Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 11, 2022
Annual / Quarterly Financial Statement
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| AKTIVA | 31. Dezember 2021 | PASSIVA |
|---|---|---|
| EUR | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
EUR | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen |
A. Eigenkapital |
||||||
| I. Sachanlagen |
I. Gezeichnetes Kapital |
5.000.000,00 | 5.000.000,00 | ||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
10.334,00 | 15.862,00 | eigene Anteile | 23.424,00- | 4.976.576,00 | 23.424,00- 4.976.576,00 |
|
| II. Finanzanlagen |
II. Kapitalrücklage |
2.106.599,01 | 2.106.599,01 | ||||
| 1. Wertpapiere des Anlagevermögens |
5.804.828,77 | 6.382.888,61 | III. Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust) - davon Verlustvortrag |
1.295.641,25 | 315.894,46- | ||
| 2. sonstige Ausleihungen |
8.638,64 | 5.813.467,41 | 8.078,12 6.390.966,73 |
EUR 315.894,46- (Vorjahr Gewinnvortrag EUR 575.719,42) |
8.378.816,26 | 6.767.280,55 | |
| B. Umlaufvermögen |
|||||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen |
38.347,00 | 31.347,00 | ||||
| 1. sonstige Vermögensgegenstände |
54.188,19 | 72.943,87 | C. Verbindlichkeiten |
||||
| II. Wertpapiere 1. sonstige Wertpapiere |
2.629.408,39 | 409.048,68 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. sonstige Verbindlichkeiten |
1.345.748,58 87.010,08 |
603.109,35 77.040,10 |
||
| III. Kassenbestand, Bundesbank guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
909.039,59 | 155.745,32 | - davon aus Steuern EUR 498,00 (Vorjahr EUR 528,02) |
1.432.758,66 | 680.149,45 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.859,34 | 2.585,40 | |||||
| D. Aktive latente Steuern |
431.625,00 | 431.625,00 | |||||
| 9.849.921,92 | 7.478.777,00 | 9.849.921,92 | 7.478.777,00 |
| EUR | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 12.749.620,93 | 1.842.174,70 | |
| 2. Bestandsveränderung der Wertpapiere des Handelsbestandes und des Anlagebestandes |
10.797.473,74 | 2.074.107,44 | |
| 3. Gesamtleistung | 1.952.147,19 | 231.932,74- | |
| 4. sonstige betriebliche Erträge |
19.401,55 | 18.010,30 | |
| 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für |
24.000,00 | 24.000,00 | |
| Altersversorgung und für Unterstützung |
52,02 | 24.052,02 | 51,79 24.051,79 |
| 6. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögens gegenstände des Anlage vermögens und Sachanlagen |
5.528,00 | 6.202,00 | |
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen |
144.073,43 | 172.139,95 | |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
246.686,36 | 412.536,97 | |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
649,56 | 3.184,02 | |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
403.513,93 | 122.754,30 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
21.853,67 | 17.296,83 | |
| 12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
1.619.863,61 | 140.646,32- | |
| Übertrag | 1.619.863,61 | 140.646,32- |
| EUR | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|
| Übertrag | 1.619.863,61 | 140.646,32- | |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) |
8.327,90- | 4.436,04- | |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 1.611.535,71 | 145.082,36- | |
| 15. Jahresüberschuss (Vorjahr Jahresfehlbetrag) |
1.611.535,71 | 145.082,36- | |
| 16. Verlustvortrag (Vorjahr Gewinnvortrag) aus dem Vorjahr |
315.894,46- | 575.719,42 | |
| 17. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus anderen Gewinnrücklagen |
0,00 | 220.551,39 | |
| 18. Erträge aus der Kapitalherabsetzung |
0,00 | 500.000,00 | |
| 19. Einstellungen in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapital herabsetzung |
0,00 | 500.000,00- | |
| 20. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in andere Gewinnrücklagen |
0,00 | 147.000,00- | |
| 21. Ausschüttung | 0,00 | 99.531,52- | |
| 22. Aufwand aus Einziehung eigene Anteile | 0,00 | 720.551,39- | |
| 23. Bilanzgewinn (Vorjahr Bilanzverlust) | 1.295.641,25 | 315.894,46- |
Der Jahresabschluss der KST Beteiligungs AG wird nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.
Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraussetzung des § 250 HGB angesetzt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern).
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen.
Seit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wird bei der Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet.
Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Bewertung jeweils zum Nominalbetrag.
Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag.
