Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

VARTA AG Annual Report 2020

May 28, 2021

460_rns_2021-05-28_c07f6bb1-c704-47c3-847e-63a534fdf509.html

Annual Report

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Inhalt

KONZERNLAGEBERICHT

1 KONZERNSTRUKTUR

1.1 Geschäftsmodell

1.2 Strategie und Ziele

1.3 Unternehmenssteuerung

1.4 Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht

1.5 Leitung und Kontrolle

1.6 Erklärung zur Unternehmensführung

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Märkte und Einflussfaktoren

2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.3 Geschäftsverlauf

3 ENTWICKLUNG DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

3.1 Ertragslage

3.2 Vermögens- und Finanzlage

4 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

5 INVESTITIONEN OHNE M&A (CAPEX)

6 ERTRAGSLAGE SEGMENTE

7 ANGABEN ZUR VARTA AG

8 MITARBEITER

9 VERGÜTUNGSBERICHT

10 PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

10.1. Chancen- und Risikomanagementsystem

10.2 Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage durch den Vorstand

10.3 Internes Kontrollsystem

10.4 Risikosituation

10.5 Operative Risiken

10.6 Strategische Risiken

10.7 Finanzielle und Ausfallrisiken

10.8 Sonstige Risiken

10.9 Chancen der künftigen Entwicklung

10.10 Gesamtbild der Risikolage des Konzerns

11 AUSBLICK

12 NACHTRAGSBERICHT

13 SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT

14 ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

KONZERNABSCHLUSS

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)

Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte der VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) und des VARTA AG Konzerns zusammen.

1. Konzernstruktur

1.1. Geschäftsmodell

Die VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen, Deutschland (VARTA AG), ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Seit Oktober 2017 ist die VARTA AG an der Frankfurter Börse im Prime Standard notiert und seit dem 23. Dezember 2019 in die Auswahlindizes MDAX und TecDAX aufgenommen. Die unten aufgeführte Darstellung gibt (in vereinfachter Form) einen Überblick über den Konzern zum Bilanzstichtag.

Die VARTA AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen, Jagst. Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG umfassen Entwicklung, Produktion und Vertrieb sowie Forschung und Entwicklung von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien und Energiespeicherlösungen.

Am 2. Januar 2020 hat die Gesellschaft den Erwerb des in Europa angesiedelten VARTA Consumer Batteries Geschäfts ("VARTA Consumer") mit dem Schwerpunkt Haushaltsgerätebatterien von der US-amerikanischen Energizer Holdings, Inc. abgeschlossen und in das Segment Household Batteries integriert. Zu VARTA Consumer gehören eine Vielzahl von Gesellschaften, Hauptproduktionsstandort ist Dischingen, Deutschland. Mit dem Unternehmenskauf werden die weltweiten VARTA-Markenrechte für Haushalts- und Mikrobatterien sowie Energiespeichersysteme wieder unter dem Dach der VARTA AG vereint. Dies stärkt den Markenauftritt der VARTA-Produkte in allen Segmenten.

Die Geschäftstätigkeit des VARTA AG Konzerns ist in zwei Geschäftssegmente unterteilt: Microbatteries & Solutions und Household Batteries.

Das Segment Microbatteries & Solutions fokussiert sich auf das OEM-Geschäft für Mikrobatterien sowie auf das Lithium-Ionen-Batteriepack-Geschäft. Das Segment Household Batteries umfasst das Batteriegeschäft für Endkunden, darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher.

Der Konzern entwickelt, produziert und vertreibt ein umfassendes Batterie-Portfolio von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien, Energiespeichersystemen bis zu kundenspezifischen Batterielösungen für eine Vielzahl von Anwendungen und Endkundenmärkten. Umfassende Kompetenzen in der Materialforschung und Entwicklung verschiedener elektrochemischer Batteriesysteme, gepaart mit Know-How für Prozessentwicklung und Massenproduktion, sind die Grundlage des Konzerns für neue, innovative Produkte.

Der Konzern betreibt zum Jahresende 2020 fünf Produktions- und Batterie- Fertigungsstätten in Deutschland, Rumänien und Indonesien sowie Vertriebszentren in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien, die über Direktvertrieb an Kunden in über 75 Ländern weltweit verkaufen. Als international agierendes Unternehmen kann die VARTA AG auf 135 Jahre Unternehmensgeschichte zurückblicken.

Die Batterielösungen des Konzerns erfüllen hohe Qualitätsanforderungen sowie Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Dabei liegt der Fokus auf Batteriesystemen mit hohen Energiedichten für Primärbatterien oder auch wiederaufladbaren Batterien mit Lithium-Ionen-Technologie. Im Falle von semi-kundenspezifischen oder kundenspezifischen Batterielösungen berät und plant VARTA umfangreich hinsichtlich der richtigen Wahl der Komponenten für die effizienteste Energieversorgung der Anwendung.

Das nachfolgende Organigramm veranschaulicht die Konzernstruktur mit den Ländergesellschaften.

Segmente und Organisationsstruktur

MICROBATTERIES & SOLUTIONS

Das Segment „Microbatteries & Solutions“ fokussiert sich auf das OEM-Geschäft für Mikrobatterien sowie auf das Lithium-Ionen-Batteriepack-Geschäft. Der Konzern ist einer der bedeutenden Hersteller von Mikrobatterien für Hörgeräte und wiederaufladbare Mikrobatterien im Entertainment Bereich. Das Unternehmen zählt namhafte Unternehmen zu seinen Kunden und produziert Batterien in zahlreichen wichtigen elektrochemischen Systemen sowie Bauformen und -größen. Die Reihe der Anwendungen reicht von Hörgeräten über schnurlose Headsets bis zu Automotive-Anwendungen, die mit Mikrobatterien betrieben werden. Die beiden Bereiche Healthcare und Entertainment & Industrial arbeiten synergetisch. Im Bereich Power Pack Solutions verfügt der Konzern über umfangreiche Branchenerfahrung in der Konstruktion leistungsstarker, sicherer und bedarfsgerechter Lithium-Batterie-Packs - für die Medizintechnik, Robotik, Konnektivität oder Telekommunikation. Das Produktportfolio reicht von kundenspezifischen Batterie-Packs bis hin zu fertig konfigurierten Standardbatterien.

HOUSEHOLD BATTERIES

Das Segment „Household Batteries“ umfasst das Batteriegeschäft für Endkunden darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher. Im Bereich der Haushaltsbatterien (Consumer Batteries) ist die VARTA AG ein europäischer Marktführer mit Produktionsstandort in Deutschland. Die innovativen Qualitätsprodukte werden mit modernster Technologie und dem Know-How von international qualifizierten Fachleuten entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Für VARTA ist dabei der intensive Fokus auf den Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel essenziell, um schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen antworten zu können. Im Bereich der Energiespeicher (Energy Storage) trägt VARTA mit der Entwicklung und Herstellung von Energiespeichern ihren Teil zur Umsetzung der Energiewende bei. Die Energiespeicherlösungen von VARTA im Heim- und Großspeichermarkt reichen von kompakten Einsteigermodellen, wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo, bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für gewerbliche Anwendungen. Die AC-gekoppelten Systeme haben einen integrierten Batteriewechselrichter und sind ohne zusätzlichen PV - Wechselrichter mit allen Quellen grüner Energie kombinierbar. Damit sind sie für alle Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für die optimale Ausnutzung der selbst produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen.

1.2. Strategie und Ziele

Der VARTA AG Konzern bearbeitet im Rahmen seiner jährlichen Budgetplanung seine Ziele und Strategien für das folgende Geschäftsjahr. Der Konzern ist mit seinen beiden Segmenten ideal aufgestellt, um von den relevanten Wachstumstrends wie z.B. demografischer Wandel, technologischer Fortschritt, vermehrte Konnektivität (Internet der Dinge) und erneuerbare Energien (zunehmendes Bewusstsein für die Wiederverwertbarkeit von Stoffen) zu profitieren. Ab dem 1. Januar 2020 hat die Gesellschaft die beiden unter 1.1 beschrieben Segmente neu definiert. Weitere Informationen zu den Zielen der Gesellschaft sind in Kapitel 11 Ausblick enthalten.

Demografischer Wandel

Wachsende Lebenserwartung, aber auch die Erhöhung der Kundenakzeptanz durch die Weiterentwicklung der Hörgerätetechnologie führen zu einer steigenden Nachfrage nach Hörgerätebatterien. VARTA bedient diesen Markt mit Zink-Luft- und wiederaufladbaren Lithium-Ionen Zellen.

Technologischer Fortschritt

Der ungebrochene Trend zu schnurlosen Geräten in allen Bereichen erhöht den Bedarf an zuverlässigen, überwiegend wiederaufladbaren Energielösungen in hoher Qualität. Gleichzeitig gibt es einen Trend zu kleineren Geräten mit zusätzlichen Funktionen, was zu einem Bedarf an Batterien mit höheren Energiedichten führt.

Konnektivität

Die Fortschritte in der Konnektivität und Konvergenz durch das Internet der Dinge, die Weiterentwicklung der Telekommunikation und die Verbreitung von intelligenten Lösungen treiben die Nachfrage nach Batterien in unterschiedlichsten Branchen wie etwa IT, Telekommunikation und Gesundheitswesen an.

Erneuerbare Energien

Die zunehmende Bedeutung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die EU-Klimaziele führen zu nachhaltigen Wachstumsraten im Energiezwischenspeicherbereich.

Der VARTA AG Konzern setzt auf folgende Wachstumsfelder und Ziele:

Stärkung und Ausbau der globalen Marktposition bei Kernprodukten

Der Konzern fokussiert sich grundsätzlich auf Geschäftsfelder, in denen langfristig marktführende Positionen angestrebt werden. Diese Zielsetzung ist unverändert zum Vorjahr.

Im Bereich Healthcare soll die Marktposition durch weitere Innovationen gefestigt und ausgebaut werden. Ähnlich wie im Healthcare-Bereich nimmt der Konzern insbesondere bei den True Wireless Stereo Headsets (TWS) eine führende Position ein, die weiter ausgebaut werden soll, und profitiert überproportional vom starken Marktwachstum. Im Bereich Power Packs stehen weltweit agierende Großkunden im Vordergrund. Der Marktanteil insbesondere in Europa soll gestärkt werden.

Im Bereich Consumer Batteries verfolgt das Unternehmen eine auf die Marke VARTA fokussierte Wachstumsstrategie bei den Konsumentenbatterien. Der Fokus im Bereich Entertainment (TWS) liegt auf Wachstum durch Neukundengewinnung. Das Wachstumsziel im Bereich Energiezwischenspeicherung wird von Trends der Nachhaltigkeit, steigendem Umweltbewusstsein sowie der steigenden Nachfrage nach Energie-Autarkie unterstützt.

Ausbau der Innovations- und Technologiedynamik

Der Konzern arbeitet insbesondere im Segment Microbatteries & Solutions an neuen, innovativen Produkten, die an vollautomatischen Hochgeschwindigkeits-Produktionslinien am Standort Deutschland gefertigt werden. Die Gesellschaft deckt in diesem Segment die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Materialforschung bis zum fertigen Produkt inklusive kundenfreundlicher Verpackungskonzepte. Der Konzern hat auf Grund der hohen Nachfrage nach wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien für den Entertainmentbereich (TWS) im vergangenen Geschäftsjahr seine Kapazitäten deutlich ausgebaut.

In der Kombination aus starker Marktstellung, internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und langfristigen Kundenbeziehungen sieht der Konzern Wettbewerbsvorteile, um von anhaltenden und unverändert dynamischen Wachstumstrends in den Märkten für Mikrobatterien im Gesundheits-, Unterhaltungs- und Industriesektor zu profitieren. Der Konzern zielt darauf ab, seine Kunden mit hochqualitativen Batterien und Batterielösungen zu versorgen, und wird weiter daran arbeiten, neue, leistungssteigernde Knopfzellentechnologien und individuelle intelligente Batterielösungen (Smart Battery Solutions) zu entwickeln.

Fokus auf profitablem Wachstum anhand eines starken Finanzprofils

Der Konzern beabsichtigt, weitere Wachstumschancen durch massive Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten und in selektive Akquisitionen zu nutzen. Der Konzern geht davon aus, dass er durch seine starke finanzielle Basis zusammen mit seinem niedrigen Verschuldungsgrad, dem sorgfältigen Einsatz seiner Betriebsmittel und seiner Fokussierung auf Wachstumsinvestitionen seine Cashflow-Fähigkeit weiter steigern kann.

1.3. Unternehmenssteuerung

Der VARTA AG Konzern wird nach Maßgabe intern definierter finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen im Sinne einer nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr seine internen Steuerungsinstrumente gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden die folgenden bedeutsamsten Kennzahlen zur Steuerung herangezogen: Umsatz, bereinigtes EBITDA, CAPEX. Das Managementsteuerungssystem ist auch Grundlage der externen Berichterstattung der VARTA AG und wird durch den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontrollfunktion überwacht.

Finanzielle und nichtfinanzielle Indikatoren

Die Umsatzerlöse stellen einen der wichtigsten Indikatoren dar, an denen sich das Wachstum des VARTA AG Konzerns ablesen lässt. Sie sind zudem die wesentliche Größe zur Steuerung des Konzerns. So werden die Umsätze im Rahmen der Budgetierung auf die einzelnen Segmente heruntergebrochen und laufend überwacht.

Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der beiden Segmente.

Als Sondereffekte hat der Vorstand wie im Vorjahr (wenn zutreffend) Kosten aus einem Börsengang bzw. einer Kapitalerhöhung, ergebniswirksame Effekte aus dem Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt bezüglich der Pensionsverpflichtungen, Effekte aus aktienbasierter Vergütung, Veräußerungseffekte aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen, mögliche Kosten für Restrukturierung sowie Aufwendungen aus M & A-Transaktionen definiert. Im Geschäftsjahr 2020 sind nach dieser Definition der Ergebniseffekt aus aktienbasierter Vergütung und die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition der VARTA Consumer-Gruppe, insbesondere Restrukturierungs- und Integrationskosten, sowie Umkehreffekte aus der Kaufpreisaufteilung im Rahmen der Erstkonsoldierung im Bereich Vorratsvermögen bereinigt worden. Die Konkretisierung der Definition ist der Tatsache geschuldet, dass mit dem Erwerb der VARTA Consumer Gruppe die erste umfangreiche Transaktion getätigt wurde.

Die durch die große Nachfrage nach den Produkten des Konzerns notwendigen Investitionen überblickt der Vorstand anhand des CAPEX. Darunter werden die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen verstanden. In diesem Zusammenhang überprüft der Vorstand die effektive Kapitalallokation auf Basis der Renditen aus dem investierten Kapital. Der CAPEX wird nur auf VARTA AG Konzern-Ebene als Steuerungsgröße verwendet. Dies umfasst Investitionen ohne M & A-Transaktionen.

Diese vorgenannten finanziellen Indikatoren stellen in dem Konzern die zentralen Steuerungsgrößen dar.

Auch das Net Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig erhaltene Anzahlungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie Kundenbonusrückstellungen) wird als weitere Steuerungsgröße herangezogen. Das Net Working Capital wird nur auf VARTA AG Konzern-Ebene als Steuerungsgröße verwendet.

Durch das dynamische Wachstum des Konzerns und die Akquisition der VARTA Consumer-Gruppe ist die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter ein weiterhin wichtiger nichtfinanzieller Leistungsindikator.

1.4. Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht

Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht wird auf der Webseite unter https://www.varta-ag.com/de/unternehmen/corporate-social-responsibility spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag des Konzernabschlusses veröffentlicht.

1.5. Leitung und Kontrolle

2020 bestand der Vorstand der VARTA AG aus drei Mitgliedern: Herrn Herbert Schein (Vorsitzender des Vorstands / CEO), Herrn Steffen Munz (Finanzvorstand / CFO) und seit 1. Oktober 2020 Herrn Armin Hessenberger. Zum 31. Dezember 2020 sind die Aufgaben des Finanzvorstands/CFO von Herrn Munz auf Herrn Hessenberger übergegangen. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung.

Der Aufsichtsrat besteht zum 31. Dezember 2020 aus den folgenden Mitgliedern: Herrn Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitz), Herrn Dr. Harald Sommerer (stv. Vorsitz), Herrn Frank Dieter Maier, Herrn Sven Quandt, Herrn Dr. Georg Blumauer und Herrn Dr. Michael Pistauer.

1.6. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB, welche auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält, wird auf der Website der VARTA AG (www.varta-ag-com/investor-relations) veröffentlicht.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Märkte und Einflussfaktoren

Die Märkte und Einflussfaktoren unterscheiden sich im Geschäftsjahr nicht wesentlich vom Vorjahr. Der VARTA AG Konzern produziert und verkauft Batterien weltweit und profitiert trotz relativer Unabhängigkeit vom makroökonomischen Umfeld von einem positiven Konsumumfeld. Eine negative Entwicklung des makroökonomischen Umfeldes wirkt sich dabei nicht direkt auf das Geschäftsmodell aus, da der Großteil der Produkte vom Konjunkturzyklus unabhängig ist. Diese werden z.B. im medizinischen Umfeld genutzt oder sind im Konsumentenbereich etabliert.

Die Umsatzverteilung ist geografisch diversifiziert. Der Großteil des weltweiten Absatzes von Produkten wird in Europa, gefolgt von Asien und Nordamerika, realisiert (siehe Kapitel 3.1 Umsatz). Somit ist die Abhängigkeit von einzelnen Ländern und deren wirtschaftlicher Entwicklung relativ gering. Der asiatische Markt spielt, bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur, die größte Rolle; hier lassen viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Die wesentlichen Einflussfaktoren werden im Rahmen des folgenden Kapitels („2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“) behandelt.

2.2. Gesamtwirtschafliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die im Jahr 2020 bestehenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für den VARTA AG Konzern relevanten Absatzmärkten entwickeln sich weiterhin positiv. Das Unternehmen wurde von der Covid-19 Pandemie in seiner Entwicklung nicht beeinträchtig. Wesentlich für den Absatz der Batterien für Healthcare-Anwendungen ist die demografische Entwicklung, bei den Batterien für Entertainment-Anwendungen die Trends der Unterhaltungselektronik und bei den Produkten von Solutions die Entwicklung hm zu kabellosen Produkten. Der Bereich Consumer Batteries profitiert vom strukturellen Wachstum im breit aufgestellten Produktportfolio (Batterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power/Power Banks). Der Trend zu erneuerbaren Energien ist der wesentliche Wachstumstreiber für den Bereich Energy Storage.

Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen in der Gesellschaft und die zunehmend höhere Akzeptanz von Hörgeräten wird deren Verkauf und damit auch der Absatz von Hörgerätebatterien unterstützt. So erwartet die UN für Menschen mit einem Lebensalter von 65 Jahren oder darüber einen Anstieg von 9,3 Prozent in 2020 auf rund 16 Prozent in 2050 (United Nations: World Population Ageing 2020 Highlights). Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an. Weltweit lag sie in 2019 bei 72,6 Jahren und für 2050 wird sie bei 77,1 Jahren erwartet (United Nations: World Population Prospects 2019 Highlights). Der Bedarf an Hörgeräten wird deshalb weiter steigen. Die Umsatzentwicklung wird vom Research der Stifel Bank mit rund 4 Prozent Zuwachs erwartet und wird im Wesentlichen über höhere Stückzahlen erreicht. Die Größe des Marktes wird mit rund 14 Mrd. USD eingeschätzt. Positiv wirken die hohe Nachfrage nach verfügbaren Hörgeräten (OTC) sowie Produktinnovationen bei denen wiederaufladbare Coin-Shaped Batterien zum Einsatz kommen.

