Governance Information • Mar 31, 2022
Governance Information
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Die folgende (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB beinhaltet auch den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat zur Corporate Governance im Sinne des Grundsatzes 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020").
Der Vergütungsbericht ist als Teil des Lageberichts im Geschäftsbericht 2021 der Gesellschaft enthalten und wird auf der Investor Relations Webseite des Unternehmens veröffentlicht:
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB ist nach § 315 Absatz 5 HGB Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der SÜSS MicroTec SE und des Konzerns. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach §§ 289f Absatz 2 und 5 HGB sowie § 315d HGB darauf zu beschränken, ob diese Angaben gemacht wurden. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes öffentlich zugänglich gemacht werden, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen und eine Beschreibung des Diversitätskonzepts.
Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE haben zuletzt im Dezember 2021 die nachfolgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben:
Die SÜSS MicroTec SE hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2020 nebst einer Aktualisierung hierzu im Juni 2021 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020) mit Ausnahme der Empfehlungen in Abschnitt F.2 (Transparenz und externe Berichterstattung) und in Abschnitt G.I. (Vergütung des Vorstands) entsprochen.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter gemäß § 161 Abs. 1 AktG, dass die SÜSS MicroTec SE sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020) mit Ausnahme der Empfehlung in Abschnitt G.I. (Vergütung des Vorstands) entsprechen wird.
Zur Begründung:
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.
Die SÜSS MicroTec SE veröffentlichte den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 am 9. April 2021. Die Ausbreitung des Corona-Virus und die damit verbundenen Beeinträchtigungen machten die Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der 90-tägigen Frist notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE planen, der vorgenannten Empfehlung im Hinblick auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 wieder zu entsprechen.
Das neu aufgestellte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der SÜSS MicroTec SE, welches von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 gebilligt wurde, entspricht den Empfehlungen des DCGK vollumfänglich mit Ausnahme einer Abweichung von der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK, die vorsorglich erklärt wird.
Nach der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK soll im Vergütungssystem insbesondere festgelegt werden, wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung). Das neu aufgestellte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der SÜSS MicroTec SE sieht neben der (gesamthaften) Festlegung der Maximalvergütung für den (Gesamt-)Vorstand zusätzlich eine Begrenzung auf Ebene des einzelnen Vorstandsmitglieds auf das 2,7-Fache der Ziel-Gesamtvergütung vor. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit diesen Festlegungen der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK hinreichend Rechnung getragen wird und daher das neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder auch insoweit kodexkonform ist, auch wenn die Begrenzung nicht jeweils in Form eines konkreten (und festen) Geldbetrags angegeben ist.
Die Auslegung der vorbezeichneten Empfehlung ist aber umstritten. Nach anderer Auffassung soll die Maximalvergütung für jedes Vorstandsmitglied einzeln festgelegt werden. Dies ist im Rahmen des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder nicht vorgesehen. Daher erklären Vorstand und Aufsichtsrat insoweit vorsorglich eine Abweichung.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, das Vergütungssystem für den Vorstand vor diesem Hintergrund zu überarbeiten und der ordentlichen Hauptversammlung 2022 erneut zur Billigung vorzulegen.
Der Wortlaut der aktuellen Entsprechenserklärung sowie alle vorhergehenden Erklärungen zum Kodex sind auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht unter:
https://www.suss.com/de/investor-relations/entsprechenserklaerung
Die SÜSS MicroTec SE stellt sich dementsprechend ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für Nachhaltigkeit allen Stakeholdern, wie insbesondere Kunden und Mitarbeitenden, gegenüber. Zu dieser Verantwortung gehört selbstverständlich jederzeit und weltweit die Einhaltung der geltenden Gesetze. Darüber hinaus hat das Unternehmen ein Compliance- und Corporate-Governance-System installiert, das im Geschäftsjahr 2021 unter Hinzuziehung eines externen Beratungsunternehmens weiterentwickelt wurde. Eine externe Überprüfung wird zukünftig regelmäßig stattfinden, um insbesondere das Compliance-System stets auf dem aktuellen Stand zu halten und so das Risiko von Verstößen zu minimieren.
