Annual Report • Apr 27, 2022
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer

InterCard AG Informationssysteme
intercard.org

| SECANDA – VIEL MEHR ALS EIN NEUES CHIPKARTENSYSTEM | 04 |
|---|---|
| SECANDA – EINE GROSSE MARKE STELLT SICH VOR | 06 |
| INTERCARD-GRUPPE – ZAHLEN IM ÜBERBLICK | 14 |
| BERICHT DES AUFSICHTSRATS | 18 |
| ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT | 24 |
| INTERCARD KONZERN JAHRESABSCHLUSS | 39 |
| Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang (Notes) Entwicklung des Anlagevermögens Kapitalflussrechnung Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung Bestätigungsvermerk |
40 42 44 64 66 68 72 |
| INTERCARD AG JAHRESABSCHLUSS | 77 |
| Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Entwicklung des Anlagevermögens Entwicklung des Eigenkapitals Verbindlichkeitenspiegel Bestätigungsvermerk |
78 80 84 88 90 92 94 |
ZENTRALE VERWALTUNG VON BERECHTIGUNGEN, DIE NEUE APP, ALLE NEUEN BEZAHLOPTIONEN.


LIEBE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, LIEBE PARTNER VON INTERCARD,
die InterCard AG gibt sich einen neuen Namen.
Das, was wir damit ausdrücken wollen ist aber: Es entsteht ein neues Unternehmen. Genau genommen ist es schon entstanden. Mit InterCard, Polyright, IntraKey, IDpendant und vielen anderen sind wir heute zwar viele Unternehmen mit ganz unterschiedlichen Stärken – nennen wir es Skills. Vor allem aber sind wir jetzt schon ein geschlossenes Team, das gemeinsam Zukunft gestaltet.
Wir haben aus vielen Technologieanbietern einen Technologieführer gemacht. Entstanden ist unser neues Identifikationssystem SECANDA.
Jetzt machen wir aus unserem Unternehmen einen Markenanbieter. Im nächsten Schritt mit der Umfirmierung unserer Holding in SECANDA AG – Dank Ihrer Stimme auf der kommenden Hauptversammlung. Nach und nach werden dann auch Tochtergesellschaften und Auslandsniederlassungen diesem Namen folgen.
Das alles wird bedeuten: Eine identische Marke für Aktien, Systeme und Vertriebsstrukturen. Aus diesem Gleichklang erwarten wir starke Wechselwirkungen zur Steigerung des Wertes unseres Unternehmens – und natürlich auch für das Ranking durch Suchmaschinen. So haben wir jetzt die Grundlage gelegt für neues digitales Marketing.
Mit unserer Kampagne WE ARE SECANDA machen wir deutlich, wofür wir stehen und warum das zum Vorteil unserer Kunden, Aktionäre und für uns alle ist. Mit SECANDA IST DA stellen wir die Alleinstellungsmerkmale unseres Systems heraus. Wir machen SECANDA zur Grundlage einer neuen Öffentlichkeitsarbeit.
Wir sind vorbereitet. Mit umfangreichen internationalen Markenrechten für SECANDA, mit allen relevanten mehr als 40 internationalen Internetdomains und Social Media Accounts wird man uns besser finden als je zuvor. In der Vergangenheit konnte man uns nur über die Domain www.intercard.org aufsuchen. Wir wurden oft verwechselt und nicht gefunden. Das hatte negativen Einfluss auf die Vermarktung unserer Systeme und unserer Aktie. Das ändern wir jetzt.
Mit SECANDA beginnen wir eine neue Epoche für unser Unternehmen. Wir haben bewiesen: Zusammen sind wir mehr als einzeln. Begleiten Sie uns als Aktionärinnen und Aktionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und als unsere Kunden. In einer Partnerschaft zum Vorteil aller. WE ARE SECANDA.
Mit herzlichen Grüßen
Gerson Riesle Vorstand



Das perfekte System für Identifikation und eine neue Plattform für die digitale ID jedes einzelnen. Die neue Marke für Identification, Payment und Access.

Die Aktie eines Unternehmen, das fundamental Werte steigert. Mit der Mischung aus organischem Wachstum und Investment. Intelligent integriert und auf Zukunft ausgerichtet. Für eine andere Aktie mit einem neuen Brand.
Der Konzern – ein großes Team aus 150 Mitstreitern. Mit den Skills aus Teams in ganz Europa. Und mit einem großen Ziel: Marktführerschaft in Europa und darüber hinaus. Wir gehen es an. WE ARE SECANDA.
Mitarbeiterausweis für Kliniken, Patientenausweis, Bewohnerausweis und mehr

Mitarbeiterausweis als Chipkarte oder App und mehr
Studierendenausweis, Bezahlen bei Hochschulen und Studierendenwerken und mehr

Bürgerkarte, Bonuskarte, Bibliotheksausweis und mehr



| InterCard Konzern (IFRS) | 31.12.2021 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatz in TEUR | 23.059 | 20.662 | 19.147 |
| EBITDA in TEUR | 1.891 | 2.304 | 1.840 |
| EBIT in TEUR | 745 | 1.164 | 798 |
| EBT in TEUR | 591 | 1.036 | 675 |
| Jahresüberschuss in TEUR | 306 | 532 | 241 |
| Ergebnis je Aktie in EUR | 0,13 | 0,29 | 0,14 |
| Bilanzsumme in TEUR | 21.487 | 18.552 | 15.460 |
| Gezeichnetes Kapital in TEUR | 2.324 | 1.858 | 1.690 |
| Eigenkapital in TEUR | 11.697 | 9.019 | 7.809 |
| Mitarbeiter Anzahl | 148 | 145 | 132 |


Der violette Punkt im Zentrum unseres neuen Logos steht für die persönliche ID im Zentrum unseres Systems: SECANDA. Dass der Mensch im Mittelpunkt all unserer Lösungen und Produkte steht ist keine Plattitüde. Schließlich geht es um die persönlichen Daten jedes einzelnen. Nichts ist wichtiger als das was jeden von uns ausmacht zu respektieren und zu schützen. Mit einer persönlichen ID für alles. Das ist SECANDA.
die InterCard-Gruppe befindet sich im Wandel. Dieser Wandel ist spürbar in nahezu allen Bereichen – von der Produktentwicklung über das Business Development bis hin zur identitätsprägenden Wahrnehmbarkeit des Unternehmens nach außen. Der Vorstand verfolgt eine konsequente und umfassende Strategie zur Steigerung des Unternehmenswertes. Der Aufsichtsrat, über dessen Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Sie dieser Bericht informieren soll, unterstützt diesen Kurs und trägt ihn mit. 2021 war dabei ein Jahr voller Weichenstellungen.
Erstmals in der Geschichte des InterCard-Konzerns hat die Gesellschaft im Dezember 2021 eine Kapitalerhöhung platziert, bei der allen Aktionären ein Bezugsrecht gewährt wurde und darüber hinaus ausgewählte Investoren die Möglichkeit bekamen, sich zu beteiligen. Über ein Drittel der ausgegebenen rund 300.000 Aktien wurde dabei durch Ausübung der Bezugsrechte der Altaktionäre, auch durch Mitglieder des Aufsichtsrats, gezeichnet. Insgesamt wurden der Gesellschaft durch die vom Vorstand schon früh im Jahr initiierten und vom Aufsichtsrat unterstützten Kapitalerhöhung rund 2,3 Millionen Euro zugeführt.
Die Mittel wird die InterCard-Gruppe nutzen, um weiter zu wachsen. Der Vorstand hat uns dazu schon im vergangenen Jahr ein Konzept vorgelegt, das uns überzeugt. Der Ausbau des nationalen und internationalen Vertriebs soll durch Zukäufe, durch den Aufbau neuer Vertriebsbüros in einzelnen Ländern, aber auch über die Erschließung neuer Märkte, speziell in den Bereichen Unternehmen, Klinik und Pflege, und die Entwicklung neuer Produkte vorangetrieben werden. Ein neues, modernes ID-System, bei welchem die sichere und geschützte Identifikation des Benutzers im Zentrum steht, wurde in 2021 entwickelt und kann nun in einer Vielzahl von Applikationen eingesetzt werden. Das neue System ist so konzipiert, dass die sichere Benutzeridentifikation in allen Lebensbereichen verwendet werden kann.
Mindestens ebenso bedeutend ist die neue Markenstrategie, die der Vorstand im zweiten Halbjahr entwickelt und uns vorgestellt hat. In der Hauptversammlung im Jahr 2022 soll die Umfirmierung der InterCard AG Informationssysteme beschlossen werden. Die Marke InterCard ist bekanntlich von anderen Rechteinhabern besetzt, was dazu geführt hat, dass die Erkennbarkeit unseres Unternehmens in der allgemeinen Wahrnehmung, speziell im Internet, stark eingeschränkt war. Der Vorstand hat sich mit unserer Unterstützung entschlossen, der Gesellschaft künftig einen anderen Namen zu geben. "SECANDA" wird unsere Gesellschaft künftig heißen, die neue Firma, das neue Logo und die geschützte Marke werden die Außendarstellung der Gruppe prägen. Wer auf die Homepage unseres Unternehmens schaut, wird sehen, dass dieser Name bei der Bezeichnung unserer Produkte und Marken bereits umgesetzt und angenommen wurde.
Diese umfassende Neuorientierung hat der Vorstand in einem Jahr auf den Weg gebracht, das wie schon das vorangegangene Geschäftsjahr ganz im Zeichen der Corona-Pandemie stand. Gleichwohl ist der Umsatz, bedingt allerdings durch die ganzjährige Konsolidierung des neuen Tochterunternehmens IDpendant GmbH, erneut von 21 Millionen Euro auf rund 23 Millionen Euro gestiegen. Parallel wurde die Firmenstruktur verschlankt, in dem in mit uns darüber abgestimmt. Wir konnten auf diese Weise die Geschäftsführung und die Leitung des Konzerns durch den Vorstand kontinuierlich begleiten und überwachen. Über die Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätslage des Konzerns informierte uns der Vorstand durch die regelmäßige Vorlage entsprechender schriftlicher Berichte. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand uns der Vorstand für ergänzende Auskünfte und Gespräche zur Verfügung.
Nach wie vor kommen wir deshalb zu der Einschätzung, dass der Vorstand seiner Pflicht zur gewissenhaften und effizienten Unternehmensführung nachkommt. Zweifel an der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Arbeit des Vorstands gibt es nicht. Wir sind darüber hinaus und auf der Basis der oben geschilderten Entwicklungen der Auffassung, dass die Politik des Vorstands perspektivisch und vorausschauend über die gegenwärtigen Aufgaben hinaus für die Zukunft des Unternehmens passend und fördernd ist.
Deutschland die Multicard GmbH auf die InterCard GmbH Kartensysteme und in der Schweiz die Multi-Access AG auf die Polyright AG verschmolzen wurden. An der Polyright AG besteht im Übrigen seit dem vergangenen Jahr eine Beteiligung zu 100%. Der Vorstand hat uns dabei zu jeder Zeit über die Planung, Umsetzung und Durchführung aller dieser Schritte und Vorhaben sowie die Geschäftsentwicklung und alle weiteren wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichtet und sich In der Sitzung vom 09. Februar 2021 stand der Erwerb der restlichen Anteile an der Polyright AG, Sion, Schweiz im Wege einer Sachkapitalerhöhung und auf der Basis eines Unternehmenswertgutachtens im Vordergrund. Darüber hinaus informierte uns der Vorstand über Pläne, sich an einem Entwicklungspartner in Spanien zu beteiligen. Schließlich stimmten wir einem Vorschlag des Vorstands zur Erweiterung der aktuellen Banklinie bei einer der Hausbanken als weiterem Schritt zur Stärkung der Liquidität der Gruppe zu.
In formaler Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass alle Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedurften, von uns mit dem Vorstand ausführlich besprochen worden sind. Wir haben die entsprechenden Beschlussvorschläge des Vorstands erwogen und ihnen jeweils zugestimmt.
Im Jahr 2021 fanden sechs Aufsichtsratssitzungen statt. Die Sitzungen wurden teilweise als Präsenzsitzungen, im Übrigen coronabedingt und satzungsgemäß als Videokonferenzen durchgeführt. An allen Aufsichtsratssitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. In allen Sitzungen erhielten wir detaillierte schriftliche Unterlagen zur jeweiligen Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätssituation der InterCard-Gruppe. Über die vorgelegten Zahlen haben wir in allen Sitzungen mit dem Vorstand gesprochen, die hierzu von uns gestellten Fragen wurden jeweils zufriedenstellend beantwortet. Die schriftlichen Berichte sind Bestandteil der Niederschriften über die Aufsichtsratssitzungen.
In den Sitzungen am 15. und 22. April 2021 diskutierten wir mit dem Vorstand ausführlich den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und stellten ihn nach gründlicher Prüfung am 22. April 2021 fest. In gleicher Weise billigten wir den Konzernabschluss.
Wir sprachen wie oben ausgeführt ausführlich über vom Vorstand vorgelegte Pläne für eine Neuordnung der InterCard-Gruppe und erhielten vom Vorstand der Polyright AG, Herrn Sébastien Dayer, einen kurzen Abriss über das neue System einer sicheren ID für eine Vielzahl von Anwendungen sowie über das Projekt einer web-basierten Plattform, die Schulen, ihre Lehrer, Schüler und Eltern direkt miteinander verbindet. Dieses Projekt war zunächst für die Schweiz entwickelt worden und soll nunmehr ins Angebot der Polyright AG integriert werden.
Wir stimmten ferner dem Vorschlag des Vorstands, auch die Hauptversammlung im Jahr 2021 wieder als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten, zu.
Am 11. Juni 2021 gab uns der Vorstand erneut einen umfassenden Überblick über seine Pläne zur kurz- und mittelfristigen Geschäftsentwicklung, zur Entwicklung neuer Technologien und Produkte und zur weiteren Festigung und Stärkung der Kapitalsituation der Gruppe. Wir besprachen mit dem Vorstand ausführlich die Strategien des Konzerns im Hinblick auf die Erschließung neuer Märkte, der Erweiterung des Produktportfolios und der Kapital- und Aktionärsstruktur.
In der Sitzung vom 05. Oktober 2021 unterrichtete uns der Vorstand, nachdem er uns einen umfassenden Überblick über die Geschäfts- und Finanzsituation der Inter-Card-Gruppe vermittelt hatte, über seine Absichten zur Übernahme weiterer Anteile am Tochterunternehmen Control Systems GmbH & Co. KG. Wir billigten die Pläne des Vorstands zur Aufstockung der Beteiligung auf einen Anteil von 70 Prozent.
Breiten Raum in der Diskussion nahm sodann die bevorstehende Kapitalerhöhung ein. Der Vorstand berichtete
uns ausführlich über seine bisherigen und künftigen Aktivitäten zur Platzierung der neuen Aktien, über erste Reaktionen aus dem Markt und den formalen und rechtlichen Rahmen der Kapitalmaßnahme. Wir berieten mit dem Vorstand Vorgaben für den endgültigen Umfang der Kapitalerhöhung, den Ausgabepreis und den zeitlichen Ablauf.
Schließlich präsentierte uns der Vorstand seine Arbeiten zur Entwicklung einer neuen Marke und einer neuen Firma. Nach sorgfältigen Recherchen wurde über den Sommer die neue Marke SECANDA kreiert. Neben einer europäischen Anmeldung dieser Marke mit dem Ziel eines umfassenden und internationalen Markenschutzes wurden etwa 40 Domains und Social-Media-Accounts unter dieser Bezeichnung gesichert. Zusätzlich wurde ein neues Logo passend zum neuen Corporate Design entwickelt.
Präsentiert wurde ferner die neue Homepage der InterCard-Gruppe, die im Vorfeld der Kapitalmaßnahme seit Ende 2020 vollständig überarbeitet und um umfangreiche Informationen für Aktionäre ergänzt wurde. Der Aufsichtsrat diskutierte mit dem Vorstand intensiv die Beweggründe für einen Wechsel der Marke und des Außenauftritts. Die Chance, durch eine neue Marke die Bekanntheit und die Wahrnehmbarkeit der InterCard-Gruppe im Markt deutlich zu steigern, hat uns überzeugt. SECANDA, das neue Logo und den neuen Internetauftritt halten wir für gelungen und geeignet, dem Konzern auf seinem Wachstumskurs eine neue prägende Identität zu geben.
In der letzten Sitzung des Jahres am 16. Dezember 2021 standen die Aussichten und Planungen für das kommende Geschäftsjahr im Vordergrund der Beratungen. Nach intensiver Diskussion verabschiedeten wir zunächst den Geschäftsplan für das Jahr 2022 einschließlich der Liquiditätsplanung. Der Vorstand informierte uns weiter ausführlich über die geplanten Maßnahmen im Jahr 2022 in den Bereichen Markenstrategie, Investor Relations, Ausbau des Vertriebs national und international sowie in der Produktentwicklung.
Die Hauptversammlung im Jahr 2021 wurde erneut als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Die Gesellschaft wird voraussichtlich auch im Jahr 2022 von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Hauptversammlung nur online durchzuführen. Die Reaktionen auf die Abhaltung der letztjährigen Hauptversammlung als nur virtuelle Zusammenkunft waren durchweg positiv.
Die Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 hat die LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Villingen-Schwenningen, erneut zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestimmt. Entsprechend dem ihr von der Hauptversammlung und vom Aufsichtsrat erteilten Auftrag hat die LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den nach den deutschen handels- und aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme und den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Ebenso geprüft wurde der zusammengefasste Lagebericht für die InterCard AG Informationssysteme und den Konzern. Die LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Zur Erfüllung unserer Prüfungspflicht wurden dem Aufsichtsrat der Jahresabschluss, der Konzernjahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für Gesellschaft und Konzern vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Ebenso erhielten wir die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers.
Bei Anwesenheit des Abschlussprüfers haben wir sodann den Jahresabschluss, den Konzernjahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in der Sitzung vom 26. April 2022 mit dem Vorstand erörtert. Nachdem uns der Abschlussprüfer einen Überblick über seine Prüfungen, Prüfungsschwerpunkte und Prüfungsergebnisse gegeben und ergänzende Fragen beantwortet hatte, besprachen wir die Jahresabschlüsse und den Lagebericht eingehend mit dem Vorstand.
Danach ergaben sich für uns keine Einwendungen. Wir stimmten deshalb dem Prüfungsergebnis der LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu und billigten mit einstimmigem Beschluss vom 26. April 2022 den Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme, den Konzernjahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für Gesellschaft und Konzern. Der Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme ist damit festgestellt.
Im Berichtsjahr 2021 war die Gesellschaft – bis zu einem entsprechenden Wechsel der Eigentumsverhältnisse – eine abhängige Gesellschaft im Sinne des § 312 AktG. Deshalb hat der Vorstand für den Zeitraum bis zur Beendigung der Abhängigkeit einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen – Abhängigkeitsbericht – erstellt. Auch dieser Bericht und der entsprechende Prüfungsbericht des auch insoweit beauftragten Abschlussprüfers wurden uns vorgelegt. Auch diese Berichte haben wir behandelt und geprüft.
Der Abschlussprüfer, die LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat hierzu folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Bei unserer Prüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben. Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu erheben.
Der Bilanzgewinn des Berichtsjahres 2021 soll nach dem Vorschlag des Vorstands erneut in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Diesem Vorschlag des Vorstands schließen wir uns an. Der InterCard-Konzern befindet sich auf einem Wachstumskurs, den wir vollumfänglich befürworten. Auf dieser Grundlage und vor dem Hintergrund der kürzlich erfolgreich platzierten Kapitalerhöhung erscheint es uns nur folgerichtig, die Liquidität des Unternehmens zur Erreichung der geplanten Ziele zu festigen.
Auch im zweiten Pandemie-Jahr hat die InterCard-Gruppe ungeachtet dessen, dass der geplante Umsatz nicht ganz erreicht wurde, erfolgreich gearbeitet und mit einem Gewinn abgeschlossen. Daneben hat sie wie dargestellt mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten eine Neuorientierung eingeleitet. All dies wäre nicht möglich gewesen durch den unermüdlichen Einsatz des Vorstands und aller Mitarbeiter der InterCard AG Informationssysteme und ihrer Tochtergesellschaften. Der Aufsichtsrat weiß die Leistung der Belegschaft zu schätzen und bedankt sich für die Identifikation aller Mitarbeiter mit "ihrem" Unternehmen und für ihr Engagement. In gleicher Weise bedanken wir uns bei den Aktionärinnen und Aktionären für ihr Vertrauen und ihre Treue zur InterCard AG und ihren Tochtergesellschaften.
Villingen-Schwenningen, im April 2022
Für den Aufsichtsrat Ulf Meyer-Kessel

