Remuneration Information • Mar 24, 2022
Remuneration Information
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22 Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der va-Q-tec AG
23 Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Sonstiges Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Im nachfolgenden Vergütungsbericht werden die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der va-Q-tec AG im Geschäftsjahr 2021 beschrieben, wobei ehemaligen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung gewährt oder geschuldet wurde. Hierbei erläutert der Bericht detailliert und individualisiert die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Der Vergütungsbericht wurde gemeinsam durch den Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und richtet sich nach den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (§ 162 AktG) und entspricht damit den geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat ist eine klare, verständliche und transparente Berichterstattung sehr wichtig. Um die Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden auch die im Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt.
Eine detaillierte Beschreibung der Vergütungssysteme der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der va-Q-tec AG findet sich im Internet auf der IR-Seite im Bereich Corporate Governance.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich und geht der englischen Übersetzung des Dokuments vor.
Würzburg, den 23.03.2022
Dr. Joachim Kuhn Vorsitzender des Vorstands
Stefan Döhmen Finanzvorstand
Dr. Gerald Hommel Vorsitzender des Aufsichtsrats der va-Q-tec AG
Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der va-Q-tec AG wurde vom Aufsichtsrat – nach Vorbereitung durch den Präsidialausschuss – in Übereinstimmung mit §§87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG am 30.03.2021 beschlossen und von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 91,15 % des vertretenen Kapitals gebilligt. Dieses findet Anwendung auf alle Verträge des Vorstands der Gesellschaft, die nach dem 21. Mai 2021 abgeschlossen werden. Daneben gilt für bestehende Altverträge des Vorstands weiterhin das bisherige Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2019 gebilligt wurde ("bisheriges Vergütungssystem"). Somit kommen für das Berichtsjahr 2021 zwei Vergütungssysteme zur Anwendung (siehe Punkt 1.3).
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, das in §14 der Satzung geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,77 % des vertretenen Kapitals ebenfalls gebilligt. Damit wurde das am 14. August 2020 durch die Hauptversammlung beschlossene System ohne Veränderungen bestätigt.
Die laufenden Vorstandsdienstverträge der aktiven Vorstandsmitglieder wurden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zur Überprüfung der Vergütungshöhe per Aufsichtsratsbeschluss vom 14. Februar 2021 bzw. 9. April 2021 jeweils mit Wirkung zum 1. Juli 2021 angepasst und mit den Regelungen des neuen Vergütungssystems in Einklang gebracht. Die übrigen Regelungen der Vorstandsdienstverträge wurden nicht verändert. Dennoch gibt es keine materiellen, im Geschäftsjahr 2021 relevanten Abweichungen zwischen den auf Basis des bisherigen Vergütungssystems laufenden Vorstandsdienstverträgen und dem neu beschlossenen Vergütungssystem. So gibt es vor allem kein Indiz dafür, dass die in den Altverträgen nicht vereinbarten Malus-/Clawback-Regelungen oder eine festgelegte Maximalvergütung in irgendeiner Form zur Anwendung gekommen wären. Vorhandene Abweichungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, dargestellt und erläutert. Der Präsidialausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Gerald Hommel, die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Barbara Ooms-Gnauck sowie das Aufsichtsratsmitglied Dr. Eberhard Kroth angehören, überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um innerhalb des geltenden Rahmens ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket für die Vorstandsmitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit zuletzt im Zuge der Erarbeitung des aktuellen Vorstandsvergütungssystems überprüft und von den unabhängigen externen Vergütungsexperten der Kienbaum Consultants International GmbH analysieren lassen. Dabei wurde die Vergütung der va-Q-tec-Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der Börsennotierung sowie den Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiterzahl und Marktkapitalisierung vergleichbaren Unternehmen ("Peer-Group") gegenübergestellt. Im Ergebnis ist die Vergütung der va-Q-tec-Vorstandsmitglieder auch weiterhin marktüblich. Die Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung innerhalb der Gruppe erfolgt jährlich intern anhand der Entwicklung der Vorstandsvergütung im Vergleich zur Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises, definiert als die erste Managementebene unterhalb des Vorstands, und zur Entwicklung der Vergütung der Belegschaft insgesamt, definiert als Durchschnittsvergütung der Vollzeitbeschäftigten der Gruppe in Deutschland.
In Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Vergütungssystemen hat der Aufsichtsrat konkrete Zielvergütungen für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegt. Die Zielvergütungen beider Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr im Rahmen einer vertraglich vorgesehenen Überprüfung der Vergütungshöhe und -struktur zum 1. Juli 2021 angepasst. Für das Geschäftsjahr 2022 ist keine Anpassung der Zielvergütungen geplant. Ferner hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die Leistungskriterien in Bezug auf die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2021 festgelegt, sofern sich diese nicht bereits direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergeben. Diese Kriterien stehen im Einklang mit der Unternehmensstrategie und sind aus den strategischen Zielen und operativen Steuerungsgrößen abgeleitet.
Das gegenüber dem Vorjahr unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig wie in §14 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet.
In der Zusammensetzung des Vorstands der va-Q-tec AG gab es im Geschäftsjahr 2021 keine Veränderungen.
Herr Dr. Burkhard Wichert wurde mit Wirkung zum 21. Mai 2021 als unabhängiger Vertreter der Anteilseigner und Nachfolger des im Vorjahr verstorbenen Uwe Lamann in den Aufsichtsrat gewählt. Er verfügt über langjährige Branchenexpertise im Pharmabereich und speziell in den Bereichen Produktion, Qualität und Supply Chain Management und ergänzt damit die Kompetenz im Aufsichtsrat.
Mit Beschluss vom 24.03.2021 wurde Frau Dr. Barbara Ooms-Gnauck zur stellvertretenden Vorsitzenden des Präsidialausschusses gewählt. Gleichzeitig wurde Herr Uwe Krämer als stellvertretender Vorsitzender des Nominierungsausschusses gewählt.
In der Aufsichtsratssitzung vom 15.12.2021 legte Herr Dr. Eberhard Kroth sein Amt als Mitglied des Prüfungsausschusses nieder. Für ihn wurde Herr Dr. Burkhard Wichert als neues Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt.
Inmitten der andauernden Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Unsicherheiten und außergewöhnlichen Herausforderungen haben sowohl der Vorstand als auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit dazu beigetragen, das Geschäftsjahr 2021 in vielen Belangen zum erfolgreichsten Jahr seit dem Börsengang in 2016 zu machen. Das Unternehmen hat mit einem Rekordumsatz von 104,1 Mio. im Geschäftsjahr die Schwelle von 100 Mio. EUR klar überschritten.
2021 feierte die va-Q-tec ihr 20-jähriges Firmenjubiläum und konnte mit Stolz feststellen, dass sich das Unternehmen in diesem Zeitraum von einem Spin-off der Universität Würzburg und Startup zu einem Global Player im Bereich der TempChain-Transporte für pharmazeutische und Life Science-Produkte entwickelt hat. Die einzigartige Positionierung von va-Q-tec wurde 2021 mit dem ersten Platz des Financial Times TechChampion Award in der Kategorie Manufacturing eindrucksvoll unterstrichen.
