Annual Report • Apr 16, 2024
Annual Report
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Vorwort des Vorstands Konzernlagebericht
Marinomed auf einen Blick Konzernabschluss
Meilensteine Bestätigungsvermerk
Technologien & therapeutische Bereiche Lagebericht
Strategie
Performance
Nachhaltigkeitsbericht Corporate Governance
Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung
Kapitalflussrechnung
Bestätigungsvermerk Erklärung des Vorstands Impressum und Kontakt
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Anhang zum Konzernabschluss
Bilanz
management report
Organisatorische und rechtliche Struktur des Konzerns
Die Firma Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet. Marinomed hält 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH, einer nicht-operativen Tochtergesellschaft, die im August 2019 gegründet wurde, und erstellt zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards iSd §245a UGB.
Das Unternehmen betreibt seine Geschäftstätigkeit am Standort Korneuburg.
Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wurde die Marinomed Biotechnologie GmbH in eine AG umgewandelt.
Im Jahr 2018 wurde das Grundkapital auf EUR 1.000.000,00 erhöht und die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Ausübung ist vier Mal im Jahr (jeweils nach Veröffentlichung der Unternehmenszahlen) möglich und wird aus dem Bedingten Kapital 2019 (43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien) bedient. Im Zuge mehrerer Ausübungsperioden wurde die Anzahl der Aktien um insgesamt 8.134 Stücke erhöht.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleiheprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) abgeschlossen. In den Jahren 2021-2023 wurden insgesamt 10 Tranchen gewandelt, daraus erhöhte sich das Grundkapital um 45.927 Aktien. Für weitere Details zum Wandelanleiheprogramm wird auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
In Summe ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Grundkapital von EUR 1.523.833,00, das in 1.523.833 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Zum Berichtszeitpunkt beträgt das ausgewiesene Grundkapital der Muttergesellschaft nach Wandlung der zuletzt gewandelten Anleihen EUR 1.540.530,00 bzw. 1.540.530 stimmberechtigte Aktien.
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stellte sich die Aktionärsstruktur von Marinomed wie folgt dar: Kernaktionäre sind mit rund 26 % der Anteile (davon ca. 2 % im Streubesitz) die Gründer und das Management von Marinomed. Die Aktien des langfristigen Investors Acropora Beteiligungs GmbH in Liquidation wurden zu gleichen Teilen durch deren Gesellschafter übernommen (gemäß Meldungen vom 30. Mai 2023). Der Streubesitz liegt bei rund 66 % der Aktien.

Hinweis: Rundungsdifferenzen möglich
Streubesitz
Die Marinomed Biotech AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen und konzentriert sich auf die Erfindung, Entwicklung und Lizenzierung von Therapien zur Behandlung von Patienten, die an Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf leiden. Marinomed hat bereits bedeutende Meilensteine in der Entwicklung innovativer Produkte auf Basis von patentgeschützten Plattformen im Bereich Atemwegs-, Infektions-, Immun- und Augenerkrankungen erreicht und wird diesen Weg konsequent weitergehen, um Werte für das Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen. Das Geschäftsmodell basiert darauf, das zu tun, was den Stärken des Unternehmens am besten entspricht: Identifizierung, Arzneimittelentwicklung in frühen und mittleren Phasen, Medizinprodukteentwicklung und Partnerschaften. Gleichzeitig arbeitet Marinomed mit anderen Pharmaunternehmen zusammen, um das zu nutzen, was diese am besten können (spätere klinische Entwicklung, regulatorisches Management und Vermarktung), um letztendlich nachhaltige Einnahmen zu generieren.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war nach den starken Umsatzzuwächsen der Vorjahre ein Rückgang bei den Erlösen aus dem Verkauf von Carrageloseprodukten zu verzeichnen, der teilweise durch Lizenzerlöse aus einer Vertragsverlängerung mit einem Distributionspartner kompensiert werden konnte. Die Vermarktung unserer Entwicklungen aus dem Marinosolv Segment werden weiterhin forciert, wesentliche Meilensteinzahlungen wurden nicht lukriert.
Marinomed entwickelt Arzneimittel und Medizinprodukte in den Bereichen Virologie und Immunologie. Marinomeds Kernkompetenzen sind die präklinische und frühe Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, geistiges Eigentum zu generieren. Im Bereich der Medizinprodukte auf Basis der Carragelose agiert Marinomed dabei als Großhändler. Im Bereich der Arzneimittel, die im Wesentlichen auf der Marinosolv-Technologie basieren, vergibt das Unternehmen Lizenzen an Pharmaunternehmen noch während der klinischen Entwicklung.
Nicht-verschreibungspflichtige (OTC) Medizinprodukte entwickelt Marinomed bis zur Zulassung. Anschließend werden sie von Auftragsherstellern produziert und an Partner auslizenziert, die die Produkte weltweit vermarkten und vertreiben. Marinomeds Vertriebspartner im OTC-Bereich sind überwiegend namhafte Pharmaunternehmen mit Lizenzen für bestimmte geografische Regionen. Mit einer schlanken Supply-Chain Organisation betreut das Unternehmen im OTC-Segment aktuell 20 (31.12.2023: 18, 2022: 17) Vertriebspartner für mehr als 40 Länder. Die meisten Pharmaunternehmen nutzen ihre Lizenzen auch, um Carragelose in der Produktbeschreibung aufzuführen, sodass Marinomed auf den meisten Produkten durch Nennung des Markennamens Carragelose sichtbar ist. Mit den OTC-Produkten generiert Marinomed Umsätze über Lizenzzahlungen und den Verkauf von Handelswaren.
Im verschreibungspflichtigen Rx-Bereich beabsichtigt Marinomed, Partner bereits während oder nach der klinischen Phase II zu finden. In diesen
stark regulierten und besonders spezifischen Märkten ist es von größter Bedeutung, einen finanziell soliden, kompetenten Partner zu haben, der die regulatorischen Prozesse und die klinische Entwicklung mit indikationsspezifischem Fachwissen und entsprechender finanzieller Ausstattung unterstützen kann. Klassische Pharmadeals sind das Ziel im Rx-Segment, und Luoxin Pharmaceutical als Partner zu gewinnen, war ein erster Schritt. Diese Vereinbarungen umfassen Vorab-, Meilenstein- und Lizenzzahlungen, wobei der Partner die gesamte Wertschöpfungskette der Vermarktung von der Herstellung bis zum Vertrieb übernimmt. So kann sich Marinomed auf seine Kernkompetenzen – Forschung und Entwicklung – konzentrieren, also auf jene Elemente der Wertschöpfungskette, die den höchsten Wertbeitrag leisten.
Als innovatives, weltweit agierendes biopharmazeutisches Unternehmen agiert Marinomed in einem dynamischen Geschäftsumfeld neben großen Pharma- und Biotechnologieunternehmen. Durch die tiefe Einbindung in die Branche bleibt Marinomed auf die schnelle und dynamische Natur seines Umfelds eingestellt und bleibt so am Puls dieses sich schnell bewegenden Bereichs.
2023 war ein weiteres herausforderndes Jahr für die Weltwirtschaft und veranlasste viele Unternehmen zu einem konservativeren Ansatz bei der strategischen Entscheidungsfindung. Die biopharmazeutische Industrie verlagerte ihren Schwerpunkt weg von COVID-19, da sie sich mit anhaltenden geopolitischen Konflikten, Unterbrechungen der Lieferkette, der vorherrschenden Inflation und
dem Preisdruck auf Medikamente auseinandersetzen musste. Diese Herausforderungen wirkten sich auf die gesamte Wertschöpfungskette aus und erforderten Widerstandsfähigkeit und Optimismus in einem anspruchsvollen Umfeld. Die anstehenden regulatorischen Reformen in den USA und Europa zwingen die Hersteller, Forschung & Entwicklung, Preisstrategien und Marktzugang neu zu bewerten, und machen die Produktentwicklung noch komplexer. Trotz dieser Hindernisse sind die Wachstumsmöglichkeiten in der gesamten Biotech-Branche offensichtlich.
Die pharmazeutische Industrie ist für die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln zuständig und hat in den letzten zwei Jahrzehnten ein erhebliches Wachstum erlebt.
Der weltweite Markt für pharmazeutische Arzneimittel wird bis 2028 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 5-8% auf voraussichtlich USD 2,3 Bio. ansteigen (IQVIA, 2024). Für die Therapiebereiche zur Behandlung onkologischer und immunologischer Erkrankungen lässt sich bis 2028 ein Wachstum von 14-17 % bzw. 2-5 % pro Jahr erwarten (IQVIA, 2024). Neue Therapien für Alzheimer und Angstzustände/Depressionen werden voraussichtlich die Ausgaben für Neurologie und psychische Gesundheit ankurbeln. Die Nachfrage nach parenteralen Produkten wird in den nächsten Jahren voraussichtlich mehr als USD 1 Bio. betragen, und der Bedarf an Behandlungen für seltene Krankheiten wird voraussichtlich zweistellig wachsen (World Pharma Today, 2023). Vor allem in den Bereichen Onkologie, Immunologie, Diabetes
und Fettleibigkeit werden weiterhin große Fortschritte erwartet, und auch bei diesen Krankheiten sowie in der Neurologie werden Innovationen im Bereich kleiner Moleküle erwartet.
Nordamerika war die größte Region innerhalb des Pharmamarktes, wird aber ein geringeres Volumenwachstum verzeichnen, genau wie andere hochentwickelte Märkte wie Westeuropa und Japan, die mit einem etablierteren Gesundheitssystem und einem besseren Zugang zu Medikamenten verbunden sind. Während der Nahe Osten am schnellsten wachsen dürfte, wird das höchste Volumenwachstum in den nächsten fünf Jahren in China, Indien und im asiatisch-pazifischen Raum erwartet, die alle ein durchschnittliches jährliches Wachstum von über 3 % aufweisen. Das Volumenwachstum in Lateinamerika hat sich bis 2023 erheblich verlangsamt. Trotz Auswirkungen des Ukraine-Konflikts und des erwarteten langsameren Wirtschaftswachstums ist das Wachstum in Osteuropa im Wesentlichen unverändert (IQVIA, 2024).
Obwohl die Biotech-Branche einen Rückgang der Gesamtzahl der Lizenzverträge verzeichnete, erreichte der Gesamtwert der Verträge mit USD 63 Mrd. das höchste Volumen seit 2018 (J.P. Morgan, 2023). Ein Trend zu Lizenzdeals in späteren Phasen prägte die Investitionslandschaft, wobei Krebs in den Therapiebereichen an erster und kleine Moleküle an zweiter Stelle standen (J.P. Morgan, 2023). Die Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel, die zunehmende Alterung der Bevölkerung und der Verlust von Exklusivitätsrechten bleiben die treibenden Kräfte hinter den Ausgaben für Arzneimittel, was dazu führt, dass mehr Patienten mit besseren Arzneimitteln
behandelt werden können. Die biotechnologische Forschung und Entwicklung treibt die Innovation von Produkten und Plattformen weiter voran und unterstreicht die Bedeutung dieser Branche.
In Österreich erreichte der Pharmamarkt im Jahr 2023 ein Volumen von EUR 6,3 Mrd., was einem Wertzuwachs von 10,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (ÖAZ, 2024). Die positive Entwicklung ist in allen Segmenten zu beobachten und entspricht den globalen Markttrends, wobei der Markt für onkologische Arzneimittel den größten Anteil ausmacht.
Der OTC-Markt umfasst nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte, Behandlungen und Gesundheitsprodukte, die ohne Rezept von einem zugelassenen Arzt direkt an die Verbraucher abgegeben werden können.
Die einfache und bequeme Zugänglichkeit sowie die attraktiven Preise von OTC-Produkten haben erheblich zu ihrem steigenden Umsatz beigetragen. Obwohl sie vorzugsweise im stationären Handel gekauft werden, gewinnen Online-Plattformen immer mehr an Bedeutung und machen ein Drittel des Gesamtumsatzes aus. Der weltweite Markt wird bis 2024 voraussichtlich einen Umsatz von USD 202,4 Mrd. erzielen, wobei der größte Anteil auf das Segment Husten und Erkältung entfällt, das bis 2024 ein Volumen von USD 43,9 Mrd. aufweist (Statista, 2024). Nordamerika hält den größten Anteil, da die Nachfrage nach OTC-Produkten dort deutlich höher als in anderen Märkten ist und die Zahl der Produktzulassungen und -einführungen gestiegen ist. Ein sich abzeichnender Trend auf
dem Markt für rezeptfreie Medizinprodukte ist die Umstellung von Rx- auf OTC-Produkte kurz vor Ablauf des Patentschutzes, um Marktchancen zu nutzen und produktbezogene Kosten zu decken.
Der österreichische OTC-Markt wuchs um 10,4 % und erreichte im Jahr 2022 ein Volumen von EUR 1,4 Mrd. (Pharmig, 2023). Der Bereich Husten, Erkältung & Allergie stellt mit einem Anteil von 24,2 % am Gesamtmarkt das größte Segment dar, wobei ein Aufwärtstrend bei der Nachfrage nach natürlichen und homöopathischen Mitteln erkennbar ist.
Marinomed beliefert Partner in der Biotechnologieund Pharmaindustrie mit innovativen Produkten, die auf den firmeneigenen Technologieplattformen Marinosolv und Carragelose basieren. Das Portfolio umfasst ein vermarktetes OTC-Portfolio auf der Basis von Carragelose für die Prophylaxe und Behandlung von viralen Atemwegsinfektionen. Mehrere rezeptfreie Medizinprodukte und verschreibungspflichtige Arzneimittel für verschiedene Krankheiten in der Immunologie und Virologie befinden sich derzeit in der Entwicklung, um Indikationen mit ungedecktem Bedarf zu behandeln.
Das von Marinomed vermarktete Carragelose-Produktsegment für Husten und Erkältung zielt auf virale Atemwegsinfektionen ab. Auf dem globalen Markt für Consumer Healthcare (CHC) machte das Segment Husten, Erkältung und Allergien (cough, cold & allergy; CCA) im Jahr 2022 rund 21 % des Umsatzes aus (Nicholas Hall, 2023). Dieses Segment verzeichnete im Jahr 2022 ein zweistelliges Wachstum von 18,2 % (Nicholas Hall, 2023). Vicks,
eine Marke von Procter & Gamble, blieb mit einem Umsatz von USD 1,8 Mrd. die führende CCA-Marke (Nicholas Hall, 2023). Nordamerika hält den größten Anteil und wird den Markt voraussichtlich auch in den kommenden Jahren dominieren und einen Umsatz von USD 44 Mrd. erzielen, womit es Europa mit rund USD 40 Mrd. übertrifft (Nicholas Hall, 2023).
Innerhalb des globalen CHC-Marktes erreichte das Lifestyle CHC-Segment im Jahr 2022 10 % des Umsatzes (USD 15,5 Mrd.), was einem Wachstum von 4 % gegenüber 2021 entspricht (Nicholas Hall, 2023). Mit einem Anteil von ~30 % (USD 4,6 Mrd.) ist die Augengesundheit die größte Kategorie im globalen Lifestyle-CHC-Markt und verzeichnete 2022 ein starkes Wachstum (USA +7 %, China +8 %) aufgrund des wachsenden Bewusstseins für geräte- und bildschirmbedingte trockene Augen (Nicholas Hall, 2023).
Der globale Markt für virale Lungenentzündungen wurde 2023 auf USD 15,3 Mrd. geschätzt und wird voraussichtlich bis 2030 mit einer jährlichen Rate von knapp 9 % wachsen (Research and Markets, 2024).
Für die Immunologie, den weltweit zweitgrößten Therapiebereich nach der Onkologie, wird ein jährliches Wachstum von 3-6 % prognostiziert, das bis 2027 USD 177 Mrd. erreichen soll (IQVIA, 2023). Dieses Wachstum wird durch Innovationen und eine steigende Zahl von Patienten, die eine Behandlung erhalten, angekurbelt, obwohl es teilweise durch den Wettbewerb mit Biosimilars ausgeglichen wird (IQVIA, 2023). Weltweit sind über 80 verschiedene Autoimmunkrankheiten in nationalen Registern
aufgeführt (NIH, 2022), und mehr als 1.600 Arzneimittel für immunologische Erkrankungen befinden sich derzeit in der Entwicklung (IFPMA, 2022).
Mit einem Anteil von 16 % (USD 5,4 Mrd.) stellt das Allergiesegment einen wichtigen Teil des globalen CHC-Marktes für Husten, Erkältungen und Allergien dar (Nicholas Hall, 2023). Der weltweite Markt für allergische Rhinitis wird für das Jahr 2024 auf USD 21 Mrd. geschätzt und soll bis 2029 auf USD 31 Mrd. anwachsen (Mordor Intelligence, 2024).
Im Bereich der entzündlichen Augenerkrankungen gibt es Potenzial in großen Märkten wie für die Indikation Trockenes Auge (2023: USD 5,9 Mrd., Expert Market Research 2023), aber auch in Nischenmärkten für seltene Erkrankungen wie herpetische Stroma-Keratitis (2022: USD 4 Mrd., futuremarketinsights.com, 12/22).
Solv4U ist ein Geschäftsbereich von Marinomed, der die Marinosolv-Löslichkeitstechnologie für Kunden in der biopharmazeutischen Industrie anbietet. Schlechte Wasserlöslichkeit ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung pharmazeutischer Produkte und betrifft etwa 40 % der zugelassenen und fast 90 % der in der Entwicklung befindlichen Arzneimittel (Kalepu & Nekkanti, 2015). Solche Wirkstoffe müssen in den präklinischen und klinischen Phasen ihrer Entwicklung modifiziert werden, um ihre Löslichkeit und Permeabilität zu verbessern und damit ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
Angesichts der wachsenden Zahl von Molekülen der BCS (biopharmaceutical classification system) Kategorien II und IV (die entweder durch eine geringe Löslichkeit und hohe Permeabilität (BCS II) oder eine geringe Löslichkeit und geringe Permeabilität (BCS IV) gekennzeichnet sind), die derzeit geprüft werden, wird der Bereich der Verbesserung der Bioverfügbarkeit bis 2035 voraussichtlich mit einer jährlichen Rate von ~11 % wachsen (Roots Analysis, 2023). Zur Verbesserung der Bioverfügbarkeit stehen Technologien wie mizellare Solubilisierung, Mikroemulsionen, Technologien zur Reduzierung der Partikelgröße, Co-Kristallisation und feste Dispersionsmethoden zur Verfügung. Die Solv4U-Technologieplattform von Marinomed bietet spannende Möglichkeiten, an diesem schnell wachsenden und stark nachgefragten Bereich teilzuhaben.
Seit dem Jahr 2022 weist das Unternehmen die Segmente Virologie, Immunologie und Sonstiges aus. Virologie bündelt Aktivitäten aus bereits vertriebenen Produkten sowie Forschung und Entwicklung neuer Produkte auf Basis der Wirksubstanz Carragelose. Im Segment Immunologie werden hauptsächlich Produktentwicklungen auf Basis der Marinosolv-Technologie ausgewiesen. Kürzlich wurden auch Carragelose-Produkte für immunologische Indikationen wie Allergie und trockene Augen entwickelt, die nun ebenfalls dem Immunologie Segment zugeordnet werden. Die übrigen Aktivitäten, die nicht der Virologie oder der Immunologie zugeordnet werden können, werden im Segment Sonstiges ausgewiesen. Dieses Segment beinhaltet auch Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang
mit der Solv4U-Einheit, die externen Kunden den Zugang zur Marinosolv-Technologie ermöglicht.
Carragelose-Produkte adressieren virale respiratorische Infektionen. Im Zusammenhang mit erfolgreichen internen und externen Studien gelang es Marinomed und seinen Kunden daher, in den Pandemiejahren die Umsätze deutlich zu steigern. Das Ende der Pandemie wurde 2023 erreicht und damit gingen die Apothekenumsätze der gesamten Produktkategorie zurück. Die sinkende Nachfrage traf auf gut gefüllte Lager bei Marinomeds Kunden. Das Q1/2023 war bei Marinomed ein Rekordquartal und trug dazu bei, dass die Lagerstände der Kunden gegen den allgemeinen Markttrend noch anstiegen. In der Folge liegt der Auftragseingang für Handelswaren unter Plan.
Der Trend dauert aktuell noch an, wobei eine Reihe von Aktivitäten die Chance haben, die Carragelose-Umsätze in der zweiten Jahreshälfte 2024 wieder steigen zu lassen. Darunter fallen Vorbereitungen für den Markteintritt in den USA mit P&G, Marktstart von M8 Pharma in Mexiko, Marktstart des neuen Partners in Ungarn sowie mehrere geplante Markteinführungen der Pastillen durch bestehende Partner.
Im Segment der Immunologie auf Basis der Marinosolv-Technologie befindet sich noch kein vermarktetes Produkt. Jedoch konnten für das Leitprodukt Budesolv im Jahr 2021 Vertriebslizenzrechte für den chinesischen Markt vergeben werden. Luoxin ist ein sehr erfahrener Pharmapartner. Wir konnten den Technologietransfer erfolgreich
durchführen. Nach mehreren Herausforderungen, die zwischenzeitlich gelöst werden konnten, nimmt die Entwicklung des Produkts wieder an Fahrt auf. Der Fokus liegt nun auf der Etablierung der Produktion sowie der Vorbereitung der notwendigen klinischen Studien. Aufgrund der aktuellen Fortschritte gehen wir davon aus, dass der nächste Meilenstein im Jahr 2025 realisiert wird.
Die Vermarktung von Budesolv, die schon im Jahr 2022 Meilensteinumsätze hätte generieren sollen, wurde deutlich komplexer als ursprünglich angenommen. Dies hat im Wesentlichen mit der unterschiedlichen regulatorischen Klassifizierung in den verschiedenen Ländern und Regionen zu tun. Zudem reichte für potenzielle Partner die Produktstabilität bei Raumtemperatur nicht aus. Stabilitätsstudien von sensiblen Wirkstoffen wie Budesonid erfolgen in Echtzeit. Daher zeigte sich dieses Problem erst während der Stabilitätsstudie. Der Fokus lag im Geschäftsjahr 2023 entsprechend auf der Verbesserung der Stabilität, welche inzwischen gelöst werden konnte. Ein neuer, innovativer Ansatz ermöglicht zudem ein neues Patent, was sich im Business Development positiv verwenden lässt. Des Weiteren konnten in relativ kurzer Zeit die regulatorischen Strategien für die Hauptmärkte Europa und USA definiert werden. 2024 ist die Aktivität in den Partneringprozessen um das Produkt Budesolv wieder deutlich gestiegen und wir wollen mehrere Lizenzvereinbarungen mit entsprechenden Upfrontzahlungen abschließen.
Für den Produktkandidat Tacrosolv wurde im Jahr 2023 eine erfahrene Beraterin engagiert, die über ein starkes Netzwerk bei Unternehmen und Ärzten (Key Opinion Leaders) verfügt. Im Prozess
zeichnete sich ab, dass potenziellen Partnern der Wirkstoff als durchaus "instabil" bekannt war. Obwohl es sich um ein frühes klinisches Produkt (Phase II) handelt, wurde von Marinomed eine Lösung erwartet. In einer Kombination aus Formulierungsoptimierung und geändertem Packmittel können diese Erwartungen voraussichtlich nunmehr erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund sind die Aktivitäten im Business Development wieder deutlich angestiegen. Auch für Tacrosolv sind kurzfristig Lizenzvereinbarungen geplant.
Darüber hinaus bringen die Marktstarts der auf der Carragelose Plattform basierenden Produkte neue Umsätze im Jahr 2024. Der österreichische Partner startete bereits das Allergieprodukt und später im Jahr folgt das Augenprodukt.
Umsätze im Segment Sonstiges sind auf den 2021 gestarteten Geschäftszweig Solv4U zurückzuführen. In diesem Bereich werden zunächst für Kunden Machbarkeitsstudien unternommen. In diesen Studien soll nachgewiesen werden, dass ausgewählte Wirkstoffe sich mithilfe der Marinosolv-Technologie besser in wässriger Lösung lösen lassen und damit die Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit erhöht werden kann. In Folgeprojekten werden dann die Optimierung der Formulierung und später ein Lizenzvertrag angeboten. Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein erster langfristiger Vertrag abgeschlossen werden. Durch verstärkte Anstrengungen im Business Development gibt es mehrere neue Projektansätze und damit verbundene Verhandlungen von Termsheets und Verträgen. Entsprechend geht Marinomed davon aus, dass eine weitergehende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird.
Weitere Informationen zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden in Kapitel 1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren dargestellt.
Marinomeds Geschäftsmodell basiert darauf, durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung das Leben von Menschen mit Krankheiten ohne oder nur begrenzten Behandlungsmöglichkeiten in den Therapiegebieten Virologie und Immunologie nachhaltig zu verändern. Die Mission ist es konkret, wirksame Therapien zu entwickeln, die das Leben der Patienten deutlich verbessern. Unsere beiden patentierten und klinisch validierten Plattformen Carragelose und Marinosolv bilden die Grundlage für neuartige Medikamente zur Behandlung von Indikationen mit ungedecktem medizinischen Bedarf.
Unsere Strategie basiert auf solider Wissenschaft in Bereichen, in denen wir wissenschaftliche Daten, Produktentwicklungserfolge, Know-how und kommerziellen Fortschritt generiert haben. Diese Bereiche sind das Gebiet der Infektionskrankheiten und das große Gebiet der Immunologie. Für die ständige Verbesserung unserer Strategie wenden wir Tools mit künstlicher Intelligenz an, führen eingehende Marktanalysen durch und haben Beziehungen zu wichtigen Meinungsführern auf der ganzen Welt aufgebaut.
Marinomed verfügt über aussagekräftiges Datenmaterial, das die breite virusblockende Wirkung
von Carragelose (Iota-Carrageenan) belegt. Wir und andere wissenschaftliche Teams haben umfangreiche in vitro-Ergebnisse veröffentlicht, die die virusblockende Wirkung von Carragelose gegen mehr als 200 Viren zeigen, darunter SARS-CoV-2 und seine besorgniserregenden Varianten. In mehreren klinischen Studien haben wir nachgewiesen, dass Carragelose verschiedene virale Atemwegsinfektionen wirksam verhindern und behandeln kann. Eine unabhängige klinische Studie in Argentinien, die in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wurde, hat die Wirksamkeit von Iota-Carrageen bei der Vorbeugung von COVID-19 beim Menschen nachgewiesen.
Auf diesem soliden Fundament sind wir zahlreiche internationale Partnerschaften eingegangen, die zum rentablen Wachstum dieses Segments über vier Jahre in Folge beigetragen haben. Nach Ende der Pandemie im Geschäftsjahr 2023 gingen die Apothekenumsätze im Husten-, Schnupfen- und Allergie-Bereich zurück, während Marinomeds Kunden gut bevorratet waren. Umsatzrückgänge seit Q2/2023 sind die Folge und dauern in das Jahr 2024 an. Inzwischen ist eine Bodenbildung absehbar und es kann mit Nachbestellungen und einer Wiederbelebung des Umsatzes für die Saison 2024/25 gerechnet werden.
Was die bestehenden Vertriebspartnerschaften für Carragelose anbelangt, so müssen wir eine bestmögliche Versorgung unserer Partner mit unseren Produkten sicherstellen. Im aktuellen Umfeld wird dies durch längere Vorlaufzeiten sowie die Inflation erschwert. Aus diesem Grund tätigen wir Investitionen in unsere Lieferkette, bauen Lagerbestände auf und führen in
den jeweiligen Regionen einen aktiven Dialog mit unseren Lohnherstellern und unseren Partnern.
Mit Marinosolv haben wir eine äußerst leistungsfähige, patentierte Plattform entwickelt, mit der die Löslichkeit von schwer wasserlöslichen Verbindungen verbessert wird. Die Technologie ist durch ihre Anwendung bei den zwei etablierten Wirkstoffen Budesonid und Tacrolimus klinisch validiert. Mit Budesolv haben wir eine klinische Phase-III-Studie durchgeführt und dabei die primären und sekundären Endpunkte erreicht. Insbesondere die sekundären Endpunkte unterstreichen das Potenzial von Marinosolv, die erforderliche Dosis deutlich zu senken (rund 85 % weniger) und die Bioverfügbarkeit zu verbessern (Wirkungseintritt bereits nach Stunden anstatt von Tagen). Das zweite Marinosolv-Pipeline-Produkt Tacrosolv, das auf dem Immunmodulator Tacrolimus basiert, wurde erfolgreich im Rahmen einer klinischen Phase-II-Dosisfindungsstudie getestet.
Im Jahr 2021 hat Marinomed einen ersten Lizenzvertrag für Budesolv mit dem börsennotierten chinesischen Unternehmen Luoxin abgeschlossen, das für die Anpassung des Produkts an die lokalen Anforderungen, die Beantragung der Marktzulassung und die Markteinführung in der Region verantwortlich ist. Nach mehreren Herausforderungen, die zwischenzeitlich gelöst werden konnten, nimmt die Entwicklung des Produkts wieder an Fahrt auf. Der Fokus liegt nun auf der Etablierung der Produktion sowie der Vorbereitung der notwendigen klinischen Studien. Der Prozess und die damit verbundenen Meilensteinzahlungen haben sich entsprechend verzögert.
Darüber hinaus konnten wir präklinische und klinische Daten mit der Carragelose erheben, die ihre Wirksamkeit neben Erkältungskrankheiten auch bei der Behandlung und Prävention von Allergien (Heuschnupfen) und trockenen, gereizten Augen nachweisen. Auf dieser Basis werden noch im ersten Halbjahr 2024 jeweils Produkte zunächst in Österreich auf den Markt gebracht und weitere Partner über strukturierte Geschäftsentwicklungsprozesse gesucht.
Die Strategie von Marinomed für die beiden therapeutischen Bereiche Virologie und Immunologie gilt auch für die Technologiepartnerschaften, die mit dem Geschäftszweig Solv4U angeboten werden. Beim Geschäftsmodell von Solv4U liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung der Marinosolv-Technologie auf Wirkstoffe von externen Kunden zur Verbesserung der Wasserlöslichkeit. Die durch Marinosolv erreichte bessere Löslichkeit ermöglicht nicht nur eine flüssige Formulierung auf wässriger Basis, sondern trägt auch wesentlich zur Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs bei. Dadurch kann die verabreichte Dosis verringert werden - ein großer Vorteil für Patient und Umwelt.
Mit Solv4U ist Marinomed in der Lage, die Anwendung der Marinosolv-Technologie auf eigenständiger Basis voranzutreiben. Während diese Partnerschaften zu Beginn höhere Kosten verursachen, profitiert Marinomed im weiteren Verlauf von den Lizenzeinnahmen, wenn die Partner ihre Programme durch klinische Studien bestätigen lassen und bis zur Marktreife bringen.
Unsere Vision, das Leben von Patienten mit wirkungsvollen Therapien zu verbessern, treibt uns an und prägt unsere Strategie 2025, in der wir uns auf Bereiche mit hohem medizinischem Bedarf konzentrieren. Im aktuellen Umfeld ist es besonders wichtig, dass Marinomed seine Stärken ausschöpft – das gilt insbesondere für das Produktportfolio, das Cashflows erzielt, sowie für jene Produkte, die bereit zur Verpartnerung sind. Unser Primärziel besteht darin, Einnahmen zu generieren, die zur operativen Profitabilität führen und die notwendigen Mittel zur Finanzierung unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erwirtschaften. Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir das Potenzial unseres wissenschaftlichen Know-hows - Marinomeds größte Stärke - bestmöglich ausschöpfen.
Marinomed verfügt über keine Zweigniederlassungen. Zum Abschlussstichtag hält Marinomed 100 % der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Muttergesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH.
Im Jahr 2023 blieben die Umsatzerlöse hinter den Rekorden früherer Pandemiejahre zurück und lagen bei EUR 9,18 Mio. (2022: EUR 11,28 Mio.). Dies war in erster Linie auf die hohen Lagerbestände der Vertriebspartner und eine gesunkene Nachfrage nach Carragelose Produkten zurückzuführen. Die sonstigen Erträge stiegen auf EUR 1,37 Mio. (2022: EUR 0,84 Mio.). In den sonstigen Erträgen sind, wie im Vorjahr, hauptsächlich die staatliche Forschungsprämie sowie Förderzuschüsse betreffend die Erforschung einer SARS-CoV-2 Therapie auf Carragelose-Basis (Emergency Grant KLIPHA-COVID-19) enthalten.
Der Materialaufwand sank in Folge des Umsatzrückgangs von EUR 7,28 Mio. im Jahr 2022 auf EUR 5,87 Mio. in der Berichtsperiode. Die Bruttomarge lag bei 29 %. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen von EUR 1,85 Mio. in der Vergleichsperiode auf EUR 2,17 Mio. im Jahr 2023. Der Personalaufwand lag 2023 mit EUR 5,05 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 4,85 Mio. Die sonstigen Aufwendungen gingen um 19 % auf EUR 1,92 Mio. zurück (2022: EUR 2,37 Mio.).
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung lagen nahezu unverändert bei EUR 7,03 Mio. (2022: EUR 6,91 Mio.). Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit EUR -5,13 Mio. unter dem Vergleichswert der Vorjahresperiode von EUR -4,91 Mio. Das Finanzergebnis belief sich 2023 auf EUR -1,66 Mio. (2022: EUR -1,48 Mio.), und wurde durch eine Buchwertanpassung des Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von EUR 0,84 Mio. (2022: EUR 1,17 Mio.) positiv beeinflusst. Folglich kam der Jahresfehlbetrag 2023 bei EUR -6,79 Mio. zu liegen, nach EUR -6,40 Mio. im Jahr 2022.
Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für

