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Webac Holding AG — Audit Report / Information 2020
Jul 8, 2021
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Audit Report / Information
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Publication
Webac Holding Aktiengesellschaft
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz zum 31.12.2020
Aktiva
| Anhang | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | D.6 | 1 | 0 |
| II. Sachanlagen | D.6 | 3 | 3 |
| III. Finanzanlagen | D.6 | 8.167 | 8.167 |
| 8.171 | 8.170 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | D.7 | 2 | 0 |
| II. Sonstige Vermögensgegenstände | D.8 | 10 | 19 |
| III. Sonstige Wertpapiere | 0 | 14 | |
| IV. Guthaben bei Kreditinstituten | 189 | 65 | |
| 201 | 98 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 4 | 0 | |
| 8.376 | 8.268 |
Passiva
| Anhang | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | D.10 | 1.000 | 1.000 |
| Eigene Anteile | D.10 | -62 | -62 |
| Ausgegebenes Kapital | 938 | 938 | |
| II. Kapitalrücklage | D.10 | 4.122 | 4.122 |
| III. Gewinnrücklagen | D.10 | 75 | 75 |
| IV. Bilanzverlust | D.10 | -882 | -791 |
| 4.253 | 4.344 | ||
| B. Sonstige Rückstellungen | D.11 | 99 | 220 |
| C. Verbindlichkeiten | |||
| I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | D.12 | 0 | 0 |
| II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 49 | 99 | |
| III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | D.13 | 3.945 | 3.375 |
| IV. Sonstige Verbindlichkeiten | D.14 | 30 | 230 |
| 4.024 | 3.704 | ||
| 8.376 | 8.268 |
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| Anhang | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | D.1 | 138 | 176 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | D.2 | 140 | 11 |
| 278 | 187 | ||
| 3. Personalaufwand | D.3 | 22 | 27 |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 2 | 1 | |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | D.4 | 370 | 560 |
| 6. Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -116 | -401 | |
| 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | D.5 | 104 | 64 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | D.5 | 0 | 1 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | D.5 | 79 | 73 |
| 10. Finanzergebnis | 25 | -8 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | -91 | -409 | |
| 12. Sonstige Steuern | 0 | 0 | |
| 13. Jahresfehlbetrag | -91 | -409 | |
| 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -791 | -382 | |
| 15. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung | 0 | 4.000 | |
| 16. Aufwand aus der Kapitalherabsetzung | 0 | -160 | |
| 17. Einstellungen in Kapitalrücklage § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung | 0 | -3.840 | |
| 18. Bilanzverlust | -882 | -791 |
Anhang
der Webac Holding AG
A. Allgemeine Angaben und Darstellung des Abschlusses
Die Webac Holding Aktiengesellschaft ist eine in der Rosenheimer Straße 12, 81669 München, Deutschland, ansässige Aktiengesellschaft, deren Aktien am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt werden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140727 eingetragen. Der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit ist in Euskirchen.
Der Konzern ist derzeit in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig.
Der Jahresabschluss der AG ist nach den Vorschriften des HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt worden. Die Bilanz ist nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang aufgegliedert und erläutert. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen, in denen gerundete Zahlen enthalten sind, (summarische) Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach § 315 Abs. 5 HGB Gebrauch und fasst den Lagebericht der AG und des Konzerns zusammen.
B. Wesentliche Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen - bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Gegenstände wie folgt festgelegt:
| EDV-Software | 3 bis 10 Jahre linear |
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 3 bis 10 Jahre linear |
Außerplanmäßige Abschreibungen werden darüber hinaus vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert werden - soweit erforderlich - auf der Grundlage von Werthaltigkeitstests vorgenommen. Der beizulegende Wert wird mit Hilfe des Ertragswertverfahrens ermittelt. Zusätzlich werden für Unternehmen mit geringen Ertragsaussichten Liquidationswerte ermittelt und als Wertuntergrenze angesetzt.
Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf aus der Konzerngesamtplanung abgeleiteten beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten 5 Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet.
Die Liquidationswerte basieren insbesondere auf von unabhängigen Sachverständigen ermittelten Verkehrswerten von Immobilien bei verbundenen Unternehmen. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für alle erkennbaren Einzelrisiken bewertet.
Die Bewertung von Bankguthaben erfolgt mit dem Nominalwert.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen wird vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Neben der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer Laufzeit von zehn Jahren, haben die übrigen zugrunde liegenden Verpflichtungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Derivate Finanzinstrumente werden nicht angewendet bzw. in Anspruch genommen.
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt gemäß den zu Grunde liegenden vertraglichen und sonstigen Vereinbarungen.
Im Jahresabschluss müssen Annahmen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden haben. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die im Folgenden genannten wesentlichen Positionen und Risiken sind in ihrem Ansatz und Wert von den zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen abhängig:
| • | Finanzanlagen in Höhe von 8.167 TEUR |
| • | Sonstige Rückstellungen in Höhe von 99 TEUR |
| • | Rechtliche Risiken insbesondere aus den Bereichen Kapitalmarkt- und Steuerrecht- sowie andere Verpflichtungen. |
Im Jahresabschluss der AG sind aus heutiger Sicht für vorhandene Risiken ausreichende Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet worden. Dennoch kann nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass aus möglicherweise im Laufe des Geschäftsjahres anhängig werdenden Verfahren und/oder gerichtlichen Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die die gebildeten Vorsorgen übersteigen.
C. Anteilsbesitz
| Anteil | Eigenkapital 31.12.2020 | Ergebnis 2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| in% | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| LEGA Kreditverwaltungs GmbH, Euskirchen | 100,00 | (1) (5) | 7.990 | 0 |
| Webac Immobilien AG, Hagen | 94,07 | (1) (2) (5) | 522 | 0 |
| Webac Verwaltungs GmbH, Euskirchen | 94,07 | (3) | 62 | 0 |
| Webac Erschließungsgesellschaft Alpha Schwerter Straße GmbH & Co. KG, Euskirchen | 94,07 | (3) (5) | -95 | 5 |
| Webac Erschließungsgesellschaft Beta Schwerter Straße GmbH & Co. KG, Euskirchen | 94,07 | (3) (5) | -202 | 2 |
| Webac Gamma Immobilien GmbH, Euskirchen | 100,00 | (1) (4) (5) | 709 | 0 |
| ITB LMD Hagen Schwerter Str. B.V., Varsseveld/Niederlande | 94,07 | (3) (6) | 5 | 0 |
1) Ergebnisabführungsvertrag.
2) Die AG ist mittelbar über die LEGA Kreditverwaltungs GmbH beteiligt.
3) Die AG ist mittelbar über die Webac Immobilien AG beteiligt.
4) Die AG ist unmittelbar mit 7,14 % bzw. mittelbar über die LEGA Kreditverwaltungs GmbH mit weiteren 92,86 % beteiligt.
5) Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Verpflichtung befreit, ihren Jahresabschluss offen zu legen.
6) Für die Gesellschaft wurde aus Geringfügigkeitsgründen kein gesonderter Jahresabschluss 2020 erstellt. Die Werte resultieren aus dem letzten vorliegenden Jahresabschluss 2019.
D. Erläuterungen
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
| 2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Nach Regionen: | ||
| Deutschland | 138 | 176 |
| Übriges Europa | 0 | 0 |
| 138 | 176 |
Die Erlöse bestehen im Wesentlichen aus Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften, s.g. Management Fees.
2. Sonstige betriebliche Erträge
| 2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Auflösung von Rückstellungen | 112 | 0 |
| Periodenfremde Erträge | 21 | 0 |
| Herabsetzung von Verbindlichkeiten | 4 | 0 |
| Kfz-Nutzung | 3 | 4 |
| Weiterbelastete Kosten | 0 | 4 |
| Übrige | 0 | 3 |
| 140 | 11 |
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen vor allem das mit einem Vergleich abgeschlossene Bußgeldverfahren mit der BaFin (TEUR 87). Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Gutschriften auf erhaltene Beratungsleistungen.
3. Personalaufwand
Bis zum 30. September 2020 war der ausgeschiedene Vorstand der einzige Mitarbeiter der Gesellschaft. Seit dem 01. Oktober 2020 ist der neue Vorstand auf Honorarbasis für die Gesellschaft tätig.