Die im November 2021 erfolgreich durchgeführte Kapitalerhöhung stärkt die angesichts des starken Umsatz-Wachstums und der erhöhten Bilanzsumme in 2021 gesunkene Eigenkapitalquote und verbessert die Bilanz-Relationen. Gleichzeitig konnte die va-Q-tec mit der Lupus alpha Asset Management AG in diesem Zusammenhang einen weiteren renommierten, langfristig orientierten Investor hinzugewinnen.
Das Vergütungssystem soll die Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie die nachhaltige und langfristige Entwicklung der va-Q-tec AG fördern. Hierzu sollen die richtigen Anreize für die Steigerung des Ertrags- und Umsatzwachstums sowie weitere relevante strategische Themen, die auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens abzielen, gesetzt werden.
Da die Vergütung des Vorstands eng mit dem Erfolg des Unternehmens verknüpft ist, spiegelt sich der herausragende Erfolg im operativen Geschäft im Geschäftsjahr 2021 auch unmittelbar in der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder wider. Die trotz dieser hervorragenden operativen Leistung enttäuschende Entwicklung im Aktienkurs hat hingegen auch erhebliche Auswirkungen auf die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder. Gemäß dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz der starken Pay-for-Performance-Ausrichtung sollen besondere Leistungen angemessen honoriert werden und die Nichterreichung von Zielen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammen. Die Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus Festvergütung, Versorgungsentgelt bzw. betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen, Zielbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung (KVV) und Zielbetrag der langfristigen variablen Vergütung (LVV). Bei KVV und LVV handelt es sich um erfolgsabhängige Vergütungselemente; Ziel ist hier, den Leistungsgedanken des Vergütungssystems zu stärken. Der Anteil des Zielbetrags der LVV an der Zielgesamtvergütung übersteigt den des KVV. Damit wird sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt, und die Vergütungsstruktur somit insgesamt auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung ausgerichtet ist. In der Tabelle auf der folgenden Seite werden die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems sowie deren Ausgestaltung dargestellt. Die Bestandteile und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2021 werden im Folgenden im Detail erläutert.
| Feste Vergütungsbestandteile | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundvergütung | Nebenleistungen | Versorgungszusage | ||
| Strategiebezug | Sichert ein angemessenes Grundeinkommen, zur Gewin nung und Bindung qualifizierter Vorstandsmitglieder bei gleich zeitiger Vermeidung des Ein gehens von unangemessenen Risiken |
Gewährung marktüblicher Nebenleistungen und (teil weise) Übernahme von Kosten, die in unmittelbarem Zusam menhang mit der Vorstands tätigkeit stehen und diese fördern |
Aufbau und Absicherung einer adäquaten Altersversorgung als Teil einer wettbewerbs fähigen Vergütung |
|
| Spiegelt die Rolle, die Erfah rungen und den Verantwor tungsbereich im Vorstand sowie die Marktverhältnisse wider |
||||
| Ausgestaltung im | Feste vertraglich vereinbarte Vergütung, die in 12 Monats raten ausgezahlt wird |
Vertragliche Zusage zur (teil weisen) Übernahme von Kos ten bzw. geldwerten Vorteilen von Sachbezügen und Gewäh rung von weiteren Neben leistungen wie z.B. |
Einzahlung monatlicher Zuschüsse zur Altersversor gung durch Einzahlung eines hälftigen Arbeitgeberanteils in eine Unterstützungskasse |
|
| Vergütungssystem | Aufwendungen für die Bereitstellung eines Dienstwagens |
|||
| Zuschüsse zu Versicherungen | ||||
| Anwendung | Die jährliche Grundvergütung wurde in monatlichen Raten ausgezahlt. |
Übernahme der Sachbezüge und Nebenleistungen je nach in Anspruch genommenen Leistungen |
Jährliche Zahlung der Direkt versicherungsprämie für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Joachim Kuhn |
|
| für 2021 | Die monatlichen Einzahlungen von Stefan Döhmen in die Unterstützungskasse wurden hälftig bezuschusst. |
| Variable Vergütungsbestandteile (JVV) | ||
|---|---|---|
| Kurzfristige variable Vergütung (KVV) | Langfristige variable Vergütung (LVV) | |
| Setzt Anreize zur Erreichung der finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmensziele für das jeweilige Geschäftsjahr |
Setzt Anreize, den Unternehmenserfolg im Vergleich zum Wettbewerb langfristig und nachhaltig zu steigern |
|
| Strategiebezug | Berücksichtigt den geleisteten Beitrag zur operativen Umsetzung der Geschäftsstrategie und somit zur kontinuierlichen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens sowie die spezi fischen individuellen Herausforderungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds |
Verknüpft das Interesse der Vorstands mitglieder mit Aktionärinnen und Aktionären sowie Stakeholderinnen und Stakeholdern durch die Förderung einer attraktiven und nachhalti gen Wertschaffung sowie langfristiger Nach haltigkeitsziele |
| Jahresbonus basierend auf einem Zielbetrag | ||
| Performance-Korridor: 0 % bis 130 % vom Zielbetrag bis 30.06.2021, 0% bis 140% vom Zielbetrag ab 01.07.2021 |
Performance-Korridor: 0% bis 130% vom Zielbetrag bis 30.06.2021, 0% bis 140% vom Zielbetrag ab 01.07.2021 |
|
| Ausgestaltung im | Leistungskriterien: – bis 30.06.21: Finanzielle Unternehmens performance (3 gleichgewichtete Kennzahlen) |
Leistungskriterien: – Kurssteigerung der Aktie während eines einjährigen Betrachtungszeitraums |
| Vergütungssystem | – ab 01.07.21: ¾ Finanzielle Unternehmens performance (3 gleichgewichtete Kenn zahlen); ¼ individuelle Performance (2 – 4 gleichgewichtete Ziele) |
anschließende Aktienerwerbs- und vierjährige Aktienhalteverpflichtung |
| Auszahlung: in bar im darauffolgenden Jahr | ||
| Jährlicher Zielbetrag entspricht ca. 20% bis 37,5% der variablen Vergütung |
Jährlicher Zielbetrag entspricht ca. 62,5% bis 80% der variablen Vergütung |
|
| Anwendung für 2021 |
Leistungskriterien: – bis 30.06.21: – ab 01.07.21: ¹⁄₃ Ziel-Umsatz ¼ Ziel-Umsatz ¹⁄₃ Ziel-EBITDA ¼ Ziel-EBITDA ¹⁄₃ Ziel-EBT ¼ Ziel-EBT ¼ individuelle Ziele |
| Weitere wesentliche Bestandteile des Vergütungssystems | ||||
|---|---|---|---|---|
| Maximalvergütung | Malus und Clawback | Leistungen Tätigkeitsbeginn | ||
| Strategie bezug |
Vermeidung von unangemessen hohen Auszahlungen |
Verstärkt Anreize zur Einhal tung wesentlicher Pflicht- und Compliance-Grundsätze durch die Vermeidung von unangemes senem Verhalten und unange messenen Risiken |
