Remuneration Information • Apr 14, 2022
Remuneration Information
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2021

Dieser Bericht beschreibt das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat und gibt gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) Auskunft über die gewährte und geschuldete Vergütung jedes einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und Aufsichtsrats der SURTECO GROUP SE im Geschäftsjahr 2021. Das von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 gebilligte, Vergütungssystem gemäß § 87a AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Das Vergütungssystem ist ab dem Tag der Billigung durch die Hauptversammlung anzuwenden. Die bestehenden Vorstands-Dienstverträge bleiben unberührt. Da sich im Geschäftsjahr 2021 keine Veränderungen im Vorstand ergaben, beschreibt dieser Bericht die bisher gültige Vorstandsvergütung gemäß den derzeitig gültigen Dienstverträgen. Das von der Hauptversammlung am 23. Juni 2021 gebilligte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat tritt ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Insofern gibt dieser Bericht Auskunft über die Aufsichtsratsvergütung gemäß der Satzung der Gesellschaft in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 2. Oktober 2020. Dieser Bericht wurde gemäß § 162 AktG vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Die Vergütungsstruktur und die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder werden gemäß der derzeit gültigen Vorstands-Dienstverträge auf Vorschlag des Personalausschusses vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds und der persönlichen Leistung werden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die innerhalb des SURTECO Konzerns gilt, berücksichtigt.
Im Folgenden wird das für das Berichtsjahr geltende Vergütungssystem beschrieben.
Die Gesamtbarvergütung setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen Vergütung (Grundgehalt) und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente (Tantieme) zusammen. Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge.
Das jeweilige Grundgehalt der Mitglieder des Vorstands wird in gleichen monatlichen Beträgen ausgezahlt. Es beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 für die Vorstandsmitglieder Herrn Wolfgang Moyses auf € 550.000 p.a. und für Herrn Manfred Bracher € 300.000 p.a.
Keines der Vorstandsmitglieder hat gesondert vergütete Organfunktionen bei konsolidierten Tochtergesellschaften übernommen.
Das derzeit geltenden Vorstands-Dienstverträge sehen eine variable Vergütung (Tantieme) vor, die der Aufsichtsrat auf der Grundlage des Konzernergebnisses vor Steuern (EBT) – bereinigt um gegebenenfalls vorzunehmende Hinzurechnungen/Kürzungen – nach IFRS unter Berücksichtigung der Umsatzrendite (Degression der Tantieme bei einer Umsatzrendite von weniger als 5 %) nach billigem Ermessen festsetzt. Die Verträge sehen für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Wolfgang Moyses eine Ermessenstantieme in Höhe von 4 % vom EBT und für Herrn Manfred Bracher eine Ermessenstantieme von 2 % (ab 2021 von 2,5 % und ab 2022 von 3,0 %) vom EBT vor. Bei der Berechnung der gewährten Tantieme wird das ausbezahlte Grundgehalt im jeweiligen Geschäftsjahr von der Ermessenstantieme abgezogen. Die Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung sowie eine mehrjährige Bemessungsgrundlage im Sinne von § 87 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AktG werden dadurch gewährleistet, dass 75 % der Tantieme des betreffenden Geschäftsjahres im Folgejahr gezahlt und 25 % unverzinslich einbehalten werden. Die einbehaltenen 25 % werden erst nach drei Jahren gezahlt, und zwar prozentual gekürzt oder erhöht, wenn die durchschnittliche Tantieme der letzten drei Geschäftsjahre (Referenzperiode) die Tantieme des drittletzten Geschäftsjahres unter- bzw. überschreitet. Der Einbehalt kann nicht negativ werden. Soweit ein Verlust im Vorjahr bereits die Bemessungsgrundlage der Tantieme gemindert hat, findet kein Einbehalt statt. Die Motivation zur Steigerung des Unternehmenswertes wird vor allem durch die mehrjährige Ausrichtung der Tantieme bewirkt, die an das EBT des Unternehmens und die Umsatzrendite anknüpft.