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschlüsse, Hauptversammlung und Veröffentlichungen | 142 | 204 |
| Rechts- und Beratungskosten | 69 | 102 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 68 | 0 |
| Vergütung Aufsichtsrat | 18 | 18 |
| Abgaben und Beiträge | 16 | 17 |
| Buchhaltung | 14 | 15 |
| Mieten | 13 | 13 |
| Büro | 10 | 10 |
| Versicherungen | 7 | 7 |
| Geldverkehr | 5 | 5 |
| Fuhrpark | 3 | 7 |
| Reisen | 1 | 8 |
| Sanktionen, Schadensersatzansprüche und Prozesskosten | 0 | 100 |
| Fremdleistungen | 0 | 51 |
| Übrige | 4 | 3 |
| 370 | 560 |
Im Geschäftsjahr 2020 entfielen 0 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR) auf projektbezogene Beratungsleistungen. Die periodenfremden Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten, welche nachträglich noch für das vorangegangene Geschäftsjahr angefallen sind.
5. Finanzergebnis
| 2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen | 104 | 64 |
| Zinserträge: | ||
| Übrige | 0 | 1 |
| 0 | 1 | |
| Zinsaufwendungen: | ||
| Verbundene Unternehmen | 76 | 67 |
| Übrige | 3 | 6 |
| 79 | 73 | |
| 25 | -8 |
Bilanz
6. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres dargestellt.
| in 2020 | Anschaffungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01. | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| EDV-Software | 3 | 1 | 0 | 4 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 27 | 2 | 0 | 29 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.712 | 0 | 0 | 10.712 |
| III. Gesamt | 10.742 | 3 | 0 | 10.745 |
| in 2019 | Anschaffungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01. | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| EDV-Software | 3 | 0 | 0 | 3 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 24 | 3 | 0 | 27 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.712 | 0 | 0 | 10.712 |
| III. Gesamt | 10.739 | 3 | 0 | 10.742 |
| in 2020 | Kumulierte Abschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01. | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| EDV-Software | 3 | 0 | 0 | 3 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 24 | 2 | 0 | 26 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.545 | 0 | 0 | 2.545 |
| III. Gesamt | 2.572 | 2 | 0 | 2.574 |
| in 2020 | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12. | Vorjahr | |
| --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| EDV-Software | 1 | 0 |
| II. Sachanlagen | ||
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 3 | 3 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.167 | 8.167 |
| III. Gesamt | 8.171 | 8.170 |
| in 2019 | Kumulierte Abschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01. | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| EDV-Software | 3 | 0 | 0 | 3 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 23 | 1 | 0 | 24 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.545 | 0 | 0 | 2.545 |
| III. Gesamt | 2.571 | 1 | 0 | 2.572 |
| in 2019 | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12. | Vorjahr | |
| --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| EDV-Software | 0 | 0 |
| II. Sachanlagen | ||
| Betriebs- und Geschäftsanlagen | 3 | 1 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.167 | 8.167 |
| III. Gesamt | 8.170 | 8.168 |
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Webac Holding AG ist Bestandteil dieses Anhangs (siehe Abschnitt C. Anteilsbesitz)
7. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
| 31.12.2020 | 31.12. Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen ggü. Webac Beta GmbH & Co. KG | 2 | 0 |
| 2 | 0 |
Die Forderung gegenüber der Webac Erschließungsgesellschaft Beta Schwerter Straße GmbH & Co. KG hat eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
8. Sonstige Vermögensgegenstände
| 31.12.2020 | 31.12. Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzsteuer | 8 | 15 |
| Forderungen gegen Aufsichtsratsmitglieder | 0 | 2 |
| Übrige | 2 | 2 |
| 10 | 19 |
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
9. Latente Steuern
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit einem Ertragssteuersatz von 32,5 %, welcher Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer umfasst. Aus der zum Steuerrecht abweichenden handelsrechtlichen Bewertung von Anteilen an und Forderungen gegen Personengesellschaften sowie unter der Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2020 ergeben sich im Saldo aktive latente Steuern. Vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht, sodass der Aktivüberhang der latenten Steuern in der Bilanz nicht angesetzt wird.
10. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 1.000 TEUR zum 31.12.2020 (Vorjahr: 1.000 TEUR). Es ist voll eingezahlt und in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit einem rechnerischen Wert je Aktie von 1,1749 Euro (Vorjahr: 1,1749 Euro) eingeteilt.
Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt.
In den beiden Geschäftsjahren 2020 und 2019 gab es keine Meldungen gem. § 21 WpHG, da die Meldeschwellen nicht überschritten waren. Nach den zuletzt erfolgten Meldungen gem. § 21 WpHG waren die AB Tuna Holding, Stockholm/Schweden mit 10,3% und die SHS Intressenter AB, Stockholm/Schweden mit 10,3% an der Webac Holding AG beteiligt. Mittlerweile hat die SHS Intressenter AB ihre Anteile auf 14,99% aufgestockt, ohne die Meldeschwelle zu überschreiten.
Die Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024.
Durch den Kauf von eigenen Aktien soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder Unternehmensteilen verwenden zu können. Somit soll die notwendige Flexibilität gegeben werden, um derartige sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liquidität der Gesellschaft ausnutzen zu können.
Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien auch ohne einen erneuten Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Einziehung soll dabei nach Entscheidung der zuständigen Organe mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals möglich sein.
Durch den Kauf und Verkauf von eigenen Aktien soll zum einen Kurspflege betrieben werden und zum anderen soll dies dazu dienen, den Gewinn je Aktie zu steigern.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine eigenen Aktien erworben. Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Eigentum. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals.
Die eigenen Anteile wurden wie folgt erworben:
| Anteil in | Rechnerischer Wert | Erwerbspreis | ||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | Anzahl | Prozent | Euro | Euro |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2009 | 9.005 | 1,06% | 10.580,02 | 37.766,50 |
| 2010 | 5.801 | 0,68% | 6.815,62 | 25.935,51 |
| 2011 | 9.337 | 1,10% | 10.970,08 | 43.279,10 |
| 2012 | 5.077 | 0,60% | 5.964,99 | 23.836,20 |
| 2013 | 4.726 | 0,56% | 5.552,60 | 25.034,00 |
| 2014 | 5.810 | 0,68% | 6.826,20 | 26.514,20 |
| 2015 | 9.688 | 1,14% | 11.382,47 | 42.020,70 |
| 2016 | 3.650 | 0,43% | 4.288,40 | 16.425,00 |
| 2017 | 0 | - | - | - |
| 2018 | 0 | - | - | - |
| 2019 | 0 | - | - | - |
| 2020 | 0 | - | - | - |
| 53.094 | 6,24% | 62.380,38 | 240.811,21 |
Der rechnerische Wert der eigenen Anteile in Höhe von 62 TEUR (Vorjahr 62 TEUR) wurde vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Kapitalrücklage
Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 - 3 HGB beträgt zum Jahresende 500 TEUR (Vorjahr: 500 TEUR).
Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt zum Jahresende 3.622 TEUR (Vorjahr: 3.622 TEUR).
Gewinnrücklagen
Zum 31. Dezember 2020 betrug die gesetzliche Rücklage 39 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) und die anderen Gewinnrücklagen betrugen 36 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR).
Bilanzverlust
Der handelsrechtliche Bilanzverlust 2020 entwickelte sich wie folgt:
| Jahresfehlbetrag | Euro -91.305,07 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | Euro -790.883,88 |
| Bilanzverlust | Euro -882.188,95 |
11. Sonstige Rückstellungen
| 31.12.2020 | 31.12. Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschlüsse, Hauptversammlung und Veröffentlichungen | 85 | 118 |
| Sanktionen, Schadensersatzansprüche und Prozesskosten | 13 | 100 |
| Übrige | 1 | 2 |
| 99 | 220 |
Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| TEUR | TEUR | |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 220 | 98 |
| Inanspruchnahmen | -160 | -98 |
| Auflösungen | -112 | 0 |
| Zuführungen | 151 | 220 |
| Stand zum 31.12. | 99 | 220 |
12. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Es besteht am Bilanzstichtag eine Kreditlinie in Höhe von 350 TEUR (Vorjahr: 350 TEUR). Die Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag betrug 0 Euro und die Laufzeit ist unbefristet.
13. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
| 31.12.2020 | 31.12. Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| LEGA Kreditverwaltungs GmbH | 3.269 | 2.674 |
| Webac Immobilien AG | 523 | 554 |
| Webac Gamma Immobilien GmbH | 153 | 147 |
| 3.945 | 3.375 |
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
14. Sonstige Verbindlichkeiten
| 31.12.2020 | 31.12. Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Darlehen | 0 | 200 |
| Aufsichtsratvergütungen | 16 | 21 |
| Steuern nach § 50a EStG | 13 | 8 |
| Übrige | 1 | 1 |
| 30 | 230 | |
| Davon aus Steuern | 13 | 9 |
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
15. Haftungsverhältnisse
Bei der AG bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse.
16. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Bei der AG bestehen Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verträgen sowie dem Vorstandsvertrag in folgender Höhe:
| Laufzeit | 31.12.2020 | 31.12. Vorjahr |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bis zu einem Jahr | 36 | 16 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre | 2 | 0 |
| Länger als fünf Jahre | 0 | 0 |
| 38 | 16 |
17. Organe der Webac Holding AG
Vorstand
Zu Mitgliedern des Vorstands waren im Berichtsjahr bestellt:
| Herr Dipl.-Kfm. Michael J. Jürgensen (bis 30. September 2020) | |
| Herr Rechtsanwalt Konrad Steinert (ab 01. Oktober 2020) |
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland
| Vorsitzender |
Herr Dr. Tilman Steinert, Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Steinert
| Stv. Vorsitzender |
Herr Dipl.-Kfm. Christoph Walbrecht, Geschäftsführer, FIBU Buchhaltungsservice GmbH
| Mitglied |
Weitere Mitgliedschaften bestehen bzw. bestanden in den Aufsichtsgremien folgender Gesellschaften:
Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland:
| Webac Immobilien AG | |
| DIB Svenska AB, Schweden |
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats
Die Bezüge und die Honorare an den Vorstand betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei der AG und im Konzern 59 TEUR (Vorjahr: 72 TEUR). Davon waren 0 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) erfolgsbezogen.
Die fixen Vergütungen an die Aufsichtsräte der Webac Holding AG betrugen bei der AG und im Konzern 18 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR).
Pensionsverpflichtungen bestehen weder für den Vorstand oder für frühere Vorstandsmitglieder noch für den Aufsichtsrat. Kredite wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht gewährt.
Der Vorstand erhält für die Unterstützung bei künftigen Umstrukturierungen in Form von Reverse IPO einen Bonus von bis zu 3 Prozent der Wertschöpfung.
18. Vorschlag für die Verwendung des Bilanzverlustes
Der Vorstand der Webac Holding AG schlägt vor, den Bilanzverlust aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von -882 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
19. Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Der Abschlussprüfer hat gegenüber der Gesellschaft für das Berichtsjahr folgende Leistungen erbracht:
| 2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschlussprüfungsleistungen | 103 | 152 |
| Davon für das Vorjahr | 53 | 82 |
| 103 | 152 |
Die Kategorie Abschlussprüfungsleistungen umfasst die Honorare für die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Jahresabschlusses der Webac Holding AG.
20. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regeln und Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Leitung und Kontrolle börsennotierter Gesellschaften. Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften sind nach § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Im letztgenannten Fall ist zu begründen, weshalb der jeweiligen Empfehlung nicht entsprochen wurde und wird. Die Erklärung wurde abgegeben und ist im Internet unter „www.webac-ag.com“ hinterlegt.
21. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bezüglich der Ereignisse rund um die COVID 19-Pandemie verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht unter „Chancen und Risiken in der Gruppe“ und „Ausblick auf das Jahr 2021“.
Nennenswerte Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Bedeutung auf den Konzernabschluss haben sich nicht ergeben.
22. Konzernabschluss
Die Webac Holding AG, München, erstellt gemäß § 315e HGB einen Konzernabschluss zum 31.12.2020 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie einen zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020. Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.
München, den 23. April 2021
Konrad Steinert, Vorstand
Zusammengefasster Lagebericht
des Webac Konzerns und der Webac Holding AG
Grundlagen des Konzerns
Der Webac Konzern umfasst eine Gruppe von 8 (Vorjahr: 8) Gesellschaften, die unter Führung der Webac Holding AG stehen.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht der §§ 298 Abs. 2 und 315 Abs. 5 HGB Gebrauch und fasst den Lagebericht des Konzerns und der AG zusammen.
Der Konzern ist in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig.
Größen der Konzernsteuerung
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Unternehmenssteuerung des Konzerns sind Umsatz und EBT.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren besitzen im Konzern nur eine untergeordnete Bedeutung als Steuerungsgrößen.
Wirtschaftsbericht
Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen
Das Wirtschaftsjahr 2020 wurde maßgeblich durch die Corona-Pandemie beherrscht. Der wirtschaftliche Einfluss dieser Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen zeigt sich deutlich an der negativen Entwicklung der Weltwirtschaft.
Der sich bereits in 2019 abzeichnende Trend zur Verringerung des Weltwirtschaftswachstums hat sich in 2020 nochmal deutlich verschärft. Insgesamt fand im Jahr 2020 eine Verringerung der Weltwirtschaft mit -3,5% statt und lag damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2,9%; IWF World Economic Outlook, Januar 2021). Mit Blick auf die Industrieländer hat der Abschwung so gut wie alle Länder getroffen. Die Wachstumsrate der s.g. „Advance Economies“ betrug in 2019 noch 1,7%, in 2020 waren es -4,9%. In der Eurozone ging die Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr von 1,2% auf -7,2% zurück.
Die deutsche Wirtschaft lag mit einem Minus von -5,4% deutlich unter dem Vorjahrsniveau in Höhe von 0,6%. Ursächlich hierfür waren die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronakrise.
Das Ergebnis aus dem Bereich Immobilien lag im Berichtszeitraum deutlich unter dem Vorjahresniveau und dem Budget, im Wesentlichen aufgrund der negativen Netto-Effekte aus den Anpassungen der Marktwerte für die Immobilien (190 TEUR), denen im Vorjahr noch positive Netto-Effekte aus der Bewertung (469 TEUR) gegenüberstanden. Dagegen hat sich der Bereich Kreditverwaltung aufgrund von höheren Einnahmen bei geringerer Risikovorsorge leicht besser als im Vorjahr und gegenüber dem Budget entwickelt.
Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2020 für den Konzern nicht zufriedenstellend. Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern lag bei -200 TEUR (Vorjahr: + 23 TEUR), vor allem infolge der negativen Entwicklung bei den Verkehrswerten der Immobilien, und damit deutlich unter dem Budget (siehe auch Erläuterung Konzern und Konzernbereiche unten).
Umsatz und Ergebnisse des Konzerns
| Budget 2020 | Ist 2020 | Ist 2019 | |
| --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 365 | 342 | 352 |
| Gesamtleistung* | 373 | 349 | 360 |
| 100,0% | 100,0% | 100,0% | |
| EBIT | -20 | -240 | 24 |
| -5,4% | -68,8% | 6,7% | |
| EBT | 0 | -243 | 33 |
| -26,7% | -69,6% | 9,2% |
| Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ist zu Budget | Ist zu Vorjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | -23 | -6,3% | -10 | -2,8% |
| Gesamtleistung* | -24 | -6,4% | -11 | -3,1% |
| EBIT | -220 | - | -264 | - |
| EBT | -243 | - | -276 | - |
* Umsatzerlöse und Erträge aus Darlehensverwaltung
Insgesamt lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr moderat unter dem Budget und leicht unter dem Vorjahr, vor allem infolge von geringeren Anpassungen bei den Mieten.
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) liegen dagegen deutlich unter dem budgetierten und dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür sind die gestiegenen sonstigen Aufwendungen im Bereich Immobilien (siehe Erläuterung unten).
Umsatz und Ergebnisse der Konzernbereiche
Unkonsolidiert
Bereich Immobilien
| Budget 2020 | Ist 2020 | Ist 2019 | |
| --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 365 | 342 | 352 |
| 100,0% | 100,0% | 100,0% | |
| Segment - EBIT | 135 | -61 | 527 |
| 37,0% | -17,8% | 149,7% | |
| Segment - EBT | 100 | -89 | 491 |
| 27,4% | -26,0% | 139,5% |
| Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ist zu Budget | Ist zu Vorjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | -23 | -6,3% | -10 | -2,8% |
| Segment - EBIT | -196 | -145,2% | -588 | -111,6% |
| Segment - EBT | -189 | - | -580 | - |
Die Umsatzerlöse betrafen wie im Vorjahr nur Mieteinnahmen.
