Annual Report • Mar 31, 2022
Annual Report
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Aumann AG, Beelen
| Geschäftsjahr | 2021 | 2020 | Δ 2021 / 2020 |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | % | |
| Auftragsbestand | 176.909 | 102.813 | 72,1% |
| Auftragseingang | 236.623 | 157.332 | 50,4% |
| Ergebniszahlen (IFRS) | T€ | T€ | % |
| Umsatzerlöse | 161.127 | 172.833 | -6,8% |
| davon E-mobility | 96.612 | 108.856 | -11,2% |
| Betriebsleistung | 161.129 | 172.171 | -6,4% |
| Gesamtleistung | 174.067 | 178.153 | -2,3% |
| Materialaufwand | -111.071 | -109.237 | -1,7% |
| Personalaufwand | -56.455 | -69.263 | 18,5% |
| EBITDA | -2.879 | -13.612 | 78,8% |
| EBITDA-Marge | -1,8% | -7,9% | |
| EBIT | -7.877 | -19.754 | 60,1% |
| EBIT-Marge | -4,9% | -11,4% | |
| EBT | -8.592 | -20.693 | 58,5% |
| EBT-Marge | -5,3% | -12,0% | |
| Konzernergebnis | -6.160 | -18.327 | 66,4% |
| Ergebniszahlen (bereinigt)* | T€ | T€ | % |
| Adj. EBITDA | -1.625 | 1.739 | -193,4% |
| Adj. EBITDA-Marge | -1,0% | 1,0% | |
| Adj. EBIT | -6.562 | -3.326 | -97,3% |
| Adj. EBIT-Marge | -4,1% | -1,9% | |
| Adj. EBT | -7.278 | -4.265 | -70,6% |
| Adj. EBT-Marge | -4,5% | -2,5% | |
| Bilanzzahlen | 31.12. | 31.12. | |
| T€ | T€ | % | |
| Langfristige Vermögenswerte | 114.158 | 103.170 | 10,7% |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 184.323 | 184.811 | -0,3% |
| Darin enthaltene liquide Mittel ** | 103.258 | 90.234 | 14,4% |
| Gezeichnetes Kapital | 15.250 | 15.250 | 0,0% |
| Sonstiges Eigenkapital | 174.097 | 171.088 | 1,8% |
| Eigenkapital insgesamt | 189.347 | 186.338 | 1,6% |
| Eigenkapitalquote | 63,4% | 64,7% | |
| Langfristige Schulden | 32.528 | 39.503 | -17,7% |
| Kurzfristige Schulden | 76.606 | 62.140 | 23,3% |
| Bilanzsumme | 298.481 | 287.981 | 3,6% |
| Nettofinanzmittel (net cash (+) / net debt (-)) ** | 90.318 | 73.147 | 23,5% |
| Mitarbeiter *** | 775 | 968 | -19,9% |
* Hinsichtlich der Bereinigung verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt zur Ertragslage.
** Dieser Wert versteht sich inklusive der Wertpapiere.
*** Ausschließlich im Interesse besserer Lesbarkeit verwenden wir in diesem Geschäftsbericht überwiegend die männliche Form, richten uns aber an alle Geschlechter gleichermaßen und gleichberechtigt.
In diesem Bericht können bei Prozentangaben und Zahlen Rundungsdifferenzen auftreten.
| Aumann in Zahlen | 1 |
|---|---|
| Inhaltsverzeichnis | 2 |
| Grußwort des Vorstands | 3 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 4 |
| Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht | 6 |
| Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage | 13 |
| Steuerungssystem | 16 |
| Bericht über Chancen und Risiken | 16 |
| Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems |
17 |
| Erklärung zur Unternehmensführung | 18 |
| Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB | 20 |
| Nicht-finanzielle Erklärung gemäß § 289b HGB und § 315b HGB | 21 |
| Angaben gemäß § 312 Abs. 3 AktG | 26 |
| Prognosebericht | 26 |
| Kurzfassung des Jahresabschlusses 2021 der Aumann AG | 27 |
| IFRS-Konzernjahresabschluss 2021 | 28 |
| Anhang des Konzernjahresabschlusses 2021 | 33 |
| I. Methoden und Grundsätze | 33 |
| II. Erläuterungen zur Konzernbilanz | 46 |
| III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung | 57 |
| IV. Segmentberichterstattung | 61 |
| V. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung | 64 |
| VI. Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten | 64 |
| VII. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements | 66 |
| VIII. Sonstige Pflichtangaben | 67 |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter | 71 |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 72 |
| Finanzkalender | 79 |
| Kontakt | 79 |
| Impressum | 79 |
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
ein Blick auf die internationalen Fahrzeugmärkte zeigt, dass sich auch 2021 der Elektromobilitäts-Boom unbeirrt fortsetzte und durch staatliche Förderprogramme in Teilen sogar einen zusätzlichen Schub erfuhr. Der Absatz von Fahrzeugen mit Elektroantrieb legte in den drei großen Märkten EU, USA und China deutlich zu und der Marktanteil der Elektrofahrzeuge stieg weiter an.
Wir sind stolz darauf, in 2021 einen Anstieg des Auftragseingangs um 50,4 % auf 236,6 Mio. € erzielt zu haben. Mit einer Verdopplung des E-mobility Auftragseingangs in 2021 auf 169,1 Mio. € konnten wir in diesem Segment den bisher stärksten Auftragseingang der Unternehmensgeschichte verzeichnen. Mittlerweile werden über 70 % unseres Auftragseingangs im Zukunftssegment E-mobility generiert. Gleich mehrfach haben wir hier im Jahresverlauf 2021 zukunftsweisende Großaufträge für Batteriesysteme gewinnen können, womit sich unsere Kompetenzen rund um das Thema Energy Storage als besondere Wachstumstreiber erwiesen haben. Neben Aufträgen für hochautomatisierte Produktionslinien für Premium-Pkw haben wir mit einem weiteren Großauftrag zum Jahresende auch unsere Kompetenz bei Produktionslösungen für vollelektrische Nutzfahrzeuge unter Beweis gestellt. Hier leisten wir einen wertvollen Beitrag zum klimaneutralen Transport von Waren und Gütern und treiben den Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft weiter voran. Insgesamt hat Aumann 2021 im Bereich Batteriesysteme ein Auftragseingangsvolumen im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich generiert.
Segmentübergreifend wuchs unser Auftragsbestand gegenüber dem Vorjahr um 72,1 % auf rund 176,9 Mio. €, im Segment E-mobility legte dieser um 141,9 % auf 120,4 Mio. € zu. Von den positiven Entwicklungen bei Auftragseingang und Auftragsbestand konnte der Umsatz in 2021 aufgrund der langfristigen Realisierung der Kundenaufträge noch nicht profitieren. So lag der Umsatz 2021 mit 161,1 Mio. € noch um 6,8 % unter dem Vorjahreswert. Das EBITDA betrug -2,9 Mio. €, das adjustierte EBITDA lag mit -1,6 Mio. € um 1,3 Mio. € höher. Die EBITDA-Marge verbesserte sich im Vorjahresvergleich zwar auf -1,8 %, war allerdings noch von einer coronabedingt schwächeren Preisrealisierung und Herausforderungen an den Beschaffungsmärkten geprägt. Während beide Kennzahlen damit im Rahmen unserer veröffentlichten Prognose lagen, erwarten wir für 2022 neben einem deutlichen Umsatzwachstum auf über 200 Mio. € auch eine schrittweise Erholung der EBITDA-Marge auf 4 bis 5 %.
Die Investitionspläne der Automobilhersteller in dem Wachstumsmarkt der Elektromobilität sind massiv. Allgemeinen Prognosen zufolge sollen 2030 weltweit etwa 30 Mio. Elektrofahrzeuge neu zugelassen werden. Das entspricht einer Verfünffachung im Vergleich zu 2021. Hiervon wird auch Aumann nachhaltig profitieren. Aumann geht mit flexiblen Unternehmensstrukturen und einer optimierten Kostenstruktur gestärkt aus der Coronakrise hervor und sieht sich strategisch, technologisch und strukturell hervorragend positioniert. Unsere ohnehin starke Liquiditätsposition konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr sogar auf 103,3 Mio. € ausbauen. Unsere Eigenkapitalquote stellt sich mit 63,4 % überdurchschnittlich und solide dar. Gleichzeitig sind auch die Voraussetzungen für geplante Unternehmenszukäufe besser denn je.
Unser Dank gilt besonders unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Einsatzbereitschaft und ihre Loyalität. Des Weiteren bedanken wir uns bei unseren Kunden und Geschäftspartnern, mit denen wir die Elektromobilität weiter gemeinsam gestalten werden. Und auch Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, danken wir für Ihre Verbundenheit und Ihr Vertrauen.
Herzlichst
Sebastian Roll Jan-Henrik Pollitt Chief Executive Officer Chief Financial Officer
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2021 gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung sowie den Regelungen des deutschen Corporate Governance Kodex auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich über die geschäftliche und strategische Entwicklung der Gesellschaft informiert, den Vorstand beratend begleitet und die Geschäftsführung überwacht. So hatte der Aufsichtsrat stets Kenntnis über die Strategie, die Geschäftspolitik, die Planung, die Risikolage sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Aumann-Konzerns.
Dies geschah sowohl in persönlichen Gesprächen der Aufsichtsratsmitglieder untereinander und mit dem Vorstand, durch regelmäßige Informationen des Vorstands zum Gang der Geschäfte, als auch im Rahmen der am 15. April, 16. Juni, 16. September und 30. November 2021 durchgeführten regulären Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sowie der Vorstand, vertreten durch CEO und CFO persönlich oder per Videokonferenz, teilgenommen haben.
Im Rahmen der einzelnen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und über die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die allgemeine wirtschaftliche Lage des Unternehmens als auch auf die besonderen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2021. Sofern einzelne Geschäfte gemäß Satzung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, hat der Aufsichtsrat diese geprüft und über seine Zustimmung entschieden.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 hat der Aufsichtsrat Veränderungen im Vorstand der Aumann AG umgesetzt. Sebastian Roll, bisheriger CFO des Unternehmens, wurde als neuer CEO berufen und ist insbesondere für die Bereiche Strategie, M&A und Operations verantwortlich. Zudem wurde Jan-Henrik Pollitt, der bisher den Bereich Corporate Development leitete, als Vorstandsmitglied und CFO der Aumann AG bestellt und verantwortet insbesondere die Bereiche Finanzen, Digitalisierung und Investor Relations. Die Berufung der Vorstände Roll und Pollitt erfolgte einheitlich für fünf Jahre mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Der bisherige CEO Rolf Beckhoff ist auf eigenen Wunsch zum 30. September 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG danken ihm für 18 Jahre erfolgreichen Engagements für die Gesellschaft, von denen er 8 Jahre als Geschäftsführer und Vorstand wirkte. Um die technologische Stärke von Aumann weiter auszubauen, soll der Vorstand um eine dritte Position mit dem Verantwortungsbereich Technologie und Vertrieb erweitert werden.
Zudem hat der Aufsichtsrat auch in 2021 intensiv mit dem Vorstand die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Aumann-Gruppe und entsprechende Vorkehrungen diskutiert, um mit Priorität den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu organisieren und die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu schützen. Vor dem Hintergrund der herausfordernden Situation in den internationalen Beschaffungsmärkten tauschte sich der Aufsichtsrat zudem regelmäßig mit dem Vorstand über die aktuellen Entwicklungen und die ergriffenen Maßnahmen aus. Des Weiteren stand der Aufsichtsrat in engem Kontakt mit dem Vorstand in Bezug auf die Optimierung der Kostenstruktur und hat sich hier kontinuierlich über den Verlauf und Abschluss der Strukturmaßnahmen informiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat bildete das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, das von der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 gebilligt wurde.
Der Prüfungsausschuss hat sich mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Nicht-finanziellen Erklärung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Vorbereitend auf den Jahresabschluss 2021 erfolgten zudem Abstimmungen zum Thema EU-Taxonomie sowie den damit einhergehenden neuen Anforderungen und Regularien.
Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend beobachtet. So wurde in der Aufsichtsratssitzung am 30. März 2022 mit Blick auf die Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen der Hauptversammlung 2022 erstmals ein Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats gewählt. Gert-Maria Freimuth ist Vorsitzender dieses Ausschusses, dem alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats angehören. Der Nominierungsausschuss wird dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung 2022 zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennen. Die Aumann AG entspricht weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Die einzigen Ausnahmen betreffen die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Veröffentlichungsfristen sowie die Vertragslaufzeit bei einer erstmaligen Bestellung von Vorständen. Diese Ausnahmen werden deshalb in der gemeinsam mit dem Vorstand gemäß § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung vom 11. März 2022 aufgeführt und begründet. Ab dem Geschäftsjahr 2022 wird die Gesellschaft im Rahmen der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Fristen berichten, so dass Aufsichtsrat und Vorstand am 31. März 2022 eine aktualisierte Erklärung ohne Abweichungen abgeben werden. Diese Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aumann.com veröffentlicht, die vom 11. März 2022 ist zusätzlich im Geschäftsbericht enthalten.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer ist der jährlichen Bestätigung der Unabhängigkeit gegenüber dem Aufsichtsrat und der fallbezogenen Berichtspflicht des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat gemäß Aktiengesetz nachgekommen. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.
Der Jahresabschluss der Aumann AG zum 31. Dezember 2021 und der zusammengefasste Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann-Konzern wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und von der durch die Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30. März 2022 versehen.
Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den gemeinsamen Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann-Konzern, den Gewinnverwendungsvorschlag sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht geprüft und mit dem Abschlussprüfer in der Sitzung am 30. März 2022 erörtert. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Den Bericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung erhalten. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss teilen die Lagebeurteilung des Vorstands im Lagebericht der Aumann AG und in dem Konzernlagebericht.
Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat am 30. März 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss der Aumann AG ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aumann-Gruppe für die große Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Beelen, den 30. März 2022
Der Aufsichtsrat
Gert-Maria Freimuth Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der Jahresabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der Aumann AG. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss der Aumann AG sind in der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aufgeführt.
Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit dem Fokus auf Elektromobilität. Mit den deutschen Standorten in Beelen, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna in Europa sowie der chinesischen Gesellschaft in Changzhou und einem Standort in Clayton in den USA verfügt das Unternehmen über fünf Standorte in den drei wichtigsten Märkten. Die gesamte Automobilindustrie befindet sich in einer kontinuierlichen Transformation, weg vom komplexen, mechanischen Antriebskonzept rund um den Verbrennungsmotor, hin zu einem deutlich schlankeren elektrischen Antriebskonzept. Aus diesem Grund hat Aumann bereits vor Jahren seine Strategie und sein Portfolio auf die Bedürfnisse des Megatrends Elektromobilität ausgerichtet. Aumanns Produktionslösungen ermöglichen die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Großserienherstellung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen. Dazu gehören Energiespeicher- und Umwandlungssysteme (Batterie und Brennstoffzelle), der elektrische Traktionsantrieb, power-on-demand Aggregate, Hilfsmotoren sowie Elektronikbauteile im Bereich der Sensorik und Steuerung.

In diesen übergeordneten Anwendungsbereichen im Geschäftssegment E-mobility verfügt Aumann über ein breites Spektrum an System-, Prozess- und Produkt-Know-how und kann seinen Kunden somit technologisch anspruchsvolle und innovative Produktionslösungen schlüsselfertig anbieten.
Das folgende Schaubild gibt einen schematischen Überblick über die relevanten Prozess-Kompetenzen von Aumann. Weitere Einblicke in die technologischen Neuerungen im Kompetenzportfolio der Aumann AG erhalten Sie im Abschnitt "Forschung und Entwicklung" in diesem Geschäftsbericht.

Eine weitere besondere Kompetenz von Aumann liegt darin, den Kunden bereits in der Entwicklungsphase des Produkts zu unterstützen, um die hochautomatisierte Herstellbarkeit im späteren Serienprozess sicherzustellen. In dieser Zeit wird parallel zur Produktentwicklung beim Kunden von Aumann der Fertigungsprozess entwickelt (Simultaneous Engineering). Für die einzelnen Fertigungstechnologien und -prozesse greift Aumann auf jahrzehntelange Erfahrung zurück. Auf diese Weise kann Aumann seinen Kunden auch bei herausfordernden Anwendungsfällen höchst innovative und gleichzeitig validierte Produktionslösungen anbieten. Diverse produktions- und produktbegleitende Dienstleistungen vom Engineering bis zum Full-Service runden das Geschäft von Aumann ab.
Aumann verfügt über wesentliche Stärken, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Nach der pandemiebedingten Rezession im Jahr 2020 kehrte die Weltwirtschaft im Jahr 2021 auf den Erholungspfad zurück und konnte mit einem Anstieg des BIP um 5,9 % ein positives Wachstum ausweisen. Weltweite Konjunkturprogramme mit einem Schwerpunkt in der EU und den USA sowie eine inzwischen digitalisierte Arbeitswelt sorgten dafür, dass der bereits zum Ende des Jahres 2020 eingesetzte weltweite Aufschwung weiter fortgesetzt werden konnte. Einen maßgeblichen Beitrag zu der positiven Konjunkturentwicklung lieferten Impfstoffe, die ab Dezember 2020 in den ersten Ländern eine Zulassung erhielten und mit einem teils rasanten Tempo global ausgerollt wurden. Die dadurch vielerorts möglich gemachten Lockerungen der Coronamaßnahmen führten zu einer schrittweisen Wiedereröffnung zahlreicher Dienstleistungsbranchen und setzten wichtige Impulse für die Wiederbelebung der Industriekonjunktur.
Der weltweit nahezu gleichzeitige wirtschaftliche Aufschwung stellte die Industrie global indessen vor substantielle Herausforderungen. Eine rasch steigende Nachfragekurve und entsprechende Auftragseingänge trafen auf noch immer erheblich gestörte internationale Logistikketten sowie gedrosselte Produktionskapazitäten. Die Auswirkungen zeigten sich in Form von weitreichenden Versorgungsengpässen und teils massiven Teuerungsspiralen zahlreicher industrieller Vorprodukte und Rohstoffe. Insbesondere der globale Mangel an Halbleiterprodukten sorgte für ein deutliches Ausbremsen der Industrieproduktion, allen voran in der Automobilindustrie. Laut World Semiconductor Trade Statistics (WSTS) wuchs der weltweite Halbleitermarkt in 2021 um 25,6 %, wobei die Nachfrage das Angebot in vielen Bereichen deutlich überstieg. Der Wert der infolge des Halbleitermangels nicht gebauten Fahrzeuge wird derweil auf 210 Mrd. USD geschätzt, mit erheblichen Rückkopplungseffekten auf die gesamte automobile Wertschöpfungskette. Der durch die Engpasssituation ohnehin verlangsamte Aufschwung der Industrieproduktion erhielt einen zusätzlichen Dämpfer durch die sich ab Juli 2021 rasant verbreitende Delta-Variante des Coronavirus, ab Dezember auch durch die Omikron-Variante, welche vielerorts zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen führten und insbesondere durch die entschiedenen Eindämmungsmaßnahmen in China den internationalen Seehandel erheblich beeinträchtigten. Diese Faktoren sorgten in Summe dafür, dass die Erholung der Weltkonjunktur trotz einer anhaltend positiven Nachfragesituation in der zweiten Jahreshälfte weltweit an Dynamik verlor.
Auch die Wirtschaft der EU konnte sich in 2021 mit einer unerwarteten Geschwindigkeit von dem starken pandemiebedingten Wirtschaftseinbruch in 2020 erholen, wobei sich auch hier unterjährig eine sehr unterschiedliche Wachstumsdynamik zeigte. Im ersten Quartal 2021 verharrte die Wirtschaft noch auf dem Niveau des vierten Quartals 2020. Erst im zweiten und dritten Quartal zeigte sich mit fortschreitender Durchimpfung und einer sukzessiven Lockerung der Kontaktbeschränkungen eine deutlich positive Wachstumsdynamik mit Veränderungsraten von 2,1 % bzw. 2,2 % gegenüber den jeweiligen Vorquartalen. Dadurch konnte die Weltwirtschaft nahezu wieder zum Vorkrisenniveau aufschließen. Das vierte Quartal war zunehmend stark von den Engpässen und Störungen in den globalen Lieferketten geprägt, sodass sich das Wirtschaftswachstum mit einer Rate von 0,4 % gegenüber dem Vorquartal auch hier deutlich verlangsamte. Auf das Gesamtjahr gerechnet, geht Eurostat sowohl für die EU als auch für die Eurozone von einem Wirtschaftswachstum von 5,2 % gegenüber dem Vorjahr aus. Die Arbeitslosenquote in der EU lag im Dezember 2021 bei 6,4 % und damit 1,1 %-Punkte unter dem Wert im Dezember 2020.
