AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

home24 SE

Annual Report Mar 31, 2022

211_10-k_2022-03-31_d3cacbe7-9ca8-4920-8eab-66d72aeb017f.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Inhaltsverzeichnis

02 Bericht des Aufsichtrats der home24 SE
06 Jahresabschluss
09 Anhang für das Geschäftsjahr 2021
26 Entwicklung des Anlagevermögens
28 Beteiligungsspiegel
29 Zusammengefasster Lagebericht
(Corporate Governance)
53 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
54 Corporate Governance Bericht
65 Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
72 Glossar
74 Impressum

BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER HOME24 SE

Bericht des Aufsichtsrats der

home24 SE

Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE

Im Folgenden werden gemäß § 171 Abs. 2 AktG die Tätigkeiten des Aufsichtsrats der home24 SE während des Geschäftsjahres 2021 erläutert und über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses berichtet.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2021 bestand der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Lothar Lanz (Vorsitzender), Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender), Verena Mohaupt und Franco Danesi, deren Amtszeit jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2021 endete.

Von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2021 wiedergewählt wurden die Mitglieder Lothar Lanz (Vorsitzender) und Verena Mohaupt. Neu gewählt wurden das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Philipp Kreibohm (stellvertretender Vorsitzender) sowie Nicholas C. Denissen. Die Amtsperiode der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beschließt.

Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit den folgenden Daten an:

  • Lothar Lanz seit dem 22. Juli 2015,
  • Verena Mohaupt seit dem 13. Mai 2015
  • Dr. Philipp Kreibohm seit dem 17. Juni 2021 und
  • Nicholas C. Denissen seit dem 17. Juni 2021.

Die am 17. Juni 2021 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit den folgenden Daten an:

  • Magnus Agervald seit dem 13. Juni 2018 und
  • Franco Danesi seit dem 14. Mai 2018.

Arbeit des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der home24 SE obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat kontinuierlich mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand jederzeit und unmittelbar in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Die strategische Ausrichtung des Konzerns geschah in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum insgesamt vier reguläre Sitzungen (am 26. März, 7. Mai, 6. August und 8. November 2021) sowie eine konstituierende Sitzung am 17. Juni abgehalten, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben. Alle regulären Sitzungen fanden – bedingt durch die COVID-19-Pandemie – als Videokonferenzen statt. In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche. Daneben hat der Aufsichtsrat im Jahr 2021 außerhalb von Sitzungen zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren und in Telefonkonferenzen gefasst. Auch hierfür hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung, operativen Tätigkeit und Compliance des Unternehmens auseinandergesetzt.

Die regelmäßigen Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats der home24 SE hatten die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Finanzlage und Investitionen sowie die Entwicklung der Beschäftigung in der home24 SE, in den Tochtergesellschaften und an den Standorten zum Thema. Hierbei spielte insbesondere die strategische Ausrichtung auf ein profitables Wachstum des Konzerns sowie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen eine wesentliche Rolle.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kenntnis genommen von der Risikolage und dem Risikomanagementsystem des Konzerns, Plan- und Zielabweichungen sowie diesen entgegenwirkenden Maßnahmen. Zu Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der

Der Aufsichtsrat der home24 SE

Bericht des Aufsichtsrats

Arbeit des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat.

wesentliche Rolle.

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der home24 SE obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat kontinuierlich mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand jederzeit und unmittelbar in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Die strategische Ausrichtung des Konzerns geschah in enger Abstimmung zwischen Vorstand und

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum insgesamt vier reguläre Sitzungen (am 26. März, 7. Mai, 6. August und 8. November 2021) sowie eine konstituierende Sitzung am 17. Juni abgehalten, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben. Alle regulären Sitzungen fanden – bedingt durch die COVID-19-Pandemie – als Videokonferenzen statt. In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche. Daneben hat der Aufsichtsrat im Jahr 2021 außerhalb von Sitzungen zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren und in Telefonkonferenzen gefasst. Auch hierfür hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung, operativen Tätigkeit und Compliance des Unternehmens auseinandergesetzt.

Die regelmäßigen Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats der home24 SE hatten die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Finanzlage und Investitionen sowie die Entwicklung der Beschäftigung in der home24 SE, in den Tochtergesellschaften und an den Standorten zum Thema. Hierbei spielte insbesondere die strategische Ausrichtung auf ein profitables Wachstum des Konzerns sowie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen eine

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kenntnis genommen von der Risikolage und dem Risikomanagementsystem des Konzerns, Plan- und Zielabweichungen sowie diesen entgegenwirkenden Maßnahmen. Zu Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der

der home24 SE

Im Folgenden werden gemäß § 171 Abs. 2 AktG die Tätigkeiten des Aufsichtsrats der home24 SE während des Geschäftsjahres 2021 erläutert und über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses berichtet.

An unsere Aktionäre 38 Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2021 bestand der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Lothar Lanz (Vorsitzender), Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender), Verena Mohaupt und Franco Danesi, deren Amtszeit jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am

Von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2021 wiedergewählt wurden die Mitglieder Lothar Lanz (Vorsitzender) und Verena Mohaupt. Neu gewählt wurden das ehemalige Vorstandsmitglied

Dr. Philipp Kreibohm (stellvertretender Vorsitzender) sowie Nicholas C. Denissen. Die Amtsperiode der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beschließt.

Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit den folgenden Daten an:

Die am 17. Juni 2021 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit den

■ Dr. Philipp Kreibohm seit dem 17. Juni 2021 und ■ Nicholas C. Denissen seit dem 17. Juni 2021.

■ Magnus Agervald seit dem 13. Juni 2018 und ■ Franco Danesi seit dem 14. Mai 2018.

■ Lothar Lanz seit dem 22. Juli 2015, ■ Verena Mohaupt seit dem 13. Mai 2015

folgenden Daten an:

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

  1. Juni 2021 endete.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER HOME24 SE

Dr. Philipp Kreibohm (stellvertretender Vorsitzender)

Lothar Lanz (Vorsitzender)

Verena Mohaupt

Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen sowie nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.

Auch zwischen den regulären Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Fragen und Vorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Aufsichtsrat auch zwischen den regulären Sitzungen regelmäßige Telefonkonferenzen abgehalten, bei denen der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns, die kurzfristige Planung sowie die strategische Weiterentwicklung berichtet hat.

Der Vorstand hat die wesentlichen, für die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften bedeutenden Geschäftsvorgänge auf der Basis detaillierter Berichte eingehend

Nicholas C. Denissen

mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zustimmungspflichtige Geschäfte legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und hat diese dem Aufsichtsrat erläutert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats standen Herr Lanz, aber auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder, auch persönlich in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere dessen Vorsitzenden, Marc Appelhoff, und haben sich über Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagments und der Compliance des Unternehmens beraten.

Der Aufsichtsrat wurde insbesondere in die Vorbereitung des Erwerbs der Butlers-Gruppe einbezogen und jeweils regelmäßig und umfassend über den Stand der Vorbereitungsmaßnahmen auf dem Laufenden gehalten. Die in diesem Prozess zustimmungsbedürfigen Angelegenheiten wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand vorgelegt, jeweils ausführlich erläutert und vom Aufsichtsrat gebilligt.

Daneben lag ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats in der Aufstellung, Überprüfung und Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems. Das der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2021 vom Aufsichtsrat vorgelegte Vorstand svergütungssystem wurde mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt. Bei seiner konstituierenden Sitzung am 17. Juni 2021 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den seit 1. Januar 2020 nicht mehr bestehenden Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats wieder einzurichten. Der Vergütungsausschuss hat gemeinsam mit einem unabhängigen externen Vergütungsexperten Möglichkeiten zur Anpassung des Vorstandsvergütungssystems erörtert. In diesem Zuge hat der externe Vergütungsexperte auch die Angemessenheit der Vorstandsvergütungshöhe überprüft und bestätigt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2021 zunächst die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Ausschüsse (Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet. Mit Wirkung zum 17. Juni 2021 wurde die Geschäftsordnung geändert und neben den bereits bestehenden Ausschüssen zusätzlich ein Vergütungsausschuss eingerichtet.

Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewisse Befugnisse an die Ausschüsse übertragen. Soweit ihnen nicht Aufgaben zur abschließenden Behandlung übertragen sind, bereiten die Ausschüsse die sie betreffenden Themen und Beschlüsse vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben nach Sitzungen der Ausschüsse dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen regelmäßig ausführlich über die Arbeit der Ausschüsse Bericht erstattet.

Die Ausschüsse waren im Geschäftsjahr 2021 bis zum 17. Juni 2021 wie folgt besetzt:

Verena Mohaupt
Franco Danesi

1 Vorsitz

Seit dem 17. Juni 2021 waren die Ausschüsse des Aufsichtsrats wie folgt besetzt:

Prüfungs -
ausschuss
Nominierungs
ausschuss
Vergütungs
ausschuss
Verena Mohaupt 1 Lothar Lanz 1 Verena Mohaupt 1
Lothar Lanz Verena Mohaupt Lothar Lanz
Nicholas C. Denissen Dr. Philipp
Kreibohm
Nicholas C.
Denissen

1 Vorsitz

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten (26. März, 7. Mai, 6. August und 8. November 2021), an denen jeweils alle seine Mitglieder teilgenommen haben. Der Abschlussprüfer wurde hierzu regelmäßig eingeladen und berichtete über die aktuelle Arbeit und relevante Prüfungsergebnisse. Wie die Sitzungen des Aufsichtsrats fanden auch die Sitzungen des Prüfungsausschusses aus den gleichen Gründen als Videokonferenzen statt.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2021 als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 gewählt.

Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 und der Konzernabschluss 2021 sowie der zusammengefasste Lage bericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die home24 SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 wurden in der virtuellen, per Videokonferenz stattfindenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 30. März 2022 geprüft und erörtert. In dieser Sitzung erläuterten der Vorstandsvorsitzende Marc Appelhoff sowie der Finanzvorstand Philipp Steinhäuser die Abschlüsse der home24 SE und des home24-Konzerns. Die für die Jahresabschlussprüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer Ingo Röders und Christian Patzelt nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und gingen hierbei auch auf den Umfang und die Schwerpunkte der Prüfung ein.

Sodann wurden die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers in der am 30. März 2022 stattfindenden virtuellen, per Videokonferenz stattfindenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums behandelt; die Prüfungsberichte lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. In dieser Sitzung berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Verena Mohaupt, zu der vorangegangenen Sitzung des Prüfungsausschusses. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Aufsichtsrat erörtert.

Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021; der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 wurde damit festgestellt.

Berlin, 30. März 2022

Für den Aufsichtsrat

Ihr

Daneben lag ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats in der Aufstellung, Überprüfung und Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems. Das der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2021 vom Aufsichtsrat vorgelegte Vorstand svergütungssystem wurde mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt. Bei seiner konstituierenden Sitzung am 17. Juni 2021 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den seit 1. Januar 2020 nicht mehr bestehenden Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats wieder einzurichten. Der Vergütungsausschuss hat gemeinsam mit einem unabhängigen externen Vergütungsexperten Möglichkeiten zur Anpassung des Vorstandsvergütungssystems erörtert. In diesem Zuge hat der externe Vergütungsexperte auch die Angemessenheit der Vorstandsvergütungshöhe überprüft und

An unsere Aktionäre 40 Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE

Seit dem 17. Juni 2021 waren die Ausschüsse des Aufsichts-

Nominierungsausschuss

Verena Mohaupt 1 Lothar Lanz 1 Verena Mohaupt 1 Lothar Lanz Verena Mohaupt Lothar Lanz

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten (26. März, 7. Mai, 6. August und 8. November 2021), an denen jeweils alle seine Mitglieder teilgenommen haben. Der Abschlussprüfer wurde hierzu regelmäßig eingeladen und berichtete über die aktuelle Arbeit und relevante Prüfungsergebnisse. Wie die Sitzungen des Aufsichtsrats fanden auch die Sitzungen des Prüfungsausschusses aus den gleichen Gründen als Videokon-

Prüfung des Jahresabschlusses und

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2021 als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr

Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 und der Konzernabschluss 2021 sowie der zusammengefasste Lage bericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten

des Konzernabschlusses

Bestätigungsvermerk versehen.

Dr. Philipp Kreibohm

Vergütungsausschuss

Nicholas C. Denissen

rats wie folgt besetzt:

Nicholas C. Denissen

ferenzen statt.

2021 gewählt.

Prüfungs ausschuss

1 Vorsitz

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2021 zunächst die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Ausschüsse (Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet. Mit Wirkung zum 17. Juni 2021 wurde die Geschäftsordnung geändert und neben den bereits bestehenden Ausschüssen zusätzlich ein Vergütungsausschuss eingerichtet.

Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewisse Befugnisse an die Ausschüsse übertragen. Soweit ihnen nicht Aufgaben zur abschließenden Behandlung übertragen sind, bereiten die Ausschüsse die sie betreffenden Themen und Beschlüsse vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben nach Sitzungen der Ausschüsse dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen regelmäßig ausführlich über die Arbeit der Ausschüsse

Die Ausschüsse waren im Geschäftsjahr 2021 bis zum

Prüfungsausschuss Nominierungs ausschuss

Verena Mohaupt 1 Lothar Lanz 1 Lothar Lanz Verena Mohaupt Franco Danesi Franco Danesi

bestätigt.

Bericht erstattet.

1 Vorsitz

  1. Juni 2021 wie folgt besetzt:

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

LOTHAR LANZ Vorsitzender des Aufsichtsrats

Jahresabschluss

(aufgestellt nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften – HGB)

Bilanz

Aktiva

Jahresabschluss

In TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.258 16.851
14.258 16.851
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 549 606
549 606
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.310 39.730
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 59.382 77.576
3. Sonstige Ausleihungen 9.238 8.909
77.930 126.215
92.737 143.672
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 37.526 26.493
2. Geleistete Anzahlungen 3.010 1.019
40.536 27.512
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.629 12.385
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 21.027 17.240
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.438 2.615
37.094 32.240
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 86.377 98.294
164.007 158.046
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.084 994
257.828 302.712

Passiva

A. Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
29.282
29.050
abzüglich Nennbetrag eigener Anteile
– 3
– 3
Bedingtes Kapital TEUR 12.973 (2020: TEUR 13.205)
29.279
29.047
II.
Kapitalrücklage
79.214
132.007
III. Andere Gewinnrücklagen
51.666
51.666
160.159
212.720
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
18.541
17.462
C. Verbindlichkeiten
1.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
14.681
21.925
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
25.883
21.070
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
33.216
22.952
4.
Sonstige Verbindlichkeiten
5.346
6.365
davon aus Steuern TEUR 4.281 (2020: TEUR 4.582)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 0 (2020: TEUR 1)
79.126
72.312
3
218
D. Rechnungsabgrenzungsposten
In TEUR 31. Dezember 2021 31. Dezember 2020
257.828 302.712

Gewinn- und Verlustrechnung

In TEUR 2021 2020
1. Umsatzerlöse 515.661 397.799
2. Sonstige betriebliche Erträge 4.956 63.594
davon Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 3.126 (2020: TEUR 1.050)
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 463 0
4. Materialaufwand
a)
Aufwendungen für bezogene Waren
–282.132 – 204.389
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen – 83.546 – 68.765
5. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
–22.590 –20.663
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung –4.306 –3.659
davon Aufwendungen für Altersversorgung TEUR 59 (2020: TEUR 64)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
–3.741 – 3.558
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen –118.085 –95.114
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 2.155 (2020: TEUR 2.148)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.230 579
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 323 (2020: TEUR 436)
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen –36.150 –794
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 900 –1.289
davon an verbundene Unternehmen TEUR 41 (2020: TEUR 41)
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme – 23.647 –12.067
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag – 6 – 8
13.Jahresfehlbetrag/ Jahresüberschuss –52.793 51.666
14. Entnahmen aus den Kapitalrücklagen 52.793 0
15. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 –51.666
16.Bilanzgewinn 0 0

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

Anhang für das

Geschäftsjahr 202

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Die Gesellschaft ist unter der Firma home24 SE mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, unter der Nummer HRB 196337 B, eingetragen.

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die home24 SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft. Die Aktien der home24 SE sind seit dem 15. Juni 2018 zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Sitz der home24 SE ist die Greifswalder Straße 212-213, 10405 Berlin, Deutschland.

Die Gesellschaft ist im Berichtsjahr eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 3 in Verbindung mit §264d Handelsgesetzbuch (HGB). Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ist demnach nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) in Verbindung mit Art. 61 EUVO 2157/2001 aufgestellt worden.

Bei der Gewinn und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach §275 Abs. 2 HGB angewendet.

Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, anhand ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die durchschnittliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens beträgt:

Nutzungsdauer in
Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 – 23
Hardware 3 – 8

Um die steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften zu vereinheitlichen, werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die die steuerlichen Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter erfüllen, mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

In den Finanzanlagen erfasste Anteile an anderen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die beizulegenden Werte leitet home24 im Regelfall aus dem durch Anwendung eines DCF-Verfahrens ermittelten Unternehmenswert der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft ab. Bei börsennotierten Anteilen orientiert sich die Bewertung zudem an der anteiligen Marktkapitalisierung unter Berücksichtigung der mit den Anteilen gegebenenfalls verbundenen besonderen Einflussmöglichkeiten. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt, unter Berechnung eines gewogenen Durchschnitts gemäß §240 Abs. 4 HGB. Soweit am Bilanzstichtag niedrigere Nettoveräußerungswerte vorliegen, werden diese berücksichtigt. Den Bestandsrisiken der Vorratshaltung, die sich aus geminderter Verwertbarkeit ergeben, ist durch Reichweitenabschläge ausreichend Rechnung getragen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Wertminderungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Versandhandelskunden werden auf der Basis von pauschalierten Einzelwertberichtigungen vorgenommen, die mithilfe von länderspezifischen Wertberichtigungssätzen auf Basis von Überfälligkeiten und weiteren wertbeeinflussenden Faktoren ermittelt werden.

Sonstige uneinbringliche Forderungen werden vollständig einzelwertberichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag bilanziert. Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden auch kurzfristige Einlagen ausgewiesen, die mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können.

Für Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, werden diese mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und entlastung nicht abgezinst. Der Steuersatz in Höhe von 30,18 % (2020: 30,18 %) umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Das Grundkapital wird zum rechnerischen Nennwert bilanziert und ist voll eingezahlt.

Die erworbenen eigenen Anteile werden mit ihrem Nennbetrag offen von dem Posten Gezeichnetes Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Kaufpreis der eigenen Anteile wird mit dem Posten Kapitalrücklage verrechnet.

Anteilsbasierte Vergütungen an Mitarbeiter mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden erfolgsneutral behandelt. Die Gewährung der Optionen hat lediglich Auwirkungen auf der Gesellschafterebene und führt auf dieser bei Ausübung des Bezugsrechts zu einer sogenannten Verwässerung der bisher vorhandenen Aktien.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Die Gesellschaft räumt ihren Kunden regelmäßig das Recht ein, erworbene Produkte zurückzugeben. Die Gewinnrealisierung wird durch eine angemessene Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Retouren angepasst. Die Rückstellungsbildung erfolgt nach der Bruttomethode. Hiernach werden der Umsatz als auch der Materialaufwand sowie erwartete Logistikkosten der zu erwartenden Retouren ergebniswirksam berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Für Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Forderungen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag, bei Restlaufzeiten von über einem Jahr unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips, bewertet. Bei Laufzeiten von bis zu einem Jahr finden gemäß §256a HGB das Realisations- und das Anschaffungskostenprinzip bei der Bewertung keine Anwendung.

Der Umrechnungskurs von einer Fremdwährung in EUR für Jahresabschlussposten, denen Fremdwährungsbeträge zugrunde liegen, beträgt zum 31. Dezember 2021:

1,13260
1,03310
8,83330
4,59690
7,19470

Die Gesellschaft wirkt Fremdwährungsrisiken strategisch entgegen. Hierzu werden Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Einkäufen in USD durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Für Bilanzielle Zwecke erfolgt keine Bildung von Bewertungseinheiten.

3. Angaben zur Bilanz

3.1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage zum Anhang (Entwicklung des Anlagevermögens) dargestellt.

Die sonstigen Ausleihungen enthalten Kautionen bzw. Bankguthaben, die als Sicherheit an Vermieter von Lägern, Showrooms, Outlets und Bürogebäuden verpfändet sind und dem Zugriff der Gesellschaft für Zeiträume von mehr als einem Jahr entzogen sind.

Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft zum Bilanzstichtag sind in der Anlage zum Anhang (Beteiligungsspiegel) aufgeführt.

3.2. Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um TEUR 3.787 auf TEUR 21.027 gestiegen und enthalten in Höhe von TEUR 14.309 (2020: TEUR 11.457) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 6.718 (2020: TEUR 5.783) sonstige Forderungen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Zum Stichtag war ein Forderungsbestand im Nominalwert von TEUR 450 verkauft, der als Forderung gegen den Factor unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen ist.

3.3. Latente Steuern

Passive latente Steuern, die im Wesentlichen aus der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände sowie der unterschiedlichen Bewertung im Bereich der kurzfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten resultieren, wurden mit aktiven latenten Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze der Finanzanlagen, eines Geschäftswertes sowie der unterschiedlichen Bewertung im Bereich der Forderungen und Rückstellungen verrechnet.

Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des §274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

3.4. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

Gezeichnetes
Kapital
Eigene
Anteile
Kapital
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Bilanz
gewinn
Eigenkapital
gesamt
26.409 –27 88.244 0 0 114.626
2.641 0 43.787 0 0 46.428
0 24 – 24 0 0 0
0 0 0 51.666 –51.666 0
0 0 0 0 51.666 51.666
29.050 –3 132.007 51.666 0 212.720
In TEUR Gezeichnetes
Kapital
Eigene
Anteile
Kapital
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Bilanz
gewinn
Eigenkapital
gesamt
Stand 1. Januar 2021 29.050 –3 132.007 51.666 0 212.720
Ausgabe von Anteilen im Rahmen von
Aktienoptionsprogrammen
232 0 0 0 0 232
Entnahme aus Rücklagen 0 0 –52.793 0 52.793 0
Jahresfehlbetrag 0 0 0 0 – 52.793 –52.793
Stand 31. Dezember 2021 29.282 –3 79.214 51.666 0 160.159

Das Eigenkapital vermindert sich insgesamt um TEUR 52.561 auf TEUR 160.159.

Im Rahmen der Bilanzaufstellung zum 31. Dezember 2021 wurde ein Betrag von TEUR 52.793 aus der Kapitalrücklage aufgelöst und mit dem Jahresfehlbetrag der home24 SE verrechnet.

Zum 1. Januar 2021 belief sich das gezeichnete Kapital auf EUR 29.050.104 und war voll eingezahlt. Das eingetragene Grundkapital war in 29.050.104 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1 je Aktie eingeteilt.

Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 29.281.813 und ist eingeteilt in 29.281.813 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1 je Aktie. Die im Handelsregister eingetragene Grundkapitalziffer von EUR 29.050.104 berücksichtigt noch nicht die im Jahr 2021 unter dem Bedingten Kapital 2019 ausgegebenen 231.709 Bezugsaktien zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen eines anteilsbasierten Vergütungsprogramms der Gesellschaft ausgegeben worden waren. Der Vorstand hat die Ausgabe dieser Bezugsaktien zum Handelsregister angemeldet. Die Eintragung steht zum Bilanzstichtag jedoch noch aus.