SECANDA ist eine starke Gemeinschaft, in der alle geschlossen hinter den Technologien und den gleichen Werten stehen. Dafür steht der Kreis in unserem Logo. Wir nennen das Geschlossenheit: Die Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten. Die Unternehmen, die sich entschieden haben, ein Teil von uns zu werden. Eine starke Gemeinschaft. Unsere integrierten Gesamtlösungen sind nur ein Ergebnis davon. Dass auch dort alles perfekt zusammenpasst, ist für uns selbstverständlich. Mehr als ein neues Chipkarten-System. Das ist SECANDA.
Die InterCard AG Informationssysteme (kurz: InterCard AG), Villingen-Schwenningen vereint als Holding die Unternehmen der InterCard-Gruppe. Die Unternehmen entwickeln und vermarkten Systeme für die Identifikation von Personen sowie Anwendungen und Lösungen auf der Basis von digitaler Identifikation.
Die Nutzer der Systeme der InterCard-Gruppe identifizieren sich mit ihrer persönlichen Chipkarte an den Terminals aller angeschlossenen Lösungen, sie identifizieren sich zugleich mit dem Smartphone oder biometrischen Merkmalen. Sie öffnen mit nur einer Chipkarte, App und ID überall Türen und Schließfächer oder erfassen Zeiten, sie identifizieren sich an Druckern, erhalten Zugang zu Daten und besuchen die Kantine. Sie bezahlen überall mit derselben Chipkarte oder App von ihrem zentralen Guthabenkonto oder verrechnen Leistungen mit angeschlossenen betriebswirtschaftlichen Systemen. Auf dem gesamten Campus, dem Firmengelände oder in öffentlichen Einrichtungen.
In den neuen Systemen der InterCard-Gruppe, die unter der Marke SECANDA vermarktet werden, erhält jeder Nutzer hierfür eine zentrale Identität in der Form einer digitalen ID und bewegt sich damit komfortabel und sicher in allen angeschlossenen Identifikations- und Bezahlsystemen. Mit nur einer Registrierung im zentralen ID-Management ist er zugleich für alle einbezogenen Systeme wie die Zutrittskontrolle oder für die Kantine zugelassen. Personen können auch aus Personalprogrammen und ERP-Systemen eingespielt werden. Rechte wie Zutrittsrechte lassen sich für alle angeschlossenen Lösungen zentral vergeben. Alle Transaktionen werden zentral erfasst, ausgewertet und zugeordnet. Persönlich einsehbar für jeden Nutzer per App oder im Web-Portal.
Neben den Lösungen der InterCard-Gruppe können auch Fremdsysteme in das ID-Management und somit das Identifikations- und Bezahlsystem der InterCard-Gruppe integriert werden: So wird aus einer Vielzahl von Anwendungen und Lösungen ein integriertes Gesamtsystem.
Die InterCard AG Informationssysteme hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmen aus ihrem Branchenumfeld übernommen. Dieser Weg soll fortgesetzt werden, um Marktanteile zu steigern, Knowhow zu bündeln und kontinuierlich neue eigene Funktionen und Features für die zentrale ID, also die Chipkarte und die App anzubieten. Darüber hinaus soll mit der gemeinsamen neuen System- und Dachmarke SECANDA die Wahrnehmung der Gruppe in der Öffentlichkeit gestärkt werden.
Die InterCard-Gruppe hat im Jahresdurchschnitt 2021 einschließlich Geschäftsführer insgesamt 148 Mitarbeiter beschäftigt.
Die InterCard AG Informationssysteme übernimmt als strategische Holding für die Unternehmensgruppe übergeordnete Funktionen. Das operative Geschäft der Inter-Card Firmengruppe obliegt den drei Geschäftsbereichen IDENTIFICATION & PAYMENT, PHYSICAL ACCESS & TIME und DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY. Die Gesellschaften teilen sich wie folgt auf die drei Geschäftsbereiche auf. IDENTIFICATION & PAYMENT: InterCard GmbH Kartensysteme, Polyright AG, Professional Services GmbH, InterCard Systems Inc., Control Systems GmbH & Co. KG. PHYSICAL ACCESS & TIME: IntraKey technologies AG DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY: IDpendant GmbH
Die InterCard GmbH Kartensysteme (kurz: InterCard), Villingen-Schwenningen, die Polyright AG (kurz: Polyright), Sion und die Professional Services GmbH (kurz: Professional Services), Villingen-Schwenningen bieten ihren Kunden Gesamtlösungen für Identifikation und Bezahlen an. InterCard und Polyright betreuen ihre eigenen Systeme von der Entwicklung über die Installation bis zum Service. Professional Services vermarktet Produkte über Händler und Projektierer.
Bei Bezahl- und Zugangssystemen an Universitäten und Hochschulen in Deutschland und der Schweiz, dem bislang weitaus größten Umsatzsegment sind diese Unternehmen mit der zentralen Chipkarte heute schon klarer Marktführer mit mehr als 80% Marktanteil in Deutschland und in der Schweiz. Mehr als zwei Millionen Nutzer, davon mehr als 1,6 Millionen Studierende, nutzen regelmäßig ein System von InterCard oder Polyright.
Im Rahmen einer Innovations- und Vertriebsoffensive richten InterCard und Polyright sich seit dem Geschäftsjahr 2020 und damit dem ersten kompletten Geschäftsjahr nach der mehrheitlichen Übernahme von Polyright gemeinsam neu aus. Durch die Integration der Chipkartenund Identifikationssysteme beider Unternehmen entsteht ein neues Identifikationssystem, das ab dem Jahr 2022 unter der gemeinsamen Marke SECANDA vermarktet wird und die Vorteile aller bestehenden Systeme vereinen soll.
Das neue flexible und schlanke System SECANDA ermöglicht die erfolgreiche Ansprache neuer Zielgruppen außerhalb des Hochschulumfeldes oder kleinerer Institutionen. Darüber hinaus vermarktet Polyright dieses System in der Schweiz heute schon sehr erfolgreich bei Industriekunden, Kliniken, öffentlichen Einrichtungen oder in Stadien sowie kleineren Hochschulen und Schulen. Im Jahr 2020 hat auch InterCard erste Kunden wie beispielsweise Kliniken für das System gewonnen. InterCard hatte zwar auch bislang schon große Kunden bei öffentlichen Einrichtungen oder Kliniken, kann jetzt aber besser die neuen Marktsegmente ansprechen. Hierfür hat die InterCard GmbH ihren Vertrieb außerhalb des Hochschulmarktes intensiviert und vergrößert.
Auf der Basis des neuen Systems SECANDA sollen neue lizenzbasierte Geschäftsmodelle im Markt eingeführt werden. SECANDA bietet außerdem die Grundlage dafür, nach Aufhebung der aktuellen Reisebeschränkungen verstärkt auch international vermarktet zu werden.
Neben dem Neukundengeschäft in Bestandsmärkten und neuen Märkten verfügen speziell InterCard und Polyright über ein ausgeprägtes Bestandskundengeschäft, das parallel zum Neukundengeschäft wachsen soll. Im Rahmen der Upgrade-Strategie sollen weiterhin neue Anwendungen und neue Technologien bei bestehenden Kunden vermarktet werden. Dies wiederum ermöglicht über viele Jahre aufgrund von Kartenbestellungen und anderen Folgebestellungen ein weitgehend gesichertes Basisgeschäft. Hierzu zählen auch Lizenz- und Serviceumsätze und technologisch bedingte Updates und Systemwechsel. Zugleich wollen die Unternehmen neue lizenzbasierte Geschäftsmodelle im Markt einführen und neue Märkte im In- und Ausland erschließen. Das Identifikationssystem SECANDA ist dafür die Grundlage.
Alle drei Unternehmen arbeiten in der Entwicklung eng zusammen. Während InterCard und Professional Services bei der Entwicklung und Nutzung von Geräten kooperieren, haben Polyright und InterCard gemeinsam das neue Softwarepaket für das Management von IDs auf den Markt gebracht.
InterCard, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, konnte ihren Kundenbestand auch im Geschäftsjahr 2021 ausbauen, hat aber pandemiebedingt und verschmelzungsbereinigt ein Ergebnis etwas unterhalb des Vorjahres erzielt. Auch der Umsatz lag pandemiebedingt und verschmelzungsbereinigt unterhalb des Vorjahres. Die multifunktionalen Chipkartensysteme von InterCard wurden auch im Jahr 2021 vorwiegend an Universitäten, Hochschulen und Studentenwerke vermarktet, zunehmend aber auch außerhalb dieses traditionellen Umfelds. An den Hochschulen nutzen die Studierenden die Chipkarte von InterCard, um auf dem Hochschulgelände zu bezahlen oder sich zu identifizieren. Das Kerngeschäft von InterCard umfasst unverändert die Entwicklung und den Vertrieb von Zahlungs-, ID-Systemen und Gesamtlösungen für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete und Märkte. InterCard tritt als Lösungsanbieter mit einem umfangreichen eigenen Produktportfolio und als Generalunternehmer auf und bietet den Kunden die komplette Dienstleistungskette, angefangen von der Beratung über die Produktentwicklung, das Projektmanagement bis hin zur System-Inbetriebnahme und dem After-Sales-Service.
Polyright, an der die InterCard AG im Jahr 2021 ihren Anteil von 61% auf 100% aufgestockt hat, ist heute der größte Anbieter für chipkartenbasierte Bezahl- und Identifikationssysteme an Bildungseinrichtungen in der
FÜR DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME UND DEN INTERCARD-KONZERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
Schweiz. Nach der Verschmelzung mit der Multi-Access AG ist die Polyright AG klarer Marktführer für Chipkartensysteme an Hochschulen in der Schweiz.
Die Professional Services, an der die InterCard AG 70% der Anteile hält, erstellt multifunktionale Chipkartensysteme für Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Außerdem hat das Unternehmen ein eigenes Karten-Management-System entwickelt, das die Produkte der InterCard-Gruppe speziell für den industriellen Markt ergänzt. Professional Services unterstützt InterCard im Rahmen verschiedener Entwicklungsaufträge bei der Weiterentwicklung und Ergänzung ihres Produktportfolios. Darüber hinaus will das Unternehmen unter anderem die Vermarktung seines Karten-Management-Systems über sein Händlernetzwerk sowie seine Schwestergesellschaften stärken.
Die mehrheitliche Beteiligung an der Control Systems GmbH & Co. KG (kurz: Control Systems) im Jahr 2016 stärkt den Bereich Drucken, Kopieren und Scannen in der InterCard-Gruppe. Die Beteiligung wurde im Geschäftsjahr 2022 von 52% auf 70% aufgestockt. Die Kapitalerhöhung erfolgte im Zusammenhang mit einer zusätzlichen vertraglichen Verbesserung bei der Gewinnaufteilung und diente der Finanzierung eines vorübergehenden pandemiebedingten Umsatzrückgangs und der Intensivierung der Vermarktung des neuen hauseigenen Druckmanagementsystems. Mit den Chipkartensystemen von InterCard lassen sich Drucke, Kopien und Scans abrechnen und bargeldlos bezahlen. Zusätzlich können mit der Chipkarte von InterCard beispielsweise Druckaufträge an beliebigen Druckern abgerufen und Scans automatisch einem Chipkarteninhaber zugeordnet werden. Control Systems verfügt auf diesem Gebiet über umfangreiches Know-how und eigene Softwareprodukte, die das Angebot der InterCard-Gruppe ergänzen. Nach ersten Erfolgen bei der Vermarktung einer eigenen Druckmanagementlösung mit großen Herstellern ist die Geschäftsentwicklung aktuell immer noch von der Pandemie belastet. Zur besseren Nutzung von Synergien und für eine stärkere Zusammenarbeit ist das Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 aus den Geschäftsräumen in Villingen in die Räume von InterCard in Schwenningen gezogen.
Die Multicard GmbH (kurz: Multicard), Villingen-Schwenningen wurde im Geschäftsjahr 2021 auf ihre Schwestergesellschaft InterCard GmbH verschmolzen. Die Multi-Access AG (Multi-Access), Regensdorf wurde im Geschäftsjahr 2021 auf ihre Schwestergesellschaft Polyright verschmolzen. Beiden Gesellschaften war gemein, dass sie als Händler und Projektierer die eigenen Produkte der InterCard-Gruppe vermarktet haben. Multicard hat dabei vornehmlich Unternehmen in Deutschland adressiert. Dagegen lag der Fokus der Multi-Access mit Sitz in Regensdorf bei Zürich primär auf Hochschulkunden in der deutschsprachigen Schweiz. Im Rahmen der besseren Integration wurde im Jahr 2021 Multicard mit der deutschen Schwestergesellschaft InterCard GmbH und Multi-Access mit der schweizerischen Schwestergesellschaft Polyright AG fusioniert. Beide Unternehmen arbeiteten bei Projekten bereits erfolgreich zusammen. Um diese Zusammenarbeit zu intensivieren, wurden die Vertriebsund Servicestandorte beider Firmen in der deutschsprachigen Schweiz bereits zuvor an einem gemeinsamen Standort bei Zürich gebündelt.
Multicard, an der die InterCard AG 100% der Anteile hielt, erstellte Chipkartenlösungen für Mitarbeiterausweise, Kunden- oder Bürgerkarten. Zu den Kunden von Multicard zählten vor allem Industriekunden und öffentliche Einrichtungen. Die Chipkarten wurden auch für Bonusprogramme, Freizeitangebote und Mitgliedschaften ausgegeben. Das Geschäft mit Zielgruppen außerhalb des Hochschulbereichs wird heute innerhalb der InterCard GmbH Kartensysteme fortgesetzt und ausgebaut.
Multi-Access war bereits seit vielen Jahren Vertriebspartner für Chipkartensysteme von InterCard, vornehmlich an Hochschulen in der Schweiz. Darüber hinaus vermarktete das Unternehmen die Produkte weiterer Unternehmen der InterCard-Gruppe, so zum Beispiel die Systeme für Zutrittskontrolle der Schwestergesellschaft IntraKey und Gesamtsysteme von Polyright. Der direkte Zugang zu den Bestandskunden von Multi-Access mit ihren Nachbestellungen von Chipkarten, Updates und Upgrades sowie dem Servicegeschäft sicherte der InterCard-Gruppe das wichtige Nachfolgegeschäft in der Schweiz. Die Geschäftstätigkeit wird innerhalb der Polyright AG fortgesetzt und ausgebaut.
Die Cosmo.ID GmbH (kurz: Cosmo.ID), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, trat bislang als unabhängiges Beratungsunternehmen für Chipkartenlösungen auf. Zusätzlich stärkt Cosmo. ID das Kundennetzwerk im Konzern. Mit nur einem Mitarbeiter trug die Gesellschaft nicht nennenswert zu den Konzernzahlen bei. Nach dem Übergang der Geschäftsaktivitäten auf die InterCard GmbH in 2020 wurde die Gesellschaft zum 31.12.2021 aufgelöst und befindet sich seither in Liquidation.
Die IntraKey technologies AG (kurz: IntraKey), Dresden, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, konnte ihren Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2021 trotz unverändert guter Auftragslage nicht fortsetzen, was insbesondere auf Personalengpässe zurückzuführen ist. Intra-Key erstellt Chipkartensysteme für die Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und das Fuhrparkmanagement.
Das Systemangebot umfasst moderne Hard- und Softwarelösungen sowie Apps für die Zeiterfassung, den Zutritt zu Gebäuden ebenso wie die chipkartenbasierte Verwaltung von Schrankschlössern, Schließfächern und Spinden sowie Lösungen für die Reservierung und Planung von Räumen und für die Nutzung und Abrechnung von Fahrradboxen.
Die enge Kooperation von IntraKey mit ihrer Schwestergesellschaft InterCard ist wichtiger Bestandteil der positiven Entwicklung. Die Systeme von IntraKey ergänzen die Funktionen der InterCard-Systeme in idealer Weise. So lassen sich die IntraKey-Produkte erfolgreich bei den InterCard-Kunden, insbesondere im Hochschulumfeld vermarkten, indem dort die InterCard-Systeme um IntraKey-Produkte ergänzt werden. Im Rahmen dieser Cross-Selling-Strategie arbeiten die Unternehmen der InterCard-Gruppe eng zusammen, um die jeweils eigenen Produkte in den Zielmärkten der anderen Unternehmen zu platzieren.
IDpendant ergänzt als Systemhaus das Produktportfolio der InterCard-Gruppe um den Bereich der Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation. Bislang regeln die Lösungen der InterCard-Gruppe zum Beispiel den Zugang zu Räumen oder Gebäuden mit der Chipkarte oder App (Physical Access). Die Integration der Lösungen von
DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY (IDpendant GmbH) Die InterCard AG Informationssysteme hat im September 2020 54% der Anteile an der IDpendant GmbH mit Sitz in Unterschleißheim bei München von der Sandpiper Digital Payments AG übernommen. Die übrigen Geschäftsanteile werden weiterhin vom Management der Gesellschaft gehalten. IDpendant hat im Konsolidierungszeitraum zwischen dem 01.09.2020 und dem 31.12.2020 mit TEUR 1.833 zum Konzernumsatz beigetragen. Im Gesamtjahr 2021 wurden die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 5.261 (Vj. TEUR 4.750) erstmals voll konsolidiert. IDpendant konnte damit auch im Jahr 2021 das starke organische Wachstum fortsetzen und erwartet nach der Ankündigung hoher Investitionen in den Schutz der nationalen IT-Sicherheit weiteres Wachstum in dem Bereich. InterCard ist über die Tochtergesellschaft InterCard Systems Inc. mit Sitz im Bundesstaat New York direkt in den USA vertreten. Die InterCard Systems Inc. wurde im Geschäftsjahr 2015 von der InterCard GmbH Kartensysteme mit der Absicht gegründet, auf dem amerikanischen Absatzmarkt Fuß zu fassen. Kunden kommen im Wesentlichen aus dem Bereich von öffentlichen Bibliotheken' Public Libraries und Universitäten. Die Systeme und Lösungen werden hierbei über die großen Kopierer- und Druckerhersteller und deren Handelsnetz angeboten. Diese Händler integrieren die InterCard-Produkte und -Lösungen in ihre Lösungen und übernehmen auch Installation und Service vor Ort. Die Internationalisierung war pandemiebedingt in 2020 und 2021 vorübergehend stark eingeschränkt, so konnten keine neuen Marktanteile gewonnen werden.
IDpendant ermöglicht es, dass mit derselben Chipkarte oder App auch der Zugang zu Computern, Netzwerken und Daten abgesichert und geregelt werden kann (Digital Access). Bestehende Systeme der InterCard-Gruppe können um diese Funktionalitäten erweitert werden. Bei der sicheren Authentifizierung wird der Zugang zu Rechnern und Netzwerk neben der Passwortabfrage zusätzlich durch das Auslesen der Chipkarte oder die Bestätigung per App abgesichert. Beim Single-Sign-on werden Nutzer eines Netzwerks mit nur einer sicheren Identifikation berechtigt, auf Daten und Programme in verschiedenen Systemen zuzugreifen – sofern sie eine Berechtigung dafür haben. Berechtigungen lassen sich dabei auch an andere Rechner mitnehmen oder vorübergehend auf Vertreter übertragen. Die Absicherung des Zugangs zu einem Netzwerk, einem PC oder zu sensiblen Daten und Anwendungen gegen unautorisierte Nutzung gewinnt gerade in der heutigen Zeit eine immer höhere Bedeutung. Bereits in der Vergangenheit haben die InterCard GmbH Kartensysteme und die IDpendant GmbH in Projekten zusammengearbeitet. Durch die direkte Beteiligung sollen zukünftig weitere Synergien genutzt und die Lösungen von IDpendant den Kunden der InterCard-Unternehmen als neue Funktionalität für ihr System angeboten werden. Umgekehrt soll der Marktzugang von IDpendant auch die Absatzchancen der übrigen Unternehmen der InterCard-Gruppe erhöhen.
Für den angelsächsischen Raum und Asien verfügt Inter-Card über freie Vertriebsmitarbeiter in Großbritannien und den USA. InterCard hatte die festen Kosten in diesem Bereich zwischenzeitlich reduziert, nachdem der Umsatz zunächst hinter den Erwartungen zurückgeblieben war. Mit dem Vertriebserfolg zweier Großprojekte an den
SECANDA vernetzt alle bestehenden und neuen Funktionen zu einem perfekt integrierten Gesamtsystem mit einer persönlichen ID für alles. Dafür steht dieses Symbol in unserem Logo.