Der Bereich Entertainment profitiert von der ungebrochen hohen Kundennachfrage nach Hightech-Consumerprodukten, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer mit wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen. Durch die Verbesserung der Laufzeit und die Erweiterung der Funktionen werden kabellose Kopfhörer ihren Marktanteil weiter ausbauen. Umso mehr kabellos funktionierende Geräte, insbesondere für Kleinstanwendungen (z.B. Headsets), entwickelt werden, desto stärker stellt sich hier die Position des VARTA AG Konzerns dar. So wird in einer Studie von Counterpoint ein anhaltend starkes Wachstum für diese Batterien erwartet und auch der Marktanteil für diese Coin-Shaped Batterien soll sich erheblich vergrößern. Erwartet wird ein Anstieg von rund 42 Prozent Marktanteil für das abgelaufene Geschäftsjahr auf rund 50 Prozent für 2022.

Die Nachfrage nach Batterien für Power Tools profitiert vom Wechsel von schnurgebundenen zu schnurlosen Endgeräten, für die immer leistungsfähigere Batterien nachgefragt werden. Laut Arvienne wird im Zeitraum 2017 bis 2030 ein weltweiter Umsatzanstieg von 1,7 Mrd. USD auf 3,5 Mrd. USD erwartet.

2.3. Geschäftsverlauf

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage durch den Vorstand

Der VARTA AG Konzern kann auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2020 zurückblicken. Die wesentlichen Ereignisse des Jahres 2020 sind die sehr hohe Nachfrage nach Lithiumlonen-Batterien für kabellose Lifestyle-Produkte, die nachfragebedingte Erweiterung der Produktionskapazitäten in diesem Bereich, die hohe Nachfrage nach Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte und die sehr erfolgreiche Entwicklung des Geschäfts mit stationären Energiespeichern sowie die erstmalige Konsolidierung des zu Jahresbeginn erworbenen VARTA Consumer Geschäfts. Der Konzernumsatz ist im Geschäftsjahr 2020 dreistellig um 139,8 % auf 869,6 Mio. € gewachsen. Ohne die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer beträgt das organisch erzielte Wachstum 47,2 %. Durch das hohe Umsatzwachstum und die Skalierung des Geschäftsmodells ist das operative Konzernergebnis wiederum deutlich schneller gewachsen als der Umsatz. Das bereinigte EBITDA stieg um 143,5 Mio. € auf 241,0 Mio. €. Ohne VARTA Consumer hätte der Anstieg 91,7 % betragen. Besonders erfreulich ist, dass die beiden Segmente Microbatteries & Solutions und Household Batteries weiterhin eine hohe Wachstumsdynamik haben und ihre sehr gute Entwicklung fortsetzen.

Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Vorjahres-Prognose

Im Konzernabschluss des letzten Jahres wurde die Prognose für 2020 anhand der unten aufgelisteten bedeutsamsten Indikatoren dargestellt. Insgesamt hat sich im Geschäftsjahr die positive Geschäftsentwicklung wie erwartet fortgesetzt.

INDIKATOR PROGNOSE FÜR 2020 Geschäftsjahr 2020
Finanzielle Indikatoren: Gruppe
Umsatzerlöse Deutliches Umsatzwachstum bei konstanter Währung Sehr deutliches Umsatzwachstum bei konstanter Währung
Bereinigtes EBITDA Sehr deutliche Steigerung Sehr deutliche Steigerung
CAPEX Deutlicher Anstieg Sehr deutlicher Anstieg
Finanzielle Indikatoren: Segment Microbatteries & Solutions
Umsatzerlöse Deutliches Umsatzwachstum Sehr deutliches Umsatzwachstum
Bereinigtes EBITDA Sehr deutlicher Anstieg im Verhältnis zum Umsatz Sehr deutlicher Anstieg im Verhältnis zum Umsatz
Finanzielle Indikatoren: Segment Household Batteries
Umsatzerlöse Sehr deutliche Steigerung Sehr deutliche Steigerung
Bereinigtes EBITDA Deutliche Steigerung Sehr deutliche Steigerung

3. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1. Ertragslage

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Umsatzerlöse 869.583 362.692
Erhöhung / Verminderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse -4.175 643
Aktivierte Eigenleistungen 4.980 4.313
Sonstige betriebliche Erträge 37.390 7.760
Materialaufwand -315.547 -123.527
Personalaufwand -257.088 -114.406
Sonstige betriebliche Aufwendungen -122.512 -45.853
EBITDA 212.631 91.622
Abschreibungen -66.617 -20.855
Betriebsergebnis (EBIT) 146.014 70.767
Finanzertrag 336 601
Finanzaufwand -5.334 -1.127
Übriger Finanzertrag 1.953 3.488
Übriger Finanzaufwand -9.845 -2.644
Finanzergebnis -12.890 318
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 -6
Ergebnis vor Steuern 133.124 71.079
Ertragsteueraufwendungen -37.616 -20.615
Konzernergebnis 95.508 50.464
Zuordnung des Gewinns:
Aktionäre der VARTA AG 95.411 50.390
Nicht beherrschende Anteile 97 74

Umsatz

Der Umsatz des VARTA AG Konzerns ist im Geschäftsjahr 2020 um 139,8 % von 362,7 Mio. € auf 869,6 Mio. € angestiegen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich in beiden Segmenten. Das Segment Household Batteries war durch die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer beeinflusst. Organisch ist die Gruppe um 47,2 % gewachsen.

Der Umsatz im Segment Microbatteries & Solutions stieg von 340,9 Mio. € um 49,1 % auf 508,1 Mio. €. Das mit Abstand stärkste Umsatzwachstum wurde erneut bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (TWS), erzielt. Hintergrund ist die ungebrochen hohe Kundennachfrage in einem stark wachsenden Markt. Bei den Hörgerätebatterien profitiert das Unternehmen vom strukturellen Wachstum und vom Trend zu wiederaufladbaren Hörgeräten.

Der Umsatz im Segment Household Batteries ist von 21,4 Mio. € auf 361,1 Mio. € und somit um 339,8 Mio. € angestiegen. Die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer hat sich deutlich besser als erwartet entwickelt. Die hohe Nachfrage nach Energiespeicherlösungen hat zu sehr hohen Zuwachsraten in diesem Teilsegment beigetragen.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die regionale Aufteilung der Umsatzerlöse des Konzerns. Die Märkte in Europa und Asien sind die wichtigsten Absatzregionen für VARTA. Der hohe Zuwachs in Europa ist vor allem auf die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer zurückzuführen. Das Geschäft in Asien entwickelte sich sehr vorteilhaft. Bedingt durch die Markt- und Kundenstruktur lassen hier viele große Hersteller von kabellosen Kopfhörern ihre Produkte fertigen. Weitere Ausführungen zur geografischen Aufteilung der Segmente finden sich im Konzernanhang Abschnitt 6 „Segmentberichterstattung“.