Zum 31. Januar 2021 wurden unverändert 2.735 eigene Anteile gehalten. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beläuft sich auf EUR 2.735 was 0,009 % des Grundkapitals entspricht.

Das genehmigte und bedingte Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:

Anzahl der
Stückaktien
Betrag (in EUR)
Genehmigtes Kapital 2015/II 70.864 70.864
Genehmigtes Kapital 2015/III 113.328 113.328
Genehmigtes Kapital 2020 10.379.483 10.379.483
Bedingtes Kapital 2019 2.198.110 2.198.110
Bedingtes Kapital 2020 10.774.773 10.774.773

Die Gesellschaft nutzt anteilsbasierte Vergütungsinstrumente, die dem Vorstand und ausgewählten Mitarbeitern in Schlüsselpositionen gewährt werden.

Die aus den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen gewährten Optionszusagen stellen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:

Ausstehende
Optionen
Gewichteter
durchschnittlicher
Ausübungspreis
(in EUR)
Gewichtete
durchschnittliche
Restlaufzeit
(in Jahren)
3.334.087 9,66 5,7
21.769 36,86 keine
Laufzeitbegrenzung
70.735 36,86 keine
Laufzeitbegrenzung

3.5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 11.763 (2020: TEUR 9.934), Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen TEUR 1.615 (2020: TEUR 1.282), Rückstellungen für erwartete Retouren, Kulanzleistungen und Umtäusche TEUR 1.564 (2020: TEUR 1.671) sowie Rückstellungen für Personalaufwendungen TEUR 1.497 (2020: TEUR 2.251).

3.6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 8.255 (2020: TEUR 8.265) Darlehensverbindlichkeiten, in Höhe von TEUR 394 (2020: TEUR 1.744) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 24.566 (2020: TEUR 12.943) sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen und haben folgende Restlaufzeiten:

31.12.2021
In TEUR Summe bis 1 Jahr durch Pfandrechte
o.ä. gesichert
Art, Form der
Sicherheit
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 14.681 14.681 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
25.883 25.883 2.121 Sicherungsüber
eignung
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
33.216 33.216 0
Sonstige Verbindlichkeiten 5.346 5.346 0
Gesamt 79.126 79.126 2.121
31.12.2020
In TEUR Summe bis 1 Jahr durch Pfandrechte
o.ä. gesichert
Art, Form der
Sicherheit
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 21.925 21.925 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
21.070 21.070 2.992 Sicherungsüber
eignung
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
22.952 22.952 0
Sonstige Verbindlichkeiten 6.365 6.365 0
Gesamt 72.312 72.312 2.992

4. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, die Tochtergesellschaft home24 eLogistics GmbH & Co. KG in der Weise finanziell auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Hierzu wurden im Rahmen von Mietund Speditionsverträgen branchenübliche Patronatserklärungen abgegeben. Risiken der Inanspruchnahme könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Tochtergesellschaft ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht nachkommt, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.

Zum 31. Dezember 2021 waren fünf Kundenbeschwerden in Bezug auf die Verletzung von Datenschutzvorgaben vor der Berliner Beauftragten für Datenschutz anhängig (zwei aus dem Jahr 2018, zwei aus dem Jahr 2020 und eine aus dem Jahr 2021). Ein seit 2018 anhängiges Beschwerdeverfahren wurde 2020 mit dem Erlass eines Bußgeldbescheids über ein Bußgeld in Höhe von TEUR 6 abgeschlossen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Berliner Datenschutzbehörde die übrigen, noch anhängigen Verfahren zum Anlass nimmt, ein weiteres Bußgeld gegen die Gesellschaft zu verhängen. Dabei muss aufgrund des derzeit von den Datenschutzbehörden zugrunde gelegten Berechnungsmodells davon ausgegangen werden, dass das Bußgeld im Bereich eines hohen sechsstelligen Betrags liegen könnte; es ist noch nicht abzusehen, wie Gerichte die Bußgeldpraxis und -bemessung durch die Behörden insgesamt beurteilen werden. Zwar gibt es zwischenzeitlich vereinzelt Gerichtsentscheidungen, die Bußgelder korrigiert haben, diese sind jedoch noch nicht ausreichend aussagekräftig und es ist daher nicht klar, ob sie zu einer Änderung der Bußgeldpraxis führen werden.

Weitere Haftungsverhältnisse bestanden im Berichtsjahr nicht.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 105.439 (2020: TEUR 134.745) stellen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wie folgt dar:

In TEUR Summe bis 1 Jahr zwischen 1 – 5 Jahre größer 5 Jahre
Mietverhältnisse 75.175 9.833 41.047 24.295
Bestellungen für Waren 20.033 20.033 0 0
Marketingleistungen 6.935 6.919 16 0
Software, Lizenzen, Equipment, Kommunikation 2.888 2.296 592 0
Sonstiges 408 123 285 0
105.439 39.204 41.940 24.295

6. Ausserbilanzielle Geschäfte

6.1. Operating-Leasing

Das Investitionsrisiko wird minimiert, indem Investitionsgüter vorübergehend genutzt werden und das Eigentum
Zweck und das damit verbundene Risiko beim Leasinggeber bleiben.
Investitionsgüter Läger, Showrooms, Outlets, Bürogebäude.
Risiken Vertragsbindung über Vertragslaufzeit.
Vorteile Auf den Bedarf begrenzte Laufzeit und gleichmäßiger Zahlungsstrom.

6.2. Finanzinstrumente

Zweck Die Gesellschaft wirkt Fremdwährungsrisiken strategisch entgegen. Hierzu werden Fremdwährungsrisiken aus
zukünftigen Einkäufen in USD abgesichert.
Risiken Negative Marktwerte möglich.
Vorteile Absicherung gegen Kursschwankungen und höhere Planungssicherheit.

7. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

7.1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 2021 2020
Umsatzerlöse
aus dem Verkauf von Möbeln und damit verbundenen Dienstleistungen
für den deutschen Markt 356.608 263.212
im europäischen Ausland (Frankreich, Belgien, Niederlande, Österreich, Schweiz und Italien) 151.271 129.748
aus der Weiterbelastung an Tochtergesellschaften 2.810 1.981
aus Mieterträgen, Lagerdienstleistungen und sonstigem 4.972 2.858
515.661 397.799

7.2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.832 (2020: TEUR 680). Die periodenfremden Erträge des Geschäftsjahres 2021 resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus im Vorjahr vorgenommenen Wertaufholungen bei finanziellen Investments in ein Tochterunternehmen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen TEUR 60.615 sowie Zuschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen TEUR 725), über das die home24 SE mittelbar an der Tochtergesellschaft Mobly S.A. beteiligt ist. Die Zuschreibungen waren durch die hohe Bewertung der Mobly S.A. durch den Kapitalmarkt im Umfeld des Börsengangs der Tochtergesellschaft veranlasst, aus der auf einen Entfall der zuvor ermittelten Wertminderung des Investments zu schließen war.

7.3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (2020: TEUR 2).

7.4. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen im Geschäftsjahr 2021 mit TEUR 30.497 Anteile und mit TEUR 5.653 ausgereichte Darlehen an die Tochtergesellschaft Jade 1216. GmbH. Ursächlich für die Abschreibung war eine voraussichtlich dauernde Wertminderung des über die Jade 1216. GmbH gehaltenen Investments in das brasilianische Tochterunternehmen Mobly S.A.

Aufgrund der hohen Bewertung der Mobly S.A. durch den Kapitalmarkt im Umfeld des Börsengangs der Tochtergesellschaft hatte die home24 SE im Vorjahr Zuschreibungen auf die Beteiligung und die ausgereichten Darlehen an Jade 1216. GmbH bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen (siehe Erläuterungen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen). Zum 31. Dezember 2021 hat home24 erneut einen unter den Anschaffungskosten liegenden beizulegenden Wert des Investments in Mobly S.A. ermittelt und abermals eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Im Vorjahr wurden aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 794 vorgenommen.

7.5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 3 (2020: TEUR 7).

8. Sonstige Angaben

8.1. Aufgliederung der Arbeitnehmerzahl nach Geschlecht

Im Geschäftsjahr 2021 war die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl wie folgt gegliedert:

2021 2020
Männlich 226 204
Weiblich 246 209
472 413

8.2. Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand und Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2021 durch folgende Mitglieder repräsentiert:

Vorstand Marc Appelhoff, Berlin Diplom-Kaufmann

Brigitte Wittekind, Potsdam Diplom-Kauffrau

Philipp Steinhäuser, Berlin (seit 1. Januar 2021) Diplom-Kaufmann

Johannes Schaback, Berlin (bis 31. März 2021) Diplom-Ingenieur

Zwei Vorstandsmitglieder sowie ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen sind jeweils gesamtvertretungsbefugt und haben die Befugnis, Rechtsgeschäfte als Vertreter der Gesellschaft abzuschließen.

Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Vorstandstätigkeit hauptberuflich aus.

Aktuelle Mandate

Name des
Vorstandsmitglieds
Mandate gemäß §285 Nr. 10 HGB
Marc Appelhoff Mobly S.A. (Mitglied des "Board of Directors")
Babble Group AG (Mitglied des Aufsichtsrats; August bis September 2021)
Johannes Schaback
Brigitte Wittekind D-Level GmbH (Beirat)
Philipp Steinhäuser Mobly S.A. (Mitglied des "Board of Directors")

Aufsichtsrat

Lothar Lanz (Vorsitzender des Aufsichtsrats), München Mitglied in mehreren Aufsichtsräten

Verena Mohaupt (Vorsitzende des Prüfungsausschusses), München Partnerin bei Findos Investor GmbH

Nicholas C. Denissen, Seattle (Washington), USA (seit 17. Juni 2021) Selbstständiger Unternehmer und Berater

Dr. Philipp Kreibohm (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Berlin (seit 17. Juni 2021) Frühphaseninvestor in zahlreichen Internet- und Technologieunternehmen

Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Stockholm (bis 17. Juni 2021) Interim CEO bei Webhallen AB

Franco Danesi, London (bis 17. Juni 2021) Investment Director bei Kinnevik Capital Ltd. Co.

Aktuelle Mandate

Die folgende Übersicht zeigt sämtliche aktuellen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, welche von Mitgliedern des Aufsichtsrats der home24 SE in Deutschland und im Ausland zusätzlich wahrgenommen werden.

Name des
Aufsichtsratsmitglieds
Mandate gemäß §285 Nr. 10 HGB
Lothar Lanz BAUWERT Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats)
Dermapharm Holding SE (Mitglied des Aufsichtsrats)
TAG Immobilien AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
SMG Swiss Marketplace Group AG (Verwaltungspräsident; seit November 2021)
Verena Mohaupt Pacifico Renewables Yield AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
Linus Digital Finance AG (Vorsitzende des Aufsichtsrats;)
Nicholas C. Denissen
(seit 17. Juni 2021)
s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG (Mitglied des Beirats, seit Juli 2021)
Dr. Philipp Kreibohm
(seit 17. Juni 2021)
MODIFI B.V. (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Name des
Aufsichtsratsmitglieds
Mandate gemäß §285 Nr. 10 HGB
Magnus Agervald
(bis 17. Juni 2021)
FH Gruppen AS (Mitglied des Verwaltungsrats, bis Februar 2021)
AGE Advisory AB (Mitglied des Verwaltungsrats)
Flaivy Nation AB (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Panprices AB (Mitglied des Verwaltungsrats)
Hjältevadshus AB – (Mitglied des Verwaltungsrats)
YPO Service AB – (Mitglied des Verwaltungsrats)
YTrade Group AB – (Mitglied des Verwaltungsrats)
Building Automation Nordic AB – (Mitglied des Verwaltungsrats)
Premium Snacks Group AB (stellvertretender Vorsitzende des Verwaltungsrats, seit Mai 2021)
Franco Danesi
(bis 17. Juni 2021)
Bayport Management Limited (Mitglied des Verwaltungsrats)
Monese Ltd. (Mitglied des Verwaltungsrats, bis März 2021)

Gesamtvergütung

Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer jährlichen Festvergütung, einer kurzfristigen, erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer jährlichen variablen Barvergütung, einer langfristigen Anreizvergütung über Optionen sowie weiteren Nebenleistungen.

Den Vorstandsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2021 Gesamtbezüge in Höhe von EUR 3,3 Mio. (2020: EUR 1,5 Mio.) gewährt worden.

2021 2020
0,8 0,7
0,1 0,6
2,4 0,2
3,3 1,5

Die vorstehende Tabelle weist nicht die tatsächlich ausbezahlten Vergütungen, sondern die unter Berücksichtigung der individuellen Zielerreichung gewährten Vergütungen aus. Der Wert der aktienbasierten Vergütung entspricht dem Zeitwert der Vergütungsinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Modifikation.

Aktienbasierte Vergütung

Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt 172.084 neu zugesagte Aktienvergütungsinstrumente an Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Der Zeitwert dieser Vergütungsistrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung betrug in Summe EUR 1,4 Mio.

Philipp Steinhäuser, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021, wurden im Vorjahr jeweils 72.200 Aktienvergütungsinstrumente für seine Vorstandstätigkeit für die Leistungszeiträume 2021 und 2022 zugesagt, wobei der Ausübungspreis der Vergütungsistrumente für den Leistungszeitraum 2022 noch variabel war. Der Zeitwert der bereits feststehenden Vergütungsinstumente für den Leistungszeitraum 2021 betrug zum Zeitpunkt der Gewährung EUR 0,6 Mio. Der Zeitwert der variablen Vergütungsinstrumente für den Leistungszeitraum 2022 betrug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses EUR 0,4 Mio.

Die aktienbasierte Vergütung des Vorjahres zeigt den Zeitwert der 123.208 Aktienvergütungsinstrumente, die Brigitte Wittekind (Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2020) in 2019 für ihre Vorstandstätigkeiten im Geschäftsjahr 2020 gewährt wurden.

Darüber hinaus betrug der Aufwand für an Vorstände gewährte Aktienvergütungsinstrumente im laufenden Geschäftsjahr EUR 2,0 Mio. (2020: EUR 1,0 Mio.).

Einjährige variable Vergütung

Die einjährige variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus, dessen maximale Höhe in den jeweiligen Vorstandsanstellungsverträgen geregelt ist. Bei allen Vorstandsmitgliedern betrug der maximal zu erreichende Bonus für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 50. Über die konkrete Höhe des jeweils verdienten Bonus für ein Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Erreichung der jeweils bestimmten Ziele im eigenen Ermessen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs entschieden. Die für den Jahresbonus maßgebliche Gewichtung der Ziele ist 80 % für die finanziellen Ziele und 20 % für die nicht finanziellen Ziele. Die finanziellen Ziele wurden untergliedert in die drei folgenden Kategorien: Umsatzwachstum, Profitabilität auf Basis der bereinigten EBITDA-Marge sowie Barmittelbestand zum Ende des Geschäftsjahres 2021. In jeder Kategorie gibt es eine Zielgröße für Erreichen des vollen Bonus (Stretch) und eine Mindestgröße, unterhalb derer kein Bonus verdient wird (Floor). Zwischen Floor und Stretch wird der Grad der Zielerreichung linear interpoliert. Die Zielgrößen für die verschiedenen Kategorien waren: Umsatzwachstum 16 % bis 36 %, bereingte EBITDA-Marge 0,3 % bis 5,3 % und Barmittelbestand EUR 64 Mio. bis EUR 89 Mio. Cash-Effekte aus dem Börsengang der home24 Tochtergesellschaft Mobly S.A. in Brasilien zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 bleiben bei der Bestimmung des Barmittelbestands unberücksichtigt. Dies gilt auch für Bilanzpositionen, die Einfluss auf den Barmittelbestand haben (z.B. Marketingausgaben in Q4/2021 und Umlaufvermögen) und nicht innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs liegen. 20 % des Jahresbonus sind an die Erreichung der nicht finanziellen Ziele Nachhaltigkeit und Kundenzufriedenheit geknüpft, deren Erreichung der Aufsichtsrat im eigenen Ermessen unter Berücksichtigung der relevanten Unternehmenskennziffern festlegt.

Unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat entschieden, die Bonushöhe für das Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt EUR 0,1 Mio. festzulegen. Die Auszahlung dieser variablen Barvergütung erfolgte nach Ablauf des Berichtszeitraums.

In der Berichtsperiode wurde den Vorstandsmitgliedern die variable Barvergütung für das Geschäftsjahr 2020 in einer Höhe von EUR 0,6 Mio. ausbezahlt.

Zahlungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit

Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags haben sein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner und seine bei ihm wohnenden unterhaltsberechtigten Kinder unter 25 Jahren gesamtschuldnerisch Anspruch auf unverminderte Fortzahlung der Festvergütung im Sterbemonat sowie den drei darauffolgenden Monaten.

Kredite und Vorschüsse

Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2021 keine Vorschüsse oder Kredite von der Gesellschaft oder ihren Tochterunternehmen erhalten

Pensionszusagen

Mit den Vorstandsmitgliedern ist keine Regelung zu betrieblicher Altersversorgung vereinbart.

Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder

Die home24 SE weist zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags keine Pensionsempfänger oder -anwärter aus dem Kreis ehemaliger Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer auf. Daher betragen die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen sowie die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen EUR 0.

Bezüge des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug EUR 0,2 Mio. (2020: EUR 0,2 Mio.).

8.3. Konzernverhältnisse

Die home24 SE stellt gemäß §290 Abs. 1 HGB als Muttergesellschaft für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der home24 SE, Berlin, wird im elektronischen Bundesanzeiger unter der HRB 196337 B veröffentlicht.

8.4. Honorar des Abschlussprüfers

Gemäß §285 Nr. 17 HGB wird auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars verzichtet. Die Angabe erfolgt im Konzernabschluss der home24 SE.

8.5. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die home24 SE Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die home24 SE unterliegen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden insbesondere mit den Tochterunternehmen der home24 SE abgeschlossen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen die gemäß § 285 Nr. 21 HGB anzugeben sind bestehen nicht.

9. Angaben nach §160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Es bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 oder 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt und nach §40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind.

MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 19. Juni 2018 an diesem Tag 8,08 % betragen hat, wobei MainFirst SICAV 8,08 % (2.019.882 Stimmrechte) gemäß § 33 WpHG direkt hält.

Baillie Gifford & Co., Edinburgh, Großbritannien, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 1. Oktober 2019 7,80 % (2.060.115 Stimmrechte) betragen hat, die Baillie Gifford & Co. nach § 34 WpHG zugerechnet wurden. Weiter wurde mitgeteilt, dass Stimmrechte von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der home24 SE 3 % oder mehr beträgt, nach § 34 WpHG zugerechnet wurden: Vanguard World Fund.

Vanguard World Fund, Wilmington, Delaware, USA, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 10. Januar 2022 7,06% (2.066.394 Stimmrechte) betragen hat, wobei Vanguard World Fund 1,77% (517.619 Stimmrechte) gemäß § 33 WpHG direkt hält und ihm 5,29% (1.548.775 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

Ari Zweiman, geboren am 15. April 1972, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 6. Mai 2020 an diesem Tag 18,99 % (5.015.637 Stimmrechte) betragen hat, die ihm nach § 34 WpHG zugerechnet wurden. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: Ari Zweiman; 683 Capital GP, LLC; 683 Capital Partners LP (18,99 % der Stimmrechte)/ Ari Zweiman; 683 Capital Management, LLC (18,99 % der Stimmrechte). Weiter wurde mitgeteilt, dass Stimmrechte von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der home24 SE 3 % oder mehr beträgt, nach § 34 WpHG zugerechnet wurden: 683 Capital Partners, LP.

AMIRAL GESTION, Paris, Frankreich, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 23. Februar 2021 5,14% (1.493.134 Stimmrechte) betragen hat, wobei AMIRAL GESTION diese Beteiligung gemäß § 33 WpHG direkt hält.

Zerena GmbH, Berlin, Deutschland, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 6. November 2020 7,09 % (1.872.679 Stimmrechte) betragen hat, die ihr nach § 34 WpHG zugerechnet wurden. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: Zerena GmbH; Rocata GmbH; Global Founders GmbH; Rocket Internet SE; Bambino 53. V V GmbH. Weiter wurde mitgeteilt, dass Stimmrechte von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der home24 SE 3 % oder mehr beträgt, nach § 34 WpHG zugerechnet wurden: Rocket Internet SE.

Alexander Samwer, geboren am 31. Januar 1975, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 25. November 2020 3,00 % (793.061 Stimmrechte) betragen hat, die ihm nach § 34 WpHG zugerechnet wurden. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: Alexander Samwer; Felicis Holding GmbH; Picus Capital GmbH. Weiter wurde mitgeteilt, dass Stimmrechte von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der home24 SE 3 % oder mehr beträgt, nach § 34 WpHG zugerechnet wurden: Picus Capital GmbH.

Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 10. März 2022 4,78% (1.398.457 Stimmrechte) betragen hat, wobei Morgan Stanley 2,09% (613.265 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG, 2,68% (784.911 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG und 0,00% (281 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet wurden. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: Morgan Stanley; Morgan Stanley Capital Management, LLC; Morgan Stanley Domestic Holdings, Inc.; Morgan Stanley & Co. LLC / Morgan Stanley; Morgan Stanley International Holdings Inc.; Morgan Stanley International Limited; Morgan Stanley Investments (UK); Morgan Stanley & Co. International plc / Morgan Stanley; Morgan Stanley Capital Management, LLC; Morgan Stanley Domestic Holdings, Inc.; Morgan Stanley & Co. LLC; Prime Dealer Services Corp.

The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 25. Februar 2022 17,19% (5.033.982 Stimmrechte) betragen hat, wobei ihr 0,06% (17.514 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG, 15,09% (4.418.442 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG und 2,04% (598.026 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet wurden. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: The Goldman Sachs Group, Inc.; GSAM Holdings LLC; Goldman Sachs Asset Management, L.P. / The Goldman Sachs Group, Inc.; Goldman Sachs (UK) L.L.C.; Goldman Sachs Group UK Limited; Goldman Sachs International Bank / The Goldman Sachs Group, Inc.; Goldman Sachs Bank USA; Goldman Sachs Bank Europe SE / The Goldman Sachs Group, Inc.; Goldman Sachs & Co. LLC / The Goldman Sachs Group, Inc.; Goldman Sachs (UK) L.L.C.; Goldman Sachs Group UK Limited; Goldman Sachs International.

JPMorgan Chase & Co, Wilmington, Delaware, USA, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 1. März 2022 7,31% (2.140.397 Stimmrechte) betragen hat, wobei ihr 5,72% (1.674.607 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG, 0,13% (38.884 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG und 1,46 %% (426.906 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet wurden. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: JPMorgan Chase & Co.; JPMorgan Chase Bank, National Association; J.P. Morgan International Finance Limited; J.P. Morgan Capital Holdings Limited; J.P. Morgan Securities plc / JPMorgan Chase & Co.; JPMorgan Chase Holdings LLC; J.P. Morgan Broker-Dealer Holdings Inc.; J.P. Morgan Securities LLC.

Bank of America Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 18. Januar 2022 2,56% (749.046 Stimmrechte) betragen hat, wobei ihr 0,12% (34.725 Stimmrechte) gemäß § 34 WpHG, 0,52% (153.329 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG und 1,92% (560.992 Stimmrechte) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet wurden. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: Bank of America Corporation; NB Holdings Corporation; BofAML Jersey Holdings Limited; BofAML EMEA Holdings 2 Limited; ML UK Capital Holdings Limited; Merrill Lynch International / Bank of America Corporation; NB Holdings Corporation; BAC North America Holding Company; Bank of America, National Association / Bank of America Corporation; NB Holdings Corporation; BofA Securities, Inc.

10. Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)

Die Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats zum Corporate Governance Kodex nach §161 AktG ist auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter https://www.home24.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/20211228_home24_declaration_conformity_de.pdf veröffentlicht.

11. Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben beschlossen, den Jahresfehlbetrag der home24 SE in Höhe von TEUR 52.793 vollständig mit den Kapitalrücklagen zu verrechnen.

12. Nachtragsbericht

Im ersten Quartal 2022 hat sich mit dem Ukraine-Krieg ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2022 ergeben. Als Zeichen der Solidarität und als Reaktion auf die von Russland und Weißrussland ausgehenden Aggressionen hat der Konzern die Zusammenarbeit mit seinen russischen und weißrussischen Lieferanten beendet sowie die gesamte Zuliefererbasis darüber informiert, dass home24 keine Produkte mehr aus Russland und Weißrussland beziehen wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft dies etwa 2 % der europäischen Umsatzbasis im Jahr 2021.

Am 22. Dezember haben die Butlers Holding GmbH & Co. KG und die home24 SE einen Vertrag über den direkten und indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Butlers Holding GmbH & Co. KG ("Butlers Holding") geschlossen. Die Butlers Holding hält direkt oder indirekt jeweils 100 % der Anteile an weiteren Konzerngesellschaften (Butlers Holding und ihre Konzerngesellschaften insgesamt die "Butlers Gruppe"). Die home24 SE kauft direkt und mittelbar 74,8 % der Anteile an der Butlers Holding ("Kaufanteile"), während 25,2 % der Anteile an der Butlers Holding gegen Gewährung neuer Aktien an der home24 SE eingebracht werden ("Einbringungsanteile"). Die neuen home24 SE Aktien werden aus dem Genehmigten Kapital 2020 geschaffen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben. 65 % des Kaufpreises für die Kaufanteile ist fest vereinbart und beträgt ca. EUR 48,6 Mio. abzüglich 65 % der Nettofinanzverbindlichkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2021. Hieraus resultiert ein Festkaufpreis von ca. EUR 38 Mio., wobei die Auszahlung eines Teilbetrags von vorläufig ca. EUR 11 Mio. für einen Zeitraum von 36 Monaten gestundet wird ("Vendor Loan"). Die übrigen 35 % des Kaufpreises für die Kaufanteile werden abhängig von der Erreichung eines Ziel-EBITDA-Werts innerhalb eines 12-monatigen Referenzzeitraums (2. Halbjahr 2021 und 1. Halbjahr 2022) ("Referenzperiode") ermittelt ("Earn-Out") abzüglich 35 % der Nettofinanzverbindlichkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2021. Vorbehaltlich Anpassungen der Nettofinanzverbindlichkeiten beträgt der Earn-Out zwischen EUR 0 und maximal ca. EUR 21 Mio. Die Auszahlung eines Teilbetrags des variablen Kaufpreises von ca. 29 % wird nach den Regelungen des Vendor Loans gestundet. Die Anzahl der für die Einbringungsanteile zu gewährenden neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2020 wird unter Zugrundelegung eines Werts von 18 EUR pro home24 SE Aktie berechnet, wobei der Verkäufer grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch hat, sollte der Kurs der Aktien der Gesellschaft im Kalenderjahr 2026 nicht mindestens drei Kalendermonate im Durchschnitt über EUR 18 liegen. Der Ausgleichsanspruch beträgt maximal EUR 5,55 pro neu auszugebender home24 SE Aktie. Der Wert der Einbringungsanteile ist auf der Grundlage des Equity-Value der Butlers Gruppe im Referenzzeitraum unter Zugrundelegung der Erreichung des Ziel-EBITDA Werts im Referenzzeitraum berechnet. Der Vollzug des Vertrags steht unter aufschiebenden Bedingungen, u.a. der Kartellfreigabe, welche im ersten Quartal 2022 erteilt wurde. Die Gesellschaft rechnet mit dem Vollzug der Transaktion im 2. Quartal 2022.

Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

Berlin, 30. März 2022

Marc Appelhoff Brigitte Wittekind Philipp Steinhäuser

Entwicklung des Anlagevermögens

(Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

In TEUR 1.1.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
32.474 780 –3.346 29.908
Zwischensumme 32.474 780 –3.346 29.908
II. Sachanlagen
1.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.820 311 –201 2.930
Zwischensumme 2.820 311 –201 2.930
III. Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
65.518 77 0 65.595
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
77.576 112.191 – 124.732 65.035
3.
Sonstige Ausleihungen
8.909 348 –19 9.238
Zwischensumme 152.003 112.616 –124.751 139.868
Gesamtsumme 187.297 113.707 –128.298 172.706
Kumulierte Abschreibungen
Buchwerte

Entwicklung des

(Bruttodarstellung)

Anlagevermögens

1.1.2021
Zugänge
Abgänge
31.12.2021
1.1.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
32.474
780
–3.346
29.908
15.623 3.373 – 3.346 15.650 14.258 16.851
Zwischensumme
32.474
780
–3.346
29.908
15.623 3.373 –3.346 15.650 14.258 16.851
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.820
311
–201
2.930
2.214
368 – 201 2.381 549 606
Zwischensumme
2.820
311
–201
2.930
2.214
368 –201 2.381 549 606
Anteile an verbundenen Unternehmen
65.518
77
0
65.595
25.788 30.497 0 56.285 9.310 39.730
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
77.576
112.191
– 124.732
65.035
0 5.653 0 5.653 59.382 77.576
Sonstige Ausleihungen
8.909
348
–19
9.238
0
0 0 0 9.238 8.909
152.003
112.616
–124.751
139.868
25.788 36.150 0 61.938 77.930 126.215
187.297
113.707
–128.298
172.706
43.625 39.891 –3.547 79.969 92.737 143.672

Beteiligungsspiegel

Anteilbesitz Jahresabschluss 1
In TEUR Geschäftsjahr
in %
Jahresergebnis Eigenkapital
Wesentliche Beteiligungen
1. home24 eLogistics GmbH&Co. KG, Berlin, Deutschland 100,00 2 – 104 81
2. home24 Outlet GmbH, Berlin, Deutschland 100,002 0 –81
3. Jade 1216. GmbH, Berlin, Deutschland 100,00 2 60.875 25.158
4. home24 Holding GmbH & Co. KG, Berlin, Deutschland 99,79 – 44.244 –5.076
5. Mobly S.A., São Paulo, Brasilien 51,05 – 6.316 – 2.935
6. Mobly Comercio Varejista Ltda., São Paulo, Brasilien 51,05 –5.666 –2.245
7. Mobly Hub Transportadora Ltda., São Paulo, Brasilien 51,05 –230 – 287

1 Auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

2 Unmittelbare Beteiligung

Auf die Angaben des Anteilsbesitzes, Jahresergebnisses und Eigenkapitals von Beteiligungen mit einem Anteilsbesitz kleiner 20 % wird gemäß § 285 Nr. 11 HGB verzichtet.

Die Gesellschaft verzichtet außerdem nach § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB auf die Angabe von Beteiligungen, sofern diese für die Darstellung der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung sind.

Zusammengefasster

Lagebericht

Zusammengefasster Lagebericht

1. Allgemeine Informationen

Zusammengefasster Lagebericht 68 Allgemeine Informationen

1.1. Geschäftsmodell

Zusammengefasster

Informationen

Lagebericht Allgemeine

home24 ist eine Plattform für Online-Shopping im Bereich Home & Living in Kontinentaleuropa, wo der Konzern in sieben Ländern hauptsächlich unter der Marke "home24" tätig ist, sowie in Brasilien, wo er unter der Marke "Mobly" agiert.

Um unterschiedliche Geschmäcker, Stilrichtungen und Budgets zu bedienen, bietet home24 seinen Kunden ein Online-Angebot von über 150.000 Lagerhaltungseinheiten (stock keeping units, "SKUs") an Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 SKUs in Lateinamerika an. Das breite Sortiment umfasst Großmöbel (zum Beispiel Wohn- und Esszimmermöbel, Polstermöbel und Schlafzimmermöbel), Accessoires und Lampen. home24 bezieht seine Produkte von Lieferanten in mehr als 50 Ländern, darunter direkt von einzelnen Herstellern für das Angebot an Eigenmarken.

Die Produkte von home24 werden hauptsächlich über eine Online-Plattform vermarktet, die zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle kombiniert.

Dritt- und Handelsmarkenprodukte: eine breite Auswahl an unter Dritt- und Handelsmarken vertriebenen Home & Living- Produkten, die in der Regel nicht auf Lager gehalten werden.

Eigenmarkenprodukte: Bestseller, die unter Eigenmarken vertrieben werden und direkt von ausgewählten Herstellern und anderen Lieferanten bezogen werden. Diese Artikel werden in der Regel auf Lager gehalten.

1.2. Konzernstruktur und Steuerungssystem

Die home24 SE wurde 2009 in Berlin, Deutschland, gegründet. Der Konzernabschluss der home24 SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend gemeinschaftlich auch "home24", "Gruppe" oder "Konzern") wird nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die wesentliche Geschäftstätigkeit des Konzerns besteht aus dem Online-Handel mit einer

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Konzentration auf die Vermarktung, Logistik und den Vertrieb von Home & Living-Produkten in Kontinentaleuropa und Brasilien.

Der Konzern ist geprägt durch die home24 SE mit Sitz in Berlin, Deutschland, und die Mobly Comércio Varejista Ltda. mit Sitz in São Paulo, Brasilien. Der Vorstand steuert alle Aktivitäten auf der Ebene des Konzerns unterteilt in die Segmente Europa und Lateinamerika (LatAm), dabei spielt das Reporting von Finanzzahlen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren eine zentrale Rolle. Die für die Steuerung des Konzerns bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind: Umsatzwachstum unter konstanter Währung, bereinigte EBIDTA-Marge, Cashflow aus der Investitionstätigkeit, Cashflow aus Veränderung des Nettoumlaufvermögens, Anzahl der Bestellungen, Anzahl aktiver Kunden und durchschnittlicher Bestellwert. Zusätzlich wurde in 2021 der Bruttoauftragswert als nichtfinanzieller Leistungsindikator mit aufgenommen.

Die Lage des Konzerns im Segment Europa entspricht im Wesentlichen der Lage der home24 SE.

1.3. Börsengang der Tochtergesellschaft Mobly S.A.

Anfang Februar 2021 wurden die Aktien der Tochtergesellschaft Mobly S.A. in den Handel des Novo Mercado von B3 (vormalig Wertpapierbörse von São Paulo), Brasilien, aufgenommen und werden seit dem 5. Februar 2021 unter dem Börsenkürzel MBLY3 und der ISIN BRMBLYACNOR5 gehandelt ("Börsengang Mobly").

Im Zuge des Börsengangs Mobly wurden 37.037.038 neu ausgegebene Stammaktien der Mobly S.A. sowie 1.610.306 von der home24 Holding GmbH & Co. KG (vormals: VRB GmbH & Co. B-197 KG) gehaltene Stammaktien platziert. Darüber hinaus hatte die home24 Holding GmbH & Co. KG (vormals: VRB GmbH & Co. B-197 KG) eine Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von bis zu 5.797.102 Stammaktien aus dem Bestand ihrer Aktien gewährt, die vom Stabilisierungsagenten bis zum 6. März 2021 ausgeübt werden konnte. Diese Option wurde am 22. Februar 2021 vorzeitig in voller Höhe ausgeübt, sodass insgesamt 44.444.446 Stammaktien der Mobly S.A. bei dem Börsen gang Mobly platziert wurden. Nach dem Börsen gang beträgt die Beteiligungsquote an der Mobly S.A. im Konzern 51 %.

Die Bruttoerlöse der Mobly S.A. aus dem Börsengang beliefen sich auf BRL 777,8 Mio. (umgerechnet EUR 121,0 Mio.). Die home24 Holding GmbH & Co. KG (vormals: VRB GmbH & Co. B-197 KG) hat aus dem Verkauf von Mobly S.A.-Aktien Bruttoerlöse in Höhe von BRL 33,8 Mio. (umgerechnet EUR 5,3 Mio.) erzielt. Hinzu kommen Bruttoerlöse für die home24 Holding GmbH & Co. KG (vormals: VRB GmbH & Co. B-197 KG) in Höhe von BRL 121,7 Mio. (umgerechnet EUR 18,2 Mio.) aufgrund der vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungsoption.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Marktentwicklung

Der Home & Living-Markt hat sich seit dem Stillstand zu Beginn der COVID-19-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 deutlich erholt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Konsumenten mehr Zeit im eigenen Zuhause verbracht haben und es teilweise nur begrenzte Möglichkeiten gab, das verfügbare Einkommen anderweitig auszugeben, da der Zugang zu Reisen und Freizeitaktivitäten eingeschränkt war.

Auch im Geschäftsjahr 2021 war die Marktentwicklung weiterhin stark durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Die Effekte lassen sich plakativ am Beispiel des deutschen Marktes, der für home24 weiterhin das größte Gewicht hat, verdeutlichen. Der Einzelhandel mit Wohnmöbeln ist insbesondere zu Beginn des Jahres, als physische Geschäfte pandemiebedingt teilweise geschlossen waren, im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen (Q1: – 21 %, Quelle: Statistisches Bundesamt, 2022). Für das Gesamtjahr steht in Summe ein Rückgang von – 6 % im Jahresvergleich zu Buche (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2022). Gleichzeitig verstärkte sich die Verlagerung weg von Einzelhandelsgeschäften hin zum Online-Einkauf. So konnte im Bereich des sonstigen Versand- und Internet-Einzelhandels, dem home24 zugerechnet wird, im ersten Quartal ein Wachstum von 38 % gegenüber dem Vorjahr erzielt werden (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2022). Auf Gesamtjahressicht beträgt das Wachstum rund +10 %, was in Summe einem Unterschied von fast 17 Prozentpunkten gegenüber dem Einzelhandel entspricht (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2022).

Beiden Sektoren gleich ist ein negatives Wachstum im letzten Quartal des Jahres (Einzelhandel mit Wohnmöbeln: – 4 %, sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel: – 4 %), was auf eine Normalisierung der Nachfrage auch durch aufkommende COVID-19-Mutationen wie die Omikron Variante mit negativen Auswirkungen auf die konjunkturelle

Entwicklung und die Konsumentenstimmung gegenüber dem außergewöhnlich hohem Niveau im Vorjahr zurückzuführen ist.

Zusammengefasster Lagebericht

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftsbericht 69

In Summe war der Home & Living-Markt entsprechend in 2021 ein volatiler Sektor, der durch die COVID-19-Beschränkungen von schwer prognostizierbaren Nachfragemustern und darüber hinaus zusätzlich von Engpässen in den Lieferketten geprägt war. Die Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie haben die weltweiten Lieferketten durcheinander gebracht. Schwerwiegende Verwerfungen im globalen Frachtverkehr verstärkten die Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage, indem sie die Dauer, die für die Lieferung der Güter benötigt wird, stark verlängerten. Dies bewirkte gleichermaßen einen Anstieg der Frachtraten für Einzelhändler. Parallel führten COVID-19-Beschränkungen in wiederkehrenden Einzelfällen zu Produktionseinschränkungen bei Lieferanten und einer entsprechend geringeren Lieferverlässlichkeit in der Supply Chain. Ein weiterer Faktor, welcher den Markt beeinflusst hat, waren Rohstoffengpässe, die sich für home24 wiederum insbesondere in steigenden Einkaufspreisen widergespiegelt haben.

2.2. Geschäftsentwicklung

home24 hat als Online-Einzelhändler von den COVID-19- Beschränkungen insbesondere zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 profitiert und ein starkes Umsatzwachstum aufzeigen können. Dabei lag das Wachstum nach Einschätzung des Konzerns deutlich über dem skizzierten Wachstum des Marktes, was sowohl auf den Einzelhandel, als auch auf das Online-Geschäft zutrifft. So kann der Konzern auf ein währungsbereinigtes Wachstum für das Geschäftsjahr von 27 % bzw. im Segment Europa von 29 % zurückblicken und entsprechend weiter Marktanteile hinzugewinnen. Auch wenn sich gleichwohl das Wachstum durch eine stärkere Normalisierung der Nachfrage und aufgrund der hohen Wachstumsraten des Vorjahres im Jahresverlauf verlangsamt hat, zeigt sich home24 mit absolut stabilen Umsätzen im vierten Quartal des Geschäftsjahres gegenüber einem beispielsweise in Deutschland rückläufigen Offline- und Online-Einzelhandel (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2022) im Marktvergleich weiterhin stark positioniert.

Neben der Fokussierung auf die Hinzugewinnung von Marktanteilen lag ein wesentliches Augenmerk im Geschäftsjahr 2021 auf der Beibehaltung eines positiven bereinigten EBITDA sowie auf einer Steigerung des positiven Einkaufserlebnis für den Kunden.

Letzteres konnte insbesondere über eine im Jahresverlauf deutlich verbesserte Warenverfügbarkeit in den Zentrallägern verbunden mit deutlich kürzeren und verlässlicheren Lieferzeiten für den Endkunden erreicht werden. Aufgrund der Verwerfungen in den globalen Lieferketten wurden

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

unter anderem Sicherheitsbestände deutlich erhöht, sodass home24 in Summe wesentlich unabhängiger von kurzfristigen Verzögerungen oder Produktionsengpässen werden konnte.

Zusammengefasster Lagebericht 70 Wirtschaftsbericht

Die Profitabilität blieb im Jahresverlauf genau in dem zu Jahresbeginn avisierten Korridor von 0 – 2 % bereinigter EBITDA-Marge. Trotz eines Rückgangs in der Bruttoergebnismarge, der im Wesentlichen auf gestiegene Rohstoffund Containerpreise zurückzuführen ist, konnten entsprechend der Unternehmensstrategie ein Großteil der aus dem Wachstum zusätzlich erwirtschafteten Deckungsbeiträge in weiteres Wachstum für die Zukunft reinvestiert werden.

Nach Einschätzung des Vorstands geht home24 deutlich gestärkt aus den letzten zwölf Monaten hervor, um den eingeschlagenen Wachstumspfad konsequent weiterzuverfolgen, um die Skaleneffekte zur zukünftigen Verbesserung der Profitabilität zu nutzen und die Wettbewerbsposition weiter auszubauen. Hierfür wird die Akquisition von Butlers, die vor Geschäftsjahresende unterzeichnet und im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen sein soll, wertvolle zusätzliche Impulse liefern, zum Beispiel im Produkteangebot und in der Kundengewinnung.

2.3. Forschung und Entwicklung

Der Konzern entwickelt zentrale Bestandteile der konzernintern verwendeten Software selbst. Der Konzern will damit sicherstellen, dass die Software den Anforderungen des schnellen Wachstums und der Skalierung, aber auch den individuellen Herausforderungen der Online-Möbelbranche bestmöglich gerecht wird. Sofern die Kriterien zur Aktivierung erfüllt waren, wurden die Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aktiviert. Entsprechend betrugen die Investitionen in selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte EUR 7,7 Mio. (2020: EUR 6,6 Mio.). Es wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 5,8 Mio. (2020: EUR 5,0 Mio.) auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte vorgenommen.

2.4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Im Geschäftsjahr 2021 lag der Fokus von home24 weiter auf einem nachhaltigen Wachstum, um die Wettbewerbsposition auszubauen und weitere Marktanteile hinzuzugewinnen. Dies sollte unter der Nebenbedingung eines positiven bereinigten EBITDA erreicht werden. Entsprechend wurden im Jahresverlauf aus dem Wachstum erzielte zusätzliche Deckungsbeiträge kontinuierlich reinvestiert, um die langfristige positive Umsatzentwicklung zu unterstützen, beispielsweise durch zusätzliche Investitionen in die Markenbekanntheit, verbesserte Distributionsprozesse

oder erweiterte Webshop-Funktionalitäten. Durch den Börsen gang der brasilianischen Tochter Mobly S.A., an der home24 auch nach dem Börsengang 51 % der Anteile hält, wurde parallel die Finanzlage weiter gestärkt, um auch in den Folgejahren die Marktentwicklung aktiv mitgestalten zu können. Dies spiegelt sich in der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wider.

2.4.1. Ertragslage

Vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Umsatzerlöse 615,5 491,9 123,6 25%
Umsatzkosten – 348,9 – 264,4 – 84,5 32%
Bruttoergebnis vom
Umsatz
266,6 227,5 39,1 17%
Bruttoergebnismarge 43 % 46 % – 3pp
Vertriebskosten – 248,5 – 191,8 – 56,7 30%
Wertminderungs
aufwendungen auf finan
zielle Vermögenswerte
– 2,7 – 3,5 0,8 – 23 %
Verwaltungskosten – 53,2 – 42,2 – 11,0 26 %
Sonstige betriebliche
Erträge
4,8 1,6 3,2 > 100 %
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
– 2,3 – 1,8 – 0,5 28 %
Betriebsergebnis (EBIT) – 35,3 – 10,2 – 25,1 > 100 %

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Einheit 2021 2020 Verän
derung
in %
Bruttoauftragswert in EUR
Mio.
861 762 13%
Wachstum des Brutto
auftragswerts unter
konstanter Währung
in % 15 % 46 % – 31pp
Anzahl Bestellungen in Tsd. 3.298 3.243 2 %
Durchschnittlicher
Bestellwert
in EUR 261 235 11 %
Anzahl aktiver Kunden
(zum 31. Dezember)
in Tsd. 2.275 2.174 5 %

Umsatzerlöse

Im Geschäftsjahr 2021 erzielte der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 615,5 Mio., das entspricht im Jahresvergleich einem Wachstum von 25 %. Unter konstanter Währung stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 27 %. Alle wesentlichen Produktkategorien und beide Segmente des Konzerns haben zur Umsatzsteigerung beigetragen. Das Umsatzwachstum wurde unterstützt durch eine Erhöhung der Anzahl aktiver Kunden, eingegangener Bestellungen sowie insbesondere durch einen deutlich erhöhten durchschnittlichen Bestellwert. Zusätzlich wirkte sich die verkürzte Auslieferdauer positiv auf die Umsatzrealisierung der eingegangen Bestellungen aus. Entsprechend liegt das Umsatzwachstum deutlich über dem Wachstum des Bruttoauftragswertes unter konstanter Währung (+ 15 %), der sich aus dem durchschnittlichen Bestellwert und der Anzahl der eingegangenen Bestellungen ergibt. Zum 31. Dezember 2021 hatte home24 insgesamt 2,3 Mio. aktive Kunden im Vergleich zu 2,2 Mio. aktiven Kunden zum 31. Dezember 2020. Die Anzahl der eingegangenen Bestellungen während des Geschäftsjahres 2021 stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2 % auf 3,3 Mio. an. Der durchschnittliche Bestellwert stieg im gleichen Zeitraum von EUR 235 auf EUR 261 an. Während insbesondere das erste Halbjahr von einem überproportionalen Wachstum durch vorteilhafte Kundennachfrageeffekte im Kontext der COVID-19-Pandemie geprägt war, hat sich die Kundennachfrage im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres auf dem hohen Niveau des Vorjahres weitestgehend stabil gezeigt. Die im zusammengefassten Lagebericht 2020 gesetzten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2021 (+ 20 % bis + 40 % Umsatzwachstum unter konstanter Währung gegenüber dem Vorjahr) wurden mit + 27 % sicher erfüllt. Die Vorjahresprognose der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Anzahl der Bestellungen und Anzahl aktiver Kunden, nämlich eine Steigerung beider Kennzahlen im Geschäftsjahr 2021, wurde ebenfalls erreicht. Der durchschnittliche Bestellwert lag aufgrund von erhöhten Einkaufspreisen, die zumindest teilweise über Preiserhöhungen an den Endkunden weitergegeben wurden, sowie aufgrund von Fremdwährungs effekten über der Prognose des Managements. Hier ist der Vorstand im Vorjahr von keiner wesentlichen Veränderung ausgegangen.

