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MATERNUS-Kliniken AG

Annual Report Apr 29, 2022

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT

der MATERNUS-Kliniken AG

2021

Immer in guten Händen

Zahlen und Daten

2

Konzernergebnisse im 5-Jahres-Vergleich

GJ GJ GJ GJ GJ Verände-
rung zum
Vorjahr in
2017 2018 2019 2020 2021 Prozent
Ergebnis
Umsatzerlöse Mio. € 127,1 124,3 124,4 114,3 111,4 -2,5
davon Segment Pflege Mio. € 97,5 97,0 96,7 85,0 84,8 -0,2
davon Segment Rehabilitation Mio. € 29,7 27,4 27,9 27,0 24,4 -9,4
Personalaufwand Mio. € 72,9 73,3 77,8 70,2 68,7 -2,1
EBITDAR
EBITDAR-Rendite
in Prozent vom Umsatz Mio. € 24,8 21,5 13,4 13,5 15,2 12,0
19,5 17,3 10,8 11,9 13,6 14,9
Miete/ Leasing Mio. € 13,5 13,0 4,5 0,4 0,3 -28,6
EBITDA
EBITDA-Rendite
in Prozent vom Umsatz Mio. € 11,2
8,8
8,4
6,8
8,9
7,2
13,1
11,5
14,9
13,4
13,2
16,1
Abschreibungen Mio. € 5,0 5,6 11,7 11,6 11,1 -4,0
EBIT Mio. € 6,2 2,9 -2,8 1,6 3,8 >100
EBIT-Rendite in Prozent vom Umsatz 4,9 2,3 -2,2 1,4 3,4 >100
Finanzergebnis Mio. € -5,4 -5,7 -8,2 -7,2 -5,9 17,2
EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) Mio. € 0,8 -2,8 -11,0 -5,6 -2,2 61,3
Ergebnisanteil Dritter Mio. € 0,0 0,1 -1,7 -2,2 0,2 >100
EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) Mio. € 0,9 -2,7 -12,6 -7,8 -2,0 74,7
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag Mio. € -1,5 -1,6 -10,3 -9,6 -2,5 74,2
EPS € pro Aktie -0,07 -0,08 -0,49 -0,46 -0,12 74,9
Bilanz
Anlagevermögen Mio. € 90,8 114,8 153,6 157,4 142,2 -9,6
Eigenkapital Mio. € -3,8 -5,4 -15,8 -25,4 -27,8 -9,8
Bilanzsumme Mio. € 108,5 127,9 165,4 178,6 165,4 -7,4
Sonstiges
Investitionen Mio. € 2,3 29,6 50,6 15,5 4,7 -70,0
Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit
Mio. € 6,9 6,2 16,1 12,2 17,2 46,5
CPS € pro Aktie 0,33 0,30 0,77 0,58 0,85 46,5
Vollzeitkräfte Anzahl im Mittel 1.949 1.926 1.921 1.688 1.618 -4,1
Anzahl Einrichtungen Anzahl 23 23 23 21 20 -4,8
Bettenkapazität Anzahl im Mittel 4.057 3.834 3.757 3.228 3.058 -5,3
Auslastung Pflege in Prozent 83,0 83,3 81,5 80,1 77,8 -2,9
Auslastung Rehabilitation in Prozent 65,9 76,1 77,6 61,9 48,7 -21,4
Umsatz je Vollzeitkraft Pflege in Tsd. € 64,1 64,2 64,1 56,3 67,9 20,6
Umsatz je Vollzeitkraft Rehabilitation in Tsd. € 70,6 66,6 68,3 66,1 66,4 0,4

Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich

Inhalt

Über die MATERNUS-Kliniken AG

Vorstandsbrief 6
Bericht des Aufsichtsrates 9
Aktie der MATERNUS-Kliniken AG 13
Nichtfinanzieller Konzernbericht 15

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns 27
Wirtschaftsbericht 28
Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und
Risikomanagement
40
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 42
Sonstige Berichterstattung 45

Konzernabschluss

Konzern-Bilanz 49
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 50
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 50
Konzern-Kapitalflussrechnung 51
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 52

Konzernanhang

Konzernanhang 54
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Konzernabschlussprüfers
97

Übersicht

MATERNUS-Einrichtungen 106
Standorte
MATERNUS-Kliniken AG 108
Abkürzungsverzeichnis 109
Impressum 110

Wir bitten unsere Leserinnen und Leser um Verständnis, dass wir aus Gründen der Sprachvereinfachung die maskuline grammatische Form verwenden.

Über die MATERNUS-Kliniken AG

Vorstandsbrief 6
Bericht des Aufsichtsrates 9
Aktie der MATERNUS-Kliniken AG 13
Nichtfinanzieller Konzernbericht 15

Vorstandsbrief

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das von zahlreichen Herausforderungen geprägte Geschäftsjahr 2021 haben wir wie erwartet mit Konzernumsatzerlösen von 111,4 Mio. € (Vorjahr: 114,3 Mio. €) und einem auf 14,9 Mio. € deutlich verbesserten Konzern-EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern; Vorjahr: 13,1 Mio. €) abgeschlossen.

Trotz der Immunisierung der breiten Bevölkerung hat uns alle die COVID-19-Pandemie in 2021 stärker in ihrem Griff gehabt, als wir angenommen und gehofft hatten. Dank der hohen Quoten des vollständigen Impfschutzes unserer Bewohner und Mitarbeiter von mehr als 86 Prozent bzw. knapp 95 Prozent fielen die Krankheitsverläufe in der bisher stärksten, vierten Infektionswelle seit Ende 2021 aber deutlich milder aus als in den vorherigen Infektionswellen. Das seit März 2022 erhöhte Infektionsgeschehen und die Entscheidung der Gesundheitsämter, die "Tunnel-Quarantäne" nicht anzuwenden (infiziertes, aber symptomfreies Personal pflegt unter hohen Infektionsschutzauflagen infizierte Bewohner), stellen uns an einigen Standorten vor teils erhebliche Herausforderungen. Bundesweit ziehen wir unser Personal zusammen und versetzen Mitarbeiter zeitweilig an Standorten mit Engpässen, auch die Mitarbeiter unserer Verwaltung helfen aus.

Erhebliche Auswirkungen hatte die COVID-19-Pandemie erneut auf unsere Geschäftsentwicklung. Aufgrund der Verschiebung elektiver Eingriffe war die Nachfrage nach Rehabilitationsleistungen gering. Die niedrige Auslastung im Segment Rehabilitation von nur 48,7 Prozent (Vorjahr: 61,9 Prozent) hatte zur Folge, dass wir besonders im ersten Halbjahr auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen mussten. Über die mit den Betriebsräten getroffenen Kurzarbeitsvereinbarungen konnten wir jedoch Mitarbeiterentlassungen vermeiden. Auch in unserem Kernsegment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen haben wir aufgrund von Quarantänevorschriften und überdurchschnittlicher negativer öffentlicher Präsenz zum Thema Corona in der vollstationären Pflege mit einer Auslastung von 77,8 Prozent (Vorjahr: 80,1 Prozent) unsere Zielgrößen weiter deutlich verfehlt.

Zusätzliche außerordentliche Belastungen ergaben sich zudem durch die Flutkatastrophe im Juli 2021. Unsere gemietete Einrichtung in Altenahr wurde vom Hochwasser so stark beschädigt, dass sie auch im gesamten laufenden Geschäftsjahr 2022 nicht nutzbar sein wird. Betroffene Bewohner und Mitarbeiter konnten weitestgehend in benachbarten Standorten untergebracht bzw. weiterbeschäftigt werden. Die Sanierungsarbeiten laufen und der Vermieter hat für das Geschäftsjahr 2023 die Fertigstellung in Aussicht gestellt. Die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes in der Einrichtung in Altenahr bedeutet aufgrund der langwährenden Schließung des Pflegeheimes einen Aufbau des Bewohner- sowie des Personalstammes von Null an. Wir rechnen mit einer ca. 2-jährigen Anlaufphase für Altenahr.

MATERNUS erzielt in 2021 trotz Umsatzeinbußen eine deutliche Ergebnisverbesserung. Pflegesätze konnten in der Spitze um knapp 10 Prozent erhöht werden. Erfreuliche Entwicklungen im Personalbereich.

Die Umsatzeinbußen aus der COVID-19-Pandemie und der Flutkatastrophe konnten wir in großen Teilen über Pflegesatzverhandlungen und die gegenüber Vorjahr erhöhten Erstattungen im Rahmen des Pflege-Rettungsschirms (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) kompensieren. So brachten die im Berichtsjahr geführten Pflegesatzverhandlungen für nahezu alle Einrichtungen Ergebnisse von bis zu knapp 10 Prozent. Die COVID-Erstattungen stiegen auf 11,5 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €).

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen lag der Umsatz mit 84,8 Mio. € nahezu auf dem Vorjahresniveau, während der Segmentumsatz Rehabilitation auf 24,4 Mio. € (Vorjahr: 27,0 Mio. €) zurückging.

Dass wir trotz der Umsatzeinbußen eine Verbesserung sämtlicher Ergebniskennziffern ausweisen konnten, lag neben den auf 8,2 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) erhöhten sonstigen betrieblichen Erträgen, an Kostenreduktionen im variablen Kostenbereich, gesunkener Fremdarbeit und dem verbesserten Finanzergebnis. Zur Ausweitung der sonstigen betrieblichen Erträge haben maßgeblich die Auflösung von Drohverlustrückstellungen (Bayerwald-Klinik in Höhe von 1,4 Mio. €) sowie um 1,0 Mio. € gestiegene Erträge aus der Ausbildungsumlage beigetragen.

Unser Ziel, den Fremdpersonaleinsatz zu verringern, haben wir in 2021 konsequent verfolgt und weitere Erfolge erzielt: Die Fremdpersonalkosten sind um 1,5 Mio. € gesunken und haben entsprechend zu der Reduktion des Materialaufwands auf 13,9 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €) beigetragen. Weitere Kostenreduktionen resultieren aus in Korrelation mit der gesunkenen Belegung stehenden variablen Kosten sowie der Einstellung des Betriebes in Altenahr.

Der auf 68,7 Mio. € (Vorjahr: 70,2 Mio. €) verminderte Personalaufwand spiegelt die konzernweit jahresdurchschnittlich auf 1.618 (Vorjahr: 1.687) gesunkene Anzahl der Vollzeitkräfte wider. Diese entwickelte sich rückläufig aufgrund der Schließung der Einrichtung in Altenahr und des Umbaus der Einrichtung in Pelm zu einer Tagespflege. Demgegenüber standen eine erfreuliche Zunahme der Bewerbungen um 22 Prozent, eine Reduktion unserer

offenen Pflegefachkraftstellen um 24 Prozent sowie eine Erhöhung der Ausbildungsverträge um 6 Prozent. Die Vergütung unserer Mitarbeiter haben wir in 2021 weiter angehoben, was nicht nur die Grundgehälter betraf, sondern auch teilweise verschiedene Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Hinzu kamen Gehaltserhöhungen durch die Anhebung des Pflegemindestlohns. Wir können in Summe festhalten, dass es uns auch in 2021 erfolgreich gelungen ist, unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu erhöhen.

Kostensteigerungen verzeichneten wir bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, welche auf 22,1 Mio. € (Vorjahr: 18,3 Mio. €) zulegten. Hintergrund sind vor allem erhöhte Aufwendungen für Instandhaltungen sowie Risikovorsorge für COVID-Erstattungen.

Inklusive verringerter Abschreibungen und des auf -5,9 Mio. € (Vorjahr: -7,2 Mio. €) verbesserten Finanzergebnisses konnten wir unser Konzern-EBITDA deutlich um 1,8 Mio. € auf 14,9 Mio. € erhöhen. Das Konzern-EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) nahm auf 3,8 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) zu. Unterm Strich konnten wir das Konzern-EAT (Ergebnis nach Steuern und Ergebnisanteil anderer Gesellschafter) erheblich von -9,6 Mio. € in 2020 auf -2,5 Mio. € in 2021 verbessern.

Für 2022 erwarten wir einen Konzernumsatz von bis zu 114,5 Mio. €, basierend auf einer Erholung der Belegung, speziell in der Rehabilitation.

Für das laufende Geschäftsjahr 2022 gehen wir von einer Abflachung des Infektionsgeschehens und damit wieder der planmäßigen Durchführung von elektiven Operationen aus. Daher erwarten wir mit Blick auf die Belegung in unseren Einrichtungen eine coronabedingte Erholung, vordergründig im Segment Rehabilitation.

Insgesamt rechnen wir für 2022 auf Konzernebene mit Umsatzerlösen in einer Bandbreite von 106,5 Mio. EUR und 114,5 Mio. €.

Hiervon werden voraussichtlich 82,0 Mio. € bis 86,0 Mio. € auf das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen entfallen, gestützt durch die bereits verhandelten Pflegesatzerhöhungen. Zusätzliche direkte Auswirkungen auf die Segmenterlöse ergeben sich durch die ab September 2022 greifende Tariflohnbezahlung (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung). Den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben werden wir weiterhin signifikant reduzieren. Unser Fokus liegt in 2022 mit einem aktualisierten Employer-Branding auf einer zielgerichteten Personalmarketing-Strategie. Mit einem breiten Maßnahmenkatalog, beginnend beim Onboarding neuer Mitarbeiter über den Ausbau unseres Fortbildungsangebotes, den Ausbau

der Praxisanleiter bis hin zur Mitarbeiter-Kommunikation, streben wir eine Erhöhung der Auszubildenden- und Bewerberzahlen an. Der Umbau der Einrichtung Pelm zu einer Tagespflege mit 75 Plätzen wird voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlossen. Zugleich stellt dieser Standort unseren Stützpunkt für den ambulanten Pflegedienst in der Region Eiffel dar.

Im Segment Rehabilitation gehen wir von Umsatzerlösen in einer Spanne von 23,0 Mio. € und 27,0 Mio. € aus. Mit Blick auf die in 2020 erarbeiteten Klinikkonzepte zur Rückkehr in die Profitabilität erfolgten in 2021 erste Umsetzungsschritte. In der Bayerwald-Klinik in Cham haben wir mit ersten Modernisierungsarbeiten (Restaurant, Renovierung von Zimmern) begonnen.

Beim Konzern-EBITDA planen wir mit einer Bandbreite von 9,5 Mio. € bis 13,5 Mio. €. Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie müssen wir unverändert mit möglichen Schwankungen in der Belegung rechnen, was ebenfalls eine Schwankung der variablen Kosten und des Personalbedarfs zur Folge hätte.

Zur Sicherstellung der Pflegequalität in unserem Kernsegment Pflege implementieren wir aktuell eine interne Pflegerevision, die vom etablierten Zentralen Qualitätsmanagement unabhängig agiert und die Einhaltung unserer hohen Pflegestandards sicherstellt.

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie durch die Einrichtung eines anonymisierten Hinweisgebersystems sehen wir als zusätzliche Sicherung unserer Dienstleistungsqualität sowohl im Pflege- als auch im Rehabilitationssegment.

Abschließend möchten wir noch auf das Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegeberufe eingehen. Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sein, um ihren Beruf weiter ausüben zu können. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben stimmen wir uns mit den Gesundheitsämtern bezüglich ungeimpfter Mitarbeiter ab. In unseren Einrichtungen sind aktuell mehr als 95 Prozent der Mitarbeiter geimpft. Da die Gesundheitsämter in der derzeit heftigen Corona-Infektionswelle personell stark ausgelastet sind, gehen wir jedoch nicht von kurzfristigen Rückmeldungen bzw. Entscheidungen der Ämter aus.

Ein herzlicher Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MATERNUS-Konzern,

hinter uns allen liegt ein sehr herausforderndes zweites Pandemiejahr. Sie haben erneut unermüdlich mit Ihrem starken persönlichen Einsatz unter zum Teil hoher physischer und psychischer Belastung zum Wohl unserer Bewohner und Patienten beigetragen. Für Ihr hohes Engagement und Ihre Bereitschaft, die Anti-Corona-Maßnahmen mitzutragen (inklusive der Impfpflicht), möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken. Den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung Altenahr gilt mein besonderer Dank für ihr besonnenes Handeln in der Flutkatastrophe und ihre Bereitschaft, an andere MATERNUS Standorte zu wechseln. Zudem möchte ich mich herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Rehabilitationskliniken sowie den Betriebsräten für ihre Zustimmung zu den Kurzarbeitervereinbarungen bedanken.

Berlin, im April 2022

Mario Ruano-Wohlers

Bericht des Aufsichtsrates

Das Geschäftsjahr 2021 und die Arbeit des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG waren erneut stark geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung des MATERNUS-Konzerns und die täglichen Arbeitsabläufe. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Stand und die eingeleiteten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie und das Infektionsgeschehen in den Pflegeeinrichtungen. Die bereits in 2020 erprobten und gewohnten Schutzmaßnahmen wurden im zweiten Halbjahr 2021 einrichtungsspezifisch bei Bedarf angepasst. Ein außerordentliches Schwerpunktthema der gemeinsamen Beratungen stellte zudem die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und die Auswirkungen auf die MATERNUS-Einrichtungen in Altenahr und Hillesheim dar.

Dabei hat der Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG auch im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen. Er hat den Vorstand in der Führung der Geschäfte des MATERNUS-Konzerns regelmäßig beraten und überwacht. In regelmäßigen Besprechungen haben Aufsichtsrat und Vorstand auf und außerhalb der gemeinsamen Sitzungen die Geschäftsentwicklung bzw. -planung des Gesamtkonzerns und aller Pflegeeinrichtungen und der Rehabilitationskliniken inklusive der Finanz- und Liquiditätsentwicklung sowie der Risikolage und des Risikomanagements, die Strategie und die wichtigsten Geschäftsereignisse erörtert und gemeinsam beraten. Vor allem die Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand standen stets in einem engen Kontakt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat – soweit nach Gesetz, Satzung und / oder Geschäftsordnung erforderlich – die entsprechenden zustimmenden Beschlüsse (auf Basis der Beschlussvorlagen des Vorstandes) gefasst. Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine zustimmungspflichtigen Geschäfte.

Im Geschäftsjahr 2021 fanden vier ordentliche und zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt, die gemeinsam mit dem Vorstand abgehalten wurden. Getagt wurde am 16. Februar, 1. März (außerordentliche Sitzung), 27. April (Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2020), 21. September, 2. November (außerordentliche Sitzung) sowie 6. Dezember 2021. Sämtliche Sitzungen im Geschäftsjahr 2021 wurden aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage als Video-/Telefonkonferenzen zum Schutze der Gesundheit der Sitzungsteilnehmer abgehalten.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Die erste ordentliche Sitzung des Berichtsjahres fand am 16. Februar 2021 statt. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über die geschäftliche Entwicklung aller Einrichtungen und legte dabei einen Schwerpunkt auf

die aktuelle Situation der Corona-Pandemie. Zudem erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat die Liquiditätsplanung für das Berichtsjahr und legte einen Forecast für die Auslastungsentwicklung im ersten Quartal vor. Auf der Tagesordnung stand zudem die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Vorstand und Aufsichtsrat besprachen einen Entwurf der Tagesordnung, welche erstmals das gemäß §§ 120a AktG bzw. 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 zu beschließende Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat beinhaltete. Der Entwurf über ein abstraktes Vergütungssystem für den Vorstand wurde ausführlich erörtert. Darüber hinaus verständigten sich die Mitglieder des Aufsichtsrates darauf, sich mit dem vorgelegten Entwurf des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 und einem Entwurf für die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. § 315d HBG individuell und außerhalb der Sitzung zu befassen.

Anlässlich der außerordentlichen Sitzung am 1. März 2021 wurde ausschließlich der Bericht des Vorstandes zum vorläufigen Jahresergebnis 2020 vorgestellt und erörtert (eine entsprechende Ad-hoc Mitteilung war zuvor am 25. Februar 2021 veröffentlicht worden).

Am 27. April 2021 fand die bilanzfeststellende Sitzung für das Geschäftsjahr 2020 statt. In Gegenwart von Vertretern des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH erörterten Vorstand und Aufsichtsrat die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2020. Die Abschlussprüfer stellten den Verlauf und das Ergebnis ihrer Prüfungshandlungen vor. Neben der Feststellung des Jahres- und der Billigung des Konzernabschlusses 2020 wurde auch der Abhängigkeitsbericht zur Kenntnis genommen und der vom Vorstand vorgelegte Vorschlag über die Ergebnisverwendung gebilligt. Der Bericht des Aufsichtsrates 2020, die Erklärung zur Unternehmensführung 2021, der nichtfinanzielle Konzernbericht 2020 sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 24. Juni 2021 inklusive des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 120a AktG bzw. 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 wurden besprochen und beschlossen. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021. Aufgrund des Ausscheidens des Aufsichtsratsmitglieds Chris Buhrmeister-Recke mit Wirkung zum 15. Februar 2021 beschloss der Aufsichtsrat die Nachbesetzung der vakanten Position im Personalausschuss (gewählt wurde Frau Andrea Bulmahn). Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit der Verlängerung der Vorstandsbestellung von Herrn Mario Ruano-Wohlers und beschloss die Verlängerung bis zum 31. Juli 2024. Ferner berichtete der Vorstand über die aktuelle geschäftliche Entwicklung, ging vertieft auf das Corona-Infektionsgeschehen in den Einrichtungen ein und erläuterte die aktuelle Liquiditätslage sowie den Forecast für die

Auslastungsentwicklung im zweiten Quartal. Der vom Vorstand vorgelegte Entwurf für ein Reporting an den Aufsichtsrat wurde eingehend erörtert und beschlossen. Der Vorstand berichtete, dass die den Aufsichtsratsmitgliedern zur Kenntnis gebrachte Kapitalmarkt Compliance Richtlinie im Unternehmen umgesetzt wird.

Dem von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2021 gewählten Abschluss- und Konzernabschlussprüfer Ernst & Young GmbH erteilte der Aufsichtsrat auf seiner ordentlichen Sitzung am 21. September 2021 den entsprechenden Prüfungsauftrag. Der Vorstand berichtete über die aktuelle Lage vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den Senioreneinrichtungen und den Rehabilitationskliniken inklusive der wirtschaftlichen Auswirkungen. Hierbei wurden auch die aktuellen Impfquoten der Bewohner erörtert. Ein weiteres Schwerpunktthema stellte die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und ihre Auswirkungen auf die MATERNUS-Einrichtungen in Altenahr, Gerolstein, Hillesheim und Pelm dar. Während die Einrichtungen in Pelm und Gerolstein vom Hochwasser verschont blieben, waren die Einrichtungen in Altenahr und Hillesheim stark von den Auswirkungen des Hochwassers betroffen. Neben der erwarteten Auslastungsentwicklung bis zum Jahresende 2021 und Personalthemen (Auszubildendenzahlen, Krankheitsquoten und Fluktuation) wurde auch der am 26. August 2021 veröffentlichte Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021 erörtert. Hierbei ging der Vorstand speziell auf die per Ad-hoc Mitteilung am 5. August 2021 angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2021 ein.

Einziger Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Sitzung am 2. November 2021 war die Diskussion einer neuen Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, die von einer internen Arbeitsgruppe des Gremiums erarbeitet worden war.

Die letzte Sitzung des Berichtsjahres fand am 6. Dezember 2021 statt. Der Aufsichtsrat führte im Vorfeld eine Effizienzprüfung seiner Arbeit durch. Zudem wurde auf dieser Sitzung der Prüfungsausschuss gem. § 107 Abs. 4 AktG gebildet, der sich aus seiner Vorsitzenden Andrea Traub und den Mitgliedern Frau Dr. Daniela Rossa-Heise sowie Herrn Dietmar Erdmeier zusammensetzt. Der Aufsichtsrat fasste den Beschluss, die am 2. November 2021 besprochene Entwurfsfassung der neuen Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat einzusetzen. Der Vorstand berichtete über die aktuelle geschäftliche Entwicklung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und die anhaltenden Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe. Erörtert wurden zudem die Finanzplanung bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021, der Forecast für die Auslastungsentwicklung im ersten Quartal 2022 sowie der Einsatz von Fremdarbeit im MATERNUS-Konzern. Der Vorstand stellte die Eckdaten der Budgetplanung 2022 vor, die erörtert und vom Gremium zur Kenntnis genommen wurden. An den sechs Sitzungen des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021 nahmen im Durchschnitt aller Sitzungen rund 90 Prozent und damit stets die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder teil. Damit war der Aufsichtsrat zu jeder Zeit beschlussfähig.

Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG ergaben sich im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Auch im Berichtsjahr 2021 wurde die Gesellschaft von ihrem Alleinvorstand Mario Ruano-Wohlers geleitet.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

Herr Chris Buhrmeister-Recke (Arbeitnehmervertreter) schied mit Wirkung zum 15. Februar 2021 aus dem Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG aus. An seiner Stelle wurde Frau Manuela Alizadeh, Klinikdirektorin der Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham, mit Wirkung vom 10. Juni 2021 gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Geleitet wurde der Aufsichtsrat unverändert durch seine Vorsitzende Frau Dr. Daniela Rossa-Heise. Darüber hinaus setzte sich der Aufsichtsrat aus dem stellvertretenden Vorsitzenden Sven Olschar und den Mitgliedern Manuela Alizadeh, Jörg Arnold, Andrea Bulmahn, Karl Ehlerding, Dietmar Erdmeier, Stephan Leonhard, Marion Leonhardt, Helmuth Spincke, Andrea Traub sowie Sylvia Wohlers de Meie zusammen. Mit dieser Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat über mindestens einen gesetzlich geforderten Finanzexperten mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung oder auf dem Gebiet Abschlussprüfung.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2021 über vier Ausschüsse:

  • Der Präsidiumsausschuss (vier Mitglieder) trat im Geschäftsjahr 2021 zweimal zusammen, nämlich am 26. April und 20. September 2021.
  • Der Vermittlungsausschuss (drei Mitglieder) hat im Berichtsjahr keine Sitzungen abgehalten
  • Auf der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 6. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat gem. § 107 Abs. 4 AktG einen Prüfungsausschuss gebildet, der anlässlich der Aufsichtsratssitzung am 1. März 2022 um ein viertes Mitglied erweitert wurde. Der Prüfungsausschuss

verfügt über den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzexperten und hat im Jahr 2021 keine Sitzung abgehalten.

• Der Personalausschuss (vier Mitglieder) hat im Berichtsjahr 3 Sitzungen an den Tagen 1. März, 3. August und 1. November 2021 abgehalten.

Alle nicht dem Präsidiums-, Vermittlungs-, Prüfungs- oder Personalausschuss unterfallenden Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und entschieden.

Corporate Governance

Auch im Geschäftsjahr 2021 hat sich der Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG mit der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den im MATERNUS-Konzern gelebten Corporate Governance-Standards befasst. Die am 26. April 2022 vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f bzw. § 315d HGB basieren auf der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019.

Der Kodex dokumentiert wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ein Schwerpunkt des Kodex liegt auf der Vorstandsvergütung und Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die MATERNUS-Kliniken AG integriert die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, inbegriffen die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der MATERNUS-Kliniken AG wird auf der Website www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/ corporate-governance-bericht/ veröffentlicht.

Die MATERNUS-Kliniken AG folgt bis auf einige Ausnahmen diesen Empfehlungen. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung angegeben und erläutert.

Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Jahres- und Konzernabschluss 2021

Die ordentliche Hauptversammlung am 24. Juni 2021 hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 gewählt. Den entsprechenden Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsrat (da der Prüfungsausschuss erst am 6. Dezember 2021 gebildet worden ist) im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers – erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.

Den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes sowie den Konzernabschluss einschließlich des Konzernlage berichtes für das Geschäftsjahr 2021 hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Mit den vorgenannten Abschlussunterlagen, einschließlich des nichtfinanziellen Konzernberichtes und der Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers – hier sowohl der Prüfungsverlauf als auch die Ergebnisse – hat sich der Prüfungsausschuss detailliert beschäftigt.

Auf der Bilanzaufsichtsratssitzung am 26. April 2022 stellten die anwesenden Vertreter des Abschlussprüfers die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung vor und beantworteten ergänzende Fragen der Ausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder. Vertieft behandelt wurden die zuvor festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Zudem bestätigten die Vertreter des Abschlussprüfers, dass das vom Vorstand eingerichtete Risikomanagementsystem geeignet ist, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Sie erklärten, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess festgestellt wurden. Die erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses wurden im ESEF-konformen Format erstellt und vom Abschlussprüfer entsprechend geprüft. Der Prüfungsausschuss berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen und empfahl dem Plenum die Billigung der Abschlüsse und Berichte sowie die Zustimmung zum nichtfinanziellen Konzernbericht und der Erklärung zur Unternehmensführung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch

den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die Abschlussunterlagen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer und den Prüfungsausschuss angeschlossen und den Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2021 der MATERNUS-Kliniken AG festgestellt.

Der nichtfinanzielle Konzernbericht zum 31. Dezember 2021 wurde ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen.

Auch dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzergebnisses 2021 stimmte der Aufsichtsrat zu.

Den vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) hat der Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  • bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft, Berlin, nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand erstellten Abhängigkeitsbericht und den dazugehörigen Prüfungsbericht des Abschlussprüfers umfassend geprüft. Er kam zu dem Ergebnis, dass sich gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.

Am 26. April 2022 wurde darüber hinaus auch die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2022 besprochen und beschlossen. Diese umfasst erstmals gem. § 120a Abs. 4 AktG die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichtes. Zudem stehen Aufsichtsratswahlen auf der Tagesordnung, da die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 endet. Vorstand und Aufsichtsrat haben zum Schutz der Aktionäre sowie den mit der Hauptversammlung betrauten Personen entschieden, in Abhängigkeit des aktuellen Pandemiegeschehens die ordentliche Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten.

Zudem wurde der vorliegende Bericht des Aufsichtsrates 2021 am 26. April 2022 besprochen und verabschiedet.

Ein herzlicher Dank an alle MATERNUS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Nachdem bereits das Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MATERNUS-Konzerns sehr belastend gewesen war, bot auch 2021 keine verbesserten Bedingungen für ihre täglichen Arbeitsabläufe. Die Infektionswellen im Frühjahr und Herbst 2021 erhöhten die physische und psychische Belastung unseres Personals stark. Aufgrund der heftigen vierten Infektionswelle zum Jahresende 2021 haben der Deutsche Bundestag und Bundesrat eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegeberufe beschlossen. Der Aufsichtsrat möchte daher einen besonderen Dank an alle MATERNUS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, die mit ihrem hohen persönlichen Einsatz und ihrer Zustimmung zu den Infektionsmaßnahmen trotz all der Widrigkeiten tagtäglich zum gesundheitlichen Wohl unserer Bewohnerinnen und Bewohner beigetragen haben. Ein besonderer Dank gilt zudem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebieten.

Auch dem Vorstand dankt der Aufsichtsrat für seine erbrachte Leistung sowie die stets vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit in diesem herausfordernden Geschäftsjahr 2021.

Berlin, im April 2022

Der Aufsichtsrat

Dr. Daniela Rossa-Heise Vorsitzende

Aktie der MATERNUS-Kliniken AG

Überblick

Trotz neuer Corona-Infektionswellen und der steigenden Inflation haben sich die Aktienmärkte im Jahr 2021 sehr robust entwickelt. Zum einen schien der Fokus der Anleger mehr auf die Erholung der Unternehmensgewinne als auf die Risiken gerichtet gewesen zu sein. Zweitens mangelte es unverändert an alternativen Anlagemöglichkeiten. Der massive Preisauftrieb führte parallel zu den Niedrig- und sogar Negativzinsen und damit zu einem noch höheren Investitionsdruck. Noch deutlicher hat aber die expansive Geldpolitik zu einer Aufrechterhaltung der Börsen-Rallye beigetragen, die lediglich Ende November 2021 durch das Auftauchen der neuen Corona Virus-Variante "Omikron" kurzzeitig stärker unterbrochen wurde. Amerikas Investoren blicken auf ein Rekordjahr zurück: Der S&P 500, der die Aktien von 500 der größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen umfasst, verbuchte ein Jahresplus von 27 Prozent und erreichte während des Jahres 2021 an 69 Tagen neue Höchstwerte. Der Dow Jones legte um knapp 20 Prozent zu.

Auch die deutschen Anleger können zufrieden auf das Börsenjahr 2021 zurückblicken. Der deutsche Leitindex DAX gewann in 2021 knapp 16 Prozent an Wert. Allerdings verlief das Börsenjahr 2021 zweigeteilt. Auf eine stärkere erste Jahreshälfte, geprägt von deutlich anziehenden Notierungen im Zuge der Impfkampagnen und Hoffnungen auf eine Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, folgte eine schwächere zweite Jahreshälfte. Zwar waren die Aktienmärkte weiter aufwärts gerichtet, doch mit gegenüber der ersten Jahreshälfte verringerter Wachstumsdynamik. Die vierte starke Corona-Infektionswelle im Zusammenhang mit der ansteckenderen neuen Variante Omikron, die unzureichende Impfquote, Verwerfungen in den globalen Lieferketten und Knappheit wichtiger Produkte sowie die anhaltend höhere Inflation, verunsicherten die Anleger. Während der DAX per Ende Juni 2021 noch einen Wertzuwachs von etwas mehr als 13 Prozent vorweisen konnte (im Vergleich zu Jahresbeginn), fiel auf das zweite Halbjahr nur noch ein recht kleines Plus von rund 2 Prozent (im Vergleich zur Jahresmitte).

Der Vergleichsindex SDAX hat das Börsenjahr 2021 mit 14.884 Zählern zu Jahresbeginn und einem Kursplus von gut 11 Prozent auf 16.414 Zähler beendet. Im Jahresverlauf kletterte der SDAX immer wieder auf neue Höchstwerte, in der Spitze im November 2021 auf 17.450 Punkte.

Die MATERNUS-Aktie (Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse), die mit einem Kurs von 4,26 € (XETRA) in das Jahr 2021 gestartet war, verzeichnete im Vergleich zum Gesamtmarkt wesentlich später – erst in der zweiten Jahreshälfte – Kurszuwächse und Höchstwerte. Nachdem die MATERNUS-Aktie bis Ende Juni 2021 um die Marke von 4 € gependelt hatte, ging sie bis Mitte Juli im Jahrestief auf 3,72 € zurück. Hiernach folgte ein rascher und markanter Kursanstieg. Innerhalb von knapp 2 Wochen durchbrach die MATERNUS-Aktie die Marke von 5 €. In der Spitze notierte sie am 10. September bei 5,85 €, auf einem mehrjährigen Höchststand. Das entsprach einem Wertzuwachs von 57 Prozent im Vergleich zum Jahrestief. Bis Ende September 2021 kletterte die MATERNUS-Aktie bei Kursauf- und -abschlägen immer wieder über die Marke von 5,50 €, konnte dieses Kursniveau in der Folge jedoch nicht

halten. Ende Dezember stand ein Kurs von 4,86 € zu Buche, was gegenüber Jahresbeginn einem Plus von rund 14 Prozent entsprach. Die Marktkapitalisierung der MATERNUS-Kliniken AG stieg von 91,8 Mio. € im Vorjahr (Schlusskurs: 4,38 €) auf 101,9 Mio. € zum 30. Dezember 2021. Allerdings konnten die Börsenumsätze (XETRA) der MATERNUS-Aktie in 2021 gegenüber dem von der Corona-Pandemie geprägten volatilen und historischen Börsenjahr 2020 nicht mithalten. Die Börsenumsätze gingen im Berichtsjahr deutlich auf rund 456.600 Stück (Vorjahr: 954.100 Stück) zurück.