Im globalen Vergleich hinkt die europäische Wirtschaft der Konjunkturentwicklung in den USA und China damit hinterher. Die Vereinigten Staaten verzeichneten im Jahr 2021 ein Wirtschaftswachstum von 5,7 %. Im ersten Pandemie-Jahr 2020 war die Wirtschaft dort um lediglich 3,5 % eingebrochen, da die Auswirkungen der Coronapandemie sich erst später bemerkbar machten als in Europa. China konnte für das vergangene Jahr 2021 sogar ein Wachstum von 8,1 % ausweisen, nach einer Steigerung der Wirtschaftsleistung von 2,3 % im Vorjahr. Der rasche wirtschaftliche Aufschwung und die damit verbundenen Ressourcen- und Materialengpässe führten in der EU wie auch in den anderen großen Wirtschaftsräumen zu historisch hohen Inflationsraten. Die jährliche Inflationsrate in der EU lag im Dezember 2021 bei 5,3 %. Ein Jahr zuvor hatte sie noch 0,3 % betragen. Den höchsten Beitrag zur jährlichen Inflation leisten dabei die Energiepreise, welche im Jahresverlauf teils drastische Preisentwicklungen erlebten und im europäischen Durchschnitt um 26 % stiegen.
In Deutschland ist das Bruttoinlandsprodukt in 2021 um 2,7 % gestiegen, nach einem Rückgang von 4,6 % im Vorjahr. Somit konnte das Vorkrisenniveau trotz einer wieder angezogenen Konjunktur noch nicht wieder erreicht werden. Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland damit relativ schwach ab. Andere Länder - wie Frankreich (+7,0 %), Spanien (+5,0 %) oder Italien (+6,3 %) - konnten auf Ganzjahressicht ein deutlich höheres Wirtschaftswachstum ausweisen. Neben einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung im ersten Quartal (-1,7 % gegenüber dem Vorquartal) lag ein wesentlicher Treiber für das vergleichsweise geringe Gesamtwachstum in einem überraschend schwachen vierten Quartal (-0,7 % gegenüber dem Vorquartal). Die Gründe hierfür liegen sowohl in den aufgrund der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Virusvariante erneut erforderlichen Beschränkungen in den kontaktintensiven Dienstleistungen als auch in den anhaltenden Produktionsschwierigkeiten in der Industrie aufgrund der anhaltenden Lieferengpässe. Insbesondere der Mangel an wichtigen Vorprodukten und Rohstoffen bremsten den wirtschaftlichen Aufschwung im Industriestandort Deutschland trotz sehr hoher Auftragsbestände empfindlich. Nach Angaben des ifo Instituts gaben in einer Umfrage im November 2021 fast 75 % der befragten Industrieunternehmen an, von Produktionseinschränkungen durch Rohstoff- und Vormaterialmangel betroffen zu sein. Die anhaltende Mangelsituation sowie die stark angestiegenen Energiepreise führten auch in Deutschland zu einem starken Preisdruck. Die Inflationsrate erreichte in Dezember 2021 5,3 % und kletterte damit auf den höchsten Stand seit Juni 1992. Bezogen auf das Gesamtjahr 2021 lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 3,1 %. Für das Jahr 2022 werden zwar begrenzte Nachholeffekte erwartet, ein gesamtwirtschaftliches Risiko wird damit aus Sicht des BMWI jedoch voraussichtlich nicht verbunden sein.
Mit Perspektive auf die Entwicklung im deutschen Maschinen- und Anlagenbau verlief das vergangene Geschäftsjahr positiv. Wie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) mitteilte, erholten sich die Unternehmen des Industriesektors in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich von dem starken Rückgang im Rahmen der Coronakrise 2020. Gemäß Zahlen des VDMA stieg der Auftragseingang real um etwa 32 %, wobei insbesondere die Nachfrage aus dem Ausland (+39 %) zum historisch starken Wachstum des Auftragseingangs beitrug. Aus dem Inland kamen 2021 18 % mehr Bestellungen. Dementsprechend konnten die Unternehmen mit einem überdurchschnittlich hohen Auftragsbestand in das neue Jahr starten. Auch deshalb gibt sich der Verband zuversichtlich, dass das Jahr 2022 trotz anhaltender Lieferengpässe erfolgreich verlaufen wird.
Auch 2021 war das Gros der weltweit verkauften und im Bestand befindlichen Fahrzeuge von herkömmlichen Antrieben mit Verbrennungsmotor ausgestattet. Unverändert setzte sich aber der Elektromobilitäts-Boom unbeirrt fort und erfuhr durch staatliche Förderprogramme in Teilen sogar einen zusätzlichen Schub. Der Absatz von Fahrzeugen mit Elektroantrieb legte in den drei großen Märkten EU, USA und China deutlich zu und der Marktanteil der Elektrofahrzeuge stieg weiter an.
In der EU ging die Zahl der 2021 zugelassenen Fahrzeuge laut Zahlen des Verbands der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) insgesamt um 2,4 % auf 9,7 Mio. Einheiten zurück. Während hier in der ersten Jahreshälfte 2021 noch positive Wachstumseffekte aufgrund der Coronaeinschränkungen des Vorjahres unterstützend wirkten, bremste insbesondere in den letzten Monaten des Jahres die mangelnde Verfügbarkeit von Vor- und Zwischenprodukten wie Halbleitern das Wachstum. Der Blick auf die größten Märkte der EU zeigt dabei regional eine deutliche Diskrepanz bei den Neuzulassungen. Italien (+5,5 % auf 1,5 Mio. Fahrzeuge), Spanien (+1,0 % auf 0,9 Mio.) und Frankreich (+0,5 % auf 1,7 Mio.) verzeichneten positive Wachstumsraten. Der deutsche Automobilmarkt schrumpfte 2021 dagegen um 10,1 % auf 2,6 Mio. neu zugelassene Fahrzeuge.
Im Segment der Elektro-Pkw waren diese Bremsspuren nicht zu beobachten. In der EU wurden laut Zahlen des ACEA 66,8 % mehr batteriebetriebene Fahrzeuge zugelassen als noch 2020 oder insgesamt 1,7 Mio. neue batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Plug-In Hybride (PHEV). Auch in Deutschland wurden im Jahresverlauf 2021 mehr Elektro-Pkw neu zugelassen. Die Zulassungen legten sogar um 72,7 % oder 0,7 Mio. Fahrzeuge zu. Per Saldo war in der EU fast jeder fünfte neu zugelassene Pkw mit einem Elektroantrieb ausgestattet, in Deutschland sogar mehr als jeder vierte Pkw.
Im weltweit größten Automarkt in China wurde 2021 erstmals seit 2018 wieder ein Wachstum verzeichnet. Die Zahl der verkauften Fahrzeuge stieg gemäß Zahlen des chinesischen Branchenverbands China Passenger Car Association (CPCA) um 4,5 % auf rund 20,5 Mio. Einheiten an. Auch in China kam es wegen des Lockdowns im Frühjahr 2020 in der ersten Jahreshälfte 2021 zu einem starken Anstieg der Verkäufe. Das Wachstum kam aber in der zweiten Jahreshälfte 2021 wegen des Mangels an Halbleitern ins Stocken. Dennoch sprang der Absatz von Elektrofahrzeugen im zurückliegenden Jahr um fast 170 % auf 3,5 Mio. Fahrzeuge an, wobei die rein batteriegetriebenen Fahrzeuge die Statistik anführten.
Der Fahrzeugmarkt in den Vereinigten Staaten schloss gemäß Statistik der Nationalen Vereinigung der Autohändler (NADA) das Jahr 2021 mit einem Wachstum von 3,1 % auf 14,9 Mio. neu zugelassener Fahrzeuge ab. Die bereits genannten externen Belastungsfaktoren ließen sich hier gleichermaßen beobachten.
Wie auch in den anderen Regionen zeigten sich in den USA die stärksten Wachstumsraten bei den alternativ betriebenen Fahrzeugen. Laut Auswertungen der Unternehmensberatung Strategy& wurden die Zulassungen von Elektrofahrzeugen um 79,6 % gesteigert. Im Vergleich zu den rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen (BEV), die um 62,0 % zulegten, erfreuten sich insbesondere die Plug-In Hybride (PHEV) in den USA einer stärkeren Nachfrage. Die Neuzulassungen nahmen hier um 140 % auf 0,2 Mio. Fahrzeuge zu. Mit etwa 0,5 Mio. neu zugelassenen Elektrofahrzeugen 2021 bleiben die USA stückzahlenmäßig noch deutlich hinter den anderen beiden großen Regionen zurück, weisen mittlerweile allerdings vielversprechende Wachstumsraten auf.
Für das Jahr 2022 sind die Aussichten für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa und Deutschland weiterhin überwiegend positiv. Die Europäische Kommission rechnet in ihrer Herbstprognose 2021 für die europäische Wirtschaft in 2022 zwar mit einer Fortsetzung des wiedereingeschlagenen Wachstumskurses. Mit einer erwarteten Veränderung von 4,0 % wird das Wirtschaftswachstum aufgrund der nunmehr höheren Vorjahresbasis allerdings geringer ausfallen als in 2021. Die Prognose bleibt dabei nach Einschätzung der Europäischen Kommission nach wie vor mit außergewöhnlich großen Unsicherheiten und Risiken behaftet.
Ein wesentliches Risiko ergibt sich aus der weiterhin ungewissen Entwicklung der COVID-19 Pandemie. Zwar sind aufgrund des stetigen Impffortschritts in den meisten Ländern der EU deutliche mildere Verläufe und damit einhergehend eine vergleichsweise niedrige Hospitalisierungsrate zu beobachten. Sollte es – etwa aufgrund des Aufkommens neuartiger Virusvarianten – im Jahresverlauf allerdings zu weiteren Infektionswellen und Einschränkungen wichtiger Wirtschaftszweige kommen, könnte dies eine wesentliche Eintrübung der Wirtschaftslage bedeuten. Auch Dauer und Ausmaß der aktuell noch bestehenden Lieferengpässe und Materialknappheit werden einen erheblichen Einfluss auf die Wachstumsdynamik in 2022 haben. Die aktuelle Prognose rechnet damit, dass sich die Lieferengpässe im Verlauf des Jahres allmählich auflösen und die Industrie den aufgebauten Auftragsbestand dadurch sukzessive abarbeiten kann. Eine weitere Verzögerung oder gar Verschärfung der Lieferkettenprobleme oder des Mangels wichtiger Vorprodukte – insbesondere im Bereich der Halbleiter – könnte das Wachstum der europäischen Wirtschaft daher längerfristig empfindlich verlangsamen. Zuletzt liegt ein weiteres Risiko in einer beschleunigten Inflation in der EU. In ihrer Winterprognose geht die Europäische Kommission für 2022 in der EU von einer Inflation von 3,9 % aus. Bei anhaltend hohen Energiepreisen, fortbestehenden Lieferengpässen und einem infolge des zunehmenden Arbeitskräftemangels weiter steigenden Lohnniveau könnte die Inflationsrate allerdings höher ausfallen, als in der Prognose angenommen.
Die deutsche Bundesregierung rechnet in ihrer Jahresprojektion 2022 für das laufende Jahr mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 3,6 % und damit einem leicht höheren Wachstum als in 2021. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen infolge der vierten Corona-Welle wird für den Jahresbeginn zunächst ein moderates Wachstum erwartet. Mit einer annahmegemäßen Abflachung des Infektionsgeschehens sowie einer allmählichen Entspannung der Lieferkettenprobleme soll das Wachstum im weiteren Jahresverlauf allerdings deutlich an Dynamik gewinnen. Auch in Deutschland wird dabei mit einem weiterhin deutlich steigenden Preisniveau gerechnet. Das ifo Institut geht nach aktuellen Schätzungen für 2022 von einer Inflation von zwischen 5,1 % und 6,1 % aus.
Der VDMA erwartet für seine Unternehmen einen Produktionszuwachs für 2022, real soll die Produktion um 7 % ansteigen. Und damit wie im Vorjahr. Im Corona-Krisenjahr 2020 war die Produktion noch um knapp 12 % eingebrochen.
Auch die Erwartungen für die Entwicklung der internationalen Automobilmärkte sind per Saldo positiv. Insgesamt prognostiziert der Verband der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) auf Grundlage einer Stabilisierung des Halbleiterangebotes für 2022 ein Wachstum von 7,9 % auf 10,5 Mio. Fahrzeuge. Der Automarkt in China dürfte den Erwartungen des chinesischen Branchenverbands China Passenger Car Association (CPCA) zufolge 2022 ebenfalls erneut wachsen. Die Prognose für den Verkauf von Elektrofahrzeugen hatte der Verband zudem kürzlich von bisher 4,8 Mio. Fahrzeugen auf 5,5 Mio. verkaufte Fahrzeuge mit Alternativantrieb in 2022 angehoben. Der US-Markt reiht sich ebenfalls mit positiven Erwartungen für 2022 ein. Die Nationale Vereinigung der Autohändler (NADA) erwartet 2022 einen Anstieg der Neuzulassungen um 3,4 % auf etwa 15,4 Mio. Fahrzeuge.
Aumann erwartet, dass ausgehend von der dynamischen Entwicklung bei den elektrifizierten Fahrzeugen die absolute Zahl und der relative Anteil der Elektrofahrzeuge in den nächsten Jahren weiterhin signifikant zunehmen wird. Die folgenden technologischen Trends und politischen Rahmenbedingungen lassen sich nennen, welche den Wandel zur Elektromobilität unterstützen:
Aumann hat im Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg des Auftragseingangs von 50,4 % auf 236,6 Mio. € erzielt. Insbesondere im Segment E-mobility konnte der Auftragseingang auf 169,1 Mio. € mehr als verdoppelt werden. Der Auftragseingang des strategisch wichtigen Segments stand damit erstmals für über 70 % des gesamten Auftragseingangs und erreichte den bisher höchsten Segment-Auftragseingang der Unternehmensgeschichte. Besonders erfolgreich war Aumann 2021 bei der Auftragsgewinnung im Bereich der Batteriesysteme. Gleich mehrfach haben wir hier im Jahresverlauf 2021 zukunftsweisende Großaufträge für Batteriesysteme gewinnen können. Neben Aufträgen für hochautomatisierte Produktionslinien für Premium-Pkw haben wir mit einem weiteren Großauftrag zum Jahresende auch unsere Kompetenz bei Produktionslösungen für vollelektrische Nutzfahrzeuge unter Beweis gestellt. Hier leisten wir einen wertvollen Beitrag zum klimaneutralen Transport von Waren und Gütern und treiben den Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft weiter voran. Insgesamt generierte Aumann 2021 im Bereich Batteriesysteme ein Auftragseingangsvolumen im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Der Umsatz lag 2021 mit 161,1 Mio. € um 6,8 % unter dem Vorjahr, was auf den coronabedingt schwachen Auftragseingang im Jahr 2020 zurückgeht. Ebenfalls bedingt durch die Nachwirkungen des Vorjahres, betrug die EBITDA-Marge -1,8 % (Vorjahr: -7,9 %). Beide Kennzahlen trafen damit die Prognose, welche von 160 Mio. € Umsatz und einer EBITDA-Marge von -2,5 % bis +2,5 % ausging. Das adjustierte EBITDA lag bei -1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) und wurde um 1,3 Mio. € bereinigt. Hinsichtlich der Bereinigungen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt zur Ertragslage.
Aumann unterscheidet aufgrund der unterschiedlichen Marktperspektiven zwischen den Unternehmenssegmenten E-mobility und Classic, welche im Folgenden näher beschrieben werden.
Im Segment E-mobility fertigt Aumann vorwiegend Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien mit Fokus auf die Automobilindustrie. Aumanns Angebote ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen des elektrifizierten Antriebsstranges. Diese reichen von verschiedenen Energiespeichersystemen, über den E-Traktionsmotor bis hin zu power-on-demand-Aggregaten und Elektronikbauteilen. Ein besonderer strategischer Fokus liegt für Aumann auf hochautomatisierten Fertigungslinien für die Herstellung von Energiespeicher- und Umwandlungssystemen wie der Batterie und der Brennstoffzelle, wo Aumann mit namhaften Kunden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr anspruchsvolle Produktions- und Montagelösungen realisiert hat. Ein weiterer strategischer Fokus liegt auf Fertigungslinien für E-Motor-Komponenten und deren Zusammenbau, die durch Produktionslösungen mit innovativen und effizienten Prozessabläufen die Großserienherstellung ermöglichen. Zur Anwendung kommen hierbei hochspezialisierte und zum Teil einzigartige Wickel- und Montagetechnologien, mit deren Hilfe Kupferdraht in elektrische Bauteile eingebracht wird. Namhafte Kunden der Automobilindustrie nutzen Aumann-Technologie, um ihre neuesten Generationen von Energiespeichersystemen, E-Traktionsmotoren sowie E-Hilfsmotoren in Großserie und mit höchster Qualität zu fertigen.
Der Umsatz 2021 im Segment E-mobility fiel im Vergleich zum Vorjahr um 11,2 % auf 96,6 Mio. € zurück. Das EBITDA beträgt -4,3 Mio. € (Vorjahr: -2,0 Mio. €), was einer EBITDA-Marge von -4,5 % entspricht. Bereinigt um Sondereffekte erreichte das EBITDA -3,1 Mio. € und eine Marge von -3,2 %. Der Auftragseingang liegt kumuliert bei 169,1 Mio. €, was einen Anstieg um 111,5 % bedeutet.
Im Segment Classic fertigt Aumann hauptsächlich Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Bereiche Automotive, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte und weitere Industriezweige. Aumanns Lösungen umfassen unter anderem Anlagen für die Produktion von Antriebs- (einschließlich gebauter Nockenwellen, Nockenwellenmodule und Zylinderabschaltungsmodule) und Leichtbaukomponenten, welche die CO2-Emission von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren. Auf Basis der breiten Produkt- und Prozesskenntnisse aus der Automobilindustrie ist Aumann auch für Kunden aus anderen Branchen ein gefragter Anbieter für hochautomatisierte Fertigungs- und Montagelösungen.
Der Umsatz 2021 im Segment Classic liegt mit 63,5 Mio. € etwa auf dem Vorjahresniveau von 64,0 Mio. €. Das EBITDA betrug 2,2 Mio. € (Vorjahr: -11,7 Mio. €), was einer EBITDA-Marge von 3,4 % entspricht. Bereinigt um Sondereffekte erreichte das EBITDA 1,3 Mio. € und eine Marge von 2,0 %. Der kumulierte Auftragseingang im Classic Segment beläuft sich auf 67,5 Mio. €.
Die folgenden Grafiken stellen die Entwicklungen der Segmente E-mobility und Classic in Bezug auf Umsatz und Auftragseingang dar sowie den Segmentbeitrag zum Auftragseingang. Der Gesamtauftragseingang stieg um 50,4 % auf 236,6 Mio. € und wird sich entsprechend im laufenden Geschäftsjahr 2022 kontinuierlich in den Umsatzerlösen materialisieren.

Während der Auftragseingang des abgelaufenen Geschäftsjahres 2021 im Segment Classic unter dem Wert des Vorjahres lag, konnte der Auftragseingang im Segment E-mobility mit 169,1 Mio. € auf den bisher höchsten Wert der Unternehmensgeschichte gesteigert werden. Über die vergangenen fünf Jahre wurde der Auftragseingang des Segments E-mobility durchschnittlich um starke 27 % pro Jahr gesteigert und im gleichen Zeitraum der Anteil des Segments am gesamten Auftragseingang von 27 % auf 71 % erhöht.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Kapitalmaßnahmen durchgeführt.
Aumann misst einer innovativen Entwicklung von Prozessen und Produktionslösungen sowie der zunehmenden Digitalisierung in der Produktion einen hohen Stellenwert bei. Die Durchführung von Entwicklungsprojekten dient insbesondere folgenden strategischen Zielen:
Grundsätzlich findet ein Großteil der technischen Entwicklung der Aumann-Gruppe im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen statt. Wenn die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllt sind, werden die Entwicklungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Entwicklungskosten in Höhe von rund 1,7 Mio. € aktiviert, dies entspricht einem Anteil von 1,1 % vom Umsatz.
Aumann verfolgt eine selektive Strategie zur zielgerichteten Sicherung seines technologischen Knowhows. Hierzu dient unter anderem auch eine aktive Patentstrategie, in deren Rahmen nationale und internationale Patentanmeldungen eingereicht werden. Neue Entwicklungen sichert Aumann fallbezogen sowohl auf Maschinen- als auch auf Prozessebene rechtlich ab, so auch im Geschäftsjahr 2021. Auf Basis regelmäßiger strategischer Marktanalysen werden einzelne (technologische und marktbezogene) Patentfamilien auch regional erweitert.
Aumann hat auch 2021 für wesentliche Wachstums- und Zukunftsmärkte weitere Fortschritte bei bereits bestehenden Lösungen, aber auch bei gänzlich neuen Fertigungstechnologien gemacht. Entsprechend der generellen Strategie der Gruppe lag ein eindeutiger Fokus auf der Neu- und Weiterentwicklung von Technologien im Segment E-mobility.
Die Energiespeichersysteme spielen in Elektrofahrzeugen eine zentrale Rolle einerseits, weil sich die Fahrzeughersteller über deren Leistungsmerkmale differenzieren können und andererseits, weil diese einen erheblichen Anteil an den Gesamtherstellkosten der Fahrzeuge haben. Für die hocheffiziente und variantenflexible Montage von Batteriepacks hat die Aumann-Gruppe leistungsfähige Produktionskonzepte entwickelt und realisiert, bei denen innovative Automationslösungen speziell für die Anforderungen der vollautomatischen Montageprozesse optimiert wurden. Als etablierter Ausrüster im Premium-OEM-Segment konnte Aumann weitere Großaufträge in diesem stark wachsenden Segment akquirieren und seine Expertise zusätzlich auch bei einem Neukunden im Nutzfahrzeugsegment unter Beweis stellen.