Umsatzkosten

Umsatzkosten setzen sich hauptsächlich aus den Einkaufspreisen der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für die eingehenden Waren zusammen. In 2021 stiegen die Umsatzkosten von EUR 264,4 Mio. um 32 % auf EUR 348,9 Mio. Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten ergeben das Bruttoergebnis vom Umsatz. Im Geschäftsjahr 2021 erzielte der Konzern ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 266,6 Mio. nach EUR 227,5 Mio. im Vorjahr (+17 %). Die Bruttoergebnismarge liegt mit 43 % unter dem Vorjahreswert von 46 %. Der Rückgang resultiert wesentlich aus höheren

Container raten für Importprodukte aus Asien sowie weiteren Einkaufspreiserhöhungen aufgrund von gestiegenen Rohmaterial kosten. Diese wurden teilweise, aber nicht in vollem Umfang an den Endkunden weitergeben. Weiterhin führte eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte geringere Kunden frequenz in den Outlets zu geringeren Retouren-Verwertungs quoten und damit zu einer temporären Belastung der Bruttoergebnismarge.

Zusammengefasster Lagebericht

Wirtschaftsbericht 71

Vertriebskosten

In 2021 beliefen sich die Vertriebskosten auf EUR 248,5 Mio., eine Steigerung um 30 % im Vergleich zu EUR 191,8 Mio. im Vorjahreszeitraum 2020.

Die Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Fulfillmentkosten – 100,9 – 82,4 – 18,5 22 %
Marketing – 97,7 – 71,5 – 26,2 37 %
Sonstige Vertriebskosten – 49,9 – 37,9 – 12,0 32 %
Summe Vertriebskosten – 248,5 – 191,8 – 56,7 30 %
in % vom Umsatz
Fulfillment
kostenverhältnis
– 16% – 17% 1pp
Marketing
kostenverhältnis
– 16% – 15% – 1pp

Fulfillmentkosten

Fulfillmentkosten setzen sich aus Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lager- und Logistikmitarbeiter, für bezogene Lager zeitarbeit sowie aus Aufwendungen für Zahlungsabwicklung zusammen. Die Fulfillmentkosten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 von EUR 82,4 Mio. um 22 % auf EUR 100,9 Mio. Das Fulfillmentkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz konnte somit leicht um 1 Prozentpunkt auf 16 % verbessert werden, unter anderem bedingt durch kosteneffizientere Abläufe in den Warenlägern.

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Marketingkosten

Zusammengefasster Lagebericht 72 Wirtschaftsbericht

Aufwendungen für Marketing enthalten insbesondere Perfor mance-Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing. Die absoluten Aufwendungen für Marketing wurden im laufenden Geschäftsjahr von EUR 71,5 Mio. auf EUR 97,7 Mio. erhöht was die aktuelle Unternehmensstrategie einer stärkeren Wachstumsorientierung unter Beibehaltung eines weiterhin positiven bereinigten EBITDA reflektiert. Entsprechend stieg im Geschäftsjahr 2021 das Marketingkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz von 15 % auf 16 % an, was einen leichten Rückgang in der Marketingeffizienz gegenüber dem überaus positiven Vorjahr reflektiert.

Sonstige Vertriebskosten

Sonstige Vertriebskosten enthalten hauptsächlich Mietund Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger, Outlets und Showrooms, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfillment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich. Im Geschäftsjahr 2021 stiegen die sonstigen Vertriebskosten von EUR 37,9 Mio. auf EUR 49,9 Mio. insbesondere aufgrund höherer Personalkosten, Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte sowie Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung für Mitarbeiter, die im laufenden Berichtsjahr erstmalig anteilig in den Vertriebskosten ausgewiesen wurden.

Verwaltungskosten

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Verwaltungskosten setzen sich in erster Linie aus Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter, Abschreibungen, IT- und sonstigen Overheadkosten zusammen. Im Geschäftsjahr 2021 haben sich die Verwaltungskosten von EUR 42,2 Mio. auf EUR 53,2 Mio. erhöht, unter anderem bedingt durch Investitionen in zusätzliches Personal für Wachstumsbereiche, beispielsweise im Einkauf oder in der IT, sowie aufgrund gestiegener Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung, welche im Wesent lichen aus höheren Zeitwerten der ausgegebenen Optionen resultieren.

Bereinigtes EBITDA

Um die operative Leistung der Geschäftsbereiche zu beurteilen, bewertet home24 die Ertragskraft auch basierend auf dem bereinigten EBITDA. EBITDA wird definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die Bereinigungen enthalten neben den Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem im Februar 2021 durchgeführten Börsengang der Tochtergesellschaft Mobly S.A. im laufenden Berichtsjahr auch Einmalkosten, die in Verbindung mit der geplanten Akquisition der Butlers-Gruppe im Segment Europa angefallen sind. Die bereinigte EBITDA-Marge spiegelt das Verhältnis von bereinigtem EBITDA und Umsatzerlösen wider.

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Betriebsergebnis (EBIT) – 35,3 – 10,2 – 25,1 > 100 %
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögens
werte, Sachanlagen und
Nutzungsrechte
27,3 22,7 4,6 20%
Anteilsbasierte
Vergütung
8,6 2,9 5,7 >100 %
Aufwendungen im
Rahmen des Börsen
gangs der Mobly S.A.
0,2 0,4 – 0,2 – 50 %
Aufwendungen im Rah
men der geplanten
Akquisition der Butlers
Gruppe
0,6 0,0 0,6 n/a
Bereinigtes EBITDA 1,4 15,8 – 14,4 – 91 %
Bereinigte
EBITDA-Marge
0 % 3 % – 3 pp

Insgesamt spiegelt die bereinigte EBITDA-Marge mit 0 % exakt die ausgegebene Strategie wider, das Wachstum unter der Prämisse eines positiven bereinigten EBITDA zu maximieren. Dementsprechend wird das Umsatzwachstum von währungsbereinigt 27 % im Vergleich zum Vorjahr von einem positiven bereinigten EBITDA in Höhe von EUR 1,4 Mio. begleitet. Die im zusammengefassten Lagebericht 2020 genannte Prognose für das Geschäftsjahr 2021 von einer bereinigten EBITDA-Marge in der Spanne von +0 % bis +2 % wurde somit trotz des Drucks auf die Umsatzkosten wie avisiert eingehalten.

Insgesamt reduzierte sich das Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR – 10,2 Mio. auf EUR – 35,3 Mio.

Sonstiger finanzieller Leistungsindikator

Der Ergebnisbeitrag setzt sich zusammen aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfillmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte. Die Ergebnisbeitragsmarge spiegelt das Verhältnis von Ergebnisbeitrag und Umsatzerlösen wider.

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Bruttoergebnis vom
Umsatz
266,6 227,5 39,1 17 %
Fulfillmentkosten – 100,9 – 82,4 – 18,5 22 %
Wertminderungs
aufwendungen für finan
zielle Vermögenswerte
– 2,7 – 3,5 0,8 – 23 %
Ergebnisbeitrag 163,0 141,6 21,4 15 %
Ergebnisbeitragsmarge 26 % 29 % – 3pp

Der Rückgang der Ergebnisbeitragsmage um 3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der rückläufigen Bruttoergebnismarge.

2.4.2. Ertragslage der Segmente

Ertragslage Europa

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Umsatzerlöse 501,4 389,2 112,2 29 %
Umsatzkosten – 280,3 – 203,0 – 77,3 38 %
Bruttoergebnis vom
Umsatz
221,1 186,2 34,9 19 %
Bruttoergebnismarge 44 % 48 % – 4 pp
Fulfillmentkosten – 85,6 – 66,2 – 19,4 29 %
Fulfillmentkosten
verhältnis
– 17% – 17% 0 pp
Ergebnisbeitrag 133,0 117,1 15,9 14 %
Ergebnisbeitragsmarge 27% 30% – 3 pp
Marketingkosten – 83,8 – 61,7 – 22,1 36 %
Marketingkosten
verhältnis
– 17% – 16% – 1 pp
Bereinigtes EBITDA 2,6 14,9 – 12,3 – 83 %
Bereinigte
EBITDA-Marge
1 % 4 % – 3 pp

Ertragslage LatAm

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Umsatzerlöse 114,2 102,7 11,5 11 %
Umsatzkosten – 68,6 – 61,4 – 7,2 12 %
Bruttoergebnis vom
Umsatz
45,6 41,3 4,3 10 %
Bruttoergebnismarge 40 % 40 % 0pp
Fulfillmentkosten – 15,3 – 16,2 0,9 – 6%
Fulfillmentkosten
verhältnis
– 13% – 16% 3 pp
Ergebnisbeitrag 30,0 24,5 5,5 22 %
Ergebnisbeitragsmarge 26 % 24 % 2 pp
Marketingkosten – 13,8 – 9,8 – 4,0 41 %
Marketingkosten
verhältnis
– 12 % – 10% – 2 pp
Bereinigtes EBITDA – 1,2 0,9 – 2,1 >– 100 %
Bereinigte
EBITDA-Marge
– 1 % 1 % – 2 pp

Zusammengefasster Lagebericht

Wirtschaftsbericht 73

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Europa

Europa Einheit 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Bruttoauftragswert in EUR
Mio.
706,1 602,9 103,2 17 %
Wachstum des
Bruttoauftragswerts
in % 17 % 43 % – 26 pp
Anzahl
Bestellungen
in Tsd. 2.002 1.753 249 14 %
Durchschnittlicher
Bestellwert
in EUR 353 344 9 3 %
Anzahl aktiver
Kunden (zum
31. Dezember)
in Tsd. 1.383 1.190 193 16 %

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren LatAm

Zusammengefasster Lagebericht 74 Wirtschaftsbericht

LatAm Einheit 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Bruttoauftragswert in EUR
Mio.
154,6 158,9 – 4,3 – 3%
Wachstum des
Bruttoauftrags
werts unter kons
tanter Währung
in % 6 % 55 % – 49pp
Anzahl
Bestellungen
in Tsd. 1.296 1.490 – 194 – 13 %
Durchschnittlicher
Bestellwert
in EUR 119 107 12 11 %
Anzahl aktiver
Kunden (zum
31. Dezember)
in Tsd. 892 984 – 92 – 9 %

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse im Segment Europa betrugen im Geschäftsjahr 2021 EUR 501,3 Mio. (+29 %), dies entspricht 81 % des Konzernumsatzes. Im Vergleich zum Vorjahr konnte home24 sowohl die Anzahl der Bestellungen (+14 %), den durchschnittlichen Bestellwert (+3 %), als auch die Anzahl aktiver Kunden (+16 %) deutlich steigern. Entsprechend stieg der Bruttoauftragswert um +17 % an. Der überproportionale Anstieg des Umsatzes gegenüber dem Bruttoauftragswert ist wesentlich auf eine schnellere Warenauslieferung sowie auf einen Rückgang der Retourenquoten zurückzuführen.

Die Umsatzerlöse im Segment LatAm betrugen im Geschäftsjahr 2021 EUR 114,2 Mio. (+11 %), dies entspricht 19 % des Konzernumsatzes. Bereinigt um Fremdwährungseffekte stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich um 21 %. Wesentlich getrieben wurde diese positive Entwicklung durch einen Anstieg des durchschnittlichen Bestellwertes (+11 %), während die Anzahl an Bestellungen (– 13 %) und die Anzahl aktiver Kunden (– 9 %) aufgrund der hohen Vergleichswerte im Vorjahr rückläufig waren. Daraus ergibt sich ein währungsbereinigtes Wachstum des Bruttoauftragswerts von +6 %. Auch im Segment LatAm ist der überproportionale Anstieg des Umsatzes gegenüber dem Bruttoauftragswert wesentlich auf eine schnellere Warenauslieferung zurückzuführen sowie auf einen geringeren durchschnittlichen Umsatzsteuersatz.

Bedingt durch die Fremdwährungseffekte im Segment LatAm hat das Segment Europa im Geschäftsjahr 2021 entsprechend deutlich stärker zum Umsatzwachstum im Konzern beigetragen, als dies währungsbereinigt der Fall ist.

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Bereinigtes EBITDA

Das Segment Europa erwirtschaftete im laufenden Geschäftsjahr ein positives bereinigtes EBITDA von EUR 2,6 Mio. nach EUR 14,9 Mio. im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 1 % nach 4 % im Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung ist wesentlich auf die getätigten Investitionen in weiteres, zukünftiges Wachstum, beispielsweise eine Steigerung der Markenbekanntheit, sowie auf die erhöhten Umsatzkosten im Zuge gestiegener Rohstoff- und Containerpreise zurückzuführen.

Das Segment LatAm weist für das Geschäftsjahr 2021 ein leicht negatives bereinigtes EBITDA von EUR – 1,2 Mio. nach EUR 0,9 Mio. im Vorjahreszeitraum aus. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von – 1 % nach 1 % im Vorjahreszeitraum. Grund hierfür sind höhere Anlaufkosten von Investitionen, unter anderem in zusätzliche Retail- und Lagerkapazitäten, als Folge der verstärkten Investitionsaktivitäten nach dem erfolgreichen Börsengang und der damit einhergehenden Stärkung der Liquiditätsposition im Februar 2021.

2.4.3. Finanzlage

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Cashflow aus der betrieblichen
Tätigkeit
– 63,1 32,0 – 95,1
davon Veränderungen des
Nettoumlaufvermögens
– 62,8 20,8 – 83,6
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
– 20,0 – 11,4 – 8,6
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit
110,4 37,4 73,0
Nettoveränderung der Zahlungsmit
tel und Zahlungsmitteläquivalente
27,3 58,0 – 30,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente zu Beginn der Periode
103,1 45,6 57,5
Auswirkungen von Wechselkurs
änderungen auf Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
0,7 – 0,5 1,2
Zahlungsmittel und Zahlungs
mitteläquivalente zum Ende der
Periode
131,1 103,1 28,0

Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit im Konzern EUR – 63,1 Mio. im Vergleich zu EUR 32,0 Mio. im Vorjahr, was einer Veränderung von EUR – 95,1 Mio. innerhalb eines Jahres entspricht. Der negative Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ist nahezu vollumfänglich auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens zurückzuführen. Zum einen bedingt durch einen gewünschten, deutlichen Anstieg des verfügbaren Lagerbestands

und damit einhergehend einer kürzeren durchschnittlichen Lieferzeit für den Endkunden. Zum anderem bedingt durch eine geringere Inanspruchnahme der vorfälligen Auszahlung von Ratenkaufforderungen im Segment LatAm als Folge der verbesserten Kapitalausstattung nach dem erfolgreichen Börsengang der Mobly S.A. im Februar 2021. Die im zusammengefassten Lagebericht 2020 genannte Erwartung eines signifikanten Anstiegs des Nettoumlaufvermögens wurde somit bestätigt.

Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit haben sich entsprechend der Vorjahresprognose als Konsequenz aus dem Börsengang der Mobly S.A. erhöht. So ist der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich auf die Ausweitung von Lagerkapazitäten und Retailflächen in Brasilien mit entsprechenden Investitionen in das Sachanlagevermögen zurückzuführen. Insgesamt investierte der Konzern im laufenden Geschäftsjahr EUR 12,2 Mio. in Sachanlagen. Weitere wesentliche Investitionen wurden mit EUR 8,4 Mio. in immaterielle Vermögenswerte getätigt.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Einzahlungen im Rahmen des Börsengangs der Mobly S.A. (Kapitalerhöhung und Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen), reduziert um damit im Zusammenhang stehenden gezahlten Transaktionskosten und Steuern (netto EUR +133,4 Mio.), sowie anschließend erfolgter Rückzahlungen von Bankdarlehen (EUR – 11,8 Mio.). Weitere Auszahlungen ergeben sich unter anderem aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (EUR – 11,4 Mio.).

Zusammengefasster Lagebericht

Wirtschaftsbericht 75

Getrieben durch Kapitalmaßnahmen im Segment LatAm stiegen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns im Geschäftsjahr 2021 um EUR 28,0 Mio. und betrugen zum Abschlussstichtag EUR 131,1 Mio.

Im Vorjahr bestanden im Segment LatAm nachfolgend aufgeführte Finanzierungslinien. Infolge des Börsengangs der Mobly S.A. und der zusätzlichen Kapitalausstattung hat der Konzern die bestehenden Bankdarlehen im laufenden Berichtsjahr vollständig zurückgezahlt.

Buchwert zum

Gesamtlinie (in
BRL Mio.)
Gesamtlinie
(umgerechnet
in EUR Mio.) 1
Zinssatz Fälligkeit 31.12.2020
in EUR Mio.
Kontokorrentkredit 30,0 2 4,7 100% CDI
+7,92 %
n/a 4,7
Finanzierung von Lieferantenverbindlichkeiten 7,0 3 1,1 14,2 % Mai 2021 0,6
Tilgungsdarlehen 1,0 0,2 26,8 % Dezember
2021
0,2
Tilgungsdarlehen 4,6 0,7 15,4 % November
2023
0,5
Tilgungsdarlehen 4,1 0,6 13,1 % Oktober 2024 0,4
Tilgungsdarlehen 3,0 0,5 12,0 % Mai 2022 0,5
Tilgungsdarlehen 30,0 4,7 11,9 % Dezember
2024
4,7
Tilgungsdarlehen 4,5 0,7 24%–30 % Februar-Sep
tember 2020
0,0
Summe 11,6

1 Umrechnung zum Stichtagskurs 31. Dezember 2020

2 Linie wurde im Geschäftsjahr 2020 von BRL 10 Mio. auf BRL 30 Mio. erhöht.

3 Linie wurde im Geschäftsjahr 2020 von BRL 25,8 Mio. auf BRL 7 Mio. reduziert.

Die Kreditlinie zur Finanzierung von Lieferantenverbindlichkeiten wurde im Geschäftsjahr 2021 vollständig zurückgezahlt und zum 31. Dezember 2021 auf BRL 3,5 Mio. (umgerechnet EUR 0,6 Mio.) reduziert.

Darüber hinaus verfügt der Konzern im Segment Europa über eine Reverse-Factoring-Linie in Höhe von EUR 4,0 Mio., die zum Bilanzstichtag mit EUR 3,2 Mio. (2020: EUR 3,2 Mio.) in Anspruch genommen war. Im Segment

LatAm bestanden zum Bilanstichtag keine Verbindlichkeiten mehr im Zusammenhang mit Reverse-Factoring-Vereinbarungen (2020: EUR 1,2 Mio.).

Der Konzern betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu finanzieren. Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt.

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

2.4.4. Finanzlage der Segmente

Zusammengefasster Lagebericht 76 Wirtschaftsbericht

Finanzlage Europa

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Cashflow aus der betrieblichen
Tätigkeit
– 11,7 32,2 – 43,9
davon Veränderung des
Nettoumlaufvermögens
– 14,2 18,5 – 32,7
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
9,7 – 12,1 21,8
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit
– 9,3 35,0 – 44,3
Nettoveränderung der
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
– 11,3 55,1 – 66,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente zu Beginn der Periode
99,4 44,3 55,1
Zahlungsmittel und Zahlungs
mitteläquivalente zum Ende der
Periode
88,1 99,4 – 11,3

Finanzlage LatAm

2021 2020 Verän
derung
– 51,6 0,0 – 51,6
– 48,7 2,4 – 51,1
– 13,4 – 5,6 – 7,8
103,6 8,6 95,0
38,6 3,0 35,6
3,7 1,3 2,4
0,7 – 0,7 1,4
43,0 3,6 39,4

Der negative Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ist in beiden Segmenten auf die Veränderung des Nettoumlaufvermögens zurückzuführen (siehe Erläuterungen zur Finanzlage des Konzerns).

Dem Segment Europa sind nach Abzug von Transaktionskosten und Steuern aus dem Verkauf von Anteilen an der Mobly S.A. insgesamt EUR 19,2 Mio. zugeflossen, größtenteils über die Rückzahlung von Intercompany-Darlehen sowie offener Forderungen aus Zinsen. Von den Zuflüssen sind EUR 17,2 Mio. als Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen.

Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Segment LatAm ist in erster Linie auf den Börsengang der Mobly S.A. zurückzuführen. Die Nettoerlöse aus der Platzierung der neu ausgegebenen Stammaktien der Mobly S.A. in Höhe von EUR 114,9 Mio., das heißt nach Abzug gezahlter Transaktionskosten, wurden insbesondere für eine Reduzierung der Inanspruchnahme von vorfälligen Auszahlungen von Ratenkaufforderungen sowie zur Tilgung von Bankdarlehen eingesetzt.

2.4.5. Vermögenslage

In EUR Mio. 31. De
zember
2021
31. De
zember
2020
Verän
derung
Verän
derung
in %
Langfristige
Vermögenswerte
136,5 109,5 27,0 25%
Kurzfristige
Vermögenslage
253,7 178,4 75,3 42%
Summe
Vermögenswerte
390,2 287,9 102,3 36%
In EUR Mio. 31. De
zember
2021
31. De
zember
2020
Verän
derung
Verän
derung
in %
Eigenkapital 220,4 114,3 106,1 93%
Langfristige Schulden 55,6 46,9 8,7 19%
Kurzfristige Schulden 114,2 126,7 – 12,5 – 10%
Summe Eigenkapital und
Schulden
390,2 287,9 102,3 36%

Die im Konzern zum Ende des Geschäftsjahres ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von EUR 131,1 Mio. verteilen sich mit EUR 88,1 Mio. auf das Segment Europa sowie mit EUR 43,0 Mio. auf das Segment LatAm.

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Im Vergleich zum 31. Dezember 2020 haben sich die Aktiva und Passiva im Wesentlichen aufgrund der folgenden Bilanzpositionen verändert.

Die Sachanlagen sind im laufenden Geschäftsjahr um EUR 7,3 Mio. auf EUR 24,8 Mio. gestiegen, im Wesentlichen aufgrund von geplanten Neuinvestitionen in neue Lagerkapazitäten und Retailflächen im Segment LatAm.

Die aktivierten Nutzungsrechte haben sich im laufenden Geschäftsjahr um EUR 13,2 Mio. auf EUR 56,9 Mio. erhöht. Planmäßigen Abschreibungen in Höhe von EUR 13,6 Mio. standen Zugänge zu Nutzungsrechten in Höhe von EUR 26,9 Mio. gegenüber, insbesondere aufgrund neu abgeschlossener Leasingverträge im Segment LatAm. Gleichzeitig stiegen die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 um insgesamt EUR 15,4 Mio. auf EUR 63,4 Mio. Die Veränderung resultiert mit EUR 26,9 Mio. insbesondere aus neu abgeschlossenen bzw. neu bewerteten Leasingverhältnissen sowie planmäßigen Tilgungen in Höhe von EUR – 11,4 Mio.

Der Anstieg der langfristigen finanziellen Vermögenswerte von EUR 10,7 Mio. auf EUR 16,1 Mio. im Geschäftsjahr 2021 entfällt mit EUR 5,4 Mio. im Wesentlichen auf gestiegene Forderungen aus geleisteten Sicherheiten. Diese betreffen Zahlungen von bestrittenen Steuerverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren im Segment LatAm als Sicherheit hinterlegt wurden.