ein biopharmazeutisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist.
Die Bilanzsumme ging von EUR 22,29 Mio. per 31. Dezember 2022 auf EUR 14,61 Mio am 31. Dezember 2023 zurück. Die langfristigen Vermögenswerte lagen nahezu unverändert bei EUR 7,48 Mio., nach EUR 8,02 Mio. am Jahresende 2022. Die kurzfristigen Vermögenswerte fielen auf EUR 7,14 Mio. (31. Dezember 2022: EUR 14,27 Mio.).
Zum Bilanzstichtag lag das Eigenkapital bei EUR -10,14 Mio., im Vergleich zu EUR -4,16 Mio. Ende Dezember 2022.
Die langfristigen Verbindlichkeiten sanken per Jahresende auf EUR 15,09 Mio. (31. Dezember 2022: EUR 20,49 Mio.). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen von EUR 5,96 Mio. auf EUR 9,65 Mio. zum 31. Dezember 2023. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gingen von EUR 8,18 Mio. Ende 2022 auf EUR 2,59 Mio. per 31. Dezember 2023 zurück.
Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:
| 2023 Mio EUR |
2022 Mio EUR |
|
|---|---|---|
| Cashflow aus der Betriebstätigkeit | -4,5 | -5,2 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -0,1 | -0,2 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -0,9 | 7,8 |
| Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -5,6 | 2,4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode | 8,2 | 5,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 2,6 | 8,2 |
Die Finanzmittelzuflüsse betreffen Deckungsbeiträge aus dem Verkauf von Carragelose-Produkten sowie Einnahmen aus Lizenzverträgen und Forschungsförderungen. Darüber hinaus konnten Einzahlungen aus dem flexiblen Wandelanleiheprogramm (+0,6 Mio.) lukriert werden. Weiters hat sich der Abbau des Umlaufvermögens bei gleichzeitigem Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten positiv auf den Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewirkt. Demgegenüber stehen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten und Zinszahlungen in Höhe von insgesamt EUR -2,3 Mio.
Im Jahr 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von bis zu EUR 15,0 Mio. Das Darlehen wurde in 3 Tranchen im Oktober 2019 (1. Tranche: EUR 4,0 Mio.), Dezember 2020 (2. Tranche: EUR 5,0 Mio.) und Februar 2022 (3. Tranche: EUR 6,0 Mio.) abgerufen. Jede Tranche hat eine Laufzeit von 5 Jahren, so dass die jeweils letzte Zahlung der Tranchen im Oktober 2024, Dezember 2025 bzw. Februar 2027 fällig waren. Im März 2024 konnte sich Marinomed mit der EIB darauf einigen, die Tilgungsleistungen für alle
Tranchen um 18 Monate zu verschieben. Nur für die 3. Tranche, die in halbjährlichen Tilgungen rückgeführt wird, wurde die als nächstes fällige Tilgung bis 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Zinszahlungen und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile werden weiterhin bedient.
Gleichzeitig mit der EIB haben auch die Darlehensgeber für den Immobilienkredit einer Aussetzung der Tilgungszahlungen zugestimmt. Da die Kredite bereits eine sehr lange Laufzeit von über 10 Jahren hatten, wurde die Kreditlaufzeit nicht verlängert, sondern die ausgesetzten Tranchen auf andere Tranchen aufgeteilt. Damit konnte Marinomed einen Aufschub für die Tilgungen der wesentlichen Kredite bis 31. Dezember 2025 erreichen.
In Verbindung mit den entsprechend aufgeschobenen Rückzahlungen auf das Darlehen der EIB und dem Wandelanleihenprogramm sollen damit langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden. Die über die letzten Jahre entwickelten Produktkandidaten haben ein Stadium erreicht, in dem hierzu Lizenzpartnerschaften eingegangen werden sollen, die die Gesellschaft kurzfristig in die operative Profitabilität bringen können.
Primärziel von Marinomed bleibt, die operative Profitabilität zu erreichen. Ansätze in allen drei Segmenten haben das Potenzial die dafür notwendigen Umsätze zu generieren. Im Virologie-Segment dürften Neukunden neuen Produktumsatz generieren. Im Immunologie-Segment zielt das Business Development auf neue Lizenzvereinbarungen mit Upfrontzahlungen ab. Und im Sonstiges-Segment zeichnen sich neue Projekte der Solv4U Einheit ab, die die Marinosolv-Technologie für Pharmaunternehmen verfügbar macht.
Marinomed hat seine fünf wichtigsten Projekte identifiziert: (a) Verbreiterung der Carragelose-Präsenz durch neue Partner und neue Produkte, (b) den ersten Partner für Budesolv, Luoxin, dahin bringen, dass das Produkt die Entwicklungsschritte bis zur Marktreife gehen kann, (c) weitere Lizenzvereinbarungen für Budesolv, (d) erste Lizenzvereinbarungen zu Tacrosolv abzuschließen und (e) Ausbau des Solv4U Geschäftsbereichs. Dazu wurde das Business Development Team im Jahr 2023 deutlich verstärkt, vor allem durch Personen mit Arzneimittel-Erfahrung sowie mit besonderer Erfahrung im Bereich OTC-Produkte.
FuE-Aktivitäten. Auch hier wurde das Team, das für die Abstimmungen und insbesondere Transfer von Knowhow und Materialien von Marinomed zu Luoxin zuständig ist, verstärkt. In der aktuellen Zusammenarbeit stehen Fertigstellung der regulatorischen und technischen Voraussetzungen sowie Vorbereitung einer klinischen Studie in China. Die klinische Studie wäre mit einer Meilensteinzahlung verbunden.
Aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums dieser Initiativen werden die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich geringer ausfallen, da derzeit keine größeren Ausgaben, wie etwa eine klinische Studie, geplant sind. Insgesamt gehen wir davon aus, dass wir als Ergebnis aller oben genannten Initiativen die operative Profitabilität erreichen können.
Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Vertriebspartner auf globaler Ebene beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um operative, finanzielle und regulatorische Risiken.
Marinomed hat im Unternehmen Systeme und Prozesse etabliert, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und ihnen entgegenzusteuern. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht.
Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Regierungen auf allen Kontinenten haben zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie in den vergangenen Jahren massive Einschnitte in die Abläufe der weltweiten sozialen und ökonomischen Prozesse beschlossen und umgesetzt. Zudem werden kriegerische Auseinandersetzungen in der Ukraine und in Nahost ausgetragen. Beides hatte erheblichen Einfluss auf die globale Wirtschaft, weil dadurch einerseits Inflation und in der Folge Zinsniveau befeuert und andererseits nachhaltige Auswirkungen auf die Lieferketten spürbar wurden. Engpässe bei Rohmaterialien führten in manchen Fällen zu einer Verdopplung von Lieferzeiten für bestimmte Packmittel. Derartige globale Ereignisse führen typischerweise zu einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums.
Marinomed konnte den Absatz seiner Carragelose-Produkte in den Pandemiejahren deutlich steigern. Das Ende der Pandemie im Berichtsjahr schlug sich entsprechend in einem Umsatzrückgang nieder, der sich auch im Jahr 2024 fortsetzen wird. Weiterhin sieht sich das Unternehmen in der Beschaffung wie auch auf der Nachfrageseite einem anhaltenden Preis- und Mengenrisiko ausgesetzt. So kann es in einigen Fällen möglich sein, dass die Kundennachfrage auf das vorpandemische Niveau zurückfällt, oder Marinomed steigende Einstandspreise nicht oder nicht vollständig an seine Kunden weitergeben kann. Auch die Marinosolv-Technologieplattform muss sich bei der Kommerzialisierung zeitlich und wertmäßig einem erhöhten Risiko stellen. Ein weiterer Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums kann neben anhaltend hoher Inflation auch zu einer nachhaltig geringeren Kundennachfrage führen.
Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weist Marinomed seit seiner Gründung einen bilanziellen Verlust aus. Für ein Unternehmen des Biotech-Sektors in der Forschungsphase sind derartige Verluste nicht ungewöhnlich, sondern hängen eng mit dem Geschäftsmodell zusammen. Dieses sieht eine oft mehrjährige Phase der Forschung und Entwicklung vor, ehe relevante Umsätze erzielt werden. Deshalb sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Durch Verzögerungen auf der Entwicklungs- und Vermarktungsseite könnte weiterer Finanzierungsbedarf entstehen. Damit unterliegt das Unternehmen dem Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen gedeckt werden kann. Als Maßnahme gegen die Inflation wurde weltweit das Zinsniveau angehoben. Dies birgt für bestehende und zukünftige Finanzierungen das Risiko, dass Finanzierungskosten steigen. Dadurch kann es zu wesentlichen Verzögerungen und Einschränkungen in der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Unternehmens kommen. In diesem Fall kann der Wert dieser Tätigkeiten nicht oder nicht zeitgerecht kapitalisiert werden.
Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Allerdings besteht das Risiko, dass die Bedingungen neuer Finanzierungsvereinbarungen des Unternehmens dessen finanzielle und operative Flexibilität, insbesondere die Fähigkeit, neue Schulden aufzunehmen, Sicherheiten zu stellen und wesentliche Vermögenswerte zu veräußern, einschränken. Dies könnte dem Unternehmen die Fähigkeit nehmen, zukünftige Investitionen, insbesondere in Forschung und Entwicklung, zu tätigen. Jeder dieser Faktoren könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Tilgung bestehender Verpflichtungen (z.B. im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten) erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen seine operativen Verluste vor allem durch die Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen,
den Verkauf von Handelswaren, atypisch stille Beteiligungen, durch die Ausgabe von Wandelanleihen und neuer Aktien beim Börsengang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen, finanziert.
Der Vorstand geht davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die bereits zugesagten Finanzierungen ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für den Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) abdecken zu können. Voraussetzung für diese Einschätzung ist der Abschluss mehrerer Lizenzverträge im Bereich Carragelose und Marinosolv. Im Rahmen der Erstellung der Fortbestehensprognose wurde ein überwiegend wahrscheinlicher Management Case aufgestellt und analysiert. Im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) ergibt sich unter den vorgenannten Bedingungen, insbesondere entsprechenden Meilensteinzahlungen aus Lizenzverträgen, kein zusätzlicher Liquiditätsbedarf.
Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass die Liquidität für das Unternehmen im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) auch ohne zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist und im Sekundärprognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und damit eine positive Fortbestehensprognose vorliegt.
Die oben dargestellten Planungsannahmen basieren auf Schätzungen, die sich als falsch erweisen könnten. Abweichungen von den Planungsannahmen könnten der Unternehmensfortführung möglicherweise entgegenstehen, und das Unternehmen ist daher möglicherweise
nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen.
Marinomed ist zudem in üblichem Maße einem Zinsrisiko infolge der Entwicklung internationaler Zinssätze ausgesetzt. Spezifische Zinsrisiken ergeben sich aus den zu leistenden, umsatzabhängigen Tantiemen in Zusammenhang mit dem Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB). Ab 1. Juli 2024 kommt im Rahmen des Immobilien-Darlehens des European Recovery Program (ERP) ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird. Ab dem 14. Dezember 2026 wird die NÖBEG-Finanzierung sprungfix, abhängig vom 3-Monats-EURIBOR, verzinst. Marinomed hält keine derivativen Finanzinstrumente.
Als international tätiges Unternehmen, das mit Vertriebspartnern in anderen Währungen als dem Euro kontrahiert, unterliegt Marinomed auch dem Risiko sich ändernder Wechselkurse. So besteht beispielsweise die Gefahr der Abwertung von Fremdwährungen, in denen die Gesellschaft Zahlungen erhalten, sowie die Gefahr der Aufwertung von Fremdwährungen, in denen die Gesellschaft Zahlungen leisten soll. Aktuell werden nur die Umsatzerlöse aus dem Lizenzvertrag mit Luoxin Pharmaceutical (China) in USD getätigt, sind aber zunächst nur in großen Abständen als Meilensteinzahlungen vorgesehen. Erst mit der Zulassung des Produkts in China werden regelmäßige Zahlungen erwartet, die dann ein kontinuierliches Risiko von Fremdwährungsverlusten bergen.
Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen – Carragelose und Marinosolv können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft oder nicht realisierbar erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.
Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende Markt für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (Over-the-counter, OTC) ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt. Es gibt jedoch starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. die Vertriebspartner in den jeweiligen Ländern.
Marinomed ist sowohl auf Lieferanten-, als auch auf Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz bestehender Verträge verbleibt das Risiko, dass ein oder mehrere Partner ohne Verschulden von Marinomed wirtschaftliche, regulatorische
oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.
Auch wenn die Umsätze aus Warenverkäufen ausschließlich in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten von Marinomed führen.
Das Carragelose-Produktportfolio und die Marinosolv-Technologie sind durch mehrere Patente weltweit geschützt. Marinomed erwartet Erteilungen bei allen noch laufenden nationalen Erteilungsverfahren. Für alle bedeutenden Absatzmärkte sind die nationalen Patente bereits zuerkannt worden. Darüber hinaus geht das Unternehmen davon aus, dass sich weitere Innovationen durch Patente schützen lassen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente und Patentanmeldungen angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen. Ebenso können Wettbewerber die Patente von Marinomed missachten und es notwendig machen, dass sich das Unternehmen mit anwaltlicher Beratung und den damit verbundenen Aufwendungen dagegen wehrt.
Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten alle rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in klinischen Studien schwere Nebenwirkungen auftreten oder dass die Ergebnisse der Forschung und klinischer Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Außerdem könnten Regulierungsbehörden die klinischen Studien als nicht ausreichend erachten und auf der vorliegenden Basis keine Marktzulassung erteilen. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu erzielen sein.
In der Forschung und Entwicklung ist Marinomed zudem dem Risiko ausgesetzt, dass Produktinnovationen in Teilaspekten nicht oder nicht vollständig die Erwartungen erfüllen. So kann trotz
therapeutisch vorteilhafter Entwicklung die Produktion der Produkte nicht oder nur zu hohen Kosten realisierbar sein. Zudem können Produkteigenschaften, die nicht der Markterwartung entsprechen, oder im Vertrieb z.B. eine Kühlkette erfordern, zu zusätzlichen Aufwendungen führen.
Marinomed forscht an und entwickelt Medizinprodukte und Arzneimittel. Bislang galt für auf Grundlage der EU Medizinprodukte-Richtlinie (Medical Devices Directive – MDD) zugelassene Medizinprodukte, dass diese der seit 2021 geltenden EU Medizinprodukte-Verordnung (Medical Devices Regulation – MDR) entsprechen müssen, um auch nach dem 26. Mai 2024 vermarktet werden zu dürfen. Die EU hat zuletzt die Übergangsfristen für die Marktzulassung von Medizinprodukten, die über eine aufrechte CE-Kennzeichnung verfügen, in Abhängigkeit von der Risikoklasse bis längstens 31. Dezember 2028 verlängert. Die Anwendbarkeit der verlängerten Übergangsfristen zur Anpassung an die neue Rechtslage (MDR) setzt einen Antrag des Herstellers auf Konformitätsbewertung des Medizinprodukts unter der MDR bis spätestens 26. Mai 2024 voraus. Damit entfällt auch die ursprünglich mit 26. Mai 2025 festgesetzte Abverkaufsfrist für nichtverordnungskonforme Medizinprodukte, wodurch solche Produkte bis zum Ende der verlängerten Übergangsfristen (d.h. bis längstens 31. Dezember 2028) auf den Markt gebracht und bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Haltbarkeit verfügbar gemacht werden können. Auch wenn Marinomed bereits heute für seine Produkte die Umstellung auf die MDR über einen Dienstleister beantragt hat, ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Carragelose-Produkte, die in der EU als Medizinprodukte vermarktet werden, die neuen, höheren Standards nicht erfüllen, die benannte Stelle (TÜV oder vergleichbar) die Dokumentation bemängelt oder die EU die diesbezüglichen Regelungen nochmals ändert.
Die Zulassung von Arzneimitteln ist branchentypisch mit hohen Risiken verbunden. Je nach Entscheidung für eine bestimmte Art der Zulassung (zentrales oder dezentrales Verfahren) muss die Zulassung von Behörden mehrerer Staaten genehmigt werden. In den unterschiedlichen Regionen (im Wesentlichen USA, Europa und Asien) folgen die Behörden zudem unterschiedlichen Standards. Je nach Rückfragen und Auflagen der Behörden kann sich dieser Prozess über mehrere Jahre erstrecken oder es sogar sinnvoll erscheinen lassen, die Zulassung zurückzuziehen.
Als Teil einer hoch regulierten Branche unterliegt Marinomed weiters dem Risiko, dass Regulierungsbehörden, z.B. infolge einer geänderten Auslegung anwendbarer Rechtsnormen durch zuständige Gerichte, zusätzliche oder strengere rechtliche Anforderungen an die Marktzulassung der vom Unternehmen entwickelten Produkte stellen. Dies kann wesentliche Auswirkungen auf den Absatz dieser Produkte sowie die Umsatzentwicklung von Marinomed haben.
Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl der Gesellschaft besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.
Die F&E-Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Segmente viraler Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem. Die Forschungsaktivitäten im Bereich viraler Infektionen haben sich seit Ausbruch der Pandemie auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 konzentriert. Dabei konnten sowohl die Wirksamkeit gegen den COVID-19 Erreger sowie das sehr gute Sicherheitsprofil des Wirkstoffs bestätigt werden. Eine klinische Studie zur Inhalation von Carragelose wurde mit Intensivstationen in Wien durchgeführt. Die statistische Auswertung erfolgte überwiegend im Jahr 2023. Davon motiviert wird Marinomed weiter daran arbeiten, seine Expertise in diesem Bereich dafür einzusetzen, Behandlungsoptionen für schwerwiegendere und bislang unzureichend adressierte, virale Krankheiten zu entwickeln. Zuletzt wurde ein Arzneimittel mit einem abschwellenden Wirkstoff entwickelt. Der regulatorische Weg zur Zulassung stellt eine Herausforderung dar, jedoch arbeitet Marinomed mit seinen Vertriebspartnern und regulatorischer Beratung weiter an der Markteinführung in Europa.
Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung frei von Konservierungsstoffen. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, deren daraus abgeleitete nationale Patente nun großteils erteilt wurden. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet sowohl OTC- als auch Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als Rx-Medikament erwartet wird.
Im Segment "Immunologie" befinden sich weiters zwei Carragelose-basierte Produkte, die allergische Reaktionen der Atemwege sowie trockene und gereizte Augen adressieren. Die Entwicklung dieser beiden Produkte ist bereits weit vorangeschritten, sodass die Markteinführung für das Allergieprodukt bereits erfolgte und für das Augenprodukt im Geschäftsjahr 2024 erwartet wird.
Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenzvertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig.
Der Konzern hält zum Stichtag 31. Dezember 2023 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des Geschäftsjahrs 2023 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert.
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Dementsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegt beim Vorstand. Letzteres fokussiert auf die im Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch enge Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern (insbesondere Investoren, Analysten und Banken) adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit Lieferanten und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. TAB04T
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystem (IKS). Ziele des IKS sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS). Das IKS hat ferner die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation weist flache Hierarchien und eine eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit auf. Es besteht eine organisatorische Trennung von operativer und finanzieller Verantwortung. Im Rechnungswesen sind zudem die Prozesse Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung getrennt.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand hat dabei besondere Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich, zweiwöchentlich bzw. monatlich statt. Dabei wird von den jeweiligen Bereichsleitern strukturiert an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Dieses interne Berichtswesen soll es dem Vorstand ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendige Planung, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze, wird vom Vorstand vorab genehmigt. Die konsolidierte Berichterstattung
unter Einbeziehung der nicht-operativen Tochtergesellschaft erfolgt jeweils zum Quartalsende.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird. Aufgrund des planmäßig negativen Eigenkapitals ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Fortbestehensprognose aufzustellen. Diese wird vom Rechnungswesen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand jedes Quartal mit der aktuellen Berichterstattung abgeglichen und aktualisiert und im Zuge der Jahresabschlussprüfung bzw. der prüferischen Durchsicht zum Halbjahr dem Abschlussprüfer vorgelegt. Seit 2019 wird das Rechnungswesen der Gesellschaft mithilfe der Finanzbuchhaltungssoftware BMD geführt. Die Finanzplanung wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand, den Projektleitern für Forschung und Entwicklung und der Finanzabteilung erstellt. Monatlich werden die Plandaten mit den in BMD erfassten Ist-Daten abgeglichen und intern berichtet.
Der Konzernabschluss wird durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Das Grundkapital teilt sich zum Stichtag wie folgt auf:
| Aktiengattung | Betrag des Grundkapitals | Nennbetrag/Aktie | Stückzahl der Aktien |
|---|---|---|---|
| Inhaberaktien | 1.523.833,00 | 1,00 | 1.523.833 |
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Muttergesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von EUR 867.640,00 auf EUR 1.000.000,00 erhöht.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von EUR 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung EUR 299.000,00.
Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das Bedingte Kapital 2019 um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von EUR 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 ("Bedingtes Kapital 2020") beschlossen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand gemäß §174 (2) AktG ermächtigt, bis zum 16.09.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates neue Finanzinstrumente, d.h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch, ein Bezugs-/Umtauschrecht bzw. eine Bezugs-/Umtauschpflicht auf bis zu 147.243 neue, auf Inhaber lautende Stückaktien vorsehen können, auszugeben. Die Finanzinstrumente können so ausgestaltet sein, dass ihr Ausweis als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen kann. Für die Bedienung kann der Vorstand das Bedingte Kapital, eigene Aktien oder eine Kombination aus beidem sowie jede sonstige zulässige Lieferform verwenden. Ausgabebetrag und -bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen und der Preis der Finanzinstrumente ist unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsekurses der bestehenden Aktien in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Den Aktionären steht grundsätzlich das Bezugsrecht zu, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Weiters ist der Vorstand ermächtigt,
das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. In der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde weiters das Bedingte Kapital 2018 aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §159 (2) 1. AktG um bis zu 147.423 auf Inhaber lautende Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, soweit diese von ihrem Bezugsoder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen und der Vorstand beschließt, diese mit neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 zu bedienen, beschlossen. Die aus dem Bedingten Kapital 2021 neu ausgegebenen Aktien sind mit gleicher Gewinnberechtigung ausgestattet wie die übrigen zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 wurde beschlossen, dass das "Bedingte Kapital 2020" in Höhe von bis zu 54.000 auf Inhaber lautende Stückaktien auch zur Bedienung von Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands sowie sonstigen Arbeitnehmern gemäß dem Stock Option Plan 2022 eingeräumt werden, herangezogen werden kann.
Im Zuge der Bedienung von Aktienoptionen wurde bis zum Stichtag in mehreren Kapitalerhöhungen das Grundkapital gegen Bareinzahlung von EUR 75,00 je Aktie um insgesamt EUR 8.134,00 bis zum 31. Dezember 2023 erhöht.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen (bis zu 18 Tranchen je EUR 300.000,00). Unterlegt ist das
CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebenden, nennbetragslosen Inhaberaktien, die aus dem "Bedingten Kapital 2021" zur Verfügung stehen. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Auf dieser Basis wurden im Zeitraum Q4/2021 bis Q1/2023 neun Tranchen gezeichnet und gewandelt. Nach einer zwischenzeitlichen Pausierung des Programms wurden die Vertragsbedingungen Im Oktober 2023 angepasst und die Höhe der verbliebenen neun Tranchen auf bis zu EUR 160.000,00 pro Tranche reduziert. Davon wurden im 4. Quartal 2023 zwei Tranchen gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr drei Tranchen gezeichnet und drei Tranchen umgewandelt, der Zugang zum Grundkapital betrug in 2023 17.671 Aktien und insgesamt in 2021-2023 45.927 Aktien. Damit verbleiben zum 31.12.2023 noch weitere sieben Tranchen.
Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Grundkapital auf EUR 1.523.833,00, eingeteilt in 1.523.833 stimmberechtigte Inhaberaktien.
Die Eigentumsverhältnisse sind in Kapitel 1.1 dargestellt.
Die an der Muttergesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichi-
schen Angestelltengesetzes fällt, sieht die jeweilige Managementvereinbarung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwei Jahresgehältern vor.
Die wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen, die Marinomed eingegangen ist, beinhalten übliche Standardklauseln für den Fall eines Kontrollwechsels. Die mit Vertriebspartnern abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen sehen teilweise vorzeitige Kündigungsrechte im Fall eines Kontrollwechsels vor.
In der 6. ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 wurde das bestehende genehmigte Kapital ("Genehmigtes Kapital 2020") aufgehoben sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss und teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts beschlossen ("Genehmigtes Kapital 2023"). Der Vorstand wurde gemäß §169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.06.2028 das Grundkapital um bis zu EUR 759.583,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 759.583 neuen Inhaberaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Das gesetzliche Bezugsrecht auf die ausgegebenen
neuen Aktien ist im Ausmaß von bis zu 10 % des bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" bestehenden Grundkapitals unter bestimmten Umständen (Ausgabe gegen Bareinlage zur Bedienung von Mehrzuteilungsoptionen und/oder Ausgabe gegen Bareinlage zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bzw. Aufnahme neuer/Fortführung bestehender Projekte) ausgeschlossen (Direktausschluss). Weiters kann das Bezugsrecht vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und/ oder Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital die Grenze von insgesamt 10 % des Grundkapitals bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" nicht überschreitet) ausgeschlossen werden (Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts).
Die Summe aus neuen Aktien zur Bedienung von Finanzinstrumenten, zu deren Ausgabe der Vorstand in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wurde, und allenfalls aus dem "Genehmigten Kapital 2023" auszugebenden Aktien darf den Betrag von 759.583 Stück nicht überschreiten.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Zum Abschlussstichtag wird in diesem Zusammenhang eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 655.010,02 (2022: TEUR 657) ausgewiesen.
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über EUR 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des Mezzanindarlehens in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2,0 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass 30 % des (bereinigten) Gewinns vor Steuern, mindestens jedoch EUR 100.000,00 pro Jahr (auch im Verlustfall) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Vier Tilgungen in Höhe von je EUR 100.000,00 wurden in den Jahren 2020 bis 2023 bereits geleistet. Zum Bilanzstichtag wird in diesem Zusammenhang eine Finanzverbindlichkeit in Höhe von EUR 211.967,86 ausgewiesen. Der AWS hat zugesichert, nach Abschluss der Vereinbarungen mit der EIB und den Immobilienfinanzieren, auch einer analogen Verschiebung der Tilgung der AWS Seed Finanzierung zuzustimmen.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 47 Mitarbeiter (2022: 44) bei Marinomed beschäftigt. Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 12 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 27 Mitarbeitern (2022: 24). 68 % (2022: 69 %) der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 75 % (2022: 75 %) und in Führungspositionen bei 20 % (2022: 33 %). Im März 2023 erreichte Marinomed zum dritten Mal in Folge eine Top-3-Platzierung beim "Diversity Champion Österreich 2022", einer Initiative der Boston Consulting Group und dem Wirtschaftsmagazin trend. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre lag die Fluktuation bei ca. 12 % (2022: 8 %). Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein. Im Bereich Forschung und Entwicklung liegt die Fluktuation bei ca. 6 % (2022: 2 %).
Marinomed ist ein wissenschaftsorientiertes Unternehmen, das sich dem medizinischen Fortschritt verschrieben hat. Mit Fokus auf virale Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem entwickelt Marinomed biopharmazeutische Produkte. Durch effizientere und besser wirksamere Produkte kann die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen geschützt werden. Zudem ist es Ziel, Behandlungsmöglichkeiten von
Krankheiten zu verbessern, bei denen es bisher keine oder nur wenig wirksame Therapien gibt. Die Anwendung der Marinosolv-Technologie erlaubt es zudem mit weniger Wirkstoff die Bioverfügbarkeit eines Produkts zu erhöhen. Damit können Umweltbelastung und Produktionskosten reduziert werden. All dies sind wesentliche Einflussfaktoren für ein nachhaltiges Geschäftsmodell und gleichzeitig Leitlinie von Marinomeds Handeln.
Marinomed entwickelt biopharmazeutische Produkte. Noch während der klinischen Erprobungsphase (bzw. Declaration of Conformity für Medizinprodukte) lizenziert Marinomed diese an Partner. So werden die Produkte von den Partnern auf den Markt gebracht, über Lizenzen produziert und vertrieben. Durch die Auslagerung dieser Teile der Wertschöpfungskette kann sich Marinomed auch bei starkem Wachstum ein schlankes "asset light" Geschäftsmodell bewahren. Durch die Nutzung bereits vorhandener Produktionsstandorte und Vertriebskanäle können nicht nur Kosten gespart, sondern auch der ökologische Fußabdruck klein gehalten werden. Regelmäßige Audits durch Behörden, Marinomed und Marinomeds Kunden haben Qualitätsthemen, aber auch ethische, soziale und andere Nachhaltigkeitsaspekte zum Inhalt. So stellt Marinomed sicher, dass die Zulieferpartner über entsprechende Standards verfügen.
Marinomed vertreibt im Geschäftsjahr 2023 seine Produkte mit 18 (2022: 17) Partnern. Ein Partner bereitet den Marktstart in Mexiko und Brasilien vor. Für beide Märkte ist eine eigene regulatorische Zulassung notwendig. Das Unternehmen ist aktuell mit sieben Produkten auf dem Markt und hat zum Jahresende sechs weitere Produkte in der Entwicklungspipeline, über die berichtet wird.
In den Jahren 2020-2021 wurde der Firmenstandort nach Korneuburg verlegt. Das vorhandene Bürogebäude wurde durch eine Sanierung thermisch und gebäudetechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Zusätzlich wurde ein Neubau errichtet, der die Labore und neue Büros beherbergt. Beim gesamten Projekt wurde ein spezielles Augenmerk darauf gelegt, möglichst ressourcen-, umweltschonend und nachhaltig vorzugehen. Dem Umweltschutzgedanken folgend wurden für den Fuhrpark zwei Elektroautos angeschafft, die auf dem Firmengelände geladen werden können. Der Strom kommt dabei vorzugsweise von der Photovoltaikanlage auf dem Dach des
neuen Gebäudes. Der hohe Digitalisierungsgrad senkt darüber hinaus den Papier- und Büromaterialverbrauch auf geringes Niveau. Weitere Informationen zu Umweltbelangen können dem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht, der auf der Website der Gesellschaft (www.marinomed.com) veröffentlicht wird. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der seit dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.
Korneuburg, am 15. April 2024
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Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
| 83 35 |
Gesamtergebnisrechnung |
|---|---|
| 84 36 |
Bilanz |
| 86 38 |
Kapitalflussrechnung |
| 88 40 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung |
| 89 41 |
Anhang zum Konzernabschluss |
| alle Beträge in TEUR | Anhang | 1-12/2023 | 1-12/2022 |
|---|---|---|---|
| Gewinn oder Verlust | |||
| Umsatzerlöse | 5 | 9.183,5 | 11.275,9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 1.371,2 | 837,6 |
| Materialaufwand | 7 | –5.868,1 | –7.283,0 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 7 | –2.172,4 | –1.852,2 |
| Personalaufwand | 8 | –5.048,9 | –4.848,7 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
–678,2 | –669,7 | |
| Sonstige Aufwendungen | 9 | –1.916,5 | –2.373,6 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | –5.129,2 | –4.913,6 | |
| Finanzerträge | 11 | 861,8 | 1.194,4 |
| Finanzaufwendungen | 11 | –2.523,4 | –2.671,7 |
| Finanzergebnis | –1.661,6 | –1.477,3 | |
| Ergebnis vor Steuern | –6.790,8 | –6.390,9 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 12 | –4,0 | –6,8 |
| Jahresfehlbetrag | –6.794,8 | –6.397,7 | |
| Davon den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen |
–6.794,8 | –6.397,7 | |
| Sonstiges Ergebnis des Jahres | - | - | |
| Jahresgesamtergebnis | –6.794,8 | –6.397,7 | |
| Davon den Aktionären des Unternehmens zuzurechnen |
–6.794,8 | –6.397,7 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) |
13 | –4,5 | –4,3 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) |
13 | –4,5 | –4,3 |
| alle Beträge in TEUR | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 16 | 1.524,5 | 1.804,1 |
| Sachanlagen | 15 | 5.944,9 | 6.203,3 |
| Kautionen und sonstige langfristige Forderungen | 19 | 6,7 | 11,6 |
| 7.476,2 | 8.019,0 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 17 | 1.012,4 | 1.562,1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
19 | 3.531,8 | 4.527,4 |
| Steuerforderungen | 12 | 2,4 | 2,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 20 | 2.588,8 | 8.175,4 |
| 7.135,4 | 14.267,5 | ||
| Summe Aktiva | 14.611,7 | 22.286,6 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | |||
| Grundkapital | 21 | 1.523,8 | 1.506,2 |
| Kapitalrücklage | 21 | 44.889,9 | 44.092,1 |
| Kumulierte Ergebnisse | –56.550,1 | –49.755,3 | |
| –10.136,4 | –4.157,1 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 22 | 14.840,2 | 20.182,1 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 24 | 254,7 | 304,9 |
| 15.094,9 | 20.486,9 | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 22 | 6.957,1 | 2.445,6 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 23 | 1.531,3 | 1.153,2 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
24 | 1.164,8 | 2.357,9 |
| 9.653,2 | 5.956,7 | ||
| Summe Passiva | 14.611,7 | 22.286,6 |
| Anhang | 1-12/2023 | 1-12/2022 |
|---|---|---|
| –6.794,8 | –6.397,7 | |
| 4,0 | 6,8 | |
| –861,8 | –1.194,4 | |
| 2.523,4 | 2.671,7 | |
| 678,2 | 669,7 | |
| - | –7,9 | |
| 4,5 | 0,9 | |
| –51,4 | –48,4 | |
| 4,9 | 8,9 | |
| 549,7 | –534,7 | |
| 995,6 | 1.520,6 | |
| –818,2 | –1.449,8 | |
| –773,1 | –448,7 | |
| 10,9 | 0,0 | |
| alle Beträge in TEUR | Anhang | 1-12/2023 | 1-12/2022 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der Betriebstätigkeit | 14 | –4.528,2 | –5.202,9 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
–128,5 | –227,6 | |
| Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen | 0,0 | 20,1 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 14 | –128,5 | –207,5 |
| Einzahlungen aus Convertible Notes | 620,0 | 1.800,0 | |
| Einzahlungen aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten | - | 6.200,0 | |
| Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten | –1.542,4 | –200,0 | |
| Auszahlungen aus Leasingverpflichtungen | –7,3 | –16,4 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 14 | –929,7 | 7.783,6 |
| Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
–5.586,5 | 2.373,2 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode |
8.175,4 | 5.802,1 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode |
2.588,8 | 8.175,4 | |
| Davon Effekt von Wechselkursänderungen auf den Bestand der in Fremdwährung gehaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
2,5 | –1,4 |
| alle Beträge in TEUR | Nominalkapital/ Grundkapital |
Kapitalrücklage | Kumulierte Ergebnisse |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2021 | 1.480,2 | 42.068,8 | –43.357,6 | 191,4 |
| Periodenergebnis | - | - | –6.397,7 | –6.397,7 |
| Gesamtergebnis der Periode | - | - | –6.397,7 | –6.397,7 |
| ESOP 2019 | 0,9 | 80,3 | - | 81,2 |
| Wandelanleihen | 25,1 | 1.943,0 | - | 1.968,1 |
| 31. Dezember 2022 | 1.506,2 | 44.092,1 | –49.755,3 | –4.157,1 |
| 31. Dezember 2022 | 1.506,2 | 44.092,1 | –49.755,3 | –4.157,1 |
| Periodenergebnis | - | - | –6.794,8 | –6.794,8 |
| Gesamtergebnis der Periode | - | - | –6.794,8 | –6.794,8 |
| ESOP 2019 | - | –2,1 | - | –2,1 |
| Wandelanleihen | 17,7 | 799,9 | - | 817,5 |
| 31. Dezember 2023 | 1.523,8 | 44.889,9 | –56.550,1 | –10.136,4 |
Weitere Details zum Eigenkapital finden sich in Punkt 21.
Die Marinomed Biotech AG ("Marinomed" oder das "Unternehmen") ist ein österreichisches, wissenschaftsbasiertes Biotechnologie-Unternehmen mit global vermarkteten Therapeutika. Das Unternehmen wurde im März 2006 durch eine Abspaltung von der Veterinärmedizinischen Universität Wien gegründet. Die Zentrale des Unternehmens befindet sich in der Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, Österreich.
Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 15. April 2024 zur Veröffentlichung genehmigt.
Das Unternehmen hat seit seiner Gründung erhebliche Verluste aus dem operativen Geschäft generiert. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine Phase der Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre vor, bevor entsprechende Erträge erzielt werden. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung sowie die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken wurden im Wesentlichen durch Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen, die Förderprogramme der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG und die Forschungsprämie der österreichischen Regierung sowie externe Forschungsaufträge gedeckt.
Durch Verschiebungen in der Vermarktung der Leitprodukte aus der Marinosolv-Plattform konnten Umsätze in der geplanten Höhe nicht erwirtschaftet werden. Die Verzögerungen haben dazu geführt, dass die mit Börsegang, EIB-Kredit und Förderprogrammen eingeworbenen Mittel soweit aufgebraucht wurden, dass die zukünftigen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung über Umsätze zu decken sind. Da die Gründe für die Verzögerung der Produkte der Marinosolv-Plattform erkannt und behoben wurden, da inzwischen das Feedback aus den Business Development Prozessen positiv ist und in einigen Fällen bereits Termsheets verhandelt werden, wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die nunmehr verzögert geplanten Umsätze erzielbar sind.
Der Gesellschaft wurde am 25. Februar 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. gewährt, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Dieses Venture Debt-Darlehen wird zu marktüblichen Zinssätzen verzinst. Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von EUR 4 Mio., im Dezember 2020 die zweite Tranche in Höhe von EUR 5 Mio., im Februar 2022 die dritte Tranche in Höhe von EUR 6 Mio. in Anspruch. Die Rückzahlung war ursprünglich in den Jahren 2023-2027 geplant. Am 27. März 2024 konnte man sich darauf einigen, die Tilgungsleistungen für alle Tranchen um 18 Monate zu verschieben. Nur für die 3. Tranche, die in halbjährlichen Tilgungen rückgeführt wird, wurde die als nächste fällige Tilgung bis 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Zinszahlungen und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile werden weiterhin bedient (siehe Punkt 31).
Weiters wurden im November 2020 und Oktober 2021 beide Tranchen der Immobilienfinanzierung (ERP Darlehen) für die Errichtung der neuen Unternehmenszentrale in Korneuburg in Höhe von insgesamt EUR 3,8 Mio. abgerufen. Der

zweite Teil der Finanzierung, der von der NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG) bereitgestellt wurde, wurde im Dezember 2021 und Mai 2022 abgerufen (EUR 1,2 Mio.). Diese Darlehen haben jeweils Laufzeiten von 12 und 13 Jahren und sind mit ca. 2,5% p.a. verzinst. Die Immobilienfinanzierer haben sich bereiterklärt, einer vergleichbaren Aufschiebung der Tilgungen um 18 Monate zuzustimmen. Die Immobilienfinanzierer dürfen jedoch die Laufzeit nicht verlängern, so dass im Ergebnis im Fall der NÖBEG die drei gestundeten Tilgungen nach Ende der Stundungsperiode in einer Zahlung zurückgeführt werden, und im Fall des ERP die drei ausgesetzten halbjährlichen Tranchen auf die letzten drei Tranchen aufaddiert werden (siehe Punkt 31).
Im Oktober 2021 wurde eine Finanzierung im Volumen von bis zu EUR 5,4 Mio. in einem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung ist die Marinomed Biotech AG berechtigt, während der Vertragslaufzeit bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu TEUR 300 pro Tranche auszugeben. Nice & Green S.A. hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach ihrer Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien der Gesellschaft zu beantragen. Das Programm erlaubt es, die Tranchen nach Bedarf abzurufen, bzw. keine Abrufe zu tätigen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses sind 13 von 18 möglichen Tranchen abgerufen und konvertiert. Mit Wiederaufnahme des pausierten Programms im Oktober 2023 wurde die Höhe der Abrufe auf bis zu TEUR 160 reduziert. Das potenzielle Gesamtfinanzierungsvolumen reduziert sich dadurch auf EUR 4,14 Mio..
Derzeit rechnet der Vorstand damit, dass bei plangemäßer Umsetzung der Entwicklungs- und Vermarktungsstrategie ab dem Jahr 2024 nachhaltige positive operative Ergebnisse erwirtschaftet werden.
Der Vorstand geht davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die bereits zugesagten Finanzierungen ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für den Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) abdecken zu können. Voraussetzung für diese Einschätzung ist der Abschluss mehrerer Lizenzverträge im Bereich Carragelose und Marinosolv. Im Rahmen der Erstellung der Fortbestehensprognose wurde ein überwiegend wahrscheinlicher Management Case aufgestellt und analysiert. Im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) ergibt sich unter den vorgenannten Bedingungen, insbesondere entsprechenden Meilensteinzahlungen aus Lizenzverträgen, kein zusätzlicher Liquiditätsbedarf.
Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass die Liquidität für das Unternehmen im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) auch ohne zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist und im Sekundärprognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und damit eine positive Fortbestehensprognose vorliegt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt, wonach das Unternehmen auf absehbare Zeit seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und Verbindlichkeiten zu bedienen.
Die oben dargestellten Planungsannahmen basieren auf Schätzungen, die sich als falsch erweisen könnten. Abweichungen von den Planungsannahmen könnten der Unternehmensfortführung möglicherweise entgegenstehen, und das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses angewendet wurden, dargestellt. Diese Grundsätze wurden, abgesehen von der in der Anhangangabe 2.3. beschriebenen Anwendung neuer und überarbeiteter Rechnungslegungsstandards, auf alle dargestellten Perioden angewandt. Die Tabellen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen enthalten.
Der Konzernabschluss des Unternehmens wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Der Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden IFRS erfordert die Verwendung bestimmter wesentlicher bilanzieller Schätzungen. Demnach ist die Geschäftsleitung verpflichtet, bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens ihre Tätigkeit im Rahmen eines Ermessensspielraums auszuüben. Bereiche, die einen höheren Ermessensspielraum haben bzw. komplexer sind, oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den Abschluss wesentlich sind, werden bei der betreffenden Bilanz-/GuV-Position erläutert.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 umfasst die Marinomed Biotech AG und die Marino Immo GmbH. Die Konsolidierung der Marino Immo GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, hat auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keinen wesentlichen Einfluss.
Der Krieg in der Ukraine als auch Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben aktuell keinen Einfluss auf den Konzernabschluss. Dennoch lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass signifikante Preissteigerungen, wie zuletzt durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg verursacht, nicht, nicht vollständig oder nur zeitverzögert weitergegeben werden können. Marinomed erzielte bisher weder in der Ukraine noch in Russland Umsätze.
Gleichzeitig muss befürchtet werden, dass der Krieg in der Ukraine längerfristige Auswirkungen auf viele Bereiche hat und eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu erwarten ist. Dies könnte zu einer geringeren Kundennachfrage führen.

Folgende Änderungen und Interpretationen, die erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft:
| Standard oder Änderung | Datum der Veröffentlichung (IASB) |
Datum der Übernahme in EU-Recht |
Datum der erstmaligen Anwendung (EU) |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 Insurance Contracts; including Amendments to IFRS 17 | 18.05.2017 25.06.2020 |
19.11.2021 | 01.01.2023 |
| Änderungen von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2: Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
12.02.2021 | 02.03.2022 | 01.01.2023 |
| Änderungen von IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
12.02.2021 | 02.03.2022 | 01.01.2023 |
| Änderungen von IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen |
07.05.2021 | 11.08.2022 | 01.01.2023 |
| Änderungen von IAS 12 Ertragsteuern: Internationale Steuerreform – Säule 2-Modellregeln |
23.05.2023 | 08.11.2023 | Ab sofort und ab 01.01.2023 |
| Änderungen von IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen |
09.12.2021 | 08.09.2022 | 01.01.2023 |
| Standard oder Änderung | Datum der Veröffentlichung (IASB) |
Datum der Übernahme in EU-Recht |
Datum der erstmaligen Anwendung (EU) |
|---|---|---|---|
| Änderungen von IAS 1 Darstellung des Abschlusses: - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung der erstmaligen Anwendung; - Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Covenants); |
23.01.2020 15.07.2020 31.10.2022 |
19.12.2023 | 01.01.2024 |
| Änderungen von IFRS 16 Leases: Leasingverbindlichkeit in einer Sale and Leaseback-Transaktion |
22.09.2022 | 20.11.2023 | 01.01.2024 |
| Standard oder Änderung (Übernahme in EU-Recht ausstehend) |
Datum der Veröffentlichung (IASB) |
Datum der erstmaligen Anwendung (IASB) |
|
| Änderungen von IAS 21 Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit |
15.08.2023 | 01.01.2025 | |
| Änderungen von IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: |
25.05.2023 | 01.01.2025 |
2.4. Segmentberichterstattung
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Seit dem Jahr 2022 weist das Unternehmen die Segmente Virologie, Immunologie und Sonstiges aus. Virologie bündelt Aktivitäten aus bereits vertriebenen Produkten sowie Forschung und Entwicklung neuer Produkte auf Basis der Wirksubstanz Carragelose. Im Segment Immunologie werden hauptsächlich Produktentwicklungen auf Basis der Marinosolv-Technologie ausgewiesen. Kürzlich wurden auch Carragelose-Produkte für immunologische Indikationen wie Allergie und trockene Augen entwickelt, die nun ebenfalls dem Immunologie Segment zugeordnet werden. Die übrigen Aktivitäten, die nicht der Virologie oder der Immunologie zugeordnet werden können, werden im Segment Sonstiges ausgewiesen. Dieses Segment beinhaltet auch Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Solv4U-Einheit, die externen Kunden den Zugang zur Marinosolv-Technologie ermöglicht. Allgemeine Informationen zu Umsatzerlösen aus dem Carragelose-Geschäftssegment sind im Abschnitt "Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach Kategorien und geografischen Regionen" enthalten. Das Berichtsformat wurde aus dem internen Berichtswesen des Unternehmens abgeleitet. Die IFRS-Segmentinformationen werden der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt. Im Folgenden werden die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis (EBIT) nach berichteten Segmenten analysiert.

| Periode zum 31. Dezember 2022 alle Beträge in TEUR |
Virologie | Immunologie | Sonstiges | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Summe Umsatzerlöse | 11.198,1 | - | 77,7 | 11.275,9 |
| Davon Verkauf von Handelswaren | 10.518,6 | - | - | 10.518,6 |
| Österreich | 555,6 | - | - | 555,6 |
| Sonstige europäische Länder | 6.749,4 | - | - | 6.749,4 |
| Drittländer | 3.213,6 | - | - | 3.213,6 |
| Davon Sonstige Erlöse | 679,5 | - | 77,7 | 757,3 |
| Österreich | 431,9 | - | - | 431,9 |
| Sonstige europäische Länder | 60,0 | - | 46,5 | 106,4 |
| Drittländer | 187,6 | - | 31,3 | 218,9 |
| Wareneinsatz | –7.120,2 | - | - | –7.120,2 |
| Fremdleistungen Forschung | –742,9 | –320,2 | –3,2 | –1.066,3 |
| Personalaufwand | –1.340,3 | –1.490,2 | –2.018,1 | –4.848,7 |
| Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen | –815,5 | –181,1 | –1.488,0 | –2.484,5 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
–272,4 | –215,1 | –182,3 | –669,7 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 906,9 | –2.206,6 | –3.613,8 | –4.913,6 |
| Periode zum 31. Dezember 2023 alle Beträge in TEUR |
Virologie | Immunologie | Sonstiges | Summe |
| Summe Umsatzerlöse | 9.115,8 | - | 67,7 | 9.183,5 |
| Davon Verkauf von Handelswaren | 8.139,0 | - | - | 8.139,0 |
| Österreich | 243,6 | - | - | 243,6 |
| Sonstige europäische Länder | 4.586,4 | - | - | 4.586,4 |
| Drittländer | 3.309,0 | - | - | 3.309,0 |
| Davon Sonstige Erlöse | 976,8 | - | 67,7 | 1.044,5 |
| Österreich | 292,8 | - | - | 292,8 |
| Sonstige europäische Länder | 86,1 | - | 2,0 | 88,1 |
| Drittländer | 597,9 | - | 65,7 | 663,6 |
| Wareneinsatz | –5.780,6 | - | - | –5.780,6 |
| Fremdleistungen Forschung | –625,0 | –451,9 | –2,5 | –1.079,4 |
| Personalaufwand | –1.205,3 | –1.718,8 | –2.124,7 | –5.048,9 |
| Übrige sonstige Erträge/Aufwendungen | –104,6 | –361,1 | –1.260,0 | –1.725,7 |
Betriebsergebnis (EBIT) 1.132,9 –2.757,1 –3.504,9 –5.129,2
Im Jahr 2023 blieben die Umsatzerlöse hinter den Rekorden früherer Pandemiejahre zurück und lagen bei EUR 9,18 Mio. (2022: EUR 11,28 Mio.). Dies war in erster Linie auf die hohen Lagerbestände der Vertriebspartner und eine sinkende Nachfrage nach Carragelose-Produkten zurückzuführen. Der Schwerpunkt der Fremdleistungen Forschung sowie des Personalaufwands verschob sich im Jahresverlauf vom Virologie zum Immunologie-Segment. Im zweiten Halbjahr 2023 stammen zwei Drittel der Aufwendungen in diesen Positionen aus der Immunologie.
Die Position "Wareneinsatz" beinhaltet in beiden Perioden den Handelswareneinsatz, Aufwendungen für Primärpackmittel und andere Rohstoffe für Verkaufswaren, sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten (ohne Sonderbelastungen) im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelswaren und stellt einen Teil, jedoch nicht die Summe der GuV-Positionen "Materialaufwand" und "Aufwendungen für bezogene Leistungen" dar. Für das Finanzergebnis sowie Steuerergebnis erfolgt keine Aufteilung in Segmente, diese werden daher im oben dargestellten Berichtsformat nicht angeführt.
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren beinhalten die Produkte für Nase und Rachen auf Basis der Carragelose-Technologie. Die sonstigen Erlöse betreffen Lizenzerlöse, Meilensteinzahlungen und verschiedene sonstige Leistungen. Die geografische Aufteilung basiert auf den Vertriebsmärkten. Im Jahr 2023 wurden zwischen 20 und 30 % der Umsatzerlöse auf dem deutschen Markt erzielt (2022: 30-40 %). Zwischen 10 und 20 % des Gesamtumsatzes wurde im Jahr 2022 auf dem britischen Markt erzielt, dieser blieb in 2023 unter 10 %. Die Philippinen trugen im Jahr 2022 10-20 % zum Gesamtumsatz bei, blieben jedoch im Jahr 2023 unter 10 %. Während im Jahr 2023 jeweils 10-20 % der Umsatzerlöse auf den iranischen und den skandinavischen Markt entfielen, lagen diese Märkte im Jahr 2022 unter 10 %.
Langfristige Vermögenswerte sind vollständig Österreich, dem Standort von Marinomed in den Jahren 2023 und 2022, zuzuordnen. Im Rahmen des internen Reportings erfolgt keine Aufteilung der langfristigen Vermögenswerte auf operative Geschäftssegmente.
Für die folgende Aufstellung gelten Kunden, die mehr als 10 % des Gesamtumsatzes ausmachen, als wesentliche Kunden.

| Geschäftsjahr 2022 alle Beträge in TEUR |
Summe Umsatzerlöse | % | Segment |
|---|---|---|---|
| Top 1 | 3.462,4 | 31 % | Virologie |
| Top 2 | 2.798,3 | 25 % | Virologie |
| Summe | 6.260,7 | 56 % | |
| Geschäftsjahr 2023 | |||
| Top 1 | 1.882,6 | 20 % | Virologie |
| Top 2 | 1.817,2 | 20 % | Virologie |
| Top 3 | 1.684,1 | 18 % | Virologie |
| Top 4 | 983,5 | 11 % | Virologie |
| Summe | 6.367,4 | 69 % |
Die im Konzernabschluss des Unternehmens enthaltenen Positionen werden mit der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem es tätig ist (der funktionalen Währung), bewertet. Der Abschluss wird in Euro vorgelegt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens ist.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses des Unternehmens werden Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Unternehmens (Fremdwährungen) zu den geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Dieser Abschluss wird auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten erstellt, mit Ausnahme bestimmter Posten, wie z. B. finanzielle Vermögenswerte nach fair value through profit or loss ("FVTPL"), die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. In der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz werden einzelne Posten aus Gründen der Klarheit oder Unwesentlichkeit zusammengefasst. Gemäß IAS 1 werden die Vermögenswerte und Schulden nach Fristigkeit gegliedert. Sie werden als kurzfristig eingestuft, wenn die Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt, andernfalls werden sie als langfristig eingestuft.
Das Unternehmen hat bislang keine Dividende gezahlt. Die Dividendenausschüttung an die Gesellschafter des Unternehmens ist in der Periode, in der die Dividende von den Gesellschaftern des Unternehmens genehmigt wird, als Verbindlichkeit im Abschluss des Unternehmens zu erfassen.
Vermögenswerte, die einer Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder geänderte Rahmenbedingungen darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Eine Wertminderung wird mit dem Betrag erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die es separat identifizierbare Cashflows gibt (Zahlungsmittel generierende Einheiten). Im Wert geminderte, nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf eine mögliche Wertaufholung überprüft. Im Berichtszeitraum wurden keine Ereignisse festgestellt, die eine wesentliche Wertminderung zur Folge gehabt hätten.
Vom Unternehmen ausgegebene Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen und der Definition einer Finanzverbindlichkeit und eines Eigenkapitalinstruments entweder als Finanzverbindlichkeiten oder als Eigenkapital klassifiziert.
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der ein dauerhaftes Recht an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten nachweist. Vom Unternehmen ausgegebene Eigenkapitalinstrumente werden auf Basis der erhaltenen Zuflüsse abzüglich direkter Transaktionskosten bilanziert.

Das Unternehmen ist durch seine Tätigkeit verschiedenen Finanzrisiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (umfasst das Währungsrisiko, das zinsbedingte Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts, das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme und das Preisrisiko), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagementsystem des Unternehmens konzentriert sich auf die Unberechenbarkeiten der Finanzmärkte und soll potenzielle negative Auswirkungen auf das Finanzergebnis des Unternehmens minimieren. Das Unternehmen hat zur Minderung dieser Risikofaktoren keine Derivate oder andere Absicherungsinstrumente eingesetzt.
Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Devisenkursänderungen schwankt. Das Unternehmen ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen resultiert. Ein Fremdwährungsrisiko entsteht, wenn künftige Handelsgeschäfte oder bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Unternehmens lauten.
| Per 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 GBP |
2022 GBP |
2023 USD |
2022 USD |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
- | - | - | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
- | 44,1 | 0,2 | 0,2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
- | - | - | - |
| Summe | - | 44,1 | 0,2 | 0,2 |
Im Oktober 2021 schloss Marinomed eine Lizenzvereinbarung mit Luoxin Pharmaceutical Group Stock Co, Ltd. bezüglich der Vermarktung des ersten Medikaments der Marinosolv-Plattform, Budesolv, in China, das auf den Markt für allergische Rhinitis abzielt. Umsatzerlöse aus dem Lizenzvertrag mit Luoxin werden zwar in USD getätigt, treten aber zunächst nur in großen Abständen als Meilensteinzahlungen auf. Erst mit Zulassung des Produkts in China werden regelmäßige Zahlungen erwartet, die dann ein kontinuierliches Risiko von Fremdwährungsverlusten bergen. Per 31. Dezember 2023 betrug die Sensitivität des Unternehmens gegenüber einer Zunahme/Abnahme des EUR gegenüber dem USD-Kurs um 10 % TEUR -0,0/+0,0 (31. Dezember 2022: TEUR -0,0/+0,0), gegenüber dem GBP-Kurs TEUR -0,0/+0,0 (31. Dezember 2022: TEUR -4,4/+4,4). Die Sensitivitätsanalyse umfasst ausstehende monetäre Posten in USD und GBP und passt ihre Umrechnung am Ende des Berichtszeitraums um eine 10 %ige Änderung der Wechselkurse an.
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Unternehmen ist dem Risiko von Änderungen der Marktzinssätze ausgesetzt, weil es langfristige Mittel zu variablen Zinssätzen aufgenommen hat.
Das Unternehmen steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von Kreditverbindlichkeiten mit festen und variablen Zinsen. Obwohl das Unternehmen das genaue Verhältnis von festen zu variablen Zinsen nicht konkret festgelegt hat, wird die Position regelmäßig von der Geschäftsleitung überprüft.
Der überwiegende Teil der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten hat Festzinssätze. Außerdem ist der betriebliche Cashflow des Unternehmens weitgehend unabhängig von Marktzinssätzen. Folglich ist das zinsbedingte Risiko einer Änderung der Zahlungsströme unwesentlich.
Die festverzinslichen Verbindlichkeiten des Unternehmens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Folglich unterliegen sie nicht dem in IFRS 7 definierten Zinsrisiko, da weder der Buchwert noch die künftigen Zahlungsströme aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken können.
Ab 1. Juli 2024 kommt im Rahmen des ERP Darlehens ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird. Ab dem 14. Dezember 2026 wird die NÖBEG-Finanzierung sprungfix, abhängig vom 3-Monats-EURIBOR, verzinst.
Das Preisrisiko ist das Risiko, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Marktpreisänderungen schwankt.
Das Unternehmen ist derzeit keinem Kursrisiko von Aktien oder Schuldtiteln aus vom Unternehmen gehaltenen und in der Bilanz als FVTOCI oder FVTPL eingestuften Beteiligungen ausgesetzt. Das Unternehmen unterliegt keinem besonderen Rohstoffpreisrisiko, da es auf Basis von längerfristig gültigen Angeboten durch Partner produzieren lässt. Überwiegend hat Marinomed die vertragliche Möglichkeit, die Preise gemäß Änderung eines Verbraucherpreisindex anzupassen. Dennoch lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass signifikante Preissteigerungen, wie zuletzt durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg verursacht, nicht, nicht vollständig oder nur zeitverzögert weitergegeben werden können.
Mit dem Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass eine Vertragspartei eines Finanzinstruments einer Verpflichtung nicht nachkommt und hierdurch der anderen Vertragspartei ein finanzieller Verlust entsteht. Das Unternehmen unterliegt einem Kreditrisiko aus seinen betrieblichen Aktivitäten (hauptsächlich bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und aus seinen Finanzierungsaktivitäten, wozu Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäfte und sonstige Finanzinstrumente zählen.
Ausstehende Kundenforderungen werden regelmäßig überwacht und nach Bedarf Inkassomaßnahmen ergriffen. Die Bonität des Kunden wird regelmäßig überprüft und Wertminderungen für erwartete Ausfälle werden gemäß IFRS 9 auf

Basis historischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung von Außenstandsdauern erfasst. Im Hinblick auf das günstige Marktumfeld in der Pharmabranche gibt es keine Anzeichen für eine zukünftige Verschlechterung der Bonität der Kunden des Unternehmens. Das maximale Kreditrisiko am Bilanzstichtag ist der Buchwert der einzelnen Forderungsklassen (siehe Punkt 19).
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernabschlusses ist das Kreditrisiko bei liquiden Mitteln (Bankkonten, Barmittelbestände und Wertpapiere) begrenzt, da mehr als 98 % der Zahlungsmittel bei Banken mit hohen Bonitätseinstufungen von internationalen Ratingagenturen liegen.
Das Liquiditätsrisiko (Finanzierungsrisiko) ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, die Mittel aufzunehmen, die es benötigt, um die mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Zu einem umsichtigen Liquiditätsrisikomanagement gehört es, ausreichend Barmittel vorzuhalten, die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen in Form von zugesagten Kreditfazilitäten sicherzustellen und in der Lage zu sein, Marktpositionen glattzustellen. Das Unternehmen steuert das Liquiditätsrisiko, indem es angemessene Reserven aufrechterhält, fortlaufend die prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme überwacht und die Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufeinander abstimmt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Restlaufzeiten von nicht derivativen Finanzverbindlichkeiten und Forderungen am Ende des Berichtszeitraums. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die vertraglich festgelegten undiskontierten Zahlungsströme. Bezüglich der im März 2023 erfolgten Neuverhandlung des EIB Darlehens sowie der Immobilienfinanzierung wird auf Punkt 31 verwiesen.
| Per 31. Dezember 2022 alle Beträge in TEUR |
Weniger als 1 Jahr |
Zwischen 1 und 5 Jahren |
Über 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | –2.420,2 | –22.667,3 | –5.189,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –1.153,2 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.392,6 | - | - |
| Summe | –2.180,8 | –22.667,3 | –5.189,7 |
| Per 31. Dezember 2023 | |||
| Summe | –8.316,6 | –15.058,6 | –3.397,1 |
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.402,7 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –1.531,3 | - | - |
| Finanzverbindlichkeiten | –8.188,0 | –15.058,6 | –3.397,1 |
Für Finanzverbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen wurden die Zahlungsströme unter Verwendung des für den Vertrag am Ende des Berichtszeitraums gültigen Zinssatzes geschätzt. Im Jahr 2023 und 2022 beinhalten die Finanzverbindlichkeiten Tantiemen in Zusammenhang mit dem EIB Darlehen (siehe Punkt 22).
Beim Erstellen des Abschlusses muss die Geschäftsleitung Schätzungen und andere Wertungen vornehmen, die die ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Beträge von Erträgen und Aufwendungen im Berichtszeitraum betreffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von bilanziellen Schätzungen werden in dem Zeitraum, in dem die Schätzung geändert wird, und in allen betroffenen späteren Zeiträumen erfasst. Von der Geschäftsleitung in Anwendung der IFRS vorgenommene Annahmen, die erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, und Schätzungen mit dem erheblichen Risiko einer wesentlichen Anpassung im darauffolgenden Jahr werden bei der betreffenden Bilanz-/GuV-Position erläutert. Der Krieg in der Ukraine als auch klimabezogene Risiken haben keinen maßgeblichen Einfluss auf die wesentlichen Schätzungen und Annahmen.
Das Unternehmen erzielt die folgenden Arten von Umsatzerlösen:
| Periode zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Verkauf von Handelswaren | 8.139,0 | 10.518,6 |
| Erlöse aus Lizenzverträgen | 747,5 | 406,2 |
| Sonstige Umsätze | 297,0 | 351,1 |
| Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | 9.183,5 | 11.275,9 |
Die Umsätze von Marinomed basieren im Wesentlichen auf dem Verkauf von Handelswaren. Dabei agieren die Kunden von Marinomed als Händler in den verschiedenen geographischen Regionen. Je nach Stadium in dem sich ein Produkt in einem Land befindet, unterliegen die Umsätze Schwankungen. Zum Beispiel bevorraten sich die Kunden vor einem ersten Verkaufsstart typischerweise stark und haben im darauf folgenden Jahr eine deutlich niedrigere Nachfrage. In manchen Ländern wird mit TV-Kampagnen auf schnelle Marktdurchdringung gesetzt, in anderen Ländern auf die Schulung von Ärzten und Apothekern.
Die Handelswarenerlöse weisen nach den überdurchschnittlich hohen, pandemiebedingten Zuwachsraten der Vorjahre nunmehr einen Rückgang auf, während die Erlöse aus Lizenzverträgen in Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung einen markanten einmaligen Anstieg zum Vorjahr zeigen.

Inzwischen ist Marinomed mit 20 Partnern (2022: 17) in über 40 Ländern mit mehreren Produkten auf dem Markt, so dass sich Schwankungen weitgehend ausgleichen.
Alle Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden zeitpunktbezogen realisiert.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird, und zwar in Höhe der Gegenleistung, auf die das Unternehmen im Austausch für diese Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Die Umsatzerlöse werden netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen und um geschätzte Kundenreklamationen, Rabatte und ähnliche Vergütungen gekürzt.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist. Einige Verträge über den Verkauf von Waren gewähren dem Kunden einen Nachlass für vorzeitige Zahlung, Mengenrabatte oder andere Skonti und Rabatte. Nach IFRS 15 führen solche Skonti und Rabatte zu einer variablen Gegenleistung. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten, bis die damit verbundene Unsicherheit später behoben ist. Die Rabatte werden auf der Grundlage der kumulierten Erfahrungswerte nach der Erwartungswertmethode geschätzt und berücksichtigt. Die Umsatzrealisierung erfolgt nur, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine wesentliche Umsatzkorrektur nicht eintritt. Für erwartete, an Kunden zu zahlende Mengenrabatte im Verhältnis zu den bis zum Ende der Berichtsperiode getätigten Umsätzen wird eine Erstattungsverpflichtung erfasst, die von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Abzug gebracht wird. Es ist davon auszugehen, dass hierin kein Finanzierungselement enthalten ist, da die Zahlungsziele der Verkäufe sich regelmäßig an der branchen- und regionenüblichen Anzahl von Tagen orientieren.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden zu übertragen, für die das Unternehmen vom Kunden eine Gegenleistung erhalten hat (oder eine Gegenleistung fällig ist). Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung erfolgt oder die Zahlung fällig ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlös erfasst, wenn das Unternehmen den Vertrag erfüllt und die Kontrolle über die Waren auf den Kunden übergegangen ist.
Für Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von geistigem Eigentum bietet IFRS 15 spezifische Anwendungsleitlinien, die sich vom Bilanzierungsmodell für andere zugesagte Leistungen unterscheiden. Danach gewährt eine Lizenz entweder ein Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum des Unternehmens während des Lizenzzeitraums, was dazu führt, dass Umsätze im Laufe der Zeit realisiert werden, oder ein Recht, das geistige Eigentum des Unternehmens in seiner zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestehenden Form zu nutzen, was dazu führt, dass Umsätze zu einem Zeitpunkt erfasst werden. Die bestehenden Lizenzverträge der Gesellschaft sehen nutzungsrechtliche Lizenzen vor. Somit wird der Umsatz erfasst, wenn die Lizenz dem Kunden in Übereinstimmung mit dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung gewährt wird. Für Meilensteinzahlungen, die in Lizenzverträgen vereinbart wurden, lesen Sie bitte den Abschnitt "Meilensteinzahlungen".
Das Unternehmen wendet die Ausnahmeregelung für umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühren an, die sie im Austausch für Lizenzen an geistigem Eigentum erhält. Dementsprechend wird der Umsatzerlös erst bei Eintritt des späteren der folgenden Ereignisse erfasst: a) der nachfolgende Verkauf oder die nachfolgende Nutzung ist erfüllt; und b) die Leistungsverpflichtung, der ein Teil oder die gesamte umsatz- oder nutzungsabhängige Lizenzgebühr zugeordnet wurde, erfüllt (oder teilweise erfüllt) wurde. Folglich sind Lizenzgebühren erst dann im Kaufpreis enthalten, wenn der Kunde Verkäufe tätigt, unabhängig davon, ob das Unternehmen über Erfahrung für Vorhersagen aus ähnlichen Vereinbarungen verfügt oder nicht.
Meilensteinzahlungen aus einmaligen Erträgen, die in Lizenz- und Vertriebsverträgen vereinbart wurden, führen gemäß IFRS 15 zu einer variablen Gegenleistung, die bei Vertragsbeginn geschätzt und beibehalten wird, bis die damit verbundene Unsicherheit nachträglich behoben ist. Erträge aus Meilensteinzahlungen werden daher nur in dem Umfang erfasst, in dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer deutlichen Umkehrung kommt; dies ist grundsätzlich der Fall, wenn alle vertraglichen, mit der Zahlung verbundenen Verpflichtungen von der Gesellschaft erfüllt werden und die Beträge nicht erstattungsfähig sind.
Meilensteinzahlungen in Bezug auf "Umsatzmeilensteine" können entstehen, wenn der Kunde eine (jährliche) Umsatzschwelle erreicht. Das Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass es sich bei diesen Meilensteinen im Wesentlichen um umsatzabhängige Lizenzgebühren handelt, da sie nur dann fällig werden, wenn die zugrundeliegenden Umsätze getätigt werden. Somit werden die Umsätze für diese Meilensteine gemäß der Ausnahmeregelung für Lizenzgebühren erfasst, wenn die jährliche Umsatzschwelle erreicht wird.
Die sonstigen Erträge bestehen aus den folgenden Posten:
| Periode zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Zuschüsse und Förderungen | 1.014,0 | 244,5 |
| Forschungsprämie | 322,4 | 467,8 |
| Sonstige Erträge | 34,8 | 125,4 |
| Summe | 1.371,2 | 837,6 |

Die Zuschüsse und Förderungen betreffen im Geschäftsjahr letztmalig eine FFG-Förderung für die Erforschung einer SARS-CoV-2-Therapie auf Carragelose-Basis. Diese Förderung ist nicht rückzahlbar, es sei denn, die Regeln und Vorschriften dieser Stellen werden nicht eingehalten oder die Mittel missbräuchlich verwendet.
In Übereinstimmung mit IAS 20.10A und IFRS 1.B10 werden die Differenzen zwischen den nominalen Zinssätzen gewährter Förderkredite für Forschung und Entwicklung und dem Marktzinssatz, der bei erstmaligem Ansatz auf 6,0 % (WAW Darlehen) bzw. 15,0 % (aws-Seedfinancing) geschätzt wurde, als staatlicher Zuschuss behandelt und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten erfasst (siehe Punkt 22). Dieser Zinsvorteil betrug im Jahr 2023 TEUR 26 (2022: TEUR 44) und wird in der Position "Sonstige Erträge" ausgewiesen.
Die gewährten Förderungen wurden zur Unterstützung spezifischer Forschungsprojekte verwendet und werden entsprechend dem Fortschritt des jeweiligen Projektes verbucht. Darüber hinaus können Förderungen aus der Umwandlung von Darlehen in nicht rückzahlbare Förderungen resultieren. Die Forschungsprämie, die von den österreichischen Finanzbehörden ausgezahlt wird, wird mit 14,0 % (2022: 14,0 %) einer individuell gebildeten Forschungs- und Entwicklungskostenbasis errechnet. Sie wird in dem Umfang erfasst, in dem die Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen sind. Förderungen sind nicht rückzahlbar, solange die Bedingungen für die Förderungen erfüllt sind.
Gemäß IAS 20.10A wird der Vorteil eines öffentlichen Darlehens zu unter dem Marktzins liegenden Konditionen als Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt. Der Nutzen aus der Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem von der staatlichen Organisation berechneten Zinssatz bemisst sich als Differenz zwischen dem nach IFRS 9 ermittelten Buchwert des Darlehens und dem erhaltenen Zufluss. Diese Leistung wird abgegrenzt (erfasst in der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" (siehe Punkt 24)) und über die Laufzeit der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten gemäß IAS 20.10A erfolgswirksam erfasst. Weitere Informationen zum Marktzinssatz und zu den Nominalzinssätzen der öffentlichen Darlehen finden sich unter Punkt 22. Die Bilanzierung und Bewertung der Darlehen erfolgt gemäß IFRS 9.
Die Aufwendungen für Material enthalten Aufwendungen für den Verkauf von Handelswaren (Wareneinsatz), Primärpackmittel und andere Rohstoffe für Verkaufsware sowie Aufwendungen für Laborverbrauchsmaterialien.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Patente und regulatorische Beratung (siehe Punkt 10).
Der Personalaufwand enthält folgende Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Gehälter | –4.026,0 | –3.877,6 |
| Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben |
–1.005,8 | –929,1 |
| Sonstiger Personalaufwand | –17,1 | –42,0 |
| Summe | –5.048,9 | –4.848,7 |
Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten, der als beitragsorientierter Plan klassifiziert ist. Diese Beiträge werden unter den Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben erfasst.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Aktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt, eine Stammaktie zu zeichnen.
Im Jahr 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die drei Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 Aktienoptionen an 28 Mitarbeiter aller Hierarchiestufen ausgegeben. 2020 wurden weitere 2.478 Optionen an acht neue Mitarbeiter ausgegeben. Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Das Management plant, die Anspruchsberechtigten in Aktien auszuzahlen. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach "Anwachsen" (vesting) ausgeübt werden, d. h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsenhandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je drei Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsengangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf zehn Börsenhandelstage ab dem 6. Börsenhandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsenhandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Die Optionen verfallen entschädigungslos spätestens am 31. Januar 2025. Bei wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verfallen die bis dahin nicht erdienten Optionen sofort. Erdiente Optionen dürfen jedoch in der auf die Beendigung folgenden Ausübungsperiode abhängig vom Erreichen der Kurshürde ausgeübt werden. Die Entwicklung der ausgegebenen Aktienoptionen stellte sich wie folgt dar:

| Anzahl der ausgegebenen Optionen |
Zum 31. Dezember 2021 |
Zugänge | Ausgeübte Optionen |
Verfallene Optionen |
Zum 31. Dezember 2022 |
Davon ausübbar |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorstand | 20.897 | - | - | - | 20.897 | 19.531 |
| Mitarbeiter | 12.879 | - | - | 800 | 12.079 | 11.051 |
| Summe | 33.776 | - | - | 800 | 32.976 | 30.582 |
| Anzahl der ausgegebenen Optionen |
Zum 31. Dezember 2022 |
Zugänge | Ausgeübte Optionen |
Verfallene Optionen |
Zum 31. Dezember 2023 |
Davon ausübbar |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorstand | 20.897 | - | - | - | 20.897 | 20.897 |
| Mitarbeiter | 12.079 | - | - | 211 | 11.868 | 11.868 |
| Summe | 32.976 | - | - | 211 | 32.765 | 32.765 |
Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75 (EUR 28,94 bei im Juli 2019 ausgegebenen Optionen, EUR 33,92 bei im September 2020 ausgegebenen Optionen). Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde unter Anwendung einer Monte Carlo-Simulation berechnet. Aufgrund des Mangels einer ausreichend langen Kurshistorie für die Marinomed Aktie wurde die erwartete Volatilität von historischen Daten einer repräsentativen Peer Group abgeleitet. Weiters wurden zukünftige Dividendenschätzungen, Fluktuationen und Ausübungszeitpunkte berücksichtigt. Darüber hinaus lagen den Modellberechnungen folgende Annahmen und Parameter zugrunde:
• Erwartete Volatilität 37 %
• Risikoloser Zinssatz 0,00 % - 0,68 %
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten die folgenden Posten (Art der Aufwendungen):
| Periode zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Beratungsaufwand | –945,9 | –1.231,2 |
| Marketing/PR-Aufwand | –237,8 | –281,0 |
| Instandhaltungsaufwendungen | –286,2 | –259,9 |
| Betriebskosten | –111,5 | –80,5 |
| Gebühren | –41,1 | –51,5 |
| Reisekosten | –40,1 | –45,9 |
| Versicherungen | –38,5 | –49,2 |
| Fachliteratur | –37,1 | –30,0 |
| Telekommunikationsaufwand | –35,8 | –34,2 |
| Schadensfälle | –30,0 | –78,6 |
| Aus- und Fortbildung | –24,2 | –40,2 |
| Bankspesen | –18,1 | –41,5 |
| Fahrzeugkosten | –9,6 | –9,6 |
| Fracht | –8,9 | –17,5 |
| Sonstige Aufwendungen | –51,5 | –122,8 |
| Summe | –1.916,5 | –2.373,6 |
Die Beratungsaufwendungen enthalten Aufwendungen für Rechtsberatung und sonstige Beratungsdienstleistungen.
Im laufenden Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen angefallen, die in den folgenden Positionen der Gesamtergebnisrechnung enthalten sind:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Personalaufwand | –2.346,5 | –2.193,2 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –1.450,5 | –1.270,6 |
| Materialaufwand | –119,5 | –216,6 |
| Sonstige Aufwendungen | –319,5 | –418,8 |
| Abschreibungen | –486,8 | –490,3 |
| Finanzaufwendungen | –2.310,1 | –2.316,1 |
| Summe | –7.032,9 | –6.905,6 |
Im Jahr 2023 lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Bereich Virologie auf den abschließenden Arbeiten zu den COVID-19 bezogenen, geförderten Studien und die Umstellung auf die neue europäische Medizinprodukte-Verordnung (MDR). In der Immunologie wurde an den Projekten Tacrosolv, Budesolv und den MAM-1001-3 Augentropfen geforscht. Das gilt auch für das Vorjahr. Die Finanzaufwendungen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Finanzierungskosten (hauptsächlich Zinsen) aus den für Forschung und Entwicklung verwendeten EIB-Mittel.
Forschungs- und Entwicklungskosten werden in der Regel als Aufwand erfasst. Bezüglich nach IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktivierter Entwicklungskosten wird auf die Ausführungen in Punkt 16 verwiesen.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Zinsertrag | ||
| Bankeinlagen | 16,9 | 0,2 |
| Summe | 16,9 | 0,2 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| EIB Darlehen | –2.271,0 | –2.260,9 |
| Immobilienfinanzierung | –117,7 | –115,6 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –101,2 | –131,7 |
| Summe | –2.489,9 | –2.508,2 |
| Sonstige Finanzerträge/(-aufwendungen) | ||
| Buchwertanpassungen - Erträge gemäß IFRS 9.B5.4.6 | 844,9 | 1.194,2 |
| Buchwertanpassungen - Aufwendungen gemäß IFRS 9.B5.4.6 | –33,5 | –163,5 |
| Summe | 811,4 | 1.030,6 |
| Summe Finanzergebnis | –1.661,6 | –1.477,3 |
| Davon Finanzertrag | 861,8 | 1.194,4 |
| Davon Finanzaufwand | –2.523,4 | –2.671,7 |
Der Zinsertrag ergibt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Zinsaufwendungen bestehen aus den auf alle Finanzverbindlichkeiten anfallenden Zinsen und werden bei Entstehung des Anspruchs als Aufwand erfasst.

Wie nach IFRS 7.20 vorgeschrieben, sind die Zinsen der Finanzinstrumente folgendermaßen klassifiziert:
| alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung | ||||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 | ||||
| Finanzertrag | 0,2 | 1.194,2 | - | 1.194,4 |
| Finanzaufwendungen | - | –2.509,2 | –162,5 | –2.671,7 |
| Summe | 0,2 | –1.315,0 | –162,5 | –1.477,3 |
| alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL (zu Handelszwecken gehalten) |
Summe |
| Finanzergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung | ||||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 | ||||
| Finanzertrag | 16,9 | 844,9 | - | 861,8 |
| Finanzaufwendungen | - | –2.494,2 | –29,2 | –2.523,4 |
| Summe | 16,9 | –1.649,2 | –29,2 | –1.661,6 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | –4,0 | –4,0 |
| Ausländische Quellensteuer | - | –2,8 |
| Summe | –4,0 | –6,8 |
Die Überleitung des bilanziellen Ergebnisses auf den Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Gewinn/(Verlust) vor Steuern | –6.790,8 | –6.390,9 |
| Steuerertrag (-aufwand) zu 24 % (2022: 25 %) | 1.629,8 | 1.597,7 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | –43,7 | –83,5 |
| Steuerfreie Erträge | 82,7 | 123,8 |
| Auswirkungen von nicht erfassten latenten Steuern | –1.668,7 | –1.638,0 |
| Ausländische Quellensteuer | - | –2,8 |
| Mindestkörperschaftssteuer | –4,0 | –4,0 |
| Summe Ertragsteueraufwand | –4,0 | –6,8 |

Temporäre Differenzen, die zu latenten Steuerschulden von TEUR 602 (2022: TEUR 693) führen, werden mit latenten Steueransprüchen aufgerechnet, die hauptsächlich aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, die in gleicher Höhe und in der gleichen Periode bei derselben Steuerbehörde auftreten. Die vortragsfähigen Verluste übersteigen dabei deutlich die passiven Latenzen. Darüber hinaus wurden keine latenten Steueransprüche in der Bilanz aktiviert bzw. Auswirkungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Latenter Steueranspruch aus | ||
| steuerlichen Verlustvorträgen | 13.219,4 | 11.714,0 |
| Sachanlagen | 26,2 | 14,9 |
| kurzfristigen Forderungen | 44,2 | 66,5 |
| Darlehen | 37,4 | 8,0 |
| Convertible Note | - | 5,4 |
| sonstigen Verbindlichkeiten | 11,4 | 11,2 |
| Nicht-Ansatz von latenten Steueransprüchen | –12.736,3 | –11.127,4 |
| Summe latente Steueransprüche | 602,3 | 692,5 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
| Latente Steuerschuld aus | ||
| immateriellen Vermögenswerten - Software | –2,5 | –2,7 |
| immateriellen Vermögenswerten - Entwicklungskosten | –318,5 | –372,0 |
| Sachanlagen | –18,6 | –19,2 |
| Vorräte | –28,3 | –43,3 |
| kurzfristigen Forderungen | –227,6 | –231,4 |
| Darlehen | –5,8 | –21,9 |
| Wandelanleihe | –0,8 | –2,0 |
| sonstigen Verbindlichkeiten | –0,3 | - |
| Summe latente Steuerschuld | –602,3 | –692,5 |
| Latente Steuern, saldiert | - | - |
Zum 31. Dezember 2023 hat das Unternehmen nicht angesetzte latente Steueransprüche von TEUR 12.736 (2022: TEUR 11.127), die sich hauptsächlich aus kumulativen steuerlichen Verlustvorträgen in Bezug auf Verluste in Höhe von TEUR 57.438 (2022: TEUR 50.897) ergeben. Da sich das Unternehmen in einer Verlustposition befindet und in der Vergangenheit Verluste aufwies, wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt.
Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht. Für die Ermittlung der latenten Steuern zum 31. Dezember 2023 wurde die Senkung der Körperschaftsteuer auf 23 % ab dem Jahr 2024 berücksichtigt. Für die Ermittlung der latenten Steuern zum 31. Dezember 2022 wurde die Senkung der Körperschaftsteuersätze auf 24 % im Jahr 2023 und auf 23 % ab dem Jahr 2024 berücksichtigt.
Für einen noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvortrag oder nicht genutzte Steuerguthaben wird ein latenter Steueranspruch nur dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und noch nicht genutzten Steuerguthaben verwendet werden können.
Das Unternehmen befindet sich in einer Verlustsituation und wies in der Vergangenheit eine Folge von Verlusten auf. Deshalb kann das Unternehmen einen latenten Steueranspruch aus nicht genutzten steuerlichen Verlusten oder Steuerguthaben nur ansetzen, soweit das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste oder ungenutzten Steuerguthaben verwendet werden können.
Ein erhebliches Maß an Ermessensausübung durch die Geschäftsleitung ist für die Entscheidung erforderlich, ob solche latenten Steueransprüche angesetzt werden können, und falls ja, welcher Betrag unter Berücksichtigung des wahrscheinlichen zeitlichen Eintritts und der Höhe der künftig zu versteuernden Ergebnisse in Verbindung mit künftigen Steuerstrategien anzusetzen ist. Auf dieser Grundlage hat das Unternehmen entschieden, dass es latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge nicht ansetzen kann, soweit diese nicht mit vorhandenen latenten Steuerschulden verrechnet werden können, da es gegenwärtig nicht genug überzeugende Nachweise dafür gibt, wann zukünftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird errechnet, indem der auf die Aktionäre entfallende Reingewinn/-verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres in Umlauf befindlichen Aktien geteilt wird.
| Periode zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Gewinn (Verlust) für die Periode (in TEUR) | –6.794,8 | –6.397,7 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien | 1.518.194 | 1.498.906 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | –4,5 | –4,3 |
Am 17. September 2018 hat die außerordentliche Hauptversammlung die Erhöhung der Aktienanzahl von 132.360 Aktien um 867.640 Aktien auf 1.000.000 Aktien beschlossen. Alle Aktionäre haben auf Pro-rata-Basis die neuen Aktien nominal gezeichnet.
Die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöhte sich durch den Börsengang am 1. Februar 2019 um 260.000, am 20. Februar 2019 durch die Wandlung der Wandelanleihe um 170.772 und am 28. Februar 2019 durch die Ausübung des Greenshoe um weitere 39.000. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden insgesamt 8.134 Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms ausgegeben. Durch Wandlung der Convertible Notes aus den ersten zehn Tranchen des CNFP wurden im Jahr 2021-2023 insgesamt 45.927 Aktien ausgegeben. Unter Berücksichtigung dieser Kapitalmaßnahmen ergibt sich 2023 eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien von 1.518.194 (2022: 1.498.906).
Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie ist 2023 und 2022 ident, da zum 31. Dezember 2023 keine (31. Dezember 2022: 2.394) noch nicht erdienten Aktienoptionen sowie 5.283 (31. Dezember 2022: 5.816) noch nicht in Eigenkapital gewandelte Wandelanleihen nicht in der Berechnung der potenziell verwässernden Aktien einbezogen werden, da diese, auf Grund der negativen Ergebnisse, für das Geschäftsjahr 2023 und 2022 einer Verwässerung entgegenwirken. Diese Aktien könnten in der Zukunft möglicherweise einen verwässernden Effekt hervorrufen.
Die folgende Tabelle zeigt Veränderungen bei den Verbindlichkeiten des Unternehmens aus der Finanzierungstätigkeit, einschließlich der zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen. Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sind solche, für die in der Kapitalflussrechnung des Unternehmens Zahlungsströme als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden bzw. werden.
| alle Beträge in TEUR | EIB Darlehen | Immobilien finanzierung |
Andere Finanz verbindlichkeiten |
|
|---|---|---|---|---|
| wirksame Veränderung | Buchwert zum 1. Januar 2022 | 10.243,3 | 4.649,9 | 905,1 |
| Finanzierungs-Cashflow | 6.000,0 | 200,0 | 1.583,6 | |
| Wandlung Convertible Note | - | - | –1.800,0 | |
| Buchwertanpassungen gemäß IFRS 9.B5.4.6 |
–1.170,7 | 1,0 | –23,5 | |
| Effektivzinsen | 2.260,4 | 115,6 | 131,7 | |
| Andere nicht cash-wirksame Veränderungen |
- | - | –20,2 | |
| Gezahlte Zinsen | –307,0 | –66,1 | –75,6 | |
| Buchwert zum 31. Dezember 2022 | 17.026,1 | 4.900,4 | 701,2 |
| alle Beträge in TEUR | EIB Darlehen | Immobilien finanzierung |
Andere Finanz verbindlichkeiten |
|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar 2023 | 17.026,1 | 4.900,4 | 701,2 |
| Finanzierungs-Cashflow | –1.333,3 | –109,1 | 512,7 |
| Wandlung Convertible Note | - | - | –760,0 |
| Buchwertanpassungen gemäß IFRS 9.B5.4.6 |
–844,9 | 0,7 | 3,5 |
| Effektivzinsen | 2.271,0 | 117,7 | 91,2 |
| Andere nicht cash-wirksame Veränderungen |
- | - | –16,7 |
| Gezahlte Zinsen | –632,0 | –100,5 | –30,6 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2023 | 16.486,8 | 4.809,2 | 501,3 |
Nicht cash-
| alle Beträge in TEUR | IT Ausstattung |
Labor ausstattung |
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus stattung |
Vermögens wert aus einem Nutzungs recht |
Grundstücke und Gebäude |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zum 1. Januar 2022 | ||||||
| Anschaffungskosten | 253,2 | 646,5 | 540,5 | 49,6 | 5.887,5 | 7.377,2 |
| Kumulierte Abschreibung |
–137,6 | –436,0 | –151,5 | –1,6 | –218,8 | –945,5 |
| Buchwert | 115,5 | 210,4 | 389,0 | 48,1 | 5.668,7 | 6.431,7 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 |
||||||
| Anfangsbuchwert | 115,5 | 210,4 | 389,0 | 48,1 | 5.668,7 | 6.431,7 |
| Zugänge | 73,8 | 44,6 | 16,2 | - | 24,8 | 159,3 |
| Abgänge | –0,2 | –0,8 | –12,2 | - | - | –13,1 |
| Abschreibung | –47,3 | –45,6 | –78,5 | –6,2 | –197,0 | –374,6 |
| Buchwert | 141,9 | 208,7 | 314,4 | 41,9 | 5.496,5 | 6.203,3 |
| Zum 1. Januar 2023 | ||||||
| Anschaffungskosten | 324,9 | 678,6 | 491,7 | 49,6 | 5.912,3 | 7.457,0 |
| Kumulierte Abschreibung |
–183,0 | –469,9 | –177,2 | –7,8 | –415,8 | –1.253,7 |
| Buchwert | 141,9 | 208,7 | 314,4 | 41,9 | 5.496,5 | 6.203,3 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 |
||||||
| Anfangsbuchwert | 141,9 | 208,7 | 314,4 | 41,9 | 5.496,5 | 6.203,3 |
| Zugänge | 10,8 | 107,4 | 9,9 | - | 0,5 | 128,5 |
| Abgänge | –0,0 | - | - | - | - | –0,0 |
| Abschreibung | –51,8 | –57,0 | –74,5 | –6,2 | –197,3 | –386,9 |
| Buchwert | 100,8 | 259,0 | 249,8 | 35,7 | 5.299,6 | 5.944,9 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 |
||||||
| Anschaffungskosten | 332,9 | 786,0 | 501,6 | 49,6 | 5.912,8 | 7.582,8 |
| Kumulierte Abschreibung |
–232,1 | –526,9 | –251,8 | –14,0 | –613,1 | –1.637,9 |
| Buchwert | 100,8 | 259,0 | 249,8 | 35,7 | 5.299,6 | 5.944,9 |
Zum 31. Dezember 2023 sind voll abgeschriebene Sachanlagen mit Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 459 (2022: TEUR 438) weiterhin in Gebrauch.
Die Posten Laborausstattung sowie Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten die folgenden Beträge, bei denen das Unternehmen Leasingnehmer ist (siehe Punkt 22).
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Leasing von Laborausstattung | ||
| Anschaffungskosten | 132,3 | 132,3 |
| Kumulierte Abschreibung | –118,2 | –111,9 |
| Nettobuchwert | 14,1 | 20,4 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
| Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
| Anschaffungskosten | 49,6 | 49,6 |
| Kumulierte Abschreibung | –14,0 | –7,8 |
| Nettobuchwert | 35,7 | 41,9 |
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die historischen Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Abschläge auf den Anschaffungspreis.
Nachträgliche Kosten werden in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder gegebenenfalls als separater Vermögenswert erfasst, jedoch nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts verlässlich ermittelt werden können. Der Buchwert des ersetzten Teils wird ausgebucht. Alle anderen Reparatur- und Instandhaltungskosten werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der geschätzten Nutzungsdauer wurde die wirtschaftliche und technische Lebenserwartung berücksichtigt. Die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 wie folgt: 3-8 Jahre für IT-Ausstattung, 2-10 Jahre für Laborausstattung, 2-10 Jahre für sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und 30 Jahre für das Gebäude. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird die Differenz zwischen dem Nettoerlös und dem Nettobuchwert des Vermögenswerts als sonstige betriebliche Erträge/sonstige Aufwendungen erfasst.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Bau einer qualifizierenden Sachanlage (für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) zugeordnet werden können, werden nach IAS 23 aktiviert. Die Voraussetzung zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23 waren in den Jahren 2022 und 2023 bei keiner Sachanlage erfüllt.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte:
| alle Beträge in TEUR | Entwicklungs kosten |
Software | Gekaufte Patente |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Zum 1. Januar 2022 | ||||
| Anschaffungskosten | 3.190,5 | 243,3 | 100,0 | 3.533,8 |
| Kumulierte Abschreibung | –1.360,1 | –159,3 | –7,1 | –1.526,5 |
| Buchwert | 1.830,5 | 84,0 | 92,9 | 2.007,3 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2022 | ||||
| Anfangsbuchwert | 1.830,5 | 84,0 | 92,9 | 2.007,3 |
| Zugänge - Käufe | - | 76,8 | - | 76,8 |
| Zugänge - Entwicklung | - | - | - | - |
| Abgänge | - | - | - | - |
| Abschreibung | –222,9 | –49,9 | –7,1 | –280,0 |
| Buchwert | 1.607,6 | 110,9 | 85,7 | 1.804,1 |
| Zum 1. Januar 2023 | ||||
| Anschaffungskosten | 3.190,5 | 320,1 | 100,0 | 3.610,6 |
| Kumulierte Abschreibung | –1.583,0 | –209,2 | –14,3 | –1.806,4 |
| Buchwert | 1.607,6 | 110,9 | 85,7 | 1.804,1 |
| Geschäftsjahr 31. Dezember 2023 | ||||
| Anfangsbuchwert | 1.607,6 | 110,9 | 85,7 | 1.804,1 |
| Zugänge - Käufe | - | - | - | - |
| Zugänge - Entwicklung | - | - | - | - |
| Abgänge | - | –4,5 | - | –4,5 |
| Abschreibung | –222,9 | –45,1 | –7,1 | –275,1 |
| Buchwert | 1.384,7 | 61,3 | 78,6 | 1.524,5 |
| Zum 31. Dezember 2023 | ||||
| Anschaffungskosten | 3.190,5 | 293,1 | 100,0 | 3.583,6 |
| Kumulierte Abschreibung | –1.805,9 | –231,7 | –21,4 | –2.059,0 |
| Buchwert | 1.384,7 | 61,3 | 78,6 | 1.524,5 |

Das Unternehmen hat per 31. Dezember 2023 keine (31. Dezember 2022: keine) Vereinbarungen geschlossen, die finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen und die als Entwicklungskosten aktiviert werden.
Erworbene Lizenzen für Computersoftware werden auf Basis der Kosten für den Erwerb und die Inbetriebnahme der Software aktiviert. Diese Kosten werden in den Jahren 2022 und 2023 linear über die geschätzte Nutzungsdauer (3-8 Jahre) abgeschrieben.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (IAS 38) werden als Kosten definiert, die für aktuelle oder geplante Aktivitäten mit der Aussicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, anfallen. Entwicklungskosten werden definiert als Kosten für die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Fachwissen auf die Produktion, Produktionsmethoden, Dienstleistungen oder Handelswaren, die vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung entstehen.
Sämtliche Forschungskosten werden als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen für ein einzelnes Projekt werden als immaterieller Vermögenswert erfasst, wenn das Unternehmen Folgendes nachweisen kann:
Der erstmalig erfasste Betrag für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ist die Summe der direkt zurechenbaren Kosten, die ab dem Zeitpunkt anfallen, an dem der immaterielle Vermögenswert erstmals die oben genannten Ansatzkriterien erfüllt. Soweit keine selbst erstellten, immateriellen Vermögenswerte erfasst werden können, werden Entwicklungskosten in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden selbst erstellte, immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen auf der gleichen Basis wie separat erworbene immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abschreibung des Vermögenswerts beginnt, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist und der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum des erwarteten zukünftigen Nutzens.
Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit den obenstehenden Rechnungslegungsgrundsätzen aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der positiven Beurteilung der Geschäftsleitung, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit erwiesen ist.
Nach dem Zeitpunkt dieser Beurteilung angefallene Entwicklungskosten, die unmittelbar der Entwicklungstätigkeit zuzurechnen sind, wurden als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Unmittelbar zurechenbare Kosten umfassen Mitarbeiterkosten, Materialkosten, Auftragsforschung sowie einen angemessenen Teil der betreffenden Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab dem Start der Vermarktung des Produktes werden keine weiteren Entwicklungskosten aktiviert.
Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf der Grundlage der Laufzeit des entsprechenden Patents geschätzt, d. h. des Zeitraums, über den das Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen erwartet, das sind 14,8-16,5 Jahre für Entwicklungskosten, bei denen die Abschreibungsperiode bereits begonnen hat.
Die Geschäftsleitung überwacht ständig die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten sowie den Abschreibungszeitraum. Sofern die künftige Marktentwicklung Anpassungen erforderlich macht, werden diese vorgenommen.
In den Vorräten sind folgende Posten enthalten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 741,3 | 942,4 |
| Bulkware | - | 180,8 |
| Handelswaren zum Verkauf | 238,7 | 193,1 |
| In Produktion befindliche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und noch nicht abrechenbare Leistungen |
32,5 | 245,8 |
| Summe | 1.012,4 | 1.562,1 |
Die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 als Aufwand erfassten Vorräte beliefen sich auf TEUR 5.745 (2022: TEUR 7.061). Diese sind in der Gesamtergebnisrechnung im Posten "Materialaufwand" enthalten.

Gemäß IFRS 9 und IFRS 7 werden die Finanzinstrumente wie folgt klassifiziert:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 alle Beträge in TEUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
FVTPL |
|---|---|---|
| Vermögenswerte laut Bilanz | ||
| Langfristige Forderungen | 0,5 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
3.106,4 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8.175,4 | - |
| Summe | 11.282,3 | - |
| alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 22.627,6 | - |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
770,8 | 22,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.153,2 | - |
| Summe | 24.551,7 | 22,7 |
| Zum 31. Dezember 2023 alle Beträge in TEUR |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
FVTPL |
|---|---|---|
| Vermögenswerte laut Bilanz | ||
| Langfristige Forderungen | 0,4 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
2.376,5 | 5,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.588,8 | - |
| Summe | 4.965,7 | 5,7 |
| alle Beträge in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
FVTPL |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten laut Bilanz | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 21.797,3 | - |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
418,9 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.531,3 | - |
| Summe | 23.747,5 | - |
Zum 31. Dezember 2023 hielt das Unternehmen keine finanziellen Vermögenswerte (31. Dezember 2022: keine), die als FVTOCI klassifiziert werden. Als FVTPL klassifizerte finanzielle Vermögenswerte umfassen zum Bilanzstichtag ausschließlich das Eigenkapitalwandlungsrecht einer Convertible Note. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert werden, beinhalten zum 31. Dezember 2022 ausschließlich das Eigenkapitalwandlungsrecht einer Convertible Note (siehe auch Punkt 22).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgewiesen (siehe auch Punkt 19).
Der Buchwert der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind. Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund ihrer relativ kurzen Laufzeit mit einem Betrag angesetzt, der eine Annäherung an ihren beizulegenden Zeitwert darstellt. Näheres zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Punkt 22.
Wandelanleihen werden auf Grund der Nichterfüllung des fixed-for-fixed Kriteriums bis zur Wandlung in Eigenkapital als Finanzverbindlichkeiten bilanziert (siehe auch Punkt 22). Das Recht zur Wandlung in Eigenkapital aus dem Wandelanleihenprogramm, das in der Bilanz entweder unter der Position "Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (wenn der beizulegende Zeitwert des Rechts aus der Sicht von Marinomed negativ ist) oder "Sonstige Forderungen" (wenn der beizulegende Zeitwert des Rechts aus der Sicht von Marinomed positiv ist) ausgewiesen wird, ist als eingebettetes Derivat der Anleihe eingestuft und vom Hauptvertrag getrennt (zu Handelszwecken gehaltene Derivate gemäß IFRS 9 Anhang A). Der beizulegende Zeitwert des derivativen Instruments wurde als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des hybriden Instruments und dem beizulegenden Zeitwert des Basisvertrags berechnet.
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten, (b) nach FVTOCI oder (c) nach FVTPL bewertet werden. Die Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte und den vertraglichen Bedingungen der Cashflows ab.
Damit ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert nach FVTOCI bewertet werden kann, muss dieser Cashflows auslösen, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen ("solely payments of principal and interest"; SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag sind. Diese Bewertung wird als SPPI-Test bezeichnet und ist für jedes Finanzinstrument einzeln vorzunehmen.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten bezieht sich darauf, wie es seine finanziellen Vermögenswerte verwaltet, um Cashflows zu generieren. Das Geschäftsmodell bestimmt, ob die Cashflows in erster Linie aus der Einnahme vertraglicher Cashflows, dem Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder beidem resultieren.
Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung von Vermögenswerten innerhalb eines Zeitrahmens erfordern, der durch Vorschriften oder Regelungen am Markt festgelegt wurde (marktübliches Geschäft), werden am Handelstag, d. h. dem Tag, an dem sich das Unternehmen zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet, erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten sind derzeit die einzige für das Unternehmen relevante Kategorie und beinhalten finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, wobei diese Cashflows ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Sie sind in den kurzfristigen Vermögenswerten enthalten, mit Ausnahme von Positionen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode, die als langfristige Vermögenswerte klassifiziert werden.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und unterliegen einer Wertminderung. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Finanzverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz klassifiziert, ob sie in der Folge zu (a) fortgeführten Anschaffungskosten oder (b) nach FVTPL bewertet werden und umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Finanzverbindlichkeiten werden nach FVTPL bewertet, wenn die Finanzverbindlichkeit (i) eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss ist, (ii) zu Handelszwecken gehalten wird oder (iii) als FVTPL definiert ist. Finanzverbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie zum Zwecke des kurzfristigen Rückkaufs entstehen. Diese Kategorie umfasst auch vom Unternehmen abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen im Sinne von IFRS 9 ausgewiesen sind. Getrennte, eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten ausgewiesen, es sei denn, sie werden als wirksame Sicherungsinstrumente ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als FVTPL designiert werden, werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und nur dann als solche designiert, wenn die Kriterien des IFRS 9 erfüllt sind.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die (i) keine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss sind, (ii) nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder (iii) nicht als FVTPL ausgewiesen sind, werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzverbindlichkeit und zur Verteilung des Zinsaufwands auf die jeweilige Periode. Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, der die geschätzten zukünftigen Barzahlungen (einschließlich aller gezahlten oder erhaltenen Gebühren und Punkte, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und anderer Prämien oder Rabatte bilden) über die erwartete Laufzeit der finanziellen Verbindlichkeit oder (gegebenenfalls) einen kürzeren Zeitraum auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit genau abzinst.
Diese Kategorie gilt grundsätzlich für Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Im Februar 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von bis zu EUR 15 Mio. von der Europäischen Investitionsbank. Die Auszahlung von insgesamt drei Tranchen erfolgte von 2019 bis Q1/2022 und war an das Erreichen bestimmter vertraglich definierter Meilensteine gebunden. Jede Tranche hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Marinomed hat neben fixen Zinszahlungen auch umsatzabhängige Tantiemen zu leisten (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 22). Revidiert das Unternehmen seine Schätzungen bezüglich der Zahlungsein- und -ausgänge, passt es die fortgeführten Anschaf-

fungskosten des EIB Darlehens gemäß IFRS 9.B5.4.6 an die revidierten geschätzten vertraglichen Zahlungsströme an. Das Unternehmen berechnet die fortgeführten Anschaffungskosten des EIB Darlehens als Barwert der geschätzten künftigen vertraglichen Zahlungsströme neu, die zum ursprünglichen Effektivzinssatz des Finanzinstruments abgezinst werden. Die Anpassung wird als Ertrag oder Aufwand erfolgswirksam erfasst (siehe Punkt 11). Die Rückzahlung war ursprünglich in den Jahren 2023-2027 geplant. Am 27. März 2024 konnte man sich darauf einigen, die Tilgungsleistungen für alle Tranchen um 18 Monate zu verschieben. Nur für die 3. Tranche, die in halbjährlichen Tilgungen rückgeführt wird, wurde die als nächste fällige Tilgung bis 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Zinszahlungen und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile werden weiterhin bedient (siehe Punkt 31).
Das Unternehmen hat für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte Darlehen von verschiedenen staatlichen Stellen erhalten, die in der Bilanz unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen sind. Diese Darlehen werden unter dem Marktzinssatz verzinst. Der Differenzbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert wird gemäß IAS 20.10A als Förderung behandelt (für weitere Einzelheiten siehe Punkt 6). Die Bilanzierung und Bewertung der Darlehen erfolgt nach IFRS 9.
Die, der Bewertung des zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten EIB Darlehens zu Grunde liegenden, geschätzten zukünftigen Zahlungsströme werden jeweils zum Bilanzstichtag an die aktuelle Langfristplanung des Unternehmens angepasst. Diese ist ausschlaggebend für die geschätzten, zukünftig zu zahlenden umsatzabhängigen Tantiemen.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Kautionen | 0,4 | 0,5 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 6,3 | 11,1 |
| Summe langfristige Forderungen | 6,7 | 11,6 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.402,7 | 1.392,6 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.147,4 | 1.405,3 |
| Sonstige Forderungen | 981,7 | 1.729,5 |
| Summe kurzfristige Forderungen | 3.531,8 | 4.527,4 |
Die kurzfristigen Forderungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Keine von ihnen war wertgemindert. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Forschungsprämie und aus Umsatzsteuergutschriften. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernabschlusses waren alle wesentlichen zum Bilanzstichtag fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bereits bezahlt.
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 0,7 | 1,2 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 2.588,2 | 8.174,1 |
| Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.588,8 | 8.175,4 |

Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien auf 1.523.833 (31. Dezember 2022: 1.506.162). Davon sind zum Bilanzstichtag 1.519.167 (31. Dezember 2022: 1.484.706) ins Firmenbuch eingetragen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 wurde die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2020 (736.017 Aktien) beschlossen, sowie die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 Aktiengesetz, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2028 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 759.583 Aktien, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 759.583 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1 je Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen ("Genehmigtes Kapital 2023").
in der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das Bedingte Kapital 2019 (100.000 Aktien) um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 ("Bedingtes Kapital 2020") beschlossen. Der Zweck dieses bedingten Kapitals ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juni 2023 ausschließlich die Bedienung von Aktienoptionen, welche Arbeitnehmern der Gesellschaft im Rahmen des Stock Option Plan 2023 eingeräumt werden. Der Stock Option Plan 2023 löste die Stock Option Pläne 2020 und 2022 ab. Aus den alten Stock Option Plänen existieren keine Bezugsberechtigten, da keine Bezugsvereinbarungen abgeschlossen wurden.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand gemäß § 174 (2) AktG ermächtigt, Finanzinstrumente, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in Aktien vorsehen können, auszugeben, samt Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus wurde das "Bedingte Kapital 2018" aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 (2) 1. AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten beschlossen ("Bedingtes Kapital 2021").
Die Aktien haben einen Nominalwert von EUR 1 und sind voll eingezahlt.
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| EIB Darlehen | 10.039,8 | 15.223,8 |
| Immobilienfinanzierung | 4.649,5 | 4.730,7 |
| Andere Finanzverbindlichkeiten | 150,9 | 227,6 |
| Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten | 14.840,2 | 20.182,1 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| EIB Darlehen | 6.447,0 | 1.802,3 |
| Immobilienfinanzierung | 159,6 | 169,7 |
| Andere Finanzverbindlichkeiten | 350,5 | 473,5 |
| Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 6.957,1 | 2.445,6 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 21.797,3 | 22.627,6 |
Die Fälligkeit der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Nicht später als ein Jahr fällig | 6.957,1 | 2.445,6 |
| Später als ein Jahr, aber nicht später als fünf Jahre fällig | 12.401,1 | 16.473,2 |
| Später als fünf Jahre fällig | 2.439,1 | 3.708,8 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 21.797,3 | 22.627,6 |
Die Nominal- und Buchwerte, Fälligkeiten und Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Finanzinstrument alle Beträge in TEUR |
Nominalbetrag | Buchwert | Fälligkeit | Gewichteter nominaler Zinssatz |
Gewichteter effektiver Durchschnitts zinssatz |
|---|---|---|---|---|---|
| EIB Darlehen | 13.666,7 | 16.486,8 | 14.10.2024 - 11.02.2027 |
6,45 % | 14,71 % |
| ERP Darlehen | 3.800,0 | 3.715,6 | 31.12.2033 | 1,74 % | 2,32 % |
| Finanzierung NÖBEG | 1.090,9 | 1.093,6 | 31.12.2033 | 2,53 % | 2,76 % |
| AWS-Seedfinancing | 219,9 | 212,0 | unbestimmt | 4,18 % | 4,18 % |
| Convertible Note | 160,0 | 156,7 | 08.01.2024 | N/A1) | N/A1) |
| WAW Darlehen | 100,0 | 102,3 | 15.01.2024 | 2,00 % | 2,00 % |
| Leasing | 30,4 | 30,4 | 22.09.2026 | 2,67 % | 2,67 % |
1) Die Convertible Note war zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bereits in Eigenkapital gewandelt. Daher wird auf diese Angabe verzichtet.
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich von Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens, ausgenommen jener Finanzverbindlichkeiten, bei denen der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| alle Beträge in TEUR | ||
| Buchwert | ||
| EIB Darlehen | 16.486,8 | 17.026,1 |
| Immobilienfinanzierung | 4.809,2 | 4.900,4 |
| Andere Finanzverbindlichkeiten | 471,0 | 663,5 |
| Summe | 21.767,0 | 22.590,0 |
| Beizulegender Zeitwert | ||
| EIB Darlehen | 16.486,8 | 17.026,1 |
| Immobilienfinanzierung | 5.189,1 | 5.117,3 |
| Andere Finanzverbindlichkeiten | 481,3 | 688,8 |
| Summe | 22.157,2 | 22.832,2 |
Die oben genannten beizulegenden Zeitwerte des WAW Darlehens und des AWS-Seedfinancing basieren auf diskontierten Cashflows unter Verwendung eines Zinssatzes von 9,9 % (2022: 8,2 %), der, zum Zeitpunkt der Ermittlung des Marktwerts, als beste Schätzung für einen Marktzins für das Unternehmen, abgeleitet aus einer Angebotsindikation eines externen Finanzinstituts, angesehen wurde. Aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren, einschließlich der Schätzung des Zeitpunkts der Rückzahlung des aws-Seedfinancings auf der Grundlage einer Prognose des Unternehmens, werden sie in der Fair-Value-Hierarchie (siehe Punkt 18) als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 klassifiziert.
Bei den anderen finanziellen Verbindlichkeiten weichen die beizulegenden Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten ab, da die Verzinsung dieser finanziellen Verbindlichkeiten entweder zu Marktzinssätzen erfolgt oder die finanziellen Verbindlichkeiten kurzfristiger Natur sind.
Im Jahr 2006 nahm das Unternehmen ein Darlehen ("aws-Seedfinancing") im Gesamtnominalbetrag von TEUR 500 auf. Das aws-Seedfinancing wird im Allgemeinen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen gewährt. Im Falle des Unternehmens gewährte aws das Darlehen, um die Entwicklung der antiviralen Medizinprodukte des Unternehmens zu unterstützen.
Das aws-Seedfinancing hat eine Laufzeit von zehn Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Phase von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 (Datum, an dem die letzte Tranche von aws eingegangen ist) und einem festen Zinssatz von 8,50 % p.a. Die jährlichen Rückzahlungen erfolgen basierend auf den Jahresgewinnen des Unternehmens. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Sollte das Unternehmen in einem bestimmten Jahr keine Gewinne erzielen, sind in diesem Jahr keine Rückzahlungen zu leisten. Die Laufzeit des Darlehens wird auf unbestimmte Zeit verlängert, bis der ausstehende Betrag zurückgezahlt ist.
Aufgrund der durch den Börsengang im Februar 2019 deutlich verbesserten Liquiditätssituation konnte im Juni 2019 das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von TEUR 500 zurückbezahlt werden. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, wurde eine vorteilhafte Einigung erzielt. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass im Falle eines Verlusts jährlich TEUR 100 zu tilgen sind. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten, mindestens TEUR 100) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Die erste Tilgung war am 30. Juni 2020 zu leisten. Der AWS hat zugesichert, nach Abschluss der Vereinbarungen, auch einer analogen Verschiebung der AWS Seed Finanzierung zuzustimmen (siehe EIB Darlehen, ERP Darlehen, Finanzierung NÖBEG).
Im Februar 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von bis zu EUR 15 Mio. von der Europäischen Investitionsbank. Die Auszahlung von insgesamt drei Tranchen erfolgte von 2019 bis Q1/2022 und war an das Erreichen bestimmter vertraglich definierter Meilensteine gebunden. Jede Tranche hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Marinomed hat neben

fixen Zinszahlungen auch umsatzabhängige Tantiemen zu leisten. Am 27. März 2024 konnte man sich darauf einigen, die Tilgungsleistungen für alle Tranchen um 18 Monate zu verschieben. Nur für die 3. Tranche, die in halbjährlichen Tilgungen rückgeführt wird, wurde die als nächste fällige Tilgung bis 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Zinszahlungen und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile werden weiterhin bedient.
Im Oktober 2020 wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Betrag von insgesamt TEUR 510 abgeschlossen. Die ursprünglich am 1. November 2023 fällige Tilgung der letzten Rate in Höhe von TEUR 102 war zum Bilanzstichtag vorerst ausgesetzt. Mit der Wirtschaftsagentur Wien wurde ebenfalls eine Verzögerung der Darlehenstilgung um mindestens 18 Monate akkordiert (siehe EIB Darlehen, ERP Darlehen, Finanzierung NÖBEG).
Zur Finanzierung des neuen Firmenstandortes wurde von aws Wirtschaftsservice in Verbindung mit dem ERP-Fonds sowie NÖBEG ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt EUR 5 Mio. gewährt. Vom Darlehensrahmen des ERP-Fonds (insgesamt EUR 3,8 Mio.) wurden 2020 bereits EUR 3 Mio. abgerufen, die restlichen EUR 0,8 Mio. wurden im September 2021 ausgezahlt. Das Darlehen wird mit 0,5 % p.a. (sprungfix ab dem 1. Juli 2024) zuzüglich eines Garantieentgelts zwischen 1,2 % und 2,0 % p.a. verzinst und ist nach einer rückzahlungsfreien Periode ab dem 30. Juni 2024 in 20 halbjährlichen Raten zu tilgen. Der zweite Teil der Finanzierung, der von der NÖBEG bereitgestellt wurde, wurde im Dezember 2021 und im Mai 2022 abgerufen (EUR 1,2 Mio.) und ist mit 2,25 % p.a. (ab 14. Dezember 2026 variabel bei einer Mindestverzinsung 1,75 % p.a.) sowie einem Garantieentgelt in Höhe von 0,28 % verzinst. Die Tilgung erfolgt ab dem 31. Dezember 2023 in 11 jährlichen Raten. Der Finanzierungsrahmen ist durch eine Hypothek zugunsten des auszahlenden Kreditinstituts im Höchstbetrag von EUR 4,4 Mio. besichert. Die Immobilienfinanzierer haben sich bereiterklärt, einer vergleichbaren Aufschiebung der Tilgungen um 18 Monate zuzustimmen. Die Immobilienfinanzierer dürfen jedoch die Laufzeit nicht verlängern, so dass im Ergebnis im Fall der NÖBEG die drei gestundeten Tilgungen nach Ende der Stundungsperiode in einer Zahlung zurückgeführt werden, und im Fall des ERP die drei ausgesetzten halbjährlichen Tranchen auf die letzten drei Tranchen aufaddiert werden (siehe EIB Darlehen).
Im Oktober 2021 wurde eine Finanzierung im Volumen von bis zu EUR 5,4 Mio. in einem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung ist die Marinomed Biotech AG berechtigt, bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu TEUR 300 pro Tranche auszugeben. Nice & Green S.A. hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach ihrer Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien der Gesellschaft zu beantragen. Das Programm erlaubt es, die Tranchen nach Bedarf abzurufen, bzw. keine Abrufe zu tätigen. Nach einer Pausierung seit März 2023 wurde im Oktober 2023 vereinbart, das Programm fortzusetzen, jedoch die Tranchen von TEUR 300 auf TEUR 160 zu reduzieren. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzerabschlusses sind 13 von 18 möglichen Tranchen abgerufen und konvertiert.
Das Unternehmen least zum 31. Dezember 2023 ein Fahrzeug (31. Dezember 2022: Laborausstattung und ein Fahrzeug). Das Leasingfahrzeug hat einen garantierten Restwert von TEUR 18. Die Verbindlichkeit aus den Leasingsverhältnissen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 30 (31. Dezember 2022: TEUR 38)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren alle innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert und werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erfassung beglichen.
Die kurzfristigen Vertragsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten umfassen die folgenden Posten:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Fördermittel - unter dem Marktzins, Investitionszuschüsse | 254,7 | 304,9 |
| Summe sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 254,7 | 304,9 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
||
| Nicht in Anspruch genommener Urlaub | 279,2 | 256,6 |
| Sozialabgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben | 184,4 | 119,4 |
| Mitarbeiterprämien | 143,4 | 262,2 |
| Vertragsschulden | 76,7 | - |
| Klinische Studien | 50,2 | 95,4 |
| Buchführung, Steuerberatung und Abschlussprüfung | 44,5 | 48,2 |
| Fördermittel - unter dem Marktzins | 12,9 | 26,0 |
| Überstunden | 6,8 | 34,3 |
| Passive Rechnungsabgrenzung Fördermittel | - | 817,0 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen Handelswaren | 37,2 | 228,7 |
| Sonstige | 329,5 | 470,0 |
| Summe kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
1.164,8 | 2.357,9 |
| Summe Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten |
1.419,5 | 2.662,8 |
Die Position "Sonstige" enthält hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für bezogene Leistungen und sonstige Aufwendungen.
Rückstellungen werden gebildet, wenn das Unternehmen aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung hat, es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zur Erfüllung dieser verpflichtet sein wird, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem Barwert der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsleitung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode erforderlichen Aufwendungen. Der Aufwand für eine Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Das Unternehmen hat keine Eventualverbindlichkeiten, bezogen auf Rechtsansprüche aus dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf.
Das Unternehmen hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich im Wesentlichen auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen zu leistenden verbleibenden Zahlungen, wenn alle Meilensteine und sonstigen Bedingungen erfüllt sind, werden wie folgt geschätzt:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Nicht später als in einem Jahr fällig | 382,0 | 798,6 |
| Später als in einem Jahr, aber nicht später als in fünf Jahren fällig | 143,0 | 203,6 |
| Später als in fünf Jahren fällig | - | - |
| Summe | 524,9 | 1.002,2 |
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (FTEs) während des Geschäftsjahrs betrug 47 (2022: 44), davon 3 Vorstandsmitglieder (2022: 3).

Vorstandsmitglieder des Unternehmens waren im Jahr 2023:
Im Jahr 2023 beliefen sich die Aufwendungen für Gehälter und kurzfristig fällige Leistungen exklusive Aufwendungen für Sozialabgaben und vom Entgelt abhängiger Abgaben an Mitglieder des Vorstands auf insgesamt TEUR 817 (2022: TEUR 919). Diese Beträge inkludieren 2023 Aufwendungen für das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm in Höhe von TEUR 1 (2022: TEUR 22). In den Jahren 2022 und 2023 wurden keine langfristig fälligen Leistungen oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.
Dem Aufsichtsrat, der den Vorstand in strategischen, kaufmännischen und wissenschaftlichen Fragen unterstützt, gehörten 2023 die folgenden Mitglieder an:
Die 2023 an die Mitglieder des Aufsichtsrats gewährte Gesamtvergütung belief sich auf TEUR 163 (2022: TEUR 154).
Seit 2019 erbringt der Aufsichtsratsvorsitzende Business Development-Aktivitäten im Rahmen eines Beratungsvertrags, der mit der Viopas Venture Consulting GmbH (VVC) abgeschlossen wurde. Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der Aufwand im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf TEUR 30 (2022: TEUR 30), die im Wesentlichen dem Vorsitzenden zukommen. Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 8 (31. Dezember 2022: EUR 0).
Im 1. Quartal 2023 wurde ein weiterer Beratungsvertrag für Business Development-Dienstleistungen mit dem Unternehmen VVC abgeschlossen. Die Vergütung für Leistungen aus dieser Beratungsfunktion enthält fixe und (überwiegend) erfolgsabhängige Bestandteile. Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der Aufwand für das Basishonorar und Auslagen, die von Marinomed getragen wurden, im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf TEUR 94 (2022: EUR 0). Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 0 (31. Dezember 2022: EUR 0). Der Aufsichtsratsvorsitzende Simon Nebel ist an der VVC beteiligt, jedoch steht der wesentliche Teil der Vergütung der Projektleitung zu, die nicht der Aufsichtsratsvorsitzende inne hat.
Mit dem Aufsichtsratsmitglied Elisabeth Lackner besteht ein Beratungsvertrag über Business & Corporate Development Aktivitäten. Im Geschäftsjahr betrugen die Aufwendungen aus diesem Vertrag TEUR 29 (2022: EUR 0) inklusive Spesen. Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 29 (31. Dezember 2022: EUR 0).
Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
Die für die Prüfung des Konzernabschlusses zuständige BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember alle Beträge in TEUR |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses |
70,5 | 63,7 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 28,9 | 27,4 |
| Sonstige Leistungen | 1,6 | 5,9 |
| Summe | 101,0 | 97,0 |
In den Jahren 2021 - 2024 wurden insgesamt 13 Tranchen des flexiblen Wandelanleihenprogramms gezeichnet sowie 13 Tranchen umgewandelt, daraus wurde das Grundkapital um 3.116 Aktien im Jahr 2021, um 25.140 Aktien im Jahr 2022, um 17.671 Aktien im Jahr 2023 sowie um weitere 16.697 Aktien im Jahr 2024 erhöht. Die vorerst letzte Tranche wurde im Februar 2024 gezogen und im März 2024 konvertiert. Daraus resultiert eine Grundkapitalerhöhung um 5.213 Aktien.
Das Unternehmen hat am 27. März 2024 eine Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über den Aufschub der Rückzahlungen des im Jahr 2019 gewährten Venture-Darlehens in Höhe von EUR 15 Mio. getroffen. Demnach wird die Rückzahlung der ersten Tranche in Höhe von nominal EUR 4 Mio. von Oktober 2024 auf April 2026 verschoben. Die zweite Tranche in Höhe von nominal EUR 5 Mio. wird statt im Dezember 2025 nun im Juni 2027 fällig. Die dritte Tranche mit einer ausstehenden Nominale von EUR 4,7 Mio. wird Marinomed in halbjährlichen Raten von EUR 0,67 Mio. zwischen Dezember 2025 und August 2028 zurückzahlen. Die Zinssätze bleiben unverändert. Die Verträge enthalten weitere Bedingungen, darunter die Verlängerung der bestehenden Vereinbarung über Royalties um fünf Jahre. Die Darlehensgeber der Immobilienfinanzierung erklärten sich ebenfalls bereit, ihre Kapitalrückzahlungen gemeinsam mit der EIB auszusetzen. Der AWS hat zugesichert, nach Abschluss der Vereinbarungen, auch einer analogen Verschiebung der AWS Seed Finanzierung zuzustimmen. Mit der Wirtschaftsagentur Wien wurde ebenfalls eine Verzögerung der Darlehenstilgung um mindestens 18 Monate akkordiert
Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einen Einfluss auf den Konzernabschluss haben.
Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat am 15. April 2024 freigegeben.
Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
................................................. ................................................. ................................................. Korneuburg, 15.04.2024 Korneuburg, 15.04.2024 Korneuburg, 15.04.2024
Wir haben den Konzernabschluss der Marinomed Biotech AG, Korneuburg, und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 weist ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 10.136,4 sowie einen Jahresverlust in Höhe von TEUR 6.794,8 auf. Der Vorstand ging bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 vom Grundsatz der Unternehmensfortführung aus. Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung" im Anhang. Darin wird dargelegt, dass die aktuell vorliegende positive Fortbestehensprognose neben der Aufschiebung der Tilgungen für die bestehende EIB-Finanzierung insbesondere auch den Abschluss mehrerer Lizenzverträge im Bereich Carragelose und Marinosolv voraussetzt. Die Vereinbarungen mit der EIB zur Aufschiebung der Tilgungszahlungen um 18 Monate konnten bereits abgeschlossen werden.
Wie im Anhang dargelegt, zeigen diese Ereignisse oder Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwerfen kann und das Unternehmen mög-

licherweise nicht in der Lage sein wird, seine im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden im normalen Geschäftsverlauf zu realisieren bzw. zu tilgen. Unsere Prüfung ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Der Konzern generierte im Jahr 2023 Umsatzerlöse nach IFRS iHv TEUR 9.183,5. Der überwiegende Teil war im Jahr 2023 in Höhe von TEUR 8.139,0 auf den Verkauf von Waren aus dem Geschäftsbereich Carragelose zurückzuführen.
Der Standard zur Umsatzrealisierung, IFRS 15, sieht die Umsatzrealisierung anhand eines fünf-stufigen Modells vor. Bei zeitpunktbezogenen Liefergeschäften erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse nach IFRS 15 zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Kontrolle über die Ware erhält. Erträge aus Meilensteinzahlungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer deutlichen Umkehrung kommt; dies ist grundsätzlich der Fall, wenn alle vertraglichen, mit der Zahlung verbundenen Verpflichtungen von der Gesellschaft erfüllt werden und die Beträge nicht erstattungsfähig sind.
Die Umsatzerlöse stellen für (potentielle) Investoren und Abschlussadressaten ein wesentliches Entscheidungskriterium dar, um die Markterfolge und den Fortschritt der Gesellschaft zu beurteilen.
Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Konzernergebnis sowie der Bedeutung der Umsatzerlöse für den Konzernabschluss der Gesellschaft im Allgemeinen, wurde die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 sind im Anhang zum Konzernabschluss in Kapitel 5 enthalten.
Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erhoben und dabei im Rahmen von Aufbau- und Funktionsprüfungen die für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse und die darin implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet.
Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Dazu wurden in Stichproben Verträge dahingehend beurteilt, ob die darin enthaltenen Vertragsmodalitäten im Rahmen der Umsatzrealisierung korrekt abgebildet worden sind.
Die korrekte Periodenabgrenzung wurde durch Prüfung von Warenlieferungen rund um den Stichtag verifiziert.
Darüber hinaus haben wir die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Umsatzerlösen von einzelnen Kunden bestätigen lassen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:

Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Abschnitt 3 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten im Lagebericht, der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt 2 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Lagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2018 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.
Wien, am 15. April 2024
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
| Mag. Gerhard Fremgen | ppa. Christoph Leutgeb, MSc (WU) |
|---|---|
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Die Firma Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet und hat eine nicht-operative Tochtergesellschaft. Das Unternehmen betreibt seine Geschäftstätigkeit am Standort Korneuburg.
Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wurde die Marinomed Biotechnologie GmbH in eine AG umgewandelt.
Im Jahr 2018 wurde das Grundkapital auf EUR 1.000.000,00 erhöht und die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Aktien beschlossen.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Ausübung ist vier Mal im Jahr (jeweils nach Veröffentlichung der Unternehmenszahlen) möglich und wird aus dem Bedingten Kapital 2019 (43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien) bedient. Im Zuge mehrerer Ausübungsperioden wurde die Anzahl der Aktien um insgesamt 8.134 Stücke erhöht.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleiheprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) abgeschlossen. In den Jahren 2021-2023 wurden insgesamt 10 Tranchen gewandelt, daraus erhöhte sich das Grundkapital um 45.927 Aktien. Für weitere Details zum Wandelanleiheprogramm wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.
In Summe ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Grundkapital von EUR 1.523.833,00, das in 1.523.833 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Zum Berichtszeitpunkt beträgt das ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft nach Wandlung der zuletzt gewandelten Anleihen EUR 1.540.530,00 bzw. 1.540.530 stimmberechtigte Aktien.
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung stellte sich die Aktionärsstruktur von Marinomed wie folgt dar: Kernaktionäre sind mit rund 26 % der Anteile (davon ca. 2 % im Streubesitz) die Gründer und das Management von Marinomed. Die Aktien des langfristigen Investors Acropora Beteiligungs GmbH in Liquidation wurden zu gleichen Teilen durch deren Gesellschafter übernommen (gemäß Meldungen vom 30. Mai 2023). Der Streubesitz liegt bei rund 66 % der Aktien.

Hinweis: Rundungsdifferenzen möglich
Die Marinomed Biotech AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen und konzentriert sich auf die Erfindung, Entwicklung und Lizenzierung von Therapien zur Behandlung von Patienten, die an Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf leiden. Marinomed hat bereits bedeutende Meilensteine in der Entwicklung innovativer Produkte auf Basis von patentgeschützten Plattformen im Bereich Atemwegs-, Infektions-, Immun- und Augenerkrankungen erreicht und wird diesen Weg konsequent weitergehen, um Werte für das Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen. Das Geschäftsmodell basiert darauf, das zu tun, was den Stärken des Unternehmens am besten entspricht: Identifizierung, Arzneimittelentwicklung in frühen und mittleren Phasen, Medizinprodukteentwicklung und Partnerschaften. Gleichzeitig arbeitet Marinomed mit anderen Pharmaunternehmen zusammen, um das zu nutzen, was diese am besten können (spätere klinische Entwicklung, regulatorisches Management und Vermarktung), um letztendlich nachhaltige Einnahmen zu generieren.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war nach den starken Umsatzzuwächsen der Vorjahre ein Rückgang bei den Erlösen aus dem Verkauf von Carrageloseprodukten zu verzeichnen, der teilweise durch Lizenzerlöse aus einer Vertragsverlängerung mit einem Distributionspartner kompensiert werden konnte. Die Vermarktung unserer Entwicklungen aus dem Marinosolv Segment werden weiterhin forciert, wesentliche Meilensteinzahlungen wurden nicht lukriert.
Marinomed entwickelt Arzneimittel und Medizinprodukte in den Bereichen Virologie und Immunologie. Marinomeds Kernkompetenzen sind die präklinische und frühe Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, geistiges Eigentum zu generieren. Im Bereich der Medizinprodukte auf Basis der Carragelose agiert Marinomed dabei als Großhändler. Im Bereich der Arzneimittel, die im Wesentlichen auf der Marinosolv-Technologie basieren, vergibt das Unternehmen Lizenzen an Pharmaunternehmen noch während der klinischen Entwicklung.
Nicht-verschreibungspflichtige (OTC) Medizinprodukte entwickelt Marinomed bis zur Zulassung. Anschließend werden sie von Auftragsherstellern produziert und an Partner auslizenziert, die die Produkte weltweit vermarkten und vertreiben. Marinomeds Vertriebspartner im OTC-Bereich sind überwiegend namhafte Pharmaunternehmen mit Lizenzen für bestimmte geografische Regionen. Mit einer schlanken Supply-Chain Organisation betreut das Unternehmen im OTC-Segment aktuell 20 (31.12.2023: 18, 2022: 17) Vertriebspartner für mehr als 40 Länder. Die meisten Pharmaunternehmen nutzen ihre Lizenzen auch, um Carragelose in der Produktbeschreibung aufzuführen, sodass Marinomed auf den meisten Produkten durch Nennung des Markennamens Carragelose sichtbar ist. Mit den OTC-Produkten generiert Marinomed Umsätze über Lizenzzahlungen und den Verkauf von Handelswaren.
Im verschreibungspflichtigen Rx-Bereich beabsichtigt Marinomed, Partner bereits während oder nach der klinischen Phase II zu finden. In diesen
stark regulierten und besonders spezifischen Märkten ist es von größter Bedeutung, einen finanziell soliden, kompetenten Partner zu haben, der die regulatorischen Prozesse und die klinische Entwicklung mit indikationsspezifischem Fachwissen und entsprechender finanzieller Ausstattung unterstützen kann. Klassische Pharmadeals sind das Ziel im Rx-Segment, und Luoxin Pharmaceutical als Partner zu gewinnen, war ein erster Schritt. Diese Vereinbarungen umfassen Vorab-, Meilenstein- und Lizenzzahlungen, wobei der Partner die gesamte Wertschöpfungskette der Vermarktung von der Herstellung bis zum Vertrieb übernimmt. So kann sich Marinomed auf seine Kernkompetenzen – Forschung und Entwicklung – konzentrieren, also auf jene Elemente der Wertschöpfungskette, die den höchsten Wertbeitrag leisten.
Als innovatives, weltweit agierendes biopharmazeutisches Unternehmen agiert Marinomed in einem dynamischen Geschäftsumfeld neben großen Pharma- und Biotechnologieunternehmen. Durch die tiefe Einbindung in die Branche bleibt Marinomed auf die schnelle und dynamische Natur seines Umfelds eingestellt und bleibt so am Puls dieses sich schnell bewegenden Bereichs.
2023 war ein weiteres herausforderndes Jahr für die Weltwirtschaft und veranlasste viele Unternehmen zu einem konservativeren Ansatz bei der strategischen Entscheidungsfindung. Die biopharmazeutische Industrie verlagerte ihren Schwerpunkt weg von COVID-19, da sie sich mit anhaltenden geopolitischen Konflikten, Unterbrechungen der Lieferkette, der vorherrschenden Inflation und

dem Preisdruck auf Medikamente auseinandersetzen musste. Diese Herausforderungen wirkten sich auf die gesamte Wertschöpfungskette aus und erforderten Widerstandsfähigkeit und Optimismus in einem anspruchsvollen Umfeld. Die anstehenden regulatorischen Reformen in den USA und Europa zwingen die Hersteller, Forschung & Entwicklung, Preisstrategien und Marktzugang neu zu bewerten, und machen die Produktentwicklung noch komplexer. Trotz dieser Hindernisse sind die Wachstumsmöglichkeiten in der gesamten Biotech-Branche offensichtlich.
Die pharmazeutische Industrie ist für die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln zuständig und hat in den letzten zwei Jahrzehnten ein erhebliches Wachstum erlebt.
Der weltweite Markt für pharmazeutische Arzneimittel wird bis 2028 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 5-8% auf voraussichtlich USD 2,3 Bio. ansteigen (IQVIA, 2024). Für die Therapiebereiche zur Behandlung onkologischer und immunologischer Erkrankungen lässt sich bis 2028 ein Wachstum von 14-17 % bzw. 2-5 % pro Jahr erwarten (IQVIA, 2024). Neue Therapien für Alzheimer und Angstzustände/Depressionen werden voraussichtlich die Ausgaben für Neurologie und psychische Gesundheit ankurbeln. Die Nachfrage nach parenteralen Produkten wird in den nächsten Jahren voraussichtlich mehr als USD 1 Bio. betragen, und der Bedarf an Behandlungen für seltene Krankheiten wird voraussichtlich zweistellig wachsen (World Pharma Today, 2023). Vor allem in den Bereichen Onkologie, Immunologie, Diabetes und
Fettleibigkeit werden weiterhin große Fortschritte erwartet, und auch bei diesen Krankheiten sowie in der Neurologie werden Innovationen im Bereich kleiner Moleküle erwartet.
Nordamerika war die größte Region innerhalb des Pharmamarktes, wird aber ein geringeres Volumenwachstum verzeichnen, genau wie andere hochentwickelte Märkte wie Westeuropa und Japan, die mit einem etablierteren Gesundheitssystem und einem besseren Zugang zu Medikamenten verbunden sind. Während der Nahe Osten am schnellsten wachsen dürfte, wird das höchste Volumenwachstum in den nächsten fünf Jahren in China, Indien und im asiatisch-pazifischen Raum erwartet, die alle ein durchschnittliches jährliches Wachstum von über 3 % aufweisen. Das Volumenwachstum in Lateinamerika hat sich bis 2023 erheblich verlangsamt. Trotz Auswirkungen des Ukraine-Konflikts und des erwarteten langsameren Wirtschaftswachstums ist das Wachstum in Osteuropa im Wesentlichen unverändert (IQVIA, 2024).
Obwohl die Biotech-Branche einen Rückgang der Gesamtzahl der Lizenzverträge verzeichnete, erreichte der Gesamtwert der Verträge mit USD 63 Mrd. das höchste Volumen seit 2018 (J.P. Morgan, 2023). Ein Trend zu Lizenzdeals in späteren Phasen prägte die Investitionslandschaft, wobei Krebs in den Therapiebereichen an erster und kleine Moleküle an zweiter Stelle standen (J.P. Morgan, 2023). Die Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel, die zunehmende Alterung der Bevölkerung und der Verlust von Exklusivitätsrechten bleiben die treibenden Kräfte hinter den Ausgaben für Arzneimittel, was dazu führt, dass mehr Patienten mit besseren Arzneimitteln behandelt werden können. Die biotechnologische Forschung und Entwicklung treibt die Innovation von Produkten und Plattformen weiter voran und unterstreicht die Bedeutung dieser Branche.
In Österreich erreichte der Pharmamarkt im Jahr 2023 ein Volumen von EUR 6,3 Mrd., was einem Wertzuwachs von 10,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (ÖAZ, 2024). Die positive Entwicklung ist in allen Segmenten zu beobachten und entspricht den globalen Markttrends, wobei der Markt für onkologische Arzneimittel den größten Anteil ausmacht.
Der OTC-Markt umfasst nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte, Behandlungen und Gesundheitsprodukte, die ohne Rezept von einem zugelassenen Arzt direkt an die Verbraucher abgegeben werden können.
Die einfache und bequeme Zugänglichkeit sowie die attraktiven Preise von OTC-Produkten haben erheblich zu ihrem steigenden Umsatz beigetragen. Obwohl sie vorzugsweise im stationären Handel gekauft werden, gewinnen Online-Plattformen immer mehr an Bedeutung und machen ein Drittel des Gesamtumsatzes aus. Der weltweite Markt wird bis 2024 voraussichtlich einen Umsatz von USD 202,4 Mrd. erzielen, wobei der größte Anteil auf das Segment Husten und Erkältung entfällt, das bis 2024 ein Volumen von USD 43,9 Mrd. aufweist (Statista, 2024). Nordamerika hält den größten Anteil, da die Nachfrage nach OTC-Produkten dort deutlich höher als in anderen Märkten ist und die Zahl der Produktzulassungen und
-einführungen gestiegen ist. Ein sich abzeichnender Trend auf dem Markt für rezeptfreie Medizinprodukte ist die Umstellung von Rx- auf OTC-Produkte kurz vor Ablauf des Patentschutzes, um Marktchancen zu nutzen und produktbezogene Kosten zu decken.
Der österreichische OTC-Markt wuchs um 10,4 % und erreichte im Jahr 2022 ein Volumen von EUR 1,4 Mrd. (Pharmig, 2023). Der Bereich Husten, Erkältung & Allergie stellt mit einem Anteil von 24,2 % am Gesamtmarkt das größte Segment dar, wobei ein Aufwärtstrend bei der Nachfrage nach natürlichen und homöopathischen Mitteln erkennbar ist.
Marinomed beliefert Partner in der Biotechnologieund Pharmaindustrie mit innovativen Produkten, die auf den firmeneigenen Technologieplattformen Marinosolv und Carragelose basieren. Das Portfolio umfasst ein vermarktetes OTC-Portfolio auf der Basis von Carragelose für die Prophylaxe und Behandlung von viralen Atemwegsinfektionen. Mehrere rezeptfreie Medizinprodukte und verschreibungspflichtige Arzneimittel für verschiedene Krankheiten in der Immunologie und Virologie befinden sich derzeit in der Entwicklung, um Indikationen mit ungedecktem Bedarf zu behandeln.
Das von Marinomed vermarktete Carragelose-Produktsegment für Husten und Erkältung zielt auf virale Atemwegsinfektionen ab. Auf dem globalen Markt für Consumer Healthcare (CHC) machte das Segment Husten, Erkältung und Allergien (cough, cold & allergy; CCA) im Jahr 2022 rund 21 % des Umsatzes aus (Nicholas Hall, 2023). Dieses Seg-
ment verzeichnete im Jahr 2022 ein zweistelliges Wachstum von 18,2 % (Nicholas Hall, 2023). Vicks, eine Marke von Procter & Gamble, blieb mit einem Umsatz von USD 1,8 Mrd. die führende CCA-Marke (Nicholas Hall, 2023). Nordamerika hält den größten Anteil und wird den Markt voraussichtlich auch in den kommenden Jahren dominieren und einen Umsatz von USD 44 Mrd. erzielen, womit es Europa mit rund USD 40 Mrd. übertrifft (Nicholas Hall, 2023).
Innerhalb des globalen CHC-Marktes erreichte das Lifestyle CHC-Segment im Jahr 2022 10 % des Umsatzes (USD 15,5 Mrd.), was einem Wachstum von 4 % gegenüber 2021 entspricht (Nicholas Hall, 2023). Mit einem Anteil von ~30% (USD 4,6 Mrd.) ist die Augengesundheit die größte Kategorie im globalen Lifestyle-CHC-Markt und verzeichnete 2022 ein starkes Wachstum (USA + 7 %, China +8 %) aufgrund des wachsenden Bewusstseins für geräte- und bildschirmbedingte trockene Augen (Nicholas Hall, 2023).
Der globale Markt für virale Lungenentzündungen wurde 2023 auf USD 15,3 Mrd. geschätzt und wird voraussichtlich bis 2030 mit einer jährlichen Rate von knapp 9 % wachsen (Research and Markets, 2024).
Für die Immunologie, den weltweit zweitgrößten Therapiebereich nach der Onkologie, wird ein jährliches Wachstum von 3-6 % prognostiziert, das bis 2027 USD 177 Mrd. erreichen soll (IQVIA, 2023). Dieses Wachstum wird durch Innovationen und eine steigende Zahl von Patienten, die eine Behandlung erhalten, angekurbelt, obwohl es teilweise durch den Wettbewerb mit Biosimilars
ausgeglichen wird (IQVIA, 2023). Weltweit sind über 80 verschiedene Autoimmunkrankheiten in nationalen Registern aufgeführt (NIH, 2022), und mehr als 1.600 Arzneimittel für immunologische Erkrankungen befinden sich derzeit in der Entwicklung (IFPMA, 2022).
Mit einem Anteil von 16 % (USD 5,4 Mrd.) stellt das Allergiesegment einen wichtigen Teil des globalen CHC-Marktes für Husten, Erkältungen und Allergien dar (Nicholas Hall, 2023). Der weltweite Markt für allergische Rhinitis wird für das Jahr 2024 auf USD 21 Mrd. geschätzt und soll bis 2029 auf USD 31 Mrd. anwachsen (Mordor Intelligence, 2024).
Im Bereich der entzündlichen Augenerkrankungen gibt es Potenzial in großen Märkten wie für die Indikation Trockenes Auge (2023: USD 5,9 Mrd., Expert Market Research 2023), aber auch in Nischenmärkten für seltene Erkrankungen wie herpetische Stroma-Keratitis (2022: USD 4 Mrd., futuremarketinsights.com, 12/22).
Solv4U ist ein Geschäftsbereich von Marinomed, der die Marinosolv-Löslichkeitstechnologie für Kunden in der biopharmazeutischen Industrie anbietet. Schlechte Wasserlöslichkeit ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung pharmazeutischer Produkte und betrifft etwa 40 % der zugelassenen und fast 90 % der in der Entwicklung befindlichen Arzneimittel (Kalepu & Nekkanti, 2015). Solche Wirkstoffe müssen in den präklinischen und klinischen Phasen ihrer Entwicklung modifiziert werden, um ihre Löslichkeit und Permeabilität zu verbessern und damit ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
Angesichts der wachsenden Zahl von Molekülen der BCS (biopharmaceutical classification system) Kategorien II und IV (die entweder durch eine geringe Löslichkeit und hohe Permeabilität (BCS II) oder eine geringe Löslichkeit und geringe Permeabilität (BCS IV) gekennzeichnet sind), die derzeit geprüft werden, wird der Bereich der Verbesserung der Bioverfügbarkeit bis 2035 voraussichtlich mit einer jährlichen Rate von ~11 % wachsen (Roots Analysis, 2023). Zur Verbesserung der Bioverfügbarkeit stehen Technologien wie mizellare Solubilisierung, Mikroemulsionen, Technologien zur Reduzierung der Partikelgröße, Co-Kristallisation und feste Dispersionsmethoden zur Verfügung. Die Solv4U-Technologieplattform von Marinomed bietet spannende Möglichkeiten, an diesem schnell wachsenden und stark nachgefragten Bereich teilzuhaben.
Der Geschäftsbereich mit Produkten der Carragelose-Plattform zur Behandlung von Erkältungskrankheiten weist nach den überdurchschnittlich hohen, pandemiebedingten Zuwachsraten der Vorjahre im Geschäftsjahr 2023 einen Rückgang bei den Warenverkäufen auf, der teilweise durch einmalige Lizenzerlöse in Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung kompensiert werden konnte. Insgesamt beträgt der Umsatz im Virologie-Segment EUR 9,0 Mio. nach EUR 11,3 Mio. im Vorjahr, das entspricht einem Rückgang von 21 %. Im auf Entwicklung fokussierten Immunologie-Segment wurde im Geschäftsjahr 2023 (2022: EUR 0 Mio.) kein Umsatz erwirtschaftet. Die Business Unit Solv4U (Segment Sonstiges) hat mit EUR 0,1 Mio. zum Umsatz des Geschäftsjahres beigetragen. Insgesamt betrugen die Umsatzerlöse EUR 9,1 Mio. nach EUR 11,4 Mio. im Vorjahr. Die Bruttomarge aus Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Handelsware abzüglich Wareneinsatz (Handelswareneinsatz sowie regelmäßige lieferbezogene Kosten, exkl. Sonderbelastungen) betrug im Geschäftsjahr rd. 28 % nach 32 % im Vorjahr. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Abschreibungen auf das Vorratsvermögen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 1,5 Mio. betreffen überwiegend Forschungsförderungen und weisen im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um EUR 0,7 Mio. auf. Aufwandsseitig sind die Materialaufwendungen um EUR 1,6 Mio. auf EUR 5,8 Mio. gesunken, wobei der Rückgang sowohl Labormaterialien als auch Waren- und Rohstoffeinsätze betrifft, die analog zu den Warenverkäufen gesunken sind. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für die Abwertung von Primärpackmitteln und Bulkwaren in Höhe von EUR 0,2 Mio. enthalten. Demgegenüber steht ein Anstieg der Aufwendungen für sonstige bezogene Herstellungsleistungen um EUR 0,4 Mio. auf EUR 2,3 Mio., welcher insbesondere auf gestiegene Aufwendungen für Fremdforschung sowie bezogene regulatorische Dienstleistungen in Zusammenhang mit der MDR-Umstellung unserer Produkte zurückzuführen ist. Beim Personalaufwand ergibt sich ein Anstieg von EUR 4,8 Mio. auf EUR 5,0 Mio. im Geschäftsjahr 2023 insbesondere durch inflationsbedingte Bezugserhöhungen sowie ein Belegschaftswachstum von 44 auf 47 FTEs. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist neuerlich ein Rückgang von EUR 2,4 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,0 Mio. im laufenden Geschäftsjahr zu verzeichnen, welcher insbesondere geringere Rechtsberatungsaufwendungen sowie Einsparungen bei den Marketing-