| T€ | GJ 1 | GJ 2 | GJ 3 | GJ 4 |
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Tantieme | 1.000 | 1.200 | 900 | 1.500 |
| insgesamt | ||||
| - davon 75% | 750 | 900 | 675 | 1.125 |
| Auszahlung | ||||
| - davon 25% | 250 | 300 | 225 | 375 |
| Einbehalt | ||||
| Auszahlung Langfrist | - | - | - | 258 |
| komponente (durch | ||||
| schnittliche Tantieme | ||||
| der letzten drei GJ 1-3 | ||||
| = 1.033. Überschreitet | ||||
| Tantieme des GJ 1 um | ||||
| 3,3%. Einbehaltener | ||||
| Anteil vom GJ 1 wird | ||||
| um 3,3% erhöht. |
Bei einem Ausscheiden aus dem Amt sehen die Dienstverträge vor, dass das Vorstandsmitglied entweder (i) die reguläre Abrechnung des Einbehalts nach Ablauf der Referenzperiode abwarten oder (ii) sich den Einbehalt mit einem pauschalen Abzug von 10 % auszahlen lassen kann. Letzteres mit der Maßgabe, dass der Auszahlungsbetrag nicht höher sein darf als der Betrag, der sich für den letzten Referenzzeitraum ergab. Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Dr.-Ing. Herbert Müller (bis 30. September 2019) werden die einbehaltenen 25 % über die reguläre Abrechnung des Einbehalts nach Ablauf der Referenzperiode ausbezahlt. Die Auszahlung an Herrn Müller im Geschäftsjahr 2021 betrug T€ 177. Da die Gesellschaft gegen Herrn Müller Ansprüche nach § 93 Abs. 2 AktG geltend gemacht hat, wurde die Tantieme in 2021 entsprechend gekürzt ausbezahlt. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Das ehemalige Vorstandsmitglied Herr Andreas Riedl (bis 30. Juni 2020) hat sich die einbehaltenen 25 % mit einem pauschalen Abzug von 10 % auszahlen lassen. Diese Auszahlung fand im Geschäftsjahr 2021 statt und betrug T€ 131.
Die Vorstandsmitglieder erhalten Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für die Dienstwagennutzung und diversen Versicherungsprämien bestehen. Herr Wolfgang Moyses erhält eine Zuwendung in Höhe von € 300.000 p.a. für seine Altersversorgung, die in eine externe Unterstützungskasse fließt.
Beim Vorstandsvorsitzenden Herrn Wolfgang Moyses sieht der aktuell gültige Dienstvertrag eine Obergrenze der Tantieme von insgesamt € 1.500.000 p.a. vor. Das Grundgehalt liegt fix bei € 550.000, was auch die Obergrenze für das Grundgehalt definiert. Die Zuwendung für seine Altersversorgung liegt bei fix € 300.000, was auch die Obergrenze definiert. Für Nebenleistungen existiert keine vereinbarte Obergrenze.
Bei Herrn Manfred Bracher liegt das Grundgehalt bei fix € 300.000, was auch die Obergrenze für das Grundgehalt definiert. Der aktuell gültige Dienstvertrag sieht eine Maximalvergütung von Grundgehalt inklusive Tantieme von insgesamt € 1.000.000 p.a. vor. Für Nebenleistungen existiert keine vereinbarte Obergrenze
Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung"). Der Selbstbehalt beträgt entsprechend den Anforderungen nach § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.
In den nachfolgenden Tabellen sind die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung (Zuflüsse) sowie die Sach- und sonstige Bezüge für das Geschäftsjahr 2021 individuell dargestellt. Nach den Regelungen des § 162 AktG sind als gewährte und geschuldete Vergütung die Beträge anzugeben, die im Berichtszeitraum fällig wurden und dem einzelnen Vorstandsmitglied bereits zugeflossen sind oder deren fällige Zahlung noch nicht erbracht ist. Die Angaben zur gewährten und geschuldeten Vergütung werden jeweils unterteilt in fixe und variable Vergütungsbestandteile und um Sach- und sonstige Bezüge ergänzt.
