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Aumann AG

Annual Report Mar 31, 2022

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2021

Aumann AG, Beelen

Aumann in Zahlen

Geschäftsjahr 2021 2020 Δ 2021
/ 2020
T€ T€ %
Auftragsbestand 176.909 102.813 72,1%
Auftragseingang 236.623 157.332 50,4%
Ergebniszahlen (IFRS) T€ T€ %
Umsatzerlöse 161.127 172.833 -6,8%
davon E-mobility 96.612 108.856 -11,2%
Betriebsleistung 161.129 172.171 -6,4%
Gesamtleistung 174.067 178.153 -2,3%
Materialaufwand -111.071 -109.237 -1,7%
Personalaufwand -56.455 -69.263 18,5%
EBITDA -2.879 -13.612 78,8%
EBITDA-Marge -1,8% -7,9%
EBIT -7.877 -19.754 60,1%
EBIT-Marge -4,9% -11,4%
EBT -8.592 -20.693 58,5%
EBT-Marge -5,3% -12,0%
Konzernergebnis -6.160 -18.327 66,4%
Ergebniszahlen (bereinigt)* T€ T€ %
Adj. EBITDA -1.625 1.739 -193,4%
Adj. EBITDA-Marge -1,0% 1,0%
Adj. EBIT -6.562 -3.326 -97,3%
Adj. EBIT-Marge -4,1% -1,9%
Adj. EBT -7.278 -4.265 -70,6%
Adj. EBT-Marge -4,5% -2,5%
Bilanzzahlen 31.12. 31.12.
T€ T€ %
Langfristige Vermögenswerte 114.158 103.170 10,7%
Kurzfristige Vermögenswerte 184.323 184.811 -0,3%
Darin enthaltene liquide Mittel ** 103.258 90.234 14,4%
Gezeichnetes Kapital 15.250 15.250 0,0%
Sonstiges Eigenkapital 174.097 171.088 1,8%
Eigenkapital insgesamt 189.347 186.338 1,6%
Eigenkapitalquote 63,4% 64,7%
Langfristige Schulden 32.528 39.503 -17,7%
Kurzfristige Schulden 76.606 62.140 23,3%
Bilanzsumme 298.481 287.981 3,6%
Nettofinanzmittel (net cash (+) / net debt (-)) ** 90.318 73.147 23,5%
Mitarbeiter *** 775 968 -19,9%

* Hinsichtlich der Bereinigung verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt zur Ertragslage.

** Dieser Wert versteht sich inklusive der Wertpapiere.

*** Ausschließlich im Interesse besserer Lesbarkeit verwenden wir in diesem Geschäftsbericht überwiegend die männliche Form, richten uns aber an alle Geschlechter gleichermaßen und gleichberechtigt.

In diesem Bericht können bei Prozentangaben und Zahlen Rundungsdifferenzen auftreten.

Inhaltsverzeichnis

Aumann in Zahlen 1
Inhaltsverzeichnis 2
Grußwort des Vorstands 3
Bericht des Aufsichtsrats 4
Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht 6
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 13
Steuerungssystem 16
Bericht über Chancen und Risiken 16
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems
17
Erklärung zur Unternehmensführung 18
Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB 20
Nicht-finanzielle Erklärung gemäß § 289b HGB und § 315b HGB 21
Angaben gemäß § 312 Abs. 3 AktG 26
Prognosebericht 26
Kurzfassung des Jahresabschlusses 2021 der Aumann AG 27
IFRS-Konzernjahresabschluss 2021 28
Anhang des Konzernjahresabschlusses 2021 33
I. Methoden und Grundsätze 33
II. Erläuterungen zur Konzernbilanz 46
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 57
IV. Segmentberichterstattung 61
V. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung 64
VI. Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten 64
VII. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements 66
VIII. Sonstige Pflichtangaben 67
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 71
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 72
Finanzkalender 79
Kontakt 79
Impressum 79

Grußwort des Vorstands

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

ein Blick auf die internationalen Fahrzeugmärkte zeigt, dass sich auch 2021 der Elektromobilitäts-Boom unbeirrt fortsetzte und durch staatliche Förderprogramme in Teilen sogar einen zusätzlichen Schub erfuhr. Der Absatz von Fahrzeugen mit Elektroantrieb legte in den drei großen Märkten EU, USA und China deutlich zu und der Marktanteil der Elektrofahrzeuge stieg weiter an.

Wir sind stolz darauf, in 2021 einen Anstieg des Auftragseingangs um 50,4 % auf 236,6 Mio. € erzielt zu haben. Mit einer Verdopplung des E-mobility Auftragseingangs in 2021 auf 169,1 Mio. € konnten wir in diesem Segment den bisher stärksten Auftragseingang der Unternehmensgeschichte verzeichnen. Mittlerweile werden über 70 % unseres Auftragseingangs im Zukunftssegment E-mobility generiert. Gleich mehrfach haben wir hier im Jahresverlauf 2021 zukunftsweisende Großaufträge für Batteriesysteme gewinnen können, womit sich unsere Kompetenzen rund um das Thema Energy Storage als besondere Wachstumstreiber erwiesen haben. Neben Aufträgen für hochautomatisierte Produktionslinien für Premium-Pkw haben wir mit einem weiteren Großauftrag zum Jahresende auch unsere Kompetenz bei Produktionslösungen für vollelektrische Nutzfahrzeuge unter Beweis gestellt. Hier leisten wir einen wertvollen Beitrag zum klimaneutralen Transport von Waren und Gütern und treiben den Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft weiter voran. Insgesamt hat Aumann 2021 im Bereich Batteriesysteme ein Auftragseingangsvolumen im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich generiert.

Segmentübergreifend wuchs unser Auftragsbestand gegenüber dem Vorjahr um 72,1 % auf rund 176,9 Mio. €, im Segment E-mobility legte dieser um 141,9 % auf 120,4 Mio. € zu. Von den positiven Entwicklungen bei Auftragseingang und Auftragsbestand konnte der Umsatz in 2021 aufgrund der langfristigen Realisierung der Kundenaufträge noch nicht profitieren. So lag der Umsatz 2021 mit 161,1 Mio. € noch um 6,8 % unter dem Vorjahreswert. Das EBITDA betrug -2,9 Mio. €, das adjustierte EBITDA lag mit -1,6 Mio. € um 1,3 Mio. € höher. Die EBITDA-Marge verbesserte sich im Vorjahresvergleich zwar auf -1,8 %, war allerdings noch von einer coronabedingt schwächeren Preisrealisierung und Herausforderungen an den Beschaffungsmärkten geprägt. Während beide Kennzahlen damit im Rahmen unserer veröffentlichten Prognose lagen, erwarten wir für 2022 neben einem deutlichen Umsatzwachstum auf über 200 Mio. € auch eine schrittweise Erholung der EBITDA-Marge auf 4 bis 5 %.

Die Investitionspläne der Automobilhersteller in dem Wachstumsmarkt der Elektromobilität sind massiv. Allgemeinen Prognosen zufolge sollen 2030 weltweit etwa 30 Mio. Elektrofahrzeuge neu zugelassen werden. Das entspricht einer Verfünffachung im Vergleich zu 2021. Hiervon wird auch Aumann nachhaltig profitieren. Aumann geht mit flexiblen Unternehmensstrukturen und einer optimierten Kostenstruktur gestärkt aus der Coronakrise hervor und sieht sich strategisch, technologisch und strukturell hervorragend positioniert. Unsere ohnehin starke Liquiditätsposition konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr sogar auf 103,3 Mio. € ausbauen. Unsere Eigenkapitalquote stellt sich mit 63,4 % überdurchschnittlich und solide dar. Gleichzeitig sind auch die Voraussetzungen für geplante Unternehmenszukäufe besser denn je.

Unser Dank gilt besonders unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Einsatzbereitschaft und ihre Loyalität. Des Weiteren bedanken wir uns bei unseren Kunden und Geschäftspartnern, mit denen wir die Elektromobilität weiter gemeinsam gestalten werden. Und auch Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, danken wir für Ihre Verbundenheit und Ihr Vertrauen.

Herzlichst

Sebastian Roll Jan-Henrik Pollitt Chief Executive Officer Chief Financial Officer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2021 gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung sowie den Regelungen des deutschen Corporate Governance Kodex auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich über die geschäftliche und strategische Entwicklung der Gesellschaft informiert, den Vorstand beratend begleitet und die Geschäftsführung überwacht. So hatte der Aufsichtsrat stets Kenntnis über die Strategie, die Geschäftspolitik, die Planung, die Risikolage sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Aumann-Konzerns.

Dies geschah sowohl in persönlichen Gesprächen der Aufsichtsratsmitglieder untereinander und mit dem Vorstand, durch regelmäßige Informationen des Vorstands zum Gang der Geschäfte, als auch im Rahmen der am 15. April, 16. Juni, 16. September und 30. November 2021 durchgeführten regulären Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sowie der Vorstand, vertreten durch CEO und CFO persönlich oder per Videokonferenz, teilgenommen haben.

Im Rahmen der einzelnen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und über die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die allgemeine wirtschaftliche Lage des Unternehmens als auch auf die besonderen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2021. Sofern einzelne Geschäfte gemäß Satzung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, hat der Aufsichtsrat diese geprüft und über seine Zustimmung entschieden.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 hat der Aufsichtsrat Veränderungen im Vorstand der Aumann AG umgesetzt. Sebastian Roll, bisheriger CFO des Unternehmens, wurde als neuer CEO berufen und ist insbesondere für die Bereiche Strategie, M&A und Operations verantwortlich. Zudem wurde Jan-Henrik Pollitt, der bisher den Bereich Corporate Development leitete, als Vorstandsmitglied und CFO der Aumann AG bestellt und verantwortet insbesondere die Bereiche Finanzen, Digitalisierung und Investor Relations. Die Berufung der Vorstände Roll und Pollitt erfolgte einheitlich für fünf Jahre mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Der bisherige CEO Rolf Beckhoff ist auf eigenen Wunsch zum 30. September 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG danken ihm für 18 Jahre erfolgreichen Engagements für die Gesellschaft, von denen er 8 Jahre als Geschäftsführer und Vorstand wirkte. Um die technologische Stärke von Aumann weiter auszubauen, soll der Vorstand um eine dritte Position mit dem Verantwortungsbereich Technologie und Vertrieb erweitert werden.

Zudem hat der Aufsichtsrat auch in 2021 intensiv mit dem Vorstand die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Aumann-Gruppe und entsprechende Vorkehrungen diskutiert, um mit Priorität den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu organisieren und die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu schützen. Vor dem Hintergrund der herausfordernden Situation in den internationalen Beschaffungsmärkten tauschte sich der Aufsichtsrat zudem regelmäßig mit dem Vorstand über die aktuellen Entwicklungen und die ergriffenen Maßnahmen aus. Des Weiteren stand der Aufsichtsrat in engem Kontakt mit dem Vorstand in Bezug auf die Optimierung der Kostenstruktur und hat sich hier kontinuierlich über den Verlauf und Abschluss der Strukturmaßnahmen informiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat bildete das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, das von der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 gebilligt wurde.

Der Prüfungsausschuss hat sich mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Nicht-finanziellen Erklärung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Vorbereitend auf den Jahresabschluss 2021 erfolgten zudem Abstimmungen zum Thema EU-Taxonomie sowie den damit einhergehenden neuen Anforderungen und Regularien.

Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend beobachtet. So wurde in der Aufsichtsratssitzung am 30. März 2022 mit Blick auf die Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen der Hauptversammlung 2022 erstmals ein Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats gewählt. Gert-Maria Freimuth ist Vorsitzender dieses Ausschusses, dem alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats angehören. Der Nominierungsausschuss wird dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung 2022 zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennen. Die Aumann AG entspricht weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Die einzigen Ausnahmen betreffen die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Veröffentlichungsfristen sowie die Vertragslaufzeit bei einer erstmaligen Bestellung von Vorständen. Diese Ausnahmen werden deshalb in der gemeinsam mit dem Vorstand gemäß § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung vom 11. März 2022 aufgeführt und begründet. Ab dem Geschäftsjahr 2022 wird die Gesellschaft im Rahmen der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Fristen berichten, so dass Aufsichtsrat und Vorstand am 31. März 2022 eine aktualisierte Erklärung ohne Abweichungen abgeben werden. Diese Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aumann.com veröffentlicht, die vom 11. März 2022 ist zusätzlich im Geschäftsbericht enthalten.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer ist der jährlichen Bestätigung der Unabhängigkeit gegenüber dem Aufsichtsrat und der fallbezogenen Berichtspflicht des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat gemäß Aktiengesetz nachgekommen. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.

Der Jahresabschluss der Aumann AG zum 31. Dezember 2021 und der zusammengefasste Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann-Konzern wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und von der durch die Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30. März 2022 versehen.

Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den gemeinsamen Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann-Konzern, den Gewinnverwendungsvorschlag sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht geprüft und mit dem Abschlussprüfer in der Sitzung am 30. März 2022 erörtert. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Den Bericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung erhalten. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss teilen die Lagebeurteilung des Vorstands im Lagebericht der Aumann AG und in dem Konzernlagebericht.

Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat am 30. März 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss der Aumann AG ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aumann-Gruppe für die große Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Beelen, den 30. März 2022

Der Aufsichtsrat

Gert-Maria Freimuth Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht

Der Jahresabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der Aumann AG. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss der Aumann AG sind in der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aufgeführt.

Beschreibung des Geschäftsmodells

Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit dem Fokus auf Elektromobilität. Mit den deutschen Standorten in Beelen, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna in Europa sowie der chinesischen Gesellschaft in Changzhou und einem Standort in Clayton in den USA verfügt das Unternehmen über fünf Standorte in den drei wichtigsten Märkten. Die gesamte Automobilindustrie befindet sich in einer kontinuierlichen Transformation, weg vom komplexen, mechanischen Antriebskonzept rund um den Verbrennungsmotor, hin zu einem deutlich schlankeren elektrischen Antriebskonzept. Aus diesem Grund hat Aumann bereits vor Jahren seine Strategie und sein Portfolio auf die Bedürfnisse des Megatrends Elektromobilität ausgerichtet. Aumanns Produktionslösungen ermöglichen die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Großserienherstellung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen. Dazu gehören Energiespeicher- und Umwandlungssysteme (Batterie und Brennstoffzelle), der elektrische Traktionsantrieb, power-on-demand Aggregate, Hilfsmotoren sowie Elektronikbauteile im Bereich der Sensorik und Steuerung.

In diesen übergeordneten Anwendungsbereichen im Geschäftssegment E-mobility verfügt Aumann über ein breites Spektrum an System-, Prozess- und Produkt-Know-how und kann seinen Kunden somit technologisch anspruchsvolle und innovative Produktionslösungen schlüsselfertig anbieten.

Das folgende Schaubild gibt einen schematischen Überblick über die relevanten Prozess-Kompetenzen von Aumann. Weitere Einblicke in die technologischen Neuerungen im Kompetenzportfolio der Aumann AG erhalten Sie im Abschnitt "Forschung und Entwicklung" in diesem Geschäftsbericht.

Eine weitere besondere Kompetenz von Aumann liegt darin, den Kunden bereits in der Entwicklungsphase des Produkts zu unterstützen, um die hochautomatisierte Herstellbarkeit im späteren Serienprozess sicherzustellen. In dieser Zeit wird parallel zur Produktentwicklung beim Kunden von Aumann der Fertigungsprozess entwickelt (Simultaneous Engineering). Für die einzelnen Fertigungstechnologien und -prozesse greift Aumann auf jahrzehntelange Erfahrung zurück. Auf diese Weise kann Aumann seinen Kunden auch bei herausfordernden Anwendungsfällen höchst innovative und gleichzeitig validierte Produktionslösungen anbieten. Diverse produktions- und produktbegleitende Dienstleistungen vom Engineering bis zum Full-Service runden das Geschäft von Aumann ab.

Aumann verfügt über wesentliche Stärken, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Jahrzehntelange Automotive-Erfahrung und Kundenbeziehungen in die Automobilindustrie
  • Strategische Fokussierung auf den Wachstumsmarkt der Elektromobilität
  • Branchenübergreifende Nutzung des Automotive Know-hows im Classic Segment
  • Turn-Key-Lösungen auf Basis einzigartiger Wickeltechnologien und Automatisierungsverfahren
  • Nicht kapitalintensives ("asset-light") Geschäftsmodell ermöglicht profitables Wachstum
  • Solide Bilanz und liquide Mittel inklusive Wertpapiere in Höhe von über 100 Mio. €
  • Expansionsperspektiven u.a. durch strategische Unternehmensakquisitionen

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Nach der pandemiebedingten Rezession im Jahr 2020 kehrte die Weltwirtschaft im Jahr 2021 auf den Erholungspfad zurück und konnte mit einem Anstieg des BIP um 5,9 % ein positives Wachstum ausweisen. Weltweite Konjunkturprogramme mit einem Schwerpunkt in der EU und den USA sowie eine inzwischen digitalisierte Arbeitswelt sorgten dafür, dass der bereits zum Ende des Jahres 2020 eingesetzte weltweite Aufschwung weiter fortgesetzt werden konnte. Einen maßgeblichen Beitrag zu der positiven Konjunkturentwicklung lieferten Impfstoffe, die ab Dezember 2020 in den ersten Ländern eine Zulassung erhielten und mit einem teils rasanten Tempo global ausgerollt wurden. Die dadurch vielerorts möglich gemachten Lockerungen der Coronamaßnahmen führten zu einer schrittweisen Wiedereröffnung zahlreicher Dienstleistungsbranchen und setzten wichtige Impulse für die Wiederbelebung der Industriekonjunktur.

Der weltweit nahezu gleichzeitige wirtschaftliche Aufschwung stellte die Industrie global indessen vor substantielle Herausforderungen. Eine rasch steigende Nachfragekurve und entsprechende Auftragseingänge trafen auf noch immer erheblich gestörte internationale Logistikketten sowie gedrosselte Produktionskapazitäten. Die Auswirkungen zeigten sich in Form von weitreichenden Versorgungsengpässen und teils massiven Teuerungsspiralen zahlreicher industrieller Vorprodukte und Rohstoffe. Insbesondere der globale Mangel an Halbleiterprodukten sorgte für ein deutliches Ausbremsen der Industrieproduktion, allen voran in der Automobilindustrie. Laut World Semiconductor Trade Statistics (WSTS) wuchs der weltweite Halbleitermarkt in 2021 um 25,6 %, wobei die Nachfrage das Angebot in vielen Bereichen deutlich überstieg. Der Wert der infolge des Halbleitermangels nicht gebauten Fahrzeuge wird derweil auf 210 Mrd. USD geschätzt, mit erheblichen Rückkopplungseffekten auf die gesamte automobile Wertschöpfungskette. Der durch die Engpasssituation ohnehin verlangsamte Aufschwung der Industrieproduktion erhielt einen zusätzlichen Dämpfer durch die sich ab Juli 2021 rasant verbreitende Delta-Variante des Coronavirus, ab Dezember auch durch die Omikron-Variante, welche vielerorts zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen führten und insbesondere durch die entschiedenen Eindämmungsmaßnahmen in China den internationalen Seehandel erheblich beeinträchtigten. Diese Faktoren sorgten in Summe dafür, dass die Erholung der Weltkonjunktur trotz einer anhaltend positiven Nachfragesituation in der zweiten Jahreshälfte weltweit an Dynamik verlor.

Auch die Wirtschaft der EU konnte sich in 2021 mit einer unerwarteten Geschwindigkeit von dem starken pandemiebedingten Wirtschaftseinbruch in 2020 erholen, wobei sich auch hier unterjährig eine sehr unterschiedliche Wachstumsdynamik zeigte. Im ersten Quartal 2021 verharrte die Wirtschaft noch auf dem Niveau des vierten Quartals 2020. Erst im zweiten und dritten Quartal zeigte sich mit fortschreitender Durchimpfung und einer sukzessiven Lockerung der Kontaktbeschränkungen eine deutlich positive Wachstumsdynamik mit Veränderungsraten von 2,1 % bzw. 2,2 % gegenüber den jeweiligen Vorquartalen. Dadurch konnte die Weltwirtschaft nahezu wieder zum Vorkrisenniveau aufschließen. Das vierte Quartal war zunehmend stark von den Engpässen und Störungen in den globalen Lieferketten geprägt, sodass sich das Wirtschaftswachstum mit einer Rate von 0,4 % gegenüber dem Vorquartal auch hier deutlich verlangsamte. Auf das Gesamtjahr gerechnet, geht Eurostat sowohl für die EU als auch für die Eurozone von einem Wirtschaftswachstum von 5,2 % gegenüber dem Vorjahr aus. Die Arbeitslosenquote in der EU lag im Dezember 2021 bei 6,4 % und damit 1,1 %-Punkte unter dem Wert im Dezember 2020.