Public Libraries in San Diego und Cleveland wurde das internationale Engagement bis zum Beginn der Pandemie im Jahr 2020 wieder gestärkt und soll nun mit dem Wegfall von Reisebeschränkungen weiter forciert werden.
Die InterCard GmbH Kartensysteme ist in Deutschland mit einem Marktanteil von mehr als 80%, gemessen an den heute installierten Chipkartensystemen, Marktführer im Hochschulmarkt bei Chipkartensystemen (Hochschulkarte). InterCard betreut alleine in Deutschland Chipkartensysteme bei mehr als 140 relevanten Kunden.
Dieser Kundenstamm ermöglicht aufgrund der technologischen Bindung an InterCard ein gesichertes Folgegeschäft über viele Jahre. InterCard verfügt damit im Kernmarkt über eine starke Marktposition und ist trotz vereinzelt neuer Mitbewerber einem vergleichsweise geringen Wettbewerb ausgesetzt. Beim Neugeschäft wird InterCard sich in Zukunft neben kleineren Universitäten und Hochschulen vor allem auf neue Märkte wie beispielsweise Kliniken außerhalb der Hochschulen konzentrieren, nachdem viele der großen Hochschulstandorte heute schon Kunden von InterCard sind.
Polyright hat in der Schweiz eine vergleichbare Geschäftstätigkeit und Marktrolle wie InterCard in Deutschland. Allerdings wurde dort in den letzten Jahren das Entwicklungskonzept dahingehend geändert, dass überwiegend Softwarelösungen den Schwerpunkt bilden. Die Migration von bestehenden reinen Chipkartenlösungen auf die Polyright-Software-Nutzerplattform ermöglichte die Gewinnung von Neukunden außerhalb des Bereichs Education und ein Wachstum im Bereich der Service- und Wartungsverträge, aber auch neue mobile Anwendungen. Ferner wurden Partnerlösungen mit dem damit verbundenen Lizenzgeschäft eingebunden. So wurde zum Beispiel die mobile Lösung TWINT integriert, ein Zahlungssystem, an dem die wichtigsten Schweizer Banken sowie die PostFinance beteiligt sind.
Das System von Polyright ist auch im Hinblick auf die Anforderungen von Unternehmen und weiteren Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs besonders gut geeignet. Die Integration der Produktportfolios von Polyright und InterCard ermöglicht heute die Entwicklung eines neuen Gesamtsystems der nächsten Generation für die Identifikation auf Basis der digitalen ID. Diese Innovationen sollen in Deutschland genutzt werden, um mit einer gestärkten Vertriebsstruktur neue Märkte besser als bislang zu erreichen.
Nach der Verschmelzung der Multi-Access auf die Polyright im Jahr 2021 hat diese auch das Geschäftsmodell bezüglich der Hochschulen und anderen Einrichtungen in der Schweiz übernommen, das vergleichbar mit dem Geschäftsmodell der InterCard GmbH Kartensysteme aufgrund der Technologiebindung von einem gesicherten Folgegeschäft mit hohem Anteil wiederkehrender Umsätze profitiert.
Professional Services konzentriert sich bei der Vermarktung ihrer Produkte auf die bestehenden Kunden im Hochschulbereich sowie ihr Händlernetzwerk, über das Kartenmanagementlösungen und Gesamtlösungen angeboten werden. Außerdem adressiert das Unternehmen Märkte außerhalb des Hochschulbereichs. Zusätzlich erhält das Unternehmen projektspezifische Entwicklungsaufträge von externen Kunden und von der InterCard GmbH Kartensysteme.
Der Markt von IntraKey ist von hohem Wettbewerb und einer großen Anzahl mittelständischer Anbieter geprägt. In diesen Marktbedingungen kann sich IntraKey als innovativer und flexibler Anbieter seit Jahren gut behaupten.
Control Systems vermarktet Systeme für das Abrechnen, Bezahlen und Verwalten von Druckaufträgen, Scans und Kopien. Zu den Kunden des Unternehmens zählen Toshiba und seit Ende 2019 ein weiterer großer Hersteller von Druck- und Kopiergeräten. Beide Hersteller vermarkten dann die Druckmanagement-Lösung von Control Systems zusammen mit ihren Geräten. Die Entwicklung dieser beiden und ggf. weiterer Kooperationen ist angesichts hoher Software-Margen ausschlaggebend für die zukünftige Gewinnentwicklung von Control Systems. Zusätzlich beliefert Control Systems zahlreiche Händler für Kopierund Drucklösungen mit eigenen und fremden Produkten.
IDpendant ist im stark wachsenden Markt für IT-Sicherheitslösungen gut positioniert und ist vor diesem Hintergrund auch im Jahr 2021 stark gewachsen. Der Markt ist von einer großen Anzahl weiterer Anbieter geprägt.
Die InterCard Systems Inc. konzentriert sich überwiegend auf die indirekte internationale Vermarktung von Kopierund Druckabrechnungslösungen an große Kopierer- und Druckerhersteller. Die Produkte werden dann durch die Hersteller als Gesamtpaket über deren Handelsnetz an die Endkunden angeboten. Die Kunden sind vornehmlich große öffentliche Bibliotheken. Zukünftig dient die Struktur auch der internationalen Vermarktung des Systems SECANDA.
Die wesentlichen Steuerungsgrößen und finanziellen Leistungsindikatoren für den Konzern sind die Umsatzerlöse, das EBIT und das EBT. Nachfolgend angegeben ist die Entwicklung der wesentlichen Steuerungsgrößen und Kennzahlen in TEUR auf Basis des Konzerns nach IFRS.
| in TEUR | Stand Jahresende 2021 |
Stand Jahresende 2020 |
Veränderungen in % |
|---|---|---|---|
| Konzernsteuerungsgrößen (IFRS) Konzern-Umsatz Konzern-EBIT Konzern-EBT |
23.059 745 591 |
20.662 1.164 1.036 |
11,6% -36,0% -42,9% |
| Kennzahlen für Investoren (IFRS) Konzern-EBITDA Konzern-Investitionen |
1.891 1.657 |
2.304 1.413 |
-17,9% 17,3% |
| in TEUR | Stand Jahresende 2021 |
Stand Jahresende 2020 |
Veränderungen in % |
|---|---|---|---|
| Umsatz IDENTIFICATION & PAYMENT PHYSICAL ACCESS & TIME DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY* |
13.514 5.130 5.261 |
14.765 5.224 1.833 |
-8,5% -1,8% 186,9% |
| EBIT IDENTIFICATION & PAYMENT PHYSICAL ACCESS & TIME DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY* |
532 449 261 |
1.043 462 70 |
-49,0% -2,8% 274,6% |
| EBT IDENTIFICATION & PAYMENT PHYSICAL ACCESS & TIME DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY* |
493 436 232 |
993 451 59 |
-50,4% -3,5% 289,2% |
* Der Geschäftsbereich wurde erst im September 2020 erworben, daher wurden für das Geschäftsjahr 2020 lediglich die Geschäftszahlen für den Zeitraum September bis Dezember 2020 berücksichtigt.
Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen inklusive Wertminderungen und Wertaufholungen. Der Aufwand für die Nutzung gemieteter oder geleaster Immobilien und Mobilien ist gemäß IFRS in den Abschreibungen erfasst und somit nicht im
EBITDA enthalten. Das EBIT ist das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern. Das EBT ist das Ergebnis vor Ertragsteuern. Die Konzern-Investitionen umfassen Investitionen in selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte in Höhe Nachfolgend angegeben sind die wesentlichen Steuerungsgrößen, zusammengefasst nach Geschäftsbereichen ohne Holding. Die Angaben erfolgen in TEUR auf Basis der addierten jeweiligen Einzelabschlüsse der Gesellschaften nach HGB.
von TEUR 556 (Vj. TEUR 354), erworbene immaterielle Vermögenswerte TEUR 59 (Vj. TEUR 9), Geschäfts- oder Firmenwerte TEUR 0 (Vj. TEUR 387), Sachanlagevermögen TEUR 126 (Vj. TEUR 157) und Zugänge aus Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 TEUR 916 (Vj. TEUR 506).
Die Auswirkungen der Pandemie auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmen und einzelnen Bereiche fiel sehr unterschiedlich aus. So sind sowohl die IntraKey technologies AG als auch die Tochtergesellschaften in der Schweiz nach vorübergehender Verunsicherung weiterhin kaum von Auswirkungen betroffen. Dagegen verzeichnete die größte Tochtergesellschaft InterCard GmbH Kartensysteme im Geschäftsjahr 2020 nach einem starken ersten Quartal einen starken Umsatzrückgang. Auch Geschäftsjahr 2021 war vor allem zum Jahresbeginn noch stark betroffen. Daher konnte der Umsatzrückgang aus dem Vorjahr im Jahr 2021 mit einem Umsatzanstieg von TEUR 7.468 auf TEUR 7.713 kaum kompensiert werden. Ohne die Verschmelzung mit Multicard wäre der Umsatz sogar weiter gesunken und konnte sich erst zum Jahresende 2021 und zum Jahresbeginn 2022 wieder erholen. Hintergrund waren Projektverschiebungen und niedrige Auftragseingänge in der Folge von pandemiebedingten Schließungen von Bildungseinrichtungen. Für das laufende Geschäftsjahr werden für die InterCard GmbH nach der Öffnung der Hochschulkunden wieder steigende Umsatzerlöse erwartet. Der selektive Einsatz von Kurzarbeit wurde vor diesem Hintergrund zum Jahresende 2021 beendet. Das Ergebnis der InterCard GmbH Kartensysteme sank im Geschäftsjahr 2021 von TEUR 477 auf TEUR 216. Die Umsatzerlöse von Control Systems fielen pandemiebedingt im Geschäftsjahr 2021 von TEUR 742 auf TEUR 512. Der Bereich Drucken und Kopieren war durch Schließungen besonders betroffen, da Gemeinschaftsdrucker sehr viel weniger genutzt wurden als zuvor. Die durchgeführte Bezugsrechtskapitalerhöhung bei der InterCard AG hat im Jahr 2021 zu einem Zugang von frei verfügbarer Mittel geführt.
Die InterCard AG Informationssysteme konnte ihre Umsatzerlöse im Konzern von TEUR 20.662 auf TEUR 23.059 steigern und damit um 11,6%, was im Wesentlichen auf die erstmal ganzjährige Konsolidierung der neuen Mehrheitsbeteiligung IDpendant mit einem Umsatzbeitrag in Höhe von TEUR 5.261 zurückzuführen ist. IDpendant war zugleich organisch gewachsen. Im Gesamtjahr 2021 lagen die Umsatzerlöse von IDpendant bei TEUR 5.261 nach TEUR 4.750 im Vorjahr (davon im Vorjahr konsolidiert TEUR 1.833).
Die Umsatzerlöse des Geschäftsbereich IDENTIFICATION & PAYMENT verringerten sich pandemiebedingt im Geschäftsjahr 2021 von TEUR 14.765 auf TEUR 13.514, keine der Gesellschaften konnte verschmelzungsbereinigt ihre Umsatzerlöse steigern.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsbereich PHYSICAL ACCESS & TIME sanken leicht von TEUR 5.224 im Jahr 2020 auf TEUR 5.130 im Jahr 2021, was bei weiterhin guter Auftragslage auf fehlende Personalressourcen für weiteres Wachstum zurückzuführen ist.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsbereich DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY sind im Geschäftsjahr bereinigt um den Effekt der erstmaligen ganzjährigen Konsolidierung von TEUR 4.750 um TEUR 511 (10,76%) auf TEUR 5.261 angestiegen.
Das EBIT fiel im Geschäftsjahr 2021 im Konzern auf TEUR 745, nachdem es im Vorjahr noch bei TEUR 1.164 gelegen hatte. Im Geschäftsjahr 2021 hatten die Folgen der Pandemie ihren finanziellen Höhepunkt, bei anschließender Erholung. Vor allem in Folge der erstmals ganzjährigen Konsolidierung von IDpendant sowie der Aufweichung der restriktiven Lohnpolitik aus dem Jahr 2020 stieg der Personalaufwand im Konzern um TEUR 1.638 auf TEUR 10.543. Der Materialaufwand stieg um TEUR 1.444 auf TEUR 8.653. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um TEUR 103 und damit um 4,0 % auf TEUR 2.692. Das EBT des Konzerns lag bei TEUR 591 (Vj. TEUR 1.036).
Das EBIT des Geschäftsbereich IDENTIFICATION & PAY-MENT fiel im Geschäftsjahr 2021 von TEUR 1.043 auf TEUR 532 was insbesondere auf höhere Personalkosten bei pandemiebedingt sinkenden Umsatzerlösen zurückzuführen ist. Ebenfalls rückläufig war das EBT, welches von TEUR 993 im Jahr 2020 auf TEUR 493 im Jahr 2021 fiel. Der Rückgang betraf alle Gesellschaften des Geschäftsbereichs.
Das EBIT des Geschäftsbereich PHYSICAL ACCESS & TIME fiel im Geschäftsjahr 2021 nur leicht von TEUR 462 auf TEUR 449 so wurde bei nur leicht sinkenden Umsatzerlösen die Kostenstruktur konstant gehalten. Das EBT verringerte sich von TEUR 451 auf TEUR 436.
Sowohl das EBIT als auch das EBT des Geschäftsbereich DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY ist im Geschäftsjahr 2021 bereinigt um die erstmalige ganzjährige Konsolidierung angestiegen. So konnte das EBIT um TEUR 168 auf TEUR 261 verbessert werden. Das EBT verbesserte sich um TEUR 166 auf TEUR 232. Die positive Entwicklung des Geschäftsbereichs ist im wesentliche auf das gute Marktumfeld für Cyber-Sicherheit zurückzuführen.
Insgesamt ergab sich im Konzern ein Jahresüberschuss von TEUR 306 (Vj. TEUR 532). Das Ergebnis pro Aktie beträgt im Konzern 0,13 EUR (Vj. EUR 0,29).
Die InterCard AG Informationssysteme verfügt weiterhin über eine sehr gute Eigenkapital- und Finanzausstattung.
Das Eigenkapital stieg im Konzern in Folge der Bezugsrechtskapitalerhöhung und der Sachkapitalerhöhung zur vollständigen Übernahme von Polyright von TEUR 9.019 um TEUR 2.678 auf TEUR 11.697. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den Jahresüberschuss sowie die im März und November beschlossenen Kapitalerhöhungen zurückzuführen, bei denen das Grundkapital der InterCard AG durch die Ausgabe von insgesamt 464.633 neuen Aktien von EUR 1.859.000,00 um EUR 464.633,00 auf EUR 2.323.633,00 erhöht wurde. Der Brutto-Emissionserlös der Bezugsrechtskapitalerhöhung lag bei TEUR 2.272.
Das Anlagevermögen stieg im Geschäftsjahr 2021 von TEUR 8.889 im Jahr 2020 um TEUR 562 auf TEUR 9.451.
Bei regulären Tilgungen und geringeren Inanspruchnahmen bestehender Kreditlinien sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 3.237 im Jahr 2020 auf TEUR 3.171 im Jahr 2021. Zugleich stiegen die Guthaben bei Kreditinstituten von TEUR 3.404 im Jahr 2020 auf TEUR 3.710 im Jahr 2021, wobei weitere Forderungen aus der zum 31.12.2021 in Höhe von TEUR 1.282 noch nicht vollständig abgewickelten Bezugsrechtkapitalerhöhung noch nicht enthalten sind. Die Bezugsrechtkapitalerhöhung wurde im Januar 2022 vollständig abgewickelt und die Forderungen sind vollständig eingegangen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr auf TEUR 153 nach TEUR 128 im Jahr 2020 gestiegen. Auf Basis der freien Kreditlinien besteht weiterhin ein guter Handlungsspielraum für die Unternehmensgruppe.
Für das Geschäftsjahr 2021 ging die Gesellschaft von einem nur leichten akquisitionsbedingten Anstieg der Umsatzerlöse durch die dann ganzjährige Konsolidierung von IDpendant aus. Der Umsatz lag im Geschäftsjahr bei EUR 23,1 Mio. und damit oberhalb des Vorjahres. Umsatz und Ergebnis waren erwartungsgemäß weiterhin pandemiebedingt belastet, wobei die Belastung zum Jahresbeginn 2021 noch nicht quantifizierbar war. Erst zum Jahresende 2021 hat sich das Geschäftsumfeld aufgehellt.
Für das laufende Geschäftsjahr 2022 erwartet der Vorstand einen Konzernumsatz in der Größenordnung von 25 Mio. EUR. Die Ergebnisgrößen EBIT und EBT werden jeweils nach heutiger Einschätzung in einem Korridor oberhalb der Zahlen des Geschäftsjahres 2021 und voraussichtlich maximal für das EBIT bei TEUR 900 und für das EBT bei TEUR 750 liegen. Der Ergebnisanstieg wird im Verhältnis zum Umsatzanstieg also voraussichtlich unterproportional ausfallen, nachdem zur Erschließung neuer Märkte national und international sowie für die Weiterentwicklung des Systems SECANDA konzernweit neues Personal eingestellt wurde und wird und weitere Ressourcen gebunden werden.
Die Pandemie führt seit dem 2. Quartal 2020 zu einer Verschiebung von Projekten. Speziell Universitäten, Hochschulen und Schulen waren und sind über längere Zeiträume geschlossen, die Mitarbeiter arbeiteten überwiegend im Homeoffice. Auch konnten Serviceeinsätze und Installationen nicht zeitnah und planmäßig durchgeführt werden. Persönliche Vertriebstreffen und Kundenkontakte waren kaum möglich. Die räumliche Trennung von Mitarbeitern und Kurzarbeit störten Arbeitsabläufe. Dies alles hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einer Beeinträchtigung des Geschäfts geführt. Universitäten und Hochschulen und andere Einrichtungen sind heute in der Regel wieder geöffnet. Besondere Risiken bestehen dennoch weiterhin darin, dass Auswirkungen der Pandemie sich wieder verschärfen können, in Zukunft weitere Bereiche als bislang von der Pandemie betroffen sein können oder die Auswirkungen länger andauern können als derzeit allgemein erwartet wird. Dies alles könnte erheblichen negativen Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage sowie die Liquidität im Inter-Card-Konzern haben. Chancen bestehen insbesondere in Nachholeffekten bei der Rückkehr zur Präsenz speziell an Universitäten und Hochschulen.
Branchenübergreifend kommt es derzeit zu Unregelmäßigkeit in den Lieferketten für elektronische Bauteile und Rohstoffe. Hintergrund sind pandemiebedingte Schwankungen bei Angebot und Nachfrage speziell im Bereich der Halbleiter sowie politisch verursachte Handelsbarrieren. Ursache hierfür sind weiterhin die Auswirkungen der Pandemie sowie zusätzlich die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Die InterCard-Gruppe ist aktuell nicht wesentlich betroffen. Vorsorglich wurden in Abstimmung mit den Lieferanten speziell bei Chipkarten Liefervereinbarungen bis in das Jahr 2023 getroffen und bestehende Rahmenverträge großteils abgerufen. Zugleich wurden im Dialog mit den Kunden dort die Lagerbestände erhöht, was teilweise zu Vorzieheffekten bei Umsätzen geführt hat. Im Bereich von Hardwareprodukten kam es wegen Lieferschwierigkeiten von elektronischen Bauteilen vereinzelt zu Umentwicklungen von Platinen für Terminals. Zugleich werden konzernweit vorsorglich Lagerbestände für relevante Bauteile erhöht. Sollte es dennoch wegen fehlender einzelner Bauteile zu Verzögerungen bei der Produktion von einzelnen Gerätetypen kommen, könnte dies zu erheblichen Verzögerungen von Gesamtprojekten führen, da in Systemen der InterCard-Gruppe oftmals nur spezielle Hardware aus der InterCard-Gruppe eingesetzt werden kann. Lieferverzögerungen im Bereich von Chipkarten könnten die Abläufe bei den Kunden der InterCard-Gruppe stören. Insgesamt könnten Lieferverzögerungen in der Folge mittelfristig erheblichen negativen Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage sowie die Liquidität im InterCard-Konzern haben.
Die InterCard AG Informationssysteme ist in der Vergangenheit bereits zahlreiche Beteiligungen und Übernahmen eingegangen. Die InterCard AG wird auch in Zukunft attraktive Beteiligungs- und Übernahmemöglichkeiten prüfen. Eine gelungene Übernahme könnte im Konzern zu einem deutlichen Umsatz- und Ergebnissprung führen. Sollte sich trotz sorgfältiger Prüfung eine neue Übernahme oder Beteiligung schlecht entwickeln, könnte dies das Konzernergebnis belasten und zu Abschreibungen führen.
Risiken in der zukünftigen Entwicklung der InterCard GmbH Kartensysteme, speziell für Neugeschäfte, liegen unverändert darin begründet, dass das Chipkartengeschäft auf eher komplexen, teilweise saisonal bedingten Projekten basiert, die überwiegend mit Einrichtungen der öffentlichen Hand getätigt werden. Hier können politische Entwicklungen Investitionen zumindest verzögern. Das zyklische Neugeschäft erfordert verstärkte Bemühungen im Bereich der Ressourcen und Liquiditätsplanung. Darüber hinaus dürfte es aufgrund der hohen Marktdurchdringung in den kommenden Jahren immer schwieriger werden, attraktive Neukunden im Hochschulbereich in Deutschland zu gewinnen. Aufgrund des bestehenden Kundenstamms und des daraus resultierenden weitgehend gesicherten Basisumsatzes ist die Abhängigkeit vom Neu-Projektgeschäft jedoch deutlich reduziert.
Die InterCard GmbH Kartensysteme hat über die Hochschulen, die die Chipkartensysteme von InterCard einsetzen, Zugang zu Kunden, die wiederum rund 1,3 Millionen Studierende vorwiegend in Deutschland betreuen. Hinzu kommen die Kunden der Schwestergesellschaften und Beteiligungen in Deutschland und in der Schweiz. Sollte es InterCard gelingen, gemeinsam mit neuen Partnern Verträge im Zusammenhang mit dem Zugang zu diesen Studierenden abzuschließen, könnte dies zu einem erheblichen Anstieg der Gewinne führen.
Für Ansprüche aus eventuell durch Produkte verursachte Schäden bestehen Produkthaftpflichtversicherungen, dennoch könnte es in der Unternehmensgruppe zu Schäden kommen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.
Bei der IntraKey technologies AG besteht die Chance, ihr bisheriges Wachstum in Zukunft wieder fortzusetzen. Bei IDpendant besteht die Chance auf ein Fortsetzen des Wachstumskurses. Allerdings sind die Unternehmen mit ihren Industriekunden stärker als die InterCard GmbH Kartensysteme konjunkturellen Risiken ausgesetzt. Bei einem schlechten wirtschaftlichen Umfeld könnte es zu Verschiebungen der Investitionsentscheidungen bei den Kunden kommen.
Für InterCard, Polyright und IntraKey als Technologieunternehmen ergibt sich die Herausforderung, die über Jahre entstandene, sehr breit aufgestellte Produktpalette immer zeitnah auf dem neuesten Stand hinsichtlich Designs und Funktionalität zu halten – und dies zu wettbewerbsfähigen Preisen.
Aufgrund steigender funktionaler Anforderungen und der generellen technischen Weiterentwicklung muss die InterCard-Gruppe aktiv neue Technologien verfolgen und implementieren, was tendenziell zusätzliche Personalressourcen erfordert. Durch die Übernahme der Polyright AG hat InterCard weitere Entwicklungsressourcen hinzugewonnen und auch den Zugang zu neuen Technologien, die bei der Polyright bereits vorhanden sind und damit nicht neu entwickelt werden müssen.
Die Polyright Technologie und Nutzerplattform bietet für Polyright und die Gruppenfirmen neue Anwendungsmöglichkeiten und damit den Zugang zu neuen Märkten und Kundenkreisen. Die Vermarktung der Lösungen in neue Märkte national und international werden Investitionen im Bereich Vertrieb und Service erfordern.
Es treten weiter Firmen aus den unterschiedlichsten Branchen wie z. B. Kassenlösungen, Zutrittslösungen oder IT-Systemen in den attraktiven und wirtschaftlich interessanten Bildungsbereich und dadurch in den Markt der InterCard GmbH Kartensysteme ein. Hierdurch entstehen neue Mitbewerber, die von Beginn an zumindest die Marktpreise beeinflussen können.
InterCard ist mit der Chipkarte an den Hochschulen im Bereich bargeldloser Zahlungssysteme tätig. Neue Anbieter und neue Technologien wie Mobile Payment und Open-loop-Payment-Systeme streben nach Marktanteilen in diesem Bereich. Das bietet InterCard Chancen durch die Einführung und Lizensierung neuer Technologien und Dienste im Kundenkreis der Hochschulen, bei deren Studierenden und darüber hinaus. Allerdings entstehen auch Risiken, dass neue Bezahlsysteme die vorhandenen InterCard-Lösungen nicht nur ergänzen, sondern teilweise ersetzen.
Die mittlerweile hohe Anzahl an Bestandskunden bestellt regelmäßig Chipkarten für neue Studierende oder andere Chipkartennutzer nach. Dieses Geschäft trägt heute wesentlich zur Umsatz- und Ertragslage der Inter-Card GmbH Kartensysteme bei. Die Kunden sind dabei technisch an die von InterCard kodierten Chipkarten gebunden. Sollte es dennoch zu einem Rückgang des Kartenvolumens, der Lizenzen oder der Margen in diesem Geschäft kommen, könnte dies erheblichen Einfluss auf die Gewinne der InterCard GmbH Kartensysteme haben.
Die Konzerngesellschaften müssen sich immer wieder neuen Rahmenbedingungen anpassen und die strukturellen Grundlagen für ihr Wachstum schaffen. Dies kann zu Reorganisationen führen, die dann mit Kosten verbunden sein können. Mit zunehmenden Exporten steigt bei den Konzerngesellschaften das Wechselkursrisiko. Allerdings ist der Exportanteil außerhalb der Eurozone abgesehen von Exporten in die Schweiz noch sehr gering und stellt dadurch derzeit noch kein erhöhtes Risiko dar.
Als Publikumsgesellschaft war die InterCard AG Informationssysteme in den letzten Jahren Veränderungen im Aktionärskreis ausgesetzt. So hat die Sandpiper Digital Payments AG mit Sitz in St. Gallen im Juni 2016 an die InterCard AG Informationssysteme gemeldet, dass sie mehr als 50% der Anteile hält. Auch wenn Sandpiper heute nicht mehr selbst die Mehrheit der Anteile hält, sondern ehemalige ihrer Investoren, könnte dies zu einem maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit führen (Change-of-Control-Risiken). Maßgebliche Einflüsse können sowohl in der heutigen Aktionärsstruktur als auch in veränderter Form bei einem Wechsel der heutigen Aktionäre entstehen. Andererseits können sich für die InterCard-Gruppe durch die Aktionärsstruktur auch weiterhin Chancen durch den Zugang zu neuen Märkten, Technologien, Geschäftspartnern und Kapital ergeben.
Die Etablierung der neue Marke SECANDA eröffnet Chancen, die über die normale Einführung einer Marke und die Umfirmierung eines Unternehmens hinaus gehen. Der Vorstand beabsichtigt, neben der Einführung der Marke für das gemeinsame Identifikationssystem der InterCard-Gruppe, zusätzlich der Hauptversammlung die Umfirmierung der InterCard AG Informationssysteme in SECANDA AG vorzuschlagen. Weitere Umfirmierungen von Tochtergesellschaften und Niederlassungen in SECANDA können folgen. Mit dem Auftritt unter einer gemeinsamen Marke wird InterCard in der Außenwirkung zu einem Markenanbieter mit relevanter Größe. In der Vergangenheit hatte die Marke InterCard keine Alleinstellung, andere Anbieter mit dem gleichen Namen waren im Internet leichter zu finden. Es gab Verwechslungen zum Nachteil von InterCard. Die Marken der weiteren Gesellschaften waren zu klein, um hinreichend Wirkung zu entfalten. Die Umfirmierung unterstützt die Bedeutung der neuen Marke auch im Ranking für Suchmaschinen. Für den Begriff SECANDA wurden umfangreiche internationale Markenrechte, 40 Domains und weitere Social Media Accounts gesichert und bilden so die Grundlage für zeitgemäßes digitales Marketing und die individuelle Ansprache neuer Zielgruppen über moderne Marketingtools.
Die Gesellschaft hat nach Einschätzung der Geschäftsführung die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Kosten- und Ertragssituation der InterCard zu sichern, das Kapital zu erhalten sowie einen möglichen zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu gewährleisten.
Vor dem Hintergrund der bestehenden finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gerüstet. Jedoch kann eine Verschärfung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Geschäft, die Erfassung weiterer Unternehmensbereiche oder eine längere Dauer der Auswirkungen als allgemein erwartet einen relevanten Einfluss auf den Liquiditätsbedarf der InterCard-Gruppe haben. Die Geschäftsführung schätzt daher permanent den möglichen Liquiditätsbedarf ab und wird gegebenenfalls zusätzliche Schritte in Erwägung ziehen, um einen erhöhten Liquiditätsbedarf abzusichern.
Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Kundenstamm setzt sich bei der InterCard GmbH Kartensysteme und im Wesentlichen aus Hochschulen und Universitäten sowie zunehmend großen Unternehmen und Institution mit guter Bonität zusammen. Das den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhaftende inhärente Ausfallrisiko wird von der Geschäftsführung anhand von Plan-Ist-Vergleichen systematisch monatlich überwacht. Durch die Durchführung von Factoring sind Forderungsausfälle die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügen sowohl die InterCard GmbH Kartensysteme als auch die IntraKey technologies AG durch die Factoring Vereinbarung zudem über ein adäquates Debitorenmanagement. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Eigenmittel und Lieferantenkrediten sowie über Kontokorrentlinien und Factoring. Polyright und IDpendant als weitere große Tochtergesellschaften verzichten vor dem Hintergrund der Bonität ihrer Kun denstruktur anderes als InterCard und IntraKey auf Forderungsausfallversicherungen und sichern ihre For derungen auch nicht über Factoring ab. Die oftmals fortlaufende Fakturierung im Projektverlauf und Anzah lungsrechnungen relativieren dabei das Risiko für die beiden Unternehmen.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesell schaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine kon servative Risikopolitik. Unterjährig erfolgt hier monatlich ein Abgleich zwischen der Ertragsplanung und den Aus weisen in den Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sodass mögliche Risiken zeitnah erkannt werden können.
Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird regel mäßig ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisi ken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberich tigungen vorgenommen.
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Bezie hungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorge nommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Villingen-Schwenningen im April 2022
Gerson Riesle Vorstand

