Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 6, 2022
Annual / Quarterly Financial Statement
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| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.520 | 4.067 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 231 | 15.357 |
| (davon Erträge aus der Währungsumrechnung) | 5 | 21 |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter |
-691 | -4.547 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters |
||
| versorgung und für Unterstützung | -45 | -366 |
| (davon für Altersversorgung) | 0 | -16 |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- | ||
| stände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -47 | -112 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.327 | -10.157 |
| (davon Aufwand aus der Währungsumrechnung) | -18 | -3 |
| 6. Erträge aus Beteiligungen | 3.183 | 0 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | 3.183 | 0 |
| 7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1 | 304 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | 1 | 304 |
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | -12.944 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -290 | -219 |
| (davon an verbundene Unternehmen) | 0 | -214 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -161 | -45 |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 1.375 | -8.662 |
| 12. Sonstige Steuern | 0 | -1 |
| 13. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 1.375 | -8.663 |
| 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 0 | -9.278 |
| 15. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 0 | 17.942 |
| 16. Bilanzgewinn | 1.375 | 0 |
| 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||
| Aktiva | ||||
| A. | Anlagevermögen | |||
| I. | Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
115 | 159 | ||
| II. | Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 24 | ||
| III. | Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen 1. |
19.065 | 19.065 | ||
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2. |
30 | 29 | ||
| 19.095 | 19.094 | |||
| 19.210 | 19.277 | |||
| B. | Umlaufvermögen | |||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
84 | 354 | ||
| Sonstige Vermögensgegenstände 2. |
35 | 85 | ||
| II. | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 29 | 561 | |
| 148 | 1.000 | |||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 88 | 148 | |
| Gesamt Aktiva | 19.446 | 20.425 |
| in TEUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| PASSIVA | |||||
| A. | Eigenkapital | ||||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 6.500 | 6.500 | ||
| Rechnerischer Wert Eigene Anteile | -50 | -50 | |||
| Ausgegebenes Kapital | 6.450 | 6.450 | |||
| Bedingtes Kapital | 2.500 | 2.500 | |||
| II. | Kapitalrücklagen | 6.193 | 6.193 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | ||||
| Gesetzliche Rücklage | 5 | 5 | |||
| IV. Bilanzgewinn | 1.374 | 0 | |||
| 14.022 | 12.648 | ||||
| B. | Rückstellungen | , | |||
| Sonstige Rückstellungen | 583 | 488 | |||
| 583 | 488 | ||||
| C. | Verbindlichkeiten | ||||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 314 | 345 | ||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 254 | 6.472 | ||
| 3. | Sonstige Verbindlichkeiten | 4.273 | 472 | ||
| 4.841 | 7.289 | ||||
| Gesamt Passiva | 19.446 | 20.425 |
| 1. | Allgemeine Angaben 6 | ||
|---|---|---|---|
| 2. | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 6 | ||
| 3. | Erläuterungen zur Bilanz 8 | ||
| 3.1 | Immaterielle Vermögensgegenstände 8 | ||
| 3.2 | Sachanlagevermögen 8 | ||
| 3.3 | Finanzanlagevermögen 9 | ||
| 3.4 | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9 | ||
| 3.5 | Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9 | ||
| 3.6 | Rechnungsabgrenzungsposten 10 | ||
| 3.7 | Eigenkapital 10 | ||
| 3.8 | Rückstellungen 14 | ||
| 3.9 | Verbindlichkeiten 14 | ||
| 4. | Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 14 | ||
| 4.1 | Umsatzerlöse 14 | ||
| 4.2 | Sonstige betriebliche Erträge 14 | ||
| 4.3 | Personalaufwand 15 | ||
| 4.4 | Abschreibungen 15 | ||
| 4.5 | Sonstige betriebliche Aufwendungen 15 | ||
| 4.6 | Erträge aus Beteiligungen 16 | ||
| 4.7 | Finanzerträge und Finanzaufwendungen 16 | ||
| 4.8 | Ertragsteuern 17 | ||
| 5. | Sonstige Angaben 18 | ||
| 5.1 | Honorar des Abschlussprüfers 18 | ||
| 5.2 | Aufsichtsrat 18 | ||
| 5.3 | Vorstand 20 | ||
| 5.4 | Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten 21 | ||
| 5.5 | Haftungsverpflichtungen 22 | ||
| 5.6 | Finanz- und Liquiditätsrisiko 22 | ||
| 5.7 | Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex § 161 AktG 23 | ||
| 5.8 | Konzernzugehörigkeit 23 | ||
| 5.9 | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 25 | ||
| 5.10 | Vorschlag für die Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) 26 | ||
| 5.11 | Versicherung des gesetzlichen Vertreters 29 |
Die STS Group AG (nachstehend auch die "Gesellschaft" genannt) ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 231926 eingetragen.