Im globalen Vergleich hinkt die europäische Wirtschaft der Konjunkturentwicklung in den USA und China damit hinterher. Die Vereinigten Staaten verzeichneten im Jahr 2021 ein Wirtschaftswachstum von 5,7 %. Im ersten Pandemie-Jahr 2020 war die Wirtschaft dort um lediglich 3,5 % eingebrochen, da die Auswirkungen der Coronapandemie sich erst später bemerkbar machten als in Europa. China konnte für das vergangene Jahr 2021 sogar ein Wachstum von 8,1 % ausweisen, nach einer Steigerung der Wirtschaftsleistung von 2,3 % im Vorjahr. Der rasche wirtschaftliche Aufschwung und die damit verbundenen Ressourcen- und Materialengpässe führten in der EU wie auch in den anderen großen Wirtschaftsräumen zu historisch hohen Inflationsraten. Die jährliche Inflationsrate in der EU lag im Dezember 2021 bei 5,3 %. Ein Jahr zuvor hatte sie noch 0,3 % betragen. Den höchsten Beitrag zur jährlichen Inflation leisten dabei die Energiepreise, welche im Jahresverlauf teils drastische Preisentwicklungen erlebten und im europäischen Durchschnitt um 26 % stiegen.

In Deutschland ist das Bruttoinlandsprodukt in 2021 um 2,7 % gestiegen, nach einem Rückgang von 4,6 % im Vorjahr. Somit konnte das Vorkrisenniveau trotz einer wieder angezogenen Konjunktur noch nicht wieder erreicht werden. Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland damit relativ schwach ab. Andere Länder - wie Frankreich (+7,0 %), Spanien (+5,0 %) oder Italien (+6,3 %) - konnten auf Ganzjahressicht ein deutlich höheres Wirtschaftswachstum ausweisen. Neben einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung im ersten Quartal (-1,7 % gegenüber dem Vorquartal) lag ein wesentlicher Treiber für das vergleichsweise geringe Gesamtwachstum in einem überraschend schwachen vierten Quartal (-0,7 % gegenüber dem Vorquartal). Die Gründe hierfür liegen sowohl in den aufgrund der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Virusvariante erneut erforderlichen Beschränkungen in den kontaktintensiven Dienstleistungen als auch in den anhaltenden Produktionsschwierigkeiten in der Industrie aufgrund der anhaltenden Lieferengpässe. Insbesondere der Mangel an wichtigen Vorprodukten und Rohstoffen bremsten den wirtschaftlichen Aufschwung im Industriestandort Deutschland trotz sehr hoher Auftragsbestände empfindlich. Nach Angaben des ifo Instituts gaben in einer Umfrage im November 2021 fast 75 % der befragten Industrieunternehmen an, von Produktionseinschränkungen durch Rohstoff- und Vormaterialmangel betroffen zu sein. Die anhaltende Mangelsituation sowie die stark angestiegenen Energiepreise führten auch in Deutschland zu einem starken Preisdruck. Die Inflationsrate erreichte in Dezember 2021 5,3 % und kletterte damit auf den höchsten Stand seit Juni 1992. Bezogen auf das Gesamtjahr 2021 lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 3,1 %. Für das Jahr 2022 werden zwar begrenzte Nachholeffekte erwartet, ein gesamtwirtschaftliches Risiko wird damit aus Sicht des BMWI jedoch voraussichtlich nicht verbunden sein.

Mit Perspektive auf die Entwicklung im deutschen Maschinen- und Anlagenbau verlief das vergangene Geschäftsjahr positiv. Wie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) mitteilte, erholten sich die Unternehmen des Industriesektors in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich von dem starken Rückgang im Rahmen der Coronakrise 2020. Gemäß Zahlen des VDMA stieg der Auftragseingang real um etwa 32 %, wobei insbesondere die Nachfrage aus dem Ausland (+39 %) zum historisch starken Wachstum des Auftragseingangs beitrug. Aus dem Inland kamen 2021 18 % mehr Bestellungen. Dementsprechend konnten die Unternehmen mit einem überdurchschnittlich hohen Auftragsbestand in das neue Jahr starten. Auch deshalb gibt sich der Verband zuversichtlich, dass das Jahr 2022 trotz anhaltender Lieferengpässe erfolgreich verlaufen wird.

Marktentwicklung

Auch 2021 war das Gros der weltweit verkauften und im Bestand befindlichen Fahrzeuge von herkömmlichen Antrieben mit Verbrennungsmotor ausgestattet. Unverändert setzte sich aber der Elektromobilitäts-Boom unbeirrt fort und erfuhr durch staatliche Förderprogramme in Teilen sogar einen zusätzlichen Schub. Der Absatz von Fahrzeugen mit Elektroantrieb legte in den drei großen Märkten EU, USA und China deutlich zu und der Marktanteil der Elektrofahrzeuge stieg weiter an.

In der EU ging die Zahl der 2021 zugelassenen Fahrzeuge laut Zahlen des Verbands der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) insgesamt um 2,4 % auf 9,7 Mio. Einheiten zurück. Während hier in der ersten Jahreshälfte 2021 noch positive Wachstumseffekte aufgrund der Coronaeinschränkungen des Vorjahres unterstützend wirkten, bremste insbesondere in den letzten Monaten des Jahres die mangelnde Verfügbarkeit von Vor- und Zwischenprodukten wie Halbleitern das Wachstum. Der Blick auf die größten Märkte der EU zeigt dabei regional eine deutliche Diskrepanz bei den Neuzulassungen. Italien (+5,5 % auf 1,5 Mio. Fahrzeuge), Spanien (+1,0 % auf 0,9 Mio.) und Frankreich (+0,5 % auf 1,7 Mio.) verzeichneten positive Wachstumsraten. Der deutsche Automobilmarkt schrumpfte 2021 dagegen um 10,1 % auf 2,6 Mio. neu zugelassene Fahrzeuge.

Im Segment der Elektro-Pkw waren diese Bremsspuren nicht zu beobachten. In der EU wurden laut Zahlen des ACEA 66,8 % mehr batteriebetriebene Fahrzeuge zugelassen als noch 2020 oder insgesamt 1,7 Mio. neue batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Plug-In Hybride (PHEV). Auch in Deutschland wurden im Jahresverlauf 2021 mehr Elektro-Pkw neu zugelassen. Die Zulassungen legten sogar um 72,7 % oder 0,7 Mio. Fahrzeuge zu. Per Saldo war in der EU fast jeder fünfte neu zugelassene Pkw mit einem Elektroantrieb ausgestattet, in Deutschland sogar mehr als jeder vierte Pkw.

Im weltweit größten Automarkt in China wurde 2021 erstmals seit 2018 wieder ein Wachstum verzeichnet. Die Zahl der verkauften Fahrzeuge stieg gemäß Zahlen des chinesischen Branchenverbands China Passenger Car Association (CPCA) um 4,5 % auf rund 20,5 Mio. Einheiten an. Auch in China kam es wegen des Lockdowns im Frühjahr 2020 in der ersten Jahreshälfte 2021 zu einem starken Anstieg der Verkäufe. Das Wachstum kam aber in der zweiten Jahreshälfte 2021 wegen des Mangels an Halbleitern ins Stocken. Dennoch sprang der Absatz von Elektrofahrzeugen im zurückliegenden Jahr um fast 170 % auf 3,5 Mio. Fahrzeuge an, wobei die rein batteriegetriebenen Fahrzeuge die Statistik anführten.

Der Fahrzeugmarkt in den Vereinigten Staaten schloss gemäß Statistik der Nationalen Vereinigung der Autohändler (NADA) das Jahr 2021 mit einem Wachstum von 3,1 % auf 14,9 Mio. neu zugelassener Fahrzeuge ab. Die bereits genannten externen Belastungsfaktoren ließen sich hier gleichermaßen beobachten.

Wie auch in den anderen Regionen zeigten sich in den USA die stärksten Wachstumsraten bei den alternativ betriebenen Fahrzeugen. Laut Auswertungen der Unternehmensberatung Strategy& wurden die Zulassungen von Elektrofahrzeugen um 79,6 % gesteigert. Im Vergleich zu den rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen (BEV), die um 62,0 % zulegten, erfreuten sich insbesondere die Plug-In Hybride (PHEV) in den USA einer stärkeren Nachfrage. Die Neuzulassungen nahmen hier um 140 % auf 0,2 Mio. Fahrzeuge zu. Mit etwa 0,5 Mio. neu zugelassenen Elektrofahrzeugen 2021 bleiben die USA stückzahlenmäßig noch deutlich hinter den anderen beiden großen Regionen zurück, weisen mittlerweile allerdings vielversprechende Wachstumsraten auf.

Für das Jahr 2022 sind die Aussichten für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa und Deutschland weiterhin überwiegend positiv. Die Europäische Kommission rechnet in ihrer Herbstprognose 2021 für die europäische Wirtschaft in 2022 zwar mit einer Fortsetzung des wiedereingeschlagenen Wachstumskurses. Mit einer erwarteten Veränderung von 4,0 % wird das Wirtschaftswachstum aufgrund der nunmehr höheren Vorjahresbasis allerdings geringer ausfallen als in 2021. Die Prognose bleibt dabei nach Einschätzung der Europäischen Kommission nach wie vor mit außergewöhnlich großen Unsicherheiten und Risiken behaftet.

Ein wesentliches Risiko ergibt sich aus der weiterhin ungewissen Entwicklung der COVID-19 Pandemie. Zwar sind aufgrund des stetigen Impffortschritts in den meisten Ländern der EU deutliche mildere Verläufe und damit einhergehend eine vergleichsweise niedrige Hospitalisierungsrate zu beobachten. Sollte es – etwa aufgrund des Aufkommens neuartiger Virusvarianten – im Jahresverlauf allerdings zu weiteren Infektionswellen und Einschränkungen wichtiger Wirtschaftszweige kommen, könnte dies eine wesentliche Eintrübung der Wirtschaftslage bedeuten. Auch Dauer und Ausmaß der aktuell noch bestehenden Lieferengpässe und Materialknappheit werden einen erheblichen Einfluss auf die Wachstumsdynamik in 2022 haben. Die aktuelle Prognose rechnet damit, dass sich die Lieferengpässe im Verlauf des Jahres allmählich auflösen und die Industrie den aufgebauten Auftragsbestand dadurch sukzessive abarbeiten kann. Eine weitere Verzögerung oder gar Verschärfung der Lieferkettenprobleme oder des Mangels wichtiger Vorprodukte – insbesondere im Bereich der Halbleiter – könnte das Wachstum der europäischen Wirtschaft daher längerfristig empfindlich verlangsamen. Zuletzt liegt ein weiteres Risiko in einer beschleunigten Inflation in der EU. In ihrer Winterprognose geht die Europäische Kommission für 2022 in der EU von einer Inflation von 3,9 % aus. Bei anhaltend hohen Energiepreisen, fortbestehenden Lieferengpässen und einem infolge des zunehmenden Arbeitskräftemangels weiter steigenden Lohnniveau könnte die Inflationsrate allerdings höher ausfallen, als in der Prognose angenommen.

Die deutsche Bundesregierung rechnet in ihrer Jahresprojektion 2022 für das laufende Jahr mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 3,6 % und damit einem leicht höheren Wachstum als in 2021. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen infolge der vierten Corona-Welle wird für den Jahresbeginn zunächst ein moderates Wachstum erwartet. Mit einer annahmegemäßen Abflachung des Infektionsgeschehens sowie einer allmählichen Entspannung der Lieferkettenprobleme soll das Wachstum im weiteren Jahresverlauf allerdings deutlich an Dynamik gewinnen. Auch in Deutschland wird dabei mit einem weiterhin deutlich steigenden Preisniveau gerechnet. Das ifo Institut geht nach aktuellen Schätzungen für 2022 von einer Inflation von zwischen 5,1 % und 6,1 % aus.

Der VDMA erwartet für seine Unternehmen einen Produktionszuwachs für 2022, real soll die Produktion um 7 % ansteigen. Und damit wie im Vorjahr. Im Corona-Krisenjahr 2020 war die Produktion noch um knapp 12 % eingebrochen.

Auch die Erwartungen für die Entwicklung der internationalen Automobilmärkte sind per Saldo positiv. Insgesamt prognostiziert der Verband der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) auf Grundlage einer Stabilisierung des Halbleiterangebotes für 2022 ein Wachstum von 7,9 % auf 10,5 Mio. Fahrzeuge. Der Automarkt in China dürfte den Erwartungen des chinesischen Branchenverbands China Passenger Car Association (CPCA) zufolge 2022 ebenfalls erneut wachsen. Die Prognose für den Verkauf von Elektrofahrzeugen hatte der Verband zudem kürzlich von bisher 4,8 Mio. Fahrzeugen auf 5,5 Mio. verkaufte Fahrzeuge mit Alternativantrieb in 2022 angehoben. Der US-Markt reiht sich ebenfalls mit positiven Erwartungen für 2022 ein. Die Nationale Vereinigung der Autohändler (NADA) erwartet 2022 einen Anstieg der Neuzulassungen um 3,4 % auf etwa 15,4 Mio. Fahrzeuge.

Aumann erwartet, dass ausgehend von der dynamischen Entwicklung bei den elektrifizierten Fahrzeugen die absolute Zahl und der relative Anteil der Elektrofahrzeuge in den nächsten Jahren weiterhin signifikant zunehmen wird. Die folgenden technologischen Trends und politischen Rahmenbedingungen lassen sich nennen, welche den Wandel zur Elektromobilität unterstützen:

  • Regulierung zur Emissionsreduzierung bis hin zum Verbot von Verbrennungsmotoren
  • Investitionen der Automobilhersteller in den Umbau der Werke für Elektro- und Hybridmodelle, teils begleitet durch massive Einsparungsprogramme in anderen Bereichen
  • Staatliche finanzielle Förderung umweltschonender Fahrzeuge
  • Infrastrukturinvestitionen in ein größeres Netz von Ladestationen
  • Weiter sinkende Preise für Fahrzeugmodelle mit elektrischen und hybriden Antrieben auch im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
  • Verbesserte Reichweite der Elektrofahrzeuge durch effizientere Motoren und Batterien
  • Steigende Nachfrage infolge einer ansteigenden Attraktivität von neuen Fahrzeugmodellen mit elektrischen Antrieben
  • Kostenvorteile bei den Betriebskosten von Elektrofahrzeugen
  • All Electric Society Trend

Geschäftsentwicklung

Aumann hat im Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg des Auftragseingangs von 50,4 % auf 236,6 Mio. € erzielt. Insbesondere im Segment E-mobility konnte der Auftragseingang auf 169,1 Mio. € mehr als verdoppelt werden. Der Auftragseingang des strategisch wichtigen Segments stand damit erstmals für über 70 % des gesamten Auftragseingangs und erreichte den bisher höchsten Segment-Auftragseingang der Unternehmensgeschichte. Besonders erfolgreich war Aumann 2021 bei der Auftragsgewinnung im Bereich der Batteriesysteme. Gleich mehrfach haben wir hier im Jahresverlauf 2021 zukunftsweisende Großaufträge für Batteriesysteme gewinnen können. Neben Aufträgen für hochautomatisierte Produktionslinien für Premium-Pkw haben wir mit einem weiteren Großauftrag zum Jahresende auch unsere Kompetenz bei Produktionslösungen für vollelektrische Nutzfahrzeuge unter Beweis gestellt. Hier leisten wir einen wertvollen Beitrag zum klimaneutralen Transport von Waren und Gütern und treiben den Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft weiter voran. Insgesamt generierte Aumann 2021 im Bereich Batteriesysteme ein Auftragseingangsvolumen im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Der Umsatz lag 2021 mit 161,1 Mio. € um 6,8 % unter dem Vorjahr, was auf den coronabedingt schwachen Auftragseingang im Jahr 2020 zurückgeht. Ebenfalls bedingt durch die Nachwirkungen des Vorjahres, betrug die EBITDA-Marge -1,8 % (Vorjahr: -7,9 %). Beide Kennzahlen trafen damit die Prognose, welche von 160 Mio. € Umsatz und einer EBITDA-Marge von -2,5 % bis +2,5 % ausging. Das adjustierte EBITDA lag bei -1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) und wurde um 1,3 Mio. € bereinigt. Hinsichtlich der Bereinigungen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt zur Ertragslage.

Segmententwicklung

Aumann unterscheidet aufgrund der unterschiedlichen Marktperspektiven zwischen den Unternehmenssegmenten E-mobility und Classic, welche im Folgenden näher beschrieben werden.

Im Segment E-mobility fertigt Aumann vorwiegend Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien mit Fokus auf die Automobilindustrie. Aumanns Angebote ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen des elektrifizierten Antriebsstranges. Diese reichen von verschiedenen Energiespeichersystemen, über den E-Traktionsmotor bis hin zu power-on-demand-Aggregaten und Elektronikbauteilen. Ein besonderer strategischer Fokus liegt für Aumann auf hochautomatisierten Fertigungslinien für die Herstellung von Energiespeicher- und Umwandlungssystemen wie der Batterie und der Brennstoffzelle, wo Aumann mit namhaften Kunden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr anspruchsvolle Produktions- und Montagelösungen realisiert hat. Ein weiterer strategischer Fokus liegt auf Fertigungslinien für E-Motor-Komponenten und deren Zusammenbau, die durch Produktionslösungen mit innovativen und effizienten Prozessabläufen die Großserienherstellung ermöglichen. Zur Anwendung kommen hierbei hochspezialisierte und zum Teil einzigartige Wickel- und Montagetechnologien, mit deren Hilfe Kupferdraht in elektrische Bauteile eingebracht wird. Namhafte Kunden der Automobilindustrie nutzen Aumann-Technologie, um ihre neuesten Generationen von Energiespeichersystemen, E-Traktionsmotoren sowie E-Hilfsmotoren in Großserie und mit höchster Qualität zu fertigen.

Der Umsatz 2021 im Segment E-mobility fiel im Vergleich zum Vorjahr um 11,2 % auf 96,6 Mio. € zurück. Das EBITDA beträgt -4,3 Mio. € (Vorjahr: -2,0 Mio. €), was einer EBITDA-Marge von -4,5 % entspricht. Bereinigt um Sondereffekte erreichte das EBITDA -3,1 Mio. € und eine Marge von -3,2 %. Der Auftragseingang liegt kumuliert bei 169,1 Mio. €, was einen Anstieg um 111,5 % bedeutet.

Im Segment Classic fertigt Aumann hauptsächlich Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Bereiche Automotive, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte und weitere Industriezweige. Aumanns Lösungen umfassen unter anderem Anlagen für die Produktion von Antriebs- (einschließlich gebauter Nockenwellen, Nockenwellenmodule und Zylinderabschaltungsmodule) und Leichtbaukomponenten, welche die CO2-Emission von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren. Auf Basis der breiten Produkt- und Prozesskenntnisse aus der Automobilindustrie ist Aumann auch für Kunden aus anderen Branchen ein gefragter Anbieter für hochautomatisierte Fertigungs- und Montagelösungen.

Der Umsatz 2021 im Segment Classic liegt mit 63,5 Mio. € etwa auf dem Vorjahresniveau von 64,0 Mio. €. Das EBITDA betrug 2,2 Mio. € (Vorjahr: -11,7 Mio. €), was einer EBITDA-Marge von 3,4 % entspricht. Bereinigt um Sondereffekte erreichte das EBITDA 1,3 Mio. € und eine Marge von 2,0 %. Der kumulierte Auftragseingang im Classic Segment beläuft sich auf 67,5 Mio. €.

Die folgenden Grafiken stellen die Entwicklungen der Segmente E-mobility und Classic in Bezug auf Umsatz und Auftragseingang dar sowie den Segmentbeitrag zum Auftragseingang. Der Gesamtauftragseingang stieg um 50,4 % auf 236,6 Mio. € und wird sich entsprechend im laufenden Geschäftsjahr 2022 kontinuierlich in den Umsatzerlösen materialisieren.

Während der Auftragseingang des abgelaufenen Geschäftsjahres 2021 im Segment Classic unter dem Wert des Vorjahres lag, konnte der Auftragseingang im Segment E-mobility mit 169,1 Mio. € auf den bisher höchsten Wert der Unternehmensgeschichte gesteigert werden. Über die vergangenen fünf Jahre wurde der Auftragseingang des Segments E-mobility durchschnittlich um starke 27 % pro Jahr gesteigert und im gleichen Zeitraum der Anteil des Segments am gesamten Auftragseingang von 27 % auf 71 % erhöht.

