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Kontron AG (formerly S&T AG)

Annual Report Mar 28, 2024

802_10-k_2024-03-28_2e7a7c64-3d41-4ad5-bd20-b4479821a038.pdf

Annual Report

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JAHRESFINANZBERICHT 2023

gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz

Kontron AG | WKN A0X9EJ | www.kontron.com

Unternehmen Kontron Transportation

Kunde

Slowakische Eisenbahn (Železnice Slovenskej republiky)

Lösung

Neue turnkey GSM-R-Infrastruktur im ŽSR-Netz für ETCS Level 2 für den Streckenabschnitt Varín – Košice – Čierna nad Tisou – Staatsgrenze

Industrie Transport

Markt Slowakei

case study

Slowakische Eisenbahnstrecke wird mit neuer turnkey GSM-R-Infrastruktur für ETCS L2 ausgestattet

Mit dem GSM-R (Global Railway Communication System for Railways) Mobilfunksystem, das aus dem Connecting Europe Facility (CEF) Fonds finanziert wird, wird ein weiterer Meilenstein in der Kommunikation der slowakischen Eisenbahn gesetzt werden. Ziel dieses Modernisierungsprojekts ist die Verbindung des Westens und des Ostens der Slowakei durch eine qualitativ hochwertige Eisenbahninfrastruktur in Übereinstimmung mit den Interoperabilitätsanforderungen des TEN-V sowie der Verkehrspolitik der Slowakei und der EU.

Das GSM-R-System wird die mobile Telekommunikation und Datenkommunikation für die Bedürfnisse des Eisenbahnbetriebs und für die Einführung des ERTMS-Systems, d.h. des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems, auf dem Abschnitt der Eisenbahninfrastruktur Varín – Košice – Čierna nad Tisou sicherstellen. Es handelt sich um den wichtigsten Korridor in der Slowakei, der zudem West- und Osteuropa miteinander verbindet.

Es wird ein digitales Schienennetz aufgebaut, das Vorteile für Bahnbetreiber und Fahrgäste bringt. Ein modernes Kommunikationssystem ermöglicht es den Bahnen beispielsweise, die Fahrgäste besser zu informieren. Zudem erhöht eine zuverlässige Funkabdeckung die Sicherheit von Triebfahrzeugführern, Wartungsteams und Fahrgästen. Ein durch die Kontron Transportation geleitetes Konsortium aus den Unternehmen Kontron Transportation s.r.o., AŽD Praha s.r.o. und Elektrizace železnic Praha a.s. wird an der Realisierung dieses Projekts arbeiten.

Kontron Transportation wird die Entwicklung, das Design, die Integration und die Implementierung aller Komponenten gemeinsam mit den Konsortium-Partnern durchführen. Die Umsetzungsarbeiten haben 2023 begonnen und werden etwa zwei Jahre dauern.

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 4
KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLGSRECHNUNG 5
KONZERN-BILANZ 6
KONZERN-GELDFLUSSRECHNUNG 7
KONZERN-EIGENKAPITALENTWICKLUNG 8
KONZERNANHANG 2023 10
LAGEBERICHT 114
BESTÄTIGUNGSVERMERK 146
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 151
BILANZ 153
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG155
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 156
LAGEBERICHT 184
BESTÄTIGUNGSVERMERK 212
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 217
03 BERICHT DES AUFSICHTSRATS 218
04 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT GEMÄß § 243c UGB 220

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IN TEUR
ERLÄUTERUNG
NR.
2023 2022 *
Umsatzerlöse (1) 1.225.947 1.063.702
Aktivierte Entwicklungskosten (2) 24.708 23.393
Sonstige betriebliche Erträge (3) 15.423 19.651
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen (4) -759.723 -694.244
Personalaufwand (5) -291.818 -258.755
Abschreibungen (6) -39.546 -72.009
Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) -88.515 -83.754
Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit 86.476 -2.016
Finanzerträge (8) 8.882 1.411
Finanzaufwendungen (8) -16.139 -10.049
Finanzergebnis -7.257 -8.638
Ergebnis vor Ertragsteuern 79.219 -10.654
Ertragsteuern (9) -3.541 -2.180
Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 75.678 -12.834
Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (10) 2.439 244.714
Konzernergebnis 78.117 231.880
Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern ohne beherrschenden
Einfluss
407 -576
Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern
der Muttergesellschaft
77.710 232.456
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (unverwässert) (11) 1,19 -0,19
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (verwässert) (11) 1,15 -0,19
Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden
Konzernergebnis (unverwässert)
(11) 1,23 3,65
Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden
Konzernergebnis (verwässert)
(11) 1,19 3,59
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien in Tausend (unverwässert) 63.175 63.631
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien in Tausend (verwässert) 65.513 64.828

*) Reklassifizierung, siehe Erläuterung Abschnitt A, Änderung der Rechnungslegungsmethoden

KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLGSRECHNUNG

KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLGSRECHNUNG
IN TEUR
ERLÄUTERUNG
NR.
2023 2022
Konzernergebnis 78.117 231.880
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
Neubewertungen gemäß IAS 19
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertung (23) -1.438 4.255
Ergebnis aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten, die zum
Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden
(23) -10 -1
Latente Steuern auf Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
(23) 447 -978
-1.001 3.276
Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
Unrealisierte Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung -5.779 3.489
Wertminderung von FK-Instrumenten die zum beizulegenden Zeitwert
über das sonstige Ergebnis bewertet werden
-16 -43
-5.795 3.446
Sonstiges Ergebnis -6.796 6.722
Konzern-Gesamtperiodenerfolg 71.321 238.602
davon entfallen auf
Anteilsinhaber ohne beherrschenden Einfluss 530 -265
Anteilsinhaber der Muttergesellschaft 70.791 238.867

KONZERN-BILANZ

VERMÖGEN
IN TEUR
ERLÄUTERUNG
NR.
31.12.2023 31.12.2022
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Sachanlagen (12) 110.427 95.477
Immaterielle Vermögenswerte (13) 102.434 72.424
Geschäfts- oder Firmenwerte (13) 216.599 189.412
Langfristige finanzielle Vermögenswerte (14) 11.353 11.714
Langfristige Vertragsvermögenswerte (1) 855 1.061
Sonstige langfristige Vermögenswerte (15) 7.709 8.960
Aktive latente Steuern (9) 43.128 33.050
492.505 412.098
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte (17) 229.070 192.633
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (18) 213.556 148.085
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte (1) 38.112 54.227
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (19) 20.778 134.326
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (20) 44.401 55.421
Liquide Mittel (21) 332.235 437.760
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (22) 0 6.310
878.152 1.028.762
Summe Vermögen 1.370.657 1.440.860
KONZERNEIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital (23) 63.861 63.631
Kapitalrücklage (23) 127.148 122.582
Angesammelte Ergebnisse (23) 462.838 449.616
Sonstige Eigenkapitalbestandteile (23) -8.913 -1.994
Eigene Anteile (23) -42.973 0
Auf die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital 601.961 633.835
Anteile ohne beherrschenden Einfluss (23) 2.010 1.831
603.971 635.666
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten (24) 60.138 193.768
Sonstige langfristige finanzielle Schulden (25) 36.300 27.714
Langfristige Vertragsverpflichtungen (1) 6.778 5.532
Sonstige langfristige Schulden (26) 0 1
Passive latente Steuern (9) 5.339 5.725
Langfristige Rückstellungen (27) 27.543 19.886
136.098 252.626
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten (24) 150.873 125.703
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (28) 273.056 226.336
Kurzfristige Vertragsverpflichtungen (1) 69.638 78.493
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden (29) 28.951 24.979
Kurzfristige Rückstellungen (27) 33.275 26.950

Sonstige kurzfristige Schulden (30) 74.795 65.348 Zur Veräußerung bestimmte Schulden (22) 0 4.759

630.588 552.568

Summe Eigenkapital und Schulden 1.370.657 1.440.860

KONZERN-GELDFLUSSRECHNUNG

KONZERN-GELDFLUSSRECHNUNG
IN TEUR
ERLÄUTERUNG
NR.
2023 2022
KONZERN-CASHFLOW AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT AUS FORTGEFÜHRTEN UND
AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICHEN
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen 81.732 245.062
Abschreibungen 39.546 84.927
Zinsaufwendungen 16.235 11.477
Zinserträge und Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen -10.268 -1.603
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -131 -5.466
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten -549 1.157
Veränderung von Vorräten -15.079 -17.808
Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
Vertragsvermögenswerten
-17.347 -22.802
Veränderung von sonstigen Forderungen und Vermögenswerten 11.300 -13.710
Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
Vertragsverpflichtungen
18.534 23.990
Veränderung von sonstigen Verbindlichkeiten 4.141 -9.203
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen -1.210 -7.920
Gewinn aus dem Verkauf der aufgegebenen Geschäftsbereiche (A) -1.350 -234.504
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel 125.554 53.597
Gezahlte Ertragsteuern -8.691 -9.154
Netto-Geldfluss aus operativer Tätigkeit 116.863 44.443
KONZERN-CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -46.286 -40.489
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1.713 3.057
Ein-/Auszahlungen für Finanzinstrumente 2.777 12.962
Ein-/Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener
Zahlungsmittel und zuzüglich übernommener Kontokorrentverbindlichkeiten
(A) -53.261 -20.527
Ein-/Auszahlungen aus dem Abgang/Verkauf von Tochterunternehmen abzüglich
abgegangener Zahlungsmittel und zuzüglich abgegangener Kontokorrentverbindlichkeiten
(A) 2.763 -1.735
Einzahlungen aus dem Verkauf der aufgegebenen Geschäftsbereiche abzüglich
abgegangener Finanzmittel
(19) 110.969 189.410
Zinseinnahmen 7.053 991
Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit 25.728 143.669
KONZERN-CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Aufnahme Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden 1.926 1.726
Rückzahlung Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden -75.425 -58.422
Gezahlte Zinsen -13.451 -8.661
Auszahlungen aus Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (A) -130 -3.155
Dividenden an die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft -63.398 -22.271
Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien -45.502 0
Kapitalerhöhung (abzüglich Transaktionskosten) 5.765 0
Netto-Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -190.215 -90.783
Wechselkursveränderungen -3.143 413
Veränderung des Finanzmittelbestandes -50.767 97.742
Finanzmittelbestand zu Beginn der Periode (31) 365.676 267.934
Finanzmittelbestand am Ende der Periode (31) 314.909 365.676
Kontokorrentverbindlichkeiten (31) 12.993 68.542
Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkung (31) 4.333 3.542
Liquide Mittel gesamt aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen (31) 332.235 437.760

KONZERN-EIGENKAPITALENTWICKLUNG

AUF DIE ANTEILSINHABER DER MUTTERGESELLSCHAFT ENTFALLENDES EIGENKAPITAL

AUF DIE ANTEILSINHABER DER

ANTEILE OHNE BEHERRSCHENDEN EINFLUSS

EIGENKAPITAL

MUTTERGESELLSCHAFT ENTFALLENDES EIGENKAPITAL

ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS
IN TEUR
ERLÄUTERUNG
NR.
GEZEICHNETES KAPITAL KAPITALRÜCKLAGEN
Stand 1. Jänner 2022 66.096 168.283
KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLG
Konzernergebnis 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0
0 0
ÜBRIGE VERÄNDERUNGEN
Aktienoptionen (38) 0 -773
0 -773
TRANSAKTIONEN MIT ANTEILSEIGNERN
Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (23) 0 -545
Dividenden (23) 0 0
Einziehung eigener Anteile (23) -2.465 -44.383
-2.465 -44.928
Stand 31. Dezember 2022 63.631 122.582
Stand 1. Jänner 2023 63.631 122.582
KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLG
Konzernergebnis 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0
0 0
ÜBRIGE VERÄNDERUNGEN
Veräußerung von Tochterunternehmen 0 0
Aktienoptionen (38) 0 2.415
0 2.415
TRANSAKTIONEN MIT ANTEILSEIGNERN
Änderung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss (23) 0 -1.232
Dividenden (23) 0 0
Rückkauf eigener Aktien (23) 0 0
Kapitalerhöhung (23) 230 3.383
230 2.151
Stand 31. Dezember 2023 63.861 127.148

EIGENKAPITAL ANTEILE OHNE
BEHERRSCHENDEN
EINFLUSS
AUF DIE ANTEILSINHABER DER
MUTTERGESELLSCHAFT ENTFALLENDES EIGENKAPITAL
GESAMT EIGENE
ANTEILE
SONSTIGE
EIGENKAPITALBESTANDTEILE
ANGESAMMELTE
ERGEBNISSE
423.263 4.706 418.557 -46.848 -8.405 239.431
231.880 -576 232.456 0 0 232.456
6.722 311 6.411 0 6.411 0
238.602 -265 238.867 0 6.411 232.456
-773 0 -773 0 0 0
-773 0 -773 0 0 0
-3.155 -2.610 -545 0 0 0
-22.271 0 -22.271 0 0 -22.271
0 0 0 46.848 0 0
-25.426 -2.610 -22.816 46.848 0 -22.271
635.666 1.831 633.835 0 -1.994 449.616
635.666 1.831 633.835 0 -1.994 449.616
78.117 407 77.710 0 0 77.710
-6.796 123 -6.919 0 -6.919 0
71.321 530 70.791 0 -6.919 77.710
-1.921 -1.921 0 0 0 0
3.854 0 3.854 2.529 0 -1.090
1.933 -1.921 3.854 2.529 0 -1.090
338
-63.398
1.570
0
-1.232
-63.398
0
0
0
0
0
-63.398
-45.502 0 -45.502 -45.502 0 0
3.613 0 3.613 0 0 0
-104.949 1.570 -106.519 -45.502 0 -63.398
603.971 2.010 601.961 -42.973 -8.913 462.838

01

KONZERNANHANG 2023

A.

ALLGEMEINE ANGABEN

Angaben zum Konzern und zur Kontron AG

Die Kontron AG ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit.

Die Kontron AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und hat ihren Sitz in 4020 Linz, Industriezeile 35, Österreich . Sie ist beim Firmenbuchgericht in Linz zu FN 190272 m eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) in Frankfurt am Main, Deutschland.

Grundsätze der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der Kontron AG wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretation Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 245a Abs 1 UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben.

Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Makroökonomische Unsicherheiten und Risiken

Das Jahr 2023 war geprägt von niedrigem Wirtschaftswachstum und weiterhin hohen Inflationsraten, wenn diese auch infolge der straffen Zinspolitik der Notenbanken im Jahresverlauf zurückgegangen sind. Der Ukraine-Krieg dauert nun bereits zwei Jahre und mit Eskalation des Nahostkonflikts kam ein weiterer Konfliktherd hinzu. Die Lieferkettenprobleme haben sich im Vergleich zum Vorjahr größtenteils entspannt, wobei die Vulnerabilität der Lieferketten weiterhin gegeben ist.

Kontron kann sich als international tätige Unternehmensgruppe den aktuellen Entwicklungen und Diskussionen rund um den Klimawandel und nachhaltiges Wirtschaften nicht verschließen. Das Konzernmanagement bekennt sich zur Erreichung der von der Politik gesetzten Klimaziele (z.B. European Green Deal) und hat sich freiwillig dem UN Global Compact verpflichtet. Vor diesem Hintergrund werden vom Management laufend potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken analysiert, vor allem in den Bereichen Klimawandel und Ressourcenknappheit. In beiden Bereichen sieht Kontron gegenwärtig nur unwesentliche Risiken für ihr Geschäftsmodell und keinen Wertminderungsbedarf bei den erfassten Vermögenswerten oder Änderung der angesetzten Nutzungsdauern sowie keinen Anpassungsbedarf bei Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Daher werden derzeit auch keine wesentlichen Auswirkungen solcher Risiken auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen

Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2023 erstmalig verpflichtend anzuwenden:

NEUE SOWIE GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN – VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SEIT 1. JÄNNER 2023

IFRS 17 Versicherungsverträge (Veröffentlichung: Mai 2017)
IAS 1 Änderungen an IAS 1 Klarstellung Kriterien zur Klassifizierung von Schulden
als kurz- oder langfristig (Veröffentlichung: Jänner 2020)
IAS 8 Änderungen an IAS 8 Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen (Veröffentlichung: Februar 2021)
IAS 1 /
IFRS PS 2
Änderungen an IAS 1 und IFRS PS 2 Angabe der Rechnungslegungsmethode (Veröffentlichung: Februar 2021)
IAS 12 Änderungen an IAS 12 Ansatz latenter Steuern aus einer einzigen Transaktion (Veröffentlichung: Mai 2021)
IAS 12 Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform - Globale Mindestbesteuerung (Veröffentlichung: Mai 2023)

Bezügliche der Änderungen an IAS12 (Internationale Steuerreform – Globale Mindestbesteuerung) verweisen wir auf Abschnitt B, Note 9.

Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Kontron AG.

Die nachfolgenden Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von Standards wurden vom IASB verabschiedet, sind allerdings noch nicht verpflichtend auf das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards ist zu diesem Zeitpunkt nicht geplant. Aus der Anwendung dieser Standards und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

VOM IASB VERABSCHIEDETE STANDARDS – IM GESCHÄFTSJAHR 2023 NOCH NICHT VERPFLICHTEND
ANZUWENDEN
ZEITLICHER
ANWENDUNGS
BEREICH
IFRS 16 Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and
Leaseback Transaktionen (Veröffentlichung: September 2022)
1. Jänner 2024
IAS 1 Änderungen an IFRS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder
langfristig / Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen
1. Jänner 2024
IAS 7 und
IFRS 7
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 1. Jänner 2024
IAS 21 Änderungen an IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit 1. Jänner 2025

A KONZERNANHANG 2023

Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Im Geschäftsjahr 2023 hat Kontron nach dem Closing des Focus-Verkaufs (IT Service Geschäft) auf Basis der Einstufung von Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten Kundenverträgen eine Änderung des Umsatzausweises vorgenommen. Bisher als Principal-Status beurteilte Verkäufe von Hard- oder Software sowie Dienstleistungen werden aufgrund der geänderten Auslegung der Rechnungslegungsmethode nunmehr als Agent-Status beurteilt. Der geänderte Ausweis wurde rückwirkend vorgenommen, d.h. die im vorliegenden Konzernabschluss angegebenen Informationen wurden für die Vergleichsperiode 2022 angepasst. Aus der Reklassifizierung ergaben sich in der Berichts- und Vergleichsperiode keine Auswirkungen auf die innerhalb der Gesamtergebnisrechnung dargestellte Ergebnisse, da die Posten "Umsatzerlöse" und "Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen" in gleicher Höhe reduziert wurden. Für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich die Reduktion auf TEUR 32.393.

BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE – RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Die von Kontron angewandten Rechnungslegungsmethoden werden zu Beginn des jeweiligen Kapitels beschrieben und sind mit der Überschrift Rechnungslegungsmethoden>> gekennzeichnet.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung des Mutterunternehmens darstellt.

Ausländische Tochterunternehmen

Jede vollkonsolidierte Tochtergesellschaft legt ihre funktionale Währung fest, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds entspricht. Die funktionalen Währungen der Tochterunternehmen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen.

Die Bilanzwerte der Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (Euro) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen sind im Posten "Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung" im Konzerneigenkapital enthalten.

Fremdwährungstransaktionen

Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst.

Wesentliche Wechselkurse

Die Wechselkurse der für den Kontron Konzern wichtigsten Währungen sind folgende:

WÄHRUNG
1 EURO =
2023
DURCHSCHNITTSKURS
2023
STICHTAGSKURS
2022
DURCHSCHNITTSKURS
2022
STICHTAGSKURS
BGL 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
CAD 1,45947 1,46420 1,36949 1,44400
CHF 0,97180 0,92600 1,00471 0,98470
CNY 7,66002 7,85090 7,07880 7,35820
CZK 24,00428 24,72400 24,56593 24,11600
GBP 0,86979 0,86905 0,85276 0,88693
HUF 381,85267 382,80000 391,28646 400,87000
WÄHRUNG
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2023
DURCHSCHNITTSKURS
2023
STICHTAGSKURS
2022
DURCHSCHNITTSKURS
2022
STICHTAGSKURS
KZT 493,75156 503,48200 486,06617 495,42150
MKD 61,58741 61,49240 61,60729 61,76473
MYR 4,93196 5,07750 4,62787 4,69840
PLN 4,54197 4,33950 4,68611 4,68080
RON 4,94672 4,97560 4,93131 4,94950
RUB 92,18002 99,19190 72,64626 75,65530
TWD 33,69482 33,83700 31,33854 32,85820
USD 1,08127 1,10500 1,05305 1,06660
UZS 12.700,84418 13.619,60000 11.647,13191 12.014,69122

Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend überprüft, gegebenenfalls neu bewertet und basieren auf Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit können die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu Anpassungen der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen.

Der Krieg in der Ukraine und der Nah-Ost-Konflikt sowie weitere geopolitische Entwicklungen werden fortlaufend beobachtet. Diese Vorgehensweise ermöglicht es Kontron, potenziellen Auswirkungen auf den Konzern bestmöglich entgegenzuwirken. Nach aktueller Einschätzung des Managements haben diese geopolitischen Entwicklungen keinen direkten wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Hauptanwendungsbereiche für Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Der Konzern hat im wesentlichen wichtige zukunftsbezogene Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung von Akquisitionen, der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen Vermögenswerten, dem Ansatz latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, der Bewertung von Vorräten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Bewertung von Rückstellungen, der Bilanzierung von Leasingverhältnissen und der Beurteilung rechtlicher Risiken sowie der Realisierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden getroffen. Hinsichtlich der Annahmen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den einzelnen Posten.

Änderungen von Schätzungen

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Änderungen von Schätzungen und Annahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss vorgenommen.

A KONZERNANHANG 2023

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss der Kontron AG werden als vollkonsolidierte Unternehmen die Kontron AG (vormals S&T AG) und sämtliche von der Kontron AG direkt oder indirekt beherrschten Konzerngesellschaften (Tochtergesellschaften) einbezogen. Im Rahmen der Festlegung des Konsolidierungskreises analysiert die Kontron AG (Investor), ob sie das potenzielle Tochterunternehmen (Investee) direkt oder indirekt beherrscht. Beherrschung liegt vor, wenn

  • › die Kontron AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat,
  • › die Kontron AG variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte an diesen variablen Rückflüssen aufgrund ihrer Beziehung zu dem Beteiligungsunternehmen zustehen und
  • › die Kontron AG die Möglichkeit hat, ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu nutzen, um die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen.

Das Management der Kontron AG überprüft zu jedem Abschlussstichtag, inwieweit die Voraussetzungen für eine Konsolidierung weiterhin erfüllt werden.

Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt vollkonsolidiert, ab dem die Kontron AG die Beherrschung über diese hat bzw. die Beherrschung jederzeit ausüben kann. Nach aktueller Einschätzung bestehen in Bezug auf die russischen Tochtergesellschaften keine Einschränkungen die zum Verlust der Beherrschung führen.

Tochtergesellschaften werden entkonsolidiert, sobald die Kontrolle durch das Mutterunternehmen endet; die Vermögenswerte und Schulden sowie anteilige Eigenkapitalkomponenten werden entsprechend ausgebucht.

Unternehmen, auf die die Kontron AG maßgeblichen Einfluss ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen.

Anteile an Unternehmen mit einer Beteiligungshöhe unter 20%, auf welche die Kontron AG keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden als finanzielle Vermögenswerte bilanziert und entsprechend IFRS 9 der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling" zugeordnet.

Der einheitliche Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften ist der 31. Dezember.

Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.

Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Bei den Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und gegebenenfalls latente Steuern in Ansatz gebracht.

Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert, soweit kein Verlust der Beherrschung damit verbunden ist.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Kontron AG die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die Ergebnisse der erworbenen Unternehmen werden vom jeweiligen Erwerbszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und vorherrschenden Bedingungen zum Erwerbszeitpunkt.

Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Kündbare oder befristete Eigenkapitalanteile an Tochterunternehmen mit Andienungsrechten, die von Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss gehalten werden, stellen für den Kontron Konzern finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die Ersterfassung solcher Verbindlichkeiten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert. Unabhängig davon, ob die Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss gegenwärtig wirtschaftliche Eigentümer der Anteile sind oder nicht, erfolgt die Erstkonsolidierung als vorgezogener Erwerb, d.h. die von dem Andienungsrecht umfassten Anteile werden von Beginn an dem Kontron Konzern zugerechnet, als ob das Recht bereits ausgeübt worden wäre. In der Folge wird die Verbindlichkeit aus dem Andienungsrecht zu jedem Stichtag ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Liegt diese Gegenleistung nach der Neubeurteilung noch immer unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die Kontron AG und alle Tochtergesellschaften, an denen die Kontron AG unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle ausübt. Am 31. Dezember 2023 bestand der Konsolidierungskreis der Kontron AG aus 46 vollkonsolidierten Gesellschaften (Vj.: 48). Davon haben 5 Gesellschaften (Vj.: 6) ihren Sitz im Inland und 41 Gesellschaften (Vj.: 42) sind im Ausland ansässig. Zum 31. Dezember 2023 hält der Konzern ebenso wie im Vorjahr keine Gesellschaft, die nach der Equity-Methode bilanziert wird. Des Weiteren werden zwei Gesellschaften aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen hat sich wie folgt entwickelt:

KONZERNGESELLSCHAFTEN (ANZAHL) 2023 2022
Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 1. Jänner 48 78
Gründungen 1 0
Verschmelzungen von Konzerngesellschaften -7 -8
Unternehmenserwerbe 8 2
Abgänge -4 -24
Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 31. Dezember 46 48

A KONZERNANHANG 2023

Veränderung des Konsolidierungskreises 2023

Im Oktober 2023 hat die Kontron America Inc., San Diego, USA, die Kontron Merger Sub. Inc., San Diego, USA, gegründet. Die Gesellschaft wurde für den Erwerb der Anteile an der Bsquare Corporation, Renton, USA, gegründet und nach dieser Transaktion auf die Bsquare Corporation verschmolzen.

Nachfolgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2023 verschmolzen:

  • › Affair OOO, Moskau, Russland: aufnehmende Gesellschaft JSC Iskra Technologies (vorm. AO IskraUralTel Yekaterinburg), Yekaterinburg, Russland
  • › SecureGUARD GmbH, Linz, Österreich: aufnehmende Gesellschaft Kontron Technologies GmbH, Linz, Österreich
  • › Lucom GmbH Elektrokomponenten und Systeme, Fürth, Deutschland: aufnehmende Gesellschaft Kontron AIS GmbH, Dresden, Deutschland
  • › RTSoft AO, Moskau, Russland: aufnehmende Gesellschaft JSC Iskra Technologies (vorm. AO IskraUralTel Yekaterinburg), Yekaterinburg, Russland
  • › Kontron Operations Hungary Kft. (vorm. S&T Services Kft.), Budapest, Ungarn: aufnehmende Gesellschaft Kontron Hungary Kft. (vorm. S&T Consulting Hungary Kft.), Budapest, Ungarn
  • › W-IE-NE-R Power Electronics Corp., Springfield, USA: aufnehmende Gesellschaft Kontron America Inc., San Diego, USA
  • › Kontron Merger Sub. Inc., San Diego, USA: aufnehmende Gesellschaft Bsquare Corporation, Renton, USA

Der Kontron Konzern hat im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Anteile an folgenden Gesellschaften erworben, die im Konzern vollkonsolidiert werden:

  • › Comlab AG, Ittigen, Schweiz
  • › Comlab Deutschland GmbH, Hilden, Deutschland
  • › Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co, Ltd., Peking, China
  • › Hartmann Electronic GmbH, Stuttgart, Deutschland
  • › W-IE-NE-R Power Electronics GmbH, Burscheid, Deutschland
  • › W-IE-NE-R Power Electronics Corp., Springfield, USA
  • › Bsquare Corporation, Renton, USA
  • › Bsquare EMEA Ltd., Wiltshire, Großbritannien

Erwerb von 100% der Anteile an der Comlab AG, Ittigen, Schweiz, sowie 100% der durch die Comlab AG gehaltenen Anteile an der Comlab Deutschland GmbH, Hilden, Deutschland, und 45,9% der Anteile an der Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China

Am 6. Juli 2023 hat die Kontron Transportation GmbH, Wien, Österreich, ein 100%iges Tochterunternehmen der Kontron AG, einen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb von 100% der Anteile an der Comlab AG, Ittigen, Schweiz, sowie 100% der durch die Comlab AG gehaltenen Anteile an der Comlab Deutschland GmbH, Hilden, Deutschland, und 45,9% der Anteile an der Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China, abgeschlossen. 10% der Anteile an der Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China, werden ohne Stimmrechte von den Mitarbeitern der Firma gehalten weshalb die 45,9% einen beherrschenden Anteil darstellen. In weiterer Folge wurde die Comlab AG, Ittigen, Schweiz, in Kontron Transportation Schweiz AG umbenannt. Comlab entwickelt seit 1971 Hochfrequenztechnik und beliefert damit auch Bahnunternehmen. Die erworbenen Gesellschaften verfügen über ein eigenes Produktportfolio, hohe Entwicklungskapazitäten und eine starke Marktpräsenz in der Schweiz, Deutschland und China, und ihre Produkte spielen eine wesentliche Rolle in betriebskritischen Netzwerken, indem sie Signale verstärken und wiederholen.

Der Kaufpreis für sämtliche zuvor erwähnten Anteile besteht aus einem fixen Barkaufpreis iHv EUR 3. Die neu erworbenen Gesellschaften werden ab dem 1. Juli 2023 in den Konsolidierungskreis der Kontron Gruppe einbezogen.

Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss mit folgenden vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst:

ERWORBENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR

Liquide Mittel 934
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6.205
Aktive latente Steuern 315
Vorräte 9.762
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte (Nominalwert TEUR 13.355)
9.184
Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 2.921
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -1.321
Sonstige langfristige Schulden -1.312
Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert -2.471
Sonstige kurzfristige Schulden -10.431
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverpflichtungen -13.378
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -4.055
Langfristige und kurzfristige Rückstellungen -980
Passive latente Steuern -315

GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT IN TEUR

Übertragene Gegenleistung 0
Zum anteiligen Nettovermögen bewertete Anteile ohne beherrschenden Einfluss 1.540
Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 2.471
Geschäfts- oder Firmenwert 4.011

Mit dem Erwerb hat die Kontron Transportation ihre starke Marktposition auf dem Bahnmarkt weiter untermauert. Vor allem das sich dadurch eröffnende Potential auf den regionalen Märkten Schweiz, Deutschland und China und die zu erwartenden Synergien sind im Geschäfts- oder Firmenwert abgebildet.

A KONZERNANHANG 2023

Der sich aus der Kaufpreisallokation ergebende Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment "Software + Solutions" zugeordnet. Die Analyse des Zahlungsmittelflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs stellt sich wie folgt dar:

NETTOZAHLUNGSMITTELFLUSS IN TEUR Kaufpreis in bar beglichen 0 Mit dem Tochterunternehmen übernommene Zahlungsmittel 934 Cashflow aus Investitionstätigkeit 934 Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs -14 Cashflow aus operativer Tätigkeit -14

Die Gesellschaft hat seit dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung TEUR 10.035 zum Konzernumsatz und TEUR 262 zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre die Erstkonsolidierung der Gesellschaft zum 1. Jänner 2023 erfolgt, würden sich die Umsatzerlöse des Konzerns um TEUR 9.888 und das Konzernergebnis um TEUR 419 erhöhen.

Erwerb der Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion Deutschland GmbH, München, Deutschland

Mit Wirkung 1. August 2023 hat die Kontron Gruppe über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die Kontron Europe GmbH, Ismaning, Deutschland, mit Telit Cinterion, einem US-amerikanischen Unternehmen mit Hauptsitz in Irvine, Kalifornien, einen Asset Deal über den Erwerb der Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion unterzeichnet. Diese Akquisition ermöglicht es der Kontron Gruppe ihr Produktportfolio zu erweitern, die internen Entwicklungskapazitäten auszubauen und die steigende Nachfrage nach modernen 4G/5G-Lösungen zu bedienen.

Der ausschließlich fixe Kaufpreis hierfür betrug TEUR 24.500.

Die übernommenen Assets stellen einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 dar.

Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss mit folgenden vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst:

ERWORBENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 8.971
Aktive latente Steuern 1.070
Vorräte 7.676
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte (Nominalwert TEUR 21.974)
21.974
Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 1.255
Langfristige und kurzfristige Rückstellungen -10.249
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverpflichtungen -11.948
Sonstige kurzfristige Schulden -1.331
Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 17.418

GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT IN TEUR

Übertragene Gegenleistung 24.500
Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert -17.418
Geschäfts- oder Firmenwert 7.082

Der Erwerb der Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion ist für Kontron ein bedeutender strategischer Schritt, um sein Internet of Things(IoT)-Portfolio mit proprietärer Softwaretechnologie zu erweitern. Darüber hinaus erwartet Kontron weitere Synergien mit den existierenden Kontron Kunden und dem Technologie-Portfolio. Diese Synergien, sowie der erworbene Mitarbeiterstamm, sind die wesentlichen Bestandteile des Geschäfts- und Firmenwerts.

Der sich aus den Kaufpreisallokationen ergebende Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment "Europe" zugeordnet.

Die Analyse des Zahlungsmittelflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs stellt sich wie folgt dar:

NETTOZAHLUNGSMITTELFLUSS IN TEUR
Kaufpreis in bar beglichen -24.500
Mit dem Tochterunternehmen übernommene Zahlungsmittel 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -24.500
Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs -92

Die erworbene Cellular Automotive Module Unit hat seit dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung TEUR 53.018 zum Konzernumsatz beigetragen. Es liegen keine Finanzzahlen für die Periode vor Erwerb des Geschäftsbetriebs vor.

Erwerb von 100% der Anteile an den Gesellschaften Hartmann Electronic GmbH, Stuttgart, Deutschland, W-IE-NE-R Power Electronics GmbH, Burscheid, Deutschland, sowie W-IE-NE-R Power Electronics Corp., Springfield, Ohio, USA ("Hartmann und W-IE-NE-R")

Am 24. August 2023 hat die Kontron AG, Linz, Österreich, einen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb von jeweils 100% der Anteile an den Gesellschaften Hartmann Electronic GmbH, Stuttgart, Deutschland, W-IE-NE-R Power Electronics GmbH, Burscheid, Deutschland, sowie W-IE-NE-R Power Electronics Corp., Springfield, Ohio, USA, abgeschlossen. Die Gesellschaften entwickeln und fertigen integrierte modulare VPX-Rechnersysteme und redundante VPX-Netzteile für Ultrahochgeschwindigkeitsumgebungen, die resistent gegen Strahlung und äußere Einflüsse sind. Die größten Absatzmärkte sind die USA, Deutschland und die Schweiz.

Der Kaufpreis besteht aus einem fixen Barkaufpreis iHv TEUR 22.109 sowie einem variablen Kaufpreis iHv TEUR 2.881. Die neu erworbenen Gesellschaften werden seit dem 1. November 2023 in den Konsolidierungskreis der Kontron Gruppe einbezogen. Mit Wirkung zum 1. November 2023 wurde die W-IE-NE-R Power Electronics Corp. auf die Kontron America Inc., San Diego, USA, verschmolzen.

Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss mit folgenden vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst:

ERWORBENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR
Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 13.658
Sonstige kurzfristige Schulden -813
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverpflichtungen -876
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -92
Langfristige und kurzfristige Rückstellungen -852
Passive latente Steuern -1.320
Sonstige langfristige Schulden -334
Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 240
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte (Nominalwert TEUR 1.994)
1.828
Vorräte 6.684
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 7.554
Liquide Mittel 1.624
Geschäfts- oder Firmenwert 11.332
Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert -13.658
Übertragene Gegenleistung 24.990
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT IN TEUR

Die Akquisition erlaubt es Kontron, Lösungen in den Bereichen Luftfahrt und Sicherheit anzubieten und treibt damit die Strategie zur Stärkung des schnell wachsenden, margenstarken Segments "Software + Solutions" weiter voran. Zudem können durch die Akquisition Kunden im Segment "Global" mit weiterer Technologie bedient werden.

Der sich aus der Kaufpreisallokation ergebende Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet vor allem künftige Synergien und wurde iHv TEUR 8.320 dem Segment "Software + Solutions" sowie iHv TEUR 3.012 dem Segment "Global" zugeordnet.

Die Analyse des Zahlungsmittelflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs stellt sich wie folgt dar:

NETTOZAHLUNGSMITTELFLUSS IN TEUR
Kaufpreis in bar beglichen -24.990
Mit dem Tochterunternehmen übernommene Zahlungsmittel 1.624
Cashflow aus Investitionstätigkeit -23.366
Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs -104

Die Gesellschaften haben seit dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung TEUR 2.320 zum Konzernumsatz und TEUR -124 zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre die Erstkonsolidierung der Gesellschaften zum 1. Jänner 2023 erfolgt, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns um TEUR 16.632 und das Konzernergebnis um TEUR 1.569 erhöht.

Erwerb von 100% der Anteile an der Bsquare Corporation, Renton, USA, sowie 100% an der von der Bsquare Corporation gehaltenen Anteile an der Bsquare EMEA Ltd., Wiltshire, Großbritannien

Am 7. Dezember 2023 hat die Kontron AG über ihr 100%iges indirektes Tochterunternehmen Kontron Merger Sub. Inc., San Diego, USA, ein zuvor begonnenes Übernahmeangebot zum Erwerb aller ausstehenden Stammaktien von Bsquare Corporation, Renton, USA, (Nasdaq: BSQR), ein Spezialist für die Entwicklung und den Einsatz von Softwaretechnologien für Hersteller und Betreiber vernetzter Geräte, zu 1,90 USD pro Stammaktie erfolgreich abgeschlossen. Mit Ablaufdatum des Angebots waren rund 14.093.157 Aktien gültig angedient und nicht rechtsgültig zurückgezogen, was ungefähr 70,9% der gesamten zum Ablaufdatum ausstehenden Aktien entspricht. Zusätzlich wurden 386.424 Aktien im Rahmen garantierter Lieferverfahren angedient, was einem zusätzlichen Anteil von ungefähr 1,9% der gesamten ausstehenden Aktien zum Ablaufzeitpunkt entspricht. Durch die Annahme der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien hatte die Kontron Merger Sub. Inc. eine ausreichende Anzahl von Aktien erworben, um die Fusion von der Kontron Merger Sub. Inc. mit und in die Bsquare Corporation ohne die Zustimmung der verbleibenden öffentlichen Aktionäre von Bsquare Corporation gemäß Abschnitt 23B.11.030 (9) des Business Corporation Act des Staates Washington, in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Bedingungen der endgültigen Fusionsvereinbarung für die geplante Übernahme, durchzuführen. Mit Fusion der Kontron Merger Sub. Inc. in die Bsquare Corporation am 7. Dezember 2023 wurde der Handel der Stammaktien von Bsquare Corporation an der NASDAQ eingestellt. Die verbliebenen ausstehenden Aktien wurden in das Recht umgewandelt, 1,90 USD pro Aktie zu erhalten.

Der Kaufpreis für 100% der Stammaktien der Bsquare Corporation beträgt TEUR 34.553. Die Gesellschaft sowie deren Tochterunternehmen Bsquare EMEA Ltd. werden ab dem 1. Dezember 2023 in den Konsolidierungskreis der Kontron Gruppe einbezogen.

A KONZERNANHANG 2023

Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss mit folgenden vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst:

ERWORBENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR
in teur
--------- -- --
Liquide Mittel 30.087
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 1.041
Sonstige langfristige Vermögenswerte 22
Vorräte 40
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte (Nominalwert TEUR 4.005)
3.959
Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 493
Sonstige langfristige Schulden -708
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverpflichtungen -6.472
Sonstige kurzfristige Schulden -658
Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 27.804
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT IN TEUR
Übertragene Gegenleistung 34.553
Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert -27.804
Geschäfts- oder Firmenwert 6.749

Mit dem Erwerb der Bsquare Corporation ergänzt die Kontron Gruppe ihr Softwareportfolio und kann damit ihren Kunden ein umfassenderes Lösungsangebot für IoT-Hardwareprodukte und -Dienstleistungen durch ihr Software + Solutions Segment anbieten. Zusätzlich bieten sich Cross-Selling Potenziale mit Kontron America, die dadurch ihre Kunden durch weitere Wertschöpfungskomponenten umfassender bedienen können. Synergien und Mitarbeiterstamm sind im Geschäfts- und Firmenwert erfasst.

Der sich aus der Kaufpreisallokation ergebende Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment "Global" zugeordnet.

Die Analyse des Zahlungsmittelflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs stellt sich wie folgt dar:

Cashflow aus operativer Tätigkeit -2.291
Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs -2.291
Cashflow aus Investitionstätigkeit -4.466
Mit dem Tochterunternehmen übernommene Zahlungsmittel 30.087
Kaufpreis in bar beglichen -34.553
NETTOZAHLUNGSMITTELFLUSS IN TEUR

Die Gesellschaft hat seit dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung TEUR 2.497 zum Konzernumsatz und TEUR 219 zum Konzernergebnis beigetragen. Wäre die Erstkonsolidierung der Gesellschaft zum 1. Jänner 2023 erfolgt, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns um TEUR 26.315 erhöht und das Konzernergebnis um TEUR 4.069 reduziert.

Entkonsolidierungen

Veräußerung der Gesellschaften in Moldawien (IFRS 5 – Aufgegebener Geschäftsbereich)

Im Juni 2023 hat die Kontron AG, Linz, Österreich, einen Vertrag über den Verkauf der von ihr gehaltenen 51% der Anteile an der S&T Mold S.R.L., Chisinau, Moldawien, sowie der von der S&T Mold S.R.L. gehaltenen 100% der Anteile an der S&T IT Technology S.R.L., Chisinau, Moldawien, abgeschlossen. Die Entkonsolidierung beider Gesellschaften erfolgte zum 30. Juni 2023. Beide Gesellschaften waren nach IFRS 5 als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen (siehe Erläuterungen Abschnitt B, Note (10)).

Die abgegangenen Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung sowie die Nettozuflüsse an Zahlungsmitteln stellen sich wie folgt dar:

A KONZERNANHANG 2023

ABGEGANGENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR

Liquide Mittel 1.565
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 397
Aktive latente Steuern 3
Vorräte 827
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte
3.261
Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 515
Passive latente Steuern -6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverpflichtungen -603
Sonstige kurzfristige Schulden -3.791
Abgegangenes Nettovermögen zum Buchwert 2.168
Verkaufserlös -1.597
Anteile ohne beherrschenden Einfluss am abgegangenen Nettovermögen -1.921
Im kumulierten sonstigen Ergebnis enthaltene Beträge 76
Entkonsolidierungsergebnis (Gewinn) -1.274
In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt 2.500
Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -1.565
Netto-Zuflüsse an Zahlungsmitteln 935

Entkonsolidierung weiterer Gesellschaften der Kontron Gruppe

Der Kontron Konzern hat im Geschäftsjahr 2023 folgende Gesellschaften entkonsolidiert:

  • › S&T Plus s.r.o., Prag, Tschechien: Verkauf, Entkonsolidierung Jänner 2023
  • › Kontron Transportation Hungary Kft, Budaörs, Ungarn: Liquidation, Entkonsolidierung Dezember 2023

Im Jänner 2023 hat die Kontron AG, Linz, Österreich, einen Vertrag über den Verkauf von 100% der Anteile an der S&T Plus s.r.o., Prag, Tschechien, abgeschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich auf TEUR 3.500.

Im Dezember 2023 hat die Kontron Transportation GmbH, Wien, Österreich, ein 100%iges Tochterunternehmen der Kontron AG, Linz, Österreich, die Liquidation ihres Tochterunternehmens Kontron Transportation Hungary Kft, Budaörs, Ungarn, beschlossen. Mit Bestellung des Liquidators und Kontrollverlust über die Gesellschaft wurde die Kontron Transportation Hungary Kft zum 31. Dezember 2023 entkonsolidiert.

Die abgegangenen Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Liquidation sowie Entkonsolidierungsergebnisse und Netto-Zuflüsse an Zahlungsmitteln stellen sich wie folgt dar:

ABGEGANGENES NETTOVERMÖGEN IN TEUR
Liquide Mittel 1.672
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 1.574
Aktive latente Steuern 817
Vorräte 3.124
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte
2.725
Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 502
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 0
Sonstige langfristige Schulden -243
Langfristige und kurzfristige Rückstellungen -631
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverpflichtungen -3.885
Sonstige kurzfristige Schulden -4.384
Abgegangenes Nettovermögen zum Buchwert 1.271
Verkaufserlös -3.500
Im kumulierten sonstigen Ergebnis enthaltene Beträge -648
Entkonsolidierungsergebnis (Gewinn) -2.877
In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt 3.500
Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -1.672
Netto-Zuflüsse an Zahlungsmitteln 1.828

Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss

Die Kontron AG hat im Geschäftsjahr 2023 zusätzliche Anteile ohne beherrschenden Einfluss an der bereits vollkonsolidierten SecureGUARD GmbH, Linz, Österreich, erworben. Nach Erwerb dieser restlichen Anteile ist die SecureGUARD GmbH in die Kontron Technologies GmbH, Linz, Österreich, verschmolzen worden.

GESELLSCHAFT ANTEIL VOR
ERWERB
ANTEILSERWERB GEGENLEISTUNG
IN TEUR
ANTEIL NACH
ERWERB
SecureGUARD GmbH 69,00% 31,00% 1.202 100,00%

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 gehörten folgende Unternehmen zum Konzern der Kontron AG:

A KONZERNANHANG 2023

GESELLSCHAFT SITZ DIREKTE
BETEILIGUNG
BETEILIGUNG
VORJAHR
FUNKTIONALE
WÄHRUNG
Kontron AG Linz, AT Mutter
gesellschaft
Mutter
gesellschaft
EUR
Kontron AIS GmbH Dresden, DE 100% 100% EUR
RTSoft GmbH Ismaning, DE - 100% EUR
Lucom GmbH Elektrokomponenten
und Systeme
Fürth, DE - 100% EUR
Kontron Technologies GmbH Linz, AT 100% 100% EUR
SecureGUARD GmbH Linz, AT - 69% EUR
CBCX Technologies GmbH (vorm.
computer betting company gmbh)
Linz, AT 100% 100% EUR
Kontron Services Romania SRL Bukarest, RO 100% 100% RON
S&T Plus s.r.o. Prag, CZ - 100% CZK
Kontron Bulgaria EOOD (vorm. S&T Bulgaria EOOD) Sofia, BG 100% 100% BGN
Kontron Hungary Kft. (vorm. S&T
Consulting Hungary Kft.)
Budaörs, HU 100% 100% HUF
Kontron Operations Hungary Kft.
(vorm. S&T Services Kft)
Budaörs, HU - 100% HUF
S&T Mold S.R.L Chisinau, MD - 51% MDL
S&T IT Technology S.R.L. Chisinau, MD - 100% MDL
S&T MEDTECH SRL Bukarest, RO 100% 100% RON
Kontron Austria GmbH Engerwitzdorf, AT 100% 100% EUR
Kontron Electronics AG Rotkreuz, CH 100% 100% CHF
Hartmann Electronic GmbH Stuttgart, DE 100% - EUR
W-IE-NE-R Power Electronics GmbH Burscheid, DE 100% - EUR
Kontron Beteiligungs GmbH Ismaning, DE 100% 100% EUR
Kontron Europe GmbH Ismaning, DE 100% 100% EUR
Kontron Modular Computers S.A.S. Toulon, FR 100% 100% EUR
Kontron UK Ltd. Chichester, GB 100% 100% GBP
Kontron Electronics GmbH Frickenhausen, DE 100% 100% EUR
Kontron Electronics Kft. Tab, HU 100% 100% HUF
GESELLSCHAFT SITZ DIREKTE
BETEILIGUNG
BETEILIGUNG
VORJAHR
FUNKTIONALE
WÄHRUNG
Kontron America Inc. San Diego, US 100% 100% USD
Bsquare Corporation Renton, US 100% - USD
Bsquare EMEA Ltd. Wiltshire, UK 100% - GBP
Kontron Canada Inc. Boisbriand, CA 100% 100% USD
Kontron Asia Pacific Design Sdn. Bhd. Penang, MY 100% 100% MYR
Kontron Technology Beijing Co. Ltd. Peking, CN 100% 100% RMB
Kontron Hongkong Technology Co. Ltd. HongKong, CN 100% 100% RMB
Kontron Asia Inc. Taipeh, TW 100% 100% TWD
Kontron Asia Technology Inc. Taipeh, TW 100% 100% TWD
Quanmax Malaysia Sdn. Bhd Penang, MY 100% 100% MYR
Kontron Transportation GmbH Wien, AT 100% 100% EUR
Kontron Transportation Sp. z o.o. Warschau, PL 100% 100% PLN
Kontron Transportation España SL Madrid, ES 100% 100% EUR
Kontron Public Transport Arce S.A.U. Bilbao, ES 100% 100% EUR
Kontron Transportation
Portugal, Unipessoal LDA
Lissabon, PT 100% 100% EUR
Kontron Transportation s.r.o. Prag, CZ 100% 100% CZK
Kontron Transportation Hungary Kft. Budaörs, HU 100% 100% HUF
Kontron Transportation Deutschland GmbH Immenstaad am
Bodensee, DE
100% 100% EUR
Kontron Transportation France S.A.S. Saint Quentin, FR 100% 100% EUR
Kontron Transportation UK Ltd. Harrow, GB 100% 100% GBP
Kontron Public Transportation NV Diegem, BE 100% 100% EUR
Kontron Transportation Schweiz AG Ittigen, CH 100% - CHF
Comlab Deutschland GmbH Hilden , DE 100% - EUR
Comlab Beijing Radio Frequency
Technology Co. Ltd.1)
Beijing, CN 45,9% - RMB
Hemse.one d.o.o.2) Beograd, RS 100% - RSD

A KONZERNANHANG 2023

GESELLSCHAFT SITZ DIREKTE
BETEILIGUNG
BETEILIGUNG
VORJAHR
FUNKTIONALE
WÄHRUNG
Kontron d.o.o. (vorm. Iskratel d.o.o.) Kranj, SI 100% 100% EUR
Kontron DOOEL (vorm. ITS Softver d.o.o.) Skopje, MK 100% 100% MKD
IskraCom Almaty, KZ 100% 100% KZT
OOO Iskratel Tashkent Tashkent, UZ 76% 76% UZS
JSC Iskra Technology (vorm. AO
IskraUralTel Yekaterinburg3))
Jekaterinburg, RU 48,4% 48,4% RUB
Affair OOO Moskau, RU - 100% RUB
RTSoft AO Moskau, RU - 100% RUB
Interactive Energy Lab OOO2) Moskau, RU 100% 100% RUB

1) Beherrschung aufgrund Mehrheit der Stimmrechte

2) Gesellschaft aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert

3) Beherrschung aufgrund einer jederzeit bis einschließlich 31.12.2025 ausübbaren Call-Option über 51,6% der Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Die Option ist zum Stichtag als substanzielles Recht der Kontron AG zu beurteilen

Veränderung des Konsolidierungskreises 2022

Zum 31. Dezember 2022 waren die Kaufpreisallokationen im Zusammenhang mit den Anteilserwerben an der Lucom GmbH Elektrokomponenten und Systeme, Fürth, Deutschland, sowie an der Arce Mobility Solutions S.A.U., Bilbao, Spanien, mit vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst.

Die im Geschäftsjahr 2023 erfolgte abschließende Ermittlung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zu Zeitwerten und des daraus resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerts führte zu keiner Veränderung gegenüber der vorläufigen Erfassung zum 31. Dezember 2022.

B KONZERNANHANG 2023

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

01 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Rechnungslegungsmethoden>>

Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden erfasst. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt.

Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen

Der Konzern verkauft Beratungs-, Installations- und Reparatur-Dienstleistungen. Diese Leistungen werden auf Zeit- oder Materialbasis erbracht und entsprechend dem Aufwand bzw. nach Abnahme der Leistung durch den Kunden als Umsatz realisiert.

Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt in den Fällen, in denen

  • › dem Kunden der Nutzen aus einer Leistung des Unternehmens zufließt und er gleichzeitig mit der Leistungserbringung diese nutzen kann,
  • › durch die Leistung des Unternehmens ein Vermögenswert erstellt oder verbessert wird, über den der Kunde während der Erstellung oder Verbesserung die Verfügungsgewalt erlangt, oder
  • › durch die Leistung des Unternehmens ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist, und das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat.

Sofern Dienstleistungen als Festpreisvertrag erbracht werden, wobei die Vertragsdauer in der Regel weniger als ein Jahr beträgt, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt. Bei Zeitverträgen wird der Fertigstellungsgrad anhand der bisher geleisteten Stunden im Verhältnis zu den geplanten Gesamtstunden ermittelt. Bei Materialverträgen wird der Fertigstellungsgrad anhand der bislang angefallenen Kosten im Verhältnis zu den geplanten Gesamtkosten ermittelt.

Wenn Umstände eintreten, die die ursprünglichen Schätzungen von Erlösen, Kosten oder Fertigstellungsgrad verändern, werden diese Schätzungen angepasst. Diese Anpassungen können zu einem Anstieg oder einer Abnahme von den bislang erfassten Umsatzerlösen führen und werden im Ergebnis der Periode gezeigt, in der das Management von diesen Umständen Kenntnis erlangt hat.

Sofern das Auftragsergebnis aus einem Kundenvertrag nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Kosten realisiert. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst.

Umsätze aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die verkauften Waren und Erzeugnisse erlangt hat. Dies tritt in der Regel mit Versand der Waren und Erzeugnisse unter Berücksichtigung der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Incoterms ein. Preisnachlässe und Mengenrabatte stellen dabei eine variable Vergütung dar, die bei Vertragsabschluss geschätzt und im Umsatz entsprechend zu korrigieren ist, sodass es in späteren Perioden hochwahrscheinlich zu keiner signifikanten Stornierung kommt, sobald die bei der variablen Vergütung bestehende Unsicherheit nicht mehr besteht.

Transaktionspreis und Zuordnung zu den Leistungsverpflichtungen

Verträge, die die Lieferung oder Erbringung von mehreren separierbaren Produkten oder Dienstleistungen enthalten, sind in einzelne Komponenten zu trennen, wobei für jede Komponente ein gesonderter Erlösbeitrag zu bestimmen ist. Dies kann im Kontron Konzern insbesondere die Kombination aus Hardwareinstallationen kombiniert mit Servicegeschäft oder Produktlieferungen mit verlängerten Gewährleistungs- oder Wartungsdienstleistungen betreffen. Das vereinbarte Entgelt wird auf der Grundlage der anteiligen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Komponenten aufgeteilt und der Umsatz für jede Komponente gesondert realisiert.

Vermittlungsleistungen

Wenn an der Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen an einen Kunden mehr als eine Partei beteiligt ist, muss ein Unternehmen unterscheiden, ob es als Prinzipal tätig ist und die Umsatzerlöse folglich auf Bruttobasis erfasst, oder als Agent mit Umsatzerfassung in Höhe des Nettobetrags. Ein Unternehmen handelt als Prinzipal, wenn es die Verfügungsgewalt über ein zugesagtes Produkt oder eine zugesagte Dienstleistung besitzt, bevor es dieses bzw. diese auf den Kunden überträgt. Im Kontron Konzern ist diese Unterscheidung vor allem beim Verkauf von Hard- und Software von Dritten relevant, da Kontron hier in einzelnen Fällen keine Verfügungsgewalt über die an den Kunden gelieferten Produkte hat.

Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden

Im Gegenzug für die Übertragung zugesagter Güter und Dienstleistungen werden vom Kunden Zahlungen als Vergütung geleistet. Ein Vertragsvermögenswert stellt den bedingten Anspruch auf eine Gegenleistung für die vollständige Erfüllung der vertraglichen Leistungen dar. Wenn der Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird, wird entsprechend eine Forderung erfasst. Die Vertragsverpflichtungen beziehen sich auf Zahlungen, die vorzeitig, also vor der Erfüllung der vertraglichen Leistungen, erhalten wurden. Vertragsverpflichtungen werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald die vertraglichen Leistungen erbracht wurden.

Leistungsverpflichtungen

Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software)

Die Leistungsverpflichtung beim Verkauf von Eigentechnologieprodukten wird zu jenem Zeitpunkt erfüllt, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Eigentechnologieprodukte unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Incoterms der Fall. Das übliche Zahlungsziel liegt in der Regel zwischen 30 und 90 Tagen nach Auslieferung. Preisnachlässe oder Mengenrabatte werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Gleiches gilt für Rückgaberechte: Vielmehr werden den Kunden in diesen Fällen im Rahmen von Teststellungen oder Proof-of-Concepts die Eigentechnologieprodukte unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Der Konzern gewährt übliche Gewährleistungsrechte für gelieferte eigene Produkte die eine Zusicherung darstellen, dass das betreffende Produkt den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht (sog. assurance-type warranty). In wenigen Fällen werden zusätzlich verlängerte Gewährleistungen oder Wartungsdienstleistungen angeboten, die in einem kombinierten Vertrag eine separate Leistungsverpflichtung darstellen. In diesen Fällen wird die Gesamtvergütung zwischen den Leistungsverpflichtungen auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise aufgeteilt und Umsatzerlöse werden über den Zeitraum der Gewährleistung oder Wartung realisiert.

Verkauf von Produkten von Dritten (Hard- und Software)

Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung bei dem Handel mit Produkten Dritter, beispielsweise HP, IBM, Cisco oder Microsoft, bei denen der Verkauf der Hard- und Software die einzige Leistungsverpflichtung darstellt, erfolgt zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall. Das übliche Zahlungsziel liegt in der Regel zwischen 14 und 30 Tagen nach Auslieferung. Nachträgliche Preisnachlässe, Mengenrabatte oder Rückgaberechte werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Die gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung liegt in diesen Fällen beim Hersteller der Produkte. Kontron wird hier lediglich, gegen gesonderte Beauftragung und Bezahlung des Herstellers, als Erfüllungsgehilfe für die Abwicklung der Gewährleistungsverpflichtung des Herstellers tätig.

In den überwiegenden Fällen bilden diverse Beratungsleistungen im Umfeld der Produktauswahl oder der Lizenzoptimierung zusammen mit der eigentlichen Übertragung der Softwarelizenz eine einheitliche Leistungsverpflichtung, weshalb davon auszugehen ist, dass Kontron als Prinzipal tätig wird. Nur in Ausnahmefällen betreibt Kontron reinen Lizenzhandel (wie beispielsweise ein Value Added Reseller). Hier erlangt der Konzern keine Verfügungsmacht über die gelieferten Produkte bzw. Lizenzen, bevor diese an den Kunden übertragen werden. In diesen Fällen ist Kontron daher als Agent tätig und erfasst Umsatzerlöse nur in Höhe der Nettobeträge, auf die als Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit ein Anspruch besteht.

B KONZERNANHANG 2023

Erbringung von wiederkehrenden Betriebsdienstleistungen

Die Leistungsverpflichtung bei wiederkehrenden Betriebsdienstleistungen, wie Wartungs- und Betreuungsverträge für IT-Infrastruktur und Applikationen, wird über den Zeitraum der zugrundeliegenden Verträge erfüllt. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich bei einem Zahlungsziel zwischen 14 und 30 Tagen. Preisnachlässe bestehen in diesem Bereich nicht.

Erbringung von Projektdienstleistungen

Die Leistungsverpflichtung bei Projektdienstleistungen wird über die Laufzeit der Projekte erfüllt. Die Umsatzrealisierung erfolgt in diesem Bereich zeitraumbezogen entsprechend dem Fortschritt der erbrachten Leistungen. Die Zahlung wird in der Regel mit Erreichung vertraglich festgelegter Ecktermine fällig bei einem Zahlungsziel zwischen 14 und 30 Tagen. Einige Verträge sehen zudem Vorauszahlungen der Kunden vor.

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Umsatzströme

Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:

IN TEUR 2023 2022 * Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software) 601.150 518.169 Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) 223.131 202.270 Erbringung von Betriebsdienstleistungen 383.265 336.756 Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen 18.401 6.507 Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.225.947 1.063.702 davon Inland 130.955 102.568 davon Ausland 1.094.992 961.134

*) Reklassifizierung, siehe Erläuterung in Abschnitt A, Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Die Zuordnung der Umsatzerlöse nach der Kategorie Inland/Ausland erfolgt nach dem jeweiligen Sitz des Kunden.

2023
IN TEUR
EUROPE GLOBAL SOFTWARE +
SOLUTIONS
GESAMT
Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und
Software)
413.536 166.173 21.441 601.150
Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) 138.280 29.744 55.107 223.131
Erbringung von Betriebsdienstleistungen 221.465 11.765 150.035 383.265
Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen 14.698 0 3.703 18.401
Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 787.979 207.682 230.286 1.225.947

2022 *
IN TEUR
EUROPE GLOBAL SOFTWARE +
SOLUTIONS
GESAMT
Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und
Software)
358.977 144.720 14.472 518.169
Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) 138.292 34.685 29.293 202.270
Erbringung von Betriebsdienstleistungen 188.635 19.633 128.488 336.756
Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen 5.524 0 983 6.507
Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden 691.428 199.038 173.236 1.063.702

*) Reklassifizierung, siehe Erläuterung in Abschnitt A, Änderung der Rechnungslegungsmethoden

Von den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2023 entfallen TEUR 108 (Vj.: TEUR 978) auf Vermittlungsleistungen, die mit ihrem Nettobetrag erfasst sind.

Verkäufe mit Rückgaberecht wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht getätigt.

Vertragssalden

IN TEUR 31.12.2023 31.12.2022
Vertragsvermögenswerte 38.967 55.288
Vertragsverpflichtungen 76.416 84.025

Vertragsvermögenswerte werden zunächst für Umsätze aus Entwicklungs- und IT-Projekten angesetzt, bei denen Kontron ihren vertraglichen Verpflichtungen (teilweise) nachgekommen ist, bevor der Kunde die Gegenleistung bezahlt hat bzw. diese einen unbedingten Zahlungsanspruch darstellt. Mit Fälligstellung wird der entsprechende Vertragsvermögenswert in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert.

Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

IN TEUR 31.12.2023 31.12.2022
Stand 1.1. 55.288 51.489
Zugänge 27.059 41.958
Teilabrechnungen -43.352 -30.838
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 0 -7.232
Währungsumrechnung -28 -89
Stand 31.12. 38.967 55.288

Die Vertragsverpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Kundenanzahlungen und erhaltene Vorauszahlungen für Projektdienstleistungen, für die die vertraglich zugesicherten Güter und Dienstleistungen von Kontron noch nicht (vollständig) an den Kunden übertragen bzw. erbracht wurden. Von den Vertragsverbindlichkeiten sind TEUR 6.778 (Vj.: TEUR 5.532) in den langfristigen und TEUR 69.638 (Vj.: TEUR 78.493) in den kurzfristigen Schulden ausgewiesen.

Die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

IN TEUR 2023 2022
Stand 1.1. 84.025 101.977
Zugänge 31.619 70.185
Als Umsatz erfasst -37.862 -53.885
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Schulden 0 -31.612
Abgänge Änderung Konsolidierungskreis 0 -1.443
Währungsumrechnung -1.366 -1.197
Stand 31.12. 76.416 84.025

Den zum 31. Dezember 2023 nicht oder nur teilweise erfüllten Leistungsverpflichtungen des Konzerns stehen zukünftige Umsatzerlöse (Transaktionspreise) im Geschäftsjahr 2024 sowie den folgenden Geschäftsjahren gegenüber:

IN TEUR EUROPE GLOBAL SOFTWARE +
SOLUTIONS
GESAMT
Geschäftsjahr 2024 592.450 208.880 226.205 1.027.535
Geschäftsjahr 2025 39.092 14.427 77.193 130.712
Darauffolgende Geschäftsjahre 259.629 29.386 238.966 527.981
IN TEUR EUROPE GLOBAL SOFTWARE +
SOLUTIONS
GESAMT
Geschäftsjahr 2023 465.956 211.896 158.178 836.030
Darauffolgende Geschäftsjahre 380.665 57.412 185.458 623.535

Eine Aufteilung der Vorjahreswerte nach den gewählten Zeitbändern ist nicht verfügbar.

02 Aktivierte Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 24.708 (Vj.: TEUR 23.393) aktiviert.

03 Sonstige betriebliche Erträge

Rechnungslegungsmethoden>>

In den sonstigen betrieblichen Erträge weist Kontron sämtliche Erträge aus, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, allerdings keinen Bezug zum Kerngeschäft aufweisen. Erhaltene Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Aufwandsarten stehen, werden nicht in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen, sondern kürzen die entsprechende Aufwandsart.

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Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

IN TEUR
2023
2022
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 1.106 1.411
Erträge aus der Auflösung bedingter Gegenleistungen 0 11.223
Kostenweiterbelastungen, Schadensvergütungen 302 253
Ertrag aus der Entkonsolidierung 4.151 0
Erträge aus Vertragsverletzungen durch Kunden 64 16
Erträge aus Anlagenverkäufen 680 229
Erträge aus Vermietungen 531 442
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 15 48
Erträge aus Leistungsverrechnung an aufgegebenen Geschäftsbereich 7.445 4.073
Sonstige Erträge 1.129 1.956
Summe sonstige betriebliche Erträge 15.423 19.651

Die Erträge aus der Auflösung bedingter Gegenleistungen im Vorjahr in Höhe von TEUR 11.223 resultierten aus der Anpassung oder Ausbuchung von Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den in den Vorperioden getätigten Unternehmensakquisitionen.

Der Ertrag aus der Entkonsolidierung resultiert aus dem Abgang der unter Abschnitt A dargestellten Nettovermögenswerten.

Die Erträge aus Leistungsverrechnung an den aufgegebenen Geschäftsbereich enthalten Erträge aus Verrechnung von Kosten im Zusammenhang mit Management-Leistungen sowie mit Markennutzungsrechten.

04 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen

Rechnungslegungsmethoden>>

Bei den Materialaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen für die Beschaffung und Lohnfertigung der vertriebenen Produkte. Materialaufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt des Verbrauchs ergebniswirksam. Die Wertansätze der zu erfassenden Materialaufwendungen bzw. bezogenen Leistungen bestimmen sich nach dem Buchwert der Vorräte bzw. den Anschaffungskosten für bezogene Fremdleistungen.

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Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

IN TEUR 2023 2022 *
Materialaufwand 577.846 538.128
Bezogene Leistungen 174.898 147.702
Eingangsfrachten und sonstige 6.979 8.414
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen
759.723
694.244

*) Reklassifizierung, siehe Erläuterung in Abschnitt A, Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

05 Personalaufwand

Rechnungslegungsmethoden>>

Die Personalaufwendungen umfassen sämtliche Leistungen (Geld- und Sachleistungen) der Kontron Gruppe an ihre Mitarbeiter:innen und werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Personalaufwendungen werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung den Entstehungsperioden zugeordnet, die den Anspruchs der Mitarbeiter:in begründen.

Bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter:innen werden Teilzeitkräfte in Vollzeitäquivalente (FTE) umgerechnet. Sowohl die Anzahl der Mitarbeiter:innen zum Stichtag als auch der durchschnittliche Personalstand erfolgt ohne Berücksichtigung von Lehrlingen, Trainees sowie in Karenz befindlichen Arbeitnehmer:innen und Mitarbeiter:innen.

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Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:

Personalaufwand 291.818 258.755
Sonstige Sozialaufwendungen 5.329 1.997
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
52.535 46.796
Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und ähnliche Verpflichtungen
1.288 912
Gehälter und Löhne 232.666 209.050
IN TEUR 2023 2022
Mitarbeiter:innen am Jahresende 4.838 4.475
Mitarbeiter:innen Ausland 4.191 3.850
Mitarbeiter:innen Inland 647 625
ANZAHL DER MITARBEITER:INNEN 2023 2022

Der durchschnittliche Personalstand im Geschäftsjahr 2023 betrug 4.629 (Vj.: 4.378).

06 Abschreibungen

Der Aufwand für Abschreibungen setzt sich wie folgt zusammen:

IN TEUR 2023 2022
Abschreibungen auf Sachanlagen 24.211 23.581
Wertminderungen auf Sachanlagen 0 551
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 15.335 22.448
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 0 25.429
Abschreibungen gesamt 39.546 72.009

Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2022 entfielen im Wesentlichen auf aktivierte Entwicklungsprojekte, die aufgrund der strategischen Neuausrichtung der Kontron nicht weiter verfolgt werden.

B KONZERNANHANG 2023

07 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

IN TEUR 2023 2022
Miete und Leasingaufwand 2.115 1.870
Instandhaltungen und Betriebskosten 16.091 15.893
Versicherungen 2.420 2.254
Transportaufwand 2.910 3.130
Reise- und Fahrtaufwand, PKW 9.928 8.198
Post und Telekommunikation 1.706 1.776
Aufwand für beigestelltes Personal und Consulting 14.901 14.053
Werbeaufwand 6.166 5.731
Rechts- und Beratungsaufwand 5.062 4.518
Ausbildungskosten 1.249 1.064
Garantiefälle und Schadensfälle 538 2.423
Nicht aktivierungsfähige F&E Aufwendungen 7.538 4.340
Lizenzgebühren 3.951 3.763
Provisionen 2.110 3.102
Spesen des Geldverkehrs 2.158 1.652
Steuern und Abgaben, soweit sie nicht unter die Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen 1.106 2.660
Diverse betriebliche Aufwendungen 8.566 7.328
Sonstige betriebliche Aufwendungen 88.515 83.754

Im Posten Miete und Leasingaufwand sind Aufwendungen für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten in Höhe von TEUR 1.864 enthalten (Vj.: TEUR 1.666). Aufwendungen in Höhe von TEUR 251 (Vj.: TEUR 204) entfallen auf Leasingvereinbarungen mit geringem Wert.

08 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:

IN TEUR 2023 2022
Bankzinsenertrag 7.663 851
Zinserträge aus Leasing 442 515
Sonstige Zinsen und Erträge 777 45
Finanzerträge 8.882 1.411
Bankzinsenaufwand -9.885 -6.579
Zinsaufwand aus Leasing -1.718 -1.197
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Kaufpreisschulden -19 -286
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -4.517 -1.987
Finanzaufwendungen -16.139 -10.049
Finanzergebnis -7.257 -8.638

Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten:

IN TEUR 2023 2022
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 750 -498
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert -26 -44
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten -2.145 -3.946
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert 0 11.566
Gesamt -1.421 7.078

In die Ermittlung des Nettoergebnisses aus Finanzinstrumenten werden Wertberichtigungen und Zuschreibungen, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, Abgangsgewinne bzw. -verluste und sonstige erfolgswirksame Änderungen von Zeitwerten von Finanzinstrumenten einbezogen. Im Vorjahr waren im Nettoergebnis der Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert Auflösungen aus bedingten Gegenleistungen für Unternehmenserwerbe enthalten, insbesondere aus der Kaufpreisanpassung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Iskratel Gruppe in Höhe von TEUR 10.369.

B KONZERNANHANG 2023

09 Ertragsteuern

Rechnungslegungsmethoden>>

Die Ertragsteuern beinhalten tatsächliche und latente Steuern. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind.

Die tatsächlichen Steuern betreffend die für das Geschäftsjahr erwartete Steuerschuld bzw. Steuerforderung. Die tatsächlichen Steuern errechnen sich aus den zu versteuernden Einkommen bzw. den steuerlichen Verlusten auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie von Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern diese gegenüber einer Steuerbehörde bestehen und das Recht zum Ausgleich besteht.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Balance Sheet Liability-Methode errechnet. Sie spiegeln die Steuereffekte der temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden nach IFRS zum einen und den auf den jeweiligen steuerlichen Vorschriften basierenden Werten zum anderen wider. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass diese genutzt werden können. An jedem Abschlussstichtag werden die latenten Steueransprüche überprüft, ob der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden kann. Gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung der latenten Steueransprüche in jenem Ausmaß, in dem zukünftig ausreichende steuerbare Gewinne vorhanden sein werden.

Latente Steuern werden nicht erfasst für:

  • › temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwerten,
  • › temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, sofern sich aus der Transaktion nicht abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen ergeben,
  • › temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Veränderung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Die österreichischen Konzerngesellschaften haben bei der Berechnung der latenten Steuern die Senkung des Körperschaftsteuersatzes berücksichtigt. Die Rechtslage sieht eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 24% im Jahr 2023 und eine weitere Senkung auf 23% ab dem Jahr 2024 vor.

Mit 31. Dezember 2023 ist in Österreich das neue Mindestbesteuerungsgesetz in Kraft getreten. In Übereinstimmung mit diesem Gesetz sind die Kontron AG als Muttergesellschaft in Österreich sowie die ausländischen Konzerngesellschaften verpflichtet, eine Ergänzungssteuer ("Top-up Tax") auf die Gewinne zu entrichten, wenn diese mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15% besteuert werden. Die Kontron AG geht davon aus, dass die Gruppe in Bezug auf ihre Tätigkeiten in Ungarn, Bulgarien und Usbekistan dieser Mindestbesteuerung unterliegen wird, da in diesen Ländern der Körperschaftsteuersatz unter 15% liegt. In den restlichen Jurisdiktionen wird es nach dem derzeitigen Stand der konzerninternen Untersuchungen zu keinem zusätzlichen Steueraufwand nach dem Mindestbesteuerungsgesetz kommen, da die Kriterien von zumindest einem der drei durchgeführten Safe Harbor Tests erfüllt werden. Aufgrund der Tatsache, dass das Mindestbesteuerungsgesetz erst ab 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist, ergeben sich auf den tatsächlichen Steueraufwand im Berichtszeitraum 2023 keine Auswirkungen. Durch die Änderung des IAS 12 und die damit einhergehende temporäre Ausnahme in Bezug auf die Bilanzierung latenter Steuern aufgrund des Mindestbesteuerungsgesetzes, werden im Geschäftsjahr 2023 keine latenten Steuern hinsichtlich der Ertragsteuern der Pillar II Regeln ausgewiesen.

Die Kontron AG ist weiterhin dabei, sämtliche Auswirkungen der neuen Mindestbesteuerungsregelungen zu prüfen.

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Der Ertragsteueraufwand teilt sich folgendermaßen auf:

IN TEUR 2023 2022
Tatsächliche Ertragsteuern -14.831 -10.634
davon aus Vorperioden -252 -336
Latente Steuern 11.289 8.454
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Steueraufwand -3.541 -2.180

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand. Der erwartete Steueraufwand ergibt sich rechnerisch bei Anwendung des aktuellen Ertragsteuersatzes der Kontron AG von 24% (Vj.: 25%) auf das ausgewiesene Ergebnis vor Ertragsteuern:

IN TEUR 2023 2022
Ergebnis vor Steuern 79.219 -10.654
Ertragsteueraufwand zum Steuersatz von 24% (Vj.: 25%) -19.013 2.664
Abweichende ausländische Steuersätze -1.824 639
Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden 2.289 -336
Wertveränderung im Ansatz latenter Steuern 9.441 -1.760
Nutzung von zuvor nicht aktivierten Verlustvorträgen 2.832 1.671
Nicht aktivierte Verlustvorträge des laufenden Jahres -790 -5.425
Nicht steuerwirksame Erträge/Aufwendungen 4.085 588
Sonstige Abweichungen -561 -221
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand/-ertrag -3.541 -2.180

Die auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern sowie deren Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis sind folgenden Posten zuzuordnen:

IN TEUR AKTIVE
LATENTE
STEUERN
01.01.2023
AKTIVE
LATENTE
STEUERN
31.12.2023
VERÄNDER
UNG IN DER
PERIODE
DAVON:
ERFASST IN DER
GEWINN-
UND VERLUST
RECHNUNG
DAVON:
ERFASST IM
SONSTIGEN
ERGEBNIS
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
1.442 1.411 -31 14 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Vorräte
6.925 5.778 -1.147 -769 0
Rückstellungen und abgegrenzte
Schulden
8.952 14.099 5.147 4.416 437
Verlustvorträge 28.933 34.632 5.699 5.425 0
Steuergutschriften 0 3.967 3.967 3.978 0
Saldierung -13.202 -16.759 -3.557 0 0
Bilanzansatz 33.050 43.128 10.078 13.064 437
IN TEUR PASSIVE
LATENTE
STEUERN
01.01.2023
PASSIVE
LATENTE
STEUERN
31.12.2023
VERÄNDER
UNG IN DER
PERIODE
DAVON:
ERFASST IN DER
GEWINN-
UND VERLUST
RECHNUNG
DAVON:
ERFASST IM
SONSTIGEN
ERGEBNIS
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
-15.820 -20.206 -4.386 -2.887 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Vorräte
-1.740 -554 1.186 1.117 0
Rückstellungen und abgegrenzte
Schulden
-1.367 -1.338 29 -5 12
Steuergutschriften
Saldierung 13.202 16.759 3.557 0 0
Bilanzansatz -5.725 -5.339 386 -1.775 12
IN TEUR AKTIVE
LATENTE
STEUERN
01.01.2022
AKTIVE
LATENTE
STEUERN
31.12.2022
VERÄNDER
UNG IN DER
PERIODE
DAVON:
ERFASST IN DER
GEWINN-
UND VERLUST
RECHNUNG
DAVON:
ERFASST IM
SONSTIGEN
ERGEBNIS
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
599 1.442 843 621 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Vorräte
7.008 6.925 -83 215 0
Rückstellungen und abgegrenzte
Schulden
10.505 8.952 -1.553 2.807 -1.006
Verlustvorträge 35.819 28.933 -6.886 -689 0
Saldierung -13.752 -13.202 550
Bilanzansatz 40.179 33.050 -7.129 2.954 -1.006
IN TEUR PASSIVE
LATENTE
STEUERN
01.01.2022
PASSIVE
LATENTE
STEUERN
31.12.2022
VERÄNDER
UNG IN DER
PERIODE
DAVON:
ERFASST IN DER
GEWINN-
UND VERLUST
RECHNUNG
DAVON:
ERFASST IM
SONSTIGEN
ERGEBNIS
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
-24.050 -15.820 8.230 6.484 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Vorräte
-2.000 -1.740 260 -553 0
Rückstellungen und abgegrenzte
Schulden
-908 -1.367 -459 -431 -23
Saldierung 13.752 13.202 -550
Bilanzansatz -13.206 -5.725 7.481 5.500 -23

Der Zugang der aktiven latenten Steuern aus Unternehmenserwerben beläuft sich auf TEUR 1.385 (Vj.: TEUR 346), die passiven latenten Steuern erhöhten sich durch Unternehmenserwerbe um TEUR 1.635 (Vj.: TEUR 704).

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge):

IN TEUR 2023 2022
Österreich 132.741 136.026
USA 83.552 49.337
Frankreich 33.547 36.163
Sonstige Länder 170.097 136.380
Verlustvorträge gesamt 419.937 357.906

Kontron hat für nachfolgende Sachverhalte keine aktiven latenten Steuern (Bruttobeträge) angesetzt:

IN TEUR 2023 2022
Abzugsfähige temporäre Differenzen 7.780 19.402
Steuerliche Verlustvorträge 258.770 238.759

Von den nicht aktivierten Verlustvorträgen (Bruttobeträge) besteht für TEUR 86.463 (Vj.: TEUR 53.390) eine zeitliche Beschränkung der Vortragsfähigkeit.

Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 46.122 (Vj.: TEUR 42.148) angesetzt.

Im Berichtsjahr wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 449 (Vj.: TEUR 1.029) im sonstigen Ergebnis erfasst.

Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche spielt die Beurteilung über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Prognosen voraussichtlich nicht in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrags.

Zum 31. Dezember 2023 ist ein Überhang aktiver latenter Steuern iHv. TEUR 2.660 aktiviert, obwohl das jeweilige Steuersubjekt in den Geschäftsjahren 2023 oder 2022 einen steuerlichen Verlust realisiert hat.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden insbesondere in der Kontron AG bzw. der österreichischen Steuergruppe, deren Gruppenträger die Kontron AG ist, gebildet. Der Ansatz der Verlustvorträge erfolgt nur soweit, als mit deren Verwertung in den nächsten fünf Jahren gemäß der Steuerplanung gerechnet werden kann. Weichen die tatsächlichen steuerlichen Ergebnisse von den Schätzungen im Zuge der Steuerplanung ab oder sind diese Schätzungen in den Folgeperioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron Gruppe haben.

10 Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Am 10. August 2022 hatte die Kontron AG im Rahmen des Projekts "Focus" mit der VINCI Energies S.A. Verträge über den Verkauf eines wesentlichen Geschäftszweigs innerhalb des IT-Services Geschäfts der Kontron Gruppe abgeschlossen – nähere Erläuterungen siehe Geschäftsbericht 2022 / Abschnitt A unter "Projekt "Focus" – Veräußerung erheblicher Teile des IT-Services Geschäfts". Als Folge dieser Vereinbarung wurden die betroffenen Gesellschaften des IT-Services Geschäfts der Kontron Gruppe als aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen.

Das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche der Berichts- und der Vergleichsperiode setzt sich wie folgt zusammen:

IN TEUR 2023 2022
Umsatzerlöse 5.389 387.418
Aktivierte Entwicklungskosten 0 372
Sonstige betriebliche Erträge 848 1.667
Gewinn aus dem Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs 1.274 234.503
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen -4.051 -246.414
Personalaufwand -1.208 -79.414
Abschreibungen 0 -12.919
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.029 -28.260
Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit 1.223 256.953
Finanzerträge 1.385 192
Finanzaufwendungen -96 -1.428
Finanzergebnis 1.289 -1.236
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.512 255.717
Ertragsteuern -73 -11.003
Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 2.439 244.714

Das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2023 beinhaltet das Ergebnis der Gesellschaften in Moldawien bis zum Zeitpunkt deren Veräußerung zum 30. Juni 2023, eine Kaufpreisanpassung, Zinserträge aus der Aufzinsung der Kaufpreisforderung sowie sonstige den aufgegebenen Geschäftsbereichen zuordenbare Aufwendungen und Erträge. Wie im Vorjahr sind aus der Veräußerung der aufgegebenen Geschäftsbereiche keine Ertragsteuern angefallen.

11 Ergebnis je Aktie

Rechnungslegungsmethoden>>

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der Kontron AG zurechenbaren Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Stammaktien. Von der Gesellschaft gehaltene eigene Anteile werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien in Abzug gebracht.

Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Aktionären der Kontron AG zurechenbare Konzernergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Stammaktien dividiert, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potentiellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme ermittelt, dass sämtliche Optionsrechte aus den vier Aktienoptionsprogrammen ausgeübt werden. Eine Einbeziehung der Aktienoptionsscheine erfolgt nicht, da dies erst mit Erreichung des Ausübungspreises in Höhe von EUR 32,86 zu erfolgen hat.

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Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt:

2023 2022
Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen TEUR 75.678 -12.834
Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen TEUR 2.439 244.714
Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern ohne
beherrschenden Einfluss
TEUR 407 -576
Konzernergebnis nach Abzug von Anteilen
ohne beherrschenden Einfluss
TEUR 77.710 232.456
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (unverwässert) Stück in Tausend 63.175 63.631
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (verwässert) Stück in Tausend 65.513 64.828
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen
(unverwässert)
EUR/Stück 1,19 -0,19
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen
(verwässert)
EUR/Stück 1,15 -0,19

Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien unverwässert und verwässert:

DURCHSCHNITTLICH IM UMLAUF BEFINDLICHE AKTIEN UNVERWÄSSERT
(STÜCK IN TAUSEND)
2023 2022
Ausgegebene Aktien zum 1. Jänner 63.631 66.096
Auswirkung eigener Aktien sowie aufgrund von Einziehung
nach Beschluss der Hauptversammlung
-600 -2.466
Auswirkung Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital 144 0
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien unverwässert zum 31. Dezember 63.175 63.631
DURCHSCHNITTLICH IM UMLAUF BEFINDLICHE AKTIEN VERWÄSSERT
(STÜCK IN TAUSEND)
2023 2022
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien unverwässert zum 31. Dezember 63.175 63.631
Auswirkung der ausgegebenen Aktienoptionen 2.338 1.197
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien verwässert zum 31. Dezember 65.513 64.828

C KONZERNANHANG 2023

Erläuterungen zur Konzernbilanz

12 Sachanlagen

Rechnungslegungsmethoden>>

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibungen und allfälliger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle und nicht refundierbare Steuern sowie all jene direkt zurechenbare Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen.

Die Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungskosten werden nicht aktiviert.

Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt linear über folgende erwartete Nutzungsdauern:

NUTZUNGSDAUER JAHRE
Bauten und Bauten auf fremden Grund 4 – 40
Maschinen und maschinelle Anlagen 3 – 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 10
Fuhrpark 3 – 6
EDV-Ausstattung 3 – 5

Die Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode werden am Ende eines Geschäftsjahres überprüft, um sicherzustellen, dass diese der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechen.

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Die Sachanlagen entwickelten sich wie folgt:

IN TEUR GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE
UND EINBAUTEN IN
FREMDGEBÄUDE
ANDERE ANLAGEN,
BETRIEBS- UND
GESCHÄFTSAUSSTATTUNG
NUTZUNGS
RECHTE
GESAMT
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 1. Jänner 2023 52.334 53.388 69.393 175.115
Zugänge 1.588 13.437 18.237 33.262
Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 1.730 3.373 3.557 8.660
Umgliederungen -49 49 0 0
Abgänge -80 -1.791 -7.484 -9.355
Abgänge Änderung Konsolidierungskreis 0 -636 -746 -1.382
Währungsumrechnungsdifferenz -523 -1.051 -428 -2.002
Stand zum 31. Dezember 2023 55.000 66.769 82.529 204.298
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Stand zum 1. Jänner 2023 9.983 30.676 38.979 79.638
Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres
1.965 8.743 13.503 24.211
Umgliederungen -21 21 0 0
Abgänge -57 -1.158 -6.411 -7.626
Abgang Änderung Konsolidierungskreis 0 -526 -509 -1.035
Währungsumrechnungsdifferenz -158 -676 -483 -1.317
Stand zum 31. Dezember 2023 11.712 37.080 45.079 93.871
Buchwerte zum 31. Dezember 2023 43.288 29.689 37.450 110.427

C KONZERNANHANG 2023

IN TEUR GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE
UND EINBAUTEN IN
FREMDGEBÄUDE
ANDERE ANLAGEN,
BETRIEBS- UND
GESCHÄFTSAUSSTATTUNG
NUTZUNGS
RECHTE
GESAMT
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 1. Jänner 2022 64.547 65.176 95.914 225.637
Zugänge 966 9.231 13.620 23.817
Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 15 47 681 743
Umgliederungen 7 222 -229 0
Abgänge -2.411 -7.732 -13.228 -23.371
Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -11 -387 -2.054 -2.452
Umgliederung in zur Veräußerung
bestimmte Vermögenswerte
-11.473 -15.598 -25.727 -52.798
Währungsumrechnungsdifferenz 694 2.429 416 3.539
Stand zum 31. Dezember 2022 52.334 53.388 69.393 175.115
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Stand zum 1. Jänner 2022 9.431 34.175 49.495 93.101
Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres
2.203 10.469 16.913 29.585
Umgliederungen 8 89 -97 0
Abgänge -2 -5.200 -11.401 -16.603
Abgang Änderung Konsolidierungskreis -1 -93 -1.416 -1.510
Umgliederung in zur Veräußerung
bestimmte Vermögenswerte
-2.277 -11.191 -14.838 -28.306
Währungsumrechnungsdifferenz 621 2.427 323 3.371
Stand zum 31. Dezember 2022 9.983 30.676 38.979 79.638
Buchwerte zum 31. Dezember 2022 42.351 22.712 30.414 95.477

Die Nutzungsdauern der Sachanlagen unterliegen Schätzungen. Nutzungsdauern werden entsprechend angepasst, sollte die aktuelle Schätzung der Nutzungsdauern von den bisherigen signifikant abweichen.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

Rechnungslegungsmethoden>>

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung oder einer Reihe von Zahlungen das Recht auf die Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. IFRS 16 regelt ein umfassendes Modell für die Identifizierung von Leasingvereinbarungen und deren Behandlung im Abschluss von Leasingnehmern und Leasinggebern. Bei Leasingnehmern wird zwischen Service und Leistung unterschieden. Kontron erfasst die Leasingzahlungen bilanziell als Vermögenswert, die Servicezahlungen werden direkt im Aufwand erfasst. Bei Leasinggebern wird zwischen Finanzierungs- und Operating Leasingverhältnissen unterschieden.

Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum in Höhe der Leasingverbindlichkeiten bilanziell erfasst, gegebenenfalls angepasst um anfängliche direkte Kosten sowie Leasingzahlungen, die am oder vor dem Bereitstellungsdatum an den Leasinggeber geleistet wurden. Vom Leasinggeber gewährte Leasinganreize werden beim Ansatz des Nutzungsrechts in Abzug gebracht. Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalsatz abgezinst, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Abschreibung der Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Die festgelegte Vertragslaufzeit beinhaltet die unkündbare Laufzeit des Leasingvertrags. Kündigungs- und Verlängerungsoptionen werden in die Betrachtung miteinbezogen, wenn die Ausübung hinreichend sicher eingeschätzt wird und unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung darstellen.

Ausnahmen für die Erfassung von Leasingverhältnissen können angewendet werden. Kontron hat sich dazu entschieden, Leasingverträge die einen immateriellen Vermögenswert betreffen, nicht gemäß IFRS 16 zu erfassen. Das gilt ebenso für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte, die von geringem Wert sind (bis zu TEUR 5), oder Verhältnisse, die eine Laufzeit von unter 12 Monaten besitzen.

Kontron als Leasingnehmer

Bei Vertragsbeginn beurteilt Kontron, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der unkündbare Zeitraum, für den ein Leasingnehmer das Recht hat, einen zugrundeliegenden Vermögenswert zu nutzen. Gegebenenfalls erweitert sich der Zeitraum, wenn Kontron mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption des Leasingverhältnisses Gebrauch machen wird.

Beim erstmaligen Ansatz aktiviert Kontron ein Recht zur Nutzung des dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögenswerts und erfasst eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen zu leisten.

Enthält eine Vereinbarung sowohl Leasingkomponenten als auch Nicht-Leasingkomponenten, erfolgt eine Aufteilung der Leasingzahlungen auf die beiden Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelveräußerungspreise und die Nicht-Leasingzahlungen werden im Aufwand erfasst.

Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen erfasst. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

  • › Fixe Zahlungen, einschließlich de facto fixe Zahlungen;
  • › variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. Zinssatzes;
  • › Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
  • › den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Zahlungsreihe wird mit dem impliziten Zins des Leasingverhältnisses oder, sofern dieser nicht ohne Weiteres bestimmbar ist, dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingverhältnisses abgezinst. Die Fremdkapitalzinssätze wurden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer Risikoprämie ermittelt.

C KONZERNANHANG 2023

Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts entsprechen grundsätzlich der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Diese sind zusätzlich um anfängliche direkte Kosten zu erhöhen. Anreizzahlungen des Leasinggebers, die bereits zugeflossen sind, verringern die Anschaffungskosten. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig linear abgeschrieben und ggf. um außerplanmäßige Wertminderungen angepasst. Geht der angemietete Vermögenswert am Ende des Leasingverhältnisses in das Eigentum des Konzerns über oder ist eine Kaufoption bzw. ein Andienungsrecht hinreichend sicher, dann wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben.

Die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist der hinreichend sichere Zeitraum, über den ein Vermögenswert angemietet wird. Neben der nichtkündbaren Grundmietzeit werden zusätzliche Perioden aus Verlängerungsoptionen einbezogen, sofern ihre Inanspruchnahme mit Nutzungsbeginn hinreichend sicher ist, sowie Kündigungszeiträume, sofern ihre Ausübung nicht hinreichend sicher ist. Diese Einschätzung wird überprüft, wenn entweder nicht in der Kontrolle des Leasingnehmers liegende Ereignisse oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, welche eine Änderung der Laufzeit notwendig machen. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird angepasst, wenn eine Verlängerungsoption ausgeübt wird bzw. eine Kündigungsoption nicht ausgeübt wird und diese in der ursprünglichen Einschätzung nicht berücksichtigt waren. Die Anpassung der Leasinglaufzeit führt zu einer geänderten künftigen Zahlungsreihe und somit zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit unter Verwendung des aktuellen Zinssatzes. Der entstandene Differenzbetrag wird erfolgsneutral im Nutzungsrecht erfasst. Ausbuchungsbeträge, die den Buchwert des Nutzungsrechts übersteigen, werden erfolgswirksam als Aufwand erfasst.

Kontron als Leasinggeber

Die Geschäftstätigkeit der Kontron AG als Leasinggeber spielt eine untergeordnete Rolle und hat auf die Gesamtergebnisrechnung eine unwesentliche Auswirkung. Betreffend der Bilanzwerte wird auf Abschnitt C, Note 14 und 19 verwiesen.

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Der Konzern hat verschiedene Leasingverträge vor allem für Immobilien und Fahrzeuge abgeschlossen. Leasingverträge für Immobilien haben in der Regel Laufzeiten zwischen 4 und 10 Jahren. Bei Fahrzeugen liegt die Laufzeit üblicherweise zwischen 3 und 5 Jahren.

Die Buchwerte der Nutzungsrechte nach Anlageklassen teilen sich wie folgt auf:

IN TEUR 2023 2022
Immobilien 28.742 23.923
Betriebs- und Geschäftsausstattung 329 113
Fahrzeuge 8.380 6.378
Summe Buchwerte Nutzungsrechte 37.450 30.414

Der Abschreibungsbetrag der Nutzungsrechte nach Anlagenklassen teilt sich wie folgt auf:

IN TEUR 2023 2022
Immobilien 9.973 11.507
Betriebs- und Geschäftsausstattung 182 673
Fahrzeuge 3.348 4.733
Summe Abschreibung Nutzungsrechte 13.503 16.913

IFRS 16 erfordert Schätzungen, die die Bewertung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten beeinflussen. Diese beinhalten unter anderen die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, sowie den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen wird. Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist ein wesentliches Kriterium bei der Anwendung des IFRS 16. Falls die Laufzeiten nicht vertraglich definiert sind, unterliegen diese Ermessensentscheidungen und werden periodisch überprüft. Weitere Ermessensentscheidungen betreffen Verlängerungsoptionen oder vorzeitige Kündigungsoptionen.