Mehrheitsgesellschafterin der STS Group AG ist die Adler Pelzer Holding GmbH, Hagen, Deutschland. Die Gesellschaft ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im General Standard gelistet.
Der vorliegende Jahresabschluss der STS Group AG wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch ("HGB") sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes ("AktG") aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach § 264d HGB kapitalmarktorientiert und gilt daher gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bilanzvermerke werden teilweise im Anhang angeführt.
Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt bzw. Tausend Euro (TEUR) falls nicht anders angegeben. Hierdurch kann es vereinzelt auch zu Rundungsdifferenzen +/- 1 T€ kommen.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Der Abschluss der Gesellschaft wurde unverändert nach den folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens erstellt (siehe Abschnitt 5.6 Finanz- und Liquiditätsrisiko für weitergehende Erläuterungen).
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zulässigen Zeiträume linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der planmäßigen Abschreibung für Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt eine Nutzungsdauer von 3 – 13 Jahre zugrunde.
Geringwertige selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände ("GWG") des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden sofort aufwandswirksam erfasst bzw. aktiviert und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut nicht 800 EUR übersteigen.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Im Vorjahr wurden bei der Verschmelzung einer unmittelbaren Tochtergesellschaft auf eine mittelbare Tochtergesellschaft vom entsprechenden Wahlrecht Gebrauch gemacht und der beizulegende Zeitwert der Anteile in Ansatz gebracht. Bei der anderen Verschmelzung im Vorjahr einer unmittelbaren Tochtergesellschaft auf eine mittelbare Tochtergesellschaft wurde vom entsprechenden Wahlrecht Gebrauch gemacht und zum Buchwert bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert.
Sonstige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs mit historischem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst".
Umsatzerlöse werden monatlich zu dem Zeitpunkt der Weiterbelastung realisiert.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Verlustvorträge sind jedoch nur insoweit einzubeziehen, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren möglich ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet.
Zum 31. Dezember 2021 betragen die immateriellen Vermögensgegenstände 115 (2020: 159 TEUR) und umfassen im Wesentlichen entgeltlich von Dritten erworbene Nutzungsrechte an Software. Für weitere Informationen zu immateriellen Vermögensgegenständen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang verwiesen.
Zum 31. Dezember 2021 beträgt das Sachanlagevermögen 0 TEUR (2020: 24 TEUR). Im Berichtsjahr erfolgten Zugänge i.H.v. 17 TEUR (VJ 4 TEUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den Abgängen und Abschreibungen. Für weitere Informationen zum Sachanlagevermögen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang verwiesen.
Das Finanzanlagevermögen zum Bilanzstichtag blieb im Vergleich zum 31. Dezember 2020 unverändert und beträgt 19.095 TEUR.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen zum 31. Dezember 2021 19.065 TEUR (2020: 19.065 TEUR) und betreffen folgende Unternehmen:
| Ergebnis des | |||
|---|---|---|---|
| letzten | |||
| Geschäftsjahres | |||
| 2021 | Eigenkapital | Kapitalanteil zum | |
| in TEUR | 2021 in TEUR | 31.12.2021 | |
| Name und Sitz | |||
| STS Plastics SAS, Paris, Frankreich | -642 | 6.303 | 100% |
| STS Composites France SAS, St. Désirat, Frankreich | -2.904 | 1.514 | 100% |
| MCR SAS, Tournon, Frankreich | -2.170 | 4.795 | 100% |
| STS Composites Germany GmbH, Kandel, Deutschland | -28 | -1.409 | 100% |
| Inoplast Truck S.A. de C.V., Ramos, Mexiko | -170 | 5.892 | 100% 1) |
| STS Plastics Co. Ltd., Jiangyin, China | 9.342 | 46.477 | 100% |
| STS Group North America Inc., Dalware, USA | -565 | -911 | 100% |
Die Zahlen basieren auf IFRS.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Buchwert von 30 TEUR (2020: 29 TEUR) besteht aus einer langfristigen Darlehensforderung gegenüber einer Tochtergesellschaft.
