Annual Report • Jun 14, 2022
Annual Report
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das Geschäftsjahr 2021 war ein Jahr der Meilensteine: Das Unternehmen begann mit der Serienproduktion von optischen Kommunikationsterminals in unserer neu eröffneten Produktionsstätte in Deutschland und schloss mehrere Verträge mit neuen und bestehenden Kunden über Lieferungen in 2022 und darüber hinaus ab. Wir haben das Jahr mit dem höchsten Auftragsbestand in der Unternehmensgeschichte abgeschlossen. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies die Voraussetzungen für ein starkes Wachstum in den kommenden Jahren schafft, da wir vom Wachstum optischer Kommunikationsnetze im All profitieren.
Unsere Branche erlebt mehr Wachstum und Dynamik als je zuvor, und die im GJ21 erreichten Meilensteine haben unsere Ausgangslage deutlich verbessert um die vor uns liegenden Chancen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte nutzen zu können. Der Focus unserer Arbeit ist die Skalierbarkeit, die es uns ermöglichen wird, umfassend an dieser Entwicklung zu partizipieren. Wir sind auf dem besten Weg, unseren Kunden bahnbrechende Kommunikationslösungen anzubieten, die es Ihnen ermöglicht, große, weit verzweigte Netzwerke aufzubauen und somit unsere Vision, die Grenzen der Konnektivität zu überwinden, in die Realität umzusetzen.
In unserem am 28. April 2022 veröffentlichten Aktionärsbrief für das GJ21 haben wir Sie bereits ausführlich über wichtige aktuelle Entwicklungen unserer Geschäftstätigkeit informiert - insbesondere darüber, wie unsere Vision unsere Produktstrategie vorantreibt, unser Ansatz zur Skalierung, den Erfolg bei unseren Kunden, die Ergebnisse des GJ21 sowie den Ausblick. Wir planen, regelmäßig Aktionärsbriefe zu veröffentlichen, und zwar jeweils vor der Veröffentlichung des jährlichen Geschäftsberichts sowie vor allen regulatorischen Veröffentlichungen. Der vollständige Aktionärsbrief für das Geschäftsjahr 21 kann unter mynaric.com/investor-relations/publications abgerufen werden.
Wir danken unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Aktionären für ihre anhaltende Unterstützung auf unserem Weg in das industrielle Zeitalter der Laserkommunikation.
Mit freundlichen Grüßen,
Bulent Altan Stefan Berndt-von Bülow Joachim Horwath CEO CFO CTO & Gründer
der Aufsichtsrat der Mynaric AG hat zu jedem Zeitpunkt im Berichtsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Maßnahmen der Geschäftsführung überwacht. In allen Entscheidungen von grundlegender und strategischer Bedeutung war der Aufsichtsrat stets rechtzeitig und angemessen eingebunden. Grundlage hierfür waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wichtigen Fragen zur laufenden Geschäftsentwicklung, zur Ertrags- und Finanzlage, zur Unternehmensplanung, zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens sowie über veränderte Risikolagen. Ereignisse von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen wurden stets zeitnah besprochen. Alle Maßnahmen des Vorstands, welche der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, wurden geprüft, beraten und entschieden. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war im Berichtsjahr in jeder Hinsicht vertrauensvoll und konstruktiv.
Grundlagen der Arbeit im Geschäftsjahr 2021 waren die Sitzungen des Aufsichtsrats sowie mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands. Nach eingehender Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat zu den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands erforderlich war, sein Votum abgegeben. In einzelnen Fällen hat der Aufsichtsrat auch außerhalb von Sitzungen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende pflegte über die ordentlichen Sitzungen hinaus regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand und informierte sich über die aktuelle Geschäftslage sowie über wichtige Ereignisse. Im Zuge der Aufnahme des Listings an der U.S.-Börse Nasdaq im November 2021 wurde durch den Aufsichtsrat zudem ein Prüfungsausschuss, ein Vergütungsausschuss sowie ein Corporate Governance und Nominierungsausschuss gebildet.
Im Geschäftsjahr 2021 hielt der Aufsichtsrat insgesamt vierzehn Sitzungen am 4. Januar, 21. Januar, 17. Februar, 26. Februar, 22. März, 7. April, 24. Juni, 20. August, 16. September, 5. Oktober, 29. Oktober, 11. November, 19. November und 21. Dezember ab, die aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation zumindest teilweise fernmündlich erfolgten. Daneben fanden im Berichtsjahr neun Beschlussfassungen im Umlaufverfahren statt.
Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren der Status der Produkt-, die Auftragseingang-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Mynaric AG und ihrer Tochtergesellschaften. Im Besonderen wurde auch regelmäßig die Vorbereitung und letztendlich auch die erfolgreiche Durchführung des U.S.-Börsenganges thematisiert.
Thema der fernmündlichen Aufsichtsratssitzung vom 4. Januar 2021 war zunächst die Ausübung der im Jahr 2020 begebenen Wandelschuldverschreibung. Ebenso wurden dafür notwendige Änderungen der Satzung beschlossen.
Am 21. Januar 2021 diskutierte der Aufsichtsrat die neue organisatorische Ausrichtung des Unternehmens. Darüber hinaus wurden Bulent Altan und Stefan Berndt-von Bülow in die Geschäftsführung der Mynaric Lasercom GmbH berufen. Sven Meyer-Brunswick legte im Gegenzug sein Amt als Geschäftsführer nieder. Dr. Stefan Bindl und Tino Schuldt wurde Gesamtprokura für die Mynaric Lasercom GmbH erteilt. Des Weiteren stimmte der Aufsichtsrat der vom Vorstand vorgeschlagenen Zuteilung von Aktienoptionen an einen Arbeitnehmer sowie einer Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands zu. Die Änderung der Geschäftsordnung bezog sich auf die Anpassung der Schwelle, an der eine Zustimmung des Aufsichtsrats in Bezug auf die Einstellung von neuen Mitarbeitern und notwendig ist.
In der Sitzung vom 17. Februar 2021 diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat über die Planung der erneut virtuell stattfindenden Hauptversammlung 2021 sowie die Finanzplanung der Gesellschaft. Zudem fasste der Aufsichtsrat den Beschluss Joachim Horwath in das Amt des Technologie-Vorstandes (CTO) zu berufen.
Am 26. Februar 2021 diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat über die Erreichung der Vorstandsziele 2020. Der Aufsichtsrat fasste folglich einen entsprechenden Beschluss über die variable Vergütung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020. Ebenso verabschiedete der Aufsichtsrat die Vorstandsziele für 2021 und diskutierte die Implementierung eines möglichen Bonus für eine angedachte U.S.-Börsennotierung. Der Aufsichtsrat diskutierte in diesem Zusammenhang auch die innere Organisation des Aufsichtsrats, insbesondere die Bildung diverser Ausschüsse. Abschließend stimmte der Aufsichtsrat der Vergabe von Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands zu.
Eine weitere Sitzung fand am 22. März 2021 statt. Gegenstand dieser Aufsichtsratssitzung war zunächst die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 sowie der Konzern- und der Jahresabschluss 2020 der Einzelgesellschaften. In dieser Sitzung informierte der Vorstand zudem über den möglichen Ablauf eines U.S.-Börsenganges. Des Weiteren fasste der Aufsichtsrat einen Grundsatzbeschluss zur Tagesordnung für die Hauptversammlung.
Am 30. März 2021 wurde der Konzern- und der Jahresabschluss im Umlaufverfahren gebilligt.
Gegenstand der fernmündlichen Aufsichtsratssitzung vom 7. April 2021 war die Einladung zur Hauptversammlung und sämtliche Beschlussvorschläge, einschließlich der Ermächtigung des Vorstands das Grundkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Einführung der Aktie der Gesellschaft an einer ausländischen Wertpapierbörse mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht auszuschließen.
Am 11. Juni 2021 stimmte der Aufsichtsrat im Rahmen eines Umlaufbeschlusses den Bedingungen einer Bonusregelung für das Management im Rahmen eines möglichen U.S.-Börsenganges zu.
In der Aufsichtsratssitzung vom 24. Juni 2021 wurde, nachdem der Aufsichtsrat Herr Thomas Hanke seinen sofortigen Rücktritt von aus dem Aufsichtsrat verkündet hatte, eine mögliche Nachfolge diskutiert. Anschließend berichtete der Vorstand über die aktuelle Situation des Unternehmens. Ebenfalls wurde ein Überblick über die laufenden Business Development- und Vertriebstätigkeiten, sowie die Finanzplanung gegeben.
In der Sitzung vom 20. August 2021 diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat neben operativen Themen die Nominierung der Mitglieder des Prüfungsausschusses. Anschließend wurden Steve D. Geskos als Vorsitzender, sowie Dr. Manfred Krischke und Peter Müller-Brühl als Mitglieder in den Prüfungsausschuss gewählt. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat einer Kapitalerhöhung in die Kapitalrücklage der Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von EUR 12,5 Millionen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu. Zudem wurde der vom Vorstand vorgeschlagenen Vergabe von Aktienoptionen an US-Management Mitarbeitern zugestimmt.
Am 3. September 2021 erteilte der Aufsichtsrat dem Vorstand im Umlaufverfahren die Zustimmung, einen Kreditvertrag über eine Kreditlinie abzuschließen, um die operative Flexibilität des Unternehmens weiter zu stärken.
Schwerpunkt der Aufsichtsratssitzung vom 16. September 2021 war der aktuelle Stand des Halbjahresabschlusses, sowie der Implementierung einer neuen ERP-Software. Des Weiteren erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung für Ausgaben im Umfang von EUR 2,0 Millionen, um Engpässe in der Materialbeschaffung proaktiv zu minimieren. Der vom Vorstand vorgeschlagenen Zuteilung von restricted stock units (RSUs) an Mitarbeiter stimmte der Aufsichtsrat zu.
In einem Umlaufbeschluss von 28. September 2021 erteilte der Aufsichtsrat dem Vorstand die Zustimmung für den Abschluss einer Versicherung im Rahmen des möglichen U.S. Börsenganges und weitere operative Ausgaben.
In der Aufsichtsratssitzung vom 5. Oktober 2021 trat Dr. Gerd Gruppe von seinem Amt als Aufsichtsratsmitglied zurück. Folglich wurde die personelle Nachfolge von Dr. Gerd Gruppe diskutiert. Anschließend wurde Peter Müller-Brühl zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats ernannt. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat den Beschluss, einen Vergütungsausschuss sowie einen Corporate Governance und Nominierungsausschuss zu bilden, um den Anforderungen des U.S.-Kapitalmarktes Folge zu leisten. Für beide Ausschüsse wurde Dr. Manfred Krischke in den Vorsitz gewählt, sowie Peter Müller-Brühl und Vincent Wobbe als weitere Mitglieder ernannt. Abschließend stimmte der Aufsichtsrat einer vom Vorstand vorgeschlagenen Investition in Sachanlagen zu.
Per Umlaufbeschluss am 15. Oktober 2021 verabschiedete der Aufsichtsrat aktualisierte Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat sowie Geschäftsordnungen für Prüfungs- Nominierungs- und Vergütungsausschuss.
In einem weiteren Umlaufbeschluss am 18. Oktober 2021 stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstandbeschluss hinsichtlich der ersten öffentlichen Prospekteinreichung zum geplanten U.S. Börsengang bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") in den USA zu.
In der Aufsichtsratssitzung vom 29. Oktober 2021 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat neben dem aktuellen Tagesgeschehen über den aktuellen Stand des U.S.-Börsengangs sowie die Zusammenarbeit mit der SEC.
Am 3. November 2021 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat wiederum über den aktuellen Stand der Vorbereitungen des U.S.-Börsenganges. Im Zuge dessen wurden auch die Rahmendaten der Transaktion per Vorstandsbeschluss verankert. Diesem stimmte der Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss zu, wonach der U.S. Börsengang durch Ausgabe von bis zu 1.150.000 Inhaberaktien unmittelbar durchzuführen sei. Jede Aktie soll hierbei durch 4 American Depository Shares ("ADS") repräsentiert werden. Das Bezugsrecht war hierbei auszuschließen.
Am 4. November 2021 stimmte der Aufsichtsrat einer vom Vorstand verhandelten Kostenübernahmevereinbarung für nötige Vorbereitungshandlungen in einem potenziell neu anzumietenden Büro- und Produktionsgebäude per Umlaufverfahren zu.
In der Aufsichtsratssitzung vom 11. November 2021 stimmte der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstands vom gleichen Tage vorbehaltslos zu, welcher unter anderem über die Festsetzung des Angebotspreises, die Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte im Rahmen des U.S.-Börsenganges und die entsprechende Änderung der Satzung beschloss.
Per Umlaufbeschluss vom 14. November 2021 stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstandbeschluss zu, aufgrund der Ausübung der Mehrzuteilungsoption (der Greenshoe-Option) durch die Konsortialbanken weitere 150.000 Inhaberaktien aus Genehmigten Kapital, welche wiederum durch ADS repräsentiert werden sollen, zu schaffen.
In der Aufsichtsratssitzung vom 19. November 2021 stellte der Vorstand neue Büro- und Produktionsräumlichkeiten vor, die die Grundlage für weiteres Wachstum in den folgenden Jahren legen sollen. Hierbei diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat über die Expansionsmöglichkeiten, Kosten sowie den Zeitplan. Der Aufsichtsrat beauftragte den Vorstand, die Pläne weiter auszuarbeiten und eine Beschlussvorlage zu erstellen.
In der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres am 21. Dezember 2021 stellte der Vorstand das Konzernbudget für 2022 vor und erläuterte die Hintergründe hierzu. Dieses wurde durch den Aufsichtsrat genehmigt. Anschließend erläuterte der Vorstand die Detailplanung des geplanten neuen Büro- und Produktionsgebäudes und beantwortete hierzu sämtliche offenen Fragen des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat fasste den Beschluss, ab 2023 in ein Mietverhältnis einzutreten. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über die mit dem U.S.-Börsengang einhergehenden Berichtspflichten und erhöhten Transparenzkriterien informiert, sowie über die Maßnahmen, die in der Unternehmung hierfür getroffen wurden, aufgeklärt. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat einer Kapitalerhöhung in die Kapitalrücklage der Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von EUR 15,0 Millionen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu.
Der neu gefasste Prüfungsausschuss behandelte im Jahr 2021 wesentliche Themen der Rechnungslegungsprozesse, der sowie des internen Kontroll- und Steuerungssystems des Konzerns. Der Abschlussprüfer des Mynaric Konzerns, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nahm an allen vier Sitzungen des Prüfungsausschusses teil.
Der Vergütungsausschuss befasste sich mit der Implementierung eines Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder, das der Hauptversammlung 2022 zur Billigung vorgelegt werden soll. Darüber hinaus begann der Vergütungsausschuss mit der Erstellung des Vergütungsberichts über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 gemäß den neuen Regelungen des Aktiengesetzes (AktG). Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wird der ordentlichen Hauptversammlung 2022 zur Billigung vorgelegt. Sowohl bei der Entwicklung des Vergütungssystems als auch des Vergütungsberichts hat der Vergütungsausschuss eng mit einem externen Vergütungsexperten zusammengearbeitet.
Der Corporate Governance- und Nominierungsausschuss hat im Jahr 2021 nicht getagt.
Weitere Ausführungen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im (konsolidierten) Corporate Governance-Bericht.
Wie bereits vorab angekündigt, trat Herr Dr. Thomas Billeter mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2021 von seinem Amt als Aufsichtsrat zurück und Herr Steve D. Geskos wurde bis zur Hauptversammlung 2023 in den Aufsichtsrat gewählt. Auf eigenen Wunsch traten Herr Thomas Hanke mit Wirkung zum 24. Juni 2021 und Herr Dr. Gerd Gruppe mit Wirkung zum 05. Oktober 2021 von ihrem Amt zurück und wurden durch Herrn Vincent Wobbe im Wege der gerichtlichen Bestellung durch Beschluss vom 30. Juli 2021 und Herrn Hans Koenigsmann im Wege der gerichtlichen Bestellung durch Beschluss vom 13. Oktober 2021 ersetzt. Im Hinblick auf ihre Amtszeit wurden beide vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2022 gewählt.
Der Aufsichtsrat war an elf der vierzehn Sitzungen vollständig vertreten. In den Aufsichtsratssitzungen am 22. März 2021, am 7. April 2021 sowie am 21. Dezember 2021 ließ sich jeweils ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigen.
Der Vorstand war bei allen Aufsichtsratssitzungen bis auf am 22. März 2021, am 7. April 2021 und dem 11. September 2021 vollständig vertreten.
Im Berichtsjahr sind keine Interessenskonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Mynaric AG aufgetreten. Der Beratervertrag mit Herrn Dr. Thomas Billeter wurde nach seiner Niederlegung des Amtes als Aufsichtsrat wirksam.
Der Aufsichtsrat hat sich mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance bei Mynaric befasst und dabei die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") berücksichtigt. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) einschließlich des ausführlichen Corporate Governance Berichts, sowie die Erklärung zur Unternehmensführung des Konzerns gemäß § 315d HGB sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik "Investoren > Corporate Governance >" einsehbar und im Geschäftsbericht zu finden. Darüber hinaus wurde die Umsetzung der Kodex-Empfehlungen durch die Gesellschaft mit dem mit dem Vorstand erörtert und in drei begründeten Fällen eine Abweichung von den Empfehlungen des Kodex beschlossen. Auf der Grundlage dieser Erörterungen haben Vorstand und Aufsichtsrat am 26. April 2022 die jährliche Entsprechenserklärung abgegeben.
Die aktuelle Fassung der Entsprechenserklärung findet sich im Geschäftsbericht und ist auf der Website der Gesellschaft unter Website unter "Investoren > Corporate Governance" dauerhaft zugänglich.
Der Abschlussprüfer der Gesellschaft, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den durch den Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2021 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat die Abschlussunterlagen und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten und am 25. Mai 2022 seine Zustimmung erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2021 der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst geprüft. Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat dementsprechend am 25. Mai 2022 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Der Konzernabschluss 2021 wurde gebilligt.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank für ihren hohen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das Interesse an unserer Gesellschaft und für das entgegengebrachte Vertrauen.
Für den Aufsichtsrat
Dr. Manfred Krischke Aufsichtsratsvorsitzender
2a. Konzernlagebericht
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Mynaric AG, Gilching
Im Berichtsjahr erholte sich die Weltwirtschaft von der pandemiebedingten Rezession im Jahr 2020. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg das globale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 5,9 % gegenüber dem Jahr 2020. In den Industrieländern wuchs die Wirtschaft um 5,2 % gegenüber dem Vorjahr, in den Schwellen- und Entwicklungsländern um 6,4 % gegenüber dem Vorjahr. In der ersten Jahreshälfte erholte sich die Wirtschaftstätigkeit, während eine steigende Zahl von Covid-19-bedingten Infektionen, Versorgungsengpässe und eingeschränkte Transportkapazitäten die Dynamik im weiteren Verlauf etwas abschwächte. Die Verbraucherpreise stiegen im Berichtsjahr in vielen Ländern zum ersten Mal seit der Finanzkrise 2008/2009 wieder deutlich an. Zusätzlich zum Vorjahr führt der IWF die Inflation auf höhere Rohstoffpreise sowie auf eine pandemiebedingte Angebotsverknappung zurück.
Die Aufhebung der pandemiebedingten Beschränkungen führte zu einer Belebung der Wirtschaft auf den europäischen Märkten. Vor allem der Dienstleistungssektor profitierte von Nachholeffekten, während das Wachstum in der Industrie durch hohe Rohstoffkosten und Versorgungsengpässe bei Vorprodukten leicht gebremst wurde. Die Wirtschaftsleistung der Europäischen Union stieg nach Angaben des IWF um 5,0% (Vorjahr: -6,3%).
In Deutschland erholt sich die Wirtschaft zunehmend von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Der Anstieg des BIP im Jahr 2021 betrug 3,1 % (Vorjahr: -4,6 %). Derzeit bleibt das Angebot knapp, und die Nachfrage übersteigt in den meisten Produktkategorien das Angebot. Zum Jahresende kam es zu einem deutlichen Anstieg der Energiepreise, was zu einer höheren Inflationsrate im Jahr 2022 führen wird.
In den USA wuchs die Wirtschaft im Berichtsjahr um 6,0 % (Vorjahr: -3,4 %). Positive konjunkturelle Impulse gingen neben einer weiterhin expansiven Geldpolitik von umfangreichen staatlichen Konjunkturprogrammen und einer starken Nachfrage von Konsumenten und Unternehmen aus. Sinkende Arbeitslosenzahlen, stabile private Konsumausgaben und eine hohe Investitionsbereitschaft der Unternehmen wirkten sich ebenfalls positiv aus.
Die meisten Unternehmen der Raumfahrtindustrie zeigten trotz der anhaltenden COVID-19-Pandemie eine robuste Entwicklung, was als eine Bestätigung dafür gesehen werden kann, dass die Branche von kurzfristigen wirtschaftlichen Turbulenzen verschont bleibt. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass einige Geschäfte auf langfristigen Regierungsverträgen beruhen.1
Weltweit wächst der Bedarf an schnellen, sicheren und flächendeckenden Netzverbindungen - ein Trend, der durch die COVID-19-Pandemie noch verstärkt wurde.2 Bestehende Datennetze wie das Internet basieren größtenteils auf terrestrischen Infrastrukturen wie Glasfasernetzen, die in städtischen, dicht besiedelten Gebieten eine hervorragende Konnektivität bieten, aber nicht kostengünstig erweitert werden können. Dies führt dazu, dass es in ländlichen und abgelegenen Gebieten oft keinen zuverlässigen, sicheren terrestrischen Infrastrukturzugang gibt. Derzeitige alternative Konnektivitätslösungen, wie z. B. auf Funktechnologie basierende Netze, die von Satelliten in einer geostationären Umlaufbahn bereitgestellt werden, sind teuer und zeichnen sich durch eine relativ geringe Bandbreite und hohe Latenzzeiten sowie eine begrenzte Sicherheit vor Cyberangriffen und Spoofing aus. Selbst dort, wo Breitbandanschlüsse verfügbar sind, stoßen viele bestehende Netztechnologien an ihre Kapazitätsgrenzen. In den letzten zehn Jahren hat der Internetverkehr erheblich zugenommen, und dieses
1 https://spacenews.com/defense-market-a-safe-haven-for-space-companies-during-pandemic/
2 https://blogs.worldbank.org/voices/covid-19-reinforces-need-connectivity
Wachstum wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen, vor allem aufgrund der zunehmenden mobilen Internetnutzung und des Internet der Dinge, die durch Hochgeschwindigkeitsnetze mit hoher Bandbreite unterstützt werden müssen.
Die steigende Marktnachfrage nach Internet-Konnektivität verlangt von den Netzbetreibern, über die bestehende Kommunikationsinfrastruktur hinauszugehen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Kommunikationsnetzen in der Luft- und Raumfahrt liegt. Diese Kommunikationsnetze werden aus einer großen Zahl miteinander verbundener Netzknoten bestehen, die von verschiedenen Plattformen in der Luft und im Weltraum (z. B. Satelliten, High-Altitude-Plattformen, Drohnen und Flugzeuge) bereitgestellt werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Laserkommunikation eine Schlüsselrolle bei der Verbindung dieser Plattformen spielen wird, da sie im Vergleich zu herkömmlichen drahtlosen Kommunikationssystemen erhebliche Vorteile bietet, z. B. höhere Bandbreitenkapazität, geringe Latenzzeit, verbesserte Sicherheit, geringerer Energiebedarf und ein lizenzfreies Übertragungsspektrum.
In den letzten zehn Jahren hat der Markt für Laserkommunikation aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen in der Raumfahrtindustrie allmählich Gestalt angenommen. Während die Regierungen nach wie vor eine entscheidende Triebfeder für den weiteren Ausbau der weltweiten Raumfahrtaktivitäten sind, haben viele kapitalkräftige Technologieunternehmen beeindruckende kommerzielle weltraumgestützte Kommunikationsmöglichkeiten entwickelt und in Betrieb genommen. Gleichzeitig haben die Regierungen in selben Maße, wie die Raumfahrtkapazitäten des privaten Sektors zunehmen, begonnen, das Potential der privaten kommerziellen Raumfahrtindustrie zu erkennen, und verlassen zunehmend auf die Unterstützung privater Unternehmen, um Innovationen voranzutreiben und nationale Raumfahrtziele zu erreichen. Die Kombination aus verbessertem Zugang zu Kapital, Größenvorteilen und offenen Innovationsmodellen hat in den letzten Jahren zu einem schnellen Wachstum des kommerziellen Raumfahrtmarktes geführt. Wir sind der Meinung, dass sich die globale Raumfahrtindustrie heute an einem Wendepunkt befindet, an dem sie von einer Phase der Entwicklung in eine Phase der Einführung und Kommerzialisierung übergeht. Wir betrachten diese Entwicklungen in der Raumfahrtindustrie im weiteren Sinne als entscheidend dafür, dass der Markt für unsere industrialisierten Laserkommunikationsgeräte Gestalt annimmt und sich voll zu entfalten beginnt.
Die derzeitige Nachfrage nach Laserkommunikation wird in erster Linie von Regierungsorganisationen und kommerziellen Anbietern getrieben, die satellitengestützte Weltraumkommunikationsnetze im niedrigen Erdorbit (LEO) aufbauen wollen. Die US-Regierung war bisher der stärkste Unterstützer von Raumfahrtnetzwerken und hat die Entwicklung von staatlichen Weltraumarchitekturen mit großen LEO-Konstellationen zu einer Priorität für die kommenden Jahre gemacht. Da Datenschutz und die Sicherheit der militärischen Kommunikation eine wichtige Voraussetzung für die Kommunikation im Verteidigungsbereich ist, versuchen Regierungen, die überlegenen Fähigkeiten der Laserkommunikation zu nutzen, um einen abhörsicheren Datenaustausch, die Anbindung an die Truppen, die Verteilung von Daten für die Aufklärung, Überwachung und Beobachtung ("ISR") und die Zusammenschaltung von Systemen zu ermöglichen. Es wird erwartet, dass solche staatlichen Weltraumarchitekturen in Zukunft zu einem starken Wachstum derartiger Konstellationen mit mehreren Umlaufbahnen (d.h. große Konstellationen von Kleinsatelliten) übergehen werden, insbesondere solche, die im LEO operieren.
Genauso wie das Internet zunächst als Kommunikationsnetz für den Verteidigungsbereich entwickelt wurde, bevor es sich in diversifizierten, kommerziellen Anwendungen ausprägte, glauben wir, dass Kommunikationsnetze in der Luft- und Raumfahrt mittelfristig nicht nur den Bedürfnissen der Regierung, sondern auch denen der Industrie und der Verbraucher dienen werden und damit eine bedeutende Marktchance darstellen. Wir glauben, dass wir uns derzeit in der Anfangsphase einer mehrere Jahrzehnte dauernden Einführung von Laserkommunikationsfähigkeiten in Kommunikationsnetzen für die Luft- und Raumfahrt befinden, die zu einem breiteren Einsatz in kommerziellen Anwendungen wie Breitbandsatelliten, Datenrelais, Erdbeobachtung und Datenverarbeitungsdiensten im Orbit führen wird. Wir sind der Meinung, dass der anfängliche Einsatz unserer Produkte auf dem Regierungsmarkt eine Grundlage für unsere Präsenz auf dem kommerziellen Markt darstellt und dass die Validierung durch unsere Regierungskunden dazu beitragen wird, unsere Produkte für einen zukünftigen großflächigen Einsatz zu positionieren.
Mynaric hat seine operativen Ziele für das Geschäftsjahr 2021 erreicht. Dazu zählen insbesondere die Einweihung der Serienproduktion, der Ausbau der Präsenz in den USA sowie Erfolge bei bestehenden und neuen Schlüssel-Kunden. Der Vorstand ist daher mit den Ergebnissen des Unternehmens zufrieden.
Die Geschäftsleitung schätzt die Positionierung des Unternehmens aufgrund der folgenden wesentlichen Wettbewerbsfaktoren positiv ein:
Mynaric feierte die Eröffnung seiner ersten dedizierten Serienproduktionsanlage, die darauf ausgelegt ist, Laserkommunikationsgeräte im Bereich Air und Space in großem Maßstab zu produzieren. Die 1.600 m² große Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptsitzes von Mynaric am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen bei München, Deutschland. Seine Größe, sein Layout und seine Prozesse wurden mit besonderem Augenmerk auf eine skalierbare Produktion eingerichtet, die sich an die vom Laserkommunikationsmarkt erwartete dynamische Entwicklung und die Nachfrage in verschiedenen vertikalen Märkten anpassen lässt. Die Prinzipien der schlanken Produktion waren ausschlaggebend für die Gestaltung der Anlage, deren Materialfluss, Fertigungsstationen, Endmontage und Testmöglichkeiten für Effizienz und hohen Produktionsdurchsatz optimiert sind. Mit der Eröffnung der neuen Produktionsstätte setzt Mynaric seine Strategie fort, industrielle Kapazitäten aufzubauen, die für den großvolumigen Einsatz von Laserkommunikationsprodukten in Luft- und Raumfahrtnetzen erforderlich sind. Mynaric verfolgt einen einzigartigen Ansatz für die Lieferkette und das Beschaffungswesen, der darauf ausgerichtet ist, kritische Abhängigkeiten von Zulieferern und Risiken im Zusammenhang mit dem Produktionshochlauf zu reduzieren und gleichzeitig seine Wettbewerbsvorteile zu erhalten und seine Marktposition zu sichern.
Mynaric hat außerdem seine Präsenz in den USA durch die Eröffnung eines Büros in Washington D.C. erweitert, um das Team näher an den wichtigsten US-Regierungsorganisationen zu positionieren, die die Einführung der Laserkommunikation vorantreiben. Das Büro befindet sich in unmittelbarer Nähe von den Entscheidungsträgern der US-Regierung und des US-Verteidigungsministeriums. Diese unmittelbare Nähe ermöglicht es uns, den Markt besser über anstehende Programme zu informieren und unsere Kunden bei ihrer Geschäftsentwicklung zu unterstützen. Darüber hinaus haben wir erfahrene Mitarbeiter aus der Luft- und Raumfahrtindustrie eingestellt, die über enge Kontakte zu wichtigen Entscheidungsträgern und ein breites Spektrum an Erfahrungen verfügen. Dieses Team wird von Tim Deaver geleitet, der Anfang 2021 zu Mynaric kam und zuvor für Airbus U.S., SES und die U.S. Air Force tätig war und der nun unsere Vertriebs- und Geschäftsentwicklungsaktivitäten in den USA leitet.
Mynaric hat die branchenweit erste "Over-the-Air"-Übertragung mit einem OISL-Terminal (Optical Inter-Satellite Link) durchgeführt, das mit einer unabhängig gebauten Teststation kommuniziert, wobei beide den SDA-Standard (Optical Inter-Satellite Link) der Space Development Agency erfüllen. Die Demonstration bestand aus einer Reihe optischer und elektronischer Tests, die das optische Inter-Satelliten-Link-Produkt CONDOR von Mynaric erfüllte. Die erfolgreiche Demonstration bestätigt, dass die Produkte von Mynaric mit dem SDA OISL-Standard abwärtskompatibel sind und somit eine Basiskompatibilität mit Produkten anderer OISL-Anbieter, die denselben Standard implementieren, gewährleisten. Die Demonstration wurde für einen Kunden durchgeführt, der mit der SDA unter Vertrag steht.
Auf dem kommerziellen Markt haben Mynaric und SpaceLink eine Partnerschaft vereinbart, um das Produktportfolio von Mynaric im Bereich der Laserkommunikation für den Einsatz in SpaceLinks Datenrelais zu erweitern. Die Partnerschaft wird dazu beitragen, den SpaceLink-Satellitenrelaisdienst voranzutreiben, der eine sichere, kontinuierliche Kommunikation mit hoher Kapazität zwischen Raumfahrzeugen im erdnahen Orbit und dem Boden ermöglicht. Das Produktportfolio von Mynaric war eine logische Wahl, da es sowohl die programmatischen Anforderungen von SpaceLink erfüllt, eine hohe Leistung bietet und zusätzlich vollständig mit dem von der Space Development Agency entwickelten Standard für optische Kommunikationsterminals konform ist. Mynaric wurde darüber hinaus als Lieferant ausgewählt, um die Mission von SpaceLink zu unterstützen, da das Unternehmen einen industriellen Ansatz für die Produktion von fortschrittlichen Laserkommunikationsprodukten verfolgt.
Mynaric wurde von Capella Space als Lieferant für optische Inter-Satellitenverbindungen (OISL) ausgewählt. Capella Space ist das erste kommerzielle SAR-Unternehmen (Synthetic Aperture Radar), das seine Kompatibilität mit der National Defense Space Architecture der USDA unter Beweis gestellt hat, einer groß angelegten Satellitenkonstellation, die den amerikanischen Streitkräften eine Reihe von Fähigkeiten bieten wird. Mynaric wird sein optisches Kommunikationsterminal der nächsten Generation, CONDOR Mk3, an Capella Space liefern, um diese Kompatibilität zu gewährleisten.
Mynaric hat eine mehrjährige strategische Vereinbarung mit Northrop Grumman unterzeichnet, die das Unternehmen als strategischen Lieferanten für Laserkommunikation im Weltraum ausweist. Die Vereinbarung bietet Northrop Grumman einen gesicherten und bevorzugten Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen von Mynaric. Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass Mynaric und Northrop Grumman gemeinsam Laserkommunikationslösungen entwickeln und anbieten werden, die auf die besonderen Bedürfnisse spezifischer Raumfahrtprogramme der US-Regierung zugeschnitten sind. Mynaric wird exklusiv für Northrop Grumman maßgeschneiderte Produkte für dieses spezielle Marktsegment entwickeln und verkaufen. Unabhängig davon hat Northrop Grumman einen Auftrag über eine Reihe von CONDOR Mk3-Terminals erteilt, um die Zusammenarbeit einzuleiten.
Mynaric wurde ausgewählt, um im Rahmen der Phase 0 des Space Based Adaptive Communications Node (Space-BACN)-Programms der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) an der Architektur eines optischen Kommunikationsterminals zu arbeiten. Das Space-BACN-Programm der DARPA sieht ein optisches Kommunikationsterminal vor, das so umkonfiguriert werden kann, dass es mit den meisten der heutigen Standards für optische Inter-Satelliten-Verbindungen funktioniert und eine nahtlose Kommunikation zwischen staatlichen und privatwirtschaftlichen Satelliten ermöglicht. Die Auswahl für Phase 0 des Programms ist ein weiterer Erfolg für Mynaric auf dem US-Regierungsmarkt, der eine treibende Kraft für den Einsatz weltraumgestützter Laserkommunikationsfunktionen darstellt.
Mynaric konnte die meisten seiner finanziellen Unternehmensziele erreichen:
| in T€ | 2020 Ist3 | 2021 Ist | 2021 Prognose |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 679 | 2.355 | "signifikante Steigerung" |
| Investitionen in Sachanlagen | 7.12 | 8.594 | "gleiche Höhe" |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte |
9.319 | 3.360 | "leicht niedriger" |
Mynaric erzielte im Vergleich zu 2020 einen deutlichen Umsatzanstieg von T€ 1.676 auf T€ 2.355.
Die Investitionen in das Anlagevermögen stiegen von T€ 7.125 im Jahr 2020 auf T€ 8.594 im Jahr 2021. Dies war etwas höher als ursprünglich geplant, was auf zusätzliche Investitionen in die Produktionsstätte in Oberpfaffenhofen bei München, Deutschland, sowie in die Tochtergesellschaft Mynaric USA zurückzuführen ist. Die deutliche Reduzierung der Investition in immateriellen Vermögenswerten von T€ 9.319 im Jahr 2020 auf T€ 3.360 im Jahr 2021 ist auf der Fertigstellung der Entwicklung der aktivierten Air- und Space Technologie im Juni 2020 bzw. im März 2021 zurückzuführen. Weitere Entwicklungskosten wurden nicht in den immateriellen Vermögenswerten aktiviert, sondern ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt und daher nicht als Investitionen ausgewiesen. Der Fertigstellung der Entwicklung der aktivierten Air- und Space-Technologie und die damit verbundene Umstellung der bilanziellen Behandlung der Entwicklungskosten wurde im Budget 2021 nicht berücksichtigt, was der Hauptgrund für die Differenz zur Prognose ist.
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2022 wird Mynaric seine wichtigsten KPIs ändern.
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass diese beiden neuen KPIs in der gegenwärtigen Wachstumsphase am stärksten den künftigen wirtschaftlichen Erfolg von Mynaric widerspiegeln. Neue Aufträge von bestehenden Kunden und die Gewinnung neuer Kunden sind derzeit ein Hauptaugenmerk von Mynaric. Der Erfolg bei diesen Zielen spiegelt sich am besten in dem in Abschnitt 5.3.e) beschriebenen Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals und den ebenfalls in Abschnitt 5.3.e) beschriebenen Zahlungseingängen aus Kundenverträgen wider. Als zusätzliche finanzielle KPIs wird Mynaric die Umsatzerlöse sowie den Betriebsgewinn und -verlust berücksichtigen.
3 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst. Siehe hierzu die Erläuterungen im Konzernanhang unter Punkt 34.
Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals stieg deutlich an, vor allem von Kunden in den USA, und zwar von drei Einheiten Ende 2020 auf 40 Einheiten Ende 2021, während die Zahlungseingänge aus Kundenverträgen von 1,9 Mio. € im Jahr 2020 auf 3,9 Mio. € im Jahr 2021 anstiegen. Das Betriebsergebnis verringerte sich aufgrund des Ausbaus der Entwicklungs-, Produktions- und IT-Kapazitäten sowie der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter im Jahr 2021 von -20,1 Mio. € auf -42,4 Mio. €.
Insgesamt hat Mynaric die meisten seiner finanziellen Unternehmensziele für 2021 erreicht.
Im Jahr 2021 verzeichnete Mynaric einen Anstieg der Umsatzerlöse um T€ 1.676 von T€ 679 auf T€ 2.355. Diese Entwicklung ist auf den deutlichen Anstieg der Umsätze aus Dienstleistungen zurückzuführen, die hauptsächlich aus der Erbringung von Entwicklungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit den von Mynaric hergestellten Laserterminals bestehen. Die Produktumsätze, die sich auf die Lieferungen unserer HAWK AIR- und CONDOR Terminals beziehen, blieben unverändert.
Die die Aufgliederung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Produkte | 554 | 559 | -1,0% |
| Dienstleistungen | 1.801 | 120 | 1.400,8% |
| Gesamt | 2.355 | 679 | 246,8% |
Unter geographischen Gesichtspunkten setzt sich der Umsatz 2021 ausschließlich aus Verkäufen in den Vereinigten Staaten zusammen, die sich aufgrund erfolgreicher Kundenakquise deutlich erhöhten:
| Gesamt | 2.355 | 679 | 246,8% |
|---|---|---|---|
| Belgien | 0 | 90 | -100,0% |
| Kanada | 0 | 122 | -100,0% |
| USA | 2.355 | 467 | 404,1% |
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
Hervorzuheben ist die positive Auftragsentwicklung des Konzern die sich im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr wiederum verbessert hat. So erhöhte sich der Auftragsbestand an optischen Kommunikations-Terminals von 3 Terminals Ende 2020 auf 40 Terminals Ende 2021.
Die Erhöhung der Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen i.H.v. 214,3 % resultiert im Wesentlichen aus dem Hochfahren der Produktion sowie den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Wertberichtigungen.
4 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst. Siehe hierzu die Erläuterungen im Konzernanhang unter Punkt 34.
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Erhöhung der Bestände an unfertigen Erzeugnissen | 414 | 757 | -45,3% |
| Erhöhung der Bestände an fertigen Erzeugnissen | 616 | 0 | k.A. |
| Wertberichtigungen | -462 | -1.254 | 63,2% |
| Bestandsveränderung gesamt | 568 | -497 | 214,3% |
Die Erhöhung des Bestands an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen wurde teilweise durch im Geschäftsjahr 2021 vorgenommen Wertberichtigungen kompensiert, die auf die Bestände an Condor Mk1- und Condor Mk2-Terminals vorgenommen wurden. Die Wertberichtungen resultieren aus der Entscheidung, die Produktion und Vermarktung des Condor Mk1 einzustellen und die Produktion und Vermarktung des Condor Mk2 zu reduzieren, um der gestiegenen Nachfrage nach dem Condor Mk3 gerecht zu werden. Die Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2020 beziehen sich hauptsächlich auf Prototyp-Bodenstationen, die auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben wurden.
Die aktivierten Eigenleistungen verringerten sich um 50,8 % auf T€ 4.615. Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der aktivierten Eigenleistungen:
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Entwicklungskosten | 2.845 | 8.248 | -65,5% |
| Sachanlagen | 1.770 | 1.127 | 57,1% |
| Gesamt | 4.615 | 9.375 | -50,8% |
Die verminderten aktivierten Eigenleistungen resultieren aus dem Abschluss der Entwicklung der aktivierten Airund Space-Technologien im Juni 2020 bzw. im März 2021. Dies wurde teilweise durch erhöhte aktivierter Eigenleistungen bei den Sachanlagen ausgeglichen, die den Bau eines neuen Link-Testbed für die Mynaric USA sowie HAWK AIR- und CONDOR-Terminals für interne Test- und Entwicklungszwecke umfassen.
Die Materialkosten stiegen um 70,8% von T€ 6.221 auf T€ 10.624 die sich wie folgt zusammensetzen:
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 7.736 | 4.715 | 64,1% |
| Kosten für bezogene Dienstleistungen |
2.888 | 1.506 | 91,8% |
| Gesamt | 10.624 | 6.221 | 70,8% |
Die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stiegen deutlich um 64,1%. Dies ist hauptsächlich auf Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe zurückzuführen, die für die Produktion und Weiterentwicklung unserer Laserterminals verwendet werden. Daneben enthalten sie in Höhe von T€ 2.039 Abschreibungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe die für die Produktion der Terminals Condor Mk1- und Condor Mk2-Terminals verwendet werden. Die Wertberichtungen resultieren aus der Entscheidung, die Produktion und Vermarktung des Condor Mk1 einzustellen und die Produktion und Vermarktung des Condor Mk2 zu reduzieren, um der gestiegenen Nachfrage nach dem Condor Mk3 gerecht zu werden.
Die Kosten für bezogene Leistungen stiegen um 91,8%, was auf höhere Kosten für externe Dienstleistungen und gestiegenen Kosten für die externe Bearbeitung bestimmter im Produktionsprozess verwendeter Komponenten zurückzuführen ist.
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 18.185 | 13.567 | 34,0% |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 1.942 | 1.125 | 72,6% |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung |
3.238 | 2.124 | 52,4% |
| Gesamt | 23.365 | 16.816 | 38,9% |
Die Personalkosten erhöhten sich um 38,9% von T€ 16.816 auf T€ 23.365. Die folgende Tabelle zeigt die Aufschlüsselung der Personalkosten:
Der Anstieg der Personalkosten ist auf zusätzliche Personaleinstellungen im Jahr 2021 zurückzuführen. Diese dienen der Unterstützung der Produktion unsere HAWK AIR- und CONDOR-Terminals, dem weiteren Ausbau der Forschungs- und Entwicklungs- als auch der Vertrieb- und Marketingabteilung. Infolgedessen stieg die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter von Mynaric deutlich um 43,9% von 148 auf 213 Mitarbeiter, was zu einem Anstieg der Kosten für Löhne und Gehälter sowie der Kosten für die Sozialversicherung führte. Die Durchschnittsvergütung pro Mitarbeiter (Verhältnis von Löhnen und Gehältern zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter) sank von T€ 91,7 auf T€ 85,5. Einer der Hauptgründe hierfür sind im Geschäftsjahr 2020 in den Löhnen und Gehältern enthaltene Sondereffekten aus Aufwendungen für Abfindungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und ehemalige Mitarbeiter, insbesondere der Ende 2020 geschlossenen Tochtergesellschaft Mynaric Systems GmbH. Ein weiterer wesentlicher Grund für die höheren Aufwendungen des Geschäftsjahres 2020 waren die Tantiemen für die Mitglieder des Vorstands und für die Mitarbeiter, die im Geschäftsjahr 2021 hauptsächlich durch die Gewährung von RSUs (Restricted Stock Units) vergütet wurden. Im Zuge der Einführung des RSU-Programms für alle Mitarbeiter von Mynaric im Juli 2021 und der weiteren Gewährung von Aktienoptionen an ausgewählte Mitarbeiter und die Mitglieder des Vorstands, erhöhten sich die Kosten für anteilsbasierte Vergütungen um 72,6% von T€ 1.125 auf T€ 1.942. Im Jahr 2021 resultierte der überwiegende Teil der Kosten für anteilsbasierten Vergütungen auf die Zuteilungen im Rahmen des RSU-Programms. Die Kosten für anteilsbasierten Vergütungen des Geschäftsjahres 2021 resultierte ausschließlich aus gewährten Optionen, die im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen gewährt wurden, sowie auf Kosten im Zusammenhang mit der beschleunigten Unverfallbarkeit von Aktienoptionen aufgrund des Ausscheidens von zwei (ehemaligen) Vorstandsmitgliedern.
