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029 Group SE

M&A Activity Nov 6, 2009

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 6 November 2009 17:55

Übernahmeangebot;

Zielgesellschaft: Herlitz AG; Bieter: Pelikan International Corporation Berhad

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes gemäß

§ 10 Abs. 1 i. V. m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Pelikan International Corporation Berhad

Lot 3410, Mukim Petaling, 12 ½ Miles, Jalan Puchong

47100 Puchong, Selangor Darul Ehsan, Malaysia

Zielgesellschaft:

Herlitz AG

Am Borsigturm 100

13507 Berlin

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg

unter HRB 7129 B

ISIN: DE0006053101 (zum Börsenhandel zugelassene Inhaber-Stückaktien)

ISIN: DE0006053119 (nicht zum Börsenhandel zugelassene Inhaber-Stückaktien)

Börsenhandelsplätze (Aktien): Im regulierten Markt an der Frankfurter

Wertpapierbörse (General Standard) und im regulierten Markt der Börsen

Berlin und Düsseldorf; im Freiverkehr der Börsen Hamburg, München und

Stuttgart

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt nach Gestattung durch

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter:

http://www.pelikan.com/picb/investor-relations/angebot

Angaben des Bieters:

Pelikan International Corporation Berhad (die ‘Bieterin’) hat heute

entschieden, den Aktionären der Herlitz AG anzubieten, ihre auf den Inhaber

lautenden Stückaktien der Herlitz AG im Wege eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben (das ‘Angebot’). Die Bieterin

beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage,

den Aktionären der Herlitz AG als Gegenleistung für ihre Aktien eine

Geldleistung in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG

i. V. m. §§ 3 bis 5 WpÜG-Angebotsverordnung anzubieten.

Die Bieterin hat heute mit der Stationery Products S.à r.l. (‘Verkäuferin’)

einen Kaufvertrag über Aktien, Geschäftsanteile, Darlehen und Optionen

geschlossen, der u. a. den Erwerb von 65,99% der Aktien (entspricht

7.198.498 Inhaber-Stückaktien) an der Herlitz AG und den Erwerb von

4.802.763 Optionen auf Herlitz-Aktien zum Gegenstand hat (der

‘Paketkaufvertrag’). Die kaufgegenständlichen Optionen sind bis zum 30.

November 2010 jederzeit zu einem Ausübungspreis von EUR 4,26 je

Herlitz-Aktie ausübbar. Als Gegenleistung für die 7.198.498 Herlitz-Aktien

und die 4.802.763 Optionen auf Herlitz-Aktien haben die Bieterin und die

Verkäuferin in dem Paketkaufvertrag einen Kaufpreis von insgesamt EUR 1,00

(in Worten: ein Euro) vereinbart. Der Vollzug des Paketkaufvertrages steht

unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen, u. a. der Zulässigkeit des

Vollzuges des Zusammenschlusses nach dem Deutschen Kartellrecht

(‘Kartellfreigabe’).

Das Übernahmeangebot wird ebenfalls unter der aufschiebenden Bedingung der

Kartellfreigabe sowie weiterer in der Angebotsunterlage noch mitzuteilender

Bedingungen stehen.

Die Bieterin ist im Main Market der Börse Malaysia (Bursa Malaysia)

gelistet und unterliegt den dafür geltenden Börsenzulassungsregelungen

(Main Market Listing Requirements). Danach muss die Bieterin zwingend die

Zustimmung ihrer Hauptversammlung (general meeting) zu dem angekündigten

Angebot einholen. Die Bieterin wird zum Zwecke der Einholung dieser

Zustimmung unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung

(extraordinary general meeting) einberufen. Aufgrund der anwendbaren

Ankündigungs- und Einberufungsfristen ist mit der Erteilung der Zustimmung

der Hauptversammlung der Bieterin in dem Zeitraum zwischen dem 4. Dezember

2009 und dem 31. Dezember 2009 zu rechnen. Die Bieterin verpflichtet sich,

das Ergebnis der Beschlussfassung über die Zustimmung der Hauptversammlung

zu dem angekündigten Angebot unverzüglich im Anschluss an die Durchführung

der außerordentlichen Hauptversammlung entsprechend § 10 WpÜG zu

veröffentlichen.

Wichtige Information:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Erwerb von Aktien an

der Herlitz AG noch eine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes

(invitatio ad offerendum) dar. Die endgültigen Bestimmungen des Angebotes

und der damit im Zusammenhang stehenden Bedingungen werden in der

Angebotsunterlage nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht enthalten sein. Den Aktionären der Herlitz AG

wird empfohlen, die Angebotsunterlagen sowie die damit im Zusammenhang

stehenden Dokumente nach Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie

bedeutsame Informationen enthalten.

Puchong, 06. November 2009

Pelikan International Corporation Berhad

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 06.11.2009

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Berlin und

Düsseldorf; Freiverkehr in Hamburg, München und Stuttgart

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