Bedingt durch einen gewünschten, deutlichen Anstieg des verfügbaren Lagerbestandes und damit einhergehend einer kürzeren durchschnittlichen Lieferzeit für den Endkunden haben sich die Vorräte im laufenden Geschäftsjahr um EUR 19,5 Mio. auf EUR 60,8 Mio. erhöht.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich im Berichtszeitraum insbesondere im Segment LatAm, da der Konzern Vereinbarungen zur vorfälligen Auszahlung von Ratenkaufforderungen aufgrund der zusätzlichen Liquidität infolge des Börsengangs der Tochtergesellschaft Mobly S.A. in geringerem Umfang in Anspruch genommen hat, um EUR 20,9 Mio. auf EUR 37,2 Mio.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich um EUR 28,0 Mio. auf EUR 131,1 Mio. erhöht. Die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird unter Punkt 2.4.3. erläutert.

Das Eigenkapital erhöhte sich insgesamt um EUR 106,1 Mio. auf EUR 220,4 Mio. Der Anstieg ist insbesondere auf die im Zuge des im Februar 2021 erfolgreich durchgeführten Börsengangs der Mobly S.A. neu ausgegebenen Aktien (EUR +121,0 Mio.) sowie auf den Verkauf von bereits bestehenden Anteilen an der Mobly S.A. (EUR +23,5 Mio.) zurückzuführen. Für die Ausgabe neuer Aktien und den Verkauf bestehender Aktien sind insgesamt Transaktionskosten in Höhe von EUR 7,2 Mio. sowie Ertragsteuern in Höhe von EUR 3,9 Mio. angefallen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden. Gegenläufig wirkte sich der Jahresfehlbetrag eigenkapitalmindernd aus.

Zusammengefasster Lagebericht

Wirtschaftsbericht 77

Der Anstieg der langfristigen Schulden in Höhe von EUR 8,7 Mio. ist im Wesentlichen auf die Veränderung der langfristigen Leasingverbindlichkeiten aus neu abgeschlossenen Leasingverträgen im Segment LatAm zurückzuführen.

Der Rückgang der kurzfristigen Schulden um EUR 12,5 Mio. auf EUR 114,2 Mio. ist insbesondere auf die unter den Vertragsverbindlichkeiten erfassten Kundenanzahlungen und Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen. Die Vertragsverbindlichkeiten sind hauptsächlich infolge der verkürzten Lieferdauer um EUR 11,2 Mio. gesunken und der Rückgang der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (EUR – 5,9 Mio.) resultiert aus der vollständigen Rückzahlung von Bankdarlehen im Segment LatAm nach dem Börsengang der Mobly S.A. im laufenden Berichtsjahr.

Insgesamt hat sich die Bilanzsumme im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um EUR 102,3 Mio. auf EUR 390,2 Mio. erhöht.

2.4.6. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

home24 verwendet verschiedene finanzielle sowie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns.

Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Wertentwicklung des operativen Geschäfts sind die nachhaltige Steigerung der Umsatzerlöse unter konstanter Währung, die bereinig te EBITDA-Marge, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit und der Cashflow aus der Veränderung des Netto umlaufvermögens.

Neben diesen zentralen finanziellen Kennzahlen misst der Vorstand auch zentrale nichtfinanzielle Einflussgrößen zur Steuerung des Konzerns. Im Vordergrund stehen die Anzahl der Bestellungen, die Anzahl aktiver Kunden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2021 der Bruttoauftragswert als nichtfinanzieller Leistungsindikator neu mit aufgenommen.

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Die Anzahl der Bestellungen ist ein wichtiger Wachstumstreiber für den Konzern und wird unabhängig vom Warenwert überwacht. Im laufenden Geschäftsjahr betrug die Anzahl der eingegangenen Bestellungen 3,3 Mio. (2020: 3,2 Mio.).

Zusammengefasster Lagebericht 78 Wirtschaftsbericht

home24 misst seinen Erfolg auch an der Anzahl aktiver Kunden. Aktive Kunden umfassen alle Kunden, die mindestens eine Bestellung innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag getätigt haben. Im Geschäftsjahr 2021 betrug die Anzahl aktiver Kunden 2,3 Mio. (2020: 2,2 Mio.).

Der durchschnittliche Bestellwert beinhaltet die Umsatzsteuer des jeweiligen Absatzlandes. Die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts beeinflusst den Umsatz des Konzerns und ist im Geschäftsjahr 2021 insbesondere währungsbedingt von EUR 235 auf EUR 261 gestiegen. Weitere Einflussfaktoren sind Veränderungen im Produktmix sowie generell höhere Verkaufspreise.

Der Bruttoauftragswert ist definiert als der aggregierte Bruttoauftragswert, der in der jeweiligen Periode eingegangenen Bestellungen, einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung von Stornierungen, Rücksendungen sowie nachträglichen Rabatten und Gutscheinen. Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Bruttoauftragswert EUR 860,7 Mio. (2020: EUR 761,8 Mio.).

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

2.5. Zusammenfassende Beurteilung

home24 blickt erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 zurück. Nach einem starken währungsbereinigten Umsatzwachstum von +42 % im Vorjahr konnte der Umsatz in konstanter Währung im Geschäftsjahr 2021 erneut um 27 % gesteigert werden. Gleichzeitig wurde die strukturelle Profitabilität trotz der hohen Wachstumsinvestitionen und der gestiegenen Umsatzkosten erneut mit einer positiven bereinigten EBITDA-Marge bestätigt. Durch den Börsengang der Tochtergesellschaft Mobly S.A. konnte zudem die Kapitalausstattung weiter verbessert werden, um die Stärkung der Marktposition auch in den Folgejahren sicherstellen zu können. Hierfür stehen der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres nun liquide Mittel in Höhe von EUR 131,1 Mio. zur Verfügung.

In Summe hat der Konzern die im Vorjahresabschluss kommunizierten Ziele eines Umsatzwachstums unter konstanter Währung von +20 % bis +40 % sicher erfüllt. Die Entwicklung der bereinigten EBITDA-Marge lag im Geschäftsjahr 2021 mit +0% ebenfalls innerhalb der im Geschäftsbericht 2020 kommunizierten Bandbreite von +0 % bis +2 %.

3. Risiken- und Chancenbericht

3.1. Risiko- und Chancenbericht im Überblick

Nachfolgend stellt home24 die Entwicklung und Aufrechterhaltung eines effektiven Risikomanagementsystems (RMS) und eines Internen Kontrollsystems (IKS) für die Gruppe dar.

home24 hat den intern in seiner Risikomanagementrichtlinie verankerten Prozess zur Aufnahme, Bewertung und Kommunikation der identifizierten Risiken im Geschäftsjahr 2021 durchgeführt. Die Risiken, Verantwortlichkeiten und Gegenmaßnahmen wurden in einem Risikoregister zusammengetragen. Die Interne Revision unterstützt den Vorstand dabei, die verschiedenen Geschäftsbereiche und Unternehmenseinheiten im Konzern zu überwachen. Daher wurde durch die Interne Revision des Konzerns im Geschäftsjahr 2021 eine planmäßige Revisionsprüfung durchgeführt.

Zunächst werden die Zielsetzung und den Aufbau des RMS sowie des IKS erläutert. Im Anschluss werden die Bewertungsmethodik, die Berichterstattung und die wesentlichen Schlüsselrisiken und Chancen dargestellt, die sich im Rahmen der Geschäftstätigkeit ergeben.

Zielsetzung des Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems

De r nachhaltige Erfolg von home24 kann nur sichergestellt werden, indem die Risiken und Chancen aus der Geschäftstätigkeit frühzeitig identifiziert, zutreffend bewertet und effektive sowie effiziente Maßnahmen implementiert werden. Das RMS und das IKS helfen dabei, potenzielle Risiken früh zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, um drohenden Schaden für home24 abzuwenden.

Ziel des RMS ist es dabei, die notwendige Transparenz im Hinblick auf Risiken zu schaffen und ein gemeinsames Risiko verständnis innerhalb von home24 aufzubauen. Das IKS von home24 im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess hat zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung zukünftiger Ereignisse und Entwicklungen unterliegt Unsicherheiten. home24 ist sich daher bewusst, dass ein RMS nicht alle potenziellen Risiken vorhersehen kann und auch ein optimal ausgestaltetes und implementiertes IKS regelwidrige Handlungen nie vollständig verhindern kann.

Die wesentlichen Merkmale des RMS und IKS werden im Folgenden gemäß § 315 Abs. 4 HGB erläutert.

Zusammengefasster Lagebericht

Risiken- und Chancenbericht 79

Risiken- und Chancenbericht

Aufbau des Risikomanagements und Internen Kontrollsystems

Die Basis für das RMS/IKS bilden die konzerneinheitlichen Standards für den Umgang mit Risiken. Der hierfür zuständige Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) entwickelt und implementiert fortlaufend Instrumente, Richtlinien und Methoden zum RMS/IKS, basierend auf dem international anerkannten Rahmenwerk der Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Mit dem standardisierten Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Überwachung, Dokumentation und der dazugehörigen Berichterstattung von Risiken und Maßnahmen unterstützt das COSO-Framework die Entscheidungsfindung durch konsistente, vergleichbare und transparente Informationen.

Das RMS und das IKS befinden sich in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

3.2. Bewertungsmethodik, Steuerung und -berichterstattung

Bewertungsmethodik

Die Identifikation und Bewertung von Risiken sind integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und erfolgen fortlaufend durch die Risikoeigner. home24 hat einen halbjährlichen Prozess etabliert, in dem die Risiken durch die Risikoeigner mit Unterstützung des Bereichs GRC umfassend evaluiert und dokumentiert werden. Identifizierte wesentliche Änderungen der Risiken, die außerhalb des Regelprozesses auftreten, werden ad hoc berichtet.

In dem halbjährlichen Regelprozess werden Risiken im Rahmen von internen Risikoabfragen und Workshops von den betroffenen Bereichen (Risikoeignern) identifiziert oder im Falle von bestehenden Risiken erneut geprüft. Diese werden daraufhin auf Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit auf quantitativen oder qualitativen Skalen bewertet. Der Betrachtungszeitraum für die Risikobeurteilung umfasst zwölf Monate ab dem Bewertungszeitpunkt. Der Bereich GRC unterstützt und überwacht den Prozess und dokumentiert die Ergebnisse.

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Die sich aus den Risiken ergebenden Auswirkungen sind wie nachfolgend kategorisiert.

Zusammengefasster Lagebericht 80 Risiken- und Chancenbericht

Darstellung – Fünf Klassen für die Auswirkungen auf das bereinigte EBITDA

Qualitative Bewertung (alternativ)
Auswirkung Quantitative
Bewertung
(bevorzugt)
Finanzielle Auswirkungen
Strafrechtliche Relevanz
Auswirkungen auf
die Reputation
schwer > EUR 14,8 Mio. Stark belastende negative
Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit, die Finanz
und Ertragslage und den
Cashflow
■ Schwere Gesetzesverstöße
■ Schwere Rechtsfolgen für
die Haftung des Top -
Ma nag ements
■ Sowie Schwere Auswir kun gen
auf den Geschäftsbetrieb
■ Breite Berichterstattung in
Medien mit internationaler
Reichweite
■ Langfristiger Imageverlust
des Unte rnehmens
■ Starke negative Auswirkun
gen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
(z. B. Umsatzausfall)
bedeutend > EUR 5,9 Mio. Erhebliche negative Auswir
kungen auf die Geschäftstätig
keit, die Finanz- und Ertrags
lage und den Cashflow
■ Bedeutende Gesetzes verstöße/
Strafverfahren
■ Bedeutende Konsequen
zen für einzelne Führungs
kräfte sowie bedeuten de
Auswirkungen auf den
Geschäftsbetrieb
■ Negative Berichterstattung
in Medien mit mittelfristiger
Reichweite
■ Mittelfristiger Imageschaden
■ Schwer zu erreichende
Korrekturen, langfristige PR
Maßnahmen erforderlich
mittel > EUR 3 Mio. Einige negative Auswirkungen
auf die Geschäftstätigkeit, die
Finanz- und Ertragslage und
den Cashflow
■ Signifikante Verletzung von
Geschäftsordnungen / Geset
zen / Vertragspflichten
■ Erhebliche Strafen
■ Arbeitsrechtliche
Konse quenzen
■ Negative Berichterstattung
in Medien mit geringer
Reichweite
■ Korrekturen durch mittelfris
tige PR-Maßnahmen erreicht
niedrig > TEUR 295 Begrenzte negative Auswir
kungen auf die Geschäftstätig
keit, die Finanz- und Ertrags
lage und den Cashflow
■ Verstoß gegen interne
Regeln / Gesetze / Verein
barungen ohne starke
Wirkung ("Bagatelle")
■ Niedrige Strafen
■ Begrenzte Disziplinarmaß
nahmen für Einzelpersonen
■ Kurzfristige negative
Auswirkungen auf die
Reputation / das Image
■ Beiträge in z. B. Blogs /
Facebook / Twitter
■ Keine weitere Berichterstat
tung durch andere Medien
unwesentlich < TEUR 295 Geringfügige negative Auswir
kungen auf die Geschäftstätig
keit, die Finanz- und Ertrags
lage und den Cashflow
■ Keine Strafverfolgung ■ Sehr kurzfristige negative
Auswirkung en auf die
Reputation / das Image

Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens wird wie folgt aufgeteilt:

Auf Basis der Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung werden Risiken als niedrig, moderat, hoch, sehr hoch und extrem eingestuft.

Darstellung – Fünf Katergorien für die Wahrscheinlichkeit des Eintretens

Bewertung
75 % – 100 %
50 % – 74,9 %
25 % – 49,9 %
5 % – 24,9 %
0 % – 4,9 %

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Darstellung – Fünf Stufen für die Risikobewertung

Auswir
kung /
Eintritts
wahr
scheinlich
keit
selten unwahr
scheinlich
möglich wahr
scheinlich
fast
sicher
schwer EXTREM
bedeu
tend
SEHR
HOCH
mittel HOCH
niedrig MODERAT
unwe
sentlich
NIEDRIG

Jedem Bruttorisiko werden relevante Gegen- und Kontrollmaßnahmen sowie Verantwortlichkeiten zugewiesen. Nach Berücksichtigung der durchgeführten Gegen- und Kontrollmaßnahmen werden alle Bruttorisiken neu eingestuft (Nettorisiko = Bruttorisiko abzgl. Gegenmaßnahmen). Die Bewertung der Nettorisiken erfolgt in denselben fünf Klassen wie die Brutto Risikobewertung (s. o.).

Steuerung von Risiken

Risikoeigner sind für die Definition und Umsetzung effektiver Maßnahmen zur Minderung von Risiken und Ergreifung von Chancen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs zuständig. Je nach Art, Charakteristik und Bewertung der Risiken wenden die Risikoeigner unterschiedliche Strategien an. Hierbei werden insbesondere Kosten und Wirksamkeit der denkbaren Maßnahmen den identifizierten Risiken gegenübergestellt. Mögliche Risikostrategien sind die Akzeptanz, die Vermeidung, die Minderung oder die Übertragung des Risikos auf Dritte.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Das IKS von home24 beinhaltet Grundsätze, Verfahren sowie präventive und detektive Kontrollen und stellt somit einen ordnungsgemäßen Prozess der Abschlusserstellung sicher. Grundlage ist eine Analyse der für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung bedeutenden Risiken der wesentlichen Geschäftsprozesse. Die relevanten Kontrollen inklusive Beschreibung und Art der Kontrolle, Häufigkeit der Kontrollausführung sowie ausführende Kontrollverantwortlichen sind teilweise in Risikokontrollmatrizen formal dokumentiert.

Zusammengefasster Lagebericht

Risiken- und Chancenbericht 81

Ein Funktions- und Rollenkonzept stellt die Funktionstrennung zwischen Abteilungen und innerhalb von Prozessen sicher. Es gibt Regelungen zu genehmigungspflichtigen Geschäften.

Allgemeine IT-Kontrollen überwachen Systemzugriffe sowie Systemänderungen, die sich auf die Rechnungslegung auswirken können.

Auswirkungen neuer oder veränderter Rechnungslegungsgrundsätze, Gesetze und sonstige Vorschriften auf den Abschluss werden kontinuierlich analysiert. Die Konzernbilanzierungsrichtlinie enthält eine Beschreibung der anzuwendenden Bilanzierungsmethoden. Der Prozess der Konzernabschlusserstellung wird mit einer Konsolidierungssoftware durchgeführt. Zudem wird die Abschlusserstellung durch einen formalisierten Prozess unterstützt. Dieser umfasst relevante Abschlusstätigkeiten, den zeitlichen Ablauf und die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten.

Um die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS sicherzustellen, wird es im Rahmen der kontinuierlichen Überwachungs- und Verbesserungsprozesse regelmäßig optimiert. Die Ergebnisse werde quartalsweise an den Vorstand und Prüfungsausschuss berichtet.

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Berichterstattung

Zusammengefasster Lagebericht 82 Risiken- und Chancenbericht

Die Berichterstattung von home24 fokussiert sich auf wesentliche Schlüsselrisiken oder Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden (sog. existenzbedrohende Risiken). Die Risikobeurteilung in diesem Bericht spiegelt die Netto-Risikobewertung wider. Der Fortbestand des Konzerns ist gefährdet, wenn die potenzielle finanzielle Auswirkung den errechneten Schwellenwert der Risikotragfähigkeit übersteigt. Bei den wesentlichen Schlüsselrisiken handelt es sich um solche, die sich entweder allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten maßgeblich nachteilig auf die Geschäfte, die Finanzsituation, die Liquiditätsentwicklung, die operativen Ergebnisse und die Aussichten von home24 auswirken könnten. Hierzu wird im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts jährlich ermittelt, welches Risiko home24 maximal tragen kann, ohne den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden. Ein wesentliches Schlüsselrisiko entsteht aus der kritischen Kombination mit einer Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts größer als 50 % und einer möglichen Schadenssumme von EUR 3 Mio.

Der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über wesentliche Kontrollschwächen informiert. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Bereich GRC zwei Mal im Rahmen des regulären Berichtsprozesses über die Risikosituation der Gruppe an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

3.3. Risiken

Nachfolgend sind die nach der zuvor beschriebenen Systematik erfassten wesentliche Schlüsselrisiken zusammenfassend dargestellt.

Darstellung – Verteilung der Anzahl der Nettorisiken in der Risikomatrix

Auswir
kung /
Eintritts
wahr
scheinlich
keit
selten unwahr
scheinlich
möglich wahr
scheinlich
fast
sicher
schwer
bedeu
tend
mittel
niedrig
unwe
sentlich

Risiken, die den Fortbestand von home24 gefährden können (sog. existenzbedrohende Risiken), sind derzeit nicht ersichtlich. Nachfolgend werden daher die aufgrund potenzieller Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung wesentlichen Schlüsselrisiken dargestellt.

Darstellung – Übersicht über die Entwicklung der Schlüsselrisiken

2021 2020
Schlüssel risiken Auswir
kung
Wahr
schein
Auswir
lichkeit
kung
Wahr
schein
lichkeit
Rechtliche
Anforderungen
im Zusammen
hang mit dem
Schutz von
persönlichen
Informationen
mittel wahr
scheinlich
mittel wahr
scheinlich
Cybersicherheit bedeutend wahr
scheinlich
bedeutend wahr
scheinlich
Prognostizier
barkeit der
Lagerbestände
mittel wahr
scheinlich
mittel wahr
scheinlich

Im Geschäftsjahr 2021 bleibt die Anzahl der wesentlichen Schlüsselrisiken damit gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr unverändert.

Obwohl durch die COVID-19-Pandemie keine wesentlichen Risiken für die Gruppe im Jahr 2021 eingetreten sind, bleiben nicht absehbare Risiken für die Geschäftsentwicklung bestehen, unter anderem durch Einschränkungen der Lieferkette und einer zukünftig möglichen Rezession. Diese Unsicherheit wird vom Konzern genau überwacht, es werden kontinuierlich Maßnahmen ergriffen und zeitnah an die neuesten Entwicklungen angepasst.

Die nachfolgend erläuterten wesentlichen Schlüsselrisiken beziehen sich grundsätzlich auf das Segment Europa und das Segment LatAm. Sollte sich das Risiko nur auf ein Segment beziehen, wird dies explizit erwähnt.

Die nach IFRS geforderten Angaben zu finanziellen Risiken (Ausfallrisiko, Währungs- und Zinsrisiko sowie Liquiditätsrisiko) werden zur besseren Übersichtlichkeit nicht gesondert im Risiko- und Chancenbericht dargestellt, sondern im Konzernanhang unter Punkt 6. erläutert.

Rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von persönlichen Informationen

Zusammengefasster Lagebericht

Risiken- und Chancenbericht 83

Auswir
kung /
Eintritts
wahr
scheinlich
keit
selten unwahr
scheinlich
möglich wahr
scheinlich
fast
sicher
schwer
bedeu
tend
mittel
niedrig
unwe
sentlich

Als E-Commerce-Unternehmen sammelt und verarbeitet home24 persönliche Daten, um Bestellungen abzuwickeln, Zahlungen zu erhalten, mit der Kundschaft zu kommunizieren, Marketingaktivitäten zu steuern, Gehaltsabrechnungsaktivitäten durchzuführen usw. In diesem Zusammenhang unterliegt home24 den Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von persönlichen Daten. Dies sind für die home24 SE insbesondere die Europäische Datenschutzverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

Um einen möglichen Schaden aus der Nichteinhaltung von datenschutzrechtlichen Anforderungen zu begrenzen, hat die Gesellschaft einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragt. Mitarbeitende der Rechtsabteilung sensibilisieren fortlaufend für das Thema, überwachen und kommunizieren rechtliche Anforderungen, aktualisieren und entwickeln weitere relevante Unterlagen und unterstützen die Fachabteilungen, zusammen mit dem Verantwortlichen für IT-Sicherheit und/oder der Personalabteilung, bei der Implementierung der Anforderungen. Ferner führen die Mitarbeitenden obligatorische Online-Schulungen durch.

Die Risikobeurteilung bleibt im Jahr 2021 unverändert im Vergleich zum Vorjahr.

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Cybersicherheit

Zusammengefasster Lagebericht 84 Risiken- und Chancenbericht

Risiken der Cybersicherheit durch externe und interne Angriffe und/oder interne Kontrollschwächen können den Webshop, relevante Fulfillment-IT-Systeme und -Anwendungen, Zahlungssysteme sowie sonstige interne IT-Systeme und -Anwendungen manipulieren oder deaktivieren. Zu den Risiken zählen unter anderem Ransomware-Angriffe, DDOS-Angriffe, Datenverlust aufgrund von Sicherheitsverletzungen und Betriebsstörungen sowie ungenaue Meldungen aufgrund von Integritätsverletzungen.

Um den Bedrohungen der Cybersicherheit entgegenzuwirken hat die Gesellschaft im Jahr 2019 angefangen, die Umsetzung ihrer IT-Sicherheitsanforderungen zu verbessern. Im Geschäftsjahr 2020 und 2021 wurde an der Cybersicherheit kontinuierlich weitergearbeitet. Die IT-Sicherheitsverantwortlichen von home24 überwachen daher fortlaufend die relevanten Risikobereiche, pflegen Prozesse und Kontrollen und implementieren technologische Lösungen mit dem Ziel, die Sicherheit der Daten und des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.

