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WashTec AG — Governance Information 2003
Jan 2, 2003
483_cgr_2003-01-02_ea893f8b-efbc-44be-a3c5-3dd1a7e5c39c.pdf
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat haben in Ihren Sitzungen vom 10.12.2002 beschlossen, die Empfehlungen der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex mit den unten angegebenen Ausnahmen umzusetzen und die folgende Entsprechenserklärung abzugeben:
Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Unternehmensleitung und -überwachung wurde mit Ausnahme der folgenden Regelungen entsprochen und soll auch künftig entsprochen werden:
3.8. D&O-Versicherung: Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat geschlossene D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor.
5.1.2. Altersbegrenzung für Vorstände: Für Vorstände ist keine Altersbegrenzung festgeschrieben.
5.4.1. Altersbegrenzung für Aufsichtsräte: Für Aufsichtsräte der WashTec AG ist keine Altersbegrenzung festgelegt.
5.4.5. Vergütungsmodell Aufsichtsrat: Das Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat enthält keine variablen Bestandteile. Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden nicht gesondert vergütet.
7.1.1., 7.1.2. Veröffentlichung Konzernabschluss und Zwischenbericht: Sowohl Konzernabschluss als auch Zwischenberichte werden nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von 120 Tagen nach Geschäftsjahresende, Zwischenberichte innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Damit entspricht WashTec den Empfehlungen der Deutschen Börse AG.
Die Entsprechenserklärung ist im Internet unter www.washtec.de veröffentlicht.
Augsburg 10.12.2002
Vorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG