dem leichten Umsatzrückgang mit dem Kunden Hologic werden leicht steigende Umsatzerlöse im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen erwartet. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erwarten wir ebenfalls Stabilität im Bereich von € 4,0 Mio. bis € 4,5 Mio. Die prognostizierte Umsatzstabilität ist, bei einem voraussichtlich ausgeglichenen Ergebnis aus Währungskursdifferenzen, der wesentliche Treiber für die gleichbleibenden Aussichten des EBIT. Mögliche Auswirkungen der aktuellen Corona Pandemie haben bei der Budgeterstellung eine Rolle gespielt. Es ist sehr schwierig mögliche Auswirkungen zu bewerten. Auf der einen Seite wissen wir, dass Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) auf Grund aktuell anderer Prioritäten weniger Ressourcen für Investitionen zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite haben wir in den letzten 12 Monaten aber auch keinen durch die Corona Pandemie bedingten signifikanten Rückgang unseres Geschäfts feststellen können und insoweit auch keine spezifischen Corona Abschläge auf unser Budget vorgenommen.

Wie auch in der abgelaufenen Berichtsperiode wird der Vorstand seine Erwartungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2021/2022 auf der Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig überprüfen.

Bremen, den 19. Januar 2022

Marcus Kirchhoff Vorstand

BILANZ

zum 30. September 2021 (Vorjahr: zum 30. September 2020)

AKTIVA (ANGABEN IN €) 30.09.2021 30.09.2020
A.
I.
II.
III.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, ge
werbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol
chen Rechten und Werten
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.
Ausleihungen an verbundene Unternahmen
338,46
121.792,75
312.042,00
16.225.211,69
16.537.253,69
16.659.384,90
2.425,60
194.357,83
312.042,00
16.225.211,69
16.537.253,69
16.734.037,12
B.
I.
II.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
2.
Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
3.
Sonstige Vermögensgegenstände
Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten
2.271.865,82
526.847,70
354.254,52
3.152.968,04
7.621.040,17
10.774.008,21
2.747.149,74
3.899.106,31
408.593,06
6.804.849,11
3.953.630,76
11.008.479,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 100.202,83
27.533.595,94
48.328,36
27.790.845,35
PASSIVA (ANGABEN IN €) 30.09.2021 30.09.2020
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital 1.820.000,00 1.820.000,00
II. Kapitalrücklage 11.461.332,48 11.461.332,48
III. Gewinnrücklagen
1.
Gesetzliche Rücklage
5.000,00 5.000,00
2.
Andere Gewinnrücklagen
4.539.688,30 4.539.688,30
4.544.688,30 4.544.688,30
17.826.020,78 17.826.020,78
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver
pflichtungen 483.608,00 369.850,00
2. Steuerrückstellungen 254.344,75 170.000,00
3. Sonstige Rückstellungen 2.275.765,09 1.914.186,15
3.013.717,84 2.454.036,15
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 26.848,87 21.140,51
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 239.758,66 92.744,29
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 4.545.681,16 5.703.907,05
4. Sonstige Verbindlichkeiten 149.253,52 148.464,60
-davon aus Steuern € 110.332,84
(i. Vj. € 113.181,39)-
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
€ 30.433,26 (i. Vj. € 28.277,48 )-
4.961.542,21 5.966.256,45
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.732.315,11 1.544.531,97
27.533.595,94 27.790.845,35

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

für die Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 (Vorjahr: 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020)