und PR-Aufwendungen betrifft. Infolge der beschriebenen Entwicklungen lag das Betriebsergebnis bei EUR -5,0 Mio. nach EUR –4,6 Mio. im Vorjahr.
Marinomed sieht auf dem pharmazeutischen Markt für OTC-Produkte weiterhin großes Wachstumspotenzial bei unverändert hohem Wettbewerbsdruck. Carragelose-Produkte, die gegen eine große Anzahl von Erkältungsviren, u.a. auch gegen SARS-CoV-2, wirksam sind, haben insbesondere in den Jahren 2020 bis 2022 pandemiebedingt einen signifikanten Anstieg erzielt. Im Jahr 2023 blieb dieser Umsatz hinter den Rekorden der früheren Jahre zurück. Dies war in erster Linie auf hohe Lagerbestände der Vertriebspartner in Verbindung mit nach der Pandemie gesunkener Nachfrage zurückzuführen. Gleichwohl sind die Abverkäufe aus den Apotheken robust und Marinomed geht von einer Verbesserung der Auftragslage in der zweiten Hälfte des laufenden Geschäftsjahres 2024 aus.
Wachstumspotenzial ist insbesondere mit Neukundenverträgen verbunden. Wesentlich trifft dies auf das aktuelle Zulassungsverfahren in den USA mit Procter & Gamble und einen geplanten Marktstart noch in der kommenden Saison zu. Darüber hinaus konnten einige neue Verträge abgeschlossen werden, die mit weiteren Produkteinführungen in den Golfstaaten, Osteuropa und Asien verbunden sind.
Im Segment der immunologischen Produkte auf Basis der Marinosolv-Technologie befindet sich noch kein vermarktetes Produkt. Jedoch konnten für das Leitprodukt Budesolv im Jahr 2021 Vertriebslizenzrechte für den chinesischen Markt
vergeben werden. Diese Lizenz stellt als erste Transaktion in diesem Segment einen wichtigen Schritt zur Vermarktung dar und ist mit Vorab-, Meilenstein- und Produktlizenzzahlungen verbunden. Im Geschäftsjahr 2021 lukrierte das Segment folglich erstmals wesentliche Umsätze in Höhe von insgesamt EUR 1,9 Mio.
Das Segment ist nach wie vor von Ausgaben für Forschung und Entwicklung gekennzeichnet. In den vergangenen Jahren ging dies auf die Durchführung klinischer Studien zurück, darunter die Phase-III-Studie für das Leitprodukt Budesolv und die Phase-II-Dosisfindungsstudie für das Leitprodukt Tacrosolv. In den Jahren 2022 und 2023 fielen die forschungsbezogenen Aufwendungen dann zunehmend in Form von internen Personalkosten an. Marinomed konzentrierte sich auf die Lösung technischer Herausforderungen, die es für beide Leitprodukte in Bezug auf Produktstabilität zu überwinden galt. Auf Basis des Entwicklungsfortschritts, der teils sogar patentfähig ist, wurden Gespräche mit potenziellen Co-Entwicklungs- und Vermarktungspartnern gestartet. Im Geschäftsjahr 2023 lag entsprechend der Schwerpunkt auf einem strukturierten Business Development Prozess mit dem Ziel, Lizenzverträge mit Pharmapartnern einzugehen. Ziel für das Geschäftsjahr 2024 ist es, mehrere solcher Vereinbarungen zu schließen.
Umsätze im Segment Sonstiges sind auf den 2021 gestarteten Geschäftszweig Solv4U zurückzuführen. In diesem Bereich werden zunächst für Kunden Machbarkeitsstudien unternommen. In diesen Studien soll nachgewiesen werden, dass ausgewählte Wirkstoffe sich mithilfe der Marinosolv-Technologie besser in wässriger Lösung lösen lassen und damit die Bioverfügbarkeit erhöht werden kann. In Folgeprojekten werden dann die Optimierung der Formulierung und später ein Lizenzvertrag angeboten. Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein erster langfristiger Vertrag abgeschlossen werden. Durch verstärkte Anstrengungen im Business Development gibt es mehrere neue Projektansätze und damit verbundene Verhandlungen von Termsheets und Verträgen. Entsprechend geht Marinomed davon aus, dass eine weitergehende kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Umsatzwachstum führen wird.
Marinomeds Geschäftsmodell basiert darauf, durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung das Leben von Menschen mit Krankheiten ohne oder nur begrenzten Behandlungsmöglichkeiten in den Therapiegebieten Virologie und Immunologie nachhaltig zu verändern. Die Mission ist es konkret, wirksame Therapien zu entwickeln, die das Leben der Patienten deutlich verbessern. Unsere beiden patentierten und klinisch validierten Plattformen Carragelose und Marinosolv bilden die Grundlage für neuartige Medikamente zur Behandlung von Indikationen mit ungedecktem medizinischen Bedarf.
Unsere Strategie basiert auf solider Wissenschaft in Bereichen, in denen wir wissenschaftliche Daten, Produktentwicklungserfolge, Know-how und kommerziellen Fortschritt generiert haben. Diese Bereiche sind das Gebiet der Infektionskrankheiten und das große Gebiet der Immunologie. Für die
ständige Verbesserung unserer Strategie wenden wir Tools mit künstlicher Intelligenz an, führen eingehende Marktanalysen durch und haben Beziehungen zu wichtigen Meinungsführern auf der ganzen Welt aufgebaut.
Marinomed verfügt über aussagekräftiges Datenmaterial, das die breite virusblockende Wirkung von Carragelose (Iota-Carrageenan) belegt. Wir und andere wissenschaftliche Teams haben umfangreiche in vitro-Ergebnisse veröffentlicht, die die virusblockende Wirkung von Carragelose gegen mehr als 200 Viren zeigen, darunter SARS-CoV-2 und seine besorgniserregenden Varianten. In mehreren klinischen Studien haben wir nachgewiesen, dass Carragelose verschiedene virale Atemwegsinfektionen wirksam verhindern und behandeln kann. Eine unabhängige klinische Studie in Argentinien, die in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wurde, hat die Wirksamkeit von Iota-Carrageen bei der Vorbeugung von COVID-19 beim Menschen nachgewiesen.
Auf diesem soliden Fundament sind wir zahlreiche internationale Partnerschaften eingegangen, die zum rentablen Wachstum dieses Segments über vier Jahre in Folge beigetragen haben. Nach Ende der Pandemie im Geschäftsjahr 2023 gingen die Apothekenumsätze im Husten-, Schnupfen- und Allergie-Bereich zurück, während Marinomeds Kunden gut bevorratet waren. Umsatzrückgänge seit Q2/2023 sind die Folge und dauern in das Jahr 2024 an. Inzwischen ist eine Bodenbildung absehbar und es kann mit Nachbestellungen und einer Wiederbelebung des Umsatzes für die Saison 2024/25 gerechnet werden.
Was die bestehenden Vertriebspartnerschaften für Carragelose anbelangt, so müssen wir eine bestmögliche Versorgung unserer Partner mit unseren Produkten sicherstellen. Im aktuellen Umfeld wird dies durch längere Vorlaufzeiten sowie die Inflation erschwert. Aus diesem Grund tätigen wir Investitionen in unsere Lieferkette, bauen Lagerbestände auf und führen in den jeweiligen Regionen einen aktiven Dialog mit unseren Lohnherstellern und unseren Partnern.
Mit Marinosolv haben wir eine äußerst leistungsfähige, patentierte Plattform entwickelt, mit der die Löslichkeit von schwer wasserlöslichen Verbindungen verbessert wird. Die Technologie ist durch ihre Anwendung bei den zwei etablierten Wirkstoffen Budesonid und Tacrolimus klinisch validiert. Mit Budesolv haben wir eine klinische Phase-III-Studie durchgeführt und dabei die primären und sekundären Endpunkte erreicht. Insbesondere die sekundären Endpunkte unterstreichen das Potenzial von Marinosolv, die erforderliche Dosis deutlich zu senken (rund 85 % weniger) und die Bioverfügbarkeit zu verbessern (Wirkungseintritt bereits nach Stunden anstatt von Tagen). Das zweite Marinosolv-Pipeline-Produkt Tacrosolv, das auf dem Immunmodulator Tacrolimus basiert, wurde erfolgreich im Rahmen einer klinischen Phase-II-Dosisfindungsstudie getestet.
Im Jahr 2021 hat Marinomed einen ersten Lizenzvertrag für Budesolv mit dem börsennotierten chinesischen Unternehmen Luoxin abgeschlossen, das für die Anpassung des Produkts an die lokalen Anforderungen, die Beantragung der Marktzulassung und die Markteinführung in der Region verantwortlich ist. Nach mehreren Herausforderungen, die zwischenzeitlich gelöst werden konnten, nimmt die Entwicklung des Produkts wieder an Fahrt auf. Der Fokus liegt nun auf der Etablierung der Produktion sowie der Vorbereitung der notwendigen klinischen Studien. Der Prozess und die damit verbundenen Meilensteinzahlungen haben sich entsprechend verzögert.
Darüber hinaus konnten wir präklinische und klinische Daten mit der Carragelose erheben, die ihre Wirksamkeit neben Erkältungskrankheiten auch bei der Behandlung und Prävention von Allergien (Heuschnupfen) und trockenen, gereizten Augen nachweisen. Auf dieser Basis werden noch im ersten Halbjahr 2024 jeweils Produkte zunächst in Österreich auf den Markt gebracht und weitere Partner über strukturierte Geschäftsentwicklungsprozesse gesucht.
Die Strategie von Marinomed für die beiden therapeutischen Bereiche Virologie und Immunologie gilt auch für die Technologiepartnerschaften, die mit dem Geschäftszweig Solv4U angeboten werden. Beim Geschäftsmodell von Solv4U liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung der Marinosolv-Technologie auf Wirkstoffe von externen Kunden zur Verbesserung der Wasserlöslichkeit. Die durch Marinosolv erreichte bessere Löslichkeit ermöglicht nicht nur eine flüssige Formulierung auf wässriger Basis, sondern trägt auch wesentlich zur Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs bei. Dadurch kann die verabreichte Dosis verringert werden - ein großer Vorteil für Patient und Umwelt.
Mit Solv4U ist Marinomed in der Lage, die Anwendung der Marinosolv-Technologie auf eigenständiger Basis voranzutreiben. Während diese Partnerschaften zu Beginn höhere Kosten verursachen, profitiert Marinomed im weiteren Verlauf von den Lizenzeinnahmen, wenn die Partner ihre Programme durch klinische Studien bestätigen lassen und bis zur Marktreife bringen.
Unsere Vision, das Leben von Patienten mit wirkungsvollen Therapien zu verbessern, treibt uns an und prägt unsere Strategie 2025, in der wir uns auf Bereiche mit hohem medizinischem Bedarf konzentrieren. Im aktuellen Umfeld ist es besonders wichtig, dass Marinomed seine Stärken ausschöpft – das gilt insbesondere für das Produktportfolio, das Cashflows erzielt, sowie für jene Produkte, die bereit zur Verpartnerung sind. Unser Primärziel besteht darin, Einnahmen zu generieren, die zur operativen Profitabilität führen und die notwendigen Mittel zur Finanzierung unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erwirtschaften. Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir das Potenzial unseres wissenschaftlichen Know-hows - Marinomeds größte Stärke - bestmöglich ausschöpfen.
Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Zum Abschlussstichtag hält Marinomed 100 % der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Gesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB. Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH.
Zum Verständnis der finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft ist es wesentlich, die Spezifika der unterschiedlichen Segmente darzustellen.
Das Produktportfolio im Bereich viraler Erkrankungen besteht neben zwei Entwicklungsprojekten aus sieben bereits am Markt befindlichen Carragelose-Produkten, vier Nasensprays, zwei Rachenprodukten und einem kombinierten Nasen-/Rachenspray. Im Geschäftsjahr 2023 war ein Rückgang bei den Warenverkäufen zu verzeichnen, hierzu wird auf die Erläuterungen in Kapitel 1.2.3 verwiesen.
Im Segment der immunologischen Produkte auf Basis der Marinosolv-Technologie befindet sich noch kein Marktprodukt. Gleichwohl konnten für das Leitprodukt Budesolv im Jahr 2021 Vertriebslizenzrechte für den chinesischen Markt vergeben werden. Diese Lizenz stellt als erste Transaktion in diesem Segment einen wichtigen Schritt zur Vermarktung dar und ist mit Upfront-, Meilensteinund Produktlizenzzahlungen verbunden. Dieses Segment ist weiter von hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung geprägt, die erst in Folgejahren Umsätze generieren könnten. Marinomed konzentriert in diesem Bereich die Anstrengungen auf die weiteren notwendigen Vorbereitungen für eine Marktzulassung sowie auf Gespräche mit potenziellen Vermarktungspartnern in weiteren geographischen Regionen, bzw. für weitere Produkte, wie insbesondere Tacrosolv.
Das Jahr 2023 ergab ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR -6,4 Mio. (2022 EUR -6,0 Mio.). Das Betriebsergebnis 2023 betrug EUR -5,0 Mio. (2022

EUR -4,6 Mio.) und das Finanzergebnis EUR -1,4 Mio. (2022 EUR -1,4 Mio.). Das Unternehmen zeigt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -6,4 Mio. (2022 EUR -6,0 Mio.) und einen Bilanzverlust in der Höhe von EUR -55,5 Mio. (2022 EUR -49,2 Mio.).
Die Vermögenslage des Unternehmens ist auf der Aktivseite durch einen Rückgang des Umlaufvermögens im laufenden Geschäftsjahr geprägt (EUR -6,9 Mio.). Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (EUR 0,8 Mio., 2022 EUR 1,4 Mio.) wurde der Bestand an Primärpackmitteln für die Warenproduktion reduziert und die im Vorjahr lagernde Bulkware teilweise verpackt und ausgeliefert und teilweise abgewertet. Die nahezu unveränderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 1,8 Mio., 2022 EUR 1,9 Mio.) weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse. Der Rückgang bei den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen (EUR 1,0 Mio., 2022 EUR 1,7 Mio.) betrifft insbesondere ausgezahlte Finanzamtsguthaben und Forschungsförderungen. Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten aus Wandelanleihen in Höhe von EUR 0,2 Mio. aus dem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Covertible Notes Funding Program, CNFP – siehe bereits Kapitel 1.1) ausgewiesen (2022 EUR 0,3 Mio.). Die liquiden Mittel betragen EUR 2,6 Mio. (2022 EUR 8,1 Mio.) und das Unternehmen zeigt ein negatives Eigenkapital von EUR -12,6 Mio. nach EUR -7,0 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang bei den sonstigen Rückstellungen von EUR 1,3 Mio. in 2022 auf EUR 0,8 Mio. in 2023 betrifft insbesondere ausstehende Eingangsrechnungen für noch nicht abgerechnete forschungsbezogene und regulatorische Dienstleistungen sowie Warenlieferungen. Für weitere Details zur Entwicklung der Vermögenslage sowie zu Laufzeiten und Verzinsung des Fremdkapitals wird auf die Erläuterungen im Anhang verwiesen.
Das Unternehmen wies Ende 2023 liquide Mittel von EUR 2,6 Mio. (2022 EUR 8,1 Mio.) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:
| 2023 Mio EUR |
2022 Mio EUR |
|
|---|---|---|
| Geldfluss aus dem Ergebnis | -5,9 | -5,6 |
| Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit vor Steuern | -3,7 | -4,7 |
| Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | -3,7 | -4,7 |
| Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | -0,1 | -0,2 |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -1,7 | 7,3 |
| zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | -5,6 | 2,4 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 8,1 | 5,8 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 2,6 | 8,1 |
Die Vermögens- und Finanzlage spiegelt primär die negative Ertragslage wider, die für ein biotechnologisches Unternehmen im Entwicklungsstadium zu erwarten ist. Die Finanzmittelzuflüsse betreffen Deckungsbeiträge aus dem Verkauf von Carragelose-Produkten sowie Einnahmen aus Lizenzverträgen und Forschungsförderungen. Darüber hinaus konnten Einzahlungen aus dem flexiblen Wandelanleiheprogramm (+0,6 Mio.) lukriert werden. Weiters hat sich der Abbau des Umlaufvermögens bei gleichzeitigem Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten positiv auf den Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewirkt. Demgegenüber stehen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten und Zinszahlungen in Höhe von insgesamt EUR -2,3 Mio., sodass der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr negativ ist.
Im Jahr 2019 erhielt Marinomed eine Darlehenszusage von der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von bis zu EUR 15,0 Mio. Das Darlehen wurde in 3 Tranchen im Oktober 2019 (1. Tranche: EUR 4,0 Mio.), Dezember 2020 (2. Tranche: EUR 5,0 Mio.) und Februar 2022 (3. Tranche: EUR 6,0 Mio.) abgerufen. Jede Tranche hat eine Laufzeit von 5 Jahren, so dass die jeweils letzte Zahlung der Tranchen im Oktober 2024, Dezember 2025 bzw. Februar 2027 fällig waren. Im März 2024 konnte sich Marinomed mit der EIB darauf einigen, die Tilgungsleistungen für alle Tranchen um 18 Monate zu verschieben. Nur für die 3. Tranche, die in halbjährlichen Tilgungen rückgeführt wird, wurde die als nächstes fällige Tilgung bis 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Zinszahlungen und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile werden weiterhin bedient.
Gleichzeitig mit der EIB haben auch die Darlehensgeber für den Immobilienkredit einer Aussetzung der Tilgungszahlungen zugestimmt. Da die Kredite bereits eine sehr lange Laufzeit von über 10 Jahren hatten, wurde die Kreditlaufzeit nicht verlängert, sondern die ausgesetzten Tranchen auf andere Tranchen aufgeteilt. Damit konnte Marinomed einen Aufschub für die Tilgungen der wesentlichen Kredite bis 31. Dezember 2025 erreichen.
In Verbindung mit den entsprechend aufgeschobenen Rückzahlungen auf das Darlehen der EIB und dem Wandelanleihenprogramm sollen damit langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung sichergestellt werden. Die über die letzten Jahre entwickelten Produktkandidaten haben ein Stadium erreicht, in dem hierzu Lizenzpartnerschaften eingegangen werden sollen, die die Gesellschaft kurzfristig in die operative Profitabilität bringen können.
Carragelose-Produkte adressieren virale Erkrankungen, insbesondere Husten und Schnupfen. Im Zusammenhang mit erfolgreichen internen und externen Studien gelang es Marinomed und seinen Kunden daher, in den Pandemiejahren die Umsätze deutlich zu steigern. Ein starker Treiber der Entwicklung war zudem, dass die Menschen bereit waren, Vorsorge zu treffen und präventive Medizinprodukte, bzw. Arzneimittel zu nutzen. Das Ende der Pandemie wurde 2023 erreicht und damit gingen die Apothekenumsätze der gesamten Produktkategorie zurück. Die sinkende Nachfrage traf auf gut gefüllte Lager bei Marinomeds Kunden. Das Q1/2023 war bei Marinomed ein Rekordquartal und trug dazu bei, dass die Lagerstände gegen den allgemeinen Markttrend noch anstiegen. In der Folge war der Auftragseingang für Handelswaren stark rückläufig und Q4/2023 Umsatz sowie damit das Gesamtjahr lagen unter Plan.
Der Trend dauert aktuell noch an, wobei eine Reihe von Aktivitäten die Chance haben, die Carragelose-Umsätze in der zweiten Jahreshälfte 2024 wieder steigen zu lassen. Darunter fallen Vorbereitungen für den Markteintritt in den USA mit P&G, Marktstart von M8 Pharma in Mexiko, Marktstart des neuen Partners in Ungarn sowie mehrere geplante Markteinführungen der Pastillen durch bestehende Partner. Auch der Launch des Allergieprodukts sowie später im Jahr des Augenprodukts durch den österreichischen Partner bringen neue Umsätze im Jahr 2024.
Luoxin ist ein sehr erfahrener Pharmapartner. Wir konnten den Technologietransfer erfolgreich durchführen. Nach mehreren Herausforderungen, die zwischenzeitlich gelöst werden konnten, nimmt die Entwicklung des Produkts wieder an Fahrt auf. Der Fokus liegt nun auf der Etablierung der Produktion sowie der Vorbereitung der notwendigen klinischen Studien. Aufgrund der aktuellen Fortschritte gehen wir davon aus, dass der nächste Meilenstein im Jahr 2025 realisiert wird.
Die Vermarktung von Budesolv, die schon im Jahr 2022 Meilensteinumsätze hätte generieren sollen, wurde deutlich komplexer als ursprünglich angenommen. Dies hat im Wesentlichen mit der unterschiedlichen regulatorischen Klassifizierung in den verschiedenen Ländern und Regionen zu tun. Zudem reichte für potenzielle Partner die Produktstabilität bei Raumtemperatur nicht aus. Stabilitätsstudien von sensiblen Wirkstoffen wie Budesonid erfolgen in Echtzeit. Daher wurde dieses Problem erst während der Stabilitätsstudie klar. Der Fokus lag im Geschäftsjahr 2023 entsprechend auf der Verbesserung der Stabilität, welche inzwischen gelöst werden konnte. Ein neuer, innovativer Ansatz ermöglicht zudem ein neues Patent, was sich im Business Development positiv verwenden lässt. Des Weiteren konnten in relativ kurzer Zeit die regulatorischen Strategien für die Hauptmärkte Europa und USA definiert werden. In diesem Jahr 2024 ist die Aktivität in den Partneringprozessen um das Produkt Budesolv wieder deutlich gestiegen und wir wollen mehrere Lizenzvereinbarungen mit entsprechenden Upfrontzahlungen abschließen.
Für den Produktkandidat Tacrosolv wurde im Jahr 2023 eine erfahrene Beraterin engagiert, die ein starkes Netzwerk bei Unternehmen und KOLs (Key Opinion Leaders) hat. Im Prozess zeichnete sich ab, dass potenziellen Partnern der Wirkstoff als durchaus "instabil" bekannt war. Und obwohl es sich um
ein frühes klinisches Produkt (Phase II) handelt, wurde von Marinomed eine Lösung erwartet. In einer Kombination aus Formulierungsoptimierung und speziellem Packmittel können voraussichtlich diese Erwartungen nunmehr erfüllt werden. Vor dem Hintergrund ist die Aktivität im Business Development wieder deutlich angestiegen. Auch für Tacrosolv sind kurzfristig Lizenzvereinbarungen geplant.
Primärziel von Marinomed bleibt, die operative Profitabilität zu erreichen. Ansätze in allen drei Segmenten haben das Potenzial die dafür notwendigen Umsätze zu generieren. Im Virologie-Segment dürften Neukunden neuen Produktumsatz generieren. Im Immunologie-Segment zielt das Business Development auf neue Lizenzvereinbarungen mit Upfrontzahlungen ab. Und im Sonstiges-Segment zeichnen sich neue Projekte der Solv4U Einheit ab, die die Marinosolv-Technologie für Pharmaunternehmen verfügbar macht.
Marinomed hat seine fünf wichtigsten Projekte identifiziert: (a) Verbreiterung der Carragelose-Präsenz durch neue Partner und neue Produkte, (b) den ersten Partner für Budesolv, Luoxin, dahin bringen, dass das Produkt die Entwicklungsschritte bis zur Marktreife gehen kann, (c) weitere Lizenzvereinbarungen für Budesolv, (d) erste Lizenzvereinbarungen zu Tacrosolv abzuschließen und (e) Ausbau des Solv4U Geschäftsbereichs. Dazu wurde das Business Development Team im Jahr 2023 deutlich verstärkt, vor allem durch Personen mit Arzneimittel-Erfahrung sowie mit besonderer Erfahrung im Bereich OTC-Produkte.

Prozess intern übernommen und wird mit Hochdruck fortgeführt.
(e) Ausbau des Solv4U Geschäftsbereichs: Nach mehreren erfolgreichen Machbarkeitsstudien und kleineren Projekten wurde im August 2023 die erste langfristige Partnerschaft mit SPH Sine in China geschlossen. Für 2024 zeichnen sich bereits weitere Abschlüsse jenseits von Machbarkeitsstudien ab, die die Umsatzbeiträge von Solv4U deutlich erhöhen könnten.
Marinomed ist ein auf globale Märkte zielendes Unternehmen, das pharmazeutische Unternehmen als Vertriebspartner auf globaler Ebene beliefert. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um operative, finanzielle und regulatorische Risiken.
Marinomed hat im Unternehmen Systeme und Prozesse etabliert, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und ihnen entgegenzusteuern. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden laufend überwacht.
Marinomed ist als international tätiges Unternehmen in die Weltwirtschaft eingebunden. Regierungen auf allen Kontinenten haben zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie in den vergangenen Jahren massive Einschnitte in die Abläufe der weltweiten sozialen und ökonomischen Prozesse beschlossen und umgesetzt. Zudem werden kriegerische Auseinandersetzungen in der Ukraine und in Nahost ausgetragen. Beides hatte erheblichen Einfluss auf die globale Wirtschaft, weil dadurch einerseits Inflation und in der Folge Zinsniveau befeuert und andererseits nachhaltige Auswirkungen auf die Lieferketten spürbar wurden. Engpässe bei Rohmaterialien führten in manchen Fällen zu einer Verdopplung von Lieferzeiten für bestimmte Packmittel. Derartige globale Ereignisse führen typischerweise zu einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums.
Marinomed konnte den Absatz seiner Carragelose-Produkte in den Pandemiejahren deutlich steigern. Das Ende der Pandemie im Berichtsjahr schlug sich entsprechend in einem Umsatzrückgang nieder, der sich auch im Jahr 2024 fortsetzen wird. Weiterhin sieht sich das Unternehmen in der Beschaffung wie auch auf der Nachfrageseite einem anhaltenden Preis- und Mengenrisiko ausgesetzt. So kann es in einigen Fällen möglich sein, dass die Kundennachfrage auf das vorpandemische Niveau zurückfällt, oder Marinomed steigende Einstandspreise nicht oder nicht vollständig an seine Kunden weitergeben kann. Auch die Marinosolv-Technologieplattform muss sich bei der Kommerzialisierung zeitlich und wertmäßig einem erhöhten Risiko stellen. Ein weiterer Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums kann neben anhaltend hoher Inflation auch zu einer nachhaltig geringeren Kundennachfrage führen.
Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weist Marinomed seit seiner Gründung einen bilanziellen Verlust aus. Für ein Unternehmen des Biotech-Sektors in der Forschungsphase sind derartige Verluste nicht ungewöhnlich, sondern hängen eng mit dem Geschäftsmodell zusammen. Dieses sieht eine oft mehrjährige Phase der Forschung und Entwicklung vor, ehe relevante Umsätze erzielt werden. Deshalb sind klassische Kreditinstrumente für Marinomed nicht zugänglich. Durch Verzögerungen auf der Entwicklungs- und Vermarktungsseite könnte weiterer Finanzierungsbedarf entstehen. Damit unterliegt das Unternehmen dem Risiko, dass der Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen gedeckt

werden kann. Als Maßnahme gegen die Inflation wurde weltweit das Zinsniveau angehoben. Dies birgt für bestehende und zukünftige Finanzierungen das Risiko, dass Finanzierungskosten steigen. Dadurch kann es zu wesentlichen Verzögerungen und Einschränkungen in der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Unternehmens kommen. In diesem Fall kann der Wert dieser Tätigkeiten nicht oder nicht zeitgerecht kapitalisiert werden.
Marinomed wird immer versuchen, sich finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch Aufnahme zusätzlichen Kapitals zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Allerdings besteht das Risiko, dass die Bedingungen neuer Finanzierungsvereinbarungen des Unternehmens dessen finanzielle und operative Flexibilität, insbesondere die Fähigkeit, neue Schulden aufzunehmen, Sicherheiten zu stellen und wesentliche Vermögenswerte zu veräußern, einschränken. Dies könnte dem Unternehmen die Fähigkeit nehmen, zukünftige Investitionen, insbesondere in Forschung und Entwicklung, zu tätigen. Jeder dieser Faktoren könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Unternehmens haben.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Finanzmittel, die zur Tilgung bestehender Verpflichtungen (z.B. im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten) erforderlich sind, möglicherweise nicht beschafft werden können. Bisher hat das Unternehmen seine operativen Verluste vor allem durch die Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Distributionsverträgen, den Verkauf von Handelswaren, atypisch stille Beteiligungen, durch die Ausgabe von Wandelanleihen und neuer Aktien beim Börsengang sowie durch Zuschüsse, geförderte Darlehen und sonstige staatliche Förderungen, finanziert.
Der Vorstand geht davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die bereits zugesagten Finanzierungen ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für den Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) abdecken zu können. Voraussetzung für diese Einschätzung ist der Abschluss mehrerer Lizenzverträge im Bereich Carragelose und Marinosolv. Im Rahmen der Erstellung der Fortbestehensprognose wurde ein überwiegend wahrscheinlicher Management Case aufgestellt und analysiert. Im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) ergibt sich unter den vorgenannten Bedingungen, insbesondere entsprechenden Meilensteinzahlungen aus Lizenzverträgen, kein zusätzlicher Liquiditätsbedarf.
Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass die Liquidität für das Unternehmen im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) auch ohne zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist und im Sekundärprognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und damit eine positive Fortbestehensprognose vorliegt.
Die oben dargestellten Planungsannahmen basieren auf Schätzungen, die sich als falsch erweisen könnten. Abweichungen von den Planungsannahmen könnten der Unternehmensfortführung möglicherweise entgegenstehen, und das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in
der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen.
Marinomed ist zudem in üblichem Maße einem Zinsrisiko infolge der Entwicklung internationaler Zinssätze ausgesetzt. Spezifische Zinsrisiken ergeben sich aus den zu leistenden, umsatzabhängigen Tantiemen in Zusammenhang mit dem Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB). Ab 1. Juli 2024 kommt im Rahmen des Immobilien-Darlehens des European Recovery Program (ERP) ein sprungfixer Zinssatz zur Anwendung, dessen Entwicklung vom 1-Jahres-EURIBOR abhängen wird. Ab dem 14. Dezember 2026 wird die NÖBEG-Finanzierung sprungfix, abhängig vom 3-Monats-EURIBOR, verzinst. Marinomed hält keine derivativen Finanzinstrumente.
Als international tätiges Unternehmen, das mit Vertriebspartnern in anderen Währungen als dem Euro kontrahiert, unterliegt Marinomed auch dem Risiko sich ändernder Wechselkurse. So besteht beispielsweise die Gefahr der Abwertung von Fremdwährungen, in denen die Gesellschaft Zahlungen erhalten, sowie die Gefahr der Aufwertung von Fremdwährungen, in denen die Gesellschaft Zahlungen leisten soll. Aktuell werden nur die Umsatzerlöse aus dem Lizenzvertrag mit Luoxin Pharmaceutical (China) in USD getätigt, sind aber zunächst nur in großen Abständen als Meilensteinzahlungen vorgesehen. Erst mit der Zulassung des Produkts in China werden regelmäßige Zahlungen erwartet, die dann ein kontinuierliches Risiko von Fremdwährungsverlusten bergen.
Für Marinomed besteht das Risiko, dass langfristige Potenziale nicht ausgenutzt oder falsch eingeschätzt werden. Bei beiden Technologieplattformen – Carragelose und Marinosolv - können sich die eingegangenen oder noch zu etablierenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft oder nicht realisierbar erweisen. Die heutige Einschätzung des Potenzials der Produkte auf den globalen Märkten kann sich als zu optimistisch herausstellen. Es besteht daher das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Weiters besteht das Risiko, dass Mitbewerber bessere oder günstigere Produkte entwickeln und dadurch das Marinomed-Portfolio weniger ertragreich ist.
Staatliche Behörden versuchen in praktisch allen regionalen Märkten, die Kosten im Gesundheitswesen durch verstärkten Wettbewerb der Anbieter und permanente Absenkung der Erstattungsgrenzen für Pharmaka zu beschränken. Der rasch wachsende Markt für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (Over-the-counter, OTC) ist diesen Einflüssen weniger ausgesetzt. Es gibt jedoch starke Konkurrenz von größeren Anbietern, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Möglichkeiten verfügen als Marinomed bzw. die Vertriebspartner in den jeweiligen Ländern.
Marinomed ist sowohl auf Lieferanten-, als auch auf Vermarktungsseite auf Partner angewiesen. Trotz bestehender Verträge verbleibt das Risiko, dass ein oder mehrere Partner ohne Verschulden