13 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte

Rechnungslegungsmethoden>>

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und aktivierungsfähige Kosten für die Herstellung von Eigenentwicklungen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Nebenkosten und Kostenminderungen bilanziert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die planmäßige Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte erfolgt über folgende Nutzungsdauern:

NUTZUNGSDAUER JAHRE
Software, Lizenz- und Markenrechte 2 – 10
Entwicklungskosten und Technologie 3 – 10
Kundenbeziehungen 3 – 5

Restbuchwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern sowohl die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, als auch die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Erwirtschaftung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen. Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Anschaffungskostenmodells, d.h. zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Die Abschreibung erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt.

Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbare Einzel- und anteilige Gemeinkosten.

Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden für die Erwerbe immaterielle Vermögenswerte aktiviert, sofern die Voraussetzungen für eine bilanzielle Erfassung gem. IFRS 3 iVm. IAS 38 erfüllt sind.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Residualgröße aus den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ergibt sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ein passiver Unterschiedsbetrag, wird dieser nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden auf Wertminderung geprüft. Der Wertminderungstest erfolgt zumindest einmal jährlich oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. Bisher erfolgte die Durchführung des jährlichen Wertminderungstests zum 31. Dezember und wurde im Geschäftsjahr 2023 auf den 30. September umgestellt. Dabei wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU), der Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, mit ihrem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nutzungswert ermittelt sich aus den diskontierten Zahlungsströmen (Discounted-Cashflow-Kalkulation oder DCF-Verfahren), die basierend auf den vom Management genehmigten Finanzplänen ermittelt wurden. Die Planungen umfassen einen Zeitraum von vier Jahren. Nach einem Zeitraum von vier Jahren anfallende Cashflows

werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0% (Vj.: 1,0%) extrapoliert, wobei eine wachstumsbedingte Thesaurierung berücksichtigt wird. In die Planung fließen die Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie aktuelle Einschätzungen des Managements über die zukünftige Marktentwicklung ein. Die prognostizierten Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) vor Steuern diskontiert. Der im Rahmen des DCF-Verfahrens angewandte Diskontierungszinssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert der CGU, so wird zunächst der der CGU zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.

Ändert sich im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen oder Veränderungen in der Berichtsstruktur die Zusammensetzung der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen werden von den Anschaffungskosten abgezogen. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zuwendungen um Zuwendungen für Forschung und Entwicklung.

Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden regelmäßig überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, wird ein Wertminderungstest durchgeführt und, sofern notwendig, eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und dem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

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Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

IN TEUR GEKAUFTE
SOFTWARE
UND
LIZENZRECHTE
AKTIVIERTE
ENTWICKLUNGS
KOSTEN
SONSTIGE
IMMATERIELLE
VERMÖGENS
WERTE
GESCHÄFTS
ODER
FIRMENWERTE
GESAMT
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 1. Jänner 2023 39.106 122.297 55.920 189.412 406.735
Zugänge 6.430 24.820 0 0 31.250
Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 2.639 2.846 9.625 29.173 44.283
Abgänge -101 -617 -4.070 0 -4.788
Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -156 0 0 -1.227 -1.383
Währungsumrechnungsdifferenz 1.670 -2.888 -1.017 -759 -2.994
Stand zum 31. Dezember 2023 49.588 146.458 60.458 216.599 473.103
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Stand zum 1. Jänner 2023 23.408 73.955 47.536 0 144.899
Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres
3.650 6.873 4.812 0 15.335
Abgänge -60 -151 -4.070 0 -4.281
Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -156 0 0 0 -156
Währungsumrechnungsdifferenz 1.906 -2.627 -1.006 0 -1.727
Stand zum 31. Dezember 2023 28.748 78.050 47.272 0 154.070
Buchwerte zum 31. Dezember 2023 20.840 68.408 13.186 216.599 319.033

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten die im Rahmen von Unternehmenserwerben identifizierten Marken mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 1.471 (Vj.: TEUR 2.964), Kundenbeziehungen in Höhe von TEUR 6.080 (Vj.: TEUR 3.599), Auftragsbestand in Höhe von TEUR 1.908 (Vj.: TEUR 1.144) und Technologien in Höhe von TEUR 3.727 (Vj.: TEUR 677).

IN TEUR GEKAUFTE
SOFTWARE
UND
LIZENZRECHTE
AKTIVIERTE
ENTWICKLUNGS
KOSTEN
SONSTIGE
IMMATERIELLE
VERMÖGENS
WERTE
GESCHÄFTS
ODER
FIRMENWERTE
GESAMT
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand zum 1. Jänner 2022 38.142 115.324 74.506 208.251 436.223
Zugänge 4.215 25.206 0 0 29.421
Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 0 0 2.900 9.172 12.072
Umgliederungen -774 774 0 0 0
Abgänge -1.444 -18.758 -379 0 -20.581
Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -1.120 -2.720 -194 -465 -4.499
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte
Vermögenswerte
-2.185 -1.431 -21.526 -27.955 -53.097
Währungsumrechnungsdifferenz 2.272 3.902 613 409 7.196
Stand zum 31. Dezember 2022 39.106 122.297 55.920 189.412 406.735
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Stand zum 1. Jänner 2022 19.399 48.107 56.258 0 123.764
Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres
3.481 42.947 8.914 0 55.342
Buchwerte zum 31. Dezember 2022 15.698 48.342 8.384 189.412 261.836
Stand zum 31. Dezember 2022 23.408 73.955 47.536 0 144.899
Währungsumrechnungsdifferenz 2.131 2.204 312 0 4.647
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte
Vermögenswerte
-896 -875 -17.563 0 -19.334
Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -44 -57 -152 0 -253
Abgänge -663 -18.371 -233 0 -19.267
Umgliederungen 0 0 0 0 0
Geschäftsjahres 3.481 42.947 8.914 0 55.342

Die Abschreibung auf aktivierte Entwicklungskosten im Geschäftsjahr 2022 beinhaltet eine Wertminderung in Höhe von TEUR 25.429. Diese erfolgte aufgrund der strategischen Neuausrichtung der Kontron AG. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Ermittlung des abgegangenen Geschäfts- oder Firmenwerts basierend auf dem Verhältnis der Nutzungswerte zwischen dem aufgegebenen und fortgeführten Bereich und betrifft die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Services DACH" und "Services EE".

Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Rechnungslegungsmethode aktiviert. Eine erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens.

Zum Abschlussstichtag bestehen im Konzern, ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte, keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Vj.: TEUR 0).

Die Geschäfts- oder Firmenwerte teilen sich wie folgt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) auf:

IN TEUR 2023 2022
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "OT Services" 30.935 30.716
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Industrial" 53.559 46.546
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Telecom" 4.882 5.316
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "North America" 29.035 19.544
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Asia" 6.194 6.129
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Software" 14.728 16.329
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Transport" 68.946 64.832
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Aerospace" 8.320 -
Firmenwerte zum 31. Dezember 216.599 189.412

Nach dem Verkauf wesentlicher Teile des IT-Service Geschäfts der Kontron Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres 2022, erfolgten eine teilweise Reorganisation der Geschäftstätigkeiten sowie Änderungen der Zuständigkeiten im Management. Die im Geschäftsjahr 2022 getrennt berichtenden Einheiten "Services DACH" und "Services EE" stehen ab dem Geschäftsjahr 2023 unter einer gemeinsamen Leitung und werden als zahlungsmittelgenerierende Einheit "OT Services" berichtet. Die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "IoT Solutions" zugeordneten Geschäftseinheiten werden aufgrund der geänderten Portfolioausrichtung und Zuständigkeiten ab dem Geschäftsjahr 2023 in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Industrial" berichtet. Die ab 2023 berichtende zahlungsmittelgenerierende Einheit "Software" setzt sich aus jenen Einheiten zusammen, die einen wesentlichen Anteil am gruppenweiten Software-Portfolio beitragen. Diese Einheiten wurden im Geschäftsjahr 2022 in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "IoT Industry" berichtet. Die ab dem Geschäftsjahr 2023 neu berichtende Einheit "Aerospace" enthält wesentliche Teile aus dem Erwerb der Hartmann Electronic GmbH sowie der W-IE-NE-R Power Electronics GmbH.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über zukünftige Umsatz- und Kostenentwicklungen, Ergebnismargen, geplanten Investitionen und sich daraus ergebende Zahlungsmittelüberschüsse. Weiters sind vom Management Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze zu treffen und sind somit mit Unsicherheit behaftet.

Die folgende Tabelle zeigt die im Rahmen der Impairment-Tests für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendeten Diskontierungszinssätze vor Steuern:

2023 2022
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "OT Services" 13,8% 13,2%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Industrial" 13,0% 13,8%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Telecom" 18,8% 16,0%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "North America" 12,0% 12,4%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Asia" 12,2% 12,5%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Software" 11,0% 14,2%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Transport" 12,3% 12,0%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Aerospace" 10,8% -

Hinsichtlich der Änderungen in der Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde aus Praktikabilitätsgründen auf eine neuerliche Ermittlung der Diskontierungssätze für das Vorjahr verzichtet. Als Vergleichswert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "OT Services" wurde der Diskontierungszinssatz der im Vorjahr berichteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Services DACH" herangezogen. Als Vergleichswert der Einheit "Software" wird der Diskontierungszinssatz der im Vorjahr berichteten Einheit "IoT Solutions" angeführt.

Zur Ermittlung der Diskontierungszinssätze wurden Peer-Groups jeweils für die entsprechende zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.

Das den Finanzplänen der Jahre 2024–2027 zugrunde gelegte durchschnittliche Umsatz- und EBIT-Wachstum beträgt:

DURCHSCHNITTLICHE WACHSTUMSPLANUNG 2024–2027 UMSATZ EBIT
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "OT Services" 4,0% 8,3%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Industrial" 7,2% 12,2%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Telecom" 7,4% 11,6%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "North America" 11,1% 9,9%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Asia" 6,7% 11,4%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Software" 8,8% 22,4%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Transport" 7,1% 12,7%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Aerospace" 6,9% 16,6%

C KONZERNANHANG 2023

Das den Finanzplänen der Jahre 2023–2026 zugrunde gelegte durchschnittliche Umsatz- und EBIT-Wachstum beträgt:

DURCHSCHNITTLICHE WACHSTUMSPLANUNG 2023–2026 UMSATZ EBIT
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "OT Services" 4,7% 5,4%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Industrial" 6,9% 26,0%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Telecom" 10,6% 41,0%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "North America" 13,5% 86,4%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Asia" 9,8% 22,2%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Software" 7,7% 32,9%
Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Transport" 9,8% 34,2%

Im Geschäftsjahr 2023 waren, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen auf die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen.

Weder eine Reduktion der erwarteten Zahlungsströme um 10%, noch eine Erhöhung der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten vor Steuern um 10%, würde bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen.

14 Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

IN TEUR 2023 2022
Forderungen aus Finanzierungsleasing 6.977 6.119
Sonstige Beteiligungen 874 866
Wertpapiere 0 241
Forderungen aus gewährten Darlehen 503 840
Kautionen 2.343 972
Kaufpreisforderung 0 2.340
Sonstige langfristige Forderungen 656 336
Summe langfristige finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 11.353 11.714
LEASINGFORDERUNGEN (AUS TÄTIGKEIT DES KONZERNS ALS LEASINGGEBER) 2023 2022
Leasingforderungen (brutto)
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 5.931 6.307
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren 7.507 6.550
Restlaufzeit > 5 Jahre 0 0
13.438 12.857
Nicht realisierte zukünftige Zinserträge aus Leasingforderungen -622 -521
Nettoforderungen aus Finanzierungsleasing 12.816 12.336
ZUSAMMENSETZUNG 2023 2022
Kurzfristige Forderungen (bis zu 1 Jahr) 5.839 6.217
Langfristige Forderungen (zwischen 1 und 5 Jahren) 6.977 6.119
Langfristige Forderungen (> 5 Jahre) 0 0
Nettoforderungen aus Finanzierungsleasing 12.816 12.336

Das Ausfallrisiko aus Leasingforderungen gegen Kunden wird auf Basis der Richtlinien und Verfahren des Konzerns gesteuert. Aufgrund des vergleichbaren Kundenportfolios wird auf die erwarteten Ausfallquoten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgestellt. Ein erforderlicher Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand der Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen mit ähnlichen Ausfallsmustern bestimmt. Die Analyse ergab zum Abschlussstichtag kein wesentliches Ausfallrisiko.

Der Durchschnittszinssatz der Leasingforderungen (kurzfristig und langfristig) betrug im Geschäftsjahr 2023 3,61% (Vj.: 3,43%).

C KONZERNANHANG 2023

15 Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

IN TEUR 2023 2022
Vorauszahlungen an Subunternehmer zur Durchführung
von Leistungen im Rahmen von zu erbringenden Leistungen
4.682 3.567
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 3.027 5.393
Summe sonstige langfristige Vermögenswerte 7.709 8.960

16 Latente Steuern

Eine Erläuterung der Bilanzposten "Aktive latente Steuern" sowie "Passive latente Steuern" erfolgt in Abschnitt B, Note (9).

17 Vorräte

Rechnungslegungsmethoden>>

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. In den Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten, sowie Abschreibungen einbezogen. Dabei werden fixe Gemeinkosten auf Grundlage der Normalauslastung der Produktionsanlagen berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über den erwarteten Nettoveräußerungserlösen liegen.

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Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen:

IN TEUR 2023 2022
Fertige Erzeugnisse und Waren 103.779 74.261
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 122.689 123.599
Unfertige Erzeugnisse 45.668 43.736
Wertminderungen -43.066 -48.963
Summe Vorräte zum 31. Dezember 229.070 192.633

Die Wertminderung von Vorräten, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf TEUR 1.350 (Vj.: TEUR 18.238). Vom Vorjahreswert entfielen TEUR 16.278 auf Wertminderungen nach Bereinigung des Portfolios aufgrund der Neuausrichtung des Konzerns. Der Aufwand aus Wertminderung von Vorräten wird in den Materialaufwendungen ausgewiesen.

Zur Berücksichtigung des Obsoletrisikos wurde eine standardisierte Gängigkeitsabwertung implementiert. Bei Fertigprodukten erfolgt zudem eine systematische Überprüfung in Hinblick auf eine verlustfreie Bewertung, die im Wesentlichen von den Absatzpreiserwartungen, Währungsentwicklungen, dem Verkaufszeitpunkt und den noch zu erwartenden Kosten geprägt ist.

18 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 213.556 148.085
Wertminderungen -7.669 -7.857
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 221.225 155.942
IN TEUR 2023 2022

Einige Gesellschaften des Kontron Konzerns praktizieren das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da die vertraglichen Zahlungsströme sowohl durch Kundenzahlungen als auch durch den Verkauf im Rahmen von Factoring Vereinbarungen an diverse Hausbanken vereinnahmt werden. Dies hat zur Folge, dass diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die Kategorie "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis" fallen. Die Zuordnung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu dieser Kategorie hat auf den Konzernabschluss von Kontron keine wesentlichen Auswirkungen, da der Großteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres beglichen wird und aus diesem Grund davon ausgegangen wird, dass der beizulegende Zeitwert dem bisherigen Bewertungsmaßstab der fortgeführten Anschaffungskosten annähernd entspricht. Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet, da der Konzern für diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das Geschäftsmodell "Halten" anwendet. Die verkauften Forderungen werden in Übereinstimmung mit den Ausbuchungsregeln des IFRS 9 ausgebucht. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 beliefen sich die im Zuge der Factoring Programme verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 74.981 (Vj.: TEUR 97.926), wovon für einen Betrag von TEUR 40.793 (Vj.: TEUR 57.310) ein first loss Risiko im Ausmaß von 3,5% bzw. TEUR 1.428 (Vj.: TEUR 2.006) bei der Kontron verbleibt und als anhaltendes Engagement erfasst ist. Für den bei Weitem überwiegenden Teil der übrigen verkauften Forderungen erfolgte die Ausbuchung auf Grund der Übertragung der Verfügungsmacht. Für diese verbleibt lediglich ein Risiko in Höhe des Selbstbehalts. Für alle verkauften Forderungen verbleibt das Spätzahlerrisiko bei Kontron.

Der Konzern erfasst bei allen Forderungen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen wird die Wertberichtigung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Entwicklung der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich folgendermaßen dar:

Wertberichtigung zum 31. Dezember 7.669 7.857
Währungsumrechnungsdifferenzen -411 105
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 0 -2.457
Abgänge Änderung Konsolidierungskreis -3 -253
Ausbuchung von Forderungen -831 -190
Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle 1.057 2.435
Wertberichtigung zum 1. Jänner 7.857 8.217
IN TEUR 2023 2022

Der Konzern verwendet eine Wertberichtigungsmatrix (siehe Abschnitt D, Note (35)) um die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen

C KONZERNANHANG 2023

aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer für verschiedene Forderungsportfolios bestimmt.

Die Wertberichtigungsmatrix basiert auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns, angepasst um zukunftsbezogene Informationen. Die historischen Ausfallquoten werden zu jedem Abschlussstichtag aktualisiert. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die zukünftige Einschätzung sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft.

Für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Wertberichtigung entsprechend IFRS 9 im sonstigen Ergebnis erfasst. Der zum 31. Dezember 2023 im sonstigen Ergebnis erfasste Wertberichtigungsbedarf beläuft sich auf TEUR 38 (Vj.: TEUR 48).

Das Ausfallrisiko aus Vertragsvermögenswerten wird auf Basis der Richtlinien und Verfahren des Konzerns gesteuert. Aufgrund des vergleichbaren Kundenportfolios wird auf die erwarteten Ausfallquoten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgestellt. Ein erforderlicher Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand der Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die Analyse ergab zum Abschlussstichtag kein wesentliches Ausfallrisiko.

19 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:

IN TEUR 2023 2022
Forderungen aus Finanzierungsleasing *) 5.839 6.217
Kautionen 11.398 12.662
Kurzfristige Anteile von gewährten Darlehen 511 468
Forderungen aus Jahresbonifikationen 173 102
Debitorische Kreditoren 521 366
Depots für Garantien 196 497
Kaufpreisforderung 1.200 114.014
Übrige finanzielle Forderungen 940 0
Summe kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 20.778 134.326
*) Forderungen aus Finanzierungsleasing – brutto 5.931 6.307
Nicht realisierte Zinserträge -92 -90
Barwert Forderungen aus Finanzierungsleasing 5.839 6.217

Die ausgewiesenen Kaufpreisforderungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sowie zum Stichtag des Vorjahres bestehen gegenüber der VINCI Energies S.A. für den im Rahmen des Projekts "Focus" verkauften IT-Service Geschäftsbereich. Details hierzu sind dem Geschäftsbericht 2022 / Abschnitt A unter "Projekt "Focus" – Veräußerung erheblicher Teile des IT-Services Geschäfts" zu entnehmen.

20 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:

IN TEUR 2023 2022
Anzahlungen 3.588 3.618
Vorauszahlungen an Subunternehmer zur Durchführung
von Leistungen im Rahmen von zu erbringenden Leistungen
22.271 35.323
Forderungen aus Förderungen und Forschungsprämien 1.407 4.717
Forderungen aus Ertrags- und sonstigen Steuervorauszahlungen 6.115 6.755
Vorsteuer 5.416 1.987
Übrige Forderungen 5.604 3.021
Summe kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 44.401 55.421

21 Liquide Mittel

Rechnungslegungsmethoden>>

Der Bilanzposten "Liquide Mittel" umfasst Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Für Zwecke der Konzerngeldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten liquiden Mittel abzüglich liquider Mittel mit Verfügungsbeschränkungen sowie Kontokorrentverbindlichkeiten.

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Bei den liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 332.235 (Vj.: TEUR 437.760) handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten, die innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.

Liquide Mittel gesamt 332.235 437.760
Guthaben bei Kreditinstituten 332.182 437.556
Kassenbestand 53 204
IN TEUR 2023 2022

Zum Abschlussstichtag waren Verfügungsbeschränkungen über die in diesem Posten enthaltenen Beträge vorhanden, die aufgrund von Finanzierungen bei Kreditinstituten bzw. aufgrund von Saldenkompensationen in Höhe von TEUR 4.333 (Vj.: TEUR 3.542) als Sicherheit hinterlegt sind.

22 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Schulden

Die zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte und Schulden betrafen die beiden Konzerngesellschaften in Moldawien (S&T Mold S.R.L., Chisinau, Moldawien, sowie S&T IT Technology S.R.L., Chisinau, Moldawien), die als Bestandteil der Veräußerung erheblicher Teile des IT-Services Geschäfts (Projekt "Focus") zum 31. Dezember 2022 als "zur Veräußerung gehalten" eingestuft waren. Beide Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2023 veräußert, so dass zum 31. Dezember 2023 TEUR 0 (Vj.: TEUR 6.310) als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und TEUR 0 (Vj.: TEUR 4.759) als zur Veräußerung bestimmte Schulden ausgewiesen waren.

23 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2023 betrug das Grundkapital der Kontron AG TEUR 63.861 (Vj.: TEUR 63.631) und ist in 63.860.568 (Vj.: 66.630.568) auf Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag zerlegt.

Genehmigtes bedingtes Kapital

Der Vorstand wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 ermächtigt, in der Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.500.000 bedingt zu erhöhen ("Genehmigtes Bedingtes Kapital 2019"). Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (AOP 2018) Tranche 2018 und Tranche 2019, sowie eines potenziellen zukünftigen Programms, welches eine erstmalige Ausübung frühestens drei Jahre nach Einräumung der Optionen und eine Ausübungshürde von 25% des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vorsieht, ihre Optionen ausüben. Die Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 konnten erstmalig in einem Ausübungsfenster nach Ablauf der Sperrfrist am 18. Dezember 2021 ausgeübt werden.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 beschloss einen teilweisen Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstands aus dem Genehmigten Bedingten Kapital 2019, und zwar im nicht mehr ausnutzbaren Ausmaß von EUR 500.000 bzw. von 500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien, sodass das Genehmigte Bedingte Kapital 2019 eine verbleibende Ermächtigung umfasst, das Grundkapital für die Einräumung von Aktienoptionen bis zum 25. Juni 2024 bei Zustimmung des Aufsichtsrats, um bis zu EUR 1.000.000 bedingt zu erhöhen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte aus dem genehmigten bedingten Kapital eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 230.000.

Ausgabe von Aktienoptionsscheinen / Genehmigtes Kapital 2020

Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2020").

In derselben Hauptversammlung wurde die Ausgabe von 2.000.000 Aktienoptionsscheinen (Instrumente gemäß § 174 AktG) beschlossen. 1.500.000 Aktienoptionsscheine wurden ausgewählten Mitgliedern des Vorstands der Kontron AG (Zuteilungsberechtigte) vom Aufsichtsrat zugeteilt. 500.000 Aktienoptionsscheine wurden ab 13. Juli 2020, auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospekts, ausgewählten Schlüsselmitarbeitern der Kontron Gruppe öffentlich, zur Zeichnung gegen den Angebotspreis pro Aktienoptionsschein, angeboten. Nach dem Ende des Angebotszeitraums und einer sogenannten Rumpf-Platzierung nicht im öffentlichen Angebot gezeichneter Aktienoptionsscheine, beschloss der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktienoptionsscheine sowie die Zuteilung der angebotenen Aktienoptionsscheine auf Basis der erhaltenen Zeichnungserklärungen. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 den Zuteilungsberechtigten und 500.000 den ausgewählten Schlüsselmitarbeitern der Kontron Gruppe angebotenen Aktienoptionsscheinen. 112 berechtigte Zeichner, die Zeichnungsscheine für insgesamt 420.665 angebotene Aktienoptionsscheine abgegeben hatten, erhielten die volle Zuteilung entsprechend der Einordnung der jeweiligen Konzerngesellschaft und des jeweiligen Managementlevels des berechtigen Zeichners in Übereinstimmung mit den Parametern laut Prospekt. Die verbleibende Anzahl von 79.335 angebotenen Aktienoptionsscheinen wurden an die Zuteilungsberechtigten auf Grundlage ihrer für die Rumpf-Platzierung eingegangenen Zeichnungsscheine, gegen Zahlung des Angebotspreises pro Aktienoptionsschein, ausgegeben. Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtli-

chen Handel der Wiener Börse zugelassen und im Anschluss an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert.

Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts aus dem Aktienoptionsschein ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Aktienoptionsscheins und nur bei Überschreitung des Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86, gegebenenfalls anzupassen auf Grundlage der Emissionsbedingungen, möglich.

Bedingtes Kapital 2023

In der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG am 8. November 2023 wurde der Vorstand nach § 174 Abs 2 AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 6.386.056 Stück Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auch in mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen der Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen (Direktausschluss).

Zur Bedienung der Bezugs- und/oder Umtauschrechte von Gläubigern dieser Finanzierungsinstrumente wurde der Vorstand in derselben außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 3.616.000 durch die Ausgabe von bis zu 3.616.000 Stück neuen auf Inhaber lautende Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital 2023"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht Gebrauch machen bzw zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsenkurses bestehender Aktien in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln und darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

Ansonsten bestehen keine Befugnisse der Mitglieder des Vorstands, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, dies auch insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

Eigene Anteile

Die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 ermächtigte den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

Der Vorstand der Kontron AG beschloss auf Grundlage dieser Ermächtigung am 27. September 2023, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm II 2023") durchzuführen. Das "Aktienrückkaufprogramm II 2023" sieht ein Volumen von bis zu EUR 70 Mio bei einem Maximalpreis von EUR 23,00 bzw bis zu 4.000.000 Stück Aktien (6,26% des Grundkapitals) vor und hat eine Laufzeit bis längstens 1. Oktober 2024.

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 8. November 2023 hob die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 erteilte Ermächtigung im nicht ausgenützten Umfang auf und erteilte dem Vorstand eine neue, gleichlautende Ermächtigung für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung.

Der Vorstand beschloss am 8. November 2023, das "Aktienrückkaufprogramm II 2023" auf Grundlage der neuen Ermächtigung unverändert fortzuführen.

Zum 31. Dezember 2023 hält die Kontron AG 2.112.093 Stück eigene Aktien, was 3,3% des Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Der Gesamterwerbspreis aller eigenen Aktien zum 31. Dezember 2023 ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 45.501.523,68.

Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Darüber hinaus war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Diese Ermächtigungen wurden von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 aufgehoben und neue, gleichlautende Ermächtigungen für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung erteilt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beinhaltet im Wesentlichen die gezahlten Agios aus durchgeführten Kapitalerhöhungen, die Verrechnung von Differenzbeträgen aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss sowie die Gegenbuchung des aus der Bewertung der Aktienoptionsprogramme erfassten Personalaufwands.

Sonstige Eigenkapitalbestandteile

Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile beinhalten erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen wie Neubewertungen gemäß IAS 19, Währungsumrechnungsdifferenzen und Ergebnisse aus der Folge- und Neubewertung von Finanzinstrumenten.

Die einzelnen Komponenten des sonstigen Ergebnisses gliedern sich folgendermaßen auf die sonstigen Eigenkapitalbestandteile auf:

IN TEUR SONSTIGE
EIGENKAPITAL
BESTANDTEILE
FREMDKAPITAL
INSTRUMENTE
ZUM
BEIZULEGENDEN
ZEITWERT ÜBER
DAS SONSTIGE
ERGEBNIS
VERSICHERUNGS
MATHEMATISCHE
GEWINNE/
VERLUSTE
GEM. IAS 19
MARKT
BEWERTUNGS
RÜCKLAGE
AUSGLEICHS
POSTEN AUS
WÄHRUNGS
UMRECHNUNG
Stand zum 1. Jänner 2022 -8.405 49 -2.499 59 -6.014
Sonstiges Ergebnis
Unrealisierte Gewinne/Verluste
aus Währungsumrechnung
3.178 0 0 0 3.178
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste gem. IAS 19
3.277 0 3.277 0 0
Wertminderung von FK-Instrumenten
zum beizulegenden Zeitwert
über das sonstige Ergebnis
-43 0 0 -43 0
Ergebnis aus der Neubewertung von
Finanzinstrumenten, die zum Fair Value über
das sonstige Ergebnis bewertet werden
-1 -1 0 0 0
Stand zum 31. Dezember 2022 -1.994 48 778 16 -2.836
Sonstiges Ergebnis
Unrealisierte Gewinne/Verluste
aus Währungsumrechnung
-5.902 0 0 0 -5.902
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste gem. IAS 19
-991 0 -991 0 0
Wertminderung von FK-Instrumenten
zum beizulegenden Zeitwert
über das sonstige Ergebnis
-16 0 0 -16 0
Ergebnis aus der Neubewertung von
Finanzinstrumenten, die zum Fair Value über
das sonstige Ergebnis bewertet werden
-10 -10 0 0 0
Stand zum 31. Dezember 2023 -8.913 38 -213 0 -8.738

Dividende

Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschloss die Hauptversammlung der Kontron AG am 22. Mai 2023 eine Dividende in Höhe von EUR 1,00 pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 30. Mai 2023.

Anteile ohne beherrschenden Einfluss

Rechnungslegungsmethoden>>

Anteile an Konzerngesellschaften, die auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallen, werden in der Konzernbilanz im Eigenkapital sowie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Bei allen erworbenen Unternehmen wurde die Erwerbsmethode angewandt. Werden Unternehmen während des Jahres gekauft oder verkauft, sind diese ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.

Kündbare oder befristete Eigenkapitalanteile an Tochterunternehmen mit Andienungsrechten, die von Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss gehalten werden, stellen für den Kontron Konzern finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die Ersterfassung solcher Verbindlichkeiten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert. Unabhängig davon, ob die Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss gegenwärtig wirtschaftliche Eigentümer der Anteile sind oder nicht, erfolgt die Erstkonsolidierung als vorgezogener Erwerb, d.h. die von dem Andienungsrecht umfassten Anteile werden von Beginn an dem Kontron Konzern zugerechnet, als ob das Recht bereits ausgeübt worden wäre. In der Folge wird die Verbindlichkeit aus dem Andienungsrecht zu jedem Stichtag ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

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IN TEUR 2023 2022
Anteile ohne beherrschenden Einfluss zum 1. Jänner 1.831 4.706
Zugang Anteile ohne beherrschenden Einfluss 1.540 0
Auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallendes Konzernergebnis 407 -576
Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss 30 1.145
Auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallendes sonstiges Ergebnis 123 311
Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss aufgrund Entkonsolidierung -1.921 -3.755
Anteile ohne beherrschenden Einfluss zum 31. Dezember 2.010 1.831

Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss haben sich wie folgt entwickelt:

Der Zugang von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss in Höhe von TEUR 1.540 betrifft den erstmaligen Ansatz der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an der Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd. (siehe dazu Abschnitt A "Veränderungen des Konsolidierungskreises 2023").

Der Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss in Höhe von TEUR 30 resultiert aus dem Erwerb der restlichen 31% der Anteile an der SecureGUARD GmbH, Linz, Österreich. Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2023 auf die Kontron Technologies GmbH, Linz, Österreich, verschmolzen (siehe dazu Abschnitt A "Veränderungen des Konsolidierungskreises 2023").

Der Abgang von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss aufgrund Entkonsolidierung betrifft den Verkauf der als "zur Veräußerung gehalten" ausgewiesenen S&T Mold S.R.L., Chisinau, Moldawien (siehe dazu Abschnitt A "Veränderungen des Konsolidierungskreises 2023").

C KONZERNANHANG 2023

24 Finanzierungsverbindlichkeiten

Die Posten langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten und kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten beinhalten Darlehen, Kontokorrentverbindlichkeiten sowie ausgegebene Schuldscheindarlehen.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzierungsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

IN TEUR 31.12.2023 31.12.2022
GESAMT DAVON
LANGFRISTIG
DAVON
KURZFRISTIG
GESAMT DAVON
LANGFRISTIG
DAVON
KURZFRISTIG
Schuldscheindarlehen 167.500 43.500 124.000 167.500 167.500 0
Akquisitionsdarlehen 15.789 7.895 7.895 25.449 15.789 9.659
Sonstige Darlehen 10.262 8.743 1.519 41.981 10.478 31.503
Kontokorrentkredite 17.459 0 17.459 84.541 0 84.541
Summe Finanzierungsverbindlichkeiten 211.011 60.138 150.873 319.471 193.768 125.703

Schuldscheindarlehen

Die Kontron AG hat im April 2019 ein Schuldscheindarlehen über TEUR 160.000 sowie im März 2021 ein weiteres Schuldscheindarlehen über TEUR 7.500 begeben. Die Ausgaben erfolgten in unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Zinsvereinbarungen.

LAUFZEIT ZINSVEREINBARUNG FIX / VARIABEL TRANCHE IN TEUR
Bis 17. April 2024 fixe Verzinsung / 1,046% 75.000
Bis 17. April 2026 fixe Verzinsung / 1,439% 10.000
Bis 17. April 2024 variable Verzinsung / 6mE + 100 bps 49.000
Bis 17. April 2026 variable Verzinsung / 6mE + 120 bps 6.000
Bis 30. April 2026 variable Verzinsung / 6mE + 120 bps 20.000
Bis 24. März 2026 fixe Verzinsung / 1,100% 7.500
Summe Schuldscheindarlehen 167.500

Die bestehenden Schuldscheindarlehensverträge und Kreditvereinbarungen über TEUR 167.500 enthalten vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants), welche die Einhaltung einer Konzerneigenkapitalquote von größer oder gleich 30% vorsehen. Die Nichteinhaltung dieser Finanzkennzahl berechtigt den Kreditgeber zur Kündigung des jeweiligen Finanzierungsvertrags. Darüber hinaus wurde ein "Margin Step-Up" vereinbart: Sollte das Verhältnis Nettoverschuldung (inkl. der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16) zum Bilanzstichtag zu EBITDA des vorangegangenen Geschäftsjahres größer 3 betragen, führt dies zu einem Anspruch des Kreditgebers auf eine gegenüber den Basiskonditionen um 50 Basispunkten erhöhte Verzinsung. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 lag die Konzerneigenkapitalquote bei 44,1% und damit oberhalb des vertraglich vorgegebenen Schwellenwerts. Ferner führt das Verhältnis Nettoverschuldung zu EBITDA zum 31. Dezember 2023 zu keiner Erhöhung der Marge der Kreditgeber.

Akquisitionsdarlehen

Die zum 31. Dezember bestehenden Akquisitionsdarlehen setzen sich wie folgt zusammen:

IN TEUR KREDITSUMME LAUFZEIT VERZINSUNG TILGUNG
Erwerb Anteile an Iskratel 15.789 31.12.2025 0,44% vierteljährig
IN TEUR 31.12.2023 31.12.2022
GESAMT DAVON
LANGFRISTIG
DAVON
KURZFRISTIG
GESAMT DAVON
LANGFRISTIG
DAVON
KURZFRISTIG
Erwerb Anteile an Kontron Electronics
GmbH / Kontron S&T AG
0 0 0 1.765 0 1.765
Erwerb Anteile an Iskratel 15.789 7.895 7.895 23.683 15.789 7.894
Summe Akquisitionsdarlehen 15.789 7.895 7.895 25.448 15.789 9.659

Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Kreditvertrag über TEUR 30.000 mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG zum Zwecke der Refinanzierung des Anteilskaufs an der Kontron Electronics GmbH und zur Ausfinanzierung des Aktienkaufprogramms betreffend verbliebener Streubesitzaktionäre der 2016 übernommenen Kontron S&T AG abgeschlossen. Der Kredit ist mit Wechselbürgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Die Investitionskreditlinie wurde 2023 zur Gänze planmäßig zurückgeführt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Kreditvertrag über TEUR 37.500 mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf "Iskratel" geschlossen. Der Kredit ist mit Wechselbürgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert.

Die beiden Beteiligungsfinanzierungen unter Haftungsübernahme der österreichischen Kontrollbank in ursprünglicher Höhe von TEUR 37.500 (Akquisition Iskratel) und TEUR 30.000 (Akquisition Kontron Electronics GmbH) sehen eine Mindesteigenkapitalquote von 30% sowie ein Verhältnis der Nettoverschuldung zu EBITDA von maximal 3,0 vor. Beide Financial Covenants waren zum 31. Dezember 2023 erfüllt.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Kreditvertrag über TEUR 50.000 mit der Erste Group Bank AG zum Zwecke von allgemeinen Betriebsmittelfinanzierungen (exkl. M&A) geschlossen. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 8. August 2027 vereinbart, wobei die Ausnutzungen im Rahmen von Barvorlagen mit Laufzeiten zwischen drei, sechs oder zwölf Monate erfolgen kann. Die Linie ist blanko gewährt. Zum Bilanzstichtag 2023 haftet ein Saldo von TEUR 0 (Vj.: TEUR 50.000) aus. Der Kredit sieht eine Mindesteigenkapitalquote von 30% sowie ein Verhältnis der Nettoverschuldung zu EBITDA von maximal 3,0 vor. Beide Covenants waren zum 31. Dezember 2023 erfüllt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit der UniCredit Bank Austria AG die Aufstockung des revolvierend nutzbaren Betriebsmittelkredites von TEUR 15.000 auf TEUR 60.000 vereinbart. Per Stichtag haftet ein Saldo von TEUR 0 (Vj.: TEUR 15.000) aus.

C KONZERNANHANG 2023

Sonstige Darlehen

Eine Finanzierungslinie bei der BAWAG über TEUR 30.000 wurde 2023 zur Gänze zurückgeführt (Vj.: TEUR 30.000), wodurch auch die Pfandrechte zugunsten der BAWAG gelöscht wurden (Vj.: es bestanden insgesamt TEUR 5.500 Pfandrechte ob des Baurechtswohnungseigentum Industriezeile 35, 4020 Linz).

Die im Zuge der Unternehmensakquisitionen im Geschäftsjahr 2020 übernommenen Darlehen belaufen sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf TEUR 9.959 (Vj.: TEUR 14.649). Dabei handelt es sich um eine langfristige Finanzierungslinie mit einer Laufzeit bis 27. September 2030, variabel verzinst mit 4,062% und an den EURIBOR gebunden. Die Finanzierung ist mit einem Pfandrecht auf einem Geschäftsgebäude besichert.

Die im Zuge der Unternehmensakquisitionen im Geschäftsjahr 2023 übernommenen Darlehen belaufen sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf TEUR 45 und sind mit einem Grundpfandrecht besichert.

Sonstige kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten – Kontokorrentkredite

Am 31. Dezember 2023 bestanden kurzfristig ausnutzbare Kontokorrentkreditvereinbarungen bzw. kurzfristige Überziehungskredite von insgesamt TEUR 17.456 (Vj.: TEUR 84.569). Der Zinssatz für Kontokorrentkredite liegt zwischen 2,16% und 12,2% (Vj.: 0,537% und 19,25%).

Zur Sicherstellung von Kontokorrentverbindlichkeiten von Tochterunternehmen wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vj.: TEUR 3.205) im Rahmen einer Globalzession zur Sicherung dieser kurzfristigen Finanzschulden abgetreten und sonstige Vermögenswerte, die bar hinterlegt sind in Höhe von TEUR 1.085 (Vj.: TEUR 2.632) verpfändet. Des Weiteren bestehen für ausgenutzte Kontokorrentverbindlichkeiten Pfandrechte auf Gebäude in Höhe von TEUR 403 (Vj.: TEUR 1.445).

Bei den am Bilanzstichtag erfassten Finanzierungsverbindlichkeiten sind im Berichtszeitraum keine Zahlungsstörungen hinsichtlich der Tilgungs- und Zinszahlungen, des Tilgungsfonds oder der Tilgungsbedingungen der Verbindlichkeiten aufgetreten.

25 Sonstige langfristige finanzielle Schulden

Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen langfristigen finanziellen Schulden gliedern sich wie folgt:

IN TEUR 2023 2022
Leasingverbindlichkeiten 33.095 25.806
Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen aus Unternehmenserwerben 823 0
Verbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben 100 100
Verbindlichkeiten gegenüber Forschungsförderungsgesellschaft 2.282 1.808
Summe sonstige langfristige finanzielle Schulden 36.300 27.714

Die Leasingverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:

IN TEUR 2023 2022
Stand zum 1. Jänner 42.779 61.999
Zugänge 18.237 15.442
Zugänge Änderung Konsolidierungskreis 3.557 681
Abgänge -857 -1.135
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Schulden 0 -12.001
Zinszuwachs 1.720 1.351
Zahlungen -13.258 -23.558
Stand zum 31. Dezember 52.178 42.779
davon kurzfristig 19.083 16.973
davon langfristig 33.095 25.806

Mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 4.067 (Vj.: TEUR 2.047) wurden nicht in die Leasingverbindlichkeiten einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert werden.

Der Gesamtbetrag an Leasingzahlungen betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 15.373 (Vj.: TEUR 25.943), wovon TEUR 1.864 (Vj.: TEUR 2.072) auf kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit bis maximal zwölf Monate entfielen; TEUR 251 (Vj.: TEUR 313) wurden für Leasingvereinbarungen für Vermögenswerte von geringem Wert aufgewendet.

Der Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten belief sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 739 (Vj.: TEUR 660).

26 Vertragsverpflichtungen und sonstige langfristige Schulden

Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen langfristigen Schulden gliedern sich wie folgt:

Summe Vertragsverpflichtungen und sonstige langfristige Schulden 6.778 5.533
Sonstige 0 1
Vertragsverpflichtungen 6.778 5.532
IN TEUR 2023 2022

27 Rückstellungen

Rechnungslegungsmethoden>>

Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines vorangegangenen Ereignisses hat, ein Ressourcenabfluss wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen umfassen gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen und werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie anhand von Einzelbeurteilungen gebildet.

Rückstellungen für drohende Verluste werden gebildet, wenn die erwarteten Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als die zu erwartenden Erlöse. Hier werden auch Projektnachlaufkosten für bereits abgenommene Kundenprojekte erfasst.

Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen hauptsächlich Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten oder Pönalen für kritische Projekte.

Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtung

Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen beinhalten Pensionszusagen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder, welche auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet werden.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Die Neubewertungen, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens – mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellungen – im sonstigen Ergebnis direkt im Eigenkapital erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird unabhängig von der Verfallbarkeit im Zeitpunkt der Zusage sofort erfolgswirksam erfasst.

Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen gegenüber Mitarbeiter:innen in Deutschland und Frankreich. In Deutschland wird der gesetzliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung durch das Betriebsrentengesetz vorgegeben. In Frankreich bestehen gesetzliche und tarifliche Bestimmungen durch die das Unternehmen verpflichtet ist, bei Pensionierung Einmalzahlungen an seine Mitarbeiter:innen zu leisten. Die Zahlungen sind tariflich geregelt und basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem Endgehalt vor der Pensionierung.

Abfertigungsrückstellungen betreffen hauptsächlich Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter:innen nach österreichischem Recht, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat. Die Abfertigungen nach österreichischem Recht sind einmalige Abfindungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer durch den Dienstgeber sowie regelmäßig bei Pensionsantritt bezahlt werden müssen. Die Abfertigungszahlung richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge. Ähnliche Verpflichtungen bestehen bei den polnischen und slowenischen Tochtergesellschaften.

Leistungen für beitragsorientierte Versorgungspläne aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtungen werden im Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst.

Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schätzungen. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinnund Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Abzinsungseffekt wesentlich ist, in Höhe des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme angesetzt.

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Die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

IN TEUR 2023 2022
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 13.912 7.183
Rückstellung für Abfertigungen 10.439 9.769
Rückstellung für Jubiläumsgelder 1.658 1.747
Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen 1.320 1.033
Sonstige langfristige Rückstellungen 215 155
Langfristige Rückstellungen zum 31. Dezember 27.543 19.886
Rückstellung für Garantien und Gewährleistungen 10.801 8.259
Rückstellung für drohende Verluste 8.941 8.301
Rückstellung für Rechts- und Prozesskosten 9.753 6.681
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 3.780 3.710
Kurzfristige Rückstellungen zum 31. Dezember 33.275 26.950
Rückstellungen gesamt zum 31. Dezember 60.818 46.837

Als international agierender Konzern ist die Kontron Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht und anderen Gesetzen sowie vertraglichen Verpflichtungen ausgesetzt. Nach aktueller Einschätzung sind für vorhandene Risiken im Konzernabschluss ausreichende Rückstellungen gebildet worden. Es kann jedoch nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass aus laufenden Verfahren und gerichtlichen Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die die gebildeten Vorsorgen übersteigen.

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen gegenüber Mitarbeiter:innen der Kontron Gruppe in Deutschland und Frankreich.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Beschreibung der Zusagen:

In Deutschland wird der gesetzliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgegeben, in dem die gesetzlichen Mindestanforderungen an die bAV verankert sind. Des Weiteren müssen Regelungen und Urteile aus dem Arbeitsrecht befolgt werden. Beim Altersversorgungssystem handelt es sich um Ruhegeld, das als Altersrente, vorgezogene Altersrente, Invalidenrente bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird.

Zum Bilanzstichtag bestehen bei 82 Mitarbeiter:innen der Kontron Europe GmbH Pensionszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Kontron Transportation Deutschland GmbH nehmen 45 Mitarbeiter:innen an Versorgungsplänen teil. Die Pensi-

C KONZERNANHANG 2023

onsverpflichtungen bei diesen Gesellschaften sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen bei der Kontron Europe GmbH beträgt 0,98 Jahre für acht Langzeitmitarbeiter:innen sowie 10,77 Jahre für 74 Mitarbeiter :innen einer im Geschäftsjahr 2023 neu erworbenen Geschäftseinheit. Bei der Kontron Transportation Deutschland GmbH beträgt die durchschnittliche Laufzeit 17,4 Jahre.

Der bei der Kontron AIS GmbH zum Bilanzstichtag bestehende Leistungsplan, an dem drei Mitarbeiter:innen teilnehmen, ist durch Planvermögen gedeckt. Das Planvermögen besteht aus einem unabhängig verwalteten Pensionsfondsvermögen. Die Laufzeit des Leistungsplans beträgt 10,94 Jahre.

Aufgrund der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in Frankreich sind die Kontron Modular Computers S.A.S. sowie die Kontron Transportation France S.A.S. verpflichtet, bei Pensionierung Einmalzahlungen an ihre Mitarbeiter:innen zu leisten. Die Zahlungen sind tariflich geregelt und basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem Endgehalt vor der Pensionierung. Mitarbeiter:innen, die die Firma vor dem Renteneintritt verlassen, unabhängig davon, ob freiwillig oder durch den Arbeitgeber veranlasst, erhalten keine Zahlung. Zum Bilanzstichtag nehmen bei der Kontron Modular Computers S.A.S. 94 Mitarbeiter:innen (Vj.: 84 Mitarbeiter:innen) und bei der Kontron Transportation France S.A.S. 154 Mitarbeiter:innen (Vj.: 139 Mitarbeiter:innen) an den Plänen teil.

Wesentliche Risiken aus den leistungsorientierten Zusagen, die in erster Linie aus Zinsentwicklung und Langlebigkeit resultieren könnten, werden nicht erwartet.

Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellung:

In der folgenden Tabelle werden die Entwicklung der Pensionsverpflichtung sowie das Planvermögen für die leistungsorientierten Pläne dargestellt.

IN TEUR 2023 2022
Pensionsverpflichtung (DBO) zum 1. Jänner 8.138 11.251
Änderung Konsolidierungskreis 5.507 0
Laufender Dienstzeitaufwand 330 409
Zinsaufwand 398 102
Im Konzernergebnis erfasste Zwischensumme 728 512
Neubewertungen: Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+)
aufgrund demografischer Annahmen -12 3
aufgrund finanzieller Annahmen 677 -3.162
aufgrund erfahrungsbedingter Berichtigungen -5 87
Im sonstigen Ergebnis enthaltene Zwischensumme 659 -3.072
Gezahlte Versorgungsleistungen -176 -553
Sonstige Änderungen 16 0
Pensionsverpflichtung (DBO) zum 31. Dezember 14.872 8.138
Verkehrswert des Planvermögens zum 31. Dezember -960 -955
Nettoschuld aus Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 13.912 7.183

Der Verkehrswert des Planvermögens erhöhte sich im Berichtszeitraum um TEUR 5 auf TEUR 960 (Vj.: TEUR 995). Von dieser Wertänderung wurden TEUR 38 (Vj.: TEUR 12) im Zinsergebnis und TEUR 24 (Vj.: TEUR -289) im sonstigen Ergebnis erfasst. Die aus dem Planvermögen gezahlten Versorgungsleistungen betrugen TEUR 57 (Vj.: TEUR 57).

Auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in der Periode in Höhe von TEUR 636 (Vj.: TEUR 2.783) wurden latente Steuern in Höhe von TEUR -315 (Vj.: TEUR -732) im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Bewertung der Verpflichtung liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:

VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 2023 DEUTSCHLAND FRANKREICH
Abzinsungsfaktor 3,23%-4,50% 3,20%-3,50%
Gehaltstrends 0,00%-2,50% 2,00%-4,00%
Rententrend 2,00%-2,50% n.a.
VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 2022 DEUTSCHLAND FRANKREICH
Abzinsungsfaktor 3,80%-4,21% 3,75%-3,80%
Gehaltstrends 0,00%-2,50% 2,00%-2,50%
Rententrend 2,00%-2,50% n.a.

Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wird die Projected Unit Credit Method benutzt. Den Berechnungen liegen die INSEE 2017–2019 für Frankreich (31. Dezember 2022: INSEE 2016–2018) sowie die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck für Deutschland zugrunde.

Die Sensitivitätsanalyse der Grundannahmen ergibt folgende Beträge:

VERÄNDERUNG DER
ANNAHME
ERHÖHUNG DER
ANNAHME
VERMINDERUNG DER
ANNAHME
31.12.2023
Abzinsungsfaktor 0,50% -748 834
Zukünftige Gehaltssteigerungen 0,50% 228 -246
Rententrend 1,00% 417 -349
31.12.2022
Abzinsungsfaktor 0,50% -441 478
Zukünftige Gehaltssteigerungen 0,50% 197 -188
Rententrend 1,00% 371 -312

Die Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr führt zu einer Erhöhung der Gesamtverpflichtung in Höhe von TEUR 144.

Die folgenden Beträge werden voraussichtlich in den nächsten 10 Jahren in Zusammenhang mit Pensionsleistungen gezahlt:

INNERHALB DER NÄCHSTEN 12
MONATE
ZWISCHEN 2 UND 5 JAHREN ZWISCHEN 5 UND 10
JAHREN
GESAMT
523 3.180 5.935 9.638

Rückstellungen für Abfertigungen

Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Dabei handelt es sich um einmalige Abfindungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Kündigung von Arbeitnehmern sowie regelmäßig bei Pensionsantritt an Mitarbeiter:innen bezahlt werden müssen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge.

Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen in ausländischen Tochtergesellschaften stellen ebenfalls einmalige Abfindungen aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften dar, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt werden müssen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Dienstzeit und der Höhe der Bezüge.

Der Bewertung der Verpflichtung liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:

VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 2023 ÖSTERREICH SLOWENIEN
Abzinsungsfaktor 3,30% 3,10%
Biometrische Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P für Angestellte Mortality
Tables Slovenia 2007
Fluktuation keine Fluktuation
berücksichtigt
altersabhängig:
0,00% - 17,00%
Gehaltssteigerungen 3,50% 4,30%
VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 2022 ÖSTERREICH SLOWENIEN
Abzinsungsfaktor 3,95% 3,80%
Biometrische Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P für Angestellte Mortality
Tables Slovenia 2007
Fluktuation keine Fluktuation
berücksichtigt
altersabhängig:
0,00% - 18,00%
Gehaltssteigerungen 3,45% 3,40%

Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Abfertigungsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

IN TEUR 2023 2022
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen zum 1. Jänner 9.769 11.504
Dienstzeitaufwand 294 354
Zinsaufwand 354 104
Neubewertungen 804 -1.523
Gezahlte Leistungen -782 -499
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Schulden 0 -168
Veränderungen aus Währungsumrechnung 0 -3
Barwert der Abfertigungsverpflichtung zum 31. Dezember 10.439 9.769

Der Dienstzeitaufwand wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Personalaufwand erfasst; der Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Die Neubewertungen setzen sich wie folgt zusammen:

IN TEUR 2023 2022
Änderungen demografischer Annahmen 161 -799
Änderungen finanzieller Annahmen 483 -913
Erfahrungsbedingte Anpassungen 160 189
Erfasste Gewinne (-) / Verluste (+) aus Neubewertungen 804 -1.523

Die Gewinne/Verluste aus Neubewertungen werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis (OCI) im Eigenkapital erfasst.

Eine Sensitivitätsanalyse der für die Berechnung der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche als wesentlich erachteten versicherungsmathematischen Annahmen zeigt die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf den Barwert der Verpflichtung:

VERÄNDERUNG DER
ANNAHME
ERHÖHUNG DER
ANNAHME
VERMINDERUNG DER
ANNAHME
31.12.2023
Abzinsungsfaktor 0,25% -186 236
Zukünftige Gehaltssteigerungen 0,25% 225 -217
31.12.2022
Abzinsungsfaktor 0,25% -213 222
Zukünftige Gehaltssteigerungen 0,25% 214 -207

Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren.

Für Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis am oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden Beiträge in Höhe von 1,53% der Bezüge an eine externe Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Zahlungen für diesen beitragsorientierten Versorgungsplan betrugen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 508 (Vj.: TEUR 461) und wurden im Personalaufwand erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

IN TEUR GARANTIEN UND
GEWÄHRLEISTUNGEN
SONSTIGE GESAMT
Stand zum 1. Jänner 2022 1.364 2.225 3.589
Änderung Konsolidierungskreis 60 0 60
Zuführung 473 460 933
Umgliederungen -415 0 -415
Verbrauch -13 -669 -682
Auflösung -459 -21 -480
Umgliederung in zur Veräußerung
bestimmte Schulden
-16 -86 -102
Währungsumrechnungsdifferenzen 39 -9 30
Stand zum 31. Dezember 2022 1.033 1.900 2.933
Änderung Konsolidierungskreis 187 27 214
Zuführung 636 449 1.085
Umgliederungen -62 0 -62
Verbrauch -12 -487 -499
Auflösung -389 -2 -391
Währungsumrechnungsdifferenzen -73 -15 -88
Stand zum 31. Dezember 2023 1.320 1.872 3.192

Die in obiger Tabelle dargestellten sonstigen langfristigen Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für Jubiläumsgelder.

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

IN TEUR GARANTIEN
UND GEWÄHR
LEISTUNGEN
RECHTS- UND
PROZESS
KOSTEN
DROHENDE
VERLUSTE
SONSTIGE GESAMT
Stand zum 1. Jänner 2022 8.918 8.007 8.479 6.032 31.436
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 475 -160 315
Zuführung 3.804 89 2.250 3.880 10.023
Umgliederungen 415 0 54 -54 415
Verbrauch -2.900 -10 -1.043 -4.228 -8.181
Auflösung -860 -71 -1.249 -617 -2.797
Umgliederung in zur Veräußerung
bestimmte Schulden
-1.234 -1.293 -673 -1.185 -4.385
Währungsumrechnungs
differenzen
116 -41 8 41 124
Stand zum 31. Dezember 2022 8.259 6.681 8.301 3.709 26.950
Änderung Konsolidierungskreis -367 3.170 1.364 1.562 5.729
Zuführung 7.559 57 1.655 1.029 10.300
Umgliederungen 62 0 0 0 62
Verbrauch -2.604 -85 -1.619 -659 -4.967
Auflösung -1.926 -99 -701 -1.537 -4.263
Währungsumrechnungs
differenzen
-182 29 -59 -324 -536
Stand zum 31. Dezember 2023 10.801 9.753 8.941 3.780 33.275

Die Rückstellungen für Produktgarantien decken die erwarteten Garantieansprüche für verkaufte Produkte während der Gewährleistungsfrist ab.

Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen hauptsächlich Vorsorgen für mögliche Rechtsstreitigkeiten, Settlements und Pönalen für kritische Projekte.

Die Rückstellung für drohende Verluste beinhaltet die Risiken aus der Bewertung der regulären Projekte. Hier sind auch Projektnachlaufkosten für bereits abgenommene Kundenprojekte enthalten.

28 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rechnungslegungsmethoden>>

Einzelne Kontron Gesellschaften bieten über Partnerbanken Reverse-Factoring-Vereinbarungen an, innerhalb derer ausgewählte Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen - durch Verkauf der Forderungen gegenüber der Kontron Gesellschaft - zu erhalten. In dieser Vereinbarung stimmen die Banken zu, von den Konzern Gesellschaften geschuldete Rechnungsbeträge vorzeitig an die teilnehmenden Lieferanten zu bezahlen. In einer separaten Vereinbarung zwischen der jeweiligen Bank und der Kontron Gesellschaft wird der Ausgleich zum Ende des Zahlungsziels durch die Kontron-Gesellschaften geregelt. Zweck der Vereinbarungen ist es, die Zahlungsprozesse effizienter zu gestalten und den teilnehmenden Lieferanten zu ermöglichen, ihre Forderungen vor Fälligkeitsdatum an eine Bank zu verkaufen.

In der Kontron Gruppe werden die der Vereinbarung zwischen Lieferant und Bank zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht ausgebucht, da keine rechtliche Befreiung erlangt wird und die Verbindlichkeit durch den Eintritt nicht verändert wurde. Aus Sicht des Konzerns verlängert die Nutzung einer Reverse-Factoring-Lösung die Zahlungsfrist nicht wesentlich gegenüber den Fristen mit nicht teilnehmenden Lieferanten. Die dem Reverse-Factoring unterliegenden Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Alle den Reverse-Factoring-Vereinbarungen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtag als kurzfristig ausgewiesen.

Zahlungen an die Banken im Zusammenhang mit den Reverse-Factoring-Vereinbarungen werden in der Konzerngeldflussrechnung im Netto-Geldfluss aus operativer Tätigkeit ausgewiesen, da diese weiterhin Zahlungen für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen darstellen.

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Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen iHv TEUR 273.056 (Vj.: TEUR 226.336) entfallen TEUR 30.575 (Vj.: TEUR 40.488) auf Verbindlichkeiten, die den Reverse-Factoring-Vereinbarungen unterliegen.

29 Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden gliedern sich folgendermaßen:

IN TEUR 2023 2022
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 19.083 16.973
Kurzfristiger Teil aus bedingten Gegenleistungen 268 0
Kreditorische Debitoren und Gutschriften für Kunden 952 1.190
Abgegrenzte Verbindlichkeiten – Andere 5.246 4.983
Sonstige verzinsliche Darlehen 1.493 472
Sonstige 1.909 1.361
Summe sonstige kurzfristige finanzielle Schulden 28.951 24.979

30 Sonstige kurzfristige Schulden

Die sonstigen kurzfristigen Schulden gliedern sich wie folgt:

IN TEUR 2023 2022
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer 17.722 14.864
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen 31.616 30.096
Verbindlichkeiten Sozialabgaben 4.407 4.792
Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten 17.152 10.722
Erhaltene Anzahlungen 412 578
Sonstige 3.486 4.296
Summe sonstige kurzfristige Schulden 74.795 65.348

D KONZERNANHANG 2023

D.

Sonstige Erläuterungen

31 Erläuterung zur Konzerngeldflussrechnung

Rechnungslegungsmethoden>>

Die Konzerngeldflussrechnung zeigt die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen, unterteilt nach operativer Tätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

Die Ermittlung des Netto-Geldflusses aus operativer Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode durch Korrektur des Ergebnisses vor Ertragsteuern um nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle sowie um dem Investitions- und Finanzierungsbereich zuzuordnende Geschäftsvorfälle. Der Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit wird, ebenso wie der Netto-Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit, nach der direkten Methode ermittelt.

Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für den Erwerb von langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten (Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte), Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen, Einzahlungen aus dem Verkauf der aufgegebenen Aktivitäten sowie die Zinseinnahmen.

Die Finanzierungstätigkeit umfasst neben den Zahlungsflüssen aus der Aufnahme oder Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten und finanziellen Schulden, der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten auch Dividendenzahlungen und Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien. Die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten wird dabei unter dem Posten "Rückzahlung Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden" ausgewiesen.

In der Konzern-Geldflussrechnung dargestellte Veränderungen der Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da unter anderem Effekte aus der Währungsumrechnung, konsolidierungskreisbedingte Veränderungen (Unternehmenszusammenschlüsse oder Entkonsolidierungen) sowie die Einstufung als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte oder Schulden nicht zahlungswirksam sind.

Der Finanzmittelbestand der Konzerngeldflussrechnung umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten vom Zeitpunkt der Einlage verfügbar sind, abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten, sofern diese einen integralen Bestandteil des Cash-Managements des Unternehmens darstellen, sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkungen.

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Der Finanzmittelbestand laut Konzerngeldflussrechnung stellt sich wie folgt dar:

IN TEUR 2023 2022
Kassenbestand 53 204
Guthaben bei Kreditinstituten 332.182 437.556
Liquide Mittel laut Konzernbilanz 332.235 437.760
Kontokorrentverbindlichkeiten -12.993 -68.542
Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkungen -4.333 -3.542
Liquide Mittel gesamt 314.909 365.676

Die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallenden Zahlungsströme innerhalb der Konzerngeldflussrechnung sind in folgender Tabelle angeführt:

IN TEUR 2023 2022
Netto-Geldfluss aus operativer Tätigkeit 273 -14.380
Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit 111.905 184.267
Netto-Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -68 -7.140

Der Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit des Geschäftsjahres 2023 beinhaltet die planmäßigen Zahlungsmittelzuflüsse aus dem im Vorjahr veräußerten IT-Service Geschäft, abzüglich der damit verbundenen Zahlungsmittelabflüsse.

Zu Informationen betreffend der Zahlungswirksamkeit der Unternehmenserwerbe wird auf Abschnitt A verwiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die Finanzierungsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkrediten, sofern diese keinen integralen Bestandteil des Cash-Managements darstellen, sowie Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen des Konzerns, aufgeteilt in ihren zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Anteil:

Summe der Schulden aus
Finanzierungstätigkeit
293.708 -64.397 18.237 4.929 252.477
Leasingverbindlichkeiten 42.779 -13.258 18.237 4.420 52.178
Akquisitions- und sonstige Darle
hen sowie Kontokorrentkredite
83.429 -51.139 0 509 32.799
Schuldscheindarlehen 167.500 0 0 0 167.500
01.01.2023 neue Leasing
verhältnisse
Sonstige
Änderungen
31.12.2023
IN TEUR ZAHLUNGS
WIRKSAME VER
ÄNDERUNGEN
NICHT ZAHLUNGS
WIRKSAME
VERÄNDERUNGEN
IN TEUR ZAHLUNGS
WIRKSAME VER
ÄNDERUNGEN
NICHT ZAHLUNGS
WIRKSAME
VERÄNDERUNGEN
01.01.2022 neue Leasing
verhältnisse
Sonstige
Änderungen
31.12.2022
Schuldscheindarlehen 167.500 0 0 0 167.500
Akquisitions- und sonstige Darle
hen sowie Kontokorrentkredite
119.014 -32.371 0 -3.214 83.429
Leasingverbindlichkeiten 61.999 -23.558 15.442 -11.104 42.779
Summe der Schulden aus
Finanzierungstätigkeit
348.513 -55.929 15.442 -14.318 293.708

D KONZERNANHANG 2023

Die Leasingverbindlichkeiten werden unter den Bilanzposten sonstige kurzfristige und langfristige finanzielle Schulden ausgewiesen.

Die sonstigen Änderungen des Geschäftsjahres 2023 beinhalten nicht zahlungswirksame Änderungen aus Unternehmenserwerben in Höhe von TEUR 4.480 (Vj.: TEUR 681), eine Reduktion der Leasingverbindlichkeiten aufgrund der vorzeitigen Beendigung von Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 1.004 (Vj.: TEUR 1.135), die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten von TEUR 1.720 (Vj.: TEUR 1.351) sowie Währungseffekte, insbesondere die Leasingverbindlichkeiten betreffend. Darüber hinaus beinhalten die nicht zahlungswirksamen Änderungen den Abgang von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 267 (Vj.: TEUR 12.001) aufgrund von Entkonsolidierungen. Im Vorjahr waren Abgänge aus Darlehen in Höhe von TEUR 3.214 aufgrund von Entkonsolidierungen enthalten.

32 Segmentberichterstattung

Aufgrund der Konzentration der Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe auf den IoT-Markt, im Zusammenhang mit dem im Dezember 2022 abgeschlossenen Verkauf des Großteils des "IT Services" Geschäfts, werden die Geschäftssegmente der Kontron Gruppe entsprechend der Aufstellung in neuer Struktur dargestellt. Die Berichterstattung und Steuerung der Unternehmensgruppe erfolgten entsprechend den Portfolioschwerpunkten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in den Segmenten "Europe", "Global" und "Software + Solutions". Die Darstellung der Vorjahreswerte wurden entsprechend der neuen Segmentstruktur angepasst.

  • › Segment "Europe": In diesem Segment bündelt die Kontron Gruppe ihre Aktivitäten zur Eigenentwicklung sicherer Lösungen zur Vernetzung von Maschinen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Middleware und Services in Europa. Schwerpunkt des Geschäftssegments sind die selbst entwickelten Produkte (Eigentechnologien) und Lösungen der Kontron Gruppe, insbesondere für die Märkte industrielle Automatisierung, 5G-Konnektivität- und Kommunikationslösungen sowie Medizintechnik und Smart Energy. Zusätzlich wird das IoT-Services Geschäft in Österreich, Ungarn und Rumänien zur Servicierung und Unterstützung des IoT-Geschäfts in diesem Segment ausgewiesen.
  • › Segment "Global": Im Segment "Global" werden die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in Nordamerika und Asien dargestellt. Neben dem eigenen Portfolio werden Produkte und Lösungen aus dem Segment "Europe" vertrieben. Des Weiteren werden 2023 die Bereiche Avionics und Kommunikation/Konnektivität in diesem Segment ausgewiesen.
  • › Segment "Software + Solutions": Das Segment umfasst das gruppenweite Software-Portfolio, vornehmlich für den Bereich der Industrieautomatisierung sowie das Lösungsgeschäft im Transportsektor. Dieses Segment weist die Bereiche mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten der Gruppe aus.

Das EBITDA sowie das Bruttoergebnis (Umsatzerlöse abzüglich Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen) der Geschäftssegmente werden jeweils auf Basis der IFRS vom Vorstand getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des EBITDA und des Bruttoergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Konzern-EBITDA und dem Bruttoergebnis im Konzernabschluss bewertet.

Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten erfolgen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Basis Normalauslastung zuzüglich eines konzerneinheitlichen Aufschlags.

2023
IN TEUR
EUROPE GLOBAL SOFTWARE +
SOLUTIONS
KONSOLIDIERUNG/
ÜBERLEITUNG
GESAMT
Umsatzerlöse gesamt 912.829 258.569 261.913 1.433.311
Innenumsatz -124.850 -50.887 -31.627 -207.364
Umsatzerlöse 787.979 207.682 230.286 1.225.947
Bruttoergebnis 264.009 65.536 136.679 466.224
EBITDA 68.614 19.080 38.328 126.022
Abschreibungen -24.011 -6.300 -9.235 -39.546
EBIT 44.603 12.780 29.093 86.476
Finanzerträge 8.882 8.882
Finanzaufwendungen -16.139 -16.139
Ertragsteuern -3.541 -3.541
Ergebnis nach Ertragsteuern aus
fortgeführten Geschäftsbereichen
75.678
Segmentvermögen 756.493 152.165 234.046 1.142.704
Segmentschulden 531.343 71.374 163.969 766.686
Segmentinvestitionen 26.777 7.401 12.097 46.275

D KONZERNANHANG 2023

2022
IN TEUR
EUROPE * GLOBAL SOFTWARE +
SOLUTIONS
KONSOLIDIERUNG/
ÜBERLEITUNG
GESAMT *
Umsatzerlöse gesamt 807.497 245.692 199.059 1.252.248
Innenumsatz -116.069 -46.654 -25.823 -188.546
Umsatzerlöse 691.428 199.038 173.236 1.063.702
Bruttoergebnis 216.629 46.902 105.926 369.458
EBITDA 40.783 4.130 25.080 69.993
Abschreibungen -44.460 -17.695 -9.854 -72.009
EBIT -3.676 -13.565 15.226 -2.016
Finanzerträge 1.411 1.411
Finanzaufwendungen -10.049 -10.049
Ertragsteuern -2.180 -2.180
Ergebnis nach Ertragssteuern aus
fortgeführten Geschäftsbereichen
-12.834
Segmentvermögen 957.619 124.107 153.566 1.235.292
Segmentschulden 633.796 48.016 120.480 802.292
Segmentinvestitionen 22.607 5.783 9.338 37.728

*) Reklassifizierung, siehe Erläuterung in Abschnitt A, Änderung der Rechnungslegungsmethoden

Das "EBITDA vor HQ-Umlagen" stellt das EBITDA vor Verrechnung von Headquarterkosten durch die Kontron AG dar. Des Weiteren werden im Segment "Europe" alle Kosten für die Kontron AG (Headquarterkosten) erfasst, die sich nicht funktional auf die übrigen Segmente verteilen lassen. Auswirkungen auf das Konzernergebnis, welche nicht mit der operativen Geschäftstätigkeit der Segmente in unmittelbarem Zusammenhang stehen, werden folglich auch im Segment "Europe" ausgewiesen.

Das Segmentvermögen umfasst die kurz- und langfristigen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte, Beteiligungen und Wertpapiere.

Die Segmentschulden umfassen die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten.

Informationen über geographische Gebiete:

IN TEUR 2023 2022 *
UMSATZERLÖSE LANGFRISTIGES
VERMÖGEN
UMSATZERLÖSE LANGFRISTIGES
VERMÖGEN
Deutschland 213.653 57.680 178.594 44.758
Österreich 130.955 35.785 102.568 31.372
Nordamerika 130.868 26.609 109.819 14.869
Ungarn 103.896 11.438 58.086 9.193
Slowenien 79.293 40.922 68.366 36.686
Rumänien 68.475 8.408 77.534 9.090
Frankreich 57.781 16.386 47.504 14.963
Russland 54.529 5.653 56.297 4.960
China 50.403 1.679 66.968 2.187
Bulgarien 49.317 1.348 12.295 345
Großbritannien 32.447 1.032 19.528 834
Schweiz 29.941 7.804 33.579 1.250
Tschechien 28.822 398 42.414 884
Schweden 23.071 0 14.832 0
Spanien 21.954 2.170 8.509 2.916
Restliches Ausland 150.543 4.113 166.808 3.867
1.225.947 221.425 1.063.702 178.175

*) Reklassifizierung, siehe Erläuterung in Abschnitt A, Änderung der Rechnungslegungsmethoden

Die Darstellung des langfristigen Vermögens umfasst die Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie die langfristigen Vertragsvermögenswerte und die sonstigen langfristigen Vermögenswerte.

Die Darstellung der Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten erfolgt nach dem jeweiligen Sitz des Kunden.

Der Konzern hat mit keinem einzelnen externen Kunden 10% oder mehr der berichteten Umsatzerlöse erzielt.

D KONZERNANHANG 2023

33 Informationen über Finanzinstrumente

Rechnungslegungsmethoden>>

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen.

Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 angeführten Bewertungskategorien zugeordnet:

  • › finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
  • › finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (mit Recycling)
  • › finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Bei als Eigenkapitalinstrumente klassifizierten finanziellen Vermögenswerten besteht das Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) zu bewerten.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie marktgängige Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen und Finanzinvestitionen. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell "Halten").

Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen für erwartete Ausfälle bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling) bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen (Geschäftsmodell "Halten und Veräußern"). Bei Finanzinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling) bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet, wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling) bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung) erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.

Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht,

es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 hält der Konzern keine Eigenkapitalinstrumente.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben wurden.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern erfasst bei allen Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruht (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Instruments erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing und Vertragsvermögenswerten aus Kundenverträgen wendet die Kontron Gruppe eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste in Form eines Gesamtlaufzeit-ECL mittels Wertberichtigungsmatrix an. Daher verfolgt die Kontron Gruppe bei diesen Finanzinstrumenten Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der Gesamtlaufzeit-ECL.

Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Berechnung umfasst das wahrscheinlichkeitsgewichtete Ergebnis unter Berücksichtigung des Zinseffekts sowie angemessener und belastbarer Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Gegebenheiten und künftig zu erwartende wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die zum Abschlussstichtag verfügbar sind.

Wertminderungen werden erfolgswirksam rückgängig gemacht, wenn der Grund für die Wertminderung entfällt oder eine Verbesserung vorliegt.

Ausbuchung

Ein vertraglicher Vermögenswert bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind, oder die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenwert an Dritte übertragen wurden.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert überträgt, beurteilt er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Werden im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen erfolgt eine vollständige Ausbuchung der Forderungen, wobei etwaige Default bzw Dilution Reserven einbehalten werden. Werden weder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten, aber liegt ein Übergang der Verfügungsmacht vor, werden die Forderungen vollständig ausgebucht, andernfalls erfolgt die Ausbuchung nur in dem Ausmaß wie kein anhaltendes Engagement vorliegt. Für verkaufte Forderungen, bei denen ein anteiliger Selbstbehalt bei Forderungsausfällen vereinbart wurde, erfolgt eine vollständige Ausbuchung auf Grund des Übergangs der Verfügungsmacht. Für verkaufte Forderungen, bei denen ein "first loss" Risiko zurückbehalten wird, bleibt ein anhaltendes Engagement im Ausmaß des first loss weiterhin als Forderung erfasst.

D KONZERNANHANG 2023

Finanzielle Verbindlichkeiten

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Falle von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen und Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Bankverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben die größte Bedeutung für den Konzernabschluss.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes

Die Kontron AG bewertet Finanzinstrumente, wie beispielsweise Derivate oder bedingte Kaufpreisverpflichtungen, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wird. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder am vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, erfolgt.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

  • › Stufe 1: die auf einem aktiven Markt verwendeten Marktpreise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • › Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
  • › Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist

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Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente auf die Kategorien nach IFRS 9:

BEWERTUNGSKATEGORIE GEM. IFRS 9 BUCHWERT
31.12.2023
FAIR VALUE
31.12.2023
AKTIVA
Liquide Mittel fortgeführte Anschaffungskosten 332.235 332.235
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon: fortgeführte Anschaffungskosten 194.184 194.184
davon: FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) 19.372 19.372
FV Hierarchie STUFE 3
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungskosten 20.778 20.778
FV Hierarchie STUFE 2
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
davon: fortgeführte Anschaffungskosten 8.136 8.136
davon: FV erfolgswirksam 874 874
FV Hierarchie STUFE 3
davon: FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) 0 0
FV Hierarchie STUFE 1
PASSIVA
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden fortgeführte Anschaffungskosten 27.458 27.458
davon: fortgeführte Anschaffungskosten 27.190 27.190
davon: FV erfolgswirksam 268 268
FV Hierarchie STUFE 3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
fortgeführte Anschaffungskosten 273.056 273.056
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 150.873 150.873
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 60.138 58.061
Sonstige langfristige finanzielle Schulden fortgeführte Anschaffungskosten 35.477 35.477
davon: fortgeführte Anschaffungskosten 35.477 35.477
davon: FV erfolgswirksam 823 823
FV Hierarchie STUFE 3

D KONZERNANHANG 2023

BEWERTUNGSKATEGORIE GEM. IFRS 9 BUCHWERT
31.12.2022
FAIR VALUE
31.12.2022
AKTIVA
Liquide Mittel fortgeführte Anschaffungskosten 437.760 437.760
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon: fortgeführte Anschaffungskosten 124.296 124.296
davon: FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) 23.789 23.789
FV Hierarchie STUFE 3
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungskosten 134.326 134.326
FV Hierarchie STUFE 2
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
davon: fortgeführte Anschaffungskosten 7.295 7.295
davon: FV erfolgswirksam 866 866
FV Hierarchie STUFE 3
davon: FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) 241 241
FV Hierarchie STUFE 1
PASSIVA
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden fortgeführte Anschaffungskosten 24.507 24.507
FV Hierarchie STUFE 3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
fortgeführte Anschaffungskosten 226.336 226.336
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 125.703 125.703
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 193.768 190.502
Sonstige langfristige finanzielle Schulden fortgeführte Anschaffungskosten 27.714 27.714
FV Hierarchie STUFE 3

34 Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein Bonitätsrating bei Banken hat, das eine Fremdfinanzierung zu möglichst geringen Finanzierungskosten ermöglicht. Von Seiten des Managements ist eine maßgebliche Kennziffer zur Erreichung des Bonitätsratings die Eigenkapitalquote im Konzern. Zum Abschlussstichtag beträgt die Konzerneigenkapitalquote 44,1% (Vj.: 44,1%). Das Management überwacht das Kapital mit Hilfe des Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zur Summe aus Eigenkapital und Nettofinanzschulden entspricht. Die Überwachung erfolgt im Rahmen des monatlichen Reportings der Konzerngesellschaften und wird an den Vorstand berichtet. Zum Bilanzstichtag betragen die Nettofinanzschulden TEUR 434.451 (Vj.: TEUR 367.434) und die Summe aus Eigenkapital und Nettofinanzschulden TEUR 1.038.422 (Vj.: TEUR 1.003.100), so dass sich ein Verschuldungsgrad von 41,8% (Vj.: 37%) errechnet. Die Nettofinanzschulden umfassen verzinsliche Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden abzüglich liquider Mittel und kurzfristige Einlagen. Das Eigenkapital umfasst das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital. Gegebenenfalls kann der Konzern die Eigenkapitalquote im Rahmen des genehmigten Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien erhöhen. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

IN TEUR 2023 2022
Konzerneigenkapital 603.971 635.666
Summe Eigenkapital und Schulden 1.370.657 1.440.860
Konzerneigenkapitalquote 44,1% 44,1%
Langfristige Schulden 136.098 252.626
Kurzfristige Schulden 630.588 552.568
766.686 805.194
Liquide Mittel -332.235 -437.760
Nettofinanzschulden 434.451 367.434
Konzerneigenkapital 603.971 635.666
Eigenkapital und Nettofinanzschulden 1.038.422 1.003.100
Verschuldungsgrad 41,8% 36,6%

Zum 31. Dezember 2023 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Die von den Banken geforderten Finanzkennzahlen für die Gewährung von Rahmenkreditlinien wurden eingehalten.

D KONZERNANHANG 2023

35 Risikomanagement

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten – mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente – umfassen Bankdarlehen, Schuldscheindarlehen und kurzfristige Überziehungsrahmen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Des Weiteren verfügt der Konzern über derivative Finanzinstrumente, deren Zweck die Absicherung gegen Währungs- bzw. Zinsrisiken ist, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns und seinen Finanzierungsquellen resultieren. Handel mit Derivaten zu spekulativen Zwecken wird entsprechend den konzerninternen Richtlinien nicht betrieben.

Der Konzern ist Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsplanung, um einen eventuellen Finanzbedarf frühzeitig zu erkennen und mit den Bankpartnern abzustimmen.

Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von kurzfristigen Überziehungsrahmen und sonstigen Finanzierungsquellen zu wahren.

Zum 31. Dezember 2023 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

2023 BIS ZU 1 JAHR ZWISCHEN 1
UND 5 JAHREN
NACH MEHR
ALS 5 JAHREN
GESAMT
Finanzierungsverbindlichkeiten 154.999 62.340 1.396 218.735
Leasingverbindlichkeiten 20.244 38.785 1.036 60.065
Verbindlichkeiten aus Liefe
rungen und Leistungen
273.056 0 0 273.056
Sonstige finanzielle Schulden 11.328 2.145 0 13.473
459.627 103.270 2.432 565.329
2022 BIS ZU 1 JAHR ZWISCHEN 1
UND 5 JAHREN
NACH MEHR
ALS 5 JAHREN
GESAMT
Finanzierungsverbindlichkeiten 130.098 196.875 2.673 329.646
Leasingverbindlichkeiten 17.612 29.676 1.114 48.402
Verbindlichkeiten aus Liefe
rungen und Leistungen
226.336 0 0 226.336
Sonstige finanzielle Schulden 8.005 1.908 0 9.913
382.051 228.459 3.787 614.297

Der Buchwert der Finanzierungsverbindlichkeiten beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 211.011 (Vj.: TEUR 319.472) und setzt sich aus langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 60.138 (Vj.: TEUR 193.768) sowie aus kurzfristigen Bankkrediten bzw. Überziehungsrahmen in Höhe von TEUR 150.873 (Vj.: TEUR 125.703) zusammen. Die für die verzinslichen Verbindlichkeiten angefallenen Zinsen betragen TEUR 16.112 (Vj.: TEUR 9.544).

Die Kontron Gruppe setzt zur Lieferantenfinanzierung in ausgewählten Konzerngesellschaften und für bestimmte Lieferanten ein Reverse Factoring-Programm ein. Mit diesen Vereinbarungen kann es auch zur stärkeren Ausnutzung der bestehenden Zahlungsziele kommen. Die Verbindlichkeiten bleiben Teil des Working Capitals, welches im normalen Geschäftszyklus des Unternehmens verwendet wird. Bilanziell als auch zivilrechtlich ergeben sich jedoch keine Auswirkungen, die eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten in der Bilanz nach sich ziehen.

Durch die Vereinbarung kommt es zu keiner Ausdehnung der bestehenden Zahlungsziele (diese betragen in der Regel zwischen 60 und 120 Tage) und die umfassten Verbindlichkeiten beziehen sich ausschließlich auf den Erwerb von Vorräten für die Produktion im Zusammenhang mit Kundenverträgen. Kontron muss für diese Verbindlichkeiten keine (zusätzlichen) Sicherheiten bereitstellen.

Zum 31. Dezember 2023 sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 30.575 (Vj.: TEUR 40.488) von diesem Programm umfasst. Die Verbindlichkeiten sind in der Konzernbilanz im Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen.

Marktrisiko

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen die drei folgenden Risikotypen: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen unter anderem verzinsliche Darlehen, Einlagen, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente.

Währungskursrisiko

Der Konzern unterliegt Währungsrisiken aus einzelnen Transaktionen. Diese Risiken resultieren aus Käufen und Verkäufen einer operativen Einheit in einer anderen Währung als der funktionalen Währung dieser Einheit. Die wesentlichen Währungsrisiken resultieren aus der Änderung des US-Dollar/EUR Wechselkurses. Als globales Unternehmen tätigt Kontron Umsätze und Materialeinkäufe in US-Dollar und Euro. Die sich daraus ergebenden Währungseffekte werden im Zeitablauf teilweise ausgeglichen. Verbleibende Spitzen werden durch den Einsatz von kurzfristigen Terminkontrakten bzw. Optionsgeschäften abgesichert. Zur Optimierung der Absicherungsstrategie wird das Risiko aus der Differenz aus Fremdwährungseinnahmen und -ausgaben geplanter Transaktionen, die im Rahmen der Konzernplanung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden, durch den Einsatz verschiedener Absicherungsinstrumente eliminiert bzw. begrenzt.

Der beizulegende Zeitwert des zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestandenen Devisentermingeschäfts mit einem Nominalvolumen von TEUR 4.700 (Vj.: TEUR 5.005) betrug TEUR -9 (Vj.: TEUR 327). Das Devisentermingeschäft wurde termingerecht am 31. Jänner 2024 beendet, der daraus resultierende Ergebniseffekt beläuft sich auf TEUR -11.

Zur Darstellung der Währungsrisiken verlangt IFRS 7 eine Währungssensitivitätsanalyse, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen Konzerngesellschaften Finanzinstrumente eingehen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Es wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

D KONZERNANHANG 2023

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollar. Alle anderen Variablen bleiben konstant.

KURSENTWICKLUNG DES USD AUSWIRKUNGEN AUF DAS ERGEBNIS VOR STEUERN IN TEUR

Geschäftsjahr 2023 +10% -4.363
-10% 4.363
Geschäftsjahr 2022 +10% -1.936
-10% 1.936

Nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Ergebnisses aus der Marktbewertung des zum 31. Dezember 2023 bestehenden Devisenterminkontrakts. Dabei wird die Ergebnisauswirkung bei einer fiktiven Veränderung des Euro gegenüber der Fremdwährung um 5% bzw. 10% dargestellt:

VERÄNDERUNG DES EURO AUSWIRKUNGEN AUF DAS ERGEBNIS VOR STEUERN IN TEUR

GESCHÄFTSJAHR 2023 GESCHÄFTSJAHR 2022
+5% -223 0
+10% -426 0
-5% 247 0
-10% 521 0

Zinsrisiko

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken.

Das Risiko des Konzerns aus Zinssatzänderungen ergibt sich im Wesentlichen aus abgeschlossenen variabel verzinsten Finanzierungen sowie veranlagten Festgeldern. Eine Änderung des allgemeinen Zinsniveaus könnte zu einer Erhöhung oder einem Rückgang der Zinsaufwendungen bzw. des Zinsertrags führen.

Nachstehende Zinssensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme erstellt, dass bei variablen Zinssätzen und bei kurzfristigen Fixzinssätzen (Barvorlagen) die Zinsen im Berichtszeitraum in allen Währungen um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen wären. Dies stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer begründeten, möglichen Änderung der Zinsen dar.

Als Basis wurde das Zinsrisiko-Exposure von Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag bestimmt und unterstellt, dass die ausstehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr ausstehend waren.

Rund 46,92% (Vj.: 31%) der Finanzierungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 211.011 (Vj.: TEUR 319.472) sind variabel verzinst. Darin enthalten sind Tranchen aus dem Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 75.000 (Vj.: TEUR 75.000). Akquisitionsdarlehen im Ausmaß von TEUR 15.789 (Vj.: TEUR 25.449), Tranchen aus dem Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 92.500 (inkl. einer in 2021 neu aufgenommenen Tranche iHv TEUR 7.500), sowie weitere Bankdarlehen in Höhe von TEUR 3.711, sind festverzinslich.

Falls die Zinsen um 100 Basispunkte höher gewesen wären und alle anderen Variablen konstant gehalten würden, wäre der Zinsaufwand um TEUR 990 (Vj.: TEUR 977) höher gewesen. Die untersuchten Zinsschwankungen haben keine direkte Auswirkung auf das Eigenkapital. Im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sieht sich der Konzern derzeit keinem wesentlichen Zinsrisiko ausgesetzt.

Kreditrisiko

Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere ergeben sich Risiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten ausgesetzt.

Für alle den originären Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Minimierung des Ausfallrisikos in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung, Kreditauskünfte eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Dafür hat der Konzern ein Debitorenmanagement installiert, mit dem die Forderungsbestände laufend überwacht werden. Zusätzlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwiegend kreditversichert. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten trotzdem Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar.

Die bilanzielle Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt, ungeachtet bestehender Sicherheiten, das maximale Ausfallrisiko für den Fall an, dass Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die entsprechenden Angaben können dem Kapitel "Informationen über Finanzinstrumente" entnommen werden.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix ermittelte Ausfallrisikoposition bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns:

31.12.2023 NICHT FÄLLIG 1 BIS 60 TAGE
ÜBERFÄLLIG
61 BIS 90 TAGE
ÜBERFÄLLIG
91 BIS 180
TAGE ÜBER- FÄLLIG
181 BIS
270 TAGE
ÜBERFÄLLIG
271 BIS
365 TAGE
ÜBERFÄLLIG
ÜBER
365 TAGE
ÜBERFÄLLIG
Geschätzter Gesamt
bruttobuchwert
bei Zahlungsverzug
182.461 21.504 3.849 3.598 1.187 561 8.065
Erwarteter
Kreditverlust
411 179 98 284 206 90 6.401

Das Vorjahr stellte sich wie folgt dar:

31.12.2022 NICHT FÄLLIG 1 BIS 60 TAGE
ÜBERFÄLLIG
61 BIS 90 TAGE
ÜBERFÄLLIG
91 BIS 180
TAGE ÜBER- FÄLLIG
181 BIS
270 TAGE
ÜBERFÄLLIG
271 BIS
365 TAGE
ÜBERFÄLLIG
ÜBER
365 TAGE
ÜBERFÄLLIG
Geschätzter Gesamt
bruttobuchwert
bei Zahlungsverzug
117.850 20.033 2.653 3.051 2.934 1.858 7.562
Erwarteter
Kreditverlust
241 192 698 408 220 552 5.546

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Dies gilt ebenso für die überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

36 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

Rechnungslegungsmethoden>>

Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichen Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit ist die Kontron Gruppe in unterschiedlichen Verfahren bei Behörden oder im Rahmen von Erfüllungsund Bietungsgarantien einem möglichen Ressourcenabfluss ausgesetzt. Diese Sachverhalte können als typisch für die Branche, in der die Kontron Gruppe tätig ist, angesehen werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die u.a. Erfüllungs- und Bietungsgarantien. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr wird mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit, insbesondere im Bereich Transportation, begründet.

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Im Rahmen des operativen Geschäfts hat die Kontron Gruppe Erfüllungs- und Bietungsgarantien im Umfang von TEUR 36.654 (Vj.: TEUR 14.390) abgegeben. Diese resultieren im Wesentlichen aus den Tochterunternehmungen der Kontron in der Tschechischen Republik iHv TEUR 10.930 (Vj.: TEUR 0), in Frankreich iHv TEUR 809 (Vj.: TEUR 835), Slowenien iHv TEUR 9.837 (Vj.: TEUR 5.678), Russland iHv TEUR 1.668 (Vj.: TEUR 2.303), Spanien iHv TEUR 3.173 (Vj.: TEUR 790), Deutschland iHv TEUR 540 (Vj.: TEUR 930) sowie Belgien iHv TEUR 1.451 (Vj.: TEUR 2.839). Weiters bestehen Garantien in weiteren Tochtergesellschaften iHv TEUR 8.246 (Vj.: TEUR 1.015).

37 Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers

Für im Geschäftsjahr 2023 erbrachte Leistungen des Abschlussprüfers KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft wurden TEUR 482 (Vj.: TEUR 444) aufgewendet. Davon entfallen TEUR 328 (Vj.: TEUR 325) auf die Abschlussprüfung und TEUR 154 (Vj.: TEUR 119) auf sonstige Leistungen.

38 Aktienoptionsprogramme

Rechnungslegungsmethoden>>

Nach IFRS 2 wird bei der aktienbasierten Vergütung zwischen Transaktionen mit Barausgleich und solchen mit Eigenkapitalabgeltung unterschieden. Für beide Instrumente wird der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Dieser wird anschließend als Personalaufwand über den Zeitraum verteilt, innerhalb dessen die Begünstigten einen uneingeschränkten Anspruch auf die Instrumente erwerben.

Die derzeit laufenden Vergütungsprogramme der Kontron AG sehen vor, den Bezugsberechtigten wahlweise Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder einen Barausgleich anzubieten, wobei das Wahlrecht allein bei der Kontron AG liegt. Da eine Erfüllung in Aktien beabsichtigt ist und die Kontron AG auch über ausreichend bedingtes Kapital verfügt, ist die Zusage als Transaktion mit Eigenkapitalabgeltung zu bilanzieren. Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgte für die zwei Aktienoptionsprogramme 2018/2019 (Tranche 2018 und Tranche 2019) sowie für die zwei Aktienoptionsprogramme 2024/2025 (Tranche 2024 und Tranche 2025) über den Zeitraum, in dem die Ausübungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird.

Die beizulegenden Zeitwerte wurden mit Hilfe geeigneter Optionspreismodelle ermittelt. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Aktienoptionen sind im Personalaufwand und im Eigenkapital erfasst worden.

Die Gesellschaft hat Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beschlossen.

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Aktienoptionsprogramm 2024/2025

Im November 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeitern der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramm 2024/2025 insgesamt 1.500.000 Aktienoptionen gewährt, wobei 750.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2024 und weitere 750.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2025 vorgesehen sind.

Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 25% über dem Ausübungspreis liegen.

Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.

Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo Methode und der Random-Walk Methode ermittelt.

Aktienoptionsprogramm 2018/2019

Im Dezember 2018 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeitern der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2018/2019 insgesamt 1.000.000 Aktienoptionen gewährt, wobei 500.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2018 und weitere 500.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2019 vorgesehen sind.

Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 25% über dem Ausübungspreis liegen.

Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Die beiden Aktienoptionsprogramme sehen das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.

D KONZERNANHANG 2023

Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 30. Jänner 2023 wurde die Laufzeit für das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 für Bezugsberechtigte, die ab Februar 2023 noch im Konzern beschäftigt sind, um jeweils ein Jahr bis 21. Dezember 2024 verlängert. Betroffen waren insgesamt bis zu 726.500 Aktienoptionen.

Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach Black/Scholes ermittelt.

Nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Parameter zum Zeitpunkt der Gewährung der Aktienoptionsprogramme:

AKTIENOPTIONS
PROGRAMM
2018/2019
AKTIENOPTIONS
PROGRAMM
2024/2025
Anzahl der Aktienoptionen 1.000.000 1.500.000
Ausgabetag 21. Dezember 2018 14. November 2022
Laufzeit 6 Jahre 5 Jahre
Ausübungspreis je Aktienoption Börsenschlusskurs
am Ausgabetag
Börsenschlusskurs
am Ausgabetag
Aktienkurs am Ausgabetag EUR 15,71 EUR 15,30
Erwartete Volatilität 36,80% 33,29%
Zinssatz 2,59% 2,47%
Erwartete Laufzeit der Optionen 5,43 Jahre 3,93 Jahre
Optionswert EUR 4,14 EUR 3,42

Im Geschäftsjahr 2023 wurden 370.700 Optionen (Vj.: 0 Optionen) betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 ausgeübt. Die Bedienung erfolgte für 230.000 Stück durch eine im Jahr 2023 durchgeführte Kapitalerhöhung, für 137.700 Stück wurden eigene Aktien verwendet und für 3.000 Stück erfolgte eine Barablösung. Zum 31. Dezember 2023 betragen die ausstehenden Rechte für das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 insgesamt 605.000 (Vj.: 1.000.000). Betreffend dem Aktienoptionsprogramm 2018/2019 sind im Geschäftsjahr 24.300 Stück (VJ.: 0) aufgrund Zeitablaufs (19.300 Stück) bzw. durch Ausscheiden des Mitarbeiters (5.000 Stück) verfallen.

