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M&A Activity Apr 23, 2010

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 23 April 2010 13:45

Befreiung;

Zielgesellschaft: MPC Münchmeyer Petersen Capital AG; Bieter: Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l. und andere

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

——————————————————————————

Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung

zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines

Pflichtangebots für Aktien der

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, Palmaille 67, 22767 Hamburg

ISIN: DE0005187603

Mit Bescheiden vom 8. und 12. April 2010 hat die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) auf entsprechende Anträge

1. Corsair Capital LLC, c/o The Corporation Trust Company, 1209

Orange Street, City of Wilmington, County of New Castle, DE

19801, USA;

2. Corsair III Financial Services Offshore Capital Partners L.P.,

c/o M&C Corporate Services Limited, PO Box 309 GT, Ugland

House, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands as its General

Partner;

3. Corsair III Finance Europe S.à r.l., 65, Boulevard Grande

Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;

4. Corsair III Investments International S.à r.l., 65, Boulevard

Grande Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;

5. Corsair III Participations S.à r.l., 65, Boulevard Grande

Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;

6. Corsair III Benelux Investments S.à r.l., 65, Boulevard Grande

Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;

7. Corsair III European Investments S.à r.l., 65, Boulevard Grande

Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;

8. Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l., Boulevard Grande

Duchesse Charlotte, L-1331 Luxembourg;

9. MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, Palmaille 67, 22767

Hamburg; Deutschland;

10. Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH, Pinneberger Straße 9,

25451 Quickborn, Deutschland

sowie

11. Herrn Ulrich Oldehaver, Norderstedt, Deutschland

(zusammen die ‘Antragssteller’) im Hinblick auf die – im Zusammenhang mit

der Sanierung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, Hamburg –

Kontrollerlangung an der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG von den

Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die

Kontrollerlangung an der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG zu

veröffentlichen sowie gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG der BaFin eine

Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot an die Aktionäre der MPC

Münchmeyer Petersen Capital AG zu übermitteln und eine solche

Angebotsunterlage zu veröffentlichen.

Die Bescheide der BaFin enthalten Nebenbestimmungen zur Sicherstellung der

folgenden Sanierungsmaßnahmen:

– Das Grundkapital der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG wird bis zum

31. Mai 2010 von EUR 18.212.918,00 um mindestens EUR 7.272.728,00 auf

mindestens EUR 25.485.646,00 erhöht.

– Die Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l. bezieht im Rahmen der

Kapitalerhöhung EUR 5.090.909 junge Aktien der MPC Münchmeyer Petersen

Capital AG zum Bezugspreis von EUR 2,75 je Aktie; für den Fall, dass

die übrigen Aktionäre der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, mit

Ausnahme der MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, der Oldehaver

Beteiligungsgesellschaft mbH und Herrn Ulrich Oldehaver, mehr als

727.273 junge Aktien beziehen sollten, sind die von den übrigen

Aktionären über die 727.273 jungen Aktien hinaus bezogenen Aktien von

den 5.090.909 jungen Aktien abzuziehen, soweit die Corsair III

Investments (Luxembourg) S.à r.l. mindestens 2.722.831 junge Aktien

beziehen wird.

– Die MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH bezieht im Rahmen der

Kapitalerhöhung junge Aktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

gegen Zahlung von mindestens EUR 5.800.000,00.

– Die Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH bezieht im Rahmen der

Kapitalerhöhung junge Aktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

gegen Zahlung von mindestens EUR 180.000,00 und Herr Oldehaver bezieht

im Rahmen der Kapitalerhöhung junge Aktien der MPC Münchmeyer Petersen

Capital AG gegen Zahlung von mindestens EUR 20.000,00.

Dem Antrag der Antragssteller wurde gemäß § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG in

Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung stattgegeben. Der

Bescheid der BaFin beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:

– Die Kapitalerhöhung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ist zur

Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft erforderlich. Sie

dient damit ebenso wie die weiteren unten dargestellten

Sanierungsmaßnahmen der Beseitigung bestandsgefährdender Risiken im

Sinne von § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Die Risiken sind insbesondere

entstanden durch einen Rückgang des Platzierungsgeschäfts der MPC

Münchmeyer Petersen Capital AG und der infolgedessen drohenden

Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten.