Das Segment-EBIT und das Segment-EBT liegen sowohl unter dem Ergebnis des Vorjahres als auch unter dem Budget. Die Gründe hierfür sind negative Netto-Effekte aus der Anpassung des beizulegenden Zeitwertes von „Als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilen“ (190 TEUR; Vorjahr: positiver Effekt von 469 TEUR).
Es besteht wie im Vorjahr eine nahezu komplette Mietauslastung der nutzbaren Büro- und Gewerbeflächen, die die laufenden Kosten des Unternehmensbereichs Immobilien deckt.
Neben den gewerblich genutzten Immobilien waren am Abschlussstichtag auch noch unbebaute Grundstücke im Bestand enthalten.
Bereich Kreditverwaltung
| Budget 2020 | Ist 2020 | Ist 2019 | |
| --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Zahlungseingänge | 40 | 45 | 45 |
| Erträge aus Darlehensverwaltung | 8 | 7 | 8 |
| Segment - EBIT | -60 | 2 | -103 |
| Segment - EBT | 45 | 96 | -23 |
| Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ist zu Budget | Ist zu Vorjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungseingänge | 5 | 12,5% | 0 | 0,0% |
| Erträge aus Darlehensverwaltung | -1 | -12,5% | -1 | 12,5% |
| Segment - EBIT | 62 | 103,3% | 105 | 101,9% |
| Segment - EBT | 51 | 113,3% | 119 | - |
Im Geschäftsbereich Kreditverwaltung lagen die Zahlungseingänge aus Darlehensverwaltung leicht über dem Budget und auf dem Niveau des Vorjahres.
Das Segment-EBIT lag sowohl über dem Niveau des Budgets als auch über dem Niveau des Vorjahres.
Alle Kredite werden aktiv von unseren Mitarbeitern und Rechtsberatern verwaltet und eingefordert. Die Abwicklung gestaltet sich weiterhin schwierig, da der überwiegende Teil der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden muss. Der verwaltete Forderungsbestand von nominal 3.382 TEUR (Vorjahr: 3.392 TEUR) ist zu 93,6% (Vorjahr: 93,9%) wertberichtigt.
Bereich Sonstige
| Budget 2020 | Ist 2020 | Ist 2019 | |
| --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Zahlungseingänge | 750 | 686 | 325 |
| Umsatzerlöse | 180 | 138 | 176 |
| Segment - EBIT | -95 | -181 | -400 |
| Segment - EBT | -145 | -250 | -435 |
| Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ist zu Budget | Ist zu Vorjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungseingänge | -64 | -8,5% | 361 | 111,1% |
| Umsatzerlöse | -42 | -23,3% | -38 | -21,6% |
| Segment - EBIT | -86 | -90,5% | 219 | 54,8% |
| Segment - EBT | -105 | -72,4% | 185 | 42,5% |
Neben der Webac Holding AG beinhaltet der Bereich Sonstige vor allem Zinserträge aus dem Darlehen an den Käufer des Bereichs Maschinenbau (12 TEUR) sowie einen Aufwand aus dem Verzicht auf die Restzahlung des Darlehens (66 TEUR). Insgesamt ist damit nachträglich noch ein Verlust aus dem in 2018 aufgegebenen Geschäftsbereich Maschinenbau in Höhe von 54 TEUR entstanden.
Die Umsatzerlöse der AG lagen unter dem Budget und dem Vorjahresniveau und betrafen Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften (sog. Management Fees), die sich auf Konzernebene herauskonsolidieren.
Das Segment-EBT 2020 in Höhe von - 250 TEUR lag aufgrund von zusätzlichen, insbesondere auch periodenfremden, und nicht geplanten Mehraufwendungen für Abschlüsse, Hauptversammlung sowie Rechts- und Beratungsleistungen in Höhe von 281 TEUR zwar unter dem Budget, aber deutlich über dem Vorjahr. Hier hat sich vor allem auch die Auflösung der Rückstellung für Sanktionen der BaFin aufgrund verspäteter Offenlegung nach erzieltem Vergleich (87 TEUR) positiv ausgewirkt.
Vermögens- und Finanzlage des Konzerns
Die langfristigen Vermögenswerte verminderten sich um insgesamt 188 TEUR auf 5.247 TEUR. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch negative Netto-Effekte in Höhe von 190 TEUR aus Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte von „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“.
Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich vor allem infolge der finalen Kaufpreiszahlung für den Geschäftsbereich Maschinenbau (740 TEUR) um 481 TEUR. Auf einen Teil der Kaufpreisforderung (TEUR 66) wurde nachträglich verzichtet. Der Verzicht erfolgte, da der Aufsichtsrat und Vorstand befürchteten, dass der Erwerber kurzfristig durch die COVID19-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Daher hat man sich auf den Verzicht bei gleichzeitiger sofortiger Restzahlung des verbleibenden Kaufpreises geeinigt.
Dem stehen die hieraus generierten liquiden Mittel gegenüber. Sie wurden teilweise bereits zur Begleichung laufender Verbindlichkeiten genutzt.
Die Bilanzsumme ging dadurch um 669 TEUR auf 5.661 TEUR zurück.
Das Eigenkapital liegt bei 4.876 TEUR (Vorjahr: 5.076 TEUR) und die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2020 86,1% (Vorjahr: 80,2%). Die Erhöhung der Eigenkapitalquote resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung der Bilanzsumme.
Das mittel- bis langfristig gebundene Vermögen ist zu 92,9% (Vorjahr: 93,4%) durch Eigenkapital gedeckt. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt, soweit nicht mit freien Eigenmitteln, durch fristenkongruente Darlehensaufnahme. Daneben bestehen bisher nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 350 TEUR. Die Laufzeiten der Kreditlinien sind unbefristet.
Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Zusammengefasst sieht die Entwicklung wie folgt aus:
| Cash-Flow aus: | 2020 | Vorjahr |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| - Laufender Geschäftstätigkeit | 549 | -447 |
| - Investitionstätigkeit | -3 | 913 |
| - Free Cash-Flow | 546 | 466 |
| - Finanzierungstätigkeit | -291 | -497 |
| 255 | -31 | |
| Finanzmittelfonds am: | ||
| - Anfang der Periode | 71 | 102 |
| - Ende der Periode | 326 | 71 |
Die Veränderungen des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit beruhen vor allem auf Geldmittelzuflüssen durch die abschließende Tilgung der noch ausstehenden Kaufpreisforderungen aus dem Verkauf der Maschinenbausparte.
Der Bereich Immobilien wird durch die Mieteinnahmen finanziert und im Bereich Kreditverwaltung deckt die Höhe der Zahlungseingänge die Inkasso- und Verwaltungskosten der Kredite.
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Webac Holding AG
Die im Folgenden dargestellte Entwicklung der Webac Holding AG basiert auf deren Jahresabschluss, der nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt wurde.
Die Webac Holding AG als Mutterunternehmen weist aufgrund der Kosten für die Entwicklung und Überwachung der Geschäftsbereiche ein gegenüber dem Vorjahr geringeres negatives Ergebnis vor Ergebnisübernahmen aus.
Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung der Webac Holding AG ist das Jahresergebnis. Die Ergebnis- und Kostenkontrolle ist nach wie vor eine der zentralen Aufgaben des Vorstands. Wesentliche Veränderungen in Bezug auf die interne Organisation, die Steuerungssysteme und die Entscheidungsfindung im Konzern haben sich, auch nach dem Wechsel im Vorstand, nicht ergeben.
Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 91 TEUR (Vorjahr: 409 TEUR). Der gegenüber dem Vorjahr deutlich geringere Jahresfehlbetrag resultiert zum einen aus einem höheren Jahresüberschuss der LEGA Kreditverwaltungs GmbH (104 TEUR; Vorjahr: 64 TEUR), der die handelsrechtlichen Ergebnisse von zwei Tochterunternehmen aus dem Geschäftsbereich Immobilien beinhaltet, und aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Webac Holding AG vereinnahmt wird. Zum anderen konnte insbesondere infolge eines Vergleiches mit der BaFin die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Bußgelder aufgrund verspäteter Veröffentlichungen um 87 TEUR gewinnerhöhend aufgelöst werden. Hinzu kommen Kostenreduzierungen vor allem bei den Abschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie den Fremdleistungen.
