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KST Beteiligungs AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 11, 2022

5415_10-k_2022-06-11_256c1a17-7d83-47a9-831f-742b97bb0e2c.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Handelsbilanz

KST Beteiligungs AG, Stuttgart

zum

AKTIVA 31. Dezember 2021 PASSIVA
EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A.
Anlagevermögen
A.
Eigenkapital
I.
Sachanlagen
I.
Gezeichnetes Kapital
5.000.000,00 5.000.000,00
1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
10.334,00 15.862,00 eigene Anteile 23.424,00- 4.976.576,00 23.424,00-
4.976.576,00
II.
Finanzanlagen
II.
Kapitalrücklage
2.106.599,01 2.106.599,01
1.
Wertpapiere des
Anlagevermögens
5.804.828,77 6.382.888,61 III. Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust)
- davon Verlustvortrag
1.295.641,25 315.894,46-
2.
sonstige Ausleihungen
8.638,64 5.813.467,41 8.078,12
6.390.966,73
EUR 315.894,46-
(Vorjahr Gewinnvortrag
EUR 575.719,42)
8.378.816,26 6.767.280,55
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
B.
Rückstellungen
1.
sonstige Rückstellungen
38.347,00 31.347,00
1.
sonstige Vermögensgegenstände
54.188,19 72.943,87 C.
Verbindlichkeiten
II.
Wertpapiere
1.
sonstige Wertpapiere
2.629.408,39 409.048,68 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.
sonstige Verbindlichkeiten
1.345.748,58
87.010,08
603.109,35
77.040,10
III. Kassenbestand, Bundesbank
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
909.039,59 155.745,32 - davon aus Steuern EUR 498,00
(Vorjahr EUR 528,02)
1.432.758,66 680.149,45
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
1.859,34 2.585,40
D.
Aktive latente Steuern
431.625,00 431.625,00
9.849.921,92 7.478.777,00 9.849.921,92 7.478.777,00

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

KST Beteiligungs AG, Stuttgart

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 12.749.620,93 1.842.174,70
2. Bestandsveränderung der
Wertpapiere des Handelsbestandes
und des Anlagebestandes
10.797.473,74 2.074.107,44
3. Gesamtleistung 1.952.147,19 231.932,74-
4. sonstige betriebliche
Erträge
19.401,55 18.010,30
5. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
b)
soziale Abgaben und
Aufwendungen für
24.000,00 24.000,00
Altersversorgung und
für Unterstützung
52,02 24.052,02 51,79
24.051,79
6. Abschreibungen
a)
auf immaterielle Vermögens
gegenstände des Anlage
vermögens und Sachanlagen
5.528,00 6.202,00
7. sonstige betriebliche
Aufwendungen
144.073,43 172.139,95
8. Erträge aus anderen
Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens
246.686,36 412.536,97
9. sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
649,56 3.184,02
10. Abschreibungen auf
Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des
Umlaufvermögens
403.513,93 122.754,30
11. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
21.853,67 17.296,83
12. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
1.619.863,61 140.646,32-
Übertrag 1.619.863,61 140.646,32-

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

KST Beteiligungs AG, Stuttgart

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Übertrag 1.619.863,61 140.646,32-
13. Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
- davon Erträge aus der
Zuführung und Auflösung
latenter Steuern EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00)
8.327,90- 4.436,04-
14. Ergebnis nach Steuern 1.611.535,71 145.082,36-
15. Jahresüberschuss
(Vorjahr Jahresfehlbetrag)
1.611.535,71 145.082,36-
16. Verlustvortrag (Vorjahr Gewinnvortrag)
aus dem Vorjahr
315.894,46- 575.719,42
17. Entnahmen aus
Gewinnrücklagen
a)
aus anderen Gewinnrücklagen
0,00 220.551,39
18. Erträge aus der
Kapitalherabsetzung
0,00 500.000,00
19. Einstellungen in die
Kapitalrücklage nach den
Vorschriften über die
vereinfachte Kapital
herabsetzung
0,00 500.000,00-
20. Einstellungen in
Gewinnrücklagen
a)
in andere Gewinnrücklagen
0,00 147.000,00-
21. Ausschüttung 0,00 99.531,52-
22. Aufwand aus Einziehung eigene Anteile 0,00 720.551,39-
23. Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust) 1.295.641,25 315.894,46-

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der KST Beteiligungs AG wird nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.

Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraussetzung des § 250 HGB angesetzt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern).

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen.

Seit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wird bei der Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet.

Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Bewertung jeweils zum Nominalbetrag.

Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden folgende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt:

Schweizer Franken CHF 1,0349

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

3.2 Finanzanlagen

Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen werden muss. Auf die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Jahresabschluss keine außerplanmäßige Abschreibungen (Vorjahr EUR 91.811,47) vorgenommen, auch wenn der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, da aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Aufgrund der Kurserholung wurde auf eine noch im Bestand gehaltene Aktie eine teilweise Zuschreibung in Höhe von EUR 18.550,00 vorgenommen. Der Buchwert des Aktienbestandes beträgt EUR 3.404.828,77, der Zeitwert EUR 3.994.346,28. Außerdem werden festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 2.400.000,00 gehalten, deren Zeitwert EUR 2.400.000,00 beträgt. Es wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 2.039.052,75 verpfändet.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Zinsabgrenzungspositionen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr EUR 0,00).