Das EBT im Geschäftsjahr 2020 lag bei T€ 43.298. Insofern betrug die Tantieme für Herrn Wolfgang Moyses (Ermessenstantieme von 4 % vom EBT abzüglich Grundgehalt in 2020 von T€ 539) insgesamt T€ 1.193, wovon die einjährige variable Vergütung von T€ 895 im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlt und T€ 298 in die Tantiemebank für die mehrjährige variable Vergütung eingestellt wurde. Die Tantieme für Herrn Manfred Bracher (anteilige Ermessenstantieme von 2,0 % abzüglich Grundgehalt in 2020 von T€ 269) vom EBT betrug für 2020 insgesamt T€ 525. Davon wurde im Geschäftsjahr 2021 die einjährige variable Vergütung von T€ 394 ausgezahlt und T€ 131 in die Tantiemebank eingestellt. Die Umsatzrendite lag in 2020 bei 6,9 %.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten (einschließlich Unternehmen, zu denen der SURTECO Konzern geschäftliche Beziehungen unterhält) in Bezug auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.
Im Berichtszeitraum wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Vorstandsmitglieder der SURTECO GROUP SE gewährt.
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enden automatisch mit Ablauf der Bestellungsperiode des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Wird die Bestellung eines Vorstandsmitglieds während der Laufzeit seines Dienstvertrags widerrufen, kann das betreffende Vorstandsmitglied unter Fortzahlung der Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrags beurlaubt werden. Die Dienstverträge können jeweils von beiden Seiten bei Vorliegen eines wichtigen Grunds gekündigt werden. Im Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds wird dessen Grundgehalt im Fall von Herrn Wolfgang Moyses für die Dauer von bis zu zwölf Monaten und im Fall von Herrn Manfred Bracher bis zu sechs Monaten fortgezahlt. Im Falle des Todes während der Dauer des Anstellungsverhältnisses haben die Erben des betreffenden Vorstandsmitglieds Anspruch auf Fortzahlung des Grundgehalts für den Sterbemonat und bis zu sechs weiteren Monaten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung infolge eines Kontrollwechsels (keine Change of Control Klausel).
| Gewährte und geschuldete | Wolfgang Moyses Vorsitzender des Vorstands |
Manfred Bracher Mitglied des Vorstands ab 1. Februar 2020 |
Andreas Riedl Mitglied des Vorstands bis 30. Juni 2020 |
Herbert Müller Vorsitzender des Vorstands bis 30. September |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung (Zufluss) | ||||||||
| 2019 | ||||||||
| T € | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 | 2021 |
| in % | in % | in % | in % | |||||
| Festvergütung | 550 | 31 | 300 | 42 | - | - | - | - |
| Nebenleistungen | 23 | 1 | 26 | 3 | - | - | 15 | 8 |
| Summe | 573 | 32 | 326 | 45 | - | - | 15 | 8 |
| Einjährige variable Vergütung | ||||||||
| (Gewährt für das Geschäftsjahr | 895 | 51 | 394 | 55 | 436 | 77 | - | - |
| 2020 und ausbezahlt in 2021) | ||||||||
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||||
| (Zielerreichung abhängig von der | - | - | - | - | 131 | 23 | 177 | 92 |
| durchschnittlichen Tantieme der | ||||||||
| vergangenen drei Jahre) | ||||||||
| Summe | 1.468 | 83 | 720 | 100 | 567 | 100 | 192 | 100 |
| Versorgungsaufwand | 300 | 17 | - | - | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | 1.768 | 100 | 720 | 100 | 567 | 100 | 192 | 100 |
| Gewährte und geschuldete | Wolfgang Moyses Vorsitzender des Vorstands |
Manfred Bracher Mitglied des Vorstands ab 1. Februar 2020 |
Andreas Riedl Mitglied des Vorstands bis 30. Juni 2020 |
Herbert Müller Vorsitzender des Vorstands bis 30. September |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung (Zufluss) | ||||||||
| 2019 | ||||||||
| T € | 2021 | 2021 in % |
2021 | 2021 in % |
2021 | 2021 in % |
2021 | 2021 in % |
| Festvergütung | 550 | 31 | 300 | 42 | - | - | - | - |
| Nebenleistungen | 23 | 1 | 26 | 3 | - | - | 15 | 8 |
| Summe | 573 | 32 | 326 | 45 | - | - | 15 | 8 |
| Einjährige variable Vergütung (75 %) (Gewährt für das Geschäftsjahr |
895 | 51 | 394 | 55 | 436 | 77 | - | - |
| 2020 und ausbezahlt in 2021) Mehrjährige variable Vergütung (25 %) |
||||||||
| (Zielerreichung abhängig von der durchschnittlichen Tantieme der vergangenen drei Jahre) |
- | - | - | - | 131 | 23 | 177 | 92 |
| Summe | 1.468 | 83 | 720 | 100 | 567 | 100 | 192 | 100 |
| Versorgungsaufwand | 300 | 17 | - | - | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | 1.768 | 100 | 720 | 100 | 567 | 100 | 192 | 100 |
Die Vergütungsobergrenzen werden nach den derzeit gültigen Vorstandsverträgen im Jahr der Gewährung der
Entwicklung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Relation zur Vergütung der Belegschaft und zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft
Tantieme beachtet. Die Maximalvergütung für Herrn Bracher liegt bei insgesamt € 1.000.000 p.a. für die Grundvergütung und die variable Vergütung. Dieser Betrag wurde bei Gewährung der Tantieme für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von T€ 525 und einer Festvergütung im Geschäftsjahr 2020 von T€ 269 nicht überschritten. Für Herrn Moyses besteht eine Obergrenze der Tantieme von € 1.500.000 p.a. Dieser Betrag wurde bei Gewährung der Tantieme für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von T€ 1.196 nicht überschritten. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die jährliche Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen oder früheren Organmitgliedern, der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie der Ertragsentwicklung der Gesellschaft. Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand der wesentlichen Steuerungsgrößen des Konzerns, Umsatz und Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) sowie des Jahresergebnisses der SURTECO GROUP SE gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB, dargestellt. Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis wird auf die durchschnittlichen Bezüge der Gesamtbelegschaft in Deutschland abgestellt. Von der Übergangsregelung gemäß § 26j Einführungsgesetz zum Aktiengesetz wurde Gebrauch gemacht.
in €
| Gewährte und geschuldete Vergütung (Zufluss) des Aufsichtsrats 2021 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | Gesamt | Grundvergütung | in % | Vergütung für Prüfungsaus schusstätigkeit |
in % | |
| Andreas Engelhardt Vorsitzender (ab 2. Oktober 2020) |
60.900 | 51.900 | 85,2 | 9.000 | 14,8 | |
| Tim Fiedler 1. stellvertr. Vorsitzender |
32.000 | 32.000 | 100,0 | - | - | |
| Tobias Pott 2. stellvertr. Vorsitzender (ab 2. Oktober 2020) |
44.900 | 35.900 | 80,0 | 9.000 | 20,0 | |
| Jens Krazeisen | 32.000 | 32.000 | 100,0 | - | - | |
| Dirk Mühlenkamp ab 1. September 2021 |
- | 0 | - | - | - | |
| Jochen Müller ab 2. Oktober 2020 |
11.650 | 7.900 | 67,8 | 3.750 | 32,2 | |
| Jan Oberbeck ab 12. April 2021 |
0 | - | - | - | ||
| Thomas Stockhausen | 32.000 | 32.000 | 100,0 | - | - | |
| Jörg Wissemann | 41.000 | 32.000 | 78,0 | 9.000 | 22,0 | |
| Dr.-Ing. Jürgen Großmann bis 2. Oktober 2020 Vorsitzender |
55.550 | 48.300 | 87,0 | 7.250 | 13,0 | |
| Dr. Christoph Amberger bis 8. April 2021 1. stellvertr. Vorsitzender |