Aktionärsstruktur

Auch im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich keine Veränderungen an der Aktionärsstruktur der MATERNUS-Kliniken AG. Der Großaktionär, die CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH (CURA), Hamburg, hält unmittelbar 2,25 Prozent des Grundkapitals der MATERNUS-Kliniken AG. Mittelbar sind dem Mehrheitsaktionär CURA über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg, 79,45 Prozent der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2021 besteht gemäß

§ 17 AktG ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen. Daneben hält Frau Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. Derzeit sind dem Vorstand keine weiteren Unternehmen bzw. Investoren bekannt, die mehr als drei Prozent der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG halten.

Investor Relations

Die MATERNUS-Kliniken AG informiert ihre Aktionäre und den Kapitalmarkt stets unverzüglich und transparent über relevante Unternehmensereignisse. So erfolgten auch in 2021 neben den gesetzlichen Pflichtmitteilungen (dies betraf zwei Ad-Hoc-Mitteilungen bzgl. der vorläufigen

Konzernzahlen 2020 Ende Februar 2021 sowie Anfang August 2021 die Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für 2021) begleitende Corporate News zu der Veröffentlichung der Abschlüsse zum Geschäfts- und Halbjahr. Darüber hinaus informierte MATERNUS im Juli 2021 über die Auswirkungen der Hochwasserkrise auf die in der Region Eifel betroffenen MATERNUS-Einrichtungen. Damit erfüllt die MATERNUS-Kliniken AG die hohen Transparenzanforderungen, welche sich aus der Notierung der Aktie im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ergeben. Umfassende Informationen über die Gesellschaft stehen auf der Internetseite www.maternus.de/investor-relations zur Verfügung. Neben den Finanzberichten und Unternehmensmitteilungen findet sich dort auch der aktuelle Finanzkalender für das laufende Geschäftsjahr, der Corporate Governance Bericht, der Nichtfinanzielle Konzernbericht für die MATERNUS-Kliniken AG sowie Angaben zu den Vergütungssystemen von Vorstand und Aufsichtsrat.

Stammdaten

WKN 604400
ISIN DE0006044001
Börsenkürzel MAK
Handelssegment Regulierter Markt (General Standard)
Art der Aktien Auf den Inhaber lautende Stamm-
aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von jeweils 2,50 €
2021 2020
Grundkapital 52.425.000 € 52.425.000 €
Aktienanzahl 20.970.000 20.970.000
Aktienkurs zu Beginn
des Geschäftsjahres*
4,26 € 2,04 €
Aktienkurs zum Ende
des Geschäftsjahres*
4,86 € 4,38 €
Prozentuale Veränderung
im Jahr +14,1 +114,7
Marktkapitalisierung
zum 31.12.
101.914.200 € 91.848.600 €
Jahreshoch* 5,85 € 4,46 €
Jahrestief* 3,72 € 1,05 €

*Kurse XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG

Finanzkalender 2022

28. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2022
8. September Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
zum 30. Juni 2022

Nichtfinanzieller Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2021

Nachhaltigkeit bei MATERNUS

Nachhaltigkeit ist bei der MATERNUS-Kliniken AG integraler Teil des Geschäftsmodells, denn durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen, Ambulanten Diensten, Betreutem Wohnen und Rehabilitationskliniken verbinden wir unternehmerisches Handeln mit dem Dienst an der Gesellschaft. Die Verantwortung für das Thema unterliegt dem Vorstand. Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen dieser Sitzungen besprechen sie alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiterund Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte. Zur Unterstützung der Geschäftsführung haben wir ein Team zur Steuerung der operativen Einheiten etabliert. Es besteht aus den Leitern der Abteilungen Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM), Belegungsmanagement, Dienstplanmanagement, Personal, Entgelte und Recht. Ziel dieser interdisziplinären Besetzung ist die Früherkennung von Unternehmensrisiken und Steuerung und Optimierung von Unternehmensprozessen.

Schwerpunktthemen im Berichtsjahr waren neben Corona die Fortentwicklung der Klinikkonzepte und die Verstärkung der Leitungsebene der Kliniken, die Abstimmung mit Behörden für den Umbau zweier Einrichtungen zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und der Umgang mit dem ständigen Wechsel der Auflagen und Anforderungen der verschiedenen Bundesländer bezüglich der Corona-Maßnahmen sowie die Hochwasserkatastrophe in der Eifel im Juli 2021, von der zwei Einrichtungen betroffen waren. Neben den Sitzungen dieses Leitungsgremiums findet ebenfalls ein regelmäßiger direkter Austausch der operativen Geschäftsführung mit den Regionalzuständigen und den Einrichtungs- und Klinikleitungen statt mit dem Ziel der Prozessoptimierung, der Auslastungssicherung und -steigerung sowie um die Mitarbeiterzufriedenheit und das Qualitätsniveau auf einem hohen Standard zu halten und zeitnah auf Veränderungen und potentielle Risiken reagieren zu können. Es finden in regelmäßigen Abständen zudem auch Treffen des Leitungsgremiums mit den Abteilungs- und Teamleitungen statt, um einen transparenten Informationsaustausch zwischen den Abteilungen und Teams zu fördern und sicherzustellen.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren steuert die MATERNUS-Kliniken AG ihre unternehmerischen Ziele auch nach nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Bedeutsame steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die wöchentliche Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Pflegestufen- bzw. Pflegegradverteilung und die Einhaltung von Personalschlüsseln und Fachkraftquoten nach der Vorgabe durch die Kostenträger. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 40 des Geschäftsberichtes 2021.

Wesentliche Themen

Im Rahmen der erstmaligen Berichterstattung gemäß CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) haben wir 2017 eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dabei haben sich der Vorstand sowie die Abteilungs- und Teamleiter systematisch mit der Identifizierung der Themen auseinandergesetzt, die sowohl für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage als auch für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Diese Analyse hat fünf Themen aus den Bereichen Arbeitnehmer- und Sozialbelange als wesentlich für die MATERNUS-Kliniken AG identifiziert:

  • Mitarbeiterbindung
  • Gewinnung von Mitarbeitenden
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensqualität der Bewohner
  • Qualität in den Rehabilitationskliniken/Therapiequalität

Im Berichtsjahr wurden die Themen auf Aktualität hin überprüft mit dem Ergebnis, dass sie weiterhin Bestand haben.

Risiken im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Aspekten

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig zu erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt die MATERNUS-Kliniken AG über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für die MATERNUS-Kliniken AG eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im Konzern der MATERNUS-Kliniken AG eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs- und Kontrollprozesse. Die Bewertung und Steuerung der Risiken basieren auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung und werden vom Vorstand überwacht und maßgeblich gesteuert.

Die MATERNUS-Kliniken AG hat risikosenkende Maßnahmen implementiert. Bei einer Nettobetrachtung der Risiken wurden keine außergewöhnlichen Risiken identifiziert, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die im Gesetz genannten Aspekte haben oder haben werden.

Eine ausführliche Darstellung unseres Risikomanagements findet sich auf Seite 40 des Konzernlageberichtes.

EU-TAXONOMIE

Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/852) (EU-Taxonomie oder Taxonomie-Verordnung), insbesondere ihre delegierten Verordnungen, bilden die Grundlage für verschiedene künftige und bereits laufende Initiativen der Europäischen Union für eine nachhaltige Finanzberichterstattung. Als Unternehmen, welches zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet ist, muss MATERNUS nach Art. 8 Abs. 1 der Taxonomie-Verordnung Informationen darüber offenlegen, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die nach dem EU-Recht zur Taxonomie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind. Die Taxonomie-Verordnung führt Kennzahlen als Leistungsindikatoren ein, um deren Messbarkeit zu ermöglichen und zu verbessern. Für das Geschäftsjahr 2021 berichten wir gemäß der EU-Taxonomie und ihren delegierten Verordnungen, von denen zwei zum Berichtszeitpunkt veröffentlicht waren. Die eine delegierte Verordnung umfasst die Festlegung der technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" leisten. Die andere delegierte Verordnung legt die Inhalte und die Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen fest.

Wir machen von den Erleichterungsvorschriften für das Geschäftsjahr 2021 Gebrauch. Diese erlauben es, zunächst nur über unsere taxonomiefähigen (taxonomy-eligible) Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit den oben genannten Umweltzielen zu berichten. Eine Berichterstattung über taxonomiekonforme Aktivitäten ist nicht erforderlich.

Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Wir haben im Geschäftsjahr folgende Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Art. 3 der Taxonomie-Verordnung in Zusammenhang mit den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" als taxonomiefähig identifiziert:

DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Umsatzerlöse

Die EU-Taxonomie versteht unter Umsatzerlösen den Nettoumsatz mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter. Der Anteil der Umsatzerlöse, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, wird dann durch den Nettoumsatz geteilt. Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die MATERNUS mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir unsere Dienstleistungen mit den Aktivitäten der EU-Taxonomie abgeglichen. Dabei haben wir die Aktivität "Dienstleistungen im Bereich Alten- und Pflegeheime" als für MATERNUS relevant identifiziert. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021 (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen von MATERNUS (Nenner) gesetzt.

Investitionsausgaben

Die Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie umfassen die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Dies schließt auch Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ein, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren. Die taxonomiefähigen Investitionsausgaben beziehen sich auf Vermögenswerte oder -prozesse, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, oder die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind, oder die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird.

MATERNUS bezieht sich auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, wie im Anhang des Geschäftsberichts 2021 ausgewiesen (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen Investitionsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Dienstleistungen mit den entsprechenden Investitionsausgaben in Zusammenhang gebracht und

darüber hinaus einzelne Investitionsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes berücksichtigt. Die verschiedenen taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden zu den im Geschäftsbericht ausgewiesenen Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ins Verhältnis gesetzt

Betriebsausgaben

Die Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen, sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben beziehen sich auf Vermögenswerte oder Prozesse, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, oder die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind, oder die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und auf einzelne Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird, sowie auf einzelne Gebäudesanierungsmaßnahmen.

MATERNUS bezieht sich auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierungen, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Dienstleistungen mit den entsprechenden Betriebsausgaben in Zusammenhang gebracht und darüber hinaus einzelne Betriebsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion der

Treibhausgasausstöße und Gebäudesanierung berücksichtigt. Diese Kennzahl wird ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung ermittelt.

Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen

Im Folgenden finden sich die nach den oben stehenden Methoden ermittelten Kennzahlen.

Anteil
Anteil der der nicht
taxonomie- taxonomie-
Bezugsgröße fähigen fähigen
im Berichts- Wirtschafts- Wirtschafts-
jahr 2021 tätigkeiten tätigkeiten
in TEUR in % in %
Umsatzerlöse 111.437 84,8 15,2
Investitionsausgaben 1.851 85,4 14,6
Betriebsausgaben1 5.025 82,6 17,4

1 Als Bezugsgröße für die Betriebsausgaben sieht die EU-Taxonomie lediglich einen definierten Teil sämtlicher Betriebsausgaben vor.

Mitarbeiter

Der Erfolg unseres Unternehmens hängt vom Wohlergehen und der Zufriedenheit unserer Bewohner und Patienten ab. Das wiederum korreliert in hohem Maße mit der Kompetenz und der Zahl der Fachkräfte und Spezialisten in der Krankenund Altenpflege. Bekanntermaßen herrscht hier ein großer Mangel. Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte und Spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 212 Tage unbesetzt. Laut Engpassanalyse der Bundesanstalt für Arbeit kamen 2020 im Jahresdurchschnitt bei Altenpflegefachkräften auf 100 gemeldete Stellen rechnerisch 33 Arbeitslose. Deshalb sind die Themen Mitarbeiterbindung, Gewinnung von Mitarbeitern und Aus- und Weiterbildung für die MATERNUS-Kliniken AG wesentlich, um dieser Herausforderung begegnen zu können. 2021 ist die Zahl unserer Mitarbeiter leicht auf 2.184 (Vorjahr: 2.285) gesunken.

Das zweite Jahr mit der COVID-19-Pandemie

Auch 2021 gestaltete sich durch die COVID-19-Pandemie sehr herausfordernd. Das Pflegepersonal war einer hohen zusätzlichen Dauerbeanspruchung ausgesetzt, zum Beispiel durch die Organisation täglicher Testungen von Personal, Bewohnern/Patienten und Angehörigen. Die erfreuliche Tatsache, dass seit Anfang 2021 geimpft werden konnte, zog zusätzlichen Aufwand nach sich, denn wir mussten Impfteams organisieren. Darüber hinaus mussten wir Ausfälle durch Krankheit und Quarantäne auffangen.

Durch das sehr hohe Engagement unseres Pflegepersonals und die starke Identifikation unserer Mitarbeiter mit den

Häusern haben wir die Herausforderungen erfolgreich gemeistert. Der Einsatz von Personal aus nicht betroffenen Einrichtungen an anderen Standorten war zunehmend schwierig, da wir die nicht betroffenen Einrichtungen nicht gefährden wollten. So haben wir erneut mit Zeitarbeitskräften gearbeitet, die wir noch gezielter als in der Vergangenheit eingesetzt haben.

Personalmanagement

Mit der Gründung eines neuen Teams "Dienstplanmanagement & Support, HR-Steuerung" haben wir 2020 begonnen, unser Personalmanagement auszubauen und zu verbessern. Diese Arbeit haben wir 2021 fortgesetzt und die Schwerpunkte konkretisiert und vertieft.

Durch eine Reihe von Analyse- und Konzeptionsarbeiten konnten wir Anwendungen in unserer Dienstplanmanagement-Software (HEIMBAS) für unsere Mitarbeiter deutlich optimieren. Insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Kennzahlen und Daten zum Stellenabgleich haben wir sehr gute praxisorientierte Lösungen gefunden, die bereits 2021 realisiert wurden. Darüber hinaus gibt es eine Hotline-Dienstplanmanagement, die Mitarbeiter zeitnah bei ihren Anliegen unterstützt und Hilfestellung leistet. Diese Maßnahmen zeigen bereits Erfolg. Die Rückläufe der konzernweiten Revisionen zeigen positive Ergebnisse, die Fehlerquote ist sehr deutlich zurückgegangen.

Der Prozess der Personalanforderungen wurde weiterentwickelt und an vielen Stellen vereinfacht. So haben wir beispielsweise das Formular zur Personalbeantragung grundlegend überarbeitet. Ziel dabei ist, eine deutliche Arbeitserleichterung und Prozessbeschleunigung zu bewirken. Nach Schulung aller Beteiligten wurde der Prozess Anfang des Jahres 2022 implementiert. In unserer Einrichtung in Bad Salzuflen konnte 2021 die Software der Dienstplanung in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat erfolgreich eingeführt werden.

Die Implementierung eines monatlichen Informationsmediums (DPM-News), in dem wir über die aktuellen Änderungen und Neuerungen zu Arbeitshilfen und Schulungsunterlagen informieren und hilfreiche Tipps rund um das Thema Dienstplanmanagement geben, ist eine Neuerung zur Unterstützung aller Mitarbeiter in der Pflege und den Dienstleistungen der RECATEC.

Die für 2021 geplante Erweiterung unseres HR-Systems LOGA um das Qualifikationsmanagement konnte coronabedingt nicht wie geplant stattfinden. Die Einführung der Qualitätsmatrix, mit der wir zukünftig zentral überprüfen können, ob alle Pflichtschulungen in den Einrichtungen stattgefunden haben, ist für 2022 geplant.

Mitarbeiterbindung

Unser erklärtes Ziel ist es, die Mitarbeiter langfristig an MATERNUS zu binden. Ob wir dieses Ziel erreichen, messen wir über die Fluktuationsquote und die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit. Erfreulicherweise ist die Fluktuationsquote 2021 um einen Prozentpunkt auf 15,9 Prozent gesunken. Die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit hat sich leicht von 7,3 auf 6,7 Jahre verringert. Im Hinblick auf die Belastungen durch die Corona-Krise und die Tatsache, dass in Deutschland viele Mitarbeiter der Pflegebranche dauerhaft den Rücken gekehrt haben, betrachten wir den leicht gesunkenen Wert dennoch positiv, da dieser immer noch deutlich über dem Schnitt in der Branche liegt.

Durchschnittliche Konzernzugehörigkeit (in Jahren)

2019 2020 2021
Pflege 5,8 6,3 5,8
Reha 8,2 9,5 9,0
Holding 5,9 6,5 7,4
RECATEC 6,9 8,1 7,9
Gesamt 6,3 7,3 6,7

Auch 2021 haben wir wieder zahlreiche Maßnahmen und Instrumente genutzt, um die Mitarbeiter langfristig zu binden.

Einarbeitung

Vor allem die ersten Wochen sind kritisch für die Entscheidung, ob jemand langfristig im Unternehmen bleibt. Deshalb haben wir ein konzernweites Einarbeitungskonzept und konkrete Einarbeitungspläne in den Einrichtungen implementiert. Für 2021 hatten wir uns vorgenommen, das Einarbeitungskonzept weiterzuentwickeln und einen konzernweiten Onboarding-Prozess zu konzipieren, ein Mentoren-Programm einzuführen und die Konzepte regelmäßig zu evaluieren. Diese Vorhaben mussten wir coronabedingt zeitlich verschieben.

Arbeitszeiten

Viele Mitarbeiter wollen gern flexibel und mit reduzierter Stundenzahl arbeiten. Sofern es mit dem Dienstplan vereinbar ist, versuchen wir, auf die individuellen Wünsche einzugehen, z.B. indem wir Präferenzen für bestimmte Tage und Schichten berücksichtigen. In den patientenfernen Abteilungen in den Kliniken und in der Hauptverwaltung ist auch mobiles Arbeiten möglich. Rund ein Viertel unserer Mitarbeiter war 2021 teilzeitbeschäftigt. Auch der Übergang in den Ruhestand kann gleitend erfolgen. Mitarbeiter, die eine längerfristige Fortbildung absolvieren, können ihre Arbeitszeit für die Dauer der Maßnahme reduzieren.

Personalkennzahlen 2021

Kopf-
zahl
Vollzeit-
kräfte
Anzahl Teil-
zeitkräfte
in Prozent
Pflege 1.292 953 26,2
Reha 378 301 20,3
Holding 30 25 16,6
RECATEC 484 338 30,1
Gesamt 2.184 1.618 25,9

Vergütung

In 2021 konnten wir die Vergütung der Mitarbeiter in den Einrichtungen weiter verbessern. Es wurden nicht nur die Grundgehälter angehoben, sondern auch teilweise verschiedene Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, steuer- und sozialversicherungsfreie Jubiläumsprämien oder erfolgsabhängige Jahresprämien gewährt. Darüber hinaus gab es auch 2021 die steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Für das "Einspringen aus dem Frei" gilt weiter ein Zuschlag auf den Stundenlohn von bis zu 33,3 Prozent.

Insbesondere in den Rehakliniken in Cham und Bad Oeynhausen ging die Belegung durch COVID-19 deutlich zurück. Deshalb haben wir dort für einige Monate die Möglichkeit der Kurzarbeit genutzt. Durch diese Maßnahme wurden die Mitarbeiter fortlaufend vergütet und die Arbeitsplätze konnten weitestgehend erhalten bleiben.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist – gerade bei körperlich anstrengenden Berufen – ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Die Implementierung gesetzlicher Vorgaben, die Unterstützung bei generellen Fragen und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind bei uns zentral organisiert.

Darüber hinaus bieten die einzelnen Pflegeeinrichtungen und Kliniken individuelle und an den Bedarf angepasste Angebote an BGF-Maßnahmen an, wie klassische

Rückenschulungen, Raucherentwöhnungskurse oder Kooperationen mit Fitnessstudios.

Wertschätzung

Aufbauend auf der in einigen Einrichtungen durchgeführten Mitarbeiterbefragung im Jahr 2020 wurden im Jahr 2021 alle weiteren MATERNUS-Einrichtungen zu den Arbeitsbedingungen und dem Führungsverhalten sukzessive befragt. Auf den Ergebnissen aufbauend wurden individuelle Maßnahmen entwickelt. In den meisten Einrichtungen wurden der Wunsch nach einer stärker mitarbeiterbezogenen Kommunikation geäußert und konkrete Arbeitsgrundlagen für die Einrichtungsleitungen dazu entwickelt.

Darüber hinaus haben wir zum siebten Mal in allen Pflegeeinrichtungen den Pflegedanktag durchgeführt. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit und die Wertschätzung für Pflegende und ihre Arbeit zu erhöhen. Die Botschaft lautet: "Danke an alle Pflegenden". Auf unserer eigenen Landingpage www.pflegedanktag.de findet man sowohl Rückblicke als auch die aktuelle Kampagne.

Mitarbeiterentwicklung

Mit den Mitarbeitern der Kliniken, die länger als ein Jahr bei MATERNUS beschäftigt sind, führen wir einmal im Jahr ein strukturiertes Entwicklungsgespräch. So können wir regelmäßig die Erwartungen, Zielvorstellungen und den Unterstützungsbedarf der einzelnen Mitarbeiter ermitteln und gemeinsam die bestmögliche Verwirklichung erreichen. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitern eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten (s.u.).

Solidarität untereinander

Zwei unserer Einrichtungen waren von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 betroffen. Die Geschäftsführung hat sich umgehend vor Ort ein Bild der Lage verschafft. Für die betroffenen Mitarbeiter gab es großzügige Freistellungen. Außerdem wurden Fahrdienste organisiert und mit spontanen Solidaritätsbekundungen Unterstützung geboten, Schwestereinrichtungen haben betroffene Mitarbeiter übernommen.

Gewinnung von Mitarbeitenden

Unser Ziel ist es weiterhin, unsere Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, um uns so im Wettbewerb um neue Fachkräfte und Auszubildende durchzusetzen. Mit Erfolg: 2021 hat sich die Zahl der Bewerbungen um 22 Prozent erhöht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben wir eine Reduktion der offenen Pflegefachkraftstellen um 24 Prozent erreicht – bei gestiegener Belegung der Betten.

Wir setzen unterschiedliche Maßnahmen ein, um Mitarbeiter für uns zu gewinnen. Besonders erfolgreich waren regionale und überregionale Jobbörsen und die lückenlose Veröffentlichung aller freien Positionen auf Job-Portalen, auf denen wir schon 2020 erfolgreich rekrutieren konnten. Positionen für Hilfskräfte bieten wir häufig und erfolgreich mittels lokaler Postwurfsendungen an. Fachkräfte finden wir nur vereinzelt über diese Maßnahme. Der Besuch von Messen – eine normalerweise erfolgversprechende Maßnahme – war aufgrund von COVID-19 leider nicht möglich.

Besonders jüngere Menschen sprechen wir über Social Media an. Wir nutzen Facebook, Bewertungsportale, eBay-Kleinanzeigen-Accounts sowie zusätzlich die Karriereseiten der Einrichtungen. Die Möglichkeit, sich über die generalistische Ausbildung zu informieren, bietet unsere Landingpage www.wirpflegenazubis.de, für welche auch der niederschwellige Kanal WhatsApp implementiert wurde. Die Anzahl der Bewerbungen über Indeed konnten wir 2021 steigern, bei gleichzeitiger Reduzierung des monatlichen Budgets. Dies haben wir durch die engere Zusammenarbeit mit Indeed und den gezielteren Einsatz des Budgets erreicht. Und auch Mund-zu-Mund-Propaganda hilft, weshalb wir auch 2021 unsere internen Aktionen "Mitarbeiter werben Mitarbeiter", "Mitarbeiter werben Azubis" und "Azubis werben Azubis" beibehalten haben.

Die Vermittlung von Pflegefachkräften aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland ist nach wie vor eine Herausforderung. Leider ist es nicht gelungen, in 2021 ausländische Pflegefachkräfte in Festanstellung zu gewinnen. Wir führen fortlaufend Gespräche mit verschiedenen Anbietern.

Um die Attraktivität unserer Rehabilitationskliniken für Assistenzärzte zu steigern, bieten wir möglichst viele Weiterbildungsermächtigungen an. Aktuell verfügen wir über Weiterbildungsermächtigungen in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Sozialmedizin, Neurologie, Innere Medizin und Kardiologie.

Aus- und Weiterbildung

Unser Ziel ist es, einen optimalen Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter zu erreichen. Wir wollen also unsere Mitarbeiter speziell für die besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit aus- und weiterbilden. Um das auch quantitativ messbar zu machen, werden wir ein Bildungscontrolling in LOGA, unserer HR-Software, implementieren. Durch die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie konnten wir dies noch nicht wie geplant in 2021 umsetzen, sondern haben die Einführung auf 2022 verschoben.

Den optimalen Qualifizierungsgrad quantitativ messbar zu machen ist das Eine, inhaltlich weiterzubilden das Andere. Wie bereits im Vorjahr angekündigt, haben wir 2021 dazu genutzt, um unsere Schulungskonzeptionen deutlich weiterzuentwickeln. Wir haben konkrete, zielgruppenorientierte Schulungsformate entwickelt und dafür didaktisch und methodisch durchdachte Schulungsunterlagen konzipiert. Diese werden ab dem Jahr 2022 aktiv eingesetzt. Die Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeiter haben wir weiterhin durch fortlaufende Online-Schulungen unterstützt und unsere Schulungsplattform im Intranet auf mittlerweile

weit über 60 Ressourcen und einer weiteren Intranetseite deutlich ausgebaut. Wir erleben durch zahlreiche Rückmeldungen die aktive Nutzung dieser Medien und erhalten sehr positives Feedback im Hinblick auf die Praxistauglichkeit. Geschult wurde insbesondere zu den Themen HEIMBAS (Dienstplanmanagement), Datenschutz, betriebswirtschaftliche Grundlagen sowie Online-Marketing. Individueller Praxisbedarf wurde über externe Online-Schulungen abgedeckt.

Darüber hinaus befinden wir uns momentan in einer Pilotphase, in der wir die e-Learning-Plattform Carely in einigen Einrichtungen testen. Die Plattform erfüllt alle Kriterien des Medizinischen Dienstes und ermöglicht den Mitarbeitern eine große zeitliche Flexibilität, da sie sich ihre Lernzeiten selbst einteilen können. Nach dem Abschluss der Pilotphase Ende April 2022 prüfen wir eine konzernweite Einführung.

2020 haben wir das FKE-Starter Programm für junge Führungskräfte neu konzipiert. Es besteht aus fünf Blöcken, von denen Block I mit ersten Teilnehmern noch 2020 geschult werden konnte. Trotz der Coronalage fand Block II im November 2021 in Präsenz statt. Die Blöcke III bis V sind bereits für 2022 geplant und terminiert. Die Absolventen werden nach dem Abschluss in den Talentpool aufgenommen. Seit Oktober 2021 bilden wir Trainees zur Einrichtungsleitung aus. Das neue, zweijährige Trainee-Programm ist als Fachtrainee-Programm konzipiert und bereitet die Teilneh-

menden vom ersten Tag an direkt auf eine bestimmte Führungsrolle vor. Im Unterschied zum Direkteinstieg beinhaltet das Fachtrainee-Programm speziell für Berufseinsteiger entwickelte Trainings "on und off the job" und die Unterstützung durch Praxismentoren. Das Trainee-Programm ist auf zwei Jahre angelegt und ist in drei Phasen – Orientierungs-, Qualifizierungs- und Einsatzphase – untergliedert.

Externe Weiterbildungen, für die wir unsere Mitarbeiter in der Regel unter voller Lohnfortzahlung freistellen und die Kosten übernehmen, konnten in 2021 coronabedingt leider nur sehr begrenzt wahrgenommen werden.

Bereits im zweiten Jahr bilden wir zur/zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann aus. Gegenüber dem Vorjahr konnten wir die Zahl der Ausbildungsverträge um 5,7 Prozent steigern. Diese sogenannte generalistische Pflegeausbildung vereint die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung. Für die Praxiseinsätze kooperieren wir mit örtlichen Kliniken.

Qualität

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht, Sicherheit und Fürsorge für unsere Bewohner und Patienten zu gewährleisten – jeden Tag und an jedem Standort. Unser Qualitätsmanagement bietet den notwendigen Rahmen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Es sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse und Dienstleistungen und schafft damit die Voraussetzungen für eine qualitativ anspruchsvolle Pflege, medizinisch hochwertige Konzepte und kompetente Mitarbeiter auch im Jahr 2021.

Lebensqualität der Bewohner und Pflegequalität in unseren Seniorenzentren

Zielsetzung und Herausforderungen durch COVID-19

Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Bewohner in den Pflegeeinrichtungen, der Gäste in unserer Tagespflege und der Kunden des ambulanten Pflegedienstes kontinuierlich zu verbessern. Das heißt, wir wollen neben der medizinischen Versorgung und der Befriedigung der Grundbedürfnisse dafür sorgen, dass weitere Aspekte, die zur Lebensqualität beitragen, befriedigt werden. Dies sind vor allem Selbstständigkeit und Sinngebung, Sicherheit, Teilhabe und Beschäftigung, Würde und Respekt. In unseren Einrichtungen werden die Bewohner in alle Entscheidungen, die ihre Person betreffen, sei es die Auswahl der Kleidung, ihre Essensvorlieben, ihre bevorzugte Körperpflege, ihre Hobbys, miteinbezogen. Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung darf kein Bruch mit allem Vertrauten und Geschätzten sein. Pflegebedürftige Menschen sollten sich ihren neuen Wohnraum nach ihren Vorstellungen individuell gestalten dürfen, damit sie sich dort zu Hause fühlen können.

Auch 2021 hat uns die COVID-19-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Durch Länderverordnungen waren wir abermals gezwungen, das normale Leben in unseren Einrichtungen stark einzuschränken, sodass die Lebensqualität unserer Bewohner zeitweilig erhebliche Einschnitte erfuhr. Die Besuche durch Angehörige mussten reduziert werden, externe Dienstleister, wie zum Beispiel Frisöre, durften die Einrichtungen nicht mehr betreten,

Angebote wurden eingestellt und Gemeinschaftsräume konnten nicht geöffnet werden. Tagespflegen waren zeitweilig ganz geschlossen. Die Mitarbeiter trugen Gesichtsmasken und waren somit schwer zu erkennen und auch schwer zu verstehen. Da der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter aber an erster Stelle steht, mussten wir mit diesen Einschränkungen leben. Dennoch konnte es bei Wahrung der Sicherheit, durch die hohen Impfraten unter Bewohnern und Mitarbeitern, zwischen den Peaks der 3. und 4. Welle Erleichterungen und ein Mehr an "Normalität" im Miteinander geben.

pro Bewohner an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt werden.

Insgesamt wurden 10 Regelprüfungen nach der neuen Prüfrichtlinie vom MD bzw. privaten Prüfdienst durchgeführt. Die Ergebnisse waren zufriedenstellend, was unter den aktuellen Umständen durch COVID-19 erfreulich ist. Darüber hinaus gab es eine anlassbezogene Prüfung. Die Prüfungen vor Ort fanden im Beisein der örtlichen Leitungskräfte und von Vertretern des Zentralen Qualitätsmanagements (ZQM) statt. Insbesondere die anlassbezogenen

Messung der Zielerreichung

Um zu überprüfen, ob wir unser Ziel erreichen, erheben wir zahlreiche Indikatoren. Dies sind zum Beispiel Gewichtsverläufe und die abgefragte Zufriedenheit der Bewohner während des Eingewöhnungsprozesses oder auch Statistiken, wie z.B. die Sturz- und die Dekubitusstatistik. Auch Beschwerden und Anregungen bleiben ein wichtiger Indikator. Diese werden in der Hauptverwaltung durch das Zentrale Beschwerde- und Anregungsmanagement (ZBA) erfasst und bearbeitet. Das ZBA befindet sich auf fachlicher Ebene im steten Austausch mit dem Zentralen Qualitätsmanagement.

Die Indikatorenerhebung ist darüber hinaus Teil der gesetzlichen Vorgaben und dient unter anderem der Vorbereitung der externen Qualitätsüberprüfungen. Anhand der Indikatoren soll die Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) messbarer und transparenter werden. Dazu müssen zweimal pro Jahr Datensätze mit 96 Einzeldaten

Prüfungen werden im Nachgang detailliert analysiert und wirken bei bestätigten Beanstandungen als auslösendes Momentum eines Maßnahmenverfolgungsplans, dessen Erstellung und Umsetzung durch die Mitarbeiter des ZQM fachlich begleitet wird.

Eine Maßnahme, um unsere Ziele zu erreichen, ist der Zertifizierungsprozess unserer Einrichtungen mit dem Siegel des grünen Hakens. Dies ist ein Qualitätssiegel für Einrichtungen der stationären Altenpflege. Es wird vor allem die Lebensqualität in den Einrichtungen geprüft und dadurch die Prüfung des Medizinischen Dienstes (MD) ergänzt. Die freiwillige Prüfung findet ganztägig durch einen ehrenamtlichen, geschulten Gutachter statt: 120 Kriterien werden geprüft, die nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet wurden und ständig aktualisiert werden. Die drei großen Kategorien sind dabei Selbstbestimmung, Menschenwürde und Teilhabe. Der grüne Haken wird von der Heimverzeichnis gGmbH für zwei Jahre vergeben, einer

gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung. Einrichtungen, die das Zertifikat "Grüner Haken" erhalten, zeigen damit, dass die Berücksichtigung der Interessen und Belange der Bewohner sowie der wertschätzende Umgang mit ihnen zu ihrem gelebten Leitbild gehören.

Steuerung

Zur Qualitätssteuerung haben wir ein Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM) im Unternehmen implementiert. Dieses steuert aus der Hauptverwaltung in Berlin alle übergeordneten Aufgaben und ist für die regionalen und einrichtungsinternen Qualitätsbeauftragten (rQMB, eQB) Ansprechpartner und Ratgeber. Der Fokus der Arbeit des ZQM nach Abschluss des E-Doku-Roll-Outs wird auf einer qualitätszentrierten Arbeit mit den neuen Möglichkeiten der E-Doku liegen. Die schnellere Auswertung von Daten und insbesondere die Darstellung von Verläufen wird dem Wunsch nach einer kontinuierlichen Hebung der Qualität neuen Schub verleihen – dies ist bereits jetzt absehbar.