ANGABEN IN € 2020/2021 2019/2020
1. Umsatzerlöse 16.213.998,72 17.130.932,85
2. Sonstige betriebliche Erträge
--davon aus Währungsumrechnung
€ 1.187.652,93 (i. Vj. € 742.286,26)--
1.403.117,47 960.494,67
3. Materialaufwand
a)
Aufwendungen für bezogene Waren
44.510,77 92.411,98
b)
Aufwendungen für bezogene Leistun
gen
392.339,40 533.800,59
436.850,17 626.212,57
4. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstüt
7.438.929,48 7.190.474,34
zung 1.414.929,41 1.361.950,28
5. --davon für Altersversorgung
€ 112.853,04 (i. Vj. € 84.511,48)--
Abschreibungen auf immaterielle Vermö
gensgegenstände des Anlagevermögens
8.853.858,89 8.552.424,62
und Sachanlagen 125.513,22 167.507,15
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
--davon aus Währungsumrechnung
€ 1.127.065,17 (i. Vj. € 1.108.094,39)--
3.721.182,89 3.240.413,11
7. Erträge aus Beteiligungen
--davon aus verbundenen Unternehmen
€ 0,00 (i. Vj. € 126.587,81)
0,00 126.587,81
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzan
lagevermögens
--davon aus verbundenen Unternehmen
€ 161.791,14 (i. Vj. € 174.653,66)--
161.791,14 174.653,66
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
--davon aus Aufzinsungen
€ 10.821,00 (i. Vj. € 11.728,00)--
10.821,00 11.728,00
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 85.000,00 90.476,49
11. Ergebnis nach Steuern 4.545.681,16 5.703.907,05
12. Auf Grund eines Gewinnabführungsver
trags abgeführter Gewinn
4.545.681,16 5.703.907,05
13. Jahresüberschuss 0,00 0,00

KAPITALFLUSSRECHNUNG

für die Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 (Vorjahr: 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020)

ANGABEN IN € 2020/2021 2019/2020
Jahresergebnis vor Gewinnabführung 4.545.681,16 5.703.907,05
+
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
125.513,22 167.507,15
+/
-
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
+/
464.569,94 213.826,55
-
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge
-180.413,12 200.634,85
Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und
-
Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- o
/+
der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
3.901.184,30 -2.619.056,00
Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
-
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investiti
/+
ons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
341.294,79 -228.712,54
+/
-
Zinsergebnis
-150.970,14 -162.925,66
-
Sonstige Beteiligungserträge
0,00 -126.587,81
+
Ertragsteueraufwand
85.000,00 90.476,49
-
Ertragsteuerzahlungen
-655,25 -349.211,84
=
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
9.131.204,90 2.889.858,24
-
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-50.861,00 -102.554,17
+
Erhaltene Zinsen
162.487,91 165.008,89
-
Erhaltene Dividenden
0,00 126.587,81
=
Cashflow aus Investitionstätigkeit
111.626,91 189.042,53
-
Gezahlte Zinsen
-54,00 0,00
Auszahlung an Gesellschafter (verbleibende Gewinnabfüh
-
rung)
-5.703.907,05 -1.570.939,48
=
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-5.703.961,05 -1.570.939,48
Zahlungswirksame Veränderung des
=
Finanzmittelfonds
3.538.870,76 1.507.961,29
+/
Wechselkursbedingte Änderungen des
-
Finanzmittelfonds
128.538,65 -154.581,44
Finanzmittelfonds am Anfang der
+
Periode
3.953.630,76 2.600.250,91
Finanzmittelfonds am Ende der
=
Periode
7.621.040,17 3.953.630,76

EIGENKAPITALSPIEGEL

für die Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 (Vorjahr: 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020)

Rücklagen
ANGABEN IN € Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Gewinn
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Jahresüber
schuss
Summe
Nach § 272
Abs. 2 Nr. 1 – 3 gesetzliche andere Gewinn
Stammaktien HGB Rücklage rücklagen
Stand 01.10.2019/
30.09.2020
1.820.000,00 11.461.332,48 5.000,00 4.539.688,30 0,00 17.826.020,78
Stand 01.10.2020/
30.09.2021 1.820.000,00 11.461.332,48 5.000,00 4.539.688,30 0,00 17.826.020,78

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die MeVis Medical Solutions AG hat ihren Sitz in Bremen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (HRB 23791 HB).

Der Jahresabschluss ist gemäß den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Beachtung des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.