Erstattung von verloren gegange nen Vergütungsleistungen bei dem Vorarbeitgeber zur Gewin nung qualifizierter Vorstandsmit glieder und Sicherung einer wett bewerbsfähigen Vergütung |
|
| Die Maximalvergütung pro Jahr ist begrenzt auf: |
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, bei einem schwerwiegenden |
Sofern bei einem neuen Vor standsmitglied Vergütungsleis |
||
| Ausge | Vorstandsvorsitzender: 1.000.000 EUR |
Pflicht- oder Compliance-Verstoß des Vorstandsmitglieds während des Bemessungszeitraums die |
tungen aus seiner Voranstellung aufgrund des Wechsels zur va-Q-tec AG verfallen (zum |
|
| staltung im Vergü tungs system |
Ordentliches Vorstandsmitglied: 650.000 EUR |
Brutto-Auszahlungsbeträge aus der KVV- und LVV-Komponente nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen teilweise zu reduzie ren oder vollständig zu streichen, soweit der Betrag noch nicht aus gezahlt ist (Malus), oder teilweise oder vollständig zurückzufordern (Clawback). |
Beispiel Zusagen langfristiger variabler Vergütung oder Versor gungszusagen), kann der Auf sichtsrat für das Eintrittsjahr des neuen Vorstandsmitglieds mit diesem einen Ausgleich in Form von Versorgungszusagen oder Barzahlungen vereinbaren. |
|
| Anwendung für 2021 |
Keine Anwendung im Geschäfts jahr 2021, aber Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden und des ordentlichen Vorstandsmit glieds lagen deutlich unter der jeweils festgelegten Maximal vergütung |
Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
| Leistungen Tätigkeitsbeendigung | Anrechnung von Nebentätigkeiten | |
|---|---|---|
| Strategie bezug |
Festsetzung einer Obergrenze für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit zur Ver meidung von unangemessen hohen Ausgleichszahlungen |
Anrechnung von Nebentätigkeiten zur Sicherstellung, dass weder der zeitliche Aufwand noch die für Nebentätigkeiten gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben für die va-Q-tec AG führen |
| Ausge staltung im |
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Organstellung und/oder des Dienstvertrages ohne wichtigen Grund wer den Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied ein schließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresver gütungen nicht überschreiten (AbfindungsCap). In jedem Fall sind die Zahlungen in der Höhe begrenzt auf die Höhe der Zahlungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied wäh rend der Restlaufzeit des Dienstvertrages erhalten hätte. |
Sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen oder Tätigkeiten in Verbänden oder Ehrenämtern übernehmen, erfolgt grundsätzlich keine separate Vergütung. Sollte ausnahmsweise eine Vergütung gewährt werden, wird diese auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds angerechnet. |
| Vergü tungs system |
Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vor standsmitglied zu vertretendem wichtigem Grunde hin beendet, besteht kein Anspruch auf Zahlung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr des Ausscheidens. Wird der Anstellungsvertrag auf eigenen Wunsch des Vorstands mitglieds beendet, kann die variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats entfallen. |
|
| Anwendung für 2021 |
Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Grundvergütung in Form eines Festgehalts, welches in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Dieses orientiert sich an der Erfahrung, den Aufgaben und dem Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds und den Marktverhältnissen. Die Grundvergütung sichert ein angemessenes Einkommen und trägt insoweit zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei, als sie darauf abzielt, das Eingehen unangemessener Risiken zu verhindern. Mit Wirkung ab 1.7.2021 wurde die jährliche Grundvergütung für den Vorstandsvorsitzenden von 260.000 EUR auf 320.000 EUR und für den Finanzvorstand von 200.000 EUR auf 220.000 EUR angepasst.
Zusätzlich werden den Vorstandsmitgliedern vertraglich festgelegte Nebenleistungen gewährt. Die Gesellschaft stellt jedem Vorstandsmitglied ein angemessenes Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Ferner werden Zuschüsse in Höhe des Arbeitgeberhöchstanteils der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer alternativen privaten Rentenversicherung gewährt. Für den Vorstandsvorsitzenden werden außerdem die Prämienzahlungen für eine Direktversicherung übernommen. Zielsetzung ist die Übernahme von Kosten und die berufsorientierte Absicherung der Vorstandsmitglieder.
Den Vorstandsmitgliedern wird die KVV als erfolgsabhängige Vergütung mit einjährigem Bemessungszeitraum gewährt.
Die kurzfristig variable Vergütungskomponente honoriert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag zur operativen Umsetzung der Geschäftsstrategie, wachstumsorientiert und dabei zugleich profitabel und effizient zu wirtschaften, und trägt dadurch auch zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Neben für die Gesellschaft wesentlichen wirtschaftlichen Erfolgskriterien, die Kennzahlen zur Messung des Unternehmenserfolgs umfassen, wird im Rahmen der KVV auch ein individuelles nicht-finanzielles Leistungskriterium herangezogen. Die KVV basiert zu drei Vierteln auf finanziellen Zielen des Unternehmens und zu einem Viertel auf der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds bei nicht-finanziellen Leistungskriterien.
Der Unternehmenserfolg misst die Performance der va-Q-tec-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr und setzt daher Anreize für den Vorstand, im Sinne der Geschäftsstrategie zu handeln. Die individuellen Ziele tragen den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Vorstands und den jeweiligen Herausforderungen Rechnung. Bis zur Anpassung der Vorstandsverträge zum 1.7.2021 basierte die KVV alleine auf drei gleichgewichteten finanziellen Kernsteuerungsgrößen der Gruppe – dem Umsatz, EBITDA und EBT. Individuelle, nicht-finanzielle Leistungskriterien waren bis dahin kein Bestandteil der erfolgsabhängigen Vergütung.
Die Auszahlung aus der KVV berechnet sich wie folgt:
Der Aufsichtsrat legt für die finanziellen Leistungskriterien Konzern-Umsatz, Konzern-EBITDA und Konzern-EBT jeweils die folgenden Werte fest:
Die Festlegung der konkreten Zielwerte bestimmt sich nach dem Marktumfeld sowie der Wettbewerbsentwicklung. Darüber hinaus können auch Entwicklungen in der Vergangenheit und an die Öffentlichkeit kommunizierte Daten bei der Ermittlung der Zielwerte berücksichtigt werden. Für die Kennzahl des Konzern-EBITDA ist das EBITDA, wie in der Konzern-Gewinn-Verlustrechnung berichtet, maßgeblich.