Kapitalmaßnahmen

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Kapitalmaßnahmen durchgeführt.

Forschung und Entwicklung

Aumann misst einer innovativen Entwicklung von Prozessen und Produktionslösungen sowie der zunehmenden Digitalisierung in der Produktion einen hohen Stellenwert bei. Die Durchführung von Entwicklungsprojekten dient insbesondere folgenden strategischen Zielen:

  • Sicherung der Technologieführerschaft
  • Einstieg in neue Technologiefelder, sowohl prozess- als auch produktseitig
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Grundsätzlich findet ein Großteil der technischen Entwicklung der Aumann-Gruppe im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen statt. Wenn die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllt sind, werden die Entwicklungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Entwicklungskosten in Höhe von rund 1,7 Mio. € aktiviert, dies entspricht einem Anteil von 1,1 % vom Umsatz.

Aumann verfolgt eine selektive Strategie zur zielgerichteten Sicherung seines technologischen Knowhows. Hierzu dient unter anderem auch eine aktive Patentstrategie, in deren Rahmen nationale und internationale Patentanmeldungen eingereicht werden. Neue Entwicklungen sichert Aumann fallbezogen sowohl auf Maschinen- als auch auf Prozessebene rechtlich ab, so auch im Geschäftsjahr 2021. Auf Basis regelmäßiger strategischer Marktanalysen werden einzelne (technologische und marktbezogene) Patentfamilien auch regional erweitert.

Aumann hat auch 2021 für wesentliche Wachstums- und Zukunftsmärkte weitere Fortschritte bei bereits bestehenden Lösungen, aber auch bei gänzlich neuen Fertigungstechnologien gemacht. Entsprechend der generellen Strategie der Gruppe lag ein eindeutiger Fokus auf der Neu- und Weiterentwicklung von Technologien im Segment E-mobility.

Die Energiespeichersysteme spielen in Elektrofahrzeugen eine zentrale Rolle einerseits, weil sich die Fahrzeughersteller über deren Leistungsmerkmale differenzieren können und andererseits, weil diese einen erheblichen Anteil an den Gesamtherstellkosten der Fahrzeuge haben. Für die hocheffiziente und variantenflexible Montage von Batteriepacks hat die Aumann-Gruppe leistungsfähige Produktionskonzepte entwickelt und realisiert, bei denen innovative Automationslösungen speziell für die Anforderungen der vollautomatischen Montageprozesse optimiert wurden. Als etablierter Ausrüster im Premium-OEM-Segment konnte Aumann weitere Großaufträge in diesem stark wachsenden Segment akquirieren und seine Expertise zusätzlich auch bei einem Neukunden im Nutzfahrzeugsegment unter Beweis stellen.

Beispielhafte Darstellung eines Batteriesystems

Ebenfalls im Bereich der Energiespeichersysteme hat das Thema Brennstoffzelle eine kontinuierlich zunehmende Relevanz. Hier bietet Aumann innovative Lösungen. Im Geschäftsjahr 2021 konnten zwei Aufträge für die serienmäßige Herstellung von automatisierten Brennstoffzellen-Stack-Fertigungen mit einer Produktionskapazität von je bis zu 2.500 Brennstoffzellen-Einheiten pro Jahr verkauft werden.

Im Bereich der Statoren für E-Traktionsantriebe bietet Aumann seinen Kunden bereits seit längerem ein sehr breites Angebot an modernsten Produktionslösungen und Spezialmaschinen. Dabei wird unterschieden zwischen Profildraht- und Runddrahtanwendungen. Im zurückliegenden Jahr hat Aumann einen besonderen Fokus im Bereich der Profildrahtanwendungen auf innovative Lösungen im Bereich des Continuous Hairpin gelegt. In Kooperation mit Kunden wurden angepasste Produktkonzepte einschließlich dafür maßgeschneiderter Fertigungslösungen konzipiert, mit denen prinzipbedingte Besonderheiten der Technologie adressiert werden. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Anwendungspotenziale für eine wirtschaftliche Serienproduktion. Im Bereich der Hairpin-Technologie hat Aumann mit der modularen High-Speed-Biegemaschine "A-HPM" eine im Wettbewerbsumfeld einzigartige Lösung für einen Schlüsselprozess im Portfolio. Bei dieser konnten im Berichtszeitraum signifikante Leistungssteigerungen und eine deutliche Erhöhung der Modularität und Flexibilität erzielt werden.

Im Bereich der Leistungselektronik (Inverter), die hinsichtlich der Performance von Elektrofahrzeugen ebenso ein Differenzierungsmerkmal des Antriebsstranges darstellt, hat Aumann die Anlagentechnik zur Herstellung besonders wettbewerbsfähiger Produkte weiterentwickelt. Hierbei stand insbesondere die erfolgreiche Implementierung mehrerer technologischer Lösungsansätze zur prozessstabilen Verarbeitung toleranzbehafteter Einzelkomponenten im Fokus.

Grundsätzlich gewinnen sowohl die Digitalisierung der Fertigungsprozesse als auch die damit einhergehende Flexibilisierung von Prozessen insbesondere durch den Einsatz optischer Technologien weiter an Bedeutung. Aumann gestaltet diese Trends aktiv durch den Einsatz von State-of-the-Art Technologien, für die teils anwendungsspezifische, teils aber auch kundenspezifische Weiterentwicklungen erarbeitet und zur Praxisreife gebracht werden. Das Spektrum erstreckt sich dabei von der virtuellen Inbetriebnahme ganzer Fertigungslinien im Sinne einer digitalen Fabrik über vision-gestützte Prüf- und Fertigungsprozesse bis hin zu WebServices, die den Kunden in Echtzeit das Monitoring ihrer Produktionsanlagen wie auch relevanter Schlüsselkennzahlen ermöglichen.

Aumann fördert aktiv den wissenschaftlichen Austausch mit Universitäten und Forschungsinstituten. Hier bringt sich Aumann mit der Erstellung und Publikation praxisbezogener und wissenschaftlicher Artikel aktiv in die akademische Diskussion ein. Dieser kontinuierliche Austausch machte sich 2021 auch konkret im Auftragseingang bemerkbar. So wird Aumann ein vollwertiges Technikum zur Validierung von hochkomplexen Fertigungsprozessen rund um den E-Traktionsantrieb an eine internationale Universität liefern, das auch von industriellen Kunden für ihre Untersuchungen genutzt werden kann. Herausstechend ist dabei die besondere Anlagenflexibilisierung, die bisher weder am Markt noch in einer frei zugänglichen Universitätsumgebung zu finden ist.

Tochterunternehmen

Zum Geschäftsjahresende 2021 verfügte die Aumann AG über sechs unmittelbare und ein mittelbares Tochterunternehmen.

Mitarbeiter

Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2021 ohne Auszubildende und Leiharbeiter bei 775 (Vorjahr: 968). Zusätzlich waren bei Aumann zum Jahresende 87 Auszubildende und 19 Leiharbeiter beschäftigt, womit in Summe 881 (Vorjahr: 1.078) Personen für Aumann tätig waren.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Optimierung von Kostenstruktur und Fertigungstiefe sowie zur Anpassung der Kapazitäten an die deutlich zurückgegangene Nachfrage in der Automobilindustrie umgesetzt. Von diesen Maßnahmen weitestgehend unberührt waren die Kernkompetenzbereiche zur Auftragsakquisition und -abwicklung. Aufgrund der sich verbessernden Auftragslage in der zweiten Jahreshälfte 2021 wurden bereits wieder selektiv Mitarbeiter rekrutiert, insbesondere zur weiteren Stärkung der Kernkompetenzen.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Aumann AG (Erläuterungen auf Basis der HGB Zahlen)

Die Aumann AG hat mit der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden sowie der Erbringung von Dienstleistungen an Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen konstant bei 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die Umsatzerlöse zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen ergaben eine Gesamtleistung von 2,7 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €).

Demgegenüber standen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €), die im Wesentlichen Kosten für den normalen Geschäftsbetrieb beinhalten. Der Personalaufwand in Höhe von 2,7 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) setzte sich aus der Vorstandsvergütung und dem Personalaufwand für die Mitarbeiter zusammen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) und bestanden überwiegend aus Beratungs- und Instandhaltungskosten.

Die Abschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 11,4 Mio. €) enthielten 1,1 Mio. € Einzelwertberichtigungen auf die Forderung gegenüber der Aumann Berlin GmbH (Vorjahr: 7,7 Mio. €)

Das Ergebnis nach Steuern lag mit 8,0 Mio. € über dem Vorjahr (-13,0 Mio. €). Gründe hierfür waren insbesondere höhere Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen sowie geringere sonstige betriebliche Aufwendungen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde keine Dividende ausgeschüttet.

Das Eigenkapital der Aumann AG erhöhte sich zum Bilanzstichtag ergebnisbedingt auf 168,4 Mio. € (Vorjahr: 160,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote ist um 1,1 Prozentpunkte auf 94,6 % (Vorjahr: 93,5 %) angestiegen.

Die Finanzanlagen sind mit 74,1 Mio. € (Vorjahr: 74,1 Mio. €) konstant zum Vorjahr geblieben.

Der Finanzmittelbestand der Aumann AG betrug zum Geschäftsjahresende 36,0 Mio. € (Vorjahr: 51,5 Mio. €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind auf 56,9 Mio. € (Vorjahr: 33,2 Mio. €) gestiegen. Der Posten beinhaltete wie im Vorjahr kurzfristige Darlehensforderungen sowie Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Aumann Beelen GmbH.

Aumann-Konzern

Zielerreichung

Kennzahlen Prognose 2021
publiziert
Erreicht
2021
Umsatz (Mio. €)
EBITDA Marge
160,0
-2,5% bis +2,5%
161,1
-1,8%

Ertragslage

Die Gesamtleistung nach Berücksichtigung von aktivierten Entwicklungsleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen lag mit 174,1 Mio. € um 4,1 Mio. € unter dem Vorjahr (178,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge überstiegen um 7,0 Mio. € den Vorjahreswert (4,1 Mio. €). Der Anstieg basierte im Wesentlichen auf Rückstellungsauflösungen – unter anderem aufgrund von optimierten Restrukturierungsplänen – sowie Wertpapiererträgen.

Der Materialaufwand betrug 111,1 Mio. € (Vorjahr: 109,2 Mio. €). Die Materialaufwandsquote zum Umsatz erhöhte sich aufgrund der Reduzierung der Wertschöpfungstiefe sowie der krisenbedingt zurückgegangenen Preisrealisierung und teilweise gestiegenen Materialpreise um 5,8 Prozentpunkte auf 69,0 %. Die Personalaufwandsquote zum Umsatz sank aufgrund der Reduzierung der Wertschöpfungstiefe um 5,0 Prozentpunkte auf 35,1 %. Der Personalaufwand konnte auf 56,5 Mio. € (Vorjahr: 69,3 Mio. €) reduziert werden.

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist im Geschäftsjahr auf -2,9 Mio. € (Vorjahr: -13,6 Mio. €) gestiegen. Nach Abschreibungen von 5,0 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) ergab sich ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des Aumann-Konzerns von -7,9 Mio. € (Vorjahr: -19,8 Mio. €). Unter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von -0,7 Mio. € ergab sich ein EBT (Ergebnis vor Steuern) in Höhe von -8,6 Mio. € (Vorjahr: -20,7 Mio. €). Das Konzernergebnis betrug -6,2 Mio. € (Vorjahr: - 18,3 Mio. €) oder -0,40 € pro Aktie (Vorjahr: -1,20 € pro Aktie).

Die in 2020 geplanten Restrukturierungsmaßnahmen konnten aufgrund einer sich im Laufe des Geschäftsjahres 2021 abzeichnenden Markterholung optimiert werden. Die kurzfristige Auslastung konnte durch zwei akquirierte Aufträge gesichert werden. Damit ergaben sich einerseits Auflösungen von Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 4,7 Mio. €, andererseits fielen Einmalaufwendungen für auslastungssichernde Aufträge in Höhe 5,1 Mio. € an. Die Auflösungen wurden daher ergebnisverschlechternd, die Einmalaufwendungen ergebnisverbessernd im bereinigten EBITDA dargestellt. Die Adjustierung der Einmalaufwendungen der beiden verlustreichen Aufträge geschieht hierbei ausschließlich aufgrund des direkten Zusammenhanges zur Auslastungssicherung, die hier als milderes Mittel im Vergleich zu den ursprünglichen Restrukturierungsplänen gewählt wurde. Personalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm der Aumann AG von 0,4 Mio. € sowie Abfindungen von 0,5 Mio. € wurden ebenfalls bereinigt. Das adjustierte EBITDA betrug somit -1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €). Des Weiteren wurden Abschreibungen auf Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokation der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH aktiviert wurden, in Höhe von 0,1 Mio. € adjustiert, so dass das bereinigte EBIT bei -6,6 Mio. € lag (Vorjahr: -3,3 Mio. €).

Der Auftragseingang betrug zum Ende des Geschäftsjahres kumuliert 236,6 Mio. €. Der Auftragsbestand erreichte zum Ende des Jahres 176,9 Mio. €.

Finanzlage

Die liquiden Mittel erreichen zum 31. Dezember 2021 72,8 Mio. € (Vorjahr: 69,5 Mio. €).

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 14,7 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €), weil eine erhebliche Working Capital Reduzierung das negative EBIT deutlich überkompensierte.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit verbesserte sich um 0,8 Mio. € auf -6,5 Mio. €, bestehend aus -3,5 Mio. € Investitionen in immaterielles Anlagevermögen und -0,5 Mio. € in Sachanlagevermögen sowie -2,5 Mio. € in Wertpapiere. Die Zugänge in immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 3,5 Mio. € resultierten jeweils hälftig aus der Aktivierung eines neuen ERP-Systems am Standort Beelen sowie aus aktivierten Entwicklungskosten. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beinhalteten im Wesentlichen Ersatzinvestitionen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag mit -5,1 Mio. € um 0,7 Mio. € unter dem Vorjahr. Er umfasste Tilgungen von Krediten in Höhe von -3,7 Mio. € sowie Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von -0,7 Mio. € und Zinszahlungen in Höhe von -0,7 Mio. €.

Die liquiden Mittel inklusive Wertpapiere erreichten 103,3 Mio. € (90,2 Mio. € zum 31. Dezember 2020). Die Finanzverbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2021 12,9 Mio. € (Vorjahr: 17,1 Mio. €). Der Saldo aus den vorgenannten Verbindlichkeiten und Cash-Positionen (net cash) belief sich somit auf 90,4 Mio. € (Vorjahr: 73,1 Mio. €).

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2021 betrug das Konzerneigenkapital 189,3 Mio. € (Vorjahr: 186,3 Mio. €). Bezogen auf die Konzernbilanzsumme in Höhe von 298,5 Mio. € ergab sich eine Eigenkapitalquote von 63,4 % (Vorjahr: 64,7 %). Der absolute Anstieg basierte insbesondere auf gestiegenen Marktwerten von Wertpapieren, die das Eigenkapital erfolgsneutral erhöhten.

Der Anteil des langfristigen Vermögens (114,2 Mio. €) an der Bilanzsumme ist auf 38,2 % gestiegen (Vorjahr: 35,8 %), primär aufgrund der Zunahme an Wertpapieren um 10,0 Mio. €. Das kurzfristige Vermögen lag mit 184,3 Mio. € etwa auf Vorjahresniveau.

Der Rückgang der langfristigen Schulden um 7,0 Mio. € auf 32,5 Mio. € ergab sich überwiegend aus der Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (3,7 Mio. €) und aus einer Abnahme von Pensionsrückstellungen (1,7 Mio. €), insbesondere aufgrund des gestiegenen Zinssatzes zur Diskontierung. Die kurzfristigen Schulden sind auf 76,6 Mio. € (Vorjahr: 62,1 Mio. €) gestiegen. Ein Großteil dieser Veränderung ergab sich aus den um 19,7 Mio. € gestiegenen Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen.

Gesamtaussage

Das Geschäftsjahr 2021 war von einer deutlichen Erholung des Auftragseingangs insbesondere im Segment E-mobility geprägt. Der Auftragseingang erreichte im Berichtsjahr 236,6 Mio. €, was zu einer deutlichen Steigerung des Auftragsbestands auf 176,9 Mio. € (Vorjahr: 102,8 Mio. €) führte. Gleichzeitig wurden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Kostenstruktur und Fertigungstiefe sowie zur Anpassung der Kapazitäten abgeschlossen.

Aumann geht mit seiner neuen Aufstellung gestärkt aus der Krise hervor, sieht sich strategisch, technologisch und strukturell gut positioniert und blickt optimistisch in das neue Geschäftsjahr. Dem Unternehmen stehen zudem zum Jahresende 2021 liquide Mittel inklusive Wertpapiere in Höhe von 103,3 Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 63,4 % zur Verfügung.

Schwer abzuschätzen bleibt derweil der Verlauf des Kriegs in der Ukraine und die damit verbundenen Unsicherheiten, insbesondere darüber, inwieweit ein Konflikt und damit verbundene Sanktionen regional begrenzt bleiben oder sich weitreichende Verwerfungen auch für die gesamte europäische bzw. deutsche Wirtschaft daraus ergeben könnten. In diesem Zusammenhang kann zum jetzigen Zeitpunkt eine negative Beeinflussung der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Aumann-Gruppe nicht ausgeschlossen werden. Aumann geht derzeit jedoch nicht von einer deutlichen geschäftsbedrohenden Situation für den operativen Betrieb und das Unternehmen aus.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Grundzüge der Finanzpolitik des Konzerns legt der Vorstand fest. Oberste Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Insofern werden diese Mittel teilweise in kurzfristige, stark diversifizierte Wertpapiere angelegt, sofern und solange sie nicht für die Finanzierung des Wachstums, z.B. durch weitere Akquisitionen, benötigt werden.

Transaktionen innerhalb des Konzernkreises werden üblicherweise auf Euro-Basis durchgeführt. Soweit notwendig, wird die Kurssicherung durch die Aumann AG zentral koordiniert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden zur auftragsbezogenen Absicherung Devisentermingeschäfte zu Nominalwerten in Höhe von 546 TUSD und 2.517 TGBP abgeschlossen. Die Prüfung und Überwachung von Bonitätsrisiken unserer Vertragspartner und Ergreifung von etwaigen Maßnahmen (u.a. Optimierung von Zahlungsbedingungen, Bürgschaften, Warenkreditversicherungen) obliegt den einzelnen Beteiligungen. Ein Monitoring auf Konzernebene überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen und behält sich bei Bedarf weitere Interventionsmöglichkeiten vor.

Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Langfristige Investitionen sind jedoch mit langfristigen Darlehen finanziert. Darüber hinaus bestehen auf Ebene der Aumann AG Rahmenkreditlinien für die deutschen Konzerngesellschaften sowie für die Aumann Technologies (China) Ltd., die in 2021 nicht in Anspruch genommen wurden.

Steuerungssystem

Die konsequente Ausrichtung auf die Steigerung des Unternehmenswertes spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wider. Alle relevanten Entwicklungen in der Aumann-Gruppe werden in der monatlich stattfindenden Vorstandssitzung besprochen. Dabei wird die Entwicklung verschiedener Kennzahlen, insbesondere Auftragseingänge, Umsätze, EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) des Konzerns und der einzelnen Konzernunternehmen sowie deren jeweilige E-mobility Anteile analysiert. Die Aumann AG definiert dabei den Konzernumsatz und das EBITDA als wesentliche, prognoserelevante finanzielle Leistungsindikatoren. Zur Steuerung der Finanz- und Vermögenslage wird als Kennzahl der Saldo aus liquiden Mittel inklusive Wertpapiere und der Finanzverbindlichkeiten herangezogen (net cash bzw. net debt). Eine weitere wichtige Steuerungsgröße ist das Trade Working Capital, das sich aus den Vorräten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Langfristfertigung, den erhaltenen Anzahlungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzt. Zusätzlich zu den oben genannten finanziellen Kennzahlen des operativen Tagesgeschäfts stehen auch die Nicht-finanziellen Indikatoren der Nicht-finanziellen Erklärung anlassbezogen im Fokus.