Corporate Governance hat einen hohen Stellenwert bei SÜSS MicroTec. Ziel ist es, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung, nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern auch eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu erreichen. Transparenz, eine offene Kommunikation mit Aktionär:innen und Investoren und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sind ebenfalls wesentliche Aspekte einer guten Corporate Governance. Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE haben sich auch im Geschäftsjahr 2021 intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. SÜSS MicroTec strebt in seinem unternehmerischen Handeln danach, das Vertrauen, das Anleger:innen, Finanzmärkte, Geschäftspartner:innen, Mitarbeitende und die Öffentlichkeit dem Unternehmen entgegenbringen, zu bestätigen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Webseite unter:
https://www.suss.com/de/investor-relations/corporate-governance
Um ein einheitliches vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, wurde ein Verhaltenskodex ("Code of Conduct") entwickelt, der für alle Mitarbeitenden des Unternehmens gleichermaßen Gültigkeit hat und Mindeststandards definiert. Der Verhaltenskodex ist ein Leitfaden und enthält unter anderem Hinweise für die Mitarbeitenden zum Umgang mit und zur Bewältigung von ethischen und rechtlichen Herausforderungen, die im Rahmen der täglichen Arbeit auftreten können. Dieser Kodex beinhaltet unter anderem die folgenden Themenbereiche: Verantwortung und Achtung gegenüber Mensch und Umwelt, Beachtung von rechtlichen Rahmenbedingungen, rechtmäßiges und ethisches Verhalten jedes einzelnen Mitarbeitenden, Firmenloyalität, fairer und respektvoller Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung, verantwortungsbewusster Umgang mit Unternehmensrisiken, umweltbewusstes Handeln, Sicherheit in allen Arbeitsbereichen, professionelles Arbeiten, Verlässlichkeit und Fairness in allen Geschäftsbeziehungen, Einhaltung der Richtlinien bezüglich Vorteilsgewährung/ Vorteilsannahme, Umgang mit Firmeneigentum und Umgang mit Insiderinformationen. Im Rahmen des gruppenweiten Compliance-Programms wurden darüber hinaus die interne Insiderregelung aktualisiert und eine neu erstellte Ad-hoc Richtlinie und diverse Prozessregelungen eingeführt.
Der ausführliche Text des Compliance-Verhaltenskodex kann auf der SÜSS MicroTec Internetseite im Bereich Corporate Governance unter "Verhaltenskodex" abgerufen werden:
https://www.suss.com/de/investor-relations/corporate-governance
Verstöße werden im Interesse aller Mitarbeitenden und des Unternehmens konsequent verfolgt und ihre Ursachen werden beseitigt. Zusätzlich wurde ein neues e-learning - Schulungskonzept für die Mitarbeitenden erstellt. Im Jahr 2022 ist die Anfertigung eines umfassenden Verhaltenskodex für Lieferanten geplant.
Um Hinweisgeber von Verstößen zu schützen, hat die EU die Whistleblower-Richtlinie erlassen. Im Rahmen der Überarbeitung des Compliance System im Jahr 2021 hat SÜSS MicroTec auch die Anforderungen an den Hinweisgeberschutz überprüft und eine Hinweisgeberrichtlinie sowie einen Prozess im Umgang mit Meldungen erstellt. Darüber hinaus wurde ein Schulungskonzept erarbeitet und eine Hinweisgeber-Hotline (Whistleblowing-Hotline) eingerichtet, die es Mitarbeitenden oder Dritten zukünftig ermöglichen soll, Verstöße vertraulich zu melden. Der Hinweisgeberschutz ist wichtiger Bestandteil eines Compliance Management Systems, da so die Einhaltung von Gesetzen sichergestellt und etwaiges Fehlverhalten frühzeitig erkannt werden kann; dies dient sowohl dem Schutz von SÜSS MicroTec, als auch dem unsere Geschäftspartner.
Ein Verstoß kann unter der folgenden Website abgegeben werden:
https://suss.grc-cloud.de/Meldung
Die SÜSS MicroTec SE informiert Aktionär:innen, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Zielgruppen werden dabei gleichzeitig informiert und gleichberechtigt behandelt.
Alle kapitalmarktrelevanten Informationen sind zudem auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht und frei einsehbar unter
https://www.suss.com/de/investor-relations
Über wiederkehrende Termine, wie den Termin der Hauptversammlung oder die Veröffentlichungszeitpunkte der Zwischenberichte, unterrichtet SÜSS MicroTec die Öffentlichkeit zeitnah und regelmäßig in einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Zwischenberichten und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist.
