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029 Group SE

M&A Activity Feb 23, 2015

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 23 February 2015 16:30

Angebot zum Erwerb;

Zielgesellschaft: YOUNIQ AG; Bieter: Corestate Ben BidCo AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

—————————————————————————

Corestate Ben BidCo AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Kaufangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs-

und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Corestate Ben BidCo AG

c/o HauckSchuchardt

Niedenau 61-63

60325 Frankfurt am Main

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

99284

Zielgesellschaft:

YOUNIQ AG

Eschersheimer Landstraße 6

60322 Frankfurt am Main

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

86081

ISIN: DE000A0B7EZ7

WKN: A0B7EZ

Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr der

Börsen in Frankfurt / Main, Berlin, Düsseldorf und Stuttgart gehandelt.

Die Corestate Ben BidCo AG (Bieterin) hat heute entschieden, den Aktionären

der YOUNIQ AG (Zielgesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen

Kaufangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der

Zielgesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in bar zu erwerben

(Kaufangebot). Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von

EUR 1,40 je Stückaktie

anzubieten.

Die Bieterin ist eine unmittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der

CORESTATE IREI Holding S.A., einer nach luxemburgischem Recht gegründeten

Aktiengesellschaft (société anonyme) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im

Handels- und Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg unter der

Nummer B 186 352.

Die Bieterin hält derzeit insgesamt 8.684.475 auf den Inhaber lautende

Stammaktien ohne Nennbetrag der Zielgesellschaft jeweils mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Dies entspricht ca. 83,50%

der gegenwärtigen Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Das Kaufangebot wird zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden

Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Eine Mindestannahmequote als

Angebotsbedingung ist nicht vorgesehen.

Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter www.youniq-group.de

veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der

Zielgesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das

Kaufangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Inhabern von Aktien der

Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle

sonstigen im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehenden Dokumente zu lesen,

sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen

enthalten werden.

Das Kaufangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

(WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

(WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Eine Durchführung des Kaufangebots

nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der

Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens

und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.

Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,

Zulassungen oder Genehmigungen des Kaufangebots außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die

Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen, sich auf

Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als

der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der

infolge der Annahme des Kaufangebots zustande kommt, wird ausschließlich

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in

Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Kaufangebot im

Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin

gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der

Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung oder anderer mit dem Kaufangebot im Zusammenhang stehender

Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den

Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik

Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den

Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen

der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,

Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen

unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik

Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen

informieren und diese befolgen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder

für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Kaufangebots vor, während oder

nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der

Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.

Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der

Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.

Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch

hinsichtlich des Kaufangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen

beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit

ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und

unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.

Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als

unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich

von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr

gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine

Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher

Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger

Faktoren zu aktualisieren.

Frankfurt am Main, den 23. Februar 2015

Corestate Ben BidCo AG

Ende der WpÜG-Meldung

23.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf und Stuttgart.

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