Der inzwischen erreichte Impfschutz sowie die erforderliche Ausstattung mit Schutzmaterialien ließen im Vergleich zu 2020 eine deutlich höhere Außeneinsatzquote zu. Alle Einrichtungen und Ambulanten Dienste wurden 2021 intern auditiert – mit sehr guten Ergebnissen. Die Audits sind angelehnt an die Prüfungen des MDs und deshalb ein guter Maßstab für die Qualität in unseren Einrichtungen. Mit einer Erfüllungsquote zwischen 96 und 98 Prozent können wir sehr zufrieden sein.

Schwerpunkte und Maßnahmen im Berichtsjahr

Zentrales Projekt im Jahr 2021 war das Roll-Out der E-Doku in allen stationären Einrichtungen. Dies wurde durch eine dreitägige Praxisschulung durch ZQM-Mitarbeiter begleitet und durch eine zweitägige Schulung durch externe Dozenten abgerundet. Parallel zur externen Schulung fand begleitend das jeweilige Audit durch Mitarbeiter des ZQM statt. Im Kontext des Roll-Outs wurde ferner eine Hotline für den Anwender-Support initiiert, um pflegefachliche Fragen im Rahmen der digitalen Dokumentation praxisorientiert beantworten zu können.

Mit der Einführung der E-Doku sind wir sehr zufrieden. Für unsere Mitarbeiter ist die Arbeit deutlich erleichtert worden. Es entfallen die Dokumentation auf Papier und die Übertragung in eine Excel-Datei und die anschließende Übermittlung an die DAS. Vielmehr erfolgt jetzt alles (fast) automatisiert. Das hat darüber hinaus einen positiven Effekt auf die Zufriedenheit der Bewohner. Denn Wünsche, z. B. der Wechsel von einer Freizeitaktivität zu einer anderen, können jetzt viel einfacher umgesetzt werden, genau wie Änderungen von Essensbestellungen.

Darüber hinaus setzen wir uns mit unserer Unterstützung der Initiative 'Demenz Partner' für eine neue Kultur des Zusammenlebens ein, ein soziales Miteinander von Menschen mit und ohne Demenzerkrankung. Das ist keine leichte Aufgabe, denn das Wissen um die Krankheit ist in weiten Teilen der Gesellschaft noch nicht allzu verbreitet und zudem bestehen teilweise Berührungsängste, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Es ist wichtig, möglichst pflegefremden Mitarbeitern Kenntnisse zu diesem Krankheitsbild zu vermitteln. Diese Möglichkeit eröffnet die Chance der interprofessionellen Verständigung über dieses, alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betreffende Thema. Demenz verstehen bedeutet in unserem Falle auch, den Arbeitsalltag vieler unserer Mitarbeiter besser zu begreifen, Herausforderungen zu erkennen und Anerkennung zu zollen. Aus diesen Gründen und als Zeichen der Solidarität haben deshalb zu Beginn des Jahres rund 65 Mitarbeiter aus der Hauptverwaltung an einem Basiskurs Demenz teilgenommen – online und in Kooperation mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und der Alzheimer Gesellschaft Berlin.

Qualität in den Rehabilitationskliniken und Therapiequalität

Zielsetzung und Herausforderungen durch COVID-19

Auch in unseren Rehabilitationskliniken ist es unser erklärtes Ziel, die Qualität zum Wohl der Patienten kontinuierlich zu steigern. Qualität ist dabei zum einen die eigentliche Therapiequalität, zum anderen die Dienstleistungsqualität – ganz im Sinne des Unternehmensgrundsatzes "Immer in guten Händen".

Wie schon 2020 wurde das Jahr 2021 durch die COVID-19- Pandemie geprägt. Die psychischen und physischen Herausforderungen waren zum Teil groß. Wir haben deshalb unsere Mitarbeiter immer ausführlich aufgeklärt und einen Krisenstab etabliert. Weiterhin mussten Hygienekonzepte – abhängig vom jeweils gültigen Landesrecht – stetig angepasst werden. Wir haben uns dafür immer eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt sowie Krankenhaushygienikern abgestimmt.

Messung der Zielerreichung

Haben wir 2021 unser Ziel erreicht? Um das zu messen, orientieren wir uns an den Therapiequalitätskennziffern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie der externen Beschwerdequote.

Die DRV Bund analysiert jedes Jahr umfangreiche Daten der Kliniken. Neben Strukturdaten gehören dazu Patientenbefragungen zur Behandlungszufriedenheit und zur Ergebnisqualität sowie Einzelfallbegutachtungen zur Prozessqualität. Die Ergebnisse der Analyse erhalten wir in Form von vergleichenden Berichten, die wir gründlich auswerten.

Sehen wir Lücken oder Verbesserungspotenzial, entwickeln wir Maßnahmen, die wir in unser Therapiesystem übernehmen.

Die Zielgröße für die Klassifizierung therapeutischer Leistungen der DRV liegt bei 90 Qualitätspunkten. Mit unserem Ergebnis 2021 sind wir sehr zufrieden. Im Durchschnitt erreichten wir 96,26 Qualitätspunkte. Neben der Durchschnittsbetrachtung (der Durchschnittswert wird in Abhängigkeit von der Zahl der Patienten gewichtet) betrachten wir selbstverständlich auch die Einzelergebnisse, die für die Identifizierung des konkreten Verbesserungsbedarfs besonders wichtig sind.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Bereich verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation (VOR)

  • Ergebnis MATERNUS: 94,58
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 86,71
  • Mittelwert der Vergleichsgruppen: 96,67

Bereich DRV-Orthopädie

  • Ergebnis MATERNUS: 86,15
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 86,71.

Bereich medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)

  • Ergebnis MATERNUS: 97,08
  • Relativer Schwellenwert DRV Bund: 86,71

Ab dem Jahr 2022 ändert die DRV die Bewertungsmethoden. Um die Vorgaben bestmöglich umsetzen zu können und die Therapiepläne entsprechend anzupassen, haben wir bereits im Berichtsjahr ein Projektteam gegründet, welches die Arbeit aufgenommen hat.

Neben den Therapiequalitätskennziffern der DRV Bund messen wir die Zielerreichung über die externe Beschwerdequote. Sie ermittelt sich aus Beschwerden, die durch die verschiedenen Kostenträger der MATERNUS-Kliniken gemeldet wurden, und darf laut Vorgabe der DRV maximal bei 1,0 Prozent liegen. Im Berichtsjahr lag die Beschwerdequote bei 1,23 Prozent, womit wir nicht zufrieden sind. Als erste Konsequenz haben wir den Speisenplan für 2022 erneuert, weil hierzu ein Großteil der Beschwerden einging.

Um externe Beschwerden so weit wie möglich zu verhindern, haben wir seit langem ein internes Beschwerdemanagement eingerichtet. So treten wir schon während des Klinikaufenthaltes mit den Patienten in Kontakt, um Probleme direkt zu lösen oder Wünsche und Anregungen entgegenzunehmen, zum Beispiel in Einzelgesprächen in unserer regelmäßig angebotenen Patientensprechstunde. Darüber hinaus erhält jeder Patient während des Aufenthaltes einen Fragebogen, in dem verschiedene Bereiche nach dem Schulnotensystem bewertet werden. Die Gesamtbewertung war 2021 erneut

gut mit einer Durchschnittsnote von 1,82. Die Einzelbewertungen schwanken zwischen 1,85 und 2,44. Durch die hohe Rücklaufquote betrachten wir die Ergebnisse als valide und können gezielt Verbesserungsmaßnahmen vornehmen. So konnten Beschwerden im Bereich der Entlassbrieferstellung, Speisenversorgung und Reinigung gemeinsam mit den verantwortlichen Abteilungsleitern geklärt und verbessert werden.

Steuerung

Unsere Qualitätspolitik haben wir unter Berücksichtigung der übergeordneten Unternehmensziele und der bestehenden Klinikkonzepte in einem Leitbild und abgeleiteten Leitsätzen formuliert. Neben dieser Qualitätspolitik haben wir ein zertifiziertes Qualitäts- und Risikomanagement gemäß des Verfahrens QReha 2.0 mit Erfüllung der BAR- und DIN EN ISO 9001-Kriterien implementiert. Dieses ist seit Februar 2020 neu zertifiziert und wird 2023 turnusgemäß überprüft.

Neben externen Audits führen wir regelmäßige interne Audits zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung durch. Die Durchführung und Inhalte der internen Audits entsprechen den Vorgaben und Anforderungen der externen Audits. 2021 haben wir in allen Abteilungen interne Audits durchgeführt und Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen kontrollieren wir zeitnah, um das Erreichen der Qualitätsziele zu überprüfen. Darüber hinaus setzen wir Abteilungsziele, die mit den Mitarbeitern gemeinsam erarbeitet werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten nicht alle Abteilungsziele umgesetzt werden. Diese werden für 2022 übernommen.

Schwerpunkte und Maßnahmen im Berichtsjahr

2021 haben wir ein Team zur Überarbeitung von Prozessen gegründet, um Abläufe und Kennzahlen zu vereinfachen. Diese Arbeit, in die ausgewählte Mitarbeiter einbezogen werden, soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Trotz der COVID-19-Pandemie haben die erforderlichen Pflichtschulungen stattgefunden. Durch die Durchführung und Auditierung einer Pflichtschulung im Bereich Fehlerund Korrekturmanagement konnten wir die Bagatelle-Fälle reduzieren und die Fehlerquote senken. Neben den persönlichen Schulungen wurden Schulungsinhalte über das Intranet vermittelt, der Praxistransfer fand in den Teamsitzungen statt.

Um die Ende 2020 durchgeführte konzernübergreifende Mitarbeiterbefragung auszuwerten und daraus Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen, haben wir 2021 ein Team gegründet. Dieses bestand aus Mitarbeitern verschiedenster Berufsgruppen und Hierarchieebenen und hat sehr produktiv zusammengearbeitet. Angestoßene Projekte betreffen zum Beispiel die stärkere Einbindung der Teamleiter in Informationsund Entscheidungsprozesse, ein langfristiger Dienstplan im Pflegedienst sowie eine strukturierte und umfassende Einarbeitung der Mitarbeiter im Ärztlichen Dienst. Im Bereich der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes haben wir das Verzeichnis über alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe aktualisiert, Sicherheitsdatenblätter angefordert und die Gefährdungsanalysen aktualisiert.

Über diesen Bericht

Mit der Veröffentlichung dieses gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichtes (NFB) erfüllen wir die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB sowie die gesetzlichen Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (EU-Taxonomie). Sofern

nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die AG und den Konzern gleichermaßen. Eine Beschreibung des Geschäftsmodells der MATERNUS-Kliniken AG findet sich auf Seite 27 des Geschäftsberichtes 2021. Der Berichtszeitraum für den NFB ist das Geschäftsjahr 2021. Von der Option, sich bei der Erstellung des NFB an allgemeingültigen Rahmenwerken zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen zu orientieren, haben wir keinen Gebrauch gemacht, weil die Rahmenwerke die Besonderheiten des Geschäftes nicht abdecken und für uns noch überdimensioniert sind. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir die Anwendung erneut evaluieren.

Der NFB wurde vom Aufsichtsrat geprüft und am 26. April 2022 verabschiedet.

Berlin, im April 2022

Mario Ruano-Wohlers Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns 27
Wirtschaftsbericht 28
Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und
Risikomanagement
40
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 42
Sonstige Berichterstattung 45

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Unternehmenssituation und Rahmenbedingungen

Die MATERNUS-Gruppe ("MATERNUS") mit Sitz in Berlin konzentriert sich im Bereich des deutschen Gesund heitsmarktes auf den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Betreutem Wohnen, Rehabilitationskliniken sowie ergänzende Dienstleistungen. Neben den bestehenden Hausnot rufdiensten in Köln, in der Eifel und Gelsenkirchen wird das Angebot für betagte Menschen in den genannten Regionen auch durch jeweils einen häuslichen Pflegedienst vervollständigt. Damit reagiert unsere Gruppe auf das gestiegene Bedürfnis älterer Menschen nach Sicherheit sowie qualifizierter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Unser Bestreben ist dabei, Senioren zu unterstützen, die in ihrem sozialen Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund des hohen Alters oder bestehender Erkrankungen bereits auf erste Pflege und weitere Hilfestellungen angewiesen sind.

Konzernstruktur

Der MATERNUS-Konzern verfügt mit 20 Einrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2021 über eine Gesamtkapazität von 3.000 Betten.

In 18 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stehen zum 31. Dezember 2021 nominell 2.213 Betten (Vorjahr: 2.381 Betten) zur Verfügung. Mitte Juli 2021 hatte die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz die Einrichtung in Altenahr (105 Betten) so stark beschädigt, dass der Betrieb eingestellt werden musste. Das Haus kann derzeit aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen nicht benutzt werden. Mit Jahresende 2020 wurde die Einrichtung in Pelm (50 Betten) geschlossen und wird zu einer Tagespflege umgebaut. Darüber hinaus wurde zum 1. Januar 2021 die Kapazität im Leipziger Angelika-Stift durch die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer um 9 Betten reduziert. Dies dient der besseren Vermarktung in der Region. In Köln wurden im Betreuten Wohnen zur Steigerung der Attraktivität im Mai 2021 8 Apartments zu 4 größeren zusammengelegt.

Zum Segment Rehabilitation gehören zwei Kliniken mit 787 Betten (Vorjahr: 790 Betten).

Die hauswirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Wäscherei, Catering und Technik werden seit Ende 2008 regional von vier MATERNUS Service-Gesellschaften namens RECATEC erbracht. Eine fünfte RECATEC-Gesellschaft am Standort Bad Oeynhausen erbringt für die MATERNUS-Klinik für Rehabilitation hauswirtschaftliche Leistungen.

Aktuell hält die CURA Unternehmensgruppe rund 81,7 Prozent der Aktienanteile der MATERNUS-Kliniken AG, 18,3 Prozent befinden sich im Streubesitz. Mehrheitsgesellschafterin der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, ist Frau Sylvia Wohlers de Meie.

Unternehmensziele

MATERNUS verfügt über eine strukturelle Plattform, um mittelfristig zusammen mit der CURA Unter nehmensgruppe weiteres Wachstum zu generieren und die hierfür notwendigen Management kapazitäten vorzuhalten.

In der aktuellen Unternehmenssituation stehen für MATERNUS zunächst die Optimierung und das organische Wachstum an bestehenden Standorten im Vordergrund. Daneben wird ein weiterer Ausbau der gesamten Leistungsangebote (Kurz- und Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungs angeboten erfolgen. MATERNUS trägt hiermit der aktuellen Politik im Gesundheitswesen sowie der Gesetzgebung in verstärktem Maße Rechnung, die häusliche und ambulante Pflege in Deutschland weiter auszubauen.

Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften mit dem Ziel, den Arbeitsplatz gegenüber Mitbewerbern deutlich attraktiver zu gestalten und hierdurch den Anteil der Fremdarbeit und Fluktuation im Konzern zu reduzieren, stehen dabei im Vordergrund der vom Unternehmen verfolgten Personalpolitik.

Durch den verstärkten Ausbau von Pflegeeinrichtungen zu Komplexstandorten mit Betreutem Wohnen und Tagespflegen, aber auch ambulanten Pflegediensten und zusätzlichen Leistungen wie Hausnotruf diensten soll das Leistungsangebot von MATERNUS weiter verbessert und kontinuierlich ausgebaut werden. Am Pflegestandort Köln ist dies bereits erfolgt und dient als Muster für einen weiteren Ausbau in Nordrhein-Westfalen als auch den Bundesländern, in denen wir weitere Einrichtungen betreiben.

Die Neu- und Nachverhandlung bestehender Mietverträge dient dem Ziel, die Mietkonditionen an einigen Standorten an die Strukturen der Investitionskostenvergütungen mit den Kostenträgern anzugleichen, um so ein nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen.

Strategie

Integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns ist die Leistungsqualität. Sie bildet die Basis für unsere Aktivitäten in der Pflege und Rehabilitation.

Als integrierter Pflegeanbieter verfolgen wir die Strategie der horizontalen und vertikalen Differenzierung. Dabei setzen wir innerhalb unseres Pflegeangebots Schwerpunkte, wie beispiels weise auf Demenz, Diabetes, Krankenhausnachsorge und Palliativpflege. Mit einem Ausbau der vorgelagerten Versorgungsformen, insbesondere Betreutes Wohnen, Tagespflege, ambulante Dienstleistungen sowie Hausnotrufdienste, wurde unser Betreuungsspektrum erweitert und eine systematische Kundenbindung erreicht.

Im Bereich der Rehabilitationskliniken steht unverändert die Erweiterung des medizinischen Leistungsangebotes zur Standort- und Auslastungssicherung im Vordergrund, durch die Umsetzung eines gemeinsam mit einem namhaften Strategie-Berater erstellten Konzeptes für die Kliniken.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte der MATERNUS-Konzern durchschnittlich 1.618 Vollzeitkräfte nach 1.687 Vollzeitkräften im Vorjahr. Dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen gehörten 1.249 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.311 Vollzeitkräfte) und dem Segment Rehabilitation 366 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 374 Vollzeitkräfte) an. Die Reduzierung im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist im Wesentlichen auf den Abbau der Mitarbeiter in den beiden Einrichtungen Pelm und Altenahr (durchschn. 38 Vollzeitkräfte) zurückzuführen. Im Segment Sonstige / MATERNUS-Kliniken AG waren im Berichtsjahr 2021 durchschnittlich 2 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 2 Vollzeitkräfte) beschäftigt.

Entwicklung Mitarbeiteranzahl (Vollzeitkräfte) in den letzten 5 Jahren:

GJ Konzern Segment
Seniorenwohn-
und Pflege-
einrichtungen
Segment
tation
Segment
Rehabili- MATERNUS
AG
2017 1.949 1.522 420 6
2018 1.926 1.511 411 4
2019 1.921 1.510 408 3
2020 1.687 1.311 374 2
2021 1.618 1.249 366 2

Umweltschutz

Wer die ganzheitliche Behandlung und Betreuung alter Menschen als Kernkompetenz seines wirtschaftlichen Handelns betrachtet, ist gleichermaßen dem Schutz der Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen verpflichtet. Durch das zentrale Facility Management im Konzern wird ein konsequentes Energie- und Wassermanagement gesteuert.

* Nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft

Damit gelingt es uns, die Umweltbelastung nachhaltig zu minimieren und die Kostenfaktoren positiv zu beeinflussen. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Nichtfinanzieller Konzernbericht*, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter

www.maternus.de/investor-relations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

Markt- und Wettbewerbsumfeld

Allgemeine wirtschaftliche Lage – Konjunkturelles Umfeld

Im Jahr 2021 ist das (preisbereinigte) deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,7 Prozent gewachsen. Die deutsche Wirtschaft konnte sich trotz der anhaltenden Coronapandemie, damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen, der gestiegenen Inflation und zunehmenden Material- und Lieferengpässen vom coronabedingten Einbruch der Wirtschaftsleistung um 4,6 Prozent im Vorjahr erholen. Dennoch fiel der Abstand zum Vorkrisenniveau mit 2,0 Prozent noch hoch aus. Dabei hat sich die Bruttowertschöpfung in fast allen Wirtschaftsbereichen gegenüber 2020 erhöht, nicht nur im verarbeitenden Gewerbe (+4,4 Prozent), sondern auch in den meisten Dienstleistungsbereichen (vor allem Unternehmensdienstleister: +5,4 Prozent) und ebenfalls im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (+3,0 Prozent). Die durch die Coronapandemie beeinträchtigten globalen Lieferketten führten zu einer verzögerten Abarbeitung der Auftragsbestände. sowie zu steigenden Verbraucherpreisen. So lag die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2021 bei 3,1 Prozent, was die höchste Teuerungsrate seit 1993 darstellt. Die privaten Konsumausgaben stabilisierten sich auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres, belastet durch die Coronaeindämmungsmaßnahmen. Demgegenüber legten die Konsumausgaben des Staates aufgrund der zusätzlichen Ausgaben für die flächendeckend eingeführten kostenlosen Antigen-Schnelltests und die Corona-Impfstoffe sowie die Einrichtung von Test- und Impfzentren um 3,4 Prozent zu. Investitionsseitig spiegelten sich zumindest die in Teilen aus 2020 nachgeholten Investitionen in einer Zunahme der Ausrüstungsinvestitionen wider (+3,2 Prozent), während die Bauinvestitionen in Folge voll ausgelasteter Kapazitäten nur leicht um 0,5 Prozent wuchsen.

Zur wirtschaftlichen Erholung Deutschlands trug auch der Außenbeitrag mit 0,8 Prozentpunkten bei, da die Exporte mit +9,4 Prozent stärker zulegten als die Importe (+8,6 Prozent).

Der deutsche Arbeitsmarkt zeigte sich in diesen unverändert turbulenten Zeiten robust. Die Erwerbstätigenanzahl belief sich wie im Vorjahr auf durchschnittlich 44,9 Mio., womit jedoch das Vorkrisenniveau weiter klar unterschritten wurde (-0,8 Prozent Rückstand).

Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) hat am 17. März 2022 angesichts der Ukraine-Krise, der hohen Rohstoffpreise und der verschärften Lieferengpässe seine Prognose für die deutsche Wirtschaftsleistung in 2022 von zuvor +4,0 Prozent auf +2,1 Prozent gesenkt. So wird erwartet, dass die Kaufkraft der privaten Haushalte durch die hohen Rohstoffpreise gedämpft wird, zusätzliche Lieferengpässe als Folge des Ukraine-Kriegs die Industrieproduktion belasten und die verhängten Wirtschaftssanktionen die Absatzmöglichkeiten der Unternehmen einschränken. Diese negativen Folgen des Ukraine-Kriegs treffen die deutsche Wirtschaft zu einem Zeitpunkt, an dem eigentlich eine sukzessive wirtschaftliche Erholung von der Corona-19- Pandemie angenommen worden war. Ohne postpandemische Auftriebseffekte wäre Deutschland in 2022 mit einer rückläufigen Wirtschaftsleistung konfrontiert. Das IfW rechnet für 2022 mit einer Rekord-Inflation von 5,8 Prozent. Während der Ukraine-Krieg kaum Spuren auf dem deutschen Arbeitsmarkt hinterlassen würde, führt er zu einer deutlichen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben (vor allem Mehrausgaben für die Verteidigung sowie für Hilfen zugunsten einkommensschwacher Haushalte und für die Aufnahme von Flüchtlingen).

Branchenbetrachtung

Die MATERNUS-Gruppe ist mit den von ihr durch Tochterunternehmen betriebenen Senioren wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken in einem kontinuierlich wachsenden deutschen Gesundheitsmarkt tätig. Die Entwicklung im für das Unternehmen relevanten Marktumfeld, welches den Gesundheitsmarkt allgemein sowie im Besonderen den Pflege- und Rehabilitationsmarkt umfasst, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.

Gesundheitsmarkt

Im Corona-Jahr 2020 ist die Bruttowertschöpfung des deutschen Gesundheitsmarktes erstmals seit 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Prozent auf 364,5 Mrd. € gesunken. Ihr Anteil an der Gesamtwirtschaft hat sich leicht auf 12,1 Prozent (Vorjahr: 12,2 Prozent) reduziert. Hintergründe sind unterbrochene Lieferketten mit entsprechend negativem Einfluss auf die Produktion. Deutsche Unternehmen litten aufgrund des Exportstopps unter Umsatzeinbrüchen. In der ambulanten und stationären Versorgung führte die Aufschiebung planbarer Operationen zu rückläufigen Patientenzahlen. Gleichwohl wurde unverändert fast jeder achte Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft generiert und fast jeder sechste Arbeitsplatz war in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt.

Dem im November 2021 veröffentlichten "Health at a glance 2021"-Report der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zu Folge führte die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 zum stärksten Anstieg der Gesundheitsausgaben der letzten 15 Jahre. Im Durchschnitt aller OECD-Länder kletterte das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum nationalen BIP signifikant von 8,8 Prozent in 2019 auf 9,7 Prozent in 2020. Hierbei zu beachten ist jedoch, dass für das Jahr 2020 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Reports noch nicht für alle betrachteten Länder 2020er Daten vorgelegen hatten. Die deutschen Gesundheitsausgaben betrugen im Vergleich zum BIP im Jahr 2020 12,5 Prozent (Vorjahr: 11,7 Prozent). Im Jahr 2019 hatte Deutschland Rang 2 hinter den USA belegt (16,8 Prozent des BIP). Mit Blick auf die vorliegenden 2020er Daten waren nur die Ausgaben in Großbritannien höher (12,8 Prozent des BIP), für die USA fehlten die Angaben.

Gemäß den aktuell verfügbaren Daten von Destatis sind die deutschen Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 erstmals auf über 400 Mrd. € gestiegen und erreichten 410,8 Mrd. € (+4,9 Prozent gegenüber 2018). Für das Corona-Jahr 2020 schätzt Destatis eine weitere Zunahme um 3,5 Prozent auf 425,1 Mrd. €.

Dabei war die gesetzliche Krankenversicherung auch in 2019 nach wie vor der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen (233,0 Mrd. €; Anteil 56,7 Prozent), gefolgt von den privaten Haushalten und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (54,8 Mrd. €; Anteil 13,3 Prozent). Die stärkste Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr wies die soziale Pflegeversicherung auf, deren Ausgaben sich um 6,6 Prozent auf 42,1 Mrd. € ausweiteten. Weitere 34,6 Mrd. € entfielen auf die private Krankenversicherung.

Zum Jahresende 2019 waren in Deutschland rund 5,8 Mio. Menschen (Vorjahr: 5,7 Mio.) im Gesundheitswesen tätig. Dies entspricht gegenüber 2018 einem Zuwachs um rund 1,7 Prozent.

Pflegemarkt

Der Pflegemarkt ist ein Wachstumsmarkt mit jährlich steigenden Gesundheitsausgaben. Zuletzt nahmen die Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 um 5,5 Prozent auf 60,1 Mrd. € zu (Vorjahr: 57,0 Mrd. €). Hiervon entfiel unverändert der Großteil auf die (teil)stationäre Pflege (38,0 Mrd. €; Vorjahr: 35,9 Mrd. €).

Der letzten Erhebung aus Dezember 2019 zu Folge gab es 4,13 Mio. pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Im Vergleich zur vorherigen turnusgemäßen Erhebung aus dem Dezember 2017 entspricht dies einem deutlichen Zuwachs um 21 Prozent bzw. 0,71 Mio. Pflegebedürftige. Der Deutsche Pflegerat rechnet bis zum Jahr 2030 mit einem weiteren Anstieg der pflegebedürftigen Menschen auf 5,1 Mio.

Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen im Jahr 2019 (80 Prozent) wurde zu Hause versorgt. 2,33 Mio. dieser Menschen wurden dabei durch ihre Angehörigen gepflegt, weitere 0,98 Mio. entweder zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Von diesen gab es insgesamt 14.700. Zum Großteil waren die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste in privater Trägerschaft (67 Prozent), mit insgesamt 422.000 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten: 288.000). Durchschnittlich betreute ein ambulanter Dienst 67 Pflegebedürftige.

In den bundesweit im Jahr 2019 15.380 zugelassenen Pflegeheimen mit 796.000 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten: 577.000) wurden 820.000 Pflegebedürftige vollstationär betreut. Im Durchschnitt betreute jedes Heim damit 62 Pflegebedürftige.

Seit dem 1. Januar 2017 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) pflegebedürftige Menschen in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese werden auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen anhand von sechs Kriterien empfohlen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 haben sich die fünf Pflegegrade wie folgt im Vergleich zum Vorjahr auf 4.322.772 (Vorjahr: 3.999.755) Leistungsempfänger verteilt:

Pflegegrad 1 12,5 Prozent (541.353) Vorjahr: 11,2 Prozent (448.012)

  • Pflegegrad 2 40,6 Prozent (1.754.968) Vorjahr: 41,5 Prozent (1.661.329)
  • Pflegegrad 3 28,3 Prozent (1.224.074) Vorjahr: 28,1 Prozent (1.123.387)
  • Pflegegrad 4 13,1 Prozent (564.731) Vorjahr: 13,4 Prozent (536.483)

Pflegegrad 5 5,5 Prozent (237.646) Vorjahr: 5,8 Prozent (230.544)

Pflegeeinrichtungen und Träger

Zum Jahresende 2019 hat sich die Anzahl der Pflegeheime in Deutschland um 6,2 Prozent auf 15.380 mit 969.553 Plätzen (2017: 952.367) ausgeweitet (turnusgemäße Erhebung findet alle zwei Jahre statt, Daten für Dezember

2021 lagen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vor). Nach wie vor betrieben freigemeinnützige Träger die Mehrheit der Heime (8.115 bzw. 52,8 Prozent), gegenüber 2017 nahmen die Pflegeheime in ihrer Hand um 6,3 Prozent zu. Auf private Träger entfielen 6.570 Pflegeheime (+6,5 Prozent gegenüber 2017), weitere 695 (+1,9 Prozent gegenüber 2017) auf öffentliche Träger.

Etwas mehr als 90 Prozent der Pflegeheime boten die vollstationäre Dauerpflege an, welche überwiegend in Einbettzimmern (62,9 Prozent bzw. 610.128) erfolgte. Dies hängt insbesondere mit den gesetzlichen Änderungen auf Bundesländerebene der letzten Jahre und den verpflichtenden Einzelzimmerquoten zusammen (s. Konzernlagebericht 2019).

Aktuelle Entwicklungen

Der deutsche Pflegemarkt wächst seit Jahren stärker als der übrige Gesundheitsmarkt und das deutsche BIP. Betrachtet man den Durchschnitt der letzten 10 Jahre, überstieg der Pflegemarkt mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von +5,5 Prozent sowohl den sonstigen Gesundheitsmarkt mit +3,6 Prozent als auch das BIP mit +2,0 Prozent.

Die den Pflegemarkt aktuell bestimmenden Themen sind der wachsende Pflegebedarf bei gleichzeitig fehlenden Fachkräften. Während der COVID-19-Pandemie hat sich der Fachkräftemangel weiter verschärft. Entsprechend liegt der Fokus der Politik auf der Verbesserung der Gehaltsstrukturen und Arbeitsbedingungen, um die Attraktivität des Pflegeberufs und damit die Qualität der Pflege zu erhöhen. Auf die jüngsten Maßnahmen soll nachfolgend eingegangen werden:

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Pflegemarkt

Auch im Jahr 2021 war die Coronapandemie eines der bestimmenden Themen des Pflegemarktes. Das im Jahr 2020 geschaffene und mehrfach verlängerte COVID-19- Krankenhausentlastungsgesetz, mit dessen Hilfe Pflegeeinrichtungen ihre Mehrausgaben (z.B. Masken) und Mindereinnahmen (etwa Erlösausfälle wegen der Schaffung von Isolierbereichen) gegenüber der Pflegeversicherung geltend machen können, wurde in mehreren Schritten erneut bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Die vierte und bislang mit Abstand stärkste Coronainfektionswelle, welche im November 2021 bundesweit zu täglich neuen Rekordwerten bei den Ansteckungen (speziell unter den ungeimpften Menschen) führte, hatte eine erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen zur Folge. Bundestag und Bundesrat beschlossen Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG), welche in den wesentlichen Punkten am 24. November 2021 in Kraft traten, befristet bis zum 19. März 2022. Neben einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz (geimpft, genesen oder getestet) wurde auch eine Testpflicht in Pflegeheimen und Rehabilitationseinrichtungen eingeführt (für Beschäftigte und Besucher, unabhängig vom Status geimpft oder genesen). Bereits kurz nach Inkrafttreten der neuen Testvorschriften forderten erste Seniorenheime aus dem Weser-Ems-Gebiet Hilfe von der Politik, da sie mit ihrem eigenen Personal die neue Vorgabe nach Coronatests für Beschäftigte und Besucher nicht auch noch bewältigen könnten.

Am 10. Dezember 2021 haben der Deutsche Bundestag und Bundesrat einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt, zu der auch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegeberufe zählt. Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sollen bis Mitte März 2022 Nachweise über ihren vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen. Neue Beschäftigte müssen ab Mitte März diese Nachweise direkt erbringen. Belastbare Zahlen, wie viele Pflegekräfte bereits vollständig geimpft sind, liegen nicht vor. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, dass Pflegeheime ab dem 16. März 2022 zwar Mitarbeiter ohne Impfnachweis dem Gesundheitsamt melden müssten, doch würde daraus "keine Verpflichtung zur Freistellung von Bestandspersonal durch die Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens" folgen. Die Entscheidung liege beim zuständigen Gesundheitsamt, wobei "auch die Personalsituation in der Einrichtung" berücksichtigt werde. Eine allgemeine Impfpflicht, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Abschlusses noch in der kontroversen politischen Debatte befand, wäre aus Sicht vieler Pflegeeinrichtungen der einzige Schutz gegen die Abwanderung von ungeimpften Mitarbeitern in Berufe ohne Impfpflicht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entfachte Anfang Februar 2022 mit seiner Aussage, die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen in Bayern vorerst nicht umzusetzen und für mehrere Monate auszusetzen, eine kontroverse politische Debatte. Er begründete dieses Vorgehen mit Blick auf die Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen bei der Versorgung mit Personal. Die Impfpflicht sei derzeit in der Omikronwelle keine Hilfe. Für Klarheit sorgte kurze Zeit später Bayerns Gesundheitsminister, wonach die Impfpflicht aufgrund offener Fragen im Vollzug lediglich ein paar Wochen später eingeführt werde. Kritik an der Umsetzung der Impfpflicht äußerten aber auch die deutschlandweit rund 400 Gesundheitsämter selbst. Die Überprüfung der großen Zahl der möglichen Ungeimpften - alleine das Gesundheitsamt Köln rechnet mit etwa 15.000 ungeimpften Beschäftigten, deren Fälle alle überprüft und rechtssicher entschieden werden müssen – stelle die Gesundheitsämter vor eine sehr große Herausforderung, für die weiteres Personal benötigt würde. Probleme bereiten zudem die derzeit noch vielen offenen

juristischen Details, da die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes viel zu abstrakt seien.

Auf den Weg gebracht wurde auch ein erneuter Pflegebonus für Pflegekräfte in Pflegeheimen und (Akut-)Kliniken, wofür eine Milliarde Euro bereitgestellt wird. Ein Eckpunkte-Papier des Gesundheitsministeriums sieht einen Bonus von bis zu 550 € für Vollzeitkräfte in der Altenpflege vor (geltend für Beschäftigte in Pflegediensten und Pflegeheimen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 für mindestens 3 Monate in der Altenpflege tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind). Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeitet, soll bis zu 370 € erhalten. Weitere bis zu 330 € sollen Auszubildende in der Altenpflege bekommen. Vorgesehen ist eine Auszahlung des Bonus durch den Arbeitgeber ab dem 30. Juni, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, wobei die Pflegeversicherung den Arbeitgebern den Bonus erstatten wird.