https://www.suss.com/de/investor-relations/finanzkalender
Die Unternehmenskommunikation bei SÜSS MicroTec verfolgt den Anspruch, alle Zielgruppen gleichberechtigt und zeitnah zu informieren und dabei größtmögliche Transparenz und Chancengleichheit für alle Kapitalmarktteilnehmer zu gewährleisten. Dazu nutzt das Unternehmen neben Quartalsmitteilungen, Halbjahres- und Jahresberichten die Möglichkeit von Telefongesprächen, Konferenzen, Roadshows und Webseite, um Aktionär:innen, institutionelle Investoren, Analysten und sonstige Interessierte über Entwicklungen im Konzern zu informieren. SÜSS MicroTec unterrichtet seine Aktionär:innen im Wesentlichen vier Mal im Jahr über die Geschäftsentwicklung und die aktuelle Vermögens- , Finanz- und Ertragslage. Sie können unter www.suss.com > Investor Relations neben allen Pflichtpublikationen, die dort in deutscher und englischer Sprache zum Download bereitgestellt sind, Präsentationen wesentlicher Veranstaltungen und Vorstandsinterviews im Video- oder Audioformat frei einsehen respektive abrufen.
Die SÜSS MicroTec SE ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) und unterliegt neben dem deutschen Aktienrecht den vorrangig anzuwendenden europäischen SE-Regelungen und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz. Das Unternehmen verfügt über eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen und verfolgen das gemeinsame Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich jeweils eine Geschäftsordnung gegeben, die regelmäßig überprüft werden.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und bestellt die Vorstandsmitglieder. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er bespricht und beurteilt die Quartals- und Halbjahresberichte und billigt den Jahresabschluss der SÜSS MicroTec SE und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte und -ergebnisse des Abschlussprüfers. Zu seinen Pflichten gehört auch die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, der behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Bedeutende Geschäftsvorgänge – wie beispielsweise Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen – sind an seine Zustimmung gebunden. Der Vorstand ist darüber hinaus verpflichtet, den Aufsichtsrat über alle wesentlichen Ereignisse, auch über jene, die nicht die Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern, zu informieren. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE setzt sich derzeit nur aus Anteilseigner:innen/-vertretern zusammen, da bislang die in der Beteiligungsvereinbarung festgelegten Grenzen nicht erreicht wurden.
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE besteht seit November 2020 und damit während des gesamten Berichtszeitraums wieder aus fünf Mitgliedern, wie es satzungsmäßig festgelegt ist. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats betrug bislang fünf Jahre. Neu zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrats werden jedoch ab der Hauptversammlung 2022 auf vier Jahre bestellt, wie in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorgesehen. Die laufenden Amtsperioden enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022, lediglich die Amtsperiode von Herrn Dr. Schulte endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2026.
| Name | Funktion | Mitglied seit | Bestellt bis |
|---|---|---|---|
| Dr. David Dean | Vorsitzender des | 20.05.2020 | HV 2022 |
| Aufsichtsrats, | |||
| Vorsitzender des | |||
| Personalausschusses | |||
| Dr. Myriam Jahn | Stv. Vorsitzende des | 31.05.2017 | HV 2022 |
| Aufsichtsrats | |||
| Dr. Dietmar | Vorsitzender des | 06.06.2019 | HV 2022 |
| Meister | Prüfungsausschusses | *Amtsniederlegung | |
| (bis 28.02.2022) | zum 01.03.2022 | ||
| Dr. Bernd Schulte Vorsitzender des |
06.11.2020 | HV 2026 | |
| Prüfungsausschusses | |||
| (01.03. - 31.03.2022), |
|||
| Vorsitzender des | |||
| Nachhaltigkeitsausschusses | |||
| Jan Smits | 20.05.2020 | HV 2022 | |
| Prof. Dr. Mirja | Vorsitzende des | 04.03.2022 | HV 2022 |
| Steinkamp | Prüfungsausschusses | ||
| (ab 01.04.2022) |
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE hat drei Ausschüsse gebildet, einen Personalausschuss (Nominierungs- und Vergütungsausschuss), einen Prüfungsausschuss und am 17. Dezember 2021 einen Nachhaltigkeitsausschuss. Die Ausschüsse bestehen mindestens aus drei Mitgliedern, entscheiden jedoch nicht anstelle des Aufsichtsrats.
| Personalausschuss | Prüfungsausschuss | Nachhaltigkeitsausschuss |
|---|---|---|
| Dr. David Dean (Vorsitzender) |
Dr. David Dean |
Dr. Myriam Jahn |
| Dr. Myriam Jahn | Dr. Dietmar Meister (Vorsitzender bis 28.02.2022) |
Dr. Bernd Schulte (Vorsitzender) |
| Dr. Dietmar Meister (bis 30.09.2021) |
Jan Smits | Jan Smits |
| Dr. Bernd Schulte | Dr. Bernd Schulte (Vorsitzender 01.03. - 31.03.2022) |
|
| Jan Smits (bis 30.09.2021) |
Prof. Dr. Mirja Steinkamp (Vorsitzende ab 01.04.2022) |
Weitere Einzelheiten zu den Ausschüssen ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, die unter
https://www.suss.com/de/investor-relations/corporate-governance
veröffentlicht ist.
