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029 Group SE

M&A Activity Jul 5, 2007

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M&A Activity

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News Details

Takeover Bids | 5 July 2007 16:56

Pflichtangebot;

Zielgesellschaft: Didier-Werke AG / Bieter: MS Privatstiftung / Martin Schlaff

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Mitteilung über die Freistellung von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 WpÜG

und nach § 35 Abs. 2 WpÜG

Die MS Privatstiftung und Herr Martin Schlaff, beide Wien, Österreich

(nachstehend auch die ‘Antragsteller genannt“), geben bekannt: Die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Antragsteller

hinsichtlich der

Didier-Werke AG, Wiesbaden

ISIN: DE0005537005

nach § 37 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) von

den Pflichten nach § 35 Abs. 1 WpÜG die Kontrollerlangung zu

veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 WpÜG eine Angebotsunterlage zu

veröffentlichen mit Bescheid vom 3. Juli 2007 befreit. Die wesentlichen

Gründe hierfür waren:

Der Antrag wurde zulässigerweise vor Kontrollerlangung gestellt und ist

auch begründet. Die Befreiung konnte nach § 9 Satz 2 Nr. 3

WpÜG-Angebotsverordnung ausgesprochen werden, weil der Buchwert der

Beteiligung der RHI AG und ihrer Tochtergesellschaften an der Didier-Werke

AG weniger als 20% des Aktivvermögens der RHI AG beträgt.

Von den 2,4 Mio. Stammaktien der Didier-Werke AG hält die RHI AG, Wien

direkt und indirekt 2.379.912 Stück, also rund 97,5%. Die MS

Privatstiftung, deren Begünstigter und Stifter Herr Martin Schlaff ist,

hält seit dem 11. Mai 2007 am Grundkapital der RHI AG, bestehend aus

37.415.539 Aktien (Stand 11. Mai 2007), 9.903.000 Stück Aktien, also rund

26 % der Stimmrechte. Die RHI AG ist bei Anwendung des deutschen Rechts dem

dauerhaften beherrschenden Einfluss der MS Privatstiftung ausgesetzt, da

aufgrund der dauerhaft niedrigen Hauptversammlungspräsenzen eine

Beteiligung von 26% eine sichere Hauptversammlungsmehrheit darstellt. Herr

Martin Schlaff hat bei Anwendung des deutschen Rechts beherrschenden

Einfluss auf die MS Privatstiftung.

Der Buchwert der direkten und indirekten Beteiligung der RHI AG an der

Didier-Werke AG beträgt nach österreichischem UGB rund 14,8% des

Aktivvermögens der RHI AG. Zwischen den Rechnungslegungsvorschriften in

Deutschland nach HGB und denen in Österreich nach UGB bestehen keine

Unterschiede, die zu einem höheren Verhältnis von Buchwert und

Aktivvermögen bei Anwendung des deutschen HGB geführt hätten.

Die Interessenabwägung fiel zugunsten der Antragsteller aus. Da der

Tatbestand des § 9 WpÜG-Angebotsverordnung erfüllt ist, überwiegt das

Interesse der Antragsteller an der Befreiung vom Pflichtangebot für die

Didier-Werke AG das Interesse der anderen Aktionäre, ein solches

Pflichtangebot unterbreitet zu bekommen.

Wien, den 5. Juli 2007

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 05.07.2007

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Notiert: Zielgesellschaft: Amtlicher Markt (General Standard) Frankfurt;

Freiverkehr Düsseldorf, München, Stuttgart

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