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

Am 1. Januar 2021 ist das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Neuerungen für die Pflegebranche (weitere Regelungen betreffen vor allem Krankenhäuser und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung) gehören:

  • Schaffung von 20.000 zusätzlichen Stellen (Pflegehilfskräfte) in der vollstationären Altenpflege, vollständig finanziert durch die Pflegeversicherung.
  • Modellprogramm mit Fördermaßnahmen zur neuen Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften.
  • Hilfsmittel für Pflegebedürftige gelten dauerhaft auch ohne ärztliche Verordnung als beantragt, wenn sie im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlen werden.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossen, welches eine Pflegereform beinhaltet. Zentrum der Reform ist die Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif, ohne dabei die Pflegebedürftigen finanziell zu überlasten. Ab dem 1. September 2022 werden nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege und Betreuungskräfte (mindestens) nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen. Einrichtungen ohne Tarifbindung erhalten eine Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne. Zur Überprüfung der tatsächlichen Bezahlung der in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte. Berechnungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zufolge ermöglicht die Pflegereform Lohnsteigerungen von bis zu 300 € monatlich. Dabei schätzt das Bundesarbeitsministerium, dass aktuell rund die Hälfte der 1,2 Mio. Altenpflegekräfte in Deutschland nach Tarif bezahlt werden. Über Zuschläge von der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftige von der steigenden Zuzahlung entlastet werden. So sollen die Pflegekassen im ersten Jahr 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils tragen, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Auch in der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge um 5 Prozent erhöht werden.

Die Gegenfinanzierung erfolgt ab 2022 einerseits mit einer Zahlung des Bundes von jährlich 1 Mrd. € an die Pflegeversicherungen. Zudem soll der Pflegebeitrag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns angehoben werden, wodurch die Pflegekassen jährlich 400 Mio. € zusätzlich erhalten sollen.

Neben der Entlohnung regelt die Pflegereform:

  • eine stärkere Mitentscheidung der Pflegekräfte bei der Auswahl der geeigneten Hilfsmittel;
  • einen deutlichen Ausbau der Kurzzeitpflege und einen neuen Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege für den Fall, dass im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann;
  • ein einheitliches Personalbemessungsverfahren in der stationären Altenpflege, wonach ab dem 1. Juli 2023 bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben werden, die weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen.

Mehrere private Pflegeanbieter haben jedoch – unterstützt vom Arbeitgeberverband bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) – Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Diese beziehen sich auf Grundgesetzartikel 12 zur Berufsfreiheit und das Recht, Arbeitsbedingungen frei auszuhandeln sowie Artikel 9, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden beizutreten – aber auch, solchen Vereinigungen fernzubleiben. Durch die Verpflichtung, Tariflöhne zu zahlen, würden sie in ihren Grundrechten verletzt. Wann eine Entscheidung fallen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Pflegekommission legt neue Mindestlöhne in der Pflege fest

Die achtköpfige Kommission aus Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche (Pflegekommission, ständiges Gremium mit 5 Jahren Amtszeit) hat Anfang Februar 2022 eine Anhebung der Pflegemindestlöhne, die bis zum 31. Januar 2024 gilt, wie folgt festgelegt:

in € 01.09.
2022
01.05.
2023
01.12.
2023
Pflegehilfskräfte
(ungelernt)
13,70 13,90 14,15
Pflegekräfte
(mind. einjährige
Ausbildung)
14,60 14,90 15,25
Pflegefachkräfte
(Ausübung von
Tätigkeiten gemäß
§ 4 des Pflege
berufegesetzes)
17,10 17,65 18,25

Zugleich empfiehlt die Kommission eine Anhebung der Urlaubstage. Vollzeitbeschäftigte sollen für das Jahr 2022 über den gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzlich 7 Tage Urlaub erhalten, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 9 Tage extra. Auf dieser Grundlage würde der Mindesturlaubsanspruch in der Altenpflege ab 2023 für Vollzeitbeschäftigte auf 29 Tage steigen. Dies wird jedoch nicht als wesentliches Risiko für die MATERNUS-Gruppe gesehen, aufgrund der bereits umgesetzten Regelung an Mindesturlaubstagen von 28 Tagen in der Pflege.

Zeitgleich legten die Pflegekassen eine neue Lohntabelle vor, welche auf Basis des noch von der alten Regierung beschlossenen "Pflegelöhneverbesserungsgesetzes" neuartige Mindeststandards für die Vergütungen festlegt. Diese beziffern auf Basis einer Erhebung unter tarifgebundenen Anbietern für jedes Bundesland regional übliche Vergütungen. Betriebe, die sich nicht direkt an einen anerkannten Tarifvertrag binden, müssen diese Mindestbedingungen ab September 2022 an beachten.

Zwischen der Vorgabe der Pflegekassen und dem Pflegemindestlohn besteht insofern ein "technischer Unterschied", als dass jeder Betrieb das "regional übliche" Entgelt nur im Durchschnitt der jeweiligen Beschäftigtengruppe erreichen muss. Bis 30. April 2022 müssen Pflegedienste und -heime amtlich melden, ob sie sich künftig an diese Lohnregel halten oder stattdessen verbindlich angeben, welchem Tarifvertrag sie sich künftig unterwerfen.

Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege

Am 6. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die drei Hauptziele digitale Helfer für die Pflege (u.a. digitale Pflegeanwendungen auf mobilen Endgeräten und die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen), mehr Telemedizin (Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen und die Vermittlung telemedizinischer Leistungen) und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen verfolgt. Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen die Gesundheitsfachberufe ein bundesweites Register. Das sogenannte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) befindet sich derzeit noch im Aufbau und muss zunächst von allen Bundesländern anerkannt werden.

Personal

Der Personalengpass in der Pflege spitzt sich in Zeiten der COVID-19-Pandemie weiter zu. Nicht nur auf den Intensivstationen, sondern auch in der ambulanten Pflege und in der stationären Altenpflege fehlt Pflegefachpersonal. Angaben des Deutschen Pflegerats zu Folge fehlen in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen mehr als 200.000 Pfleger. In 10 Jahren könnte der Personalbedarf auf bis zu 500.000 Pflegekräfte anwachsen. Einen Ausweg aus dem Pflegenotstand sieht der Deutsche Pflegerat nur in der Kombination aus besseren Löhnen, besseren Arbeitsbedingungen und einer besseren Finanzierung des Pflegesystems. Zum Auftakt des Deutschen Pflegetags am 13. Oktober 2021 forderte der Deutsche Pflegerat daher einen Lohnzuwachs auf 4.000 € brutto für alle Pflege kräfte. Für verbesserte Arbeitsbedingungen seien eine verlässlich finanzierte Personalausstattung in Kliniken und Heimen sowie stabile Schichtpläne und Arbeitszeiten notwendig. Von der neuen Bundesregierung forderte der Pflegerat ein neues Konzept zur künftigen Finanzierung der Pflege. Das heutige Gesundheitssystem sei ungeeignet, die künftige große Personallücke zu schließen.

Zu einer Erhöhung der Attraktivität der Arbeit in der Pflege soll auch die zu Jahresbeginn 2020 eingeführte generalistische Ausbildung zur "Pflegefachfrau" bzw. zum "Pflegefachmann" beitragen. Die neue Ausbildung (begründet durch das Pflegeberufereformgesetz von 2017) führt die vormals getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie Altenpfleger/in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammen und eröffnet somit ein breiteres Tätigkeitsfeld. Zum Jahresende 2020 betrug die Auszubildendenzahl 53.610. Fast drei Viertel der Auszubildenden waren Frauen, das Durchschnittsalter zu Ausbildungsbeginn lag bei 20 Jahren.

Rehabilitationsmarkt

Per Ende Dezember 2019 (dies stellten die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten verfügbaren Daten dar) weiteten sich die Gesundheitsausgaben in den Vorsorgeund Rehabilitations einrichtungen gegenüber 2018 um 4,9 Prozent auf 10,6 Mrd. € (Vorjahr: 10,1 Mrd. €) aus.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 hat sich die Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf 1.112 (Vorjahr: 1.126) mit 163.336 (Vorjahr: 163.688) aufgestellten Betten reduziert.

Diese rückläufige Entwicklung betraf fast ausschließlich Einrichtungen in privater Hand, deren absolute Zahl von 613 Einrichtungen im Vorjahr auf 601 in 2019 sank. Geringere Veränderungen ergaben sich bei den durch freigemeinnützige (2019: 306 Einrichtungen; Vorjahr: 305) und durch öffentliche Träger (2019: 205 Einrichtungen; Vorjahr: 208) betriebenen Einrichtungen.

Die Fallzahl legte hingegen auf 1.993.585 (Vorjahr: 1.992.535) zu. Auch die durchschnittliche Verweildauer erhöhte sich leicht auf 25,4 Tage (Vorjahr: 25,2 Tage). Dabei stieg die durchschnittliche Bettenauslastung von 84,1 Prozent in 2018 auf 84,9 Prozent in 2019. Vergleichszahlen zu aktuelleren Jahren liegen noch nicht vor. Die aufgrund der hohen Anzahl von Corona-Intensivpatienten verschobenen geplanten Operationen hatten in 2020 einen deutlichen Einbruch der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Folge. So sanken die eingereichten Anträge in 2020 gegenüber dem Vorjahr um 13,3 Prozent auf 1,8 Millionen und damit den tiefsten Wert der letzten 15 Jahre. Entsprechend verringerten sich sichtlich die Bewilligungen um 10,5 Prozent auf 1,3 Millionen sowie noch stärker die abgeschlossenen Leistungen um 17,9 Prozent auf 0,9 Millionen.

Medizinische und berufliche Rehabilitation: Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen 1991 bis 2020

Anträge Bewilligungen Leistungen
1991 1.427.398 1.052.581 839.789
1995 1.678.591 1.160.699 985.415
2000 1.605.724 1.066.338 835.878
2005 1.635.607 1.099.346 804.064
2010 2.082.108 1.347.348 996.154
2015 2.094.048 1.389.378 1.027.833
2016 2.090.337 1.414.971 1.009.207
2017 2.055.588 1.418.029 1.013.588
2018 2.044.588 1.414.998 1.031.294
2019 2.029.746 1.407.770 1.054.012
2020 1.760.133 1.260.189 865.673
Veränderungs
rate 2020
(Basis: 1991) 23,3 Prozent 19,7 Prozent 3,1 Prozent

Nach wie vor wurden Erwachsene dabei überwiegend stationär betreut (80,3 Prozent der Fälle; Vorjahr: 80,7 Prozent der Fälle). Die ambulanten Leistungen verzeichnen wie in den vergangenen Jahren weiter stärkere Wachstumsraten (2020: 16,2 Prozent der Fälle; Vorjahr: 15,4 Prozent).

Ertragslage

Rechnungslegung IFRS

Der Konzern hat zum 1. Januar 2005 konzernweit die Berichterstattung auf die Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) umgestellt. Sämtliche Konzernabschlüsse und Zwischenberichterstattungen der Gruppe werden seitdem gemäß den aktuell gültigen IFRS-Vorgaben, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

MATERNUS-Konzern

Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2021 um 2,9 Mio. € auf 111,4 Mio. € nach 114,3 Mio. € im Vorjahr gesunken. Ursächlich hierfür sind einerseits die coronabedingten Minderbelegungen in den Segmenten Pflege und Rehabilitation sowie Mindererlöse aufgrund des Wegfalls des Betriebes der Einrichtung in Altenahr im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Andererseits konnten die Umsätze aufgrund der erreichten Steigerungen der Pflegesätze gegenüber dem Vorjahr sowie höheren stattlichen COVID-19-Erstattungen gesteigert werden. So ist die Belegung im Segment Pflege um 9,5 Prozent und im Segment Kliniken um 21,7 Prozent gesunken. Dagegen konnten neben den Pflegesatzsteigerungen die um 3,9 Mio. € auf 11,7 Mio. € gestiegenen COVID-Erstattungen die sinkende Belegung im Umsatz teilweise kompensieren.

Insgesamt verfügt MATERNUS in den Segmenten Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitation über eine durchschnittliche Kapazität im Gesamtjahr von 3.058 Betten (Vorjahr: 3.228 Betten). Die durchschnittliche Auslastung im Konzern ist aufgrund der Folgen der Coronapandemie sowie der Folgen der Flutkatastrophe in Altenahr um rund 290 Betten auf 2.150 Betten bzw. 70,3 Prozent (Vorjahr: 75,7 Prozent) zurückgegangen.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde in 2021 eine durchschnittliche Belegung mit 1.766 Bewohnern (Vorjahr: 1.953 Bewohnern) und im Segment Rehabilitation von durchschnittlich 383 Betten (Vorjahr: 489 Betten) inklusive Begleitpersonen erreicht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 8,2 Mio. € um 4,3 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Grund hierfür sind Erträge aus der Auflösung der Drohverlustrückstellung für die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, in Höhe von 1,4 Mio. € sowie um 1,0 Mio. € gestiegene Erträge aus der Ausbildungsumlage. Daneben sind Einmaleffekte wie Anpassungen der Wertberichtigungen von 0,6 Mio. € und Erstattungen von Krankenkassen in Höhe von 0,4 Mio. € oder auch Erträge aus der Anpassung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten von 0,4 Mio. € dafür ursächlich.

Der Materialaufwand in Höhe von 13,9 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €) ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Mio. € gesunken. Insbesondere maßgeblich hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr die um 1,5 Mio. € gesunkenen Fremdpersonalkosten durch die geringere Belegung und damit verbundenen variablen Kosten sowie die Einstellung des Betriebes in Altenahr.

Der Personalaufwand hat sich um 1,5 Mio. € auf 68,7 Mio. € nach 70,2 Mio. € im Vergleichs zeitraum des Vorjahres verringert. Ursächlich hierfür ist die Verringerung der Vollzeitkräfte aufgrund der Schließung der Einrichtung in Altenahr im Juli 2021 und des Umbaus der Einrichtung in Pelm. Dennoch sind die Gehälter aufgrund des Pflegemindestlohns und der Gehaltserhöhungen nach Pflegesatzverhandlungen gestiegen. In den Kliniken gab es darüber hinaus Kurzarbeit.

Die mit den Kostenträgern bzw. den jeweiligen Rentenversicherungsträgern vereinbarten Personal schlüssel wurden eingehalten. Der Krankenstand in den Einrichtungen hat sich innerhalb einer ge wissen Bandbreite im Konzern stabil entwickelt. Die Fluktuation ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 3,8 Mio. € auf 22,1 Mio. € (Vorjahr: 18,3 Mio. €) erhöht. Grund hierfür sind um 1,0 Mio. € auf 5,0 Mio. € gestiegene Aufwendungen für Instandhaltungen sowie 1,3 Mio. € für Aufwendungen als Risikovorsorge für erwartete Rückzahlungen von COVID-19-Erstattungen und Rückstellungsbildungen für Betriebsprüfungsrisiken von 0,9 Mio. € und nicht zuletzt um 0,5 Mio. € gestiegene Aufwendungen für die Ausbildungsumlage.

Die Abschreibungen im Konzern haben sich um 0,5 Mio. € auf 11,1 Mio. € (Vorjahr: 11,6 Mio. €) leicht verringert. Grund hierfür ist der Abgang der fremdgemieteten Einrichtung Altenahr im Juli 2021 aufgrund der Flutkatastrophe im Rahmen der Nutzungsrechte.

Das Finanzergebnis hat sich aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Umfinan zierung im 1. Quartal 2020 um 1,2 Mio. € auf -6,0 Mio. € (Vorjahr: -7,2 Mio. €) sowie die vorübergehende Einstellung des Betriebes in Altenahr und dessen Auswirkungen der Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten verbessert. Im Vorjahr waren des Weiteren einmalige zinsähnliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umfinanzierung der MATERNUS-Gruppe in Höhe von 0,5 Mio. € angefallen.

Im Geschäftsjahr 2021 ist das EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Mietund Leasingaufwendungen) um 1,7 Mio. € auf 15,2 Mio. € gestiegen und entspricht einer EBITDAR-Marge von 13,6 Prozent (Vorjahr: 11,8 Prozent).

Das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) hat sich sehr deutlich um 1,8 Mio. € auf 14,9 Mio. € (Vorjahr: 13,1 Mio. €) erhöht. Dies entspricht einer EBITDA-Marge (EBITDA vom Umsatz) von 13,4 Prozent (Vorjahr: 11,5 Prozent). Die Verbesserung des EBITDA ist neben dem weiter gesunkenen Fremdpersonal auch auf die Auflösung der Drohverlustrückstellung für die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, sowie gestiegene COVID-Erstattungen zurückzuführen.

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) hat sich um 2,2 Mio. € verbessert. Wurde im Vorjahr noch ein EBIT von 1,6 Mio. € erwirtschaftet, so ist das EBIT im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 3,8 Mio. € gestiegen.

Das EBT (Ergebnis vor Steuern) hat sich im Geschäftsjahr von -7,8 Mio. € auf -2,0 Mio. € verbessert, was trotz der weiteren coronabedingten Rückgänge bei der Belegung und damit Umsätze und Ergebnisbeiträge durch die obig benannten Punkte sowie geringeren Zinsaufwendungen aufgrund der Umfinanzierung im Vorjahr zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern hat sich das EAT (Ergebnis nach Steuern und Ergebnis anteil anderer Gesellschafter) von -9,6 Mio. € auf -2,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verbessert.

Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Der Segmentumsatz mit Kunden ist trotz der höheren COVID-Erstattungen um 0,2 Mio. € auf 84,8 Mio. € nach 85,0 Mio. € im Jahr 2021 gesunken. Ursächlich hierfür ist der Wegfall der Einrichtung in Altenahr in der zweiten Jahreshälfte. Auch im Jahr 2021 wurden für nahezu alle Einrichtungen Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern geführt.

Das Segment verfügt über eine durchschnittliche Gesamtkapazität von 2.271 Betten (Vorjahr: 2.438 Betten). Mitte Juli 2021 hatte die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz die Einrichtung in Altenahr (105 Betten) stark beschädigt. Das Haus kann seitdem aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen nicht benutzt werden. Mit Jahresende 2020 wurde die Einrichtung in Pelm (50 Betten) geschlossen und wird zu einer Tagespflege umgebaut. Darüber hinaus wurde zum 1. Januar 2021 die Kapazität in Leipziger Angelika-Stift durch die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer um 9 Betten reduziert. Dies dient der besseren Vermarktung in der Region. In Köln wurden im betreuten Wohnen zur Steigerung der Attraktivität mit Mai 2021 acht Apartments zu vier größeren zusammengelegt.

Die Auslastung hat sich im Geschäftsjahr 2021 um 187 Betten auf durchschnittlich 1.766 Betten bzw. 77,8 Prozent verringert, nachdem im Vorjahr durchschnittlich 1.953 Betten (80,1 Prozent) belegt werden konnten. Neben Corona hat die Schließung der Einrichtung in Altenahr ab Mitte Juli 2021 einen wesentlichen Einfluss auf den Belegungsrückgang.

Der Anteil der Kurzzeitpflege am Gesamtbestand an Bewohnern ist auf einem ähnlichen Niveau wie im Geschäftsjahr 2020. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger ist im Vorjahresvergleich um ca. 2,0 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich für die Einrichtungen im Durchschnitt eine stabile Pflegegradverteilung. Während der Krankenstand im Vergleich zum Vorjahr sich innerhalb einer gewissen Bandbreite nahezu konstant entwickelte, hat sich die Fluktuationsquote verbessert.

Bei den Bewohnern im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zeigte sich im Geschäftsjahr 2021 folgende Pflegegradverteilung:

  • Pflegegrad 1 und 2: 21 Prozent
  • Pflegegrad 3: 34 Prozent
  • Pflegegrad 4: 29 Prozent
  • Pflegegrad 5: 16 Prozent

Im Geschäftsjahr 2021 sind die Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € auf 51,4 Mio. € (Vorjahr: 52,2 Mio. €) gesunken. Grund hierfür sind die gesunkenen Vollzeitkräfte aufgrund der Schließung der Einrichtung in Altenahr im Juli 2021 und des Umbaus der Einrichtung in Pelm. Dennoch sind die Gehälter aufgrund des Pflegemindestlohns und Gehaltserhöhungen nach Pflegesatzverhandlungen gestiegen. Durch einen verbesserten Personaleinsatz gelang es, die Personalintensität (Personalaufwand vom Umsatz) auf 57,4 Prozent nach 59,4 Prozent im Vorjahr zu reduzieren.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten wurden erfüllt. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2021 lag die Fachkraftquote bei 50 Prozent.

Mit Ausnahme der Pflegeeinrichtungen in Hannover, Leipzig Angelika-Stift, Schönheide, Stadtoldendorf sowie Wendhausen wurde an allen Standorten im Geschäftsjahr 2021 Fremdarbeit eingesetzt, um die Vorgaben zu den Personalschlüsseln durch die Kostenträger einzuhalten. In Summe wurde der Aufwand für Fremdarbeit um 1,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr reduziert. An den Standorten Hillesheim, Baden-Baden sowie Löhne hatte sich der Aufwand für Fremdarbeit im Vergleich zu 2020 deutlich erhöht. In Hillesheim musste Fremdarbeit zur Steigerung der Fachkraftquote eingesetzt werden. Die beiden Einrichtungen Baden-Baden und Löhne mussten kurzfristige Ausfälle des Personals mit Fremdarbeit kompensieren. Es wird in diesen Fällen von einer Verbesserung der Situation in 2022 ausgegangen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 2,1 Mio. € auf 5,3 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €) erhöht. Grund hierfür sind ebenfalls Effekte aus der neu reformierten Ausbildungskostenumlage und dadurch eine Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge (Effekt aus erhöhter Ausbildungsumlage 1,1 Mio. €). Daneben ergaben sich Einmaleffekte aus Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten im Rahmen des Abgangs der Einrichtung Altenahr von 0,3 Mio. € sowie Anpassungen von Wertberichtigungen von 0,3 Mio. €.

Die Materialaufwendungen haben sich um 1,5 Mio. € auf 9,3 Mio. € (Vorjahr: 10,8 Mio. €) verringert. Die Aufwendungen für Fremdpersonal sind von 2,7 Mio. € im Vorjahr auf 1,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2021 gesunken. Der Rückgang des gesamten Materialaufwands ist neben dem Rückgang im Fremd personal im Wesentlichen auf die Aufgabe der Einrichtung Altenahr sowie geringere Belegungen der Einrichtungen zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. € auf 18,2 Mio. € (Vorjahr: 17,0 Mio. €) gestiegen. Wesentlicher Grund hierfür sind

die um 1,0 Mio. € gestiegenen Aufwendungen für Instandsetzungen sowie um 0,5 Mio. € höhere Aufwendungen für die Ausbildungsumlage.

Die planmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2021 sind mit 8,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr mit 9,2 Mio. € leicht gesunken. Grund hierfür ist der Abgang der Einrichtung Altenahr.

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2021 um 0,7 Mio. € auf -2,9 Mio. € verbessert. Wesentlicher Grund ist die im Vorjahr erfolgte Umfinanzierung und damit verbundener Zinssatzsenkungen (Effekt 0,4 Mio. €), welcher sich in 2021 ganzjährig auswirkt. Darüber hinaus geringere Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten (Effekt 0,3 Mio. € aus dem Abgang Altenahr) und höheren Zinserträgen mit anderen Segmenten (Effekt 0,4 Mio. €).

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2021 ein EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe 11,4 Mio. € nach 8,5 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDAR-Marge (EBITDAR vom Umsatz) von 13,5 Prozent (Vorjahr: 10,0 Prozent).

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2021 ein EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) in Höhe 11,2 Mio. € nach 8,2 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 13,2 Prozent (Vorjahr: 9,2 Prozent).

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ist im Berichtszeitraum um 3,4 Mio. € auf 2,3 Mio. € (Vorjahr: -1,1 Mio. €) gestiegen.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist im Geschäftsjahr 2021 ein negatives EBT (Ergebnis vor Steuern, vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) von -0,6 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) angefallen. Das EAT (Ergebnis nach Steuern) ist um 2,9 Mio. € auf ein Ergebnis von -1,4 Mio. € (Vorjahr: -4,3 Mio. €) im Geschäftsjahr 2021 gestiegen.

Segment Rehabilitation

Im Geschäftsjahr 2021 hat sich der Umsatz mit Kunden im Segment Rehabilitation gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Mio. € auf 24,3 Mio. € (Vorjahr: 26,8 Mio. €) verringert. Grund hierfür ist die um 95 Patienten geringere Belegung.

Der Umsatz der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund geringerer Belegung um 1,8 Mio. € noch einmal verringert und beträgt 17,5 Mio. € (Vorjahr: 19,3 Mio. €).

Die MATERNUS RECATEC Service Dienstleistung-GmbH, Berlin, erzielte Erlöse in Höhe von 0,3 Mio. € aus der Cafeteria- und Kioskbewirtschaftung am Standort Bad Oeynhausen.

In der Bayerwald-Klinik in Cham ist der Umsatz im Vorjahresvergleich ebenfalls aufgrund geringerer Belegung und geringerer COVID-Erstattungen um 1,1 Mio. € auf 6,6 Mio. € (Vorjahr: 7,7 Mio. €) gefallen.

Das Segment verfügt über eine belegbare Gesamtkapazität von 787 Betten (Vorjahr: 790 Betten).

Im Segment Rehabilitation ist die Auslastungsquote (inklusive Begleitpersonen) auf 48,7 Prozent nach 61,9 Prozent im Vorjahr gesunken.

Die Belegung der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen ist im Geschäftsjahr 2021 um 75 Patienten auf eine durchschnittliche Belegung von 265 Patienten (Vorjahr: 340 Patienten) bzw. auf 47,2 Prozent gesunken. In der Bayerwald-Klinik in Cham hat sich die durchschnittliche Belegung auf 103 Patienten (Vorjahr: 123 Patienten) bzw. auf 63,9 Prozent im Geschäftsjahr 2021 verringert. Der Rückgang in beiden Kliniken ist neben der Coronapandemie und damit verschobenen Operationen auch auf Fachkräftemangel zurückzuführen.

Die Anzahl der behandelten Fälle ist mit insgesamt 5.807 behandelten Fällen (Vorjahr: 7.553) aufgrund der Coronapandemie stark zurückgegangen. Die Verweildauer der Patienten betrug im Jahresdurchschnitt 24,0 Tage nach im Vorjahr 22,5 Tagen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit 1,2 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) um 0,6 Mio. € höher. Grund hierfür sind in 2021 angefallene Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. € sowie höhere Erstattungen von Krankenkassen für Lohnfortzahlung.

Der Personalaufwand hat sich weiter um 0,7 Mio. € auf 17,2 Mio. € (Vorjahr: 17,9 Mio. €) im Berichtszeitraum auch aufgrund anhaltender Kurzarbeit verringert. Die Personalintensität (Personalaufwand vom Umsatz) im Segment Rehabilitation ist im Geschäftsjahr 2021 auf 70,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 66,7 Prozent gestiegen.

Die Materialaufwendungen haben sich um 1,2 Mio. € auf 4,6 Mio. € nach 5,8 Mio. € im Berichtszeit raum des Vorjahres redu ziert. Grund hierfür sind die geringere Auslastung und die damit verbundenen geringeren Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe als auch der Rückgang um 0,3 Mio. € im Bereich der Fremdarbeit.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2021 mit 4,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Mio. € aufgrund von Risikovorsorge für erwartete Rückzahlungen von COVID-Erstattungen gestiegen.

Die planmäßigen Abschreibungen betragen 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) im Geschäftsjahr 2021.

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2021 um 0,1 Mio. € auf -0,7 Mio. € verbessert.

Im Segment Rehabilitation wurde im Geschäftsjahr 2021 ein EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe von -0,5 Mio. € nach 1,5 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDAR-Marge (EBITDAR vom Umsatz) von -2,1 Prozent (Vorjahr: 5,5 Prozent).

Im Segment Rehabilitation hat sich das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) von im Vorjahr 1,4 Mio. € im Berichtszeitraum auf -0,6 Mio. € verschlechtert. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) hat sich im Vorjahresvergleich ebenfalls verschlechtert und liegt bei -2,4 Mio. € (Vorjahr: -0,5 Mio. €).

Der Verlust vor Steuern und vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter (EBT) im Segment Rehabilitation (EBT) liegt aktuell bei -3,1 Mio. € (Vorjahr: -1,3 Mio. €).

Der Verlust in der Bayerwald-Klinik in Cham hat sich im Geschäftsjahr 2021 um 1,6 Mio. € auf 1,8 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) ausgeweitet.

Am Standort der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen hat sich der Verlust im Geschäftsjahr 2021 um 0,3 Mio. € auf 2,3 Mio. € (Vorjahr: Verlust 2,0 Mio. €) erhöht.

Das EAT (Ergebnis nach Steuern, vor Anteilen Fremder) hat sich im Geschäftsjahr 2021 ebenfalls verschlechtert. Der Verlust hat sich um 0,5 Mio. € auf 2,9 Mio. € verbessert.

Nachschau zur Prognose für 2021

Gemäß Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2021, veröffentlicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 am 27. April 2021, ging der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG zunächst von einer Verbesserung der Umsatzerlöse im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen aus und prognostizierte die Erlösspanne im Bereich von 84,0 bis 88,0 Mio. €. Im Segment Rehabilitation sollte ein Umsatzvolumen von 28,5 bis 32,5 Mio. € erreicht werden. Der Konzernumsatz wurde in einer Spanne von 115,0 bis 123,0 Mio. € prognostiziert. Ferner wurde für die Ergebniskennzahl EBITDA von einer Steigerung des Vorjahres (2020: 13,2 Mio.) von 13,0 bis 17,0 Mio. € erwartet.

Mit Veröffentlichung vom 5. August 2021 erfolgte eine Anpassung der Prognose auf einen Konzernumsatz in einer Spanne von 108,0 bis 116,0 Mio. €, eine entsprechende Anpassung des Segmentes Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen auf 83,0 bis 87,0 Mio. €, im Segment Rehabilitation auf 22,5 bis 26,5 Mio. € sowie das EBITDA in einer Spanne von 11,0 bis 15,0 Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2021 hat der Konzern ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 14,9 Mio. € (Vorjahr: 13,1 Mio. €) erwirtschaftet und liegt damit im Rahmen der angepassten Prognose.

Vermögenslage

Im Konzern hat sich das Anlagevermögen auf 142,4 Mio. € zum Bilanzstichtag nach 157,4 Mio. € im Vor jahr verringert. Die Reduzierung ist vor allem mit 11,1 Mio. € auf Abschreibungen und Neubewertungen von Nutzungs rechten für Immobilien aufgrund von Vertragsänderungen und des Abgangs der Einrichtung Altenahr zurückzuführen. Weiterhin wurden im Berichtsjahr 1,1 Mio. € in Betriebsund Geschäftsausstattung sowie im materielle Vermögensgegenstände investiert. Die Anlagenintensität liegt bei 86,1 Prozent (inklusive Nutzungsrechte) nach 88,1 Prozent im Vorjahr.

Aktive latente Steuern sind mit 0,4 Mio. € aktiviert worden (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Die kurzfristigen Vermögenswerte im Konzern haben sich zum Bilanzstichtag auf 22,7 Mio. € nach 20,8 Mio. € im Vorjahr leicht erhöht. Zum Bilanzstichtag sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 0,8 Mio. € auf 4,5 Mio. € gesunken. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen blieben dagegen mit 0,5 Mio. € konstant. Der Anstieg der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte von 0,2 Mio. € ist auf eine Forderung aus Erstattungsanspruch von einer Überzahlung einer Miete zurückzuführen.

Die Zahlungs mittel im Konzern sind noch einmal deutlich um 2,5 Mio. € auf 12,5 Mio. € zum Bilanzstichtag gestiegen. Grund hierfür sind die zahlungswirksamen COVID-Erstattungen.

Finanzlage

Zum Bilanzstichtag haben sich die langfristigen Schulden im Konzern im Vergleich zum 31. Dezember 2020 aufgrund planmäßigen Abbaus der Leasingverbindlichkeiten sowie des Sondereffekts der vorübergehenden Einstellung des Betriebes und der Einrichtung in Altenahr um 15,3 Mio. € auf 146,0 Mio. € verringert.

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern sind dabei um 13,4 Mio. € auf 61,8 Mio. € zum Bilanzstichtag gesunken. Der Rückgang resultiert insbesondere aus dem Sondereffekt der vorübergehenden Einstellung des Betriebes und der Einrichtung in Altenahr.

Die Verbindlichkeiten aus langfristigen Darlehen von Kreditinstituten haben sich planmäßig um 0,2 Mio. € auf 54,5 Mio. € reduziert. Grund hierfür ist die planquartalsmäßige Tilgung des Darlehens.

Die kurzfristigen Schulden sind im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um 4,5 Mio. € auf 47,3 Mio. € zum Bilanzstichtag gestiegen. Grund hierfür sind neben dem Anstieg von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der CURA Gruppe auch Rückstellungen im Rahmen der Risikovorsorge aus erwarteten Rückzahlungsrisiken von COVID-Erstattungen.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind um 1,3 Mio. € auf 23,2 Mio. € durch Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum 31. Dezember 2020 angestiegen. Der Anstieg ist auf die Verzinsung der durch die CURA Gruppe bereitgestellten liquiden Mittel zurückzuführen.

Der kurzfristige Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist mit 7,4 Mio. € konstant zum Vorjahr. Hierin sind der kurzfristige Anteil der Darlehenstilgung sowie der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um 0,2 Mio. € auf 4,6 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €) zum Bilanzstichtag gesunken.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten liegen mit 5,1 Mio. € leicht unter dem Vorjahresniveau.

Die kurzfristigen Rückstellungen sind um 2,8 Mio. € auf 5,3 Mio. € im Vergleich zum 31. Dezember 2020 gestiegen. Grund hierfür sind im Wesentlichen im Segment Kliniken gebildete Rückstellungen für erwartete Rückzahlungsrisiken aus COVID-Erstattungen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Miet- und Leasing-vereinbarungen für Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen, Bürogeräte, Einrichtungs gegenstände, EDV-Ausstattung und PKW.

Im Konzern bestanden per 31. Dezember 2021 Leasingverpflichtungen (IFRS 16) mit einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten in Höhe von 7,0 Mio. € und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von 61,8 Mio. €.

