Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 30, 2022
Annual / Quarterly Financial Statement
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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
APONTIS PHARMA AG (vormals: PP Pharma HoldCo GmbH) Monheim am Rhein
| Bilanz zum 31. Dezember 2021 | Anlage 1 |
|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 |
Anlage 2 |
| Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 |
Anlage 3 |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | Anlage 4 |
zum 31. Dezember 2021
| Stand am 31.12.2021 EUR |
Stand am 31.12.2020 EUR |
||
|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | ||
| I. 1. 2. |
Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
6.753.000,00 14.875.708,34 21.628.708,34 |
6.753.000,00 0,00 6.753.000,00 |
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
565.385,20 | 0,00 |
| II. | Guthaben bei Kreditinstituten | 21.926.372,68 22.491.757,88 |
2.760,40 2.760,40 |
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 24.665,01 | 0,00 |
44.145.131,23 6.755.760,40
Anlage 1
| Stand am 31.12.2021 EUR |
Stand am 31.12.2020 EUR |
||
|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | ||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 8.500.000,00 | 25.000,00 |
| II. | Kapitalrücklage | 36.278.000,00 | 6.753.000,00 |
| III. | Verlustvortrag | -24.934,40 | -23.023,59 |
| IV. Jahresfehlbetrag | -3.665.692,96 41.087.372,64 |
-1.910,81 6.753.065,60 |
|
| B. | Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 572.930,48 | 1.500,00 | |
| C. | Verbindlichkeiten | ||
| 1. 2. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen |
0,00 | 1.194,80 |
| Unternehmen | 2.008.148,14 | 0,00 | |
| 3. | Sonstige Verbindlichkeiten | 476.679,97 | 0,00 |
| 2.484.828,11 | 1.194,80 | ||
| 44.145.131,23 | 6.755.760,40 |
| 2021 EUR |
2020 EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge | 2.710.094,48 | 0,00 |
| 2. | Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für |
1.787.268,24 | 0,00 |
| Altersversorgung und für Unterstützung | 3.276,36 | 0,00 | |
| 1.790.544,60 | 0,00 | ||
| 3. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.076.127,23 | 1.910,81 |
| 4. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 514.637,82 | 0,00 |
| 5. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 23.753,43 | 0,00 |
| 6. | Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag | -3.665.692,96 | -1.910,81 |
Die APONTIS PHARMA AG (vormals: PP Pharma HoldCo GmbH) hat ihren Sitz in Monheim am Rhein und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 93162) eingetragen.
Die Gesellschaft ist mit notariell beurkundetem Gesellschafterbeschluss vom 7. April 2021 per Formwechsel aus der PP Pharma HoldCo GmbH, Monheim am Rhein hervorgegangen und wird seit dem 11. Mai 2021 im Scale Segment an der Börse Frankfurt gehandelt. Daher sind weder die Posten Bilanz noch die der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Angaben des Vorjahres vergleichbar.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 i. V. m. § 267 a Abs. 3 Nr. 3 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 242 ff und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie Vermerke, die wahlweise in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, insgesamt in diesem Anhang aufgeführt. Aus dem gleichen Grund werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Der Anhang ist in TEUR aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an einem verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Der Ausweis der Ausleihung erfolgt zum Nennwert. Abwertungen auf einen am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Die Kapitaleinlagen sind zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten ist zum Erfüllungsbetrag erfolgt.
Die Finanzanlagen beinhalten die 100%ige Beteiligung an der PP Apontis Pharma GmbH, Monheim am Rhein in Höhe von TEUR 6.753 (i. V. TEUR 6.753) sowie eine Ausleihung an die PP Apontis Pharma GmbH in Höhe von TEUR 14.876 (i. V. TEUR 0).
Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 565 (i. V. TEUR 0). Diese entfallen in voller Höhe auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 8.500 (i. V. TEUR 25) und ist vollständig eingezahlt.
Die Kapitalrücklage beinhaltet in Höhe von TEUR 36.000 (i. V. TEUR 0) eine Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Verbindung mit der im Mai 2021 erfolgten Aktienemission sowie verbliebene Zuzahlungen in Höhe von TEUR 278 gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (i. V. TEUR 6.753).
| 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 322 | 0 |
| Rückstellung für ausstehende Rechnungen | 231 | 0 |
| Rückstellungen für Jahresabschlusskosten | 20 | 2 |
| 573 | 2 |
| Davon mit einer Restlaufzeit __________ |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt 31.12.2021 TEUR |
bis zu 1 Jahr TEUR |
über 1 Jahre TEUR |
davon über 5 Jahre TEUR |
Gesamt 31.12.2020 TEUR |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
2.008 | 2.008 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 477 | 477 | 0 | 0 | 0 |
| - davon aus Steuern - davon im Rahmen der |
477 | 477 | 0 | 0 | 0 |
| sozialen Sicherheit | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2.485 | 2.485 | 0 | 0 | 1 |
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind dinglich ungesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 2.006 auf ein kurzfristiges verzinsliches Darlehen und in Höhe von TEUR 2 auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Lohnsteuer- und Umsatzsteuer.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 2.710 (i. V. TEUR 0) und beinhalten im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen Erträge aus Kostenweiterberechnungen an verbundene Unternehmen und Gesellschafter in Höhe von TEUR 2.691 (i.V. TEUR 0). Darin enthalten sind in Höhe von TEUR 1.893 außerordentliche Erträge aus der Kostenumlage in Verbindung mit dem Börsengang der Gesellschaft.
| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 1.788 | 0 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
3 | 0 |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | (3) | 0 |
| 1.791 | 0 |
In den Löhnen und Gehältern sind außerordentliche Sonderzahlungen in Höhe von TEUR 930 enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 TEUR 5.076 (i. V. TEUR 2). Sie beinhalten im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 1.364 (i. V. TEUR 2), Beiträge und Gebühren in Höhe von TEUR 1.845 (i. V. TEUR 0) sowie Intercompany-Verrechnungen von TEUR 1.670 (i. V. TEUR 0).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten außerordentliche Beträge in Höhe von TEUR 4.482 (i. V. TEUR 0) in Verbindung mit dem Börsengang.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von TEUR 515 (i. V. TEUR 0) sowie die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 24 (i. V. TEUR 0) bestehen vollumfänglich aus bzw. an verbundene Unternehmen.
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine sonstigen finanzielle Verpflichtungen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht.
Im Geschäftsjahr waren zwei Mitarbeiter (im Vorjahr: keine) im Unternehmen beschäftigt.
Der Vorstand der APONTIS PHARMA AG erklärt hiermit, dass die APONTIS PHARMA AG bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 7. April bis 31. Dezember 2021 aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen und die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und bei jeder Maßnahme nicht benachteiligt wurde.
Monheim am Rhein, 1. März 2022
APONTIS PHARMA AG Vorstand
Karlheinz Gast Thomas Milz
An die APONTIS PHARMA AG (vormals: PP Pharma HoldCo GmbH), Monheim am Rhein
Wir haben den Jahresabschluss der APONTIS PHARMA AG (vormals: PP Pharma HoldCo GmbH), Monheim am Rhein, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, 1. März 2022
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Torsten Janßen Barbara Tiefenbach-Yasar
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