(IN T€) 2020 UMSATZERLÖSE 2019 UMSATZERLÖSE PROZENTUALE VERÄNDERUNG
Europa 463.983 143.196 224,0 %
Asien 331.219 154.860 113,9 %
Amerika 58.403 60.161 -2,9 %
Sonstige 15.978 4.475 257,1 %
Summe Konzern 869.583 362.692 139,8 %

Aufwendungen und sonstige betriebliche Erträge

Im Geschäftsjahr belaufen sich die Materialaufwendungen auf 315,5 Mio. € im Vergleich zu 123,5 Mio. € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 155,4 %. Der überproportionale Anstieg im Vergleich zum Umsatz ist in erster Linie auf höhere Materialaufwandsquoten der erstmalig konsolidierten VARTA Consumer zurückzuführen.

Der Personalaufwand ist von 114,4 Mio. € auf 257,1 Mio. € um 124,7 % und damit unterproportional zum Umsatz angestiegen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert überwiegend aus der erstmalig konsolidierten VARTA Consumer und der Mitarbeiteraufbau für das Wachstum im Bereich CoinPower. Des Weiteren wirken sich die Tariferhöhungen in Deutschland sowie inflationsbedingte Entgelterhöhungen im Ausland aus. Der Personalaufwand enthält den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von 1,1 Mio. € (2019: 2,9 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 45,9 Mio. € um 167,2 % auf 122,5 Mio. € angestiegen. Auf diesen Anstieg von 76,6 Mio. € entfallen 58,8 Mio. € auf die VARTA Consumer. Auf die restlichen Gesellschaften entfallen 17,8 Mio. €. Diese sind im Wesentlichen auf den Anstieg der Rechts- und Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der VARTA Consumer-Gesellschaften in Höhe von 3,3 Mio. € zurückzuführen. Außerdem entstanden durch die erweiterten Produktionskapazitäten ein zusätzlicher Energieaufwand von 1,9 Mio. € und höhere Instandhaltungsaufwendungen von 2,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Ausgangsfrachten und Zölle hat sich um 1,3 Mio. € erhöht und ist auf den stark gestiegenen Absatz zurückzuführen. Für Gewährleistungsgarantien wurden 2,4 Mio. € zurückgestellt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 29,6 Mio. € von 7,8 Mio. € im Vorjahr auf 37,4 Mio. € im Jahr 2020 angestiegen. Insgesamt entfallen 23,2 Mio. € auf die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer. Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen insgesamt enthaltenen ertragswirksam erfassten Fördererträge betragen im Geschäftsjahr 10,0 Mio. €.

Bereinigtes EBITDA

Das bereinigte EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern, adjustiert um Sondereffekte) stellt eine nachhaltige Ertragskennzahl des Konzerns dar. Gleichzeitig ist das bereinigte EBITDA für den Vorstand die geeignete Steuerungsgröße zur Beurteilung der operativen Ertragskraft des Konzerns bzw. der beiden Segmente. Als Sondereffekte wurden zum einen der nicht zahlungswirksame Aufwand für die aktienbasierte Vergütung in Höhe von 1,1 Mio. € (2019: 2,9 Mio. €) und zum anderen die Aufwendungen aus M&A-Transaktionen in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 3,0 Mio. €) bereinigt. Außerdem wurden im Jahr 2020 die erstmals angefallenen und jeweils einmaligen Sondereffekte aus der Kaufpreisallokation im Rahmen der erstmaligen Konsolidierung der VARTA Consumer (nicht liquiditätswirksam) in Höhe von 8,7 Mio. € sowie die durch die Integration der VARTA Consumer angefallenen Kosten für Restrukturierung in Höhe von 17,6 Mio. € und Integration in Höhe von 0,1 Mio. € bereinigt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA zum bereinigten EBITDA dar:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
EBITDA 212.631 91.622
Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung 1.086 2.853
Nicht liquiditätswirksame Effekte aus der Kaufpreisallokation (PPA) 8.661 0
Aufwendungen für M&A -Transaktionen 916 3.006
Integrationskosten VARTA Consumer 129 0
Restrukturierungskosten VARTA Consumer 17.607 0
Bereinigtes EBITDA 241.030 97.481

Das bereinigte EBITDA ist im Geschäftsjahr 2020 von 97,5 Mio. € auf 241,0 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 147,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Ohne die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer liegt der Anstieg bei 91,7 %. Die Steigerung des bereinigten EBITDA aus dem organischen Wachstum lässt sich auf das sehr hohe und profitable Umsatzwachstum bei den Lithium-Ionen-Zellen und bei den Hörgerätebatterien zurückführen. Zudem hat sich der unterproportionale Kostenanstieg durch die Skalierung des Geschäftsmodells positiv auf das Ergebnis ausgewirkt. Das erstmalig konsolidierte VARTA Consumer Geschäft hat mit 54,2 Mio. € zum Anstieg des bereinigten EBITDA beigetragen.

Betriebsergebnis (EBIT)

Das Betriebsergebnis hat sich von 70,8 Mio. € auf 146,0 Mio. € im Jahresvergleich mehr als verdoppelt. Der etwas geringere Anstieg im Vergleich zur Umsatzentwicklung ist auf die Erhöhung der Abschreibungen von 20,9 Mio. € in 2019 auf 66,6 Mio. € in 2020 zurückzuführen. Maßgeblich hierfür waren die hohen Investitionen in das Sachanlagevermögen für die Erweiterung der Produktionskapazitäten und die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer. Zusätzlich wirkte sich die Verkürzung der Nutzungsdauer für die CoinPower-Anlagen von 80 auf 57 Monate auf Grund der gestiegenen Nutzungsintensität im Laufe des Jahres 2020 auf die Abschreibungen aus.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr von 0,3 Mio. € in 2019 auf -12,9 Mio. € in 2020 gemindert. Dies resultiert hauptsächlich aus dem Wertzuwachs des Besserungsscheins für den Forderungsverzicht der VGG GmbH, Wien (Österreich) gegenüber der VARTA Storage GmbH, aus dem für die VARTA AG eine zusätzliche Verpflichtung in Höhe von 5,5 Mio. € entstanden ist. Darüber hinaus sind die Belastungen aus Wechselkurseffekten (Anzahlungen und Ausleihungen in USD) in Höhe von 2,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.

Steuern

Der Steueraufwand ist vor allem durch den Anstieg des Ergebnisses vor Steuern von 20,6 Mio, € in 2019 auf 37,6 Mio. € in 2020 angestiegen. Daraus resultiert eine effektive Steuerquote von 28,3 % (2019: 29,0 %), bezogen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu weiteren Details zu Steuern wird auf den Anhang des Konzernabschlusses im Kapitel 36 Ertragsteueraufwendungen verwiesen.