Den jeweiligen Werten der finanziellen Leistungskriterien (Minimalwert, Zielwert und Maximalwert) wird ein Faktor zugeordnet. Unterhalb des Minimalwerts beträgt der Faktor 0, es gibt also keine garantierte Mindestzielerreichung. Bei Erreichung des Zielwerts beträgt der Faktor 1,0 und bei Erreichung des Maximalwerts beträgt der Faktor 1,4 (bis 30.06.2021: 1,3). Die Faktoren zwischen dem Minimalwert und dem Zielwert und zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert.
| x Faktor (basierend auf der Zielerreichung 0–115%) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Unternehmensperformance (finanziell) |
Individuelle Performance (nicht-finanziell) |
|||||
| Zielbetrag in EUR |
Konzern Umsatz |
Konzern EBITDA |
Konzern EBT |
Förderung der Geschäfts strategie |
Nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft |
= Auszahlungsbetrag in EUR (Gesamt-Cap KVV : 140% des Zielbetrages der KVV) |
| Gewichtung ¾ | Gewichtung ¼ |
In Bezug auf die für das Geschäftsjahr 2021 maßgeblichen finanziellen Leistungskriterien hat der Aufsichtsrat nach Abschluss des Geschäftsjahres folgende Zielerreichungen festgestellt:
| Leistungs kriterium in TEUR |
Schwellenwert für 0% Ziel erreichung |
Zielwert für 100% Ziel erreichung |
Schwellenwert für max. Ergebnis Zielerreichung GJ 2021 |
Zielerreichung in% (KVV bis 30.06.2021) |
Zielerreichung in% (KVV ab 01.07.2021) |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 75.158 | 93.948 | 108.040 | 104.063 | 121,5% | 128,7% |
| EBITDA | 13.600 | 17.000 | 19.550 | 18.699 | 120,0% | 126,6% |
| EBT | 1.818 | 2.273 | 2.613 | 2.798 | 130,0% | 140,0% |
Die Aufnahme eines individuellen Leistungskriteriums ermöglicht es dem Aufsichtsrat, zusätzliche individuelle Anreize zur Erfüllung spezifischer Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und strategische Unternehmensentwicklung zu setzen.
Der Aufsichtsrat legt für das individuelle nichtfinanzielle Leistungskriterium, soweit dieses messbar ist, einen Minimalwert, einen Zielwert und einen Maximalwert fest. Den Werten wird ein Faktor zugeordnet. Bei Erreichung des Maximalwertes beträgt der Faktor 1,4. Ist das individuelle nicht-finanzielle Leistungskriterium nicht messbar, so bewertet der Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Gesamtleistung des Vorstandsmitglieds im Wege einer Gesamtschau der individuellen Leistung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen und legt den Grad der Zielerreichung fest.
Vergütungsbericht
| Ziel | Bewertungsrelevante Kriterien |
Erfolge 2021 | Zielerreichung 2021 |
|---|---|---|---|
| Dr. Joachim Kuhn | |||
| Effizienzsteigerung | Verbesserung der betrieblichen Strukturen und Abläufe an den Standorten Würzburg du Kölleda |
Erfolgreiche Weiterentwicklung und Umsetzung der Power 20+ Maß nahmen zur Effizienzsteigerung |
140,0% |
| Marktwachstumsstrategie | Aufbau weiterer Tochtergesell schaften und Entwicklung eines Internationalisierungskonzeptes |
Identifizierung zukünftiger Zielmärkte, sowie die Umsetzung der aktuell geplanten Internationalisierung |
140,0% |
| Produktionsstrategie | Maß der Antizipation der Kostenerwartungen der Kunden |
Verstärkte Vermarktung kosten effizienter Einweg-Transportsysteme vor dem Hintergrund steigender Luftfrachtkosten |
140,0% |
| gesamt | 140,0% | ||
| Stefan Döhmen | |||
| Finanzierungsmaßnahmen (Fremd- und Eigenkapital) |
Beschaffung Fremdkapital Beschaffung Eigenkapital |
Erfolgreiche Umsetzung aller im Vorstand und mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Kapitalmaßnahmen |
140,0% |
| Weiterentwicklung Berichtswesen |
Weiterentwicklung der Budgets und Startup Planungsinstrumente |
Aufbau des vertiefenden Berichts wesens über die Tochtergesellschaften |
140,0% |
| Beteiligungsmanagement | Weiterentwicklung der Struktu ren, Zuständigkeiten, Verant wortlichkeiten und Organisation der Tochtergesellschaften |
Ausbau des Regelwerkes, Handbuches zur verbesserten Steuerung und Integration der Tochtergesellschaften |
140,0% |
| gesamt | 140,0% |
Der Faktor der Zielerreichung multipliziert mit dem individuellen Zielbetrag ergibt rechnerisch den Brutto-Auszahlungsbetrag für das nicht-finanzielle Leistungskriterium.
Der gesamte Brutto-Auszahlungsbetrag aus der KVV errechnet sich aus der Addition der für jedes (finanzielle und nicht-finanzielle) Leistungskriterium einzeln festgestellten Auszahlungsbeträge.
Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich für den KVV damit die folgende Gesamtzielerreichung:
| KVV 2021 – Zielerreichung der finanziellen und nicht-finaziellen (individuellen) Leistungskriterien | ||||
|---|---|---|---|---|
| ----------------------------------------------------------------------------------------------------- | -- | -- | -- | -- |
| in EUR bzw. % | Ziel betrag |
Ziel errei chung Umsatz |
Ziel errei chung EBITDA |
Ziel errei chung EBT |
Ziel erreichung Individuelle Leistung |
Gesamt zielerrei chung |
Gewich tung |
Aus zahlungs betrag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Joachim Kuhn |
||||||||
| KKV bis 30.06.2021 |
45.000 | 121,5% | 120,0% | 130,0% | - | 123,8% | 50,0% | 27.864 |
| KKV ab 01.07.2021 |
80.000 | 128,7% | 126,7% | 140,0% | 140,0% | 133,8% | 50,0% | 53.536 |
| gesamt | 100,0% | 81.400 | ||||||
| Stefan Döhmen |
||||||||
| KKV bis 30.06.2021 |
35.000 | 121,5% | 120,0% | 130,0% | - | 123,8% | 50,0% | 21.672 |
| KKV ab 01.07.2021 |
40.000 | 128,7% | 126,7% | 140,0% | 140,0% | 133,8% | 50,0% | 26.768 |
| gesamt | 100,0% | 48.440 |
Die Beträge, die sich aus der obenstehenden Tabelle ergeben, werden im April 2022 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt (Performance-Zeitraum: Januar bis Dezember 2021, Zufluss: April 2022). Der KVV für das Geschäftsjahr 2021 wird demnach als "geschuldete Vergütung" des Geschäftsjahrs 2021 im Sinne von §162 Abs. 1 AktG betrachtet.
Die im Geschäftsjahr 2020 gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG umfasst dagegen den KKV für das Geschäftsjahr 2020, der im April 2021 ausgezahlt wurde.
Der KKV für das Geschäftsjahr 2020 basiert auf dem damals gültigen Vergütungssystem. Die Zielerreichung bemisst sich nach der Entwicklung der drei Kennzahlen Umsatz, EBITDA und EBT der Gruppe für das jeweilige Geschäftsjahr. Auch die Geschäftsentwicklung der va-Q-tec-Gruppe war im Geschäftsjahr 2020 von den Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigt. Dennoch wurde das Umsatzziel zu 85,5% erreicht und das EBITDA-Ziel zu 69,5%. Dementsprechend hat Dr. Joachim Kuhn im April eine Auszahlung in Höhe von 23.255 EUR für das Geschäftsjahr 2020 erhalten. Die Auszahlung für Stefan Döhmen betrug 18.087 EUR.
Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat per Beschluss vom 15.01.2022 die Kennzahlen für die finanzielle Unternehmensperformance festgelegt. Gleichzeitig wurden für jedes Vorstandsmitglied bis zu vier Ziele für die individuelle Performance beschlossen. Die finanzielle Unternehmensperformance bemisst, wie seit der Anpassung der Vorstandsvergütung ab dem 1.7.2021 im abgelaufenen Geschäftsjahr, weiterhin drei Viertel des Bonus und die individuelle Performance weiterhin ein Viertel des Bonus. Um wettbewerbsrelevante strategische Vorhaben ex-ante nicht preiszugeben, werden die konkreten Kennzahlen für die individuelle Performance und die konkrete Zielsetzung für die finanziellen Kennzahlen ex-post offengelegt und erläutert.
Um die Vergütung überwiegend am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten, nimmt die mehrjährige variable Vergütung als zweites erfolgsabhängiges Vergütungselement einen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung ein und ist im Verhältnis zur KVV überwiegend gewichtet. Die LVV wird in Form eines Auszahlungsbetrags auf Grundlage einer Zielerreichung nach einjährigem Betrachtungszeitraum und anschließender Aktienerwerbs- und vierjähriger Aktienhaltepflicht gewährt.
Leistungskriterium und damit maßgeblich für die Höhe des Auszahlungsbetrags ist die Kurssteigerung der Aktie der va-Q-tec AG während eines einjährigen Betrachtungszeitraums. Daran schließt sich eine Aktienerwerbs- und vierjährige Aktienhalteverpflichtung an. Damit fördert die LVV die Umsetzung der Geschäftsstrategie, da ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist, die sich insbesondere in der langfristigen Entwicklung des Börsenkurses der va-Q-tec AG widerspiegelt. Somit wird ein entsprechender Gleichlauf mit dem Vergütungssystem und dessen Anreizstruktur sichergestellt. Die Aktienerwerbs- und vierjährige Aktienhaltepflicht fördert ein nachhaltiges Wachstum und eine dauerhafte Wertschöpfung. Die LVV incentiviert dadurch eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Der Zielwert der Kurssteigerung wird in Abhängigkeit des zu erwartenden Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie der zukünftigen Ausrichtung der einzelnen Geschäftsfelder festgelegt.
Für jedes Geschäftsjahr wird den Vorstandsmitgliedern nach Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und der Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG ein Betrag in bar ausgezahlt ("Auszahlungsbetrag"). Leistungskriterium für die Höhe des Auszahlungsbetrags ist die Steigerung des Börsenkurses der Aktie der va-Q-tec AG. Über einen einjährigen Betrachtungszeitraum wird die Steigerung des Börsenkurses ermittelt. Maßgeblich ist der Vergleich des ungewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres mit dem ungewichteten durchschnittlichen Börsenkurs aus dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Der durchschnittliche Börsenkurs wird dabei dergestalt berechnet, dass die Schlusskurse der Börsenhandelstage vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres addiert und durch die Anzahl der Börsenhandelstage in diesem Zeitraum dividiert werden. "Schlusskurs" ist dabei, im Hinblick auf jeden einzelnen Börsenhandelstag, der im XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse in der Schlussauktion ermittelte Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, der letzte im fortlaufenden XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte Preis der Aktie der Gesellschaft. Sondereffekte, z.B. aufgrund von Kapitalerhöhungen oder Aktiensplits, werden herausgerechnet.
Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied den individuellen Zielbetrag der LVV fest. Die Zahlung des Auszahlungsbetrags setzt dem Grunde nach die Erreichung eines Schwellenwertes für die Steigerung des Börsenkurses in dem einjährigen Vergleichszeitraum voraus. Dem Prozentsatz der Steigerung des Börsenkurses wird ein Faktor zugeordnet. Der maximal zuzuordnende Faktor beträgt 1,4 (bis 30.06.2021: 1,3). Die Faktoren zwischen dem Schwellenwert für die Kurssteigerung dem maximal zuzuordnenden Faktor von 1,4 werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Vergütungsbericht
Zu Beginn des 1. Quartals des folgenden Geschäftsjahrs wird der Zielerreichungsgrad der Steigerung des Aktienkurses der va-Q-tec AG ermittelt. Zur Ermittlung der Höhe des Auszahlungsbetrags wird derindividuelle Zielbetrag mit dem der konkreten Zielerreichung zugeordneten Faktor multipliziert. Die Höhe des Brutto-Auszahlungsbetrags aus der LVV ist systemimmanent auf den Betrag begrenzt, der sich aufgrund der Multiplikation des individuellen Zielbetrags mit dem maximalen Faktor von 1,4 (bis 30.06.2021: 1,3) ergibt (Cap). Aus dem so ermittelten Brutto-Auszahlungsbetrag ergibt sich unter Vornahme der Abzüge von Steuern und Abgaben der Netto-Auszahlungsbetrag, der an das Vorstandsmitglied in bar ausgezahlt wird.
Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, in Höhe des Netto-Auszahlungsbetrages innerhalb von 90 Tagen nach seiner Auszahlung va-Q-tec-Aktien zu erwerben. Das Vorstandsmitglied ist sodann verpflichtet, eine Anzahl von va-Q-tec-Aktien, die der Anzahl der in Höhe des Netto-Auszahlungsbetrags erworbenen va-Q-tec-Aktien entspricht, für mindestens vier Jahre ab Erwerb der va-Q-tec-Aktien zu halten. Dies gilt auch bei einer Beendigung der Bestellung oder des Vorstandsdienstvertrages.
Der Auszahlungsbetrag aus der LVV-Komponente ist im Falle einer unterjährig beginnenden bzw. unterjährig endenden Vertragslaufzeit zeitanteilig geschuldet.
Der Aktienerwerb ist dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zu melden und nachzuweisen. Das Vorstandsmitglied hat dem Aufsichtsrat jährlich sowie auf dessen Verlangen einen aktuellen Depotauszug über den Aktienbestand vorzulegen. Beim Erwerb von va-Q-tec Aktien mit Mitteln der LVV und bei einer späteren Veräußerung der Aktien hat das Vorstandsmitglied alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Meldepflichten, insbesondere aus der Marktmissbrauchs-Verordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, zu beachten.
In Bezug auf das für das Geschäftsjahr 2021 maßgebliche Leistungskriterium hat der Aufsichtsrat nach Abschluss des Geschäftsjahres folgende Zielerreichung festgestellt:
| Leistungs kriterium |
Schwellenwert Zielwert für für 0% Ziel 100% Ziel erreichung erreichung |
Schwellenwert für 140% Ergebnis Zielerreichung GJ 2021 |
Zielerreichung in % (LVV bis 30.06.2021) |
Zielerreichung in % (LVV ab 01.07.2021) |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktienkurs entwicklung 2021 vs. 2020 |
34,50 EUR | 36,20 EUR | 37,80 EUR | 27,20 EUR | 0,0% | 0,0% |
Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich für die LVV damit die folgende Zielerreichung:
Aufgrund des im Zusammenhang mit den ersten Impfstoffzulassungen und -distributionen im Q4 2020 sehr stark gestiegenen Aktienkurses und eines im Q4 2021 im Vergleich zum Gesamtjahr niedrigen durchschnittlichen Aktienkurses wurde der Schwellenwert für die Zielerreichung > 0% für das Geschäftsjahr 2021 nicht erreicht und entsprechend den Vorständen keine langfristige variable Vergütung für diesen Zeitraum gewährt.