Die Abschreibungen stiegen um 145,1% von T€ 1.843 auf T€ 4.518. Diese stelle sich wie folgt dar:
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte |
1.267 | 215 | 489,3% |
| Abschreibung auf Sachanlagen | 1.994 | 823 | 142,3% |
| Abschreibung auf Nutzungsrechten | 1.257 | 805 | 56,1% |
| Gesamt | 4.518 | 1.843 | 145,1% |
Der Anstieg der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ist in erster Linie auf die erstmalige Abschreibung unser im März 2021 fertiggestellten SPACE-Technologie und die laufende Abschreibung unserer bereits im letzten Jahr festgestellten AIR-Technologie zurückzuführen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen stiegen um 142,3%, aufgrund der Abschreibung auf die in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 im signifikanten Umfang erfolgten Investitionen in die Produktions- und Entwicklungsinfrastruktur. Im Zusammenhang mit den neu angemieteten Büros und Gebäuden in Deutschland und den USA stiegen die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte um 56,1%.
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Büro- und IT-Kosten | 3.282 | 790 | 315,4% |
| Rechts- und Beratungskosten | 2.477 | 2.378 | 4,2% |
| Vertriebs- und Reisekosten | 1.638 | 451 | 263,2% |
| Sonstiger Betriebsbedarf, Werkzeuge und Dienstleistungen |
1.396 | 382 | 265,4% |
| Versicherungen | 803 | 97 | 727,8% |
| Mietnebenkosten und Instandhaltung |
696 | 382 | 82,2% |
| Rückstellung für belastende Verträge | 240 | 0 | k.A. |
| Sonstige Kosten | 1.298 | 864 | 50,2% |
| Gesamt | 11.830 | 5.344 | 121,4% |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 121,4 % auf T€ 11.830, die sich wie folgt zusammensetzen:
Einer der Hauptgründe für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen war der Anstieg der Büround IT-Kosten in Höhe von 315,4%, der in erster Linie auf den Anstieg der laufenden IT-Kosten im Zusammenhang mit der Einführung von SAP sowie auf die weitere Aufrüstung unserer gesamten IT-Infrastruktur im Zuge der Expansion des Konzerns zurückzuführen ist. Weitere wesentliche Gründe sind höhere Vertriebs- und Reisekosten aufgrund gestiegener Vertriebs- und Reisetätigkeit um 263,2% zunahmen, Kosten für sonstige Sonstigen Betriebsbedarf, Werkzeuge und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau unserer Entwicklungs- und Produktionskapazitäten um 265,4 % stiegen, sowie um 727,8 % erhöhte Kosten für Versicherungen, die vor allem aus der Notierung an der NASDAQ resultieren.
Der Betriebsgewinn/(-verlust) verringerte sich aufgrund der Erweiterung der Entwicklungs-, Produktions- und IT-Kapazitäten und der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter im Jahr 2021 von T€ -20.129 auf T€ -42.364. Der deutliche Anstieg des Betriebsverlustes resultiert daneben aus dem Rückgang der aktivierten Eigenleistungen infolge des Abschlusses der Entwicklung unserer AIR-Technologie im Juni 2020 und unserer SPACE-Technologie im März 2021.
Das Finanzergebnis verringerte sich von T€ -513 auf T€ -1.322, hauptsächlich aufgrund von gestiegenen Zinsaufwendungen für ein unterjährlich aufgenommenes und im Dezember 2021 zurückgezahltes Zwischenfinanzierungsdarlehen, welche durch ein positives Nettofremdwährungsergebnis von T€ 826 (2020: T€ -531) teilweise kompensiert wurden.
Für das Geschäftsjahr 2021 verzeichnete Mynaric aus den vorgenannten Gründen einen Gewinn/Verlust vor Steuern in Höhe von T€ -43.686 (2020: T€ -20.642).
Der Ertragsteueraufwand erhöhte sich in Höhe von T€ 1.791 aufgrund von latenten Steueraufwendungen, die erstmalig im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesen werden.
Im Ergebnis verzeichnete Mynaric für das Geschäftsjahr 2021 einen Konzerngewinn/-Verlust in Höhe von T€ -45.477 (2020: T€ -20.642).
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2021 wurden ausschließlich durch das SPACE-Segment erzielt:
| in T€ | 2021 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Segment Space | 2.355 | 90 | 2.516,7% |
| Segment Air | 0 | 589 | -100,0% |
| Gesamt | 2.355 | 679 | 246,8% |
Im SPACE-Segment verminderte sich das Betriebsergebnis um -146,7% von T€ -12.196 auf T€ -30.082. Hauptursache sind deutlich höhere Personal- und Materialkosten aufgrund der weiteren Entwicklung und laufenden Verbesserung unserer SPACE-Produkte. Aus der Fertigstellung der Entwicklung der SPACE-Technologie im März 2021 resultierende verminderte aktivierte Eigenleistungen wie auch erhöhten Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungskosten, trugen zum Anstieg des Betriebsverlustes des SPACE-Segments bei.
Das Betriebsergebnis des Air-Segment verminderte sich um -69,8 % von T€ -6.356 auf T€ -10.793, was im Wesentlichen auf gestiegene Personalkosten und wie auch Materialkosten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verbesserung unserer AIR-Produkte resultiert. Aus der Fertigstellung der Entwicklung der AIR-Technologie im Mitte 2020 resultierende verminderte aktivierte Eigenleistungen wie auch die erhöhten Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungskosten, trugen zum Anstieg des Betriebsverlustes des AIR-Segments bei.
Im Geschäftsjahr 2021 stieg die Bilanzsumme um 24,8% von T€ 86.576 auf T€ 108.029.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 26,8% von T€ 36.260 auf T€ 45.975. Dies ist in erster Linie auf die Sachanlagen zurückzuführen, die um 66,4% von T€ 10.075 auf T€ 16.768 anstiegen, was auf die signifikanten Investitionen in die Erweiterung der Produktions- und Entwicklungskapazitäten, die IT-Infrastruktur und die Büroausstattung zurückzuführen ist. Darüber hinaus stiegen die immateriellen Vermögenswerte um 11,7% von T€ 17.884 auf T€ 19.969, hauptsächlich aufgrund der weiteren Aktivierung der Entwicklungskosten für die SPACE-Technologie, die im März 2021 abgeschlossen wurde. Im Zuge der neu angemieteten Vertriebsbüros in Washington DC, USA, und zusätzlich angemieteter Flächen am Standort Los Angeles, USA, stiegen die Nutzungsrechte um 11,1% von T€ 7.942 auf T€ 8.827.
Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme erhöhte sich dabei leicht von 41,9% auf 42,6%.
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 23,3% von T€ 50.316 auf T€ 62.054, was auf den Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der sonstigen finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte und der gestiegenen Vorräte zurückzuführen ist.
Die Vorräte stiegen um 60,6%, hauptsächlich aufgrund von erhöhten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die wegen des Hochfahrens der Serienproduktion um T€ 2.604 € zunahmen. Im Geschäftsjahr 2021 verbuchte Mynaric Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von T€ 2.501. Ein Betrag in Höhe von T€ 2.039, der als Materialaufwand ausgewiesen wurde, aus Wertberichtigungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, für die Produktion der Condor Mk1- und Condor Mk2-Terminals. Ein Betrag in Höhe von T€ 462, der als Veränderung des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen ausgewiesen wird, bezieht sich Condor Mk1- und Condor Mk2-Terminals, die auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben wurden. Diese Wertberichtungen beruhen auf der Entscheidung, die Produktion und Vermarktung des Condor Mk1 einzustellen und die Produktion und Vermarktung des Condor Mk2 zu reduzieren, um der gestiegenen Nachfrage nach dem Condor Mk3 gerecht zu werden.
Die sonstigen finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte stiegen um 311,9 % von T€ 1.338 auf T€ 5.512, was hauptsächlich auf aktive Rechnungsabgrenzungsposten und geleistete Anzahlungen zurückzuführen ist. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stiegen um T€ 1.640, hauptsächlich aufgrund erhöhter Zahlungen für Versicherungen im Zusammenhang mit dem Börsengang an der NASDAQ. Die Steuerforderungen, die hauptsächlich aus Umsatzsteuerforderungen bestehen, und die geleisteten Anzahlungen, die sich überwiegend aus Vorauszahlungen für Vorräte zusammensetzen, erhöhten sich um T€ 1.632 bzw. T€ 831, als Folge der erfolgten und geplanten Erweiterung des Vorratsvermögens.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen von T€ 43.198 auf T€ 48.143 aufgrund der Einzahlungen im Zusammenhang mit dem Börsengang an der NASDAQ, die teilweise durch den Mittelabfluss aus dem operativen Geschäft wieder kompensiert wurden.
Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme verminderte sich leicht von 58,1% auf 57,4%.
5 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst. Siehe hierzu die Erläuterungen im Konzernanhang unter Punkt 34.
Mynaric finanziert seinen Betrieb so weit wie möglich aus eigenen Mitteln, die bei Bedarf durch Darlehen und Handelskredite ergänzt werden.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um T€ 14.206 bzw. 20,1% von T€ 70.708 auf T€ 84.914. Im Jahr 2021 wurden verschiedene Transaktionen zur Stärkung des Eigenkapitals durchgeführt.
Mynaric vollzog im Geschäftsjahr 2021 erfolgreich einen Börsengang an der Nasdaq in den Vereinigten Staaten unter dem Tickersymbol "MYNA". Ziel war hierbei die Stärkung des Eigenkapitals und die Erhöhung des Bekanntheitsgrades von Mynaric bei bestehenden und potenziellen Kunden in den USA. Insgesamt erzielte Mynaric hierdurch einen Bruttoerlös (vor Abzug der Zeichnungsprovisionen und Emissionskosten) in Höhe von TUS\$ 75.900, durch Ausgabe von 4.000.000 American Depository Shares (ADSs) (TUS\$ 66.000) im Basisangebot und durch Ausgabe von weiteren 600.000 zusätzlichen ADSs (TUS\$ 9.900) im Rahmen einer Greenshoe-Option. Hierdurch erhöhte sich das Grundkapital der Mynaric AG um T€ 1.150. Unter Berücksichtigung von Kosten die Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 8.303 erhöhte sich die Kapitalrücklage um T€ 57.089.
Im Zuge einer zum 14. Januar 2021 erfolgten Wandlung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von T€ 5.500 in Aktien der Mynaric AG erhöhte sich das Grundkapital um T€ 98 und die Kapitalrücklage um T€ 5.402. Infolgedessen wurde die in Höhe von T€ 5.500 im Vorjahresabschluss ausgewiesene Rücklage für vorausgezahlte Anteile in das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage umgegliedert.
Die Berücksichtigung von anteilsbasierten Vergütungen erhöhte die Kapitalrücklage um T€ 1.942 (2020: T€ 1.125).
Die Erhöhung des Eigenkapital wurde durch Konzerngewinn/-Verlust 2021 in Höhe von T€ -45.477 (2020: T€ - 20.642) teilweise wieder kompensiert. Hierdurch erhöhte sich der Bilanzverlust auf T€ -92.767 (2020: T€ - 47.290).
Insgesamt verminderte sich die Eigenkapitalquote leicht von 81,7% auf 78,6%.
Die langfristigen Schulden stiegen um 34,7% auf T€ 9.391, im Wesentlichen aufgrund von erstmalig im Geschäftsjahr 2021 berücksichtigten passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 1.791. Darüber hinaus erhöhten sich die langfristigen Leasingverbindlichkeiten um 8,7% aufgrund des neu angemieteten Vertriebsbüros in Washington DC, USA, und weiterer angemieteter Flächen am Standort Los Angeles, USA.
Infolgedessen stieg der Anteil der langfristigen Schulden an der Bilanzsumme von 8,1% auf 8,7%.
Die kurzfristigen Schulden stiegen um 54,3% auf T€ 13.724, hauptsächlich aufgrund höherer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Verbindlichkeiten, sonstiger nicht-finanzieller Verbindlichkeiten und kurzfristiger Leasingverbindlichkeiten, die teilweise durch geringere Vertragsverbindlichkeiten kompensiert wurden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten stiegen um 63,7% auf T€ 8.396, was vor allem auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen ist, die aufgrund der laufenden Investitionen in die Entwicklungs- und Produktionskapazitäten sowie der Vorbereitungen für die Serienproduktion um 156% zunahmen.
Die sonstigen finanziellen und nicht-finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich deutlich um 474,2% auf T€ 2.360, was im Wesentlichen auf die von einem Kunden erhaltenen Anzahlungen in Höhe von T€ 1.888 zurückzuführen ist. Da die dieser Zahlung zugrunde liegende Vereinbarung keinen Vertrag im Sinne des IFRS 15 darstellt, erfolgt der Ausweis unter den sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten und als Vertragliche Verbindlichkeit.
Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten stiegen um 41,7% auf T€ 1.638, hauptsächlich aufgrund des neu angemieteten Vertriebsbüros in Washington DC, USA, und zusätzlicher angemieteter Flächen am Standort in Los Angeles, USA.
6 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst. Siehe hierzu die Erläuterungen im Konzernanhang unter Punkt 34.
Die Vertragsverbindlichkeiten verringerten sich um -74,3 % auf T€ 307. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Realisation von Umsatzerlösen in Höhe von T€ 933 aus den 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten.
Der Anteil der kurzfristigen Schulden an der Bilanzsumme erhöhte sich leicht von 10,3% auf 12,7%.
Die vorgenannten Gründe führten zu einem leichten Anstieg der Fremdkapitalquote von 18,3% auf 21,4%. Der Verschuldungsgrad des Konzerns (Schulden/Eigenkapital) stieg leicht von 22,4% auf 27,2% und verbleibt damit auf einem sehr guten Niveau.
Der Deckungsgrad I (Eigenkapital/Anlagevermögen) und der Deckungsgrad II ((Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) /Anlagevermögen) sank leicht von 195,0% auf 184,7% bzw. von 214,2% auf 205,1% und befindet sich damit ebenfalls auf einem sehr guten Niveau.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden im signifikanten Umfang Investitionen in den Ausbau der Produktions- und Entwicklungskapazitäten, der IT-Infrastruktur und der Büroausstattung getätigt.
Ein großer Teil der Investitionen diente den Ausbau der Produktions- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland und so feierte Mynaric die Eröffnung seiner ersten Serienproduktionsanlage zur Herstellung von Laserkommunikationsgeräten. Die Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptsitzes von Mynaric am Sonderforschungsflughafen Oberpfaffenhofen bei München, Deutschland.
Außerdem wurden Investitionen in Labor- und Testgeräte getätigt.
Darüber hinaus hat Mynaric seine Präsenz in den USA durch Investitionen in die Produktions- und Entwicklungskapazitäten an unserem Standort in Los Angeles, USA, und die Eröffnung eines neuen Büros im Raum Washington D.C. erweitert.
Die im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 11.954 € (2020: 16.444) getätigten Investitionen (ohne Nutzungsrechte nach IFRS 16) stellen sich wie folgt dar:
Für das Geschäftsjahr 2022 hat Mynaric weitere erhebliche Investitionen in den Ausbau der Produktions- und Entwicklungskapazitäten, der IT-Infrastruktur und der Büroausstattung geplant.
Zum 31. Dezember 2021 stellen sich finanzielle Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wie folgt dar:
| in T€ | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 41 | 2.509 |
| Sachanlagen | 2.736 | 1.057 |
| Gesamt | 2.777 | 3.566 |
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit verringerte sich auf T€ -39.426 (2020: T€ -16.935). Dies ist vor allem auf den höheren Konzernjahresfehlbetrag zurückzuführen, der sich von T€ -20.642 auf T€ -45.477 im Geschäftsjahr 2021 erhöht hat. Darüber hinaus sind die Auszahlungen für Vorräte im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Serienproduktion um T€ -269 gestiegen. Die Auszahlungen für sonstige Vermögensgegenstände stiegen ebenfalls um T€ -3.609 aufgrund höherer fälliger Umsatzsteuererstattungen und geleisteter Anzahlungen auf Vorräte. Diese Abflüsse wurden teilweise durch Zahlungseingänge von Kunden ausgeglichen, was zu einem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und einem Anstieg der Sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten führte. Darüber hinaus stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten aufgrund der höheren Geschäftstätigkeit.
Im Jahr 2021 stieg der Cashflow aus der Investitionstätigkeit um T€ 3.969 auf T€ -10.958 (2020: T€ -14.927). Aufgrund des Abschlusses der Entwicklung unserer aktivierten AIR-Technologie im Juni 2020 und der SPACE-Technologie im März 2021 verringerten sich die Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten deutlich um -59,6 % auf T€ -3.346 (2020: T€ -8.286). Aufgrund des weiteren Ausbaus der Entwicklungs- und Produktionskapazitäten stiegen die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen um 13,2 % auf T€ -7.612 (2020: T€ -6.724).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verringerte sich im Geschäftsjahr 2021 um -17,3% auf T€ 54.802 (2020: T€ 66.257). Die Finanzierungstätigkeit im Berichtsjahr beinhaltet die Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 58.239 (2020: T€ 61.746). Dem stehen erhöhte Zinszahlungen in Höhe von T€ -2.381 (2020: T€ -555) gegenüber. Davon bezieht sich ein Betrag von T€ -2.196 auf gezahlte Zinsen für ein bereits in 2021 zurückgezahltes Zwischendarlehen. Ein Betrag in Höhe von T€ -185 bezieht sich auf die Zinsen für IFRS 16 - Leasingverträge. Die Zahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stiegen auf T€ -1.056 (2020: T€ -675), hauptsächlich aufgrund des neu angemieteten Vertriebsbüros in Washington DC, USA, und zusätzlicher angemieteter Flächen am Standort Los Angeles, USA.
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf die gehaltenen Barmittel in Höhe von T€ 527 (2020: T€ -111) erhöhten sich die liquiden Mittel um T€ 4.945 auf T€ 48.143.
Forschung und Entwicklung sind nach wie vor von zentraler Bedeutung für unser Geschäft. Im Jahr 2020 haben wir mit der Vorserienproduktion unserer HAWK- und CONDOR-Terminals begonnen und unsere Produkte weiter verbessert, um die Serienproduktion hochzufahren. Wir haben unsere Testeinrichtungen für die Produktqualifizierung erweitert, um fast alle Tests mit Ausnahme von Strahlungstests und speziellen EMV-Messungen intern durchführen zu können. Wir gehen davon aus, dass dieser Ansatz den Entwicklungszyklus erheblich beschleunigen und damit die Zeit bis zur Markteinführung der nächsten Produktgenerationen verkürzen wird.
Die Entwicklungsaktivitäten für die Basistechnologie SPACE wurden im März 2021 abgeschlossen. Die Abschreibung der damit verbundenen aktivierten Entwicklungskosten für die SPACE-Technologie begann am 1. März 2021. Darüber hinaus hat das Unternehmen im Jahr 2021 mit der Aktivierung des neuen Entwicklungsprojekts CONDOR MEO begonnen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Entwicklungskosten in Höhe von T€ 17.830 (2020: T€ 6.203) als Aufwand erfasst, da die Kriterien des IAS 38.57 nicht erfüllt waren. Vom Gesamtbetrag in Höhe von T€ 20.675 (2020: T€ 14.449) wurden Entwicklungskosten in Höhe von T€ 2.845 (2020: T€ 8.248) aktiviert.
Wir gehen davon aus, dass unsere Forschungs- und Entwicklungskosten in den nächsten Jahren steigen werden, da wir unsere bestehende Technologie für den Einsatz in verwandten Produkten modifizieren und weitere Technologien im Bereich der Laserkommunikation entwickeln, beispielsweise für den Einsatz in der mittleren Erdumlaufbahn.
In der nachstehenden Tabelle sind die finanziellen Leistungsindikatoren für das laufende und das vorangegangene Geschäftsjahr aufgeführt.
| in T€ | 20207 | 2021 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 679 | 2.355 |
| Konzerngewinn/-Verlust | -20.642 | -45.477 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -16.935 | -39.426 |
| Investitionen in Sachanlagen | 7.125 | 8.594 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 9.319 | 3.360 |
Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte Mynaric durchschnittlich 213 Mitarbeiter (2020: 148 Mitarbeiter).
Für Mynaric sind ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein essenzieller Erfolgsfaktor. Zum einen beruht der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Zum anderen ist Mynaric im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auf hochqualifiziertes Personal angewiesen und bietet daher attraktive Sozialleistungen, Anreize und Karrieremöglichkeiten sowie Vergünstigungen an. Die Gruppe finanziert und fördert auch soziale, sportliche und teambildende Aktivitäten für ihre Mitarbeiter. Ein besonders erwähnenswerter Vorteil, den die Mitarbeiter genießen, ist die flexible Arbeitszeit.
Mynaric legt großen Wert auf die Entwicklung der Fähigkeiten und die Karriereplanung der Mitarbeiter und ist bestrebt, die Mitarbeiter in diesen Bereichen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens zu fördern. Die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden in jährlichen Leistungsbeurteilungen und Kompetenzentwicklungsgesprächen besprochen und beschlossen. Die Gruppe unterhält eine interne Stellenbörse, um die Mitarbeiter über Möglichkeiten für interne Karrierewechsel und Aufstiegsmöglichkeiten zu informieren.
7 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst. Siehe hierzu die Erläuterungen im Konzernanhang unter Punkt 34.
Mynaric ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Zur besseren Identifizierung und Steuerung dieser Risiken wurden interne Kontroll- und Überwachungssysteme eingeführt. Die frühzeitige Erkennung solcher Risiken ermöglicht es dem Unternehmen, umgehend Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Alle dargestellten Risiken gelten gleichermaßen für das Air- und das Space-Segment von Mynaric.
Ziel des Risikomanagements von Mynaric ist es, die im Tagesgeschäft auftretenden Risiken, ob bekannt oder neu, transparent und damit beherrschbar zu machen.
Der Risikomanagementprozess definiert die Aktivitäten, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und die Governance für ein effektives Risikomanagement, um Mynaric bei der Erreichung seiner strategischen Geschäftsziele zu unterstützen. Im Jahr 2021 intensivierte Mynaric seine Bemühungen zur Einführung eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems durch die Implementierung einer Risikomanagement-Software und die Erweiterung des Risikobewusstseins im gesamten Unternehmen.
Dieser Prozess erfordert einen Informationsaustausch zwischen allen Abteilungen, Funktionen und Projekten und wird daher mit einem hohen Maß an Offenheit und Transparenz innerhalb des Unternehmens durchgeführt. Der allgemeine Ansatz besteht darin, Risiken zu bewerten, wenn möglich zu kategorisieren und auf der Grundlage der Ergebnisse Maßnahmen zu ergreifen. Risikomanagement-Tools bieten einen Überblick über offene Risiken mit einer Einstufung nach ihrem allgemeinen Schweregrad in Bezug auf übergeordnete Projekt- oder Geschäftsziele.
Das Risikomanagement ist eine wichtige Grundlage für das Managementsystem und ermöglicht es dem Unternehmen, Risiken frühzeitig zu erkennen, die die Erfüllung von Kundenverpflichtungen, die geschäftliche und technische Entwicklung oder andere betriebliche Bereiche beeinträchtigen könnten, und eine angemessene Reaktion hierauf zu ermöglichen.
Der Vorstand der Mynaric AG trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagement, legt die Risikotragfähigkeit des Unternehmens fest und entscheidet bei besonders bedeutsamen Kernrisiken über Maßnahmen des Risikomanagements. Er berichtet dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen über die Risikolage des Unternehmens. Das Risikomanagement von Mynaric dient der Nachverfolgung von technischen sowie nicht-technischen Risiken und berichtet unabhängig an den CEO. Auf diese Weise wird entweder direkt oder durch Delegation ein robustes Risikomanagementsystem in allen Geschäftsbereichen umgesetzt. Dies ermöglicht eine bessere Identifizierung von geschäftsübergreifenden Risiken.
Alle Mitarbeiter werden für die Risiken in ihrem Arbeitsbereich sensibilisiert und tragen zur kontinuierlichen Risikominderung in ihrem Prozess und in ihrem Arbeitsbereich bei. Dazu gehört die Identifizierung von Risiken und Chancen, das Vorschlagswesen oder Risikominderungen sowie die Durchführung von Gegenmaßnahmen und Präventivmaßnahmen.
Der Risikomanagementprozess beginnt mit der Identifizierung von Risiken in der Planungsphase von Projekten oder Prozessen und wird kontinuierlich überprüft. Die unternehmensweiten Risiken werden in einer Datenbank gesammelt und laufend verwaltet.
Neue Risiken können von jeder Person im Unternehmen angesprochen und auf beliebige Weise ermittelt werden. Dies geschieht mit Hilfe geeigneter Methoden wie Inspektionen, Interviews, Checklisten oder Werkzeugen wie FMEA/FMECA (Failure Mode, Effects, and Criticality Analysis). Diese Liste ist nicht restriktiv und kann durch andere Instrumente und Methoden ergänzt werden, um das Wo, Wann, Wie und Warum eines Risikos zu ermitteln.
Die Risiken sind nach definierten Risikokategorien und hinsichtlich ihrer Ursache, des tatsächlichen Risikos und der Auswirkungen auf das Unternehmen detailliert und nachvollziehbar zu kategorisieren. Alle Risiken werden in einem Risikokatalog erfasst, analysiert und bewertet.
Alle ermittelten Risiken werden anhand der aktuellen Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood) und der potenziellen Auswirkungen (Severity) der Folgen bewertet. Diese Bewertung erfolgt qualitativ und/oder quantitativ mit Hilfe eines vordefinierten Ranking-/Scoring-Systems. Durch eine ordnungsgemäße Bewertung eines Risikos wird die Risikostufe bestimmt, bevor zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Die Risiken werden durch die Kombination von Wahrscheinlichkeits- und Schweregradschätzungen dargestellt und in eine Bewertungsmatrix eingetragen, um ihre Kritikalität zu bewerten und eine Priorisierung vorzunehmen (siehe Bewertungsmatrix unten).
Je nach Wahrnehmung und Positionierung des Risikos werden unterschiedliche Risikominderungsstrategien und spezifische Gegenmaßnahmen ergriffen und unterschiedliche Personen mit der Umsetzung dieser Maßnahmen beauftragt.
Da Risiken einem ständigen Wandel unterworfen sind, werden ihre Entwicklung sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen zur Risikominderung und insbesondere auch die Effektivität der aktuellen Strategie zum Umgang mit Risiken kontinuierlich überwacht. Die Risikominderung kann darin bestehen, dass zusätzliche Kontrollen in einem Prozess eingeführt werden. Wenn Kontrollen etabliert wurden, werden Audits geplant, um sicherzustellen, dass die Maßnahme die beabsichtigte Wirkung hat. Der Prozesseigentümer und das Datum oder die Häufigkeit der Überprüfung werden aufgezeichnet.
In regelmäßigen Abständen wird dem zuständigen Mitglied der Geschäftsleitung Bericht über das Risikomanagement erstattet. Bei Auftreten eines neuen Risikos der Priorität 1 wird die Geschäftsleitung jedoch unmittelbar verständigt.
Nach Abschluss der Risikoprüfung, -kontrolle und -beginnt erneut den Zyklus der Ermittlung, Bewertung und Behebung für die gesamte Dauer der Tätigkeit von neuem.
Die folgenden Seiten geben einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Risiken im Geschäftsbetrieb von Mynaric gemäß dem oben erwähnten Risikomanagementsystem. Die Risiken werden anhand von Wahrscheinlichkeits- und Schweregradschätzungen kategorisiert, um ihre Kritikalität zu bewerten. Während die Wahrscheinlichkeit von sehr gering - das Risiko wird höchstwahrscheinlich nicht eintreten - bis sehr hoch - das Risiko wird voraussichtlich eintreten - reicht, basiert der Schweregrad auf den Auswirkungen auf Operativen Messgrößen. Aufgrund der dynamischen Wachstumsrate von Mynaric wird der Schweregrad als relativer Prozentsatz der Geschäftskennzahlen und des potenziellen Verlusts des jeweiligen Geschäftsvolumens und nicht als absoluter Geldwert bewertet, um das tatsächliche Risiko für das Unternehmen in seiner derzeitigen dynamischen Wachstumsphase darzustellen. Die Wahrscheinlichkeitsbewertung umfasst Risikominderungsmaßnahmen und -prozesse, die darauf abzielen, das jeweilige Risiko zu minimieren. Die Gesamtrisikoklassifizierung stellt daher das verbleibende Nettorisiko für das Unternehmen dar, das die Auswirkungen solcher Präventivmaßnahmen miteinschließt. Die Einstufung ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
| Skala | Schweregrad | Wahrscheinlichkeiten |
|---|---|---|
| Sehr niedrig |
Verlust von <5% des Auftragsbestands an opti schen Kommunikationsterminals, der erwar teten Einnahmen aus Kundenverträgen, des Umsatzes oder des Betriebsgewinns/-verlusts. |
Minimalwahrscheinlichkeit. Tritt faktisch nie auf. Gut kontrollierbar. Gute Beherrschbarkeit. |
| Niedrig | Verlust von 5-10 % des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, der erwarteten Einnahmen aus Kundenverträgen, des Umsatzes oder des Betriebsgewinns/-verlusts. |
Geringe Eintrittswahrscheinlichkeit. Tritt selten auf. Keine offensichtlichen Mängel in der Kont rolle. Relativ gute Beherrschbarkeit. |
| Mittel | Verlust von 10-50 % des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, der erwarteten Einnahmen aus Kundenverträgen, des Umsatzes oder des Betriebsgewinns/-verlusts. |
Mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit. Tritt manchmal auf. Anzeichen für potenzielle Risiken mit einigen Schwachstellen in der Kontrolle. |
| Hoch | Verlust von 50 bis 100 % des Auftragsbestands an optischen Kommunikationsterminals, der erwarteten Einnahmen aus Kundenverträgen, des Umsatzes oder des Betriebsgewinns/-verlusts. |
Hohe Eintrittswahrscheinlichkeit. Es besteht eine reale Möglichkeit des Auftretens mit offen sichtlichen Schwachstellen in der Kontrolle. |
| Sehr hoch | Wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft, unsere Finanzlage, unsere Aussichten und den Betriebsgewinne, einschließlich der Möglichkeit eines vollstän digen Geschäftsausfalls mit Liquidation der Vermögenswerte. |
Höchstwahrscheinlichkeit. Es wird erwartet, dass diese auftreten. Es bestehen erhebliche Schwachstellen in der Kontrolle. |
| Risiko Kategorie | Nr. | Relevante Risiken |
|---|---|---|
| Umfeld- und Branchen Risiken | 1. | Marktentwicklung |
| 2. | Wettbewerb | |
| 3. | Wirtschaftliche Risiken | |
| 4. | COVID-19 | |
| 5. | Ukraine-Konflikt | |
| Operationelle Risiken | 6. | Produktion |
| 7. | Beschaffung | |
| 8. | Unternehmensstrategie | |
| 9. | Kundenakquise | |
| 10. | Technologie | |
| 11. | Personal | |
| 12. | IT | |
| 13. | Sales Cycle | |
| 14. | Produkthaftung | |
| Finanzielle Risiken | 15. | Liquidität |
| 16. | Währung | |
| 17. | Kredit | |
| Rechtliche Risiken | 18. | Regulatorisch |
| 19. | Politisch | |
| 20. | Geistiges Eigentum | |
| 21. | Rechtsstreitigkeiten | |
| Scoring Matrix |
Schweregrad | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SEHR NIEDRIG | NIEDRIG | MITTEL | HOCH | SEHR HOCH | |||||||||
| Wahrscheinlichkeit | SEHR HOCH | ||||||||||||
| HOCH | 11, 12 | 7 | |||||||||||
| MEDIUM | 5 | 4, 20 | 9, 10 | 6 | |||||||||
| MITTEL | 16 | 13, 21 | 2, 3, 18, 19 | 1, 8, 15 | |||||||||
| SEHR NIEDRIG |
17 | 14 | |||||||||||
| Gering | Tolerierbar | Wesentlich | Kritisch |
Wir sind ein Entwickler und Hersteller von Laserkommunikationsprodukten für Kommunikationsnetze in Air und Space. Die Laserkommunikation ist als sogenannte Backbone-Technologie konzipiert, eine wichtige Verbindungskomponente von Telekommunikationsnetzen mit sehr hohen Datenübertragungsraten, die durch die Verbindung einzelner Plattformen wie Flugzeuge und Satelliten Datenhighways schaffen. Unser Erfolg und zukünftiges Wachstum hängen daher wesentlich von der Entwicklung des Marktes für Laserkommunikation und insbesondere für Kommunikationsnetze in der Luft- und Raumfahrt ab.
Kommunikationsnetze können aus verschiedenen Plattformen bestehen, darunter Drohnen, Flugzeuge, Ballons und Satelliten, und können sich in der Troposphäre (d. h. in der Höhe der kommerziellen Luftfahrt), in der Stratosphäre (d. h. in einer Höhe von 20 bis 30 Kilometern über dem Boden) oder im Weltraum befinden. Kommunikationsnetze, die aus einer großen Anzahl von Einheiten bestehen, werden als Konstellationen bezeichnet. Jede einzelne Plattform enthält in der Regel mehrere Laserkommunikationseinheiten. Unsere Fähigkeit, unsere Laserkommunikationsprodukte (z. B. Flugterminals) erfolgreich zu entwickeln und zu vermarkten, hängt von der Bereitschaft potenzieller Kunden ab, weltweit in die Entwicklung solcher Konstellationen zu investieren. Wenn solche Konstellationen nicht in globalem Maßstab entwickelt werden, wären die Anwendungsmöglichkeiten für unsere Bodenstationen und Flugterminals, wie z.B. die Verbindung einzelner Flugzeuge, Drohnen oder Satelliten mit dem Boden, begrenzt.
Konstellationen im Allgemeinen und der Markt für Laserkommunikationssysteme im Besonderen befinden sich noch in der Anfangsphase der Entwicklung. Die künftige Umsetzung von Konstellationen durch potenzielle Kunden ist nach wie vor mit erheblichen technologischen und finanziellen Risiken behaftet. So sehen viele der derzeit von potenziellen Kunden geplanten Konstellationen eine weltweite Internet- und Netzabdeckung vor. Eine solche flächendeckende Abdeckung durch mehrere Laserkommunikationseinheiten ist in der Praxis noch nicht erprobt und könnte mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden sein. Gleichzeitig erfordert die Entwicklung von Konstellationen mit einer derartigen Abdeckung Investitionen in Milliardenhöhe und hängt daher von der Fähigkeit ab, die entsprechenden Finanzmittel zu erhalten.
Unseres Wissens ist derzeit nur eine Konstellation in Betrieb, die teilweise Laserkommunikation für die Verbindung ihrer Satelliten nutzt. Andere Konstellationen, die Laserkommunikation nutzen, sind geplant, aber noch nicht in Betrieb.
Der Erfolg von Mynaric als Unternehmen hängt zu einem großen Teil von der Richtigkeit unserer Prognosen hinsichtlich der Annahme und des Wachstums des Marktes für kommerzielle Laserkommunikations-Terminals ab. Die Marktakzeptanz, das Wachstum und/oder die Nachfrage nach Mynaric-Produkten können durchaus hinter den Schätzungen von Mynaric zurückbleiben.
Wenn die Laserkommunikation ein Nischenmarkt bleibt, würde die Nachfrage nach den von Mynaric hergestellten Produkten deutlich geringer ausfallen als derzeit angenommen. Das Ausbleiben eines Wachstums unserer Zielmärkte wird als ein wesentliches Risiko angesehen, das erhebliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Ungeachtet dieser Rahmenbedingungen ist Mynaric jedoch der Ansicht, dass die Wachstumsprognose für die Branche (siehe Abschnitt 4. Prognose), die durch die steigende Nachfrage nach sicherer drahtloser Breitbandkommunikation angetrieben wird, günstige Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Marktes bietet. Dementsprechend besteht eine solide Grundlage für die Erwartung einer raschen Einführung und Industrialisierung von Laserkommunikationsprodukten in verschiedenen Segmenten Air und Space, die das weitere Wachstum des Unternehmens fördern wird.
Nach Einschätzung des Managements gibt es derzeit nur wenige Unternehmen, die die drahtlose Laserkommunikationstechnologie aktiv vermarkten. Dazu gehören Luft- und Raumfahrtunternehmen wie TESAT-Spacecom (eine Airbus-Tochter), SA Photonics (eine CACI-Tochter), Thales Alenia Space, Ball Aerospace, General Atomics, Space Micro sowie eine Handvoll anderer Unternehmen, die über das grundlegende technische Know-how und die erforderlichen Ressourcen verfügen.
Der Markt für kommerzielle Laserkommunikationsanwendungen befindet sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium, aber es gibt Anzeichen dafür, dass er wachsen wird (siehe Chancen, Abschnitt 7), was sich in einem erheblich größeren potenziellen Volumen für den Laserkommunikationsmarkt niederschlagen kann, was möglicherweise einen stärkeren Wettbewerb und den Eintritt großer multinationaler Unternehmen in den Markt zur Folge hat.
Große IT-Firmen wie Cisco, Huawei, Commscope, Coriant und Corning, die über umfangreiche Erfahrungen mit bodengestützter, kabelgebundener Laserkommunikation für Glasfasernetze verfügen, könnten in großem Umfang in den Markt für drahtlose Laserkommunikation für Luft- und Raumfahrtanwendungen investieren und damit den Wettbewerb verschärfen. Luftfahrtunternehmen wie Boeing und Anbieter von Militärausrüstungen wie Raytheon und Hensoldt, die möglicherweise über ein höheres Investitionsvolumen als Mynaric verfügen, könnten ebenfalls in den Markt eintreten. Diese Unternehmen könnten aggressive Strategien wie subventionsgestütztes Dumping und Lobbying bei Kunden, Partnern, Investoren und den Medien anwenden, die Mynaric stark unter Druck setzen könnten, um das Unternehmen aus dem Markt zu drängen.
Sollte sich der Wettbewerb verschärfen, könnte der daraus resultierende Anstieg des Angebots zu einem Preisverfall führen und dadurch die Gewinnspannen von Mynaric verringern. Ein solcher verschärfter Wettbewerb auf dem Laserkommunikationsmarkt wird als tolerierbares Risiko betrachtet, das sich erheblich negativ auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder das Betriebsergebnis auswirken könnte.
Mynaric zielt darauf ab, seine Produkte an gewerbliche Kunden zu verkaufen, die ihrerseits von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind, um ihre Geschäfte zu betreiben. Die Kunden auf dem staatlichen Markt reagieren nicht in gleichem Maße auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, sind aber dennoch nicht gänzlich davor geschützt. Daher sind die Kunden von Mynaric in der Regel negativen Entwicklungen in der Wirtschaft ausgesetzt. Die Nachfrage nach Mynaric-Produkten könnte sinken, wenn potenzielle oder tatsächliche Kunden geplante Investitionsprojekte aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung verschieben, aufgeben oder in ihrem Umfang reduzieren. Eine allgemein negative wirtschaftliche Entwicklung und ihre Auswirkungen auf unser Geschäft werden als ein tolerierbares Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Weitere Informationen zur allgemeinen Wirtschaftslage finden Sie in den Erläuterungen im Abschnitt "Prognosen".
Das Unternehmen ist bestimmten Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ausgesetzt. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 werden als ein tolerierbares Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder das Betriebsergebnis haben könnte.
Um die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Mitarbeiter zu minimieren, hat Mynaric eine Corona Crisis Task Force gebildet, die sich aus Mitgliedern der Geschäftsleitung und der Abteilungen Personal, Prozessmanagement und Verwaltung zusammensetzt. Die Task Force hat die Aufgabe, die Erstellung und Aktualisierung von Dokumenten mit Anweisungen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, Richtlinien zur Informationsbeschaffung, Mitarbeiterkommunikation und Risikoanalysen in Bezug auf Geschäftsreisen und externe Besucher zu verwalten und durchzuführen. Der Task Force wurden wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Hygieneplan des Unternehmens und der raschen Umsetzung diverser Fernarbeitsoptionen und flexibler Arbeitszeiten übertragen. Ihre Bemühungen sorgten dafür, dass die Geschäftstätigkeiten auf verantwortungsvolle Weise und mit so wenig Unterbrechungen wie möglich fortgesetzt werden konnten.
Weitere Risiken im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Lieferketten sind im Abschnitt Beschaffungsrisiken beschrieben.
Es ist noch nicht möglich, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine in vollem Umfang zu beurteilen, da die Situation nach wie vor sehr unbeständig ist, was eine Vorhersage der makroökonomischen Entwicklungen und der Auswirkungen auf das Geschäft von Mynaric erschwert. Die weltweiten Rohstoffpreise, insbesondere für energiebezogene Rohstoffe, sind gestiegen, da die gegen Russland verhängten Sanktionen dazu geführt haben, dass viele Länder sich nach anderen Quellen für wichtige Rohstoffe wie Öl und Gas umsehen. Dieser Preisanstieg hat zu einer höheren Inflation entlang der Wertschöpfungskette geführt. Zudem wurden die globalen Lieferketten unterbrochen, da einige Lieferrouten aufgrund des andauernden Konflikts angepasst wurden. Der Krieg in der Ukraine wird als ein tolerierbares Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder das Betriebsergebnis haben könnte.
Mynaric stellt Laserkommunikationsprodukte unter Nutzung der internen Fertigungskapazitäten her. Nach der Bestellung müssen die Produkte zum vereinbarten Liefertermin an den Kunden geliefert werden. Um diesen Verpflichtungen nachkommen zu können, muss Mynaric die Auftragsabwicklung effektiv steuern und sicherstellen, dass die internen logistischen und produktionsbezogenen Prozesse angemessen sind und die projektspezifischen Risiken begrenzt werden.
Mynaric hat derzeit nur begrenzte Erfahrung mit der Auftragsabwicklung und Serienproduktion von optischen Kommunikationsterminals n, so dass das Risiko besteht, dass eine unerwartete oder plötzliche Produktnachfrage zu Verzögerungen in den internen logistischen und produktionsbezogenen Prozessen führt, was zur Folge haben kann, dass die vertraglichen Lieferfristen nicht eingehalten werden können. Da diese Fristen auf spezifischen Kundenprogrammen beruhen, die den Erhalt kritischer Subsysteme, wie sie von Mynaric hergestellt werden, beinhalten, könnte die Nichteinhaltung vertraglicher Lieferfristen negative Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Geschäfte haben. Probleme im Zusammenhang mit der Produktion werden als ein kritisches Risiko angesehen, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder den Betriebsgewinn/ verlust haben könnte.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine hohe Investition zur Erweiterung der Produktionslinie in eine eigens angemieteten Halle im Rahmen einer Großinvestition zur deutlichen Steigerung der Produktionskapazität vorgenommen. Darüber hinaus hat Mynaric im Jahr 2021 erfolgreich SAP als neues ERP-System eingeführt, um die betrieblichen Abläufe zu optimieren. Wir haben für Mynaric zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, die über umfangreiche Erfahrung und Know-how in der Gestaltung und Umsetzung von logistischen und produktionsbezogenen Prozessen in Technologieunternehmen verfügen.