Liquiditätsanalyse

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit gesichert. Die in 2020 abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, über 55,7 Mio. € ermöglichte es der MATERNUS-Gruppe, zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, eine vierteljährliche Tilgung von 87,5 T€ sowie der dann verbleibenden endfälligen Schlussrate am 31. März 2025. Als Sicherheit wurden auf Liegenschaften der MATERNUS-Gruppe Grundschulden in Höhe der Darlehenssumme bestellt. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Punkt Finanzverbindlichkeiten im Konzernhang.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr haben sich die der MATERNUS-Kliniken AG von CURA gewährten kurzfristigen Darlehen um 0,6 Mio. € auf 12,3 Mio. € erhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Bayerwald GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, gegenüber der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH haben sich um 0,2 Mio. € ebenfalls erhöht.

in T€ 2021 2020
Nettozufluss aus
der laufenden
Geschäftstätigkeit 17.243 12.167
Nettoabfluss aus
Investitionstätigkeit -1.916 -702
Nettoabfluss aus
Finanzierungstätigkeit -12.792 -2.226
Veränderung des
Finanzmittelbestandes +2.535 +9.238

Nettozufluss aus Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist um 5,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist vor allem auf das um 5,8 Mio. € verbesserte Konzernergebnis vor Steuern sowie dem Anstieg der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen zurückzuführen.

Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit

Die Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit ist vor allem auf die Aufnahme von Krediten im Rahmen der in 2020 erfolgten Umfinanzierung zurückzuführen.

Entwicklung des Finanzmittelbestands

in T€ 2021 2020
Bestand am Anfang der Periode +9.959 +721
Zahlungswirksame Veränderungen +2.535 +9.238
Bestand am Ende der Periode +12.494 +9.959

Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzern abschluss.

Gesamtaussage

Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2021 ist aus Sicht des Vorstandes aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Coronapandemie nicht zufriedenstellend. Beide operativen Segmente liegen jedoch unter Berücksichtigung der Effekte aus der Coronapandemie im Rahmen der angepassten Prognose.

Im Segment Pflege wird der eingeschlagene Weg der kontinuierlichen Verhandlung der Pflegesätze an allen Standorten mindestens einmal im Jahr weiterverfolgt. Das Geschäftsjahr 2021 war jedoch weiterhin geprägt durch die Sondersituation der Coronapandemie. Durch die bei Mitarbeitern sowie Bewohnern hohen Impfquoten wird von einer stetigen Verbesserung der Infektionslage ausgegangen und in der Folge mit einer Stabilisierung der Belegung. Zudem werden die weiteren Pflegesatzverhandlungen und die damit einhergehenden Lohnsteigerungen die Mitarbeiter gewinnung und -bindung unterstützen und maßgeblich zu einer Verringerung des Fachkräfte mangels beitragen. Daneben wurden unprofitable Leistungsgebiete an Standorten identifiziert und zum Geschäftsjahres ende aufgegeben, um die Rentabilität des Segmentes zu stärken.

Sowohl in der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen als auch in der Bayerwald-Klinik in Cham konnten erfahrene Klinikleiterinnen gewonnen werden, welche sich im abgelaufenen Geschäftsjahr eingearbeitet haben. Gemeinsam mit ihnen und mit fachlicher sowie methodischer Unterstützung einer namhaften Beratungsgesellschaft wurden Strategie-Konzepte weiterentwickelt, um beide Kliniken mittelfristig profitabel zu machen.

Der Umsatz im Konzern konnte nicht gesteigert werden, liegt aber im Rahmen der angepassten Prognose für das Geschäftsjahr 2021. Alle wichtigen Ertragskennzahlen (vor Steuern) wie das EBITDA, das EBIT und EBT haben sich wie im zuvor dargestellten Abschnitt gegenüber dem Vorjahr im Konzern jedoch teilweise deutlich verbessert.

C. INTERNES KONTROLLSYSTEM, FINANZMANAGEMENT UND RISIKOMANAGEMENT

Unternehmenssteuerung

Die MATERNUS-Kliniken AG als Bestandteil des MATERNUS-Konzern setzt im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagements konzernweit etablierte Controlling-Instrumente ein. Dabei werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle des Portfolios herangezogen.

Im Bereich der finanziellen Leistungsindikatoren werden vor allem über Soll-Ist-Analysen und Benchmarking-Ansätze Abweichungen zur Zielerreichung der Geschäftstätigkeit ermittelt. Wesent liche Leistungsindikatoren für die einzelnen betrieblichen Standorte sind der durchschnittliche Umsatz pro Bett, die betriebswirtschaftliche Personalintensität (Personalaufwand + Fremdpersonal / Umsatz), eine regelmäßige Messung der Effizienz (EBITDAR-Marge > 30 Prozent (auf Basis HGB) sowie der Rentabilität (EBT-Marge > 15 Prozent). Hierzu werden quartalsweise Ranglisten im Konzern erstellt.

Im Bereich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren setzt der MATERNUS-Konzern als wesentliche Steuerungsgrößen die (tägliche und wöchentliche) Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Einhaltung von Personalschlüsseln sowie der Einhaltung der Fachkraftquoten nach den Vorgaben durch die Kostenträger ein.

Daneben sind für das Segment Pflege als weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfe empfängern zur Steuerung des Portfolios wichtig. Die Entwicklung des Krankenstandes sowie die Fluktuation in den Einrichtungen sind weitere nichtfinanzielle Steuerungsgrößen, die im Konzern als Leistungsindikatoren relevant sind.

Die finanziellen Leistungsindikatoren werden in Verbindung mit den quantitativen und qualitativen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren laufend geprüft.

Im Rahmen des integrierten Projektmanagement- und Controlling-Prozesses werden diese Indika toren überwacht. Dem Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG wird hierzu regelmäßig und, sofern notwendig, auch außerplanmäßig durch ausführliche Analysen Bericht erstattet. Nicht zuletzt wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Operations-Team, bestehend aus interdisziplinären Fachabteilungen der zentralen Verwaltung, gegründet, welches sich in regelmäßigen Abständen zusammen mit dem Vorstand zu Risikothemen, Standorten und Aussichten austauscht.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Der MATERNUS-Konzern verfügt über ein internes Kontrollund Risikomanagementsystem, welches Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung beinhaltet. Aus Sicht des Vorstandes ist jederzeit sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erfasst werden.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind dabei:

  • Erfassung und Bewertung der für den Rechnungslegungsprozess im Konzern relevanten Risikofelder
  • Kontrollen zur Überwachung des Prozesses der Rechnungslegung auf Konzernebene sowie auf Ebene der einzelnen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften (Vollständigkeits- und Richtigkeitskontrollen)
  • Organisatorische Sicherungsmaßnahmen im Finanzund Rechnungswesen und in den opera tiven Zentralbereichen, welche an der Generierung der Basisdaten für die Konzernrechnungs legung beteiligt sind. Dazu zählen beispielsweise eine klare Funktionstrennung, Zugriffs beschränkungen und Dienstanweisungen
  • Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des EDV-Systems zur Verarbeitung der dem Konzernrechnungslegungsprozess zugrunde liegenden Sachverhalte, inklusive programmierten Plausibilitätsprüfungen
  • Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wichtigen Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Rechnungslegung des Konzerns

Im Rahmen einer fest strukturierten Berichtsorganisation für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risiko managementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses beim Vorstand. Ziel des im MATERNUS-Konzern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen Überwachungssystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch ein angemessenes und funktionsfähig eingerichtetes Risiko management- und internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung von Risiken gewähren kann. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen,

fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände, die die Wirksamkeit und Verlässlichkeit dieser Systeme einschränken, können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Daher kann nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden, dass Sachverhalte in der Konzern rechnungslegung richtig, vollständig und zeitnah erfasst werden.

Risikomanagementsystem

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt der MATERNUS-Konzern über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für uns eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im MATERNUS-Konzern eine klare Unternehmensund Führungsstruktur. Bereichsüber greifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse, welche basierend auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung vom Vorstand überwacht und gesteuert wird.

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Kenntnis von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken und Entwicklungen wurden in kurzen Abständen Vorstandssitzungen sowie Leitungs sitzungen in der Hauptverwaltung durchgeführt und diesbezügliche Themen analysiert. Erarbeitete Risk-Maps wurden anhand der Verfahrensbeschrei bungen erarbeitet und in Risikoübersichten er fasst. Da die letzte grundlegende Überprüfung sowie Überarbeitung des gesamten Risikofrüh erkennungssystems im Geschäftsjahr 2017 erfolgte, hat der Vorstand eine Revidierung des Revisions- und des Risikomanagement-Systems in 2021 für 2022 beschlossen. Dabei ging es im Wesentlichen um die Implementierung eines Hinweisgebersystems. Dieses wird mit der Umsetzung und Ausführung in der zweiten Jahreshälfte 2022 implementiert.

Daneben ist geplant, eine ergänzte Revisionsfunktionsstruktur für das zentrale Qualitäts management einzuführen, welche unabhängig und direkt an den Vorstand berichtet.

Eine Verbesserung der IT-Systeme sowie eine Optimierung und Weiterentwicklung der SAP-Software erfolgt im Tagesgeschäft laufend.

Das Risikomanagement dient der kontinuierlichen und strukturierten Erkennung, Bewertung und Eskalation von Risiken sowie der Steuerung der Reaktionen auf diese Risiken. Es ist integrativer Bestandteil der operativen und strategischen Planungsprozesse und setzt sich in den laufenden Controlling-Prozessen fort.

Die bestehenden betrieblichen Berichtssysteme ermöglichen es dem Vorstand, die Risiken für den Konzern zu steuern. Das Berichtswesen erfolgt in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Intervallen, wobei die Abstufung über die Relevanz für das sofortige operative Handeln bis zur mittelfristig strategischen Aktion erfolgt. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Gestaltung zu ergreifen.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Grundsätze

Im MATERNUS-Konzern erfolgt das Finanzmanagement grundsätzlich zentral durch die MATERNUS-Kliniken AG, die dabei die Rolle als "interne Bank" des Konzerns wahrnimmt. Das Finanz management schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die MATERNUS direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierte Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken.

Ziele

Die Ziele des Finanzmanagements des Konzerns umfassen die ausreichende Liquiditäts versorgung der MATERNUS-Kliniken AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanz wirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Zinsen. Das finanzwirtschaftliche Handeln verfolgt die Zielsetzung einer mittelfristigen Verbesserung des derzeitigen Bankenratings.

Liquiditätssicherung

Die Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:

• Im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs werden die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt.

• Durch den Bestand an Barmitteln sichert sich die MATERNUS-Gruppe eine ausreichende Liquiditätsreserve. Grundlage für die Dispositionen mit den Banken ist ein monatliches, rollierendes Liquiditätsplanungssystem.

Der Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen.

D. RISIKO-, CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

Gemessen an der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt die Gesundheitswirtschaft unverändert eine stabile Branche dar.

Risiken des Unternehmens

Die Risikoberichterstattung im MATERNUS-Konzern erfolgt im Quartalsrhythmus. Im Rahmen einer Risikoidentifikation erfolgt eine Zuordnung der Risiken auf Regionen bzw. Einrichtungen. Neben einer Zuordnung auf Risikokategorien werden die Auswirkungen bei Risikoeintritt jeweils qualitativ und mit entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Im MATERNUS-Konzern erfolgt hierbei nur eine qualitative Einstufung, nicht aber eine konkrete Quantifizierung der potentiellen Schadenshöhe für die vorhandenen Einzelrisiken.

Branchenrisiken

Die Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen führte zu einem stärkeren Wettbewerb und in der Folge schon heute zu einer weiteren Marktkonsolidierung. Stetig steigende Anforderungen an die Leistungsqualität prägen die Gesetzgebung und die Erwartungshaltung von Bewohnern und Patienten. Hierfür haben wir ein stringentes Qualitäts managementsystem aufgebaut, welches die externen Begutachtungen durch interne Audits ergänzt, wodurch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Abläufen gesichert werden soll.

Eine wesentliche Herausforderung für die Unternehmen stellt die Gewinnung von Fachkräften dar. In manchen Regionen ist ein größerer Mangel an ausgebildeten Pflegefachkräften festzustellen und es fällt den Betreibern zunehmend schwerer, aus anderen Regionen die Lücken zu schließen. Die Coronapandemie und die dadurch ständige Präsenz der Pflege in den Medien erschwert die Sicherung

und Attraktivität des Berufsbildes von Fachkräften. Hier sind alle gefordert, Lösungen zu entwickeln, die in der ersten Priorität eine Bindung der Mitarbeiter bewirken und somit einer Sicherung der Belegung dienen.

Wir haben bei MATERNUS entsprechende Maßnahmen zur Personalentwicklung und -bindung etabliert und entwickeln diese gezielt weiter. Wir legen unseren Fokus auf das Ausbilden eigener Fachkräfte und die Förderung angehender Führungskräfte. Das festgelegte Ziel den Einsatz von Fremdarbeit zurückzufahren verfolgen wir mit großem Einsatz.

In Kombination mit unseren weiteren Maßnahmen zur Personalentwicklung und -steuerung sind wir für die Zukunft strukturell gut aufgestellt. Regionalbezogen gehört hierzu auch die laufende Überprüfung und Anpassung der Mitarbeiterleistungen in Bezug auf eine marktgerechte Vergütung. Ab September 2022 werden die Gehälter auf die regionalen, tarifähnlichen Gehälter angepasst. Es ist gewährleistet, dass attraktive Vergütungsstrukturen zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern auch refinanziert sind. Für alle Standorte werden regelmäßig Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern durchgeführt.

Bonitätsrisiken

Im Konzern weist MATERNUS einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 27,8 Mio. € aus. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu angemessenen Konditionen ist unverändert stark vom Mitwirken der CURA GmbH abhängig. Eine Verringerung des Engagements des Mutterunternehmens könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Die Disposition der liquiden Mittel ist einer der zentralen Prozesse bei MATERNUS. Die Gruppe steuert ihre zukünftige Liquidität und überwacht den Fortgang täglich. Durch die im letzten Jahr umgesetzte Refinanzierung mit einem Bankpartner und einheitlicher Laufzeit wurde dem wesentlichen Liquiditätsrisiko aus der Rückzahlung sämtlicher externer Kreditverbindlichkeiten in einer Summe erfolgreich begegnet. Da das Darlehen im Wesentlichen erst ab dem Jahre 2025 zur Rückzahlung fällig sein wird, ist das Liquiditätrisiko aus der Rückzahlungsverpflichtung von Darlehen gegenüber Kreditinstituten gegenwärtig als gering einzustufen.

Operative Risiken

Durch die demographische Entwicklung steigt die Anzahl von pflege- und rehabilitationsbedürftigen Menschen und die damit im Zusammenhang stehende Multimorbidität nimmt zu. Steigende Betreu ungsintensität einerseits und

eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten Lösungen andererseits sind die Folge. Ein zunehmender Bedarf an Pflege und Rehabilitation bringt jedoch einen wachsen den Wettbewerb bzw. in Ballungszentren heute auch bereits ein Überangebot am Markt mit sich. Als innovativer Anbieter mit hoher Leistungsqualität werden wir uns an die geänderten Wünsche unserer Bewohner und Patienten, insbesondere nach Spezialisierung und neuen Indikationen, anpassen. Zudem bringen externe Gesundheitsrisiken wie die andauernde Coronapandemie potentielle Gefahren für Bewohner und Mitarbeiter mit sich. Dem wird mit gesteigerten aktiven Präventions maßnahmen bei der Hygiene sowie Sensibilisierung der Mitarbeiter und Informationsmaterial zu Impfangeboten für Bewohner Sorge getragen. Dies zeigt sich u. a. darin, dass es im MATERNUS-Konzern eine hohe Impfquote bei den Bewohnern sowie Mitarbeitern gibt.

Zinsänderungsrisiken

Zinsrisiken entstehen durch schwankende Marktzinssätze. Diese Schwankungen beeinflussen die Summe der Zinskosten im Geschäftsjahr und den Marktwert des vom Unternehmen eingesetzten derivativen Finanzinstruments.

Einem etwaigen Zinsänderungsrisiko aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag ist durch den Abschluss einer Zinssicherungsvereinbarung entgegengetreten worden.

Weitere Risiken

Die Baumaßnahmen und Renovierungen in den für den Betrieb genutzten Immobilien erfolgen hinsichtlich der Eigenanteile aus dem Cashflow und durch hypothekarisch abgesicherte Fremdmittel.

Durch die weiterhin andauernde Coronapandemie und die daraus resultierenden Mehraufwendungen sowie Erlösausfälle kommt es weiterhin zu negativen Auswirkungen im operativen Cashflow. Die Gesellschaft entgegnet dem durch konsequente Inanspruchnahme der gebotenen Fördermittel und Ausgleichszahlungen.

Steuerlichen Risiken wurde im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses aus Sicht des Vorstandes hinreichend durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden in Einzelfällen zu einer abweichenden Einschätzung kommen können.

Einführung der Impfpflicht

Die seit 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt aufgrund der spezifischen Branchenabhängigkeit ein Risiko für den Erhalt des Fachpersonals dar. Alle Einrichtungen haben bereits vor dem Stichtag regelmäßig den Impfstatus der Mitarbeiter erhoben. Im Schnitt liegt dieser mit über 95 Prozent sehr hoch. Es liegt im Ermessen der Gesundheitsämter, wie mit nichtgeimpften Mitarbeitern zu verfahren ist. Aufgrund der ebenso sehr hohen Impfquoten der Bewohner der MATERNUS-Einrichtungen sehen wir augenblicklich das Risiko als eher gering an.

Ukraine-Krieg

Aufgrund des Ukraine-Konfliktes resultieren Risiken sowohl in Bezug auf Energiebezugspreise als auch auf bezogene Leistungen (insbesondere Lebensmittel). Grundsätzlich können Kostensteigerungen daraus rückwirkend in den Pflegesatz¬verhandlungen geltend gemacht werden. Seitens des bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) gibt es Bestrebungen, für die erhöhten Energiekosten Abschlagszahlungen zu erhalten.

Einschätzung der Gesamtrisikosituation

Im Rahmen der Einschätzung der Gesamtrisikosituation sind uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Risiken, die von uns unmittelbar beeinflussbar sind, im Wesentlichen operativer Art, werden uns im Rahmen von regelmäßigen Meldungen und im Rahmen der jährlichen Risikoinventur aufgezeigt. Organisatorisch haben wir insofern Voraus setzungen geschaffen, die uns frühzeitig über mögliche Risikolagen informieren, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Interne Qualitätsaudits des zentralen Qualitätsmanagements unterstützen uns insbesondere bei der Früherkennung von Defiziten in der Pflege und stellen damit ein hohes Qualitätsniveau sicher. Insgesamt sind für die zukünftige Entwicklung trotz der aktuellen Herausforderungen des Ukraine-Konfliktes, einrichtungsbezogenen Impfpflicht und anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.

Chancen der künftigen Entwicklung

Das stetige Wachstum der Anzahl der Pflegebedürftigen, bedingt durch die demographische Entwicklung, eröffnet dem MATERNUS-Konzern mittelfristig gute Perspektiven. Dabei gewinnt eine abgestufte Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten zunehmend an Bedeutung. Diesem Trend folgen wir durch die Differenzierung unseres Leistungsangebotes und ergänzen unsere Dienstleistungen durch Betreutes Wohnen, ambulante Dienste sowie weitere Serviceleistungen, wie beispielsweise Hausnotrufdienste. Daneben entstehen durch kontinuierlich durchgeführte Pflege satzverhandlungen mit den Kostenträgern Chancen, Kostensteigerungen und Personalknappheit vorzubeugen.

Bedingt durch kürzere Verweildauern von Patienten in der akutmedizinischen Versorgung eröffnen sich neue Behandlungsfelder für die Rehabilitationskliniken. Dies führt einerseits zu medizinisch höherwertigen, aber auch kostenintensiveren Leistungen, die andererseits erhöhte Ertrags potentiale bieten. Durch größere Umbaumaßnahmen in den Standorten ergeben sich Möglichkeiten, neben neuen Behandlungsfeldern auch Nebenleistungen ertragssteigernd attraktiver zu gestalten. Daneben versucht der MATERNUS-Konzern, durch die Einführung neuer Behandlungsspektren wie der Psychosomatik und anderer wirtschaftlich tragender Fachbereiche sein Dienstleistungsspektrum auszuweiten.

Die sich aus diesen marktseitigen Entwicklungen ergebenden Chancen werden durch Synergie- und Skaleneffekte ergänzt, die der MATERNUS-Konzern durch den Verbund in der CURA Unternehmens gruppe erzielen kann. Hierzu zählen die Bündelung der Einkaufsvolumina, die Professionalisierung der Dienstleistungen, gemeinsame Nutzung der administrativen Bereiche und die einheitliche Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Leistungskonzepten.

Prognosebericht

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist der Pflegemarkt weitestgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die alternde Gesellschaft in Deutschland sorgt in den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen.

Ungeachtet dessen unterliegen Aussagen, die die unmittelbare Zukunft betreffen, aufgrund der Volatilität der Coronapandemie sowie den gegenwärtigen weltpolitischen Entwicklungen aufgrund des Ukraine-Konflikts und der sich daraus ergebenden Folgen einer großen Unsicherheit.

Unsere Zielsetzung im Geschäftsjahr 2022 im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist es, den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben weiterhin deutlich zu reduzieren und die Auslastung in den Einrichtungen zu stabilisieren. Hierdurch soll auch die betriebswirtschaftliche Personalintensität einzelner Pflegeeinrichtungen verbessert werden.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel sowie die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten sollen im Geschäftsjahr 2022 ebenfalls eingehalten werden. Der Vorstand erwartet nicht, dass sich der Krankenstand der Mitarbeiter sowie die Fluktuation in den Einrichtungen im Geschäftsjahr 2022 spürbar verändern werden.

Bereits verhandelte Pflegesatzerhöhungen werden auch im Geschäftsjahr 2022 zu einer Verbesserung von

ca. 2 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes je Bett im Konzern beitragen.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sieht ab September 2022 eine Bezahlung des Personals nach Tarif vor. Diese Regelung wirkt sich aufgrund der Refinanzierung der Kostenträger direkt auf die geplanten Umsatzerlöse aus. Diese werden in einer Spanne zwischen 82,0 und 86,0 Mio. € (Vorjahr: 84,0 bis 88,0 Mio. €) erwartet. Der Bandbreite liegt ein Spielraum der Belegung von ca. 39 Betten in beide Richtungen zugrunde. Hierbei erwartet der Vorstand nicht, dass sich die Pflegegradverteilung der Bewohner sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern im Geschäftsjahr 2022 materiell verändern werden. Der Anteil der Kurzzeitpflege wird auf dem Niveau des Jahres 2020 erwartet. Corona-bedingt wird von keiner kurzfristigen Erholung ausgegangen.

Im Segment Rehabilitation wird für beide Kliniken von der Erholung der Belegung ausgegangen. Es wird von einem Abflachen des Infektionsgeschehens ausgegangen und nicht notwendige Operationen werden dann wieder planmäßig umgesetzt. Der Segmentumsatz wird im Jahr 2022 infolgedessen steigen. Der Vorstand geht von einem Umsatz im Segment Rehabilitation zwischen 23,0 und 27,0 Mio. € (Vorjahr: 28,5 bis 32,5 Mio. €) aus. Der Bandbreite liegt ein Spielraum der Belegung von ca. 39 Betten in beide Richtungen zugrunde.

Der Vorstand erwartet im Segment Holding einen Umsatz von 1,5 Mio. €. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr 2021 ist auf die veränderten Erlöse aus der Verwaltungskostenumlage zurückzuführen.

Folglich geht der Vorstand für das Jahr 2022 von einem Konzernumsatz zwischen 106,5 und 114,5 Mio. € aus (Vorjahr: 115,0 bis 123,0 Mio. €).

Trotz der unklaren Entwicklung der Coronapandemie, wird von einem Rückgang des Infektions geschehens ausgegangen. Somit wird mit einer Steigerung der Belegung vor allem im Segment Rehabilitation gerechnet. Allerdings steigen die Energiekosten sowie die Inflation. Für die Ergebniskennzahl EBITDA geht der Vorstand von einem Rückgang im Jahr 2022 aus (Vorjahr: 13,0 bis 17,0 Mio. €). Es wird mit einem EBITDA von 9,5 bis 13,5 Mio. € für 2022 geplant. Einfluss auf die Ober- sowie Untergrenze haben primär die möglichen Schwankungen in der Belegung. In diesem Zusammenhang schwanken ebenfalls die variablen Kosten und der Personalbedarf. Dieser ist an die entsprechende Belegung anzupassen.

Naturgemäß können Abweichungen zwischen den von uns erwarteten und den tatsächlichen Ergeb nissen eintreten. Die angegeben Werte sind ohne weiteren Infektionswellen

geplant. Wir erwarten jedoch aufgrund bereits vorgenommener Risiko abschläge, dass sich diese Abweichungen in Grenzen halten.

E. SONSTIGE BERICHTERSTATTUNG

Berichterstattung zu § 315a HGB*

Gezeichnetes Kapital, Stimmrechtsbeschränkungen und Aktien mit Sonderrechten

Zum 31. Dezember 2021 betrug das Grundkapital 52.425 T€, eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 € je Aktie.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die CURA Kurkliniken Senioren wohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg (CURA GmbH), unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg (CURA 12.), mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2021 ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Grundsätzlich besteht der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren bestellt werden. Die wiederholte Bestellung ist ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit zulässig. Letztere darf jedoch den Maximalzeitraum von fünf Jahren im Einzelfall nicht übersteigen. Die Verlängerung der Amtszeit bedarf eines Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann.

Nur aus wichtigem Grund ist die Abberufung eines Vorstandsmitglieds zulässig (§ 84 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Zu den wichtigen Gründen zählen u. a. grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, das Vertrauen wurde aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht.

Änderung der Satzung

Die Änderung der Satzung durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 133, 179 AktG. Gemäß § 8 der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien sind in § 4 Abs. (5) der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG geregelt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2025 um insgesamt bis zu 26.212.500 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen;
  • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der MATERNUS-Kliniken AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits

begebenen oder künftig zu begebenden Wandelund/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde;

• wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeweiliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I die Fassung der Satzung jeweils entsprechend anzupassen."

Wesentliche Vereinbarungen der MATERNUS-Kliniken AG für den Fall eines Kontrollwechsels infolge einer Übernahme (Change of Control) und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315b und c HGB*

Zur Erfüllung der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gemäß § 315b und c HGB veröffentlicht die MATERNUS-Kliniken AG einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Dieser Bericht wird zeitgleich mit dem Konzernlagebericht 2021 nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offengelegt und ist ebenfalls auf unserer Homepage unter www.MATERNUS.de im Bereich Investor Relations ab 29. April 2022 zugänglich.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB*

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB wurde in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert.

Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der MATERNUS-Kliniken AG ist auf unserer Homepage www.MATERNUS.de im Bereich Investor Relations unter http://www.MATERNUS.de/ investor-relations/corporate-governance-bericht/ zu finden.

Die letzte Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte im April 2021. Die aktuelle Entsprechenserklärung finden Sie ebenfalls im Corporate Governance Bericht auf www.MATERNUS.de im Bereich Investor Relations unter http://www.MATERNUS.de/investorrelations/corporate-governance-bericht/ veröffentlicht.

Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen*

Das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene 'Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst' verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen und gegebenenfalls auch für den Aufsichtsrat festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat börsennotierter und zugleich paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der MATERNUS-Kliniken AG sieht das Gesetz vor, dass ein Mindestanteil von jeweils 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männern bei Neubesetzungen von Aufsichtsratsmandaten seit dem 1. Januar 2016 zu beachten ist. Daher bedarf es hinsichtlich des Aufsichtsrates keiner gesonderten Festlegung einer individuellen Zielgröße. Zum 31. Dezember 2021 waren 50 Prozent der Aufsichtsratsmandate der MATERNUS-Kliniken AG mit Frauen besetzt. Für den Frauenanteil im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG wurde durch den Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG eine Zielgröße von 50 Prozent bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Aktuell ist keine Frau im Vorstand vertreten. Da der Vorstand unverändert aus lediglich einem Mitglied besteht, greift das Mindestbeteiligungsgebot des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) von mindestens einer

* Nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft

Frau bei Vorständen von mehr als drei Mitgliedern bei MATERNUS nicht. Aufgrund der Ablauffrist der bestehenden Zielgröße zum 30. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat vorab eine neue Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG von 33 Prozent bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Es ist unverändert beabsichtigt, den Vorstand personell zu erweitern.

Der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG hat beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2022 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mindestens 20 Prozent betragen soll. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes umfasst die Prokuristen, Regionalzuständigen sowie die Abteilungs- und Teamleitungen der Hauptverwaltung der MATERNUS-Kliniken AG. Zum 31. Dezember 2021 waren 36,0 Prozent dieser Positionen mit Frauen besetzt.

Mit der gleichen Umsetzungsfrist soll der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes einen Anteil von 30 Prozent nicht unterschreiten. Zur zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes gehören die Einrichtungsleitungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie die Verwaltungsleiter der Rehabilitationskliniken. Zum 31. Dezember 2021 waren 80 Prozent dieser Positionen mit Frauen besetzt. Aufgrund der Ablauffrist der bestehenden Zielgrößen zum 30. Juni 2022 hat der Vorstand vorab neue Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes festgelegt. Bis zum 30. Juni 2027 soll der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mindestens 25 Prozent betragen. Mit der gleichen Umsetzungsfrist soll der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mindestens 35 Prozent betragen.

Angaben zur Vorstandsvergütung

Im Geschäftsjahr 2021 hatte der Vorstand einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, und wurde über diese vergütet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Vergütungsbericht* welcher unter www.maternus.de/verguetungssystem öffentlich zugänglich gemacht wird.

Berlin, den 26. April 2022

MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter*

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrund sätzen der Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Berlin, 26. April 2022

MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand Mario Ruano-Wohlers

Konzernabschluss

Konzernabschluss

Konzern-Bilanz 49
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 50
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 50
Konzern-Kapitalflussrechnung 51
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 52

Konzern-Bilanz

AKTIVA 31.12.2021 31.12.2020
Anhang T€ T€
Langfristige Vermögenswerte 1
Immaterielle Vermögenswerte 2 13.367 13.427
Sachanlagen 3 64.023 65.336
Nutzungsrechte 5 64.423 78.231
Finanzielle Vermögenswerte 4 542 404
Latente Steueransprüche 36 374 409
142.728 157.806
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorratsvermögen 6 598 444
Vertragsvermögenswerte 7 42 44
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8 4.510 5.325
Finanzielle Vermögenswerte 8 521 511
Ertragsteuerforderungen 9 309 596
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 10 4.118 3.893
Sonstige Vermögenswerte 11 94 49
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 12.494 9.959
22.686 20.821
Bilanzsumme 165.414 178.627
PASSIVA 31.12.2021 31.12.2020
Anhang T€ T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 13 51.939 51.939
Kapitalrücklagen 14 3.766 3.766
Gewinnrücklagen 15 -83.552 -81.112
-27.847 -25.407
Langfristige Schulden
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte 16 6.505 6.707
Finanzverbindlichkeiten 17 138.457 152.129
Rückstellungen für Pensionen 18 1.030 1.239
Sonstige Rückstellungen 19 0 1.171
145.992 161.246
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20 4.642 4.786
Finanzverbindlichkeiten 21 23.154 21.868
Kurzfristiger Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten 22 7.379 7.359
Vertragsverbindlichkeiten 23 777 770
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 24 5.149 5.390
Sonstige Rückstellungen 25 5.251 2.498
Steuerrückstellungen 26 916 118
47.269 42.789
Bilanzsumme 165.414 178.627

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

01.01.-31.12.2021 01.01.-31.12.2020
Anhang T€ T€
Umsatzerlöse 27 111.437 114.299
Sonstige betriebliche Erträge 28 8.216 3.931
Gesamtleistung 119.653 118.230
Materialaufwand 29 13.921 16.600
Personalaufwand 30 68.735 70.185
Sonstige betriebliche Aufwendungen 31 22.117 18.310
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 14.880 13.136
Abschreibungen 32 11.117 11.585
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 3.764 1.551
Zinsen und ähnliche Erträge 33 80 76
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33 6.010 7.236
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 34 202 -2.168
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1.964 -7.777
Ertragsteuern 35, 36 521 1.845
Ergebnis nach Steuern -2.485 -9.623
Konzern-Jahresfehlbetrag -2.485 -9.623
Anteil der Aktionäre der MATERNUS AG -2.485 -9.623
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert/verwässert) 38 -0,12 -0,46
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970.000 20.970.000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Anhang 01.01.-31.12.2021
T€
01.01.-31.12.2020
T€
Konzern-Jahresfehlbetrag -2.485 -9.623
Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden
nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert wird:
Ertrag aus der Neubewertung von
leistungsorientierten Versorgungsplänen 18 45 53
Gesamtergebnis -2.440 -9.570

Konzern-Kapitalflussrechnung

2021 2020
Anhang T€ T€
Konzernjahresergebnis vor Steuern -1.964 -7.777
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens 11.117 11.585
Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen -1.380 205
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 752 -451
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
672 -9.174
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens
77 6
Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 2.752 320
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-132 10.643
Finanzergebnis 33 5.930 7.160
Gezahlte Steuern 35 -656 -361
Erhaltene Steuern 35 76 11
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 39 17.244 12.167
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.910 -712
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -15 -24
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
8 34
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.917 -702
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und sonstige Finanzierungen 583 56.688
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten -182 -44.402
Auszahlung zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -7.205 -7.461
Gezahlte Zinsen -6.004 -7.064
Erhaltene Zinsen 16 15
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 40 -12.792 -2.226
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 2.535 9.238
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 12 9.959 721
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 12 12.494 9.959
davon verfügbarer Finanzmittelfonds 12.494 9.959
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des
Geschäftsjahres
12
Zahlungsmittel 12.494 9.959
Finanzmittelfonds 12.494 9.959

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklage
Gewinn-
rücklagen
Konzern-
Eigenkapital
Anhang T€
(13)
T€
(14)
T€
(15)
T€
31.12.2019/
01.01.2020 51.939 3.766 -71.543 -15.838
Konzernjahresfehlbetrag
nach Ergebnisanteil
anderer Gesellschafter 0 0 -9.623 -9.623
Neubewertung leistungs
orientierter Versorgungspläne
0 0 53 53
Gesamtergebnis 0 0 -9.570 -9.570
31.12.2020/
01.01.2021
51.939 3.766 -81.112 -25.407
Konzernjahresfehlbetrag
nach Ergebnisanteil
anderer Gesellschafter
0 0 -2.485 -2.485
Neubewertung leistungs
orientierter Versorgungspläne 0 0 45 45
Gesamtergebnis 0 0 -2.440 -2.440
31.12.2021 51.939 3.766 -83.552 -27.847

Konzernanhang

Konzernanhang 54
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Konzernabschlussprüfers 97

Konzernanhang

Allgemeine Angaben zum Konzern

Die Geschäftstätigkeit des MATERNUS-Konzerns (nachfolgend "Konzern" oder "MATERNUS") umfasst den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken sowie Dienstleistungsgesellschaften im sozialen Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes des Konzerns lautet Französische Straße 53-55, 10117 Berlin. Die MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "MATERNUS AG") als Konzernmuttergesellschaft hat ihren Sitz ebenfalls in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer 116784 B seit dem 16. Dezember 2008 eingetragen.