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden folgende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt:
Schweizer Franken CHF 1,0349
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen werden muss. Auf die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Jahresabschluss keine außerplanmäßige Abschreibungen (Vorjahr EUR 91.811,47) vorgenommen, auch wenn der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, da aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Aufgrund der Kurserholung wurde auf eine noch im Bestand gehaltene Aktie eine teilweise Zuschreibung in Höhe von EUR 18.550,00 vorgenommen. Der Buchwert des Aktienbestandes beträgt EUR 3.404.828,77, der Zeitwert EUR 3.994.346,28. Außerdem werden festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 2.400.000,00 gehalten, deren Zeitwert EUR 2.400.000,00 beträgt. Es wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 2.039.052,75 verpfändet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Zinsabgrenzungspositionen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr EUR 0,00).
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder ggf. zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden und bis auf ein Guthaben mit EUR 749.130,31 zur freien Verfügung stehen.
Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert angesetzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Beiträge für das Jahr 2022.
Die aktive latente Steuer mit EUR 431.625,00 wurde auf Verlustvorträge gebildet. Bestehende steuerliche Verlustvorträge können in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich zur Steuerminderung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte auf Basis der individuellen Steuerplanung.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu 500.000 eigene Aktien zurückzukaufen und zu den von der Hauptversammlung beschlossen Zwecken zu verwenden.
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 23.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 1,441. Dies entspricht 0,47 Prozent des Grundkapitals.
Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt:
| Datum | Erwerb | Anteil Grund kapital |
Anschaffungs kosten in Euro |
End bestand |
|---|---|---|---|---|
| 01.01. | 23.424 | 0,47 % | 33.756,39 | 23.424 |
| Q1/21 | 0 | 0,47 % | 33.756,39 | 23.424 |
| Q2/21 | 0 | 0,47 % | 33.756,39 | 23.424 |
| Q3/21 | 0 | 0,47 % | 33.756,39 | 23.424 |
| Q4/21 | 0 | 0,47 % | 33.756,39 | 23.424 |
| 31.12. | 23.424 | 0,47 % | 33.756,39 | 23.424 |
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 20. September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 20. September 2025 um bis zu EUR 2.500.000,00 bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020), die an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 emittiert werden, gewährt werden.
Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 2.106.599,01 setzt sich aus dem Agio von insgesamt EUR 566.599,01 aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von EUR 1.540.000,00 aufgrund der in den Jahren 2007, 2015 und 2020 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen.
Das ausgewiesene Bilanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| Jahresüberschuss | 1.611.535,71 EUR |
|---|---|
| Verlustvortrag | -315.894,46 EUR |
| Bilanzgewinn | 1.295.641,25 EUR |
Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Eine Kontokorrentdarlehensvereinbarung im Volumen von bis zu EUR 950.000,00 wurde zum Bilanzstichtag mit EUR 545.748,58 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot mit einem Buchwert in Höhe von EUR 1.687.884,04 verpfändet
Ein Darlehen im Volumen von EUR 2.500.000,00 wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 800.000,00 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 2.039.052,75 sowie ein Bankguthaben mit einem Nennwert von EUR 749.130,31 verpfändet.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen:
Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.
| Restlaufzeit | Summe | davon gesichert Art und Form der Sicherheiten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber | 1.345.748,58 | - | - | 1.345.748,58 | 1.345.748,58 | Wertpapiere im Depot, |
| Kreditinstituten | Bankguthaben | |||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 87.010,08 | - | - | 87.010,08 | - | - |
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Wertpapieren im Anlagevermögen aufgrund von Kurserholungen gegenüber dem Vorjahr.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen (Vorjahr EUR 91.811,47). Auf die Wertpapiere des Handelsbestandes war gemäß dem strengen Niederstwertprinzip eine Abschreibung in Höhe von EUR 403.513,93 (Vorjahr EUR 30.942,83) vorzunehmen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Aus Mietverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls keine Verpflichtungen (Vorjahr EUR 0,00).
Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Verträge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, bestehen nicht.
An ein Mitglied des Aufsichtsrats ist unterjährig ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von EUR 150.000,00 gewährt worden. Das Darlehen wurde mit 3,25% verzinst und im Geschäftsjahr einschließlich Zinsen komplett getilgt.
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter.
Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen.
Der gemäß § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag betrifft in Höhe von EUR 431.625,00 (Vorjahr EUR 431.625,00) die aktiven latenten Steuern.
Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanzposition "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen.
Stuttgart, den 7. Januar 2022
KST Beteiligungs AG Der Vorstand
Anlage 4 Seite 1
An die KST Beteiligungs AG, Stuttgart
Wir haben den Jahresabschluss KST Beteiligungs AG, Stuttgart, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94
Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.
Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.
Anlage 4 Seite 2
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94
Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt. Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.
Anlage 4 Seite 3
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.
Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.
BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94
Anlage 4 Seite 4
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dettingen unter Teck, den 25. Januar 2022
BW Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dipl.-oec. Bernd Wügner Wirtschaftsprüfer
__________
BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94
Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.
Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
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