Der Aufsichtsrat hat in seiner ordentlichen Sitzung am 29. März 2021 im Wege einer Selbstevaluierung die Beurteilung der Effizienz seiner Arbeit vorgenommen. Die Überprüfung hat die Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrats sowie eine professionelle und konstruktive Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand bestätigt. Die Selbstbeurteilung erfolgte anhand eines Fragenkataloges, den die Hans-Böckler-Stiftung erstellt hat. Die Kernthemen waren die Organisation des Aufsichtsrats, die Informationsversorgung und die personellen Voraussetzungen im Aufsichtsrat und Vorstand sowie das Selbstverständnis (Rollenverständnis) der Aufsichtsratsmitglieder und Interaktionsfelder mit den Anteilseigner:innen.
Der Vorstand der SÜSS MicroTec SE besteht zum Zeitpunkt der Berichterstattung aus drei Mitgliedern, die als gleichberechtigte Vorstandsmitglieder die Geschäfte gemeinsam führen.
| Name | Funktion | Erstmalige Bestellung |
Bestellt bis |
|---|---|---|---|
| Dr. Götz Bendele | Vorstandsvorsitzender | 01.05.2021 | 30.04. 2024 |
| Oliver Albrecht | Finanzvorstand | 18.11.2019 | 30.04. 2023 |
| Dr. Thomas Rohe | Vorstand Operations | 01.05.2021 | 30.04. 2024 |
Herr Dr. Franz Richter schied als Vorstandsvorsitzender zum 30. April 2021 aus der Gesellschaft aus.
Die Mitglieder des Vorstands entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Sie entwickeln die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmen diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgen für ihre Umsetzung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik sowie alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
Darüber hinaus ist der Vorstand zuständig für die Aufstellung der Quartalsmitteilungen und Halbjahresberichte des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der SÜSS MicroTec SE und der Konzernabschlüsse. Der Vorstand hat ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Mitarbeitenden aller Konzernunternehmen hin.
SÜSS MicroTec hat sich der hochpräzisen Vervielfältigung von Mikrostrukturen im Bereich der Halbleiterfertigung verschrieben. Als börsennotiertes Unternehmen mit über 70 Jahren internationaler Industrieerfahrung mit äußerst anspruchsvollen Kunden, einem ausgeprägten Forscherdrang und einem hohen Qualitätsanspruch treibt das Unternehmen die Entwicklung von hochtechnologischen Produkten und Prozessen voran. Daher ist es für SÜSS MicroTec von strategischer Bedeutung, über einen Vorstand mit entsprechend qualifizierten Kandidaten zu verfügen.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand hierzu gebeten, systematisch auch innerhalb der Unternehmensgruppe potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten in Führungspositionen zu identifizieren und zu entwickeln, die sich aus Sicht des Vorstands basierend auf den
Erfahrungen der regelmäßigen Zusammenarbeit innerhalb der Unternehmensgruppe bewährt haben und als Kandidatin beziehungsweise Kandidat für Vorstandsaufgaben in Frage kommen könnten. Dies erfolgt auch mit dem Ziel, den Aufsichtsrat mit solchen Führungspersönlichkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe noch vertrauter zu machen.
Aus Sicht von SÜSS MicroTec ist das maßgebliche Kriterium für die Übernahme einer Vorstandsposition im Unternehmen die Qualifikation der Kandidatin beziehungsweise des Kandidaten, einschließlich der bisherigen beruflichen Leistungen und Führungserfahrungen in international agierenden, Gesellschaften verbunden mit hoher Integrität und entsprechender fachlicher Qualifikation. Auf Diversität im Hinblick auf Nationalität, Geschlecht und Branchenherkunft wird auch geachtet, sofern dies bei den gegebenen Voraussetzungen eines kleinen Vorstandsgremiums sinnvoll umsetzbar ist.