3.4 Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder ggf. zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

3.5 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden und bis auf ein Guthaben mit EUR 749.130,31 zur freien Verfügung stehen.

3.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert angesetzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Beiträge für das Jahr 2022.

3.7 Aktive latente Steuern

Die aktive latente Steuer mit EUR 431.625,00 wurde auf Verlustvorträge gebildet. Bestehende steuerliche Verlustvorträge können in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich zur Steuerminderung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte auf Basis der individuellen Steuerplanung.

3.8 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.

Eigene Anteile

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu 500.000 eigene Aktien zurückzukaufen und zu den von der Hauptversammlung beschlossen Zwecken zu verwenden.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 23.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 1,441. Dies entspricht 0,47 Prozent des Grundkapitals.

Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt:

Datum Erwerb Anteil
Grund
kapital
Anschaffungs
kosten in Euro
End
bestand
01.01. 23.424 0,47 % 33.756,39 23.424
Q1/21 0 0,47 % 33.756,39 23.424
Q2/21 0 0,47 % 33.756,39 23.424
Q3/21 0 0,47 % 33.756,39 23.424
Q4/21 0 0,47 % 33.756,39 23.424
31.12. 23.424 0,47 % 33.756,39 23.424

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 20. September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 20. September 2025 um bis zu EUR 2.500.000,00 bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020), die an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 emittiert werden, gewährt werden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 2.106.599,01 setzt sich aus dem Agio von insgesamt EUR 566.599,01 aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von EUR 1.540.000,00 aufgrund der in den Jahren 2007, 2015 und 2020 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen.

Bilanzergebnis

Das ausgewiesene Bilanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Jahresüberschuss 1.611.535,71 EUR
Verlustvortrag -315.894,46 EUR
Bilanzgewinn 1.295.641,25 EUR

3.9 Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

3.10 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Eine Kontokorrentdarlehensvereinbarung im Volumen von bis zu EUR 950.000,00 wurde zum Bilanzstichtag mit EUR 545.748,58 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot mit einem Buchwert in Höhe von EUR 1.687.884,04 verpfändet

Ein Darlehen im Volumen von EUR 2.500.000,00 wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 800.000,00 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 2.039.052,75 sowie ein Bankguthaben mit einem Nennwert von EUR 749.130,31 verpfändet.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen:

  • Aufsichtsratvergütungen 2021: EUR 45.000,00 (Vorjahr EUR 0,00)
  • Aufsichtsratvergütungen 2020: EUR 25.000,00 (Vorjahr EUR 45.000,00)
  • Aufsichtsratvergütungen 2019: EUR 15.000,00 (Vorjahr EUR 15.000,00)
  • diverse Verbindlichkeiten: EUR 1.512,08 (Vorjahr EUR 1.512,08)
  • Lohn- und Kirchensteuer: EUR 498,00 (Vorjahr EUR 528,02)

Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.

Verbindlichkeitenspiegel

Restlaufzeit Summe davon gesichert Art und Form der Sicherheiten
< 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber 1.345.748,58 - - 1.345.748,58 1.345.748,58 Wertpapiere im Depot,
Kreditinstituten Bankguthaben
Sonstige Verbindlichkeiten 87.010,08 - - 87.010,08 - -

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Wertpapieren im Anlagevermögen aufgrund von Kurserholungen gegenüber dem Vorjahr.

4.2 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere der Umlaufvermögens

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen (Vorjahr EUR 91.811,47). Auf die Wertpapiere des Handelsbestandes war gemäß dem strengen Niederstwertprinzip eine Abschreibung in Höhe von EUR 403.513,93 (Vorjahr EUR 30.942,83) vorzunehmen.

5. Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Patronatserklärungen und Verfügungsbeschränkungen

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Aus Mietverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls keine Verpflichtungen (Vorjahr EUR 0,00).

Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Verträge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, bestehen nicht.

5.2 Organkredite

An ein Mitglied des Aufsichtsrats ist unterjährig ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von EUR 150.000,00 gewährt worden. Das Darlehen wurde mit 3,25% verzinst und im Geschäftsjahr einschließlich Zinsen komplett getilgt.

5.3 Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter.

5.4 Sitz und Handelsregister

Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen.

5.5 Angabe zur Ausschüttungssperre

Der gemäß § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag betrifft in Höhe von EUR 431.625,00 (Vorjahr EUR 431.625,00) die aktiven latenten Steuern.

5.6 Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört.

5.7 Weitere Angaben

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanzposition "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen.

Stuttgart, den 7. Januar 2022

KST Beteiligungs AG Der Vorstand

Anlage 4 Seite 1

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die KST Beteiligungs AG, Stuttgart

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss KST Beteiligungs AG, Stuttgart, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94

Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.

Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.

Anlage 4 Seite 2

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94

Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt. Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.

Anlage 4 Seite 3

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.

Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.

BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94

Anlage 4 Seite 4

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dettingen unter Teck, den 25. Januar 2022

BW Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-oec. Bernd Wügner Wirtschaftsprüfer

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BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94

Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.

Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

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