Für die Herstellung seiner Produkte ist Mynaric auf die Verfügbarkeit bestimmter Waren und Komponenten angewiesen. Dazu gehören unter anderem optische Komponenten, spezielle Elektronik und strukturelle Komponenten. Wenn diese Waren oder Komponenten von Lieferanten auf dem freien Markt nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Preisen erhältlich sind, könnte die Herstellung einzelner Produkte schwieriger oder undurchführbar werden.
Der Ausfall einzelner Zulieferer könnte darüber hinaus zu Produktionsproblemen oder -stillständen führen. Bestimmte Waren und Komponenten, die Mynaric benötigt, können nur von einer Handvoll spezialisierter Lieferanten weltweit bezogen werden - in einigen Fällen sogar nur von einem einzigen Lieferanten. Die strategische Vorgabe, für jedes Bauteil mindestens zwei qualifizierte Zulieferer zu haben, kann daher nicht immer eingehalten werden. Dementsprechend besteht das Risiko, dass Mynaric nicht in der Lage sein könnte, die für die Herstellung seiner Produkte erforderlichen Komponenten rechtzeitig zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen zu beschaffen, und dass als Resultat Mynaric nicht in der Lage sein könnte, Produkte herzustellen und zu liefern. Probleme im Zusammenhang mit der Beschaffung werden als ein kritisches Risiko angesehen, das erhebliche negative Auswirkungen auf den Auftragsbestand für optische Kommunikationsendgeräte, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Das Unternehmen betreibt ein aktives Lieferantenmanagement, um Risiken im Zusammenhang mit steigenden Beschaffungskosten und möglichen Engpässen bei wichtigen Materialien einzudämmen. Mynaric qualifiziert Lieferanten für langfristige Partnerschaften, die sicherstellen, dass die Gruppe in der Lage ist, notwendige Materialien und Vorprodukte zu beziehen. Dennoch kann es zu Unterbrechungen der Lieferkette kommen, die Produktionsverzögerungen verursachen.
Aufgrund vorübergehender Produktionsstopps bei den Zulieferern und der Verschlechterung der globalen Lieferketten durch die Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie waren bestimmte wesentliche Komponenten im Jahr 2021 nur begrenzt verfügbar.
Unsere Geschäftsstrategie ist auf Größe und Wachstum ausgerichtet. Alle Entscheidungen über Kapitalausgaben und Investitionen im Unternehmen werden auf dieser Grundlage getroffen. Unternehmensstrategische Risiken können sich aus Projekten und strategischen Entscheidungen ergeben, die die Erwartungen nicht erfüllen. Die daraus resultierende Kapitalrendite könnte nicht erreicht werden.
Die Unternehmensstrategie der Mynaric Group besteht darin, standardisierte Laserkommunikationslösungen für die Air und Space in Serie zu produzieren und so Skaleneffekte zu erzielen, die niedrigere Entwicklungs- und Produktionskosten ermöglichen. Der Einsatz serienmäßig hergestellter Produkte, die niedrigere Preise für die Laserkommunikation ermöglichen, wird voraussichtlich die Nachfrage steigern und eine kosteneffiziente Nutzung drahtloser Laserkommunikation in groß angelegten Konstellationen ermöglichen.
Derzeit gibt es jedoch noch keinen Markt für Laserkommunikationssysteme mit hohen Stückzahlen. Der Ansatz von Mynaric, standardisierte Produkte für eine große Anzahl von Kunden zu entwickeln, könnte sich daher als nicht erfolgreich erweisen, wenn bestimmte Kunden sehr unterschiedliche Produktspezifikationen oder Einheiten in deutlich geringeren Stückzahlen nachfragen. Dies würde eine projektspezifische Produktion anstelle einer Serienproduktion erfordern, so dass die angestrebten Skaleneffekte nicht oder nicht in vollem Umfang zum Tragen kämen.
Der Erfolg von Mynaric als Unternehmen hängt zu einem großen Teil von der Richtigkeit unserer Prognosen bezüglich des Wachstums des Laserkommunikationsmarktes ab. Das Marktwachstum und/oder die Nachfrage nach Mynaric-Produkten kann durchaus hinter den Schätzungen zurückbleiben. Das Scheitern unserer Unternehmensstrategie wird als ein wesentliches Risiko angesehen, das erhebliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
In Anbetracht der technologischen Herausforderungen und der hohen Investitionskosten, die für die Entwicklung und den Einsatz unserer Produkte erforderlich sind, sowie der staatlichen Exportbeschränkungen gehen wir davon aus, dass unser potenzieller Kundenstamm begrenzt ist. Es gibt eine kleine Anzahl möglicher Kunden, die potenziell wichtige Erstkunden für den Einsatz unserer Laserkommunikationsgeräte darstellen. Die erfolgreiche Akquisition und Bindung dieser Erstkunden ist daher von entscheidender Bedeutung für die Generierung von Folgeaufträgen, wie z. B. die Implementierung und Wartung ergänzender Produkte, die zu einem erhöhten Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n und Cash-in aus Kundenverträgen führen. Daher hängt unsere Fähigkeit, Laserkommunikationsprodukte in großem Umfang zu verkaufen, von unserer Fähigkeit ab, bedeutende Erstkunden zu gewinnen und zu binden, indem wir ihr Geschäft in einer frühen Phase gewinnen.
Aufgrund unseres begrenzten potenziellen Kundenstamms gehen wir davon aus, dass die Verkäufe an die ersten Kunden wesentlich für unseren künftigen Geschäftserfolg sein werden. Dementsprechend wird jede Veränderung in der Beziehung zu einem Kunden, des wirtschaftlichen Erfolgs des Kunden selbst oder seiner Nachfrage nach unseren Produkten als wesentliches Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Im Geschäftsjahr 2021 ist es Mynaric gelungen, erfahrene Vertriebsmitarbeiter mit exzellenten Kontakten in der Luft- und Raumfahrtindustrie anzustellen, die eine Schlüsselrolle beim Aufbau des US-Geschäfts spielen werden und auch bereits erste Kunden akquiriert haben.
Die Produkte von Mynaric wurden noch nie in größerem Umfang eingesetzt oder verwendet. Obwohl wir Prototypen unserer Produkte entwickelt, hergestellt und erfolgreich getestet haben und wir unsere Produkte derzeit für die Serienproduktion vorbereiten, gibt es keine Garantie dafür, dass unsere Produkte unter den täglichen Betriebsbedingungen die erwartete Leistung erbringen oder dass wir in der Lage sein werden, mögliche Schwachstellen in unserer Technologie oder unseren Produkten zu erkennen und zu beheben, bevor wir mit der Serienproduktion und schließlich mit den Produktlieferungen an Kunden beginnen.
Die von Mynaric entwickelten Produkte könnten technische Mängel aufweisen oder aus anderen Gründen die Qualitätsanforderungen der Kunden nicht erfüllen. Bislang haben wir nur Vorserien- und einzelne Prototypversionen unserer Produkte zu Demonstrationszwecken geliefert. Obwohl wir strenge Qualitätskontrollen etabliert haben, können unsere Produkte unentdeckte technische Fehler oder Defekte enthalten, die insbesondere bei der ersten Einführung die Qualitätsanforderungen unserer Kunden nicht erfüllen. Diese technischen Fehler, Defekte, Produktausfälle oder Leistungsmängel können auf Konstruktionsmängel, Materialfehler oder defekte Komponenten oder auch Fertigungsschwierigkeiten zurückzuführen sein, die sowohl die Qualität als auch die Leistung des Produkts beeinträchtigen können.
Tatsächliche oder vermeintliche Fehler, Defekte oder schlechte Leistungen unserer Produkte könnten dazu führen, dass unsere Produkte ersetzt oder abgelehnt werden, dass unser Ruf geschädigt wird, dass wir Umsatzeinbußen erleiden, dass sich der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n verringert, dass sich der Eingang von Zahlungen aus Kundenverträgen verzögert, dass unser technisches Personal von der Produktentwicklung abgezogen wird, dass die Kosten für Kundendienst und Support steigen oder dass Haftungsansprüche geltend gemacht werden, die zu größeren Betriebsverlusten als erwartet führen .
Eine erfolgreiche Einführung von Mynaric-Produkten bei bestimmten Erstkunden könnte als allgemeiner Indikator für die künftige Leistung der Produkte des Unternehmens angesehen werden. Umgekehrt könnten Lieferverzögerungen, technische Leistungs- oder Qualitätsprobleme oder andere Probleme bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen mit Erstkunden dazu führen, dass der direkt betroffene Kunde und andere bestehende oder potenzielle Kunden verloren gehen.
Daher wird jedes technische Versagen unserer Produkte als ein wesentliches Risiko angesehen, das erhebliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Einnahmen aus Kundenverträgen, den Umsatz oder das Betriebsergebnis haben könnte.
Unsere Mitarbeiter sind entscheidend für den Erfolg von Mynaric als Unternehmen. Aufgrund der Art unseres Geschäfts ist die Gruppe in hohem Maße auf hochqualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Zu den personalbezogenen Risiken für Mynaric gehören das Ausscheiden von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie die generell schwierige Arbeitsmarktlage bei potenziellen Ersatzkräften mit entsprechender Kompetenz und Know-how sowie andere Probleme im Zusammenhang mit der Mitarbeiterbindung. Der Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte ist am Standort von Mynaric sowie der direkten Umgebung seit langem hart und stellt eine Herausforderung dar, sowohl was die Anwerbung als auch die Personalkosten betrifft. Wenn wir nicht in der Lage sind, genügend qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren und zu halten, wird dies als ein wesentliches Risiko angesehen, das erhebliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Dennoch ist es uns gelungen, im Geschäftsjahr 2021 eine große Zahl hochqualifizierter Mitarbeiter für Mynaric zu gewinnen. Die Zahl der Mitarbeiter des Unternehmens stieg entsprechend von 186 auf 240 zum 31. Dezember 2021.
Unsere Fähigkeit, unsere Geschäftsstrategie umzusetzen, hängt zum Teil von der kontinuierlichen und unterbrechungsfreien Leistung unserer IT-Systeme ab, die unsere Geschäftstätigkeit unterstützen. Im Allgemeinen sind unsere eigenen und gemieteten IT-Systeme anfällig für Schäden, die unter anderem durch Computerviren, Malware, Naturkatastrophen, Terrorismus, Krieg, Telekommunikations- und Stromausfälle, Cyber-Angriffe oder Cyber-Eingriffe über das Internet, E-Mail-Anhänge, Personen innerhalb unserer Organisation oder Personen mit Zugang zu Systemen innerhalb unserer Organisation oder ähnliche Probleme entstehen.
Ein Versagen unserer IT-Sicherheitsrichtlinien, -programme und -systeme zum vollständigen Schutz unserer IT-Systeme und die bestehenden und potenziellen Kunden, wird als ein wesentliches Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Mynaric hat auf diese Risiken mit einem mehrstufigen Sicherheitskonzept reagiert, das Schutzmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen dem Intranet und dem öffentlichen Internet sowie präventive Sicherheitstechnik auf Servern und Client-Geräten vorsieht. Dazu gehören unter anderem Firewalls, Netzwerksegmentierung, benutzerspezifische Zugriffsrechte auf Daten und Anwendungen, Datenverschlüsselung und tägliche Datensicherung auf externen und internen Speicherplätzen. Komplettiert werden diese Maßnahmen durch ein IT-Monitoring und ein systematisches IT-Change-Management-Verfahren. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die IT-Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens einzuhalten. Die Unternehmensleitung stellt die Einhaltung der Anforderungen der jeweils aktuellen Datenschutzgesetze und -verordnungen sicher, u.a. durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens.
Darüber hinaus ist der Zeitpunkt unserer Einnahmen aufgrund der Länge unseres Verkaufszyklus schwer vorherzusagen, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf unserer Produkte auf dem Regierungsmarkt. Der Verkaufszyklus für unsere Produkte ab dem ersten Kontakt mit einem potenziellen Kunden auf dem Regierungsmarkt ist sehr unterschiedlich und reicht von einigen Monaten bis zu weit über einem Jahr. Der Verkaufsprozess für unsere Produkte für kommerzielle Anwendungen hängt vom einzelnen Kunden sowie von der Größe und Struktur des jeweiligen Projekts ab. Unser Vertriebsteam führt häufig ausführliche Gespräche mit potenziellen Kunden, um die Bedürfnisse und das Budget des Kunden zu definieren. Darüber hinaus kann es sein, dass wir in Zukunft Vereinbarungen treffen, bei denen wir erst nach Abschluss eines längeren Implementierungszyklus einen Cash-in aus Kundenverträgen erhalten oder Umsätze verbuchen können.
Wenn sich unser Verkaufszyklus verlängert oder unsere erheblichen Vorabinvestitionen in Vertrieb und Implementierung nicht zu ausreichenden Einnahmen führen, um unsere Investitionen zu rechtfertigen, könnte dies negative Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Probleme mit dem Verkaufszyklus werden als ein tolerierbares Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Tatsächliche oder vermeintliche Fehler, Mängel oder Leistungsmängel bei Produkten, die an Kunden geliefert werden, könnten zu Haftungsansprüchen oder Forderungen aus Folgeschäden führen. Fehlerhafte Komponenten können zu Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder Produkthaftungsansprüchen gegen uns führen, die die Einnahmen oder den Betriebsgewinn, den wir mit solchen Produkten erzielen, erheblich übersteigen könnten. Mynaric ist gegen bestimmte, aber nicht alle potenziellen Ansprüche versichert, und das Auftreten eines erheblichen unversicherten Anspruchs oder eines Anspruchs, der die vorliegenden Versicherungsgrenzen übersteigt, könnte unser Geschäft beeinträchtigen.
Fragen der Produkthaftung werden als geringes Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Für das am 31. Dezember 2021 zu Ende gegangene Geschäftsjahr verzeichnete das Unternehmen einen Nettoverlust von 45,5 Mio. €. Das Nettoumlaufvermögen des Unternehmens belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 48,3 Mio. €. Zum 24. Mai 2022 verfügte das Unternehmen über eine verfügbare Liquidität in Höhe von 34,2 Mio. €, die hauptsächlich aus liquiden Mitteln und ungenutzten Kreditlinien sowie anderen hochliquiden Mitteln bestand.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten wie vertraglich vereinbart durch in Form von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten begleichen zu können. Ziel des Liquiditätsmanagements der Gruppe ist es, so weit wie möglich sicherzustellen, dass jederzeit ausreichende Barmittel zur Verfügung stehen, um den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit sowohl unter normalen als auch unter Stressszenarien nachkommen zu können, ohne dass untragbare Verluste oder eine Schädigung der Reputation des Konzerns eintreten.
Die Gruppe verwendet eine aufwandsbezogene Kostenrechnung, um die Kosten für ihre Produkte und Dienstleistungen zu ermitteln. Dies ermöglicht es der Gruppe, den Liquiditätsbedarf zu überwachen und die Mittelzuflüsse auf das eingesetzte Kapital zu optimieren.
Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten, um fällige Verpflichtungen erfüllen zu können. Das Management überwacht mittels rollierender Prognosen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Basis der erwarteten Zahlungsströme. Dies erfolgt im Allgemeinen zentral für den Konzern.
Der erfolgreiche US-Börsengang im November 2021 mit einem Bruttoerlös von insgesamt 75,9 Mio. USD führte zu einer Verbesserung der Liquidität. Dennoch ist das Liquiditätsrisiko auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr einzuordnen, da die zusätzlichen Mittel aus dem US-Börsengang sowie der erwartete Anstieg der Zahlungseingänge aus Kundenverträgen durch die erhöhten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem geplanten Wachstum des Unternehmens kompensiert werden.
Mynaric schloss am 02. Mai 2022 einen Kreditvertrag mit der Formue Nord Fokus A/S, der Modelio Equity AB und der Munkekullen 5 förvaltning AB über eine Kreditlinie von 25 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 ab. Eine Tranche in Höhe von 10 Mio.€ wurde am 3. Mai 2022 ausgezahlt. Die verbleibende Kreditlinie kann in mehreren Tranchen ab dem 1. Oktober 2022 in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die jeweilige Tranche 10 % der Marktkapitalisierung der Mynaric AG (auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Mynaric AG an den zehn Handelstagen vor dem Zeitpunkt des Auszahlungsantrages) nicht übersteigt; eine einzelne Auszahlung darf 5 Mio. € nicht überschreiten. Es besteht daher die Möglichkeit, dass wir nicht in der Lage sind, den verbleibenden Kreditbetrag aus dem Kreditvertrag vollständig in Anspruch zu nehmen.
Das Management plant für die Geschäftsjahre 2022 und 2023, unter Berücksichtigung des Starts der kommerziellen Produktion der CONDOR- und HAWK-Terminals, einen signifikanten Anstieg der Umsatzerlöse und der Zahlungseingänge durch Kunden. Während für einen Teil der für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Umsatzerlöse bereits Kundenverträge vorliegen, sind wesentliche Beträge nicht vertraglich fixiert oder basieren auf den Erwartungen des Managements in Bezug auf das Ergebnis großer öffentlicher Projektausschreibungen oder Verhandlungen mit potenziellen oder bestehenden Kunden. Das Management verfolgt aktiv mehrere Geschäftsmöglichkeiten, seine CONDOR- und HAWK-Terminals an einen stark wachsenden Kundenstamm zu veräußern. Des Weiteren plant das Unternehmen, sein starkes Wachstum mit zusätzlichen Investitionen in Sachanlagen sowie in die Entwicklung und Verfeinerung seiner Produkte fortzusetzen, was zu einem weiteren Finanzierungsbedarf führen wird.
Ausgehend von der Liquiditätslage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Genehmigung dieses Konzernabschlusses schätzt die Geschäftsführung, dass das Unternehmen im ersten Quartal 2023 zusätzliche Finanzmittel benötigt, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Geschäftsleitung befindet sich fortlaufend in Gesprächen mit potenziellen finanziellen und strategischen Investoren sowie mit verschiedenen Fremdkapitalgebern, die sich in unterschiedlichen Phasen befinden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernabschlusses ist jedoch noch keine feste Zusage erfolgt.
Es kann nicht garantiert werden, dass eine Finanzierung in der Höhe, wie sie für die Erfüllung der aktuellen operativen Planung erforderlich ist, im ersten Quartal 2023 erreicht werden kann. Wenn der Konzern nicht in der Lage ist, innerhalb dieses Zeitraums eine Finanzierung abzuschließen oder andere Maßnahmen als Reaktion auf diese Umstände zu ergreifen, wie z. B. eine erhebliche Kürzung ihres aktuellen Betriebsbudgets in den Jahren 2022 und 2023, könnte Mynaric nicht in der Lage sein, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen.
Obwohl die Geschäftsleitung davon ausgeht, dass es ihr gelingen wird, rechtzeitig zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, um ihre betrieblichen und finanziellen Verpflichtungen zu finanzieren, stellen die oben beschriebenen Faktoren wesentliche Unsicherheiten dar, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufkommen lassen können, so dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Vermögenswerte zu verwerten und seine Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf zu begleichen.
Der Grad schwerwiegender potenzieller Liquiditätsprobleme kann daher als sehr hoch angesehen werden. Die Geschäftsleitung schätzt die Wahrscheinlichkeit jedoch als gering ein, da Prozesse etabliert sind, die sich bereits mehrfach in der Vergangenheit als erfolgreich erwiesen haben, welche die rechtzeitige Beschaffung zusätzlicher Mittel für die Finanzierung der betrieblichen und finanziellen Verpflichtungen des Konzerns und damit der Minderung der Liquiditätsrisiken, sicherstellen. Jüngstes Beispiel hierfür ist unser erfolgreicher US-Börsengang im November 2021 und die Kreditvereinbarung vom Mai 2022. Darüber ist Mynaric in kontinuierlichen Gesprächen mit potenziellen finanziellen und strategischen Investoren sowie verschiedenen Fremdkapitalgebern.
Insgesamt werden Liquiditätsprobleme als ein wesentliches Risiko angesehen, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder das Betriebsergebnis haben könnte.
Mynaric tätigt Geschäftstransaktionen in Fremdwährungen mit Risiken, die sich beispielsweise aus Käufen und Verkäufen ergeben, die von einer operativen Einheit in anderen Währungen als der funktionalen Währung der Einheit getätigt werden. Währungsprobleme werden als ein geringes Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder das Betriebsergebnis haben könnte.
Die Gesellschaft kann einem Kreditrisiko ausgesetzt sein, weil plötzlich nachteilige wirtschaftliche Umstände eintreten können, die zu Zahlungsausfällen führen, oder weil die Geschäftspartner nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen. Keines der Konzernunternehmen versichert seine Forderungen. Kreditprobleme werden als geringes Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, die Umsatzerlöse oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Mynaric unterliegt einer Reihe von regulatorischen Risiken, insbesondere im Hinblick auf sich ändernde Sanktionsgesetze und staatliche Exportkontrollen in einer Reihe von Ländern. Diese können den potenziellen Kundenstamm einschränken und die Compliance-Kosten erhöhen.
Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unterliegt Exportkontrollen und anderen speziellen Vorschriften, einschließlich Produkt-, Maschinen-, Lasersicherheits- und Konformitätsstandards.
Besonders hervorzuheben sind die komplexen Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetze, denen Mynaric in einigen Ländern unterliegt, in denen das Unternehmen tätig ist, darunter die USA und die EU. Das Unternehmen unterliegt Kontrollen, Exportlizenzanforderungen und Exportbeschränkungen für bestimmte Artikel und Technologien gemäß den Exportkontrollgesetzen.
Darüber hinaus verlangen einige Länder Einfuhrgenehmigungen und haben Gesetze zur Regulierung bestimmter Produkte erlassen, die die Vertriebsmöglichkeiten von Mynaric einschränken können.
Im Juli 2020 erließ die deutsche Regierung ein Verbot für die Lieferung von Laserkommunikationsprodukten an einen chinesischen Kunden. Entscheidungen dieser Art erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Laserkommunikation zumindest in einigen Ländern als Dual-Use-Produkt eingestuft wird, was die Möglichkeiten von Mynaric, Produkte auf bestimmten Märkten zu verkaufen, einschränken könnte.
In den Vereinigten Staaten besteht das Risiko, dass die Produkte von Mynaric durch die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) oder ähnliche Regulierungen eingeschränkt werden. Dadurch erforderliche Genehmigungsverfahren könnte sich negativ auf die Nachfrage potenzieller Kunden auswirken und den Kundenstamm auf Unternehmen beschränken, die nach den geltenden Vorschriften Produkte importieren und kaufen dürfen.
Mynaric baut seine Abteilung für Exportkontrolle und Compliance aus, um diesen Risiken zu begegnen. Darüber hinaus steht Mynaric regelmäßig in engem Kontakt mit externen Rechtsberatern, die auf die entsprechenden Rechtsgebiete spezialisiert sind.
Außerdem könnte die Laserkommunikation in Zukunft einer strengeren Regulierung unterliegen. Laserkommunikation nutzt Infrarotwellen des elektromagnetischen Spektrums, das derzeit nicht reguliert ist und ohne jegliche Lizenzen oder Genehmigungen genutzt werden kann. Dies steht im Gegensatz zu typischen Funkkommunikationstechnologien, die nur mit einer entsprechenden zentral erteilten Lizenz betrieben werden können, die die Frequenzkoordination zwischen verschiedenen Nutzern regelt. Jede neu eingeführte Lizenzanforderung oder Regulierung für die Laserkommunikation könnte die Attraktivität für potenzielle Kunden verringern, da sie die Kosten, die Komplexität und den Zeitrahmen für die Einführung von Laserkommunikationssystemen erhöhen würde.
Seit unserem US-Börsengang im November 2021 ist Mynaric ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Aktien sowohl an der NASDAQ als auch an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Daraus ergibt sich eine große Anzahl von Berichtspflichten und Vorschriften, die das Unternehmen einhalten muss. Aufgrund der
Komplexität der Vorschriften besteht ein grundsätzliches Risiko von versehentlichen Versäumnissen. Das Unternehmen versucht, dieses Risiko zu vermeiden, indem es seine internen Prozesse ständig weiterentwickelt und ausbaut, seine internen Ressourcen verstärkt und externe Rechtsberater hinzuzieht, die jeweils auf die entsprechenden Meldepflichten spezialisiert sind. Dies führt zu höheren Kosten, die sich in unseren derzeitigen Erwartungen widerspiegeln. Müssten wir jedoch Investitionen tätigen, die über unsere derzeitigen Erwartungen hinausgehen, würde dies zu einem höheren als dem erwarteten Betriebsverlust führen.
Regulierungsfragen werden als tolerierbares Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Das Wachstum des Marktes für drahtlose Laserkommunikation könnte weiteres politisches Interesse wecken und dazu führen, dass zunehmend Einfluss auf das Geschäft von Mynaric genommen wird. Die Kommunikationsinfrastruktur wird als kritisch angesehen, und die zuverlässige Bereitstellung und der Ausbau kritischer Infrastrukturen ist von zentralem nationalem Interesse.
Eine solche Beeinflussung könnte impliziter oder expliziter Natur sein, deren Auswirkungen sich der Kontrolle von Mynaric entziehen könnten.
Diese Überlegung ist besonders relevant, nachdem die deutsche Regierung Mynaric im Juli 2020 die Lieferung von Laserterminals an einen chinesischen Kunden untersagt hat. Diese Entscheidung hat unmittelbar dazu geführt, dass das Unternehmen abrupt aus dem gesamten chinesischen Markt ausgestiegen ist und damit das Potenzial dieses Marktes verloren hat, ohne eine Entschädigung für das verlorene Geschäft zu erhalten. Mynaric hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht und einen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit der Intervention der Bundesregierung beauftragt.
Politische Einflüsse werden als ein tolerierbares Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder das Betriebsergebnis haben könnte.
Der Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von Mynaric als Unternehmen hängen weitgehend vom Schutz seines geistigen Eigentums und seines Know-hows bei der Entwicklung und Herstellung von Laserkommunikationsprodukten ab. Mynaric setzt eine Kombination von Maßnahmen und Methoden zum Schutz seines geistigen Eigentums ein, zu denen unter anderem Vertraulichkeitsprozesse und vertragliche Bestimmungen gehören.
Mynaric hat sich bewusst gegen die Anmeldung von Patenten entschieden, unter anderem weil diese keinen ausreichenden Schutz gegen die unrechtmäßige Nutzung ihres Know-hows durch Dritte bieten. Die Anmeldung eines Patents würde eine Offenlegung des Know-hows von Mynaric erfordern, und es wäre schwierig, Patentverletzungsansprüche auf internationaler Ebene durchzusetzen.
Im Allgemeinen schließt Mynaric Vertraulichkeits- oder Lizenzvereinbarungen mit Mitarbeitern, Beratern, Lieferanten, Partnern und Kunden ab und beschränkt generell den Zugang zu- und die Verbreitung von geschützten Informationen/Daten. Mynaric kann jedoch nicht garantieren, dass derartige Vereinbarungen nicht verletzt werden. Es besteht auch das Risiko, dass Mitarbeiter zur Konkurrenz wechseln und dabei bestimmtes Know-how transferiert wird.
Fragen des geistigen Eigentums werden als tolerierbares Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder den Betriebsgewinn/-verlust haben könnte.
Dritte könnten die Verletzung geistigen Eigentums durch Mynaric geltend machen, und Mynaric könnte mit erheblichen Prozess- oder Lizenzkosten konfrontiert werden oder Hindernisse beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erfahren.
Mynaric wird alle derartigen Ansprüche von Fall zu Fall prüfen und dann entsprechende Schritte einleiten. Streitigkeiten über Rechte an geistigem Eigentum oder Rechtsstreitigkeiten könnten aufgrund der Komplexität der Mynaric-Technologie und der Ungewissheit, ob Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden, kostspielig und zeitaufwändig sein, insbesondere in den Vereinigten Staaten. Dies ist ein äußerst relevantes Risiko, da das Unternehmen auf dem Markt für Laserkommunikationsgeräte mit großen Unternehmen konkurriert, die über weitaus größere finanzielle Ressourcen zur Verfolgung von Rechtsansprüchen verfügen und in vielen Fällen gut entwickelte Patent- und Eigentumsstrategien verfolgen.
Klagen über die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter könnten Mynaric dazu zwingen, alternative Produkttechnologien zu entwickeln oder die Verwendung bestimmter Technologien einzustellen, wodurch die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung bestimmter Produkte gestört oder eingestellt werden könnte. Außerdem könnte Mynaric in einem solchen Fall gezwungen sein, den Schwerpunkt seiner Entwicklungsbemühungen abrupt zu ändern, um eine Verletzung der Rechte Dritter zu vermeiden.
Rechtsstreitigkeiten werden als ein tolerierbares Risiko betrachtet, das wesentliche negative Auswirkungen auf unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n, die erwarteten Zahlungseingänge aus Kundenverträgen, den Umsatz oder das Betriebsergebnis haben könnte.
Die Geschäftsleitung betrachtet das Risikoprofil der Gruppe als typisch für ein Unternehmen in diesem Entwicklungsstadium und betrachtet die Risikominderung und damit die kontinuierliche Risikoreduzierung als eine der zentralen Aufgaben. Es werden erhebliche Anstrengungen in die kontinuierliche Risikoüberwachung, -kontrolle und -verminderung investiert. Zu den verbleibenden Nettorisiken für das Unternehmen, die die Auswirkungen solcher Maßnahmen zur Risikominderung einschließen, gehören
Seit Gründung hat Mynaric stetige Fortschritte bei der Eindämmung verschiedener Risiken und der Optimierung des Risikomanagements gemacht. Obwohl die Geschäftsleitung der Ansicht ist, dass sie über angemessene Risikoüberwachungs- , Kontroll- und Risikominderungsmechanismen verfügt, um die Risiken der Gruppe zu steuern, stellen die oben beschriebenen Faktoren wesentliche Unsicherheiten dar, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gruppe zur Fortführung des Unternehmens aufkommen lassen können, so dass die Gruppe möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre Vermögenswerte zu verwerten und ihre Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen. Sollte die Gruppe nicht in der Lage sein, innerhalb dieses Zeitraums Finanzmittel zu erhalten oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um auf diese Umstände zu reagieren, wie z. B. eine erhebliche Kürzung ihres derzeitigen Betriebsbudgets in den Jahren 2022 und 2023, könnte sie nicht in der Lage sein, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Um diese Unwägbarkeiten zu verringern und in Anbetracht der geplanten Fortsetzung des starken Wachstums, verfolgt das Management aktiv verschiedene zusätzliche Finanzierungsoptionen, darunter sowohl Eigen- als auch Fremdfinanzierung.
Das Ziel von Mynaric ist es, die Laserkommunikation von einer Nischentechnologie zu einer industriellen Massenanwendung zu entwickeln. Hierbei sieht es sich Risiken ausgesetzt, die typisch für Unternehmen in der Gründungs- und Entwicklungsphase sind, die versuchen, neue High-Tech-Produkte in innovativen Märkten zu etablieren. Für die Zukunft erwartet die Unternehmensleitung eine sukzessive Reduzierung des Nettorestrisikos im Laufe der Zeit, insbesondere sobald das Unternehmen die Entwicklungsphase hinter sich gelassen und seine Geschäftstätigkeit etabliert hat.
Neben den Risikofaktoren identifizieren wir auch Chancen in Bezug auf unser Geschäft, die wir analysieren, um sie möglichst effizient nutzen zu können, wenn sie sich verwirklichen. Die im Folgenden beschriebenen Chancen sind die wichtigsten, aber nicht unbedingt die einzigen, die wir wahrnehmen. Die geschätzten Auswirkungen dieser Chancen können sich aufgrund der rasanten Entwicklungen, die innerhalb des Unternehmens und auf unseren Märkten sowie in der Technologie im Allgemeinen stattfinden, regelmäßig ändern. Aus solchen Veränderungen können sich neue Chancen ergeben, und bestehende Chancen können mehr oder weniger relevant werden. Es ist auch möglich, dass sich heute wahrgenommene Chancen als nicht realisierbar erweisen.
Mynaric ist aktiv an Ausschreibungen beteiligt, befindet sich in fortlaufenden Gesprächen und ist vertraglich in den frühen Phasen vieler Kundenprogramme involviert, von denen das Unternehmen glaubt, dass sie sich in den kommenden Jahren zu einer erheblichen Größe entwickeln können was in entsprechender Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens resultieren kann. Mehrere bereits bestehende und vertraglich vereinbarte Kundenbeziehungen bieten die Möglichkeit, das Geschäftsvolumen, um Größenordnungen zu steigern, abhängig von erfolgreichen Programmmeilensteinen, der Finanzierung durch den Kunden und anderen Aspekten. Darüber hinaus haben wir enge Arbeitsbeziehungen zu vielen potenziellen Zielkunden in unseren Schlüsselmärkten, die Laserkommunikation in großem Umfang einsetzen wollen, sich aber noch nicht vertraglich gebunden haben. Wir glauben, dass wir erhebliches Potenzial haben, unseren Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n aufgrund unserer vorliegenden Pipeline von potenziellen Kundenaufträgen zu erhöhen, abhängig von der Geschwindigkeit, mit der unsere Kunden ihre Programme vorantreiben. Unsere Prognose (siehe Abschnitt 7) basiert auf unserem derzeitigen Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals n und ausgewählten Kundenprojekten und beinhaltet nicht alle Chancen, die sich aus diesen zusätzlichen potentiellen Kundenaufträgen in unserer Pipeline ergeben.
Der Regierungssektor ist seit jeher ein Vorreiter bei der Einführung von Zukunftstechnologien und hat die Laserkommunikation auf dem Weltraummarkt frühzeitig eingeführt. In den Vereinigten Staaten werden die jüngsten Bemühungen der Regierung um die Entwicklung und den Einsatz von Laserkommunikation durch die Vision der US-Regierung von Combined Joint All-Domain Command & Control (CJADC2) vorangetrieben, mit dem Ziel, alle Elemente des US-Militärs in allen fünf Bereichen digital zu vernetzen: Luft, Land, See, Weltraum und Cyberspace.
Die bekanntesten Regierungsprojekte, bei denen die Laserkommunikation zum Einsatz kommt, sind die National Defense Space Architecture (NDSA) der SDA, ein vorgeschlagenes mehrschichtiges Netz von Kleinsatelliten-Konstellationen, die sich hauptsächlich im LEO befinden, und das Blackjack-Programm der DARPA, das darauf abzielt, die kritischen Elemente für ein globales High-Speed-Netzwerk im LEO zu entwickeln und zu validieren, das eine hochgradig vernetzte und widerstandsfähige Abdeckung bietet. Das Space-BACN-Programm der DARPA ist ein weiteres wichtiges Programm, das auf die Entwicklung eines optischen Kommunikationsterminals abzielt, das so umkonfiguriert werden kann, dass es mit den meisten der heutigen Standards für optische Inter-Satelliten-Verbindungen interagiert und eine nahtlose Kommunikation zwischen staatlichen und privatwirtschaftlichen Satelliten ermöglicht. Es gibt zahlreiche weitere Regierungsprogramme auf dem Markt für luftgestützte Systeme, die sich auf die Entwicklung verbundener Systeme und gemeinsamer Netze auf der Grundlage verschiedener Kommunikationstechnologien, einschließlich der Laserkommunikation, konzentrieren. Neue Programme werden regelmäßig eingeführt, da die Bedeutung der Informationshoheit im Verteidigungsbereich und die Abhängigkeit von Daten für zivile Zwecke weiter zunimmt.8
Wir sind davon überzeugt, dass diese Regierungsprogramme erst der Anfang einer breiten Einführung von Kommunikationsnetzwerken in der Luft- und Raumfahrt im Allgemeinen und von Laserkommunikationssystemen durch Regierungsbehörden im Speziellen sind, da letztere die Schlüsselkomponenten für die Einführung der ersteren sind. Mynaric ist bereits an mehreren bahnbrechenden Regierungsprogrammen beteiligt (siehe Prognose in Abschnitt 7) und ist davon überzeugt, dass die frühe Beteiligung die Möglichkeit für weitere Geschäftsabschlüsse mit zukünftigen Regierungsprogrammen in seinen Zielmärkten schafft.
Während die anfängliche Entwicklung und Implementierung von Kommunikationsnetzen in der Luft- und Raumfahrt durch Regierungsprogramme vorangetrieben wird, haben in den letzten Jahren große kommerzielle Unternehmen die Bühne betreten, die versuchen, Mega-Satellitenkonstellationen für den Aufbau alternativer Kommunikationsnetze zu installieren. So haben beispielsweise kapitalkräftige Raumfahrtunternehmen wie Starlink (SpaceX), OneWeb, Telesat und Kuiper (Amazon) erhebliche Mittel für den Aufbau von Mega-Satellitenkonstellationen bereitgestellt, die
8 https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF11493
über optische Verbindungen zwischen den Satelliten miteinander verbunden werden sollen. Starlink hat bereits Hunderte von LEO-Satelliten mit optischen Satellitenverbindungen in die Umlaufbahn gebracht. OneWeb kündigte im März 2021 an, dass seine zweite Satellitengeneration Laserkommunikation für die Vernetzung nutzen wird. Starlink und OneWeb machen zusammen mehr als 70 % der in den letzten zwei Jahren in die Umlaufbahn gestarteten Kleinsatelliten aus, was den Satellitenkonstellationen einen erheblichen Auftrieb verleiht.9 Telesat, ein etablierter Satellitenbetreiber mit Sitz in Kanada, und Kuiper (Amazon) haben ebenfalls angekündigt, dass sie an Hochgeschwindigkeits-Breitbandsatellitennetzen mit geringer Latenzzeit in der niedrigen Erdumlaufbahn arbeiten. Während einige dieser Unternehmen Laserkommunikationsfähigkeiten selbst entwickeln, glauben wir, dass die meisten sich ganz oder teilweise auf Drittanbieter wie uns verlassen werden, die in der Lage sind, Laserkommunikationsprodukte zu liefern, die erschwinglich, skalierbar und interoperabel sind. Wir führen regelmäßig Gespräche mit den wichtigsten Marktteilnehmern, unabhängig davon, ob sie sich auf Drittanbieter verlassen wollen oder nicht, um unser Netzwerk potenzieller Industriepartner zu stärken.
Wir glauben, dass wir durch den Aufbau starker Beziehungen zu diesen Marktteilnehmern und durch die erfolgreiche Durchführung bestehender Kundenprogramme (siehe Prognose in Abschnitt 7) ein erhebliches Potenzial für künftige Partnerschaften oder Kooperationen mit kommerziellen Mega-Konstellationen entwickeln können, die unsere Produkte oder Komponenten in großem Maßstab einsetzen wollen und damit eine bedeutende Marktchance schaffen.
Nach den staatlichen und kommerziellen Vorreitermärkten, an denen wir bereits heute beteiligt sind, glauben wir, dass die Laserkommunikation letztendlich für eine breite Palette diversifizierter Märkte in einer Reihe von Branchen attraktiv sein wird. Wir glauben beispielsweise, dass die Laserkommunikation erhebliche Vorteile für die IoT-Konnektivität mit einer großen Anzahl an Geräten sowie für private optische Mesh-Netzwerke und Backbone-Konnektivität für Branchen wie die Luft- und Schifffahrt bieten wird. Darüber hinaus kann die lasergestützte Quantenschlüsselverteilung (QKD) vom Weltraum zu optischen Bodenstationen vor Ort eine weithin zugängliche Datensicherheit bieten. Die Laserkommunikation könnte auch eine Schlüsselrolle für die Breitbandkonnektivität spielen, und zwar durch High-Altitude-Plattformen (einschließlich Ballons und Drohnen), die als semipermanente Telekommunikationsplattformen in der Stratosphäre fungieren und regional und/oder zeitlich begrenzte Breitbanddienste anbieten, vergleichbar mit dem Projekt Aquila von Facebook oder dem Projekt Loon von Google.
Wir glauben, dass das Engagement von Mynaric auf dem Markt für Laserkommunikation (siehe Prognose in Abschnitt 7) das Unternehmen in eine aussichtsreiche Position bringen wird, um auch in diesen aufstrebenden, diversifizierten Märkten Marktanteile gewinnen zu können, sobald diese sich realisieren.
Der Einmarsch Russlands in die Ukraine markiert einen Wendepunkt in der europäischen Verteidigungspolitik, hat die NATO gestärkt und hat zudem ein Überdenken der Sicherheitsprioritäten in den Vereinigten Staaten ausgelöst. Mehrere europäische Länder, darunter Deutschland, Belgien, Rumänien, Italien, Polen, Norwegen und Schweden, werden als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine ihre Verteidigungsausgaben in Zukunft erhöhen.10 Die Globalisierung ist durch die schweren Sanktionen gegen Russland nach dessen Einmarsch in der Ukraine und die sich seit einiger Zeit abzeichnende "Entkopplung" der Weltwirtschaft in einen chinesischen und einen westlichen Teil in Gefahr geraten.11 Gegensätzliche Interessen im indo-pazifischen Raum verstärken die Spannungen zwischen China und dem Westen. 12
Wir glauben, dass diese geopolitischen Entwicklungen die staatlichen und kommerziellen Programme zur Schaffung sicherer, widerstandsfähiger und souveräner Satellitenkapazitäten für die Industrie, den Zivilschutz und die Verteidigung weltweit und insbesondere in Europa beschleunigen werden. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre Bemühungen zur Schaffung eines satellitengestützten Systems zur Abwehr von Hyperschallraketen
9 https://brycetech.com/reports/report-documents/Bryce_Smallsats_2022.pdf
10 https://breakingdefense.com/2022/03/ seven-european-nations-have-increased-defense-budgets-in-one-month-who-will-be-next/
11 https://www.bloomberg.com/opinion/articles/2022-03-24/
ukraine-war-has-russia-s-putin-xi-jinping-exposing-capitalism-s-great-illusion
12 https://www.ft.com/content/98529d12-6cd6-40dc-a242-3ca907f20a73
beschleunigt.13 Die Europäische Union hat sich aus Sorge um die industrielle Souveränität darauf verständigt, vor dem Kriegsausbruch dem Kontinent eine eigene Satellitenkonstellation aufzubauen.14
Die Fähigkeit unserer Produkte, einen sicheren, unstörbaren und schnellen Informationsfluss zu gewährleisten, macht sie zu einem unschätzbaren Instrument insbesondere für strategische Zwecke. Neue geopolitische Gegebenheiten können den Aufbau strategisch relevanter Kommunikations- und Informationsinfrastruktur in den Ländern, in denen wir tätig sind, beschleunigen und zusätzliche Absatzmöglichkeiten schaffen.
Seit den weit verbreiteten Lockdowns in den letzten beiden Jahren ist die weltweite Industrieproduktion nur noch in geringem Maße von der zyklischen Natur der Pandemie abhängig. Die rasche und starke Erholung der weltweiten Güternachfrage führte zu angespannten Lieferketten, was zu einem starken Preisanstieg bei Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten führte. Darüber hinaus verschärften Engpässe in der weltweiten Schifffahrt die Situation.
Vor diesem Hintergrund senkte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre Wachstumsprognose für 2022 und rechnet nun mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von nur 3,0 % statt bisher 3,6 %. Neben der Covid-19-Pandemie und Lieferengpässen sind die größten Belastungsfaktoren die stark gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sowie der Fachkräftemangel. Hinzu kommen weitere zu erwartende Kostensteigerungen durch den Wandel im Klimaschutz. Viele Unternehmen befürchteten eine Verschlechterung ihrer Position auf den Weltmärkten. Seit Ende Februar wird die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022 durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine dominiert. Die Auswirkungen des Krieges sind in den meisten Wirtschaftsindikatoren noch nicht sichtbar. Dennoch ist es seit Beginn der militärischen Invasion zu extremen Preissteigerungen bei Energie und Rohstoffen gekommen. Auch die Handelsströme und Lieferkettenbeziehungen sind betroffen. Die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung bleibt entsprechend hoch.15 Insgesamt schätzt die Wirtschaft die Aussichten für 2022 negativer ein als noch vor dem Jahreswechsel.