Das Geschäftsjahr der MeVis Medical Solutions AG umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober eines jeden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Der vorliegende Jahresabschluss umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Den Abschreibungen auf erworbene Nutzungsrechte für zur Vermarktung bestimmte Software liegt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zu Grunde.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände zu Grunde:

Nutzungsdauer in Jahren
EDV-Geräte 3
Betriebsausstattung 3 - 10
Mietereinbauten 5 - 10

Geringwertige Anlagegegenstände und Standard-Software mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 werden innerhalb des Jahres der Anschaffung abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dieser wird nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren auf der Grundlage der jeweiligen Unternehmensplanung ermittelt. Die geplanten Einnahmenüberschüsse werden mit einem aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleiteten Kapitalisierungszinssatz abgeleitet. Soweit die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, wird dies über eine Zuschreibung berücksichtigt.

Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Pensionsrückstellungen werden mit dem Anwartschaftsbarwert oder mit dem höheren beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen, die kongruent zur Absicherung der Ansprüche der Pensionsberechtigten abgeschlossen sind, angesetzt. Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Buchwerte der Rückdeckungsversicherungen und Pensionsrückstellungen miteinander verrechnet.

Die Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, die zugrundeliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten entsprechen den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen sind mit dem Nennwert bewertet.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter Beachtung des Realisations- und Imparitätsprinzips für Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG" oder "Gesellschaft") ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

ANGABEN in T€ Anteil am
Kapital
Höhe des
Eigenkapitals
Jahres
ergebnis
1. MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft
mbH, Bremen, Deutschland
51,0 % 33 1
2. MeVis BreastCare GmbH & Co. KG,
Bremen, Deutschland
51,0 % 2.334 -305

Die in der Tabelle gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf den 30. September 2021.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 250 (i. Vj. T€ 250) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag T€ 2.545 (i. Vj. T€ 2.747) und betreffen im Wesentlichen Forderungen an die Kunden Hologic, Vital Images und Philips.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 64 (i. Vj. T€ 160) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der MBC KG sowie in Höhe von T€ 463 (i. Vj. T€ 3.739) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der Varex Imaging Deutschland AG und der Varex Imaging Corporation.

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 354 (i. Vj. T€ 409). Diese betreffen im Wesentlichen eine Mietkaution in Höhe von T€ 250 sowie Forderungen aus einem Förderprojekt in Höhe von T€ 88.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen eine Auszahlung für in Zukunft abrufbare Softwarelizenzen sowie eine Auszahlung für Miet- und Nebenkosten für den Monat Oktober 2021.

Steuern

Aufgrund der seit dem 1. Oktober 2017 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG fallen bei der MMS AG grundsätzlich keine Steuern mehr an. Die im aktuellen Berichtsjahr entstandenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 85 resultieren aus der Besteuerung der von der Varex Imaging Deutschland AG an die außenstehenden Aktionäre geleisteten Ausgleichszahlung bei der MMS AG gemäß § 16 KStG.

Latente Steuern entstehen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz, die bei ihrem Ausgleich in späteren Jahren zu Be- oder Entlastungen führen. Aktive latente Steuern entstehen auch aus berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft sind nach der handelsrechtlich erforderlichen formalen Betrachtungsweise die latenten Steuern nur bei der Organträgerin, der Varex Imaging Deutschland AG, zu berücksichtigen.

Eigenkapital

a) Grundkapital

Das Grundkapital der MMS AG beträgt T€ 1.820 (2019/2020: T€ 1.820). Es setzt sich aus 1.820.000 (2019/2020: 1.820.000) nennwertlosen Stück-Namensaktien zusammen, welche vollständig eingezahlt sind. Der rechnerische Wert jeder Stückaktie beträgt € 1.

b) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beläuft sich auf T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) und resultiert aus den ursprünglich im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft zugeflossenen, über die Erhöhung des Grundkapitals hinausgehenden Emissionserlösen, soweit sie nicht zum Ausgleich des Bilanzverlustes 2013 verwendet wurde, sowie aus der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft im Jahr 2015.

c) Gewinnrücklagen

Gemäß § 150 AktG wurde in 2006 eine gesetzliche Rücklage in Höhe von T€ 5 gebildet. Da die Summe der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage 10 % des Grundkapitals übersteigt, sind keine weiteren Zuführungen vorzunehmen.

d) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. Juni 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

e) Mitteilungen gemäß WpHG

Aufgrund der der MMS AG vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG ergaben sich bis zum Bilanzstichtag des Jahresabschlusses folgende meldepflichtige Beteiligungen bzw. Stimmrechtsanteile an der MMS AG:

1) Am 5. Januar 2017 hat uns die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Die Varex Imaging Investments BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Tochtergesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Die Varex Imaging International Holdings BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Enkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Die Varex Imaging Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Urenkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Varex Imaging Corporation, Varex Imaging International Holdings BV, Varex Imaging Investments BV, Varex Imaging Deutschland AG.