Zum 31. Dezember 2021 hält die CURA GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Der MATERNUS-Konzern wird in den Konzernabschluss der CURA GmbH einbezogen.

Der vorliegende Konzernabschluss wird am 26. April 2022 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Der vorliegende Abschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung stellt sich wie folgt dar:

Konzern-Segmentbericht-
erstattung
01.01.2021 bis 31.12.2021
Rehabilitation Seniorenwohn- und
Pflegeeinrichtungen
MATERNUS
AG
Segment-
übergreifende
Konsolidierungs-
buchungen
Gesamt
in T€ in T€ in T€ in T€ in T€
Umsatzerlöse mit Kunden 24.280 84.793 0 0 109.073
Vorjahr 26.819 84.969 0 0 111.787
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
und mit verbundenen Unternehmen
Vorjahr
150
157
1
0
4.307
4.731
-2.094
-2.376
2.364
2.512
Umsatzerlöse, gesamt 24.430 84.794 4.307 -2.094 111.437
Vorjahr 26.976 84.969 4.731 -2.376 114.299
Personalaufwand 17.206 51.406 123 0 68.735
Vorjahr 17.889 52.200 96 0 70.185
Materialaufwand 4.630 9.325 0 -27 13.921
Vorjahr 5.801 10.840 0 -29 16.600
EBITDA -561 11.171 7.185 -2.915 14.880
Vorjahr 1.391 8.169 5.722 -2.146 13.136
Segmentergebnis (EBIT) -2.388 2.327 7.083 -3.258 3.764
Vorjahr -512 -1.066 5.618 -2.489 1.551
Segmentvermögen 50.697 185.313 180.325 -250.961 165.374
Vorjahr 50.367 192.055 163.403 -227.198 178.627
Segmentschulden -58.446 -202.958 -120.017 188.061 -193.262
Vorjahr -55.257 -205.444 -107.974 164.640 -204.035
Investitionen in Sachanlagen
und Immat. Vermögenswerte
275 4.259 131 0 4.665
Vorjahr 9.950 5.596 1 0 15.547
Abschreibungen 1.828 8.844 102 343 11.117
Vorjahr 1.903 9.235 104 343 11.585
Sonstige Zinsen u. ähnl. Erträge 241 1.982 1.388 -3.531 80
Vorjahr 194 1.591 1.136 -2.846 76
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen 935 4.908 3.698 -3.531 6.010
Vorjahr 959 5.145 3.978 -2.846 7.236
Jahresergebnis (EAT) -2.859 -1.446 4.875 -3.055 -2.485
Vorjahr -3.414 -4.302 504 -2.409 -9.623
Operativer Cashflow 2.060 17.351 5.511 -7.096 17.826
Vorjahr 18.032 -33.357 12.951 14.541 12.167
Ertragsteuern -21 644 -102 0 521
Vorjahr -30 -397 2.272 0 1.845
Anzahl Vollzeitkräfte (Ø) 366 1.249 2 n.a. 1.618
Vorjahr 374 1.311 2 n.a. 1.687
Auslastung (Ø) 48,7% 77,8% n.a. n.a. 71,3%
Vorjahr 61,9% 80,1% n.a. n.a. 76,3%

Grundlagen und Methoden

Der vorliegende MATERNUS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2021 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie unter Beachtung des § 315e HGB erstellt. Hierbei kommen alle bis zum 31. Dezember 2021 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. seiner Gremien zur Anwendung, sofern eine Übernahme im europäischen Recht erfolgt ist.

Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Veränderungen der Rechnungslegungsvorschriften im Konzernabschluss der Gesellschaft erstmals anzuwenden:

• Im März 2021 hat der IASB Änderungen an den IFRS 16 in Zusammenhang mit COVID-19 Änderungen von Mietkonzessionen veröffentlicht, die für das Geschäftsjahr 2021 anzuwenden sind. Diese Änderung verlängert den Anwendungszeitraum der Änderungen an IFRS 16 vom Mai 2020 um ein Jahr, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation darstellt. Die MATERNUS-Gruppe hat davon weiterhin keinen Gebraucht gemacht.

Weitere Rechnungslegungsverlautbarungen

• Mit Veröffentlichung vom 27. August 2020 und EU-Endorsement vom 13. Januar 2021 sind Änderungen zu den IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 sowie IFRS 4 und IFRS 16 wirksam geworden.

Um mögliche Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (sog. IBOR-Reform) auf die Finanzberichterstattung zu erwägen, hatte der IASB das IBOR-Projekt im Dezember 2018 in sein Standardsetzungsprogramm aufgenommen und in folgende zwei Phasen unterteilt:

  • Phase 1: Fragestellungen zur Finanzberichterstattung im Zeitraum vor der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz
  • Phase 2: Fragestellungen, die die Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz betreffen

Die Standardänderungen stellen das Ergebnis der zweiten Phase dar und adressieren Sachverhalte, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe haben sich nicht ergeben.

• Mit EU Endorsement vom 15. Dezember 2020 wurden Änderungen der IFRS 9 Anwendungsausnahme bekannt gegeben. Dabei wurde das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe haben oder werden sich nicht ergeben.

Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und von MATERNUS bislang auch noch nicht angewendet bzw. umgesetzt worden:

IFRS 3 - Framework

IFRS 3, veröffentlicht im Mai 2020. Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Daneben wurden zwei Ergänzungen aufgenommen. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften anzuwenden. Außerdem Aufnahme der ausdrücklichen Aussage, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen sind. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.

IAS 37 - Vertragserfüllungskosten

Mit IASB Veröffentlichung vom 14. Mai 2020 und EU-Endorsement vom 28. Juni 2021 wurden Änderungen des IAS 37 bekannt.

Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Dabei kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (z. B. direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.

IAS 16 - Sachanlagen

Ebenfalls veröffentlichte der IAS am 14. Mai 2020 und EU-Endorsement am 28. Juni 2021 Änderungen am IAS 16. Durch die Änderungen wird es unzulässig, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob die Sachanlage ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Annual Improvements 2018-2020

Annual Improvements 2018-2020, veröffentlicht im Mai 2020 bzw. EU-Endorsement vom 28. Juni 2021 und betreffen allgemeine Verbesserungen an den IFRS 1, 9, 16 und IAS 41. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Weitere Rechnungslegungsverlautbarungen

  • IFRS 17, ebenfalls veröffentlicht im Mai 2017 und EU Endorsement 19. November 2021. Der Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. IFRS 17 ersetzt den bisher gültigen Übergangsstandard IFRS 4. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach IFRS 17 werden Versicherungsverträge grundsätzlich nach dem allgemeinen Modell bewertet. Darunter wird für eine Gruppe von Versicherungsverträgen bei erstmaligem Ansatz der Erfüllungswert und die vertragliche Servicemarge ermittelt. In Abhängigkeit davon, worauf sich Änderungen der zugrunde liegenden Parameter beziehen, wird im Rahmen der Folgebewertung entweder das versicherungstechnische Ergebnis oder die versicherungstechnischen Finanzerträge/ -aufwendungen berührt bzw. es kann zunächst zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge kommen, die erst in späteren Perioden die Gewinn- und Verlustrechnung berührt. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • Das IASB hat am 23. Januar 2020 das Amendment zu IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig" veröffentlicht. Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zukünftig sollen ausschließlich "Rechte", die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums "Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben" sowie Erläuterungen zum Merkmal "Erfüllung" aufgenommen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • IAS 1, veröffentlicht am 12. Februar 2021 über Bilanzierungsangaben in den Anhängen. Die Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 sollen die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben müssen. Einem Unternehmen wird jetzt vorgeschrieben, wesentliche Informationen in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und nicht mehr seine bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • IAS 8, veröffentlicht am 12. Februar 2021 über Schätzungen im Abschluss. Die Änderungen an IAS 8 sollen dabei helfen, zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden. Dabei wird die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen

Schätzungen ersetzt. Nach der neuen Definition sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen "monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind". Unternehmen entwickeln rechnungslegungsbezogene Schätzungen, wenn die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordern, dass Posten im Abschluss auf eine Art und Weise bewertet werden, die eine Bewertungsunsicherheit beinhaltet. Die Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die aus neuen Informationen oder neuen Entwicklungen resultiert, stellt keine Korrektur eines Fehlers dar. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.

  • IAS 12, veröffentlicht am 7. Mai 2021 zu latenten Steuern. Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung (sog. initial recognition exemption), nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind, ein. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.
  • IFRS 17, veröffentlicht am 9. September 2021. Die Änderung betrifft Unternehmen, die IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmals anwenden. Die Änderung betrifft finanzielle Vermögenswerte, für die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichsinformationen dargestellt werden, die jedoch für IFRS 9 nicht angepasst wurden. Nach der Änderung ist es einem Unternehmen gestattet, Vergleichsinformationen über einen finanziellen Vermögenswert so darzustellen, als ob die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert angewendet worden wären. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MATERNUS-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Die MATERNUS AG erwartet neben zusätzlichen Angaben und Erläuterungen in den Notes und neben kleinen formalen Darstellungsänderungen aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsverlautbarungen keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den MATERNUS-Konzernab schluss.

Die Bewertung aller Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung. Die Gliederung der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden Posten der Konzernbilanz und der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Folgenden erläutert.

Die einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die tabellarischen Darstellungen zu Postenaufgliederungen im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Bei geringfügigen Abweichungen oder scheinbaren Additionsfehlern handelt es sich um Rundungsdifferenzen.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die MATERNUS AG als oberstes und beherrschendes Mutterunternehmen die Möglichkeit hat, direkt oder indirekt die Beherrschung i. S. d. IFRS 10 auszuüben.

Einschließlich der MATERNUS AG werden 42 Gesellschaften (Vorjahr: 42 Gesellschaften) in den Konzernabschluss einbezogen.

Drei Unternehmen, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und lediglich als Komplementärgesellschaften fungieren, werden wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Die Gesellschaftsanteile werden in der Konzernbilanz unter Langfristige Vermögenswerte in den Finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes sowie die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermittelten Jahresergebnisse der Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar:

Beteiligungs- Eigen- Ergebnis Ergebnis
anteil 2021 2020
in Prozent in T€ in T€ in T€
1. MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
Segment Rehabilitation
2. Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf1) 100 -11.418 -1.804 -157
3. MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG,
Bad Oeynhausen
93 -6.619 -2.314 -2.003
4. MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH & Co.
Klinik- Immobilien-Beteiligungs-KG, Bad Oeynhausen1)
88 15.765 1.414 1.206
5. MATERNUS-Management & Service GmbH, Berlin1) 100 -23 -10 -8
6. MEDICO-Management & Service GmbH, Berlin1) 93 24 -7 -18
7. MATERNUS RECATEC Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin1) 93 453 -49 29
Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
8. MATERNUS Altenheim Verwaltungs GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 14.206 0 0
9. Altenpflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) 100 760 16 9
10. Altenpflegeheim An den Salinen GmbH, Berlin1) 100 228 40 4
11. Altenpflegeheim Kapellenstift GmbH, Berlin1) 100 15 0 0
12. Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin1) 100 251 0 15
13. Altenpflegeheim Sankt Christophorus GmbH, Berlin1) 100 93 0 0
14. Alten- und Pflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) 100 612 0 0
15. Alten- und Pflegeheim Barbara-Uttmann-Stift GmbH, Berlin1) 100 374 0 0
16. Alten- und Pflegeheim Christinen-Stift GmbH, Berlin1) 100 386 0 0
17. Pflegezentrum Maximilianstift GmbH, Berlin1) 100 327 6 8
18. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum GmbH, Berlin1) 100 254 0 0
19. ROCY-Verwaltungs GmbH, Berlin1) 100 145 2 1
20. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum Dresdner Hof GmbH,
Berlin1) 100 427 0 0
21. MATERNUS Seniorenwohnanlage Köln- Rodenkirchen GmbH,
Berlin1)
100 431 0 0
22. Rodenkirchen City-Center Grundstücks- und
Handelsgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG, Berlin1)
100 17.446 0 0
23. Seniorenresidenz Unter der Homburg GmbH, Berlin1) 100 -5 0 0
24. Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius GmbH, Berlin1) 100 -2.061 -45 37
25. Senioren- und Pflegezentrum Christophorus GmbH, Berlin1) 100 17 1 0
26. Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH, Berlin1) 100 -4.066 -588 -1.354
27. Wohn- und Pflegeheim Salze-Stift GmbH, Berlin1) 100 524 5 0
28. MATERNUS-Stift GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
29. MATERNUS-Stift Am Auberg GmbH, Berlin1) 100 494 20 0
30. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum
Am Steuerndieb GmbH, Berlin1)
100 178 0 0
31. MATERNUS Hausnotrufdienst GmbH, Berlin1) 100 16 0 0
32. MATERNUS Häuslicher Pflegedienst Eifel GmbH, Berlin1) 100 -966 -248 -125
33. MATERNUS Häuslicher Pflegedienst Ruhrgebiet GmbH, Berlin1) 100 22 -72 -68
34. MATERNUS RECATEC Mitte Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
35. MATERNUS RECATEC West Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 197 -122 -203
36. MATERNUS RECATEC Süd Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
37. MATERNUS RECATEC Ost Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
38. YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 194 0 0
39. YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 136 0 0
Beteiligungs-
anteil
Eigen-
kapital
Ergebnis
2021
Ergebnis
2020
in Prozent in T€ in T€ in T€
40. YMOS Verwaltungs GmbH, Obertshausen1) 100 111 4 7
41. MATERNUS Finanzierungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
42. BidP - Bildung in der Pflege GmbH, Berlin
(vormals: CURA 26. Seniorencentrum GmbH)1)
100 -12 -11 -9
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Anteile an
verbundenen Unternehmen
43. Bayerwald-Klinik Geschäftsführungs GmbH, Cham 100 87 -4 1
44. MATERNUS-Klinik-Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen 100 432 18 28
45. MATERNUS Altenheim Beteiligungs GmbH, Berlin 100 93 0 0

1) Die Gesellschaft macht von der Befreiung der §§ 264 Abs. 3, 264b HGB (Inanspruchnahme von Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen) Gebrauch.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den MATERNUS-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Der Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen entspricht in allen Fällen dem Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember).

Die Bilanzierung von erworbenen Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder sich aus einem vertraglichen oder anderen Recht ergeben. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen sowie bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, führt dies zu einer erfolgswirksamen Abschreibung. Ergibt sich zum Erwerbszeitpunkt ein passivischer Unterschiedsbetrag, so wird dieser sofort ergebniswirksam vereinnahmt.

Bei dem Impairment-Test des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Cash Generating Unit erfolgt eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die künftigen Cashflows, die Kapitalkosten und die Wachstumsrate.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen, Verbindlich keiten und Rückstellungen zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden gegenein ander aufgerechnet. Sofern im Anlagevermögen und in den Vorräten Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen enthalten sind, wurden entsprechende Zwischengewinne eliminiert.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche abgegrenzt nach operativen, der Art der Dienstleistung abgegrenzten Teileinheiten des Konzerns, die regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht werden, um die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu beurteilen. Die Segmente stellen die gem. IFRS 8 ("Geschäftssegmente") berichtspflichtigen Segmente dar.

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche ausgewiesen, die wie folgt strukturiert sind:

  • Segment Rehabilitation
  • Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
  • MATERNUS AG

Das Segment Rehabilitation umfasst ausschließlich Anschlussheilbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen in den Indikationsbereichen Orthopädie, Verhaltens medizinische Orthopädie, Kardiologie, Innere Medizin, Stoffwechselerkrankungen und Neurologie. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen befasst sich insbesondere mit der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und dem Betreuten Wohnen. In der MATERNUS AG werden primär intersegmentäre Dienstleistungen erbracht.

In der Spalte "Segmentübergreifende Konsolidierungsbuchungen" werden die Beträge aufgeführt, die segmentübergreifende Transaktionen darstellen und im Rahmen der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen eliminiert wurden.

Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den für die interne Steuerung verwandten Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden. Konsolidierungen innerhalb der Segmente wurden vorgenommen. Als Segmentabschreibungen werden die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen, das Sachanlagevermögen und auf Finanzanlagen sowie Nutzungsrechte ausgewiesen.

Die Ermittlung der Segmentdaten erfolgt durch die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der zum jeweiligen Segment gehörigen Unternehmen unter Berücksichtigung von Konsolidierungen innerhalb des jeweiligen Segments. Für die interne Steuerung werden die Segmentdaten monatlich ermittelt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Da alle Konzernunternehmen nur national tätig sind, entfallen Währungsumrechnungen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 38 eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern bewegen sich dabei zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die planmäßig abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet.

Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 einem jährlichen, als auch bei Vorliegen eines entsprechenden Anhaltspunktes einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet ("Impairment-only-approach").

Firmenwerte, die vor dem Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz 1. Januar 2004 entstanden sind und nach den handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften mit den Rücklagen verrechnet wurden, bleiben unter Anwendung der Vereinfachungsregel nach IFRS 1 auch im IFRS-Konzernabschluss verrechnet.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen.

Hierbei kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:

in Jahren
Gebäude 40 bis 44
Mietereinbauten 3 bis 25
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 bis 20

Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten dafür, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen, die nachträglich entstehen, nachdem der Gegenstand des Sachanlagevermögens eingesetzt wurde, wie Wartungs- und Instandhaltungskosten und Überholungskosten, werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der die Kosten entstanden sind. In Situationen, in denen sich eindeutig gezeigt hat, dass Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, werden diese Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen aktiviert. Wesentliche Erneuerungen oder Verbesserungen an Immobilien werden gemäß IAS 16 mittels des Komponentenansatzes aktiviert.

Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, maximal auf die um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Leasing

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Zinssatz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den kurz- sowie langfristigen Finanz verbindlichkeiten enthalten.

Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Maschinen und Ausrüstung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung geprüft.

Finanzielle Vermögenswerte

Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei einem marktüblichen Verkauf bzw. Kauf zum Erfüllungszeitpunkt, mithin bei Lieferung eines Vermögenswerts. Die originären Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Direkt dem Erwerb zuordenbare Transaktionskosten werden einbezogen, wenn das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.

Nach IFRS 9 ist jeder finanzielle Vermögenswert zum Zugangszeitpunkt einer der drei Bewertungskategorien zuzuordnen: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Diese Kategorie enthält zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr ein Finanzderivat, welches der Zinssatzbegrenzung eines Darlehens dient.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Bei MATERNUS liegen keine finanziellen Vermögenswerte vor, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden.

Bei Abgang des finanziellen Vermögenswertes erfolgt keine ergebniswirksame Umgliederung des kumulierten sonstigen Ergebnisses.

Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und hinsichtlich möglicherweise vorliegender Wertminderungen überprüft. Wenn ein finanzieller Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird, werden daraus resultierende Verluste und Gewinne erfolgswirksam erfasst.

Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und -äquivalente und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte findet der vereinfachte Wertminderungsansatz Anwendung, wonach eine Risikovorsorge bezogen auf die Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie wird der allgemeine Wertminderungsansatz angewandt. Dabei werden in regelmäßigen Abständen die Forderungen auf ihre Ausfallwahrscheinlichkeit untersucht. Ein Forderungsausfall wird dann angenommen, wenn unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten das Beitreiben der Forderung nicht mehr möglich ist. Solange noch mit

Zahlungseingängen auf einzelne Forderungen gerechnet wird, werden Wertberichtigungen auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte werden dann ausgebucht, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente sind davon ausgenommen. MATERNUS hält keine Derivate, die finanzielle Verbindlichkeiten darstellen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder tatsächlich erloschen ist.

Bei ihrer erstmaligen Erfassung werden originäre finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Sie werden bei erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, da die MATERNUS-Gruppe von der Option der Bilanzierung der originären Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value-Option) keinen Gebrauch macht. Bei der Folgebewertung der originären finanziellen Verbindlichkeiten werden die fortgeführten Anschaffungskosten unter Nutzung der Effektivzinsmethode angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungs verpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Die Finanzschulden aus Leasingverhältnissen (bis 01.01.2019 aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen) sind mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Bilanzielle Sicherungsbeziehungen

MATERNUS hält keine Finanzinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen, womit die Vorschriften zu Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 keine Anwendung finden.

Laufende und latente Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanz orientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungs maßnahmen gebildet. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage zum Realisations zeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes und des Solidaritätszuschlages

ermittelt. Da im Wesentlichen alle Leistungen des Konzerns gewerbesteuerbefreit sind, wird diese Steuer bei der Berechnung der Steuerlatenz nicht mit herangezogen.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuer forderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbei zuführen.

Vorratsvermögen

Die Vorräte des Konzerns umfassen im Wesentlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte werden gemäß IAS 2 nach einer Wertberichtigung für veraltete Positionen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung der Dienstleistungen, für welche noch kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt stimmt in der Regel mit dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden überein.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen.

Rückstellungen für Pensionen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte Neubewertungen) zwischen den so planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden dabei direkt im Jahr des Entstehens über das Other Comprehensive Income (OCI) im Eigenkapital erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung besteht, die tatsächliche Inanspruchnahme wahrscheinlich ist ("more likely than not") und eine zuverlässige Schätzung des Mittelabflusses möglich ist.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruch nahme. Langfristige Rückstellungen werden – sofern der Effekt wesentlich ist – abgezinst.

Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte

Es handelt sich hierbei um Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen, die gemäß IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen sind. Gemäß IAS 32.18b handelt es sich hierbei um Fremdkapital, da die Anteilseigner über das Recht verfügen, ihre Anteile an der Gesellschaft gegen flüssige Mittel in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Eigenkapital einzulösen ("kündbare Instrumente"). Die Bewertung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag in Höhe des Ausgleichsanspruchs nach dem aktuellen Marktwert, wobei die Änderung der Verbindlichkeit zu den einzelnen Bewertungszeitpunkten ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren ausschließlich aus erhaltenen Kundenzahlungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen. Deren Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen mit Erbringung der Dienstleistung.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten gewährt wurden, werden aktivisch von den Buchwerten dieser Vermögenswerte gekürzt. Erfolgs bezogene Zuwendungen werden unter den Umsatzerlösen und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse werden mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung erfasst, d. h. bei Erbringung der zugesagten Dienstleistungen für den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen aus der Dienstleistung zufließt, während diese erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend des vereinbarten Preises für die jeweiligen Dienstleistungen. Der Transaktionspreis stellt die Gegenleistung dar, die MATERNUS im Austausch für die Erbringung der zugesagten Dienstleistungen voraussichtlich erhält. Variable Gegenleistungen bestehen bei MATERNUS nicht. Der Zeitabstand zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der Dienstleistungen und der Zahlung durch den Kunden beträgt bei MATERNUS nicht mehr als ein Jahr, sodass die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.63 angewandt wird und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente adjustiert wird.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Konzern in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen.

Verwendung von Schätzungen

Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass für die Bewertung in der Konzernbilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten sowie für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Obwohl diese Schätzungen entsprechend der gegenwärtigen Kenntnisse erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen. Verändert sich die ursprüngliche Schätzungsgrundlage, wird die Bilanzierung in der Regel erfolgswirksam geändert.

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse.

Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment-Tests sind in dem Abschnitt "(2) Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt. Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine

mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche, wie z. B. das marktbezogene Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirt schaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlage vermögens, die mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt Sachanlagevermögen des Kapitels Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt.

Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko sowohl einzelfallbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für einen möglichen Ausfall als auch auf Basis von Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Fälligkeit der Forderung geschätzt.

Die Bewertung der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte (Auseinandersetzungsansprüche) basiert auf Unternehmenswertberechnungen für die betreffenden Gesellschaften, die ermessenbehaftete Parameter berücksichtigen. Diesen Berechnungen liegen grundsätzlich die Annahmen zugrunde, die auch bei den durchgeführten Impairmenttests herangezogen werden. Für die Bewertungen wurde bei einem in der ewigen Rente gegenüber dem Detailplanungszeitraum leicht gesunkenem EBIT eine Wachstumsrate von 1 % sowie ein Diskontierungszinssatz (WACC) von 3,73 % (nach Steuern) bzw. 4,2 % (vor Steuern) unterstellt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Ein trittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnun gen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zugrunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen beschrieben. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen werden Risiken aus erwarteten Steuerprüfungen berücksichtigt.

Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge wird anhand der bestehenden Verlustvorträge zum Bilanzstichtag, die noch nicht veranlagt sind, der aktuellen Unternehmensplanungen und des Überhangs passiver latenter Steuern aus temporären Differenzen geschätzt. Abweichungen von diesen Schätzungen können Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben.

Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen betrifft dies Immobilienmietverträge. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts).

Eventualverbindlichkeiten

Eventualschulden werden nicht bilanziert. Eine Eventualschuld liegt vor, wenn die Möglichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen, rechtlichen oder faktischen Verpflichtung und die Möglichkeit des Abflusses von Ressourcen nur möglich, aber nicht wahrscheinlich ist. Dabei gilt ein Ereignis als wahrscheinlich, wenn mehr für als gegen den Eintritt des Ereignisses spricht. Eventualschulden werden jedoch im Anhang angegeben, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.

Eventualforderungen werden ebenfalls nicht bilanziert. Sie sind jedoch im Anhang anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden

Änderungen einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode aufgrund eines neuen Standards oder einer neuen Interpretation des IASB werden, falls die neue Regelung keine spezielle Übergangsregelung enthält, retrospektiv angewendet. Die retrospektive Anwendung fordert die Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte jeder betroffenen Eigenkapitalkomponente der frühesten dargestellten Vorperiode sowie der sonstigen angegebenen Vergleichswerte für jede dargestellte Vorperiode so, als wäre die neue Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethode schon immer angewendet worden.

Änderungen und Interpretationen, die 2021 erstmals anzuwenden sind, haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss gehabt. Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Erläuterungen zur Bilanz

( 1 ) Langfristige Vermögenswerte

Anlagespiegel des Konzerns Anschaffungs-/Herstellungskosten
01.01.2021 Zugänge Abgänge Umgliederung 31.12.2021
T€ T€ T€ T€ T€
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte 3.756
(3.732)
15
(24)
-65
(0)
0
(0)
3.705
(3.756)
Geschäfts- oder Firmenwert 18.582
(18.582)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
18.582
(18.582)
Geleistete Anzahlungen immat. Vermögenswerte 0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
22.337
(22.313)
15
(24)
-65
(0)
0
(0)
22.287
(22.337)
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken 174.085
(174.115)
75
(27)
-7
-(57)
0
(0)
174.152
(174.085)
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 16.414
(17.058)
1.000
(519)
-661
-(1.177)
0
(14)
16.753
(16.414)
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau und Bauvorbereitungskosten 800
(626)
762
(174)
-58
(0)
0
(0)
1.504
(800)
191.298
(191.799)
1.836
(720)
-726
-(1.234)
0
(14)
192.408
(191.298)
Finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen 383
(383)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
383
(383)
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte 98.233
(83.553)
2.814
(14.803)
-8.644
-(109)
0
-(14)
92.404
98.233
Anlagevermögen gesamt 312.252
(298.049)
4.665
(15.546)
-9.435
-(1.343)
0
(0)
307.482
(312.252)

(Vorjahreswerte in Klammern)

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Bilanz neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen auch Finanzderivate in Höhe von 158 T€ für einen Zinscap (Vorjahr 21 T€), welche jeweils jährlich neu bewertet werden, ausgewiesen.

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Bilanz neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen auch Finanzderivate in Höhe von 158 T€ für einen Zinscap (Vorjahr 21 T€), welche jeweils jährlich neu bewertet werden, ausgewiesen.

Abschreibungen Buchwerte
Zugänge
T€
Abgänge
T€
Umgliederungen
T€
31.12.2021
T€
31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
74
(85)
-65
(0)
0
(0)
3.550
(3.541)
155
(215)
215
(276)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
5.370
(5.370)
13.212
(13.212)
13.212
(13.212)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
74
(85)
-65
(0)
0
(0)
8.920
(8.911)
13.367
(13.427)
13.427
(13.488)
2.469
(2.484)
-7
(0)
0
(57)
113.908
(111.447)
60.243
(62.638)
62.638
(65.096)
595
(643)
-633
(0)
0
(1.149)
14.477
(14.516)
2.276
(1.898)
1.898
(2.036)
0 0 0 0 1.504 800
(0) (0) (0) (0) (800) (626)
3.064
(3.127)
-641
(0)
0
(1.206)
128.386
(125.962)
64.023
(65.336)
65.336
(67.758)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
383
(383)
383
(383)
7.979
(8.373)
0
(0)
0
(0)
27.981
(20.002)
64.423
(78.231)
78.231
(71.924)
11.117
(11.585)
-706
(0)
0
(1.206)
165.286
(154.876)
142.195
(157.377)
157.377
(153.552)

( 2 ) Immaterielle Vermögenswerte

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Immaterielle Vermögenswerte 13.367 13.427

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten gewerbliche Schutzrechte und Geschäfts- oder Firmenwerte. Außer den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zugeordnet und resultieren aus dem Erwerb der Altenheim-Gruppe und einer Senioreneinrichtung. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Der Nutzungswert wurde anhand der Discounted-Cash-Flow-Methode bestimmt.

Die Berechnung des Nutzungswerts basiert auf den prognostizierten Cashflows, die sich aus der Planung 2022 bis 2026 ergeben. In der Detailplanungsphase wird von einem organischen Umsatzwachstum (wesentlich aufgrund Belegungssteigerung sowie Pflegesatzentwicklung) von rund 5 % pro Jahr (Vorjahr: 4 %) sowie einer deutlichen Ergebnisverbesserung infolge der Reduzierung des Aufwandes für Fremdpersonal durch wettbewerbsfähige Vergütungs strukturen ausgegangen. Danach wurde die ewige Rente mit einer Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) angesetzt. Grundlage für die Einschätzung des Managements und Planungen des Managements ist, dass sich das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stabil entwickelt. In die Planung sind die Erfahrungen des Managements sowie externe Marktdaten und auch interne Informationsquellen eingeflossen.

Der verwendete Diskontierungszinssatz (WACC) vor Steuern beträgt 5,58 Prozent (Vorjahr: 4,56 Prozent). Zur Ermittlung des WACC wurde ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital in Höhe von 40,8 % zu 59,2 % (Vorjahr: 48,3 % zu 51,7 %), die aktuell geltende langfristige Rendite (risikolose Zins) und ein Beta-Faktor für vergleichbare, unverschuldete Unternehmen von 0,41 (Vorjahr: 0,54) angesetzt; der verschuldete Betafaktor wurde unter Berücksichtigung des Steuersatzes und des Verschuldungsgrads angepasst und beträgt 0,91 (Vorjahr: 1,03).

Im Rahmen des Goodwill-Impairment-Tests wurde für den Diskontierungszinssatz, die Wachstumsrate und die geplanten Cashflows eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei würden eine Erhöhung des WACC von 1,0 % oder separat ein EBIT-Abschlag von 10 Prozentpunkten sowie eine Wachstumsrate von 0 % in Bezug auf die ewige Rente zu keiner Abschreibung des Buchwerts führen.

( 3 ) Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Kategorien der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel des Konzerns unter (1) dargestellt.

Im bilanzierten Sachanlagevermögen sind keine Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie andere Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, von denen das Unternehmen unmittelbar begünstigt wurde, enthalten.

Bezüglich der Belastungen verweisen wir auf die Angaben zu den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Abschnitt 41.

( 4 ) Finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Anteile an verbundenen Unternehmen 383 383
Derivative Finanzinstrumente 158 21
Summe 542 404

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Sie wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Die derivativen Finanzinstrumente betreffen zum Bilanzstichtag ein Zinscap als Zinsbegrenzungs instrument für Darlehensverbindlichkeiten. Die Veränderung entspricht der Bewertung nach Fair Value.

( 5 ) Nutzungsrechte

Die Entwicklung der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:

AHK
01.01.2021
T€
Zugänge AHK
IFRS 16.53H
T€
Umgliede-
rungen AHK
T€
Abgänge
AHK
T€
AHK
31.12.2021
T€
Grundstücke und Gebäude 93.268 2.714 0 8.607 87.376
Technische Anlagen und Maschinen 1.925 67 0 1 1.992
Andere Anlagen, BGA 3.040 33 0 37 3.036
Summe 98.233 2.814 0 -8.644 92.404
AfA
01.01.2021
Zugänge AfA
IFRS 16.53A
Umgliede-
rungen AfA
AfA
31.12.2021
IFRS 16.53J
T€ T€ T€ T€
Grundstücke und Gebäude 17.909 7.259 0 25.168
Technische Anlagen und Maschinen 659 214 0 874
Andere Anlagen, BGA 1.434 505 0 1.939
Summe 20.002 7.979 0 27.981
Buchwert Buchwert
31.12.2020 31.12.2021
T€ T€
Grundstücke und Gebäude 75.359 62.208
Technische Anlagen und Maschinen 1.266 1.118
Andere Anlagen, BGA 1.606 1.097
Summe 78.231 64.423

Kurzfristige Vermögenswerte

( 6 ) Vorratsvermögen

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 598 444

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten in Höhe von 279 T€ Lebensmittel und in Höhe von 319 T€ Vorräte des medizinischen und pflegerischen Bedarfs sowie Brennstoffe.

( 7 ) Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte betreffen den Anspruch auf Gegenleistung im Austausch für erbrachte Dienstleistungen, für die noch kein unbedingter Zahlungsanspruch vorliegt, insbesondere betrifft dies die Ansprüche aus Fallpauschalen.

( 8 ) Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.510 5.325
Finanzielle Vermögenswerte 521 511
Summe 5.031 5.836

Die finanziellen Vermögenswerte resultieren ausschließlich aus dem Leistungsverkehr. Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag 2,0 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €) fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sind innerhalb des Abrechnungsmonats fällig. Allein die Forderungen aus ambulanten Pflegeleistungen sind nach Abrechnung im Folgemonat fällig. Die Forderungen der Rehabilitationskliniken sind innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung fällig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich. Auf Forderungen in Höhe von 5,3 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) vorgenommen. Dabei wurde der expected credit loss berücksichtigt. Die Laufzeiten und Wertberichtigungen der Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Nicht Fällig bis 3 bis 6 Älter
31. Dezember 2021 Fällig 3 Monate Monate 6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 3.352 451 92 1.424
Wertberichtigungen -474 -4 -2 -329
31. Dezember 2020 Nicht
Fällig
Fällig bis
3 Monate
3 bis 6
Monate
Älter
6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 3.129 741 695 1.715
Wertberichtigungen -620 -8 -9 -319

Die finanziellen Vermögenswerte betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und resultieren aus Lieferungen und Leistungen.

( 9 ) Ertragsteuerforderungen

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Ertragssteuerforderungen 309 596

Die Steuerforderungen betreffen insbesondere Körperschaftsteuererstattungsansprüche der Muttergesellschaft.

( 10 ) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Sonstige Finanzielle Vermögenswerte 4.118 3.893
davon Verwahrgelder 1.114 1.098

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen u. a. Mietkautionssicherheiten (353 T€), Überzahlung von Mieten (282 T€), aktuelle Erstattungsanträge aus COVID-19-Rettungsschirm-Hilfen (1.519 T€), Rückvergütungsansprüche gegenüber Liefe ranten (147 T€), debitorische Kreditoren (110 T€) und Forderungen gegen Krankenkassen (30 T€).

Die Verwahrgelder betreffen Taschengelder der Bewohner. Diese Bankguthaben unterliegen Verfügungsbeschränkungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein entsprechender Betrag enthalten. Die Taschengelder werden von MATERNUS für die Bewohner treuhänderisch verwaltet. Eine Auszahlung an die Bewohner erfolgt nach Bedarf.

( 11 ) Sonstige Vermögenswerte

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Aktive Rechnungsabgrenzung 94 49

( 12 ) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Kassenbestand und Schecks 79 68
Guthaben bei Kreditinstituten 12.415 9.891
Summe 12.494 9.959

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Finanzmittelfonds gem. IAS 7 enthalten sind, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und Giroguthaben. In der Bilanz werden in Anspruch genommene Kontokorrentkredite als "Kurzfristiger Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten" unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gezeigt.

Eigenkapital

( 13 ) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der MATERNUS AG beträgt zum 31. Dezember 2021 52.425.000 €. Es ist unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die Abweichung zwischen dem bilanzierten gezeichneten Kapital und dem im Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapital beruht auf der Absetzung von Kosten der Kapitalerhöhung. Dies wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 entsprechend dargestellt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 24. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennbetragsloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen um bis zu insgesamt 26.212.500 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I) und den Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen,
  • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten einer Wandlungspflicht aus von der MATERNUS AG oder ihren Konzern-

gesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde,

• wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Börsenzulassung

Alle insgesamt 20.970.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Börse Düsseldorf sowie an der Börse Berlin-Bremen zugelassen. Darüber hinaus werden sämtliche Aktien der Gesellschaft an den Börsen Stuttgart, Hamburg, Hannover und München sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.

Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht.

Form, Verbriefung und Handel

Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung von Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Commerzbank Bank AG, Jürgen Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Aktien sind zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den folgenden Daten notiert: International Securities Identification Number (ISIN): DE0006044001, Wertpapierkennnummer (WKN): 604400, Börsenkürzel: MAK.

( 14 ) Kapitalrücklage

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Kapitalrücklage 3.766 3.766
Summe 3.766 3.766

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien.

( 15 ) Gewinnrücklagen

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Gewinnrücklagen -83.552 -81.112
Summe -83.552 -81.112

Die Gewinnrücklagen beinhalten den Konzernverlust des Geschäftsjahres sowie die in Vorperioden erzielten Konzernergebnisse, einschließlich der in die Gewinnrücklagen eingestellten Beträge aus der erstmaligen Anwendung der IFRS. Zudem beinhaltet der Posten die Anpassungsbeträge aus Neubewertungen leistungsorientierter Versorgungspläne.

Langfristige Schulden

( 16 ) Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte

Die den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte ergeben sich aus Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter an folgenden Gesellschaften:

MEDICO I MATERNUS KG MEDICO M&S RECATEC Service

Der zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Posten betrifft insbesondere die die MEDICO I (6,5 Mio. €). Die MEDICO I ist die Besitzgesellschaft und die MATERNUS KG die Betriebsgesellschaft der Reha-Klinik in Bad Oeynhausen.

( 17 ) Finanzverbindlichkeiten

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) 54.455 54.637
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr 61.816 75.167
Übrige Verbindlichkeiten 22.187 22.325
Summe 138.457 152.129

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen das Darlehen der Raiffeisen Bank International AG, Wien. Dieses hat mit Wirkung zum 1. April 2020 eine Laufzeit von fünf Jahren und wird mit einem 1,8 Prozentpunkte (Zinsmarge) über dem EURIBOR liegenden Zins verzinst.

Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Kautionen.

Für das neue Darlehen sind folgende Financial Covenants vereinbart, die quartalsbezogen zu testen sind:

Covenants
----------- --
LTV1) Nicht mehr als 45 Prozent
Schuldendienstdeckungsgrad Mehr als das 2,9-fache
Bettenbelegungsgrad Mehr als 80,0 Prozent

1) Ist das Verhältnis zwischen dem jeweils ausstehenden Darlehensbetrag gegenüber den Darlehensgebern am jeweiligen LTV-Berechnungstermin geteilt durch den Marktwert der Beleihungsobjekte zu diesem LTV-Berechnungstermin, ausgedrückt als Prozentsatz.

Die Financial Covenants wurden im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr sowohl zum Bilanzstichtag als auch unterjährig eingehalten. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung besteht für die Darlehensnehmer die Möglichkeit der Heilung in Form einer erhöhten Tilgungsleistung. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der YMOS I, YMOS II und MEDICO I besichert. Zudem sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der MATERNUS Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Darlehensfinanzierung verpfändet. Darüber hinaus sind die künftigen Rechte und Ansprüche aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Mietverträgen, Versicherungspolicen, Guthaben auf den Konten, Verkaufsverträgen, abzuschließenden Property Management Verträgen, abgeschlossenen oder noch abzuschließenden geeigneten Zinssicherungen, Gesellschafterdarlehen und gruppeninternen Darlehen in Bezug auf die Beleihungsobjekte abgetreten. Nicht zuletzt tritt jeder Eigenkapitalgeber seine Forderungen gegen die Darlehensnehmer hinter sämtliche Forderungen der Finanzierungsparteien zurück.

Die Leasingverbindlichkeiten stellen die Passivierung des langfristigen Anteils im Rahmen des IFRS 16 in Höhe von 61.816 T€ dar.

Die folgende Tabelle zeigt auf, in welchen Zeiträumen die Leasingverbindlichkeiten fällig werden. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen:

Bis 1 Jahr 1 bis 2 Jahre Mehr als 2 Jahre Summe
T€ T€ T€ T€
Grundstücke und Gebäude 8.885 10.147 71.820 90.852
Technische Anlagen und Maschinen 237 212 631 1.080
Andere Anlagen, BGA 464 309 184 957
Gesamtergebnis 9.586 10.668 72.636 92.889

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden bezüglich IFRS 16 die folgenden Aufwendungen erfasst:

2021
T€
Abschreibungen auf Nutzungsrechte IFRS 16.53A 7.979
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten IFRS 16.53B 2.845
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen IFRS 16.53C 0
Aufwand aus Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten IFRS 16.53D 28

Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2021 10.051 T€. Zusätzlich wies der Konzern 2021 nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.814 T€ aus.

Von den übrigen Verbindlichkeiten entfallen 21,7 Mio. € (Vorjahr 21,7 Mio. €) auf CURA 12, die diese in Höhe von 17,3 Mio. € von der WCM im Rahmen des Erwerbs der MATERNUS-Gruppe übernommen hat. Dabei handelt es sich um Darlehensverbindlichkeiten.

( 18 ) Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen betreffen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern. Insofern können keine neuen Ansprüche hinzuverdient werden. Die laufenden Leistungen unterliegen jedoch nach § 16 BetrAVG einer dreijährigen Anpassungsprüfung.

Die Verpflichtungshöhe wird im Wesentlichen durch die Annahmen zum Rechnungszins und dem Rententrend beeinflusst. Änderungen dieser Annahmen führen zu den folgenden Effekten auf die Verpflichtungshöhe. Sie wurden bei sonst unveränderter Bewertungsmethode und Konstanz der anderen Annahmen bestimmt.

Effekt auf die Verpflichtungshöhe

2021 2020
Rechnungszins T€ T€
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte -27 -35
Verminderung um 0,5 Prozentpunkte 28 37

Da die zugesagten Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten lebenslänglich gezahlt werden, stellt die Inflation (Rentenanpassung) ein besonderes Risiko dar, das sich unmittelbar im Cash Flow widerspiegelt. Änderungen im Rechnungszins wirken sich hingegen auf das Eigenkapital aus. Ein Maß für die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen bildet die Duration. Diese beträgt zum Stichtag ca. 5 Jahre.

Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt entwickelt:

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar 1.239 1.497
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand 6 10
Tatsächliche Rentenzahlungen -170 -215
Effekte aus der Neubewertung -45 -53
davon erfahrungsbedingte Anpassungen -28 -74
davon Anpassungen aus der Änderung finanzieller Annahmen -17 21
davon Anpassungen aus der Änderung demographischer Annahmen 0 0
Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 1.030 1.239

Die Pensionsverpflichtungen zum Stichtag teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bestände auf.

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Unverfallbar Ausgeschiedene 0 3
Leistungsempfänger 1.030 1.236
Gesamt 1.030 1.239

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Es wurden die folgenden Annahmen getroffen:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Diskontierungssatz 1,00 Prozent 0,50 Prozent
Gehaltstrend entfällt entfällt
Rententrend 2,00 Prozent 2,00 Prozent
Fluktuation 0 Prozent 0 Prozent

Im Geschäftsjahr 2022 werden Rentenzahlungen in Höhe von 153 T€ erwartet.

( 19 ) Sonstige Rückstellungen (langfristig)

Die Rückstellungen wurden für unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG gebildet. Im laufenden Geschäftsjahr 2021 kam es zur Auflösung der Rückstellung, da der Grund für die drohende Inanspruchnahme entfallen ist.

Stand Inanspruch- Zuführung Umbuchung Stand
01.01.2021 nahme 31.12.2021
T€ T€ T€ T€ T€
Sonstige langfristige Rückstellungen 1.171 0 0 1.171 0

Kurzfristige Schulden

( 20 ) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.642 4.786

In dem Posten sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 1.408 T€ (Vorjahr: 1.086 T€) enthalten.

( 21 ) Finanzverbindlichkeiten

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.154 21.868

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung (12,3 Mio. €; Vorjahr: 11,7 Mio. €) sowie aus Lieferungs- und Leistungsverkehr (10,8 Mio. €, Vorjahr 10,2 Mio. €).

( 22 ) Kurzfristiger Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 350 350
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr 7.029 7.009
Summe 7.379 7.359

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen den kurzfristigen Tilgungsanteil der in 2020 abgeschlossenen Darlehensfinanzierung.

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen den Teil der Leasingverbindlichkeiten, der innerhalb eines Jahres fällig ist.

( 23 ) Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen ausschließlich die Rechnungsabgrenzung für bereits vereinnahmte Zahlungen (777 T€; Vorjahr: 742 T€) sowie im Vorjahr erhaltene Anzahlungen 28 T€. Die passiven Rechnungsabgrenzungen haben i. d. R. eine Laufzeit von bis zu einem Monat.

( 24 ) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5.149 5.390
Davon Personalverpflichtungen 2.190 2.343
Davon Verwahrgelder 1.114 1.098
Davon kreditorische Debitoren 879 887

Die Personalverpflichtungen des Berichtsjahres enthalten u. a. Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft sowie die Schwerbehindertenausgleichsabgabe.

( 25 ) Sonstige Rückstellungen (kurzfristig)

Stand
01.01.2021
Inanspruch-
nahme
Zuführung Auflösung Stand
31.12.2021
T€ T€ T€ T€ T€
Personalrückstellungen 1.090 743 843 295 895
Rückstellung für Abschluss-
und Beratungskosten
541 293 516 79 684
Sonstige 867 126 3.375 446 3.671
Summe 2.498 1.163 4.735 820 5.251

Die Personalrückstellungen enthalten vornehmlich Prämien- und Tantiemeansprüche der Mitarbeiter.

Unter Sonstige sind Rückforderungsrisiken aus Erstattungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von 3.049 T€ erfasst (im Vorjahr betrafen die Sonstige die Drohverlustrückstellung gegenüber der Bayerwald KG in Höhe von 261 T€)

( 26 ) Steuerrückstellungen

Stand Inanspruch- Zuführung Auflösung Stand
01.01.2021 nahme 31.12.2021
T€ T€ T€ T€ T€
Steuerrückstellungen 118 61 913 54 916

Die Steuerrückstellungen umfassen die laufende Körperschaft- und Ge werbesteuer.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

( 27 ) Umsatzerlöse

2021 2020
T€ T€
Umsatzerlöse 111.437 114.299

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat. Alle Umsatzerlöse stammen aus der Erbringung von Dienstleistungen und werden zeitraumbezogen realisiert.

2021 2020
Segment Senioren- und Pflegeeinrichtungen T€ T€
Umsatzerlöse 84.794 84.969
Vollstationäre Pflege 77.003 77.357
Betreutes Wohnen 3.418 3.814
Ambulante Pflege 4.163 3.571
Hausnotrufdienst 210 227
2021 2020
Segment Rehabilitation T€ T€
Umsatzerlöse 24.430 26.976
Orthopädie 4.574 7.153
Neurologie 5.365 5.711
Kardiologie 6.898 7.129
Gastroenterologie (CHA) 643 817
Onkologie 939 1.106
Erstattungen COVID-19 5.171 4.063
Sonstige 839 998

In der nachfolgenden Tabelle sind die Salden der Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dargestellt:

31.12.2021 31.12.2020
Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.510 5.325
Vertragsvermögenswerte 42 44
Vertragsverbindlichkeiten 777 770

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche für bereits abgeschlossene und abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte umfassen Ansprüche des Konzerns für bereits im Rahmen von vereinbarten Fallpauschalen erbrachte Leistungen, die jedoch noch nicht abgerechnet sind, da die Patienten der Rehabilitationsklinik zum Bilanzstichtag noch nicht entlassen waren. Die Bewertung erfolgt sowohl zeit- als auch leistungsabhängig.

Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen von Bewohnern der Pflegeeinrichtungen für den Leistungszeitraum Januar 2022.

In der Berichtsperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2021 wurden Erlöse in Höhe von 743 T€ erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Umsatzerlöse, die aus in vorherigen Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen resultieren, bestehen im Geschäftsjahr 2021 nicht. Der Vertragssaldo der Vertragsvermögens werte verminderte sich zum 31. Dezember 2021, da im Vergleich zum 31. Dezember 2020 weniger Patienten mit einer Behandlungsdauer über den Bilanzstichtag hinaus in unseren Rehakliniken waren.

Hinsichtlich der Gesamthöhe des Transaktionspreises für nicht erfüllte Leistungsver pflichtungen wird die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.121 (a) angewandt.

Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Das Leistungsspektrum der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen des Konzerns umfasst:

  • Vollstationäre Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulante Pflege
  • Hausnotrufdienst

Vollstationäre Pflege

Die Vollstationäre Pflege beinhaltet Leistungen für Pflege sowie für Unterkunft und Verpflegung. Sowohl der Umfang als auch die Vergütung für die von den Einrichtungen zu erbringenden vollstationären Leistungen sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie in den mit den jeweiligen Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossenen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI grundlegend geregelt. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der stationären Pflegeleistungen bilden die §§ 84 ff. des SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Mit jedem Bewohner wird ein Heimvertrag abgeschlossen, in dem insbesondere auch die Höhe des zu entrichtenden Heimentgeltes und die Fälligkeit geregelt sind. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Heimentgeltes. Mit Ablauf des Tages gilt die Leistung als erbracht. Das von dem Bewohner zu entrichtende Heimentgelt ist am 3. Werktag des laufenden Monats fällig. Die Leistungen der Pflegekassen sind am 15. des laufenden Monats fällig.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen soll so viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig bieten. Die Leistungen bestehen zum einen aus der Komponente Wohnen, zum anderen aus ergänzenden Dienstleistungen wie z. B. häusliche Pflegeleistungen, Hilfe im Haushalt oder soziale Betreuung. Mögliche Wohnformen sind Wohn- und Hausgemeinschaften, Wohngruppen und Wohnanlagen mit integriertem Servicebüro. Die Leistungen werden in Individualvereinbarungen zwischen dem Bewohner und Anbieter festgelegt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Ambulante Pflege

Die Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile Pflegedienste erbracht wird. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen bilden § 89 SGB XI und § 90 SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Leistungen der Ambulanten Pflege werden nach Ablauf des Monats auf Basis eines Leistungsnachweises gegenüber den Krankenkassen und den Kunden abgerechnet. Zum Zeitpunkt der Abrechnung sind die Leistungen vom Konzern vollständig erbracht. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung zu entrichten.

Hausnotrufdienst

Der Hausnotrufdienst ist ein technikbasiertes Rufhilfe-System. So bestehen unsere Leistungen in dem Anschluss und Einrichtung inklusive Funktionstest, 24-Stunden Rufbereitschaft, wechselseitiger Sprechkontakt und der Information an Angehörige im Notfall. Die Vertragsbeziehung kommt durch eine Individualvereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Rehabilitation

Das Leistungsspektrum der Rehabilitationskliniken umfasst:

  • Orthopädie
  • Neurologie
  • Kardiologie
  • Gastroenterologie (CHA)
  • Onkologie

Die Reha-Kliniken sind anerkannte Versorgungseinrichtungen gemäß § 111 ff SGB V und werden von allen Sozialversicherungsträgern, schwerpunktmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung belegt. Ziel und Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist die Erhaltung als auch die bestmögliche Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Patienten als Voraussetzung für eine optimale Wiedereingliederung in Beruf, Familie und Gesellschaft. Die Patienten, die eine Anschlussheilbehandlung durchführen, im Speziellen eine Behandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, werden entweder durch ihre Krankenkasse oder den Sozialdienst des einweisenden Krankenhauses angemeldet. Patienten, die über ihren Hausarzt eine Rehabilitation beantragt haben, werden aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes durch den Kostenträger in der Klinik angemeldet. Die Aufnahme geschieht nur mit einer Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung oder einer privaten Individualvereinbarung. In der pflegerischen sowie der ärztlichen Aufnahme werden die verschiedenen Reha-Ziele formuliert sowie der Therapieplan erstellt.

Nach der erfolgreichen Maßnahme wird mit dem Kostenträger innerhalb von wenigen Werktagen die Behandlung abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt haben die Kliniken alle Leistungen vollständig erbracht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zuvor mit den Kostenträgern vereinbarten Tagessätze und Fallpauschalen. Bei einem Tagessatz wird jeder bewilligte Tag separat vergütet.

Bei einer vereinbarten Fallpauschale ist ein Korridor mit einem festgelegten Betrag verhandelt worden. Bei Patienten, die länger behandelt werden, gibt es Zwischenabrechnungen. Das Zahlungsziel der Kostenträger liegt bei vier Wochen.

( 28 ) Sonstige betriebliche Erträge

2021 2020
T€ T€
Erstattung für Personalleistungen 3.887 1.787
Erträge aus der Minderung von Schuldposten 2.651 1.291
Übrige 1.677 852
Summe 8.216 3.931

Die Erstattungen für Personalleistungen betreffen insbesondere Ausbildungsvergütungen, Eingliederungsbeihilfen und Erstattungen von Krankenkassen.

Die Erträge aus der Minderung von Schuldposten betreffen in Höhe von 2,3 Mio. € Rückstellungen und in Höhe von 0,3 Mio. € Verbindlichkeiten. Eine Minderung der Schuldposten ist auf den Wegfall oder eine Neubewertung von Risiken zurückzuführen.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen insbesondere Anpassungen aus Betriebsprüfungsergebnisse (0,4 Mio. €) und DRV Verfahren (0,3 Mio. €), Erstattungen für Energie (0,3 Mio. €) aus früheren Geschäftsjahren sowie Erträge im Rahmen des IFRS 16 (0,4 Mio. €).

( 29 ) Materialaufwand

2021 2020
T€ T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 9.439 10.172
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.482 6.428
Summe 13.921 16.600

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen unter anderem Aufwendungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften und weitere Fremdpersonalkosten, welche um 1,5 Mio. € gesunken sind. Der Rückgang bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist vor allem auf gesunkene Energiekosten zurückzuführen.

( 30 ) Personalaufwand

2021
T€
2020
T€
Löhne und Gehälter 57.024 58.247
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung
11.711 11.937
davon für Altersversorgung 19 5
Summe 68.735 70.185

Im Berichtsjahr waren im Konzern im Durchschnitt 1.618 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) beschäftigt (Vorjahr: 1.687). In der Segmentberichterstattung wird die Anzahl der Mitarbeiter auf Segmente verteilt dargestellt. Im Berichtsjahr sind Abfindungszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter in Höhe von 0,1 Mio. € (im Vorjahr: 0,2 Mio. €) erfasst.

In den sozialen Abgaben sind auch die für die Arbeitnehmer gezahlten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €) enthalten.

( 31 ) Sonstige betriebliche Aufwendungen

2021 2020
T€ T€
Mieten, Leasing 287 403
Verwaltungskosten wie Telefon, Porto und Werbekosten 1.804 1.668
Instandhaltung und Wartung 5.025 4.065
Abgaben, Gebühren und Versicherungen 3.299 2.755
Beratungs- und Jahresabschlusskosten 1.260 1.364
Übrige Aufwendungen 10.442 8.055
Summe 22.117 18.310

In den übrigen Aufwendungen sind 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) Aufwendungen der MATERNUS für zentrale Dienstleistungen der CURA-Gruppe sowie 1,2 Mio. € medizinischer Bedarf und Berufsbekleidung und 0,5 Mio. € an freiwilligen sozialen Aufwendungen enthalten. Des Weiteren sind 1,3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) Aufwendungen für eventuelle Rückzahlungsrisiken aus COVID-Erstattungen enthalten. Für die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind in den Jahresabschlusskosten Honorare für die Abschlussprüfungen in Höhe von 219 T€ (Vorjahr: 182 T€) enthalten. Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden nicht erbracht.

( 32 ) Abschreibungen

2021 2020
T€ T€
auf immaterielle Vermögensgegenstände 74 85
auf Sachanlagen 3.064 3.127
auf Nutzungsrechte 7.979 8.373
Summe 11.117 11.585

( 33 ) Finanzergebnis

2021 2020
T€ T€
Zinsen und ähnliche Erträge 80 76
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.010 -7.236
Summe -5.930 -7.160

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern und mit 2,9 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €) Zinsen für Leasingverbindlichkeiten. Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).

( 34 ) Ergebnisanteil anderer Gesellschafter

Die Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betreffen Minderheitsanteile an Personengesell schaften und deren Beteiligungen. Da diese Anteile entsprechend IAS 32 wegen der Kündbarkeit als Fremdkapital ausgewiesen werden, werden Zahlungsverpflichtungen auf diese Anteile als Aufwand ausgewiesen (vgl. auch Tz 16). Soweit den Minderheiten Verluste zuzuweisen sind, wird ein entsprechender Ertrag gezeigt.

( 35 ) Ertragsteuern

2021 2020
T€ T€
Laufende Ertragsteuern 485 161
Latente Ertragsteuern 36 1.684
Summe 521 1.845

Die Ertragsteuern der laufenden Periode enthalten Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 21 T€ (Vorjahr: 43 T€).

( 36 ) Latente Ertragsteuern

Latente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Die Ergebniswirkung aus latenten Steuern ergibt sich wie folgt:

2021 2020
T€ T€
Veränderung der aktiven Latenten Steuern -1.850 -1.111
Veränderung der passiven Latenten Steuern -1.814 573
Latente Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung -36 -1.684

Die latenten Steuern berücksichtigen lediglich Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag, da die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 15,825 Prozent. Im MATERNUS-Konzern bestehen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres zum

  1. Dezember 2021 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 65,7 Mio. € (31. Dezember 2020: 66,2 Mio. €). Die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt nur dann, wenn ein zukünftiger Ausgleich wahrscheinlich ist. Auf Verlust-vorträge in Höhe von 25,0 Mio. € (Vorjahr: 28,1 Mio. €) wurden deshalb keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar.

Der gesamte aktivierte latente Steueranspruch aufgrund von Verlustvorträgen ist werthaltig, da ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen, die in zukünftigen Umkehrzeitpunkten zu positivem Einkommen führen, und darüber hinaus aufgrund der Planungen.

Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des theoretischen Steueraufwands, basierend auf den regulären Steuersätzen bei den einzelnen Gesellschaften, zum tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung dar.

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

2021 2020
T€ T€
Konzernergebnis vor Steuern -1.964 -7.777
Theoretische Steuerquote 15,825 % 15,825 %
Theoretischer Steueraufwand -311 -1.231
Effekt durch Latente Steuern auf Verlustvorträge 449 3.086
Sonstige Effekte 383 -10
Steueraufwand gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 521 1.845
Steuerquote -26,51 % -23,73 %

Der theoretische Steueraufwand stellt den Steueraufwand, der sich aufgrund der nationalen Steuersätze ergibt, dar.

Unter sonstige Effekte fallen insbesondere Gewerbesteuer (T€ 305) und latente Steuern für Vorjahre.

Entsprechend dem Saldierungsgebot werden die aktiven und passiven latenten Steuern miteinander saldiert ausgewiesen.

Die latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzposten zuordnen:

31.12.2021 31.12.2020
Aktive Passive Aktive Passive
Latente Latente Latente Latente
Steuern Steuern Steuern Steuern
T€ T€ T€ T€
Immaterielle Vermögenswerte 0 2.033 0 1.992
Sachanlagen inkl. Nutzungsrechte 125 15.047 148 16.874
Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge 6.442 0 5.924 0
Rückstellungen für Pensionen 44 0 59 0
Sonstige Rückstellungen 0 0 227 0
Finanzverbindlichkeiten 10.882 39 12.986 67
Summe 17.493 17.119 19.343 18.934

Die Veränderung des Saldos der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

2021 2020
T€ T€
Saldo Latente Steuern zu Beginn des Jahres 409 2.094
Entstehung / Umkehrung temporärer Differenzen -553 575
Verfall (-) / Nutzung (+) von steuerlichen Verlustvorträgen 518 -2.260
374 409

Die latenten Steuerforderungen und latenten Steuerverbindlichkeiten sind ganz überwiegend langfristiger Natur, d. h. die Realisation erfolgt frühestens nach Ablauf von 12 Monaten. Von den aktiven latenten Steuern aufgrund von temporären Differenzen haben 2.159 T€ (Vorjahr: 2.388 T€) eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden entsprechend der Planungsrechnung im Folgejahr in Höhe von 420 T€ (Vorjahr: 195 T€) verbraucht. Von den passiven latenten Steuern sind 2.432 T€ (Vorjahr: 2.384 T€) kurzfristiger Natur.

( 37 ) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die einzelnen Klassen und Bewertungskategorien:

Bewertungs- Buchwerte 31.12.2021
kategorie Beizulegender
in T€ nach IFRS 9 Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 158 158
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 521 521
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 42 42
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 4.511 4.511
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 12.494 12.494
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 4.118 4.118
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende
Nettovermögenswerte FLAC 6.505 6.505
Finanzverbindlichkeiten FLAC 100.146 103.733
Leasingverbindlichkeiten n.a. 68.845 68.845
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.642 4.642
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 5.149 5.149

Darstellung des Buchwertes aggregiert nach Bewertungskategorien

Kategorie 31.12.2021
in T€
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost)
21.686
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden (FVTPL)
158
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden (FLAC)
116.442

Im Vorjahr stellen sich die Kategorien wie folgt dar.

Bewertungs- Buchwerte 31.12.2020
kategorie Beizulegender
in T€ nach IFRS 9 Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 21 21
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 511 511
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 44 44
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 5.325 5.325
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 9.959 9.959
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 3.893 3.893
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende
Nettovermögenswerte FLAC 6.707 6.707
Finanzverbindlichkeiten FLAC 99.180 102.728
Leasingverbindlichkeiten n.a. 82.176 82.176
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.786 4.786
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 5.390 5.390

Darstellung aggregiert nach Bewertungskategorien:

31.12.2020
Kategorie in T€
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 19.732
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 21
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden (FLAC) 116.063

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Preisen, die unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden.

Die Bestimmung und der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert:

Stufe 1: Nicht angepasste quotierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei der Bilanzierende am Bewertungsstichtag Zugang zu diesen aktiven Märkten haben muss.

Stufe 2: Direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren, die nicht Stufe 1 zuzuordnen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z. B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mit Hilfe aner kannter Modelle, z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet.

Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswertes und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Das zum Bilanzstichtag ausgewiesene Finanzderivat entspricht der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund beobachtbarer Inputfaktoren/Marktdaten). Das Derivat im Vorjahr entsprach der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund nicht beobachtbarer Inputfaktoren/Marktdaten).

Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der langfristigen Darlehensverbindlich keiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde eine Restlaufzeit von 10 Jahren und Endfälligkeit unterstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Schuldscheindarlehen wurden jeweils auf Basis der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsmodalitäten ermittelt. In Anlehnung an den Durchschnittszinssatz der Schuld scheindarlehen wurde ein Refinanzierungssatz gewählt, der den Zinssatz der zukünftigen Finanzierung darstellt. Die Bewertung entspricht der Stufe 2 der Fail-Value-Hierarchie.

Für wesentliche Teile der finanziellen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit den beizulegenden Zeitwerten.

Nettogewinne und -verluste je Bewertungskategorie

Gemäß IFRS 7.20 (a) sind die Nettogewinne und -verluste von Finanzinstrumenten für jede Bewertungskategorie offenzulegen. Nicht enthalten sind Ergebniseffekte aus Leasingverhältnissen.

Aus der Folgebewertung Nettoergebnis
2021 2020
Buchwert Beizulegender Wert
in T€ Zeitwert berichtigung
Finanzielle Vermögenswerte,
die zu den fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
werden (Amortised Cost)
21.686 21.686 -809 -809 -956
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
werden (FVTPL)
158 158 138 20
Finanzielle Verbindlichkeiten,
die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
werden (FLAC)
116.442 120.029 0 0
Summe 138.286 141.873 -809 -809 -956

Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten, stellen sich wie folgt dar:

Wertminderungsmodell

Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss). Dieses ist auf Vermögenswerte anzuwenden, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

MATERNUS unterliegt aufgrund der bestehenden Finanzinstrumente bestimmten Risiken. Diese unterteilt MATERNUS in Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken.

Die von MATERNUS implementierten Richtlinien zur Steuerung von Risiken haben das Ziel, Risiken konzernweit zu identifizieren und zu analysieren sowie Risikogrenzwerte zu bestimmen und diese einzuhalten. Die der Steuerung von Risiken zugrunde liegenden Systeme werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um auf eventuelle Risiken angemessen reagieren zu können.

Der "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht enthält weitere Information zu finanziellen Risiken und deren Steuerung.

Im Folgenden sind die Risiken aufgrund bestehender Finanzinstrumente dargestellt.

Marktrisiken

Das Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen in Marktpreisen stellt für MATERNUS ein Marktrisiko dar. Grundsätzlich setzt sich das Marktrisiko aus drei Unterkategorien zusammen: Zinsveränderungsrisiken, Währungsumrechnungsrisiken und Marktpreisrisiken.

Zur Absicherung von Risiken aus variabel verzinsten Darlehen nutzt der Konzern ein derivatives Finanzinstrument. Das derivative Finanzinstrument umfasst einen Zinscap, der den Konzern gegen potenzielle Zinsrisiken aus der Finanzierung absichert. Die wesentlichen Risiken, die aus den Finanzinstrumenten des Konzerns resultieren, sind Cashflow-, Zinsänderungsrisiken und Liquiditätsrisiken. Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte der Konzernfinanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, nach Laufzeit:

< 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre > 4 Jahre Gesamt
31.12.2021 T€ T€ T€ T€ T€ T€
variabler Zinssatz
Bankdarlehen 350 350 350 53.755 0 54.805
Gesamt 350 350 350 53.755 0 54.805
< 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre > 4 Jahre Gesamt
31.12.2020 T€ T€ T€ T€ T€ T€
variabler Zinssatz
Bankdarlehen 350 350 350 350 53.587 54.987
Gesamt 350 350 350 350 53.587 54.987

Aufgrund ihrer langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen unterliegt die MATERNUS Fluktuationsrisiken bzgl. der Geldmarktsätze. Die Zinsbasis für die finanzielle Verbindlichkeit (Darlehen) ist der 3-Monats-EURIBOR, der alle drei Monate angepasst wird. Es wurde ein derivatives Finanzinstrument erworben, um den Zinsaufwand abzusichern. Die Laufzeit des derivativen Finanzinstrumentes korrespondiert mit der Laufzeit des Darlehens. Bei dem derivativen Finanzinstrument handelt es sich um einen Zinscap, bei denen die Zinsen auf einen vereinbarten Höchstbetrag fixiert werden. Im Falle der Überschreitung dieser Obergrenze wird die Differenz zwischen tatsächlichem Zinssatz und der Caprate durch die Gegenpartei ausgeglichen.

Die folgende Übersicht zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses und entsprechend auch des Konzerneigenkapitals auf eine mögliche Veränderung der Zinssätze aufgrund der Auswirkung auf Darlehen mit variablen Zinssätzen. Alle weiteren Modellparameter bleiben konstant. Die Effekte aus dem derivativen Finanzinstrument wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen.

2021 2020
+100 bps 142 142
-100 bps 0 0

Währungsumrechnungsrisiken bestehen bei MATERNUS nicht, da sämtliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden.

MATERNUS unterliegt Marktpreisrisiken, wobei die Gesellschaft alle relevanten Preisent wicklungen überwacht. Allerdings bestehen keine signifikanten Effekte aus Preisschwankungen, welche Einfluss auf das Fortbestehen des Konzerns haben.

Ausfallrisiken

Als Kredit- bzw. Ausfallrisiko gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dies für die MATERNUS-Gruppe zu einem Verlust führen wird. Zur größtmöglichen Vermeidung sowie zur Steuerung der Ausfallrisiken wird eine Überprüfung der Bonität vorgenommen.

Ausfallrisiken existieren für alle relevanten Klassen von Finanzinstrumenten, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die MATERNUS-Gruppe sieht sich keinem wesentlichen Bonitätsrisiko gegenüber einer einzelnen Vertragspartei ausgesetzt. Die Konzentration des Bonitätsrisikos ist aufgrund des breiten und heterogenen Kundenstamms begrenzt.

Die Bonität der Vertragspartner wird laufend überwacht. Bei deutlicher Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners ist MATERNUS bestrebt, bestehende Positionen schnellstmöglich abzubauen.

Wie die nachfolgenden Tabellen zeigen, stellen die Buchwerte der bilanzierten finan ziellen Vermögenswerte, abzüglich jeglicher Wertberichtigungen, das höchstmögliche Ausfall risiko dar.