Die potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten sollen insgesamt unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Kompetenz- und Persönlichkeitsprofile aufweisen. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat das nachfolgend beschriebene Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands erarbeitet und veröffentlicht. Abhängig von der aktuellen Unternehmenssituation kann es zudem sinnvoll sein, die Gewichte der einzelnen Kriterien neu zu bewerten. Die Altersgrenze für Vorstandskandidatinnen und -kandidaten ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegt und liegt zum Zeitpunkt der Berufung bei 65 Jahren.
Der Aufsichtsrat von SÜSS MicroTec besteht derzeit satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder läuft bislang in der Regel bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Bestellung erfolgt, nicht mitgerechnet wird.
Die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 70 Jahren. Das Aufsichtsratsmandat endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die auf den 70. Geburtstag des Aufsichtsratsmitglieds folgt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung vom 2. März 2022 eine Regelzugehörigkeitsdauer von maximal 12 Jahren für die Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Das unabhängige und verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrats wird nach Ansicht von SÜSS MicroTec nicht durch die Begrenzung der Verweildauer im Aufsichtsrat gefördert. Im Gegenteil, durch die komplexe Produkt- und Unternehmensstruktur ist eine gewisse Verweildauer im Aufsichtsrat eher positiv zu sehen, da im Zeitverlauf wertvolle, unternehmensspezifische Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt werden, die zum Wohl des Unternehmens eingesetzt werden können.
Bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat das Kompetenzprofil und seine Ziele zu berücksichtigen. Dabei wird grundsätzlich auf Diversität im Sinne des Diversitätskonzeptes und auf Grundlage der gesetzlich vorgegebenen Geschlechterquote geachtet, aber auch zum Beispiel auf Alter und Herkunft, sowie auf Unabhängigkeit. Eine Altersgrenze wurde in Übereinstimmung mit dem DCGK, Ziffer C.2 in der Geschäftsordnung festgelegt. Der Stand der Umsetzung bei Kompetenzprofil sowie Diversität und die Dauer der Zugehörigkeit werden in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB wiedergegeben.
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen aufweisen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Beratungs- und Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand der SÜSS MicroTec SE erforderlich sind. Der Aufsichtsrat definiert mit seinem Kompetenzprofil konkrete Voraussetzungen für eine qualifizierte Beratung und Kontrolle und stellt Anforderungen sowohl an die Persönlichkeiten jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds als auch an die Fachkompetenz des Gremiums insgesamt.
Der Anspruch des Aufsichtsrats der SÜSS MicroTec SE ist es, nicht nur die Aufgabe der Überwachung im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zu erfüllen, sondern auch durch die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen seiner Mitglieder eine qualifizierte Beratung und Aufsicht des Vorstands der SÜSS MicroTec SE sicherzustellen. Um dieses Ziel erreichen zu können, hat der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE bereits vor einigen Jahren konkrete Ziele für seine Zusammensetzung definiert und ein umfassendes Kompetenzprofil erarbeitet, das regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und angepasst wird. Die letzte Überprüfung fand Ende 2021 statt.
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE erwartet, dass jedes Aufsichtsratsmitglied die folgenden allgemeinen persönlichen Voraussetzungen grundsätzlich und in hohen Maßen erfüllt:
Die zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder und deren Unabhängigkeit im Sinne des DCGK, Abschnitt C.I, Grundsatz 12, und Abschnitt C.II werden als "conditio sine qua non" sichergestellt.
Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit über die folgenden industrie- und unternehmensspezifischen sowie fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Jedes Mitglied soll seine jeweiligen fachlichen Kernkompetenzen in der erforderlichen Weise in das Gesamtgremium einbringen, muss aber nicht selbst über die Gesamtheit des nachfolgend genannten Expertenwissens verfügen. Für jedes Kriterium wird die im Zielprofil angestrebte Mindestanzahl der Kompetenzträger festgelegt. Die Gesamtheit der Kompetenzen soll durch Diversität und Teamfähigkeit mehr als die Summe aller individuellen, fachlichen Kompetenzen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ergeben.