Beispielhafte Darstellung eines Batteriesystems
Ebenfalls im Bereich der Energiespeichersysteme hat das Thema Brennstoffzelle eine kontinuierlich zunehmende Relevanz. Hier bietet Aumann innovative Lösungen. Im Geschäftsjahr 2021 konnten zwei Aufträge für die serienmäßige Herstellung von automatisierten Brennstoffzellen-Stack-Fertigungen mit einer Produktionskapazität von je bis zu 2.500 Brennstoffzellen-Einheiten pro Jahr verkauft werden.
Im Bereich der Statoren für E-Traktionsantriebe bietet Aumann seinen Kunden bereits seit längerem ein sehr breites Angebot an modernsten Produktionslösungen und Spezialmaschinen. Dabei wird unterschieden zwischen Profildraht- und Runddrahtanwendungen. Im zurückliegenden Jahr hat Aumann einen besonderen Fokus im Bereich der Profildrahtanwendungen auf innovative Lösungen im Bereich des Continuous Hairpin gelegt. In Kooperation mit Kunden wurden angepasste Produktkonzepte einschließlich dafür maßgeschneiderter Fertigungslösungen konzipiert, mit denen prinzipbedingte Besonderheiten der Technologie adressiert werden. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Anwendungspotenziale für eine wirtschaftliche Serienproduktion. Im Bereich der Hairpin-Technologie hat Aumann mit der modularen High-Speed-Biegemaschine "A-HPM" eine im Wettbewerbsumfeld einzigartige Lösung für einen Schlüsselprozess im Portfolio. Bei dieser konnten im Berichtszeitraum signifikante Leistungssteigerungen und eine deutliche Erhöhung der Modularität und Flexibilität erzielt werden.
Im Bereich der Leistungselektronik (Inverter), die hinsichtlich der Performance von Elektrofahrzeugen ebenso ein Differenzierungsmerkmal des Antriebsstranges darstellt, hat Aumann die Anlagentechnik zur Herstellung besonders wettbewerbsfähiger Produkte weiterentwickelt. Hierbei stand insbesondere die erfolgreiche Implementierung mehrerer technologischer Lösungsansätze zur prozessstabilen Verarbeitung toleranzbehafteter Einzelkomponenten im Fokus.
Grundsätzlich gewinnen sowohl die Digitalisierung der Fertigungsprozesse als auch die damit einhergehende Flexibilisierung von Prozessen insbesondere durch den Einsatz optischer Technologien weiter an Bedeutung. Aumann gestaltet diese Trends aktiv durch den Einsatz von State-of-the-Art Technologien, für die teils anwendungsspezifische, teils aber auch kundenspezifische Weiterentwicklungen erarbeitet und zur Praxisreife gebracht werden. Das Spektrum erstreckt sich dabei von der virtuellen Inbetriebnahme ganzer Fertigungslinien im Sinne einer digitalen Fabrik über vision-gestützte Prüf- und Fertigungsprozesse bis hin zu WebServices, die den Kunden in Echtzeit das Monitoring ihrer Produktionsanlagen wie auch relevanter Schlüsselkennzahlen ermöglichen.
Aumann fördert aktiv den wissenschaftlichen Austausch mit Universitäten und Forschungsinstituten. Hier bringt sich Aumann mit der Erstellung und Publikation praxisbezogener und wissenschaftlicher Artikel aktiv in die akademische Diskussion ein. Dieser kontinuierliche Austausch machte sich 2021 auch konkret im Auftragseingang bemerkbar. So wird Aumann ein vollwertiges Technikum zur Validierung von hochkomplexen Fertigungsprozessen rund um den E-Traktionsantrieb an eine internationale Universität liefern, das auch von industriellen Kunden für ihre Untersuchungen genutzt werden kann. Herausstechend ist dabei die besondere Anlagenflexibilisierung, die bisher weder am Markt noch in einer frei zugänglichen Universitätsumgebung zu finden ist.
Zum Geschäftsjahresende 2021 verfügte die Aumann AG über sechs unmittelbare und ein mittelbares Tochterunternehmen.
Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2021 ohne Auszubildende und Leiharbeiter bei 775 (Vorjahr: 968). Zusätzlich waren bei Aumann zum Jahresende 87 Auszubildende und 19 Leiharbeiter beschäftigt, womit in Summe 881 (Vorjahr: 1.078) Personen für Aumann tätig waren.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Optimierung von Kostenstruktur und Fertigungstiefe sowie zur Anpassung der Kapazitäten an die deutlich zurückgegangene Nachfrage in der Automobilindustrie umgesetzt. Von diesen Maßnahmen weitestgehend unberührt waren die Kernkompetenzbereiche zur Auftragsakquisition und -abwicklung. Aufgrund der sich verbessernden Auftragslage in der zweiten Jahreshälfte 2021 wurden bereits wieder selektiv Mitarbeiter rekrutiert, insbesondere zur weiteren Stärkung der Kernkompetenzen.
Die Aumann AG hat mit der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden sowie der Erbringung von Dienstleistungen an Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen konstant bei 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die Umsatzerlöse zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen ergaben eine Gesamtleistung von 2,7 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €).
Demgegenüber standen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €), die im Wesentlichen Kosten für den normalen Geschäftsbetrieb beinhalten. Der Personalaufwand in Höhe von 2,7 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) setzte sich aus der Vorstandsvergütung und dem Personalaufwand für die Mitarbeiter zusammen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) und bestanden überwiegend aus Beratungs- und Instandhaltungskosten.
Die Abschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 11,4 Mio. €) enthielten 1,1 Mio. € Einzelwertberichtigungen auf die Forderung gegenüber der Aumann Berlin GmbH (Vorjahr: 7,7 Mio. €)
Das Ergebnis nach Steuern lag mit 8,0 Mio. € über dem Vorjahr (-13,0 Mio. €). Gründe hierfür waren insbesondere höhere Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen sowie geringere sonstige betriebliche Aufwendungen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde keine Dividende ausgeschüttet.
Das Eigenkapital der Aumann AG erhöhte sich zum Bilanzstichtag ergebnisbedingt auf 168,4 Mio. € (Vorjahr: 160,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote ist um 1,1 Prozentpunkte auf 94,6 % (Vorjahr: 93,5 %) angestiegen.
Die Finanzanlagen sind mit 74,1 Mio. € (Vorjahr: 74,1 Mio. €) konstant zum Vorjahr geblieben.
Der Finanzmittelbestand der Aumann AG betrug zum Geschäftsjahresende 36,0 Mio. € (Vorjahr: 51,5 Mio. €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind auf 56,9 Mio. € (Vorjahr: 33,2 Mio. €) gestiegen. Der Posten beinhaltete wie im Vorjahr kurzfristige Darlehensforderungen sowie Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Aumann Beelen GmbH.
| Kennzahlen | Prognose 2021 publiziert |
Erreicht 2021 |
|---|---|---|
| Umsatz (Mio. €) EBITDA Marge |
160,0 -2,5% bis +2,5% |
161,1 -1,8% |
Die Gesamtleistung nach Berücksichtigung von aktivierten Entwicklungsleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen lag mit 174,1 Mio. € um 4,1 Mio. € unter dem Vorjahr (178,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge überstiegen um 7,0 Mio. € den Vorjahreswert (4,1 Mio. €). Der Anstieg basierte im Wesentlichen auf Rückstellungsauflösungen – unter anderem aufgrund von optimierten Restrukturierungsplänen – sowie Wertpapiererträgen.
Der Materialaufwand betrug 111,1 Mio. € (Vorjahr: 109,2 Mio. €). Die Materialaufwandsquote zum Umsatz erhöhte sich aufgrund der Reduzierung der Wertschöpfungstiefe sowie der krisenbedingt zurückgegangenen Preisrealisierung und teilweise gestiegenen Materialpreise um 5,8 Prozentpunkte auf 69,0 %. Die Personalaufwandsquote zum Umsatz sank aufgrund der Reduzierung der Wertschöpfungstiefe um 5,0 Prozentpunkte auf 35,1 %. Der Personalaufwand konnte auf 56,5 Mio. € (Vorjahr: 69,3 Mio. €) reduziert werden.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist im Geschäftsjahr auf -2,9 Mio. € (Vorjahr: -13,6 Mio. €) gestiegen. Nach Abschreibungen von 5,0 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) ergab sich ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des Aumann-Konzerns von -7,9 Mio. € (Vorjahr: -19,8 Mio. €). Unter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von -0,7 Mio. € ergab sich ein EBT (Ergebnis vor Steuern) in Höhe von -8,6 Mio. € (Vorjahr: -20,7 Mio. €). Das Konzernergebnis betrug -6,2 Mio. € (Vorjahr: - 18,3 Mio. €) oder -0,40 € pro Aktie (Vorjahr: -1,20 € pro Aktie).
Die in 2020 geplanten Restrukturierungsmaßnahmen konnten aufgrund einer sich im Laufe des Geschäftsjahres 2021 abzeichnenden Markterholung optimiert werden. Die kurzfristige Auslastung konnte durch zwei akquirierte Aufträge gesichert werden. Damit ergaben sich einerseits Auflösungen von Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 4,7 Mio. €, andererseits fielen Einmalaufwendungen für auslastungssichernde Aufträge in Höhe 5,1 Mio. € an. Die Auflösungen wurden daher ergebnisverschlechternd, die Einmalaufwendungen ergebnisverbessernd im bereinigten EBITDA dargestellt. Die Adjustierung der Einmalaufwendungen der beiden verlustreichen Aufträge geschieht hierbei ausschließlich aufgrund des direkten Zusammenhanges zur Auslastungssicherung, die hier als milderes Mittel im Vergleich zu den ursprünglichen Restrukturierungsplänen gewählt wurde. Personalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm der Aumann AG von 0,4 Mio. € sowie Abfindungen von 0,5 Mio. € wurden ebenfalls bereinigt. Das adjustierte EBITDA betrug somit -1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €). Des Weiteren wurden Abschreibungen auf Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokation der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH aktiviert wurden, in Höhe von 0,1 Mio. € adjustiert, so dass das bereinigte EBIT bei -6,6 Mio. € lag (Vorjahr: -3,3 Mio. €).
Der Auftragseingang betrug zum Ende des Geschäftsjahres kumuliert 236,6 Mio. €. Der Auftragsbestand erreichte zum Ende des Jahres 176,9 Mio. €.
Die liquiden Mittel erreichen zum 31. Dezember 2021 72,8 Mio. € (Vorjahr: 69,5 Mio. €).
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 14,7 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €), weil eine erhebliche Working Capital Reduzierung das negative EBIT deutlich überkompensierte.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit verbesserte sich um 0,8 Mio. € auf -6,5 Mio. €, bestehend aus -3,5 Mio. € Investitionen in immaterielles Anlagevermögen und -0,5 Mio. € in Sachanlagevermögen sowie -2,5 Mio. € in Wertpapiere. Die Zugänge in immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 3,5 Mio. € resultierten jeweils hälftig aus der Aktivierung eines neuen ERP-Systems am Standort Beelen sowie aus aktivierten Entwicklungskosten. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beinhalteten im Wesentlichen Ersatzinvestitionen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag mit -5,1 Mio. € um 0,7 Mio. € unter dem Vorjahr. Er umfasste Tilgungen von Krediten in Höhe von -3,7 Mio. € sowie Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von -0,7 Mio. € und Zinszahlungen in Höhe von -0,7 Mio. €.
Die liquiden Mittel inklusive Wertpapiere erreichten 103,3 Mio. € (90,2 Mio. € zum 31. Dezember 2020). Die Finanzverbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2021 12,9 Mio. € (Vorjahr: 17,1 Mio. €). Der Saldo aus den vorgenannten Verbindlichkeiten und Cash-Positionen (net cash) belief sich somit auf 90,4 Mio. € (Vorjahr: 73,1 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2021 betrug das Konzerneigenkapital 189,3 Mio. € (Vorjahr: 186,3 Mio. €). Bezogen auf die Konzernbilanzsumme in Höhe von 298,5 Mio. € ergab sich eine Eigenkapitalquote von 63,4 % (Vorjahr: 64,7 %). Der absolute Anstieg basierte insbesondere auf gestiegenen Marktwerten von Wertpapieren, die das Eigenkapital erfolgsneutral erhöhten.
Der Anteil des langfristigen Vermögens (114,2 Mio. €) an der Bilanzsumme ist auf 38,2 % gestiegen (Vorjahr: 35,8 %), primär aufgrund der Zunahme an Wertpapieren um 10,0 Mio. €. Das kurzfristige Vermögen lag mit 184,3 Mio. € etwa auf Vorjahresniveau.
Der Rückgang der langfristigen Schulden um 7,0 Mio. € auf 32,5 Mio. € ergab sich überwiegend aus der Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (3,7 Mio. €) und aus einer Abnahme von Pensionsrückstellungen (1,7 Mio. €), insbesondere aufgrund des gestiegenen Zinssatzes zur Diskontierung. Die kurzfristigen Schulden sind auf 76,6 Mio. € (Vorjahr: 62,1 Mio. €) gestiegen. Ein Großteil dieser Veränderung ergab sich aus den um 19,7 Mio. € gestiegenen Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen.
Das Geschäftsjahr 2021 war von einer deutlichen Erholung des Auftragseingangs insbesondere im Segment E-mobility geprägt. Der Auftragseingang erreichte im Berichtsjahr 236,6 Mio. €, was zu einer deutlichen Steigerung des Auftragsbestands auf 176,9 Mio. € (Vorjahr: 102,8 Mio. €) führte. Gleichzeitig wurden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Kostenstruktur und Fertigungstiefe sowie zur Anpassung der Kapazitäten abgeschlossen.
Aumann geht mit seiner neuen Aufstellung gestärkt aus der Krise hervor, sieht sich strategisch, technologisch und strukturell gut positioniert und blickt optimistisch in das neue Geschäftsjahr. Dem Unternehmen stehen zudem zum Jahresende 2021 liquide Mittel inklusive Wertpapiere in Höhe von 103,3 Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 63,4 % zur Verfügung.
Schwer abzuschätzen bleibt derweil der Verlauf des Kriegs in der Ukraine und die damit verbundenen Unsicherheiten, insbesondere darüber, inwieweit ein Konflikt und damit verbundene Sanktionen regional begrenzt bleiben oder sich weitreichende Verwerfungen auch für die gesamte europäische bzw. deutsche Wirtschaft daraus ergeben könnten. In diesem Zusammenhang kann zum jetzigen Zeitpunkt eine negative Beeinflussung der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Aumann-Gruppe nicht ausgeschlossen werden. Aumann geht derzeit jedoch nicht von einer deutlichen geschäftsbedrohenden Situation für den operativen Betrieb und das Unternehmen aus.
Die Grundzüge der Finanzpolitik des Konzerns legt der Vorstand fest. Oberste Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Insofern werden diese Mittel teilweise in kurzfristige, stark diversifizierte Wertpapiere angelegt, sofern und solange sie nicht für die Finanzierung des Wachstums, z.B. durch weitere Akquisitionen, benötigt werden.
Transaktionen innerhalb des Konzernkreises werden üblicherweise auf Euro-Basis durchgeführt. Soweit notwendig, wird die Kurssicherung durch die Aumann AG zentral koordiniert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden zur auftragsbezogenen Absicherung Devisentermingeschäfte zu Nominalwerten in Höhe von 546 TUSD und 2.517 TGBP abgeschlossen. Die Prüfung und Überwachung von Bonitätsrisiken unserer Vertragspartner und Ergreifung von etwaigen Maßnahmen (u.a. Optimierung von Zahlungsbedingungen, Bürgschaften, Warenkreditversicherungen) obliegt den einzelnen Beteiligungen. Ein Monitoring auf Konzernebene überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen und behält sich bei Bedarf weitere Interventionsmöglichkeiten vor.
Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Langfristige Investitionen sind jedoch mit langfristigen Darlehen finanziert. Darüber hinaus bestehen auf Ebene der Aumann AG Rahmenkreditlinien für die deutschen Konzerngesellschaften sowie für die Aumann Technologies (China) Ltd., die in 2021 nicht in Anspruch genommen wurden.
Die konsequente Ausrichtung auf die Steigerung des Unternehmenswertes spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wider. Alle relevanten Entwicklungen in der Aumann-Gruppe werden in der monatlich stattfindenden Vorstandssitzung besprochen. Dabei wird die Entwicklung verschiedener Kennzahlen, insbesondere Auftragseingänge, Umsätze, EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) des Konzerns und der einzelnen Konzernunternehmen sowie deren jeweilige E-mobility Anteile analysiert. Die Aumann AG definiert dabei den Konzernumsatz und das EBITDA als wesentliche, prognoserelevante finanzielle Leistungsindikatoren. Zur Steuerung der Finanz- und Vermögenslage wird als Kennzahl der Saldo aus liquiden Mittel inklusive Wertpapiere und der Finanzverbindlichkeiten herangezogen (net cash bzw. net debt). Eine weitere wichtige Steuerungsgröße ist das Trade Working Capital, das sich aus den Vorräten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Langfristfertigung, den erhaltenen Anzahlungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzt. Zusätzlich zu den oben genannten finanziellen Kennzahlen des operativen Tagesgeschäfts stehen auch die Nicht-finanziellen Indikatoren der Nicht-finanziellen Erklärung anlassbezogen im Fokus.
Der Aumann-Gruppe bieten sich nach Einschätzung des Vorstands zukünftig folgende Chancen:
Zusammengefasst bieten sich der Aumann-Gruppe erhebliche Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus möglichem organischen und anorganischen Wachstum.
Folgende Risiken werden vom Management gesehen:
Wesentliche Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beeinflussen könnten, bestehen hingegen kaum, da die Gesellschaft die ausländischen Projekte überwiegend im Euro-Raum bzw. in der Währung Euro abwickelt. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen werden in der Regel Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems der Aumann-Gruppe wird regelmäßig eine Einschätzung der oben genannten Risiken abgegeben und deren mögliche Auswirkungen auf die Unternehmensbereiche Vertrieb (u.a. Auftragseingang und Sales Pipeline), Finanzen (u.a. Umsatz und Ergebnis), Operations (u.a. Beschaffung und Kapazitäten) sowie Recht und Compliance bewertet. Dieses Risikofrüherkennungssystem ist Bestandteil der Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat als auch der Geschäftsführung der Tochtergesellschaften an den Vorstand.
Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation zum Bilanzstichtag ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen.
Schwer abzuschätzen bleibt derweil der Verlauf des Kriegs in der Ukraine und die damit verbundenen Unsicherheiten, insbesondere darüber, inwieweit ein Konflikt und damit verbundene Sanktionen regional begrenzt bleiben oder sich weitreichende Verwerfungen auch für die gesamte europäische bzw. deutsche Wirtschaft daraus ergeben könnten. In diesem Zusammenhang kann zum jetzigen Zeitpunkt eine negative Beeinflussung der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Aumann-Gruppe nicht ausgeschlossen werden.
Der Aumann-Konzern trägt den genannten Risiken durch ein Risikomanagementsystem Rechnung. Es werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Nachteile von den Konzernunternehmen abzuwenden. Hierzu zählen unter anderem:
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der Aumann-Gruppe. Sein Hauptziel besteht darin, die zutreffende Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung sicherzustellen und Abweichungen von internen oder externen Regelungen zu unterbinden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung bedeutet das, die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken zu gewährleisten. Dazu ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement entsprechend der Einheiten, die Rechnung legen, gegliedert. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Aumann-Konzerns. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.
Der Aufsichtsrat berichtet gemäß Grundsatz 22 des deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB über die Unternehmensführung. In diese Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB und zur Corporate Governance sind aufzunehmen:
Am 11. März 2022 gab der Aufsichtsrat die jüngste Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Sie lautet:
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Aumann AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 12. März 2021 abgegeben und ihr mit den dort genannten Abweichungen entsprochen. Die nachfolgende Erklärung erneuert diese Entsprechungserklärung. Der Aufsichtsrat erklärt, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (im Folgenden "Kodex") in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird:
Es gelten im Hinblick auf den Kodex folgende Abweichungen:
Die Aktienbestände der Organmitglieder sind im Konzernanhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 9.1 dargestellt.
Im Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung, Branchenerfahrung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung.
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gilt als Ziel, dass
Als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats ist Herr Christoph Weigler bestellt.
Die Altersgrenze für Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder beträgt 67 Jahre.
Die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat liegt für die einzelnen Mitglieder zwischen 3 und 5 Jahren.
Der Prüfungsausschuss ist als fachlich qualifizierter Ausschuss unter anderem mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance betraut. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats gehören auch dem Prüfungsausschuss an, dessen Vorsitzender Herr Christoph Weigler ist.
Die Hauptversammlung der Aumann AG hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Aumann AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Aumann AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der Aumann AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Wegen der Einzelheiten des laufenden langfristigen Bonusprogramms wird auf das Kapitel "3. Bezüge der Organe" unter Punkt "VIII. Sonstige Pflichtangaben" verwiesen.