Für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sind insgesamt 280.000 Stück noch nicht zugeteilt (Vj.: 320.000 Stück).

Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der in den Personalkosten erfasste Aufwand für die Aktienoptionsprogramme TEUR 1.702 (Vj.: Ertrag TEUR 774).

Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Jahr 2020 auf Basis eines durch die FMA gebilligten Prospektes Aktienoptionsscheine begeben. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 zugeteilten und 500.000 öffentlich angebotenen Aktienoptionsscheinen. Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Optionsscheins und nur bei Überschreitung eines Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86 möglich.

39 Remunerationsbericht

Im Vergütungsbericht werden die Grundzüge, die Struktur und die Höhe des Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungssystems dargestellt.

Vergütung des Vorstands

Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand basiert auf der Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 51,3% beschlossen wurde. Diese Vergütungspolitik zielt darauf ab, die Vorstandsvergütung auf eine nachhaltige und ergebnisorientierte Unternehmensführung auszurichten. Dabei wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten, ihres Tätigkeitsumfangs, ihrer individuellen Leistung, der Größe und finanziellen Situation des Unternehmens oder des verantworteten Unternehmensbereichs sowie insbesondere dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Unternehmens gestaltet. Zusätzlich wird die Branchenüblichkeit der Vergütungsstruktur im Vergleichsumfeld berücksichtigt. Seit dem Jahr 2021 fließt zudem die Verbesserung der Leistung der Kontron Gruppe im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) in die mittelfristige Anreizgestaltung ein.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter festgelegte, unabhängig vom Erfolg des Unternehmens ausgezahlte Beträge sowie variable kurz- und langfristige Bestandteile, die von der Unternehmensleistung abhängig sind. Die gewährten Gesamtvergütungspakete werden jährlich vom Vergütungsausschuss auf ihre Üblichkeit hin überprüft.

Im Geschäftsjahr 2023 belief sich die ausbezahlte Gesamtvergütung des Vorstands auf TEUR 1.383 (2022: TEUR 1.166). Es wurden keine Versorgungszusagen oder Zahlungen an Vorstandsmitglieder im Falle einer vorzeitigen Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit, auch nicht im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel ("Change of Control"), getroffen. Ebenso wurden im Berichtsjahr keine Kredite oder Haftungsübernahmen zugunsten von Vorstandsmitgliedern gewährt.

Es ist wichtig anzumerken, dass die kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten von der Gesellschaft zurückgefordert werden können, wenn die Auszahlung aufgrund offenkundig falscher Daten erfolgt ist ("Clawback"). Dies unterstreicht die Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf die Vergütungspolitik der Kontron AG.

Die gewährte Gesamtvergütung des Vorstands betrug 2023 TEUR 1.053 (nachdem die Vergütung 2022 TEUR 4.583 und 2021 TEUR 1.353 betragen hatte). Grund für die erhöhte Gesamtvergütung 2022 war die Transaktionsprämie für Projekt "Focus".

In den nachstehenden Tabellen werden die gewährten Zuwendungen sowie die ausbezahlten Zuflüsse im Geschäftsjahr 2023 dargestellt. Bei den gewährten Zuwendungen werden, neben dem tatsächlich gewährten Betrag, auch der mögliche Minimalbetrag sowie der maximal zu erreichende Betrag angegeben. Die gewährten Bezugsrechte für Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen werden gemäß Zeitwert (Optionspreis) zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet. Beim Zufluss im Geschäftsjahr werden die fixen Vergütungsbestandteile und der Zufluss aus der einjährigen variablen Vergütung angegeben. Sofern im Geschäftsjahr Aktienoptionen aus in Vorjahren gewährten Aktienoptionen ausgeübt wurden, wird der dafür steuerrechtlich maßgebliche Zuflussbetrag angegeben.

D KONZERNANHANG 2023

GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN IM
GESCHÄFTSJAHR
IN TEUR
HANNES NIEDERHAUSER
CEO
21.05.2012
CLEMENS BILLEK
CFO (SEIT 01.10.2022) & CCO (SEIT 02.05.2022)
02.05.2022
2023 2023
(MIN)
2023
(MAX)
2022 2023 2023
(MIN)
2023
(MAX)
2022
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG
Bruttogehalt 8 8 8 7 200 200 200 100
Sachbezug fix1) 2 12 12 12 10 12 12 4
Summe Festvergütung 10 19 19 19 210 212 212 104
ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG
Einjährige variable Vergütung2) 100 100 50
Mittelfristige variable Vergütung 19 38
Mehrjährige variable Vergütung
Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger
aktienbasierter Anreizwirkung3)
AOP 2018 (Tranche 2018)
AOP 2018 (Tranche 2019) 232
Aktienoptionsscheine 20204)
AOP 2024/25 (Tranche 2024) 342 342
AOP 2024/25 (Tranche 2025) 342 342
Summe variable Vergütung 916 119 138 734
Gesamt 10 19 19 934 329 212 349 838
GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN IM PETER STURZ
COO, SERVICES EE (BIS 31.12.2023)
06.11.2012
MICHAEL RIEGERT
COO, IOT EUROPE
01.01.2022
GESCHÄFTSJAHR
IN TEUR
2023 2023
(MIN)
2023
(MAX)
2022 2023 2023
(MIN)
2023
(MAX)
2022
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG
Bruttogehalt 280 280 280 270 161 161 161 140
Sachbezug fix1) 12 12 12 12 10 10 10 24
Summe Festvergütung 292 292 292 282 171 171 171 164
ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG
Einjährige variable Vergütung2) 93 364 552 75 75 40
Mittelfristige variable Vergütung 50 100 34 67
Mehrjährige variable Vergütung
Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger
aktienbasierter Anreizwirkung3)
AOP 2018 (Tranche 2018)
AOP 2018 (Tranche 2019)
Aktienoptionsscheine 20204)
AOP 2024/25 (Tranche 2024) 342
AOP 2024/25 (Tranche 2025) 342
Summe variable Vergütung 143 464 552 109 142 724

1) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegebenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen

2) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen

3) Zuwendung aus AOP = gewährte AOP Stückzahl x Optionspreis

4) Die zugeteilten Aktienoptionsscheine 2020 stellen die langfristige variable Vergütung des Vorstandes für drei Geschäftsjahre dar. Es besteht eine Wartefrist von drei Jahren und eine Ausübungshürde in Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses. Zusätzlich wurden unter dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 vom Vorstand auf Basis des öffentlichen Prospektes weitere Aktienoptionsscheine entgeltlich erworben (per 31.12.2023 gehaltene Anzahl an Aktienoptionsscheinen 2020 siehe Kapitel "Corporate Governance Bericht").

ZUFLUSS IM GESCHÄFTSJAHR
IN TEUR
HANNES NIEDERHAUSER
CEO
21.05.2012
CLEMENS BILLEK
CFO (SEIT 01.10.2022) & CCO (SEIT 02.05.2022)
02.05.2022
2023 2022 2023 2022
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG
Bruttogehalt1) 8 7 200 100
Sachbezug fix2) 2 12 10 4
Summe Festvergütung 10 19 210 104
ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG
Einjährige variable Vergütung3) 100 25
Mittelfristige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger
aktienbasierter Anreizwirkung4)
AOP 2018 (Tranche 2018)
AOP 2018 (Tranche 2019)
Aktienoptionsscheine 20205)
AOP 2024/25 (Tranche 2024)
AOP 2024/25 (Tranche 2025)
Summe variable Vergütung 100 25
Gesamt 10 19 310 129
ZUFLUSS IM GESCHÄFTSJAHR
IN TEUR
PETER STURZ
COO, SERVICES EE (BIS 31.12.2023)
06.11.2012
MICHAEL RIEGERT
COO, IOT EUROPE
01.01.2022
2023 2022 2023 2022
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG
Bruttogehalt1) 280 270 151 140
Sachbezug fix2) 12 12 24 24
Summe Festvergütung 292 282 174 164
ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG
Einjährige variable Vergütung3) 540 66 56
Mittelfristige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger
aktienbasierter Anreizwirkung4)
AOP 2018 (Tranche 2018)
AOP 2018 (Tranche 2019)
Aktienoptionsscheine 20205)
AOP 2024/25 (Tranche 2024)
AOP 2024/25 (Tranche 2025)
Summe variable Vergütung 540 66 56
Gesamt 832 347 230 164

1) Gewährtes Bruttogehalt

2) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegebenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen

3) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen inkl. Transaktionsprämie für Projekt "Focus", Höhe abhängig vom Verkaufserlös IT Services.

4) Zuwendung aus AOP = gewährte AOP Stückzahl x Optionspreis

5) Die zugeteilten Aktienoptionsscheine 2020 stellen die langfristige variable Vergütung des Vorstandes für drei Geschäftsjahre dar. Es besteht eine Wartefrist von drei Jahren und eine Ausübungshürde in Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses. Zusätzlich wurden unter dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 vom Vorstand auf Basis des öffentlichen Prospektes weitere Aktienoptionsscheine entgeltlich erworben (per 31.12.2023 gehaltene Anzahl an Aktienoptionsscheinen 2020 siehe Kapitel "Corporate Governance Bericht").

D KONZERNANHANG 2023

GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR IN TEUR

2023 2023
(MIN)
2023
(MAX)
2022
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG
Bruttogehalt 649 649 649 858
Sachbezug fix1) 34 45 45 68
Summe Festvergütung 683 693 693 926
ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG
Einjährige variable Vergütung2) 268 539 1.271
Mittelfristige variable Vergütung 102 205
Mehrjährige variable Vergütung
Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger
aktienbasierter Anreizwirkung3)
AOP 2018 (Tranche 2018)
AOP 2018 (Tranche 2019) 334
Aktienoptionsscheine 20204)
AOP 2024/25 (Tranche 2024) 1.026
AOP 2024/25 (Tranche 2025) 1.026
Summe variable Vergütung 371 744 3.657
Gesamt 1.053 693 1.437 4.583

*) Die Differenz zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Einzelbeträge ergibt sich aus ehemaligen Vorstandsmitgliedern.

1) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegebenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen

2) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen.

3) Zuwendung aus AOP = gewährte AOP Stückzahl x Optionspreis

4) Die zugeteilten Aktienoptionsscheine 2020 stellen die langfristige variable Vergütung des Vorstands für drei Geschäftsjahre dar. Es besteht eine Wartefrist von drei Jahren und eine Ausübungshürde in Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses. Zusätzlich wurden unter dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 vom Vorstand auf Basis des öffentlichen Prospektes weitere Aktienoptionsscheine entgeltlich erworben (per 31.12.2023 gehaltene Anzahl an Aktienoptionsscheinen 2020 siehe Kapitel "Corporate Governance Bericht").

GESAMT*)

ZUFLUSS IM GESCHÄFTSJAHR IN TEUR

GESAMT*)

2023 2022
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG
Bruttogehalt1) 638 858
Sachbezug fix2) 48 68
Summe Festvergütung 686 926
ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG
Einjährige variable Vergütung3) 696 240
Mittelfristige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger
aktienbasierter Anreizwirkung4)
AOP 2018 (Tranche 2018)
AOP 2018 (Tranche 2019)
Aktienoptionsscheine 20205)
AOP 2024/25 (Tranche 2024)
AOP 2024/25 (Tranche 2025)
Summe variable Vergütung 696 240
Gesamt 1.383 1.166

*) Die Differenz zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Einzelbeträge ergibt sich aus ehemaligen Vorstandsmitgliedern.

1) Gewährtes Bruttogehalt

2) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegebenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen

3) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen inkl. Transaktionsprämie für Projekt "Focus", Höhe abhängig vom Verkaufserlös IT Services.

4) Sachbezug variabel: ausgeübte Aktienoptionen (Stückzahl x (Kurs zum Verfügungstag - gewährter Optionspreis)) + gewährte Aktienoptionen und -scheine (Stückzahl x Optionspreis) 5) Die zugeteilten Aktienoptionsscheine 2020 stellen die langfristige variable Vergütung des Vorstands für drei Geschäftsjahre dar. Es besteht eine Wartefrist von drei Jahren und eine Ausübungshürde in Bezug auf die Entwicklung des Aktienkurses. Zusätzlich wurden unter dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 vom Vorstand auf Basis des öffentlichen

Prospektes weitere Aktienoptionsscheine entgeltlich erworben (per 31.12.2023 gehaltene Anzahl an Aktienoptionsscheinen 2020 siehe Kapitel "Corporate Governance Bericht").

D KONZERNANHANG 2023

Fixe Vergütungskomponente

Die erfolgsunabhängige fixe Vergütungskomponente soll für die Vorstandsmitglieder einen Anreiz schaffen, die Ziele des Unternehmens bestmöglich zu verfolgen und im Interesse der Aktionäre, der Arbeitnehmer und auch im öffentlichen Interesse zu handeln. Bei der Festlegung der fixen Vergütungsbestandteile werden die Aufgaben sowie die berufliche Erfahrung der einzelnen Vorstandsmitglieder berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass sich je Vorstandsmitglied differenzierte Grundgehälter basierend auf den strategischen und operativen Aufgabenfeldern ergeben. Die erfolgsunabhängige Vorstandsvergütung besteht aus dem monatlich ausbezahlten fixen Bruttogehalt und fixen Sachbezügen, welche die Nutzung von Firmenwagen, gewährten Car-Allowance-Pauschalen, Essenspauschalen sowie zur Verfügung gestellten Garagenplätzen abdecken. Durch das fixe Gehalt ist neben sämtlichen Überstunden auch die Übernahme von Organfunktionen in Konzerngesellschaften abgedeckt. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die fixe Vergütung aller Vorstandsmitglieder in Summe TEUR 686 (2022: TEUR 926).

Kurzfristige variable Vergütungskomponente

Für die Berechnung der erfolgsabhängigen einjährigen variablen Vergütung werden unterschiedliche Regelungen für die Vorstandsmitglieder angewendet. So erhält der CEO keine kurzfristigen variablen Vergütungskomponenten. Die variable Vergütung beider COOs ist eng mit der finanziellen Performance des Unternehmens verknüpft, wobei das operative Ergebnis und der Cashflow als maßgebliche Kennzahlen herangezogen werden. Für die Erreichung vorab vereinbarter Erfolgskennzahlen werden außerordentliche Effekte wie Akquisitionen gesondert bewertet. Maßgeblich für die Kennzahlenberechnung ist der geprüfte Konzernabschluss der Kontron Gruppe. Die kurzfristige variable Vergütung des CFOs orientiert sich an spezifischen Zielen, insbesondere ESG- (Umwelt, Soziales und Governance) und M&A- sowie Integrationszielen. Hier werden außerordentliche Effekte wie Akquisitionen gesondert berücksichtigt, wobei als Grundlage weiterhin der geprüfte Konzernabschluss der Kontron Gruppe dient. Unabhängig von der Position ist zu beachten, dass der variable Leistungsbonus für alle Vorstandsmitglieder auf maximal 75% ihres jährlichen Festgehalts begrenzt ist.

Mittelfristige variable Vergütungskomponente

Die mittelfristige Incentivierung ist zeitlich auf die aktuelle Mittelfristplanung der Kontron Gruppe (Agenda 2023) abgestimmt und orientiert sich an zwei Key Performance Indikatoren (KPIs).

  1. Mit einer Gewichtung von 50%: das kommunizierte EBITDA der Kontron Gruppe (nach IFRS) des Geschäftsjahres 2023 soll mindestens EUR 220 Mio. betragen.

  2. Mit einer Gewichtung von 50%: das ESG Rating (MSCI: zum Zeitpunkt der Zielvereinbarung "B") der Kontron Gruppe soll an die Werte der Peer Group herangeführt werden und soll sich auf mindestens Stufe "BBB" verbessern.

Langfristige variable Vergütungskomponente

Durch die Gewährung von Bezugsrechten aus Aktienoptionsprogrammen (Sachbezüge variabel) wurde ein zusätzlicher langfristiger, erfolgsabhängiger, anteilsbasierter Vergütungsanteil geschaffen, welcher das Interesse der Begünstigten an einer nachhaltigen Unternehmens- und Ertragsentwicklung des Unternehmens in der Zukunft fördert. Die unter den verschiedenen Aktienoptionsprogrammen gewährten Aktienoptionen können erst nach in den Programmen definierten mehrjährigen Haltefristen und bei Erreichung gewisser "Ausübungshürden" (Thresholds) ausgeübt werden.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich im Geschäftsjahr 2023 aus einer positionsabhängigen, jährlichen festen Vergütung und Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen zusammen.

Die Vergütung für den Aufsichtsrat soll die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern, indem sie der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung trägt. Um eine unbefangene Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat zu gewährleisten, werden den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen, Boni oder aktienbezogene Vergütungen gewährt.

Die Aufsichtsratsvergütung besteht grundsätzlich aus einer jährlichen festen Vergütung sowie einem Anwesenheitsgeld für die Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen. In Anbetracht der größeren Verantwortung und des weiteren Tätigkeitsumfangs werden dem/ der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem/ihrem Stellvertreter und dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine höhere Pauschalvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die feste jährliche Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden TEUR 85, seinen Stellvertreter TEUR 70 sowie jedes weitere Mitglied TEUR 50. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält für seine Tätigkeit TEUR 35, die Stellvertretung des Prüfungsausschussvorsitzenden wird mit TEUR 20 entlohnt. Die feste jährliche Vergütung wurde 2023 im Vergleich zu 2022 erhöht.

Darüber hinaus erhält jedes Mitglied TEUR 2,5 Sitzungsentgelt für die persönliche bzw. Teilnahme per Video-/Audiokonferenzsystem an Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzungen. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsentgelt nur einmal für diesen Tag gewährt. Das Entgelt wurde im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Übernehmen Aufsichtsratsmitglieder eine besondere Tätigkeit in der Gesellschaft, kann ihnen hierfür durch Beschluss der Hauptversammlung eine Sondervergütung bewilligt werden. Im Geschäftsjahr 2023 war dies nicht gegeben.

KOMPONENTEN DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG
IN TEUR
2023 2022
Aufsichtsratsvorsitz 85 50
Vergütung Stellvertreter des Vorsitzenden 70 40
Vergütung Mitglieder 50 30
Prüfungsausschussvorsitz 35 20
Stv. Prüfungsausschussvorsitz 20 10
Sitzungsentgelt pro Aufsichtsratssitzung (Anwesenheit
oder qualifizierte Telefon/Video Teilnahme)1)
3 2
Sitzungsentgelt pro Ausschusssitzung (Anwesenheit oder
qualifizierte Telefon-/Video-Teilnahme)1)2)
3 2

1) Sitzungsentgelt für persönliche Anwesenheit bzw. bei qualifizierter Telefon-/Video-Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen

2) Sitzungsentgelt pro Ausschusssitzung entfällt, wenn am selben Tag eine Aufsichtsratssitzung stattfindet

Die Vergütung wird auf Basis der Genehmigung der Hauptversammlung jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 belief sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf insgesamt TEUR 463 (Vj.: TEUR 299), wobei die Differenz zum Vorjahr aus der Anpassung der fixen Vergütung resultierte.

D KONZERNANHANG 2023

Die nach festem Vergütungsbestandteil und Sitzungsentgelten aufgegliederte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 sowie die Vorjahresvergütung 2022 stellt sich wie folgt dar:

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG NACH
FESTE VERGÜTUNG
MITGLIEDERN
IN TEUR
SITZUNGSENTGELTE1)
GESAMTVERGÜTUNG
2023 2022 2023 2022 2023 2022
Mag. Claudia Badstöber (Vorsitzende) 105 60 18 21 123 81
Mag. Bernhard Chwatal
(Stellvertreter der Vorsitzenden)
105 60 18 21 123 81
Hui-Feng Wu (Ed Wu)2) 0 15 0 0 0 15
Fu-Chuan Chu (Steve Chu) 70 30 15 15 85 45
Joseph John Fijak3) 50 15 15 11 65 26
You-Mei Wu (Yolanda Wu) 50 30 18 21 68 51
Gesamt 380 210 83 89 463 299

1) Sitzungsentgelte auf Basis der Anzahl der persönlichen bzw. Video-Teilnahmen an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen

2) Hui-Feng Wu (Ed Wu) hat den Aufsichtsrat zum 6. Mai 2022 verlassen, die feste Vergütung 2022 wurde aliquot berechnet

3) Joseph John Fijak ist dem Aufsichtsrat zum 6. Mai 2022 beigetreten, die feste Vergütung 2022 wurde aliquot berechnet

Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2023 neben den oben genannten Vergütungen keine weiteren Vergütungen bzw. sonstige Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, wie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen, erhalten.

Kredite oder Haftungsübernahmen zu Gunsten von Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr nicht gewährt.

D&O Versicherung

Die Gesellschaft hat zu Gunsten des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des Managements der konsolidierten Tochtergesellschaften eine Vermögenschadens-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) abgeschlossen. Für die D&O Versicherung, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Vorstands-, Aufsichtsrats- und Leitungstätigkeit abdeckt, ist kein Selbstbehalt für die Versicherten vereinbart.

40 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen auch Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen. Das Entgelt wird zu Marktpreisen abgerechnet. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2023 bzw. zum 31. Dezember 2023 können wie folgt dargestellt werden:

2023
IN TEUR
BEZOGENE LIEFE
RUNGEN UND
LEISTUNGEN
ERBRACHTE LIE
FERUNGEN UND
LEISTUNGEN
FINANZ
ERTRÄGE
FINANZAUF
WENDUN
GEN
FORDER
UNGEN
VERBIND
LICHKEITEN
Geschäftsbeziehungen mit
Vorstand und Aufsichtsrat
0 17 0 0 12 0
Geschäftsbeziehungen mit
assoziierten Unternehmen
0 0 0 0 0 0
Geschäftsbeziehungen mit
dem Mutterunternehmen
oder dieses beherrschen
den Unternehmen
70.241 21.409 0 0 4.232 14.805
Geschäftsbeziehungen mit
Tochterunternehmen
492 132 0 0 1.789 244
Geschäftsbeziehungen mit
sonstigen nahestehenden
Personen und Unternehmen
0 3.500 0 95 0 0
2022
IN TEUR
BEZOGENE LIEFE
RUNGEN UND
LEISTUNGEN
ERBRACHTE LIE
FERUNGEN UND
LEISTUNGEN
FINANZ
ERTRÄGE
FINANZAUF
WENDUN
GEN
FORDER
UNGEN
VERBIND
LICHKEITEN
Geschäftsbeziehungen mit
Vorstand und Aufsichtsrat
0 0 0 0 0 0
Geschäftsbeziehungen mit
assoziierten Unternehmen
0 0 0 0 0 0
Geschäftsbeziehungen mit
dem Mutterunternehmen
oder dieses beherrschen
den Unternehmen
51.643 28.993 0 0 14.619 22.479
Geschäftsbeziehungen mit
Tochterunternehmen
224 769 30 0 0 0
Geschäftsbeziehungen mit
sonstigen nahestehenden
Personen und Unternehmen
347 0 0 357 241 3.632

Die bezogenen und erbrachten Lieferungen und Leistungen von und mit nahestehenden Unternehmen und Personen betreffen überwiegend Warenlieferungen.

Die Geschäftsbeziehungen mit dem Mutterunternehmen oder dieses beherrschenden Unternehmen betreffen die Ennoconn Corporation, Taiwan, die zum 31. Dezember 2023 mit 27,54% an der Kontron AG beteiligt ist und in deren Konsolidierungskreis die Kontron Gruppe auf Basis von de-facto Kontrolle seit 1. Juli 2017 einbezogen ist, bzw. die Hon Hai Precision Industry Co., Ltd., ihrerseits mit 28,67% größter Einzelaktionär der Ennoconn Corporation. Inhaltlich umfassen die bezogenen Lieferungen und Leistungen seitens Ennoconn und Hon Hai Precision Industry Co., Ltd. die auftragsbezogene Fertigung von Elektronikprodukten wie Embedded Boards, Industrial PCs oder Embedded Systeme für die Segmente "Europe" als auch "Global". Wesentliche Abnehmergesellschaften innerhalb der Kontron Gruppe sind die Kontron Europe GmbH sowie deren Tochtergesellschaften in Nordamerika und Kanada.

D KONZERNANHANG 2023

Die Ennoconn Corporation, Taiwan, nimmt an einem mit der Deutsche Bank AG bestehenden Reverse Factoring Programm teil. Im Rahmen des Programms diskontiert die Deutsche Bank AG der Ennoconn Corporation Forderungen gegenüber der Kontron Europe GmbH, der Kontron Canada Inc. sowie der Kontron America Inc. Jeweils am Ende des vereinbarten Zahlungsziels (konzernweit 120 Tage) belastet die Deutsche Bank AG, welche als Payment Provider für Kontron agiert, die Konten der genannten Kontron Gesellenschaften mit den ausständigen Rechnungsbeträgen.

Die Geschäftsbeziehungen mit Tochterunternehmen betreffen die erbrachten und bezogenen Lieferungen und Leistungen mit nicht in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen.

Im Jänner 2023 hatte die Kontron AG 100% der von ihr gehaltenen Anteile an der S&T Plus s.r.o., Prag, Tschechien, an das Management der Gesellschaft veräußert.

Für Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen liegen ebenso wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen vor.

Hinsichtlich der Bezüge der Mitglieder des Vorstands der Kontron AG sowie der Vergütungen für Mitglieder des Aufsichtsrats verweisen wir auf Note (39) Remunerationsbericht.

41 Befreiende Konzernrechnungslegung

Der Konzernabschluss der Kontron AG gilt hinsichtlich der konsolidierten Kontron Beteiligungs GmbH, Ismaning, Deutschland, der konsolidierten Kontron Europe GmbH, Ismaning, Deutschland, sowie der konsolidierten Kontron Electronics GmbH, Frickenhausen, Deutschland, als befreiender Konzernabschluss nach den Vorschriften des § 291 HGB. Die konsolidierten, in Deutschland ansässigen Gesellschaften Kontron Beteiligungs GmbH, Ismaning, Kontron Europe GmbH, Ismaning, Kontron Electronics GmbH, Frickenhausen, Kontron Transportation Deutschland GmbH, Immenstaad am Bodensee, Kontron AIS GmbH, Dresden, machen Gebrauch von den Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB; gemäß § 264 Abs. 3, Nr. 4 HGB wird dies entsprechend angegeben.

42 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Nachstehende wesentliche Ereignisse traten nach dem Bilanzstichtag auf:

  • › Kontron hat am 18. Jänner 2024 den Erwerb von 8.587.138 Aktien (59,4%) der im Primestandard notierenden Katek SE bekannt gegeben. Der Kaufpreis für das Mehrheitspaket an der Katek SE beträgt EUR 128,8 Mio. bzw. EUR 15,00 pro Aktie. Der Katek-Konzern bietet insbesondere Technologielösungen im Bereich Solarenergie und Emobility sowie Aerospace und ODM an. Die Kontrollerlangung wurde am 29. Februar 2024 gemeldet. Die Konsolidierung in der Kontron Gruppe erfolgt mit 1. März 2024. Das Pflichtangebot, welches zugleich ein Delisting-Erwerbsangebot sein wird, wird bis zum 28. März 2024 eingereicht. Die Gesellschaft hat zum Zweck der Finanzierung der Transkation eine OeKB-Finanzierung iHv EUR 125 Mio. amortisierend über 5 Jahre aufgenommen.
  • › Kontron hat am 18. Jänner 2024 die Beendigung des Aktienrückkaufprogramms II 2023 bekannt gegeben. Seit dem 2. Oktober 2023 wurden insgesamt 1.783.841 Aktien durch die Gesellschaft erworben.

43 Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Basis für den Vorschlag für die Gewinnverwendung ist der nach den Vorschriften des österreichischen UGB erstellte Einzelabschluss der Kontron AG.

Für das Geschäftsjahr 2023 wird der Vorstand eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je Aktie vorschlagen.

44 Freigabe zur Veröffentlichung

Der Konzernabschluss der Kontron AG wurde am 27. März 2024 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

45 Organe der Gesellschaft

Im Geschäftsjahr 2023 waren folgende Personen als Aufsichtsrat tätig:

  • › Mag. Claudia Badstöber, Vorsitzende
  • › Mag. Bernhard Chwatal
  • › You-Mei Wu
  • › Fu-Chuan Chu
  • › Joseph John Fijak

Im Geschäftsjahr 2023 waren folgende Personen als Vorstand tätig:

  • › Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser, CEO
  • › Dr. Clemens Billek, CFO
  • › Dr. Peter Sturz, COO (bis 31. Dezember 2023)
  • › Dipl.-Ing. Michael Riegert, COO

Linz, am 27. März 2024

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh Dr. Clemens Billek eh Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

01

LAGEBERICHT

01 Geschäftsumfeld

Wirtschaftliches Umfeld

Nach einer robusten Expansion im Anschluss an die Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 hat die EU-Wirtschaft 2023 etwas an Schwung verloren und die aktuell erhöhte Vulnerabilität der Lieferketten, der Krieg in der Ukraine sowie zunehmende geoökonomische Fragmentierung wirkten sich dämpfend auf die Wirtschaft aus. Anfang Oktober 2023 kam mit der Eskalation des Nahostkonflikts ein weiterer Krisenherd hinzu. In China wirkte sich zudem die lokale Immobilienkrise negativ auf das wirtschaftliche Umfeld aus. Dagegen zeigte sich die Wirtschaftsaktivität in den USA robust, gestützt durch starken Konsum infolge eines angespannten Arbeitsmarktes.

Im Euroraum bzw. in der gesamten Europäischen Union beläuft sich das Wirtschaftswachstum für 2023 laut Winterprognose der Europäischen Kommission auf 0,7% bzw. 0,6% nach einem Anstieg der Wirtschaftsleistung im Vorjahr von 3,3% bzw. 3,5%. Im Heimatmarkt der Kontron AG, Österreich, war ein deutlicher Rückgang des Wirtschaftswachstums von 4,8% im Vorjahr auf 0,1% zu beobachten. In Deutschland, dem wichtigsten Absatzmarkt der Kontron Gruppe, ging die Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 0,5% zurück, während im Jahr 2022 noch ein Wachstum von 1,8% zu verzeichnen war. Während in der Schweiz das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts ebenfalls rückläufig war – von 2,7% im Vorjahr auf 0,9% im Jahr 2023 – lag die Wirtschaftsleistung in den USA stabil bei 2,1% in beiden Jahren. In China war ebenfalls eine Verbesserung des BIP-Wachstums von 3,0% auf 5,0% zu beobachten. Während in den europäischen Ländern durchgehend eine leichte Verbesserung der Wirtschaftsleistung für das Jahr 2024 vorhergesagt wird, geht der Internationale Währungsfonds (IWF) in Russland, den USA sowie China von einem Nachlassen des Wirtschaftswachstums aus.

Die US-Notenbank erhöhte ihren kurzfristigen Leitzins in drei Schritten von 4,5% bis 4,75% im Dezember 2022 auf 5,25% bis 5,5% im Juli 2023. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen – den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität – in sechs Schritten auf 4,5%, 4,75% bzw. 4,0% erhöht. Die Inflationsraten in den USA und im Euro-Raum sind von 8,0% bzw. 8,4% im Jahr 2022 auf 4,1% bzw. 5,6% im Jahr 2023 zurückgegangen. Für das Jahr 2024 wird eine weitere Reduktion auf 2,8% bzw. 3,3% vorhergesagt.

REALES BIP INFLATION
2022 2023e 2024e 2022 2023e 2024e
Österreich 4,8 0,1 0,8 8,6 7,8 3,7
Deutschland 1,8 -0,5 0,9 8,7 6,3 3,5
Euro-Raum 3,3 0,7 1,2 8,4 5,6 3,3
Europäische Union 3,5 0,6 1,3 9,2 6,5 3,5
Schweiz 2,7 0,9 1,8 2,8 2,2 2,0
USA 2,1 2,1 1,5 8,0 4,1 2,8
Russland -2,1 2,2 1,1 13,8 5,3 6,3
China 3,0 5,0 4,2 1,9 0,7 1,7

Entwicklung des realen BIP und der Inflation in Märkten der Kontron Gruppe (in %)1)

1) https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023 (Seite 40-42)

https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2023-economic-forecast-modest-recovery-ahead-after-challenging-year_en #executive-summary

https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2023-economic-forecast-modest-recovery-ahead-after-challenging-year_en

Übersicht über den Markt des Internet of Things (IoT)1)

Der Markt für das Internet of Things (IoT) verzeichnete im Jahr 2023 weltweit einen Umsatz von über EUR 1 Bio. (EUR 1.000 Mrd.). Für den Zeitraum von 2023 bis 2028 wird – unabhängig von der aktuellen Schwächephase der Weltwirtschaft – eine jährliche Wachstumsrate des IoT-Marktes von über 10% erwartet, was zu einem erwarteten Marktvolumen von über EUR 2 Bio. (EUR 2.000 Mrd.) im Jahr 2028 führen wird, wobei die USA den größten Umsatzanteil erzielen wird. Das Wachstum des IoT-Marktes ist eng verknüpft mit der Entwicklung anderer wichtiger Technologien wie 5G und Cloud Computing. Die Einführung von 5G-Kommunikationsstandards ist dabei von besonderer Bedeutung, da diese eine schnellere und stabilere Vernetzung intelligenter Geräte ermöglichen. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit von IoT-Anwendungen. Darüber hinaus ist insbesondere eine global steigende Nachfrage nach IoT-Lösungen, die durch die zunehmende Vernetzung und Automatisierung von Unternehmensprozessen in verschiedenen Branchen angetrieben wird, zu erwarten.

02 Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Die Kontron AG, mit Sitz in Linz, Österreich, ist die oberste Muttergesellschaft der Kontron Gruppe, einem internationalen Anbieter von selbst entwickelten Hard- und Softwareprodukten sowie Lösungen für das Internet-of-Things (IoT) und Industrie-4.0.-Anwendungen. Das Angebot schließt die zugehörigen Implementierungs- und Betriebsdienstleistungen in den vertikalen Märkten Industrielle Automatisierung, Schieneninfrastruktur, 5G-Konnektivität, Luftfahrttechnik sowie Smart Energy ein. Die meisten zugrunde liegenden Technologien werden in Europa entwickelt, über die Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika und Asien vertrieben und dabei teilweise auch angepasst bzw. implementiert. Kontron sieht vor, die eigenen Technologien nach Implementierung auch als Servicemodelle (IoTaaS) anzubieten.

Die Kontron Gruppe war im abgelaufenen Geschäftsjahr hauptsächlich in den Kernmärkten der Europäischen Union, Osteuropa und Nordamerika sowie Asien aktiv. Die Kontron AG war zum Bilanzstichtag mit 46 (2022: 48) aktiven direkten und indirekten vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in folgenden 23 (2022: 24) Ländern vertreten: Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Kasachstan, Malaysia, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechien, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Staaten von Amerika.

In der Unternehmensgruppe übernimmt die Kontron AG neben der operativen Geschäftstätigkeit in Österreich auch die Holdingfunktion für die Gruppengesellschaften. Während die meisten operativen Geschäftsprozesse der Tochtergesellschaften 2023 lokal definiert und gesteuert wurden, erfolgte die Steuerung und Überwachung der Gruppenprozesse in den Bereichen Interne IT, Risikomanagement, Internal Audit, Lizenzmanagement, Konzernrechnungswesen und Konzerncontrolling sowie im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzierungen zentral. Auf Grund der notwendigen Kundschaftsinteraktion bzw. des steigenden Dienstleistungsanteils sind die wesentlichen Geschäftsprozesse lokal ausgerichtet. Durch die Präsenz über viele Länder hinweg können regionale Kundschaftsbedürfnisse sehr gut und zeitnah abgedeckt werden. Insofern ist Kontron sowohl als multinationaler Anbieter als auch als lokaler Partner positioniert.

Die wesentlichen externen Einflussfaktoren auf das Geschäft und die Geschäftsentwicklung der Kontron Gruppe sind das Investitionsund Ausgabeverhalten von Unternehmen bzw. öffentlichen Auftraggeber:innen. Diese wiederum sind unmittelbar bedingt durch die finanziellen Budgets und die eigene wirtschaftliche Entwicklung sowie die nicht finanziellen Faktoren wie neue Technologien oder beispielsweise Datensicherheit. Das daraus resultierende Nachfrageverhalten beeinflusst unmittelbar das Geschäftspotenzial der Kontron Gruppe. Kosteneinsparungen bei Unternehmen oder öffentlichen Auftraggeber:innen können sich für die Kontron Gruppe in zwei

1) https://de.statista.com/outlook/tmo/internet-der-dinge/weltweit

01 LAGEBERICHT

Richtungen auswirken: zum einen durch verminderte Nachfrage, da Neuinvestitionen bzw. Ersatzinvestitionen verzögert erfolgen, zum anderen durch erhöhte Nachfrage aufgrund von Investitionen zur Erzielung von Kostenreduktionen durch Outsourcing bzw. zur Variabilisierung von Kostenstrukturen. Themen wie Investitionen zur Erreichung der Klimaziele, beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr, bieten weiteres Potenzial für die Kontron Gruppe.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wirkten sich insbesondere folgende Faktoren auf das Geschäft der Kontron Gruppe aus:

  • › die erhöhte Vulnerabilität der globalen Lieferketten,
  • › die erhöhten Inflationsraten,
  • › die Eskalation des Nahostkonflikts im Oktober 2023,
  • › der Angriffskrieg von Russland in der Ukraine,
  • › die Weiterentwicklung von Eigentechnologien insbesondere im Softwarebereich und die synergetische Verknüpfung der Portfolios der Kontron Gruppe sowie
  • › die Erweiterung des Produktportfolios und geografische Expansion durch zielgerichtete Akquisitionen.

Segmentierung

Aufgrund der Konzentration der Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe auf den IoT-Markt im Zusammenhang mit dem im Dezember 2022 abgeschlossenen Verkauf des Großteils des IT-Services-Geschäfts werden die Geschäftssegmente der Kontron Gruppe entsprechend der Aufstellung in neuer Struktur dargestellt. Die Berichterstattung und Steuerung der Unternehmensgruppe erfolgte entsprechend den Portfolioschwerpunkten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in den Segmenten "Europe", "Global" und "Software + Solutions".

Europe

Im Segment "Europe" bündelt die Kontron Gruppe ihre Aktivitäten zur Eigenentwicklung sicherer Lösungen zur Vernetzung von Maschinen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Middleware und Services in Europa. Schwerpunkt des Geschäftssegments sind die selbst entwickelten Produkte (Eigentechnologien) und Lösungen der Kontron Gruppe, insbesondere für die Märkte Industrielle Automatisierung, 5G-Konnektivität- und Kommunikationslösungen sowie Medizintechnik und Smart Energy. Zusätzlich wird das IT-Services-Geschäft in Österreich, Ungarn und Rumänien zur Servicierung und Unterstützung des IoT-Geschäfts in diesem Segment ausgewiesen.

Bei den Produkten und Systemen handelt es sich um Standardprodukte für die Fokus-Marktsegmente sowie maßgeschneiderte hardund softwarebasierte Spezialsysteme, die für die vorgenannten Märkte entwickelt und an Kundschaftsanforderungen angepasst werden.

Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise

  • › Netzwerk- und Kommunikationslösungen, sowohl kabel- als auch funkbasiert, für die echtzeitnahe und sichere Vernetzung, auf dem neuen 5G-Mobilfunkstandard,
  • › die Standard- und kundenspezifische Entwicklung von Embedded Systemen, vor allem für industrielle Anwendungen und Medizintechnik,
  • › die Entwicklung von Tools und Software-Schnittstellen (APIs) für den Zugriff auf unterschiedliche Hard- und Software-Komponenten.

Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt:

  • › Lösungen zur Steuerung von Fertigungsmaschinen, inklusive der notwendigen Hardwarekomponenten wie Steuerungsrechner, Touch-Screen, Treiberentwicklungen und BIOS-Anpassungen.
  • › Embedded Cloud-Computing, inklusive spezieller Sicherheitslösungen, mit denen die Kundschaft ihre Industrieapplikation steuern und ihre Daten sicher in Cloud-Umgebungen (Public- oder Private-Cloud) verarbeiten und/oder speichern kann.
  • › Hardwarebasierte Lösungen für den Medizintechnik-Bereich, die Anwendungen der künstlichen Intelligenz unterstützen und beispielsweise in Beatmungsgeräten, Patienten-Monitoringsystemen oder bildgebenden medizintechnischen Produkten wie Ultraschallgeräten, Computertomographen oder MRT-Geräten zum Einsatz kommen.

Global

Im Segment "Global" werden die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in Nordamerika und Asien dargestellt. Neben dem eigenen Portfolio werden Produkte und Lösungen aus dem Segment "Europe" vertrieben. Des Weiteren werden 2023 die Bereiche Avionics und Kommunikation/Konnektivität in diesem Segment ausgewiesen.

Exemplarische Einsatzbereiche der Lösungen des "Global" Segments sind

  • › satellitengestützte IFEC-Systeme (Inflight Entertainment and Communications) sowie satellitengestützte Konnektivität über geostationäre (GEO), mittlere (MEO) und niedrige Erdumlaufbahnen (LEO);
  • › Hochleistungs-Edge-Server, die anspruchsvolle Anwendungen wie Radio Access Network (RAN), extrem niedrige Latenzzeiten, hohe Bandbreiten, Daten-Caching und künstliche Intelligenz (KI) näher an den Benutzer:innen ermöglichen und so Netzwerküberlastungen und Stromversorgungsprobleme lösen.

Software + Solutions

Das Segment "Software + Solutions" umfasst das gruppenweite Software-Portfolio, vornehmlich für den Bereich der Industrieautomatisierung sowie das Lösungsgeschäft im Transportsektor. Dieses Segment weist die Bereiche mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten der Gruppe aus. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise

  • › das selbst entwickelte IoT-Software Toolset susietec® als neues Softwareprodukt zur Verbindung und Steuerung von Industrial-/ IoT-Applikationen sowie das Kontron-eigene Operating System zur Steuerung, Wartung und Kontrolle von IoT-Modulen. Das "applicationready" IoT-Toolset ermöglicht es Kundschaft, qualitativ hochwertige, maßgeschneiderte Computing-Lösungen für ihre unterschiedlichen Arbeitsumgebungen und Anforderungen zu erstellen.
  • › End-to-End-Kommunikationslösungen für Mission-Critical-Networks beispielsweise im Bahnbereich auf Basis von GSM-R und FRMCS sowie Mobilitätslösungen für den öffentlichen Verkehr, welche die gesamte Service-Wertschöpfungskette abdecken, indem sie beispielsweise Fahrgastinformationssysteme, Netzwerk-Videoüberwachung, Datenspeicherung und -verarbeitung sowie Zugmanagementsysteme unterstützen.

Steuerungssystem

Die Zielsetzung des Kontron Managements ist unverändert, den Wert der Kontron Gruppe nachhaltig zu steigern. Zu diesem Zweck plant Kontron, die Wertschöpfung der Gruppe durch die Entwicklung eigener Technologien zu steigern und die Finanzkraft der Gruppe durch profitables Wachstum kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses strategische Ziel zu erreichen und Fortschritte messen zu können, wird ein internes Steuerungssystem verwendet.

Bei der Steuerung der Gruppe standen 2023 insbesondere folgende Aspekte im Fokus:

  • › Mit dem Wachstum einhergehende Steigerung der operativen Profitabilität (EBITDA) und des Gewinns je Aktie (EPS);
  • › Optimierung des Working Capitals, insbesondere der Lagerhaltung, und Verbesserung des operativen als auch des Free Cashflows;
  • › Ausbau der Marktanteile im IoT- und Embedded-Systems-Bereich;
  • › Erhöhung des Anteils an eigener Software im IoT-Solutions-Umfeld und Ausbau des IoTaaS-Portfolios;
  • › Initiierung und Überwachung strategischer bzw. synergetischer Forschungsprojekte und Entwicklungsvorhaben;
  • › Regelmäßige Akquisitionen, um organisches mit anorganischem Wachstum zu verbinden und das technologische Know-how auszubauen.

Die dafür relevanten Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach IFRS sind in erster Linie Umsatz, Bruttomarge und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie das Nettoergebnis. Die Liquiditätssteuerung erfolgt über die Kennzahlen Nettoverschuldung und operativer Cashflow. Abgesehen von der Steuerung der Eigenkapitalquote ist der Verschuldungsgrad für Kontron relevant.

Bereits seit dem Geschäftsjahr 2019 wird ein stärkerer Fokus auf das Working Capital gelegt, da durch den im Vergleich zum ehemaligen IT-Services-Geschäft Working Capital intensiveren IoT-Solutions-Geschäfts und auch der Lieferkettenproblematik das Working Capital sowohl absolut als auch relativ im Vergleich zum Umsatz der Kontron Gruppe weiter angestiegen ist. Infolge der Chipkrise, die durch

01 LAGEBERICHT

die Corona-Pandemie ausgelöst wurde, kam es 2022 zu einem erhöhten Lagerbestand an Halbfertigerzeugnissen, die wegen fehlender Komponenten nicht ausgeliefert werden konnten. Im Jahr 2023 konnte dieser erhöhte Lagerbestand deutlich abgebaut werden. Mittelfristig wird eine Reduktion des Working Capital angestrebt.

Im Rahmen der regionalen Steuerung wird zudem durch die zuständigen Vorstandsmitglieder das operative Ergebnis jeder Gesellschaft überwacht. Maßgebliche Kennzahlen dafür sind neben der Entwicklung des Umsatzes und des Auftragseingangs insbesondere die Gross Marge, die Personalkosten sowie das EBITDA vor Headquarter-Kosten. Seit dem Geschäftsjahr 2021 wurde zudem der operative Cashflow als zusätzlicher Key Performance Indikator für die Vergütung des Vorstands und auch des lokalen Managements eingeführt, um die Cash Conversion zu steigern.

Das zur Überwachung des längerfristigen Projektgeschäfts eingesetzte Projektcontrolling reicht von der Angebotserstellung und Angebotsgenehmigung bis zum Projektabschluss. Unter anderem kommt ein spezielles "Red-Flag-System" zum Einsatz, welches Kriterien vorgibt, deren Überschreiten Sofortmaßnahmen durch das lokale Management der Tochtergesellschaften nach sich ziehen.

Die Kostenpositionen in der Kontron Gruppe unterliegen einer regelmäßigen Budgetkontrolle. Dabei werden monatlich die einzelnen Profit- und Costcenter auf Einhaltung der Budgets bzw. prognostizierten Kosten überprüft. Die Grundlage dafür ist ein dynamisches Budgetmodell, mit dem das Kostenbudget in Relation zur Umsatz- und Margenentwicklung in den wesentlichen Komponenten flexibel bleibt. Um die geplante Profitabilität zu erreichen, wird das Kostenbudget entsprechend der Umsatzentwicklung unterjährig bei Bedarf angepasst.

Als Entwickler und Produzent von eigenen Technologien bilden strategisch und technologisch relevante Zukäufe sowie der Bereich Forschung und Entwicklung mit den daraus resultierenden Innovationen die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Deshalb wird das Produktportfolio kontinuierlich weiterentwickelt. Der notwendige Ressourceneinsatz wird durch eine Kombination von Eigenentwicklungen, Kooperationen und technologisch-strategischen Zukäufen optimiert.

Die Steuerung der Liquidität und des operativen Cashflows wird wesentlich durch das Forderungsmanagement beeinflusst. Dieses wird lokal betrieben und unterliegt internen Kontrollprozessen. Während das operative Cash-Management im Wesentlichen lokal erfolgt, werden das strategische Cash-Management und größere Finanzierungen überwiegend zentral gesteuert.

Ferner wird mittels eines ESG-Reporting-Tools die Erfassung und Überwachung der ESG-relevanten Kennzahlen gruppenweit einheitlich geregelt. Dadurch soll der Fortschritt bei der Erreichung der ESG-Ziele der Kontron Gruppe standardisiert gemessen und die diesbezügliche Berichtserstattung erleichtert werden.

Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zu den internen Abläufen sind im "Prognose-, Chancen- und Risikobericht" sowie im Abschnitt "Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem" dieses Berichts verfügbar.

Forschung und Entwicklung

Die Entwicklung und der Vertrieb eigenentwickelter Produkte und Lösungen wurde auch 2023 fortgesetzt und forciert. Beispielhaft seien folgende Forschungsgebiete und -projekte erwähnt:

  • › In der Luftfahrt hat Kontron die Integration von Multi-Orbit-Satelliten-Konnektivitätssystemen mit elektronisch gesteuerten Antennen (ESA) der nächsten Generation unterstützt, die in der Lage sind, Signale von herkömmlichen geostationären, mittelgroßen und erdnahen Satelliten zu senden und zu empfangen. Die Projekte umfassen die Entwicklung von luftfahrttauglicher Stromversorgung für ESA, den Entwurf und die Validierung von hochintegrierten Subsystemen, die Antennensteuerung, Sensoren, Modems und Managementfunktionen sowie Multi-Modem-Kommunikationsmanagement-Controller. In Zusammenarbeit mit mehreren Anbietern von Satellitenkommunikationsdiensten, Antennenherstellern und Spezialisten für die Systemintegration in Flugzeugen führt Kontron die Welle neuer Konnektivitätssysteme mit größerer geografischer Abdeckung und höherer Bandbreite an. Die Systeme von Kontron bieten Fluggesellschaften und Integratoren die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Satellitentechnologien zu wechseln und vollständig netzunabhängig zu agieren.
  • › Im Bahnsektor wurde mit dem Abschluss des von der UIC geführten 5Grail-Projekts, an dem Kontron maßgeblich beteiligt war, ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Kommerzialisierung von FRMCS erreicht. Parallel dazu engagiert sich Kontron in mehreren Forschungs- und Innovationsprojekten, darunter das EU-Flaggschiffprojekt R2DATO oder das Projekt 5G-RACOM (5G for Resilient and Green RAil COMmunications), das in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und der SNCF die Funkkoexistenz zur Erleichterung der Migration sowie die Validierung der Multipath-Technologie zur Erfüllung von Zuverlässigkeits- und Leistungsanforderungen

zum Ziel hat. Kontron hat die FRMCS-Spezifikation und die Validierungsaktivitäten federführend vorangetrieben, um die Technologie und die Produkte auf den Markt zu bringen. Ziel ist es, eine reibungslose Migration und Koexistenz mit den bestehenden GSM-R-Netzen zu unterstützen.

Die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Engineering betrugen im Geschäftsjahr 2023 EUR 196,4 Mio. (Vj.: EUR 176,4 Mio. aus fortgeführten Geschäftsbereichen). Davon wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Entwicklungskosten in Höhe von EUR 24,7 Mio. (Vj.: EUR 23,4 Mio. aus fortgeführten Geschäftsbereichen) aktiviert. Damit werden rund 16,0% des Umsatzes (Vj.: 16,1%) in Forschungs-, Entwicklungs- und Engineeringleistungen investiert.

03 Wirtschaftsbericht

Erneut starke Ergebnisse bei deutlichem Umsatzwachstum der Kontron Gruppe

Nachdem das Projekt "Focus" und der damit einhergehende Verkauf eines Großteils der IT-Services-Gesellschaften Ende 2022 abgeschlossen war, wurde das Realignment der Kontron Gruppe zu einem reinen IoT-Anbieter im Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt. Darüber hinaus wurde auch an der weiteren Komplexitätsreduktion und Verschlankung der Strukturen innerhalb der Gruppe gearbeitet. Durch Verkauf und Verschmelzungen von Tochterunternehmen konnte die Zahl der operativen Gesellschaften in der Kontron Gruppe im Jahr 2023 erneut verringert werden – trotz Akquisitionen im IoT-Bereich. Der Fokus der Kontron Gruppe liegt auf einer Steigerung der Profitabilität durch den zunehmenden Anteil eigener Technologien und Software für IoT-Anwendungen in unterschiedlichen Sektoren – vor allem in den Bereichen 5G, Konnektivität, kritische Infrastruktur, Smart Factories und künstliche Intelligenz. Darüber hinaus konzentrierte sich Kontron auf die Optimierung des Working Capital und der Cash-Conversion-Rate, wobei im Jahr 2023 bereits wesentliche Fortschritte erzielt werden konnten.

Als wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres 2023 für die Kontron Gruppe seien hervorgehoben:

  • › Die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten aufgrund der angespannten geopolitischen Lage im Zusammenhang mit dem russischen Krieg in der Ukraine sowie der Eskalation des Nahostkonflikts im Oktober 2023 wirken sich auch auf das wirtschaftliche Umfeld der Kontron aus. Die nach wie vor hohen Inflationsraten im Jahr 2023 – auch aufgrund höherer Energiepreise – führten zu einem sprunghaften Anstieg der Leitzinsen; das Wirtschaftswachstum in Europa ging merklich zurück.
  • › Nach dem Abschluss des Projekts "Focus" im Vorjahr und der damit einhergehenden Ausrichtung der Kontron Gruppe als reiner IoT-Anbieter wurden auch die Segmente entsprechend angepasst. Die Steuerung des Konzerns erfolgt nun in den Segmenten "Europe", "Global" sowie "Software + Solutions". Die beiden im Vorjahr noch nicht veräußerten, aber bereits dem "aufgegebenen Geschäftsbereich" zugeordneten Gesellschaften in Moldawien wurden im Geschäftsjahr 2023 verkauft.
  • › Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 wurden über Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe weitere Akquisitionen im IoT-Bereich vorgenommen, um das weitere Wachstum der Kontron Gruppe voranzutreiben. Dem Segment "Europe" wurde die Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion, einem US-amerikanischen Unternehmen mit Hauptsitz in Irvine, Kalifornien, zugeordnet. Die Produkte der erworbenen Einheit ergänzen Kontrons 5G- und Echtzeit-Technologien für die Automobilindustrie. Der Kauf wurde als Asset Deal durchgeführt – der Bereich wurde in die Kontron Europe GmbH, Ismaning, Deutschland, eingegliedert und wird seit dem 1. August 2023 konsolidiert. Dem Segment "Global" wurde im Geschäftsjahr 2023 die an der NASDAQ notierende übernommene Gesellschaft Bsquare Corporation zugeordnet, die mittels Two-Step-Merger erworben und nach dem Erreichen der erforderlichen Annahmequote mittels Squeeze-out von der NASDAQ dekotiert wurde. Mit dieser Gesellschaft wurde ein US-Spezialist für die Entwicklung und den Einsatz von Softwaretechnologien für Hersteller:innen und Betreiber:innen vernetzter Geräte erworben. Bsquare wird seit 7. Dezember 2023 konsolidiert. Im Segment "Software + Solutions" wurde im Geschäftsjahr 2023 zudem die Comlab AG erworben. Comlab ist ein Schweizer Spezialist für Datenkommunikations-Repeater in Zügen und wird seit 1. Juli 2023 konsolidiert. Darüber hinaus wurde mit Hartmann und W-IE-NE-R im Segment "Software + Solutions" eine spezialisierte Gruppe von Computersystem-Herstellern für den Avionics- und Defense-Bereich mit Sitz in Deutschland und den Vereinigten Staaten akquiriert und seit 1. November 2023 konsolidiert.

Ertragslage

Die Umsatzentwicklung zeigte sich in allen drei Segmenten der Kontron Gruppe sehr positiv, wobei im Segment "Software + Solutions" das mit Abstand höchste Umsatzwachstum erzielt werden konnte. In Summe steigerte sich der Umsatz für das Geschäftsjahr 2023 auf EUR 1.225,9 Mio. (aus fortgeführten Geschäftsbereichen – "Continuing Operations (CO)"), nach einem Vorjahresumsatz von EUR 1.063,7 Mio. (Vj. angepasst1 ). Dies entspricht einem Umsatzwachstum von über 15%. Ein Teil dieses Umsatzwachstums ist auf die im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Akquisitionen zurückzuführen, wobei aber auch das organische Wachstum (bereinigt um Unternehmensakquisitionen und -verkäufe) mit einem Plus von 9,5% eine positive Entwicklung zeigte. Der Umsatz inklusive nicht fortgeführter Geschäftsbereiche belief sich auf EUR 1.231,3 Mio. (Vj. angepasst: EUR 1.451,1 Mio.). Als "nicht fortgeführte Geschäftsbereiche" wurden im Geschäftsjahr 2023 die beiden verbliebenen IT-Services-Gesellschaften in Moldawien ausgewiesen – der Verkauf dieser Gesellschaften erfolgte am 30. Juni 2023.

1) Anpassung aufgrund geänderter Beurteilung Prinzipal-/Agent-Status bei Vermittlungsleistungen (siehe Erläuterung in Abschnitt B, Note (1) im Konzernanhang)

Die durch die Chipkrise bedingten Lieferverzögerungen bei Auslieferungen konnten im Laufe des Jahres 2023 weiter abgebaut werden und auch auf der Kostenseite kam es infolge der Verbesserungen der Chip-Verfügbarkeit zu einer Entspannung. Diese Entwicklung wirkte sich auch positiv auf das Bruttoergebnis von Kontron aus – dieses konnte von EUR 369,5 Mio. im Vorjahr (CO) auf EUR 466,2 Mio. gesteigert werden. Das entspricht einer Erhöhung von über 26%. Dabei konnte auch die Bruttomarge trotz erfolgter Restrukturierung des verbliebenen IT-Service-Geschäfts im Vergleich zum Vorjahreswert von 34,7% (Vj. angepasst) auf 38,0% im Geschäftsjahr 2023 deutlich verbessert werden.

Die Personalaufwendungen der Kontron Gruppe sind im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr in den fortgeführten Geschäftsbereichen angestiegen. Dies ist vor allem auf die neu in den Konsolidierungskreis aufgenommenen Konzerngesellschaften bzw. die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der im Vorjahr erworbenen Tochterunternehmen zurückzuführen. Teile der Gehaltsprämien für Führungskräfte von Kontron aus dem erfolgreichen Verkauf der IT-Services-Sparte gelangten im Geschäftsjahr 2023 bereits zur Auszahlung – durch die Verwendung der im Vorjahr dafür gebildeten Rückstellungen wurde das Ergebnis in 2023 nicht belastet. Durch die vorgenannten Effekte beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 die Personalaufwendungen auf EUR 291,8 Mio. (CO), im Vergleich zu EUR 258,8 Mio. im Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2023 beliefen sich für die fortgeführten Geschäftsbereiche auf EUR 15,4 Mio. und lagen somit unter dem Vorjahresniveau (EUR 19,7 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2023 bei EUR 88,4 Mio. (CO) im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 83,8 Mio. Nachdem hier im Vorjahr der Anstieg vor allem auf Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Großteils der IT-Services-Gesellschaften zurückzuführen war, kam es im Geschäftsjahr 2023 vor allem aufgrund der neu im Konsolidierungskreis aufgenommenen Gesellschaften sowie aufgrund von Wechselkursverlusten zu höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In Summe wurde ein deutlich höheres EBITDA aus fortgeführten Bereichen in Höhe von EUR 126,0 Mio. (Vj.: EUR 70,0 Mio.) erzielt bei einer EBITDA-Marge von 10,3% (Vj.: 6,4%), wobei diese Margensteigerung nur eine Zwischenstation darstellt.

Nachdem die Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögensgegenstände im Vorjahr aufgrund von Sonderabschreibungen im Rahmen des Projekts "Focus" belastet wurden, fielen im Geschäftsjahr 2023 dadurch deutlich niedrigere Aufwendungen für Amortisationen an. Die Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich auf EUR 39,5 Mio. im Geschäftsjahr 2023, nach einem Vorjahreswert von EUR 72,0 Mio. (aus fortgeführten Geschäftsbereichen). Aufgrund dieser Entwicklungen konnte die Kontron Gruppe im Geschäftsjahr 2023 ein EBIT in Höhe von EUR 86,6 Mio. erzielen (Vj.: EUR -2,0 Mio. aus fortgeführten Geschäftsbereichen, wobei dieser Wert von Einmaleffekten aus dem Umbau des IoT-Service-Bereichs nach Veräußerung der IT-Service-Aktivitäten belastet war).

Die Finanzaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 für die fortgeführten Geschäftsbereiche auf EUR 16,1 Mio., was einer deutlichen Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 10,0 Mio.) entspricht. Hier zeigen sich die Effekte der seit Ende 2022 stark gestiegenen Leitzinssätze, die entsprechend die Zinsen für die variabel verzinsten Finanzierungsverbindlichkeiten der Kontron Gruppe erhöhten. Andererseits konnten u.a. aufgrund von Termineinlagen der vorhandenen liquiden Mittel durch die "Focus"-Transaktion auch höhere Zinserträge im Geschäftsjahr 2023 generiert werden – die Finanzerträge beliefen sich entsprechend auf EUR 8,9 Mio. (Vj.: EUR 1,4 Mio.). Aufgrund dieser Effekte betrug das Finanzergebnis in Summe EUR -7,3 Mio. (CO), nach einem Vorjahreswert von EUR -8,6 Mio. und verbesserte sich trotz der deutlich gestiegenen Zinslandschaft sogar.

Das Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen (vor Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) lag im Geschäftsjahr 2023 bei EUR 75,8 Mio., nachdem das Vorjahresergebnis von Sondereffekten im Zusammenhang mit dem Projekt "Focus" belastet war (Vj.: EUR -12,8 Mio.). Das Ergebnis aus aufgegebenen Aktivitäten summierte sich auf EUR 2,4 Mio. (Vj.: EUR 244,7 Mio.). Das Konzernergebnis vor Anteilen ohne beherrschenden Einfluss belief sich in Summe auf EUR 78,2 Mio. (Vj.: EUR 231,9 Mio.); nach Anteilen ohne beherrschenden Einfluss lag das Konzernergebnis bei EUR 77,8 Mio. (Vj.: EUR 232,5 Mio.). Unterm Strich lag das Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten bei EUR 75,8 Mio. (Vj.: EUR -12,8 Mio.).

Der Gewinn je Aktie (EPS) betrug EUR 1,23 im Geschäftsjahr 2023, nach einem Vorjahreswert von EUR 3,65, der jedoch vom Verkaufserlös aus dem IT-Services-Geschäft im Zusammenhang mit dem Projekt "Focus" geprägt war.

Der Auftragsbestand der Kontron Gruppe belief sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 1.686,2 Mio. (Vj.: EUR 1.459,6 Mio.), was eine erneute Steigerung und einen erneuten Höchststand darstellt. Dieser Auftragsbestand beinhaltet vertraglich fixierte Aufträge und Lieferungen sowie erwartete Lieferungen im Rahmen von bestehenden Rahmenvereinbarungen.

Entwicklung der Geschäftsbereiche

Im Reporting und in der Steuerung der Unternehmensgruppe unterscheidet die Kontron Gruppe seit 2023 drei Geschäftssegmente "Europe", "Global" und "Software + Solutions". Die Geschäftsentwicklung entsprechend den Segmenten stellt sich für die fortgeführten Geschäftsbereiche wie folgt dar:

IN EUR MIO. EUROPE1) GLOBAL
SOFTWARE +
SOLUTIONS
KONTRON GRUPPE
2023 20222) 2023 2022 2023 2022 2023 20222)
Gesamtumsatz 912,8 807,5 258,6 245,7 261,9 199,1 1.433,3 1.252,2
Innenumsatz -124,9 -116,1 -50,9 -46,7 -31,6 -25,8 -207,4 -188,5
Segmentumsatz 788,0 691,4 207,7 199,0 230,3 173,2 1.225,9 1.063,7
Bruttoergebnis 264,0 216,6 65,5 46,9 136,7 105,9 466,2 369,5
EBITDA 68,6 40,8 19,1 4,1 38,3 25,1 126,0 70,0
Abschreibungen -24,0 -44,5 -6,3 -17,7 -9,2 -9,9 -39,5 -72,0
EBIT 44,6 -3,7 12,8 -13,6 29,1 15,2 86,5 -2,0
Finanzerträge 8,9 1,4
Finanzaufwendungen -16,1 -10,0
Ertragsteuern -3,5 -2,2
Ergebnis nach Ertragsteuern aus
75,7
fortgeführten Geschäftsbereichen
-12,8

1) Segment "Europe" inklusive nicht umgelegter Headquarterkosten

2) Reklassifizierung, siehe Erläuterung in Abschnitt A, Änderung der Rechnungslegungsmethoden

  • › Das Segment "Europe" ist sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch der Profitabilität (in absoluten Zahlen) das größte Segment der Kontron Gruppe. Der Segmentumsatz konnte im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 788,0 Mio. gesteigert werden, nach einem Vorjahreswert von EUR 691,4 Mio. Dies entspricht einem Umsatzwachstum von rund 14%, was neben den erfolgten Unternehmenszukäufen vor allem auf die positive operative Entwicklung durch die Optimierung der Lieferketten zurückzuführen ist. Das organische Umsatzwachstum beläuft sich somit auf rund 8%. Der Umsatz des Segments "Europe" umfasst im Geschäftsjahr 2023 über 64% des Gesamtumsatzes aus den fortgeführten Geschäftsbereichen der Kontron Gruppe. Das Bruttoergebnis erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 264,0 Mio. (Vj.: EUR 216,6 Mio.), was wiederum zu einer gesteigerten Bruttomarge von 33,5% (Vj.: 29,9%) führte. Diese deutlich verbesserte Bruttomarge führte entsprechend auch zu einem gesteigerten Segment-EBITDA im Geschäftsjahr 2023. Hierbei ist zu beachten, dass in den operativen Kosten des Segments "Europe" einerseits sämtliche Headquarter-Kosten der Kontron Gruppe enthalten sind, andererseits erfolgt aus diesem Segment auch die Verrechnung von Marken, Lizenzen und HQ-Umlagen an die beiden anderen Segmente "Global" und "Software + Solutions". Das EBITDA vor Headquarter-Umlagen belief sich auf EUR 68,6 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 40,8 Mio. Dies entspricht einer EBITDA-Marge für dieses Segment von 8,7% für das Geschäftsjahr 2023 (Vj.: 5,9%).
  • › Das Segment "Global" beinhaltet das Geschäft der Kontron Gruppe in Nordamerika und Asien und konnte sich im Geschäftsjahr 2023 ebenfalls verbessern. Die Umsatzerlöse in diesem Segment beliefen sich auf EUR 207,7 Mio. und steigerten sich somit im Vergleich zum Vorjahr um knapp über 4% (Vj.: EUR 199,0 Mio.). Dabei beträgt das organische Umsatzwachstum rund 3%. Auch das Bruttoergebnis verbesserte sich von EUR 46,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 65,5 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dies entspricht einer Bruttomarge von 31,6%, welche somit ebenso den Vorjahreswert von 23,6% deutlich übertrifft. Diese verbesserten Ergebnisse ba-

sieren vor allem auf mehreren Preisanpassungen in den USA. Nachdem das Segment "Global" ebenso wie die anderen Segmente im Vorjahr von Wertberichtigungs- und Abschreibungssondereffekten betroffen war, erholte sich das EBITDA vor Headquarter-Umlagen im Geschäftsjahr 2023 wieder deutlich und belief sich auf EUR 19,1 Mio. (Vj.: EUR 4,1 Mio.). Die EBITDA-Marge lag bei 9,2%, nach einem Vorjahreswert von 2,1%.

› Das Segment "Software + Solutions" ist das Segment mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten in der Kontron Gruppe. Mit einem Segmentumsatz von EUR 230,3 Mio. im Geschäftsjahr 2023 wurde ein sehr deutliches Umsatzwachstum von rund 33% im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 173,2 Mio.) erzielt. Hierbei handelt es sich vorwiegend um organisches Umsatzwachstum (rund 26%) aufgrund der guten Auftragslage. Aufgrund dieser positiven Umsatzentwicklung erhöhte sich auch das Bruttoergebnis auf EUR 136,7 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr, nach einem Vorjahreswert von EUR 105,9 Mio. Die entsprechende Bruttomarge belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 59,4% und lag somit geringfügig unter der Bruttomarge im Geschäftsjahr 2022 (Vj.: 61,1%). Das Segment-EBITDA vor Headquarter-Umlagen steigerte sich ebenfalls deutlich und belief sich auf EUR 38,3 Mio. (Vj.: EUR 25,1 Mio.). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 16,6% im Geschäftsjahr 2023, im Vergleich zur EBITDA-Marge im Vorjahr von 14,5%. Somit konnte die EBITDA-Marge im Jahr 2023 erneut gesteigert werden.

Neben den drei dargestellten Segmenten in der Tabelle erzielte die Kontron Gruppe im Geschäftsjahr 2023 auch noch Ergebnisse aus "nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" (Discontinued Operations – DCO). Im Jahr 2022 wurden hier sämtliche IT-Services-Gesellschaften, die im Zusammenhang mit dem Projekt "Focus" veräußert wurden, dargestellt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden in diesem Bereich die Ergebnisse der beiden noch verbliebenen Gesellschaften in Moldawien, welche im Jahr 2023 veräußert wurden, ausgewiesen. Der Umsatz aus diesen nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrug im Geschäftsjahr 2023 EUR 5,4 Mio. (Vj.: EUR 387,4 Mio.). Das Bruttoergebnis belief sich auf EUR 1,3 Mio. (Vj.: EUR 141,0 Mio.), während das EBITDA bei EUR 1,2 Mio. (Vj.: EUR 269,9 Mio.) lag. Der Vorjahreswert beinhaltet den Verkaufserlös aus der "Focus"-Transaktion, welcher in den sonstigen betrieblichen Erträgen dargestellt wurde.

Finanzlage

ZUSAMMENGEFASSTE CASHFLOW-RECHNUNG (IN EUR MIO.) 2023 2022
Cashflow aus operativer Tätigkeit 116,9 44,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit 25,7 143,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -190,2 -90,8
Liquide Mittel 332,2 437,8
Finanzierungsverbindlichkeiten 211,0 319,5
Net Cash (+) / Nettoverschuldung (-) 1) 121,2 118,3

1) Liquide Mittel abzüglich lang- und kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten

Der operative Cashflow stieg im Geschäftsjahr 2023 deutlich an und belief sich auf EUR 116,9 Mio. nach einem Vorjahreswert von EUR 44,4 Mio. Dieser positive Trend wurde von der starken operativen Entwicklung der Kontron Gruppe sowie der Entspannung der Lieferketten im Jahr 2023 getragen. Damit setzte sich der Trend der Cash Conversion nach der Fokussierung auf das IoT-Geschäft weiter fort. Das Ziel einer Cash-Conversion-Rate (Cashflow aus operativer Tätigkeit im Verhältnis zum EBITDA) von 75% des EBITDA konnte mit einem Wert von rund 93% (Vj.: 63%) deutlich übertroffen werden, wobei das EBITDA von Einmaleffekten aus dem Umbau der IoT-Service-Einheiten belastet war.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit summierte sich im Geschäftsjahr 2023 mit EUR 25,7 Mio. auf einen deutlich geringeren Wert als im Vorjahr (Vj.: EUR 143,7 Mio.). Der Vorjahres-Cashflow aus Investitionstätigkeiten war stark von der Veräußerung des Großteils des IT-Service-Geschäfts geprägt und auch im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich daraus noch Effekte aus weiteren Einzahlungen der Vinci Gruppe für die verkauften "Focus"-Gesellschaften in Höhe von EUR 119,5 Mio. Darüber hinaus betrafen die Investitionstätigkeiten vor allem Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 46,2 Mio. sowie Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen (Asset Deal Telit, Comlab, Hartmann/W-IE-NE-R, Bsquare) in Höhe von EUR 53,3 Mio.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug EUR -190,2 Mio. im Geschäftsjahr 2023, nach einem Vorjahreswert von EUR -90,8 Mio.

01 LAGEBERICHT

Die wesentlichen Finanzierungstätigkeiten betrafen die Rückführung von langfristigen Finanzierungen sowie Rückzahlungen von Finanzleasing-Verbindlichkeiten im Ausmaß von gesamt EUR 75,4 Mio., die Ausschüttung der Rekorddividende für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 63,4 Mio. sowie Zahlungen für den Erwerb eigener Aktien im Rahmen von zwei Aktienrückkaufprogrammen in Höhe von EUR 45,5 Mio. Darüber hinaus sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten auch Zinszahlungen von EUR 13,5 Mio. dargestellt.

Dem Ziel der fristenkongruenten Ausrichtung der Finanzierungen folgend und als Vorsorge für das weitere Wachstum wurde im Geschäftsjahr 2019 durch die erstmalige Platzierung eines Schuldscheindarlehens Rechnung getragen. Mit einem Volumen von EUR 160 Mio. und Laufzeiten von fünf bzw. sieben Jahren konnte die langfristige Finanzierung der Kontron Gruppe sichergestellt werden. Hierbei wurden 53% (EUR 85 Mio.) des Schuldscheindarlehens fix, der Rest variabel aufgenommen. Im Jahr 2021 wurde eine weitere endfällige Tranche über EUR 7,5 Mio. mit einer Laufzeit bis 2026 und einer fixen Verzinsung begeben. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Kreditvertrag über EUR 37,5 Mio. zum Zwecke der Refinanzierung des Anteilskauf "Iskratel" mit fixer Verzinsung geschlossen, welcher auf Basis vierteljährlicher Tilgungen bis 31. Dezember 2025 rückzahlbar ist. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein weiterer Finanzierungsrahmen für allgemeine Betriebsmittelfinanzierungen in Höhe von EUR 50 Mio. vereinbart, welcher zum 31. Dezember 2023 nicht genutzt wurde. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Aufstockung des revolvierend nutzbaren Betriebsmittelkredits von EUR 15 Mio. auf EUR 60 Mio. vereinbart. Per Stichtag 31. Dezember 2023 wurde dieser jedoch nicht genutzt. Diese Linien und weitere Kontokorrentlinien in der Kontron Gruppe sind variabel verzinst und an die Entwicklung des EURIBOR bzw. entsprechende Referenzzinssätze geknüpft. Die Kontron AG überwachte auch im Geschäftsjahr 2023 laufend die Entwicklung der Zinslandschaft, um sich gegen einen etwaigen Anstieg rechtzeitig abzusichern. Auf Grund der Entwicklung der Zinsen bzw. Swap-Sätze wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von einer Fixierung weiterer variabler Finanzierungen Abstand genommen. Kontron evaluiert die Entwicklung der Zinslandschaft jedoch laufend.

Die liquiden Mittel reduzierten sich aufgrund der oben beschriebenen Effekte gegenüber dem 31. Dezember 2022 von EUR 437,8 Mio. auf EUR 332,2 Mio. zum Bilanzstichtag 2023. Da diese Verringerung der liquiden Mittel mit einer gleichzeitigen Reduktion der Finanzverbindlichkeiten einher ging, konnte der Net Cash weiter erhöht werden und belief sich zum Jahresende 2023 – ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 – auf EUR 121,2 Mio. nach einem Net Cash im Jahr 2022 von EUR 118,3 Mio. Im Rahmen der liquiden Mittel unterlagen EUR 4,3 Mio. (Vj.: EUR 3,5 Mio.) Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Sicherheitenstellungen.

Vermögens- und Liquiditätssituation

BILANZKENNZAHLEN (IN EUR MIO.) 31.12.2023 31.12.2022
Langfristige Vermögenswerte 492,5 412,1
Vorräte 229,1 192,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 213,6 148,1
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 38,1 54,2
Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte 65,2 189,7
Liquide Mittel 332,2 437,8
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 0,0 6,3
Summe Vermögen 1.370,7 1.440,9
Eigenkapital 604,0 635,7
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 60,1 193,8
Langfristige sowie kurzfristige Rückstellungen 60,8 46,8
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 48,4 39,0
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 150,9 125,7
Lieferverbindlichkeiten 273,1 226,3
Kurzfristige Vertragsverpflichtungen 69,6 78,5
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 103,7 90,3
Zur Veräußerung bestimmte Schulden 0,0 4,8
Summe Eigenkapital und Schulden 1.370,7 1.440,9
Eigenkapitalquote 1) 44,1% 44,1%
Net Cash (+) / Nettoverschuldung (-) 2) 121,2 118,3

1) Anteil des Konzerneigenkapitals (inkl. Anteile ohne beherrschenden Einfluss) am Gesamtkapital (Bilanzsumme) 2) Liquide Mittel abzgl. lang- und kurzfristiger Finanzierungsverbindlichkeiten

Hinsichtlich der Konzernbilanz genauer gesagt ihrer Darstellung im Zusammenhang mit den nicht fortgeführten bzw. aufgegebenen Geschäftsbereichen (Discontinued Operations – DCO) ist anzumerken, dass die beiden moldawischen Gesellschaften des veräußerten IT-Services-Bereichs bis zum Bilanzstichtag 2023 veräußert wurden. Die Vermögenswerte und Schulden dieser beiden Gesellschaften sind in der Konzernbilanz in den Vorjahresvergleichswerten unter den Positionen "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" bzw. "Zur Veräußerung bestimmte Schulden" ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 beinhalteten diese beiden Positionen aufgrund der Veräußerung der moldawischen Gesellschaften keine Werte mehr.

Die Bilanzsumme der Kontron Gruppe ist gegenüber dem Vorjahr im Rahmen einer Bilanzverkürzung zurückgegangen, was im Wesentlichen auf die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten sowie den Erwerb von eigenen Aktien zurückzuführen war. Dadurch reduzierte sich auch das Eigenkapital in absoluten Zahlen. Dennoch blieb die Eigenkapitalquote unverändert bei 44,1%. Die Reduktion der langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten ist vor allem auf die Umgliederung von Teilen des bestehenden Schuldscheindarlehens

01 LAGEBERICHT

mit Fälligkeit im Jahr 2024 in die kurzfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten zurückzuführen. Trotz der Rückführung von einzelnen kurzfristigen Kreditlinien stiegen die kurzfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten in Summe an. Das Eigenkapital und die langfristigen Finanzierungen decken per 31. Dezember 2023 rund 48% der Bilanzsumme (Vj.: 58%). Für die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung der Kontron AG ist für das Geschäftsjahr 2024 die Aufnahme von neuen Finanzierungen geplant. Die liquiden Mittel reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 und entsprachen rund 24% der Bilanzsumme (Vj.: 30%). Die Net Cash Position der Kontron Gruppe erhöhte sich mit EUR 121,2 Mio. nochmals leicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen zum 31. Dezember 2023 bei EUR 213,6 Mio. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 148,1 Mio. einer deutlichen Erhöhung, zurückzuführen zum einen auf die neu akquirierten Gesellschaften im Geschäftsjahr 2023, zum anderen auf einzelne Tochterunternehmen der Kontron AG, bei welchen zusätzliche Umsätze aus IoT-Großprojekten zu einem entsprechend höheren Stand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag 2023 führten. In den übrigen Tochterunternehmen konnte sowohl durch verbessertes Forderungsmanagement als auch den Einsatz von zentralen Factoring-Programmen der Stand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Großteils verbessert werden. Zum 31. Dezember 2023 wurden unter den Factoring-Programmen im Vergleich zum Vorjahr um rund EUR 23 Mio. weniger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft und das Factoring erwartungsgemäß reduziert. Die Lieferverbindlichkeiten erhöhten sich ebenfalls auf Grund der neu akquirierten Gesellschaften bzw. des gestiegenen Umsatzes und Wareneinsatzes auf EUR 273,1 Mio. (Vj.: EUR 226,3 Mio.).

Die Vorräte erhöhten sich von EUR 192,6 Mio. zum Ende des letzten Geschäftsjahres auf EUR 229,1 Mio. zum 31. Dezember 2023. Diese Steigerung ist vor allem auf die im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Zukäufen von Gesellschaften zurückzuführen. Durch effizientere Lagerwirtschaft bzw. den Abbau von Pufferlagern und nachträgliche Auslieferungen von fertiggestellten Produkten, optimierte Einkaufsprozesse und Nachverhandlungen auf Lieferfirmen- und Kundschaftsseite soll das Working Capital 2024 prozentuell gesenkt werden.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Bilanzstichtag 2023 auf EUR 492,5 Mio., im Vergleich zu einem Vorjahreswert von EUR 412,1 Mio. Diese Erhöhung kommt einerseits aus den erworbenen Sachanlagen im Rahmen der Unternehmensakquisitionen im Geschäftsjahr 2023, andererseits aus dem Zugang zu immateriellen Vermögenswerten. Hier ergaben sich ebenso aus den erfolgten Akquisitionen Firmenwerterhöhungen; darüber hinaus wurden aus einzelnen Forschungsprojekten im Geschäftsjahr 2023 Entwicklungskosten aktiviert. Insgesamt erfolgten im Geschäftsjahr 2023 zahlungswirksame Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 46,3 Mio. (Vj.: EUR 40,5 Mio., inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche).

Die langfristigen sowie kurzfristigen Rückstellungen beliefen sich zum Bilanzstichtag 2023 auf EUR 60,8 Mio. (Vj.: EUR 46,8 Mio.). Dieser Anstieg ist vor allem auf höhere Pensionsrückstellungen aufgrund der Änderung des Konsolidierungskreises bzw. geänderter finanzieller Annahmen in einzelnen Tochterunternehmen zurückzuführen. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und Vermögenswerte reduzierten sich, da im Vorjahr diese Position den noch fälligen restlichen Kaufpreis für die "Focus"-Gesellschaften enthielt, wovon im Geschäftsjahr 2023 der Großteil bereits zur Einzahlung gelangt ist. Entsprechend reduzierte sich diese Forderungsposition. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich auf EUR 103,8 Mio. im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreswert (Vj.: EUR 90,3 Mio.). Der Anstieg in dieser Position ist hauptsächlich auf steuerliche Verbindlichkeiten zurückzuführen.

Im Berichtsjahr kam es aus dem genehmigten bedingten Kapital zu einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 230.000,00. Somit erhöhte sich das gezeichnete Kapital von EUR 63.630.568,00 im Vorjahr auf EUR 63.860.568,00 zum 31. Dezember 2023. Weiters wurden im Geschäftsjahr 2023 208.700 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018 und 162.000 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018 (Tranche 2019) ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Rahmen der bestehenden Aktienrückkaufprogramme ("Aktienrückkaufprogramm I 2023" und "Aktienrückkaufprogramm II 2023") Aktien zurückgekauft. Die Anzahl der von der Kontron Gruppe gehaltenen eigenen Aktien belief sich damit auf 2.112.093 Stück zum 31. Dezember 2023 (31. Dezember 2022: 0 Stück). Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beläuft sich entsprechend auf 63.860.568 Aktien zum 31. Dezember 2023 (31. Dezember 2022: 63.630.568 Aktien). Das den Aktionär:innen der Kontron AG zurechenbare Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 602,0 Mio. im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 633,8 Mio.

Vorstand und Aufsichtsrat planen, in der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 den Aktionär:innen der Kontron AG eine Dividende im Ausmaß von EUR 0,5 pro Aktie zur Beschlussfassung vorzuschlagen.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kontron AG erstellt für das abgelaufene Geschäftsjahr – in Umsetzung der Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes – wie bereits in den Vorjahren einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, der weiterführende Details zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen enthält. Die Kontron AG ist im Jahr 2021 dem UN Global Compact beigetreten und hat elf Nachhaltigkeitsziele (SDGs – Sustainable Development Goals) für sich identifiziert. Auch in Vorbereitung auf die CSRD-Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive) der Europäischen Union wurden im Geschäftsjahr 2023 weitere Schritte zum Ausbau des ESG-Reportings unternommen, u.a. die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse und die Verbesserung des ESG-Datenreports.

Umweltbelange

Die in den Märkten der Kontron in Verkehr gebrachten Mengen an elektronischen Geräten und Elektronikschrott wachsen weiterhin kontinuierlich. Sie enthalten nicht nur teils gefährliche Bestandteile, sondern auch wichtige Rohstoffe, die zur Wiederverwertung eingesetzt werden können. Für die Kontron ist der bewusste Umgang mit zur Verfügung stehenden Ressourcen wichtig. Fachgerechte Entsorgung, entsprechend ressourcenschonende Technologiekonzepte und effiziente Prozesse bei Beschaffung, Vertrieb und Produktion werden deshalb als Beitrag zur Nachhaltigkeit angestrebt. Gleiches gilt für Hilfsstoffe, die zur Verpackung bzw. für den Transport der elektronischen Geräte der Kontron Gruppe verwendet werden: Hier liegt der Fokus im möglichst effizienten Einsatz von Verpackungsmaterialien sowie auf der Wiederverwertbarkeit der eingesetzten Stoffe. Durch entsprechende Umwelt-Audits und ISO-Zertifizierungen wird dies auch von externen Parteien überwacht.

Ferner ist die Kontron Gruppe bestrebt, die Stromeffizienz in den von ihr betriebenen Rechenzentren laufend zu optimieren und greift hierzu auf aktuelle Eigentechnologien im Smart-Meter-Bereich zurück. Darüber hinaus wird laufend an eigenen Produktionsstandorten der Kontron Gruppe die Erhöhung des Anteils der Herstellung eigener Energie angestrebt. Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2023 weitere eigene Photovoltaikanlagen in Betrieb genommen. Weiters wurden im Jahr 2023 in mehreren Tochterunternehmen die jeweiligen Fuhrparks um zusätzliche Elektro- und Hybridfahrzeuge erweitert, um CO2 -Emissionen zu reduzieren – in Zukunft sollen vorwiegend Elektrofahrzeuge in die Fahrzeugflotte integriert werden und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gefördert werden. Ab dem Jahr 2024 sollen grundsätzlich nur mehr E-Autos als Firmenwagen angeschafft werden. Zudem werden sukzessive an allen Kontron Standorten Ladestationen angebracht, um auch die Ladeinfrastruktur innerhalb der Kontron Gruppe auszubauen und im Idealfall durch eigens erzeugten Strom zu betreiben.

Arbeitnehmerbelange

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Personalstands1) der Kontron Gruppe in den einzelnen Segmenten bzw. Bereichen:

SEGMENT / BEREICH 2023 2022 Veränderung
Segment "Europe" 3.155 3.034 4,0%
Segment "Global" 518 452 14,6%
Segment "Software + Solutions" 1.165 989 17,8%
Kontron Gruppe 4.838 4.475 8,1%
davon Forschung & Entwicklung sowie Engineering 2.658 2.478 7,3%
davon hardwarenahe Support-Dienstleistungen 207 209 -1,0%
davon Produktion & Logistik 579 529 9,3%
davon Vertrieb & Marketing 622 545 14,1%
davon Verwaltung & Administration 772 714 8,1%

1) Mitarbeitende auf Vollzeitäquivalenzbasis, ohne sich in Ausbildung oder Karenz befindliche Mitarbeitende bzw. Lehrlinge/Auszubildende

01 LAGEBERICHT

Das Mitarbeiter:innenwachstum im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Akquisitionen zurückzuführen.

Der gesetzliche und freiwillige Sozialaufwand inkl. Abfertigungen betrug im Geschäftsjahr 2023 EUR 59,2 Mio. für die fortgeführten Geschäftsbereiche (Vj.: EUR 49,7 Mio.). Die Fokussierung der Personalarbeit auf die Integration der erworbenen Gesellschaften, Geschäftsbereiche und Mitarbeitenden wird sich aufgrund der zuletzt durchgeführten Akquisitionen auch zukünftig fortsetzen. Durch die Einführung einheitlicher Prozesse im Personalbereich, die Vereinheitlichung und Migration auf gemeinsame unterstützende IT-Systeme sowie durch die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls und der Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen wird die Integration zusätzlich vorangetrieben. Dazu wurden die Ergebnisse einer von der Kontron AG Ende 2023 erneut durchgeführten gruppenweiten Mitarbeiter:innenbefragung im Detail analysiert. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen wurden Maßnahmen innerhalb verschiedener Bereiche ausgearbeitet, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen und die Attraktivität der Kontron Gruppe als Arbeitgeber laufend zu verbessern.

Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontron Gruppe ist ebenso ein wichtiges Anliegen: Den unterschiedlichen Aspekten der Arbeitsgesundheit – sowohl zur Vermeidung von körperlichen Beeinträchtigungen durch beispielsweise monotone Bildschirmarbeiten als auch zur Verringerung psychischer Belastungen durch erhöhte Arbeitsanforderungen oder dem geänderten Umfeld durch verstärkte Home-Office Tätigkeiten – wird mittels Schulungen durch externe Expert:innen (Arbeitsmediziner:innen) als auch einer ergonomischen Büroausstattung Rechnung getragen. Im Jahr 2023 wurden dazu, wie bereits in den Vorjahren, verschiedene Schulungen bzw. Betreuung hinsichtlich Themen wie Arbeitspsychologie, auch im Hinblick auf duales Arbeiten im Home-Office, und ergonomisches Arbeiten angeboten. Für Beschäftigte im Produktionsumfeld werden ferner laufend interne und externe Schulungen abgehalten, um sicherheitstechnische Belange ins Bewusstsein zu rufen und den Arbeitsschutz sicherzustellen.

Den Mitarbeitenden steht – sofern es ihre Tätigkeit zulässt – in Absprache mit den Erfordernissen des jeweiligen Teams die Nutzung des Home-Offices zur Verfügung, es können aber auch je nach Bedarf die Büroräumlichkeiten genutzt werden.

Die langjährige Philosophie der Kontron Gruppe – "hire for attitude, train for skills" – bleibt unverändert aufrecht und wird durch interne Programme zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unserer Kolleginnen und Kollegen vorangetrieben. So wurde der Startschuss für den zweiten Durchgang der von der Kontron AG durchgeführten Sustainable Leadership Academy Ende 2023 gesetzt. In diesem einjährigen Trainingsprogramm werden im Geschäftsjahr 2024 vorrangig weibliche Nachwuchsführungskräfte in unterschiedlichsten Bereichen von externen Trainer:innen und Kontron Manager:innen auf nächste Karriereschritte innerhalb der Kontron Gruppe vorbereitet. Darüber hinaus unterstützt die Kontron Gruppe ihre Mitarbeitenden auch bei der Inanspruchnahme von externen Trainingsprogrammen oder Kursen finanziell. Hierzu wurden im Geschäftsjahr 2023 in der Kontron Gruppe Aufwände für Trainingsmaßnahmen der Mitarbeitenden in der Höhe von EUR 1,2 Mio. für die fortgeführten Geschäftsbereiche (Vj.: EUR 1,1 Mio.) getätigt. Zusätzlich nehmen die Mitarbeitenden von Kontron laufend an Trainings der Industriepartner von Kontron teil, um den hohen Zertifizierungsstand bei einzelnen Herstellern weiter auszubauen.

Der Vorstand der Kontron AG dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erneut hervorragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2023.

Gesamtaussage

Der Erfolg der strategischen Neuausrichtung der Kontron Gruppe mit Fokussierung auf den IoT-Bereich zeigte sich im Geschäftsjahr 2023 deutlich. Trotz des gedämpften Wirtschaftswachstums konnte Kontron den Umsatz im Geschäftsjahr 2023 erneut steigern – mit EUR 1.225,9 Mio. lag der erzielte Umsatz über der Prognose von rund EUR 1.200 Mio. Im Vergleich zum Vorjahresumsatz in Höhe von EUR 1.063,7 Mio. (jeweils für die fortgeführten Geschäftsbereiche, Vj. angepasst) entspricht dies einem Wachstum von über 15%. Neben dem Umsatzwachstum aus Unternehmensakquisitionen konnte ebenso ein organisches Wachstum von 9,5% erzielt werden. Die Prognose für das Nettoergebnis im Geschäftsjahr 2023 lag nach einer zweimaligen Erhöhung der Guidance für das Jahresziel bei EUR 72 Mio. – mit einem Nettoergebnis von EUR 77,8 Mio. konnte dieses Ziel ebenso deutlich erfüllt werden. Das Nettoergebnis im Vorjahr war durch die "Focus"-Transaktion und den daraus erzielten Verkaufserlös geprägt und belief sich auf EUR 232,5 Mio. Dadurch betrug das Nettoergebnis pro Aktie EUR 3,65 – im Geschäftsjahr 2023 belief sich das Nettoergebnis auf EUR 1,23 pro Aktie. Das Management der Kontron AG wird bei der nächsten Hauptversammlung am 6. Mai 2024 den Aktionär:innen einen Vorschlag zur Beschlussfassung über eine Dividendenzahlung von EUR 0,5 pro Aktie unterbreiten.

04 Prognose-, Chancen-, Risikobericht

Prognose

Für das Jahr 2024 gehen die meisten Prognosen von keinem oder einem geringen Wirtschaftswachstum im europäischen Wirtschaftsraum aus, während sich die Inflationsraten im Vergleich zu den Vorjahren weiter abschwächen sollen. Der Zinserhöhungszyklus der Zentralbanken dürfte im Geschäftsjahr 2023 seinen Höchststand erreicht haben. Nichtsdestotrotz liegen die Inflationsraten aktuell weiter über den von den Zentralbanken angestrebten Zielbandbreiten, während die Leitzinsen Rekordhöhe erreicht haben und auch die Lieferkettenvulnerabilität unverändert hoch ist. Darüber hinaus erhöht der weitere Verlauf des Ukraine-Krieges, die Eskalation des Nahostkonflikts sowie weitere geopolitische Spannungen die Prognoseunsicherheit.