Erfahrung im Senior Level eines Technologieunternehmens im mittelständischen und internationalen Umfeld, bevorzugt beispielsweise C-Level eines börsennotierten Unternehmens
Stand der Umsetzung zum 31. Dezember 2021: Seit Mai 2020 ist der Aufsichtsratsvorsitz mit Herrn Dr. David Dean besetzt, der über langjährige und internationale Erfahrung sowie Markt- und Technologiekenntnisse verfügt. Herr Dr. Dean ist langjähriges Mitglied des Prüfungsausschusses eines international agierenden börsennotierten Unternehmens und leitet den Risiko und Compliance Ausschusses desselben Unternehmens. Zudem ist mit Herrn Jan Smits ein weiterer internationaler Experte mit einschlägiger Erfahrung in der Halbleiter-Equipment-Branche vertreten. Seit 2017 ist mit Frau Dr. Myriam Jahn eine Digitalisierungsexpertin im Aufsichtsrat vertreten (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende). Seit November 2020 verstärkt mit Herrn Dr. Bernd Schulte ein weiterer internal erfahrener Technologie- und Branchenexperte und ehemals Vorstand eines börsennotierten Technologieunternehmens den Aufsichtsrat. Die Position des Financial Expert war vom 06. Juni 2019 bis 01. März 2022 mit Herrn Dr. Dietmar Meister besetzt, der als generalistischer Kaufmann über fundiertes und umfassendes Fachwissen im Finanzbereich verfügt. Für die Nachfolge von Herrn Dr. Meister in der Funktion des Financial Experts und für den Prüfungsausschussvorsitz verstärkt Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp den Aufsichtsrat seit dem 10. März 2022 (gerichtlich bestellt bis zur Hauptversammlung am 31. Mai 2022). Für die Nachfolge von Herrn Dr. Meister in der Funktion des Financial Experts und für den Prüfungsausschussvorsitz verstärkt Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp den Aufsichtsrat seit dem 4. März 2022 (gerichtlich bestellt bis zur Hauptversammlung am 31. Mai 2022).
Der Aufsichtsrat bewertet die Besetzung des Aufsichtsrats bezüglich der gesetzten Ziele und der aktuellen Unternehmenssituation als angemessen.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 20 der Satzung der SÜSS MicroTec SE geregelt. Die Hauptversammlung hat die Neuregelung der Vergütung mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 sowie das zugrundeliegende Vergütungssystem am 16. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 97,67 Prozent der Stimmen bestätigt.
Am 4. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE ein neues Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, das die Hauptversammlung, der das System erstmals zur Billigung vorgelegt wurde, am 16. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 59,99 Prozent der Stimmen gebilligt hat.
Eine Übersicht über die Vergütungssysteme der Organmitglieder ist unter folgendem Link unter der Rubrik "Vergütung der Organmitglieder" zu finden:
Hier sind der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes öffentlich zugänglich gemacht.
Der Vergütungsbericht ist zudem als Teil des Lageberichts im Geschäftsbericht 2021 der Gesellschaft enthalten.
Personen, die bei der SÜSS MicroTec SE Führungsaufgaben wahrnehmen, insbesondere die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sind nach Artikel 19 MAR gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der SÜSS MicroTec SE oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, offenzulegen, soweit der Wert der von der Person mit Führungsaufgaben innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 20.000 € erreicht.
Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind zudem auf der Webseite des Unternehmens frei einsehbar unter:
https://www.suss.com/de/investor-relations/directors-dealings
Durch das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" (§ 76 Abs. 4 und§ 111 Abs. 5 des AktG), aktualisiert durch das so genannte Zweite Führungspositionen-Gesetz vom 7. August 2021, sind börsennotierte Gesellschaften wie die SÜSS MicroTec SE unter anderem verpflichtet worden, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen. Darüber hinaus ist dabei festzulegen, bis wann die jeweilige Zielgröße erreicht werden soll. Der DCGK spiegelt diese Regelungen in Grundsatz 9 Satz 2 DCGK 2020 für den Vorstand und in der Empfehlung C.1 Satz 2 DCGK 2020 für den Aufsichtsrat wider.
SÜSS MicroTec strebt an, die Diversität im Unternehmen, und damit sowohl den Frauenanteil als auch die Internationalität der Mitarbeitenden und Führungskräfte zu steigern. Dabei sind Vorstand und Aufsichtsrat in erster Linie der fachlichen und sozialen Qualifikation aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. Vor dem Hintergrund eines weiterhin vergleichsweise geringen Frauenanteils in technischen Studiengängen ist die Verfügbarkeit qualifizierter Bewerberinnen eingeschränkt.