Für weitere Informationen zum Finanzanlagevermögen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang verwiesen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 119 TEUR (2020: 439 TEUR). Der Rückgang ist im Wesentlichen dem Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen geschuldet. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stellen in Höhe von 21 TEUR (2020: 353 TEUR) zugleich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 63 TEUR (VJ 0 TEUR) sonstige Vermögensgegenstände dar und betreffen ein Verrechnungskonto. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen debitorische Kreditoren 29 TEUR (2020: 6 TEUR). Im Vorjahr waren ferner eine Mietkaution in Höhe von 54 TEUR enthalten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 30 TEUR (VJ 31 TEUR) eine Laufzeit von weniger als einem Jahr und in Höhe von TEUR 5 (VJ TEUR 54) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Zum 31. Dezember 2021 betrugen die liquiden Mittel 29 TEUR (2020: 561 TEUR).

Zum 31. Dezember 2021 belaufen sich die Rechnungsabgrenzungsposten auf 88 TEUR (2020: 148 TEUR) und betreffen im Wesentlichen Versicherungsprämien sowie Beratungsleistungen im Finanz- und IT-Bereich.
Das Eigenkapital der STS Group AG setzt sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 | |
|---|---|---|
| 6.500 | 6.500 | |
| -50 | -50 | |
| 6.450 | 6.450 | |
| 2.500 | 2.500 | |
| 6.193 | 6.193 | |
| 5 | 5 | |
| 1.374 | 0 | |
| 14.022 | 12.648 | |
Das gezeichnete Kapital der STS Group AG betrug zum 31. Dezember 2021 6.500 TEUR (31. Dezember 2020 6.500 TEUR) und besteht aus 6.500.000 (2020: 6.500.000) Inhaberaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 EUR (2020: 1,00 EUR).
Das gezeichnete Kapital der STS Group AG ist vollständig eingezahlt.
Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 2. Mai 2023 um bis zu 2,5 Mio. EUR einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018/I auszuschließen,
(i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
(ii) soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde; (iii) zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet;
(iv) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere - aber ohne Beschränkung hierauf - zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden.
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 5 der Satzung der STS Group AG.
Durch die im September des Vorjahres vorgenommene Grundkapitalerhöhung und damit verbundene Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2018/I, reduziert sich das genehmigt Kapital von 2,5 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 2.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Bedingte Kapital 2018/I dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 3 der Satzung der STS Group AG.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 500 TEUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Das Bedingte Kapital 2018/II wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2018 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 Bezugsrechte ausgegeben wurden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 4 der Satzung der STS Group AG.
Am 21. November 2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 erteilten Ermächtigung ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 1.000 TEUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2018/I"). Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Mai 2023 eigene Anteile der Gesellschaft bis zu einem Umfang von 10 % des jeweiligen Grundkapitals erwerben darf. Die Aktien dürfen über die Börse erworben werden, mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand die eigenen Aktien zu jedem zulässigen Zweck verwenden kann. Ebenso ist der Vorstand weiterhin ermächtigt, eigene Anteile auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/I sollten im Zeitraum vom 22. November 2018 bis zum 21. Mai 2019 insgesamt bis zu 50.000 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden.
Das Aktienrückkaufprogramm 2018/1 diente folgenden Zwecken:
Der letzte Erwerb fand am 3. Mai 2019 statt, es wurden insgesamt 50.000 eigene Aktien mit einem auf sie entfallenden Betrag am Grundkapital von EUR 50.000 zurückgekauft und somit das Programm an diesem Tag beendet. Die eigenen Anteile entsprechen einem Anteil am Grundkapital von 0,8%.
Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich die Kapitalrücklage auf 6.193 TEUR (2020: 6.193 TEUR). Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Beträge in die Kapitalrücklage eingestellt oder daraus entnommen. Diese wurde im Geschäftsjahr 2020 um 1.000 TEUR erhöht. Die Kapitalrücklage setzt sich wie im Vorjahr aus der Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 1 HGB iHv 1.000 TEUR und aus der Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 4 HGB iHv 5.193 TEUR zusammen.
Im Vorjahr wurde im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses die Kapitalherabsetzung durch Auflösung eines Teilbetrags der Kapitalrücklage in Höhe von 17.942 TEUR umgesetzt, um gem. §150 Abs. 4 Nr. 1 und 2 AktG den Jahresfehlbetrag und den Bilanzverlust aus dem Vorjahr auszugleichen.
