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029 Group SE

M&A Activity Aug 12, 2011

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 12 August 2011 18:45

Kontrollerwerb ;

Zielgesellschaft: VARTA Aktiengesellschaft; Bieter: ETV Holding AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle

über die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Kontrollerwerber:

ETV Holding AG

Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17

1060 Wien

Österreich

eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, unter FN

192939 i

ISIN: AT0000744909

Zielgesellschaft:

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Joachimstraße 6

30159 Hannover

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 55132

ISIN: DE000A0TGJ55

Die ETV Holding AG mit Sitz in Wien, Österreich (‘ETV Holding AG’), hat am

12. August 2011 mittelbar 4.608.556 auf den Inhaber lautende Stückaktien

der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Hannover (‘VARTA

AKTIENGESELLSCHAFT’), mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in

Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A0TGJ55) (die ‘VARTA-Aktien’)

erworben und hält seitdem mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von

rund 93,16% der Stimmrechte an der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT. Diese

Stimmrechte sind der ETV Holding AG sämtlich gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

des Wertpapierübernahmegesetzes (‘WpÜG’) zuzurechnen.

Der mittelbare Erwerb durch die ETV Holding AG erfolgte im Wege des

teilweise direkten und teilweise indirekten Erwerbs von 100% der

Stimmrechte an der GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover,

die unmittelbar die oben bezeichneten VARTA-Aktien und Stimmrechte hält.

Damit hat die ETV Holding AG mit Sitz in Wien, Österreich, am 12. August

2011 die Kontrolle gemäß §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 WpÜG

über die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Hannover erlangt.

Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Keystone Holding SA,

Zollikon, Schweiz, (ii) Herr Christian Hosp, wohnhaft in Herrliberg,

Schweiz, und (iii) Herr Dr. Dr. Michael Tojner, wohnhaft in Wien,

Österreich (nachfolgend gemeinsam die ‘Weiteren Kontrollierenden

Personen’), in Folge einer Zurechnung sämtlicher von der ETV Holding AG wie

vorstehend beschrieben mittelbar gehaltener Aktien und Stimmrechte an der

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG am 12. August

2011 mittelbar die Kontrolle über die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT erlangt. Die

vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der

vorgenannten Weiteren Kontrollierenden Personen.

Die ETV Holding AG wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der

Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden

Aktionäre der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT veröffentlichen. Das Pflichtangebot

wird im Wege eines Barangebots erfolgen. Die ETV Holding AG beabsichtigt,

den Aktionären der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT vorbehaltlich der übrigen

Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen

VARTA-Aktien zu einem Preis je VARTA-AKTIE in Höhe des gesetzlichen

Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten durchschnittlichen

inländischen Börsenkurses der VARTA-Aktie während der letzten drei Monate

vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung in bar zu erwerben.

Das Pflichtangebot ergeht im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage

mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen.

Die ETV Holding AG wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die

aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden

Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes Pflichtangebot für die

Aktien der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und

weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet

unter

http://www.etvh.at

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von VARTA-Aktien dar.

Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende

Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage

mitgeteilt. Investoren und Inhabern von VARTA-Aktien wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit

dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt

gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Wien, den 12. August 2011

ETV Holding AG

Ende der WpÜG-Meldung

12.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: VARTA AG: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart

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