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE hatte erstmalig am 30. Juni 2017 Zielgrößen für den Frauenanteil zur Erreichung bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. In seiner Sitzung am 02. März.2022 hat der Aufsichtsrat neue Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Bis zum 30. Juni 2027 strebt der Aufsichtsrat einen Frauenanteil im Aufsichtsrat von zwei Personen (40 %) sowie im Vorstand einen Frauenanteil von einer Person (33,33 %) an:
| Ebene | Neue Zielgröße des Frauenanteils zum 30. Juni 2027 |
Alte Zielgröße des Frauenanteils zum 30. Juni 2022 |
Frauenanteil zum 31.12.2021 |
Festgelegt durch |
|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 40 % | 25 % | 20 % | Aufsichtsrat |
| Vorstand | 33,33 % | 0 % | 0 % | Aufsichtsrat |
Der Vorstand der SÜSS MicroTec SE möchte Frauen im Unternehmen gezielt fördern und hat im Februar 2022 eine Frauenquote von 36% für die erste und zweite Führungsebene in der SÜSS MicroTec SE festgelegt.
| Führungsebene | Neue Zielgröße zum 30. Juni 20271) |
Bisherige Zielgröße zum 30. Juni 20222) |
Frauenanteil zum 31.12.20212) |
Festgelegt durch |
|---|---|---|---|---|
| 1. Führungsebene |
36% | 30% | 28% | Vorstand |
| 2. Führungsebene |
36% | 20% | 23% | Vorstand |
1) bezogen auf die Organisationsstruktur der SÜSS MicroTec SE
2) bezogen auf die Organisationsstruktur in Deutschland
In der ersten Führungsebene wurde das Ziel zum 31.12.2021 leicht verfehlt, die Zielquote für die zweite Führungsebene wurde per 31.12.2021 erreicht.
Diversität ist grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Durch eine ausreichende Kompetenzvielfalt der Führungskräfte sollen ein breites Erfahrungsspektrum und unterschiedliche Sichtweisen zum Nutzen des Unternehmens eingebracht werden.
Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit über industrie- und unternehmensspezifischen sowie fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Jedes Mitglied soll seine jeweiligen fachlichen Kernkompetenzen in der erforderlichen Weise in das Gesamtgremium einbringen. Die Gesamtheit der Kompetenzen soll durch Diversität und
Teamfähigkeit mehr als die Summe aller individuellen, fachlichen Kompetenzen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ergeben.
Das Diversitätskonzept zur Besetzung des Aufsichtsrats verlangt auf der einen Seite ein ausgeprägtes technologisches Urteilsvermögen sowie einschlägige Marktkenntnisse im internationalen Maßstab, um Trends und Entwicklungen in unseren sehr dynamischen Märkten vorausschauend und zuverlässig beurteilen zu können. Auf der anderen Seite sind neben einem tiefen technologischen Verständnis insbesondere auch Kenntnisse und Erfahrungen mit Strategieentwicklung, -umsetzung und sich daraus ergebenden Transformationsprozessen in sich schnell verändernden Märkten, in der Rechnungslegung sowie im Personalwesen und beim Thema Nachhaltigkeit von Bedeutung.
Zusätzlich zu diesen genannten wichtigen Kompetenzen erwartet das Unternehmen von Aufsichtsratsmitgliedern und -kandidaten eine breite Erfahrung in anderen Bereichen, die möglichst ergänzend zu einer optimalen Besetzung des Aufsichtsrats beitragen. Folglich ist es das Ziel des Aufsichtsrats, neben einem Financial Expert erfahrene Persönlichkeiten zu gewinnen, die diese Bereiche abdecken.
Wie vom DCGK 2020 vorgesehen, hat sich SÜSS MicroTec mit Vielfalt (Diversität) in der Unternehmensführung befasst. Vorstandsmitglieder sollten neben der fachlichen Qualifikation einschlägige Erfahrungen in der Führung von international agierenden, börsennotierten Gesellschaften vorweisen. Die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Persönlichkeit der potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten und ihre bisherigen Leistungen stellen für das Unternehmen die grundsätzlichen Eignungskriterien dar. Dies vorausgeschickt hat der Aufsichtsrat ein Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB beschlossen, jedoch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Vorstand von SÜSS MicroTec zum Zeitpunkt des Beschlusses aus drei Personen bestand und damit die Möglichkeiten, eine vieldimensionale Diversität zu erreichen, schon strukturell beschränkt sind.
Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand weisen unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Kompetenz- und Persönlichkeitsprofile auf. Abhängig von der aktuellen Unternehmenssituation kann es sinnvoll sein, die einzelnen Kriterien zu überprüfen und oder neu zu gewichten.