BILANZ 40 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 42 ANHANG 44 ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 64 KAPITALFLUSSRECHNUNG 66 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 68 BESTÄTIGUNGSVERMERK 72
| 40 | ||
|---|---|---|
| 42 | ||
| 44 | ||
| 64 | ||
| ୧୧ | ||
| NG | ୧୫ | |
| 79 |

| 31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
||
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | C1/C2 | 7.456.954,24 | 7.215.557,18 |
| Sachanlagen | C 1 | 1.994.296,12 | 1.673.616,98 |
| Finanzanlagen | C 1 | 150,00 | 150,00 |
| Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | C6 | 69.575,23 | 0,00 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | C7 | 50,00 | 0,00 |
| Latente Steueransprüche | C3 | 182.279,69 | 289.387,88 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 9.703.305,28 | 9.178.712,04 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | C4 | 2.659.884,75 | 2.360.800,84 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | C5 | 1.623.732,04 | 1.776.812,00 |
| Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | C6 | 855.796,96 | 860.819,30 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | C7 | 2.935.050,53 | 970.159,52 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3.709.572,61 | 3.404.275,44 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 11.784.036,89 | 9.372.867,10 | |
| Bilanzsumme | 21.487.342,17 | 18.551.579,14 |
| 31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
||
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | C8 | 2.323.633,00 | 1.858.137,00 |
| Kapitalrücklage | C8 | 4.915.794,74 | 2.931.549,36 |
| andere Gewinnrücklagen | C10 | 1.466.887,56 | 1.466.887,56 |
| Gewinnvortrag | C8 | 2.475.428,07 | 1.943.490,11 |
| Konzernergebnis | 306.025,68 | 531.937,96 | |
| Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung | 74.299,56 | -10.701,46 | |
| Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen | 11.562.068,61 | 8.721.300,53 | |
| Nicht beherrschende Anteile | C11 | 134.594,15 | 297.229,41 |
| Summe Eigenkapital | 11.696.662,76 | 9.018.529,94 | |
| Schulden | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | C14 | 2.029.039,53 | 3.027.924,86 |
| Leasingverbindlichkeiten | C13 | 1.249.654,82 | 837.082,69 |
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | C15 | 75.895,22 | 0,00 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | C3 | 179.654,62 | 204.221,46 |
| Summe langfristige Schulden | 3.534.244,19 | 4.069.229,01 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Ertragsteuerrückstellungen | C12 | 281.450,20 | 300.156,38 |
| Sonstige Rückstellungen | C12 | 1.197.678,67 | 1.122.089,86 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | C14 | 1.974.598,69 | 1.178.770,58 |
| Leasingverbindlichkeiten | C13 | 436.333,32 | 492.978,72 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | C13 | 931.650,47 | 716.473,48 |
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | C15 | 1.434.723,87 | 1.653.351,17 |
| Summe kurzfristige Schulden | 6.256.435,22 | 5.463.820,19 | |
| Summe Schulden | 9.790.679,41 | 9.533.049,20 | |
| Bilanzsumme | 21.487.342,17 | 18.551.579,14 |
INTERCARD KONZERN JAHRESABSCHLUSS (IFRS) KONZERNBILANZ
| vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse Sonstige Erträge Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige Aufwendungen |
D 1 D2 D3 D4 D5 D6 |
23.059.473,85 424.838,37 -114.312,85 409.766,40 8.653.281,86 10.543.487,59 1.146.438,20 2.692.033,33 |
20.661.788,09 409.242,73 -419.123,19 355.861,02 7.209.138,60 8.905.297,63 1.139.933,12 2.589.378,10 |
| EBIT | 744.524,79 | 1.164.021,20 | |
| Sonstige Finanzerträge Finanzaufwand EBT |
D7 D7 |
151,96 153.428,87 591.247,88 |
31,26 127.770,57 1.036.281,89 |
| Ertragsteuern | D8 | 199.918,57 | 274.147,37 |
| Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach Steuern | 391.329,31 | 762.134,52 | |
| Konzernjahresüberschuss vor nicht beherrschenden Anteilen | 391.329,31 | 762.134,52 | |
| Nicht beherrschende Anteile am Konzernjahresüberschuss | -85.303,63 | -230.196,56 | |
| Konzernjahresüberschuss | 306.025,68 | 531.937,96 |

Das Mutterunternehmen ist die InterCard AG Informationssysteme, Villingen-Schwenningen, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau in der Abteilung B unter der Nummer 603048. Die Inter-Card AG Informationssysteme ist notiert im m:access der Börse München.
Der von der InterCard AG Informationssysteme, Villingen-Schwenningen, als Obergesellschaft erstellte Konzernabschluss der InterCard-Firmengruppe zum 31. Dezember 2021 wurde nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit den zum Abschlussdatum geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) freiwillig aufgestellt.
Das Geschäftsjahr der InterCard AG Informationssysteme und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Angaben erfolgen in EUR/ TEUR.
Die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Im Geschäftsjahr wurde die Berichtsstruktur im Konzern optimiert und die Darstellung des Konzernabschluss im Sinne einer Verbesserung des Informationsgehalt für Abschlussadressaten verändert. Im Wesentlichen wurden dabei die Gliederungsebenen der Bilanz sowie die Bezeichnungen der Ergebnisrechnung angepasst. Für kurz- und langfristig gebundene Vermögenswerte sowie kurz- und langfristig fällig werdende Schulden wurden getrennte Gliederungsgruppen gebildet. Aufgliederungen der Bilanz- und Ergebnisposten erfolgen zukünftig mit entsprechenden Verweisen weitestgehend im Anhang.
Zur besseren Vergleichbarkeit wurde das Vorjahr ebenfalls angepasst. Die Anpassungen betreffen ausschließlich die Darstellung des Konzernabschluss, die maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Sämtliche Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die nach nationalem Recht erstellt sind, wurden an IFRS sowie an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der InterCard AG Informationssysteme angepasst. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel der InterCard AG Informationssysteme durch Zu- und Abflüsse innerhalb der Berichtsperiode. Bei der Darstellung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash Flow Statements) in Zahlungsströme aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Standards bzw. Änderungen von Standards erstmals verbindlich anzuwenden:
Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung des IFRS 9. IFRS 4 ist auf die InterCard-Firmengruppe nicht anwendbar. Die Änderung hat daher keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Reform der Referenzzinssätze – Phase 2. Im August 2020 hat das IASB Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 im Hinblick auf die Reform der Referenzzinssätze beschlossen. Die Änderungen sehen vorübergehende Erleichterungen vor, wenn ein Referenzzinssatz (IBOR) durch einen alternativen nahezu risikofreien Zinssatz (RFR) ersetzt wird und dies Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung hat. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 01. Januar 2021 anzuwenden. Es liegen keine Finanzinstrumente in Sicherungsgeschäften vor, die an den IBOR als Referenzzins gebunden sind. Die Änderungen haben insofern keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021.
Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID-19 nach dem 30. Juni 2021. Im März 2021 verlängerte das IASB die Gültigkeit der Änderung zu IFRS 16, welche dem Leasingnehmer die Erleichterungsoption einräumt, bei der Beurteilung, ob ein Zugeständnis im Zusammenhang mit COVID-19 nach IFRS 16 eine Modifikation des Leasingverhältnisses darstellt, zu verzichten. Stattdessen können Leasingnehmer solche Mietzugeständnisse in gleicher Weise bilanzieren, wie wenn es sich nicht um eine Modifikation des Leasingvertrags handeln würde. Die Änderungen sind ab 01. Juli 2021 anzuwenden. Da es bei den Gesellschaften der InterCard-Firmengruppe keine Mietzugeständnisse im Kontext von COVID-19 gab, ist die optionale Erleichterung nicht anwendbar, sodass die Änderung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss hat.
Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten und von der EU übernommenen Änderungen an Standards sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden von der InterCard-Firmengruppe im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 nicht berücksichtigt. Der Konzern beabsichtigt keine vorzeitige Anwendung dieser Standards.
Angabe der Rechnungslegungsmethoden. Gemäß der im Februar 2021 durch das IASB veröffentlichten Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 sind zukünftig lediglich wesentliche Rechnungslegungsmethoden im Anhang darzustellen. Damit sollen in Zukunft irrelevante Informationen entfallen und unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen. Die Änderungen enthalten weiterhin Leitlinien und erläuternde Beispiele, die die Beurteilung, wann Informationen zu Rechnungslegungsmethoden als wesentlich einzustufen sind, erleichtern sollen. Die Änderungen am IAS 1 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Der Umfang der Anhangangaben zu Rechnungslegungsmethoden im Konzernabschluss der InterCard-Firmengruppe wird sich den Anforderungen entsprechend ändern.
Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen. Im Februar 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 8 veröffentlicht, mit denen eine neue Definition für rechnungslegungsbezogene Schätzungen eingeführt wurde. Die Änderungen präzisieren, inwiefern sich Schätzungsänderungen von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Fehlerkorrekturen unterscheiden. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Sie sind auf Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, die zu oder nach Beginn dieses Geschäftsjahres erfolgen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die InterCard-Firmengruppe erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet. Im Mai 2020 hat das IASB Änderungen an IAS 16 veröffentlicht. Danach wird es Unternehmen künftig nicht mehr gestattet sein, Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, die produziert werden, während eine Sachanlage zu ihrem Standort und in den vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Sachanlage abzuziehen. Stattdessen sind diese Erlöse zusammen mit den Kosten für die Herstellung dieser Güter in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen, und sind rückwirkend auf Sachanlagen anzuwenden, die in der Berichtsperiode der erstmaligen Anwendung in einen betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. Die InterCard-Firmengruppe geht davon aus, dass die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags. Im Mai 2020 hat das IASB Änderungen an IAS 37 veröffentlicht, um zu konkretisieren, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder verlustbringend ist, zu berücksichtigen hat. Die Änderung stellt auf Kosten ab, die sich direkt auf den Vertrag beziehen (directly related cost approach). Die Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen
ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DIE PERIODE VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2021
über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen umfassen sowohl die direkt zurechenbaren (inkrementellen) Kosten der Vertragserfüllung als auch Gemeinkosten, die sich unmittelbar auf Tätigkeiten zur Vertragserfüllung beziehen. Allgemeine Verwaltungskosten stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vertrag und fallen somit nicht unter die Vertragserfüllungskosten, es sei denn, eine Weiterbelastung an den Kunden ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen. Da die derzeitige Bilanzierungsmethode bereits den Konkretisierungen an IAS 37 entspricht, erwartet die InterCard-Firmengruppe keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Verweis auf das Rahmenkonzept. Im Mai 2020 hat das IASB Änderungen an IFRS 3 veröffentlicht. Mit den Änderungen wird der Verweis auf das 1989 veröffentlichte Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen durch einen Verweis auf das im März 2018 veröffentlichte Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ersetzt, ohne die bestehenden Regelungen des Standards signifikant zu ändern. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen, und sind prospektiv anzuwenden. Inter-Card-Firmengruppe erwartet keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. IAS 41 ist auf den Konzern nicht anwendbar. Die Änderung wird daher keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Tochterunternehmen als Erstanwender. Im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsverfahrens an den IFRS für den Zyklus 2018–2020 hat das IASB eine Änderung an IFRS 1 vorgenommen. Die Änderung gestattet Tochterunternehmen, den Paragraph D16(a) des IFRS 1 anzuwenden, kumulierte Umrechnungsdifferenzen auf der Grundlage der vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträge zu bewerten, ausgehend von dem Zeitpunkt, zu dem das Mutterunternehmen auf IFRS umgestellt hat. Diese Änderung gilt auch für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die IFRS 1.D16(a) anwenden. Die Änderung ist wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Da die InterCard-Firmengruppe bereits nach IFRS bilanziert, haben die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Gebühren beim 10%-Barwerttest in Bezug auf die Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten. Durch die Änderung am IFRS 9 wird klargestellt, welche Gebühren ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob die Bedingungen einer neuen oder modifizierten finanziellen Verbindlichkeit wesentlich von denjenigen der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweichen, zu berücksichtigen hat. Dazu zählen nur Gebühren, die zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich solcher, die entweder vom Kreditnehmer oder vom Kreditgeber im Namen des jeweils anderen gezahlt oder erhalten wurden. Die Änderung ist wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die InterCard-Firmengruppe geht davon aus, dass die Änderungen keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Leasinganreize. Mit der Änderung wird die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber aus dem erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16 entfernt, um Verwirrungen in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen zu beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnten. Die Änderung ist wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. InterCard-Firmengruppe erwartet keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Angesichts des Einflusses der COVID-19-Pandemie auf die operative Tätigkeit der InterCard-Firmengruppe erfolgt eine fortlaufende Analyse möglicher bilanzieller Effekte und der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Eine ausführliche Erläuterung der Effekte auf das operative Geschäft ist im Lagebericht enthalten.
Aus der COVID-19-Pandemie ergeben sich operative Effekte auf die Ertragslage von InterCard-Firmengruppe insbesondere durch Einschränkungen in der Mobilität. COVID-19-bedingte Risiken in den globalen Lieferketten haben zudem Einfluss auf die Einkaufspreise und das Vorratsvermögen in Form von höheren Beständen zur Absicherung des operativen Geschäftsbetriebs. Sowohl Einschränkungen in der Mobilität als auch pandemiebedingte Verzögerungen in der Zulieferung von Teilen führten darüber hinaus teilweise zu zeitlichen Verschiebungen in der Umsatzrealisierung und Projektverschiebungen.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungseffekte ergeben sich insbesondere aus öffentlichen Unterstützungsleistungen, die der Konzern in Anspruch genommen hat, um die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 sowie die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen abzumildern. Diese betreffen insbesondere das Kurzarbeitergeld, welches zum Ende des Jahres 2021 nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Unterstützungsleistungen im Rahmen des Kurzarbeitergeldes betrugen insgesamt EUR 108.701,76 (Vorjahr EUR 220.741,89). Darüber hinaus wurden im Vorjahr Covid-19-Kredite in Höhe von EUR 484.262,17 in Anspruch genommen sowie ein im Jahr 2020 abgeschlossenes KfW-Darlehen in Höhe von EUR 600.000,00, welches erst im Jahr 2021 abgerufen wurde. Das Kurzarbeitergeld, welches ergebniswirksam erfasst wurde, hat insbesondere zu geringeren Personalkosten und damit zu einer entsprechenden verbesserten Ertragslage geführt.
Weitere Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungseffekten sind in den jeweiligen Angaben zur Bilanz bzw. zur Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erfordert bei einigen Posten, Annahmen zu treffen, die sich auf den Ansatz in der Bilanz bzw. in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns sowie auf die Angabe von Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten auswirken. Alle Annahmen und Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Die zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen werden fortlaufend überprüft. Dabei ergeben sich für den Ersteller des Konzernabschlusses gewisse Ermessensspielräume. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie bestehen erhöhte Unsicherheiten in Bezug auf Schätzungen und Risiken im Hinblick auf wesentliche Buchwertanpassungen. Die zur Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses getroffenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf:
In den Konzernabschluss werden neben der InterCard AG Informationssysteme alle Tochterunternehmen voll einbezogen. Es handelt sich einschließlich der Muttergesellschaft um acht deutsche Gesellschaften, eine amerikanische Gesellschaft und um eine schweizerische Gesellschaft.
WARUM AUS VIELEN UNTERNEHMEN EIN GROSSES TEAM WURDE.

Im Geschäftsjahr 2021 fanden zwei konzerninterne Verschmelzungen statt. Zudem wurde eine Gesellschaft aufgelöst. Auswirkungen auf den Konzern haben sich durch die Verschmelzungen und die Auflösung nicht ergeben. Die Anteile an der Polyright AG, Sion (Schweiz) wurden durch eine Sachkapitalerhöhung vollständig übernommen.
Nachfolgend aufgeführte Gesellschaften wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für die InterCard-Firmengruppe einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Die Einbeziehung der Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode.
Die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften werden dabei mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Des Weiteren werden identifizierbare immaterielle Vermögenswerte aktiviert sowie Eventualverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 3.23 passiviert. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem erworbenen Nettovermögen entspricht dem Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser wird in den Folgeperioden einem jährlichen Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen als auch Zwischengewinne wurden konsolidiert.
Auch gegenseitige Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden gegeneinander aufgerechnet.
Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen, durch die sich die Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle vermindert bzw. erhöht, werden als erfolgsneutrale Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern abgebildet.
Die angewandten Konsolidierungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Die in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" nach zum Stichtagskurs, die Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskurs umgerechnet, der monatlich ermittelt wird. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert unter Währungsrücklagen ausgewiesen.
Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam aufgelöst.
In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten, die nicht in der funktionalen Währung der Tochtergesellschaft bestehen, gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen und, soweit diese aus Finanzgeschäften resultieren, in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst.
der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist die funktionale Währung der Gesellschaften grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung. Die Vermögenswerte und Schulden werden folglich grundsätzlich nicht länger als sechs Jahre – abgeschrieben. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.
Immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllt sind.
Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und die Fertigstellung, die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen sind. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsaufwendungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und verlässlich ermittelbar sind. Schließlich müssen hinreichend Ressourcen verfügbar sein, um die Entwicklung abschließen und den Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
Aktivierte Entwicklungskosten werden planmäßig über den erwarteten Verkaufszeitraum der Produkte – aber
Ein Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 entspricht dem positiven Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung für einen Unternehmenszusammenschluss und den erworbenen neu bewerteten Vermögenswerten und Schulden inklusive bestimmter Eventualschulden, der nach Durchführung einer Kaufpreisallokation bestehen bleibt. Die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden im Rahmen dieser Kaufpreisallokation nicht mit ihren bisherigen Buchwerten, sondern mit ihren beizulegenden Zeitwerten berücksichtigt. Im Rahmen eines Kontrollerwerbs werden nichtbeherrschende Anteile entsprechend dem Anteil am identifizierbaren Nettovermögen bewertet.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswerte erfasst und mindestens jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt bzw. immer dann, wenn es einen Anhaltspunkt gibt, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit wertgemindert sein könnte, auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort ergebniswirksam erfasst und in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.
Die in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Firmenwerte werden im Rahmen der Folgebewertung nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts wurde zum Bilanzstichtag nach IFRS 3.54 unter entsprechender Anwendung von IAS 36 hinsichtlich möglicher Wertminderungen (Impairments) untersucht. Wertminderungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im wesentlichen Patente, Warenzeichen, Software und Kundenbeziehungen, werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese liegt grundsätzlich zwischen drei und zehn Jahren. Der Konzern überprüft seine immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer daraufhin, ob eine Wertminderung vorliegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen.
Den Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| Immaterielle Vermögenswerte | 3 – 6 Jahre |
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 – 8 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 – 13 Jahre |
Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich aufwandswirksam behandelt.
Leasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 erfasst. Es wurde ein Grenzfremdkapitalzinssatz in Höhe von 2,2% angewendet. Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Zeit zu kontrollieren. Gemäß IFRS 16 bilanziert die InterCard AG als Leasingnehmer grundsätzlich die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer abgeschrieben und betragen in der Klasse "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" ein bis zehn Jahre. Die Nutzungsrechte werden insgesamt in der Bilanzposition "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert erfasst. Der Konzern nutzt die Erleichterungen des IFRS 16 und erfasst bei kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie bei Leasinggegenständen von geringem Wert die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 "Ertragsteuern". Aktive und passive latente Steuern werden als separate Posten in der Bilanz dargestellt, um die künftige steuerliche Wirkung aus zeitlichen Unterschieden zwischen den bilanziellen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie den steuerlichen Verlustvorträgen zu berücksichtigen.
Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen Steuersatzes berechnet. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zugrundeliegende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Aktive latente Steuern auf Bilanzunterschiede und auf steuerliche Verlustvorträge werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile in einem absehbaren zeitlichen Rahmen wahrscheinlich ist.
Aktive latente Steuern und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristenkongruenz besteht. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese zugrunde gelegt. Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten des Erwerbs sowie sonstige angefallene Kosten, um die Vorräte in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Minderungen wie Preisnachlässe, Boni oder Skonti werden dabei berücksichtigt. Die Herstellungskosten umfassen produktionsbezogene Vollkosten, die auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung ermittelt werden. Enthalten sind neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können.
Dabei werden insbesondere die Kosten berücksichtigt, die auf den spezifischen Produktionskostenstellen anfallen. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Sofern die Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Preise am Absatzmarkt niedriger sind, werden diese angesetzt. Grundsätzlich basiert die Bewertung gleichartiger Vermögenswerte des Vorratsvermögens auf der Durchschnittsmethode. Sind bei abgewerteten Vorräten die Gründe für eine Abwertung weggefallen und ist somit der Nettoveräußerungserlös gestiegen, werden die Wertaufholungen in der entsprechenden Periode, in der die Veränderung eintritt, als Minderung des Materialaufwandes erfasst.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert abzüglich der Wertminderungen aufgrund erwarteter Forderungsausfälle angesetzt. Die Ermittlung der erwarteten Forderungsausfälle erfolgt nach IFRS 9 unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens. Dabei wird sowohl dem individuellen Ausfallrisiko, als auch einem aus Erfahrungswerten abgeleiteten erwarteten Ausfallrisiko für eine Gruppe von Forderungen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen Rechnung getragen, indem eine Risikovorsorge in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Forderungsausfällen unter Verwendung eines Wertberichtigungskonzeptes erfasst wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche im Rahmen des Factoring-Programms regelmäßig angedient und damit zur Veräußerung gehalten werden, wurden nach IFRS 9 zum Zeitwert (Fair Value) bewertet.
Die sonstigen ausgewiesenen Vermögenswerte wurden mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen entsprechend IAS 36 zum Bilanzstichtag hinsichtlich möglicher Anhaltspunkte für Wertminderungen untersucht. Werden derartige Anhaltspunkte für einzelne Vermögenswerte oder eines Zahlungsmittels generierende Einheit identifiziert, so wird für diese ein Wertminderungstest durchgeführt.
Zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zählen frei verfügbare Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten, die zum Zeitpunkt ihrer Anlage bzw. Anschaffung eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.
Die Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Latente Steuern werden in gesonderten Posten der Bilanz ausgewiesen.
Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer oder vergleichbare Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden auf der Grundlage der steuerpflichtigen Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwertige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die angesetzten Werte stellen die bestmöglichste Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet.
Die Rückstellungen werden ausgehend von den Erfahrungswerten der Vergangenheit unter Berücksichtigung der Verhältnisse am Bilanzstichtag bewertet. Rückstellungen für Gewährleistungen werden einzelfallbezogen sowie pauschal gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller gegenwärtig bekannten und zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Verzinsliche Bankdarlehen und Überziehungskredite werden zum erhaltenen Auszahlungsbetrag abzüglich der direkt zurechenbaren Ausgabekosten bilanziert.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden gemäß IFRS 15 erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen, die separate Leistungsverpflichtungen im Sinne des IFRS 15 darstellen und aus denen der Kunde einen Nutzen gleichzeitig mit der Leistungserbringung ziehen kann, werden zeitraumbezogen nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads zum Bilanzstichtag erfasst, wobei sich der Fertigstellungsgrad grundsätzlich nach der inputorientierten cost-to-cost Methode bestimmt.
Der Konzern unterliegt üblicherweise gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese sogenannten assurance-type warranties werden gemäß IAS 37 in den Gewährleistungsrückstellungen erfasst. Sofern vereinbarte Garantien und Gewährleistungsansprüche den üblichen Rahmen signifikant übersteigen (sogenannte service-type warranties), werden diese als eigenständige Leistungsverpflichtung eingeschätzt und bilanziert. In diesem Fall erfolgt die Umsatzrealisierung des hierauf entfallenden Anteils linear über den vereinbarten Zeitraum der service-type warranty.
Wer an unserem Standort in Sion (Sitten) im schweizerischen Wallis ist, versteht schnell, warum hier eines der besten Identifikationssysteme der Welt entstanden ist. Dent Blanche, Mont Blanc und die anderen 4.000er in Blickweite erlauben keine Kompromisse. Das Beste oder nichts. Auch im Team. Das wussten wir, als wir den Standort in Sion zu einem zentralen Teil von SECANDA gemacht haben. Hier hält nichts von etwas Großem ab. WE ARE SECANDA.

Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der Anlagespiegel auf Seite 64 .
Ferner wurde in den Finanzanlagen eine in 2012 gezeichnete Beteiligung mit einem Genossenschaftsanteil bei der Volksbank Rottweil eG in Höhe von EUR 150,00 ausgewiesen.
Die unten stehende Tabelle erfasst die Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammen.
Die als latente Steueransprüche ausgewiesenen Beträge betreffen aktive Steuerabgrenzungen in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes). Diese umfassen im Wesentlichen aktive latente Steuern aus der zukünftigen Nutzung der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge. Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile in einem absehbaren zeitlichen Rahmen wahrscheinlich ist.
Gemäß IAS 12.37 wurde die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge beurteilt. Die sich für den Berichtszeitraum ergebenden Auswirkungen wurden erfolgswirksam erfasst.
Im Anlagevermögen sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte bilanziert, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht.
Steuerliche Verlustvorträge aus der unterschiedlichen Bewertung der Anlagegüter wurden bei der Berechnung als aktive latente Steuern berücksichtigt. Die entsprechende aktive latente Steuer wurde mit der passiven latenten Steuer verrechnet, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristkongruenz besteht.
Zum 31. Dezember 2021 betrug die passive latente Steuer nach Verrechnung EUR 179.654,62 (Vorjahr EUR 204.221,46), die aktive latente Steuer EUR 182.279,69 (Vorjahr EUR 289.387,88).
Für das Geschäftsjahr wird im Konzernabschluss eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%, welcher bei der Entwicklung der aktivierten latenten Steuern insoweit berücksichtigt wurde, als die Verlustvorträge für Körperschaftsteuer als auch für Gewerbesteuer nutzbar sind. Für die Schweizer Gesellschaften gilt dies entsprechend, bei Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 15,9%.
In dieser Position sind fertige Erzeugnisse, Ersatzteile sowie Handelswaren berücksichtigt. Im Wesentlichen wurden die Vorräte zu Anschaffungskosten bewertet. Das Vorratsvermögen setzt sich wie in der Tabelle der Folgeseite beschrieben zusammen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum größten Teil gegen Universitäten, Hochschulen, Studierendenwerken und anderen staatlichen Einrichtungen. Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zu einem großen Teil gegen Unternehmen mit guter Bonität. Warenkreditversicherungen sind im Rahmen einer bestehenden Factoring-Vereinbarung abgeschlossen.
Dem Ausfallrisiko wird durch Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr betrugen die Verluste aus den Wertberichtigungen EUR 35.963,89 (Vorjahr EUR 14.781,36).
Die sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte beinhalten Steuerforderungen in Höhe von EUR 57.047,15 (Vorjahr EUR 14.392,41) sowie Abgrenzungen auf das Jahr 2022 mit EUR 868.325,04 (Vorjahr EUR 846.426,89).
Im Rahmen eines echten Factoring-Programms werden bestehende Forderungen gegen Entgelt – mit Übergang des Ausfall- oder Delkredererisikos – an eine Factoring-Gesellschaft (im Folgenden "Factor") veräußert. In der Bilanz werden verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Factor gemäß IFRS 9 ausgebucht und bis zur Einzahlung als Forderungen gegen den Factor unter dem Posten "Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte" bilanziert. Bei Zahlung des Factors kommt es zur finalen Ausbuchung des Vermögenswerts. Factoring-Gebühren werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter den Verwaltungskosten ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung werden die Einzahlungen des Factors an den Konzern im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abgebildet.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Factoring-Gesellschaft (TARGO Commercial Finance AG) von EUR 1.442.782,26 (Vorjahr EUR 892.115,14) sowie der BankM AG EUR 1.281.952,50 aus der im Berichtsjahr stattgefundenen Kapitalerhöhung (siehe Punkt C8. Eigenkapital).
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 2.323.633,00 es ist eingeteilt in 2.323.633 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2021, insgesamt EUR 4.915.794,74.
Aufgrund des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 wurde der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.475.428,07 auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat am 09. März 2021 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juni 2019 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 15. Juni 2021 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von EUR 1.859.000,00 um EUR 161.663,00 auf EUR 2.020.663,00 durch Ausgabe von 161.663 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je
| in EUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| IDENTIFICATION & PAYMENT Gesamtlösungen für Identifikation und Bezahlen |
4.823.618,08 | 4.823.618,08 |
| PHYSICAL ACCESS & TIME Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Fuhrparkmanagement |
187.614,59 | 187.614,59 |
| DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation |
387.458,71 | 387.458,71 |
| 5.398.691,38 | 5.398.691,38 |
| in EUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen in Ausführung befindliche Bauaufträge in Arbeit befindliche Aufträge fertige Erzeugnisse und Waren |
989.287,04 102.673,52 0,00 93.204,47 1.474.719,72 |
792.547,89 112.433,30 3.621,88 88.193,74 1.364.004,03 |
| 2.659.884,75 | 2.360.800,84 | |
| Im Berichtsjahr waren Wertberichtigungen erforderlich, enthalten im Materialaufwand |
25.439,31 | 10.928,50 |
Aktie gegen Sacheinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,80 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt. Durch die Kapitalerhöhung erzielte die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 614.319,40.
In der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 920.000,00 beschlossen, das bis zum 31. Mai 2026 läuft.
Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat am 08. November 2021 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2021 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 21. Dezember 2021 in das Handelsregister eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von EUR 2.020.663 um EUR 302.970,00 auf EUR 2.323.633,00 durch Ausgabe von 302.970 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 7,50 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt.
Durch die Kapitalerhöhung erzielte die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 2.272.275,00. Am Bilanzstichtag besteht aus der Ermächtigung vom 22. Juni 2021 noch ein genehmigtes Kapital von EUR 617.030,00.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung auf Seite 68 dargestellt. Der Vorstand empfiehlt dem Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021, der Hauptversammlung 2022 vorzuschlagen, den verbleibenden Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.06.2010 war die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien anzukaufen. Per 29.10.2012 und 14.11.2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital waren entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Kaufpreis in Höhe von EUR 1.677,20 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die durch die Gesellschaft erfolgten Rückkäufe von Stammaktien wurden in der Bilanz unter dem Posten "Eigene Aktien" ausgewiesen und offen vom Eigenkapital abgesetzt.
Im Geschäftsjahr sind die eigenen Aktien vollständig veräußert worden. Der erzielte Preis je Aktie lag bei EUR 8,25. Bei einem Verkauf von 863 Stück konnte somit ein Erlös von EUR 7.119,75 erzielt werden. Der dabei erzielte Mehrerlös von EUR 4.579,55 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Ein gesonderter Ausweis erfolgt nicht mehr.
Bestandteil der anderen Rücklagen sind in der Vergangenheit erzielte und nicht ausgeschüttete Ergebnisse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen abzüglich gezahlter Dividenden.
Dieser Bilanzposten beinhaltet Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital aus der Kapitalkonsolidierung sowie die ihnen zustehenden Gewinne und Verluste.
Der Anteil von Minderheitsgesellschaftern beinhaltet somit das anteilige Eigenkapital inkl. Ergebnisanteil der Professional Services GmbH Datentechnik (30% Herr Ulf Bernstorff), der Control Systems Verwaltungs GmbH (jeweils 24 % Herr Hansjörg Zucker und Herr Ulrich Maier), das anteilige Eigenkapital der Control Systems GmbH & Co. KG (jeweils 15 % Herr Hansjörg Zucker und Herr Ulrich Maier) sowie der IDpendant GmbH (46 % diverse Anteilseigner).
Der Rückstellungsspiegel auf der vorherigen Seite zeigt die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Positionen, sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Wesentliche Posten in den Personalrückstellungen betreffen Leistungsprämien, Ergebnisbeteiligungen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Vergütung für den Vorstand. In den übrigen Rückstellungen werden eine Vielzahl von erkennbaren Einzelrisiken und ungewissen Verpflichtungen, die in Höhe der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt wurden, gezeigt.
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Leasingverbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel auf der vorherigen Seite. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in voller Höhe übliche Eigentumsvorbehalte sowie Avalkredite. Im Konzern werden ausschließlich Vermögenswerte im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen genutzt.
Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich nach der unten stehenden Tabelle zusammen.
Die nichtfinanziellen Verbindlichkeiten beinhalten in Höhe von EUR 868.325,04 (Vorjahr EUR 846.426,89) die erforderlichen Abgrenzungen für das Jahr 2022, die erhaltenen Anzahlungen sowie weitere nichtfinanzielle Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten von EUR 75.895,22 haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
| Stand 01.01.2021 EUR |
Verbrauch EUR |
Auflösung EUR |
Zuführung EUR |
Stand 31.12.2021 EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen Sonstige Rückstellungen Steuerrückstellungen |
835.589,53 286.500,33 300.156,38 |
765.335,88 181.812,21 90.358,54 |
47.087,38 37.861,42 679,59 |
832.814,10 274.871,60 72.331,96 |
855.980,36 341.698,31 281.450,20 |
| 1.422.246,24 | 1.037.506,63 | 85.628,39 | 1.180.017,66 | 1.479.128,87 |
| 31. Dezember 2021 | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR |
Restlaufzeit 1–5 Jahre EUR |
Restlaufzeit über 5 Jahre EUR |
zusammen EUR |
|---|---|---|---|---|
| aus Lieferungen und Leistungen | 931.650,47 | 0,00 | 0,00 | 931.650,47 |
| Leasingverbindlichkeiten | 436.333,32 | 790.485,12 | 459.169,70 | 1.685.988,14 |
| in EUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 3.170.847,11 | 3.236.761,18 |
| davon bis zu einem Jahr | 1.779.598,69 | 1.178.770,58 |
| davon über einem Jahr | 1.391.248,42 | 2.057.990,60 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 832.791,11 | 969.934,26 |
| davon bis zu einem Jahr | 195.000,00 | 0,00 |
| davon über einem Jahr | 637.791,11 | 969.934,26 |
| 4.003.638,22 | 4.206.695,44 |
| in | EUR | |
|---|---|---|
Die Umsatzerlöse verteilen sich auf die Bereiche der unten stehenden Tabelle.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in Höhe von EUR 236.780,10 (Vorjahr EUR 217.124,01) geldwerte Vorteile. Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 84.948,80 (Vorjahr EUR 59.270,36) enthalten.
Im Geschäftsjahr sind im Konzern interne Entwicklungskosten angefallen, von denen EUR 409.766,40 (Vorjahr EUR 355.861,02) aktiviert wurden, da sämtliche Voraussetzungen i.S.d. IAS 38.57 erfüllt wurden. Für die übrigen Entwicklungskosten, bei denen einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt waren, erfolgte die Berücksichtigung als Personalaufwand.
Der Materialaufwand untergliedert sich in die Bereiche der unten stehenden Tabelle. Ausgewiesen werden insgesamt Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren in Höhe von EUR 6.588.366,94 (Vorjahr EUR 6.067.505,71) sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von EUR 2.064.914,92 (Vorjahr EUR 1.141.632,89).
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in Höhe von EUR 302.224,38 (Vorjahr EUR 308.774,06) Rechts- und Beratungskosten, von EUR 130.780,87 (Vorjahr EUR 127.506,59) Porto-, Telefon-, Internetkosten, von EUR 60.145,06 (Vorjahr EUR 91.880,20) Personalnebenkosten und von EUR 39.807,86 (Vorjahr EUR 40.983,00) Factoring-Gebühren. Aufwendungen für freie Mitarbeiter sind mit EUR 126.631,35 (Vorjahr EUR 201.715,85) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Ausgewiesen werden Löhne und Gehälter in Höhe von EUR 8.950.386,32 (Vorjahr EUR 7.541.975,24) und soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von EUR 1.593.101,27 (Vorjahr EUR 1.363.322,39). Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern laufenden (gezahlten oder geschuldeten) Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinserträgen EUR 151,96 (Vorjahr EUR 31,26) und Zinsaufwendungen EUR 153.428,87 (Vorjahr EUR 127.770,57) zusammen, der Posten Zinsaufwendungen enthält im Wesentlichen Zinsen aus Bankverbindlichkeiten sowie aus den Leasingverbindlichkeiten aus IFRS 16 mit EUR 35.161,87 (Vorjahr EUR 34.821,47). Die Zinserträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus Bankguthaben.
Die Berechnung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der InterCard-Firmengruppe erfolgt unter der Anwendung der jeweils zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Im Konzernabschluss wird für alle deutschen Gesellschaften eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%. Für die Gesellschaften in der Schweiz wird ein durchschnittlicher Steuersatz von 15,9 % angesetzt.
Die latenten Steuern werden als Steueraufwand oder -ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasste Posten. In diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis dargestellt. Für ausländische Gesellschaften erfolgte die Berechnung der latenten Steuern mit den im jeweiligen Land geltenden Steuersätzen. Ein Teil der ausländischen Verlustvorträge unterliegen einer zeitlich beschränkten Vortragsfähigkeit (bis 1 Jahr TEUR 264,8; 2 Jahre TEUR 630,1; 3 Jahre TEUR 216,0; 4 Jahre TEUR 711,6; 5 Jahre TEUR 53,9).
| in EUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| IDENTIFICATION & PAYMENT Gesamtlösungen für Identifikation und Bezahlen |
12.999.946,36 | 13.874.254,88 |
| PHYSICAL ACCESS & TIME Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Fuhrparkmanagement |
4.798.848,19 | 4.954.045,74 |
| DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation |
5.260.679,30 | 1.833.487,47 |
| 23.059.473,85 | 20.661.788,09 |
| in EUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| IDENTIFICATION & PAYMENT Gesamtlösungen für Identifikation und Bezahlen |
3.754.496,20 | 4.351.299,77 |
| PHYSICAL ACCESS & TIME Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Fuhrparkmanagement |
1.867.531,54 | 1.840.707,45 |
| DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation |
3.031.254,12 | 1.017.131,38 |
| 8.653.281,86 | 7.209.138,60 |
| in EUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Raumkosten Versicherungen, Beiträge und Abgaben Reparaturen und Instandhaltungen Fahrzeugkosten Werbe- und Reisekosten Kosten der Warenabgabe Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
433.933,53 105.136,28 196.126,31 321.840,71 413.065,22 74.045,91 1.481,58 |
377.070,85 105.481,22 195.594,96 279.476,75 337.841,39 66.585,88 13,00 |
| Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen übrige sonstige betriebliche Aufwendungen sonstige Steuern |
35.963,89 1.095.167,81 15.272,09 |
14.781,36 1.201.385,46 11.147,23 |
| 2.692.033,33 | 2.589.378,10 |
Unsicherheiten bezüglich ertragsteuerlicher Behandlungen werden laufend analysiert. Sofern wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden eine unsichere ertragsteuerliche Behandlung nicht akzeptieren, wird eine Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Der Betrag der Risikovorsorge entspricht dem Betrag, der unter Berücksichtigung etwaig vorhandener steuerlicher Unsicherheiten den wahrscheinlichsten Wert oder den Erwartungswert darstellt. Dabei werden ungewisse steuerliche Sachverhalte nicht getrennt, sondern zusammen betrachtet.
Vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand ist wie in der unten stehenden Tabelle überzuleiten.
Der Steueraufwand betrifft in Höhe von EUR 109.496,35 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Vorjahr EUR 232.832,71) und in Höhe von EUR 90.422,22 (Vorjahr EUR 41.314,66) latente Steuern.