Bericht über Chancen und Risiken

Der Aumann-Gruppe bieten sich nach Einschätzung des Vorstands zukünftig folgende Chancen:

  • Rapider Aufbau von Produktionskapazitäten für die Elektromobilität
  • Weitere Elektrifizierung des Antriebsstranges als auch anderer Komponenten im Fahrzeug
  • Europa und insbesondere Deutschland als Fertigungsstandort globaler Batterieproduzenten
  • Fortschreitende Fokussierung auf Effizienz und Umweltfreundlichkeit bei Verbrennungsmotoren
  • Wettbewerbsvorteile durch spezielle Kernkompetenzen und breites Technologieportfolio
  • Normalisierung der angespannten Beschaffungsmarktsituation
  • Hoher Finanzmittelbestand zur Generierung von organischem und anorganischem Wachstum
  • Frühzeitige Kundenbindung durch Entwicklungspartnerschaften mit OEM und TIER1-Kunden

Zusammengefasst bieten sich der Aumann-Gruppe erhebliche Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus möglichem organischen und anorganischen Wachstum.

Folgende Risiken werden vom Management gesehen:

Marktrisiken

  • Geopolitische Konflikte und wirtschaftliche Auswirkungen auf Aumanns Märkte
  • Erneute Verschärfung der COVID-19 Pandemie
  • Politische Unsicherheiten und deren wirtschaftliche Implikationen
  • Handelsbarrieren, die den Zugang zu Aumanns Märkten erschweren
  • Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Aumanns Märkten
  • Volatilität in der Automobilindustrie, speziell im Markt für Elektromobilität
  • Intensivierung des Wettbewerbs, beispielsweise durch Marktkonsolidierung
  • Finanzielle Instabilität der Kunden infolge der rasanten Veränderungen durch die Elektromobilität

Geschäftsrisiken

  • Unterbrechung von Lieferketten und stark inflationäre Preisentwicklung bei Lieferanten
  • Abhängigkeit vom Wachstum des Automobilmarktes, speziell des Marktes für Elektromobilität
  • Herausforderungen bei der geplanten Internationalisierungsstrategie
  • Erhöhte technische Risiken beim Einstieg in neue Technologiefelder
  • Verlängerungen der Lieferzeiten und damit verbundene Verluste von Aufträgen
  • Abnahme staatlicher Anreize für Elektromobilität
  • Steigende Preise und Lieferzeiten von Lieferanten und Dienstleistern

Rechtliche, regulatorische und steuerliche Risiken

  • Verletzung von Schutzrechten durch Dritte oder durch Aumann
  • Kartellrechtliche Verstöße
  • Verletzung von Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung

Finanzielle Risiken

  • Offene Forderungen könnten verspätet beglichen werden oder vollständig ausfallen
  • Die liquiden Mittel könnten nicht ausreichen, um finanzielle Verpflichtungen in bestimmter Höhe und zu einem bestimmten Zeitpunkt begleichen zu können
  • Die finanziellen Mittel, die in Wertpapieren angelegt sind, können hohen Wertschwankungen unterliegen und eine nachhaltige Wertminderung erfahren
  • Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatzansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen (bspw. Abweichungen oder Nichteinhaltung technischer Leistungsparameter und/oder Überschreitung der vereinbarten Liefertermine)

Wesentliche Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beeinflussen könnten, bestehen hingegen kaum, da die Gesellschaft die ausländischen Projekte überwiegend im Euro-Raum bzw. in der Währung Euro abwickelt. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen werden in der Regel Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems der Aumann-Gruppe wird regelmäßig eine Einschätzung der oben genannten Risiken abgegeben und deren mögliche Auswirkungen auf die Unternehmensbereiche Vertrieb (u.a. Auftragseingang und Sales Pipeline), Finanzen (u.a. Umsatz und Ergebnis), Operations (u.a. Beschaffung und Kapazitäten) sowie Recht und Compliance bewertet. Dieses Risikofrüherkennungssystem ist Bestandteil der Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat als auch der Geschäftsführung der Tochtergesellschaften an den Vorstand.

Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation zum Bilanzstichtag ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen.

Schwer abzuschätzen bleibt derweil der Verlauf des Kriegs in der Ukraine und die damit verbundenen Unsicherheiten, insbesondere darüber, inwieweit ein Konflikt und damit verbundene Sanktionen regional begrenzt bleiben oder sich weitreichende Verwerfungen auch für die gesamte europäische bzw. deutsche Wirtschaft daraus ergeben könnten. In diesem Zusammenhang kann zum jetzigen Zeitpunkt eine negative Beeinflussung der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Aumann-Gruppe nicht ausgeschlossen werden.

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Der Aumann-Konzern trägt den genannten Risiken durch ein Risikomanagementsystem Rechnung. Es werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Nachteile von den Konzernunternehmen abzuwenden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Ein integriertes Beteiligungscontrolling, das mittels eines monatlichen Businesscontrollings kontinuierlich Soll-, Ist- und Forecast-Daten auf Ebene der Beteiligungen sowie auf Ebene des Konzerns abgleicht
  • Ein Projektcontrolling, welches die operativen Projekte in den einzelnen Unternehmen begleitet
  • Regelmäßige Leitungsrunden innerhalb der einzelnen Unternehmen
  • Strukturierte Merger & Akquisition Werkzeuge
  • Ein zentrales Konzern-Monitoring wesentlicher Vertragsrisiken oder Rechtsstreitigkeiten durch das Management, den internen Justiziar und bei Bedarf qualifizierte Rechtsanwaltskanzleien

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der Aumann-Gruppe. Sein Hauptziel besteht darin, die zutreffende Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung sicherzustellen und Abweichungen von internen oder externen Regelungen zu unterbinden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung bedeutet das, die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken zu gewährleisten. Dazu ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement entsprechend der Einheiten, die Rechnung legen, gegliedert. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Aumann-Konzerns. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat berichtet gemäß Grundsatz 22 des deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB über die Unternehmensführung. In diese Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB und zur Corporate Governance sind aufzunehmen:

    1. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und den Aufsichtsrat gemäß § 161 des Aktiengesetzes;
    1. Der Bericht zur Corporate Governance;
    1. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie öffentlich zugänglich sind;
    1. Eine Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann darauf verwiesen werden;
    1. Darstellung der Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und deren Erreichung;
    1. Eine Beschreibung des Diversitätskonzeptes und der Nachfolgeplanung im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Zu 1.: Erklärung gemäß § 161 AktG

Am 11. März 2022 gab der Aufsichtsrat die jüngste Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Sie lautet:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Aumann AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 12. März 2021 abgegeben und ihr mit den dort genannten Abweichungen entsprochen. Die nachfolgende Erklärung erneuert diese Entsprechungserklärung. Der Aufsichtsrat erklärt, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (im Folgenden "Kodex") in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird:

Es gelten im Hinblick auf den Kodex folgende Abweichungen:

  • Herr Jan-Henrik Pollitt wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2026 erstmalig zum Vorstand bestellt. Aufgrund seiner langjährigen Unternehmenszugehörigkeit wurde von der Empfehlung B.3 des Kodex, welche eine erstmalige Bestellung von Vorständen für einen Zeitraum von maximal drei Jahren vorsieht, abgewichen.
  • In der Vergangenheit wurden Konzernabschlüsse und Zwischenberichte im Rahmen der von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen publiziert. Mit Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2021 werden Konzernabschlüsse und Zwischenberichte im Rahmen der Fristen gemäß Empfehlung F.2 des Kodex öffentlich zugänglich gemacht, sodass dieser Vorgabe des Kodex künftig entsprochen wird.

Zu 2.: Bericht zur Corporate Governance

Aktienbestände von Organmitgliedern

Die Aktienbestände der Organmitglieder sind im Konzernanhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 9.1 dargestellt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Im Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung, Branchenerfahrung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung.

Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gilt als Ziel, dass

  • mindestens ein unabhängiges Mitglied mit hoher Branchenexpertise berufen ist und
  • dass die Diversität der Gesellschaft hinreichend repräsentiert wird.

Als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats ist Herr Christoph Weigler bestellt.

Die Altersgrenze für Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder beträgt 67 Jahre.

Die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat liegt für die einzelnen Mitglieder zwischen 3 und 5 Jahren.

Der Prüfungsausschuss ist als fachlich qualifizierter Ausschuss unter anderem mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance betraut. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats gehören auch dem Prüfungsausschuss an, dessen Vorsitzender Herr Christoph Weigler ist.

Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung der Aumann AG hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Aumann AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Aumann AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der Aumann AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.

Langfristiges Bonusprogramm/wertpapierorientierte Anreizsysteme

Wegen der Einzelheiten des laufenden langfristigen Bonusprogramms wird auf das Kapitel "3. Bezüge der Organe" unter Punkt "VIII. Sonstige Pflichtangaben" verwiesen.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht wurde in diesem Jahr gemäß § 162 AktG gesondert erstellt und wird, inklusive Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, auf unserer Website https://www.aumann.com/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlicht.

Zu 3.: Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Der Vorstand der Aumann AG hält sich an die geltenden Gesetze. Darüberhinausgehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht. Der Aufsichtsrat wird prüfen, ob in Zukunft konzernweit gültige Regeln sinnvoll kodifiziert und veröffentlicht werden sollten.

Zu 4.: Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Aumann AG ein dualistisches Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Die Vorstände sind einheitlich bis zum 30. Juni 2026 bestellt.

Die einzelnen Tochtergesellschaften haben jeweils ein eigenständiges, operatives Management. Das Management der Aumann AG und das der Tochtergesellschaften arbeiten bei der Entwicklung des betreffenden Unternehmens eng zusammen.

Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerordentliche Sitzungen finden statt, wenn besondere Entwicklungen oder Maßnahmen kurzfristig zu behandeln bzw. zu entscheiden sind.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat sieht sich in seiner Arbeit durch die solide finanzielle Aufstellung des Unternehmens bestätigt.

Zu 5.: Zielgrößen für den Frauenanteil

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG beträgt 0 %. Dies entspricht der aktuellen Zielgröße und basiert auf dem Beschluss aus dem Jahr 2018, welcher für fünf Jahre gilt. Mittelfristig hat sich der Aufsichtsrat eine Frauenquote von 20 % für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands zum Ziel gesetzt.

Zu 6.: Diversitätskonzept / Nachfolgeplanung

Bei der Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands kommt es für den Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit des Aufsichtsrats bzw. des Vorstands erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Die aktuelle Zielgröße basiert auf dem Beschluss des Jahres 2018 und gilt für fünf Jahre.

Der Vorstand weist mit einem Durchschnittsalter von 39 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres 2021 ein vergleichsweise geringes Alter auf. Zudem verfügt das Unternehmen über hoch qualifiziertes junges Management, das sukzessive in seiner Karriere unterstützt wird und so die Chance bekommt, in den Vorstand aufzurücken. Weiterhin ist Aumann ein hoch attraktiver Arbeitgeber für qualifizierte und hochmotivierte Nachwuchskräfte. Der Aufsichtsrat sieht daher eine qualifizierte Besetzung des Vorstands auch künftig zu jeder Zeit gegeben.

Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB

Gemäß §§ 289a und 315a HGB muss der Lagebericht die nachfolgenden Punkte beinhalten:

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 aus 15.250.000 auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien bestehende Grundkapital in Höhe von 15.250.000 € ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend

Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten sind im Anhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 9.1 dargestellt.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Aktien mit Sonderrechten wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen

Entsprechende Arbeitnehmerbeteiligungen bestehen nicht.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstände und über die Änderung der Satzung

Vorstände werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen.

Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 24 der Satzung benötigen Satzungsänderungen - soweit gesetzlich zulässig - eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, wobei Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe gilt.

Der § 11 Abs. 2 der Satzung regelt darüber hinaus: "Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Insbesondere ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital (§4 Absatz 5 der Satzung) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen."

Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Zeitraum bis zum 1. Juni 2026 eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und zwar bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ermächtigung. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2026 das Grundkapital um bis zu EUR 7.000.000,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021/I). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 bis zum 1. Juni 2026 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat oder soweit diese Gläubiger einer Wandlungspflicht unterliegen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2020 im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ("Aktienoptionsprogramm 2020") ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands sowie weiteren Führungskräften der Aumann AG und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft auszugeben und das Grundkapital zur Erfüllung dieser Aktienoption bis zum 30. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 300.000 durch Ausgabe von 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020/I). Die Gesellschaft hat am 1. Juli 2021 insgesamt 282.800 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm zugeteilt.

Bis zum 8. Februar 2022 war der Vorstand gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 5.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.

Der Vorstand ist derzeit nicht ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch Nutzung eines Genehmigten Kapitals zu erhöhen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Solche Vereinbarungen bestehen nicht.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern

Solche Entschädigungsvereinbarungen bestehen nicht.

Nicht-finanzielle Erklärung* gemäß § 289b HGB und § 315b HGB

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 veröffentlicht die Aumann AG hiermit die nicht-finanzielle Erklärung für die Gesellschaft und den Konzern gemäß § 289b HGB und § 315b HGB. Der Berichtszeitraum für die nichtfinanzielle Erklärung ist das Geschäftsjahr 2021. Die quantitativen Angaben umfassen alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen des Aumann-Konzerns.

In Einklang mit § 289d HGB haben wir geprüft, welche nationalen, europäischen oder internationalen Rahmenwerke für die Erstellung der nicht-finanziellen Erklärung eingesetzt werden könnten. Aktuell wird auf die umfängliche Anwendung eines Rahmenwerks jedoch verzichtet, da dies für die Unternehmensstruktur der Aumann-Gruppe in keinem sinnvollen Aufwand-Nutzen-Verhältnis stünde und wir die existierenden Rahmenwerke als nicht für uns geeignet betrachten.

Nachhaltigkeit

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ist eine zentrale unternehmerische Aufgabe für Aumann. Bedingt durch den geschäftsstrategischen Fokus auf die Elektromobilität ist das Thema Nachhaltigkeit ein inhärenter Bestandteil des Geschäftsmodells. Entsprechend sind verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmensstrategie, das konzernweite Controlling und auch die regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Vorstands ("tägliches Handeln") integriert. Wirtschaftlich orientiertes Handeln bei gleichzeitiger Verantwortung für Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft prägen die Philosophie von Aumann und stärken gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

Geschäftsmodell

Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf Elektromobilität. Das Unternehmen verbindet einzigartige Wickeltechnologie

*ungeprüft

zur hocheffizienten Herstellung von Elektromotoren mit jahrzehntelanger Automatisierungserfahrung, insbesondere in der Automobilindustrie. Weltweit setzen führende Unternehmen auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion rein elektrischer und hybrider Fahrzeugantriebe sowie auf Lösungen zur Fertigungsautomatisierung. Weitere Informationen zum Geschäftsmodell sowie zu den einzelnen Segmenten sind im Abschnitt Segmententwicklung innerhalb des zusammengefassten Lageberichts 2021 von Aumann zu finden.

Stakeholder

Investoren: Unsere Aktionäre erwarten von Aumann ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln, eine klare strategische Ausrichtung sowie eine transparente Berichterstattung.

Kunden: Unsere Kunden suchen einen verlässlichen Partner, der ihnen zuverlässig mit innovativen Lösungen zur Seite steht und dabei die gegebene ökologische und gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt.

Mitarbeiter: Unsere Mitarbeiter schätzen einen attraktiven Arbeitsplatz, an dem sie ihre Fähigkeiten entsprechend ihrer Ausbildung einbringen können. Fortbildungen und Förderungen der Mitarbeiter gehören zur nachhaltigen Personalpolitik von Aumann.

Mit allen Stakeholdergruppen steht Aumann in regelmäßigem Austausch. Während der Vorstand durch seine Funktionen die Nachhaltigkeitsstrategie von Aumann entscheidend mitbestimmt, werden die anderen Interessengruppen auf verschiedenen Wegen einbezogen, beispielsweise über den direkten Dialog, über die regelmäßige Finanzberichterstattung oder über Kapitalmarktkonferenzen und Roadshows. Zudem stellt Aumann auf der Homepage des Unternehmens unter www.aumann.com weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit für interessierte Stakeholder zur Verfügung.

Wesentlichkeitsanalyse

Im Rahmen der 2020 erstmalig durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Bereiche "Arbeitnehmerbelange" und "Umweltbelange" als Kernthemen von Aumanns Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert. Auf diese Aspekte wird nachfolgend detaillierter eingegangen. Ferner ist auf die Themenkomplexe "Sozialbelange", "Achtung der Menschenrechte" und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" einzugehen. Für eine Übersicht wesentlicher nicht-finanzieller Kennzahlen verweisen wir auf die Tabelle am Ende dieses Abschnitts.

Arbeitnehmerbelange

Der Schutz und Respekt von jedem Menschen hat im Aumann-Konzern höchste Priorität. So ist die Einhaltung der international gültigen Menschenrechte und Arbeitsstandards für uns selbstverständlich. Wir verurteilen jegliche Form von Diskriminierung, etwa aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion, der politischen Einstellung, des Geschlechts, der körperlichen Konstitution, des Aussehens, des Alters oder der sexuellen Gesinnung. Denn vielfältige Begegnungen bereichern unser Leben und unsere Arbeit. Wir fördern eine Kultur, in der sich unterschiedliche Denkweisen und Arbeitsweisen optimal entfalten können.

Die wichtigste Ressource unserer Unternehmensgruppe sind unsere Mitarbeiter und wir wollen für Mitarbeiter und Nachwuchskräfte ein attraktiver Arbeitgeber sein. Hierzu investiert Aumann in seine Mitarbeiter, sei es durch direkte Förderung von Mitarbeiterweiterbildungen oder durch moderne Ausbildungszentren in der Aumann-Gruppe. Neben diesen klassischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterhält Aumann auch Kooperationen mit Universitäten und betreibt Forschungs- und Entwicklungsarbeit. So fördern wir nachhaltig den notwendigen Ideenreichtum, um unsere technologischen Kernkompetenzen für die elektromobile Zukunft auszubauen.

Für eine nachhaltige Unternehmensführung ist die Gewinnung, Bindung und Weiterentwicklung qualifizierter Mitarbeiter aus Sicht der Aumann AG elementar. Die Personalgewinnung gelingt uns über klassische Stellenausschreibungen, den Einsatz von internen Recruitern und externen Recruiting-Messen und auch mittels sozialer Medien sowie der allgemeinen Positionierung von Aumann als attraktiver Arbeitgeber. Diesen Weg wollen wir auch in Zukunft weitergehen. Zum Konzernabschlussstichtag waren 775 Mitarbeiter in unserer Gruppe angestellt. Darüber hinaus beschäftigten wir zum 31. Dezember 2021 19 Leiharbeiter.

Aumann sieht zudem im Fördern und Fordern der Mitarbeiter einen bedeutenden Erfolgsfaktor. Die Qualifizierung unserer Mitarbeiter erfolgt durch eine Aus- und Weiterbildung in allen Konzernbereichen sowie durch hohe Arbeitsschutzstandards und gezielte Förderung des Führungsnachwuchses. So beschäftigt Aumann derzeit 87 Auszubildende und duale Studenten, was einer Ausbildungsquote von 11,2 % entspricht. Aumann hat zum Ziel eine Ausbildungsquote von über 10 % dauerhaft zu gewährleisten. So sichern wir unsere zukünftige Entwicklung und kommen mit einer überdurchschnittlichen Ausbildungsquote unseren gesellschaftlichen Verpflichtungen nach.

Ein besonderes Anliegen ist für uns die Gleichberechtigung der Geschlechter. Frauen, Männer und Intersexuelle haben in unseren Unternehmen die gleichen Chancen. Aufgrund der geschäftsmodellinhärenten Fokussierung auf technische Berufe und die Unterrepräsentierung von Frauen in entsprechenden Studiengängen ist eine anteilsgleiche Besetzung von Stellen nach wie vor eine Herausforderung. Daher engagieren wir uns, um unsere Branche für weibliche Fach- und Führungskräfte noch attraktiver zu machen. Als Ziel streben wir eine kontinuierliche Erhöhung der Frauenquote an. Zudem planen Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG mittelfristig den Anteil von Frauen zu erhöhen, indem u.a. mittelfristig eine Frauenquote von 20 % für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands erreicht werden soll.

Der Aumann-Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2021 insgesamt 99 Mitarbeiterinnen. In den Führungsebenen des Aumann-Konzerns sind derzeit neun Frauen tätig.

Der Vorstand achtet bei der Auswahl von Führungskräften stets auf Vielfalt und berücksichtigt dabei männliche und weibliche Bewerber sowie Bewerber diversen Geschlechts. Bei der finalen Besetzung steht immer die fachliche und persönliche Qualifikation der jeweiligen Person im Vordergrund.

