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Uniqa Insurance Group AG

Annual Report (ESEF) Apr 11, 2024

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gemeinsam besser leben Jahresfinanzbericht 2023 | UNIQA Insurance Group AG Inhalt Konsolidierter Corporate- Governance-Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Bericht des Aufsichtsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 (Konsolidierter) Nichtfinanzieller Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Konzernlagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Erläuterungen zum Konzernabschluss . . . . . . 95 Freigabe zur Veröffentlichung . . . . . . . . . . . . . . . 221 Erklärung der gesetzlichen Vertreter . . . . . . 222 Bestätigungsvermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Einzelabschluss der UNIQA Insurance Group AG nach UGB . . . . 230 Jahresfinanzbericht 2023 4 UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster- reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in der jeweils geltenden Fassung und veröffentlicht die Ent- sprechenserklärung sowohl im Konzernbericht als auch auf www.uniqagroup.com im Bereich Investor Relations. Der ÖCGK ist auf www. uniqagroup.com und auch unter www.corporate- governance.at öffentlich zugänglich. Der Corporate-Governance-Bericht und der konsolidierte Corporate- Governance-Bericht der UNIQA Insurance Group AG sind in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB zusammengefasst. Die Umsetzung bzw. Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex wird mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK jährlich durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Eva- luierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Öster- reichischen Arbeitskreis für Corporate Governance. Die Berichte über die externe Evaluierung gemäß Regel 62 des ÖCGK sind ebenfalls unter www.uniqagroup.com abrufbar. Konsolidierter Corporate- Governance-Bericht Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats betreffend die Effi- zienz seiner Tätigkeit (Regel 36 ÖCGK) wird der Aufsichtsrat von der Vienna Strategy HUB GmbH unterstützt. UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den ÖCGK in seiner jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Corporate-Governance-Bericht 5 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2023 Andreas Brandstetter, Chief Executive Officer (CEO) * 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002 bis30. Juni 2028 • Strategie & Transformation • UNIQA Ventures • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie Holding) – gemeinsam mit Peter Eichler • Generalsekretariat • Revision • Kunde & Markt Bank Österreich (interimistisch von 1. Jänner 2023 bis31.März 2023) • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE, Villach • Mitglied des Aufsichtsrats des KHM- Museumsverbands • Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich 134.479 Stück Peter Eichler, Personenversicherung * 1961, bestellt von 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 und seit 1. Juli 2020 bis30. Juni 2024 • Produktentwicklung Kranken, Leben&Unfall • Leistung Kranken-Stationär • Asset-Management (UCM/UREM) • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/ Mavie Holding) – gemeinsam mit AndreasBrandstetter • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien • Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost, a.s. Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost, a.s. Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava • Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf 13.169 Stück Wolf-Christoph Gerlach, Operations * 1979, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Antrag, Vertrag & Kundenservice • Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung • Leistung Leben & Kranken-Ambulant • Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO) • Einkauf & Verwaltung • Group Service Center (Nitra) • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari De Viata S.A., Bukarest • Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 10.370 Stück Peter Humer, Kunde & Markt Österreich * 1971, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Landesdirektionen • Retail Österreich • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate Österreich • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Affinity-Geschäft • Kunstversicherung • Digitalisierung • Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg • Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungs- eigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbau- gesellschaft m.b.H., Innsbruck • Mitglied des Aufsichtsrats des Österreichi- schen Hagelversicherung-Versicherungs- vereins auf Gegenseitigkeit, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 12.137 Stück Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International * 1966, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Retail International • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate International • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Große/internationale Makler • Affinity-Geschäft • Bank International • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Neue Versicherungslösungen • Mergers & Acquisitions • Performance & Change Management International • Generalsekretariat International • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf • Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest 17.848 Stück Zusammensetzung des Vorstands Jahresfinanzbericht 2023 6 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2023 Andreas Brandstetter, Chief Executive Officer (CEO) * 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002 bis30. Juni 2028 • Strategie & Transformation • UNIQA Ventures • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie Holding) – gemeinsam mit Peter Eichler • Generalsekretariat • Revision • Kunde & Markt Bank Österreich (interimistisch von 1. Jänner 2023 bis31.März 2023) • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE, Villach • Mitglied des Aufsichtsrats des KHM- Museumsverbands • Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich 134.479 Stück Peter Eichler, Personenversicherung * 1961, bestellt von 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 und seit 1. Juli 2020 bis30. Juni 2024 • Produktentwicklung Kranken, Leben&Unfall • Leistung Kranken-Stationär • Asset-Management (UCM/UREM) • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/ Mavie Holding) – gemeinsam mit AndreasBrandstetter • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien • Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost, a.s. Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost, a.s. Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava • Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf 13.169 Stück Wolf-Christoph Gerlach, Operations * 1979, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Antrag, Vertrag & Kundenservice • Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung • Leistung Leben & Kranken-Ambulant • Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO) • Einkauf & Verwaltung • Group Service Center (Nitra) • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari De Viata S.A., Bukarest • Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 10.370 Stück Peter Humer, Kunde & Markt Österreich * 1971, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Landesdirektionen • Retail Österreich • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate Österreich • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Affinity-Geschäft • Kunstversicherung • Digitalisierung • Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg • Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungs- eigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbau- gesellschaft m.b.H., Innsbruck • Mitglied des Aufsichtsrats des Österreichi- schen Hagelversicherung-Versicherungs- vereins auf Gegenseitigkeit, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 12.137 Stück Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International * 1966, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Retail International • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate International • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Große/internationale Makler • Affinity-Geschäft • Bank International • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Neue Versicherungslösungen • Mergers & Acquisitions • Performance & Change Management International • Generalsekretariat International • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf • Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest 17.848 Stück Corporate-Governance-Bericht 7 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2023 René Knapp, HR & Marke * 1983, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Group People • People AT • Marke & Kommunikation • Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs • Betriebsrat • Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi- schen Förderungsgesellschaft der Versi- cherungsmathematik GmbH (ÖFdVGmbH), Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 15.000 Stück Erik Leyers, Data & IT * 1969, bestellt seit 1. Juni 2016 bis 30. Juni 2024 • Daten-Management • UITS (UNIQA IT Services GmbH) • Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform) • Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 12.743 Stück Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank Österreich * 1972, bestellt von 1. April 2023 bis 31. Dezember 2026 • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (ab . April ) 1.959 Stück Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko * 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2028 • Recht & Compliance • Investor Relations • Controlling • Finance & Accounting • Aktuariat • Risikomanagement • Regulatorik • Rückversicherung • Revision • Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Börse AG, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau 18.546 Stück Nach Ablauf der Vorstandsmandate von Peter Eichler und Erik Leyers mit 30. Juni 2024 (ebenso bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG) werden ab 1. Juli 2024 Wolf-Christoph Gerlach die Zuständigkeitsbereiche von Erik Leyers und René Knapp jene von Peter Eichler übernehmen. Arbeitsweise des Vorstands Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsverteilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstands- mitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichts- rats bedürfen, ist festgelegt. Vorstandssitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsver- lauf berichten, Maßnahmen beschließen und unternehmens- strategische Entscheidungen treffen, finden in der Regel wöchentlich statt. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuier- licher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern. Die Sitzungen der personenident besetzten Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG werden in der Regel in gemeinsamer Sitzung abgehalten. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäfts- entwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risiko- managements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichts- ratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstandsvor- sitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäfts- entwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Zusammensetzung des Vorstands Jahresfinanzbericht 2023 8 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2023 René Knapp, HR & Marke * 1983, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2028 • Group People • People AT • Marke & Kommunikation • Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs • Betriebsrat • Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi- schen Förderungsgesellschaft der Versi- cherungsmathematik GmbH (ÖFdVGmbH), Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 15.000 Stück Erik Leyers, Data & IT * 1969, bestellt seit 1. Juni 2016 bis 30. Juni 2024 • Daten-Management • UITS (UNIQA IT Services GmbH) • Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform) • Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 12.743 Stück Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank Österreich * 1972, bestellt von 1. April 2023 bis 31. Dezember 2026 • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (ab . April ) 1.959 Stück Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko * 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2028 • Recht & Compliance • Investor Relations • Controlling • Finance & Accounting • Aktuariat • Risikomanagement • Regulatorik • Rückversicherung • Revision • Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Börse AG, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau 18.546 Stück Corporate-Governance-Bericht 9 Zusammensetzung des Aufsichtsrats Name Aufsichtsratsmandate in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2023 Burkhard Gantenbein, Vorsitzender Burkhard Gantenbein, Vorsitzender (ab 6. Juni 2023) (ab 6. Juni 2023) * 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur * 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Vorsitzender des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichts- rats UNIQA Österreich rats UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien (ab6.Juni 2023; bis 6. Juni (ab6.Juni 2023; bis 6. Juni 2023 Mitglied) 2023 Mitglied) 25.250 Stück25.250 Stück Walter Rothensteiner, Vorsitzender Walter Rothensteiner, Vorsitzender (bis 6. Juni 2023)(bis 6. Juni 2023) * 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur * 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Vorsitzender des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichts- rats der UNIQA Österreich rats der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien (bis6. Juni 2023)(bis6. Juni 2023) Johann Strobl, 1. Vorsitzender-Stellvertreter Johann Strobl, 1. Vorsitzender-Stellvertreter (ab 6. Juni 2023)(ab 6. Juni 2023) * 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur * 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Stellvertreter des Vorsitzenden Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats Tatra banka, des Aufsichtsrats Tatra banka, a. s., Bratislavaa. s., Bratislava • Stellvertreter des Vor-Stellvertreter des Vor- sitzenden des Aufsichts-sitzenden des Aufsichts- rats der UNIQA Österreich rats der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien (ab6.Juni 2023; bis 6. Juni (ab6.Juni 2023; bis 6. Juni 2023 Mitglied)2023 Mitglied) Christian Kuhn, 1. Vorsitzender-StellvertreterChristian Kuhn, 1. Vorsitzender-Stellvertreter (bis 6. Juni 2023)(bis 6. Juni 2023) Christian Kuhn, 2. Vorsitzender-StellvertreterChristian Kuhn, 2. Vorsitzender-Stellvertreter (ab 6. Juni 2023)(ab 6. Juni 2023) * 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur * 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien (ab6.Juni rungen AG, Wien (ab6.Juni 2023; bis 6. Juni 2023 Stellver-2023; bis 6. Juni 2023 Stellver- treter des Vorsitzenden)treter des Vorsitzenden) Johann Strobl, 2. Vorsitzender-Stellvertreter Johann Strobl, 2. Vorsitzender-Stellvertreter (bis 6. Juni 2023)(bis 6. Juni 2023) Marie-Valerie Brunner, 3. Vorsitzender- Marie-Valerie Brunner, 3. Vorsitzender- Stellvertreterin (ab 6. Juni 2023)Stellvertreterin (ab 6. Juni 2023) * 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur * 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien 1.750 Stück1.750 Stück Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender- Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender- Stellvertreter (bis 6. Juni 2023)Stellvertreter (bis 6. Juni 2023) Markus Andréewitch, MitgliedMarkus Andréewitch, Mitglied * 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur * 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien rungen AG, Wien Marie-Valerie Brunner, MitgliedMarie-Valerie Brunner, Mitglied (bis 6. Juni 2023)(bis 6. Juni 2023) Klaus Buchleitner, MitgliedKlaus Buchleitner, Mitglied * 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur * 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien rungen AG, Wien Anna Maria D’Hulster, MitgliedAnna Maria D’Hulster, Mitglied * 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur * 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wienrungen AG, Wien 1.400 Stück1.400 Stück Elgar Fleisch, MitgliedElgar Fleisch, Mitglied * 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur * 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wienrungen AG, Wien Jutta Kath, MitgliedJutta Kath, Mitglied * 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur * 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur 28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürichder UNIQA Re AG, Zürich 3.400 Stück3.400 Stück Rudolf Könighofer, MitgliedRudolf Könighofer, Mitglied * 1962, bestellt von 30. Mai 2016 bis 20. Mai * 1962, bestellt von 30. Mai 2016 bis 20. Mai 2019 und seit 6. Juni 2023 bis zur 28. ordent-2019 und seit 6. Juni 2023 bis zur 28. ordent- lichen Hauptversammlung (2027)lichen Hauptversammlung (2027) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Raiffeisen Bank International Raiffeisen Bank International AG, WienAG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Österreich UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien (seit 6. Juni 2023)(seit 6. Juni 2023) Jahresfinanzbericht 2023 10 Name Aufsichtsratsmandate in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2023 Vom Zentralbetriebsrat entsandtVom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre Sabine Andre * 1966, seit 20. Mai 2019 1966, seit 20. Mai 2019 Irene Berger Irene Berger * 1965, seit 20. Mai 2020 1965, seit 20. Mai 2020 Peter GattingerPeter Gattinger * 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015 * 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015 undseit 30. Mai 2016undseit 30. Mai 2016 Heinrich KamesHeinrich Kames * 1962, seit 10. April 2013 1962, seit 10. April 2013 56 Stück56 Stück Harald Kindermann Harald Kindermann * 1969, seit 26. Mai 2015 1969, seit 26. Mai 2015 750 Stück750 Stück Corporate-Governance-Bericht 11 Veröffentlichung gemäß Regel 49 ÖCGK Konzerngesellschaften der UNIQA Insurance Group AG ha- ben die Rechtsanwaltskanzlei andréewitch & partner rechts- anwälte GmbH mit der Erbringung von Beratungsleistungen in Angelegenheiten des IT-Rechts beauftragt. An dieser Ge- sellschaft ist das Aufsichtsratsmitglied Markus Andréewitch mit 60 Prozent beteiligt. Ein schon bisher bestehendes Bera- tungsmandat von UNIQA wird von einem als Gesellschafter der andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH neu einge- tretenen Partner weiter betreut. Markus Andréewitch wirkt an der Erbringung der Beratungsleistungen persönlich nicht mit. Die Beratungsleistungen werden fremdüblich honoriert. Der Aufsichtsrat hat der Fortführung des Beratungsmandats seine Zustimmung erteilt. Ausschüsse des Aufsichtsrats Ausschuss Vositzende:r Vorsitzender- Stellvertreter:in Mitglieder Vom Zentralbetriebsrat entsandt Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten Burkhard Gantenbein (ab 6. Juni 2023), Walter Rothensteiner (bis 6. Juni 2023) Johann Strobl (ab6. Juni 2023) Christian Kuhn (bis 6. Juni 2023) Marie-Valerie Brunner (seit6.Juni2023), Burkhard Gantenbein (bis 6.Juni 2023), Christian Kuhn (ab6.Juni 2023), Johann Strobl (bis6.Juni 2023) Arbeitsausschuss Burkhard Gantenbein (ab 6. Juni 2023), Walter Rothensteiner (bis 6. Juni 2023) Johann Strobl (ab6. Juni 2023) Christian Kuhn (bis 6. Juni 2023) Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch, Burkhard Gantenbein (bis6.Juni2023), Rudolf Könighofer (seit 6. Juni 2023), Christian Kuhn (ab6. Juni 2023), Johann Strobl (bis6.Juni 2023) Sabine Andre, PeterGattinger, HeinrichKames Prüfungsausschuss Anna Maria D’Hulster (ab6.Juni 2023), Walter Rothensteiner (bis6. Juni 2023) Burkhard Gantenbein (ab6.Juni 2023) Christian Kuhn (bis 6. Juni 2023) Marie-Valerie Brunner (seit6.Juni2023), Anna Maria D’Hulster (bis 6. Juni 2023), Burkhard Gantenbein (bis 6. Juni 2023), Jutta Kath, Christian Kuhn (ab 6. Juni 2023), Johann Strobl Sabine Andre, PeterGattinger, HeinrichKames Veranlagungsausschuss Marie-Valerie Brunner Christian Kuhn Klaus Buchleitner, Anna Maria D’Hulster, Burkhard Gantenbein, JuttaKath Sabine Andre, PeterGattinger, HeinrichKames IT-Ausschuss Markus Andréewitch Jutta Kath Marie-Valerie Brunner (bis 6. März 2024), Klaus Buchleitner (seit 6. März 2024), Elgar Fleisch Peter Gattinger, Heinrich Kames Ausschuss für die digitale Transformation Elgar Fleisch Burkhard Gantenbein Markus Andréewitch, Marie-Valerie Brunner (bis 6. März 2024), Klaus Buchleitner (seit 6. März 2024), Anna Maria D’Hulster, Rudolf Könighofer (seit 6. Juni 2023), Walter Rothensteiner (bis 6. Juni 2023) Sabine Andre, Peter Gattinger, HeinrichKames Ausschuss für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegen- heiten („HR-Ausschuss“) Burkhard Gantenbein Marie-Valerie Brunner Anna Maria D’Hulster, Elgar Fleisch Sabine Andre, Peter Gattinger Jahresfinanzbericht 2023 12 Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Ange- legenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmer- vertreter:innen zusammen und ist im Jahr 2023 zu neun Sit- zungen zusammengetreten. Zwei Entscheidungen wurden im Umlaufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2023 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen. Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und be- zugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vor- standsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als Nominierungs- und Vergütungsausschuss (für den Vorstand) agiert und der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats- präsidiums zusammensetzt. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss 2023 mit Vergütungsangelegenheiten des Vorstands, mit der Vorbereitung der Vergütungsberichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich je mit der aufgestell- ten Vergütungspolitik sowie mit der Nachfolgeplanung von Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt. Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Be- urteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Geset- zes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2023 keine Sitzung ab. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsaus- schuss tagte in drei Sitzungen unter Beiziehung der (Kon- zern-)Abschlussprüferin, wobei auch Diskussionen mit der Abschlussprüferin ohne Anwesenheit des Vorstands statt- fanden. Er behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwen- dungsvorschlag des Vorstands sowie den Bericht über die Prüfung des Risikomanagements (je für das Geschäftsjahr 2022). Weiters wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagen. Die Planung der Abschlussprüfungen 2023 der Gesellschaften der Unternehmensgruppe wurde mit der Abschlussprüferin erörtert, und die Abschlussprü- ferin berichtete über die Ergebnisse von Vorprüfungen. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prü- fungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Com- pliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Anhand von konkreten Sachverhalten wurde der Rechnungslegungs- prozess überwacht. Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapital- struktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des Asset- Liability-Managements. Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts der Umsetzung der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-Projekte. Der Ausschuss für die digitale Transformation hielt im Jahr 2023 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitali- sierung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitä- ten im Produktportfolio sowie mit der Vertiefung von kun- den- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen befasste. Corporate-Governance-Bericht 13 Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“) be- schäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, mit Fragen der Mitarbeiter- entwicklung und des Talentemanagements sowie mit Ver- gütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt bei der Umsetzung der HR-Stra- tegie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf- sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet. Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Aus- schüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. Aufgrund der personenidenten Zusammensetzung bei den Kapitalvertreter:innen tagt der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Auf- sichtsrat der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Aufsichts- ratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Re- gel 53 des ÖCGK erklärt. Sowohl Anna Maria D’Hulster als auch Jutta Kath erfüllen auch die Kriterien der Regel 54 des ÖCGK, das heißt sie sind weder Anteilseignerinnen mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren Interessen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Bezie- hung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. UNIQA hat als weitere Kriterien für die Unabhängigkeit ei- nes Aufsichtsratsmitglieds die folgenden Punkte festgelegt: •• Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende:r Ange- stellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder ei- nem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäfts- verhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeuten- den Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unter- nehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erheb- liches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmit- glied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist, es sei denn, eine der Gesellschaften ist mit der anderen konzernmäßig verbunden oder an ihr unternehmerisch beteiligt. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichts- ratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer unter- nehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners bzw. einer solchen Anteilseignerin vertreten. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienange- höriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Jahresfinanzbericht 2023 14 Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellungen Eine Gemeinschaft der Größe von UNIQA lebt und wirkt durch Vielfalt. Ungeachtet von Geschlecht, Alter, Herkunft, körperlicher Befähigung, Religion und Weltanschauung schätzen und respektieren wir einander. Unsere Mitarbei- ter:innen sind ebenso vielfältig wie unsere Kund:innen. Eine vielfältige Belegschaft trägt dazu bei, Kund:innen besser zu verstehen und unterschiedliche Bedürfnisse besser bedienen zu können. Unser Leitsatz „gemeinsam besser leben“ ist für uns erst dann erfüllt, wenn Gleichberechtigung und Chan- cengleichheit zur Gänze gegeben sind. UNIQA ist davon überzeugt, dass Vielfalt, Chancengerechtig- keit und Inklusion sowohl die Bindung von Mitarbeiter:innen an das Unternehmen als auch deren Innovationspotenzial und Produktivität fördern. Dank einer höheren Zufriedenheit der Kund:innen und besserer Finanzergebnisse sind Diversi- tät und Inklusion zudem ein entscheidender Faktor für wirt- schaftlichen Erfolg und Wachstum. Mit Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster und Jutta Kath gehören dem Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG drei Frauen an. Damit erreicht die Quote von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern unter den gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) die gesetzlich geforderten 30 Pro- zent. Mit Sabine Andre und Irene Berger wurden zudem zwei Frauen in den Kreis der Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat delegiert, womit in dieser Kurie sogar eine Quote von 40 Prozent weiblicher Mitglieder gegeben ist. Bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat wird die gesetzliche Quote von Frauen mit einem Anteil von 33 Prozent ebenfalls übertroffen. Den mit neun Mitgliedern personenident besetzten Vorstän- den der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG gehört seit 1. April 2023 mit Sabine Pfeffer ebenfalls eine Frau an. Dies war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu „Mehr Frauen in Leitungsfunktionen“. Neben dem klaren Commitment zu diesem Ziel setzt die UNIQA Group selbstverständlich auch weiterhin verschiedene be- gleitende Maßnahmen. Ziel ist die Veränderung der Rahmen- bedingungen und Voraussetzungen, um die Durchlässigkeit der Organisation für Frauenkarrieren insgesamt zu erhöhen. Mit 57,9 Prozent (2022: 57,8 Prozent) ist der Anteil von Frau- en an der Gesamtbelegschaft in der UNIQA Group per Ende 2023 stabil geblieben. Getrieben wird dieser hohe Anteil vor allem durch die internationalen Versicherungsgesellschaften (62,8 Prozent). Der Frauenanteil in den Vorständen im Konzern liegt bei 26,3 Prozent und ist damit gegenüber 2022 abermals leicht zurückgegangen (2022: 27,1 Prozent). Von insgesamt 523 Führungskräften in Österreich sind 174 Frauen, dies ent- spricht einem stabilen Anteil von über 33 Prozent. In den in- ternationalen Gesellschaften der UNIQA Group sind derzeit 48,6 Prozent der Führungskräfte weiblich. Das entspricht einer Steigerung von 1,2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (47,4 Prozent). Dadurch ist auch der Anteil der weib- lichen Führungskräfte in der gesamten UNIQA Group 2023 mit 43,6 Prozent (699 von insgesamt 1.604 Personen) leicht gestiegen gegenüber dem Niveau des Vorjahres (43,0 Pro- zent). Corporate-Governance-Bericht 15 Diversitätskonzept 2022 hat UNIQA erstmals eine eigene Strategie für Diversi- tät und Inklusion veröffentlicht, die als Basis und Rahmen für alle unsere Aktivitäten in diesem Bereich dient. Als inte- grierender Bestandteil unseres Strategieprogramms UNIQA 3.0 orientiert sich diese Strategie klar an unseren Guiding Principles. Neben konkret messbaren Zielen enthält sie auch ein Bündel an Initiativen, die sich vor allem auf drei Schwer- punkte konzentrieren: gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, mehr Frauen in Führungsfunktionen und erlebte Inklusion der Mitarbeiter:innen. Unser übergeordnetes Ziel ist die Förderung von Vielfalt und Inklusion bei UNIQA. Dabei werden weiterhin folgende kon- krete Schwerpunkte verfolgt: 1. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit 2. Förderung von Chancengleichheit mit dem klaren Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen 3. Generationenmanagement – Alt und Jung tragen gemeinsam zum Unternehmenserfolg bei 4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 5. Internationalität und Vielfalt der Kulturen als Stärke nutzen 6. Menschen mit Behinderung – bessere Inklusion und Förderung 7. Klares Bekenntnis zu Nichtdiskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Identität 2023 wurde zur Schaffung von Verbindlichkeit und klaren Verantwortlichkeiten eine „Group Diversity & Inclusion“- Policy ausgearbeitet und gruppenweit ausgerollt. Durch die Abhaltung internationaler Konferenzen und die Ernennung von Verantwortlichen in den verschiedenen Ländern hat sich ein Netzwerk etabliert, das die relevanten Themen voran- treibt und die gruppenweite Vernetzung optimal ermöglicht. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Ein standardisierter jährlicher Prozess zur Evaluierung, Analyse und Ableitung von Maßnahmen zum Pay Gap wurde am Standort Österreich etabliert. Der bereinigte Pay Gap lag auch 2023 wieder unter 1 Prozent. In den (Kern-)märkten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Rumänien wurde 2023 erstmals eine Equal-Pay- Analyse durchgeführt. In Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzego- wina, Montenegro, Bulgarien sowie der Ukraine wurde die Durchführung im Jahr 2024 vorbereitet. Den hohen Stellenwert einer fairen Bezahlung unterstreicht nicht zuletzt die Aufnahme eines Ziels für den nicht erklär- baren Gender Pay Gap in den variablen Teil der Management- vergütung für 2024. Mehr Frauen in Führungspositionen Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen hat weiterhin einen sehr hohen Stellenwert für UNIQA. Mit die- sem Ziel im Blick erfolgte 2023 eine neuerliche Bewertung nach dem Frauen-Karriere-Index. Seit der ersten Analyse im Jahr 2020/21 konnte eine Verbesserung von 63 auf 77 Index- punkte erreicht werden, die bereits deutlich über dem Ziel- wert von 70 liegen. Ausschlaggebend für diese Steigerung waren gezielte Maßnahmen, darunter die Verabschiedung und Kommunikation der Strategie für Diversität und Inklu- sion und die Festlegung von konkret messbaren Zielen, die Entwicklung von Richtlinien zur Besetzung von Führungs- positionen und Beförderungen, verpflichtende Trainings zum Thema „Unconscious Mind. Inclusive Leadership“ für alle Führungskräfte, die Aktivitäten einschlägiger Netzwerke, das UNIQA Mentoringprogramm für Frauen sowie das Angebot von Job-/Top-Sharing und Führung in Teilzeit. Am Standort Österreich konnte der Frauenanteil in allen lei- tenden Positionen 2023 um beinahe 9 Prozent von 26,0 Pro- zent auf 28,3 Prozent erhöht werden. Dennoch blieb das Ziel einer Erhöhung um 5 Prozentpunkte mit lediglich 2,3 Pro- zentpunkten (im Durchschnitt) unerreicht. Daher wurde dieses Ziel mit Fokus auf Topmanagementpositionen (Ebene Board und Board-1) erneut als Schwerpunkt für die kommen- den Jahre definiert. Für die übrigen Märkte von UNIQA wer- den differenzierte Ansätze entwickelt und verfolgt, da die Ausgangssituation je nach Land variiert. Jahresfinanzbericht 2023 16 Erlebte Inklusion der Mitarbeiter:innen Zur Messbarkeit von Zielen und Entwicklungen wurde ein In- klusionsindex geschaffen. Dieser gibt an, wie weit es UNIQA bereits gelungen ist, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Wertschätzung, Chancengleichheit, Fairness und Zuge- hörigkeit erlebbar werden. In einer gruppenweiten Befra- gung wurde ein Wert von 4,0 (auf einer fünfteiligen Skala) erreicht. Damit konnte das Ziel von 3,8 übererfüllt werden. Generationenmanagement Der zunehmende Fachkräftemangel und der demografische Wandel bedeuten weiterhin eine große Herausforderung für UNIQA. Wir antworten darauf mit der Ausbildung eigener Fachkräfte, die 2024 durch die Implementierung einer neuen Lehrlingsausbildung in der Zentrale in Wien noch forciert werden soll. Weiters sind internationale Programme zum Mentoring und Reverse Mentoring sowie Traineeprogramme in unterschiedlichen Ländern geplant. Menschen mit Behinderung 2023 hat UNIQA neuerlich am myAbility-Talentprogramm teilgenommen und sich aktiv mit dem Karrierefaktor Behin- derung auseinandergesetzt. Zudem wurden bauliche Maß- nahmen im UNIQA Tower umgesetzt, um für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein inklusi- ves Arbeitsumfeld zu schaffen. Beispiele dafür sind motori- sierte Türen, barrierefreie Sanitärräume und höhenverstell- bare Tische. Engagement für Vielfalt, Gleichbehandlung und Inklusion Wir bekennen uns zur Kraft der Vielfalt und geben Intole- ranz und Ausgrenzung keinen Raum. Dies findet Ausdruck in unserer „Diversity & Inclusion“-Policy, die 2023 international ausgerollt wurde und jährlich überprüft wird. Im Fall von Diskriminierungsvorwürfen existieren ein klar definierter Ablauf und klare Ansprechpersonen. Damit bie- ten wir betroffenen Mitarbeiter:innen ein niederschwelliges Angebot, belastende Situationen anzusprechen. Darüber hinaus wurde in Österreich ein verpflichtendes E-Learning- Programm zum Thema Gleichbehandlung implementiert. Weiters wurden in Österreich zwei neue Netzwerke gegrün- det: „Gemeinsam besser Familie“ und „Sustainability“. Die be- stehenden Netzwerke „Frauen“, „Menschen mit Behinderung“, „Generationen“ und „LGBTQIA+“ bieten interessierten Mitar- beiter:innen die Gelegenheit, sich für ihre jeweiligen Themen zu engagieren. Auch außerhalb des Unternehmens hat UNIQA in Österreich zahlreiche Initiativen unterstützt bzw. Akzente gesetzt, so etwa durch die Unterstützung der Female Founders, des Minerva Award (Preis für mehr Vielfalt in der Wirtschaft), des Meritus von Pride Biz Austria (LGBTQIA+), der Frauen- fußball-Nationalmannschaft, der Special Olympics sowie der Österreichischen Frauenhäuser. Zusätzlich durften wir unter anderem den Mentory Club (Frauen), East meets West (LGBTQIA+) und myAbility-Wirtschaftsforum (Menschen mit Behinderung) bei uns im UNIQA Tower begrüßen. Corporate-Governance-Bericht 17 Vergütungspolitik, Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht 2023 für Vorstand und Aufsichts- rat der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz aufgestellt und der Hauptversammlung am 3. Juni 2024 zur Abstimmung vorgelegt werden. Dieser Hauptversammlung ist weiters die Vergütungspolitik ge- mäß § 78a und § 98a Aktiengesetz erneut zur Abstimmung vorzulegen. Risikobericht, Directors’ Dealings Ein umfangreicher Risikobericht (Regeln 69 und 70 ÖCGK) findet sich im Konzernanhang. Die im Berichtsjahr erfolg- ten Meldungen über Directors’ Dealings (Regel 73 ÖCGK) sind im Bereich Investor Relations auf www.uniqagroup.com dargestellt. Externe Evaluierung Die Umsetzung bzw. Einhaltung der einzelnen Regeln des Ko- dex für das Geschäftsjahr 2023 wird mit Ausnahme von Re- gel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter An- wendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeits- kreis für Corporate Governance. Die Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhal- tung der Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2023 durch UNIQA wird zeitgleich mit dem Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht werden. Wien, am 7. März 2024 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Jahresfinanzbericht 2023 18 Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie, dass ich zunächst im Namen des gesamten Auf- sichtsrats meinem Vorgänger Walter Rothensteiner unseren aufrichtigen Dank für seine langjährige erfolgreiche Tätig- keit in unserem Gremium ausdrücke. Walter Rothensteiner gehörte dem Aufsichtsrat nahezu 28 Jahre lang an, davon insgesamt 15 Jahre lang als dessen Vorsitzender. Nach sei- nem – durch das Erreichen der satzungsgemäßen Alters- grenze notwendig gewordenen – Ausscheiden im Juni des Vorjahres haben wir uns auch im restlichen Verlauf des Jah- res auf die von Walter Rothensteiner noch maßgeblich initi- ierten Schwerpunkte konzentriert. Der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG, der gleich- zeitig auch Aufsichtsrat von UNIQA Österreich Versicherun- gen AG, also der größten Tochtergesellschaft der Gruppe, ist, besteht aus 15 Personen: zehn Kapitalvertreter:innen, dar- unter drei Damen, und fünf Vertreter:innen der Belegschaft, darunter zwei Damen. Unser Gremium versteht seine Rolle – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – als die eines sorgfältigen, engagierten Sparringpartners des Vorstands. In dieser Funktion wacht der Aufsichtsrat konstruktiv-kri- tisch über die Performance sowie die Reputation des Unter- nehmens. Wir geben strategische Impulse, suchen den Aus- tausch mit externen Gastreferent:innen sowie Expert:innen und legen besonderen Wert auf eine Unternehmenskultur mit hohen ethischen Prinzipien. Wir versuchen, die für die künftige Entwicklung der globalen Versicherungswirtschaft besonders wichtigen Fähigkeiten zu antizipieren und diese im Aufsichtsrat komplementär abzubilden. Es bedeutet aber auch, dass die Schulung und die permanente fachliche Wei- terentwicklung des Aufsichtsrats sowie die Art seiner Zu- sammenarbeit einen hohen Stellenwert haben. 1. Was uns 2023 besonders wichtig war Der Schwerpunkt unserer neun Sitzungen lag einerseits in der Umsetzungsevaluierung unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“, das im Dezember 2024 en- det. Gleichzeitig haben wir uns, vor allem in der zweiten Jah- reshälfte 2023, intensiv mit den Eckpfeilern der künftigen Konzernstrategie ab 2025 beschäftigt, inklusive Fragen der Governance und der Zusammensetzung des Vorstandsteams. Die Breite der Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat be- schäftigt, ist groß. Nehmen – neben der selbstverständlichen Evaluierung der operativen Geschäftsentwicklung – einer- seits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr und mehr Platz ein, so beschäftigen wir uns andererseits un- verändert intensiv mit drei Bereichen, die für die langfristi- ge Entwicklung von UNIQA von besonderer Bedeutung sind: kultureller Transformation, Diversität und Human Develop- ment, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen Arbeitsmärkten – alleine in den letzten drei Jahren haben wir gruppenweit rund 6.000 neue Mitarbeiter:innen bei uns willkommen geheißen; der strategischen Bedeutung des Kon- zepts ESG mit allen seinen Auswirkungen auf Produktgestal- tung, Asset-Management sowie Governance; und schließlich der kostenintensiven, anspruchsvollen technologischen und digitalen Transformation des Unternehmens. Walter Rothensteiner hatte Ihnen bereits vor zwei Jahren berichtet, dass wir großes Augenmerk auf die Qualität unse- rer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand legen. Wir haben deshalb bereits im Jahr 2021 Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschaftsuni- versität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturierten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichts- rats professionell zu unterstützen. Diese Arbeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2023 intensiv fortgesetzt – mit einer personellen Änderung: Anstelle von Walter Rothensteiner wurde in der letzten Hauptversammlung Rudolf Königho- fer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Burgenland, in den Aufsichtsrat gewählt und lässt dort seine langjährige Erfahrung, vor allem auch im Vertrieb von Produkten der Raiffeisen Versicherung, engagiert einfließen. Bericht des Aufsichtsrats Corporate-Governance-Bericht | Bericht des Aufsichtsrats 19 2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2023 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrich- ten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsich- tigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartals- berichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Auf- sichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert. Im Jahr 2023 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen „Diversität & Inklusion“, „IT Security“, „ESG“ sowie „Compliance & Regulatory“ informiert wurde. Die Schwerpunkte unserer Beratungen Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2023 zu neun Sitzungen zu- sammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die je- weilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Insbeson- dere beschäftigte sich der Aufsichtsrat im 2. Halbjahr in drei außerordentlichen Sitzungen mit dem Plan zur Entwicklung der Unternehmensstrategie ab 2025 und mit Belangen der Governance. Darüber hinaus trafen wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg: einerseits am 9. Mai zur Genehmigung der Umsetzung einer Kapitalmaßnahme der STRABAG SE, an- dererseits am 12. Mai zum Vorschlag an die Hauptversamm- lung zur Neuwahl von Rudolf Könighofer in den Aufsichtsrat. •• In unserer Sitzung vom 22. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Ge- schäftsjahr 2022. Weiters wurde die Planrechnung 2023 nach den neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 17 und IFRS 9 abgenommen. •• Im Fokus der Sitzung vom 12. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie die Berichterstattung des Vorstands über aktu- elle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quar- tal 2023. Weiters befassten wir uns mit den Gegenständen der Tagesordnung der 24. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juni, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinn- verwendung, dem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsrats- mitgliedern und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschluss- prüferin für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Ein- haltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2022 wurde zur Kenntnis genommen. •• In der Sitzung vom 25. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal und der Entwick- lung im laufenden 2. Quartal. •• Am 6. Juni erfolgte im Anschluss an die Hauptversamm- lung die Konstituierung des neu gewählten Aufsichtsrats. Aufgrund der satzungsmäßigen Altersgrenze schied der Aufsichtsratsvorsitzende Walter Rothensteiner aus dem Aufsichtsrat aus. Walter Rothensteiner hatte diese Funk- tion während der letzten elf Jahre innegehabt. Insgesamt gehörte er dem Aufsichtsrat seit 1995 an. Die Nachfolge im Aufsichtsratsvorsitz übernahm Burkhard Gantenbein. In diesem Zusammenhang bzw. nach Wiederwahl der weite- ren bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats und Neuwahl von Rudolf Könighofer in den Aufsichtsrat ergaben sich Änderungen in der Zusammensetzung des Präsidiums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Weiters genehmigte der Aufsichtsrat die Kündigung des nach Abwicklung eines Umtauschangebots noch offenen Restvolumens der im Jahr 2013 begebenen Nachrangkapital-Schuldverschreibung per 31. Juli 2023. Jahresfinanzbericht 2023 20 •• Am 23. August tagten wir in Warschau am Sitz unserer polnischen Versicherungskonzerngesellschaft und beschäf- tigten uns speziell mit der Ergebnissituation der Unter- nehmensgruppe im 1. Halbjahr sowie der Entwicklung im laufenden 3. Quartal. Zudem wurde der Verkauf unserer 75-Prozent-Beteiligung an Raiffeisen Life Russland geneh- migt, dies vorbehaltlich der Freigabe durch die relevanten Behörden. •• In drei außerordentlichen Sitzungen am 19. September, am 18. Oktober und am 10. November beschäftigte sich der Auf- sichtsrat mit den Vorbereitungen für die Ausarbeitung ei- nes neuen Strategieprogramms ab dem Geschäftsjahr 2025, in die der Aufsichtsrat eng eingebunden sein wird. Die ab- schließende Abnahme des Programms ist für November 2024 geplant. Auch Fragen der Governance waren Gegen- stand der Beratungen. •• Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Grup- pe in den ersten drei Quartalen und der laufenden Ent- wicklung im 4. Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 22. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2023. Die vom Vorstand vorgelegte Planrechnung 2024 und die Mittelfristplanung bis 2028 waren ebenfalls Gegenstand der Beratungen. Darüber hin- aus wurde dem Erwerb der Telemedi mit Sitz in Warschau, des größten Anbieters von Leistungen der Telemedizin in Polen, zugestimmt. Ebenso genehmigt wurden infla- tionsbedingte Kostenerhöhungen beim Projekt zur Neuer- richtung bzw. der Zusammenlegung der Privat kliniken Confraternität und Goldenes Kreuz am Standort der Privat- klinik Confraternität. Schließlich beschäftigten wir uns mit der Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichts- rat. Festgelegt wurde zudem, den Vorstand weiter zu ver- kleinern, sodass dieser künftig sieben statt neun Personen umfassen wird. Die Vorstandsmandate von Peter Eichler und Erik Leyers enden plangemäß mit 30. Juni 2024. Um Synergien in den Vorstandsressorts zu optimieren, wird Wolf-Christoph Gerlach zusätzlich die Agenden von Erik Leyers übernehmen, René Knapp jene von Peter Eichler. Die Mandate der Vorstandsmitglieder wurden bis Juni 2028 verlängert, wobei das Mandat von Sabine Pfeffer unverän- dert bis vorerst Jahresende 2026 läuft. Auf Grundlage der Beratungen im Zuge der drei außerordentlichen Sitzungen im September, Oktober und November wurde der Vorstand schließlich mit der Ausarbeitung des Strategieprogramms ab 2025 beauftragt. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungs- ausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und be- stellt. •• Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalaus- schuss) entspricht in der Zusammensetzung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich das Präsidium bzw. der Ausschuss 2023 intensiv mit den Fortschritten bei der Umsetzung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 beschäftigt, weiters mit Fragen der künftigen Ausrichtung der Unternehmensstrategie. Gegenstand der Sitzungen waren weiters die Vorbereitung der Vergütungs- berichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich mit der jeweils bestehenden Vergütungspolitik sowie Vergütungs- angelegenheiten des Vorstands. •• Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2023 in drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-) Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands stattfanden. In der Sitzung vom 12. April wurden sämtliche Abschluss- unterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Be- richt des Abschlussprüfers über die Prüfung des Risikoma- nagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2022 der Internen Revision samt dem Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jah- restätigkeitsbericht 2022 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde er- neut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Ab- schlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 in Vorschlag ge- bracht. In der Sitzung vom 25. Mai stellten Vertreter:innen der Abschlussprüferin die Planung der Prüfungshandlungen für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäfts- jahr 2023 vor und stimmten sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 22. November informierten Vertreter:innen der Abschlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfun- gen. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance- Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses nachgekommen. Bericht des Aufsichtsrats 21 •• Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapital- struktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset- Liability-Managements. •• Der IT -Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Umsetzung der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-Projekte, speziell mit dem Projektportfolio. •• Der Ausschuss für digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Tätigkeit von UNIQA Ventures und CHERRISK sowie den Aktivitäten der Mavie Holding, die Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versicherungs- produkte entwickelt. Ebenso wurden die Fortschritte bei digital verfügbaren Versicherungsprodukten und -services evaluiert sowie die neuen, agilen Arbeitsweisen diskutiert. Der Ausschuss hat wie schon im Vorjahr mehrere Gastred- ner eingeladen. •• Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten (HR-Ausschuss) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiter- entwicklung und des Talentemanagements, Vergütungs- systemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss in- tensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Gastvortragende zu speziellen HR-Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen. •• Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf- sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet. 3. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2023 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Ge- schäftsjahr 2023 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2023 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2023 führte die PwC Wirtschafts- prüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entspre- chenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2023 ein- gehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2023 zur Kennt- nis genommen und den Jahresabschluss 2023 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden er- klärt. Damit ist der Jahresabschluss 2023 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Jahresfinanzbericht 2023 22 Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptver- sammlung am 3. Juni 2024 wird demnach eine Dividenden- ausschüttung in Höhe von 0,57 Euro je Aktie vorgeschlagen werden. Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Ge- schäftsjahr 2023 danke ich auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ih- nen Gesundheit und weiterhin viel Erfolg! Wien, im April 2024 Für den Aufsichtsrat Burkhard Gantenbein Vorsitzender des Aufsichtsrats Bericht des Aufsichtsrats 23 (Konsolidierter) Nichtfinanzieller Bericht Über diesen Bericht Der vorliegende Bericht wurde in Übereinstimmung mit dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse- rungsgesetz (NaDiVeG; EU-Richtlinie 2014/95/EU) erstellt und umfasst diejenigen Nachhaltigkeitsbelange, die auch unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen widerspiegeln. Die in diesem Bericht beschriebenen Konzepte entspre- chen den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts 2023, der in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wurde. Der Nachhaltigkeitsbericht wird gemeinsam mit dem Konzernbericht am 11. April 2024 veröffentlicht. Der vorliegende nichtfinanzielle Bericht, als Teil unseres Konzernberichts 2023, umfasst das Geschäfts- jahr 2023 und somit den Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. Dort, wo es zweckmäßig ist, vergleichen wir unsere Fortschritte mit den im Vorjahr kommunizierten Zielen und geben einen Ausblick auf unsere Ziele für das nächste Jahr. Die UNIQA Insurance Group AG hat sich entschieden, die nichtfinanzielle Erklärung als gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu erstellen (Option gemäß § 267a Abs. 6 bzw. § 243b Abs. 6 UGB) und den nichtfinanziellen Bericht für die UNIQA Insurance Group AG und den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht für den Konzern zusammenzufassen. Der Konsolidie- rungskreis ist unter den sonstigen Angaben in den Erläute- rungen zum Konzernabschluss 2023 offengelegt. Der vorlie- gende Bericht enthält Informationen und Daten der UNIQA Insurance Group AG (UNIQA Group). Alle Inhalte und Daten dieses Berichts beziehen sich grundsätzlich auf die UNIQA Group und ihre vollkonsolidierten Konzernunternehmen. Sollten Inhalte oder Kennzahlen nicht die gesamte UNIQA Group abdecken, ist dies im Bericht klar gekennzeichnet bzw. in Fußnoten in den jeweiligen Abschnitten genauer erläutert. Mit Wirksamkeit 31.12.2023 wurde die Telemedi Gruppe, ein polnisches Startup, zur Ergänzung unserer Krankenversi- cherungsleistungen erworben. Die Gesellschaft hat 49 Mit- arbeiter:innen. Aufgrund des Erwerbs kurz vor dem Jahres- abschluss ist eine Miteinbeziehung des Unternehmens mit entsprechenden ESG-bezogen Daten für das Geschäftsjahr 2023 nicht möglich. Mit Mitte 2023 hat sich UNIQA kom- plett aus dem russischen Markt zurückgezogen und den Ver- trag über den Verkauf der Tochtergesellschaft Raiffeisen Life an die russische Versicherungsgesellschaft Renaissance Life abgeschlossen und ist seitdem nur mehr in 17 Länder tätig. Da UNIQA im Geschäftsjahr 2023 weiterhin Verantwortung für die Arbeitnehmer- und Umweltbelange übernimmt, sind diese Daten im vorliegenden Bericht miteinbezogen. Da die UNIQA Insurance Group AG mit Hauptsitz in Wien das Versicherungsgeschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeit- nehmerbelange sowie die Themen der Achtung der Men- schenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Beste- chung auf Konzernebene konzipiert und nachfolgend in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – ab- gewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch 2023 die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH mit der Prüfung zur Erlan- gung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) beauftragt. Einzelheiten zu den Ergebnissen der Prüfung finden Sie im Bericht über die unabhängige Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts. Jahresfinanzbericht 2023 24 Beschreibung des Unternehmens Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungs- gruppen in ihren beiden Kernmärkten Österreich und Zen- tral- und Osteuropa (CEE). Wir bieten unseren Kund:innen Schaden- und Unfallversicherungen sowie Lebens- und Kran- kenversicherungen an. Als Finanzdienstleisterin ist es unser Bestreben, nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu berücksich- tigen sowie Chancen aus ESG-Trends (ESG – Environment, Social, Governance) mit aufzunehmen. Nachfolgend legen wir unseren Managementansatz dazu dar. Weitere Informa- tionen zu unserem Geschäftsmodell finden sich im Kapitel „Strategie“ des Konzernberichts. Informationen zur Verfol- gung der Strategien zur Steuerung der Belange finden sich in den nachfolgenden Abschnitten. Nachhaltigkeitsstrategie Wir setzen uns sorgfältig mit jenen Rahmenbedingungen auseinander, die wir förderlich für ein besseres Leben halten. Dazu treten wir in Diskurs mit Stakeholdern, Expert:innen und der Öffentlichkeit, teilen unsere Sichtweisen und enga- gieren uns. Damit ist Nachhaltigkeit ein zentraler Teil unse- res Handelns. Mit unserer klaren Haltung erzeugen wir Ver- ständnis bei allen unseren Stakeholdern und Unterstützung durch alle unsere Stakeholder – Mitarbeiter:innen, Kund:in- nen, Investor:innen und die Öffentlichkeit. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist dabei ganzheitlich aus- gerichtet. Sie verbindet unser ökonomisches Streben mit einem klaren ökologischen und sozialen Bekenntnis zu Um- weltschutz und gesellschaftlicher Verantwortung. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Oktober 2020 verabschiedet und basiert neben dem Fundament „People & Culture“ und dem Rahmen „Governance“ auf fünf Säulen: •• ESG-Veranlagungspolitik •• ESG-Produktpolitik •• Nachhaltige Betriebsführung •• Transparente Offenlegung •• Stakeholdermanagement Unser fundamentales Ziel im Jahr 2023 war es, wie im Vor- jahr, diese Nachhaltigkeitsstrategie zu operationalisieren und im Unternehmen durch Meilensteinpläne zu verankern. Unser operativer Fokus liegt auf den Säulen 1 bis 3, gestützt durch transparente Offenlegung (Säule 4) und Einbindung unserer Stakeholder (Säule 5). Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf unserer Klimastrategie, die wir nach aner- kannten Regelwerken (SBTi – Science Based Targets Initia- tive) und im Rahmen der von uns eingegangenen Mitglied- schaften (NZAOA, GFA, PSI, PRI) verfolgen. Nähere Details dazu finden sich im Abschnitt zu Umweltbelangen. Wesentlichkeitskonzept Der Erfolg von UNIQA baut darauf auf, dass wir verstehen, wie sich die Welt verändert und wie wir darauf reagieren müssen. Unsere letzte Wesentlichkeitsanalyse wurde 2021 durchgeführt und identifizierte jene ESG-Themen, die für unsere Stakeholder und unser Geschäft als wichtigste wahr- genommen wurden. Zudem haben wir 2021 eine neue Sta- keholderidentifikation einschließlich der dazugehörigen Gewichtung durchgeführt. In Summe gingen daraus vier Stakeholdergruppen hervor, die unmittelbar von unseren Unternehmensaktivitäten betroffen sind: Kund:innen, Mitar- beiter:innen, Investor:innen und die Öffentlichkeit. Die Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage unseres Nachhaltigkeitsansatzes, unserer Nachhaltigkeitsstrate- gie sowie unserer Berichterstattung. Die vier wichtigsten wesentlichen Themen aus Sicht der Stakeholder waren im Jahr 2021: Cyberrisiken, digitale Service- und Kundenorien- tierung, Beratung zu und Prävention von Naturkatastrophen sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen. Die fünf wichtigsten wesentlichen Themen aus Sicht von UNIQA waren: Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbei- ter:innen, Datensicherheit und Datenverarbeitung, Aus- und Weiterbildung, Engagement für die Umwelt sowie Diversität und Chancengleichheit. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir ein konzernweites Projekt gestartet, um uns auf die Berichtsanforderungen der Cor- porate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor- zubereiten, wobei eine „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ die Berichtsgrenzen neu definiert. Die Analyse umfasst die Sammlung und Bewertung von Auswirkungen, Chancen und Risiken entlang der Wertschöpfungskette unter Einbezie- hung zentraler Stakeholder wie NGOs und Ratingagenturen. Sie wird 2024 abgeschlossen und die Grundlage für unsere zukünftige Berichterstattung bilden. Nichtfinanzieller Bericht 25 ESG-Integration Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich im beratenden Gre- mium des Prüfungsausschusses mit der Nachhaltigkeits- berichterstattung und beschließt dort die zu verfolgende Nachhaltigkeitsstrategie. Das Group Executive Board be- richtet dem Aufsichtsrat quartalsweise über Fortschritte bei umwelt- und sozialbezogenen Zielsetzungen. Zur Beratung des Group Executive Board wurde das ESG Committee in der Governance der UNIQA Group verankert. Darüber hinaus finden jährliche Schulungen des Aufsichtsrats statt, um das kollektive Wissen, die Fähigkeiten und die Erfahrungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu verbessern. Über die Bewertung der Leistungen des Aufsichtsrats entscheidet die Hauptversammlung im Rahmen der jährlichen Entlas- tung. Unser maßgebliches Gremium für Nachhaltigkeitsagenden ist das 2021 eingerichtete Group ESG Committee. Es besteht aus Mitgliedern des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG sowie aus den Bereichsleiter:innen der Schlüsselabteilun- gen, tagt vierteljährlich und gibt dem Vorstand Empfehlun- gen zur Entscheidungsfindung zu ESG-Themen. Das Komitee ist für die Integration und Stärkung von ESG-Aspekten in Versicherungs-, Investment- und Vermögensverwaltungs- aktivitäten verantwortlich, einschließlich der strategischen Definition und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der ESG-Ambitionen für die gesamte UNIQA Group. Ebenso zu seinen Aufgaben zählen die Erarbeitung und die Einführung von entsprechenden Richtlinien. Darüber hinaus zeichnet das Komitee für die Beaufsichtigung der Umsetzung der gruppenweiten Klimastrategie bzw. des Umweltmanage- ments sowie die Unterstützung der Umsetzung der strategi- schen Maßnahmen und Projekte in den Tochtergesellschaf- ten verantwortlich. Das Sustainability Management Team ist Teil des Anfang 2020 neu geschaffenen Bereichs „Sustainability, Ethics & Public Affairs“. Es ist für die operative Steuerung der Integ- ration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Kerngeschäftsfelder der UNIQA Group verantwortlich. Im Rahmen von ESG-Arbeitsgruppen, denen ESG-Spezia- list:innen und/oder Vertreter:innen verschiedener operativer Einheiten und Fachabteilungen angehören, werden Vorschlä- ge zur ESG-Integration im Unternehmen entwickelt und dis- kutiert. In unseren internationalen Geschäftseinheiten haben wir im Jahr 2023 damit begonnen, strategische ESG-Koordinator:in- nen in allen Ländern bzw. Regionen der UNIQA Group in die lokale Organisationsstruktur und Governance zu integrie- ren. Ziel ist es dabei, Nachhaltigkeit tiefer in lokalen Struk- turen zu verankern und entsprechende Initiativen, Produkte und Strategien auf die besonderen Gegebenheiten der Länder bzw. Regionen abzustimmen. Ein Teil der variablen Vergütung für den Vorstand der UNIQA Group und Führungskräfte in unserem österreichi- schen Kernmarkt ist an klimarelevante Zwischenziele ge- knüpft. Die Verknüpfung des kurzfristigen Anreizprogramms mit der Nachhaltigkeitsleistung unterstreicht die Priorität dieser Ziele. Ab 2024 wird dieses Modell auf die Vorstände in anderen Märkten ausgeweitet und zusätzlich auch noch mit einem sozialen Ziel verbunden. Im Jahr 2023 hatten die Vor- stände der UNIQA Group die CO-Reduktion im operativen Management unserer größeren österreichischen Standorte als Ziel. Dieses Ziel hatte eine Gewichtung von 25 Prozent des Jahreszielbonus. Darüber hinaus waren für den CEO, den CFO und das für ESG verantwortliche Vorstandsmitglied in- dividuelle Ziele im Hinblick auf die Senkung der gewichteten durchschnittlichen CO-Intensität unseres Investmentport- folios (WACI) vorgesehen, die 20 Prozent ihres Jahresbonus ausmachten. Die langfristigen Incentives (LTI) reflektierten ebenfalls diese Priorisierung von ESG-Zielen. Hierbei waren jeweils 20 Prozent der Ziele an die Reduktion der WACI und die Steigerung des Anteils von Investments, die den Pariser Klimazielen entsprechen (gemäß den Kriterien der Science Based Targets initiative, SBTi), gekoppelt. In ähnlicher Wei- se wurde für die Führungskräfte im österreichischen Kern- markt definiert, dass jeweils 5 Prozent ihres variablen An- teils auf die CO-Reduktion im operativen Management und auf die Erhöhung des Anteils der Pariser Ziel-Emittenten in unserem Investmentportfolio, basierend auf der WACI, ent- fallen. Wir berichten über den Fortschritt der für die Ver- gütung relevanten Kennzahlen im Abschnitt zu den Umwelt- belangen. Jahresfinanzbericht 2023 26 Nachhaltigkeitsrisiken Kerngeschäft der UNIQA Group ist es, Kund:innen vor Ri- siken zu schützen, diese Risiken durch effektive Bündelung zu minimieren und damit Gewinne zu generieren. Um dies sicherzustellen, wurde auf Konzernebene die Position des Chief Financial and Risk Officer (CFRO) geschaffen, welche auch in den Vorständen der Konzerngesellschaften einge- richtet ist, um eine risikoorientierte Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Gemäß der letzten Änderung des delegierten Rechtsakts der Solvency-II-Richtline (2009/138/EG) müssen Nachhal- tigkeitsrisiken im Risikomanagementsystem berücksichtigt werden. Die Richtlinie ist seit dem 2. August 2022 in Kraft. Unser Ziel ist es in diesem Kontext, einen angemessenen und konsistenten Ansatz zur Betrachtung der Nachhaltigkeits- risiken zu entwickeln, diesen stetig anzuwenden und regel- mäßig zu aktualisieren. Das Risikomanagement der UNIQA Group berücksichtigt aktiv Nachhaltigkeitsaspekte und de- ren Auswirkungen, integriert diese in die Risikostrategie und den Risikomanagementprozess sowie in interne und externe Berichte. Dabei werden Nachhaltigkeitsrisiken als Teil der allgemeinen Risikoklassifizierung behandelt und im Rahmen des Risikomanagementprozesses auf kurz-, mittel- und lang- fristige Auswirkungen hin analysiert, überwacht und berich- tet. Das Schlagendwerden von Nachhaltigkeitsrisiken kann tatsächliche oder potenziell wesentliche nachteilige Auswir- kungen auf den Wert des Vermögens, der Verbindlichkeiten, die Finanzlage oder auf die Reputation der Gruppe haben. Die Ergebnisse aus dem Prozess der Identifikation und Be- wertung von Nachhaltigkeitsrisiken sollen dazu beitragen, Managemententscheidungen im Rahmen der Produktgestal- tung oder der Veranlagungsstrategie der UNIQA Group zu unterstützen. Im Jahr 2023 fokussierte sich die UNIQA Group auf die Wei- terentwicklung langfristiger Klimaszenarien unter Einbezie- hung der Erfahrungen aus dem vorherigen Berichtszeitraum. Dabei wurde ein quantitativer Ansatz für die gesamte Grup- pe entwickelt, der sowohl physische als auch transitorische Risiken im Portfolio analysiert. Die Gruppe identifizierte frühzeitig Nachhaltigkeitsrisiken im operativen Risikokreis- lauf. Ausgangspunkt war die Umsetzung anstehender Än- derungen, die sich aus einer Überprüfung der quantitativen Solvency-II-Meldevorlagen ergaben. Dabei werden quantita- tive Daten zu physischen Risiken sowie Übergangsrisiken direkt an die nationale Aufsichtsbehörde und die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ge- meldet. Zudem haben wir den Prozess zur Bewertung von Outsourcing-Risiken gruppenweit verbessert und die Nach- haltigkeit der Outsourcing-Partner:innen explizit berück- sichtigt. 2023 wurden alle relevanten ESG-Daten in unsere Risikoanalyse-Software integriert, um ab 2024 eine tägliche Überwachung der Auslastungsgrade der ESG-Limits zu er- möglichen. Das Natural Catastrophes Competence Centre (NCCC) der UNIQA Group befasst sich mit der Komplexität von Natur- katastrophen und deren Entwicklung, insbesondere im Zu- sammenhang mit dem Klimawandel. Das NCCC spielt bei der Analyse verschiedener Risikoaspekte eine entscheiden- de Rolle für die Gruppe. Dazu gehören das Verständnis der sich im Lauf der Zeit verändernden Risikoexposition, die Identifikation von Risikokonzentrationen und die Berech- nung der erwarteten jährlichen Verluste auf der Grundlage spezifischer Naturgefahren und Standorte sowohl einzeln als auch auf aggregierter Ebene. Ein wesentlicher Teil der Arbeit des NCCC besteht in der Analyse von Szenarien, die zukünftige Ereignisse, einschließlich extremer und selte- ner Ereignisse, sowie die Auswirkungen des Klimawandels unter verschiedenen Temperaturszenarien mit Schwerpunkt auf Überschwemmungen, Sturm und Hagel realistisch dar- stellen. Ein wesentliches Merkmal des NCCC-Ansatzes ist die Verwendung fortschrittlicher stochastischer Modelle, die hunderttausende potenzielle Naturereignisse simulieren. Diese Modelle sind nicht nur auf dem neuesten Stand der Technik, sondern werden auch regelmäßig verfeinert, um die neuesten Daten und Methoden einzubeziehen. Einzigartig am NCCC-Ansatz ist, dass zwei Drittel dieser Modelle die eigenen historischen Schadensdaten der UNIQA Group ein- beziehen und so eine maßgeschneiderte Risikoperspektive bieten, die sich von den unspezifischen Einschätzungen der allgemeinen Marktmodelle unterscheidet. Die Erkenntnisse aus diesen stochastischen Naturkatastrophenmodellen sind grundlegend für die umfassende Risikomanagementstrategie der Gruppe in Bezug auf Naturkatastrophen. Das NCCC spielt auch bei der Bewertung der Underwriting- und Rückversi- cherungsstrategien der Gruppe, insbesondere durch die jähr- lichen Stress-Szenario-Tests, eine entscheidende Rolle. Wesentliche Risiken in Bezug auf die nichtfinanziellen Be- lange sind in den jeweiligen Abschnitten dieses Berichts nä- her erläutert. 27 Nichtfinanzieller Bericht Umweltbelange Dieser Abschnitt beschreibt den Einfluss von Umweltbelan- gen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt. Es werden so- wohl Konzepte und Maßnahmen als auch konkrete Ziele und Auswirkungen erläutert. Im Bereich der Umweltbelange sind für uns insbesondere fol- gende Themen wesentlich: Engagement für den Klimaschutz, Engagement für die europäischen Umweltziele, Beratung zu und Prävention von Naturkatastrophen. Wir stellen uns diesen Herausforderungen, indem wir mit unseren Kapital- anlagen und unseren Versicherungsprodukten den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützen. Zudem ist es unser Bestreben, unsere eigene Betriebsführung unter Beachtung unserer ökologischen und sozialen Zielsetzungen vorbildhaft zu gestalten. UNIQA Klimastrategie Den ersten großen Schritt auf dem Weg zu einer eigenen Kli- mastrategie haben wir Anfang 2019 mit der Verabschiedung der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie zum Kohleausstieg bei Veranlagung und Underwriting gesetzt. Zur Verfolgung breiterer Klimaziele haben wir 2021 den Beitritt zur Net-Ze- ro Asset Owner Alliance (NZAOA) und 2022 den Betritt zur Green Finance Alliance vollzogen und uns damit verbind- licheren Zielen verschrieben. Ein wesentlicher Erfolg des Jahres 2023 war die erfolgreiche Validierung unserer Zwi- schenziele für 2030 durch die Science Based Targets Initiati- ve (SBTi), sowohl für unser Investmentportfolio als auch für unsere eigene Betriebsführung. Wesentliche Ziele der UNIQA Klimastrategie sind: •• Verfolgung des Pariser 1,5°C Klimazielpfads in der Veran- lagung, im Underwriting und in der Betriebsökologie unter Beachtung der beiden EU-Umweltziele „Climate Change Mitigation“ und „Climate Change Adaptation“ •• Netto-Null-Emissionen im Geschäftsmodell bis 2040 in Österreich und bis 2050 im Gesamtkonzern •• Verfolgung und Einlösung konkreter wissenschaftsbasier- ter Zwischenziele für 2025, 2030 und 2035 auf Basis des Pariser 1,5°C Klimazielpfads •• Steigerung nachhaltiger Investments auf mehr als 2 Milliarden Euro bis 2025 •• Vermeidung etwaiger negativer Auswirkungen auf die anderen EU-Umweltziele •• Einhaltung der sozialen Mindeststandards Netto-Null-Emissionen definieren wir dabei als (a) eine best- mögliche Reduktion unserer Scope-1-, Scope-2- und Scope- 3-CO-Emissionen auf Null oder auf ein Restniveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechenden Szenarien oder Sektor- pfaden im Rahmen von 1,5°C vereinbar ist, und (b) die Neut- ralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null-Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre freigesetzten Treibhausgas- emissionen. Validierung unserer Klimaziele durch die Science Based Targets Initiative (SBTi) Unsere Zwischenziele für die Reduktion von CO bei unseren Investments und in der eigenen Betriebsführung bis 2030 sind seit Dezember 2023 erfolgreich von der Science Based Targets Initiative (SBTi) geprüft und bestätigt worden. Die Initiative definiert und fördert auf wissenschaftlichen Er- kenntnissen basierende Zielsetzungen und prüft diese von Unternehmen gesetzten Ziele unabhängig. Die sogenannten wissenschaftsbasierten 1,5°C Ziele beruhen dabei auf einem einfachen Prinzip: Sie konzentrieren sich auf die Emissions- menge, die reduziert werden muss, um das zentrale Ziel des Pariser Klimaschutzübereinkommens – die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C – zu erreichen. Für unser Investmentportfolio haben wir entsprechend dem SBTi-Regelwerk Zwischenziele für 2030 in vier Bereichen gesetzt, die insgesamt 23 Prozent unseres gesamten Investi- tionsvolumens ausmachen. Dabei konzentrieren wir uns auf Projektfinanzierung und Unternehmenskredite zur Strom- erzeugung, auf andere langfristige Unternehmenskredite so- wie auf börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen. Mit unseren Engagement-Aktivitäten und unserem Dekar- bonisierungszielpfad werden wir unsere Science Based Tar- gets bis 2030 umsetzen. Auch für die Betriebsökologie hat sich die UNIQA Group SBTi-Zwischenziele gesetzt. Konkret verpflichten wir uns zu einer Reduktion unserer direkten Scope-1- und indirekten Scope-2-Treibhausgasemissionen um 42 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 2021. Jahresfinanzbericht 2023 28 Umweltbelange in der Veranlagung In unserer Veranlagungsstrategie orientieren wir uns an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, bekennen uns zum Pariser 1,5°C Klimazielpfad, um gruppenweit bis 2050 Netto-Null- Emissionen zu erreichen, und treiben als Unternehmen und Investorin aktiv die Dekarbonisierung voran. Durch die CO- orientierte Analyse unseres Portfolios erkennen wir frühzei- tig Klimarisiken und -chancen und können die Transforma- tionsbereitschaft unserer Emittent:innen gemäß dem Pariser Klimazielpfad bewerten. Eine Nichtbeachtung von ESG-Kri- terien in unseren Veranlagungsentscheidungen wirken sich nicht nur negativ auf die Umwelt und auf die Gesellschaft aus, sondern birgt auch das Risiko von Reputationsverlus- ten. Gezielte nachhaltige Investitionen tragen zur Finan- zierung der Transformation bei, reduzieren unser Exposure gegenüber ESG-Risiken und erhöhen nachhaltigkeitsbeding- te Chancen. Wir stehen in einem intensiven Austausch mit Unternehmen und Asset-Manager:innen, um unsere Rolle als Investorin wahrzunehmen. Dekarbonisierungsstrategie Im Rahmen unserer Mitgliedschaften bei der United Nations Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und der österrei- chischen Green Finance Alliance (GFA) verpflichten wir uns zur schrittweisen Dekarbonisierung unseres Portfolios, um bestmöglich auf den Pariser 1,5°C Klimazielpfad ausgerichtet zu sein und bis 2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen bei unseren Investments zu erreichen. Die heuer erfolgreich durchgeführte Validierung unserer Kli- ma-Zwischenziele durch die Science Based Targets Initiative (SBTi) rundet unsere Nachhaltigkeitsstrategie in der Ver- anlagung weiter ab. Bis 2030 streben wir eine schrittwei- se Transformation unseres Portfolios an und wollen unsere Scope- 3-Emissionen, die dank unserer Investments Großtei- les in Scope 3.15 (Investitionen) entstehen, reduzieren. Dazu ermutigen wir unsere Investees, selbst wissenschaftsba- sierte Klimaziele zu setzen. Durch die Zusammenarbeit mit unserem spezialisierten Datenlieferanten ISS (Institutional Shareholder Services) sind wir in der Lage, eine detaillier- te Analyse unserer Investitionen in Bezug auf verschiedene Nachhaltigkeitsfaktoren durchzuführen. Diese Daten über unsere Investees benötigen wir u. a. zur Sicherstellung unserer Ausschluss- bzw. Phase-out-Strategie, die folgende Limitierungen vorsieht: Kohle •• Erste Kohle-Ausschlusskriterien ab 2019 •• Ab 2024 keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Kohlegeschäften •• Phase-out bestehender Direktinvestitionen in Unterneh- men mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Kohlegeschäften bis 2030 •• Neue Veranlagungsprodukte werden nur noch kohlefrei angeboten Erdöl •• Bis 2030 geordneter Rückzug aus Erdöl •• Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Erdölinfrastruktur •• Keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatz im Erdölsektor ab 2025 •• Veräußerung der Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Erdölgeschäften bis 2030 Erdgas •• Bis 2035 geordneter Rückzug aus Erdgas •• Ab 2026 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Erdgasinfrastruktur •• Keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatz im Erdgassektor ab 2026 •• Veräußerung der Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Erdgasgeschäften bis 2035 •• Sofern ein Unternehmen SBTi-zertifizierte Ziele hat, EU-ta- xonomiekonforme Aktivitäten betreibt oder sich öffentlich dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet, kann von unse- ren Limitierungen eine Ausnahme gemacht werden. 29 Nichtfinanzieller Bericht Nuklearenergie •• Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Nuklearinfrastruktur •• Veräußerung der Investitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Nuklearenergie bis 2035 •• Sofern ein Unternehmen SBTi-zertifizierte Ziele hat, EU-ta- xonomiekonforme Aktivitäten betreibt oder sich öffentlich dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet, kann von unse- ren Limitierungen eine Ausnahme gemacht werden. Carbon Emission Intensity Der Fokus unseres Dekarbonisierungszielpfads liegt auf Ein- zelemittenten, deren Treibhausgasemissionen mithilfe der gewichteten durchschnittlichen „Carbon Emission Intensi- ty“ (WACI) berechnet werden. Für Unternehmen wird diese Kennzahl als Summe der Scope-1- und Scope-2-Emissionen im Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens, gewichtet nach unserem Investitionsvolumen, berechnet. Scope-3-Emissio- nen beobachten wir ebenfalls, beziehen sie aber derzeit nicht in die Kennzahl mit ein. Sobald aussagekräftige Berichte zu Scope-3-Emissionen von Unternehmen vorliegen, planen wir diese mit zu berücksichtigen. Zur Messung unserer Maßnahmen und Ziele ziehen wir als Basis die Werte für das Jahr 2021 heran. Auf dieser Grund- lage ist der WACI des Portfolios von UNIQA von 2021 auf 2023 um 29 Prozent und seit dem Vorjahr um 27 Prozent ge- sunken. Dies zeigt die Effizienzverbesserung der Unterneh- men, in die wir investiert sind, in Bezug auf ihre Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen im Verhältnis zum erzielten Umsatz. Damit haben wir unser Emissionsreduktionsziel von 15 Prozent im Vergleich zu 2021, das für Anfang 2025 fest- gelegt war, bereits ein Jahr früher erreicht. Der von 2022 auf 2023 erzielte Rückgang ist hauptsächlich durch die Ver- ringerung der Emissionsintensität unserer bestehenden In- vestitionen bedingt. Carbon Risk Rating Das Carbon Risk Rating ist eine Gesamtbewertung von Un- ternehmen und Ländern auf einer Skala von 0 bis 100 für das Klimarisikomanagement, ermittelt von ISS. Ein höheres Rating deutet auf ein verbessertes CO-Management hin. Für Unternehmen basiert die Bewertung auf über 100 branchen- spezifischen Indikatoren, die das CO-Risiko auf Branchen- und Subbranchenebene klassifizieren. Für Staaten bewertet das Rating die Effektivität der Regierung bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen und der Anpassung an Klimari- siken. Das Rating wird nach Investitionsvolumen gewichtet. Im Jahr 2023 konnten wir eine Verbesserung des Ratings um 4 Prozent im Vergleich zu 2022 erreichen, hervorgerufen teils durch unsere Anlageentscheidungen und teils durch die interne Risikomanagementverbesserung der Unternehmen, in die wir investiert haben. ESG-Performance-Score Der ESG-Performance-Score überwacht das ESG-Profil unse- rer Investitionen und reicht von 0 bis 100, wobei über 50 als „Prime“ gilt und eine überdurchschnittliche ESG-Performan- ce anzeigt. Der Score setzt sich aus branchenspezifischen und branchenunabhängigen Indikatoren zusammen, die je nach Branche unterschiedlich gewichtet sind. Die Themen umfassen den Umgang mit Lieferant:innen, den Standard der Corporate Governance im Unternehmen sowie ökologische Aspekte. Der Score wird nach Investitionsvolumen gewich- tet. Unser ESG-Performance-Score blieb 2023 im Vergleich zu 2022 relativ stabil auf dem ISS-Prime-Niveau von 51,6. 2021 (Basisjahr) 2022 2023 2025 (Ziel) Weighted Average Carbon Emission Intensity [Scope 1 & 2 t COe/Mio. EUR Umsatz] 99 96 70 1) 84 2022 2023 Carbon Risk Rating 50,2 52,4 2022 2023 ESG Performance Score 51,3 51,6 1) Die Vergütung des Vorstands für 2023 ist unter anderem an die WACI-Kennzahl gekoppelt. Jahresfinanzbericht 2023 30 2022 2023 Finanzierte Emissionen aus Unter- nehmensinvestitionen [t CO 2 e] 383.746 409.714 Anteil der finanzierten Emissionen aus Unternehmensinvestitionen mit von der SBTi genehmigten Zielen 24 % 31% 2) * Die Abdeckung für die finanzierten Emissionen aus unseren Investitionen in börsennotierte Unternehmen, Unternehmensanleihen (exkl. besicherte Schuldverschreibungen) und Unternehmenskredite belief sich 2023 auf 77 Prozent. 2) Die Vergütung des Vorstands für 2023 ist unter anderem an die SBTi-Quote gekoppelt. 