Der Vergütungsbericht wurde in diesem Jahr gemäß § 162 AktG gesondert erstellt und wird, inklusive Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, auf unserer Website https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlicht.
Der Vorstand der Aumann AG hält sich an die geltenden Gesetze. Darüberhinausgehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht. Der Aufsichtsrat wird prüfen, ob in Zukunft konzernweit gültige Regeln sinnvoll kodifiziert und veröffentlicht werden sollten.
Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Aumann AG ein dualistisches Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Die Vorstände sind einheitlich bis zum 30. Juni 2026 bestellt.
Die einzelnen Tochtergesellschaften haben jeweils ein eigenständiges, operatives Management. Das Management der Aumann AG und das der Tochtergesellschaften arbeiten bei der Entwicklung des betreffenden Unternehmens eng zusammen.
Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerordentliche Sitzungen finden statt, wenn besondere Entwicklungen oder Maßnahmen kurzfristig zu behandeln bzw. zu entscheiden sind.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat sieht sich in seiner Arbeit durch die solide finanzielle Aufstellung des Unternehmens bestätigt.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG beträgt 0 %. Dies entspricht der aktuellen Zielgröße und basiert auf dem Beschluss aus dem Jahr 2018, welcher für fünf Jahre gilt. Mittelfristig hat sich der Aufsichtsrat eine Frauenquote von 20 % für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands zum Ziel gesetzt.
Bei der Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands kommt es für den Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit des Aufsichtsrats bzw. des Vorstands erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Die aktuelle Zielgröße basiert auf dem Beschluss des Jahres 2018 und gilt für fünf Jahre.
Der Vorstand weist mit einem Durchschnittsalter von 39 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres 2021 ein vergleichsweise geringes Alter auf. Zudem verfügt das Unternehmen über hoch qualifiziertes junges Management, das sukzessive in seiner Karriere unterstützt wird und so die Chance bekommt, in den Vorstand aufzurücken. Weiterhin ist Aumann ein hoch attraktiver Arbeitgeber für qualifizierte und hochmotivierte Nachwuchskräfte. Der Aufsichtsrat sieht daher eine qualifizierte Besetzung des Vorstands auch künftig zu jeder Zeit gegeben.
Gemäß §§ 289a und 315a HGB muss der Lagebericht die nachfolgenden Punkte beinhalten:
Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 aus 15.250.000 auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien bestehende Grundkapital in Höhe von 15.250.000 € ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten sind im Anhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 9.1 dargestellt.
Aktien mit Sonderrechten wurden nicht ausgegeben.
Entsprechende Arbeitnehmerbeteiligungen bestehen nicht.
Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 24 der Satzung benötigen Satzungsänderungen - soweit gesetzlich zulässig - eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, wobei Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe gilt.
Der § 11 Abs. 2 der Satzung regelt darüber hinaus: "Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Insbesondere ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital (§4 Absatz 5 der Satzung) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen."
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Zeitraum bis zum 1. Juni 2026 eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und zwar bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ermächtigung. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2026 das Grundkapital um bis zu EUR 7.000.000,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021/I). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 bis zum 1. Juni 2026 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat oder soweit diese Gläubiger einer Wandlungspflicht unterliegen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2020 im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ("Aktienoptionsprogramm 2020") ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands sowie weiteren Führungskräften der Aumann AG und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft auszugeben und das Grundkapital zur Erfüllung dieser Aktienoption bis zum 30. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 300.000 durch Ausgabe von 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020/I). Die Gesellschaft hat am 1. Juli 2021 insgesamt 282.800 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm zugeteilt.
Bis zum 8. Februar 2022 war der Vorstand gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 5.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist derzeit nicht ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch Nutzung eines Genehmigten Kapitals zu erhöhen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Solche Vereinbarungen bestehen nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
Solche Entschädigungsvereinbarungen bestehen nicht.
Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 veröffentlicht die Aumann AG hiermit die nicht-finanzielle Erklärung für die Gesellschaft und den Konzern gemäß § 289b HGB und § 315b HGB. Der Berichtszeitraum für die nichtfinanzielle Erklärung ist das Geschäftsjahr 2021. Die quantitativen Angaben umfassen alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen des Aumann-Konzerns.
In Einklang mit § 289d HGB haben wir geprüft, welche nationalen, europäischen oder internationalen Rahmenwerke für die Erstellung der nicht-finanziellen Erklärung eingesetzt werden könnten. Aktuell wird auf die umfängliche Anwendung eines Rahmenwerks jedoch verzichtet, da dies für die Unternehmensstruktur der Aumann-Gruppe in keinem sinnvollen Aufwand-Nutzen-Verhältnis stünde und wir die existierenden Rahmenwerke als nicht für uns geeignet betrachten.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ist eine zentrale unternehmerische Aufgabe für Aumann. Bedingt durch den geschäftsstrategischen Fokus auf die Elektromobilität ist das Thema Nachhaltigkeit ein inhärenter Bestandteil des Geschäftsmodells. Entsprechend sind verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmensstrategie, das konzernweite Controlling und auch die regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Vorstands ("tägliches Handeln") integriert. Wirtschaftlich orientiertes Handeln bei gleichzeitiger Verantwortung für Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft prägen die Philosophie von Aumann und stärken gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf Elektromobilität. Das Unternehmen verbindet einzigartige Wickeltechnologie
*ungeprüft
zur hocheffizienten Herstellung von Elektromotoren mit jahrzehntelanger Automatisierungserfahrung, insbesondere in der Automobilindustrie. Weltweit setzen führende Unternehmen auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion rein elektrischer und hybrider Fahrzeugantriebe sowie auf Lösungen zur Fertigungsautomatisierung. Weitere Informationen zum Geschäftsmodell sowie zu den einzelnen Segmenten sind im Abschnitt Segmententwicklung innerhalb des zusammengefassten Lageberichts 2021 von Aumann zu finden.
Investoren: Unsere Aktionäre erwarten von Aumann ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln, eine klare strategische Ausrichtung sowie eine transparente Berichterstattung.
Kunden: Unsere Kunden suchen einen verlässlichen Partner, der ihnen zuverlässig mit innovativen Lösungen zur Seite steht und dabei die gegebene ökologische und gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt.
Mitarbeiter: Unsere Mitarbeiter schätzen einen attraktiven Arbeitsplatz, an dem sie ihre Fähigkeiten entsprechend ihrer Ausbildung einbringen können. Fortbildungen und Förderungen der Mitarbeiter gehören zur nachhaltigen Personalpolitik von Aumann.
Mit allen Stakeholdergruppen steht Aumann in regelmäßigem Austausch. Während der Vorstand durch seine Funktionen die Nachhaltigkeitsstrategie von Aumann entscheidend mitbestimmt, werden die anderen Interessengruppen auf verschiedenen Wegen einbezogen, beispielsweise über den direkten Dialog, über die regelmäßige Finanzberichterstattung oder über Kapitalmarktkonferenzen und Roadshows. Zudem stellt Aumann auf der Homepage des Unternehmens unter www.aumann.com weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit für interessierte Stakeholder zur Verfügung.
Im Rahmen der 2020 erstmalig durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Bereiche "Arbeitnehmerbelange" und "Umweltbelange" als Kernthemen von Aumanns Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert. Auf diese Aspekte wird nachfolgend detaillierter eingegangen. Ferner ist auf die Themenkomplexe "Sozialbelange", "Achtung der Menschenrechte" und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" einzugehen. Für eine Übersicht wesentlicher nicht-finanzieller Kennzahlen verweisen wir auf die Tabelle am Ende dieses Abschnitts.
Der Schutz und Respekt von jedem Menschen hat im Aumann-Konzern höchste Priorität. So ist die Einhaltung der international gültigen Menschenrechte und Arbeitsstandards für uns selbstverständlich. Wir verurteilen jegliche Form von Diskriminierung, etwa aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion, der politischen Einstellung, des Geschlechts, der körperlichen Konstitution, des Aussehens, des Alters oder der sexuellen Gesinnung. Denn vielfältige Begegnungen bereichern unser Leben und unsere Arbeit. Wir fördern eine Kultur, in der sich unterschiedliche Denkweisen und Arbeitsweisen optimal entfalten können.
Die wichtigste Ressource unserer Unternehmensgruppe sind unsere Mitarbeiter und wir wollen für Mitarbeiter und Nachwuchskräfte ein attraktiver Arbeitgeber sein. Hierzu investiert Aumann in seine Mitarbeiter, sei es durch direkte Förderung von Mitarbeiterweiterbildungen oder durch moderne Ausbildungszentren in der Aumann-Gruppe. Neben diesen klassischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterhält Aumann auch Kooperationen mit Universitäten und betreibt Forschungs- und Entwicklungsarbeit. So fördern wir nachhaltig den notwendigen Ideenreichtum, um unsere technologischen Kernkompetenzen für die elektromobile Zukunft auszubauen.
Für eine nachhaltige Unternehmensführung ist die Gewinnung, Bindung und Weiterentwicklung qualifizierter Mitarbeiter aus Sicht der Aumann AG elementar. Die Personalgewinnung gelingt uns über klassische Stellenausschreibungen, den Einsatz von internen Recruitern und externen Recruiting-Messen und auch mittels sozialer Medien sowie der allgemeinen Positionierung von Aumann als attraktiver Arbeitgeber. Diesen Weg wollen wir auch in Zukunft weitergehen. Zum Konzernabschlussstichtag waren 775 Mitarbeiter in unserer Gruppe angestellt. Darüber hinaus beschäftigten wir zum 31. Dezember 2021 19 Leiharbeiter.
Aumann sieht zudem im Fördern und Fordern der Mitarbeiter einen bedeutenden Erfolgsfaktor. Die Qualifizierung unserer Mitarbeiter erfolgt durch eine Aus- und Weiterbildung in allen Konzernbereichen sowie durch hohe Arbeitsschutzstandards und gezielte Förderung des Führungsnachwuchses. So beschäftigt Aumann derzeit 87 Auszubildende und duale Studenten, was einer Ausbildungsquote von 11,2 % entspricht. Aumann hat zum Ziel eine Ausbildungsquote von über 10 % dauerhaft zu gewährleisten. So sichern wir unsere zukünftige Entwicklung und kommen mit einer überdurchschnittlichen Ausbildungsquote unseren gesellschaftlichen Verpflichtungen nach.
Ein besonderes Anliegen ist für uns die Gleichberechtigung der Geschlechter. Frauen, Männer und Intersexuelle haben in unseren Unternehmen die gleichen Chancen. Aufgrund der geschäftsmodellinhärenten Fokussierung auf technische Berufe und die Unterrepräsentierung von Frauen in entsprechenden Studiengängen ist eine anteilsgleiche Besetzung von Stellen nach wie vor eine Herausforderung. Daher engagieren wir uns, um unsere Branche für weibliche Fach- und Führungskräfte noch attraktiver zu machen. Als Ziel streben wir eine kontinuierliche Erhöhung der Frauenquote an. Zudem planen Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG mittelfristig den Anteil von Frauen zu erhöhen, indem u.a. mittelfristig eine Frauenquote von 20 % für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands erreicht werden soll.
Der Aumann-Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2021 insgesamt 99 Mitarbeiterinnen. In den Führungsebenen des Aumann-Konzerns sind derzeit neun Frauen tätig.
Der Vorstand achtet bei der Auswahl von Führungskräften stets auf Vielfalt und berücksichtigt dabei männliche und weibliche Bewerber sowie Bewerber diversen Geschlechts. Bei der finalen Besetzung steht immer die fachliche und persönliche Qualifikation der jeweiligen Person im Vordergrund.
Aufgrund der Tätigkeit im produzierenden Gewerbe hat für Aumann die Gestaltung einer sicheren Arbeitsumgebung einen sehr hohen Stellenwert. Mitarbeiter in der Produktion sind grundsätzlich einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Daher setzen wir hohe Maßstäbe bei der Sicherheit an, insbesondere im Umgang mit Gefahrstoffen und weiteren Gefahrenquellen. Wir fördern die Kompetenzen und das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für ein sicheres Arbeiten, indem wir regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen anbieten. Meldepflichtige Arbeitsunfälle werden kontinuierlich erfasst und in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Die Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle hat sich von 13 im Vorjahr auf 11 im abgelaufenen Geschäftsjahr reduziert. Die Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle liegt wie im Vorjahr bei null. Unser Ziel ist es, Arbeitsunfälle vollständig zu vermeiden.
Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist in allen Ebenen der Aumann-Gruppe ein wichtiges Thema, denn operative Entscheidungen in unserem Unternehmen haben immer auch ökologische Folgen. Dies gilt für den Rohstoff- und Materialeinsatz sowie für die Energieeffizienz, aber insbesondere auch für die Auswirkungen unserer Produkte und Dienstleistungen auf die Umweltschutzziele unserer Kunden. Aumann leistet durch den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sowie durch eine hohe Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. So sind in unseren Unternehmen bereits entsprechende Standards umgesetzt und es sind Energie- und Umweltmanagementsysteme implementiert und zertifiziert. Bis 2030 ist es unser Ziel, unsere deutschen Produktionsstätten und Bürogebäude CO2 neutral zu betreiben. Ein Meilenstein auf dem Weg dorthin wird es sein, die deutschen Standorte bis 2025 vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen.
Aumann leistet einen wichtigen Beitrag zur Emissionsreduzierung und zum Umweltschutz. Das Unternehmen bietet Spezialmaschinen und hochautomatisierte Fertigungslösungen, die Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen des elektrifizierten Antriebsstranges ermöglicht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Produktionslinien für die Herstellung von Energiespeicher- und Umwandlungssystemen wie der Batterie und der Brennstoffzelle, wo Aumann mit namhaften Kunden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr anspruchsvolle Produktions- und Montagelösungen realisiert hat. Neben Produktionslinien für Premium-Pkw umfasst dies auch Produktionslösungen für vollelektrische Nutzfahrzeuge. Hier leistet Aumann einen wertvollen Beitrag zum klimaneutralen Transport von Waren und Gütern und treibt den Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft weiter voran. Ein weiterer Fokus liegt auf Produktionslinien für den E-Traktionsmotor sowie für power-on-demand-Aggregate und Elektronikbauteile, wo Aumann mit innovativen Prozessabläufen die effiziente Großserienherstellung ermöglicht. Aber auch im klassischen Geschäftsbereich leisten Anlagen von Aumann für die Produktion von Antriebskomponenten für Verbrennungsmotoren, wie z.B. Getriebe, gebauter Nockenwellen, Zylinderaktivierungs- und Deaktivierungsmodulen oder Leichtbaukomponenten einen Beitrag zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen. Bereits in der Entwicklungsphase unserer Produktionslösungen berücksichtigen unsere Mitarbeiter Effizienz und Umweltschutz. Und um dem Ressourcenverbrauch bei zunehmendem Wachstum zudem entgegenzuwirken, unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Wiederverwertung unserer Anlagen und leisten unseren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.
Wesentliche Umweltrisiken, die mit unseren Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, resultieren aus unwahrscheinlichen, aber nicht komplett auszuschließenden Unfällen und Havarien. Dem theoretischen Fall eines Unfalls mit Auswirkungen auf Umweltaspekte begegnen wir durch etablierte Prozesse. Risiken resultieren ebenfalls aus den eingesetzten Grundstoffen, die unverarbeitet teilweise gesundheitsschädigend sein können. Diesem Risiko wird durch hohe Qualitätsanforderungen an unsere Lieferanten sowie hohe Qualitätsstandards begegnet.
Sozialbelange: Der respektvolle und soziale Umgang mit unseren Stakeholdern auf Kunden- und Lieferantenseite stellt einen Grundsatz unseres Handelns dar. Wir sind der festen Überzeugung, dass kontinuierliche Produktinnovationen, der faire Umgang mit Lieferanten und der ständige Dialog mit unseren Kunden eine wichtige Voraussetzung für unseren Geschäftserfolg sind. Freiwillige soziale Projekte und andere gesellschaftliche Aktivitäten unterliegen keinem zentralen Steuerungsprozess, sondern werden dezentral von den Verantwortlichen der Gesellschaften organisiert, da häufig ein regionaler Bezug der Projekte besteht.
Achtung der Menschenrechte: Aumann agiert global und achtet im Geschäftsalltag die Menschenrechte der Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner. Risiken einer nicht marktüblichen Entlohnung, unangemessener Arbeitszeiten, der Einschränkung der Versammlungsfreiheit oder der Gleichberechtigung sehen wir weder bei uns noch bei unseren Lieferanten. Aumann bekennt sich zur Einhaltung international anerkannter Standards für Menschenrechte und toleriert keine Formen von Sklaverei, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel oder Ausbeutung in der eigenen Geschäftstätigkeit oder Lieferkette.
Bekämpfung von Korruption und Bestechung: Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien sowie das korrekte Verhalten im Geschäftsverkehr sehen wir schon immer als zentralen Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Um an dieser seit jeher gelebten Maxime festzuhalten, wurde ein Compliance-Management-System etabliert, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die vorhandenen Verhaltenskodizes und die konzernweit geltende Antikorruptionsrichtlinie dienen als Rahmen, um den Umgang im Unternehmen und gegenüber Dritten zu regeln. Der Verhaltenskodex wird durch Richtlinien und Handlungsanweisungen konkretisiert und weiter ausgestaltet. Ferner sind die Einzelgesellschaften bzw. ihre Compliance Officer verpflichtet, zyklisch Compliance Berichte gegenüber der Aumann AG abzugeben sowie ggf. über eingetretene Vorfälle Bericht zu erstatten.
Negative Auswirkungen und Risiken aus der Geschäftstätigkeit
Nach unserer Einschätzung bestehen keine wesentlichen Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Produkten oder unseren Dienstleistungen, die schwerwiegende negative Auswirkungen für Arbeitnehmer, Umwelt- und Sozialbelange haben oder zu einer Verletzung von Menschenrechten und Korruption führen könnten.
Übersicht wesentlicher nicht-finanzieller Kennzahlen
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Arbeitnehmerbelange | ||
| Anteil weiblicher Mitarbeiter an der Gesamtbelegschaft | 12,8% | 12,8% |
| Anzahl weiblicher Führungskräfte | 9 | 8 |
| Anteil Leiharbeiter im Verhältnis zu eigenen Mitarbeitern | 2,4% | 0,5% |
| Anzahl Auszubildende und Studenten | 87 | 105 |
| Anzahl Mitarbeiter in einem dualen Studiengang | 38 | 34 |
| Ausbildungsquote | 11,2% | 10,8% |
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle | 11 | 13 |
| Tödliche Arbeitsunfälle | 0 | 0 |
| Umweltbelange | ||
| Energieintensität in MWh / Mio. € Umsatz | 35 | 36 |
| Gesamtwasserentnahmeintensität in m3 / Mio. € Umsatz | 20 | 27 |
| Abfallintensität in t / Mio. € Umsatz | 1,3 | 1,2 |
| Sozialbelange | ||
| Spenden und Sponsoring lokal in T€ (Kultur, Bildung, Sport, Soziales) | 7 | 4 |
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten weisen wir nachfolgend erstmalig den Anteil unserer taxonomiefähigen konzernweiten Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2021 bezogen auf die derzeit in der EU-Taxonomie ausgearbeiteten Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" aus.
Ziel der EU-Taxonomie ist es, Investitionsströme aus dem Finanzsektor an Unternehmen zu fördern, die sich mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten beschäftigen. Sie soll damit der EU helfen, den europäischen Green Deal umzusetzen. Dabei soll die EU-Taxonomie ein gemeinsames Verständnis der ökologischen Nachhaltigkeit von Aktivitäten und Investitionen schaffen. Weiterhin verpflichtet die Verordnung Unternehmen zur Berichterstattung über diese Wirtschaftstätigkeiten. In der EU-Gesetzgebung wurden Mitte 2021 die ersten Taxonomie-Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" mit Kriterien hinterlegt.
Für das Geschäftsjahr 2021 tritt die Verordnung mit Erleichterungen für die Berichterstattung in Kraft, weshalb sich die folgenden Angaben nur auf die Taxonomie-Fähigkeit der Wirtschaftsaktivitäten und nicht auf ihre Taxonomie-Konformität beziehen. Zudem betreffen die vorliegenden Angaben nur die Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel".
Zur Ermittlung der Taxonomie-Fähigkeit wurden im ersten Schritt unter Bezugnahme auf die Definitionen in den Annexen 1 und 2 des Rechtsakts zur Verordnung (EU) 2020/852 referenzierten NACE Codes die im Aumann-Konzern taxonomiefähigen Aktivitäten ermittelt. Zudem wurden die im Annex 1 zur Verordnung aufgeführten Definitionen der Kennzahlen Umsatzerlöse, Betriebsausgaben (OpEx) und Investitionen (CapEx) analysiert und die Daten für die jeweiligen Bezugsgrößen (Nenner der Kennzahl) erhoben. Insbesondere im Bereich der Betriebsausgaben wurden die hier relevanten Kostenarten identifiziert. Für die taxonomiefähigen Aktivitäten wurden anschließend Ansätze zur Abschätzung und Erhebung der entsprechenden Umsatzerlöse, Betriebsausgaben und Investitionen festgelegt.