Die langfristige Zielsetzung für die Kontron Gruppe – profitables Wachstum und Marktführerschaft im Industriellen IoT-Segment – bleibt vor diesem Hintergrund unverändert aufrecht, zumal sich durch den zunehmenden Bedarf an digitalen Lösungen der maschinellen Kommunikation auch neue Chancenfelder für die Kontron Gruppe eröffnen. Der Fokus von Kontron wird auf die Erhöhung der Profitabilität, die Generierung von positiven Cashflows und die Optimierung des Working Capital – vor Umsatzwachstum – weiter fortbestehen. Durch die Weiterentwicklung der Kontron Gruppe als innovatives Technologieunternehmen bzw. IoT-Lösungsanbieter mit steigendem Anteil an Eigenentwicklungen und hochmargigen Dienstleistungen und somit steigender Wertschöpfung, soll die Brutto- und Profitmarge weiter gesteigert werden.

Die im Geschäftsjahr 2023 und zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführten Akquisitionen werden wie angekündigt die weggefallenen Umsätze aus dem IT-Service-Bereich ersetzen. Der Fokus wird im Jahr 2024 auf der Integration der erworbenen Unternehmen sowie das Upgrade ihrer Produkte mit bestehendem IoT-Know-how der Kontron Gruppe liegen.

Nach der am 18. Jänner 2024 angekündigten und am 29. Februar 2024 erlangten Kontrolle über die Katek SE hat Kontron ihre am 15. Jänner 2024 veröffentlichte Guidance erhöht. Für das Geschäftsjahr 2024 geht Kontron nunmehr von EUR 1,9 Mrd. Umsatz, einem EBITDA von EUR 190 Mio. sowie einem Nettogewinn von rund EUR 100 Mio. aus.

Chancen- und Risikobericht

Die Kontron Gruppe ist als international tätiges Technologieunternehmen verschiedenen finanziellen, branchenspezifischen, unternehmerischen Risiken sowie ESG-Risiken ausgesetzt. Zugleich bieten die Branche und das Unternehmen eine Vielzahl von Chancen. Ziel des Managements ist es, im Rahmen des konzerninternen Chancen- und Risikomanagements, einerseits sich ergebende Chancen zeitnah in einer den Unternehmenswert entsprechend steigernden Weise zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren, um insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden.

Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist es notwendig, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und speziell bei den Entscheidungsträger:innen das Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden und potenzielle Risiken und Chancen zu schaffen. Mittels eines konzernweiten Risikomanagementsystems sind insbesondere Risiken mit ihrer Risikostruktur zu erfassen und fortzuschreiben. Kontron hat im Jahr 2021 eine interne Kontrollsystemrichtlinie auf Basis des COSO-Referenz-Modells eingeführt und laufend erweitert. Lokale Risiko-/Control-Self-Assessments dienen der Identifikation von Risiken, um diese frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können. Überdies dienen die Risiko-/Control-Self-Assessments als Basis, um seitens des Headquarters rechtzeitig gegensteuern zu können. Das interne Audit überprüft und überwacht die Umsetzung von Maßnahmen laufend und berichtet den Fortschritt turnusmäßig an den Vorstand der Kontron AG.

Durch die regionale und technologische Ausweitung der Geschäftsaktivitäten bei Kontron sind die Systeme laufend zu ergänzen bzw. zu überprüfen. Akquirierte Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Integration in die Kontron Gruppe die standardisierten Prozesse (Policies) der Gruppe zu implementieren. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt unter anderem durch Internal Audits.

Risikoerkennung und Risikosteuerung erstrecken sich neben den primär administrativen Bereichen wie IT-, Personal-, Finanz- und Controllingbereich auch auf die Bereiche Vertrieb, Projektmanagement, Produktion, Einkauf, Entwicklung, Lagermanagement und Betriebssicherheit wozu unter anderem auch das Facility Management zählt.

Turnusmäßige oder ad-hoc angesetzte interne und externe Audits sowie Risikoassessments und Zertifizierungen liefern zudem Erkenntnisse über Verbesserungschancen und zusätzliche Risikofaktoren. Die Überwachung der Risikoparameter erfolgt zweistufig: zum einen über einen standardisierten Ablauf und regelmäßige Reportings an den Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG, zum anderen durch Self-Assessments und die vorgegebenen Red-Flag-Kriterien, deren Überschreiten Sofortmaßnahmen durch das lokale Management der Tochtergesellschaften nach sich ziehen.

Risikomanagementsystem

Das Risiko- und Chancenmanagement ist für Kontron ein bedeutendes Instrument der Unternehmenssteuerung. Zwar werden bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich vermieden, jedoch ist Kontron im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die unmittelbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen bzw. zu beseitigen, haben wir ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert. Es stärkt das Risikobewusstsein, erhöht das Vertrauen unserer Stakeholder in das Unternehmen und verbessert unsere Planungs- und Entscheidungsgrundlagen.

Unser internes Risikomanagementsystem entspricht den mit Aufsichtsrat und Vorstand abgestimmten Richtlinien zum Umgang mit Risiken und ist organisatorisch dem internen Audit, das an den Gesamtvorstand als Kollegialorgan berichtet, zugeordnet. Der Konzernrisikomanager berichtet regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat und überwacht die Einhaltung des implementierten Risikomanagementprozesses sowie der Berichtsroutinen.

Der gruppenweite Risikomanagementprozess ist in einem Konzern-Risikomanagementhandbuch abgebildet und erläutert. Darin sind die einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses, von der Risikoidentifikation bis zum Risiko-Reporting, detailliert beschrieben:

1. RISIKOIDENTIFIKATION 2. RISIKOANALYSE 3. RISIKOBEWERTUNG
Risikobereiche ermitteln
Identifikation aller Risiken,
Ursachen, Konsequenzen
Je nach
Eintrittswahrscheinlichkeit,
Risikoeinfluss und Kont
rollgrad festlegen
Vergleich mit Risikoklassen
Ermittlung der Gesamtrisikoposition
Priorisierung von Risiken
4. RISIKOSTEUERUNG 5. RISIKOREPORTING/ MONITORING
Definition von Maßnahmen Dokumentation, Reporting
Maßnahmen steuern

Umsetzung genehmigter Maßnahmen

Überwachung der Effizienz von Maßnahmen

Des Weiteren sind im Konzern-Risikohandbuch die Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen innerhalb des Risikomanagementsystems festgelegt. Es handelt sich hierbei um klar definierte Vorgaben, wie beispielsweise die Definition der Risikomanagementgrundsätze, an die sich alle Beteiligten verbindlich halten müssen.

Das Risikomanagementhandbuch ist an alle Konzerngesellschaften zur Anwendung übermittelt und jederzeit im zentralen Ablagesystem der Kontron AG für alle Gesellschaften einsehbar. Neue erworbene Gesellschaften werden durch den Konzernrisikomanager in die Risikomethodik eingeführt, u.a. durch eine Schulung des Risikomanagementprozesses.

Zweimal pro Jahr identifizieren, analysieren, bewerten und berichten alle wesentlichen Gesellschaften der Kontron Gruppe sowie definierte Konzernabteilungen ihre Risiken und benennen für die gemeldeten Risiken einen verantwortlichen "Risk Owner". Daraus wird ein Risikobericht für die Kontron Gruppe erstellt und an den Vorstand verteilt.

Neben dem regulären Standard-Reporting sind die Gesellschaften aufgefordert, Risiken ad-hoc zu melden, wenn diese vordefinierte Limits überschreiten.

Risikomanagement Organisation

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen erfolgt anhand vordefinierter Kriterien. Mit Hilfe eines implementierten Rating-Systems lässt sich die Relevanz von Risiken umfassend darstellen.

Der Risikoverantwortliche ("Risk Owner") verantwortet das jeweilige Risiko und überwacht die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Aktualisierung von Risikoeinschätzungen und die Nachverfolgung erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen an den Konzernrisikomanager, die anschließend aggregiert und an den Vorstand gemeldet werden. Über die Hauptrisiken wird auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig informiert.

Durch dieses System ist die Transparenz und der effektive Umgang mit Unternehmensrisiken in der gesamten Gruppe gewährleistet.

Chancenmanagement

Chancenmanagement heißt, entsprechende Marktentwicklungen durch die Geschäftstätigkeit zu nutzen und in wirtschaftlichen Erfolg für die Kontron Gruppe umzuwandeln. Hierbei schreitet Kontron weiter voran mit einer Strategie der Fokussierung auf den IoT-Bereich, um in diesem Bereich die exzellenten Chancen für ein stabiles Umsatz- und Ergebniswachstum zu nutzen. Dazu gehört auch das Ziel, den Softwareanteil in den verschiedenen Segmenten in Richtung integrierter Hard- und Softwarelösungen weiterzuentwickeln und die sich bietenden neuen Geschäftsfelder, wie IoT as a Service (IoTaaS), aufzubauen.

All dies bedeutet, die internationale Struktur der Kontron Gruppe gezielt den Marktgegebenheiten anzupassen, um Entwicklungs-, Vertriebs- und Kostensynergien zu nutzen und die Märkte noch besser zu erschließen.

Die konsequente Beschäftigung mit neuen Technologien speziell in den Bereichen der Mobilität, sicheren Vernetzung, künstlichen Intelligenz und hoch performanten Computersystemen sowie die Weiterentwicklung der bestehenden eigenen Technologien sieht Kontron als ständige Chance, das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Gruppe auszubauen und damit die eigene Wertschöpfungskette zu vertiefen. Zusammen mit dem Fokus auf neue Sicherheitsanforderungen und deren normgerechte Umsetzung in Hardware und Software werden so Risiken minimiert.

01 LAGEBERICHT

Zu den wesentlichen Chancen zählt die Kontron Gruppe folgende Themen:

Digitalisierung und Smart-Everything

Die Digitalisierung in allen Lebensbereichen setzt sich weiter fort. Der konsequente Ausbau des Kontron susietec®-Toolsets treibt die digitale Transformation in den Kontron-Märkten entsprechend weiter an. Beginnend bei Consulting, über Systemintegration, Software-Entwicklung, Hybrid-Cloud, Hardware-/Software-Bundles und Installation bis zu Betrieb und Wartung findet man Kontron als agilen Partner.

Damit schafft sich die Kontron Gruppe die bestmögliche Position, die sich aus der digitalen Transformation ergebenden Chancen zu nutzen und zu monetarisieren.

Anstehende Technologiewechsel im Mobilfunk

Spezielle Industriefrequenzen ermöglichen mit dem Technologiewechsel von 4G auf 5G jetzt private Netzwerke für "Smart Factories" auf Basis des 5G-Mobilfunkstandards. Dieser bringt u.a. hohe Bandbreiten, Echtzeitanwendungen und erhöhte Sicherheit trotz größerer Teilnehmerzahlen. Durch die Schaffung eigener Geschäftsbereiche für "Mobile Private Networks, MPN" und "Mobile Solutions" ergreift Kontron die Chancen, die sich im Bereich dieser Geschäftsbereiche für End-to-End Lösungen mit 5G-Endgeräten und Netzwerklösungen aus einer Hand ergeben. Dazu gehört auch der Bereich der "mission critical" mobilen Kommunikation im Bahnbereich, der mittelfristig auf den 5G–basierten Standard FRMCS aufgerüstet wird und für den Kontron auf Grund des neuen End-to-End 5G-Technologieangebots hervorragend positioniert ist.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz zeigt in allen Bereichen starke Wachstumsraten. Kontron nutzt diese Chancen durch eine entsprechende Erweiterung seines Hardware-Portfolios mit hoch performanten Plattformen und Co-Prozessoren zur Berechnung von neuronalen Netzen. Zusammen mit Partner:innen werden passende Software-Applikationen integriert und projektbasiert für unsere Kundschaft umgesetzt. Der geplante Ausbau der Software-Aktivitäten wird hier für weiteres Wachstum sorgen.

Software- und Services-Fokus

Für die gesamte Kontron Gruppe sehen wir gutes Potenzial in der Umsetzung der Software-Middleware-Strategie im Rahmen unseres Industry-4.0- und IoT-Fokus. Das existierende Hardware-Portfolio wurde durch ergänzende Middleware-Lösungen inklusive nahtloser Integration in Private- bzw. Public-Clouds erweitert. Dies versetzt uns in die Lage, innovative Produkte, Lösungen, Plattformen und Neuentwicklungen im Bereich Internet of Things anzubieten. Durch die verbesserte Integration von hardwarebasierten Sicherheitslösungen sind wir in der Lage, den Marktanforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit Rechnung zu tragen. Zukünftig wird auch das flexible IoTaaS (IoT as a Service)-Angebot insbesondere im Softwarebereich ausgebaut werden, um weitere wiederkehrende Umsätze zu erschließen und die Kundschaft noch stärker und längerfristig an die Kontron Gruppe zu binden.

Skalierung unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots

Der Ausbau unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots birgt ebenfalls Chancen für die Kontron Gruppe. Unser primäres Ziel ist es, den Kundschaftsnutzen unserer Produkte und Lösungen durch Dienstleistungen vor allem im operativen Bereich noch weiter zu steigern sowie neue umfassende Dienstleistungen im Produkt- und Lösungsumfeld zu entwickeln. Dadurch können wir unserer Kundschaft Komplettlösungen – von der notwendigen Hardware über die Software bis hin zur Integrations- und Betriebsdienstleistung – aus einer Hand anbieten. Wir können unsere Kundschaft zudem während des gesamten Produktlebenszyklus unterstützen. Darüber hinaus ergibt sich aus der neuen Größe der Kontron Gruppe sowie deren weltweiter Verteilung weiteres Synergie- und Optimierungspotenzial.

Ausbau von bestehenden und neuen Partnerschaften

In gezielten Akquisitionen, Beteiligungen und Partnerschaften sieht die Kontron Gruppe Chancen, ihre technologischen Kernkompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Zudem können wir dadurch unser Produktportfolio weiterentwickeln und unsere Marktabdeckung erhöhen. Daher beobachten wir die Märkte kontinuierlich und loten laufend Möglichkeiten aus, durch strategische Akquisitionen und Partnerschaften über das organische Wachstum hinaus zu expandieren und unser Technologieportfolio in ausgewählten Bereichen zu ergänzen.

GreenTec

Zahlreiche Lösungen der Kontron Gruppe tragen schon heute dazu bei Energie zu sparen bzw. Ressourcen effizienter zu nutzen und somit den CO2 -Ausstoß zu reduzieren. Kontron erkennt für die Unternehmensgruppe eine Vielzahl neuer Felder, die sich durch die gesellschaftliche Notwendigkeit zur Eindämmung der Klimakrise ergeben.

Ausbau von eigenen Photovoltaikanlagen

Um den volatilen Energiepreisen auf dem Energiemarkt entgegenzuwirken, setzt Kontron vermehrt auf den Ausbau eigener PV-Anlagen und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, um den Energieeigenbedarf selbstständig decken zu können. Eine Unabhängigkeit der Energiepreismarktpolitik führt zur besseren finanziellen Planbarkeit in der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit und sorgt u.a. auch für verminderte Treibhausgas-Emissionen innerhalb von Scope 1 und Scope 2 des GHG Protocol Standards.

Risikomanagement

Strategische Risiken

Ein strategischer Fokus von Kontron ist, Synergien zwischen dem Hard- und Softwareportfolio der Kontron Gruppe zu heben sowie mit den verbliebenen IT Services die bestehenden IoT-Solutions zu servicieren und zu ergänzen. In Bezug auf IoT-Lösungen der Kontron Gruppe bedeutet dies sowohl die weitere Integration des Produktportfolios als auch die gemeinsame, gruppenübergreifende Entwicklung von neuen Hard- und Softwarelösungen. Die Verfehlung der Umsetzung dieser Strategie könnte sich unmittelbar auf die Risiken des Konzerns auswirken. Dennoch kann sich die Strategie von Kontron als ganz oder teilweise nicht erfolgreich herausstellen. Beispielsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Kontron Gruppe in den Eigentechnologie-Segmenten angebotenen Leistungen nicht oder nicht im geplanten Umfang nachgefragt werden, die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen und sich der Ausbau dieser Geschäftssegmente daher nicht wie erwartet entwickelt.

In jedem der genannten Fälle können im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie getätigte Investitionen ganz oder teilweise verloren gehen, insbesondere da die Technologiebranche einem stetigen Wandel unterworfen ist. Der Markt ist durch sich rasch verändernde Technologien, häufige Einführungen verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen sowie ständig wechselnde und neue Kundenanforderungen und Änderungen im regulatorischen Bereich, z.B. Datenschutz, geprägt. Der Erfolg der Kontron Gruppe hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends und Entwicklungen, wie beispielsweise bei Anwendungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, 5G-Anwendungen oder Cloud Computing, oder Änderungen beim Datenschutz rechtzeitig vorauszusehen, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu adaptieren und zu verbessern sowie neue Produkte zu entwickeln, um sich den wandelnden Technologien, Regularien, Konkurrenzprodukten und Ansprüchen der Kundschaft anzupassen. Hierzu ist der Einsatz geeigneter technischer, personeller und finanzieller Ressourcen erforderlich. Jede Verzögerung oder Verhinderung der Einführung verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. deren mangelnde oder verzögerte Marktakzeptanz kann sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition auswirken.

Akquisitionsrisiken

Das starke organische Wachstum der Kontron Gruppe wird laufend durch Unternehmenszukäufe, und damit externes Wachstum ergänzt. Unternehmensakquisitionen bergen eine Reihe von Risiken. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, diese Risiken zu minimieren. Vor allem eine gründliche Due Diligence im Akquisitionsprozess sowie jahrelange Branchenerfahrung helfen, Akquisitionsrisiken wie das Risiko der Bezahlung eines zu hohen Kaufpreises, die Überschätzung von Synergieeffekten und rechtliche Risiken, die sich aus der Akquisition ergeben könnten, zu minimieren.

Im Nachgang zu einer Akquisition ist eine zügige Konzernintegration unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede sowie eine transparente Kommunikation erforderlich, um Risiken zu reduzieren und Versäumnisse bei der Nutzung von Synergieeffekten zu vermeiden. Hierbei ist die Implementierung und Umsetzung der Kontron AG Standards und Policies ein wichtiger Punkt, auch um Risiken zu minimieren.

Personalrisiken

Die individuellen Fähigkeiten sowie die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Kontron Gruppe. Unser Anspruch, einer der führenden Anbieter und Arbeitgeber im Technologiebereich zu sein, schafft die Basis, die besten Talente für die Kontron Gruppe zu begeistern. Dies ist von hoher Relevanz, da in allen Regionen, in

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denen die Kontron Gruppe aktiv ist, die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich unter deren Nachfrage liegt und es daher zunehmend schwieriger wird, alle offenen Positionen kurzfristig besetzen zu können. Dabei ist die Kontron Gruppe durch Kooperationen mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten bestrebt, im Wettstreit um die besten Köpfe frühzeitig anzusetzen und diesen, beispielsweise in Form von Praktika oder Diplomarbeiten, die Werte und Möglichkeiten als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Kontron Gruppe aufzuzeigen. Darüber hinaus stellt die Akquisition von Firmen, insbesondere im Software-Bereich, eine Möglichkeit dar, entsprechende Engineering-Kapazitäten in größerem Ausmaß zu erwerben. Der Verlust von Schlüsselpersonal bedeutet für die Kontron ein erhebliches Risiko, ebenso kann die mangelnde Attraktivität als zukünftiger Arbeitgeber die Wachstumspläne der Kontron Gruppe verlangsamen.

Technologierisiken

Die Kontron Gruppe entwickelt eigene Produkte im Bereich Industrial IoT für eine große Anzahl von vertikalen Märkten. Die Produkte basieren auf Computer Technologie (Chips) der großen Hersteller (z.B. INTEL) und elektronischen Trägerboards für diese Chips, applikationsspezifische Gehäuse und Schnittstellen sowie Kommunikations- und Display Technologien. Eigene Softwareprodukte teilen sich auf in low level Firmware, Betriebssysteme (Kontron hat mit KOS ein eigenes Betriebssystem für IoT-Applikationen entwickelt) und Applikationen im IoT-Umfeld und nutzen auch Open Source Technologien. Allgemein lehnen sich diese an Industriestandards an, um Kompatibilität mit anderen Marktteilnehmer:innen zu gewährleisten.

Hinsichtlich neu eingeführter Produkte oder Produktlinien mit einem entsprechend großen Anteil neuer Technologien besteht das Risiko, dass diese sich als Fehlentwicklungen oder als nicht wettbewerbsfähig erweisen und damit nicht die gewünschten Umsatz- oder Deckungsbeiträge erzielt werden können. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie aus sonstigen Gründen nicht vom Markt bzw. der Kundschaft angenommen werden und damit nicht gewinnbringend realisiert werden können.

Bei Standardsystemen mit langjähriger Roadmap und großer Marktakzeptanz sind es vor allem Verzögerungen bei der Entwicklung, die möglicherweise dazu führen, dass die "on time" Markteinführung des jeweiligen Produktes nicht gelingt und damit das Marktfenster teilweise verpasst wird.

Bei neuen Technologien und Standards gibt es den Risikofaktor, dass die von Analyst:innen angegebenen Einführungszeiträume zu kurzfristig angegeben werden und es zu signifikanten Verzögerungen kommen kann, bis im Markt nennenswerte Umsätze erzielt werden können. In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein neuer Standard am Ende nicht zur Einführung kommt.

In sämtlichen Fällen könnten die getätigten Akquisitions- oder Entwicklungskosten sowie die damit in Zusammenhang stehenden geplanten Umsätze und Ergebnisbeiträge ganz oder teilweise verloren gehen. Der Entwicklungsprozess an sich wird kontinuierlich optimiert. Auch das Potenzial zur Erlangung von öffentlichen Fördermitteln wird laufend geprüft und nach Möglichkeit genutzt.

Neue Cyber Security Standards müssen adressiert werden, um entsprechende Risiken im Feld auszuschließen.

Risiken aus Absatzmärkten

Eine wirtschaftliche Schwäche bzw. Rezession in einigen Ländern, in denen die Kontron ihr Geschäft betreibt, kann insbesondere dazu führen, dass die öffentliche Hand oder der private Sektor aufgrund des Spardrucks als Auftraggeber:innen weniger Aufträge vergibt oder ganz ausfällt, oder Forderungen von Kundschaft in diesen Ländern uneinbringlich werden. Dadurch kann sich die Auftrags- und Ertragslage verschlechtern, was sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron Gruppe auswirken kann. Für Kontron stellen zudem der hohe Wettbewerbsdruck und Veränderungen in der Konsum- bzw. Investitionsneigung bedeutende Risiken dar. Daher ist es wichtig, durch kontinuierliche Marktbeobachtungen Trends frühzeitig zu erkennen und Produkte an den Bedürfnissen der Kundschaft schnell und verlässlich auszurichten. Kontron versucht laufend, sich andeutende Trends zu nutzen. Kurze Reaktionszeiten, schlanke interne Abläufe und unternehmerisches Denken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen und fördern dies. Verstärkt wird auch die Formung neuer Kooperationen und eine verstärkte Wettbewerbssituation am Markt beobachtet, denen Kontron durch Aufbau bzw. Intensivierung neuer bzw. bestehender Partnerschaften begegnet.

Auch fragt die Kundschaft immer mehr allgemeine (ISO 27001) oder branchenspezifische (z.B. im Zugbereich) IT-Sicherheitszertifizierungen nach, deren Fehlen bis zu einem Ausschluss im Auftragsvergabeprozess der Kundschaft führen kann.

Kundschaftsrisiken

Aufgrund des Geschäftsmodells von Kontron ist grundsätzlich eine diversifizierte Kundschaftsstruktur gegeben, oftmals mit einer über Jahre oder auch Jahrzehnte hinweg engen Kundschaftsbindung. In der Vergangenheit waren weder unverhältnismäßig hohe Kundenabgänge noch signifikante Forderungsausfälle zu verzeichnen. Durch die breite Streuung der Kundschaft in verschiedensten Geschäftssegmenten wird die Abhängigkeit von einzelner Kundschaft bzw. Großkundschaft reduziert. In einigen Märkten (beispielsweise im Bereich Transportation), in denen Kontron Konzerngesellschaften tätig sind – speziell dort im langfristigen Projektgeschäft – ist das Thema der langfristigen Geschäftsbeziehung bzw. deren Aufbau maßgebend, da ein komplexer Entscheidungsprozess über geplante Infrastrukturprojekte von öffentlichen Trägern sich teilweise über mehrere Jahre hinwegzieht. Vertriebsaktivitäten müssen dementsprechend langfristig aufgesetzt sein. Andererseits besteht immer das Risiko, dass ein Projekt nicht gewonnen werden kann.

Den Zahlungsausfall einer oder mehrerer Kundschaft halten wir unter normalen Bedingungen für gut beherrschbar: Kontron verfügt mit einer vierstelligen Kundschafts-Anzahl über einen sehr breit diversifizierten Kundschaftsstamm. In Bezug auf mögliche Forderungsausfälle wird bei Kontron zur Risikoreduzierung auch mit Kreditversicherungen und Forderungsfactoring gearbeitet. Kreditlimits für Kundschaft werden überwiegend individuell auf Basis von Kundschaftsratings bzw. Kreditlimits von anerkannten Warenkreditversicherungen vergeben. Offene Forderungen werden durch das Management der Konzerngesellschaften überwacht und unterliegen einer standardisierten Bewertung auf Basis der Vorgaben von IFRS 9.

Kontron wird auch in Zukunft ein striktes Forderungsmanagement in Kombination mit Kreditversicherungen und Factoring betreiben, um das Ausfallsrisiko von Forderungen zu minimieren.

Produktbezogene Risiken

Im Bereich der Produktqualität besteht das grundsätzliche Risiko, dass fehlerhafte Produkte zu einem Schaden auf Seite der Kundschaft führen und der Kundschaft Gewährleistungsansprüche geltend macht, oder darüberhinausgehenden Schadensersatz fordert. Diesem Risiko begegnen wir durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch eine umfassende technische Qualitätssicherung von der Produktentwicklung bis hin zur Fertigung. Zudem werden über ein professionelles Qualitätsmanagement in den Konzerngesellschaften alle wichtigen Lieferanten regelmäßig auditiert. Ferner stellen wir mit unseren weltweiten Service- und Reparaturzentren sicher, dass fehlerhafte Kontron Produkte schnell und effizient repariert und an unsere Kundschaft zurückgesandt werden können.

Zusätzlich sichern wir unsere Produktrisiken durch entsprechende zentrale und spezifische lokale Versicherungen ab, hinzu kommen branchenspezifische Spezialversicherungen, beispielsweise für die Luftfahrtbranche. Ebenso wichtig ist es, dass das Verhältnis zwischen kundschaftsindividuellen Entwicklungsaufträgen und Standardproduktaufträgen so gesteuert wird, dass beides möglichst optimal ausgeglichen ist. Stark kundschaftsgetriebene Geschäftsaktivitäten verursachten in der Vergangenheit eine unausgeglichene Verteilung und führten somit zu hohen Komplexitätskosten. Die vorhandene hohe Variantenvielfalt bei den einzelnen Produkten erschwert zudem das Handling im operativen Bereich. Diesem Risiko begegnen wir, indem eine intensivere Abstimmung zwischen den verschiedenen Unternehmensteilen vom Entwicklungs- bis hin zum Fertigungsprozess erfolgt. Eine laufende Beurteilung des Produktportfolios in den Konzerngesellschaften und die Ausrichtung an innovativen Produkten trägt dazu bei, produktbezogene Risiken zu reduzieren.

Risiken aus Projektgeschäften und Betriebsverträgen

Die Kontron Gruppe führt unter anderem auch IT-Projekte durch, bei denen auf eine Kundschaft zugeschnittene IT-Lösungen geplant und umgesetzt werden. IT-Projekte zeichnen sich regelmäßig durch eine hohe Komplexität und einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand aus. Gleiches gilt für sogenannte "Design Ins" im Embedded-Systems-Bereich und für die Implementierung bzw. das Deployment von GSM-R-Projekten im Zugfunkbereich, die üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung von Anzahlungen ist bei der Mehrzahl der Projekte, insbesondere bei Auftraggebern der öffentlichen Hand, nicht oder nur selten möglich. Die Leistungen der Kontron Gruppe können daher in der Regel erst nach Beendigung im Voraus vereinbarter Projektabschnitte (Milestones) oder gar erst nach Beendigung des Gesamtprojekts (Go-Live) abgerechnet werden, so dass die Kontron Gruppe bei der Durchführung von Projekten teilweise erheblich in Vorleistung treten muss.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Projekte verzögern, abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zu dem erhofften Erfolg führen, was möglicherweise auch zur Folge hat, dass Milestones oder das Go-Live und damit die Projektabnahme nicht erreicht werden können. Dies kann dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen teilweise oder vollständig verloren gehen

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oder bereits erbrachte Leistungen nicht abgerechnet und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Kundschaft nicht geltend gemacht oder – aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder praktischen Gründen – nicht durchgesetzt werden können. Zudem können in diesen Fällen Kundschaftsbeziehungen abbrechen bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden. Zur Risikosteuerung werden konzerneinheitliche Methoden und Werkzeuge zum Projektmanagement und Projektcontrolling genutzt. Darüber hinaus wird zentral regelmäßig das Projektcontrolling der Gesellschaften überwacht. Bekannte Projektrisiken werden durch die Bildung entsprechender Risikovorsorgen ausreichend berücksichtigt.

Beschaffungs- und Produktionsrisiken

Die Kontron Gruppe vertreibt unter anderem Hardwareprodukte wie Embedded Boards, Embedded Server, IPCs, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten oder Smart Meters. Der Bezug von Waren und die pünktliche Auslieferung der angebotenen Produkte stellen hohe Anforderungen an die Organisation und Logistik der Gruppe. Teile des Logistikprozesses sind aus der Kontron ausgelagert, so dass sie hierauf nicht direkt oder nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann, um Störungen zu vermeiden oder zu beheben. Auch Kriege, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien oder Streiks, welche die Produktion oder Beförderung von Rohmaterialien oder fertigen Waren behindern, können zu Verzögerungen bei der Lieferung der Waren führen.

Nachdem die Folgen der Coronavirus-Pandemie auch noch im Jahr 2022 bezüglich Liefer- und Produktionsketten zu großen Herausforderungen führten, hat sich dieses Thema im 2. Halbjahr 2023 deutlich entschärft und Lieferzeiten haben sich nahezu auf das Vorkrisen-Niveau reduziert. Allerdings sind im Jahr 2023 die Materialkosten oftmals auf Krisenniveau geblieben. Kontron musste diese neue Preisstruktur an seine Kundschaft weitergeben – weitere Preiserhöhungen sind nicht ausgeschlossen. Vor allem im Bereich DRAM und NAND kam es bereits im 2. Halbjahr 2023 zu deutlichen Preiserhöhungen, denen sich auch die Kontron Gruppe nicht entziehen konnte.

Auch im Bereich der Logistik können sich die Kosten für Logistikdienstleistungen etwa aufgrund politischer und geopolitischer Themen um Gebühren oder Zölle erhöhen und damit die Verkaufsmargen reduzieren bzw. zu kompletten Liefereinschränkungen oder Embargos führen. Jede Störung, Unterbrechung oder wesentliche Verteuerung dieser Logistikkette innerhalb und/oder außerhalb der Kontron Gruppe kann ihre Geschäftstätigkeit nachteilig beeinflussen.

Die Pandemie hat gezeigt, wie schwierig es ist bei allen bestehenden Abhängigkeiten, in einem komplexen Umfeld, die Belieferung von Kundschaft sicherzustellen. Nachdem aber genau das sehr wichtig ist, hat Kontron beschlossen eigene Produktionsstandorte in Europa zu stärken und auszubauen. Damit wird den Anforderungen des Markts nach mehr Resilienz und mehr Nachhaltigkeit in der Supply Chain entsprochen. Hier verringert die Verlagerung hin zu Produktionspartner:innen in Europa bzw. die interne Fertigung in Europa das Risiko von zu großen Abhängigkeiten von Produktions- und Logistikprozessen in Asien.

Sogenannte seltene Erden werden in Schlüsseltechnologien der Technologiebranche eingesetzt. Die größten Vorkommen von seltenen Erden befinden sich in China. In der Vergangenheit wurde der Markt für seltene Erden teilweise künstlich knappgehalten, was zu einem Anstieg der entsprechenden Rohstoffpreise und des allgemeinen Preisniveaus der Produkte, in denen diese Rohstoffe verwendet wurden, geführt hat. Darüber hinaus haben Technologieführer ihre Produktion an Dritte ausgelagert und sich damit in massive Abhängigkeit begeben. Preiserhöhungen und Kapazitätsengpässe sind deshalb auch für die Zukunft nicht auszuschließen. Steigende Lohnkosten, erhöhte Transportkosten und erhöhte Nachfrage können diese Preisniveaus ebenfalls beeinflussen.

Der Materialeinkauf richtet sich an den Bedarfsprognosen aus. Bei schlechter Prognosequalität kann dies zu einem zu hohen oder zu niedrigen Lagerbestand führen. Diesem Risiko begegnet Kontron durch vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkaufs- und Produktionsplanungsprozesse. Die Kontron Gruppe hat das Jahr 2023 genutzt und begonnen ihre Lieferketten krisensicherer zu machen – in Form von verbesserten Lieferverträgen aber auch einem stärkeren Fokus in Richtung Nachfrage, Planung und Ausführung. Diesen Trend wird Kontron auch im Jahr 2024 weiter ausbauen und verbessern.

Durch die Abkühlung der Märkte stellt der mögliche Verlust von Schlüssellieferfirmen ein Risiko dar. Kontron ist laufend bemüht "second sources" aufzubauen, was einerseits nicht in jedem Bereich umsetzbar ist, beziehungsweise zum Verlust von Skaleneffekten führen kann. Zusätzlich besteht das Risiko, dass einzelne Konzerngesellschaften teilweise von gewissen Lieferfirmen abhängig sind. Sollte eine Lieferfirma ihre Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder wollen, kann dies die Geschäftserfolge von Kontron beeinflussen.

Generell ist Kontron auch durch die aktuell hohen Inflationsraten betroffen. Dies wirkt sich auf die Beschaffungskosten bzw. die allgemeine Kostenstruktur aus, da beispielsweise Kontron Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Inflationsausgleich fordern. Auch führen die höheren Energiekosten (z.B. für Strom) zu gestiegenen Produktionskosten. Ein latentes Risiko des Ausfalls der Stromversorgung über einen bestimmten Zeitraum seitens der Stromnetzbetreiber ist grundsätzlich immer gegeben, was aber retrospektiv nur selten vorkam.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken

Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen seitens der Banken ausreichend Kreditlinien zur Verfügung, um auch kurzfristig einen Finanzierungsspielraum – beispielsweise im Rahmen von M&A-Aktivitäten – zu haben. Die gute Eigenkapitaldeckung trägt zur finanziellen Stabilität bei. Bei der Auswahl der Banken wird von Seiten der Kontron AG auch deren Bonität berücksichtigt. Entsprechend werden Finanzierungen und Geldanlagen nur mit Banken abgeschlossen, die geringe Ausfallrisiken erwarten lassen. Zur Diversifizierung bestehen in der Kontron Gruppe mit mehreren Banken Geschäftsbeziehungen, zudem werden Finanzierungen nicht nur zentral, sondern von den Tochtergesellschaften auch lokal abgeschlossen. Die gegenüber Anfang 2022 geänderte Zinslandschaft zum Jahresende 2023 führt zu einer erheblichen Verteuerung von Fremdkapital mit variabler Verzinsung. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die EZB allenfalls Zinssenkungen vornehmen wird.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko von Wertänderungen verzinslicher Finanzinstrumente, die zur Finanzierung der Gruppe eingesetzt werden, aufgrund der Schwankung von Marktzinssätzen dar. Rund 47% der aufgenommenen Darlehen und zum Bilanzstichtag 2023 genutzten Kontokorrentrahmen der Kontron Gruppe in Höhe von insgesamt EUR 211,0 Mio. sind variabel verzinst, EUR 112,0 Mio. sind fix verzinst. Bzgl. des Schuldscheindarlehens 2019 sind EUR 85 Mio. der EUR 160 Mio. fix abgeschlossen, für den restlichen Teil wird laufend die Zinsentwicklung überwacht und Quotierungen für eine etwaige Konvertierung eingeholt. Auf Basis der bisherigen Entwicklung der Referenz- und Swap-Zinssätze wurde bis dato von einer Fixierung Abstand genommen. Die Finanzierungen der Kontron Tochtergesellschaften sind hingegen zu großen Teilen variabel verzinst. Es besteht hier das Risiko, dass der EURIBOR bzw. der sonstige Referenzzinssatz für die lokale Landeswährung steigen und sich hierdurch die Zinsbelastung der Kontron Gruppe erhöht. Dem soll durch eine verstärkte Innenfinanzierung der Kontron Gruppenmitglieder durch die Kontron AG, die sich zumeist wesentlich günstiger als die lokale Tochtergesellschaft refinanzieren kann, Rechnung getragen werden.

Währungsrisiken

Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kontron wird ein hoher Anteil der Geschäfte in anderen Währungen als der Berichtswährung EUR getätigt. Dazu gehören insbesondere der US-Dollar als auch mit untergeordneter Bedeutung beispielsweise der ungarische Forint oder tschechische Kronen. Die Volatilität einzelner Währungen kann sich erheblich auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der Kontron AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften auswirken. Insbesondere der Rubel hat seit dem Geschäftsjahr 2022 und im vergangenen Geschäftsjahr 2023 einen signifikanten Verfall erlebt, der nur teilweise kompensiert werden kann und sich insbesondere auf die Umsatzerlöse der russischen Tochtergesellschaft auswirkt. Dem Fremdwährungsrisiko wird durch währungskongruente Finanzierung der Geschäfte, die Beschaffung von Fremdleistungen in der jeweiligen Landeswährung und die Vereinbarung von Währungsschwankungsklauseln begegnet. Im Einzelfall werden zur Absicherung derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Spekulationsgeschäfte, also das Eingehen von Risiken außerhalb der operativen Geschäftstätigkeit, sind innerhalb der Kontron Gruppe nicht zulässig. Zur Absicherung gelangen ausschließlich bestehende Bilanzpositionen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Cashflows. Zum Bilanzstichtag wurde bei Tochterfirmen der Kontron AG ein Devisentermingeschäft durchgeführt, welches zur Absicherung von Einkaufsvolumina oder sonstiger Positionen diente und bilanziert wurde. Der Personenkreis, der entsprechende Sicherungsgeschäfte abschließen kann, ist sehr begrenzt. Vorhandene Geschäfte werden laufend gemeldet und in einem gruppenweiten IT-System (TM5) kontinuierlich überwacht. Für weitere Informationen zum Währungsänderungsrisiko wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Konzernanhang verwiesen.

Rechtliche Risiken

Die Kontron AG und ihre Tochtergesellschaften sind wie jede international agierende Unternehmensgruppe rechtlichen Risiken in unterschiedlichem Umfang ausgesetzt. Dabei ist grundsätzlich zwischen gesellschaftsrechtlichen Risiken, Vertragsrisiken, Patentrisiken aber auch Steuer- und Zollrisiken zu unterscheiden. Grundsätzlich wird das Risiko über Standardprozesse und Genehmigungsverfahren sowie die Verwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen minimiert. Sofern notwendig werden neben den internen Rechtsabteilungen externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder andere Sachverständige zur Risikoeinschätzung, Vermeidung von rechtlichen Risiken bzw. Bearbeitung der Sachverhalte einbezogen.

Patente und Marken schützen und überwachen wir durch die Einbindung externer Patent- und Markenanwälte. Zur Sensibilisierung in Bezug auf mögliche Compliance-Themen und zur Vermeidung etwaiger Verstöße verfügt Kontron über ein Compliance Management

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System, das vom Compliance Management Team im Headquarter der Kontron AG sowie den lokalen Compliance Officers administriert wird. Kontron Compliance-Standards orientieren sich sowohl auf operativer als auch prozessualer Ebene an den marktüblichen Best-Practice-Standards. Das Kontron-Compliance-Programm wird je nach Themenschwerpunkten global oder lokal ausgeführt und unterliegt einem laufenden Monitoring- und Optimierungsprozess.

Einen wichtigen Schwerpunkt der Compliance bilden auch laufende Compliance-Trainings der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in exponierten Bereichen. Diese erfolgen teils durch einen externen Dienstleister und teils durch interne Expert:innen.

Politische Risiken

Das weltweit politische Umfeld ist hoch volatil. Spannungen in Asien (China vs. Taiwan – in Taiwan beispielsweise sitzt mit Ennoconn der größte Aktionär von Kontron), der nach wie vor andauernde Krieg in der Ukraine, Konflikte in Nahost, bevorstehende Wahlen in den USA etc. machen das gegenwärtige weltpolitische Umfeld unkalkulierbar. Auch können Entscheidungen von Regierungen oftmals nicht mehr als Konstante bzw. nicht mehr als vorhersagbar für ein sicheres Investitionsumfeld angenommen werden.

Im Rahmen von abgeschwächten Wachstumsraten sind auch staatliche Investitionen reduziert, was überwiegend jene Kontron Gesellschaften betrifft, die einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes im öffentlichen Sektor erzielen.

Der Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine Ende Februar 2022 und die folgende kriegerische Auseinandersetzung führt einerseits dazu, dass sich lokale Projekte verzögern oder gänzlich undurchführbar werden können. Andererseits bedeuten die seitens der internationalen Staatengemeinschaft gegen Russland verhängten Sanktionen, wie der Ausschluss Russlands aus dem internationalen Zahlungsverkehr SWIFT oder das Verbot von Exporten von Hochtechnologieprodukten nach Russland, massive Einschränkungen der Finanzsysteme und der Realwirtschaft in der CIS-Region. Kontron hat sein Exposure zur gesamten GUS-Region auch in diesem Geschäftsjahr kontinuierlich reduziert.

IT-Risiken

Die Verletzung von Datenschutzgesetzen kann zu erheblichen Strafen führen. Hierbei ist insbesondere die in der EU gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu nennen. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden bei Kontron diesbezüglich zu erhöhen, aber auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für allgemeine IT-Sicherheitsthemen zu sensibilisieren, wurden im Geschäftsjahr 2023 eine Reihe von Online-Trainings zum Thema IT-Security abgehalten.

Cyberattacken im Bereich der IT (Information Technology) und OT (Operative Technology) stellen eines der höchsten Risiken da. Im Jahr 2023 wurden viele Aktivitäten durchgeführt, um die Wahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkungen solcher potenziellen Cybersicherheitsangriffe zu verringern. Zu diesen Aktivitäten gehörten regelmäßige Gruppenschulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Cybersicherheit, die Ausweitung der Nutzung der Multifaktor-Authentifizierung innerhalb der Kontron Gruppe und die zunehmende Nutzung fortschrittlicher Cybersicherheitsschutzmechanismen in der Cloud, die durch künstliche Intelligenz unterstützt werden. Kontron verbesserte auch den eigenen SOC-Gruppendienst (Security Operations Centre), um ein größeres Volumen verschiedener Datenquellen zu erfassen und so eine bessere Korrelation und Vorhersage potenzieller Cybersicherheitsbedrohungen zu ermöglichen.

Nicht verwaltete mobile Geräte stellen ein hohes Risiko dar. Deshalb hat Kontron in einigen Unternehmen eine MDM-Lösung implementiert, um die Cybersicherheit besser zu verwalten und restriktivere Richtlinien für mobile Geräte einzurichten, wenn diese für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Die Vermeidung von Lizenzrisiken, sowohl im IT- als auch im Entwicklungsbereich, wird durch ein regelmäßiges Monitoring reduziert.

Klimarisiken

Physische Risiken als Auswirkungen der Klimakrise, wie beispielsweise durch Dürren, Stürme, Erdbeben und Überflutungen, wurden im Zuge des internen Risiko-Assessment als mögliche Einflussfaktoren für die Kontron bzw. die Geschäftstätigkeit mit ihrer Kundschaft festgestellt. So gibt es gemäß dieser Analyse eine potenzielle Überflutungsgefahr in zumindest zwei Standorten sowie eine als wahrscheinlich eingeschätzte Erdbebengefahr in ebenfalls zwei Standorten. Eine potenzielle Wasserknappheit in der Wertschöpfungskette birgt darüber hinaus das Risiko von Produktionsausfällen. Die Versorgung mit Komponenten bzw. Produkten könnte dadurch unterbrochen werden. Das Risiko steigender Energiepreise, welche unter anderem durch Umwelteinflüsse getrieben werden, haben eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit. Es kann auch zu einem vorübergehenden oder längerfristigen Mangel an Energie, hauptsächlich elektrischer Energie, kommen.

Diese Risiko-Einschätzungen werden laufend – auch im Zuge des Risikomanagementprozesses – überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die gesellschaftlichen Risiken aus der Klimakrise sind evident und es werden laufend Maßnahmen getroffen, die Auswirkungen der Tätigkeiten der Kontron Gruppe auf die Klimaerwärmung zu reduzieren bzw. einen positiven Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten.

05 Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem

Unternehmerische Überwachungssysteme (Internes Kontrollsystem – IKS) sind von großer Bedeutung und gewinnen weiter an Relevanz. Die interne Kontrolle ist ein integraler Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements der Kontron Gruppe. Unter dem internen Kontrollsystem versteht man die Grundsätze, Vorschriften und Verfahren, die vom Vorstand der Kontron AG und den lokalen Geschäftsführern der Tochterunternehmen eingeführt werden und auf die organisatorische Umsetzung von Managemententscheidungen abzielen. Sicherzustellende Ziele hierbei sind die Sicherung der Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden, die Erreichung der Organisationsziele, die Sicherstellung ordnungsgemäßer, wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer Abläufe, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen, hierbei insbesondere die Zuverlässigkeit des Rechnungswesens sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Das IKS hat eine präventive und aufdeckende Funktion und unterstützt den Ablauf der Unternehmensprozesse.

Die interne Kontrolle ist ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe einer Organisation eingebetteter Prozess, der von den Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wird, um Risiken zu erfassen, zu steuern und mit ausreichender Gewähr sicherstellen zu können, dass die betreffende Organisation im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabenstellung ihre Ziele erreicht. Dabei bezieht sich ein IKS auf alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Eine der wichtigen Grundlagen für ein funktionierendes IKS ist die Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen.

Um das IKS zu optimieren hat die Kontron AG ein eigenständiges IKS-Handbuch im Einsatz. Neben der Bedeutung und Wichtigkeit eines effektiv eingesetzten internen Kontrollsystems sind überdies hinaus spezifische Vorgaben für die Tochtergesellschaften in diesem konzernweit gültigen IKS-Handbuch geregelt. Hierbei zielt das IKS u.a. auch auf die Einhaltung von Kontron-Konzernprozessen und Kontron-Konzernrichtlinien durch die Tochtergesellschaften ab. Das Ziel der Richtlinien ist es, Mindeststandards für interne Kontrollen zu definieren und festzulegen, deren Anwendung sicherzustellen und Maßnahmen abzuleiten, die den IKS-Grundsätzen entsprechen.

Wie bei jeder allgemeinen Aktivität sollte ein Gleichgewicht zwischen Risiko und Kontrolle der Geschäftstätigkeit bestehen, d.h. der Kosten-/Nutzenaspekt ist zu berücksichtigen. Das IKS umfasst Maßnahmen und Kontrollen basierend u.a. auf folgenden Prinzipien: Transparenz, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und Mindestinformation. Generell orientiert sich das IKS-Handbuch der Kontron AG am internationalen COSO-Referenz-Modell. Das COSO-Referenz-Modell ist ein Grundlagenmodell für die Bewertung des internen Kontrollsystems von Unternehmen, das vom Committee of Sponsoring Organization (COSO) der US Treadway-Kommission veröffentlicht wurde und als Standard weltweit angesehen ist. Die jeweiligen Ziele und Komponenten (z.B. Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Überwachung) des COSO-Referenz-Modells sind im IKS-Handbuch der Kontron AG entsprechend ausführlich dargestellt.

Hinsichtlich der Rolle des internen Audits sind dessen Aufgaben und Tätigkeiten, wie die Vorgehensweise bei der Prüfungsplanung, der Prüfungsdurchführung und der Kontrollprozess hinsichtlich der in den Audits festgelegten Verbesserungsmaßnahmen, detailliert im Handbuch beschrieben. Zusätzlich umfasst das Handbuch Verweise bezüglich ebenso wichtiger IKS-Themenbereiche, wie Geschäftsethik und Compliance.

Das Management aller Tochtergesellschaften der Kontron AG ist verpflichtet, die Vorgaben des IKS-Handbuchs einzuhalten. Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des IKS-Handbuchs sowie die Beurteilung des generellen Kontrollumfelds bei den Tochtergesellschaften erfolgt im Rahmen von turnusmäßig oder ad-hoc stattfindenden internen Audits bei den Konzerngesellschaften. Diese werden durch die zentrale Auditabteilung bei der Kontron AG durchgeführt. Darüber hinaus sind die jeweils verantwortlichen Kontron Gruppenfunktionen, wie zum Beispiel die Abteilungen Accounting oder interne IT, angehalten, die Einhaltung der gruppenweiten Vorgaben ihrer Verantwortungsbereiche laufend zu überwachen.

Wesentliche Bausteine des internen Reportingsystems sind die standardisierten Berichte und Scorecards, die grundsätzlich in monatlichem Turnus an das Management und quartalsweise an den Aufsichtsrat der Gesellschaft berichtet werden. Darüber hinaus stellt das BI- und Analytics-Tool mit direktem Zugriff auf die lokalen Finanzsysteme der wesentlichen Tochtergesellschaften dem Management tagesaktuell alle wesentlichen Finanzzahlen zur Verfügung. Durch standardisierte Kernprozesse und Stellenbeschreibungen sind Abläufe definiert und mit internen Kontrollen besetzt. Die Richtlinien für die Tochtergesellschaften sind in einem zentralen Informationssystem der Kontron AG abgelegt.

Das Reporting, Management und Controlling von Risiken ist dabei hierarchisch aufgebaut. Durch den Finanzbereich bei den jeweiligen Gesellschaften werden die Anforderungen des Rechnungslegungsprozesses umgesetzt. Fehlerrisiken bei der Rechnungslegung werden durch folgende Prozesse weitgehend ausgeschlossen bzw. minimiert:

  • › Einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinien, unterstützt durch standardisierte Berichtsformulare bzw. Dateien, sind bei der Rechnungslegung und Konsolidierung verpflichtend anzuwenden. Das Konzernbilanzierungshandbuch bildet die relevanten Rechnungslegungsstandards sowie wesentliche Bilanzierungssachverhalte ab, die für die Konzerngesellschaften einheitlich verpflichtend anzuwenden sind. Das Bilanzierungshandbuch wird an Neuerungen angepasst und laufend weiterentwickelt. Neu erworbene Tochtergesellschaften werden für das Reporting an die Muttergesellschaften unmittelbar an das IT-System COGNOS angebunden und somit ein einstufiger Konsolidierungsprozess etabliert.
  • › Das lokale Management hat die Verantwortung für die Einhaltung der konzernweiten Vorgaben, während durch den zentralen Finanzbereich bei der Kontron AG alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden, bevor wiederum ein Standard-Reporting an den Vorstand der Kontron AG und die Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften übergeben wird.
  • › Das Berechtigungskonzept für die zentralen Buchhaltungsprogramme ist einheitlich geregelt und wird zentral überwacht. Auf die aggregierten und konsolidierten Daten des COGNOS-Systems haben ausschließlich die Mitarbeitenden des Finanzbereiches der Kontron AG Zugriff.
  • › Alle Konzernberichte werden innerhalb des zentralen Finanzbereichs und zudem durch weitere interne wie externe Personen überprüft.
  • › Weiterhin werden Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätsprüfungen sowohl manuell als auch EDV-unterstützt seitens des zentralen Finanzbereichs überprüft. Auf Basis detaillierter monatlicher und quartalsmäßiger Finanzberichte werden Abweichungen in der Ertrags- und Vermögenslage von Plan- und Vorjahreswerten identifiziert und analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Working-Capital- und Cash-Management, welchem durch ein zentrales monatliches Reporting und die Analyse der Entwicklung Rechnung getragen wird. Durch regelmäßige Besuche des für die jeweilige Tochtergesellschaft zuständigen Vorstandsmitglieds bei den Gesellschaften vor Ort bzw. Conference Calls werden die Ergebnisse direkt mit den verantwortlichen Personen der Tochtergesellschaften diskutiert und Entscheidungen getroffen.
  • › Für komplexere Sachverhalte und zur Bewertung versicherungsmathematischer Sachverhalte oder beispielhaft der Optionspreisfindung für die Aktienoptionsprogramme werden externe Sachverständige durch die Kontron AG bzw. auf lokaler Ebene beauftragt.
  • › Alle Konzernberichte werden innerhalb des zentralen Finanzbereichs und zudem durch weitere interne wie externe Personen überprüft. Überdies erfolgt durch das interne Audit eine Validierung und ein Monitoring der Bottom-up durchgeführten Risikoberichterstattung.
  • › Das Management der Gesellschaften ist verpflichtet, zu wesentlichen Risiken Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch einen turnusmäßigen Risk-Assessment-Prozess, den der gruppenweite Leiter der Internal Audit Abteilung koordiniert. Dort erfolgt eine Validierung und ein Monitoring der Bottom-up durchgeführten Risikoberichterstattung. Im Rahmen eines, diesen turnusmäßigen Prozess ergänzenden, Ad-hoc-Risiko-Reportings sind die Tochtergesellschaften aufgefordert, neu aufgetretene Risiken, die ein bestimmtes Schadenslimit übertreffen können, bzw. wesentliche Verschlechterungen von Bestandrisiken, zu berichten. Dies stellt auch die Basis für die Festlegung bzw. Durchführung von Ad-hoc-Internal-Audits außerhalb des standardmäßigen Audit-Kalenders dar.

Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zum Ablauf sind im "Prognose-, Chancen- und Risikobericht" verfügbar.

06 Angaben gem. § 243a UGB

  1. Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 EUR 63.860.568,00 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt. Die Entwicklung stellt sich dar wie folgt:
Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember 63.860.568,00 63.630.568,00
- Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien 0,00 -2.465.535,00
+ Kapitalerhöhung aus genehmigtem bedingtem Kapital 230.000,00 0,00
Gezeichnetes Kapital zum 1. Jänner 63.630.568,00 66.096.103,00
IN EUR 2023 2022

Per 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 2.112.093 Stück eigene Aktien.

    1. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.
    1. Mit 27,5% der Aktien und Stimmrechte, gehalten über mit der Ennoconn Corporation verbundene Tochtergesellschaften, ist die Ennoconn Corporation, Taipeh, Taiwan, zum 31. Dezember 2023 nach Kenntnis der Kontron AG größte Aktionärin der Kontron AG.
    1. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeitende, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen existiert nicht.
    1. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Laut Satzung der Kontron AG beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine größere Mehrheit vorsieht.
    1. Ausgabe von Finanzinstrumenten iSd § 174 Abs 2 AktG, bedingtes, genehmigtes und genehmigtes bedingtes Kapital:
    2. › Bedingtes Kapital 2023:

In der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG am 8. November 2023 wurde der Vorstand nach § 174 Abs 2 AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 6.386.056 Stück Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auch in mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen der Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen (Direktausschluss).

Zur Bedienung der Bezugs- und/oder Umtauschrecht von Gläubigern dieser Finanzierungsinstrumente wurde der Vorstand in derselben außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 3.616.000 durch die Ausgabe von bis zu 3.616.000 Stück neuen auf Inhaber lautende Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur so weit durchgeführt, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht Gebrauch machen bzw. zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsenkurses bestehender Aktien in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln und dürfen nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

› Genehmigtes bedingtes Kapital 2019:

Der Vorstand wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 ermächtigt, in der Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.500.000 bedingt zu erhöhen (Genehmigtes bedingtes Kapital 2019). Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (AOP 2018) Tranche 2018 und Tranche 2019 sowie eines potenziellen zukünftigen Programms, welches eine erstmalige Ausübung frühestens drei Jahre nach Einräumung der Optionen und eine Ausübungshürde von 25% des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vorsieht, ihre Optionen ausüben. Die Optionen aus AOP 2018 konnten erstmalig in einem Ausübungsfenster nach Ablauf der Sperrfrist am 18. Dezember 2021 ausgeübt werden.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 beschloss einen teilweisen Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstands aus dem genehmigten bedingten Kapital 2019, und zwar im nicht mehr ausnützbaren Ausmaß von EUR 500.000 bzw. von 500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien, sodass das genehmigte bedingte Kapital 2019 eine verbleibende Ermächtigung umfasst, das Grundkapital für die Einräumung von Aktienoptionen bis zum 25. Juni 2024 bei Zustimmung des Aufsichtsrats, um bis zu EUR 1.000.000 bedingt zu erhöhen.

› Genehmigtes Kapital 2020:

Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

In derselben Hauptversammlung wurde die Ausgabe von 2.000.000 Aktienoptionsscheinen (Instrumente gemäß § 174 AktG) beschlossen. 1.500.000 Aktienoptionsscheine wurden ausgewählten Mitgliedern des Vorstands der Kontron AG (Zuteilungsberechtigte) vom Aufsichtsrat zugeteilt. 500.000 Aktienoptionsscheine wurden ab 13. Juli 2020, auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospekts, ausgewählten Schlüsselmitarbeiter:innen der Kontron Gruppe öffentlich, zur Zeichnung gegen den Angebotspreis pro Aktienoptionsschein, angeboten. Nach dem Ende des Angebotszeitraums und einer sogenannten Rumpf-Platzierung nicht im öffentlichen Angebot gezeichneter Aktienoptionsscheine, beschloss der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktienoptionsscheine sowie die Zuteilung der angebotenen Aktienoptionsscheine auf Basis der erhaltenen Zeichnungserklärungen. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 den Zuteilungsberechtigten und 500.000 den ausgewählten Schlüsselmitarbeiter:innen der Kontron Gruppe angebotenen Aktienoptionsscheinen. 112 berechtigte Zeichner:innen, die Zeichnungsscheine für insgesamt 420.665 angebotene Aktienoptionsscheine abgegeben hatten, erhielten die volle Zuteilung entsprechend der Einordnung der jeweiligen Konzerngesellschaft und des jeweiligen Managementlevels der berechtigen Zeichner:in in Übereinstimmung mit den Parametern laut Prospekt. Die verbleibende Anzahl von 79.335 angebotenen Aktienoptionsscheinen wurde an die Zuteilungsberechtigten auf Grundlage ihrer für die Rumpf-Platzierung eingegangenen Zeichnungsscheine, gegen Zahlung des Angebotspreises pro Aktienoptionsschein, ausgegeben. Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und im Anschluss an die jeweiligen Zeichner:in und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert.

Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts aus dem Aktienoptionsschein ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Aktienoptionsscheins und nur bei Überschreitung des Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86, gegebenenfalls anzupassen auf Grundlage der Emissionsbedingungen, möglich.

    1. Erwerb und Verwendung eigener Aktien:
    2. › Aktienrückkaufprogramm I:

Der Vorstand der Kontron AG beschloss am 3. Februar 2023, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022, welcher am 6. Mai 2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm I 2023") durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2023 wurde am 4. August 2023 abgeschlossen und am 7. August 2023 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.

01 LAGEBERICHT

Insgesamt hat die Kontron AG unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 539.430 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 18,3646 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 0,845% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 9.906.428,81.

› Aktienrückkaufprogramm II 2023:

Die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 ermächtigte den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionär:innen durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

Der Vorstand der Kontron AG beschloss auf Grundlage dieser Ermächtigung am 27. September 2023, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm II 2023") durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm II 2023 sieht ein Volumen von bis zu EUR 70 Mio. bei einem Maximalpreis von EUR 23,00 bzw. bis zu 4.000.000 Stück Aktien (6,26% des Grundkapitals) vor und hat eine Laufzeit bis längstens 1. Oktober 2024.

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 8. November 2023 hob die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 erteilte Ermächtigung im nicht ausgenützten Umfang auf und erteilte dem Vorstand eine neue, gleichlautende Ermächtigung für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung.

Der Vorstand beschloss am 8. November 2023, das Aktienrückkaufprogramm II 2023 auf Grundlage der neuen Ermächtigung unverändert fortzuführen.

Das Aktienrückkaufprogramm II 2023 wurde am 18. Jänner 2024 vorzeitig abgeschlossen und am 22. Jänner 2024 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm II 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.

Insgesamt hat die Kontron AG unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023 1.792.381 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 20,8251 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 2,807% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 37.326.540,72.

› Verwendung eigener Aktien

Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der Aktionär:innen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Darüber hinaus war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Diese Ermächtigungen wurden von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 aufgehoben und neue, gleichlautende Ermächtigungen für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung erteilt.

  1. Es bestehen Kreditverträge, deren Konditionen sich im Falle eines "Change of Control" ändern könnten oder die zu einer Beendigung des Kreditvertrags führen. Kreditverträge der Kontron AG mit den finanzierenden Banken sehen eine Kündigungsoption der Banken vor, wenn ein Kontrollwechsel bei der Kontron AG erfolgt. Als Kontrollwechsel ist grundsätzlich definiert, wenn eine Person oder eine Gruppe von Personen, die gemeinsam handelt, 50% der Anteile und/oder der Stimmrechte erwirbt bzw. die Möglichkeit erhält, die Mehrheit der Mitglieder im Vorstand und/oder im Aufsichtsrat zu bestimmen. Die genannte Definition wurde unter anderem in folgende Kreditverträge aufgenommen: OeKB Beteiligungsfinanzierung 2021 und dem mit der Erste Group Bank geschlossenen Facility Agreement vom 8. August 2022. Teilweise ist eine Aufstockung der Anteile der Ennoconn Corporation in den Kreditverträgen

von der "Change of Control" ausgenommen. Die zuletzt genannte Ausnahme kommt unter anderem auch bei den im Jahr 2019 abgeschlossenen Schuldscheindarlehensverträgen zum Tragen. Kontrollwechsel ist in den abgeschlossenen Verträgen als Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung an der Kontron AG definiert, wobei eine Erhöhung der (direkten oder indirekten) Beteiligung der Ennoconn Corporation (oder ihrer Rechtsnachfolger) an der Kontron AG keinen Kontrollwechsel darstellt.

  1. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs 1 Z 9 UGB bestehen nicht.

Linz, am 27. März 2024

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh Dr. Clemens Billek eh Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Kontron AG sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die die Kontron AG auf Basis aller zum Zeitpunkt der Berichterstattung zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann die Kontron AG für diese Angaben daher nicht übernehmen.

01 BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Kontron AG, Linz,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtperiodenerfolgsrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Siehe Konzernanhang Punkt 13 / Konzernlagebericht Kapitel Grundlagen des Konzerns unter Forschung und Entwicklung

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der Kontron AG sind Entwicklungskosten in Höhe von 68,4 Mio EUR unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen und stellen daher einen wesentlichen Teil des Vermögens der Gruppe dar. Gemäß IAS 38 werden Forschungskosten als Aufwand behandelt, während Entwicklungskosten aktiviert werden, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS 38.57ff. erfüllt sind. Zudem wird für bereits aktivierte Entwicklungskosten laufend geprüft ob die Ansatzkriterien von IAS 38 weiterhin erfüllt sind.

Wesentliche Voraussetzungen für einen Ansatz von Entwicklungskosten als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sind der Nachweis der Umsetzbarkeit der Entwicklungsprojekte (ua die Möglichkeit der technischen Realisierung, die Absicht zur Fertigstellung sowie die Fähigkeit zur Nutzung) sowie der erwarteten Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens. Weiters muss das Unternehmen fähig sein, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten. Aufgrund der Technologieführerschaft der Gruppe als führender Internet of Things (IoT) Anbieter in Europa und den damit verbundenen neuen Entwicklungsprojekten steigt die Komplexität und der Umfang von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Ansatz von Entwicklungskosten als selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert ist mit hohen Ermessensspielräumen behaftet.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben den Ansatz von Entwicklungskosten wie folgt beurteilt:

  • › Erlangung eines Verständnisses über den Prozess des Konzerns zur Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten und der Evaluierung der Ansatzvoraussetzungen von Entwicklungskosten gemäß IAS 38.57ff.
  • › Evaluierung der Ausgestaltung und Umsetzung der prozessbezogenen Kontrollen des Konzern in Bezug auf die Aktivierung von Entwicklungskosten. Dies umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der Dokumentation der Unternehmensführung zum Nachweis des Vorliegens der Aktivierungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der im Konzern eingerichteten Forschungs- und Entwicklungsprozessen.
  • › Beurteilung anhand von Stichproben, ob eine ordnungsgemäße Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten erfolgt ist, sowie die direkte Zurechenbarkeit der aktivierten Kosten gegeben ist.
  • › Beurteilung anhand von Stichproben ob die auf Basis der vorliegenden Kostenrechnungsdaten erfolgte Ermittlung der Herstellungskosten durch entsprechende Nachweise belegt sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk und im Jahresfinanzbericht.

Den Jahresabschluss, den (konsolidierten) Corporate Governance Bericht gemäß § 243c und § 267 b UGB und den Konsolidierten Nicht Finanziellen Bericht gemäß § 267a UGB haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichts und des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

01 BESTÄTIGUNGSVERMERK

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • › Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • › Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • › Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • › Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • › Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • › Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • › Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • › Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

› Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. September 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

01 BESTÄTIGUNGSVERMERK

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann Georg Hansa.

Wien, 27. März 2024

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Yann Georg Hansa Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

01 ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Linz, 27. März 2024

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh Dr. Clemens Billek eh Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 2023

JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT

Kontron AG, Linz

ANHANG

02

Beilage 1

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

STAND
31.12.2023
EUR
STAND
31.12.2022
TEUR
A K T I V A
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitet Lizenzen
Software und Technologien 615.755,63 691
Kundenstock und Lizenzen 527.371,40 547
Marken 196,91 1
2.
Geschäfts(Firmen)wert
3.832.949,47 4.517
4.976.273,41 5.756
II. Sachanlagen
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
4.503.546,89 4.782
davon Grundwert 247.372,00 247
2.
Technische Anlagen und Maschinen
382.093,25 306
3.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.350.176,84 1.385
6.235.816,98 6.473
III. Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
421.576.235,58 380.756
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
113.561.588,23 67.426
535.137.823,81 448.182
546.349.914,20 460.411
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1.
Fertige Erzeugnisse und Waren
2.869.944,41 3.429
2.
Noch nicht abrechenbare Leistungen
5.114,76 15
2.875.059,17 3.444
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
5.023.612,97 5.625
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -- 1
2.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
52.727.246,93 101.276
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 11.186.163,00 31.084
3.
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
16.365.990,28 129.540
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.188.290,96 8.088
74.116.850,18 236.441
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 177.345.645,75 293.639
254.337.555,10 533.524
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.787.822,95 1.540
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 25.364.822,21 21.734
SUMME AKTIVA 827.840.114,46 1.017.209

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

STAND
31.12.2023
EUR
STAND
31.12.2022
TEUR
P A S S I V A
A. EIGENKAPITAL
I. Eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital) 61.748.475,00 63.631
Gezeichnetes Nennkapital (Grundkapital) 63.860.568,00 63.631
Eigene Anteile -2.112.093,00 --
II. gebundene Kapitalrücklage 315.460.691,83 311.020
III. freie Gewinnrücklage 92.882,00 --
IV. Rücklage für gewährte Aktienoptionen 8.554.350,00 7.289
V. Rücklage für eigene Anteile 2.112.093,00 --
VI. Bilanzgewinn 206.558.633,12 303.577
davon Gewinnvortrag 239.088.896,01 41.541
594.527.124,95 685.517
69.597,71 78
B. INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 69.597,71 78
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Abfertigungen 2.046.871,16 1.779
2. Steuerrückstellungen 256.700,00 --
3. Sonstige Rückstellungen 6.158.964,64 7.586
8.462.535,80 9.365
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 183.289.473,69 287.949
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 131.894.736,84 104.659
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 51.394.736,85 183.289
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.420,42 32
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 9.420,42 32
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -- --
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.426.041,46 15.209
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.426.041,46 15.209
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -- --
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.048.625,97 152
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 9.048.625,97 152
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -- --
5. Sonstige Verbindlichkeiten 20.047.385,60 17.602
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.647.158,89 10.270
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.400.226,71 7.332
davon aus Steuern 679.972,94 486
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 490.585,20 435
SUMME VERBINDLICHKEITEN 222.820.947,14 320.945
davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 162.025.983,58 130.323
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 60.794.963,56 190.622
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.959.908,86 1.304
SUMME PASSIVA 827.840.114,46 1.017.209

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JÄNNER 2023 BIS 31. DEZEMBER 2023

2023
EUR
2022
TEUR
1. Umsatzerlöse 91.729.909,16 89.492
2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht -52.552,71 -15
abrechenbaren Leistungen
3. sonstige betriebliche Erträge
a)
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
27.187,39 601
b)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
c)
übrige
546.209,41
1.489.426,31
323
353
2.062.823,11 1.277
93.740.179,56 90.754
4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a)
Materialaufwand
-34.087.781,02 -32.382
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-15.899.886,25 -18.441
-49.987.667,27 -50.823
5. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
davon Löhne -113.414,60 -125
davon Gehälter -18.306.424,34 -18.047
davon Aufwandszuschuss Covid-19 21.583,12 34
b)
Soziale Aufwendungen
-4.990.101,65 -5.118
davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR 30.753,10 (31.12.2022: TEUR 35)
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen EUR 495.196,07 (31.12.2022: TEUR 193)
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
EUR 4.260.131,25 (31.12.2022: TEUR 4.699)
-23.388.357,47 -23.256
6. Abschreibungen
a)
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-2.035.517,87 -3.120
davon auf Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen EUR 12.283,18 (31.12.2022: TEUR 16)
-2.035.517,87 -3.120
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
a)
Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen
-82.175,61 -180
b)
übrige
-15.109.699,29 -23.247
-15.191.874,90 -23.427
8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebserfolg) 3.136.762,05 -9.872
9. Erträge aus Beteiligungen, 1.860.000,00 24.242
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.860.000,00 (31.12.2022: TEUR 24.242)
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 16.286.897,39 5.778
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 7.602.626,51 (31.12.2022: TEUR 5.309)
11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen 2.620.496,85 284.672
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -8.901.717,90 -31.448
a) davon Abschreibungen EUR 7.989.000,00 (31.12.2022: TEUR 25.913)
b) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 7.989.000,00 (31.12.2022: TEUR 25.913)
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, -8.050.759,02 -4.913
davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 1.798.163,15 (31.12.2022: TEUR 78)
14. Zwischensumme aus Z 9 bis 13 (Finanzerfolg) 3.814.917,32 278.331
15. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 8 und Z 14) 6.951.679,37 268.459
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.491.409,42 -6.423
davon latente Steuern EUR 3.631.151,90 (31.12.2022: TEUR -6.166)
davon Weiterbelastungen an Gruppenmitglieder EUR 174.127,26 (31.12.2022: TEUR 265)
17. Ergebnis nach Steuern 10.443.088,79 262.036
18. Jahresüberschuss 10.443.088,79 262.036
19. Auflösung von Kapitalrücklagen 230.582,00 --
20. Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile -2.249.793,00 --
21. Zuweisung freie Gewinnrücklagen -40.954.140,68 --
22. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 239.088.896,01 41.541
23. Bilanzgewinn 206.558.633,12 303.577

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Auf den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.

Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 224 bzw. 231 UGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Bilanzierung eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Die bisherige Form der Darstellung wurde beibehalten.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten, die im Geschäftsjahr 2023 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurde entsprechend Rechnung getragen.

1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Im Fall von dauernden Wertminderungen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

NUTZUNGSDAUER IN JAHREN

Software und Technologie 3–5
Kundenstock und Lizenzen 3–14
Marken 8–15

Firmenwerte

Die Firmenwerte aus dem Erwerb eines Teilbetriebes der S&T Services GmbH (in 2019), dem Erwerb des Geschäftsbetriebes der Linforge Technologies GmbH (in 2019) und dem Kaufvertrag betreffend Vermögen der Hermann Buchner GmbH & Co KG (in 2015) werden generell über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

NUTZUNGSDAUER IN JAHREN
Bauten auf fremdem Grund 10–35
Maschinen und maschinelle Anlagen 3–5
Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4–10

Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne des § 204 (1a) UGB werden im Zugangsjahr jeweils voll abgeschrieben und sind in der Entwicklung des Anlagevermögens als Zugang und Abgang ausgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen lagen im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht vor. Festwerte gemäß § 209 Abs.1 UGB werden nicht verwendet.

Der in den Sachanlagen enthaltene Grundwert beträgt EUR 247.372,00 (VJ: TEUR 247).

Leasingverhältnisse werden in Abhängigkeit von der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums in Anlehnung an entsprechende Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert.

Finanzanlagen

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert und bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 189 a Z 3 UGB abgeschrieben. Der beizulegende Wert wird anhand von Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt.

Unter den Finanzanlagen sind auch längerfristige Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 113.561.588,23 (VJ: TEUR 67.426) enthalten. Diese Mittel stehen den Gesellschaften mittel- bis längerfristig zur Verfügung und dienen der Optimierung der Finanzierungsstrukturen in den Tochterunternehmen.

2. Umlaufvermögen

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgte unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten, die nach dem gleitenden Durchschnittspreisprinzip ermittelt werden. Die noch nicht abrechenbaren Leistungen sind zu Herstellungskosten gemäß § 203 Abs. 3 UGB bilanziert. Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Unter Beachtung des Niederstwertprinzips wurden entsprechende Abwertungen wegen überdurchschnittlicher Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit bzw. zur verlustfreien Bewertung durchgeführt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden zu ihren Anschaffungskosten oder unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips zum Stichtagskurs bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Entsprechend der Fälligkeitsstruktur erfolgen gruppenweise Einzelwertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der abgeschlossene Factoring-Vertrag für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führt zu einer Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von der Factoring-Bank angekaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Höhe von nicht bevorschussten bzw. noch ausstehenden Restkaufpreise bilanziert.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag gebildet.

Die Bilanzierung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Dienstnehmer-Jubiläumsgelder erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method). Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Die Verteilung des Dienstzeitaufwandes erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt ins Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters, beim Vorliegen von mindestens zehn Dienstjahren jedoch längstens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Frauen) bzw. des 65. Lebensjahres (bei Männern).

VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN ZUR BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR ABFERTIGUNGEN

Biometrische Rechnungsgrundlagen AVO 2018-P für Angestellte
(VJ: AVÖ 2018-P für Angestellte)
Rechnungszinssatz 3,30% (VJ: 3,95%)
Bezugssteigerungen 3,50% (VJ: 3,45%)
Fluktuation keine Fluktuation (VJ: keine Fluktuation)
Pensionseintrittsalter laut Pensionsreform Herbst 2004
(VJ: lt. Pensionsreform Herbst 2004)

VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN ZUR BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR DIENSTNEHMER-JUBILÄUMSGELDER

Biometrische Rechnungsgrundlagen AVO 2018-P für Angestellte
(VJ: AVÖ 2018-P für Angestellte)
Rechnungszinssatz 3,20% (VJ: 3,85%)
Bezugssteigerungen 3,65% (VJ: 3,60%)
Fluktuation altersabhängig, 3% bis 28%
(VJ: altersabhängig, 3% bis 28%)
Pensionseintrittsalter laut Pensionsreform Herbst 2004
(VJ: lt. Pensionsreform Herbst 2004)

Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe, oder dem Grunde nach, ungewisse Verbindlichkeiten mit dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag berücksichtigt.

Langfristige sonstige Rückstellungen werden in Entsprechung mit § 211 (2) UGB mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst.

4. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihren Anschaffungskosten oder unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips mit dem jeweils höheren Briefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten von Bilanz und GuV

1. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs. 1 UGB) wird in der Anlage zum Anhang gezeigt.

Der Beteiligungsansatz der Gesellschaft "S&T MEDTECH S.R.L. / Bukarest" wurde auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit um EUR 3.815.000,00 (VJ: TEUR 7.071) abgeschrieben.

Der Beteiligungsansatz der Gesellschaft "Kontron Services Romania S.R.L. / Bukarest" wurde auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit um EUR 4.174.000,00 (VJ: TEUR 0) abgeschrieben.

Beteiligungsverhältnisse

Im Folgenden werden die Beteiligungen der Kontron AG im Sinne des § 238 (1) Z 4 UGB angegeben:

Beteiligungsverhältnisse 31.12.2023

GESELLSCHAFT SITZ JAHR KAPITAL
ANTEIL
WÄHRUNG EIGENKAPITAL
31.12.
(IN EUR)
JAHRESÜBERSCHUSS/
JAHRESFEHLBETRAG
DES GESCHÄFTSJAHRES
(IN EUR)
Kontron Bulgaria EDDO Sofia, Bulgarien 2022 100% BGL 5.954.000 -61.000
EUR 3.044.232 -31.189
Kontron Services Romania s.r.l. Bucharest, Rumänien 2022 70,91% RON 143.511 -4.749.038
EUR 28.843 -954.465
Kontron Hungary Kft. Budapest, Ungarn 2022 100% HUF 244.874.000 83.473.000
EUR 639.692 218.059
CBCX Technologies GmbH Linz, Österreich 2022 100% EUR 7.850.124 7.612.131
Kontron Austria GmbH Engerwitzdorf,
Österreich
2022 90% EUR 14.519.005 -323.025
W-IE-NE-R Power Electronics
GmbH
Burscheid,
Deutschland
2022 100% EUR 1.581.558 1.077
Kontron Technologies GmbH Linz, Österreich 2022 100% EUR 1.292.616 -432.008
Kontron AIS GmbH Dresden, Deutschland 2022 100% EUR 2.193.964 -169.619
S&T MEDTECH SRL Bucharest, Rumänien 2022 100% RON -7.152.156 -11.122.576
EUR -1.437.446 -2.235.424
Hartmann Electronic GmbH Stuttgart, Deutschland 2022 100% EUR 2.585.161 1.829.823
Kontron Beteiligungs GmbH Ismaning, Deutschland 2022 100% EUR 225.272.318 -135
Kontron d.o.o. (S&T ISKRATEL
d.o.o.)
Kranj, Slovenien 2022 100% EUR 37.019.000 18.010.000
Kontron Transportation GmbH Wien, Österreich 2022 100% EUR 8.256.954 1.926.837

Beteiligungsverhältnisse 31.12.2022

GESELLSCHAFT SITZ JAHR KAPITAL
ANTEIL
WÄHRUNG EIGENKAPITAL
31.12.
(IN EUR)
JAHRESÜBERSCHUSS/
JAHRESFEHLBETRAG
DES GESCHÄFTSJAHRES
(IN EUR)
S&T PLUS s.r.o. Prag, Tschechische
Republik
2021 100% CZK 78.456.000 20.349.000
EUR 3.156.167 818.610
Kontron Bulgaria EDDO Sofia, Bulgarien 2021 100% BGL 6.015.000 1.642.000
EUR 3.075.421 839.541
Kontron Services Romania s.r.l.
(vormals S&T Romania s.r.l.)
Bucharest, Rumänien 2021 31,07% RON 13.651.887 6.230.427
EUR 2.804.241 1.279.795
S&T Mold SRL Chisinau, Moldawien 2021 51% MDL 27.689.720 9.977.496
EUR 1.373.480 494.909
Kontron Hungary Kft. (vormals
S&T Consulting Hungary Kft.)
Budapest, Ungarn 2021 100% HUF 361.401.000 147.313.000
EUR 978.902 399.017
CBCX Technologies GmbH
(vormals computer betting
company gmbh)
Linz, Österreich 2021 100% EUR 13.204.829 2.188.719
SecureGUARD GmbH Linz, Österreich 2021 69% EUR 473.668 22.487
Kontron Austria GmbH Engerwitzdorf,
Österreich
2021 90% EUR 3.342.030 -75.844
Kontron Technologies GmbH Linz, Österreich 2021 100% EUR 1.724.624 -2.372.378
Kontron AIS GmbH Dresden, Deutschland 2021 100% EUR 2.363.583 628.665
S&T MEDTECH SRL Bucharest, Rumänien 2021 100% RON 3.970.420 -5.276.423
EUR 815.566 -1.083.833
Kontron Beteiligungs GmbH Ismaning, Deutschland 2021 100% EUR 210.272.453 41.276.709
S&T ISKRATEL d.o.o. Kranj, Slovenien 2021 100% EUR 44.454.000 469.000
Kontron Transportation GmbH Wien, Österreich 2021 100% EUR 6.330.117 911.067

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Forderungen:

GESAMTBETRAG DAVON
RESTLAUFZEIT BIS
1 JAHR
DAVON
RESTLAUFZEIT
ÜBER 1 JAHR
5.023.612,97 5.023.612,97 0,00
52.727.246,93 41.541.083,93 11.186.163,00
7.445.082,43 7.445.082,43 0,00
45.282.164,50 34.096.001,50 11.186.163,00
16.365.990,28 8.177.699,32 8.188.290,96
74.116.850,18 54.742.396,22 19.374.453,96
2022 IN EUR GESAMTBETRAG DAVON
RESTLAUFZEIT BIS
1 JAHR
DAVON
RESTLAUFZEIT
ÜBER 1 JAHR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.624.507,71 5.623.709,83 797,88
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 101.276.364,00 70.192.656,21 31.083.707,79
davon aus Lieferungen und Leistungen 9.783.927,73 9.783.927,73 0,00
davon aus Finanzierung 91.492.436,27 60.408.728,48 31.083.707,79
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 129.539.829,68 121.451.835,32 8.087.994,36
Summe Forderungen 236.440.701,39 197.268.201,36 39.172.500,03

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Pauschalwertberichtigungen in Höhe von EUR 0,00 (VJ: TEUR 0) enthalten. Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" sind Erträge in Höhe von EUR 3.240.297,24 (VJ: TEUR 116.720) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

3. Aktive latente Steuern

Aus der Gesamtbetrachtung des Unterschiedsbetrages zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzständen ergibt sich ein Aktivposten von EUR 25.364.822,21 (VJ: TEUR 21.734). Der Überhang ergibt sich im Wesentlichen aus den steuerlichen Verlustvorträgen mit EUR 24.502.149,00 (VJ: TEUR 20.957) und aus einem geringen Anteil von temporären Differenzen mit EUR 862.673,21 (VJ: TEUR 777).

Der für die Berechnung der latenten Steuern gewählte Prozentsatz beträgt 23% (VJ: einschleifend für 2023 mit 24% und ab 2024 mit 23%).

Die Dotierung im Jahr 2023 in Höhe von EUR 3.631.151,90 (VJ: Auflösung von TEUR 6.166) resultiert aus der über die GuV gebuchte Dotierung in Höhe von EUR 85.838,90 (VJ: Dotierung von TEUR 7) sowie einer Dotierung von aktivierten Verlustvorträgen in Höhe von EUR 3.545.313,00 (VJ: Auflösung von TEUR 6.173)

Die Differenzen für die Grundlage zur Bildung aktiver latenter Steuern stammen aus Sach- und Finanzanlagen bzw. Rückstellungen und abgegrenzten Schulden und gliedern sich wie folgt:

2023 (IN EUR) AKTIVE LATENTE
STEUERN
PASSIVE LATENTE
STEUERN
Sachanlage- und Finanzanlagen 2.407.775 37.729
Rückstellungen und abgegrenzte Schulden 1.380.706
Saldierung -37.729 -37.729
Summe 3.750.752 0
Bilanzansatz aktive latente Steuern 862.673
2022 (IN EUR) AKTIVE LATENTE
STEUERN
PASSIVE LATENTE
STEUERN
Sachanlage- und Finanzanlagen 1.881.230 82.617
Rückstellungen und abgegrenzte Schulden 1.578.896
Saldierung -82.617 -82.617
Summe 3.377.509 0
Bilanzansatz aktive latente Steuern 776.834

Im Geschäftsjahr wurden aus vorhandenen Verlustvorträgen aktive latente Steuern in Höhe von EUR 24.502.149,00 (VJ: TEUR 20.957) bilanziert. Der Ansatz der Verlustvorträge erfolgte nur in soweit, als mit deren Verwertung in den nächsten fünf Jahren gemäß der Steuerplanung gerechnet werden kann. Die oben erwähnte Senkung des Körperschaftssteuersatzes wurde hier entsprechend berücksichtigt.

Die Kontron AG hat – wie auch im Vorjahr – ein positives steuerliches Ergebnis erwirtschaftet, wobei aus derzeitiger Sicht auch künftig von positiven Ergebnissen auszugehen ist. Neben der angeführten Verbesserung des operativen Geschäftes tragen insbesondere auch weiterhin die Erträge aus Marken- und Lizenznutzungsverträgen mit Konzerngesellschaften und Erträge aus verrechneten Garantieprovisionen an Konzerngesellschaften zu einer stabilen Profitabilität der Kontron AG sowie in der Folge der österreichischen Steuergruppe bei.

Mindestbesteuerungsreformgesetz

Mit 31. Dezember 2023 ist in Österreich das neue Mindestbesteuerungsgesetz in Kraft getreten. In Übereinstimmung mit diesem Gesetz, ist die Kontron AG als Muttergesellschaft in Österreich verpflichtet, eine Ergänzungssteuer ("Top-up Tax") auf die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften zu entrichten, wenn diese mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15% besteuert werden. Die Kontron AG geht davon aus, dass die Gruppe in Bezug auf ihre Tätigkeiten in Ungarn, Bulgarien und Usbekistan dieser Mindestbesteuerung unterliegen wird, da in diesen Ländern der Körperschaftsteuersatz unter 15% liegt. In den restlichen Jurisdiktionen wird es nach dem derzeitigen Stand der konzerninternen Untersuchungen zu keinem zusätzlichen Steueraufwand nach dem Mindestbesteuerungsgesetz kommen, da die Kriterien von zumindest einem der drei durchgeführten Safe Harbor Tests erfüllt werden. Aufgrund der Tatsache, dass das Mindestbesteuerungsgesetz erst ab 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist, ergeben sich auf den tatsächlichen Steueraufwand im Berichtszeitraum 2023 keine Auswirkungen. Durch die Änderung des IAS 12 und die damit einhergehende temporäre Ausnahme in Bezug auf die Bilanzierung latenter Steuern aufgrund des Mindestbesteuerungsgesetzes, werden im Geschäftsjahr 2023 keine latenten Steuern hinsichtlich der Ertragsteuern der Pillar II Regeln ausgewiesen.

Die Kontron AG ist weiterhin dabei, sämtliche Auswirkungen der neuen Mindestbesteuerungsregelungen zu prüfen.

4. Grundkapital

Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2023 EUR 63.860.568,00 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Die Entwicklung stellt sich dar wie folgt:

IN EUR 2023 2022
Gezeichnetes Kapital zum 1. Jänner 63.630.568,00 66.096.103,00
+ Kapitalerhöhung aus genehmigtem bedingtem Kapital 230.000,00 0,00
- Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien 0,00 -2.465.535,00
Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember 63.860.568,00 63.630.568,00

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind nicht bekannt. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsschreinen existiert nicht.

Per 31.12.2023 hielt die Gesellschaft 2.112.093 Stück eigene Aktien.

Bedingtes Kapital 2023

In der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG am 08.11.2023 wurde der Vorstand nach § 174 Abs 2 AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 6.386.056 Stück Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auch in mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen der Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen (Direktausschluss).

Zur Bedienung der Bezugs- und/oder Umtauschrecht von Gläubigern dieser Finanzierungsinstrumente wurde der Vorstand in derselben außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 3.616.000 durch die Ausgabe von bis zu 3.616.000 Stück neuen auf Inhaber lautende Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht Gebrauch machen bzw zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsekurses bestehender Aktien in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln und darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

Genehmigtes bedingtes Kapital 2019

Der Vorstand wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21.05.2019 ermächtigt, in der Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 1.500.000 bedingt zu erhöhen (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2019). Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (AOP 2018) Tranche 2018 und Tranche 2019 sowie eines potenziellen zukünftigen Programms, welches eine erstmalige Ausübung frühestens drei Jahre nach Einräumung der Optionen und eine Ausübungshürde von 25% des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vorsieht, ihre Optionen ausüben. Die Optionen aus AOP 2018 konnten erstmalig in einem Ausübungsfenster nach Ablauf der Sperrfrist am 18.12.2021 ausgeübt werden.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 16.06.2020 beschloss einen teilweisen Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstands aus dem Genehmigten Bedingten Kapital 2019, und zwar im nicht mehr ausnützbaren Ausmaß von EUR 500.000 bzw. von 500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien, sodass das Genehmigte Bedingte Kapital 2019 eine verbleibende Ermächtigung umfasst, das Grundka-

pital für die Einräumung von Aktienoptionen bis zum 25.06.2024 bei Zustimmung des Aufsichtsrates, um bis zu EUR 1.000.000 bedingt zu erhöhen.

Genehmigtes Kapital 2020

Die ordentliche Hauptversammlung vom 16.06.2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Aktienrückkaufprogramm II 2023

Die ordentliche Hauptversammlung vom 06.05.2022 ermächtigte den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

Der Vorstand der Kontron AG beschloss auf Grundlage dieser Ermächtigung am 27.09.2023, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm II 2023") durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm II 2023 sieht ein Volumen von bis zu EUR 70 Mio. bei einem Maximalpreis von EUR 23,00 bzw bis zu 4.000.000 Stück Aktien (6,26% des Grundkapitals) vor und hat eine Laufzeit bis längstens 01.10.2024

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 08.11.2023 hob die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.05.2022 erteilte Ermächtigung im nicht ausgenützten Umfang auf und erteilte dem Vorstand eine neue, gleichlautende Ermächtigung für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung.

Der Vorstand beschloss am 8.11.2023, das Aktienrückkaufprogramm II 2023 auf Grundlage der neuen Ermächtigung unverändert fortzuführen.

5. Rücklage für gewährte Aktienoptionen

Die Gesellschaft hat Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beschlossen.

Aktienoptionsprogramme 2024/2025

Im November 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeitern der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2024/2025 insgesamt 1.500.000 Aktienoptionen gewährt, wobei 750.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2024 und weitere 750.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2025 vorgesehen sind.

Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2024/2025 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.

Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo Methode und der Random Walk Theorieermittelt.

Aktienoptionsprogramme 2018/2019

Im Dezember 2018 wurden den Vorstandsmitgliedern der S&T AG und leitenden Mitarbeitern der S&T AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2018 (Tranche 2019) insgesamt 500.000 Aktienoptionen gewährt.

ANHANG 02

Im Dezember 2018 wurden den Vorstandsmitgliedern der S&T AG und leitenden Mitarbeitern der S&T AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2018 insgesamt 500.000 Aktienoptionen gewährt.

Die Laufzeit der beiden Aktienoptionsprogramme begannen mit dem Ausgabetag und enden nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Die beiden Aktienoptionsprogramme sehen das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.

Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 30. Jänner 2023 wurde die Laufzeit für die Aktienoptionsprogramme 2018 (Tranche 2018 sowie Tranche 2019) für Bezugsberechtigte, die ab Februar 2023 noch im Konzern beschäftigt sind, um jeweils ein Jahr bis 21. Dezember 2024 verlängert. Betroffen waren insgesamt bis zu 726.500 Aktienoptionen.

Nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Parameter zum Zeitpunkt der Verlängerung des Aktienoptionsprogrammes 2018/2019 bzw. zur Gewährung des Aktienoptionsprogrammes 2024/2025:

AKTIENOPTIONS
PROGRAMM 2018
(TRANCHE 2018)
AKTIENOPTIONS
PROGRAMM 2018
(TRANCHE 2019)
AKTIENOPTIONS
PROGRAMM
2024/2025
(TRANCHE 2024)
AKTIENOPTIONS
PROGRAMM
2024/2025
(TRANCHE 2025)
Anzahl der Aktienoptionen 500.000 500.000 750.000 750.000
Ausgabetag 21.12.2018 21.12.2018 14.11.2022 14.11.2022
Sperrfrist 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre
Laufzeit 6 Jahre 6 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
Ausübungspreis je Aktienoption Börsenschlusskurs
am Ausgabetag
Börsenschlusskurs
am Ausgabetag
Börsenschlusskurs
am Ausgabetag
Börsenschlusskurs
am Ausgabetag
Aktienkurs am Ausgabetag EUR 15,71 EUR 15,71 EUR 15,30 EUR 15,30
Erwartete Volatilität 36,80% 36,80% 33,30% 33,30%
Risikoloser Zinssatz 2,59% 2,59% 2,47% 2,47%
Verbleibende Laufzeit der Option 0,97 Jahre 0,97 Jahre 3,87 Jahre 3,87 Jahre
Optionswert 4 Euro 14 Cent 4 Euro 14 Cent 3 Euro 42 Cent 3 Euro 42 Cent

Im Jahr 2023 wurden 208.700 Optionen (VJ: 0 Optionen) betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018 und 162.000 Optionen (VJ: 0 Optionen) betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018 (Tranche 2019) ausgeübt. Die Bedienung erfolgte für 230.000 Stück durch eine im Jahr 2023 durchgeführte Kapitalerhöhung, für 137.700 Stück wurden eigenen Aktien verwendet und für 3.000 Stück erfolgte eine Barablösung. Zum 31. Dezember 2023 betragen die ausstehenden Rechte für das Aktienoptionsprogramm 2018 insgesamt 267.000 (VJ: 500.000) und für das Aktienoptionsprogramm 2018 (Tranche 2019) insgesamt 338.000 (VJ: 500.000). Betreffend dem Aktienoptionsprogramm 2018 sind im Geschäftsjahr 24.300 Stück (VJ: 0) aufgrund Zeitablaufs (19.300 Stück) bzw. durch Ausscheiden des Mitarbeiters (5.000 Stück) verfallen.

Für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2024) bestehen insgesamt 750.000 Aktienoptionen (VJ: 750.000), für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2025) insgesamt 750.000 Aktienoptionen (VJ: 750.000). Betreffend der Tranchen 2024 und 2025 sind insgesamt 280.000 Stück noch nicht zugeteilt (VJ: 320.000 Stück).