3) PCAF-Methodologie: (Investitionsposition in Staatsanleihen (EUR)/Kaufkraftbereinigtes BIP (EUR) * Scope-1-Produktionsemissionen des Landes [t COe]) 4) Die Daten werden aus der Datenbank des UNFCCC (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) erhoben. Die Daten decken 100 Prozent der Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Absolute finanzierte Emissionen Die absoluten finanzierten Emissionen geben eine Indikation zu jenen COe-Emissionen, die wir durch unsere Investitio- nen in Unternehmen und Länder finanzieren. Die Kennzahl wird berechnet, indem wir unsere Eigentumsquote an einem Unternehmen mit seinen Scope-1- und Scope-2-Emissionen multiplizieren. Diese Daten beziehen wir von ISS. Die Finanz- emissionen von UNIQA sind im Vergleich zu 2022 um 7 Pro- zent gestiegen, liegen aber immer noch um 21 Prozent unter dem Niveau von 2021. Dabei hat sich der Anteil von Unter- nehmen, die sich SBTi-Emissionsreduktionsziele gesetzt ha- ben, an den insgesamt von UNIQA finanzierten Emissionen im Jahr 2023 auf 31 Prozent (gegenüber 24 Prozent im Jahr 2022) erhöht. Aus diesem Grund erwarten wir für die Zu- kunft einen Rückgang der finanzierten Emissionen unseres Unternehmensportfolios. Für Staatsanleihen haben wir 2023 im Einklang mit unserer NZAOA-Mitgliedschaft begonnen, weitere länderspezifische Emissionen nach der PCAF-Methodologie 3) zu beobachten. Das Monitoring soll in weiterer Folge für das NZAOA-Repor- ting verwendet werden, zudem soll eine Kennzahl als Basis für zukünftige Ziele daraus abgeleitet werden. Für das Jahr 2023 berichten wir erstmals die absoluten finanzierten Emis- sionen aus Staatsanleihen. Die Abdeckung der gesamten finanzierten Emissionen für das Jahr 2023 aus unseren Investitionen in börsennotier- te Unternehmen, Unternehmensanleihen (exkl. besicherte Schuldverschreibungen), Unternehmenskredite und Staats- anleihen beträgt 47 Prozent. In naher Zukunft planen wir, diese Abdeckung durch Engagements in anderen Assetklas- sen zu erhöhen. Investiertes Volumen (EUR) CO₂-Emissionen 2023 (Scope 1) [t CO₂e] 4) Finanzierte Emissionen aus Staatsanleihen 6.029.700.423 2.088.428 31 Nichtfinanzieller Bericht Sustainable Investments Die UNIQA Group finanziert Emittenten, die einen Beitrag zur Emissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Da- bei orientieren wir uns je nach Assetklasse an folgenden Nachhaltigkeitsdefinitionen: Green, Social und Sustainabi- lity Bonds gemäß International Capital Market Association (ICMA) Principles. Fonds werden gemäß Artikel 9 (dunkel- grüne Fonds) der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) in unsere Sustainable Investments aufgenommen und stellen damit Investitionen mit der Verfolgung eines Nachhaltig- keitsziels nach der Definition der SFDR dar. Darüber hinaus werden qualifizierte Investitionen in Infrastrukturprojekte in unsere Sustainable Investments aufgenommen. Die Sus- tainable-Investment-Strategie ist im UNIQA Group Respon- sible Investment Standard festgehalten. Getätigte Investi- tionen werden regelmäßig vom Risk Management überprüft. Die Sustainable Investments von UNIQA sind von 2021 bis 2023 um 67 Prozent auf 2,17 Milliarden Euro angestiegen. Wir konnten damit unser Ziel von 2 Milliarden Euro für 2025 bereits ein Jahr früher übertreffen. Dieses Ziel wurde zuvor im Jahr 2021 unter Einbeziehung der Investitionen in Artikel 8 Fonds festgelegt. Aufgrund unserer strengeren Neuklassi- fizierung dessen, was wir als Sustainable Investments defi- nieren, sind diese Fonds jedoch nicht mehr enthalten. Den- noch haben wir unser Ziel erreicht, vor allem aufgrund des deutlichen Anstiegs unserer Investitionen in Green Bonds, die sich seit 2021 mehr als verdoppelt haben. Darüber hinaus hat sich auch der Anteil nachhaltiger Anlagen an unserem Gesamtportfolio im Jahr 2023 mit 10 Prozent nahezu verdop- pelt. 2022 betrugen unsere Sustainable Investments unter Einbeziehung von Artikel 8 Fonds 1,7 Milliarden Euro. Nach- dem Artikel 8 Fonds aus unserer Definition für Sustainable Investments herausgenommen wurden, beträgt der Wert für 2022 1,46 Milliarden Euro. Principal Adverse Impact Im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) über- wachen wir die vielfältigen Kriterien der negativen Aus- wirkungen einzelner Emittenten auf die Umwelt und die Gesellschaft – diese werden als „Principal Adverse Impacts“ bezeichnet – und wir berichten diese Indikatoren seit Mitte 2023 erstmals für die Veranlagung. Ein Schwerpunkt liegt auf der jährlichen Reduzierung von COe-Emissionen. Eben- so werden aber auch soziale Belange wie Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung (OECD) für multinationale Unternehmen von uns beobachtet. Wir tätigen keine neuen Investitionen in Unter- nehmen mit solchen Verstößen. Weiters finanzieren wir kei- ne Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von Antipersonenminen, Streumunition oder chemischen und biologischen Waffen beteiligt sind. Zudem finanzieren wir keine Länder ohne Steuerkooperation mit der EU und tä- tigen keine Investitionen in deren Staatsanleihen. Jahresfinanzbericht 2023 32 Engagementstrategie Im Rahmen unserer 2022 gestarteten und 2023 weiter aus- gebauten Engagementstrategie bauen wir sowohl auf proak- tives als auch auf reaktives Engagement im direkten und in- direkten Kontakt mit unseren Investees. Dieses Engagement soll eine Verbesserung der Leistungen unserer Investees be- wirken, vor allem, was ihre Klimastrategie sowie ihre Dekar- bonisierungsziele und -maßnahmen betrifft. Wir setzen da- bei auf aktiven Dialog, der den Transitionsgedanken fördern soll, um den Schritt einer Desinvestition bei Möglichkeit zu verhindern. Unter proaktivem Engagement verstehen wir direkte bilate- rale Kontakte mit einzelnen Unternehmen. Der Fokus liegt dabei auf jenen Unternehmen, die zusammen 65 Prozent un- serer finanzierten Emissionen ausmachen. Über die nächsten vier Jahre werden wir diese Unternehmen in bilateralen Ge- sprächen mit den ESG-Teams bei der Umsetzung ihrer Ziele unterstützen. Unter reaktivem Engagement verstehen wir einerseits kol- laboratives Engagement, das wir seit 2022 im Zuge unserer Mitgliedschaft bei der Investoreninitiative Climate Action 100+ (CA 100+) verfolgen. Dabei tritt eine Gruppe interna- tionaler Investor:innen mit einem jener Unternehmen, die zu den weltweit 170 emissionsintensivsten der Welt zählen, in Kontakt, um dessen Klimastrategie und Reporting mit wis- senschaftsbasierten Klimazielen in Einklang zu bringen. Andererseits verfolgen wir seit 2023 kontroverses bzw. nor- menbasiertes Engagement, das von ISS geleitet wird. ISS ermöglicht es Investor:innen, mit Unternehmen in Kontakt zu treten, die schwerwiegende und strukturelle Verstöße gegen normative Kriterien in den Bereichen Unternehmens- führung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt, Bestechung und Korruption begehen bzw. keine Maßnahmen treffen, um angemessen auf diese Verstöße zu reagieren und Gegenmaß- nahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und gegen die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD). Im Rahmen unserer Engagements versuchen wir, unsere Investees von folgenden Aktivitäten zu überzeugen: •• Umsetzung eines Governance-Rahmens, der Verantwort- lichkeiten und Aufsichtspflichten zu Klimarisiken festlegt •• Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Einklang mit dem Pariser Klimaziel von 1,5°C sowie Festlegung von SBTi-validierten Zielen, sofern noch nicht erfolgt •• Transparente Offenlegung zur Darstellung der Resilienz der Unternehmensstrategie gegenüber verschiedenen Klimaszenarien Unsere Engagementaktivitäten überprüfen wir anhand von Kennzahlen. 2023 haben wir gemäß unserer proaktiven bi- lateralen Engagementstrategie zwei Unternehmen kontak- tiert, die aufgrund ihres hohen Anteils an unseren finanzier- ten Emissionen ausgewählt wurden, und uns einen ersten Überblick über die klimarelevanten Ziele, Maßnahmen und Strategien unserer Engagementpartner:innen verschafft. Diese zwei Unternehmen repräsentieren zusammen 33 Pro- zent unserer finanzierten Emissionen. Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei CA 100+ konnten wir uns im vergange- nen Jahr zudem an einem kollaborativen Engagementfall be- teiligen. Gemeinsam mit ISS sind wir im Berichtsjahr 2023 25 normenbasierten Engagements beigetreten. Darunter be- finden sich 15 Fälle zu Sozialverstößen und zehn Fälle zu umweltbezogenen Verstößen. In 23 Fällen wurden von den betreffenden Unternehmen bereits Maßnahmen gesetzt oder Verpflichtungen ausgesprochen, die zur Wiedergutmachung des Verstoßes beitragen. Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei der Net-Zero Asset Owner Alliance konnten wir uns 2023 an einem weiteren kollaborativen Engagement mit einem der weltweit größten Asset Manager beteiligen, bei dem klima- spezifische Themen im Fokus standen. 33 Nichtfinanzieller Bericht Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Dekarbonisierung Erfolgreiche Validierung der Zwischenziele für unser Portfolio bei der Science Based Targets Initiative (SBTi) Aufstellung des Dekarbonisierungszielpfads für unsere Investments unter Berücksichtigung der Anforderungen aus unseren Mitgliedschaften bei der NZAOA und der GFA, um bis 2040 das analysierbare Portfolio am 1,5°C Ziel auszurichten und 2050 Netto-Null-Emissionen im Veranlagungsportfolio zu erreichen Erhöhung der nachhaltigen Investitionen („Sustainable Investments“) um 49 Prozent im Vergleich zu 2022 Durch die verstärkte Ausrichtung unseres Portfolios entlang der Verpflichtungen unserer Mitgliedschaften werden wir die ESG-Qualität unserer Vermögenswerte kontinuierlich verbessern. Unsere Dekarbonisierungs- und Engagementmaßnahmen werden im Sinn unserer Science Based Targets auch im Folgejahr fortgeführt. Weiters werden wir in unserer Nachhaltigkeitsanalyse neben dem bestehenden Fokus auf Emissionen weitere ESG-Faktoren wie Biodiversität und Wasser stärker mit einbeziehen, um ein umfangreiches Gesamtbild über unsere Investees zu erhalten. Bis 2025 wollen wir unser Zielvolumen von 2 Milliarden Euro an Sustainable Investments trotz möglicher Kursschwan- kungen bestmöglich stabil halten und wenn möglich weiter ausbauen. Engagement Ausweitung der Engagementaktivitäten mit Investees: Durchführung von proaktiven wie auch reaktiven Engagements zu ökologischen und normenbasierten Themen 2024 werden wir unsere bestehenden Engagements fort- führen und die Anzahl unserer Engagementfälle erhöhen. Unser langfristiges Ziel ist es, in den kommenden vier Jahren 65 Prozent unserer finanzierten Emissionen durch unsere Engagements abzudecken. In unseren bilateralen Engagements planen wir, neben relevanten Klimathemen auch andere Umweltthemen wie Biodiversität und Wasser sowie Governance-Themen abzudecken. Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail Als eine der führenden Versicherungen in Zentral- und Ost- europa tragen wir gleichermaßen Verantwortung für den persönlichen Lebensstandard unserer Kund:innen wie für die Wertschöpfungsprozesse unseres Unternehmens. Risiko- prävention und -minderung sind die Kernbereiche, in denen ökologische und soziale Auswirkungen verstärkt in den Be- ratungsansatz einbezogen werden müssen. In unserem Ver- sicherungsgeschäft werden daher Nachhaltigkeitsaspekte im Underwriting sowie bei Produkten und Dienstleistungen in immer stärkerem Maß berücksichtigt. Jede Produktentwicklung erfolgt anhand eines struktu- rierten, transparenten Prozesses, der in unserer Policy und unserem Standard zum Produktentwicklungsprozess festge- legt ist. Ein interner Prüfmechanismus stellt sicher, dass jede Produktentwicklung in Österreich auch aus ESG-Perspektive betrachtet und bewertet wird. Im Jahr 2023 wurde dieser Prozess weiterentwickelt und vertieft. Die Lebensversicherung von UNIQA Österreich passt sich durch hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung und durch verständliche und transparente Kostenmodelle bestmöglich den Bedürfnissen der Kund:innen an. Im Bereich der kapi- talbildenden Lebensversicherung haben wir im Herbst 2023 ein weiteres UNIQA Portfolio in der Kategorie c (Nachhaltig- keitskategorie laut IDD) auf den Markt gebracht und damit eine einheitliche, nachhaltigkeitsorientierte Produktpalette für verschiedene Risikoklassen integriert. Im Bereich der Sachversicherung setzt UNIQA Österreich ge- zielt auf wichtige Zukunftsthemen wie Kreislaufwirtschaft und alternative Energien. Die 2023 präsentierte neue Haus- halt- und Eigenheimversicherung Privatschutz Wohnen & Freizeit enthält z. B. eine erhöhte Naturkatastrophenhilfe und einen Baustein für Kreislaufwirtschaft und erneuerbare Energien. In der Krankenversicherung unterstützen wir in Österreich eine zeitgemäße medizinische Versorgung und motivieren unsere Kund:innen durch den Aufbau von Ärztezentren, den Ausbau unseres Partnernetzwerks LARA, durch Telemedi- zin-Sprechstunden sowie durch geschulte VitalCoaches zu einem gesünderen Leben. Seit 2023 gibt es bei UNIQA Österreich eine neue Senioren- Unfallversicherung. Sie gibt vor allem älteren Kund:innen Sicherheit bei der Abdeckung von Pflegekosten, damit der gewohnte Lebensstandard gewahrt werden kann. Dies trägt zu einem gleichberechtigteren Zugang zu Pflegeleistungen bei und verringert gesellschaftliche Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung. Im Bereich Bancassurance in Österreich setzen wir bei fondsgebundenen Produkten vermehrt auf Fonds, die sozia- le, ökologische und ethische Kriterien berücksichtigen. Spe- zielle Förderungen vergeben wir zudem beim Abschluss von Eigenheim- und Wohnungsversicherungen mit ökologischen Elementen wie Photovoltaik- oder Solaranlagen sowie bei Kfz-Versicherungen für Elektrofahrzeuge. Jahresfinanzbericht 2023 34 Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Nachhaltigkeit in der Lebensversi- cherung Erweiterung des UNIQA Portfolios in der Kategorie c (Nachhaltigkeitskategorie laut IDD) bei kapitalgebundenen Lebensversicherungen bei UNIQA Österreich Ausschließlich nachhaltigkeitsorientierte Produkte in der fondsgebundenen Lebensversicherung von UNIQA Öster- reich (neue grüne Einzelfonds der Kategorie c und b; Fonds Kategorie b tragen das österreichische Umweltzeichen) Umweltbelange im Underwriting im Bereich Corporate Business In einer Zeit, die von den Herausforderungen des Klimawan- dels geprägt ist, wächst die Rolle des Corporate Business über die bloße Abdeckung von Risiken hinaus. Als Moderato- rin zur Verbesserung der finanziellen Widerstandsfähigkeit befindet sich UNIQA an der Schnittstelle zwischen Bran- chenentwicklung und Nachhaltigkeitsverantwortung. Ent- wicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit haben beträcht- liche Auswirkungen auf die Versicherungsbranche und auf die versicherten Unternehmen. Dazu zählen die Zunahme an klimabedingten Schäden sowie der verstärkte Bedarf des Marktes an neuen nachhaltigen Produkten und Produktkom- ponenten. Die UNIQA Group reagiert darauf und integriert ESG-Risiken in den Underwriting-Prozess, analysiert Kunden in Bezug auf ESG-Kriterien und legt die Nachhaltigkeitsper- formance des Underwriting-Portfolios offen. Diese Innova- tionen unterstützen nachhaltiges Wirtschaften und neue Technologien. Auch in den internationalen Märkten werden schrittweise Nachhaltigkeitsaspekte in Versicherungsprodukte integriert, wie beispielsweise ein Versicherungsschutz für Elektrofahr- zeuge bei UNIQA Tschechien und UNIQA Slowakei. Beson- ders erwähnenswert ist, dass UNIQA Polen gesellschaftliche Nachhaltigkeitsstrategie im UNIQA Corporate Business Unser strategischer Nachhaltigkeitsansatz im UNIQA Corpo- rate Business umfasst drei Hauptrichtungen: 1. Beratung zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken Die UNIQA Group bietet Unternehmen Beratung, um ihre Wi- derstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken zu stärken und Herausforderungen zu bewältigen. „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ erweitern die Empfehlungen zur Risikovermeidung. 2. Dekarbonisierung des Underwriting-Portfolios Die UNIQA Group verfolgt das Ziel, bis 2040 in Österreich und bis 2050 in CEE Netto-Null-Emissionen im Underwri- ting-Portfolio zu erreichen. Schritte zur Dekarbonisierung umfassen den Ausstieg aus Kohle (seit 2019), Öl (bis 2030) und Gas (bis 2035) im Firmenkundengeschäft. 3. Entwicklung neuer Nachhaltigkeitsprodukte und -komponenten UNIQA Corporate Business unterstützt Kunden beim nach- haltigen Wirtschaftswachstum und der Entwicklung neuer nachhaltiger Technologien durch innovative Produkte. Der Fokus liegt dabei auf Kreislaufwirtschaft und Umwelthaf- tungskomponenten in Versicherungslösungen. Bedürfnisse durch erweiterten Schutz unter Berücksichti- gung älterer Menschen in Bezug auf spezifische Dienstleis- tungen, sowie eine Schülerversicherung mit Fokus auf Viel- falt und psychologische Unterstützung anspricht. 35 Nichtfinanzieller Bericht Versicherungsbedingte Emissionen Als Mitglied der österreichischen Green Finance Alliance (GFA) sind wir bestrebt, über unsere versicherungsbedingten Treibhausgasmissionen zu berichten und uns Ziele zu setzen, um unsere Emissionen bis 2040 in Österreich und bis 2050 in CEE auf Netto-Null zu reduzieren. Im Berichtsjahr 2023 konnten wir mithilfe der PCAF-Methodik (Partnership for Carbon Accounting Financials) zur Messung versicherungs- Verwendete Proxys und Schätzungen a) Berechnung der versicherungsbedingten Emissionen Zur Berechnung der versicherungsbedingten CO-Emis- sionen des Underwriting-Portfolios wurden extern bezogene Branchendaten zu CO-Emissionsintensitäten (Scope 1 & 2) der Wirtschaftstätigkeiten genutzt (nach NACE Codes). Aus diesen Daten in Kombination mit der Wirtschaftstätigkeit, dem Umsatz und der Jahresversicherungsprämie unserer Kunden haben wir mithilfe der PCAF-Formel die Gesamt- menge der CO-Emissionen berechnet. Die Berechnung ent- spricht einem PCAF-Datenqualitätsfaktor von 5. Schätzwerte: In den Fällen, in denen keine öffentlichen Infor- mationen über den Umsatzwert verfügbar waren, wurden an- dere öffentliche Quellen mit Finanzdaten der Unternehmen, einschließlich Schätzungen, verwendet. Bei öffentlichen Institutionen, Unternehmen mit negativen Einnahmen und nichtkommerziellen Unternehmen wurden interne Schätzun- gen verwendet. Thema 2022 (Baseline) 2023 (Status) 2025 2030 2035 2040 2045 2050 UNIQA Österreich 20.164 t COe 19.722 t COe - 5 % - 20 % - 40 % - 60 % - - UNIQA International n.a. n.a. - 5 % - 15 % - 25 % - 40 % - 45 % - 50 % * Versicherungsbedingte Emissionen des Portfolios in den Geschäftsbereichen Sach- & Technikversicherung (100 Prozent) und Haftpflichtversicherung (30 Prozent). Die Prämiendeckung des analysierten Portfolios beträgt 53 Prozent des gesamten Versicherungs- portfoliosder Industrieversicherung (enthält Sachversicherung, Haftpflichtversicherung, Transportversicherung, und Financial Lines). ** Im Jahr 2023 werden nur Emissionen aus Österreich berichtet. Im Jahr 2024 werden wir jedenfalls die Analyse mit allen EU-Märkten abschließen, die zusammen 85 -Prozent der Prämie der UNIQA International sind. Über die Folgejahre wird der Gesamtkonzern stufen- weise in der Ist-Erfassung und Detailplanung nachgezogen. b) Festlegung der Dekarbonisierungsziele Die Festlegung der Dekarbonisierungs-Zwischenziele erfolg- te unter Berücksichtigung: •• der lokalen Dekarbonisierungsambitionen der wichtigsten UNIQA Märkte aus Prämienvolumensicht (Österreich, Polen, Tschechien/Slowakei, Ungarn, Rumänien, Kroatien und Bulgarien), •• den aktuellen Branchenverteilungen unseres Portfolios, •• wichtigen Dekarbonisierungsinitiativen (wie Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Wachstum des Geschäfts mit erneu- erbaren Energien), •• den national festgelegten Emissionsreduktionsplänen der Länder für die entsprechenden vertretenen Industrien (ins- besondere Energie, Schwerindustrie, Transport und Abfall) festgelegt. bedingter Emissionen die Analyse unseres österreichischen Corporate Portfolios für das Geschäftsjahr 2022 abschlie- ßen. Auch für das Jahr 2023 konnten wir die Berechnung für Österreich durchführen. Das Jahr 2022 dient als Basis- jahr für die zukünftige Zielverfolgung. Die Zwischenziele bis 2040 bzw. 2050 wurden für die gesamte UNIQA Group er- arbeitet und finden sich mit den Emissionswerten für Öster- reich in nachfolgender Tabelle: Jahresfinanzbericht 2023 36 * Bei der Analyse haben wir Unternehmen mit standardisierten Versicherungsprodukten erfasst, deren Prämien insgesamt 25 Prozent des gesamten KMU-Portfolios ausmachen. Im Jahr 2024 werden wir auch österreichische Portfolios von Industrieversicherungen und Portfolios von Industrieversicherungen oder EU-Märkten analysieren. Das Ambitionsniveau der Zwischenziele entspricht den De- karbonisierungsverpflichtungen der vertretenen Länder und wird durch die eigene umfassende Dekarbonisierungsagenda des UNIQA Corporate Business gestärkt. ESG-Risikobewertung UNIQA Corporate Business hat im Mai 2023 den ESG-Stan- dard für den Underwriting-Prozess eingeführt, der ESG- Risiken der Firmenkunden in den Prozess integriert. Spe- zielle Funktionen der Underwriting-Plattform ermöglichen eine automatisierte Risikobewertung der eingegebenen An- Ergebnisse der ESG-Risikobewertung des österreichischen Portfolios 2023 Anzahl der Kunden bewertet hinsichtlich deren Exposition gegenüber ESG-Risiken 15.006 Anteil der bewerteten Kunden, denen ESG-Risiken zugeordnet wurden 45 % Anteil der bewerteten Kunden mit mindestens 1 hohen E-Risiko 45 % Anteil der bewerteten Kunden mit mindestens 1 hohen S-Risiko 68 % Anteil der bewerteten Kunden mit mindestens 1 hohen G-Risiko 42 % gebote hinsichtlich ihrer Gefährdung durch Umwelt-, So- zial- und Governance-Risiken. Die Risikobewertung erfolgt durch einen externen Datenanbieter und basiert auf dem Leitfaden der Principles for Sustainable Insurance (PSI) „Management von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken im Nichtlebensversicherungsgeschäft“. Von den insgesamt 15.006 bewerteten Kunden des österreichischen Portfolios wurde 45 Prozent zumindest ein ESG-Risiko zugeordnet. Da- von wiesen 45 Prozent zumindest ein hohes Umweltrisiko, 68 Prozent zumindest ein hohes Sozialrisiko und 42 Prozent zumindest ein hohes Governance-Risiko auf. Die Ergebnisse entsprechen der Annahme, dass viele Bran- chen in unserem Underwriting-Portfolio potenziell min- destens einem der hohen ESG-Risiken ausgesetzt sind. Wir werden im nächsten Nachhaltigkeitsbericht den Fortschritt bei der Analyse der Unternehmensdaten in Bezug auf ESG- Risiken veröffentlichen. 37 Nichtfinanzieller Bericht Dekarbonisierung des Underwriting-Portfolios Im Rahmen unserer Verpflichtung aus dem Geschäft mit fossilen Brennstoffen auszusteigen, verfolgen wir die Ge- schäftsvolumen in allen unseren Märkten mit Unternehmen in Wirtschaftsbereichen mit Kohle-, Öl- und Erdgasbezug. Wir haben einen klaren Zeitplan für den Ausstieg definiert und sehen eindeutige Fortschritte bei der Dekarbonisierung des Portfolios. Der Fortschritt wird dabei als absolute Prämie des Firmenkundengeschäfts (Geschäftsbereiche: Sach-, Tech- nik- und Haftpflichtversicherung) gemessen. Im Jahr 2024 planen wir weitere Geschäftsbereiche in die Analyse mitauf- zunehmen. wir uns dazu, aus allen Portfoliopositionen in Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Kohlesektor generieren bis 2030 auszusteigen. Davon ausge- nommen sind Unternehmen, die sich wissenschaftsbasierte Klimaziele gesetzt haben (Zeithorizont: 2050, inklusive fünf- jährige Zwischenziele) und die ihr Kerngeschäft im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris dekarbonisieren sowie Projekte, die im Einklang mit den Paris-Zielen sind. Unsere Kunden im Kohlesektor, die solche Verpflichtungen bereits veröffentlichen, machen nach unserer Analyse der veröffent- lichten Daten schon 25 Prozent aus. Bis Ende 2026 werden wir mit jenen Kunden zusammenarbeiten, die noch keinen eigenen Dekarbonisierungspfad definiert haben, um Bestä- tigung über deren Klimapläne zu erhalten. Wir werden die Polizzen für diejenigen Kohlekunden, die sich nicht zu Plä- nen zur Emissionsreduzierung im Einklang mit dem Pariser Abkommen verpflichten, schrittweise nicht verlängern. Geschäft mit erneuerbaren Energien Im Rahmen unserer Lösungen für erneuerbare Energien beabsichtigen wir, das Geschäft mit Unternehmen aus den folgenden Bereichen gruppenweit auszubauen: Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft und Biomasseenergie. Im Jahr 2023 konnten wir unser Prämienvolumen im Bereich erneuerbare Energien um 20 Prozent ausbauen. Hinter diesem Wachstum stehen mehrere UNIQA-Märkte, nämlich Österreich, Rumä- nien und Bulgarien, in denen wir hohe Dynamik im Geschäft mit erneuerbaren Energien und bei technischer Beratung für Photovoltaik verzeichnen. Der Rückgang des Kohlegeschäfts im Corporate Business um fast die Hälfte im Jahr 2023 ist auf die wesentliche Erfüllung von Ausstiegsverpflichtungen in unserem polnischen Portfo- lio zurückzuführen. Im Jahr 2023 haben wir alle verbliebe- nen Kohlekunden im Portfolio anhand von verfügbaren Da- ten hinsichtlich ihres Engagements für klimabezogene Ziele und relevanter Klimastrategien überwacht. Im Jahr 2024 wollen wir diese Analyse auch für alle Öl- und Gasunterneh- men in unserem Portfolio durchführen. Was die Analyse der Kohlekunden betrifft, so geben uns die Ergebnisse unseres ersten Schritts (Überwachung der öffentlich verfügbaren Daten) einen klaren Überblick darüber, welche Kunden mög- licherweise Gegenstand von schriftlichem Engagement sind. Gemäß unserer Dekarbonisierungserklärung verpflichten Corporate Business Non-Life Prämien von Kohle-/Gas-/Ölunternehmen 2022 2023 Kohle € 6.503.758 € 4.102.667 Erdgas/Erdöl € 5.578.239 € 5.399.079 2022 2023 Jahresnettoprämie aus versicher- ten Unternehmen im Bereich von erneuerbaren Energien € 12.648.649 € 16.434.075 Jahresfinanzbericht 2023 38 Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Dekarbonisierung und ESG- Risikoanalyse Berechnung der CO-Emissionen und ESG-Risikoanalyse des Underwriting-Portfolios durch Integration externer Daten in das Frontend-System für automatische ESG- bezogene Berechnungen bei jedem Angebot Erweiterung des Underwriting-Prozesses um die ESG- Risikobewertung im internen Prozessregulierungsdokument „ESG-Standard für Underwriting“ und Implementierung der Rolle von ESG-Berater:innen in jeder Business Unit zur Analyse der aufgrund von ESG-Kriterien eskalierten Angebote Wir planen 2024, unsere Portfolioanalyse für THG- Emissionen und ESG-Risiken in allen Märkten von UNIQA International fortzusetzen. Zudem werden wir die Dekarbonisierung unseres Portfolios mit den gewählten Kennzahlen und Zielen weiter verfolgen und die Daten schrittweise verbessern. 2024 wollen wir auch öffentlich verfügbare Primärdaten zu CO-Emissionen von Unternehmen in unserem Underwriting-Portfolio analysieren, um dadurch die Datenqualität zu verbessern. Darüber hinaus werden wir an Lösungen für KMUs arbeiten. Engagement Laufende Weiterentwicklung der Klima- und Engagementstrategie für UNIQA Corporate Business sowie Festlegung von Kennzahlen und Zielen für die Dekarbonisierung des Underwriting-Portfolios, die Beratung zu Klimarisiken und das Engagement mit Kund:innen Bildung und Bewusstsein sind grundlegende Treiber des Wandels. Für das nächste Jahr planen wir deshalb eine Reihe von Nachhaltigkeitsveranstaltungen, die Branchenführer:innen und Expert:innen mit unseren Firmenkunden zusammenbringen. Umweltbelange in der Betriebsführung Eine möglichst saubere und intakte Umwelt ist die Grundlage für funktionierende Wirtschaftssysteme und Gesellschaften. Wir als UNIQA können dazu beizutragen, indem wir sowohl in unserer Geschäftstätigkeit als auch in unserem eigenen Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit vorantreiben und negative Auswirkungen reduzieren. Fehlende Beachtung von ökologischen Kriterien in der Betriebsführung können negative Auswirkungen auf die Umwelt haben (z.B. erhöhte CO-Emissionen), was für UNIQA zu Reputationsverlusten führen kann. Auch im Bereich der Beschaffung können nega- tive Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (etwa durch die Verletzung von Sozialstandards) sowie Reputationsrisi- ken für UNIQA entstehen. Umweltmanagement in unserer Betriebsführung ist daher ein Schwerpunkt unserer Nach- haltigkeitsstrategie, und die Einführung eines zertifizier- ten Umweltmanagementsystems in Österreich eine unserer wichtigsten strategischen Ambitionen. Bei den Maßnahmen zur Reduktion unserer eigenen CO- Emissionen setzen wir auf die Anwendung internationaler Zertifizierungen und Standards im Umgang mit Lieferant:in- nen ebenso wie auf die Optimierung unseres internen Um- weltmanagements. Verstärkt nutzen wir erneuerbare Ener- gien und reduzieren CO-Emissionen durch konsequente Ressourcenschonung und die Förderung emissionsarmer Mobilität. Auf Gruppenebene konnten wir im Jahr 2023 den Prozess zur Berechnung und Validierung von wissenschaftsbasier- ten Klimazielen gemäß der Science Based Targets Initiative (SBTi) erfolgreich abschließen. Diese Ziele umfassen nicht nur die Ausrichtung unserer Investments am Pariser 1,5°C Zielpfad, sondern auch die Reduktion der Treibhausgasemis- sionen aus unserer eigenen Betriebsführung (direkte Scope- 1-Emissionen und indirekte Scope-2-Emissionen aus zuge- kauftem Strom und Wärme). Konkret verpflichten wir uns zu einer Reduktion unserer direkten Scope-1- und indirekten Scope-2-Treibhausgasemissionen um 42 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 2021. Im Jahr 2024 werden wir eine umfassende Detail-Erhebung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen für eigengenutzte Ge- bäude unseres Konzerns durchführen. Im Lauf des Jahres 2025 soll dann die Datenqualität verbessert werden, damit wir ab voraussichtlich 2026 eine Strategie zur Erreichung unserer SBTi-Ziele mit Aktionsplänen ableiten können. Mit der Umsetzung dieser Strategie wollen wir Netto-Null-Emis- sionen in Österreich bis 2040 und in CEE bis 2050 erreichen. 39 Nichtfinanzieller Bericht Grundlage unseres internen Umweltmanagements ist unser Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen, die wir mit einem ersten Meilenstein- und Maßnahmenplan für alle Vertriebs- standorte in Österreich im Jahr 2022 operationalisiert ha- ben. Dieser Plan umfasst folgende Eckpfeiler: •• Bezug von ausschließlich nach Umweltzeichen 46 zertifiziertem Ökostrom ab 2024 •• Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich um mindestens 33 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 2019 •• Ausbau der Photovoltaikleistung auf mindestens 600 kWp bis 2035 •• Phase-out von sämtlichen Öl- und Gasheizungen bis spätestens 2035 •• Umstellung auf 100 Prozent E-Autos im Fuhrpark bis spätestens 2030 Einführung eines Umweltmanagementsystems nachEMAS UNIQA setzt sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe und als Mitglied der Green Finance Alliance aktiv für Umweltschutz ein. In Umsetzung dieses Bekenntnisses wird bis Ende 2024 am Standort Österreich ein Umweltma- nagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt. EMAS verbessert die betriebliche Um- weltleistung durch die Bewertung von Schlüsselbereichen wie Energieeffizienz, Emissionen und Abfallmanagement. Wir haben dazu bereits relevante Daten erhoben, Prozesse evaluiert und umgesetzt sowie unsere Umweltpolitik veröf- fentlicht. Wertstoffsammelinseln wurden eingeführt, um die Abfalltrennung und die Recyclingrate im Unternehmen zu verbessern. Regelmäßige Audits werden die Effektivität des Umweltmanagementsystems sicherstellen. Unsere Maßnah- men zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks werden kontinuierlich fortgesetzt. Nachhaltigkeit in der Beschaffung Die Group Procurement-Policy von UNIQA verankert unser Beschaffungsmodell und unser klares Bekenntnis zu hohen sozialen und ökologischen Werten, einschließlich der Integ- rität unserer Lieferanten und dem strikten Verbot von Kor- ruption und Bestechung. UNIQA verpflichtet sich zu hohen sozialen und ökologischen Standards, einschließlich der Auswahl von Lieferanten, die unserem Wertemodell folgen und hohe Integrität aufweisen. Bei der Lieferantenregistrie- rung werden Unternehmensstammdaten, Wirtschaftlichkeit, Zertifikate (z. B. ISO) und die Einhaltung von Gesetzen und Konventionen geprüft. Seit Juli 2023 ist der „UNIQA Code of Conduct“ in den Lieferantenregistrierungsprozess integriert, der Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umfasst. Die größten Lieferanten werden jährlich bewertet, wobei auch erweiterte Sicherheits-, Datenschutz- und ESG-Aspekte berücksichtigt werden. Corporate Carbon Footprint Auf Basis des vorliegenden Energieverbrauchs und der Um- weltdaten für das Geschäftsjahr 2023 wurde erneut der Corporate Carbon Footprint (CCF) von UNIQA erstellt. Die- ser quantifiziert die Treibhausgasemissionen in den Head- quartern sowie in den österreichischen Landesdirektionen und umfasst die unternehmensbedingten und relevanten Emissionen in CO-Äquivalenten. Insgesamt beinhaltet die Berechnung die Hauptstandorte in 18 UNIQA Ländern (inkl. Russland) sowie 9 Landesdirektionen in Österreich und erst- mals im Jahr 2023 auch rund 55 österreichische Service Center. In den CCF fließen alle direkt im Unternehmen ange- fallenen Emissionen (Scope 1) und die indirekten Emissionen durch Strom- und Wärmezukauf (Scope 2) mit ein. Zusätz- lich werden weitere indirekte Emissionen durch Dienstrei- sen (Flug- und Zugverkehr) berücksichtigt (Scope 3.6). 2023 führten wir Prozessänderungen für die Berechnung des Cor- porate Carbon Footprints (CCF) ein. So wurde die Umweltda- tenerhebung auf ein professionelles web-basiertes Tool um- gestellt. Dadurch konnte der Prozess sowohl in der Erhebung als auch in der Ergebniskontrolle erheblich verbessert wer- den. Durch die Umstellung kam es auch zu einer Änderung der Berechnung, da in Teilaspekten auf andere Emissionsda- tenbanken zurückgegriffen wird. Um 2023 mit dem Vorjahr auf selber Basis vergleichen zu können, wurde auch das Jahr Jahresfinanzbericht 2023 40 2022 nochmals mittels des neuen Tools bilanziert. Die CO- Emissionen nahmen für das Geschäftsjahr 2022 durch die Umstellung insgesamt um rund 3 Prozent zu. Diese Zunahme setzt sich zum einen durch andere Emissionsfaktoren zusam- men. Im Vorjahr wurden Emissionsfaktoren aus Ecoinvent, dem Umweltbundesamt, VDA und der IEA verwendet. Nach der neuen Berechnung wurden einheitlich nur mehr Emis- sionsfaktoren von Ecoinvent eingesetzt. Durch systemtech- nische Einschränkungen in der Wahl der Emissionsfaktoren kam bei Flugreisen ein höherer Emissionsfaktor zum Einsatz. Für Fernwärmeverbräuche wurde nach neuer Berechnung ein technologiebasierter Faktor eingesetzt (im Vergleich zu einem länderspezifischen Faktor nach alter Berechnung). Zu- dem wurde zusätzlich auch der Kraftstoffverbrauch für Hy- bridfahrzeuge miteinbezogen. In der untenstehenden Tabelle werden die neu berechneten Werte und die Werte nach alter Berechnung für 2022 dargestellt. Die durch die SBTi vali- dierten Ziele werden nach dem zukünftigen Vorliegen von Daten aus allen eigengenutzten Gebäuden für das Geschäfts- jahr 2024 neu berechnet, erneut zur Validierung eingereicht und dann entsprechend offengelegt. Die absoluten marktbasierten Treibhausgasemissionen sind 2023 um 19 Prozent auf 9.909 t CO gegenüber dem Vorjahr gestiegen, während die Treibhausgasemissionen pro Mitar- beiter:in um rund 3 Prozent gesunken sind. Der Anstieg der absoluten Emissionen ist einerseits mit der Erweiterung des Bilanzierungskreises um weitere rund 55 Standorte in Öster- reich zu erklären, wodurch sich vor allem die Scope 1 und Scope 2 Emissionen im Heizungsbereich erhöht haben, und andererseits auf die erstmalige Berücksichtigung des All- gemeinstroms am Standort Warschau. Ebenso nahmen die Scope 3 Emissionen im Mobilitätsbereich länderübergreifend drastisch zu, da nach Ende der Corona-Pandemie die Ge- schäftsreisen wieder zugenommen haben. Darüber hinaus wurden 2023 erstmals auch Kältemittelverbräuche in die CCF-Berechnung mitaufgenommen, wodurch sich die Emis- sionen allein dadurch um knapp 200 Tonnen erhöht haben. Dämpfend wirkte die laufende Umstellung auf Ökostrom-Ta- rife. Dies und der hohe Ökologisierungsgrad der 2023 neu in den Bilanzierungskreis aufgenommenen Standorte führte auf Mitarbeiter:innen-Basis zu einer leichten Reduktion der CO-Emissionen. Corporate Carbon Footprint 5) 2021 6) 2022 7) (Berechnung alt) 2022 8) (Berechnung neu) 2023 9) Scope 1 – Direkte Emissionen t COe Heizung 323 302 282 441 t COe Fahrzeuge 4.208 3.599 4.387 4.410 t COe Kältemittel n/a 10) n/a 10) n/a 10) 197 Scope 2 – Indirekte Emissionen (marktbasiert) t COe Elektrizität 2.958 2.125 2.324 2.474 t COe Fernwärme 2.016 11) 1.813 976 1.682 Scope 3 – Sonstige indirekte Emissionen t COe Flugreisen 52 253 344 641 t COe Zugreisen 28 32 32 64 Gesamte CO-Emissionen (marktbasiert) t COe 9.585 8.124 8.345 9.909 Gesamte CO- Emissionen (marktbasiert) pro Mitarbeiter:in 12) t COe/MA 1,39 1,00 1,01 0,99 5) Details zu den Berechnungen und entsprechende Definitionen Primärenergieverbräuche finden sich in den Erläuterungen vor der Tabelle. Insgesamt beinhaltet die Berechnung die Hauptstandorte in 18 UNIQA Ländern sowie 9 Landesdirektionen in Österreich und erstmals im Jahr 2023 auch ca. 55 österreichische ServiceCenter. 6) Werte gemäß Reporting 2021. Die Daten (ausgenommen Mobilität und Papierverbrauch) beziehen sich nur auf die Werte der Headquarter der folgenden Länder: Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Nord Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn. Die ehemaligen AXA-Gesellschaften sind für das Geschäftsjahr 2021 bereits vollständig in den Ländern integriert. 7) Werte gemäß Vorjahres-Reporting. Die Daten (ausgenommen Mobilität und Papierverbrauch) beziehen sich nur auf die Werte der Headquarter der folgenden Länder: Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Nord Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn. Zudem wurde der Scope am Standort Österreich um neun Standorte (Landesdirektionen) erweitert. Die Schweiz wurde 2022 ebenso ins Reporting mitaufgenommen. 8) Werte nach neuer Berechnung und geänderten Emissionsfaktoren; Werte wurden für das Vorjahr nachberechnet. Erläuterung Details siehe Erläuterungen im Fließtext vor der Tabelle. Scope der Berechnung siehe vorhergehende Fußnote. 9) Werte nach neuer Berechnung und geänderten Emissionsfaktoren; Details siehe Fließtext vor der Tabelle. Scope der Berechnung wie im Vorjahr zuzüglich ca. 55 österreichische ServiceCenter in 2023. 10) Kältemittelverbräuche und entsprechende THG-Emissionen wurden erstmals für das Berichtsjahr 2023 erfasst. 11) Bei Fernwärme kam es zu einer genaueren Quelle zur Zusammensetzung der länderspezifischen Energiequellen. Daher hat sich der Emissionsfaktor für 2021 nachträglich geändert und haben sich Gesamtemissionen von 8.678 t COe auf 9.585 t COe erhöht. 12) Für die Berechnung der CO-Intensität werden nur Scope-1- und 2-Emissionen berücksichtigt. 41 Nichtfinanzieller Bericht Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Erneuerbare Energien Sieben Photovoltaikanlagen mit insgesamt rund 230 kWp in Betrieb genommen (Gesamtleistung von rund 500 kWp erreicht) Zubau von weiteren ca. 600 kWp bis 2035 Ziel ist ein bilanzieller Abdeckungsgrad des Stromverbrauchs durch Photovoltaikanlagen an österr. Vertriebsstandorten von 10% in 2030. Nachhaltige Mobilität Anteil der E-Autos auf 48 % erhöht (Flottenschnitt auf 41 g CO/km gesenkt) Das Ziel für 2024 (43 % bzw. 40 g CO/km) haben wir beim Anteil der E-Autos bereits erreicht. Für 2025 wollen wir den Anteil auf ca. 63 % steigern (Flottenschnitt auf ca. 23 g CO/km senken). Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Corporate- Volunteering- Aktivitäten Im Geschäftsjahr 2023 hat sich die UNIQA Group durch Spenden, betriebliche Freiwilligenarbeit (UNIQA Sozialtag), Kooperationen sowie Initiativen der UNIQA Privatstiftung sozial engagiert. In Einklang mit unserer Strategie und den Umsetzungsrichtlinien dazu werden wir auch 2024 wieder allgemeingesellschaftliche Maßnahmen und Initiativen setzen. Sozialbelange In diesem Abschnitt gehen wir darauf ein, wie gesellschaft- liche und soziale Fragen unsere Geschäftstätigkeit und -be- ziehungen beeinflussen, und umgekehrt. Schwerpunktmäßig erläutern wir unsere Konzepte in Bezug auf gesellschaftliche Aktivitäten und Sponsorings, Kundenorientierung, innovati- ve Services und Produkte sowie Datenschutz. Eine negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung stellt ein Risiko für das Geschäftsmodell von UNIQA dar. Um diese Risiken zu reduzieren und unseren Beitrag zum gesellschaft- lichen Wohlstand leisten zu können, arbeiten wir im Rahmen der Unternehmensstrategie UNIQA 3.0 laufend gezielt an der Optimierung und am Ausbau unseres Geschäfts. Gesellschaftliche Aktivitäten und Sponsoring Wir sind davon überzeugt, dass jedes erfolgreiche Unterneh- men dazu verpflichtet ist, einen Teil seines Erfolges an die Gesellschaft zurückzugeben. Als Österreichs größte Gesundheitsversicherung konzentrie- ren wir uns auf Gesundheit und Bildung und unterstützen junge und benachteiligte Menschen in den Bereichen Be- wegung, gesunde Ernährung und mentale Stärke. Zusätz- lich fördern wir gemeinnützige Initiativen, insbesondere in den Bereichen Kunst und Sport, durch gezieltes Sponsoring. Zudem setzt UNIQA vielfältige Akzente durch die Unter- stützung von Initiativen im allgemeinen Interesse. Kunst und Sportförderung bilden hier in allen unseren Märkten wichtige Schwerpunkte. Bei gesellschaftlichen Aktivitäten und Sponsoring sind gesetzte Initiativen auf Unternehmens- werte und ethische bzw. nachhaltigkeitsbezogene Standards anzupassen, um Reputationsverluste für UNIQA und nega- tive Auswirkungen für die Gesellschaft zu vermeiden. Im Rahmen des Kodex für transparente Zusammenarbeit zwi- schen NGOs und Unternehmen veröffentlichen wir seit 2020 unsere Kooperationen mit NGOs und die damit verbundenen Sponsorings und Spenden auf unserer Website. Sponsoringprojekte 2023 der UNIQA Österreich Lernhäuser KURIER Aid Austria: Unterstützung sozial be- nachteiligter Kinder und Jugendlicher aus bildungsfernem Umfeld, um ihnen selbstständiges und eigeninitiatives Ler- nen näherzubringen. Mobiles Caritas Hospiz: Das Tageshospiz und das Mobile Ca- ritas Hospiz ermöglichen in vertrauter Umgebung die Beglei- tung, Pflege und Fürsorge in den letzten Lebenstagen. Österreichischer Bergrettungsdienst: Unterstützung der 13.000 freiwilligen Helfer:innen, die für Sicherheit und Hilfe bei Problemen im Gebirge sorgen. Ein besonderes Highlight war im vergangenen Jahr die Un- terstützung der in Kooperation zwischen der UNIQA Stif- tung und den Special Olympics Österreich (SOÖ) veranstal- teten Inclusion Days. Bei den Nationalen Winterspielen 2024 von Special Olympics Österreich von 14. bis 19. März 2024 ist UNIQA Österreich mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen aus ganz Österreich vertreten. Diese nutzen ihre Sozialtage für dieses Event, um tatkräftig mitzuhelfen und auf diese Weise Inklusion aktiv zu erleben. Jahresfinanzbericht 2023 42 Kundenorientierung und innovative Services und Produkte Eine Versicherung muss Sicherheit geben: Unsere Kund:in- nen erwarten eine an ihre Lebenssituation angepasste Risi- koabsicherung, und wir unterstützen sie sowohl in der Scha- densprävention als auch durch einfache, kundenfreundliche Kommunikation und rasche Abwicklung im Schadensfall. Als unterstützende Begleiter:innen denken und handeln wir dabei stets aus Kundensicht. Da Verständlichkeit und Trans- parenz eine wichtige Rolle für die Kundenzufriedenheit spie- len, genießen sie in unserer internen Richtlinie zum Thema Vertrieb hohe Priorität. Der steigende Bedarf an nachhaltigen Versicherungslösun- gen prägt unsere Beratungsdienstleistungen stark. Durch gezielte Automatisierung im Beratungsprozess schafft die UNIQA Group eine reibungslose Verbindung zwischen digi- taler und physischer Welt, um die Anliegen unserer Kund:in- nen transparent und effizient zu dokumentieren und gleich- zeitig ausreichend Zeit für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung zu haben. Wir investieren gezielt in die Nach- haltigkeitsfortbildung unserer Vertriebsmitarbeiter:innen und nutzen dafür unterschiedliche Schulungsformate wie asynchrone E-Learning-Module und Präsenzveranstaltun- gen. Auch Expert:innen aus dem universitären und dem NGO-Bereich sowie des österreichischen Bundesministeri- ums für Klimaschutz konnten wir zur Unterstützung dieser Maßnahmen gewinnen. Unseren ökologischen Fußabdruck wollen wir durch den Aus- bau unseres Kundenportals myUNIQA reduzieren. Im Jahr 2023 nutzten bereits rund 565.000 registrierte Kund:innen dieses innovative Angebot. Zudem erhalten bereits mehr als 21 Prozent unserer Privatkund:innen ihre Versicherungs- unterlagen rein digital über das elektronische Postfach. Dies ermöglicht relevante Einsparungen an CO-Emissionen. Auch Kundenbeschwerden nutzen wir als wichtiges Feed- back-Tool. Wir behandeln Wünsche, Probleme und Beschwer- den schnell und lösungsorientiert, um daraus zu lernen und unsere Prozesse zu verbessern. Um die Beschwerdeabwick- lung weiter zu vereinfachen, schaffen wir gerade eine ge- meinsame Plattform für die Abteilung Kundentouchpoint- & Anliegenmanagement und unsere Ombudsstelle, die bis Ende 2024 finalisiert wird. Im Berichtsjahr 2023 wurden in Öster- reich 1.135 Beschwerden gezählt, ein Rückgang um 11 Pro- zent im Vergleich zum Vorjahr (2022: 1.280). Thema Zielerreichung 2023 Ausblick 2024 Weiterbildung Breites Angebot an Schulungsformaten, um Nachhaltigkeit in den Beratungsansatz zu integrieren; Erprobung und Durchführung von Schulungsformaten mit Unterstützung von Expert:innen aus dem universitären und NGO-Bereich. LIMAK-Universitätslehrgang für Führungskräfte in Österreich, um das Bewusstsein und Verständnis für Nachhaltigkeit zu stärken (ist gezielt auf UNIQA als Unternehmen zugeschnitten) 43 Nichtfinanzieller Bericht Datenschutz Da UNIQA als Versicherung ein großes Volumen an Daten verarbeitet und Vertrauen zu den zentralen Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens zählt, genießt Datenschutz im ge- samten Konzern oberste Priorität. Konkret geht es um den Schutz personenbezogener Daten und der dahinterstehenden Menschen vor Missbrauch während der Erhebung, Verarbei- tung und Nutzung dieser Daten. Durch strukturierte Prozes- se und klare Prioritäten minimieren wir Datenschutzrisiken und verbessern uns kontinuierlich. Ein umfassendes Daten- schutzkonzept stärkt das Vertrauen in UNIQA als Geschäfts- partnerin und dient als positives Verkaufsargument. Dabei müssen wir nicht nur eine Reihe datenschutzrechtlicher Auf- lagen erfüllen, sondern unseren Kund:innen auch jederzeit Auskunft darüber geben können, wie ihre Daten verwendet werden. Um die neuen Datenschutzvorgaben optimal in den betrieb- lichen Alltag zu integrieren, engagieren wir uns aktiv bei der Umsetzung des Österreichischen Branchenstandards (ÖBS) im Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), der von der Datenschutzbehörde 2022 genehmigt wurde. Unsere Strategie ist es, Datenschutz intern interdis- ziplinär zu verankern. Dazu haben wir Schnittstellen und gemeinsame Prozesse der Bereiche Informationssicherheit und Risikomanagement implementiert sowie unsere Policys abgestimmt. Datenschutzrisiken werden in die Kategorien „Operativ“, „Finanziell“, „Reputation“ und „Regulatorik“ un- terteilt. Durch die Implementierung und Weiterentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems können wir struk- turiert und gezielt Prioritäten setzen. Die crossfunktionale Zusammenarbeit ermöglicht es, wesentliche Aspekte des Ri- sikomanagements und der Informationssicherheit effizienter zu steuern und in der Abwicklung von Projekten zu berück- sichtigen. Bei der Einführung neuer Datenverarbeitungsprozesse füh- ren wir Beratungen und bei Bedarf Datenschutz-Folgenab- schätzungen durch, die technische, rechtliche und prozess- bezogene Faktoren berücksichtigen. Basierend auf dieser Analyse entscheiden wir über die Implementierung neuer Verarbeitungstätigkeiten und konzentrieren uns dabei auf operative Aspekte des Datenschutzes, Prozessverbesserun- gen und die Einführung einer neuen Datenschutz-Governan- ce mit crossfunktionalen Teams. Die kontinuierliche Wei- terentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems bleibt eine Grundvoraussetzung für die Sicherstellung der Datenschutz-Compliance. Im Jahr 2023 gab es bei der Aus- übung von Betroffenenrechten gemäß Art 15 DSGVO (Bestä- tigung darüber ob personenbezogene Daten verarbeitet wer- den und Recht auf Auskunft über Details zur Verarbeitung) 24 Anfragen von Kund:innen und bei der Datenschutzbehör- de gab es 3 Beschwerden von Kund:innen und Dritten. Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Implementierung der Datenschutz- Governance Mitwirkung bei Ausbau und Implementierung des Prozessmanagements für Gruppenprojekte, um den Datenschutz bei Gruppenprojekten von UNIQA International sicherzustellen Weiterentwicklung des UNIQA Governance Frameworks für Data Governance, um Datenschutz in Erfüllung der künftigen Regulatorik interdisziplinär und crossfunktional zu gewährleisten Jahresfinanzbericht 2023 44 Cybersicherheit Als eine der größten Versicherungsgesellschaften Europas hat die UNIQA Group ihre Geschäftsprozesse bereits stark digitalisiert. Dieser hohe Digitalisierungsgrad erfordert um- fassende Maßnahmen zur Minimierung von Cyberrisiken und zur Sicherstellung der Cybersecurity. Eine effektive Cy- bersecurity ermöglicht es, die digitalen Geschäftsprozesse erfolgreich zu gestalten und Innovationen voranzutreiben, birgt jedoch gleichzeitig die Gefahr von Cyberangriffen, die potenziell erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Schäden verursachen können. Die Cybersecurity-Strategie der UNIQA Group reagiert agil auf sich entwickelnde Bedrohungen. Jährlich werden Securi- ty Requirements mit der Bedrohungslandkarte abgestimmt, um ihre Wirksamkeit gegenüber Angriffsmethoden zu prü- Arbeitnehmerbelange Unsere 15.494 Mitarbeiter:innen 13) (2022: 15.296) sind das Herzstück unserer Nachhaltigkeitsreise. Indem wir in ihre Entwicklung investieren, Vielfalt fördern und neue Arbeits- modelle einführen, verbessern wir unsere organisatorischen Fähigkeiten und tragen zu einer nachhaltigeren und gerech- teren Zukunft bei. Der Fokus dieses Abschnitts liegt auf unserer People-Strategie und den dazugehörigen Konzepten und Maßnahmen. Ein starkes Engagement in Bereichen wie Diversität, Inklusion sowie Aus- und Weiterbildung ist essen- ziell, um einem Abwandern von Fachkräften und Talenten entgegenzuwirken. Daraus resultierende finanzielle und ope- rative Hürden belasten nicht nur die UNIQA Group, sondern auch den Arbeitsmarkt. fen. Gesetzliche Vorgaben, einschließlich Digital Operational Resilience, werden berücksichtigt, um regulatorischen An- forderungen zu entsprechen. Interne Standards und Prozesse werden verbessert, um die Widerstandsfähigkeit gegen Cy- berangriffe zu stärken und die gleichzeitig die Vertraulich- keit der Kundendaten zu gewährleisten. 2023 wurden Aktionspläne und Projekte zur Identifizierung kritischer Assets und zur Stärkung der Sicherheitsmaßnah- men weiter vorangetrieben. Die Business Continuity Metho- de (BCM) zur Identifikation von kritischen Assets wurde ver- feinert und gruppenweit implementiert. Kritische Assets wie IT-Applikationen und andere wichtige Funktionen wurden gründlich auf potenzielle Schwachstellen, Verwundbarkeiten und Nichtkonformitäten hin untersucht. Dies ermöglicht ge- zielte Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Integ- rität und Vertraulichkeit dieser Vermögenswerte. 2023 haben wir eine strategische Group-People-Funktion geschaffen, die an unserer Unternehmensstrategie 3.0 und unserer People Strategy ausgerichtet ist und auf die aktuel- len Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen sowie zukünftige He- rausforderungen und Chancen eingeht. Indem wir das neue Group-People-Betriebsmodell in allen unseren Kernländern einführen, stärken wir die internationale Zusammenarbeit und entwickeln eine klare Matrixorganisation. Im Rahmen der strategischen Personalentwicklung wurden Manage- ment-Dashboards mit wichtigen Leistungskennzahlen in al- len Ländern eingeführt. Dadurch können wir in effizienter Weise relevante Daten über Mitarbeiterstruktur und -ent- wicklung überwachen, flexibel auf Personalveränderungen reagieren und gezielte Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung umsetzen. Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Risk Assessment Gruppenweite Implementierung der Business Continuity Methode (BCM) zur Identifikation von kritischen Assets sowie Durchführung von Risk Assessments Security Issue Behandlung: Gezielte Minimierung der durch Risk Assessments identifizierten Sicherheitsrisiken, um erkannte Schwachstellen und Verwundbarkeiten risikobasiert zu beheben 13) Die Mitarbeiterkennzahl beinhalten die Daten der vollkonsolidierten Versicherungsunternehmen von folgenden Ländern: Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn sowie die PremiQaMed. Werte per 31.12. 45 Nichtfinanzieller Bericht Unter dem Motto „Gemeinsam besser leben“ wollen wir zu den attraktivsten Arbeitgeber:innen in der Finanzbranche zählen. Daher fand dieses Jahr unter Einbeziehung aller lokalen People Teams die erste konzernweite Employee-Ex- perience-Umfrage statt. Die Ergebnisse daraus wurden über Online-Dashboards allen Vorgesetzten zur Verfügung ge- stellt und bildeten die Grundlage für die Entwicklung von Aktionsplänen auf Gruppen- und lokaler Ebene. Für alle Mitarbeiter:innen werden jährlich Einzelziele festge- legt, die das Erreichen der übergeordneten Unternehmenszie- le unterstützen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Feed- backgespräch zwischen Mitarbeiter:in und Führungskraft statt, gefolgt von einem Gespräch am Jahresende. Derzeit existiert noch kein konzernweit einheitliches System, sodass jedes Land seinen eigenen Prozess anwendet. Für das Jahr 2024 planen wir die Entwicklung eines konzernweiten An- satzes und eines entsprechenden Reportings. Im Weiterbildungsbereich legen wir großen Wert auf kon- tinuierliches Lernen und Wachstum unserer Mitarbeiter:in- nen, um ihnen Zugang zu den neuesten Kenntnissen und Fähigkeiten zu ermöglichen. Dazu nutzen wir in unseren UNIQA Akademien eine Mischung aus Erfahrungslernen (70 Prozent), Mentoring durch Führungskräfte und Kolleg:in- nen (20 Prozent) sowie formaler Aus- und Weiterbildung (10 Prozent). Im Schnitt haben unsere Mitarbeiter:innen im Berichtsjahr 2023 16,5 Stunden in Aus- und Weiterbildung investiert (2022:14,8 Stunden). Seit Herbst 2022 bieten wir zudem ein neues Programm zur Führungskräfteentwicklung für die gesamte UNIQA Group an. Dabei gehen wir gezielt auf die Anforderungen unseres Strategieprogramms UNIQA 3.0 ein und möchten unsere Führungskräfte zu „Inspiring Coach Leaders“ ausbilden. In unserer Benefitstrategie legen wir großen Wert auf die Work-Life-Balance, persönliche Entwicklung und Gesundheit unserer Mitarbeiter:innen. Flexible Arbeitszeiten und Home- Office-Optionen unterstützen eine ausgewogene Lebensfüh- rung und erlauben es den Mitarbeiter:innen das für sie pas- sende Model auszuwählen. Deshalb wird der Gewährung der Benefits auch nicht zwischen Teil- und Vollzeit unterschie- den. Wir investieren in umfassende Fortbildungsprogramme und fördern die berufliche Entwicklung. Wir ergänzen die staatlichen Sozialsysteme und organisieren regelmäßig so- ziale Events. Diese Strategie spiegelt unser Engagement für Nachhaltigkeit und Mitarbeiterwohlbefinden wider und wird kontinuierlich an die Bedürfnisse unserer Belegschaft ange- passt. Sowohl bei PremiQaMed als auch bei UNIQA Österreich werden Risiken der Gesundheit und Sicherheit am Arbeits- platz entsprechend den Vorgaben des ArbeitnehmerInnen- schutzgesetzes (ASchG) und den von den zuständigen Si- cherheitsfachkräften (SFKs) empfohlenen bzw. vorgegebenen Maßnahmen identifiziert, bewertet und behandelt. Weiters werden etwaige arbeitnehmerschutzrelevante Vorfälle ge- mäß ASchG untersucht und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle gesetzt. Ergänzend küm- mern sich Sicherheitsvertrauenspersonen (SVPs) um das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen. Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Attraktive Arbeitgeberin Neues People-Betriebsmodell per 1. Juli 2023 eingeführt und in allen Ländern ausgerollt, um eine strategische Gruppenfunktion in dem nun von „HR“ zu „People“ umbenannten Bereich zu schaffen Entwicklung einer differenzierten Employee Value Proposition (EVP) mit lokalen und funktionalen Varianten, die die UNIQA Group als Top-Arbeitgeberin positionieren und dabei unterstützen wird, die richtigen Menschen für die richtigen Funktionen zu gewinnen; Einführung einer modernen, KI-unterstützten und dynamischen gruppenweiten Karriere-Website Mitarbeiterzufrie- denheit Erstmalige gruppenweite Mitarbeiterumfrage zur Employee Experience mit einer Teilnehmerquote von 75 % Erweiterung der Mitarbeiterumfragen in regelmäßigen Abständen (vierteljährlich) und Umsetzung von Aktionsplänen in den Ländern Reporting Management-Dashboards mit strategischen People Analytics in allen Ländern ausgerollt Übersicht der lokalen Benefits in jedem Land erstellen und Mindeststandards für die UNIQA Gruppe erarbeiten Jahresfinanzbericht 2023 46 Diversität und Inklusion Eine Gemeinschaft der Dimension der UNIQA Group lebt und wirkt durch Vielfalt. Wir sind davon überzeugt, dass Di- versität ihre volle Wirkung nur in einem inklusiven Umfeld entfalten kann. Inklusion – ausgedrückt in Richtlinien, Prak- tiken, Verhaltensweisen und Einstellungen – ermöglicht es, das volle Potenzial einer diversen Organisation zu nutzen. Unsere 2022 veröffentlichte Strategie für Diversität und In- klusion bildet die Basis für all unsere Aktivitäten, ist Be- standteil unseres Strategieprogramms UNIQA 3.0 und orien- tiert sich klar an unseren Werten, den „Guiding Principles“. Sie enthält neben einer Auswahl von Initiativen auch kon- kret messbare Ziele in zwei Schwerpunktbereichen: Entgelt- gerechtigkeit und Frauen in Führungspositionen. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit: Am Standort Ös- terreich wurde ein standardisierter jährlicher Prozess zur Evaluierung, Analyse und Ableitung von Maßnahmen zum Pay Gap etabliert. Mithilfe dieses Prozesses konnte der be- reinigte Pay Gap am Standort Österreich (Innendienst) von 1,4 Prozent im Jahr 2021 nachhaltig auf 0,6 Prozent in den Jahren 2022 und 2023 reduziert werden 14) . In den Kern- märkten Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn und Rumänien wurde 2023 erstmals eine Equal-Pay-Analyse durchgeführt, deren Ergebnisse noch zu validieren sind. Mehr Frauen in Führungspositionen 15) : Mit dem Ziel im Blick, den Frauenanteil in Führungspositionen in Öster- reich zu erhöhen, wurde der Frauen-Karriere-Index auch im Geschäftsjahr 2023 evaluiert. Gezielte und erfolgreich um- gesetzte Maßnahmen haben seit der ersten Bewertung im Jahr 2020/21 zu einem Anstieg von 63 auf 77 Indexpunkte geführt. Zwar liegt dieser Wert noch klar unter der externen Benchmark von 81 bei Finanzdienstleistungsunternehmen, dennoch wurde der intern gesetzte Zielwert von 70 für das Jahr 2023 mit 77 Indexpunkte übertroffen. Zu den getrof- fenen Maßnahmen zählen: Klare Kommunikation, die Fest- legung messbarer Ziele, Richtlinien für die Besetzung von Führungspositionen und Beförderungen, die Beteiligung an relevanten Netzwerken, flexible Arbeitsmodelle, ein eta- bliertes Mentoring-Programm sowie die Implementierung von Modellen für Job-/Top-Sharing und Führung in Teilzeit. Trotz einer Steigerung des Frauenanteils in führenden Posi- tionen am Standort Österreich blieb das Ziel einer Erhöhung um 5 Prozentpunkte mit lediglich 2,3 Prozentpunkten un- erreicht, was uns dazu veranlasst, diesen Fokus weiterhin beizubehalten. Für andere Standorte wurden keine spezifi- schen Ziele gesetzt. Frauen in Führungspositionen 2022 2023 Frauenanteil in der Gesamtbelegschaft 57,8% 57,9% Frauenanteil bei Führungskräften 43,0% 43,6% Frauenanteil in Vorständen lokaler Gesellschaften 27,1% 26,3% Frauenanteil im Gruppenvorstand 0,0 % 11,1% Frauenanteil im Aufsichtsrat 33,3% 33,3% * Kennzahlen per Stichtag 31.12. ** Gesamtbelegschaft ist definiert als alle Personen mit einem aufrechten Dienstverhältnis (ausgenommen Ferialpraktikant:innen und -aushilfen) *** Führungskraft ist definiert als Person die mindestens eine:n Mitarbeiter:in führt. Vorstände (Board Members/ B-0) sind darin nicht enthalten, sondern Ebenen B-1 bis B-n. 14) Zahlen nur für Innendienst in Österreich verfügbar; per Stichtag 31.12. 15) Führungskraft ist definiert als Person die mindestens eine:n Mitarbeiter:in führt. Vorstände (Board Members/ B-0) sind darin nicht enthalten, sondern Ebenen B-1 bis B-n. 47 Nichtfinanzieller Bericht Das Feedback der Mitarbeiter:innen zählt: Den Erfolg unse- rer „Diversity & Inclusion“-Strategie messen wir ganz maß- geblich durch die Wahrnehmung unserer Mitarbeiter:innen. Dazu dient der UNIQA Inklusions-Index 16) . Unser Ziel ist es, den 2021 in Österreich gemessenen Ausgangswert von 3,6 (auf einer fünfstufigen Skala) bis 2023 auf zumindest 3,8 zu steigern. In Österreich konnte der Wert im Jahr 2023 auf 3,9 erhöht werden. Altersdiversität: In der Altersstruktur aller Mitarbeitenden ist im Jahr 2023, vergleichen mit Vorjahr eine leichte Ver- jüngung zu erkennen. Während es im Management kaum Veränderungen gibt, ist bei den Vorständen in lokalen Gesell- schaften eine deutliche Verjüngung eingetreten. Altersdiversität Mitarbeitende Altersdiversität Führungskräfte Altersdiversität Vorstände in lokalen Gesellschaften per Stichtag 31.12. 2022 2023 2022 2023 2022 2023 < 30 Jahre 14,9% 15,4% 2,2% 1,4% 0,0% 0,0% 30 – 50 Jahre 57,8% 58,5% 67,9% 68,9% 66,1% 70,2% > 50 Jahre 27,2% 26,1% 29,9% 29,7% 33,9% 29,8% * Führungskraft ist definiert als Person die mindestens eine:n Mitarbeiter:in führt. Vorstände (Board Members/ B-0) sind darin nicht enthalten, sondern Ebenen B-1 bis B-n. Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit 2023 betrug der bereinigte Gender Pay Gap im Innendienst am Standort Österreich zum zweiten Mal in Folge 0,6%– ein deutlicher Rückgang gegenüber den im Jahr 2021 gemessenen 1,4 %. Roll-out in allen Ländern, Identifikation der Haupttreiber etwaiger Pay Gaps und Definition von Maßnahmen Frauenanteil in Führungs- positionen 17) Anstieg des Frauen-Karriere-Index bei UNIQA Österreich auf 77 Indexpunkte (interner Zielwert: 70 Indexpunkte im Jahr 2023). Konsequente Weiterführung und Verstärkung unserer Anstrengungen in Österreich und Ausarbeitung von länderspezifischen Ansätzen; spezieller Fokus auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie Inklusion Der UNIQA Inklusionsindex konnte auf einen Wert von 3,9 (auf einer fünfstufigen Skala) erhöht werden. Ziel war eine Steigerung auf zumindest 3,8 (Basisjahr 2021: 3,6). Weitere Aktionen und Projekte zum Thema Generationenmanagement sowie gezielte, aktive Rekrutierung von Menschen mit Behinderung 16) Index basiert auf einer internen Mitarbeiterumfrage. 17) Führungsfunktion ist definiert als Person die mindestens eine:n Mitarbeiter:in führt. Vorstände (Board Members/ B-0) sind darin nicht enthalten, sondern Ebenen B-1 bis B-n. Jahresfinanzbericht 2023 48 Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Integration von Menschenrechten Einbettung des UNIQA Code of Conducts (Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung) in den Registrierungsprozess für Lieferant:innen Weitere Integration von Menschenrechtsrichtlinien in alle relevanten Geschäftsbereiche und Kernprozesse Achtung der Menschenrechte Der korrekte und wertschätzende Umgang mit Menschen ist Kern unserer Unternehmenskultur. Unsere Menschenrechts- politik verkörpert unser starkes Engagement in wichtigen Fragen der Menschenrechte und stellt sicher, dass Menschen- rechte geschützt und gewahrt werden können. Eine Verlet- zung der Menschenrechte durch unsere Geschäftstätigkeit oder durch von uns versicherte Projekte und Kund:innen hät- te gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Individuen und würde Reputationsschäden und rechtliche Folgen für die UNIQA Group nach sich ziehen. Unser Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2020 ver- pflichtet uns zur Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in der gesamten UNIQA Group. Die darin enthaltenen zehn Prinzipien wur- den in unseren gruppenweit gültigen UNIQA Code of Con- duct aufgenommen. Bekämpfung von Korruption und Bestechung Als verantwortungsvolles Unternehmen erachten wir die Einhaltung aller für UNIQA relevanten gesetzlichen Rege- lungen, unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze als unverzichtbar. Diese Überzeugung beruht nicht zuletzt auf dem Bewusstsein, dass das Versicherungs- geschäft ganz grundlegend auf Vertrauen basiert. Complian- ce-Risiken wie Korruption und Bestechung bringen poten- ziell wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen mit sich. Allein der Verdacht auf Korruption und Bestechung kann zu Reputationsschäden und zum Vertrauensverlust bei Ge- schäftspartner:innen und Kund:innen führen. Schon daher ist verantwortungsvolles Verhalten eine wesentliche Grund- lage unseres Handelns. In unserer Rolle als Versicherung bemühen wir uns um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte bei unseren Mitarbeiter:innen, bei unseren Lieferant:innen, in unseren Veranlagungen (inkl. Principal Adverse Impacts) und im Um- gang mit Kund:innen. Für jeden dieser Bereiche haben wir unterschiedliche Richtlinien und Standards implementiert, um Risiken in Bezug auf Menschenrechte zu minimieren und aufkommende Chancen zu nutzen. Beispiele dafür sind: UNIQA Guidelines for Responsible Investments, UNIQA Cor- porate Business Environmental Social Governance (ESG) Standard und entsprechende Bewertung von ESG-Risiken und UNIQA Diversity & Inclusion Policy. Neben der erstklassigen Qualität von Produkten und Ser- vices strebt UNIQA auch im Verhalten ihrer Mitarbeiter:in- nen nach höchsten Standards. Deshalb haben wir in unserem Code of Conduct interne Standards für ethisches Verhalten festgelegt, die über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hi- nausgehen und für sämtliche Bereiche unseres Unterneh- mens gleichermaßen bindend sind. Der Code of Conduct wird durch die lokalen Compliance-Funktionen an alle Mitarbei- ter:innen kommuniziert. Seine Inhalte sind zudem Bestand- teil der verpflichtenden jährlichen Compliance-Schulung. Die Group Compliance Policy sowie der Group Compliance Stan- dard beschreiben die Organisation der Compliance-Funktion innerhalb der UNIQA Group und beinhalten Regelungen zu wesentlichen Compliance-Themen, wie z. B. Korruptionsver- meidung, Umgang mit Hinweisen auf Non-Compliance oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit. Für die Erstellung sämtlicher Vorschriften sowie die Umset- zung des Compliance-Programms in der gesamten Gruppe ist das Team Group Compliance verantwortlich. Diese zentrale Einheit wird in jeder Versicherungsgesellschaft der UNIQA Group durch eine eigene lokale Compliance-Funktion unter- stützt. 49 Nichtfinanzieller Bericht Im Berichtsjahr 2023 setzten wir weiterhin unser Ziel fort, keinerlei Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu verzeich- nen. Trotz der gesetzlichen Initiativen und der ergriffenen Maßnahmen im Bereich Compliance gab es im Berichtsjahr dennoch vier Fälle von Nichteinhaltung von Gesetzen und Regelungen die zu monetären Strafen in Höhe von 276.700 Euro (2022: 19.572 Euro) geführt haben. Im Berichtsjahr 2023 wurden des Weiteren 445.778 Euro an Strafen für zwei Verstöße gegen Gesetze und Regelungen aus den Vorjahren bezahlt (davon 395.778 Euro in Ungarn und 50.000 Euro in Serbien). Im Verlauf des Berichtsjahres wurden insgesamt neun Verfahren aufgrund von wesentlichen Verstößen gegen geltende Gesetze und Verordnungen geführt, gegen die im Berichtszeitraum Rechtsmittel erhoben wurden. In sechs die- ser Fälle kam es zur Verhängung von Geldbußen und in drei dieser Fälle wurden nicht-monetären Sanktionen ausgespro- chen. Dagegen wurden wie im Vorjahr, auch im Berichtsjahr 2023 keine bestätigten Gesetzesverstöße im Bereich der Korrup- tion oder Geldwäsche verzeichnet. Im Jahr 2022 gab es ein Verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung. Die UNIQA Group wurde da- bei im Zuge von Vergleichsgesprächen zur Zahlung von 422.330 Euro verpflichtet, wobei diese Strafe die niedrigste unter allen von der Wettbewerbsbehörde untersuchten Ver- sicherungen war. Im Jahr 2023 gab es keine weiteren Rechts- verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigen Verhalten, Kartell- und Monopolbildung. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr wurden im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und deren Kennzeichnung weder Verstöße gegen Vorschriften, die ein Bußgeld oder eine Sanktion zur Folge hatten, noch gegen freiwillige Verhaltensregeln festgestellt. Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem ein Vorfall auftrat, der zu einer Mahnung führte, wurden im Berichtsjahr insgesamt acht Vorfälle re- gistriert, die jeweils eine Mahnung zur Folge hatten. Im Berichtsjahr wurden die Anti-Korruptionsregelungen an alle Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands der UNIQA Group, sowie Mitarbeiter:innen der UNIQA Österreich kom- muniziert. An der E-Learning-Schulung zum Code of Conduct haben 66,6 Prozent der neun Mitglieder des Vorstandes der UNIQA Group sowie 88,3 Prozent der UNIQA Österreich Mitarbeiter:innen erfolgreich teilgenommen. Für Mitglieder des Aufsichtsrates der UNIQA Group lag im Jahr 2023 der Schulungsfokus auf Geldwäscheprävention sowie Emitten- ten-Compliance. Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Group werden im Jahr 2024 schwerpunktmäßig zum Thema Anti-Korruption geschult. In den internationalen Versiche- rungsgesellschaften 18) haben 95,3 Prozent der Mitglieder der Leitungsorgane sowie 76,6 Prozent der Mitarbeiter:innen an den Schulungen zu Anti-Korruption teilgenommen. Im Jahr 2023 wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie in ei- nigen nationalen Gesetzen umgesetzt. Die UNIQA Group verfügt bereits seit 2018 über ein Portal, über das Hinwei- se auf Non-Compliance in den Versicherungsgesellschaften der UNIQA Group gegeben werden können. Das Portal wurde 2023 angepasst und auf Nicht-Versicherungsgesellschaften ausgeweitet. Hinweise können von UNIQA Mitarbeiter:innen, aber auch – über die gesetzliche Verpflichtung hinaus – von externen Personen, abgegeben werden, dies selbstverständ- lich auch anonym. 18) Die Kennzahlen beinhalten Daten folgender Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn. Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024 Meldungen Implementierung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Versicherungs- sowie Nicht-Versicherungsgesellschaften, die von den einschlägigen lokalen Bestimmungen umfasst sind Meldung und Dokumentation von Interessenkonflikten werden überprüft und, falls notwendig, angepasst Jahresfinanzbericht 2023 50 Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung Prämien in der Nichtlebensversicherung und taxonomiefähige Aktivitäten Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse Anbetracht der erst Ende Dezember 2023 ergangenen Aus- legungen seitens der Europäischen Kommission und auf- grund der Erstanwendung der neuen Bestimmungen zur Taxonomiekonformität zeigt die aktuelle Marktpraxis, dass nicht alle Details ausreichend spezifiziert sind, und erst ein gemeinsames Verständnis und eine einheitliche Anwendung im Markt entwickelt werden muss, um Konsistenz und Ver- gleichbarkeit zu erreichen. Grundsätze der Berichterstattung Versicherungsunternehmen sind im Rahmen der Taxonomie verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebens- versicherungsgeschäft zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als öko- logisch nachhaltig gelten. Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – nach den Vorlagen aus Annex 10 der Delegierten Verordnung (2021/2178) – eine detaillierte Recherche über ca. 40 Sachs- parten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prämie, getrennt nach direktem und indirek- tem Geschäft und vor sowie nach etwaiger Rückversiche- rung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpas- sung an die Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden Privatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekun- dengeschäft separat analysiert und betreffend der Taxono- miefähigkeit und Taxonomiekonformität der Versicherungs- tätigkeit klassifiziert. Die Prämienanteile der analysierten Sachsparten wurden in weiterer Folge zu den in den delegier- ten Verordnungen festgelegten Kategorien zusammengefasst. Ebenso wurde der Anteil an taxonomiefähigen Wirtschafts- aktivitäten in Relation zur gesamten verrechneten Nichtle- bensversicherungsprämie (vor Rückversicherung) abgelei- tet und dabei erstmals die Prämie nach dem Vorgaben des Entwurfs der „Commission notice on the interpretation and implementation of certain legal provisions of the Disclosures Delegated Act under Article 8 of the EU Taxonomy Regula- tion on the reporting of Taxonomy- eligible and Taxonomy- aligned economic activities and assets (third Commission Notice)” (Entwurf der Commission Notice) in Prämienanteile zerlegt, welche Deckungen zu Anpassung an den Klimawan- del betreffen. Dabei wurden die langfristigen Schadenshisto- rien zu Grunde gelegt, welche sich aus schlagend gewordenen klimabezogene Risiken ergaben. Weiters wurden die in der delegierten Verordnung festgelegten "Technical Screening Criteria (TSC)", die Einhaltung der "Minimum Social Safe- guards (MSS)" sowie die "Do-not-significant-harm-Criteria (DNSH)" überprüft. Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation Für das Privatkundengeschäft, das standardisierte KMU- Geschäft und das aktive Rückversicherungsgeschäft konnten die oben genannten Nachweise nicht dokumentiert und da- mit in der taxonomiekonformen Prämie auch nicht angesetzt werden. Obwohl zu Teilprämien zu Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen, im Rahmen des Großkundengeschäfts in maßgeschneiderter Vertragsform sowohl die Technical Screening Criteria als auch die Do-not-significant-harm- Criteria (DNSH) weitgehend erfüllt wurden, wurde aufgrund der noch nicht ausreichenden Gewährleistung des Nachwei- ses der Erfüllung aller "Minimum Social Safeguards" auch in diesem Kundensegment von einem Ansatz taxonomiekonfor- mer Prämienanteile Abstand genommen. Nach der aktuellen Auslegung der Europäischen Kommission wurden auch für die Berechnung der Vorjahresvergleichs- zahl aus den Prämien nur der Anteil angesetzt, welcher der Deckung der klimabedingten Risiken gewidmet werden kann. Die Berechnung mit den dazu zerlegten (gesplitteten) Prämien ergeben nunmehr 8,51 Prozent Taxonomiefähigkeit für 2022 anstatt - wie im Vorjahresbericht ohne Prämien- splitt ausgewiesen – bisher 48,1 Prozent Taxonomiefähigkeit (siehe Bericht 2022). In der nachgelagerten Tabelle (Template gem. Annex 10 der delegierten VO) finden sich die Details. 51 Nichtfinanzieller Bericht Wirtschaftstätigkeiten Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH) Absolute Prämien, Jahr 2023 Anteil der Prämien, Jahr 2023 Anteil der Prämien, Jahr 2022 Klimaschutz Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz € % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (ökologisch nachhaltig) 0,00 0,00 0,00 J J J J J N A.1.1 Davon rückversichert 0,00 0,00 0,00 J J J J J N A.1.2 Davon aus der Rückversicherungstätigkeit stammend 0,00 0,00 0,00 J J J J J N A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession) 0,00 0,00 0,00 J J J J J N A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) 369.398.784,73 8,77 8,51 B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft 3.844.769.986,69 91,23 91,49 Insgesamt (A.1 + A.2 + B.) 4.214.168.771,42 100,00 100,00 Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Ver- ordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Dabei er- folgt die Taxonomie-Klassifizierung mit Unterstützung vom externen Datenanbieter ISS STOXX. Da Nicht-Finanz-Unter- nehmen erstmals in die Berichterstattung der Taxonomie- konformität für das GJ 2022 einbezogen wurden, basieren die KPI’s zur Taxonomiekonformität bzgl. Umsatz sowie Be- triebsausgaben der UIG ausschließlich auf Daten von Nicht- Finanz-Unternehmen. Es wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien für die ersten beiden Klimaziele der EU-Taxonomie-Verordnung be- achtet. Des Weiteren wurde auch der Entwurfs der „Commission no- tice on the interpretation and implementation of certain le- gal provisions of the Disclosures Delegated Act under Article 8 of the EU Taxonomy Regulation on the reporting of Taxo- nomy-eligible and Taxonomy-aligned economic activities and assets (third Commission Notice)” (Entwurf der Commission Notice) vom 21.12.2023 der Europäischen Kommission kri- tisch gewürdigt. FAQ 2 wurde zur Kenntnis genommen allerdings weiterhin am IFRS Konsolidierungskreis festgehalten um eine Ver- gleichbarkeit mit dem Konzernabschluss weiterhin zu ge- währleisten. Diese Rechtsansicht erscheint uns vertretbar, da in der Taxonomieverordnung selbst dazu nichts Gegen- teiliges geäußert wird. Grundsätze der Berichterstattung Zum Zeitpunkt der Berichterstellung gibt es zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung samt den dazu ergangenen delegierten Verordnungen weiterhin unterschiedliche Aus- legungen. Die Ermittlung unserer quantitativen und qualita- tiven Angaben berücksichtigt unseren derzeitigen Wissens- stand. Die Berechnung der unternehmensbezogenen KPI’s nach Art. 8 Taxonomie-Verordnung bezieht sich auf die im konsolidier- ten Konzernbericht der (UIG) für das Jahr 2023 veröffent- lichten Investments der UNIQA Insurance Group AG (UIG). Für die aufgrund fehlender Beherrschung nicht konsolidier- ten Investmentsfonds wurde die FAQ 4 zur Kenntnis genom- men und in weiterer Folge die IDW Interpretation (IDW QA vom 01.12.2023) angewendet, welche besagt, dass auf die Hülle des Fonds abgestellt werden kann. Alle weiteren re- gulatorischen Entwicklungen werden dazu streng verfolgt. Jahresfinanzbericht 2023 52 Wirtschaftstätigkeiten Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH) Absolute Prämien, Jahr 2023 Anteil der Prämien, Jahr 2023 Anteil der Prämien, Jahr 2022 Klimaschutz Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz € % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (ökologisch nachhaltig) 0,00 0,00 0,00 J J J J J N A.1.1 Davon rückversichert 0,00 0,00 0,00 J J J J J N A.1.2 Davon aus der Rückversicherungstätigkeit stammend 0,00 0,00 0,00 J J J J J N A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession) 0,00 0,00 0,00 J J J J J N A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) 369.398.784,73 8,77 8,51 B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft 3.844.769.986,69 91,23 91,49 Insgesamt (A.1 + A.2 + B.) 4.214.168.771,42 100,00 100,00 Eingeschränkte Datenverfügbarkeit / Dokumentation Abweichend von den Bilanzwerten und verschiedenen ange- wandten IFRS Bewertungsmethoden wurde für die Taxono- mieberechnung durchgängig mit den beizulegenden Zeitwer- ten bewertet und die Kennzahlenberechnung erstellt. Die Differenzen zu den in dem Konzernabschluss ausgewie- senen Buchwerten resultieren im Wesentlichen aus den in der Konzernbilanz teilweise zu Anschaffungskosten bewer- teten Finanzimmobilien sowie aus den nach der "At-Equity- Methode" bewerteten assoziierten Beteiligungen. Für die Berechnung der Green-Investment-Ratio (GIR) wur- den weiters die Vermögenswerte von Supranationalen, Staa- ten, Zentralbanken, die Bestände an nicht konsolidierten Investmentfonds ausgeklammert. Der Berechnung zu Grun- de liegende „Coverage amount“ gemäß Tabelle Annex X der DelVo 2021/2178 beträgt EUR Mio. 17.053. Zusätzliche Angaben bzgl. Annex X EU Taxonomie- verordnung Art. 8 KPI‘s Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emit- tenten wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU- Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentral- banken und supranationalen Emittenten beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 33,16 Prozent. 53 Nichtfinanzieller Bericht Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungs- unternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen % € Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: umsatzbasiert: 10,88 umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 CapEx-basiert: 0,77 CapEx-basiert: 131.372.367,40 Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Erfassungsquote: 60,64 Erfassungsbereich: 17.053.157.854,29 Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 0,16 Der Wert der Derivate als Geldbetrag: 26.937.490,30 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 3,14 Für Nicht-Finanzunternehmens: 534.753.119,67 Für Finanzunternehmen: 8,31 Für Finanzunternehmen: 1.417.109.388,84 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 1,68 Für Nicht-Finanzunternehmens: 286.412.134,49 Für Finanzunternehmen: 4,42 Für Finanzunternehmen: 754.019.240,78 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 27,00 Für Nicht-Finanzunternehmens: 4.604.540.892,49 Für Finanzunternehmen: 16,80 Für Finanzunternehmen: 2.864.891.738,50 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 44,60 Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva: 7.604.925.224,48 Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: X % 73,27 Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: 12.756.783.815,79 Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: *** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: umsatzbasiert: 19,77 umsatzbasiert: 3.371.923.725,92 CapEx-basiert: 17,52 CapEx-basiert: 2.986.880.524,37 Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: *** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: umsatzbasiert: 5,39 umsatzbasiert: 919.543.933,27 CapEx-basiert: 1,95 CapEx-basiert: 332.080.020,59 * Für die Berechnung der Erfassungsquote % wurden weder Drittfonds deren Risiko den Kunden zuzurechnen ist noch nicht konsolidierte Investmentfonds berücksichtigt. Wir verweisen hier auf das Kapitel: Grundsätze der Berichterstattung. *** Hier wird über die Anforderung des Standard hinaus in umsatzbasiert % sowie CapEx-basiert % untergliedert. Jahresfinanzbericht 2023 54 % € Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt: umsatzbasiert: 10,88 umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 CapEx-basiert: 0,77 CapEx-basiert: 131.372.367,40 Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. Erfassungsquote: 60,64 Erfassungsbereich: 17.053.157.854,29 Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 0,16 Der Wert der Derivate als Geldbetrag: 26.937.490,30 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 3,14 Für Nicht-Finanzunternehmens: 534.753.119,67 Für Finanzunternehmen: 8,31 Für Finanzunternehmen: 1.417.109.388,84 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 1,68 Für Nicht-Finanzunternehmens: 286.412.134,49 Für Finanzunternehmen: 4,42 Für Finanzunternehmen: 754.019.240,78 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: 27,00 Für Nicht-Finanzunternehmens: 4.604.540.892,49 Für Finanzunternehmen: 16,80 Für Finanzunternehmen: 2.864.891.738,50 Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 44,60 Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva: 7.604.925.224,48 Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: X % 73,27 Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: 12.756.783.815,79 Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: *** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: umsatzbasiert: 19,77 umsatzbasiert: 3.371.923.725,92 CapEx-basiert: 17,52 CapEx-basiert: 2.986.880.524,37 Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: *** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: umsatzbasiert: 5,39 umsatzbasiert: 919.543.933,27 CapEx-basiert: 1,95 CapEx-basiert: 332.080.020,59 ** Hier verweisen wir auf die konsolidierte Bilanz der UIG (Investment Property, Other Investments, Financial Assets account equity method, Investments for fundlinked life insurance) mit Verweis auf das Kapitel: Eingeschränkte Datenverfügbarkeit / Dokumentation. Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasierte Geldbeträge sowie CapEx-basierte Geldbeträge untergliedert 55 Nichtfinanzieller Bericht % € Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: Für Nicht-Finanzunternehmen: umsatzbasiert: 10,88 umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 CapEx-basiert: 0,77 CapEx-basiert: 131.372.367,40 Für Finanzunternehmen: Für Finanzunternehmen: umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: umsatzbasiert: 10,87 umsatzbasiert: 1.854.468.876,52 CapEx-basiert: 0,76 CapEx-basiert: 128.771.556,68 Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert: umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 % % % Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden: (1) Klimaschutz a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: 100,00 umsatzbasiert: 0,01 umsatzbasiert: 0,74 CapEx-basiert: 100,00 CapEx-basiert: 0,02 CapEx-basiert: 0,63 (2) Anpassung an den Klimawandel a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 (3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a (4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a (5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a (6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a Wir deklarieren andere Gegenpartien, mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen, denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nicht-finanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann. Da wir aufgrund der Taxonomievorgaben nur berichtspflichtige Unternehmen für die Prüfung der taxonmiekonformen Wirtschaftsaktivitäten einbeziehen ergeben sich aus obiger Schlussfolgerung somit keine taxonomiekonformen Risikopositionen. Jahresfinanzbericht 2023 56 % € Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen: Für Nicht-Finanzunternehmen: Für Nicht-Finanzunternehmen: umsatzbasiert: 10,88 umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 CapEx-basiert: 0,77 CapEx-basiert: 131.372.367,40 Für Finanzunternehmen: Für Finanzunternehmen: umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva: Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: umsatzbasiert: 10,87 umsatzbasiert: 1.854.468.876,52 CapEx-basiert: 0,76 CapEx-basiert: 128.771.556,68 Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert*: umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 % % % Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden: (1) Klimaschutz a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: 100,00 umsatzbasiert: 0,01 umsatzbasiert: 0,74 CapEx-basiert: 100,00 CapEx-basiert: 0,02 CapEx-basiert: 0,63 (2) Anpassung an den Klimawandel a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 (3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a (4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a (5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a (6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten: umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a **** Wir deklarieren andere Gegenpartien, mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nicht-finanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann. Da wir aufgrund der Taxonomievorgaben nur berichtspflichtige Unternehmen für die Prüfung der taxonmiekonformen Wirtschaftsaktivitäten einbeziehen ergeben sich aus obiger Schlussfolgerung somit keine taxonomiekonformen Risikopositionen. 57 Nichtfinanzieller Bericht Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte- Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/ Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja Meldebögen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel € % € % € % 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 48.898,89 0,00 48.898,89 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 222.198,61 0,00 222.198,61 0,00 0,00 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.247.758,01 0,01 2.247.758,01 0,01 0,00 0,00 CapEx-basiert: 2.173.345,62 0,01 2.173.345,62 0,01 0,00 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.853.471.245,37 10,87 1.853.471.245,37 10,87 0,00 0,00 CapEx-basiert: 128.976.823,17 0,76 128.976.823,17 0,76 0,00 0,00 8. Anwendbarer KPI insgesamt umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 10,88 1.855.767.902,27 10,88 0,00 0,00 CapEx-basiert: 131.372.367,40 0,77 131.372.367,40 0,77 0,00 0,00 Jahresfinanzbericht 2023 58 Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel € % € % € % 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 48.898,89 0,00 48.898,89 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 222.198,61 0,00 222.198,61 0,00 0,00 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.247.758,01 0,01 2.247.758,01 0,01 0,00 0,00 CapEx-basiert: 2.173.345,62 0,01 2.173.345,62 0,01 0,00 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.853.471.245,37 10,87 1.853.471.245,37 10,87 0,00 0,00 CapEx-basiert: 128.976.823,17 0,76 128.976.823,17 0,76 0,00 0,00 8. Anwendbarer KPI insgesamt umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 10,88 1.855.767.902,27 10,88 0,00 0,00 CapEx-basiert: 131.372.367,40 0,77 131.372.367,40 0,77 0,00 0,00 59 Nichtfinanzieller Bericht Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel € % € % € % 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 48.898,89 0,00 48.898,89 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 222.198,61 0,17 222.198,61 0,17 0,00 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.247.758,01 0,12 2.247.758,01 0,12 0,00 0,00 CapEx-basiert: 2.173.345,62 1,65 2.173.345,62 1,65 0,00 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.853.471.245,37 99,88 1.853.471.245,37 99,88 0,00 0,00 CapEx-basiert: 128.976.823,17 98,18 128.976.823,17 98,18 0,00 0,00 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 100,00 1.855.767.902,27 100,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 131.372.367,40 100,00 131.372.367,40 100,00 0,00 0,00 Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel € % € % € % 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 24.497,43 0,00 24.497,43 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 284.170,22 0,00 284.170,22 0,00 0,00 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 86.156,69 0,00 86.156,69 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 86.156,69 0,00 86.156,69 0,00 0,00 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.185.845,83 0,01 2.185.845,83 0,01 0,00 0,00 CapEx-basiert: 988.102,09 0,01 988.102,09 0,01 0,00 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 4.728.231,66 0,03 4.728.231,66 0,03 0,00 0,00 CapEx-basiert: 3.406.634,82 0,02 3.406.634,82 0,02 0,00 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.364.099,96 0,01 1.364.099,96 0,01 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 911.155.101,70 5,34 911.155.101,70 5,34 0,00 0,00 CapEx-basiert: 327.314.956,76 1,92 327.314.956,76 1,92 0,00 0,00 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 919.543.933,27 5,39 919.543.933,27 5,39 0,00 0,00 CapEx-basiert: 332.080.020,59 1,95 332.080.020,59 1,95 0,00 0,00 Jahresfinanzbericht 2023 60 Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel € % € % € % 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 48.898,89 0,00 48.898,89 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 222.198,61 0,17 222.198,61 0,17 0,00 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.247.758,01 0,12 2.247.758,01 0,12 0,00 0,00 CapEx-basiert: 2.173.345,62 1,65 2.173.345,62 1,65 0,00 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.853.471.245,37 99,88 1.853.471.245,37 99,88 0,00 0,00 CapEx-basiert: 128.976.823,17 98,18 128.976.823,17 98,18 0,00 0,00 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 100,00 1.855.767.902,27 100,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 131.372.367,40 100,00 131.372.367,40 100,00 0,00 0,00 Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel € % € % € % 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 24.497,43 0,00 24.497,43 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 284.170,22 0,00 284.170,22 0,00 0,00 0,00 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 86.156,69 0,00 86.156,69 0,00 0,00 0,00 CapEx-basiert: 86.156,69 0,00 86.156,69 0,00 0,00 0,00 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 2.185.845,83 0,01 2.185.845,83 0,01 0,00 0,00 CapEx-basiert: 988.102,09 0,01 988.102,09 0,01 0,00 0,00 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 4.728.231,66 0,03 4.728.231,66 0,03 0,00 0,00 CapEx-basiert: 3.406.634,82 0,02 3.406.634,82 0,02 0,00 0,00 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 1.364.099,96 0,01 1.364.099,96 0,01 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 911.155.101,70 5,34 911.155.101,70 5,34 0,00 0,00 CapEx-basiert: 327.314.956,76 1,92 327.314.956,76 1,92 0,00 0,00 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert: 919.543.933,27 5,39 919.543.933,27 5,39 0,00 0,00 CapEx-basiert: 332.080.020,59 1,95 332.080.020,59 1,95 0,00 0,00 61 Nichtfinanzieller Bericht Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Zeile Wirtschaftstätigkeiten € % 1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert : 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 2. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert : 0,00 0,00 CapEx-basiert: 1.629.456,46 0,01 3. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert : 398.628,22 0,00 CapEx-basiert: 853.850,86 0,01 4. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert : 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 5. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert : 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 6. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert : 0,00 0,00 CapEx-basiert: 0,00 0,00 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert : 3.371.525.097,70 19,77 CapEx-basiert: 2.984.397.217,05 17,50 8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten imNenner des anwendbaren KPI umsatzbasiert : 3.371.923.725,92 19,77 CapEx-basiert: 2.986.880.524,37 17,52 Jahresfinanzbericht 2023 62 Wir bestätigen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Be- richt der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 267a Abs. 2 UGB und der EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung 2020/852) alle Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit er- forderlich sind und sich zumindest auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung be- ziehen. Die Angaben umfassen eine Beschreibung des Kern- geschäfts der UNIQA Insurance Group AG sowie ihrer Kon- zepte in Bezug auf die erwähnten Belange einschließlich der angewendeten Due-Diligence-Prozesse und der wesentlichen Risiken. Ebenso enthalten sind Informationen zu den Ergeb- nissen der Umsetzung dieser Konzepte und die wichtigsten Leistungsindikatoren. Wien, 15. März 2024 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Erklärung der gesetzlichen Vertreter 63 Nichtfinanzieller Bericht Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB (im Folgenden „konsolidierter nichtfinanzieller Bericht“) der UNIQA Insurance Group AG, Wien (der „Gesellschaft“), für das Geschäftsjahr 2023 durchgeführt. Beurteilung Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte be- kannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxo- nomie-Verordnung“) und den hierzu erlassenen Delegierten Rechtsakten aufgestellt wurde. Hervorhebung eines Sachverhalts – Auslegungs- unsicherheiten in Bezug auf die zu Art. 8 der EU- Taxonomie-Verordnung erlassenen Delegierten Rechtsakte Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertre- ter im Kapitel „Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung“ des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts. Dort wird be- schrieben, dass die EU-Taxonomie-Verordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte Formulierungen und Be- griffe enthalten, die noch erheblichen Auslegungsunsicher- heiten unterliegen. Die gesetzlichen Vertreter legen dar, wie sie die erforderliche Auslegung der EU-Taxonomie-Verord- nung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte vor- genommen haben. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt wer- den können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Un- sicherheiten behaftet. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die ordnungsgemäße Aufstellung des (konsolidierten) nicht- finanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforde- rungen gemäß § 267a UGB und der EU-Taxonomie-Verord- nung und den hierzu erlassenen Delegierten Rechtsakten liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesell- schaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichter- stattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die un- ter den gegebenen Umständen angemessen sind; sie umfasst auch die Auslegung der in der EU-Taxonomie-Verordnung und den hierzu erlassenen Delegierten Rechtsakten enthal- tenen Formulierungen und Begriffe. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts zu ermögli- chen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbe- absichtigten - falschen Darstellungen ist. Der Aufsichtsrat hat den (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht zu prüfen. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungs- handlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Be- urteilung mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht zum 31. Dezember 2023 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit § 267a UGB sowie Art 8 der Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie-Verordnung“) und den hierzu erlassenen Delegierten Rechtsakten aufge- stellt wurde. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österreichi- schen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) sowie der International Standards on Assuran- ce Engagements (ISAE) 3000 (Revised) – Assurance enga- gements other than audits or reviews of historical financial information – durchgeführt. Danach haben wir unsere Be- rufspflichten einschließlich der Vorschriften zur Unabhän- gigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durch- zuführen, dass wir unsere zusammenfassende Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können. Bericht über die unabhängige Prüfung des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts zum 31. Dezember 2023 Jahresfinanzbericht 2023 64 Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicher- heit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine ge- ringere Sicherheit gewonnen wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemä- ßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere fol- gende Tätigkeiten: •• Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwort- lichen Mitarbeitern unter Berücksichtigung der Anliegen externer Stakeholder, um das Verständnis über die Vor- gehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltig- keitsthemen zu aktualisieren •• Einschätzung der Risiken hinsichtlich der wesentlichen nichtfinanziellen Belange / Angaben •• Aktualisierung des Überblicks über die verfolgten Konzepte einschließlich der angewandten Due Diligence-Prozesse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung •• Aktualisierung des Verständnisses der Berichterstattungs- prozesse durch Befragung von relevanten Mitarbeitern und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentation •• Evaluierung der berichteten Angaben durch analytische Tätigkeiten hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsin- dikatoren, Befragung von relevanten Mitarbeitern und Ein- sichtnahme in ausgewählte Dokumentation •• Würdigung des Prozesses zur Identifikation der taxonomie- fähigen und taxonomiekonformen Investments sowie der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten im Underwriting-Geschäft und der entsprechenden Anga- ben in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch Befra- gungen der relevanten Mitarbeiter und Einsichtnahme in ausgewählte interne Dokumentation zur Beurteilung, ob die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung angemessen adressiert wurden •• Beurteilung der Darstellung und Vollständigkeit der Anga- ben und nichtfinanziellen Informationen gemäß § 267a UGB und EU-Taxonomie-Verordnung Nicht Gegenstand unseres Auftrages war: •• die Prüfung der Vorjahreszahlen, zukunftsbezogener An- gaben oder Daten aus externen Studien •• die Prüfung der korrekten Übernahme der Daten und Ver- weise aus dem Jahres- bzw. Konzernabschluss in die nicht- finanzielle Berichterstattung und •• die Prüfung von Informationen und Angaben auf der Home- page oder weiteren Verweisen im Internet Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü- fungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Beurteilung zu dienen. Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschluss- prüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung doloser Handlungen, wie z.B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages. Verwendungsbeschränkung Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interes- se des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grundla- ge für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Der Veröffentlichung unseres Prüfberichts gemeinsam mit dem (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht stimmen wir zu. Diese darf jedoch nur in der vollständigen und von uns bescheinigten Fassung erfolgen. Auftragsbedingungen Wir erstatten diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen geschlossenen Auftrages, dem auch mit Wirkung gegen- über Dritten die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Wien 15. März 2024 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Nichtfinanzieller Bericht 65 Wirtschaftliches Umfeld Trotz der seit 1980 stärksten Zinserhöhungen innerhalb von 18 Monaten gelang es weder der US-Notenbank (Fed) noch der europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 2023, die Infla- tion endgültig in den Griff zu bekommen. In den USA wurden die Zinsen auf 5,5 Prozent und damit auf den höchsten Wert seit 2001 angehoben. In Europa wurde mit 4,5 Prozent 2023 das historische Hoch seit der Einführung des Euro erreicht. Immerhin ging die Inflation dadurch bereits deutlich zurück: in den USA auf rund 3,1 Prozent, im Euroraum sogar auf unter 3 Prozent. In Österreich blieb die Teuerung jedoch vor- läufig noch hoch (Jahresdurchschnitt 2023: über 7 Prozent, Preisanstieg Dezember 2022/Dezember 2023: 5,6 Prozent). Wenig überraschend hatten die starken Zinsanhebungen zur Bekämpfung der Inflation im Lauf des Jahres Auswirkungen auf die Konjunktur. Besonders deutlich zeigt sich dies in der Bau- und Immobilienwirtschaft, in der sich die Zinsen un- mittelbar auf Preise und Auftragsvolumen auswirken. Doch auch die Industrie leidet: Der deutsche IFO-Geschäftsklima- index liegt bei verhaltenen 84,3 Punkten, und auch in Ös- terreich ist die Eintrübung deutlich zu spüren: Der WIFO- Konjunkturklimaindex drehte von noch deutlich positiven 10,9 Punkten im April 2023 gegen Ende des Jahres klar ins Minus und lag im Oktober 2023 bei minus 7,9 Punkten. Deutschland und Österreich beenden 2023 damit in einer „milden“ Rezession. Der Arbeitsmarkt blieb sowohl in den USA wie in ganz Euro- pa ausgesprochen robust, da die schwächelnde Konjunktur die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften vorerst kaum beein- flusste. Im Euroraum ging die Arbeitslosenrate im Verlauf des Jahres 2023 sogar von 6,7 Prozent auf 6,4 Prozent zu- rück, in Österreich betrug sie stabil 4,7 Prozent (beides nach ILO-Berechnung). Eine ähnliche Entwicklung wie in den westlichen EU-Län- dern prägte auch die Länder in CEE: Ungarns Wirtschafts- leistung schrumpfte 2023 um 0,3 Prozent, während Polen und Tschechien mit 0,6 Prozent bzw. 0,2 Prozent gerade noch ein leichtes Wachstum verzeichnen konnten. Belastender als der schwache Konjunkturverlauf war in der Region jedoch die Inflationsentwicklung: In Ungarn lag die Inflation im ersten Quartal 2023 noch über 25 Prozent, in Polen bei 20 Prozent und in Tschechien bei 18 Prozent. Nach einer Beruhigung im weiteren Verlauf des Jahres betrugen die Preisanstiege im Jahresdurchschnitt immer noch zwischen 10,9 Prozent (Tschechien) und 17,7 Prozent (Ungarn). Die in der ersten Jahreshälfte 2023 stabile Wirtschaftsent- wicklung bei noch hoher Inflation ließ die Renditen auf den Rentenmärkten über lange Zeit ansteigen, allerdings bei ho- her Volatilität. Im Zuge dieser Entwicklung kletterte etwa die Rendite der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe über die Marke von 3 Prozent. Erst die deutliche Eintrübung der Konjunkturaussichten und die allgemeine Erwartung einer Zinssenkung im Jahr 2024 führten im letzten Quartal 2023 zu einem deutlichen Anstieg der Anleihenpreise und damit zu einem Rückgang der Renditen: Die zehnjährigen Zinsen in Deutschland fielen auf unter 2 Prozent, jene in Österreich auf unter 2,5 Prozent. Konzern lage- bericht Jahresfinanzbericht 2023 66 UNIQA Group Mit einem verrechneten Prämienvolumen inklusive der Spar- anteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche- rung von 7.185,6 Millionen Euro zählt die UNIQA Group zu den führenden Versicherungsgruppen in Zentral- und Ost- europa. UNIQA in Europa UNIQA bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über alle Vertriebswege (angestellter Außendienst, Generalagenturen, Makler, Banken- und Direktvertrieb) an und ist in nahezu al- len Versicherungssparten tätig. In Österreich ist UNIQA die zweitgrößte Versicherungsgruppe, in der Wachstumsregion CEE ist sie in 14 Ländern zu Hause: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen auch Versicherungen in der Schweiz und in Liechtenstein zur UNIQA Group. Die börsennotierte Holdinggesellschaft UNIQA Insurance Group AG ist für die Konzernsteuerung verantwortlich und betreibt das indirekte Versicherungsgeschäft, das als aktive Rückversicherung mit einem anderen Versicherungsunter- nehmen abgeschlossen wird. Darüber hinaus übernimmt sie zahlreiche Servicefunktionen für die UNIQA Österreich Versicherungen AG und ihre internationalen Konzerngesell- schaften, um Synergieeffekte optimal zu nutzen und die lang- fristige Unternehmensstrategie konsequent umzusetzen. Schaden- und Unfallversicherung Die Schaden- und Unfallversicherung umfasst Sachversi- cherungen für Privatpersonen und Unternehmen sowie die private Unfallversicherung. In der Schaden- und Unfallver- sicherung verbuchte die UNIQA Group 2023 verrechnete Prämien von 4.214,3 Millionen Euro (2022: 3.683,0 Millio- nen Euro) – das sind 58,7 Prozent (2022: 56,2 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. Der mit Abstand größte Anteil am Volumen in der Schaden- und Unfallversicherung stammt aus dem Privatkundengeschäft. Die meisten Schaden- und Unfallversicherungsverträge werden für einen beschränkten Zeitrahmen – mit bis zu drei Jahren Dauer – abgeschlossen. Die breite Streuung unterschiedlicher Risiken von sehr vie- len Kund:innen und die verhältnismäßig kurze Laufzeit der Verträge bedeuten einen nur moderaten Kapitalbedarf und machen dieses Geschäftsfeld auch deswegen attraktiv. Krankenversicherung Die Krankenversicherung in Österreich umfasst die frei- willige Krankenversicherung für Privatkund:innen, die be- triebliche Gesundheitsvorsorge sowie Opting-out-Angebote für bestimmte freiberuflich Tätige, wie Rechtsanwält:innen, Achitekt:innen oder Apotheker:innen. In CEE steht das Krankenversicherungsgeschäft dagegen noch am Anfang, doch mit dem steigenden Wohlstand in der Region ist das langfristige Wachstumspotenzial umso größer. Gruppenweit betrugen die verrechneten Prämien 2023 1.388,1 Millionen Euro (2022: 1.275,9 Millionen Euro) – das sind 19,3 Prozent (2022: 19,5 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. In Ös- terreich ist UNIQA mit rund 44 Prozent Marktanteil in dieser strategisch wichtigen Sparte die unangefochtene Nummer 1. Der weitaus überwiegende Anteil – rund 91 Prozent der Prä- mien – fällt in Österreich an, rund 9 Prozent international. Lebensversicherung Die Lebensversicherung sichert wirtschaftliche Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der Kund:innen ab. Sie umfasst Ansparprodukte wie die klassische oder die fonds- gebundene Lebensversicherung. Hinzu kommen sogenannte Biometrieprodukte zur Absicherung von Risiken wie Be- rufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben. Das Ge- schäftsmodell der Lebensversicherung ist langfristig ausge- richtet: Die Laufzeiten bewegen sich durchschnittlich um die 25 Jahre. In der Lebensversicherung erreichte UNIQA 2023 gruppenweit ein Prämienvolumen (inklusive der Sparantei- le der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) von 1.583,2 Millionen Euro (2022: 1.589,8 Millionen Euro) – das sind 22,0 Prozent (2022: 24,3 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. Konzernlagebericht 67 In den IFRS-Konzernabschluss einbezogene Unternehmen In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG – grundsätzlich die Jahres- abschlüsse aller in- und ausländischen Tochtergesellschaf- ten sowie jene der beherrschten Investmentfonds einbezo- gen. Der Konsolidierungskreis umfasste – einschließlich der UNIQA Insurance Group AG – 32 inländische (2022: 31) und 61 internationale (2022: 59) Tochtergesellschaften sowie 4 inländische (2022: 4) und 9 internationale (2022: 9) be- herrschte Pensions- und Investmentfonds. Bei den assoziier- ten Gesellschaften handelt es sich um 4 inländische Unter- nehmen (2022: 4), die für die Konzernrechnungslegung nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden. Nähere Angaben zu den konsolidierten und assoziierten Unternehmen enthalten die entsprechenden Übersichten im Konzernabschluss. Die Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden sind ebenfalls im Konzernabschluss dargestellt. Risikoberichterstattung Der ausführliche Risikobericht von UNIQA findet sich im Anhang zum Konzernabschluss 2023. Corporate-Governance-Bericht UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster- reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und ver- öffentlicht den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf www.uniqagroup.com im Bereich „Investor Relations“. Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, konsolidierter nichtfinanzieller Bericht Gemäß § 267a Abs. 6 UGB erstellt die UNIQA Insurance Group AG die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht. Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor- gelegt und gemeinsam mit dem Konzernlagebericht gemäß § 280 UGB offengelegt. Aufgegebener Geschäftsbereich Gemäß den Regelungen des IFRS 5 wurden sämtliche dem russischen Geschäft zuzuordnenden Werte in der Konzern- gewinn- und -verlustrechnung (einschließlich der Vergleichs- periode) im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) ausgewiesen. Jahresfinanzbericht 2023 68 Prämienentwicklung Das verrechnete Gesamtprämienvolumen von UNIQA erhöh- te sich 2023 – unter Berücksichtigung der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – um 9,7 Prozent auf 7.185,6 Millionen Euro (2022: 6.548,7 Millio- nen Euro). Haupttreiber hierfür war das solide Wachstum so- wohl in der Schaden- und Unfallversicherung als auch in der Krankenversicherung. Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallver- sicherung wuchsen 2023 aufgrund von Indexanpassungen und einer guten Vertriebsperformance um 14,4 Prozent auf 4.214,3 Millionen Euro (2022: 3.683,0 Millionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die verrechneten Prämien im Berichtszeitraum aufgrund von Prämienanpassungen und einer guten Neugeschäftsentwicklung um 8,8 Prozent auf 1.388,1 Millionen Euro (2022: 1.275,9 Millionen Euro). In der Lebensversicherung sanken die verrechneten Prämien in- klusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung leicht um 0,4 Prozent auf 1.583,2 Millio- nen Euro (2022: 1.589,8 Millionen Euro). Das verrechnete Prämienvolumen inklusive der Sparan- teile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche- rung von UNIQA Österreich erhöhte sich 2023 um 5,0 Pro- zent auf 4.290,0 Millionen Euro (2022: 4.086,4 Millionen Euro). Im Segment UNIQA International erhöhte es sich um 13,8 Prozent auf 2.787,9 Millionen Euro (2022: 2.450,0 Mil- lionen Euro). Geschäftsverlauf im Konzern •• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 9,7 Prozent auf 7.185,6 Millionen Euro gestiegen •• Versicherungstechnisches Ergebnis bei 562,2 Millionen Euro •• Combined Ratio (brutto) von 91,7 Prozent auf 89,4 Prozent verbessert •• Finanzergebnis auf 150,2 Millionen Euro gestiegen •• Ergebnis vor Steuern im Jahr 2023 um 56,6 Prozent auf 426,4 Millionen Euro gewachsen •• Dividendenvorschlag für 2023 von 0,57 Euro je Aktie Kennzahlen UNIQA Group Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 7.185,6 6.548,7 Kostenquote 31,0 % 30,9 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 89,4 % 91,7 % Ergebnis vor Steuern 426,4 272,3 Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodenergebnisses) 302,7 256,0 3.000 2.000 1.000 4.000 5.000 6.000 8.000 7.000 2019 2020 2021 2022 2023 5.373 5.565 6.358 6.549 7.186 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Angaben in Millionen Euro 69 Konzernlagebericht Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge Die versicherungstechnischen Erträge der UNIQA Group stiegen 2023 um 12,1 Prozent auf 5.994,1 Millionen Euro (2022: 5.346,9 Millionen Euro). Diese Entwicklung wurde pri- mär getrieben durch ein sehr starkes Prämienwachstum in der Schaden- und Unfallversicherung und einer zinsinduziert höheren Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM- Release) in der Krankenversicherung und in der Lebens- versicherung. Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM) belief sich insgesamt auf 318,9 Millionen Euro (2022: 314,5 Millio- nen Euro). Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2023 um 12,9 Prozent auf 4.006,3 Millionen Euro (2022: 3.547,8 Millionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die versicherungstech- nischen Erträge im Berichtszeitraum um 8,3 Prozent auf 1.234,7 Millionen Euro (2022: 1.139,7 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich um 10,0 Prozent auf 94,7 Millionen Euro (2022: 86,1 Millionen Euro). In der Lebensversicherung erhöhten sich die versicherungs- technischen Erträge im Jahr 2023 um 14,2 Prozent auf 753,1 Millionen Euro (2022: 659,3 Millionen Euro). Die Auf- lösung der vertraglichen Servicemarge verringerte sich hin- gegen leicht um 1,9 Prozent auf 192,2 Millionen Euro (2022: 196,0 Millionen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Aufwendungen Die versicherungstechnischen Aufwendungen der UNIQA Group erhöhten sich 2023 um 11,5 Prozent auf 5.291,0 Millio- nen Euro (2022: 4.744,5 Millionen Euro). Haupttreiber dafür waren sehr hohe Belastungen durch Naturkatastrophen und Großschäden – primär aus dem österreichischen Portfolio. Die Gesamtkostenquote – das Verhältnis der direkten und in- direkten Kosten zu den versicherungstechnischen Erträgen – erhöhte sich dennoch nur geringfügig auf 31,0 Prozent (2022: 30,9 Prozent). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die ver- sicherungstechnischen Aufwendungen um 10,0 Prozent auf 3.580,8 Millionen Euro (2022: 3.254,3 Millionen Euro). Die Kostenquote verbesserte sich auf 31,9 Prozent (2022: 32,5 Pro- zent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) ging trotz der deutlichen Belastungen aus Naturkatastrophen und Großschäden aufgrund der verbesserten Kostenquote und der exzellenten technischen Performance im internationalen Seg- ment auf 89,4 Prozent zurück (2022: 91,7 Prozent). Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 4.214,3 3.683,0 Versicherungstechnische Erträge 4.006,3 3.547,8 Versicherungstechnische Aufwendungen – 3.580,8 – 3.254,3 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 138,0 – 37,6 Versicherungstechnisches Ergebnis 287,5 255,9 Finanzergebnis 101,4 – 39,1 Kapitalanlageergebnis 173,4 – 23,3 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 119,0 – 144,9 Kostenquote 31,9 % 32,5 % Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 89,4 % 91,7 % Ergebnis vor Steuern 211,5 9,5 40 20 60 80 100 2022 2023 91,7 89,4 Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) Angaben in Prozent Jahresfinanzbericht 2023 70 In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungs- technischen Aufwendungen im Jahr 2023 um 6,9 Prozent auf 1.110,3 Millionen Euro (2022: 1.038,5 Millionen Euro). Die Kostenquote erhöhte sich in diesem Segment auf 18,2 Pro- zent (2022: 17,3 Prozent). In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstechni- schen Aufwendungen um 32,8 Prozent auf 600,0 Millionen Euro (2022: 451,7 Millionen Euro). Die Kostenquote erhöh- te sich in der Lebensversicherung auf 46,9 Prozent (2022: 46,0 Prozent). Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherung belief sich im Jahr 2023 auf – 140,9 Millionen Euro (2022: – 38,4 Millionen Euro). Der Grund für diesen Anstieg liegt in der hohen Belastung aus sowohl Naturkatastrophen – vor allem durch die Stürme in den Sommermonaten – als auch aus Großschäden. Versicherungstechnisches Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis der UNIQA Group (siehe Erläuterung 5 im Konzernabschluss) blieb dennoch im Jahr 2023 mit 562,2 Millionen Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (2022: 564,0 Millionen Euro). Krankenversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 1.388,1 1.275,9 Versicherungstechnische Erträge 1.234,7 1.139,7 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 94,7 86,1 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.110,3 – 1.038,5 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 2,5 0,6 Versicherungstechnisches Ergebnis 122,0 101,8 Finanzergebnis – 19,1 – 14,3 Kapitalanlageergebnis 111,7 18,2 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 58,2 – 31,6 Kostenquote 18,2 % 17,3 % Ergebnis vor Steuern 44,1 55,8 Finanzergebnis Der Kapitalanlagebestand der UNIQA Group (einschließ- lich als Finanzinvestition gehaltener Immobilien, nach der Equity- Methode bilanzierter Finanzanlagen und sonstiger Kapitalanlagen) erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 gegen- über dem letzten Bilanzstichtag um 1.055,9 Millionen Euro auf 20.431,9 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 19.376,0 Mil- lionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis stieg im Jahr 2023 aufgrund des ausgezeichneten laufenden Ertrags auf 588,8 Millionen Euro (2022: 179,8 Millionen Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich daher auf 150,2 Millionen Euro (2022: – 49,9 Millionen Euro). Aufgrund der Bilanzierung der 15,7-prozentigen Betei- ligung am Baukonzern STRABAG SE nach der Equity-Metho- de entstand 2023 ein positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von 76,0 Millionen Euro (2022: 99,6 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung betrug 2023 306,0 Millionen Euro (2022: – 492,5 Millionen Euro). Eine Detaildarstellung des Finanzergebnisses findet sich im Konzernabschluss (siehe Erläuterung 4 im Konzernabschluss). Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2023 – 206,4 Millionen Euro (2022: – 161,7 Millionen Euro). Die sonstigen Erträge stiegen dabei um 22,2 Prozent auf 436,1 Millionen Euro (2022: 356,7 Millionen Euro), wäh- rend sich die sonstigen Aufwendungen um 23,9 Prozent auf 642,5 Millionen Euro erhöhten (2022: 518,5 Millionen Euro). 71 Konzernlagebericht Ergebnis vor Steuern Das operative Ergebnis wuchs aufgrund des gestiegenen Fi- nanzergebnisses um 43,6 Prozent auf 506,1 Millionen Euro (2022: 352,4 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern der UNIQA Group stieg dementsprechend um 56,6 Prozent auf 426,4 Millionen Euro (2022: 272,3 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das Er- gebnis vor Steuern auf 211,5 Millionen Euro (2022: 9,5 Millio- nen Euro), in der Krankenversicherung nahm es um 20,9 Pro- zent auf 44,1 Millionen Euro ab (2022: 55,8 Millionen Euro). In der Lebensversicherung schließlich sank das Ergebnis vor Steuern um 17,5 Prozent auf 170,8 Millionen Euro (2022: 207,0 Millionen Euro). Der Ertragsteueraufwand erhöhte sich 2023 auf 103,2 Millio- nen Euro (2022: 16,9 Millionen Euro). Dieser Anstieg ist auf den Nichtansatz der im Geschäftsjahr angestiegenen Verlust- vorträge als aktive latente Steuerforderung zurückzuführen. Folglich stieg die Steuerquote 2023 auf 24,2 Prozent (2022: 6,2 Prozent). Das Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen belief sich auf 323,1 Millionen Euro (2022: 255,4 Millionen Euro). Aufgrund des geplanten Verkaufs der russischen Gesellschaft fiel 2023 ein Ergebnis aus aufgegebenen Ge- schäftsbereichen (nach Steuern) in Höhe von – 19,3 Millio- nen Euro an (2022: 0,3 Millionen Euro). Daher betrug das Periodenergebnis im Berichtszeitraum 303,8 Millionen Euro (2022: 255,7 Millionen Euro). Das Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA Insu- rance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodenergebnis- ses) erhöhte sich um 18,3 Prozent auf 302,7 Millionen Euro (2022: 256,0 Millionen Euro). Das Ergebnis je Aktie stieg auf 0,99 Euro (2022: 0,83 Euro). Das Ergebnis je Aktie aus fort- geführten Geschäftsbereichen lag 2023 bei 1,05 Euro (2022: 0,83 Euro). Der Return on Equity (Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen im Verhältnis zum durchschnittlichen Eigenkapital ohne Minderheiten) stieg im Berichtsjahr auf 14,1 Prozent (2022: 11,6 Prozent). In dieser Berechnung ist der Effekt aus dem geplanten Verkauf der russischen Gesell- schaft (Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)) nicht berücksichtigt. Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptversamm- lung auf dieser Grundlage die Ausschüttung einer Dividende von 0,57 Euro je Aktie (2022: 0,55 Euro je Aktie) vorschlagen. 300 200 100 400 500 2022 2023 272 426 Ergebnis vor Steuern Angaben in Millionen Euro 0,8 0,6 0,4 0,2 1,0 1,2 2022 2023 0,83 0,99 Ergebnis je Aktie Angaben in Euro Jahresfinanzbericht 2023 72 Eigenmittel und Bilanzsumme Das den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Eigenkapital stieg im abgelaufenen Ge- schäftsjahr um 826,9 Millionen Euro auf 2.710,2 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 1.883,3 Millionen Euro). Grund da- für war der Anstieg in der Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten durch den Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus Ende 2023. Die Anteile ohne be- herrschenden Einfluss beliefen sich auf 19,9 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 17,7 Millionen Euro). Die Konzernbilanz- summe erreichte am 31. Dezember 2023 einen Wert von 28.151,0 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 26.641,1 Millio- nen Euro). Entwicklung der vertraglichen Servicemarge Die vertragliche Servicemarge verringerte sich per 31. De- zember 2023 auf 5.266,3 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 5.411,0 Millionen Euro). Hauptgründe für diese Entwicklung waren die laufende Auflösung der vertraglichen Servicemar- ge gemäß der Entwicklung des Versicherungsbestands und die Reklassifizierung des russischen Lebensversicherungsge- schäfts als aufgegebenen Geschäftsbereich. In der Schaden- und Unfallversicherung stieg die CSM leicht auf 61,9 Millio- nen Euro (31. Dezember 2022: 60,5 Millionen Euro) und in der Krankenversicherung auf 3.366,2 Millionen Euro (31. Dezem- ber 2022: 3.328,3 Millionen Euro). In der Lebensversicherung sank sie hingegen auf 1.838,2 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 2.022,2 Millionen Euro). Konzerngeldflussrechnung Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von UNIQA belief sich 2023 auf 325,3 Millionen Euro (2022: – 532,0 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Investitions- tätigkeit betrug 41,0 Millionen Euro (2022: 798,3 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf – 333,7 Millionen Euro (2022: – 188,7 Millionen Euro). Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelfonds im Ge- schäftsjahr 2023 um 31,9 Millionen Euro auf 699,5 Millionen Euro (2022: 667,6 Millionen Euro). 0,4 0,3 0,2 0,1 0,5 0,6 2019 2020 2021 2022 2023 0,18 0,18 0,55 0,55 0,57 Dividende je Aktie Angaben in Euro 73 Konzernlagebericht Mitarbeiter:innen Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Vollzeitäquivalente, FTE) von UNIQA stieg 2023 leicht auf 14.629 FTE (2022: 14.515). Davon waren 3.798 FTE (2022: 3.813) als angestellte Außendienstmitarbeiter:innen im Vertrieb tätig. Die Anzahl der Arbeitnehmer:innen in der Verwaltung betrug 10.831 FTE (2022: 10.702). In der Region Zentraleuropa (CE) – Polen, Slowakei, Tsche- chien und Ungarn – beschäftigte die Gruppe 2023 im Schnitt 4.963 FTE (2022: 4.787), während 2.197 FTE (2022: 2.263) in der Region Südosteuropa (SEE) – Albanien, Bosnien und Her- zegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nord- mazedonien und Serbien – und 1.447 FTE (2022: 1.554) in der Region Osteuropa (EE) – Rumänien und Ukraine – tätig waren. Die durchschnittliche Zahl der FTE in den übrigen Märkten betrug 2023 114 (2022: 150). In Österreich waren 5.908 FTE angestellt (2022: 5.761). Einschließlich der Mitar- beiter:innen der exklusiv für UNIQA tätigen Generalagentu- ren sind 21.089 (2022: 20.994) Personen für die Gruppe aktiv. Im Jahr 2023 waren 50 Prozent (2022: 54 Prozent) der bei UNIQA in Österreich in der Administration eingesetzten Mitarbeiter:innen Frauen. Im Verkauf betrug das Verhältnis 76 Prozent Männer zu 24 Prozent Frauen (2022: 78 Prozent Männer zu 22 Prozent Frauen). 16,5 Prozent (2022: 16,6 Pro- zent) der Arbeitnehmer:innen waren teilzeitbeschäftigt. Das Durchschnittsalter lag im abgelaufenen Jahr bei 43 Jahren (2022: 42 Jahre). In Österreich partizipieren nahezu alle Mitarbeiter:innen in Form eines variablen Anteils am Unternehmenserfolg. Es gibt einerseits ein Bonussystem für Manager:innen und ausgewählte Schlüsselkräfte und andererseits eine Erfolgs- beteiligung für berechtigte Mitarbeiter:innen. Am Bonuspro- gramm für Manager:innen und ausgewählte Schlüsselkräfte, einem variablen Entlohnungssystem, das sowohl an den Er- folg des Unternehmens als auch an die persönliche Perfor- mance gekoppelt ist, nahmen 2023 rund 14 Prozent (2022: rund 12 Prozent) der Mitarbeiter:innen teil. An der Erfolgs- beteiligung für 2023 werden rund 77 Prozent der Mitarbei- ter:innen (2022: rund 73 Prozent) partizipieren. Die Höhe des Budgets für die Erfolgsbeteiligung ist abhängig von der Er- reichung eines Ertragsziels und die Ausschüttungen finden erst nach Feststellen des Unternehmenserfolgs im Folgejahr statt. Weiters bietet UNIQA jungen Mitarbeiter:innen in der Aus- bildung die Möglichkeit, fremde Kulturen kennenzulernen und internationale Kontakte zu knüpfen. Derzeit befinden sich 101 Lehrlinge in Ausbildung. Lebensversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 1.583,2 1.589,8 Versicherungstechnische Erträge 753,1 659,3 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 192,2 196,0 Versicherungstechnische Aufwendungen – 600,0 – 451,7 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 0,3 – 1,4 Versicherungstechnisches Ergebnis 152,8 206,3 Finanzergebnis 67,9 3,4 Kapitalanlageergebnis 303,7 185,0 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 29,2 14,9 Kostenquote 46,9 % 46,0 % Ergebnis vor Steuern 170,8 207,0 Jahresfinanzbericht 2023 74 Prämienentwicklung Das verrechnete Prämienvolumen von UNIQA Österreich er- höhte sich 2023 um 5,0 Prozent auf 4.290,0 Millionen Euro (2022: 4.086,4 Millionen Euro). Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallversi- cherung wuchsen 2023 um 7,4 Prozent auf 2.119,2 Millionen Operative Segmente UNIQA Österreich •• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 5,0 Prozent auf 4.290,0 Millionen Euro gestiegen •• Versicherungstechnisches Ergebnis mit 289,4 Millionen Euro stabil •• Combined Ratio (brutto) von 94,5 Prozent auf 92,3 Prozent verbessert •• Finanzergebnis auf 141,5 Millionen Euro erhöht •• Kostenquote durch konsequentes Kostenprogramm auf 24,3 Prozent gesunken •• Ergebnis vor Steuern bei 298,5 Millionen Euro Kennzahlen UNIQA Österreich Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.290,0 4.086,4 Kostenquote 24,3 % 25,2 % Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 92,3 % 94,5 % Ergebnis vor Steuern 298,5 180,6 Euro (2022: 1.973,6 Millionen Euro). In der Krankenversiche- rung stiegen die verrechneten Prämien im Berichtszeitraum um 9,1 Prozent auf 1.268,0 Millionen Euro (2022: 1.162,1 Mil- lionen Euro). In der Lebensversicherung sanken die verrech- neten Prämien hingegen um 5,0 Prozent auf 902,8 Millionen Euro (2022: 950,6 Millionen Euro). Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 2.119,2 1.973,6 Versicherungstechnische Erträge 2.118,5 1.970,4 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.954,4 – 1.862,6 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 38,4 – 34,9 Versicherungstechnisches Ergebnis 125,8 72,8 Finanzergebnis 113,6 6,8 Kapitalanlageergebnis 118,7 0,7 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 45,7 – 39,6 Kostenquote 27,2 % 28,8 % Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 92,3 % 94,5 % Ergebnis vor Steuern 179,4 28,7 75 Konzernlagebericht Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge Die versicherungstechnischen Erträge im Segment UNIQA Österreich stiegen 2023 um 8,6 Prozent auf 3.519,0 Millionen Euro (2022: 3.240,7 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge sank insge- samt leicht um 3,4 Prozent auf 196,9 Millionen Euro (2022: 203,8 Millionen Euro). Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2023 um 7,5 Prozent auf 2.118,5 Millionen Euro (2022: 1.970,4 Millionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die versicherungstech- nischen Erträge im Berichtszeitraum um 8,3 Prozent auf 1.119,4 Millionen Euro (2022: 1.033,2 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich um 9,9 Prozent auf 94,2 Millionen Euro (2022: 85,7 Millio- nen Euro). In der Lebensversicherung wuchsen die versicherungstech- nischen Erträge von UNIQA Österreich im Jahr 2023 um 18,5 Prozent auf 281,1 Millionen Euro (2022: 237,2 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge verrin- gerte sich um 12,7 Prozent auf 88,8 Millionen Euro (2022: 101,8 Millionen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Aufwendungen Die versicherungstechnischen Aufwendungen von UNIQA Österreich erhöhten sich 2023 um 9,4 Prozent auf 3.196,1 Mil- lionen Euro (2022: 2.921,5 Millionen Euro). Haupttreiber da- für waren sehr hohe Belastungen durch Naturkatastrophen und Großschäden. Die Kostenquote im Segment UNIQA Österreich verringerte sich dennoch auf 24,3 Prozent (2022: 25,2 Prozent). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die versicherungstechnischen Aufwendungen um 4,9 Prozent auf 1.954,4 Millionen Euro (2022: 1.862,6 Millionen Euro). Die Kostenquote verbesserte sich auf 27,2 Prozent (2022: 28,8 Prozent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversiche- rung) ging trotz der deutlichen Belastungen aus Naturkatas- trophen und Großschäden aufgrund der verbesserten Kosten- quote auf 92,3 Prozent zurück (2022: 94,5 Prozent). In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungs- technischen Aufwendungen im Jahr 2023 um 6,8 Prozent auf 1.013,6 Millionen Euro (2022: 949,2 Millionen Euro). Die Kostenquote erhöhte sich in diesem Bereich auf 14,4 Prozent (2022: 14,0 Prozent). In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech- nischen Aufwendungen aufgrund einer erhöhten Rückstel- lungszuführung um 108,8 Prozent auf 228,2 Millionen Euro (2022: 109,7 Millionen Euro). Die Kostenquote sank in der Lebensversicherung im Segment UNIQA Österreich dennoch auf 41,5 Prozent (2022: 43,8 Prozent). 3.000 2.000 1.000 4.000 5.000 2019 2020 2021 2022 2023 3.801 3.838 3.917 4.086 4.290 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – UNIQA Österreich Angaben in Millionen Euro Jahresfinanzbericht 2023 76 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche- rung belief sich im Jahr 2023 auf – 33,5 Millionen Euro (2022: – 27,4 Millionen Euro). Versicherungstechnisches Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment UNIQA Österreich blieb im Jahr 2023 mit 289,4 Millionen Euro na- hezu auf dem Niveau des Vorjahres (2022: 291,9 Millionen Euro). Krankenversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 1.268,0 1.162,1 Versicherungstechnische Erträge 1.119,4 1.033,2 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 94,2 85,7 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.013,6 – 949,2 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 1,7 – 2,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 104,1 81,7 Finanzergebnis – 1,5 – 1,4 Kapitalanlageergebnis 171,5 – 47,1 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 34,9 – 19,4 Kostenquote 14,4 % 14,0 % Ergebnis vor Steuern 67,7 60,9 Finanzergebnis Das Kapitalanlageergebnis von UNIQA Österreich stieg im Jahr 2023 auf 642,2 Millionen Euro (2022: 104,5 Millionen Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich daher auf 141,5 Mil- lionen Euro (2022: 13,5 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung betrug 2023 179,6 Millionen Euro (2022: – 395,3 Millionen Euro). Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2023 – 100,9 Millionen Euro (2022: – 69,6 Millionen Euro). Die sonstigen Erträge verdreifachten sich dabei auf 18,7 Millio- nen Euro (2022: 6,0 Millionen Euro), während sich die sonsti- gen Aufwendungen um 58,3 Prozent auf 119,7 Millionen Euro erhöhten (2022: 75,6 Millionen Euro). 77 Konzernlagebericht Lebensversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 902,8 950,6 Versicherungstechnische Erträge 281,1 237,2 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 88,8 101,8 Versicherungstechnische Aufwendungen – 228,2 – 109,7 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung 6,6 9,9 Versicherungstechnisches Ergebnis 59,5 137,4 Finanzergebnis 29,3 8,2 Kapitalanlageergebnis 352,0 150,9 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 20,3 – 10,6 Kostenquote 41,5 % 43,8 % Ergebnis vor Steuern 51,4 91,1 Ergebnis vor Steuern Das operative Ergebnis wuchs aufgrund des gestiegenen Fi- nanzergebnisses um 39,9 Prozent auf 329,9 Millionen Euro (2022: 235,8 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern im Segment UNIQA Österreich stieg um 65,3 Prozent auf 298,5 Millionen Euro (2022: 180,6 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das Er- gebnis vor Steuern auf 179,4 Millionen Euro (2022: 28,7 Mil- lionen Euro), in der Krankenversicherung nahm es um 11,2 Prozent auf 67,7 Millionen Euro zu (2022: 60,9 Millionen Euro). In der Lebensversicherung schließlich sank das Er- gebnis vor Steuern hingegen auf 51,4 Millionen Euro (2022: 91,1 Millionen Euro). 50 350 300 250 200 150 100 2022 2023 181 299 Ergebnis vor Steuern UNIQA Österreich Angaben in Millionen Euro Jahresfinanzbericht 2023 78 Prämienentwicklung Das verrechnete Prämienvolumen von UNIQA International erhöhte sich 2023 um 13,8 Prozent auf 2.787,9 Millionen Euro (2022: 2.450,0 Millionen Euro). Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallversi- cherung wuchsen 2023 um 17,1 Prozent auf 1.988,5 Millionen Euro (2022: 1.698,1 Millionen Euro). In der Krankenversiche- rung stiegen die verrechneten Prämien im Berichtszeitraum um 5,6 Prozent auf 120,2 Millionen Euro (2022: 113,8 Millio- nen Euro) und in der Lebensversicherung um 6,4 Prozent auf 679,2 Millionen Euro (2022: 638,1 Millionen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge Die versicherungstechnischen Erträge im Segment UNIQA International stiegen 2023 um 15,3 Prozent auf 2.429,9 Mil- lionen Euro (2022: 2.107,7 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge stieg um 10,2 Pro- zent auf 122,0 Millionen Euro (2022: 110,7 Millionen Euro). Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2023 um 16,7 Prozent auf 1.843,3 Millionen Euro (2022: 1.579,1 Millionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die versicherungstech- nischen Erträge im Berichtszeitraum um 8,2 Prozent auf 115,3 Millionen Euro (2022: 106,6 Millionen Euro). Die Auflö- sung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich dabei auf 0,5 Millionen Euro (2022: 0,3 Millionen Euro). In der Lebensversicherung wuchsen die versicherungs- technischen Erträge im Segment UNIQA International im Jahr 2023 um 11,6 Prozent auf 471,2 Millionen Euro (2022: 422,1 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Service marge stieg um 9,8 Prozent auf 103,4 Millionen Euro (2022: 94,2 Millionen Euro). UNIQA International •• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 13,8 Prozent auf 2.787,9 Millionen Euro gestiegen •• Versicherungstechnisches Ergebnis um 37,7 Prozent auf 269,6 Millionen Euro verbessert •• Combined Ratio (brutto) von 86,1 Prozent auf 85,6 Prozent gesunken •• Finanzergebnis auf 64,5 Millionen Euro gestiegen •• Ergebnis vor Steuern aufgrund der Verbesserung im technischen Ergebnis bei 229,7 Millionen Euro Kennzahlen UNIQA International Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.787,9 2.450,0 Kostenquote 37,6 % 37,7 % Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 85,6 % 86,1 % Ergebnis vor Steuern 229,7 91,1 2.000 1.500 500 1.000 2.500 3.000 2019 2020 2021 2022 2023 1.561 1.705 2.423 2.450 2.788 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – UNIQA Österreich Angaben in Millionen Euro 79 Konzernlagebericht Entwicklung der versicherungstechnischen Aufwendungen Die versicherungstechnischen Aufwendungen im Segment UNIQA International erhöhten sich 2023 auch aufgrund von Großschadenbelastungen um 14,3 Prozent auf 2.037,7 Millio- nen Euro (2022: 1.783,0 Millionen Euro). Die Kostenquote im Segment UNIQA International verringer- te sich dennoch leicht auf 37,6 Prozent (2022: 37,7 Prozent). In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die versicherungstechnischen Aufwendungen um 16,0 Prozent auf 1.577,0 Millionen Euro (2022: 1.359,9 Millionen Euro). Die Kostenquote blieb mit 35,6 Prozent stabil (2022: 35,6 Pro- zent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) ging auch daher auf 85,6 Prozent zurück (2022: 86,1 Prozent). In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungstech- nischen Aufwendungen im Jahr 2023 um 8,2 Prozent auf 96,6 Millionen Euro (2022: 89,3 Millionen Euro). Die Kosten- quote verringerte sich in diesem Bereich auf 36,3 Prozent (2022: 40,6 Prozent). In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech- nischen Aufwendungen um 9,1 Prozent auf 364,1 Millionen Euro (2022: 333,8 Millionen Euro). Die Kostenquote belief sich in der Lebensversicherung auf 45,9 Prozent (2022: 44,9 Prozent). Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche- rung belief sich im Jahr 2023 auf – 122,5 Millionen Euro (2022: – 128,9 Millionen Euro). Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 1.988,5 1.698,1 Versicherungstechnische Erträge 1.843,3 1.579,1 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.577,0 – 1.359,9 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 112,6 – 119,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 153,8 99,8 Finanzergebnis 37,7 3,4 Kapitalanlageergebnis 63,5 18,4 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 53,0 – 40,3 Kostenquote 35,6 % 35,6 % Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 85,6 % 86,1 % Ergebnis vor Steuern 125,4 48,0 Krankenversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 120,2 113,8 Versicherungstechnische Erträge 115,3 106,6 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 0,5 0,3 Versicherungstechnische Aufwendungen – 96,6 – 89,3 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 0,8 – 0,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 17,9 17,0 Finanzergebnis – 0,2 – 0,1 Kapitalanlageergebnis 0,4 0,3 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 3,8 – 3,0 Kostenquote 36,3 % 40,6 % Ergebnis vor Steuern 13,9 13,9 Jahresfinanzbericht 2023 80 Versicherungstechnisches Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment UNIQA International erhöhte sich im Jahr 2023 um 37,7 Prozent auf 269,6 Millionen Euro (2022: 195,8 Millionen Euro). Finanzergebnis Das Kapitalanlageergebnis von UNIQA International stieg im Jahr 2023 auf 107,7 Millionen Euro (2022: 14,9 Millionen Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich daher auf 64,5 Millio- nen Euro (2022: – 17,6 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung betrug 2023 126,5 Millionen Euro (2022: – 97,2 Millionen Euro). Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2023 – 69,7 Millionen Euro (2022: – 54,3 Millionen Euro). Die sonstigen Erträge erhöhten sich dabei um 59,3 Prozent auf 140,9 Millionen Euro (2022: 88,4 Millionen Euro), während die sonstigen Aufwendungen um 47,5 Prozent auf 210,6 Mil- lionen Euro stiegen (2022: 142,7 Millionen Euro). Ergebnis vor Steuern Das operative Ergebnis stieg aufgrund der hervorragenden technischen Performance im Segment UNIQA International um 113,4 Prozent auf 264,5 Millionen Euro (2022: 123,9 Mil- lionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern wuchs um 152,1 Pro- zent auf 229,7 Millionen Euro (2022: 91,1 Millionen Euro). Lebensversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien 679,2 638,1 Versicherungstechnische Erträge 471,2 422,1 Auflösung der vertraglichen Servicemarge 103,4 94,2 Versicherungstechnische Aufwendungen – 364,1 – 333,8 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 9,2 – 9,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 98,0 79,0 Finanzergebnis 27,0 – 20,9 Kapitalanlageergebnis 43,8 – 3,7 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 12,9 – 11,0 Kostenquote 45,9 % 44,9 % Ergebnis vor Steuern 90,4 29,2 In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das Ergebnis vor Steuern um 161,4 Prozent auf 125,4 Millionen Euro (2022: 48,0 Millionen Euro), in der Krankenversiche- rung blieb es mit 13,9 Millionen Euro stabil (2022: 13,9 Mil- lionen Euro). In der Lebensversicherung schließlich wuchs das Ergebnis vor Steuern auf 90,4 Millionen Euro (2022: 29,2 Millionen Euro). In Zentraleuropa (CE) – die Region umfasst Polen, die Slo- wakei, Tschechien und Ungarn – erhöhte sich das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2023 um 60,2 Prozent auf 200,4 Millionen Euro (2022: 125,1 Millionen Euro). In Osteu- ropa (EE) – bestehend aus Rumänien und der Ukraine – stieg es auf 37,8 Millionen Euro (2022: – 5,7 Millionen Euro). In Südosteuropa (SEE) – zusammengesetzt aus Albanien, Bosni- en und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Mon- tenegro, Nordmazedonien und Serbien – wuchs das Ergebnis vor Steuern 2023 auf 33,6 Millionen Euro (2022: 2,0 Millio- nen Euro). In Westeuropa (WE) fiel ein Ergebnis vor Steuern von 0,3 Millionen Euro an (2022: – 0,7 Millionen Euro). 150 100 50 200 250 2022 2023 91 230 Ergebnis vor Steuern UNIQA International Angaben in Millionen Euro 81 Konzernlagebericht Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge Die versicherungstechnischen Erträge im Segment Rückver- sicherung stiegen 2023 um 10,8 Prozent auf 1.124,8 Millio- nen Euro (2022: 1.015,4 Millionen Euro). Entwicklung der versicherungstechnischen Aufwendungen Die versicherungstechnischen Aufwendungen erhöhten sich 2023 um 12,3 Prozent auf 1.053,5 Millionen Euro (2022: 938,1 Millionen Euro). Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche- rung ging im Jahr 2023 aufgrund der geringeren Retrozes- sionsmöglichkeit auf – 55,5 Millionen Euro zurück (2022: – 5,3 Millionen Euro). Versicherungstechnisches Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment Rückver- sicherung ging im Jahr 2023 auf 15,8 Millionen Euro zurück (2022: 72,0 Millionen Euro). Finanzergebnis Das Kapitalanlageergebnis stieg im Jahr 2023 auf 100,8 Mil- lionen Euro (2022: – 44,8 Millionen Euro). Das Finanzergeb- nis erhöhte sich auf 60,5 Millionen Euro (2022: – 43,3 Mil- lionen Euro). Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2023 – 0,7 Millionen Euro (2022: – 1,2 Millionen Euro). Ergebnis vor Steuern Das operative Ergebnis wuchs aufgrund des gestiegenen Finanzergebnisses um 175,7 Prozent auf 75,7 Millionen Euro (2022: 27,4 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern im Segment Rückversicherung stieg auf 70,3 Millionen Euro (2022: 24,5 Millionen Euro). Rückversicherung Kennzahlen Rückversicherung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Versicherungstechnische Erträge 1.124,8 1.015,4 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.053,5 – 938,1 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 55,4 – 5,3 Versicherungstechnisches Ergebnis 15,8 72,0 Finanzergebnis 60,5 – 43,3 Kapitalanlageergebnis 100,8 – 44,8 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 0,7 – 1,2 Ergebnis vor Steuern 70,3 24,5 Jahresfinanzbericht 2023 82 Im Segment Gruppenfunktionen stieg das Finanzergeb- nis 2023 um 68,5 Prozent auf 472,6 Millionen Euro (2022: 280,4 Millionen Euro). Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug in die- sem Segment – 50,8 Millionen Euro (2022: – 32,7 Millionen Euro). Im Segment Konsolidierung belief sich das versicherungs- technische Ergebnis 2023 auf – 12,6 Millionen Euro (2022: 4,4 Millionen Euro). Das Finanzergebnis sank im Geschäftsjahr 2023 auf – 588,9 Millionen Euro (2022: – 283,0 Millionen Euro). Da- bei betrug das Kapitalanlageergebnis – 734,5 Millionen Euro (2022: – 175,3 Millionen Euro). Gruppenfunktionen Konsolidierung Kennzahlen Konsolidierung Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Versicherungstechnisches Ergebnis – 12,6 4,4 Finanzergebnis – 588,9 – 283,0 Kapitalanlageergebnis – 734,5 – 175,3 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 15,7 – 3,9 Ergebnis vor Steuern – 528,6 – 210,7 Kennzahlen Gruppenfunktionen Angaben in Millionen Euro 2023 2022 Finanzergebnis 472,6 280,4 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 50,8 – 32,7 Ergebnis vor Steuern 356,4 186,8 Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich dadurch im Geschäfts- jahr 2023 auf 356,4 Millionen Euro (2022: 186,8 Millionen Euro). Das nicht versicherungstechnische Ergebnis war mit 15,7 Millionen Euro positiv (2022: – 3,9 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern belief sich daher im Segment Kon- solidierung auf – 528,6 Millionen Euro (2022: – 210,7 Millio- nen Euro). 83 Konzernlagebericht Ereignisse nach dem Abschlussstichtag SIGNA – außerordentliche Kündigung Am 5. Jänner 2024 hat UNIQA eine im Jahr 2017 gezeich- nete Anleihe der SIGNA-Gruppe mit 30-jähriger Laufzeit im Nennbetrag von 74,1 Millionen Euro außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Da bereits zum Abschlussstich- tag Wertminderungen auf die kommunizierte Insolvenzquote von 30 Prozent vorgenommen wurden, ist von keiner wesent- lichen Auswirkung auf das Geschäftsjahr 2024 und Folge- jahre auszugehen. Ausblick Konjunkturausblick Wir rechnen nicht mit einem langanhaltenden Schrump- fungsprozess der Wirtschaft. Schon 2024 sollte das BIP in Europa wieder um rund 1,2 Prozent wachsen, in den USA dank der guten Nachfrage sogar um 1,6 Prozent. In Öster- reich wird ein Anstieg von knapp 1 Prozent erwartet. Aufgrund der Inflationsentwicklung geht der Markt stark von ersten Zinssenkungen noch vor Jahresmitte 2024 aus. Zwar könnten Zweitrundeneffekte aus den starken Lohner- höhungen die Preise nochmals anheizen, doch sollte dieser Effekt von der schwachen Konjunktur in China zum Großteil kompensiert werden: Allgemein wird mit deutlichen Preisre- duktionen auf chinesische Exportgüter gerechnet, die ausrei- chend Spielraum für Zinssenkungen schaffen sollten. Damit ist das Ende der Hochinflation weithin absehbar: 2024 sollte die Teuerungsrate in den USA wie auch im Euroraum zeit- weise unter 2 Prozent fallen, in Österreich dürfte der Jahres- schnitt laut IMF 2024 bei rund 3,5 Prozent liegen. Und auch für Osteuropa ist mit einem Preisanstieg von maximal 5 bis 6 Prozent zu rechnen. Ein besonders spannendes Thema werden 2024 Wahlen sein: Zwar wird in diesem Jahr in vielen Staaten und Regionen ge- wählt, im Fokus des Interesses steht jedoch klar das Rennen um das US-Präsidentenamt. Diese Wahl wird weltpolitisch die Weichen für lange Zeit stellen und könnte damit auch konjunkturpolitische Auswirkungen haben. Unternehmensausblick Für das Geschäftsjahr 2024, dem letzten unseres Strategie- programms „UNIQA 3.0 – Seeding the Future“, konzen- trieren wir uns auf eine weitere Verbesserung unseres ver- sicherungstechnischen Kerngeschäfts in unseren beiden Heimmärkten Österreich und CEE. Die Erwartungen hinsichtlich eines starken Wachstums in der Sach- und Krankenversicherung basieren sowohl auf ge- zielten Vertriebsaktivitäten als auch auf Anpassungen im Zusammenhang mit Inflation und Indexentwicklungen. Jedoch rechnen wir im Geschäftsjahr 2024 erneut mit einem Ergebnisdruck, der auf steigende Aufwendungen für Versi- cherungsleistungen (insbesondere in den Bereichen Sach- und Krankenversicherung) sowie im Kostenbereich (vor al- lem aufgrund der Inflation) zurückzuführen ist. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die strenge Kostendisziplin aufrechtzuerhalten und kontinuierlich Optimierungen im Kostenmanagement vorzunehmen. Auf Basis einer Solvenzquote von mindestens 170 Prozent streben wir danach, unsere Aktionär:innen progressiv, das heißt mit jährlich steigenden Dividendenzahlungen, am Er- folg unseres Unternehmens zu beteiligen. Die Payout Ratio wird unverändert bis zu 60 Prozent betragen. Diese Prognosen sind vorbehaltlich möglicher negativer Einflüsse auf unser Konzernergebnis zu sehen, die sich aus geopolitischen Verwerfungen und damit verbundenen Unsi- cherheiten für die globalen Kapitalmärkte, aus einem volati- len Zinsumfeld, der Inflationsentwicklung generell, und vor allem aus erhöhten Schadenleistungen infolge von Natur- katastrophen ergeben können. Damit verbunden erwarten wir unsere Zielprofitabilität auf dem Niveau von 2023. Jahresfinanzbericht 2023 84 Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB 1. Das Grundkapital von UNIQA Insurance Group AG be- trägt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Die von der UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und RZB Versicherungsbeteiligung GmbH gehaltenen Ak- tienbestände sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wech- selseitige Vorkaufsrechte sind unter diesen Aktionär:in- nen vereinbart. 3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungsbetei- ligung GmbH insgesamt rund 10,87 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versicherungsverein Betei- ligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt rund 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten aus- gegeben. 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. 6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das das 70. Le- bensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgen- den ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichts- rat ausscheidet. 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhö- hen. Der Vorstand ist weiters bis 6. Dezember 2025 er- mächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zu- sammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesell- schaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesell- schaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbe- stand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmel- zung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Ak- tien anzurechnen. 8. Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE beste- hen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktio- när:innen dieser Gesellschaft. 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. 85 Konzernlagebericht Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht in nachvollziehbaren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Systemen, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfas- sen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Doku- mentation und Kommunikation von Risiken sowie die Über- wachung dieser Aktivitäten. Umfang und Ausrichtung der eingerichteten Systeme wurden anhand der unternehmens- spezifischen Anforderungen ausgestaltet. Trotz Schaffung der angemessenen Rahmenwerke verbleibt stets ein gewisses Restrisiko, da auch angemessen und funktionsfähig einge- richtete Systeme keine absolute Sicherheit bei der Identifika- tion und Steuerung der Risiken gewährleisten können. Zielsetzungen: a) Identifikation und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des (Konzern-)Abschlusses ent- gegenstehen könnten b) Begrenzung erkannter Risiken, zum Beispiel durch Hinzu- ziehung von externen Spezialist:innen c) Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflus- ses auf den Konzernabschluss und entsprechende Abbil- dung dieser Risiken Zielsetzung des internen Kontrollsystems im Rechnungs- legungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kon- trollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, damit trotz der identifizierten Risiken ein ordnungsgemäßer Abschluss erstellt wird. Neben den im Risikobericht beschriebenen Ri- siken analysiert das Risikomanagementsystem weitere Risi- ken innerhalb der betrieblichen Abläufe, Compliance, inter- nen Berichterstattung etc. Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen der UNIQA Group eingegliedert. Neben dem Rechnungswesensystem SAP S/4 HANA wird ein harmonisiertes versicherungsspezifisches IT-System für die Zwecke der Gesellschaft verwendet. Zur Gewährleistung ei- nes sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsolidierungs- handbücher. Identifikation und Kontrolle der Risiken Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine In- ventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und Anweisun- gen definiert und mit dem bestehenden Berechtigungskon- zept abgestimmt. Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfigu- rationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Ri- siken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungsprozess werden zeitnah an das Management berichtet, um Abhilfe- maßnahmen ergreifen zu können. Die Vorgehensweise bei der Identifikation und Kontrolle der Risiken wird regelmäßig durch einen externen unabhängigen Berater evaluiert. Information und Kommunikation Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer- tungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Da- ten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Abschlüs- sen der Gesellschaft. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit Die Systeme des internen Kontroll- und Risikomanagement- systems sind nicht statisch, sondern werden fortlaufend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen ange- passt. Für die Identifikation dieser Änderungsnotwendigkei- ten ist die laufende Überwachung der gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrollen beauftragten Personen b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Trans- aktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kon- trollschwächen schließen lassen c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision und umfangreiche Wirksamkeitstests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams Berichterstattung an den Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Bericht- erstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prü- fungsausschuss durch Berichte der Internen Revision und gesonderte Beauftragung externer Dritter. Jahresfinanzbericht 2023 86 Gewinnverwendungsvorschlag Der nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versiche- rungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgestellte Einzelabschluss der UNIQA Insurance Group AG weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Bilanzgewinn von 176.789.324,96 Euro (2022: 171.804.370,90 Euro) aus. Der Vorstand wird der Hauptver- sammlung am 3. Juni 2024 vorschlagen, diesen Bilanzge- winn für die Ausschüttung einer Dividende von 0,57 Euro auf jede der 309.000.000 zum Stichtag ausgegebenen di- videndenberechtigten Stückaktien zu verwenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Wien, am 15. März 2024 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 87 Konzernlagebericht Konzernabschluss 88 Jahresfinanzbericht 2023 Konzernabschluss Konzerngewinn- und -verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Versicherungstechnisches Ergebnis 5 Versicherungstechnische Erträge 5.994.136 5.346.897 Versicherungstechnische Aufwendungen – 5.290.994 – 4.744.483 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 140.894 – 38.366 562.248 564.049 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis 4 Erträge aus Kapitalanlagen 1.130.271 1.085.814 (davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode) 397.140 307.126 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) 29.328 29.718 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 628.071 – 1.015.659 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) – 60.301 – 192.600 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 86.632 109.688 588.831 179.843 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 391.086 128.405 Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 85.050 – 620.949 306.036 – 492.544 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 5 – 753.458 258.274 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 5 8.831 4.487 150.240 – 49.941 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 22 436.092 356.741 Sonstige Aufwendungen 23 – 642.525 – 518.461 – 206.433 – 161.720 Operatives Ergebnis 506.055 352.388 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 7 – 28.259 – 27.931 Finanzierungsaufwendungen – 51.424 – 52.129 Ergebnis vor Steuern 426.373 272.328 Ertragsteuern 11 – 103.236 – 16.941 Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 323.137 255.386 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) 10 – 19.332 314 Periodenergebnis 303.805 255.700 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil 302.686 255.951 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil 19 1.119 – 251 Ergebnis je Aktie (in Euro)1) 0,99 0,83 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1,05 0,83 Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen – 0,06 0,00 Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 306.965.261 306.965.261 1) Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt. Konzerngesamtergebnisrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Periodenergebnis 303.805 255.700 In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 39.975 73.716 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern 9.235 – 24.667 Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 20.057 – 49.490 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 4.571 10.231 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 4.911 14.100 – 20.164 23.889 In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge Währungsumrechnung Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 46.098 – 4.463 Bewertung von Schuldinstrumenten Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 969.060 – 3.304.320 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 183.274 725.894 Bewertung von Versicherungsverträgen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 110.483 2.343.683 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 20.645 – 516.351 Bewertung von Rückversicherungsverträgen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 16.458 – 29.952 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 3.292 5.990 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 5.542 11.348 719.464 – 768.171 davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen – 2.980 13.515 Sonstiges Ergebnis 699.300 – 744.282 Gesamtergebnis 1.003.106 – 488.582 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil 1.001.839 – 491.759 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil 1.267 3.177 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro Erläuterung 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 1.1.2022 angepasst Sachanlagen 6 391.129 393.316 404.207 Immaterielle Vermögenswerte 7 1.006.311 941.987 891.012 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 2.411.947 2.372.793 2.280.902 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 2 813.756 759.463 656.393 Sonstige Kapitalanlagen 3 17.206.175 16.243.738 19.828.628 20.431.878 19.375.995 22.765.923 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3 4.296.374 4.070.702 5.213.422 Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen 5 87.100 61.418 63.556 Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen 5 494.752 515.299 236.666 Forderungen und übrige Aktiva 8 364.474 380.967 371.642 Latente Steueransprüche 12 79.216 233.782 60.472 Zahlungsmittel 9 699.528 667.646 592.583 Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 10 300.196 Summe Vermögenswerte 28.150.959 26.641.114 30.599.483 Eigenkapital und Schulden Angaben in Tausend Euro Erläuterung 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 1.1.2022 angepasst Eigenkapital Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen 16 1.789.923 1.789.923 1.789.923 Eigene Aktien 17 – 16.614 – 16.614 – 16.614 Kumulierte Ergebnisse 936.893 109.955 764.043 2.710.202 1.883.264 2.537.352 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 19 19.916 17.749 18.210 2.730.119 1.901.013 2.555.562 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 20 906.729 1.058.631 1.057.559 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 5 21.904.232 21.459.796 24.339.262 Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen 5 23.165 38.313 563 Finanzverbindlichkeiten 21 688.032 700.463 723.317 Andere Rückstellungen 13 575.090 550.126 707.051 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 22 897.679 899.650 1.102.025 Latente Steuerschulden 12 151.134 33.121 114.145 Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 10 274.778 25.420.840 24.740.101 28.043.921 Summe Eigenkapital und Schulden 28.150.959 26.641.114 30.599.483 Entwicklung des Konzerneigenkapitals Kumulierte Angaben in Tausend Euro Erläuterung Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen Eigene Aktien Bewertung von Eigenkapital- und Schuld- instrumenten Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen Bewertung von Versicherungs- verträgen Stand am 31. Dezember 2021 (veröffentlicht) 1.789.923 – 16.614 360.020 – 293.180 Anpassung gemäß IAS 8 bezüglich IFRS 17 und IFRS 9 302.643 – 814.273 Anpassung gemäß IAS 8 Sonstige Stand am 1. Jänner 2022 (angepasst) 1.789.923 – 16.614 662.663 – 293.180 – 814.273 Änderung des Konsolidierungskreises Dividende an Aktionär:innen 16 Gesamtergebnis – 2.617.015 49.048 1.799.992 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis – 2.617.015 49.048 1.799.992 Stand am 31. Dezember 2022 (angepasst) 1.789.923 – 16.614 – 1.954.352 – 244.132 985.719 Stand am 31. Dezember 2022 (veröffentlicht) 1.789.923 – 16.614 – 1.175.748 – 244.132 Anpassung gemäß IAS 8 bezüglich IFRS 17 und IFRS 9 – 778.604 985.719 Anpassung gemäß IAS 8 Sonstige Stand am 1. Jänner 2023 1.789.923 – 16.614 – 1.954.352 – 244.132 985.719 Änderung des Konsolidierungskreises Dividende an Aktionär:innen 16 Gesamtergebnis 799.941 – 30.739 – 123.413 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis 799.941 – 30.739 – 123.413 Stand am 31. Dezember 2023 1.789.923 – 16.614 – 1.154.410 – 274.872 862.306 Ergebnisse Bewertung von Rück- versicherungs- verträgen Differenzen aus Währungs‑ umrechnung Übrige kumulierte Ergebnisse Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Anteile ohne beherrschenden Einfluss Eigenkapital gesamt – 186.797 1.650.257 3.303.609 19.678 3.323.286 – 6.260 26.910 – 278.818 – 769.798 – 1.468 – 771.265 3.541 3.541 3.541 – 6.260 – 159.887 1.374.980 2.537.352 18.210 2.555.562 6.502 6.502 – 3.126 3.376 – 168.831 – 168.831 – 513 – 169.344 1.545 – 6.728 281.399 – 491.759 3.177 – 488.582 255.951 255.951 – 251 255.700 1.545 – 6.728 25.448 – 747.710 3.428 – 744.282 – 4.715 – 166.615 1.494.050 1.883.264 17.749 1.901.013 – 211.047 1.891.659 2.034.041 18.346 2.052.387 – 4.715 44.432 – 397.545 – 150.713 – 598 – 151.310 – 64 – 64 – 64 – 4.715 – 166.615 1.494.050 1.883.264 17.749 1.901.013 – 6.069 – 6.069 1.511 – 4.558 – 168.831 – 168.831 – 611 – 169.441 4.657 48.075 303.318 1.001.839 1.267 1.003.106 302.686 302.686 1.119 303.805 4.657 48.075 631 699.152 148 699.300 – 58 – 118.540 1.622.467 2.710.202 19.916 2.730.119 Konzerngeldflussrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Periodenergebnis 303.805 255.700 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen 119.471 91.254 Abschreibungen bzw. Zuschreibungen übriger Kapitalanlagen – 66.133 261.886 Gewinn bzw. Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen 120.502 – 54.719 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten 1.979 1.837 Veränderung bei erfolgswirksam bewerteten Wertpapieren – 220.451 28.670 Veränderung der sonstigen Forderungen 10.596 – 14.857 Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten – 2.680 – 197.820 Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen 104.513 – 804.480 Veränderung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen – 2.013 – 8.137 Veränderung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden 19.975 – 53.238 Veränderung sonstiger Bilanzposten – 64.259 – 38.141 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 325.304 – 532.045 davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen – 102.203 25.037 Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 6.010 25.062 Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen – 122.998 – 165.923 Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen – 24.765 – 2 Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen 7.396.012 5.314.519 Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen – 6.987.634 – 5.518.114 Veränderung von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 225.672 1.142.720 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 40.953 798.262 davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 107.668 – 20.806 Dividendenzahlungen 16 – 169.441 – 169.344 Transaktionen zwischen Eigentümer:innen 0 – 2.868 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 1.414.936 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 21 – 164.252 – 1.431.442 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit – 333.693 – 188.718 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 32.564 77.499 davon Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Zukäufen konsolidierter Tochterunternehmen 2.794 0 davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 5.465 4.231 Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Währungskursänderungen – 682 – 2.436 Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres 9 667.646 592.583 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 9 699.528 667.646 Gezahlte Ertragsteuern (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) – 21.660 – 128.000 Gezahlte Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) – 56.339 – 62.815 Erhaltene Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) 454.842 413.708 Erhaltene Dividenden (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) 65.625 80.313 Erläuterungen zum Konzernabschluss Allgemeine Angaben Die UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Untere Donau– straße 21, 1029 Wien. Der Konzern ist hauptsächlich mit dem Betrieb der Schaden- und Unfall- sowie der Kranken- und der Lebensversicherung beschäftigt. Die UNIQA Insurance Group AG ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der FN 92933t eingetragen. Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG sind im Premiumsegment der Wiener Börse – dem prime market – gelistet. Die UNIQA Insurance Group AG unterliegt den regulatorischen Vorschriften europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsichtsbehörde, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Die Anforderungen umfassen im Speziellen die quantitativen und qualitativen Solvabilitätsvorschriften. Dieser Konzernabschluss ist in Tausend Euro aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen entstehen. Die funktionale Währung von UNIQA ist der Euro. Der Bilanzstichtag von UNIQA ist der 31. Dezember. Rechnungslegungsgrundsätze Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden erfüllt. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Risiken im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels wurden in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, wie beispielsweise im Rahmen des Wertminderungstests für Vermögenswerte sowie bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, berücksichtigt. Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen, die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden Erläuterungen beschrieben: Erläuterung 1: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Annahmen bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten) Erläuterung 2: Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnisschätzung der STRABAG SE) Erläuterung 3: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten und Ermittlung der erwarteten Kreditverluste) Erläuterungen 5: Versicherungsverträge (Annahmen und Modelle bei der Berechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen) Erläuterung 6: Immaterielle Vermögenswerte (Annahmen bei der Ermittlung der Firmenwerte) Erläuterung 11: Latente Steuern (Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche) Erläuterung 12: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen) In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst: Bilanzposition Bewertungsgrundsatz Vermögenswerte Sachanlagen fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten - Sachanlagen, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen beizulegender Zeitwert Immaterielle Vermögenswerte - mit bestimmbarer Nutzungsdauer fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten - mit unbestimmbarer Nutzungsdauer Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen beizulegender Zeitwert Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Sonstige Kapitalanlagen Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden beizulegender Zeitwert Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden beizulegender Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung beizulegender Zeitwert Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen analog zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen analog zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen Forderungen und übrige Aktiva fortgeführte Anschaffungskosten Latente Steueransprüche undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden Zahlungsmittel fortgeführte Anschaffungskosten Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen versicherungsmathematische Bewertung unter Anwendung der nach IFRS 17 einschlägigen Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen versicherungsmathematische Bewertung unter Anwendung der nach IFRS 17 einschlägigen Bewertungsmethoden Finanzverbindlichkeiten - Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten - Derivative Finanzinstrumente beizulegender Zeitwert - Leasingverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten Andere Rückstellungen - aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode - sonstige Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags Verbindlichkeiten und übrige Schulden fortgeführte Anschaffungskosten oder Barwert des künftigen Erfüllungsbetrages Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowiE neue und geänderte Standards Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. Erstmals und künftig anzuwendende Änderungen Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2023 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA. Geänderte Standards Erstmalig durch UNIQA anzuwenden Erstmals anzuwendende Änderungen IAS 1 Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Jänner 2023 IAS 8 Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 1. Jänner 2023 IAS 12 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen 1. Jänner 2023 IAS 12 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Globale Mindestbesteuerung/Säule-2-Ertragsteuern 1. Jänner 2023 Künftig anzuwendende Änderungen IAS 1 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 1. Jänner 2024 IFRS 16 Änderungen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Sale-and-leaseback-Transaktionen 1. Jänner 2024 Globale Mindestbesteuerung/Säule-2-Ertragsteuern Da die jährlichen Umsatzerlöse von UNIQA die relevante Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist UNIQA von den geltenden oder angekündigten Steuervorschriften zur Umsetzung der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Säule-2-Mustervorschriften betroffen. Ziel dieser Regelungen, die ab dem 1. Jänner 2024 in Kraft sein werden, ist es, eine effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent für multinationale Unternehmensgruppen sicherzustellen. UNIQA wendet die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern an. Derzeit beschäftigt sich UNIQA intensiv mit der Implementierung der Mindestbesteuerung. Die gegenwärtige Einschätzung ist, dass sich dadurch keine wesentliche zusätzliche Steuerbelastung für UNIQA ergibt. Erstmals anzuwendende Standards IFRS 9 – Finanzinstrumente und IFRS 17 – Versicherungsverträge Am 25. Juni 2020 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) den finalen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Der Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 wurde auf den 1. Jänner 2023 festgelegt. UNIQA nimmt das Wahlrecht für Versicherungsunternehmen in Anspruch, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 auf die Erstanwendung von IFRS 17 zu verschieben. Durch Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2021/2036 vom 19. November 2021 durch die EU-Kommission wurde IFRS 17 in EU-Recht übernommen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung dieser beiden Rechnungslegungsstandards erfolgte eine rückwirkende Anpassung der Angaben zur Vergleichsperiode und zum Vergleichsstichtag. Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz zum 1. Jänner 2022 werden nachfolgend dargestellt und erläutert. Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 veröffentlicht Anpassungen IFRS 9 Anpassungen IFRS 17 Sonstige Umgliederungen/ Anpassungen 1.1.2022 angepasst Sachanlagen 365.493 38.714 404.207 Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte 1.462.087 – 1.283.362 – 178.725 n/a Immaterielle Vermögenswerte 712.287 178.725 891.012 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.241.860 1.039.042 2.280.902 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 656.393 656.393 Sonstige Kapitalanlagen 19.886.724 – 1.835 – 56.260 19.828.628 21.784.976 – 1.835 1.039.042 – 56.260 22.765.923 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 5.154.053 59.369 5.213.422 Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen 591.671 – 591.671 n/a Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen 63.556 63.556 Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen 236.666 236.666 Forderungen und übrige Aktiva 714.823 – 428.082 84.900 371.642 Forderungen aus Ertragsteuern 84.900 – 84.900 n/a Latente Steueransprüche 84.909 256.039 110.994 – 391.471 60.472 Zahlungsmittel 592.583 592.583 Summe Vermögenswerte 31.547.783 254.204 – 814.143 – 388.362 30.599.483 Eigenkapital und Schulden Angaben in Tausend Euro 31.12.2021 veröffentlicht Anpassungen IFRS 9 Anpassungen IFRS 17 Sonstige Umgliederungen/ Anpassungen 1.1.2022 angepasst Eigenkapital Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen 1.789.923 1.789.923 Eigene Aktien – 16.614 – 16.614 Kumulierte Ergebnisse 1.530.299 270.947 – 1.040.745 3.541 764.043 3.303.609 270.947 – 1.040.745 3.541 2.537.352 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 19.678 – 1.074 – 393 18.210 3.323.286 269.873 – 1.041.139 3.541 2.555.562 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 1.057.559 1.057.559 Versicherungstechnische Rückstellungen 19.174.105 – 19.174.105 n/a Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 5.028.507 – 5.028.507 n/a Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 24.339.262 24.339.262 Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen 563 563 Finanzverbindlichkeiten 723.317 723.317 Andere Rückstellungen 726.270 – 19.220 707.051 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.017.197 – 30.134 114.962 1.102.025 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 115.393 – 115.393 n/a Latente Steuerschulden 382.149 – 15.669 139.137 – 391.472 114.145 28.224.497 – 15.669 226.996 – 391.903 28.043.921 Summe Eigenkapital und Schulden 31.547.783 254.204 – 814.143 – 388.362 30.599.483 Sachanlagen Aus der Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 16.29A kommt es zu einer Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten eigengenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung. Dies führt in der Position „Sachanlagen“ zu einer Aufwertung in Höhe von 38.714 Tausend Euro in der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen. Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte Unter IFRS 17 wird die Position „Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte“ nicht mehr separat ausgewiesen. Aktivierte Abschlusskosten in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stellen stattdessen einen Teil der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft dar. Versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten sowie Bestandswerte sind fortan in der Position „Immaterielle Vermögenswerte“ enthalten. Immaterielle Vermögenswerte In der Position „Immaterielle Vermögenswerte“ werden Bestandswerte in Höhe von 175.028 Tausend Euro und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten, die in Zusammenhang mit Verträgen für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds stehen, in Höhe von 3.697 Tausend Euro ausgewiesen. Diese waren bislang in der Position „Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte“ enthalten. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Wie bei den eigengenutzten Immobilien erfolgte auch bei fremdgenutzten Immobilien eine Umstellung auf eine Zeitwertbewertung gemäß IAS 40.32B. In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ führt dies zu einer Aufwertung in Höhe von 1.039.042 Tausend Euro. Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Kapitalanlagen für Investmentverträge, die unter IAS 39 in der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen wurden, sind unter IFRS 9 der Kategorie „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ zugeordnet. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 erfolgte darüber hinaus auch eine Neuevaluierung jener Versicherungsverträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Umgliederungen zwischen Versicherungs- und Investmentverträgen spiegeln sich auch im Bereich der zur Bedeckung dienenden Kapitalanlagen in den Positionen „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ und „Kapitalanlagen für Investmentverträge“ wider. Darüber hinaus wurden diesbezüglich Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 in Höhe von 3.109 Tausend Euro erfasst, die die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung erhöhen. Forderungen und übrige Aktiva Die bislang unter den „Forderungen und übrigen Aktiva“ ausgewiesenen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 339.877 Tausend Euro umfassen Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen. Diese werden unter IFRS 17 nicht mehr separat, sondern als Teil der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ausgewiesen. Auch die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die sich zum Übergangszeitpunkt auf 95.762 Tausend Euro belaufen, werden unter IFRS 17 nicht mehr separat, sondern unter den Vermögenswerten aus Rückversicherungsverträgen ausgewiesen. Darüber hinaus enthält diese Position nun die bislang separat ausgewiesenen Forderungen aus Ertragsteuern, die sich zum Übergangszeitpunkt auf 84.900 Tausend Euro belaufen. Übrige in Zusammenhang mit finanziellen Vermögungswerten in dieser Position vorgenommene Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 erhöhen die Forderungen und übrigen Aktiva um 7.557 Tausend Euro. Andere Rückstellungen Der Rückgang in der Position „Andere Rückstellungen“ in Höhe von 19.220 Tausend Euro ist im Wesentlichen auf die fortan nicht mehr separat erfassten anderen Rückstellungen, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen, zurückzuführen. Verbindlichkeiten und übrige Schulden Die im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 vorgenommene Neuevaluierung jener Versicherungsverträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen, führte zu einer Umgliederung zwischen Versicherungs- und Investmentverträgen, die sich in der Position „Verbindlichkeiten und übrige Schulden“ in einem Anstieg in Höhe von 292.405 Tausend Euro widerspiegelt. Weitere Auswirkungen resultieren aus den nach IFRS 17 nun in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie aus den Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen in Höhe von 326.943 Tausend Euro. Darüber hinaus wurden zum Übergangszeitpunkt Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 115.393 Tausend Euro in diese Position umgegliedert. Übrige in Zusammenhang mit sonstigen Verbindlichkeiten vorgenommene Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 erhöhen die Verbindlichkeiten um 3.972 Tausend Euro. Latente Steueransprüche und -schulden Aus den vorgenommenen Anpassungen der Bilanzpositionen ergeben sich Auswirkungen auf latente Steueransprüche in Höhe von 24.438 Tausend Euro und auf latente Steuerschulden in Höhe von 268.004 Tausend Euro. IFRS 9 Finanzinstrumente – Übergangsbestimmungen Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängt und UNIQA IFRS 9 bislang in keiner anderen Fassung angewendet hat, war ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Jänner 2023 zulässig. Für die Darstellung von angepassten Vergleichsinformationen für die Periode vor der Erstanwendung von IFRS 9 hat UNIQA die Anwendung von IFRS 9 nach Maßgabe des Ansatzes zur Überlagerung der Klassifizierung angewendet. Demnach wurde IFRS 9 auch auf jene finanziellen Vermögenswerte angewendet, die im Laufe des Jahres 2022 abgegangen sind. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte wurden dabei auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste ermittelt. Die Anwendung von IFRS 9 erfolgte grundsätzlich retrospektiv. Die folgenden Beurteilungen erfolgten auf Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung vorlagen: die Festlegung des Geschäftsmodells, in dem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird der Widerruf früherer Designationen bestimmter finanzieller Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum Fair Value (FVTPL) bewertet wurden die Designation bestimmter strategischer Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, als erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVOCI) Die Anwendung des Modells für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte führte zur Erfassung einer Wertberichtigung in Höhe von 196.630 Tausend Euro unter IFRS 9 am 1. Jänner 2023. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen hinsichtlich der Klassifizierung und Bewertung gemäß IAS 39 am 31. Dezember 2022 und IFRS 9 am 1. Jänner 2023. Finanzielle Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro Klassifizierung gemäß IAS 39 bis 31.12.2022 Klassifizierung gemäß IFRS 9 ab 1.1.2023 Buchwert gemäß IAS 39 per 31.12.2022 Buchwert gemäß IFRS 9 per 1.1.2023 Sonstige Kapitalanlagen 16.366.428 16.243.738 Nicht verzinsliche Wertpapiere Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) 184.966 1.066.063 Nicht verzinsliche Wertpapiere Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) 1.095.571 180.195 Festverzinsliche Wertpapiere Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) 224.849 2.392.600 Festverzinsliche Wertpapiere Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) 14.093.669 12.013.693 Festverzinsliche Wertpapiere Kredite und Forderungen Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 54.172 472 Derivative Finanzinstrumente Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 27.223 27.223 Kapitalanlagen aus Investmentverträgen Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 113.430 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Kredite und Forderungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 572.549 563.493 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.957.281 4.070.702 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 3.957.281 3.790.681 Kapitalanlagen aus Investmentverträgen Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 280.021 Summe 20.323.709 20.314.441 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden Angaben in Tausend Euro Buchwert gemäß IAS 39 per 31.12.2022 Reklassifizierung Umbewertung Buchwert gemäß IFRS 9 per 1.1.2023 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet werden 550.468 Umgliederung zu Kapitalanlagen aus Investmentverträgen – 113.430 Sonstige Umgliederungen – 691 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden 436.346 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 39 0 Umgliederung aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 3.045.105 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden 3.045.105 Kredite und Forderungen gemäß IAS 39 0 Umgliederung aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 3.743 1.163 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden 4.906 Summe 550.468 2.934.727 1.163 3.486.357 Die Umgliederung in Höhe von 3.045.105 Tausend Euro aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungs- strömen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zins- zahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt). Aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ wurden 3.743 Tausend Euro umgegliedert und nachfolgend mit dem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden“, angesetzt. Dies betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungs- strömen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt), was zu einer Um- bewertung in Höhe von 1.163 Tausend Euro führte. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden Angaben in Tausend Euro Buchwert gemäß IAS 39 per 31.12.2022 Reklassifizierung Umbewertung Buchwert gemäß IFRS 9 per 1.1.2023 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 39 15.189.240 Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – 3.045.105 Sonstige Umgliederungen 544 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden 12.144.678 Kredite und Forderungen gemäß IAS 39 0 Umgliederung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 50.901 – 1.692 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden 49.209 Summe 15.189.240 – 2.993.660 – 1.692 12.193.888 Die Umgliederung in Höhe von 50.901 Tausend Euro aus der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ zu „finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt). Diese Vermögenswerte wurden mit dem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie „finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden“ angesetzt. Dies führte zu einer Umbewertung in Höhe von – 1.692 Tausend Euro. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9 Angaben in Tausend Euro Buchwert gemäß IAS 39 per 31.12.2022 Reklassifizierung Umbewertung Buchwert gemäß IFRS 9 per 1.1.2023 Kredite und Forderungen gemäß IAS 39 626.721 Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – 3.743 Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – 50.901 Sonstige Umgliederungen – 8.536 Umgliederung zu Kredite und Forderungen – 47 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9 563.493 Summe 626.721 – 63.180 – 47 563.493 Für zu fortgeführte Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wurde im Rahmen der Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erstmalig eine Wertminderung für erwartete Kreditverluste angesetzt. Diese Umbewertung führte zu einer Reduktion des Buchwerts dieser Vermögenswerte im Ausmaß von 47 Tausend Euro. In der Kategorie „Kredite und Forderungen“ wurden Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 in Höhe von 8.536 Tausend Euro erfasst. Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung gemäß IFRS 9 Angaben in Tausend Euro Buchwert gemäß IAS 39 per 31.12.2022 Reklassifizierung Umbewertung Buchwert gemäß IFRS 9 per 1.1.2023 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet werden 3.957.281 Umgliederung aus Kapitalanlagen aus Investmentverträgen 113.430 – 9 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung gemäß IFRS 9 4.070.702 Summe 3.957.281 113.430 – 9 4.070.702 Fehlerkorrekturen Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 17 wurden Fehler in den Posten „Forderungen und übrige Aktiva, Verbindlichkeiten und übrige Schulden“ sowie „Sonstige Kapitalanlagen“ identifiziert und Korrekturen gemäß IAS 8 wurden vorgenommen. Die Fehler wurden während der Arbeiten zur Aufnahme von vormals noch nicht in den integrierten Abschlusserstellungsprozess einbezogenen Gesellschaften identifiziert. Dadurch kam es zu Anpassungen der Eröffnungswerte für das Geschäftsjahr 2022, die im Kapitel „Erstmals anzuwendende Standards“ beschrieben sind. AUSWIRKUNGEN DES ANGRIFFS RUSSLANDS AUF DIE UKRAINE Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 haben sich auf unterschiedlichen Ebenen Auswirkungen auf UNIQA ergeben, die teilweise weiterhin anhalten. Allgemein waren auch im Jahr 2023 starke Effekte auf die globalen Finanzmärkte und Volkswirtschaften in Form einer anhaltend hohen Inflation sowie eines weiteren Anstiegs der Leitzinsen zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2023 hat UNIQA Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, auf russische Anleihen in Höhe von + 8,2 Millionen Euro erfasst (2022: – 100,7 Millionen Euro). Diese Wertänderung betrifft russische Staats- und Unternehmensanleihen mit fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 59,7 Millionen Euro (2022: 54,3 Millionen Euro), die in Euro, US-Dollar und russischen Rubel denominiert sind und über UNIQA in Konzerngesellschaften außerhalb Russlands gehalten werden. In Zusammenhang mit ukrainischen Staatsanleihen ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, in Höhe von + 2,5 Millionen Euro (2022: – 43,7 Millionen Euro). SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den Konzern- bilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Das Segment-ergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte (Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischenergebniseliminierungen und sonstige segmentübergreifende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe für die folgenden operativen Segmente berichtet: UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische Versicherungsgeschäft. UNIQA International – beinhaltet neben allen internationalen Erstversicherungsgesellschaften sowie internationalen Dienstleistungsunternehmen auch Investment– managementgesellschaften und Pensionskassen. Dieses Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche gegliedert: Central Europe (CE – Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn) Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine) Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) Western Europe (WE – Liechtenstein und Schweiz) Verwaltung Durch den geplanten Verkauf der Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” (Moskau, Russland) (nachfolgend „Raiffeisen Life“) erfolgt gemäß den Regelungen des IAS 8 für das Geschäftsjahr 2023 sowie das Vergleichsjahr 2022 eine Umgliederung der auf die Gesellschaft entfallenden Ergebnisbestandteile in das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen und ist somit im Ergebnis vor Steuern nicht enthalten. Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG. Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und Verwaltungskosten) sowie alle übrigen inländischen und internationalen Dienstleistungsgesellschaften. Operative Segmente UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 3.518.985 3.240.743 2.429.881 2.107.706 1.124.805 1.015.423 Versicherungstechnische Aufwendungen – 3.196.072 – 2.921.463 – 2.037.736 – 1.782.984 – 1.053.495 – 938.133 davon Versicherungsleistungen – 2.440.873 – 2.191.589 – 1.217.631 – 1.081.086 – 1.012.434 – 902.861 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 33.502 – 27.384 – 122.512 – 128.919 – 55.497 – 5.311 289.411 291.897 269.632 195.803 15.812 71.980 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 887.641 745.807 187.668 151.475 129.036 56.135 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 274.052 – 669.851 – 79.941 – 136.829 – 28.194 – 100.905 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 28.581 28.581 0 291 0 0 642.170 104.537 107.727 14.937 100.842 – 44.770 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 211.114 35.749 179.972 92.656 0 0 Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 31.559 – 431.054 – 53.492 – 189.895 0 0 179.555 – 395.305 126.481 – 97.239 0 0 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 689.250 306.157 – 188.265 51.073 – 42.865 1.423 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 8.996 – 1.857 18.597 13.629 2.561 55 141.471 13.532 64.539 – 17.600 60.538 – 43.292 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 18.742 6.031 140.879 88.450 4.330 1.872 Sonstige Aufwendungen – 119.678 – 75.616 – 210.590 – 142.742 – 4.995 – 3.112 – 100.937 – 69.585 – 69.711 – 54.293 – 666 – 1.240 Operatives Ergebnis 329.945 235.845 264.460 123.911 75.685 27.448 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 28.259 – 27.931 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 31.441 – 55.222 – 6.527 – 4.877 – 5.367 – 2.901 Ergebnis vor Steuern 298.504 180.622 229.675 91.104 70.318 24.547 Combined Ratio (Schaden- und Unfallversicherung, vor Rückversicherung)1) 92 % 95 % 86 % 86 % 93 % 90 % Kostenquote (vor Rückversicherung)2) 24 % 25 % 38 % 38 % 4 % 3 % Wertminderungen für Segmente UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Kapitalanlagen Wertminderungen – 44.068 – 63.434 – 9.391 – 30.154 – 2.131 – 6.913 Wertaufholungen 8.849 16.789 6.793 11.639 3.061 1.294 1) Verhältnis der direkt zuordenbaren versicherungstechnischen Aufwendungen zu den versicherungstechnischen Erträgen (vor Rückversicherung) 2) Anteil der direkt und nicht direkt zuordenbaren Kosten zzgl. Provisionen an den versicherungstechnischen Erträgen (vor Rückversicherung) Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 0 0 – 1.079.534 – 1.016.975 5.994.136 5.346.897 0 0 996.309 898.096 – 5.290.994 – 4.744.483 0 0 976.308 883.981 – 3.694.631 – 3.291.554 0 0 70.618 123.247 – 140.894 – 38.366 0 0 – 12.608 4.368 562.248 564.049 745.448 779.814 – 819.522 – 647.418 1.130.271 1.085.814 – 277.252 – 502.169 31.368 394.095 – 628.071 – 1.015.659 4.389 2.784 53.662 78.032 86.632 109.688 472.584 280.429 – 734.492 – 175.291 588.831 179.843 0 0 0 0 391.086 128.405 0 0 0 0 – 85.050 – 620.949 0 0 0 0 306.036 – 492.544 0 0 166.922 – 100.379 – 753.458 258.274 0 0 – 21.322 – 7.341 8.831 4.487 472.584 280.429 – 588.893 – 283.011 150.240 – 49.941 234.937 216.438 37.205 43.949 436.092 356.741 – 285.749 – 249.177 – 21.512 – 47.813 – 642.525 – 518.461 – 50.812 – 32.739 15.692 – 3.864 – 206.433 – 161.720 421.772 247.691 – 585.808 – 282.506 506.055 352.388 0 0 0 0 – 28.259 – 27.931 – 65.335 – 60.926 57.246 71.797 – 51.424 – 52.129 356.437 186.764 – 528.561 – 210.709 426.373 272.328 n/a n/a n/a n/a 89 % 92 % n/a n/a n/a n/a 31 % 31 % Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst – 4.710 – 92.100 0 0 – 60.301 – 192.600 10.625 3 0 – 7 29.328 29.718 Gliederung nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 2.118.482 1.970.364 1.843.347 1.579.077 1.099.964 989.062 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.954.355 – 1.862.579 – 1.576.997 – 1.359.891 – 1.022.625 – 892.580 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 38.366 – 34.941 – 112.562 – 119.339 – 60.578 – 9.977 125.762 72.844 153.789 99.847 16.761 86.506 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 145.808 168.725 118.207 98.681 128.767 55.839 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 27.602 – 168.442 – 54.724 – 80.597 – 28.194 – 100.905 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 451 451 0 291 0 0 118.657 734 63.483 18.375 100.573 – 45.066 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 13.963 8.305 – 44.421 – 28.652 – 42.793 1.350 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 8.922 – 2.273 18.647 13.670 2.496 518 113.616 6.767 37.708 3.393 60.275 – 43.198 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 10.664 3.267 21.173 17.170 4.322 1.765 Sonstige Aufwendungen – 56.320 – 42.817 – 74.173 – 57.500 – 4.944 – 2.893 – 45.656 – 39.550 – 53.000 – 40.330 – 621 – 1.128 Operatives Ergebnis 193.722 40.060 138.497 62.910 76.415 42.180 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 6.982 – 10.442 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 14.273 – 11.394 – 6.129 – 4.500 – 5.367 – 2.901 Ergebnis vor Steuern 179.449 28.666 125.386 47.968 71.048 39.279 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 0 0 – 1.055.525 – 990.666 4.006.268 3.547.836 0 0 973.211 860.750 – 3.580.765 – 3.254.299 0 0 73.469 126.655 – 138.036 – 37.601 0 0 – 8.844 – 3.261 287.467 255.936 517.020 533.263 – 520.864 – 492.764 388.937 363.744 – 125.432 – 243.709 8.641 194.916 – 227.312 – 398.738 1.693 44 9.665 10.861 11.810 11.647 393.281 289.598 – 502.558 – 286.987 173.435 – 23.347 0 0 20.434 – 1.271 – 80.742 – 20.267 0 0 – 21.375 – 7.353 8.689 4.562 393.281 289.598 – 503.498 – 295.611 101.383 – 39.052 39.441 42.776 29.160 11.920 104.760 76.898 – 60.848 – 58.508 – 27.518 – 60.128 – 223.804 – 221.846 – 21.408 – 15.732 1.641 – 48.208 – 119.044 – 144.948 371.874 273.866 – 510.702 – 347.079 269.806 71.936 0 0 0 0 – 6.982 – 10.442 – 65.421 – 60.873 39.844 27.692 – 51.346 – 51.978 306.453 212.992 – 470.858 – 319.387 211.478 9.517 Krankenversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 1.119.423 1.033.168 115.313 106.577 1.929 – 1.052 Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.013.562 – 949.205 – 96.640 – 89.299 – 1.174 – 793 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 1.734 – 2.300 – 796 – 274 – 494 0 104.127 81.663 17.877 17.004 261 – 1.845 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 291.641 250.205 504 336 0 0 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 132.080 – 309.204 – 75 – 61 0 0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 11.923 11.923 0 0 0 0 171.484 – 47.076 429 275 0 0 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 172.973 45.251 – 685 – 376 – 36 – 4 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 4 440 56 22 6 – 358 – 1.485 – 1.386 – 200 – 80 – 30 – 362 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 5.805 837 4.533 3.663 0 0 Sonstige Aufwendungen – 40.751 – 20.249 – 8.315 – 6.644 0 – 167 – 34.946 – 19.412 – 3.781 – 2.981 0 – 167 Operatives Ergebnis 67.696 60.865 13.896 13.944 231 – 2.374 Finanzierungsaufwendungen – 3 0 0 – 1 0 0 Ergebnis vor Steuern 67.693 60.865 13.896 13.943 231 – 2.374 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 0 0 – 1.915 1.052 1.234.749 1.139.745 0 0 1.124 782 – 1.110.251 – 1.038.515 0 0 509 3.193 – 2.514 620 0 0 – 282 5.028 121.984 101.850 143.912 200.648 – 124.796 – 127.139 311.262 324.049 – 112.929 – 230.928 16.649 196.459 – 228.436 – 343.734 0 0 16.976 25.944 28.899 37.867 30.983 – 30.280 – 91.171 95.264 111.725 18.182 0 0 42.837 – 77.379 – 130.857 – 32.509 0 0 0 – 75 67 29 30.983 – 30.280 – 48.334 17.810 – 19.065 – 14.298 180.644 162.743 – 2.447 – 1.316 188.535 165.927 – 197.654 – 171.587 – 30 1.074 – 246.750 – 197.573 – 17.010 – 8.844 – 2.477 – 242 – 58.215 – 31.647 13.973 – 39.124 – 51.093 22.596 44.704 55.906 – 564 – 15 0 – 114 – 567 – 130 13.409 – 39.139 – 51.093 22.482 44.137 55.776 Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 281.080 237.211 471.221 422.052 22.913 27.414 Versicherungstechnische Aufwendungen – 228.155 – 109.678 – 364.100 – 333.794 – 29.697 – 44.760 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung 6.597 9.857 – 9.155 – 9.306 5.574 4.666 59.522 137.391 97.966 78.952 – 1.210 – 12.681 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 450.192 326.877 68.957 52.459 270 296 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 114.370 – 192.205 – 25.141 – 56.172 0 0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 16.207 16.207 0 0 0 0 352.029 150.879 43.815 – 3.713 270 296 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 211.114 35.749 179.972 92.656 0 0 Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – 31.559 – 431.054 – 53.492 – 189.895 0 0 179.555 – 395.305 126.481 – 97.239 0 0 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 502.314 252.601 – 143.160 80.101 – 36 77 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 69 – 24 – 106 – 62 59 – 104 29.339 8.151 27.030 – 20.912 293 269 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 2.273 1.927 115.172 67.616 7 107 Sonstige Aufwendungen – 22.607 – 12.550 – 128.102 – 78.598 – 52 – 53 – 20.334 – 10.622 – 12.930 – 10.982 – 44 55 Operatives Ergebnis 68.527 134.920 112.067 47.058 – 961 – 12.358 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 21.277 – 17.490 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 17.165 – 43.828 – 398 – 375 0 0 Ergebnis vor Steuern 51.362 91.092 90.392 29.193 – 961 – 12.358 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 0 0 – 22.094 – 27.361 753.119 659.316 0 0 21.974 36.563 – 599.978 – 451.669 0 0 – 3.361 – 6.601 – 344 – 1.384 0 0 – 3.482 2.601 152.797 206.263 84.515 45.903 – 173.862 – 27.514 430.072 398.021 – 38.891 – 27.532 6.078 2.720 – 172.324 – 273.188 2.696 2.740 27.020 41.227 45.923 60.174 48.320 21.112 – 140.764 16.433 303.670 185.007 0 0 0 0 391.086 128.405 0 0 0 0 – 85.050 – 620.949 0 0 0 0 306.036 – 492.544 0 0 103.651 – 21.729 – 541.859 311.050 0 0 53 86 75 – 104 48.320 21.112 – 37.060 – 5.210 67.923 3.409 14.852 10.920 10.492 33.345 142.797 113.916 – 27.247 – 19.082 6.036 11.241 – 171.972 – 99.042 – 12.395 – 8.162 16.528 44.586 – 29.175 14.875 35.925 12.949 – 24.013 41.977 191.545 224.547 0 0 0 0 – 21.277 – 17.490 649 – 39 17.402 44.219 489 – 22 36.575 12.911 – 6.611 86.196 170.757 207.035 Gliederung UNIQA International nach Regionen Versicherungstechnisches Ergebnis Kapitalanlageergebnis Ergebnis vor Steuern Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Zentraleuropa (CE) 208.882 167.716 73.493 21.426 200.359 125.065 Polen 90.101 67.486 37.870 20.139 82.262 40.565 Slowakei 25.829 43.562 8.022 – 988 32.209 44.600 Tschechien 71.983 66.957 23.177 – 771 87.942 66.818 Ungarn 20.969 – 10.290 4.423 3.046 – 2.054 – 26.919 Osteuropa (EE) 29.347 4.597 20.256 2.441 37.757 – 5.706 Rumänien 19.022 – 9.667 7.336 5.111 20.266 – 10.100 Ukraine 10.326 14.263 12.920 – 2.670 17.491 4.393 Südosteuropa (SEE) 36.456 17.653 17.394 – 1.211 33.639 2.012 Albanien 12.138 2.273 – 3.013 – 417 8.083 – 804 Bosnien und Herzegowina 5.464 2.157 2.053 2.114 4.915 4.371 Bulgarien 5.464 8.223 3.367 – 2.518 5.671 5.595 Kosovo 2.294 – 584 502 359 2.531 – 456 Kroatien 4.657 10.575 7.566 – 6.367 5.813 – 1.489 Montenegro 2.907 – 1.411 890 814 3.824 – 355 Nordmazedonien 4.434 – 4.466 979 531 3.999 – 5.550 Serbien – 903 886 5.051 4.273 – 1.197 700 Westeuropa (WE) 671 552 177 – 645 334 – 741 Liechtenstein 671 552 177 – 645 334 – 741 Sonstige 0 0 – 1.454 – 1.216 – 9.893 – 9.410 Verwaltung 0 0 0 0 – 25.943 – 9.277 Konsolidierung – 5.724 5.286 – 2.139 – 5.858 – 6.580 – 10.839 Gesamt 269.632 195.803 107.727 14.937 229.675 91.104 Die Aufstellung der „Gliederung UNIQA International nach Regionen“ erfolgt auf Basis der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen im Segment. Konsolidierungs-effekte innerhalb des Segments UNIQA International werden in der Zeile „Konsolidierung“ ausgewiesen. Konzernbilanz – Gliederung nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Vermögenswerte Sachanlagen 159.898 155.624 79.017 80.478 Immaterielle Vermögenswerte 692.778 634.717 32.983 9.342 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 202.980 206.620 872.672 859.743 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 110.365 100.548 271.618 254.440 Sonstige Kapitalanlagen 5.430.890 5.128.652 3.653.594 3.315.168 5.744.235 5.435.820 4.797.885 4.429.350 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0 0 0 0 Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen 307.935 29.898 3.046 816 Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen 484.042 503.070 1.173 2.669 Forderungen und übrige Aktiva 212.621 209.148 80.509 85.688 Latente Steueransprüche 60.303 103.441 640 – 9.623 Zahlungsmittel 275.001 365.409 191.500 79.861 Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 140 0 4 0 Summe Geschäftsbereichsvermögenswerte 7.936.954 7.437.127 5.186.757 4.678.581 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 906.729 1.058.631 0 0 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 4.690.541 3.961.235 3.645.926 3.317.475 Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen 16.606 24.128 3.164 2.374 Finanzverbindlichkeiten 638.393 655.524 34.305 58.564 Andere Rückstellungen 276.281 268.394 259.696 242.260 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 384.704 370.529 191.661 114.482 Latente Steuerschulden 109.555 8.103 9.850 7.325 Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 18.258 0 31 0 Summe Geschäftsbereichsschulden 7.041.067 6.346.543 4.144.635 3.742.480 Lebensversicherung Konsolidierung Konzern 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 152.214 157.213 0 0 391.129 393.316 280.551 297.928 0 0 1.006.311 941.987 1.336.295 1.306.430 0 0 2.411.947 2.372.793 431.773 404.476 0 0 813.756 759.463 8.549.352 8.354.323 – 427.661 – 554.404 17.206.175 16.243.738 10.317.419 10.065.229 – 427.661 – 554.404 20.431.878 19.375.995 4.296.374 4.070.702 0 0 4.296.374 4.070.702 81.158 30.705 – 305.039 0 87.100 61.418 23.937 11.427 – 14.400 – 1.867 494.752 515.299 78.261 86.132 – 6.917 0 364.474 380.967 18.272 139.965 0 0 79.216 233.782 233.027 222.375 0 0 699.528 667.646 300.051 0 0 0 300.196 0 15.781.264 15.081.676 – 754.017 – 556.271 28.150.959 26.641.114 264.312 382.399 – 264.312 – 382.398 906.729 1.058.631 13.872.407 14.189.653 – 304.642 – 8.567 21.904.232 21.459.796 23.026 24.305 – 19.630 – 12.494 23.165 38.313 32.035 2.047 – 16.702 – 15.673 688.032 700.463 39.113 41.519 0 – 2.046 575.090 550.126 475.305 570.207 – 153.992 – 155.567 897.679 899.650 31.729 17.693 0 0 151.134 33.121 256.489 0 0 0 274.778 0 14.994.416 15.227.823 – 759.278 – 576.745 25.420.840 24.740.101 Konzerneigenkapital und Anteile ohne beherrschenden Einfluss 2.730.118,7 1.901.012,6 Summe Eigenkapital und Schulden 28.150.958,8 26.641.113,7 Die zu jedem Geschäftsbereich angegebenen Beträge wurden um die aus geschäftsbereichsinternen Vorgängen resultierenden Beträge bereinigt. Daher kann aus dem Saldo der Geschäftsbereichsvermögenswerte und -schulden nicht auf das dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeteilte Eigenkapital geschlossen werden. Da in den nachfolgenden Darstellungen konsolidierte Werte abgebildet sind, ist eine Abstimmung mit den einzelnen Geschäftsbereichen in der Geschäftsbereichsbilanz nicht durchgängig möglich. Finanzinstrumente Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nach den Regelungen von IFRS 9 in der Bilanz erfasst und bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Stand 31. Dezember 2023 Stand 31. Dezember 2022 angepasst Angaben in Tausend Euro Buchwerte Beizulegende Zeitwerte Buchwerte Beizulegende Zeitwerte Finanzielle Vermögenswerte Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen Sachanlagen 80.270 80.270 84.039 84.039 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.381.864 1.381.864 1.368.759 1.368.759 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die keine zugrunde liegenden Referenzwerte darstellen 1.030.083 1.562.673 1.004.035 1.579.528 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 813.756 748.238 759.463 703.064 Sonstige Kapitalanlagen 17.206.175 17.206.169 16.243.738 16.221.096 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 3.581.719 3.581.719 3.486.357 3.486.357 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 13.024.182 13.024.182 12.193.888 12.193.888 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 600.273 600.267 563.493 540.851 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.296.374 4.296.374 4.070.702 4.070.702 Forderungen und übrige Aktiva 364.474 364.474 380.967 380.967 Zahlungsmittel 699.528 699.528 667.646 667.646 Finanzielle Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 906.729 832.781 1.058.631 922.001 Finanzverbindlichkeiten 688.032 612.584 700.463 582.728 Anleihenverbindlichkeiten 596.536 521.088 596.032 478.296 Derivative Finanzinstrumente 6.673 6.673 11.645 11.645 Leasingverbindlichkeiten 84.823 84.823 92.787 92.787 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 897.679 897.679 899.650 899.650 Kapitalanlagen 1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung darstellen, werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung dieser als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst. Aus der Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 40.32A kommt es zu einer Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten fremdgenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt. Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter. So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen. Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immo- bilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Markt- verhältnisse festgelegt. Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Gesamt Stand am 31. Dezember 2021 1.990.893 0 1.990.893 Umgliederungen und Wertanpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 17 – 572.470 1.380.504 808.034 Stand am 1. Jänner 2022 angepasst 1.418.424 1.380.504 2.798.927 Währungsumrechnung – 11.967 0 – 11.967 Zugänge 124.476 3.543 128.018 Abgänge – 9.060 – 41.201 – 50.262 Zugang aus Zeitwerterhöhungen 0 25.914 25.914 Umbuchungen 210 0 210 Stand am 31. Dezember 2022 angepasst 1.522.082 1.368.759 2.890.841 Stand am 1. Jänner 2023 1.522.082 1.368.759 2.890.841 Währungsumrechnung 26.238 0 26.238 Veränderung des Konsolidierungskreises – 419 0 – 419 Zugänge 32.077 6.360 38.437 Abgänge – 70.443 – 4.433 – 74.876 Zugang aus Zeitwerterhöhungen 0 46.154 46.154 Abgang aus Zeitwertminderungen 0 – 34.977 – 34.977 Umbuchungen 14.482 0 14.482 Stand am 31. Dezember 2023 1.524.016 1.381.864 2.905.880 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Gesamt Stand am 31. Dezember 2021 – 749.034 – 749.034 Umgliederungen aus der Erstanwendung von IFRS 17 231.008 231.008 Stand am 1. Jänner 2022 angepasst – 518.026 – 518.026 Währungsumrechnung 2.778 2.778 Abschreibungen – 30.103 – 30.103 Abgänge 27.303 27.303 Stand am 31. Dezember 2022 angepasst – 518.047 – 518.047 Stand am 1. Jänner 2023 – 518.047 – 518.047 Währungsumrechnung – 1.812 – 1.812 Veränderung des Konsolidierungskreises 250 250 Abschreibungen – 31.538 – 31.538 Abgänge 63.840 63.840 Umbuchungen – 6.624 – 6.624 Stand am 31. Dezember 2023 – 493.933 – 493.933 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Kranken- versicherung Lebens- versicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2022 angepasst 206.620 859.743 1.306.430 2.372.793 Stand am 31. Dezember 2023 202.980 872.672 1.336.295 2.411.947 Beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Kranken- versicherung Lebens- versicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2022 507.203 936.157 1.504.926 2.948.286 Stand am 31. Dezember 2023 503.592 959.261 1.481.684 2.944.537 Für fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die mit beizulegenden Zeitwerten erfasst werden, ergeben sich aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell folgende Sensitivitäten: Sensitivitäten von fremdgenutzten Grundstücken und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Beizulegender Zeitwert 1.381.864 1.368.759 Mieterträge – 5 % 1.326.089 1.311.162 Mieterträge + 5 % 1.437.639 1.421.884 Kapitalisierungszinssatz – 100 bp 1.391.578 1.377.634 Kapitalisierungszinssatz + 100 bp 1.372.252 1.359.852 Bodenpreise – 5 % 1.367.624 1.350.157 Bodenpreise + 5 % 1.396.104 1.386.868 2. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss endet. UNIQA überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungs- aufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurde. Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen Angaben in Tausend Euro STRABAG SE Assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind 20231) 2022 2023 2022 Nettovermögen 1. Jänner 4.380.642 3.767.752 229.761 205.165 Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 – 862 Erwerb eigener Aktien – 108.214 Dividenden – 199.642 – 205.200 – 4.000 – 568 Periodenergebnis nach Steuern 473.454 651.706 27.313 25.986 Sonstiges Ergebnis 3.382 166.384 249 41 Nettovermögen 31. Dezember 4.549.621 4.380.642 253.323 229.761 Anteil am assoziierten Unternehmen 15,71 % 15,29 % diverse Anteilshöhen Buchwert 714.772 669.584 98.984 89.880 1) Schätzung für den 31.12.2023 auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren Finanzinformationen zum 30.6.2023 der STRABAG SE UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit 15,7 Prozent (31. Dezember 2022: 15,3 Prozent) am Grundkapital beteiligt. UNIQA führt die Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als assoziierte Beteiligung. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode erfolgt für den Anteil an der STRABAG SE ausgehend von veröffentlichten Finanzinformationen zum 30. Juni 2023 eine Schätzung bis zum 31. Dezember 2023. Der Zeitwert der Anteile ergibt sich aus dem Börsenkurs zum 31. Dezember 2023 und beläuft sich auf 649.254 Tausend Euro (2022: 613.184 Tausend Euro). Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung STRABAG SE1) Angaben in Tausend Euro 1 – 6/2023 1 – 6/2022 Umsatzerlöse 7.684.366 7.246.353 Abschreibungen – 263.788 – 261.045 Zinserträge 56.695 22.814 Zinsaufwendungen – 30.155 – 16.573 Ertragsteuern – 37.274 – 26.110 Periodenergebnis 76.614 43.760 Sonstiges Ergebnis 27.117 111.397 Gesamtergebnis 103.731 155.157 1) STRABAG SE Halbjahresbericht 2023, veröffentlicht im August 2023 Zusammengefasste Bilanz STRABAG SE1) Angaben in Tausend Euro 30.6.2023 31.12.2022 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.265.415 2.701.849 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 5.221.900 4.689.813 Kurzfristige Vermögenswerte 7.487.315 7.391.662 Langfristige Vermögenswerte 5.456.459 5.292.097 Summe Vermögenswerte 12.943.774 12.683.759 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 353.679 300.869 Sonstige kurzfristige Schulden 6.187.787 6.163.885 Kurzfristige Schulden 6.541.466 6.464.754 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 612.880 656.332 Sonstige langfristige Schulden 1.568.786 1.537.430 Langfristige Schulden 2.181.666 2.193.762 Summe Schulden 8.723.132 8.658.516 Nettovermögen 4.220.642 4.025.243 1) STRABAG SE Halbjahresbericht 2023, veröffentlicht im August 2023 Alle übrigen nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind aus Konzernsicht einzeln betrachtet unwesentlich und werden aggregiert dargestellt. Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurden die zuletzt veröffentlichten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen herangezogen und um wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem jeweiligen Abschlussstichtag und dem 31. Dezember 2023 angepasst. Zusammengefasste Infor- mationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 Anteil des Konzerns an Gewinnen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 10.609 10.121 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis 100 16 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 10.709 10.138 3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of Principal and Interest“). Finanzielle Vermögenswerte werden dabei bei UNIQA in folgende Klassifizierungs- kategorien gegliedert: Sonstige Kapitalanlagen Stand 31. Dezember 2023 Angaben in Tausend Euro Festverzinsliche Wertpapiere Nicht verzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.272.009 1.292.910 951 15.850 3.581.719 Verpflichtend 2.272.009 1.292.910 951 15.850 3.581.719 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 12.835.537 188.646 0 0 13.024.182 Verpflichtend 12.835.537 0 0 0 12.835.537 Designiert 0 188.646 0 0 188.646 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 0 0 600.273 0 600.273 Summe 15.107.546 1.481.556 601.224 15.850 17.206.175 Sonstige Kapitalanlagen Stand 31. Dezember 2022 Angaben in Tausend Euro Festverzinsliche Wertpapiere Nicht verzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.392.600 1.066.063 472 27.223 3.486.357 Verpflichtend 2.392.600 1.066.063 472 27.223 3.486.357 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 12.013.693 180.195 0 0 12.193.888 Verpflichtend 12.013.693 0 0 0 12.013.693 Designiert 0 180.195 0 0 180.195 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 0 0 563.493 0 563.493 Summe 14.406.293 1.246.257 563.965 27.223 16.243.738 Eine Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist nur möglich, wenn sich das Geschäftsmodell, in welchem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, geändert hat. Solche Änderungen des Geschäftsmodells werden von UNIQA nur in sehr seltenen Fällen erwartet. Reklassifizierungen sind dabei prospektiv durchzuführen. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend): Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese im Rahmen eines „sonstigen“ Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, oder die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI- Kriterium“ ist nicht erfüllt). Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“ Geschäftsmodell zugeordnet und daher verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet. Sämtliche Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Stand 31. Dezember 2023 Angaben in Tausend Euro Festverzinsliche Wertpapiere Nicht verzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 1.817.816 2.020.661 175.458 0 282.439 4.296.374 Summe 1.817.816 2.020.661 175.458 0 282.439 4.296.374 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Stand 31. Dezember 2022 Angaben in Tausend Euro Festverzinsliche Wertpapiere Nicht verzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 1.785.930 1.875.060 129.686 4 280.021 4.070.702 Summe 1.785.930 1.875.060 129.686 4 280.021 4.070.702 Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese im Rahmen eines „Halten und Verkaufen“-Geschäfts- modells nach IFRS 9 gehalten werden, und die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI- Kriterium“ ist erfüllt). Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum Marktwert. Marktwertänderungen werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Aufwendungen und Erträge aus Wertminderungen des Modells für erwartete Kreditverluste werden gleichsam im Periodenergebnis und im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (designiert) Für Eigenkapitalinstrumente besteht im Zugangszeitpunkt ein unwiderrufliches Wahlrecht zur Klassifizierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“). Dieses Wahlrecht kann für jedes Eigenkapital-instrument einzeln getroffen werden. UNIQA wendet das Wahlrecht der FVOCI-Option für ausgewählte strategische Beteiligungen und Eigenkapital- investments an. Sämtliche Wertänderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Umgliederung von im sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen hin zum Periodenergebnis ist bei Ausbuchung nicht gestattet. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Beizulegender Zeitwert Erfasste Dividendenerträge Kumulierte Gewinne/Verluste aus dem Abgang Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Eigenkapitalinstrumente designiert als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet1) 188.646 180.195 7.135 4.995 Während des Berichtszeitraums ausgebuchte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente 0 2.454 0 73 1) Diese beinhalten im Wesentlichen Anteile an der Raiffeisen Bank International AG. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn diese im Rahmen eines „Halten“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen und Wertminderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Geschäftsmodellkriterium Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle stellt UNIQA insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen ab. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen. Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt bei UNIQA eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“ sowie „Halten“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Nur sonstige Kapitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darlehen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. SPPI-Kriterium In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme verwendet UNIQA dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-)automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts – wesentliche Schätzungen Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet. Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungs- anpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Veranlagungsausschuss berichtet. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hie-runter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds. Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte. Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑ und Hedgefonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt: Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungs- verfahren zur Anwendung: Marktwertorientierter Ansatz Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind. Kapitalwertorientierter Ansatz Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden. Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte Vermögenswerte Preismethode Inputfaktoren Preismodell Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Theoretischer Kurs Nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Kapitalisierungszinssatz, Nutzungsdauer der Immobilie, Bodenwert Bewertungsgutachten Festverzinsliche Wertpapiere Notierte Rentenpapiere Notierter Kurs Notierte Preise - Nicht notierte Rentenpapiere Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven Discounted Cashflow Nicht verzinsliche Wertpapiere Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs Notierte Preise - Private Equities Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Hedgefonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Infrastrukturfinanzierungen Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven Discounted Cashflow Sonstige Unternehmensanteile Theoretischer Wert WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie Bewertungsgutachten Derivative Finanzinstrumente Aktien-Basket-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes Monte Carlo N-DIM CMS Floating Rate Note Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo CMS-Spread-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Kontraktspezifisches Modell FX (Binary) Option Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM Option (Inflation, OTC, OTC FX Options) Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS Strukturierte Anleihen Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM Swap, Cross Currency Swap Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell Swaption, Total Return Swaption Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell Kapitalanlagen aus Investmentverträgen Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs Notierte Preise - Nicht notierte Investmentfonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Bewertungshierarchie Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen Sachanlagen 0 0 0 0 80.270 84.039 80.270 84.039 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 0 0 1.381.864 1.368.759 1.381.864 1.368.759 Summe 0 0 0 0 1.462.134 1.452.798 1.462.134 1.452.798 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Nicht verzinsliche Wertpapiere 549.697 506.052 960 476 742.253 559.534 1.292.910 1.066.063 Festverzinsliche Wertpapiere 908.227 1.057.148 12.880 25.070 1.350.901 1.310.381 2.272.009 2.392.600 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 0 0 0 0 951 472 951 472 Derivative Finanzinstrumente 0 0 12.558 23.942 3.292 3.281 15.850 27.223 Summe 1.457.924 1.563.201 26.398 49.489 2.097.397 1.873.667 3.581.719 3.486.357 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Nicht verzinsliche Wertpapiere 119.495 100.227 87 88 69.064 79.880 188.646 180.195 Festverzinsliche Wertpapiere 8.690.234 7.461.796 3.823.036 4.234.736 322.266 317.161 12.835.537 12.013.693 Summe 8.809.729 7.562.023 3.823.123 4.234.824 391.330 397.040 13.024.182 12.193.888 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Finanzverbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 6.673 11.645 6.673 11.645 Summe 0 0 0 0 6.673 11.645 6.673 11.645 Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 0 0 1.562.673 1.579.528 1.562.673 1.579.528 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 0 0 453.950 442.752 146.318 44.456 600.267 487.208 Festverzinsliche Wertpapiere 0 0 0 53.644 0 0 0 53.644 Summe 0 0 453.950 496.395 146.318 44.456 600.267 540.851 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Finanzverbindlichkeiten Anleihenverbindlichkeiten 521.088 478.296 0 0 0 0 521.088 478.296 Leasingverbindlichkeiten 0 0 0 0 84.823 92.787 84.823 92.787 Summe 521.088 478.296 0 0 84.823 92.787 605.911 571.083 Nachrangige Verbindlichkeiten 832.781 922.001 0 0 0 0 832.781 922.001 Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2 Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 535.582 Tausend Euro (2022: 2.061.673 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 951.190 Tausend Euro (2022: 170.531 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen. Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.543.877 2.412.766 583.929 551.736 886.130 826.180 4.013.935 3.790.681 Kapitalanlagen aus Investmentverträgen 277.915 275.112 679 899 3.845 4.010 282.439 280.021 Summe 2.821.791 2.687.877 584.607 552.635 889.975 830.190 4.296.374 4.070.702 Stufe-3-Finanzinstrumente Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen. Festverzinsliche Wertpapiere Sonstige Sonstige Kapitalanlagen gesamt Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro 2023 2022 angepasst 2023 2022 angepasst 2023 2022 angepasst 2023 2022 angepasst Stand am 1. Jänner 1.627.541 1.594.269 643.166 359.100 2.270.708 1.953.369 830.190 937.524 Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 6.328 0 0 0 – 6.328 0 0 0 Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1 – 1.607 – 12.218 0 0 – 1.607 – 12.218 0 0 Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2 – 4.495 – 5.339 0 0 – 4.495 – 5.339 – 294 0 Transfers in die Stufe 3 9.820 31.373 96 35.484 9.917 66.858 0 305 In der Konzerngewinn- und ‑verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste 38.389 – 65.112 – 14.111 28.367 24.278 – 36.746 39.362 – 115.601 Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste – 20.425 – 67.566 1.738 44.774 – 18.687 – 22.792 0 0 Zugänge 167.696 259.488 228.045 221.616 395.741 481.104 93.721 66.227 Abgänge – 143.932 – 105.462 – 44.660 – 71.642 – 188.592 – 177.104 – 73.431 – 58.171 Veränderung aus Währungsumrechnung 6.507 – 1.892 1.286 – 344 7.793 – 2.236 427 – 94 Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 25.812 0 25.812 0 0 Stand am 31. Dezember 1.673.168 1.627.541 815.560 643.166 2.488.728 2.270.708 889.975 830.190 Sensitivitäten Festverzinsliche Wertpapiere Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 4,6 Prozent (2022: 9,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 3,6 Prozent (2022: 8,5 Prozent). Sonstige Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanagement mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital- Bewertungen (IPEV). Wertpapierleihgeschäfte Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ aus Wertpapierleihgeschäften 526.158 Tausend Euro (2022: 530.299 Tausend Euro). Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 571.583 Tausend Euro (2022: 591.932 Tausend Euro). Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapitalanlageergebnis bilanziert. Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Ausleihungen Hypothekendarlehen 3.967 5.238 Sonstige Ausleihungen 125.106 108.403 Summe 129.072 113.641 Übrige Kapitalanlagen Einlagen bei Kreditinstituten 453.950 442.752 Depotforderungen 18.202 7.572 Summe 472.151 450.324 Gesamtsumme 601.224 563.965 Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, belaufen sich für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ auf – 32 Tausend Euro (2022: – 16 Tausend Euro). Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Buchwerte beizulegende Zeitwerte Buchwerte beizulegende Zeitwerte Bis zu 1 Jahr 55.889 50.271 35.563 30.079 Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 72.373 65.098 6.163 8.973 Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren 753 678 69.009 62.650 Von mehr als 10 Jahren 57 51 2.906 2.510 Summe 129.072 116.097 113.641 104.212 Die Bewertung erfolgt auf Basis der Bonität der Schuldner:innen. Die Buchwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten. 4. Kapitalanlageergebnis Nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 7.026 21.672 19.975 46.733 57.727 96.057 84.727 164.462 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 11.810 11.647 28.899 37.867 45.923 60.174 86.632 109.688 Nicht verzinsliche Wertpapiere 13.563 – 21.067 45.082 4.779 31.223 – 32.650 89.869 – 48.937 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 6.998 – 22.687 44.788 4.139 30.946 – 33.708 82.733 – 52.256 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet 6.565 1.620 294 640 277 1.058 7.135 3.318 Festverzinsliche Wertpapiere 151.111 – 10.807 20.055 – 60.618 161.974 65.050 333.140 – 6.374 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 55.631 – 24.004 53.165 – 39.886 33.116 – 86.834 141.913 – 150.723 davon verpflichtend 55.631 – 24.004 53.165 – 39.886 33.116 – 86.834 141.913 – 150.723 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet 95.479 13.322 – 33.111 – 20.731 128.859 151.883 191.227 144.473 davon verpflichtend 95.479 13.322 – 33.111 – 20.731 128.859 151.883 191.227 144.473 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 0 – 124 0 0 0 0 0 – 124 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 13.862 3.547 6.319 882 13.791 2.617 33.971 7.046 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet – 557 – 95 0 0 0 0 – 557 – 95 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 14.418 3.642 6.319 882 13.791 2.617 34.528 7.141 Derivative Finanzinstrumente 10.133 – 902 1.136 – 6.833 2.318 2.105 13.587 – 5.630 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 34.068 – 27.437 – 9.741 – 4.628 – 9.286 – 8.345 – 53.095 – 40.411 Summe 173.435 – 23.347 111.725 18.182 303.670 185.007 588.831 179.843 Nach Ertragsart Laufende Erträge/Aufwendungen Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen Gesamt Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 120.909 125.601 116.767 – 334.305 237.676 – 208.704 Nicht verzinsliche Wertpapiere 27.875 50.818 54.858 – 103.074 82.733 – 52.256 Festverzinsliche Wertpapiere 87.993 89.731 53.920 – 240.454 141.913 – 150.723 Verpflichtend 87.993 89.731 53.920 – 240.454 141.913 – 150.723 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 29 14 – 586 – 109 – 557 – 95 Derivative Finanzinstrumente 5.013 – 14.962 8.574 9.332 13.587 – 5.630 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 362.403 307.292 – 164.040 – 159.500 198.363 147.792 Nicht verzinsliche Wertpapiere 7.135 4.995 0 – 1.677 7.135 3.318 Designiert 7.135 4.995 0 – 1.677 7.135 3.318 Festverzinsliche Wertpapiere 355.268 302.297 – 164.040 – 157.824 191.227 144.473 Verpflichtend 355.268 302.297 – 164.040 – 157.824 191.227 144.473 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 41.872 4.828 – 7.344 2.188 34.528 7.017 Festverzinsliche Wertpapiere 0 – 124 0 0 0 – 124 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 41.872 4.953 – 7.344 2.188 34.528 7.141 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 94.189 79.753 – 9.462 84.709 84.727 164.462 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 86.632 109.688 0 0 86.632 109.688 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 53.095 – 40.411 – 53.095 – 40.411 Summe 652.911 586.751 – 64.080 – 406.908 588.831 179.843 Die Währungsgewinne im Kapitalanlageergebnis belaufen sich auf 5.064 Tausend Euro (2022: 18.449 Tausend Euro). In den laufenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind laufende Zinserträge nach der Effektivzinsmethode in Höhe von 355.268 Tausend Euro (2022: 302.297 Tausend Euro) enthalten. In der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ belaufen sich diese auf 41.872 Tausend Euro (2022: 4.828 Tausend Euro). Wertminderung – wesentliche Schätzungen Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem 3-Stufen-Modell wird für Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchgeführt. Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“) bewertet werden, unterliegen nicht dem Wertminderungsmodell. Für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste verwendet UNIQA ein Credit-Deterioration-Modell, bei dem sich die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang richtet. Die Risikovorsorge wird dabei auch für erwartete Verluste gebildet und stellt somit eine prospektive Wertberichtigung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste dar. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu dem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall. Das von UNIQA verwendete Modell zu Ermittlung der erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten umfassen auch zukunftsgerichtete Informationen und berücksichtigen die makroökonomische Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High-Yield-Spreads. Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts im Forderungsausfall. Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden bei UNIQA primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experteneinschätzungen. Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts. Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag entweder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die nächsten zwölf Monate oder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die gesamte Restlaufzeit ermittelt. Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer Wertminderungsstufe zugeteilt. Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag ermittelt. Für Finanzinstrumente in Stufe 1 wird eine Wertminderung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (12-Monats-ECL) erfasst. Der 12-Monats-ECL stellt einen Teil der gesamten erwarteten Ausfälle (Lifetime-ECL) über die Restlaufzeit dar, der alle erwarteten Zahlungsausfälle berücksichtigt, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten können. In Stufe 1 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde, sowie Finanzinstrumente, die am Bewertungsstichtag erstmalig erfasst wurden. Des Weiteren werden Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. UNIQA macht dabei vom Wahlrecht Gebrauch, bei Instrumenten mit einem niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade – im Modell von UNIQA bis zu einem Äquivalent einer Rating-Stufe von BBB-) am Bewertungsstichtag auf eine Untersuchung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten. Für Finanzinstrumente in Stufe 2 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 2 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde. Für Finanzinstrumente in Stufe 3 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeteilt, die am Bewertungsstichtag als Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität angesehen werden. UNIQA beurteilt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos gesamtheitlich auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien. Für die quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu „Stufe 2“. Als Backstop für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments wird eine Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsströmen von mehr als 30 Tagen angenommen. In der Gesamtbetrachtung erfolgt zudem eine qualitative Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und durch Fachexpert:innen. In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt. Eine Zuteilung in „Stufe 3“ (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungs- modells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren berücksichtigt UNIQA dabei unter anderem folgende Ereignisse: signifikante finanzielle Schwierigkeiten von Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt Weiter erfolgt eine Zuteilung eines Finanzinstruments in Stufe 3, wenn vertragliche Zahlungsströme mehr als 90 Tage überfällig sind. Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet. Erwartete Kreditverluste festverzinslicher Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungs-modells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, belaufen sich in der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ auf – 30.642 Tausend Euro (2022: – 162.866 Tausend Euro). Entwicklung der Wertberichtigung Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 20221) Stand am 1. Jänner 21.514 4.096 14.726 2.930 160.390 0 196.630 7.026 Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 15.728 – 8.970 – 4.808 – 29.506 Erhöhung aufgrund von Erwerb oder Gründung 3.665 3.923 0 0 0 0 3.665 3.923 Veränderungen aufgrund von Transfers der Stages 880 352 – 857 105 – 23 – 457 0 0 Transfers aus Stage 1 – 122 177 122 280 0 – 457 0 0 Transfers aus Stage 2 980 176 – 980 – 176 0 0 0 0 Transfers aus Stage 3 23 0 0 0 – 23 0 0 0 Verminderung durch Ausbuchung – 1.862 – 432 – 1.878 – 344 – 6.813 0 – 10.553 – 776 Änderungen aufgrund von Risikoparametern – 2.345 16.977 459 15.186 39.415 157.921 37.530 190.084 Veränderung aus Währungsumrechnung – 612 – 3.404 – 182 – 3.150 – 452 2.926 – 1.246 – 3.628 Stand am 31. Dezember 5.512 21.514 3.299 14.726 187.710 160.390 196.521 196.630 1) Um eine Überleitung auf den Stand zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen, sind die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile der Gewinn- und Verlustrechnung in dieser Darstellung enthalten. Eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist für einzelne Position nicht möglich, da die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile gemäß den Regelungen von IFRS 5 in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung der Vergleichsperiode nicht enthalten sind. Die Beträge der Stage 1 enthalten dabei finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 11.648.054 Tausend Euro (2022: 10.279.856 Tausend Euro), für die die Stufenzuteilung auf Basis der Ausnahmeregelung für Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) angewendet wurde. Ratings Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 AAA 3.373.108 3.199.359 0 0 0 0 3.373.108 3.199.359 AA 3.480.002 3.722.111 0 0 0 0 3.480.002 3.722.111 A 4.337.210 3.945.132 0 0 0 0 4.337.210 3.945.132 BBB 2.222.397 2.400.406 0 0 0 0 2.222.397 2.400.406 BB 300.283 311.582 6.209 13.605 0 0 306.492 325.188 B 132.038 148.105 16.447 9.723 0 0 148.484 157.828 ≤ CCC 50.779 24.565 18.148 41.876 72.955 70.602 141.882 137.043 Nicht geratet 281.980 340.016 38.610 192.091 229.839 254.315 550.429 786.422 Summe 14.177.796 14.091.275 79.414 257.296 302.794 324.917 14.560.004 14.673.489 Maximales Ausfallrisiko Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Bilanzwert 12.651.834 11.638.578 67.726 218.858 115.976 156.257 12.835.537 12.013.693 Bruttobuchwert 14.177.796 14.091.275 79.414 257.296 302.794 324.917 14.560.004 14.673.489 Wertberichtigung – 5.512 – 21.514 – 3.299 – 14.726 – 187.710 – 160.390 – 196.521 – 196.630 Konzentrationsrisiko pro Land Buchwerte Angaben in Tausend Euro 2023 2022 Frankreich 1.356.642 1.427.121 Polen 1.417.056 1.191.554 Österreich 1.317.895 1.129.150 Deutschland 787.875 821.043 Spanien 599.796 503.563 Belgien 655.774 521.704 USA 518.232 562.680 Tschechien 568.812 490.963 Niederlande 483.742 422.514 Italien 454.888 366.456 Rumänien 354.999 334.703 Irland 304.066 272.740 Slowakei 228.520 263.843 Großbritannien 281.231 262.001 Russland 61.567 261.910 Ungarn 317.332 256.967 Übrige Länder unter jeweils 200 Millionen Euro 3.127.110 2.924.781 Summe 12.835.537 12.013.693 5. Versicherungsverträge Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung werden gemäß den Rechnungslegungsbestimmungen für Versicherungsverträge (IFRS 17) bilanziert. Übergangsbestimmungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen sowie maßgebliche Rechnungslegungs– methoden im Zusammenhang mit diesem, am 1. Jänner 2023 in Kraft getretenen, Rechnungslegungsstandard werden nachfolgend erläutert. Übergangsbestimmungen Ein Großteil des Versicherungsbestands von UNIQA besteht zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 aus Verträgen, bei denen der Abschluss des Vertrags teilweise Jahrzehnte zurückliegt. IFRS 17 sieht grundsätzlich vor, dass die Einführung voll retrospektiv zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass die bilanziellen Größen so zu bestimmen sind, als ob schon immer die neu eingeführten Bewertungsregeln gegolten hätten. Die volle retrospektive Anwendung erfordert eine zumindest jährliche Aufrollung der vertraglichen Servicemarge über die gesamte Laufzeit des Vertrags seit Beginn. Die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17 ist für UNIQA aus den folgenden Gründen nicht praktikabel: Erforderliche Vertragsstammdaten und Daten über Transaktionen betreffend der Verträge sind retrospektiv nicht in der notwendigen Granularität verfügbar. Die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme und deren Anpassung bei nicht ökonomischen Annahmeänderungen (z. B. Sterblichkeitsannahmen) sind rückblickend nicht möglich, da auch dann kein besseres Wissen vorliegen würde („without hindsight“). Dasselbe gilt für die Ermittlung der erforderlichen Aufteilung von Kosten, die dem Versicherungsbestand zuzurechnen sind. Bei Verträgen mit Überschussbeteiligung sind ökonomische Annahmen und historische IFRS-17-Spezifika wie beispielsweise die Finanzierungskomponente zur stochastischen Modellierung vor der Erstanwendung nicht verfügbar. Im langfristigen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft sind die historischen Parameter zur Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar und eine Unterteilung in Kohorten ist aufgrund fehlender historischer Informationen bei automatischen Prolongationen nicht möglich. Ist die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17 nicht praktikabel, was bei UNIQA der Fall ist, stehen zwei Alternativen zur Verfügung: Modifiziert retrospektiver Ansatz Fair-Value-Ansatz Ziel des modifiziert retrospektiven Ansatzes ist es, eine bestmögliche Annäherung zur vollen retrospektiven Anwendung zu erreichen. Nach dem Fair-Value-Ansatz wird die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt als Differenz zwischen dem nach IFRS 13 ermittelten beizulegenden Zeitwert und den entsprechenden, nach IFRS 17 ermittelten Erfüllungszahlungsströmen bestimmt. Bei UNIQA kommen beide Ansätze zur Anwendung. Die Wahl des geeigneten Ansatzes zur Ermittlung der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17 erfolgt auf der Ebene von Portfolios von Versicherungsverträgen. Hierbei wird für sämtliche Gruppen eines Portfolios bestimmt, ob es sich beim erstmaligen Ansatz um belastende Verträge handelt oder ob keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können. Im Zusammenhang mit dem modifiziert retrospektiven Ansatz gewährt IFRS 17 mehrere Modifikationen der vollen retrospektiven Anwendung, von denen die nachfolgenden bei UNIQA zur Anwendung kommen. Diese Modifikationen können angewendet werden, sofern die erforderlichen detaillierten Informationen aus vergangenen Perioden nicht zugänglich sind. Mangels Verfügbarkeit von Vertragsinformationen in der erforderlichen Granularität wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C10 an, wonach eine Unterteilung von Vertragsgruppen nach Zeichnungsjahren entfallen kann. Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung: UNIQA wendet die Modifikationen IFRS 17.C12 bis IFRS 17.C14 für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung an. Diese behandeln die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, deren Verzinsung, die Risikoanpassung und die Abschlusskosten zur Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen. Basierend auf diesen Modifikationen wird eine vertragliche Servicemarge oder eine Verlustkomponente zum Zeitpunkt der Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen ermittelt. Die Modifikationen IFRS 17.C15 und IFRS 17.C16 kommen zur Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge respektive der Verlustkomponente vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 zur Anwendung. Bei Portfolios, die Verträge mit unterschiedlichen Zeichnungsjahren enthalten, wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C18(b) an. Diese führt dazu, dass die kumulierte Neubewertungsrücklage zum Zeitpunkt des Übergangs auf null gesetzt werden kann, sofern das OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) zur Anwendung kommt. Für Verträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung können die Bestimmungen von IFRS 17.C17 zur Anwendung kommen, wonach sich die vertragliche Servicemarge aus den folgenden Informationen des Portfolios ermittelt: den Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte und der Erfüllungswerte zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17, einer Anpassung dieser Werte um die historischen, im Unternehmen verbliebenen Gebühren an die Versicherungsnehmer:innen, Anpassungen um die historischen Veränderungen der Risikoanpassung, der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17. Sollte sich hieraus eine Verlustkomponente ergeben, so ist diese gemäß IFRS 17.C17(e) auf null zu setzen. Für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung wurde gem. IFRS 17.C24(c) und C18(b)ii zum Umstellungszeitpunkt der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste kumulative Betrag aus den zugrunde liegenden Referenzwerten im sonstigen Ergebnis erfasst. Zentrale Parameter im Zusammenhang mit dem Fair-Value-Ansatz stellen zum einen die Solvenzkapitalanforderung und zum anderen die Auswahl eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes dar. Die Solvenzkapitalanforderungen entsprechen hierbei jenen nach Solvency II (für Gesellschaften in EU-Ländern) sowie den entsprechenden lokalen Vorschriften. Zur Ermittlung der vertraglichen Servicemarge unter Anwendung des Fair-Value-Ansatzes ist die zu erzielende angemessene Gewinnspanne entscheidend. Dafür wird der Barwert der erwarteten Kosten für das Halten ausreichenden Kapitals berechnet, um die Eigenmittel abzudecken, die der Käufer während der restlichen Laufzeit des Portfolios verwalten muss. Hierzu werden die Ziel-Eigenmittel für jedes zukünftige Jahr definiert. Die vom Käufer geforderte Gewinnspanne wird dann als der Barwert der zukünftigen Kosten definiert, die beim Halten des zusätzlichen Kapitals für die verbleibende Laufzeit des Portfolios entstehen. Zur Ermittlung des Barwerts werden die Kapitalisierungsätze herangezogen, die jenen des Wertminderungstests für Firmenwerte zum 31. Dezember 2021 entsprechen. Abschlusskosten, die vor dem Transition Date angefallen sind, werden beim Fair-Value-Ansatz nicht berücksichtigt und dementsprechend auch nicht in den Folgeperioden unter den versicherungstechnischen Erträgen bzw. versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen Ermessensentscheidungen Informationen zu Ermessensentscheidungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die bilanzierten Werte im Konzernabschluss haben, sind nachfolgend angeführt: Identifizierung der Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung: Beurteilung, ob ein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die Verträge somit in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen sowie ob Verträge mit direkter Gewinn– beteiligung vorliegen. Ermittlung der Bewertungseinheit: Identifizierung von Portfolios an Versicherungsverträgen sowie Bestimmung von Gruppen, welche beim erstmaligen Ansatz belastend sind und solche, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden. Variabler Gebührenansatz: Beurteilung hinsichtlich der Anwendbarkeit des variablen Gebührenansatzes für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung. Prämienallokationsansatz: Anwendbarkeit des Prämien- allokationsansatzes für langfristige Verträge. Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme: Schätzung der erwarteten Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Abschlusskosten: Bestimmung hinsichtlich der direkten Zurechenbarkeit von Abschlusskosten. Zinsannahmen: Bestimmung der zur Diskontierung zu verwendenden Zinskurven. Bewertung: Festlegung der Berechnungsmethode für die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken und die erbrachten Deckungseinheiten (Coverage Units). Übergangsbestimmungen: Festlegung, ob die erforderlichen vernüftigen (sufficient reasonable and supportable) Informationen vorliegen, um eine volle oder modifizierte retrospektive Anwendung durchzuführen. Annahmen und Schätzungen Veränderungen in den nachfolgend genannten Schlüsselannahmen könnten den Erfüllungswert im folgenden Geschäftsjahr wesentlich ändern. Diese Änderungen würden jedoch zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen und nicht den Buchwert der Versicherungsverträge beeinflussen, außer die Änderungen resultieren aus verlustbringenden Verträgen oder beziehen sich nicht auf zukünftige Leistungen: Verträge der Schaden- und Unfallversicherung: Annahmen in Bezug auf die Schadenentwicklung und Schadenfrequenz. Verträge der Kranken- und Lebensversicherung: Annahmen für die Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme bezogen auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno), Gewinnbeteiligungssatz Die Annahmen zu Diskontsätzen sowie der Kostenentwicklung haben Einfluss auf alle Versicherungszweige. Wesentliche Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Erfüllungswerts, der vertraglichen Servicemarge und der Kapitalanlagekomponente werden nachfolgend erläutert. Erfüllungswert Der Erfüllungswert besteht aus: Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme Diskontierung, um den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerzuspiegeln, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Das Ziel der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert einer Bandbreite von Szenarien zu bestimmen, die die gesamte Bandbreite aller möglichen Ergebnisse widerspiegeln. Die Zahlungsströme aus jedem Szenario werden abgezinst und unter Berücksichtigung der geschätzten Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ergebnis zu einem erwarteten Barwert führt, gewichtet. UNIQA wendet eine stochastische Modellierung an, wenn die Zahlungsströme von komplexen zugrunde liegenden Faktoren beeinflusst werden und somit auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen nicht linear reagieren. Dies ist zum Beispiel bei gewinnberechtigten Verträgen der Fall. Andernfalls erfolgt eine deterministische Berechnung. Die Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme beinhaltet – auf unverzerrte Art und Weise – alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen Anfall und Unsicherheit der zukünftigen Zahlungsströme verfügbar sind. Die Informationen basieren auf unternehmensspezifischen Daten, solange die Einschätzungen nicht im Widerspruch zu beobachtbaren Marktdaten stehen und die Annahmen zukünftige Entwicklungen ausreichend berücksichtigen. Bei der Schätzung der Zahlungsströme berücksichtigt UNIQA die derzeitigen Erwartungen in Bezug auf künftige Ereignisse, die diese Zahlungsströme beeinflussen können. Erwartungen in Bezug auf zukünftige Änderungen von Gesetzen, die die derzeitige Verpflichtung ändern oder aufheben oder neue Pflichten im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen schaffen würden, werden erst berücksichtigt, wenn die Gesetzesänderung in Kraft ist. Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen eines Versicherungsvertrags beziehen sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags, einschließlich jener Zahlungsströme, über die UNIQA nach eigenem Ermessen in Bezug auf deren Höhe oder Fälligkeit entscheiden kann. Diese Zahlungsströme umfassen Prämien, Versicherungsleistungen, Abschlusskosten und andere Kosten, die für die Vertragserfüllung angefallen sind. Abschlusskosten resultieren aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen und sind den jeweiligen Portfolios direkt zuordenbar. Andere Kosten, die in den Zahlungsströmen erfasst werden, sind: Schadenbearbeitungskosten Vertragsverwaltungskosten, die auch die laufenden Provisionen umfassen Vermögensverwaltungskosten Die Abschlusskosten sowie die anderen Kosten umfassen auch fixe und variable Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Diese Gemeinkosten werden mittels systematischer und rationaler Methoden den Verträgen zugeordnet und konsistent auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen angewendet. Die Verteilung der Abschluss- und Verwaltungskosten erfolgt anhand der verrechneten Prämien der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen. Die Verteilung der Schadenbearbeitungskosten erfolgt anhand der Ist-Schäden der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen. Versicherungsverträge einer Gruppe können die Zahlungsströme an Versicherungsnehmer:innen einer anderen Gruppe beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden (Mutualisation). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer:innen sich die Renditen aus demselben festgelegten Pool an zugrunde liegenden Referenzwerten mit Versicherungsnehmer:innen anderer Verträge teilen und die Garantievereinbarung einer Gruppe zu einer Reduktion der Erträge einer anderen Gruppe führt. Die Mutualisation hat Auswirkungen auf die Bewertung der Erfüllungswerte der betroffenen Gruppen. Die Erfüllungswerte einer Gruppe beinhalten alle aus den Vertragsbedingungen resultierenden Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen aus anderen Gruppen, während alle Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen der Gruppe, die schon in den Erfüllungswerten einer anderen Gruppe berücksichtigt wurden, nicht berück-sichtigt werden dürfen. Durch die Vertragsgrenzen wird festgelegt, welche zukünftigen Zahlungsströme in die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen einzubeziehen sind. Die Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenze eines Versicherungsvertrags, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten resultieren, die in einer Periode bestehen, in der die Gruppe den:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämie zwingen kann oder in der UNIQA die wesentliche Verpflichtung hat, Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag für den:die Versicherungsnehmer:in zu erbringen. Wesentliche Annahmen, die in die Berechnung der zukünftigen Zahlungsströme einfließen Schaden- und Unfallversicherung Zukünftige Zahlungsströme aus Prämien werden anhand der Vertragsdaten unter Rücksichtnahme auf künftiges Stornoverhalten der Versicherungsnehmer:innen geschätzt. Die Stornoraten werden dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahre auf Produktgruppenebene hergeleitet. Zur Schätzung zukünftiger Zahlungsströme aus künftigen Leistungen und Kosten werden Schaden- bzw. Kostenquoten sowie zugehörige Zahlungsmuster aus den Erfahrungen der Vergangenheit hergeleitet. Dabei werden, sofern erforderlich, auch Ermessensentscheidungen getroffen, in welchem Ausmaß Trends der Vergangenheit auch in der Zukunft zu erwarten sind und ob gegebenenfalls neue Trends zu berücksichtigen sind. Reserven für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte Schäden, inklusive bereits eingetretene aber noch nicht gemeldete Schäden, werden grundsätzlich mithilfe von allgemein anerkannten statistischen Dreiecksmethoden (wie etwa Chain Ladder oder Bornhuetter-Ferguson) auf Basis von Anfallsjahren geschätzt. Diese Methoden unterstellen, dass die eigenen Erfahrungen der Vergangenheit eine ausreichend gute Indikation für Schadenzahlungen der Zukunft liefern. Nur in Ausnahmefällen wird auf andere Best-Practice-Methoden (etwa Methoden basierend auf Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe) zurückgegriffen. Die Auswahl des passenden Verfahrens für den jeweiligen Teilbestand ist eine wesentliche Ermessensentscheidung. Aus den so ermittelten Schadenzahlungen werden die zukünftigen Zahlungsströme schließlich mittels ebenfalls aus der Erfahrung der Vergangenheit hergeleiteter Abwicklungsmuster geschätzt. Krankenversicherung und Lebensversicherung Die Festlegung der nachfolgend beschriebenen Annahmen über den besten Schätzwert erfolgt anhand von vergangenen, gegenwärtigen und erwarteten Entwicklungen. Diese werden mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert. Annahmen zur Gewinnbeteiligung Die angenommene Gewinnbeteiligung des:der Versicherungsnehmers:in für das entsprechende Lebensversicherungsgeschäft wird für jedes ökonomische Szenario unter Anwendung der Managementregeln hergeleitet. Die Gewinnbeteiligung leitet sich in Übereinstimmung mit den gesetzlich gültigen Gewinnbeteiligungsvorschriften ab. Kostenannahmen Kostenannahmen basieren auf den direkt zuordenbaren tatsächlichen Kosten, die in den Jahren vor dem Bewertungsstichtag angefallen sind. Zukünftige zusätzliche Kosten werden in der Kostenallokation berücksichtigt, wohingegen außerordentliche Kosten eliminiert werden. Der erwartete Kostenverlauf entlang der Projektionszeit basiert auf der Bestandsentwicklung, wobei Unterschiede im Verwaltungsaufwand in Abhängigkeit von relevanten Vertragsmerkmalen berücksichtigt werden, wie beispielsweise ein höherer Verwaltungsaufwand für prämienpflichtige im Vergleich zu prämienfreien Verträgen. Stornoannahmen Stornoraten basieren auf einer Analyse vergangener Stornoraten und dem Durchschnitt vergleichbarer Geschäftsjahre. Für neue Produkte basieren die Stornoannahmen auf ähnlichen Produkten aus der Vergangenheit. Annahmen zu Provisionen Die Provisionsschätzungen basieren auf den geltenden Provisionsvereinbarungen. Annahmen zur Sterblichkeit und Invalidität Sterblichkeits- und Invaliditätsannahmen basieren auf dem besten Schätzwert für zukünftige Ereignisse. Hier werden die Entwicklungen aus der Vergangenheit sowie externe demografische Prognosen herangezogen. Zinsannahmen Alle Zahlungsströme werden mit der angepassten risikofreien Zinskurve, die die Besonderheiten der Zahlungsströme und die Liquiditätsmerkmale der Versicherungsverträge widerspiegelt, diskontiert. Die risikofreien Basissätze für alle relevanten Währungen werden unter Verwendung von Swap- und Staatsanleihenmarktdaten erstellt. Die zugrunde liegenden Marktdatenquellen sowie die für die Inter- und Extrapolation der risikofreien Basiskurven erforderlichen Parameter werden mit jenen von EIOPA abgestimmt. Die risikofreie Kurve einschließlich der Anpassungen wird nach dem letzten liquiden Marktdatenpunkt zu einem endgültigen Terminzinssatz extrapoliert. Die Ultimate Forward Rate spiegelt die langfristigen Realzins- und Inflationserwartungen wider und wird gemäß den EIOPA-Parametern aktualisiert. Um das Liquiditätsmerkmal der Versicherungsverträge widerzuspiegeln, wird die risikofreie Zinskurve um eine Illiquiditätsprämie angepasst. Illiquiditätsanpassungen werden durch die Berechnung risikobereinigter Spreads auf Staats- und Unternehmensanleihen innerhalb des Portfolios der jeweiligen Einzelgesellschaft ermittelt. Zahlungsströme, die auf der Grundlage der Renditen der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, werden unter Verwendung risikoneutraler Modellierungstechniken um die Auswirkungen dieser Volatilität bereinigt und mit den risikofreien Zinssätzen inklusive der Illiquiditätsanpassung abgezinst. Annahmen zu Zahlungsströmen, die an Versicherungsnehmer:innen zu leisten sind Bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung gibt es einen Ermessensspielraum in Bezug auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu leistenden Zahlungsströme. Um zu bestimmen, wie eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme zu identifizieren ist, ist zu Vertragsbeginn die Grundlage festzulegen, auf der die vertragsmäßigen Verpflichtungen bestimmt werden. Eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme gilt als auf zukünftige Leistungen bezogen, und dementsprechend wird die vertragliche Servicemarge angepasst. Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Die Risikoanpassung stellt jenen Betrag dar, der als Gegenleistung für das Tragen der Unsicherheit bezüglich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme aus nicht finanziellen Risiken verlangt werden würde. Hierdurch wird der Risikoausgleichseffekt von ausgestellten Versicherungsverträgen reflektiert, der in Einklang mit der verlangten Gegenleistung steht und das Ausmaß der Risikoaversion widerspiegelt. In der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung unter Verwendung der Konfidenz-Niveau- Methode bestimmt. In der Krankenversicherung sowie der Lebensversicherung wird die Cost-of-Capital-Methode angewandt. Für proportionale Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken von jener der Erstversicherung abgeleitet. Die Basis hierfür stellt das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dar. Konfidenzniveau-Methode Die Wahrscheinlichkeitsverteilung aller erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird geschätzt und die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken als Differenz zwischen dem Median der zukünftigen Zahlungsströme und dem Value at Risk, bewertet mit einem Perzentil von 75 Prozent, berechnet. Cost-of-Capital-Methode Die Ermittlung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken erfolgt unter Anwendung eines Kapitalkostensatzes, welcher auf den erforderlichen Kapitalbetrag aller zukünftigen Jahre angewandt wird. Die daraus resultierende Kapitalanforderung wird mit einer risikolosen Zinskurve, angepasst um die Illiquidität, diskontiert. Der erforderliche Kapitalbetrag wird bestimmt durch die Schätzung der Wahrscheinlichkeitsverteilung aller zukünftigen Barwerte der Zahlungsströme und der Ermittlung des erforderlichen Kapitals, um die vertraglichen Verpflichtungen mit einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent über die Laufzeit der Verträge zu erfüllen. Der Kapitalkostensatz stellt jenes zusätzliche Entgelt dar, welches Investor:innen für die Exponierung der nicht finanziellen Risiken verlangen würden. Der Kapitalkostensatz beträgt 6 Prozent (2022: 6 Prozent). Vertragliche Servicemarge Die vertragliche Servicemarge ist ein Bestandteil eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit für eine Gruppe von Versicherungsverträgen und stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, den das Unternehmen bei der zukünftigen Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag ausweisen wird. In jeder Periode wird ein Betrag der vertraglichen Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen erfolgswirksam erfasst, um die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerzuspiegeln, die in dieser Periode im Rahmen der Gruppe von Versicherungs- verträgen erbracht wurden. Bestimmung der Deckungseinheiten Die Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe von Versicherungsverträgen ist die Menge der Leistungen, die im Rahmen der Verträge in der Gruppe erbracht werden. Diese Leistungen umfassen: Versicherungsdeckungsleistung (Deckung für ein versichertes Ereignis) Kapitalanlagebezogene Leistungen (bei Verträgen mit direkter Gewinnbeteiligung): betrifft das Management der zugrunde liegenden Referenzwerte im Namen der Versicherungsnehmer:innen Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen (bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung) Der erfolgswirksam erfasste Betrag basiert auf der Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe. Die Bestimmung dieser Anzahl erfolgt, indem für jeden Vertrag die Menge der gemäß dem Vertrag zu erbringenden Leistungen und sein erwarteter Deckungszeitraum berücksichtigt wird. Die Deckungseinheiten werden einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Basis für die Bestimmung der Deckungseinheiten Produkte der Lebensversicherung Kapitalversicherung Versicherungssumme Risikoversicherung Versicherungssumme Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung Versicherungssumme Rentenversicherung Deckungsrückstellung für Investmentleistungen und Rente für Versicherungsleistungen Gewinnberechtigte Versicherungsverträge Deckungsrückstellung außer für Renten Rückversicherung Rückversicherungsprämien Produkte der Schaden- und Unfallversicherung (alle Produkte) verrechnete Prämie unter Berücksichtigung der Inflation Produkte der Krankenversicherung Anzahl der bestehenden Versicherungsverträge unter Berücksichtigung der Inflation und gewichtet nach den jährlichen Nettoprämien Für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung repräsentiert die Versicherungssumme sowohl die Versicherungs- als auch die Investmentleistungen – der Risikoanteil ist den Versicherungsleistungen zuzuordnen, während die Deckungsrückstellung den Investmentleistungen zuzuordnen ist. In der Lebensversicherung erfolgt bei der Bestimmung der Deckungseinheiten eine Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes. Das Risikominderungswahlrecht gemäß IFRS 17.B115 wird nicht in Anspruch genommen. Kapitalanlagekomponente Für die Identifizierung von Kapitalanlagekomponenten ist jener Betrag zu bestimmen, der gemäß Versicherungsvertrag jedenfalls an den:die Versicherungsnehmer:in zurückzuzahlen ist, unabhängig davon, ob ein versichertes Ereignis eintritt oder nicht. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch in den versicherungstechnischen Aufwendungen erfasst werden. In der Lebensversicherung ergibt sich die Kapitalanlagekomponente innerhalb des Deckungszeitraums aus dem niedrigeren Wert des Rückkaufswerts und dem vertraglich festgesetzten Betrag der Versicherungsleistung. Am Ende des Deckungszeitraums erfolgt die Berechnung der Kapitalanlagekomponente mit der Ablaufleistung. Maßgebliche Rechnungslegungsmethoden Versicherungsverträge sind Verträge, durch die ein signifikantes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investmentverträge sind Verträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 9 (Finanz– instrumente). UNIQA hält sowohl aktive wie auch passive Rückversicherungsverträge. Der Buchwert der Portfolios der aktiven Rückversicherungsverträge (übernommene Rückversicherung) werden gemeinsam mit dem Buchwert der Portfolios der Erstversicherungsverträge ausgewiesen. Versicherungsverträge können in Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung und Verträge ohne Gewinnbeteiligung unterteilt werden. Versicherungsverträge mit direkter Gewinnbeteiligung sind jene, bei denen zu Vertrags- beginn: die Versicherungsbestimmungen festlegen, dass der:die Versicherungsnehmer:in mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrunde liegender Referenzwerte beteiligt ist erwartet wird, dass dem:der Versicherungsnehmer:in ein Betrag zu zahlen ist, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte entspricht, und erwartet wird, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an den:die Versicherungsnehmer:in zu zahlenden Beträge entsprechend den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken wird. Für Versicherungsverträge, welche die zuvor genannten Kriterien erfüllen, muss der variable Gebührenansatz angewendet werden. Ob die zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, wird zum Vertragsbeginn beurteilt und darf zu einem späteren Zeitpunkt nicht neu eingeschätzt werden, außer es liegt eine Änderung des Versicherungsvertrags vor. Darüber hinaus kommt der variable Gebührenansatz im langfristigen Geschäft der Krankenversicherung sowie in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung zur Anwendung. Alle anderen Versicherungsverträge und gehaltenen Rückversicherungsverträge werden als Versicherungsverträge ohne direkte Gewinnbeteiligung klassifiziert und dementsprechend mit dem allgemeinen Bewertungsmodell oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, mit dem Prämienallokationsansatz bewertet. Bewertungseinheit und Ansatz Versicherungsverträge Für Bewertungszwecke werden Versicherungsverträge in Gruppen aggregiert. Eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird durch die Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen, dies sind Versicherungsverträge mit ähnlichen Risiken, die gemeinsam gesteuert werden, bestimmt. Die festgelegten Portfolios werden wie folgt unterteilt: eine Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind eine Gruppe von Verträgen, bei denen bei erstmaligem Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios Die zuvor genannten Gruppen werden weiter nach Zeichnungsjahren unterteilt, da in derselben Gruppe nur Verträge enthalten sein dürfen, die innerhalb eines Jahres verkauft worden sind. Hinsichtlich der Pflicht zur Jahreskohortenbildung, die verhindert, dass Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden, gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden, wurde im Rahmen der Übernahme von IFRS 17 in EU-Recht ein Wahlrecht festgelegt. Demnach wird es Anwender:innen in der EU seitens der EU-Kommission ermöglicht, die Vorschrift nach IFRS 17.22 für bestimmte Verträge nicht anzuwenden. UNIQA macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und wendet dieses im Zusammenhang mit gewinnberechtigten Verträgen an. Dies führt dazu, dass Neugeschäft in der Kohorte des Übergangszeitpunkts dargestellt wird. Erstversicherungsverträge und Verträge der aktiven Rückversicherung werden zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte erfasst: zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen zum Zeitpunkt, an dem die erste Zahlung eines Versicherungsnehmers bzw. einer Versicherungsnehmerin in der Gruppe fällig wird und zum Zeitpunkt, an dem die Gruppe verlustbringend wird Die Gruppe von Versicherungsverträgen wird beim erstmaligen Ansatz bestimmt und es darf in der Folge keine Neubeurteilung der Zusammensetzung der Gruppen vorgenommen werden. Wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind, wird der Vertrag einer bestehenden Gruppe von Versicherungsverträgen zugeordnet. Wenn der Vertrag nicht den bestehenden Gruppen zugeordnet werden darf, wird eine neue Gruppe gebildet. Gehaltene Rückversicherungsverträge Die Gruppenbildung für gehaltene Rückversicherungsverträge (passive Rückversicherung) basiert auf den gleichen Grundsätzen wie bei der Erstversicherung, jedoch mit der Ausnahme, dass Rückversicherungsverträge nicht verlustbringend sein können. Eine Gruppe von Rückversicherungsverträgen ist zu nachfolgenden Zeitpunkten zu erfassen: Proportionale Rückversicherungsverträge: zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes jedes zugrunde liegenden Versicherungsvertrages Nicht proportionale Rückversicherungsverträge: zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe; wird jedoch eine Gruppe von belastenden zugrunde liegenden Versicherungsverträgen erfasst, erfolgt der Ansatz zu diesem Zeitpunkt, vorausgesetzt der zugehörige Rückversicherungsvertrag war zu diesem Zeitpunkt oder vor diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung sind im Wesentlichen nicht proportionale Verträge. Die Trennung zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen erfolgt gemäß IFRS 17.78, wonach Portfolios von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die Vermögenswerte sind, separat von jenen, die Verbindlichkeiten sind, ausgewiesen werden müssen. Abschlusskosten Die Verteilung der Abschlusskosten erfolgt unter Anwendung einer systematischen Methode auf die Gruppen von Versicherungsverträgen, sofern eine direkte Zuordnung zur Gruppe möglich ist, ansonsten auf Portfolioebene. Um Annahmeänderungen zu berücksichtigen, erfolgt eine Überprüfung der Inputs für die angewendete Zuordnungsmethode am Ende jeder Berichtsperiode. Bei der Anwendung des Prämienallokationsansatzes wird das Wahlrecht der erfolgswirksamen Erfassung der Abschlusskosten für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr nicht in Anspruch genommen. Vertragsgrenzen In die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen werden alle zukünftigen Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze jedes einzelnen Vertrags in der Gruppe einbezogen. Ob die Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze liegen, wird wie folgt bestimmt: Versicherungsverträge (inklusive übernommener Rückversicherung) Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der der:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämien verpflichtet ist oder in der UNIQA die Verpflichtung hat, für den:die Versicherungsnehmer:in Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu erbringen. Eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag endet, wenn: UNIQA die praktische Fähigkeit besitzt, die Risiken des einzelnen Versicherungsnehmers bzw. der einzelnen Versicherungsnehmerin neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder wenn diese Kriterien zwar nicht für einen einzelnen Vertrag, aber für ein Portfolio erfüllt sind und die Prämienfestsetzung für die bisherige Deckungsperiode das Risiko künftiger Perioden nicht berücksichtigt. Rückversicherungsverträge Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der UNIQA verpflichtet ist, Zahlungen an den Rückversicherer zu leisten oder in der UNIQA das Recht hat, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten. Das Recht, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten endet, wenn: der Rückversicherer die praktische Fähigkeit besitzt, das übernommene Risiko neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder ein wesentliches Recht hat, die Deckung zu kündigen. Die Vertragsgrenzen werden am Ende jeder Berichtsperiode neu eingeschätzt. Bewertung Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden Versicherungsverträge – Erstbewertung UNIQA bewertet eine Gruppe von Versicherungsverträgen beim erstmaligen Ansatz als die Summe aus Erfüllungswert und der vertraglichen Servicemarge. Die Erfüllungswerte beinhalten Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, eine Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, sowie eine Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird getrennt von den anderen Schätzungen hergeleitet und stellt die Entschädigung für das Tragen der Unsicherheit aus nicht finanziellen Risiken hinsichtlich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme dar. Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen stellt den noch nicht realisierten Gewinn dar, den UNIQA bei der zukünftigen Leistungserbringung generieren wird. Ergibt sich beim erstmaligen Ansatz ein Nettomittelzufluss, wird eine vertragliche Servicemarge bilanziert, um eine Gewinnerfassung zu vermeiden. Der Erfüllungswert wird durch den Ansatz der vertraglichen Servicemarge kompensiert und führt somit beim erstmaligen Ansatz zu einer Deckungsrückstellung von Null. Liegt ein Nettomittelabfluss vor, dann handelt es sich um belastende Verträge. Dieser Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und als Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung ausgewiesen. Die Auflösung der Verlustkomponente wird als Aufwands– reduktion in der Position „Versicherungstechnische Aufwendungen“ dargestellt. Die Bestimmungen der Ersterfassung haben auch für den variablen Gebührenansatz Gültigkeit. Die Unterschiede zwischen dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem variablen Gebührenansatz ergeben sich erst in der Folgebewertung und betreffen die Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge sowie die Ermittlung des technischen Finanzergebnisses. Versicherungsverträge – Folgebewertung Da UNIQA auch Zwischenabschlüsse unter Anwendung von IAS 34 erstellt, ist das Bilanzierungswahlrecht bezüglich rechnungslegungsbezogener Schätzungen in Zwischenabschlüssen zu beachten. Ein Unternehmen hat ein Bilanzierungswahlrecht, ob es die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen ändern möchte, wenn es in Folge-perioden den Zwischenabschluss und den Jahresabschluss nach IFRS 17 erstellt. UNIQA wendet den „Year-to-Date Approach“ an, d. h. die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen wird geändert und somit wird das Jahresergebnis durch Schätzungen in Zwischenabschlüssen nicht beeinflusst. Die Bewertung der Erfüllungswerte basiert zu jedem Abschlussstichtag auf aktuellen Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, aktuellen Abzinsungssätzen und aktuellen Schätzungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Die Veränderung der Erfüllungswerte wird wie folgt erfasst: Bei Änderungen im Zusammenhang mit künftigen Leistungen erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge. Erhöhen sich die Erfüllungswerte, wird die vertragliche Servicemarge reduziert, verringern sie sich, wird die vertragliche Servicemarge erhöht. Übersteigt eine Erhöhung der Erfüllungswerte den Betrag der vertraglichen Servicemarge, so wird diese vollständig aufgelöst und der übersteigende Betrag wird im versicherungstechnischen Aufwand als Verlust erfasst. Kommt es im weiteren Verlauf zu einer Reduktion der Erfüllungswerte, so werden diese so lange als Ertrag im versicherungstechnischen Ergebnis erfasst, bis die kumulierten Verluste aufgeholt wurden. Für den übersteigenden Betrag wird wieder eine vertragliche Servicemarge gebildet. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit aktuellen und vergangenen Leistungen erfolgt eine erfolgswirksame Erfassung im versicherungstechnischen Aufwand. Auswirkungen der Änderungen im Zusammenhang mit finanziellen Annahmen werden erfolgswirksam im versicherungstechnischen Finanzergebnis erfasst oder in Fällen, in denen die OCI-Option angewandt wird, auf versicherungstechnisches Finanzergebnis und sonstiges Ergebnis aufgeteilt. Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um die vertragliche Servicemarge neuer Verträge, die Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge während des Berichtzeitraums (mit dem Zinssatz zum Zeitpunkt der Ersterfassung), der Änderung der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen, die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen sowie jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird. Die zuvor genannten Änderungen der Erfüllungswerte, welche sich auf zukünftige Leistungen beziehen, umfassen: Erfahrungswertanpassungen aufgrund von in der Periode vereinnahmten Prämien, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen, und damit verbundene Zahlungsströme (z. B. Abschlusskosten) Änderungen der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme des Zeitwerts des Geldes und des finanziellen Risikos Abweichungen bezüglich der Kapitalanlagekomponente in der Lebensversicherung Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die mit zukünftigen Leistungen verbunden sind Da eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme als eine künftige Leistung angesehen wird, erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge. Für Versicherungsverträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, ergeben sich hinsichtlich der Folgebewertung Unterschiede in der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge im Vergleich zum allgemeinen Bewertungsmodell. Ein Vertrag mit direkter Überschussbeteiligung liegt vor, wenn UNIQA die Verpflichtung hat, Versicherungs- nehmer:innen einen Betrag zu zahlen, der dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Zeitwerte entspricht, sowie einer variablen Gebühr, die im Gegenzug für die nach dem Versicherungsvertrag zu erbringenden künftigen Leistungen einbehalten wird. Die variable Gebühr umfasst jenen Teil, der UNIQA in Abhängigkeit von den schwankenden zugrunde liegenden Referenzwerten zusteht. Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem variablen Gebührenansatz bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um die vertragliche Servicemarge neuer Verträge, die Änderung der Höhe des UNIQA am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte zustehenden Teils, außer der Rückgang des Unternehmens-anteils übersteigt den Buchwert der vertraglichen Servicemarge und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen, die Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen, außer die Erhöhung des Erfüllungswerts würde den Buchwert der vertraglichen Servicemarge übersteigen und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen, die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen, jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird. Die zu berücksichtigenden Komponenten für die Ermittlung der Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen entsprechen jenen des allgemeinen Bewertungsmodells, werden jedoch mit aktuellen Abzinsungssätzen bewertet und beinhalten des Weiteren die Änderung der Auswirkung des Zeitwerts des Gelds und finanzieller Risiken, die nicht aus den zugrunde liegenden Referenzwerten entstehen. Verlustkomponente Nachdem für belastende Versicherungsverträge ein Verlust erfasst und eine Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet wird, sind zukünftige Änderungen der Erfüllungswerte im Zuge der Folgebewertung systematisch auf die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie die Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente aufzuteilen. Änderungen der Erfüllungswerte, die in der systematischen Aufteilung zu berücksichtigen sind, umfassen: Schätzwert des Zeitwerts zukünftiger Zahlungsströme für Schäden und Ausgaben, die aus der Deckungsrückstellung aufgrund eingetretener versicherungstechnischer Aufwendungen ausscheiden Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die aufgrund der Risikoentlastung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden Versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen Die systematische Zuteilung wird bestimmt durch den Anteil der Verlustkomponente im Verhältnis zum Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse zuzüglich der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Beim variablen Gebührenansatz wird darüber hinaus der Unternehmensanteil an der Veränderung der Marktwerte der zugrunde liegenden Referenzwerte im Verhältnis zu den erwarteten Schäden und Aufwendungen berücksichtigt. Die systematische Zuteilung führt dazu, dass die der Verlustkomponente zugeordneten Gesamtbeträge am Ende der Laufzeit (Deckungszeitraum) einer Gruppe von Verträgen gleich null ist. Etwaige spätere Rückgänge der Erfüllungswerte aufgrund von Änderungen der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme in Bezug auf zukünftige Leistungen sowie etwaige spätere Erhöhungen des Anteils des Unternehmens am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte führen zu keiner Aufteilung zwischen der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie der Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente. Eine Zuteilung zur Verlustkomponente ist nur so lange vorzunehmen, bis diese auf null reduziert worden ist. Gehaltene Rückversicherungsverträge Für die Bewertung der Rückversicherungsabgabe wird das allgemeine Bewertungsmodell, jedoch mit einigen Modifikationen, angewandt. Erstbewertung Für die Bewertung des Barwerts der geschätzten künftigen Zahlungsströme für die Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge werden Annahmen herangezogen, die mit jenen der zugrunde liegenden Versicherungsverträge konsistent sind. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko des Rückversicherers, einschließlich der Auswirkungen von Sicherheiten und Verlusten aus Streitigkeiten, berücksichtigt. Das Ausfallrisiko wird zu jedem Stichtag bewertet und etwaige Änderungen daraus werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird ein Betrag angesetzt, der dem Teil der Risiken entspricht, die dem Rückversicherer übertragen werden. Die Anforderungen zur Berechnung der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der Ersterfassung werden modifiziert, um zu berücksichtigen, dass es bei einer Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen keinen nicht realisierten Gewinn gibt, sondern Nettokosten oder Nettogewinn beim Erwerb der Rückversicherung vorliegen. Zum Ersterfassungszeitpunkt stellt die vertragliche Servicemarge somit etwaige Nettokosten oder Nettogewinne dar, die wie folgt bewertet sind: Erfüllungswerte, der zu diesem Zeitpunkt ausgebuchte Betrag der in Vorperioden angesetzten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, jegliche Zahlungsströme, die zum Zeitpunkt der Ersterfassung fließen, Gewinne aus dem Ansatz einer etwaigen Verlustrückerstattungskomponente. Wenn sich die Nettokosten jedoch auf versicherte Ereignisse vor dem Erwerb der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen beziehen, werden diese Kosten sofort aufwandswirksam erfasst. Folgebewertung Der Buchwert der vertraglichen Servicemarge zum jeweiligen Abschlussstichtag ist der Buchwert zu Beginn der Periode berichtigt um: Auswirkungen etwaiger neuer Verträge, die der Gruppe hinzugefügt werden Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge, bewertet zu historischen Zinssätzen Ertragsrealisierung aus der Abdeckung verlustbringender Erstversicherungsverträge (Verlustrückerstattungskomponente) Auflösung der Verlustrückerstattungskomponente, sofern es sich bei dieser Auflösung nicht um Änderungen der Erfüllungswerte der Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge handelt Änderungen der Erfüllungswerte, bewertet mit dem Zinssatz der Ersterfassung, sofern sich die Änderung auf zukünftige Leistungen bezieht, außer die Änderung resultiert aus einer Änderung der Erfüllungswerte von verlustbringenden Erstversicherungsverträgen Auswirkungen etwaiger Wechselkursdifferenzen auf die vertragliche Servicemarge Erfolgswirksame Auflösung der vertraglichen Servicemarge aufgrund der in der Periode erhaltenen Leistungen Eine Verlustrückerstattungskomponente kann nur angesetzt werden, wenn der gehaltene Rückversicherungsvertrag zeitgleich oder vor dem Ansatz der zugrunde liegenden belasteten Versicherungsverträge abgeschlossen wird. Der Betrag für die Verlustrückerstattungskomponente, die die vertragliche Servicemarge anpasst und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt wird, wird wie folgt hergeleitet: Multiplikation des ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen mit dem Prozentsatz der Schäden aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen, bei denen erwartet wird, dass diese vom Rückversicherer erstattet werden. Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden Die Bewertung erfolgt mit dem Prämienallokationsansatz, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: wenn der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe nicht mehr als ein Jahr beträgt (unter Berücksichtigung der bestimmten Vertragsgrenzen) oder wenn davon auszugehen ist, dass die Bewertung der Deckungsrückstellung sich nicht wesentlich von jener unterscheidet, die sich unter Anwendung des allgemeinen Bewertungsmodels ergeben hätte. Dies liegt nicht vor, wenn beim erstmaligen Ansatz einer Gruppe eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde. Diese Kriterien sind überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung zutreffend. Bei Nichtvorliegen der Kriterien erfolgt eine Bewertung nach dem allgemeinen Bewertungsmodell. Für Verträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 1 bis 3 Jahren wird der Prämienallokationsansatz angewandt. Diese Vorgehensweise wurde durch Sensitivitätsanalysen mittels Vergleichs der Höhe der Deckungsrückstellung, berechnet nach dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem Prämienallokationsansatz, hergeleitet. Bei Verträgen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von mehr als drei Jahren hat eine Einschätzung bezüglich der Stabilität der Deckungsrückstellung zu erfolgen. Diese Einschätzung erfolgt durch ein Berechnungsmodell, bei dem nicht finanzielle Annahmen (Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, Kosten, Schadensatz und Stornowahrscheinlichkeit) und finanzielle Annahmen (Zinssatz) nach Ablauf eines Jahres gestresst werden. Die Abweichung der Deckungsrückstellung zwischen jedem gestressten Szenario sowie dem Grundszenario wird einem festgelegten Schwellenwert gegenübergestellt. Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden aus den folgenden Gründen gesamthaft mit dem Prämienallokationsansatz bewertet: Die Mehrheit der Rückversicherungsverträge basiert auf Schadenjahren mit einer Laufzeit von einem Jahr. Für Verträge, die auf dem Zeichnungsjahr basieren, wurde ein Konzept, das die Vertragslaufzeit sowie die Variabilität der Erfüllungswerte adressiert, erstellt. Alle Verträge haben eine durchschnittliche Laufzeit bis zu drei Jahren. In der Krankenversicherung liegen nur einjährige Rückversicherungsverträge vor, weshalb eine Bewertung mit dem Prämienallokationsansatz zulässig ist. Die Rückversicherungsverträge in der Lebensversicherung werden nach dem Prämienallokationsansatz bewertet, wenn die Verträge eine Vertragsgrenze bis zu einem Jahr haben und die Deckungsperiode ebenfalls bis zu einem Jahr beträgt. Bei der Ersterfassung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, entspricht der Buchwert der Deckungsrückstellung den erhaltenen Prämien abzüglich der Abschlusskosten. Im Rahmen der Folgebewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämien- allokationsansatz bewertet werden, wird der Buchwert der Deckungsrückstellung um die in der Periode erhaltenen Prämien sowie die Amortisierung der Abschlusskosten erhöht. Demgegenüber steht eine Verminderung des Buchwertes aufgrund der in der Berichtsperiode erbrachten Versicherungsleistungen (Erfassung als versicherungstechnischer Ertrag) sowie aus Abschlusskosten der Berichtsperiode. Eine Diskontierung der Deckungsrückstellung wird nicht vorgenommen, da die Verträge keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten. Die Deckungsrückstellung wird erfolgswirksam erhöht, wenn während des Deckungszeitraums festgestellt wird, dass eine Gruppe von Verträgen belastend ist. Der zu erfassende Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen der nach dem Prämienallokationsansatz bewerteten Deckungsrückstellung und dem nach dem allgemeinen Bewertungsansatz ermittelten (diskontierten) Erfüllungswert, der sich auf den zukünftigen Versicherungsschutz bezieht. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird mit dem Erfüllungswert, bezogen auf die eingetretenen Schäden, bewertet. Die Schätzwerte der zukünftigen Zahlungsströme werden abgezinst. Gehaltene Rückversicherungsverträge Für die Bewertung von Rückversicherungsverträgen werden grundsätzlich die gleichen Rechnungslegungsmethoden wie bei Erstversicherungsverträgen angewendet. Sofern verlustbringende Gruppen an Versicherungsverträgen der Erstversicherung durch eine Rückversicherungsabgabe abgedeckt sind, wird eine Verlustrückerstattungskomponente gebildet und der Buchwert der Deckungsrückstellung aus der Rückversicherung angepasst. Ausbuchung von Versicherungsverträgen Versicherungsverträge werden ausgebucht, wenn die im Versicherungsvertrag genannte Verpflichtung erloschen, erfüllt oder gekündigt wurde. Eine Ausbuchung erfolgt auch bei Vertragsänderungen in den folgenden Fällen: Die geänderten Vertragsbedingungen hätten bei Erst- erfassung dazu geführt, dass - der geänderte Vertrag nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 17 gefallen wäre, - verschiedene Komponenten vom Basisversicherungsvertrag abzutrennen wären, was zu einem anderen Versicherungsvertrag geführt hätte, - der geänderte Vertrag eine wesentlich andere Vertragsgrenze gehabt hätte oder - der geänderte Vertrag in eine andere Gruppe von Verträgen aufgenommen worden wäre. Es kommt zu einer Änderung der Vertragskategorie mit bzw. ohne direkter Überschussbeteiligung. Durch die Vertragsmodifikationen sind die Kriterien für die Anwendung des Prämienallokationsansatzes nicht mehr erfüllt. Bei Vertragsänderungen, die zu keiner Ausbuchung führen, werden die Änderungen der Zahlungsströme als Änderung der geschätzten Erfüllungswerte behandelt. Die Ausübung eines in den Vertragsbedingungen vorgesehenen Rechts ist keine Änderung der Vertragsbedingungen. Ausweis Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt auf Ebene der Portfolios. Die Buchwerte der Portfolios werden, je nachdem, ob diese einen Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit darstellen, aufsummiert und entsprechend getrennt ausgewiesen. Diese Ausweiskriterien sind auch auf die gehaltenen Rückversicherungsverträge anzuwenden, die des Weiteren getrennt von der Erstversicherung auszuweisen sind. Die jeweiligen Buchwerte der aktiven Rückversicherung sind in der Erstversicherung enthalten. Die in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge sind in ein versicherungstechnisches Ergebnis, bestehend aus versicherungstechnischen Erträgen und versicherungstechnischen Aufwendungen, sowie ein versicherungs-technisches Finanzergebnis, wiederum bestehend aus Finanzerträgen und -aufwendungen, zu untergliedern. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen werden. Die Salden der gehaltenen Rückversicherung sind auch in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis getrennt von den Beträgen der Erstversicherung zu erfassen. Im Gegensatz zur Erstversicherung besteht ein Wahlrecht, das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherung als Einzelbetrag auszuweisen. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch. Änderungen der Risikoanpassung der nicht finanziellen Risiken können gesamthaft im versicherungstechnischen Ergebnis gezeigt werden. Eine Aufgliederung der Änderungen in ein versicherungstechnisches Ergebnis und ein versicherungstechnisches Finanzergebnis sind nicht erforderlich. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch. Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden Die versicherungstechnischen Erträge stellen die betragliche Gegenleistung für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen von Versicherungsverträgen dar und bilden die Veränderung der Deckungsrückstellung. Die erwartete Gegenleistung soll die nachfolgenden Posten abdecken: Die für die Berichtsperiode zu Beginn des Jahres erwarteten Schäden und den Verträgen zugeordneten Kosten. Ausgenommen hiervon sind Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind, Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten, Abschlusskosten sowie transaktionsbedingte Steuern, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Versicherungssteuer). Die Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Nicht umfasst sind Änderungen, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen (Anpassung der vertraglichen Servicemarge), und Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind. Betrag der erfolgswirksam erfassten vertraglichen Servicemarge für die in der Periode erbrachten Leistungen. Erfahrungswertanpassungen in Bezug auf vereinnahmte Prämien, die sich auf laufende und vergangene Leistungen beziehen, Jenen Teil der Prämie, der sich auf den Ausgleich von Abschlusskosten bezieht. Die Aufteilung erfolgt zeitanteilig zur zuzuordnenden Berichtsperiode. Unter der Annahme, dass Versicherungsverträge so bepreist werden, dass die Abschlusskosten zurückverdient werden, wird der gleiche Betrag auch als versicherungstechnischer Aufwand erfasst. Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden Beim Prämienallokationsansatz entspricht der versicherungstechnische Ertrag einer Periode dem Betrag der erwarteten Prämieneinnahmen der Periode. Um die Leistungserbringung gemäß dem Versicherungsvertrag der aktuellen Periode zuzuordnen, erfolgt eine Allokation der erwarteten Prämieneinnahmen auf Grundlage des Zeitablaufs. Versicherungstechnische Aufwendungen Versicherungstechnische Aufwendungen werden erfolgswirksam erfasst, sobald sie anfallen und umfassen: Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen Amortisierung der Abschlusskosten Verlustkomponente sowie die Auflösung dieser Verlustkomponente Anpassungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (ausgenommen jener Anpassungen aus der Diskontierung) Versicherungstechnische Aufwendungen dürfen keine Kapitalanlagekomponenten beinhalten. Versicherungstechnisches Ergebnis aus der gehaltenen Rückversicherung Das versicherungstechnische Ergebnis umfasst die vom Rückversicherer erstatteten Beträge, die der Periode zugeordneten Prämien sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus der Veränderung der Verlustrückerstattungskomponente. Versicherungstechnisches Finanzergebnis Im Versicherungstechnischen Finanzergebnis sind Änderungen des Buchwerts auszuweisen, die aus dem Effekt von Änderungen aus dem Zeitwert des Geldes und finanzieller Risiken resultieren. Das versicherungstechnische Finanzergebnis umfasst auch Wertänderungen der zugrunde liegenden Referenzwerte. Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch für den variablen Gebührenansatz gelangt das sogenannte OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) dort zur Anwendung, wo auch die jeweils zugeordneten Finanzinstrumente auf der Aktivseite über das sonstige Ergebnis bewertet werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts erfolgt auf Ebene der Portfolios von Versicherungsverträgen. Die nicht über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge werden durch eine systematische Zuteilung, über die Laufzeit der Gruppe von Versicherungsverträgen, ermittelt und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell sowie dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, kommt die beim Erstansatz ermittelte Diskontrate („Locked-in-Zinskurve“) zur Anwendung. Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet werden und für die Änderungen in den Annahmen bezogen auf finanzielle Risiken einen substanziellen Einfluss auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu bezahlenden Beiträge haben, erfolgt die Zuteilung auf Basis eines konstanten Zinssatzes über die verbleibende Laufzeit der Vertragsgruppen verteilt. Für Verträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, entsprechen die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge dem Betrag, der erfolgswirksam für die zugrunde liegenden Referenzwerte erfasst wird. In den nachfolgenden Tabellen werden die Veränderungen der Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen dargestellt. Nach der Darstellung der Veränderung der Deckungsrückstellung und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Erst- und der Rückversicherung wird die Veränderung der Bewertungskomponenten der Erst- und Rückversicherungsverträge, die nicht mit dem Prämienallokations- ansatz bewertet werden, dargestellt. Um eine Überleitung auf den Stand zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen, sind die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile der Gewinn- und Verlustrechnung in den nachfolgenden Tabellen enthalten. Eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist für einzelne Positionen nicht möglich, da die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile gemäß den Regelungen von IFRS 5 in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung der Vergleichsperiode nicht enthalten sind. Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen Schaden- und Unfallversicherung 2023 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 782.842 24.508 672.998 2.379.269 63.153 3.922.770 Nettovermögenswerte – 41.360 0 0 10.855 607 – 29.898 Nettoverbindlichkeiten 824.203 24.508 672.998 2.368.414 62.546 3.952.668 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz – 385.657 – 385.657 Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 18.397 – 18.397 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 84.733 – 84.733 Sonstige Verträge – 3.517.480 – 3.517.480 – 4.006.268 – 4.006.268 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 724.970 – 18.950 267.799 2.304.171 30.887 3.308.877 Abschreibung der Abschlusskosten 427.421 0 0 0 0 427.421 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 24.102 0 0 0 24.102 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 0 0 – 26.102 – 133.825 – 19.707 – 179.634 1.152.390 5.151 241.697 2.170.346 11.180 3.580.765 Versicherungstechnisches Ergebnis – 2.853.877 5.151 241.697 2.170.346 11.180 – 425.503 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 20.927 696 16.969 156.799 0 195.391 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 3.227 – 10 829 58.437 2.249 64.733 Summe – 2.829.723 5.837 259.495 2.385.582 13.430 – 165.380 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 4.145.486 0 0 0 0 4.145.486 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 751.331 1 – 167.994 – 2.093.537 0 – 3.012.861 Abschlusskosten – 506.620 0 0 0 0 – 506.620 Summe 2.887.535 1 – 167.994 – 2.093.537 0 626.005 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 18 0 0 – 143 0 – 125 Stand am 31. Dezember 2023 840.672 30.346 764.498 2.671.171 76.583 4.383.270 Nettovermögenswerte – 4.341 0 0 1.217 16 – 3.109 Nettoverbindlichkeiten 845.013 30.346 764.498 2.669.955 76.567 4.386.379 Schaden- und Unfallversicherung 2022 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2022 458.894 15.818 801.192 2.397.046 58.973 3.731.922 Nettovermögenswerte – 162 0 0 114 1 – 47 Nettoverbindlichkeiten 459.056 15.818 801.192 2.396.932 58.972 3.731.969 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz – 1.503.977 – 1.503.977 Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 22.984 – 22.984 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 258.485 – 258.485 Sonstige Verträge – 1.765.520 – 1.765.520 – 3.550.966 – 3.550.966 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 632.577 – 13.761 219.012 2.106.564 24.268 2.968.661 Abschreibung der Abschlusskosten 416.028 0 0 0 0 416.028 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 21.781 21.781 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 87 – 34.587 – 96.404 – 19.600 – 150.504 1.048.693 8.020 184.425 2.010.160 4.668 3.255.966 Versicherungstechnisches Ergebnis – 2.502.274 8.020 184.425 2.010.160 4.668 – 295.001 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 24.850 618 – 109.354 – 174.468 0 – 308.053 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 6.276 52 – 3.341 – 9.063 – 488 – 19.115 Summe – 2.533.400 8.690 71.731 1.826.629 4.180 – 622.169 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 3.809.626 0 0 0 0 3.809.626 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 632.472 0 – 199.925 – 1.844.406 0 – 2.676.804 Abschlusskosten – 319.806 0 0 0 0 – 319.806 Summe 2.857.348 0 – 199.925 – 1.844.406 0 813.017 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 0 0 0 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2022 782.843 24.508 672.998 2.379.269 63.153 3.922.770 Nettovermögenswerte – 41.360 0 0 10.855 607 – 29.898 Nettoverbindlichkeiten 824.203 24.508 672.998 2.368.414 62.546 3.952.668 Krankenversicherung 2023 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 2.988.502 591 302.175 24.990 402 3.316.659 Nettovermögenswerte – 1.214 0 0 387 11 – 816 Nettoverbindlichkeiten 2.989.716 591 302.175 24.603 390 3.317.475 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz – 5.152 – 5.152 Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 1.496 – 1.496 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 1.090.882 – 1.090.882 Sonstige Verträge – 137.219 – 137.219 – 1.234.749 – 1.234.749 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 142.895 – 102 924.719 81.230 472 1.149.214 Abschreibung der Abschlusskosten 24.583 0 0 0 0 24.583 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 – 184 0 0 0 – 184 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 0 0 – 67.103 4.075 – 334 – 63.361 167.478 – 286 857.617 85.305 139 1.110.251 Versicherungstechnisches Ergebnis – 1.067.272 – 286 857.617 85.305 139 – 124.498 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 233.731 4 56 910 0 234.702 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 53 0 7 – 72 – 5 – 124 Summe – 833.594 – 283 857.680 86.143 134 110.080 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.393.481 0 0 0 0 1.393.481 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 146.170 0 – 877.917 – 78.266 0 – 1.102.354 Abschlusskosten – 74.809 0 0 0 0 – 74.809 Summe 1.172.502 0 – 877.917 – 78.266 0 216.319 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 446 0 0 0 0 – 446 Stand am 31. Dezember 2023 3.326.965 308 281.937 32.866 535 3.642.612 Nettovermögenswerte – 4.048 0 0 1.144 69 – 2.834 Nettoverbindlichkeiten 3.331.013 308 281.937 31.722 466 3.645.446 Krankenversicherung 2022 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2022 3.326.528 57 284.009 18.938 415 3.629.947 Nettovermögenswerte – 46 0 0 2 0 – 44 Nettoverbindlichkeiten 3.326.574 57 284.009 18.936 415 3.629.991 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz – 37.656 – 37.656 Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 11.170 – 11.170 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 1.012.378 – 1.012.378 Sonstige Verträge – 79.498 – 79.498 – 1.140.702 – 1.140.702 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 117.877 – 252 869.042 57.512 357 1.044.537 Abschreibung der Abschlusskosten 24.467 0 0 0 0 24.467 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 774 0 0 0 774 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 0 0 – 23.496 – 6.019 – 325 – 29.840 142.343 523 845.547 51.493 32 1.039.938 Versicherungstechnisches Ergebnis – 998.359 523 845.547 51.493 32 – 100.764 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 450.447 11 17 – 17 0 – 450.435 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 1.616 0 – 25 – 2.625 – 45 – 1.079 Summe – 1.447.189 534 845.540 48.851 – 13 – 552.277 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.244.141 0 0 0 0 1.244.141 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 121.788 0 – 827.373 – 42.800 0 – 991.961 Abschlusskosten – 13.191 0 0 0 0 – 13.191 Summe 1.109.163 0 – 827.373 – 42.800 0 238.989 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 0 0 0 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2022 2.988.502 591 302.175 24.990 402 3.316.659 Nettovermögenswerte – 1.214 0 0 387 11 – 816 Nettoverbindlichkeiten 2.989.716 591 302.175 24.603 390 3.317.475 Lebensversicherung 2023 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 13.780.604 12.634 363.247 2.454 10 14.158.949 Nettovermögenswerte – 38.464 0 8.917 – 1.158 0 – 30.705 Nettoverbindlichkeiten 13.819.068 12.634 354.329 3.612 10 14.189.653 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 99.511 0 0 – 99.511 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 384.487 0 0 – 384.487 Sonstige Verträge – 269.090 – 31 0 – 269.121 – 753.088 – 31 0 – 753.119 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 211.907 – 2.954 251.013 4.017 2 463.985 Abschreibung der Abschlusskosten 77.502 – 177 0 0 0 77.325 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 – 2.486 0 1 0 – 2.485 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 0 0 59.924 1.229 0 61.153 289.409 – 5.617 310.937 5.247 2 599.978 Kapitalanlagekomponenten – 1.164.762 0 1.164.762 0 0 0 Versicherungstechnisches Ergebnis – 1.628.442 – 5.648 1.475.699 5.247 2 – 153.141 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 399.252 235 759 110 0 400.357 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 12.444 298 3.392 122 0 16.258 Summe – 1.216.746 – 5.114 1.479.851 5.480 2 263.473 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.558.731 122 0 0 0 1.558.852 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 340.804 0 – 1.441.891 – 4.442 0 – 1.787.137 Abschlusskosten – 146.230 0 0 0 0 – 146.230 Summe 1.071.697 122 – 1.441.891 – 4.442 0 – 374.514 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 240.967 – 517 – 15.175 0 0 – 256.658 Stand am 31. Dezember 2023 13.394.589 7.125 386.032 3.492 12 13.791.250 Nettovermögenswerte – 106.124 3 24.869 95 0 – 81.158 Nettoverbindlichkeiten 13.500.713 7.122 361.162 3.397 12 13.872.407 Lebensversicherung 2022 Deckungsrückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- komponente Verlust- komponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risiko- anpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2022 16.575.000 5.773 331.499 1.551 13 16.913.837 Nettovermögenswerte – 83.453 29 19.960 0 0 – 63.465 Nettoverbindlichkeiten 16.658.453 5.745 311.540 1.551 13 16.977.302 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnische Erträge Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz – 185.983 0 0 – 185.983 Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz – 353.604 0 0 – 353.604 Sonstige Verträge – 166.633 0 0 – 166.633 – 706.220 0 0 – 706.220 Versicherungstechnische Aufwendungen Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 253.296 – 4.084 214.186 2.742 2 466.142 Abschreibung der Abschlusskosten 55.360 0 0 0 0 55.360 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste) 0 10.852 0 0 0 10.852 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 1.258 0 – 63.212 713 – 4 – 61.245 309.914 6.768 150.974 3.456 – 2 471.110 Kapitalanlagekomponenten – 1.960.677 0 1.960.677 0 0 0 Versicherungstechnisches Ergebnis – 2.356.983 6.768 2.111.651 3.456 – 2 – 235.110 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 1.886.060 195 48.059 16 0 – 1.837.790 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 8.247 – 101 – 2.048 892 – 1 6.989 Summe – 4.234.795 6.861 2.157.663 4.363 – 3 – 2.065.911 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.767.921 0 0 0 0 1.767.921 Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten – 198.005 0 – 2.125.916 – 3.460 0 – 2.327.381 Abschlusskosten – 129.517 0 0 0 0 – 129.517 Summe 1.440.399 0 – 2.125.916 – 3.460 0 – 688.977 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 0 0 0 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2022 13.780.604 12.634 363.247 2.454 10 14.158.949 Nettovermögenswerte – 38.464 0 8.917 – 1.158 0 – 30.705 Nettoverbindlichkeiten 13.819.068 12.634 354.329 3.612 10 14.189.653 Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen für Rückversicherungsverträge Schaden- und Unfallversicherung 2023 Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- rückerstattungs- komponente Verlustrückerstattungskomponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 116.907 1.302 0 355.207 12.145 485.562 Nettovermögenswerte 141.005 1.302 0 348.994 11.769 503.070 Nettoverbindlichkeiten – 24.098 0 0 6.213 376 – 17.509 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 222.398 574 0 83.999 34 – 137.791 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer 0 0 0 – 245 0 – 245 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen – 23 1.287 0 22.121 0 23.384 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 1.655 – 280 0 7.739 376 9.490 Summe – 220.766 1.581 0 113.615 410 – 105.161 Zahlungsströme Gezahlte Prämien 200.771 0 0 0 0 200.771 Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 3.078 101 0 – 116.914 0 – 113.735 Summe 203.849 101 0 – 116.914 0 87.036 Stand am 31. Dezember 2023 99.990 2.983 0 351.908 12.555 467.437 Nettovermögenswerte 116.743 2.983 0 351.769 12.547 484.042 Nettoverbindlichkeiten – 16.753 0 0 140 8 – 16.606 Schaden- und Unfallversicherung 2022 Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- rückerstattungs- komponente Verlustrückerstattungskomponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2022 – 132.013 0 0 375.713 11.736 255.437 Nettovermögenswerte – 131.544 0 0 375.699 11.736 255.891 Nettoverbindlichkeiten – 468 0 0 14 0 – 454 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 186.517 – 1.024 0 149.388 639 – 37.514 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer 0 0 0 – 87 0 – 87 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 0 372 0 – 26.682 0 – 26.309 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 3.213 1.953 0 – 3.741 – 230 1.195 Summe – 183.304 1.302 0 118.878 409 – 62.716 Zahlungsströme Gezahlte Prämien 433.469 0 0 0 0 433.469 Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.244 0 0 – 139.384 0 – 140.628 Summe 432.225 0 0 – 139.384 0 292.841 Stand am 31. Dezember 2022 116.908 1.302 0 355.207 12.145 485.562 Nettovermögenswerte 141.005 1.302 0 348.994 11.769 503.070 Nettoverbindlichkeiten – 24.098 0 0 6.213 376 – 17.509 Lebensversicherung 2023 Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- rückerstattungs- komponente Verlustrückerstattungskomponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2023 – 16.760 0 98 8.449 1 – 8.212 Nettovermögenswerte 10.350 0 0 237 1 10.589 Nettoverbindlichkeiten – 27.111 0 98 8.212 0 – 18.800 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 30.597 0 263 29.936 0 – 398 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer 1 0 2 52 0 55 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 128 0 0 95 0 223 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 542 0 9 662 0 129 Summe – 31.010 0 273 30.745 0 8 Zahlungsströme Gezahlte Prämien 41.562 0 0 – 1 0 41.562 Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 166 0 – 316 – 28.869 0 – 29.351 Summe 41.396 0 – 316 – 28.870 0 12.211 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 1.691 0 – 6 0 0 1.685 Stand am 31. Dezember 2023 – 4.683 0 50 10.325 1 5.692 Nettovermögenswerte 2.513 0 50 6.973 1 9.537 Nettoverbindlichkeiten – 7.196 0 0 3.352 0 – 3.845 Lebensversicherung 2022 Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Gesamt Verträge nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz Verträge gemäß dem Prämienallokationsansatz Angaben in Tausend Euro Ohne Verlust- rückerstattungs- komponente Verlustrückerstattungskomponente Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Stand am 1. Jänner 2022 – 27.020 0 94 7.002 1 – 19.923 Nettovermögenswerte – 26.836 0 19 7.002 1 – 19.814 Nettoverbindlichkeiten – 184 0 75 0 0 – 109 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 29.961 0 0 28.598 0 – 1.363 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer 2 0 0 – 22 0 – 21 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 0 0 0 – 145 0 – 146 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 58 0 – 13 – 32 0 – 103 Summe – 30.018 0 – 13 28.398 0 – 1.633 Zahlungsströme Gezahlte Prämien 40.305 0 0 0 0 40.305 Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 28 0 17 – 26.950 0 – 26.961 Summe 40.277 0 17 – 26.950 0 13.344 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 0 0 0 0 0 0 Stand am 31. Dezember 2022 – 16.760 0 98 8.449 1 – 8.212 Nettovermögenswerte 10.351 0 0 237 1 10.589 Nettoverbindlichkeiten – 27.111 0 98 8.212 0 – 18.800 Analyse nach Bewertungskomponenten – nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge Schaden- und Unfallversicherung 2023 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 787.984 42.926 14.478 29.504 16.510 60.491 891.400 Nettovermögenswerte 0 0 0 0 0 0 0 Nettoverbindlichkeiten 787.984 42.926 14.478 29.504 16.510 60.491 891.400 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 20.075 – 15.906 – 3.075 – 9.528 – 19.402 – 32.005 – 27.836 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge 0 0 – 3.075 – 9.528 – 19.402 – 32.005 – 32.005 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken 0 – 15.906 0 0 0 0 – 15.906 Erfahrungsbedingte Anpassungen 20.075 0 0 0 0 0 20.075 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 32.075 25.564 809 – 5.314 33.795 29.289 22.777 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 58.894 29.556 0 0 45.760 45.760 16.423 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 5.093 1.262 0 0 0 0 6.354 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 21.726 – 5.254 809 – 5.314 – 11.965 – 16.471 0 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 21.363 – 1.525 0 0 0 0 – 22.888 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 21.363 – 1.525 0 0 0 0 – 22.888 Versicherungstechnisches Ergebnis – 33.364 8.133 – 2.266 – 14.843 14.393 – 2.716 – 27.946 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 35.666 0 1.116 67 2.253 3.436 39.103 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 2.059 70 269 116 340 724 2.853 Summe 4.362 8.203 – 882 – 14.660 16.986 1.444 14.010 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 357.587 357.587 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 304.095 – 304.095 Abschlusskosten – 26.868 – 26.868 Summe 26.624 26.624 Stand am 31. Dezember 2023 818.970 51.130 13.595 14.844 33.496 61.935 932.034 Nettoverbindlichkeiten 818.970 51.130 13.595 14.844 33.496 61.935 932.034 Schaden- und Unfallversicherung 2022 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2022 855.202 50.874 15.172 30.552 0 45.724 951.800 Nettovermögenswerte – 3 0 0 0 0 0 – 3 Nettoverbindlichkeiten 855.205 50.874 15.172 30.552 0 45.724 951.803 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 58.980 – 14.287 – 2.058 – 21.343 – 9.094 – 32.494 12.199 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge 0 0 – 2.058 – 21.343 – 9.094 – 32.494 – 32.494 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken 0 – 14.287 0 0 0 0 – 14.287 Erfahrungsbedingte Anpassungen 58.980 0 0 0 0 0 58.980 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 36.370 11.587 764 20.577 25.206 46.546 21.763 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 7.891 18.682 0 0 19.720 19.720 30.511 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 3.405 – 5.343 0 0 0 0 – 8.748 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 25.073 – 1.753 764 20.577 5.485 26.826 0 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 29.489 – 5.098 0 0 0 0 – 34.587 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 29.489 – 5.098 0 0 0 0 – 34.587 Versicherungstechnisches Ergebnis – 6.879 – 7.798 – 1.294 – 766 16.112 14.052 – 625 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 134.768 0 601 – 9 590 1.183 – 133.585 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 2.509 – 150 – 2 – 273 – 193 – 468 – 3.127 Summe – 144.156 – 7.948 – 694 – 1.048 16.510 14.767 – 137.337 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 380.354 380.354 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 284.549 – 284.549 Abschlusskosten – 18.868 – 18.868 Summe 76.937 76.937 Stand am 31. Dezember 2022 787.984 42.926 14.478 29.504 16.510 60.491 891.400 Nettoverbindlichkeiten 787.984 42.926 14.478 29.504 16.510 60.491 891.400 Krankenversicherung 2023 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 – 93.137 54.184 0 3.328.049 269 3.328.317 3.289.364 Nettovermögenswerte 0 0 0 0 0 0 0 Nettoverbindlichkeiten – 93.137 54.184 0 3.328.049 269 3.328.317 3.289.364 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 53.559 – 738 0 – 94.566 – 112 – 94.679 – 41.858 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge 0 0 0 – 94.566 – 112 – 94.679 – 94.679 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken 0 – 738 0 0 0 – 738 Erfahrungsbedingte Anpassungen 53.559 0 0 0 0 53.559 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 132.716 287 0 132.540 – 84 132.456 27 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 108.418 2.302 0 106.110 7 106.117 0 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 23 5 0 0 0 27 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 24.320 – 2.020 0 26.430 – 91 26.340 0 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 67.293 – 206 0 0 0 0 – 67.499 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 67.293 – 206 – 67.499 Versicherungstechnisches Ergebnis – 146.450 – 658 0 37.974 – 196 37.778 – 109.330 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 233.719 0 0 1 12 13 233.732 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 78 1 0 121 1 122 45 Summe 87.191 – 657 0 38.095 – 183 37.913 124.447 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.242.506 1.242.506 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.002.940 – 1.002.940 Abschlusskosten – 44.319 – 44.319 Summe 195.248 0 0 0 0 0 195.248 Stand am 31. Dezember 2023 189.302 53.527 0 3.366.144 86 3.366.230 3.609.058 Nettovermögenswerte 0 0 0 0 0 0 0 Nettoverbindlichkeiten 189.302 53.527 0 3.366.144 86 3.366.230 3.609.058 Krankenversicherung 2022 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2022 686.600 64.210 0 2.846.258 0 2.846.258 3.597.068 Nettovermögenswerte 0 0 0 0 0 0 0 Nettoverbindlichkeiten 686.600 64.210 0 2.846.258 0 2.846.258 3.597.068 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 21.177 – 1.007 0 – 86.005 – 55 – 86.060 – 65.890 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge 0 0 0 – 86.005 – 55 – 86.060 – 86.060 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken 0 – 1.007 0 0 0 – 1.007 Erfahrungsbedingte Anpassungen 21.177 0 0 0 0 21.177 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 605.543 – 8.776 0 614.160 321 614.482 162 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 82.745 2.445 0 80.591 151 80.742 442 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 270 – 10 0 0 0 – 280 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 522.528 – 11.211 0 533.569 171 533.740 0 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 23.253 – 243 0 0 0 0 – 23.496 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 23.253 – 243 0 0 0 – 23.496 Versicherungstechnisches Ergebnis – 607.619 – 10.026 0 528.155 267 528.422 – 89.223 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 404.318 0 0 – 46.102 2 – 46.100 – 450.418 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 256 – 1 0 – 263 0 – 263 – 7 Summe – 1.011.681 – 10.027 0 481.791 269 482.059 – 539.649 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.177.669 1.177.669 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 909.805 – 909.805 Abschlusskosten – 35.921 – 35.921 Summe 231.944 0 0 0 0 0 231.944 Stand am 31. Dezember 2022 – 93.137 54.183 0 3.328.049 269 3.328.317 3.289.364 Nettovermögenswerte 0 0 0 0 0 0 0 Nettoverbindlichkeiten – 93.137 54.183 0 3.328.049 269 3.328.317 3.289.364 Lebensversicherung 2023 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2023 12.045.698 74.460 264.338 1.685.587 72.237 2.022.162 14.142.320 Nettovermögenswerte – 82.257 3.978 0 37.095 5.659 42.754 – 35.524 Nettoverbindlichkeiten 12.127.955 70.481 264.338 1.648.492 66.578 1.979.408 14.177.844 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen – 89.946 – 6.219 – 35.886 – 130.681 – 25.657 – 192.224 – 288.389 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge 0 0 – 35.886 – 130.681 – 25.657 – 192.224 – 192.224 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken 0 – 6.219 0 0 0 – 6.219 Erfahrungsbedingte Anpassungen – 89.946 0 0 0 0 – 89.946 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 61.108 16.746 31.763 – 98.046 125.871 59.589 15.227 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 100.245 8.380 0 2.936 89.998 92.934 1.069 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 2.000 – 214 0 0 0 1.786 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen 37.137 8.579 31.763 – 100.982 35.873 – 33.345 12.371 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen 123.759 – 3.332 0 0 0 0 120.427 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 123.759 – 3.332 0 0 0 0 120.427 Versicherungstechnisches Ergebnis – 27.295 7.195 – 4.123 – 228.727 100.214 – 132.635 – 152.735 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen 392.374 0 1.854 2.425 4.025 8.304 400.679 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 15.356 – 262 – 1.019 940 90 11 15.105 Summe 380.435 6.933 – 3.287 – 225.362 104.330 – 124.320 263.049 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.545.836 1.545.836 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 1.768.915 – 1.768.915 Abschlusskosten – 137.795 0 0 0 0 0 – 137.795 Summe – 360.874 0 0 0 0 0 – 360.874 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden – 195.735 – 1.260 – 59.325 0 – 338 – 59.663 – 256.658 Stand am 31. Dezember 2023 11.869.525 80.132 201.726 1.460.225 176.229 1.838.179 13.787.836 Nettovermögenswerte – 311.604 16.022 0 143.030 71.886 214.916 – 80.666 Nettoverbindlichkeiten 12.181.128 64.111 201.726 1.317.194 104.343 1.623.263 13.868.502 Lebensversicherung 2022 Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Vertragliche Servicemarge Gesamt Angaben in Tausend Euro Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz Verträge gemäß dem Fair-Value- Ansatz Sonstige Verträge Vertragliche Servicemarge Gesamt Stand am 1. Jänner 2022 15.145.110 131.504 354.631 1.281.196 0 1.635.827 16.912.441 Nettovermögenswerte – 240.344 12.568 8.230 156.081 0 164.311 – 63.464 Nettoverbindlichkeiten 15.385.454 118.935 346.401 1.125.115 0 1.471.516 16.975.905 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen 15.542 – 12.887 – 64.174 – 152.589 – 6.317 – 223.081 – 220.426 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge 0 0 – 64.174 – 152.589 – 6.317 – 223.081 – 223.081 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken 0 – 12.887 0 0 0 – 12.887 Erfahrungsbedingte Anpassungen 15.542 0 0 0 0 15.542 Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen – 509.650 – 43.098 – 44.311 560.091 77.581 593.361 40.612 In der Periode erstmalig erfasste Verträge – 65.209 7.039 0 6.758 61.740 68.498 10.328 Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 908 – 412 0 0 0 – 1.320 Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen – 443.533 – 49.725 – 44.311 553.333 15.841 524.863 31.605 Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen – 61.760 – 1.452 0 0 0 0 – 63.212 Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 61.760 – 1.452 0 0 0 – 63.212 Versicherungstechnisches Ergebnis – 555.869 – 57.437 – 108.485 407.501 71.264 370.280 – 243.026 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 1.833.824 0 7.872 1.634 829 10.335 – 1.823.490 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 829 393 10.319 – 4.744 145 5.720 6.942 Summe – 2.388.865 – 57.044 – 90.293 404.391 72.237 386.335 – 2.059.574 Zahlungsströme Erhaltene Prämien 1.610.947 1.610.947 Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 2.185.261 – 2.185.261 Abschlusskosten – 136.234 – 136.234 Summe – 710.547 0 0 0 0 0 – 710.547 Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 0 0 0 0 0 0 0,00 Stand am 31. Dezember 2022 12.045.698 74.460 264.338 1.685.587 72.237 2.022.162 14.142.320 Nettovermögenswerte – 82.257 3.978 0 37.095 5.659 42.754 – 35.524 Nettoverbindlichkeiten 12.127.955 70.481 264.338 1.648.492 66.578 1.979.408 14.177.844 In der nachfolgenden Tabelle werden die versicherungstechnischen Erträge pro Geschäftsbereich und aufgeteilt auf Verträge, die gemäß dem Prämienallokationsansatz und nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, dargestellt. Versicherungstechnische Erträge Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge 377.156 332.279 1.092.981 1.044.918 728.589 643.285 2.198.726 2.020.482 Beträge im Zusammenhang mit den Änderungen der Deckungsrückstellung 359.518 329.314 1.090.901 1.044.443 656.645 587.241 2.107.063 1.960.998 Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge 32.005 32.494 94.679 86.060 192.224 195.973 318.907 314.527 Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken 18.356 17.305 939 1.206 6.957 13.421 26.253 31.932 Erwartete Schadenfälle und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 259.111 273.625 954.773 915.755 488.418 399.297 1.702.302 1.588.676 Erfahrungsbedingte Anpassungen 50.046 5.891 40.510 41.422 – 30.954 – 21.450 59.602 25.863 Amortisation der Abschlusskosten 17.638 2.964 2.081 475 71.944 56.045 91.662 59.484 Gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge 3.629.112 3.215.558 141.768 94.827 24.530 16.031 3.795.410 3.326.415 Summe der versicherungstechnischen Erträge 4.006.268 3.547.836 1.234.749 1.139.745 753.119 659.316 5.994.136 5.346.897 Die nachfolgenden Tabellen fassen die Auswirkungen der erstmalig in der Periode erfassten Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, auf die Bewertungskomponenten zusammen. Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen Schaden- und Unfallversicherung Profitable Verträge Verlustbringende Verträge Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen 172.959 78.268 173.545 203.977 346.504 282.245 Abschlusskosten 9.772 9.374 7.234 6.217 17.006 15.591 Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse 163.187 68.894 166.311 197.760 329.498 266.654 Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen – 234.182 – 101.112 – 171.216 – 189.024 – 405.397 – 290.136 Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken 15.463 3.123 14.094 15.559 29.556 18.682 Vertragliche Servicemarge 45.760 19.720 0 0 45.760 19.720 Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste 0 0 16.423 30.511 16.423 30.511 Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen Krankenversicherung Profitable Verträge Verlustbringende Verträge Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen 978.254 956.464 0 5.408 978.254 961.872 Abschlusskosten 49.110 40.980 0 71 49.110 41.051 Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse 929.144 915.484 0 5.337 929.144 920.821 Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen – 1.086.673 – 1.039.480 0 – 5.136 – 1.086.673 – 1.044.616 Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken 2.302 2.275 0 170 2.302 2.445 Vertragliche Servicemarge 106.117 80.742 0 0 106.117 80.742 Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste 0 0 0 442 0 442 Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen Lebensversicherung Profitable Verträge Verlustbringende Verträge Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen 855.373 741.306 8.919 94.744 864.292 836.050 Abschlusskosten 152.663 109.663 181 20.415 152.844 130.078 Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse 702.711 631.643 8.737 74.328 711.448 705.972 Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen – 956.647 – 816.008 – 7.890 – 85.251 – 964.537 – 901.259 Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken 8.340 6.205 40 835 8.380 7.039 Vertragliche Servicemarge 92.934 68.498 0 0 92.934 68.498 Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste 0 0 1.069 10.328 1.069 10.328 Die nachfolgende Tabelle stellt die erwartete erfolgswirksam erfasste Auflösung der vertraglichen Servicemarge dar. Hierbei sind lediglich zum Abschlussstichtag bereits bestehende Verträge erfasst. Es kann daher aus der dargestellten Entwicklung nicht auf die in zukünftigen Abschlüssen erfolgswirksam erfasste vertragliche Servicemarge geschlossen werden. Vertragliche Servicemarge Angaben in Tausend Euro 2024 2025 2026 2027 2028 – 2032 ab 2033 Gesamt 31. Dezember 2023 Versicherungsverträge Schaden- und Unfallversicherung 23.364 10.117 6.837 5.311 14.645 1.661 61.935 Krankenversicherung 94.273 91.874 89.830 88.000 415.815 2.586.439 3.366.230 Lebensversicherung 184.170 158.134 141.500 126.350 469.446 758.578 1.838.179 Summe 301.806 260.126 238.168 219.661 899.906 3.346.678 5.266.344 Vertragliche Servicemarge Angaben in Tausend Euro 2023 2024 2025 2026 2027 – 2031 ab 2032 Gesamt 31. Dezember 2022 Versicherungsverträge Schaden- und Unfallversicherung 21.629 10.379 6.315 5.986 14.020 2.161 60.491 Krankenversicherung 86.657 85.063 83.614 82.337 393.359 2.597.289 3.328.317 Lebensversicherung 202.841 175.405 152.866 135.054 491.694 864.302 2.022.162 Summe 311.127 270.847 242.795 223.377 899.073 3.463.752 5.410.970 Finanzergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge Zinserträge aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten 130.964 86.194 66.433 47.318 199.743 173.613 397.140 307.126 Wertminderungsaufwand (netto) für finanzielle Vermögenswerte 5.964 – 105.432 – 31.804 – 20.188 – 4.834 – 37.262 – 30.674 – 162.882 Sonstiges Kapitalanlageergebnis 36.507 – 4.109 77.096 – 8.948 108.761 48.656 222.365 35.599 Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge 431.725 – 583.679 154.931 – 587.766 402.461 – 2.182.365 989.117 – 3.353.810 Summe 605.160 – 607.026 266.656 – 569.584 706.131 – 1.997.358 1.577.948 – 3.173.968 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Laufende Erträge 5.525 9.061 5.525 9.061 Sonstiges Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 300.511 – 501.605 300.511 – 501.605 Summe 306.036 – 492.544 306.036 – 492.544 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung – 220.441 448.319 – 383.698 1.749.180 – 604.140 2.197.499 Aufgelaufene Zinsen – 57.580 – 16.830 – 782 – 349 – 11.071 – 6.294 – 69.433 – 23.474 Auswirkungen von Änderungen der Zinssätze und anderer finanzieller Annahmen – 137.393 341.352 – 14.288 2.465 – 6.715 93.356 – 158.396 437.173 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – 34.834 – 2.485 121 – 14 2.742 – 6.742 – 31.971 – 9.240 Summe – 229.808 322.037 – 235.391 450.421 – 398.742 1.829.500 – 863.940 2.601.958 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge Aufgelaufene Zinsen 5.854 2.488 36 15 86 – 27 5.976 2.476 Sonstiges Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 16.449 – 25.857 15 – 16 37 – 27 16.500 – 25.900 Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer – 6 16 – 1 1 – 7 17 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 2.801 90 30 13 – 11 – 2.162 2.820 – 2.058 Summe 25.098 – 23.262 80 13 111 – 2.216 25.289 – 25.465 Summe 400.450 – 308.251 31.345 – 119.151 613.536 – 662.617 1.045.332 – 1.090.019 Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge davon erfolgswirksam erfasst 173.435 – 23.347 111.725 18.182 303.670 185.007 588.831 179.843 davon im sonstigen Ergebnis erfasst 431.725 – 583.679 154.931 – 587.766 402.461 – 2.182.365 989.117 – 3.353.810 Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung davon erfolgswirksam erfasst 306.036 – 492.544 306.036 – 492.544 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge davon erfolgswirksam erfasst – 80.742 – 20.266 – 130.857 – 32.509 – 541.859 311.050 – 753.458 258.275 davon im sonstigen Ergebnis erfasst – 149.065 342.303 – 104.534 482.930 143.117 1.518.451 – 110.483 2.343.683 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge davon erfolgswirksam erfasst 8.689 4.562 67 29 75 – 104 8.831 4.487 davon im sonstigen Ergebnis erfasst 16.408 – 27.824 14 – 16 36 – 2.112 16.458 – 29.952 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des sonstigen Ergebnisses im Zusammenhang mit Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz oder dem Fair-Value-Übergangsverfahren bewertet werden. Entwicklung des sonstigen Ergebnisses von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Angaben in Tausend Euro 2023 2022 Stand am 1. Jänner 624.613 832.817 Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwerts – 234.230 – 208.204 Stand am 31. Dezember 390.383 624.613 Zugrunde liegende Referenzwerte für Verträge mit direkter Überschussbeteiligung werden aus Sicht der einzelnen Konzerngesellschaften und nicht aus Konzernsicht ermittelt. Deren Zusammensetzung sowie die dazugehörigen beizulegenden Zeitwerte sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Beizulegende Zeitwerte der zugrunde liegenden Referenzwerte Beizulegender Zeitwert Krankenversicherung Beizulegender Zeitwert Lebensversicherung Beizulegender Zeitwert Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung Gesamt Angaben in Tausend Euro 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Beteiligungen 704.146 712.302 1.391.921 2.555.041 0 0 2.096.067 3.267.343 Eigenkapitalinstrumente 712.770 552.493 208.588 156.887 3.039.505 2.846.971 3.960.863 3.556.352 Festverzinsliche Fonds 1.133.523 1.087.289 464.614 755.594 379.863 373.572 1.978.000 2.216.456 Immobilien 591.019 588.666 792.429 787.275 0 0 1.383.448 1.375.941 Staatsanleihen 973.133 800.126 4.252.280 4.000.059 49.217 35.915 5.274.630 4.836.100 Unternehmensanleihen 716.324 793.876 2.434.491 2.139.944 369.675 398.912 3.520.490 3.332.732 Zahlungsmittel 0 0 15.430 10.226 167.076 122.461 182.507 132.687 Sonstiges 113.549 64.619 159.209 86.393 8.939 13.387 281.698 164.399 Summe 4.944.465 4.599.371 9.718.964 10.491.420 4.014.276 3.791.219 18.677.705 18.882.009 Die nachstehende Tabelle enthält eine Fälligkeitsanalyse der Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die die Zeitbänder widerspiegelt, in denen die nicht abgezinsten Nettozahlungsströme voraussichtlich eintreten werden. Fälligkeitsanalyse Schätzung der nicht abgezinsten Nettozahlungsströme Angaben in Tausend Euro 1 Jahr oder weniger 1 – 2 Jahre 2 – 3 Jahre 3 – 4 Jahre 4 – 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Gesamt 31. Dezember 2023 Versicherungsverträge – 2.102.011 – 1.012.214 – 844.859 – 686.389 – 639.356 – 24.406.144 – 29.690.973 Schaden- und Unfallversicherung – 1.332.974 – 570.009 – 365.866 – 268.312 – 196.798 – 1.372.455 – 4.106.413 Krankenversicherung 241.711 213.745 237.823 228.486 210.602 – 8.898.180 – 7.765.814 Lebensversicherung – 1.010.748 – 655.951 – 716.816 – 646.563 – 653.160 – 14.135.509 – 17.818.746 Rückversicherungsverträge 142 17 12 11 8 52 243 Schaden- und Unfallversicherung 59 17 12 11 8 52 159 Krankenversicherung 69 0 0 0 0 0 70 Lebensversicherung 14 0 0 0 0 0 14 31. Dezember 2022 Versicherungsverträge – 1.911.133 – 974.780 – 796.173 – 782.674 – 742.960 – 25.475.011 – 30.682.731 Schaden- und Unfallversicherung – 1.222.917 – 531.245 – 345.678 – 255.370 – 275.016 – 1.276.080 – 3.906.304 Krankenversicherung 181.322 210.454 224.673 214.147 201.059 – 8.336.812 – 7.305.157 Lebensversicherung – 869.538 – 653.989 – 675.168 – 741.451 – 669.004 – 15.862.119 – 19.471.269 Rückversicherungsverträge 13.433 702 319 189 131 538 15.313 Schaden- und Unfallversicherung 4.865 716 332 201 141 588 6.843 Krankenversicherung 70 1 0 0 0 0 72 Lebensversicherung 8.499 – 15 – 13 – 12 – 10 – 50 8.399 Die nachstehenden Tabellen zeigen die Schadenentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung sowie jene der Krankenversicherung nach Art der Nichtlebensversicherung. Gesamtrechnung Angaben in Millionen Euro 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt Schätzungen der undiskontierten Bruttoschadenzahlungen Am Ende des Schadenjahres 1.506 1.465 1.507 1.660 1.871 1.827 1.881 2.112 2.371 2.666 1 Jahr später 1.481 1.495 1.571 1.740 1.831 1.952 1.825 2.181 2.292 2 Jahre später 1.477 1.497 1.584 1.729 1.903 1.936 1.809 2.174 3 Jahre später 1.468 1.503 1.574 1.843 1.920 1.972 1.790 4 Jahre später 1.467 1.503 1.669 1.873 1.962 1.956 5 Jahre später 1.463 1.602 1.689 1.918 1.950 6 Jahre später 1.533 1.603 1.728 1.905 7 Jahre später 1.546 1.617 1.715 8 Jahre später 1.550 1.597 9 Jahre später 1.554 Kumulierte Bruttoschadenzahlungen – 1.484 – 1.499 – 1.545 – 1.717 – 1.764 – 1.745 – 1.573 – 1.812 – 1.675 – 1.271 Bruttoverbindlichkeiten – Schadenjahre von 2014 bis 2023 71 98 170 188 186 211 217 362 617 1.395 3.514 Bruttoverbindlichkeiten – Schadenjahre vor 2014 607 Diskontierungseffekt – 588 Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 3.533 Eigenbehalt Angaben in Millionen Euro 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt Schätzungen der undiskontierten Nettoschadenzahlungen Am Ende des Schadenjahres 1.492 1.452 1.479 1.655 1.762 1.797 1.857 1.969 2.312 2.615 1 Jahr später 1.467 1.480 1.554 1.736 1.706 1.918 1.797 2.012 2.236 2 Jahre später 1.468 1.481 1.567 1.725 1.791 1.903 1.780 2.002 3 Jahre später 1.460 1.487 1.558 1.837 1.797 1.941 1.765 4 Jahre später 1.459 1.487 1.650 1.864 1.844 1.922 5 Jahre später 1.455 1.580 1.668 1.908 1.832 6 Jahre später 1.524 1.582 1.701 1.897 7 Jahre später 1.537 1.595 1.689 8 Jahre später 1.541 1.575 9 Jahre später 1.544 Kumulierte Nettoschadenzahlungen – 1.473 – 1.478 – 1.536 – 1.715 – 1.651 – 1.716 – 1.549 – 1.685 – 1.638 – 1.240 Nettoverbindlichkeiten – Schadenjahre von 2014 bis 2023 71 97 153 182 181 206 216 317 598 1.375 3.395 Nettoverbindlichkeiten – Schadenjahre vor 2014 564 Diskontierungseffekt – 579 Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 3.380 Sonstige langfristige Vermögenswerte 6. Sachanlagen Sachanlagen werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert. Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Position „Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge“ erfasst, Verluste unter der Position „Sonstige nicht versicherungstechnische Aufwendungen“. Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine von Eigentümer:innen selbst genutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert. Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über eine Nutzungsdauer für Gebäude von 15 bis 80 Jahren und für technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung von 2 bis 20 Jahren. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Abschreibung von den Sachanlagen ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Durch die Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 16.29A in Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 17 kam es für jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen, zu einer Umstellung vom Anschaffungskostenmodell auf eine Zeitwertbewertung. Die Bewertung erfolgt analog zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Leasingverhältnisse Konzernweit bestehen rund 1.700 Verträge, die in den Anwendungsbereich des Standards fallen und bei denen UNIQA als Leasingnehmerin auftritt. Es bestehen nahezu ausschließlich wenig komplexe Standardverträge. Diese betreffen überwiegend Immobilien sowie teilweise Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der aktivierten Nutzungsrechte besteht aus einer geringen Anzahl von Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind. Für diese wurden auf Basis der wahrscheinlichsten Annahmen Einschätzungen zur Laufzeit sowie zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen. Die der Kalkulation dieser Verträge zugrunde liegenden Laufzeiten betragen bis zu 50 Jahre. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit der übrigen Verträge liegt zwischen 3 und 5 Jahren. Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbindlichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz, der um das Länderrisiko, die Bonität sowie einen Tilgungsfaktor angepasst wurde, zusammen. Eine Aufteilung der in den Leasingverhältnissen enthaltenen Nichtmietkomponenten findet nicht statt. Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert einen Neuwert von 5 Tausend Euro nicht überschreitet sowie jene mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten, wurden nicht angesetzt. Anschaffungs- und Herstellungs- kosten Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 31. Dezember 2021 367.988 0 125.328 257.051 3.703 754.070 Umgliederungen und Wertanpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 17 – 67.864 79.876 0 0 0 12.012 Stand am 1. Jänner 2022 angepasst 300.124 79.876 125.328 257.051 3.703 766.083 Währungsumrechnung – 2.007 0 – 2.235 – 886 – 80 – 5.208 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 – 824 0 – 824 Zugänge 1.877 0 23.049 31.342 594 56.862 Abgänge – 471 0 – 18.395 – 33.031 – 320 – 52.217 Zugang aus Zeitwerterhöhungen 0 4.163 0 0 0 4.163 Abgang aus Zeitwertminderungen 0 0 0 0 0 0 Umbuchungen – 14 0 0 – 100 0 – 114 Stand am 31. Dezember 2022 angepasst 299.509 84.039 127.748 253.553 3.897 768.744 Stand am 1. Jänner 2023 299.509 84.039 127.748 253.553 3.897 768.744 Währungsumrechnung 2.366 0 1.734 1.192 96 5.389 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 829 0 829 Zugänge 9.871 91 7.172 30.938 484 48.556 Abgänge – 767 0 – 2.222 – 20.724 – 251 – 23.963 Zugang aus Zeitwerterhöhungen 0 0 0 0 0 0 Abgang aus Zeitwertminderungen 0 – 3.860 0 0 0 – 3.860 Umbuchungen – 14.482 0 0 – 71 0 – 14.553 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 – 891 – 636 0 – 1.527 Stand am 31. Dezember 2023 296.497 80.270 133.542 265.081 4.226 779.616 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 31. Dezember 2021 – 171.192 – 26.559 – 189.328 – 1.362 – 388.441 Umgliederungen aus der Erstanwendung von IFRS 17 26.566 0 0 0 26.566 Stand am 1. Jänner 2022 angepasst – 144.626 – 26.559 – 189.328 – 1.362 – 361.875 Währungsumrechnung 1.169 – 55 359 2 1.476 Abschreibungen – 6.695 – 14.316 – 16.262 – 1.106 – 38.379 Abgänge 244 3.067 19.861 178 23.351 Stand am 31. Dezember 2022 angepasst – 149.908 – 37.862 – 185.370 – 2.289 – 375.428 Stand am 1. Jänner 2023 – 149.908 – 37.862 – 185.370 – 2.289 – 375.428 Währungsumrechnung – 1.096 – 330 – 783 – 65 – 2.274 Abschreibungen – 6.448 – 14.062 – 18.579 – 960 – 40.049 Abgänge 358 1.181 19.651 187 21.376 Umbuchungen 6.624 0 0 0 6.624 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 675 590 0 1.265 Stand am 31. Dezember 2023 – 150.470 – 50.398 – 184.492 – 3.127 – 388.487 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2022 angepasst 155.498 79.876 98.769 67.723 2.341 404.207 Stand am 31. Dezember 2022 angepasst 149.601 84.039 89.886 68.183 1.608 393.316 Stand am 31. Dezember 2023 146.027 80.270 83.144 80.589 1.099 391.129 Die Buchwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten setzen sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt zusammen: Buchwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2022 angepasst 96.333 30.132 107.174 233.640 Stand am 31. Dezember 2023 96.056 28.429 101.813 226.297 Die beizulegenden Zeitwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten werden aus Sachverständigengutachten abgeleitet und setzen sich wie folgt zusammen: Beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2022 196.553 41.178 147.015 384.746 Stand am 31. Dezember 2023 175.724 41.271 147.902 364.898 In den sonstigen Sachanlagen sind im Wesentlichen technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen. Im Konzernabschluss erfasste Beträge Angaben in Tausend Euro 2023 2022 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Beträge Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 869 924 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 413 455 Aufwand für geringwertige Vermögenswerte (exklusive der Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse) 3.691 5.972 In der Konzerngeldflussrechnung erfasste Beträge Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse – 15.552 – 16.506 7. Immaterielle Vermögenswerte Firmenwert Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, entsprechen. Ausnahmen hiervon bilden die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden, sowie die Telemedi Group (Erwerb im 4. Quartal 2023), die ihren Sitz in Polen hat, jedoch keine gemeinsame CGU mit der Versicherungsgruppe in Polen darstellt: UNIQA Österreich Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group (SEE) Bulgarien (SEE) Polen (CE) Telemedi Group Tschechien (CE) Ungarn (CE) Firmenwert je CGU Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 20.973 19.026 Bulgarien 5.411 5.411 Polen 43.998 40.790 Telemedi Group 10.108 0 Tschechien 233.647 239.650 Ungarn 13.970 13.340 UNIQA Österreich 37.737 37.737 Übrige 2.386 2.472 Summe 368.229 358.426 Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Die Wertminderung der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten. Ermittlung des erzielbaren Betrags – wesentliche Schätzungen Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount- Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detail– planungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente). Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben. Cashflowprognose (Mehrphasenmodell) Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden sowie die Nachhaltigkeitsstrategie von UNIQA und damit einhergehend klimabezogene Aspekte. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein. Phase 2: ewige Rente Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 4 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell. Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet. Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet. In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet. Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst. Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt. Kapitalisierungszinssatz 2023 Diskontfaktor Diskontfaktor ewige Rente Angaben in Prozent Schaden/ Unfall Leben & Kranken Schaden/ Unfall Leben & Kranken Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) 14,2 – 15,2 14,5 – 15,5 13,4 – 15,7 13,7 – 16,0 Bulgarien 10,0 10,3 10,5 10,8 Österreich 8,7 8,7 8,7 8,7 Polen 12,3 12,6 9,9 10,2 Tschechien 10,1 10,4 9,0 9,3 Ungarn 14,0 14,3 12,0 12,3 1) Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder. Kapitalisierungszinssatz 2022 Diskontfaktor Diskontfaktor ewige Rente Angaben in Prozent Schaden/ Unfall Leben & Kranken Schaden/ Unfall Leben & Kranken Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) 11,8 – 13,9 12,1 – 14,1 14,5 – 17,1 14,8 – 17,3 Bulgarien 9,1 9,3 11,1 11,3 Österreich 9,0 9,3 9,0 9,3 Polen 16,9 17,1 10,3 10,5 Tschechien 10,7 11,0 9,3 9,6 Ungarn 17,7 17,9 12,8 13,0 1) Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder. Sensitivitätsanalysen Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitäts- analysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die weiteren Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine sowie die Folgen der gegenwärtigen Hochzinsphase. Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden. Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich nur bei Kombination eines Zinsanstiegs von 100 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um – 10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 28,5 Millionen Euro für die CGU Polen und 3,2 Millionen Euro für die CGU Tschechien ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich hingegen keine Unterschreitung des Nutzungswerts. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird. Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt. Die Abschreibung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden im Falle des Vorliegens eines Triggering Event auf Wertminderung überprüft. Ansonsten erfolgt eine jährliche Überprüfung. Wertminderungen auf Firmenwerte werden nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen nach IFRS 17 sowie aus Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten. Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei werden Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisation erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Firmenwert Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte Software Gesamt Stand am 1. Jänner 2022 359.714 213.813 105.818 466.482 12.642 1.158.469 Währungsumrechnung 6.374 – 712 12 – 1.793 – 66 3.814 Veränderung des Konsolidierungskreises – 930 0 – 8 0 0 – 938 Zugänge 0 3.863 49.531 60.544 109 114.047 Abgänge – 47 – 2.084 – 3.864 – 28.807 – 2.538 – 37.340 Umbuchungen 0 0 – 1.877 1.781 0 – 96 Stand am 31. Dezember 2022 365.111 214.880 149.611 498.207 10.147 1.237.957 Stand am 1. Jänner 2023 365.111 214.880 149.611 498.207 10.147 1.237.957 Währungsumrechnung – 219 7.791 62 1.274 – 7 8.900 Veränderung des Konsolidierungskreises 10.022 0 241 11.000 5.598 26.861 Zugänge 0 3.510 7.227 99.434 3.077 113.247 Abgänge 0 – 1.488 – 1.816 – 1.055 0 – 4.359 Umbuchungen 0 0 – 145.460 138.064 7.397 0 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 0 – 3.668 0 – 3.668 Stand am 31. Dezember 2023 374.915 224.692 9.865 743.255 26.211 1.378.938 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Firmenwert Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte Software Gesamt Stand am 1. Jänner 2022 – 6.686 – 35.063 – 893 – 219.707 – 5.109 – 267.458 Währungsumrechnung 0 222 0 1.222 75 1.519 Zugänge aus Abschreibungen 0 – 25.226 0 – 30.465 – 626 – 56.317 Abgänge 0 0 0 25.206 1.080 26.286 Stand am 31. Dezember 2022 – 6.686 – 60.067 – 893 – 223.744 – 4.580 – 295.970 Stand am 1. Jänner 2023 – 6.686 – 60.067 – 893 – 223.744 – 4.580 – 295.970 Währungsumrechnung 0 – 2.715 0 – 1.261 13 – 3.962 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0 0 Zugänge aus Abschreibungen 0 – 28.912 0 – 43.749 – 843 – 73.504 Zugänge aus Wertminderungen 0 0 – 2.950 0 0 – 2.950 Abgänge 0 0 893 573 0 1.466 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 0 2.294 0 2.294 Stand am 31. Dezember 2023 – 6.686 – 91.694 – 2.950 – 265.888 – 5.410 – 372.627 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Firmenwert Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte Software Gesamt Stand am 1. Jänner 2022 353.028 178.750 104.925 246.774 7.533 891.011 Stand am 31. Dezember 2022 358.426 154.813 148.719 274.463 5.567 941.987 Stand am 31. Dezember 2023 368.229 132.999 6.915 477.368 20.801 1.006.311 In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software. Bei der Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um eine nicht mehr verwendbare Softwareentwicklung. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 8. Forderungen und übrige Aktiva Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Sonstige Forderungen Forderungen aus Dienstleistungen 158.385 173.049 Forderungen aus Ertragsteuern 91.609 102.626 Übrige Sozialversicherungs- und Steuererstattungsansprüche 8.684 34.975 Übrige Forderungen 105.796 70.317 364.474 380.967 davon noch nicht wertberichtigte Forderungen bis zu 3 Monate überfällig 1.210 447 mehr als 3 Monate überfällig 14.600 17.623 Wertberichtigungen Sonstige Forderungen Angaben in Tausend Euro 2023 2022 Stand 1. Jänner – 20.057 – 6.001 Dotierung – 602 – 15.167 Auflösung 259 1.295 Währungsumrechnung 10 – 184 Stand 31. Dezember – 20.389 – 20.057 9. Zahlungsmittel Die Bewertung der Zahlungsmittel in Fremdwährung erfolgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs. Der Finanzmittelfonds in der Konzerngeldflussrechnung entspricht der Position „Zahlungsmittel“ in der Konzern- bilanz. 10. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden und aufgegebene Geschäftsbereiche Die UNIQA Insurance Group AG hat in der Aufsichtsratssitzung vom 23. August 2023 entschieden, die 75-%-Beteiligung an der Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” (Moskau, Russland; „Raiffeisen Life“) zu verkaufen. Der erwartete Verkaufspreis für den von UNIQA gehaltenen Anteil beträgt rund 24,0 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass das Closing – nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen – im 1. Quartal 2024 stattfindet. Der Verkauf der Gesellschaft ist als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte und Schulden werden in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten und Schulden in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, ausgewiesen. Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs ist in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter der Position „Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)“ dargestellt und wurde bislang im Segment UNIQA International berichtet. Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen beinhaltet neben dem laufenden Ergebnis eine Wertminderung auf den beizulegenden Zeitwert in Höhe von 18,3 Millionen Euro sowie Veräußerungskosten in Höhe von 216 Tausend Euro. In der folgenden Tabelle sind die Vermögenswerte und Schulden in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, dargestellt: Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 Sachanlagen 262 Immaterielle Vermögenswerte 1.374 Kapitalanlagen 192.474 Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen 142 Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen 1.105 Forderungen und übrige Aktiva 4.573 Latente Steueransprüche 87.308 Zahlungsmittel 12.957 Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 300.196 Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 168.204 Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen 486 Finanzverbindlichkeiten 242 Andere Rückstellungen 18.420 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.540 Latente Steuerschulden 85.886 Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 274.778 Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, werden die Gesamtergebnisrechnung sowie die sich darauf beziehenden Angaben des Vergleichsjahres so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre. Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Erträge 30.760 50.991 Versicherungstechnische Aufwendungen – 19.281 – 22.531 Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung 990 – 1.850 12.468 26.611 Finanzergebnis Kapitalanlageergebnis Erträge aus Kapitalanlagen 40.026 100.914 (davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode) 15.783 21.343 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) 23.702 77.528 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 22.410 – 112.133 (davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste) – 21.851 – 111.023 17.615 – 11.219 Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen – 32.665 – 11.868 Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen 21 13 – 15.029 – 23.073 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis Sonstige Erträge 17.604 19.238 Sonstige Aufwendungen – 15.039 – 22.776 2.565 – 3.539 Operatives Ergebnis 4 – 1 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 – 49 Finanzierungsaufwendungen – 24 – 30 Ergebnis vor Steuern – 20 – 80 Ertragsteuern – 806 394 Laufendes Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) – 826 314 Wertminderungen und Veräußerungskosten – 18.505 0 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) – 19.332 314 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil – 19.125 235 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil – 207 78 Die im sonstigen Ergebnis erfassten, den aufgegebenen Geschäftsbereich betreffenden Währungsdifferenzen belaufen sich auf 12.340 Tausend Euro (2022: – 8.421 Tausend Euro), die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Schuldinstrumente auf – 5.205 Tausend Euro (2022: – 110 Tausend Euro) und die Veränderungen aus Versicherungsverträgen auf – 4.155 Tausend Euro (2022: – 4.984 Tausend Euro). Steuern 11. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr 28.981 57.159 Tatsächliche Steuern Vorjahre 8.713 8.287 Latente Steuern 65.543 – 48.505 Summe 103.236 16.941 Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 24 Prozent (2022: 25 Prozent) in allen Segmenten zur Anwendung. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Folglich wurden für die Berechnung der latenten Steuern – je nach Fristigkeit – die reduzierten Steuersätze für die Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen. Überleitungsrechnung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Ergebnis vor Steuern 426.373 272.328 Erwarteter Steueraufwand1) 102.329 68.082 Korrigiert um Steuereffekte aus Steuerfreien Beteiligungserträgen – 21.901 – 31.263 Wertminderungen auf Firmenwerte 0 18 Steuerneutralen Konsolidierungseffekten – 908 3.270 Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen 2.431 – 11.312 Änderungen von Steuersätzen 5.041 – 15.442 Steuersatzabweichungen – 29.703 – 4.435 Quellensteuern 1.255 3.792 Steuern Vorjahre 8.713 – 1.318 Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges 35.980 5.550 Ertragsteueraufwand 103.236 16.941 Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent) 24,2 6,2 1) Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz Gruppenbesteuerung UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH. In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt. 12. Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im Geschäftsjahr zwischen 9 und 24 Prozent (2022: zwischen 9 und 25 Prozent) lagen. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie folgt entwickelt: Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden Angaben in Tausend Euro Stand am 1. Jänner 2022 angepasst – 53.673 Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen 52.224 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen 201.097 Währungsdifferenzen 1.014 Stand am 31. Dezember 2022 angepasst 200.662 Stand am 1. Jänner 2023 200.662 Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen – 65.543 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen – 202.546 Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen – 3.135 Umgliederung zur Veräußerung gehalten – 1.422 Währungsdifferenzen 65 Stand am 31. Dezember 2023 – 71.918 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen im Wesentlichen Bewertungen von Finanzinstrumenten und Versicherung- und Rückversicherungsverträgen sowie Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen. Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken sich wie folgt aus: Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Latente Steueransprüche Versicherungstechnische Posten 89.939 180.791 Kapitalanlagen 333.565 980.930 Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen 42.590 33.832 Verlustvorträge 2.816 1.629 Sonstige Posten 64.188 146.655 Summe 533.098 1.343.836 Saldierungseffekt – 453.882 – 1.110.053 Summe nach Saldierung 79.216 233.782 Latente Steuerschulden Versicherungstechnische Posten 218.995 302.957 Kapitalanlagen 96.070 716.927 Sonstige Posten 289.951 123.290 Summe 605.016 1.143.174 Saldierungseffekt – 453.882 – 1.110.053 Summe nach Saldierung 151.134 33.121 Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden – 71.918 200.662 Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf 1.741.860 Tausend Euro (2022: 1.604.193 Tausend Euro). Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat. Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen entfielen 2.816 Tausend Euro (2022: 1.629 Tausend Euro) auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 2.816 Tausend Euro (2022: 1.853 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da unter Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer Verwertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 598.912 Tausend Euro (2022: 279.414 Tausend Euro) verfallen wie folgt, wobei unter „Mehr als 5 Jahre“ auch steuerliche Verlustvorträge ohne Verfallsdatum in Höhe von 460.086 Tausend Euro (2022: 245.217 Tausend Euro) enthalten sind. Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Bis zu 1 Jahr1) 30.697 2.870 Zwischen 2 und 5 Jahren2) 73.615 7.366 Mehr als 5 Jahre3) 494.601 269.178 Summe 598.912 279.414 1) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2023 29.891 Tausend Euro (31.12.2022: 1.247 Tausend Euro). 2) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2023 65.894 Tausend Euro (31.12.2022: 2.836 Tausend Euro). 3) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2023 482.192 Tausend Euro (31.12.2022: 262.538 Tausend Euro). Die steuerlichen Verlustvorträge umfassen sowohl Verlustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt wurden, als auch Verlustvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Die steuerlichen Verlustvorträge gliedern sich auf folgende Länder auf: Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Österreich 442.613 226.808 Polen 89.822 2.486 Ungarn 35.769 18.117 Ukraine 14.127 14.291 Serbien 13.080 13.439 Liechtenstein 3.346 4.118 Bulgarien 155 155 Summe 598.912 279.414 Sozialkapital 13. Leistungsorientierte Pläne Es gibt einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertragliche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen gemäß Verbandsempfehlung. Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt jährlich nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC- Methode). Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berechnung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge) werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes ermittelt. Der Abzinsungssatz wurde für die Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Abgeltung erfasst. Der Ausweis der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen erfolgt unter der Bilanzposition „Andere Rückstellungen“. Pensionsansprüche Personen, die eine einzelvertragliche Zusage haben, können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch nehmen. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhalten die anspruchsberechtigten Ehepartner:innen eine Pension abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Prozent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesichert. Die Finanzierung erfolgt bei Pensionen, die auf Einzelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren, über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird, wird über den Beitragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung erfolgt im Geschäftsplan der Pensionskasse, in der Betriebsvereinbarung und im Pensionskassenvertrag. Abfertigungsansprüche Arbeitnehmer:innen der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 begonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, gebührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, sofern nicht der:die Arbeitnehmer:in kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine Entlassung vorliegt. Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Angaben in Tausend Euro Barwert der Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld der Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen Gesamtbetrag der leistungs- orientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2023 375.356 – 90.733 284.624 99.059 383.683 Laufender Dienstzeitaufwand 11.848 0 11.848 6.088 17.936 Zinsaufwand/-ertrag 13.519 – 1.395 12.124 3.198 15.322 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen – 433 0 – 433 0 – 433 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 24.934 – 1.395 23.538 9.286 32.824 Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden) 0 1.141 1.141 – 1 1.141 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen 170 0 170 – 201 – 31 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen 33.564 0 33.564 7.287 40.851 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen – 3.446 0 – 3.446 1.460 – 1.985 Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen 30.288 1.141 31.429 8.546 39.975 Veränderung aus Währungsumrechnung 115 0 115 0 115 Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 16.320 621 – 15.699 – 9.823 – 25.521 Beiträge zum Planvermögen 0 – 8.027 – 8.027 0 – 8.027 Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen – 57 61 4 139 143 Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 9.459 9.310 – 149 0 – 149 Stand am 31. Dezember 2023 404.856 – 89.021 315.835 107.208 423.043 Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Angaben in Tausend Euro Barwert der Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld der Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen Gesamtbetrag der leistungs- orientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2022 453.764 – 96.329 357.434 108.493 465.927 Laufender Dienstzeitaufwand 19.224 0 19.224 4.079 23.303 Zinsaufwand/-ertrag 4.229 – 876 3.354 379 3.733 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen – 2.395 4 – 2.391 0 – 2.391 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 21.058 – 872 20.186 4.458 24.645 Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden) 0 5.734 5.734 0 5.734 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen – 16 0 – 16 – 37 – 52 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen – 74.661 0 – 74.661 – 11.343 – 86.004 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen 1.592 0 1.592 5.014 6.606 Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen – 73.085 5.734 – 67.351 – 6.365 – 73.716 Veränderung aus Währungsumrechnung – 28 0 – 28 0 – 28 Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 18.245 646 – 17.599 – 7.362 – 24.961 Beiträge zum Planvermögen 0 – 7.688 – 7.688 0 – 7.688 Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen 941 – 980 – 38 5 – 33 Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 9.049 8.757 – 292 1.266 974 Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 – 1.437 – 1.437 Stand am 31. Dezember 2022 375.356 – 90.733 284.624 99.059 383.683 Das Planvermögen der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: Angaben in Prozent 31.12.2023 31.12.2022 Notiert (an aktivem Markt) Nicht notiert Notiert (an aktivem Markt) Nicht notiert Renten – Euro 21,5 3,9 18,3 0,0 Unternehmens-anleihen – Euro 11,3 1,1 11,0 0,0 Aktien – Euro 10,2 0,1 10,7 0,0 Aktien – Non-Euro 13,9 0,2 11,7 0,0 Aktien – Emerging Markets 4,1 0,1 4,7 0,0 Alternative Investment-instrumente 8,9 12,6 23,6 3,2 Immobilien 0,0 5,2 0,0 5,5 Bargeld 3,5 3,4 6,6 4,8 Summe 73,5 26,5 86,5 13,5 Für das kommende Jahr werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 5.019 Tausend Euro erwartet. Der Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Berechnungsparameter zugrunde gelegt: Angewendete Berechnungsfaktoren Angaben in Prozent 2023 2022 Rechnungszins Abfertigungsverpflichtungen 3,0 3,5 Rechnungszins Pensionsverpflichtungen 3,2 3,7 Valorisierung der Bezüge für 2023 8,1 für 2024 8,0 6,6 für 2025 5,4 4,5 für 2026 4,5 für folgende Jahre 3,7 3,3 Valorisierung der Pensionen für 2023 10,2 für 2024 8,2 7,7 für 2025 4,7 4,4 für 2026 3,5 für folgende Jahre 2,4 2,4 Fluktuationsrate dienstjahres- abhängig dienstjahres- abhängig Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018 P – Angestellte AVÖ 2018 P – Angestellte Gewichtete durchschnittliche Laufzeiten in Jahren Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen 31. Dezember 2023 10,8 6,0 31. Dezember 2022 11,3 6,3 Die wesentlichen Risiken aus dem Versorgungsplan beschränken sich auf das Investitionsrisiko, das Zinsänderungsrisiko, die Lebenserwartung sowie das Gehaltsrisiko. Die Sensitivität der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen auf Änderungen in den gewichteten versicherungsmathematischen Berechnungsparametern beträgt: Sensitivitätsanalyse Angaben in Prozent Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen Abfertigungsverpflichtungen 2023 2022 2023 2022 Restlebenserwartung Veränderung der DBO (+ 1 Jahr) 0,8 2,6 Veränderung der DBO (– 1 Jahr) – 0,9 – 2,8 Rechnungszins Veränderung der DBO (+ 1 Prozentpunkt) – 11,3 – 8,9 – 5,8 – 4,4 Veränderung der DBO (– 1 Prozentpunkt) 13,9 10,7 6,5 4,9 Steigerungssatz für künftige Gehälter Veränderung der DBO (+ 0,75 %) 10,9 4,8 6,2 4,7 Veränderung der DBO (– 0,75 %) – 9,1 – 4,0 – 5,7 – 4,4 Steigerungssatz für künftige Pensionen Veränderung der DBO (+ 0,25 %) 16,1 12,5 Veränderung der DBO (– 0,25 %) – 13,1 – 10,4 14. Beitragsorientierte Pläne Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert. Pensionsansprüche Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber:innen sowie aktive Mitarbeitende in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pension eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des:der Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA. Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervorsorge zahlt die Arbeitgeberin festgelegte Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen ein. Die Beiträge an die betrieblichen Vorsorgekassen betrugen 5.019 Tausend Euro (2022: 4.924 Tausend Euro). Die Verpflichtung der Arbeitgeberin ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt. 15. Mitarbeitende Personalaufwendungen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 Gehälter 591.248 529.999 Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen 9.286 4.458 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 23.538 20.186 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 152.858 137.494 Sonstige Sozialaufwendungen 14.431 8.337 Summe 791.362 700.474 davon Geschäftsaufbringung 132.114 130.223 davon Verwaltung 653.174 569.711 davon Pensionist:innen 6.074 540 Durchschnittlicher Stand der Angestellten1) 31.12.2023 31.12.2022 Gesamt 14.629 14.515 davon Geschäftsaufbringung 3.798 3.813 davon Verwaltung 10.831 10.702 1) In der Darstellung ist der durchschnittliche Stand der Angestellten des aufgegebenen Geschäftsbereichs ausgenommen. Eigenkapital 16. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen Das Grundkapital setzt sich aus 309.000.000 Stückaktien in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrück-lagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im Wesentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren. Am 19. Juni 2023 wurde eine Dividende in Höhe von 0,55 Euro je Aktie ausgezahlt. Dies entspricht einer Ausschüttung in Höhe von 168.831 Tausend Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptversammlung ist für das Geschäftsjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von 0,57 Euro je Aktie vorgesehen, was einer Ausschüttung in Höhe von 174.970 Tausend Euro entspricht. 17. Eigene Aktien Eigene Aktien 31.12.2023 31.12.2022 UNIQA Insurance Group AG Stückzahl 819.650 819.650 Anschaffungskosten in Tausend Euro 10.857 10.857 Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,27 0,27 UNIQA Österreich Versicherungen AG Stückzahl 1.215.089 1.215.089 Anschaffungskosten in Tausend Euro 5.756 5.756 Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,39 0,39 Summe 2.034.739 2.034.739 Ermächtigungen des Vorstands Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2023 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem 6. Juni 2023 zu erwerben. Der mit neu erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft. Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft im Jahr 2016. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen. 18. Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Mit Inkraftsetzung von Solvency II ab 1. Jänner 2016 wurden die Definition und die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt. Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsolidierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem gezeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangverbindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteueransprüche. Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern. UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung – von mindestens 170 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen. UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2015 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige Anleihe werden von S&P mit „BBB“ bewertet. 19. Anteile ohne beherrschenden Einfluss Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert. Anteil am Eigenkapital Angaben in Tausend Euro SIGAL Group1) Raiffeisen Life Insurance Company LLC3) Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind Gesamt Stand am 1. Jänner 2022 5.192 8.330 4.688 18.210 Periodenergebnis – 1.313 166 897 – 251 Sonstiges Ergebnis 211 3.366 – 149 3.428 Sonstige Eigenkapitalveränderungen – 269 0 – 3.369 – 3.639 Stand am 31. Dezember 2022 3.820 11.862 2.067 17.749 Stand am 1. Jänner 2023 3.820 11.862 2.067 17.749 Periodenergebnis 1.800 – 310 – 371 1.119 Sonstiges Ergebnis 10 – 745 883 148 Sonstige Eigenkapitalveränderungen 1.194 – 10 – 283 901 Stand am 31. Dezember 2023 6.823 10.797 2.296 19.916 Anteil an den Vermögenswerten und Schulden2) Angaben in Tausend Euro SIGAL Group1) Raiffeisen Life Insurance Company LLC3) Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind Gesamt 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte 495 458 1.143 703 489 669 2.127 1.830 Langfristige Vermögenswerte 21.909 18.854 70.728 99.044 15.158 12.895 107.795 130.792 Zahlungsmittel 494 373 3.239 2.475 769 618 4.502 3.467 22.897 19.684 75.110 102.222 16.417 14.182 114.425 136.089 Schulden Kurzfristige Schulden 855 843 429 265 761 743 2.045 1.851 Langfristige Schulden 15.219 15.021 63.885 90.095 13.361 11.372 92.464 116.489 16.074 15.864 64.314 90.360 14.121 12.115 94.509 118.340 Nettovermögen 6.823 3.820 10.797 11.862 2.296 2.067 19.916 17.749 1) Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 2) Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. 3) Der Verkauf der Raiffeisen Life Insurance Company LLC wurde zum Abschlussstichtag als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Finanzielle Schulden 20. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Juli 2013 hatte die UNIQA Insurance Group AG eine Ergänzungskapitalanleihe im Volumen von 350 Millionen Euro erfolgreich bei institutionellen Investor:innen in Europa platziert. Die Anleihe hatte eine Laufzeit von 30 Jahren und konnte erstmals nach 10 Jahren gekündigt werden. Die Ergänzungskapitalanleihe erfüllte die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime. Ein Teil der Anleihe – eine Nominale in Höhe von 201,3 Millionen Euro – wurde im Dezember 2021 am Kapitalmarkt über einen Rückkauf und Neuemission refinanziert. Der verbleibende Teil in Höhe von 148,7 Millionen Euro wurde zum ersten Kündigungstermin im Juli 2023 getilgt. Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millionen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt. Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Laufzeit von 15,25 Jahren kann sie jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober 2025 vorbehaltlich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt werden. Die jährliche Verzinsung ist in den ersten 5,25 Jahren fix bei 3,25 Prozent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert seit Juli 2020 an der Wiener Börse. UNIQA hat im Dezember 2021 nachrangige Anleihen mit einer Nominale von insgesamt 375 Millionen Euro zurückgekauft. Der Rückkauf betrifft mit 201,3 Millionen Euro die im Jahr 2013 sowie mit 173,7 Millionen Euro die im Jahr 2015 platzierten nachrangigen Anleihen. Gleichzeitig wurde eine neue nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe ist nach Ablauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und 9. Dezember 2031 gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre ist die Verzinsung fix 2,375 Prozent jährlich. Danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nachrangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Frameworks in gleicher Höhe der Emission zu tätigen. 21. Finanzverbindlichkeiten Im Juli 2020 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,436 Prozent des Nennbetrags platziert. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem Nominalzins von 1,375 Prozent. Buchwerte Angaben in Tausend Euro Langfristig Kurzfristig Gesamt 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Nachrangige Verbindlichkeiten 896.322 1.043.909 10.408 14.721 906.729 1.058.631 Finanzverbindlichkeiten Anleihenverbindlichkeiten 596.536 596.032 0 0 596.536 596.032 Derivative Finanzinstrumente 6.549 11.645 124 0 6.673 11.645 Leasingverbindlichkeiten 75.588 86.717 9.235 6.070 84.823 92.787 Summe 678.673 694.393 9.360 6.070 688.032 700.463 Veränderungen der Finanzschulden Angaben in Tausend Euro Nachrangige Verbindlichkeiten Anleihen- verbindlich-keiten Darlehens- verbindlich-keiten Rückstellungen derivatives Geschäft Leasingverbindlichkeiten Finanzverbindlich-keiten Gesamt Veränderungen der Finanzschulden Stand am 1. Jänner 2022 1.057.559 599.490 0 21.843 101.984 723.317 1.780.876 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 0 1.414.936 0 0 1.414.936 1.414.936 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 0 – 1.414.936 0 – 16.506 – 1.431.442 – 1.431.442 Währungsumrechnung 0 0 0 5 – 376 – 371 – 371 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 – 626 0 – 626 – 626 Sonstige Änderungen 1.072 – 3.458 0 – 9.577 7.685 – 5.351 – 4.279 davon Zinsaufwendungen 42.223 9.012 0 0 924 9.937 52.160 davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt) – 45.207 – 8.250 0 0 – 924 – 9.174 – 54.381 Stand am 31. Dezember 2022 1.058.631 596.032 0 11.645 92.787 700.463 1.759.094 Stand am 1. Jänner 2023 1.058.631 596.032 0 11.645 92.787 700.463 1.759.094 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit – 148.700 0 0 0 – 15.552 – 15.552 – 164.252 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 0 0 0 – 242 – 242 – 242 Sonstige Änderungen – 3.202 504 0 – 4.972 7.831 3.363 162 davon Zinsaufwendungen 41.907 9.072 0 0 869 9.941 51.847 davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt) – 43.457 – 8.250 0 0 – 869 – 9.119 – 52.576 Stand am 31. Dezember 2023 906.729 596.536 0 6.673 84.823 688.032 1.594.762 22. Verbindlichkeiten und übrige Schulden Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 angepasst Sonstige Verbindlichkeiten Personalbezogene Verpflichtungen 110.672 105.417 Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen 129.121 125.737 Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen 291.725 288.856 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 48.067 78.415 Übrige Steuerverpflichtungen (ohne Ertragsteuern) 62.418 70.139 Depotverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 85.431 93.783 Übrige Verbindlichkeiten 170.246 137.304 897.679 899.650 davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 668.629 680.964 von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 15.891 6.086 von mehr als 5 Jahren 213.159 212.600 897.679 899.650 Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen 23. Sonstige Erträge Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Schaden- und Unfallversicherung 104.760 76.898 Krankenversicherung 188.535 165.927 Lebensversicherung 142.797 113.916 Summe 436.092 356.741 davon: Erlöse aus medizinischen Dienstleistungen 178.693 162.638 Erlöse aus Pensions- und Investmentfonds 72.072 70.508 Übrige Erlöse 185.328 123.595 Bei den Erlösen aus medizinischen Dienstleistungen handelt es sich nahezu ausschließlich um zeitpunktbezogen realisierte Erlöse. Die Erlöse von Pensions- und Investmentfonds beinhalten die von den Fonds an die Fondsinhaber:innen verrechneten Gebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens. Dabei handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungen, die den Zeitraum eines Jahres betreffen. 24. Sonstige Aufwendungen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 angepasst Schaden- und Unfallversicherung 223.804 221.846 Krankenversicherung 246.750 197.573 Lebensversicherung 171.972 99.042 Summe 642.525 518.461 davon: Aufwendungen für die Erbringung medizinischer Dienstleistungen 169.868 153.786 Aufwendungen von Pensions- und Investmentfonds 19.061 17.039 nicht direkt zurechenbare Aufwendungen der Versicherungsunternehmen und übrige Aufwendungen 453.596 347.636 Sonstige Angaben 25. Konzernobergesellschaft Die UNIQA Insurance Group AG ist die Konzernobergesellschaft von UNIQA. Sie erfüllt neben ihren Aufgaben als Holding des Konzerns auch die der Rückversicherung. 26. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Bezüge des Vorstands Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 Fixe Bezüge1) 4.858 4.734 Variable Bezüge2) 3.586 4.161 Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3) 1.327 1.722 Summe laufende Bezüge 9.771 10.616 1) Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 81 Tausend Euro (2022: 100 Tausend Euro). 2) Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2019 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2022. 3) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023 werden in den Folgejahren 2024 und 2027 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.258 Tausend Euro getätigt. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2023 aus der LTI-Zuteilung 2019 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.327 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2027 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2023 zugeteilten virtuellen Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 5.590 Tausend Euro. Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 896 Tausend Euro (2022: 1.059 Tausend Euro) geleistet. Die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 332 Tausend Euro (2022: 279 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.147 Tausend Euro (2022: 1.964 Tausend Euro). Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 1.152 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 wurden Vergütungen in Höhe von 1.180 Tausend Euro passiviert. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 148 Tausend Euro (2022: 72 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt. 27. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstvertraglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Aktien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren sind für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind. Die ausgewählten Erfolgskennzahlen (Performance Targets) haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele von UNIQA sicherzustellen. Die Performance Targets umfassten einschließlich Performancezeiträume bis 2022 den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die Net Com-bined Ratio (CoR) im Segment Schaden- und Unfallversicherung von UNIQA und den Return on Risk Capital (RoRC: die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital) , wobei für die Feststellung der Gesamtzielerreichung diese Targets mit je einem Drittel gleich gewichtet wurden. Unter dem ab dem Geschäftsjahr 2023 geltenden Regelwerk IFRS 9/17 wird das Target CoR nicht mehr abgebildet. Für Performancezeiträume ab 2023 wurden daher an Stelle des Targets CoR zwei ESG-Targets in die LTI-Ausschreibungen aufgenommen. Diese sind die „Weighted Average Carbon Intensity“ (WACI) mit dem Ziel, die durchschnittliche Emissionsintensität der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA zu reduzieren, und die „Science Based Target Initiative“ (SBTi) mit dem Ziel, den Anteil der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA, die sich zur Emissionsreduktion verpflichtet haben, zu erhöhen. Nur direkte Investitionen von UNIQA in den betreffenden Unternehmen des Asset-Portfolios werden dafür herangezogen. Die beiden ESG-Targets werden für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit je 20 Prozent gewichtet. Die Targets TSR und RoRC werden von bisher je einem Drittel auf je 30 Prozent reduziert. Für die LTI-Ausschreibungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 greift eine Übergangsregelung. Die jährliche(n) Zielerfüllung(en) des Targets CoR (bis 2022) und die jährliche(n) Zielerfüllung(en) der beiden ESG-Targets ab 2023 (innerhalb des vierjährigen Gesamtperformancezeitraums) werden ermittelt und ein Durchschnitt aus diesen drei Kennzahlen gebildet, welcher für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit einem Drittel gewichtet wird. Die Targets TSR und RoRC sind unverändert mit je einem Drittel gewichtet. Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden. Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien. B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums. C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums für die oben genannten Kennzahlen. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent. Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 sind insgesamt 1.215.805 Stück (2022: 1.167.795 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschlussstichtag beträgt 5.590 Tausend Euro (2022: 4.420 Tausend Euro). 28. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Unternehmen von UNIQA unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von UNIQA. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst sind hierbei insbesondere auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige. Transaktionen und Salden mit nahestehenden Unternehmen Angaben in Tausend Euro Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group Nicht in den Konzern- abschluss einbezogene Tochterunter- nehmen Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group Sonstige nahestehende Unternehmen Gesamt Transaktionen 2023 Prämien 1.031 64 45 11.153 12.293 Erträge aus Kapitalanlagen 8.823 343 33.012 2.117 44.296 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 5 – 68 0 – 325 – 398 Sonstige Erträge 198 6.868 1.375 356 8.796 Sonstige Aufwendungen – 2.477 – 12.297 – 1.242 – 12.962 – 28.978 Stand am 31. Dezember 2023 Kapitalanlagen 180.469 462 813.756 40.631 1.035.317 Zahlungsmittel 289.872 0 0 42.909 332.781 Forderungen und übrige Aktiva 68 8.017 – 6 1.264 9.343 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 44 5.839 0 81 5.963 Angaben in Tausend Euro Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group Nicht in den Konzern- abschluss einbezogene Tochterunter- nehmen Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group Sonstige nahestehende Unternehmen Gesamt Transaktionen 2022 Prämien 1.001 43 398 17.853 19.295 Erträge aus Kapitalanlagen 2.985 0 31.557 595 35.137 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 249 – 12.000 0 – 358 – 12.607 Sonstige Erträge 181 6.340 1.568 254 8.342 Sonstige Aufwendungen – 1.616 – 9.285 – 3.439 – 16.996 – 31.337 Stand am 31. Dezember 2022 Kapitalanlagen 141.978 13.524 759.463 58.216 973.182 Zahlungsmittel 357.930 0 0 61.538 419.469 Forderungen und übrige Aktiva 0 2.164 0 1.188 3.352 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 0 3.125 1 3.808 6.933 Transaktionen mit nahestehenden Personen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2023 1 – 12/2022 Prämien 542 799 Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1) – 11.193 – 10.235 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen – 1.963 – 2.121 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – 286 – 172 Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen – 3.058 – 1.187 Sonstige Erträge 342 293 Sonstige Aufwendungen – 199 – 130 1) Diese Position beinhaltet die fixen und die variablen Vorstandsbezüge sowie die Aufsichtsratsvergütungen. 29. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Eingeräumte Optionen Zwischen UNIQA und den Minderheitsaktionären der SIGAL Group gibt es die Möglichkeit, durch die Ausübung einer beidseitigen Option, die von den Minderheits- aktionären gehaltenen Unternehmensanteile gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel zu erwerben. Der Ausübungszeitraum wurde entsprechend der aktuellen Aktionärsvereinbarung von 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 festgelegt. Darüber hinaus besteht eine Option auf den Erwerb weiterer Anteile an der Telemedi Group. Die Beschreibung hierzu findet sich unter dem Punkt „Konsolidierungskreis“. 30. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr betrugen 2.159 Tausend Euro (2022: 2.752 Tausend Euro); davon entfallen 538 Tausend Euro (2022: 712 Tausend Euro) auf Aufwendungen für die Abschlussprüfung, 1.564 Tausend Euro (2022: 2.030 Tausend Euro) auf andere Bestätigungsleistungen und 57 Tausend Euro (2022: 10 Tausend Euro) auf sonstige Leistungen. 31. Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn: die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt, UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet. Verlust der Beherrschung Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet. Anteile an assoziierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt mit dem anteiligen Eigenkapital (Equity-Methode). Pensions- und Investmentfonds Beherrschte Pensions- und Investmentfonds werden in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Fonds zählt als beherrscht, wenn: UNIQA die relevanten Tätigkeiten des Fonds wie die Festlegung der Investmentstrategie sowie kurz- und mittelfristige Anlageentscheidungen bestimmt, UNIQA das Risiko von und die Rechte an variablen Erfolgen des Fonds in Form von Ausschüttungen hat und an der Wertentwicklung des Fondsvermögens teilhat und die Bestimmungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten im Interesse von UNIQA durch die Bestimmung der Anlageziele und der einzelnen Anlageentscheidungen ausgeübt wird. Konsolidierungskreis 31.12.2023 31.12.2022 Voll konsolidierte Gesellschaften Inland 32 31 Ausland 61 59 Assoziierte Gesellschaften Inland 4 4 Ausland 0 0 Voll konsolidierte Pensions- und Investmentfonds Inland 4 4 Ausland 9 9 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen werden als „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ der Kategorie „nicht verzinsliche Wert- papiere“ zugeordnet und unter der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen. Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis erfasst. 32. Konsolidierungskreis Erstkonsolidierung Im 2. Quartal 2023 erfolgte die Erstkonsolidierung der UNIQA Real Estate Beteiligungsverwaltung International GmbH (Wien), im 4. Quartal die der DOROS Immobilien GmbH (Wien). Umgründungsvorgänge Im 3. Quartal wurde die PremiaFIT GmbH (Wien) gespalten und in die PremiQaMed Holding GmbH (Wien) und in die PremiQaMed Immobilien GmbH (Wien) eingebracht. Erwerbe Am 30. November 2023 hat UNIQA 65,4 Prozent der Anteile an der Telemedi Sp. z o.o. (Polen, Warschau) sowie jeweils 100 Prozent der Kapitalanteile ihrer Tochtergesellschaften Telemedicin Sp. z o.o.(Polen, Warschau), Przychodnia24 sp. z o.o. (Polen, Warschau) und Telemedico Spain SL (Spanien, Madrid) (nachfolgend gemeinsam „Telemedi Group“ genannt) erworben. Gemeinsam mit den bereits gehaltenen 10,4 Prozent hält UNIQA nunmehr 75,8 Prozent der Kapitalanteile. Für den Erwerb der übrigen 24,2 Prozent wurde eine „Optionsvereinbarung“ mit dem Minderheitsgesellschafter mit einem Ausübungszeitraum von 2 bzw. 3 Jahren geschlossen, nach der gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel die Kapitalanteile erworben werden können. Die Ausgestaltung dieser führt jedoch dazu, dass es für Zwecke der Konzernrechnungslegung gemäß den Regelungen der IAS/IFRS bereits zu einer 100-prozentigen Einbeziehung kommt und keine Minderheiten auszuweisen sind. Aus der Optionsvereinbarung resultierende künftige Zahlungen werden gemäß den Regelungen der IAS/IFRS – da bereits 100 Prozent im Konzernabschluss berücksichtigt werden – im Ausübungszeitraum als laufender Aufwand erfasst. Die Telemedi Group stellt einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 dar. Der Erwerb der Gesellschaften erfolgte, um das Portfolio im Bereich der Gesundheitsvorsorge zu erweitern. Die Gesellschaften werden im Segment „Gruppenfunktionen“ und im Geschäftsbereich der Krankenversicherung ausgewiesen. Vermögenswerte und Schulden aus Unternehmenszusammenschlüssen zum Erwerbszeitpunkt Angaben in Tausend Euro Sachanlagen 2 Immaterielle Vermögenswerte 16.972 Kapitalanlagen 3 Forderungen und übrige Aktiva 1.890 Zahlungsmittel 2.794 Summe Vermögenswerte 21.661 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.249 Latente Steuerschulden 3.143 Summe Schulden 4.392 Erworbenes identifizierbares Nettovermögen 17.268 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Angaben in Tausend Euro Übertragene Gegenleistung 27.376 Beizulegender Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens 17.268 Vorläufiger Unterschiedsbetrag 10.108 Übertragene Gegenleistung Angaben in Tausend Euro Vertraglich vereinbarter Kaufpreis 27.376 Bezahlter Kaufpreis1) 27.376 Erworbene Bankguthaben – 2.794 Übertragene Gegenleistung nach Abzug erworbener Bankguthaben 24.583 1) Der Kaufpreis wurde zur Gänze durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen. Es gab im Geschäftsjahr 2023 keinen Umsatz- und Ergebnisbeitrag zum Periodenergebnis von UNIQA. Wäre die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2023 erfolgt, so würde das Periodenergebnis (der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil) rund 304.252 Tausend Euro betragen und das Ergebnis je Aktie aufgrund des niedrigen Ergebnisbeitrags unverändert bleiben. Die sonstigen nicht versicherungstechnischen Erträge würden, wenn die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2023 erfolgt wäre, aufgrund des Umsatzbeitrags der Telemedi Group 447.591 Tausend Euro betragen. Entkonsolidierung Im 4. Quartal 2023 wurde die Vitosha Auto OOD (Bulgarien, Sofia) entkonsolidiert. Gesellschaft Konsolidierungsart Sitz Kapitalanteil per 31.12.2023 Angaben in Prozent Kapitalanteil per 31.12.2022 Angaben in Prozent Versicherungsunternehmen Inland UNIQA Insurance Group AG (Konzernobergesellschaft) Wien UNIQA Österreich Versicherungen AG Voll Wien 100,0 100,0 Versicherungsunternehmen Ausland Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” Voll Russland, Moskau 75,0 75,0 SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a Voll Kosovo, Pristina 86,9 86,9 SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Albanien, Tirana 86,9 86,9 SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Albanien, Tirana 86,9 86,9 SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Kosovo, Pristina 86,9 86,9 UNIQA AD Skopje Voll Nordmazedonien, Skopje 86,9 86,9 UNIQA Asigurari de Viata S.A. Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 UNIQA Asigurari S.A. Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 UNIQA Biztosító Zrt. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 UNIQA Insurance plc Voll Bulgarien, Sofia 99,9 99,9 UNIQA Life AD Skopje Voll Nordmazedonien, Skopje 86,9 86,9 UNIQA Life Insurance plc Voll Bulgarien, Sofia 99,8 99,8 UNIQA LIFE Private Joint Stock Company Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll Montenegro, Podgorica 100,0 100,0 UNIQA osiguranje d.d. Voll Kroatien, Zagreb 100,0 100,0 UNIQA osiguranje d.d. Voll Bosnien und Herzegowina, Sarajevo 100,0 100,0 UNIQA pojišťovna, a.s. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Re AG Voll Schweiz, Zürich 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Voll Polen, Warschau 99,7 99,7 UNIQA Versicherung AG Voll Liechtenstein, Vaduz 100,0 100,0 UNIQA životno osiguranje a.d. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA životno osiguranje a.d. Voll Montenegro, Podgorica 100,0 100,0 Konzern-Dienstleistungsunternehmen Inland Ecosyslab GmbH (vormals: Assistance Beteiligungs-GesmbH) Voll Wien 100,0 100,0 call us Assistance International GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Mavie Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Real Versicherungsvermittlung GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Capital Markets GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA IT Services GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Beteiligungsverwaltung International GmbH (Erstkonsolidierung: 30.6.2023) Voll Wien 100,0 0,0 UNIQA Real Estate Finanzierungs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Management GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Valida Holding AG Equity-Methode Wien 40,1 40,1 Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H. Voll Wien 100,0 100,0 Konzern-Dienstleistungsunternehmen Ausland CherryHUB BSC Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Przychodnia24 sp. z o.o. (Erstkonsolidierung: 31.12.2023) Voll Polen, Warschau 100,0 0,0 SEE Digital d.o.o. (vormals: sTech d.o.o.) Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 Telemedi Sp. z o.o. (Erstkonsolidierung: 31.12.2023) Voll Polen, Warschau 100,0 0,0 Telmedicin sp. z o.o (Erstkonsolidierung: 31.12.2023) Voll Polen, Warschau 100,0 0,0 UNIQA GlobalCare SA Voll Schweiz, Genf 100,0 100,0 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o. Voll Slowakei, Nitra 100,0 100,0 UNIQA Pénzügyi és Szolgáltató Kft. (vormals: UNIQA Ingatlanhasznosító Kft.) Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA investiční společnost, a.s. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Management Services, s.r.o. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Polska S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Raiffeisen Software Service Kft. Voll Ungarn, Budapest 60,0 60,0 UNIQA Software Service S.R.L. Voll Rumänien, Cluj-Napoca 100,0 100,0 Vitosha Auto OOD (Entkonsolidierung: 1.10.2023) Voll Bulgarien, Sofia 0,0 99,9 Finanz- und strategische Beteiligungen Inland PremiaFIT GmbH (Spaltung: 1.7.2023) Voll Wien 0,0 100,0 PremiQaMed Ambulatorien GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Beteiligungs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Privatkliniken GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Speedinvest Co-Invest UVG GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 STRABAG SE Equity-Methode Villach 15,7 15,3 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Leasing GmbH Equity-Methode Wien 25,0 25,0 UNIQA Ventures GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Immobiliengesellschaften „Hotel am Bahnhof“ Errichtungs GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 Asena LLC Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 AVE-PLAZA LLC Voll Ukraine, Charkiw 100,0 100,0 Black Sea Investment Capital LLC Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 City One Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Design Tower GmbH Voll Wien 100,0 100,0 DIANA-BAD Errichtungs- und Betriebs GmbH Equity-Methode Wien 33,0 33,0 DOROS Immobilien GmbH (Erstkonsolidierung: 1.10.2023) Voll Wien 100,0 0,0 EZL Entwicklung Zone Lassallestraße GmbH & Co. KG Voll Wien 100,0 100,0 Floreasca Tower SRL Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 IPM International Property Management Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Light Investment Cotroceni SRL Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 Maraton Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Praterstraße Eins Hotelbetriebs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed IMS GmbH (vormals PremiQaMed Immobilien GmbH) Voll Wien 100,0 100,0 Pretium Ingatlan Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Renaissance Plaza d.o.o. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 R-FMZ Immobilienholding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Software Park Kraków Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Treimorfa Hotel Sp. z o.o. Voll Polen, Krakau 92,5 92,5 Treimorfa Project Sp. z o.o. Voll Polen, Krakau 92,5 92,5 UNIQA Linzer Straße 104 GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Plaza Irodaház és Ingatlankezelő Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA poslovni centar korzo d.o.o. Voll Kroatien, Rijeka 100,0 100,0 UNIQA Real Estate CZ, s.r.o. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Real Estate GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Polska Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Property Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real III, spol. s r.o. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Real s.r.o. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Retail Property GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Szolgáltató Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA-Invest Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Zablocie Park B Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Zablocie Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Pensions- und Investmentfonds SSG Valluga Fund Voll Irland, Dublin 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Infrastructure Equity Select Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Debt Select Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Equity Select Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 100,0 UNIQA Corporate Bond Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA d.d.s., a.s. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA d.s.s., a.s. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Eastern European Debt Fund Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Emerging Markets Debt Fund Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA penzijní společnost, a.s. Voll Tschechien, Brünn 100,0 100,0 UNIQA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA World Selection Voll Wien 100,0 100,0 33. Fremdwährungsumrechnung Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz. Ausländische Geschäftsbetriebe Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet. Wesentliche Wechselkurse Euro- Stichtagskurse Euro- Durchschnittskurse 31.12.2023 31.12.2022 1 – 12/2023 1 – 12/2022 Schweizer Franken (CHF) 0,9260 0,9847 0,9727 1,0041 Tschechische Kronen (CZK) 24,7240 24,1160 23,9821 24,5624 Ungarische Forint (HUF) 382,8000 400,8700 382,1354 391,2708 Kroatische Kuna (HRK) 7,5345 7,5380 Polnische Złoty (PLN) 4,3395 4,6808 4,5355 4,6799 Bosnisch-herzegowinische Konvertible Mark (BAM) 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558 Rumänische Lei (RON) 4,9756 4,9495 4,9513 4,9352 Bulgarische Lew (BGN) 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558 Ukrainische Hrywnja (UAH) 42,2079 39,5070 39,9184 34,4811 Serbische Dinar (RSD) 117,1717 117,3320 117,2366 117,4747 Russische Rubel (RUB) 100,5506 76,0765 91,5682 73,2991 Albanische Lek (ALL) 103,9600 114,6000 108,8938 118,9138 Mazedonische Denar (MKD) 61,4805 61,5351 61,5257 61,6167 Englische Pfund (GBP) 0,8691 0,8869 0,8702 0,8537 US-amerikanische Dollar (USD) 1,1050 1,0666 1,0816 1,0563 Japanische Yen (JPY) 156,3300 140,6600 152,2131 137,5423 In Folge der Euro-Einführung in Kroatien wird für das Geschäftsjahr 2023 kein Wechselkurs mehr ausgewiesen. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag SIGNA – außerordentliche Kündigung Am 5. Jänner 2024 hat UNIQA eine im Jahr 2017 gezeichnete Anleihe der SIGNA-Gruppe mit 30-jähriger Laufzeit im Nennbetrag von 74,1 Millionen Euro außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Da bereits zum Abschlussstichtag Wertminderungen auf die kommunizierte Insolvenzquote von 30 Prozent vorgenommen wurden, ist von keiner wesentlichen Auswirkung auf das Geschäftsjahr 2024 und Folgejahre auszugehen. Risikobericht 34. Risikostrategie Prinzipien Die strategischen Ziele von UNIQA sind unmittelbar mit der Risikostrategie des Unternehmens verbunden. Die Eckpfeiler der Risikostrategie beruhen auf der Geschäftsstrategie und den Risiken, die diese nach sich zieht. Die klare Definition der Risikopräferenz schafft das Fundament für alle geschäftspolitischen Entscheidungen. Organisation Das Kerngeschäft von UNIQA ist, den Kund:innen Risiken abzunehmen, durch Bündelung zu reduzieren und dadurch Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Im Zentrum stehen das Verständnis von Risiken und deren Besonderheiten. Um den Fokus auf Risiko zu gewährleisten, hat UNIQA auf Gruppenebene ein eigenes Risikovorstandsressort mit einem Group Chief Risk Officer (CRO) – in Personalunion mit dem Group Chief Financial Officer (CFO) – etabliert. Auch in den Konzerngesellschaften ist die Funktion des Chief Risk Officers im Vorstand angesiedelt. Dadurch wird eine risikobasierte Entscheidungsfindung in allen relevanten Gremien garantiert. UNIQA hat Prozesse eingerichtet, die es erlauben, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu managen. Das Risikoprofil wird regelmäßig auf sämtlichen hierarchischen Ebenen validiert und es werden Diskussionen in speziell eingerichteten Komitees mit Vorstandsbeteiligung geführt. Dafür werden interne und externe Quellen herangezogen, um ein vollständiges Bild der Risikosituation zu erhalten. UNIQA überprüft regelmäßig, ob neue Bedrohungen in der Gruppe sowie in unseren Tochter- gesellschaften auftreten. Risikotragfähigkeit und Risikoappetit UNIQA übernimmt Risiko im vollen Bewusstsein ihrer Risikotragfähigkeit. Diese wird als Kapazität, potenzielle Verluste aus Extremereignissen abzufangen, definiert, sodass die mittel- und langfristigen Ziele nicht gefährdet werden. Im Zentrum der Risikoentscheidungen steht das „Solvency Capital Requirement“ (SCR). Das SCR entspricht einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung auf Basis eines partiellen internen Modells für die Marktrisiken sowie Nichtlebensrisiken als auch auf dem Standardmodell nach Solvency II für die übrigen Risikokategorien. Dies entspricht somit den regulatorischen Risikoberechnungen nach dem Solvency-II-Rahmenwerk. Basierend auf diesem Ansatz streben wir eine Solvenzkapitalquote über 170 Prozent an. Wird der Grenzwert von 135 Prozent unterschritten, werden unmittelbare Maßnahmen ergriffen, um die Kapitalposition zu verbessern. Nicht quantifizierbare Risiken, insbesondere operationelle Risiken, Prozessrisiken und strategische Risiken, werden im Rahmen des Risikoassessment-Prozesses identifiziert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden etwaige Risikomitigationsmaßnahmen gesetzt. Mit unserer Risikostrategie definieren wir, welche Risiken wir übernehmen und welche wir vermeiden wollen. Im Rahmen des Strategieprozesses wird der Risikoappetit, basierend auf der Risikotragfähigkeit von UNIQA, definiert. Aus diesem werden Toleranzen und Limits, die ein hinreichendes Frühwarnsystem bieten, abgeleitet, um bei etwaiger Zielabweichung zeitgerecht Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Risiken außerhalb des definierten Risikoappetits, wie beispielsweise Reputationsrisiken, begegnet UNIQA mit aktiven Maßnahmen, Transparenz und sorgfältiger Bewertung. Chancen Risiko bedeutet zugleich auch Chance. UNIQA analysiert regelmäßig Trends und Risiken, die Einfluss auf die Gesellschaft und dadurch auf die Kund:innen und UNIQA selbst haben. Die Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen werden involviert, um Trends früh zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Maßnahmen und Innovationen zu entwickeln. 35. Risikomanagementsystem Der Schwerpunkt des Risikomanagements mit den Steuerungsstrukturen und definierten Prozessen liegt darin, dass die strategischen Ziele von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften erreicht werden. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unterschiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risiko- managementrichtlinie von UNIQA dar. Diese Richtlinie ist vom CFO/CRO und vom Gesamtvorstand verabschiedet und beschreibt die Mindestanforderungen in Bezug auf Organisationsstruktur und Prozessstruktur. Zusätzlich zur Risikomanagementrichtlinie auf Gruppenebene wird eine solche auch auf Ebene der Konzerngesellschaften erstellt und verabschiedet. Die Risikomanagementrichtlinie auf Ebene der Gesellschaften wurde vom Vorstand der UNIQA Gesellschaften genehmigt und steht im Einklang mit der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA. Organisationsstruktur (Governance) Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisationsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko- managementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert. First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäftstätigkeit Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risikomanagementfunktionen Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunktionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen. Third line: interne Prüfung Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kontrollsystems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision). Die relevanten Verantwortlichkeiten sind in der obigen Übersicht entsprechend dargestellt. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in den Aufsichtsratssitzungen über die Risikoberichterstattung umfassend informiert. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess von UNIQA liefert periodische Informationen zum Risikoprofil und ermöglicht dem Topmanagement, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert: Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-Risiko) Kreditrisiko/Ausfallrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung) Operationelles Risiko Emerging Risk Reputationsrisiko Ansteckungsrisiko (Contagion Risk) Strategisches Risiko Für diese Risikokategorien werden im Rahmen eines konzernweit standardisierten Risikomanagementprozesses die Risiken von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften regelmäßig identifiziert, bewertet und berichtet. Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt. In Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor Umwelt stellt der Klimawandel das zentrale Nachhaltigkeitsrisiko dar. Klimabezogene Risiken treten in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken auf. Physische Risiken ergeben sich aus der Zunahme von Extremwetterereignissen wie beispielsweise Hochwasser, Erdbeben, Stürme und Hitzewellen sowie dem Anstieg der Durchschnittstemperatur. Transitionsrisiken hingegen sind Anpassungsrisiken, die durch den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft entstehen. Das sind zum Beispiel Risiken in Verbindung mit der Umstellung der Klimapolitik, der Erneuerung von Technologien und der Veränderung von Marktpräferenzen. Neben der Auswirkung von physischen Risiken auf die Häufigkeit und Höhe von Schäden, können sich – insbesondere in Zusammenhang mit der verfolgten Kapitalanlagestrategie – weitere Auswirkungen durch Transitionsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA ergeben. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risikomanagementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-identifikation durchzuführen, werden parallel unterschiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstechnischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet. 36. Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2023 Basierend auf der externen und internen Entwicklung haben sich die Aktivitäten im Jahr 2023 an folgenden Schwerpunkten orientiert: Steigende Inflation Nachhaltigkeit (ESG) Security & Resilience Management Steigende Inflation Im Jahr 2023 gab es in der globalen Makroökonomie Turbulenzen aufgrund verschiedener Faktoren wie dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie einer steigenden Inflation. Zentralbanken wie die Europäische Zentralbank (EZB) haben auf diese Situation reagiert, indem sie die Zinssätze erhöhten. Die Finanzmärkte reagierten empfindlich auf diese Zinsanpassungen, was zu einem Wertverlust sowohl bei Anleihen als auch Aktien führte. In Bezug auf UNIQA hatte die Inflation negative Auswirkungen auf die Best-Estimate-Reserven in langfristigen Sparten. Die steigenden Kosten aufgrund der Inflation und die attraktiveren alternativen Anlagemöglichkeiten erhöhten das Stornorisiko. Es wurden verschiedene Szenarien zur Inflation analysiert, wobei potenzielle erhebliche Auswirkungen hervorgehoben wurden. Effektive Schadensminderungstechniken wurden entwickelt und implementiert. UNIQA passte die Reserven vierteljährlich an und bildete in einigen Regionen spezielle Inflationsreserven. Nachhaltigkeit (ESG) Im Bereich der Nachhaltigkeit setzte UNIQA ihre Hauptziele auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und die Weiterentwicklung der Risikomanagementaktivitäten. Einerseits wurde an der Entwicklung langfristiger Klimaszenarien gearbeitet. Dabei wurden physische und transitorische Klimarisiken in der UNIQA Group untersucht. Anderseits waren die Früherkennung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Sensibilisierung für ESG-Risiken in der Organisation ebenfalls Schwerpunkte. Weiters arbeitete UNIQA an der Integration von ESG-Daten in ihre IT-Risikoanalysesoftware, um eine tägliche Überwachung der ESG-relevanten Kennzahlen zu ermöglichen. Security & Resilience Management Unternehmen stehen zunehmend einer Bandbreite von Sicherheitsrisiken gegenüber, darunter Datendiebstahl, Ransomware-Angriffe und potenzielle Stromausfälle. Im Jahr 2023 hat UNIQA neben den präventiven Maßnahmen im Bereich der Informationssicherheit und physischer Sicherheit besonderen Wert auf die Vorbereitung auf mögliche Auswirkungen einer Energiekrise gelegt. Im Rahmen dieses Schwerpunkts wurden bereits Maßnahmenpläne entwickelt und die Mitarbeiter:innen entsprechend geschult. Im Jahr 2023 wurden diese Maßnahmenpläne für alle weiteren operativ wichtigen Standorte von UNIQA im internationalen Umfeld erstellt. Diese Pläne umfassen sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen, um UNIQA bestmöglich auf großflächige Stromausfälle, angekündigte Stromausfälle oder Spannungsabfälle vorzubereiten. 