  • 2) Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Juni 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland am 6. Juni 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,51 % (das entspricht 100.277 Stimmrechten) betragen hat.
  • 3) Am 2. März 2021 hat uns die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A., Munsbach, Luxemburg (vor 2018: Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 25. Februar 2021 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,74 % (das entspricht 49.800 Stimmrechten) betragen hat.
  • 4) Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. November 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland am 1. November 2021 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 12,57 % (das entspricht 228.726 Stimmrechten) betragen hat.

Rückstellungen

a) Pensionsverpflichtungen

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen (T€ 903; i. Vj. T€ 781) wird zunächst nach Maßgabe der Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Die vertraglich vereinbarte Verzinsung von 4 % wird bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen wurde eine durchschnittliche Fluktuation von 1,5 % p.a. (i. Vj. 1,5 % p.a.) zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. zum Bilanzstichtag mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst (1,98 %; i. Vj. 2,42 %). Der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre beträgt 1,39 % (i. Vj. 1,71 %). Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt T€ 142 (i. Vj. T€ 151). Der Unterschiedsbetrag ist die Differenz aus den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 10-jährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag und den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 7-jährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag. In der Höhe des Unterschiedsbetrags besteht grundsätzlich eine Ausschüttungssperre. Der Unterschiedsbetrag ist in der Ergebnisabführung an die Varex Imaging Deutschland AG enthalten und hat folglich keiner Abführungssperre unterlegen.

Aufgrund der Regelungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Pensionsrückstellungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung (T€ 419; i. Vj. T€ 411) verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Dieser Wert entspricht zudem den unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten.

b) Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf T€ T€ 254 (i. Vj. T€ 170). Grundlage der Steuerrückstellungen sind die Steuererklärungen bzw. Steuerberechnungen der MMS AG der Jahre 2019 bis 2021.

c) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf T€ 2.276 (i. Vj. T€ 1.914). Von diesen entfallen im Wesentlichen T€ 574 (i. Vj. T€ 432) auf Bonusrückstellungen, T€ 459 (i. Vj. T€ 300) für die Abwehr einer Patentrechtsklage, T€ 385 (i. Vj. T€ 385) auf Rückstellungen für das 13. Gehalt, T€ 265 (i. Vj. T€ 276) auf Urlaubsund Überstundenrückstellungen, T€ 355 (i. Vj. T€ 595) auf ausstehende Rechnungen sowie T€ 151 (i. Vj. T€ 152) auf Garantierückstellungen.

Verbindlichkeiten

Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 147 und belaufen sich zum Stichtag auf T€ 240. Wie im Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die die laufende Verrechnung betrafen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 4.546 (i. Vj. T€ 5.704) betreffen die Gewinnabführung aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Varex Imaging Deutschland AG.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben am 30. September 2021 wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind bereits bezahlte, aber nicht realisierte Erlöskomponenten aus Mehrkomponentenverträgen abgegrenzt. Darüber hinaus werden vereinnahmte Zahlungen aus Wartungsverträgen abgegrenzt, soweit die entsprechende Wartungsleistung noch nicht erbracht wurde.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Erlösarten wie folgt:

ANGABEN IN T€ 2020/2021 2019/2020
Erlöse aus Wartung 5.521 6.230
Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen 4.848 5.286
Übrige 5.845 5.615
16.214 17.131

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020/2021 ihre Umsatzerlöse zum überwiegenden Teil in den USA (T€ 12.198; i. Vj. T€ 13.554) mit ihren Kunden Hologic, Varian, Varex, Vital Images und Philips. Dies betrifft sowohl die Erlöse aus dem Verkauf der Lizenzen als auch die Erlöse aus Wartung und übrige Leistungen. Dementsprechend wurden Umsatzerlöse in Europa in Höhe von T€ 4.016 (i. Vj. T€ 3.577) erwirtschaftet.