Das Kredit- und Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Kunde oder Vertragspartner der InterCard Firmengruppe seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Hieraus resultieren zum einen das Risiko von bonitätsbedingten Wertminderungen bei Finanzinstrumenten und zum anderen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen. Kredit- und Ausfallrisiken bestehen überwiegend bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diesen Risiken wird durch ein aktives Forderungsmanagement (Factoring) begegnet und im Bedarfsfall durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Um eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität sicherzustellen, werden einmal pro Jahr mittels einer Finanzplanung sowie monatlich mittels einer Ergebnis- und Cashflow-Übersicht der Zahlungsmittelbestand sowie die Kreditlinien und deren Ausnutzung überwacht.
In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitionsund aus der Finanzierungstätigkeit. Der Abschluss von Neuverträgen wird mit dem Gesamtvolumen der Miet- und Leasingverträge in den Investitionen als Auszahlung dargestellt. Zugleich ist der noch nicht verbrauchte Teil der Verträge eine operative Verbindlichkeit. Die Entwicklung der Kapitalflussrechnung zeigt die als Anlage zu den Notes beigefügte Kapitalflussrechnung auf Seite 66.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter inklusive Geschäftsführer im Berichtszeitraum betrug im Berichtsjahr 148 (Vorjahr 145). Im Berichtsjahr teilen sich die Mitarbeiter in folgende Gruppen auf:
| Vertrieb | 40 | (Vorjahr 38) |
|---|---|---|
| Service | 35 | (Vorjahr 34) |
| Fertigung | 12 | (Vorjahr 13) |
| Verwaltung | 24 | (Vorjahr 26) |
| Entwicklung | 37 | (Vorjahr 34) |
Die Ermittlung des Durchschnitts erfolgte in Anlehnung an die Vorgaben des §267 Abs. 5 HGB zur Umschreibung der Größenklassen.
Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen und Personen die den Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie Unternehmen und Personen, die kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzen, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der InterCard AG maßgeblich zu steuern oder an der gemeinsamen Führung beteiligt sind. Die Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der InterCard AG hält. Zum 31. Dezember 2021 gibt es keine Aktionäre, die mehr als 50% der Anteile halten.
Als nahestehende Personen der InterCard AG gelten ferner die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Für den Vorstand wurden neben der fixen Vergütung in Höhe von EUR 210.473,09 variable Gehaltsbestandteile von EUR 42.800,00 sowie geldwerte Vorteile für die Nutzung des Firmenfahrzeuges in Höhe von EUR 4.993,39 verbucht. Es handelt sich um kurzfristig fällige Leistungen.
Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 20.000,00 (Vorjahr EUR 24.222,22) aufgewendet. Es handelt sich um kurzfristig fällige Leistungen.
Das gemäß IAS 33 ermittelte unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Geschäftsjahr EUR 0,13 je Aktie (Vorjahr EUR 0,28 je Aktie). Sachverhalte, die zu einem veränderten verwässerten Ergebnis je Aktie führen, bestanden nicht.
Der Vorstand setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
• Gerson Riesle Diplom-Ingenieur (FH), Villingen-Schwenningen
Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Personen:
• Ulf Meyer-Kessel (Vorsitzender) Steuerberater, Rechtsanwalt, Lüneburg
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, nicht eingetreten:
Villingen-Schwenningen, April 2022
Vorstand InterCard AG Informationssysteme
| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| EBT Gesamt-Ertragsteuersatz Erwartete Ertragsteuern Steuerliche Hinzurechnungen sonstige Abweichungen |
591.248 30,0% 177.374 -8.295 30.839 |
1.036.282 30,0% 310.885 21.492 -58.229 |
| Ertragsteueraufwand | 199.919 | 274.147 |
| Steuerquote | 33,8% | 26,5% |
| Stand am 1.1.2021 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Änderung Konsolidier- ungskreis/ Währung/ Umbuchung EUR |
Stand am 31.12.2021 EUR |
Stand am 01.01.2021 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
Änderung Konsolidier- ungskreis/ Währung/ Umbuchung EUR |
Stand am 31.12.2021 EUR |
Stand am 01.01.2021 EUR |
Stand am 31.12.2021 EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle | ||||||||||||
| Vermögensgegenstände | ||||||||||||
| Selbstgeschaffene Wirtschaftsgüter Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen |
2.470.413,53 | 556.182,01 | 0,00 | 85.978,24 | 3.112.573,78 | 945.126,24 | 234.043,67 | 0,00 | 22.097,30 | 1.201.267,21 | 1.525.287,29 | 1.911.306,57 |
| Rechten und Werten | 2.341.965,76 | 59.270,63 | 307.348,01 | 0,00 | 2.093.888,38 | 2.050.387,25 | 203.891,85 | 307.347,01 | 0,00 | 1.946.932,09 | 291.578,51 | 146.956,29 |
| geleistete Anzahlungen Geschäfts- und Firmenwert |
0,00 5.398.691,38 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 5.398.691,38 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 5.398.691,38 |
0,00 5.398.691,38 |
| 10.211.070,67 | 615.452,64 | 307.348,01 | 85.978,24 | 10.605.153,54 | 2.995.513,49 | 437.935,52 | 307.347,01 | 22.097,30 | 3.148.199,30 | 7.215.557,18 | 7.456.954,24 | |
| Sachanlagen technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und |
243.644,77 | 0,00 | 217.975,71 | 0,00 | 25.669,06 | 238.395,11 | 2.526,00 | 217.975,71 | 0,00 | 22.945,40 | 5.249,66 | 2.723,66 |
| Geschäftsausstattung | 3.968.306,90 | 1.038.223,03 | 481.158,39 | 17.919,75 | 4.543.291,29 | 2.299.939,59 | 705.976,68 | 468.496,72 | 17.531,59 | 2.554.951,14 | 1.668.367,31 | 1.988.340,15 |
| geleistet Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 | 3.232,31 | 0,00 | 0,00 | 3.232,31 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.232,31 |
| 4.211.951,67 | 1.041.455,34 | 699.134,10 | 17.919,75 | 4.572.192,66 | 2.538.334,70 | 708.502,68 | 686.472,43 | 17.531,59 | 2.577.896,54 | 1.673.616,97 | 1.994.296,12 | |
| Finanzanlagen Ausleihungen Beteiligungen |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
| Genossenschaftsanteile | 150,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 150,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 150,00 | 150,00 |
| 150,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 150,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 150,00 | 150,00 | |
| Aktive latente Steuern Latente Steueransprüche |
289.387,88 | 3.932,44 | 118.921,50 | 7.880,87 | 182.279,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 289.387,88 | 182.279,69 |
| 14.712.560,22 | 1.660.840,42 | 1.125.403,61 | 111.778,86 | 15.359.775,89 | 5.533.848,19 | 1.146.438,20 | 993.819,44 | 39.628,89 | 5.726.095,84 | 9.178.712,03 | 9.633.680,05 | |
| Passive latente Steuern Latente Steueransprüche |
204.221,46 | 23.277,68 | 47.844,52 | 0,00 | 179.654,62 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 204.221,46 | 179.654,62 |
| 2021 EUR |
2020 EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Konzernergebnis ohne Ergebnisanteil Minderheiten 2. Ergebnisanteil Minderheiten 3. + Abschreibungen 4. + Zunahme Rückstellungen |
306 85 1.146 57 |
532 230 1.140 515 |
| 5. + Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6. +/- Zunahmen/ Abnahme der latenten Steuern |
12 83 |
0 -23 |
| 7. - Zunahme der sonstigen Aktiva |
-1.031 | -1.258 |
| 8. + Zunahme der sonstigen Passiva | 381 | 835 |
| 9. +/- Zinsaufwendungen/ Zinserträge | 153 | 128 |
| 10. = Mittelzufluss/-abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 1.192 | 2.099 |
| 11. - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 12. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten |
-1.657 | -1.034 |
| Unternehmen/ Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | -406 |
| 13. = Mittelzufluss/ -abfluss aus der Investitionstätigkeit | -1.657 | -1.440 |
| 14. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 15. - Auszahlungen an Unternehmenseigner |
997 0 |
642 -154 |
| 16. + Konsolidierungsbedingte Änderungen | 0 | 579 |
| 17. + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 1.000 | 884 |
| 18. - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten | -755 | -784 |
| 19. - Gezahlte Zinsen | -153 | -128 |
| 20. = Mittelzufluss/ -abfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 1.089 | 1.040 |
| 21. +/- Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 624 | 1.699 |
| 22. +/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 82 | -21 |
| 23. + Konsolidierungskreisbedingte Zugänge des Finanzmittelfonds | 0 | -43 |
| 24. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 3.004 | 1.368 |
| 25. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 3.710 | 3.004 |
| Control Systems GmbH & Co. KG Control Systems GmbH Cosmo.ID GmbH InterCard AG InterCard GmhH IntraKey technologies AG InterCard System Inc. Multicard GmbH Mobile Services GmbH Multi-Access AG Professional Services GmbH Polyright AG IDpendant GmbH InterCard GmbH |
|
|---|---|
| 2021 EUR |
2020 EUR |
|
|---|---|---|
| Control Systems GmbH & Co. KG Control Systems GmbH Cosmo.ID GmbH InterCard AG InterCard GmbH |
63 0 76 1.858 587 |
66 0 85 712 913 |
| IntraKey technologies AG InterCard System Inc. Multicard GmbH Mobile Services GmbH Multi-Access AG Professional Services GmbH |
276 40 0 0 0 59 |
854 21 36 0 190 121 |
| Polyright AG IDpendant GmbH |
188 562 3.710 |
23 383 3.404 |
| InterCard GmbH | 0 0 |
-400 -400 |
| 3.710 | 3.004 |
Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:
| Für die Zeit vom 31.12.2019 bis 31.12.2021 | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Andere Gewinn- rücklagen |
Gewinnvortrag | EK-Differenz aus Währungs- umrechnung |
Anteile von Minderheits- gesellschaften |
(-) Jahres- überschuss (+) Jahresfehlbetrag vor Minderheiten |
Eigenkapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand 31.12.2019 | 1.689.137,00 | 2.458.349,36 | 1.466.887,56 | 1.702.117,84 | 9.853,98 | 241.372,58 | 241.372,27 | 7.809.090,59 |
| Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen Jahresüberschuss 2019 Einstellung in die Gewinnrücklagen Jahresüberschuss 2020 Veränderung Währungsdifferenz Kapitaltransaktionen |
241.372,27 | -20.555,44 | 230.196,56 | -241.372,27 531.937,96 |
0,00 762.134,52 -20.555,44 |
|||
| Dividendenzahlung Hinzuerwerb IDpendant GmbH Auszahlung an Minderheitsgesellschafter Kapitalerhöhung mit Aufgeld |
169.000,00 | 473.200,00 | -20.835,21 -153.504,52 |
-20.835,21 -153.504,52 642.200,00 |
||||
| Stand 31.12.2020 | 1.858.137,00 | 2.931.549,36 | 1.466.887,56 | 1.943.490,11 | -10.701,46 | 297.229,41 | 531.937,96 | 9.018.529,94 |
| Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen Jahresüberschuss 2020 Einstellung in die Gewinnrücklagen Jahresüberschuss 2021 Veränderung Währungsdifferenz |
531.937,96 | 85.001,02 | 85.303,63 | -531.937,96 306.025,68 |
0,00 391.329,31 85.001,02 |
|||
| Kapitaltransaktionen Dividendenzahlung Hinzuerwerb Anteile Polyright AG, Sion Rückkauf eigene Aktien Auszahlung an Minderheitsgesellschafter Kapitalerhöhung mit Aufgeld |
161.663,00 863,00 302.970,00 |
86.275,89 6.256,75 1.891.712,74 |
-247.938,89 | 0,00 7.119,75 0,00 2.194.682,74 |
||||
| Stand 31.12.2021 | 2.323.633,00 | 4.915.794,74 | 1.466.887,56 | 2.475.428,07 | 74.299,56 | 134.594,15 | 306.025,68 | 11.696.662,76 |
Es ist kein Zufall, dass wir SECANDA aus dem Wort Security abgeleitet haben. Die sichere Identifikation schützt jeden von uns vor Datenmissbrauch und Kriminalität. An unseren Standorten in München und Dresden entwickeln und projektieren wir Systeme für den sicheren digitalen Zugang zu Daten und den sicheren physischen Zugang zu Gebäuden. Das Ergebnis: Sicherheit und Freiheit – zwei Werte, für die es sich einzustehen lohnt. WE ARE SECANDA.
Wir haben den Konzernabschluss der InterCard AG Informationssysteme – bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss und Konzernlagebericht in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschluss, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschluss zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschluss sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
AN DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Villingen-Schwenningen, den 25. April 2022 LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Daniel Hartmann Wirtschaftsprüfer
Thomas Geyer Wirtschaftsprüfer