Die im Geschäftsjahr 2020 gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG umfasst dagegen die LVV für das Geschäftsjahr 2020, die im April 2021 ausgezahlt wurde. Die von den Vorständen für die im April 2021 ausgezahlte LVV in Höhe des Netto-Auszahlungsbetrags der LVV erworbenen Aktien unterliegen einer Haltefrist von vier Jahren. Demnach können die Vorstände ab Mai 2025 frei über die reservierten Aktien im Wert von 62 TEUR (Dr. Kuhn) bzw. 39 TEUR (Herr Döhmen) verfügen.
Zur Vermeidung von unangemessen hohen Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat die Vorstandsvergütung in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum einen sind für die erfolgsabhängigen Bestandteile jeweils Höchstgrenzen festgelegt, die sich im aktuellen Vergütungssystem sowohl für die KVV als auch für die LVV auf je 140% des Zielbetrags belaufen. Für die bis zum 30.06.2021 zugesagten erfolgsabhängigen Vergütungen lag die maximale Auszahlung dagegen bei 130% des Zielbetrags für die kurz- und langfristige variable Vergütung. Diese Höchstgrenzen wurden in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütungen in allen Fällen eingehalten, wie den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen ist:
Einhaltung der Maximalvergütungen bei der im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder
| Dr. Joachim Kuhn | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | Zielvergütung | Maximale Vergütung |
Auszahlung annualisiert |
Zeitanteil im Geschäftsjahr |
zeitanteilige Auszahlung |
|||
| Kurzfristige variable Vergütung (KVV) |
||||||||
| bis 30.06.2021 | 45.000 | 58.500 | 55.728 | 50% | 27.864 | |||
| ab 01.07.2021 | 80.000 | 112.000 | 107.072 | 50% | 53.536 | |||
| gesamt | 81.400 | |||||||
| Mehrjährige variable Vergütung (LVV) |
||||||||
| bis 30.06.2021 | 95.000 | 123.500 | 0 | 50% | 0 | |||
| ab 01.07.2021 | 200.000 | 280.000 | 0 | 50% | 0 | |||
| gesamt | 0 |
| Stefan Döhmen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | Zielvergütung | Maximale Vergütung |
Auszahlung annualisiert |
Zeitanteil im Geschäftsjahr |
zeitanteilige Auszahlung |
|||
| Kurzfristige variable Vergütung (KVV) |
||||||||
| bis 30.06.2021 | 35.000 | 45.500 | 43.344 | 50% | 21.672 | |||
| ab 01.07.2021 | 40.000 | 56.000 | 53.536 | 50% | 26.768 | |||
| gesamt | 48.440 | |||||||
| Mehrjährige variable Vergütung (LVV) |
||||||||
| bis 30.06.2021 | 60.000 | 78.000 | 0 | 50% | 0 | |||
| ab 01.07.2021 | 100.000 | 140.000 | 0 | 50% | 0 | |||
| gesamt | 0 |
Zum anderen hat der Aufsichtsrat gemäß §87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, die den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung (bestehend aus Jahresfestvergütung, Versorgungsentgelt bzw. Altersversorgung, Nebenleistungen, Auszahlung aus KVV und LVV) beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die Maximalvergütung auf 1.000.000 EUR, für den Finanzvorstand auf 650.000 EUR. Auch diese wurde in allen Fällen von den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitgliedern eingehalten.
Ein Anreiz zur Einhaltung wesentlicher Pflicht- und Compliance-Grundsätze und zur Vermeidung von Fehlverhalten soll durch die Berechtigung des Aufsichtsrats, bei einem schwerwiegenden Pflicht- oder Compliance-Verstoß des Vorstandsmitglieds während des Bemessungszeitraums die Brutto-Auszahlungsbeträge aus der KVV- und LVV-Komponente nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen teilweise zu reduzieren oder vollständig zu streichen, soweit der Betrag noch nicht ausgezahlt ist (Malus), oder teilweise oder vollständig zurückzufordern (Clawback), gegeben werden.
Eine Bonus-/Malus-Regelung ist in den bestehenden Vorstandsverträgen mit der Einführung zum 01.07.2021 enthalten. Nach aktuellem Ermessen gab es jedoch auch keinen Anlass für den Aufsichtsrat von der Möglichkeit im Geschäftsjahr 2021 Gebrauch zu machen. Dies galt jedoch auch für den Zeitraum vor dem 01.07.2021.
Sofern bei einem neuen Vorstandsmitglied Vergütungsleistungen aus seiner Voranstellung aufgrund des Wechsels zur va-Q-tec AG verfallen (zum Beispiel Zusagen langfristiger variabler Vergütung oder Versorgungszusagen), kann der Aufsichtsrat für das Eintrittsjahr des neuen Vorstandsmitglieds mit diesem einen Ausgleich in Form von Versorgungszusagen oder Barzahlungen vereinbaren.
Da die beiden Vorstände der va-Q-tec AG bereits seit mehreren Jahren bestellt sind, fand diese Regelung im Geschäftsjahr 2021 keine Anwendung.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Organstellung und/oder des Dienstvertrages ohne wichtigen Grund überschreiten vertragsgemäß Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht (Abfindungs-Cap). In jedem Fall sind die Zahlungen in der Höhe begrenzt auf die Höhe der Zahlungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied während der Restlaufzeit des Dienstvertrages erhalten hätte. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretendem wichtigem Grunde hin beendet, besteht kein Anspruch auf Zahlung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr des Ausscheidens. Wird der Anstellungsvertrag auf eigenen Wunsch des Vorstandsmitglieds beendet, kann die variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats entfallen.
Da die Organstellung der beiden Vorstände und/oder ihre Dienstverträge im Geschäftsjahr 2021 weder vom Unternehmen noch von einem Vorstandsmitglied vorzeitig beendet wurden, fand diese Regelung im Geschäftsjahr 2021 keine Anwendung.
Weder der zeitliche Aufwand noch die für Nebentätigkeiten gewährte Vergütung sollen zu einem Konflikt mit den Aufgaben für die va-Q-tec AG führen. Aus diesem Grund erfolgt grundsätzlich keine separate Vergütung, sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen oder Tätigkeiten in Verbänden oder Ehrenämtern übernehmen. Sollte ausnahmsweise eine Vergütung gewährt werden, ist diese laut Vertrag auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds anzurechnen.
Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.