Für das Aktienoptionsscheinprogramm 2020 bestehen insgesamt 2.000.000 Aktienoptionsscheine (VJ.: 2.000.000). Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Optionsscheins und nur bei Überschreitung eines Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86 möglich.

Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der in den Personalkosten erfasste Aufwand für die Aktienoptionsprogramme EUR 1.702.041,61 (VJ: Ertrag TEUR 774).

6. Rücklage für eigene Anteile

Die Rücklage für eigene Anteile beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 2.112.093,00 (VJ: TEUR 0).

7. Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Die Investitionszuschüsse werden als gesonderter Hauptposten zwischen Eigenkapital und Fremdkapital ausgewiesen. Die Aufgliederung ist aus der Übersicht über die Entwicklung der Zuschüsse ersichtlich. Die Auflösung des Investitionszuschusses erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagen und wird offen mit den Abschreibungen saldiert.

2023 IN EUR STAND AM
01.01.2023
ZUWEISUNG AUFLÖSUNG STAND ZUM
31.12.2023
Investitionszuschuss PV-Anlage OeMAG 10.540,12 0,00 562,20 9.977,92
Investitionszuschuss Digitalisierung p2129945 11.489,38 0,00 678,96 10.810,42
Investitionszuschuss Umbau Linz p2129964 32.812,53 0,00 1.749,96 31.062,57
Investitionszuschuss Rechenzentrum p2141732 5.784,11 0,00 2.033,16 3.750,95
Investitionszuschuss Digitalisierung p2144013 0,00 3.481,28 1.798,66 1.682,62
Investitionszuschuss Digitalisierung p2150128 17.773,47 0,00 5.460,24 12.313,23
SUMME 78.399,61 3.481,28 12.283,18 69.597,71

8. Sonstige Rückstellungen

2023 IN EUR STAND AM
01.01.2023
VERWENDUNG AUFLÖSUNG ZUWEISUNG STAND ZUM
31.12.2023
Drohende Verluste 0,00 0,00 0,00 3.350.000,00 3.350.000,00
Garantierückstellungen 49.705,69 -25.104,57 -12.393,26 944.443,13 956.650,99
Noch nicht konsumierte Urlaube 374.700,12 -374.700,12 0,00 475.962,00 475.962,00
Kundenbonifikationen und übrige 358.781,19 -329.243,06 -29.538,13 366.392,00 366.392,00
Jubiläumsgeld 305.691,18 -21.749,00 0,00 61.062,86 345.005,04
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand 3.941.700,00 -3.667.334,76 -274.365,24 342.400,00 342.400,00
Variable Gehaltsanteile 2.435.868,51 -2.022.055,55 -302.087,38 93.877,36 205.602,94
Überstunden 119.561,39 -119.561,39 0,00 116.951,67 116.951,67
SUMME 7.586.008,08 -6.559.748,45 -618.384,01 5.751.089,02 6.158.964,64

Die Kontron AG hat für ihr Tochterunternehmen Kontron Services Romania S.R.L. diverse Patronatserklärungen abgegeben. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 kann sich für die Kontron AG eine Inanspruchnahme von Drittgläubigern aus den abgegebenen Patronatserklärungen ergeben, wodurch eine Rückstellung für drohende Verluste in Höhe von EUR 3.350.000,00 (VJ: TEUR 0) gebildet wurde. Da nach dem üblichen geschäftlichen Verhalten damit zu rechnen ist, dass die jeweiligen Berechtigten die ihnen eingeräumten Haftungen in Anspruch nehmen werden, hat ein Ansatz im Jahresabschluss zu erfolgen.

9. Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

2023 IN EUR GESAMTBETRAG DAVON
RESTLAUFZEIT BIS
1 JAHR
DAVON
RESTLAUFZEIT
ÜBER 1 JAHR UND
WENIGER ALS 5
JAHRE
DAVON
RESTLAUFZEIT
ÜBER 5 JAHRE
Schuldscheindarlehen 167.500.000,00 124.000.000,00 43.500.000,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.789.473,69 7.894.736,84 7.894.736,85 0,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.420,42 9.420,42 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.426.041,46 10.426.041,46 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
9.048.625,97 9.048.625,97 0,00 0,00
davon aus Lieferungen und Leistungen 340.192,19 340.192,19 0,00 0,00
davon aus Finanzierung 8.708.433,78 8.708.433,78 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 20.047.385,60 10.647.158,89 9.400.226,71 0,00
davon aus Steuern 679.972,94 679.972,94 0,00 0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 490.585,20 490.585,20 0,00 0,00
Summe Verbindlichkeiten 222.820.947,14 162.025.983,58 60.794.963,56 0,00
2022 IN EUR GESAMTBETRAG DAVON
RESTLAUFZEIT BIS
1 JAHR
DAVON
RESTLAUFZEIT
ÜBER 1 JAHR UND
WENIGER ALS 5
JAHRE
DAVON
RESTLAUFZEIT
ÜBER 5 JAHRE
Schuldscheindarlehen 167.500.000,00 0,00 167.500.000,00 0,00
Summe Verbindlichkeiten 320.944.799,77 130.323.201,09 190.621.598,68 0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 435.067,88 435.067,88 0,00 0,00
davon aus Steuern 485.557,64 485.557,64 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 17.601.844,36 10.269.719,37 7.332.124,99 0,00
davon aus Finanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00
davon aus Lieferungen und Leistungen 152.510,88 152.510,88 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
152.510,88 152.510,88 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.209.224,17 15.209.224,17 0,00 0,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 32.303,91 32.303,91 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 120.448.916,45 104.659.442,76 15.789.473,69 0,00
Schuldscheindarlehen 167.500.000,00 0,00 167.500.000,00 0,00

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Kontron AG hat in den Jahren 2019 bis 2021 Schuldscheindarlehen (nachfolgende Tabelle) über insgesamt EUR 167.500.000,00 begeben. Die unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsvereinbarungen sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.

TRANCHE (EUR) ZINSVEREINBARUNG LAUFZEIT
75.000.000,00 Fix (1,046%) 17.04.2024
10.000.000,00 Fix (1,439%) 17.04.2026
7.500.000,00 Fix (1,100%) 24.03.2026
49.000.000,00 Variabel (6mE + 100 bps) 17.04.2024
6.000.000,00 Variabel (6mE + 120 bps) 17.04.2026
20.000.000,00 Variabel (6mE + 120 bps) 30.04.2026

Gegebene Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit der UniCredit Bank Austria AG die Aufstockung des revolvierend nutzbaren Betriebsmittelkredites von EUR 15.000.000,00 auf EUR 60.000.000,00 vereinbart. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (VJ: TEUR 15.000) aus.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Kreditvertrag über EUR 50.000.000,00 mit der Erste Group Bank AG zum Zwecke von allgemeinen Betriebsmittelfinanzierungen (exkl. M&A) geschlossen. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 08.08.2027 vereinbart, wobei die Ausnutzungen im Rahmen von Barvorlagen mit Laufzeiten zwischen 3, 6 oder 12 Monate erfolgen kann. Die Linie ist blanko gewährt. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (VJ: TEUR 50.000) aus.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Kreditvertrag über EUR 37.500.000,00 mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf "Iskratel" geschlossen. Der Kredit ist mit Wechselbürgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Auf Basis vierteljährlicher Tilgungen ist die Kreditlinie bis 31.12.2025 rückzahlbar. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 15.789.473,69 (VJ: TEUR 23.684) aus.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Kreditvertrag über EUR 15.000.000,00 mit der UniCredit Bank Austria AG zur Ablösung der Kreditverbindlichkeiten der Tochtergesellschaft Kontron Transportation GmbH (vormals "Kapsch CarrierCom AG") geschlossen. Der Kontokorrentkredit wurde 2023 zur Gänze zurückgeführt (VJ: TEUR 15.000) aus.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Kreditvertrag über EUR 30.000.000,00 mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf "Kontron Electronics GmbH" und zur Ausfinanzierung des Aktienkaufprogramms betreffend verbliebener Streubesitzaktionäre der 2016 bzw. 2017 übernommenen Kontron S&T AG geschlossen. Der Kredit ist mit Wechselbürgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Die Investitionskreditlinie wurde 2023 zur Gänze planmäßig zurückgeführt (VJ: TEUR 1.765).

Die Finanzierungslinie bei der BAWAG wurde 2023 zur Gänze zurückgeführt (VJ: TEUR 30.000), wodurch auch die Pfandrechte zugunsten der BAWAG gelöscht wurden (VJ: es bestanden insgesamt TEUR 5.500 Pfandrechte ob des Baurechtswohnungseigentum Industriezeile 35, 4020 Linz).

Zur Sicherstellung von Kreditlinien, Haftungen, Garantien waren per Stichtag 31.12.2023 seitens der Gesellschaft Guthaben in Höhe von EUR 836.345,82 verpfändet (VJ: TEUR 832).

Sonstige Verbindlichkeiten

Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" resultieren die wesentlichen Beträge aus Kaufpreisverbindlichkeiten, Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing, Zinsabgrenzungen und der Umsatzsteuer-Zahllast.

Es sind Aufwendungen in Höhe von EUR 3.177.757,60 (VJ: TEUR 3.106) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

10. Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse gemäß § 237 (1) Z 2 UGB gliedern sich wie folgt:

IN EUR 2023 2022
Haftungen / Garantien 0,00 0,00
Haftungen / Garantien für verbundene Unternehmen 100.011.984,31 80.704.818,21
davon zugunsten von Kreditinstituten 20.728.649,38 23.971.478,74
100.011.984,31 80.704.818,21

In den Haftungen und Garantien zugunsten von Kreditinstituten ist auch die subsidiäre Haftungsübernahme der Kontron AG, für die von ihren in- und ausländischen Tochterunternehmen abgeschlossenen Factoring-Verträge enthalten, womit die Kontron AG für allenfalls noch nicht an die Factoring-Bank weitergeleitete Zahlungseingänge von seitens der Factoring-Bank angekauften und bevorschussten Kundenforderungen garantiert.

11. Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen gliedert sich wie folgt:

IN EUR 2023 2022
Mietverpflichtungen (bis 1 Jahr) 1.535.644,81 1.321.848,58
Mietverpflichtungen (für die nächsten 5 Jahre) 6.718.450,83 5.333.093,46

12. Angaben zu in der Bilanz ausgewiesenen, konzernintern erworbenen, immateriellen Vermögensgegenständen gemäß § 238 (1) Z 19 UGB

Die Zugänge von konzernintern erworbenen, immateriellen Vermögensgegenständen betrug im Geschäftsjahr EUR 0,00 (VJ: TEUR 53).

13. Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 238 (1) UGB

a. Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 UGB

Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft keine Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten (VJ: nicht bilanzierter Marktwert des Zins-Swaps TEUR 842, wobei die Voraussetzungen zur Bilanzierung nicht erfüllt waren). Der am 18.11.2019 abgeschlossene Zins-Swap wurde mit Valuta 19.01.2023 aufgelöst und die Ausgleichszahlung von EUR 752.000,00 im Finanzergebnis verbucht.

b. Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 2 UGB Zum Bilanzstichtag bestehen wie auch im Vorjahr keine Finanzanlagen, die über dem Marktwert bewertet wurden

III. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

ENTWICKLUNG DER UMSATZERLÖSE IN EUR 2023 2022 VERÄNDERUNG %
Inland 68.136.984,79 61.764.562,96 6.372.421,83 10,3%
Skonto Inland -29.302,50 -28.334,61 -967,89 3,4%
Ausland 23.622.228,61 27.756.102,33 -4.133.873,72 -14,9%
Skonto Ausland -1,74 -1,58 -0,16 0,0%
91.729.909,16 89.492.329,10 2.237.580,06 2,5%
ENTWICKLUNG NACH TÄTIGKEITSBEREICHEN IN EUR 2023 2022 VERÄNDERUNG %
Hardware 38.337.241,54 32.998.798,80 5.338.442,74 16,2%
Service 53.392.667,62 56.493.530,30 -3.100.862,68 -5,5%
91.729.909,16 89.492.329,10 2.237.580,06 2,5%

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die übrigen, unter den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Beträge resultieren von Erträgen aus dem Abgang des Anlagevermögens, aus der Auflösung Rückstellungen, Schadenersatzleistungen, Fremdwährungsgewinne, sowie Forschungsförderungen und Versicherungsentschädigungen.

3. Personalaufwand

Die Kontron AG hat im Geschäftsjahr 2023 diverse COVID-19 Vergütungen in Höhe von EUR 21.583,12 (VJ: TEUR 34) erhalten.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen setzten sich wie folgt zusammen:

AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND LEISTUNGEN AN BETRIEBLICHE
VORSORGEKASSEN IN EUR
2023 2022
Aufwendungen für Abfertigungen 253.546,09 0,00
Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen 241.649,98 193.060,11
Gesamt 495.196,07 193.060,11
ZUSAGEN, FÜR DIE AUSSCHLIESSLICH BEITRÄGE ZU LEISTEN SIND, IN EUR 2023 2022
30.753,10 35.393,73
AUFWENDUNGEN AUS JUBILÄUMSGELDER ODER ERTRÄGE AUS JUBILÄUMSGELDER IN
EUR
2023 2022
Aufwendungen aus Jubiläumsgelder 49.753,78 0,00
Erträge aus Jubiläumsgelder 0,00 0,00
IM FINANZERGEBNIS ERFASSTE BETRÄGE FÜR JUBILÄUMSGELDER UND ABFERTIGUNGEN
IN EUR
2023 2022
Zinsen für Jubiläumsgelder (Rückstellung) 11.309,08 2.172,95
Zinsen für Abfertigungen (Rückstellung) 70.264,11 20.123,75

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

IN EUR 2023 2022
Lizenzgebühren 2.421.444,57 2.844.088,59
Rechts- und Beratungsaufwand / Consulting 1.692.001,26 12.009.608,68
KFZ-Aufwand 1.401.503,52 1.284.727,34
Mietaufwand 1.342.298,61 1.497.677,09
Marketing / Werbeaufwand / Investor Relations 899.821,62 586.519,37
Instandhaltung 770.607,18 420.907,47
Versicherungen 706.189,23 893.380,27
Aufsichtsratsvergütungen 462.500,00 301.500,00
Energiekosten 445.613,26 164.369,87
Währungsdifferenzen 370.209,12 -1.570.063,38
Post und Telekommunikation 364.306,93 339.006,97
Transportaufwand 361.237,35 321.634,60
Reise- und Fahrtaufwand 270.190,33 229.523,62
Spesen des Geldverkehrs 181.566,28 141.323,29
Aus- und Weiterbildung 122.557,19 156.186,99
Büro- und Verwaltungsaufwand 100.100,57 139.874,40
Aufwendungen für gestelltes Personal 72.845,94 74.778,09
Schadensfälle / Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen 41.443,13 37.650,97
Aufwendung für Entsorgung 19.660,66 20.635,09
Verluste aus Anlagenabgängen 2.190,82 225.151,46
Abschreibungen / Wertberichtigungen von Forderungen 1.858.570,34 941.399,38
Sonstige Aufwendungen 1.202.841,38 2.187.003,39
15.109.699,29 23.246.883,55

5. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen teilen sich nach nationalen und ausländischen Beteiligungen im Geschäftsjahr wie folgt auf:

IN EUR 2023 2022
Nationale Beteiligungen 1.500.000,00 13.000.000,00
Ausländische Beteiligungen 360.000,00 11.242.007,43

6. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag resultieren überwiegend aus einem Steuerertrag aus positiven Steuerumlagen aus der Gruppenbesteuerung in Höhe von EUR 174.127,26 (VJ: TEUR 265). Der tatsächliche Steueraufwand des Gruppenträgers beträgt EUR 80.192,38 (VJ: TEUR 249).

Gruppenbesteuerung

Die Kontron AG, Linz, als Gruppenträger bildet mit der Kontron Technologies GmbH (seit 2010), Linz, der CBCX Technologies GmbH (seit 2011), Linz, der Kontron Austria GmbH (seit 2017), Engerwitzdorf und der Kontron Transportation GmbH (seit 2021) als jeweilige Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG. Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode mit der Vereinbarung des Schlussausgleichs über in der Gruppe noch nicht verwendete Verlustvorträge. Mit Verschmelzungsvertrag vom 13.09.2023 wurde die SecureGUARD GmbH als Gruppenmitglied in die Kontron Technologies GmbH als übernehmende Gesellschaft verschmolzen.

Die Steuerumlagen, die im Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" ausgewiesen werden, betragen 2023 EUR 174.127,26 (VJ: TEUR 265).

Zu Ausführungen betreffend latente Steuern siehe Punkt II.3.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Die Kontron AG ist Mutterunternehmen des Kontron Konzerns und erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Industriezeile 35, 4020 Linz. Die Offenlegung der Jahresabschlüsse erfolgt im Firmenbuch des zuständigen Landesgerichts Linz. Auf der Hauptversammlung der Kontron AG am 27. Juni 2017 wurden 3 der Ennoconn Corporation, 6F., No.10, Jiankang Rd., Zhonghe Dist., New Taipei City 235, Taiwan (R.O.C.), zuzurechnende Personen in den aus 5 Personen bestehenden Aufsichtsrat der Kontron AG gewählt, sodass der Kontron Konzern in deren Konzernabschluss seit 30. Juni 2017 auf Basis von defacto Kontrolle vollkonsolidiert wird.

Mit den Tochtergesellschaften bestehen neben den Liefer- und Leistungsbeziehungen auch Finanzbeziehungen aus der Gewährung von Finanzkrediten.

1. Zahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gegliedert nach Arbeitern und Angestellten beträgt (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB):

Gesamt 244 248
Angestellte 241 244
Arbeiter 3 4
2023 2022

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer umfasst keine geringfügig Beschäftigten und keine karenzierten Mitarbeiter.

Die Anzahl der Mitarbeiter zum 31.12.2023 beträgt 242 (VJ: 246) Arbeitnehmer.

2. Aufwendungen Abschlussprüfer

Betreffend die auf das Geschäftsjahr entfallenen Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird von der Befreiungsbestimmung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB Gebrauch gemacht.

3. Angaben über Organe und leitende Angestellte betreffend Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Vorschüsse, Kredite und Haftungen sowie Angaben zu Aktienoptionsprogramm der Kontron AG für die Organe und leitende Angestellte

Die von den Mitgliedern des Vorstands bezogenen bzw. erbrachten Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2023, die gewährten Vorschüsse und Kredite, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar:

VORSTAND IN EUR
VORSTAND IN EUR 2023 2022
Bezogene Lieferungen und Leistungen 17.463,29 0,00
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
Forderungen an Vorstand 12.168,00 0,00
Verbindlichkeiten an Vorstand 0,00 0,00

Es bestanden im Geschäftsjahr 2023 bzw. per 31.12.2023 wie auch im Vorjahr keine von Mitgliedern des Aufsichtsrates bezogene bzw. erbrachte Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, gewährte Vorschüsse und Kredite, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse.

An frühere Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates bzw. deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art geleistet (VJ: TEUR 0).

Die Bezüge des Vorstandes stellen sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:

VORSTANDSBEZÜGE IN EUR 2023 2022
Fixer Bezug 638.049,98 857.485,54
Variabler Bezug 696.200,79 240.312,48
Gesamtbezüge 1.334.250,77 1.097.798,02
davon von verbundenen Unternehmen 206.500,04 140.000,04

Zur anteilsbasierten Vergütung und den geldwerten Vorteilen aus den ausgeübten Aktienoptionen verweisen wir auf die nachfolgenden Tabellen zum Aktienoptionsprogramm.

Die Vergütungen des Aufsichtsrates stellen sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:

Gesamtvergütung 462.500,00 298.500,00
AUFSICHTSRATSBEZÜGE IN EUR 2023 2022

In den nachfolgenden Tabellen wird das Aktienoptionsprogramm (AOP) für Vorstand und leitende Angestellte gemäß § 239 Abs. 1 Z 5 a) bis c) UGB näher dargestellt:

MITGLIED DES VORSTANDES / DIPL. ING. HANNES NIEDERHAUSER

AOP 2018 AOP 2018
(Tranche 2019)
AOP 2024/25
(Tranche 2024)
AOP 2024/25
(Tranche 2025)
Aktienoptions
scheine
Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 70.000 70.000 100.000 100.000 600.000
Anzahl der im Geschäftsjahr 2023
eingeräumten Aktienoptionen
0 0 0 0 0
Anzahl der im Geschäftsjahr 2022
eingeräumten Aktienoptionen
0 0 100.000 100.000 0
Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 155.000 177.000 140.000 100.000 678.294
Anzahl der beziehbaren Aktien 2022 155.000 177.000 100.000 100.000 645.294
Ausübungspreis 15,71 15,71 15,30 15,30 14,94
Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 0 0 0 0 0
Anzahl in 2022 ausgeübter Optionen 0 0 0 0 0
Sperrfrist - - 14.11.2025 14.11.2025 -

MITGLIED DES VORSTANDES / DR. CLEMENS BILLEK

AOP 2018 AOP 2018
(Tranche 2019)
AOP 2024/25
(Tranche 2024)
AOP 2024/25
(Tranche 2025)
Aktienoptions
scheine
Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 0 0 100.000 100.000 0
Anzahl der im Geschäftsjahr 2023
eingeräumten Aktienoptionen
0 0 0 0 0
Anzahl der im Geschäftsjahr 2022
eingeräumten Aktienoptionen
0 0 100.000 100.000 0
Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 0 0 100.000 100.000 0
Anzahl der beziehbaren Aktien 2022 0 0 100.000 100.000 0
Ausübungspreis 0,00 0,00 15,30 15,30 0,00
Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 0 0 0 0 0
Anzahl in 2022 ausgeübter Optionen 0 0 0 0 0
Sperrfrist - - 14.11.2025 14.11.2025 -

MITGLIED DES VORSTANDES / DR.

PETER STURZ

AOP 2018 AOP 2018
(Tranche 2019)
AOP 2024/25
(Tranche 2024)
AOP 2024/25
(Tranche 2025)
Aktienoptions
scheine
Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 70.000 70.000 0 0 210.000
Anzahl der im Geschäftsjahr 2023
eingeräumten Aktienoptionen
0 0 0 0 0
Anzahl der im Geschäftsjahr 2022
eingeräumten Aktienoptionen
0 0 0 0 0
Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 70.000 70.000 0 0 211.000
Anzahl der beziehbaren Aktien 2022 70.000 70.000 0 0 211.000
Ausübungspreis 15,71 15,71 0,00 0,00 14,94
Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 0 0 0 0 0
Anzahl in 2022 ausgeübter Optionen 0 0 0 0 0
Sperrfrist - - - - -

MITGLIED DES VORSTANDES / DIPL. ING. MICHAEL RIEGERT

AOP 2018 AOP 2018
(Tranche 2019)
AOP 2024/25
(Tranche 2024)
AOP 2024/25
(Tranche 2025)
Aktienoptions
scheine
Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen 15.000 0 100.000 100.000 150.000
Anzahl der im Geschäftsjahr 2023
eingeräumten Aktienoptionen
0 0 0 0 0
Anzahl der im Geschäftsjahr 2022
eingeräumten Aktienoptionen
0 0 100.000 100.000 0
Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 15.000 0 100.000 100.000 151.000
Anzahl der beziehbaren Aktien 2022 15.000 0 100.000 100.000 151.000
Ausübungspreis 15,71 15,71 15,30 15,30 14,94
Anzahl in 2023 ausgeübter Optionen 0 0 0 0 0
Anzahl in 2022 ausgeübter Optionen 0 0 0 0 0
Sperrfrist - - 14.11.2025 14.11.2025 -

LEITENDE ANGESTELLTE

AOP 2018 AOP 2018
(Tranche 2019)
AOP 2024/25
(Tranche 2024)
AOP 2024/25
(Tranche 2025)
345.000 360.000 450.000 450.000
0 0 0 0
0 0 450.000 450.000
27.000 91.000 270.000 310.000
260.000 253.000 290.000 290.000
15,71 15,71 15,30 15,30
208.700 162.000 0 0
0 0 0 0
- - 14.11.2025 14.11.2025

Die Anzahl der beziehbaren Aktien 2023 stellen potenziell beziehbare Aktien per 31.12.2023 dar, welche nach Ende der jeweiligen Sperrfrist und bei Erreichen der Ausübungsvoraussetzungen bezogen werden können und errechnen sich aus Bezugsrechten der eingeräumten Aktienoptionen sowie gekauften/übertragenen Aktienoptionen.

Arbeitnehmer der Kontron AG sind im Aktienoptionsprogramm nicht enthalten.

2023 SCHÄTZWERT DER BEZIEHBAREN OPTIONEN
ZUM BILANZSTICHTAG
WERT DER IM GESCHÄFTSJAHR AUSGEÜBTEN
AKTIENOPTIONEN ZUM ZEITPUNKT DER
AUSÜBUNG
Dipl. Ing. Hannes Niederhauser 3.529.782,70 0,00
Dr. Clemens Billek 748.000,00 0,00
Dr. Peter Sturz 956.150,00 0,00
Dipl. Ing. Michael Riegert 1.113.650,00 0,00
Leitende Angestellte 2.610.520,00 2.146.353,00
2022 SCHÄTZWERT DER BEZIEHBAREN OPTIONEN
ZUM BILANZSTICHTAG
WERT DER IM GESCHÄFTSJAHR AUSGEÜBTEN
AKTIENOPTIONEN ZUM ZEITPUNKT DER
AUSÜBUNG
Dipl. Ing. Hannes Niederhauser 3.219.680,00 0,00
Dr. Clemens Billek 748.000,00 0,00
Dr. Peter Sturz 954.100,00 0,00
Dipl. Ing. Michael Riegert 1.111.600,00 0,00

Leitende Angestellte 5.284.620,00 0,00

4. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Im Geschäftsjahr wurden folgende Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen in Bezug auf Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und andere Arbeitnehmer getätigt:

AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN IN EUR 2023 2022
Vorstand 0,00 0,00
Leitende Angestellte 0,00 0,00
Andere Arbeitnehmer 253.546,09 0,00
Gesamt 253.546,09 0,00
AUFWENDUNGEN FÜR PENSIONEN IN EUR 2023 2022
Vorstand 0,00 0,00
Leitende Angestellte 0,00 0,00
Andere Arbeitnehmer 30.753,10 35.393,73
Gesamt 30.753,10 35.393,73

5. Nachtragsbericht – Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

  • › Kontron hat am 18. Januar 2024 den Erwerb von 8.587.138 Aktien (59,4%) der im Primestandard notierenden Katek SE bekannt gegeben. Der Kaufpreis für das Mehrheitspaket an der Katek SE beträgt EUR 128,8 Mio. bzw. EUR 15,00 pro Aktie. Der Katek-Konzern bietet insbesondere Technologielösungen im Bereich Solarenergie und Emobility sowie Aerospace und ODM an. Die Kontrollerlangung wurde am 29. Februar 2024 gemeldet. Die Konsolidierung in der Kontron Gruppe erfolgt mit 1. März 2024. Das Pflichtangebot, welches zugleich ein Delisting-Erwerbsangebot sein wird, wird bis zum 28. März 2024 eingereicht. Die Gesellschaft hat zum Zweck der Finanzierung der Transkation eine OeKB-Finanzierung in Höhe von EUR 125 Mio. amortisierend über 5 Jahre aufgenommen.
  • › Kontron hat am 18. Jänner 2024 die Beendigung des Aktienrückkaufprogramm II 2023 bekannt gegeben. Seit dem 2. Oktober 2023 wurden insgesamt 1.783.841 Aktien durch die Gesellschaft erworben.

6. Vorschlag Ergebnisverwendung

Der Vorstand wird auf der nächsten Hauptversammlung den Aktionären vorschlagen, dass vom Bilanzgewinn eine Dividende von 0,50 EUR pro Aktie ausgeschüttet wird und der verbleibende Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen wird.

7. Organe der Gesellschaft

VORSTAND

Dipl. Ing. Hannes Niederhauser, CEO (Vorsitzender)

Dr. Clemens Billek, CFO

Dr. Peter Sturz, COO

Dipl. Ing. Michael Riegert, COO

AUFSICHTSRAT

Mag. Claudia Badstöber, Vorsitzende

Mag. Bernhard Chwatal (Stellvertreter Vorsitzende)

You-Mei Wu

Fu-Chuan Chu

Joseph John Fijak

Herr Dr. Peter Sturz ist mit Wirkung 31.12.2023 als Vorstandsmitglied der Kontron AG ausgeschieden.

Linz, am 27. März 2024

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh Dr. Clemens Billek eh Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN
STAND AM
ZUGÄNGE
ABGÄNGE
STAND AM
01.01.2023
31.12.2023
4.748.248
61.705
-
4.809.953
1.092.294
79.803
-
1.172.097
1.661.623
-
-
1.661.623
13.339.621
-
-
13.339.621
141.508
-
20.983.295
7.772.677
1.395
-
7.774.072
247.372
-
-
247.372
938.566
208.500
207
1.146.859
5.920.276
666.487
87.493
6.499.270
-
22.626
22.626
-
899.008
110.326
15.420.201
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie daraus abgeleitet Lizenzen
Software und Technologien
Kundenstock und Lizenzen
Marken
2.
Firmenwert
Immaterielle Vermögensgegenstände 20.841.786
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich Bauten auf fremden Grund
(hiervon Grundwert)
2.
Technische Anlagen und Maschinen
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.
geringwertige Vermögensgegenstände
Sachanlagen 14.631.519
III. Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
407.008.507 60.414.491 18.606.081 448.816.917
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
67.426.331 48.124.088 1.988.831 113.561.588
Finanzanlagen 474.434.838 108.538.579 20.594.912 562.378.505
Anlagevermögen 509.908.144 109.579.095 20.705.238 598.782.001

BUCHWERTE ABSCHREIBUNGEN
STAND AM
31.12.2022
STAND AM
31.12.2023
STAND AM
31.12.2023
ABGÄNGE ABSCHREIBUNG
LAUFENDES
JAHR
STAND AM
01.01.2023
691.417 615.756 4.194.198 - 137.366 4.056.832
546.787 527.371 644.726 - 99.219 545.507
394 197 1.661.426 - 197 1.661.229
4.517.109 3.832.949 9.506.671 - 684.159 8.822.512
5.755.707 4.976.273 16.007.021 - 920.941 15.086.080
4.781.771 4.503.547 3.270.525 - 279.618 2.990.907
247.372 247.372 - - - -
306.243 382.095 764.764 152 132.593 632.323
1.384.844 1.350.176 5.149.094 78.359 692.022 4.535.431
- - 22.626 22.626 -
6.472.858 6.235.817 9.184.383 101.137 1.126.859 8.158.661
380.756.324 421.576.236 27.240.682 7.000.502 7.989.000 26.252.184
67.426.331 113.561.588 - - - -
448.182.655 535.137.824 27.240.682 7.000.502 7.989.000 26.252.184
460.411.220 546.349.914 52.432.086 7.101.639 10.036.800 49.496.925

KONTRON AG – LAGEBERICHT

01 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach einer robusten Expansion im Anschluss an die Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 hat die EU-Wirtschaft 2023 etwas an Schwung verloren und die aktuell erhöhte Vulnerabilität der Lieferketten, der Krieg in der Ukraine sowie zunehmende geoökonomische Fragmentierung wirkten sich dämpfend auf die Wirtschaft aus. Anfang Oktober 2023 kam mit der Eskalation des Nahostkonflikts ein weiterer Krisenherd hinzu. In China wirkte sich zudem die lokale Immobilienkrise negativ auf das wirtschaftliche Umfeld aus. Dagegen zeigte sich die Wirtschaftsaktivität in den USA robust, gestützt durch starken Konsum infolge eines angespannten Arbeitsmarktes.

Im Euroraum bzw. in der gesamten Europäischen Union beläuft sich das Wirtschaftswachstum für 2023 laut Winterprognose der Europäischen Kommission auf 0,7% bzw. 0,6% nach einem Anstieg der Wirtschaftsleistung im Vorjahr von 3,3% bzw. 3,5%. Im Heimatmarkt der Kontron AG, Österreich, war ein deutlicher Rückgang des Wirtschaftswachstums von 4,8% im Vorjahr auf 0,1% zu beobachten. In Deutschland, dem wichtigsten Absatzmarkt der Kontron Gruppe, ging die Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 0,5% zurück, während im Jahr 2022 noch ein Wachstum von 1,8% zu verzeichnen war. Während in der Schweiz das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts ebenfalls rückläufig war – von 2,7% im Vorjahr auf 0,9% im Jahr 2023 – lag die Wirtschaftsleistung in den USA stabil bei 2,1% in beiden Jahren. In China war ebenfalls eine Verbesserung des BIP-Wachstums von 3,0% auf 5,0% zu beobachten. Während in den europäischen Ländern durchgehend eine leichte Verbesserung der Wirtschaftsleistung für das Jahr 2024 vorhergesagt wird, geht der Internationale Währungsfonds (IWF) in Russland, den USA sowie China von einem Nachlassen des Wirtschaftswachstums aus.

Die US-Notenbank erhöhte ihren kurzfristigen Leitzins in drei Schritten von 4,5% bis 4,75% im Dezember 2022 auf 5,25% bis 5,5% im Juli 2023. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen – den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität – in sechs Schritten auf 4,5%, 4,75% bzw. 4,0% erhöht. Die Inflationsraten in den USA und im Euro-Raum sind von 8,0% bzw. 8,4% im Jahr 2022 auf 4,1% bzw. 5,6% im Jahr 2023 zurückgegangen. Für das Jahr 2024 wird eine weitere Reduktion auf 2,8% bzw. 3,3% vorhergesagt.

INFLATION
2022 2023e 2024e 2022 2023e 2024e
Österreich 4,8 0,1 0,8 8,6 7,8 3,7
Deutschland 1,8 -0,5 0,9 8,7 6,3 3,5
Euro-Raum 3,3 0,7 1.2 8,4 5,6 3,3
Europäische Union 3,5 0,6 1,3 9,2 6,5 3,5
Schweiz 2,7 0,9 1,8 2,8 2,2 2,0
USA 2,1 2,1 1,5 8,0 4,1 2,8
Russland -2,1 2,2 1,1 13,8 5,3 6,3
China 3,0 5,0 4,2 1,9 0,7 1,7

Entwicklung des realen BIP und der Inflation in den wesentlichen Märkten weltweit (in %)1)

1) https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023 (Seite 40-42)

https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2023-economic-forecast-modest-recovery-ahead-after-challenging-year_en #executive-summary

https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2023-economic-forecast-modest-recovery-ahead-after-challenging-year_en

Als wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres 2023 für die Kontron Gruppe und die Kontron AG seien hervorgehoben:

  • › Die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten aufgrund der angespannten geopolitischen Lage im Zusammenhang mit dem russischen Krieg in der Ukraine sowie der Eskalation des Nahostkonfliktes im Oktober 2023 wirken sich auch auf das wirtschaftliche Umfeld der Kontron aus. Die nach wie vor hohen Inflationsraten im Jahr 2023 – auch aufgrund höherer Energiepreise – führten zu einem sprunghaften Anstieg der Leitzinsen; das Wirtschaftswachstum in Europa ging merklich zurück.
  • › Nach dem Abschluss des Projekts "Focus" im Vorjahr und der damit einhergehenden Ausrichtung der Kontron Gruppe als reiner IoT-Anbieter wurden auch die Segmente entsprechend angepasst. Die Steuerung des Konzerns erfolgt nun in den Segmenten "Europe", "Global" sowie "Software + Solutions", wobei die Kontron AG dem Segment "Europe" zugeordnet ist. Die beiden im Vorjahr noch nicht veräußerten, aber bereits dem "aufgegebenen Geschäftsbereich" zugeordneten Gesellschaften in Moldawien wurden im Geschäftsjahr 2023 verkauft.
  • › Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 wurden durch die Kontron AG sowie über Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe weitere Akquisitionen im IoT-Bereich vorgenommen, um das weitere Wachstum der Kontron Gruppe voranzutreiben. Dem Segment "Europe" wurde die Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion, einem US-amerikanischen Unternehmen mit Hauptsitz in Irvine, Kalifornien, zugeordnet. Die Produkte der erworbenen Einheit ergänzen Kontrons 5G- und Echtzeit-Technologien für die Automobilindustrie. Der Kauf wurde als Asset Deal durchgeführt – der Bereich wurde in die Kontron Europe GmbH, Ismaning, Deutschland, eingegliedert und wird seit dem 1. August 2023 konsolidiert. Dem Segment "Global" wurde im Geschäftsjahr 2023 die an der NASDAQ notierende übernommene Gesellschaft Bsquare Corporation zugeordnet, die mittels Two-Step-Merger erworben und nach dem Erreichen der erforderlichen Annahmequote mittels Squeeze-out von der NASDAQ dekotiert wurde. Mit dieser Gesellschaft wurde ein US-Spezialist für die Entwicklung und den Einsatz von Softwaretechnologien für Hersteller und Betreiber vernetzter Geräte erworben. Bsquare wird seit 7. Dezember 2023 konsolidiert. Im Segment "Software + Solutions" wurde im Geschäftsjahr 2023 zudem die Comlab AG erworben. Comlab ist ein Schweizer Spezialist für Datenkommunikations-Repeater in Zügen und wird seit 1. Juli 2023 konsolidiert. Darüber hinaus wurde mit Hartmann und W-IE-NE-R im Segment "Software + Solutions" eine spezialisierte Gruppe von Computersystem-Herstellern für den Avionics- und Defense-Bereich mit Sitz in Deutschland und den Vereinigten Staaten akquiriert und seit 1. November 2023 konsolidiert.

Der Erfolg der strategischen Neuausrichtung der Kontron mit Fokussierung auf den IoT-Bereich zeigte sich im Geschäftsjahr 2023 deutlich. Trotz des gedämpften Wirtschaftswachstums konnte die Kontron Gruppe den Umsatz im Geschäftsjahr 2023 erneut steigern – mit EUR 1.225,9 Mio. war der erzielte Umsatz im Vergleich zum Vorjahresumsatz (Vj. angepasst1 : EUR 1.063,7 Mio., jeweils für die fortgeführten Geschäftsbereiche) um rund 15% höher. Auch die Kontron AG konnte ihren Umsatz von EUR 89,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 91,7 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr steigern, was einem Umsatzwachstum von rund 2,5% entspricht. Nachdem die Profitabilität der Kontron Gruppe sowie der Kontron AG im Vorjahr durch Einmalkosten im Zusammenhang mit dem Projekt "Focus" und dem damit verbundenen Streamlining des Konzerns belastet war, konnte die Profitabilität im Geschäftsjahr 2023 wieder deutlich verbessert werden. Das EBITDA aus fortgeführten Geschäftsbereichen der Kontron Gruppe belief sich auf EUR 126,0 Mio. (Vj.: EUR 70,0 Mio.), bei einer EBITDA-Marge von 10,3% (Vj.: 6,4%). Auch das Betriebsergebnis der Kontron AG war im Geschäftsjahr 2023 nach einem Vorjahreswert von EUR -9,9 Mio. wieder positiv und belief sich auf EUR 3,1 Mio.

Die strategische Zielsetzung für die Kontron AG orientiert sich an der Ausrichtung der Kontron Gruppe als reiner IoT-Anbieter: Der Fokus im operativen Bereich der Kontron AG liegt nach wie vor auf dem Ausbau des höhermargigen Projekt- und Dienstleistungsgeschäftes, wobei die Ressourcen vorrangig zur Weiterentwicklung und Servicierung der IoT-Aktivitäten der Kontron Gruppe eingesetzt werden sollen. In ihrer Funktion als Muttergesellschaft der Kontron Gruppe wird die Kontron AG die Weiterentwicklung des Portfolios an Eigentechnologien und deren gruppenweite Vermarktung vorantreiben.

1) Anpassung aufgrund geänderter Beurteilung Prinzipal-/Agent-Status bei Vermittlungsleistungen (siehe Erläuterung in Abschnitt B, Note (1) im Konzernanhang)

02 Strategische und operative Ausrichtung der Kontron AG und der Kontron Gruppe

Die Kontron AG, mit Sitz in Linz, Österreich, ist die oberste Muttergesellschaft der Kontron Gruppe, einem internationalen Anbieter von selbst entwickelten Hard- und Softwareprodukten sowie Lösungen für das Internet-of-Things (IoT) und Industrie-4.0.-Anwendungen. Das Angebot schließt die zugehörigen Implementierungs- und Betriebsdienstleistungen in den vertikalen Märkten industrielle Automatisierung, Schieneninfrastruktur, 5G-Konnektivität, Luftfahrttechnik sowie Smart Energy ein. Die meisten zugrunde liegenden Technologien werden in Europa entwickelt, über die Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika und Asien vertrieben und dabei teilweise auch angepasst bzw. implementiert. Kontron sieht vor, die eigenen Technologien nach Implementierung auch als Servicemodelle (IoTaaS) anzubieten.

Die Kontron Gruppe war im abgelaufenen Geschäftsjahr hauptsächlich in den Kernmärkten der Europäischen Union, Osteuropa und Nordamerika sowie Asien aktiv. Die Kontron AG war zum Bilanzstichtag mit 46 (2022: 48) aktiven direkten und indirekten vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in folgenden 23 (2022: 24) Ländern vertreten: Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Kasachstan, Malaysia, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechien, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Staaten von Amerika.

In der Unternehmensgruppe übernimmt die Kontron AG neben der operativen Geschäftstätigkeit in Österreich auch die Holdingfunktion für die Gruppengesellschaften. Während die meisten operativen Geschäftsprozesse der Tochtergesellschaften 2023 lokal definiert und gesteuert wurden, erfolgte die Steuerung und Überwachung der Gruppenprozesse in den Bereichen interne IT, Risikomanagement, Internal Audit, Lizenzmanagement, Konzernrechnungswesen und Konzerncontrolling sowie im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzierungen zentral. Hinsichtlich der Konzernumlagen, welche die Kontron AG als Muttergesellschaft für die im In- und Ausland erbrachten Leistungen für die Tochtergesellschaften an diese verrechnet, wurden im Geschäftsjahr 2023 neben den bisherigen Konzernumlagen für IT-Dienstleistungen, Markennutzung und Managementfees keine weiteren Umlagen neu eingeführt, jedoch weitere Konzerngesellschaften in die Verrechnungen miteinbezogen. Betreffend Konzernumlagen für IT-Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2023 Großteils auf eine direkte Verrechnung dieser IT-Kosten an die Tochtergesellschaften umgestellt und somit reduzierten sich die Umsätze aus dieser IT-Konzernumlage entsprechend (bei gleichzeitiger Reduktion der zuvor an die Kontron AG verrechneten Kosten). Auf Grund der notwendigen Kundschaftsinteraktion bzw. des steigenden Dienstleistungsanteils sind die wesentlichen Geschäftsprozesse lokal ausgerichtet. Durch die Präsenz über viele Länder hinweg können regionale Kundschaftsbedürfnisse sehr gut und zeitnah abgedeckt werden. Insofern ist Kontron sowohl als multinationaler Anbieter als auch als lokaler Partner positioniert.

Die wesentlichen externen Einflussfaktoren auf das Geschäft und die Geschäftsentwicklung der Kontron Gruppe sind das Investitionsund Ausgabeverhalten von Unternehmen bzw. öffentlichen Auftraggebern. Diese wiederum sind unmittelbar bedingt durch die finanziellen Budgets und die eigene wirtschaftliche Entwicklung sowie die nicht finanziellen Faktoren wie neue Technologien oder beispielsweise Datensicherheit. Das daraus resultierende Nachfrageverhalten beeinflusst unmittelbar das Geschäftspotential der Kontron Gruppe. Kosteneinsparungen bei Unternehmen oder öffentlichen Auftraggebern können sich für die Kontron Gruppe in zwei Richtungen auswirken: zum einen durch verminderte Nachfrage, da Neuinvestitionen bzw. Ersatzinvestitionen verzögert erfolgen, zum anderen durch erhöhte Nachfrage aufgrund von Investitionen zur Erzielung von Kostenreduktionen durch Outsourcing bzw. zur Variabilisierung von Kostenstrukturen. Themen wie Investitionen zur Erreichung der Klimaziele, beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr, bieten weiteres Potential für die Kontron Gruppe.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wirkten sich insbesondere folgende Faktoren auf das Geschäft der Kontron Gruppe aus:

  • › die erhöhte Vulnerabilität der globalen Lieferketten,
  • › die erhöhten Inflationsraten,
  • › die Eskalation des Nahostkonflikts im Oktober 2023,
  • › der Angriffskrieg von Russland in der Ukraine,
  • › die Weiterentwicklung von Eigentechnologien insbesondere im Softwarebereich und die synergetische Verknüpfung der Portfolios der Kontron Gruppe, sowie
  • › die Erweiterung des Produktportfolios und geografische Expansion durch zielgerichtete Akquisitionen.

Aufgrund der Konzentration der Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe auf den IoT-Markt im Zusammenhang mit dem im Dezember 2022 abgeschlossenen Verkauf des Großteils des IT-Services-Geschäfts werden die Geschäftssegmente der Kontron Gruppe entsprechend der Aufstellung in neuer Struktur dargestellt. Die Berichterstattung und Steuerung der Unternehmensgruppe erfolgte entsprechend den Portfolioschwerpunkten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in den Segmenten "Europe", "Global" und "Software + Solutions".

Europe

Im Segment "Europe" bündelt die Kontron Gruppe ihre Aktivitäten zur Eigenentwicklung sicherer Lösungen zur Vernetzung von Maschinen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Middleware und Services in Europa. Schwerpunkt des Geschäftssegments sind die selbst entwickelten Produkte (Eigentechnologien) und Lösungen der Kontron Gruppe, insbesondere für die Märkte industrielle Automatisierung, 5G-Konnektivität- und Kommunikationslösungen sowie Medizintechnik und Smart Energy. Zusätzlich wird das IoT-Services-Geschäft in Österreich, Ungarn und Rumänien zur Servicierung und Unterstützung des IoT-Geschäfts in diesem Segment ausgewiesen. Auch die Kontron AG ist 2023 diesem Segment zugeordnet.

Bei den Produkten und Systemen handelt es sich um Standardprodukte für die Fokus-Marktsegmente sowie maßgeschneiderte hardund softwarebasierte Spezialsysteme, die für die vorgenannten Märkte entwickelt und an Kundschaftsanforderungen angepasst werden. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise

  • › Netzwerk- und Kommunikationslösungen, sowohl kabel- als auch funkbasiert, für die echtzeitnahe und sichere Vernetzung auf dem neuen 5G-Mobilfunkstandard,
  • › die Standard- und kundenspezifische Entwicklung von Embedded Systemen, vor allem für industrielle Anwendungen und Medizintechnik,
  • › die Entwicklung von Tools und Software-Schnittstellen (APIs) für den Zugriff auf unterschiedliche Hard- und Software-Komponenten.

Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt:

  • › Lösungen zur Steuerung von Fertigungsmaschinen, inklusive der notwendigen Hardwarekomponenten wie Steuerungsrechner, Touch-Screen, Treiberentwicklungen und BIOS-Anpassungen.
  • › Embedded Cloud-Computing inklusive spezieller Sicherheitslösungen, mit denen die Kundschaft ihre Industrieapplikation steuern und ihre Daten sicher in Cloud-Umgebungen (Public- oder Private-Cloud) verarbeiten und/oder speichern kann.
  • › Hardwarebasierte Lösungen für den Medizintechnik-Bereich, die Anwendungen der künstlichen Intelligenz unterstützen und beispielsweise in Beatmungsgeräten, Patienten-Monitoringsystemen oder bildgebenden medizintechnischen Produkten wie Ultraschallgeräten, Computertomographen oder MRT-Geräten zum Einsatz kommen.

Global

Im Segment "Global" werden die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in Nordamerika und Asien dargestellt. Neben dem eigenen Portfolio werden Produkte und Lösungen aus dem Segment "Europe" vertrieben. Des Weiteren werden 2023 die Bereiche Avionics und Kommunikation/Konnektivität in diesem Segment ausgewiesen.

Exemplarische Einsatzbereiche der Lösungen des "Global" Segments sind

  • › satellitengestützte IFEC-Systeme (Inflight Entertainment and Communications) sowie satellitengestützte Konnektivität über geostationäre (GEO), mittlere (MEO) und niedrige Erdumlaufbahnen (LEO);
  • › Hochleistungs-Edge-Server, die anspruchsvolle Anwendungen wie Radio Access Network (RAN), extrem niedrige Latenzzeiten, hohe Bandbreiten, Daten-Caching und künstliche Intelligenz (KI) näher am Benutzer ermöglichen und so Netzwerküberlastungen und Stromversorgungsprobleme lösen.

Software + Solutions

Das Segment "Software + Solutions" umfasst das gruppenweite Software-Portfolio, vornehmlich für den Bereich der Industrieautomatisierung sowie das Lösungsgeschäft im Transportsektor. Dieses Segment weist die Bereiche mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten der Gruppe aus. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise

  • › das selbst entwickelte IoT-Software Toolset susietec® als neues Softwareprodukt zur Verbindung und Steuerung von Industrial-/ IoT-Applikationen sowie das Kontron-eigene Operating System zur Steuerung, Wartung und Kontrolle von IoT-Modulen. Das "applicationready" IoT-Toolset ermöglicht es Kunden, qualitativ hochwertige, maßgeschneiderte Computing-Lösungen für ihre unterschiedlichen Arbeitsumgebungen und Anforderungen zu erstellen.
  • › End-to-End-Kommunikationslösungen für Mission-Critical Networks beispielsweise im Bahnbereich auf Basis von GSM-R und FRMCS sowie Mobilitätslösungen für den öffentlichen Verkehr, welche die gesamte Service-Wertschöpfungskette abdecken, indem sie beispielsweise Fahrgastinformationssysteme, Netzwerk-Videoüberwachung, Datenspeicherung und -verarbeitung sowie Zugmanagementsysteme unterstützen.

03 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron AG

3.1. Umsatzwachstum aus operativem Geschäft, gesteigertes Betriebsergebnis nach Divestment "Focus"

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der erwirtschaftete Umsatz der Kontron AG auf EUR 91,7 Mio., nach einem Umsatz von EUR 89,5 Mio. im Vorjahr, was einem Umsatzwachstum von rund 2,5% entspricht. Nach Lieferengpässen im Vorjahr konnte im Produktgeschäft von Drittherstellern im Geschäftsjahr 2023 ein deutliches Umsatzplus erzielt werden – hier beliefen sich die Umsätze auf EUR 38,3 Mio. (Vj.: EUR 33,0 Mio.). Die Serviceumsätze reduzierten sich von einem Vorjahreswert in Höhe von EUR 56,5 Mio. auf EUR 53,4 Mio. im Geschäftsjahr 2023. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf eine Anpassung der Verrechnung von Konzernumlagen zurückzuführen, da im Geschäftsjahr 2023 die zentrale Verrechnung von internen IT-Services auf eine lokale Verrechnung umgestellt wurde. Die Serviceumsätze aus dem operativen Geschäft der Kontron AG konnten hingegen aufgrund von Indexanpassungen und Vertragsneuverhandlungen sowie durch Neukundengewinnung im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Im Inland wurden im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 68,1 Mio. (Vj.: EUR 61,7 Mio.) erzielt, während die Auslandsumsätze EUR 23,6 Mio. (Vj.: EUR 27,8 Mio.) betrugen. Die gewährten Skonti betrugen TEUR 29 (Vj.: TEUR 28).

Ertragslage

Die relative Bruttomarge im Verhältnis zu den Umsatzerlösen lag im Geschäftsjahr 2023 bei 45,5% und damit konnte eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr erreicht werden (Vj.: 43,2%). Dies ist neben der Umsatzsteigerung aus dem operativen Geschäft auch darauf zurückzuführen, dass die Bruttomarge im Geschäftsjahr 2023 nicht mehr durch Sondereffekte im Rahmen des Projekts "Focus" belastet wurde. Aufgrund dieser verbesserten Bruttomarge und des Umsatzwachstums konnte auch die absolute Bruttomarge von EUR 38,7 Mio. im vorangegangenen Wirtschaftsjahr auf EUR 41,7 Mio. im Geschäftsjahr 2023 gesteigert werden.

Die Personalaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 23,4 Mio. und lagen somit auf einem sehr ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (Vj.: EUR 23,3 Mio.). Die im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Auszahlungen von Prämien für den erfolgreichen Verkauf der IT-Services Sparte (Projekt "Focus") an Führungskräfte der Kontron AG waren durch im Vorjahr gebildete Rückstellungen gedeckt und belasteten das Ergebnis somit nicht. Die staatlichen Unterstützungsleistungen im Rahmen der COVID-Maßnahmen (bspw. Kurzarbeit) wurden von der Kontron AG im Geschäftsjahr 2023 wie bereits in den Vorjahren nur mehr in einem geringen Ausmaß in Anspruch genommen. Diese Kurzarbeitsbeihilfen für Personalaufwendungen lagen bei TEUR 22, während sie sich im Vorjahr auf TEUR 34 beliefen.

Nachdem es bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im vorangegangenen Wirtschaftsjahr zu zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt "Focus" (vor allem durch zusätzliche Aufwendungen für Rechts- und Beratungsleistungen) kam, lagen diese sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 mit EUR 15,1 Mio. wieder auf einem deutlich niedrigeren Niveau (Vj.: EUR 23,2 Mio.). Aufgrund dieser positiven Entwicklungen – gesteigerte Umsatzerlöse sowie Bruttomarge, verringerte sonstige betriebliche Aufwendungen – war das Betriebsergebnis der Kontron AG im Geschäftsjahr 2023 nach einem Vorjahreswert von EUR -9,9 Mio. wieder positiv und belief sich auf EUR 3,1 Mio.

Aufgrund der gestiegenen Leitzinssätze erhöhten sich die Zinsaufwendungen von einem Vorjahreswert von EUR 4,9 Mio. auf EUR 8,1 Mio. im Geschäftsjahr 2023. Gleichzeitig konnten durch verschiedene Termineinlagen auch höhere Zinserträge (EUR 16,3 Mio.) als im Vorjahr (Vj.: EUR 5,8 Mio.) generiert werden – davon stammen EUR 7,6 Mio. (Vj.: EUR 5,3 Mio.) aus Zinserträgen von verbundenen Unternehmen aufgrund von gewährten Darlehen der Kontron AG als Konzernmutter an verschiedene Tochterunternehmen. Die Ausschüttungen von Tochterunternehmen an die Kontron AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 1,8 Mio. (Vj.: EUR 24,2 Mio.). Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 2,6 Mio. – darin enthalten sind die Erträge aus dem Verkauf der Gesellschaft "S&T Plus s.r.o." sowie Kaufpreisanpassungen aus dem Projekt "Focus". Im Vorjahr lag dieser Wert aufgrund des Ertrags des Verkaufs der IT-Services Gesellschaften im Rahmen des Projekts "Focus" bei EUR 284,7 Mio. Die unternehmensrechtlich notwendigen Abschreibungen aus Finanzanlagen beliefen sich auf EUR 8,0 Mio. im Geschäftsjahr 2023, nach einem Vorjahreswert von EUR 25,9 Mio. Diese Abschreibung im Geschäftsjahr 2023 bezieht sich auf die Teilwertabschreibung von Beteiligungen an zwei Tochterunternehmen. Diese Effekte führten bei der Kontron AG zu einem Finanzergebnis von EUR 3,8 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 278,3 Mio., welcher sich vor allem aus dem Ertrag aus dem Verkauf der IT-Services Gesellschaften ergab. Zusammenfassend konnte die Kontron AG das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von EUR 10,4 Mio. (Vj.: EUR 262,0 Mio.) abschließen.

Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung

(IN EUR MIO.) 2023 2022
Umsatzerlöse 91,7 89,5
Bruttomarge 41,7 38,7
Personalkosten 23,4 23,3
Übrige Kosten abzüglich übrige Erträge 15,2 25,3
Betriebsergebnis 3,1 -9,9
Jahresergebnis 10,4 262,0

3.2. Liquidität und Cashflow

Geldflussrechnung

GELDFLUSSRECHNUNG 01.01.2023 -
31.12.2023
EUR
01.01.2022 -
31.12.2022
EUR
Ergebnis vor Steuern 6.951.679 268.459.342
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Bereichs Investitionstätigkeit 2.047.801 3.136.722
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Bereichs Investitionstätigkeit -34.186 -682.189
Beteiligungserträge, Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage
vermögens sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-278.331.667
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 1.702.042 -773.770
Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis -8.191.561
Zunahme/Abnahme der Vorräte 568.936 2.029.640
Zunahme/Abnahme der Forderungen Lieferung und Leistungen -38.237 6.996.236
Zunahme/Abnahme anderer Aktiva -2.890.333 3.880.782

GELDFLUSSRECHNUNG 01.01.2023 -
31.12.2023
EUR
01.01.2022 -
31.12.2022
EUR
Zunahme/Abnahme von Rückstellungen -880.834 5.966.792
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten Lieferung und Leistung 4.112.932 4.544.448
Zunahme/Abnahme anderer Passiva 1.331.635 -16.846.171
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern 7.345.871 -1.619.835
Zahlungen für Ertragsteuern 355.954 -280.287
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 7.701.825 -1.900.122
Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen) 34.186 682.189
Einzahlungen aus Finanzanlagenabgang und sonstigen Finanzinvestitionen 145.618.135 306.027.083
Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) -1.040.516 -1.042.116
Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und sonstigen Finanzinvestitionen -70.602.579 -81.626.781
Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und sonstigen Wertpapiererträgen 16.500.308 29.103.839
Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit 90.509.534 253.144.214
Einzahlungen von Eigenkapital 5.776.567 0
Rückzahlung von Eigenkapital -11.970 0
Ausbezahlte Ausschüttungen -63.398.427 -22.270.699
Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien -45.501.524 0
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Finanzkrediten 0 50.000.000
Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und Finanzkrediten -104.659.443 -32.453.560
Auszahlung für Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.671.860 -3.424.784
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -214.466.656 -8.149.043
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -116.255.297 243.095.049
Wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen der
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
-38.516 43.737
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode 293.639.459 50.500.673

Zum Bilanzstichtag 2023 belief sich der operative Cashflow auf EUR 7,7 Mio. und erhöhte sich somit im Vergleich zum Vorjahreswert (Vj.: EUR -1,9 Mio.). Zu dieser Erhöhung trug vor allem das verbesserte Betriebsergebnis bei, das im Geschäftsjahr 2023 nicht mehr durch negative Sondereffekte aus dem Divestment "Focus" belastet wurde. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 90,5 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 253,1 Mio. Hier enthalten sind weitere Einzahlungen der Vinci Gruppe für die verkauften Gesellschaften des IT-Services Bereichs, welche sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 119,5 Mio. beliefen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten wies mit EUR -214,5 Mio. einen deutlich höheren negativen Wert als im Vorjahr (Vj.: EUR -8,1 Mio.) auf. Dies ist vor allem auf die Ausschüttung der Dividende in Höhe von EUR 1 pro Aktie (in Summe EUR 63,4 Mio.), die Zahlungen für den Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von EUR 45,5 Mio., sowie die Tilgung von Finanzkrediten in Höhe von EUR 104,7 Mio. zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine neuen Finanzierungslinien aufgenommen – der bestehende revolvierend nutzbare Betriebsmittelkredit von EUR 15 Mio. wurde auf EUR 60 Mio. aufgestockt, dieser Rahmen wurde zum Stichtag 31. Dezember 2023 allerdings nicht genutzt. Die Veränderungen der Netto-Geldflüsse aus den verschiedenen Tätigkeiten führten somit zu liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag 2023

in Höhe von EUR 177,3 Mio., im Vergleich zu einem Vorjahreswert von EUR 293,6 Mio. Der Bestand an Finanzierungsverbindlichkeiten (exklusive Schuldscheindarlehen) reduzierte sich aufgrund der Tilgungen von Finanzkrediten im Geschäftsjahr 2023 von EUR 120,4 Mio. im Vorjahr auf EUR 15,8 Mio. zum Bilanzstichtag 2023.

3.3. Vermögens- und Liquiditätssituation

Die immateriellen Vermögensgegenstände reduzierten sich von EUR 5,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 5,0 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023, was – wie bereits im Vorjahr – im Wesentlichen auf die planmäßigen Abschreibungen des Geschäfts- und Firmenwerts des im Geschäftsjahr 2019 erworbenen Teilbetriebs (Asset Deal) der S&T Services GmbH zurückzuführen ist. Im Sachanlagevermögen führten die laufenden Abschreibungen ebenso zu einer Reduktion des Wertes zum Bilanzstichtag 2023 – dieser belief sich auf EUR 6,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 6,5 Mio. Nachdem es aufgrund des Divestment "Focus" im Vorjahr zu einem Rückgang der Beteiligungen (inklusive Ausleihungen an verbundene Unternehmen) kam (Vj.: EUR 448,2 Mio.), stieg dieser Wert zum 31. Dezember 2023 wieder auf EUR 535,1 Mio. Dies ist auf den Erwerb von Beteilungen an Gesellschaften (v.a. "Hartmann Electronics GmbH" und "W-IE-NE-R Power Electronics"), sowie auf weitere Ausleihungen an verbundenen Unternehmen mit einer Laufzeit von über einem Jahr zurückzuführen. Weiters erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr eine außerordentliche Abschreibung auf eine Beteiligung in der Höhe von EUR 8,0 Mio. (Vj.: EUR 25,9 Mio.).

Bei den Vorräten kam es im Geschäftsjahr zu einer weiteren Reduktion – diese beliefen sich zum Bilanzstichtag 2023 auf EUR 2,9 Mio. (Vj.: EUR 3,4 Mio.). Diese Reduktion konnte durch eine effizientere Lagerwirtschaft bzw. durch verstärkte Auslieferungen im vierten Quartal 2023 erreicht werden. Bei den Lieferforderungen gegenüber externen Dritten fand ebenso eine Reduktion von EUR 5,6 Mio. per 31. Dezember 2022 auf EUR 5,0 Mio. zum Jahresende 2023 statt. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierten sich stark von EUR 101,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 52,7 Mio. zum Bilanzstichtag 2023. Dies ist vor allem auf Umgliederungen aus den kurzfristigen Forderungen innerhalb des Umlaufvermögens in die langfristigen Ausleihungen innerhalb des Anlagevermögens zurückzuführen, da neu gewährte Darlehen an verbundene Unternehmen teilweise Laufzeiten von über einem Jahr aufweisen. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2023 erfolgten weiteren Teilzahlungen des restlichen Kaufpreises für die "Focus"-Gesellschaften reduzierten sich die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände von EUR 129,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 16,4 Mio. per 31. Dezember 2023. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich von EUR 15,2 Mio. zum Bilanzstichtag 2022 auf EUR 10,4 Mio. per 31. Dezember 2023, während sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf EUR 9,0 Mio. (Vj.: EUR 0,2 Mio.) erhöhten. Dieser Anstieg liegt vor allem an der Nutzung von Cash Pooling mit einem Tochterunternehmen der Kontron AG. Wie bereits im Rahmen der Geldflussanalyse beschrieben, beliefen sich die liquiden Mittel der Kontron AG per 31. Dezember 2023 auf EUR 177,3 Mio. im Vergleich zu EUR 293,6 Mio. zum Bilanzstichtag 2022. Die Rückstellungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 9,4 Mio.) und beliefen sich auf EUR 8,5 Mio. zum 31. Dezember 2023. Diese Reduktion ergab sich vor allem aus der Verwendung der im Vorjahr gebildeten Rückstellungen für Prämien für Führungskräfte sowie Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Projekt "Focus", die im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gelangten.

Die Bilanzsumme der Kontron AG ging von EUR 1.017,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 827,8 Mio. zurück, was vor allem auf die Veränderungen im Eigenkapital (Dividendenausschüttung, Erwerb eigener Aktien) und in den Finanzverbindlichkeiten (Tilgung von Kreditlinien) zurückzuführen ist. Das Eigenkapital reduzierte sich entsprechend von EUR 685,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 594,5 Mio. per 31. Dezember 2023. Nach einer deutlichen Erhöhung der Eigenkapitalquote im Vorjahr (Vj.: 67,4%) konnte somit auch im Geschäftsjahr 2023 eine weitere Steigerung der Eigenkapitalquote erreicht werden – diese belief sich auf 71,8% zum Bilanzstichtag 2023. In Bezug auf das Schuldscheindarlehen wurden mit EUR 92,5 Mio. 55% des Gesamtvolumens (EUR 167,5 Mio.) fix, der Rest variabel abgeschlossen. Die weiteren zur Verfügung stehenden kurzfristigen Finanzierungslinien wurden zum 31. Dezember 2023 nicht genutzt, neben dem Schuldscheindarlehen gab es deshalb nur ein ausstehendes Darlehen zum Bilanzstichtag 2023 in Höhe von EUR 15,8 Mio. mit einem fixierten Zinssatz. Dies führt in Relation zu den gesamten genutzten Finanzierungen der Kontron AG bei Kreditinstituten zu einem Anteil von 59% (Vj.: 74%) Finanzierungen mit fixer Verzinsung.

Bilanzkennzahlen

IN EUR MIO. 2023 2022
Bilanzsumme 827,8 1.017,2
Finanzanlagen 535,1 448,2
Vorräte 2,9 3,4
Lieferforderungen 5,0 5,6
Liquide Mittel zum Jahresende 177,3 293,6
Eigenkapital 594,5 685,5
Eigenkapitalanteil in % 71,8% 67,4%
Lieferantenverbindlichkeiten 10,4 15,2
Forderungen an verbundene Unternehmen 166,3 168,7
Bankverbindlichkeiten (inkl. Schuldscheindarlehen) 183,3 287,9

3.4. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kontron AG erstellt für das abgelaufene Geschäftsjahr – in Umsetzung der Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes – wie bereits in den Vorjahren einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, der weiterführende Details zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen enthält. Die Kontron AG ist im Jahr 2021 dem UN Global Compact beigetreten und hat elf Nachhaltigkeitsziele (SDGs – Sustainable Development Goals) für sich identifiziert. Auch in Vorbereitung auf die CSRD-Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive) der Europäischen Union wurden im Geschäftsjahr 2023 weitere Schritte zum Ausbau des ESG-Reportings unternommen, u.a. die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse und die Verbesserung des ESG-Datenreports.

Umweltbelange

Die in den Märkten der Kontron in Verkehr gebrachten Mengen an elektronischen Geräten und Elektronikschrott wachsen weiterhin kontinuierlich. Sie enthalten nicht nur teils gefährliche Bestandteile, sondern auch wichtige Rohstoffe, die zur Wiederverwertung eingesetzt werden können. Für die Kontron ist der bewusste Umgang mit zur Verfügung stehenden Ressourcen wichtig. Fachgerechte Entsorgung, entsprechend ressourcenschonende Technologiekonzepte und effiziente Prozesse bei Beschaffung, Vertrieb und Produktion werden deshalb als Beitrag zur Nachhaltigkeit angestrebt. Gleiches gilt für Hilfsstoffe, die zur Verpackung bzw. für den Transport der elektronischen Geräte der Kontron Gruppe verwendet werden: Hier liegt der Fokus insbesondere im möglichst effizienten Einsatz von Verpackungsmaterialien sowie dem besonderen Augenmerk auf der Wiederverwertbarkeit der eingesetzten Stoffe. Durch entsprechende Umwelt-Audits und ISO-Zertifizierungen wird dies auch von externen Parteien überwacht.

Ferner ist die Kontron Gruppe bestrebt, die Stromeffizienz in den von ihr betriebenen Rechenzentren laufend zu optimieren und greift hierzu auf aktuelle Eigentechnologien im Smart-Meter-Bereich zurück. Darüber hinaus wird laufend an eigenen Produktionsstandorten der Kontron Gruppe die Erhöhung des Anteils der Herstellung eigener Energie angestrebt – beispielsweise wird am Hauptsitz der Kontron AG in Linz mittlerweile rund ein Viertel des jährlichen Standort-Stromverbrauchs mit Sonnenkraft produziert. Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2023 weitere eigene Photovoltaikanlagen in Betrieb genommen. Darüber hinaus hat die Kontron AG im Jahr 2023 ihren Fuhrpark um weitere zehn Elektro- sowie Hybridfahrzeuge erweitert, um CO2 -Emissionen zu reduzieren – somit sind bereits rund 19% der Fahrzeuge der Kontron AG mit Elektro- oder Hybridantrieb ausgestattet. In Zukunft sollen vorwiegend Elektrofahrzeuge in die Fahrzeugflotte integriert werden und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gefördert werden. Die Aufwände für Recycling und Entsorgung in der Kontron AG betrugen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 19,7 nach TEUR 20,6 im Geschäftsjahr 2022.

Arbeitnehmerbelange

Zum 31. Dezember 2023 zählte die Kontron AG 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj.: 235), die Kontron Gruppe insgesamt 4.838 (Vj.: 4.475) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalentbasis, exklusive Personen in Karenz bzw. in Ausbildungsverhältnissen), für die Kontron soziale Verantwortung trägt und Fürsorge übernimmt. Zusätzlich zu dieser Mitarbeiteranzahl befinden sich in der Kontron AG weitere 12 Mitarbeitende im Rahmen einer Lehrlingsausbildung in den Bereichen Systemtechnik, Verwaltung und Vertrieb in Ausbildungsverhältnissen (Vj.: 11). Dementsprechend beträgt die Mitarbeiteranzahl inklusive Lehrlinge 242 Personen zum 31. Dezember 2023 (Vj.: 246). Im Geschäftsjahr 2023 betrug der gesetzliche und freiwillige Sozialaufwand inkl. Abfertigungen EUR 5,0 Mio. (Vj.: EUR 5,1 Mio.).

Die Fokussierung der Personalarbeit auf die Integration der erworbenen Gesellschaften, Geschäftsbereiche und Mitarbeitenden wird sich aufgrund der zuletzt durchgeführten Akquisitionen auch zukünftig fortsetzen. Durch die Einführung einheitlicher Prozesse im Personalbereich, die Vereinheitlichung und Migration auf gemeinsame unterstützende IT-Systeme sowie durch die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls und der Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen wird die Integration zusätzlich vorangetrieben. Dazu wurden die Ergebnisse einer von der Kontron AG Ende 2023 erneut durchgeführten gruppenweiten Mitarbeiterbefragung im Detail analysiert. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen wurden Maßnahmen innerhalb verschiedener Bereiche umgesetzt, um die Mitarbeiterzufriedenheit und die Attraktivität der Kontron AG und der Kontron Gruppe als Arbeitgeber laufend zu verbessern.

Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontron AG und der Kontron Gruppe ist uns ebenso ein wichtiges Anliegen: Den unterschiedlichen Aspekten der Arbeitsgesundheit – sowohl zur Vermeidung von körperlichen Beeinträchtigungen durch beispielsweise monotone Bildschirmarbeiten als auch zur Verringerung psychischer Belastungen durch erhöhte Arbeitsanforderungen oder dem geänderten Umfeld durch verstärkte Home-Office Tätigkeiten – wird mittels Schulungen durch externe Experten (Arbeitsmediziner) als auch einer ergonomischen Büroausstattung Rechnung getragen. Im Jahr 2023 wurden dazu, wie bereits in den Vorjahren, verschiedene Schulungen bzw. Betreuung hinsichtlich Themen wie Arbeitspsychologie, auch im Hinblick auf duales Arbeiten im Home-Office, und ergonomisches Arbeiten angeboten. Für Beschäftigte im Produktionsumfeld werden ferner laufend interne und externe Schulungen abgehalten, um sicherheitstechnische Belange ins Bewusstsein zu rufen und den Arbeitsschutz sicherzustellen. Den Mitarbeitenden steht – sofern es ihre Tätigkeit zulässt – in Absprache mit den Erfordernissen des jeweiligen Teams die Nutzung des Home-Office zur Verfügung, es können aber auch je nach Bedarf die Büroräumlichkeiten genutzt werden.

Die langjährige Philosophie der Kontron – "hire for attitude, train for skills" – bleibt unverändert aufrecht und wird durch interne Programme zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unserer Kolleginnen und Kollegen vorangetrieben. Der Startschuss für den zweiten Durchgang der von der Kontron AG durchgeführten "Sustainable Leadership Academy" wurde Ende 2023 gesetzt. In diesem einjährigen Trainingsprogramm werden im Geschäftsjahr 2024 vorrangig weibliche Nachwuchsführungskräfte in unterschiedlichsten Bereichen von externen Trainern und Kontron Managern auf nächste Karriereschritte innerhalb der Kontron Gruppe vorbereitet. Darüber hinaus unterstützt die Kontron Gruppe ihre Mitarbeitenden auch bei der Inanspruchnahme von externen Trainingsprogrammen oder Kursen finanziell. Hierzu wurden im Geschäftsjahr 2023 in der Kontron AG Aufwände für Trainingsmaßnahmen der Mitarbeitenden in der Höhe von TEUR 122,6 (Vj.: TEUR 156,2) getätigt. In der Kontron Gruppe beliefen sich diese Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 1,2 Mio. (Vj.: EUR 1,1 Mio. aus fortgeführten Geschäftsbereichen). Zusätzlich nehmen die Mitarbeitenden von Kontron laufend an Trainings der Industriepartner von Kontron teil, um den hohen Zertifizierungsstand bei einzelnen Herstellern wie AWS, SAP, Microsoft, HP, VMware, Cisco u.a. weiter auszubauen.

Die Fluktuation im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug in der Kontron AG rund 11,6% und erhöhte sich damit leicht gegenüber dem Vorjahr (Eintritte und Austritte während des Geschäftsjahres auf Basis des Anfangsbestandes zum 1. Jänner 2023; Vj.: 10,4%).

Der Vorstand der Kontron AG dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erneut hervorragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2023.

Forschung und Entwicklung

Die Entwicklung und der Vertrieb eigenentwickelter Produkte und Lösungen wurde auch 2023 intensiv fortgesetzt und forciert. Eigene Entwicklungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Kontron Gruppe u.a. bei Kommunikationslösungen für Industrie, Bahn, Energie und Luftfahrt (5G-Technologie, vRAN, MCx Kommunikationssystem, GSM-R / FRMCS Interworking) sowie im Bereich der industriellen Automatisierung (IoTCommander, SafeIoT) umgesetzt. Der Forschungs- und Entwicklungsbereich der Kontron Gruppe hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr an Relevanz zugenommen: über 50% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontron Gruppe sind im Bereich Forschung und Entwicklung sowie dem angrenzenden Engineering tätig.

Innerhalb der Kontron AG wurde Ende 2023 bspw. mit der Entwicklung einer "Field Service Management" Software begonnen. Field Service Management (FSM) bezieht sich auf die effiziente Organisation, Koordination und Optimierung von Außendienstaktivitäten in Unternehmen. Dabei geht es darum, die Arbeit von mobilen Mitarbeitern im Feld, wie Technikern, Servicetechnikern oder Außendienstmitarbeitern, zu planen, zu verwalten und zu optimieren. Das Hauptziel von Field Service Management besteht darin, sicherzustellen, dass die richtigen Ressourcen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind, um Serviceleistungen effektiv zu erbringen. Die Software umfasst Funktionen hinsichtlich Terminplanung und Disposition, Ressourcenmanagement, Echtzeitkommunikation sowie Arbeitsaufzeichnung und Dokumentation.

Die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Engineering betrugen 2023 in der Kontron Gruppe EUR 196,4 Mio. (Vj.: EUR 176,4 Mio. aus fortgeführten Geschäftsbereichen). Davon entfielen EUR 7,8 Mio. (Vj.: EUR 7,4 Mio.) auf die Kontron AG. In der Kontron Gruppe wurden davon im abgelaufenen Geschäftsjahr Entwicklungskosten nach IFRS von EUR 24,7 Mio. (Vj.: EUR 23,8 Mio.) aktiviert, während in der Kontron AG EUR 1,5 Mio. (Vj.: EUR 2,0 Mio.) aktiviert wurden. Damit werden in der Kontron Gruppe rund 16,0% des Umsatzes (Vj.: 16,1%) in Forschungs-, Entwicklungs- und Engineeringleistungen investiert, sowie in der Kontron AG 8,5% (Vj.: 8,3%).

04 Chancen- und Risikobericht

Die Kontron Gruppe ist als international tätiges Technologieunternehmen verschiedenen finanziellen, branchenspezifischen, unternehmerischen Risiken sowie ESG-Risiken ausgesetzt. Zugleich bieten die Branche und das Unternehmen eine Vielzahl von Chancen. Ziel des Managements ist es, im Rahmen des konzerninternen Chancen- und Risikomanagements, einerseits sich ergebende Chancen zeitnah in einer den Unternehmenswert entsprechend steigernden Weise zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren, um insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Aufgrund der engen Verzahnung zwischen der Kontron AG mit der Kontron Gruppe und deren Funktion als Konzernmuttergesellschaft sind diese Chancen und Risiken beider eng verknüpft.

Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist es notwendig, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und speziell bei den Entscheidungsträgern das Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden und potenziellen Risiken und Chancen zu schaffen. Mittels eines konzernweiten Risikomanagementsystems sind insbesondere Risiken mit ihrer Risikostruktur zu erfassen und fortzuschreiben. Kontron hat im Jahr 2021 eine interne Kontrollsystemrichtlinie auf Basis des COSO-Referenz-Modells eingeführt und laufend erweitert. Lokale Risiko-/Control-Self-Assessments dienen der Identifikation von Risiken, um diese frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können. Überdies dienen die Risiko-/Control-Self-Assessments als Basis, um seitens des Headquarters rechtzeitig gegensteuern zu können. Das interne Audit überprüft und überwacht die Umsetzung von Maßnahmen laufend und berichtet den Fortschritt turnusmäßig an den Vorstand der Kontron AG.

Durch die regionale und technologische Ausweitung der Geschäftsaktivitäten bei Kontron sind die Systeme laufend zu ergänzen bzw. zu überprüfen. Akquirierte Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Integration in die Kontron Gruppe die standardisierten Prozesse (Policies) der Gruppe zu implementieren. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt unter anderem durch Internal Audits.

Risikoerkennung und Risikosteuerung erstrecken sich neben den primär administrativen Bereichen wie IT-, Personal-, Finanz- und Controllingbereich auch auf die Bereiche Vertrieb, Projektmanagement, Produktion, Einkauf, Entwicklung, Lagermanagement und Betriebssicherheit wozu unter anderem auch das Facility Management zählt.

Turnusmäßige oder ad-hoc angesetzte interne und externe Audits sowie Risikoassessments und Zertifizierungen liefern zudem Erkenntnisse über Verbesserungschancen und zusätzliche Risikofaktoren. Die Überwachung der Risikoparameter erfolgt zweistufig: zum einen über einen standardisierten Ablauf und regelmäßige Reportings an den Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG, zum anderen durch "Self-Assessments" und die vorgegebenen "Red-Flag-Kriterien", deren Überschreiten Sofortmaßnahmen durch das lokale Management der Tochtergesellschaften nach sich ziehen.

Risikomanagementsystem

Das Risiko- und Chancenmanagement ist für Kontron ein bedeutendes Instrument der Unternehmenssteuerung. Zwar werden bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich vermieden, jedoch ist Kontron im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die unmittelbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen bzw. zu beseitigen, haben wir ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert. Es stärkt das Risikobewusstsein, erhöht das Vertrauen unserer Stakeholder in das Unternehmen und verbessert unsere Planungs- und Entscheidungsgrundlagen.

Unser internes Risikomanagementsystem entspricht den mit Aufsichtsrat und Vorstand abgestimmten Richtlinien zum Umgang mit Risiken und ist organisatorisch dem internen Audit, das an den Gesamtvorstand als Kollegialorgan berichtet, zugeordnet. Der Konzernrisikomanager berichtet regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat und überwacht die Einhaltung des implementierten Risikomanagementprozesses sowie der Berichtsroutinen.

Der gruppenweite Risikomanagementprozess ist in einem Konzern-Risikomanagementhandbuch abgebildet und erläutert. Darin sind die einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses, von der Risikoidentifikation bis zum Risiko-Reporting, detailliert beschrieben:

1. RISIKOIDENTIFIKATION 2. RISIKOANALYSE 3. RISIKOBEWERTUNG
Risikobereiche ermitteln
Identifikation aller Risiken,
Ursachen, Konsequenzen
Je nach
Eintrittswahrscheinlichkeit,
Risikoeinfluss und Kont
rollgrad festlegen
Vergleich mit Risikoklassen
Ermittlung der Gesamtrisikoposition
Priorisierung von Risiken
4. RISIKOSTEUERUNG 5. RISIKOREPORTING/ MONITORING
Definition von Maßnahmen
Umsetzung genehmigter Maßnahmen
Dokumentation, Reporting
Maßnahmen steuern
Überwachung der

Überwachung der Effizienz von Maßnahmen

Des Weiteren sind im Konzern-Risikohandbuch die Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen innerhalb des Risikomanagementsystems festgelegt. Es handelt sich hierbei um klar definierte Vorgaben, wie beispielsweise die Definition der Risikomanagementgrundsätze, an die sich alle Beteiligten verbindlich halten müssen.

Das Risikomanagementhandbuch ist an alle Konzerngesellschaften zur Anwendung übermittelt und jederzeit im zentralen Ablagesystem der Kontron AG für alle Gesellschaften einsehbar. Neu erworbene Gesellschaften werden durch den Konzernrisikomanager in die Risikomethodik eingeführt, u.a. durch eine Schulung des Risikomanagementprozesses.

Zweimal pro Jahr identifizieren, analysieren, bewerten und berichten alle wesentlichen Gesellschaften der Kontron Gruppe sowie definierte Konzernabteilungen ihre Risiken und benennen für die gemeldeten Risiken einen verantwortlichen "Risk Owner". Daraus wird ein Risikobericht für die Kontron Gruppe erstellt und an den Vorstand verteilt.

Neben dem regulären Standard-Reporting sind die Gesellschaften aufgefordert, Risiken ad-hoc zu melden, wenn diese vordefinierte Limits überschreiten.

Risikomanagement Organisation

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen erfolgt anhand vordefinierter Kriterien. Mit Hilfe eines implementierten Rating-Systems lässt sich die Relevanz von Risiken umfassend darstellen.

Der Risikoverantwortliche ("Risk Owner") verantwortet das jeweilige Risiko und überwacht die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Aktualisierung von Risikoeinschätzungen und die Nachverfolgung erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen an den Konzernrisikomanager, die anschließend aggregiert und an den Vorstand gemeldet werden. Über die Hauptrisiken wird auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig informiert.

Durch dieses System ist die Transparenz und der effektive Umgang mit Unternehmensrisiken in der Kontron AG und der gesamten Kontron Gruppe gewährleistet.

Chancenmanagement

Chancenmanagement heißt, entsprechende Marktentwicklungen durch die Geschäftstätigkeit zu nutzen und in wirtschaftlichen Erfolg für die Kontron Gruppe umzuwandeln. Hierbei schreitet Kontron weiter voran mit einer Strategie der Fokussierung auf den IoT-Bereich, um in diesem Bereich die exzellenten Chancen für ein stabiles Umsatz- und Ergebniswachstum zu nutzen. Dazu gehört auch das Ziel, den Softwareanteil in den verschiedenen Segmenten in Richtung integrierter Hard- und Softwarelösungen weiterzuentwickeln und die sich bietenden neuen Geschäftsfelder, wie IoT as a Service (IoTaaS), aufzubauen.

All dies bedeutet, die internationale Struktur der Kontron Gruppe gezielt den Marktgegebenheiten anzupassen, um Entwicklungs-, Vertriebs- und Kostensynergien zu nutzen und die Märkte noch besser zu erschließen.

Die konsequente Beschäftigung mit neuen Technologien speziell in den Bereichen der Mobilität, sicheren Vernetzung, künstlichen Intelligenz und hoch performanten Computersystemen sowie die Weiterentwicklung der bestehenden eigenen Technologien sieht Kontron als ständige Chance, das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Gruppe auszubauen und damit die eigene Wertschöpfungskette zu vertiefen. Zusammen mit dem Fokus auf neue Sicherheitsanforderungen und deren normgerechte Umsetzung in Hardware und Software werden so Risiken minimiert.

Zu den wesentlichen Chancen zählt Kontron folgende Themen:

Digitalisierung und Smart-Everything

Die Digitalisierung in allen Lebensbereichen setzt sich weiter fort. Der konsequente Ausbau des Kontron susietec®-Toolsets treibt die digitale Transformation in den Kontron Märkten entsprechend weiter an. Beginnend bei Consulting, über Systemintegration, Software-Entwicklung, Hybrid-Cloud, Hardware-/Software-Bundles und Installation bis zu Betrieb und Wartung findet man Kontron als agilen Partner. Damit schafft sich die Kontron Gruppe die bestmögliche Position, die sich aus der digitalen Transformation ergebenden Chancen zu nutzen und zu monetarisieren.

Anstehende Technologiewechsel im Mobilfunk

Spezielle Industriefrequenzen ermöglichen mit dem Technologiewechsel von 4G auf 5G jetzt private Netzwerke für "Smart Factories" auf Basis des 5G Mobilfunkstandards. Dieser bringt u.a. hohe Bandbreiten, Echtzeitanwendungen und erhöhte Sicherheit trotz größerer Teilnehmerzahlen. Durch die Schaffung eigener Geschäftsbereiche für "Mobile Private Networks, MPN" und "Mobile Solutions" ergreift Kontron die Chancen, die sich im Bereich dieser Geschäftsbereiche für End-to-End Lösungen mit 5G Endgeräten und Netzwerklösungen aus einer Hand ergeben. Dazu gehört auch der Bereich der "mission critical" mobilen Kommunikation im Bahnbereich, der mittelfristig auf den 5G-basierten Standard FRMCS aufgerüstet wird und für den Kontron auf Grund des neuen End-to-End 5G-Technologieangebots hervorragend positioniert ist.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz zeigt in allen Bereichen starke Wachstumsraten. Kontron nutzt diese Chancen durch eine entsprechende Erweiterung seines Hardware-Portfolios mit hoch performanten Plattformen und Co-Prozessoren zur Berechnung von neuronalen Netzen. Zusammen mit Partnern werden passende Software-Applikationen integriert und projektbasiert für unsere Kundschaft umgesetzt. Der geplante Ausbau der Software-Aktivitäten wird hier für weiteres Wachstum sorgen.

Software- und Services-Fokus

Für die gesamte Kontron Gruppe sehen wir gutes Potenzial in der Umsetzung der Software-Middleware-Strategie im Rahmen unseres Industry-4.0- und IoT-Fokus. Das existierende Hardware-Portfolio wurde durch ergänzende Middleware-Lösungen inklusive nahtloser Integration in Private- bzw. Public Clouds erweitert. Dies versetzt uns in die Lage, innovative Produkte, Lösungen, Plattformen und Neuentwicklungen im Bereich "Internet of Things" anzubieten. Durch die verbesserte Integration von hardwarebasierten Sicherheitslösungen sind wir in der Lage, den Marktanforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit Rechnung zu tragen. Zukünftig wird auch das flexible IoTaaS ("IoT as a Service") Angebot insbesondere im Softwarebereich ausgebaut werden, um weitere wiederkehrende Umsätze zu erschließen und die Kundschaft noch stärker und längerfristig an die Kontron Gruppe zu binden.

Skalierung unseres Dienstleistungs- und Serviceangebotes

Der Ausbau unseres Dienstleistungs- und Serviceangebotes birgt ebenfalls Chancen für die Kontron Gruppe. Unser primäres Ziel ist es, den Kundennutzen unserer Produkte und Lösungen durch Dienstleistungen vor allem im operativen Bereich noch weiter zu steigern, sowie neue umfassende Dienstleistungen im Produkt- und Lösungsumfeld zu entwickeln. Dadurch können wir unserer Kundschaft Komplettlösungen – von der notwendigen Hardware über die Software bis hin zur Integrations- und Betriebsdienstleistung – aus einer Hand anbieten. Wir können unsere Kundschaft zudem während des gesamten Produktlebenszyklus unterstützen. Darüber hinaus ergibt sich aus der neuen Größe der Kontron Gruppe sowie deren weltweiter Verteilung weiteres Synergie- und Optimierungspotential.

Ausbau von bestehenden und neuen Partnerschaften

In gezielten Akquisitionen, Beteiligungen und Partnerschaften sieht die Kontron Gruppe Chancen, ihre technologischen Kernkompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Zudem können wir dadurch unser Produktportfolio weiterentwickeln und unsere Marktabdeckung erhöhen. Daher beobachten wir die Märkte kontinuierlich und loten laufend Möglichkeiten aus, durch strategische Akquisitionen und Partnerschaften über das organische Wachstum hinaus zu expandieren und unser Technologieportfolio in ausgewählten Bereichen zu ergänzen.

GreenTec

Zahlreiche Lösungen der Kontron Gruppe tragen schon heute dazu bei, Energie zu sparen bzw. Ressourcen effizienter zu nutzen und somit den CO2 -Ausstoß zu reduzieren. Kontron erkennt für die Unternehmensgruppe eine Vielzahl neuer Felder, die sich durch die gesellschaftliche Notwendigkeit zur Eindämmung der Klimakrise ergeben.

Ausbau von eigenen Photovoltaikanlagen

Um den volatilen Energiepreisen auf dem Energiemarkt entgegenzuwirken, setzt Kontron vermehrt auf den Ausbau eigener PV-Anlagen und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, um den Energieeigenbedarf selbstständig decken zu können. Eine Unabhängigkeit der Energiepreismarktpolitik führt zur besseren finanziellen Planbarkeit in der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit und sorgt u.a. auch für verminderte Treibhausgas-Emissionen innerhalb von Scope 1 und Scope 2 des GHG Protocol Standards.

Risikomanagement

Strategische Risiken

Ein strategischer Fokus von Kontron ist, Synergien zwischen dem Hard- und Softwareportfolio der Kontron Gruppe zu heben sowie mit den verbliebenen IT Services – wozu auch das operative Geschäft der Kontron AG zählt – die bestehenden IoT-Solutions zu servicieren und zu ergänzen. In Bezug auf IoT-Lösungen der Kontron Gruppe bedeutet dies sowohl die weitere Integration des Produktportfolios als auch die gemeinsame, gruppenübergreifende Entwicklung von neuen Hard- und Softwarelösungen. Die Verfehlung der Umsetzung dieser Strategie könnte sich unmittelbar auf die Risiken des Konzerns auswirken. Dennoch kann sich die Strategie von Kontron als ganz oder teilweise nicht erfolgreich herausstellen. Beispielsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Kontron Gruppe in den Eigentechnologie-Segmenten angebotenen Leistungen nicht oder nicht im geplanten Umfang nachgefragt werden, die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen und sich der Ausbau dieser Geschäftssegmente daher nicht wie erwartet entwickelt.

In jedem der genannten Fälle können im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie getätigte Investitionen ganz oder teilweise verloren gehen, insbesondere da die Technologiebranche einem stetigen Wandel unterworfen ist. Der Markt ist durch sich rasch verändernde Technologien, häufige Einführungen verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen sowie ständig wechselnde und neue Kundenanforderungen und Änderungen im regulatorischen Bereich, z.B. Datenschutz, geprägt. Der Erfolg der Kontron Gruppe hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends und Entwicklungen, wie beispielsweise bei Anwendungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, 5G-Anwendungen oder Cloud Computing, oder Änderungen beim Datenschutz rechtzeitig vorauszusehen, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu adaptieren und zu verbessern sowie neue Produkte zu entwickeln, um sich den wandelnden Technologien, Regularien, Konkurrenzprodukten und Ansprüchen der Kundschaft anzupassen. Hierzu ist der Einsatz geeigneter technischer, personeller und finanzieller Ressourcen erforderlich. Jede Verzögerung oder Verhinderung der Einführung verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. deren mangelnde oder verzögerte Marktakzeptanz kann sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition auswirken.

Akquisitionsrisiken

Das starke organische Wachstum der Kontron Gruppe wird laufend durch Unternehmenszukäufe, und damit externes Wachstum ergänzt. Unternehmensakquisitionen bergen eine Reihe von Risiken. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, diese Risiken zu minimieren. Vor allem eine gründliche Due Diligence im Akquisitionsprozess sowie jahrelange Branchenerfahrung helfen, Akquisitionsrisiken wie das Risiko der Bezahlung eines zu hohen Kaufpreises, die Überschätzung von Synergieeffekten und rechtliche Risiken, die sich aus der Akquisition ergeben könnten, zu minimieren.

Im Nachgang zu einer Akquisition ist eine zügige Konzernintegration unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede sowie eine transparente Kommunikation erforderlich, um Risiken zu reduzieren und Versäumnisse bei der Nutzung von Synergieeffekten zu vermeiden. Hierbei ist die Implementierung und Umsetzung der Kontron AG Standards und Policies ein wichtiger Punkt, auch um Risiken zu minimieren.

Personalrisiken

Die individuellen Fähigkeiten sowie die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Kontron Gruppe. Unser Anspruch, einer der führenden Anbieter und Arbeitgeber im Technologiebereich zu

sein, schafft die Basis, die besten Talente für die Kontron Gruppe zu begeistern. Dies ist von hoher Relevanz, da in allen Regionen, in denen die Kontron Gruppe aktiv ist, die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich unter deren Nachfrage liegt und es daher zunehmend schwieriger wird, alle offenen Positionen kurzfristig besetzen zu können. Dabei ist die Kontron Gruppe durch Kooperationen mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten bestrebt, im Wettstreit um die besten Köpfe frühzeitig anzusetzen und diesen, beispielsweise in Form von Praktika oder Diplomarbeiten, die Werte und Möglichkeiten als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Kontron Gruppe aufzuzeigen. Darüber hinaus stellt die Akquisition von Firmen, insbesondere im Software-Bereich, eine Möglichkeit dar, entsprechende Engineering-Kapazitäten in größerem Ausmaß zu erwerben. Der Verlust von Schlüsselpersonal bedeutet für die Kontron ein erhebliches Risiko, ebenso kann die mangelnde Attraktivität als zukünftiger Arbeitgeber die Wachstumspläne der Kontron Gruppe verlangsamen.