3.2. Vermögens- und Finanzlage

Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
AKTIVA
--- --- ---
Langfristige Vermögenswerte 686.904 288.462
Kurzfristige Vermögenswerte 435.899 380.368
Bilanzsumme 1.122.803 668.830
(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
PASSIVA
--- --- ---
Eigenkapital 499.075 414.802
Langfristige Schulden 246.041 88.779
Kurzfristige Schulden 377.687 165.249
Schulden 623.728 254.028
Bilanzsumme 1.122.803 668.830

Langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 398,4 Mio. € von 288,5 Mio. € in 2019 auf 686,9 Mio. € im Geschäftsjahr. Dieser deutliche Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Erhöhung des Sachanlagevermögens von 247,9 Mio. € zum 31. Dezember 2020 auf 596,6 Mio. €. Aufgrund der großen Nachfrage bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (TWS), wurden die Produktionskapazitäten an den beiden deutschen bestehenden Produktionsstätten erhöht und auch in eine neue Produktionsstätte in Nördlingen investiert. Hierauf entfallen insgesamt rund 332 Mio. €. Auf die erstmalig konsolidierte VARTA Consumer entfallen 64,0 Mio. €. Die sonstigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen unverändert und haben sich von 17,9 Mio. € vom Jahresende 2019 auf 19,9 Mio. € zum Jahresende 2020 nur unwesentlich erhöht.

Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von 380,4 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 435,9 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht. Durch das gestiegene Umsatzvolumen und die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 68,2 Mio. € angestiegen. Zusätzlich haben sich die Vorräte um 69,3 Mio. € erhöht. Gegenläufig hat sich der Mittelabfluss aus der Zahlung des vorläufigen Kaufpreises für die VARTA Consumer ausgewirkt, der im Wesentlichen zur Reduzierung der Zahlungsmittel um 122,9 Mio. € geführt hat. Durch die Inanspruchnahme der ersten Tranche aus einem Konsortialkredit haben sich die Zahlungsmittel um 40,0 Mio. € erhöht.

Eigenkapital/Eigenkapitalquote

Das Eigenkapital ist von 414,8 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf 499,1 Mio. € zum 31. Dezember 2020 gestiegen. Die Eigenkapitalquote lag zum Jahresende bei 44,4 % (2019: 62,0 %). Maßgeblich für den Rückgang der Eigenkapitalquote war der Erwerb der VARTA Consumer mit allen Vermögenswerten und Schulden sowie die Ausgaben für Investitionen, um das Unternehmenswachstum zu finanzieren.

Langfristige Schulden

Die langfristigen Schulden sind um 157,3 Mio. € von 88,8 Mio. € am 31. Dezember 2019 auf 246,0 Mio. € zum 31. Dezember 2020 angestiegen. Maßgeblich für den Anstieg sind die aus der VARTA Consumer Akquisition (rund 74 Mio. €) übernommenen Pensionsverpflichtungen, Leasingverbindlichkeiten und passiven latenten Steuern. Aus der Inanspruchnahme der ersten Tranche aus einem Konsortialkredit haben sich die langfristigen Verbindlichkeiten bei der VARTA AG um 40,0 Mio. € erhöht.

Kurzfristige Schulden

Die kurzfristigen Schulden haben sich von 165,2 Mio. € auf 377,7 Mio. € erhöht. Hiervon entfallen auf die VARTA Consumer Akquisition rund 152 Mio. €, vor allem für die übernommenen Steuerschulden, Leasingverbindlichkeiten, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie abgegrenzten Schulden. Im bisherigen VARTA AG Konzern haben höhere Steuerschulden (22,1 Mio. €), die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (7,6 Mio. €) sowie der erhaltenen Kundenanzahlungen (10,0 Mio. €) zu einem Anstieg der kurzfristigen Schulden geführt.

Net Working Capital

Das Net Working Capital hat sich von 18,0 Mio. € zum Jahresende 2019 auf 56,5 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 38,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die Net Working Capital Quote liegt bei 6,5 % (zum Vergleich 5,0 % zum 31. Dezember 2019).

Kapitalflussrechnung

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2020 244.781 149.741
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 232.863 105.734
Cashflow aus Investitionstätigkeit -372.969 -105.806
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 19.886 94.882
Nettoveränderung der Zahlungsmittel -120.220 94.810
Auswirkungen von Wechselkursänderungen -2.672 230
Zahlungsmittelbestand zum 31. Dezember 2020 121.889 244.781

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 232,9 Mio. € und liegt damit 127,1 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dies ist vor allem auf die Steigerung des operativen Ergebnisses zurückzuführen.

Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit ist um 267,2 Mio. € in 2020 auf 373,0 Mio. € (2019: 105,8 Mio. €) stark angestiegen. Der Anstieg stammt zum einen aus dem Erwerb der Anteile an VARTA Consumer Batteries in Höhe von 81,5 Mio. €, die sich aus dem endgültigen Kaufpreis in Höhe von 110,9 Mio. € abzüglich der erworbenen Kassenbestände in Höhe von 29,4 Mio. € ergeben. Zum anderen resultiert der Anstieg aus den Investitionen in das Sachanlagevermögen zur nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen. Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (CAPEX) betragen 302,2 Mio. € (2019: 102,8 Mio. €).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr von 94,9 Mio. € in 2019 auf 19,9 Mio. € in 2020 verringert. In 2020 sind dem Konzern durch die Ziehung der ersten Tranche aus einem Konsortialkredit 40,0 Mio. € zugeflossen.

Der Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente hat sich überwiegend durch die höhere Investitionstätigkeit reduziert. Zum 31. Dezember 2020 betrug er 121,9 Mio. € (2019: 244,8 Mio. €).

4. Forschung und Entwicklung

Für den VARTA AG Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Anstieg des Forschungs- und Entwicklungsaufwandes auf 20,9 Mio. € (im Vorjahr: 15,5 Mio. €). Daraus resultiert eine F&E-Aufwandsquote von 2,4 % im Verhältnis zum Umsatz im Vergleich zu 4,3 % im Vorjahr. Der prozentuale Rückgang ist im Wesentlichen auf die deutliche Erweiterung des Konsolidierungskreises (VARTA Consumer) zurückzuführen.

Segment Microbatteries & Solutions

Die Ausrichtung auf Technologieführerschaft war durch die schwerpunktmäßige Weiterentwicklung des Know-hows im Bereich der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für Premium True Wireless Stereo Headsets (TWS), gekennzeichnet. Dabei standen vor allem die weitere Steigerung der Energiedichte, die Evaluierung und Qualifizierung neuer Materialien für die CoinPower-Batterien, der Einsatz von günstigen Rohstoffen und die Entwicklung von effizienteren Fertigungsverfahren im Vordergrund. Im Geschäftsjahr hat das Unternehmen die Zusage über insgesamt rund 300 Mio. € öffentlicher Fördermittel erhalten. Rund 100 Mio. € werden für die beschriebene Fortentwicklung der Lithium-Ionen-Technologie verwendet. Mit der zweiten Tranche über rund 200 Mio. € wird der Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Zellen gefördert, mit dem im Geschäftsjahr begonnen wurde.