Die Bilanzsumme der AG beträgt 8.376 TEUR (Vorjahr: 8.268 TEUR). Das vor allem aus den Beteiligungen an der LEGA Kreditverwaltungs GmbH (7.990 TEUR) und Webac Gamma Immobilien GmbH (177 TEUR) bestehende Anlagevermögen blieb mit 8.171 TEUR (Vorjahr: 8.170 TEUR) nahezu unverändert zum Vorjahr. Das Umlaufvermögen stieg um 103 TEUR auf 201 TEUR, überwiegend bedingt durch höhere liquide Mittel.
Das Eigenkapital verminderte sich ergebnisbedingt um 91 TEUR auf 4.253 TEUR. Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2020 beträgt 50,8% (Vorjahr: 52,5%).
Im Gegenzug stiegen die Verbindlichkeiten um 320 TEUR auf 4.024 TEUR, im Wesentlichen bedingt durch gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (3.945 TEUR; im Vorjahr 3.375 TEUR). Die Veränderung resultiert aus dem Cash-Pooling zwischen der AG und den Tochtergesellschaften, den Management Fees und den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen im Konzern. Die Drittverpflichtungen (einschließlich Rückstellungen) konnten hingegen um 371 TEUR auf 178 TEUR, vor allem infolge der planmäßigen Rückzahlung eines kurzfristig gewährten Darlehens und Auflösungen von Rückstellungen gemindert werden.
Zu den eigenen Aktien verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss der AG unter Abschnitt D Pkt. 9 „Eigenkapital“.
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Internes Kontrollsystem und Risikomanagement in der Gruppe
Grundsätzlich sind die Managementebenen in der Webac Holding AG und ihren Beteiligungen durch klare Verantwortlichkeiten und eine flache Hierarchie geprägt. Der Konzern hat das im Vorjahr noch bestandene zentralisierte Rechnungswesen zum 01. November 2020 an eine Steuerberatungsgesellschaft ausgelagert. Seitdem erfolgt die laufende Finanzbuchhaltung und die Erstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse dezentral. Durch ein regelmäßiges monatliches Reporting für sämtliche Einzelgesellschaften im Konzern durch die Steuerberatungsgesellschaft als externer Dienstleister an den Vorstand der Gesellschaft erfolgt eine laufende Kontrolle der Ist-/Soll-Abweichungen.
Der Vorstand benutzt eine Reihe von Instrumenten, um während des Jahres die Risiken der Gesellschaft zu überwachen.
Für die AG sowie die übrigen Konzernunternehmen werden monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellt und über die Liquidität der Gruppe wird monatlich berichtet.
Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität im Konzern zu gewährleisten, werden Kreditlinien vorgehalten und erforderlichenfalls in Anspruch genommen. Die Kreditlinien und Cashflows haben im Geschäftsjahr 2020 eine ausreichende Liquiditätsausstattung gesichert. Webac beabsichtigt, auch in der Zukunft die Kreditlinien aufrechtzuerhalten und zu nutzen.
Die Entwicklung des Geschäftsbereichs Immobilien wird über die Berichterstattung bestimmter Geschäftsvorgänge, wie der Anschluss- und Neuvermietung oder bei wesentlichen Investitionen und Desinvestitionen sowie durch einen Bericht über die monatlichen Mieteingänge überwacht. Der Geschäftsbereich Kreditverwaltung berichtet monatlich über den Forderungseingang und die Inkassoaufwendungen. Der Wertberichtigungsbedarf wird am Jahresende ermittelt.
Maßnahmen bei Nichterreichen von Budgetzahlen werden gefordert, entwickelt und besprochen. Damit steht dem Management der Webac Holding AG ein relativ dynamisches Mittel zur Verhinderung von hohen überraschenden Verlusten zur Verfügung, obwohl der Handlungsspielraum bei ungünstiger Entwicklung beschränkt ist.
Der Aufsichtsrat übt seine Beratungs- und Kontrollfunktion gemäß den nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex aus.
Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist effizient und vertrauensvoll. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah in mündlichen und schriftlichen Berichten über die laufende Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die Lage der Tochtergesellschaften und des Konzerns, die Risikolage, das interne Kontrollsystem und die Compliance.
Chancen und Risiken in der Gruppe
Die wesentlichen Chancen bestehen in einer gewinnbringenden Verwertung der Immobilien und in der Nutzung der bestehenden hohen steuerlichen Verlustvorträge.
Für den Bereich werden verschiedene Optimierungsmaßnahmen gesucht, um die heutige Substanz bestmöglich zu erhalten bzw. zu verwerten.
Die zukünftige Entwicklung des Konzerns und damit auch der Webac Holding AG kann im Wesentlichen durch folgende Risikofaktoren negativ beeinflusst werden, dargestellt in der Reihenfolge ihrer relativen Bedeutung:
•
Eine negative Entwicklung des regionalen Immobilienmarktes in Hagen und in Euskirchen im Hinblick auf:
| ― | die Vermietung der vorhandenen Gebäude sowie |
| ― | die Veräußerungsmöglichkeiten |
| wobei durch langfristige Mietverträge zuverlässige Prognosen möglich und somit auch die Risiken niedrig sind. Die Mietverträge in Hagen wurden jeweils bis zum Jahresende 2021 verlängert. |
| • | Die Notwendigkeit von weiteren Wertberichtigungen auf Forderungen im Geschäftsbereich Kreditverwaltung aufgrund von externen Umständen, die die Zahlungsfähigkeit der Schuldner oder die Verwertungserlöse aus Sicherheiten negativ beeinflussen. |
| Da sich Einnahmen und Forderungen auf eine Vielzahl von Schuldnern bei nur wenigen Großforderungen verteilen, sind die Prognosen zuverlässig und die Risiken relativ niedrig. | |
| Die im Vorjahr gegenüber dem Käufer des Geschäftsbereichs Maschinenbau bestehende Darlehensforderung in Höhe von 740 TEUR wurde im Jahr 2020 einschließlich Zinsen vollständig beglichen, was sich deutlich positiv auf die Liquidität der Gesellschaft ausgewirkt hat. Hierbei wurde eine Vertragsanpassung vorgenommen. Dabei wurde auf einen Restbetrag der Kaufpreisforderung in Höhe von 66 TEUR verzichtet. Diese Anpassung erfolgte zur Sicherstellung der größtmöglichen Kaufpreiszahlung. | |
| Wie im Vorjahr angekündigt, wirkte sich die Kaufpreisminderung aus dem Verkauf der Maschinenbau-Gruppe gewinnmindernd aus. |
| • | Die Risiken sind zudem durch die Marktkenntnisse, das Know-how und die Managementfähigkeiten des Vorstands, der in Personalunion zugleich Geschäftsführer in den übrigen wesentlichen Unternehmen ist, und durch die Zusammenarbeit des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der über langjährige Unternehmenskenntnisse verfügt, begrenzt. Allerdings sind Wachstums- und Gewinnmöglichkeiten derzeit durch den vorhandenen Gebäudebestand beschränkt sowie latente Risiken aus branchenbezogenen konjunkturellen Entwicklungen zu beachten. Diese externen Risiken können Vorstand und Geschäftsführung nicht wesentlich beeinflussen. |
| • | Die seit Anfang des Jahres 2020 herrschende und die Wirtschaft enorm beeinflussende Corona-Pandemie hatte bis zur Aufstellung dieses Lageberichts keine erwähnenswerten Effekte auf die Lage des Unternehmens. Sollten sich - wider der aktuellen Erwartung - nachträglich negative Auswirkungen auf die Webac-Gruppe ergeben, kann zusätzliche Liquidität durch den Verkauf von Immobilien beschafft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können etwaige wirtschaftliche Folgen aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. |
| • | Der ehemalige Vorstand Herr Jürgensen und das ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Roberts haben gegenüber der Webac Holding AG vermeintliche Ansprüche in Höhe von insgesamt TEUR 92 (netto) auf Zahlung von Sondervergütungen für behauptete Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Maschinenbau-Sparte, Herr Jürgensen darüber hinaus auch für angebliche sonstige Tätigkeiten, geltend gemacht. Wir und unsere Rechtsberatung halten die Ansprüche für unbegründet. Es wurde daher zum 31. Dezember 2020 keine Rückstellung gebildet. Der für für die Herren Jürgensen und Roberts tätige rechtliche Berater hat die gesondert berechneten Vergütungsansprüche im Februar 2021 bzw. März 2021 eingefordert. Im April 2021 hat die Webac Holding AG einen gerichtlichen Mahnbescheid für die Ansprüche des Herrn Jürgensen erhalten, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Die Forderungen werden dem Grunde und der Höhe nach weiterhin von uns bestritten. |
| • | Das im November 2019 eingeleitete Sanktionsverfahren wegen des Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Offenlegungsvorschriften konnte bis zur Aufstellung dieses Lageberichts durch einen Vergleich mit der BaFin auf Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 12 TEUR eingestellt werden. Dadurch konnte die im Vorjahr dafür gebildete Rückstellung für Sanktionen, Schadensersatzansprüche und Prozesskosten weitestgehend aufgelöst werden. |
Gesamtbewertung der Risikolage und Chancen
In der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken ist festzustellen, dass sich die Risikosituation des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr zwar verbessert hat, die Ertragslage aber erneut negativ war. Aufgrund der hohen Eigenkapitalbasis können weitere Verluste aufgefangen werden. Wenn dagegen die tatsächliche Entwicklung deutlich negativ von den Planannahmen abweicht und die kurzfristigen Kreditlinien gekündigt werden, könnten Liquiditätsprobleme auftreten, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung bis hin zu einer Bestandsgefährdung führen. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine entsprechende Kündigung ausgesprochen werden könnte.