Technologierisiken

Die Kontron Gruppe entwickelt eigene Produkte im Bereich Industrial IoT für eine große Anzahl von vertikalen Märkten. Die Produkte basieren auf Computer Technologie (Chips) der großen Hersteller (z.B. INTEL) und elektronischen Trägerboards für diese Chips, applikationsspezifische Gehäuse und Schnittstellen, sowie Kommunikations- und Display Technologien. Eigene Softwareprodukte teilen sich auf in low level Firmware, Betriebssysteme (Kontron hat mit KOS ein eigenes Betriebssystem für IoT-Applikationen entwickelt) und Applikationen im IoT-Umfeld und nutzen auch Open Source Technologien. Allgemein lehnen sich diese an Industriestandards an, um Kompatibilität mit anderen Marktteilnehmern zu gewährleisten.

Hinsichtlich neu eingeführter Produkte oder Produktlinien mit einem entsprechend großen Anteil neuer Technologien besteht das Risiko, dass diese sich als Fehlentwicklungen oder als nicht wettbewerbsfähig erweisen und damit nicht die gewünschten Umsatz- oder Deckungsbeiträge erzielt werden können. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie aus sonstigen Gründen nicht vom Markt bzw. der Kundschaft angenommen werden und damit nicht gewinnbringend realisiert werden können.

Bei Standardsystemen mit langjähriger Roadmap und großer Marktakzeptanz sind es vor allem Verzögerungen bei der Entwicklung, die möglicherweise dazu führen, dass die "on time" Markteinführung des jeweiligen Produktes nicht gelingt und damit das Marktfenster teilweise verpasst wird.

Bei neuen Technologien und Standards gibt es den Risikofaktor, dass die von Analysten angegebenen Einführungszeiträume zu kurzfristig angegeben werden und es zu signifikanten Verzögerungen kommen kann, bis im Markt nennenswerte Umsätze erzielt werden können. In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein neuer Standard am Ende nicht zur Einführung kommt.

In sämtlichen Fällen könnten die getätigten Akquisitions- oder Entwicklungskosten sowie die damit in Zusammenhang stehenden geplanten Umsätze und Ergebnisbeiträge ganz oder teilweise verloren gehen. Der Entwicklungsprozess an sich wird kontinuierlich optimiert. Auch das Potential zur Erlangung von öffentlichen Fördermitteln wird laufend geprüft und nach Möglichkeit genutzt.

Neue Cyber Security Standards müssen adressiert werden, um entsprechende Risiken im Feld auszuschließen.

Risiken aus Absatzmärkten

Eine wirtschaftliche Schwäche bzw. Rezession in einigen Ländern, in denen die Kontron ihr Geschäft betreibt, kann insbesondere dazu führen, dass die öffentliche Hand oder der private Sektor aufgrund des Spardrucks als Auftraggeber weniger Aufträge vergibt oder ganz ausfällt, oder Forderungen von Kundschaft in diesen Ländern uneinbringlich werden. Dadurch kann sich die Auftrags- und Ertragslage verschlechtern, was sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron Gruppe auswirken kann. Für Kontron stellen zudem der hohe Wettbewerbsdruck und Veränderungen in der Konsum- bzw. Investitionsneigung bedeutende Risiken dar. Daher ist es wichtig, durch kontinuierliche Marktbeobachtungen Trends frühzeitig zu erkennen und Produkte an den Bedürfnissen der Kundschaft schnell und verlässlich auszurichten. Kontron versucht laufend, sich andeutende Trends zu nutzen. Kurze Reaktionszeiten, schlanke interne Abläufe und unternehmerisches Denken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen und fördern dies. Verstärkt wird auch die Formung neuer Kooperationen und eine verstärkte Wettbewerbssituation am Markt beobachtet, denen Kontron durch Aufbau bzw. Intensivierung neuer bzw. bestehende Partnerschaften begegnet.

Auch fragt die Kundschaft immer mehr allgemeine (ISO 27001) oder branchenspezifische (z.B. im Zugbereich) IT-Sicherheitszertifizierungen nach, deren Fehlen bis zu einem Ausschluss im Auftragsvergabeprozess der Kundschaft führen kann.

Kundschaftsrisiken

Aufgrund des Geschäftsmodells von Kontron ist grundsätzlich eine diversifizierte Kundenstruktur gegeben, oftmals mit einer über Jahre oder auch Jahrzehnte hinweg engen Kundenbindung. In der Vergangenheit waren weder unverhältnismäßig hohe Kundenabgänge noch signifikante Forderungsausfälle zu verzeichnen. Durch die breite Streuung von Kunden in verschiedensten Geschäftssegmenten wird die Abhängigkeit von einzelnen Kunden bzw. Großkunden reduziert. Andererseits ist man in bestimmten Branchen jedoch zu einem gewissen Teil abhängig von Großkunden. In einigen Märkten (beispielsweise im Bereich Transportation), in denen Kontron Konzerngesellschaften tätig sind – speziell im langfristigen Projektgeschäft – ist das Thema der langfristigen Geschäftsbeziehung bzw. deren Aufbau maßgebend, da ein komplexer Entscheidungsprozess über geplante Infrastrukturprojekte von öffentlichen Trägern sich teilweise über mehrere Jahre hinwegzieht. Vertriebsaktivitäten müssen dementsprechend langfristig aufgesetzt sein. Andererseits besteht immer das Risiko, dass ein Projekt nicht gewonnen werden kann.

Den Zahlungsausfall eines oder mehrerer Kunden halten wir unter normalen Bedingungen für gut beherrschbar. Kontron verfügt mit einer vierstelligen Anzahl von Kunden über einen sehr breit diversifizierten Kundenstamm. In Bezug auf mögliche Forderungsausfälle wird bei Kontron zur Risikoreduzierung auch mit Kreditversicherungen und Forderungsfactoring gearbeitet. Kreditlimits für Kunden werden überwiegend individuell auf Basis von Kundenratings bzw. Kreditlimits von anerkannten Warenkreditversicherungen vergeben. Offene Forderungen werden durch das Management der Konzerngesellschaften überwacht und unterliegen einer standardisierten Bewertung auf Basis der Vorgaben von IFRS 9.

Kontron wird auch in Zukunft ein striktes Forderungsmanagement in Kombination mit Kreditversicherungen und Factoring betreiben, um das Ausfallsrisiko von Forderungen zu minimieren.

Produktbezogene Risiken

Im Bereich der Produktqualität besteht das grundsätzliche Risiko, dass fehlerhafte Produkte zu einem Schaden auf Kundenseite führen und der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend macht, oder darüberhinausgehenden Schadensersatz fordert. Diesem Risiko begegnen wir durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch eine umfassende technische Qualitätssicherung von der Produktentwicklung bis hin zur Fertigung. Zudem werden über ein professionelles Qualitätsmanagement in den Konzerngesellschaften alle wichtigen Lieferanten regelmäßig auditiert. Ferner stellen wir mit unseren weltweiten Service- und Reparaturzentren sicher, dass fehlerhafte Kontron Produkte schnell und effizient repariert und an unsere Kunden zurückgesandt werden können.

Zusätzlich sichern wir unsere Produktrisiken durch entsprechende zentrale und spezifische lokale Versicherungen ab, hinzu kommen branchenspezifische Spezialversicherungen, beispielsweise für die Luftfahrtbranche. Ebenso wichtig ist es, dass das Verhältnis zwischen kundenindividuellen Entwicklungsaufträgen und Standardproduktaufträgen so gesteuert wird, dass beides möglichst optimal ausgeglichen ist. Stark kundengetriebene Geschäftsaktivitäten verursachten in der Vergangenheit eine unausgeglichene Verteilung und führten somit zu hohen Komplexitätskosten. Die vorhandene hohe Variantenvielfalt bei den einzelnen Produkten erschwert zudem das Handling im operativen Bereich. Diesem Risiko begegnen wir, indem eine intensivere Abstimmung zwischen den verschiedenen Unternehmensteilen vom Entwicklungs- bis hin zum Fertigungsprozess erfolgt. Eine laufende Beurteilung des Produktportfolios in den Konzerngesellschaften und die Ausrichtung an innovativen Produkten trägt dazu bei, produktbezogene Risiken zu reduzieren.

Risiken aus Projektgeschäften und Betriebsverträgen

Die Kontron Gruppe führt unter anderem auch IT-Projekte durch, bei denen auf einen Kunden zugeschnittene IT-Lösungen geplant und umgesetzt werden. IT-Projekte zeichnen sich regelmäßig durch eine hohe Komplexität und einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand aus. Gleiches gilt für sogenannte "Design Ins" im Embedded Systems Bereich und für die Implementierung bzw. das Deployment von GSM-R-Projekten im Zugfunkbereich, die üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung von Anzahlungen ist bei der Mehrzahl der Projekte, insbesondere bei Auftraggebern der öffentlichen Hand, nicht oder nur selten möglich. Die Leistungen der Kontron Gruppe können daher in der Regel erst nach Beendigung im Voraus vereinbarter Projektabschnitte (Milestones) oder gar erst nach Beendigung des Gesamtprojekts (Go-Live) abgerechnet werden, so dass die Kontron Gruppe bei der Durchführung von Projekten teilweise erheblich in Vorleistung treten muss.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Projekte verzögern, abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zu dem erhofften Erfolg führen, was möglicherweise auch zur Folge hat, dass Milestones oder das Go-Live und damit die Projektabnahme nicht erreicht werden können. Dies kann dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen teilweise oder vollständig verloren gehen oder bereits erbrachte Leistungen nicht abgerechnet und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Kunden nicht geltend gemacht oder – aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder praktischen Gründen – nicht durchgesetzt werden können. Zudem können in diesen Fällen Kunden-

beziehungen abbrechen bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden. Zur Risikosteuerung werden konzerneinheitliche Methoden und Werkzeuge zum Projektmanagement und Projektcontrolling genutzt. Darüber hinaus wird zentral regelmäßig das Projektcontrolling der Gesellschaften überwacht. Bekannte Projektrisiken werden durch die Bildung entsprechender Risikovorsorgen ausreichend berücksichtigt.

Beschaffungs- und Produktionsrisiken

Die Kontron Gruppe vertreibt unter anderem Hardwareprodukte wie Embedded Boards, Embedded Server, IPCs, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten oder Smart Meters. Der Bezug von Waren und die pünktliche Auslieferung der angebotenen Produkte stellen hohe Anforderungen an die Organisation und Logistik der Gruppe. Teile des Logistikprozesses sind aus der Kontron ausgelagert, so dass sie hierauf nicht direkt oder nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann, um Störungen zu vermeiden oder zu beheben. Auch Kriege, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien oder Streiks, welche die Produktion oder Beförderung von Rohmaterialien oder fertigen Waren behindern, können zu Verzögerungen bei der Lieferung der Waren führen.

Nachdem die Folgen der Coronavirus-Pandemie auch noch im Jahr 2022 bezüglich Liefer- und Produktionsketten zu großen Herausforderungen führten, hat sich dieses Thema im 2. Halbjahr 2023 deutlich entschärft und Lieferzeiten haben sich nahezu auf das Vorkrisen-Niveau reduziert. Allerdings sind im Jahr 2023 die Materialkosten oftmals auf Krisenniveau geblieben. Kontron musste diese neue Preisstruktur an seine Kunden weitergeben – weitere Preiserhöhungen sind nicht ausgeschlossen. Vor allem im Bereich DRAM und NAND kam es bereits im 2. Halbjahr 2023 zu deutlichen Preiserhöhungen, denen sich auch die Kontron Gruppe nicht entziehen konnte.

Auch im Bereich der Logistik können sich die Kosten für Logistikdienstleistungen etwa aufgrund politischer und geopolitischer Themen um Gebühren oder Zölle erhöhen und damit die Verkaufsmargen reduzieren bzw. zu kompletten Liefereinschränkungen oder Embargos führen. Jede Störung, Unterbrechung oder wesentliche Verteuerung dieser Logistikkette innerhalb und/oder außerhalb der Kontron Gruppe kann ihre Geschäftstätigkeit nachteilig beeinflussen.

Die Pandemie hat gezeigt, wie schwierig es ist bei allen bestehenden Abhängigkeiten in einem komplexen Umfeld die Belieferung von Kunden sicherzustellen. Nachdem aber genau das sehr wichtig ist, hat Kontron beschlossen, eigene Produktionsstandorte in Europa zu stärken und auszubauen. Damit wird den Anforderungen des Markts nach mehr Resilienz und mehr Nachhaltigkeit in der Supply Chain entsprochen. Hier verringert die Verlagerung hin zu Produktionspartnern in Europa bzw. die interne Fertigung in Europa das Risiko von zu großen Abhängigkeiten von Produktions- und Logistikprozessen in Asien.

Sogenannte seltene Erden werden in Schlüsseltechnologien der Technologiebranche eingesetzt. Die größten Vorkommen von seltenen Erden befinden sich in China. In der Vergangenheit wurde der Markt für seltene Erden teilweise künstlich knappgehalten, was zu einem Anstieg der entsprechenden Rohstoffpreise und des allgemeinen Preisniveaus der Produkte, in denen diese Rohstoffe verwendet wurden, geführt hat. Darüber hinaus haben Technologieführer ihre Produktion an Dritte ausgelagert und sich damit in massive Abhängigkeit begeben. Preiserhöhungen und Kapazitätsengpässe sind deshalb auch für die Zukunft nicht auszuschließen. Steigende Lohnkosten, erhöhte Transportkosten und erhöhte Nachfrage können diese Preisniveaus ebenfalls beeinflussen.

Der Materialeinkauf richtet sich an den Bedarfsprognosen aus. Bei schlechter Prognosequalität kann dies zu einem zu hohen oder zu niedrigen Lagerbestand führen. Diesem Risiko begegnet Kontron durch vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkaufs- und Produktionsplanungsprozesse. Die Kontron Gruppe hat das Jahr 2023 genutzt und begonnen, ihre Lieferketten krisensicherer zu machen – in Form von verbesserten Lieferverträgen aber auch einem stärkeren Fokus in Richtung Nachfrage, Planung und Ausführung. Diesen Trend wird Kontron auch im Jahr 2024 weiter ausbauen und verbessern.

Durch die Abkühlung der Märkte stellt der mögliche Verlust von Schlüssellieferfirmen ein Risiko dar. Kontron ist laufend bemüht, "second sources" aufzubauen, was einerseits nicht in jedem Bereich umsetzbar ist, beziehungsweise zum Verlust von Skaleneffekten führen kann. Zusätzlich besteht das Risiko, dass einzelne Konzerngesellschaften teilweise von gewissen Lieferfirmen abhängig sind. Sollte eine Lieferfirma ihre Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder wollen, kann dies die Geschäftserfolge von Kontron beeinflussen.

Generell ist Kontron auch durch die aktuell hohen Inflationsraten betroffen. Dies wirkt sich auf die Beschaffungskosten bzw. die allgemeine Kostenstruktur aus, da beispielsweise Kontron Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Inflationsausgleich fordern. Auch führen die höheren Energiekosten (z.B. für Strom) zu gestiegenen Produktionskosten. Ein latentes Risiko des Ausfalls der Stromversorgung über einen bestimmten Zeitraum seitens der Stromnetzbetreiber ist grundsätzlich immer gegeben, was aber retrospektiv nur selten vorkam.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken

Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen seitens der Banken ausreichend Kreditlinien zur Verfügung, um auch kurzfristig einen Finanzierungsspielraum – beispielsweise im Rahmen von M&A-Aktivitäten – zu haben. Die gute Eigenkapitaldeckung trägt zur finanziellen Stabilität bei. Bei der Auswahl der Banken wird von Seiten der Kontron AG auch deren Bonität berücksichtigt. Entsprechend werden Finanzierungen und Geldanlagen nur mit Banken abgeschlossen, die geringe Ausfallrisiken erwarten lassen. Zur Diversifizierung bestehen in der Kontron Gruppe mit mehreren Banken Geschäftsbeziehungen, zudem werden Finanzierungen nicht nur zentral, sondern von den Tochtergesellschaften auch lokal abgeschlossen. Die gegenüber Anfang 2022 geänderte Zinslandschaft zum Jahresende 2023 führt zu einer erheblichen Verteuerung von Fremdkapital mit variabler Verzinsung. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die EZB allenfalls Zinssenkungen vornehmen wird.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko von Wertänderungen verzinslicher Finanzinstrumente, die zur Finanzierung der Gruppe eingesetzt werden, aufgrund der Schwankung von Marktzinssätzen dar. Rund 47% der aufgenommenen Darlehen und zum Bilanzstichtag 2023 genutzten Kontokorrentrahmen der Kontron Gruppe in Höhe von insgesamt EUR 211,0 Mio. sind variabel verzinst, EUR 112,0 Mio. sind fix verzinst. Bzgl. des Schuldscheindarlehens 2019 sind EUR 85 Mio. der EUR 160 Mio. fix abgeschlossen, für den restlichen Teil wird laufend die Zinsentwicklung überwacht und Quotierungen für eine etwaige Konvertierung eingeholt. Auf Basis der bisherigen Entwicklung der Referenz- und Swap-Zinssätze wurde bis dato von einer Fixierung Abstand genommen. Die Finanzierungen der Kontron Tochtergesellschaften sind hingegen zu großen Teilen variabel verzinst. Es besteht hier das Risiko, dass der EURIBOR bzw. der sonstige Referenzzinssatz für die lokale Landeswährung steigen und sich hierdurch die Zinsbelastung der Kontron Gruppe erhöht. Dem soll durch eine verstärkte Innenfinanzierung der Kontron Gruppenmitglieder durch die Kontron AG, die sich zumeist wesentlich günstiger als die lokale Tochtergesellschaft refinanzieren kann, Rechnung getragen werden.

Währungsrisiken

Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kontron wird ein hoher Anteil der Geschäfte in anderen Währungen als der Berichtswährung EUR getätigt. Dazu gehören insbesondere der US-Dollar als auch mit untergeordneter Bedeutung beispielsweise der ungarische Forint oder tschechische Kronen. Die Volatilität einzelner Währungen kann sich erheblich auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der Kontron AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften auswirken. Insbesondere der Rubel hat seit dem Geschäftsjahr 2022 und im vergangenen Geschäftsjahr 2023 einen signifikanten Verfall erlebt, der nur teilweise kompensiert werden kann und sich insbesondere auf die Umsatzerlöse der russischen Tochtergesellschaft auswirkt. Dem Fremdwährungsrisiko wird durch währungskongruente Finanzierung der Geschäfte, die Beschaffung von Fremdleistungen in der jeweiligen Landeswährung und die Vereinbarung von Währungsschwankungsklauseln begegnet. Im Einzelfall werden zur Absicherung derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Spekulationsgeschäfte, also das Eingehen von Risiken außerhalb der operativen Geschäftstätigkeit, sind innerhalb der Kontron Gruppe nicht zulässig. Zur Absicherung gelangen ausschließlich bestehende Bilanzpositionen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Cashflows. Zum Bilanzstichtag wurde bei Tochterfirmen der Kontron AG ein Devisentermingeschäft durchgeführt, welches zur Absicherung von Einkaufsvolumina oder sonstiger Positionen diente und bilanziert wurde. Der Personenkreis, der entsprechende Sicherungsgeschäfte abschließen kann, ist sehr begrenzt. Vorhandene Geschäfte werden laufend gemeldet und in einem gruppenweiten IT-System (TM5) kontinuierlich überwacht. Für weitere Informationen zum Währungsänderungsrisiko wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Konzernanhang verwiesen.

Rechtliche Risiken

Die Kontron AG und ihre Tochtergesellschaften sind wie jede international agierende Unternehmensgruppe rechtlichen Risiken in unterschiedlichem Umfang ausgesetzt. Dabei ist grundsätzlich zwischen gesellschaftsrechtlichen Risiken, Vertragsrisiken, Patentrisiken aber auch Steuer- und Zollrisiken zu unterscheiden. Grundsätzlich wird das Risiko über Standardprozesse und Genehmigungsverfahren sowie die Verwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen minimiert. Sofern notwendig werden neben den internen Rechtsabteilungen externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder andere Sachverständige zur Risikoeinschätzung, Vermeidung von rechtlichen Risiken bzw. Bearbeitung der Sachverhalte einbezogen.

Patente und Marken schützen und überwachen wir durch die Einbindung externer Patent- und Markenanwälte. Zur Sensibilisierung in Bezug auf mögliche Compliance-Themen und zur Vermeidung etwaiger Verstöße verfügt Kontron über ein Compliance Management System, das vom Compliance Management Team im Headquarter der Kontron AG sowie den lokalen Compliance Officers administriert wird. Kontron Compliance-Standards orientieren sich sowohl auf operativer als auch prozessualer Ebene an den marktüblichen Best-Practice-Standards. Das Kontron Compliance Programm wird je nach Themenschwerpunkten global oder lokal ausgeführt und unterliegt einem laufenden Monitoring- und Optimierungsprozess.

Einen wichtigen Schwerpunkt der Compliance bilden auch laufende Compliance Trainings der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in exponierten Bereichen. Diese erfolgen teils durch einen externen Dienstleister und teils durch interne Experten.

Politische Risiken

Das weltweit politische Umfeld ist hoch volatil. Spannungen in Asien (China vs. Taiwan – in Taiwan beispielsweise sitzt mit Ennoconn der größte Aktionär von Kontron), der nach wie vor andauernde Krieg in der Ukraine, Konflikte in Nahost, bevorstehende Wahlen in den USA, etc. machen das gegenwärtige weltpolitische Umfeld unkalkulierbar. Auch können Entscheidungen von Regierungen oftmals nicht mehr als Konstante bzw. nicht mehr als vorhersagbar für ein sicheres Investitionsumfeld angenommen werden.

Im Rahmen von abgeschwächten Wachstumsraten sind auch staatliche Investitionen reduziert, was überwiegend jene Kontron Gesellschaften betrifft, die einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes im öffentlichen Sektor erzielen.

Der Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine Ende Februar 2022 und die folgende kriegerische Auseinandersetzung führt einerseits dazu, dass sich lokale Projekte verzögern oder gänzlich undurchführbar werden können. Andererseits bedeuten die seitens der internationalen Staatengemeinschaft gegen Russland verhängten Sanktionen, wie der Ausschluss Russlands aus dem internationalen Zahlungsverkehr SWIFT oder das Verbot von Exporten von Hochtechnologieprodukten nach Russland, massive Einschränkungen der Finanzsysteme und der Realwirtschaft in der CIS-Region. Kontron hat sein Exposure zur gesamten CIS-Region auch in diesem Geschäftsjahr kontinuierlich reduziert.

IT-Risiken

Die Verletzung von Datenschutzgesetzen kann zu erheblichen Strafen führen. Hierbei ist insbesondere die in der EU gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu nennen. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden bei Kontron diesbezüglich zu erhöhen, aber auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für allgemeine IT-Sicherheitsthemen zu sensibilisieren, wurden im Geschäftsjahr 2023 eine Reihe von Online-Trainings zum Thema IT-Security abgehalten.

Cyberattacken im Bereich der IT (Information Technology) und OT (Operative Technology) stellen eines der höchsten Risiken da. Im Jahr 2023 wurden viele Aktivitäten durchgeführt, um die Wahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkungen solcher potenziellen Cybersicherheitsangriffe zu verringern. Zu diesen Aktivitäten gehörten regelmäßige Gruppenschulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Cybersicherheit, die Ausweitung der Nutzung der Multifaktor-Authentifizierung innerhalb der Kontron Gruppe und die zunehmende Nutzung fortschrittlicher Cybersicherheitsschutzmechanismen in der Cloud, die durch künstliche Intelligenz unterstützt werden. Kontron verbesserte auch den eigenen SOC-Gruppendienst (Security Operations Centre), um ein größeres Volumen verschiedener Datenquellen zu erfassen und so eine bessere Korrelation und Vorhersage potenzieller Cybersicherheitsbedrohungen zu ermöglichen.

Nicht verwaltete mobile Geräte stellen ein hohes Risiko dar. Deshalb hat Kontron in einigen Unternehmen eine MDM-Lösung implementiert, um die Cybersicherheit besser zu verwalten und restriktivere Richtlinien für mobile Geräte einzurichten, wenn diese für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Die Vermeidung von Lizenzrisiken, sowohl im IT- als auch im Entwicklungsbereich, wird durch ein regelmäßiges Monitoring reduziert.

Klimarisiken

Physische Risiken als Auswirkungen der Klimakrise, wie beispielsweise durch Dürren, Stürme, Erdbeben und Überflutungen, wurden im Zuge des internen Risiko-Assessment als mögliche Einflussfaktoren für die Kontron bzw. die Geschäftstätigkeit mit ihrer Kundschaft festgestellt. So gibt es gemäß dieser Analyse eine potenzielle Überflutungsgefahr in zumindest zwei Standorten sowie eine als wahrscheinlich eingeschätzte Erdbebengefahr in ebenfalls zwei Standorten. Eine potenzielle Wasserknappheit in der Wertschöpfungskette birgt darüber hinaus das Risiko von Produktionsausfällen. Die Versorgung mit Komponenten bzw. Produkten könnte dadurch unterbrochen werden. Das Risiko steigender Energiepreise, welche unter anderem durch Umwelteinflüsse getrieben werden, haben eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit. Es kann auch zu einem vorübergehenden oder längerfristigen Mangel an Energie, hauptsächlich elektrischer Energie, kommen.

Diese Risiko-Einschätzungen werden laufend – auch im Zuge des Risikomanagementprozesses – überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die gesellschaftlichen Risiken aus der Klimakrise sind evident und es werden laufend Maßnahmen getroffen, die Auswirkungen der Tätigkeiten der Kontron Gruppe auf die Klimaerwärmung zu reduzieren bzw. einen positiven Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten.

LAGEBERICHT 02

05 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Kontron AG und der Kontron Gruppe

Die Zielsetzung des Kontron Managements ist unverändert, den Wert der Kontron Gruppe und damit der Kontron AG nachhaltig zu steigern. Zu diesem Zweck plant Kontron, die Wertschöpfung der Gruppe durch die Entwicklung eigener Technologien zu steigern und die Finanzkraft der Gruppe durch profitables Wachstum kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses strategische Ziel zu erreichen und Fortschritte messen zu können, wird ein internes Steuerungssystem verwendet.

5.1. Steuerungssystem

Bei der Steuerung der Kontron AG und der Kontron Gruppe standen 2023 insbesondere folgende Aspekte im Fokus:

  • › Mit dem Wachstum einhergehende Steigerung der operativen Profitabilität (EBITDA) und des Gewinns je Aktie (EPS);
  • › Optimierung des Working Capitals, insbesondere der Lagerhaltung, und Verbesserung des operativen als auch des Free Cash-flows;
  • › Ausbau der Marktanteile im IoT- und Embedded Systems-Bereich;
  • › Erhöhung des Anteils an eigener Software im IoT-Solutions-Umfeld und Ausbau des IoTaaS-Portfolios;
  • › Initiierung und Überwachung strategischer bzw. synergetischer Forschungsprojekte und Entwicklungsvorhaben;
  • › Regelmäßige Akquisitionen, um organisches mit anorganischem Wachstum zu verbinden und das technologische Know-how auszubauen.

Die dafür relevanten Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach IFRS sind in erster Linie Umsatz, Bruttomarge und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), sowie das Nettoergebnis. Die Liquiditätssteuerung erfolgt über die Kennzahlen Nettoverschuldung und operativer Cashflow. Abgesehen von der Steuerung der Eigenkapitalquote ist der Verschuldungsgrad für Kontron relevant.

Bereits seit dem Geschäftsjahr 2019 wird ein stärkerer Fokus auf das Working Capital gelegt, da durch den im Vergleich zum ehemaligen IT-Services Geschäft Working Capital intensiveren IoT-Solutions Geschäfts und auch der Lieferkettenproblematik das Working Capital sowohl absolut als auch relativ im Vergleich zum Umsatz der Kontron Gruppe weiter angestiegen ist. Infolge der Chipkrise, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde, kam es 2022 zu einem erhöhten Lagerbestand an Halbfertigerzeugnissen, die wegen fehlender Komponenten nicht ausgeliefert werden konnten. Im Jahr 2023 konnte dieser erhöhte Lagerbestand deutlich abgebaut werden. Für die Kontron AG, welche im weniger Working Capital intensiven IT-Services Geschäft tätig ist, wird ein Working Capital Wert von unter 10% des Umsatzes angestrebt.

Im Rahmen der regionalen Steuerung wird zudem durch die zuständigen Vorstandsmitglieder das operative Ergebnis jeder Gesellschaft überwacht. Maßgebliche Kennzahlen dafür sind neben der Entwicklung des Umsatzes und des Auftragseingangs insbesondere die Gross Marge, die Personalkosten sowie das EBITDA vor Headquarter-Kosten. Seit dem Geschäftsjahr 2021 wurde zudem der operative Cashflow als zusätzlicher Key Performance Indikator für die Vergütung des Vorstandes und auch des lokalen Managements eingeführt, um die Cash Conversion zu steigern.

Das zur Überwachung des längerfristigen Projektgeschäfts eingesetzte Projektcontrolling reicht von der Angebotserstellung und Angebotsgenehmigung bis zum Projektabschluss. Unter anderem kommt ein spezielles "Red-Flag-System" zum Einsatz, welches Kriterien vorgibt, deren Überschreiten Sofortmaßnahmen durch das lokale Management der Tochtergesellschaften nach sich ziehen.

Die Kostenpositionen in der Kontron AG und der Kontron Gruppe unterliegen einer regelmäßigen Budgetkontrolle. Dabei werden monatlich die einzelnen Profit- und Costcenter auf Einhaltung der Budgets bzw. prognostizierten Kosten überprüft. Die Grundlage dafür ist ein dynamisches Budgetmodell, mit dem das Kostenbudget in Relation zur Umsatz- und Margenentwicklung in den wesentlichen Komponenten flexibel bleibt. Um die geplante Profitabilität zu erreichen, wird das Kostenbudget entsprechend der Umsatzentwicklung unterjährig bei Bedarf angepasst.

Als Entwickler und Produzent von eigenen Technologien bilden strategisch und technologisch relevante Zukäufe sowie der Bereich Forschung und Entwicklung mit den daraus resultierenden Innovationen die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Deshalb wird das Produktportfolio kontinuierlich weiterentwickelt. Der notwendige Ressourceneinsatz wird durch eine Kombination von Eigen-

entwicklungen, Kooperationen und technologisch-strategischen Zukäufen optimiert.

Die Steuerung der Liquidität und des operativen Cashflows wird wesentlich durch das Forderungsmanagement beeinflusst. Dieses wird lokal betrieben und unterliegt internen Kontrollprozessen. Während das operative Cash-Management im Wesentlichen lokal erfolgt, werden das strategische Cash-Management und größere Finanzierungen überwiegend zentral gesteuert.

Ferner wird mittels eines ESG-Reporting-Tools die Erfassung und Überwachung der ESG-relevanten Kennzahlen gruppenweit einheitlich geregelt. Dadurch soll der Fortschritt bei der Erreichung der ESG-Ziele der Kontron AG und der Kontron Gruppe standardisiert gemessen und die diesbezügliche Berichtserstattung erleichtert werden.

Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zu den internen Abläufen sind im "Chancen- und Risikobericht" sowie im nächsten Abschnitt "Kontrollsystem" dieses Berichts verfügbar.

5.2. Kontrollsystem

Unternehmerische Überwachungssysteme (Internes Kontrollsystem – IKS) sind von großer Bedeutung und gewinnen weiter an Relevanz. Die interne Kontrolle ist ein integraler Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements der Kontron Gruppe. Unter dem internen Kontrollsystem versteht man die Grundsätze, Vorschriften und Verfahren, die vom Vorstand der Kontron AG und den lokalen Geschäftsführern der Tochterunternehmen eingeführt werden und auf die organisatorische Umsetzung von Managemententscheidungen abzielen. Sicherzustellende Ziele hierbei sind die Sicherung der Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden, die Erreichung der Organisationsziele, die Sicherstellung ordnungsgemäßer, wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer Abläufe, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen, hierbei insbesondere die Zuverlässigkeit des Rechnungswesens, sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Das IKS hat eine präventive und aufdeckende Funktion und unterstützt den Ablauf der Unternehmensprozesse.

Die interne Kontrolle ist ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe einer Organisation eingebetteter Prozess, der von den Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wird, um Risiken zu erfassen, zu steuern und mit ausreichender Gewähr sicherstellen zu können, dass die betreffende Organisation im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabenstellung ihre Ziele erreicht. Dabei bezieht sich ein IKS auf alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Eine der wichtigen Grundlagen für ein funktionierendes IKS ist die Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen.

Um das IKS zu optimieren hat die Kontron AG ein eigenständiges IKS-Handbuch im Einsatz. Neben der Bedeutung und Wichtigkeit eines effektiv eingesetzten internen Kontrollsystems sind überdies spezifische Vorgaben für die Tochtergesellschaften in diesem konzernweit gültigen IKS-Handbuch geregelt. Hierbei zielt das IKS u.a. auch auf die Einhaltung von Kontron-Konzernprozessen und Kontron-Konzernrichtlinien durch die Tochtergesellschaften ab. Ziel dieser Richtlinien ist es, Mindeststandards für interne Kontrollen zu definieren und festzulegen, deren Anwendung sicherzustellen und Maßnahmen abzuleiten, die den IKS-Grundsätzen entsprechen.

Wie bei jeder allgemeinen Aktivität sollte ein Gleichgewicht zwischen Risiko und Kontrolle der Geschäftstätigkeit bestehen, d.h. der Kosten-/Nutzenaspekt ist zu berücksichtigen. Das IKS umfasst Maßnahmen und Kontrollen basierend u.a. auf folgenden Prinzipien: Transparenz, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und Mindestinformation. Generell orientiert sich das IKS-Handbuch der Kontron AG am internationalen COSO-Referenz-Modell. Das COSO-Referenz-Modell ist ein Grundlagenmodell für die Bewertung des internen Kontrollsystems von Unternehmen, das vom Committee of Sponsoring Organization (COSO) der US Treadway-Kommission veröffentlicht wurde und als Standard weltweit angesehen ist. Die jeweiligen Ziele und Komponenten (z.B. Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Überwachung) des COSO-Referenz-Modells sind im IKS-Handbuch der Kontron AG entsprechend ausführlich dargestellt.

Hinsichtlich der Rolle des internen Audits sind dessen Aufgaben und Tätigkeiten, wie die Vorgehensweise bei der Prüfungsplanung, der Prüfungsdurchführung und der Kontrollprozess hinsichtlich der in den Audits festgelegten Verbesserungsmaßnahmen, detailliert im Handbuch beschrieben. Zusätzlich umfasst das Handbuch Verweise bezüglich ebenso wichtiger IKS-Themenbereiche, wie Geschäftsethik und Compliance.

Das Management aller Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe sowie der Kontron AG ist verpflichtet, die Vorgaben des IKS-Handbuchs einzuhalten. Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des IKS-Handbuchs sowie die Beurteilung des generellen Kontrollumfeldes bei den Tochtergesellschaften erfolgt im Rahmen von turnusmäßig oder ad-hoc stattfindenden internen Audits bei den Konzerngesellschaften. Diese werden durch die zentrale Auditabteilung bei der Kontron AG durchgeführt. Darüber hinaus sind die jeweils verantwortlichen Kontron Gruppenfunktionen, wie zum Beispiel die Abteilungen Accounting oder interne IT, angehalten, die Einhaltung der gruppenweiten Vorgaben ihrer Verantwortungsbereiche laufend zu überwachen.

Wesentliche Bausteine des internen Reportingsystems sind die standardisierten Berichte und Scorecards, die grundsätzlich in monatli-

LAGEBERICHT 02

chem Turnus an das Management und quartalsweise an den Aufsichtsrat der Gesellschaft berichtet werden. Darüber hinaus stellt das BI- und Analytics-Tool mit direktem Zugriff auf die lokalen Finanzsysteme der wesentlichen Tochtergesellschaften dem Management tagesaktuell alle wesentlichen Finanzzahlen zur Verfügung. Durch standardisierte Kernprozesse und Stellenbeschreibungen sind Abläufe definiert und mit internen Kontrollen besetzt. Die Richtlinien für die Tochtergesellschaften sind in einem zentralen Informationssystem der Kontron AG abgelegt.

Das Reporting, Management und Controlling von Risiken ist dabei hierarchisch aufgebaut. Durch den Finanzbereich bei den jeweiligen Gesellschaften werden die Anforderungen des Rechnungslegungsprozesses umgesetzt. Fehlerrisiken bei der Rechnungslegung werden durch folgende Prozesse weitgehend ausgeschlossen bzw. minimiert:

  • › Einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinien, unterstützt durch standardisierte Berichtsformulare bzw. Dateien, sind bei der Rechnungslegung und Konsolidierung verpflichtend anzuwenden. Das Konzernbilanzierungshandbuch bildet die relevanten Rechnungslegungsstandards sowie wesentliche Bilanzierungssachverhalte ab, die für die Konzerngesellschaften einheitlich verpflichtend anzuwenden sind. Das Bilanzierungshandbuch wird an Neuerungen angepasst und laufend weiterentwickelt. Neu erworbene Tochtergesellschaften werden für das Reporting an die Muttergesellschaften unmittelbar an das IT-System COGNOS angebunden und somit ein einstufiger Konsolidierungsprozess etabliert.
  • › Das lokale Management hat die Verantwortung für die Einhaltung der konzernweiten Vorgaben, während durch den zentralen Finanzbereich bei der Kontron AG alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden, bevor wiederum ein Standard-Reporting an den Vorstand der Kontron AG und die Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften übergeben wird.
  • › Das Berechtigungskonzept für die zentralen Buchhaltungsprogramme ist einheitlich geregelt und wird zentral überwacht. Auf die aggregierten und konsolidierten Daten des COGNOS-Systems haben ausschließlich die Mitarbeitenden des Finanzbereiches der Kontron AG Zugriff.
  • › Alle Konzernberichte werden innerhalb des zentralen Finanzbereichs und zudem durch weitere interne wie externe Personen überprüft.
  • › Weiterhin werden Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätsprüfungen sowohl manuell als auch EDV-unterstützt seitens des zentralen Finanzbereichs überprüft. Auf Basis detaillierter monatlicher und quartalsmäßiger Finanzberichte werden Abweichungen in der Ertrags- und Vermögenslage von Plan- und Vorjahreswerten identifiziert und analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Working Capital und Cash Management, welchem durch ein zentrales monatliches Reporting und die Analyse der Entwicklung Rechnung getragen wird. Durch regelmäßige Besuche des für die jeweilige Tochtergesellschaft zuständigen Vorstandsmitglieds bei den Gesellschaften vor Ort bzw. Conference Calls werden die Ergebnisse direkt mit den verantwortlichen Personen der Tochtergesellschaften diskutiert und Entscheidungen getroffen.
  • › Für komplexere Sachverhalte und zur Bewertung versicherungsmathematischer Sachverhalte oder beispielhaft der Optionspreisfindung für die Aktienoptionsprogramme werden externe Sachverständige durch die Kontron AG bzw. auf lokaler Ebene beauftragt.
  • › Alle Konzernberichte werden innerhalb des zentralen Finanzbereichs und zudem durch weitere interne wie externe Personen überprüft. Überdies erfolgt durch das interne Audit eine Validierung und ein Monitoring der Bottom-up durchgeführten Risikoberichterstattung.
  • › Das Management der Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe, und somit auch die Verantwortlichen für das operative Geschäft der Kontron AG in Österreich, sind verpflichtet, zu wesentlichen Risiken Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch einen turnusmäßigen Risk Assessment Prozess, den der gruppenweite Leiter der Internal Audit Abteilung koordiniert. Dort erfolgt eine Validierung und ein Monitoring der Bottom-up durchgeführten Risikoberichterstattung. Im Rahmen eines diesen turnusmäßigen Prozess ergänzenden Ad-hoc-Risiko-Reportings sind die Tochtergesellschaften aufgefordert, neu aufgetretene Risiken, die ein bestimmtes Schadenslimit übertreffen können, bzw. wesentliche Verschlechterungen von Bestandrisiken, zu berichten. Dies stellt auch die Basis für die Festlegung bzw. Durchführung von Ad-hoc-Internal-Audits außerhalb des standardmäßigen Audit-Kalenders dar.

Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zum Ablauf sind im "Chancen- und Risikobericht" der Kontron Gruppe verfügbar.

06 Ausblick

Wie im Kapitel "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen" ausgeführt, gehen die meisten Prognosen für das Jahr 2024 von keinem oder einem geringen Wirtschaftswachstum im europäischen Wirtschaftsraum aus, während sich die Inflationsraten im Vergleich zu den Vorjahren weiter abschwächen sollen. Der Zinserhöhungszyklus der Zentralbanken dürfte im Geschäftsjahr 2023 seinen Höchststand erreicht haben. Nichtsdestotrotz liegen die Inflationsraten aktuell weiter über den von den Zentralbanken angestrebten Zielbandbreiten, während die Leitzinsen Rekordhöhe erreicht haben und auch die Lieferkettenvulnerabilität unverändert hoch ist. Darüber hinaus erhöht der weitere Verlauf des Ukraine-Krieges, die Eskalation des Nahostkonflikts sowie weitere geopolitische Spannungen die Prognoseunsicherheit.

Die langfristige Zielsetzung für die Kontron AG und die Kontron Gruppe – profitables Wachstum und Marktführerschaft im industriellen IoT-Segment – bleibt vor diesem Hintergrund unverändert aufrecht, zumal sich durch den zunehmenden Bedarf an digitalen Lösungen der maschinellen Kommunikation auch neue Chancenfelder für Kontron eröffnen. Der Fokus von Kontron wird auf die Erhöhung der Profitabilität, die Generierung von positiven Cashflows und die Optimierung des Working Capitals – vor Umsatzwachstum – weiter fortbestehen. Durch die Weiterentwicklung der Kontron Gruppe als innovatives Technologieunternehmen bzw. IoT-Lösungsanbieter mit steigendem Anteil an Eigenentwicklungen und hochmargigen Dienstleistungen und somit steigender Wertschöpfung, sollen die Bruttound Profitmargen weiter gesteigert werden.

Die im Geschäftsjahr 2023 und zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführten Akquisitionen werden wie angekündigt die weggefallenen Umsätze aus dem IT-Services Bereich ersetzen. Der Fokus wird im Jahr 2024 auf der Integration der erworbenen Unternehmen sowie das Upgrade ihrer Produkte mit bestehendem IoT-Knowhow der Kontron Gruppe liegen. Nach der am 18. Jänner 2024 angekündigten und am 29. Februar 2024 erlangten Kontrolle über die Katek SE hat die Kontron Gruppe ihre am 15. Jänner 2024 veröffentlichte Guidance erhöht. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Kontron Gruppe nunmehr von EUR 1,9 Mrd. Umsatz, einem EBITDA von EUR 190 Mio. sowie einem Nettogewinn von rund EUR 100 Mio. aus. Auch im operativen Geschäft der Kontron AG wird eine positive Umsatzentwicklung für das Geschäftsjahr 2024 erwartet, u.a. aufgrund von weiteren Preisanpassungen bei Kundenverträgen in Folge von Indexerhöhungen sowie Vertragsneuverhandlungen. Der Fokus liegt auch weiterhin auf dem Ausbau des höhermargigen Projekt- und Dienstleistungsgeschäftes sowie Projekten im Bereich IT-Service-Management (ITSM), wobei die Kontron AG ihre Service-Kapazitäten schwerpunktmäßig zur Weiterentwicklung und Servicierung der IoT-Aktivitäten der Kontron Gruppe einsetzen wird.

07 Angaben gem. § 243a UGB

  1. Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 EUR 63.860.568,00 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt. Die Entwicklung stellt sich dar wie folgt:
Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember 63.860.568,00 63.630.568,00
- Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien 0,00 -2.465.535,00
+ Kapitalerhöhung aus genehmigtem bedingtem Kapital 230.000,00 0,00
Gezeichnetes Kapital zum 1. Jänner 63.630.568,00 66.096.103,00
IN EUR 2023 2022

Per 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 2.112.093 Stück eigene Aktien.

    1. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.
    1. Mit 27,5% der Aktien und Stimmrechte, gehalten über mit der Ennoconn Corporation verbundene Tochtergesellschaften, ist die Ennoconn Corporation, Taipeh, Taiwan, zum 31. Dezember 2023 nach Kenntnis der Kontron AG größter Aktionär der Kontron AG.
    1. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeitende, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen existiert nicht.
    1. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Laut Satzung der Kontron AG beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine größere Mehrheit vorsieht.
    1. Ausgabe von Finanzinstrumenten iSd § 174 Abs 2 AktG, bedingtes, genehmigtes und genehmigtes bedingtes Kapital:

Bedingtes Kapital 2023

  • › In der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG am 08. November 2023 wurde der Vorstand nach § 174 Abs 2 AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 6.386.056 Stück Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auch in mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen der Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen (Direktausschluss).
  • › Zur Bedienung der Bezugs- und/oder Umtauschrecht von Gläubigern dieser Finanzierungsinstrumente wurde der Vorstand in derselben außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 3.616.000 durch die Ausgabe von bis zu 3.616.000 Stück neuen auf Inhaber lautende Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur so weit durchgeführt, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht Gebrauch machen bzw. zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsenkurses bestehender Aktien in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln und dürfen nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.

Genehmigtes bedingtes Kapital 2019

  • › Der Vorstand wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 ermächtigt, in der Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.500.000 bedingt zu erhöhen (Genehmigtes bedingtes Kapital 2019). Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (AOP 2018) Tranche 2018 und Tranche 2019 sowie eines potenziellen zukünftigen Programms, welches eine erstmalige Ausübung frühestens drei Jahre nach Einräumung der Optionen und eine Ausübungshürde von 25% des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vorsieht, ihre Optionen ausüben. Die Optionen aus dem AOP 2018 konnten erstmalig in einem Ausübungsfenster nach Ablauf der Sperrfrist am 18. Dezember 2021 ausgeübt werden.
  • › Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Mai 2020 beschloss einen teilweisen Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstands aus dem genehmigten bedingten Kapital 2019, und zwar im nicht mehr ausnützbaren Ausmaß von EUR 500.000 bzw. von 500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien, sodass das genehmigte bedingte Kapital 2019 eine verbleibende Ermächtigung umfasst, das Grundkapital für die Einräumung von Aktienoptionen bis zum 25. Mai 2024 bei Zustimmung des Aufsichtsrats, um bis zu EUR 1.000.000 bedingt zu erhöhen.

Genehmigtes Kapital 2020

  • › Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Mai 2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Ge-nehmigtes Kapital 2020).
  • › In derselben Hauptversammlung wurde die Ausgabe von 2.000.000 Aktienoptionsscheinen (Instrumente gemäß § 174 AktG) beschlossen. 1.500.000 Aktienoptionsscheine wurden ausgewählten Mitgliedern des Vorstands der Kontron AG (Zuteilungsberechtigte) vom Aufsichtsrat zugeteilt. 500.000 Aktienoptionsscheine wurden ab 13. Juli 2020, auf Grundlage eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospektes, ausgewählten Schlüsselmitarbeitern der Kontron Gruppe öffentlich, zur Zeichnung gegen den Angebotspreis pro Aktienoptionsschein, angeboten. Nach dem Ende des Angebotszeitraums und einer sogenannten Rumpf-Platzierung nicht im öffentlichen Angebot gezeichneter Aktienoptionsscheine, beschloss der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktienoptionsscheine sowie die Zuteilung der angebotenen Aktienoptionsscheine auf Basis der erhaltenen Zeichnungserklärungen. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 den Zuteilungsberechtigten und 500.000 den ausgewählten Schlüsselmitarbeitern der Kontron Gruppe angebotenen Aktienoptionsscheinen. 112 berechtigte Zeichner, die Zeichnungsscheine für insgesamt 420.665 angebotene Aktienoptionsscheine abgegeben hatten, erhielten die volle Zuteilung entsprechend der Einordnung der jeweiligen Konzerngesellschaft und des jeweiligen Managementlevels des berechtigen Zeichners in Übereinstimmung mit den Parametern laut Prospekt. Die verbleibende Anzahl von 79.335 angebotenen Aktienoptionsscheinen wurde an die Zuteilungsberechtigten auf Grundlage ihrer für die Rumpf-Platzierung eingegangenen Zeichnungsscheine, gegen Zahlung des Angebotspreises pro Aktienoptionsschein, ausgegeben. Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und im Anschluss an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert.
  • › Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts aus dem Aktienoptionsschein ist frühestens 36 Monate nach Ausgabe des Aktienoptionsscheins und nur bei Überschreitung des Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86, gegebenenfalls anzupassen auf Grundlage der Emissionsbedingungen, möglich.
    1. Erwerb und Verwendung eigener Aktien:

Aktienrückkaufprogramm I

› Der Vorstand der Kontron AG beschloss am 3. Februar 2023, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022, welcher am 6. Mai 2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm I 2023") durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2023 wurde am 4. August 2023 abgeschlossen und am 7. August 2023 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.

› Insgesamt hat die Kontron AG unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 539.430 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 18,3646 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 0,845% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 9.906.428,81.

Aktienrückkaufprogramm II 2023

  • › Die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 ermächtigte den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
  • › Der Vorstand der Kontron AG beschloss auf Grundlage dieser Ermächtigung am 27. September 2023, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm II 2023") durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm II 2023 sieht ein Volumen von bis zu EUR 70 Mio. bei einem Maximalpreis von EUR 23,00 bzw. bis zu 4.000.000 Stück Aktien (6,26% des Grundkapitals) vor und hat eine Laufzeit bis längstens 1. Oktober 2024.
  • › Die außerordentliche Hauptversammlung vom 8. November 2023 hob die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 erteilte Ermächtigung im nicht ausgenützten Umfang auf und erteilte dem Vorstand eine neue, gleichlautende Ermächtigung für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung.
  • › Der Vorstand beschloss am 8. November 2023, das Aktienrückkaufprogramm II 2023 auf Grundlage der neuen Ermächtigung unverändert fortzuführen.
  • › Das Aktienrückkaufprogramm II 2023 wurde am 18. Jänner 2024 vorzeitig abgeschlossen und am 22. Jänner 2024 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm II 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
  • › Insgesamt hat die Kontron AG unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023 1.792.381 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EUR 20,8251 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 2,807% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EUR 37.326.540,72.

Verwendung eigener Aktien

  • › Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Darüber hinaus war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
  • › Diese Ermächtigungen wurden von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 aufgehoben und neue, gleichlautende Ermächtigungen für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung erteilt.
    1. Es bestehen Kreditverträge, deren Konditionen sich im Falle eines "Change of Control" ändern könnten oder die zu einer Beendigung des Kreditvertrags führen. Kreditverträge der Kontron AG mit den finanzierenden Banken sehen eine Kündigungsoption der Banken vor, wenn ein Kontrollwechsel bei der Kontron AG erfolgt. Als Kontrollwechsel ist grundsätzlich definiert, wenn eine Person oder eine Gruppe von Personen, die gemeinsam handelt, 50% der Anteile und/oder der Stimmrechte erwirbt bzw. die Möglichkeit erhält, die Mehrheit der Mitglieder im Vorstand und/oder im Aufsichtsrat zu bestimmen. Die genannte Definition wurde unter anderem in folgende Kreditverträge aufgenommen: OeKB Beteiligungsfinanzierung 2021 und dem mit der Erste Group Bank geschlossenen Facility Agreement vom 8. August 2022. Teilweise ist eine Aufstockung der Anteile der Ennoconn Corporation in den Kreditverträgen von der "Change of Control" ausgenommen. Die zuletzt genannte Ausnahme kommt unter anderem auch bei den im Jahr 2019 abgeschlossenen Schuldscheindarlehensverträgen zum Tragen. Kontrollwechsel ist in den abgeschlossenen Verträgen als Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung an der Kontron AG definiert, wobei eine Erhöhung der (direkten oder indirekten) Beteiligung der Ennoconn Corporation (oder ihrer Rechtsnachfolger) an der Kontron AG keinen Kontrollwechsel darstellt.

  1. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs 1 Z 9 UGB bestehen nicht.

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh Dr. Clemens Billek eh Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

Linz, am 27. März 2024

Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Kontron AG sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die die Kontron AG auf Basis aller zum Zeitpunkt der Berichterstattung zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann die Kontron AG für diese Angaben daher nicht übernehmen.

02 BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Kontron AG, Linz,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Siehe die folgenden Kapitel im Anhang zum Jahresabschluss: Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Erläuterungen zu einzelnen Posten von Bilanz und GuV.

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an verbundenen Unternehmen der Kontron AG betragen zum Bilanzstichtag 421,6 Mio EUR. Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile. Dabei wird überprüft, ob einerseits eine wesentliche statische Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital des verbundenen Unternehmens zum Bewertungsstichtag vorliegt oder ob andererseits externe und interne Einflussfaktoren bestehen, die eine erhebliche Wertveränderung auslösen können. Bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung ermittelt die Kontron AG den beizulegenden Wert der Anteile auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen. Ist der beizulegende Wert geringer als der aktuelle Buchwert, erfolgt die Abschreibung der Anteile auf den beizulegenden Wert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden Abschreibungen in Höhe von 8,0 Mio EUR durchgeführt.

Das Ergebnis der Beteiligungsbewertungen ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und Schätzungen abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Daraus ergibt sich das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Annahmen nicht angemessen sind und infolge dessen eine erforderliche Abschreibung für Anteile an verbundenen Unternehmen nicht im Jahresabschluss erfasst wird.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:

  • › Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der statischen Unterdeckung sowie der sonstigen externen und internen Einflussfaktoren für wesentliche Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen.
  • › Wenn ein Auslöser für eine Werthaltigkeitsprüfung vorlag, haben wir unter Konsultation unserer Bewertungsspezialisten die vom Unternehmen vorgenommene Ermittlung des beizulegenden Wertes und die dabei angewendeten Methoden beurteilt. Dazu haben wir uns ein Verständnis über den Bewertungsprozess verschafft und die Bewertungsmethoden und die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen, insbesondere künftige Netto-Zahlungsmittelzuflüsse und Zinssätze, auf ihre Angemessenheit überprüft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Den Konzernabschluss und den (konsolidierten) Corporate Governance Bericht gemäß § 243c und § 267b UGB haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

02 BESTÄTIGUNGSVERMERK

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • › Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • › Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • › Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • › Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • › Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • › Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • › Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • › Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere

Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. September 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

02 BESTÄTIGUNGSVERMERK

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann Georg Hansa.

Wien, 27. März 2024

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Yann Georg Hansa Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 02

Wir bestätigen ferner nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens Kontron AG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Linz, 27. April 2024

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh Dr. Clemens Billek eh Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!

Als Aufsichtsratsvorsitzende der Kontron AG darf ich in dieser Funktion Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 erstatten:

Das Jahr 2023 war geprägt von geopolitischen Risiken, wirtschaftlichen Unsicherheiten und weiterhin vulnerablen Lieferketten. Der Ukraine-Krieg bringt nun seit bereits zwei Jahren unsägliches menschliches Leid. Ein Ende des Konflikts ist aus heutiger Sicht nicht absehbar. Mit der Eskalation des Nahostkonflikts kam ein weiterer Konfliktherd hinzu. Die Inflationsraten waren im Jahr 2023 hoch und die Notenbanken erhöhten ihre Leitzinssätze dementsprechend. Hohe Inflationsraten verbunden mit hohen Zinsen haben das Wirtschaftswachstum im europäischen Raum deutlich gedämpft. Die Lieferkettenprobleme haben sich zwar teilweise entspannt, jedoch ist die Vulnerabilität der Lieferketten nun ein fixer Bestandteil des Wirtschaftslebens.

Kontron konnte trotz des schwierigen Marktumfelds in allen Segmenten Zuwächse verzeichnen, wobei das margenstarke Segment "Software + Solutions" das größte Wachstum erzielte. In Summe steigerte sich der Umsatz für das Geschäftsjahr 2023 auf EUR 1.225,9 Mio., was einem Zuwachs von über 15% entspricht. Das Nettoergebnis von rund EUR 75 Mio. übertraf die zweimal erhöhte Guidance von zuletzt über EUR 72 Mio. Dies zeigt erneut eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Der Gewinn je Aktie (EPS) überstieg erstmals rein operativ die Marke von über EUR 1 und betrug im Berichtsjahr EUR 1,23. Der Auftragsbestand von rund EUR 1,7 Mrd. hat einen neuen Höchststand erreicht und zeigt die ungebrochene starke Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen.

Nach dem Verkauf der IT-Service Sparte Ende 2022 konzentrierte sich Kontron im Geschäftsjahr 2023 verstärkt auf seine Ausrichtung als reiner IoT-Anbieter. Mit dem Verkaufserlös wurden im Geschäftsjahr 2023 vier strategische Akquisitionen im IoT-Bereich durchgeführt. Die Cellular Automotive Module Unit von Telit Cinterion, wird Kontrons 5G- und Echtzeit-Technologien für die Automobilindustrie ergänzen. Mit der Comlab AG wurde ein Schweizer Spezialist für Datenkommunikations-Repeater in Zügen erworben. Die an der NASDAQ notierende übernommene Gesellschaft Bsquare Corporation ist ein US-Spezialist für die Entwicklung und den Einsatz von Softwaretechnologien für Hersteller und Betreiber vernetzter Geräte. Zusätzlich wurde mit Hartmann und W-IE-NE-R eine Gruppe von Computersystem-Herstellern für den Avionics- und Defense-Bereich erworben.

Wir haben im Geschäftsjahr 2023 zudem das Portfolio um neueste IoT-Technologien erweitert. Kontron konnte sich damit weiter als IoT-Spezialist am Markt etablieren. Mit dem richtungsweisenden Betriebssystem KontronOS wurde im Jahr 2023 das susietec® Toolset um ein Sicherheitsfeature erweitert. Es bietet so Schutz vor Kompromittierungen und externen Zugriffen auf das Unternehmensnetzwerk sowie unkontrollierten Aktualisierungen. Weiters wurde 2023 ein neues Release des Connect IoT-Bundles präsentiert, das eine erweiterte Palette vielseitiger Funktionen für Maschinenbauer und -betreiber bereithält. Kontron hat zudem einige Produktinnovationen in den Bereichen der leistungsstarken Motherboards mit hoher Skalierbarkeit, High-Performance Computer-on-Modules für Edge-Anwendungen sowie Web Panels für industrielle Anwendungen gelauncht. Diese unterstützen smarte Technologien sowie skalierbare Lösungen und umfassende Services auf Basis von Time Sensitive Networking (TSN) und Artificial Intelligence (AI) für intelligentes Edge Computing und ergänzen das Angebot für die Smart Factory.

Zu Beginn des Jahres 2024 wurde zudem die richtungsweisende Akquisition von 60% an der Katek SE durchgeführt. Katek gehört zu den Pionieren für Technologie rund um regenerative Energien (Green/Clean Energy). Ein wichtiger Teil des Produktangebots sind Steuerelektronik für Photovoltaikanlagen sowie der schnell wachsende Bereich an intelligenten Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. Ergänzt um die Software-Kompetenz und IoT-Konnektivität von Kontron werden die Bruttomargen der Katek-Produkte mittelfristig um fünf Prozentpunkte steigen. Mit diesem Erwerb schärft Kontron sein Profil als innovativer IoT-Provider in einem milliardenschweren, zukunftsweisenden Markt.

Darüber hinaus hat Kontron im Geschäftsjahr 2023 weiter an der Vereinfachung ihrer rechtlich komplexen Strukturen und der Erhöhung der Transparenz gearbeitet. Die Kontron Gruppe sieht sich in der Pflicht, nicht nur durch ihre effizienzsteigernden Kundenlösungen, sondern auch als Unternehmensgruppe selbst ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Als übergeordnetes Umweltziel strebt Kontron die Halbierung der CO2 -Emissionen der Kontron Gruppe für Scope 1 und Scope 2 bis 2030 an. Im sozialen Bereich wurde erneut eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt und aus den Ergebnissen werden entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit abgeleitet. Im Geschäftsjahr 2024 findet darüber hinaus die nächste Runde der Sustainable Leadership Academy mit Fokus auf weibliche Führungskräfte statt.

Ferner darf ich Sie in meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende informieren, dass der Aufsichtsrat der Kontron AG im Geschäftsjahr 2023 sämtliche gesetzlich vorgesehenen Aufgaben und Kontrollfunktionen in enger Abstimmung mit dem Vorstand der Gesellschaft wahrgenommen hat und in alle strategischen oder wesentlichen Unternehmensentscheidungen frühzeitig und im angemessenen Maße eingebunden wurde. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, rechtzeitig und umfassend informiert und die relevanten Informationen und Kennzahlen aufbereitet und vorgelegt.

Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2023 zu vier regulären Sitzungen, zwei außerordentlichen Sitzungen sowie zwei Prüfungsausschusssitzungen zusammen. Darüber hinaus wurde eine Sitzung des Nominierungs- und Remunerationsausschusses abgehalten.

Über die regulären Sitzungen hinaus gab es anlassbezogen diverse Besprechungen der Aufsichtsratsvorsitzenden und der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem CEO und dem CFO der Gesellschaft zu Fragen der Strategie, der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Sofern für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung eine Zustimmung oder Genehmigung des Aufsichtsrats notwendig war, sind die an die Mitglieder des Aufsichtsrats zuvor übermittelten Beschlussvorlagen geprüft, und in den Sitzungen über Abstimmungen oder im Umlaufwege beschlossen worden.

Im Geschäftsjahr 2023 ist im Aufsichtsrat kein Interessenkonflikt aufgetreten, sämtliche Beschlüsse wurden, sofern keine Stimmenthaltung erforderlich oder geboten war, von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats einstimmig gefällt. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 ist die Bestellung von Dr. Peter Sturz aufgrund des Auslaufens des Anstellungsvertrags und des Erreichens des Ruhestandsalters abgelaufen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats blieb im Geschäftsjahr 2023 unverändert. Im Einklang mit den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex und zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben wurden der Prüfungsausschuss, der Vergütungsausschuss als auch der Nominierungsausschuss, welche jeweils aus drei Aufsichtsratsmitgliedern bestehen, jeweils mehrheitlich mit unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt. Ebenso ist entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Rolle des Vorsitzes im Aufsichtsrat vom Vorsitz des Prüfungsausschusses getrennt. Hierzu sei auf die detaillierten Ausführungen im Kapitel "Corporate Governance Bericht" verwiesen.

Der Konzernabschluss wurde nach IFRS erstellt. Als Abschlussprüfer 2023 wurde durch die ordentliche Hauptversammlung am 22. Mai 2023 wie im Vorjahr die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft bestellt. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vor. Die Abschlussunterlagen wurden vom Aufsichtsrat und vom Prüfungsausschuss – in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers – ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Mit dem Konzernlagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden.

Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand gem. § 243c UGB einen Corporate Governance Bericht entsprechend seiner Verpflichtung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diesen den Aktionär:innen im Geschäftsbericht der Gesellschaft, im Kapitel "Corporate Governance Bericht" zugänglich gemacht.

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, durch die jüngsten Akquisitionen hat die Kontron ihre Positionierung als IoT-Player gestärkt. Mit einem gemeinsamen Umsatz von rd. EUR 1,9 Mrd. bei einem angestrebten Nettoergebnis von rd. EUR 100 Mio. für das Geschäftsjahr 2024 blicken wir hoffnungsvoll in die Zukunft. Der Wille zum Erfolg, ein verbindendes Mindset und der Tatendrang zu den Besten der Branche zu gehören, zeichnet diesen Konzern aus, zu dem der Aufsichtsrat alle Mitarbeiter:innen der Katek-Organisation willkommen heißt.

Mit diesen Worten darf ich meine Ausführungen beenden und mich bei Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für das in uns gesetzte Vertrauen sowie beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2023 bedanken. Der Aufsichtsrat wird sich auch in Zukunft eingehend mit der strategischen und langfristigen Ausrichtung und Weiterentwicklung der Kontron Gruppe beschäftigen und diese aktiv vorantreiben.

Wien, im März 2024

Für den Aufsichtsrat

Mag. Claudia Badstöber Vorsitzende des Aufsichtsrats

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Die Kontron AG ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) im regulierten Markt (Prime Standard) notierte Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Gemäß dem österreichischen Aktiengesetz leitet der Vorstand die Gesellschaft weisungsfrei unter eigener Verantwortung, wie dies das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfordert. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und unterstützt den Vorstand bei wesentlichen Entscheidungen.

Gemäß § 243c und § 267b UGB (Österreichisches Unternehmensgesetzbuch) hat eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, einen Corporate Governance Bericht aufzustellen. In Entsprechung dieser Verpflichtung wird nachstehender Corporate Governance Bericht erstattet:

Corporate Governance Kodex

Als österreichisches Unternehmen und in Deutschland börsennotierte Aktiengesellschaft bekennt sich die Kontron AG freiwillig zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 243c Abs. 1 Z 1 und § 267b UGB). Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist unter https://www.dcgk.de/ öffentlich in der Fassung vom 28. April 2022 zugänglich.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG erklären gemäß § 243c und § 267b UGB zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex":

Die Kontron AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der Fassung vom 28. April 2022, entsprach diesen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit einigen wenigen Abweichungen, deren Gründe detailliert im nachstehenden Bericht erklärt werden.

Grundsätze der Unternehmensführung

Die Kontron AG verfolgt seit Jahren die Strategie einer nachhaltigen und langfristigen Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich zur verantwortungsvollen Leitung und Kontrolle der Kontron AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die wertorientierten Grundsätze guter Unternehmensführung sind ein wesentlicher Teil dieser Politik. Die Gesellschaft und ihre Organe sind sich in ihrem Handeln der Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Sozial- und Umweltfaktoren beeinflussen den Unternehmenserfolg und die Tätigkeiten des Unternehmens haben Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigen dies bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses. Die im Corporate Governance Kodex definierten Grundsätze sind seit vielen Jahren Bestandteil der Unternehmens- und Führungskultur der Kontron AG und tragen zur Vertiefung des Anlegervertrauens bei. Die Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex sind die Vorschriften des deutschen Aktien-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex erlangt durch die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen Geltung. Das Bekenntnis zum Kodex hat zur Folge, dass die Nichteinhaltung von Empfehlungen zu begründen ist ("Comply or Explain").

Grundlegendes zur Unternehmensstruktur

Die Kontron AG bildet zusammen mit ihren Konzerngesellschaften die Kontron Gruppe. Die Kontron AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Gesellschaftssitz in Linz. Sie hat drei Organe: Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem österreichischen Aktiengesetz und der Satzung der Kontron AG. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Aufgaben und Befugnisse:

  • › Die Aktionär:innen als Eigentümer:innen des Unternehmens üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Dazu gehören insbesondere die Entscheidungen über die Gewinnverwendung, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl der Abschlussprüfer:innen sowie der Prüfer:innen des gesetzlich verpflichtend aufzustellenden Nachhaltigkeitsberichts, mögliche Kapitalbeschlüsse sowie die Festlegung der Vergütungspolitik und die jährliche Prüfung des Vergütungsberichts für Vorstand und Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsvorsitzende, bzw. im Fall ihrer Verhinderung ihr Stellvertreter, führt den Vorsitz in der Hauptversammlung und sorgt – unter Achtung der Interessen der Aktionär:innen – für eine effiziente Durchführung und angemessene Dauer der Hauptversammlung. Jede Aktie an der Kontron AG gewährt eine Stimme, es bestehen keine Sonderrechte für gewisse Aktionär:innen oder Aktiengattungen.
  • › Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grunds jederzeit abberufen. Der Vorstand bedarf für bestimmte wichtige Geschäfte entweder auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Kontron AG oder der internen Geschäftsordnung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist jedoch nicht befugt, Maßnahmen der Geschäftsführung zu ergreifen. Das enge Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zum Wohl des Unternehmens wird als duales Führungssystem bezeichnet.
  • › Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und weisungsfrei. Dabei wird er vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und berichtet ihm regelmäßig, zeitnah und umfassend entsprechend den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft, nach Maßgabe der Gesetze und der vom Aufsichtsrat festgelegten Berichtspflichten. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wird die Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich informiert.

Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der Interessen und des Wohls der Aktionär:innen, der Mitarbeitenden, der Kundschaft und Lieferfirmen sowie der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder).

Der Vorstand der Kontron AG besteht gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung aus einer bis sieben Personen; im Übrigen wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt. Zum 31. Dezember 2023 bestand der Vorstand aus nachstehenden vier Mitgliedern:

  • › Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser, geboren am 25. November 1962, CEO/Vorstandsvorsitzender: Gesamtstrategie sowie Forschungsund Technologieentwicklung, Corporate Development, M&A, Unternehmenskommunikation, Internal IT, die Koordinierung der einzelnen Vorstandsbereiche und die Vertretung des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat;
  • › Dr. Clemens Billek, geboren am 19. Mai 1980, CFO: Rechnungswesen & Steuer, Controlling, Legal & Compliance, Treasury & Finance, IR & Corporate Marketing, Environmental Social Governance (ESG) und Internal Audit;
  • › Dipl.-Ing. Michael Riegert, geboren am 9. Juli 1963, COO: Gesamtverantwortung für Operations, Produktion, Einkauf & Logistik, Vertrieb für die Division Industrial (exklusive CEE), die er auch auf operativer Ebene leitete;
  • › Dr. Peter Sturz, geboren am 31. Oktober 1958, COO CEE: Kontron Geschäft in Osteuropa sowie die Divisionen IT & IoT Services, die er auch auf operativer Ebene leitete.

Die Bestellung von Dr. Peter Sturz als Vorstandsmitglied der Kontron AG ist mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 aufgrund des Auslaufens des Vorstandsvertrages und des Erreichens des Ruhestandsalters abgelaufen. Herr Sturz ist weiterhin im Unternehmen beschäftigt.

Der Vorstand entscheidet gemeinsam über die Leitung der Kontron AG, legt die strategische Ausrichtung der Kontron Gruppe fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Der Vorstand sorgt gemeinsam mit dem Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Potenzielle Vorstandskandidatinnen und -kandidaten müssen neben der fachlichen Qualifikation für das zu übernehmende Ressort über entsprechende Führungsqualitäten und internationale Erfahrung verfügen. Die erstmalige Bestellung, als auch eine Verlängerung des Vorstandsmandats, erfolgen bei der Kontron AG auf maximal drei Jahre, wobei sechs Monate vor Ablauf des Vorstandsmandats über eine Verlängerung durch den Aufsichtsrat zu entscheiden ist. Eine fixe Altersobergrenze wurde in Abweichung

04 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

vom Grundsatz 9 Empfehlung B.5 des DCGK nicht implementiert, da dies nicht als sinnvoll und zweckmäßig erachtet wird, und den erforderlichen Qualifikationen eines Vorstandsmitglieds bei der Zusammensetzung des Vorstands der Vorrang gegeben wird. Üblicherweise enden Vorstandsverträge spätestens mit dem Erreichen der Pensionsantrittsmöglichkeit.

Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands ein Diversitätskonzept verabschiedet, das auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Hierbei ist es das Ziel, sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand und in Führungspositionen, die Diversität zu erhöhen. Bei der Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds informiert der Compliance Beauftragte der Kontron AG das neue Vorstandsmitglied über wesentliche Rahmenbedingungen der Amtsführung, die zu beachtende Geschäftsordnung, die internen Policies und Richtlinien, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Zusammensetzung des Vorstands der Kontron AG zum 31. Dezember 2023 entspricht mangels eines weiblichen Vorstandsmitglieds noch nicht diesem Diversitätskonzept, da bei der Zusammensetzung des aktuellen Vorstands die Qualifikationen der Mitglieder ausschlaggebend waren und der Nominierungsausschuss sowie der Aufsichtsrat diesen im Unternehmensinteresse den Vorzug gegeben haben. Bei zukünftigen Neubestellungen soll der Diversität im Vorstand seitens des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, sofern dies zweckmäßig ist.

Der Vorstand sorgt auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und für die Umsetzung der unternehmensinternen Richtlinien gemeinsam mit den Zentralfunktionen. Der Vorstand ist zudem für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen verantwortlich. Kontron verfügt über ein wirksames internes Kontrollsystem, welches auf dem international anerkannten COSO-Modell basiert. Dessen Einhaltung wird, gemeinsam mit den anderen gesetzlichen und internen Vorgaben, durch das interne Audit der Kontron Gruppe überwacht. Die wesentlichen Grundzüge des internen Kontrollsystems als auch des Risikomanagementsystems werden jährlich im Lagebericht der Kontron AG offengelegt. Das interne Kontrollsystem und die definierten Prozesse decken auch nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Ziele ab. Darüber hinaus hat Kontron eine Hinweisgeber-Plattform und eine 24/7-Hotline etabliert, welche von Dritten und Mitarbeitenden für geschützte Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen genutzt werden können.

Die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit werden durch den Vorstand systematisch identifiziert und bewertet. In der Unternehmensstrategie werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt und verankert. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Im sozialen Bereich setzt die Kontron AG im Rahmen der "Vision 2030" auf eine konzernweite Erhöhung des Anteils an Mitarbeiterinnen auf 50% und eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen um 20% (vgl. 2022) bis 2030. Um Schlüsselkräfte zu gewinnen, zu halten und für Führungspositionen auszubilden, sollen die jährlichen Schulungen verstärkt und die Schulungsstunden erhöht werden. Als übergeordnetes Umweltziel strebt man die Halbierung der CO2 -Emmissionen der Kontron Gruppe für Scope 1 und Scope 2 bis 2030 an, drüber hinaus werden standortspezifisch weitere Umweltziele definiert.

Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, die in Konflikt mit den Aktivitäten der Kontron Gruppe stehen, insbesondere keine Geschäftsmöglichkeiten nutzen, welche ihrem Arbeitgeber zustehen würden. Sie dürfen Nebentätigkeiten, beispielsweise Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmandate außerhalb der Kontron Gruppe oder relevante Beteiligungen, nur mit Zustimmung des Nominierungsausschusses bzw. des Aufsichtsrats übernehmen. Dies ist auch arbeitsrechtlich in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder durch ein umfassendes Wettbewerbsverbot verankert.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan erstellt, der die Ressortaufteilung zwischen den einzelnen Mitgliedern des Vorstands regelt. In der Geschäftsordnung des Vorstands ist auch der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung des Vorstands sowie die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat geregelt. Die Vorstandsmitglieder informieren sowohl den Vorstandsvorsitzenden als auch die anderen Vorstandsmitglieder laufend über wesentliche Vorgänge und die Geschäftsentwicklung ihrer Ressorts. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Entwicklungen in den Verantwortungsbereichen der einzelnen Vorstandsmitglieder mit den Gesamtzielen und -plänen der Gesellschaft.

Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden des Vorstands einberufen und von ihm geleitet. Im Fall der Abwesenheit oder Verhinderung des Vorstandsvorsitzenden wird dieser durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Je nach Thema werden zu den Sitzungen auch assoziierte Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Extended Management Teams hinzugezogen. Beschlüsse des Vorstands werden entweder in den physischen Vorstandssitzungen, in Videokonferenzen oder im Umlaufverfahren, sofern alle Mitglieder diesem Weg zustimmen, gefasst.

Gegenüber dem Aufsichtsrat wird der Vorstand durch den Vorsitzenden des Vorstands bzw. in dessen Abwesenheit durch seinen Stellvertreter vertreten. Dieser steht in regelmäßigem Kontakt mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und berichtet ihr unverzüglich in allen

relevanten Angelegenheiten. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats durch Beschluss weitere Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats festgelegt. Bei der Berichterstattung an den Aufsichtsrat folgt der Vorstand dem Prinzip der regelmäßigen, zeitnahen und umfassenden Information, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen zur Geschäftsentwicklung oder zu Abweichungen zu den zu Grunde liegenden Planungen, zur Risikolage und zum Risikomanagement sowie zur Compliance.

Der Vorstand als Vertreter der Gesellschaft informiert seine Aktionär:innen regelmäßig und umfassend – weit über die gesetzlichen Berichtspflichten hinaus. Eine der wichtigsten Grundlagen der Kapitalmarktkommunikation der Kontron AG ist es, institutionelle Investor:innen, Privataktionär:innen, Finanzanalyst:innen, Mitarbeitende sowie alle anderen Interessensgruppen durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und umfassend über die Lage des Unternehmens zu informieren. Hierbei folgt die Kontron AG strikt den anwendbaren Rechtsvorschriften und dem Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionär:innen: Allen diesen Interessensgruppen stehen jeweils unverzüglich sämtliche Informationen oder Präsentationen, die beispielsweise auch Finanzanalyst:innen und Investor:innen erhalten, in deutscher und/oder englischer Sprache zur Verfügung.

Zentraler Bestandteil der Investor-Relations-Arbeit bei der Kontron AG sind regelmäßige Gespräche und Treffen mit Analyst:innen und Investor:innen im Rahmen von Konferenzen, Roadshows sowie Einzelgesprächen. Zu den Veröffentlichungen der Quartals- und Jahresergebnisse werden Telefonkonferenzen (Earnings-Calls) durchgeführt, die es Analyst:innen, Investor:innen oder anderen Interessierten ermöglichen, unmittelbar Fragen zur aktuellen Entwicklung des Unternehmens zu stellen. Unternehmenspräsentationen sind stets auf der Website des Unternehmens für alle Interessensgruppen zugänglich.

Die Unternehmenswebsite der Kontron AG https://www.kontron.com dient als zentrale Plattform für die Bereitstellung von aktuellen Informationen über das Unternehmen und seine Fortschritte. Auf der Investor-Relations-Seite der Kontron AG https://ir.kontron.com sind darüber hinaus die Finanzberichte (Geschäftsberichte, Zwischenberichte bzw. -mitteilungen), aktuelle Präsentationen aus Analysten- und Investorenkonferenzen sowie Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft abrufbar. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen (Hauptversammlungen, Presse- und Analystenkonferenzen) werden im Unternehmensfinanzkalender jeweils zu Beginn des Jahres publiziert und laufend aktualisiert.

In Bezug auf die Vergütung des Vorstands wurde seitens des Aufsichtsrats gemeinsam mit dem Vergütungsausschuss eine adaptierte Vergütungspolitik des Vorstands aufgestellt, welche den Aktionär:innen der Gesellschaft auf der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Der Aufsichtsrat hat die Inhalte dieser geänderten Vergütungspolitik anschließend umgesetzt. Sie beinhaltet neben den Ziel-Gesamtvergütungen auch entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Incentives sowie auch sonstige Leistungen, wie beispielsweise Firmen-KFZ. Mit dieser neuen Vergütungspolitik wurden auf Basis des ESG-Stufenplans der Gesellschaft auch nicht-finanzielle, mittelfristige Ziele verstärkt eingebunden. Details zu den gewährten bzw. erhaltenen Zuwendungen werden jährlich unter Verwendung von Vergütungstabellen im Jahresabschluss der Gesellschaft offengelegt. Für kein Mitglied des Vorstands wurde eine private Pensionsvorsorge abgeschlossen, noch gibt es spezielle Vereinbarungen für Leistungen nach Vertragsbeendigung. Die Übernahme von konzerninternen Mandaten erfolgt ohne zusätzliche Kompensation. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung der Kontron AG zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat der Kontron AG besteht gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Kontron AG aus drei bis fünf von der Hauptversammlung gewählten Vertreter:innen der Aktionär:innen. Aktuell befinden sich im Aufsichtsrat der Kontron AG keine Belegschaftsvertreter:innen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung auf Basis von Beschlussvorschlägen der Gesellschaftsorgane oder Initiativanträgen der Aktionär:innen gewählt. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird darauf geachtet, dass alle Mitglieder des Aufsichtsrats gemeinsam über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, fachlichen Erfahrungen und Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen verfügen. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele definiert, ein Diversitätskonzept beschlossen und ein Kompetenzprofil festgelegt. In seiner Funktion als Überwachungs- und Beratungsorgan legt der Aufsichtsrat insbesondere auf die Behandlung von Nachhaltigkeitsfragen wert und hat den Vorstand angehalten, diese in den Unternehmenszielen zu berücksichtigen. Der Vorstand hat entsprechende ESG-Ziele definiert. Etwaige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen oder Aktionär:innen der Kontron AG werden im Zuge des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung offengelegt.

Darüber hinaus wird auch der Diversität und den gesetzten Zielvorgaben Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat der Kontron AG besteht zum 31. Dezember 2023 aus nachfolgenden Mitgliedern:

  • › Frau Claudia Badstöber, geboren am 3. Februar 1968, Vorsitzende des Aufsichtsrats
  • › Herr Bernhard Chwatal, geboren am 12. Oktober 1970, 1. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats
  • › Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu), geboren am 18. Juni 1962, 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats
  • › Herr Joseph John Fijak, geboren am 22. Juni 1961, Aufsichtsratsmitglied
  • › Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu), geboren am 10. Juli 1964, Aufsichtsratsmitglied

Frau Claudia Badstöber und Herr Bernhard Chwatal sind ausgewiesene Finanzexpert:innen, welche in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in internationalen Unternehmen oder auch in CFO-Funktionen in internationalen Unternehmen tätig waren. Auch Frau Yolanda Wu ist als erfahrene Finanzexpertin anzusehen, die als CFO der Ennoconn Corporation und als Direktorin bei der Finanzmarktaufsicht in Taiwan tätig war. Dem Aufsichtsrat gehören aktuell mit Frau Badstöber (Aufsichtsratsvorsitzende) und Herrn Chwatal (1. Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden) zwei Aufsichtsratsmitglieder an, die direkt 1.992 Aktien (Badstöber), 0 Aktien (Chwatal) bzw. indirekt 416.219 Aktien (Badstöber als Vorstandsmitglied/Geschäftsführerin der Austro Holding AG sowie grosso holding Gesellschaft mbH) an der Kontron AG halten und dementsprechend unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats sind.

Der 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herr Steve Chu und die übrigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Joseph John Fijak sowie Frau Yolanda Wu sind anerkannte Branchen- bzw. auch Finanzexpert:innen und verfügen über langjährige Erfahrung im Management in großen Technologiekonzernen. Herr Steve Chu und Herr Joseph John Fijak sowie Frau Yolanda Wu stehen in geschäftlicher Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corporation, der mit 27,5% mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Kontron AG hält. Mit einem aktuellen Anteil von 40% Frauen im Aufsichtsrat wurde das Ziel der Diversität des Aufsichtsrats in Bezug auf den Frauenanteil in der Kontron Gruppe im Jahr 2023 erreicht. Weder die Vorsitzende des Aufsichtsrats noch die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats haben jemals dem Vorstand der Kontron AG angehört.

Die Kompetenzen des Aufsichtsrats der Kontron AG werden in nachstehender Qualitätsmatrix zusammengefasst:

Kompetenzprofil

ORGAN FRAU CLAUDIA
BADSTÖBER
HERR BERNHARD
CHWATAL
HERR FU-CHUAN
CHU (STEVE CHU)
HERR JOSEPH
JOHN FIJAK
FRAU YOU-MEI WU
(YOLANDA WU)
Funktion Aufsichtsrats
vorsitzende
1. Stellver
treter der
Vorsitzenden
2. Stellver
treter der
Vorsitzenden
Mitglied Mitglied
Unabhängigkeit unabhängig unabhängig Beziehung
zum Aktionär
Ennoconn Corp.
Beziehung
zum Aktionär
Ennoconn Corp.
Beziehung
zum Aktionär
Ennoconn Corp.
Kontroll- und Risikomanagement X X X
Rechnungslegung X X X
Abschlussprüfung (inkl.
Nachhaltigkeitsberichterstattung)
X X X
Industrie Know-how X X X
Nachhaltigkeitsfragen X X X X
Compliance X X

X > Kompetenzen und berufliche Erfahrung in diesem Bereich

Der Aufsichtsrat wird in alle für die Kontron AG relevanten Entscheidungen eingebunden. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und setzt ihre Vergütung fest. Der Aufsichtsrat kann, im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grunds gemäß österreichischem Aktiengesetz, die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Kontron AG sind den Unternehmensinteressen verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche, die sich aufgrund ihrer Organfunktion bei Lieferfirmen wie beispielsweise Ennoconn Corporation ergeben könnten, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. In diesem Fall nimmt das betroffene Mitglied des Aufsichtsrats beispielsweise bei Beschlussfassung zu diesem Thema nicht teil.

Jedes Aufsichtsratsmitglied der Kontron AG achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats bei der Kontron AG genügend Zeit zur Verfügung steht und nimmt daher nicht mehr als drei weitere konzernexterne Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Bei Übernahme eines Aufsichtsratsmandats informiert der Compliance Beauftragte das neue Aufsichtsratsmitglied über wesentliche Rahmenbedingungen der Amtsführung – insbesondere des Kontron Code of Conduct und anderer relevanter Group Policies sowie des Corporate Governance Kodex und klärt über persönliche Mitwirkungspflichten im Fall von Sachverhalten, die Meldepflichten auslösen oder der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, auf.

Zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats: Die gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Kontron AG wählen in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte die/den Vorsitzenden bzw. deren Stellvertreter. Ferner wird in der konstituierenden Sitzung über die entsprechenden Ausschüsse als auch der Besetzung durch die Aufsichtsratsmitglieder entschieden. Zur effizienten Gestaltung wurden in der Kontron AG folgende Ausschüsse eingerichtet:

  • › Prüfungsausschuss
  • › Nominierungsausschuss
  • › Remunerationsausschuss

Der Aufsichtsrat der Kontron AG hält mindestens vier Sitzungen pro Kalenderjahr ab. Hinzu kommen mindestens zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus tritt der Aufsichtsrat anlassbezogen auch ohne Beisein des Vorstands zusammen. Die Schwerpunkte der Sitzungen des jeweiligen Geschäftsjahrs sind im Bericht des Aufsichtsrats zusammengefasst. Die Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, beruft dessen Sitzungen ein und leitet sie. Gleiches gilt für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Aufsichtsratsvorsitzende nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und vertritt den Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand. Dazu zählen auch Kontakte zu Investoren, sofern es hier nicht um Themen der operativen Geschäftsführung, sondern beispielsweise um Themen der Jahresabschlussprüfung, Corporate Governance oder Compliance geht. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche geladen wurden und mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme der Aufsichtsratsvorsitzenden ("Dirimierungsrecht").

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden regelmäßig in den Sitzungen gefasst. Diese finden entweder physisch am Sitz der Gesellschaft in Linz oder Wien statt, beziehungsweise im Wege von virtuellen Sitzungen mit einer optischen und akustischen Zwei-Wege-Verbindung. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder ein anderes Aufsichtsratsmitglied schriftlich zur Stimmabgabe bevollmächtigen. Dies gilt auch für die Abgabe der zweiten Stimme der Aufsichtsratsvorsitzenden. Darüber hinaus werden zu gewissen Sachverhalten auch Beschlüsse im Wege des Umlaufverfahrens gefasst. Über die Beschlüsse und Sitzungen werden Niederschriften angefertigt, die vom jeweiligen Sitzungsleiter unterzeichnet werden. Zur Beratung über einzelne Gegenstände kann der Aufsichtsrat auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Auskunftspersonen zu seinen Sitzungen hinzuziehen.

Die Besetzung des Aufsichtsrats und der Ausschüsse erfolgt nach Maßgabe von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation der Mitglieder.

  • › Frau Claudia Badstöber ist Vorsitzende des Aufsichtsrats, des Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses.
  • › Im Sinne der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Leitung des Prüfungsausschusses nicht von der Aufsichtsratsvorsitzenden, sondern von Herrn Bernhard Chwatal wahrgenommen.
  • › Der Prüfungsausschuss, der Nominierungsausschuss und der Vergütungsausschuss bestehen jeweils aus drei Mitgliedern, wovon die unabhängigen Mitglieder die Mehrheit haben.

04 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Für die Arbeit des Aufsichtsrats und der Ausschüsse hat der Aufsichtsrat Regelungen zur Geschäftsordnung festgelegt. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder mitwirken. Beschlüsse der Ausschüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Prüfung des Konzernund Einzelabschlusses durch den unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der Sicherstellung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie der Empfehlung für den Vorschlag des Abschlussprüfers sowie der Prüfer des gesetzlich verpflichtend aufzustellenden Nachhaltigkeitsberichts an die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss vor. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Revisionssystems und der Compliance sowie mit der Prüfung und Überwachung etwaiger Handlungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern zur Vorbereitung einer Beschlussfassung im Aufsichtsrat.

Der Wirtschaftsprüfer informiert den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gegebenenfalls auch über spezielle Sachverhalte, identifizierte Risiken oder beispielsweise Gesetzesänderungen außerhalb von formellen Sitzungen. In Einklang mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Herr Chwatal verfügt aus seiner Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren.

Der Prüfungsausschuss stand im Geschäftsjahr 2023 in regelmäßigem Austausch mit den Abschlussprüfern. Neben der Diskussion der Prüfungsergebnisse wurden insbesondere die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung erörtert.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS
MITGLIEDER
FUNKTION UNABHÄNGIGKEIT
Herr Bernhard Chwatal Vorsitzender unabhängig
Frau Claudia Badstöber Stellvertreterin des Vorsitzenden unabhängig
Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp.

Der Nominierungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und gegebenenfalls Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor und trägt gemeinsam mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand Sorge für die langfristige Nachfolgeplanung. Darüber hinaus bereitet der Nominierungsausschuss in Abstimmung mit dem Vergütungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Vergütung, die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems sowie den Vergütungsbericht an die Hauptversammlung vor. Zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist der Vergütungsausschuss beauftragt, Anstellungsverträge mit Mitgliedern des Vorstands abzuschließen, abzuändern und aufzuheben sowie gegebenenfalls sonstige Verträge mit Mitgliedern des Vorstands vorzubereiten und abzuschließen. Dazu gehören insbesondere Fälle der Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder, welche nur in Ausnahmefällen gewährt werden, bestimmte Vertragsabschlüsse mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, jeweils auch unter Berücksichtigung nahestehender Personen/ Unternehmen, sowie die Genehmigung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder, insbesondere die Übernahme von Organstellungen außerhalb der Kontron Gruppe.

NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
MITGLIEDER
FUNKTION UNABHÄNGIGKEIT
Frau Claudia Badstöber Vorsitzende unabhängig
Herr Bernhard Chwatal Stellvertreter der Vorsitzenden unabhängig
Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp.
REMUNERATIONSAUSSCHUSS
MITGLIEDER
FUNKTION UNABHÄNGIGKEIT
Frau Claudia Badstöber Vorsitzende unabhängig
Herr Bernhard Chwatal Stellvertreter der Vorsitzenden unabhängig
Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effektivität seiner Tätigkeit. Zu diesem Zweck finden Diskussionen im Aufsichtsrat und persönliche Gespräche mit der Aufsichtsratsvorsitzenden statt.

Dazu hat der Aufsichtsrat folgende Selbstbeurteilung zum 31. Dezember 2023 getroffen:

  • › Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse erfüllen wirksam ihre Aufgaben.
  • › Die Besetzung des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2023 entspricht nach der Einschätzung des Aufsichtsrats mit Ausnahme der Unabhängigkeit der drei Ennoconn Corporation zuzuordnenden Mitglieder entgegen Grundsatz 12 Empfehlung C.7. – den oben genannten Besetzungszielen. Die Ennoconn Corporation ist als kontrollierender Aktionär anzusehen. Gemäß Grundsatz 12 C.7 soll mehr als die Hälfte der Anteilseigner-Vertreter:innen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Dieser Empfehlung wurde hier nicht entsprochen, da den Qualifikationen, dem Know-How und den Erfahrungen der nicht unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Vorzug gegeben wird. Potenzielle wesentliche Interessenskonflikte werden mit entsprechender Sorgfalt und effektiven Maßnahmen, z.B. Stimmenthaltung, gehandhabt.
  • › Die Angaben zu den ausgeübten Berufen und Mandaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten werden auf der Website der Gesellschaft publiziert. Hierbei ist erkenntlich, dass der Aufsichtsrat sowohl mit Finanzexpert:innen als auch Branchenkenner:innen divers besetzt ist und über die notwendige Erfahrung in der Kontrolle von internationalen Unternehmen verfügt. Neben den drei Vertreter:innen der Ennoconn Corporation verfügt auch der 1. Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden aus seiner Tätigkeit als Unternehmer im Telekommunikationsbereich über langjährige Erfahrung im zukunftsrelevanten Kommunikations- und Sicherheitsbereich und ist somit als Branchenexperte anzusehen. Darüber hinaus sind die Vorsitzende des Aufsichtsrats – neben ihren Erfahrungen in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung auch auf Grund ihrer vorangegangen Tätigkeit als Finanzvorständin einer Privatbank – und Frau Yolanda Wu – die CFO der Ennoconn Corporation und Direktorin bei der Finanzmarktaufsicht in Taiwan war – ausgewiesene Finanzexpertinnen. Herr Chwatal verfügt auf Grund seiner Tätigkeiten bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und als Restrukturierungsmanager ebenfalls über Finanzexpertise.
  • › Zum Stichtag gehören dem Aufsichtsrat zwei Frauen (40%) und drei Männer (60%) an. Laut der anwendbaren österreichischen Gesetze gibt es für die Kontron AG keine verpflichtende Frauenquote. Mit 40% Frauenanteil im Aufsichtsrat wurde somit eine über dem Durchschnitt der Belegschaft der Kontron AG liegende Frauenquote erreicht.
  • › Eine gesonderte Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Grundsatz 11 Empfehlung C.2. statutarisch vorzusehen, wird von der Kontron AG als nicht sinnvoll und zweckmäßig angesehen. Für die Kontron AG ist die Qualifikation sowie Erfahrung der Kandidat:innen wichtiger als die empfohlene Altersgrenze, sodass diese Abweichung vom Grundsatz 11 Empfehlung C.2. als angemessen und vertretbar erscheint. Die längste Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat beträgt zum 31. Dezember 2023 zehn Jahre und wird je Aufsichtsratsmitglied nachstehend offengelegt. Kein Aufsichtsratsmitglied ist – wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen – mehr als 12 Jahre in seiner Funktion tätig oder ist ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds.
ORGAN FUNKTION ERSTERNENNUNG ENDE DER AMTSZEIT UNABHÄNGIGKEIT
Frau Claudia Badstöber Aufsichtsratsvorsitzende 16.06.2020 HV 2025 unabhängig
Herr Bernhard Chwatal 1. Stellvertreter der
Vorsitzenden
17.05.2013 HV 2025 unabhängig
Herr Fu-Chuan
Chu (Steve Chu)
Mitglied 27.06.2017 HV 2027 Beziehung zum Aktionär
Ennoconn Corp.
Herr Joseph John Fijak Mitglied 06.05.2022 HV 2027 Beziehung zum Aktionär
Ennoconn Corp.
Frau You-Mei Wu
(Yolanda Wu)
Mitglied 08.06.2021 HV 2026 Beziehung zum Aktionär
Ennoconn Corp.