Obwohl kontinuierlich Initiativen ergriffen wurden, um IT-Sicherheitsrisiken zu verringern, zum Beispiel im Bereich der Authentifizierung und Überwachung, unter anderem aufgrund der signifikant höheren Anzahl von Mitarbeitenden im Home Office und damit verbundenen Risiken, bleibt die Risikobeurteilung im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Prognostizierbarkeit der Lagerbestände

Auswir
kung /
Eintritts
wahr
scheinlich
keit
selten unwahr
scheinlich
möglich wahr
scheinlich
fast
sicher
schwer
bedeu
tend
mittel
niedrig
unwe
sentlich

Eine reibungslose Abwicklung und Erfüllung von Kundenaufträgen ist für das Geschäft von wesentlicher Bedeutung. Die Unfähigkeit, den erforderlichen Lagerbestand vorherzusagen, könnte zu Überbeständen und/oder Nichtverfügbarkeit von Ware und damit zu langen Lieferzeiten und unzufriedenen Kunden führen.

Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden anhand eines selbst entwickelten Modells Prognosen für zu beschaffende Waren vor Auftragserteilung durchgeführt. Sie basieren auf dem Wissen über den Produktlebenszyklus, die Kundennachfrage, geplante Verkaufskampagnen, die Lagerverfügbarkeit und die Vorlaufzeiten der Hersteller.

Obwohl das Modell der Bestandsprognose auch im Jahr 2021 fortlaufend verbessert wurde, führen nach Einschätzung des Konzerns externe Faktoren wie eine mögliche allgemeine oder branchenspezifische Rezession (und das damit verbundene veränderte Kaufverhalten der Kundschaft) und/oder Einschränkungen in der Lieferkette als mögliche Folgen der COVID-19-Pandemie zu einer einer weiterhin erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos sowie dessen potentielle Auswirkung. Daher ist die Beurteilung des wesentlichen Schlüsselrisikos im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Risiken durch den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine

Neben den zuvor beschriebenen Schlüsselrisiken, entstehen für das Geschäftsjahr 2022 potenzielle Risiken aufgrund des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine. Diese resultieren beispielsweise aus den aktuellen Preissteigerungen in den Bereichen Transport und Energie, der unsicheren Lieferfähigkeit von Lieferanten aus der Ukraine und den beendeten Lieferantenbeziehungen mit Lieferanten aus Weißrussland. Auf Basis der bisherigen Geschehnisse ist mit negativen Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette von home24 zu rechnen. Weitere — bisher nicht absehbare — Risiken auf die Geschäftsentwicklung, die mit einem anhaltenden Konflikt einhergehen würden, könnten unter anderem in weiteren Preissteigerungen, Einschränkungen in der gesamten Lieferkette und einer möglichen Rezession bestehen. Eine abschließende Einschätzung der finanziellen und operativen Auswirkungen kann momentan nicht vorgenommen werden, da unklar ist, wie lange die Phase der Unsicherheit anhält und welches Ausmaß die Beeinträchtigungen haben könnten. Auch ein potenziell bestandsgefährdendes Ausmaß der Risiken kann infolge der Unsicherheiten nicht abschließend ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise – anders als heute absehbar – über einen längeren Zeitraum kein oder nur stark eingeschränkt Umsatz realisiert werden könnte. In einem solchen Szenario wären zur Vermeidung potenziell bestandsgefährdender Risiken zusätzliche Maßnahmen notwendig. Die damit einhergehenden potenziellen Risiken werden durch die Risikoeigner kontinuierlich überwacht, um den Risiken frühzeitig entgegenzuwirken. Zudem wurden risikomindernde Maßnahmen für ad hoc identifizierte Risiken (außerhalb des Regelprozesses) ergriffen.

Die in diesem Bericht dargestellte Risiko- und Chancenbewertung stellt die Risiken und Chancen unabhängig von der Lage in der Ukraine dar, da die aktuellen Entwicklungen mit großen Unsicherheiten verbunden sind.

3.4. Chancen

Die Home & Living-Branche ist einer der größten Konsumentenmärkte. Gleichzeitig ist die Online-Durchdringung im Bereich Home & Living in den von home24 bedienten Märkten niedriger als in anderen Regionen, wie zum Beispiel den USA und dem Vereinigten Königreich. Die COVID-19-Pandemie hat den strukturellen Wandel zu einer verstärkten Nutzung von Online-Home & Living-Einkäufen insbesondere im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 weiter unterstützt. Der Vorstand der Gesellschaft ist überzeugt, dass sich für die Folgejahre weiteres Potenzial für Aufholeffekte mit entsprechend attraktiven Marktwachstumsraten ableiten lässt.

Zusammengefasster Lagebericht

Risiken- und Chancenbericht 85

Unterstützt wird dies durch die günstige demographische Entwicklung, die den Wechsel vom Offline- zum Online-Einkauf im Bereich Home & Living aus Sicht des Konzerns weiter vorantreiben wird. Der Konzern nimmt an, dass die zunehmende Zahl von Internetnutzern, die online Produkte einkaufen, wesentlich auf die sogenannten Millennials und nachfolgende Generationen mit einer generell hohen Affinität für das Internet und insbesondere den Online-Handel zurückzuführen ist. Diese geben ihr steigendes Einkommen zunehmend auch für den Online-Home & Living-Bereich aus. Gleichwohl hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, dass der Trend zu Online-Einkäufen in allen Altersgruppen zu erkennen und nicht allein auf Millennials beschränkt ist.

Durch grundlegende Investitionen der vergangenen Jahre in Systeme und Prozesse hat home24 eine Basis geschaffen, die eine profitable Skalierung des Geschäftsvolumens ermöglicht. Zusätzlich wurde und wird weiter in die Stärkung von Alleinstellungsmerkmalen im Markt investiert, beispielsweise die eigenständige Auslieferung von Speditionsware. In Zukunft könnten den Endkunden über die eigene Auslieferung zusätzliche Servicedienstleistungen angeboten werden, die die Position von home24 im Wettbewerb um Home & Living-Kunden zusätzlich stärken.

Sowohl hinsichtlich der Lieferanten als auch der Händler ist die Home & Living-Branche sehr stark fragmentiert. Die fragmentierte Beschaffungsbasis verschafft Marktteilnehmern mit einer kritischen Größe eine starke Verhandlungsposition. home24 nimmt an, dass, unterstützt durch die geringe Präsenz von Marken, für den Konzern die Möglichkeit besteht, selbst eine eigene erfolgreiche Home & Living-Marke zu etablieren und diese mit einzigartigen Eigenmarken-Kollektionen zu ergänzen und weiter zu stärken.

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Das breite Angebot an Produkten ermöglicht es home24, den Kunden eine vielfältige Auswahl von relevanten Produkten für den Massenmarkt anzubieten. Bei der Vermarktung von Bestsellern unter Eigenmarken kann das Wissen über Kundenpräferenzen in Bezug auf Stilrichtungen, Material oder Ankerpreise genutzt werden, um die Bruttoergebnismarge zu verbessern und Bestseller zu attraktiven Preisen und mit relativ kurzen Lieferzeiten anzubieten. Dieses Fundament des Geschäftsmodells mit der Kombination aus Sortimentsbreite und margenstarken Eigenmarken verschafft home24 eine optimale Positionierung im Bereich Online-Marketing, um kosteneffizient an dem steigenden Interesse an Online-Einkäufen zu partizipieren.

Zusammengefasster Lagebericht 86 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Geschäftsjahr 2021 wurde das Sortiment deutlich erweitert, insbesonderen im Bereich der Kleinmöbel und Accessoires. Auch für die Zukunft ist avisiert, das Angebot an Home & Living-Artikeln kontinuierlich zu ergänzen. Ein noch breiteres Produktangebot ermöglicht es home24 den Kunden wünschen über die diversen Preis- und Stilrichtungen in allen Kategorien noch besser zu entsprechen und somit weitere Wachstumsimpulse zu generieren.

Die zum Ende des Geschäftsjahres kommunizierte Akquisition der Butlers-Gruppe, die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 vollzogen wird, eröffnet home24 diverse weitere Chancen. home24 wird die Online-Zielplattform bleiben, die auch das gesamte Online-Sortiment von Butlers führen wird, und damit home24 einen stärkeren Fokus auf inspirierenden Wohnwelten als Hebel zur Erhöhung der Kundenbindung und des saisonalen Marketings ermöglichen wird. Gemeinsam besteht dadurch Zugang zum bestehenden home24-Online-Kundenstamm sowie zu den über 40 Millionen jährlichen Besuchern der Butlers Online- und Offline-Vertriebskanäle.

Schlussendlich hilft dem Konzern die deutlich verbesserte Kapitalausstattung bei der Erreichung der angestrebten Ziele. Durch den im Februar durchgeführte Börsengang der brasilianischen Tochtergesellschaft Mobly S.A. ist home24 auch nach der Akquisition von Butlers in einer guten Position, um die vorhandenen Marktchancen zu ergreifen.

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

3.5. Gesamtbewertung der Risiken und Chancen

Die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands und wurden im besten Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzern- und Jahresabschlusses der home24 SE abgegeben. Trotzdem unterliegen die Bewertungen des Vorstands Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächliche Entwicklung kann deshalb von der Bewertung abweichen, wenn die genannten Risiken und Chancen eintreten oder die zugrunde liegenden Annahmen sich als unzutreffend oder fehlerhaft erweisen.

Die Gesamtbewertung für den Konzern zeigt derzeit keine Bedrohungen aufgrund individueller Risiken oder aggregierter Risikopositionen für den Fortbestand des Konzerns. Es wurden außerdem keine wesentlichen Chancen identifiziert, die dazu führen könnten, dass der Konzern seine Ziele deutlich übererfüllt.

4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im ersten Quartal 2022 hat sich mit dem Ukrain-Konflikt ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2022 ergeben. Als Zeichen der Solidarität und als Reaktion auf die von Russland und Weißrussland aus gehenden Aggressionen hat der Konzern die Zusammen arbeit mit seinen russischen und weißrussischen Lieferanten beendet sowie die gesamte Zuliefererbasis darüber informiert, dass home24 keine Produkte mehr aus Russland und Weißrussland beziehen wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft dies etwa 2 % der europäischen Umsatzbasis im Jahr 2021.

In Bezug auf die geplante Transaktion mit der Butlers-Gruppe hat der Konzern im ersten Quartal 2022 die Freigabe der Kartellbehörde erhalten. Der Vollzug des Unternehmenzusammenschlusses steht weiterhin unter aufschiebenden Bedingungen.

Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

5. Künftige Entwicklung und Ausblick

Marktentwicklung

Ab dem zweiten Quartal 2020 konnte im Online-Home & Living-Markt eine sehr positives Marktumfeld beobachtet werden, dass in der ersten Jahreshälfte 2021 seinen Höhepunkt erreichte. Seit dem Sommer 2021 ist eine Normalisierung der Konsumentennachfrage erkennbar.

Für das Geschäftsjahr 2022 erwartet das Management ein herausforderndes Marktumfeld mit einer sogar noch verstärkten Volatilität. Erhöhte Frachtkosten werden home24 auch im Jahr 2022 begleiten, genauso wie schwer planbare zukünftige Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die aktuellen geopolitischen Spannungen sorgen erneut für volatile Preise bei Rohmaterialien und zeigen zusätzliche Risiken durch schwankende Energiepreise auf. Als direkte Konsequenz aus dem Ukraine-Konflikt hat home24 die Zusammenarbeit mit russischen und weißrussischen Lieferanten beendet. Alle genannten Faktoren treffen auf eine durch zunehmende Inflationssorgen und die zu erwartende gesamtwirtschaftliche Entwicklung gedämpfte Konsumentenstimmung.

Entsprechend liegt der Fokus im Geschäftsjahr 2022 auf den Themen, die im Gegensatz zur Marktnachfrage aktiv selbst beeinflusst werden können. Im Rahmen der abgeschlossenen Akquisition des Wohnaccessoires-Experten Butlers, die im ersten Halbjahr 2022 vollzogen wird, stärkt home24 seine Eigenmarken-Kompetenz in den Bereichen Heimtextil, Dekoration und Tischwaren. Zusätzlich erhält home24 Zugang zu mehr als 40 Millionen Butlers-Besuchern pro Jahr und erschließt sich einen direkten Zugang zu dessen Offline-Kunden. Zum weiteren Ausbau seiner Online-Plattform investiert der Konzern in den Ausbau des Sortiments über einen kuratierten Marktplatz für Dritthändler, dessen Start für den Sommer 2022 geplant ist. Durch ausgewählte Partnerschaften mit spezialisierten Anbietern aus dem Home & Living-Bereich sollen bestehende Kategorien erweitert und neue Kategorien erschlossen werden. home24 ist davon überzeugt, mit diesen strategischen Weiterentwicklungen des Geschäftsmodells an dem vom Management erwarteten weiteren langfristigen Marktwachstum in einem erheblichen Maße profitieren zu können. Parallel zu diesen Projekten wird die kurzfristige Marktlage konsequent analysiert, um in einem volatilen Marktumfeld aus unterschiedlichen Szenarien gestärkt aus dem Geschäftsjahr 2022 herausgehen zu können.

Auf der Basis der sichtbar schwächeren Marktnachfrage innerhalb des ersten Quartals 2022, für das ein zweistellig negatives Umsatzwachstum zu erwarten ist und der insgesamt vorhandenen Unsicherheit über die kurzfristige Nachfrageentwicklung, wird die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 weit gefasst mit dem Ziel, diese im Jahresverlauf weiter zu spezifizieren. In Summe wird die Zielerreichung wesentlich von der Entwicklung der Faktoren Inflation, Lieferketten und Konsumentenstimmung abhängig sein. Die berücksichtigten Annahmen zum Beitrag des Butlers-Geschäfts beruhen auf Schätzwerten aufgrund der noch ausstehenden Umstellung des Rechnungslegungsstandards von HGB zu IFRS.

Zusammengefasster Lagebericht

Künftige Entwicklung und Ausblick 87

Künftige Entwicklung und Ausblick

Unter Berücksichtigung, dass die Akquisition von Butlers zu einer Konsolidierung des Geschäfts ab dem zweiten Quartal 2022 führt, geht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 von einem Umsatzwachstum unter konstanter Währung von +2 % bis +17 % aus, wobei das Wachstum insbesondere aus der zweiten Jahreshälfte resultieren wird.

Darüber hinaus strebt der Konzern für das Geschäftsjahr 2022 eine bereinigte EBITDA-Marge in der Spanne von +1 % bis +5 % an. Ein Teil der bereinigten EBITDA-Margenverbesserung ist auf zusätzliche Ergebnisbeiträge der Butlers Gruppe zurückzuführen. Ein wesentlicher Aufwandsblock in der Butlers Gruppe stellen die Leasingverpflichtungen dar, die die bereinigte EBITDA-Marge nicht belasten, sich aber negativ auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auswirken.

Insgesamt wird die Gesellschaft den Fokus in einem kurzfristig unsicheren Marktumfeld stärker auf die Beibehaltung der Kernprofitabilität gegenüber dem Umsatzwachstum legen und gleichzeitig seinen bisherigen Ansatz zur Kundengewinnung fortführen. Weiterhin liegt der Prognose die Annahme zugrunde, dass potenziell steigende Kosten, beispielsweise Rohmaterialien, Diesel, oder Containerraten im Konzern über Preiserhöhungen ohne signifikante Nachfrageeffekte an die Endkunden weitergegeben werden können.

Die Kaufpreiszahlung für die Butlers Akquisition wird den Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahr signifikant erhöhen. Bezüglich des Nettoumlaufvermögens ist eine Reduktion zu erwarten unter der geplanten Annahme, dass die vorfällige Auszahlung offener Forderungen aus Ratenkäufen im Segment LatAm wieder aufgenommen wird. Für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erwartet der Vorstand für das kommende Jahr entsprechend den Umsatzerwartungen eine vergleichbare Zunahme der Bestellungen und des Bruttoauftragswertes sowie der Anzahl aktiver Kunden. Für den durchschnittlichen Bestellwert wird von keiner wesentlichen Veränderung ausgegangen.

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Ergänzende

Jahresabschluss

Lageberichterstattun zum

6. Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)

Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)

Zusammengefasster Lagebericht

88

Die gemäß §§ 289 f. und § 315d HGB veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung, zusammen mit der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, ist im Corporate Governance Bericht ausgeführt und ist gleichzeitig ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Entsprechenserklärung ist gemäß § 161 AktG auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter https://www.home24.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/20211228_home24_ declaration_conformity_de.pdf veröffentlicht.

7. Nichtfinanzieller Bericht

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Der nichtfinanzielle Bericht für den home24-Konzern gemäß § 315b HGB ist Bestandteil des Geschäftsberichts.

8. Übernahmerechtliche Angaben

Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a, 315a Abs. 1 HGB und der erläuternde Bericht für die home24 SE und den Konzern sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und werden im Corporate Governance Bericht dargestellt.

9. Ergänzende Lage berichterstattung zum Jahresabschluss der home24 SE

Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der home24 SE wurden zusammengefasst. Die folgenden Erklärungen basieren auf dem Jahresabschluss der home24 SE, der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes in Verbindung mit Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt wurde.

9.1. Geschäftstätigkeit

Die home24 SE ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sitz der Gesellschaft ist in Berlin, Deutschland. Die Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, Produktpflege, Beschaffung, Vermarktung und den Handel mit Home & Living-Produkten. Weitere Aufgaben umfassen das Management der Onlineshops, den Kundenservice, das Personalmanagement, die IT und das Finanz- und Risiko management. Die länderspezifischen Webseiten von home24 sind Teil der home24 SE.

9. ÜBERNAHMERECHTLICHE

ANGABEN

Die home24 SE wird als Konzernmuttergesellschaft durch ihren Vorstand vertreten, der für die Ausrichtung der Gruppe zuständig ist und die Strategie der Gesellschaft bestimmt.

Der Jahresabschluss der home24 SE wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Daraus ergeben sich Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Unterschiede betreffen vor allem die Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögens gegenständen, Leasingverhältnissen und anteils basierter Vergütung.

Die home24 SE hat umfangreiche Liefer- und Leistungsbeziehungen mit ihren Tochtergesellschaften. Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Dienstleistungen im Bereich Logistik, Vertrieb und Qualitätssicherung. Von der home24 SE für ihre Tochtergesellschaften erbrachte Leistungen betreffen in erster Linie Verwaltungsund IT-Dienstleistungen sowie Untervermietung von Ladenund Lagerflächen. Lieferbeziehungen beziehen sich auf den Verkauf von retournierter Ware aus Kundenaufträgen.

Lageberichterstattun zum

6. Erklärung zur

Governance)

Unternehmensführung (Corporate

9. Ergänzende Lage bericht-

der home24 SE

2157/2001 aufgestellt wurde.

9.1. Geschäftstätigkeit

home24 sind Teil der home24 SE.

anteils basierter Vergütung.

bestimmt.

erstattung zum Jahresabschluss

Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der home24 SE wurden zusammengefasst. Die folgenden Erklärungen basieren auf dem Jahresabschluss der home24 SE, der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes in Verbindung mit Art. 61 EU-VO

Die home24 SE ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sitz der Gesellschaft ist in Berlin, Deutschland. Die Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, Produktpflege, Beschaffung, Vermarktung und den Handel mit Home & Living-Produkten. Weitere Aufgaben umfassen das Management der Onlineshops, den Kundenservice, das Personalmanagement, die IT und das Finanz- und Risiko management. Die länderspezifischen Webseiten von

Die home24 SE wird als Konzernmuttergesellschaft durch ihren Vorstand vertreten, der für die Ausrichtung der Gruppe zuständig ist und die Strategie der Gesellschaft

Der Jahresabschluss der home24 SE wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Daraus ergeben sich Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Unterschiede betreffen vor allem die Bilanzierung von selbst erstellten immateriellen Vermögens gegenständen, Leasingverhältnissen und

Die home24 SE hat umfangreiche Liefer- und Leistungsbeziehungen mit ihren Tochtergesellschaften. Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Dienstleistungen im Bereich Logistik, Vertrieb und Qualitätssicherung. Von der home24 SE für ihre Tochtergesellschaften

erbrachte Leistungen betreffen in erster Linie Verwaltungsund IT-Dienstleistungen sowie Untervermietung von Ladenund Lagerflächen. Lieferbeziehungen beziehen sich auf den Verkauf von retournierter Ware aus Kundenaufträgen.

Die gemäß §§ 289 f. und § 315d HGB veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung, zusammen mit der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, ist im Corporate Governance Bericht ausgeführt und ist gleichzeitig ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Entsprechenserklärung ist gemäß § 161 AktG auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter https://www.home24.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/20211228_home24_

Der nichtfinanzielle Bericht für den home24-Konzern gemäß

declaration_conformity_de.pdf veröffentlicht.

7. Nichtfinanzieller Bericht

dargestellt.

§ 315b HGB ist Bestandteil des Geschäftsberichts.

8. Übernahmerechtliche Angaben

Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a, 315a Abs. 1 HGB und der erläuternde Bericht für die home24 SE und den Konzern sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und werden im Corporate Governance Bericht

9.2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Jahresabschluss

Die Ertragslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung nach Aufwandsarten dargestellt und zeigt im Berichtszeitraum insbesondere ein Umsatzwachstum bei steigenden Materialaufwendungen, einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge und einen Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Finanzaufwendungen.

Ergänzende

Zentrale Steuerungsgröße für den Einzelabschluss der home24 SE ist das Jahresergebnis.

In EUR Mio. 2021 2020 Verän
derung
Verän
derung
in %
Umsatzerlöse 515,7 397,8 117,9 30 %
Sonstige betriebliche
Erträge
5,0 63,6 – 58,6 – 92 %
Sonstige aktivierte
Eigenleistungen
0,5 0,0 0,5 n / a
Materialaufwand – 365,7 – 273,1 – 92.6 34 %
Personalaufwand – 26,9 – 24,3 – 2,6 11 %
Abschreibungen – 3,8 – 3,6 – 0,2 6 %
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
– 118,1 – 95,1 – 23,0 24 %
Betriebsergebnis (EBIT) 6,7 65,3 – 58,6 – 90 %
Finanzergebnis – 35,8 – 1,5 – 34,3 >100 %
Aufwendungen aus
Verlustübernahme
– 23,7 – 12,1 – 11,6 96 %
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
– 52,8 51,7 – 104,5 >– 100 %

Untern anderem unterstützt duch eine positive Entwicklung der Anzahl aktiver Kunden (+16 %), eingegangener Bestellungen (+14 %) und einem erhöhten durchschnittlichen Bestellwert (+3 %) konnte die home24 SE im Berichtszeitraum ihre Umsatzerlöse um EUR 117,9 Mio. auf EUR 515,7 Mio. steigern. Zusätzlich wirkte sich die verkürzte Auslieferdauer positiv auf die Umsatzrealisierung der eingegangen Bestellungen aus. Entsprechend liegt das Umsatzwachstum deutlich über dem Wachstum des Bruttoauftragswertes. Während insbesondere das erste Halbjahr von einem überproportionalen Wachstum durch vorteilhafte Kundennachfrageeffekte im Kontext der COVID-19-Pandemie geprägt war, hat sich die Kundennachfrage im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres auf dem hohen Niveau des Vorjahres weitestgehend stabil gezeigt.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus im Vorjahr vorgenommenen Wertauf holungen bei finanziellen Investments in ein Tochterunter nehmen (insgesamt EUR + 60,7 Mio.), über das die home24 SE an der Mobly S.A. beteiligt ist. Die Zuschreibungen waren durch die hohe Bewertung der Mobly S.A. durch den Kapitalmarkt im Umfeld des Börsengangs der Tochtergesellschaft veranlasst, aus der auf einen Entfall der zuvor ermittelten Wertminderung des Investments zu schließen war. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere Erträge aus Währungsumrechnung und periodenfremde Erträge, unter anderem aus der Auflösung von Rückstellungen und der Auflösung von Wertberichtigungen auf ausländische Vorsteueransprüche.