Chancen und Risiken der AG
Für die AG gilt die Schlussfolgerung aus der Gesamtbewertung für den Konzern analog. Die Konzernumlagen und die über die Ergebnisabführungen zu erwartenden Ergebnisse der Unternehmensbereiche decken die laufenden Verwaltungskosten der AG derzeit nicht. Die Liquiditätssituation der AG ist dagegen stabil. Eine Verschlechterung der Ertragslage bei Tochterunternehmen bzw. die Verwertung von Vermögenswerten unter Buchwert kann allerdings auch zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes an den Tochterunternehmen führen und das Eigenkapital der Webac Holding AG belasten. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte vor, dass solche Ereignisse eintreten könnten.
Ausblick auf das Jahr 2021
Eine zuverlässige Prognose für den Bereich Immobilien bzw. den Konzern ist aufgrund der weiterhin vorherrschenden Corona-Pandemie schwierig. Die allgemeine konjunkturelle Lage hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2020 zwar zunächst erholt, sich aber infolge der im letzten Quartal 2020 begonnenen neuen Lockdowns wieder verschlechtert. Im Jahr 2021 ist mit einer robusten konjunkturellen Erholung zu rechnen. Trotz anhaltend hoher Unsicherheiten aufgrund der negativen Auswirkungen der Pandemie ist davon auszugehen, dass durch die „Lockdown“ Lockerungen und die bereits begonnene Impf- und Teststrategie die größten wirtschaftlichen Einbußen bereits überstanden sind und das Wachstum zumindest im 2. Halbjahr 2021 wieder antreiben könnte.
Für den Konzern erwarten wir für 2021 bei einem Umsatz von 309 TEUR ein negatives Ergebnis (EBT) von -79 TEUR.
Im Bereich Immobilien wird in 2021 mit einem Umsatz, der leicht unter dem Niveau des Vorjahres und einem EBT, der auf dem Niveau des Vorjahres liegt, gerechnet.
Für den Bereich Kreditverwaltung wird mit einem positiven Ergebnis (EBT) auf dem Niveau des Vorjahres - vor eventuellen außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf Forderungen - gerechnet.
Bei der Webac Holding AG werden die Verwaltungskosten zwar unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Wir rechnen für das Jahr aber 2021 wieder mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 119 TEUR, da die geplanten Erträge aus den Konzernumlagen und Gewinnabführungen nicht die Verwaltungskosten decken werden.
Sonstige Angaben
Forschung und Entwicklung
Mit der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau sind auch die Entwicklungstätigkeiten im Konzern entfallen.
Grundsätze der Vorstandsvergütung (siehe auch Anhang)
Der seit dem 01.10.2020 neu berufene Vorstand ist auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages auf Honorar-Basis für die AG tätig. Die fixe Grundvergütung beläuft sich auf monatlich 3 TEUR netto zzgl. etwaiger anfallender Reisekosten. Variable Bonusregelungen wurden für den Fall einer erfolgreichen Durchführung eines Reversed-IPO mit 1% auf die Wertschöpfung der alten Webac Holding AG bemessen. Im Fall der Unterstützung beim Auffinden eines passenden Unternehmens für den Reversed IPO erhöht sich der Bonus auf insgesamt 3% der Wertschöpfung.
Bis zum 30.09.2020 hat der bisherige Vorstand ein Fixgehalt in Höhe von 49 TEUR inklusive eines geldwerten Vorteils für einen Dienstwagen erhalten. Die variable Bonusregelung kam nicht zum Zuge.
Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB
Zusammensetzung des Aktienkapitals
Am 31.12.2020 betrug das gezeichnete Kapital der AG 1.000.000 Euro, eingeteilt in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt.
Aktien mit Sonderrechten oder besondere Stimmrechtskontrollen liegen nicht vor. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Vereinbarungen zwischen einzelnen Aktionären, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.
Kapitalanteile von über 10% der Stimmrechte
Der Gesellschaft sind folgende Beteiligungen an ihrem Grundkapital - die 10% der Stimmrechte überschreiten - gemäß § 21 WpHG gemeldet worden:
| x AB Tuna Holding, Stockholm/Schweden | 10,3% |
| x SHS Intressenter AB, Stockholm/Schweden | 10,3% |
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von Aktien
Die Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024. In der ordentlichen Hauptversammlung am 02. Dezember 2020 wurde dazu kein weiterer Beschluss gefasst.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurden keine eigenen Aktien erworben. Auch nach dem Bilanzstichtag bis zur Aufstellung dieses Lageberichts wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Somit hatte die Gesellschaft am Bilanzstichtag wie im Vorjahr 53.094 Stück eigene Aktien im Besitz mit einem anteiligen Wert am gezeichneten Kapital in Höhe von 62.380,38 Euro. Dies entspricht 6,24% des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten betrugen 240.811,21 Euro.
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien
Es liegt keine Ermächtigung vor.
Bestimmungen im Fall eines Eigentümerwechsels
Im Fall einer „Change-of-Control“ Transaktion weist der Vorstand darauf hin, dass ihm keine Regeln oder Hindernisse bekannt sind, die eine Übernahme und Ausübung der Kontrolle über die AG erschweren könnten.
Für Fälle eines Übernahmeangebotes gibt es bei der AG keine Entschädigungsvereinbarungen mit dem Vorstand oder den Arbeitnehmern.
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand besteht gemäß § 8 der Satzung der AG aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands - nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen - festlegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bzw. stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.
Die Mitglieder des Vorstands werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine mehrmalige Bestellung - jeweils für höchstens fünf Jahre - ist zulässig.
Satzungsänderungen
Nach § 29 ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzungsfassung zu beschließen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit - wenn das Gesetz nicht zwingend eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt - der abgegebenen Stimmen gefasst.
Soweit das AktG außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt - wenn dies gesetzlich zulässig ist - die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f und § 315d HGB)
Die Erklärung zur „Corporate Governance“ nach § 161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat ist im Internet unter „www.webac-ag.com“ hinterlegt.
Die Unternehmensführungspraktiken und die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Abschnitt Internes Kontrollsystem und Risikomanagement in der Gruppe dargestellt. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Seit dem 1. Mai 2015 gilt in Deutschland das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Seine wesentlichen Bestimmungen wurden auch in den Corporate Governance Kodex aufgenommen. Die Webac Holding AG war verpflichtet, bis zum 30. September 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil auf der Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrates festzulegen und bis wann diese Zielgrößen erreicht werden sollen. Da die AG bis heute keine weiteren Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat und auch nicht geplant ist, weitere Führungsebenen zu etablieren, wurden hierzu keine Zielgrößen festgelegt.
Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Vorstand der Webac Holding AG eine Quote von 0% festgesetzt. Es ist derzeit weder eine Erweiterung des Vorstandes noch eine Neubesetzung der Vorstandsposition geplant. Aus diesem Grund wurde für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 auch keine Mindestzielgröße für den Frauenanteil im Vorstand größer 0% festgesetzt. Der Aufsichtsrat wird sich auch zukünftig bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern an der Qualifikation und den individuellen Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten orientieren. Bei der Besetzung des Vorstandes sind nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht das Geschlecht oder das Alter entscheidend; allein entscheidend ist, die am besten geeignete Person für die Position des zu besetzenden Vorstandsamtes zu finden.