Die gesetzliche Rücklage betrug zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 5 TEUR.
Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr enthält keine Gewinnvorträge, da im Vorjahr ein Bilanzverlust entstand der durch die Teilauflösung der Kapitalrücklage vollständig ausgeglichen wurde

Die Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt:
| Stand zum | Stand zum | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar | Inanspruch- | 31. Dezember | |||
| in TEUR | 2021 | nahme | Auflösung | Zuführung | 2021 |
| Abschluss und Prüfungskosten | 158 | 158 | 0 | 221 | 221 |
| Personalkosten | 162 | 62 | 0 | 120 | 220 |
| Aufsichtsratvergütung | 21 | 21 | 0 | 135 | 135 |
| Ausstehende Rechnungen | 50 | 47 | 3 | 6 | 6 |
| Sonstige Rückstellungen | 97 | 97 | 0 | 0 | 0 |
| Summe sonstige Rückstellungen | 488 | 385 | 3 | 482 | 582 |
Die Verbindlichkeiten belaufen sich im Berichtszeitraum auf 4.841 TEUR (2020: 7.289 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 254 TEUR betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Vorjahres (2020: 6.472 TEUR) enthielten Verbindlichkeiten gegenüber dem ehemaligen Gesellschafter Mutares SE & Co. KGaA mit TEUR 6.452 aus Darlehensbeziehungen. Diese wurden im Berichtsjahr aufgrund des Gesellschafterwechsels in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert (Valuta zum 31.12.2021: TEUR 4.164).
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 1.520 TEUR (2020: 4.067 TEUR) resultieren aus, den an die Tochtergesellschaften in Rechnung gestellten Gebühren für Management- und Unternehmensdienstleistungen. Sie werden zu 12,5% (VJ 12,5%) in Deutschland und zu 87,5% (VJ 75,5%) in Frankreich und zu 0% (VJ 12,0%) in China erzielt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2021 belaufen sich auf 231 TEUR (2020: 15.357 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtsjahres betreffen mit 100 TEUR die Auflösung von Rückstellungen, diese stellen periodenfremde Erträge dar. In den sonstigen betrieblichen Erträgen des Berichtsjahres sind im Wesentlichen Erträge aus Sachbezügen für die private Fahrzeugnutzung enthalten. Sie enthalten ferner Erträge aus der Währungsumrechnung i.H.v. 5 TEUR (VJ 21 TEUR).
Im Vorjahr entfielen 12.771 TEUR auf den Ertrag, welcher aus der Aufdeckung stiller Reserven im
Zusammenhang mit der Verschmelzung einer unmittelbaren Tochtergesellschaft auf eine mittelbare Tochtergesellschaft entstanden ist, da vom Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, den beizulegenden Zeitwert der übernommenen Anteile anzusetzen. Hierbei handelt es sich um Erträge i.S.d. § 285 Nr. 31 HGB. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen des Vorjahres in Höhe von 2.405 TEUR die Weiterbelastung von Kosten an die Tochtergesellschaften, eine Kostenrückerstattung der Mutares SE & Co. KGaA sowie die Verrechnung sonstiger Sachbezüge für die private Fahrzeugnutzung berücksichtigt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen des Vorjahres sind sonstige betriebliche Erträge iHv 159 TEUR der vorangegangen Periode zuzuordnen und beinhalteten im Wesentlichen die Auflösungen von Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und ausstehende Rechnungen.
Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 3 (2020: 23) Mitarbeiter (Angestellte) beschäftigt. Mitglieder des Vorstands sind hierbei nicht berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 41 (2020: 55 TEUR), Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 6 (2020: TEUR 57) erfasst. Für weitere Informationen zu Abschreibungen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang verwiesen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Abschluss- und Prüfungskosten | 631 | 383 |
| Rechts- und Beratungskosten | 522 | 1.482 |
| Aufsichtsratsvergütung | 166 | 172 |
| Versicherungen, Beiträge und sonstige Abgaben | 153 | 145 |
| Veräußerungskosten i.Z.m. verbundenen Unternehmen | 151 | 335 |
| Mietaufwendungen (inkl. Kfz) | 109 | 411 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 90 | 11 |
| Fremdleistungen und Fremdarbeiten | 84 | 170 |
| Werbekosten | 61 | 236 |
| Büro- und Verwaltungsaufwendungen | 39 | 84 |
| Abgänge aus dem Anlagevermögen | 38 | 120 |
| Reisekosten | 22 | 138 |
| Reparatur, Instandhaltung und Wartung | 22 | 223 |
| Aufwendungen an verbundene Unternehmen | 20 | 1.805 |
| Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 18 | 3 |
| Raumkosten | 13 | 32 |
| KFZ-Kosten | 12 | 35 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 2 | 43 |
| Aufwendungen aus der Veräußerung von verbundenen Unternehmen | 0 | 4.292 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen |
77 | 37 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.230 | 10.157 |
Im Vorjahr sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an der STS Acoustics S.p.A. und der STS Brazil Holding GmbH in Höhe von 4.292 TEUR aufgrund zusätzlicher Zahlungsverpflichtungen und Forderungsverzichte entstanden. Bei diesen handelt es sich um Aufwendungen i.S.d. § 285 Nr. 31 HGB.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 18 TEUR (VJ 3 TEUR).