Die Europäische Zentralbank sieht eine Zunahme des Wachstums aufgrund der abgeschwächten Covid-19-Effekte. Dennoch erwartet die Eurozone, dass dieses Wachstum gedämpft wird, da alle Sektoren die Auswirkungen von Engpässen in der Versorgungskette und Arbeitskräftemangel stärker zu spüren bekommen. Vor allem der Konflikt in der Ukraine dürfte sich auf die Europäische Union negativ auswirken, vor allem im Handel durch Einfuhr- und Ausfuhrverbote aus und in die Russische Union. Obwohl die Auswirkungen durch den direkten Handel begrenzt sind, sind gewisse indirekte Auswirkungen durch den Handel mit Ländern zu erwarten, die stärkere Handelsbeziehungen zu Russland unterhalten. Auf den Energiemärkten hingegen sind die Auswirkungen auf die Europäische Union beträchtlich, da Russland den wichtigsten Energielieferant darstellt und 20 % ihrer Öl- und 35 % ihrer Gaseinfuhren im Jahr 2020 abdeckt. Dies führte zu einem Rückgang des geschätzten BIP-Wachstums in der Eurozone von 3,7 % im Jahr 2022 gegenüber 5,4 % im Jahr 2021.16
Da auf die EU mehr als 15 % der US-Exporte entfallen, könnte sich die Entwicklung der EU auch auf die US-Wirtschaft auswirken. In Verbindung mit den zu erwartenden höheren Ölpreisen aufgrund der gegen russische Ölexporte verhängten Sanktionen könnte sich dies auf die insgesamt positive Entwicklung der US-Wirtschaft auswirken. Da die Auswirkungen von Covid-19 auf die meisten relevanten Indikatoren abnehmen, wird das geschätzte Wachstum des BIP im Jahr 2022 voraussichtlich 2,9 % erreichen.17
Wir glauben, dass der steigende Bedarf an schnellen, sicheren und flächendeckenden Netzwerkverbindungen kurz- bis mittelfristig ein erhebliches Wachstumspotenzial für die Laserkommunikation eröffnet. Die derzeitige Nachfrage nach Laserkommunikation wird vor allem durch den Bedarf der Regierungen getrieben, wobei die
13 https://spacenews.com/space-development-agency-to-accelerate-deployment-of-missile-tracking-satellites/
14 https://www.reuters.com/world/europe/eu-states-agree-need-build-own-satellite-constellation-2022-02-16/
15 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2022/20220413-die-wirtschaftlichelage-in-deutschland-im-april-2022.html
16 https://www.ecb.europa.eu/pub/projections/html/ecb.projections202203_ecbstaff~44f998dfd7.de.html#toc4
17 https://www2.deloitte.com/us/en/insights/economy/us-economic-forecast/united-states-outlook-analysis.html
US-Regierung bei der Einführung der Laserkommunikationstechnologie eine Vorreiterrolle spielt. Marketsand-Markets schätzt, dass der Markt für militärische Kommunikation, eines der am schnellsten wachsenden Segmente im Verteidigungsbereich, bis zum Jahr 2025 etwa 40,6 Mrd. US\$ ausmachen wird, verglichen mit 33,4 Mrd. US\$ im Jahr 2020.18 Das Stockholm International Peace Research Institute schätzt, dass die weltweiten Verteidigungsausgaben bis zum Jahr 2025 mehr als 2.100 Mrd. US\$ erreichen werden, verglichen mit 2.000 Mrd. US\$ im Jahr 2020.19 In Anbetracht des grundlosen Einmarsches Russlands in der Ukraine, der zu einem Wendepunkt in der europäischen Verteidigungspolitik geführt hat, werden beide Zahlen voraussichtlich weiter ansteigen.20, 21
Während die Nachfrage nach Laserkommunikation derzeit von der öffentlichen Hand getrieben wird, sehen wir eine zunehmende Aktivität auf dem kommerziellen Markt. Wir gehen davon aus, dass das Space-Segment wachsen wird, da weltraumgestützte Breitbandverbindungen für Unternehmen und Privatpersonen weltweit immer wichtiger werden. Um mit der steigenden Nachfrage aus unterversorgten Regionen und einer zunehmenden Zahl von Anwendungen Schritt halten zu können, müssen die Netzbetreiber über Lösungen jenseits der terrestrischen Infrastruktur nachdenken. Die inhärenten Fähigkeiten der Laserkommunikationstechnologie können Netzbetreibern bei der Bewältigung dieser wichtigen Herausforderungen helfen. Durch den Aufbau lasergestützter optischer Mesh-Netzwerke über Satelliten im LEO- oder mittleren Erdorbit (MEO) können solche Satelliten als virtuelle Mobilfunkmasten fungieren und verschiedene Geräte wie Schiffe, Flugzeuge, Autos, Satelliten, Züge und sogar terrestrische Mobilfunkmasten miteinander verbinden, deren Anbindung über bestehende terrestrische Netzverbindungen zu schwierig oder zu kostspielig wäre.
Laut Grand View Research wird der Gesamtmarkt für Telekommunikationsdienste bis 2025 auf etwa 2.2 Mrd. US\$ ansteigen, gegenüber 1.700 Mrd. US\$ im Jahr 2020.22 Nach Angaben des Investmentmanagers ARK Invest – laut aktuellen Meldungen einem aktuellen Anteilseigner von Mynaric - dürfte der Satellitenbreitbandmarkt mittelfristig ein Volumen von 50 bis 100 Mrd. US\$ erreichen.23 Die Analysten von Credit Suisse gehen davon aus, dass der gesamte adressierbare Markt für die bereits angekündigten Satellitenkonstellationen ein jährliches Volumen von fast 30 Mrd. US\$ erreichen wird.24 Die Experten von Northern Sky Research errechnen ein Marktpotenzial von 2 Mrd. US\$ für optische Satellitenkommunikationsgeräte und eine Nachfrage von mehr als 6.000 Einheiten im nächsten Jahrzehnt für bereits angekündigte Projekte, wobei potenziell unangekündigte Konstellationen oder Systemerweiterungen nicht berücksichtigt sind.25
Wichtige Marktteilnehmer wie Starlink, Amazon und OneWeb bauen bereits aktiv Konstellationsprojekte mit Tausenden oder Zehntausenden von Satelliten pro Konstellation aus bzw. planen, dies bald zu tun. Die Laserkommunikationstechnologie ist für die Betreiber von Konstellationen von entscheidender Bedeutung, da jeder Satellit in der Regel vier oder mehr optische Kommunikationsterminals beherbergt. Mynaric geht davon aus, dass das Marktwachstum die im Northern Sky Report geschätzten Zahlen deutlich übersteigen wird, wenn man die Zahl der bereits geplanten Satelliten mit der typischen Anzahl der benötigten Terminals pro Satelliten und der Nachfrage aus anderen Anwendungen multipliziert. Im Anschluss an die Ankündigung von Mynaric für das Jahr 2021 haben mehrere namhafte Wettbewerber in letzter Zeit ebenfalls einen starken Anstieg ihrer geplanten Produktionskapazitäten angekündigt, was die optimistischen Aussichten der Branche unterstreicht. 26, 27, 28
18 https://www.marketsandmarkets.com/Market-Reports/military-communications-market-66198542.html
19 Ausgehend von unserer Annahme einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 2 %, die sich auf die vom Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstitut veröffentlichten historischen Wachstumsraten stützt, https://www.sipri. org/media/press-release/2021/world-military-spending-rises-almost-2-trillion-2020
20 https://www.politico.eu/article/germany-to-ramp-up-defense-spending-in-response-to-russias-war-on-ukraine/
21 https://www.reuters.com/world/europe/poland-ramp-up-defence-spending-army-ukraine-war-rages-2022-03-03/
22 https://www.grandviewresearch.com/industry-analysis/global-telecom-services-market
23 https://research.ark-invest.com/hubfs/1_Download_Files_ARK-Invest/White_Papers/ARK%E2%80%93Invest_BigIdeas_2021. pdf
24 https://www.satellitetoday.com/broadband/2022/01/31/
credit-suisse-report-says-leo-constellations-will-be-challenged-by-increasing-data-use/
25 https://www.nsr.com/nsrs-latest-report-projects-2-billion-optical-satcom-market-driven-by-non-geo-constellations/
26 https://spacenews.com/caci-ramping-up-production-of-optical-terminals-for-low-earth-orbit-satellites/
27 https://spacenews.com/tesat-spacecom-to-establish-u-s-manufacturing-facility/
28 https://spacenews.com/space-development-agency-general-atomics-eye-options-after-setback-in-laser-comms-experiment/
Mynaric rechnet in den nächsten Jahren mit einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Laserkommunikationsprodukten und sieht sich gut positioniert, um in diesem expandierenden Markt relevante Marktanteile zu gewinnen und diese auch zu sichern.
Der Markt für luft- und weltraumgestützte Laserkommunikationsprodukte befindet sich noch im Anfangsstadium, und es gibt keine historischen Benchmarks oder relevante Referenztrends für ihn. In Anbetracht der dynamischen Marktveränderungen, die derzeit stattfinden, sind finanzielle Prognosen und Schätzungen zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblicher Unsicherheit behaftet. In Anbetracht dieses noch frühen Marktstadiums und der verlängerten Zeitspanne von der Bestätigung eines Kundenauftrags bis zur Auslieferung des Produkts und der Umsatzrealisierung führt Mynaric zwei neue Geschäftskennzahlen für die Zukunft ein: Cash-in aus Kundenverträgen in Euro und Auftragsbestand bei optischen Kommunikationsterminals n in Stück. Mynaric ist der Ansicht, dass diese beiden Kennzahlen in der gegenwärtigen Phase unserer Entwicklung den nützlichsten Indikator für die künftige Leistung des Unternehmens darstellen.
Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals stellt die Menge aller zu liefernden optischen Kommunikationsterminals im Rahmen von unterzeichneten Kundenprogrammen am Ende eines Berichtszeitraums dar. Optische Kommunikationsendgeräte sind definiert als die einzelnen Geräte, die den Laserstrahl in eine bestimmte Richtung lenken und eine einzelne optische Verbindung zwischen zwei Endgeräten herstellen können. Der Auftragsbestand bei optischen Kommunikationsterminals umfasst insbesondere (i) optische Kommunikationsendgeräte, die im Zusammenhang mit Kundenbestellungen geliefert wurden, und (ii) optische Kommunikationsendgeräte, die im Rahmen anderer unterzeichneter Vereinbarungen geliefert wurden. Dementsprechend wird der Auftragsbestand als der Auftragsbestand zu Beginn eines Berichtszeitraums zuzüglich des Auftragseingangs innerhalb des Berichtszeitraums abzüglich der Endgerätelieferungen, die innerhalb des Berichtszeitraums als Umsatzerlöse erfasst werden berechnet, bereinigt um stornierte Aufträge, Änderungen des Umfangs und Anpassungen. Wenn es mehrere Optionen für Lieferungen im Rahmen eines bestimmten Auftrags oder einer verbindlichen Vereinbarung gibt, berücksichtigt der Auftragsbestand nur die wahrscheinlichste Vertragsoption, die auf der Einschätzung des Managements und auf Kundengesprächen beruht.
Die Einzahlungen aus Kundenverträgen umfasst Zahlungen von Kunden im Rahmen von Bestellungen und anderen unterzeichneten Vereinbarungen, einschließlich aufgelaufener Meilensteinzahlungen im Rahmen von Kundenprogrammen. Oftmals fallen bereits während der Integrationsphase, die den Kundenlieferungen vorausgeht, bedeutende Meilensteinzahlungen an, und wir sind der Ansicht, dass die Zahlungseingänge aus Kundenverträgen ein aussagekräftiger Indikator für bevorstehende Umsätze sind, die während der Produktlieferungsphase der Kundenprogramme verbucht werden.
Mynaric ist derzeit an mehreren Kundenprogrammen mit einem beträchtlichen Auftragsbestand von optischen Kommunikationsterminals n im Space-Segment beteiligt. Wir glauben, dass die Beteiligung von Mynaric an diesen bereits gesicherten Raumfahrtprogrammen und die Erreichung der bevorstehenden Meilensteine in der Auslieferung der jeweiligen Programme das Unternehmen gut positionieren, um seine Produkte bei weiteren staatlichen und kommerziellen Raumfahrtprogrammen zu platzieren, die wir aktiv in unserer Vertriebspipeline verfolgen.
Im Air Segment arbeitet Mynaric derzeit mit einem ungenannten Großkunden aus der US-amerikanischen Luftund Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie zusammen, der an optischen Kommunikationsterminals interessiert ist und dem wir 2020 zwei unserer HAWK-Terminals geliefert haben. Im Jahr 2021 wurden erfolgreiche Flugtests durchgeführt. Für 2022 sind weitere gemeinsame Demonstrationen und Tests mit zunehmendem Einsatzumfang geplant. Wir sind der Ansicht, dass Mynaric durch die laufende Zusammenarbeit mit diesem Kunden und die bevorstehenden Meilensteine im Rahmen der Produktdemonstrationen gut positioniert ist, um seine Air-Produkte bei bestimmten Kunden zu platzieren, die vorwiegend im US-Regierungsmarkt tätig sind.
Darüber hinaus sehen wir das Potenzial für eine beträchtliche Nachfrage nach Laserkommunikationsfähigkeiten durch Kunden, die sich auf maritime Anwendungen und Mobilitätsplattformen am Boden konzentrieren. Hierfür kann das HAWK-Terminal, obwohl es in erster Linie für Kunden aus dem Luftfahrtbereich entwickelt wurde und im AIR-Segment ausgewiesen ist, als zufriedenstellendes Demonstrationssystem zur Bewertung der Leistung unserer Technologie und zur Definition künftiger Produktanforderungen dienen.
Mynaric rechnet generell mit einem robusten Anstieg der Nachfrage nach Laserkommunikationsprodukten in den nächsten Jahren und ist der Ansicht, dass der Konzern auf dem Markt gut weiteres Geschäftswachstum positioniert ist. In Anbetracht der aktuellen Marktentwicklungen erwartet Mynaric für das im Vergleich zum Vorjahr für das Geschäftsjahr 2022 einen erheblichen Anstieg des Auftragsbestands für optische Kommunikationsterminals und einen erheblichen Anstieg der Einzahlungen aus Kundenverträgen im GJ22 im Vergleich zum GJ21, die voraussichtlich mehr als 20 Mio.€ betragen werden.
| 2020 Ist | 2021 Ist | 2022 Prognose | |
|---|---|---|---|
| Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals (Einheiten) |
3 | 40 | Erheblicher Anstieg >220 |
| Einzahlungen aus Kunden Verträgen (Mio. €) |
1,9 | 3,9 | Erheblicher Anstieg auf > 20 |
| Umsatzerlöse (Mio. €) | 0,7 | 2,4 | "signifikante Erhöhung" |
| Betriebsgewinn/-verlust (Mio. €) | -20,1 | -42,4 | "moderate Verminderung" |
Neben diesen neu eingeführten und nach Ansicht des Managements wichtigsten Geschäftskennzahlen sind die Steigerung des Umsatzes und das Erreichen eines positiven Betriebsergebnisses weitere Ziele des Unternehmens. Unsere Hauptstrategie zur Umsatzsteigerung besteht darin, die Anzahl der an die Kunden ausgelieferten Produkte zu erhöhen, indem wir unseren Rückstand bei den optischen Kommunikationsterminals abarbeiten. Unsere Hauptstrategie zur Erzielung von Rentabilität besteht darin, das Volumen der Produktlieferungen zu erhöhen und gleichzeitig die Material- und Montagekosten für die Produktion zu senken. Durch die Realisierung von Lernkurveneffekten bei der Skalierung von der Produktion einzelner Prototypen zur Vorserienproduktion konnten wir unsere Materialkosten pro Einheit bereits erheblich senken. Wir gehen davon aus, dass wir in der Lage sein werden, sowohl die Material- als auch die Montagekosten im Zuge des Beginns der Serienproduktion und der weiteren Optimierung unserer Produkte, Prozesse und Lieferketten weiter zu senken. Wir glauben, dass wir durch die Fokussierung auf kosteneffiziente Lösungen und die Verbesserung unserer Produktionskapazitäten in der Lage sein werden, für bestehende und künftige Kunden, die Laserkommunikationsfunktionen im großen Maßstab einsetzen wollen, eine äußerst attraktive Kostenstruktur zu erzielen. Es wird erwartet, dass die Umsatzerlöse auf Konzernebene im GJ22 im Vergleich zum GJ21 deutlich steigen werden, da die Produktauslieferungen steigen. Es wird erwartet, dass der Betriebsgewinn/-verlust auf Konzernebene im GJ22 im Vergleich zum GJ21 moderat sinken wird, da wir weiterhin in unsere Technologie, unser Produktportfolio und unsere Produktionskapazitäten investieren und Kosten im Zusammenhang mit der Etablierung unseres Geschäftsmodells zur Herstellung optischer Kommunikationsterminals in großem Maßstab anfallen, mit dem mittelfristigen Ziel, einen positiven Betriebsgewinn zu erzielen.
Bülent Altan Stefan Berndt-von Bülow Joachim Horwath CEO CFO CTO
Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2021 den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mynaric AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") gewährte und geschuldete Vergütung klar und verständlich dar und erläutert diese. Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG.
Über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AktG hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat ferner beschlossen, den Vergütungsbericht nicht nur formell,a sondern auch materiell durch den beauftragten Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Die Mynaric AG hat die operativen Ziele für das Geschäftsjahr 2021 erreicht. Dazu zählen insbesondere die Einführung der Serienproduktion, der Ausbau der Präsenz in den USA sowie Erfolge bei bestehenden und neuen Kunden. Der Vorstand ist daher mit den Ergebnissen des Unternehmens zufrieden.
Der Vorstand schätzt die Positionierung des Unternehmens aufgrund der folgenden wesentlichen Wettbewerbsfaktoren als positiv ein:
Die Mynaric AG feierte die Eröffnung ihrer ersten dedizierten Serienproduktionsanlage, die darauf ausgelegt ist, Laserkommunikationsgeräte für die Luft- und Raumfahrtindustrie in großen Mengen zu produzieren. Die Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptsitzes der Gesellschaft am Sonderforschungsflughafen Oberpfaffenhofen bei München. Größe, Layout und Prozesse sind auf eine skalierbare Produktion ausgerichtet, die sich an die dynamische Entwicklung des Laserkommunikationsmarktes und die Nachfrage in verschiedenen Marktsegmenten anpassen lässt. Mit der Eröffnung der neuen Produktionsstätte setzt die Mynaric AG ihre Strategie fort, industrielle Kapazitäten aufzubauen, die für den großvolumigen Einsatz von Laserkommunikationsprodukten in weit verbreiteten Luft- und Raumfahrtnetzen erforderlich sind.
Die Mynaric AG hat außerdem ihre Präsenz in den USA durch die Eröffnung eines Büros in Washington D.C. erweitert, um ihr Team näher an den US-Regierungsorganisationen, die die Einführung der Laserkommunikation vorantreiben, zu platzieren. Das Büro befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Entscheidungsträgern der US-Regierung und des Verteidigungsministeriums und ermöglicht der Gesellschaft eine bessere Marktbeobachtung über anstehende Programme sowie die Unterstützung von Kunden bei deren Geschäftsentwicklung.
Die Mynaric AG führte einen Börsengang mit anschließender Notierung an der Nasdaq-Börse in den Vereinigten Staaten unter dem Tickersymbol "MYNA" durch. Insgesamt erhielt die Gesellschaft durch die Transaktion einen Bruttoerlös in Höhe von Mio. USD 75,9 (vor Abzug der Zeichnungsprovisionen und der geschätzten Emissionskosten, die von der Gesellschaft zu zahlen sind), der sich aus dem Basisangebot von 4.000.000 American Depository Shares ("ADS") (Mio. USD 66,0) und der ausgeübten Option zum Kauf von 600.000 zusätzlichen ADS (Mio. USD 9,9) zusammensetzt.
Die Mynaric AG und SpaceLink haben sich auf eine Partnerschaft geeinigt, um das Produktportfolio von Mynaric im Bereich der Laserkommunikation für den Einsatz in SpaceLinks Datenrelais-Netzwerk und den Verkauf von Laserkommunikationsprodukten zu erweitern. Die Partnerschaft wird dazu beitragen, den SpaceLink-Satellitenrelaisdienst voranzutreiben, der eine sichere, kontinuierliche Kommunikation mit hoher Kapazität zwischen Raumfahrzeugen im erdnahen Orbit und dem Boden ermöglicht.
Die Gesellschaft wurde zudem von Capella Space als Lieferant für optische Inter-Satellitenverbindungen (OISL) ausgewählt. Capella Space ist das erste kommerzielle SAR (Synthetic Aperture Radar)-Unternehmen, das seine Kompatibilität mit der National Defense Space Architecture der US Space Development Agency (SDA), einer groß angelegten Satellitenkonstellation, die den amerikanischen Streitkräften eine Reihe von Fähigkeiten bietet, unter Beweis gestellt hat. Die Mynaric AG wird ihr optisches Kommunikationsterminal der nächsten Generation, CONDOR Mk3, an Capella Space liefern, um diese Kompatibilität sicherzustellen.
Die Gesellschaft hat zudem eine mehrjährige strategische Vereinbarung mit Northrop Grumman unterzeichnet, die das Unternehmen als strategischen Lieferanten für Laserkommunikation im Weltraum ausweist. Mynaric AG wird exklusiv für Northrop Grumman maßgeschneiderte Produkte für dieses spezielle Marktsegment entwickeln und verkaufen. Unabhängig davon hat Northrop Grumman eine Bestellung für eine Reihe von CONDOR Mk3-Terminals aufgegeben, um die Zusammenarbeit zu starten.
Die Mynaric AG wurde ausgewählt, um im Rahmen der Phase 0 des Space Based Adaptive Communications Node (Space-BACN) Programms der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) an der Architektur eines optischen Kommunikationsterminals der nächsten Generation zu arbeiten. Die Auswahl für die Phase 0 des Programms ist ein weiterer Erfolg für die Gesellschaft auf dem Markt der US-Regierung, der eine treibende Kraft für den Einsatz weltraumgestützter Laserkommunikationsfunktionen darstellt.
Mynaric konnte die meisten seiner finanziellen Unternehmensziele erreichen:
| TEUR | 2020 Ist | 2021 Ist | 2021 Prognose |
|---|---|---|---|
| Umsätze | 679 | 2.355 | "signifikante Steigerung" |
| Investitionen in Sachanlagen | 7.124 | 8.617 | "gleiche Höhe" |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 9.319 | 3.360 | "leicht niedriger" |
Mynaric erzielte im Vergleich zu 2020 einen deutlichen Umsatzanstieg von TEUR 1.676 auf TEUR 2.355.
Die Investitionen in das Anlagevermögen stiegen von TEUR 7.125 im Jahr 2020 auf TEUR 8.594 im Jahr 2021. Dies war etwas höher als ursprünglich geplant, was auf zusätzliche Investitionen in die Produktionsstätte in Oberpfaffenhofen bei München, Deutschland, sowie in die Tochtergesellschaft Mynaric USA zurückzuführen ist. Die deutliche Reduzierung der Investition in immateriellen Vermögenswerten von TEUR 9.319 im Jahr 2020 auf TEUR 3.360 im Jahr 2021 ist auf der Fertigstellung der Entwicklung der aktivierten Air- und Space Technologie im Juni 2020 bzw. im März 2021 zurückzuführen. Weitere Entwicklungskosten wurden nicht in den immateriellen Vermögenswerten aktiviert, sondern ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt und daher nicht als Investitionen ausgewiesen. Der Fertigstellung der Entwicklung der aktivierten Air- und Space-Technologie und die damit verbundene Umstellung der bilanziellen Behandlung der Entwicklungskosten wurde im Budget 2021 nicht berücksichtigt, was der Hauptgrund für die Differenz zur Prognose ist.
Der Auftragsbestand an optischen Kommunikationsterminals stieg deutlich an, vor allem von Kunden in den USA, und zwar von drei Einheiten Ende 2020 auf 40 Einheiten Ende 2021, während die Zahlungseingänge aus Kundenverträgen von Mio. EUR 1,9 im Jahr 2020 auf Mio. EUR 3,9 im Jahr 2021 anstiegen. Das Betriebsergebnis verringerte sich aufgrund des Ausbaus der Entwicklungs-, Produktions- und IT-Kapazitäten sowie der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter im Jahr 2021 von Mio. -EUR 20,1 auf Mio. EUR -42,4.
Insgesamt hat Mynaric die meisten seiner finanziellen Unternehmensziele für 2021 erreicht.
Im Geschäftsjahr 2021 gab es die folgende Änderung in der Zusammensetzung des Vorstands:
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17. Februar 2021 ist Joachim Horwath mit Wirkung zum 17. Februar 2021 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden.
Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu folgenden Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Thomas Billeter hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2021 niedergelegt. Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat daraufhin Steve Geskos, MBA, bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Zudem hat das Mitglied des Aufsichtsrats Thomas Hanke sein Amt mit Wirkung zum 24. Juni 2021 niedergelegt. Mit Wirkung zum 30. Juli 2021 hat das Amtsgericht München Vincent Wobbe bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Ferner hat das Mitglied des Aufsichtsrats Gerd Gruppe sein Amt mit Wirkung zum 5. Oktober 2021 niedergelegt. Mit Wirkung zum 13. Oktober 2021 hat das Amtsgericht München Hans Königsmann bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in den jeweilig gültigen Vorstandsanstellungsverträgen geregelt und setzt sich aus einer festen erfolgsunabhängigen Vergütung, dem Jahresgrundgehalt und Nebenleistungen, sowie der variablen erfolgsabhängigen Vergütung, bestehend aus dem Jahresbonus und einem Aktienoptionsprogramm, zusammen.
Die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder hängt maßgeblich vom Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds, seiner individuellen Leistung und der Leistung des Gesamtvorstands ab. Sie trägt gemäß Auffassung des Aufsichtsrats dem wirtschaftlichen und finanziellen Erfolg der Mynaric AG Rechnung, soll einen Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung setzen und die Interessen der Vorstandsmitglieder, mit denen der Aktionäre der Gesellschaft verknüpfen.
Der Aufsichtsrat überprüft mit Unterstützung seines Vergütungsausschusses und unter Hinzuziehung eines externen Vergütungsexperten regelmäßig die Angemessenheit der Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hat zudem ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstandes beschlossen und wird dieses der ordentlichen Hauptversammlung 2022 zur Billigung vorlegen. Da derzeit noch kein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands besteht, wird in diesem Vergütungsbericht grundsätzlich nicht auf die in § 162 AktG geforderten Angaben eingegangen, soweit sie sich auf ein Vergütungssystem für den Vorstand beziehen.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Jahresgrundgehalt, das in der Regel in gleichen Raten ausgezahlt wird. Für das Geschäftsjahr 2021 betrug das Jahresgrundgehalt für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wie folgt:
| Vorstandsmitglied | 2021 in TEUR | 2020 in TEUR |
|---|---|---|
| Bulent Altan | 248 | 260 |
| Stefan Berndt-von Bülow1 | 200 | 58 |
| Joachim Horwath2 | 174 | 0 |
| Insgesamt | 622 | 318 |
Im Jahresgrundgehalt des Vorstandsvorsitzenden Bulent Altan ist auch die Festvergütung enthalten, die er für seine Tätigkeit als Chief Executive Officer (CEO) der 100-%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft
1 Mitglied des Vorstands seit dem 16. September 2020.
2 Mitglied des Vorstands seit dem 17. Februar 2021.
Mynaric USA Inc. in Höhe von TEUR 1233 (für das Geschäftsjahr 2020: TEUR 1874 ) erhält. Die anderen Vorstandsmitglieder erhielten keine Vergütung für Tätigkeiten in Tochtergesellschaften der Mynaric AG.
Zusätzlich zu ihrem jährlichen Grundgehalt erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen, die im Wesentlichen aus Beitragszahlungen zu einer privaten Altersversorgung, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung, Mietzuschüssen und sonstigen Sachbezügen bestehen.
Die Nebenleistungen können je nach Vorstandsmitglied und Anlass jährlich variieren.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine kurzfristig variable Vergütung in Form eines Jahresbonus, der die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie im jeweiligen Geschäftsjahr honoriert.
Die Höhe des Jahresbonus bemisst sich grundsätzlich nach dem Erreichen bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Leistungsziele. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat einen Zielbetrag festgelegt, der die Höhe der Bonuszahlung im Falle einer 100%igen Zielerreichung bestimmt und der 50 % des jährlichen (Brutto-)Grundgehalts jedes Vorstandsmitglieds entspricht, im Falle von Bulent Altan 50 % des gesamten jährlichen (Brutto-)Grundgehalts, das sowohl von der Mynaric AG als auch von Mynaric USA Inc. gezahlt wird.
Zu Beginn des nachfolgenden Geschäftsjahres bewertet der Aufsichtsrat den Grad der Zielerreichung der festgelegten Leistungsziele und legt auf Basis der definierten Gewichtung für jedes Leistungsziel die Höhe des Jahresbonus fest, wobei der Auszahlungsbetrag auf 200 % des Zielbetrages (d.h. 50 % des Jahres(brutto)-grundgehalts jedes Vorstandsmitglieds und im Falle von Bulent Altan auf 50 % des gesamten Jahres(brutto)-grundgehalts sowohl der Mynaric AG als auch der Mynaric USA Inc.) begrenzt ist.
Da der Jahresbonus 2020 erst im April 2021 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt wurde, wird der Jahresbonus 2020 der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im Geschäftsjahr 2021 zugerechnet und somit in diesem Vergütungsbericht ausgewiesen. Die Höhe des Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2021 wird im Geschäftsjahr 2022 festgesetzt und ausgezahlt und ist damit der im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG zuzurechnen. Der Jahresbonus 2021 wird daher im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesen.
Der Aufsichtsrat hatte die Möglichkeit, außergewöhnliche Umstände, die bei der Festlegung der Leistungsziele für den Jahresbonus nicht vorhersehbar waren, durch einen zusätzlichen Auszahlungsbetrag von bis zu 30 % des jeweiligen Zielbetrags zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.
Für den Jahresbonus 2020 hat der Aufsichtsrat zwei finanzielle Leistungsziele festgelegt, ein Umsatzziel (das "Umsatzziel") und ein Finanzierungsziel (das "Finanzierungsziel"), wobei sowohl das Umsatzziel als auch das Finanzierungsziel im Rahmen der Gesamtzielerreichung mit 50 % gewichtet werden.
3 TUSD 145 bei einem durchschnittlichen Wechselkurs 2021 USD/EUR: 0,848188.
4 TUSD 177 bei einem durchschnittlichen Wechselkurs 2020 USD/EUR: 0,873213.
Die Zielerreichung für das Umsatzziel wird wie folgt ermittelt:
Für das Umsatzziel hat der Aufsichtsrat den Umsatz der Mynaric-Gruppe im Geschäftsjahr 2020, wie er in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesen ist, zugrunde gelegt. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat einen Zielwert in Höhe von Mio. EUR 8,5 für das Umsatzziel festgelegt, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Minimalwert, der zu einer Zielerreichung von 20 % führt, und einen Maximalwert, der zu einer Zielerreichung von 300 % führt, festgelegt. Unterhalb von 20 % liegt die Zielerreichung für das Umsatzziel bei 0 %. Eine Erhöhung der Zielerreichung über 300 % hinaus ist nicht möglich (Cap). Zwischen den Prozentpunkten erhöht sich die Zielerreichung wie folgt:
Die Zielerreichung für das Finanzierungsziel wird wie folgt ermittelt:
Für das Finanzierungsziel bewertet der Aufsichtsrat den Grad der Sicherstellung der Finanzierung der Mynaric-Gruppe, die z.B. durch Eigenkapital, Fremdkapital oder Vorauszahlungen erreicht werden kann, gemessen an dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget für das Geschäftsjahr 2021, wobei der Cashflow der letzten drei Budgetmonate auf das Geschäftsjahr 2022 hochgerechnet wird. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat einen Zielwert (in Monaten) für das Finanzierungsziel festgelegt, der sechs Monate beträgt und einer Zielerreichung des Finanzierungsziels von 100 % entspricht. Der Zielwert ist gleichzeitig der Minimalwert, der für das Finanzierungsziel erreicht werden muss, andernfalls beträgt die Zielerreichung 0 %. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Maximalwert festgelegt, der zu einer Zielerreichung von 300 % führt. Eine Erhöhung der Zielerreichung über 300 % hinaus ist nicht möglich (Cap). Zwischen den Prozentwerten erhöht sich die Zielerreichung wie folgt:
Die Zielerreichung des Umsatzziels und des Finanzierungsziels ermittelte sich wie folgt:
Der Umsatz der Mynaric-Gruppe im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf 679.000 EUR, was zu einer Zielerreichung des Umsatzziels von 0 % führte. Die Finanzierung der Mynaric-Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres 2020 war für 18 Monate gesichert, was zu einer Zielerreichung des Finanzierungsziels von 300 % führte. Auf der Grundlage der Zielerreichung des Umsatzziels und des Finanzierungsziels und der festgelegten Gewichtung betrug die Gesamtzielerreichung des Jahresbonus 2020 150 %, woraus sich die folgenden Auszahlungsbeträge ergaben:
| Vorstandsmitglied | Zielbetrag 5 | Maximaler Auszahlungs betrag |
Gesamtziel erreichung 2020 |
Auszahlungs betrag |
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | in TEUR | in % | in TEUR | |
| Bulent Altan | 140 | 280 | 150% | 1676 |
| Stefan Berndt-von Bülow | 29 | 58 | 150% | 43 |
| Dr. Wolfram Peschko7 | 43 | 43 | 100% | 43 |
Der Jahresbonus 2020 wurde im März 2021 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt und ist damit der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im Geschäftsjahr 2021 zuzurechnen. Joachim Horwath war im Geschäftsjahr 2020 nicht Mitglied des Vorstands der Mynaric AG und hat daher für das Geschäftsjahr 2020 keinen Jahresbonus erhalten.
Anlässlich des Börsengangs der Mynaric AG im November 2021 hat der Aufsichtsrat den Vorstandsmitgliedern zudem die Möglichkeit der Zahlung eines Sonderbonus abhängig von der Höhe des erzielten Bruttoemissionserlöses wie folgt gewährt ("IPO-Sonderbonus"):
5 Basierend auf einer 100%igen Zielerreichung.
6 Von dem Bonusanspruch i.H.v. TEUR 167 wurden nach Verrechnung mit Ansprüchen der Gesellschaft ggü. Herrn Altan aus Überzahlungen i.H.v. TEUR 29 ein Betrag i.H.v. TEUR 138 ausgezahlt.
7 Nach seinem Ausscheiden zum 27. Mai 2020 hatte Dr. Wolfram Peschko Anspruch auf eine anteilige Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis einer (unterstellten) 100%igen Zielerreichung.
Bei einem Bruttoemissionserlös (unter Berücksichtigung der Erlöse aus der Option der Konsortialbanken, zusätzliche ADSs zu kaufen) von Mio. USD 150 oder mehr sollte die IPO-Bonuszahlung von Bulent Altan, Stefan Berndtvon Bülow und Joachim Horwath 0,7 %, 0,5 % bzw. 0,3 % des Bruttoemissionserlöses betragen.
Bei einem Bruttoemissionserlös (unter Berücksichtigung der Erlöse aus der Option der Konsortialbanken, zusätzliche ADSs zu kaufen) von zwischen Mio. USD 80 und Mio. USD 150 sollte die IPO-Bonuszahlung linear berechnet werden, wobei die IPO-Bonuszahlung bei einem Bruttoemissionserlös von Mio. USD 80 für Bulent Altan, Stefan Berndt-von Bülow und Joachim Horwath 0,35%, 0,25% bzw. 0,15% des Bruttoemissionserlöses betragen sollte. Jeweils 50 % der Bonuszahlung der Vorstandsmitglieder sollte in Aktien bzw. ADSs der Gesellschaft reinvestiert und die Aktien bzw. ADSs für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach dem Angebot gehalten werden.
Da die festgelegten Schwellenwerte für den IPO-Sonderbonus nicht erreicht wurden, wurde ein IPO-Sonderbonus nicht gewährt.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten außerdem eine langfristige variable Vergütung in Form einer Teilnahme am Aktienoptionsplan der Gesellschaft, der den Vorstandsmitgliedern einen Anreiz bietet, zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens beizutragen, und die Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre verknüpft.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden den derzeitigen Mitgliedern des Vorstands insgesamt 100.000 Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2021 gewährt. Eine Aktienoption berechtigt die Mitglieder des Vorstands nach Ablauf der zwingenden vierjährigen Wartezeit zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung eines Ausübungspreises. Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, die Aktienoptionen auch in bar zu bedienen.
Die Aktienoptionen können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf der am 30. Juni 2021 beginnenden vierjährigen Wartezeit ausgeübt werden, sofern das Erfolgsziel erreicht worden ist. Das Erfolgsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft während der Wartezeit wie folgt gekoppelt:
Die Aktienoptionen können ausgeübt werden, wenn der volumengewichtete sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft oder der in Beträge je Aktie umzurechnende volumengewichtete sechs-Monats-Durchschnittskurs des eine Aktie vertretenden Rechts oder Zertifikats (derzeit ADSs) in dem Handelssystem mit dem höchsten Gesamthandelsvolumen in Aktien der Gesellschaft oder in eine Aktie vertretenden Rechten oder Zertifikaten an den zehn letzten Tagen vor Ablauf der Wartezeit, an denen dieses Handelssystem für den allgemeinen Börsenhandel geöffnet war, am Ende der Wartezeit mindestens 20 % über dem Ausübungspreis liegt.
Die folgende Tabelle stellt die den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des Aktienoptionsplans 2021 gewährten Aktienoptionen und die wesentlichen Bedingungen für deren Ausübung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AktG dar:
| Vorstandsmitglied | Zutei lungs datum und Beginn der Wartezeit |
Ende der Warte zeit |
Anzahl der gewährten Aktien optionen |
Ausübungs preis in EUR |
Beizule gender Zeitwert je Aktien option zum Ausgabe zeitpunkt in EUR |
Insge samt in TEUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bulent Altan | 30. Juni 2021 |
30. Juni 2025 |
40.000 | 71,15 | 25,17 | 1.007 |
| Stefan Berndt-von Bülow |
30. Juni 2021 |
30. Juni 2025 |
30.000 | 71,15 | 25,17 | 755 |
| Joachim Horwath | 30. Juni 2021 |
30. Juni 2025 |
30.000 | 71,15 | 25,17 | 755 |
| Insgesamt | 100.000 | 2.517 |
Die Zielerreichung im Rahmen des Aktienoptionsplans sowie die wertmäßige Veränderung der Aktienoptionen wird im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 offengelegt.
Derzeit besteht noch kein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Mynaric AG. Eine Maximalvergütung für die derzeitigen Mitglieder des Vorstands ist derzeit daher ebenfalls nicht festgelegt. Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hat jedoch ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen und wird dies der ordentlichen Hauptversammlung 2022 zur Billigung vorlegen. In diesem Vergütungssystem wird auch eine Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegt, die für alle nach der ordentlichen Hauptversammlung 2022 abzuschließenden oder zu verlängernden Anstellungsverträge gelten wird.
Die Anstellungsverträge der derzeitigen Vorstandsmitglieder (mit Ausnahme des im Geschäftsjahr 2022 neu geschlossenen Anstellungsvertrags von Bulent Altan) und die Planbedingungen des Aktienoptionsplans sehen keine Malus- und Clawback-Regelungen vor. Der neue Anstellungsvertrag von Bulent Altan enthält jedoch Malus und Clawback-Regelungen, wonach die Gesellschaft berechtigt ist, variable Vergütung im Falle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen des Vorstandsmitglieds gegen gesetzliche Pflichten oder unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft einzubehalten oder zurückzufordern.
Das Vergütungssystem, das der ordentlichen Hauptversammlung 2022 zur Billigung vorgelegt wird, wird auch Malus- und Clawback-Regelungen vorsehen, die in alle nach der ordentlichen Hauptversammlung 2022 abzuschließenden oder zu verlängernden Anstellungsverträge sowie die Planbedingungen zukünftiger variabler Vergütungsprogramme der Gesellschaft aufgenommen werden sollen.
Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten Abfindungsregelungen, die den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechen.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit sollen Zahlungen der Gesellschaft an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenen wichtigen Grund beendet, werden keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied geleistet.
Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird die Gesamtvergütung des vorangegangenen vollen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr zugrunde gelegt.
Hubertus Edler von Janecek hat anlässlich seines Ausscheidens aus dem Vorstand der Mynaric AG mit Wirkung zum 10. Juli 2020 eine Abfindung in Höhe von insgesamt EUR 365.630 bekommen. Insgesamt EUR 160.733 hiervon wurden ihm im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt und sind daher der im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten Vergütung i.S.d. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG zuzurechnen und entfallen auf monatliche Gehaltsfortzahlungen von EUR 17.067 und einer Einmalzahlung über EUR 58.333. Wolfram Peschko bekommt anlässlich seines Ausscheidens mit Wirkung zum 5. Mai 2020 eine Abfindung in Höhe von insgesamt EUR 690.939. EUR 305.344 wurden im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt und sind daher der im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten Vergütung i.S.d. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG zuzurechnen. Hiervon entfallen EUR 20.070 auf monatliche Gehaltsfortzahlungen sowie EUR 64.504 auf eine anteilige Bonuszahlung. Weitere EUR 244.707 kommen im Geschäftsjahr 2022 noch zur Auszahlung und werden im Vergütungsbericht 2022 ausgewiesen.
Mit Ausnahme des bisherigen Anstellungsvertrags von Bulent Altan sehen die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder keine Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels vor. Gemäß dem bisherigen Anstellungsvertrag von Bulent Altan haben Bulent Altan bzw. die Gesellschaft im Falle eines Kontrollwechsels ein Recht zur Kündigung des Anstellungsvertrags gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe des Wertes einer halben Jahresvergütung (wobei nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrages vergütet werden soll), wobei als "Kontrollwechsel" die Amtsniederlegung von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern definiert ist.
Darüber hinaus sehen die Planbedingungen des Aktienoptionsplans die folgenden Bestimmungen für den Fall eines Kontrollwechsels vor:
Ist die Wartezeit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kontrollwechsels noch nicht abgelaufen oder ist die Wartezeit abgelaufen, aber die Ausübungsvoraussetzungen des Aktienoptionsplans liegen nicht vor, sind die Mitglieder des Vorstands berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Kontrollwechsels durch einseitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf die Bezugsrechte zu verzichten. In diesem Fall steht den Vorstandsmitgliedern eine Ausgleichszahlung in Höhe des im Zuge des Kontrollwechsels gezahlten Erwerbspreises je Aktie der Mynaric AG abzüglich des Ausübungspreises zu. Ein "Kontrollwechsel" in diesem Sinne ist der Erwerb von mehr als 50 % der Aktien der Mynaric AG durch einen neuen Aktionär.
Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands sehen derzeit keine Wettbewerbsverbote vor.
Die folgende Tabelle zeigt die jeweilige Zielvergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 und 2020 bei einer unterstellten Zielerreichung von 100 %.
| Vorstands mitglied |
Jährliches Grundgehalt |
Nebenleis tungen |
Kurzfristig variable Vergütung |
Langfristig variable Vergütung8 |
Insge samt |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | in TEUR |
in % | in TEUR |
in % | in TEUR |
in % | in TEUR |
in % | in TEUR |
|
| Bulent Altan | 2021 | 248 | 16,7% | 104 | 7,0% | 124 | 8,4% | 1.007 | 67,9% | 1.483 |
| 2020 | 260 | 29,4% | 49 | 5,5% | 140 | 15,9% | 434 | 49,2% | 883 | |
| Stefan Berndt von Bülow9 |
2021 | 200 | 18,9% | 6 | 0,5% | 100 | 9,4% | 755 | 71,2% | 1.061 |
| 2020 | 58 | 16,6% | 2 | 0,6% | 29 | 8,3% | 261 | 74,5% | 350 | |
| Joachim Horwath10 |
2021 | 174 | 16,8% | 5 | 0,5% | 100 | 9,7% | 755 | 73,0% | 1.034 |
| 2020 | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 0 |
8 Anzahl der gewährten Aktienoptionen multipliziert mit dem beizulegenden Zeitwert einer Aktienoption zum Zeitpunkt der Ausgabe.