Anhang Buchwert vor Wertminderung Restbuchwert
31.12.2021 in T€ Wertminderung
Langfristige Finanzielle
Vermögenswerte 4 383 0 383
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 8 5.320 809 4.511
Vertragsvermögenswerte 7 42 0 42
Finanzielle Vermögenswerte 8 521 0 521
Sonstige Finanzielle Vermögenswerte 10 4.118 0 4.118
Summe 10.384 809 9.575
Anhang Buchwert vor Wertminderung Restbuchwert
31.12.2020 in T€ Wertminderung
Langfristige Finanzielle
Vermögenswerte 4 404 0 404
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 8 6.280 955 5.325
Vertragsvermögenswerte 7 44 0 44
Finanzielle Vermögenswerte 8 511 0 511
Sonstige Finanzielle Vermögenswerte 10 3.893 0 3.893
Summe 11.132 955 10.177

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet, sobald die Einbringung risikobehaftet erscheint.

Wesentliche Rechtsfälle werden individuell nach Eintrittswahrscheinlichkeit (beruhend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) beurteilt. Forderungen, die nicht einzelwertberichtig sind, werden aufgrund von Erfahrungswerten systematisch nach Fälligkeiten strukturiert und bei Überfälligkeit systematisch nach Alter bzw. nach Portfolios wertberichtigt, sodass sich zu den Stichtagen keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen ergeben.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass MATERNUS seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß bei Fälligkeit erfüllen kann. Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten.

Die folgenden Tabellen zeigen für die finanziellen Verbindlichkeiten die nicht diskontierten vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgung) für die folgenden Jahre unter der Prämisse, dass die Verträge wie vereinbart erfüllt werden:

Finanzschulden 31.12.2021 in T€ 2022 2023 2024-2026 ab 2027
Den anderen Anteilseignern
zuzurechnende Nettovermögenswerte
0 0 0 6.505
Gegenüber Kreditinstituten
davon Zinsen
1.478
1.002
1.435
996
55.509
1.235
0
0
Leasing vgl. Anhang (17) und (41)
Gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Zinsen
24.239
1.085
1.085
1.085
3.255
3.255
21.807
Sonstige Finanzschulden 5.149 0 0 0
Aus Lieferungen und Leistungen 4.642 0 0 0

Bei den Finanzschulden gegenüber verbundenen Unternehmen wird unterstellt, dass der langfristige Teil zum 1. Januar 2027 getilgt wird.

MATERNUS begegnet dem Risiko, seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, mit einem effektiven Cash-Management der gesamten MATERNUS- als auch Gesellschafter-Gruppe sowie der ständigen Beobachtung der Finanzmärkte, um sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.

Die Einhaltung der Financial Covenants ist ein wesentlicher Bestandteil des Darlehensvertrages. Die Nichteinhaltung oder der Bruch dieser Covenants hätte keine bestandsgefährdende Auswirkung, jedoch erhöhte monetäre Folgen auf den Konzern. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:

  • Regelmäßig werden die auch vertraglich vereinbarten Investitionen in die als Sicherheit zur Verfügung stehenden Gebäude zur Absicherung des Verkehrs- und Beleihungswertes durchgeführt.
  • Weiterhin wurde ebenfalls im Rahmen einer kontinuierlich hohen Bettenbelegung im Bereich des Belegungsmanagement ein eigenes Team aufgebaut, welches sich mit optimaler und zielgenauem Belegungsmanagement in den Einrichtungen befasst, um eine konstant angemessene Belegung zu gewährleisten.

(38) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 ergibt sich aus dem den Aktionären der MATERNUS AG zuzurechnenden Anteil am Konzern-Periodenergebnis, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Es besteht ein genehmigtes Kapital (vgl. Abschnitt 13), welches das unverwässerte Ergebnis je Aktie zukünftig verwässern könnte. (IAS 33.70 c).

Im Geschäftsjahr 2021 sowie im Vorjahr entspricht das unverwässerte dem verwässerten Ergebnis.

2021 2020
T€ T€
Den Aktionären der MATERNUS AG zuzurechnender
Anteil am Ergebnis (in T€) -2.485 -9.623
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970.000 20.970.000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) -0,12 -0,46
Gesamtergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (in T€) -2.440 -9.570
Gesamtergebnis je Aktie (in €) -0,12 -0,46

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung gem. IAS 7 betrachtete Finanzmittelfonds beinhaltet die flüssigen Mittel und die frei verfügbaren Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten abzüglich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die wesentlichen Auswirkungen in der Kapitalflussrechnung werden im Folgenden erläutert.

( 39 ) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der Anstieg des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr ist vor allem aufgrund des verbesserten Konzernjahresergebnisses sowie der Veränderungen der kurzfristigen Rückstellungen zurückzuführen.

( 40 ) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der Zins- und Tilgungsleistungen des Finanzierungsleasings sowie aus Zinszahlungen negativ.

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Kontokorrentkredite zum Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen ausschließlich frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

2021 2020
T€ T€
Finanzverbindlichkeiten
Stand 01.01. 160.865 141.833
Mittelabflüsse aus Tilgungen -182 -44.402
Mittelabflüsse aus Tilgungen von Finanzierungsleasing -7.205 -7.461
Neuabschluss Finanzierungsleasing 2.814 14.803
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und sonstige Finanzierungen 583 56.688
Abgang aus Finanzierungsleasing -8.644 0
Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen -2.394 -594
Stand 31.12. 145.837 160.865

Sonstige Angaben

( 41 ) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der YMOS I, YMOS II und MEDICO I besichert. Zudem sind die Geschäfts anteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der MATERNUS Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet. Darüber hinaus sind die künftigen Rechte und Ansprüche aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Mietverträgen, Versicherungspolicen, Guthaben auf den Konten, Verkaufsverträgen, abzuschließenden Property Management Verträgen, abgeschlossenen oder noch abzuschließenden geeigneten Zinssicherungen, Gesellschafterdarlehen und gruppeninternen Darlehen in Bezug auf die Beleihungsobjekte abgetreten. Nicht zuletzt tritt jeder Eigenkapitalgeber seine Forderungen gegen die Darlehensnehmer hinter sämtliche Forderungen der Finanzierungsparteien zurück.

Leasingvereinbarungen

Aufgrund der Anwendung des Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse erfolgt der Ausweis von Leasingverpflichtungen in der Bilanz. Sonstige Leasingverhältnisse, die nicht bilanziert werden, waren im Geschäftsjahr 2021 nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich aus den kurzfristigen und geringwertigen Leasingverpflichtungen keine Zahlungsverpflichtung. Hinsichtlich der Angaben zu Branchen-, Zinsänderungs-, Bonitäts- und operativen Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht.

( 42 ) Kapitalmanagement

Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren.

Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital ergibt sich aus den lang- und kurzfristigen Schulden abzüglich der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte, der Rückstellungen, der passiven latenten Steuern, Vertragsverbindlichkeiten sowie der frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Der Verschuldungsgrad ermittelt sich wie folgt:

31.12.2021 31.12.2020
T€ T€
Finanzschulden gesamt 178.783 191.532
Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente 12.494 9.959
Nettofremdkapital 166.289 181.573
Eigenkapital gesamt -27.847 -25.407
Gesamtkapital 138.442 156.166
Verschuldungsgrad in % 120,1 116,3

( 43 ) Genehmigung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss wird am 26. April 2022 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.

( 44 ) Mitglieder des Aufsichtsrates

Dem Aufsichtsrat der MATERNUS AG gehören je sechs Personen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel "Aufsichtsrat und Vorstand".

Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Bezüge des Vorstandes für das Berichtsjahr sind nicht angefallen. Im Geschäftsjahr 2021 hatte der Vorstand jeweils einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft CURA GmbH und wurde über diese vergütet.

Weitere Leistungen oder Vergütungen sind nicht vereinbart oder gezahlt worden.

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2021 für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Muttergesellschaft und in den Tochtergesellschaften Vergütungen in Höhe von 65 T€ (im Vorjahr: 64 T€).

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der Satzung eine feste Vergütung, die 5.000 € für jedes Mitglied, 7.500 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 € für die Vorsitzende des Aufsichtsrates ausmacht. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder enthält keinen variablen Bestandteil.

Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Vergütungsbericht, welcher unter www.maternus.de/verguetungssystem öffentlich zugänglich gemacht wird.

Angaben zu Geschäften gemäß Art. 19 MMVO (EU Nr. 596/2014)

Von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2021 keine Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft gemäß § 15a WpHG, sogenannte Directors Dealings, durch sie oder durch ihnen nahestehende Personen mitgeteilt worden.

Vergütung des Aufsichtsrates

2021
T€
Dr. Daniela Rossa-Heise 10,0
Sven Olschar 7,5
Karl Ehlerding 5,0
Dietmar Erdmeier 5,0
Sylvia Wohlers de Meie 5,0
Stephan Leonhard 5,0
Helmuth Spincke 5,0
Marion Leonhardt 5,0
Chris Buhrmeister-Recke 0,6
Jörg Arnold 5,0
Andrea Traub 5,0
Andrea Bulmahn 5,0
Manuela Alizadeh 2,8

Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse, Kredite, Bürgschaften oder Gewährleistungen an Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates gewährt.

Beratungsleistungen

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2021 keine entgeltlichen Beratungsleistungen erbracht.

Beteiligungen

Aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die CURA GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2021 ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Konzernzugehörigkeit

Sämtliche in den Konzernabschluss der MATERNUS AG einbezogenen Gesellschaften werden auch in den Konzernabschluss der CURA GmbH, Hamburg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Der Konzernabschluss der CURA GmbH stellt zugleich den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen eines der MATERNUS AG übergeordneten Konzernabschlusses dar.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im April 2021 haben die Vorstände ihre Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären wie folgt dauerhaft zugänglich gemacht:

Gesellschaft Entsprechenserklärung des
DCGK in der Fassung vom dauerhaft zugänglich
MATERNUS AG 16. Dezember 2019 www.maternus.de

( 45 ) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24

Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen, die nahe stehende Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften werden im Einzelabschluss des Mutterunternehmens offengelegt.

Nahstehende Personen

Die nahestehenden Personen der MATERNUS-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft sowie deren nahen Familienangehörige sowie die Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsführung der obersten Muttergesellschaft, der CURA GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Weitere Gesellschafter sind Herr Mario Ruano-Wohlers und Herr John-Philipp Meie. Geschäftsführer der CURA GmbH und damit nahestehende Personen sind Herr Mario Ruano-Wohlers sowie seine Familienangehörige.

Für die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den vorherigen Abschnitt. Es gibt keine kurzfristig fälligen Leistungen.

Nahestehende Unternehmen

Neben den Geschäftsbeziehungen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen vor allem mit dem obersten Mutterkonzern der CURA GmbH deren Tochterunternehmen.

CURA 12

Zum 31. Dezember 2021 valutiert das Darlehen unverändert mit 17,3 Mio. €. Daneben bestehen weitere Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 4,4 Mio. €. Der Zinsaufwand betrug in 2021 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).

CURA GmbH

Zum 31. Dezember 2021 weist die MATERNUS AG gegenüber der CURA GmbH Verbindlichkeiten aus Ausleihungen in Form von Cash-Management in Höhe von 12.265 T€ (Vorjahr: 11.681 T€) aus. Die Verzinsung erfolgte im Berichtsjahr mit 5,00 Prozent. Der Zinsaufwand betrug im Berichtsjahr 584 T€ (Vorjahr: 674 T€).

CURA DL

Die CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH übernimmt die Aufgaben der Versorgung mit zentralen und administrativen Dienstleistungen als zentrale Abrechnungsstelle für alle Dienstleistungs- bzw. Holdinggesellschaften im CURA- sowie MATERNUS-Konzern. Zum 31. Dezember 2021 weist die MATERNUS-Gruppe gegenüber der CURA DL, eine Schwestergesellschaft der MATERNUS, Forderungen in Höhe von 139 T€ (Vorjahr: 395 T€) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 339 T€ (Vorjahr: 133 T€) aus. Im Berichtsjahr hat die CURA DL der MATERNUS Gruppe 6.077 T€ in Rechnung gestellt. Daraus 5.354 T€ aus Erbringung der zentralen Dienstleistungen und Services der Holdings-/ Dienstleistungsgesellschaften im CURA- sowie MATERNUS-Konzern. Hieraus wurden wiederum 4.231 T€ den MATERNUS-Holdings erstattet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.

CURA Energie

Die CURA Energie übernimmt als Energieversorgungsunternehmen die Aufgaben der Versorgung mit Strom und Gas. Zum 31. Dezember 2021 weist die MATERNUS-Gruppe gegenüber der CURA Energie Verbindlichkeiten in Höhe von 225 T€ (Vorjahr: 232 T€) aus. Im Berichtsjahr wurden 4.074 T€ durch die CURA Energie belastet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.

CURA 22

Die CURA 22 ist Besitzerin und Vermieterin des Grundstücks und Gebäudes der Einrichtung Pflegezentrum Maximilianstift GmbH. Im Berichtsjahr wurden aus dem Mietvertrag 360 T€ an Miete in Rechnung gestellt.

ZVG Bayerwald

Zum Jahresende betragen die Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag 1 T€ (Vorjahr: 1 T€) gegenüber der ZVG Bayerwald. Die Pacht der Bayerwald-Klinik betrug in 2021 insgesamt 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).

Nicht-konsolidierte Tochterunternehmen

Drei nicht konsolidierte Tochterunternehmen erhielten für ihre Komplementärstellung eine Haftungsvergütung in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 20 T€). Zum 31. Dezember 2021 bestanden gegenüber diesen Tochterunternehmen Verbindlichkeiten in Höhe von 545 T€ (Vorjahr: 512 T€).

( 46 ) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 sind neben der anhaltenden Unsicherheit bezüglich der Aussagekraft von Auswirkungen von Corona der Ukraine-Russland-Konflikt aufgetreten. Dadurch ergeben sich Auswirkungen auf Energiebezugspreise, Belegung und voraussichtlich Personal. Mögliche Bezifferungen von Auswirkungen daraus können noch nicht vollständig getätigt werden. Daneben ist die einrichtungsbezogene Impflicht in allen Bundesländern in verschiedenen Ausprägungsformen eingetreten. Mögliche Auswirkungen auch daraus können nicht abschließend beurteilt werden. Die Versorgung von Bewohnern wird jedoch weiterhin gewährleistet sein.

Insgesamt sind jedoch keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die das im vorliegenden Konzernabschluss vermittelte Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen und somit wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns haben werden.

Aufsichtsrat und Vorstand

Aufsichtsrat

Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf (seit 27. Juli 2017) Vorsitzende des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG (seit 24. September 2019) Rechtsanwältin

Sven Olschar, Leipzig* (seit 16. Januar 2008)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG (seit 10. Februar 2015) Examinierter Altenpfleger

Manuela Alizadeh, Cham* (seit 10. Juni 2021) Bereichsleitung MATERNUS-Kliniken und Klinikleitung Bayerwald-Klinik Cham

Jörg Arnold, Bad Dürkheim* (seit 27. Juli 2017) Verwaltungsmitarbeiter

Andrea Bulmahn, Bad Oeynhausen* (seit 17. März 2020) Examinierte Pflegekraft

Chris Buhrmeister-Recke, Berlin* (bis 15 Februar 2021) Geschäftsbereichsleiter Informationstechnologie

Karl Ehlerding, Hamburg (seit 22. September 2005)

Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste "Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH & Co., Hamburg

Aufsichtsratsmandate:

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Elbstein AG, Hamburg
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Godewind Immobilien AG, Hamburg (bis 25. März 2021)
  • Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der ConValue SE, Frankfurt (seit 22. April 2021)

Vergleichbare Mandate:

• Beirat der Deutsche Bank AG – Nord, Hamburg

Dietmar Erdmeier, Berlin* (seit 13. Januar 2014) Diplom-Politologe, Gewerkschaftssekretär

Stephan Leonhard, Larnaca, Zypern (seit 26. Juni 2018) Steuerberater, Diplom Kaufmann

Vergleichbare Mandate:

• Mitglied des Verwaltungsrates der Dignicare SE, Frankfurt am Main

Marion Leonhardt, Berlin* (seit 01. August 2019) Gewerkschaftssekretärin ver.di

Helmuth Spincke, Schenefeld (seit 27. Juli 2017) Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank AG

Andrea Traub, Hohentengen (seit 26. Juni 2019) Geschäftsführerin Akutklinik Bad Saulgau und Klinik Am schönen Moos Bad Saulgau

Sylvia Wohlers de Meie, Stockholm, Schweden (seit 17. Januar 2018) Botschaftsrätin an der Botschaft von Guatemala in Stockholm, Schweden

Aufsichtsratsmandate:

• Mitglied des Aufsichtsrates der YMOS AG in Insolvenz, Obertshausen

* Arbeitnehmervertreter

Vorstand

Mario Ruano-Wohlers, Jurist, Immobilienökonom

Berlin, den 26. April 2022

MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Konzernabschlussprüfers

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht im Kapitel E. angegebenen Internetseiten veröffentlichte Berichterstattung zur nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §315b HGB und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, die Bestandteile des Konzernlageberichts sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die durch Querweise im Abschnitt E. des Lageberichts verwiesen wird, haben wir ebenfalls nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die im Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben sind. •

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung und zur Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzern abschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Zum 31. Dezember 2021 wird im Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft ein Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, der sich auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bezieht. Die zur Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelten erzielbaren Werte basieren auf dem Nutzungswert der ZGE auf Grundlage der erwarteten künftigen Kapitalflüsse, welche aus den erwarteten künftigen operativen Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2022, dem Detailplanungszeitraum bis zum Geschäftsjahr 2026 sowie der erwarteten ewigen Rente abgeleitet wurden.

Der mindestens einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest ist ein komplexer Prozess, der auf ermessensbehafteten Annahmen insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage des Konzerns und der ZGE basiert. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig.

Aufgrund der der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko der fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir den Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung als einen der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir das von den gesetzlichen Vertretern angewandte Bewertungsverfahren unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten nachvollzogen. Dabei haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung des Wertminderungstests mit den Anforderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" verglichen. Wir haben die getroffenen Annahmen über die zukünftige Entwicklung der ZGE sowie die Abgrenzung der ZGE auf Basis der Unternehmensplanung durch einen Abgleich mit der historischen und aktuellen Entwicklung der Geschäftszahlen nachvollzogen. Insbesondere haben wir hinsichtlich der Werthaltigkeit des auf die ZGE Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Profitabilität des Geschäftes sowie die dafür zugrunde liegenden Annahmen analysiert. Da bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts bzw. des erzielbaren Betrags ("recoverable amount") haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter mit extern verfügbaren Marktdaten abgeglichen und analysiert sowie die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 arithmetisch nachvollzogen.

Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Wertminderungstests der Geschäftsoder Firmenwerte ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (1) Langfristige Vermögenswerte und (2) Immaterielle Vermögenswerte enthalten.

2. Werthaltigkeit der im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie Ansatz von Nutzungsrechten an Immobilien

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 werden unter den Sachanlagen erworbene Grundstücke und Gebäude sowie Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ausgewiesen, die einen wesentlichen Anteil der Bilanzsumme darstellen.

Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden nach IAS 16 "Sachanlagen" sowie die Bilanzierung von Mietverträgen über Grundstücke und Gebäude nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse" weisen eine hohe Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des MATERNUS-Konzerns auf. Bei der Anwendung von IFRS 16 bestehen wesentliche Risiken hinsichtlich der vollständigen Identifizierung und korrekten bilanziellen Erfassung von Verträgen, die ein Leasingverhältnis beinhalten. Darüber hinaus liegen wesentliche Ermessens- und Schätzungsentscheidungen insbesondere bei der Beurteilung der zu berücksichtigenden Mietverlängerungsoptionen sowie des Diskontierungszinssatzes zur Ermittlung der abgezinsten künftigen Leasingzahlungen vor. Die Bilanzierung der Nutzungsrechte an Immobilien nach IFRS 16 führt zu einer Aktivierung im Sachanlagevermögen und zur Passivierung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit. Im Zeitablauf ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer – die teilweise bis zu mehreren Jahrzehnten umfasst – ergeben sich Aufwendungen in Form von planmäßigen Abschreibungen der Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit. Ferner besteht das Risiko, dass eine eventuell gebotene Wertminderung für die Immobilien bzw. Nutzungsrechte nicht erkannt und bilanziert wird.

Aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des MATERNUS-Konzerns haben wir die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden und die Bilanzierung der Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den Prozess der Bilanzierung der Mietverträge über Grundstücke und Gebäude nach IFRS 16 mit den gesetzlichen Vertretern besprochen und die Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen in Stichproben getestet.

Weiterhin haben wir im Rahmen von Stichproben für die nach IFRS 16 bilanzierten Immobilienmietverträge die relevanten Daten in den Mietverträgen zu der Berechnung der Nutzungsrechte abgeglichen. Wir haben die verwendeten Abzinsungssätze gewürdigt, indem wir sie mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung nachvollzogen haben. Ferner haben wir untersucht, ob die Nutzungsdauern allgemeine und branchenspezifische Erwartungen widerspiegeln sowie den Vorgaben nach IAS 16 bzw. IFRS 16 entsprechen. Die von den gesetzlichen Vertretern getroffene Einschätzung zur Einbeziehung von Mietverlängerungsoptionen haben wir vor dem Hintergrund interner Planungen und durch Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern gewürdigt.

Den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Grundstücke und Gebäude durch die gesetzlichen Vertreter haben wir im Rahmen des vom Konzern festgelegten Validierungsverfahrens durch einen externen Sachverständigen nachvollzogen. Wir haben beurteilt, ob der Sachverständige über die Kompetenz, die Fähigkeiten sowie die Objektivität für das Validierungsverfahren verfügt. Wir haben das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Methoden, einschließlich der Berechnungsmodelle, nachvollzogen und die Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und beurteilt, ob die Annahmen und Methoden mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang stehen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Aktivierung sowie der Bewertung der Grundstücke und Gebäude und Nutzungsrechte aus Immobilien ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (3) Sachanlagevermögen und (5) Nutzungsrechte enthalten."

3. Bewertung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Zum 31. Dezember 2021 wird im Konzernabschluss ein aktiver Überhang latenter Steuern bilanziert, welcher sich aus aktiven latenten und passiven latenten Steuern zusammensetzt. Die aktiven latenten Steuern beinhalten dabei signifikante Beträge auf steuerliche Verlustvorträge.

Insbesondere die Beurteilung der für die Bewertung der latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens waren wesentlich für unsere Prüfung, da die getroffenen Annahmen ermessensbehaftet sind und durch einen komplexen Prozess unter Einbeziehung von Schätzungen auf Grundlage der Unternehmensplanung bestimmt werden.

Aufgrund der Bedeutung der latenten Steuern für die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage des Konzerns sowie der bestehenden Ermessensspielräume bei den Schätzungen auf Grundlage der Unternehmensplanung durch die gesetzlichen Vertreter erachten wir die Bewertung der latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Unsere Prüfungshandlungen richteten sich insbesondere auf die von den gesetzlichen Vertretern auf Grundlage der Unternehmensplanung getroffenen Erwartungen hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens, im Hinblick darauf, inwieweit es wahrscheinlich ist, dass zur Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge künftig ausreichendes zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Insbesondere haben wir uns mit der Steuerplanung der folgenden fünf Geschäftsjahre anhand der durch den Vorstand aufgestellten Unternehmensplanung für den MATERNUS-Konzern befasst. Um die von den gesetzlichen Vertretern der Unternehmensplanung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachzuvollziehen und die sachgerechte Ableitung der Ermittlung der gebildeten latenten Steuern zu beurteilen, haben wir unsere internen Steuerspezialisten einbezogen.

Um die Qualität der Steuerplanung zu würdigen, haben wir die früheren Planungen für den MATERNUS-Konzern mit der tatsächlichen Entwicklung des MATERNUS-Konzerns verglichen. Des Weiteren haben wir uns die wesentlichen Prämissen der Steuerplanung von den gesetzlichen Vertretern erläutern lassen und zur Unternehmensplanung abgestimmt.

Ferner haben wir die Ermittlung des für die Bewertung der latenten Steuern zu Grunde gelegten Ertragsteuersatzes für den MATERNUS-Konzern nachvollzogen. Die Höhe der für die konsolidierten Konzerngesellschaften angesetzten steuerlichen Verlustvorträge haben wir anhand der Steuerberechnungen des Konzerns, Steuerbescheiden und weiterer Korrespondenz mit den Finanzbehörden gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter der Randziffer (36) enthalten.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks:

  • der Abschnitt "Zahlen und Daten"
  • der Abschnitt "Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich"
  • der Abschnitt "Vorstandsbrief"
  • der Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrates"
  • der Abschnitt "Aktie der MATERNUS-Kliniken AG"
  • der Abschnitt "Nichtfinanzieller Konzernbericht"
  • der Abschnitt "Übersicht MATERNUS-Einrichtungen"
  • der Abschnitt "Standorte der MATERNUS-Kliniken AG"

Des Weiteren die folgenden Kapitel des Konzernlageberichts

  • E. Abschnitt "Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315b und c HGB"
  • E. Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB sowie Corporate-Governance-Bericht und der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex"
  • E. Abschnitt "Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen"
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen:

  • Corporate-Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
  • gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht (Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315c HGB)

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
  • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab.

Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und er örtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei MATERNUS_AG_KA+KLB_ESEF-2021-12-31 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen;
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2014 mit Unterbrechung im Jahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistung, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurde, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unter nehmen erbracht, bei der es sich um eine zulässige Nichtprüfungsleistung im Sinne der EU-Apr-VO handelt:

• Formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle.

Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thilo Kausch-Blecken von Schmeling."

Übersicht MATERNUS-Einrichtungen (Anzahl der Plätze zum 31. Dezember 2021)

Baden-Württemberg

MATERNUS Seniorencentrum

Christinen-Stift Hahnhofstraße 71 76530 Baden-Baden Telefon: 0 72 21 / 3 63 - 0 Telefax: 0 72 21 / 3 63 - 1 21 E-Mail: info.baden-baden@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 71 Schwerpunkte: Demenz, Diabetes

Bayern

Bayerwald-Klinik Klinikstraße 22 93413 Cham-Windischbergerdorf Telefon: 0 99 71 / 4 82 - 0 Telefax: 0 99 71 / 4 82 - 6 79 E-Mail: [email protected] Web: www.bayerwaldklinik.de

Anzahl Plätze* Reha: 189

Schwerpunkte: Onkologie, Kardiologie, Gastroenterologie

Hessen

MATERNUS Seniorencentrum Kapellenstift Kapellenstraße 42 65193 Wiesbaden Telefon: 06 11 / 5 32 - 0 Telefax: 06 11 / 5 32 - 1 02

E-Mail: info.wiesbaden@ maternus.de Anzahl Plätze

Pflege: 107 Schwerpunkte: Mobile Reha

Niedersachsen

MATERNUS Seniorencentrum Am Steuerndieb Gehägestraße 24e 30655 Hannover Telefon: 05 11 / 6 26 64 - 0 Telefax: 05 11 / 6 26 64 - 5 00

E-Mail: info.hannover@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 110

Schwerpunkte: Demenz

MATERNUS Seniorencentrum

Unter der Homburg Steinkuhle 3 37627 Stadtoldendorf Telefon: 0 55 32 / 9 31 - 0 Telefax: 0 55 32 / 9 31 - 1 00 E-Mail: info.stadtoldendorf@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 137 Schwerpunkte: Demenz, Palliative Care, Diabetes, Naturheilkunde

MATERNUS Pflege- und Therapiecentrum Wendhausen

Hauptstraße 18 38165 Lehre-Wendhausen Telefon: 0 53 09 / 7 09 - 0 Telefax: 0 53 09 / 7 09 - 400 E-Mail: info.wendhausen@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 215

Schwerpunkte:

Neurologische Schwerstpflege/ -betreuung mit Dauerbeatmung, Multiple Sklerose, Demenz, Junge Pflege

Nordrhein-Westfalen

MATERNUS Seniorencentrum Salze-Stift

Gröchteweg 112 32105 Bad Salzuflen Telefon: 0 52 22 / 3 67 - 0 Telefax: 0 52 22 / 3 67 - 110 E-Mail: info.bad-salzuflen@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 180

Schwerpunkte:

Demenz, psychiatrisch Erkrankte inkl. Suchterkrankte

MATERNUS Seniorencentrum

Köln-Rodenkirchen Hauptstraße 128 50996 Köln Telefon: 02 21 / 35 98 - 0 Telefax: 02 21 / 35 98 - 1 50 E-Mail: info.koeln-rodenkirchen@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 100

Betr. Wohnen: 154

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Ambulanter Dienst, Hausnotrufdienst, Betreutes Wohnen

MATERNUS Seniorencentrum Löhne Koblenzer Straße 3–5 32584 Löhne Telefon: 0 57 31 / 72 97 - 0 Telefax: 0 57 31 / 72 97 - 97 E-Mail: [email protected]

Anzahl Plätze

Pflege: 62 Betr. Wohnen: 12

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Palliative Care, mobile Rehabilitation, Betreutes Wohnen

MATERNUS-Klinik für Rehabilitation

Am Brinkkamp 16 32545 Bad Oeynhausen Telefon: 0 57 31 / 85 - 0 Telefax: 0 57 31 / 85 - 83 03 E-Mail: [email protected] Web: www.maternus-klinik.de

Anzahl Plätze* Reha: 598

Schwerpunkte:

Orthopädie, Neurologie inklusive Beatmungs-Entwöhnungsverfahren, Innere Medizin, insbesondere Kardiologie, Reha bei kognitiv veränderten Menschen

Rheinland-Pfalz

Seniorencentrum MATERNUS-Stift**

Schulstraße 7 53505 Altenahr-Altenburg Telefon: 0 26 43 / 90 46 - 0 Telefax: 0 26 43 / 90 46 - 1 01 E-Mail: info.altenahr@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 105

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes, Palliative Care, Servicewohnen

MATERNUS Seniorencentrum

Katharinenstift Kölner Straße 13a 54576 Hillesheim Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0 Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51 E-Mail: info.hillesheim@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 120

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Aktivierung bei neurologischen Erkrankungen

MATERNUS Hausgemeinschaft

St. Christophorus*** Auf dem Daasberg 2 54570 Pelm Telefon: 0 65 91 / 8 17 - 0 Telefax: 0 65 91 / 8 17 - 1 01 E-Mail: [email protected]

Anzahl Plätze

Pflege: 0

Schwerpunkt: Demenz

MATERNUS Seniorencentrum

Am Auberg

Eichenweg 31 54568 Gerolstein Telefon: 0 65 91 / 94 32 - 0 Telefax: 0 65 91 / 94 32 - 1 01 E-Mail: info.gerolstein@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 118

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes

MATERNUS Seniorencentrum An den Salinen Wellsring 45 67098 Bad Dürkheim Telefon: 0 63 22 / 7 95 - 0 Telefax: 0 63 22 / 7 95 - 1 00 E-Mail: info.bad-duerkheim@ maternus.de

Anzahl Plätze Pflege: 150

Sachsen

MATERNUS Seniorencentrum Dresdner Hof Neumarkt 27 04109 Leipzig Telefon: 03 41 / 22 74 - 1 00 Telefax: 03 41 / 22 74 - 4 00 E-Mail: info.leipzig-mitte@

Anzahl Plätze

Pflege: 204 Schwerpunkte:

maternus.de

Demenz, Schwerstpflege, Diabetes

MATERNUS Seniorencentrum Angelika-Stift Bornaische Straße 82

04277 Leipzig Telefon: 03 41 / 39 49 - 0 Telefax: 03 41 / 39 49 - 5 09 E-Mail: info.leipzig-connewitz@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 170

Schwerpunkte: Demenz, Diabetes

MATERNUS Pflege- und Therapiecentrum

Maximilianstift Brandvorwerkstraße 24 04275 Leipzig Telefon: 03 41 / 30 38 56 - 0 Telefax: 03 41 / 30 38 56 - 29 E-Mail: info.leipzig-sued@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 60

Schwerpunkt:

Suchterkrankte

* Inklusive Plätze für Begleitpersonen und Gäste.

** Vorübergehend geschlossen in Folge der Flutkatastrophe (seit Mitte Juli 2022)

*** Umbau zur Tagespflege (vorübergehend nicht im Betrieb seit 1. Januar 2021)

MATERNUS Seniorencentrum Barbara-Uttmann-Stift

Am Fuchsstein 25 08304 Schönheide Telefon: 03 77 55 / 62 - 0 Telefax: 03 77 55 / 62 - 1 11 E-Mail: info.schoenheide@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 120 Betr. Wohnen: 4

Schwerpunkte:

Demenz, Palliative Care, Betreutes Wohnen

Thüringen

MATERNUS Seniorencentrum

Angelikastift

Schöne Aussicht 55 98724 Neuhaus Telefon: 0 36 79 / 7 76 - 0 Telefax: 0 36 79 / 7 76 - 1 04 E-Mail: info.neuhaus@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 119

Schwerpunkte: Demenz, Palliative Care

107

Standorte der MATERNUS-Kliniken AG

Abkürzungsverzeichnis

Bayerwald KG Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf
CURA 12 CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg
CURA 22 CURA 22. Seniorencentrum GmbH, Berlin
CURA GmbH CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg
CURA DL CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH, Berlin
MATERNUS AG MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
MATERNUS KG MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen
MEDICO I MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-
Kommanditgesellschaft, Bad Oeynhausen
MEDICO M&S MEDICO-Management & Service GmbH, Berlin
RECATEC Service MATERNUS RECATEC Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin
WCM WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Ymos I YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
Ymos II YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
ZVG Bayerwald ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg

Impressum

Herausgeber

MATERNUS-Kliniken AG Französische Straße 53–55 10117 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 65 79 80-0 Telefax: +49 30 65 79 80-500 E-Mail: [email protected] www.maternus.de

Investor Relations

UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 6378-5410 Telefax: +49 40 6378-5423 E-Mail: [email protected] www.ubj.de

Konzept, Redaktion, Layout & Satz

www.betriebsart.de

Als digitale Version stehen der vorliegende Geschäftsbericht der MATERNUS-Kliniken AG sowie die Zwischenberichte jeweils im Internet unter www.maternus.de zur Verfügung.

Fotomaterial

  • Titelseite: Angelikastift, Hausansicht
  • Seite 15: Bayerwald-Klinik, Rehasport
  • Seite 17: Stadtoldendorf, Hausansicht
  • Seite 18: Wiesbaden, Kartenspiel
  • Seite 19: Dresdner Hof, Leipzig, Küche
  • Seite 20: Titelbild Facebook, MATERNUS Seniorencentren
  • Seite 20: Neuhaus, Betreuung
  • Seite 21: Wendhausen, Weiterbildung
  • Seite 22: Bayerwald-Klinik, Ergometer, Trainingsraum
  • Seite 24: Bad Oeynhausen, Aquasport
  • Seite 25: Bayerwald-Klinik, Seminarküche

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Risikobericht auf den Seiten 42 bis 45 genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

MATERNUS-Kliniken AG Französische Straße 53-55 10117 Berlin

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