Aufsichtsratszusammensetzung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023

04 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Aufsichtsratszusammensetzung seit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023

ORGAN FUNKTION ERSTERNENNUNG ENDE DER AMTSZEIT UNABHÄNGIGKEIT
Frau Claudia Badstöber Aufsichtsratsvorsitzende 16.06.2020 HV 2025 unabhängig
Herr Bernhard
Chwatal
1. Stellvertreter der
Vorsitzenden
17.05.2013 HV 2025 unabhängig
Herr Fu-Chuan
Chu (Steve Chu)
2. Stellvertreter der
Vorsitzenden
27.06.2017 HV 2027 Beziehung zum Aktionär
Ennoconn Corp.
Herr Joseph John Fijak Mitglied 06.05.2022 HV 2027 Beziehung zum Aktionär
Ennoconn Corp.
Frau You-Mei Wu
(Yolanda Wu)
Mitglied 08.06.2021 HV 2026 Beziehung zum Aktionär
Ennoconn Corp.

Aufsichtsratssitzungen

ORGAN FUNKTION 28.03.
2023
24.04.
2023
05.05.
2023
22.05.
2023
27.09.
2023
07.12.
2023
Frau Claudia Badstöber Aufsichtsrats
vorsitzende
P P P P P P
Herr Bernhard
Chwatal
1. Stellvertreter
der Vorsitzenden
P P P P P P
Herr Fu-Chuan Chu
(Steve Chu)
2. Stellvertreter
der Vorsitzenden
V V V V V V
Herr Joseph John Fijak Mitglied V V V V V V
Frau You-Mei Wu
(Yolanda Wu)
Mitglied V V V V V V

P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy)

Prüfungsausschusssitzungen

ORGAN FUNKTION 28.03.2023 07.12.2023
Herr Bernhard Chwatal Vorsitzender P P
Frau Claudia Badstöber Stellvertreterin des Vorsitzenden P P
Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied V V

P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy)

Nominierungs- und Remunerationsausschusssitzungen

ORGAN FUNKTION 24.04.2023
Frau Claudia Badstöber Vorsitzende P
Herr Bernhard Chwatal Stellvertreter der Vorsitzenden P
Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) Mitglied V

P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy)

Aktienbesitz der Organe

Vorstand und Aufsichtsrat halten zum 31. Dezember 2023 folgende Anzahl an Aktien, Aktienoptionen bzw. Aktienoptionsscheinen. Die gehaltenen Aktien (inklusive indirekt gehaltener Aktien) entsprechen rund 5,57% des Grundkapitals der Gesellschaft.

ORGAN FUNKTION AKTIENANZAHL ANZAHL
AKTIENOPTIONEN
ANZAHL
AKTIENOPTIONS
SCHEINE 2020
Frau Claudia Badstöber* Aufsichtsratsvorsitzende 418.211 0 0
Herr Bernhard Chwatal 1. Stellvertreter der
Vorsitzenden des Aufsichtsrats
0 0 0
Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) 2. Stellvertreter der
Vorsitzenden des Aufsichtsrats
0 0 0
Herr Joseph John Fijak Aufsichtsrat 0 0 0
Frau You-Mei Wu
(Yolanda Wu)
Aufsichtsrätin 0 0 0
Herr Dipl.-Ing.
Hannes Niederhauser**
CEO 3.117.533 572.000 678.294
Herr Dr. Clemens Billek CFO 0 200.000 0
Herr Dipl.-Ing. Michael Riegert COO 10.625 215.000 151.000
Herr Dr. Peter Sturz COO 8.833 140.000 211.000

*1.992 direkt gehaltene Aktien; 416.219 Stück indirekt als Geschäftsführerin der Austro Holding GmbH und grosso holding Gesellschaft mbH gehalten

** 1.366.629 direkt gehaltene Aktien; 1.750.904 indirekt als 47,5% Aktionär der grosso tec AG gehalten

Linz, 26. März 2024

Der Vorstand der Kontron AG

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh Dr. Clemens Billek eh Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

VORWORT 233
NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT BEI KONTRON 234
VERANKERUNG DER NACHHALTIGKEIT 234
DOPPELTE WESENTLICHKEITSANALYSE 234
ESG-STUFENPLAN 237
STAKEHOLDER238
BEKENNTNIS ZU DEN ZEHN PRINZIPIEN VERANTWORTUNGSVOLLEN HANDELNS 246
UN WOMEN'S EMPOWERMENT PRINCIPLES 247
BEITRAG ZU DEN GLOBALEN ENTWICKLUNGSZIELEN (SDGS)247
EU-TAXONOMIE 248
UMWELT & KLIMA 262
UMWELTSCHUTZ UND UMWELTMANAGEMENT262
PRODUKTBEZOGENER UMWELTSCHUTZ 264
UMWELT-KENNZAHLEN268
E-MOBILITY 270
PHOTOVOLTAIK 270
SOZIALES 272
VIELFALT, GLEICHSTELLUNG UND INKLUSION272
MITARBEITER:INNEN-KENNZAHLEN275
WEITERE MITARBEITER:INNEN-, GESUNDHEITS- UND SOZIALINDIKATOREN 280
FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE 281
AUS- UND WEITERBILDUNG 281
KONTRON SUSTAINABLE LEADERSHIP ACADEMY – FÜHRUNGSKRÄFTE VON MORGEN STÄRKEN 282
ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ 283
GESELLSCHAFTLICHES UND SOZIALES ENGAGEMENT 283
GOVERNANCE 285
UNTERNEHMENSETHIK285
KORRUPTIONSRISIKOBEWERTUNG287
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT290
HINWEISGEBERSYSTEM290
COMPLIANCE-TRAININGS 292
QUALITÄTSMANAGEMENT UND ZERTIFIZIERUNGEN293
ANHANG 296

05 Unternehmen Kontron Austria GmbH

Lösung

Nachhaltige Energieerzeugung durch Eigenproduktion

Industrie

ODM/EMS

Markt DACH

case study

Bekenntnis zur Nachhaltigkeit durch umweltfreundliche Initiativen

Seit Herbst 2021 produziert die Kontron Austria GmbH auf den Dächern ihrer Standorte in Ebbs und Engerwitzdorf umweltfreundlichen Solarstrom auf insgesamt 550 Quadratmetern Panelfläche. Mit einer Gesamtleistung von 120 kWp trägt diese Maßnahme maßgeblich zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei. Im Jahr 2023 wurden somit 10,4% des gesamten Energiebedarfs mittels Eigenproduktion von nachhaltigem Solarstrom abgedeckt.

Darüber hinaus bezieht das Kontron Tochterunternehmen an beiden Standorten 100% ihres Ökostroms von Tiroler Wasserkraftwerken. Die erzeugte Energie findet Anwendung in der Produktion sowie beim Laden der firmeneigenen Elektrofahrzeuge, wodurch der Einsatz von nachhaltiger Energie in nahezu allen Unternehmensbereichen gewährleistet ist.

Das Unternehmen geht noch einen Schritt weiter und treibt seine nachhaltige Ausrichtung durch die Vermeidung von fossilen Brennstoffen an seinen Standorten voran. Im Bestreben nach CO2 -neutraler Wärmeerzeugung setzt Kontron am Standort in Ebbs auf eine energieeffiziente Grundwasserwärmepumpe. Kurze Lieferwege und die Präferenz für lokale Lieferfirmen in der Lieferkette sind weitere Schritte, um die CO2 -Belastung zu minimieren und die regionale Wirtschaft zu stärken.

Zukünftig plant das Unternehmen, die Photovoltaik-Anlagen an beiden Standorten weiter auszubauen und die Kapazitäten im nächsten Jahr sogar zu verdoppeln. Diese Erweiterung unterstreicht das Engagement der Kontron Austria GmbH für nachhaltige Energieerzeugung und markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Energieautonomie.

NACHHALTIGKEITSBERICHT 05

Vorwort

Mit Stolz und Zuversicht präsentieren wir Ihnen den Nachhaltigkeitsbericht der Kontron AG für das vergangene Geschäftsjahr. Es war ein Jahr geprägt von entscheidenden Fortschritten und strategischen Durchbrüchen, die uns dem Ziel einer nachhaltigeren Zukunft näherbringen.

In einer Welt, die sich unaufhaltsam mit den Herausforderungen des Klimawandels und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung auseinandersetzt, erkennen wir bei Kontron nicht nur eine Verantwortung, sondern auch eine einzigartige Chance. Als führendes Unternehmen im Bereich des Internet der Dinge (IoT) haben wir die Möglichkeit, eine Schlüsselrolle in der Energiewende einzunehmen. Unsere zielgerichtete Ausrichtung auf GreenTec, ist ein klares Bekenntnis zu diesem Vorhaben. Wir erkennen das erhebliche Zukunftspotenzial im Bereich Clean Energy und setzen auf die Entwicklung innovativer Lösungen, die nicht nur unseren ökologischen Fußabdruck minimieren, sondern auch unsere Kundschaft und Partnerfirmen in ihren Nachhaltigkeitsbestrebungen unterstützen.

Die kürzlich erfolgte Eingliederung von Katek, einem Vorreiter in der Entwicklung regenerativer Energielösungen, kennzeichnet einen weiteren strategischen Schritt und erweitert unser Spektrum an Umwelttechnologien.

Ein weiterer Schwerpunkt unseres Engagements liegt im Bereich der Förderung von Frauen. Die Unterzeichnung der Women's Empowerment Principles war ein bedeutender Schritt, der unser Bekenntnis zu Gleichstellung und Diversität unterstreicht. Wir sind überzeugt, dass Vielfalt in Führungsebenen nicht nur eine Frage der Fairness ist, sondern auch eine Bereicherung für die Innovationskraft und Kreativität unseres Unternehmens darstellt. Mit der Initiative unserer Sustainable Leadership Academy 2024 verfolgen wir das Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und somit nachhaltige Führungsqualitäten zu fördern, die essenziell für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen sind.

Die Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab dem Geschäftsjahr 2024 in Kraft tritt, war eine weitere zentrale Aufgabe des vergangenen Jahres. Um unsere Ziele zu erreichen und die CSRD-Konformität sicherzustellen, erweiterten wir unseren ESG-Stufenplan. Es ist uns ein Anliegen, nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch eine angemessene und transparente Berichterstattung zu gewährleisten.

Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht ist ein Zeugnis unseres Engagements, unserer Fortschritte und unserer Vision für eine nachhaltige Zukunft. Er reflektiert unsere Überzeugung, dass Technologie und Innovation Schlüsselkomponenten auf dem Weg zu einer umweltfreundlicheren und verantwortungsvolleren Wirtschaft sind. Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns diesen Weg zu gehen, Herausforderungen als Chance zu begreifen und aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft mitzuwirken.

Der Vorstand der Kontron AG

Linz, 26. März 2024

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh Dr. Clemens Billek eh Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

Nachhaltigkeitsmanagement bei Kontron

Verankerung der Nachhaltigkeit

Angesiedelt im Bereich des Finanzvorstands, Dr. Clemens Billek, werden ESG-Themen und die Erreichung der definierten Ziele vom Gesamtvorstand, den Country Manager:innen sowie den Bereichsleiter:innen gefördert und umgesetzt.

Traditionell werden viele der Nachhaltigkeitsinitiativen auf Ebene der Tochtergesellschaften lokal verfolgt. Dabei wurden in den vergangenen Jahren bereits viele Projekte erfolgreich umgesetzt. Wir haben erkannt, dass es für einen Konzern unserer Größe vorteilhaft und an der Zeit ist, die Bemühungen um ESG-Themen auf Konzernebene zu bündeln. Daher ist im Jahr 2021 die Stelle des "Group Sustainability Professionals" geschaffen worden. Die Verantwortliche koordiniert konzernweit aktuelle und langfristige ESG-Themen, das Nachhaltigkeitsreporting sowie ESG-Projekte und vernetzt die einzelnen Nachhaltigkeitsbeauftragten der Tochtergesellschaften. Zusätzlich wurde die Stelle eines ESG-Trainees und Personalressourcen im Controlling, Accounting und Legal/Compliance geschaffen, um das ESG-Reporting im Konzern kontinuierlich auszubauen. Ein erweitertes Team aus ESG- und F&A-Manager:innen aus den einzelnen Gesellschaften berichtet ESG-Belange an das Headquarter. Die zuständigen Personen werden wiederum vom Headquarter geschult und angeleitet, sodass ESG-Ziele, -Projekte und -Themen transparent bearbeitet und gemeinsam mit den dezentralen Fachbereichen (Human Resources, Sales, Einkauf etc.) optimal umgesetzt werden können.

Abb.: ESG-Governance-Organigramm

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Im zweiten Halbjahr 2023 wurde die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (nach ESRS 1, 3.3) mit Unterstützung der Prüfungs- und Beratungsorganisation Ernst & Young (EY) durchgeführt, um die wesentlichen Themen für Kontron zu identifizieren und die Basis im Hinblick auf die CSRD-Berichtspflicht 2024 (Corporate Sustainability Reporting Directive) zu schaffen. Die wesentlichen Themen werden künftig einer regelmäßigen Prüfung auf Aktualität unterzogen, um sie gegebenenfalls, z.B. bei Veränderungen unserer Geschäftstätigkeit, adaptieren zu können. Die Erarbeitung der wesentlichen Themen erfolgte in fünf Schritten:

*Impact, Risks, Opportunities

Abb.: Stufenplan zur Wesentlichkeitsmatrix

Schritte zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse für Kontron

    1. Erarbeitung einer Longlist aller ESRS-Themen sowie von Themen, die über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hinausgehen (z.B. SASB-Standards' Software and IT Services, Electronic Manufacturing Services & Original Design Manufacturing, Hardware). Innerhalb eines Workshops, an dem Kontrons Schlüsselfunktionen teilnahmen, wurden nicht relevante Themen anhand von Kontrons Wertschöpfungskette ausgeschlossen. Die Themen, die in die engere Wahl kamen, wurden in den nachfolgenden Schritten berücksichtigt.
    1. In einem zweiten Schritt erfolgte die Analyse und Überprüfung der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO Impact, Risks, Opportunities) für die verschiedenen ESRS-Themen durch die internen Abteilungen (ESG, Controlling, Compliance, Human Resources, Accounting etc.). Die so identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden durch EY auf Plausibilität geprüft und bildeten die Grundlage für die abschließende Bewertung der Impact- und der finanziellen Wesentlichkeit.
    1. Auf Basis einer Stakeholderanalyse (siehe Abschnitt "Stakeholder") wurden neun Stakeholdergruppen der Kontron AG Mitarbeitende, Kundschaft, Lieferfirmen, Investor:innen, Analyst:innen, Berater:innen, Aufsichtsrat, Medien etc. – befragt, welche Nachhaltigkeitsthemen aus ihrer Sicht für das Unternehmen von hoher Relevanz sind. Die Einbindung der Stakeholder ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsbewertung. Bei der Auswertung der Ergebnisse der Befragung wurde eine Gewichtung der Stakeholder-Gruppen vorgenommen, um Verzerrungen durch überproportional vertretene Gruppen zu vermeiden. Der gewichtete Durchschnitt wurde für die weitere Analyse verwendet. Die Relevanz der Themen für die Stakeholder spiegelt sich in der Blasengröße (siehe "Doppelte Wesentlichkeitsmatrix") wider – eine größere Blasengröße steht für Themen mit höherer Relevanz.
    1. Im Rahmen eines Materialitäts-Workshops mit Schlüsselfunktionen der Kontron AG wurden die Ergebnisse aus Schritt 1 und Schritt 2 evaluiert. Basierend auf den in Schritt 2 identifizierten Impact, Risks und Opportunities wurden die Impact- und finanzielle Materialität der verschiedenen ESRS-Themen anhand eines transparenten Bewertungsschemas beurteilt, um letztendlich eine Priorisierung der wesentlichen Themen vornehmen zu können.
    1. Die Priorisierung der wesentlichen Themen wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorangegangenen Schritte festgelegt:
    2. › Impact Materiality Score
    3. › Financial Materiality Score
    4. › Stakeholder Engagement Feedback: Das Feedback der Stakeholder wurde zur Validierung des Impact Materiality Scorings und der internen Bewertung verwendet.

Die Wesentlichkeitsgrenze und die wesentlichen Themen für das Sustainability Statement 2024 der Kontron Gruppe wurden basierend auf diesen Auswertungen durch das Management festgelegt. Die Abgrenzung erfolgte durch wesentliche Themen die eindeutig über der Wesentlichkeitsgrenze von 2,5 lagen (auf einer Bewertungsskala von 1 bis 5). Lediglich das Thema "Korruption und Bestechung", welches im Bereich der nicht-wesentlichen Themen lag, wird ebenso als wesentliches Thema behandelt, um das hohe Stakeholderinteresse daran entsprechend zu würdigen.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Auf Basis der finalen Wesentlichkeitsmatrix wird die ESG-Strategie weiterentwickelt und an der CSRD-Compliance für das Nachhaltigkeitsstatement 2024 gearbeitet:

MATERIALITY MATRIX

Abb.: Doppelte Wesentlichkeitsmatrix

Die wesentlichen Themen für Kontron sind im Folgenden aufgelistet:

  • › Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaption)
  • › Bekämpfung des Klimawandels (Climate Change Mitigation)
  • › Datenschutz und Transparenz der Daten (Data Security and Transparency)
  • › Wasser (Water)
  • › Energie (Energy)
  • › Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung (Resource Inflows)
  • › Ressourcenabflüsse in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen (Resource Outflows)
  • › Menschenrechte (Human Rights Own Workforce and Workers in Value Chain)
  • › Arbeitsbedingungen (Working Conditions)
  • › Korruption und Bestechung (Corruption and Bribery)

ESG-Stufenplan

Der ESG-Stufenplan der Kontron Gruppe wurde Anfang 2021 definiert und sieht kontinuierlich Verbesserungen in verschiedenen Bereichen vor. Der Kontron Gruppe ist ein ESG-Gesamtkonzept wichtig, welches in die Konzernstrategie eingebettet ist. Der auf Basis einer externen ESG-Analyse erstellte Stufenplan trägt diesem Anspruch Rechnung. Der laufende Dialog mit unseren Stakeholdern wurde auch im Jahr 2023 genutzt, um unsere Bestrebungen im ESG-Bereich zu verfeinern.

Darüber hinaus wurde das ESG-Reporting 2023 ausgeweitet. Konzernweit wurde schon im Jahr 2022 ein neues ESG-Reporting-Tool implementiert, das eine umfänglichere Datenerfassung und -auswertung gemäß anerkannter Nachhaltigkeitsstandards ermöglicht. 2023 wurden die gruppenweit abgefragten Kennzahlen erweitert, um eine Annäherung an die Anforderungen der CSRD im Jahr 2024 zu erzielen. Neben der verstärkten Kennzahlenerhebung (angelehnt an den GRI-Standard), wurde das Tool für die Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung genutzt (siehe Abschnitt "EU-Taxonomie"). Für die Folgejahre nehmen wir uns vor, die Klimabilanz der Kontron Gruppe vollständig – in allen drei Scopes – darzustellen sowie unsere wesentlichen Themen transparent und vollständig zu berichten.

Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, führten wir im Jahr 2023 erstmalig eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe Abschnitt "Doppelte Wesentlichkeitsanalyse") gemäß CSRD durch, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für die Kontron Gruppe im Jahr 2024 offenzulegen und die Qualität des Reports sukzessive zu steigern. Aus den Ergebnissen der Analyse wird die ESG-Strategie 2024 weiterentwickelt und der ESG-Stufenplan wurde wie folgt erweitert:

Abb.: ESG-Stufenplan

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Stakeholder

Kontron definiert jene Personen oder Personengruppen als Stakeholder, die durch die Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe beeinflusst werden und umgekehrt einen Einfluss auf den Konzern haben. Kontron arbeitet aktiv und kooperativ mit einer Vielzahl von Stakeholdern zusammen. Der laufende Dialog mit den auf den Folgeseiten näher ausgeführten Stakeholdern sowie mit Investor:innen, Mitarbeiter:innen, lokalen Organisationen, Proxy Advisor, Ratingagenturen usw. ist uns wichtig und hilft uns, ESG-Chancen zu erkennen und ESG-Risiken rechtzeitig zu identifizieren. Im Jahr 2023 wurde in Abstimmung mit den Fachabteilungen erneut eine Stakeholderanalyse durchgeführt. Das Feedback zu ESG-Themen aus einer im Dezember 2023 durchgeführten Stakeholderumfrage wurde in die aktuelle doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe Abschnitt "Doppelte Wesentlichkeitsanalyse") nach CSRD eingearbeitet und gibt uns wichtige Impulse für die ESG-Strategie.

Die Anzahl der 2023 abgehaltenen Gespräche mit Investor:innen ist im Kapitel "Die Aktie" des Geschäftsberichts angeführt. Gerne beantworten wir die ESG-Fragen unserer Stakeholder und freuen uns über Feedback und Anregungen unter [email protected].

Interest

Abb.: Kontron Stakeholderanalyse

Stakeholderengagement

Im Folgenden sind die Kanäle aufgelistet, über die Kontron mit seinen Stakeholdergruppen kommuniziert sowie die Interessen und Erwartungshaltung der einzelnen Stakeholdergruppen an Kontron.

STAKEHOLDERGRUPPE KANÄLE INTERESSE UND ERWARTUNGSHALTUNG
Mitarbeiter:innen E-Mail Respektvoller Umgang
Social Media Wertschätzung
Interne Informationskanäle Gleichstellung
Mitarbeiter:innenbefragung Compliance
Mitarbeiter:innengespräche Flexibles Arbeiten
Trainings und E-Learnings Sicherer Arbeitsplatz
Policies Faire Entlohnung
Unternehmenspublikationen Work-Life-Balance
Events Gesundheit und Arbeitssicherheit
Whistleblower-Portal Mitgestaltung
Weiterbildung und Entwicklung
Kundschaft E-Mail Hohe Produkt- und Servicequalität
Telefonate Beschwerdemanagement
Persönlicher Kontakt Rücknahmeoption
Website Verbindlichkeit
Unternehmenspublikationen Compliance
Audits Lieferkettentransparenz
Whistleblower-Portal Umweltschutz
Fachveranstaltungen Menschenrechte
Datenschutz
Lieferfirmen E-Mail Liquidität
Telefonate Compliance
Persönlicher Kontakt Transparenz
Unternehmenspublikationen
Website
Audits
Whistleblower-Portal
Fachveranstaltungen
Medien E-Mail Information
Telefonate und Konferenzen Transparenz
Interviews/Presseinformationen Compliance
Unternehmenspublikationen Verantwortung
Website
Whistleblower-Portal

STAKEHOLDERGRUPPE KANÄLE INTERESSE UND ERWARTUNGSHALTUNG

Investor:innen E-Mail Information
Telefonate und Konferenzen Transparenz
Rechtliche Kapitalmarktinformationen
und Ad-hoc-Meldungen
Compliance
Presseinformationen Verantwortung
Profitabilität
Roadshows
Persönlicher Kontakt
Unternehmenspublikationen
Website
Whistleblower-Portal
Dividende
Kursgewinn
Interessensvertretungen,
NGOs
E-Mail
Telefonate
Presseinformationen
Unternehmenspublikationen
Website
Whistleblower-Portal
Information
Transparenz
Compliance
Kooperation
Verantwortung

Tabelle: Stakeholderdialog Kontron

Kundschaft

Als international renommiertes Unternehmen mit einer Vielzahl von langjährigen und vertrauensvollen als auch laufend neu hinzukommenden Kundenbeziehungen arbeiten wir bei Kontron kontinuierlich daran, unserer Kundschaft nachhaltige, innovative und sichere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Unser profundes Verständnis der Industrien und der Anforderungen unserer Kundschaft erweitern wir stetig, um den komplexen Ansprüchen nachhaltig gerecht zu werden. Unser Fachwissen basiert dabei nicht nur auf hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter:innen, sondern auch auf herausragenden Partnerschaften mit internationalen Technologielieferfirmen, mit denen Kontron zusammenarbeitet.

Maßnahmen wie Kund:innenbefragungen, externe Audits im Rahmen von Normenzertifizierungen, aber auch die Nutzung bzw. Bereitstellung moderner Kommunikations- und Kollaborationsplattformen fördern den gegenseitigen Austausch sowie den Ausbau von Geschäftsbeziehungen zu langjährigen Partnerschaften. So sind wir in der Lage, in einem zunehmend komplexeren Wirtschaftsumfeld auf die Ansprüche unserer Kundschaft einzugehen und Qualitätsstandards zu setzen.

Die Kontron Gruppe hat eine stark diversifizierte Kundschaftsstruktur von mehreren tausend Kund:innen in unterschiedlichen vertikalen Märkten. Im Geschäftsjahr 2023 hatte keine einzelne Kundschaft einen Umsatzanteil von über 3%. Der Umsatzanteil von im Wettbereich tätiger Kundschaft lag im Jahr 2023 erneut bei rund 0,5% (Vj.: unter 0,5%) vom Gesamtumsatz der Gruppe.

Retourenmanagement

Das Retourenmanagement ist eine wesentliche Komponente des Kundschaftsmanagements. An unseren Standorten mit Produktfertigungen haben wir das Retourenmanagement als Teil der Rückführungslogistik mit strukturierten Prozessen in unserer Lieferkette integriert. Hierin werden Waren-, Informations-, und Finanzflüsse zwischen der retournierenden Kundschaft, der Lieferfirma und dem jeweiligen Standort geplant und gesteuert. Ziel ist stets eine schnellstmögliche Abarbeitung und Auslieferung an unsere Kundschaft unter effizienter Weiternutzung der Produkte, um im Einklang mit unserem nachhaltigen Umweltmanagement die Produkte möglichst ressourcenschonend und effektiv reparieren zu können.

Fehlerpräventionsmaßnahmen sind ein zentraler Schlüssel zur Erreichung von Kundschaftszufriedenheit und um Retouren zu vermeiden, bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Unter Berücksichtigung des Lean-Ansatzes wird eine kontinuierliche Verbesserung, beispielsweise durch eine ausgereifte Qualitätsplanung, erheblich erleichtert. Auch regelmäßige Retourenauswertungen und die sorgfältige Auswahl unserer Herstellungs- und Lieferfirmen sind entscheidende Maßnahmen zur Prävention von Retouren.

Lieferfirmen

Wir sind stets bestrebt, unsere Beziehungen zu unseren Lieferfirmen partnerschaftlich zu gestalten. Basis dafür sind faire Betriebs- und Geschäftspraktiken sowie eine enge Zusammenarbeit, die wir oftmals über Jahre mit unseren Lieferfirmen pflegen. Hierzu gehört auch ein laufender und intensiver Dialog über die steigenden Anforderungen des Marktes bezüglich Qualität, Lieferperformance, Innovation und Kosten. Dem hohen Qualitätsanspruch, den wir an die eigenen Prozesse und Technologielösungen stellen, müssen selbstverständlich auch unsere Lieferfirmen in vollem Umfang genügen. Bei der Auswahl und Entwicklung unserer Lieferfirmen ist daher die Einhaltung unserer Anforderungen in den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Arbeitssicherheit sowie Compliance von hoher Relevanz.

Einkaufsgrundsätze

Die Einkaufsgrundsätze, die im Supplier Code of Conduct zusammengefasst sind, stellen die Erwartungen von Kontron gegenüber allen Lieferfirmen dar, mit denen sie Geschäfte macht. Der Supplier Code of Conduct umfasst alle Mindestanforderungen, die Kontron an seine Lieferfirmen in Bezug auf verantwortungsbewusstes Handeln, zuletzt vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance, stellt, einschließlich der Achtung der Menschenrechte und weiterer Anforderungen aus den zehn Prinzipien des UN Global Compact. Darüber hinaus bereitet sich Kontron auf neue gesetzliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) vor. So erfolgte im Jahr 2023 unter anderem eine umfassende Überarbeitung und Aktualisierung des Supplier Code of Conduct als vorbereitende Maßnahme. Es wurden relevante Themen adressiert, um ethische Standards, Sicherheitsmaßnahmen und nachhaltige Praktiken in der gesamten Lieferkette zu stärken und zu fördern. Dabei verpflichtet Kontron seine Lieferfirmen verbindlich zur Einhaltung von Arbeitsnormen, zur Achtung der Menschenrechte, zum Umweltschutz, zur Korruptionsbekämpfung, zu fairen Geschäftspraktiken sowie Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion.

Die Lieferfirmen sind verpflichtet, den Supplier Code of Conduct zu unterzeichnen und in vollem Umfang einzuhalten. Die Vorgaben umfassen alle in der untenstehenden Grafik enthaltenen Themenfelder und basieren auf international anerkannten Richtlinien des UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Grundsätzen unseres internen Verhaltenskodex (Code of Conduct). Die Sorgfaltspflicht gewinnt insbesondere durch das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) sowie die Minimum Safeguards der EU-Taxonomie an erhöhter Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wird Kontron im Jahr 2024 die Anforderungen an seine Lieferfirmen entsprechend den neuen regulatorischen Vorgaben und Entwicklungen vor allem in den Bereichen der Menschenrechte und des Umweltschutzes anpassen, um insbesondere im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.

Nachstehend Kontrons nicht-monetäre Einkaufsgrundsätze:

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Aufträgen an Industriekund:innen ist ein zentrales Kriterium, dass bei der Warenherstellung grundlegende Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden. Diese werden durch das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den UN Global Compact oder das jeweilige im Herstellungsland geltende nationale Recht vorgegeben.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Kontron fühlt sich den Menschenrechten stets verpflichtet, auch wenn eine lückenlose Einhaltung der Arbeits- und Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette und eine entsprechende Nachweisführung im IoT-Sektor sehr herausfordernd ist und nicht immer gewährleistet werden kann. Die Kontron Gruppe übernimmt daher im Rahmen ihres Einflussbereichs die Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte.

Kontron hat langjährige Expertise mit öffentlichen Aufträgen. Daher verfügt das Unternehmen über umfassende Erfahrung im Hinblick auf die Anforderungen und Erwartungen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen sowie die Steuerung und Überwachung von Lieferfirmen.

Als zentrale präventive Maßnahme hat Kontron bereits vor über zehn Jahren ein differenziertes Lieferfirmenmanagement im Rahmen des zertifizierten Qualitätsmanagementsystems eingeführt und beständig weiterentwickelt. Das Lieferfirmenmanagement besteht aus vier Hauptprozessaktivitäten, die eine lückenlose Verantwortungsmatrix im gesamten Lieferfirmenmanagement abbilden: Auswahl, Implementierung, kontinuierliche Verbesserung & Wartung sowie Phase Out. Bei der Auswahl von Lieferfirmen werden Standards im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) sowie wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt.

Abb.: Kontron Supplier Risk Matrix

Vor einer Beauftragung von Lieferfirmen müssen diese eine Lieferfirmen-Selbstbewertung bzw. Selbstauskunft abgeben und dem Auswahl- und Qualifizierungsprozess von Kontron entsprechen. Dieser wird maßgeblich als Kriterium für eine Beauftragung herangezogen und soll unter anderem sicherstellen, dass die Einhaltung der legalen Vorgaben, Menschenrechte sowie Arbeits- und Sozialstandards gewährleistet ist. Kontron beauftragt keine Lieferfirmen, die im Rahmen des Selektionsprozesses eine disqualifizierende Einstufung erhalten, und somit deren Leistung oder Geschäftspraktiken nicht den hohen Erwartungen des Unternehmens entsprechen. Nach einer Disqualifizierung ist eine Lieferfirma nicht berechtigt, Aufträge zu erhalten und kann alle bestehenden Verträge verlieren, die den Beschaffungsinitiativen unterliegen.

Gründe für eine Disqualifizierung sind beispielsweise die Nichteinhaltung einschlägiger Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards und -gesetze sowie Verstöße gegen Menschenrechte. Ebenso disqualifizierend sind die Nichteinhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Vereinten Nationen oder eine fehlende Ausrichtung an Grundsätzen, Werten und Verhaltensregeln, die die Entscheidungen, Verfahren und Systeme einer Organisation so lenken, dass sie zum Wohlergehen ihrer Arbeitnehmer:innen und wichtigsten Interessengruppen beitragen. Im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte wird von Lieferfirmen auch erwartet, dass sie, falls für ihre jeweilige Geschäftstätigkeit zutreffend, ein Verfahren zur Vermeidung von Konfliktmineralien festlegen.

Lieferfirmen müssen in ihren Produkten somit die Verwendung von Rohstoffen vermeiden, die aus Gebieten mit hohem Risiko oder von Konflikten betroffenen Regionen stammen und möglicherweise Menschenrechtsverletzungen, Korruption, die Finanzierung bewaffneter Gruppen, Terrorismus oder ähnliche Umstände unterstützen. Besondere Vorsicht ist bei Konflikten, politischer Instabilität, Versagen des

Rechtsstaats und Fehlen von Bürger:innenrechten geboten. Die Einhaltung wird kontinuierlich durch entsprechende Datenbankabfragen bei spezialisierten externen Partner:innen überprüft und bei Nichteinhaltung werden Lieferfirmen zur Anpassung ihrer Lieferkette aufgefordert. Darüber hinaus müssen Lieferfirmen sicherstellen, dass andere geltende produktbezogene Anforderungen, wie der EU-Richtlinien REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und RoHS (Restriction of Hazardous Substances), eingehalten werden, und auf Anfrage den Materialinhalt und die Herkunft der gelieferten Produkte angeben. Disqualifiziert werden ebenso Lieferfirmen, die Korruptionspraktiken oder andere Verhaltensweisen, die gegen das Gesetz und die Grundsätze des fairen Wettbewerbs verstoßen, fördern oder anwenden.

Zur Überwachung der Einhaltung der genannten Standards und Anforderungen bei Lieferfirmen konzentriert sich Kontron zudem auf die projektbezogene Einsichtnahme in die durch die Lieferfirmen zur Verfügung gestellten Prüfungsergebnisse, wie beispielsweise Auditnachweise, Prüfprotokolle und Nachhaltigkeitsberichte. Zudem werden neben den allgemein zugänglichen Informationen auch Werksbesichtigungen, Risikobewertungen oder Lieferfirmenaudits vorgenommen, um sich vor Ort ein Bild über die Produktionsbedingungen zu machen sowie ein regelmäßiger Austausch mit Vertreter:innen der Lieferkette aufrechterhalten. Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Aktualisierung und Weiterentwicklung dieser Dokumentation gelegt, um sicherzustellen, dass die Lieferfirmen die geforderten Standards kontinuierlich erfüllen und mögliche Verbesserungspotenziale identifiziert werden können. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen sowie während der Auftragsabwicklung führt Kontron regelmäßig Audits mit besonderem Fokus auf HSSE-Aspekte (Health, Safety, Security & Environment) durch, einschließlich Themen wie Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel. Diese Maßnahmen unterstützen Kontron, auf die Einhaltung der oben genannten Standards bei der Herstellung von IoT-Produkten bestmöglich hinzuwirken.

Mitarbeitende

Kontrons Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück der gesamten Gruppe. Ihnen ist der Geschäftserfolg zu verdanken, den die Kontron Gruppe verbucht. Die Meinung und der Dialog mit unseren Mitarbeitenden sind essentiell für den laufenden Betrieb, um Prozesse zu verbessern und auf Bedürfnisse zur Steigerung der Mitarbeiter:innenzufriedenheit einzugehen.

Mitarbeiter:innenbefragungen

In regelmäßigen Abständen werden Mitarbeiter:innenbefragungen durchgeführt, um das Stimmungsbild in den einzelnen Konzerngesellschaften zu ermitteln und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Die Befragungen wurden bisher dezentral in den Unternehmen durch einen externen Dienstleister durchgeführt, der die Anonymisierung der Antworten sicherstellt. Im vierten Quartal 2023 wurde die zweite konzernweite Mitarbeiter:innenbefragung durchgeführt und ein externer Dienstleistungspartner unter Einhaltung aller notwendigen Vorgaben beauftragt. Rund 4.700 Mitarbeitende der Kontron Gruppe weltweit wurden eingeladen, sich freiwillig an der Befragung zu beteiligen. In rund 50 Fragen wurden sie zu ihrem Arbeitsalltag, der Zusammenarbeit mit Kolleg:innen und Führungskräften, Nachhaltigkeit, Vielfalt und Arbeitgeberattraktivität befragt.

Die anonymisierten Ergebnisse der Mitarbeiter:innenbefragung wurden dem Management zu Beginn des Jahres 2024 zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse wurden analysiert und, wo sinnvoll, wurden gemeinsam mit dem lokalen Management in den Tochtergesellschaften Maßnahmen definiert, um auf die Empfehlungen und Wünsche der Mitarbeiter:innen einzugehen. Ziel ist es, die Mitarbeiter:innenzufriedenheit und die Attraktivität der Kontron Gruppe als Arbeitgeberin kontinuierlich zu verbessern.

Unsere Mitarbeiter:innen gaben an, sich um 10% besser über Nachhaltigkeit und damit verbundene Aktivitäten informiert zu fühlen, was die Wirksamkeit unserer Kommunikation und Initiativen in diesem wichtigen Bereich unterstreicht. Darüber hinaus ist die Bedeutung von Nachhaltigkeit innerhalb unserer Unternehmenskultur um 4% gestiegen, was mit unserem Engagement für Umweltverantwortung übereinstimmt. Das Bewusstsein für den persönlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz hat sich ebenfalls verbessert: 5% mehr Mitarbeitende erkennen, wie ihre Rolle nachhaltige Praktiken beeinflusst.

In Bezug auf Diversität sind wir erfreut, dass sich im Vergleich zur letzten Umfrage um 7% mehr Mitarbeiter:innen über unsere Bemühungen um Diversität informiert fühlen. Dies unterstreicht unser Engagement für ein integratives und respektvolles Arbeitsumfeld. Unsere globalen Aktivitäten sind ebenfalls transparenter geworden, was sich in einem Anstieg von 6% bei den Mitarbeiter:innen zeigt, die sich über unsere globalen Aktivitäten informiert fühlen. Und schließlich sind wir stolz darauf, dass 4% mehr Mitarbeiter:innen die Kontron Gruppe als sehr gute Arbeitgeberin bezeichnen. Unserer Meinung nach spiegelt dies unsere allgemeinen Bemühungen um Mitarbeiter:innenzufriedenheit und Unternehmensverantwortung wider.

In den folgenden Diagrammen sind einige der Ergebnisse für die Kontron Gruppe (alle Mitarbeiter:innen) im Jahr 2023 im Vergleich zu den Umfrageergebnissen von 2021 dargestellt.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Kontron und Nachhaltigkeit

Ich fühle mich ausreichend über das Thema Nachhaltigkeit und die bestehenden nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten im Unternehmen informiert.

Kontron und Nachhaltigkeit

Ich erlebe Nachhaltigkeit als ein Thema, das für das Unternehmen von großer Bedeutung ist.

Kontron und Nachhaltigkeit

Ich bin mir bewusst, wie ich selbst durch meine Arbeit zur Nachhaltigkeit im Unternehmen beitragen kann.

Kontron und Nachhaltigkeit

Aus meiner Sicht wird Nachhaltigkeit in der täglichen Arbeit ernsthaft gelebt.

Kontron und Vielfalt

Ich fühle mich ausreichend über das Thema Diversität im Unternehmen informiert.

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2021
7 12 22 27 32 7

Kontron als Unternehmensgruppe

Ich fühle mich ausreichend über die weltweiten Aktivitäten und Märkte der Kontron Gruppe informiert.

Ich und meine Arbeit

Ich fühle mich motiviert, bei der Arbeit mein Bestes zu geben.

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2021
2
3
12 28 55 3

Ich und meine Führungskraft

Meine direkte Führungskraft unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden ausreichend.

0% 10%
20%
30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2021
3 7 15 28 48 1

Ich und meine Führungskraft

Ich kann offen und direkt mit meiner zuständigen Führungskraft sprechen – auch in schwierigen Situationen, bei Konflikten oder über unangenehme Themen.

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2021
1 2 6 18 72 1

Ich und mein Team

Wir begegnen uns gegenseitig mit Respekt und Wertschätzung – unabhängig von Alter, Geschlecht oder kulturellem Hintergrund.

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2021
11
5
19 74 1

Mein Fazit

Alles in allem macht mir die Arbeit im Unternehmen wirklich Spaß.

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2021
1 3 9 29 58 2

Mein Fazit

Insgesamt ist das Unternehmen für mich ein sehr guter Arbeitgeber.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Bekenntnis zu den zehn Prinzipien verantwortungsvollen Handelns

Der UN Global Compact enthält Grundsätze zu den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Unternehmen, die dem UN Global Compact beitreten, verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung dieser Grundsätze und ihrer Kernprinzipien. Nach einem Schreiben an den UN-Generalsekretär, in dem sich die Kontron AG zur Einhaltung der globalen ethischen und ökologisch-wirtschaftlichen Prinzipien verpflichtet sowie um Aufnahme angesucht hat, ist die Kontron AG seit Jänner 2022 UN Global Compact Mitglied. Die Mitgliedschaft bei UN Global Compact bietet der Kontron AG zum einen eine Plattform, um die eigene Unternehmensverantwortung zu zeigen, und zum anderen ein Netzwerk, welches bei der Entwicklung und Verfolgung von Nachhaltigkeitsstrategien sowie deren Zielerreichung unterstützt. Angebote wie Workshops, Seminare, Peer-Learning-Groups oder eine Online-Lernplattform bieten die Möglichkeit der Weiterbildung zu Themen wie Umweltschutz, Menschenrechte oder Geschlechtergleichheit. Kontron bestätigte die kontinuierliche Unterstützung, indem Ende 2023 der Communication on Progress (CoP) Fragebogen an UNGC übermittelt sowie das "CEO Statement of Committed Support" der zehn UN-Global-Compact-Prinzipien erneuert wurde.

Die 10 Prinzipien nach UN Global Compact

Menschenrechte

Prinzip 01

Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.

Prinzip 02

Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen

Prinzip 03

Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

Prinzip 04

Unternehmen sollen sich für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit einsetzen.

Prinzip 05

Unternehmen sollen sich für die Abschaffung von Kinderarbeit einsetzen.

Prinzip 06

Unternehmen sollen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einsetzen.

Umweltschutz

Prinzip 07

Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

Prinzip 08

Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.

Prinzip 09

Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Korruptionsbekämpfung

Prinzip 10

Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

UN Women's Empowerment Principles

Die Unterzeichnung der CEO-Erklärung im Rahmen der Women's Empowerment Principles (WEPs) ist ein bedeutender Schritt unseres Unternehmens, um unser Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen zu bekräftigen. Diese Erklärung, eine Initiative von UN Women und dem UN Global Compact, dient als öffentliche Verpflichtung unseres Führungsteams, die sieben Women's Empowerment Principles aktiv zu unterstützen und umzusetzen. Dies umfasst Maßnahmen zur Förderung einer gleichstellungsfreundlichen Führungskultur, zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz, zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens unserer Mitarbeiter:innen, zur Förderung der beruflichen Entwicklung von Frauen, zur Stärkung von Frauen in unserer Lieferkette und in Marketingaktivitäten sowie zur Förderung der Gleichstellung durch Gemeinschaftsinitiativen und aktive Fürsprache.

Indem CEO Hannes Niederhauser die Erklärung für Kontron unterzeichnet hat, demonstriert Kontron sein Engagement, eine führende Rolle sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch in der weiteren Geschäftswelt bei der Förderung der Geschlechtergleichheit zu übernehmen. Wir verpflichten uns, unsere Fortschritte in diesem Bereich zu messen und öffentlich zu berichten sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Wir sehen dies als wichtige Gelegenheit, sowohl unsere interne Unternehmenskultur als auch unsere externen Geschäftsbeziehungen und Einflüsse positiv zu gestalten, um letztendlich eine inklusive, faire und nachhaltige Zukunft für alle zu schaffen.

Beitrag zu den globalen Entwicklungszielen (SDGs)

Die 17 SDGs der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, https://unric.org/de/17ziele/) setzen Leitlinien für nachhaltige Entwicklung auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene. Im Zuge der Aktualisierung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen analysierte Kontron auch die 17 Entwicklungsziele der Vereinten Nationen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Die entsprechenden Ziele, die für die Kontron Gruppe relevant sind und auf die das Unternehmen besonders Einfluss nehmen kann, sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Wir identifizierten elf Ziele, zu deren Erreichung wir durch unser Handeln, unsere Produkte und Lösungen sowie Initiativen auf verschiedene Weise beitragen.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

EU-Taxonomie

Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ("EU Action Plan on Sustainable Finance") ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2020 die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als "ökologisch nachhaltig" gelten. Über die Ergebnisse dieser Klassifikation ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten.

In Artikel 9 der Taxonomie-VO werden die folgenden sechs Umweltziele genannt:

  • › Klimaschutz
  • › Anpassung an den Klimawandel
  • › Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • › Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • › Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • › Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Zur Ergänzung der Anforderungen für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO hat die EU-Kommission delegierte Rechtsakte erlassen. Dabei legt die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021 (im Folgenden Del. VO TB) für die beiden Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" die technischen Bewertungskriterien fest, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet ("Do no significant harm" – DNSH-Kriterien). Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zu Inhalt und Darstellung vom 6. Juli 2021 (im Folgenden Del. VO I&D) legt hingegen den Inhalt und die Darstellung von Informationen fest, die in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, sowie die Methode, anhand deren die Einhaltung der Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist.

Im Jahr 2023 wurde die EU-Taxonomie hinsichtlich der verbleibenden vier Umweltziele erweitert – dazu legte die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 vom 27. Juni 2023 die technischen Bewertungskriterien der Umweltziele "Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" sowie "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" fest. Darüber hinaus wurde am 27. Juni 2023 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 eine Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten sowie der technischen Bewertungskriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 veröffentlicht.

Im Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftstätigkeit als "ökologisch nachhaltig" im Sinne der Taxonomie-VO ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Als taxonomiefähig gelten ausschließlich solche Wirtschaftstätigkeiten, die in den Delegierten Rechtsakten zu den technischen Bewertungskriterien beschrieben sind. Finden sich Wirtschaftstätigkeiten der Kontron AG in dem EU-Katalog wieder, so gelten diese als taxonomiefähig. Sofern eine Wirtschaftstätigkeit im ersten Schritt als taxonomiefähig klassifiziert wird, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet, kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt und unter Einhaltung des Mindestschutzes entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta ausgeübt wird.

Sofern diese Kriterien kumulativ erfüllt sind, kann die Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform klassifiziert werden.

Aufgrund von Art 8 Z 1 der Taxonomie-VO iVm § 243b bzw. § 267a UGB ist die Kontron AG dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 245a Abs 1 UGB wurde der Konzernabschluss der Kontron AG zum Abschlussdatum nach IFRS aufgestellt. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. In diese Betrachtung werden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften einbezogen. Hierbei ist zu beachten, dass sich diese Zahlen auf die fortgeführten Geschäftsbereiche der Kontron Gruppe beziehen und entsprechend die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche (DCO – "Discontinued Operations") im Geschäftsjahr 2022 und Geschäftsjahr 2023 nicht Teil der Taxonomie-Kennzahlen sind.

Im Berichtsjahr 2021 beschränkte sich die verpflichtende Berichterstattung auf den taxonomiefähigen Anteil der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) gemäß der beiden Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel". Darauf aufbauend war die Kontron AG dazu verpflichtet, für das Berichtsjahr 2022 zusätzlich Angaben zur Taxonomiekonformität auszuweisen. Im Berichtsjahr 2023 beschränkt sich die verpflichtende Berichterstattung der übrigen vier Umweltziele (Wasserschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität) nur auf den taxonomiefähigen Anteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx. Die Taxonomiekonformität hinsichtlich dieser vier Umweltziele muss ab dem Berichtsjahr 2024 ausgewiesen werden.

Zur Erreichung eines einheitlichen Verständnisses bei den Konzerngesellschaften hinsichtlich der Zuordnung der Aktivitäten der Kontron Gruppe zu den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten bzw. vor allem hinsichtlich der spezifischen technischen Kriterien zur Bewertung der Taxonomiekonformität wurden verschiedene Schritte gesetzt. In einem allgemeinen Taxonomie-Leitfaden wurden die Ziele bzw. die gesetzlichen Grundlagen der EU-Taxonomie sowie der Prozess zur Ermittlung der schlussendlichen Taxonomiekonformität erläutert. Ein weiteres detailliertes Taxonomie-Handbuch übertrug die allgemeinen Ausführungen in eine Kontron-spezifische Beschreibung mit verstärktem Praxisbezug inklusive spezifischer Informationen zu den technischen Bewertungskriterien, welche im Rahmen zahlreicher Abstimmungsmeetings mit unternehmensexternen Taxonomie-Expert:innen in Erfahrung gebracht wurden. Weiters wurde im Rahmen der Einführung eines konzernweiten ESG-Reportingtools auch ein Taxonomie-Modul zur Berichterstattung auf Gesellschaftsebene implementiert und im Berichtsjahr 2023 hinsichtlich neuer Wirtschaftstätigkeiten erweitert. Über dieses Reportingtool wurden die jeweiligen Zahlen zu den Umsätzen, Investitions- und Betriebsausgaben eingeholt, die Zuordnung dieser Werte zu den entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten vorgenommen, und der wesentliche Beitrag dieser Tätigkeiten zu den Umweltzielen sowie die DNSH-Kriterien und der Mindestschutz bewertet. Das abteilungsübergreifende Team auf Headquarter-Ebene ist dazu in laufender intensiver Abstimmung mit den verschiedenen Verantwortlichen innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften, sowie auch mit externen Taxonomie-Expert:innen.

Hinsichtlich der im Jahr 2023 erfolgten Erweiterung der EU-Taxonomie wurden in einem ersten Schritt die neu veröffentlichten Wirtschaftstätigkeiten gescannt und beurteilt, ob diese für die Geschäftstätigkeit der Kontron von Relevanz sind. Im Rahmen dieser Evaluierung wurde festgestellt, dass vor allem die neu veröffentlichten Wirtschaftstätigkeiten des Umweltziels "Kreislaufwirtschaft" für einen Teil der Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe passender erscheinen. Dementsprechend wurden bei der Zuordnung der Geschäftstätigkeiten des Konzerns zu den Wirtschaftsaktivitäten laut EU-Taxonomie teilweise Umgliederungen der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen. In einem zweiten Schritt wurde das "Kontron Taxonomie-Handbuch" entsprechend ergänzt und die Taxonomie-Verantwortlichen in den Konzerngesellschaften hinsichtlich der neuen Wirtschaftstätigkeiten und Änderungen im Vergleich zur Vorjahresberichterstattung geschult.

In Bezug auf die Taxonomiekonformität wurde die Evaluierung zu den technischen Kriterien der identifizierten Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der beiden Klimaziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" durchgeführt. Diese Evaluierung zeigte, dass bei den Tochterunternehmen bzw. deren taxonomiefähigen Bereichen einzelne technische Kriterien nicht als erfüllt betrachtet werden können, da teilweise die notwendigen externen Gutachten bis zur Veröffentlichung des Berichts nicht vorlagen. Für das Berichtsjahr 2023 ist dabei zu beachten, dass ein Großteil der Umsätze (sowie CapEx und OpEx) der Kontron Gruppe den neu veröffentlichten Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der vier übrigen Umweltziele zugeordnet wurde. Angaben zur Taxonomiekonformität dieser Umsätze / CapEx / OpEx werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erst im darauffolgenden Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht.

Basierend auf einer vollständigen Analyse der Unternehmensaktivitäten erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlöse / CapEx / OpEx an den jeweiligen Gesamtsummen des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023.

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie für das Geschäftsjahr 2023

IN % TAXONOMIEKONFORM TAXONOMIEFÄHIG NICHT TAXONOMIEFÄHIG
Umsatz 0,0% 64,9% 35,1%
CapEx 0,0% 53,3% 46,7%
OpEx 0,0% 73,7% 26,3%

Die Tabellen zu den jeweiligen Taxonomie-Kennzahlen mit den Details zu der Zuordnung der Umsatzerlöse, CapEx sowie OpEx zu den entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten sind am Ende dieses Abschnitts des Nachhaltigkeitsberichts dargestellt. Da Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nicht auf die Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe zutreffen, wird gemäß Delegierter Verordnung 2022/1214 nur Meldebogen 1 veröffentlicht.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Umsatz-Kennzahl

Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen dieses Geschäftsjahres. Die Basis des Umsatzes ist der Nettoumsatz resultierend aus Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter gem. IAS 1.82(a).

Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 von EUR 1.225,9 Mio. (Vj. angepasst1 : EUR 1.063,7 Mio., jeweils aus fortgeführten Aktivitäten) bilden den Nenner der Umsatz-Kennzahl und können der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns entnommen werden (siehe Konzernabschluss 2023, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung).

Die in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse (siehe Konzernanhang Teil B, Note (1)) der Kontron Gruppe werden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin untersucht, ob sie mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnungen zu den technischen Bewertungskriterien aller sechs Umweltziele erzielt wurden.

Für die Kontron Gruppe wurden im Berichtsjahr 2023 folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Umsatzerlöse zugeordnet werden können:

Umweltziel "Klimaschutz":

  • › 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur
  • › 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

Umweltziel "Kreislaufwirtschaft":

  • › 1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • › 4.1 Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen
  • › 5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung
  • › 5.2 Verkauf von Ersatzteilen
  • › 5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle

Als wesentliche Wirtschaftstätigkeiten der Kontron Gruppe wurden in Anbetracht des aktuellen Regulierungsstands die Wirtschaftstätigkeiten 1.2 "Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten" im Sinn der delegierten Verordnung 2023/2486 Annex II, 6.14 "Schienenverkehrsinfrastruktur" sowie 8.1 "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten" im Sinn der delegierten Verordnung 2021/2139 Annex I als taxonomiefähig klassifiziert:

› 1.2 "Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten"

Die Wirtschaftstätigkeit 1.2 innerhalb des Umweltziels "Kreislaufwirtschaft" umfasst die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten für Industrie, Gewerbe und Verbraucher. Dieser Wirtschaftstätigkeit wurden im Berichtsjahr 2023 vorrangig Umsätze aus dem Verkauf von eigenentwickelten und -hergestellten Produkten der Kontron Gruppe (v.a. im Hardware-Bereich) für die Märkte industrielle Automatisierung und Kommunikationslösungen aus den Geschäftssegmenten "Europe" und "Global" zugeordnet.

› 6.14 "Schienenverkehrsinfrastruktur"

Die Wirtschaftstätigkeit 6.14 innerhalb des Umweltziels "Klimaschutz" umfasst laut Definition der Taxonomie-VO den Bau, die Modernisierung, den Betrieb und die Wartung von Bahnverkehrsstrecken und Untergrund-Bahnverkehrsstrecken, Brücken und Tunneln, Bahnhöfen, Terminals, Serviceeinrichtungen sowie Sicherheits- und Verkehrsmanagementsystemen, einschließlich Dienstleistungen von Architekten, Ingenieurdienstleistungen, Dienstleistungen für technisches Zeichnen, Gebäudeinspektion, Vermessungs- und Kartierungsleistungen usw. sowie Durchführung physikalischer, chemischer und sonstiger analytischer Tests aller Arten von Materialien und Produkten. Im Jahr 2023 wurde die Beschreibung dieser Wirtschaftstätigkeit ergänzt und dabei konkret auf die dafür relevanten Schienenverkehrskomponenten (u.a. Zugsteuerung/Signalgebung, Betriebsführung und Verkehrssteuerung, Telematikanwendungen) eingegangen. Dieser Wirtschaftstätigkeit wurden vorrangig die Umsätze im Bereich "Transportation" zugeordnet. Hier setzt die Kontron Transportation (KTR) Projekte im Bahn-Infrastrukturbereich um und führt Lieferungen, Inbetriebnahmen und Services entlang von Strecken (Access-Netzwerke) und in Kommunikationszentralen (Core-Netzwerk und Software) durch, wobei Rolling Stock

1) Anpassung aufgrund geänderter Beurteilung Prinzipal-/Agent-Status bei Vermittlungsleistungen (siehe Erläuterung in Abschnitt B, Note (1) im Konzernanhang)

(u.a. Züge, Wagons) nicht im Fokus steht. Die Kontron Transportation liefert in unterschiedlichen Konstellationen: Konsortien werden häufig mit Baumfirmen (Infrastruktur) oder Signalisierungsfirmen (andere Kommunikationstechnik entlang der Strecke) gebildet, bzw. KTR liefert direkt, wenn der Technologieteil im Vordergrund steht.

› 8.1 "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten"

Die Wirtschaftstätigkeit 8.1 innerhalb des Umweltziels "Klimaschutz" umfasst laut Definition der Taxonomie-VO die Speicherung, Manipulation, Verwaltung, Bewegung, Kontrolle, Anzeige, Vermittlung, Austausch, Übertragung oder Verarbeitung von Daten über Rechenzentren, einschließlich Edge-Computing. Dieser Tätigkeit wurden im Berichtsjahr 2023 vorrangig Dienstleistungen bzw. Services im Zusammenhang mit Datenverarbeitung über Rechenzentren zugeordnet.

Zu den weiteren oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten 4.1 "Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen", 5.1 "Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung", 5.2 "Verkauf von Ersatzteilen" sowie 5.5 "Produkt als Dienstleistung und andere kreislaufund ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle" wurden ebenso Umsätze zugeordnet – diese umfassen allerdings nur einen geringen Anteil am Konzernumsatz in Relation zu den drei oben angeführten Haupttätigkeiten.

Durch eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgte die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. Der Zähler der taxonomiefähigen Umsatz-Kennzahl beträgt somit EUR 795,6 Mio. (Vj.: EUR 676,5 Mio.). Daraus ergibt sich im Geschäftsjahr 2023 eine taxonomiefähige Umsatz-Kennzahl von 64,9%. Die taxonomiekonforme Umsatz-Kennzahl beträgt 0%. Wie bereits erläutert wird die Taxonomiekonformität jener Umsätze, welche zu Wirtschaftsaktivitäten aus den vier neu veröffentlichten Umweltzielen zugeordnet wurden, erst im Berichtsjahr 2024 ausgewiesen.

Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der Umsätze je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur Umsatz-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt.

TAXONOMIEKONFORM JE ZIEL TAXONOMIEFÄHIG JE ZIEL
CCM 0,0% 17,3%
CCA 0,0% 0,0%
WTR 0,0% 0,0%
CE 0,0% 47,6%
PPC 0,0% 0,0%
BIO 0,0% 0,0%

UMSATZANTEIL/GESAMTUMSATZ

CapEx-Kennzahl

Die CapEx-Kennzahlen (Capital Expenditures) geben gemäß Unterabschnitt 1.1.2.2 des Annex I der Del. VO I&D den Anteil der Investitionsausgaben an, der

  • › sich entweder auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist, oder
  • › sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit bezieht.

Basis der Investitionsausgaben (CapEx) sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr. Außerdem umfassen sie auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung von IFRS [IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16]; sowie von nationalen Rechnungslegungsmethoden). Erworbene Firmenwerte werden dabei nicht berücksichtigt.

Die gesamten Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie-VO (inkl. Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen) identifiziert das Unternehmen für das Berichtsjahr mit EUR 88,3 Mio. (siehe Konzernanhang Teil C, Note (12) sowie Note (13); Vj.: EUR 56,9 Mio.).

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Diese bilden den Nenner der CapEx-Kennzahlen. Im Detail stellen sich diese Investitionsausgaben wie folgt dar:

IN EUR MIO.
IAS 16 Sachanlagen 20,1
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte 46,4
IAS 40 als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 0,0
IFRS 16 Leasingverhältnisse (> 12 Monate) 21,8
Gesamt 88,3
davon durch Konsolidierungskreisänderungen 23,8

Anhand der Beschreibung der Zugänge erfolgt eine Analyse bezüglich der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität sowie ein Abgleich mit Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Del. VO TB. Darüber hinaus wurde auch die Taxonomiefähigkeit in Hinblick auf die im Jahr 2023 veröffentlichten vier weiteren Umweltziele überprüft.

Für die Kontron Gruppe wurden folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Investitionsausgaben zugeordnet werden können:

Umweltziel "Klimaschutz":

  • › 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
  • › 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur
  • › 7.2 Renovierung bestehender Gebäude
  • › 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
  • › 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
  • › 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
  • › 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

Umweltziel "Klimaanpassung":

› 8.2 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Umweltziel "Kreislaufwirtschaft":

  • › 1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • › 5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung
  • › 5.2 Verkauf von Ersatzteilen

Die Investitionsausgaben, welche den Wirtschaftstätigkeiten 6.14 "Schienenverkehrsinfrastruktur", 8.1 "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten", sowie sämtlichen angeführten Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Umweltziele "Klimaanpassung" und "Kreislaufwirtschaft" zugeordnet wurden, beziehen sich auf Vermögenswerte oder Prozesse, die mit den jeweiligen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der Umsatzerzielung verbunden sind. Hinsichtlich Wirtschaftstätigkeit 8.2 "Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie" ist festzuhalten, dass diese Wirtschaftstätigkeit laut EU-Taxonomie nicht zu den sogenannten "ermöglichenden" Tätigkeiten zählt und sie somit nicht in die Berechnung der Umsatzkennzahl, sondern nur in die CapEx- bzw. OpEx-Kennzahl, einfließt.

Die Investitionsausgaben, welche den übrigen angeführten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet wurden, beziehen sich auf den Erwerb von Produkten oder Leistungen aus den jeweiligen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Investitionen in den Fuhrpark (Wirtschaftstätigkeit 6.5) sowie Investitionen im Zusammenhang mit Gebäuden und Produktionsstätten (Wirtschaftstätigkeiten 7.2, 7.3, 7.4, 7.6).

Die Summe der Zugänge, die eine taxonomiefähige Investition hinsichtlich der angeführten Wirtschaftstätigkeiten gemäß Taxonomie-VO widerspiegeln, bildet den Zähler der taxonomiefähigen CapEx-Kennzahl in Höhe von EUR 47,0 Mio. (Vj.: EUR 32,3 Mio.). Daraus resultiert eine taxonomiefähige CapEx-Kennzahl von 53,3%, während die taxonomiekonforme CapEx-Kennzahl bei 0% liegt. Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der CapEx je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur CapEx-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt.

CAPEX-ANTEIL/GESAMT-CAPEX
TAXONOMIEKONFORM JE ZIEL TAXONOMIEFÄHIG JE ZIEL
CCM 0,0% 18,9%
CCA 0,0% 23,4%
WTR 0,0% 0,0%
CE 0,0% 29,9%
PPC 0,0% 0,0%
BIO 0,0% 0,0%

OpEx-Kennzahl

Die OpEx-Kennzahlen (Operating Expenditures) geben gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2 des Annex I der Del. VO I&D den Anteil der Betriebsausgaben an, der

  • › sich entweder auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist,
  • › sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit bezieht.

Die Basis für die Betriebsausgaben (OpEx) bilden die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing) bzw. Leasingverhältnisse mit geringem Wert (low value asset leases), Wartung und Instandhaltung sowie für alle anderen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder durch Dritte, die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten.

Zur Ermittlung des Nenners wurde die Summe der oben genannten Kosten anhand einer Detailanalyse nach Konten und Kostenstellen gebildet. Die gesamten Betriebsausgaben gemäß Taxonomie-VO Art. 8 Annex I Unterabschnitt 1.1.3.1 des Annex I der Del. VO I&D betragen EUR 67,2 Mio. (Vj.: EUR 30,1 Mio.). Diese bilden den Nenner der OpEx-Kennzahlen.

Der Zähler der OpEx-Kennzahl gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2. des Annex I der Del. VO I&D entspricht dem Teil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben, der sich auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die laut Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Del. VO 2021/2139 bzw. laut Annex I (Wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser und Meeresressourcen), Annex II (Wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft), Annex III (Wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und Annex IV (Wesentlicher Beitrag zum Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) der Del. VO 2023/2486 mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Für die Kontron Gruppe wurden folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Betriebsausgaben zugeordnet werden können:

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Umweltziel "Klimaschutz":

  • › 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
  • › 6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr
  • › 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur
  • › 7.2 Renovierung bestehender Gebäude
  • › 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
  • › 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
  • › 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

Umweltziel "Klimaanpassung":

› 8.2 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Umweltziel "Kreislaufwirtschaft":

  • › 1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • › 5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung
  • › 5.2 Verkauf von Ersatzteilen

Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben in Höhe von EUR 49,5 Mio. bestehen zu einem wesentlichen Anteil aus nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung. Insofern kommt der Analyse der Taxonomiefähigkeit bzw. Taxonomiekonformität der Forschungs- und Entwicklungskosten eine wesentliche Bedeutung bei der Ermittlung der OpEx-Kennzahlen zu. Sofern diese Kosten für Forschung und Entwicklung in Zusammenhang mit einer Wirtschaftsaktivität, die bereits im Rahmen der Umsatzanalyse als Taxonomie-relevant identifiziert wurde, steht, wurden die damit zusammenhängenden F&E-Kosten ebenso dieser Wirtschaftsaktivität zugeordnet. Zusammen mit taxonomiefähigen Aufwendungen im Bereich Wartung und Reparatur, Leasing, Gebäuden sowie Gebäudesanierung beträgt der Anteil der taxonomiefähigen OpEx 73,7%. Die taxonomiekonforme OpEx-Kennzahl liegt bei 0%. Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der OpEx je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur OpEx-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt.

OPEX-ANTEIL/GESAMT-OPEX
TAXONOMIEKONFORM JE ZIEL TAXONOMIEFÄHIG JE ZIEL
CCM 0,0% 15,1%
CCA 0,0% 20,7%
WTR 0,0% 0,0%
CE 0,0% 53,0%
PPC 0,0% 0,0%
BIO 0,0% 0,0%

Bei der Ermittlung der oben genannten Kennzahlen wurde über diverse Prüfschritte, unter anderem die Dokumentation der Datengenerierung sowie Sicherstellung der Abstimmbarkeit zu übrigen Finanzinformationen, jegliche Doppelzählungen über die Wirtschaftstätigkeiten vermieden.

Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

ZEILE TÄTIGKEITEN IM BEREICH KERNENERGIE
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Ein
satz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brenn
stoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätig
keiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Er
zeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder in
dustrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechni
scher Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung
von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse
wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finan
ziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
ZEILE TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von
Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkei
ten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die
Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert sol
che Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wär
megewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finan
ziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

FINANZJAHR 2023 JAHR 2023 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (1) CODE
(2)
UMSATZ
(3)
UMSATZ
ANTEIL
2023
(4)
KLIMA
SCHUTZ
(5)
ANPASSUNG
AN DEN
KLIMAWAN
DEL (6)
WASSER
(7)
UMWELT
VERSCHMU
TZUNG
(8)
KREISLAUF
WIRT
SCHAFT
(9)
BIOLOGI
SCHE
VIELFALT
(10)
IN TEUR IN % J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1)
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄ
TIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM)
Umsatz ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
0 0,0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0%
Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0%
A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIG
KEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFOR
ME TÄTIGKEITEN)
EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2)
Schienenverkehrsinfrastruktur CCM
6.14
166.741 13,6% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Datenverarbeitung, Hosting und
damit verbundene Tätigkeiten
CCM
8.1
45.100 3,7% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Herstellung von Elektro- und
Elektronikgeräten
CE
1.2
570.903 46,6% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Bereitstellung von datengesteuerten
IT-/OT-Lösungen
CE
4.1
6.189 0,5% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Reparatur, Wiederaufarbeitung und
Wiederaufbereitung
CE
5.1
1.325 0,1% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen CE
5.2
869 0,1% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Produkt als Dienstleistung und andere
kreislauf- und ergebnisorientierte Dienst
leistungsmodelle
CE
5.5
4.460 0,4% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkei
ten) (A.2)
795.587 64,9%
A. Umsatz taxonomiefähiger
Tätigkeiten (A.1 + A.2)
795.587 64,9%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger
Tätigkeiten
430.361 35,1%
Gesamt 1.225.947 100,0%

Diese Fußnoten beziehen sich auf Angaben aus dieser und den zwei nachstehenden doppelseitigen Tabellen:

1) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

N/EL - (Not eligible), für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

2) EL - (Eligible), für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit

N/EL - (Not eligible), für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

FINANZJAHR 2023 JAHR 2023 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG DNSH-KRITERIEN ("KEINE ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNG")

WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (1) CODE

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄ-TIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) Umsatz ökologisch nachhaltiger

A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIG-KEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFOR-

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE

Umsatz nicht taxonomiefähiger

ME TÄTIGKEITEN)

TÄTIGKEITEN

(2)

Tätigkeiten 430.361 35,1%

Gesamt 1.225.947 100,0%

UMSATZ (3)

EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2)

KLIMA
SCHUTZ
(11)
ANPASSUNG
AN DEN
KLIMAWAN
DEL (12)
WASSER
(13)
UMWELT
VERSCHMU
TZUNG
(14)
KREISLAUF
WIRTSCHAFT
(15)
BIOLOGI
SCHE
VIELFALT
(16)
MINDEST
SCHUTZ
(17)
ANTEIL TAXONOMIE
KONFORMER (A.1.) ODER
TAXONOMIEFÄHIGER (A.2.)
UMSATZ 2022 (18)
KATEGORIE
ERMÖGLICHENDE
TÄTIGKEIT
(19)
KATEGORIE
ÜBERGANGS
TÄTIGKEIT
(20)
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N IN % E T
0,0%
0,0%
0,0%
CCM
Schienenverkehrsinfrastruktur
166.741
13,6%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
6.14
9,8%
Datenverarbeitung, Hosting und
CCM
45.100
3,7%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
damit verbundene Tätigkeiten
8.1
53,0%3)
Herstellung von Elektro- und
CE
570.903
46,6%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
Elektronikgeräten
1.2
n/a
Bereitstellung von datengesteuerten
CE
6.189
0,5%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
IT-/OT-Lösungen
4.1
n/a
Reparatur, Wiederaufarbeitung und
CE
1.325
0,1%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
Wiederaufbereitung
5.1
n/a
CE
Verkauf von Ersatzteilen
869
0,1%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
5.2
n/a
Produkt als Dienstleistung und andere
CE
kreislauf- und ergebnisorientierte Dienst
4.460
0,4%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
5.5
leistungsmodelle
n/a
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
795.587
64,9%
(nicht taxonomiekonforme Tätigkei
63,6%4)
ten) (A.2)
A. Umsatz taxonomiefähiger
795.587
64,9%
Tätigkeiten (A.1 + A.2)
63,6%4)

3) Umsätze, die im Geschäftsjahr 2022 zur Wirtschaftstätigkeit 8.1 (CCM) zugeordnet wurden, wurden im Geschäftsjahr 2023 teilweise zu Wirtschaftstätigkeit 1.2 (CE) umgegliedert 4) Änderung des Anteils des taxonomiefähigen Umsatzes in Relation zum Konzernumsatz aufgrund einer Reklassifizierung des Vorjahresumsatzes (siehe Erläuterungen in Abschnitt B, Note (1) im Konzernanhang)

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

FINANZJAHR 2023 JAHR 2023 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (1) CODE
(2)
CAPEX
(3)
CAPEX
ANTEIL
2023
(4)
KLIMA
SCHUTZ
(5)
ANPASSUNG
AN DEN
KLIMAWAN
DEL (6)
WASSER
(7)
UMWELT
VERSCHMU
TZUNG
(8)
KREISLAUF
WIRT
SCHAFT
(9)
BIOLOGI
SCHE
VIELFALT
(10)
IN TEUR IN % J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1)
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄ
TIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM)
CapEx ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
0 0,0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0%
Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0%
A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIG
KEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFOR
ME TÄTIGKEITEN)
EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2)
Schienenverkehrsinfrastruktur CCM
6.14
11.255 12,7% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Datenverarbeitung, Hosting und
damit verbundene Tätigkeiten
CCM
8.1
665 0,8% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Reparatur, Wiederaufarbeitung
und Wiederaufbereitung
CE
5.1
8 0,0% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen CE
5.2
17 0,0% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Herstellung von Elektro- und
Elektronikgeräten
CE
1.2
26.355 29,9% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Erbringung von Dienstleistungen der
Informationstechnologie, Beratung und
damit verbundene Tätigkeiten
CCA
8.2
3.940 4,5% N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen
CCM
6.5
3.892 4,4% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Renovierung bestehender Gebäude CCM
7.2
785 0,9% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reparatur
von energieeffizienten Geräten
CCM
7.3
49 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehö
renden Parkplätzen)
CCM
7.4
28 0,0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reperatur von
Technologien für erneuerbare Energien
CCM
7.6
40 0,0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkei
ten) (A.2)
47.034 53,3%
A. CapEx taxonomiefähiger
Tätigkeiten (A.1 + A.2)
47.034 53,3%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger
Tätigkeiten
41.249 46,7%
Gesamt 88.283 100,0%

FINANZJAHR 2023 JAHR 2023 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG DNSH-KRITERIEN ("KEINE ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNG")

A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIG-KEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFOR-

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE

CapEx nicht taxonomiefähiger

TÄTIGKEITEN

ME TÄTIGKEITEN)

Tätigkeiten 41.249 46,7%

Gesamt 88.283 100,0%

EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2)

KATEGORIE
ÜBERGANGS
TÄTIGKEIT
(20)
KATEGORIE
ERMÖGLICHENDE
TÄTIGKEIT
(19)
ANTEIL TAXONOMIE
KONFORMER (A.1.) ODER
TAXONOMIEFÄHIGER (A.2.)
CAPEX 2022 (18)
MINDEST
SCHUTZ
(17)
BIOLOGI
SCHE
VIELFALT
(16)
KREISLAUF
WIRTSCHAFT
(15)
UMWELT
VERSCHMU
TZUNG
(14)
WASSER
(13)
ANPASSUNG
AN DEN
KLIMAWAN
DEL (12)
KLIMA
SCHUTZ
(11)
T E IN % J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N
0,0%
0,0%
0,0%
CCM
Schienenverkehrsinfrastruktur
11.255
12,7%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
6.14
Datenverarbeitung, Hosting und
CCM
665
0,8%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
damit verbundene Tätigkeiten
8.1
Reparatur, Wiederaufarbeitung
CE
8
0,0%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
und Wiederaufbereitung
5.1
CE
Verkauf von Ersatzteilen
17
0,0%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
5.2
Herstellung von Elektro- und
CE
26.355
29,9%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
Elektronikgeräten
1.2
Erbringung von Dienstleistungen der
CCA
Informationstechnologie, Beratung und
3.940
4,5%
N/EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
8.2
damit verbundene Tätigkeiten
Beförderung mit Motorrädern,
CCM
Personenkraftwagen und
3.892
4,4%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
6.5
leichten Nutzfahrzeugen
CCM
Renovierung bestehender Gebäude
785
0,9%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
7.2
Installation, Wartung und Reparatur
CCM
49
0,1%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
von energieeffizienten Geräten
7.3
Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
CCM
28
0,0%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehö
7.4
renden Parkplätzen)
Installation, Wartung und Reperatur von
CCM
40
0,0%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Technologien für erneuerbare Energien
7.6
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
47.034
53,3%
(nicht taxonomiekonforme Tätigkei
ten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger
47.034
53,3%
Tätigkeiten (A.1 + A.2)
12,3%
30,8%3)
n/a
n/a
n/a
5,4%
4,5%
0,0%
n/a
n/a
0,6%
56,8%
56,8%

3) CapEx, die im Geschäftsjahr 2022 zur Wirtschaftstätigkeit 8.1 (CCM) zugeordnet wurden, wurden im Geschäftsjahr 2023 teilweise zu Wirtschaftstätigkeit 1.2 (CE) umgegliedert

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

FINANZJAHR 2023 JAHR 2023 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (1) CODE
(2)
OPEX
(3)
OPEX
ANTEIL,
2023
(4)
KLIMA
SCHUTZ
(5)
ANPASSUNG
AN DEN
KLIMAWAN
DEL (6)
WASSER
(7)
UMWELT
VERSCHMU
TZUNG
(8)
KREISLAUF
WIRT
SCHAFT
(9)
BIOLOGI
SCHE
VIELFALT
(10)
IN TEUR IN % J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1) J; N; N/EL1)
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄ
TIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätig
keiten (taxonomiekonform) (A.1)
0 0,0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,0%
Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0%
A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIG
KEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFOR
ME TÄTIGKEITEN)
EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2)
Schienenverkehrsinfrastruktur CCM
6.14
8.902 13,3% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Datenverarbeitung, Hosting und
damit verbundene Tätigkeiten
CCM
8.1
336 0,5% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Reparatur, Wiederaufarbeitung
und Wiederaufbereitung
CE
5.1
304 0,5% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Verkauf von Ersatzteilen CE
5.2
37 0,1% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Herstellung von Elektro- und
Elektronikgeräten
CE
1.2
35.252 52,5% N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL
Erbringung von Dienstleistungen der
Informationstechnologie, Beratung und
damit verbundene Tätigkeiten
CCA
8.2
3.799 5,7% N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen
CCM
6.5
519 0,8% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM
6.6
80 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Renovierung bestehender Gebäude CCM
7.2
12 0,0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reparatur
von energieeffizienten Geräten
CCM
7.3
260 0,4% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
Gebäuden (und auf zu Gebäuden
gehörenden Parkplätzen)
CCM
7.4
1 0,0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkei
ten) (A.2)
49.502 73,7%
A. OpEx taxonomiekonforme
Tätigkeiten (A.1+A.2)
49.502 73,7%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 17.652 26,3%
Gesamt 67.154 100,0%

FINANZJAHR 2023 JAHR 2023 KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG DNSH-KRITERIEN ("KEINE ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNG")

A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIG-KEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFOR-

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE

TÄTIGKEITEN

ME TÄTIGKEITEN)

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 17.652 26,3%

Gesamt 67.154 100,0%

EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2) EL; N/EL2)

KATEGORIE
ÜBERGANGS
TÄTIGKEIT
(20)
KATEGORIE
ERMÖGLICHENDE
TÄTIGKEIT
(19)
ANTEIL TAXONOMIE
KONFORMER (A.1.) ODER
TAXONOMIEFÄHIGER (A.2.)
OPEX 2022 (18)
MINDEST
SCHUTZ
(17)
BIOLOGI
SCHE
VIELFALT
(16)
KREISLAUF
WIRTSCHAFT
(15)
UMWELT
VERSCHMU
TZUNG
(14)
WASSER
(13)
ANPASSUNG
AN DEN
KLIMAWAN
DEL (12)
KLIMA
SCHUTZ
(11)
T E IN % J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N
0,0%
0,0%
0,0%
CCM
Schienenverkehrsinfrastruktur
8.902
13,3%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
6.14
15,4%
Datenverarbeitung, Hosting und
CCM
336
0,5%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
damit verbundene Tätigkeiten
8.1
45,0%3)
Reparatur, Wiederaufarbeitung
CE
304
0,5%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
und Wiederaufbereitung
5.1
n/a
CE
Verkauf von Ersatzteilen
37
0,1%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
5.2
n/a
Herstellung von Elektro- und
CE
35.252
52,5%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
EL
N/EL
Elektronikgeräten
1.2
n/a
Erbringung von Dienstleistungen der
CCA
Informationstechnologie, Beratung und
3.799
5,7%
N/EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
8.2
damit verbundene Tätigkeiten
3,3%
Beförderung mit Motorrädern,
CCM
519
0,8%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Personenkraftwagen und
6.5
leichten Nutzfahrzeugen
2,1%
CCM
Güterbeförderung im Straßenverkehr
80
0,1%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
6.6
0,3%
CCM
Renovierung bestehender Gebäude
12
0,0%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
7.2
1,3%
Installation, Wartung und Reparatur
CCM
260
0,4%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
von energieeffizienten Geräten
7.3
n/a
Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
CCM
1
0,0%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Gebäuden (und auf zu Gebäuden
7.4
gehörenden Parkplätzen)
n/a
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
49.502
73,7%
(nicht taxonomiekonforme Tätigkei
ten) (A.2)
67,5%
A. OpEx taxonomiekonforme
49.502
73,7%
Tätigkeiten (A.1+A.2)
67,5%

3) OpEx, die im Geschäftsjahr 2022 zur Wirtschaftstätigkeit 8.1 (CCM) zugeordnet wurden, wurden im Geschäftsjahr 2023 teilweise zu Wirtschaftstätigkeit 1.2 (CE) umgegliedert

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Umwelt & Klima

Umweltschutz und Umweltmanagement

Unserem Management, unseren Mitarbeitenden sowie unseren Stakeholdern ist der verantwortungsvolle Umgang der Gruppe mit der Umwelt ein wichtiges Anliegen und damit Teil unserer Gesamtstrategie. Unsere Unternehmensführung hat eine dezidierte Umweltpolitik für unser Unternehmen definiert und fördert das Bewusstsein der Mitarbeitenden für Umweltbelange bei der täglichen Arbeit. Zudem wollen wir effektive Lösungen entwickeln, um natürliche Ressourcen, die Umwelt, unsere Mitarbeitenden und Menschen, die in unserer Wertschöpfungskette arbeiten, zu schützen.

Für unsere produktionsnahen Standorte in Europa und Nordamerika entwickelten wir ein Umweltmanagementsystem, um deren Leistungen in puncto Umweltschutz zu bewerten und kontinuierlich zu verbessern. Das System basiert auf unserer Umweltpolitik, aus der sich übergeordnete und spezifische Umweltziele ableiten und die dafür sorgt, dass im Rahmen des Umweltmanagementsystems unsere Verpflichtungen im Umweltschutz erfüllt werden.

Innerhalb der Kontron Gruppe sind bereits mehrere Gesellschaften gemäß der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert und es ist geplant, weitere Standorte der Gruppe nach dieser Norm zu zertifizieren. Die Zertifizierungsmaßnahmen nach ISO 14001 werden kontinuierlich überprüft und weitergeführt. Ein wichtiger Teil unseres Umweltmanagements ist es, relevante sowie signifikante Umweltaspekte an den jeweiligen Standorten zu identifizieren und zu analysieren. Die identifizierten Umweltaspekte werden für jeden zertifizierten Standort einzeln bewertet und anschließend klassifiziert, um Verbesserungsmaßnahmen zielgerichtet umsetzen zu können. Gemäß der Norm bewerten wir darüber hinaus die Chancen und Risiken unserer jeweiligen Umweltaktivitäten und können hier gezielt steuern. Die Bewertung wird mindestens einmal pro Jahr überprüft und aktualisiert.

Die Erreichung unserer Umweltziele sowie die kontinuierliche Entwicklung und Verbesserung unseres Umweltmanagementsystems verfolgen wir in mehreren Bereichen:

Unser Umweltmanagementsystem ist so strukturiert, dass es uns dabei unterstützt, alle relevanten Änderungen von Umwelt- und Gesetzesanforderungen des jeweiligen Landes oder Standortes zu identifizieren bzw. zu kontrollieren und die Übereinstimmung mit geltendem Recht zu gewährleisten. Wir lassen uns deshalb durch ein Online-Gesetzesregister über Änderungen von Gesetzen oder Direktiven, unter anderem aus den Bereichen Kreislaufwirtschafts-, Chemikalien-, Klimaschutz- und Gewässerschutzrecht sowie den Vorschriften zum produktbezogenen Umweltschutz, automatisiert benachrichtigen. Über interne Audits ermitteln wir außerdem Stärken und Schwächen des Umweltmanagements an den jeweiligen Standorten.

Auch von unseren Lieferfirmen erwarten wir die Einhaltung ökologischer und gesellschaftlicher Standards, welche in unserem Supplier Code of Conduct festgehalten sind. Die Einhaltung überprüfen wir im Rahmen von Audits, die wir bei unseren Lieferfirmen durchführen. Wir nehmen die Erwartungen aller an unserer Umweltleistung interessierten Stakeholder systematisiert auf und setzen uns mit diesen auseinander. So können wir aktiv die Anforderungen der relevanten Stakeholder im Umweltschutz erfüllen und mit ihnen entsprechend ihrer Interessen in Kontakt treten.

Umweltziele der Kontron Gruppe

Reduzierung des Stromverbrauchs und Nutzung erneuerbarer Energien

  • › Ausbau von Photovoltaik-Anlagen an verschiedenen Standorten
  • › Stromsparende EDV-Ausstattung am Arbeitsplatz und in unseren Rechenzentren
  • › Umstellung auf LED-Beleuchtung an unseren Standorten
  • › Sensibilisierung der Mitarbeitenden, um unnötigen Stromverbrauch zu verhindern
  • › Ausbau von E-Ladestationen an unseren Standorten
  • › Förderung zum Umstieg auf erneuerbare Energien Anhebung des Anteils auf 50% bis 2030

Reduzierung des Heiz- bzw. Kühlbedarfs pro Quadratmeter

  • › Büroheizungen sinnvoll nutzen: nur bei Bedarf heizen bzw. klimatisieren
  • › Heizung in leeren Einzelbüros ausstellen
  • › Fenster und Türen in der Heiz- oder Kühlperiode schließen (Stoßlüften)

Reduzierung des Papierverbrauchs

  • › Fokussierung auf papierlose Prozesse innerhalb der Kontron Gruppe
  • › Implementierung von Follow-Me-Printing-Lösungen, um nicht abgeholte Ausdrucke zu reduzieren
  • › Reduzierung durch elektronische, integrierte HR-Systeme (z.B. Zeiten- und Abwesenheiten-Managementsysteme an den Standorten) oder Nutzung von E-Rechnungen

Reduzierung von Treibhausgasemissionen

  • › Reduktion von Geschäftsreisen auf das Notwendigste, stattdessen vermehrter Einsatz moderner Kommunikationstechnologien wie Telefon- bzw. Videokonferenzen
  • › Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge bis 2030
  • › Förderung der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Dienstfahrrädern
  • › Halbierung der eigenen Treibhausgasmissionen bis 2030 (Scope 1 und 2)

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Unser Anspruch ist es, unsere Umweltleistungen stetig zu verbessern. Aus unserer unternehmerischen Umweltpolitik leiten wir deshalb jährliche Umweltziele für die jeweiligen Standorte ab. So stellen wir die Wirksamkeit des Programms sicher, leiten bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen ein und legen angemessene neue Ziele fest. Die Umweltziele werden mit Kennzahlen belegt, um sie dadurch transparenter und noch besser messbar zu machen. Beispiele dafür sind die Energieintensität (am Umsatz gemessen), der Heizbedarf pro m² oder die aus Geschäftsreisen resultierenden CO2 e-Emissionen pro Mitarbeitenden.

Produktbezogener Umweltschutz

Unserer Kundschaft bieten wir zuverlässige, integrierte und ganzheitliche Produkte an, die einzigartige Lösungen darstellen. Unser zentraler Anspruch dabei ist es, innovative Produkte zu entwickeln, die sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen und gleichzeitig eine ebenso wirtschaftliche wie ressourcenschonende Herstellung ermöglichen.

Schon jetzt sind energiesparende IoT- und Embedded-Lösungen in unserem Portfolio stark vertreten, und ihr Anteil wird wegen der stetig steigenden Kundschaftsnachfrage weiterwachsen. Zudem steht der ökologische Aspekt heute – mehr denn je – im Mittelpunkt innovativer Entwicklungen sowie wirtschaftlicher Überlegungen und Entscheidungen. Daher achten wir stets auf einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, indem wir beispielsweise Abfälle vermeiden und effiziente Recyclinglösungen nutzen.

Basierend auf dem umfangreichen Abfallartenkatalog der Abfallverzeichnisverordnung und der Gewerbeabfallverordnung überwachen wir unsere Entsorgungsfachbetriebe und verlangen Nachweise für Sortier- und Recyclingquoten sowie für die endgültige Verbringung unserer Abfälle.

Umweltschutzrichtlinien

Unser Ziel ist die Vermeidung gefährlicher Stoffe in unseren Komponenten sowie eine umweltbewusste Produktgestaltung. Aus diesem Grund lassen wir uns von unseren Zulieferfirmen stets über die Zusammensetzung der Komponenten, die wir in unsere eigenen Produkte einbauen, informieren. Damit sind wir in der Lage, unserer Kundschaft jederzeit Auskunft über die verbauten Komponenten in ihren Produkten zu erteilen. Zugleich verfolgen wir auf diese Weise unser Ziel einer umweltbewussten Produktgestaltung. Spezifische Kundschaftsanforderungen werden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erfüllt. Die Kontron Gruppe hält sich bereits ab der Phase der Produktentwicklung an die Umweltanforderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen. Darunter fallen unter anderem folgende Verordnungen sowie die jeweiligen nationalen Umsetzungen:

  • › EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie)
  • › EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie)
  • › EU-Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (Batterierichtlinie)
  • › EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)
  • › EU-Verordnung 1907/2006/EG zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung)
  • › EU-Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in Verbindung mit dem "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act" (Konfliktmineralien-Verordnung)

WEEE-Richtlinie: Vermeidung von Elektro- und Elektronikabfällen

Zur Reduzierung der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten wurde eine EU-Umweltschutzrichtlinie mit dem Titel WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Waste of Electrical and Electronic Equipment) vom 27. Jänner 2003 erlassen, die durch die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 ersetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, die Verursacher:innen an ihre Verantwortlichkeit für die Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu erinnern sowie das Vermeiden, Verringern und umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung zu fördern. Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen die WEEE-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Die Kontron Gruppe verpflichtet sich zu einer sicheren und gesunden Umwelt beizutragen und arbeitet gewissenhaft, um alle Anforderungen der WEEE-Richtlinie einzuhalten. Die durch Kontron und ihre Tochtergesellschaften verkauften Produkte, die von der WEEE-Richtlinie betroffen sind, erfüllen deren Anforderungen durch

  • › die Berücksichtigung der zukünftigen Demontage, der Rückgewinnung und der Recyclinganforderungen während der Geräte-Entwicklung,
  • › die Kennzeichnung der Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gemäß WEEE-Richtlinie sowie
  • › die Bereitstellung von Informationen an unsere Kundschaft.

Die meisten unserer eigenen Hardwareprodukte sind als "Embedded Computer" (Integrierte Computer) eingestuft und fallen als solche nicht in eine der definierten Produktkategorien gemäß der WEEE-Richtlinie. Unsere "Embedded Computer" sind keine unabhängigen Elektro- und Elektroniksysteme und werden nicht unter unserem Firmennamen an die Endnutzer:innen verkauft, sondern in das Kundschafts-System integriert. Aus diesem Grund richten sich die Hauptverantwortung der Registrierungs- und Berichtspflicht sowie die Regelung des geforderten Recycling-Prozesses gemäß WEEE-Richtlinie an die finalen Hersteller:innen der Produkte – unsere Kundschaft, die die Produkte unter eigenem Firmennamen an die Endnutzer:innen verkauft.

Um unsere Kundschaft dabei zu unterstützen, alle Anforderungen der WEEE-Richtlinie einzuhalten, stellen wir ihr die notwendigen berichtspflichtigen Daten (Produktdetails, Demontage-Anleitung etc.) in der technischen Produktspezifikation, Produktübersicht und/oder Installations- und Wartungsanleitung zur Verfügung. Kundschaft, die von der WEEE-Richtlinie betroffen ist, kann eine Rücknahmepflicht vereinbaren.

Neben "Embedded Computer" produzieren wir auch Komplettsysteme wie beispielsweise Rack-Mount-Server, die als unabhängige Systeme betrachtet werden. Hier übernehmen wir beispielsweise die Registrierung gemäß WEEE in den betroffenen Mitgliedsländern der Europäischen Union.

RoHS-Compliance: Beschränkung gefährlicher Stoffe

Am 1. Juli 2006 trat die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Die Richtlinie wird mit RoHS abgekürzt (Restriction of Hazardous Substances).

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie mussten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherstellen, dass neue Elektround Elektronikgeräte (EEE), die auf den Markt gebracht wurden, gemäß der RoHS-Richtlinie kein Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE) enthielten. Die Richtlinie sieht vor, dass Ausnahmen nur noch unter bestimmten Bedingungen angewandt werden dürfen.

Am 8. Juni 2011 hat die EU die Neufassung der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU, RoHS 2) veröffentlicht und diese als CE-Kennzeichnungsrichtlinie eingestuft. Die damals definierten Befreiungen galten ab dem 2. Jänner 2013 als ausgelaufen. Ab dem 2. Jänner 2013 mussten die EU-Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umsetzen und veröffentlichen, um der RoHS-2-Richtlinie nachzukommen.

Die Kontron-Gesellschaften, als produzierende Tochterunternehmen der Kontron AG, erfüllen die Anforderungen der RoHS-2-Richtlinie und halten die Verfügbarkeit von RoHS-konformen Produkten für ihre Kundschaft aufrecht.

Bis heute werden die wenigen Ausnahmen, die Kontron in seinen RoHS-konformen Produkten verwendet, regelmäßig von der Europäischen Kommission bezüglich ihrer Verlängerung geprüft. Die Kontron Gruppe nimmt das Auslaufen aktiver RoHS-2-Ausnahmen sehr ernst.