Die Erträge aus Beteiligungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 3.183 TEUR (2020: 0 TEUR) und betreffen Dividendeneinnahmen aus einer Tochtergesellschaft.
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt 1 TEUR (2020: 304 TEUR) davon aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 (2020: 304 TEUR).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 290 TEUR angefallen (2020: 219 TEUR).
Im Vorjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 12.944 TEUR aufwandswirksam erfasst. Diese betrafen zum einen die Anteile an der STS Acoustics S.p.A. und STS Brazil Holding GmbH in Höhe von 8.039 TEUR und zum anderen die Ausleihung gegenüber diesen Gesellschaften in Höhe von 4.905 TEUR. Sie standen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Gesellschaften. Hierbei handelte es sich um Aufwendungen i.S.d. § 285 Nr. 31 HGB.
In den Finanzerträgen- sowie Aufwendungen des Berichtsjahres keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung enthalten.
Im Geschäftsjahr 2021 sind Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 161 TEUR (2020: 45 TEUR) zu verzeichnen, die im Wesentlichen aus einbehaltenen Quellensteuern in Bezug auf Dividenden der ausländischen Tochtergesellschaften resultieren (im Vorjahr in Bezug auf Managementdienstleistungen).
Die Angaben für das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben gem. § 285 Nr. 17 HGB im Jahresabschluss der STS Group AG, da die STS Group AG einen Konzernabschluss aufstellt und die Angaben zum Gesamthonorar in diesem Konzernabschluss gemacht werden. Das Gesamthonorar entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.
Mitglieder des Aufsichtsrats der STS Group AG waren im Geschäftsjahr 2021:
Paolo Scuderi, ab 23.07.2021
Wirtschaftsingenieur
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstandsvorsitzender der:
Beirat der
Pietro Lardini, ab 23.07.2021
MBA (Bocconi)
Geschäftsführer

Pietro Gaeta, ab 23.07.2021
Geschäftsführer
Beirat der
Rechtsanwalt, Master of Laws

Dr. Wolf Cornelius, bis 23.07.2021
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Diplom-Ingenieur
Aufsichtsratsmitglied der:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf 172 TEUR (2020: 225 TEUR).
Mitglieder des Vorstands der STS Group AG seit 01.01.2021:
Alberto Buniato CEO (Vorsitzender) (ab 01.02.2022) MBA Verwaltungsratsvorsitzender der: STS Plastics S.A.S. STS Composites France S.A.S. HPP Systems de Mexico S.A de C.V. Pachuca/Mexico Vorstandsvorsitzender der: STS Plastics Co., Ltd. HP Pelzer Automotive Systems Inc. Pelzer de Mexico S.A. de. C.V.
Mitglied der Geschäftsführung der:
STS Composites Germany GmbH
MCR S.A.S.
HP Carpets, LLC

RAT de Mexico de S.A. de C.V.
Andreas Becker, CEO (Vorsitzender) (bis 31.01.2022) Diplom-Betriebswirt Verwaltungsratsvorsitzender der: STS Plastics S.A.S. STS Composites France S.A.S. Vorstandsvorsitzender der: STS Plastics Co., Ltd. Mitglied der Geschäftsführung der: STS Composites Germany GmbH MCR S.A.S. Mitglied der Geschäftsführung der: STS Composites Germany GmbH Mathieu Purrey, CEO, bis 23.07.2021
Master Business Verwaltungsratsvorsitzender der: STS Plastics S.A.S. STS Composites France S.A.S. Vorstandsvorsitzender der: STS Plastics Co., Ltd. Mitglied der Geschäftsführung der: STS Composites Germany GmbH MCR S.A.S.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtvergütung in Höhe von 276 TEUR (2020: 1.077 TEUR). Die Bezüge von früheren Vorstände nach § 285 Nr. 9 b S. 1 bis 2 HGB beliefen sich im Berichtszeitraum auf 0 TEUR (2020: 1.230 TEUR) und bezogen sich im Vorjahr auf Abfindungskosten.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von 66 TEUR aus KfZ-Leasingverträgen. Diese beziehen sich 63 TEUR auf das Jahr 2022 und 3 TEUR auf das Jahr 2023. Im Vorjahr 2020 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von 32 TEUR aus langfristigen Mietverträgen.
Die STS Group AG haftet unverändert zum Vorjahr bei einem unmittelbaren Tochterunternehmen für etwaige Gewährleistungsansprüche eines Kunden in unbegrenzter Höhe.
Die STS Group AG hat - unverändert zum Vorjahr - Patronatserklärungen für bestimmte Kundenprojekte abgegeben, in denen sich die Gesellschaft den Tochtergesellschaften gegenüber verpflichtet, diesen jede finanzielle, wirtschaftliche, verwaltungstechnische und technische Unterstützung zu gewähren, damit die Tochtergesellschaften ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden, in vollem Umfang nachkommen können. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Tochtergesellschaften ist die STS Group AG verpflichtet, diese zu erfüllen.
Des Weiteren bürgt - unverändert zum Vorjahr die Gesellschaft für zwei Kredite einer unmittelbaren Tochtergesellschaft in Höhe von je 10.000.000 CNY (per 31.12.2021 1.386 TEUR) bis zu einem Maximalbetrag von 2.900 TEUR.
Ferner hat am 19.01.2022 die STS Group AG gegenüber ihrer Tochtergesellschaft STS Composites Germany GmbH eine harte Patronatserklärung in Höhe von TEUR 1.700 mit einer erstmaligen Kündigungsmöglichkeit bis zum 01.01.2023 abgegeben.
Die Gesellschaft schätzt - unverändert zum Vorjahr - bei allen aufgeführten Verpflichtungen das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da zum Bilanzstichtag die bestehenden Haftungsverhältnisse der STS Group AG unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Geschäftspartner hinsichtlich der Risikosituation überprüft wurden.
Das Liquiditätsrisiko umfasst folgende Risiken:
Ein umsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Vorhalten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln sowie die Möglichkeit zur Finanzierung durch zugesagte Kreditlinien ein. Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfelds, in dem die Gruppe operiert, ist es Ziel, bezüglich der Finanzausstattung, innerhalb der Gruppe, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten,
indem ausreichend ungenutzte Kreditlinien sowie ein Factoring aufrechterhalten werden.
Die STS Group AG unterliegt zuletzt dem Finanzierungsrisiko aus der Abhängigkeit von weiteren Finanzierungen des Mehrheitsgesellschafters bzw. über die Tochtergesellschaften (mittels Management Fees und Dividenden). Kompensiert wird diese finanzielle Abhängigkeit durch die jährliche Dividendenausschüttung der chinesischen Tochtergesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2021 zum Aufstellungszeitpunkt bereits an die STS Group AG geleistet und gezahlt war. Über letztere kann die Gruppe nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Außerdem werden bei Bedarf auch vom Mehrheitsaktionär kurzfristige Darlehen ausgegeben, um kurzfristigen Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der STS Group AG haben gemäß § 161 AktG die vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite von der STS Group AG verfügbar gemacht. Der vollständige Text der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der STS Group AG unter www.sts.group/de/investor-relations/corporate-governance verfügbar.
Die Gesellschaft ist Muttergesellschaft des STS-Konzerns und erstellt als solche einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie gemäß § 315e Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021.
Die Gesellschaft wird ferner als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Adler Pelzer Holding GmbH, Hagen, Deutschland, einbezogen. Diese stellt für den kleinsten Kreis von Unternehmen den Konzernabschluss auf. Die Adler Pelzer Holding GmbH, Hagen wird wiederum in dem Konzernabschluss der G.A.I.A. Holding S.r.l. einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der G.A.I.A. ist am Sitz dieser Gesellschaft in Desio, Italien erhältlich und wird für das Geschäftsjahr 2021 erstmals im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG oder § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes ("WpHG") mitgeteilt worden sind, zu machen. Nach diesen Vorschriften sind Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten hat, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet.