37. Herausforderungen und Prioritäten im Risikomanagement für 2024 Nachhaltigkeit (ESG) UNIQA hat in den letzten Jahren eine solide Grundlage für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken geschaffen. Für das Jahr 2024 stehen mehrere Schwerpunkte im Vordergrund. Die frühzeitige Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken wird weiterhin ein zentraler Ansatz sein. Dabei sollen mögliche Ursachen im operationellen Risikomanagement frühzeitig erkannt und adressiert werden. Es wird eine kontinuierliche Beobachtung der Branchenvorschriften und Best Practices angestrebt. Durch aktuelle Informationen über neue Nachhaltigkeitsrichtlinien und ‑vorschriften wird UNIQA ihre Risikomanagementstrategien anpassen. Die Entwicklung von Klimaszenarien wird ausgebaut. Dies wird auch quantitative Abschätzungen für bislang unvollständig analysierte Bereiche beinhalten. Ein umfassendes Verständnis der Auswirkungen verschiedener Klimaszenarien soll UNIQA ermöglichen, besser auf langfristige klimabedingte Risiken vorbereitet zu sein. Die Umsetzung von Änderungen in den Rechtsvorschriften ist essenziell für das Nachhaltigkeitsrisikomanagement. UNIQA wird neue Schlüsselindikatoren für physische und Übergangsrisiken offenlegen und eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um regulatorische Anforderungen und deren finanziellen Auswirkungen zu überprüfen. Die Weiterentwicklung der Limitüberwachung wird durch zusätzliche Automatisierung der Datenanalyse angestrebt. Dies ermöglicht eine umfassendere Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und fördert verantwortungsvolle Veranlagungspraktiken. Volles internes Modell Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen im Jahr 2023 – sowohl für UNIQA als auch die Finanzmarktaufsicht – wurde beschlossen, die Ambition, bis 2024 eine behördliche Genehmigung für das volle interne Modell zu erhalten, vorübergehend auszusetzen. Im Jahr 2024 wird sich das Projekt auf die Implementierung des vollen internen Modells in den definierten Geschäftszweigen konzentrieren, wie ursprünglich geplant. Regulatorische Prüfungs- und Genehmigungsaktivitäten sind jedoch ausgeschlossen. Ein alternatives Datum für die Anwendung des vollen internen Modells ist derzeit unbekannt. Vorübergehend wird UNIQA das Modell nur für interne Zwecke nutzen. Cyberrisiko Die steigende Abhängigkeit von digitalen Technologien und den dazugehörigen Cyberbedrohungen erweist sich für UNIQA als stetig wachsendes Risiko. Infolgedessen hat UNIQA eine ganzheitliche Cybersicherheitsstrategie entwickelt, die verschiedene Maßnahmen beinhaltet. Dazu gehören regelmäßige Überprüfungen der IT-Infrastruktur, die Implementierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), die Einführung eines „Security Information and Event Management“-Systems (SIEM) sowie Schulungen für Mitarbeiter. Trotz dieser Maßnahmen ist sich UNIQA darüber im Klaren, dass Cyberrisiken äußerst dynamisch sind und eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung erforderlich machen. Kapitalmarktumfeld und Inflation Die Inflation und ihr Einfluss auf Versicherungsunternehmen im Jahr 2024 sind ein Thema von besonderer Bedeutung. Angesichts der Entwicklungen bei Zinssätzen, Credit Spreads und ähnlichen Faktoren wird UNIQA und ihre Produkte weiter stark davon betroffen sein. Ebenso wird das Thema Inflation von hoher Relevanz sein, solange die beobachteten Inflationsraten auf einem erhöhten Niveau bleiben. Es ist demnach erforderlich, die potenziellen Auswirkungen all dieser Risiken auf die verschiedenen Geschäftsbereiche frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insgesamt erfordert die Inflation im Jahr 2024 von UNIQA eine sorgfältige Planung, Anpassung und Flexibilität, um den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig rentabel zu bleiben. 38. Risikoprofil Das Risikoprofil von UNIQA ist sehr stark von den Lebens- und Krankenversicherungsbeständen der UNIQA Österreich Versicherungen AG beeinflusst. Durch diesen Umstand nimmt das Marktrisiko im Risikoprofil von UNIQA die zentrale Rolle ein. Die Konzerngesellschaften in Zentraleuropa betreiben das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich sowie im Lebens- und Krankenversicherungsbereich. In der CEE-Region überwiegt das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich. Dieser Umstand ist für UNIQA insofern von Bedeutung, als damit ein hohes Diversifikationselement zu dem von den österreichischen Gesellschaften dominierten Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft geschaffen wird. Die risikospezifischen Besonderheiten der Regionen manifestieren sich auch in den durch den internen Bewertungsansatz ermittelten Risikoprofilen. Markt- und Kreditrisiken Die Ausprägung der Markt- und Kreditrisiken ist von der Struktur der Kapitalveranlagung und deren Verteilung in verschiedene Veranlagungsklassen abhängig. In der nachfolgenden Tabelle werden die Kapitalanlagen, nach Veranlagungsklassen aufgegliedert, dargestellt. Zusammensetzung der Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Verzinsliche Wertpapiere 13.296.476 12.442.409 Immobilienvermögen 2.411.947 2.372.793 Rentenfonds 1.808.177 1.928.801 Beteiligungen und sonstige Anteile 1.022.366 882.288 Aktien und Aktienfonds 1.276.852 1.156.693 Termingelder 520.399 461.531 Übrige Kapitalanlagen 95.660 131.479 Summe 20.431.878 19.375.995 Markt- und Kreditrisiken haben jedoch nicht nur einen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen, sondern beeinflussen auch die Höhe der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Es besteht somit insbesondere in der Lebensversicherung eine Abhängigkeit zwischen der (Kurs-)Entwicklung der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen. UNIQA managt die Ertragserwartungen und Risiken der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- verträgen im Rahmen des ALM-Prozesses. Ziel ist es, mit möglichst hoher Sicherheit und ausgewogenem Risiko ausreichend Liquidität zu gewährleisten, um jenen Kapitalertrag zu erwirtschaften, der nachhaltig höher ist als die garantierten Leistungen der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden in unterschiedlichen Abrechnungskreisen geführt. Die folgenden beiden Tabellen zeigen die wichtigsten Abrechnungskreise, die sich aus den verschiedenen Produktkategorien ergeben. Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 10.515.489 10.248.697 Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.291.320 4.067.603 Langfristige Krankenversicherungsverträge 5.046.235 4.568.680 Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung 5.884.178 5.552.889 Summe 25.737.221 24.437.868 Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen: Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen Sonstige Kapitalanlagen Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Zahlungsmittel Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 9.865.889 10.507.775 Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.919.669 3.659.386 Langfristige Krankenversicherungsverträge 3.644.153 3.317.023 Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung 3.915.834 3.437.208 Summe 21.345.545 20.921.392 Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen: Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen Des Weiteren werden die Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen in den nachfolgenden beiden Tabellen nach Regionen sowie für die Schaden- und Unfallversicherung auch nach Sparten unterteilt dargestellt. Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen (nach Regionen) Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Österreich (AT) 17.993.912 17.692.028 Zentraleuropa (CE) 2.691.031 2.349.497 Osteuropa (EE) 133.674 133.862 Russland (RU) 0 259.455 Südosteuropa (SEE) 725.709 695.670 Westeuropa (WE) – 198.782 – 209.121 Nettoverbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden 0 0 Summe 21.345.545 20.921.392 Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen der Schaden- und Unfallversicherung (nach Sparten) Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Eigentumsversicherungen (Feuer- und Haushaltsversicherung) 604.160 882.889 Haftpflichtversicherung 910.313 554.304 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 1.363.982 1.149.232 Sonstige Kraftfahrzeugversicherungen 305.368 476.401 Kreditversicherung 26.813 – 12.314 Rechtsschutzversicherung 145.994 150.275 Technikversicherung 87.971 – 50.130 Transportversicherung 61.073 – 51.697 Unfallversicherung 346.721 303.343 Sonstige Versicherungen 63.438 34.905 Summe 3.915.834 3.437.208 Das Markt- und Kreditrisiko wird in Zins-, Credit-Spread-, Aktien-, Währungs- und Marktkonzentrations- risiko unterteilt. Das Zinsrisiko besteht für alle aktiv- und passivseitigen Bilanzposten, deren Wert in Abhängigkeit von Änderungen der risikofreien Zinskurven oder deren Volatilität schwankt. Aufgrund des hohen Anteils an zinstragenden Wertpapieren in der Veranlagung ist das Zinsrisiko ein wesentlicher Bestandteil des Marktrisikos. Das Zinsrisiko wird im Rahmen der ALM-basierten Veranlagungsstrategie aktiv gemanagt. Die folgende Tabelle zeigt die Struktur der Restlaufzeiten der verzinslichen Wertpapiere. Veranlagungsvolumen nach Laufzeiten Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Bis zu 1 Jahr 598.058 546.464 Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren 1.612.605 1.678.491 Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 1.906.495 1.894.720 Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren 1.750.013 1.858.520 Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren 2.219.369 1.809.533 Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren 1.645.037 1.886.347 Mehr als 15 Jahre 3.564.899 2.768.334 Summe 13.296.476 12.442.409 Da das Zinsrisiko in der Lebensversicherung aufgrund der langfristigen Verbindlichkeiten besonders relevant ist, wird im Folgenden der Fokus auf diesen Geschäftsbereich gelegt. Die bei einer Zinsveränderung entstehende Differenz zwischen der Veränderung der Vermögenswerte und jener der versicherungstechnischen Rückstellungen wird als Steuerungsbasis für das Zinsrisiko bzw. den Duration Gap verwendet. Im Rahmen des jährlichen ALM-Prozesses wird festgelegt, welche Budgets auf Ebene der operativen Gesellschaften für das Zinsrisiko aus strategischen Gründen akzeptiert werden. Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neugeschäften der Kalkulation zugrunde gelegt werden darf, berücksichtigt in den meisten Gesellschaften von UNIQA eine Höchstzinssatzverordnung der jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörde. In all jenen Ländern, in denen dies nicht der Fall ist, werden durch die verantwortlichen Aktuare entsprechend vorsichtige und marktgerechte Annahmen getroffen. Für den Kernmarkt Österreich beträgt der zulässige Höchstzins seit 1. Juli 2022 0 Prozent pro Jahr. Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge mit Rechnungszinssätzen. In den relevanten Märkten der UNIQA Group betragen diese bis zu 5 Prozent pro Jahr. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Rechnungszinssätze nach Region und Währung. Durchschnitt techn. Zinsen, traditionelles Geschäft nach Region und Währung Angaben in Prozent EUR USD Lokale Währung Österreich (AT) 2,0 0,0 0,0 Zentraleuropa (CE) 2,6 0,0 3,4 Osteuropa (EE) 3,2 3,3 2,8 Südosteuropa (SEE) 2,7 3,2 2,1 Russland (RU) 2,4 2,4 3,8 Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen garantiert werden, besteht das finanzielle Risiko darin, dass diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zinstragende Titel investiert wird, stellt die Unvorhersehbarkeit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunternehmens dar. Das Anlage- und Wiederanlagerisiko besteht darin, dass Prämien, die in der Zukunft eingehen, zu einem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden müssen. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum Rechnungszins wiederveranlagt werden. Aus diesem Grund hat sich UNIQA in den wichtigsten Märkten bereits dazu entschieden, Produkte anzubieten, die keinen oder nur noch einen geringen Rechnungszins beinhalten. Ein Beispiel dafür ist in Österreich der Verkauf von aufgeschobenen Rentenprodukten mit einem Rechnungszins von 0 Prozent. Das Credit-Spread-Risiko bezeichnet das Risiko von Preisveränderungen aktiv- und passivseitiger Bilanz posten aufgrund von Veränderungen der Kreditrisikoaufschläge oder deren Volatilität und wird für einzelne Wertpapiere in Abhängigkeit von deren Bonität (Rating) und Duration ermittelt. Bei der Veranlagung von Wertpapieren wird – unter Abwägung der Ertragschancen und Risiken – in Titel unterschiedlichster Bonität (Rating) investiert. In der nachfolgenden Tabelle wird die Kreditqualität jener verzinslichen Wertpapiere, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, anhand deren Ratings dargestellt. Veranlagungsvolumen nach Ratings Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 AAA 2.877.848 2.534.616 AA 3.050.482 3.070.791 A 3.950.222 3.376.771 BBB 2.080.646 2.038.529 BB 326.587 341.657 B 146.374 135.688 ≤ CCC 97.577 84.315 Nicht geratet 766.739 860.041 Summe 13.296.476 12.442.409 Das Aktienrisiko ergibt sich aus Wertänderungen von Aktien und aktienähnlichen Anlagen aufgrund von Schwankungen der internationalen Aktienmärkte und entsteht damit insbesondere aus den Veranlagungsklassen „Beteiligungen und sonstige Anteile“ und „Aktien“. Die effektive Aktienquote wird über den selektiven Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken gesteuert. Das Währungsrisiko entsteht durch Wechselkursschwankungen und deren Volatilität. Aufgrund des internationalen Versicherungsgeschäfts veranlagt UNIQA in Wertpapieren unterschiedlicher Währungen und folgt dabei dem Prinzip, eine währungskongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten auf Deckungsstock- bzw. Gesellschaftsebene zu gewährleisten. Trotz des selektiven Einsatzes derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken ist es nicht immer kosteneffizient möglich oder aus Veranlagungsgesichtspunkten zielführend, eine vollständige Währungskongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite zu erreichen. Die folgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüsselung der Vermögenswerte und Schulden nach Währungen. Währungsrisiko 31.12.2023 Angaben in Tausend Euro Vermögenswerte Rückstellungen und Verbindlichkeiten EUR 21.724.086 20.411.232 USD 381.305 105.642 CZK 1.591.706 1.560.529 HUF 387.532 348.028 PLN 2.932.817 2.193.485 RON 284.354 159.770 Sonstige 849.159 642.154 Summe 28.150.959 25.420.840 Währungsrisiko 31.12.2022 Angaben in Tausend Euro Vermögenswerte Rückstellungen und Verbindlichkeiten EUR 21.137.033 20.720.469 USD 265.277 99.411 CZK 1.464.542 938.734 HUF 300.700 260.664 PLN 2.336.113 1.845.561 RON 281.042 159.188 Sonstige 856.407 716.075 Summe 26.641.114 24.740.101 Zur Messung und Steuerung des Markt- und Kreditrisikos und deren Komponenten werden neben den etablierten Markt- und Kreditrisikomodellen (MCEV, SCR u. ä.) insbesondere Stresstests und Sensitivitätsanalysen eingesetzt. In den folgenden Tabellen werden die wichtigsten Marktrisiken in Form von Sensitivitätskennzahlen sowie deren Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigen-kapital dargestellt. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Bewertungsprinzip können etwaige zukünftige Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu unterschiedlichen Schwankungen im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis führen. Die Kennzahlen werden auf Basis finanzmathematischer Grundlagen theoretisch berechnet und berücksichtigen keine Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisiken bzw. keine gegensteuernden Maßnahmen, die in verschiedenen Markt- szenarien getroffen werden können. Die Sensitivitäten für sonstige Kapitalanlagen werden ermittelt, indem jedes Szenario für jede einzelne Position simuliert wird, wobei alle anderen Parameter jeweils konstant gehalten werden. Finanzielle Vermögenswerte Sensitivitätsanalyse – Marktrisiken 31.12.2023 Angaben in Tausend Euro Gewinn- und Verlustrechnung Eigenkapital Zinsänderung + 50 BP – 50BP + 50 BP – 50BP – 42.244 43.712 – 532.142 588.781 Aktienkursänderung – 25 % – 25 % 0 – 299.929 0 – 44.490 Währungskursänderung – PLN + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % 166.002 – 166.002 37.262 – 37.262 Währungskursänderung – CZK + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % 66.266 – 66.266 3.827 – 3.827 Währungskursänderung – USD + 10 % – 10 % 17.664 – 40.511 0 0 Währungskursänderung – HUF + 10 % – 10 % + 10 % – 10 % 16.309 – 16.309 8.570 – 8.570 Credit-Spread-Risiko Staatsanleihen + 50 BP – 50BP + 50 BP – 50BP – 997 0 – 408.959 0 Credit-Spread-Risiko Unternehmensanleihen + 50 BP – 50BP + 50 BP – 50BP – 37.468 0 – 131.000 0 Referenzzinssätze inkl. Illiquiditätsanpassung EUR (AT) CZK (CZ) HUF (HU) PLN (PL) Angaben in Prozent 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 1 Jahr 3,45 % 3,34 % 5,34 % 6,86 % 6,33 % 14,00 % 5,28 % 6,84 % 5 Jahre 2,41 % 3,29 % 3,56 % 5,40 % 5,75 % 10,01 % 5,18 % 7,18 % 10 Jahre 2,48 % 3,25 % 3,53 % 4,95 % 5,81 % 8,95 % 5,43 % 7,09 % 15 Jahre 2,56 % 3,18 % 3,57 % 4,84 % 6,03 % 8,85 % 5,40 % 6,79 % 20 Jahre 2,50 % 2,93 % 3,58 % 4,70 % 6,03 % 8,35 % 5,20 % 6,36 % 25 Jahre 2,53 % 2,85 % 3,58 % 4,55 % 5,89 % 7,84 % 4,98 % 5,96 % Zinsrisiko 31.12.2023 31.12.2022 Angaben in Tausend Euro Festverzinslich Nicht festverzinslich Gesamt Festverzinslich Nicht festverzinslich Gesamt Finanzinstrumente Vermögenswerte 13.816.955 1.808.177 15.625.133 12.990.520 1.928.801 14.919.321 Summe 13.816.955 1.808.177 15.625.133 12.990.520 1.928.801 14.919.321 Swaption-Volatilitäten stellen ein Maß für die Volatilität von Zinsbewegungen dar, die für die Bewertung langfristiger Schulden relevant sind und in der nachstehenden Tabelle dargestellt werden. Swaption- Volatilität EUR CZK Angaben in Basispunkten 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Ablauf 5/Laufzeit 5 89,83 105,74 122,79 58,88 Ablauf 5/Laufzeit 10 87,22 100,53 110,41 61,41 Ablauf 10/Laufzeit 5 81,08 91,86 64,46 80,42 Ablauf 10/Laufzeit 10 75,49 84,04 66,94 79,97 Aktienindex EUR (EURO STOXX 50) CZK (PX) Angaben in Indexpunkten 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 4.521,65 3.793,62 14,29 18,16 Aktienvolatilität EUR Angaben in Prozent 31.12.2023 31.12.2022 1 Jahr 15,97 % 23,18 % 5 Jahre 21,13 % 24,19 % 10 Jahre 24,52 % 25,97 % In der Lebensversicherung stellen die Zinsannahmen den wesentlichen Einflussfaktor auf den Liability-Adequacy-Test sowie die aktivierten Abschlusskosten dar. Aus diesem Grund sind im Folgenden Auswirkungen der impliziten Neugeldannahme (inklusive Reinvestitionen) angegeben. In der Nichtlebensversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis bereits gemeldeter Schadenfälle und unter Anwendung von anerkannten statistischen Methoden gebildet. Eine wesentliche Annahme dabei ist, dass die beobachteten Schadenmuster aus der Vergangenheit eine sinnvolle Extrapolation in die Zukunft erlauben. In Fällen, in denen diese Annahme verletzt ist, müssen zusätzliche Anpassungen getroffen werden. Die Berechnung der Schadenrückstellungen ist aufgrund der Abwicklungsdauer der Schäden mit Unsicherheit verbunden. Zusätzlich zum normalen Zufallsrisiko gibt es auch andere Faktoren, die einen Einfluss auf die zukünftige Abwicklung der schon eingetreten Schadenfälle haben können. Insbesondere erwähnt sei der Reservierungsprozess für Gerichtsschäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Für diese Schäden wird in der Regel eine Reserveschätzung auf Basis von Expertenwissen erstellt, die jedoch speziell bei Größtschäden zu Beginn der gerichtlichen Einbringung einer hohen Volatilität ausgesetzt sein kann. Das partielle interne Modell in der Schaden- und Unfallversicherung stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um die Volatilität im Abwicklungsprozess zu quantifizieren. Nach Analyse dieser Modellergebnisse wurde ermittelt, dass eine Abweichung von 5 Prozent zur ermittelten Basisrückstellung ein realistisches Szenario darstellen kann. Auf Grundlage der aktuellen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von 3.865,7 Millionen Euro (ohne zuzügliche Reservebestandteile wie Rückstellung für Schadenregulierung) im Konzern auf Bruttobasis würde das einen um 193,3 Millionen Euro höheren Schadenaufwand bedeuten. In der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung werden seit 1. Juli 2021 nur mehr Tarife mit einem Rechnungszins von 0,5 Prozent verkauft. Gemeinsam mit Maßnahmen zur Rechnungszinssenkung im Bestand wurde per 31. Dezember 2023 ein durchschnittlicher Rechnungszins von ca. 2,5 Prozent erreicht. Eine Verringerung der Kapitalerträge um 100 Basispunkte (Basis: Veranlagungsergebnis 2022) würde das Ergebnis vor Steuern um rund 48,8 Millionen Euro verringern. Liquiditätsrisiko Um sicherzustellen, dass UNIQA den Zahlungsverpflichtungen innerhalb der nächsten zwölf Monate nachkommen kann, erfolgt eine laufende Liquiditätsplanung. Zur Bedeckung von Verpflichtungen, deren Laufzeit zwölf Monate überschreitet, erfolgt eine möglichst fristenkongruente Veranlagung im Rahmen des ALM-Prozesses und der strategischen Vorgaben. Zudem ist ein Großteil des Wertpapierbestands auf liquiden Märkten börsennotiert und im Fall von Liquiditätsbelastungen kurzfristig und ohne signifikante Liquiditätsabschläge veräußerbar. Finanzverbindlichkeiten per 31.12.2023 Anleihenverbindlichkeiten Darlehensverbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente Leasingverbindlichkeiten Gesamt Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag Kuponzahlung Gesamt Vertragliche Restlaufzeiten 2024 0 8.250 8.250 0 124 13.350 21.724 2025 0 8.250 8.250 0 0 11.991 20.241 2026 0 8.250 8.250 0 0 9.816 18.066 2027 0 8.250 8.250 0 0 8.400 16.650 2028 0 8.250 8.250 0 0 7.606 15.856 > 2029 600.000 16.500 616.500 0 6.549 33.822 656.871 Finanzverbindlichkeiten per 31.12.2022 Anleihenverbindlichkeiten Darlehensverbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente Leasingverbindlichkeiten Gesamt Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag Kuponzahlung Gesamt Vertragliche Restlaufzeiten 2023 0 8.250 8.250 0 0 12.897 21.147 2024 0 8.250 8.250 0 0 11.745 19.995 2025 0 8.250 8.250 0 0 10.724 18.974 2026 0 8.250 8.250 0 0 8.153 16.403 2027 0 8.250 8.250 0 0 7.081 15.331 > 2028 600.000 24.750 624.750 0 11.645 42.354 678.749 Nachrangige Verbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2023 Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag1) Kuponzahlung Gesamt 2024 0 34.984 34.984 2025 200.000 34.984 234.984 2026 326.300 28.484 354.784 2027 0 8.906 8.906 2028 0 8.906 8.906 > 2029 375.000 26.719 401.719 1) Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt Nachrangige Verbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2022 Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag1) Kuponzahlung Gesamt 2023 148.700 45.207 193.907 2024 0 34.984 34.984 2025 200.000 34.984 234.984 2026 326.300 28.484 354.784 2027 0 8.906 8.906 > 2028 375.000 35.625 410.625 1) Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt Konzentrationsrisiken UNIQA ist bestrebt, Konzentrationsrisiken so niedrig wie möglich zu halten. Ein Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis von UNIQA haben. Dieses Risiko steuert UNIQA durch ein internes Rückversicherungsunternehmen, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist. Das Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken werden in die Nichtlebensversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung unterteilt. Das versicherungstechnische Risiko der Nichtlebens- versicherung beinhaltet die drei Kategorien Prämien-, Reserve- und Katastrophenrisiko. Dabei definiert sich das Prämienrisiko als das Risiko, dass zukünftige Leistungen und Aufwendungen aus dem Versicherungsbetrieb höher sind als die dafür vereinnahmten Prämien. Solch ein Verlust kann im Versicherungsbetrieb auch von außergewöhnlich hohen, aber selten auftretenden Schadenereignissen hervorgerufen werden, sogenannten Groß- oder Größtschäden. Eine weitere Bedrohung durch Ereignisse mit niedriger Frequenz, aber hohen Verlusten stellen Naturkatastrophen dar. Dieses Risiko umfasst finanzielle Verluste, die durch Naturgefahren wie Flut, Sturm, Hagel oder Erdbeben hervorgerufen werden. Im Gegensatz zu einzelnen Großschäden spricht man in diesem Fall auch von einem Schadenkumul. Das Reserverisiko beschreibt das Risiko, dass die gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen für bereits eingetretene Schadenfälle nicht ausreichend sind. Man spricht dann von einem Abwicklungsverlust. Die Schadenreserve wird unter Anwendung von aktuariellen Methoden berechnet. Externe Einflüsse, wie veränderte Schadenhöhen oder Frequenzen, Rechtsprechung, Reparatur- und Behandlungskosten, können zu einer Abweichung von der Schätzung führen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken und sie aktiv zu managen, laufen bei UNIQA mehrere in den Versicherungsbetrieb integrierte Prozesse. So regelt zum Beispiel eine Konzernrichtlinie, dass Neuprodukte nur dann eingeführt werden dürfen, wenn sie gewisse Profitabilitätskriterien erfüllen. Durch spezielles Risikomanagement im Underwriting (vor allem im Corporate-Bereich) sowie Bereitstellung der entsprechenden Rückversicherungskapazität werden auch Großschäden und Naturkatastrophen entsprechend gemanagt. Auch in der Schadenreservierung regelt eine Richtlinie, wie von den lokalen Einheiten bei der Bildung von IFRS-Schadenreserven vorzugehen ist. Ein quartalsweises Monitoring und ein interner Review-Prozess stellen die Qualität der Reservierung in der gesamten Gruppe sicher. Ein wesentliches Element in der Risikomessung und in weiterer Folge der Risikosteuerung stellt das Partialmodell Non-Life dar. Dieses Risikomodell quantifiziert mittels stochastischer Simulationen den Risikokapitalbedarf pro Risikoklasse auf Gesellschafts- und auch auf Gruppenebene. Die Krankenversicherung wird zum überwiegenden Teil in Österreich betrieben. Folglich liegt auch der Schwerpunkt für das Risikomanagement in Österreich. Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung, die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken berücksichtigt und in Österreich vorwiegend „nach Art der Lebensversicherung“ betrieben wird. Die wesentlichen Risikominderungstechniken der Krankenversicherung sind die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen sowie die Prämienanpassung, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. Weiters sind auch hier in der Praxis klassische Risikominderungs- techniken von Relevanz. Diese umfassen für die Krankenversicherung: die vorsichtige Festsetzung des Rechnungszinses auf einem Niveau, das in der Erwartung langfristig verdient werden kann; eine Risikoselektion, das heißt eine gezielte Vorauswahl von Interessent:innen für Versicherungsprodukte, zum Beispiel durch Gesundheitschecks; die sorgfältige Auswahl der Ausscheidewahrscheinlichkeiten (Tod und Storno), um ausreichende Prämien für die zu erwartenden Leistungen zu verrechnen; die Berücksichtigung von Prämienanpassungsklauseln in verschiedenen Krankenversicherungsprodukten, um bei Veränderungen der Rechnungsgrundlagen die Prämien entsprechend den Veränderungen der Erwartungswerte anpassen zu können; wo nötig, werden Rückversicherungslösungen für Teil- bestände angewendet. Neben diesen klassischen Risikominderungstechniken ist vor allem ein laufender Bestandsmanagementprozess etabliert. Dieser wird jährlich durchgeführt, indem die Notwendigkeiten von Tarifanpassungen ermittelt und bewertet werden. Die Wirksamkeit der für das Krankengeschäft beschriebenen Risikominderungstechniken wird mittels Gegenüberstellungen von rechnungsmäßigen und tatsächlichen Leistungen sowie mit Deckungsbeitragsrechnungen beurteilt. In der Lebensversicherung wird das versicherungstechnische Risiko generell als das Risiko des Verlusts oder nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten definiert. Es unterteilt sich in die Kategorien Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-, Storno-, Kosten-, Revisions- und Katastrophenrisiko. Das Sterblichkeitsrisiko besteht aufgrund von möglichen Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Anstieg zurückzuführen sind und somit nachteilige Effekte auf die erwarteten Leistungen aus Risikoversicherungen haben. Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen zufälliger Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Rückgang der Sterblichkeitsrate zurückzuführen sind. Das Versicherungsunternehmen ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass die erwartete Lebensdauer in der Kalkulation der Prämie in der Realität übertroffen und somit der Aufwand für Rentenzahlungen unterschätzt wird. Das Invaliditätsrisiko wird durch mögliche nachteilige Schwankungen betreffend die Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten im Vergleich zum Zeitpunkt der Prämienberechnung verursacht. Das Stornorisiko entsteht aufgrund von Schwankungen betreffend die Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs-, Kapitalwahl- und Rückkaufsraten von Versicherungs- polizzen. Es kann als Unsicherheit in Bezug auf Kundenverhalten zusammengefasst werden. Das Kostenrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen aufgrund von Schwankungen betreffend die Verwaltungskosten von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen. Das Revisionsrisiko ergibt sich aufgrund von Schwankungen betreffend die Revisionsraten für Rentenversicherungen, die auf Änderungen im Rechtsumfeld zurückzuführen sind. Das Katastrophenrisiko ergibt sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme/ außergewöhnliche Ereignisse. Das relevanteste Risiko in diesem Zusammenhang besteht in einem unmittelbaren drastischen Anstieg von Sterblichkeitsraten: In diesem Fall könnten Todesfallleistungen im Risikobestand nicht vollkommen durch die vereinnahmte Risikoprämie finanziert werden. Im Rahmen der Lebensversicherung sind die wesentlichen Risikominderungstechniken die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen bzw. eine entsprechende Prämienanpassung sowie der Abschluss von Rückversicherungen, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. In der Praxis unterstützt profitables Neugeschäft die Risikotragfähigkeit des Altbestands, wobei sorgfältige Risikoselektion (z. B. Gesundheitschecks) und vorsichtig gewählte Rechnungsgrundlagen bei der Prämienberechnung wesentliche Eckpfeiler in der Produktgestaltung darstellen. Eingeschlossene Prämienanpassungsklauseln erhöhen das Risikominderungspotenzial, insbesondere für den Risiko- und den Berufsunfähigkeitsbestand. Operationelles Risiko Operationelle Risiken umfassen Verluste aufgrund ungenügender oder gescheiterter interner Prozesse sowie Verluste, die von Systemen, personellen Ressourcen oder externen Ereignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, nicht aber das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist das Risiko aus einer Unsicherheit aufgrund von Klagen oder einer Unsicherheit in der Anwendbarkeit oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften. Bei UNIQA werden rechtliche Risiken laufend überwacht und an den Vorstand berichtet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses von UNIQA wurde auch der Risikoprozess für operationelle Risiken in Bezug auf Methoden, Ablauf und Zuständigkeiten definiert. In allen Konzerngesellschaften ist ein Risikomanager für die Einhaltung zuständig. Die Besonderheit der operationellen Risiken ist, dass diese in allen Prozessen und Abteilungen auftreten können. Daher werden die operationellen Risiken von UNIQA in jeder operativen Gesellschaft auf einer sehr breiten Ebene identifiziert und bewertet. Die Risikoidentifikation erfolgt mithilfe eines standardisierten Risikokatalogs, der regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft wird. UNIQA – als Finanzdienstleisterin – gehört laut internationalen Standards zur kritischen Infrastruktur mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Notfälle, Krisen und Katastrophen kommen in der Regel unerwartet und können nicht geplant werden, sehr wohl aber Verfahren und Prozesse dafür, wie mit solchen Ereignissen umzugehen ist. Allerdings müssen sie als eine besondere Aufgabe des Managements behandelt werden – professionell, effizient und so schnell wie möglich. Bei UNIQA werden durch die Implementierung eines Business-Continuity-Management-Systems die Themen Krisenvorsorge (Prävention), Krisenmanagement und Business Recovery (einschließlich Notfallplänen) berücksichtigt. Das BCM-Modell von UNIQA basiert auf internationalen Regeln und Standards und wird laufend weiterentwickelt. Emerging Risk Das Emerging Risk bezeichnet neu entstandene oder sich verändernde Risiken, die schwer zu quantifizieren sind und erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Zu den Haupttreibern der sich wandelnden Risikolandschaft zählen neue wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und ökologische Entwicklungen sowie die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen ihnen, die zu einer zunehmenden Risikoakkumulation führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder:innen und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berücksichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko bezeichnet das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahr- nehmung durch die Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert. Ansteckungsrisiko Vom Konzernrisikomanagement wird analysiert, ob das betrachtete Reputationsrisiko in der Gruppe oder in einer anderen Einheit auftreten kann und ob die Gefahr einer gruppeninternen „Ansteckung“ besteht. Die durchgeführten Analysen beugen dem Ansteckungsrisiko vor. Strategisches Risiko Das strategische Risiko bezeichnet das Risiko, das aus Managemententscheidungen oder einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken, resultiert. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen infolge der Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet. In der folgenden Tabelle wird eine Sensitivitätsanalyse bei Änderung der wichtigsten versicherungstechnischen Risiken und Marktrisiken mit deren Auswirkung auf die Vermögenswerte sowie die versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II dargestellt. Die Ermittlung der angegebenen Sensitivitäten basiert auf Berechnungen für Zwecke der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung. In der Schaden- und Unfallversicherung belaufen sich die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II auf 3.890 Tausend Euro, in der Lebensversicherung auf 14.524 Tausend Euro. Sensitivitätsanalyse 31.12.2023 31.12.2022 Angaben in Tausend Euro Auswirkungen auf Vermögenswerte Auswirkungen auf Verbindlichkeiten Auswirkungen auf Vermögenswerte Auswirkungen auf Verbindlichkeiten Versicherungstechnische Risiken Schaden- und Unfallversicherung Endschäden (+ 1 %) 28.613 22.467 Endschäden (– 1 %) – 48.866 – 31.399 Lebensversicherung Sterblichkeitsraten (– 5 %) – 74.410 – 23.540 Kosten (+ 10 %) 128.829 114.502 Stornoraten (+ 10 %) 121.944 145.859 Stornoraten (– 10 %) – 102.951 – 78.987 Marktrisiken Zinsänderung (+ 50 BP) – 569.508 – 652.077 – 452.718 – 508.805 Zinsänderung (– 50 BP) 598.120 768.084 564.702 670.922 Aktienkursänderung (– 25 %) – 1.205.798 – 712.628 – 639.003 – 485.622 Währungskursänderung (EUR – 10 %) – 411.845 – 174.352 – 416.803 – 96.233 Credit-Spread-Risiko Unternehmensanleihen (+ 50 BP) – 187.450 7.172 – 151.613 – 20.137 39. Rückversicherung Der Vorstand determiniert direkt und indirekt die strategischen Inhalte der Rückversicherungspolitik durch seine Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Die Gestaltung des Einkaufs der externen Rückversicherung ist an den Risikomanagementprozess geknüpft und ermöglicht so eine Entlastung des Risikokapitals. Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die Optimierung des benötigten Risikokapitals und die Steuerung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen Nutzung von Diversifikationseffekten kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die kontinuierliche Analyse des Rückversicherungseinkaufs unter Effizienzgesichts- punkten ist wesentlicher Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse. Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz). Sie verantwortet und gewährleistet die Umsetzung der vom Vorstand vorgegebenen Rückversicherungspolitik. Die UNIQA Re AG steht allen Konzerngesellschaften als Risikoträgerin für deren Rückversicherungsbedarf zur Verfügung. Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzerngesellschaften übernommenen Portfolios kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steuerung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische Risikoassessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher Daten wird der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einheiten ermittelt und deren Rückversicherungsprogramme zielgerichtet strukturiert. Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schadenverhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophenschäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapitalbelastung für die Sachversicherung dar. Dem hat UNIQA mit der Einrichtung einer entsprechend spezialisierten Einheit Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen werden die Expositionen sowohl auf Länder- als auch auf Konzernebene permanent überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nutzung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die Platzierung eines effizienten Retrozessionsprogramms erreicht UNIQA eine substanzielle Entlastung ihres Risikokapitals. Die UNIQA Re AG übernimmt im Berichtsjahr nahezu vollumfänglich alle in der UNIQA Group notwendigen Rückversicherungsabgaben. Lediglich in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel beim Einkauf von fakultativer Rückversicherung, wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt an externe Rückversicherungsgesellschaften abgegeben. Der Konzern übernimmt in den Retrozessionsprogrammen nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemessene Selbstbehalte. 286 Freigabe zur Veröffentlichung Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Wien, am 15. März 2024 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands KONZERNABSCHLUSS 93 Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wien, am 15. März 2024 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte Sachverhalt Die Firmenwerte in Höhe von TEUR 368.229 sowie die noch in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 6.915, die im Wesentlichen Softwareentwicklungen im Rahmen der Erneuerung der gruppenweiten IT-Systeme betreffen, werden mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich im Anlassfall auf Werthaltigkeit überprüft. Die dafür durchgeführten Werthaltigkeitstests erfordern seitens des Vorstands Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, dazu zählen insbesondere die geplanten Zahlungsströme in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet, die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IAS 38 bzw. des IAS 36 abgeglichen, die Angemessenheit der Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests geprüft und die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen beurteilt, die Herleitung der Kapitalkosten nachvollzogen sowie einer selbst durchgeführten Berechnung gegenübergestellt und die durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung mit den im Werthaltigkeitstest enthaltenen Zahlungsströmen abgeglichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie „7. Immaterielle Vermögenswerte“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss. 2. Bewertung der vertraglichen Servicemarge im Umstellungszeitpunkt auf IFRS 17 Sachverhalt Der Internationale Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträgen (IFRS 17) ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen (Erstanwendungszeitpunkt). Grundsätzlich ist IFRS 17 rückwirkend zum Umstellungszeitpunkt 1. Jänner 2022 anzuwenden. UNIQA hat den Versicherungsbestand zum Umstellungszeitpunkt im Wesentlichen mit dem modifiziert retrospektiven bzw. dem Fair-Value-Ansatz bewertet. Dabei erfolgt die Identifikation und Bewertung von Versicherungsverträgen sowie von Vermögenswerten und Abschlusskosten so als ob IFRS 17 immer schon angewendet worden wäre, wobei Differenzen zu bestehenden Beträgen im Eigenkapital erfasst werden. Die Verminderung des Konzerneigenkapitals zum Umstellungszeitpunkt in Höhe von TEUR 771.265 resultiert insbesondere aus der erstmaligen Erfassung der vertraglichen Servicemarge bei Erstanwendung von IFRS 17. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IFRS 17 abgeglichen, die Angemessenheit der Berechnungsmethoden zum Umstellungszeitpunkt geprüft und die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit von historischen Daten sowie der Angemessenheit von zulässigen Vereinfachungen beurteilt, die Vollständigkeit und Angemessenheit der Daten zur Ermittlung der vertraglichen Servicemarge zum Umstellungszeitpunkt überprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Versicherungsverträge – Übergangsbestimmungen“ sowie „Entwicklung des Konzerneigenkapitals“. 3. Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Bereich Lebens- und Krankenversicherung nach dem variablen Gebührenansatz (VFA) Sachverhalt UNIQA wendet für die Bewertung von Versicherungsverträgen im Bereich Lebens- und Krankenversicherung überwiegend den variablen Gebührenansatz an. Dieser ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, falls definierte Kriterien erfüllt sind, wobei sich Unterschiede zum allgemeinen Bewertungsmodell nur in der Folgebewertung ergeben. Gewinnberechtigte Verträge im Bereich Lebens- und Krankenversicherung werden in Ausübung des EU-Wahlrechts des Weiteren nicht in Jahreskohorten unterteilt. Die Bewertung von Versicherungsverträgen im Bereich Lebens- und Krankenversicherung erfolgt im ersten Schritt durch eine Schätzung zukünftiger Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Dabei sind wesentliche Ermessensentscheidungen insbesondere hinsichtlich nicht finanzieller Annahmen wie Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno) oder medizinische Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Diskontierung dieser Zahlungsströme, um den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerzuspiegeln. Im dritten Schritt wird eine Risikoanpassung ermittelt, um nichtfinanzielle Risiken zu berücksichtigen. Die vertragliche Servicemarge ergibt sich im Zeitpunkt des Erstansatzes und stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar. Die vertragliche Servicemarge beträgt zum 31. Dezember 2023 für das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft TEUR 5.204.409. In jeder Periode wird anhand von festgelegten Deckungseinheiten ein Betrag der vertraglichen Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen erfolgswirksam erfasst. Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge beträgt im Berichtszeitraum TEUR 286.903 und wird in den versicherungstechnischen Erträgen ausgewiesen. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IFRS 17 abgeglichen, die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des variablen Gebührenansatzes sowie des EU- Wahlrechts zur Nicht-Berücksichtigung jährlicher Kohorten auf Versicherungsverträge im Bereich Lebens- und Krankenversicherung beurteilt, die zugrunde liegenden Annahmen zur Ermittlung der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme überprüft, die Vorgehensweise zur Ermittlung der Zinssätze zur Diskontierung der Zahlungsströme sowie zur Ermittlung der Risikoanpassung nachvollzogen, die Festlegung der Deckungseinheiten mit den Vorgaben des IFRS 17 abgeglichen und die sachgerechte Auflösung der vertraglichen Servicemarge überprüft, die Erst- und Folgebewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen durch eine Überprüfung der Rechenlogik sowie des Systemumfelds im neu implementierten Nebenbuch getestet sowie die Richtigkeit und Bewertung zusätzlicher wesentlicher Abschlussbuchungen außerhalb des Nebenbuches überprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Versicherungsverträge – Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie die Tabelle „Versicherungstechnische Erträge“. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernbericht 2023, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate-Governance-Bericht sowie den nichtfinanziellen Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Konzernberichts 2023 werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 22. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter. Wien, den 15. März 2024 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. Einzelabschluss UNIQA Insurance Group AG 229 Konzernabschluss KENNZAHLEN DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 230 Kennzahlen Angaben in Tausend Euro 2023 2022 Verrechnete Prämien Gesamtrechnung 50.451 43.174 Abgegrenzte Prämien im Eigenbehalt 11.272 10.165 Aufwendungen für Versicherungsfälle im Eigenbehalt 12.034 10.899 Aufwendungen für Versicherungsbetrieb im Eigenbehalt 133.320 121.431 Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen 318.113 328.569 Kapitalanlagen 4.393.634 4.422.314 Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt 85.989 87.079 Eigenkapital 2.393.633 2.388.648 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 184.602 195.997 Jahresgewinn 174.484 170.257 Dividende je Aktie (in €) 0,57 0,55 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen Außendienst 1 2 Mitarbeiter:innen Innendienst 671 630 Inhalt 231 Lagebericht 244 Bilanz 246 Gewinn- und Verlustrechnun g 248 A nhang 264 Bestätigungsvermer k 268 Erklärung der gesetzlichen Vertreter 269 Bericht des Aufsichtsrats 230 Jahresfinanzbericht 2023 231 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Lagebericht G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s v v e e r r l l a a u u f f 2 2 0 0 2 2 3 3 Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera- tive Versicherungsgesellschaft. Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben: U U N N I I Q Q A A Ö Ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g e e n n A A G G Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung R R ü ü c c k k v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s g g e e s s c c h h ä ä f f t t Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten Geschäft betrug im Geschäftsjahr 14.773 Tausend Euro (2022: 17.006 Tausend Euro). Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesell- schaften außerhalb des Konzerns betrugen 35.679 Tausend Euro (2022: 26.168 Tausend Euro). Die abgegebenen Rück- versicherungsprämien betrugen im Jahr 2023 39.304 Tau- send Euro (2022: 33.362 Tausend Euro). Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in Höhe von 23.187 Tausend Euro (2022: 24.050 Tausend Euro) und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von 18.854 Tausend Euro (2022: 15.926 Tausend Euro) gegen- über. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt 30.284 Tausend Euro (2022: 29.096 Tausend Euro). Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege- benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von – 8.940 Tausend Euro (2022: – 7.739 Tausend Euro). E E r r t t r r ä ä g g e e a a b b z z ü ü g g l l i i c c h h A A u u f f w w e e n n d d u u n n g g e e n n a a u u s s K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im Berichtsjahr 318.113 Tausend Euro (2022: 328.569 Tau- send Euro). K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG verminderten sich im Berichtsjahr um 0,6 Prozent (2022: Verminderung um 0,4 Prozent) auf insgesamt 4.393.634 Tausend Euro (2022: 4.422.314 Tausend Euro). Darin enthalten sind Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 140.393 Tausend Euro (2022: 151.989 Tausend Euro). Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe von 2.084 Tausend Euro (2022: 936 Tausend Euro) und Abgänge in Höhe von 139 Tausend Euro (2022: 985 Tau- send Euro) zu verzeichnen. Die Abschreibungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5.026 Tausend Euro (2022: 5.360 Tausend Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buch- wert per 31. Dezember 2023 betrug 143.307 Tausend Euro (2022: 146.389 Tausend Euro). Sämtliche Liegenschaften befinden sich im Inland. Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beliefen sich Ende 2023 auf 4.043.234 Tau- send Euro (2022: 4.052.676 Tausend Euro). Die Abschrei- bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr beliefen sich auf 9.433 Tausend Euro (2022: 11.690 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und wei- tere Details sind dem Anhang zu entnehmen. Die sonstigen Kapitalanlagen verminderten sich im Berichtsjahr um 4.562 Tausend Euro (2022: Verminderung um 4.099 Tausend Euro) auf 66.699 Tausend Euro (2022: 71.261 Tausend Euro). V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e R R ü ü c c k k s s t t e e l l l l u u n n g g e e n n Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen- behalt verminderten sich im Berichtsjahr um 1,3 Prozent (2022: Verminderung um 12,1 Prozent) auf 85.989 Tau- send Euro (2022: 87.079 Tausend Euro). Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversiche- rung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversi- cherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um 3.528 Tausend Euro (2022: Verminderung um 12.111 Tau- send Euro) auf 57.668 Tausend Euro (2022: 61.196 Tau- send Euro) vermindert. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle im Eigenbehalt stieg auf insgesamt 10.500 Tau- send Euro (2022: 9.875 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif- ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der 231 Kennzahlen der UNIQA Insurance Group AG | Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 232 Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) getroffenen Anord- nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsge- setz (VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstel- lung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Be- rechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderter Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 1.813 Tausend Euro zugeführt (2022: Zuführung von 853 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf 17.821 Tausend Euro (2022: 16.008 Tausend Euro). Davon entfielen 8.442 Tausend Euro auf die Sparte Kfz-Fahrzeug (2022: 7.556 Tausend Euro) und 4.859 Tausend Euro auf die Sparte Sturm (2022: 4.282 Tausend Euro). N N i i c c h h t t - - v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e R R ü ü c c k k s s t t e e l l l l u u n n g g e e n n Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen des Strategie- programms UNIQA 3.0 ein Kostenprogramm verabschie- det und damit verbunden ein Sozialplan vereinbart, der Sonderabfertigungs-, Altersteilzeit- und andere Aus- gleichsmodelle umfasst. Die Rückstellung für Restruktu- rierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 wur- den 749 Tausend Euro (2022: 1.996 Tausend Euro) ver- braucht. Im Geschäftsjahr wurde keine Auflösung vorgenommen (2022: 346 Tausend Euro), somit verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 4.802 Tausend Euro (2022: 5.552 Tausend Euro) per 31. Dezember 2023, die für Zah- lungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird. E E i i g g e e n n k k a a p p i i t t a a l l , , E E G G T T u u n n d d J J a a h h r r e e s s g g e e w w i i n n n n Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2023 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von 184.602 Tausend Euro (2022: 195.997 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern er- rechnete sich ein Jahresgewinn von 174.484 Tausend Euro (2022: 170.257 Tausend Euro). M M i i t t a a r r b b e e i i t t e e n n d d e e Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 wurden 672 (2022: 632) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren 671 (2022: 630) im Innendienst und 1 (2022: 2) im Außendienst tätig. Im Berichtsjahr stand 1 Lehrling (2022: 1) in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten. A A u u s s g g l l i i e e d d e e r r u u n n g g g g e e m m ä ä ß ß § § 1 1 5 5 6 6 V V A A G G Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding bestehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen:  Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien) serviciert die operative Ebene (UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien) weiterhin in den Bereichen Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, versicherungs- mathematische Dienstleistungen sowie Investmentver- waltung und Interner Revision.  Die Schlüsselfunktion Rückversicherung von Holding und operativer Ebene ist seit 2023 an die konzerninterne Rückversicherungsgesellschaft UNIQA Re AG, Zürich, ausgegliedert.  Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital Markets GmbH, Wien, ausgegliedert.  Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und Verwaltung werden von der UNIQA Group Service Center Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die operative Ebene erbracht.  Die UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienst- leistungen für die Holding und die operative Ebene in den Bereichen Informationstechnologie und Telekom- munikation. S S o o n n s s t t i i g g e e A A n n g g a a b b e e n n In den Bereichen Forschung und Entwicklung wurden keine Aktivitäten gesetzt. Die Gesellschaft führt eine Zweigniederlassung, die UNIQA 4WARD o.z., in der Slowakei, welche diverse Bera- tungs- und Serviceleistungen für die Unternehmens- gruppe erbringt. 232 Jahresfinanzbericht 2023 233 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s v v e e r r l l a a u u f f 2 2 0 0 2 2 3 3 i i m m D D e e t t a a i i l l Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den nachfolgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent- angaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. A A n n g g a a b b e e n n z z u u d d e e n n w w e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e n n e e r r f f o o l l g g s s w w i i r r k k s s a a m m e e n n L L e e i i s s t t u u n n g g s s i i n n d d i i k k a a t t o o r r e e n n Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar: P P r r ä ä m m i i e e n n Angaben in Tausend Euro Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Veränderung Veränderung 2023 2022 absolut % 2023 2022 absolut % Sonstige Versicherungen 35.679 26.168 9.511 36,3 36.302 27.912 8.390 30,1 Lebensversicherung 14.773 17.006 – 2.233 – 13,1 14.773 17.006 – 2.233 – 13,1 Summe indirektes Geschäft 50.452 43.174 7.278 16,9 51.075 44.918 6.157 13,7 Gesamtsumme 50.452 43.174 7.278 16,9 51.075 44.918 6.157 13,7 Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi- cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf: A A u u f f w w e e n n d d u u n n g g e e n n f f ü ü r r V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s f f ä ä l l l l e e u u n n d d E E r r h h ö ö h h u u n n g g d d e e r r D D e e c c k k u u n n g g s s r r ü ü c c k k s s t t e e l l l l u u n n g g Angaben in Tausend Euro Veränderung 2023 2022 absolut % Sonstige Versicherungen 20.738 16.973 3.765 22,2 Lebensversicherung 12.827 13.843 – 1.016 – 7,3 Summe indirektes Geschäft 33.565 30.816 2.749 8,9 Gesamtsumme 33.565 30.816 2.749 8,9 Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti- ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar: K K o o s s t t e e n n Angaben in Tausend Euro Veränderung 2023 2022 absolut % Abschlusskosten Sonstige Versicherungen 8.155 6.249 1.906 30,5 Lebensversicherung 1.787 2.304 – 517 – 22,4 Summe indirektes Geschäft 9.942 8.553 1.389 16,2 Gesamtsumme 9.942 8.553 1.389 16,2 Sonstiger Betriebsaufwand Sonstige Versicherungen 131.486 119.919 11.567 9,6 Summe indirektes Geschäft 131.486 119.919 11.567 9,6 Gesamtsumme 131.486 119.919 11.567 9,6 Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungstechni- schen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzinslichen Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden 233 Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 234 Erfolgspositionen der Aktien und anderer nicht festver- zinslicher Wertpapiere. Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfas- sen die der Schuldverschreibungen und anderer festver- zinslicher Wertpapiere: E E r r t t r r ä ä g g e e ( ( n n e e t t t t o o ) ) a a u u s s K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Angaben in Tausend Euro Veränderung 2023 2022 absolut % Grundstücke und Bauten 6.745 7.942 – 1.197 – 15,1 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 343.604 319.977 23.627 7,4 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen – 1.050 3.772 – 4.822 – 127,8 Festverzinsliche Kapitalanlagen 1.081 3.566 – 2.485 – 69,7 Guthaben bei Kreditinstituten 1) 1.299 38 1.261 3.318,4 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 3.890 4.169 – 279 – 6,7 Gesamtsumme 355.569 339.464 16.105 4,7 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach- tung hinzugerechnet. Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwen- dungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwen- dungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapital- anleihen in Summe von 37.457 Tausend Euro (2022: 10.895 Tausend Euro). Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt. R R e e n n d d i i t t e e d d e e r r K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Angaben in Prozent 2023 2022 Grundstücke und Bauten 4,7 5,3 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 8,5 7,9 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen – 4,7 9,5 Festverzinsliche Kapitalanlagen 2,3 10,6 Guthaben bei Kreditinstituten 1) 5,9 0,2 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 2,7 2,6 Gesamtrendite 8,0 7,6 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach- tung hinzugerechnet. Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechni- scher Positionen der Retrozession wie folgt dar: E E r r g g e e b b n n i i s s i i n n d d i i r r e e k k t t e e s s G G e e s s c c h h ä ä f f t t i i m m E E i i g g e e n n b b e e h h a a l l t t Angaben in Tausend Euro Veränderung 2023 2022 absolut % Sonstige Versicherungen 260 – 92 352 – 382,6 Lebensversicherung – 489 – 656 167 – 25,5 Summe indirektes Geschäft – 229 – 748 519 – 69,4 Gesamtsumme – 229 – 748 519 – 69,4 Die Steuern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung: S S t t e e u u e e r r n n Angaben in Tausend Euro Veränderung 2023 2022 absolut % Körperschaftsteuer für die Gruppe 1.521 1.461 60 4,1 Verrechnung mit Gruppenmitgliedern – 15.505 9.588 – 25.093 – 261,7 Quellensteuern 0 – 232 232 – 100,0 – 13.984 10.817 – 24.801 – 229,3 Körperschaftsteuer aus Vorjahren 9.199 – 2.227 11.426 – 513,1 – 4.785 8.590 – 13.375 – 155,7 Latente Steuern – 5.333 – 34.331 28.998 – 84,5 Gesamtsumme – 10.118 – 25.741 15.623 – 60,7 234 Jahresfinanzbericht 2023 235 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG W W e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e b b i i l l a a n n z z b b e e z z o o g g e e n n e e f f i i n n a a n n z z i i e e l l l l e e L L e e i i s s t t u u n n g g s s - - i i n n d d i i k k a a t t o o r r e e n n Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge- nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich wie folgt dar: A A n n t t e e i i l l a a n n d d e e r r B B i i l l a a n n z z s s u u m m m m e e Angaben in Prozent 31.12.2023 31.12.2022 Eigenkapital 48,3 47,9 Versicherungstechnische Rückstellungen und Depotverbindlichkeiten 3,4 3,6 Kapitalanlagen und flüssige Mittel 88,9 89,3 Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals: E E n n t t w w i i c c k k l l u u n n g g d d e e s s E E i i g g e e n n k k a a p p i i t t a a l l s s Angaben in Tausend Euro Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Risikorücklage Bilanzgewinn Gesamt Stand 1.1.2022 308.180 1.705.662 202.268 733 171.031 2.387.875 Dividende 0 0 0 0 – 169.484 – 169.484 Jahresgewinn 0 0 0 0 170.257 170.257 Stand 31.12.2022 308.180 1.705.662 202.268 733 171.804 2.388.648 Dividende 0 0 0 0 – 169.499 – 169.499 Jahresgewinn 0 0 0 0 174.484 174.484 Stand 31.12.2023 308.180 1.705.662 202.268 733 176.789 2.393.633 Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen- behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende Entwicklung: V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g s s t t e e c c h h n n i i s s c c h h e e R R ü ü c c k k s s t t e e l l l l u u n n g g e e n n i i n n k k l l . . D D e e p p o o t t v v e e r r r r e e c c h h n n u u n n g g ( ( i i m m E E i i g g e e n n b b e e h h a a l l t t ) ) Angaben in Tausend Euro Veränderung 31.12.2023 31.12.2022 absolut in % Deckungsrückstellung 57.668 61.196 – 3.528 – 5,8 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 10.500 9.875 625 6,3 Schwankungsrückstellung 17.821 16.008 1.813 11,3 Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 82.534 90.601 – 8.067 – 8,9 Gesamtsumme 168.523 177.680 – 9.157 – 5,2 235 Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 236 Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpo- sitionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kredit- instituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet): K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n Angaben in Tausend Euro Veränderung in % der Kapitalanlagen 31.12.2023 31.12.2022 absolut % 31.12.2023 31.12.2022 Grundstücke und Bauten 143.307 146.389 – 3.082 – 2,1 3,3 3,3 Anteile an verbundenen Unternehmen 2.766.549 2.717.024 49.525 1,8 62,8 61,0 Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.253.753 1.312.720 – 58.967 – 4,5 28,5 29,5 Beteiligungen 22.932 22.932 0 0,5 0,5 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 278 1.883 – 1.605 – 85,2 0,0 0,0 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.153 44.772 381 0,9 1,0 1,0 Sonstige Ausleihungen 258 3.544 – 3.286 – 92,7 0,0 0,1 Guthaben bei Kreditinstituten 11.022 32.740 – 21.718 – 66,3 0,3 0,7 Andere Kapitalanlagen 21.010 21.061 – 51 – 0,2 0,5 0,5 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 140.393 151.989 – 11.596 – 7,6 3,2 3,4 Gesamtsumme 4.404.655 4.455.054 – 50.399 – 1,1 100,0 100,0 N N i i c c h h t t f f i i n n a a n n z z i i e e l l l l e e E E r r k k l l ä ä r r u u n n g g u u n n d d A A n n g g a a b b e e n n z z u u n n i i c c h h t t f f i i n n a a n n - - z z i i e e l l l l e e n n L L e e i i s s t t u u n n g g s s i i n n d d i i k k a a t t o o r r e e n n ( ( § § 2 2 4 4 3 3 b b U U G G B B ) ) Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungs- geschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer- belange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nicht- finanzielle Erklärung der Gesellschaft innerhalb des kon- solidierten nichtfinanziellen Berichts der UNIQA Insurance Group AG in zusammengefasster Weise gemäß § 243b und § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der zusammengefasste konsolidierte nichtfinanzielle Bericht wird von sämtlichen gesetzlichen Vertreter:innen aufge- stellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzernlage- bericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2022 offen- gelegt. A A n n g g a a b b e e n n z z u u d d e e n n w w e e s s e e n n t t l l i i c c h h e e n n R R i i s s i i k k e e n n u u n n d d U U n n g g e e w w i i s s s s - - h h e e i i t t e e n n , , d d e e n n e e n n d d a a s s U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n a a u u s s g g e e s s e e t t z z t t i i s s t t ( ( § § 2 2 4 4 3 3 A A b b s s . . 1 1 U U G G B B ) ) Organisationsstruktur (Governance) In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein stan- dardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizie- ren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter- schiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikoma- nagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richt- linie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und beschreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation für den Risikomanage- mentprozess. Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie fest- gelegt. In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwor- tet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanage- mentprozess. Er wird von der Risikomanagementfunktion, die für das Betreiben des Ri- sikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versiche- rungsunternehmen zuständig ist, unterstützt. Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagement- komitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdis- ziplinäres Führungsgremium, das die Risikomanager:innen 236 Jahresfinanzbericht 2023 237 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwischen den Risikopositionen identifiziert und Maßnahmen zur Risikomitigation vorschlägt. Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa- tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko- managementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines of de- fence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert: F F i i r r s s t t l l i i n n e e : : R R i i s s i i k k o o m m a a n n a a g g e e m m e e n n t t i i n n n n e e r r h h a a l l b b d d e e r r G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s - - t t ä ä t t i i g g k k e e i i t t Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. S S e e c c o o n n d d l l i i n n e e : : A A u u f f s s i i c c h h t t s s f f u u n n k k t t i i o o n n e e n n i i n n k k l l u u s s i i v v e e d d e e r r R R i i s s i i k k o o - - m m a a n n a a g g e e m m e e n n t t f f u u n n k k t t i i o o n n Die Risikomanagementfunktion und weitere Governance- Funktionen, wie zum Beispiel Compliance, müssen die Ge- schäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen. T T h h i i r r d d l l i i n n e e : : P P r r ü ü f f u u n n g g e e n n d d u u r r c c h h d d i i e e I I n n t t e e r r n n e e R R e e v v i i s s i i o o n n Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kon- trollsystems, die das Risikomanagement und die Compli- ance umfasst. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance Group AG liefert periodische Informationen zum Risiko- profil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:  Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-Risiko)  Kreditrisiko/Ausfallrisiko  Liquiditätsrisiko  Konzentrationsrisiko  Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfallversicherung)  Operationelles Risiko  Emerging Risk  Reputationsrisiko  Ansteckungsrisiko (Contagion Risk)  Strategisches Risiko Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Sozia- les/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, son- dern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien be- rücksichtigt. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko- managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko- identifikation durchzuführen, werden parallel unter- schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokatego- rien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech- nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen- werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entwe- der auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Markt- risiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unter- nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung). Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet. Risikoprofil Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken sowie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA Insurance Group AG basiert auf einer unternehmensspe- zifischen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen internen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri- gen Risikokategorien. Die weiteren UNIQA spezifischen Risiken, dazu zählen unter anderem operationelle Risiken und Prozessrisiken, werden mittels eines Experteneinschätzungsverfahrens bewertet. Die Risikobewertungen werden in einem Risiko- bericht konsolidiert und dem Management zur Verfügung gestellt. Der Risikomanagementprozess ermöglicht es, 237 Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 238 Risiken frühzeitig zu erkennen und durch das Setzen von Maßnahmen zu minimieren oder zu transferieren. Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen Risiken sind: Marktrisiko Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Ver- luste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Akti- enkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und Passiva des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA In- surance Group AG mit dem partiellen internen Modell er- mittelt. Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in:  Zinsrisiko  Währungsrisiko  Aktienrisiko  Immobilienrisiko  Spreadrisiko Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswir- kungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum Fälligkeitstermin erfüllen zu können. Konzentrationsrisiko Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA Insurance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien un- ter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist. Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversi- cherung ist unter versicherungstechnischem Risiko gene- rell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens nach- teiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Versiche- rungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im Rahmen des partiellen internen Modells in die folgenden Sub-risi- komodule unterteilt:  Prämienrisiko  Reserverisiko  Stornorisiko  Katastrophenrisiko Operationelles Risiko Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen Ereignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Ver- lusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften. Emerging Risks Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen befindliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftli- che, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpo- litische Entwicklungen sowie die wachsenden Interde- pendenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berück- sichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder 238 Jahresfinanzbericht 2023 239 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei- tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert. Ansteckungs- und Übertragungsrisiko Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen zwischen Unternehmen innerhalb einer Unternehmens- gruppe. Zum Beispiel kann sich ein Reputationsschaden eines verbundenen Unternehmens auf die UNIQA Insurance Group AG auswirken. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management- entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen resultiert, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen durch Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategi- schen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet. Cyberrisko Die steigende Abhängigkeit von digitalen Technologien und die damit verbundenen Cyberbedrohungen stellen für die UNIQA Group ein wachsendes Risiko dar. Die UNIQA Group hat eine umfassende Cybersicherheitsstrategie ent- wickelt, die Maßnahmen wie die regelmäßige Überprüfung der IT-Infrastruktur, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), ein Security Information and Event Management System (SIEM) und Schulungen der Mitarbeiter:innen um- fasst. Trotz dieser Bemühungen bleibt sich die UNIQA Group bewusst, dass Cyberrisiken dynamisch sind und eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung erfordern. A A n n g g a a b b e e n n i i m m Z Z u u s s a a m m m m e e n n h h a a n n g g m m i i t t d d e e r r V V e e r r w w e e n n d d u u n n g g v v o o n n F F i i n n a a n n z z i i n n s s t t r r u u m m e e n n t t e e n n ( ( § § 2 2 4 4 3 3 A A b b s s . . 3 3 Z Z . . 5 5 U U G G B B ) ) Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unterneh- mens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festver- zinslichen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immo- bilien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der Festsetzung der Volumina und der Begrenzung der offe- nen Geschäfte wird auf den entsprechenden Risikogehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken Rücksicht genommen. Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bo- nität und der sich daraus ableitenden Risikopositionie- rung. Die Berichterstattung an die zuständigen Vorstandsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den Auf- sichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur hängt vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger Darlegung aller damit verbundenen Risiken, auch unter Berücksich- tigung möglicher Liquiditätsbelastungen, sowie bereits im Bestand befindlicher Werte ab. Liquiditäts-/Cashflowrisiken Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-Manage- ment und unter Wahrung eines Sicherheitsbestands an li- quiden Mitteln. B B e e s s c c h h r r e e i i b b u u n n g g d d e e r r w w i i c c h h t t i i g g s s t t e e n n M M e e r r k k m m a a l l e e d d e e s s i i n n t t e e r r n n e e n n K K o o n n t t r r o o l l l l - - u u n n d d R R i i s s i i k k o o m m a a n n a a g g e e m m e e n n t t s s y y s s t t e e m m s s i i m m H H i i n n b b l l i i c c k k a a u u f f d d e e n n R R e e c c h h n n u u n n g g s s l l e e g g u u n n g g s s p p r r o o z z e e s s s s ( ( § § 2 2 4 4 3 3 a a A A b b s s . . 2 2 U U G G B B ) ) Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba- ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste- men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi- ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der Umfang der eingerichteten Systeme wurde anhand der un- ternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ord- nungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist. Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys- tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsoli- dierungshandbücher. Identifikation und Kontrolle der Risiken Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge- führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berech- tigungskonzept abgestimmt. 239 Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 240 Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi- gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle- gungsprozess werden zeitnah an das Management berich- tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Information und Kommunikation Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer- tungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Abschlüssen der Gesellschaft. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlaufend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungsnot- wendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kon- trollen beauftragten Personen b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kontrollschwächen schließen lassen c) Stichprobenartige Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeits- tests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams Berichterstattung an den Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss Im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanage- mentsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss. A A n n g g a a b b e e n n g g e e m m ä ä ß ß § § 2 2 4 4 3 3 a a A A b b s s . . 1 1 U U G G B B 1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber: innen lautenden nennwert- losen Stückaktien zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewäh- ren die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Die von der UNIQA Versicherungsverein Privatstif- tung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs- Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versicherungs- verein Privatstiftung und der RZB Versicherungs-be- teiligung GmbH gehaltenen Aktienbestände sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vor- kaufsrechte sind unter diesen Aktionär:innen verein- bart. 3. Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB – BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungs- beteiligung GmbH insgesamt rund 10,87 Prozent (Zu- rechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat- stiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versi- cherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH ins- gesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer: innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. 6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf- sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats- mitglied bei Vollendung des 70. Lebensjahres mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt- versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichts- rats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht ge- gen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder 240 Jahresfinanzbericht 2023 241 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 6. Dezember 2025 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktienge- setz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien, wovon 819.650 Stück eigene Aktien von der Gesellschaft gehalten werden und 1.215.089 Stück eigene Aktien durch die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der von der UNIQA Österreich Versicherungen AG gehal- tene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung von der BL Syndi- kat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen von BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen. 8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an- deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft. 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. A A b b g g e e l l a a u u f f e e n n e e s s G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s j j a a h h r r u u n n d d A A u u s s b b l l i i c c k k 2 2 0 0 2 2 4 4 E E r r e e i i g g n n i i s s s s e e n n a a c c h h d d e e m m B B i i l l a a n n z z s s t t i i c c h h t t a a g g Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz- stichtag vor. R R e e g g u u l l a a t t o o r r i i s s c c h h e e s s U U m m f f e e l l d d Das Jahr 2023 war erneut geprägt von den geopolitischen Krisen, allen voran vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, sowie von kriegerischen Auseinandersetzungen infolge des Angriffs der Hamas auf Israel. Neben diesen Herausforderungen widmete sich die Europäische Kom- mission in ihrem letzten vollen Arbeitsjahr vor der im Juni 2024 anstehenden Europawahl weiterhin konse- quent den wichtigsten regulatorischen Rahmenbedingun- gen. Dies beinhaltet vor allem die Überarbeitung des Solvency-II-Regelwerks sowie die Umsetzung der Sustainable-Finance-Regulierung. Nachdem der Rat der EU und das Europäische Parlament ihre Positionen im Hinblick auf den von der Europäischen Kommission präsentierten Entwurf zur Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie festlegten, starteten im Sep- tember 2023 die sogenannten Trilogverhandlungen. Diese konnten am 13. Dezember 2023 unter der Führung der spanischen Ratspräsidentschaft mit Einigung auf einen fi- nalen Text abgeschlossen werden. Das geänderte Rahmen- werk wird voraussichtlich ab 2026 anwendbar sein. Die EU will nicht nur durch die Ausgestaltung der Wir- kung von Maßnahmen für langfristige Garantien und Maßnahmen zur Förderung langfristiger Investitionen so- wie die Einführung makroprudenzieller Tools die Kapital- anforderungen neu bewerten, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Solvency II verringern und das Biodiversitäts- und Klimarisiko bewerten. Neben dem Solvency-II-Review kam es auch zu einer Einigung auf eine Richtlinie für ein eigenes Sanierungs- und Abwicklungsregime für Versicherungen – die Insu- rance Recovery & Resolution Directive (IRRD). Mit der IRRD wird eine harmonisierte Regelung auf europäischer Ebene für die Abwicklung von Versicherern geschaffen. Die damit einhergehenden regulatorischen Anforderun- gen werden voraussichtlich einen beträchtlichen admini- strativen Mehraufwand verursachen. 241 Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 242 Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan soll die Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050 durch die Fi- nanzwirtschaft unterstützt werden. Dies wurde durch In- kraftsetzung der Offenlegungsverordnung (SFDR) hinsichtlich des Umgangs mit Klimarisiken und der Ver- meidung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeits- faktoren seit März 2021 für die Bereitstellung von Finanzprodukten und die Versicherungsdeckungen vorangetrieben. Dadurch sollen die Folgen des Klimawan- dels berücksichtigt werden. Im Jahr 2022 startete die Eu- ropäische Kommission einen Prozess zur Überarbeitung der Verordnung, die zu einer kundenfreundlicheren An- wendung und besseren Abstimmung mit anderen Rechts- normen führen soll. In Bezug auf die sechs definierten Umweltziele wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 für die beiden Ziele – Klimaschutz sowie Anpassung an den Kli- mawandel – konkrete, standardisierte Beschreibungen nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten nach Branchen für die Offenlegung festgelegt. Auch die Detailausarbeitung der restlichen Umweltziele wurde im Geschäftsjahr 2023 be- schlossen. Außerdem wurde seitens der Europäischen Kommission im Mai 2023 die sogenannte Kleinanlegerstrategie und ein damit einhergehender Legislativvorschlag präsentiert. Im Rahmen der Kleinanlegerstrategie soll der Vertrieb aller Anlageprodukte für Kleinanleger:innen (d. h. von Versicherungen, Banken, Vermögensverwaltern etc.) gleich geregelt und ihre Partizipation am Kapitalmarkt ge- fördert werden. Eine Einigung zu diesem Gesetzes-projekt konnte 2023 nicht erzielt werden und wird vielleicht erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. K K o o n n j j u u n n k k t t u u r r a a u u s s b b l l i i c c k k Sowohl der US-Notenbank (Fed) wie auch der europäi- schen Zentralbank (EZB) gelang es mittels der seit 1980 stärksten Zinserhöhungen innerhalb von 18 Monaten, die Inflation schrittweise in den Griff zu bekommen. Die Zin- sen stiegen in den USA auf 5,5 Prozent, in Europa auf 4,5 Prozent. Die Zentralbankzinsen im Euroraum erreich- ten damit 2023 ein seit der Einführung des Euro histori- sches Hoch. In den USA waren die Zinsen im Vergleich zuletzt im Jahr 2001 höher. Die Inflation fiel hierdurch deutlich: in den USA auf aktuell 3,1 Prozent, in der Euro- zone auf unter 3 Prozent. In Österreich blieb sie vorläufig. Die starken Zinsanhebungen zur Bekämpfung der Infla- tion hatten auch wenig überraschend Auswirkungen auf die Konjunktur. Deutlich zu sehen ist dies in erster Linie dort, wo Zinsen eine unmittelbare Wirkung auf Preis und Entwicklung haben: in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Aber auch die Industrie leidet: Der deutsche IFO-Geschäftserwartungsindex steht auf mage- ren 84,3 Punkten. Und auch in Österreich ist die Eintrü- bung deutlich zu spüren: der WIFO- Konjunkturklimaindex fiel von noch deutlich positiven 10,9 Punkten im April klar ins Minus gegen Ende des Jah- res und lag im Oktober bei minus 7,9 Punkten. 