BILANZ 78 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 80 ANHANG 84 ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 88 ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS 90 VERBINDLICHKEITENSPIEGEL 92 BESTÄTIGUNGSVERMERK 94
| 31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
7.938.350,94 156.000,00 8.094.350,94 |
7.315.031,54 65.000,00 7.380.031,54 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2. Sonstige Vermögensgegenstände |
989.791,98 1.333.847,84 2.323.639,82 |
1.177.554,99 2.424,45 1.179.979,44 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.858.357,76 | 711.887,31 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 11.000,00 | 9.930,00 |
| 12.287.348,52 | 9.281.828,29 |
| A. Eigenkapital |
|---|
| III. Gewinnrücklagen |
| B. Rückstellungen |
| 31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile |
2.323.633,00 0,00 |
1.859.000,00 -863,00 |
| Eingefordertes Kapital | 2.323.633,00 | 1.858.137,00 |
| II. Kapitalrücklage | 5.594.113,95 | 3.165.895,80 |
| III. Gewinnrücklagen Andere Gewinnrücklagen |
1.466.887,56 | 1.466.887,56 |
| IV. Gewinnvortrag | 726.163,31 | 367.938,32 |
| V. Jahresüberschuss | 194.531,69 | 358.224,99 |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen |
233.102,93 93.600,00 |
265.055,75 195.000,00 |
| 326.702,93 | 460.055,75 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4. Sonstige Verbindlichkeiten |
1.258.529,48 82.661,52 5,47 131.014,76 1.472.211,23 |
1.171.394,37 3.732,51 25.000,00 174.727,72 1.374.854,60 |
| D. Passive latente Steuern | 183.104,85 | 229.834,27 |
| 12.287.348,52 | 9.281.828,29 |
| vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 202.000,00 | 204.666,00 |
| 2. Gesamtleistung | 202.000,00 | 204.666,00 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen b) Sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
6.386,81 24.932,44 31.319,25 |
21.812,01 9.438,69 31.250,70 |
| 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
426.402,18 22.254,08 448.656,26 |
421.498,11 12.562,90 434.061,01 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) ordentliche betriebliche Aufwendungen aa) Versicherungen, Beiträge und Abgaben ab) Werbe- und Reisekosten ac) verschiedene betriebliche Kosten b) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
21.058,32 62.642,97 266.179,31 450,00 350.330,60 |
16.293,29 15.394,64 167.344,40 0,00 199.032,33 |
| 6. Erträge aus Beteiligungen | 0,00 | 15.000,00 |
| 7. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs oder Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne |
810.630,91 | 918.119,99 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 7.718,38 | 7.486,67 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 45.805,51 | 33.152,88 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 12.344,48 | 152.052,15 |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 194.531,69 | 358.224,99 |
| 12. Jahresüberschuss | 194.531,69 | 358.224,99 |

UNSER TEAM IM SCHWARZWALD
Villingen-Schwenningen im Schwarzwald ist seit Jahrhunderten für eines weltweit bekannt: Präzision. Uhrenindustrie, Mikroelektronik, Digitalisierung. Seit Generationen ist man hier die Nummer eins – und wird trotzdem manchmal unterschätzt. Vielleicht, weil es nicht so hip nach "Start-up" klingt? Ist es aber. Wir machen daraus Zukunft. WE ARE SECANDA.

Der Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von der Erleichterungsvorschrift i. S. v. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.
| Firmenname: | InterCard AG Informationssysteme |
|---|---|
| Firmensitz: | Villingen-Schwenningen |
| Registereintrag: | Handelsregister |
| Registergericht: | Freiburg |
| Register-Nr.: | 603048 |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
1. Anlagevermögen Ein Anlagespiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt.
Gegenüber der InterCard GmbH Kartensysteme sind Forderungen in Höhe von EUR 523.825,36 ausgewiesen. Diese beinhalten den noch offenen Verrechnungssaldo aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 11. April 2011 per 31. Dezember 2021 in Höhe von EUR 374.953,81 sowie Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft in Höhe von EUR 148.871,55.
Gegen die IntraKey technologies AG bestehen Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 14. Mai 2018 per 31. Dezember 2021 in Höhe von EUR 435.677,10.
Gegenüber der Cosmo.ID GmbH bestehen Verbindlichkeiten aus Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft in Höhe von insgesamt EUR 5,47.
Gegenüber der Professional Services GmbH Datentechnik bestehen Forderungen aus Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft sowie sonstige Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 15.057,61.
Gegenüber der Control Systems GmbH & Co. KG bestehen sonstige Forderungen in Höhe von EUR 15.231,91.
Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2010 war die Gesellschaft berechtigt eigene Aktien anzukaufen. Per 29. Oktober 2012 und 14. November 2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Kaufpreis i. H. v. EUR 1.677,20 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Die durch die Gesellschaft erfolgten Rückkäufe von Stammaktien wurden in der Bilanz unter dem Posten "Eigene Aktien" ausgewiesen und offen vom Eigenkapital abgesetzt.
Im Geschäftsjahr sind die eigenen Aktien vollständig veräußert worden. Der erzielte Preis je Aktie lag bei EUR 8,25. Bei einem Verkauf von 863 Stück konnte somit ein Erlös von EUR 7.119,75 erzielt werden. Der dabei erzielte Mehrerlös von EUR 4.579,55 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Ein gesonderter Ausweis erfolgt nicht mehr.
am 09. März 2021 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juni 2019 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 15. Juni 2021 in das Handelsregister eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von EUR 1.859.000,00 um EUR 161.663,00 auf EUR 2.020.663,00 durch Ausgabe von 161.663 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Sacheinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,80 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt.
Durch die Kapitalerhöhung erzielte die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 614.319,40.
In der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 920.000,00 beschlossen, das bis zum 31. Mai 2026 läuft.
Zum 31.12.2021 waren keine eigenen Aktien mehr im Bestand. 5. Angaben über das genehmigte Kapital Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 2.323.633,00 es ist eingeteilt in 2.323.633 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2021, insgesamt EUR 5.594.113,95.
Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat am 08. November 2021 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2021 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 21. Dezember 2021 in das Handelsregister eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von EUR 2.020.663,00 um EUR 302.970,00 auf EUR 2.323.633,00 durch Ausgabe von 302.970 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 7,50 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt.
Durch die Kapitalerhöhung erzielte die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 2.272.275,00.
Am Bilanzstichtag besteht aus der Ermächtigung vom 22. Juni 2021 noch ein genehmigtes Kapital von EUR 617.030,00.
Aufgrund des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 wurde der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 726.163,31 auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 90 dargestellt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die erforderlichen Steuerrückstellungen des laufenden Geschäftsjahres sowie des Vorjahres.
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses (EUR 35.500,00) sowie um Rückstellungen für Personal (EUR 57.600,00).
Im Anlagevermögen sind Anlagegüter enthalten, welche als selbsterstellte Wirtschaftsgüter, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht, zu beurteilen sind. Entsprechend ergibt sich eine unterschiedliche Bewertung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Zum 31. Dezember 2021 ergaben sich im Wesentlichen aus dieser Abweichung gemäß § 274 HGB passive latente Steuern in Höhe von EUR 183.104,85.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem effektiven Steuersatz in Höhe von 30%. Dieser beinhaltet die Körperschaftsteuer von 15%, den Solidaritätszuschlag von 5,5% zuzüglich der Gewerbesteuer.
Es wurden selbstschuldnerische Bürgschaften zur Besicherung von Darlehen der Tochterunternehmen InterCard GmbH Kartensysteme sowie der IntraKey technologies AG in Höhe von insgesamt EUR 1.223.939,61 abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 7.619,38 enthalten.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 0,00 enthalten.
13. Angaben zur Fortführung der Jahresergebnisses In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:
| Posten der Ergebnisverwendung | Betrag EUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 194.531,69 | |||
| Gewinnvortrag | 726.163,31 | |||
| = Bilanzgewinn | 920.695,00 |
Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2021 zu 100% an der InterCard GmbH Kartensysteme, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 1.600.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 2.218.462,27. Im Geschäftsjahr wurden die von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an der Multicard GmbH rückwirkend auf den 01. Januar 2021 auf die InterCard GmbH Kartensysteme verschmolzen.
Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2021 zu 100% an der IntraKey technologies AG, Dresden beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 100.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 771.557,06.
Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2021 zu 100% an der Cosmo.ID GmbH, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die Gesellschaft wurde im August 2014 neu gegründet und hat entsprechend im August 2014 den operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Die Gesellschaft befindet sich mit Wirkung vom 31. Dezember 2021 in Liquidation. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 75.472,90.
Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2021 zu 70% an der Professional Services GmbH Datentechnik, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 60.000,00. Die Übernahme von Geschäftsanteilen erfolgte Ende April 2015. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 174.351,59.
Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2021 zu 52% an der Control Systems Verwaltungs GmbH (gezeichnetes Kapital EUR 25.564,59) und zu 70% an der Control Systems GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen beteiligt. Die Übernahme der Geschäftsanteile bzw. der Kommanditanteile erfolgte im Januar 2016, im Jahr 2021 wurden die Anteile an der Kommanditgesellschaft um 18% aufgestockt. Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 32.413,64, das Kommanditkapital der GmbH & Co. KG beläuft sich auf EUR 24.000,00.
Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2021 zu 100% an der Polyright AG, CH-Sion beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt CHF 1.250.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im August 2017, im April 2019, im Dezember 2019 sowie im Juni 2021. Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2021 zu 54,0% an der IDpendant GmbH beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im September 2020. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 139.608,30.
2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.
3. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2021 CHF 634.791,67. Im Geschäftsjahr wurden die von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an der Multi-Access AG, CH rückwirkend auf den 01. Juli 2021 auf die Polyright AG, CH-Sion verschmolzen. von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, nicht eingetreten. 6. Ergebnisverwendung
Holger Bürk (stellvertretender Vorsitzender) Diplom-Informatiker, Niedereschach
Manfred Rietzler Selbständiger Unternehmer und Investor, Bangkok (Thailand)
Steffen Seeger Diplom-Kaufmann, Bad Homburg
Eduard Wyss Technischer Kaufmann, CH-Adliswill
4. Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Auf die Angabe der Gesamtbezüge für den Vorstand wird gemäß § 286 Absatz 4 HGB sowie § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.
Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 20.000,00 aufgewendet.
5. Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind Vorgänge Das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres beträgt EUR 194.531,69. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Vorstand InterCard AG Informationssysteme
| ANSCHAFFUNGSSKOSTEN | ABSCHREIBUNGEN | BUCHWERTE | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2021 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand am 31.12.2021 EUR |
Stand am 1.1.2021 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
Stand am 31.12.2021 EUR |
Stand am 31.12.2021 EUR |
Stand am 31.12.2020 EUR |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
228.674,73 | 0,00 | 0,00 | 228.674,73 | 228.674,73 | 0,00 | 0,00 | 228.674,73 | 0,00 | 0,00 |
| II. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
7.315.031,54 65.000,00 7.380.031,54 |
623.319,40 91.000,00 714.319,40 |
0,00 0,00 0,00 |
7.938.350,94 156.000,00 8.094.350,94 |
0,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
7.315.031,54 65.000,00 7.380.031,54 |
7.938.350,94 156.000,00 8.094.350,94 |
| Gesamt | 7.608.706,27 | 714.319,40 | 0,00 | 8.323.025,67 | 228.674,73 | 0,00 | 0,00 | 228.674,73 | 7.380.031,54 | 8.094.350,94 |
| Für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Gewinnvortrag | Jahres- überschuss |
Eigenkapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand 01.01.2020 | 1.689.137,00 | 2.692.695,80 | 1.466.887,56 | 131.255,25 | 236.683,07 | 6.216.658,68 |
| Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen Einstellung Gewinnvortrag Jahresüberschuss |
236.683,07 | -236.683,07 358.224,99 |
0,00 358.224,99 |
|||
| Kapitaltransaktionen Erwerb eigener Anteile Dividendenzahlung Einstellung in die Gewinnrücklage |
||||||
| Kapitalerhöhung Einstellung in Kapitalrücklage |
169.000,00 | 473.200,00 | 169.000,00 473.200,00 |
|||
| Stand 31.12.2020 | 1.858.137,00 | 3.165.895,80 | 1.466.887,56 | 367.938,32 | 358.224,99 | 7.217.083,67 |
| Stand 01.01.2021 | 1.858.137,00 | 3.165.895,80 | 1.466.887,56 | 367.938,32 | 358.224,99 | 7.217.083,67 |
| Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen Einstellung Gewinnvortrag Jahresüberschuss |
358.224,99 | -358.224,99 194.531,69 |
0,00 194.531,69 |
|||
| Kapitaltransaktionen Verkauf eigener Anteile Dividendenzahlung |
863,00 | 6.256,75 | 7.119,75 | |||
| Einstellung in die Gewinnrücklage Kapitalerhöhung Einstellung in Kapitalrücklage |
464.633,00 | 2.421.961,40 | 464.633,00 2.421.961,40 |
|||
| Stand 31.12.2021 | 2.323.633,00 | 5.594.113,95 | 1.466.887,56 | 726.163,31 | 194.531,69 | 10.305.329,51 |
| Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2021 |
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR |
Restlaufzeit 1-5 Jahre EUR |
Restlaufzeit über 5 Jahre EUR |
zusammen EUR |
|---|---|---|---|---|
| Gegenüber Kreditinstituten1 | 740.628,91 | 413.044,88 | 104.855,69 | 1.258.529,48 |
| Vorjahr | 312.868,00 | 687.003,96 | 171.522,41 | 1.171.394,37 |
| Aus Lieferungen und Leistungen | 82.661,52 | 0,00 | 0,00 | 82.661,52 |
| Vorjahr | 3.732,51 | 0,00 | 0,00 | 3.732,51 |
| Gegenüber verbundenen Unternehmen Vorjahr |
5,47 25.000,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
5,47 25.000,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 131.014,76 | 0,00 | 0,00 | 131.014,76 |
| Vorjahr | 174.727,72 | 0,00 | 0,00 | 174.727,72 |
| Summe | 954.310,66 | 413.044,88 | 104.855,69 | 1.472.211,23 |
| Vorjahr | 516.328,23 | 687.003,96 | 171.522,41 | 1.374.854,60 |
1 = in Höhe von EUR 738.529,48 durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der InterCard GmbH Kartensysteme

Wir haben den Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
AN DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME JAHRESABSCHLUSS BESTÄTIGUNGSVERMERK
Villingen-Schwenningen, den 25. April 2022 LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Daniel Hartmann | |
|---|---|
| Wirtschaftsprüfer |
Thomas Geyer Wirtschaftsprüfer


InterCard AG Informationssysteme Marienstraße 10 78054 Villingen-Schwenningen
T +49 (0) 7720 - 99 45 - 0 F +49 (0) 7720 - 99 45 - 10 E [email protected]

intercard.org
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.