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WashTec AG Governance Information 2005

Dec 14, 2005

483_cgr_2005-12-14_b41f28c1-8464-4c85-8f12-69430ed34a0e.pdf

Governance Information

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WashTec AG, Augsburg

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die WashTec AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung am 16. Dezember 2004 bis zum 20. Juli 2005 sowie in der Fassung des Kodex vom 2. Juni 2005 seit dem 21. Juli 2005 entsprochen hat und entspricht. Hiervon galten und gelten die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:

    1. Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossene D & O-Versicherung sah und sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8 des Kodex). Die auf den Aufsichtsrat entfallende Prämie für die D & O-Versicherung wird von den Mitgliedern des Aufsichtsrats persönlich getragen.
    1. Nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen wurden seit der Neufassung des Kodex noch nicht, werden aber zukünftig auf der Internetseite der Gesellschaft fünf Jahre lang zugänglich gemacht (Ziff. 3.10 des Kodex).
    1. Im Rahmen der Vorstandsvergütung bestanden und bestehen für die Vorstandsmitglieder sog. virtuelle Aktienoptionspläne als Bestandteil des Dienstvertrages auf individualvertraglicher Basis, die jedoch keine Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen vorsahen und vorsehen (Ziff. 4.2.3 Abs. 2 des Kodex).
    1. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde und wird im Konzernabschluss nicht nach Komponenten aufgeteilt ausgewiesen. Ebenso erfolgte keine individualisierte Angabe der Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziff. 4.2.4 des Kodex).
    1. Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) vom 3. August 2005 hat eine Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften im Anhang des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für den Fall eingeführt, dass die Hauptversammlung nicht beschließt, dass diese Angaben unterbleiben. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass Angaben zur individuellen Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds zu stark in die geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreifen und beabsichtigen daher, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.

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    1. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus nur drei Mitgliedern bestand und besteht, wurden und werden keine Ausschüsse gebildet (Ziff. 5.3.1 und 5.3.2 des Kodex). Infolgedessen erfolgte und erfolgt auch keine gesonderte Vergütung von Vorsitz und Mitgliedschaft in Aufsichtsratsausschüssen (Ziff. 5.4.5 a.F., 5.4.7 n.F. des Kodex).
    1. Seit einer entsprechenden Satzungsänderung aufgrund Beschluss der Hauptversammlung am 23. Juni 2004 erhält der Aufsichtsrat ab dem 01. Januar 2005 neben der fixen auch eine erfolgsabhängige Vergütung (Ziff. 5.4.5 a.F., 5.4.7 n.F. des Kodex).
    1. Der Zwischenbericht zum 30. Juni 2005 war nicht innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich (Ziff. 7.1.2 des Kodex). Die Zwischenberichte zum 31. März 2005 sowie zum 30. September 2005 wurden jedoch innerhalb der vom Kodex empfohlenen 45-Tagesfrist veröffentlicht. Für das Geschäftsjahr 2006 strebt die Gesellschaft die Einhaltung der Empfehlungen des Kodex bezüglich der Veröffentlichungszeiträume für Konzernabschluss und alle Zwischenberichte an.

Augsburg, den 13. Dezember 2005

WashTec AG

Vorstand und Aufsichtsrat