Aufgrund der fortlaufenden, dynamischen Entwicklungen im Hinblick auf die Ausformulierung der EU-Taxonomie-Verordnung bestehen derzeit noch Auslegungsunsicherheiten in Bezug auf die enthaltenen Formulierungen und Begriffe. Daher kann es in Zukunft zu Anpassungen der Betroffenheitsanalyse kommen.
Folgende Wirtschaftsaktivitäten wurden als taxonomiefähig identifiziert:
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
Die Prüfung der Umsatzerlöse auf Taxonomie-Fähigkeit erfolgt auf Basis der Umsatzerlöse, wie sie im Konzernabschluss definiert und ausgewiesen sind.
Die Definition der EU-Taxonomie für die Ermittlung der relevanten Betriebsausgaben umfasst Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie andere direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden.
Bei Aumann wurde zur Ermittlung des Anteils der taxonomiefähigen Betriebsausgaben für ein Projekt, das taxonomiefähige Umsatzerlöse aufweist, die dazugehörigen Betriebsausgaben anteilig als taxonomiefähig angerechnet.
Die Investitionsausgaben beinhalten Zugänge zu Sachanlagen sowie immateriellen Vermögenswerten (inklusive Akquisitionen, ohne Goodwill gemäß EU-Taxonomie).
In der folgenden Tabelle werden die taxonomiefähigen Kennzahlen für den Aumann-Konzern aufgeführt:
| EU-Taxonomie | Gesamt T€ |
Taxonomie- fähig T€ |
Taxonomie- fähig % |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 161.127 | 96.612 | 60% |
| Betriebsausgaben (OpEx) | 1.752 | 0 | 0% |
| Investitionsausgaben (CapEx) | 4.449 | 1.426 | 32% |
Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass diese Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
In Anbetracht der guten Auftragslage erwartet das Unternehmen für 2022 einen Umsatzanstieg auf über 200 Mio. €. Obwohl die Profitabilität im Auftragsbestand teilweise noch von der herausfordernden Marktsituation der letzten beiden Jahre geprägt ist, erwartet das Management für 2022 eine Steigerung der EBITDA-Marge auf 4 bis 5 %. Damit wird das Unternehmen im Verlauf des Geschäftsjahres schrittweise zur Profitabilität zurückkehren und seine Kapazitäten wieder ausbauen.
Diese Prognose unterliegt der Tatsache, dass Aumann derzeit keine direkten Lieferbeziehungen mit russischen oder ukrainischen Geschäftspartnern unterhält und der Annahme, dass es zu keiner weiteren Eskalation des Kriegs in der Ukraine kommen wird.
Beelen, 30. März 2022
Sebastian Roll Jan-Henrik Pollitt
Chief Executive Officer Chief Financial Officer
| Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse | 2.633 | 2.963 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 57 | 53 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -367 | -391 |
| Personalaufwand | -2.716 | -1.527 |
| Abschreibungen | -1.513 | -11.408 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.219 | -1.433 |
| Ertrag aus Gewinnabführungsverträgen | 10.571 | 0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.319 | 1.368 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -237 | -199 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Sonstige Steuern | -577 | -442 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0 | -1.977 |
| Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) | 7.951 | -12.993 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 606 | 13.599 |
| Bilanzgewinn | 8.557 | 606 |
| Bilanz (HGB) | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Aktiva | T€ | T€ |
| Sachanlagen | 10.876 | 11.244 |
| Finanzanlagen | 74.095 | 74.095 |
| Anlagevermögen | 84.971 | 85.339 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 57.089 | 34.716 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 35.991 | 51.455 |
| Umlaufvermögen | 93.080 | 86.171 |
| Summe Aktiva | 178.051 | 171.510 |
| Passiva | T€ | T€ |
| Eigenkapital | 168.439 | 160.293 |
| Rückstellungen | 1.579 | 648 |
| Verbindlichkeiten | 8.033 | 10.569 |
| Summe Passiva | 178.051 | 171.510 |
Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.951 T€ ergibt zusammen mit dem Gewinnvortrag einen Bilanzgewinn in Höhe von 8.557 T€. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung die Auszahlung einer Dividende vorschlagen. Diese soll 1.525.000 € bzw. 10 €-Cent je Aktie betragen.
| IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Anhang | 01.01.- 31.12.2021 T€ |
01.01.- 31.12.2020 T€ |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | III.1. | 161.127 | 172.833 |
| Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands | |||
| an unfertigen und fertigen Erzeugnissen | 2 | -662 | |
| Betriebsleistung | 161.129 | 172.171 | |
| Aktivierte Entwicklungsleistungen | 1.741 | 1.892 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | III.2. | 11.197 | 4.090 |
| Gesamtleistung | 174.067 | 178.153 | |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -94.023 | -89.918 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -17.048 | -19.319 | |
| Materialaufwand | -111.071 | -109.237 | |
| Löhne und Gehälter | -47.066 | -56.181 | |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen | |||
| für Altersversorgung und für Unterstützung | -9.389 | -13.082 | |
| Personalaufwand | -56.455 | -69.263 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | III.3. | -9.420 | -13.265 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen | |||
| (EBITDA) | -2.879 | -13.612 | |
| Abschreibungen | III.4. | -4.998 | -6.142 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -7.877 | -19.754 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | III.5. | 15 | 46 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | III.6. | -730 | -985 |
| Finanzergebnis | -715 | -939 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -8.592 | -20.693 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | III.7. | 2.950 | 2.478 |
| Sonstige Steuern | III.7. | -518 | -112 |
| Konzernjahresfehlbetrag | -6.160 | -18.327 | |
| Ergebnis je Aktie (in €) | III.8. | -0,40 | -1,20 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | III.8. | -0,37 | -1,20 |
| IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Anhang | 01.01.- | 01.01.- |
|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
| T€ | T€ | ||
| Konzernergebnis | -6.160 | -18.327 | |
| Posten, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| umgegliedert werden können | |||
| Veränderungen aus der Währungsumrechnung | 513 | -108 | |
| Rücklage aus Zeitwertänderung - Schuldinstrumente | II.9.3. | 3 | -106 |
| Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| umgegliedert werden können | |||
| Rücklage aus Zeitwertänderung - EK Instrumente | II.9.3. | 7.210 | 1.486 |
| Rücklage Pensionen | II.10. | 1.796 | 330 |
| darauf entfallende latente Steuern | -547 | -101 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 8.975 | 1.501 | |
| Gesamtergebnis der Berichtsperiode | 2.815 | -16.826 | |
| Bilanz | Anhang | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Aktiva (IFRS) | |||
| T€ | T€ | ||
| Langfristiges Vermögen | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | II.1. | 9.945 | 9.518 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | |||
| und Werte | II.1. | 2.909 | 503 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | II.1. | 38.484 | 38.484 |
| Geleistete Anzahlungen | II.1. | 0 | 1.145 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 51.338 | 49.650 | |
| Grundstücke und Bauten | |||
| einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | II.1. | 24.348 | 25.134 |
| Technische Anlagen und Maschinen | II.1. | 2.817 | 3.452 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | II.1. | 2.599 | 3.602 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | II.1. | 416 | 413 |
| Sachanlagen | 30.180 | 32.601 | |
| Finanzanlagen | II.7. | 30.442 | 20.444 |
| Aktive latente Steuern | II.8. | 2.198 | 475 |
| 114.158 | 103.170 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | II.3. | 1.254 | 1.776 |
| Unfertige Erzeugnisse | II.3. | 2.084 | 1.314 |
| Fertige Erzeugnisse | II.3. | 0 | 149 |
| Geleistete Anzahlungen | II.3. | 5.493 | 4.949 |
| Vorräte | 8.831 | 8.188 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | II.4. | 26.469 | 31.108 |
| Vertragsvermögenswerte | II.5. | 73.942 | 70.906 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | II.6. | 2.265 | 4.819 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 102.676 | 106.833 | |
| Wertpapiere | II.7. | 61 | 340 |
| Kasse | V. | 8 | 9 |
| Bankguthaben | V. | 72.747 | 69.441 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 72.755 | 69.450 | |
| 184.323 | 184.811 | ||
| Summe Aktiva | 298.481 | 287.981 |
| Bilanz | Anhang | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| Passiva (IFRS) | |||
| T€ | T€ | ||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | II.9. | 15.250 | 15.250 |
| Kapitalrücklage | II.9. | 141.112 | 140.918 |
| Gewinnrücklagen | II.9. | 32.985 | 30.170 |
| 189.347 | 186.338 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen für Pensionen | II.10. | 20.524 | 22.246 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II.11. | 8.274 | 11.992 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | II.11. | 364 | 753 |
| Sonstige Rückstellungen | II.13. | 1.100 | 838 |
| Passive latente Steuern | II.8. | 1.369 | 2.669 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | II.12. | 897 | 1.005 |
| 32.528 | 39.503 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige Rückstellungen | II.13. | 13.942 | 11.163 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | II.11. | 21.023 | 25.878 |
| Vertragsverbindlichkeiten | II.11. | 23.574 | 3.878 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | II.13. | 7.771 | 5.894 |
| Restrukturierungsrückstellungen | II.13. | 214 | 7.517 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II.11. | 3.718 | 3.719 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | II.11. | 584 | 623 |
| Steuerrückstellungen | II.13. | 654 | 1.124 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | II.12. | 5.126 | 2.344 |
| 76.606 | 62.140 | ||
| Summe Passiva | 298.481 | 287.981 |
| Konzern-Kapitalflussrechnung | 01.01.- | 01.01.- |
|---|---|---|
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
| T€ | T€ | |
| 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | -7.877 | -19.754 |
| Berichtigungen um zahlungsunwirksame Vorgänge: | ||
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 4.998 | 6.142 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen | -4.189 | 7.713 |
| Verluste (+) / Gewinne (-) aus Anlageabgängen | 0 | 0 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | 572 | 334 |
| 1.381 | 14.189 | |
| Veränderung des Working Capital: | ||
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus | ||
| Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | 2.064 | 32.395 |
| Abnahme (-) / Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||
| Leistungen sowie anderer Passiva | 19.393 | -21.867 |
| 21.457 | 10.528 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -249 | -1.353 |
| Erhaltene Zinsen | 15 | 46 |
| -234 | -1.307 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 14.727 | 3.656 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in immaterielles Anlagevermögen | -3.494 | -3.241 |
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in Sachanlagevermögen | -588 | -1.067 |
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in zur Veräußerung gehaltene | ||
| Finanzanlagen und Wertpapiere | -2.507 | -3.071 |
| Einzahlungen aus Sachanlageabgängen | 64 | 45 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -6.525 | -7.334 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Gewinnausschüttung an Gesellschafter | 0 | 0 |
| Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 0 | 0 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | -3.719 | -3.719 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -646 | -1.075 |
| Zinsauszahlungen | -730 | -985 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -5.095 | -5.779 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | ||
| (Zwischensumme 1-3) | 3.107 | -9.457 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen (nicht zahlungswirksam) | 198 | -25 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode | 69.450 | 78.932 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 72.755 | 69.450 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Kasse |
8 | 9 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 72.747 | 69.441 |
| Überleitung zum Liquiditätsbestand am 31.12. | 2021 | 2020 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 72.755 | 69.450 |
| Wertpapiere | 30.503 | 20.784 |
| Liquiditätsbestand am 31.12. | 103.258 | 90.234 |
| Ge inn üc k lag w r en |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ge ic hn ete ze s Ka ita l p |
Ka ita l p üc k lag e r |
W ä hru ng su m- hn rec un g s d i f fer en z |
R üc k lag us Ze e a itw ert - än de run g |
R üc k lag e Pe ion en ns |
Erw irt- ha fte tes sc Ko nze rn E ig en ka ita l p |
Ko nze rn- E ig en - ka ita l p |
|
| T € |
T € |
T € |
T € |
T € |
T € |
T € |
|
| 0 1. 0 1. 2 0 2 0 |
15 25 0 |
14 0. 9 1 8 |
-1 | 1.5 67 |
-4. 1 3 0 |
4 9.5 6 0 |
2 0 3. 16 4 |
| Ge h lte D iv i de de za n n |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| isc Zw he ns um me |
15 25 0 |
14 0. 9 1 8 |
-1 | 1.5 67 |
-4. 1 3 0 |
4 9.5 6 0 |
2 0 3. 16 4 |
| D ire kt im E ig ka ita l e fas Be äg ste tr en p r e |
0 | 0 | 0 | 1. 3 8 0 |
22 9 |
0 | 1. 6 0 9 |
| W ä hru hn d i f fer ng su mr ec un g s en z |
0 | 0 | -10 8 |
0 | 0 | 0 | -10 8 |
| Ko bn is nze rne rg e |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -18 3 27 |
-18 3 27 |
| Ko bn is ( To l Co he ive Inc ) te ta nz er ng es am rg e mp re ns om e |
0 | 0 | 0 8 -1 |
3 8 0 1. |
2 2 9 |
8. 3 27 -1 |
-16 8 26 |
| 3 1.1 2. 2 0 2 0 |
15 25 0 |
14 0. 9 1 8 |
-1 0 9 |
2. 9 47 |
-3. 9 0 1 |
3 1. 2 3 3 |
1 8 6. 3 3 8 |
| Ge h lte D iv i de de za n n |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zw isc he ns um me |
25 0 15 |
0. 9 8 14 1 |
0 9 -1 |
2. 9 47 |
-3. 9 0 1 |
3 2 3 3 1. |
8 3 3 8 1 6. |
| ire im ig ita fas äg D kt E ka l e Be ste tr en p r e |
0 | 0 | 0 | 7. 21 3 |
1. 24 9 |
0 | 8. 4 6 2 |
| W ä hru hn d i f fer ng su mr ec un g s en z |
0 | 0 | 13 5 |
0 | 0 | 0 | 13 5 |
| Ko bn is nze rne rg e |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -6 1 6 0 |
-6 1 6 0 |
| Ko bn is ( To l Co he ive Inc ) te ta er es e re ns om e nz ng am rg mp |
0 | 0 | 5 1 3 |
7. 21 3 |
1. 24 9 |
-6. 16 0 |
2. 8 15 |
| Ka ita ler h ö hu p ng |
0 | 19 4 |
0 | 0 | 0 | 0 | 19 4 |
| 3 1.1 2. 2 0 21 |
15 25 0 |
14 1.1 1 2 |
4 0 4 |
1 0. 16 0 |
-2. 65 2 |
25 07 3 |
1 8 9. 3 47 |
Die Aumann AG (im Folgenden auch "Aumann") hat ihren Sitz in der Dieselstraße 6, 48361 Beelen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 16399 eingetragen. Sie ist die Muttergesellschaft des Aumann-Konzerns.
Die Aumann AG ist ein führender, internationaler Anbieter von Anlagen für die Automobilindustrie und weiteren Industrien mit Fokus auf den Bereich der E-Mobilität.
Der Konzernabschluss der Aumann AG für das Geschäftsjahr 2021 wird am 30. März 2022 durch den Aufsichtsrat der Aumann AG gebilligt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).
Anwendung von neuen und geänderten Standards
Folgende neue oder geänderte Standards waren im Geschäftsjahr 2021 erstmalig anzuwenden, hatten aber keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss:
| Regelung | Bezeichnung |
|---|---|
| IFRS 4 | Versicherungsverträge |
| IFRS 16 | Leasing - Bilanzierung von Zugeständnissen aufgrund der Coronavirus-Pandemie |
| IFRS 9 / IAS 39 / IFRS 7 / IFRS 4 / IFRS 16 |
Interest Rate Benchmark Reform Phase 2 |
Standards, die in der folgenden Übersicht nicht aufgeführt sind, sind für den Aumann-Konzern von untergeordneter Bedeutung.
| Rege lung |
Bezeichnung | Anwendung | Auswirkungen |
|---|---|---|---|
| Annual Improvements 2018 - 2020 | 01.01.2022 | keine wesentlichen | |
| IAS 16 | Sachanlagen | 01.01.2022 | keine wesentlichen |
| IFRS 3 | Business Combination | 01.01.2022 | keine wesentlichen |
| IAS 1 | Darstellung des Abschlusses | 01.01.2023 | keine wesentlichen |
| IAS 8 | Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rech nungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern |
01.01.2023 | keine wesentlichen |
| IAS 12 | Ertragsteuern | 01.01.2023 | keine wesentlichen |
| IAS 37 | Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen |
01.01.2023 | keine wesentlichen |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2023 | keine wesentlichen |
Im Geschäftsjahr 2021 haben keine gesellschaftsrechtlichen oder strukturellen Änderungen stattgefunden.
Neben der Aumann AG als Mutterunternehmen sind die unten aufgeführten Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungsquoten werden durch Multiplikation der jeweiligen Gesellschaftsanteile ermittelt. Die in Fettdruck aufgeführten Unternehmen halten direkt oder indirekt Beteiligungen an den jeweils darunter genannten Gesellschaften.
| Einbezogene Unternehmen | Beteili |
|---|---|
| gungs | |
| Name und Sitz der Gesellschaft | quote in % |
| Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) | |
| Aumann AG, Beelen, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Beelen GmbH, Beelen, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Berlin GmbH, Beelen, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Winding and Automation Inc., Clayton, USA | 100,00 |
| Aumann Espelkamp GmbH, Espelkamp, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Immobilen GmbH, Espelkamp, Deutschland * | 94,90 |
| Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH, Limbach-Oberfrohna, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Technologies (China) Ltd., Changzhou, China | 100,00 |
* Aufgrund einer Kaufoption werden keine Minderheiten ausgewiesen
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Aumann AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.
Tochterunternehmen sind die Unternehmen, über die die Aumann AG Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat. Dies ist der Fall, wenn Rechte bestehen, die die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleihen. Maßgebliche Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Rendite eines Unternehmens wesentlich beeinflussen. Die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht und sie endet, wenn die Beherrschungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Kapitalkonsolidierung wird gem. IFRS 3 nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Nach dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Dabei werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihrem Zeitwert angesetzt und in die Konzernbilanz übernommen. Ein Überschuss der Anschaffungskosten über den Zeitwert des auf den Konzern entfallenden Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Der auf Minderheitsgesellschafter entfallende Anteil der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens wird ebenfalls zum Zeitwert angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig verrechnet. Dies gilt auch für die Zwischenergebnisse sowie die konzerninternen Umsätze, Erträge und Aufwendungen. Die Ergebnisse der im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erwerbs oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen.
Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungsoder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Konzernjahresergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €).
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene, funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Die Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebes werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):
| Stichtagskurs 31.12.2021 | Durchschnittskurs 2021 | |
|---|---|---|
| Chinesischer Renminbi (CNY) | 7,1947 | 7,6351 |
| US Dollar (USD) | 1,1326 | 1,1851 |
| Stichtagskurs 31.12.2020 | Durchschnittskurs 2020 | |
| Chinesischer Renminbi (CNY) | 8,0225 | 7,8708 |
| US Dollar (USD) | 1,2271 | 1,1413 |
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögensgegenstands, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt.
Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können.
Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten aktiviert, sofern eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und neben der technischen Realisierbarkeit durch die Nutzung ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil wahrscheinlich ist. Forschungskosten sind entsprechend IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte) werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Der Konzern verfügt mit Ausnahme der Firmenwerte über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben.
Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren linear abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss ergibt sich als Residualgröße aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf seine Werthaltigkeit mittels eines Impairment-Tests überprüft. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE") des Konzerns zugeordnet, die einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird dann außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als der Buchwert dieser Einheit ist. Ein einmal erfasster Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird in künftigen Perioden nicht wieder zugeschrieben.
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende, nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen ein über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als zusätzliche Anschaffungskosten aktiviert.
Die Bewertung von im Rahmen von Unternehmenserwerben neu identifizierten Vermögenswerten erfolgt zum im Erwerbszeitpunkt ermittelten Zeitwert (Marktwert), der in den Folgeperioden planmäßig abgeschrieben wird.
Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Annahme eines Restwertes von 0,00 € berechnet. Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:
| Gebäude- und Außenanlagen: | 10 bis 33 Jahre |
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen: | 10 bis 12 Jahre |
| Computerhardware: | 3 Jahre |
| Sonstige Büroausstattung: | 5 bis 13 Jahre |
Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode für Sachanlagen sowie die Restwerte werden periodisch überprüft.
Werden Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der sich aus dem Verkauf einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes; er wird erfolgswirksam erfasst.
Als Leasingverhältnisse gelten alle Verträge, die das Recht zur Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt übertragen. Dies gilt auch für Verträge, bei denen die Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben ist. Der Konzern nutzt als Leasingnehmer insbesondere Immobilien, Kraftfahrzeuge und sonstige technische Anlagen und Maschinen.
Der Konzern bilanziert als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
Variable Leasingzahlungen werden nicht in die Bemessung der Leasingverbindlichkeit einbezogen. Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Aumann wendet grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz an. Dieser Grenzfremdkapitalzinssatz als risikoadjustierter Zinssatz wird laufzeit- und währungsspezifisch abgeleitet und berücksichtigt darüber hinaus die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen.
Zum Bereitstellungsdatum wird das Nutzungsrecht zunächst zu den Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich aus dem Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, den zu oder vor dem Datum des Vertragsbeginns geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, den anfänglichen direkten Kosten des Leasingnehmers und den geschätzten Kosten zusammen, die dem Konzern für Demontage und Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, die Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet oder die Rückversetzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts in den in den Vertragsbedingungen festgelegten Zustand entstehen werden. Danach wird das Nutzungsrecht zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht linear über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.
Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird grundsätzlich eine Trennung dieser Komponenten vorgenommen.
Einige Leasingverträge, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungsoptionen. Diese Vertragskonditionen bieten dem Konzern größtmögliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung Verlängerungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Beurteilung, ob die Optionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, hat Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingvertrags und kann daher die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten bzw. der Nutzungsrechte erheblich beeinflussen.
Aumann macht von der IFRS-16-Regelung im Hinblick auf die Nichtbilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten im Rahmen von Leasingverträgen mit geringem Wert (d.h., der Wert des zugrundeliegenden Vermögenswerts beträgt bei Neuanschaffung 5.000 € oder weniger) und kurzfristigen Leasingverträgen (Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate) Gebrauch. Die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingraten werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand erfasst.
Aumann tritt nicht als Leasinggeber auf und hat keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.
Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen ("solely payments of principal and interest – SPPI") auf dem ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.
Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d.h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet, wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente des Konzerns enthalten börsennotierte Anleihen, die unter den kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesen werden.
Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung um gegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.
Der Konzern hat sich unwiderruflich dafür entschieden, einen Teil seiner börsennotierten Eigenkapitalinstrumente in diese Kategorie einzuordnen.
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswerten garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12- Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren angepasst wird, sofern mit vertretbarem Aufwand für den Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifische zukunftsbezogene Faktoren ermittelt werden können.
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuldinstrumente des Konzerns bestehen ausschließlich aus börsennotierten Anleihen, die seitens des Managements als Investitionen mit geringem Kreditrisiko angesehen werden. Der Konzern bewertet die erwarteten Kreditverluste bei diesen Instrumenten auf 12-Monats-Basis. Ist hingegen seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko signifikant gestiegen, basiert die Wertberichtigung auf den Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern stützt sich auf die Credit Default Spreads der Emittenten, um zu bestimmen, ob das Kreditrisiko bei einem Schuldinstrument signifikant gestiegen ist, und um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen.
Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind und eine hierauf folgende Detailüberprüfung des Schuldners nicht zu anderen Erkenntnissen führt. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten.
Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind.
Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.
Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Nach der erstmaligen Erfassung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (abzüglich notwendiger Vertriebskosten) angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter der Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Für Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.
In der Bilanz abgebildete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.
Eine Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Der Rückstellungsbetrag entspricht dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben, wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist. Die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst.
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter werden für solche Verpflichtungen gebildet, bei denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat und die Höhe der Gegenleistung mit hinreichender Sicherheit feststeht.
Die bei der Aumann Beelen GmbH und Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH ermittelten Pensionsverpflichtungen werden nach IAS 19 ausgewiesen. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden als Aufwand erfasst. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen wird die Verpflichtung als Pensionsrückstellung in der Bilanz erfasst. Die Pensionszusagen werden hierbei als "defined benefit plan" angesehen und daher mittels der "projected unit credit method" versicherungsmathematisch bewertet.
Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der aus der Aufzinsung der Pensionen resultierende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis berücksichtigt.
Das Planvermögen, das den Pensionsverpflichtungen der Aumann Limbach-Oberfrohna zugeordnet werden kann, wird mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Eine das Planvermögen übersteigende Verpflichtung wird als Rückstellung passiviert.
Umsatzerlöse werden mit dem Betrag erfasst, der bei Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden, der Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält.
Die Verfügungsmacht erhält der Kunde in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse bzw. mit der Endabnahme beim Kunden. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften werden nur dann erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Nutzen zufließen wird. Dies erfolgt in der Bilanzierungsperiode, in der die jeweiligen Dienstleistungen erbracht werden und der Kunden die Verfügungsmacht über die Dienstleistung erhalten hat.
Im Aumann-Konzern werden bei der Aumann Beelen GmbH, der Aumann Technologies China Ltd., der Aumann Espelkamp GmbH, der Aumann Berlin GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH die Umsätze bei langfristigen Fertigungsaufträgen in der Regel über den Zeitraum der Erstellung realisiert. Die Produkte werden speziell für den jeweiligen Kunden erstellt und es besteht keine alternative Nutzungsmöglichkeit. Dabei werden – wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden kann – die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt (Fertigstellungsgrad) am Abschlussstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren).
Die über einen Zeitraum bilanzierten Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns als Vertragsvermögenswert in den Forderungen aus Auftragsfertigung abzüglich erhaltener Anzahlungen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Die Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, das heißt des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden).
Erträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS12 unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwertes oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, werden nicht angesetzt.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie künftigen Belastungen oder Minderungen desselben Steuerpflichtigen gegenüber derselben Steuerbehörde zuzuordnen sind.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit haben werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Verrechnung bzw. Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen Steuerschulden hat und sie sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.23 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.
Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS müssen vereinzelt Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese haben Einfluss auf die ermittelten Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Schätzung des Nutzungswerts bewertet die Geschäftsführung die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wählt einen angemessenen Abzinsungssatz, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.
Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.
Aktive latente Steuern werden in dem Maße gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Geschäftsführung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Die Tochterunternehmen der Aumann AG tätigen einen großen Teil ihrer Geschäfte als zeitraumbezogene Fertigungsaufträge, bei denen die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Die Schätzungen werden kontinuierlich vom Management der Gesellschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
| Ge An te sam sch aff ung s und He el rst lun gs kos ten |
Zug äng e des Ge sch äft s- ja hre s |
Um - buc h- ung |
Ab äng e des g Ge sch äft s- ja hre s |
Wä hru ngs - kur s- dif fer enz en |
Ab sch rei bun gen in i hre r ges ten am Hö he |
Bu chw ert am End e d es Ge - sch äft s |
Bu chw ert zu Beg inn de s Ge sch äft s- ja hre s |
Ab sch rei- bu n d es Ge nge sch äft s- ja hre s |
Ab äng e Ab g sch rei bun - gen |
Wä hru ngs - kur s- dif fer en- zen |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ja hre s |
||||||||||||
| 31. 12. 20 21 |
T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| I. | iel ög Im le V ter ert ma erm en sw e |
|||||||||||
| 1. | Se lbs llte im iell e V öge ter ste ter ert ma erm nsw e |
11. 94 0 |
1.7 48 |
0 | 0 | 0 | 3.7 43 |
9.9 45 |
9.5 18 |
1.3 21 |
0 | 0 |
| 2. | Ko ssi rbl ich e S chu ech tzr te nze on en, ge we |
|||||||||||
| nd ähn lich e R ech und W te ert u e |
6.0 10 |
1.7 46 |
1.1 45 |
0 | 12 | 6.0 04 |
2.9 09 |
50 3 |
49 0 |
0 | 7 | |
| 3. | Ge sch äft de r F irm ert s- o enw |
38 .48 4 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 38 .48 4 |
38 .48 4 |
0 | 0 | 0 |
| 4. | Ge leis e A hlu tet nza nge n |
1.1 45 |
0 | -1. 145 |
0 | 0 | 0 | 0 | 1.1 45 |
0 | 0 | 0 |
| 57. 57 9 |
3.4 94 |
0 | 0 | 12 | 9.7 47 |
51. 33 8 |
49 .65 0 |
1.8 11 |
0 | 7 | ||
| II. | Sa ch lag an en |
|||||||||||
| 1. | Gru nds tüc ke und Ba ins chl ieß lich de ute n e r |
|||||||||||
| B auf fre md Gru nds tüc ken aut en en |
.64 30 8 |
33 7 |
5 | 6 78 |
28 | 5.8 84 |
24 .34 8 |
25 .13 4 |
96 1.0 |
744 | 18 | |
| 2. | Tec hni sch e A nla d M hin gen un asc en |
6.4 01 |
140 | 84 | 53 4 |
16 | 3.2 90 |
2.8 17 |
3.4 52 |
82 9 |
49 2 |
4 |
| 3. | An de An lag Be trie bs- d re en, un |
|||||||||||
| G häf tsa tat tun esc uss g |
94 7.5 |
373 | 0 | 73 5 |
28 | 4.6 61 |
2.5 99 |
3.6 02 |
1.2 62 |
614 | 21 | |
| 4. | Ge leis e A hlu nd An lag im Ba tet nza nge n u en u |
44 5 |
104 | -89 | 16 | 4 | 32 | 416 | 413 | 0 | 0 | 0 |
| 45 .08 8 |
95 4 |
0 | 2.0 71 |
76 | 13. 86 7 |
30 .18 0 |
32 .60 1 |
3.1 87 |
1.8 50 |
43 | ||
| Ge mt sa |
10 2.6 67 |
48 4.4 |
0 | 2.0 71 |
88 | 23 .61 4 |
81 8 .51 |
82 .25 1 |
4.9 98 |
1.8 50 |
50 |
| Ge An te sam aff sch ung s und He el rst lun gs kos ten |
Zug äng e des Ge sch äft s- ja hre s |
Um - buc h- ung |
Ab äng g e des Ge sch äft s- ja hre s |
Wä hru ngs - kur s- dif fer enz en |
Ab sch rei bun gen in i hre r ges ten am Hö he |
Bu chw ert am End e d es Ge - sch äft s |
Bu chw ert zu inn Beg de s Ge sch äft s- ja hre s |
Ab sch rei- bu n d es Ge nge sch äft s- ja hre s |
Ab äng e Ab g rei sch bun - gen |
Wä hru ngs - kur s- dif fer enz en |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ja hre s |
||||||||||||
| 31 .12 .20 20 |
T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| I. | iel ög Im le V ter ert ma erm en sw e |
|||||||||||
| 1. | Se lbs llte im iell e V öge ter ste ter ert ma erm nsw e |
10. 03 6 |
1.9 04 |
0 | 0 | 0 | 2.4 22 |
9.5 18 |
8.8 14 |
1.2 00 |
0 | 0 |
| 2. | Kon sio rbli che Sc hut cht zes nen , ge we zre e |
|||||||||||
| nd ähn lich e R ech und W te ert u e |
5.6 86 |
53 | 27 3 |
0 | -2 | 5.5 07 |
50 3 |
534 | 35 5 |
0 | 0 | |
| 3. | Ge äft Fir sch der ert s- o me nw |
38 .48 4 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 38 .48 4 |
38 .48 4 |
0 | 0 | 0 |
| 4. | Ge leis e A hlu tet nza nge n |
134 | 1.2 84 |
-27 3 |
0 | 0 | 0 | 1.1 45 |
134 | 0 | 0 | 0 |
| 54 .34 0 |
3.2 41 |
0 | 0 | -2 | 7.9 29 |
49 .65 0 |
47 .96 6 |
1.5 55 |
0 | 0 | ||
| II. | Sa ch lag an en |
|||||||||||
| 1. | Gru nds tüc ke und Ba ins chl ieß lich de ute n e r |
|||||||||||
| B auf fre md Gru nds tüc ken aut en en |
30 .41 7 |
66 | 169 | 0 | -4 | 5.5 14 |
25 .13 4 |
26 .30 2 |
05 1.4 |
2 | -4 | |
| 2. | Tec hni sch e A nla d M hin gen un asc en |
4.9 72 |
23 2 |
1.2 95 |
96 | -2 | 2.9 49 |
3.4 52 |
96 3.3 |
1.4 55 |
83 | 1 |
| 3. | rieb An der e A nla Bet nd gen s- u , |
|||||||||||
| äft Ge sch sst att sau ung |
7.0 63 |
80 7 |
0 | 26 9 |
-7 | 3.9 92 |
3.6 02 |
4.5 84 |
1.6 95 |
177 | -5 | |
| 4. | Ge leis e A hlu nd An lag im Bau tet nza nge n u en |
1.2 83 |
65 1 |
-1. 46 4 |
24 | -1 | 32 | 41 3 |
1.2 83 |
32 | 0 | 0 |
| 43 .73 5 |
1.7 56 |
0 | 38 9 |
-14 | 12. 48 7 |
32 .60 1 |
35 .56 5 |
4.5 87 |
26 2 |
-8 | ||
| G mt esa |
98 .07 5 |
4.9 97 |
0 | 38 9 |
-16 | 20 .41 6 |
82 .25 1 |
83 .53 1 |
6.1 42 |
26 2 |
-8 |
| Ge te A haf sam nsc fun gs und He llun rste gs kos ten |
Zug äng e des Ge sch äft s- ja hre s |
Um - buc hun g |
Ab äng g e des Ge sch äft s- ja hre s |
Wä hru ngs - kur s- diff ere nze n |
Ab sch reib en in i ung hre r ges ten am Hö he |
Buc hw ert am End e d es Ge sch äft s ja hre s |
Buc hw ert zu Beg inn de s Ge sch äft sja h- res |
Ab sch reib un- de s Ge gen sch äft s- ja hre s |
Ab äng e Ab g sch reib un- gen |
Wä hru ngs - kur s- diff ere nze n |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31 .12 .20 21 |
T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Lea sin g |
||||||||||||
| 1. | Gru nds tüc ke und Ba ute n |
78 4 |
22 2 |
0 | 78 6 |
18 | 71 | 167 | 54 | 78 | 744 | -7 |
| 2. | An der e A nla Bet rieb nd gen s- u , |
|||||||||||
| Ge sch äft sst att sau ung |
2.4 68 |
143 | 0 | 716 | 4 | 1.1 25 |
774 | 1.3 14 |
57 0 |
60 1 |
-2 | |
| 3.2 52 |
36 5 |
0 | 02 1.5 |
22 | 96 1.1 |
94 1 |
1.3 68 |
64 8 |
1.3 45 |
-9 |
| haf Ge te A sam nsc fun gs und He llun rste gs kos ten |
Zug äng e des Ge äft sch s- ja hre s |
Um - buc hun g |
Ab äng g e des Ge äft sch s- ja hre s |
Wä hru ngs - kur s- diff ere nze n |
Ab sch reib en in i ung hre r ges ten am Hö he |
Buc hw ert am End e d es Ge sch äft s ja hre s |
Buc hw ert zu Beg inn de s Ge äft sja sch h- res |
Ab sch reib un- de s Ge gen äft sch s- ja hre s |
Ab äng e Ab g sch reib un- gen |
Wä hru ngs - kur s- diff ere nze n |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31 .12 .20 20 |
T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Lea sin g |
||||||||||||
| 1. | Gru nds tüc ke und Ba ute n |
0 74 |
46 | 0 | 0 | -2 | 73 0 |
54 | 37 6 |
36 7 |
2 | 1 |
| 2. | An der e A nla Bet rieb nd gen s- u , |
|||||||||||
| Ge sch äft sst att sau ung |
2.0 59 |
64 5 |
0 | 23 5 |
-1 | 1.1 54 |
1.3 14 |
1.4 64 |
70 8 |
150 | 1 | |
| 2.7 99 |
69 1 |
0 | 23 5 |
-3 | 1.8 84 |
1.3 68 |
1.8 40 |
1.0 75 |
152 | 2 |
Bezüglich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Darstellung im Anlagenspiegel. 2020 und 2021 wurden im Rahmen der Einführung des neuen ERP-Systems insgesamt Projektkosten in Höhe von 2.886 T€ als Anschaffungskosten aktiviert.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wurden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE") Aumann Limbach-Oberfrohna (28.426,4 T€) und Aumann EBI [Espelkamp, Berlin, Immobilien] (10.057,5 T€) zugeordnet.
Die Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2021 bestätigte die Werthaltigkeit aller aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann Limbach-Oberfrohna wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf einer vom Management für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Mittelfristplanung basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,16 % (Vorjahr: 8,17 %). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 3,0 % für die nachfolgenden 7 Jahre im Anschluss an die Mittelfristplanung extrapoliert. Die ewige Rente wird mit einer dauerhaften Wachstumsrate von 1,0 % berechnet.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann EBI wird ebenfalls auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf einer vom Management für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Mittelfristplanung basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,08 % (Vorjahr: 8,18 %). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 3,0 % für die nachfolgenden 7 Jahre im Anschluss an die Mittelfristplanung extrapoliert. Die ewige Rente wird mit einer dauerhaften Wachstumsrate von 1,0 % berechnet.
Bei Folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der beiden signifikanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Aumann Limbach-Oberfrohna und Aumann EBI zugrunde gelegten Annahmen, bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten:
EBITDA-Margen: Die EBITDA-Margen basieren auf den durchschnittlichen Werten, die in den drei Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die so ermittelten Werte werden gegebenenfalls für den Detailplanungszeitraum adjustiert, sofern dem Management bessere Erkenntnisse über deren Höhe vorliegen. Die EBITDA-Margen aus dem Detailplanungszeitraum werden auf einem konstanten Niveau fortgeschrieben. Ein Rückgang der EBITDA-Marge um 1,0 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
Abzinsungssätze: Die Abzinsungssätze stellen die Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt steuerlicher Zahlungsströme bereinigt. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern um 0,5 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
Wachstumsraten: Die geschätzten Wachstumsraten basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Wachstumsannahmen der Zielmärkte der jeweiligen ZGE. Der Konzern erkennt an, dass mögliche neue Wettbewerber oder ein verändertes Marktumfeld die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Solch eine Entwicklung könnte zu einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten in Höhe von 3,0 % für die nachfolgenden 7 Jahre im Anschluss an die Mittelfristplanung für beide zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen. Ein Rückgang der Wachstumsrate um 2 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.254 | 1.776 |
| Unfertige Erzeugnisse | 2.084 | 1.314 |
| Fertige Erzeugnisse | 0 | 149 |
| Geleistete Anzahlungen | 5.493 | 4.949 |
| Buchwert zum 31.12. | 8.831 | 8.188 |
Bei den Vorräten bestanden zum Stichtag Wertminderungen in Höhe von 1.474 T€ (Vorjahr: 962 T€). Wertaufholungen auf Vorräte wurden in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorgenommen.
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 27.877 | 32.023 |
| abzüglich Einzelwertberichtigungen | -1.401 | -906 |
| abzüglich excpected credit loss | -7 | -9 |
| Buchwert zum 31.12. | 26.469 | 31.108 |
Die dargestellten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Kategorie Kredite und Forderungen zuzurechnen, ihre Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden je nach Bedarf einzelwertberichtigt. Indikatoren für Wertberichtigungen sind ausbleibende Zahlungseingänge und Informationen über Änderungen der Bonität von Kunden. Eine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos besteht aufgrund der Breite des Kundenstammes nicht.
Die Forderungen aus Auftragsfertigung stellen Vertragsvermögenswerte im Sinne des IFRS 15 dar solange der entsprechende Auftrag nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Vertragsvermögenswerte umfassen Vergütungsansprüche aus langfristigen Fertigungsaufträgen für die am Stichtag bereits erbrachten Leistungen. Überstiegen die hierauf erhaltenen Anzahlungen den Vergütungsanspruch, erfolgt der Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Vertragsvermögenswerte Brutto | 140.409 | 127.564 |
| hierauf erhaltene Anzahlungen | -66.468 | -56.658 |
| Vertragsvermögenswerte | 73.942 | 70.906 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 23.574 | 3.878 |
Im Geschäftsjahr wurden keine Kosten der Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung als gesonderte Vermögenswerte aktiviert.
Die sonstigen Vermögenswerte, deren Fristigkeit innerhalb eines Jahres liegt, gliedern sich wie folgt auf:
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Forderungen aus Steuern | 1.308 | 3.163 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 532 | 331 |
| Forderungen Arbeitsagentur | 58 | 486 |
| Forderungen aus Lebensversicherungen | 34 | 34 |
| Debitorische Kreditoren | 30 | 58 |
| Forderungen Personal | 0 | 14 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 303 | 733 |
| Buchwert zum 31.12. | 2.265 | 4.819 |
Die Forderungen aus Steuern beinhalten Körperschaft- und Gewerbesteuerforderungen von 734 T€ (Vorjahr: 2.185 T€) und Vorsteueransprüche von 574 T€ (Vorjahr: 978 T€).
Die finanziellen Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, (FVOCI) beinhalten Wertpapiere von insgesamt 30.503 T€ (Vorjahr: 20.783 T€), davon sind Aktien in Höhe von 30.442 T€ (Vorjahr: 20.444 T€) im langfristigen Vermögen und Anleihen in Höhe von 61 T€ (Vorjahr: 340 T€) im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen. Wertänderungen dieser Wertpapiere werden erfolgsneutral in der Rücklage aus Zeitwertänderung im Eigenkapital erfasst. Details können dem Eigenkapitalspiegel entnommen werden.
Die Bestände an aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Latente Steuerforderungen (saldiert) | 2.198 | 475 |
| Latente Steuerschulden (saldiert) | 1.370 | 2.669 |
| Summe | 828 | -2.194 |
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Temporäre Differenzen aus: | ||
| Pensionsrückstellung | 3.846 | 4.354 |
| Sonstige Rückstellungen | 2.316 | 2.280 |
| Verlustvortrag | 2.188 | 2.041 |
| Verbindlichkeiten | 611 | 419 |
| Sonstige Vermögenswerte | 132 | 1.961 |
| Sachanlagen | 38 | 61 |
| Übrige | 47 | 30 |
| Saldierung | -6.981 | -10.671 |
| Latente Steuerforderungen | 2.198 | 475 |
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Temporäre Differenzen aus: | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.797 | 2.880 |
| Forderungen | 3.586 | 9.574 |
| Sachanlagen | 666 | 686 |
| Finanzanlagen | 161 | 43 |
| Sonstige Rückstellungen | 76 | 83 |
| Pensionsrückstellung | 53 | 71 |
| Übrige | 13 | 3 |
| Saldierung | -6.981 | -10.671 |
| Latente Steuerschulden | 1.370 | 2.669 |
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Anlage "Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für 2021" zu diesem Anhang.