Aufgrund der Tätigkeit im produzierenden Gewerbe hat für Aumann die Gestaltung einer sicheren Arbeitsumgebung einen sehr hohen Stellenwert. Mitarbeiter in der Produktion sind grundsätzlich einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Daher setzen wir hohe Maßstäbe bei der Sicherheit an, insbesondere im Umgang mit Gefahrstoffen und weiteren Gefahrenquellen. Wir fördern die Kompetenzen und das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für ein sicheres Arbeiten, indem wir regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen anbieten. Meldepflichtige Arbeitsunfälle werden kontinuierlich erfasst und in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Die Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle hat sich von 13 im Vorjahr auf 11 im abgelaufenen Geschäftsjahr reduziert. Die Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle liegt wie im Vorjahr bei null. Unser Ziel ist es, Arbeitsunfälle vollständig zu vermeiden.

Umweltbelange

Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist in allen Ebenen der Aumann-Gruppe ein wichtiges Thema, denn operative Entscheidungen in unserem Unternehmen haben immer auch ökologische Folgen. Dies gilt für den Rohstoff- und Materialeinsatz sowie für die Energieeffizienz, aber insbesondere auch für die Auswirkungen unserer Produkte und Dienstleistungen auf die Umweltschutzziele unserer Kunden. Aumann leistet durch den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sowie durch eine hohe Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. So sind in unseren Unternehmen bereits entsprechende Standards umgesetzt und es sind Energie- und Umweltmanagementsysteme implementiert und zertifiziert. Bis 2030 ist es unser Ziel, unsere deutschen Produktionsstätten und Bürogebäude CO2 neutral zu betreiben. Ein Meilenstein auf dem Weg dorthin wird es sein, die deutschen Standorte bis 2025 vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

Aumann leistet einen wichtigen Beitrag zur Emissionsreduzierung und zum Umweltschutz. Das Unternehmen bietet Spezialmaschinen und hochautomatisierte Fertigungslösungen, die Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen des elektrifizierten Antriebsstranges ermöglicht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Produktionslinien für die Herstellung von Energiespeicher- und Umwandlungssystemen wie der Batterie und der Brennstoffzelle, wo Aumann mit namhaften Kunden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr anspruchsvolle Produktions- und Montagelösungen realisiert hat. Neben Produktionslinien für Premium-Pkw umfasst dies auch Produktionslösungen für vollelektrische Nutzfahrzeuge. Hier leistet Aumann einen wertvollen Beitrag zum klimaneutralen Transport von Waren und Gütern und treibt den Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft weiter voran. Ein weiterer Fokus liegt auf Produktionslinien für den E-Traktionsmotor sowie für power-on-demand-Aggregate und Elektronikbauteile, wo Aumann mit innovativen Prozessabläufen die effiziente Großserienherstellung ermöglicht. Aber auch im klassischen Geschäftsbereich leisten Anlagen von Aumann für die Produktion von Antriebskomponenten für Verbrennungsmotoren, wie z.B. Getriebe, gebauter Nockenwellen, Zylinderaktivierungs- und Deaktivierungsmodulen oder Leichtbaukomponenten einen Beitrag zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen. Bereits in der Entwicklungsphase unserer Produktionslösungen berücksichtigen unsere Mitarbeiter Effizienz und Umweltschutz. Und um dem Ressourcenverbrauch bei zunehmendem Wachstum zudem entgegenzuwirken, unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Wiederverwertung unserer Anlagen und leisten unseren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Wesentliche Umweltrisiken, die mit unseren Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, resultieren aus unwahrscheinlichen, aber nicht komplett auszuschließenden Unfällen und Havarien. Dem theoretischen Fall eines Unfalls mit Auswirkungen auf Umweltaspekte begegnen wir durch etablierte Prozesse. Risiken resultieren ebenfalls aus den eingesetzten Grundstoffen, die unverarbeitet teilweise gesundheitsschädigend sein können. Diesem Risiko wird durch hohe Qualitätsanforderungen an unsere Lieferanten sowie hohe Qualitätsstandards begegnet.

Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sozialbelange: Der respektvolle und soziale Umgang mit unseren Stakeholdern auf Kunden- und Lieferantenseite stellt einen Grundsatz unseres Handelns dar. Wir sind der festen Überzeugung, dass kontinuierliche Produktinnovationen, der faire Umgang mit Lieferanten und der ständige Dialog mit unseren Kunden eine wichtige Voraussetzung für unseren Geschäftserfolg sind. Freiwillige soziale Projekte und andere gesellschaftliche Aktivitäten unterliegen keinem zentralen Steuerungsprozess, sondern werden dezentral von den Verantwortlichen der Gesellschaften organisiert, da häufig ein regionaler Bezug der Projekte besteht.

Achtung der Menschenrechte: Aumann agiert global und achtet im Geschäftsalltag die Menschenrechte der Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner. Risiken einer nicht marktüblichen Entlohnung, unangemessener Arbeitszeiten, der Einschränkung der Versammlungsfreiheit oder der Gleichberechtigung sehen wir weder bei uns noch bei unseren Lieferanten. Aumann bekennt sich zur Einhaltung international anerkannter Standards für Menschenrechte und toleriert keine Formen von Sklaverei, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel oder Ausbeutung in der eigenen Geschäftstätigkeit oder Lieferkette.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung: Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien sowie das korrekte Verhalten im Geschäftsverkehr sehen wir schon immer als zentralen Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Um an dieser seit jeher gelebten Maxime festzuhalten, wurde ein Compliance-Management-System etabliert, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die vorhandenen Verhaltenskodizes und die konzernweit geltende Antikorruptionsrichtlinie dienen als Rahmen, um den Umgang im Unternehmen und gegenüber Dritten zu regeln. Der Verhaltenskodex wird durch Richtlinien und Handlungsanweisungen konkretisiert und weiter ausgestaltet. Ferner sind die Einzelgesellschaften bzw. ihre Compliance Officer verpflichtet, zyklisch Compliance Berichte gegenüber der Aumann AG abzugeben sowie ggf. über eingetretene Vorfälle Bericht zu erstatten.

Negative Auswirkungen und Risiken aus der Geschäftstätigkeit

Nach unserer Einschätzung bestehen keine wesentlichen Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Produkten oder unseren Dienstleistungen, die schwerwiegende negative Auswirkungen für Arbeitnehmer, Umwelt- und Sozialbelange haben oder zu einer Verletzung von Menschenrechten und Korruption führen könnten.

Übersicht wesentlicher nicht-finanzieller Kennzahlen

2021 2020
Arbeitnehmerbelange
Anteil weiblicher Mitarbeiter an der Gesamtbelegschaft 12,8% 12,8%
Anzahl weiblicher Führungskräfte 9 8
Anteil Leiharbeiter im Verhältnis zu eigenen Mitarbeitern 2,4% 0,5%
Anzahl Auszubildende und Studenten 87 105
Anzahl Mitarbeiter in einem dualen Studiengang 38 34
Ausbildungsquote 11,2% 10,8%
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 11 13
Tödliche Arbeitsunfälle 0 0
Umweltbelange
Energieintensität in MWh / Mio. € Umsatz 35 36
Gesamtwasserentnahmeintensität in m3 / Mio. € Umsatz 20 27
Abfallintensität in t / Mio. € Umsatz 1,3 1,2
Sozialbelange
Spenden und Sponsoring lokal in T€ (Kultur, Bildung, Sport, Soziales) 7 4

EU-Taxonomie

Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten weisen wir nachfolgend erstmalig den Anteil unserer taxonomiefähigen konzernweiten Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2021 bezogen auf die derzeit in der EU-Taxonomie ausgearbeiteten Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" aus.

Ziel der EU-Taxonomie ist es, Investitionsströme aus dem Finanzsektor an Unternehmen zu fördern, die sich mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten beschäftigen. Sie soll damit der EU helfen, den europäischen Green Deal umzusetzen. Dabei soll die EU-Taxonomie ein gemeinsames Verständnis der ökologischen Nachhaltigkeit von Aktivitäten und Investitionen schaffen. Weiterhin verpflichtet die Verordnung Unternehmen zur Berichterstattung über diese Wirtschaftstätigkeiten. In der EU-Gesetzgebung wurden Mitte 2021 die ersten Taxonomie-Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" mit Kriterien hinterlegt.

Für das Geschäftsjahr 2021 tritt die Verordnung mit Erleichterungen für die Berichterstattung in Kraft, weshalb sich die folgenden Angaben nur auf die Taxonomie-Fähigkeit der Wirtschaftsaktivitäten und nicht auf ihre Taxonomie-Konformität beziehen. Zudem betreffen die vorliegenden Angaben nur die Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel".

Vorgehensweise bei der Betroffenheitsanalyse

Zur Ermittlung der Taxonomie-Fähigkeit wurden im ersten Schritt unter Bezugnahme auf die Definitionen in den Annexen 1 und 2 des Rechtsakts zur Verordnung (EU) 2020/852 referenzierten NACE Codes die im Aumann-Konzern taxonomiefähigen Aktivitäten ermittelt. Zudem wurden die im Annex 1 zur Verordnung aufgeführten Definitionen der Kennzahlen Umsatzerlöse, Betriebsausgaben (OpEx) und Investitionen (CapEx) analysiert und die Daten für die jeweiligen Bezugsgrößen (Nenner der Kennzahl) erhoben. Insbesondere im Bereich der Betriebsausgaben wurden die hier relevanten Kostenarten identifiziert. Für die taxonomiefähigen Aktivitäten wurden anschließend Ansätze zur Abschätzung und Erhebung der entsprechenden Umsatzerlöse, Betriebsausgaben und Investitionen festgelegt.

Aufgrund der fortlaufenden, dynamischen Entwicklungen im Hinblick auf die Ausformulierung der EU-Taxonomie-Verordnung bestehen derzeit noch Auslegungsunsicherheiten in Bezug auf die enthaltenen Formulierungen und Begriffe. Daher kann es in Zukunft zu Anpassungen der Betroffenheitsanalyse kommen.

Identifizierte taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten

Folgende Wirtschaftsaktivitäten wurden als taxonomiefähig identifiziert:

Herstellung anderer CO2-armer Technologien

Analyse und Berechnung

Die Prüfung der Umsatzerlöse auf Taxonomie-Fähigkeit erfolgt auf Basis der Umsatzerlöse, wie sie im Konzernabschluss definiert und ausgewiesen sind.

Die Definition der EU-Taxonomie für die Ermittlung der relevanten Betriebsausgaben umfasst Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie andere direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden.

Bei Aumann wurde zur Ermittlung des Anteils der taxonomiefähigen Betriebsausgaben für ein Projekt, das taxonomiefähige Umsatzerlöse aufweist, die dazugehörigen Betriebsausgaben anteilig als taxonomiefähig angerechnet.

Die Investitionsausgaben beinhalten Zugänge zu Sachanlagen sowie immateriellen Vermögenswerten (inklusive Akquisitionen, ohne Goodwill gemäß EU-Taxonomie).

Ergebnisse der Analyse

In der folgenden Tabelle werden die taxonomiefähigen Kennzahlen für den Aumann-Konzern aufgeführt:

EU-Taxonomie Gesamt
T€
Taxonomie-
fähig
T€
Taxonomie-
fähig
%
Umsatzerlöse 161.127 96.612 60%
Betriebsausgaben (OpEx) 1.752 0 0%
Investitionsausgaben (CapEx) 4.449 1.426 32%

Angaben gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass diese Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

Prognosebericht

In Anbetracht der guten Auftragslage erwartet das Unternehmen für 2022 einen Umsatzanstieg auf über 200 Mio. €. Obwohl die Profitabilität im Auftragsbestand teilweise noch von der herausfordernden Marktsituation der letzten beiden Jahre geprägt ist, erwartet das Management für 2022 eine Steigerung der EBITDA-Marge auf 4 bis 5 %. Damit wird das Unternehmen im Verlauf des Geschäftsjahres schrittweise zur Profitabilität zurückkehren und seine Kapazitäten wieder ausbauen.

Diese Prognose unterliegt der Tatsache, dass Aumann derzeit keine direkten Lieferbeziehungen mit russischen oder ukrainischen Geschäftspartnern unterhält und der Annahme, dass es zu keiner weiteren Eskalation des Kriegs in der Ukraine kommen wird.

Beelen, 30. März 2022

Sebastian Roll Jan-Henrik Pollitt

Chief Executive Officer Chief Financial Officer

Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) 2021 2020
T€ T€
Umsatzerlöse 2.633 2.963
Sonstige betriebliche Erträge 57 53
Aufwendungen für bezogene Leistungen -367 -391
Personalaufwand -2.716 -1.527
Abschreibungen -1.513 -11.408
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.219 -1.433
Ertrag aus Gewinnabführungsverträgen 10.571 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.319 1.368
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -237 -199
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Sonstige Steuern -577 -442
Aufwendungen aus Verlustübernahme 0 -1.977
Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 7.951 -12.993
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 606 13.599
Bilanzgewinn 8.557 606

Kurzfassung des Jahresabschlusses 2021 der Aumann AG

Bilanz (HGB) 31.12.2021 31.12.2020
Aktiva T€ T€
Sachanlagen 10.876 11.244
Finanzanlagen 74.095 74.095
Anlagevermögen 84.971 85.339
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 57.089 34.716
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 35.991 51.455
Umlaufvermögen 93.080 86.171
Summe Aktiva 178.051 171.510
Passiva T€ T€
Eigenkapital 168.439 160.293
Rückstellungen 1.579 648
Verbindlichkeiten 8.033 10.569
Summe Passiva 178.051 171.510

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.951 T€ ergibt zusammen mit dem Gewinnvortrag einen Bilanzgewinn in Höhe von 8.557 T€. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung die Auszahlung einer Dividende vorschlagen. Diese soll 1.525.000 € bzw. 10 €-Cent je Aktie betragen.

IFRS-Konzernjahresabschluss 2021

IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung Anhang 01.01.-
31.12.2021
T€
01.01.-
31.12.2020
T€
Umsatzerlöse III.1. 161.127 172.833
Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands
an unfertigen und fertigen Erzeugnissen 2 -662
Betriebsleistung 161.129 172.171
Aktivierte Entwicklungsleistungen 1.741 1.892
Sonstige betriebliche Erträge III.2. 11.197 4.090
Gesamtleistung 174.067 178.153
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -94.023 -89.918
Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.048 -19.319
Materialaufwand -111.071 -109.237
Löhne und Gehälter -47.066 -56.181
Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung -9.389 -13.082
Personalaufwand -56.455 -69.263
Sonstige betriebliche Aufwendungen III.3. -9.420 -13.265
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(EBITDA) -2.879 -13.612
Abschreibungen III.4. -4.998 -6.142
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -7.877 -19.754
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge III.5. 15 46
Zinsen und ähnliche Aufwendungen III.6. -730 -985
Finanzergebnis -715 -939
Ergebnis vor Steuern (EBT) -8.592 -20.693
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag III.7. 2.950 2.478
Sonstige Steuern III.7. -518 -112
Konzernjahresfehlbetrag -6.160 -18.327
Ergebnis je Aktie (in €) III.8. -0,40 -1,20
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) III.8. -0,37 -1,20
IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung Anhang 01.01.- 01.01.-
31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Konzernergebnis -6.160 -18.327
Posten, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden können
Veränderungen aus der Währungsumrechnung 513 -108
Rücklage aus Zeitwertänderung - Schuldinstrumente II.9.3. 3 -106
Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden können
Rücklage aus Zeitwertänderung - EK Instrumente II.9.3. 7.210 1.486
Rücklage Pensionen II.10. 1.796 330
darauf entfallende latente Steuern -547 -101
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 8.975 1.501
Gesamtergebnis der Berichtsperiode 2.815 -16.826
Bilanz Anhang 31.12.2021 31.12.2020
Aktiva (IFRS)
T€ T€
Langfristiges Vermögen
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte II.1. 9.945 9.518
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte II.1. 2.909 503
Geschäfts- oder Firmenwert II.1. 38.484 38.484
Geleistete Anzahlungen II.1. 0 1.145
Immaterielle Vermögenswerte 51.338 49.650
Grundstücke und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II.1. 24.348 25.134
Technische Anlagen und Maschinen II.1. 2.817 3.452
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung II.1. 2.599 3.602
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau II.1. 416 413
Sachanlagen 30.180 32.601
Finanzanlagen II.7. 30.442 20.444
Aktive latente Steuern II.8. 2.198 475
114.158 103.170
Kurzfristiges Vermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe II.3. 1.254 1.776
Unfertige Erzeugnisse II.3. 2.084 1.314
Fertige Erzeugnisse II.3. 0 149
Geleistete Anzahlungen II.3. 5.493 4.949
Vorräte 8.831 8.188
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen II.4. 26.469 31.108
Vertragsvermögenswerte II.5. 73.942 70.906
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte II.6. 2.265 4.819
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 102.676 106.833
Wertpapiere II.7. 61 340
Kasse V. 8 9
Bankguthaben V. 72.747 69.441
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 72.755 69.450
184.323 184.811
Summe Aktiva 298.481 287.981
Bilanz Anhang 31.12.2021 31.12.2020
Passiva (IFRS)
T€ T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital II.9. 15.250 15.250
Kapitalrücklage II.9. 141.112 140.918
Gewinnrücklagen II.9. 32.985 30.170
189.347 186.338
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Pensionen II.10. 20.524 22.246
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten II.11. 8.274 11.992
Verbindlichkeiten aus Leasing II.11. 364 753
Sonstige Rückstellungen II.13. 1.100 838
Passive latente Steuern II.8. 1.369 2.669
Sonstige Verbindlichkeiten II.12. 897 1.005
32.528 39.503
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen II.13. 13.942 11.163
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen II.11. 21.023 25.878
Vertragsverbindlichkeiten II.11. 23.574 3.878
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter II.13. 7.771 5.894
Restrukturierungsrückstellungen II.13. 214 7.517
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten II.11. 3.718 3.719
Verbindlichkeiten aus Leasing II.11. 584 623
Steuerrückstellungen II.13. 654 1.124
Sonstige Verbindlichkeiten II.12. 5.126 2.344
76.606 62.140
Summe Passiva 298.481 287.981
Konzern-Kapitalflussrechnung 01.01.- 01.01.-
31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) -7.877 -19.754
Berichtigungen um zahlungsunwirksame Vorgänge:
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.998 6.142
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -4.189 7.713
Verluste (+) / Gewinne (-) aus Anlageabgängen 0 0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge 572 334
1.381 14.189
Veränderung des Working Capital:
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 2.064 32.395
Abnahme (-) / Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva 19.393 -21.867
21.457 10.528
Gezahlte Ertragsteuern -249 -1.353
Erhaltene Zinsen 15 46
-234 -1.307
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 14.727 3.656
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in immaterielles Anlagevermögen -3.494 -3.241
Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in Sachanlagevermögen -588 -1.067
Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in zur Veräußerung gehaltene
Finanzanlagen und Wertpapiere -2.507 -3.071
Einzahlungen aus Sachanlageabgängen 64 45
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -6.525 -7.334
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Gewinnausschüttung an Gesellschafter 0 0
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0 0
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten -3.719 -3.719
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -646 -1.075
Zinsauszahlungen -730 -985
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -5.095 -5.779
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
(Zwischensumme 1-3) 3.107 -9.457
Auswirkungen von Wechselkursänderungen (nicht zahlungswirksam) 198 -25
Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode 69.450 78.932
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 72.755 69.450
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Kasse
8 9
Guthaben bei Kreditinstituten 72.747 69.441
Überleitung zum Liquiditätsbestand am 31.12. 2021 2020
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 72.755 69.450
Wertpapiere 30.503 20.784
Liquiditätsbestand am 31.12. 103.258 90.234

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

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47

Anhang des Konzernjahresabschlusses 2021

I. Methoden und Grundsätze

1. Grundlegende Informationen zur Bilanzierung

1.1 Informationen zum Unternehmen

Die Aumann AG (im Folgenden auch "Aumann") hat ihren Sitz in der Dieselstraße 6, 48361 Beelen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 16399 eingetragen. Sie ist die Muttergesellschaft des Aumann-Konzerns.

Die Aumann AG ist ein führender, internationaler Anbieter von Anlagen für die Automobilindustrie und weiteren Industrien mit Fokus auf den Bereich der E-Mobilität.

Der Konzernabschluss der Aumann AG für das Geschäftsjahr 2021 wird am 30. März 2022 durch den Aufsichtsrat der Aumann AG gebilligt.

1.2 Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).

Anwendung von neuen und geänderten Standards

Folgende neue oder geänderte Standards waren im Geschäftsjahr 2021 erstmalig anzuwenden, hatten aber keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss:

Regelung Bezeichnung
IFRS 4 Versicherungsverträge
IFRS 16 Leasing - Bilanzierung von Zugeständnissen aufgrund der Coronavirus-Pandemie
IFRS 9 / IAS 39 /
IFRS 7 / IFRS 4 /
IFRS 16
Interest Rate Benchmark Reform Phase 2

Standards, die in der folgenden Übersicht nicht aufgeführt sind, sind für den Aumann-Konzern von untergeordneter Bedeutung.