Die folgende Tabelle stellt die jeweilige Zielvergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 dar. Diese umfasst die für das Geschäftsjahr zugesagte Zielvergütung, die im Falle einer Zielerreichung von 100% gewährt wird, ergänzt um die Angaben der individuell erreichbaren Minimalund Maximalvergütungen. Darüber hinaus wird zusätzlich als Ist-Vergütung die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr angegeben. Diese Ist-Vergütung umfasst die im Geschäftsjahr ausbezahlte Festvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, das für das Geschäftsjahr geschuldete Versorgungsentgelt, die für das Geschäftsjahr 2021 erdienten KVV-Beträge und die für das Geschäftsjahr 2021 erdienten LVV-Beträge.
| Dr. Joachim Kuhn Vorstandsvorsitzender |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2021 (Ziel) | 2021 (Min) | 2021 (Max) | gewährt und geschuldet |
||||
| Verein barungs wirkung |
bis 30.06. | ab 1.7. | bis 30.06. | ab 1.7. | bis 30.06. | ab 1.7. | 1.1. – 31.12. |
|
| Festver gütung (p.a.) |
260.000 | 320.000 | 260.000 | 320.000 | 260.000 | 320.000 | 290.000 | |
| Erfolgs unabhängige Vergütung |
Neben leistun gen (p.a.) |
12.843 | 12.843 | 12.843 | 12.843 | 12.843 | 12.843 | 12.843 |
| Versor gungs entgelt (p.a.) |
8.676 | 8.676 | 8.676 | 8.676 | 8.676 | 8.676 | 8.676 | |
| Summe | 281.519 | 341.519 | 281.519 | 341.519 | 281.519 | 341.519 | 311.519 | |
| Kurzfristige variable Vergütung |
KVV 2021 | 45.000 | 80.000 | 0 | 0 | 61.500 | 112.000 | 81.400 |
| Mehrjährige variable Vergütung |
LVV 2021 | 95.000 | 200.000 | 0 | 0 | 123.500 | 280.000 | 0 |
| Summe | 140.000 | 280.000 | 0 | 0 | 185.000 | 392.000 | 81.400 | |
| Gesamt vergütung |
421.519 | 621.519 | 281.519 | 341.519 | 466.519 | 733.519 | 392.919 |
| Stefan Döhmen Finanzvorstand |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 2021 (Ziel) | 2021 (Min) | 2021 (Max) | gewährt und geschuldet |
||||
| Verein barungs wirkung |
bis 30.06. | ab 1.7. | bis 30.06. | ab 1.7. | bis 30.06. | ab 1.7. | 1.1. – 31.12. |
|
| Festver gütung (p.a.) |
200.000 | 220.000 | 200.000 | 220.000 | 200.000 | 220.000 | 210.000 | |
| Erfolgs unabhängige Vergütung |
Neben leistun gen (p.a.) |
10.160 | 10.160 | 10.160 | 10.160 | 10.160 | 10.160 | 10.160 |
| Versor gungs entgelt (p.a.) |
7.962 | 7.962 | 7.962 | 7.962 | 7.962 | 7.962 | 7.962 | |
| Summe | 218.122 | 238.122 | 218.122 | 238.122 | 218.122 | 238.122 | 228.122 | |
| Kurzfristige variable Vergütung |
KVV 2021 | 35.000 | 40.000 | 0 | 0 | 47.833 | 56.000 | 48.440 |
| Mehrjährige variable Vergütung |
LVV 2021 | 60.000 | 100.000 | 0 | 0 | 78.000 | 140.000 | 0 |
| Summe | 95.000 | 140.000 | 0 | 0 | 125.833 | 196.000 | 48.440 | |
| Gesamt vergütung |
313.122 | 378.122 | 218.122 | 238.122 | 343.955 | 434.122 | 276.562 |
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Demnach enthält die Tabelle alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr tatsächlich zugeflossen sind ("gewährte Vergütung"), bzw. alle rechtlich entstandenen, aber bislang nicht zugeflossenen Vergütungen ("geschuldete Vergütung").
Die ausgewiesenen Beträge aus der kurzfristig variablen Vergütung (KVV) entsprechen den Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr, da die zugrunde liegende Leistung bis zum Geschäftsjahresende am 31. Dezember 2021 gänzlich erbracht und der KVV damit vollständig erdient wurde (Performance-Zeitraum: Januar bis Dezember 2021, Zufluss: April 2022). Der KVV für das Geschäftsjahr 2021 wird demnach als "geschuldete Vergütung" betrachtet.
Die ausgewiesenen Beträge aus der langfristigen variablen Vergütung (LVV) werden ebenfalls als "geschuldete Vergütung" dargestellt, da auch hier die Kriterien bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 bis auf den Erwerb und die Haltefrist gänzlich feststehen und der Bonus damit vollständig erdient wurde. Der LVV für das Geschäftsjahr 2021 (bzw. das Vorjahr) wird demnach ebenfalls als "geschuldete Vergütung" betrachtet.
Diese Darstellung ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung zwischen Vergütung und Unternehmensperformance während des Geschäftsjahres (gemäß §162 Abs. 1 Satz 1 AktG Pay-for-Performance) sicher.
| Dr. Joachim Kuhn Vorstandsvorsitzender |
Stefan Döhmen Finanzvorstand |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | ||||||
| in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % | ||
| Erfolgs unabhängige Vergütung |
Festver gütung |
290.000 | 74% | 260.000 | 61% | 210.000 | 76% | 200.000 | 64% |
| Neben leistungen |
12.843 | 3% | 4.800 | 1% | 10.160 | 4% | 5.161 | 2% | |
| Versorgungs entgelt |
8.676 | 2% | 8.452 | 2% | 7.962 | 3% | 7.700 | 2% | |
| Summe | 311.519 | 79% | 273.252 | 64% | 228.122 | 82% | 212.861 | 68% | |
| Kurzfristige variable Vergütung |
KVV | 81.400 | 21% | 23.255 | 5% | 48.440 | 18% | 18.087 | 6% |
| Mehrjährige variable Vergütung |
LVV | 0 | 0% | 128.748 | 30% | 0 | 0% | 80.210 | 26% |
| Summe | 81.400 | 21% | 152.003 | 36% | 48.440 | 18% | 98.297 | 32% | |
| Gesamt vergütung |
392.919 | 100% | 425.255 | 100% | 276.562 | 100% | 311.158 | 100% |
Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Dies entspricht der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Hierbei wird, wie von G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist, erhält eine monatliche Festvergütung von 2.200,00 EUR der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-fache, also eine monatliche Festvergütung von 4.400,00 EUR und der stellvertretende Vorsitzende das 1,5-fache, also eine monatliche Festvergütung von 3.300,00 EUR. Sollte ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein, erhöht sich seine monatliche Festvergütung auf 3.300,00 EUR. Sollte ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender eines anderen Ausschusses als des Prüfungsausschusses sein, erhöht sich seine monatliche Festvergütung auf 2.750,00 EUR. Ist ein Mitglied des Aufsichtsrats, das nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist, Vorsitzender von mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats, erhält es die Erhöhung der Festvergütung nur für einen Ausschuss und zwar den, bei dem sich die höchste Vergütung für das Aufsichtsratsmitglied ergibt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils eines Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Entsprechendes gilt für die Funktionen als Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender eines Ausschusses des Aufsichtsrats. Die Vergütung wird nach Ablauf eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats zudem die in Wahrnehmung ihres Mandats angefallenen notwendigen Auslagen sowie die gegebenenfalls auf die Auslagen und die Vergütung zu entrichtende Umsatzsteuer.
