M&A Activity • May 7, 2010
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Takeover Bids | 7 May 2010 14:02
Pflichtangebot;
Zielgesellschaft: GARANT SCHUH + MODE AG; Bieter: ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung
gemäß §§ 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m. mit 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Bussardweg 18, 41468
Neuss, Bundesrepublik Deutschland; eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Neuss unter der Registernummer HRB 9481.
Zielgesellschaft: GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT, Elisabethstraße
70, 40217 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland; eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 21415.
Aktien und Börsenhandelsplätze:
nennwertlose, auf den Namen lautende Stamm-Stückaktien, ISIN: DE0005853006
(WKN: 585300), nicht börsennotiert;
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien VZ 1,41, ISIN:
DE0005853030 (WKN: 585303), im regulierten Markt an den Wertpapierbörsen
Düsseldorf und Frankfurt (General Standard) und im Freiverkehr an den
Wertpapierbörsen Berlin, Hamburg, Stuttgart und München (Open Market);
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien VZ 0,01, ISIN:
DE000A0SFSD5 (WKN: A0SFSD), im Freiverkehr an der Wertpapierbörse
Düsseldorf (Open Market);
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien VZ 0,39, ISIN:
DE000A0SFSF0 (WKN: A0SFSF) im Freiverkehr an der Wertpapierbörse Düsseldorf
(Open Market).
Die ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH hat am 30. April 2010 einen
Vertrag über den Erwerb von 1.191.754 der nennwertlosen, auf den Namen
lautenden Stamm-Stückaktien der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
(ISIN: DE0005853006 / WKN: 585300) geschlossen, dessen Vollzug unter
aufschiebenden Bedingungen stand.
Seit dem 06. Mai 2010 steht der Erwerb nur noch unter der aufschiebenden
Bedingung der Zahlung des Kaufpreises. Damit werden der ANWR Zweite
Beteiligungsgesellschaft mbH seit dem 06. Mai 2010 die Stimmrechte an
diesen 1.191.754 Stamm-Stückaktien (dies entspricht 84,31 % der
Stamm-Stückaktien) unmittelbar nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WpÜG
zugerechnet. Unter Berücksichtigung der – gemäß Veröffentlichung der
Zielgesellschaft vom 28. April 2010 zur Rechtsänderung bei Wertpapieren
gemäß § 30e Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) – mit Wirkung zum
28. April 2010 aufgelebten Stimmrechte aller Vorzugs-Stückaktien entspricht
dies derzeit einem Anteil an Stimmrechten der Zielgesellschaft in Höhe von
69,93 %. Die ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH hat damit unmittelbar
die Kontrolle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG über die GARANT SCHUH + MODE
AKTIENGESELLSCHAFT erlangt.
Die Stimmrechte, welche der ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH an der
Zielgesellschaft zurechnet werden, werden gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
sowie S. 2 WpÜG auch der die ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH
kontrollierenden Ariston-Nord-West-Ring eG, Nord-West-Ring-Straße 11, 63533
Mainhausen, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Offenbach (Main) unter GnR 20125,
zugerechnet, so dass diese mittelbar Kontrolle über die Zielgesellschaft im
Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt hat. Diese Veröffentlichung erfolgt auch
im Namen der Ariston-Nord-West-Ring eG.
In Erfüllung ihrer Verpflichtung und der Verpflichtung der
Ariston-Nord-West-Ring eG sowie nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
wird die ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG
ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller restlichen ausstehenden Aktien der
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT abgeben. Die Ariston-Nord-West-Ring
eG wird kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der GARANT SCHUH +
MODE AKTIENGESELLSCHAFT veröffentlichen.
Die Angebotsunterlage wird nach Eintritt der hierfür gesetzlich
erforderlichen Voraussetzungen im Internet unter http://www.anwr.de
veröffentlicht.
Neuss, 07. Mai 2010
ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Verkauf von Aktien der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
(‘GARANT’) dar. Das öffentliche Pflichtangebot der ANWR Zweite
Beteiligungsgesellschaft mbH zum Erwerb von GARANT-Aktien erfolgt erst
durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den
Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (‘WpÜG’) und
ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bestimmungen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichen Pflichtangebot in
Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser
Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein; sie dürfen nicht in
Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden,
in denen dies rechtswidrig wäre.
Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem
Pflichtangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die
USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet
werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren
Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland
durch Dritte wird von dem Bieter nicht gestattet, es sei denn, dies erfolgt
in Übereinstimmung mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften, in der
bzw. in die die Veröffentlichung, der Versand, die Verteilung oder die
Verbreitung erfolgt. Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt
hiervon unberührt.
Der Bieter übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik vereinbar ist.
GARANT-Aktionäre können folglich auf die Anwendung ausländischer
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Ihnen wird empfohlen,
sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten.
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 07.05.2010
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Notiert: Regulierter Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in München und Stuttgart
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