Rege
lung
Bezeichnung Anwendung Auswirkungen
Annual Improvements 2018 - 2020 01.01.2022 keine wesentlichen
IAS 16 Sachanlagen 01.01.2022 keine wesentlichen
IFRS 3 Business Combination 01.01.2022 keine wesentlichen
IAS 1 Darstellung des Abschlusses 01.01.2023 keine wesentlichen
IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rech
nungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern
01.01.2023 keine wesentlichen
IAS 12 Ertragsteuern 01.01.2023 keine wesentlichen
IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und
Eventualforderungen
01.01.2023 keine wesentlichen
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 keine wesentlichen

1.3 Gesellschaftsrechtliche und strukturelle Änderungen im Jahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 haben keine gesellschaftsrechtlichen oder strukturellen Änderungen stattgefunden.

2. Konsolidierungskreis

Neben der Aumann AG als Mutterunternehmen sind die unten aufgeführten Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungsquoten werden durch Multiplikation der jeweiligen Gesellschaftsanteile ermittelt. Die in Fettdruck aufgeführten Unternehmen halten direkt oder indirekt Beteiligungen an den jeweils darunter genannten Gesellschaften.

Einbezogene Unternehmen Beteili
gungs
Name und Sitz der Gesellschaft quote in %
Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung)
Aumann AG, Beelen, Deutschland 100,00
Aumann Beelen GmbH, Beelen, Deutschland 100,00
Aumann Berlin GmbH, Beelen, Deutschland 100,00
Aumann Winding and Automation Inc., Clayton, USA 100,00
Aumann Espelkamp GmbH, Espelkamp, Deutschland 100,00
Aumann Immobilen GmbH, Espelkamp, Deutschland * 94,90
Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH, Limbach-Oberfrohna, Deutschland 100,00
Aumann Technologies (China) Ltd., Changzhou, China 100,00

* Aufgrund einer Kaufoption werden keine Minderheiten ausgewiesen

3. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Aumann AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.

Tochterunternehmen sind die Unternehmen, über die die Aumann AG Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat. Dies ist der Fall, wenn Rechte bestehen, die die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleihen. Maßgebliche Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Rendite eines Unternehmens wesentlich beeinflussen. Die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht und sie endet, wenn die Beherrschungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist.

Die Kapitalkonsolidierung wird gem. IFRS 3 nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Nach dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Dabei werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihrem Zeitwert angesetzt und in die Konzernbilanz übernommen. Ein Überschuss der Anschaffungskosten über den Zeitwert des auf den Konzern entfallenden Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.

Der auf Minderheitsgesellschafter entfallende Anteil der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens wird ebenfalls zum Zeitwert angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig verrechnet. Dies gilt auch für die Zwischenergebnisse sowie die konzerninternen Umsätze, Erträge und Aufwendungen. Die Ergebnisse der im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erwerbs oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen.

4. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

4.1 Allgemeines

Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungsoder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Konzernjahresergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

4.2 Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €).

4.3 Fremdwährungsumrechnung

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene, funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Die Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebes werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.

Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):

Stichtagskurs 31.12.2021 Durchschnittskurs 2021
Chinesischer Renminbi (CNY) 7,1947 7,6351
US Dollar (USD) 1,1326 1,1851
Stichtagskurs 31.12.2020 Durchschnittskurs 2020
Chinesischer Renminbi (CNY) 8,0225 7,8708
US Dollar (USD) 1,2271 1,1413

4.4 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögensgegenstands, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt.

Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können.

Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten aktiviert, sofern eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und neben der technischen Realisierbarkeit durch die Nutzung ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil wahrscheinlich ist. Forschungskosten sind entsprechend IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte) werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Der Konzern verfügt mit Ausnahme der Firmenwerte über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben.

Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren linear abgeschrieben.

Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam erfasst.

4.5 Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss ergibt sich als Residualgröße aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf seine Werthaltigkeit mittels eines Impairment-Tests überprüft. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE") des Konzerns zugeordnet, die einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird dann außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als der Buchwert dieser Einheit ist. Ein einmal erfasster Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird in künftigen Perioden nicht wieder zugeschrieben.

4.6 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende, nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen ein über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als zusätzliche Anschaffungskosten aktiviert.

Die Bewertung von im Rahmen von Unternehmenserwerben neu identifizierten Vermögenswerten erfolgt zum im Erwerbszeitpunkt ermittelten Zeitwert (Marktwert), der in den Folgeperioden planmäßig abgeschrieben wird.

Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Annahme eines Restwertes von 0,00 € berechnet. Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:

Gebäude- und Außenanlagen: 10 bis 33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 10 bis 12 Jahre
Computerhardware: 3 Jahre
Sonstige Büroausstattung: 5 bis 13 Jahre

Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode für Sachanlagen sowie die Restwerte werden periodisch überprüft.

Werden Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der sich aus dem Verkauf einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes; er wird erfolgswirksam erfasst.

4.7 Leasing

Als Leasingverhältnisse gelten alle Verträge, die das Recht zur Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt übertragen. Dies gilt auch für Verträge, bei denen die Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben ist. Der Konzern nutzt als Leasingnehmer insbesondere Immobilien, Kraftfahrzeuge und sonstige technische Anlagen und Maschinen.

Der Konzern bilanziert als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:

  • Feste Zahlung, einschließlich de facto festen Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber noch zu leistender Leasinganreize,
  • Variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,
  • Erwartete Beträge, die aufgrund von Restwertgarantien voraussichtlich zu zahlen sind,
  • Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird und
  • Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen angenommener Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.

Variable Leasingzahlungen werden nicht in die Bemessung der Leasingverbindlichkeit einbezogen. Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Aumann wendet grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz an. Dieser Grenzfremdkapitalzinssatz als risikoadjustierter Zinssatz wird laufzeit- und währungsspezifisch abgeleitet und berücksichtigt darüber hinaus die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen.

Zum Bereitstellungsdatum wird das Nutzungsrecht zunächst zu den Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich aus dem Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, den zu oder vor dem Datum des Vertragsbeginns geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, den anfänglichen direkten Kosten des Leasingnehmers und den geschätzten Kosten zusammen, die dem Konzern für Demontage und Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, die Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet oder die Rückversetzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts in den in den Vertragsbedingungen festgelegten Zustand entstehen werden. Danach wird das Nutzungsrecht zu den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht linear über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.

Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird grundsätzlich eine Trennung dieser Komponenten vorgenommen.

Einige Leasingverträge, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungsoptionen. Diese Vertragskonditionen bieten dem Konzern größtmögliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung Verlängerungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Beurteilung, ob die Optionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, hat Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingvertrags und kann daher die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten bzw. der Nutzungsrechte erheblich beeinflussen.

Aumann macht von der IFRS-16-Regelung im Hinblick auf die Nichtbilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten im Rahmen von Leasingverträgen mit geringem Wert (d.h., der Wert des zugrundeliegenden Vermögenswerts beträgt bei Neuanschaffung 5.000 € oder weniger) und kurzfristigen Leasingverträgen (Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate) Gebrauch. Die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingraten werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand erfasst.

Aumann tritt nicht als Leasinggeber auf und hat keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

4.8 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet.

4.9 Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).

4.10 Finanzinstrumente – erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

I) Finanzielle Vermögenswerte

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen ("solely payments of principal and interest – SPPI") auf dem ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.

Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d.h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Folgebewertung

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
    • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente)
    • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente)
    • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und
  • Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet, wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente des Konzerns enthalten börsennotierte Anleihen, die unter den kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesen werden.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung um gegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Der Konzern hat sich unwiderruflich dafür entschieden, einen Teil seiner börsennotierten Eigenkapitalinstrumente in diese Kategorie einzuordnen.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
  • Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswerten garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12- Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren angepasst wird, sofern mit vertretbarem Aufwand für den Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifische zukunftsbezogene Faktoren ermittelt werden können.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.

Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuldinstrumente des Konzerns bestehen ausschließlich aus börsennotierten Anleihen, die seitens des Managements als Investitionen mit geringem Kreditrisiko angesehen werden. Der Konzern bewertet die erwarteten Kreditverluste bei diesen Instrumenten auf 12-Monats-Basis. Ist hingegen seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko signifikant gestiegen, basiert die Wertberichtigung auf den Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern stützt sich auf die Credit Default Spreads der Emittenten, um zu bestimmen, ob das Kreditrisiko bei einem Schuldinstrument signifikant gestiegen ist, und um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen.

Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind und eine hierauf folgende Detailüberprüfung des Schuldners nicht zu anderen Erkenntnissen führt. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

II) Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind.

Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Darlehen / Verbindlichkeiten

Nach der erstmaligen Erfassung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

III) Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

4.11 Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (abzüglich notwendiger Vertriebskosten) angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter der Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Für Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

4.12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

In der Bilanz abgebildete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.

4.13 Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Der Rückstellungsbetrag entspricht dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben, wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist. Die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst.

Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter werden für solche Verpflichtungen gebildet, bei denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat und die Höhe der Gegenleistung mit hinreichender Sicherheit feststeht.

4.14 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die bei der Aumann Beelen GmbH und Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH ermittelten Pensionsverpflichtungen werden nach IAS 19 ausgewiesen. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden als Aufwand erfasst. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen wird die Verpflichtung als Pensionsrückstellung in der Bilanz erfasst. Die Pensionszusagen werden hierbei als "defined benefit plan" angesehen und daher mittels der "projected unit credit method" versicherungsmathematisch bewertet.

Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der aus der Aufzinsung der Pensionen resultierende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis berücksichtigt.

Das Planvermögen, das den Pensionsverpflichtungen der Aumann Limbach-Oberfrohna zugeordnet werden kann, wird mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Eine das Planvermögen übersteigende Verpflichtung wird als Rückstellung passiviert.

4.15 Ertragsrealisierung

Umsatzerlöse werden mit dem Betrag erfasst, der bei Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden, der Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält.

a) Verkauf von Waren und Erzeugnissen, Erbringung von Dienstleistungen

Die Verfügungsmacht erhält der Kunde in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse bzw. mit der Endabnahme beim Kunden. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften werden nur dann erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Nutzen zufließen wird. Dies erfolgt in der Bilanzierungsperiode, in der die jeweiligen Dienstleistungen erbracht werden und der Kunden die Verfügungsmacht über die Dienstleistung erhalten hat.

b) Fertigungsaufträge

Im Aumann-Konzern werden bei der Aumann Beelen GmbH, der Aumann Technologies China Ltd., der Aumann Espelkamp GmbH, der Aumann Berlin GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH die Umsätze bei langfristigen Fertigungsaufträgen in der Regel über den Zeitraum der Erstellung realisiert. Die Produkte werden speziell für den jeweiligen Kunden erstellt und es besteht keine alternative Nutzungsmöglichkeit. Dabei werden – wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden kann – die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt (Fertigstellungsgrad) am Abschlussstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren).

Die über einen Zeitraum bilanzierten Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns als Vertragsvermögenswert in den Forderungen aus Auftragsfertigung abzüglich erhaltener Anzahlungen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Die Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.

c) Zinserträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, das heißt des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden).

d) Dividenden

Erträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

4.16 Steuern

a) Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

b) Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS12 unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwertes oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, werden nicht angesetzt.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie künftigen Belastungen oder Minderungen desselben Steuerpflichtigen gegenüber derselben Steuerbehörde zuzuordnen sind.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit haben werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Verrechnung bzw. Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen Steuerschulden hat und sie sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

4.17 Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.23 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.

Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

5. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Für die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS müssen vereinzelt Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese haben Einfluss auf die ermittelten Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.

a) Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Schätzung des Nutzungswerts bewertet die Geschäftsführung die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wählt einen angemessenen Abzinsungssatz, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

b) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.

c) Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.

d) Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden in dem Maße gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Geschäftsführung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

e) Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen

Die Tochterunternehmen der Aumann AG tätigen einen großen Teil ihrer Geschäfte als zeitraumbezogene Fertigungsaufträge, bei denen die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Die Schätzungen werden kontinuierlich vom Management der Gesellschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst.

II. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Langfristige Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.

1.1 Anlagenspiegel des Aumann-Konzerns zum 31. Dezember 2021

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1.2 Anlagenspiegel des Aumann-Konzerns zum 31. Dezember 2020

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2. Immaterielle Vermögenswerte

Bezüglich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Darstellung im Anlagenspiegel. 2020 und 2021 wurden im Rahmen der Einführung des neuen ERP-Systems insgesamt Projektkosten in Höhe von 2.886 T€ als Anschaffungskosten aktiviert.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wurden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE") Aumann Limbach-Oberfrohna (28.426,4 T€) und Aumann EBI [Espelkamp, Berlin, Immobilien] (10.057,5 T€) zugeordnet.

Die Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2021 bestätigte die Werthaltigkeit aller aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit Aumann Limbach-Oberfrohna

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann Limbach-Oberfrohna wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf einer vom Management für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Mittelfristplanung basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,16 % (Vorjahr: 8,17 %). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 3,0 % für die nachfolgenden 7 Jahre im Anschluss an die Mittelfristplanung extrapoliert. Die ewige Rente wird mit einer dauerhaften Wachstumsrate von 1,0 % berechnet.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit Aumann EBI

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann EBI wird ebenfalls auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf einer vom Management für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Mittelfristplanung basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,08 % (Vorjahr: 8,18 %). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 3,0 % für die nachfolgenden 7 Jahre im Anschluss an die Mittelfristplanung extrapoliert. Die ewige Rente wird mit einer dauerhaften Wachstumsrate von 1,0 % berechnet.

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts und Sensitivitätsanalyse zu getroffenen Annahmen

Bei Folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der beiden signifikanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Aumann Limbach-Oberfrohna und Aumann EBI zugrunde gelegten Annahmen, bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten:

  • EBITDA-Margen
  • Abzinsungssätze
  • Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Detailplanungszeitraums zugrunde gelegt werden

EBITDA-Margen: Die EBITDA-Margen basieren auf den durchschnittlichen Werten, die in den drei Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die so ermittelten Werte werden gegebenenfalls für den Detailplanungszeitraum adjustiert, sofern dem Management bessere Erkenntnisse über deren Höhe vorliegen. Die EBITDA-Margen aus dem Detailplanungszeitraum werden auf einem konstanten Niveau fortgeschrieben. Ein Rückgang der EBITDA-Marge um 1,0 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.

Abzinsungssätze: Die Abzinsungssätze stellen die Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt steuerlicher Zahlungsströme bereinigt. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern um 0,5 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.

Wachstumsraten: Die geschätzten Wachstumsraten basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Wachstumsannahmen der Zielmärkte der jeweiligen ZGE. Der Konzern erkennt an, dass mögliche neue Wettbewerber oder ein verändertes Marktumfeld die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Solch eine Entwicklung könnte zu einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten in Höhe von 3,0 % für die nachfolgenden 7 Jahre im Anschluss an die Mittelfristplanung für beide zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen. Ein Rückgang der Wachstumsrate um 2 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.

3. Vorräte

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.254 1.776
Unfertige Erzeugnisse 2.084 1.314
Fertige Erzeugnisse 0 149
Geleistete Anzahlungen 5.493 4.949
Buchwert zum 31.12. 8.831 8.188

Bei den Vorräten bestanden zum Stichtag Wertminderungen in Höhe von 1.474 T€ (Vorjahr: 962 T€). Wertaufholungen auf Vorräte wurden in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorgenommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27.877 32.023
abzüglich Einzelwertberichtigungen -1.401 -906
abzüglich excpected credit loss -7 -9
Buchwert zum 31.12. 26.469 31.108

Die dargestellten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Kategorie Kredite und Forderungen zuzurechnen, ihre Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden je nach Bedarf einzelwertberichtigt. Indikatoren für Wertberichtigungen sind ausbleibende Zahlungseingänge und Informationen über Änderungen der Bonität von Kunden. Eine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos besteht aufgrund der Breite des Kundenstammes nicht.

5. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Die Forderungen aus Auftragsfertigung stellen Vertragsvermögenswerte im Sinne des IFRS 15 dar solange der entsprechende Auftrag nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Vertragsvermögenswerte umfassen Vergütungsansprüche aus langfristigen Fertigungsaufträgen für die am Stichtag bereits erbrachten Leistungen. Überstiegen die hierauf erhaltenen Anzahlungen den Vergütungsanspruch, erfolgt der Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Vertragsvermögenswerte Brutto 140.409 127.564
hierauf erhaltene Anzahlungen -66.468 -56.658
Vertragsvermögenswerte 73.942 70.906
Vertragsverbindlichkeiten 23.574 3.878

Im Geschäftsjahr wurden keine Kosten der Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung als gesonderte Vermögenswerte aktiviert.

6. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte, deren Fristigkeit innerhalb eines Jahres liegt, gliedern sich wie folgt auf:

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Forderungen aus Steuern 1.308 3.163
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 532 331
Forderungen Arbeitsagentur 58 486
Forderungen aus Lebensversicherungen 34 34
Debitorische Kreditoren 30 58
Forderungen Personal 0 14
Übrige sonstige Vermögenswerte 303 733
Buchwert zum 31.12. 2.265 4.819

Die Forderungen aus Steuern beinhalten Körperschaft- und Gewerbesteuerforderungen von 734 T€ (Vorjahr: 2.185 T€) und Vorsteueransprüche von 574 T€ (Vorjahr: 978 T€).

7. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI)

Die finanziellen Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, (FVOCI) beinhalten Wertpapiere von insgesamt 30.503 T€ (Vorjahr: 20.783 T€), davon sind Aktien in Höhe von 30.442 T€ (Vorjahr: 20.444 T€) im langfristigen Vermögen und Anleihen in Höhe von 61 T€ (Vorjahr: 340 T€) im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen. Wertänderungen dieser Wertpapiere werden erfolgsneutral in der Rücklage aus Zeitwertänderung im Eigenkapital erfasst. Details können dem Eigenkapitalspiegel entnommen werden.

8. Latente Steuern

Die Bestände an aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung.

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Latente Steuerforderungen (saldiert) 2.198 475
Latente Steuerschulden (saldiert) 1.370 2.669
Summe 828 -2.194
31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Temporäre Differenzen aus:
Pensionsrückstellung 3.846 4.354
Sonstige Rückstellungen 2.316 2.280
Verlustvortrag 2.188 2.041
Verbindlichkeiten 611 419
Sonstige Vermögenswerte 132 1.961
Sachanlagen 38 61
Übrige 47 30
Saldierung -6.981 -10.671
Latente Steuerforderungen 2.198 475
31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Temporäre Differenzen aus:
Immaterielle Vermögenswerte 3.797 2.880
Forderungen 3.586 9.574
Sachanlagen 666 686
Finanzanlagen 161 43
Sonstige Rückstellungen 76 83
Pensionsrückstellung 53 71
Übrige 13 3
Saldierung -6.981 -10.671
Latente Steuerschulden 1.370 2.669

9. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Anlage "Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für 2021" zu diesem Anhang.

9.1 Grundkapital

Das Grundkapital der Aumann AG beträgt 15,25 Mio. € (Vorjahr: 15,25 Mio. €), es ist in 15.250.000 auf den Namen lautende Aktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € pro Aktie eingeteilt und voll eingezahlt.

Angaben nach §160 Abs. 1 Nr. 8 AktG:

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) muss das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitgeteilt worden ist, angegeben werden. Dabei ist der nach § 20 Abs. 6 AktG oder der nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichte Inhalt der Mitteilung anzugeben. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird jeweils die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Erreichung bzw. Über- oder Unterschreitung geführt hat. Sämtliche Stimmrechtsmitteilungen, die der Aumann AG zugegangen sind, können auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.aumann.com/investor-relations/corporate-governance/) eingesehen werden.

Meldepflichtiger Sitz Datum Art Melde Zurech Beteiligung
Schwellen Schwellen schwelle nung in % ¹
berührung berührung gemäß
WpHG
MBB SE Berlin, 06.12.2017 Unterschreitung 50% §§ 21, 22 49,17*
Deutschland
Invesco Ltd. Wilmington, 01.11.2018 Überschreitung 5% §§ 21, 22 6,56
(zuvor: Oppenhei Delaware,
mer Funds) USA
Erste Group Bank Wien, 28.01.2021 Überschreitung 3% §§ 21, 22 3,05
AG Österreich

1Beteiligung am Tag der Meldung der letzten Schwellenberührung

* Die Beteiligung der MBB SE beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf 40,05 %.