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr bzw. im Vorjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile dar. Gemäß Aufsichtsratsvergütungssystem ist die Vergütung monatlich fällig. Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2021 handelt es sich demzufolge um die im Geschäftsjahr ausbezahlte bzw. zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 für das Geschäftsjahr 2021 abgerechnete und demnach für 2021 geschuldete Vergütung.
| in EUR | Vergütung | Spesen | AR Vergütung gesamt |
Beratung | Gesamt vergütung |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Gerald Hommel | 2021 | 52.800 | 2.314 | 55.114 | 0 | 55.114 |
| 2020 | 41.300 | 2.122 | 43.422 | 0 | 43.422 | |
| Herr Uwe Lamann (bis 23.07.2020) | 2021 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2020 | 12.600 | 208 | 12.808 | 0 | 12.808 | |
| Winfried Klar | 2021 | 39.600 | 5.301 | 44.901 | 9.872 | 54.773 |
| 2020 | 32.100 | 4.991 | 37.091 | 25.380 | 62.471 | |
| Dr. Eberhard Kroth | 2021 | 26.400 | 1.786 | 28.186 | 25.486 | 53.672 |
| 2020 | 22.900 | 1.182 | 24.082 | 18.793 | 42.875 | |
| Frau Dr. Barbara Oohms-Gnauck | 2021 | 39.600 | 4.769 | 44.369 | 44.369 | |
| 2020 | 22.800 | 1.932 | 24.732 | 0 | 24.732 | |
| Herr Uwe Krämer | 2021 | 26.400 | 263 | 26.663 | 26.663 | |
| 2020 | 18.400 | 0 | 18.400 | 0 | 18.400 | |
| Dr. Burkhard Wichert (seit 21.05.2021) | 2021 | 17.600 | 3.517 | 21.117 | 21.117 | |
| 2020 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 2021 | 202.400 | 17.950 | 220.350 | 35.358 | 255.708 |
| 2020 | 150.100 | 10.434 | 160.534 | 44.173 | 204.707 |
Mit den Aufsichtsratsmitgliedern Winfried Klar und Dr. Eberhard Kroth hat der Vorstand Beratungsverträge abgeschlossen, um ihre Expertise für das Unternehmen bei der Implementierung und Überwachung von Kostenreduzierungsmaßnahmen bzw. bei Finanzierungsfragen und dem Ausbau eines Beteiligungsmanagements nutzen zu können. Der Aufsichtsrat hat die Verträge geprüft und festgestellt, dass es sich um Leistungen außerhalb der Aufsichtsratstätigkeit handelt, die die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und ihrer Entscheidungen nicht beeinträchtigen. Daraufhin hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu den Beratungsverträgen erteilt.
Die folgende Übersicht stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aller Unternehmen der Gruppe in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird. Die interne Vergleichsgruppe wird bewusst auf Deutschland beschränkt, zum einen wegen des externen Vergleichs der va-Q-tec Vorstandsvergütung mit der anderer deutscher Aktiengesellschaften und zum anderen, weil hier die meisten Mitarbeiter beschäftigt sind.
| 2021 | Verände rung in % |
2020 | Verände rung in % |
2019 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ertragskennzahlen | |||||
| Vergleichbare Konzernumsätze (in TEUR) 1 |
104.063 | 44,3% | 72.106 | 11,5% | 64.667 |
| Vergleichbares EBITDA der Gruppe (in TEUR) 2 |
18.699 | 64% | 11.399 | 17,8% | 9.673 |
| Konzernergebnis (in TEUR) |
2.162 | n.a. | –1.435 | –44,1% | –2.566 |
| Arbeitnehmervergütung | |||||
| Durchschn. Vergütung in D. | 42.817 | 8,3% | 39.551 | 4,1% | 37.979 |
| Vorstandsvergütung | |||||
| Dr. Joachim Kuhn | 392.919 | –7,5% | 424.863 | 5,9% | 401.267 |
| Stefan Döhmen | 276.562 | –11,1% | 311.158 | 20,5% | 258.184 |
| Aufsichtsratsvergütung | |||||
| Amtierende Aufsichtsratsmitglieder | |||||
| Dr. Gerald Hommel | 55.114 | 26,9% | 43.422 | 13,6% | 38.231 |
| Dr. Barbara Oohms-Gnauck | 44.369 | 79,4% | 24.732 | 8,0% | 22.900 |
| Winfried Klar | 44.901 | 21,1% | 37.091 | 8,9% | 34.073 |
| Dr. Eberhard Kroth | 28.186 | 17,0% | 24.082 | 31,5% | 18.310 |
| Uwe Krämer | 26.663 | 44,9% | 18.400 | 26,3% | 14.573 |
| Dr. Burkhard Wichert 3 | 21.117 | 0 | 0 | ||
| Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder | |||||
| Uwe Lamann 4 | 0 | –100,0% | 12.808 | –55,5% | 28.768 |
1 Die Umsätze entsprechen den konsolidierten Umsatzerlösen, wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet.
3 Da Dr. Burkhard Wichert zum 21.05.2021 in den Aufsichtsrat bestellt wurde, ist seine Vergütung entsprechend anteilig.
2 Das EBITDA entspricht dem Konzern-EBITDA, wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet.
4 Die Vergütung von Herrn Uwe Lamann in 2020 ist anteilig, weil er unterjährig verstorben ist.
Die enthaltenen Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bilden die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung für ihre Tätigkeit in den jeweiligen Gremien im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ab.
Die Ertragsentwicklung wird anhand der Entwicklung des Umsatzes und des EBITDA der va-Q-tec Gruppe dargestellt. Diese Kennzahlen sind als wesentliche Steuerungsgrößen auch Grundlage der finanziellen Ziele der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands und bestimmen damit maßgeblich die Höhe der Vorstandsvergütung.
Die tatsächlich gewährte und geschuldete Vergütung des Vorstands sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann von Jahr zu Jahr schwanken, abhängig von der tatsächlichen Bonus-Auszahlung in einem Jahr.
Die va-Q-tec AG unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Aufsichtsratsund Vorstandsmitglieder der va-Q-tec AG und für Organmitglieder und Mitarbeiter der va-Q-tec-Gruppe. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police ist für die Mitglieder des Vorstands ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Police ebenfalls ein Selbstbehalt festgelegt.
An die va-Q-tec AG, Würzburg
Wir haben den Vergütungsbericht der va-Q-tec AG, Würzburg für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870(08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Nürnberg, den 28. März 2022
Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Fehlauer Rattler Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Alfred-Nobel-Str. 33 97080 Würzburg Germany
Tel.: +49 931 35942–0 Fax: +49 931 35942–10
E-Mail: [email protected] www.va-Q-tec.com
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