Zusammengefasster Lagebericht

Ergänzende Lage bericht erstattung zum Jahresabschluss

89

9. ÜBERNAHMERECHTLICHE

ANGABEN

Die Materialaufwendungen haben sich korrespondierend zum Umsatzwachstum um EUR 92,6 Mio. auf EUR 365,7 Mio. erhöht. Die Erhöhung resultiert mit EUR 77,8 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Waren und mit EUR 14,8 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Unternehmensverbund. Neben dem Umsatzwachstum ist die Erhöhung der bezogenen Waren unter anderem auch auf höhere Containerraten für Importprodukte aus Asien sowie auf weitere Einkaufspreiserhöhungen aufgrund von gestiegenen Rohmaterialkosten zurückzufühen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 um EUR 23,0 Mio. auf EUR 118,1 Mio. Grund hierfür sind entsprechend der aktuellen Unternehmensstrategie einer stärkeren Wachstumsorientierung unter Beibehaltung eines weiterhin positiven bereinigten EBITDA im Konzern hauptsächlich gestiegene Werbekosten (EUR +22,5 Mio.).

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

Das Finanzergebnis beinhaltet mit EUR 36,2 Mio. Abschreibungen auf Ausleihungen und Anteile an der Jade 1216. GmbH. Ursächlich für die Abschreibung war eine voraussichtlich dauernde Wertminderung des über die Jade 1216. GmbH gehaltenenen Investments in das brasilianische Tochterunternehmen Mobly S.A. Beide Tochterunternehmen sind Teil des Segments LatAm. Aufgrund der hohen Bewertung der Mobly S.A. durch den Kapitalmarkt im Umfeld des Börsengangs hatte die home24 SE im Vorjahr Zuschreibungen auf die Beteiligung und die ausgereichten Darlehen an der Jade 1216. GmbH bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen (siehe Erläuterungen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen). Zum 31. Dezember 2021 liegt der beizulegende Wert des Investments an der Mobly S.A. erneut unter den Anschaffungskosten, sodass abermals eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen war.

Zusammengefasster Lagebericht

Ergänzende Lage bericht erstattung zum Jahresabschluss

90

Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der home24 Outlet GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf EUR 23,7 Mio. nach EUR 12,1 Mio. im Vorjahr.

Der im zusammengefassten Lagebericht 2020 genannte Ausblick eines Rückgangs des Jahresergebnisses ist wie prognostiziert eingetreten. Die Wertberichtigung der Ausleihungen und Beteiligung an dem Tochterunternehmen Jade 1216. GmbH hat darüber hinaus das Jahresergebnis 2021 unerwartet belastet.

Die Vermögenslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Bilanz dargestellt.

In EUR Mio. 31. De
zember
2021
31. De
zember
2020
Verän
derung
Verän
derung
in %
Anlagevermögen 92,7 143,7 – 51,0 – 35 %
Umlaufvermögen 164,0 158,0 6,0 4 %
Rechnungsabgrenzungs
posten
1,1 1,0 0,1 10 %
Gesamtvermögen 257,8 302,7 – 44,9 – 15 %
Eigenkapital 160,2 212,7 – 52,5 – 25 %
Rückstellungen 18,5 17,5 1,0 6 %
Verbindlichkeiten 79,1 72,3 6,8 9 %
Rechnungsabgrenzungs
posten
0,0 0,2 – 0,2 – 100 %
Gesamtkapital 257,8 302,7 – 44,9 – 15 %

Geschäftsbericht 2021 | home24 SE

Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Finanzanlagen haben sich um EUR 48,3 Mio. auf EUR 77,9 Mio. reduziert. Gründe hierfür sind hauptsächlich die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Ausleihungen und die Beteiligung der Jade 1216. GmbH sowie die Rückzahlung von Intercompany-Darlehen infolge des Verkaufs von Anteilen an der indirekten Tochtergesellschaft Mobly S.A. nach ihrem erfolgreichen Börsengang im ersten Quartal 2021.

Der Anstieg des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf gestiegene Vorräte zurückzuführen (EUR +13,0 Mio.). Die getätigten Investitionen in das Vorratsvermögen stellen neben kurzen Lieferzeiten für den Endkunden eine bestmögliche Unabhängigkeit von der Verlässlichkeit der globalen Lieferketten für die Folgequartale sicher. Demgegenüber steht ein Rückgang der liquiden Mittel (EUR – 11,9 Mio.). Die Veränderung der liquiden Mittel wird weiter unten in diesem Abschnitt erläutert.

Das Eigenkapital hat sich insbesondere aufgrund des negativen Jahresergebnisses um EUR 52,5 Mio. auf EUR 160,2 Mio. reduziert. Die Eigenkapitalquote beträgt 62 % zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2020: 70 %).

Die Rückstellungen haben sich insbesondere aufgrund gestiegener Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen erhöht.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist insbesondere auf gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR +10,2 Mio.), hauptsächlich aus der Übernahme von Verlusten einer Tochtergesellschaft, zurückzuführen. Demgegenüber stehen reduzierte Anzahlungen auf Kundenbestellungen (EUR – 7,2 Mio.).

Im Hinblick auf die Liquiditätssituation der home24 SE und ihrer finanziellen Entwicklung wird auf die Darstellung der Finanzlage des Segments Europa verwiesen, die im Wesentlichen die finanzielle Entwicklung der home24 SE widerspiegelt. Wesentliche Ausnahmen sind Zahlungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen (Segment Europa insgesamt EUR 9,2 Mio, davon home24 SE EUR 8,9 Mio.) sowie Investitionen in selbsterstelle Software (EUR 4,5 Mio.), die in der Finanzlage des Segments Europa im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit bzw. der Investitionstätigkeit ausgewiesen sind und im handelsrechtlichen Abschluss der home24 SE dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit zugeordnet werden. Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Segments Europa und auch der home24 SE resultiert unter anderem auch aus der negativen Veränderung des Nettoumlaufvermögens infolge eines höheren Lagerbestandes. Der home24 SE sind nach Abzug von Transaktionskosten und Steuern aus dem Verkauf von Anteilen an der indirekten Tochtergesellschaft Mobly S.A. insgesamt EUR 19,2 Mio. zugeflossen, größtenteils über die Rückzahlung von Intercompany-Darlehen (EUR +17,2 Mio. im Cashflow aus Investitionstätigkeit) sowie offener Forderungen aus Zinsen.

Die liquiden Mittel in Höhe von EUR 86,4 Mio. (31. Dezember 2020: EUR 98,3 Mio.) umfassen Bank- und Kassenbestände sowie Festgeldanlagen bei Kreditinstituten, die innerhalb von maximal drei Monaten in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können. Die Verantwortung für das Liquiditätsmanagement des Konzerns liegt bei der home24 SE.

9.3. Risiken- und Chancenbericht

Die Geschäftsentwicklung der home24 SE unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. An den Risiken der Tochtergesellschaften partizipiert die home24 SE in vollem Umfang. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation des Konzerns durch den Vorstand gelten daher auch als Zusammenfassung der Risikosituation der home24 SE. Die nach § 289 Abs. 4 HGB geforderte Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems für die home24 SE erfolgt im Risikobericht des Konzerns.

9.4. Künftige Entwicklung und Ausblick

Ergänzende Lage bericht erstattung zum Jahresabschluss

Der Großteil des Geschäfts im Segment Europa wird über die home24 SE abgewickelt. Aufgrund der Verflechtungen der home24 SE mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern wird auf die für den Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung verwiesen. Die Aussagen spiegeln auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft home24 SE wider. Im Geschäftsjahr 2022 wird das handelsrechtliche Jahresergebnis der home24 SE unter anderem aufgrund des negativen Sondereffekts, der Abschreibung von Forderungen und Anteilen an einem Tochterunternehmen, aber auch aufgrund einer verbesserten Profitabilität aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit deutlich über dem Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2021 liegen.

Zusammengefasster Lagebericht

Berlin, 30. März 2022

Marc Appelhoff Brigitte Wittekind Philipp Steinhäuser

home24 SE | Geschäftsbericht 2021

91

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 264 Abs. 2 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Berlin, 30. März 2022

Der Vorstand

Marc Appelhoff Brigitte Wittekind Philipp Steinhäuser

Corporate Governance

Bericht

Corporate Governance Bericht

Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Erklärung zur Unternehmensführung und die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs.1, 315a Abs.1 HGB sind auch Bestandteil des zusamme n gefassten Lageberichts 1. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat legen großen Wert auf gute Unternehmensführung und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nach folgend: "DCGK").

1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrats haben im Dezember 2021 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wie folgt abgegeben:

Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE (die "Gesellschaft") erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 (nachfolgend "DCGK") mit folgenden Ausnahmen entspricht und auch in Zukunft entsprechen wird:

Empfehlungen zur Vergütung in Abschnitt G.I DCGK

Die Empfehlungen zur Vergütung des Vorstands in Abschnitt G.I des DCGK stehen in engem Zusammenhang mit den Änderungen des Aktiengesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II"). Die Gesellschaft hat von den darin vorgesehenen Übergangsregelungen Gebrauch gemacht.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Juni 2021 das vom Aufsichtsrat vorgelegte neue Vergütungssystem für den Vorstand gebilligt. Dieses neue Vergütungssystem setzt grundsätzlich die Empfehlungen in Abschnitt G.I des DCGK um. Möglicherweise erfüllt das neue Vergütungssystem jedoch nicht vollständig die Empfehlungen G.7 DCGK und G.9 DCGK. Nach dem Vergütungssystem legt der Aufsichtsrat jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres bestimmte ambitionierte Leistungskriterien für den Jahresbonus der Vorstandsmitglieder fest, die sich – neben operativen – auch an strategischen Zielsetzungen orientieren. Nach Ablauf des Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe des individuellen Jahresbonus fest. Daneben tritt die langfristig orientierte variable Vergütung unter dem LTIP der Gesellschaft, die den langfristigen Unternehmenserfolg und die langfristige Kursentwicklung und damit auch ein nachhaltiges Wachstum im Sinne der Aktionäre honoriert. Hinsichtlich der langfristigen LTIP Vergütungskomponente hält es der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll, für jedes bevorstehende Geschäftsjahr Leistungskriterien festzulegen, da sich die Ausübbarkeit der LTIP Performance Shares nach den LTIP Bedingungen richtet und die Wertentwicklung der LTIP Performance Shares an die langfristige Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft ist, ohne dass zusätzliche kurzfristige Ziele den Wert der Vergütung unter dem LTIP beeinflussen.

Im Einklang mit den Übergangsregelungen des ARUG II wird der Aufsichtsrat zukünftig die Vergütung des Vorstands in Übereinstimmung mit dem von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystems festsetzen, wobei zuvor abgeschlossene Vorstandsdienstverträge unberührt bleiben.

Bereits jetzt erfüllt die Vergütung des Vorstands die wesentlichen Anforderungen des DCGK mit folgender Maßgabe: Teilweise sehen die aktuellen Vorstandsdienstverträge abweichend von der Empfehlung G.11 DCGK bisher keine Möglichkeit vor, eine variable Vergütung in begründeten Fällen einzubehalten oder zurückzufordern.

¹ Die Erklärung zur Corporate Governance gemäß §§ 289f und 315d HGB sind ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

2. Vergütung der Organmitglieder

Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1a HGB sind der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des AktG auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4400/corporate-governance.html veröffentlicht.

3. Corporate Governance

Die Unternehmensführung der Gesellschaft wird in erster Linie bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben, die Empfehlungen des DCGK und die internen Unternehmensrichtlinien. Gute Corporate Governance im Sinne einer auf langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgelegten Unternehmensführung sind Vorstand und Aufsichtsrat ein wesentliches Anliegen.

Der nachhaltige Unternehmenserfolg hängt entscheidend davon ab, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte als Team zusammenarbeiten und sich dafür engagieren, dass die Kunden zufrieden sind. Der bereits bestehende Katalog der Unternehmenswerte wurde im Geschäftsjahr 2021 in einem partizipativen Prozess grundlegend überarbeitet und innerhalb des Unternehmens veröffentlicht. Diese Werte bilden das Fundament aller unternehmerischen Entscheidungen und für den alltäglichen Umgang aller Mitarbeiter und Führungskräfte untereinander. Auf der Karriere-Website https://home24.career.softgarden.de/ sind die Unternehmenswerte öffentlich zugänglich.

Neben diesen Unternehmenswerten hat das Management zudem gemeinsam Führungsprinzipien erarbeitet. Diese Prinzipien wurden unternehmensintern kommuniziert, sodass für alle Mitarbeiter transparent ist, was home24 unter guter Mitarbeiterführung versteht. Bei diesen Führungsprinzipien stehen gegenseitiger Respekt, Vertrauen und der Teamgedanke im Mittelpunkt.

Die Gesellschaft hat auf die besonderen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie auch im Geschäftsjahr 2021 dynamisch reagiert und war bestrebt, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer – etwa der Wunsch zur Rückkehr ins Büro oder umgekehrt der Wunsch, weiter im Home-Office zu arbeiten – möglichst weitgehend zu erfüllen. Im Mittelpunkt stand weiterhin insbesondere die Gesundheit der Mitarbeiter des Unternehmens sowie die Vermeidung von Ansteckungsherden aus Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft. Soweit es die jeweilige Tätigkeit zulässt, ist

jedem Mitarbeiter der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit eröffnet worden, im Home-Office zu arbeiten. In allen anderen Bereichen wurden ebenfalls frühzeitig Maßnahmen und Schutzkonzepte implementiert sowie ständig weiterentwickelt und angepasst, um eine Infektionsgefahr während der Arbeit so weit wie möglich zu reduzieren.

Die Gesellschaft hat zudem ein Compliance Management System eingerichtet, das Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes umfasst. Das Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Intern können Vorfälle über die Compliance-Hotline gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden über die Hotline im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie sowie auch im Rahmen des Onboarding-Prozesses informiert. Sie können sich außerdem an ihre jeweiligen Vorgesetzten sowie direkt an den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) wenden. Corporate Governance Bericht 55home24 SE | Jahresabschluss

Das Risikomanagementsystem des Konzerns regelt unternehmensweit die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung sämtlicher Risiken (Compliance, finanzielle, operative und strategische Risiken). Zuständig für das Compliance- und Risikomanagement im Konzern ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) mit unabhängigen Berichtslinien zum Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2021 wurde halbjährlich die Risikosituation der home24-Gruppe durch den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

4. Arbeitsweise und Zusammen setzung von Vorstand, Aufsichtsrat und deren Ausschüssen

Die Gesellschaft hat als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) gemäß deutschem Aktiengesetz, SE-Gesetz und SE-Verordnung mit Sitz in Berlin ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

4.1. Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Zudem sorgt der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren konzernweite Beachtung hin (Compliance). Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Über alle für das Unternehmen relevante Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und der Compliance informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend.

Die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Einzelnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Jedes Vorstandsmitglied führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung war zum 31. Dezember 2021 wie folgt geregelt:

Marc Appelhoff
(Vorstandsvorsitzender)
Marketing (einschließlich Performance
Marketing, Corporate Communication,
Branding und Showrooms), Commer
cial (einschließlich Sortiment, Einkauf
und Pricing), Technologie (einschließ
lich Informationstechnologie, Daten, IT
Sicherheit, Datenschutz, ERP und digitales
Einkaufserlebnis)
Brigitte Wittekind Operations (einschließlich Lager,
Logistik), Produktqualität und -sicherheit,
Kundenservice, Outlets
Philipp Steinhäuser Finanzen (einschließlich Investor
Relations, Buchhaltung, Steuern), Inter
nationales (Brasilien), Recht (einschließ
lich Governance, Risk and Compliance),
Internes Kontrollsystem, Personal

Unbeschadet dieser Geschäftsverteilung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Der Gesamtvorstand entscheidet gemeinsam in allen Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung eine Entscheidung durch den Vorstand vorsieht, insbesondere über die Strategie des Unternehmens und wesentliche Fragen der Geschäftspolitik. Ausschüsse hat der Vorstand nicht eingerichtet. Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung sollen Vorstandssitzungen regelmäßig stattfinden. Sie müssen stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert.

Der Vorstandsvorsitzende sowie die übrigen Vorstandsmitglieder halten mit dem Aufsichtsrat und insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßigen Kontakt, unterrichten diesen über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen und beraten mit ihm die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von erheblichem Einfluss sein können, informiert der Vorstand den Aufsichtsrat bzw. den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich. Außerdem unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und holt sich entsprechende Zustimmungen für bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung ein, für die die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands einen Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Aufsichtsrats oder einen seiner Ausschüsse vorsehen.

Die Mitglieder des Vorstands unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einem weitreichenden Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Vorsitzenden des Vorstands offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren.

Für die Mitglieder des Vorstands wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen.

4.2. Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand besteht nach den Vorgaben der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder, die erforderlichen Qualifikationen sowie über die Besetzung der einzelnen Positionen durch geeignete Persönlichkeiten. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 bestand der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern:

Marc Appelhoff (Vorsitzender)
Brigitte Wittekind
Johannes Schaback
Philipp Steinhäuser

Seit dem 1. April 2021 besteht der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern:

Marc Appelhoff (Vorsitzender)
Brigitte Wittekind
Philipp Steinhäuser

Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße von 25 % für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt, die innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) erreicht werden soll. Im Geschäftsjahr 2021 wurde diese Zielgröße erreicht, da der Frauenanteil im Vorstand im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 bei 25 % und seit dem 1. April 2021 bei 33,33 % lag.

Bei zukünftigen Veränderungen im Vorstand soll weiterhin auf Vielfalt geachtet werden, da Vielfalt in Führungsgremien zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann. Gleichwohl wird der Aufsichtsrat wie bisher in erster Linie Vorstandsmitglieder nach ihrer fachlichen und persönlichen Eignung ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht oder beispielsweise ihre Herkunft auswählen. Obwohl auch das Alter einer Person grundsätzlich für die Beurteilung der fachlichen Eignung unerheblich ist, hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 66 Jahren für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft festgelegt.

4.3. Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Er ist – wie unter Punkt 4.1 dargestellt – in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Zu diesem Zweck erfolgt ein Austausch über potentielle interne und externe Kandidaten, die innerhalb der Gesellschaft Führungspositionen wahrnehmen könnten. Der Aufsichtsrat überwacht ständig die ordnungsgemäße Funktion des Vorstands und zieht notwendige langfristige Änderungen des Gremiums und seiner Besetzung in Betracht.

Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats richten sich im Einzelnen nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt, deren jeweilige Vorsitzenden dem Gesamtaufsichtsrat über die Ausschusstätigkeit berichten.

Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats muss der Aufsichtsrat mindestens eine Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies erforderlich ist. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere im Umlaufverfahren, gefasst werden. Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen und ob eine Selbstbeurteilung durchgeführt werden soll. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Corporate Governance Bericht 57home24 SE | Jahresabschluss

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und haben Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, Kreditnehmern oder sonstigen Dritten entstehen können, unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offen zu legen.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine D&O-Gruppen versicherung abgeschlossen.

4.4. Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat unterliegt keiner Arbeitnehmermitbestimmung. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds soll das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen.

Der Aufsichtsrat bestand im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 17. Juni 2021 aus den folgenden Mitgliedern:

Lothar Lanz 1
Verena Mohaupt 2
Franco Danesi
Magnus Agervald 2

1 Vorsitzender des Aufsichtsrats und unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziffer C.6 Absatz 2 DCGK

2 unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziffer C.6 Absatz 2 DCGK

Seit dem 17. Juni 2021 besteht der Aufsichtsrat aus den folgenden Mitgliedern:

Lothar Lanz 1
Verena Mohaupt 2
Dr. Philipp Kreibohm 2
Nicholas C. Denissen 2

1 Vorsitzender des Aufsichtsrats und unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziffer C.6 Absatz 2 DCGK

2 unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziffer C.6 Absatz 2 DCGK

Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 beschlossen, den Frauenanteil im Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) auf 25 % zu steigern. Diese Quote wurde im Geschäftsjahr 2021 erreicht.

Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 30. Mai 2018 Ziele gesetzt und ein Kompetenzprofil festgelegt. Das Kompetenzprofil wurde zuletzt durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17. Juni 2021 angepasst.

Nach dem aktuell gültigen Kompetenzprofil müssen Aufsichtsratsmitglieder insgesamt über die zur erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung des Amtes genügend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder soll auf Vielfalt geachtet werden. Darüber hinaus soll mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angemessene internationale Erfahrung besitzen und mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen keine Organfunktion, Beratungs- oder Vertretungspflichten gegenüber wesentlichen Mietern, Kreditgebern oder anderen Geschäftspartnern der Gesellschaft haben. Mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrats müssen unabhängig sein. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG) verfügen. Insgesamt sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber des Unternehmens stehen. Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll in der Regel nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Ein Aufsichtsratsmitglied, das außerdem dem Vorstand einer

börsennotierten Gesellschaft angehört, soll neben dem Aufsichtsratsmandat in der Gesellschaft außerhalb des Konzerns der Vorstandstätigkeit in der Regel nicht mehr als ein weiteres Aufsichtsratsmandat in börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, wahrnehmen und weder bei der Gesellschaft noch bei einer anderen börsennotierten Gesellschaft außerhalb des Konzerns der Vorstandstätigkeit den Aufsichtsratsvorsitz wahrnehmen. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 75 Jahre sind.

Nach Ansicht des Aufsichtsrats erfüllt der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung das Kompetenzprofil.

4.5. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat bei seiner konstituierenden Sitzung am 17. Juni 2021 beschlossen, neben den bereits bestehenden Prüfungs- und Nominierungsauschüssen einen Vergütungsausschuss einzurichten und die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

Prüfungsausschuss

Gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats besteht der Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ein ehemaliges Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft sein.

Vom 1. Januar 2021 bis zum 17. Juni 2021 hatte der Prüfungs ausschuss die folgenden Mitglieder:

Verena Mohaupt 1
Lothar Lanz
Franco Danesi

1 Vorsitzende

Seit dem 17. Juni 2021 hat der Prüfungsausschuss die folgenden Mitglieder:

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss bestand vom 1. Januar 2021 bis zum 17. Juni 2021 aus den folgenden Mitgliedern:

Lothar Lanz 1
Verena Mohaupt
Franco Danesi

1 Vorsitzender

Seit dem 17. Juni 2021 besteht der Nominierungsausschuss aus den folgenden Mitgliedern:

Lothar Lanz 1
Verena Mohaupt
Dr. Philipp Kreibohm

1 Vorsitzender

Der Nominierungsausschuss benennt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss besteht seit dem 17. Juni 2021 aus den folgenden Mitgliedern:

Verena Mohaupt 1
Lothar Lanz
Nicholas C. Denissen

1 Vorsitzende

Der Vergütungsausschuss prüft insbesondere alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt in dieser Hinsicht dem Aufsichtsrat Empfehlungen und bereitet Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Der Vergütungsausschuss kann die Vergütungsgrundsätze und die der Geschäftsleitung gezahlte Vergütung auch von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die Informationen über die Vorstandsvergütung für die Hauptversammlung auf. Daneben prüft der Vergütungsausschuss auch die Vergütung und die Anstellungsbedingungen der oberen Führungskräfte und ist in dieser Hinsicht befugt, dem Vorstand Empfehlungen zu geben. Der Vergütungsausschuss unterstützt Corporate Governance Bericht 59home24 SE | Jahresabschluss

1 Vorsitzende

Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Zudem verfügt sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und ist mit der Abschlussprüfung vertraut. Sie erfüllt damit auch die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie mit Fragen der Abschlussprüfung und der Compliance.