Die übrigen Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus der Weiterberechnung von Personalaufwendungen, Miete und Nebenkosten in Höhe von T€ 1.210 (i. Vj. T€ 1.198).

Die Umsatzerlöse sind teilweise mit Schätzungen behaftet, soweit eine finale Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen lediglich jährlich und nicht zum Bilanzstichtag erfolgt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr auf T€ 1.403 (i. Vj. T€ 960). Im Wesentlichen entfallen hiervon auf Kursdifferenzen T€ 1.188 (i. Vj. T€ 742). Die Kursdifferenzen sind darauf zurückzuführen, dass der überwiegende Anteil der Leistungen in US-Dollar abgerechnet wird und auch Liquidität in US-Dollar gehalten wird. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und dessen Unternehmenspolitik folgend, werden keine Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand beläuft sich in 2020/2021 auf T€ 8.854 (i. Vj. T€ 8.552). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtsjahr auf 104 Mitarbeiter (i. Vj. 108 Mitarbeiter). Davon entfällt 1 (i. Vj. 4) auf Aushilfen. In den durchschnittlichen Zahlen ist der Vorstand nicht enthalten. Es gab keine gewerblichen und einen leitenden Angestellten im aktuellen Geschäftsjahr (i. Vj.: gewerbliche: 0, leitende: 1).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum T€ 3.721 (i. Vj. T€ 3.240). Sie setzen sich zusammen aus Aufwendungen aus Kursdifferenzen von T€ 1.127 (i. Vj. T€ 1.108), Mietaufwendungen von T€ 461 (i. Vj. T€ 431), Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten von T€ 1.183 (i. Vj. T€ 516), Telefon-/Internetaufwendungen von T€ 155 (i. Vj. T€ 168), Fahrzeugkosten von T€ 155 (i. Vj. T€ 134) Betriebsaufwendungen (Energie, Reinigung, Instandhaltungen etc.) von T€ 155 (i. Vj. T€ 123) und auf Vertriebsaufwendungen von T€ 43 (i. Vj. T€ 112).

Die Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten enthalten Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung im Zusammenhang mit der Abwehr einer Patentrechtsklage in Höhe von insgesamt T€ 608.

Hinsichtlich der Aufwendungen aus Kursdifferenzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Sonstigen betrieblichen Erträgen.

Erträge aus Beteiligungen

Der Ausweis betrifft im Vorjahr mit T€ 127 in voller Höhe die im Gesellschafterversammlungsprotokoll vom Juli 2020 beschlossene und auf die MMS AG anteilig entfallene Ausschüttung der MBC KG. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde keine Ausschüttung beschlossen.

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft belaufen sich in 2020/2021 insgesamt auf T€ 162 (i. Vj. T€ 175) und betreffen ausschließlich Zinserträge aus einem festverzinslichen Darlehen an die Varex Imaging Deutschland AG.

Zinsaufwand

Der Zinsaufwand beläuft sich in 2020/2021 auf T€ 11 (i. Vj. T€ 12) und entfällt nahezu vollständig auf den Nettoaufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen nach Verrechnung mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von T€ 8 (i. Vj. T€ 8).

ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Der Finanzmittelfonds ist mit dem Posten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" identisch.

SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum 30. September 2021 auf T€ 945 (i. Vj. T€ 1.444). Hiervon entfallen auf Mietverträge T€ 789 (i. Vj. T€ 1.315) sowie auf Leasingverträge T€ 156 (i. Vj. T€ 129).

Bei den Mietverträgen handelt es sich ausschließlich um Mietverträge mit begrenzten Laufzeiten für Büroflächen. Die Leasingverträge betreffen Kraftfahrzeuge sowie Kopierstationen.

Im Geschäftsjahr 2020/2021 bestehende Leasingverhältnisse der MMS AG sind durchweg Operating-Leasingverhältnisse von PKW sowie Kopierstationen. Das wirtschaftliche Eigentum und damit das Verwertungsrisiko bei den gemieteten Vermögensgegenständen liegt beim jeweiligen Leasinggeber.