2023 enden Deutschland und Österreich damit in einer „milden“ Re- zession. Wir rechnen allerdings nicht mit einer lang anhal- tend schrumpfenden Wirtschaft – schon 2024 sollte das BIP in Europa wieder um rund 1 Prozent wachsen, in den USA aufgrund der guten Nachfrage um knapp 2 Prozent. Aufgrund der angeführten erfreulichen Inflationsentwick- lung gibt es mittlerweile keine Marktteilnehmer:innen mehr, die mit weiteren Zinsanhebungen rechnen. Im Gegenteil: Der Markt geht stark von ersten Zinssenkungen in der ersten Jahreshälfte 2024 aus. Zwar können Zweit- rundeneffekte aufgrund der starken Lohnerhöhungen die Preise nochmals anheizen, jedoch sollte dieser Effekt zum Großteil von der schwachen Konjunktur in China aufgeho- ben werden. Man rechnet mit deutlichen Preisreduktio- nen auf Waren aus dem Reich der Mitte und hätte damit ausreichend Spielraum für Zinssenkungen. Das Ende der Hochinflation ist damit überall absehbar: 2024 sollte die Inflation in den USA wie auch der Eurozone schon zeit- weise unter 2 Prozent fallen, und in Österreich sollte der Jahresschnitt laut IMF 2024 bei ca. 3,5 Prozent liegen. In Osteuropa rechnen wir mit einem Preisanstieg von maxi- mal 5 – 6 Prozent noch hoch (Jahresdurchschnitt über 7 Prozent, im Jahresabstand Dezember 5,6 Prozent). Ein besonders spannendes Thema 2024 werden Wahlen sein: Gewählt wird in diesem Jahr zwar in vielen Staaten und Regionen, allerdings steht jene um das US-Präsiden- tenamt klar im Fokus des Interesses. Diese Wahl wird weltpolitisch die Weichen für eine sehr lange Zeit stellen und könnte damit auch konjunkturpolitische Auswirkun- gen haben. U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n s s a a u u s s b b l l i i c c k k Für das Geschäftsjahr 2024, dem letzten unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 - Seeding the Future“, konzentrieren wir uns auf eine weitere Verbesserung unseres versicherungstechnischen Kerngeschäfts in unseren beiden Heimmärkten Österreich und CEE. Jedoch rechnen wir im Geschäftsjahr 2024 erneut mit einem Ergebnisdruck, der auf steigende Aufwendungen im Kostenbereich (vor allem aufgrund der Inflation) zurückzuführen ist. Daher ist es von entscheidender 242 Jahresfinanzbericht 2023 243 LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Bedeutung, die strenge Kostendisziplin aufrecht- zuerhalten und kontinuierlich Optimierungen im Kostenmanagement vorzunehmen. Diese Prognosen sind vorbehaltlich möglicher negativer Einflüsse auf unser Ergebnis zu sehen, die sich aus geopolitischen Verwerfungen und damit verbundenen Unsicherheiten für die globalen Kapitalmärkte, aus einem volatilen Zinsumfeld, der Inflationsentwicklung generell, und vor allem aus erhöhten Schadensleistungen in Folge von Naturkatastrophen ergeben können. Damit verbunden erwarten wir unsere Zielprofitabilität auf dem Niveau von 2023. Wien, am 7. März 2024 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 243 Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 244 Bilanz zum 31. Dezember 2023 A A k k t t i i v v a a Angaben in Euro 31.12.2023 31.12.2022 A. Immaterielle Vermögensgegenstände Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 19.323.177,00 28.037.315,36 B. Kapitalanlagen I. Grundstücke und Bauten 1. Grundstücke und Bauten 142.840.830,56 145.814.409,84 2. Umgründungsmehrwert 466.391,00 574.507,00 II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.766.548.702,68 2.717.023.565,84 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.253.752.796,53 1.312.720.055,90 3. Beteiligungen 22.932.144,54 22.932.144,54 III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 278.054,44 1.883.054,44 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.153.477,39 44.772.389,53 3. Sonstige Ausleihungen 257.936,15 3.544.481,80 4. Andere Kapitalanlagen 21.009.825,52 21.060.825,52 IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 140.393.385,45 151.988.745,57 4.393.633.544,26 4.422.314.179,98 C. Forderungen I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 4.570.199,31 4.491.275,41 II. Sonstige Forderungen 436.174.733,84 414.166.732,23 440.744.933,15 418.658.007,64 D. Anteilige Zinsen 14.467.957,90 14.389.824,74 E. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) 20.450.104,86 11.521.317,43 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 11.022.298,05 32.740.429,65 III. Andere Vermögensgegenstände 2.475.367,50 2.386.844,10 33.947.770,41 46.648.591,18 F. Rechnungsabgrenzungsposten 22.965.339,51 23.822.679,95 G. Aktive latente Steuern 28.172.718,95 33.505.719,98 4.953.255.441,18 4.987.376.318,83 244 Jahresfinanzbericht 2023 245 BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG P P a a s s s s i i v v a a Angaben in Euro 31.12.2023 31.12.2022 A. Eigenkapital I. Grundkapital Nennbetrag 309.000.000,00 309.000.000,00 davon eigene Anteile – 819.650,00 – 819.650,00 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 1.705.588.527,23 1.705.588.527,23 2. nicht gebundene 73.279,87 73.279,87 III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage 573.296,24 573.296,24 2. Freie Rücklagen 201.694.348,35 201.694.348,35 IV. Risikorücklage 733.467,00 733.467,00 V. Bilanzgewinn 176.789.324,96 171.804.370,90 davon Gewinnvortrag 2.305.178,40 1.547.015,92 2.393.632.593,65 2.388.647.639,59 B. Nachrangige Verbindlichkeiten 901.300.000,00 1.050.000.000,00 C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt I. Deckungsrückstellung 1. Gesamtrechnung 140.201.414,79 151.797.841,18 2. Anteil der Rückversicherer – 82.533.556,03 – 90.601.424,78 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1. Gesamtrechnung 41.848.399,05 37.776.372,98 2. Anteil der Rückversicherer – 31.348.618,68 – 27.901.611,20 III. Schwankungsrückstellung 17.820.900,00 16.007.600,00 85.988.539,13 87.078.778,18 D. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen I. Rückstellungen für Abfertigungen 20.206.171,04 20.125.717,63 II. Rückstellungen für Pensionen 194.293.085,39 205.788.774,95 III. Steuerrückstellungen 1.901.498,04 3.436.523,23 IV. Sonstige Rückstellungen 167.505.025,36 155.455.712,32 383.905.779,83 384.806.728,13 E. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 82.533.556,03 90.601.424,78 F. Sonstige Verbindlichkeiten I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 12.408.881,87 5.395.847,15 II. Anleihenverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00 600.000.000,00 III. Andere Verbindlichkeiten 493.348.320,67 380.681.342,00 1.105.757.202,54 986.077.189,15 G. Rechnungsabgrenzungsposten 137.770,00 164.559,00 4.953.255.441,18 4.987.376.318,83 245 Bilanz der UNIQA Insurance Group AG GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 246 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 S S c c h h a a d d e e n n - - u u n n d d U U n n f f a a l l l l v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Euro 2023 2022 I. Versicherungstechnische Rechnung 1. Abgegrenzte Prämien 11.272.372,27 10.164.833,75 a) Verrechnete Prämien 11.147.765,92 9.812.049,18 aa) Gesamtrechnung 50.451.417,00 43.174.455,65 ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 39.303.651,08 – 33.362.406,47 b) Veränderung durch Prämienabgrenzung 124.606,35 352.784,57 ba) Gesamtrechnung 623.031,87 1.743.851,31 bb) Anteil der Rückversicherer – 498.425,52 – 1.391.066,74 2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 3.890.407,96 4.169.472,43 3. Sonstige versicherungstechnische Erträge 881.047,03 555.509,20 4. Aufwendungen für Versicherungsfälle – 12.033.600,00 – 10.898.646,33 a) Zahlungen für Versicherungsfälle – 11.756.750,29 – 10.881.219,71 aa) Gesamtrechnung – 42.040.639,17 – 39.976.851,77 ab) Anteil der Rückversicherer 30.283.888,88 29.095.632,06 b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 276.849,71 – 17.426,62 ba) Gesamtrechnung – 2.326.809,56 – 2.661,02 bb) Anteil der Rückversicherer 2.049.959,85 – 14.765,60 5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 3.201.483,34 2.312.787,76 Deckungsrückstellung 3.201.483,34 2.312.787,76 a) Gesamtrechnung 10.802.172,37 9.163.022,85 b) Anteil der Rückversicherer – 7.600.689,03 – 6.850.235,09 6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 133.320.356,10 – 121.430.817,56 a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 9.942.101,42 – 8.552.472,97 b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 131.485.510,32 – 119.919.498,53 c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben 8.107.255,64 7.041.153,94 7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 3.221.813,32 – 11.195.191,90 8. Veränderung der Schwankungsrückstellung – 1.813.300,00 – 853.000,00 9. Versicherungstechnisches Ergebnis – 131.143.758,82 – 127.175.052,65 246 Jahresfinanzbericht 2023 247 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG S S c c h h a a d d e e n n - - u u n n d d U U n n f f a a l l l l v v e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g Angaben in Euro 2023 2022 II. Nicht-versicherungstechnische Rechnung 1. Versicherungstechnisches Ergebnis – 131.143.758,82 – 127.175.052,65 2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 420.351.481,23 423.243.491,79 a) Erträge aus Beteiligungen 353.391.481,20 326.804.932,71 davon verbundene Unternehmen 350.030.059,65 324.848.102,47 b) Erträge aus Grundstücken und Bauten 11.763.929,12 12.730.506,34 c) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 46.215.463,59 76.041.892,88 davon verbundene Unternehmen 44.009.600,77 69.422.186,40 d) Erträge aus Zuschreibungen 3.870.690,90 1.030.413,29 e) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 86.552,00 2.335.328,00 f) Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 5.023.364,42 4.300.418,57 3. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen – 102.238.892,85 – 94.674.240,83 a) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 16.282.634,70 – 13.503.312,45 b) Abschreibungen von Kapitalanlagen – 14.537.771,91 – 18.023.951,48 c) Zinsenaufwendungen – 69.272.553,47 – 60.861.876,79 d) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 51.029,55 – 664.650,64 e) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 2.094.903,22 – 1.620.449,47 4. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge – 3.890.407,96 – 4.169.472,43 5. Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge 1.673.855,45 75.509,07 6. Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen – 150.027,80 – 1.302.770,78 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 184.602.249,25 195.997.464,17 8. Steuern vom Einkommen – 10.118.102,69 – 25.740.109,19 9. Jahresüberschuss 174.484.146,56 170.257.354,98 10. Jahresgewinn 174.484.146,56 170.257.354,98 11. Gewinnvortrag 2.305.178,40 1.547.015,92 12. Bilanzgewinn 176.789.324,96 171.804.370,90 247 Gewinn- und Verlustrechnung der UNIQA Insurance Group AG ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 248 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 I I . . A A l l l l g g e e m m e e i i n n e e A A n n g g a a b b e e n n Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf- sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf- sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden Fassung erstellt. Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebensversi- cherung. Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent- angaben können durch Verwendung automatischer Rechen- hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. I I I I . . O O f f f f e e n n l l e e g g u u n n g g u u n n d d E E r r l l ä ä u u t t e e r r u u n n g g d d e e r r B B i i l l a a n n z z i i e e r r u u n n g g s s - - u u n n d d B B e e w w e e r r t t u u n n g g s s m m e e t t h h o o d d e e n n Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach- tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab- schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge- halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unter- stellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen, als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne aus- gewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden wurden im Jahr 2023 beibehalten. A A k k t t i i v v a a Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer- den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen von 5 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhal- ten keine Anzahlungen (2022: 6.926 Tausend Euro). Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs- sätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs- kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere so- wie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG) und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermö- gen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des § 149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibungen wurden nur gel- tend gemacht, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Gemäß § 3 Abs. 4 der VU-RLV wird eine in der Praxis etab- lierte Pauschalmethode zur Beurteilung der dauernden Wertminderung bei nicht festverzinslichen Wertpapieren, die gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG 2016, wie Anlage- vermögen bewertet werden, angewendet. Demnach ermit- telt sich die Höhe des jedenfalls als dauernde Wertmin- derung abzuschreibenden Betrages aus der Differenz zwi- schen einem Vergleichswert, der sich aus dem arithmeti- schen Durchschnittswert der Tagesschlusskurse der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag und einem höheren Buchwert ergibt. Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzins- lichen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf 278 Tausend Euro (2022: 1.883 Tausend Euro), der Markt- wert auf 375 Tausend Euro (2022: 1.980 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Für gemildert bewertete festverzinsliche Wertpapiere wird § 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rechnungsle- gungsverordnung (VU-RLV) in Anspruch genommen. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren Anschaffungs- kosten von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig unter Anwen- dung der Effektivzinsmethode abgeschrieben. Sind die An- schaffungskosten niedriger als der Rückzahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig unter 248 Jahresfinanzbericht 2023 249 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Anwendung der Effektivzinsmethode über die gesamte Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag verbucht. Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstich- tag auf 45.153 Tausend Euro (2022: 44.772 Tausend Euro), der Marktwert auf 44.542 Tausend Euro (2022: 41.859 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Gemäß § 149 VAG Abs. 1 sind Darlehen Kapitalanlagen laut Posten B. des § 144 Abs. 2 und werden wie Gegenstände des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussicht- lich von Dauer ist. Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfü- gung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewer- tungsmodellen. Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Ein- bringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt, wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträ- gen abgezogen werden. Die Bewertung der Sachanlagen (ausgenommen Grund- stücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsge- wöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Gering- wertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. P P a a s s s s i i v v a a Indirektes Geschäft Die in der Vertragsrückversicherung gebildete Deckungs- rückstellung und Rückstellungen für noch nicht abgewi- ckelte Versicherungsfälle beruhen auf den Meldungen der Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezember 2023 bei zeitglei- cher Buchung. Die gemeldeten Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung werden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangen- heit für erforderlich gehalten wird. Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verord- nung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anord- nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4 VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Personalrückstellungen Eine für den Stichtag 31. Dezember 2023 durchgeführte Be- rechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins- satzes von 1,19 Prozent (2022: 0,79 Prozent), den in der un- ten angeführten Tabelle entsprechenden Gehaltssteigerungen, eines kalkulatorischen Pensionsal- ters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frü- hestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters, der Projected-Unit-Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe von 78,52 Prozent (2022: 78,17 Prozent) der fiktiven Abfertigungsverpflichtungen am Bilanzstichtag. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zum Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters. Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Abfertigungsrückstellung beträgt 20.206 Tausend Euro (2022: 20.126 Tausend Euro). Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw. 60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag (31. Dezember 2023: 15.230 Tausend Euro; 31. Dezem- ber 2022: 15.205 Tausend Euro). Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 194.293 Tausend Euro (2022: 205.789 Tau- send Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für An- wartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech- nungszinssatzes von 1,52 Prozent (2022: 1,27 Prozent) bzw. von 1,46 Prozent (2021: 1,21 Prozent) für Schlusspensionskas- senbeiträge, den in den unten angeführten Tabellen 249 Anhang der UNIQA Insurance Group AG ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 250 entsprechenden Pensions- und Gehaltssteigerungen und ei- nes kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Män- ner und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters gemäß Pensionszusage bi- lanziert. Es wurden folgende jährliche Pensionsteigerungen ange- setzt: S S t t e e i i g g e e r r u u n n g g s s a a n n n n a a h h m m e e n n Angaben in Prozent 2023 2022 für das Jahr 2023 10,20 für das Jahr 2024 8,20 7,70 für das Jahr 2025 4,70 4,40 für das Jahr 2026 und Folgejahre 2,40 für das Jahr 2026 3,50 für das Jahr 2027 und Folgejahre 2,40 Die UNIQA Insurance Group AG hat ihre Pensionsverpflich- tungen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Teil an einen selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen- stände beträgt 27.319 Tausend Euro (2022: 30.197 Tau- send Euro) und diese wurden unter Beachtung der Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensions- verpflichtung in Höhe von 221.606 Tausend Euro (2022: 235.979 Tausend Euro) saldiert. Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m. § 116 EStG in Höhe von 100.321 Tausend Euro (2022: 96.518 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rück- stellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Übergang von Mitarbeiter: innen zum 30. Juni 2020 in Höhe von 5.063 Tausend Euro zusammen und wird nach versicherungs- mathematischen Grundsätzen nach dem Gegenwartswertver- fahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 6,00 Prozent ermittelt. Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von 16.127 Tausend Euro (2022: 16.847 Tausend Euro) enthal- ten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gut- stunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rück- stellung für schwebende Abfertigungszahlungen. Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubilä- umsgelder in Höhe von 1.206 Tausend Euro (2022: 1.334 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathema- tischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected- Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,05 Prozent (2022: 0,70 Prozent), den in der unten ange- führten Tabelle entsprechenden Gehaltssteigerungen und eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzli- chen oder individuellen Pensionsalters sowie eines Fluktu- ationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre berechnet. Der Rechnungszins wurde aus dem Sieben-Jahres-Durch- schnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet. Es wurden folgende jährliche Gehaltssteigerungen für Ab- fertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen angesetzt: S S t t e e i i g g e e r r u u n n g g s s a a n n n n a a h h m m e e n n Angaben in Prozent 2023 2022 für das Jahr 2023 8,10 für das Jahr 2024 8,00 6,60 für das Jahr 2025 5,40 4,50 für das Jahr 2026 und Folgejahre 3,30 für das Jahr 2026 4,50 für das Jahr 2027 und Folgejahre 3,70 Sonstige nicht-versicherungstechnische Rückstellungen Die übrigen nicht-versicherungstechnischen Rückstellun- gen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruch- nahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Ver- bindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Sonstige Angaben Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen Zinsen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen wurden mit den Referenzkursen der Europäischen Zentral- bank zum Bilanzstichtag umgerechnet. In der Lebensversicherung werden die technischen Posten des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche- rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro- zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich 250 Jahresfinanzbericht 2023 251 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG gebucht. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien betrugen in der Lebensversicherung 14.773 Tausend Euro (2022: 17.006 Tausend Euro). Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 36.302 Tau- send Euro (2022: 27.912 Tausend Euro) wurden zeitgleich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen. Zur Angabe über Aufwendungen für Abschlussprüfer ver- weisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre nach § 235 Abs. 1 bzw. § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit auflösbaren Rücklagen die Gewinne, die infolge einer Umgründung unter Ansatz des beizulegenden Wertes entstanden sind (2023: 134.284 Tausend Euro, 2022: 167.790 Tausend Euro) sowie die aktivierten latenten Steuern übersteigen. Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen wurden, erfolgten diese Abschlüsse zu marktüblichen Bedingungen. I I I I I I . . E E r r l l ä ä u u t t e e r r u u n n g g e e n n z z u u P P o o s s t t e e n n d d e e r r B B i i l l a a n n z z Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensge- genstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ haben sich wie folgt entwickelt: Angaben in Tausend Euro Immaterielle Vermögens- gegenstände Grundstücke und Bauten Anteile an verbundenen Unternehmen Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen Beteiligungen Stand 1.1.2023 28.037 145.814 2.717.024 1.312.720 22.932 Umgründungsmehrwert 1.1.2023 0 575 0 0 0 Zugänge 154 2.084 57.300 55.000 0 Abgänge 0 – 139 – 701 – 118.779 0 Zuschreibungen 0 0 2.358 4.824 0 Abschreibungen – 8.868 – 5.026 – 9.433 – 12 0 Stand 31.12.2023 19.323 143.307 2.766.549 1.253.753 22.932 Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in Höhe von 466 Tausend Euro stellt den Teil des Unter- schiedsbetrags zum 31. Dezember 2023 (2022: 575 Tau- send Euro) dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen Reserven der übernommenen Grundstücke und Bauten zugeordnet wurde. Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt 39.989 Tausend Euro (2022: 40.067 Tausend Euro). Der Bilanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehr- wert) selbst genutzter Liegenschaften beträgt 60.353 Tau- send Euro (2022: 62.403 Tausend Euro). 251 Anhang der UNIQA Insurance Group AG ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 252 Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt zusammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Grundstücke und Bauten Bewertung 2020 5.900 253.987 Bewertung 2021 0 34.767 Bewertung 2022 0 17.901 Bewertung 2023 276.270 0 Gesamt 282.170 1) 306.655 1) Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.798.161 2) 4.793.406 2) 2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.253.720 4) 1.312.675 4) 3. Beteiligungen 116.214 2) 107.759 2) Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 375 3) 1.980 3) 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 44.542 3) 41.859 3) 3. Sonstige Ausleihungen 258 3) 3.544 3) 4. Andere Kapitalanlagen 22.730 4) 22.481 4) Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 140.393 4) 151.989 4) 1) Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs- gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren, gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren). 2) Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis externer und interner Bewertungen, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. 3) Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten 4) Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi- onen von wesentlichem Umfang enthalten: Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Kundenbetreuung und Marketing 85.353 83.881 Andere sonstige Rückstellungen 52.688 43.027 Restrukturierungsrückstellung 4.802 5.552 Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 5.997 4.581 Noch nicht konsumierte Urlaube 4.625 4.159 Sonstiger Personalaufwand 8.757 10.196 Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 749 Tausend Euro (2022: 1.996 Tausend Euro) verbraucht. Nach Verbrauch verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 4.802 Tau- send Euro (2022: 5.552 Tausend Euro) per 31. Dezember 2023, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folge- jahren verwendet wird. In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum 31. Dezember 2023 (2022) folgende Beträge enthalten, die aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen stammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2023 31.12.2022 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 140.201 151.798 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 4.427 3.896 Sonstige Forderungen 362.544 357.717 Anteilige Zinsen 14.118 14.002 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 8.585 2.031 Andere Verbindlichkeiten 435.418 316.769 Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber- nahmen in Höhe von 279.645 Tausend Euro (2022: 262.180 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh- men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt- betrag entfallen 8.378 Tausend Euro (2022: 7.818 Tau- send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit, 2.374 Tausend Euro (2022: 2.251 Tau- send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern und 17 Tau- send Euro (2022: 95 Tausend Euro) entfallen auf Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Jahr 3.945 Tausend Euro (2022: 4.169 Tausend Euro) und für die folgenden fünf Jahre 20.498 Tausend Euro (2022: 21.777 Tausend Euro). 252 Jahresfinanzbericht 2023 253 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG I I V V . . E E r r l l ä ä u u t t e e r r u u n n g g e e n n z z u u P P o o s s t t e e n n d d e e r r G G e e w w i i n n n n - - u u n n d d V V e e r r l l u u s s t t r r e e c c h h n n u u n n g g Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140 Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungs- saldo gliedern sich im Jahr 2023 (2022) im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf: Angaben in Tausend Euro Gesamtrechnung Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Aufwendungen für Versicherungs- fälle Aufwendungen für den Versicherungs- betrieb Rück- versicherungs- saldo Indirektes Geschäft See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0 0 0 0 0 Sonstige Versicherungen 35.679 36.302 20.738 78.632 – 5.442 Krankenversicherung 0 0 0 29.716 0 Lebensversicherung 14.773 14.773 23.629 33.080 – 3.497 Summe indirektes Geschäft 50.452 51.075 44.367 141.428 – 8.939 Vorjahr 43.174 44.918 39.979 128.472 – 7.737 Gesamtsumme 50.452 51.075 44.367 141.428 – 8.939 Vorjahr 43.174 44.918 39.979 128.472 – 7.737 Die Rückversicherungssalden beinhalten sämtliche Rück- versicherungspositionen der versicherungstechnischen Rechnung. Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in Höhe von 3.890 Tausend Euro (2022: 4.169 Tausend Euro) wurden gemäß § 30 Versicherungsunternehmen-Rech- nungslegungsverordnung (VU-RLV) in die technische Rechnung übertragen. Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen in Höhe von 516 Tausend Euro (2022: 256 Tausend Euro) sowie Erträge der Feuerschutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe des indirekten Geschäfts in Höhe von 331 Tausend Euro (2022: 239 Tausend Euro). Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2023 (2022) die nachfolgenden Personalaufwendungen buch- mäßig erfasst: Angaben in Tausend Euro 2023 2022 Gehälter und Löhne 60.294 54.367 Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse 3.760 494 Aufwendungen für die Altersvorsorge 3.844 53.005 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 16.485 13.306 Sonstige Sozialaufwendungen 3.975 2.756 Gesamtsumme 88.357 123.927 Die gesamten Personalkosten in Höhe von 88.357 Tau- send Euro (2022: 123.927 Tausend Euro) entfallen auf den Betriebsbereich. Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus- gewiesen. Zinssatzänderungen in Höhe von 971 Tau- send Euro (2022: 728 Tausend Euro) werden unter den 253 Anhang der UNIQA Insurance Group AG ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 254 Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwen- dungen ausgewiesen. Weiters wurden im Geschäftsjahr Beiträge an die Pensi- onskasse in Höhe von 2.230 Tausend Euro (2022: 3.263 Tausend Euro) geleistet. Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon- formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlagever- fahrens an die Konzernunternehmen verrechnet. Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwen- dungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenauf- wendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen. Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensionist:in- nen in Höhe von 353 Tausend Euro (2022: 8.164 Tau- send Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.405 Tau- send Euro (2022: 2.637 Tausend Euro). Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs- betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe- trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu- schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand (netto) erfasst und beträgt für 2023 381 Tausend Euro (2022: 16 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Abschrei- bung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwendung. Der gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amor- tisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2023 4.147 Tausend Euro (2022: 4.528 Tausend Euro). Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener- träge betragen 5.023 Tausend Euro (2022: 4.300 Tau- send Euro). Davon stammen 3.890 Tausend Euro (2022: 4.169 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen. Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen 2.095 Tausend Euro (2022: 1.620 Tausend Euro). Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla- gungsjahr 2023 umfasst die Unternehmensgruppe daher 21 (2022: 19) inländische und 11 (2022: 13) ausländische Gruppenmitglieder. Zum Zwecke der angemessenen Verteilung des bei der Gruppenträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und erhobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlos- sen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin mit einer positiven Steuerumlage belastet. Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer- umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz des zugerechneten Einkommens gutgeschrieben. Im aktu- ellen Geschäftsjahr betrug der Körperschaftsteuersatz 24 Prozent (2022: 25 Prozent). Nach Beendigung der Un- ternehmensgruppe erfolgt ein allfälliger Schlussausgleich. Etwaige interne Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind weiterhin mit allfälligen in Folgejahren entstehenden der Gruppenträgerin zuzurechnenden positiven Einkommen des Gruppenmitglieds auszugleichen. Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust- rechnung einen Körperschaftsteuerertrag für das Rechen- jahr in Höhe von 1.521 Tausend Euro (2022: einen Ertrag in Höhe von 1.461 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für Quellensteuern in Höhe von 0 Tausend Euro (2022: 232 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von positiven Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein Steuerertrag in Höhe von 6.014 Tausend Euro (2022: 15.152 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen Steuerumlagen in Höhe von 21.519 Tausend Euro (2022: 5.565 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2023 ein Steueraufwand in Höhe von 9.199 Tausend Euro (2022: Aufwand in Höhe von 2.227 Tausend Euro). Im Berichtsjahr 2023 werden latente Steuerforderungen in Höhe von 5.333 Tausend Euro (2022: Auflösung in Höhe von 34.331 Tausend Euro) aufgelöst. Der Stand der latenten Steuerforderungen im Berichtsjahr beträgt 28.173 Tausend Euro (2022: 33.506 Tausend Euro). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt bei der UNIQA Insurance Group AG für alle Bilanzpositionen mit dem ab 1. Jänner 2024 geltenden Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23 Prozent. In den Zweigniederlassungen erfolgt die Berechnung der latenten Steuern mit dem zum 31. De- zember 2023 geltenden Steuersatz. Die Differenzen zwi- schen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie 254 Jahresfinanzbericht 2023 255 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Rückstellungen für Sozialkapital und versicherungstechni- sche Rückstellungen. Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueran- sprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige tempo- räre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zu- künftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die un- ternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aus- sagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünf- tige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Unternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat. Es wurden keine aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet (2022: keine). Für Verlustvorträge in Höhe von 437.345 Tausend Euro (2022: 213.115 Tausend Euro) liegen im Planungshorizont aufgrund des volatilen Marktumfelds nicht ausreichend abgesicherte zu versteu- ernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüglich keine latenten Steuerforderungen angesetzt Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steu- erumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind 25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rück- stellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8 Z. 1 UGB in Höhe von 54 Tausend Euro (2022: 1.453 Tau- send Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der Gruppenmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine steuerlichen Gewinne entstehen werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im Jahr 2023 beträgt 7.613 Tausend Euro (2022: 9.569 Tausend Euro). Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in Höhe von 667 Tausend Euro (2022: 814 Tausend Euro) ge- bildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren vo- raussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückgestellten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergebnisse bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im aktuellen Geschäftsjahr auf 8.817 Tausend Euro (2022: 8.565 Tausend Euro). Die unionsrechtliche verpflichtende Umsetzung der EU- Richtlinie 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmens- gruppen und große inländische Gruppen in der Union erfolgte national in einem eigenen Mindestbesteuerungs- gesetz. Das Mindestbesteuerungsgesetz wurde am 30. De- zember 2023 im Bundesgesetzblatt verlautbart. Ziel dieser Regelungen ist es, eine globale effektive Mindestbesteue- rung von 15 Prozent sicherzustellen. Die UNIQA Insurance Group AG als Konzernobergesellschaft der UNIQA Group ist von diesen weitreichenden Neuerungen betroffen und beschäftigt sich intensiv mit der Implementierung der Mindestbesteuerung. Die derzeitige Einschätzung ist, dass sich dadurch keine zusätzliche Steuerbelastung für die UNIQA Insurance Group AG ergibt. Gemäß § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB setzt die UNIQA Insurance Group AG keine latenten Steuern, die aus der Anwendung des MinBestG oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes entste- hen, an. V V . . A A n n g g a a b b e e n n ü ü b b e e r r r r e e c c h h t t l l i i c c h h e e V V e e r r h h ä ä l l t t n n i i s s s s e e u u n n d d B B e e t t e e i i l l i i g g u u n n g g e e n n Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutter- unternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den weitesten Kreis der Unternehmen nach international aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Kon- zernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2023 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermäch- tigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar- einlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 6. Dezember 2025 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits er- worben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. 255 Anhang der UNIQA Insurance Group AG ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 256 Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Zum 31. Dezember 2023 wurden 819.650 Stück, das sind 0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich- tag 2022 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch- wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell- schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf- ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die- ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener Aktien anzurechnen. Am 9. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan- leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 15,25 Jahren und ist erstmals vorbehaltlich bestimmter Be- dingungen jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober 2025 ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre beträgt der Coupon jährlich 3,25 Prozent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe be- gab die UNIQA Insurance Group AG am 9. Juli 2020 eine Se- nior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro. Die Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und ei- nen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissi- onskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020 er- folgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Öster- reich Versicherungen AG weitergeleitet, zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochter- gesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tschechien und der Slowakei sowie zur Investition in geeignete Assets ge- mäß des Green Bond Framework. Am 9. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi- nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge- kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli 2023 bzw. zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Coupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millio- nen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volumen von 148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015 begebenen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro verblieb. Die ausstehenden 148,7 Millionen Euro der im Juli 2013 begebe- nen nachrangigen Anleihe wurden zum 31. Juli 2023 zu- rückgezahlt. Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm- ten Voraussetzungen jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und 9. Dezember 2031 gekündigt werden. Innerhalb der ersten zehn Jahre beträgt der Coupon jährlich 2,375 Prozent, danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rahmen des Green-Bond-Formats verpflichtet sich UNIQA, Investitio- nen in gleicher Höhe der Emission unter anderem in Pro- jekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Windkraft, Solarparkanlagen) sowie nachhaltiger Abfallwirtschaft (Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung) und Mobilität (Schienenverkehr, öffentlicher Nahverkehrsaus- bau) zu tätigen. Die Gesamttransaktion diente dazu, die potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu verlängern und die Zinsbelastung durch den niedrigeren Coupon in den kommenden Jahren zu senken. Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde- rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi- talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu optimieren. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende Versicherungsbeziehungen: U U N N I I Q Q A A Ö Ö s s t t e e r r r r e e i i c c h h V V e e r r s s i i c c h h e e r r u u n n g g e e n n A A G G , , W W i i e e n n Rückversicherungsübernahmen aus Lebensversicherung U U N N I I Q Q A A R R e e A A G G , , Z Z ü ü r r i i c c h h Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall- versicherung Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen Dienstleistungsunternehmen: U U N N I I Q Q A A I I T T S S e e r r v v i i c c e e s s G G m m b b H H , , W W i i e e n n Datenverarbeitung U U N N I I Q Q A A C C a a p p i i t t a a l l M M a a r r k k e e t t s s G G m m b b H H , , W W i i e e n n Kapitalveranlagung 256 Jahresfinanzbericht 2023 257 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG U U N N I I Q Q A A R R e e a a l l E E s s t t a a t t e e M M a a n n a a g g e e m m e e n n t t G G m m b b H H , , W W i i e e n n Liegenschaftsverwaltung U U N N I I Q Q A A G G r r o o u u p p S S e e r r v v i i c c e e C C e e n n t t e e r r S S l l o o v v a a k k i i a a , , s s p p o o l l . . s s r r . . o o . . , , N N i i t t r r a a Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungen Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse über- nommen: Angaben in Tausend Euro 2023 2022 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 666 244 UNIQA IT Services GmbH, Wien – 17 – 95 Gesamtsumme 649 149 Zum 31. Dezember 2023 bestanden Beteiligungen im Aus- maß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgen- den Unternehmen: N N a a m m e e u u n n d d S S i i t t z z Angaben in Tausend Euro Anteil am Kapital in % Letzter Jahresabschluss Eigenkapital 1) Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 1) Verbundene Unternehmen Inland UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00 2023 1.454.266 276.466 UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00 2023 658 – 17 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00 2023 4.464 666 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien 100,00 2023 6.078 401 UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00 2023 97.501 – 1.309 Ausland UNIQA Re AG, Zürich 100,00 2023 319.446 20.085 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00 2022 3.070 730 CherryHUB BSC Kft., Budapest 100,00 2022 6 – 9 Beteiligungen Inland Valida Holding AG, Wien 40,13 2022 29.056 13.453 UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00 2022 4.177 15.803 1) Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro per 31.12.2023 Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlosse- nen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der IT-/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfte- überlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haftung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT Ser- vices GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit der T-Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für IT-/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart. Die UNIQA Insurance Group AG verpflichtet sich seit 4. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2033 gegenüber der UNIQA Leasing GmbH unwiderruflich und unbedingt, die Gesellschaft bis zu einem Betrag von höchstens 2,5 Millio- nen Euro finanziell auszustatten, soweit und sofern dies erforderlich ist, um die UNIQA Leasing GmbH in die Lage zu versetzen, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu er- füllen und sofern die Gesellschaft ihre übrigen Gesell- schafter aus sinngemäß gleichlautenden Patronatserklä- 257 Anhang der UNIQA Insurance Group AG ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 258 rungen anteilig ebenfalls und gleichzeitig in Anspruch nimmt. Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG, Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats- erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass ihre Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungs- verträgen mit AXA Global P&C SA und SIGNAL IDUNA A- sigurări SA, Romania (ab 26. Jänner 2018) zu erfüllen. Die maximale Verpflichtung entspricht der Rückversiche- rungsverbindlichkeit. V V I I . . E E r r e e i i g g n n i i s s s s e e n n a a c c h h d d e e m m B B i i l l a a n n z z s s t t i i c c h h t t a a g g Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz- stichtag vor. V V I I I I . . A A n n g g a a b b e e n n ü ü b b e e r r p p e e r r s s o o n n e e l l l l e e V V e e r r h h ä ä l l t t n n i i s s s s e e V V o o r r s s t t a a n n d d Vorsitzender Andreas Brandstetter, Wien Mitglieder Peter Eichler, Wien Wolf-Christoph Gerlach, Wien Peter Humer, Eugendorf Wolfgang Kindl, Wien René Knapp, Wien Erik Leyers, Wien Sabine Pfeffer, Türnitz (ab 1. April 2023) Kurt Svoboda, Hainburg A A u u f f s s i i c c h h t t s s r r a a t t Vorsitzender Burkhard Gantenbein, Wien (ab 6. Juni 2023) Walter Rothensteiner, Wien (bis 6. Juni 2023) Vorsitzender-Stellvertreter:in Johann Strobl, Walbersdorf (1. Vorsitzender-Stellvertreter ab 6. Juni 2023, 2. Vorsitzender-Stellvertreter bis 6. Juni 2023) Christian Kuhn, Wien (2. Vorsitzender-Stellvertreter ab 6. Juni 2023, 1. Vorsitzender-Stellvertreter bis 6. Juni 2023) Marie-Valerie Brunner, Wien (3. Vorsitzender-Stellvertreterin ab 6. Juni 2023) Burkhard Gantenbein, Wien (3. Vorsitzender-Stellvertreter bis 6. Juni 2023) Mitglieder Markus Andréewitch, Wien Marie-Valerie Brunner, Wien (bis 6. Juni 2023) Klaus Buchleitner, Mödling Anna Maria D’Hulster, Vaduz Elgar Fleisch, St. Gallen Jutta Kath, Zürich Rudolf Könighofer, Ternitz (ab 6. Juni 2023) Vom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre, St. Pölten Irene Berger, Kristen Peter Gattinger, Wien Heinrich Kames, Wien Harald Kindermann, Schleedorf 258 Jahresfinanzbericht 2023 259 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen Arbeitnehmer:innen betrug 672 (2022: 632); davon entfal- len 671 (2022: 630) auf den Innendienst und 1 (2022: 2) auf den Außendienst. Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese personenident auch Vorstands- funktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vor- stands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 beste- hen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der Gesell- schaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son- dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge- rechten Kostenstellenumlageverfahrens. Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor- standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 9.771 Tau- send Euro (2022: 10.616 Tausend Euro). Davon entfallen auf fixe Gehaltsbestandteile 4.858 Tausend Euro (2022: 4.734 Tausend Euro) und auf variable Teile 4.913 Tau- send Euro (2022: 5.883 Tausend Euro). Die fixen Gehalts- bestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 81 Tausend Euro (2022: 100 Tausend Euro). Im Berichts- jahr fielen keine (2022: 21 Tausend Euro) Beendigungsan- sprüche an. Die Gesamtvergütung verteilt sich je hälftig auf fixe und variable Vergütungsbestandteile. Die variablen Bezugsteile unterteilen sich in ein Short- Term Incentive und in ein Long-Term Incentive. Das ma- ximal erreichbare Short-Term Incentive entspricht der Höhe nach den um Sondereffekte bereinigten Fixeinkom- men. Die Gesamtvergütung entspricht der Vergütungspolitik, welche in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2020 Gegenstand einer Abstimmung war. Die Ge- samtbezüge der Vorstandsmitglieder stehen in einem an- gemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu den Usancen des Markts und setzen langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Insbesondere die Zielwerte des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incen- tive (LTI) als variable Bezugsteile stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie von UNIQA, indem sie auf Kenn- zahlen Bezug nehmen, die für die strategische und lang- fristige Entwicklung von UNIQA von wesentlicher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fixeinkommen, das marktkonform festgelegt wird, und variablen Bezügen ist angemessen und gewährleistet, dass keine Anreize zur bloß kurz-fristigen Erreichung von Bonifikationen gesetzt werden. Es existiert kein (reales) Aktienoptionsprogramm. Das für den Vorstand implementierte Long-Term Incentive (LTI) ist eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Bar- ausgleich, welches abhängig von festgelegten Zielerfül- lungsparametern auf Basis von jährlichen virtuellen Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in UNIQA Aktien nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren (Performance- zeitraum) Einmalzahlungen vorsieht. Eine allfällige Rückforderung („Clawback“) ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ist in Übereinstimmung mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Gover- nance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, sollte sich herausstellen, dass die variablen Vergütungsbestandteile auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt wur- den. 259 Anhang der UNIQA Insurance Group AG ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 260 Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende ausbezahlte Aktivbezüge: I I m m G G e e s s c c h h ä ä f f t t s s j j a a h h r r 2 2 0 0 2 2 3 3 e e r r h h a a l l t t e e n n e e A A k k t t i i v v b b e e z z ü ü g g e e Angaben in Tausend Euro Fixe Bezüge V ariable Bezüge (STI) 1) Mehrjährige aktienbasierte V ergütung (LTI) 2) Summe laufende Bezüge Relativer Anteil der Gesamtvergütung in % FIX STI LTI Andreas BRANDSTETTER 748 660 320 1.727 43 38 19 Peter EICHLER 517 404 184 1.105 47 37 17 Wolf-Christoph GERLACH 544 326 0 870 63 37 0 Peter HUMER 567 427 155 1.148 49 37 14 Wolfgang KINDL 558 473 242 1.273 44 37 19 René KNAPP 508 346 0 854 59 41 0 Erik LEYERS 514 404 184 1.103 47 37 17 Sabine PFEFFER (ab 1. April 2023) 279 0 0 279 100 0 0 Kurt SVOBODA 623 545 242 1.411 44 39 17 Gesamtsumme 4.858 3.586 1.327 9.771 50 37 14 Vorjahr 4.734 4.161 1.722 10.616 45 39 16 1) Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2019 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2022. 2) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraus- sichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt und für das Geschäftsjahr 2023 werden in den Folgejahren 2024 und 2027 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.258 Tausend Euro getätigt. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2023 aus der LTI-Zuteilung 2019 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.327 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2027 wurden für die bis zum 31. Dezember 2023 zugeteilten virtuellen Aktien voraus- sichtliche Auszahlungen in Höhe von 5.590 Tausend Euro rückgestellt. Neben den angeführten ausbezahlten Aktivbezügen der Vorstandsmitglieder des Unternehmens wurden für Pensi- onszusagen über die Valida Pension AG und für Rückde- ckungsversicherungen bei der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG 896 Tausend Euro (2022: 1.059 Tausend Euro) geleistet. 260 Jahresfinanzbericht 2023 261 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge: Angaben in Tausend Euro Pensionsbeiträge Andreas BRANDSTETTER 84 Peter EICHLER 86 Wolf-Christoph GERLACH 90 Peter HUMER 99 Wolfgang KINDL 119 René KNAPP 90 Erik LEYERS 170 Sabine PFEFFER (ab 1. April 2023) 53 Kurt SVOBODA 105 Gesamtsumme 896 1) Vorjahr 1.059 2) 1) davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 332 Tausend Euro Wolf-Christoph Gerlach, Peter Hu- mer, René Knapp und Sabine Pfeffer 2) davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 279 Tausend Euro Wolf-Christoph Gerlach, Peter Hu- mer und René Knapp Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart, wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs- versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche gegenüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach Sozialversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch. Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenver- sorgung sind bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgese- hen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die Höhe der Leistungen der Verrentung des Versicherungsre- alisats aus der Rückdeckungsversicherung. Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands- mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun- gen leistet die Gesellschaft während aufrechten Vorstandsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA Österreich Versicherungen AG nach einem gängigen Rententarif. Die Pensionshöhe der Vorstandsmitglieder mit Versor- gungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG sind ausschließlich zum Anfallszeitpunkt (mit Abschlägen sofern der Pensionsanfall vor Vollendung des 65. Lebens- jahrs erfolgt) garantiert. Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fal- len Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalku- latorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von Überfinanzierungen). Weiters kann ein allfällig unter dem zugrunde gelegten kalkulatorischen Rechnungszins lie- gender Veranlagungserfolg der Valida Pension AG zu Aus- gleichszahlungen führen. Angaben in Tausend Euro 2023 2022 Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen entfallen auf: Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG 1.043 15.805 Übrige Arbeitnehmer:innen 6.561 37.693 Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für Pensionist:innen und Hinterbliebene. Die angegebenen Aufwendungen wurden auf Basis definierter Unterneh- mensprozesse an die Konzernunternehmen verrechnet. An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglie- der und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr 2.147 Tausend Euro (2022: 1.964 Tausend Euro) aufzu- wenden. A A n n t t e e i i l l s s b b a a s s i i e e r r t t e e V V e e r r g g ü ü t t u u n n g g s s v v e e r r e e i i n n b b a a r r u u n n g g m m i i t t B B a a r r a a u u s s g g l l e e i i c c h h Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm vorgesehen. Entsprechend diesem Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum 1. Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien bedingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigen. Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-Stel- lungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütun- gen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl. Aktualisierungen vom Dezember 2015 und März 2023) folgend, der beizulegende Zeitwert ermittelt und die Rückstellung auf 5.997 Tausend Euro erhöht (2022: 4.741 Tausend Euro). Die Verpflichtungen aus anteilsba- sierten Vergütungen sind unter den sonstigen Rückstel- lungen (Rückstellung für LTI) ausgewiesen. 261 Anhang der UNIQA Insurance Group AG ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 262 A A u u f f s s i i c c h h t t s s r r a a t t s s v v e e r r g g ü ü t t u u n n g g e e n n Im Berichtsjahr wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 Vergütungen von 1.152 Tausend Euro (2022 für 2021: 835 Tausend Euro) an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausbezahlt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 148 Tausend Euro (2022: 72 Tausend Euro) ausbezahlt. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 wur- den Vergütungen in Höhe von 1.180 Tausend Euro rückge- stellt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die personenident gleichzeitig auch Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, Taggelder und Vergütungen ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergü- tungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG ausbezahlt. Die ausbezahlten Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmit- glieder auf: V V e e r r g g ü ü t t u u n n g g e e n n Angaben in Tausend Euro 2023 2022 Taggeld Vergütung Gesamt Gesamt Burkhard GANTENBEIN 15 164 179 122 Walter ROTHENSTEINER (bis 6. Juni 2023) 3 150 153 120 Johann STROBL 7 110 117 88 Christian KUHN 10 130 140 105 Marie-Valerie BRUNNER 14 122 135 81 Markus ANDRÉEWITCH 10 80 90 65 Klaus BUCHLEITNER 8 38 46 2 Anna Maria D’HULSTER 13 114 127 81 Elgar FLEISCH 9 114 123 81 Martin GRÜLL (bis 23. Mai 2022) 0 30 30 63 Jutta KATH 10 100 110 80 Rudolf KÖNIGHOFER 4 0 4 0 Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter:innen 48 0 48 22 Gesamtsumme 148 1.152 1.300 907 Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Vor- schüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. 262 Jahresfinanzbericht 2023 263 ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG V V I I I I I I . . G G e e w w i i n n n n v v e e r r w w e e n n d d u u n n g g s s v v o o r r s s c c h h l l a a g g Der Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von 176.789.324,96 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von 57 Cent auf jede der dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum 31. Dezember 2023 ausgegebene Stückaktien abzüglich am Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel- bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum Grundkapital von je 1,00 Euro. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra- gen werden. Wien, am 7. März 2024 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 263 Anhang der UNIQA Insurance Group AG BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 264 Bestätigungsvermerk B B e e r r i i c c h h t t z z u u m m J J a a h h r r e e s s a a b b s s c c h h l l u u s s s s Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem- ber 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jah- resabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanz- lage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Ge- sellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäfts- jahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unter- nehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtli- chen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU- VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort- lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- abschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh- mensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Über- einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsur- teil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach- verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prü- fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:  Sachverhalt  Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse  Verweis auf weitergehende Informationen B B e e w w e e r r t t u u n n g g d d e e r r K K a a p p i i t t a a l l a a n n l l a a g g e e n n i i n n v v e e r r b b u u n n d d e e n n e e n n U U n n t t e e r r n n e e h h m m e e n n u u n n d d B B e e t t e e i i l l i i g g u u n n g g e e n n  Sachverhalt Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von EUR 4.043.233.643,75 stellen einen wesentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Ge- sellschaft dar. Die Bewertung der Kapitalanlagen in ver- bundenen Unternehmen und Beteiligungen kann in der Regel überwiegend, mangels Verfügbarkeit, nicht auf Ba- sis von Marktpreisen erfolgen. Es werden darum zur Be- urteilung der Werthaltigkeit die Buchwerte mit den anteiligen Eigenkapitalien verglichen und im Fall einer Unterschreitung in weiterer Folge der beizulegende Wert ermittelt. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfor- dert Ermessensentscheidungen, Schätzungen und An- nahmen. Dazu zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben.  Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: − die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung der Kapitalanla- gen in verbundenen Unternehmen und Beteiligun- gen evaluiert, − die konsistente Anwendung der Bewertungsmetho- den sowie die Angemessenheit der verwendeten Mo- delle und Annahmen überprüft, − die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit dem jeweiligen anteiligen Eigen- kapital verglichen und − die Werthaltigkeit einzelner Kapitalanlagen in ver- bundenen Unternehmen und Beteiligungen stich- probenhaft geprüft. 264 Jahresfinanzbericht 2023 265 BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf- sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh- men und Beteiligungen als vertretbar.  Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan- zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im Anhang zum Jahresabschluss. S S o o n n s s t t i i g g e e I I n n f f o o r r m m a a t t i i o o n n e e n n Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa- tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um- fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Die Kennzahlen zum Jahresabschluss haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab- schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti- gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss- prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei- tig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie- hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu- sammenhang nichts zu berichten. V V e e r r a a n n t t w w o o r r t t l l i i c c h h k k e e i i t t e e n n d d e e r r g g e e s s e e t t z z l l i i c c h h e e n n V V e e r r t t r r e e t t e e r r u u n n d d d d e e s s P P r r ü ü f f u u n n g g s s a a u u s s s s c c h h u u s s s s e e s s f f ü ü r r d d e e n n J J a a h h r r e e s s a a b b s s c c h h l l u u s s s s Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh- mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf- grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz- lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein- schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs- grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab- sichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa- chung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. V V e e r r a a n n t t w w o o r r t t l l i i c c h h k k e e i i t t e e n n d d e e s s A A b b s s c c h h l l u u s s s s p p r r ü ü f f e e r r s s f f ü ü r r d d i i e e P P r r ü ü f f u u n n g g d d e e s s J J a a h h r r e e s s a a b b s s c c h h l l u u s s s s e e s s Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu er- langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent- lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge- samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein- flussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab- schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah- ren eine kritische Grundhaltung. 265 Bestätigungsvermerk der UNIQA Insurance Group AG BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 266 Darüber hinaus gilt:  Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli- cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh- ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irr- tümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll- ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab- schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems der Gesellschaft abzugeben.  Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho- den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech- nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge- setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang- ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä- higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsi- cherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä- tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er- eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zur Folge haben.  Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An- gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande- rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa- mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde- rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau- schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenom- men werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlun- gen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni- gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und da- her die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti- gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachver- halts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver- merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise er- wartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. S S o o n n s s t t i i g g e e g g e e s s e e t t z z l l i i c c h h e e u u n n d d a a n n d d e e r r e e r r e e c c h h t t l l i i c c h h e e A A n n f f o o r r d d e e r r u u n n g g e e n n Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unter- nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf- stellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den ös- terreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge- führt. 266 Jahresfinanzbericht 2023 267 BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses ge- wonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ- nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Z Z u u s s ä ä t t z z l l i i c c h h e e A A n n g g a a b b e e n n n n a a c c h h A A r r t t i i k k e e l l 1 1 0 0 d d e e r r E E U U V V O O Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer- dem wurden wir von der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Ab- schlussprüfer gewählt und am 22. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschluss- prüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be- richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs- leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft ge- wahrt haben. A A u u f f t t r r a a g g s s v v e e r r a a n n t t w w o o r r t t l l i i c c h h e e r r W W i i r r t t s s c c h h a a f f t t s s p p r r ü ü f f e e r r Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter Wien, den 7. März 2024 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für ab- weichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. 267 Bestätigungsvermerk der UNIQA Insurance Group AG ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 268 Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufge- stellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risi- ken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unterneh- men ausgesetzt ist. Wien, am 7. März 2024 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Sabine Pfeffer Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 268 Jahresfinanzbericht 2023 269 BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG Bericht des Aufsichtsrats G G e e s s c c h h ä ä t t z z t t e e A A k k t t i i o o n n ä ä r r i i n n n n e e n n u u n n d d A A k k t t i i o o n n ä ä r r e e , , s s e e h h r r g g e e e e h h r r t t e e D D a a m m e e n n u u n n d d H H e e r r r r e e n n , , erlauben Sie, dass ich zunächst im Namen des gesamten Aufsichtsrats meinem Vorgänger Walter Rothensteiner unseren aufrichtigen Dank für seine langjährige erfolgrei- che Tätigkeit in unserem Gremium ausdrücke. Walter Rothensteiner gehörte dem Aufsichtsrat nahezu 28 Jahre lang an, davon insgesamt 15 Jahre lang als dessen Vorsit- zender. Nach seinem – durch das Erreichen der satzungs- gemäßen Altersgrenze notwendig gewordenen – Ausscheiden im Juni des Vorjahres haben wir uns auch im restlichen Verlauf des Jahres auf die von Walter Rothensteiner noch maßgeblich initiierten Schwerpunkte konzentriert. Der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG, der gleichzeitig auch Aufsichtsrat der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, also der größten Tochtergesellschaft der Gruppe, ist, besteht aus 15 Personen: zehn Kapitalvertre- ter:innen, darunter drei Damen, und fünf Vertreter:innen der Belegschaft, darunter zwei Damen. Unser Gremium versteht seine Rolle – über die gesetzlichen Anforderun- gen hinaus – als die eines sorgfältigen, engagierten Spar- ringpartners des Vorstands. In dieser Funktion wacht der Aufsichtsrat konstruktiv-kritisch über die Performance sowie die Reputation des Unternehmens. Wir geben stra- tegische Impulse, suchen den Austausch mit externen Gastreferent:innen sowie Expert:innen und legen beson- deren Wert auf eine Unternehmenskultur mit hohen ethi- schen Prinzipien. Wir versuchen, die für die künftige Entwicklung der globalen Versicherungswirtschaft beson- ders wichtigen Fähigkeiten zu antizipieren und diese im Aufsichtsrat komplementär abzubilden. Es bedeutet aber auch, dass die Schulung und die permanente fachliche Weiterentwicklung des Aufsichtsrats sowie die Art seiner Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert haben. 1 1 . . W W a a s s u u n n s s 2 2 0 0 2 2 3 3 b b e e s s o o n n d d e e r r s s w w i i c c h h t t i i g g w w a a r r Der Schwerpunkt unserer neun Sitzungen lag einerseits in der Umsetzungsevaluierung unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“, das im Dezember 2024 endet. Gleichzeitig haben wir uns, vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2023, intensiv mit den Eckpfeilern der künfti- gen Konzernstrategie ab 2025 beschäftig, inklusive Fragen der Governance und der Zu- sammensetzung des Vorstandsteams. Die Breite der Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat be- schäftigt, ist groß. Nehmen – neben der selbstverständli- chen Evaluierung der operativen Geschäftsentwicklung – einerseits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr und mehr Platz ein, so beschäftigen wir uns anderer- seits unverändert intensiv mit drei Bereichen, die für die langfristige Entwicklung von UNIQA von besonderer Be- deutung sind: kultureller Transformation, Diversität und Human Development, also dem Kampf um die besten Ta- lente in schwierigen Arbeitsmärkten – alleine in den letz- ten drei Jahren haben wir gruppenweit rund 6.000 neue Mitarbeiter:innen bei uns willkommen geheißen; der stra- tegischen Bedeutung des Konzepts ESG mit allen seinen Auswirkungen auf Produktgestaltung, Asset Management sowie Governance; und schließlich der kostenintensiven, anspruchsvollen technologischen und digitalen Transfor- mation des Unternehmens. Walter Rothensteiner hatte Ihnen bereits vor zwei Jahren berichtet, dass wir großes Augenmerk auf die Qualität unserer Zusammenarbeit in- nerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand legen. Wir haben deshalb bereits im Jahr 2021 Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strate- gisches Management der Wirtschaftsuniversität Wien, da- für gewonnen, uns bei der strukturierten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats professionell zu unterstützen. Diese Arbeit haben wir auch im Ge- schäftsjahr 2023 intensiv fortgesetzt – mit einer personel- len Änderung: Anstelle von Walter Rothensteiner wurde in der letzten Hauptversammlung Rudolf Könighofer, Gene- raldirektor der Raiffeisenlandesbank Burgenland, in den Aufsichtsrat gewählt und lässt dort seine langjährige Er- fahrung, vor allem auch im Vertrieb von Produkten der Raiffeisen Versicherung, engagiert einfließen. 2 2 . . W W o o m m i i t t w w i i r r u u n n s s w w a a n n n n i i m m D D e e t t a a i i l l b b e e s s c c h h ä ä f f t t i i g g t t h h a a b b e e n n Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2023 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter- richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf- sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung über- tragenen Aufgaben wahrgenommen. In den 269 Erklärung der gesetzlichen Vertreter der UNIQA Insurance Group AG | Bericht des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 270 Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündli- che sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnah- men, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert. Im Jahr 2023 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen „Diversität & Inklusion“, „IT Security“, „ESG“ sowie „Compliance & Regulatory“ informiert wurde. D D i i e e S S c c h h w w e e r r p p u u n n k k t t e e u u n n s s e e r r e e r r B B e e r r a a t t u u n n g g e e n n Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2023 zu neun Sitzungen zu- sammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die je- weilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Ins- besondere beschäftigte sich der Aufsichtsrat im zweiten Halbjahr in drei außerordentlichen Sitzungen mit dem Plan zur Entwicklung der Unternehmensstrategie ab 2025 und mit Belangen der Governance. Darüber hinaus trafen wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg: einerseits am 9. Mai zur Genehmigung der Umsetzung einer Kapitalmaßnahme der STRABAG SE, andererseits am 12. Mai zum Vorschlag an die Hauptversammlung zur Neuwahl von Rudolf Könighofer in den Aufsichtsrat.  In unserer Sitzung vom 22. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2022. Weiters wurde die Planrechnung 2023 nach den neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 17 und IFRS 9 abgenommen.  Im Fokus der Sitzung vom 12. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezem- ber 2022 sowie die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2023. Weiters befassten wir uns mit den Gegen- ständen der Tagesordnung der 24. ordentlichen Haupt- versammlung vom 6. Juni, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung, dem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, erneut die PwC Wirtschafts- prüfung GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäfts- jahr 2024 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsan- wälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhal- tung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2022 wurde zur Kenntnis genommen.  In der Sitzung vom 25. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal und der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal.  Am 6. Juni erfolgte im Anschluss an die Hauptversamm- lung die Konstituierung des neu gewählten Aufsichtsrats. Aufgrund der satzungsmäßigen Altersgrenze schied der Aufsichtsratsvorsitzende Walter Rothensteiner aus dem Aufsichtsrat aus. Walter Rothensteiner hatte diese Funk- tion während der letzten elf Jahre innegehabt. Insgesamt gehörte er dem Aufsichtsrat seit 1995 an. Die Nachfolge im Aufsichtsratsvorsitz übernahm Burkhard Ganten- bein. In diesem Zusammenhang bzw. nach Wiederwahl der weiteren bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats und Neuwahl von Rudolf Könighofer in den Aufsichtsrat ergaben sich Änderungen in der Zusammensetzung des Präsidiums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Wei- ters genehmigte der Aufsichtsrat die Kündigung des nach Abwicklung eines Umtauschangebots noch offenen Rest- volumens der im Jahr 2013 begebenen Nachrangkapital- Schuldverschreibung per 31. Juli 2023.  Am 23. August tagten wir in Warschau am Sitz unserer polnischen Versicherungskonzerngesellschaft und be- schäftigten uns speziell mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im ersten Halbjahr sowie der Ent- wicklung im laufenden dritten Quartal. Zudem wurde der Verkauf unserer 75 Prozent Beteiligung an Raiffeisen Life Russland genehmigt, dies vorbehaltlich der Freigabe durch die relevanten Behörden.  In drei außerordentlichen Sitzungen am 19. September, am 18. Oktober und am 10. November beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Vorbereitungen für die Ausar- beitung eines neuen Strategieprogramms ab dem Ge- schäftsjahr 2025, in die der Aufsichtsrat eng einge- bunden sein wird. Die abschließende Abnahme des Pro- gramms ist für November 2024 geplant. Auch Fragen der Governance waren Gegenstand der Beratungen.  Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen und der laufenden Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 22. November mit der aktualisierten Vor- schaurechnung für das Geschäftsjahr 2023. Die vom Vor- stand vorgelegte Planrechnung 2024 und die Mittelfristplanung bis 2028 waren ebenfalls Gegenstand der Beratungen. Darüber hinaus wurde dem Erwerb der Telemedi mit Sitz in Warschau, des größten Anbieters von Leistungen der Telemedizin in Polen, zugestimmt. Ebenso genehmigt wurden inflationsbedingte Kostener- höhungen beim Projekt zur Neuerrichtung bzw. der Zu- sammenlegung der Privatkliniken Confraternität und Goldenes Kreuz am Standort der Privatklinik Confrater- nität. Schließlich beschäftigten wir uns mit der Effizienz- prüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat. Festgelegt wurde zudem, den Vorstand weiter zu verkleinern, so- dass dieser künftig sieben statt neun Personen umfassen 270 Jahresfinanzbericht 2023 271 BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG wird. Die Vorstandsmandate von Peter Eichler und Erik Leyers enden plangemäß mit 30. Juni 2024. Um Syner- gien in den Vorstandsressorts zu optimieren, wird Wolf Gerlach zusätzlich die Agenden von Erik Leyers über- nehmen, René Knapp jene von Peter Eichler. Die Man- date der Vorstandsmitglieder wurden bis Juni 2028 verlängert, wobei das Mandat von Sabine Pfeffer unver- ändert bis vorerst Jahresende 2026 läuft. Auf Grundlage der Beratungen im Zuge der drei außerordentlichen Sit- zungen im September, Oktober und November wurde der Vorstand schließlich mit der Ausarbeitung des Strategie- programms ab 2025 beauftragt. D D i i e e A A u u s s s s c c h h ü ü s s s s e e d d e e s s A A u u f f s s i i c c h h t t s s r r a a t t s s Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und bestellt.  Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten („Personalausschuss“) entspricht in der Zusammenset- zung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich das Präsidium bzw. der Ausschuss 2023 intensiv mit den Fortschritten bei der Umsetzung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 beschäf- tigt, weiters mit Fragen der künftigen Ausrichtung der Unternehmensstrategie. Gegenstand der Sitzungen wa- ren weiters die Vorbereitung der Vergütungsberichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich mit der jeweils bestehenden Vergütungspolitik sowie Vergütungsangele- genheiten des Vorstands.  Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2023 in drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-) Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Beisein des Vor- stands standfanden. In der Sitzung vom 12. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwen- dungsvorschlag und der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Risikomanagements der Gesell- schaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2022 der Internen Revision samt dem Re- visionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätig- keitsbericht 2022 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 in Vor- schlag gebracht. In der Sitzung vom 25. Mai stellten Ver- treter:innen der Abschlussprüferin die Planung der Prüfungshandlungen für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2023 vor und stimmten sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 22. November informierten Vertreter:innen der Abschlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststel- lungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfü- gung gestellt, weiters berichtete die Compliance- Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Aus- schuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rech- nungslegungsprozesses nachgekommen.  Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi- talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements.  Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Umset- zung der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT- Projekte, speziell mit dem Projektportfolio.  Der Ausschuss für Digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Tätigkeit von derUNIQA Ventures GmbH und von CHERRISK sowie den Aktivitäten der Mavie Holding GmbH, die Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versicherungsprodukte entwickelt. Ebenso wurden die Fortschritte bei digital verfügbaren Versiche- rungsprodukten und -services evaluiert sowie die neuen, agilen Arbeitsweisen diskutiert. Der Ausschuss hat wie schon im Vorjahr mehrere Gastredner eingeladen.  Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Aus- schuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angele- genheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-Managements, Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Syste- men der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Gastvortragende zu speziellen HR- Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.  Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamt- aufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Aus- schüsse ausführlich unterrichtet. 271 Bericht des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG 272 3 3 . . J J a a h h r r e e s s - - u u n n d d K K o o n n z z e e r r n n a a b b s s c c h h l l u u s s s s Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2023 wurden durch die PwC Wirtschaftsprü- fung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Be- richts und des konsolidierten Corporate-Governance-Be- richts je für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2023 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestä- tigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim- mend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2023 führte die PwC Wirt- schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Ge- schäftsjahr 2023 eingehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2023 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2023 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver- standen erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2023 ge- mäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2024 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 57 Cent je Aktie vorgeschlagen werden. Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 danke ich auch heuer wieder im Na- men des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ihnen Gesundheit und weiterhin viel Erfolg! Wien, im April 2024 Für den Aufsichtsrat Burkhard Gantenbein Vorsitzender des Aufsichtsrats 272 Jahresfinanzbericht 2023 273 Bericht des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG Impressum Herausgeberin UNIQA Insurance Group AG FN: 92933t Konzept, Beratung, Redaktion und Grafik Male Huber Friends GmbH/www�mhfriends�at Übersetzung und Lektorat ASI GmbH/www�asint�at Fotos Dragos Constantin/STUDIO S, Sanela Babić/ Vienna Paint Studios GmbH, Sabine Wehinger Druck Gerin Druck GmbH Redaktionsschluss 2� April 2024 Kontakt UNIQA Insurance Group AG Investor Relations Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel�: +43 1 21175-3773 E-Mail: investor�relations@uniqa�at uniqagroup�com Information Der UNIQA Konzernbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache und steht im Bereich Investor Rela- tions unserer Konzernwebsite auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung� Die interaktive Onlineversion finden Sie unter berichte� uniqagroup� com� Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Dieser Bericht enthält Aussagen, die sich auf die zu- künftige Entwicklung der UNIQA Group beziehen� Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden� Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsäch- lichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen� Eine Gewähr kann für diese Angaben daher nicht übernommen werden� UNIQA Group @UNIQA Insurance Group @uniqagroup @uniqa UNIQA Österreich @uniqa�at @uniqa�at Jahresfinanzbericht 2023 89 Impressum uniqagroup�com

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