M&A Activity • Aug 31, 2007
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Takeover Bids | 31 August 2007 08:49
Pflichtangebot;
Zielgesellschaft: Landesbank Berlin Holding AG; Bieter: (i) Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co.KG, (ii) Regionalverbandsgesellschaft mbH, (iii) Deutscher Sparkassen- und Giroverband – Körperschaft des öffentlichen Rechts
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung über die Bestandskraft der Ablehnung der Befreiung zur
Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktien der Landesbank Berlin Holding
AG, Berlin
Kontrollerwerber:
(i) Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG,
(ii) Regionalverbandsgesellschaft mbH,
(iii) Deutscher Sparkassen- und Giroverband – Körperschaft des öffentlichen
Rechts – ,
jeweils unter der Anschrift:
Charlottenstrasse 47
10117 Berlin
Zielgesellschaft:
Landesbank Berlin Holding AG
Alexanderplatz 2
10178 Berlin
ISIN: DE0008023227
Weitere ggf. durch das Angebot betroffene Gesellschaften:
Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG (ISIN DE0008029000)
Mit Bescheid vom 30. Juli 2007 hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) den Antrag (‘Befreiungsantrag’) der
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Berlin
(‘S-Erwerbsgesellschaft’), der Regionalverbandsgesellschaft mbH, Berlin
sowie des Deutschen Sparkassen- und Giroverband – Körperschaft des
öffentlichen Rechts –, Berlin (‘DSGV öK’) vom 8. Juni 2007 abgelehnt, im
Hinblick auf die damals bevorstehende Erlangung von Kontrolle gemäß § 29
Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (‘WpÜG’) über die Landesbank
Berlin Holding AG, Berlin (‘LBBH’) eine Befreiung von der Verpflichtung zu
erteilen, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der LBBH
zu veröffentlichen, gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine
Angebotsunterlage zu übermitteln und gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14
Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.
Die S-Erwerbsgesellschaft, die Regionalverbandsgesellschaft mbH und der
DSGV öK sind nach eingehender Prüfung des ablehnenden Bescheids der BaFin
vom 30. Juli 2007 zum Schluss gekommen, gegen den Bescheid keinen
Widerspruch einzulegen. Mit Ablauf der Widerspruchsfrist am 30. August
2007 ist dieser (ablehnende) Bescheid damit bestandskräftig geworden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die
S-Erwerbsgesellschaft am 8. August 2007 den rund 80,95%igen Anteil des
Landes Berlin am Grundkapital der LBBH und damit die Kontrolle gem. § 29
Abs. 2 WpÜG an der LBBH erworben hat. Bereits im Vorgriff auf diesen
Kontrollerwerb hatte die S-Erwerbsgesellschaft am 15. Juni 2007 die
Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots (‘Angebot’) an
die Aktionäre der LBBH getroffen und eine entsprechende Angebotsunterlage
am 1. August 2007 veröffentlicht. Gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG macht ein solches
‘befreiendes’ Übernahmeangebot die Abgabe eines Pflichtangebots
entbehrlich.
Die Annahmefrist des Angebots endet voraussichtlich am 10. Oktober 2007,
24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den
gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Das Angebot und die durch seine Annahme mit den LBBH-Aktionären zustande
kommenden Verträge stehen dabei nach Ziffer 8.2.1 der Angebotsunterlage
unter der auflösenden Bedingung, dass die S-Erwerbsgesellschaft, die
Regionalverbandsgesellschaft mbH und der DSGV öK bis zum Ende der
Annahmefrist von der BaFin die Befreiung von den Verpflichtungen gemäß § 35
Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG erlangen, d.h. von der Verpflichtung
zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots an die
außenstehenden Aktionäre der LBBH befreit werden. Dabei gilt die Bedingung
unter Ziffer 8.2.1 der Angebotsunterlage (nur) als eingetreten, wenn auf
Grund eines gegen den Bescheid der BaFin vom 30. Juli 2007 eingelegten
Widerspruchs vom Widerspruchsausschuss der BaFin innerhalb der Annahmefrist
beschieden wird, dass eine Befreiung von der Angebotspflicht gewährt werde.
Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist am 30. August 2007 haben jedoch wie
beschrieben weder die S-Erwerbsgesellschaft noch die
Regionalverbandsgesellschaft mbH oder der DSGV öK Widerspruch gegen den
Bescheid der BaFin vom 30. Juli 2007 eingelegt und ist eine Befreiung von
der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebotes
daher unmöglich geworden. Die auflösende Bedingung gemäß Ziffer 8.2.1 der
Angebotsunterlage ist somit nicht eingetreten, sondern endgültig
ausgefallen und das Angebot besteht damit fort.
Das Angebot und die durch seine Annahme mit den LBBH-Aktionären zustande
kommenden Verträge sind daher nur noch aufschiebend durch das Erreichen der
Mindestannahmeschwelle gemäß Ziffer 8.1.1 der Angebotsunterlage sowie
aufschiebend durch die fehlende Einleitung eines insolvenzrechtlichen
Verfahrens gemäß Ziffer 8.1.4 der Angebotsunterlage bedingt.
Berlin, den 31. August 2007
S-Erwerbsgesellschaft, Regionalverbandsgesellschaft mbH, DSGV öK
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 31.08.2007
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Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Berlin und
Düsseldorf; Freiverkehr in Hamburg, München und Stuttgart
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