31.12.2021 31.12.2020
in Stück in % in Stück in %
MBB Capital Management GmbH 22.222 1,146 % 0 0,000 %
Christoph Weigler 870 0,006 % 870 0,006 %
Sebastian Roll 2.500 0,016 % 2.500 0,016 %
Rolf Beckhoff 2.500 0,016 %

Die Aktienbestände der Organmitglieder zum Stichtag sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

Die Geschäftsanteile an der MBB Capital Management GmbH werden von Herrn Dr. Christof Nesemeier gehalten.

9.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt 141,11 Mio. € (Vorjahr: 140,92 Mio. €).

In der Hauptversammlung vom 21. August 2020 wurde das "Aktienoptionsprogramm 2020" beschlossen. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 2021 insgesamt 282.800 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm zugeteilt. Die eigenkapitalbasierten Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm wurden zum Ausgabezeitpunkt einmalig bewertet und der ratierlich auf das Geschäftsjahr 2021 entfallene, beizulegende Zeitwert erstmalig im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage mit 194,3 T€ erfasst. Für den entsprechenden Steueraufwand wurde im Geschäftsjahr 2021 eine Rückstellung in Höhe von 181,9 T€ gebildet.

9.3 Gewinnrücklagen

Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs sowie der Bilanzposten zum Stichtagskurs einerseits und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung andererseits.

Rücklage aus Zeitwertänderung

Die Rücklage aus Zeitwertänderung resultiert aus kumulativen Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung von den finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI). Diese werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Rücklage für Pensionen

Nach IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (nach Berücksichtigung des damit verbundenen latenten Steuereffekts) in der Rücklage für Pensionen und in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Rücklage für erwirtschaftetes Konzerneigenkapital

Diese Position enthält die vom Konzern erwirtschafteten Gewinne abzüglich der ausgeschütteten Gewinne. Im Geschäftsjahr erfolgte wie im Vorjahr keine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter.

10. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsvereinbarungen bestehen bei der Aumann Beelen GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH. Sie betreffen 343 Mitarbeiter, davon sind 126 Mitarbeiter aktive Anwärter. 146 Personen sind Rentner und 71 Personen sind ausgeschiedene Anwärter. Die Pensionsvereinbarungen sind geschlossen, d.h. bei Neueinstellungen werden keine betrieblichen Pensionsvereinbarungen mehr getroffen.

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Pensionsrückstellungen zum Beginn des Geschäftsjahres 22.723 22.857
Inanspruchnahme -489 -481
Zuführung zu Rückstellungen (service cost) 416 451
Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) 112 178
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) -1.796 -282
Pensionsrückstellungen am Ende des Geschäftsjahres 20.966 22.723
- Planvermögen -442 -477
Bilanzansatz 20.524 22.246

Die versicherungsmathematischen Gewinne resultieren zu 361 T€ aus erfahrungsbedingten Anpassungen und zu 1.402 T€ aus versicherungsmathematischen Anpassungen.

Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden zugrunde gelegt:

2021 2020
Rechnungszins 0,9% 0,5%
Gehaltstrend 2,0% 2,0%
Rententrend 1,8% 1,7%

Die Leistungspläne sind mit Ausnahmen bei der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH nicht kapitalgedeckt. Die Verbindlichkeiten entsprechen der Verpflichtung (DBO).

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar:

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Zuführung zu Rückstellungen (service cost) -416 -451
Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) -112 -178
Total -528 -629

Die erwarteten Pensionszahlungen aus den Pensionsplänen für 2022 betragen 491 T€.

Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen kann sich (maximal) wie folgt gestalten:

Auswirkung auf die Verpflichtung
Veränderung
der Annahme
Erhöhung
der Annahme
Verminderung
der Annahme
Abzinsungssatz 0,25% - 4,86 % + 5,23 %
Künftige Rentensteigerung 0,50% + 7,23 % - 6,52 %
Sterbewahrscheinlichkeit + 1 Jahr + 3,99 %

Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der der Wert der Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet. Veränderungen in einigen Annahmen können korrelieren.

11. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:

bis zu
1 Jahr
mehr als 1
und bis zu
5 Jahren
über
5 Jahre
Gesamt
31.12.2021 T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.023 0 0 21.023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.718 6.687 1.587 11.992
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter 7.771 0 0 7.771
Vertragsverbindlichkeiten 23.574 0 0 23.574
Verbindlichkeiten aus Leasing 584 364 0 948
Sonstige Verbindlichkeiten 5.126 451 446 6.023
Stand 31.12.2021 61.796 7.502 2.033 71.331
bis zu
1 Jahr
mehr als 1
und bis zu
5 Jahren
über
5 Jahre
Gesamt
31.12.2020 T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.878 0 0 25.878
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.719 9.156 2.836 15.711
Vertragsverbindlichkeiten 3.878 0 0 3.878
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter 5.894 0 0 5.894
Verbindlichkeiten aus Leasing 623 753 0 1.376
Sonstige Verbindlichkeiten 2.344 1.005 0 3.349
Stand 31.12.2020 42.336 10.914 2.836 56.086

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zu festen Zinssätzen zwischen 0,83 % und 5,60 % (Vorjahr: 0,83 % und 5,60 %) verzinst. Zur Sicherung der Bankdarlehen bestehen Eintragungen von Grundschulden in Höhe von insgesamt 23,0 Mio. € (Vorjahr: 23,0 Mio. €) auf verschiedene Betriebsgrundstücke.

Darüber hinaus bestehen in der Aumann-Gruppe bei Kreditinstituten Rahmenkreditlinien in Höhe von insgesamt 180,5 Mio. €, die wahlweise bis zu einem Höchstbetrag von163,5 Mio. € als Avalkreditlinie und bis zu 18,0 Mio. € als Barkreditlinie durch die deutschen Konzerngesellschaften genutzt werden können. Zusätzlich besteht für die Aumann Technologies (China) Ltd. ein Cross-Boarder Sublimit in Höhe von 29,0 Mio. CNY, wovon maximal 7,0 Mio. CNY als Barkreditlinie gezogen werden können. Die Barkreditlinien wurden per 31. Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen.

12. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Kurzfristig
Umsatzsteuer 1.911 26
Kreditorische Debitoren 966 40
Lohn- und Kirchensteuer 617 688
Löhne und Gehälter 409 460
Provisionen 132 308
Verbindlichkeiten aus Kapitalertragsteuer 0 86
Übrige 1.091 736
5.126 2.344
Langfristig
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 898 1.005
898 1.005
Total 6.024 3.349

13. Rückstellungen

13.1 Sonstige Rückstellungen

Die lang- und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sowie Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter stellen sich wie folgt dar:

31.12.2020 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2021
T€ T€ T€ T€ T€
Langfristige Rückstellungen
Altersteilzeit 709 439 0 535 805
Bonusprogramm 0 0 0 182 182
Jubiläen 129 16 0 0 113
838 454 0 717 1.100
Kurzfristige Rückstellungen
Drohverlustrückstellung 2.046 1.370 0 5.355 6.031
Nachlaufende Kosten 5.965 5.199 0 4.804 5.570
Personalkosten 2.672 2.653 0 3.167 3.186
Ausstehende Rechnungen 1.787 941 476 2.041 2.411
Gewährleistung 2.666 800 700 618 1.784
Variables Gehalt und Provisionen 561 544 17 1.104 1.104
Urlaub 626 626 0 756 756
Restrukturierungsrückstellungen 7.517 2.606 4.696 0 215
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 207 161 0 165 211
Übrige 527 152 1 285 659
24.574 15.052 5.890 18.295 21.927
25.412 15.507 5.890 19.012 23.027

Der Anstieg der Drohverlustrückstellung resultiert aus der krisenbedingt zurückgegangenen Preisrealisierung und teilweise gestiegenen Materialpreisen im Projektgeschäft. Die Rückstellung für nachlaufende Kosten betrifft verschiedene Projekte der Aumann-Gruppe, die bereits abgeschlossen und schlussgerechnet sind, für die aber noch Kosten für die Nachbereitung und Mängelbeseitigung anfallen. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2014 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "Altersteilzeit FlexÜ" gebildet.

Der Ressourcenabfluss für die kurzfristigen Rückstellungen wird im folgenden Geschäftsjahr erwartet.

13.2 Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen ergeben sich wie folgt:

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Gewerbesteuer 456 921
Körperschaftsteuer 197 203
Buchwert zum 31.12. 654 1.124

14. Leasing

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Zahlungen aus Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig:
Bis zu einem Jahr 589 731
Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 366 1.096
Über fünf Jahre 0 12
955 1.839

Im Geschäftsjahr 2021 ist ein Zinsaufwand in Höhe von 8,4 T€ (Vorjahr: 11,9 T€) angefallen. Aus Leasingverhältnissen, die entweder aufgrund ihres geringen Wertes oder ihrer kurzen Laufzeit nicht aktiviert worden sind, entstand ein Aufwand von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €).

III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Umsatzerlöse 161,1 Mio. € (Vorjahr: 172,8 Mio. €). Von den Umsatzerlösen entfallen 154,8 Mio. € (Vorjahr: 166,1 Mio. €) auf die Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen zeigt folgende Übersicht:

2021 2020
T€ T€
Europa 136.270 147.712
China 13.275 15.414
USMCA 11.178 3.636
Übrige 404 6.071
Summe 161.127 172.833

Die Region USMCA umfasst die Länder USA, Mexiko und Kanada.

Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete der Aumann-Konzern einen Auftragseingang von 236,6 Mio. €, wovon 67,5 Mio. € auf das Segment Classic und 169,1 Mio. € auf das Segment E-mobility entfielen.

Zum 31. Dezember 2021 verfügte der Konzern über einen Auftragsbestand von 176,9 Mio. €, wovon 55,7 Mio. € auf das Segment Classic und120,4 Mio. € auf das Segment E-mobility entfielen.

2. Sonstige betriebliche Erträge

2021 2020
T€ T€
Erträge aus
der Auflösung von Rückstellungen 5.890 639
Wertpapieren 2.854 298
Aktivierten Eigenleistungen 797 1.142
Erstattung Sozialversicherungsanteil KUG 166 741
der Auflösung von Wertberichtungen auf Forderungen 64 27
Gutschriften und Schadenersatz 19 95
Übrige 1.407 1.148
Summe 11.197 4.090

Von der Auflösung von Rückstellungen entfielen 4,7 Mio. € auf Restrukturierungsrückstellungen.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2021 2020
T€ T€
Reisekosten / KFZ-Kosten 2.073 2.292
Instandhaltungsaufwendungen 1.660 2.117
Recht und Beratung 1.138 1.352
Wertberichtigungen auf Forderungen 832 781
Sonstige Dienstleistungen 758 731
EDV-Kosten 753 745
Telefon, Porto, Datenfernübertragung 457 466
Versicherungen 360 329
Miete, Pachten, Leasing 225 304
Nebenkosten Geldverkehr 174 117
Werbekosten 159 126
Gebühren und Beiträge 159 271
Bürobedarf 144 171
Aufwand aus Wertpapier-Geschäften 99 308
Übrige 429 3.155
Summe 9.420 13.265

Die Rechts- und Beratungskosten umfassten auch Beratungsdienstleistungen durch die MBB SE.

4. Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholungen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Wertaufholungen wurden wie im Vorjahr nicht vorgenommen.

5. Finanzerträge

2021 2020
T€ T€
Zinserträge aus Anleihen 15 46
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0
Summe 15 46

6. Finanzierungsaufwendungen

2021 2020
T€ T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 390 585
Avalzinsen 332 388
Zinsaufwand Leasing 8 12
Summe 730 985

7. Steuern

Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem Gliederungspunkt I.4.16 b) "Latente Steuern" zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30 % für die inländischen Tochterunternehmen und für die ausländischen Tochterunternehmen der zukünftige lokale Steuersatz zugrunde gelegt.

2021 2020
T€ T€
Körperschaftsteuer 621 471
Gewerbesteuer 91 374
Latente Steuern -3.661 -3.323
Ertragsteuern -2.950 -2.478
Übriger Steueraufwand 518 112
Summe -2.432 -2.366
2021 2020
T€ T€
-20.693
-2.950 -2.478
12,0%
-8.592
34,3%

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 stellt sich wie folgt dar.

2021 2020
T€ T€
Konzernergebnis vor Steuern -8.592 -20.693
Sonstige Steuern -518 -112
Anzuwendender (gesetzlicher) Steuersatz 30,3% 30,3%
Erwarteter Steuerertrag/-aufwand -2.763 -6.294
Steueraufwand aus Vorperioden
Gewerbesteuer 98 313
Steuerlich unwirksame Erträge aus
nicht aktivierten Verlustvorträgen 373 2.715
aus dem Verkauf von Wertpapieren -912 12
anderen Effekten 253 776
Tatsächlicher Ertragssteueraufwand -2.950 -2.478

8. Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird gemäß IAS 33.32 das Konzernergebnis um Aufwand und Ergebnis im Zusammenhang mit Verwässerungseffekten bereinigt und dann durch die Anzahl ausstehender Stammaktien inklusive Verwässerungseffekten geteilt.

Den einzigen Verwässerungseffekt im Geschäftsjahr 2021 stellt das "Aktienoptionsprogramm 2020" der Aumann AG dar. Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wurde der im Geschäftsjahr angefallene Personalaufwand im Zusammenhang mit dem "Aktienoptionsprogramm 2020" der Aumann AG in Höhe von 376 T€ (Vorjahr: 0,0 T€) aus dem Konzernergebnis bereinigt. Außerdem wurden 282.800 (Vorjahr: 0) ausgegebene Optionsrechte in der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien berücksichtigt.

2021 2020
Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur
-6.160.108 -18.327.361
Berechnung des Ergebnisses je Aktie (in €) - unverwässert 15.250.000 15.250.000
Ergebnis je Aktie (in €) - unverwässert -0,40 -1,20
Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis nach Bereinigung
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur
-5.783.904 -18.327.361
Berechnung des Ergebnisses je Aktie – nach Verwässerungseffekten 15.532.800 15.250.000
Ergebnis je Aktie (in €) - verwässert -0,37 -1,20

IV. Segmentberichterstattung

1. Informationen nach Segmenten

Wie in den Vorjahren wird eine Segmentberichterstattung unter Anwendung von IFRS 8 (Geschäftssegmente) erstellt. Hiernach stellen Geschäftssegmente Komponenten eines Unternehmens dar, zu denen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind und deren Leistungsfähigkeit zu beurteilen ist.

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Segmentberichterstattung entsprechen den unter Punkt I.4 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das Segmentergebnis basiert auf dem EBT der einzelnen Segmente, da darüber die Steuerung der Segmente erfolgt. Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die wesentlichen Bilanzgrößen für die Steuerung der Segmente sind die Forderungen und die erhaltenen Anzahlungen. Die Überleitung enthält Sachverhalte, die den Segmenten nicht operativ zugeordnet werden können, wie z.B. Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit den Finanzinvestitionen von Aumann stehen und Personalaufwendungen der Holding, die nicht konzernintern verrechnet oder weiterbelastet werden können. Zusätzlich wird die Aumann Berlin GmbH der Überleitung zugeordnet, da sie – anders als im Vorjahr – nach Einstellung ihres operativen Betriebs lediglich noch eine Ausproduktion erbracht hat.

Das Management der Aumann-Gruppe unterteilt die Geschäftssegmente: E-mobility und Classic.

Segment E-mobility

Im Segment E-mobility fertigt Aumann vorwiegend Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien mit Fokus auf die Automobilindustrie. Aumanns Angebote ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten und Modulen des elektrifizierten Antriebsstranges. Diese reichen von verschiedenen Energiespeichersystemen, über den E-Traktionsmotor bis hin zu power-on-demand-Aggregaten und Elektronikbauteilen. Ein besonderer strategischer Fokus liegt für Aumann auf hochautomatisierten Fertigungslinien für die Herstellung von Energiespeicher- und Umwandlungssystemen wie der Batterie und der Brennstoffzelle, wo Aumann mit namhaften Kunden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr anspruchsvolle Produktions- und Montagelösungen realisiert hat. Ein weiterer strategischer Fokus liegt auf Fertigungslinien für E-Motor-Komponenten und deren Zusammenbau, die durch Produktionslösungen mit innovativen und effizienten Prozessabläufen die Großserienherstellung ermöglichen. Zur Anwendung kommen hierbei hochspezialisierte und zum Teil einzigartige Wickel- und Montagetechnologien, mit deren Hilfe Kupferdraht in elektrische Bauteile eingebracht wird. Namhafte Kunden der Automobilindustrie nutzen Aumann-Technologie, um ihre neuesten Generationen von Energiespeichersystemen, E-Traktionsmotoren sowie E-Hilfsmotoren in Großserie und mit höchster Qualität zu fertigen.

Segment Classic

Im Segment Classic fertigt Aumann hauptsächlich Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Bereiche Automotive, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte und weitere Industriezweige. Aumanns Lösungen umfassen unter anderem Anlagen für die Produktion von Antriebs- (einschließlich gebauter Nockenwellen, Nockenwellenmodule und Zylinderabschaltungsmodule) und Leichtbaukomponenten, welche die CO2-Emission von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren. Auf Basis der breiten Produkt- und Prozesskenntnisse aus der Automobilindustrie ist Aumann auch für Kunden aus anderen Branchen ein gefragter Anbieter für hochautomatisierte Fertigungs- und Montagelösungen.

01.01. - 31.12.2021 Classic E-mobility Überleitung Konzern
T€ T€ T€ T€
Umsatzerlöse Dritte 63.481 96.612 1.034 161.127
Andere Segmente 0 0 0 0
Summe Umsatzerlöse 63.481 96.612 1.034 161.127
EBITDA 2.173 -4.349 -702 -2.879
Abschreibungen -1.866 -3.055 -77 -4.998
EBIT 307 -7.405 -779 -7.877
Finanzergebnis -51 -291 -373 -715
EBT 256 -7.696 -1.152 -8.592
EBITDA-Marge 3,4% -4,5% 0 -1,8%
EBIT-Marge 0,5% -7,7% 0 -4,9%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 32.042 62.277 6.092 100.411
Vertragsverbindlichkeiten 8.338 15.173 64 23.574
01.01. - 31.12.2020 Classic E-mobility Überleitung Konzern
T€ T€ T€ T€
Umsatzerlöse Dritte 63.977 108.856 0 172.833
Andere Segmente 0 0 0 0
Summe Umsatzerlöse 63.977 108.856 0 172.833
EBITDA -11.697 -1.974 59 -13.612
Abschreibungen -2.129 -3.946 -67 -6.142
EBIT -13.826 -5.920 -8 -19.754
Finanzergebnis -138 -847 46 -939
EBT -13.964 -6.767 38 -20.693
EBITDA-Marge -18,3% -1,8% 0 -7,9%
EBIT-Marge -21,6% -5,4% 0 -11,4%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 43.693 58.321 0 102.014
Vertragsverbindlichkeiten 1.408 2.470 0 3.878
Überleitung EBT zum Konzernjahresüberschuss 2021 2020
T€ T€
Summe EBT der Segmente -8.592 -20.693
Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.950 2.478
Sonstige Steuern -518 -112
PAT (Profit After Tax) -6.160 -18.327
Konzernjahresfehlbetrag -6.160 -18.327
Überleitung Forderungen zu Aktiva 2021 2020
T€ T€
Segment Classic 32.042 43.693
Segment E-mobility 62.277 58.321
Überleitung 6.092
Summe Segmentforderungen 100.411 102.014
Immaterielle Vermögenswerte 51.338 49.650
Sachanlagen 30.180 32.601
Finanzanlagen 30.442 20.444
Aktive latente Steuern 2.198 475
Vorräte 8.831 8.188
Kurzfristige Finanzmittel 72.816 69.790
Sonstige Aktiva 2.265 4.819
Summe Aktiva 298.481 287.981
Überleitung Vertragsverbindlichkeiten der Segmente zu Passiva 2021 2020
T€ T€
Segment Classic 8.338 1.408
Segment E-mobility 15.173 2.470
Überleitung 64
Summe Vertragsverbindlichkeiten Segmente 23.574 3.878
Konzerneigenkapital 189.347 186.338
Rückstellungen für Pensionen 20.524 22.246
Sonstige Rückstellungen 15.042 12.001
Passive latente Steuern 1.369 2.669
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.023 25.878
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter 7.771 5.894
Restrukturierungsrückstellungen 214 7.517
Steuerrückstellungen 654 1.124
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 11.992 15.711
Verbindlichkeiten aus Leasing 948 1.376
Sonstige Verbindlichkeiten 6.023 3.349
Summe Passiva 298.481 287.981

Wichtige Kunden

In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 gab es jeweils einen einzelnen Kunden, der mehr als 10 % zum Konzernumsatz beigetragen hat.