Bei den aufgeführten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen. Die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile basieren auf den Pflichtmeldungen gemäß § 33 WpHG.
Die Adler Pelzer Holding, Hagen, teilte am 17. März 2021 den Erwerb von Instrumenten mit, mit der Sie an der STS Group AG die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschreiten würde und damit Anteile von 73,25% (das entspricht 4.761.327 Stimmrechten) halten würde.
Am 2. Juli 2021 teilte die Mutares SE & Co. KGaA, München, die Veräußerung Ihrer Anteile auf 0% mit wobei Sie die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte unterschritt. Gleichzeitig teilte die Adler Pelzer Holding GmbH die Ausführung der Erwerbsinstrumente (gemäß der Mitteilung vom 17. März 2021) und damit den Erwerb von 73,25% % (das entspricht 4.761.327 Stimmrechten) der Anteile. Dadurch wurden die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten. Mit dem Abschluss des am 9. August 2021 veröffentlichten Übernahmeangebots am 23. September 2021, erwarb die Adler Pelzer Holding GmbH weitere 22.120 Aktien und erreichte damit eine Quote von 73,59 %.
Die MainFirst SICAV, teilte mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der STS Group AG am 24. August 2021 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritt und zu diesem Tag 2,84% (das entspricht 184.392 Stimmrechten) betrug. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, teilte mit, dass Ihre Stimmrechtsanteile an der STS Group AG am 1. Dezember 2021 die Schwelle von 3% der Stimmrechte zunächst überschritt und zu diesem Tag 3,15% (das entspricht 204.950 Stimmrechten) betrug. Mit einer erneuten Mitteilung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, vom 15. Dezember 2021 wurde die Schwelle von 3% der Stimmrechte erneut unterschritten womit, der Stimmrechtsanteil 2,68% zu diesem Tag (das entspricht 174.450 Stimmrechten) betrug. Am 4. Januar 2022 teilte die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, mit, dass die Schwelle von 3% erneut überschritten wurde. Zu diesem Tag hielt die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, somit 3,36 % der Stimmrechtsanteile (das entspricht 218.250 Stimmrechten).
Am 21. Januar 2022 gab die STS Group AG folgende Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft per Adhoc-Meldung bekannt: Der Alleinvorstand Herr Andreas Becker wird sein Amt in beidseitigem Einvernehmen mit Ablauf des 31. Januar 2022 beenden. Herr Becker wird der Adler Pelzer Gruppe weiterhin verbunden bleiben. Hierauf haben sich der Aufsichtsrat der STS Group AG und Herr Becker heute einvernehmlich verständigt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Becker für seine erfolgreiche Arbeit als Vorstand im Anschluss an den Vollzug der Übernahme der STS Group AG. Herr Alberto Buniato, Präsident NAFTA Adler Pelzer Group & Director Corporate Purchasing Adler Pelzer Group, wurde vom Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem 1. Februar 2022 als Alleinvorstand bestellt.
Die geopolitischen Spannungen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Ukraine/Russland-Konflikts sind ein weiterer wesentlicher Risikofaktor für die weitere Marktentwicklung. Das Management der STS-Gruppe beobachtet ständig die Entwicklung des Konflikts; zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Einnahmen, der Betrieb und die Lieferkette von der STS Group nicht durch den Konflikt beeinträchtigt worden, mit Ausnahme des zunehmenden Inflationsdrucks auf die Rohstoff- und Energiepreise in Europa. Es gibt keine unmittelbaren Anzeichen für Produktionsstopps bei Kunden, erhebliche Unterbrechungen der Lieferkette oder unmittelbare Kürzungen des Marktproduktionsvolumens. Nichtsdestotrotz bleibt das Management der STS Gruppe wachsam und vorbereitet auf jede bedeutende Veränderung, die eintreten könnte. Die Ukrainekrise wird Stand jetzt keine gravierenden Auswirkungen auf die Entwicklung der STS Group haben. Dies könnte sich durch eine dramatische Verschärfung und Ausweitung des Krieges, wie als auch durch eine Einstellung der Rohstofflieferungen aus Russland und einer damit verbundenen Erhöhung der Energiepreise jedoch dramatisch verschärfen. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Entwicklung des Konflikts geht der Vorstand von einer eigeschränkten Prognosefähigkeit für den verbleibenden Teil des Geschäftsjahres 2022 aus.