Vorstandsmitglieder sollten insbesondere
Ziel des Diversitätskonzepts für den Vorstand ist es, die Vielfalt für den unternehmerischen Erfolg von SÜSS MicroTec bewusst zu nutzen; denn Vielfalt hinsichtlich unterschiedlicher Perspektiven, Qualifikationen und Erfahrungen ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Diversität fördert zudem das Verständnis im Unternehmen für die vielfältigen Erwartungen internationaler Kunden.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der SÜSS MicroTec SE üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Jede Aktie der SÜSS MicroTec SE gewährt eine Stimme. Sämtliche für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen sind entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht.
Die ordentliche Hauptversammlung am 16. Juni 2021 wurde aufgrund der besonderen Umstände der COVID-19- Pandemie als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, zuletzt geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, durchgeführt.
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den anstehenden Tagesordnungspunkten und die Erläuterung der Teilnahmebedingungen werden in der Regel fünf bis sechs Wochen vor dem Hauptversammlungstermin fristgerecht bekannt gemacht. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auf der Webseite der Gesellschaft zum Download zur Verfügung:
SÜSS MicroTec erstellt den Konzernabschluss sowie die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union für börsennotierte Gesellschaften anzuwenden sind. Der Einzelabschluss der SÜSS MicroTec SE wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.
Am 16. Juni 2021 bestellte die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der SÜSS MicroTec SE. Damit werden Jahresabschluss und Konzernabschluss von SÜSS MicroTec zum neunten Mal in Folge von einem Unternehmen der BDO-Gruppe geprüft. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2021 neben der Prüfungstätigkeit keinerlei Beratungsleistungen für SÜSS MicroTec erbracht. Als Nachweis seiner Unabhängigkeit hat der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Des Weiteren wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser den Aufsichtsrat über alle wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse informiert, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Leitender Prüfer für das Geschäftsjahr 2021 war der Wirtschaftsprüfer Herr Dimitrios Skiadas, der neben dem Wirtschaftsprüfer Herrn Andreas Dirks die Abschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung von SÜSS MicroTec zum zweiten Mal als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer betreute.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Zur Erkennung und Steuerung von Risiken sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ist ein Risikomanagementsystem seit Langem Bestandteil der Unternehmensführung bei SÜSS MicroTec. Dieses wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung jährlich durch den Wirtschaftsprüfer geprüft.
Die Organisation des Risikomanagements orientiert sich an der funktionellen und hierarchischen Struktur des Konzerns. Mit der Einführung des Risikomanagement-Systems wurde ein Risikomanagement-Beauftragter ernannt, der regelmäßig direkt an den Vorstand berichtet. Der Vorstand seinerseits informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.
Neben kurzfristigen (operativen) Risiken befasst sich das Risikomanagement bei SÜSS MicroTec auch mit langfristigen (strategischen) Entwicklungen, die sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken können. Unser Chancen- und Risikomanagement zielt darauf ab, den Unternehmenswert des SÜSS MicroTec-Konzerns nachhaltig zu sichern und zu steigern. Zu unserer unternehmerischen Zielsetzung gehören das frühzeitige und erfolgreiche Erkennen von Chancen sowie die Identifikation und angemessene Bewertung der damit verbundenen Risiken und die adäquate Reaktion darauf. Die vielfältigen Chancen für unseren Konzern resultieren aus der Technologieführerschaft in unseren Geschäftsfeldern, unserem breiten Spektrum an Produkten und Lösungen für die Halbleiter-Equipment-Industrie, den Kooperationen mit internationalen Kunden und Forschungsinstituten sowie unserer globalen Ausrichtung.
Die Analyse und Beurteilung der Chancen und Risiken des Konzerns ist Gegenstand fortlaufender Betrachtungen durch den Vorstand und das Management des Konzerns. Auf der Grundlage eines chancenorientierten, gleichzeitig aber risikobewussten Managements ist es jedoch nicht unser Ziel, alle potenziellen Risiken grundsätzlich zu vermeiden. Vielmehr streben wir stets ein Optimum aus Risikovermeidung, -reduzierung und kontrollierter Risikoakzeptanz an. Das Bewusstsein für Risiken sollte nicht die Fähigkeit beeinträchtigen, Chancen zu erkennen und zum Wohle des Unternehmens und seiner Aktionäre zu nutzen.
Einzelheiten zum Risikomanagement im SÜSS MicroTec-Konzern sind im Risikobericht, der Teil des Lageberichts ist, dargestellt. Hierin ist der gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten.
Garching, im März 2022
Dr. Götz M. Bendele Oliver Albrecht Dr. Thomas Rohe
Vorstandsvorsitzender (CEO) Finanzvorstand (CFO) Vorstand Operations (COO)
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