von Marinomed wirtschaftliche, regulatorische oder technische Schwierigkeiten nicht zu lösen vermögen und in der Folge für Marinomed ein Schaden entsteht. Dabei kann der Partner seine eigenen Umsatzziele verfehlen, es kann sich aber auch um Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken handeln.
Auch wenn die Umsätze aus Warenverkäufen ausschließlich in Euro fakturiert werden, könnte in Ländern außerhalb der Eurozone eine Aufwertung des Euro gegenüber den lokalen Währungen die Produkte des Unternehmens für Händler und Endverbraucher verteuern. Dies könnte zu einem Umsatzrückgang bei den Produkten von Marinomed führen.
Das Carragelose-Produktportfolio und die Marinosolv-Technologie sind durch mehrere Patente weltweit geschützt. Marinomed erwartet Erteilungen bei allen noch laufenden nationalen Erteilungsverfahren. Für alle bedeutenden Absatzmärkte sind die nationalen Patente bereits zuerkannt worden. Darüber hinaus geht das Unternehmen davon aus, dass sich weitere Innovationen durch Patente schützen lassen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente und Patentanmeldungen angefochten werden oder derzeitige Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen. Ebenso können Wettbewerber die Patente von Marinomed missachten und es notwendig machen, dass sich das Unternehmen mit anwaltlicher Beratung und den damit verbundenen Aufwendungen dagegen wehrt.
Der Erfolg von Marinomed hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen die antizipierten Ergebnisse erreichen. Die Forschungsaktivitäten von Marinomed dienen der Wissensvermehrung und sind dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Die internen und externen Forscher halten alle rechtlichen Vorschriften ein und beachten darüber hinaus auch ethische Grundsätze. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Forschung umfasst im Falle missbrauchsgefährdeter Forschung insbesondere die nachfolgend angesprochenen Maßnahmen: das Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, den sorgfältigen Umgang mit Veröffentlichungen, die Dokumentation von Risiken sowie Aufklärungsund Schulungsmaßnahmen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in klinischen Studien schwere Nebenwirkungen auftreten oder dass die Ergebnisse der Forschung und klinischer Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen bzw. nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte. Außerdem könnten Regulierungsbehörden die klinischen Studien als nicht ausreichend erachten und auf der vorliegenden Basis keine Marktzulassung erteilen. Das könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed deutlich reduzieren. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos und geplante Einnahmen nicht zu erzielen sein.
In der Forschung und Entwicklung ist Marinomed zudem dem Risiko ausgesetzt, dass Produktinnovationen in Teilaspekten nicht oder nicht vollständig die Erwartungen erfüllen. So kann trotz therapeutisch vorteilhafter Entwicklung die Produktion der Produkte nicht oder nur zu hohen Kosten realisierbar sein. Zudem können Produkteigenschaften, die nicht der Markterwartung entsprechen, oder im Vertrieb z.B. eine Kühlkette erfordern, zu zusätzlichen Aufwendungen führen.
Marinomed forscht an und entwickelt Medizinprodukte und Arzneimittel. Bislang galt für auf Grundlage der EU Medizinprodukte-Richtlinie (Medical Devices Directive – MDD) zugelassene Medizinprodukte, dass diese der seit 2021 geltenden EU Medizinprodukte-Verordnung (Medical Devices Regulation – MDR) entsprechen müssen, um auch nach dem 26. Mai 2024 vermarktet werden zu dürfen. Die EU hat zuletzt die Übergangsfristen für die Marktzulassung von Medizinprodukten, die über eine aufrechte CE-Kennzeichnung verfügen, in Abhängigkeit von der Risikoklasse bis längstens 31. Dezember 2028 verlängert. Die Anwendbarkeit der verlängerten Übergangsfristen zur Anpassung an die neue Rechtslage (MDR) setzt einen Antrag des Herstellers auf Konformitätsbewertung des Medizinprodukts unter der MDR bis spätestens 26. Mai 2024 voraus. Damit entfällt auch die ursprünglich mit 26. Mai 2025 festgesetzte Abverkaufsfrist für nicht-verordnungskonforme Medizinprodukte, wodurch solche Produkte bis zum Ende der verlängerten Übergangsfristen (d.h. bis längstens 31. Dezember 2028) auf den Markt gebracht und bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Haltbarkeit verfügbar gemacht werden können. Auch wenn Marinomed bereits heute für seine Produkte die Umstellung auf die MDR über einen Dienstleister beantragt hat, ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Carragelose-Produkte, die in der EU als Medizinprodukte vermarktet werden, die neuen, höheren Standards nicht erfüllen, die benannte Stelle (TÜV oder vergleichbar) die Dokumentation bemängelt oder die EU die diesbezüglichen Regelungen nochmals ändert.
Die Zulassung von Arzneimitteln ist branchentypisch mit hohen Risiken verbunden. Je nach Entscheidung für eine bestimmte Art der Zulassung (zentrales oder dezentrales Verfahren) muss die Zulassung von Behörden mehrerer Staaten genehmigt werden. In den unterschiedlichen Regionen (im Wesentlichen USA, Europa und Asien) folgen die Behörden zudem unterschiedlichen Standards. Je nach Rückfragen und Auflagen der Behörden kann sich dieser Prozess über mehrere Jahre erstrecken oder es sogar sinnvoll erscheinen lassen, die Zulassung zurückzuziehen.
Als Teil einer hoch regulierten Branche unterliegt Marinomed weiters dem Risiko, dass Regulierungsbehörden, z.B. infolge einer geänderten Auslegung anwendbarer Rechtsnormen durch zuständige Gerichte, zusätzliche oder strengere rechtliche Anforderungen an die Marktzulassung der vom Unternehmen entwickelten Produkte stellen. Dies kann wesentliche Auswirkungen auf den Absatz dieser Produkte sowie die Umsatzentwicklung von Marinomed haben.
Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl der Gesellschaft besteht bei einem Ausfall von Schlüsselarbeitskräften das Risiko, dass essenzielles Know-how verloren geht und die Nachbesetzung von vakanten Stellen zu Verzögerungen bei der Zielerreichung führt.
Die F&E-Aktivitäten fokussieren sich auf die beiden Segmente viraler Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem. Die Forschungsaktivitäten im Bereich viraler Infektionen haben sich seit Ausbruch der Pandemie auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 konzentriert. Dabei konnten sowohl die Wirksamkeit gegen den COVID-19 Erreger sowie das sehr gute Sicherheitsprofil des Wirkstoffs bestätigt werden. Eine klinische Studie zur Inhalation von Carragelose wurde mit Intensivstationen in Wien durchgeführt. Die statistische Auswertung erfolgte überwiegend im Jahr 2023. Davon motiviert wird Marinomed weiter daran arbeiten, seine Expertise in diesem Bereich dafür einzusetzen, Behandlungsoptionen für schwerwiegendere und bislang unzureichend adressierte, virale Krankheiten zu entwickeln. Zuletzt wurde ein Arzneimittel mit einem abschwellenden Wirkstoff entwickelt. Der regulatorische Weg zur Zulassung stellt eine Herausforderung dar, jedoch arbeitet Marinomed mit seinen Vertriebspartnern und regulatorischer Beratung weiter an der Markteinführung in Europa.
Darüber hinaus hat Marinomed mit Marinosolv eine innovative Technologieplattform entwickelt, welche die Bioverfügbarkeit schwerlöslicher Wirkstoffe für die Behandlung empfindlicher Gewebe wie Nase und Augen erhöht. Stabile wässrige Formulierungen schwerlöslicher Wirkstoffe wie Kortikosteroide und Immunsuppressiva ermöglichen einen schnelleren Wirkungseintritt, hohe lokale Aktivität, erhöhte lokale Bioverfügbarkeit und eine aseptische Herstellung frei von Konservierungsstoffen. Derzeit befinden sich zwei Produkte in der Entwicklung, die auf entzündliche Erkrankungen der Nase (Budesolv) und der Augen (Tacrosolv) abzielen. Im Jahr 2015 wurde eine Patentanmeldung eingereicht, deren daraus abgeleitete nationale Patente nun großteils erteilt wurden. Je nach Wirkstoff können die Produkte entweder OTC (rezeptfrei oder nicht verschreibungspflichtig) oder Rx (verschreibungspflichtig) sein. Im Falle des Kortikosteroid-Nasensprays Budesolv werden je nach Gebiet sowohl OTC- als auch Rx-Zulassungen erwartet, während für immunsuppressive Augentropfen eine Zulassung nur als Rx-Medikament erwartet wird.
Im Segment "Immunologie" befinden sich weiters zwei Carragelose-basierte Produkte, die allergische Reaktionen der Atemwege sowie trockene und gereizte Augen adressieren. Die Entwicklung dieser beiden Produkte ist bereits weit vorangeschritten, sodass die Markteinführung für das Allergieprodukt bereits erfolgte und für das Augenprodukt im Geschäftsjahr 2024 erwartet wird.
Die Gesellschaft bewahrt sich ein schlankes Geschäftsmodell durch Fokussierung auf Forschung und Entwicklung sowie Auslagerung aller anderen kostenintensiven Teile der Wertschöpfungskette. Marinomed generiert ihren Umsatz entweder durch Lizenzvertriebsverträge oder Tantiemen aus Lizenzverträgen mit ihren Partnern. Für die rezeptfrei vermarkteten Produkte ist die Gesellschaft als Großhändler für ihre Partner weltweit tätig.
Das Unternehmen hält zum Stichtag 31. Dezember 2023 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des Geschäftsjahrs 2023 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert.
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Dementsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement der Marinomed liegt beim Vorstand. Letzteres fokussiert auf die im Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch enge Kommunikation mit internen und
externen Stakeholdern (insbesondere Investoren, Analysten und Banken) adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit Lieferanten und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung. TAB04T
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystem (IKS). Ziele des IKS sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS). Das IKS hat ferner die Aufgabe, die Zuverläs-

sigkeit der Finanzberichterstattung sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation weist flache Hierarchien und eine eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit auf. Es besteht eine organisatorische Trennung von operativer und finanzieller Verantwortung. Im Rechnungswesen sind zudem die Prozesse Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung getrennt.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand hat dabei besondere Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung, Supply Chain und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich, zweiwöchentlich bzw. monatlich statt. Dabei wird von den jeweiligen Bereichsleitern strukturiert an den Vorstand berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Dieses interne Berichtswesen soll es dem Vorstand ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendige Planung, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze, wird vom Vorstand vorab genehmigt.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird. Aufgrund des planmäßig negativen Eigenkapitals ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Fortbestehensprognose aufzustellen. Diese wird vom Rechnungswesen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand jedes Quartal mit der aktuellen Berichterstattung abgeglichen und aktualisiert und im Zuge der Jahresabschlussprüfung bzw. der prüferischen Durchsicht zum Halbjahr dem Abschlussprüfer vorgelegt. Seit 2019 wird das Rechnungswesen der Gesellschaft mithilfe der Finanzbuchhaltungssoftware BMD geführt. Die Finanzplanung wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand, den Projektleitern für Forschung und Entwicklung und der Finanzabteilung erstellt. Monatlich werden die Plandaten mit den in BMD erfassten Ist-Daten abgeglichen und intern berichtet.
Der Jahresabschluss wird durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Das Grundkapital teilt sich zum Stichtag wie folgt auf:
| Aktiengattung | Betrag des Grundkapitals | Nennbetrag/Aktie | Stückzahl der Aktien |
|---|---|---|---|
| Inhaberaktien | 1.523.833,00 | 1,00 | 1.523.833 |
Mit außerordentlichem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. September 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 867.640 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung von EUR 867.640,00 auf EUR 1.000.000,00 erhöht.
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert (davon 260.000 Stk. aus dem Basisangebot und 39.000 Stk. aus Mehrzuteilungen). Dies führte zu einem Gesamtkapitalzufluss von EUR 22.425.000,00, davon Grundkapitalerhöhung EUR 299.000,00.
Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das Bedingte Kapital 2019 um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von EUR 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 ("Bedingtes Kapital 2020") beschlossen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand gemäß §174 (2) AktG ermächtigt, bis zum 16.09.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates neue Finanzinstrumente, d.h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/ oder den Umtausch, ein Bezugs-/Umtauschrecht bzw. eine Bezugs-/Umtauschpflicht auf bis zu 147.243 neue, auf Inhaber lautende Stückaktien vorsehen können, auszugeben. Die Finanzinstrumente können so ausgestaltet sein, dass ihr Ausweis als Fremd- oder Eigenkapital erfolgen kann. Für die Bedienung kann der Vorstand das Bedingte Kapital, eigene Aktien oder eine Kombination aus beidem sowie jede sonstige zulässige Lieferform verwenden. Ausgabebetrag und -bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen und der Preis der Finanzinstrumente ist unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsekurses der bestehenden Aktien in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Den Aktionären steht grundsätzlich das Bezugsrecht zu, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären

anzubieten. Weiters ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. In der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde weiters das Bedingte Kapital 2018 aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §159 (2) 1. AktG um bis zu 147.423 auf Inhaber lautende Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, soweit diese von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen und der Vorstand beschließt, diese mit neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 zu bedienen, beschlossen. Die aus dem Bedingten Kapital 2021 neu ausgegebenen Aktien sind mit gleicher Gewinnberechtigung ausgestattet wie die übrigen zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 wurde beschlossen, dass das "Bedingte Kapital 2020" in Höhe von bis zu 54.000 auf Inhaber lautende Stückaktien auch zur Bedienung von Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands sowie sonstigen Arbeitnehmern gemäß dem Stock Option Plan 2022 eingeräumt werden, herangezogen werden kann.
Im Zuge der Bedienung von Aktienoptionen wurde bis zum Stichtag in mehreren Kapitalerhöhungen das Grundkapital gegen Bareinzahlung von EUR 75,00 je Aktie um insgesamt EUR 8.134,00 bis zum 31. Dezember 2023 erhöht.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen (bis zu 18 Tranchen je EUR 300.000,00). Unterlegt ist das CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebenden, nennbetragslosen Inhaberaktien, die aus dem "Bedingten Kapital 2021" zur Verfügung stehen. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Auf dieser Basis wurden im Zeitraum Q4/2021 bis Q1/2023 neun Tranchen gezeichnet und gewandelt. Nach einer zwischenzeitlichen Pausierung des Programms wurden die Vertragsbedingungen Im Oktober 2023 angepasst und die Höhe der verbliebenen neun Tranchen auf bis zu EUR 160.000,00 pro Tranche reduziert. Davon wurden im 4. Quartal 2023 zwei Tranchen gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr drei Tranchen gezeichnet und drei Tranchen umgewandelt, der Zugang zum Grundkapital betrug in 2023 17.671 Aktien und insgesamt in 2021-2023 45.927 Aktien. Damit verbleiben zum 31.12.2023 noch weitere sieben Tranchen.
Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Grundkapital auf EUR 1.523.833,00, eingeteilt in 1.523.833 stimmberechtigte Inhaberaktien.
Die Eigentumsverhältnisse sind in Kapitel 1.1 dargestellt.
Die an der Gesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichischen Angestelltengesetzes fällt, sieht die jeweilige Managementvereinbarung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwei Jahresgehältern vor.
Die wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen, die Marinomed eingegangen ist, beinhalten übliche Standardklauseln für den Fall eines Kontrollwechsels. Die mit Vertriebspartnern abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen sehen teilweise vorzeitige Kündigungsrechte im Fall eines Kontrollwechsels vor.
In der 6. ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 wurde das bestehende genehmigte Kapital ("Genehmigtes Kapital 2020") aufgehoben sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von bis zu 50% des Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss und teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts beschlossen ("Genehmigtes Kapital 2023"). Der Vorstand wurde gemäß §169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.06.2028 das Grundkapital um bis zu EUR 759.583,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 759.583 neuen Inhaberaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Das gesetzliche Bezugsrecht auf die ausgegebenen neuen Aktien ist im Ausmaß von bis zu 10% des bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" bestehenden Grundkapitals unter bestimmten Umständen (Ausgabe gegen Bareinlage zur Bedienung von Mehrzuteilungsoptionen und/oder Ausgabe gegen Bareinlage zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bzw. Aufnahme neuer/Fortführung bestehender Projekte) ausgeschlossen (Direktausschluss). Weiters kann das Bezugsrecht vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und/oder Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital die Grenze von insgesamt 10% des Grundkapitals bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" nicht überschreitet) ausgeschlossen werden (Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts).
Die Summe aus neuen Aktien zur Bedienung von Finanzinstrumenten, zu deren Ausgabe der Vorstand in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wurde, und allenfalls aus dem "Genehmigten Kapital 2023" auszugebenden Aktien darf den Betrag von 759.583 Stück nicht überschreiten.

Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Zum Abschlussstichtag wird eine Optionsrücklage in Höhe von EUR 655.010,02 (2022: TEUR 657) ausgewiesen.
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über EUR 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des Mezzanindarlehens in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2,0 % plus 3M-EURI-BOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass 30 % des (bereinigten) Gewinns vor Steuern, mindestens jedoch EUR 100.000,00 pro Jahr (auch im Verlustfall) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Vier Tilgungen in Höhe von je EUR 100.000,00 wurden in den Jahren 2020 bis 2023 bereits geleistet. Der AWS hat zugesichert, nach Abschluss der Vereinbarungen mit der EIB und den Immobilienfinanzieren, auch einer analogen Verschiebung der Tilgung der AWS Seed Finanzierung zuzustimmen.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 47 Mitarbeiter (2022: 44) bei Marinomed beschäftigt. Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 12 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 27 Mitarbeitern (2022: 24). 68 % (2022: 69 %) der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 75 % (2022: 75 %) und in Führungspositionen bei 20 % (2022: 33 %). Im März 2023 erreichte Marinomed zum dritten Mal in Folge eine Top-3-Platzierung beim "Diversity Champion Österreich 2022", einer Initiative der Boston Consulting Group und dem Wirtschaftsmagazin trend. Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre lag die Fluktuation bei ca. 12 % (2022: 8 %). Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein. Im Bereich Forschung und Entwicklung liegt die Fluktuation bei ca. 6 % (2022: 2 %).
Marinomed ist ein wissenschaftsorientiertes Unternehmen, das sich dem medizinischen Fortschritt verschrieben hat. Mit Fokus auf virale Infektionen und Krankheiten mit überschießendem Immunsystem entwickelt Marinomed biopharmazeutische Produkte. Durch effizientere und besser wirksamere Produkte kann die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen geschützt werden. Zudem ist es Ziel,
Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten zu verbessern, bei denen es bisher keine oder nur wenig wirksame Therapien gibt. Die Anwendung der Marinosolv-Technologie erlaubt es zudem mit weniger Wirkstoff die Bioverfügbarkeit eines Produkts zu erhöhen. Damit können Umweltbelastung und Produktionskosten reduziert werden. All dies sind wesentliche Einflussfaktoren für ein nachhaltiges Geschäftsmodell und gleichzeitig Leitlinie von Marinomeds Handeln.
Marinomed entwickelt biopharmazeutische Produkte. Noch während der klinischen Erprobungsphase (bzw. Declaration of Conformity für Medizinprodukte) lizenziert Marinomed diese an Partner. So werden die Produkte von den Partnern auf den Markt gebracht, über Lizenzen produziert und vertrieben. Durch die Auslagerung dieser Teile der Wertschöpfungskette kann sich Marinomed auch bei starkem Wachstum ein schlankes "asset light" Geschäftsmodell bewahren. Durch die Nutzung bereits vorhandener Produktionsstandorte und Vertriebskanäle können nicht nur Kosten gespart, sondern auch der ökologische Fußabdruck klein gehalten werden. Regelmäßige Audits durch Behörden, Marinomed und Marinomeds Kunden haben Qualitätsthemen, aber auch ethische, soziale und andere Nachhaltigkeitsaspekte zum Inhalt. So stellt Marinomed sicher, dass die Zulieferpartner über entsprechende Standards verfügen.
Marinomed vertreibt im Geschäftsjahr 2023 seine Produkte mit 18 (2022: 17) Partnern. Ein Partner bereitet den Marktstart in Mexiko und Brasilien vor. Für beide Märkte ist eine eigene regulatorische
Zulassung notwendig. Das Unternehmen ist aktuell mit sieben Produkten auf dem Markt und hat zum Jahresende sechs weitere Produkte in der Entwicklungspipeline, über die berichtet wird.
In den Jahren 2020-2021 wurde der Firmenstandort nach Korneuburg verlegt. Das vorhandene Bürogebäude wurde durch eine Sanierung thermisch und gebäudetechnisch auf den neuesten Stand gebracht. Zusätzlich wurde ein Neubau errichtet, der die Labore und neue Büros beherbergt. Beim gesamten Projekt wurde ein spezielles Augenmerk darauf gelegt, möglichst ressourcen-, umweltschonend und nachhaltig vorzugehen. Dem Umweltschutzgedanken folgend wurden für den Fuhrpark zwei Elektroautos angeschafft, die auf dem Firmengelände geladen werden können. Der Strom kommt dabei vorzugsweise von der Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Gebäudes. Der hohe Digitalisierungsgrad senkt darüber hinaus den Papier- und Büromaterialverbrauch auf geringes Niveau. Weitere Informationen zu Umweltbelangen können dem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Marinomed folgt den Vorschriften des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und erstellt im Rahmen des Geschäftsberichtes einen entsprechenden öffentlichen Corporate Governance Bericht, der auf der Website der Gesellschaft (www.marinomed.com) veröffentlicht wird. Die Gesellschaft hat einen Compliance Officer benannt, der seit dem Geschäftsjahr 2019 den Vorstand berät und das Funktionieren des internen Kontrollsystems überwacht.
Korneuburg, am 15. April 2024
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Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
statements
| alle Beträge in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen |
128.881,38 | 184.866,83 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 5.243.522,28 | 5.441.324,18 |
| davon Grundwert | 358.925,00 | 358.925,00 |
| 2. Maschinen | 42.542,02 | 53.177,52 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 522.758,27 | 571.239,28 |
| 5.808.822,57 | 6.065.740,98 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 35.000,00 | 35.000,00 |
| 5.972.703,95 | 6.285.607,81 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 773.704,20 | 1.362.464,98 |
| 2. Handelswaren | 115.550,62 | 0,00 |
| 3. noch nicht abrechenbare Leistungen | 0,00 | 19.030,30 |
| 889.254,82 | 1.381.495,28 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.784.153,60 | 1.878.036,56 |
| 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 978.699,30 | 1.732.726,96 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 400,00 | 500,00 |
| 2.762.852,90 | 3.610.763,52 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 2.564.028,54 | 8.149.129,47 |
| 6.216.136,26 | 13.141.388,27 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 169.828,65 | 452.063,84 |
| alle Beträge in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| PASSIVA | ||
| A. Negatives Eigenkapital | ||
| I. eingefordertes Grundkapital | 1.523.833,00 | 1.506.162,00 |
| übernommenes Grundkapital | 1.523.833,00 | 1.506.162,00 |
| einbezahltes Grundkapital | 1.523.833,00 | 1.506.162,00 |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| 1. gebundene | 33.649.981,65 | 32.907.758,48 |
| 2. nicht gebundene | 7.086.764,00 | 7.086.764,00 |
| 40.736.745,65 | 39.994.522,48 | |
| III. Optionsrücklagen | ||
| 1. Optionsrücklage | 655.010,02 | 657.087,19 |
| IV. Bilanzverlust | –55.518.031,95 | –49.152.788,74 |
| davon Verlustvortrag | –49.152.788,74 | –43.103.477,44 |
| –12.602.443,28 | –6.995.017,07 | |
| B. Investitionszuschüsse | 265.502,82 | 301.944,56 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. sonstige Rückstellungen | 822.001,00 | 1.295.422,22 |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Anleihen | 160.000,00 | 300.000,00 |
| davon konvertibel | 160.000,00 | 300.000,00 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 160.000,00 | 300.000,00 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 20.233.205,87 | 20.976.665,42 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 7.424.857,25 | 1.925.564,44 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 12.808.348,62 | 19.051.100,98 |
| 3. erhaltene Anzahlungen | 76.665,00 | 0,00 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 76.665,00 | 0,00 |
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.531.268,10 | 1.153.242,04 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 1.531.268,10 | 1.153.242,04 |
| 5. sonstige Verbindlichkeiten | 1.872.469,35 | 2.029.760,39 |
| davon aus Steuern | 96.727,89 | 15.933,47 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 100.363,20 | 104.939,87 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 770.723,38 | 718.914,42 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 1.101.745,97 | 1.310.845,97 |
| 23.873.608,32 | 24.459.667,85 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 9.963.513,73 | 4.097.720,90 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 13.910.094,59 | 20.361.946,95 |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 817.042,36 |
| Summe Passiva | 12.358.668,86 | 19.879.059,92 |
| alle Beträge in EUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 9.058.331,69 | 11.389.071,78 |
| 2. Veränderungen des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen | –19.030,30 | 19.030,30 |
| 3. sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen |
2,00 | 15.135,18 |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 136.430,50 | 14.317,52 |
| c) übrige | 1.357.440,93 | 814.125,67 |
| 1.493.873,43 | 843.578,37 | |
| 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
||
| a) Materialaufwand | 5.795.610,03 | 7.359.453,42 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 2.262.516,05 | 1.871.988,88 |
| 8.058.126,08 | 9.231.442,30 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | 4.023.971,63 | 3.894.111,25 |
| b) soziale Aufwendungen | 1.024.894,17 | 954.542,26 |
| aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 61.558,64 | 57.888,06 |
| bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
944.197,76 | 871.169,15 |
| 5.048.865,80 | 4.848.653,51 | |
| 6. Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 453.116,42 | 447.150,66 |
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) übrige | 1.969.651,40 | 2.364.313,49 |
| 8. Zwischensumme aus Z1 bis 7 (Betriebsergebnis) | –4.996.584,88 | –4.639.879,51 |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 16.885,76 | 161,97 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.382.044,09 | 1.403.315,98 |
| 11. Zwischensumme aus Z9 bis 10 (Finanzergebnis) | –1.365.158,33 | –1.403.154,01 |
| 12. Ergebnis vor Steuern | –6.361.743,21 | –6.043.033,52 |
| 13. Steuern vom Einkommen | 3.500,00 | 6.277,78 |
| 14. Ergebnis nach Steuern | –6.365.243,21 | –6.049.311,30 |
| 15. Jahresfehlbetrag | –6.365.243,21 | –6.049.311,30 |
| 16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | –49.152.788,74 | –43.103.477,44 |
| 17. Bilanzverlust | –55.518.031,95 | –49.152.788,74 |
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung" verwiesen.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.
Die Gliederung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 200 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB) vorgenommen.
Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz erfolgte entsprechend den §§ 201 bis 211 UGB und unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB).
Das Unternehmen hat seit seiner Gründung erhebliche Verluste aus dem operativen Geschäft generiert. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine Phase der Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre vor, bevor entsprechende Erträge erzielt werden. Das Risiko aus Forschung und Entwicklung sowie die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken wurden im Wesentlichen durch Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen, die Förderprogramme der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG und die Forschungsprämie der österreichischen Regierung sowie externe Forschungsaufträge gedeckt.
Durch Verschiebungen in der Vermarktung der Leitprodukte aus der Marinosolv-Plattform konnten Umsätze in der geplanten Höhe nicht erwirtschaftet werden. Die Verzögerungen haben dazu geführt, dass die mit Börsegang, EIB-Kredit und Förderprogrammen eingeworbenen Mittel soweit aufgebraucht wurden, dass die zukünftigen Aufwendungen für

Forschung und Entwicklung über Umsätze zu decken sind. Da die Gründe für die Verzögerung der Produkte der Marinosolv-Plattform erkannt und behoben wurden, da inzwischen das Feedback aus den Business Development Prozessen positiv ist und in einigen Fällen bereits Termsheets verhandelt werden, wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die nunmehr verzögert geplanten Umsätze erzielbar sind.
Der Gesellschaft wurde am 25. Februar 2019 von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von bis zu TEUR 15.000 gewährt, das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt ist. Dieses Venture Debt-Darlehen wird zu marktüblichen Zinssätzen verzinst. Im Oktober 2019 nahm Marinomed die erste Tranche des Darlehens in Höhe von TEUR 4.000, im Dezember 2020 die zweite Tranche in Höhe von TEUR 5.000, im Februar 2022 die dritte Tranche in Höhe von TEUR 6.000 in Anspruch. Die Rückzahlung war ursprünglich in den Jahren 2023-2027 geplant. Am 27. März 2024 konnte man sich darauf einigen, die Tilgungsleistungen für alle Tranchen um 18 Monate zu verschieben. Nur für die 3. Tranche, die in halbjährlichen Tilgungen rückgeführt wird, wurde die als nächste fällige Tilgung bis 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Zinszahlungen und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile werden weiterhin bedient.
Weiters wurden im November 2020 und Oktober 2021 beide Tranchen der Immobilienfinanzierung (ERP Darlehen) für die Errichtung der neuen Unternehmenszentrale in Korneuburg in Höhe von insgesamt TEUR 3.800 abgerufen. Der zweite Teil der Finanzierung, der von der NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG) bereitgestellt wurde, wurde im Dezember 2021 und Mai 2022 abgerufen (TEUR 1.200). Diese Darlehen haben jeweils Laufzeiten von 12 und 13 Jahren und sind mit ca. 2,5% p.a. verzinst. Die Immobilienfinanzierer haben sich bereiterklärt, einer vergleichbaren Aufschiebung der Tilgungen um 18 Monate zuzustimmen. Die Immobilienfinanzierer dürfen jedoch die Laufzeit nicht verlängern, so dass im Ergebnis im Fall der NÖBEG die drei gestundeten Tilgungen nach Ende der Stundungsperiode in einer Zahlung zurückgeführt werden, und im Fall des ERP die drei ausgesetzten halbjährlichen Tranchen auf die letzten drei Tranchen aufaddiert werden.
Im Oktober 2021 wurde eine Finanzierung im Volumen von bis zu TEUR 5.400 in einem flexiblen Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung ist die Marinomed Biotech AG berechtigt, während der Vertragslaufzeit bis zu 18 Tranchen von Nullkuponanleihen in Höhe von bis zu TEUR 300 pro Tranche auszugeben. Nice & Green S.A. hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach ihrer Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien der Gesellschaft zu beantragen. Das Programm erlaubt es, die Tranchen nach Bedarf abzurufen, bzw. keine Abrufe zu tätigen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sind 13 von 18 möglichen Tranchen abgerufen und konvertiert. Mit Wiederaufnahme des pausierten Programms im Oktober 2023 wurde die Höhe der Abrufe auf bis zu TEUR 160 reduziert. Das potenzielle Gesamtfinanzierungsvolumen reduziert sich dadurch auf TEUR 4.140.
Derzeit rechnet der Vorstand damit, dass bei plangemäßer Umsetzung der Entwicklungs- und Vermarktungsstrategie ab dem Jahr 2024 nachhaltige positive operative Ergebnisse erwirtschaftet werden.
Der Vorstand geht davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel sowie die bereits zugesagten Finanzierungen ausreichen werden, um die operativen Aufwendungen und Investitionen für den Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) abdecken zu können. Voraussetzung für diese Einschätzung ist der Abschluss mehrerer Lizenzverträge im Bereich Carragelose und Marinosolv. Im Rahmen der Erstellung der Fortbestehensprognose wurde ein überwiegend wahrscheinlicher Management Case aufgestellt und analysiert. Im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) ergibt sich unter den vorgenannten Bedingungen, insbesondere entsprechenden Meilensteinzahlungen aus Lizenzverträgen, kein zusätzlicher Liquiditätsbedarf.
Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass die Liquidität für das Unternehmen im Primärprognosezeitraum (bis Juni 2025) auch ohne zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist und im Sekundärprognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und damit eine positive Fortbestehensprognose vorliegt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt, wonach das Unternehmen auf absehbare Zeit seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und in der Lage sein wird, im normalen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren und Verbindlichkeiten zu bedienen.
Die oben dargestellten Planungsannahmen basieren auf Schätzungen, die sich als falsch erweisen könnten. Abweichungen von den Planungsannahmen könnten der Unternehmensfortführung möglicherweise entgegenstehen, und das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
| Nutzungsdauer in Jahren | |||
|---|---|---|---|
| EDV-Software | 3-8 | ||
| Patente | 14 |
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen.
Für Zugänge in der ersten Jahreshälfte wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Grundstücke und Bauten (inkl. Grundstückseinrichtungen) | 5-30 |
| Maschinen | 4-8 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2-10 |
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
In der Position Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden Primärpackmittel für die Warenproduktion und Bulkware sowie Labormaterialien ausgewiesen.
Die Vorräte wurden mit den Einkaufspreisen angesetzt, das Identitätspreisverfahren wurde angewendet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden insoweit berichtigt, als dies für eine verlustfreie Bewertung notwendig ist.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren aus standortbezogenen Finanzierungen in Höhe von EUR 2.445.400,00 (2022: TEUR 2.935). Es wird auf die Erläuterungen in Kapitel B., "AWS Finanzierung" sowie "Verbindlichkeiten", verwiesen.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten |
Abschreibungen kumuliert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 31.12.2023 EUR |
Zugänge Abgänge EUR |
01.01.2023 31.12.2023 EUR |
Abschreibungen Zuschreibungen EUR |
Abgänge EUR |
01.01.2023 31.12.2023 EUR |
|
| Anlagevermögen | ||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände |
||||||
| gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen |
420.058,90 | 0,00 | 235.192,07 | 51.485,19 | 22.499,74 | 184.866,83 |
| 393.058,90 | 27.000,00 | 264.177,52 | 0,00 | 128.881,38 | ||
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 5.912.264,78 | 514,40 | 470.940,60 | 198.306,01 | 0,00 | 5.441.324,18 |
| 5.912.768,89 | 10,29 | 669.246,61 | 0,00 | 5.243.522,28 | ||
| davon Grundwert | 358.925,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 358.925,00 |
| 358.925,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 358.925,00 | ||
| Maschinen | 124.496,50 | 0,00 | 71.318,98 | 10.635,50 | 0,00 | 53.177,52 |
| 124.496,50 | 0,00 | 81.954,48 | 0,00 | 42.542,02 | ||
| andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung |
1.299.830,36 | 144.235,91 | 728.591,08 | 192.689,72 | 18.875,85 | 571.239,28 |
| 1.425.163,22 | 18.903,05 | 902.404,95 | 0,00 | 522.758,27 | ||
| 7.336.591,64 | 144.750,31 | 1.270.850,66 | 401.631,23 | 18.875,85 | 6.065.740,98 | |
| 7.462.428,61 | 18.913,34 | 1.653.606,04 | 0,00 | 5.808.822,57 | ||
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen |
35.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 35.000,00 |
| 35.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 35.000,00 | ||
| Summe Anlagespiegel | 7.791.650,54 | 144.750,31 | 1.506.042,73 | 453.116,42 | 41.375,59 | 6.285.607,81 |
| 7.890.487,51 | 45.913,34 | 1.917.783,56 | 0,00 | 5.972.703,95 |
Die Zugänge zum Anlagevermögen betreffen im Jahr 2023 insbesondere Laborgeräte.
| Firmenname | Firmensitz | Stammkapital | Anteil in % | Jahresverlust | Bilanzstichtag |
|---|---|---|---|---|---|
| Marino Immo GmbH | Korneuburg | 35.000,00 | 100,0 | –915,75 | 31.12.2023 |
Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Marino Immo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, die am 3. August 2019 gegründet wurde. Das Stammkapital in Höhe von EUR 35.000,00 wurde zur Gänze bar eingezahlt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen mit EUR 771.816,90 (2022: TEUR 1.177) überwiegend Primärpackmittel und Rohstoffe für die Herstellung von Handelsware. Der Buchwert der Bulkware beträgt zum 31.12.2023 EUR 0,00 (2022: TEUR 181).
In der Position Handelswaren werden abholbereite Produkte für Kunden in Höhe von EUR 115.550,62 (2022: TEUR 0) ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen überwiegend Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse.
Die sonstigen Forderungen beinhalten neben Guthaben bei Finanzämtern in Höhe von EUR 27.662,62 (2022: TEUR 629) und sonstigen Steuerforderungen (EUR 184.781,06; 2022: TEUR 19) ein jederzeit kündbares Darlehen (EUR 265.000,00; 2022: TEUR 250), welches durch eine Bankgarantie in Höhe von EUR 250.000,00 zugunsten Marinomed besichert ist. Weiters werden Forderungen aus Forschungsförderungen (Forschungsprämie und FFG-Förderungen) in Höhe von EUR 486.900,47 (2022: TEUR 739) ausgewiesen. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Jahr 2023 realisierte Erträge in Höhe von EUR 272.497,62 (2022: TEUR 237), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden.

Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende temporäre Unterschiedsbeträge:
| 2022 EUR |
||
|---|---|---|
| 2023 EUR |
||
| Geldbeschaffungskosten | 162.811,77 | 185.821,95 |
| Aktivposten PKW | –660,66 | –829,99 |
| Urlaubsrückstellung | 50.755,63 | 46.648,35 |
| Gebäude (inkl. Investitionszuschüsse) | 165.805,58 | 117.797,15 |
| 378.712,32 | 349.437,46 |
Daraus ergeben sich unter Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 23 % (2022: 23 % bzw. 24 %) die aktiven latenten Steuern wie folgt:
| 2023 EUR |
2022 EUR |
|
|---|---|---|
| Geldbeschaffungskosten | 37.446,71 | 42.988,10 |
| Aktivposten PKW | –151,95 | –192,59 |
| Urlaubsrückstellung | 11.673,79 | 11.195,60 |
| Gebäude (inkl. Investitionszuschüsse) 38.135,28 87.103,83 |
27.093,34 | |
| 81.084,45 |
Für die Ermittlung der latenten Steuern zum 31.12.2023 wurde ein Körperschaftsteuersatz von 23% ab dem Jahr 2024 berücksichtigt. Die Vergleichswerte zum 31.12.2022 wurden entsprechend der stufenweisen Reduktion des Körperschaftsteuersatzes auf 24% im Jahr 2023 bzw. 23% ab dem Jahr 2024 berechnet. Bei Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 23% für die latenten Steueransprüche zum 31.12.2022 würden sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 80 ergeben.
Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen wurden zum Stichtag mit einem Steuersatz von 23% (2022: 23%) gewichtet und belaufen sich am Bilanzstichtag auf EUR 13.210.775,58 (2022: TEUR 11.706), welche im Sinne des § 198 (9) UGB nicht in der Bilanz angesetzt werden. Latente Ertragsteueransprüche wurden bis zum Ende der Berichtsperiode nicht angesetzt, da es nicht absehbar ist, wann zukünftig zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, gegen die temporäre Differenzen verwendet werden können.
Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes liegt nicht vor, da eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Wir verweisen im Zusammenhang mit den Annahmen zur positiven Fortbestehensprognose auf die Ausführungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung".
Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf:
| Aktiengattung | Betrag des Grundkapitals EUR |
Nennbetrag/Aktie EUR |
Stückzahl der Aktien |
|---|---|---|---|
| Inhaberaktien | 1.523.833,00 | 1,00 | 1.523.833 |
Im Jahr 2023 wurde die Anzahl der Stimmrechte im Zuge der Umwandlung von Wandelschuldverschreibungen um 17.671 Aktien erhöht (bedingte Kapitalerhöhung).
Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen (bis zu 18 Tranchen je EUR 300.000,00). Unterlegt ist das CNFP mit bis zu 147.243 neu auszugebenden, nennbetragslosen Inhaberaktien, die aus dem "Bedingten Kapital 2021" zur Verfügung stehen. Nice & Green hat sich verpflichtet, diese Wandelanleihen zu zeichnen und innerhalb eines Monats nach Ausgabe die Umwandlung in Stammaktien zu beantragen. Auf dieser Basis wurden im Zeitraum Q4/2021 bis Q1/2023 neun Tranchen gezeichnet und gewandelt. Nach einer zwischenzeitlichen Pausierung des Programms wurden die Vertragsbedingungen im Oktober 2023 angepasst und die Höhe der verbliebenen neun Tranchen auf bis zu EUR 160.000,00 pro Tranche reduziert. Davon wurden im 4. Quartal 2023 zwei Tranchen gezeichnet sowie die erste Tranche umgewandelt. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr drei Tranchen gezeichnet und drei Tranchen umgewandelt, der Zugang zum Grundkapital betrug 17.671 Aktien. Damit verbleiben zum 31.12.2023 noch weitere sieben Tranchen.
Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Grundkapital somit auf EUR 1.523.833,00, eingeteilt in 1.523.833 stimmberechtigte Inhaberaktien. Davon sind zum Bilanzstichtag EUR 1.519.167,00 ins Firmenbuch eingetragen.
In der 6. ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 wurde das bestehende genehmigte Kapital ("Genehmigtes Kapital 2020") aufgehoben sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von bis zu 50% des Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss und teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts beschlossen ("Genehmigtes Kapital 2023"). Der Vorstand wurde gemäß §169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.06.2028 das Grundkapital um bis zu EUR 759.583,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 759.583 neuen Inhaberaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Den Aktionären ist

grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Das gesetzliche Bezugsrecht auf die ausgegebenen neuen Aktien ist im Ausmaß von bis zu 10% des bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" bestehenden Grundkapitals unter bestimmten Umständen (Ausgabe gegen Bareinlage zur Bedienung von Mehrzuteilungsoptionen und/oder Ausgabe gegen Bareinlage zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bzw. Aufnahme neuer/Fortführung bestehender Projekte) ausgeschlossen (Direktausschluss). Weiters kann das Bezugsrecht vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und/oder Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital die Grenze von insgesamt 10% des Grundkapitals bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" nicht überschreitet) ausgeschlossen werden (Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts).
Die Summe aus neuen Aktien zur Bedienung von Finanzinstrumenten, zu deren Ausgabe der Vorstand in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wurde, und allenfalls aus dem "Genehmigten Kapital 2023" auszugebenden Aktien darf den Betrag von 759.583 Stück nicht überschreiten.
Darüber hinaus wurde das "Bedingte Kapital 2020" (bis zu 54.000 Inhaberaktien) in der Weise geändert, dass dieses ausschließlich zur Bedienung von Mitarbeiteraktienoptionen gemäß dem Employee Stock Option Plan 2023 herangezogen werden kann ("Bedingtes Kapital 2023").
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG wurden EUR 22.126.000,00 durch Ausgabe von 299.000 neuen Inhaberaktien in die Kapitalrücklage eingestellt, weitere EUR 7.925.961,03 betreffen die Wandelanleihe.
Durch Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms wurden in den Jahren 2020-2021 EUR 182.651,63 von der Optionsrücklage in die gebundene Kapitalrücklage umgebucht, aus der bedingten Kapitalerhöhung wurden 2020-2022 weitere EUR 601.916,00 in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt. Aus der Wandlung der 1. Tranche der Wandelanleihe resultierte bei der Ausgabe neuer Anteile im Jahr 2021 eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 296.723,31. Im Zuge weiterer Aktienausgaben zur Bedienung von Wandelanleihen erhöhte sich die gebundene Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2022 um EUR 1.774.506,51 sowie im laufenden Geschäftsjahr um EUR 742.223,17. Kapitalrücklagen iSd §229 Abs 2 Z 2 UGB waren nicht zu erfassen.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des "ESOP 2019" auszugebenden Aktienoptionen beträgt 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75 (EUR 28,94 bei im Juli 2019 ausgegebenen Optionen, EUR 33,92 bei im September 2020 ausgegebenen Optionen). Zum Abschlussstichtag wird eine Optionsrücklage in Höhe von EUR 655.010,02 (2022: TEUR 657) ausgewiesen. Für weitere Details wird auf Kapitel D., "Angaben zu Aktienoptionen" verwiesen.
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über EUR 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, konnte eine vorteilhafte Einigung erzielt werden. Der Zinssatz wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 von 8,5 % fix auf 2 % plus 3M-EURIBOR (Höchstzinssatz gemäß KMU Förderungsgesetz) reduziert. Weiters wurde vereinbart, dass im Falle eines Verlustes jährlich EUR 100.000,00 zu tilgen sind. Sofern das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, müssen 30 % des Gewinns vor Steuern (bereinigt um bestimmte Posten, mindestens EUR 100.000,00) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden. Vier Tilgungen in Höhe von je EUR 100.000,00 wurden in den Jahren 2020 bis 2023 bereits geleistet. Die kumulierten Zinsen in Höhe von EUR 219.945,97 sowie laufende Zinsen für das Jahr 2023 in Höhe von EUR 11.294,54 sind in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, davon EUR 111.294,54 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr und EUR 119.945,97 mit einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren.
Nach dem Bilanzstichtag wurden die Rückzahlungsmodalitäten geändert. Diesbezüglich wird auf die Erläuterungen in Kapitel B., "Verbindlichkeiten", verwiesen.
In den Investitionszuschüssen sind Förderungen aus der Investitionsprämie sowie standortbezogene Förderungen, die der Gesellschaft vom Land Niederösterreich und der Kommunalkredit Austria AG gewährt wurden, ausgewiesen:
| 2023 | 01.01.2023 | Zugang | Auflösung und | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | sonst. Abgang EUR |
EUR | |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen |
5.658,99 | 0,00 | –658,99 | 5.000,00 |
| Grundstücke und Bauten | 233.969,31 | 0,00 | –9.532,40 | 224.436,91 |
| andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung |
62.316,26 | 0,00 | –26.250,35 | 36.065,91 |
| 301.944,56 | 0,00 | –36.441,74 | 265.502,82 |

| 2022 | 01.01.2022 EUR |
Zugang EUR |
Auflösung/ Herabsetzung EUR |
31.12.2022 EUR |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen |
15.005,89 | 0,00 | –9.346,90 | 5.658,99 |
| Grundstücke und Bauten | 12.710,06 | 230.862,56 | –9.603,31 | 233.969,31 |
| andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung |
45.097,77 | 34.244,44 | –17.025,95 | 62.316,26 |
| 72.813,71 | 265.107,00 | –35.976,16 | 301.944,56 |
Der Rückgang bei den sonstigen Rückstellungen betrifft insbesondere Vorsorgen für ausstehende Eingangsrechnungen in Zusammenhang mit rückläufigen forschungsbezogenen und regulatorischen Dienstleistungen sowie Warenlieferungen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein flexibles Wandelanleihenprogramm (Covertible Notes Funding Program) abgeschlossen, welches im Jahr 2023 mit geänderten Bedingungen fortgeführt wurde. Für weitere Details zum Programm wird auf die Erläuterungen im Kapitel B., "Grundkapital" verwiesen. Zum Bilanzstichtag wird eine kurzfristige Anleiheverbindlichkeit in Höhe von EUR 160.000,00 (2022: TEUR 300) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten wie im Vorjahr ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von insgesamt EUR 15.000.000,00. Die 1. Tranche in Höhe von EUR 4.000.000,00 floss der Gesellschaft im Oktober 2019 zu. Die Verzinsung erfolgt mit einem Fixzinssatz von 7,5% (1% jährlich zahlbar und 6,5% endfällig), ab dem Jahr 2020 ist zusätzlich eine umsatzabhängige Vergütung in Höhe von 2,25% zu leisten. Das Darlehen weist eine Laufzeit von 5 Jahren ab Zuzählung auf.
Die 2. Tranche wurde im Dezember 2020 abgerufen und wird in Höhe von EUR 5.000.000,00 in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Das Darlehen wird mit 6,5% p.a. fix verzinst und ist inkl. aufgelaufener Zinsen ebenfalls 5 Jahre nach Zuzählung zu tilgen.
Im Februar 2022 wurde die finale Tranche in Höhe von insgesamt EUR 6.000.000,00 abgerufen, welche mit 5,5% fix verzinst ist und ab Februar 2023 in 9 halbjährlich fälligen Raten zu tilgen ist.
Zur Finanzierung des neuen Firmenstandortes wurde von AWS Wirtschaftsservice in Verbindung mit dem ERP-Fonds sowie NÖBEG ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt EUR 5.000.000,00 gewährt. Der Darlehensrahmen des ERP-Fonds (insgesamt EUR 3.800.000,00) wurde vollständig abgerufen und ist in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Das Darlehen wird mit 0,5% p.a. (sprungfix ab dem 01.07.2024) zuzüglich eines Garantieentgelts zwischen 1,2% und 2,0% p.a. verzinst und ist nach einer rückzahlungsfreien Periode ab dem 30.6.2024 in 20 halbjährlichen Raten zu tilgen. Die Finanzierung durch NÖBEG mit einem Gesamtrahmen von EUR 1.200.000,00, welcher 2021 und 2022 vollständig ausgenutzt wurde, ist als stille Gesellschaft etabliert und ist ab 31.12.2023 in 11 Jahresraten zu tilgen. Nach Rückführung der ersten Rate in Höhe von EUR 109.100,00 beträgt der Buchwert des Darlehens zum Bilanzstichtag EUR 1.090.900,00 und wird in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Gebühren und Provisionen werden in Höhe von 2,25% p.a. (sprungfix ab dem 14.12.2026) fällig, darüber hinaus fällt eine Haftungsprovision von 0,28% an. Das ERP-Darlehen sowie 20% der NÖBEG-Finanzierung (31.12.2023: EUR 4.018.180,00, 2022: TEUR 4.040) sind durch ein ins Grundbuch einverleibtes Pfandrecht zugunsten des auszahlenden Kreditinstituts im Höchstbetrag von EUR 4.444.000,00 besichert.
Verbindlichkeiten betreffend Zinsen, Royalties und Bankgebühren für Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank und des ERP-Fonds werden in Höhe von insgesamt EUR 2.766.539,19 (2022: TEUR 2.177) in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 1.531.268,10, 2022: TEUR 1.153) betreffen überwiegend Warenund Rohstofflieferungen sowie sonstige Dienstleistungen.
Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2023 EUR 31.12.2022 EUR Finanzierung NÖBEG 1.090.900,00 1.200.000,00 Zinsen AWS 231.240,51 319.945,97 Darlehen WAW 100.000,00 100.000,00 Steuern und soziale Sicherheit 197.091,09 120.873,34 Sonstige Zinsabgrenzungen 30.222,59 26.070,84 Leasingverbindlichkeiten 0,00 3.114,74 Übrige sonstige Verbindlichkeiten 223.015,16 259.755,50 1.872.469,35 2.029.760,39
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 204.276,46 Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres, die erst in Folgejahren zahlungswirksam werden (2022: TEUR 343).

Im Oktober 2020 wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Betrag von insgesamt EUR 510.000,00 abgeschlossen, welcher mit 2% p.a. verzinst wird. Die Tilgung der letzten Rate wurde ausgesetzt.
Zur dargestellten Fristigkeit der Verbindlichkeit aus der Zinsabgrenzung AWS zum Bilanzstichtag wird auf die Erläuterungen zur AWS Finanzierung verwiesen.
Nach dem Bilanzstichtag wurden die Rückzahlungsmodalitäten für die Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank, des ERP-Fonds, der NÖBEG sowie der Wirtschaftsagentur Wien geändert und eine Verschiebung der Tilgungen vereinbart. Hinsichtlich der Tilgung der EIB- und Immobilienfinanzierungsdarlehen wird auf die Erläuterungen in Kapitel A., "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung" sowie D., "Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag", verwiesen. Mit der Wirtschaftsagentur Wien wurde ebenfalls eine Verzögerung der Darlehenstilgung um mindestens 18 Monate akkordiert. Der AWS hat zugesichert, nach Abschluss der Vereinbarungen, auch einer analogen Verschiebung der AWS Seed Finanzierung zuzustimmen. Zinsen, andere Entgelte, (Kreditzinsen, Garantiezinsen, Haftungsentgelte etc.) und umsatzabhängige EIB Royalties sind weiterhin regelmäßig zu leisten.
Die passive Rechnungsabgrenzung für Forschungs-Förderprojekte konnte nach Abschluss des Förderprojekts im Geschäftsjahr zur Gänze aufgelöst werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
| Umsatzerlöse | 2023 EUR |
2022 EUR |
|---|---|---|
| Verkauf von Waren | 7.994.755,82 | 10.650.964,19 |
| Upfront- und Meilensteinzahlungen | 8.997,66 | 0,00 |
| Erlöse aus Lizenzverträgen | 747.493,57 | 406.155,18 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 307.084,64 | 331.952,41 |
| 9.058.331,69 | 11.389.071,78 |
Die Umsatzerlöse wurden auf folgenden Märkten erzielt:
| 2023 TEUR |
2022 TEUR |
|
|---|---|---|
| Österreich | 536 | 988 |
| Sonstige europäische Länder | 4.462 | 7.028 |
| Drittländer | 4.060 | 3.373 |
| 9.058 | 11.389 |
Die Handelswarenerlöse weisen nach den überdurchschnittlich hohen, pandemiebedingten Zuwachsraten der Vorjahre nunmehr einen Rückgang auf, während die Erlöse aus Lizenzverträgen in Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung einen markanten einmaligen Anstieg zum Vorjahr zeigen.
Umsatzerlöse aus Upfront- und Meilensteinzahlungen betreffen einen neuen Distributionspartner, welcher künftig Marinomed Produkte auf einigen asiatischen Märkten vertreiben wird.
Die Bestandsveränderungen beziehen sich auf im Geschäftsjahr abgeschlossene Kundenprojekte aus dem Unternehmensbereich "Solv4U".
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige betriebliche Erträge | 2023 EUR |
2022 EUR |
|---|---|---|
| Förderzuschüsse | 990.468,36 | 213.481,47 |
| Forschungsprämie | 322.383,89 | 467.757,96 |
| Auflösung von Rückstellungen | 136.430,50 | 14.317,52 |
| Auflösung von Investitionszuschüssen | 23.536,11 | 24.135,90 |
| Übrige betriebliche Erträge | 18.533,78 | 80.893,15 |
| Kursgewinne | 2.518,79 | 27.857,19 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 2,00 | 15.135,18 |
| 1.493.873,43 | 843.578,37 |
Die Förderzuschüsse betreffen im Geschäftsjahr letztmalig eine FFG-Förderung für die Erforschung einer SARS-CoV-2- Therapie auf Carragelose-Basis.
Der Rückgang bei den Erträgen aus der Forschungsprämie ist darauf zurückzuführen, dass die förderbaren Forschungsaufwendungen nach dem Abschluss klinischer Studien sowie mit fortschreitender Entwicklung der Produkte tendenziell zurückgehen.
Im Materialaufwand sind neben dem Handelswareneinsatz auch Aufwendungen für Verbrauch und Abwertung von Rohstoffen, Primärpackmitteln und Bulkwaren (TEUR 1.327, 2022: TEUR 2.161), sowie Aufwendungen für Labormaterialien (TEUR 120, 2022: TEUR 217) ausgewiesen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten überwiegend forschungsbezogene Dienstleistungen Dritter (TEUR 1.164, 2022: TEUR 1.079). Darüber hinaus werden hier Aufwendungen für Produktzulassung, Verrechnungen von Herstellern sowie patentbezogene Aufwendungen ausgewiesen.
Der Anstieg beim Personalaufwand ist insbesondere auf laufende Bezugserhöhungen in Zusammenhang mit der hohen Inflation im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie ein Belegschaftswachstum zurückzuführen. Veränderungen der Personalrückstellungen sind im Personalaufwand ausgewiesen.
Die Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen blieben wiederum annähernd konstant.
Der Rückgang bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist insbesondere auf geringere Rechts- und sonstige Beratungen, sowie auf reduzierte Marketingaufwendungen zurückzuführen.
Die Zinsaufwendungen betreffen überwiegend die Verzinsung des gewährten EIB-Darlehens sowie Zinsen in Zusammenhang mit der Standortfinanzierung und der Wandelanleihe.
Der Steueraufwand betrifft die Mindestkörperschaftsteuer.
Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingzahlungen betragen EUR 7.546,50 für das Folgejahr und EUR 20.897,27 für die folgenden fünf Jahre (2022: TEUR 8 für das Folgejahr und TEUR 23 für die folgenden fünf Jahre).
Die Gesellschaft hat eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, die auch finanzielle Verpflichtungen für die Zukunft beinhalten, die sich auf bezogene Leistungen von Dritten in Verbindung mit der Durchführung von klinischen Studien und anderen F&E-Aktivitäten beziehen, diese betragen zum Bilanzstichtag EUR 524.930,77 (2022: TEUR 1.002).
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust zum 31.12.2023 in Höhe von EUR -55.518.031,95 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) während des Geschäftsjahrs betrug:
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Vorstand | 3 | 3 |
| Sonstige Angestellte | 44 | 41 |
| Gesamt | 47 | 44 |
| Vorstände | Name | Geschäftsführung seit | Vorstand seit |
|---|---|---|---|
| Vorsitzender | Andreas Grassauer | 11.04.2006 | 02.06.2017 |
| Mitglied | Eva Prieschl-Grassauer | 04.09.2007 | 02.06.2017 |
| Mitglied | Pascal Schmidt | 17.09.2018 |
| Aufsichtsräte | Name | Aufsichtsrat seit |
|---|---|---|
| Vorsitzender | Simon Nebel | 02.06.2017 |
| Stellvertretende Vorsitzende |
Brigitte Ederer | 21.11.2018 |
| Mitglied | Elisabeth Lackner | 15.06.2022 |
| Mitglied | Ulrich Kinzel | 15.06.2022 |
| Mitglied | Eva Hofstädter-Thalmann | 21.06.2023 |
| Anzahl der ausgegebenen Optionen |
Zum 1. Jänner 2023 |
Zugänge | Ausgeübte Optionen |
Verfallene Optionen |
Zum 31. Dezember 2023 |
Davon ausübbar (vested) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Andreas Grassauer (CEO) | 6.556 | 0 | 0 | 0 | 6.556 | 6.556 |
| Eva-Prieschl Grassauer (CSO) |
6.556 | 0 | 0 | 0 | 6.556 | 6.556 |
| Pascal Schmidt (CFO) | 7.785 | 0 | 0 | 0 | 7.785 | 7.785 |
| Leitende Angestellte | 1.582 | 0 | 0 | 0 | 1.582 | 1.582 |
| Sonstige Arbeitnehmer | 10.497 | 0 | 0 | 211 | 10.286 | 10.286 |
| Summe | 32.976 | 0 | 0 | 211 | 32.765 | 32.765 |
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen.
Im Jahr 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 an Mitarbeiter und leitende Angestellte ausgegeben. In 2020 wurden weitere 2.748 Optionen an 8 neue Mitarbeiter ausgegeben. Im Geschäftsjahr wurden keine Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben. Es wurden keine Optionen ausgeübt und 211 verfielen. Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach "Anwachsen" (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsehandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsegangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsehandelstage ab dem 6. Börsehandelstag nach der Veröffentlichung von Fi-

nanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsehandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Die Optionen verfallen entschädigungslos spätestens am 31. Januar 2025. Bei wirksamer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verfallen die bis dahin nicht erdienten Optionen sofort. Erdiente Optionen dürfen jedoch in der auf die Beendigung folgenden Ausübungsperiode abhängig vom Erreichen der Kurshürde ausgeübt werden.
Der Schätzwert der ausgegebenen Aktienoptionen zum Bilanzstichtag beträgt EUR 327,65 (2022: TEUR 86). Im Geschäftsjahr wurden, wie auch im Vorjahr, keine Optionen ausgeübt.
Im Jahr 2023 übersteigen die Erträge aus verfallenen Optionen die laufenden Aufwendungen und betragen insgesamt EUR 2.077,17 (2022: TEUR 17 Aufwand).
Die Aufwendungen für Abfertigungen betreffen ausschließlich Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse und verteilen sich wie folgt:
| 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| Vorstand | 14.137,26 | 13.795,53 | |
| leitende Angestellte | 2.762,90 | 6.627,07 | |
| sonstige Angestellte | 44.658,48 | 37.465,46 | |
| 61.558,64 | 57.888,06 |
Die für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständige BDO Assurance GmbH hat folgende Leistungen für das Unternehmen erbracht:
| 2023 EUR |
2022 EUR |
|
|---|---|---|
| Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses | 70.532,50 | 63.710,00 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 28.858,00 | 27.410,00 |
| Sonstige Leistungen | 1.628,63 | 5.861,22 |
| 101.019,13 | 96.981,22 |
Marinomed hält zum Abschlussstichtag 100% der Anteile an der Marino Immo GmbH. Die Gesellschaft erstellt zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB.
Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Verträge zwischen Marinomed Biotech AG und Marino Immo GmbH.
Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Bezüge des Vorstands exkl. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, inkl. abgegrenzten Prämien für das Geschäftsjahr 2023 sowie Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm insgesamt EUR 816.589,21 (2022: TEUR 919), davon aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm EUR 589,03 (2022: TEUR 22).
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt.
Die Bezüge des Aufsichtsrats (Fixvergütungen, Sitzungsgelder und Spesen) betrugen im Jahr 2023 EUR 163.081,16 (2022: TEUR 154).
Seit 2019 erbringt der Aufsichtsratsvorsitzende Business Development-Aktivitäten im Rahmen eines Beratungsvertrags, der mit der Viopas Venture Consulting GmbH (VVC) abgeschlossen wurde. Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der Aufwand im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf EUR 30.323,50 (2022: TEUR 30), die im Wesentlichen dem Vorsitzenden zukommen. Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 7.823,50 (31. Dezember 2022: TEUR 0).
Im 1. Quartal 2023 wurde ein weiterer Beratungsvertrag für Business Development-Dienstleistungen mit dem Unternehmen VVC abgeschlossen. Die Vergütung für Leistungen aus dieser Beratungsfunktion enthält fixe und (überwiegend) erfolgsabhängige Bestandteile. Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der Aufwand für das Basishonorar und Auslagen, die von Marinomed getragen wurden, in Zusammenhang mit diesem Vertrag auf EUR 94.097,65 (2022: TEUR 0). Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 0,00 (31. Dezember 2022: TEUR 0). Der Aufsichtsratsvorsitzende Simon Nebel ist an der VVC beteiligt, jedoch steht der wesentliche Teil der Vergütung der Projektleitung zu, die nicht der Aufsichtsratsvorsitzende inne hat.
Mit dem Aufsichtsratsmitglied Elisabeth Lackner besteht ein Beratungsvertrag über Business & Corporate Development Aktivitäten. Im Geschäftsjahr betrugen die Aufwendungen aus diesem Vertrag EUR 28.591,27 (2022: TEUR 0) inklusive Spesen. Die daraus resultierende offene Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 28.591,27 (31. Dezember 2022: TEUR 0).

Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Bericht zum Jahresabschluss
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt. Prüfungsurteil
Bestätigungsvermerk
In den Jahren 2021 - 2024 wurden insgesamt 13 Tranchen des flexiblen Wandelanleihenprogramms gezeichnet sowie 13 Tranchen umgewandelt, daraus wurde das Grundkapital um 3.116 Aktien im Jahr 2021, um 25.140 Aktien im Jahr 2022, um 17.671 Aktien im Jahr 2023 sowie um weitere 16.697 Aktien im Jahr 2024 erhöht. Die vorerst letzte Tranche wurde im Februar 2024 gezogen und im März 2024 konvertiert. Daraus resultiert eine Grundkapitalerhöhung um 5.213 Aktien. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrecht-
Wir haben den Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der
Das Unternehmen hat am 27. März 2024 eine Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über den Aufschub der Rückzahlungen des im Jahr 2019 gewährten Venture-Darlehens in Höhe von EUR 15 Mio. getroffen. Demnach wird die Rückzahlung der ersten Tranche in Höhe von nominal EUR 4 Mio. von Oktober 2024 auf April 2026 verschoben. Die zweite Tranche in Höhe von nominal EUR 5 Mio. wird statt im Dezember 2025 nun im Juni 2027 fällig. Die dritte Tranche mit einem ausstehenden Nominale von EUR 4,7 Mio. wird Marinomed in halbjährlichen Raten von EUR 0,67 Mio. zwischen Dezember 2025 und August 2028 zurückzahlen. Die Zinssätze bleiben unverändert. Die Verträge enthalten weitere Bedingungen, darunter die Verlängerung der bestehenden Vereinbarung über Royalties um fünf Jahre. Die Darlehensgeber der Immobilienfinanzierung erklärten sich ebenfalls bereit, ihre Kapitalrückzahlungen gemeinsam mit der EIB auszusetzen. Der AWS hat zugesichert, nach Abschluss der Vereinbarungen, auch einer analogen Verschiebung der AWS Seed Finanzierung zuzustimmen. Mit der Wirtschaftsagentur Wien wurde ebenfalls eine Verzögerung der Darlehenstilgung um mindestens 18 Monate akkordiert. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einen Einfluss auf den Jahresabschluss haben. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden
Korneuburg, am 15. April 2024 im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungs-
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
• Umsatzrealisierung
lichen Vorschriften.
urteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
................................................. ................................................. ................................................. Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
waren im Jahr 2020 auf den Verkauf von Waren aus dem
setzt bei Warenlieferungen einen vertraglich vereinbar-
Angaben zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse im
Sachverhalt und Verweis auf
Wir haben den Jahresabschluss der Marinomed Biotech AG, Korneuburg, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Die Gesellschaft generierte im Jahr 2020 Umsatzerlöse nach UGB iHv TEUR 8.270. Über 92% der Umsatzerlöse nungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erhoben und dabei im Rahmen von Aufbau- und Funktionsprü-
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir das rech-
fungen die für die Realisierung von Umsatzerlösen rele-
Verträge dahingehend beurteilt, ob die darin enthaltenen Vertragsmodalitäten im Rahmen der Umsatzreali-
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Segment Carragelose zurückzuführen. Gemäß dem Realisationsprinzip des § 201 Abs 2 Z 4 lit a UGB sind Umsatzerlöse im Jahresabschluss nur zu erfassen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Dies vanten Prozesse und die darin implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet. Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Dazu wurden in Stichproben
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Die Umsatzerlöse stellen für (potenzielle) Investoren und Abschlussadressaten ein wesentliches Entscheidungskriterium dar, um die Markterfolge und den Fortschritt der Gesellschaft zu beurteilen. Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Jahresergebnis sowie der Bedeutung der Umsatzerlöse für den Jahresabschluss der Gesellschaft im Allgemeinen, wurde die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert. sierung korrekt abgebildet worden sind. Die korrekte Periodenabgrenzung wurde durch Prüfung von Warenlieferungen rund um den Stichtag verifiziert. Darüber hinaus haben wir die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Umsatzerlösen von einzelnen Kunden bestätigen lassen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 weist ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 12.602.443,28 sowie einen Jahresverlust in Höhe von EUR 6.365.243,21 auf. Der Vorstand ging bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 vom Grundsatz der Unternehmensfortführung aus. Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung" im Anhang. Darin wird dargelegt, dass die aktuell vorliegende positive Fortbestehensprognose neben der Aufschiebung der Tilgungen für die bestehende EIB-Finanzierung insbesondere auch den Abschluss mehrerer Lizenzverträge im Bereich Carragelose und Marinosolv voraussetzt. Die Vereinbarungen mit der EIB zur Aufschiebung der Tilgungszahlungen um 18 Monate konnten bereits abgeschlossen werden. halten. Für weitere Details iZm Absatzmärkten und Geschäftsentwicklung wird auf das Kapitel 1.2 im Lagebericht verwiesen.
Wie im Anhang dargelegt, zeigen diese Ereignisse oder Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwerfen kann und das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage sein wird, seine im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden im normalen Geschäftsverlauf zu realisieren bzw. zu tilgen. Unsere Prüfung ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Kontrollen beinhalten können.
Darüber hinaus gilt:
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli-
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Ge-
rung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grund-sätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss-
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
chen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
dazu.

Die Gesellschaft generierte im Jahr 2023 Umsatzerlöse iHv TEUR 9.058. Der überwiegende Teil war im Jahr 2023 in Höhe von TEUR 7.995 auf den Verkauf von Waren aus dem Geschäftsbereich Carragelose zurückzuführen. Weiters wurden Umsatzerlöse aus Lizenzverträgen iHv TEUR 748 sowie sonstige Umsatzerlöse iHv TEUR 315 realisiert. nungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
Gemäß dem Realisationsprinzip des § 201 Abs 2 Z 4 lit a UGB sind Umsatzerlöse im Jahresabschluss nur zu erfassen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Dies setzt bei Warenlieferungen einen vertraglich vereinbarten Übergang der Preisgefahr voraus. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Die Umsatzerlöse stellen für (potenzielle) Investoren und Abschlussadressaten ein wesentliches Entscheidungskriterium dar, um die Markterfolge und den Fortschritt der Gesellschaft zu beurteilen. ben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Jahresergebnis sowie der Bedeutung der Umsatzerlöse für den Jahresabschluss der Gesellschaft im Allgemeinen, wurde die Umsatzrealisierung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert. mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
Angaben zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 sind im Kapitel C des Anhangs enthalten. Für weitere Details iZm Absatzmärkten und Geschäftsentwicklung wird auf das Kapitel 1.2 im Lagebericht verwiesen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erhoben und dabei im Rahmen von Aufbau- und Funktionsprüfungen die für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse und die darin implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit getestet. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-treter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Dazu wurden in Stichproben Verträge dahingehend beurteilt, ob die darin enthaltenen Vertragsmodalitäten im Rahmen der Umsatzrealisierung korrekt abgebildet worden sind. fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Die korrekte Periodenabgrenzung wurde durch Prüfung von Warenlieferungen rund um den Stichtag verifiziert. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Anga-
Darüber hinaus haben wir die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Umsatzerlösen von einzelnen Kunden bestätigen lassen. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa-
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, ent-
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt ha-
ben.
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Abschlussprüfung erbracht, die nicht im Jahresabschluss angegeben worden sind. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Klemens Eiter. Wien, am 13. April 2021
Wir haben für die geprüfte Gesellschaft und das von dieser beherrschte Unternehmen keine Leistungen zusätzlich zur
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. BDO Austria GmbH
Urteil
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Erklärung des Vorstands
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. mäß International Financial Reporting Standards (IFRSs) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellte Konzernabschluss der Gruppe (Marinomed Biotech AG) zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2020
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Abschnitt 3 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten im Lagebericht, der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt 2 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Lagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht. aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens (Marinomed Biotech AG) zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Mutterunternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens ent-
steht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Mutterunterneh-
gemäß § 124 (1) 3. Börsegesetz
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21.6.2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 04. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2018 Abschlussprüfer. Korneuburg, am 13. April 2021
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.
Wien, am 15. April 2024
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Mag. Gerhard Fremgen ppa. Christoph Leutgeb, MSc (WU)
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards gemäß International Financial Reporting Standards (IFRSs) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellte Konzernabschluss der Gruppe (Marinomed Biotech AG) zum 31. Dezember 2023 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. We confirm to the best of our knowledge that the consolidated financial statements of the Group (Marinomed Biotech AG) for the year ended December 31, 2021 prepared in accordance with the International Financial Reporting Standards (IFRS) and the requirements of section 245a UGB (Austrian Commercial Code) give a true and fair view of the assets, liabilities, financial position, and profit or loss of the Group and that the consolidated management report for the year ended December 31, 2021 gives a true and fair view of the development and performance of the business and the position of the Group, together with a description of the principal risks and uncertainties the Group faces.
We confirm to the best of our knowledge that the financial statements of the parent company (Marinomed Biotech AG)
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens (Marinomed Biotech AG) zum 31. Dezember 2023 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2023 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Mutterunternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mutterunternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Mutterunternehmen ausgesetzt ist. for the year ended December 31, 2021 prepared in accordance with the Austrian Commercial Code (UGB) give a true and fair view of the assets, liabilities, financial position, and profit or loss of the parent company and that the management report for the year ended December 31, 2021 gives a true and fair view of the development and performance of the business and the position of the parent company, together with a description of the principal risks and uncertainties the parent company faces. Korneuburg, April 12, 2022
Korneuburg, am 15. April 2024 Der Vorstand Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt
Chief Executive Officer
Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Pascal Schmidt Vorsitzender und Chief Science Officer Chief Financial Officer
Hovengasse 25 2100 Korneuburg Österreich www.marinomed.com Austria
Nikolaus Bauer, Finance Manager Lucia Ziegler, Head of Investor and Public Relations Tel. +43 2262 90 300 [email protected] Pascal Schmidt, Chief Financial Officer Stephanie Kniep, Investor Relations Phone +43 2262 90 300
Metrum Communications GmbH MC Services AG
Inhouse produziert mit ns.publish Produced in-house in collaboration with ns.publish
Personenbezogene Begriffe wie "Mitarbeiter" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Due to the financial rounding of individual items and percentages in this report, it may contain minor calculation differences. This report contains forward-looking statements that were prepared on the basis of
all the information available at the time. Various factors mean that actual perfor-
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Basis aller zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die tatsächlichen Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren von den hier dargestellten Erwartungen abweichen. Die Marinomed Biotech AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Marinomed Biotech AG dar. mance may differ from the expectations set out here. Marinomed Biotech AG will not update these forward-looking statements, either on account of changes in actual circumstances or due to changes in assumptions or expectations. This report does not constitute a recommendation or solicitation to buy or sell securities of Marinomed Biotech AG. Misprints and typographical errors excepted. Published in April 2022.
Druck- und Satzfehler vorbehalten. Veröffentlicht im April 2024

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