Das Grundkapital der Aumann AG beträgt 15,25 Mio. € (Vorjahr: 15,25 Mio. €), es ist in 15.250.000 auf den Namen lautende Aktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € pro Aktie eingeteilt und voll eingezahlt.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) muss das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitgeteilt worden ist, angegeben werden. Dabei ist der nach § 20 Abs. 6 AktG oder der nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichte Inhalt der Mitteilung anzugeben. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird jeweils die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Erreichung bzw. Über- oder Unterschreitung geführt hat. Sämtliche Stimmrechtsmitteilungen, die der Aumann AG zugegangen sind, können auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.aumann.com/investor-relations/corporate-governance/) eingesehen werden.
| Meldepflichtiger | Sitz | Datum | Art | Melde | Zurech | Beteiligung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schwellen | Schwellen | schwelle | nung | in % ¹ | ||
| berührung | berührung | gemäß | ||||
| WpHG | ||||||
| MBB SE | Berlin, | 06.12.2017 | Unterschreitung | 50% | §§ 21, 22 | 49,17* |
| Deutschland | ||||||
| Invesco Ltd. | Wilmington, | 01.11.2018 | Überschreitung | 5% | §§ 21, 22 | 6,56 |
| (zuvor: Oppenhei | Delaware, | |||||
| mer Funds) | USA | |||||
| Erste Group Bank | Wien, | 28.01.2021 | Überschreitung | 3% | §§ 21, 22 | 3,05 |
| AG | Österreich |
1Beteiligung am Tag der Meldung der letzten Schwellenberührung
* Die Beteiligung der MBB SE beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf 40,05 %.
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Stück | in % | in Stück | in % | |
| MBB Capital Management GmbH | 22.222 | 1,146 % | 0 | 0,000 % |
| Christoph Weigler | 870 | 0,006 % | 870 | 0,006 % |
| Sebastian Roll | 2.500 | 0,016 % | 2.500 | 0,016 % |
| Rolf Beckhoff | 2.500 | 0,016 % | ||
Die Aktienbestände der Organmitglieder zum Stichtag sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Die Geschäftsanteile an der MBB Capital Management GmbH werden von Herrn Dr. Christof Nesemeier gehalten.
Die Kapitalrücklage beträgt 141,11 Mio. € (Vorjahr: 140,92 Mio. €).
In der Hauptversammlung vom 21. August 2020 wurde das "Aktienoptionsprogramm 2020" beschlossen. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 2021 insgesamt 282.800 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm zugeteilt. Die eigenkapitalbasierten Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm wurden zum Ausgabezeitpunkt einmalig bewertet und der ratierlich auf das Geschäftsjahr 2021 entfallene, beizulegende Zeitwert erstmalig im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage mit 194,3 T€ erfasst. Für den entsprechenden Steueraufwand wurde im Geschäftsjahr 2021 eine Rückstellung in Höhe von 181,9 T€ gebildet.
Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs sowie der Bilanzposten zum Stichtagskurs einerseits und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung andererseits.
Die Rücklage aus Zeitwertänderung resultiert aus kumulativen Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung von den finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI). Diese werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Nach IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (nach Berücksichtigung des damit verbundenen latenten Steuereffekts) in der Rücklage für Pensionen und in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Diese Position enthält die vom Konzern erwirtschafteten Gewinne abzüglich der ausgeschütteten Gewinne. Im Geschäftsjahr erfolgte wie im Vorjahr keine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter.
Pensionsvereinbarungen bestehen bei der Aumann Beelen GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH. Sie betreffen 343 Mitarbeiter, davon sind 126 Mitarbeiter aktive Anwärter. 146 Personen sind Rentner und 71 Personen sind ausgeschiedene Anwärter. Die Pensionsvereinbarungen sind geschlossen, d.h. bei Neueinstellungen werden keine betrieblichen Pensionsvereinbarungen mehr getroffen.
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Pensionsrückstellungen zum Beginn des Geschäftsjahres | 22.723 | 22.857 |
| Inanspruchnahme | -489 | -481 |
| Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | 416 | 451 |
| Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | 112 | 178 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | -1.796 | -282 |
| Pensionsrückstellungen am Ende des Geschäftsjahres | 20.966 | 22.723 |
| - Planvermögen | -442 | -477 |
| Bilanzansatz | 20.524 | 22.246 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne resultieren zu 361 T€ aus erfahrungsbedingten Anpassungen und zu 1.402 T€ aus versicherungsmathematischen Anpassungen.
Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden zugrunde gelegt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 0,9% | 0,5% |
| Gehaltstrend | 2,0% | 2,0% |
| Rententrend | 1,8% | 1,7% |
Die Leistungspläne sind mit Ausnahmen bei der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH nicht kapitalgedeckt. Die Verbindlichkeiten entsprechen der Verpflichtung (DBO).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | -416 | -451 |
| Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | -112 | -178 |
| Total | -528 | -629 |
Die erwarteten Pensionszahlungen aus den Pensionsplänen für 2022 betragen 491 T€.
Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen kann sich (maximal) wie folgt gestalten:
| Auswirkung auf die Verpflichtung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Erhöhung der Annahme |
Verminderung der Annahme |
||
| Abzinsungssatz | 0,25% | - 4,86 % | + 5,23 % | |
| Künftige Rentensteigerung | 0,50% | + 7,23 % | - 6,52 % | |
| Sterbewahrscheinlichkeit | + 1 Jahr | + 3,99 % | ||
Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der der Wert der Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet. Veränderungen in einigen Annahmen können korrelieren.
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:
| bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren |
über 5 Jahre |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.023 | 0 | 0 | 21.023 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.718 | 6.687 | 1.587 | 11.992 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 7.771 | 0 | 0 | 7.771 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 23.574 | 0 | 0 | 23.574 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 584 | 364 | 0 | 948 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.126 | 451 | 446 | 6.023 |
| Stand 31.12.2021 | 61.796 | 7.502 | 2.033 | 71.331 |
| bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren |
über 5 Jahre |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25.878 | 0 | 0 | 25.878 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.719 | 9.156 | 2.836 | 15.711 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 3.878 | 0 | 0 | 3.878 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 5.894 | 0 | 0 | 5.894 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 623 | 753 | 0 | 1.376 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.344 | 1.005 | 0 | 3.349 |
| Stand 31.12.2020 | 42.336 | 10.914 | 2.836 | 56.086 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zu festen Zinssätzen zwischen 0,83 % und 5,60 % (Vorjahr: 0,83 % und 5,60 %) verzinst. Zur Sicherung der Bankdarlehen bestehen Eintragungen von Grundschulden in Höhe von insgesamt 23,0 Mio. € (Vorjahr: 23,0 Mio. €) auf verschiedene Betriebsgrundstücke.
Darüber hinaus bestehen in der Aumann-Gruppe bei Kreditinstituten Rahmenkreditlinien in Höhe von insgesamt 180,5 Mio. €, die wahlweise bis zu einem Höchstbetrag von163,5 Mio. € als Avalkreditlinie und bis zu 18,0 Mio. € als Barkreditlinie durch die deutschen Konzerngesellschaften genutzt werden können. Zusätzlich besteht für die Aumann Technologies (China) Ltd. ein Cross-Boarder Sublimit in Höhe von 29,0 Mio. CNY, wovon maximal 7,0 Mio. CNY als Barkreditlinie gezogen werden können. Die Barkreditlinien wurden per 31. Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Kurzfristig | ||
| Umsatzsteuer | 1.911 | 26 |
| Kreditorische Debitoren | 966 | 40 |
| Lohn- und Kirchensteuer | 617 | 688 |
| Löhne und Gehälter | 409 | 460 |
| Provisionen | 132 | 308 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalertragsteuer | 0 | 86 |
| Übrige | 1.091 | 736 |
| 5.126 | 2.344 | |
| Langfristig | ||
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 898 | 1.005 |
| 898 | 1.005 | |
| Total | 6.024 | 3.349 |
Die lang- und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sowie Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2020 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Langfristige Rückstellungen | |||||
| Altersteilzeit | 709 | 439 | 0 | 535 | 805 |
| Bonusprogramm | 0 | 0 | 0 | 182 | 182 |
| Jubiläen | 129 | 16 | 0 | 0 | 113 |
| 838 | 454 | 0 | 717 | 1.100 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Drohverlustrückstellung | 2.046 | 1.370 | 0 | 5.355 | 6.031 |
| Nachlaufende Kosten | 5.965 | 5.199 | 0 | 4.804 | 5.570 |
| Personalkosten | 2.672 | 2.653 | 0 | 3.167 | 3.186 |
| Ausstehende Rechnungen | 1.787 | 941 | 476 | 2.041 | 2.411 |
| Gewährleistung | 2.666 | 800 | 700 | 618 | 1.784 |
| Variables Gehalt und Provisionen | 561 | 544 | 17 | 1.104 | 1.104 |
| Urlaub | 626 | 626 | 0 | 756 | 756 |
| Restrukturierungsrückstellungen | 7.517 | 2.606 | 4.696 | 0 | 215 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 207 | 161 | 0 | 165 | 211 |
| Übrige | 527 | 152 | 1 | 285 | 659 |
| 24.574 | 15.052 | 5.890 | 18.295 | 21.927 | |
| 25.412 | 15.507 | 5.890 | 19.012 | 23.027 |
Der Anstieg der Drohverlustrückstellung resultiert aus der krisenbedingt zurückgegangenen Preisrealisierung und teilweise gestiegenen Materialpreisen im Projektgeschäft. Die Rückstellung für nachlaufende Kosten betrifft verschiedene Projekte der Aumann-Gruppe, die bereits abgeschlossen und schlussgerechnet sind, für die aber noch Kosten für die Nachbereitung und Mängelbeseitigung anfallen. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2014 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "Altersteilzeit FlexÜ" gebildet.
Der Ressourcenabfluss für die kurzfristigen Rückstellungen wird im folgenden Geschäftsjahr erwartet.
Die Steuerrückstellungen ergeben sich wie folgt:
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Gewerbesteuer | 456 | 921 |
| Körperschaftsteuer | 197 | 203 |
| Buchwert zum 31.12. | 654 | 1.124 |
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Zahlungen aus Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig: | ||
| Bis zu einem Jahr | 589 | 731 |
| Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 366 | 1.096 |
| Über fünf Jahre | 0 | 12 |
| 955 | 1.839 |
Im Geschäftsjahr 2021 ist ein Zinsaufwand in Höhe von 8,4 T€ (Vorjahr: 11,9 T€) angefallen. Aus Leasingverhältnissen, die entweder aufgrund ihres geringen Wertes oder ihrer kurzen Laufzeit nicht aktiviert worden sind, entstand ein Aufwand von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Umsatzerlöse 161,1 Mio. € (Vorjahr: 172,8 Mio. €). Von den Umsatzerlösen entfallen 154,8 Mio. € (Vorjahr: 166,1 Mio. €) auf die Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen zeigt folgende Übersicht:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Europa | 136.270 | 147.712 |
| China | 13.275 | 15.414 |
| USMCA | 11.178 | 3.636 |
| Übrige | 404 | 6.071 |
| Summe | 161.127 | 172.833 |
Die Region USMCA umfasst die Länder USA, Mexiko und Kanada.
Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete der Aumann-Konzern einen Auftragseingang von 236,6 Mio. €, wovon 67,5 Mio. € auf das Segment Classic und 169,1 Mio. € auf das Segment E-mobility entfielen.
Zum 31. Dezember 2021 verfügte der Konzern über einen Auftragsbestand von 176,9 Mio. €, wovon 55,7 Mio. € auf das Segment Classic und120,4 Mio. € auf das Segment E-mobility entfielen.
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Erträge aus | ||
| der Auflösung von Rückstellungen | 5.890 | 639 |
| Wertpapieren | 2.854 | 298 |
| Aktivierten Eigenleistungen | 797 | 1.142 |
| Erstattung Sozialversicherungsanteil KUG | 166 | 741 |
| der Auflösung von Wertberichtungen auf Forderungen | 64 | 27 |
| Gutschriften und Schadenersatz | 19 | 95 |
| Übrige | 1.407 | 1.148 |
| Summe | 11.197 | 4.090 |
Von der Auflösung von Rückstellungen entfielen 4,7 Mio. € auf Restrukturierungsrückstellungen.
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Reisekosten / KFZ-Kosten | 2.073 | 2.292 |
| Instandhaltungsaufwendungen | 1.660 | 2.117 |
| Recht und Beratung | 1.138 | 1.352 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 832 | 781 |
| Sonstige Dienstleistungen | 758 | 731 |
| EDV-Kosten | 753 | 745 |
| Telefon, Porto, Datenfernübertragung | 457 | 466 |
| Versicherungen | 360 | 329 |
| Miete, Pachten, Leasing | 225 | 304 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 174 | 117 |
| Werbekosten | 159 | 126 |
| Gebühren und Beiträge | 159 | 271 |
| Bürobedarf | 144 | 171 |
| Aufwand aus Wertpapier-Geschäften | 99 | 308 |
| Übrige | 429 | 3.155 |
| Summe | 9.420 | 13.265 |
Die Rechts- und Beratungskosten umfassten auch Beratungsdienstleistungen durch die MBB SE.
Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Wertaufholungen wurden wie im Vorjahr nicht vorgenommen.
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Zinserträge aus Anleihen | 15 | 46 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0 | 0 |
| Summe | 15 | 46 |
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 390 | 585 |
| Avalzinsen | 332 | 388 |
| Zinsaufwand Leasing | 8 | 12 |
| Summe | 730 | 985 |
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem Gliederungspunkt I.4.16 b) "Latente Steuern" zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30 % für die inländischen Tochterunternehmen und für die ausländischen Tochterunternehmen der zukünftige lokale Steuersatz zugrunde gelegt.
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Körperschaftsteuer | 621 | 471 |
| Gewerbesteuer | 91 | 374 |
| Latente Steuern | -3.661 | -3.323 |
| Ertragsteuern | -2.950 | -2.478 |
| Übriger Steueraufwand | 518 | 112 |
| Summe | -2.432 | -2.366 |
| 2021 | 2020 |
|---|---|
| T€ | T€ |
| -20.693 | |
| -2.950 | -2.478 |
| 12,0% | |
| -8.592 34,3% |
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 stellt sich wie folgt dar.
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Konzernergebnis vor Steuern | -8.592 | -20.693 |
| Sonstige Steuern | -518 | -112 |
| Anzuwendender (gesetzlicher) Steuersatz | 30,3% | 30,3% |
| Erwarteter Steuerertrag/-aufwand | -2.763 | -6.294 |
| Steueraufwand aus Vorperioden | ||
| Gewerbesteuer | 98 | 313 |
| Steuerlich unwirksame Erträge aus | ||
| nicht aktivierten Verlustvorträgen | 373 | 2.715 |
| aus dem Verkauf von Wertpapieren | -912 | 12 |
| anderen Effekten | 253 | 776 |
| Tatsächlicher Ertragssteueraufwand | -2.950 | -2.478 |
Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird gemäß IAS 33.32 das Konzernergebnis um Aufwand und Ergebnis im Zusammenhang mit Verwässerungseffekten bereinigt und dann durch die Anzahl ausstehender Stammaktien inklusive Verwässerungseffekten geteilt.
Den einzigen Verwässerungseffekt im Geschäftsjahr 2021 stellt das "Aktienoptionsprogramm 2020" der Aumann AG dar. Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wurde der im Geschäftsjahr angefallene Personalaufwand im Zusammenhang mit dem "Aktienoptionsprogramm 2020" der Aumann AG in Höhe von 376 T€ (Vorjahr: 0,0 T€) aus dem Konzernergebnis bereinigt. Außerdem wurden 282.800 (Vorjahr: 0) ausgegebene Optionsrechte in der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien berücksichtigt.
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| € | € | |
| Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur |
-6.160.108 | -18.327.361 |
| Berechnung des Ergebnisses je Aktie (in €) - unverwässert | 15.250.000 | 15.250.000 |
| Ergebnis je Aktie (in €) - unverwässert | -0,40 | -1,20 |
| Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis nach Bereinigung Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur |
-5.783.904 | -18.327.361 |
| Berechnung des Ergebnisses je Aktie – nach Verwässerungseffekten | 15.532.800 | 15.250.000 |
| Ergebnis je Aktie (in €) - verwässert | -0,37 | -1,20 |
Wie in den Vorjahren wird eine Segmentberichterstattung unter Anwendung von IFRS 8 (Geschäftssegmente) erstellt. Hiernach stellen Geschäftssegmente Komponenten eines Unternehmens dar, zu denen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind und deren Leistungsfähigkeit zu beurteilen ist.
Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Segmentberichterstattung entsprechen den unter Punkt I.4 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das Segmentergebnis basiert auf dem EBT der einzelnen Segmente, da darüber die Steuerung der Segmente erfolgt. Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die wesentlichen Bilanzgrößen für die Steuerung der Segmente sind die Forderungen und die erhaltenen Anzahlungen. Die Überleitung enthält Sachverhalte, die den Segmenten nicht operativ zugeordnet werden können, wie z.B. Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit den Finanzinvestitionen von Aumann stehen und Personalaufwendungen der Holding, die nicht konzernintern verrechnet oder weiterbelastet werden können. Zusätzlich wird die Aumann Berlin GmbH der Überleitung zugeordnet, da sie – anders als im Vorjahr – nach Einstellung ihres operativen Betriebs lediglich noch eine Ausproduktion erbracht hat.
Das Management der Aumann-Gruppe unterteilt die Geschäftssegmente: E-mobility und Classic.
Im Segment E-mobility fertigt Aumann vorwiegend Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien mit Fokus auf die Automobilindustrie. Aumanns Angebote ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen des elektrifizierten Antriebsstranges. Diese reichen von verschiedenen Energiespeichersystemen, über den E-Traktionsmotor bis hin zu power-on-demand-Aggregaten und Elektronikbauteilen. Ein besonderer strategischer Fokus liegt für Aumann auf hochautomatisierten Fertigungslinien für die Herstellung von Energiespeicher- und Umwandlungssystemen wie der Batterie und der Brennstoffzelle, wo Aumann mit namhaften Kunden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr anspruchsvolle Produktions- und Montagelösungen realisiert hat. Ein weiterer strategischer Fokus liegt auf Fertigungslinien für E-Motor-Komponenten und deren Zusammenbau, die durch Produktionslösungen mit innovativen und effizienten Prozessabläufen die Großserienherstellung ermöglichen. Zur Anwendung kommen hierbei hochspezialisierte und zum Teil einzigartige Wickel- und Montagetechnologien, mit deren Hilfe Kupferdraht in elektrische Bauteile eingebracht wird. Namhafte Kunden der Automobilindustrie nutzen Aumann-Technologie, um ihre neuesten Generationen von Energiespeichersystemen, E-Traktionsmotoren sowie E-Hilfsmotoren in Großserie und mit höchster Qualität zu fertigen.