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand betrug für das Segment Microbatteries & Solutions von Januar bis Dezember 2020 insgesamt 15,0 Mio. € (im Vorjahr: 12,0 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 3,0 % zum Umsatz (im Vorjahr 3,5 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 auf 0,6 Mio. €. Die Aktivierungsquote beträgt 8,7 % (im Vorjahr 2,7 %). Im Bereich Microbatteries handelt es sich vor allem um die Entwicklung von kleineren und leistungsfähigeren Knopfzellen.

Segment Household Batteries

Im Bereich Haushaltsbatterien wurde ein neues R&D Center eröffnet, in dem durch erweiterte Versuchsmöglichkeiten signifikante Performance-Verbesserungen von bis zu 6 Prozent für die Alkaline Batterien der Baugrößen AA und AAA erreicht werden konnten. Um dem Nachhaltigkeitstrend der plastikfreien Verpackungen zu folgen, wurden zudem neue automatisierte Verpackungsanlagen installiert, welche die Effizienz und Flexibilität bei verschiedenen Verpackungsformaten zusätzlich erhöhen konnten. Insgesamt wurde die Wettbewerbsfähigkeit aller VARTA Alkaline Zellen durch eine Reihe weiterer Maßnahmen im Werk Dischingen, wie z.B. den Einsatz neuer fahrerloser Transportsysteme zusätzlich gesteigert.

Im Bereich Energiespeicher lag der Schwerpunkt bei den Produkten VARTA pulse und pulse neo in der Integration neuer Länder durch Softwareerweiterung und der dafür notwendigen Zertifizierung. Eine Erweiterung der Kommunikation mit Applikationen im Smart Home Bereich stand für den pulse neo hier ebenfalls im Fokus, ebenso die weitere Optimierung produktbegleitender Services und Produkt-Visualisierungen sowie eine Ausweitung der Funktionalität des Produktes VARTA element.

Der Anstieg des Forschungs- und Entwicklungsaufwands im Segment Household Batteries ist im Geschäftsjahr durch die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer beeinflusst und lag im Geschäftsjahr 2020 bei 5,9 Mio. €. Im Vorjahr ist nur der Bereich Energy enthalten (3,5 Mio. €). Damit ergab sich eine F&E-Aufwandsquote von 1,6 % zum Umsatz (im Vorjahr: 16,2 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten belaufen sich in 2020 auf 1,6 Mio. € (im Vorjahr: 0,5 Mio. €). Die Aktivierungsquote beträgt 9,9 % (im Vorjahr: 29,4 %).

5. Investitionen ohne M&A (CAPEX)

Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Konzern als CAPEX bezeichnet. Dies stellt eine wichtige Steuerungsgröße von produzierenden Wachstumsunternehmen dar. 2019 hat die VARTA AG ein umfangreiches Investitionsprogramm initiiert. Ziel dieser Investitionen sind umfangreiche Kapazitätserweiterungen im Segment Microbatteries und der Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Zellen.

Die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr insgesamt 302,2 Mio. € (Vorjahr: 102,8 Mio. €).

Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen diente der nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei Lithium-Ionen-Knopfzellen, dem Neubau am Produktionsstandort in Nördlingen und dem Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Zellen. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig.

6. Ertragslage Segmente

Seit Jahresbeginn hat das Unternehmen eine Neusegmentierung seines operativen Geschäfts vorgenommen und im Segment Microbatteries & Solutions die Geschäftsbereiche Healthcare, Entertainment und Power Pack Solutions zusammengefasst. Das zweite Segment Household Batteries umfasst das VARTA Consumer Batteries Geschäft und die Energiespeicherlösungen. Beide Segmente haben positiv zum Umsatz- und Ergebniswachstum beigetragen. Insbesondere das Segment Microbatteries & Solutions hat das sehr dynamische Wachstum weiter fortgesetzt und die Profitabilität weiter verbessert. Das mit Abstand stärkste Wachstum wurde erneut bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables), erzielt. Das Segment Household Batteries hat sich besser als erwartet entwickelt.

Microbatteries & Solutions

01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 * Veränderung in %
Umsatz (T€) 508.132 340.862 49,1%
Bereinigtes EBITDA (T€) 186.993 95.484 95,8%
Bereinigte EBITDA Marge 36,8% 28,0% 8,8 PP

* Vorjahreszahlen wurden auf die neue Segmentierung angepasst (restrospektive Pro-forma Anpassung)

Der Umsatz im Segment Microbatteries & Solutions ist im Geschäftsjahr 2020 von 340,9 Mio. € auf 508,1 Mio. € gestiegen. Dies entspricht einem sehr deutlichen Umsatzwachstum von 49,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Das mit Abstand stärkste Umsatzwachstum wird weiter bei den wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen für Hightech-Consumerprodukte, insbesondere für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables), erzielt. Hintergrund ist die ungebrochen hohe Kundennachfrage in einem weiter sehr dynamisch wachsenden Markt. Bei den Hörgerätebatterien wurde die weltweite Marktposition in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut. Der Konzern profitiert derzeit von seinem sehr robusten Geschäftsmodell bei primären Hörgeräte-Batterien. Im Geschäft mit den Power Pack Solutions setzt sich das hohe Wachstum aufgrund der im letzten Jahr angelaufenen neuen Kundenprojekte fort. Das bereinigte EBITDA ist von 95,5 Mio. € auf 187,0 Mio. € angestiegen (+95,8 %) was einer überproportionalen Steigerung gegenüber der Umsatzentwicklung entspricht. Die Ergebnissteigerung ist auf das starke Wachstum der vergleichsweise margenstarken Produktgruppen sowie den unterproportionalen Anstieg der Fixkosten durch die Skalierung des Geschäftsmodells zurückführen. Daraus resultiert eine bereinigte EBITDA-Marge von 36,8 % im Verhältnis zum Umsatz, was einer Verbesserung der bereinigten EBITDA-Marge um 8,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Household Batteries

01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 * Veränderung in %
Umsatz (T€) 361.147 21.382 1589,0%
Bereinigtes EBITDA (T€) 54.036 1.997 2605,9%
Bereinigte EBITDA Marge 15,0% 9,3% 5,7 PP

* Vorjahreszahlen wurden auf die neue Segmentierung angepasst (restrospektive Pro-forma Anpassung)

