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WashTec AG Governance Information 2012

Aug 3, 2012

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Governance Information

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WashTec AG, Augsburg

Ergänzung der Entsprechenserklärung vom 22. Dezember 2011

Die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der WashTec AG vom 22. Dezember 2011 zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 gemäß § 161 AktG wird wie folgt ergänzt:

Gemäß Ziffer 4.2.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die monetären Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder fixe und variable Bestandteile umfassen. Ob diese Empfehlung auch für Mitglieder des Aufsichtsrats gilt, die gemäß § 105 Abs. 2 AktG in den Vorstand bestellt werden, ist nicht eindeutig. Vorsorglich erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass das gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit Wirkung vom 28. Juli 2012 bis höchstens zum 27. Juli 2013 zum Vorstand bestellte Aufsichtsratsmitglied Herr Michael Busch für die Vorstandstätigkeit ausschließlich eine Festvergütung ohne variable Bestandteile erhält. Angesichts der Kürze der Amtszeit wäre eine variable Vergütung, die nach Ziffer 4.2.3 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben soll, nicht sachgerecht.

Ziffer 4.2.1 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht ferner vor, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen soll. Bis zur Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds wird dem Vorstand zunächst nur eine Person angehören. Dies ist dadurch zu erklären, dass die Bestellung der bisherigen Vorstandsmitglieder zum 31. Juli 2012 einvernehmlich beendet wurde.

Augsburg, den 3. August 2012

Der Vorstand Der Aufsichtsrat