Da die Webac Holding AG nicht der Mitbestimmung unterliegt, muss sich der Aufsichtsrat bei der Webac Holding AG nicht zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammensetzen. Der Aufsichtsrat der Webac Holding AG hat eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf mindestens 16,66% festgesetzt.
Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Webac Holding AG, Herr Gajland, Herr Dr. Steinert und Herr Walbrecht wurden auf der Hauptversammlung im Dezember 2020 als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt.
Sollte ein Mitglied des derzeitigen Aufsichtsrats vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, wird die Webac Holding AG den oder die am besten geeigneten Kandidaten/Kandidatinnen zur Wahl in den Aufsichtsrat Vorschlgen.
Ein Wort des Dankes
Ich danke allen Aktionären, den Geschäftspartnern und Mitarbeitern unseres Hauses sowie dem Aufsichtsrat für die in der Vergangenheit gewährte Unterstützung und für die gute Zusammenarbeit.
München, den 23. April 2021
Konrad Steinert, Vorstand
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei seiner Arbeit beratend unterstützt und überwacht. Insbesondere wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche Berichte über die Lage des Unternehmens und über wichtige Geschäftsvorfälle unterrichtet. Hierzu gehörten monatliche Berichte über Umsatz, Plan-/Ist-Abweichungen und die Liquiditätslage sowie vierteljährliche Berichte über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Sitzungen
An den vier von insgesamt fünf im Jahr 2020 einberufenen Sitzungen am 07. Februar, 24. Juni, 19. Oktober sowie am 23. Dezember war auch der Vorstand anwesend. Der Aufsichtsrat hat in diesen Sitzungen die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert.
In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend zu Themen der Geschäfts-entwicklung. Die für alle Sitzungen notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat jeweils rechtzeitig zugestellt.
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
In der fünften Sitzung am 30. September 2020 wurde vom Aufsichtsrat beschlossen, Herrn Konrad Steinert zum Vorstand der Webac Holding AG zu bestellen, da der Vorstandsvertrag von Herrn Michael Jürgensen zum 30. September 2020 endete.
Corporate Governance und Entsprechenserklärung
Der Aufsichtsrat befasste sich ausführlich mit dem im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Entsprechend der EU-Abschlussprüferrichtlinie hat der Aufsichtsrat am 16. Oktober 2020 eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer sowie dem Unternehmen und ihren Organmitgliederb bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten (Unabhängigkeitserklärung).
Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses
Der neu gewählte Abschlussprüfer, die Dornbach Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der Webac Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Somit ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nach § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.
München, im April 2021
John Gajland, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Webac Holding AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß §161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Webac Holding AG erklären hiermit gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass seit der letzten, am 02. Oktober 2019, abgegebenen Entsprechenserklärung sämtlichen vom Bundesministerium für Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 - mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde sowie gegenwärtig und künftig entsprochen wird.
Abweichung von Empfehlung A.1 des Kodex
Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Diversität achten.
Begründung:
Die Gesellschaft hat neben dem Vorstand insgesamt nur eine Mitarbeiterin und es gibt keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Deshalb wurden keine Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt.
Abweichung von Empfehlung A.2 des Kodex
Der Vorstand soll für ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System sorgen und dessen Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.
Begründung:
Die Gesellschaft unterliegt nicht dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und ist daher nicht verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 21.12.2016 beginnen, die Grundzüge des Compliance Management Systems offenzulegen und wird dies aufgrund der Größe und der Struktur der Gesellschaft auch nicht tun. Ein institutionalisiertes Hinweisgebersystem ist und wird ebenfalls nicht eingerichtet.
Abweichung von Empfehlung B.1 des Kodex
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf die Diversität achten.
Hinweis:
Die Satzung der Webac Holding AG sieht vor, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Im Moment ist nur eine Person zum Vorstand bestellt. Die Webac Holding AG legt die Empfehlung B.1 dahingehend aus, dass nur im Falle von mehreren Personen im Vorstand eine Vielfalt (Frauenguote/Internationalität etc.) beachtet werden muss und kann. Sobald der Vorstand aus mehreren Personen bestehen sollte, wird die Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands beachtet.
Abweichung von Empfehlung B.2 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.
Begründung:
Die Satzung der Webac Holding AG sieht vor, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Im Moment ist nur eine Person zum Vorstand bestellt. Der Aufsichtsrat der Webac Holding AG verfolgt gemeinsam mit dem Vorstand keine langfristige Nachfolgeplanung; die Beschreibung der Vorgehensweise in der Erklärung zur Unternehmensführung ist damit entbehrlich.
Abweichung von Empfehlung B.5 des Kodex
Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
Begründung:
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine allgemeine Altersgrenze für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates kein sachgerechtes Kriterium für die Suche bzw. den Ausschluss von Mitgliedern dieser Organe darstellt. Auswahlkriterien sind vielmehr die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine darüber hinausgehende Erläuterung und Angabe in der Erklärung zur Unternehmensführung ist damit entbehrlich.
Abweichung von den Empfehlungen C.1 bis C.5 und C.8 des Kodex
Empfehlung C.1 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren.
Empfehlung C.2 des Kodex
Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
Empfehlung C.3 des Kodex
Die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll offengelegt werden.
Empfehlung C.4 des Kodex
Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt.
Empfehlung C.5 des Kodex
Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.
Empfehlung C.8 des Kodex
Sofern ein oder mehrere der in Empfehlung C.7 genannten Indikatoren erfüllt sind und das betreffende Aufsichtsratsmitglied dennoch als unabhängig angesehen wird, soll dies in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden.
Begründung:
Nach Auffassung des Aufsichtsrates schränkt die Festlegung auf konkrete Ziele der Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium die Suche und Auswahl geeigneter Kandidaten für den Aufsichtsrat zu sehr ein und könnte potentielle geeignete Kandidaten automatisch ausschließen. Die Gesellschaft ist bei der Auswahl von Kandidaten ohne diese Ziele flexibler. Im Übrigen beachtet die Gesellschaft bei der Auswahl von Aufsichtsratskandidaten sowieso die Internationalität, potentiellen Interessenkonflikte und eine ausreichende Vielfalt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine allgemeine Altersgrenze für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat kein sachgerechtes Kriterium für die Suche bzw. den Ausschluss von Mitgliedern dieser Organe darstellt.
Auswahlkriterien sind vielmehr die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Da entsprechende Ziele und ein Gesamtkompetenzprofil nicht festgelegt werden, entfällt eine eigene Darstellung in der Erklärung zur Unternehmensführung. Eine darüber hinausgehende Erläuterung und Angabe der Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und der Namen dieser Mitglieder, der Altersgrenze sowie der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung ist damit entbehrlich.
Die Begrenzung der Aufsichtsratsmandate schränkt die Auswahl an geeigneten Kandidaten zu sehr ein. Geeignete Kandidaten, die ein Gewinn für die Unternehmensentwicklung der Webac Holding AG wären, sollen nicht deswegen ausgeschlossen sein. Auswahlkriterien sollen vielmehr die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sein. Eine Begründung nach der Empfehlung C.8 des Kodex in der Erklärung zur Unternehmensführung deshalb nicht.
Empfehlung D.1 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.
Begründung:
Die Zugänglichmachung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite führt nicht zu neuen kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.
Abweichung von den Empfehlungen D.2 bis D.5 des Kodex
Empfehlung D.2 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden.
Empfehlung D.3 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist - insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB.
Empfehlung D.4 des Kodex
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.
Empfehlung D.5 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat derzeit keine Ausschüsse gebildet. Aufgrund der Größe und Struktur der Webac Holding AG halten Vorstand und Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen derzeit weder für erforderlich noch für zweckmäßig.
Abweichung von Empfehlung D.11 des Kodex
Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat derzeit keine Ausschüsse gebildet. Aufgrund der Größe und Struktur der Webac Holding AG halten Vorstand und Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen derzeit weder für erforderlich noch für zweckmäßig.
Abweichung von Empfehlung D.12 des Kodex
Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.
Begründung:
Die Berichterstattung über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats führt nicht zu neuen kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.
Abweichung von Empfehlung D.13 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.
Begründung:
Die Berichterstattung über eine Selbstbeurteilung führt nicht zu neuen kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.
Abweichung von Empfehlung F.2 des Kodex
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.
Begründung:
Die durch den Kodex angestrebten Veröffentlichungsfristen für den Konzernabschluss und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen können derzeit nicht eingehalten werden, da die Einhaltung dieser Fristen der Gesellschaft insbesondere aus Kostengründen wirtschaftlich zumutbar nicht möglich ist, wobei für die nächste Zukunft eine Änderung noch nicht absehbar ist.
Zum Grundsatz 22 und den Abweichungen von den Empfehlungen F.4 und F.5 des Kodex
Grundsatz 22 des Kodex
Aufsichtsrat und Vorstand berichten jährlich in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft.
Empfehlung F.4 des Kodex
Aufsichtsrat und Vorstand von börsennotierten, spezialgesetzlich regulierten Gesellschaften sollen in der Erklärung zur Unternehmensführung angeben, welche Empfehlungen des Kodex auf Grund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen nicht anwendbar waren.
Empfehlung F.5 des Kodex
Die Gesellschaft soll nicht mehr aktuelle Erklärungen zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärungen zu den Empfehlungen des Kodex mindestens fünf Jahre lang auf ihrer Internetseite zugänglich halten.
Begründung:
Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet bisher keinen eigenständigen Corporate Governance Bericht. Trotzdem wird über die Corporate Governance der Webac Holding berichtet, indem einerseits auf die Erklärung gem. §161 AktG im Internet verwiesen wird und andererseits Ausführungen im Abschnitt „Risikomanagement in der Gruppe" bspw. die Unternehmensführungspraktiken dargestellt werden. Nach Auffassung der Gesellschaft geben diese Ausführungen den Aktionären und potentiellen Investoren genügend Einblick in die unternehmenseigene Corporate Governance. Ein eigener zwingender Bestandteil ist nach Meinung der Webac Holding AG daher nicht notwendig.
Die Gesellschaft ist auch keine spezialgesetzlich regulierte Gesellschaft.
Die Zugänglichmachung nicht mehr aktueller Erklärungen zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärungen zu den Empfehlungen des Kodex für mindestens fünf Jahre auf der Internetseite führt nicht zu neuen kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.
Abweichungen von den Empfehlungen G.1 bis G. 16 des Kodex betreffend die Vorstandsvergütung Empfehlung G.1 des Kodex
Im Vergütungssystem soll insbesondere festgelegt werden,
| ― | wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung), |
| ― | welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben, |
| ― | welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind, |
| ― | welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung besteht, |
| ― | in welcher Form und wann das Vorstandsmitglied über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen kann. |
Empfehlung G.2 des Kodex
Auf Basis des Vergütungssystems soll der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied zunächst dessen konkrete Ziel-Gesamtvergütung festlegen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.
Empfehlung G.3 des Kodex
Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt. Der Peer Group-Vergleich ist mit Bedacht zu nutzen, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt.
Empfehlung G.4 des Kodex
Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.
Empfehlung G.6 des Kodex
Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen.
Empfehlung G.7 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.
Empfehlung G.8 des Kodex
Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.
Empfehlung G.9 des Kodex
Nach Ablauf des Geschäftsjahres soll der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe der individuell für dieses Jahr zu gewährenden Vergütungsbestandteile festlegen. Die Zielerreichung soll dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar sein.
Empfehlung G.10 des Kodex
Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.
Empfehlung G.11 des Kodex
Der Aufsichtsrat soll die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.
Empfehlung G.12 des Kodex
Im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen.
Empfehlung G.13 des Kodex
Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit sollen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet werden.
Empfehlung G.15 des Kodex
Sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, soll die Vergütung angerechnet werden.
Empfehlung G.16 des Kodex
Bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate soll der Aufsichtsrat entscheiden, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist.
Begründung:
Die Vorstandsvergütung beinhaltet seit dem 01.10.2020 nur fixe und keine variablen Bestandteile.
Die Vorstandsvergütung beinhaltete bis zum 31.03.2017 nur fixe und keine variablen Bestandteile. Seit dem 01.04.2017 bis zum 30.09.2020 beinhaltete die Vergütung neben einer Fixvergütung folgende variable Bonusregelung:
| „Ein Bonus in Höhe von EUR 2.000 wird ausbezahlt, wenn die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. Durchführung der Hauptversammlung vor Ende Mai stattfinden kann. Des Weiteren wird ein Bonus in Höhe von 1% vom Ergebnis des Webac Holding Konzerns gewährt." |
Die Bonusregelung hat also weder eine mehrjährige Bemessungsgrundlage noch eine Zukunftsbezogenheit und weist keine betragsmäßige Höchstgrenze auf. Der Aufsichtsrat hält diese Bonusregelung aufgrund der Größe und der Struktur der Webac Holding AG für angemessen.
Ein Vergütungsbericht nach den Vorgaben der Ziffer 4.2.5. des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie die Anwendung der Mustertabellen waren bei der gegebenen Systematik des Vergütungssystems nicht sinnvoll.
Abweichungen von Empfehlung G.17 des Kodex
Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden.
Begründung:
Die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 17 der Satzung abschließend geregelt. Es bestehen weiterhin keine Ausschüsse, so dass der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung des Aufsichtsrats nicht berücksichtigt werden.
München, 02.10.2020
Für den Aufsichtsrat
John Gajland
Für den Vorstand
Konrad Steinert
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 23. April 2021
Konrad Steinert
Vorstand
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Webac Holding Aktiengesellschaft, München
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Webac Holding Aktiengesellschaft, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des Webac Konzerns und der Webac Holding Aktiengesellschaft, München (im Folgenden „zusammengefasster Lagebericht“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen verweisen wir auf die Abschnitte B „Wesentliche Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung“ und D.6. „Anlagevermögen“ im Anhang.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Jahresabschluss der Webac Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8.167 ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 97 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft mithilfe des Ertragswertverfahrens. Zusätzlich werden bei geringen Ertragsaussichten Liquidationswerte ermittelt und als Wertuntergrenze angesetzt.
Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf von der Konzerngesamtplanung für das Geschäftsjahr 2021 abgeleiteten beteiligungsindividuellen Planungen, die für die Geschäftsjahre 2022 bis 2025 mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Die Liquidationswerte basieren insbesondere auf von unabhängigen Sachverständigen ermittelten Verkehrswerten von Immobilien, die im Besitz der verbundenen Unternehmen sind. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.
Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Erträge und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze, die Annahmen und sonstigen Parameter bei der Ermittlung der Verkehrswerte der Immobilien sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zunächst haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Erträge sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit dem Vorstand als Planungsverantwortlichem erörtert. Des Weiteren haben wir bei der Ermittlung der Verkehrswerte der Immobilien die Angemessenheit der Bewertungsmodelle und der zugrunde liegenden wesentlichen Bewertungsannahmen bzw. resultierenden Kennzahlen unter Beachtung von Art und Lage der bewerteten Objekte durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Datenquellen verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes und der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Methodik und die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente und durch die Verwendung eigener Bewertungsmodelle nachvollzogen. Die bei der Ermittlung der Verkehrswerte der Immobilien angesetzten marktüblichen Mieten haben wir mittels Informationen aus Marktberichten und Recherchen in Online-Immobilienportalen (Angebotsmieten) plausibilisiert und Liegenschaftszinssätze sowie resultierende Rohertragsvervielfältiger anhand von Angaben in den lokalen Grundstücksmarktberichten und Angaben aus der Fachliteratur beurteilt. Die angesetzten Bodenrichtwerte haben wir mit den aktuellen Bodenrichtwertkarten abgeglichen und Angaben aus den lokalen Grundstücksmarktberichten berücksichtigt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundene Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht.
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
| ― | die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f und 315d HGB)“ des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "2020_ESEF-_2021-04-22_12-13-51" (SHA256-Hash-Wert: 6596BC284CAE5DBAE2F6035DEF47CA64A6FCEEA6A2AFD130AC229244A3A3EE08) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Vorstand der Gesellschaft ist zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir, die Dornbach Revisions- und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg, wurden am 3./12. März 2021 durch Beschluss des Amtsgerichts München zum Abschlussprüfer bestellt, nach dem die Hauptversammlung am 2. Dezember 2020 aufgrund eines fehlerhaften Vorschlags die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Homburg, gewählt hat. Unter Vorbehalt der Bestellung wurden wir bereits am 27. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Webac Holding Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Roman Brinskelle.
Bad Homburg, den 23. April 2021
**Dornbach Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Jochen Ball, Wirtschaftsprüfer
gez. Roman Brinskelle, Wirtschaftsprüfer