48.000 | 32.000 | 100,0 | - | - | |
| Heinz-Dieter Stöckler bis 23. Juni 2021 |
32.000 | 48.000 | 100,0 | - | - | |
| Summe | 390.000 | 352.000 | 38.000 |
| Jährliche Veränderung in % | 2021 ggü. 2020 |
|---|---|
| Vorstandsvergütung | |
| Wolfgang Moyses | +105 |
| Manfred Bracher | +146 |
| Andreas Riedl | +103 |
| (bis 30. Juni 2020) | |
| Herbert Müller | +149 |
| (bis 30. September 2019) | |
| Aufsichtsratsvergütung | |
| Andreas Engelhardt | +79 |
| Tim Fiedler | +720 |
| Tobias Pott | +186 |
| Jens Krazeisen | +78 |
| Dirk Mühlenkamp | - |
| (ab 1. September 2021) | |
| Jochen Müller | - |
| (ab 2. Oktober 2020) | |
| Jan Oberbeck | - |
| (ab 12. April 2021) | |
| Thomas Stockhausen | +78 |
| Jörg Wissemann | +161 |
| Dr.-Ing. Jürgen Großmann | +23 |
| (bis 2. Oktober 2020) | |
| Heinz-Dieter Stöckler | +96 |
| (bis 23. Juni 2021) | |
| Christoph Amberger | +78 |
| (bis 8. April 2021) | |
| Ertragsentwicklung | |
| Konzernumsatz | +21 |
| Konzern-EBIT | +57 |
| Jahresergebnis SURTECO GROUP SE | +27 |
| Belegschaft | |
| Gesamtbelegschaft in Deutschland | +8 |
* Eintritt am 14. Oktober 2019. Auszahlung von anteiliger Aufsichtsratsvergütung in 2020.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung geregelt. Gemäß der gültigen Satzung zum 31. Dezember 2021 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 demnach neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine zahlbare Vergütung nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung 2021. Die Grundvergütung beträgt pro Eurocent Dividende pro Aktie für das Jahr, für das die Vergütung gezahlt wird, € 400,00, mindestens aber € 18.000,00. Übersteigt die Dividende 90 Eurocent pro Aktie, so beträgt die Vergütung pro Eurocent für den Teil der Dividende, der 90 Eurocent übersteigt, nur noch € 200,00. Die Hauptversammlung am 23. Juni 2021 beschloss eine Dividende von € 0,80. Die Grundvergütung wird bei unterjährigem Ein- bzw. Austritt zeitanteilig bezahlt. Die Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf das Doppelte und für jeden Stellvertreter auf das Eineinhalbfache. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten darüber hinaus eine weitere Vergütung in Höhe von insgesamt bis zu € 40.000,00 jährlich. Über die Höhe und Aufteilung dieser weiteren Vergütung entscheidet der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Prüfungsausschusses nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der jeweils mit der Tätigkeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses verbundenen zeitlichen Inanspruchnahme.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung").
Aufsichtsratsmitglieder haben über die oben dargestellte Vergütung hinaus keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erhalten.
Im Berichtszeitraum wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Aufsichtsratsmitglieder der SURTECO GROUP SE gewährt.
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die SURTECO GROUP SE, Buttenwiesen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der SURTECO GROUP SE, Buttenwiesen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
München, den 13. April 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jürgen Schumann ppa. Andreas Sulzer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Investor Relations und Pressestelle T: +49 8274 9988-508 F: +49 8274 9988-515 [email protected] www.surteco.com
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 86647 Buttenwiesen
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