Für das Berichtsjahr 2021 belief sich der Umsatzbeitrag des Kunden A auf 21,0 Mio. € und verteilt sich zu 11,0 Mio. € auf das Segment E-mobility und 10,0 Mio. € auf das Segment Classic.

Für das Vorjahr 2020 belief sich der Umsatzbeitrag des Kunden B auf 23,0 Mio. €. und verteilt sich zu 13,8 Mio. € auf das Segment E-mobility und 9,2 Mio. € auf das Segment Classic.

2. Informationen nach Regionen

2.1 Erlöse von externen Kunden

Die Aufteilung der Erlöse mit externen Kunden nach Regionen ist bei den Umsatzerlösen angegeben.

2.2 Langfristige Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte des Aumann-Konzerns befinden sich überwiegend in Europa. Die langfristigen Vermögenswerte unserer Tochtergesellschaft in China betrugen zum Jahresende 799,0 T€ (Vorjahr: 752,8 T€).

V. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wurde nach IAS 7 erstellt. Die Zahlungsströme der Kapitalflussrechnung sind getrennt nach den Teilbereichen "Betriebliche Tätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit" dargestellt, wobei die Summe der Zahlungsmittelbewegungen aus diesen drei Teilbereichen der Änderung des Finanzmittelfonds entspricht.

Die Ermittlung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode.

Die ausgewiesenen liquiden Mittel unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung durch Dritte. Die Unternehmensgruppe hat keine Zahlungen für außerordentliche Geschäftsvorfälle geleistet. Zahlungen für Ertragsteuern und Zinsen sind gesondert ausgewiesen.

Die gezahlten Ertragsteuern betragen im Geschäftsjahr 2021 249 T€ (Vorjahr: 1.353 T€).

Langfristige
Verbindlich
keiten gegen
über Kreditin
stituten
T€
Kurzfristige
Verbindlich
keiten gegen
über Kreditin
stituten
T€
Langfristige
Verbindlich
keiten aus
Leasing
T€
Kurzfristige
Verbindlich
keiten aus
Leasing
T€
Summe
T€
Bilanz zum 01.01.2021 11.992 3.719 753 623
Aufnahme von Verbindlichkeiten 0
Tilgung von Verbindlichkeiten -3.719 -78 -729 -4.526
Zahlungswirksame
Veränderungen Cashflows 0 -3.719 -78 -729 -4.526
Umgliederung -3.718 3.718 -516 516 0
Neue Leasingverhältnisse 205 174 379
Nicht zahlungswirksame
Veränderungen -3.718 3.718 -311 690 379
Bilanz zum 31.12.2021 8.274 3.718 364 584

VI. Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

Bewertungs-
kategorie
31.12.2021
T€ nach IFRS 9* Buchwert Fair Value
Aktiva
Wertpapiere des Anlagevermögens FVTOCI 30.442 30.442
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 26.469
Wertpapiere (Schuldinstrumente) FVTOCI 61 61
Liquide Mittel AC 72.755
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLaC 11.922 12.320
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLaC 21.023
Bewertungs-
kategorie
31.12.2020
T€ nach IFRS 9* Buchwert Fair Value
Aktiva
Wertpapiere des Anlagevermögens FVTOCI 20.444 20.444
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 31.108
Wertpapiere (Schuldinstrumente) FVTOCI 340 340
Liquide Mittel AC 69.450
Passiva
Finanzverbindlichkeiten FLaC 15.711 16.361
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLaC 25.878

* FVTPL: Fair Value through P&L (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet); FVTOCI: Fair Value through OCI (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet); AC: Amortised Cost (Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten); FLaC: Financial Liabilities at amortised cost: Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Bei Finanzinstrumenten, bei denen die Buchwerte einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte darstellen, erfolgt keine gesonderte Angabe des Fair Value.

Die liquiden Mittel sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere basieren die Zeitwerte auf dem an einem aktiven Markt notierten Marktpreis. Die Investitionen in Eigenkapitalinstrumente werden überwiegend erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Dieser Ausweis basiert auf strategischen Managemententscheidungen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden auf die entsprechenden Fristigkeiten und Bonitäten bezogene marktübliche Zinssätze verwendet.

Die beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2021 für die Finanzinstrumente, die zum Fair Value in der Bilanz angesetzt sind, wurden wie folgt ermittelt:

T€ Level 1 Level 2 Level 3 Total
Aktiva
Wertpapiere des Anlagevermögens 30.442 30.442
Wertpapiere (Schuldinstrumente) 61 61
Gesamt 30.503 30.503

Ein Wechsel zwischen den Level hat weder im aktuellen noch im abgelaufenen Geschäftsjahr stattgefunden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden:

Finanzinstrument Bewertungstechnik Wesentliche, nicht
beobachtbare Inputfaktoren
Wertpapiere Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem
Marktpreis der Eigenkapital- und Schuldinstru
mente zum 31. Dezember 2021.
Nicht anwendbar

IFRS 7 verlangt weiterhin eine Fälligkeitsanalyse für finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, wie die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2021 die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.

Buchwert
31.12.2021
bis zu
1 Jahr
mehr als 1
und bis zu
5 Jahren
über
5 Jahre
T€ T€ T€ T€
11.992 3.718 6.687 1.587
21.023 21.023
Buchwert
31.12.2020
bis zu
1 Jahr
mehr als 1
und bis zu
5 Jahren
über
5 Jahre
Art der Verbindlichkeit T€ T€ T€ T€
Finanzverbindlichkeiten 15.711 3.719 9.156 2.836
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.878 25.878

Falls der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen.

Der Konzern verwendet in geringem Umfang derivative Finanzinstrumente (Devisenterminkontrakte) zur Sicherung gegen Währungsrisiken aus bestehenden und zukünftigen Grundgeschäften. Diese derivativen Finanzinstrumente werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden wiederum mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet.

Zur auftragsbezogenen Absicherung wurden Devisentermingeschäfte zu Nominalwerten in Höhe von 546 TUSD und 2.517 TGBP abgeschlossen. Der Marktwert dieser Devisentermingeschäfte zum Bilanzstichtag beträgt -71 T€.

VII. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

1. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die im Konzern hauptsächlich bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie lang- und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus liquiden Mitteln, Wertpapieren sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminderungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Er beträgt insgesamt 129.727 T€ (Vorjahr: 121.342 T€). Geschäftsverbindungen werden lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von über unterschiedliche Branchen und Regionen verteilten Kunden. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertberichtigungen gebildet, wenn keine wesentlichen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Kunden festgestellt wurden und mit einer Zahlung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.

Zu den Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Gliederungspunkt II.11. "Verbindlichkeiten" bzw. II.12. "Sonstige Verbindlichkeiten".

Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden der Aumann-Gruppe ist unter den Gliederungspunkten I.4.10 "Finanzinstrumente – erstmalige Erfassung und Folgebewertung" und in den Erläuterungen zu den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt.

Von der Fair-Value-Bewertung macht der Konzern für Wertpapiere, die als fair value through other comprehensive income klassifiziert wurden, Gebrauch. Über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügte der Konzern weder am aktuellen noch am letzten Abschlussstichtag. Neueinstufungen wurden nicht vorgenommen.

2. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.

Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital in T€ 189.347 186.338
- in % vom Gesamtkapital 63,4% 64,7%
Schulden in T€ 109.134 101.643
- in % vom Gesamtkapital 36,6% 35,3%
Kurzfristige Schulden in T€ 76.606 62.140
- in % vom Gesamtkapital 25,7% 21,6%
Langfristige Schulden in T€ 32.528 39.503
- in % vom Gesamtkapital 10,9% 13,7%
Nettoverschuldungsgrad* 0,0 0,1

* berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssiger Mittel und Wertpapiere im Verhältnis zum Eigenkapital

Durch die Vereinbarung von mehreren Financial Covenants bei der Aufnahme von Darlehen sind der Konzern sowie einzelne Beteiligungen zur Einhaltung von bestimmten Eigenkapitalquoten angehalten.

3. Finanzrisikomanagement

Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch den Vorstand gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich überprüft.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditätsund Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen.

Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen, andere verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der Aumann-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse.

4. Marktrisiken

Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der Einschätzung der Wechselkursrisiken für den Konzern waren zum 31. Dezember 2021 Devisenkontrakte abgeschlossen (siehe dazu Erläuterung unter VI.). Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, da der Konzern im Wesentlichen in Euro bzw. lokaler Währung fakturiert. Der Konzern ist durch die Aufnahme von Finanzmitteln zu festen Zinssätzen keinen Zinsrisiken ausgesetzt.

5. Zeitwertrisiko

Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Aumann-Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Kreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.

VIII. Sonstige Pflichtangaben

1. Vorstand

  • Sebastian Roll, Diplom-Betriebswirt (BA), Chief Executive Officer (CEO)
  • Jan-Henrik Pollitt, Betriebswirt (B.A.), Chief Financial Officer (CFO) seit dem 1. Juli 2021
  • Rolf Beckhoff, Diplom-Ingenieur (FH), zum 30. September 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden

Im Laufe des Geschäftsjahres 2021 hat der Aufsichtsrat Veränderungen im Vorstand beschlossen: Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde Sebastian Roll zum neuen CEO des Unternehmens berufen. Zum gleichen Termin wurde Jan-Henrik Pollitt zum neuen CFO ernannt. Die Vorstandsdienstverträge beider Herren haben eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.

Rolf Beckhoff - bis zum 30. Juni 2021 CEO des Unternehmens - schied auf eigenen Wunsch zum 30. September 2021 aus dem Vorstand aus.

Sebastian Roll ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH und der Aumann Immobilien GmbH, seit 1. August 2021 Supervisor der Aumann Technologies (China) Ltd. sowie Mitglied im Board of Directors der Aumann Winding and Automation, Inc.

Jan-Henrik Pollitt ist Legal Representative der Aumann Technologies (China) Ltd., Mitglied im Board of Directors der Aumann Winding and Automation, Inc. und war in der Zeit vom 1. August 2021 bis zum 28. Februar 2022 Geschäftsführer der Aumann Espelkamp GmbH.

Rolf Beckhoff war bis einschließlich 31. Juli 2021 Geschäftsführer der Aumann Espelkamp GmbH und der Aumann Berlin GmbH sowie jeweils Mitglied im Board of Directors der Aumann Technologies (China) Ltd. und der Aumann Winding and Automation, Inc.

2. Aufsichtsrat

Als Aufsichtsrat der Aumann AG sind gewählt:

  • Gert-Maria Freimuth, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender (Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der MBB SE, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG und der Delignit AG)
  • Christoph Weigler, Diplom-Kaufmann, stellvertretender Vorsitzender (General Manager Uber, Deutschland, Österreich und Schweiz)
  • Dr. Christof Nesemeier, Diplom-Kaufmann (Verwaltungsratsvorsitzender und Geschäftsführender Direktor der MBB SE, Aufsichtsratsvorsitzender der Friedrich Vorwerk Group SE und der Friedrich Vorwerk Management SE sowie Aufsichtsratsmitglied der Delignit AG)

3. Bezüge der Organe

2021 Gesamtbezüge
Bezüge der Organe [in T€] Berichtsperiode
Vorstand 1.291,3
Aufsichtsrat 60,0
Berichtsperiode
516,8
60,0

Mit Beschluss vom 21. August 2020 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2025 bis zu 300.000 Bezugsrechte auf bis zu 300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 zu gewähren. Das Programm basiert auf der Kursentwicklung der Aumann AG Aktie. Die Höhe der Ausübbarkeit der Bezugsrechte wird anhand eines Kurs-Kriterien-Modells ermittelt. Der Ausübungspreis eines Bezugsrechts beträgt 11,00 € und die Laufzeit und Wartefrist der Bezugsrechte beträgt 4 Jahre. Das Eigenkapitalbasierte Aktienoptionsprogramm 2020 setzt sich aus einem Kriterium A (Überschreiten von Kurs-Schwellen) und einem Kriterium B (erreichter Durchschnittskurs) zusammen. Jedes Kriterium ermittelt eine prozentuale Ausübbarkeit bezogen auf die ausgegebenen Aktienoptionsrechte.

Das Kriterium A basiert auf dem Erreichen eines Kurs-Schwellenwertes. Der jeweilige Schwellenwert gilt als erfüllt, wenn dieser Wert per 90 XETRA-Handelstagen (als gleitender Durchschnitt auf Basis des jeweiligen Tages-Schlusskurses) erreicht oder überschritten und in diesem Zeitraum in Summe mindestens 90.000 Aktien auf XETRA gehandelt wurden. Es gelten folgende Kurs-Schwellenwerte:

Kurs-Schwellenwert Kumulierte prozentuale Ausübbarkeit
ausgegebener Aktienoptionsrechte
15,00 € 1,8%
19,50 € 4,8%
23,00 € 9,0%
26,50 € 14,4%
30,00 € 21,0%
33,50 € 28,8%
37,00 € 37,8%
40,50 € 48,0%
44,00 € 60,0%

Das Kriterium B bewertet am Ende des Aktienoptionsprogramms den erreichten Durchschnittskurs mit seiner Steigerung gemessen an der Zielvorgabe. Die Zielvorgabe ist ein Durchschnittskurs am Ende der Wartezeit in Höhe von 27,50 €, woraus sich eine Kurssteigerung in Höhe von 16,50 € zum Ausübungspreis in Höhe von 11,00 € als weiterer Zielwert ergibt.

Die rechnerischen Ergebnisse beider Kriterien werden addiert, wobei die maximale Ausübbarkeit der ausgegebenen Aktienoptionen auf 100 % begrenzt ist. Der absolute Höchstbetrag je Bezugsberechtigten für ausübbare Aktienoptionsrechte beträgt 50,00 € abzüglich dem Ausübungspreis je Aktie, danach multipliziert mit der Gesamtanzahl der jeweils dem Bezugsberechtigten zugeteilten Aktienoptionsrechten.

Der geldwerte Vorteil der ausgeübten Aktienoptionsrechte wird durch die Aumann AG versteuert.

Die Bezugsrechte wurden mit einer Monte-Carlo-Simulation unter Berücksichtigung der absoluten Erfolgsziele bewertet. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen:

Parameter
Bewertungsstichtag 01.07.2021
Ausübungspreis 11,00 €
Aktienkurs 17,48 €
Risikoloser Zinssatz -0,65%
Dividendenrendite 0,22%
Erwartete Volatilität 57,19%
Fälligkeit 31.07.2025
Beizulegender Zeitwert 5,49 €

Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der Aumann AG abgeleitet. Als Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte herangezogen.

Aus dem Aktienoptionsprogramm wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 282.800 Bezugsrechte gewährt, wovon 150.000 Bezugsrechte auf den Vorstand der Aumann AG und 132.800 Bezugsrechte auf weite Führungskräften der Aumann AG und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften entfielen.

Die Aktienoptionsrechte wurden zum Ausgabezeitpunkt einmalig bewertet. Der auf die Aktienoptionen des Vorstands beizulegende Zeitwert, welcher ratierlich über die Gesamtlaufzeit des Programms im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst wird, beläuft sich auf 823,5 T€. Der entsprechende Steueraufwand, für den ratierlich über die Gesamtlaufzeit des Programms eine Rückstellung gebildet wird, beläuft sich auf 744,3 T€.

4. Konzernunternehmen

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der MBB SE, Berlin, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der MBB SE veröffentlicht.

5. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den Aumann-Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen wurden im Wege der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert bzw. sind von untergeordneter Bedeutung und branchenüblich.

Als nahestehende Unternehmen sind darüber hinaus die MBB SE, als Mutterunternehmen der Aumann AG, und die zum Konsolidierungskreis der MBB SE gehörenden Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen wurden zu Marktbedingungen durchgeführt. Die Aumann AG, Beelen, hat der MBB SE, Berlin, für Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2021 208 T€ (2020: 218 T€) gezahlt.

6. Arbeitnehmer

Der Konzern hat zum Konzernabschlussstichtag 775 Mitarbeiter (Vorjahr: 968) beschäftigt, davon 8 Geschäftsführer / Vorstände (Vorjahr: 5). Zusätzlich beschäftigte der Konzern 2021 87 Auszubildende (Vorjahr: 105) und 19 Leiharbeiter (Vorjahr: 5). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern 845 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.026).

7. Kosten Abschlussprüfer

Summe 161,5 152,0
Abschlussprüfungsleistungen (inkl. Sonderprüfung ERP-Migration)
0
161,5 152,0
T€ T€
2021 2020

8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Ende des Geschäftsjahres ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder des Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte oder Schuldposten zum 31. Dezember 2021 geführt hätten oder über die zu berichten wäre.

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen 31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Bis zu einem Jahr 92 103
Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 247 332
Über fünf Jahre 0 7
339 442

10. Erklärung gemäß § 161 AktG

Die Aumann AG hat als börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG eine Erklärung abzugeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht. Vorstand und Aussichtsrat haben diese Erklärung am 11. März 2022 letztmalig abgegeben. Sie ist Teil des Lageberichts und im Internet unter www.aumann.com veröffentlicht.

11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Krieg in der Ukraine hat das Potenzial, der Erholung der Weltwirtschaft von der COVID-19 Pandemie einen erheblichen Dämpfer zu versetzen. Die Folgen für die globalen Finanzmärkte, die internationalen Lieferketten, sowie das Wirtschaftsleben in Deutschland und die Aumann-Gruppe sind aufgrund der hohen Dynamik der aktuellen Situation derzeit nicht absehbar. Im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht wurde an jeweils geeigneter Stelle auf mögliche Folgen und Risiken hingewiesen, ohne dass diese Ausführungen den Anspruch haben können, bereits heute ein vollständiges Bild der Lage und ihrer Auswirkungen zeichnen zu können.

12. Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB

Dieser Konzernabschluss wirkt gem. § 264 Abs. 3 HGB befreiend für die Aumann Beelen GmbH.

Beelen, den 30. März 2022

Sebastian Roll Jan-Henrik Pollitt Chief Executive Officer Chief Financial Officer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß der angewandten Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Beelen, den 30. März 2022

Sebastian Roll Jan-Henrik Pollitt

Chief Executive Officer Chief Financial Officer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aumann AG, Beelen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERN-LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Aumann AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Aumann AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, nachfolgend "Konzernlagebericht" genannt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

  • Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
  • Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

    1. Sachverhalt und Problemstellung
    1. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
    1. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

    1. Im Konzernabschluss der Aumann AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 38,5 Mio. € ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.
    1. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt
    2. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zum Impairment Test verschafft und das methodische Vorgehen zur Durchführung des Impairment Tests nachvollzogen.
    3. Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden.
    4. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt.
    5. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen.
    6. Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert.

Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.

  1. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer I.4.5 und II.2. des Anhangs enthalten.

Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen

  1. Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Fertigungsaufträge abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes nach IFRS 15 ist abhängig von der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und muss auf Basis der zugrundeliegenden Verträge evaluiert werden. Aufgrund der Komplexität der Umsatzrealisierung ist die Umsatzrealisierung ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Von den Umsatzerlösen entfallen 154,8 Mio. € auf zeitraumbezogene Verträge mit Kunden in 2021. Zum 31. Dezember 2021 sind 73,9 Mio. € Vertragsvermögenswerte und 23,6 Mio. € Vertragsverbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen ausgewiesen.

    1. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
    2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Fertigungsaufträgen auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von auftragsfertigungsspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt.
    3. Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen beziehungsweise -leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht.
    4. Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu möglichen Auftragsrisiken durchgeführt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen ergeben.

  1. Die Angaben der Gesellschaft zu den im Rahmen der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind in Textziffer I.4.15, II.4, II.5 und III.1 des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die Konzernerklärung zur Unternehmensführung,
  • die nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b HGB i.V.m. § 289b HGB,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
  • die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortfüh-

rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Aumann AG_KA+KLB_ESEF_20211231] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 02. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer für die Aumann AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Katrin Peters.

Düsseldorf, den 30. März 2022

RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Grabs Peters

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Finanzkalender

Geschäftsbericht 2021 31. März 2022

Quartalsmitteilung Q1 2022

  1. Mai 2022

Hauptversammlung 2022 8. Juni 2022

Halbjahresfinanzbericht 2022 12. August 2022

Quartalsmitteilung Q3 2022 11. November 2022

Geschäftsjahresende 2022 31. Dezember 2022

Kontakt

Aumann AG Dieselstraße 6 48361 Beelen

Telefon +49 2586 888 7800 www.aumann.com [email protected]

Impressum

Aumann AG Dieselstraße 6 48361 Beelen Deutschland

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