Darüber hinaus beschließt er über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und über die Vergütung der Abschlussprüfer. Zudem überwacht er die Abschlussprüfung, insbesondere die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von den Abschlussprüfern zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Prüfungsausschuss beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung.

Im Berichtszeitraum hat der Prüfungsausschuss insgesamt vier Sitzungen abgehalten (26. März, 7. Mai, 6. August und 8. November 2021), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mitglieder teilgenommen haben. Alle Sitzungen im Laufe des Jahres 2021 fanden – bedingt durch die COVID-19- Pandemie – als Videokonferenzen statt.

Der Prüfungsausschuss bereitet darüber hinaus die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Zu diesem Zweck beschäftigt sich der Prüfungsausschuss intensiv mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht. Der Prüfungsausschuss befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Abschlussprüfer, insbesondere im Hinblick auf den Prüfungsbericht und dessen Feststellungen und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat.

den Aufsichtsrat bei der Sicherstellung der Einhaltung aller maßgeblichen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands und der Führungskräfte.

5. Zielgrößen für Frauen auf Führungsebenen

Auch der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungspositionen auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, angestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich und persönlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Am 30. Mai 2018 hat der Vorstand gemäß § 76 Abs. 4 AktG die Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 30 % festgelegt. Als Umsetzungsfrist wurden fünf Jahre (also bis zum 30. Mai 2023) festgelegt. Der Vorstand fördert die Zielerreichung durch eine langfristige Planung. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 0 % und bei 20 % in der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents).

6. Hauptversammlung und Aktionäre

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2021 eingeteilt in 29.281.813 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, sodass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte im Rahmen der gesetzlich und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten vor oder während der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Bei aufgrund der COVID-19- Pandemie virtuell durchgeführten Hauptversammlungen sind diese Rechte gesetzlich eingeschränkt.

Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß den Regelungen der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Mehrheit erforderlich ist.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt und wird grundsätzlich durch den Vorstand einberufen. Bei der Einberufung entscheidet der Vorstand, ob die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern stattfindet.

Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird am 14. Juni 2022 in Berlin stattfinden. Die entsprechende Tagesordnung und die für die Hauptversammlung benötigten Berichte und Unterlagen werden auf der Internet seite der Gesellschaft veröffentlicht. Aufgrund der COVID-19- Pandemie wird die Hauptversammlung wie im vergangenen Jahr als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

7. Meldepflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie alle ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, der Gesellschaft Eigengeschäfte in Aktien oder damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, soweit ein Schwellenwert von jährlich EUR 20.000 überschritten ist. Die Meldungen sind jeweils unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Alle Meldungen werden durch die Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/news.html veröffentlicht.

8. Weitere Informationen für den Kapitalmarkt

Alle Termine, die für Aktionäre, Investoren und Analysten von Bedeutung sind, werden am Jahresbeginn für die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres im Finanzkalender der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/ German/4550/finanzkalender.html veröffentlicht.

Die Gesellschaft informiert den Kapitalmarkt — also insbesondere Aktionäre, Analysten und Journalisten — nach einheitlichen Kriterien. Die Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent und konsistent.

Insiderinformationen, Stimmrechtsmitteilungen sowie Eigengeschäfte von Führungskräften werden von der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekanntgegeben. Alle gesetzlich erforderlichen Mitteilungen und darüber hinaus auch Pressemitteilungen sowie Präsentationen von Presse- und Analystenkonferenzen werden umgehend auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/ homevierundzwanzig/German/4500/news.html veröffentlicht.

9. Übernahmerechtliche Angaben gemäß §§ 289A Abs. 1, 315A Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht 1

Im Folgenden werden die nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 1 erforderlichen Angaben aufgeführt und erläutert.

9.1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird auf die Angaben im Konzernanhang unter Punkt 5.17 verwiesen.

9.2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

home24 SE hielt zum Ende des Berichtsjahres 2021 insgesamt 2.735 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen.

9.3. Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten 1

Zum 31. Dezember 2021 bestanden ausweislich der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 33 WpHG folgende Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

■ Ari Zweiman, geboren am 15. April 1972: 17,13 % (Zurechnung von 5.015.637 Aktien der 683 Capital Partners, LP/683 Capital Management, LLC, New York, gemäß § 34 WpHG)

Die von der Gesellschaft veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen sind unter https://www.home24.com/websites/ homevierundzwanzig/German/4500/news.html abrufbar.

9.4. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf Grundlage der Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 und Art. 46 SE-Verordnung, §§ 84, 85 AktG und § 7 Abs. 3 der Satzung für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren; Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund zu widerrufen (vgl. Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 SE-Verordnung, § 84 AktG).

Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung. Sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Das in § 103 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgesehene Mehrheitserfordernis ist von dieser Regelung unberührt. Corporate Governance Bericht 61home24 SE | Jahresabschluss

1 Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bilden zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts mit der Entsprechenserklärung.

Nach § 11 Abs. 5 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Zudem ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführungen von Kapitalerhöhungen aus Genehmigten Kapital bzw. Bedingten Kapital oder nach Ablauf der entsprechenden Ermächtigungs- bzw. Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen (§ 4 Abs. 3, 4, 7 und 8 der Satzung).

9.5. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 70.864 durch Ausgabe von bis zu 70.864 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015/II dient der Erfüllung von Erwerbsrechten (Optionsrechten), die von der Gesellschaft vor ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Zeitraum von 1. Oktober 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2014 gewährt bzw. zugesagt worden sind, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015/II dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 43 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie, und für weitere bis zu 70.821 neue Aktien EUR 36,86 je Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 113.328 durch Ausgabe von bis zu 113.328 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/III). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015/III dient ausschließlich der Ausgabe von neuen Stückaktien zum Zwecke der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführern und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus den virtuellen Optionsprogrammen 2010 und 2013/2014 (zusammen das Virtuelle Optionsprogramm) gegen die Gesellschaft gegenwärtig oder künftig zustehen, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015/III dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 113.328 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie. Die Einlagen auf die neuen Aktien werden durch Einbringung der

Geldforderungen erbracht, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.198.110 durch Ausgabe von bis zu 2.198.110 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2019"). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018, 19. Juni 2019 und 3. Juni 2020 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch die Einbringung von Vergütungsansprüchen der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018, 19. Juni 2019 und 3. Juni 2020, Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat.

Nach teilweiser Ausübung einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 durch Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8. Dezember 2020 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 2. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 10.379.483 durch Ausgabe von bis zu 10.379.483 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2020"). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung erläuterten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von Artikel 9 Abs. 1 lit. c) i) SE-Verordnung in Verbindung mit § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 10.774.773 durch Ausgabe von bis zu 10.774.773 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2020"). Das Bedingte Kapital 2020 dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen"), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 ausgegeben worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses bis zum 2. Juni 2025 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der

Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsicht srats eigene Aktien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben: Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2022 und ist auf den Erwerb von 33.282 oder – falls dieser Wert geringer ist – auf bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Der Erwerb darf nur zu einem Gegenwert von EUR 24,14 je Aktie erfolgen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Der Vorstand ist gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ermächtigt, die Ausgabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung in Verbindung mit § 53a AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Unter näher dargestellten Voraussetzungen ist der Vorstand insoweit auch befugt, Eigenkapitalderivate beim Erwerb eigener Aktien einzusetzen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-Verordnung in Verbindung mit den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Corporate Governance Bericht 63home24 SE | Jahresabschluss Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in der Ermächtigung im Einzelnen beschriebenen, weiteren Weisen zu verwenden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, in der Ermächtigung näher beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.6. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Der zwischen der home24 SE und SevenVentures GmbH bestehende Medienleistungsvertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund für die SevenVentures GmbH vor, wenn die RTL Group S.A. und/oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG direkt oder indirekt jeweils einzeln oder gemeinsam mehr als 50 % des Stammkapitals und/oder der Stimmrechte an home24 SE erlangt.

home24 SE kooperiert mit dem Unternehmen MIRAKL SAS, das eine Softwarelösung für den Betrieb eines Marktplatzmodells zur Verfügung stellt. Der zugrundeliegende Vertrag enthält ein Sonderkündigungsrecht von MIRAKL SAS für den Fall, dass ein Wettbewerber die Kontrolle über home24 SE übernimmt.

Im Übrigen enthalten die Vereinbarungen zur Nutzung von Google Online Marketing Produkten Bestimmungen, wonach ein Kontrollwechsel anzeigepflichtig ist und ein Kündigungsrecht begründet. Darüber hinaus sehen die Vereinbarungen mit den Anbietern zur Kreditkartenzahlung Informationsverpflichtungen im Falle des Inhaberwechsels bei der home24 SE vor.

9.7. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

Es bestehen keine entsprechenden Ent sch ädigungs vereinbarungen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die home24 SE

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der home24 SE, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der home24 SE, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde (im Folgenden "Lagebericht"), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Konzernlageberichtes haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen

und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)" des Lageberichts enthalten ist.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1) Existenz und Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren unter Berücksichtigung erwarteter Retouren

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Rahmen der Veräußerung von Handelswaren erbringt die home24 SE ihre Leistungen grundsätzlich erst mit Auslieferung der Ware, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem die wesentlichen mit dem Eigentum an den Waren verbundenen Chancen und Risiken und die Verfügungsmacht auf den Kunden übertragen sind. Für die Kunden der home24 SE besteht die Möglichkeit der kostenlosen Rücksendung von Waren innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen sowie darüber hinaus innerhalb der durch die home24 SE eingeräumten Rücksendezeiträume. Die nicht als Umsatz zu realisierenden erwarteten Retouren werden durch die gesetzlichen Vertreter der home24 SE berechnet, denen Annahmen und Ermessensentscheidungen insbesondere zu monatsspezifischen erwarteten Rücksendequoten zugrunde liegen. Die Umsatzerlöse haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Jahresergebnis der Gesellschaft und stellen einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren der home24 SE dar.

Aufgrund des großen Transaktionsvolumens beim Verkauf von Handelswaren sowie des grundsätzlich möglichen Risikos fiktiver Umsätze und der mit Unsicherheit behafteten Schätzung der erwarteten Retouren erachten wir die Existenz und Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren unter Berücksichtigung erwarteter Retouren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der home24 SE eingerichteten Prozess der Umsatzrealisierung von der Bestellung bis hin zum Zahlungseingang auf Grundlage, der uns zur Verfügung gestellten Dokumentation nachvollzogen.

Ferner haben wir die Einhaltung der handelsrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Umsatzrealisierung gewürdigt sowie die Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen getestet. Dieses Vorgehen beinhaltet insbesondere auch die Funktionsfähigkeit der IT-gestützten Kontrollen. Um Auffälligkeiten im Umsatzverlauf bzw. in der Umsatzentwicklung zu erkennen, haben wir unter Berücksichtigung von historischen Tages- und verdichteten Monatsumsätzen eine Erwartung der länderspezifischen Umsätze aus der Veräußerung von Handelswaren entwickelt und mit den realisierten Umsätzen des aktuellen Geschäftsjahres verglichen. Zusätzlich haben wir das Buchungsjournal auf manuell erfasste Umsatzbuchungen untersucht und Gegenkontenanalysen sowie Korrelationsanalysen durchgeführt.

Ferner haben wir auch im Rahmen von substanziellen Prüfungshandlungen für eine nach statistisch–mathematischen Grundlagen ermittelte Stichprobe von Verkäufen Nachweise (Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungseingänge) zur Existenz der Umsatzerlöse erlangt, um zu beurteilen, ob den erfassten Umsatzerlösen ein entsprechender Warenversand zugrunde lag. Des Weiteren haben wir die rechnerische Richtigkeit, der durch die gesetzlichen Vertreter der home24 SE vorgenommenen Ermittlung der erwarteten Retouren nachvollzogen. Die angenommenen monatsspezifischen Retourenquoten haben wir u. a. mit historischen monatsspezifischen Ist-Retourenquoten verglichen und analysiert. Zur weiteren Beurteilung der angenommenen monatsspezifischen Retourenquoten haben wir darüber hinaus ausgewählte Vergleiche mit den bis zum Abschluss unserer Prüfung tatsächlich retournierten Handelswaren durchgeführt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Existenz und Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren unter Berücksichtigung erwarteter Retouren ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Umsatzrealisierung von Handelswaren verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang in Abschnitt 2 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und in Abschnitt 7.1 (Umsatzerlöse).

2) Folgebewertung von Handelswaren

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Der Handelswarenbestand der home24 SE unterliegt regelmäßig Risiken aus vorhandenen und möglichen zukünftigen Beständen, die im Rahmen des Versandhandels mit Abschriften veräußert oder einer Verwertung außerhalb des Versandhandels zugeführt werden. Neben den

vorhandenen Beständen werden auch für die geschätzten zukünftigen Bestände aus erwarteten Retouren zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen ermittelt und im Jahresabschluss erfasst.

Die gesetzlichen Vertreter der home24 SE ermitteln Bestände auf Grundlage von erwarteten zukünftigen Abverkäufen für verschiedene Vertriebskanäle. Die erwarteten zukünftigen Abverkäufe und der hieraus abgeleitete voraussichtlich erzielbare Nettoveräußerungserlös basieren auf ermessensbehafteten Planungsannahmen, die aus historisch beobachtbaren Daten abgeleitet werden.

Aufgrund des hohen Volumens und der Heterogenität des Warenbestandes sowie des Ermessensspielraums bei der Ermittlung der Bestände und bei der Einschätzung der zukünftig erzielbaren Nettoveräußerungserlöse erachten wir die Folgebewertung der Handelswaren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die Übereinstimmung der von den gesetzlichen Vertretern der home24 SE angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Ermittlung und die zeitliche Berücksichtigung von Wertberichtigungen beim Handelswarenbestand und den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt.

Des Weiteren haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der home24 SE implementierten Bewertungsprozess zur Folgebewertung von Handelswaren analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.

Die gesetzlichen Vertreter berücksichtigen im Bewertungsmodell erwartete Abverkäufe der Handelswaren für verschiedene Vertriebskanäle. Wir haben den erwarteten zeitlichen Verlauf der Abverkäufe anhand von Daten aus der Vergangenheit mit den tatsächlichen Verkäufen analysiert und signifikante Abweichungen bzw. Auffälligkeiten näher untersucht. Ferner haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Zuordnung zu Bewertungsgruppen im Bewertungsmodell anhand von Stichproben nachvollzogen.

Im Bewertungsmodell werden weiterhin die erwarteten Erlöse für Überbestände berücksichtigt. Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter für die erwarteten Erlöse haben wir mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Erlösen im Rahmen von mit Abschriften veräußerten Beständen als auch im Rahmen der Verwertung außerhalb des Versandhandels untersucht. Dabei haben wir die von den gesetzlichen Vertretern definierten qualitätsbestimmenden Bewertungskategorien gesondert berücksichtigt. Auf dieser Basis haben wir Erwartungen über mögliche zukünftige Überbestände entwickelt und mit den Annahmen im

Bewertungsmodell und den gebuchten Wertberichtigungen verglichen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells nachvollzogen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen zur Folgebewertung der Handelswaren ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Folgebewertung von Vorräten verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang in Abschnitt 2 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden).

3) Werthaltigkeit der Anteile sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen überprüft die Gesellschaft jährlich anhand der Planungsrechnungen der verbundenen Unternehmen, ob sich Hinweise auf eine voraussichtlich dauernde Wertminderung der bilanzierten Anteile und Ausleihungen an einem verbundenen Unternehmen ergeben. Das Ergebnis der Ermittlung eines möglichen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen im Rahmen der vorgenommenen Wertminderungstests ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze bestimmen. Der beizulegende Zeitwert der Anteile an verbundenen Unternehmen wird grundsätzlich als Barwert unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt.

Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, der der Bewertung zugrunde liegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war der Wertminderungstest für die Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Überprüfung der Werthaltigkeit nachvollzogen. Insbesondere haben wir die Verfahren zur Identifikation von Hinweisen für das Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung der bilanzierten Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir gewürdigt, ob die Verfahren geeignet sind, objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert infolge einer länger anhaltenden Wertminderung zu geben und ob die

Verfahren stetig zum Vorjahr durchgeführt wurden. Dabei haben wir die rechnerische Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmodelle nachvollzogen.

Ferner haben wir die Prozesse der home24 SE zur Planung künftiger erwarteter Zahlungsströme sowie zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Als Ausgangspunkt haben wir die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat genehmigte operative Planung des home24-Konzerns für das Jahr 2022 und der durch die gesetzlichen Vertreter erstellten Mehrjahres-Folgeplanung mit den Planwerten in den zugrunde liegenden Wertminderungstests abgeglichen. Die wesentlichen Prämissen der Planung für die unter Berücksichtigung von Risiko- und Wesentlichkeitsaspekten ausgewählten verbundenen Unternehmen haben wir mit den gesetzlichen Vertretern besprochen sowie zur Beurteilung der Planungsgenauigkeit der künftig erwarteten Zahlungsströme einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen und Zahlungsmittelzuflüssen durchgeführt.

Zur Beurteilung der verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten haben wir die bei deren Bestimmung herangezogenen Parameter anhand von öffentlich verfügbaren Informationen analysiert und die Ermittlung methodisch nachvollzogen.

Ferner haben wir die Sensitivitätsanalysen der gesetzlichen Vertreter beurteilt, um ein mögliches außerplanmäßiges Abschreibungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang in Abschnitt 2 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und Abschnitt 7.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Geschäftsberichtes.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei H24_JA+LB_ESEF_2021-12-31.zip (SHA-256-Prüfsumme: 9d7ff30824341e6646d2f7c82d0f92dc8e3fbbd3441070e a7896f339fdb46fe3) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410, 10.2021) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem

des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der home24 SE tätig. Seit 2018 ist die home24 SE eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß § 264d HGB.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:

  • Prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2021;
  • Prüfung des Vergütungsberichts der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Ingo Röders.

Berlin, 30. März 2022

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Röders Patzelt

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Glossar

Anzahl aktiver Kunden – definiert als die Anzahl der Kunden, die in den zwölf Monaten vor dem jeweiligen Datum mindestens eine nicht stornierte Bestellung aufgegeben haben, ohne Berücksichtigung von Rücksendungen.

Anzahl Bestellungen – definiert als die Anzahl der erteilten Bestellungen im relevanten Zeitraum, unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen.

Bereinigtes EBITDA – definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt um Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung für Mitarbeiter und erhaltene Mediendienstleistungen sowie Kosten für die Notierung bestehender Aktien und andere Einmalaufwendungen in Verbindung mit dem Börsengang, insbesondere für Rechts und sonstige Beratungsleistungen.

Bereinigte EBITDA-Marge – definiert als Verhältnis von bereinigtem EBITDA zu Umsatzerlösen.

Bruttoergebnis vom Umsatz – definiert als Umsatzerlöse abzüglich der Umsatzkosten.

Bruttoergebnismarge – definiert als Bruttoergebnis geteilt durch Umsatzerlöse.

Claw Back-Mechanismen – eine vertragliche Regelung, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen variable Vergütungs- komponenten einbehalten oder zurückgefordert werden können.

Durchschnittlicher Bestellwert– definiert als aggregierter Bruttoauftragswert der in der jeweiligen Periode abgegebenen Bestellungen, einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung von Stornierungen, Rücksendungen sowie nachfolgenden Rabatten und Gutscheinen, geteilt durch die Anzahl dieser Bestellungen.

Ergebnisbeitrag – definiert als Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfillmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte.

Fulfillmentkosten – definiert als Summer der Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lagermitarbeiter, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie Aufwendungen für Zahlungsabwicklung.

GRC (Governance, Risk and Compliance) – definiert als Abteilung des Konzerns, die mit der Identifikation, Bewertung und der Mitigation von Unternehmensrisiken betraut ist.

Marketingkosten – definiert als Summe der Aufwendungen für Performance Marketing sowie Aufwendungen für TV Marketing, ausgenommen Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung.

Mitarbeiter – definiert als Arbeitnehmer jeglichen Geschlechts, die keine Vorstandsmitglieder, Auszubildende oder Trainees sind.

Nettoumlaufvermögen – definiert als Vorräte, geleistete Anzahlungen auf Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente), kurz- und langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden, kurzfristige finanzielle (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten.

Performance Marketing – umfasst alle von home24 genutzten online Marketing Kanäle, wie zum Beispiel die Stichwortsuche oder online Werbebanner auf fremden Webseiten.

SKUs (stock keeping unit) – definiert als Codenummern für individuelle Produkte, die im home24Produktangebot enthalten sind.

Sonstige Vertriebskosten – definiert als Summe der Mietund Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger, Outlets und Showrooms, Marketing Aufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung, sonstige Aufwendungen für Marketing und Logistik, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfillment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich.

Standorte – definiert als postalische Adressen der Gesellschaft bzw. der von der Gesellschaft kontrollierten Gesellschaften mit Arbeitnehmern (Headquarter(s), Outlets, Showrooms, Lager).

Umsatzkosten – definiert als Einkaufspreis der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren.

Umsatzwachstum unter konstanter Währung – definiert als Umsatzwachstum unter Verwendung konstanter Wechselkurse BRL /EUR des Vorjahres.

Verwaltungskosten – definiert als Summe der Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und aus anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter und Führungskräfte, Abschreibungen, IT und sonstiger Overheadkosten sowie im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft entstanden sind.

Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren – definiert als Anzahl der Bestellungen, Anzahl aktiver Kunden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts.

Impressum

Kontakt

home24 SE Greifswalder Straße 212–213 10405 Berlin

INVESTOR RELATIONS

Philipp Steinhäuser / CFO E-Mail: [email protected]

MEDIA

Fiona Kleinert Communications Manager E-Mail: [email protected]

BERATUNG, KONZEPT & DESIGN

Silvester Group, Hamburg www.silvestergroup.com

Rechtliche Hinweise

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der home24 SE wider und beruhen auf Informationen, die dem Management von home24 SE aktuell zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren nicht das Eintreffen zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von den in diesem Dokument wiedergegebenen Erwartungen und Annahmen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des allgemeinen Wettbewerbsumfelds. Darüber hinaus beeinflussen die Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Wechselkursänderungen sowie Änderungen nationaler und internationaler Gesetze, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Bestimmungen, sowie andere Faktoren die zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen des Unternehmens. Weder home24 SE noch ihre Tochtergesellschaften übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung, Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der in diesem Dokument zukunftsgerichteten Aussagen oder der ihnen zugrunde liegenden Annahmen. Weder home24 SE noch ihre Tochtergesellschaften verpflichten sich zur Aktualisierung der in diesem Dokument enthaltenen Aussagen.

home24 SE Greifswalder Straße 212 – 213, 10405 Berlin E-Mail: [email protected]

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.