Im Segment Classic fertigt Aumann hauptsächlich Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Bereiche Automotive, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte und weitere Industriezweige. Aumanns Lösungen umfassen unter anderem Anlagen für die Produktion von Antriebs- (einschließlich gebauter Nockenwellen, Nockenwellenmodule und Zylinderabschaltungsmodule) und Leichtbaukomponenten, welche die CO2-Emission von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren. Auf Basis der breiten Produkt- und Prozesskenntnisse aus der Automobilindustrie ist Aumann auch für Kunden aus anderen Branchen ein gefragter Anbieter für hochautomatisierte Fertigungs- und Montagelösungen.
| 01.01. - 31.12.2021 | Classic | E-mobility | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse Dritte | 63.481 | 96.612 | 1.034 | 161.127 |
| Andere Segmente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Umsatzerlöse | 63.481 | 96.612 | 1.034 | 161.127 |
| EBITDA | 2.173 | -4.349 | -702 | -2.879 |
| Abschreibungen | -1.866 | -3.055 | -77 | -4.998 |
| EBIT | 307 | -7.405 | -779 | -7.877 |
| Finanzergebnis | -51 | -291 | -373 | -715 |
| EBT | 256 | -7.696 | -1.152 | -8.592 |
| EBITDA-Marge | 3,4% | -4,5% | 0 | -1,8% |
| EBIT-Marge | 0,5% | -7,7% | 0 | -4,9% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | ||||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 32.042 | 62.277 | 6.092 | 100.411 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 8.338 | 15.173 | 64 | 23.574 |
| 01.01. - 31.12.2020 | Classic | E-mobility | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse Dritte | 63.977 | 108.856 | 0 | 172.833 |
| Andere Segmente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Umsatzerlöse | 63.977 | 108.856 | 0 | 172.833 |
| EBITDA | -11.697 | -1.974 | 59 | -13.612 |
| Abschreibungen | -2.129 | -3.946 | -67 | -6.142 |
| EBIT | -13.826 | -5.920 | -8 | -19.754 |
| Finanzergebnis | -138 | -847 | 46 | -939 |
| EBT | -13.964 | -6.767 | 38 | -20.693 |
| EBITDA-Marge | -18,3% | -1,8% | 0 | -7,9% |
| EBIT-Marge | -21,6% | -5,4% | 0 | -11,4% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | ||||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 43.693 | 58.321 | 0 | 102.014 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.408 | 2.470 | 0 | 3.878 |
| Überleitung EBT zum Konzernjahresüberschuss | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Summe EBT der Segmente | -8.592 | -20.693 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 2.950 | 2.478 |
| Sonstige Steuern | -518 | -112 |
| PAT (Profit After Tax) | -6.160 | -18.327 |
| Konzernjahresfehlbetrag | -6.160 | -18.327 |
| Überleitung Forderungen zu Aktiva | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Segment Classic | 32.042 | 43.693 |
| Segment E-mobility | 62.277 | 58.321 |
| Überleitung | 6.092 | |
| Summe Segmentforderungen | 100.411 | 102.014 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 51.338 | 49.650 |
| Sachanlagen | 30.180 | 32.601 |
| Finanzanlagen | 30.442 | 20.444 |
| Aktive latente Steuern | 2.198 | 475 |
| Vorräte | 8.831 | 8.188 |
| Kurzfristige Finanzmittel | 72.816 | 69.790 |
| Sonstige Aktiva | 2.265 | 4.819 |
| Summe Aktiva | 298.481 | 287.981 |
| Überleitung Vertragsverbindlichkeiten der Segmente zu Passiva | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Segment Classic | 8.338 | 1.408 |
| Segment E-mobility | 15.173 | 2.470 |
| Überleitung | 64 | |
| Summe Vertragsverbindlichkeiten Segmente | 23.574 | 3.878 |
| Konzerneigenkapital | 189.347 | 186.338 |
| Rückstellungen für Pensionen | 20.524 | 22.246 |
| Sonstige Rückstellungen | 15.042 | 12.001 |
| Passive latente Steuern | 1.369 | 2.669 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.023 | 25.878 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 7.771 | 5.894 |
| Restrukturierungsrückstellungen | 214 | 7.517 |
| Steuerrückstellungen | 654 | 1.124 |
| Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 11.992 | 15.711 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 948 | 1.376 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.023 | 3.349 |
| Summe Passiva | 298.481 | 287.981 |
In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 gab es jeweils einen einzelnen Kunden, der mehr als 10 % zum Konzernumsatz beigetragen hat.
Für das Berichtsjahr 2021 belief sich der Umsatzbeitrag des Kunden A auf 21,0 Mio. € und verteilt sich zu 11,0 Mio. € auf das Segment E-mobility und 10,0 Mio. € auf das Segment Classic.
Für das Vorjahr 2020 belief sich der Umsatzbeitrag des Kunden B auf 23,0 Mio. €. und verteilt sich zu 13,8 Mio. € auf das Segment E-mobility und 9,2 Mio. € auf das Segment Classic.
Die Aufteilung der Erlöse mit externen Kunden nach Regionen ist bei den Umsatzerlösen angegeben.
Langfristige Vermögenswerte des Aumann-Konzerns befinden sich überwiegend in Europa. Die langfristigen Vermögenswerte unserer Tochtergesellschaft in China betrugen zum Jahresende 799,0 T€ (Vorjahr: 752,8 T€).
Die Kapitalflussrechnung wurde nach IAS 7 erstellt. Die Zahlungsströme der Kapitalflussrechnung sind getrennt nach den Teilbereichen "Betriebliche Tätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit" dargestellt, wobei die Summe der Zahlungsmittelbewegungen aus diesen drei Teilbereichen der Änderung des Finanzmittelfonds entspricht.
Die Ermittlung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode.
Die ausgewiesenen liquiden Mittel unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung durch Dritte. Die Unternehmensgruppe hat keine Zahlungen für außerordentliche Geschäftsvorfälle geleistet. Zahlungen für Ertragsteuern und Zinsen sind gesondert ausgewiesen.
Die gezahlten Ertragsteuern betragen im Geschäftsjahr 2021 249 T€ (Vorjahr: 1.353 T€).
| Langfristige Verbindlich keiten gegen über Kreditin stituten T€ |
Kurzfristige Verbindlich keiten gegen über Kreditin stituten T€ |
Langfristige Verbindlich keiten aus Leasing T€ |
Kurzfristige Verbindlich keiten aus Leasing T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanz zum 01.01.2021 | 11.992 | 3.719 | 753 | 623 | |
| Aufnahme von Verbindlichkeiten | 0 | ||||
| Tilgung von Verbindlichkeiten | -3.719 | -78 | -729 | -4.526 | |
| Zahlungswirksame | |||||
| Veränderungen Cashflows | 0 | -3.719 | -78 | -729 | -4.526 |
| Umgliederung | -3.718 | 3.718 | -516 | 516 | 0 |
| Neue Leasingverhältnisse | 205 | 174 | 379 | ||
| Nicht zahlungswirksame | |||||
| Veränderungen | -3.718 | 3.718 | -311 | 690 | 379 |
| Bilanz zum 31.12.2021 | 8.274 | 3.718 | 364 | 584 |
| Bewertungs- kategorie |
31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|
| T€ | nach IFRS 9* | Buchwert | Fair Value |
| Aktiva | |||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | FVTOCI | 30.442 | 30.442 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 26.469 | |
| Wertpapiere (Schuldinstrumente) | FVTOCI | 61 | 61 |
| Liquide Mittel | AC | 72.755 | |
| Passiva | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLaC | 11.922 | 12.320 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaC | 21.023 |
| Bewertungs- kategorie |
31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|
| T€ | nach IFRS 9* | Buchwert | Fair Value |
| Aktiva | |||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | FVTOCI | 20.444 | 20.444 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 31.108 | |
| Wertpapiere (Schuldinstrumente) | FVTOCI | 340 | 340 |
| Liquide Mittel | AC | 69.450 | |
| Passiva | |||
| Finanzverbindlichkeiten | FLaC | 15.711 | 16.361 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaC | 25.878 | |
* FVTPL: Fair Value through P&L (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet); FVTOCI: Fair Value through OCI (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet); AC: Amortised Cost (Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten); FLaC: Financial Liabilities at amortised cost: Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Bei Finanzinstrumenten, bei denen die Buchwerte einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte darstellen, erfolgt keine gesonderte Angabe des Fair Value.
Die liquiden Mittel sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere basieren die Zeitwerte auf dem an einem aktiven Markt notierten Marktpreis. Die Investitionen in Eigenkapitalinstrumente werden überwiegend erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Dieser Ausweis basiert auf strategischen Managemententscheidungen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden auf die entsprechenden Fristigkeiten und Bonitäten bezogene marktübliche Zinssätze verwendet.
Die beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2021 für die Finanzinstrumente, die zum Fair Value in der Bilanz angesetzt sind, wurden wie folgt ermittelt:
| T€ | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Total |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 30.442 | 30.442 | ||
| Wertpapiere (Schuldinstrumente) | 61 | 61 | ||
| Gesamt | 30.503 | 30.503 |
Ein Wechsel zwischen den Level hat weder im aktuellen noch im abgelaufenen Geschäftsjahr stattgefunden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden:
| Finanzinstrument | Bewertungstechnik | Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren |
|---|---|---|
| Wertpapiere | Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem Marktpreis der Eigenkapital- und Schuldinstru mente zum 31. Dezember 2021. |
Nicht anwendbar |
IFRS 7 verlangt weiterhin eine Fälligkeitsanalyse für finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, wie die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2021 die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.
| Buchwert 31.12.2021 |
bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren |
über 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ |
| 11.992 | 3.718 | 6.687 | 1.587 |
| 21.023 | 21.023 | ||
| Buchwert 31.12.2020 |
bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren |
über 5 Jahre |
|
|---|---|---|---|---|
| Art der Verbindlichkeit | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Finanzverbindlichkeiten | 15.711 | 3.719 | 9.156 | 2.836 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25.878 | 25.878 |
Falls der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen.
Der Konzern verwendet in geringem Umfang derivative Finanzinstrumente (Devisenterminkontrakte) zur Sicherung gegen Währungsrisiken aus bestehenden und zukünftigen Grundgeschäften. Diese derivativen Finanzinstrumente werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden wiederum mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet.
Zur auftragsbezogenen Absicherung wurden Devisentermingeschäfte zu Nominalwerten in Höhe von 546 TUSD und 2.517 TGBP abgeschlossen. Der Marktwert dieser Devisentermingeschäfte zum Bilanzstichtag beträgt -71 T€.
Die im Konzern hauptsächlich bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie lang- und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus liquiden Mitteln, Wertpapieren sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminderungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Er beträgt insgesamt 129.727 T€ (Vorjahr: 121.342 T€). Geschäftsverbindungen werden lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von über unterschiedliche Branchen und Regionen verteilten Kunden. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertberichtigungen gebildet, wenn keine wesentlichen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Kunden festgestellt wurden und mit einer Zahlung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.
Zu den Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Gliederungspunkt II.11. "Verbindlichkeiten" bzw. II.12. "Sonstige Verbindlichkeiten".
Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden der Aumann-Gruppe ist unter den Gliederungspunkten I.4.10 "Finanzinstrumente – erstmalige Erfassung und Folgebewertung" und in den Erläuterungen zu den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt.
Von der Fair-Value-Bewertung macht der Konzern für Wertpapiere, die als fair value through other comprehensive income klassifiziert wurden, Gebrauch. Über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügte der Konzern weder am aktuellen noch am letzten Abschlussstichtag. Neueinstufungen wurden nicht vorgenommen.
Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.
Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Eigenkapital in T€ | 189.347 | 186.338 |
| - in % vom Gesamtkapital | 63,4% | 64,7% |
| Schulden in T€ | 109.134 | 101.643 |
| - in % vom Gesamtkapital | 36,6% | 35,3% |
| Kurzfristige Schulden in T€ | 76.606 | 62.140 |
| - in % vom Gesamtkapital | 25,7% | 21,6% |
| Langfristige Schulden in T€ | 32.528 | 39.503 |
| - in % vom Gesamtkapital | 10,9% | 13,7% |
| Nettoverschuldungsgrad* | 0,0 | 0,1 |
* berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssiger Mittel und Wertpapiere im Verhältnis zum Eigenkapital
Durch die Vereinbarung von mehreren Financial Covenants bei der Aufnahme von Darlehen sind der Konzern sowie einzelne Beteiligungen zur Einhaltung von bestimmten Eigenkapitalquoten angehalten.
Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch den Vorstand gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich überprüft.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditätsund Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen.
Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen, andere verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der Aumann-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse.
Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der Einschätzung der Wechselkursrisiken für den Konzern waren zum 31. Dezember 2021 Devisenkontrakte abgeschlossen (siehe dazu Erläuterung unter VI.). Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, da der Konzern im Wesentlichen in Euro bzw. lokaler Währung fakturiert. Der Konzern ist durch die Aufnahme von Finanzmitteln zu festen Zinssätzen keinen Zinsrisiken ausgesetzt.
Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Aumann-Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Kreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2021 hat der Aufsichtsrat Veränderungen im Vorstand beschlossen: Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde Sebastian Roll zum neuen CEO des Unternehmens berufen. Zum gleichen Termin wurde Jan-Henrik Pollitt zum neuen CFO ernannt. Die Vorstandsdienstverträge beider Herren haben eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.
Rolf Beckhoff - bis zum 30. Juni 2021 CEO des Unternehmens - schied auf eigenen Wunsch zum 30. September 2021 aus dem Vorstand aus.
Sebastian Roll ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH und der Aumann Immobilien GmbH, seit 1. August 2021 Supervisor der Aumann Technologies (China) Ltd. sowie Mitglied im Board of Directors der Aumann Winding and Automation, Inc.
Jan-Henrik Pollitt ist Legal Representative der Aumann Technologies (China) Ltd., Mitglied im Board of Directors der Aumann Winding and Automation, Inc. und war in der Zeit vom 1. August 2021 bis zum 28. Februar 2022 Geschäftsführer der Aumann Espelkamp GmbH.
Rolf Beckhoff war bis einschließlich 31. Juli 2021 Geschäftsführer der Aumann Espelkamp GmbH und der Aumann Berlin GmbH sowie jeweils Mitglied im Board of Directors der Aumann Technologies (China) Ltd. und der Aumann Winding and Automation, Inc.
Als Aufsichtsrat der Aumann AG sind gewählt:
| 2021 | Gesamtbezüge |
|---|---|
| Bezüge der Organe [in T€] | Berichtsperiode |
| Vorstand | 1.291,3 |
| Aufsichtsrat | 60,0 |
| Berichtsperiode |
|---|
| 516,8 |
| 60,0 |
Mit Beschluss vom 21. August 2020 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2025 bis zu 300.000 Bezugsrechte auf bis zu 300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 zu gewähren. Das Programm basiert auf der Kursentwicklung der Aumann AG Aktie. Die Höhe der Ausübbarkeit der Bezugsrechte wird anhand eines Kurs-Kriterien-Modells ermittelt. Der Ausübungspreis eines Bezugsrechts beträgt 11,00 € und die Laufzeit und Wartefrist der Bezugsrechte beträgt 4 Jahre. Das Eigenkapitalbasierte Aktienoptionsprogramm 2020 setzt sich aus einem Kriterium A (Überschreiten von Kurs-Schwellen) und einem Kriterium B (erreichter Durchschnittskurs) zusammen. Jedes Kriterium ermittelt eine prozentuale Ausübbarkeit bezogen auf die ausgegebenen Aktienoptionsrechte.
Das Kriterium A basiert auf dem Erreichen eines Kurs-Schwellenwertes. Der jeweilige Schwellenwert gilt als erfüllt, wenn dieser Wert per 90 XETRA-Handelstagen (als gleitender Durchschnitt auf Basis des jeweiligen Tages-Schlusskurses) erreicht oder überschritten und in diesem Zeitraum in Summe mindestens 90.000 Aktien auf XETRA gehandelt wurden. Es gelten folgende Kurs-Schwellenwerte:
| Kurs-Schwellenwert | Kumulierte prozentuale Ausübbarkeit ausgegebener Aktienoptionsrechte |
|---|---|
| 15,00 € | 1,8% |
| 19,50 € | 4,8% |
| 23,00 € | 9,0% |
| 26,50 € | 14,4% |
| 30,00 € | 21,0% |
| 33,50 € | 28,8% |
| 37,00 € | 37,8% |
| 40,50 € | 48,0% |
| 44,00 € | 60,0% |
Das Kriterium B bewertet am Ende des Aktienoptionsprogramms den erreichten Durchschnittskurs mit seiner Steigerung gemessen an der Zielvorgabe. Die Zielvorgabe ist ein Durchschnittskurs am Ende der Wartezeit in Höhe von 27,50 €, woraus sich eine Kurssteigerung in Höhe von 16,50 € zum Ausübungspreis in Höhe von 11,00 € als weiterer Zielwert ergibt.
Die rechnerischen Ergebnisse beider Kriterien werden addiert, wobei die maximale Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen auf 100 % begrenzt ist. Der absolute Höchstbetrag je Bezugsberechtigten für ausübbare Aktienoptionsrechte beträgt 50,00 € abzüglich dem Ausübungspreis je Aktie, danach multipliziert mit der Gesamtanzahl der jeweils dem Bezugsberechtigten zugeteilten Aktienoptionsrechten.
Der geldwerte Vorteil der ausgeübten Aktienoptionsrechte wird durch die Aumann AG versteuert.
Die Bezugsrechte wurden mit einer Monte-Carlo-Simulation unter Berücksichtigung der absoluten Erfolgsziele bewertet. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen:
| Parameter | |
|---|---|
| Bewertungsstichtag | 01.07.2021 |
| Ausübungspreis | 11,00 € |
| Aktienkurs | 17,48 € |
| Risikoloser Zinssatz | -0,65% |
| Dividendenrendite | 0,22% |
| Erwartete Volatilität | 57,19% |
| Fälligkeit | 31.07.2025 |
| Beizulegender Zeitwert | 5,49 € |
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der Aumann AG abgeleitet. Als Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte herangezogen.
Aus dem Aktienoptionsprogramm wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 282.800 Bezugsrechte gewährt, wovon 150.000 Bezugsrechte auf den Vorstand der Aumann AG und 132.800 Bezugsrechte auf weite Führungskräften der Aumann AG und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften entfielen.
Die Aktienoptionsrechte wurden zum Ausgabezeitpunkt einmalig bewertet. Der auf die Aktienoptionen des Vorstands beizulegende Zeitwert, welcher ratierlich über die Gesamtlaufzeit des Programms im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst wird, beläuft sich auf 823,5 T€. Der entsprechende Steueraufwand, für den ratierlich über die Gesamtlaufzeit des Programms eine Rückstellung gebildet wird, beläuft sich auf 744,3 T€.
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der MBB SE, Berlin, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der MBB SE veröffentlicht.
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den Aumann-Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen wurden im Wege der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert bzw. sind von untergeordneter Bedeutung und branchenüblich.
Als nahestehende Unternehmen sind darüber hinaus die MBB SE, als Mutterunternehmen der Aumann AG, und die zum Konsolidierungskreis der MBB SE gehörenden Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen wurden zu Marktbedingungen durchgeführt. Die Aumann AG, Beelen, hat der MBB SE, Berlin, für Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2021 208 T€ (2020: 218 T€) gezahlt.
Der Konzern hat zum Konzernabschlussstichtag 775 Mitarbeiter (Vorjahr: 968) beschäftigt, davon 8 Geschäftsführer / Vorstände (Vorjahr: 5). Zusätzlich beschäftigte der Konzern 2021 87 Auszubildende (Vorjahr: 105) und 19 Leiharbeiter (Vorjahr: 5). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern 845 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.026).
| Summe | 161,5 | 152,0 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen (inkl. Sonderprüfung ERP-Migration) 0 |
161,5 | 152,0 |
| T€ | T€ | |
| 2021 | 2020 |
Nach dem Ende des Geschäftsjahres ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder des Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte oder Schuldposten zum 31. Dezember 2021 geführt hätten oder über die zu berichten wäre.
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Bis zu einem Jahr | 92 | 103 |
| Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 247 | 332 |
| Über fünf Jahre | 0 | 7 |
| 339 | 442 |
Die Aumann AG hat als börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG eine Erklärung abzugeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht. Vorstand und Aussichtsrat haben diese Erklärung am 11. März 2022 letztmalig abgegeben. Sie ist Teil des Lageberichts und im Internet unter www.aumann.com veröffentlicht.
Der Krieg in der Ukraine hat das Potenzial, der Erholung der Weltwirtschaft von der COVID-19 Pandemie einen erheblichen Dämpfer zu versetzen. Die Folgen für die globalen Finanzmärkte, die internationalen Lieferketten, sowie das Wirtschaftsleben in Deutschland und die Aumann-Gruppe sind aufgrund der hohen Dynamik der aktuellen Situation derzeit nicht absehbar. Im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht wurde an jeweils geeigneter Stelle auf mögliche Folgen und Risiken hingewiesen, ohne dass diese Ausführungen den Anspruch haben können, bereits heute ein vollständiges Bild der Lage und ihrer Auswirkungen zeichnen zu können.
Dieser Konzernabschluss wirkt gem. § 264 Abs. 3 HGB befreiend für die Aumann Beelen GmbH.
Beelen, den 30. März 2022
Sebastian Roll Jan-Henrik Pollitt Chief Executive Officer Chief Financial Officer
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß der angewandten Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Beelen, den 30. März 2022
Sebastian Roll Jan-Henrik Pollitt
Chief Executive Officer Chief Financial Officer
An die Aumann AG, Beelen
Wir haben den Konzernabschluss der Aumann AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Aumann AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, nachfolgend "Konzernlagebericht" genannt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Fertigungsaufträge abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes nach IFRS 15 ist abhängig von der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und muss auf Basis der zugrundeliegenden Verträge evaluiert werden. Aufgrund der Komplexität der Umsatzrealisierung ist die Umsatzrealisierung ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Von den Umsatzerlösen entfallen 154,8 Mio. € auf zeitraumbezogene Verträge mit Kunden in 2021. Zum 31. Dezember 2021 sind 73,9 Mio. € Vertragsvermögenswerte und 23,6 Mio. € Vertragsverbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen ausgewiesen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen ergeben.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Aumann AG_KA+KLB_ESEF_20211231] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 02. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer für die Aumann AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Katrin Peters.
Düsseldorf, den 30. März 2022
RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Grabs Peters
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Geschäftsbericht 2021 31. März 2022
Quartalsmitteilung Q1 2022
Hauptversammlung 2022 8. Juni 2022
Halbjahresfinanzbericht 2022 12. August 2022
Quartalsmitteilung Q3 2022 11. November 2022
Geschäftsjahresende 2022 31. Dezember 2022
Aumann AG Dieselstraße 6 48361 Beelen
Telefon +49 2586 888 7800 www.aumann.com [email protected]
Aumann AG Dieselstraße 6 48361 Beelen Deutschland

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