9 Mitglied des Vorstands seit dem 16. September 2020.
10 Mitglied des Vorstands seit dem 17. Februar 2021.
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Die Tabellen enthalten alle Vergütungsbeträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern in diesen Geschäftsjahren zugeflossen sind ("gewährt"), sowie die fällige, soweit im Berichtszeitraum einschlägig, aber noch nicht zugeflossene Vergütung ("geschuldet").
Die Höhe des Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2021 wird im Laufe des Geschäftsjahres 2022 festgesetzt und ausgezahlt und damit in die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im Geschäftsjahr 2022 einbezogen, während die im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung auch den im März 2021 ausgezahlten Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2020 umfasst. Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte aktienbasierte Vergütung in Form von Aktienoptionen wird mit ihrem Wert angegeben, d.h., mit der Anzahl der gewährten Aktienoptionen multipliziert mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung.
Neben den Vergütungsbestandteilen wird auch der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG offengelegt. Diese relativen Anteile beziehen sich auf die gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG im jeweiligen Geschäftsjahr.
| Jährliches Grundgehalt |
Nebenleis | tungen | Kurzfristig variable Vergütung |
Langfristig variable Vergütung |
Ins gesamt |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorstands | in | in | in | in | in | in | in | in | in | |
| mitglied | Jahr | TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | TEUR |
| Bulent Altan | 2021 | 248 | 16,6% | 104 | 6,9% | 138 | 9,2% | 1.007 | 67,3% | 1.497 |
| 2020 | 260 | 33,2% | 49 | 6,3% | 39 | 5,0% | 434 | 55,5% | 782 | |
| Stefan Berndt von Bülow11 |
2021 | 200 | 19,9% | 6 | 0,6% | 43 | 4,3% | 755 | 75,2% | 1.004 |
| 2020 | 58 | 18,1% | 2 | 0,6% | 0 | 0,0% | 261 | 81,3% | 321 | |
| Joachim Horwath12 |
2021 | 174 | 18,6% | 5 | 0,5% | 0 | 0,0% | 755 | 80,9% | 934 |
| 2020 | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 18 | 100,0% | 0 | 0,0% | 18 |
11 Mitglied des Vorstands seit dem 16. September 2020.
12 Mitglied des Vorstands seit dem 17. Februar 2021.
Die folgende Tabelle zeigt die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG der früheren Mitglieder des Vorstands.
| Vorstands mitglied |
Jährliches Grund gehalt |
Nebenleis tungen |
Kurzfristig variable Vergütung |
Langfristig variable Vergütung |
Abfindung | Ins gesamt |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | in TEUR |
in % | in TEUR |
in % | in TEUR |
in % | in TEUR |
in % | in TEUR |
in % | in TEUR | |
| Hubertus Edler von Janecek 13 |
2021 | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 161 | 100,0% | 161 |
| 2020 | 100 | 24,4% | 3 | 0,7% | 42 | 10,3% | 59 | 14,4% | 205 | 50,2% | 409 | |
| Dr. Wolfram Peschko14 |
2021 | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 43 | 12,4% | 0 | 0,0% | 305 | 87,6% | 348 |
| 2020 | 87 | 31,4% | 6 | 2,2% | 43 | 15,5% | 0 | 0,0% | 141 | 50,9% | 277 | |
| Dr. Markus Knapek15 |
2021 | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 |
| 2020 | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 18 | 100,0% | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 18 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG der gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitglieder, wobei die gewährte und geschuldete Vergütung die Vergütung umfasst, für die die der Vergütung zugrundeliegende Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 vollständig erbracht worden ist.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 (Tagesordnungspunkt 6) festgelegt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von TEUR 30. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Seit der Aufnahme der Notierung der Aktien der Gesellschaft an der NASDAQ am 12. November 2021 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von TEUR 60. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Prüfungsausschusses sind, erhalten zudem seit Aufnahme der Notierung der Aktien der Gesellschaft an der NASDAQ am 12. November 2021 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Prüfungsausschuss zusätzlich zu der Vergütung für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat als Mitglied, Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender eine Vergütung in Höhe von TEUR 20. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Eineinhalbfache der Vergütung.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für die Teilnahme an einer Sitzung oder einer fernmündlichen Beschlussfassung des Aufsichtsrats zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500,00 je Sitzung. Vergütungen und Sitzungsgelder sind zahlbar nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.
13 Mitglied des Vorstands bis zum 10. Juli 2020. Nach seinem Ausscheiden zum 10. Juli 2020 hatte Hubertus Edler von Janecek Anspruch auf seinen Bonus für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis einer (unterstellten) 100%igen Zielerreichung in Höhe von TEUR 100. Dieser Bonus wurde im Dezember 2020 ausgezahlt und ist daher nicht auf die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und fällige Vergütung anzurechnen.
14 Mitglied des Vorstands bis zum 5. Mai 2020.
15 Mitglied des Vorstands bis zum 3. März 2019.
| Gegenwärtige Mitglieder des | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsrats | Festvergütung | Sitzungsgelder | Insgesamt | |||
| Jahr | in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | |
| Dr. Manfred Krischke | 2021 | 71 | 88,7% | 9 | 11,3% | 80 |
| 2020 | 40 | 100,0% | 0 | 0,0% | 40 | |
| Peter Müller-Brühl | 2021 | 42 | 84,0% | 8 | 16,0% | 50 |
| (seit 5. Oktober 2021) | 2020 | 20 | 100,0% | 0 | 0,0% | 20 |
| Hans Koenigsmann | 2021 | 11 | 91,7% | 1 | 8,3% | 12 |
| (seit 13. Oktober 2021) | 2020 | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 |
| Steve Geskos | 2021 | 27 | 84,4% | 5 | 15,6% | 32 |
| (seit 14. Mai 2021) | 2020 | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 |
| Vincent Wobbe | 2021 | 16 | 84,2% | 3 | 15,8% | 19 |
| (seit 30. Juli 2021) | 2020 | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 |
| Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||||
| Thomas Hanke | 2021 | 14 | 87,5% | 2 | 12,5% | 16 |
| (seit 12. Juni 2020 und bis 24. Juni | ||||||
| 2021) | 2020 | 11 | 100,0% | 0 | 0,0% | 11 |
| Dr. Thomas Billeter | 2021 | 12 | 80,0% | 3 | 20,0% | 15 |
| (bis 14. Mai 2021) | 2020 | 20 | 100,0% | 0 | 0,0% | 20 |
| Dr. Gerd Gruppe | 2021 | 35 | 89,7% | 4 | 10,3% | 39 |
| (bis 5. Oktober 2021) | 2020 | 30 | 100,0% | 0 | 0,0% | 30 |
| Thomas Mayrhofer | 2021 | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 |
| (bis 12. Juni 2020) | 2020 | 9 | 100,0% | 0 | 0,0% | 9 |
Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung 2022 zudem ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Billigung vorlegen.
Die folgenden Tabellen zeigen die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung für gegenwärtige und frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis, wobei letztere auf den durchschnittlichen Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer aller Konzerngesellschaften im In- und Ausland basiert.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG der Geschäftsjahre 2021 und 2020 berücksichtigt.
Die Darstellung der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung basiert auf der durchschnittlichen Vergütung aller Arbeitnehmer der Mynaric-Gruppe auf Vollzeitäquivalenzbasis. Die dargestellten Bestandteile der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung entsprechen grundsätzlich der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährten und geschuldeten Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, mit Ausnahme der langfristigen Vergütung bestehend aus dem Aktienoptionsplan und einem Restricted Stock Unit Programm, die als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente gemäß IFRS 2 bewertet wurden.
Die Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung und der Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird sukzessive über einen Zeitraum von fünf Jahren aufgebaut.
| 2021 | 2020 | Veränderung 2021/2020 |
|
|---|---|---|---|
| Vergleichende Darstellung | in TEUR | in TEUR | in % |
| Ergebnisentwicklung | |||
| Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag für den Zeitraum | -45.477 | -20.642 | -120% |
| Jahresüberschuss der Mynaric AG nach HGB | -13.178 | -9.602 | -37% |
| Arbeitnehmer | |||
| Arbeitnehmervergütung der Mynaric Gruppe | 90 | 84 | 6% |
| Im Geschäftsjahr tätige Mitglieder des Vorstands | |||
| Bulent Altan | 1.497 | 782 | 91% |
| Stefan Berndt-von Bülow (seit 16. September 2020) | 1.004 | 321 | 213% |
| Joachim Horwath (seit 17. Februar 2021)16 | 934 | 18 | 5.089% |
| Durchschnitt | 1.145 | 374 | 206% |
| Frühere Mitglieder des Vorstands | |||
| Hubertus Edler von Janecek (bis 10. Juli 2020) | 161 | 409 | -61% |
| Dr. Wolfram Peschko (bis 5. Mai 2020) | 348 | 277 | 26% |
| Dr. Markus Knapek (bis 3. März 2019) | 0 | 18 | -100% |
| Durchschnitt | 255 | 235 | 8% |
| Im Geschäftsjahr tätige Mitglieder des Aufsichtsrates | |||
| Dr. Manfred Krischke | 80 | 40 | 100% |
| Peter Müller-Brühl (Stellvertretender Vorsitzender seit 5. Oktober 2021) |
50 | 20 | 150% |
| Dr. Gerd Gruppe (bis 5. Oktober 2021) | 39 | 30 | 30% |
| Steve Geskos (seit 14. Mai 2021) | 32 | 0 | n/a |
| Vincent Wobbe (seit 30. Juli 2021) | 19 | 0 | n/a |
| Thomas Hanke (seit 12. Juni 2020 und bis 24. Juni 2021) | 16 | 11 | 45% |
| Dr. Thomas Billeter (bis 14. Mai 2021) | 15 | 20 | -25% |
| Hans Koenigsmann (seit 13. Oktober 2021) | 12 | 0 | n/a |
| Durchschnitt | 33 | 24 | 36% |
| Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | |||
| Thomas Mayrhofer (seit 7. März 2019 und bis 12. Juni 2020) | 0 | 9 | -100% |
| Durchschnitt | 0 | 9 | -100% |
16 Die dargestellte Vergütung für 2020 für Joachim Horwath bezieht sich auf die Auszahlung eines Bonus als Vorstandsmitglied (bis 13. März 2019) für das Geschäftsjahr 2019, der im Geschäftsjahr 2020 ausgezahlt wurde.
Die Mynaric AG unterhält eine D&O-Versicherung für die Vorstandsmitglieder, die einen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder vorsieht, der den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes entspricht.
Dieser Bericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Wir haben den beigefügten Vergütungsbericht der Mynaric AG, Gilching, gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Die Mynaric AG ist keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 162 Abs. 1 AktG i. V. m. § 3 Abs. 2 AktG, da die Aktien der Mynaric AG nicht zum Handel an einem deutschen geregelten Markt oder einem vergleichbaren Markt zugelassen sind. Die Gesellschaft ist nicht zur Erstellung des Vergütungsberichts verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben freiwillig den Vergütungsbericht gemäß den Anforderungen des § 162 AktG erstellt.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Mynaric AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Mynaric AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio. für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
München, den 31. Mai 2022
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hutzler Vedernykova Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Die Erklärung zur Unternehmensführung, die Konzernerklärung zur Unternehmensführung und der Bericht zur Corporate Governance sind auch auf unserer Website unter "Investor Relations – Corporate Governance" veröffentlicht.
In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) und der Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB stellen Vorstand und Aufsichtsrat Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen unserer Unternehmensführung bereit. Sie umfassen neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung wie insbesondere eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Vorstand und Aufsichtsrat der Mynaric AG haben am 26.04.2022 die folgende Entsprechenserklärung verabschiedet:
Vorstand und Aufsichtsrat der Mynaric AG erklären, dass die Mynaric AG mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK") entspricht und auch zukünftig entsprechen wird:
Für den Vorstand: Für den Aufsichtsrat:
Bulent Altan Dr. Manfred Krischke Aufsichtsratsvorsitzender
Die Einhaltung von Verhaltensregeln und Gesetzen wird bei uns insbesondere durch folgende konzernweit durchgesetzte Dokumente sichergestellt: eine konzernweite Compliance Richtline inklusive Verhaltenskodex und eines Code of Business Conduct and Ethics, sowie weitere interne Prozesse und Richtlinien. Unsere Compliance Richtline legt die fundamentalen Prinzipien und die wichtigsten Richtlinien und Handlungsweisen für das Verhalten im Geschäftsleben fest. Gerade in geschäftlichen, rechtlichen oder ethischen Konfliktsituationen dient sie unseren Mitarbeitern und Führungskräften als wertvolle Hilfestellung. Zudem stärkt der in der vorgenannten Richtlinie enthaltene Verhaltenskodex unsere transparenten und schlüssigen Managementprinzipien sowie das Vertrauen von Öffentlichkeit, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Finanzmärkten. Die Einhaltung der Compliance Richtlinie wird sorgfältig überwacht. Die konzernweite Umsetzung des Verhaltenskodex wird vom globalen Compliance-Komitee begleitet. Auch die Richtlinie selbst wird regelmäßig überprüft und angepasst. Dies gilt auch für das bei uns implementierte Compliance-Management-Programm, das einerseits die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften gewährleisten soll, andererseits aber auch hohe ethische Standards implementiert, die sowohl für die Geschäftsleitung als auch für jeden Mitarbeiter verpflichtend sind. Die Gesamtverantwortung für das Compliance-Management-Programm liegt beim Vorstand, der hierüber dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Der Vorstand hat dabei in Wahrnehmung seiner Compliance-Verantwortung die entsprechenden Aufgaben auf verschiedene Funktionen bei Mynaric übertragen.
Zur Sicherstellung einer guten Corporate Governance gilt eine offene, umfassende und regelmäßige Kommunikation als Leitlinie für die Zusammenarbeit zwischen unserem Vorstand und unserem Aufsichtsrat. Das vom deutschen Aktiengesetz vorgeschriebene duale Führungssystem trennt explizit zwischen Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Die Verantwortlichkeiten beider Gremien sind vom Gesetzgeber sowie durch die Satzung und die Geschäftsordnungen der Gremien klar geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng zusammen und handeln sowie entscheiden zum Wohle des Unternehmens. Ihr erklärtes Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts.
Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständigkeitsbereich, der im Geschäftsverteilungsplan festgelegt ist und über den es seine Vorstandskollegen laufend unterrichtet. Die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. Sowohl der Geschäftsverteilungsplan als auch die Geschäftsordnung wurden vom Aufsichtsrat verabschiedet.
Die Gesellschaft hat zudem das sog. Executive Management Team eingerichtet. Unter der Führung des Vorstandsvorsitzenden ist das Executive Management Team für die Strategieentwicklung, das operative Management des Unternehmens und die Erreichung seiner Ziele und Ergebnisse verantwortlich. Das Executive Management Team bereitet Entscheidungen für die Beschlüsse des Vorstands vor und fasst gemeinsam mit dem Vorstand Beschlüsse, sofern diese nicht kraft Gesetzes oder Beschlusses des Aufsichtsrats in die alleinige Kompetenz des Vorstands fallen. Das Executive Management Team besteht aus den Mitgliedern des Vorstands und leitenden Führungspersönlichkeiten aus den Kernbereichen des Unternehmens wie Business Development & Sales, Chief Engineering und Quality, Operations, Engineering, Information Technology, Kommunikation und Investor Relations, Human Resources sowie Legal & Compliance. Derzeitige Mitglieder des Executive Management Teams sind neben den Mitgliedern des Vorstands Tina Ghataore, CCO, Tino Schuldt, COO, Stefan Bindl, Head of Engineering, Sven Meyer-Brunswick, C3PO sowie Luis Martin-Navajas, Chief Engineer. Bei spezifischen Fragestellungen werden Vertreter aus anderen Fachabteilungen entsprechend hinzugezogen.
Sitzungen des Vorstands sollen regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Wochen stattfinden. Sie müssen stattfinden, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Daneben finden Sitzungen des Executive Management Team in der Regel wöchentlich statt und wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist.
Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Fall einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Bei wesentlichen Ereignissen kann jedes Mitglied von Vorstand oder Aufsichtsrat eine außerordentliche Sitzung des Gesamtvorstands einberufen. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen per Telefax, E-Mail oder schriftlich oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel gefasst werden. Zu jeder Sitzung des Vorstands soll ein schriftliches Protokoll angefertigt werden. Eine Abschrift dieses Protokolls soll jedem Vorstandsmitglied unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Vorstands in der darauffolgenden Sitzung widerspricht.
Der Vorstand hält mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig Kontakt, unterrichtet diesen über den Gang der Geschäfte und die gegenwärtige Lage des Konzerns und berät mit ihm Strategie, Planung und Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Bei wesentlichen Ereignissen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von erheblichem Einfluss sein könnten, berichtet der Vorstand unverzüglich an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats vor. Nähere Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und zu wichtigen Beratungsthemen im Geschäftsjahr 2021 sind im Bericht des Aufsichtsrats zu finden.
Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr ab. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung eine Geschäftsordnung gegeben: Danach koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Beschlüsse können jedoch auch außerhalb einer Sitzung schriftlich (einschließlich E-Mail) oder in Telefon- oder Videokonferenzen gefasst werden.
Beschlüsse des Aufsichtsratsgremiums werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Aufsichtsratssitzungen werden protokolliert. Beschlüsse, die außerhalb von Sitzungen gefasst werden, werden ebenfalls schriftlich festgehalten. Eine Kopie der Aufsichtsratsprotokolle wird allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt.
Entsprechend der Empfehlung in D.13 des Kodex beurteilt der Aufsichtsrat regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Die letzte Überprüfung nahm der Aufsichtsrat dabei im Januar 2022 vor. Die Überprüfung wurde anhand eines Fragebogens vorgenommen, den jedes Mitglied des Aufsichtsrats ausgefüllt hat. Die Ergebnisse wurden sodann in einer nachfolgenden Aufsichtsratssitzung diskutiert und bewertet.
Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.
Der Aufsichtsrat verfügt über drei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Corporate Governance- und Nominierungsausschuss. Diese drei vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse sind jeweils mit fachlich qualifizierten Mitgliedern besetzt.
Die zentrale Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht in der Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Erfüllung seiner Kontrollpflicht insbesondere in Bezug auf die Richtigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses, die Tätigkeit des Abschlussprüfers sowie die internen Kontrollfunktionen, insbesondere Risikomanagement sowie Compliance. Daneben unterbreitet der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des unabhängigen Abschlussprüfers. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Steve Geskos (Vorsitzender), Dr. Manfred Krischke sowie Peter Müller-Brühl. Steve Geskos verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Dr. Manfred Krischke verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.
Der Vergütungsausschuss bereitet die Beschlussfassung des Gesamtaufsichtsrats über das Vergütungssystem für den Vorstand sowie dessen Umsetzung in den Vorstandsanstellungsverträgen und die Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung vor. Ferner bereitet der Vergütungsausschuss die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems und die Billigung des jährlichen Vergütungsberichts vor. Der Ausschuss bereitet schließlich Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern vor. Mitglieder des Vergütungsausschusses sind Dr. Manfred Krischke (Vorsitzender), Peter Müller-Brühl sowie Vincent Wobbe.
Der Corporate Governance- und Nominierungsausschuss begleitet bei Bedarf die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Bestellung als Vorstands- oder als Aufsichtsratsmitglied und unterbreitet dem Gesamtaufsichtsrat diesbezüglich Vorschläge. Ferner befasst sich der Ausschuss mit Corporate Governance-Fragen des Konzerns und bereitet insbesondere die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die jährliche Entsprechenserklärung, die Corporate Governance-Berichterstattung und des Berichts des Aufsichtsrats vor. Mitglieder des Corporate Governance- und Nominierungsausschusses sind Dr. Manfred Krischke (Vorsitzender), Peter Müller-Brühl sowie Vincent Wobbe.
Gemäß Ziffer C.14 des Kodex sind die Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats auf unserer Website unter "Unternehmen – Management – Aufsichtsrat" veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sein Kompetenzprofil und die Ziele für seine Zusammensetzung überarbeitet und ein Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB erstellt.
Danach ist der Aufsichtsrat der Mynaric AG so zusammenzusetzen, dass der Aufsichtsrat insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt und eine angemessene Überwachung und Beratung des Vorstands der Mynaric AG unter Beachtung des Grundsatzes der Vielfalt (Diversity) gewährleistet ist.
Für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern werden der Hauptversammlung solche Kandidaten vorgeschlagen, die das Gesamtkompetenzprofil aus Fachkompetenz, Erfahrung, Integrität, Engagement, Unabhängigkeit und Charakter erfüllen. Bei den Vorschlägen an die Hauptversammlung werden auch die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates berücksichtigt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen in ihrer Gesamtheit über die fachliche Kompetenz und Erfahrung verfügen, um die Aufgaben des Aufsichtsrates der Mynaric AG als international tätiges Laserkommunikationsunternehmen zu erfüllen.
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Mynaric AG erachtet der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse als entscheidend:
Der Aufsichtsrat strebt ein angemessenes Maß an Vielfalt in Bezug auf Alter, Geschlecht, Internationalität und beruflichen Hintergrund sowie fachliche Kompetenz, Erfahrung und Persönlichkeit an, um eine vielfältige Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu erreichen und es dem Aufsichtsrat insgesamt zu ermöglichen, seine Entscheidungen auf unterschiedliche kulturelle und berufliche Perspektiven und ein breites Erfahrungsspektrum zu stützen.
Der Aufsichtsrat wird dabei insbesondere die folgenden Kriterien berücksichtigen:
Hinsichtlich des Frauenanteils im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung festgelegt, auf die verwiesen wird.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Mynaric AG sollen zum Zeitpunkt ihrer Bestellung durch die Hauptversammlung in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein. Der Aufsichtsrat kann jedoch in bestimmten Fällen eine Ausnahme von dieser Regelung beschließen.
Die ununterbrochene Dauer der Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds soll in der Regel zwölf Jahre nicht überschreiten. Der Aufsichtsrat kann jedoch beschließen, in bestimmten Fällen eine Ausnahme von dieser Bestimmung zu machen.
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hält unter Berücksichtigung der Aktionärsstruktur eine Anzahl von mindestens drei unabhängigen Mitgliedern für angemessen. Gemäß dem Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied von der Mynaric AG, deren Vorstand oder einem kontrollierenden Aktionär dann unabhängig, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, dem Vorstand oder einem kontrollierenden Aktionär steht. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Beurteilung der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern u.a. an den Empfehlungen des Kodex. Dies bedeutet unter anderem, dass ein Aufsichtsratsmitglied grundsätzlich nicht als unabhängig anzusehen ist, wenn das Mitglied oder ein naher Familienangehöriger des Mitglieds
Wesentliche und dauerhafte Interessenkonflikte, insbesondere aufgrund von Tätigkeiten bei wesentlichen Wettbewerbern, sollen vermieden werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Interessenkonflikte in Einzelfällen nicht generell ausgeschlossen werden können. Mögliche Interessenkonflikte sind gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen und werden durch geeignete Maßnahmen beseitigt. Im Falle eines nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikts kann dies zur Beendigung des Aufsichtsratsmandats des betreffenden Mitglieds führen.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats müssen sicherstellen, dass sie ausreichend Zeit aufbringen können, um die mit ihrem Aufsichtsratsmandat bei der Mynaric AG verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies erfordert in der Regel, dass
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG ist entsprechend der oben genannten Ziele zusammengesetzt. Er setzt sich aus einer angemessenen Anzahl unabhängiger Mitglieder mit internationalem Hintergrund zusammen.
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, davon keine Frauen, was einem Anteil von 0 % entspricht.
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat auf 20,00 % festgelegt, d.h., mindestens eins von fünf Mitgliedern soll eine Frau sein. Diese Zielgröße soll bis zum 31. März 2027 erreicht werden.
Der Vorstand der Mynaric AG besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Der aktuelle Anteil von Frauen im Vorstand der Gesellschaft beträgt somit 0 %.
Der Aufsichtsrat der Mynaric AG hat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand auf 33,33 % festgelegt, d.h., mindestens eins von drei Mitgliedern soll eine Frau sein. Diese Zielgröße soll bis zum 31. März 2027 erreicht werden.
1. Zielgröße für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands
Der Vorstand setzte im April 2022 eine Zielgröße von 25 % Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands fest und beabsichtigt, einen Mindestanteil von 25 % Frauen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bis zum 31. März 2027 zu erreichen. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands der Mynaric AG (direkt dem Vorstand unterstellte Abteilungsleiter) bestand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Zielgröße aus 15 Mitgliedern, davon 3 Frauen, was einem Frauenanteil von 20 % entspricht.
2. Zielgröße für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands
Der Vorstand setzte im April 2022 eine Zielgröße von 25 % Frauen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands fest und beabsichtigt, einen Mindestanteil von 25 % Frauen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands bis zum 31. März 2027 zu erreichen. Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands der Mynaric AG (der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands direkt unterstellte Abteilungsleiter) bestand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Zielgröße aus 26 Mitgliedern, davon 4 Frauen, was einem Frauenanteil von 15 % entspricht.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB das folgende Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands der Mynaric AG festgelegt. Das Ziel des Diversitätskonzepts für den Vorstand ist es, den Aspekt der Vielfalt gezielt für den weiteren Erfolg des Unternehmens zu nutzen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Vielfalt im Sinne von unterschiedlichen Perspektiven, Kompetenzen und Erfahrungshintergründen eine wichtige Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Unternehmenserfolg darstellt. Gemeinsam mit dem Vorstand stellt der Aufsichtsrat eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand sicher. Bei der Suche nach Kandidaten für die Position eines Vorstandsmitglieds der Mynaric AG sind unter anderem die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen sowie die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse über das Geschäft der Mynaric AG die entscheidenden Auswahlkriterien.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch die folgenden Aspekte:
Weitere Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands
Zum Zeitpunkt ihrer Bestellung sollen Vorstandsmitglieder nicht älter als 67 Jahre sein. Der Aufsichtsrat kann aber im Einzelfall eine Ausnahme davon beschließen. Die Altersgrenze von 67 Jahren wird derzeit eingehalten.
| Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 | ||
|---|---|---|
| in T€ | Anhang angabe |
2021 | 2020*) (ange passt) |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 7. | 2.355 | 679 |
| Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 8. | 568 | -497 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 9. | 4.615 | 9.375 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10. | 435 | 538 |
| Materialkosten | 11. | -10.624 | -6.221 |
| Personalkosten | 12. | -23.365 | -16.816 |
| Abschreibungen | 13. | -4.518 | -1.843 |
| Sonstige betriebliche Kosten | 14. | -11.830 | -5.344 |
| Betriebsgewinn/-verlust | -42.364 | -20.129 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 15. | 0 | 18 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 15. | -2.148 | 0 |
| Netto-Fremdwährungsgewinn (-verlust) | 15. | 826 | -531 |
| Finanzergebnis | -1.322 | -513 | |
| Gewinn/Verlust vor Steuern | -43.686 | -20.642 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 16. | -1.791 | 0 |
| Konzerngewinn/-verlust | -45.477 | -20.642 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können |
|||
| Ausländische Geschäftsbetriebe – Währungsumrechnungsdifferenzen | -498 | 367 | |
| Gesamt | -498 | 367 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -498 | 367 | |
| Gesamtergebnis | -45.975 | -20.275 | |
| Anzahl Aktien (unverwässert und verwässert) | 17. | 4.250.134 | 3.349.403 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert und verwässert) | 17. | -10,70 | -6,16 |
*) Die Vergleichsangaben wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (weitere Information siehe Anhangsangabe 34.).
| VERMÖGENSWERTE in T€ |
Anhang angabe |
31.12.2021 | 31.12.2020*) (angepasst) |
31.12.2019*) (angepasst) |
|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 18. | 19.969 | 17.884 | 8.780 |
| Nutzungsrechte | 20. | 8.827 | 7.942 | 6.810 |
| Sachanlagen | 19. | 16.768 | 10.075 | 3.840 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 23. | 411 | 359 | 196 |
| Langfristige Vermögenswerte | 45.975 | 36.260 | 19.626 | |
| Vorräte | 21. | 8.399 | 5.230 | 2.399 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 22. | 0 | 550 | 0 |
| Sonstige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte |
23. | 5.512 | 1.338 | 1.769 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 24. | 48.143 | 43.198 | 8.914 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 62.054 | 50.316 | 13.082 | |
| SUMME VERMÖGENSWERTE | 108.029 | 86.576 | 32.708 | |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN in T€ |
Anhang angabe |
31.12.2021 | 31.12.2020*) (angepasst) |
31.12.2019*) (angepasst) |
| Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 25. | 5.243 | 3.995 | 2.904 |
| Kapitalrücklagen | 25. | 172.622 | 108.189 | 46.409 |
| Rücklage für vorausbezahlte Anteile | 25. | 0 | 5.500 | 0 |
| Konzernbilanzverlust | -92.767 | -47.290 | -26.648 | |
| Währungsumrechnungsrücklage | 25. | -184 | 314 | -53 |
| Eigenkapital | 84.914 | 70.708 | 22.612 | |
| Schulden | ||||
| Rückstellungen | 26. | 211 | 172 | 118 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 30. | 7.389 | 6.800 | 5.971 |
| Latente Steuerschulden | 16. | 1.791 | 0 | 0 |
| Langfristige Schulden | 9.391 | 6.972 | 6.089 | |
| Rückstellungen | 26. | 1.023 | 1.005 | 248 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 30. | 1.638 | 1.156 | 790 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis tungen und sonstige Verbindlichkeiten |
28. | 8.396 | 5.128 | 2.461 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 27. | 307 | 1.196 | 330 |
| Sonstige finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten |
29. | 2.360 | 411 | 178 |
| Kurzfristige Schulden | 13.724 | 8.896 | 4.007 | |
| Summe Schulden | 23.115 | 15.868 | 10.096 | |
| SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | 108.029 | 86.576 | 32.708 |
*) Die Vergleichsangaben wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (weitere Information siehe Anhangsangabe 34.).
| Rücklage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeich | Kapital | für voraus |
Konzern | Währungs umrech |
||
| in T€ | netes Kapital |
rück lagen |
bezahlte Anteile |
bilanz verlust |
nungs rücklage |
Gesamt |
| Stand zum 1. Januar 2020, wie zuvor berichtet |
2.904 | 45.368 | 0 | -23.369 | -53 | 24.851 |
| Änderungen aufgrund von Fehlerkorrekturen |
0 | 1.041 | 0 | -3.279 | 0 | -2.239 |
| Stand zum 1. Januar 2020, angepasst |
2.904 | 46.409 | 0 | -26.648 | -53 | 22.612 |
| Ausgabe von Stammaktien | 1.091 | 64.052 | 5.500 | 70.643 | ||
| Kapitalerhöhungskosten | -3.397 | -3.397 | ||||
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
1.125 | 1.125 | ||||
| Konzerngewinn/-verlust | -20.642 | -20.642 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | 367 | 367 | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2020, angepasst |
3.995 | 108.189 | 5.500 | -47.290 | 314 | 70.708 |
| Stand zum 1. Januar 2021, wie zuvor berichtet |
4.093 | 112.417 | 0 | -46.113 | 314 | 70.710 |
| Änderungen aufgrund von Fehlerkorrekturen |
-98 | -4.228 | 5.500 | -1.177 | 0 | -2 |
| Stand zum 1. Januar 2021, angepasst |
3.995 | 108.189 | 5.500 | -47.290 | 314 | 70.708 |
| Ausgabe von Stammaktien | 1.248 | 70.794 | -5.500 | 66.542 | ||
| Kapitalerhöhungskosten | -8.303 | -8.303 | ||||
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
1.942 | 1.942 | ||||
| Konzerngewinn/-verlust | -45.477 | -45.477 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | -498 | -498 | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 5.243 | 172.622 | 0 | -92.767 | -184 | 84.914 |
| in T€ | Anhang angabe |
2021 | 2020*) (angepasst) |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | |||
| Konzerngewinn/-verlust | -45.477 | -20.642 | |
| Anpassungen für: | |||
| Ertragsteueraufwand | 16. | 1.791 | 0 |
| Abschreibungen | 13. | 4.518 | 1.840 |
| Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen | 20 | 51 | |
| Zinsaufwand/-ertrag, netto | 15. | 2.148 | -18 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 12. | 1.942 | 1.125 |
| Netto-Fremdwährungsgewinn / (-verlust) | 15. | -826 | 531 |
| Änderungen in: | |||
| Vorräte | 21. | -3.167 | -2.898 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 22. | 572 | -589 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte | 23. | -4.209 | -600 |
| Rückstellungen | 26. | 14 | 751 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
28. | 2.320 | 2.422 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 27. | -1.013 | 879 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 29. | 1.941 | 213 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -39.426 | -16.935 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Investitionen in immateriellen Vermögenswerten | 18. | -3.346 | -8.286 |
| Investitionen in das Sachanlagevermögen | 19. | -7.612 | -6.724 |
| Erhaltene Zinsen | 15. | 0 | 83 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -10.958 | -14.927 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 25. | 58.239 | 61.746 |
| Einzahlungen aus Wandelschuldverschreibungen | 25. | 0 | 5.000 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen | 30. | 7.500 | 2.500 |
| Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger Darlehen | 30. | -7.500 | -2.500 |
| Auszahlung für Tilgung Leasingverbindlichkeiten | 30. | -1.056 | -675 |
| Gezahlten Zinsen | 15. | -2.381 | -555 |
| Einzahlungen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 23. | 0 | 741 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 54.802 | 66.257 | |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 24. | 4.418 | 34.395 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar | 43.198 | 8.914 | |
| Kursbedingte Wertänderungen des Finanzmittelfonds | 527 | -111 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 24. | 48.143 | 43.198 |
*) Die Vergleichsangaben wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (weitere Information siehe Anhangsangabe 34.).
Mynaric AG, Gilching
Die Mynaric AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 232763), hat ihren Sitz in der Dornierstraße 19 in 82205 Gilching, Deutschland, und wird zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften im Folgenden als "Mynaric" oder "Konzern" bezeichnet. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und Betrieb von Equipment, Software, Systemen und Lösungen für Kommunikationsnetzwerke, insbesondere in der Luft- und Raumfahrt und verwandten Produkten. Der Konzern befasst sich vor allem mit der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten und Projekten sowie der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Lasertechnologie, insbesondere in den Bereichen Luft- und Raumfahrttechnik, Telematik sowie Satellitendienste.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind ("IFRS-EU"), unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde durch den Aufsichtsrat der Mynaric AG am 25. Mai 2022 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernabschluss wird in Euro (€) erstellt. Alle Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben, sofern nichts anderes vermerkt ist. Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich Differenzen bei Beträgen und Prozentangaben ergeben.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Gemäß IAS 1 wird in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden. Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb eines Jahres realisierbar oder fällig sind.
Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt; das Management hat jedoch wesentliche Unsicherheiten identifiziert, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Für Geschäftsjahr 2021 verzeichnete der Konzern einen Nettoverlust von 45,5 Mio.€. Das Nettoumlaufvermögen des Unternehmens belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 48,3 Mio.€. Zum 24. Mai, 2022 verfügt das Unternehmen über liquide Mittel in Höhe von 34,2 Mio.€.
Das Management plant für die Geschäftsjahre 2022 und 2023, unter Berücksichtigung des Starts der kommerziellen Produktion der CONDOR- und HAWK-Terminals, einen signifikanten Anstieg der Umsatzerlöse und der Zahlungseingänge durch Kunden. Während für einen Teil der für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Umsatzerlöse bereits Kundenverträge vorliegen, sind wesentliche Beträge nicht vertraglich fixiert oder basieren auf den Erwartungen des Managements in Bezug auf das Ergebnis großer öffentlicher Projektausschreibungen oder Verhandlungen mit potenziellen oder bestehenden Kunden. Das Management verfolgt aktiv mehrere Geschäftsmöglichkeiten, seine CONDOR- und HAWK-Terminals an einen stark wachsenden Kundenstamm zu verkaufen. Darüber hinaus plant das Unternehmen, sein starkes Wachstum mit zusätzlichen Investitionen in Sachanlagen sowie in die Entwicklung und Verfeinerung seiner Produkte fortzusetzen, was zu einem weiteren Finanzierungsbedarf für Mynaric führen wird. Ausgehend von der Liquiditätslage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Genehmigung dieses Konzernabschlusses schätzt die Geschäftsführung, dass das Unternehmen im ersten Quartal 2023 zusätzliche Finanzmittel benötigt, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Geschäftsleitung befindet sich derzeit in Gesprächen mit potenziellen strategischen Investoren sowie mit verschiedenen
Fremdkapitalgebern, die sich in unterschiedlichen Phasen befinden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernabschlusses ist jedoch noch keine feste Zusage erfolgt. Es kann nicht garantiert werden, dass eine Finanzierung in der Höhe, wie sie für die Erfüllung der aktuellen operativen Planung erforderlich ist, im ersten Quartal 2023 erreicht werden kann. Wenn der Konzern nicht in der Lage ist, innerhalb dieses Zeitraums eine Finanzierung zu erhalten oder andere Maßnahmen als Reaktion auf diese Umstände zu ergreifen, wie z. B. eine erhebliche Kürzung ihres aktuellen Betriebsbudgets in den Jahren 2022 und 2023, könnte sie nicht in der Lage sein, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Obwohl die Geschäftsleitung davon ausgeht, dass es ihr gelingen wird, rechtzeitig zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, um ihre betrieblichen und finanziellen Verpflichtungen zu finanzieren, stellen die oben beschriebenen Faktoren wesentliche Unsicherheiten dar, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufkommen lassen können, so dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Vermögenswerte zu verwerten und seine Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf zu begleichen.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und der Klassifizierung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und ausgewiesenen Aufwendungen, die andernfalls erforderlich wären, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre.
Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Staaten und letztlich auch auf die Mynaric AG und ihre Tochtergesellschaften werden in hohem Maße von der weiteren Ausbreitung des Virus und der Schnelligkeit und Wirksamkeit der zur Eindämmung ergriffenen Maßnahmen abhängen.
Wir sind von Zulieferern abhängig, die uns mit Komponenten für unsere Produkte versorgen, und jede Unterbrechung dieser Lieferkette, auch aufgrund der COVID-19-Pandemie, kann uns externen Beschaffungsrisiken aussetzen, die sich negativ auf unser Geschäft auswirken.
Jegliche Unterbrechung unserer Lieferkette, ein erheblicher Anstieg der Komponentenkosten oder Engpässe bei kritischen Komponenten könnten sich negativ auf unser Geschäft auswirken und zu höheren Kosten führen. Eine solche Unterbrechung könnte sich aus Verzögerungen in den Produktionswerken unserer Zulieferer oder aus anderen Lieferverzögerungen ergeben, die auf Bemühungen zur Begrenzung der Ausbreitung von COVID-19 oder auf die Umsetzung von Post-COVID-19-Richtlinien oder -Praktiken zurückzuführen sind.
Darüber hinaus haben die derzeit vorherrschenden weltweiten Unterbrechungen der Versorgungsketten negative Auswirkungen auf unsere Versorgungskette, insbesondere für unser HAWK AIR-Terminal, gehabt und können diese auch weiterhin haben, was zu geringeren Produktionsmengen für die aktuelle HAWK AIR-Produktversion und einer früheren Einführung der nachfolgenden Produktversion als ursprünglich geplant führt. Darüber hinaus können künftige Aktualisierungen oder Änderungen am erwarteten Design unserer Produkte die Anzahl der Teile und Komponenten, die wir beschaffen müssen, erhöhen und die Komplexität unseres Lieferkettenmanagements steigern. Sollte es uns nicht gelingen, die Lieferung von Teilen und Komponenten effektiv zu steuern, könnte dies unsere Betriebsergebnisse, unsere Finanzlage und unsere Zukunftsaussichten wesentlich und negativ beeinflussen.
Der Konzernabschluss umfasst die Jahresabschlüsse der Mynaric AG und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2021 und wurde unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Tochterunternehmen, bei denen die Mynaric AG unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen zu ziehen, werden voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste sowie Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sind folgende Tochtergesellschaften einbezogen:
| Name des Unternehmens | Anteilsbesitzin % | Konsolidierung |
|---|---|---|
| Mynaric Lasercom GmbH, Gilching | 100.0 | voll konsolidiert |
| Mynaric Systems GmbH, Gilching1 | 100.0 | voll konsolidiert |
| Mynaric USA, Inc., Los Angeles | 100.0 | voll konsolidiert |
1 Die Mynaric Systems GmbH wurde am 15. März 2019 gegründet.
Die Mynaric Lasercom GmbH hat der Europäischen Union gemeinsam mit zwei weiteren Unternehmen ein Angebot zur Erstellung einer Studie im Bereich der weltraumgestützten Konnektivität unterbreitet. Das gemeinsame Angebot war erfolgreich, und die Unternehmen wurden mit der Erstellung dieser Studie beauftragt. Sie wird gemeinsam mit zwei anderen Unternehmen von einem Konsortium unter dem Namen UN:IO in der ersten Hälfte des Jahres 2022 durchgeführt werden. Mynaric verspricht sich von einer erfolgreichen Erstellung der Studie und der weiteren Verfolgung des Themas zukünftige Geschäftsmöglichkeiten.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem diese ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben und in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Im Mynaric-Konzern entspricht die funktionale Währung der einzelnen Gesellschaften der jeweiligen Landeswährung. Fremdwährungstransaktionen werden zum Kassakurs des Transaktionszeitpunktes in die funktionale Währung umgerechnet.
Auf Fremdwährungen lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Wechselkurs des Bilanzstichtages in die funktionale Währung umgerechnet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden zu historischen Kursen bewertet. Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags bei der Ausbuchung eines nicht-monetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nicht-monetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung.
Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen dieser Unternehmen werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen des Berichtszeitraums in Euro umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und als Rücklage für Wechselkursdifferenzen im Eigenkapital ausgewiesen.
In Übereinstimmung mit IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) erfolgt die Umsatzrealisierung, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, über die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus ziehen kann. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung – unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden – wahrscheinlich ist.
Grundsätzlich erfolgt die Bilanzierung auf Einzelvertragsebene mit einem Kunden, sofern nicht die Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Verträgen erfüllt sind. Die Regelungen des Standards werden auf ähnlich ausgestaltete Verträge und unter ähnlichen Umständen einheitlich angewandt. Der Konzern erzielte ausschließlich Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
Umfasst ein Vertrag mehrere eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen, wird der Transaktionspreis auf der Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sind die Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar, werden sie auf der Grundlage der Beträge geschätzt, die der Höhe der Gegenleistung entsprechen, auf die das Unternehmen im Austausch für die dem Kunden zugesagten Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch haben wird. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert.
Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist erforderlich, wenn der Kunde kontinuierlich Nutzen aus der Leistungserbringung der Mynaric zieht und ihn gleichzeitig verbraucht, die Mynaric einen Vermögenswert erstellt oder bearbeitet, der vom Kunden kontrolliert wird oder die Mynaric einen Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit für sich schafft und gleichzeitig einen Rechtsanspruch auf Zahlung für die erbrachten Leistungen besitzt.
Mynaric erzielt Umsätze aus:
Die folgende Tabelle enthält Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Umsatzrealisierung.
| Art Produkt/ Dienstleistung |
Art und Zeitpunkt der Erfüllung der Leis tungsverpflichtung einschließlich der wesentlichen Zahlungsbedingungen |
Grundsätze der Umsatzrealisierung |
|---|---|---|
| Verkauf von Produkten |
Die Kunden erlangen die Verfügungsgewalt über die Laserterminals, zum Zeitpunkt des Erhalts der Lieferung. Die Rechnungen werden zu diesem Zeitpunkt erstellt. Die Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. |
Die Umsätze werden erfasst, wenn die Waren geliefert und von den Kunden abge nommen worden sind. Erhaltenen Vorauszahlungen werden unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. |
| Ausbildungs-, Unterstüt zungs- und andere Dienstleis tungen |
Mynaric erbringt Schulungs-, Unterstüt zungs- und andere Dienstleistungen für seine Kunden. Gleichzeitig zur Leistungser bringung durch Mynaric erhält und verbracht der Kunde den hierdurch erbrachten Nutzen. Rechnungen für diese Dienstleistungen werden entweder auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Meilensteinzahlungsplans oder nach Abschluss der Dienstleistungen ausgestellt. Die Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. |
Die Umsätze werden zeitraumbezogen auf Grundlage der Cost-to-Cost-Methode reali siert, es sei denn, sie sind für die Erfüllung der Leistungsverpflichtung nicht relevant. Erhaltenen Vorauszahlungen werden unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. |
Forschungskosten werden in der Periode, in der sie angefallen sind, als Aufwand verbucht. Entwicklungskosten werden, sofern sie nicht nach IAS 38 aktivierungspflichtig sind, bei ihrem Anfall erfolgswirksam erfasst.