Die MMS AG hat sich in § 3 des Gesellschaftsvertrags der MBC KG verpflichtet, dem verbundenen Unternehmen bei einem die Einlagen übersteigenden Kapitalbedarf umgehend ein Darlehen bis zur Höhe von T€ 820 zu banküblichen Konditionen zu gewähren. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der MBC KG gehen wir jedoch nicht davon aus, dass die MBC KG zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität kurzfristig auf zusätzliche Darlehen angewiesen sein wird.

Die MMS AG ist teilweise vertraglich verpflichtet ihre Kunden freizustellen und schadlos zu halten von Kosten, die den Kunden im Zusammenhang mit Streitigkeiten, Klagen und Strafen betreffend die Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen Eigentumsrechten Dritter aus der Nutzung und dem Vertrieb von MeVis-Produkten entstehen. Da die MMS AG Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen ist, gehen wir derzeit nicht davon aus, dass es zu einer Inanspruchnahme der Verpflichtung der Gesellschaft kommt.

Beziehungen zu nahestehenden Personen

Die Gesellschaft führt mit nahestehenden Personen Transaktionen durch, die im Folgenden erläutert werden. Diese sind Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und werden wie unter fremden Dritten gehandhabt.

Zu den nahestehenden Personen und Unternehmen gehören die gemeinschaftlich geführten Unternehmen MBC KG und MBC GmbH, die Varex Imaging Deutschland AG und über diese die verbundenen Unternehmen des Varex-Konzerns sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat und deren nahen Angehörige.

Folgende Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft betreffen nahestehende Personen und Unternehmen:

ANGABEN IN TAUSEND € 2020/2021
Mutterunternehmen
Forderungen (aus Darlehensgewährung) 16.225
Verbindlichkeiten (aus Gewinnabführungsvertrag) 4.546
Erträge (i. W. Dienstleistungen und Zinserträge) 911
Aufwendungen (aus Gewinnabführungsvertrag) 4.612
Übrige Verbundene Unternehmen
Forderungen (aus Dienstleistungen) 527
Erträge (i. W. Dienstleistungen) 3.205

Angaben zur Vergütung der Organmitglieder sind im folgenden Abschnitt und detailliert im Lagebericht enthalten.

Informationen zu den Organen der Gesellschaft

Übersicht über die Besetzung des hauptberuflich für die Gesellschaft tätigen Vorstands und des Aufsichtsrats der MMS AG:

VORSTAND
Marcus Kirchhoff
Vorsitzender
Dassendorf
ab
1.3.2012
 Mitglied der Gesellschafterdelegation der
MeVis BreastCare GmbH & Co. KG
 Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG
(seit 20. Jan. 2017)
AUFSICHTSRAT
Kimberley E. Honeysett
Vorsitzende
Sandy, Utah, USA
ab
8.3.2017
 Senior Vice President, General Counsel und Corporate
Secretary bei der Varex Imaging Corporation
 Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch
land AG (20. Okt. 2016 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt.
2019)
 Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging Internati
onal AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016)
Shubham Maheshwari
Stellvertretender Vorsitzender
Jericho, New York, USA
ab
24.3.2021

Chief Finance Officer bei der Varex Imaging Corporation

Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch
land AG (seit 24. Mrz. 2021)

Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging Interna
tional AG, Schweiz (seit 19. Feb. 2021)
Sunny Sanyal
(Stellvertretender Vorsitzender
bis 24.3.2021), Sandy, Utah,
USA
ab
24.9.2020
 Chief Executive Officer bei der Varex Imaging Corpora
tion
 Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch
land AG (seit 27. Sept. 2020)
 Non-executive Board member der Medical Imaging Tech
nology Alliance (MITA)
Matthew C. Lowell
Los Altos, Kalifornien, USA
ab
8.3.2017
bis
24.3.2021
 Chief Finance Officer bei Alpha Teknova, Inc.
 Vice President, Finance - Treasury & Business Develop
ment bei der Varex Imaging Corporation (bis 31. Jan.
2021)
 Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutsch
land AG (20. Jan. 2017 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt.
2019 bis 24. Mrz. 2021)

Vergütung des Vorstands

Die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands sowie die Angabe der individuellen Vergütungen des Vorstands sind Bestandteil des Lageberichts.

Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus einer Person, Herrn Marcus Kirchhoff, der das Unternehmen als Alleinvorstand leitet. Sein Vertrag wurde im November 2020 verlängert bis März 2026.

Die Gesamtbezüge des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/2021 betragen T€ 307 (Vorjahr: T€ 303) und beinhalten fixe Vergütungsbestandteile inklusive der Nebenleistungen wie Zuschüsse zur Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie die Bemessung der Kfz-Nutzung.

Eine variable, erfolgsabhängige Vergütungskomponente wird von der Gesellschaft nicht gezahlt.

Vergütungen des Aufsichtsrats

Die Grundzüge des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat sowie die Angabe der individuellen Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats sind Bestandteil des Lageberichts.

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 beträgt T€ 0 (Vorjahr: T€ 0).

Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder bzw. ehemalige Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Honorare des Abschlussprüfers

01.10.2020- 01.10.2019-
Angaben in T€ 30.09.2021 30.09.2020
Abschlussprüfungen
(davon periodenfremd T€ 26, i. Vj. T€40) 135 218
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatung 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Summe 135 218

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und geben jährlich gemeinsame Entsprechenserklärungen gemäß § 161 AktG ab. Seit Abgabe der Entsprechenserklärung vom 9. September 2020 hat die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den in der Erklärung vom 9. September 2020 genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen. Für den Zeitraum ab dem 09. September 2021 erklärten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, dass die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 grundsätzlich entspricht bzw. entsprechen wird, sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die aktuelle Entsprechenserklärung datiert auf den 9. September 2021 und steht den Aktionären auf der Unternehmenswebseite der Gesellschaft als PDF zur Verfügung.

Ergebnisverwendung/Ausgleichszahlungen

Der Gewinn in Höhe von T€ 4.612 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

Die Varex Imaging Deutschland AG hat sich im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr EUR 1,13 (brutto) je Aktie.

Konzernzugehörigkeit

Die MMS AG gehört über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex Imaging Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, USA. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf und die MMS AG wird in diesen einbezogen. Der Konzernabschluss wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und ist am Sitz des Konzernmutterunternehmens erhältlich.

Da die MMS AG ausschließlich Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in einen Konzernabschluss einbezogen werden brauchen, ist sie nach § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft ergeben.

Bremen, den 19. Januar 2022

Marcus Kirchhoff Alleinvorstand

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

(Anlagenspiegel)

für die Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021

Anschaffungskosten
ANGABEN IN € 1.10.2020 Zugänge Abgänge 30.09.2021
I.
Immaterielle Vermögensge
genstände
Entgeltlich erworbene Kon
zessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Li
zenzen an solchen Rechten
und Werten
1.329.859,48 0,00 0,00 1.329.859,48
II.
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsaus
stattung
1.727.673,62 50.861,00 0,00 1.778.534,62
III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.
Ausleihungen an verbun
denen Unternehmen
312.042,00
16.225.211,69
16.537.253,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
312.042,00
16.225.211,69
16.537.253,69
19.594.786,79 50.861,00 0,00 19.645.647,79
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
1.10.2020 Zugänge Abgänge 30.09.2021 30.09.2021 30.09.2020
1.327.433,88 2.087,14 0,00 1.329.521,02 338,46 2.425,60
1.533.315,79 123.426,08 0,00 1.656.741,87 121.792,75 194.357,83
0,00 0,00 0,00 0,00 312.042,00 312.042,00
0,00 0,00 0,00 0,00 16.225.211,69 16.225.211,69
0,00 0,00 0,00 0,00 16.537.253,69 16.537.253,69
2.860.749,67 125.513,22 0,00 2.986.262,89 16.659.384,90 16.734.037,12

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)

"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

Bremen, den 19. Januar 2022

MeVis Medical Solutions AG

Marcus Kirchhoff Alleinvorstand

Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach §317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MeVis Medical Solutions AG, Bremen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-

APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

❶ Umsatzrealisierung

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

  • ① Sachverhalt und Problemstellung
  • ② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • ③ Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

❶ Umsatzrealisierung

① Die im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von T€ 16.214 betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen, Erlöse aus Wartung und übrige Erlöse. Dabei entfallen auf Hologic als wesentlichen Kunden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 8.346, wovon wiederum T€ 4.576 auf Erlöse aus Wartungsverträgen, T€ 3.670 auf Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen und T€ 100 auf sonstige Erlöse entfallen.