– Das Sanierungskonzept der Antragsteller ist geeignet, die Sanierung der

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG herbeizuführen. Seine Eckpfeiler

sind zum einen eine Vereinbarung mit den Gläubigerbanken und zum

anderen die oben dargestellte Kapitalerhöhung. Die Bankenvereinbarung

sieht eine befristete Freistellung der MPC Münchmeyer Petersen Capital

AG von Eventualverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 1,3 Milliarden,

die Gewährung weiterer Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt EUR

11,5 Millionen durch Gläubigerbanken und die Zuführung von EUR 10

Millionen aus einem bislang gesperrten Bardepot vor; daneben

verpflichtet sie das Management zu unternehmensinternen Kostensenkungs-

und Restrukturierungsmaßnahmen. Die durch das Sanierungskonzept

erfolgte Verknüpfung der Befreiung von Eventualverbindlichkeiten mit

internen Kostensenkungsmaßnahmen und der Kapitalerhöhung stellt sicher,

dass die Antragsteller, das Management der Gesellschaft und die

Gläubigerbanken bei der Stabilisierung des Unternehmens konstruktiv

zusammenwirken.

– Die Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l. und die MPC

Münchmeyer Petersen & Co. GmbH werden sich künftig untereinander

hinsichtlich der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG abstimmen, sodass

sie über eine wechselseitige Zurechnung ihrer Stimmrechte nach § 30

Abs. 2 WpÜG die Kontrolle erlangen. Eine entsprechende Vereinbarung ist

zwischen diesen Parteien inzwischen in Kraft getreten.

– Ferner werden sich die MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, die

Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH und Herr Oldehaver künftig

untereinander hinsichtlich der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

abstimmen, sodass sie über eine wechselseitige Zurechnung ihrer

Stimmrechte nach § 30 Abs. 2 WpÜG die Kontrolle erlangen. Eine

entsprechende Vereinbarung ist zwischen diesen Parteien inzwischen in

Kraft getreten.

– Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände überwiegen die

Interessen der Antragssteller an einer Befreiung die Interessen der

anderen Aktionäre an einem Pflichtangebot. Durch die Sanierungen wird

der Fortbestand der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG gesichert. Dies

ist im Interesse aller Aktionäre der Gesellschaft, die ansonsten die

drohende Liquidität der Gesellschaft zu gegenwärtigen hätten. Da die

Antragssteller im Rahmen der Sanierung durch ihre Sanierungsleistungen

zum Fortbestand der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG beitragen, kann

ihnen nicht zugemutet werden, den Aktionären der MPC Münchmeyer

Petersen Capital AG darüber hinaus ein Pflichtangebot zum Erwerb aller

Aktien zu unterbreiten. Die Aktienbeteiligungen der Aktionäre der MPC

Münchmeyer Petersen Capital AG werden durch die abgeschlossenen

Aktionärs- und Poolvereinbarungen nicht unmittelbar beeinträchtigt. Die

getroffenen Vereinbarungen ermöglichen es den Großaktionären zwar, die

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG durch eine Hauptversammlungsmehrheit

zu kontrollieren. Die Mitwirkungsrechte der übrigen Aktionäre werden

dadurch jedoch nicht wesentlich weiter beeinträchtigt, als dies schon

zuvor der Fall war, da die Großaktionäre schon vor Abschluss der

genannten Vereinbarungen in der Summe über 63,38 % der Stimmrechte auf

sich vereinigten. Des Weiteren steht der Abschluss von

Aktionärsvereinbarungen im berechtigten Interesse der Großaktionäre,

die auf diese Weise ihre Teilnahme an der Kapitalerhöhung der MPC

Münchmeyer Petersen Capital AG abzusichern suchen. Bei der im Rahmen

des Sanierungskonzepts beabsichtigten Kapitalerhöhung haben die

Aktionäre selbst die Möglichkeit, der Verwässerung ihrer

Aktienbeteiligung entgegenzuwirken und sich an der geplanten Sanierung

zu beteiligen. Zudem profitieren die Aktionäre im Falle einer

erfolgreichen Sanierung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG von

deren Früchten. Insofern besteht auch für die übrigen Aktionäre der MPC

Münchmeyer Petersen Capital AG entsprechend der gesetzgeberischen

Intention, derzufolge eine Befreiung von der Angebotspflicht in

Sanierungsfällen dann gerechtfertigt ist, wenn die übrigen Aktionäre

ihrerseits einen möglichen Vorteil aus der Sanierung ziehen können, die

Chance einer Partizipation.

April 2010

Corsair Capital LLC

Corsair III Financial Services Offshore Capital Partners L.P.

Corsair III Finance Europe S.à r.l.

Corsair III Investments International S.à r.l.

Corsair III Participations S.à r.l.

Corsair III Benelux Investments S.à r.l.

Corsair III European Investments S.à r.l.

Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l.

MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH

Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH

Herr Ulrich Oldehaver

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 23.04.2010

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Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Hamburg; Freiverkehr

Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart

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