Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 30, 2022
Annual / Quarterly Financial Statement
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PASSIVA
| Vorjahr Euro |
Geschäftsjahr Euro |
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|---|---|---|
| Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | ||||||
| I. Finanzanlagen | I. Gezeichnetes Kapital | 71.942.513,00 | 60.430.702,00 | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 112.233.162,75 | 92.773.849,17 | eigene Anteile | 2.135.554,00- | 0,00 | ||
| Summe Anlagevermögen | 112.233.162,75 | 92.773.849,17 | eingefordertes Kapital | 69.806.959,00 | 60.430.702,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 44.043.380,18 | 34.523.453,60 | |||||
| B. Umlaufvermögen | III. Bilanzverlust | 1.166.820,96 | 2.816.871,17 | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | Summe Eigenkapital | 112.683.518,22 | 92.137.284,43 | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 1.160,00 | B. Rückstellungen | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 548.257,69 | 38.313,06 | |||||
| 3. sonstige Vermögensgegenstände | 734.142,23 | 268.180,48 | 1. sonstige Rückstellungen | 25.000,00 | 19.000,00 | ||
| 1.282.399,92 | 307.653,54 | C. Verbindlichkeiten | |||||
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei | |||||||
| Kreditinstituten und Schecks | 233.319,42 | 115.508,29 | 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 88.402,51 | 191.644,57 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 951.595,00 | 849.082,00 | |||||
| Summe Umlaufvermögen | 1.515.719,34 | 423.161,83 | 3. sonstige Verbindlichkeiten | 366,36 | 0,00 | ||
| 1.040.363,87 | 1.040.726,57 | ||||||
| 113.748.882,09 | 93.197.011,00 | 113.748.882,09 | 93.197.011,00 | ||||
| Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
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|---|---|---|
| 1. Rohergebnis |
105.349,44 | 47.464,00 |
| 2. Personalaufwand |
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| a) Löhne und Gehälter | 5.250,00- | 0,00 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
714,37- | 99,54- |
| 5.964,37- | 99,54- | |
| 3. Abschreibungen |
||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des |
||
| Anlagevermögens und Sachanlagen | 0,00 | 435,20- |
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der |
||
| Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen | ||
| überschreiten | 0,00 | 118.772,38- |
| 0,00 | 119.207,58- | |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen |
348.299,14- | 311.046,66- |
| 5. Erträge aus Beteiligungen | 1.988.442,00 | 462.951,00 |
| 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
9.944,44 | 3.263,67 |
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | 17.650,00- |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
99.422,16- | 23.148,00- |
| 9. Ergebnis nach Steuern | 1.650.050,21 | 42.526,89 |
| 10. sonstige Steuern | 0,00 | 175,53 |
| 11. Jahresüberschuss | 1.650.050,21 | 42.702,42 |
| 12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
2.816.871,17- | 2.859.573,59- |
| 13. Bilanzverlust | 1.166.820,96- | 2.816.871,17- |
Der vorstehende Jahresabschluss LEHNER INVESTMENTS AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk überwiegend in der Bilanz bzw. in der Gewinnund Verlustrechnung gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert
| Firmenname laut Registergericht: | LEHNER INVESTMENTS AG |
|---|---|
| Firmensitz laut Registergericht: | München |
| Registereintrag: | HRB |
| Registergericht: | Amtsgericht München |
| Register-Nr.: | 228209 |
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt
Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden, wenn erforderlich, vorgenommen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Dem Risiko eines Forderungsausfalls wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nominalwerten.
Die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Beträgen angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt, haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und bestehen in Höhe von TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 192). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 952 (Vorjahr: T€ 850), die haben eine Laufzeit von länger als 1 Jahr.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2021 71.942.513 € (VJ: 60.430.702,00 €) und ist aktuell eingeteilt in 71.942.513 Inhaberstückaktien. Das genehmigte Kapital beläuft sich per 31. Dezember 2021 auf 30.215.351 €.
Am 14.12.2020 wurde eine weitere Sachkapitalerhöhung um 11.511.811 € beschlossen, die am 20.01.2021 eingetragen wurde. Die MARKUS LEHNER PRIVATE EQUITY Ltd., La Valetta/Malta, hält zum 31. Dezember 2021 70,76 % des gezeichneten Kapitals.
Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung (Eintragung am 20.01.2021) wurden 2.158.275 eigene Aktien mit einem Anteil von 2.158.275,00 € am Grundkapital erworben. Der Erwerb erfolgte um ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu initiieren. Von den eigenen Anteilen wurden im Jahr 2021 im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 22.721 eigene Aktien mit einem Anteil von 22.721,00 € am Grundkapital übertragen.
Zum Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG war in 2021 Siddharath Lugani, München, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Holtmann & Lugani in München
Die LEHNER INVESTMENTS AG hat an Herrn Lugani für 2021 insgesamt EUR 98.175,00 inkl. Umsatzsteuer bezahlt.
Die LEHNER INVESTMENTS AG hat für keinen Auslagenersatz an den Aufsichtsrat bezahlt. Der vereinbarte Aufwand für das Jahr 2021 beträgt TEUR 54 und wurde als Verbindlichkeit berücksichtigt. Die Aufsichtsratsvergütungen für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von TEUR 54 waren zum Bilanzaufstellungszeitpunkt vollständig bezahlt.
Der Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erkläre ich als Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG, dass die Gesellschaft bei dem im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch nicht benachteiligt wurde.
Weitere Maßnahmen oder Unterlassungen von Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG lagen nicht vor.
München, im Juni 2022 Siddharath Lugani
An die LEHNER INVESTMENTS AG
Wir haben den Jahresabschluss der LEHNER INVESTMENTS AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
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