Zuletzt wurde im März 2022 eine Dividende in Höhe von 5.967 TEUR (41.800 TCNY) von der chinesischen Tochtergesellschaft and die STS Group AG ausbezahlt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn der STS Group AG in Höhe von 1.375 TEUR wie folgt zu verwenden: Der Vorstand und der Aufsichtsrat beabsichtigt, der am 24. Mai 2022 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einen Gewinnverwendungsvorschlag zu unterbreiten, der für das Geschäftsjahr 2021 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,04 EUR je gewinnberechtigter Stückaktie vorsieht. Damit beläuft sich der geplante Gesamtbetrag der Dividende für das Geschäftsjahr 2021 auf 260 TEUR (Geschäftsjahr 2020: 0 TEUR), was der Mindestdividende pro Stückaktie gemäß Aktiengesetz entspricht. Zudem wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Restbetrag in Höhe von 1.114 TEUR in die Gewinnrücklagen einzustellen, um dem geplanten weiteren Wachstum der STS Group AG sowie den anstehende Investitionserfordernissen gerecht zu werden.
Hallbergmoos, den 5. April 2022
.......................................................... Alberto Buniato (Vorstand)
Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in EUR | 01. Januar 2021 | Zugänge | Abgänge | 31. Dezember 2021 |
| I. Immaterielle Vermögengegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
227.000 | - | 30.000 | 197.000 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 98.554 | 16.883 | 102.367 | 13.070 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1 . Anteile an verbundenen Unternehmen | 19.065.022 | - | - | 19.065.022 |
| 2 . Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 28.467 | 1.156 | - | 29.623 |
| 19.093.489 | 1.156 | - | 19.094.646 | |
| Summe | 19.419.043 | 18.040 | 132.367 | 19.304.716 |

| Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | Buchwert | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 01. Januar 2021 | Abschreibungen Geschäftsjahr |
Abgänge | 31. Dezember 2021 |
31. Dezember 2021 |
31. Dezember 2020 |
| 67.685 | 40.650 | 26.250 | 82.085 | 114.915 | 159.315 |
| 74.610 | 5.960 | 67.500 | 13.070 | 0 | 23.944 |
| - - - |
- - - |
- - - |
- - - |
19.065.022 29.623 19.094.646 |
19.065.022 28.467 19.093.489 |
| 142.295 | 46.610 | 93.750 | 95.155 | 19.209.561 | 19.276.749 |

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hallbergmoos, den 5. April 2022
.......................................................... Alberto Buniato (Vorstand)
An die STS Group AG, Hallbergmoos
Wir haben den Jahresabschluss der STS Group AG, Hallbergmoos, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der STS Group AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

❶ Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
① Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 19.065 TEUR (98,0% der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung. Die Beurteilung eines möglichen Wertberichtigungsbedarfs auf einen niedrigeren beizulegenden Wert erfolgt – soweit vorhanden – auf der Grundlage von Börsen- oder Marktpreisen und andernfalls mittels Discounted-Cashflow-Modellen auf der Grundlage der Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Zudem wurden auch Erwartungen über den Fortgang der Corona-Pandemie gebildet und die entsprechenden Auswirkungen berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher, auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie, mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Wir haben insbesondere gewürdigt, ob die Beurteilung eines möglichen Wertberichtigungsbedarfs auf einen niedrigeren beizulegenden Wert sachgerecht auf der Grundlage von Discounted-Cashflow-Modellen unter Berücksichtigung der relevanten Bewertungsstandards vorgenommen wurde. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Schätzung der künftigen Zahlungsströme nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der Wachstumsraten werterheblich sein können, haben wir uns mit Unterstützung unserer internen Bewertungsspezialisten intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der Wachstumsraten herangezogenen Parametern beschäftigt und die Berechnungsschemata nachvollzogen. Abschließend haben wir beurteilt, ob die so ermittelten Werte zutreffend dem entsprechenden Buchwert gegenübergestellt wurden, um einen etwaigen Wertberichtigungsbedarf zu ermitteln.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in dem Abschnitt 2 "Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze" sowie im Abschnitt 4.3 "Finanzanlagevermögen" des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei JA.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Jahresabschlussprüfer der STS Group AG, Hallbergmoos, tätig, davon vier Geschäftsjahre, während derer das Unternehmen ununterbrochen die Definition als Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des
Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dietmar Eglauer.
München, den 5. April 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Dietmar Eglauer ppa. Maximilian Völkl
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