Mynaric erhält verschiedene Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit von staatlichen Behörden geförderten Innovationsprojekten, die in der Regel einen bestimmten Betrag oder Kostenanteil dieser Projekte erstatten. Da diese Zuwendungen nicht im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs erhalten werden, sondern eine Gegenleistung der öffentlichen Hand für die Erfüllung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens darstellen, werden sie gemäß IAS 20 als Zuwendungen der öffentlichen Hand behandelt. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt sind, und vom Buchwert des Vermögenswerts abgezogen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die den Konzern für entstandene Aufwendungen kompensieren, werden in der Periode erfolgswirksam als sonstige betriebliche Erträge erfasst, in der auch die zu kompensierenden Aufwendungen anfallen, es sei denn, die Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendung werden erfüllt, nachdem die entsprechenden Aufwendungen erfasst wurden. In diesem Fall wird die Zuwendung erfasst, wenn sie einforderbar wird.
Das Finanzergebnis enthält die Ergebnisse aus den sonstigen Finanzaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die Zinserträge aus Forderungen und das Ergebnis aus der Fremdwährungsumrechnung. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Fremdfinanzierungskosten werden direkt bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst, es sei denn, sie sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zu beurteilen.
Immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Die unterstellten Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern sowie die Abschreibungsmethode unterliegen jährlichen Überprüfungen. Soweit erforderlich, werden entsprechende prospektive Anpassungen an die neuen Annahmen über die verbleibende Nutzungsdauer vorgenommen. Diese Anpassungen aufgrund einer geänderten erwarteten Nutzungsdauer oder der Abschreibungsmethode werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, werden nicht abgeschrieben; sie werden jedoch jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der immaterielle Vermögenswert auf der Ebene des einzelnen Vermögenswerts oder der zugehörigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wertgemindert sein könnte, auf ihre Werthaltigkeit überprüft.
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten erworbene Software und Lizenzen sowie aktivierte Entwicklungsaufwendungen. Die erworbene Software und die Lizenzen werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren linear abgeschrieben.
Gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) ist eine differenzierte Betrachtung und Behandlung der Aufwendungen in der Forschungs- und Entwicklungsphase erforderlich. Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die technische und kommerzielle Umsetzung von Forschungsergebnissen.
Gemäß IAS 38 sind Entwicklungskosten zu aktivieren, wenn die in IAS 38.57 genannten Kriterien erfüllt sind, wohingegen Forschungskosten als Aufwand in der Periode zu verrechnen sind, in der sie angefallen sind. Die Gesellschaft beginnt mit der Aktivierung der Kosten, wenn die Genehmigung des Vorstands vorliegt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn sichergestellt ist, dass angemessene technische, finanzielle und sonstige Ressourcen für die Fertigstellung des Projekts zur Verfügung stehen und Mynaric beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und zu nutzen. Darüber hinaus legt der Leiter des Entwicklungsprojekts dem Vorstand vor der Genehmigung eine Übersicht über den künftigen wirtschaftlichen Nutzen vor, die auf externen Marktstudien und internen Analysen sowie der Dokumentation der technischen Machbarkeit beruht. Mynaric verfügt über ein F&E-Controlling, das dem Management die Überwachung der Entwicklungskosten ermöglicht.
Mynaric aktiviert die Kosten für die Entwicklung einer Technologie bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Entwicklung dieser Technologie abgeschlossen ist. Die aktivierten Entwicklungskosten werden über den Zeitraum ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Nutzung von 15 Jahren linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird auf der Grundlage der Dauer der erwarteten Marktfähigkeit der Produkte, der Anforderungen der Kunden hinsichtlich der Lieferfähigkeit der entsprechenden Produkte, die bei den derzeitigen Verträgen bis zu 12 Jahre beträgt, und der relativ hohen Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber bestimmt. Außerdem müssen Teile der Satellitenkonstellationen, die in den nächsten Jahren in die Umlaufbahn gebracht werden, ersetzt werden, wofür weiterhin dieselbe Technologie verwendet wird. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss des Entwicklungsprojekts (Technologie). Das Unternehmen definiert diesen Zeitpunkt als den Zeitpunkt der Fertigstellung der Entwicklung einer Technologie, gefolgt von der Auslieferung von auf dieser Technologie basierenden Produkten, an die Kunden. Aufwendungen aus der Abschreibung von als immaterielle Vermögenswerte aktivierten Entwicklungsprojekten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen ausgewiesen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten) abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt auf linearer Basis. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögenswerts. Die zugrunde liegende Nutzungsdauer beträgt drei Jahre für Computer-Hardware und liegt zwischen drei und 14 Jahren für Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einbauten in gemieteten Räumen.
Die Nutzungsdauer, Restwerte und die Abschreibungsmethoden für Sachanlagen werden periodisch überprüft und, soweit notwendig, angepasst, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen der Vermögenswerte widerspiegeln.
Mynaric überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen bzw. Wertaufholungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Liegen solche Anzeichen vor, nimmt Mynaric eine Schätzung des erzielbaren Betrags des nicht-finanziellen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt Zahlungsmittelzuflüsse, die nicht weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheiten) sind. Immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft.
Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung in Höhe des Unterschiedsbetrags vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (FVLCOD) und Nutzungswert.
Der FVLCOD und der Nutzungswert basieren auf den geschätzten künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die unter Verwendung eines risikoangepassten Vorsteuerzinssatzes auf ihren Barwert abgezinst werden. Die künftigen Cashflows werden auf der Grundlage, der von der Geschäftsleitung genehmigten, langfristigen Planung bestimmt, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Wertminderungsprüfung gültig ist.
Zu jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob eine in früheren Perioden erfasste Wertminderung, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. In diesen Fällen führt Mynaric eine teilweise oder vollständige Wertaufholung durch; dabei wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag erhöht. Der erhöhte Buchwert darf jedoch den Buchwert nicht übersteigen, der ermittelt worden wäre (abzüglich planmäßiger Abschreibungen), wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Dabei werden Anschaffungs- oder Herstellungskosten primär auf Basis der Chargendurchschnittspreise oder des gleitenden Durchschnittspreises des Artikels ermittelt.
Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zuordenbaren Einzelkosten angemessene Teile an der normalen Betriebskapazität basierenden Produktionsgemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.
Abschläge auf niedrigere Nettoveräußerungswerte berücksichtigen insbesondere die Bestandsrisiken aus
Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit. Sofern Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte in der Vergangenheit geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.
Ein Finanzinstrument ist jeder Vertrag, der bei einer Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einer anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Dazu gehören sowohl originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, als auch derivative Finanzinstrumente, wie z. B. Devisenkontrakte.
Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell in die folgenden Bewertungskategorien ein:
Den Kategorien FVOCI und FVPL sind aktuell keine finanziellen Vermögenswerte zugeordnet. Die Einstufung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Eine Neueinstufung erfolgt nur bei der Änderung des Geschäftsmodell für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte; in diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag des ersten Berichtszeitraums nach der Änderung des Geschäftsmodells neu eingestuft.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmalig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmalig zu dem Tag erfasst, an dem der Konzern Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments geworden ist.
Ein finanzieller Vermögenswert (es sei denn, es handelt sich um eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, zuzüglich oder abzüglich der Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission zuzurechnen sind, bewertet. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente wird bei der Erstbewertung zum Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.
Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden und deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst und zusammen mit Fremdwährungsgewinnen und -verlusten im Ergebnis aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet zugeordnet.
Als finanzielle Vermögenswerte, die dem Modell der Kreditverluste gemäß IFRS 9 unterliegen, hat der Konzern:
Der Konzern berücksichtigt auch Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste ("ECL") auf Leasingforderungen,
die als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.
Das allgemeine Wertminderungsmodell folgt einem dreistufigen Ansatz, der auf der Veränderung der erwarteten Kreditverluste von finanziellen Vermögenswerten seit dem erstmaligen Ansatz basiert (allgemeiner Ansatz). Beim erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswertes wird unter der Annahme eines geringes Ausfallrisikos eine Wertberichtigung für 12-Monats-ECL gebildet (Stufe 1). Wenn sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird die Wertberichtigung auf Basis des Laufzeit-ECL gemessen (Stufe 2). Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird angenommen, wenn ein Schuldner mit einer vertraglichen Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug ist. Liegen objektive Anzeichen für eine Wertminderung vor (Stufe 3), erfasst der Konzern unter Berücksichtigung der Laufzeit-ECL erfolgswirksam eine Wertminderung. Ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung liegt bei folgenden Indikatoren vor: erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Wahrscheinlichkeit der Insolvenz des Schuldners, oder Zahlungsausfall oder Zahlungsverzug.
Der Konzern wendet diesen allgemeinen Ansatz für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie für andere Vermögenswerte an. Bei diesen Vermögenswerten wird davon ausgegangen, dass sie ein geringes Kreditrisiko aufweisen, wenn der Emittent in der Lage ist, seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen in naher Zukunft nachzukommen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente liegen nur bei Banken mit einem Investment Grade-Kreditrating oder höher vor. Bei den Mietkautionen handelt es sich um Treuhandvermögen, das im Falle eines Ausfalls der Gegenpartei aus der Insolvenzmasse ausgegliedert und vorrangig zurückgezahlt wird. In Anbetracht dessen ist die Wertminderung für diese Vermögenswerte nicht wesentlich.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen wendet Mynaric den vereinfachten Ansatz an, bei dem der Laufzeit-ECL ohne Überwachung der Veränderung des Kreditrisikos der Kunden bemessen wird.
Wertminderungsverluste, einschließlich der Aufhebung von Wertminderungsverlusten oder Wertminderungsgewinnen, werden in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und im Gesamtergebnis als sonstiger Ertrag, netto, ausgewiesen.
ECLs sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert aller Zahlungsausfälle gemessen (d. h. als Differenz zwischen den Zahlungsströmen, die dem Unternehmen gemäß dem Vertrag zustehen, und den erwarteten Zahlungsströmen). ECLs werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Falle von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, einschließlich Kontokorrentkredite.
Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt von ihrer Klassifizierung ab, wie nachstehend beschrieben:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden.
Diese Kategorie umfasst auch abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind.
Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.
Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Mynaric hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Diese Kategorie umfasst Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und aufgenommene Darlehen. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Eine Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Sofern die Begleichung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode fällig ist, werden diese als langfristig klassifiziert, andernfalls als kurzfristig.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Die Ertragsteuern setzen sich aus tatsächlichen und latenten Steuern zusammen. Tatsächliche und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, soweit sie sich nicht direkt auf Posten beziehen, die im Eigenkapital oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst sind.
Die erwarteten Steuerverbindlichkeiten oder Steueransprüche, die sich aus dem im Berichtsjahr erzielten, jeweiligen lokalen steuerpflichtigen Gewinn unter Berücksichtigung der lokalen Steuervorschriften für den Zeitraum ergeben, werden als tatsächliche Steuern erfasst. Zur Bewertung werden die am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze herangezogen. Alle notwendigen Anpassungen von Steuerverbindlichkeiten oder Steueransprüchen aus früheren Perioden werden ebenfalls berücksichtigt.
Gemäß IAS 12 führen temporäre Differenzen zwischen steuerlichen Wertansätzen für Vermögenswerte und Schulden einerseits und andererseits deren Ansatz nach IFRS zur Erfassung latenter Steuern. Latente Steuerforderungen auf abzugsfähige temporäre Differenzen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die die temporären Differenzen verwendet werden können. Dasselbe gilt für latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge. Für temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuern berücksichtigt, sofern der Konzern den zeitlichen Verlauf der Auflösung solcher temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
Die laufenden und latenten Ertragsteuern für das Jahr 2021 wurden mit unterschiedlichen spezifischen Steuersätzen ermittelt. Für die Berechnung der latenten Steuern der Mynaric AG und ihrer deutschen Tochtergesellschaften wendet der Konzern einen Steuersatz von 27,725% an. Dieser kombinierte Ertragsteuersatz setzt sich zusammen aus 15% Körperschaftsteuer zuzüglich den hierauf entfallen Solidaritätszuschlag über 5,5% sowie 11,9% Gewerbesteuer. Für die Berechnung der latenten Steuern der US-Tochtergesellschaft wird ein Ertragsteuersatz von 29,84 % verwendet. Dieser setzt sich aus der Federal Tax von 21% sowie dem Steuersatz des Bundesstaates Kalifornien von 8,84% zusammen.
Latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und sofern die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden.
Änderungen bei den aktiven und passiven latenten Steuern werden im Allgemeinen erfolgswirksam erfasst, mit
Ausnahme von Änderungen, die im sonstigen Gesamtergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Kosten für Kapitalerhöhungen die direkt der Ausgabe von Stammaktien zuzuordnen sind, werden als Abzug von der Kapitalrücklage erfasst.
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen an Arbeitnehmer wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien erwerben. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen erwartungsgemäß erfüllt werden, sodass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen am Ende des Erdienungszeitraums erfüllen. Für anteilsbasierte Vergütungsprämien mit Nichtausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung unter Berücksichtigung dieser Bedingungen ermittelt; eine Anpassung der Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Ergebnissen ist nicht vorzunehmen.
Rückstellungen werden angesetzt, wenn infolge eines zurückliegenden Ereignisses gegenwärtig eine gesetzliche oder eine faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe dieser Verpflichtung möglich ist. Wird für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Erstattung erwartet (z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern diese na-he- zu sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Sofern die Verpflichtungen erst nach einem Jahr fällig werden und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Auszahlungsbeträge und Auszahlungszeitpunkte möglich ist, wird für den langfristigen Anteil des Verpflichtungsumfangs der entsprechende Barwert angesetzt, wenn der Zinseffekt hieraus wesentlich ist. Der anzusetzende Barwert wird anhand von Marktzinssätzen ermittelt, die dem Risiko und Zeit-raum bis zur Erfüllung der Verpflichtung entsprechen.
Die Veränderung des Zinsanteils langfristiger Rückstellungen wird als Zinsaufwand im Finanzergebnis erfasst.
Die Rückstellungen werden zu jedem Berichtszeitpunkt überprüft und an die aktuell beste Schätzung angepasst.
Gegenwärtige Verpflichtungen im Zusammenhang mit belastenden Verträgen werden als Rückstellungen ausgewiesen. Das Vorliegen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Partei eines Vertrages ist, dessen Erfüllung voraussichtlich mit Kosten verbunden sein wird, die den aus dem Vertrag resultierenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.
Die Rückstellung wird zum Barwert des niedrigeren Betrags von den zu erwartenden Kosten aus der Vertragsbeendigung und den zu erwartenden Nettokosten aus der Vertragsfortführung, welche auf Basis der zusätzlichen Kosten der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vertrag ermittelt werden, bewertet. Bevor eine Rückstellung erfasst wird, erfasst der Konzern einen etwaigen Wertminderungsaufwand für die Vermögenswerte, die mit dem Vertrag verbunden sind.
Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zu-grunde liegenden Vermögenswerts.
Der Konzern erfasst Vermögenswerte für gewährte Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Anschaffungskosten von Nutzungsrechten entsprechen den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten zzgl. etwaiger Wiederherstellungskosten, vermindert um anfängliche direkte Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:
Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt. Zudem werden die Nutzungsrechte auf Wertminderungen überprüft.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst. Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird.
Das Unternehmen verwendet für die Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz, sofern er dem Unternehmen bekannt ist. Bei Leasingverträgen, bei denen dieser Zinssatz nicht bekannt ist, wendet das Unternehmen seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns an. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.
Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Immobilien und sonstige betriebliche Ausstattung die Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags mit einem Kunden, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretation Committee (IC) haben die folgenden Anpassungen und Änderungen der Standards und Interpretationen herausgegeben, die ab dem 1. Januar 2021 für das Geschäftsjahr 2021 anzuwenden sind - mit Ausnahme der praktischen Erleichterungen in IFRS 16, die nach dem 30. Juni 2021 angewendet werden können:
● Änderungen an IFRS 9 und IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 4, Versicherungsverträge und IFRS 16, Leasingverhältnisse, Reform der Referenzzinsätze (Phase 2).
Die Änderungen betreffen die Änderung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von Verbindlichkeiten, die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und die Angabepflichten nach IFRS 7, die mit den Auswirkungen der IBOR-Reform einhergehen.
Mit der Änderung wurde der Anwendungszeitraum der Erleichterungsvorschrift für Leasingnehmer verlängert, um Leasingkonzessionen im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie zu berücksichtigen. Leasingnehmer können beurteilen, ob eine Mietkonzession, die ihnen im Zuge der COVID19-Pandemie am oder vor dem 30. Juni 2022 gewährt wird, eine Leasingänderung darstellt. Dementsprechend müssen alle Mietkonzessionen, die in den Anwendungsbereich dieser Änderung fallen, nicht als Mietvertragsänderung ausgewiesen werden.
Die Gruppe hat alle vorgenannten Änderungen im Jahr 2021 übernommen, von denen keine einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss hatte.
Der IASB hat Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist bzw. die erst in späteren Berichtsperioden anzuwenden sind und die von der Gesellschaft nicht vorzeitig angewendet wurden.
| Anwendungszeitpunkt | |
|---|---|
| Änderungen an IFRS 3, IAS 16 und IAS 37, IFRS 1, IFRS 9, IAS 41 und IFRS 16 | 1. Januar 2022 |
| Änderungen an IAS 8, Definition von Schätzungen bei der Rechnungslegung | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 1 und IFRS - Guidance Doc. 2, Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 1, Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 12, Latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | 1. Januar 2023 |
| Versicherungsverträge IFRS 17, Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IFRS 10 und IAS 28, Veräußerung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und anderen |
k.A. |
Das Unternehmen analysiert derzeit die Auswirkungen der oben aufgeführten neuen oder überarbeiteten Rechnungslegungsstandards, erwartet jedoch keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der überarbeiteten Standards auf den Konzernabschluss.
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Angaben enthalten:
Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Mynaric hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten und trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, es werden alle relevanten Faktoren in Betracht gezogen, die einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt Mynaric die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt. In der Laufzeit von Mietverträgen für Gebäude wurde die Verlängerungsoption in den meisten Fällen nicht berücksichtigt. Dies beruht auf den derzeitigen Erwartungen des Vorstandes, die Verlängerungsoption nicht in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie hierzu die unter Punkt 20. Nutzungsrechte aufgeführten Erläuterungen für Einzelheiten zu den potenziellen künftigen Leasingzahlungen aus Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.
Die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte basiert auf der langfristigen Unternehmensplanung des Konzerns unter Verwendung von erwarteten Umsätzen, Kosten und Ausgaben sowie markt- und unternehmensspezifischen Abzinsungssätzen und erwarteten Wachstumsraten und Währungskursen (für weitere Informationen siehe Anmerkung 18.). Die Annahmen des Managements in Bezug auf die geplanten Umsätze für die Air- und Space-Technologien können Änderungen unterliegen, die zu Wertberichtigungen auf diese Vermögensgegenstände in zukünftigen Perioden führen können.
Rechtsstreitigkeiten oder behördlichen Untersuchungen liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Dementsprechend übt das Management bei der Bestimmung der Prozessrisiken ein wesentliches Ermessen aus, das sich auf die Beurteilung durch interne und externe Anwälte stützt.
Im Jahr 2020 leitete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eine Untersuchung gegen die Mynaric AG wegen der angeblichen Unterlassung einer Ad-hoc-Mitteilung im Rahmen der Ad-hoc-Mitteilungspflicht nach Artikel 17 Abs. 1 der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung ("MAR") ein. Sollte eine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden, würde die Höhe des Bußgeldes davon abhängen, wie die BaFin die Schwere des Verstoßes einschätzt. Wir gehen davon aus, dass mindestens ein Bußgeld in Höhe von € 225.000 verhängt werden wird. Der höchstmögliche Betrag einer solchen Geldbuße ist der höchste von (i) 2,5 Mio. €, (ii) 2 % unserer Umsätze in dem Geschäftsjahr, das dem Jahr vorausgeht, in dem die BaFin eine Geldbuße verhängt, und (iii) dem Dreifachen des Betrags eines etwaigen geschäftlichen Vorteils, den wir durch die angebliche Unterlassung einer Ad-hoc-Mitteilung im Rahmen der Ad-hoc-Mitteilungspflicht erzielt haben.
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2021, die ein erhebliches Risiko bergen könnten, dass eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den folgenden Angaben enthalten:
Die Berechnung latenter Steuern basiert auf den zum Realisierungszeitpunkt des Vermögenswertes oder zum Erfüllungszeitpunkt der Schuld geltenden Steuersätzen (unter Anwendung der zum Abschlussstichtag geltenden oder angekündigten Steuersätze) der einzelnen Länder sowie auf der Einschätzung der zukünftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit der Konzerngesellschaften. Eventuelle Steuersatzänderungen oder eine von den Einschätzung-gen abweichende Ertragsfähigkeit können dazu führen, dass aktive latente Steuern nicht realisiert werden können.
Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern bestehen Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit künftig zu versteuernden Ergebnissen, gegen die abzugsfähige temporäre Differenzen und die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können, die auch aus zukünftigen Steuerplanungsstrategien resultieren bzw. damit verbunden sein können.
In Fällen, in denen es wahrscheinlich ist, dass in der Steuererklärung als Aufwand geltend gemachte Beträge nicht anerkannt werden können (unsichere Steuerpositionen), wird eine Verbindlichkeit für Ertragsteuern ausgewiesen. Der Betrag basiert auf der besten Schätzung des Managements bezüglich der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert oder wahrscheinlichster Betrag). Steuererstattungsansprüche aus unsicheren Steuerpositionen werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden können. Im Falle eines steuerlichen Verlustes wird für diese unsicheren Steuerpositionen keine Steuerschuld oder Steuerforderung ausgewiesen. Stattdessen sind die latenten Steueransprüche für die nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge oder Steuergutschriften zu berichtigen.
Die Bemessung der Abwertung von Vorräten erfolgt anhand der Reichweite bzw. anhand der erwarteten Nettoveräußerungserlöse (erwartete Erlöse abzüglich geschätzter Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten). Die zukünftigen Verbräuche, tatsächlichen Erlöse und die noch anfallenden Kosten können von den erwarteten Beträgen abweichen.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungen berücksichtigt Schätzungen zur Volatilität. Die künftige Entwicklung hängt von faktischen Personalfluktuationen ab, die von den zur Schätzung der Beträge verwendeten Erwartungen abweichen können. Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Ausführungen unter der 9. a) Anteilsbasierte Vergütungen.
In Übereinstimmung mit IFRS 8 (Geschäftssegmente) werden die Segmentabgrenzung auf der Grundlage des "Management Approach". Demnach sind die Abgrenzung der Segmente und die Angaben für diese auf der Grundlage der Kriterien zu klassifizieren, die die Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) intern für die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft der Unternehmensbestandteile verwendet. Bei der Mynaric AG sind die CODM der Gesamtvorstand, der die Ressourcenallokation und die Bewertung der Segmentleistung auf der Grundlage der ihm vorgelegten Vorstandsberichte vornimmt. Die nachfolgende Segmentberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit dieser Definition erstellt. Die Hauptentscheidungsträger verwenden das Betriebsergebnis als primäre Rentabilitätskennzahl für die Bewertung der Leistung der Geschäftssegmente des Unternehmens.
Das AIR-Segment umfasst die HAWK AIR-Terminals von Mynaric. Das Space-Segment umfasst die CONDOR-Terminals.
| Geschäftsjahr 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | AIR | SPACE | Nicht zugewiesen |
Konzern |
| Umsatzerlöse | 0 | 2.355 | 0 | 2.355 |
| Betriebsgewinn/-verlust | -10.793 | -30.082 | -1.4891 | -42.364 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.148 | |||
| Netto-Fremdwährungsgewinn / (-verlust) |
826 | |||
| Finanzergebnis | -1.322 | |||
| Gewinn/Verlust vor Steuern | -43.686 | |||
| Steuern vom Einkommen und Eintrag | -1.791 | |||
| Konzerngewinn/-verlust | -45.477 |
1) Einschließlich der Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Aufsichtsratsvergütung und der Kosten im Zusammenhang mit dem IPO, die nicht direkt zurechenbar sind.
1 Einschließlich der Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Aufsichtsratsvergütung und der Kosten im Zusammenhang mit dem IPO, die nicht direkt zurechenbar sind.
| Geschäftsjahr 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | AIR | SPACE | Nicht zugewiesen |
Konzern |
| Umsatzerlöse | 589 | 90 | 0 | 679 |
| Betriebsgewinn/-verlust | -6.356 | -12.196 | -1.5772 | -20.129 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 18 | |||
| Netto-Fremdwährungsgewinn / (-verlust) |
-531 | |||
| Finanzergebnis | -513 | |||
| Gewinn/Verlust vor Steuern | -20.642 | |||
| Konzerngewinn/-verlust | -20.642 |
2) Einschließlich der Abschreibungen auf die Vorräte für das GS-200-Bodenterminal und das GS-400-Bodenterminal, der Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Aufsichtsratsvergütung.
Vom Gesamtumsatz des Geschäftsjahres 2021 wurde mit einem Kunden ein Umsatz i.H.v. T€ 2.132 (Segment SPACE) (2020: 467 T€ (Segment AIR)) erzielt, was einem Anteil von 91% (2020: 69%) am Gesamtumsatz entspricht. Für das Geschäftsjahr 2021 wurden im Segment SPACE Materialaufwendungen im Zusammenhang mit der Abschreibung von Vorräten i.H.v. T€ 2.501 (2020: T€ 0) erfasst. Für das Geschäftsjahr 2021 wurden für das Segment AIR Materialaufwendungen für die Abschreibung von Vorräten i.H.v. T€ 0 (2020: T€ 120) erfasst.
Bei den Angaben zu den geografischen Regionen werden die Umsatzerlöse den Ländern auf der Grundlage des Bestimmungslandes des jeweiligen Kunden zugeordnet; die langfristigen Vermögenswerte werden dem Standort des jeweiligen Vermögenswerts zugeordnet.
Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Ländern aufteilen:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 2020 |
| USA | 2.355 | 467 |
| Kanada | 0 | 122 |
| Belgien | 0 | 90 |
| Gesamt | 2.355 | 679 |
2 Einschließlich der Abschreibungen auf die Vorräte für das GS-200-Bodenterminal und das GS-400-Bodenterminal, der Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Aufsichtsratsvergütung.
Die langfristigen Vermögenswerte lassen sich wie folgt nach Ländern aufteilen:
| in T€ | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 20203 |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 19.969 | 17.884 |
| Sachanlagen | 14.490 | 9.849 |
| Nutzungsrechte | 6.053 | 6.886 |
| Deutschland, gesamt | 40.512 | 34.619 |
| USA | ||
| Sachanlagen | 2.278 | 226 |
| Nutzungsrechte | 2.774 | 1.056 |
| USA, insgesamt | 5.112 | 1.282 |
| Gesamt | 45.504 | 35.901 |
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden beziehen sich auf die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen. Sie werden sowohl zu einem bestimmten Zeitpunkt als auch teilweise zeitraumbezogen realisiert. Bei den Umsatzerlösen aus Produkten handelt es sich um den Verkauf von HAWK AIR- und CONDOR Terminals. Die Dienstleistungen bestehen hauptsächlich aus der Erbringung von Ausbildungs-, Unterstützungsund andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft hergestellten Laserterminals.
Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:
| Umsatzerlöse | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 2020 |
| Produkte | 554 | 559 |
| Dienstleistungen | 1.801 | 120 |
| Gesamt | 2.355 | 679 |
Die aus zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten realisierten Umsatzerlöse belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf T€ 933 (2020: T€ 0).
Der Konzern macht von der Ausnahmeregelung des IFRS 15.122 bezüglich der Angabe der erwarteten Umsätze für zum 31. Dezember 2021 ausstehende Leistungsverpflichtungen Gebrauch, da alle Umsätze innerhalb eines Jahres erfolgen werden.
3 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Der Anstieg der Vorräte an fertigen und unfertigen Erzeugnissen resultiert in erster Linie aus den sich in der Produktionsphase befindlichen SPACE- und AIR-Terminals. Die Bestandsveränderung stellt sich wie folgt dar:
| Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 20204 |
| Erhöhung der Bestände an unfer tigen Erzeugnissen |
414 | 757 |
| Erhöhung des Bestandes an | ||
| fertigen Erzeugnissen | 616 | 0 |
| Wertberichtigungen | -462 | -1.254 |
| Bestandsveränderung gesamt | 568 | -497 |
Die ausgewiesenen Wertberichtigungen beziehen sich auf die Condor Mark I- und Condor Mark II-Terminals, die auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben wurden.
Die aktivierten Eigenleistungen bestehen hauptsächlich aus aktivierten Entwicklungskosten, die unter den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen werden. Daneben enthalten sie auch Eigenleistungen, die in Rahmen der Herstellung von Sachanlagen angefallen sind.
Die Zusammensetzung der aktivierten Eigenleistungen ist in folgender Tabelle dargestellt:
| Aktivierte Eigenleistungen | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 20205 |
| Entwicklungskosten | 2.845 | 8.248 |
| Sachanlagen | 1.770 | 1.127 |
| Gesamt | 4.615 | 9.375 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| Gesamt | 435 | 538 |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | 66 | 0 |
| Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten |
90 | 244 |
| Erlöse aus Zuwendungen | 279 | 294 |
| in T€ | 2021 | 2020 |
| Sonstige betriebliche Erträge | Geschäftsjahr |
4 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
5 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Die Zusammensetzung der Materialkosten ergibt sich wie folgt:
| Materialkosten | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 2020 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 7.736 | 4.715 |
| Kosten für bezogene Dienstleistungen |
2.888 | 1.506 |
| Gesamt | 10.624 | 6.221 |
In den Materialkosten sind Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von T€ 2.039 (2020: T€ 0) enthalten.
Die Wertminderungen beziehen sich auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, für die Produktion von Condor Mark Iund Condor Mark II-Terminals, die auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben wurden.
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Personalkosten:
| Personalkosten | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 20206 |
| Löhne und Gehälter | 18.185 | 13.567 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 1.942 | 1.125 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
3.238 | 2.124 |
| Gesamt | 23.365 | 16.816 |
Die Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung enthalten Aufwendungen für Beiträge im Rahmen von beitragsorientierten Pensionsplänen an staatliche Pensionsfonds in Höhe T€ 1.301 (2020: T€ 872).
Im Geschäftsjahr 2018 hat die Mynaric AG ausgewählten Mitarbeitern Bezugsrechte in Form von Aktienoptionen (nachfolgend Optionen) aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 gewährt. Ein Bezugsrecht berechtigt zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartefrist für die Ausübung der Optionen beträgt 4 Jahre nach dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können nach Ablauf der Wartefrist innerhalb von 2 Jahren ausgeübt werden, in dem Umfang, in dem die Erfolgsziele erreicht wurden. Die Erfolgsziele sind an die absolute Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft während der Wartezeit gekoppelt. Je ein Drittel der Aktienoptionen kann ausgeübt werden, wenn der volumengewichtete 6-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse bei Ablauf der Wartezeit mindestens 20% über dem Ausübungspreis liegt, mindestens 30% über dem Ausübungspreis liegt sowie mindestens 50% über dem Ausübungspreis liegt.
6 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Im Geschäftsjahr 2019 wurden ausgewählten Mitarbeitern Bezugsrechte in Form von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2019 gewährt. Ein Bezugsrecht berechtigt zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartefrist für die Ausübung der Optionen beträgt 4 Jahre nach dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können nach Ablauf der Wartefrist innerhalb von 3 Jahren ausgeübt werden, in dem Umfang, in dem das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft während der Wartezeit gekoppelt. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der volumengewichtete 6-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse bei Ablauf der Wartezeit mindestens 20% über dem Ausübungspreis liegt. Aus dem Aktienoptionsplan 2019 (Tranche 2019 I) wurden neben den Optionen ggü. neuen Bezugsberechtigten ebenso Optionen als Ersatz für den Verzicht auf Ansprüche aus den aus dem Optionsplan 2017 im Jahr 2018 gewährten Optionen gewährt. Der inkrementelle beizulegende Zeitwert der als Ersatz für den Verzicht auf Ansprüche aus dem Optionsplan 2017 gewährten Optionen beträgt 5,93 EUR je Option und wurde mittels einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden ausgewählten Mitarbeitern Bezugsrechte in Form von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2020 gewährt. Ein Bezugsrecht berechtigt zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartefrist für die Ausübung der Optionen beträgt 4 Jahre nach dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können nach Ablauf der Wartefrist innerhalb von 3 Jahren ausgeübt werden, in dem Umfang, in dem das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft während der Wartezeit gekoppelt. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der volumengewichtete 6-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse bei Ablauf der Wartezeit mindestens 20% über dem Ausübungspreis liegt.
Im Geschäftsjahr 2019 gewährte ein Aktionär der Mynaric AG Herrn Altan, dem Vorstandsvorsitzenden und Mitglied des Vorstands der Mynaric AG, das Recht, 56.700 Aktien der Gesellschaft von diesem Aktionär zu einem Preis von € 25,00 je Aktie zu erwerben. Die Ausübung des Optionsrechts von Herrn Altan war an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, darunter die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses von Herrn Altan mit der Mynaric AG bis zum 31. Dezember 2019 und die erfolgreiche Ausübung der Optionsrechte gemäß einer separaten Optionsvereinbarung, bei der der gewährende Aktionär ein Optionsinhaber war. Alle Bedingungen der Optionsvereinbarung mit Herrn Altan wurden im Dezember 2020 erfüllt. Für weitere Informationen wird auf Erläuterung unter Punkt 31 a) Transaktionen mit nahen stehenden Unternehmen und Personen verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden ausgewählten Mitarbeitern Bezugsrechte in Form von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2021 gewährt. Ein Bezugsrecht berechtigt zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartefrist für die Ausübung der Optionen beträgt 4 Jahre nach dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist ausgeübt werden, sofern das Leistungsziel erreicht wurde Das Erfolgsziel ist an die absolute Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft während der Wartezeit gekoppelt. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der volumengewichtete 6-Monats-Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse bei Ablauf der Wartezeit den Ausübungspreis um 20 % oder mehr übersteigt.
Die im Rahmen der Aktienoptionspläne 2017, 2019, 2020 und 2021 gewährten Aktienoptionen sowie die Herrn Altan von ausgewählten Aktionären gewährten Aktienoptionen werden gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapital klassifiziert und bewertet. Eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt somit nur einmalig am Tag der Gewährung. Der ermittelte Aufwand muss anschließend über den sogenannten Erdienungszeitraum verteilt werden.
Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über ausstehende, gewährte, verwirkte, ausgeübte und verfallene Optionen. Die als Ersatz für den Verzicht aus den Aktienoptionen des Aktienoptionsplans 2017 gewährten Aktienoptionen wurden gem. den Regelungen des IFRS 2 für Ersatzpläne bilanziert.
| Im Geschäftsjahr 2021 haben sich die Optionen wie folgt entwickelt: | ||
|---|---|---|
| -- | --------------------------------------------------------------------- | -- |
| Tranche 2019 I |
Tranche 2019 II |
Tranche 2019 III |
Tranche 2019 IV |
Tranche 2019 V |
Tranche 2019 VI |
Tranche 2020 I |
Tranche 2019 VII |
Tranche 2019 VIII |
Tranche 2019 IX |
Tranche 2021 I |
Tranche Herr Altan |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Optionen ausste hend zum 1. Januar 2021 |
107.100 | 20.000 | 14.550 | 53.000 | 26.600 | 13.500 | 14.000 | - | - | - | - | 56.700 |
| Optionen gewährt |
- | - | - | - | - | - | - | 6.000 | 14.350 | 5.000 | 100.000 | - |
| Optionen verwirkt |
13.300 | - | 2.050 | - | - | 6.500 | - | - | 2.000 | - | - | - |
| Optionen ausgeübt |
- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Optionen abge laufen |
- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Optionen ausste hend zum 31. Dezember 2021 |
93.800 | 20.000 | 12.500 | 53.000 | 26.600 | 7.000 | 14.000 | 6.000 | 12.350 | 5.000 | 100.000 | 56.700 |
| Optionen ausübbar zum 31. Dezember 2021 |
- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | 56.700 |
| Tranche 2018 |
Tranche 2019 I |
Tranche 2019 II |
Tranche 2019 III |
Tranche 2019 IV |
Tranche 2019 V |
Tranche 2019 VI |
Tranche 2020 I |
Tranche Herr Altan |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Optionen ausste hend zum 1. Januar 2020 |
2.200 | 107.400 | 20.000 | - | - | - | - | - | 56.700 |
| Optionen gewährt |
- | - | - | 19.850 | 53.000 | 26.600 | 13.500 | 14.000 | - |
| Optionen verwirkt |
2.200 | 300 | - | 5.300 | - | - | - | - | - |
| Optionen ausgeübt |
- | - | - | - | - | -- | - | - | - |
| Optionen abgelaufen |
- | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Optionen ausste hend zum 31. Dezember 2020 |
- | 107.100 | 20.000 | 14.550 | 53.000 | 26.600 | 13.500 | 14.000 | 56.700 |
| Optionen ausübbar zum 31. Dezember 2020 |
- | - | - | - | - | - | - | - | 56.700 |
Im Geschäftsjahr 2020 haben sich die Optionen wie folgt entwickelt:
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Optionen ausgeübt. Die vertragliche Restlaufzeit der jeweiligen Tranchen zum 31. Dezember 2021 kann der untenstehenden Tabelle entnommen werden.
Die Bewertung der vorliegenden Aktienoptionspläne erfolgte auf der Grundlage des Monte-Carlo-Simulationsmodells oder des Binomialmodells unter Berücksichtigung der Bedingungen für die Optionen. Die nachstehende Tabelle zeigt die für das Modell zum 31. Dezember 2021 verwendeten Inputparameter.
| Tranche 2019 I |
Tranche 2019 II |
Tranche 2019 III |
Tranche 2019 IV |
Tranche 2019 V |
Tranche 2019 VI |
Tranche 2020 I |
Tranche 2019 VII. |
Tranche 2019 VIII |
Tranche 2019 IX |
Tranche 2021 I |
Tranche Altan |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aus übungs preis (in €) |
42,46 | 41,03 | 46,50 | 47,25 | 61,27 | 66,49 | 61,27 | 68,97 | 71,15 | 70,31 | 71,15 | 25,00 |
| Laufzeit in Jahren |
7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 1,74 |
| Restlauf zeit in Jahren |
4,75 | 5,00 | 5,25 | 5,50 | 5,75 | 6,00 | 5,75 | 6,25 | 6,5 | 6,75 | 6,5 | 0,35 |
| Aktienkurs zum Bewer tungzeit punkt (in €) |
38,00 | 38,50 | 35,20 | 51,00 | 75,46 | 73,20 | 75,46 | 64,20 | 80,20 | 64,80 | 80,20 | 43,39 |
| Erwartete Dividen denren dite (in %) |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Erwartete Volatilität (in %) |
45,91 | 45,66 | 48,32 | 48,45 | 36,39 | 36,63 | 36,39 | 36,67 | 36,90 | 37,56 | 36,90 | 51,31 |
| Risikoloser Zinssatz (in %) |
-0,74 | -0,39 | -0,62 | -0,60 | -0,65 | -0,69 | -0,65 | -0,53 | -0,40 | -0,40 | -0,40 | -0,82 |
| Options wert (in €) |
11,53 | 12,42 | 9,43 | 19,55 | 26,14 | 23,25 | 26,14 | 14,18 | 25,17 | 16,28 | 25,17 | 20,40 |
| Tranche 2019 I |
Tranche 2019 II |
Tranche 2019 III |
Tranche 2019 IV |
Tranche 2019 V |
Tranche 2019 VI |
Tranche 2020 I |
Tranche Altan |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in €) |
42,46 | 41,03 | 46,50 | 47,25 | 61,27 | 66,49 | 61,27 | 25,00 |
| Laufzeit in Jahren | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 1,74 |
| Restlaufzeit in Jahren |
5,75 | 6,00 | 6,25 | 6,50 | 6,75 | 7,00 | 6,75 | 0,35 |
| Aktienkurs zum Bewertungs stichtag (in €) |
38,00 | 38,50 | 35,20 | 51,00 | 75,46 | 73,20 | 75,46 | 43,39 |
| Erwartete Divi dendenrendite (in %) |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Erwartete Volati lität (in %) |
45,91 | 45,66 | 48,32 | 48,45 | 36,39 | 36,63 | 36,39 | 51,31 |
| Risikoloser Zins satz (in %) |
-0,74 | -0,39 | -0,62 | -0,60 | -0,65 | -0,69 | -0,65 | -0,82 |
| Optionswert (in €) |
11,53 | 12,42 | 9,43 | 19,55 | 26,14 | 23,25 | 26,14 | 20,40 |
Die nachstehende Tabelle zeigt die für das Modell verwendeten Inputparameter zum 31. Dezember 2020.
Die Laufzeit der Optionen sowie die Möglichkeit einer frühzeitigen Ausübung wurden im Optionsmodell berücksichtigt. Die vorzeitige Ausübung wird angenommen, sofern der Aktienkurs das 1,2fache des Ausübungspreises übersteigt. Für die Ermittlung des risikolosen Zinssatzes wurde die implizite Rendite laufzeitäquivalenter deutscher Staatsanleihen angesetzt. Da die Börsenhistorie der Mynaric AG kürzer ist als die Restlaufzeit der Optionen, wurde die Volatilität als laufzeitäquivalente historische Volatilität auf Basis der Peer-Group ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.
Der im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen von Aktienoptionspläne erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen beträgt T€ 513 (2020: T€ 1.125)7 . Die in der Kapitalrücklage erfassten anteilsbasierten Vergütungen belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf T€ 2.815 (2020: T€ 2.303)8 .
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Bezugsrechte in Form von Restricted Stock Units (RSU) an ausgewählte Mitarbeiter gewährt. Eine RSU gewährt einen Anspruch auf einen Barausgleich oder auf Aktien des Unternehmens, wobei die Wahl der Ausgleichsform allein beim Unternehmen liegt. Der Wert einer RSU entspricht dem Wert des volumengewichteten Sechsmonatsdurchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft an der Hauptbörse (XETRA).
Der Erdienungszeitraum der RSUs beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte. Der unverfallbare Anspruch wird einmal pro Jahr innerhalb von 40 Börsentagen nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Mynaric AG abgerechnet.
Die Gewährung von RSUs im Rahmen des RSUP 2021 wurde gemäß IFRS 2 als aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapital klassifiziert und bewertet.
7 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
8 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über ausstehende, gewährte, verfallene, ausgeübte und verfallene RSUs.
Die RSUs haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
| Tranche 2021 I |
Tranche 2021 II |
|
|---|---|---|
| Ausstehende RSUs zum 1. Januar 2021 | - | - |
| Gewährte RSUs | 68.631 | 32.476 |
| Verfallene RSUs | 858 | 53 |
| Ausgeübte RSUs | - | - |
| Verfallene RSUs | - | - |
| Ausstehende RSUs zum 31. Dezember 2021 | 67.773 | 32.423 |
| Ausübbare RSUs zum 31. Dezember 2021 | - | - |
Die Bewertung des vorliegenden RSU-Programms wurde anhand eines Binomialmodells unter Berücksichtigung der Optionsbedingungen durchgeführt. Die folgende Tabelle zeigt die Parameter des Modells zum Zeitpunkt der Gewährung.
| Tranche 2021 I |
Tranche 2021 II |
|
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in €) | 0,00 | 0,00 |
| Laufzeit in Jahren | 4,77 | 4,52 |
| Verbleibende Laufzeit in Jahren | 4,27 | 4,27 |
| Aktienkurs zum Bewertungsstichtag (in €) | 80,60 | 62,90 |
| Erwartete Dividendenrendite (in %) | 0,00 | 0,00 |
| Erwartete Volatilität (in %) | 39,83 | 39,75 |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,60 | -0,62 |
| RSU-Wert (in €) | 80,60 | 62,90 |
Zur Ermittlung des risikolosen Zinssatzes wurde die implizite Rendite laufzeitäquivalenter deutscher Staatsanleihen herangezogen. Da die Börsenhistorie der Mynaric AG kürzer ist als die Restlaufzeit der RSUs, wurde die Volatilität als laufzeitäquivalente historische Volatilität auf Basis der Peer Group ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität auf zukünftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.
Der im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen des RSU-Programms erfasste Gesamtaufwand für anteilsbasierte Vergütungen beträgt T€ 1.429. Die in der Kapitalrücklage im Rahmen des RSU-Programms erfassten anteilsbasierten Vergütungen belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf T€ 1.429.
Die Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:
| Abschreibungen | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 20209 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 1.267 | 215 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 1.994 | 823 |
| Abschreibung auf Nutzungsrechte | 1.257 | 805 |
| Gesamt | 4.518 | 1.843 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 202010 |
| Büro- und IT-Kosten | 3.282 | 790 |
| Rechts- und Beratungskosten | 2.477 | 2.378 |
| Vertriebs- und Reisekosten | 1.638 | 451 |
| Sonstiger Betriebsbedarf, Werkzeuge und Dienstleistungen | 1.396 | 382 |
| Versicherungen | 803 | 97 |
| Mietnebenkosten und Instandhaltung | 696 | 382 |
| Rückstellung für belastende Verträge | 240 | 0 |
| Sonstige Kosten | 1.298 | 864 |
| Gesamt | 11.830 | 5.344 |
9 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
10 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Das Finanzergebnis stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 202011 |
| FINANZERTRÄGE | ||
| Zinsen aus Darlehen und Forderungen | 0 | 18 |
| Gesamt | 0 | 18 |
| FINANZAUSGABEN | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Darlehen | -2.196 | -918 |
| Zinsen für Leasingverpflichtungen | -185 | -137 |
| Aktivierte Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 | 233 | 1.055 |
| Gesamt | -2.148 | 0 |
| Netto-Fremdwährungsgewinn (-verlust) | 826 | -531 |
| Finanzergebnis | -1.322 | -513 |
Die i.S.d. IAS 23 als Herstellungskosten aktivierten Fremdkapitalkosten stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 202012 | |
| Fremdkapitalkosten insgesamt | 2.381 | 1.055 | |
| davon aktiviert als Herstellungskosten für | |||
| Aktivierte Entwicklungsprojekte | 79 | 1.010 | |
| Anlagen im Bau | 154 | 45 | |
| Kapitalisierungssatz p.a. | 22,06% | 10,69% |
11 Die Informationen wurden angepasst, um die Fehler zu korrigieren. Siehe Anmerkungen 34.
12 Die Informationen wurden angepasst, um die Fehler zu korrigieren. Siehe Anmerkungen 34.
| in T€ | Jan. 1 -31. Dezember 2021 |
Jan. 1 -31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Verlust vor Steuern | -43.686 | -20.642 |
| Erwartete Steuern bei Anwendung des inländischen Steuer satzes von 27,725% (Vorjahr: 27,725%) |
-12.112 | -5.723 |
| Steuerliche Auswirkungen ausländischer Steuersätze | -85 | -35 |
| Steuerliche Auswirkungen von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen / steuerliche Anpassungen |
192 | 98 |
| Steuereffekt aus im laufenden Jahr entstandenen Verlusten und abzugsfähigen temporären Differenzen, für die keine latenten Steuern gebildet wurden |
15.344 | 5.537 |
| Abschreibung von aktiven latenten Steuern | -2.123 | 0 |
| Andere | 575 | 123 |
| Steueraufwand für das Geschäftsjahr | 1.791 | 0 |
Aufgrund der bisherigen Anlaufverluste wurden aktive latente Steuern nur in Höhe der zu versteuernden temporären Differenzen angesetzt. Dementsprechend wurden für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Deutschland in Höhe von T€ 97.469 (2020: T€ 45.740) und für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Deutschland in Höhe von T€ 96.320 (Vorjahr: T€ 45.261) keine latenten Steuern gebildet. Gleiches gilt für ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 6.843 (2020: T€ 2.469). Abzugsfähige temporäre Differenzen wurden in Höhe von T€ 417 (2020: T€ 1.940) nicht angesetzt. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge und der abzugsfähigen temporären Differenzen ist insoweit sichergestellt, als dass nach Abzug von Beträgen, die der Mindestbesteuerung in Deutschland entsprechen, für das jeweilige Jahr der Nutzung ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sind.
Zum 31.12.2021 bestehen inländische Verlustvorträge in Höhe von T€ 109.662 für Körperschaftsteuer und in Höhe von T€ 108.514 für Gewerbesteuer (2020: 63.332 T€ bzw. 62.853 T€). Diese Verlustvorträge verfallen nicht. Ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 648 verfallen bei Nichtnutzung im Jahr 2037. Ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 6.195 (2020: T€ 1.821) verfallen nicht.
| 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 | Jan. 1 - 31. Dezember 2021 |
Jan. 1 -31. Dezember 2020 |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Latente Steueran sprüche |
Latente Steuer schulden |
Latente Steueran sprüche |
Latente Steuer schulden |
Veränderung | Erfolgswirksame |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1 | 5.419 | 2 | 4.934 | -486 | -2.528 |
| Leasingverhältnisse | 2 | 0 | 0 | 6 | 8 | 7 |
| Sachanlagen | 101 | 0 | 42 | 0 | 59 | 41 |
| Vorräte | 79 | 0 | 8 | 0 | 71 | -44 |
| Rückstellungen | 110 | 23 | 22 | 17 | 82 | 1 |
| Sonstige finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten |
0 | 22 | 6 | 0 | -28 | 46 |
| Steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften |
3.380 | 0 | 4.877 | 0 | -1.497 | 2.477 |
| Saldierung | -3.673 | -3.673 | -4.957 | -4.957 | 0 | 0 |
| Gesamt | 0 | 1.791 | 0 | 0 | -1.791 | 0 |
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Ergebnis nach Steuern durch die Zahl der gewinnberechtigten Aktien dividiert wird Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem zusätzlich potenzielle Aktien aufgrund von gewährten Aktienoptionen, Restricted Stock Units und Wandelanleihen berücksichtigt werden.
Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 2020 |
| Konzerngewinn/-verlust | -45.477 | -20.642 |
| Anzahl Aktien, unverwässert und verwässert | 4.250.135 | 3.349.403 |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie in € | -10,70 | -6,16 |
Zum 31. Dezember 2021 wurden 152.610 Aktienoptionen und 4.289 RSUs (2020: 104.831 Optionen) bei der Ermittlung des verwässerten gewichteten Durchschnitts der Anzahl der Aktien nicht berücksichtigt, da der hieraus resultierende Effekt einem gegenläufigen Verwässerungseffekt bewirkt hätte.
Der für die Berechnung des Verwässerungseffekts der Aktienoptionen verwendete durchschnittliche Preis der Aktien der Mynaric AG wurde auf der Grundlage der notierten Marktpreise für das Jahr, in dem die Optionen ausstanden, ermittelt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
| in T€ | Entwicklungs kosten |
Software und Lizenzen |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 202013 | 8.695 | 286 | 8.981 |
| Zugänge14 | 9.258 | 61 | 9.319 |
| Stand 31. Dezember 202015 | 17.953 | 347 | 18.300 |
| Zugänge | 2.924 | 436 | 3.360 |
| Abgänge | 0 | -9 | -9 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 20.877 | 774 | 21.651 |
| in T€ | Entwicklungs kosten |
Software und Lizenzen |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 202016 | 0 | 201 | 201 |
| Abschreibungen des Jahres 17 | 158 | 57 | 215 |
| Stand 31. Dezember 202018 | 158 | 258 | 416 |
| Abschreibungen des Jahres | 1.174 | 93 | 1.267 |
| Abgänge | 0 | -1 | -1 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 1.332 | 350 | 1.682 |
| in T€ | Entwicklungs kosten |
Software und Lizenzen |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Buchwert 31. Dezember 2020 | 17.795 | 89 | 17.884 |
| Buchwert 31. Dezember 2021 | 19.545 | 424 | 19.969 |
Die ausgewiesenen Entwicklungsprojekte beziehen sich auf aktivierte Kosten für die Entwicklung der Basistechnologien SPACE und AIR, die die technologische Grundlage für die Produkte HAWK AIR und CONDOR darstellen. Darüber hinaus hat das Unternehmen im Jahr 2021 mit der Aktivierung des neuen Entwicklungsprojekts CONDOR MEO begonnen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Finanzierungsaufwendungen in Höhe von T€ 79 (2020: T€ 1.010) als Herstellungskosten für die Entwicklungsprojekte gemäß IAS 23 aktiviert.
Die Entwicklungsaktivitäten für die Basistechnologie Space wurden im März 2021 abgeschlossen. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten für die Space-Technologie begann am 1. März 2021 unter Berücksichti-
13 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
14 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
15 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
16 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
17 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
18 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
gung einer Nutzungsdauer von 15 Jahren.
Die Buchwerte der aktivierten Entwicklungskosten stellen sich wie folgt dar:
| CONDOR | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | SPACE | AIR | MEO | Gesamt |
| Buchwert 31. Dezember 2020 | 13.552 | 4.243 | 0 | 17.795 |
| Buchwert 31. Dezember 2021 | 15.072 | 3.965 | 508 | 19.545 |
Die Restnutzungsdauer der aktivierten Entwicklungsprojekte stellt sich wie folgt dar:
| in Monaten | SPACE | AIR | CONDOR MEO |
|---|---|---|---|
| Verbleibende Nutzungsdauer zum 31. Dezember 2020 |
k.A. | 174 | k.A. |
| Verbleibende Nutzungsdauer zum 31. Dezember 2021 |
170 | 162 | k.A. |
Unter Berücksichtigung der in IAS 38.57 genannten Voraussetzungen begann der Konzern im August 2021 mit der Aktivierung der für die Entwicklung der Technologie CONDOR MEO entstehenden Entwicklungskosten. Da die Technologie CONDOR MEO zum Bilanzstichtag noch nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, wurde der immaterielle Vermögenswert gemäß IAS 36.10(a) im Rahmen eines Impairmenttests auf Wertminderung geprüft. Darüber hinaus hat das Management Ereignisse identifiziert, die auf eine mögliche Wertminderung für die SPACEund AIR-Technologie hinweisen könnten. Diese Ereignisse bestehen in der Feststellung, dass sich Kundenaufträge und damit die entsprechenden Umsatzerlöse im Vergleich zur letztjährigen Planung des Konzerns auf spätere Jahre verschoben haben.
Der erzielbare Betrag der immateriellen Vermögenswerte basierte auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten, der anhand der diskontierten Cashflows geschätzt wurde. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts wurde unter Berücksichtigung der genutzten Parameter der verwendeten Bewertungsmethode als Stufe 3 des beizulegenden Zeitwerts kategorisiert.
Die wichtigsten Annahmen für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten sind die Abzinsungssätze, die erwartete Anzahl der verkauften Terminals sowie die jeweiligen Verkaufspreise und direkten Kosten der Perioden. Das Management schätzt die Abzinsungssätze unter Verwendung von Nachsteuersätzen, die die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und die für jede CGU spezifischen Risiken widerspiegeln. Das Unternehmen erstellt Cashflow-Prognosen, die aus den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen für die nächsten fünf Jahre abgeleitet werden, und extrapoliert diese Pläne bis zum Ende der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen immateriellen Vermögenswerte. Das Management schätzt die durch den Verkauf von Terminals generierten Cashflows auf der Grundlage interner Erwartungen, die wiederum zum Teil auf externen Marktstudien, erwarteten Gewinnen in ausgeschriebenen Projekten von privaten und öffentlichen Kunden und potenziellen neuen Geschäftsfeldern beruhen. Die geplanten Kosten berücksichtigen die Anzahl der voraussichtlich zu verkaufenden Terminals und das allgemeine Wachstum der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie geschätzte Preissteigerungen.
Das Unternehmen verwendet für beide CGUs einen Abzinsungssatz nach Steuern von 17,66% (2020: 17,25%), der auf den historischen gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der Branche basiert, mit einem angenommen Fremdkapitalanteil von 20%, einer Marktprämie von 8% und einer Risikoprämie von 11%.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Entwicklungskosten in Höhe von T€ 17.830 (2020: T€ 6.203) als Aufwand erfasst, da die Kriterien des IAS 38.57 nicht erfüllt waren. Vom Gesamtbetrag in Höhe von T€ 20.675 (2020: T€ 14.449) wurden Entwicklungskosten in Höhe von T€ 2.845 (2020: T€ 8.248) aktiviert.
| Grundstücke | Technische | Sonstige Anlagen, Betriebs und |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | und Gebäude |
Anlagen und Maschinen |
Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Gesamt19 |
| Stand 1. Januar 202020 | 1.180 | 2.099 | 865 | 472 | 4.616 |
| Währungsdifferenzen | -5 | 0 | -12 | 0 | -17 |
| Zugänge 21 | 81 | 1.790 | 1.977 | 3.277 | 7.125 |
| Umgliederungen | 0 | 542 | 490 | -1.032 | 0 |
| Abgänge 22 | 0 | -128 | -169 | 0 | -297 |
| Stand 31. Dezember 202023 | 1.256 | 4.303 | 3.151 | 2.717 | 11.427 |
| Währungsdifferenzen | 49 | 0 | 34 | 23 | 107 |
| Zugänge | 1.107 | 2.437 | 2.654 | 2.397 | 8.594 |
| Umgliederungen | 562 | 2.014 | 311 | -2.887 | 0 |
| Abgänge | -8 | 0 | -283 | 0 | -291 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 2.966 | 8.754 | 5.867 | 2.250 | 19.838 |
| in T€ | Grundstücke und Gebäude |
Technische Anlagen und Maschinen |
Sonstige Anlagen,Be triebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Gesamt24 |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 202025 | 86 | 458 | 232 | 0 | 776 |
| Abschreibungen des Jahres | 120 | 288 | 415 | 0 | 823 |
| Abgänge 26 | 0 | -116 | -131 | 0 | -247 |
| Stand 31. Dezember 202027 | 206 | 630 | 516 | 0 | 1.352 |
| Währungsdifferenzen | 4 | 0 | 2 | 0 | 7 |
| Abschreibungen des Jahres | 304 | 773 | 916 | 0 | 1.994 |
| Abgänge | 0 | 0 | -283 | 0 | -283 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 514 | 1.403 | 1.151 | 0 | 3.068 |
19 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
20 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
21 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
22 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
23 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
24 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
25 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
26 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
27 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
| in T€ | Grundstücke und Gebäude |
Technische Anlagen und Maschinen |
Sonstige Anlagen, Betriebs und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Gesamt28 |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31. Dezember 202029 | 1.050 | 3.673 | 2.635 | 2.717 | 10.075 |
| Buchwert 31. Dezember 2021 | 2.452 | 7.351 | 4.716 | 2.250 | 16.768 |
Die im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von T€ 8.594 (2020: T€ 7.125)30 getätigten Investitionen in Sachanlagen betrafen im Wesentlichen die Erweiterung der Produktionskapazitäten an den Standorten Gilching und Oberpfaffenhofen in Deutschland. Dabei handelte es sich unter anderem um umfangreiche Mieteinbauten in der angemieteten Produktionshalle und den Aufbau einer zusätzlichen Produktionslinie. Außerdem wurde in Labor- und Testeinrichtungen investiert. Ein wesentlicher Betrag wurde auch in den Ausbau des Standorts Mynaric USA in Los Angeles, USA, investiert.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von T€ 154 (2020: T€ 45) gemäß IAS 23 in den Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen erfasst.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
| in T€ | Immobilien Leasingverträge |
Sonstige Leasingverträge |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 202031 | 7.289 | 11 | 7.300 |
| Währungsdifferenzen | -77 | 0 | -77 |
| Zugänge 32 | 2.004 | 8 | 2.012 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 9.216 | 19 | 9.235 |
| Währungsdifferenzen | 168 | 0 | 168 |
| Zugänge | 1.995 | 0 | 1.995 |
| Abgänge | -11 | 0 | -11 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 11.368 | 19 | 11.387 |
28 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
29 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
30 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
31 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
32 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
| in T€ | Immobilien Leasingverträge |
Sonstige Leasingverträge |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 202033 | 488 | 2 | 490 |
| Währungsdifferenzen | -2 | 0 | -2 |
| Abschreibungen des Jahres 34 | 801 | 4 | 805 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 1.287 | 6 | 1.293 |
| Währungsdifferenzen | 17 | 0 | 17 |
| Abschreibungen des Jahres | 1.252 | 5 | 1.257 |
| Abgänge | -7 | 0 | -7 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 2.549 | 11 | 2.560 |
| in T€ | Immobilien Leasingverträge |
Sonstige Leasingverträge |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2020 | 7.929 | 13 | 7.942 |
| Buchwert 31. Dez. 2021 | 8.819 | 8 | 8.827 |
Der Konzern hat Leasingverträge für Immobilien sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, die er in seinem Betrieb einsetzt, abgeschlossen. Mietverträge für Immobilien haben in der Regel Laufzeiten zwischen 5 und 10 Jahren. Bei Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt die Laufzeit üblicherweise zwischen 3 bis 5 Jahren. Die Verpflichtungen des Konzerns aus seinen Leasingverträgen sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Mehrere Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.
Der Konzern hat außerdem Leasingverträge für Immobilien und sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen, die eine Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger aufweisen, sowie für Büroausstattungsgegenstände mit geringem Wert. Auf diese Leasingverträge wendet der Konzern die praktischen Behelfe an, die für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, gelten.
Die für das Geschäftsjahr 2021 ersichtlichen Zugänge in Höhe von T€ 1.995 (2020: T€ 2.004)35 bei den Immobilienleasingverträgen betreffen im Wesentlichen zusätzlich angemietete Flächen am Standort Los Angeles, USA, und ein neu bezogenes Büro in Washington, DC, USA.
33 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
34 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
35 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 202036 | |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 185 | 137 | |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 13 | 0 | |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermö genswert von geringem Wert |
6 | 5 |
Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse beliefen sich im Jahr 2021 auf T€ 1.241 (2020: T€ 816)37. Zusätzlich wies der Konzern im Berichtsjahr nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten in Höhe von T€ 1.995 (2020: T€ 2.012)38 und zu Leasingverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.951 (2020: T€ 1.947) aus.
Das Unternehmen hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten. Diese Optionen werden von der Geschäftsleitung ausgehandelt, um den Bestand an geleasten Vermögenswerten flexibel und im Einklang mit den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen der Gesellschaft zu verwalten. Die Beurteilung, ob es hinreichend sicher ist, dass ein Leasingnehmer eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird, unterliegt einer wesentlichen Beurteilung durch die Geschäftsleitung (siehe Anmerkung 5. Wesentliche Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen).
Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen sind nur vom Konzern und nicht vom Leasinggeber ausübbar. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.
Die folgende Tabelle zeigt die nicht abgezinsten potenziellen künftigen Leasingzahlungen aus der Ausübung von Verlängerungsoptionen:
| in T€ | Innerhalb von fünf Jahren |
Über fünf Jahre | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Verlängerungsoptionen, von denen nicht erwartet wird, dass sie ausgeübt werden |
838 | 7.476 | 8.315 |
Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:
| in T€ | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 6.665 | 4.061 |
| Unfertige Erzeugnisse | 1.183 | 1.169 |
| Fertige Erzeugnisse | 551 | 0 |
| Gesamt | 8.399 | 5.230 |
Im Berichtsjahr wurden Vorräte in Höhe von T€ 7.964 (2020: T€ 2.352) als aufwandswirksam erfasst. Folgende
36 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
37 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
38 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Wertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr 2021 auf die Vorräte vorgenommen:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| in T€ | 2021 | 202039 |
| Abwertung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -2.039 | 0 |
| Abwertung unfertige Erzeugnisse | -397 | -1.254 |
| Abwertung fertige Erzeugnisse | -65 | 0 |
| Gesamt | -2.501 | -1.254 |
Die Abwertungen für das Geschäftsjahr 2021 betrafen die Vorräte für die Condor Mark I- und Condor Mark II-Terminals, die auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben wurden. Die Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2020 betrafen die Vorräte für das GS-200 Bodenterminal, das GS-400 Bodenterminal und die Hawk Air-Terminals.
Zum 31. Dezember 2020 lauten alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf US-Dollar. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen ist ihr bilanzierte Buchwert. Alle Forderungen resultieren aus Verträgen mit Kunden.
| in T€ | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 550 |
| Gesamt | 0 | 550 |
39 Die Informationen wurden angepasst, um die Fehler zu korrigieren. Siehe Anmerkungen 34.
Die lang- und kurzfristigen finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | |
| NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE |
|||||
| Steuerforderungen | 2.175 | 0 | 543 | 0 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
2.041 | 0 | 401 | 0 | |
| Geleistete Anzahlungen | 1.025 | 0 | 194 | 0 | |
| Sonstige | 116 | 0 | 123 | 0 | |
| Forderungen an Mitarbeiter | 12 | 0 | 1 | 0 | |
| Gesamt | 5.369 | 0 | 1.262 | 0 | |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Kautionen | 0 | 411 | 0 | 359 | |
| Forderungen an Lieferanten | 95 | 0 | 76 | 0 | |
| Sonstige | 48 | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamt | 143 | 411 | 76 | 359 | |
| Summe | 5.512 | 411 | 1.338 | 359 |
Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte entspricht ihrem Buchwert.
Der Bestand an liquiden Mitteln beläuft sich zum Stichtag auf T€ 48.143 (2020: T€ 43.198) 40 und umfasst im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.
40 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Zum 1. Januar 2021 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 3.994.73441 , aufgeteilt in 3.994.73442 Inhaberaktien mit einem Nennwert von € 1,00 je Aktie.
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurde das Grundkapital durch die Ausgabe von insgesamt 1.248.214 Inhaberaktien mit einem Nennwert von € 1,00 € je Aktie auf € 5.242.948 erhöht. Dem lagen folgende Sachverhalte zu Grunde:
Vor dem Hintergrund des Börsengangs an der Nasdaq, USA wurde mit Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates vom 11. November 2021 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2021/I um EUR 1.000.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie beschlossen (IPO-Kapitalerhöhung). Die Aktienausgabe erfolgte in Form von die Aktien der Gesellschaft repräsentierenden Hinterlegungsscheinen (sog. American Depositary Shares, "ADS"). Der finale Angebotspreis wurde auf US\$ 16,50 pro ADS festgesetzt. 4 ADS repräsentieren jeweils eine Stammaktie der Gesellschaft.
Ebenfalls vor dem Hintergrund des Börsengangs an der Nasdaq, USA wurde mit Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates vom 14. November 2021 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2021/I um € 150.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie beschlossen (Greenshoe-Option). Die Aktienausgabe erfolgte in Form von die Aktien der Gesellschaft repräsentierenden Hinterlegungsscheinen (sog. American Depositary Shares, "ADS"). Der finale Angebotspreis wurde auf US\$ 16,50 pro ADS festgesetzt. 4 ADS repräsentieren jeweils eine Stammaktie der Gesellschaft.
Mit Beschluss des Vorstandes und der Zustimmung des Aufsichtsrates vom 03. August 2020 wurde auf Grundlage des Bedingten Kapital 2020/II die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von € 5.000.000 beschlossen. Die Wandelanleihebedingungen sehen vor, dass jeweils eine ganze Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils € 100.000 zuzüglich aller aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen in auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von je € 1,00 umgewandelt werden kann. Von dem Wandlungsrecht wurde mit Wandlungserklärung vom 22. Dezember 2020 Gebrauch gemacht. Zum 14. Januar 2021 wurden 50 Stück Teilschuldverschreibungen in Höhe von € 5.000.000 zuzüglich aller bis zum 31. Dezember aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen nebst der Sonderzinszahlung von insgesamt EUR 500.000 zu einem Wandlungspreis von € 56,00 je Aktie in 98.214 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Aktie und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 gewandelt. Infolgedessen wurde die im Vorjahresabschluss ausgewiesene Sonderrücklage in Höhe von € 5.500.000 in das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage eingestellt.
Die Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/I, eines weiteren bedingten Kapitals 2020/II und die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2017/I beschlossen.
Das Bedingte Kapital 2017/I vom 8. September 2017 beträgt nach Herabsetzung € 1.500 und dient nunmehr der
41 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
42 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitarbeiter der Mynaric AG oder mit ihr verbundener Unternehmen.
Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde ein bedingtes Kapital 2019 in Höhe von € 270.000 geschaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2022 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Mynaric AG oder mit ihr verbundener Unternehmen zu gewähren.
Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein bedingtes Kapital 2020/I in Höhe von € 34.473 geschaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2025 einmalig oder mehrmals Optionsrechte auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Mynaric AG oder mit ihr verbundener Unternehmen zu gewähren.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2020/II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 1.277.893 durch Ausgabe von bis zu 1.277.893 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2025 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 € Mio. (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt € 1.277.893 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Wandlung von Wandelschuldverschreibungen beträgt das Bedingte Kapital 2020/II zum 31. Dezember 2021 € 1.179.679.
Die Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/I und eines weiteren bedingten Kapitals 2021/II beschlossen.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2021/I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 457.501 durch Ausgabe von bis zu 457.501 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2026 auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 457.501 (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt € 457.501 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2021/II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 103.321 durch Ausgabe von bis zu 103.321 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis einschließlich zum 13. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf insgesamt bis zu 103.321 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ("Bezugsberechtigte") zu gewähren.
Am 14. Mai 2021 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021/I und eines weiteren Genehmigten Kapitals 2021/II sowie die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 beschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 1.841.827 durch Ausgabe von bis zu 1.841.827 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I).
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Kapitalerhöhungen beträgt das Genehmigte Kapital 2021/I zum 31. Dezember 2021 € 691.827.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. Mai 2026 um bis zu € 204.647 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 204.647 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/II).
Das Genehmigte Kapital 2021/II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von unter dem Restricted Stock Unit Program der Gesellschaft (RSUP) an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach näherer Maßgabe des RSUP gewährten Restricted Stock Units (RSUs) gegen Einlage der unter den RSUs jeweils entstandenen Zahlungsansprüche.
Die Kapitalrücklage umfasst die bei der Ausgabe neuer Aktien erhaltenen Aufgelder, anteilsbasierte Vergütungen und die Kosten von Kapitalerhöhungen.
Die Rücklage für vorausbezahlte Anteile umfasst nicht rückzahlbare vorausbezahlte Kapitaleinlagen für neue Aktien, die bis zum 31. Dezember 2020 nicht ausgegeben wurden.
Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Rücklage für vorausbezahlte Anteile war auf die folgende Transaktion zurückzuführen:
● Mit Beschluss des Vorstandes und der Zustimmung des Aufsichtsrates vom 03. August 2020 wurde auf Grundlage des Bedingten Kapital 2020/II die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 5.000.000 beschlossen. Die Wandelanleihebedingungen sehen vor, dass jeweils eine ganze Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 zuzüglich aller aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen in auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 umgewandelt werden kann. Von dem Wandlungsrecht wurde mit Wandlungserklärung vom 22. Dezember 2020 Gebrauch gemacht. Zum 14. Januar 2021 wurden 50 Stück Teilschuld-verschreibungen in Höhe von EUR 5.000.000 zuzüglich aller bis zum 31. Dezember aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen nebst der Sonderzinszahlung von insgesamt EUR 500.000 zu einem Wandlungspreis von EUR 56,00 je Aktie in 98.214 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 gewandelt.
Die Rücklage für Fremdwährungsdifferenzen umfasst alle Währungsumrechnungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften ergeben.
43 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
in T€ 1. Januar 202144 Verbrauch Auflösungen Zugänge 31. Dezember 2021 Rechtsstreitigkeiten 1.005 22 200 0 783 Rückbauverpflichtungen 164 0 0 42 206 Belastende Verträge 0 0 0 240 240 Übrige 8 0 6 3 5 Gesamt 1.177 22 206 285 1.234 davon langfristig Rückbauverpflichtungen 164 0 0 42 206 Übrige 8 0 6 3 5 Gesamt 172 0 6 45 211
Die kurz- und langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Bei den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von T€ 307 (2020: T€ 1.196) 45 handelt es sich um von Kunden in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 erhaltene Einzahlungen, die gemäß IFRS 15 ausgewiesen werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten:
| in T€ | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 202046 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.377 | 1.710 |
| Sonstige Abgrenzungen | 4.019 | 3.418 |
| Gesamt | 8.396 | 5.128 |
44 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
45 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
46 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Die kurzfristigen finanziellen und nicht-finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 202047 |
|---|---|---|
| NICHT-FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | ||
| Verbindlichkeiten soziale Sicherheit und Lohnsteuer | 435 | 382 |
| Sonstige | 1.888 | 5 |
| Gesamt | 2.323 | 387 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 37 | 24 |
| Gesamt | 37 | 24 |
| Summe | 2.360 | 411 |
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2021 von einem Kunden eine Zahlung in Höhe von T€ 1.888 erhalten. Die zugrunde liegende Vereinbarung stellt jedoch keinen Vertrag im Sinne von IFRS 15 dar, da es sich lediglich um einen Rahmenvertrag über die zukünftige Bestellung von Terminals handelt. Eine Darstellung der Vereinbarung auf Basis der spezifischen Anforderungen des IFRS 15 ist daher nicht sachgerecht. Mynaric hat daher die vom Kunden erhaltene Zahlung als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird so lange als sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen, bis ein Kunden-Vertrag vorliegt oder die Voraussetzungen des IFRS 15.15 für eine Umsatzrealisation erfüllt sind.
Der Finanzmittelfonds entspricht den Liquide Mittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Bilanzstichtag, die sich im Wesentlichen aus Kassenbeständen und Bankguthaben zusammensetzen.
Überleitung der Bewegungen der Schulden auf den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
Die nach IAS 7.44 anzugebene Überleitungsrechnung der Schulden auf den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
| Zahlungswirksame Veränderungen |
Nicht zahlungswirksame Veränderungen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Bilanz zum 1. Januar 2021 |
Zuflüsse | Abflüsse | Zugänge | Abgänge | Noch nicht gezahlte Zinsen |
FX | Umgliederungen | Bilanz zum 31. Dezember 2021 |
| Kurzfristige Darlehen |
0 | 7.500 | -7.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbind lichkeiten |
7.956 | 0 | -1.056 | 1.951 | 0 | 0 | 176 | 0 | 9.027 |
| Gesamt | 7.956 | 7.500 | 8.556 | 1.951 | 0 | 0 | 176 | 0 | 9.027 |
47 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
| Zahlungswirksame Veränderungen |
Nicht zahlungswirksame Veränderungen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Bilanz zum 1. Januar 2020 |
Zuflüsse | Abflüsse | Zugänge | Abgänge | Noch nicht gezahlte Zinsen |
FX | Umgliederungen | Bilanz zum 31. Dezember 2020 |
| Wandelschuld verschreibung |
0 | 5.000 | 0 | 0 | 0 | 500 | 0 | -5.500 | 0 |
| Kurzfristige Darlehen |
0 | 2.500 | -2.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbind lichkeiten |
6.762 | 0 | -675 | 1.947 | 0 | 0 | -78 | 0 | 7.956 |
| Gesamt | 6.762 | 7.500 | -3.175 | 9.447 | 0 | 500 | -78 | -5.500 | 7.956 |
Bei der Umgliederung der Wandelschuldverschreibung handelt es sich um die nicht zahlungswirksame Wandlung der Wandelschuldverschreibung in Aktien der Mynaric AG, die zum 31. Dezember 2020 als Rücklage für vorausbezahlte Anteile ausgewiesen wird.
Nach IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahen stehenden Unternehmen und Personen) müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden oder die auf das berichtende Unternehmen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Das Management in Schlüsselpositionen besteht aus den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Zu den nahestehenden Personen zählt neben den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates auch Frau Knapek. Frau Knapek ist die Ehefrau von Markus Knapek, einem ehemaligen Mitglied des Vorstands und einem bedeutenden Aktionär der Mynaric AG. Frau Knapek war von Juni 2016 bis Januar 2021 als Teilzeitkraft bei der Mynaric AG beschäftigt.
Die folgenden Unternehmen gelten als nahestehende Personen und Unternehmen der Mynaric AG:
MCConsult Dr. Peschko ist ein Unternehmen im Besitz von Dr. Wolfram Peschko, einem ehemaligen Vorstandsmitglied, das im Geschäftsjahr 2020 ausgeschieden ist, und Beratungsleistungen für die Mynaric AG erbringt. Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Aufwendungen für nahestehende Personen und Unternehmen, die MCConsult Dr. Peschko betreffen, auf T€ 825. Zum 31. Dezember 2020 wies die Mynaric AG Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 591 gegenüber der MCConsult Dr. Peschko aus.
Pinsent Masons LLP ist eine Anwaltskanzlei, in der Herr Mayrhofer, ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats, das im Geschäftsjahr 2020 ausgeschieden ist, ein Partner ist, die Rechtsberatungsdienstleistungen für die Unternehmen der Mynaric Gruppe erbringt. Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Aufwendungen für nahestehende Personen und Unternehmen in Bezug auf die Pinsent Masons LLP auf T€ 135. Zum 31. Dezember 2020 weist der Konzern Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 12 gegenüber Pinsent Masons LLP aus.
Die Apeiron Investment Group Ltd. ("Apeiron"), ein Aktionär der Mynaric AG, und Bülent Altan, der Vorstandsvorsitzende und ein Mitglied des Vorstands der Mynaric AG, schlossen am 13. August 2019 eine Optionsvereinbarung, mit der Apeiron Herrn Altan das Recht einräumte, 56.700 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu einem Preis von € 25,00 pro Aktie zu erwerben (die "Altan-Optionsvereinbarung"). Gemäß der Altan-Optionsvereinbarung war Herr Altan zunächst berechtigt, die Option innerhalb eines vierwöchigen Ausübungszeitraums auszuüben, nachdem Apeiron schriftlich mitgeteilt hatte, dass bestimmte aufschiebende Bedingungen gemäß der Vereinbarung erfüllt sind (der "Erstausübungszeitraum"). Obwohl die ursprüngliche Ausübungsfrist im Dezember 2020 abgelaufen wäre, haben Apeiron und Herr Altan vereinbart, die Ausübungsfrist gemäß der Altan-Optionsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Bis zum heutigen Tag wurde die Option unter der Altan-Optionsvereinbarung nicht ausgeübt.
Der Aufsichtsrat setzt die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands fest. Er überprüft und beschließt ferner das Vergütungssystem sowie die Angemessenheit der Gesamtvergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder einschließlich der wesentlichen Vertragselemente.
Ziel der Vorstandsvergütung ist es, die persönliche Leistung - unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens - angemessen zu vergüten und einen Anreiz für eine erfolgreiche Unternehmensführung zu geben. Dabei orientiert sich die Vergütung an der Größe des Unternehmens sowie an branchen- und länderspezifischen Standards.
Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats besteht aus drei Komponenten:
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (ohne Aktienoptionen und Nebenleistungen) setzt sich zu ca. 66% aus einer festen Vergütung und zu 33% aus einer erfolgsabhängigen Vergütung bei 100%iger Zielerreichung zusammen.
Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung und den Nebenleistungen zusammen, die in Abhängigkeit von der jeweiligen Person oder dem Eintritt bestimmter Ereignisse variieren können.
Die Höhe der Festvergütung richtet sich nach den übertragenen Funktionen und Verantwortlichkeiten sowie den branchen- und marktüblichen Rahmenbedingungen. Diese Konditionen orientieren sich vor allem an anderen börsennotierten mittelständischen Unternehmen aus der Technologiebranche und verwandten Branchen. Die Festvergütung wird in monatlichen Raten ausgezahlt.
Zu den Nebenleistungen gehören vor allem die Kosten für die Dienstwohnung der Mitglieder des Vorstandes. Die Mitglieder erhalten auch steuerpflichtige Sachleistungen.
Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Die erste wird jährlich mit dem Aufsichtsrat vereinbart, die zweite ist eine strategische Sonderkomponente.
Die mit dem Aufsichtsrat jährlich vereinbarte Komponente besteht in der Regel aus zwei Elementen, die auf der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens und der Erreichung des vom Aufsichtsrat genehmigten, Jahresbudgets basieren. Der Bonus kann bei Übererfüllung bis zu 200 % betragen.
Die strategische Sonderkomponente ist eine Belohnung für die Leistung des Vorstandsmitglieds bei der Akquisition von strategischen Investoren für das Unternehmen.
Die dritte Vergütungskomponente umfasst Aktienoptionen, die ausgewählten Mitarbeitern in Form von Aktienoptionen aus den Aktienoptionsplänen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 gewährt werden, an denen auch die Vorstandsmitglieder teilnehmen. Ein Aktienoptionsrecht berechtigt den Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die Wartezeit für die Ausübung der Optionen beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Tag der Gewährung der Optionen. Die Optionen können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist ausgeübt werden, sofern das Erfolgsziel erreicht wurde.
Im Rahmen dieser Pläne wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Aktienoptionen an den Vorstand ausgegeben, die zum Bezug von Aktien der Mynaric AG berechtigen. Detaillierte Informationen zu den gewährten Aktienoptionen sind unter Punkt 9. a) Anteilsbasierte Vergütungen dargestellt
Die dem Vorstand im Geschäftsjahr 2021 gewährte Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
| Kurzfristige Vergütung | Aktienbasierte Vergütung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Grundvergü tung in T€ |
Kurzfristige vari able Vergütung in T€ |
Anzahl der gewährten Aktienoptionen |
Als Aufwand berücksichtigt in T€ |
Gesamt in T€ |
| 2021 | 713 | 113 | 100.000 | 332 | 1.158 |
| 2020 | 525 | 357 | 30.000 | 549 | 1.431 |
Im Jahr 2020 wurde Herrn Dr. Peschko, einem ehemaligen Mitglied des Vorstands der Mynaric AG, der im Geschäftsjahr 2020 ausgeschieden ist, eine Abfindung in Höhe von T€ 691 gewährt. Herrn Edler von Janecek, der ebenfalls im Jahr 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, wurde im Geschäftsjahr 2020 eine Abfindung in Höhe von T€ 263 gewährt.
Der Vorstandsvorsitzende, Bülent Altan, erhielt für seine Tätigkeit als CEO der Tochtergesellschaft Mynaric USA Inc. eine Vergütung, die bereits in den gewährten Vergütungen enthalten ist. Die anderen Vorstandsmitglieder erhielten während ihrer Amtszeit keine Vergütung für ihre Tätigkeit in einer Tochtergesellschaft.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Mynaric AG geregelt, die durch die Hauptversammlung am 14. Mai 2021 geändert wurde. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Die Vergütung beträgt € 30.000 pro Jahr, wobei der Vorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieser Vergütung erhält. Für Aufsichtsratssitzungen wird ein Sitzungsgeld von € 500 gezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Ersatz ihrer Auslagen sowie Erstattung der auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Darüber hinaus trägt die Mynaric AG die Kosten der D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder. Die Mynaric AG gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite.
Die jährliche Vergütung für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beträgt wie folgt:
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| T€ | 2021 | 2020 |
| Dr. Manfred Krischke | 80 | 40 |
| Peter Müller-Brühl | 50 | 20 |
| Dr. Gerd Gruppe | 39 | 30 |
| Steve Geskos | 32 | 0 |
| Vincent Wobbe | 19 | 0 |
| Thomas Hanke | 16 | 11 |
| Dr. Thomas Billeter | 15 | 20 |
| Hans Koenigsmann | 12 | 0 |
| Thomas Mayrhofer | 0 | 9 |
| Gesamt | 263 | 130 |
Nach den der Mynaric AG vorliegenden Informationen halten die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates die folgenden Aktienanteile:
| Anzahl der Aktien | 31. Dezember 2021 |
31. Dezember 2020 |
Änderung |
|---|---|---|---|
| Peter Müller-Brühl | 4.445 | 4.445 | 0 |
| Joachim Horwath | 220.527 | 396.940 | -176.413 |
| Bülent Altan | 1.136 | 0 | 1.136 |
| Stefan Berndt-von Bülow | 174 | 0 | 174 |
Die gewährte Gesamtvergütung für die im Geschäftsjahr 2021 aktiven Mitglieder des Vorstands beträgt T€ 3.351 (2020: T€ 1.543). Die Gesamtvergütung des Vorstands beinhaltet 100.000 im Berichtsjahr gewährte Aktienoptionen (2020: 30.000) mit einem beizulegenden Zeitwert von T€ 2.517 (2020: T€ 754).
An ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden Zahlungen in Höhe von T€ 466 (2020: T€ 346) geleistet.
Die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 beträgt T€ 263 (2020: T€ 130).
Weder im Jahr 2021 noch im Jahr 2020 wurden Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gewährt.
Die Finanzinstrumente wurden den folgenden Kategorien zugeordnet:
| 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 202048 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AmC) |
|||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 143 | 411 | 76 | 359 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
48.143 | 0 | 43.198 | 0 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
0 | 0 | 550 | 0 | |
| Gesamt | 48.286 | 411 | 43.824 | 359 | |
| Anschaffungskosten (FLAC) | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
8.396 | 0 | 5.128 | 0 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.638 | 7.389 | 1.156 | 6.800 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 37 | 0 | 24 | 0 | |
| Gesamt | 10.071 | 7.389 | 6.308 | 6.800 |
Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird davon ausgegangen, dass ihre Buchwerte aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Der Buchwert der langfristigen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie AmC entspricht in etwa dem beizulegenden Zeitwert. Etwaige Differenzen zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert sind aufgrund des derzeitigen Niedrigzinsumfelds unwesentlich.
Der Buchwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (FLAC), wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, entspricht aufgrund ihrer kurzen Laufzeit dem beizulegenden Zeitwert. Die Leasingverbindlichkeiten werden gemäß den in IFRS 16 festgelegten Anforderungen abgezinst.
Die Nettogewinne/-verluste nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar:
| 2021 in T€ | Sonstige Ertrags- und Aufwandsposten bzw. Gewinn- und Verlustposten |
||
|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte |
AmC | Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
0 |
| 2020 in T€ | Sonstige Ertrags- und Aufwandsposten bzw. Gewinn- und Verlustposten |
||
| Finanzielle Vermögenswerte |
AmC | Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
0 |
48 Die Werte wurden aufgrund von Fehlerkorrekturen angepasst (siehe Punkt 34.)
Die Gruppe ist durch die Verwendung von Finanzinstrumenten den folgenden Risiken ausgesetzt:
Der Vorstand der Gesellschaft ist für die Struktur und Kontrolle des Risikomanagements des Konzerns verantwortlich. Zu diesem Zweck hat der Vorstand Mitarbeiter benannt, die für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementpolitik des Konzerns zuständig sind. Die Mitarbeiter erstatten dem Vorstand regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeit. Die Risikomanagementpolitik und die Risikomanagementsysteme werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns zu berücksichtigen.
Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des Konzerns zählen die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit im Hinblick auf die Unternehmensfortführung sowie die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur. Große Bedeutung in diesem Zusammenhang hat hierbei die Sicherstellung von ausreichender Verfügbarkeit von Liquidität. Die Steuerung dieser Ziele erfolgt durch ein integriertes Controlling-Konzept, wobei die Geschäftsführung im Rahmen der Monatsabschlussanalyse aktuelle Kennziffern zu verschiedenen Bilanzpositionen und damit auch zur Entwicklung des Eigenkapitals und als Basis für notwendige unternehmerische Entscheidungen erhält. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2021 78,6 % (Vorjahr: 81,7 %). Positiv beeinflusst wurde die Eigenkapitalquote durch Einzahlungen in das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage aus den im Geschäftsjahr 2021 durchgeführten Kapitalerhöhungen. Die Eigenkapitalquote errechnet sich aus dem Verhältnis des gesamten Eigenkapitals zur Bilanzsumme. An der Gesamtstrategie des Konzerns haben sich gegenüber 2020 keine Änderungen ergeben.
Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Ausfalls, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Kreditrisiko ergibt sich in erster Linie aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten des Konzerns. Die Buchwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und der vertraglichen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Bei der Feststellung, ob sich das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, berücksichtigt der Konzern Informationen, die ohne unangemessene Kosten oder Aufwand verfügbar sind. Dazu gehören quantitative und qualitative Informationen und Analysen zu Bonitätsbeurteilung, die auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit als auch auf zukunftsbezogene Informationen beruhen. Die Gruppe geht davon aus, dass sich das Kreditrisiko für einen finanziellen Vermögenswert erheblich erhöht hat, wenn dieser mehr als 30 Tage überfällig ist.
Die Gruppe betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Konzern in vollem Umfang nachkommen kann, ohne dass der Konzern auf die Verwertung von Sicherheiten (sofern vorhanden) zurückgreifen muss, oder wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden wie folgt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
Das Kreditrisiko der Gruppe wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale des Kunden beeinflusst. Der Vorstand berücksichtigt jedoch auch die Faktoren, die das Kreditrisiko beeinflussen können, einschließlich des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit den Branchen, Ländern und Regionen, in denen die Kunden tätig sind.
Für detaillierte Angaben zur geographischen Umsatzverteilung verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt 5. Segmentberichterstattung und Informationen über geografische Gebiete.
Die Gruppe verfügt über ein Forderungsmanagementsystem, das die anfängliche und laufende Analyse der Kreditwürdigkeit der einzelnen Kunden gewährleistet. Diese Analyse umfasst externe Ratings, Informationen von Auskunfteien (sofern verfügbar), Brancheninformationen und in einigen Fällen auch Informationen von Banken. Bevor der Konzern eine Geschäftsbeziehung eingeht, muss ein Vertriebsmitarbeiter die wichtigsten Aspekte diese Geschäftsmöglichkeit unter Nutzung eines "Sales Triage"-Tool analysieren. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, indem sie ein bestimmtes Maximum festlegt.
Das Kreditrisiko wird insgesamt als gering eingestuft.
Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten zum Bilanzstichtag im Wesentlichen Kautionen für Mietverträge der Mynaric-Gruppe. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Lieferanten.
Das Kreditrisiko aus Forderungen aus Kautionen wird als gering eingeschätzt, da die Kautionen auf separaten Konten gehalten werden, die nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen.
Die geschätzte Risikovorsorge fürZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde aufgrund der kurzen Laufzeiten unter Berücksichtigung der innerhalb von 12 Monaten erwarteten Verluste ermittelt. Der zum 31. Dezember 2021 ermittelte erwartete Kreditverlust ist nicht wesentlich und wurde daher nicht ausgewiesen.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten wie vertraglich vereinbart durch in Form von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten begleichen zu können. Ziel des Liquiditätsmanagements der Gruppe ist es, so weit wie möglich sicherzustellen, dass jederzeit ausreichende Barmittel zur Verfügung stehen, um den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit sowohl unter normalen als auch unter Stressszenarien nachkommen zu können, ohne dass untragbare Verluste oder eine Schädigung der Reputation des Konzerns eintreten.
Die Gruppe verwendet eine tätigkeitsbezogene Kostenrechnung, um die Kosten für ihre Produkte und Dienstleistungen zu berechnen. Dies ermöglicht es der Gruppe, den Liquiditätsbedarf zu überwachen und die Mittelzuflüsse auf das eingesetzte Kapital zu optimieren.
Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten, um fällige Verpflichtungen erfüllen zu können. Das Management überwacht mittels rollierender Prognosen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Basis der erwarteten Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen zentral für den Konzern. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Konzerns und der Unternehmensfortführung ist es erforderlich, dass die adaptierten Erfolgs- und Liquiditätsplanungen für die Jahre 2022 und 2023 umgesetzt werden und eine bedarfsorientierte Finanzierung in Form von Fremd- und/oder Eigenkapital sichergestellt wird. Der erfolgreiche US-Börsengang im November 2021 mit einem Gesamtbruttoerlös von 75,9 Mio. US\$ führte zu einer Verbesserung der Liquidität. Insgesamt ist das Liquiditätsrisiko auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr einzuschätzen, da sich die Kostenstruktur aufgrund des starken Wachstums des Unternehmens entsprechend verbessert hat.
Mynaric schloss am 02. Mai 2022 einen Kreditvertrag mit der Formue Nord Fokus A/S, der Modelio Equity AB und der Munkekullen 5 förvaltning AB über eine Kreditlinie von 25 Mio. € und einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 ab. Eine Tranche in Höhe von 10 Mio.€ wurde am 3. Mai 2022 ausgezahlt. Die verbleibende Kreditlinie kann in mehreren Tranchen ab dem 1. Oktober 2022 in Anspruch genommen werden, wenn und soweit die jeweilige Tranche 10 % der Marktkapitalisierung der Mynaric AG (auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Mynaric AG an den zehn Handelstagen vor dem Zeitpunkt des Auszahlungsantrages) nicht übersteigt; eine einzelne Auszahlung darf 5 Mio. € nicht überschreiten. Die in Anspruch genommene Kreditlinie wird im Geschäftsjahr 2022 mit 1 % pro angefangenem 30-Tage-Zeitraum und ab dem Geschäftsjahr 2023 mit 1,25 % pro angefangenem 30-Tage-Zeitraum verzinst. Die Kreditvereinbarung verpflichtet Mynaric außerdem zur Zahlung einer Bereitstellungsgebühr in Höhe von 6 % der gesamten zugesagten Kreditlinie von 25 Mio. €. Die Bereitstellungsprovision und die Zinsen auf die in Anspruch genommenen Kreditlinie sind zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Kreditsumme fällig. Soweit Mynaric eine Kapitalerhöhung von mehr als 10 % des derzeit ausstehenden Grundkapitals (d. h. € 5.242.948,00) durchführt, endet die die Verfügbarkeit der Kreditlinie bereits vor dem 30. Juni 2023, und alle ausstehenden Beträge werden fällig.
Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um nicht diskontierte Bruttobeträge inklusive vertraglicher Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen.
| 31. Dezember 2021 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Buchwert | weniger als 1 Jahr |
zwischen 1 und 2 Jahre |
zwischen 3 und 5 Jahre |
mehr als 5 Jahre |
Gesamt | ||
| Verbindlichkeiten aus Liefe rungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
8.396 | 8.396 | 0 | 0 | 0 | 8.396 | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 9.027 | 1.640 | 1.605 | 3.148 | 3.328 | 9.721 | ||
| Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
37 | 37 | 0 | 0 | 0 | 37 | ||
| Gesamt | 17.460 | 10.073 | 1.605 | 3.148 | 3.328 | 18.154 |
| 31. Dezember 2020 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Buchwert | weniger als 1 Jahr |
zwischen 1 und 2 Jahre |
zwischen 3 und 5 Jahre |
Mehr als 5 Jahre |
Gesamt |
| Verbindlichkeiten aus Liefe rungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
5.128 | 5.128 | 0 | 0 | 0 | 5.128 |
| Leasingverbindlichkeiten | 7.956 | 1.168 | 1.191 | 2.392 | 3.849 | 8.600 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
24 | 24 | 0 | 0 | 0 | 24 |
| Gesamt | 13.108 | 6.320 | 1.191 | 2.392 | 3.849 | 13.752 |
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Marktpreise wie Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse ändern und somit die Erträge der Gruppe oder den Wert der von ihr gehaltenen Finanzinstrumente beeinflussen können. Das Ziel des Marktrisikomanagements besteht darin, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Der Konzern ist transaktionsbedingten Fremdwährungsrisiken insofern ausgesetzt, als die Währungen, auf die Verkaufs- und Einkaufstransaktionen sowie Forderungen und Kreditgeschäfte lauten, nicht der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften entsprechen. Die funktionalen Währungen der Konzerngesellschaften sind der Euro und der US-Dollar. Die oben erwähnten Transaktionen werden hauptsächlich in Euro, USD, RMB, GBP und CHF abgewickelt.
Es folgt eine Zusammenfassung der quantitativen Informationen über das Währungsrisiko des Konzerns, die der Konzernleitung zur Verfügung gestellt wurden:
| 31. Dezember 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Tausend | EUR | USD | ||
| Konzerninterne Forderungen | 0 | 4.384 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 33 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 32.713 | ||
| Konzerninterne Verbindlichkeiten | 6.494 | 503 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 83 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 185 | ||
| Nettorisiko | -6.494 | 36.359 |
| 31. Dezember 2020 | ||
|---|---|---|
| in Tausend | EUR | USD |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 961 |
| Konzerninterne Verbindlichkeiten | 4.653 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 99 |
| Nettorisiko | -4.653 | 862 |
Eine für möglich gehaltene Stärkung (Schwächung) von USD, und EUR gegenüber den anderen Währungen zum 31. Dezember hätte die Bewertung der Finanzinstrumente in fremder Währung beeinflusst und sich mit den unten dargestellten Beträgen auch auf das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust ausgewirkt. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant bleiben. Die Einflüsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte werden außer Acht gelassen.
| Auswirkungen auf den Konzerngewinn/-verlust | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | |||
| Veränderung der Wechselkurse | Veränderungen der Wechselkurse | |||
| in T€ | Erhöhung um 5% |
Verminderung um 5% |
Erhöhung um 5% |
Verminderung um 5% |
| EUR | -328 | 328 | -262 | 262 |
| USD | 1.818 | -1.818 | 35 | -35 |
| Gesamt | 1.490 | -1.490 | -227 | 227 |
| Auswirkungen auf das Konzerneigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | |||
| Veränderungen der Wechselkurse | Veränderungen der Wechselkurse | |||
| in T€ | Erhöhung um 5% | Verminderung um 5% |
Erhöhung um 5% |
Verminderung um 5% |
| EUR | -325 | 325 | -233 | 233 |
| USD | 1.818 | -1.818 | 35 | -35 |
| Gesamt | 1.493 | -1.493 | -198 | 198 |
Die folgenden Wechselkurse wurden verwendet:
| Durchschnittskurs | Kassakurs am Abschlussstichtag | |||
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |
| EUR/USD | 0,84819 | 0,87322 | 0,88292 | 0,81540 |
Der Konzern verfügt über keine verzinslichen finanziellen Vermögenswerte und verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten. Besondere Zinsrisiken bestehen daher nicht.
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann der Konzern von Zeit zu Zeit in rechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Vorstands sowie der rechtlichen Berater bestehen über den bereits in den Rückstellungen ausgewiesenen Prozessrisiken keine Ansprüche, die in Bezug auf das Geschäft, die Vermögens-, Finanz- oder Ertragssituation des Konzerns wesentlich sein könnten.
Es bestehen wie bereits im Vorjahr zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:
| 31. Dezember 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | bis zu 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | >5 Jahre | Insgesamt |
| Mietnebenkosten | 161 | 641 | 373 | 1.176 |
| Software und Lizenzen | 924 | 1.876 | 0 | 2.800 |
| Sonstiges | 256 | 6 | 0 | 263 |
| Gesamt | 1.342 | 2.523 | 373 | 4.239 |
Der wesentliche Betrag der finanziellen Verpflichtungen aus Software und Lizenzen beinhaltet einen Vertrag über die Nutzung von SAP. Die Sonstigen Verpflichtungen bestehen vornehmlich aus Dienstleistungsverträgen.
Darüber hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Bestellungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in folgender Höhe:
| in T€ | 31. Dezember 2021 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 41 |
| Sachanlagen | 2.736 |
| Gesamt | 2.777 |
Im Jahr 2021 stellte der Konzern mehrere Fehler in den Konzernabschlüssen seit 2018 fest, die auf mathematischen Fehlern und Fehlern bei der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zurückzuführen waren. Die Fehler wurden korrigiert, indem jeder der betroffenen Posten des Abschlusses für die Vorjahre entsprechend angepasst wurde.
Ein Teil dieser Fehler wurde bereits im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 korrigiert. Des Weiteren hat der Konzern die Nicht-GAAP-Kennzahl "Leistung" aus der Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Gesamtergebnis entfernt.
Die folgenden Tabellen fassen die Auswirkungen der Fehler auf den Konzernabschluss zusammen, die nicht bereits im Abschluss zum 31. Dezember 2020 korrigiert worden sind.
01 Januar, 2020
| Wie zuvor | Fehler Anpassungen |
Klassifizie | ||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | berichtet49 | I und II | rungsfehler | Angepasst |
| Vermögenswerte | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.224 | -1.444 | 0 | 8.780 |
| Nutzungsrechte | 6.700 | 110 | 0 | 6.810 |
| Sachanlagen | 3.855 | -15 | 0 | 3.840 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 226 | 0 | -30 | 196 |
| Langfristige Vermögenswerte | 21.005 | -1.349 | -30 | 19.626 |
| Vorräte | 2.878 | -479 | 0 | 2.399 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 76 | 0 | -76 | 0 |
| Steuererstattungsansprüche | 11 | 0 | -11 | 0 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte |
1.652 | 0 | 117 | 1.769 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8.914 | 0 | 0 | 8.914 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 13.531 | -479 | 30 | 13.082 |
| VERMÖGENSWERTE GESAMT | 34.536 | -1.828 | 0 | 32.708 |
| Eigenkapital | ||||
| Grundkapital | 2.904 | 0 | 0 | 2.904 |
| Kapitalrücklage | 45.368 | 1.041 | 0 | 46.409 |
| Währungsdifferenzen | -53 | 0 | 0 | -53 |
| Konzernbilanzverlust | -23.369 | -3.280 | 0 | -26.649 |
| EIGENKAPITAL GESAMT | 24.851 | -2.239 | 0 | 22.612 |
| Schulden | ||||
| Rückstellungen | 25 | 98 | -6 | 117 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 6.080 | -108 | 0 | 5.972 |
| Langfristige Schulden | 6.105 | -10 | -6 | 6.089 |
| Rückstellungen | 1.531 | -34 | -1.248 | 249 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 664 | 126 | 0 | 790 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis tungen und sonstige Verbindlichkeiten |
1.207 | 0 | 1.254 | 2.461 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 0 | 330 | 0 | 330 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten |
177 | 0 | 0 | 177 |
| Kurzfristige Schulden | 3.580 | 421 | 6 | 4.007 |
| Schulden gesamt | 9.685 | 411 | 0 | 10.096 |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN GESAMT | 34.536 | -1.828 | 0 | 32.708 |
49 Die Darstellung "wie zuvor gemeldet" entspricht den zuvor gemeldeten bereinigten Salden zum 31. Dezember 2019 im Konzernabschluss für das Jahr bis zum 31. Dezember 2020.
| 31. Dezember 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wie zuvor | Fehler Anpassungen |
Klassifizie | ||
| in T€ | berichtet | I und II | rungfehler | Angepasst |
| Vermögenswerte | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 17.884 | 0 | 0 | 17.884 |
| Nutzungsrechte | 7.942 | 0 | 0 | 7.942 |
| Sachanlagen | 10.077 | -3 | 0 | 10.074 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
359 | 0 | 0 | 359 |
| Langfristige Vermögenswerte | 36.262 | -3 | 0 | 36.259 |
| Vorräte | 5.230 | 0 | 0 | 5.230 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
550 | 0 | 0 | 550 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte |
1.339 | 0 | 0 | 1.339 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
43.198 | 0 | 0 | 43.198 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 50.317 | 0 | 0 | 50.317 |
| VERMÖGEN INSGESAMT | 86.579 | -3 | 0 | 86.576 |
| Eigenkapital | ||||
| Grundkapital | 4.093 | -98 | 0 | 3.995 |
| Kapitalrücklage | 112.417 | -4.228 | 0 | 108.189 |
| Rücklage für vorausbezahlte Anteile | 0 | 5.500 | 0 | 5.500 |
| Währungsdifferenzen | 314 | 0 | 0 | 314 |
| Konzernbilanzverlust | -46.113 | -1.177 | 0 | -47.290 |
| EIGENKAPITAL GESAMT | 70.711 | -3 | 0 | 70.708 |
| Schulden | ||||
| Rückstellungen | 178 | 0 | -6 | 172 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 6.800 | 0 | 0 | 6.800 |
| Langfristige Schulden | 6.978 | 0 | -6 | 6.972 |
| Rückstellungen | 4.417 | 0 | -3.412 | 1.005 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 1.156 | 0 | 0 | 1.156 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis tungen und sonstige Verbindlichkeiten |
1.710 | 0 | 3.418 | 5.128 |
| Vertragliche Schulden | 299 | 0 | 897 | 1.196 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten |
1.308 | 0 | -897 | 411 |
| Kurzfristige Schulden | 8.890 | 0 | 6 | 8.896 |
| Verbindlichkeiten gesamt | 15.868 | 0 | 0 | 15.868 |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN GESAMT | 86.579 | -3 | 0 | 86.576 |
| Wie zuvor | Fehleran passungen I |
Klassifizie | ||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | berichtet | und II | rungsfehler | Angepasst |
| Umsatzerlöse | 679 | 0 | 0 | 679 |
| Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
-976 | 479 | 0 | -497 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 9.137 | 1.293 | -1.055 | 9.375 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 601 | -36 | -27 | 538 |
| Materialkosten | -6.221 | 0 | 0 | -6.221 |
| Personalkosten | -16.683 | -133 | 0 | -16.816 |
| Abschreibungen | -2.017 | 174 | 0 | -1.843 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.227 | 326 | 558 | -5.343 |
| Betriebsgewinn/-verlust | -21.707 | 2.104 | -524 | -20.129 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 18 | 0 | 0 | 18 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.055 | 0 | 1.055 | 0 |
| Netto-Fremdwährungsgewinn/ (-verlust) | 0 | 0 | -531 | -531 |
| Finanzergebnis | -1.037 | 0 | 524 | -513 |
| Gewinn/Verlust vor Steuern | -22.745 | 2.104 | 0 | -20.642 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 1 | -1 | 0 | 0 |
| Konzerngewinn/-verlust | -22.744 | 2.103 | 0 | -20.642 |
| Sonstiges Ergebnis | ||||
| Posten, die in den Gewinn oder Verlust umge gliedert wurden oder anschließend umgeglie dert werden können |
||||
| Ausländische Geschäftsbetriebe – Währungsumrechnungsdifferenzen |
366 | 0 | 0 | 366 |
| Gesamt | 366 | 0 | 0 | 366 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 366 | 0 | 0 | 366 |
| Gesamtergebnis | -22.378 | 2.103 | 0 | -20.275 |
| Anzahl Aktien, unverwässert | 3.353.850 | -4.447 | 0 | 3.349.403 |
| Anzahl Aktien, verwässert | 3.392.050 | -42.647 | 0 | 3.349.403 |
| Ergebnis je Aktie in EUR, unverwässert | -6,78 | 0,62 | 0 | -6,16 |
| Ergebnis je Aktie in EUR, verwässert | -6,71 | 0,55 | 0 | -6,16 |
| Wie zuvor | Fehler anpas sungen I |
Klassi fizie rungs |
Ange | |
|---|---|---|---|---|
| in T€ | berichtet | und II | fehler | passt |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | ||||
| Konzerngewinn/-verlust | -22.744 | 2.103 | 0 | -20.642 |
| Anpassungen für: | ||||
| Ertragsteueraufwand | -1 | 0 | 1 | 0 |
| Abschreibungen | 2.018 | -178 | 0 | 1.840 |
| Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen | 51 | 0 | 0 | 51 |
| Zinsaufwand/-ertrag, netto | -17 | 0 | -1 | -18 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 992 | 133 | 0 | 1.125 |
| Netto-Fremdwährungsgewinn / (-verlust) | 531 | 0 | 0 | 531 |
| Änderungen in: | ||||
| Vorräte | -2.042 | -856 | 0 | -2.898 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -514 | 0 | -76 | -590 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte | -988 | 312 | 76 | -600 |
| Rückstellungen | 2.880 | 35 | -2.164 | 751 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
258 | 0 | 2.164 | 2.422 |
| Vertragliche Schulden | 312 | -330 | 897 | 879 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 1.110 | 0 | -897 | 213 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -18.154 | 1.219 | 0 | -16.935 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||||
| Investitionen in immateriellen Vermögenswerten | -7.005 | -1.281 | 0 | -8.286 |
| Investitionen in das Sachanlagevermögen | -6.716 | -8 | 0 | -6.724 |
| Erhaltene Zinsen | 0 | 65 | 18 | 83 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -13.721 | -1.224 | 18 | -14.927 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||||
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 61.746 | 0 | 0 | 61.746 |
| Einzahlungen aus Wandelschuldverschreibungen | 5.000 | 0 | 0 | 5.000 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen | 2.500 | 0 | 0 | 2.500 |
| Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger Darlehen | -2.500 | 0 | 0 | -2.500 |
| Auszahlung für Tilgung Leasingverbindlichkeiten | -679 | 5 | 0 | -674 |
| Erhaltene Zinsen | 18 | 0 | -18 | 0 |
| Gezahlten Zinsen | -555 | 0 | 0 | -555 |
| Einzahlungen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 740 | 0 | 0 | 741 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 66.270 | 5 | -18 | 66.257 |
| Veränderung der liquiden Mittel | 34.395 | 0 | 0 | 34.395 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar | 8.914 | 0 | 0 | 8.914 |
| Kursbedingte Wertänderungen des Finanzmittelfonds | -111 | 0 | 0 | -111 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember |
43.198 | 0 | 0 | 43.198 |
Bzgl. der Konzernbilanz zum 01. Januar 2020 hat der Konzern die folgenden Umgliederungen aufgrund einer fehlerhaften Darstellung vorgenommen:
| Klassifizierungsfehler | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Umgliederung einer Kaution in Höhe von T€ 30 aus den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten in die sonstigen finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte. |
| 2 | Umgliederung einer Forderung aus Vertragsstrafen in Höhe von T€ 76 aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die sonstigen finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte. |
| 3 | Umgliederung von Forderungen aus Kapitalertragsteuer in Höhe von T€ 11 aus den Steuererstattungsansprüchen in die sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte. |
| 4 | Umgliederung von erfassten Archivierungskosten in Höhe von T€ 6 aus den Rück stellungen (langfristig) in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. |
| 5 | Umgliederung von Abgrenzungen in Höhe von T€ 1.248 aus den Rückstellungen (kurzfristig) in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. |
Bzgl. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 hat der Konzern die folgenden Umgliederungen aufgrund einer fehlerhaften Darstellung vorgenommen:
| Klassifizierungsfehler | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Umgliederung von erfassten Archivierungskosten in Höhe von T€ 6 aus den Rück stellungen (langfristig) in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. |
| 2 | Umgliederung von Abgrenzungen in Höhe von T€ 3.412 aus den Rückstellungen (kurzfristig) in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. |
| 3 | Umgliederung einer von einem Kunden erhaltenen Zahlung in Höhe von T€ 897 aus den sonstigen finanziellen und nicht-finanziellen Verbindlichkeiten in die Vertragsverbindlichkeiten. |
Bzgl. der Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern die folgenden Umgliederungen aufgrund einer fehlerhaften Darstellung vorgenommen:
| Klassifizierungsfehler | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Umgliederung der i.H.v. T€ 1.055 unter den aktivierten Eigenleistungen ausge wiesen aktivierten Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23, als Abzugswert der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen. |
| 2 | Umgliederung von Fremdwährungsgewinnen in Höhe von T€ 27 aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in den Netto-Fremdwährungsgewinn / (-verlust). |
| 3 | Umgliederung von Fremdwährungsverlusten in Höhe von T€ 558 aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Netto-Fremdwährungsgewinn / (-verlust). |
Die wesentlichen Umgliederungen der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020 sind wie folgt:
| Klassifizierungsfehler | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Umgliederung einer Forderung für Vertragsstrafen in Höhe von T€ 76 aus den Forde rungen aus Lieferungen und Leistungen in die sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte. |
| 2 | Umgliederung von Cashflows aus der Veränderung von Rückstellungen in Höhe von T€ 2.164 in Cashflows aus der Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten, aufgrund der Umgliederung von Abgrenzungen aus den Rückstellungen (langfristig und kurzfristig) in die Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019. |
| 3 | Umgliederung von Cashflows aus der Veränderung sonstiger finanzieller und nicht finanzieller Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 897 in Cashflows aus der Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten aufgrund der Umgliederung einer von einem Kunden erhaltenen Zahlung aus den sonstigen finanziellen und nicht-finanziellen Verbind lichkeiten in die Vertragsverbindlichkeiten in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019. |
| 4 | Umgliederung des Cashflows aus Erhaltene Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 18 von der Finanzierungstätigkeit in die Investitionstätigkeit. |
Im Jahr 2021 entdeckte die Gruppe die folgenden Fehler in den Konzernabschlüssen seit 2018:
| Fehler | Art des Fehlers | Auswirkungen auf die Konzernabschlüsse |
|---|---|---|
| IFRS 16 | ● Es wurde versäumt, zwei Leas ingverhältnisse in der Bilanz auszuweisen. |
● Nutzungsrechte, langfristige Leasingverbindlichkeiten, kurzfris tige Leasingverbindlichkeiten, lang |
| ● Die Kosten für die Wiederherstel lung eines gemieteten Büroge bäudes wurden nicht bei der Ermit tlung der Höhe des Nutzungsrechts aus dem Leasingverhältnis zu berücksichtigen. |
fristige Rückstellungen und hiermit verbundene Abschreibungen und Zinsaufwendungen wurden zu niedrig, sonstige betriebliche Aufwendungen zu hoch angesetzt. |
|
| Aktivierte Entwick lungskosten |
● Verwaltungskosten wurden unrich tigerweise als Entwicklungskosten aktiviert. |
● Immaterielle Vermögenswerte, die damit verbundenen aktivierten Eigenleistungen und Abschrei bungen wurden zu hoch angesetzt. |
| ● Mathematische Fehler bei der Berechnung von Zuschlagssätzen für die Aktivierung von immateri ellen Vermögensätzen. |
● Im Hinblick auf die fehlende Aktiv ierung von Fremdkapitalkosten als Entwicklungskosten wurden imma |
|
| ● Unterlassene Aktivierung von Fremdkapitalkosten als Entwick lungskosten, wie in IAS 23 vorgeschrieben. |
terielle Vermögenswerte zu niedrig, Zinsen und ähnliche Aufwend ungen zu hoch angesetzt. |
|
| Sachanlagen | ● Verwaltungskosten wurden unrich tigerweise als Herstellungskosten von Sachanlagen berücksichtigt. |
● Sachanlagen, aktivierte Eigenleis tungen und damit verbundene Abschreibungen wurden zu hoch |
| ● Mathematische Fehler bei der Berechnung von Zuschlagssätzen für die Aktivierung von Herstel lungskosten von Sachanlagen. |
angesetzt. ● In Bezug auf die fehlende Aktiv ierung von Fremdkapitalkosten als Anschaffungskosten wurden die |
|
| ● Unterlassene Aktivierung von Fremdkapitalkosten als Herstel lungskosten des Sachanlagevermö gens, wie in IAS 23 vorgeschrieben. |
Sachanlagen zu niedrig und die Zinsen und ähnlichen Aufwend ungen zu hoch angesetzt. |
|
| Vorräte | ● Verwaltungskosten wurden unrich tigerweise als Herstellungskosten von Vorräten berücksichtigt. |
● Die Vorräte und die Veränderung der Bestände an Fertigerzeug nissen und unfertigen Erzeug |
| ● Mathematische Fehler bei der Berechnung der Zuschlagssätze für die Produktionskosten. |
nissen wurden zu hoch angesetzt. ● In Bezug auf die Fehler bei der Neubewertung der Vorräte zum |
|
| ● Fehler bei der Neubewertung der Vorräte zum Nettoveräußerungswert. |
Nettoveräußerungswert wurden die Vorräte und der Materialauf wand zu hoch angesetzt. |
|
| Verwässerte Anzahl der Aktien |
● Die Berechnung der verwässerten Anzahl der Aktien war nicht korrekt, da potenzielle Aktien in die Berechnung einbezogen wurden, obwohl ihre Auswirkung auf den Verlust je Aktie einem entgegenge setzten Verwässerungseffekt bewirkt hätte. |
● Die verwässerte Anzahl der Aktien wurde zu hoch und der verwäs serte Verlust pro Aktie zu niedrig angesetzt. |
Die Fehler wurden korrigiert, indem jeder der betroffenen Posten des Abschlusses für die Vorjahre entsprechend angepasst wurde. Die entsprechenden Cashflows wurden ebenfalls angepasst.
Die folgenden Tabellen fassen die Auswirkungen auf die konsolidierten Abschlüsse der Gruppe zusammen.
| 01 Januar 2020 | Fehler-Anpassungen I | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | IFRS 16 | Aktivierte Entwick lungs kosten |
Sachan lagen |
Vorräte | Gesamt |
| Vermögenswerte | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | -1.444 | 0 | 0 | -1.444 |
| Nutzungsrechte | 110 | 0 | 0 | 0 | 110 |
| Sachanlagen | 0 | 0 | -14 | 0 | -14 |
| Langfristige Vermögenswerte | 110 | -1.444 | -14 | 0 | -1.348 |
| Vorräte | 0 | 0 | 0 | -479 | -479 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | -479 | -479 |
| VERMÖGENSWERTE GESAMT | 110 | -1.444 | -14 | -479 | -1.827 |
| Eigenkapital | |||||
| Bilanzverlust | -7 | -1.444 | -14 | -479 | -1.944 |
| EIGENKAPITAL GESAMT | -7 | -1.444 | -14 | -479 | -1.944 |
| Schulden | |||||
| Rückstellungen | 98 | 0 | 0 | 0 | 98 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | -108 | 0 | 0 | 0 | -108 |
| Langfristige Schulden | -10 | 0 | 0 | 0 | -10 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 126 | 0 | 0 | 0 | 126 |
| Kurzfristige Schulden | 126 | 0 | 0 | 0 | 126 |
| Schulden gesamt | 116 | 0 | 0 | 0 | 116 |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN GESAMT | 110 | -1.444 | -14 | -479 | -1.827 |
| 31. Dezember 2020 | Fehler-Anpassungen I | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | IFRS 16 |
Aktivierte Entwick lungs kosten |
Sachan lagen |
Vorräte | Gesamt |
| Vermögenswerte | |||||
| Sachanlagen | 0 | 0 | -3 | 0 | -3 |
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | -3 | 0 | -3 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| VERMÖGENSWERTE GESAMT | 0 | 0 | -3 | 0 | -3 |
| Eigenkapital | |||||
| Bilanzverlust | 0 | 0 | -3 | 0 | -3 |
| EIGENKAPITAL GESAMT | 0 | 0 | -3 | 0 | -3 |
| SCHULDEN | |||||
| Langfristige Schulden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schulden gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN GESAMT | 0 | 0 | -3 | 0 | -3 |
| Für das Geschäftsjahr 2020 | Fehler-Anpassungen I | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | IFRS 16 | Aktivierte Entwick lungs kosten |
Sachan lagen |
Vorräte | Gesamt | |
| Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
0 | 0 | 0 | 479 | 479 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 0 | 1.281 | 12 | 0 | 1.293 | |
| Abschreibungen | 11 | 164 | 0 | 0 | 175 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -5 | 0 | 0 | 0 | -5 | |
| Betriebsgewinn/-verlust | 6 | 1.444 | 12 | 479 | 1.941 | |
| Finanzergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Gewinn/Verlust vor Steuern | 6 | 1.444 | 12 | 479 | 1.941 | |
| Konzerngewinn/-verlust | 6 | 1.444 | 12 | 479 | 1.941 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis | 6 | 1.444 | 12 | 479 | 1.941 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR, unverwässert |
0,00 | 0,43 | 0,00 | 0,14 | 0,58 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR, verwässert | 0,00 | 0,43 | 0,00 | 0,14 | 0,58 |
| Für das Geschäftsjahr 2020 | Fehler-Anpassungen I | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | IFRS 16 | Aktivierte Entwick lungs kosten |
Sachanlagen | Vorräte | Gesamt |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit |
|||||
| Konzerngewinn/-verlust | 7 | 1.444 | 11 | 479 | 1.941 |
| Anpassungen für: | |||||
| Abschreibungen | -12 | -163 | -3 | 0 | -178 |
| Änderungen in: | |||||
| Vorräte | 0 | 0 | 0 | -856 | -856 |
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte |
0 | 0 | 0 | 377 | 377 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit |
-5 | 1.281 | 8 | 0 | 1.284 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||||
| Investitionen in immateriellen Vermögenswerten |
0 | -1.281 | 0 | 0 | -1.281 |
| Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0 | 0 | -8 | 0 | -8 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 0 | -1.281 | -8 | 0 | -1.289 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
|||||
| Auszahlung für Tilgung Leasingverbindlichkeiten |
5 | 0 | 0 | 0 | 5 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
5 | 0 | 0 | 0 | 5 |
| Veränderung der liquiden Mittel | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläqui valente am 1. Januar |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente zum 31. Dezember |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Im Jahr 2021 entdeckte der Konzern die folgenden Fehler in den Konzernabschlüssen seit 2018:
| Fehler | Art des Fehlers | Auswirkungen auf die Konzernabschlüsse |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ● Mynaric erhielt in den Jahren 2019 und 2020 Vorauszahlung vom Kunden. Obwohl die Leistungsverpflichtung nicht erfüllt wurde, berücksichtigte der Konzern Umsat zerlöse. Die Ausführung des Vertrags mit dem Kunden wurde anschließend von der deutschen Bundesregierung untersagt. |
● Die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden zu hoch angesetzt. Die Vertragsverbindlich keiten wurden zum 31. Dezember 2019 zu niedrig angesetzt. |
| ● Die Umsatzerlöse wurden unrichtig weder im Jahr 2019 noch im Jahr 2020 korrigiert, sondern stattdessen als Rückstellung gegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigt. |
||
| Verbindlich keiten |
● Eine Rückstellung für interne Jahresab schlusskosten wurde unrichtig gebildet. |
● Die Rückstellungen und sonstigen betrieb lichen Aufwendungen wurden zu hoch angesetzt. |
| Eigenkapital | ● Latente Steueraufwendungen im Zusam menhang mit Kapitalerhöhungskosten wurden in den Jahren 2017-2019 fälschli cherweise in der Konzerngesamtergebnis rechnung und der Kapitalrücklage ausgewiesen. ● Es gab einen Fehler bei der Beurteilung des Zeitpunkts der Wandlungserklärung einer Wandelanleihe, was zu einer unangemess enen Erfassung der Wandlung der Wandelanleihe im Grundkapital und der Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2020 führte. Die Ausgabe der neuen Aktien wurde erst im Januar 2021 wirksam und kann daher nicht mit dem Grundkapital und der Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2020 verrechnet werden. ● Bei der Berechnung der anteilsbasierten Vergütungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist ein mathematischer Fehler aufgetreten, der zu einer Unterbew ertung des Personalaufwands und der Kapi talrücklage geführt hat. |
Der Ertragsteueraufwand, der Bilanzverlust ● und die Kapitalrücklage wurden zu hoch angesetzt. ● Aufgrund des Fehlers bei der Beurteilung des Zeitpunkts der Wandlungserklärung einer Wandelanleihe wurden das Grundka pital und die Kapitalrücklage zu hoch und die Rücklage für vorausbezahlte Anteile im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 zu niedrig angesetzt. ● Aufgrund des Rechenfehlers bei der Berechnung der anteilsbasierten Vergütungen wurden die Kapitalrücklage und der Personalaufwand zu niedrig angesetzt. ● Im Zusammenhang mit der Gewährung von Aktienoptionen an ein Vorstandsmit glied wurden der Personalaufwand, die Kapitalrücklage und der Bilanzverlust zu niedrig angesetzt. |
| ● Im Geschäftsjahr 2019 hat ein Aktionär der Mynaric AG einem Mitglied des Vorstands der Mynaric AG das Recht eingeräumt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Diese Transaktion wurde im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 nicht als anteils basierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente gemäß IFRS 2 erfasst. |
Die Fehler wurden korrigiert, indem jeder der betroffenen Posten des Abschlusses für die Vorjahre entsprechend
angepasst wurde. Die folgenden Tabellen fassen die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe zusammen.
Die entsprechenden Cashflows wurden ebenfalls angepasst.
| 01 Januar 2020 | Fehler-Anpassungen II | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Umsatz erlöse |
Verbindlich keiten |
Eigenkapital | Gesamt |
| Vermögenswerte | ||||
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| VERMÖGENSWERTE GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Eigenkapital | ||||
| Kapitalrücklage | 0 | 0 | 1.041 | 1.041 |
| Konzernbilanzverlust | -330 | 35 | -1.041 | -1.336 |
| EIGENKAPITAL GESAMT | -330 | 35 | 0 | -295 |
| Schulden | ||||
| Langfristige Schulden | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rückstellungen | 0 | -35 | 0 | -35 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 330 | 0 | 0 | 330 |
| Kurzfristige Schulden | 330 | -35 | 0 | 295 |
| Schulden gesamt | 330 | -35 | 0 | 295 |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2020 | Fehler-Anpassungen II | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Umsatzerlöse | Verbindlich keiten |
Eigen kapital |
Gesamt |
| Vermögenswerte | ||||
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| VERMÖGENSWERTE GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Eigenkapital | ||||
| Grundkapital | 0 | 0 | -98 | -98 |
| Kapitalrücklage | 0 | 0 | -4.228 | -4.228 |
| Rücklage für vorausbezahlte Anteile | 0 | 0 | 5.500 | 5.500 |
| Konzernbilanzverlust | 0 | 0 | -1.174 | -1.174 |
| EIGENKAPITAL GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schulden | ||||
| Langfristige Schulden | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schulden gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Für das Geschäftsjahr 2020 | Fehler-Anpassungen II | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Umsatz erlöse |
Verbindlich keiten |
Eigenkapital | Gesamt |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0 | -36 | 0 | -36 |
| Personalkosten | 0 | 0 | -133 | -133 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 330 | 0 | 0 | 330 |
| Betriebsgewinn/-verlust | 330 | -36 | -133 | 161 |
| Finanzergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gewinn/Verlust vor Steuern | 330 | -36 | -133 | 161 |
| Konzerngewinn/-verlust | 330 | -36 | -133 | 161 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 330 | -36 | -133 | 161 |
| Ergebnis je Aktie in EUR, unverwässert | 0,10 | -0,01 | -0,04 | 0,05 |
| Ergebnis je Aktie in EUR, verwässert | 0,10 | -0,01 | -0,04 | 0,05 |
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN GESAMT 0 0 0 0
| Für das Geschäftsjahr 2020 | Fehler-Anpassungen II | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Umsatz erlöse |
Verbindlich keiten |
Eigenkapital | Gesamt |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | ||||
| Konzerngewinn/-verlust | -330 | 15 | -1.041 | -1.356 |
| Anpassungen für: | ||||
| Zinsen und ähnliche Erträge | 0 | 33 | 0 | 33 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 0 | 0 | 1.041 | 1.041 |
| Änderungen in: | ||||
| Sonstige finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte |
0 | 65 | 0 | 65 |
| Rückstellungen | 0 | -21 | 0 | -21 |
| Vertragliche Verbindlichkeiten | 330 | 0 | 0 | 330 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 0 | 93 | 0 | 93 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||||
| Erhaltene Zinsen | 0 | -98 | 0 | -98 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | -98 | 0 | -98 |
| Veränderung der liquiden Mittel | 0 | -5 | 0 | -5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar |
0 | 0 | 0 | 0 |
| Kursbedingte Wertänderungen des Finanzmittelfonds |
0 | 5 | 0 | 5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva lente zum 31. Dezember |
0 | 0 | 0 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte Mynaric durchschnittlich 216 Mitarbeiter (2020: 148 Mitarbeiter). Die Verteilung auf die einzelnen Gesellschaften der Mynaric-Gruppe ergibt sich wie folgt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Mynaric AG | 35 | 25 |
| Mynaric Lasercom GmbH | 166 | 108 |
| Mynaric Systeme GmbH | 1 | 11 |
| Mynaric USA Inc. | 14 | 4 |
| Gesamt | 216 | 148 |
Die Verteilung auf die einzelnen Abteilungen der Mynaric- Gruppe ergibt stell sich wie folgt dar:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Entwicklung Technologie | 110 | 65 |
| Production & Supply Chain Management | 40 | 28 |
| Produktentwicklung und Vertrieb | 32 | 29 |
| Verwaltung | 29 | 25 |
| Kommunikation und Marketing | 5 | 1 |
| Gesamt | 216 | 148 |
Vorstände der Mynaric AG sind:
Der Aufsichtsrat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Die Erklärung zur Unternehmensführung, die Erklärung zur Unternehmensführung der Gruppe und der Bericht zur Unternehmensführung sind auf unserer Website www.mynaric.com unter "Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht.
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Konzern an den Abschlussprüfer folgenden Honoraraufwand erfasst:
| Gebühren für die Rechnungsprüfung | 787 | 77 |
|---|---|---|
| Sonstige prüfungsbezogene Dienstleistungen | 657 | 67 |
| Insgesamt | 1,444 | 144 |
Im Februar 2022 überfiel Russland die Ukraine auf breiter Front. Als Reaktion auf diese Aggression haben Regierungen in aller Welt strenge Sanktionen gegen Russland verhängt. Diese Sanktionen unterbrachen die Herstellung, Lieferung und die gesamte Lieferkette von Fahrzeugherstellern und Zulieferern. Das volle Ausmaß der Auswirkungen der Sanktionen auf unser Geschäft und unsere Geschäftstätigkeit ist noch nicht absehbar und hängt von der künftigen Entwicklung des Krieges ab, die höchst ungewiss und unvorhersehbar ist. Der Krieg könnte erhebliche Auswirkungen auf unsere Ertragslage, unsere Liquidität und unser Kapitalmanagement haben. Wir werden die Situation und die Auswirkungen dieser Entwicklung auf unser Liquiditäts- und Kapitalmanagement weiter beobachten.
Am 29. April 2022 schlossen wir einen Kreditvertrag mit der Formue Nord Fokus A/S, der Modelio Equity AB und der Munkekullen 5 förvaltning AB über eine Kreditlinie von 25 Millionen Euro und einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 ab.
Mynaric beabsichtigt, seine Büroflächen im Jahr 2023 weiter auszubauen, um sich auf das zukünftige Wachstum vorzubereiten. Aus diesem Grund hat die Mynaric AG im Januar 2022 einen Mietvertrag für einen neuen Standort in München unterzeichnet. Der neue Standort bietet auf einer Fläche von 11.000 Quadratmetern Platz für bis zu 400 Mitarbeiter aus den Bereichen Produktion, Test, Technik und Verwaltung. Die anfängliche Mietdauer wird 10 Jahre betragen und frühestens im Juli 2023 beginnen. Die anfängliche Miete beträgt € 289.000 pro Monat. Für die Anpassung des Gebäudes an die Bedürfnisse des Konzerns wird Mynaric nach Zahlung der ersten Monatsmiete eine zusätzliche Gebühr von 1,1 Mio. € an den Vermieter zahlen.
Am 28. April 2022 wurde die Mynaric Government Solutions, Inc. in den USA als Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Virginia gegründet. Mynaric Government Solutions Inc. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Mynaric AG. Die Gesellschaft wurde zu dem Zweck gegründet, um der Mynaric Gruppe zukünftig den Zugang zu Kundenaufträgen der US-Regierung zu ermöglichen, die besonderen Regeln unterliegen. Dies war bisher nicht möglich. Damit Unternehmen mit einer ausländischen Muttergesellschaft eine Freigabe der US-Regierung erhalten, müssen besondere Anforderungen der US-Regierung beachtet werden. Diese Anforderungen sollen in Zukunft über die neu gegründete Gesellschaft erfüllt und umgesetzt werden.
Der Vorstand
Bülent Altan Stefan Berndt-von Bülow Joachim Horwath CEO CFO CTO
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung des Jahresabschlusses der Mynaric AG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage vermittelt wird und der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Gilching, 31. Mai 2022
Der Vorstand
Bulent Altan Stefan Berndt-von Bülow Joachim Horwath CEO CFO CTO
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