Die Wartungsverträge werden üblicherweise im Rahmen des Verkaufs von Neulizenzen, aber auch nachträglich als Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums geschlossen. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel 12 Monate, so dass von der Gesellschaft eine erfolgsneutrale Abgrenzung der monatlich, für die Vertragslaufzeit im Voraus vereinnahmten Beträge erfolgt, die wiederum entsprechend der Vertragslaufzeit erfolgswirksam aufgelöst werden. Für im Rahmen der Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums geschlossene Verträge erhält die Gesellschaft von Hologic monatliche Abschlagszahlungen.

Die Lizenzerlöse resultieren vornehmlich aus dem Verkauf von Neulizenzen. Darüber hinaus vereinnahmt die Gesellschaft allerdings noch Umsätze aus Lizenzupgrades bei bereits verkauften Lizenzen. Für diese Upgrades erhält die Gesellschaft von Hologic ebenfalls monatliche Abschlagszahlungen.

Auf der Basis einer von Hologic aufgestellten und mit der Gesellschaft abgestimmten Planung hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl von neu geschlossenen Verlängerungen von Wartungsverträgen und Lizenzupgrades zahlt Hologic monatlich Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die finale Abrechnung erfolgt jährlich, jeweils für die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres.

Infolgedessen liegen für die auf die Monate Mai bis September 2021 entfallenden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 574 keine finalen Abrechnungen vor. Diese Umsatzerlöse basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

② Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die getroffenen Einschätzungen und Annahmen auf Konsistenz und Stetigkeit hin überprüft. Im Rahmen von Befragungen der gesetzlichen Vertreter konnten keine Anzeichen festgestellt werden, dass die Einschätzungen und Annahmen ungeeignet sind, um die tatsächliche Erlösentwicklung korrekt darzustellen. Ferner haben wir die finalen Abrechnungen der vergangenen drei Abrechnungsperioden, die jeweils für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres vorgenommen wurden, kritisch gewürdigt und uns von der Verlässlichkeit der den Abschlagszahlungen zugrundeliegenden Planungen überzeugt. Die im Rahmen der finalen Abrechnungen festgestellten Abweichungen zwischen tatsächlichen Erlösen und Abschlagszahlungen bewegten sich dabei in einem angemessenen Rahmen. In Summe konnten wir durch die dargestellten und andere Prüfungshandlungen nachvollziehen, dass die Umsatzerlöse zutreffend abgebildet wurden.

③ Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-

gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei EA_MeVis Medical Solutions AG_30092021.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. März 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. August 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 als Abschlussprüfer der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Dräger.

Bremen, den 25. Januar 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Thomas Dräger ppa. Konstantin Kessler

DISCLAIMER

ZUKUNFTSBEZOGENE AUSSAGEN

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten der MeVis Medical Solutions AG bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der MeVis Medical Solutions AG weder beabsichtigt, noch übernimmt die MeVis Medical Solutions AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichtes anzupassen.

ABWEICHUNGEN AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN

Aus technischen Gründen (z.B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Finanzbericht enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.

Der Finanzbericht steht zum Download im Internet bereit unter: http://www.mevis.de/investor-relations/finanzberichte

FINANZKALENDER 2021/2022

Datum Veranstaltung

27. Januar 2022 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2020/2021
23. März 2022 Ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung, Bremen
30. Mai 2022 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2021/2022

MeVis Medical Solutions AG

Caroline-Herschel-Str. 1 28359 Bremen Deutschland

Tel. +49 421 22495 0 Fax +49 421 22495 999 [email protected]

www.mevis.de

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