Auch in der Zusammenarbeit mit der Kundschaft sieht die Kontron AG es als ihre Pflicht und eine Selbstverständlichkeit, immer aktuellste Informationen zu der Beseitigung von gefährlichen Stoffen aus den verwendeten Komponenten zu übermitteln. Dank der breiten Angebotsbasis und des Spektrums von elektronischen und mechanischen Komponenten, Baugruppen und Prozessen kann die Kontron Gruppe Trends frühzeitig erkennen und somit einzigartige Lösungen umsetzen, die die Komponentenhersteller:innen zur Vermeidung von gefährlichen Stoffen umsetzen.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

EU-Chemikalienverordnung: REACH

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) wurde von der Europäischen Union erlassen, um Risiken, die durch Chemikalien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt entstehen können, zu verringern.

Herstellende Unternehmen und Importfirmen von chemischen Stoffen im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen registrierungspflichtige Stoffe seit 1. Juni 2008 bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren, sofern sie in Mengen von wenigstens einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Ausgenommen sind sogenannte "Phase-in-Stoffe" oder Stoffe, die im Altstoffverzeichnis EINECS (European Inventory of Existing Commercial Substances) aufgeführt sind.

Die Gesellschaften der Kontron Gruppe berichten im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH, da unsere Produkte in den Geltungsbereich dieser Richtlinien fallen. Jedoch handelt es sich bei den Produkten von Kontron um Erzeugnisse (keine Chemikalien), die unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Substanzen freisetzen. Bei elektronischen Bauteilen und mechanischen Kleinteilen sowie bei Kleincomputern handelt es sich um Erzeugnisse gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), da die spezifische Form bzw. die Gestalt in größerem Maße die Funktion bestimmt, als die chemische Zusammensetzung. Diese Erzeugnisse sind an sich nicht unter REACH registrierungspflichtig.

Die Kontron Gruppe verpflichtet sich, ihre Produkte und Prozesse so zu handhaben, dass das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Umwelt minimiert wird. Die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) wird von Kontron regelmäßig auf neue Substanzen überwacht. Die Offenlegung von SVHCs ist bei Anfragen an unsere zugelassenen herstellenden Unternehmen obligatorisch. Kontron informiert gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung die Kundschaft zeitnah über Änderungen in der Kandidatenliste und die Relevanz für unsere Produkte. Hierzu kann jederzeit eine Anfrage an das Unternehmen gestellt werden.

Konfliktmaterialien

Der amerikanische "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act" beinhaltet Offenlegungs- und Berichtspflichten zur Verwendung von sogenannten Konfliktmineralien, die aus der Demokratischen Republik Kongo (DRC) oder ihren Nachbarstaaten stammen. Die Einhaltung des Gesetzes ist für US-börsennotierte Unternehmen seit Juli 2010 verpflichtend. Unter Konfliktmineralien fallen die Rohstoffe Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, wenn deren Gewinnung und Handel zur Finanzierung oder anderweitigen Unterstützung bewaffneter Gruppen in der DRC oder ihren Nachbarstaaten beitragen. Die Achtung der Menschenrechte und Einhaltung des "Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act" hat für uns oberste Priorität. Durch die Vermeidung von Konfliktmineralien in der Lieferkette leisten wir einen Beitrag, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder zu minimieren (siehe "Kontron Supplier Code of Conduct" unter https://ir.kontron.com/Compliance.en.html).

Wir unterstützen unsere Kundschaft bei der umfassenden Deklaration zur Verwendung von Konfliktmineralien nach den Bestimmungen der "United States Securities and Exchange Commission" (SEC). Unsere Kundschaft ist verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten und Sorgfaltsprüfungen innerhalb ihrer Lieferketten entsprechende Informationen vorzuhalten. Die Kontron-Tochtergesellschaften der Kontron AG sind in der Lage, Komponenten und Lieferfirmen im Rahmen des Reportings und der Deklaration zur Verwendung von Konfliktmineralien zu prüfen und nachzuvollziehen. Die Herkunft der Metalle ermitteln wir in enger Zusammenarbeit mit externen Dienstleister:innen und herstellenden Unternehmen, da wir diese Metalle nicht direkt von Minen oder Schmelzhütten beziehen.

Im Juni 2016 haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten erstmals auf die Leitlinien einer Verordnung geeinigt, die den Handel mit den sogenannten Konfliktmineralien reguliert. Die neue CMRT-Verordnung der EU trat am 1. Jänner 2021 in Kraft und soll dabei helfen, den Handel mit den vier Mineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konfliktregionen einzudämmen. Die neue EU-Verordnung betrifft damit die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Rohstoffsektor, um weiter verstärkt Verantwortung für die Rohstofflieferketten zu übernehmen und Maßnahmen, die eine Konfliktfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen unterbinden, zu ergreifen. Zwar betrifft auch die neue EU-Verordnung die Kontron Gruppe nur indirekt, jedoch halten wir in Bezug auf unsere Lieferfirmen und unsere Kundschaft unsere Pflichten stets mit großer Sorgfalt ein.

Entsorgung und Recycling

Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen an unseren Produktionsstandorten und in unseren Büroräumen. Die Abfallentsorgung ist dabei klar und verbindlich geregelt. Im Produktionsumfeld werden Stoffe in folgenden Abfallkategorien in den dafür entsprechend gekennzeichneten und ausgewiesenen Abfallbehältern entsorgt: Papier und Kartonagen, Wertstoffe (Styropor, Kunststoffe, Folien etc.), Metallschrott, Elektroschrott (z.B. Kabel, Boards, Tastaturen, Monitore etc.), Akkus und Batterien. Zudem gibt es spezielle Abfallregelungen und Abfalltonnen für ESD-Arbeitsbereiche (Electro-Static-Discharge). Auch an den Büroarbeitsplätzen wird der Müll getrennt. Es existieren spezielle Behälter für Papier und Pappe, Restmülltonnen (Abfalltrennung erfolgt durch Entsorgungsdienstleistungsunternehmen) sowie verschlossene Tonnen für vertrauliche Dokumente. Gefährliche Abfälle, die vereinzelt an Produktionsstandorten entstehen, werden an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergeben.

Darüber hinaus versuchen wir innerhalb der Kontron Gruppe Abfall zu vermeiden, indem wir unsere eigenen Produkte sowie zugekaufte Waren mit einem möglichen Minimum an Verpackung produzieren und bestellen. Zudem sind wir bestrebt, auch in Absprache mit unseren Zulieferfirmen, stärker auf umweltfreundlichere Verpackungen zu setzen. Hier ist ein wichtiger Aspekt die Vermeidung von Plastikverpackungen und die Nutzung von biologisch abbaubaren Stoffen, wie beispielsweise Plastikalternativen aus Maismehl, Algen oder Hanf, oder recycelbaren Stoffen wie Papier und Kartonagen.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Umwelt-Kennzahlen

INDIKATOR GRI EINHEIT 2023 2022 20211)
Verbrauch von Strom aus nicht-erneuerbaren Energien 302-1 MWh 14.757 14.876 23.8342)
Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien 302-1 MWh 4.929 5.299 n/a
Heizwärmeverbrauch 302-1 MWh 7.476 9.540 12.174
Kühlenergieverbrauch 302-1 MWh 460 n/a n/a
Gesamtenergieverbrauch 302-1 MWh 27.623 29.715 36.008
Selbst erzeugter Strom 302-1 MWh 511 256 n/a
Anteil selbst erzeugter Strom3) % 2,6% 1,3% n/a
Verkaufter Strom (PV) 302-1 MWh 58 16 n/a
Energieintensität4) 302-3 Wh/EUR 23 28 27
E-Auto Ladestationen Stk 27 n/a n/a
Anzahl der Standorte mit PV-Modulen Stk 5 n/a n/a

1) n/a – Daten wurden erst seit dem Geschäftsjahr 2022 erhoben

2) 2021 wurde der gesamte Stromverbrauch unabhängig von erneuerbaren bzw. nicht-erneuerbaren Energieträgern abgefragt

3) Selbst erzeugter Strom in Relation zum Gesamtstromverbrauch (aus erneuerbaren und nicht-erneuerbaren Energien)

4) Gesamtenergieverbrauch in Relation zum Konzernumsatz

INDIKATOR GRI EINHEIT 20233) 20222) 20211)
Wasserentnahme 303-3 m3 161.136 137.875 n/a
Wasserrückführung 303-4 m3 125.637 137.233 n/a
Wasserverbrauch 303-5 m3 35.499 642 n/a
Angefallener gefährlicher Abfall 306-3 kg 100.042 32.7474) n/a
Angefallener ungefährlicher Abfall 306-3 kg 1.000.313 145.4284) n/a
Gesamtabfall 1.100.355 178.175 n/a

1) n/a – Daten wurden erst seit dem Geschäftsjahr 2022 erhoben

2) Die Daten wurden für jene Gesellschaften der Kontron Gruppe mit eigenen Produktionsstätten erhoben (sechs Gesellschaften im Geschäftsjahr 2022)

3) Die Daten für das Geschäftsjahr 2023 beziehen sich auf alle Gesellschaften

4) Korrektur: kg-Werte wurden 2022 fälschlicherweise als Tonnen dargestellt

INDIKATOR GRI EINHEIT 2023 2022 20211)
Gesamtzahl aller Firmenfahrzeuge 305-1 Fahrzeuge 910 887 1.622
Anzahl E-Autos (einschließlich Hybrid) 305-1 Fahrzeuge 138 70 97
Anteil E-Autos (einschließlich Hybrid) 305-1 % 15,2% 7,9% 6,0%
Anzahl gefahrene Kilometer 305-1 km 16.291.720 16.521.360 29.473.524
Gesamttreibstoffverbrauch innerhalb der
Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen
302-1 MJ 37.042.344 38.866.815 n/a
Gesamtverbrauch Diesel 302-1 MJ 24.012.506 28.121.875 n/a
Gesamtverbrauch Benzin 302-1 MJ 12.715.814 10.601.020 n/a
Gesamtverbrauch Erdgas 302-1 MJ 3.950 22.978 n/a
Strom aus nicht-erneuerbaren Quellen 302-1 MJ 310.074 120.942 n/a
Gesamttreibstoffverbrauch innerhalb der
Organisation aus erneuerbaren Quellen
302-1 MJ 67.878 237.213 n/a
Gesamtverbrauch Biodiesel 302-1 MJ 0 106.767 n/a
Gesamtverbrauch Bioethanol 302-1 MJ 0 0 n/a
Strom aus erneuerbaren Quellen 302-1 MJ 67.878 130.446 n/a
Personengeschäftsreiseverkehr Flugzeug 305-3 pkm 8.421.021 3.531.880 n/a

1) n/a – Daten wurden erst seit dem Geschäftsjahr 2022 erhoben

INDIKATOR2) BESCHREIBUNG GRI EINHEIT 2023 2022 20211)
Scope 1 Direkte Emissionen nach Scope 1 des GHG
Protocol-Standards: Kraftstoffe im
Personengeschäftsverkehr firmeneigener und
kontrollierter Fahrzeuge, Energieproduktion aus
eigenen Photovoltaikanlagen und Heizenergie
305-1 t CO2
e
3.7733) 3.126 n/a
Scope 2 Indirekte Emissionen nach Scope 2 des GHG
Protocol-Standards: Bezug von Strom,
Fernwärme und Fernkälte
305-2 t CO2
e
9.8784) 9.702 n/a
Scope 3 Indirekte Emissionen nach Scope 3 des GHG
Protocol-Standards:
Personengeschäftsreiseverkehr Flugzeug
305-3 t CO2
e
3.590 1.505 n/a

1) n/a – Daten wurden erst seit dem Geschäftsjahr 2022 erhoben

2) Hochrechnung der angegebenen Werte auf Basis der vorliegenden Informationen zu den genutzten Energiequellen

3) Aggregierte Bewertung für Heizenergie wurde verbessert, wodurch sich die Emissionserhöhung in Scope 1 erklären lässt

4) 2023 wurde zusätzlich Fernkälte in der Emissionsberechnung berücksichtigt

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

E-Mobility

Um Kontrons direkte Emissionen zu senken, wurde ein Vorstandsbeschluss für die gesamte Gruppe gefasst, um ein starkes Signal für die Förderung von E-Mobilität zu setzen. Demgemäß dürfen ab dem Jahr 2024 grundsätzlich nur mehr E-Autos als Firmenwagen angeschafft werden. Zudem werden sukzessive an allen Kontron Standorten Ladestationen angebracht, um auch die Ladeinfrastruktur innerhalb der Kontron Gruppe auszubauen und im Idealfall durch selbst erzeugten Strom zu betreiben. In Ausnahmefällen dürfen weiterhin Hybrid-Autos zugekauft werden. Eine Übergangsperiode bis 2030 soll jedoch dazu genutzt werden, Verbrenner-Motoren innerhalb der Gruppe auszumustern, sodass bis 2030 mehr als 90% E-Autos im Einsatz sind. Der Vorstandsbeschluss wurde in die Kontron AG Car Policy eingearbeitet. Ein zusätzliches Ziel ist es, Photovoltaikanlagen innerhalb der Gruppe auszubauen, um Eigenstrom für die Flotte und Büros zu erzeugen. Dieses Bestreben trägt zur E-Mobilitätsstrategie der Kontron Gruppe bei.

Photovoltaik

Kontron installiert nach und nach Photovoltaikanlagen an ihren Standorten, um den Eigenbedarf an Energie durch erneuerbare Ressourcen zu decken. Darüber hinaus werden bestehende Anlagen aufgerüstet bzw. erweitert. Mit einem Anteil von 2,6% vom Gesamtstromverbrauch ist der Eigenstromanteil der Kontron Gruppe noch relativ gering, konnte aber im Vergleich zu 2022 verdoppelt werden – Kontron plant daher in Zukunft, weitere Photovoltaikanlagen in Betrieb zu nehmen.

Unternehmen

Kontron Slowenien

Lösung Breitband-Lösungen

Industrie Kommunikation & Konnektivität

Markt Global

case study

Energieeffiziente Breitbandgeräte

Das kompakte OLT (Optical Line Termination) von Kontron, Iskratel Lumia C16, hat den niedrigsten Stromverbrauch der Branche und senkt hierdurch die Energiekosten und den CO2 -Fußabdruck von Telekommunikationsbetreiber:innen. Zudem wird die Amortisierung allein durch die erheblichen Energieeinsparungen verkürzt.

Das Iskratel Lumia C16 ist ein kompaktes, energiesparendes Kombi-OLT mit 16 Anschlüssen für einen 10-Gigabit-Breitbandzugang, der private und geschäftliche Nutzer:innen gleichzeitig über PON- und P2P-Glasfaser verbindet.

Der unterdurchschnittlich niedrige Energieverbrauch des Produkts hebt es von der Konkurrenz ab. Der Stromverbrauch von 155 W – gleich nur eineinhalb 100-W-Glühlampen – ist 30% niedriger als der der besten Konkurrenz (basierend auf öffentlich verfügbaren/ veröffentlichten Daten). Das Ergebnis sind direkte Einsparungen von 570 kWh im Jahr pro OLT-Gerät. Beispielsweise ermöglicht der Einsatz der Kontron-Lösungen für einen Betreiber im Vereinigten Königreich enorme Einsparungen durch eine Amortisierung in nur drei bis fünf Jahren.

Das Iskratel Lumia C16 entspricht vollständig dem EU-Verhaltenskodex für den Energieverbrauch von Breitbandgeräten. Es verbraucht weniger als 60% des nach dem Kodex zulässigen Stromverbrauchs. Es ist ein exzellentes Beispiel für die kontinuierlichen Bemühungen von Kontron, den CO2 -Fußabdruck während der gesamten Produktlebensdauer zu reduzieren und den Betreiber:innen dabei zu helfen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien effizient umzusetzen, die Umweltbelastungen zu reduzieren und die Energiekosten zu senken.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Soziales

Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion

Kontrons Engagement für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion (DEI – Diversity, Equity and Inclusion)

Kontron ist davon überzeugt, dass sich vielfältige und integrative Teams positiv auf das Arbeitsumfeld, die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens auswirken und dass viele der großartigsten Ideen und Entdeckungen aus einer vielfältigen Mischung von Köpfen, Hintergründen und Erfahrungen stammen. Die Individualität der Mitarbeiter:innen in Verbindung mit Chancengleichheit und Respekt vor Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht und anderen Merkmalen ist integraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie von Kontron und bildet die Unternehmenskultur des Unternehmens. Mit der Unterzeichnung der CEO-Erklärung unterstreicht Kontron sein Bekenntnis zu den Women's Empowerment Principles (WEPs) und setzt aktiv Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Unternehmenskultur, am Arbeitsplatz, in der Lieferkette und in gesellschaftlichen Initiativen um. Als Unterzeichner der WEPs hat sich Kontron zu sieben Prinzipien für die Stärkung von Frauen verpflichtet, die darauf abzielen, die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz ohne Diskriminierung zu fördern und zur Erreichung des SDG 10 beizutragen.

Alle Unternehmen der Kontron Gruppe verpflichten sich, die Vielfalt ihrer Belegschaft zu fördern, Gleichberechtigung in ihren Systemen zu schaffen und eine Kultur der Inklusion zu pflegen und voranzutreiben. In diesem Sinne verpflichtet sich Kontron, allen Mitarbeiter:innen gleiche Chancen zu bieten, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrem ethnischen Hintergrund oder anderen oben genannten Faktoren. Kontron setzt sich auch dafür ein, ein integratives Umfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeiter:innen gehört und ermutigt werden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Um dies zu unterstützen, werden die individuellen Unterschiede geschätzt und respektiert.

Als Teil der Unternehmenskultur verpflichtet sich Kontron zu:

  • › Förderung eines Arbeitsumfelds, das frei von Diskriminierung und Belästigung ist;
  • › Wertschätzung der Arbeit und des Werts jedes Einzelnen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Familienstand, sexueller Orientierung, Hautfarbe, religiöser oder politischer Zugehörigkeit, ethnischem Hintergrund, Nationalität oder anderen Aspekten, die nicht mit der Beschäftigung zusammenhängen;
  • › Faire Behandlung und Chancengleichheit, insbesondere bei der Einstellung und bei transparenten und objektiven Einstellungsverfahren, um eine Belegschaft zu schaffen, die ein breites Spektrum der Gesellschaft widerspiegelt;
  • › Begleitung und Unterstützung des Wachstums durch Karriereentwicklung, Beförderung und Leistungssteigerung für alle Mitarbeiter:innen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft oder anderen Faktoren der Vielfalt;
  • › Faire Entlohnung aller Mitarbeiter:innen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderem Status;
  • › Förderung von Frauen;
  • › Anerkennung der einzigartigen Eigenschaften, Fähigkeiten und Erfahrungen, die jede:r Mitarbeiter:in mitbringt.

Vorstand

Der Vorstand spielt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung und ständigen Verbesserung eines vielfältigen und integrativen Umfelds. Kontron erwartet von allen Mitgliedern des Vorstands und der lokalen Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften, dass sie als Vorbilder fungieren, integrativ sind und einen respektvollen Umgang mit den DEI-Prinzipien und -Praktiken fördern. Der Vorstand der Kontron AG stellt gemeinsam mit den zentralen Funktionen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Umsetzung der Unternehmensrichtlinien zu DEI sicher.

Aufsichtsrat

In seiner Rolle als Kontroll- und Beratungsgremium legt der Aufsichtsrat besonderes Augenmerk auf die Behandlung von DEI-Themen und regt den Vorstand an, diese in den Unternehmenszielen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck unterstützt der Aufsichtsrat ein Diversitätsprogramm, das auch den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex Rechnung trägt.

Anteil von Frauen in Führungspositionen

Generell stellt sich der Anteil von Frauen auf Managementebene in der Kontron Gruppe wie folgt dar, einschließlich aller Geschäftsbereiche, Interimspositionen, Leitungspositionen und Teamleads:

2023 2022
Vorstand 0,0% 0,0%
Aufsichtsrat 40,0% 40,0%
Oberes Management 21,1% 19,7%
Mittlere und untere Führungsebene 22,1% 23,2%

Kontrons DEI-Prinzipien

Frauenförderung

Kontron bekennt sich zur Frauenförderung, einem wichtigen Element im kontinuierlichen Prozess der Gleichstellung der Geschlechter und der Erhöhung des Frauenanteils im Management. Um eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils auf allen Ebenen, insbesondere in technischen Berufen, zu erreichen, arbeitet Kontron kontinuierlich an der weiteren Integration von Diversität und Gleichstellung in die Human Resources Prozesse. Bei der Besetzung von Positionen folgt Kontron dem Prinzip der Frauenförderung, indem Kandidatinnen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Kontron führt eine Reihe von Maßnahmen durch, um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Dazu gehören Initiativen zur Unterstützung einer gesunden Work-Life-Balance durch Elternzeitregelungen und flexible Arbeitszeiten. Kontron spricht weibliche Talente aktiv an und fördert sie durch Kooperationen und Veranstaltungen, um mehr Führungspositionen mit qualifizierten Frauen zu besetzen. Eine weitere Initiative ist die Implementierung klarer Beförderungskriterien, um die Chancengleichheit zu fördern und sicherzustellen, dass Beförderungsentscheidungen auf einer unvoreingenommenen und geschlechtsneutralen Bewertung basieren.

Darüber hinaus ist die konsequente Umsetzung eines geschlechtergerechten Sprachstandards eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Chancengleichheit für Mitarbeiter:innen und auf allen Ebenen. Im Bereich der Frauenförderung legt Kontron einen strategischen Schwerpunkt auf die Entgeltgleichheit und arbeitet kontinuierlich an einer leistungsgerechten Entlohnung, unabhängig vom Geschlecht, und unterstützt seine Mitarbeiterinnen bei der Karriereplanung und Weiterbildung. Für das Jahr 2024 hat Kontron die Sustainable Leadership Academy entwickelt, ein ambitioniertes einjähriges Trainingsprogramm zur Entwicklung einer neuen Generation von Führungskräften, die die Wertevielfalt, Inklusion und Nachhaltigkeit verkörpern. Das Programm ist darauf ausgerichtet, die persönliche und berufliche Entwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fördern. Es ist ein strategischer Schritt von Kontron, um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

Als Zeichen seines Engagements für DEI beteiligt sich Kontron an den jährlichen "Töchtertagen" in Österreich, dem Hauptsitz von Kontron. Dieser Tag gibt Mädchen im Alter von 11–16 Jahren die Möglichkeit, technische Berufe in lokalen Unternehmen kennenzulernen.

LGBTQ+ Inklusion

Kontron ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Menschen offensteht, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität. Kontron ermöglicht ein sicheres Umfeld, das alle sexuellen Orientierungen respektiert: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Queers und andere sowie deren Verbündete.

Ethische Rekrutierung und Karriereentwicklung

Kontron fördert transparente und objektive Rekrutierungs- und Einstellungsprozesse, die mit den Werten des Unternehmens und seinem Engagement für DEI in Einklang stehen. Mitarbeiter:innen werden rechtmäßig und in einer fairen Weise eingestellt, die ihre Rechte respektiert und schützt. Der Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung wird bei der Einstellung und während des gesamten Mitarbeiter:innenzyklus – Neueinstellung, Einarbeitung, Weiterbildung und Entwicklung – strikt eingehalten. Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen werden nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihrer Nationalität, ihrer politischen oder sonstigen Überzeugungen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Behinderung oder ihres Familienstands diskriminiert.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Menschen mit Behinderung

Für Kontron ist die Integration von Menschen mit Behinderungen mitunter ein wichtiger Faktor zur Erreichung unserer Mission. Kontron ist bestrebt, physische oder digitale Barrieren innerhalb seines Geschäftsmodells zu minimieren und räumt dabei neben wirtschaftlichen Erwägungen auch Gerechtigkeitskriterien hohe Priorität ein. Kontron setzt sich weiterhin dafür ein, Menschen mit Behinderungen durch den Einsatz spezieller Hilfsmittel (z.B. technische Hilfsmittel) in die Arbeitswelt zu integrieren, um ihnen die Teilnahme an einem Umfeld mit gleichen Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Die Kontron AG kooperiert mit AfB, einem inklusiven IT-Recyclingunternehmen, um ihrer Kundschaft die Möglichkeit zu bieten, durch die Wiederverwendung und das Recycling gebrauchter Hardware professionelle IT-Dienstleistungen mit einem sozialen und ökologischen Mehrwert zu verbinden und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Vergütung

Kontron strebt stets eine faire Entlohnung aller Mitarbeiter:innen an, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderem Status. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, legt Kontron Gehaltsspannen auf der Grundlage relevanter Marktdaten fest und berücksichtigt dabei Faktoren wie die Funktion, Erfahrung und Leistung der Mitarbeiter:innen. Um das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern zu verringern, fördert Kontron die Lohngleichheit in allen Karrierestufen, z.B. durch die Festlegung von standardisierten Einstiegsgehältern, die jedes Jahr in Übereinstimmung mit der lokalen Marktsituation überprüft werden.

Arbeitsumfeld & Sprache

Kontron unterstützt die Chancengleichheit bei der Beschäftigung und hat keine Toleranz gegenüber Diskriminierung, Belästigung oder anderen diskriminierenden Verhaltensweisen wie Einschüchterung, Beleidigungen, Drohungen, Mobbing, unfairen Anschuldigungen oder anderen Handlungen, die darauf abzielen, den Wert einer Person aufgrund ihres hierarchischen Status, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder eines anderen Merkmals zu mindern oder abzuwerten. Das Gebot des Respekts gegenüber anderen gilt auch für jede Form der sexuellen Belästigung, z. B. offensichtliche Annäherungsversuche, herabsetzende Kommentare, Witze, vulgäre Sprache, obszöne Gesten oder das Zeigen von anstößigem Bildmaterial in den Geschäfts- und Produktionsstätten der Gruppe. Durch die Verwendung einer geschlechtsneutralen und diskriminierungsfreien Sprache in den Stellenausschreibungen von Kontron und die interne Veröffentlichung aller Stellenausschreibungen sowie die ständige Überwachung der Gleichstellung in Bezug auf Geschlecht, Alter, Herkunft, Betriebszugehörigkeit und Gehalt gewährleistet Kontron eine faire Behandlung und trägt zur Chancengleichheit von Männern und Frauen in allen Karrierestufen bei. Darüber hinaus sind auch die Website und die Social-Media-Plattformen des Unternehmens geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei gestaltet.

Work-Life-Balance

Kontron erkennt das Bedürfnis der Mitarbeiter:innen nach Flexibilität und einer ausgewogenen Work-Life-Balance an. Mit der Verbindung von mobiler und Büroarbeit und einem hohen Maß an Flexibilität für individuelle Bedürfnisse legt Kontron den Grundstein für das produktive Arbeitsumfeld der Zukunft – für alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen. Um berufliche Verpflichtungen und familiäre Bedürfnisse zu schützen und zu vereinbaren, hat Kontron eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören der Zugang zu umfangreichen Ressourcen und Vermittlungsdiensten, eine kostenlose Beratung, die Einbeziehung von Mitarbeiter:innen in der Elternzeit und die Erleichterung des Wiedereinstiegs nach der Elternkarenz.

Im vierten Quartal 2023 führte Kontron seine zweite konzernweite Mitarbeiter:innenbefragung durch, an der sich weltweit rund 4.700 Mitarbeiter:innen beteiligen konnten. Die Ergebnisse zeigen ermutigende Entwicklungen, darunter eine 10%ige Steigerung der Anzahl der Mitarbeiter:innen, die sich besser über Nachhaltigkeit informiert fühlen, eine 7%ige Steigerung des Bewusstseins für Diversity-Bemühungen und eine 4%ige Verbesserung der Wahrnehmung von Kontron als sehr guter Arbeitgeber. Diese Ergebnisse unterstreichen das klare Bekenntnis des Unternehmens zu Kommunikation, Nachhaltigkeit, Vielfalt und allgemeiner Mitarbeiter:innenzufriedenheit und ermutigen zu kontinuierlichen Bemühungen, ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Ausbildung

Kontron plant eine Reihe von Schulungen, Aktivitäten und Sensibilisierungskampagnen, um das Bewusstsein zu schärfen und die Geschlechtervielfalt, den Alters-/Generationenmix und die geistigen/körperlichen Fähigkeiten am Arbeitsplatz zu verbessern. Um eine größere Geschlechtervielfalt anzustreben, wird Kontron seine Programme und Maßnahmen in allen Phasen einer Beschäftigung weiter beschleunigen. Dazu gehören die ethische Rekrutierung und Gewinnung von Talenten, die intensive Weiterbildung im Bereich DEI, Schulungen zu unbewussten Vorurteilen und Integrationsprogramme sowie globale Initiativen zur Vernetzung der Geschlechter.

Ziele der Kontron Gruppe für die eigene Belegschaft

Diversität, Gleichbehandlung, Inklusion

  • › Erhöhung des Anteils von Mitarbeiterinnen auf 50% bis 2030
  • › Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen um 20% bis 2030 (vgl. 2022)
  • › Ausbau der Förderungsprogramme für weibliche Führungskräfte
  • › Erhöhung der Mitarbeiter:innen-Zufriedenheit

Schulung und Weiterbildung

  • › Schulungsstunden werden bis 2030 um 20% erhöht (vgl. 2022)
  • › Zugang zu Schulungsangeboten von Compliance und Datensicherheit für alle Kontron Mitarbeitenden bis 2025

Arbeitssicherheit

› Vollständige Vermeidung von Arbeitsunfällen

Mitarbeiter:innen-Kennzahlen

Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Kontron Gruppe weltweit 4.838 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj.: 4.475), wobei Mitarbeitende in Ausbildungsverhältnissen oder Karenz nicht erfasst sind. Der Rückgang der Mitarbeitenden von 2021 auf 2022 ist im Wesentlichen auf den Abschluss des Projekts "Focus" (Verkauf der Gesellschaften im IT-Services Segment) und den damit verbundenen Übergang von 1.787 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an die Vinci Gruppe per 29. Dezember 2022 zurückzuführen. Alle nachstehenden Mitarbeiter:innen-Kennzahlen beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, jeweils auf Vollzeitäquivalente zum Bilanzstichtag.

VERTEILUNG DER MITARBEITENDEN
AUF UNTERNEHMENSBEREICHE*
EINHEIT 2023 2022 2021
Forschung & Entwicklung FTE 2.658 2.478 3.260
Verwaltung & Administration FTE 772 714 916
Vertrieb FTE 622 545 762
Field Engineering FTE 207 209 742
Produktion FTE 579 529 526
Gesamt FTE 4.838 4.475 6.206

* Mitarbeiter:innenzahl auf Vollzeitäquivalentbasis ohne karenzierte Mitarbeitende, Praktikant:innen, Lehrlinge und Leiharbeitende

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

MITARBEITENDE NACH REGIONEN* EINHEIT 2023 2022 2021
Europa FTE 4.250 4.003 5.729
Davon Osteuropa FTE 2.121 2.163 3.477
Davon Österreich FTE 647 625 617
Davon Deutschland FTE 921 732 1.253
Davon Rest-Europa FTE 561 483 382
Asien FTE 279 210 212
Nordamerika FTE 309 262 265
Gesamt FTE 4.838 4.475 6.206

* Mitarbeiter:innenanzahl auf Vollzeitäquivalentbasis ohne karenzierte Mitarbeitende, Praktikant:innen, Lehrlinge und Leiharbeitende

ALTERSSTRUKTUR DER
MITARBEITENDEN UND
GESCHLECHTERVERTEILUNG*
GRI 2023 2022 2021
Frauen
< 30 Jahre 405-1 4,4% 3,8% 3,5%
30–50 Jahre 405-1 16,0% 16,5% 15,1%
> 50 Jahre 405-1 8,7% 8,4% 7,7%
Gesamt 405-1 29,0% 28,7% 26,3%
Männer
< 30 Jahre 405-1 9,2% 9,2% 10,2%
30–50 Jahre 405-1 36,3% 38,0% 41,0%
> 50 Jahre 405-1 25,4% 24,1% 22,6%
Gesamt 405-1 71,0% 71,3% 73,7%
Mitarbeitende Gesamt
< 30 Jahre 405-1 13,6% 13,0% 13,7%
30–50 Jahre 405-1 52,3% 54,5% 56,1%
> 50 Jahre 405-1 34,1% 32,4% 30,2%
Durchschnittsalter 44,3 43,9 42,9

* inkl. Auszubildende

Abb.: Geschlechterverteilung der Kontron Gruppe

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

NEUEINSTELLUNGEN UND
FLUKTUATION*
GRI EINHEIT < 30 JAHRE 30–50 JAHRE > 50 JAHRE GESAMT
Frauen
Einstellungen 401-1 FTE 99 147 46 291
Austritte 401-1 FTE 51 102 41 193
Fluktuation 401-1 % 19,2% 11,4% 8,7% 11,9%
Männer
Einstellungen 401-1 FTE 181 265 108 554
Austritte 401-1 FTE 100 194 95 388
Fluktuation 401-1 % 18,1% 9,8% 7,0% 10,0%
Mitarbeitende Gesamt
Einstellungen 401-1 FTE 280 412 154 845
Austritte 401-1 FTE 151 295 135 581
Fluktuation 401-1 % 18,5% 10,3% 7,4% 10,6%

* inkl. Auszubildende

Eine Vielzahl von Standorten innerhalb der Kontron Gruppe agiert als Ausbildungsbetrieb für technische und kaufmännische Berufe. Bereits seit vielen Jahren setzt die Kontron Gruppe so auf die Ausbildung junger Menschen und deckt hierdurch einen Teil des Bedarfs an qualifizierten Nachwuchskräften intern ab. Die Kontron Gruppe kooperiert mit einer Vielzahl von Universitäten und Fachhochschulen und unterstützt Studierende bei der Realisierung von dualen Studiengängen in verschiedenen technischen und wirtschaftlichen Fachrichtungen oder bietet Plätze für Praktika oder Projektarbeiten an.

VERTEILUNG DER MITARBEITENDEN
NACH KATEGORIE
GRI 2023 2022 2021
Weibliche Auszubildende 405-1 25,5% 23,3% 20,5%
Männliche Auszubildende 405-1 74,5% 76,7% 79,5%
Weibliche Fachkräfte 405-1 30,6% 30,1% 27,1%
Männliche Fachkräfte 405-1 69,4% 69,9% 72,9%
Weibliche Führungskräfte 405-1 22,0% 22,6% 22,1%
Männliche Führungskräfte 405-1 78,0% 77,4% 77,9%
VERTEILUNG DER MITARBEITENDEN
NACH KATEGORIE
GRI 2023 2022 2021
Gesamt Auszubildende 405-1 2,5% 2,6% 1,8%
Gesamt Fachkräfte 405-1 81,3% 81,5% 83,0%
Gesamt Führungskräfte 405-1 16,2% 16,0% 15,2%
MITARBEITER:INNEN-KATEGORIE NACH
ALTERSTRUKTUR
GRI < 30 JAHRE 30–50 JAHRE > 50 JAHRE GESAMT
Weibliche Auszubildende 405-1 0,6% 0,1% 0,0% 0,6%
Weibliche Fachkräfte 405-1 3,8% 13,4% 7,6% 24,9%
Weibliche Führungskräfte 405-1 0,0% 2,5% 1,1% 3,6%
Gesamt Frauen 405-1 4,4% 16,0% 8,7% 29,0%
Männliche Auszubildende 405-1 1,8% 0,0% 0,0% 1,8%
Männliche Fachkräfte 405-1 7,2% 29,6% 19,7% 56,5%
Männliche Führungskräfte 405-1 0,1% 6,7% 5,8% 12,6%
Gesamt Männer 405-1 9,2% 36,3% 25,4% 71,0%
Auszubildende Gesamt 405-1 2,4% 0,1% 0,0% 2,5%
Fachkräfte Gesamt 405-1 11,0% 43,0% 27,3% 81,3%
Führungskräfte Gesamt 405-1 0,2% 9,2% 6,8% 16,2%
Mitarbeitende Gesamt 405-1 13,6% 52,3% 34,1% 100,0%

INDIKATOR JA/NEIN Ist das Unternehmen in einem Land angesiedelt, in dem es kein Recht auf Kollektivverhandlungen, Betriebsräte und Vereinigungsfreiheit gibt? nein Gibt es strenge Verbote hinsichtlich Kollektivverhandlungen und Vereinigungsfreiheit? nein Gibt es Betriebsstätten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit? nein Gibt es Betriebsstätten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit? nein

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Weitere Mitarbeiter:innen-, Gesundheits- und Sozialindikatoren

INDIKATOR GRI EINHEIT 2023 2022 20211)
Mitarbeitende Gesamt5) FTE 4.838 4.475 6.206
Ausbildungsstunden Auszubildende 404-1 Stunden/FTE 133 130 n/a
Ausbildungsstunden Fachkräfte 404-1 Stunden/FTE 11 16 n/a
Ausbildungsstunden Führungsebene 404-1 Stunden/FTE 9 16 n/a
Ausbildungsstunden Frauen4) 404-1 Stunden/FTE 12 17 n/a
Ausbildungsstunden Männer4) 404-1 Stunden/FTE 14 19 n/a
Ø Ausbildungsstunden Gesamtkonzern4) 404-1 Stunden/FTE 14 18 n/a
Leistungsbeurteilung Auszubildende 404-3 Head count 131 n/a n/a
Leistungsbeurteilung Fachkräfte 404-3 Head count 2.680 n/a n/a
Leistungsbeurteilung Führungsebene 404-3 Head count 563 n/a n/a
Fluktuation4) % 10,6% 13,0% 14,8%
Ø Firmenzugehörigkeit Jahre 10,8 11,4 10,2
Arbeitsbedingte Verletzungen 403-9 Fälle 32 19 23
Schwere arbeitsbedingte Verletzungen 403-9 Fälle 0 2 n/a
Tödliche arbeitsbedingte Verletzungen 403-9 Fälle 0 0 0
Gesamte Anzahl der geleis
teten Arbeitsstunden3)
Stunden 8.127.000 7.518.000 10.426.080
Gesamtrate der meldepflichtigen
arbeitsbedingten Verletzungen6)
Unfälle/Arbeits
stunden
0,79 0,56 0,44
Frauen mit Behinderung 405-1 FTE 21 212) n/a
Männer mit Behinderung 405-1 FTE 41 522) n/a
Gesamt Menschen mit Behinderung 405-1 FTE 62 73 89
Mitarbeitende mit Kollektivverträgen4) 2-30 FTE 2.794 2.674 n/a
Mitarbeitende mit Doktoratstitel5) % 1,0% 1,5% 0,9%
Mitarbeitende mit Masterabschluss5) % 27,8% 25,1% 29,6%
Mitarbeitende mit Bachelorabschluss5) % 28,7% 35,3% 30,2%
Mitarbeitende mit Abschluss
Höhere Schule5)
% 26,6% 25,1% 27,5%
Mitarbeitende mit sonst. Ausbildungsgrad 5) % 15,9% 13,0% 11,8%

1) n/a – Daten wurden erst ab Geschäftsjahr 2022 erhoben 2) Zahlen wurden korrigiert 3) Statistisch berechneter Wert

4) inkl. Auszubildende

5) exkl. Auszubildende

6) Multiplikationsfaktor 200.000

Führungsgrundsätze

Professionelle Führung ist neben Kapital und Wissen die wichtigste Ressource für unseren Unternehmenserfolg

Unsere Führungsgrundsätze sind Grundlage für den Umgang mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bindend für alle Führungsverantwortlichen. Es sind Leitlinien, die eine einheitliche Orientierung geben sollen. Damit diese in der Unternehmensgruppe gelebt werden, sind alle Führungskräfte der Kontron dazu aufgerufen sie in ihr tägliches Handeln und Denken zu integrieren und als Orientierungsrahmen für ihren persönlichen Führungsstil zu betrachten.

Unsere sechs Führungsgrundsätze basieren auf unserer Überzeugung, dass das wichtigste Kapital unseres Unternehmens zufriedene, professionell geführte, gut ausgebildete und effektiv eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Unser Anspruch ist es, sowohl auf fachlicher als auch auf persönlicher Ebene zu führen.

Unsere sechs Führungsgrundsätze dienen auch als Grundlage für die Bewertung der Führungsqualität. Dabei haben wir die Grundsätze bewusst offen formuliert, da jeder Führungsstil individuell und personenbezogen ist. Um die Grundsätze authentisch und glaubwürdig zu vertreten und zu leben, ist die persönliche und regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema Führung für uns essenziell. Um dies zu ermöglichen, fördern wir die Teilnahme unserer Manager:innen an lokalen sowie externen Führungstrainingskursen und -programmen.

Aus- und Weiterbildung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmen den Erfolg der Kontron Gruppe. Daher setzen wir als Unternehmen auf engagierte und kompetente Mitarbeitende. Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, investieren wir in eine Vielzahl von Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen und bieten Chancen, sich intern im Unternehmen weiterzuentwickeln.

Die langjährige Philosophie der Kontron

"HIRE FOR ATTITUDE, TRAIN FOR SKILLS"

bleibt unverändert aufrecht und wird durch interne Programme zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unserer Kolleginnen und Kollegen vorangetrieben. Im Geschäftsjahr 2023 investierte die Kontron Gruppe rund EUR 1,2 Mio. (2022: EUR 1,1 Mio.) in die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Es wurden Trainings und Weiterbildungen in verschiedensten Bereichen realisiert, allen voran eine Vielzahl technischer Trainings, um Zertifizierungen bei einzelnen IoT-Zulieferfirmen aufrecht zu erhalten bzw. auszubauen. Zudem wurden Führungskräfte-Trainings und Coachings, Arbeitssicherheitsschulungen, Projektmanagement-Seminare sowie diverse Sprachkurse angeboten.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Neben den verschiedenen Ausbildungsprogrammen setzt die Kontron Gruppe auf "Training on the Job". Mitarbeitende aus den verschiedenen Bereichen erhalten regelmäßig die Möglichkeit zur "Job Rotation" – der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen anderer Standorte erleichtert die Weitergabe von Fachwissen im Konzern und sorgt für frische Impulse in den Abteilungen. Neben "Job Enlargement", das sich auf die Übernahme zusätzlicher Aufgaben im bekannten Tätigkeitsbereich bezieht, werden Mitarbeitende vermehrt durch "Job Enrichment" gefördert, neue verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen und so als zukünftige Führungskräfte aufgebaut. Das etablierte Management Trainee Programm ermöglicht es beispielsweise, mit der Unterstützung eines erfahrenen Executive Managers als Mentor:in, Erfahrungen im Interims-Management zu sammeln und sich so für Positionen auf einer höheren Führungsebene zu qualifizieren. Bei der Neubesetzung von Führungspositionen werden vorrangig interne Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt, aber auch externe Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt, sollte es das Aufgabengebiet erfordern.

Kontron Sustainable Leadership Academy – Führungskräfte von morgen stärken

Unsere Vision

Nach der erfolgreichen Durchführung unserer ersten Leadership Academy im Jahr 2022 wurde im Jahr 2023 die Sustainable Leadership Academy 2024 initiiert. Damit setzen wir unseren Weg fort, eine neue Generation von Führungskräften zu entwickeln, die Werte wie Diversität, Inklusion und Nachhaltigkeit verinnerlicht. Diese Initiative kommt nicht nur den Teilnehmenden zugute, sondern ist auch eine strategische Maßnahme, um den Frauenanteil und die Diversität in Führungspositionen bei Kontron zu erhöhen. Wir glauben an die Kraft vielfältiger Führungskräfte, die Innovation und verantwortungsvolle Unternehmensführung verkörpern und vorantreiben.

Themen

Das einjährige Programm wird umfassend sein und eine Reihe von Themen abdecken, die für die Führungskräfte von morgen wichtig sind. Dazu gehört die Erforschung von Vielfalt und Inklusion, die Auseinandersetzung mit unbewussten Vorurteilen und die Förderung einer Kultur der Diversität. Führungs- und Managementfähigkeiten werden hervorgehoben, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der strategischen Entscheidungsfindung liegt. Der Geschäftssinn wird durch Einblicke in Finanzen, Strategie und Geschäftsprozesse geschärft. Ein vertieftes Verständnis von Umwelt-, Sozial- und Governance-Prinzipien (ESG) wird gefördert, um deren Auswirkungen auf das Geschäft zu verstehen. Die uns besonders wichtigen Kooperationsfähigkeiten werden für eine erfolgreiche funktionsübergreifende Teamarbeit geschärft, während die Navigation durch die regulatorische Landschaft entmystifiziert wird. Inspiration und Innovation sollen im Mittelpunkt des Programms stehen, um Kreativität und zukunftsorientiertes Denken zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms wird die Selbstreflexion sein, eine Schlüsselkomponente für die persönliche und berufliche Entwicklung.

Vortragende und Programmstruktur

Für das Programm ist eine Mischung aus internen und externen Vortragenden vorgesehen, darunter Branchenführende und Fachleute. Dies stellt sicher, dass unterschiedliche Perspektiven und praxisnahe Einblicke vermittelt werden. Ein Eckpfeiler der Akademie ist das Mentor:innen-Programm, das die Teilnehmenden mit persönlicher Beratung durch erfahrene Führungskräfte unterstützen soll.

Ziele der Akademie

Die Akademie setzt sich ehrgeizige Ziele, um die umfassende persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern. Fortschritte und Auswirkungen werden regelmäßig evaluiert. Das Programm wird in die Karriereplanung der Teilnehmenden integriert und dient als Sprungbrett für zukünftige Beförderungen. Der Fokus liegt darauf, die Teilnehmenden in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen und sie mit Fähigkeiten auszustatten, die sowohl für herausragende Leistungen in ihrer aktuellen Position als auch für den Aufstieg in höhere Führungsrollen unerlässlich sind. Außerdem wird es auch zahlreiche Networking-Möglichkeiten geben, die die Teilnehmenden ermutigen, qualitativ hochwertige Beziehungen aufzubauen.

Kandidat:innen

Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens werden für das kommende Programm 20–30 engagierte Mitarbeiter:innen ausgewählt, die sich sowohl in ihrer Funktion als auch im Gesamtunternehmen weiterentwickeln möchten. Um unser Engagement für die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen zu verdeutlichen, werden Kandidatinnen bevorzugt.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontron Gruppe ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen, für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, ist Teil unseres Arbeitsschutzmanagements. Ebenso werden in regelmäßigen Abständen Befragungen der Mitarbeitenden durchgeführt, um dem Management Anhaltspunkte für mögliche Verbesserungen zu geben. Die Befragungen erfolgen auf lokaler Ebene und werden oft anlassfallbezogen organisiert, z.B. im Rahmen von größeren Akquisitionen oder bei sonstigen besonderen Anlässen, wie beispielsweise im Jahr 2020 anlässlich der Corona-Pandemie.

Unsere Fachexpert:innen – Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen – beraten uns in allen Fragen der Arbeitssicherheit, inklusive der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze sowie psychologischer Aspekte der Arbeit. Dadurch vermeiden wir körperliche Beeinträchtigungen durch z.B. monotone Bildschirmarbeiten, als auch psychische Belastungen durch erhöhte Arbeitsanforderungen. So wird beispielsweise auch einer ergonomischen Büroausstattung Rechnung getragen. Neben der Gestaltung der Arbeitsplätze werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, um Gefahren und Risiken zielgerichtet minimieren zu können. Zudem sind die betriebliche Notfallvorsorge, die arbeitsmedizinische Vorsorge, der Umgang mit Gefahrstoffen und weitere sicherheitsrelevante Abläufe geregelt. Unsere Sicherheitsbeauftragten unterstützen in Fragen des Gesundheitsschutzes, bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und achten – neben den Vorgesetzten – auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten aller Beschäftigten. Auch weisen wir unsere Mitarbeitenden durch Schulungen und fachgerechte Unterweisungen darauf hin, wie sie stets für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sorgen können. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden eine unfallfreie Arbeitsumgebung zu schaffen.

Die Kontron Gruppe plant im Jahr 2024 eine Facility Management Policy einzuführen, die unsere Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzrichtlinien dokumentiert. Diese Initiative unterstreicht unser Engagement für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung durch die Definition klarer Rollen und Prozesse im Facility Management, einschließlich spezifischer Verantwortlichkeiten für Facility Manager, Brandschutzbeauftragte und Ersthelfer:innen.

Ein zentraler Aspekt der neuen Policy wird die Verbesserung der Gebäudesicherheit durch ein detailliertes Zugangskonzept und die Implementierung regelmäßiger Sicherheitsunterweisungen und -trainings für alle Mitarbeitenden sein. Zudem wird die Richtlinie umfassende Vorschriften zur Sicherheits- und Schutzausrüstung, die Wartung von Sicherheitssystemen sowie klare Besucher:innenregelungen und Gebäudeaspekte beinhalten, um die Sicherheit in unseren Anlagen zu maximieren. Die Implementierung ist noch im ersten Quartal 2024 geplant.

Gesellschaftliches und soziales Engagement

Die Gesellschaften der Kontron Gruppe unterstützen unterschiedlichste Initiativen und Projekte im Bildungs-, Wissenschafts-, Kunst-, Sport- und Sozialbereich, um ihren Beitrag in der lokalen Gemeinschaft zu leisten. Gefördert werden unter anderem regionale Projekte und Kooperationen mit Schulen, Universitäten, Non-Profit-Organisationen oder Stiftungen. An politische Parteien oder Organisationen erfolgen jedoch keinerlei Spenden oder Zuwendungen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden, wie bereits in den Vorjahren, Spenden in Form von Geld oder Sachzuwendungen, Partnerschaften mit lokalen Sportvereinen, Schulen und Universitäten sowie eine Vielzahl von Wohltätigkeitsprojekten unterstützt.

Kooperationen mit Schulen und Universitäten

Um weltweit Nachwuchskräfte – allen voran IoT-Ingenieur:innen – für die Kontron Gruppe zu begeistern, pflegen wir an einer Vielzahl von Standorten Partnerschaften und Kooperationen mit Schulen und Universitäten. Unser Engagement umfasst die Unterstützung von Studierenden bei Abschluss-, Diplom- und Forschungsarbeiten sowie die Bereitstellung von Praktikumsplätzen, Trainee-Programmen und Ausbildungsmöglichkeiten.

Wir setzen uns auch lokal für die frühzeitige Berufsorientierung ein, indem wir Schülerinnen und Schülern Einblicke in technische Karrierewege bei Kontron bieten. In Augsburg organisieren wir beispielsweise zusammen mit verschiedenen Bildungsträgern, wie der BIB Augsburg GmbH, Praktika für Schüler:innen. Seit dem Jahr 2019 ermöglicht uns auch die Technische Hochschule Deggendorf, herausragende Studierende technischer Fachrichtungen in unser Unternehmen zu integrieren, sowohl während als auch nach ihrem Studium.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Auf Messen wie den "HTL-Karrieretagen" in Wien präsentieren wir unser Unternehmen und bieten einen direkten Kontakt für interessierte Schülerinnen und Schüler.

Unsere Partnerschaft mit der HTL Spengergasse in Wien, einer führenden berufsbildenden technischen Schule, wird seit 2018 kontinuierlich ausgebaut und war auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg. Zusätzlich pflegt Kontron eine enge Zusammenarbeit mit der FH Salzburg und der FH Hagenberg und engagiert sich aktiv in diversen Forschungsprojekten mit dem Fraunhofer-Institut in Österreich. Auch global erweitert die Kontron Gruppe ihr Netzwerk durch Partnerschaften mit angesehenen Hochschulen und Universitäten. In der Schweiz zählen hierzu die Fachhochschule Nordwestschweiz und die Universität Luzern. In Deutschland kooperieren wir mit den Technikerschulen Kirchheim/Teck und Reutlingen, dem Berufsförderungswerk Schömberg und der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden. Weitere internationale Bildungspartner sind die University of Chichester in England, die Versailles-Saint Quentin University und die École d'ingénieur généraliste en informatique et technologies du numérique in Paris, das ISEL in Portugal, die University of Belgrade in Serbien, die West Bohemia University und die CVUT in Tschechien, die Technische Universität in Moldawien sowie die Polytechnische Universität in Bukarest.

Governance

Unternehmensethik

Corporate Governance

Ziel der Corporate Governance bei Kontron ist es, eine transparente Entscheidungsfindung und verantwortungsbewusste, nachhaltige Wertschöpfung zu ermöglichen und für die Stakeholder transparent zu machen.

Die österreichische Kontron AG bekennt sich als in Deutschland börsennotierte Aktiengesellschaft freiwillig zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). In Bezug auf den DCGK in der aktuellen Fassung weicht die Kontron AG von manchen Soll-Grundsätzen ab und erklärt die Gründe für etwaige Abweichungen von Empfehlungen, gemäß dem Prinzip "comply or explain", im jährlichen Jahresfinanzbericht bzw. im Geschäftsbericht im Kapitel "Corporate Governance Bericht". Der Bericht ist zusätzlich auf der Website der Kontron AG unter https://ir.kontron.com/Corporate_Governance.en.html veröffentlicht. Der Begriff Corporate Governance steht bei der Kontron AG für eine verantwortungsvolle, transparente, wertebasierte und an einer nachhaltigen Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Wesentliche Aspekte einer guten Corporate Governance sind die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, eine offene und transparente Unternehmenskommunikation, die Achtung der Aktionär:inneninteressen, Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen, ein angemessener Umgang mit Risiken sowie die Förderung von Gleichberechtigung und Diversität. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass gute Corporate Governance, die unternehmens- und branchenspezifischen Aspekte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Unternehmenserfolg ist. Die Beachtung nationaler und internationaler Gesetze, einschließlich von Steuergesetzen und ohne Steuervermeidung, von Regelungen und Richtlinien sowie die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex sind für Kontron selbstverständlich und Teil der Führungsmentalität.

Compliance

Für Kontron ist die Compliance-Kultur ein wesentlicher Eckpfeiler einer auf Integrität und Wertschätzung ausgerichteten Unternehmensführung. Dieses Bekenntnis ist in den Unternehmensleitlinien und im Code of Conduct sowie Supplier Code of Conduct von Kontron fest verankert. Wir erwarten Integrität von allen Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen. Das Group Compliance Office unterstützt bei der Umsetzung von konzernweiten sowie lokalen Compliance-Maßnahmen und übernimmt eine konzernweite Monitoring-Funktion.

Verhaltenskodex & Compliance Schulungen

Der Code of Conduct verpflichtet die Mitarbeiter:innen im Rahmen ihres persönlichen Verhaltens gesetzeskonform zu agieren, ihren persönlichen Verpflichtungen nachzukommen und von Tätigkeiten Abstand zu nehmen, die den Ruf der Kontron Gruppe schädigen könnten. Im Code of Conduct beschrieben und geregelt sind die Themenfelder zur Einhaltung von vorherrschenden Gesetzen, wie Korruptionsbekämpfung, Einhaltung von Wettbewerbs- und Kartellrecht, Verhalten gegenüber Dritten, Behandlung von Finanzund Geschäftsaufzeichnungen, Geldwäschebekämpfung, Einhaltung von Exportkontroll- und Zollgesetzen, Gleichbehandlungsgrundsätze, Datenschutz und Datensicherheit, Interessenskonflikte sowie Umgang mit Geschenken und Einladungen zu Veranstaltungen und Umgang mit Spenden, Sponsoring und Werbung. Im Jahr 2023 wurde der Code of Conduct im Einklang mit internationalen Best Practices und Standards umfassend überarbeitet und aktualisiert. Im Zuge dessen wurden wesentliche ESG-Aspekte in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitspraktiken, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt sowie der Umgang mit Informationen, geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen integriert. Der aktuelle Code of Conduct ist auf der Compliance Website der Kontron AG abrufbar: https://ir.kontron.com/Compliance.en.html

Im Rahmen des Onboarding-Prozesses werden neue Mitarbeiter:innen zur Teilnahme an Trainings zu verschiedenen Compliance-Themen eingeladen. Die Trainings sind verpflichtend. Gruppenweit werden in der Folge regelmäßig "Fresh-up"-Trainings durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2023 legte Kontron einen besonderen Schwerpunkt auf Trainings zum Code of Conduct, Anti-Korruption, Wettbewerb, Geldwäsche und Kapitalmarktrecht (siehe Kapitel "Compliance Trainings").

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Policies

Mit der Implementierung konzernweiter Policies schafft Kontron ein einheitliches Verständnis der Unternehmensstandards und -werte. Diese Policies dienen als Orientierungshilfe für die Mitarbeiter:innen, um ein einheitliches Verhalten und einheitliche Geschäftspraktiken zu fördern. Übergeordnetes Ziel dieser konzernweiten Policies ist es, die Einheitlichkeit der Geschäftspraktiken zu stärken, Risiken zu minimieren und eine nachhaltige, ethisch orientierte Unternehmenskultur zu fördern.

Zu den wesentlichen Policies, welche an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden sollen, gehören unter anderem:

› Kapitalmarkt Compliance Richtlinie

Ziel der Kapitalmarkt Compliance Richtlinie ist es, auf Unternehmensebene ein umfassendes Problembewusstsein zu schaffen und effektive Systeme für den Umgang mit vertraulichen Informationen zu etablieren. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung der börsenrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gelegt, um den Missbrauch von Insiderinformationen zu verhindern und das Vertrauen der Anleger:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen in die Integrität des Unternehmens nachhaltig zu stärken. Insiderlisten spielen für die effektive Umsetzung dieser Richtlinie eine entscheidende Rolle, da sie einen zielgerichteten und gesetzeskonformen Umgang mit Insiderinformationen gewährleisten. Kontron führt Insiderlisten und aktualisiert die entsprechenden Daten in strikter Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die in den Insiderlisten geführten Personen werden umfassend über die gesetzlichen Pflichten belehrt, die sich aus dem Zugang zu der jeweiligen Insiderinformation ergeben. Vorrangiges Ziel dieser Belehrung ist es, die Personen – unabhängig davon, ob sie dauerhaft oder vorübergehend (projektbezogen) im Vertraulichkeitsbereich tätig sind – für einen besonders sorgfältigen Umgang mit Insiderinformationen zu sensibilisieren. Hierdurch sollen potenzielle Interessenskonflikte vermieden, Insiderhandel verhindert und die Transparenz im Umgang mit Insiderinformationen bei Kontron sichergestellt werden.

› DEI-Policy (Diversity, Equity and Inclusion)

Die Individualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verbunden mit dem Grundsatz der Chancengleichheit und des Respekts vor Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht und anderen Merkmalen ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie von Kontron und prägt die gesamte Unternehmenskultur. Die Prinzipien der Vielfalt, Inklusion und Gleichbehandlung sind nicht nur im Code of Conduct von Kontron fest verankert, sondern finden auch in der konzernweiten DEI-Policy (Diversity, Equity and Inclusion) eine klare Ausrichtung und Unterstützung. Diese Corporate Policy legt die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten von Kontron fest und definiert die Einstellungen, Rollen und Verantwortlichkeiten in diesem Bereich. Mehr dazu siehe Kapitel "Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion".

› M&A-Policy (Merger & Acquisition)

Diese Policy legt die Regeln und Verfahren fest, die die ordnungsgemäße Durchführung der Fusions- und Akquisitionsprozesse (M&A) der Kontron sicherstellen sollen, und definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des M&A-Teams, die an Fusionsund Akquisitionsaktivitäten beteiligt sind. Hauptziel ist es, nicht nur einen effektiv strukturierten Due-Diligence-Prozess sicherzustellen, sondern auch die vorhandenen internen Kenntnisse und Kompetenzen zu konsolidieren. Dies ermöglicht es, den Due-Diligence-Prozess intern zu steuern und den Bedarf an redundanter Beauftragung externer Berater:innen zu reduzieren.

› Policy zur Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette

Kontron bekennt sich auch zur Förderung von Best Practices im Supply Chain Management. Im Einklang mit dieser Verpflichtung wurde diese Policy entwickelt, um verbindliche Standards zur nachhaltigen Optimierung der globalen und lokalen Lieferkette innerhalb der Unternehmensgruppe zu etablieren. Die Policy umfasst unter anderem die Lieferfirmenbewertung, den Auswahlprozess und die Dokumentation sowie regelmäßige Audits der externen Lieferfirmen mit klaren Konsequenzen bei schlechten Ergebnissen und Verstößen gegen Lieferfirmenstandards. Ziel ist es, nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern und sicherzustellen, dass ethische Standards in der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Näheres dazu im Abschnitt "Einkaufsgrundsätze".

› Whistleblower-Policy

Ziel der Kontron Corporate-Whistleblower-Policy ist es, alle Mitarbeiter:innen zu ermutigen, mögliche Verstöße gegen Gesetze, den Code of Conduct oder die internen Richtlinien von Kontron in guter Absicht zu melden. Zu diesem Zweck definiert die konzernweite Whistleblower-Policy einen klaren Prozess, wie mit Verdachtsmeldungen intern umgegangen wird, wer in die notwendigen Untersuchungen einbezogen wird und welche disziplinarischen und (arbeits-)rechtlichen Maßnahmen bei nachgewiesenen Verstößen eingeleitet werden. Für mehr Informationen dazu siehe Kapitel "Hinweisgebersystem".

› Policy zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU

Die Policy zur Verarbeitung personenbezogener Daten legt die Grundsätze, Verfahren und Standards fest, die Kontron bei der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten befolgt. Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften, insbesondere der DSGVO, erfolgt, um die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

Weitere Corporate Policies zum Datenschutz und zur Datensicherheit, wie z.B. die Policy zur Informationssicherheit, integrieren wesentliche Grundsätze des Konzerns, die für die Informationssicherheit und den Datenschutz von Bedeutung sind. Diese Richtlinien gewährleisten ein konzernweit angemessenes und einheitliches Sicherheitsniveau und tragen damit wesentlich zur Vereinheitlichung und Erhöhung des Datenschutzniveaus bei.

Korruptionsbekämpfung

Kontron verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Korruption und Bestechung. Kontron steht im Wettbewerb um Aufträge von Regierungseinrichtungen oder staatlichen Unternehmen in der ganzen Welt. Insofern ist es für das Unternehmen von essenzieller Bedeutung, alle Gesetze und Bestimmungen zum staatlichen Beschaffungswesen einschließlich der Gesetzgebung zur Unterbindung der unbilligen Beeinflussung von Amtsträgern einzuhalten. Viele Länder haben in Übereinstimmung mit international anerkannten Anti-Korruptionsstandards Gesetze erlassen, die Bestechung durch Unternehmen verbieten. Einige dieser Gesetze, wie etwa der UK Bribery Act (britisches Anti-Korruptionsgesetz) und der US Foreign Corrupt Practices Act (US-amerikanisches Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung), finden weltweit Anwendung und werden in der Kontron Gruppe mit Nachdruck durchgesetzt. Im Code of Conduct verpflichtet Kontron sich und alle Mitarbeiter:innen konzernweit zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Anti-Korruptionsbestimmungen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass Kontron keine Geld- oder Sachspenden an Einzelpersonen, auf Privatkonten oder an politische Parteien bzw. politische Organisationen leistet. Weiterführendes im Abschnitt "Korruptionsrisikobewertung".

Einhaltung von Gesetzen

Die Einhaltung und Beachtung des geltenden Rechts und des Rechtssystems der jeweiligen Länder, in denen Kontron geschäftlich aktiv ist, sind in der gesamten Kontron Gruppe verpflichtend. Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, sich sowohl an nationales als auch an international anzuwendendes Recht zu halten. Um Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit zu eröffnen, potenzielle Rechtsverstöße im Unternehmen an die Compliance-Abteilung der Kontron Gruppe zu melden, hat das Unternehmen ein elektronisches Hinweisgebersystem implementiert, über das auch anonyme Meldungen möglich sind. Dieses ist auf der Kontron Website unter https://ir.kontron.com/Compliance.en.html erreichbar. Potenzielle Verstöße können überdies auch jederzeit direkt an den Compliance Officer, die Rechtsabteilung, das Management, die Personalabteilung oder einen Betriebsrat gemeldet werden. Details zum internen Audit sind im Lagebericht zu finden.

Menschenrechte

Die Einhaltung von international gültigen Menschenrechtsverordnungen und Arbeitsstandards ist für Kontron selbstverständlich. Unsere Standards entsprechen denen der Internationalen Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights), der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie dem Global Compact der Vereinten Nationen. Kontron toleriert keine Form von Zwangsarbeit, unfreiwilliger Gefängnisarbeit oder Knechtschaft.

In der Kontron Gruppe arbeitet jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter auf freiwilliger Basis. Durch eine angemessene Kündigung kann das Arbeitsverhältnis durch jeden Mitarbeitenden beendet werden. Kinderarbeit wird nicht geduldet. Kontron fordert die Lieferfirmen zur Einhaltung aller gültigen Gesetze, einschließlich der Einhaltung von Menschenrechten und fairen Geschäftspraktiken, auf (siehe dazu Kapitel "Lieferfirmen" sowie den Abschnitt "Supplier Code of Conduct" auf der Compliance Website der Kontron AG: https://ir.kontron.com/Compliance.en.html).

Korruptionsrisikobewertung

Kontron bekennt sich zu den Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensführung und Integrität. Ehrlichkeit, Vertrauen und Fairness prägen Kontrons Umgang mit Geschäftspartner:innen und sind essenzieller Teil der Corporate Governance. Im Einklang damit verfolgt Kontron eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Korruption und Bestechung.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Auch wenn Kontron einen Großteil seines Umsatzes in Ländern erwirtschaftet, in denen das Korruptionsrisiko gemäß dem Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index; CPI) von Transparency International als gering eingestuft wird, ist das Unternehmen aufgrund seiner globalen Präsenz auch in Ländern tätig, in denen es einem höheren Korruptionsrisiko ausgesetzt ist.

Im Zuge des Risikomonitorings werden regelmäßig Risikobewertungen vorgenommen. Dabei berücksichtigt Kontron sowohl interne Aspekte wie beispielsweise das Geschäftsmodell einer Einheit, als auch externe Faktoren, wie etwa den Korruptionswahrnehmungsindex. Die aus dieser Risikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die konsequente Umsetzung unserer Antikorruptionsmaßnahmen, die darauf abzielen, jegliche Form von Korruption in sämtlichen Geschäftsaktivitäten zu vermeiden.

Als potenzielle Risikoeignerin werden beim Risikomonitoring und bei der Risikobewertung alle Bereiche der Kontron AG sowie alle konsolidierten Tochtergesellschaften in allen Ländern eingebunden.

Nachstehend sind die Länder, in welchen Kontron mit einer Beteiligung von >50% vertreten ist, nach Risikokategorien dargestellt:

RISIKOKATEGORIE LAND ZAHL DER
MITARBEITER:INNEN*
Belgien 32
Deutschland 1.089
Frankreich 269
Großbritannien 59
Kanada 157
Geringes Risiko Österreich 722
Portugal 18
Schweiz 80
Spanien 137
Taiwan 51
USA 153
Mittleres Risiko Bulgarien 44
China 153
Malaysia 57
Nordmazedonien 64
Polen 3
Rumänien 305
Slowenien 633
Tschechien 20
Ungarn 757
Kasachstan 14
Hohes Risiko Usbekistan 7

* Head Count inkl. Auszubildende

In den letzten Jahren legte Kontron ein besonderes Augenmerk auf die Aktivitäten in Regionen mit politischer Instabilität und unsicherer Rechtslage. Tochtergesellschaften, die in Hochrisikoländern mit einem CPI-Wert von unter 50 ansässig sind, wie beispielsweise Usbekistan und Kasachstan, werden einer vertieften Korruptionsrisikoprüfung unterzogen (Corruption Perception Index: Gesamtskala von 0–100, 0–19 sehr hohes Risiko; 20–39 hohes Risiko).

Im Code of Conduct verpflichtet Kontron sich selbst und alle Mitarbeiter:innen konzern- und weltweit zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Anti-Korruptionsbestimmungen. Um sicherzustellen, dass die Prinzipien in den täglichen Geschäftsprozessen und -praktiken umgesetzt werden, hat Kontron klare Richtlinien und Mindeststandards in den jeweiligen Corporate Policies für die folgenden Bereiche festgelegt:

› Bestechung

Kontron bekennt sich nachdrücklich zur Ablehnung und Verhinderung jeglicher Form von Korruption. Den Mitarbeiter:innen und Führungskräften ist es ausdrücklich untersagt, Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Lieferfirmen, Behörden oder Amtsträger:innen finanzielle oder sonstige Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um ein pflichtwidriges Verhalten herbeizuführen.

› Bestechlichkeit

Mitarbeiter:innen dürfen sich in geschäftlichen Entscheidungen nicht durch unlautere Vorteile von Lieferfirmen oder Geschäftspartner:innen beeinflussen lassen oder solche Vorteile annehmen. Ebenso ist es verboten, unlautere Vorteile von Geschäftspartner:innen zu fordern.

› Interessenskonflikte

Ein privates oder persönliches Interesse beeinträchtigt die objektive Pflichterfüllung gegenüber dem Unternehmen. Mitarbeiter:innen und Führungskräfte sind aufgefordert, mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden, indem sie Situationen vermeiden, in denen persönliche, familiäre, politische oder finanzielle Interessen mit jenen von Kontron kollidieren könnten. Sollte eine Konstellation bestehen, die auch nur den Anschein eines Interessenskonflikte erwecken könnte, ist diese innerhalb des Unternehmens meldepflichtig.

› Geschenke und Einladungen zu Veranstaltungen

Die Vergabe und Annahme von Geschenken und Einladungen hat transparent, verhältnismäßig und ohne Erwartung einer Gegenleistung zu erfolgen. Kontron möchte sicherstellen, dass weder aus dem Gewähren noch aus dem Akzeptieren von Geschenken oder Einladungen ein finanzieller Vor- oder Nachteil bzw. ein Reputationsschaden für die Mitarbeiter:innen, das Management oder die Tochtergesellschaften entsteht.

› Sponsoring, Spenden und Werbung

Kontron leistet keine Geld- oder Sachspenden an Einzelpersonen, auf Privatkonten oder an politische Parteien oder politische Organisationen. Dies schließt auch Organisationen ein, die den Interessen oder dem Ansehen von Kontron schaden könnten. Darüber hinaus erfolgt grundsätzlich kein Sponsoring von Veranstaltungen politischer Parteien oder Behörden.

Alle Verdachtsfälle werden sorgfältig geprüft und gegebenenfalls disziplinarisch verfolgt. Verifizierte Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinien werden ausnahmslos mit entsprechenden Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung oder Entlassung geahndet. Im Berichtsjahr gab es keine dem Unternehmen bekannte Korruptionsfälle.

Zur Korruptionsbekämpfung gehört die Entwicklung und Durchführung von obligatorischen Trainings. Kontron bietet regelmäßige Trainings im Bereich der Korruptionsprävention an, um die Sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung der Teilnehmenden zu stärken. Die Auswahl erfolgt nach risikospezifischen Kriterien. Zudem werden generell alle relevanten Geschäftspartner:innen kontinuierlich durch ein Third Party Screening geprüft, nicht nur vor Vertragsabschlüssen, sondern auch laufend auf veränderte Rahmenbedingungen. Im Berichtszeitraum wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken identifiziert.

Darüber hinaus hat jeder die Möglichkeit, über die konzernweite Hinweisgeberplattform vertraulich und auf Wunsch anonym auf mögliches Fehlverhalten wie Korruption, Bestechung, Interessenskonflikte, Kartellrechtsverstöße oder Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht hinzuweisen. Zudem bietet unsere rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline eine anonyme Meldemöglichkeit von potenziellem Fehlverhalten.

Im Berichtszeitraum gab es nach Kenntnis des Vorstands keine Korruptionsvorfälle oder Verstöße mit Gruppenbezug.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Datenschutz und Datensicherheit

Als Technologiekonzern ist für Kontron ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten, insbesondere mit personenbezogenen Daten, von essenzieller Bedeutung. Die Gewährleistung von Datensicherheit ist Teil von Kontrons Produktportfolio und hat bei der Implementierung und Instandhaltung von Kundschafts- und Eigensystemen höchste Priorität. Hierbei gehen Datenschutz und Datensicherheit Hand in Hand. Kontron behandelt Daten mit höchster Vertraulichkeit und erhebt sowie verarbeitet sie in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Neben den nationalen anwendbaren Datenschutzgesetzen beachtet Kontron auch die Vorgaben der seit Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Vorgaben der in ihrer Umsetzung erlassenen lokalen Gesetze. Umsetzungsaktivitäten waren beispielsweise die Anpassung von Konzernrichtlinien und Prozessen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten, die Weiterentwicklung von Prozessdokumentationen, die Erstellung und Überarbeitung von Dokumentvorlagen sowie die regelmäßige Überprüfung und ständige Weiterentwicklung der technisch-organisatorischen Maßnahmen, die im Unternehmen eingesetzt werden. Hierdurch kann Kontron ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten.

Als schnelllebiger, multinationaler Technologieführer wird Kontron immer wieder von Cyberkriminellen herausgefordert. Aus diesem Grund legt Kontron einen besonderen Fokus auf die Bereiche IT- und Cybersicherheit. Die IT-Abteilung der Gruppe hat mehrere Sicherheitskontrollen und -technologien eingeführt, um auf Cyberangriffe angemessen reagieren zu können. Die vorhandenen Datensicherheitspläne und -maßnahmen werden regelmäßig an die neuesten Anforderungen angepasst. Kontron ist in der Lage schnell auf die sich verändernden Herausforderungen zu reagieren und neue Kontrollen und Verfahren zu implementieren, um Bedrohungen zu begegnen. Entsprechend den Standards der ISO 27000-Reihe besitzen 24% der Tochtergesellschaften ein ISO 27001-Zertifikat (Informationssicherheit) und die Anwendungen laufen auf ISO 27001-zertifizierten Systemen. Kontron strebt an den Anteil an zertifizierten Geschäftsprozessen zu erhöhen, insbesondere in den Bereichen ISO 27001, ISO 27018 Compliance (Datenschutz in der Cloud) und ISO 22301 Compliance (Business Continuity Management). Es werden immer mehr automatisierte Systeme und Prozesse mit erforderlichen externen Dienstleistungen eingesetzt, wie regelmäßige Penetrationstests und unabhängige Analysen der Architekturen. Alle über Internet zugänglichen Services sind über Multifaktor-Authentifizierung abgesichert.

Neben der Implementierung von Sicherheitstechnologien sind auch unsere Mitarbeiter:innen ein wichtiger Teil der Verteidigungslinie. Um sicherzustellen, dass sich unsere Mitarbeiter:innen der IT-Sicherheit, potenzieller Angriffsmethoden usw. bewusst sind, hat die IT-Abteilung der Kontron Gruppe ein weitläufiges Trainingsprogramm zur Sensibilisierung für Sicherheitsfragen für die Benutzer:innen eingeführt. 2023 erhielten 3.600 Mitarbeitende eine Cyber Security-Schulung. Darüber hinaus erhalten Mitarbeiter:innen auch lokal zusätzliche Trainings im Bereich von IT- und Cyber Security. Als Gruppeninitiative stärkt das Security Awareness Programm für Mitarbeiter:innen – das Simulationen umfasst – das allgemeine Sicherheitsniveau im Konzern. Das Security Awareness Programm stellt sicher, dass jede und jeder in unserer Organisation über ein angemessenes Sicherheits-Know-how und das notwendige Verantwortungsbewusstsein verfügt, um mit Bedrohungen im Bereich Datensicherheit und -schutz gut umzugehen.

Der Konzern-Datenschutzbeauftragte sowie die in den jeweiligen Tochtergesellschaften lokal installierten Datenschutzverantwortlichen wirken auf den gesetzeskonformen Umgang mit Daten in der kompletten Kontron Gruppe hin. Zu den Aufgaben gehören die Weiterentwicklung unternehmensspezifischer Datenschutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Beratung der Geschäftsleitung und der Fachabteilungen der Kontron Gruppe. Insbesondere wurde die ordnungsgemäße und zeitnahe Erfüllung der Rechte Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit sichergestellt. Alle datenschutzrechtlichen Anfragen von Personen oder Aufsichtsbehörden werden ordnungsgemäß dokumentiert, geprüft und bearbeitet. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten ist für uns von höchster Bedeutung. Im Berichtsjahr 2023 kam es zu einigen wenigen Anfragen bezüglich Datenhaltung bzw. Datenlöschung. Es gab bis dato keinerlei Beschwerden oder Verfahren von lokalen Datenschutzbehörden gegen die Kontron AG oder eines ihrer Tochterunternehmen. Im Berichtsjahr 2023 wurde kein Informationssicherheitsvorfall verzeichnet.

Hinweisgebersystem

Kontron hat eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von illegalem und unethischem Verhalten und fördert eine Kultur der Offenheit und Fairness, in der Mitarbeiter:innen ihre Bedenken über Fehlverhalten im Unternehmen frei äußern können, ohne irgendeiner Form von Druck ausgesetzt zu sein. Zu diesem Zweck hat Kontron verschiedene Meldekanäle eingerichtet, über die vermutetes ungesetzliches bzw. unethisches Fehlverhalten von Personen oder Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere Richtlinien von Kontron innerhalb der Unternehmensgruppe gemeldet werden können.

Es gibt eine Corporate-Whistleblower-Policy, welche einen klaren Prozess festlegt, wie Verdachtsmeldungen intern behandelt werden, wer in notwendige Untersuchungen einbezogen wird und welche disziplinarischen und (arbeits-)rechtlichen Maßnahmen verifizierte Verstöße nach sich ziehen.

Kontron bietet einen Zwei-Wege-Kanal über eine elektronische Hinweisgeberplattform und eine 24/7-Telefon-Hotline, welche weltweit erreichbar ist, an. Darüber hinaus werden Mitarbeiter:innen bestärkt, Verdachtsfälle auch direkt an die Compliance-Abteilung, persönlich oder anonym via der E-Mail Adresse [email protected] zu melden.

Über die mehrsprachige Hinweisgeberplattform, welche für Mitarbeiter:innen und externe Personen zugänglich ist, können Verstöße in folgenden Bereichen vertraulich und anonym gemeldet werden:

  • › Belästigung und Diskriminierung
  • › Datenschutz und personenbezogene Daten
  • › Diebstahl
  • › Diversität und Einbeziehung
  • › ESG Environmental, Social and Governance
  • › Geldwäsche
  • › Interessenskonflikte
  • › IT- und Cybersicherheit
  • › Kapitalmärkte und Insiderhandel
  • › Korruption
  • › Lieferant:innen- und Kund:innenbeziehung
  • › Menschenrechte und soziale Verantwortung des Unternehmens
  • › Produktsicherheit und Verbraucherschutz
  • › Sexuelle Belästigung
  • › Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen
  • › Verstöße gegen Sanktionen und Terrorismusfinanzierung
  • › Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • › Wirtschaftskriminalität

Alle Meldungen werden unabhängig vom gewählten Meldekanal vertraulich, unabhängig und objektiv im Einklang mit den technischen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt, um eine sichere Wahrung von Anonymität und Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Zentrales Aufklärungsorgan ist primär die Compliance-Abteilung im Headquarter, welche die Bearbeitung von Hinweisen durchführt, koordiniert und überwacht. Daneben bestehen in zahlreichen Töchtergesellschaften eigene zentrale Aufklärungsorgane. Die Fallbearbeitung findet unter Miteinbeziehung weiterer Funktionen sowie der Geschäftsleitung oder des Vorstands statt.

Ein IT-System, interne Kontrollen sowie das Mehr-Augen-Prinzip unterstützen die Compliance-Abteilung beim Bearbeiten der Verdachtsmeldung.

Während des Berichtszeitraums wurde über die Hinweisgeberplattform eine anonyme Meldung eingebracht, die mit äußerster Sorgfalt und Vertraulichkeit unter Einhaltung des in der Whistleblower-Policy festgelegten Prozesses untersucht wurde. Die Meldung betraf eine sexuelle Belästigung und der Fall wurde bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts und der umfassenden Anhörung der betroffenen Parteien und Zeug:innen intensiv bearbeitet und konsequent nachverfolgt, bevor er endgültig abgeschlossen wurde. Der Bearbeitungszeitraum bis zum Abschluss dauerte zwei Monate. Die Meldung erfolgte in Zusammenhang mit einem Fehlverhalten in einer internationalen Konzerngesellschaft.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Compliance-Trainings

Zur Sensibilisierung für Compliance-Themen bietet Kontron laufend Trainings mit Hilfe maßgeschneiderter E-Learning-Module an. Diese Module sind gezielt auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen zugeschnitten, die aufgrund ihrer Tätigkeitsbereiche, Rollen und Verantwortlichkeiten gewissen Compliance-Risiken ausgesetzt sind und daher in den jeweiligen Fachgebieten besonders geschult werden müssen. Die Schwerpunkte der Module decken folgende Schlüsselbereiche ab:

  • › Code of Conduct
  • › Fairer Wettbewerb
  • › Kapitalmarkt Compliance
  • › Schutz vor Korruption
  • › Verhinderung von Geldwäsche

Im Zuge des Onboarding-Prozesses erhalten neue Mitarbeiter:innen Einladungen zu den Pflichttrainings. Alle zwei Jahre werden die Trainingsteilnehmer:innen aus exponierten Geschäftsbereichen zur Teilnahme an einem regulären Schulungszyklus eingeladen. Organisatorische und personelle Veränderungen innerhalb eines Schulungszyklus werden kontinuierlich berücksichtigt. Darüber hinaus betont Kontron sein Engagement für Vielfalt und Inklusion durch die Integration unterschiedlicher Sprachoptionen.

Im Jahr 2023 waren die Compliance-Trainings außerordentlich erfolgreich, was auf ein engagiertes Streben nach Wissen und eine effektive Umsetzung ethischer Standards hinweist. Die Abschlussquoten unterstreichen diese positive Entwicklung eindrucksvoll:

2023 ABSCHLUSSQUOTE
Code of Conduct 93%
Fairer Wettbewerb 88%
Kapitalmarkt Compliance 95%
Schutz vor Korruption 86%
Verhinderung von Geldwäsche 92%

Ein Schwerpunkt im Jahr 2023 waren vor allem die Trainings zum Code of Conduct, welche ein zentraler Bestandteil des Engagements von Kontron für eine nachhaltige und ethisch verantwortungsvolle Unternehmenskultur sind. Kontron setzt mit dem Code of Conduct und den internen Richtlinien klare und praxisnahe Leitlinien. Diese geben allen Mitarbeiter:innen, Führungskräften und dem Management weltweit klare Verhaltensgrundsätze vor.

Auch das E-Learning-Modul "Kapitalmarkt Compliance" wurde mit einer sehr guten Abschlussquote von 95% abgeschlossen. Die Zahlen illustrieren nicht nur die aktive Beteiligung der Teilnehmenden, sondern auch das starke Bekenntnis der Mitarbeiter:innen zu den ethischen und verhaltensbezogenen Standards des Unternehmens. Kontron hat sich bis zum Jahr 2024 das Ziel gesetzt, eine 100-prozentige Abschlussquote zu erreichen. Um die Teilnahmebereitschaft zu steigern, plant Kontron für das Jahr 2024 gezielte Anreizsysteme, verbesserte Kommunikationsstrategien und flexible Schulungszeiten im Rahmen des Trainingsprogrammes und eine Leadership Academy für die Führungsebene.

Kontron setzt sich aktiv für eine fortlaufende Weiterentwicklung der Methodik ein und strebt für den Nachhaltigkeitsbericht 2024 eine transparentere Darstellung der Kennzahlen zu den Compliance-Trainings an. In diesem Zusammenhang sollen zusätzliche Kennzahlen, wie z.B. die konzernweite Teilnehmer:innenanzahl an Compliance-Trainings, integriert werden. Ziel von Kontron ist es, die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung kontinuierlich zu steigern und die Transparenz der veröffentlichten Informationen deutlich zu intensivieren.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der verstärkten Durchführung von Trainings zur Korruptionsprävention, insbesondere für Mitarbeiter:innen in Hochrisikoländern. Mit diesen Initiativen bekräftigt Kontron sein klares Bekenntnis zu kontinuierlicher Verbesserung und verantwortungsvollem Handeln im Unternehmen.

Qualitätsmanagement und Zertifizierungen

Wir wissen um die immense Bedeutung und Wichtigkeit herausragender Qualität für unsere Kundschaft. Die einwandfreie, hohe und nachhaltige Qualität unseres gesamten Portfolios ist daher ein Anspruch, der uns ständig begleitet. Wir prüfen und verbessern die Qualität unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen auf jeder Wertschöpfungsstufe. Dabei verfolgen wir stetig unsere "Qualitäts-Mission":

  • › Aktivierung von produktspezifischen zentralen Prozessverantwortlichkeiten und Beteiligung der Mitarbeitenden
  • › Zuverlässige Geschäftspartnerschaft mit vorhersehbarem Verhalten für Kundschaft, Lieferfirmen und andere Beteiligte
  • › Bereitstellung eines nachhaltigen Dienstleistungsniveaus im Bezug auf die Produktqualität, einschließlich Kommunikation, starker Kundschaftsorientierung und hoher Kundschaftszufriedenheit

An den großen Standorten der Kontron Gruppe haben wir ein Qualitätsmanagementsystem etabliert, in dem konzernweit einheitliche Standards und Prozesse zu den Themen Qualität, Arbeitssicherheit und Umweltschutz definiert sind. Das Qualitätsmanagementsystem steuert unsere operativen Prozesse und gewährleistet auf diese Weise, dass wir unserer Kundschaft stets die höchstmögliche Qualität liefern.

Alle unsere Produkte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, einschlägigen Standards und Spezifikationen wie UL, CSA, CQC, VDE und TÜV-geprüfte Sicherheit. Durch interne Audits sowie die Begutachtungen durch externe Zertifizierungsgesellschaften stellen wir die Wirksamkeit und die Effizienz des Qualitätsmanagementsystems sicher.

Unsere bestehenden Zertifikate aus dem Jahr 2023 sind in der folgenden Tabelle aufgelistet:

ZERTIFIKATE 2023 2022* 2021*
ISO 9001 (Quality Management Systems) 36 35 48
ISO 14001 (Environmental Management Standard) 18 15 19
ISO 45001 (Occupational health and safety, davor "OHSAS 18001") 12 8 14
ISO 27001 (Information Security) 11 10 24
AS 9100 / EN 9100 (Quality Management System – Require
ments for Aviation, Space and Defense Organizations)
6 4 2
ISO 13485 (Medical devices – Quality Management Systems) 5 5 5
ISO 20000 (IT Service Management (ITSM)) 3 4 11
EASA 145 (European Aviation Safety Agency Certificate) 2 2 1
FAA REPAIR STATION (Air Agency Certificate) 1 1 1
ITAR (International Traffic in Arms Regulations) 1 1 1
IRIS (Railway Industry Standard) 1 1 1
RISQS (Railway Industry Supplier Qualification Scheme) 1 1 2
ISO 31000:2018 (Risk management) 1 n/a n/a
ISO/IEC 17067 (Fundamentals of product certification and
guidelines for product certification schemes)
1 n/a n/a
ISO 37001:2016 (Anti-bribery management systems) 1 n/a n/a
ISAE 3402 Type II (Service Organization Control Reports) 1 n/a n/a

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

ZERTIFIKATE 2023 2022* 2021*
IECQ-H DNVTW (Hazardous Substance Process Management) 1 n/a n/a
ISO 14064-1:2018 (Greenhouse gases) 1 n/a n/a
ISO 39001:2012 (Road Traffic Safety certification) 1 n/a n/a
ISO 50001:2018 (Energy Management System) 1 n/a n/a

* Veränderung der Anzahl ist auf Neuzertifizierungen, Akquisitionen oder Reduktion von Zertifizierungen nach Gesellschaftsverschmelzungen bzw. dem Verkauf von Gesellschaften zurückzuführen

Unternehmen

Kontron Slowenien

Lösung Breitband-Lösungen

Industrie Kommunikation & Konnektivität

Markt Global

case study

Kennzeichnung der Energieeffizienz

Kontron Slowenien ist der erste Anbieter in der Telekommunikationsbranche, der die Energieeffizienz seiner Breitbandprodukte öffentlich bekannt gibt. Die Energieeffizienzkennzeichnungen und Bekanntmachungen helfen Betreiber:innen, fundierte Entscheidungen zu treffen, um ihre Umweltbelastung während des gesamten Lebenszyklus der Geräte zu reduzieren, Nachhaltigkeitsstrategien umzusetzen und die Energiekosten zu senken.

Die leicht lesbaren und verständlichen Etiketten und Deklarationen geben Auskunft über den Stromverbrauch eines Produkts, die Testmethodik und den Grad der Einhaltung des EU-Verhaltenskodex für den Energieverbrauch von Breitbandgeräten.

Kontron führte 2022 bzw. 2023 Energieeffizienzkennzeichen und Deklarationen ein. Durch eine offene und transparente Kommunikation geht Kontron mit gutem Beispiel voran, der Verwirrung ein Ende zu setzen, die durch eine inkonsistente Berichterstattung über den Energieverbrauch in der Vergangenheit entstanden ist.

Die Deklarationen und Etiketten – die im Design denen für die Energieklassen von Haushaltsgeräten ähneln – sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen des Unternehmens. Kontron stellt sicher, dass seine Breitbandgeräte die im Verhaltenskodex festgelegten Grenzwerte einhalten, reduziert kontinuierlich seinen gesamten CO2 -Fußabdruck und unternimmt positive Schritte in Richtung eines grüneren Europas.

05 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Anhang

Informationen zum Bericht

Die Kontron AG veröffentlicht seit dem Geschäftsjahr 2017 zeitgleich mit dem Geschäftsbericht einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht. Mit dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 informieren wir unsere Kundschaft, Investor:innen, geschäftlichen Kontakte, Mitarbeitenden sowie die interessierte Öffentlichkeit über ESG-Themen im Kontron Konzern. Dieser Bericht wurde in Anlehnung an die Universal Standards der Global Reporting Initiative (GRI) verfasst. Es erfolgte eine selektive Anwendung der GRI-Standards sowie, als in Deutschland börsennotiertes Unternehmen, derjenigen des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.).

Die Berichtsinhalte wurden nach dem Prinzip der Wesentlichkeit für die Kontron Gruppe ausgewählt. Dazu wurde als Grundlage eine Themenanordnung in einer Wesentlichkeitsmatrix vorgenommen, je nach ihrer Bedeutung für die Kontron Gruppe und ihre Stakeholder. Die Abstufungen wurden in hohe, mittlere und geringere Bedeutung für die Kontron Gruppe vorgenommen und repräsentieren die innere Sicht der Gruppe. Die Themenberichte mit hoher und mittlerer Bedeutung für die Gruppe wurden in diesem Bericht verarbeitet. Die Nichtberücksichtigung der Themen mit geringer Signifikanz in unserem Bericht bedeutet jedoch nicht, dass diese nicht behandelt werden.

Der Berichtszeitraum erstreckt sich von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023.

Für weitergehende Hintergrundinformationen zu den finanziellen Unternehmenszielen sowie der Geschäftsentwicklung, dem Produktportfolio und dem ESG-Risikomanagement verweisen wir auf den Jahresfinanzbericht 2023 bzw. den Geschäftsbericht 2023.

ESG Kontakt

Amani Abdalla Kontron AG Lehrbachgasse 11 A-1120 Wien [email protected] Unternehmen Kontron Transportation

Kunde C.F.R. (Căile Ferate Române)

Lösung GSM-R (Global System for Mobile Communication – Railway)

Industrie Transport

Markt Rumänien

case study

Kontron und Thales GTS România S.R.L. haben neue Verträge über die Implementierung eines GSM-R Systems (Global System for Mobile Communication – Railway) unterzeichnet

Mit diesem Projekt wird die Bahnkommunikation in Rumänien ausgebaut und das ist ein Meilenstein in der weiteren Entwicklung der Bahnen in Rumänien. Auf den Bahnlinien "Lugoj – Timisiora East" und "Cluj Napoca–Oradea–Episcopia Bihor" wird mit dem neuen Kommunikationssystem die Sicherheit im Bahnverkehr erhöht.

Die Implementierungsarbeiten haben bereits begonnen, und die geplante Dauer wird 3 Jahre betragen. Kontron bringt in das Projekt langjährige Erfahrung und Zuverlässigkeit im GSM-R Bereich ein, die durch mehr als 15 Jahre Lifecycle-Management bei Lieferungen und Wartungen bereichert werden.

Dieses Meilensteinprojekt wird den Eisenbahnen und Fahrgästen in Rumänien viele Vorteile bringen.

Unter der Adresse https://ir.kontron.com/reports/Reports.de.html finden Sie ab dem jeweiligen Veröffentlichungstag auch unseren Geschäftsbericht und unsere Quartalsberichte und -mitteilungen. Auch eventuelle Terminaktualisierungen geben wir rechtzeitig auf unserer Website bekannt. Dieser Bericht ist am 28. März 2024 veröffentlicht worden. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist stets die deutsche Fassung. Für etwaige Schreib- und Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Dieses Dokument wurde sorgfältig erstellt und alle Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dennoch können Layout- und Druckfehler nicht ausgeschlossen werden. Durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Der Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf gegenwärtigen Annahmen und Schätzungen des Vorstands über künftige Entwicklungen beruhen. Auch wenn wir der Ansicht sind, dass die enthaltenen Annahmen und Schätzungen realistisch und zutreffend sind, unterliegen sie gewissen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die künftigen tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Zu den Faktoren, die zu einer Abweichung führen können, zählen unter anderem Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkurs- und Zinsschwankungen sowie Änderungen der Geschäftsstrategie. Wir übernehmen keine Garantie, dass die künftige Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen. Die in diesem Bericht getroffenen Annahmen und Schätzungen werden nicht aktualisiert.

HERAUSGEBER GESTALTUNG UND
PRODUKTION
DRUCK
Kontron AG Ines Stögermüller Kontext Druckerei GmbH
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