Das Segment Household Batteries umfasst das Geschäft der Consumer Batteries und die Energiespeicherlösungen. Im Vorjahr ist nur das Geschäft mit den Energiespeichern im Segment-Reporting enthalten. Durch die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer Batteries sind Umsatz und bereinigtes EBITDA sehr deutlich gestiegen. VARTA Consumer Batteries hat sich zudem im Berichtszeitraum besser als erwartet entwickelt. Durch die Fokussierung auf das Markengeschäft hat sich die Profitabilität unterjährig deutlich verbessert. Das Geschäft mit Energiespeicherlösungen ist im Geschäftsjahr sehr dynamisch und schneller als der Markt gewachsen.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Überleitung von dem bisherigen zum neuen Segment-Reporting:

(IN MIO. €) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 Veränderung in %
Microbatteries
Umsatz 452,3 301,5 50,0%
bereinigtes EBITDA 180,1 94,4 90,8%
bereinigte EBITDA-Marge 39,8% 31,3% 8,5 PP
Power & Energy
Umsatz 81,2 60,8 33,6%
bereinigtes EBITDA 6,7 3,1 116,1%
bereinigte EBITDA-Marge 8,3% 5,1% 3,2 PP
Summe VARTA ohne Akquisition VARTA Consumer
Umsatz * 533,8 362,7 47,2%
bereinigtes EBITDA 186,8 97,5 91,6%
bereinigte EBITDA-Marge 35,0% 26,9% 8,1 PP
Consumer Batteries
Umsatz 335,7 0
bereinigtes EBITDA 54,2 0
bereinigte EBITDA-Marge 16,1% 0
Summe VARTA einschl. Akquisition VARTA Consumer
Umsatz 869,6 0
bereinigtes EBITDA 241,0 0
bereinigte EBITDA-Marge 27,7% 0

* inkl. der Umsätze, welche keinem Segment zugeordnet werden können.

7. Angaben zur VARTA AG

Der Lagebericht der VARTA AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst.

Beschreibung der Gesellschaft

Die VARTA AG ist eine Holdinggesellschaft, die ausschließlich Aufgaben zur Steuerung des Konzerns sowie der operativen Tochtergesellschaften wahrnimmt. Die nachfolgenden Zahlen und Erläuterungen beziehen sich auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellten Jahresabschluss der VARTA AG.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1,3 Mio. € (2019: 0,8 Mio. €) erwirtschaftet. Diese resultieren aus der Lizenzverrechnung an die VARTA Storage GmbH in Höhe von 1,3 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im gleichem Zeitraum von 2,2 Mio. € im Vorjahr auf 2,7 Mio. € in 2020 angestiegen. Wesentlich für diesen Anstieg waren Weiterbelastungen von Sponsoringaufwendungen an verschiedene Tochterunternehmen in Höhe von 0,9 Mio. €. Gegenläufig haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund von niedrigeren Wechselkursgewinnen, die vor allem aus der USD Umrechnung entstanden sind, entwickelt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 8,9 Mio. € in 2020 (2019: 10,8 Mio. €) und enthalten unter anderem Honorare für Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von 2,6 Mio. € (2019: 4,4 Mio. €), Verluste aus Währungsumrechnungen in Höhe von 1,7 Mio. € (2019: 2,1 Mio. €), Aufwand für Werbung und Public Relations in Höhe von 1,5 Mio. € (2019: 0,5 Mio. €), der Inanspruchnahme von verschiedenen Service- und Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 0,5 Mio. €) und den Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von 0,4 Mio. € (2019: 0,2 Mio. €). Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist vor allem auf den Wegfall der Kosten für die Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 1,6 Mio. € zurückzuführen. Die Honorare für Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der VARTA Consumer Batteries fielen vor allem im Jahr 2019 an. Aus diesem Grund sind die Beratungs- und Prüfungskosten im aktuellen Geschäftsjahr gesunken. Der Abschluss einer neuen Sponsoringvereinbarung führte zu erhöhten Aufwendungen im Bereich Werbung und Public Relations. Der Großteil dieser Aufwendungen wird an verschiedene Tochterunternehmen der VARTA AG weiterbelastet. Hieraus entstehen die oben erwähnten sonstigen betrieblichen Erträge. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder hat sich aufgrund des letztjährigen Hauptversammlungsbeschlusses erhöht.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 erhöhte sich kurzzeitig die Anzahl der Vorstandsmitglieder der VARTA AG von zwei auf drei Personen. Neben dem Vorstand waren zwei Mitarbeiter bei der VARTA AG beschäftigt. Insgesamt ist der Personalaufwand von 5,6 Mio. € in 2019 auf 11,2 Mio. € in 2020 angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem variablen Vergütungsmodell des Vorstands, dem Wertzuwachsbonus für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied sowie aus Bonuszahlungen für die Mitarbeiter der VARTA AG.

Die Abschreibungen beinhalten vor allem Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 0,9 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das Zinsergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie kurzfristigen Veranlagungen bei einem verbundenen Unternehmen von 3,7 Mio. € im Vorjahr auf 7,1 Mio. € in 2020 verbessert.

Aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Microbattery GmbH resultieren Erträge in Höhe von 110,1 Mio. €. Gegenläufig werden Aufwendungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Storage GmbH in Höhe von 0,5 Mio. € verrechnet. In Summe ergibt sich ein Anstieg in Höhe von 40,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.

Der Bilanzgewinn liegt in der Berichtsperiode bei 139,4 Mio. € im Vergleich zu 69,3 Mio. € im Vorjahr.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

2020 2019
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 1.257 761
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.683 2.167
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung T€ 1.689 (i. Vj. T€ 2.100) -
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -11.108 -5.534
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -43 -11.151 -52 -5.586
- davon für Altersversorgung T€ 0 (i. Vj. T€ 0) -
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -941 -937
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.898 -10.794
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung T€ 1.687 (i. Vj. T€ 2.101) -
6. Erträge aus der Gewinnabführung 110.146 71.146
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.766 4.009
- davon aus verbundenen Unternehmen T€ 7.765 (1. Vj. T€ 3.979) -
8. Aufwendung aus Verlustübernahme -564 -2.393
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -659 -318
- davon aus verbundenen Unternehmen T€ 133 (i. Vj. T€ 194) -
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -29.548 -16.849
11. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 70.091 41.206
12. Gewinnvortrag 69.340 28.134
13. Bilanzgewinn 139.431 69.340

Vermögens-und Finanzlage

Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 297,3 Mio. € von 133,0 Mio. € in 2019 auf 430,3 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht, was hauptsächlich auf den Anstieg der Finanzanlagen von 130,2 Mio. € auf 428,2 Mio. € zurückzuführen ist. Dieser Anstieg resultiert aus Ausleihungen an Tochtergesellschaften und den Erwerb der Beteiligungen an den VARTA Consumer Gesellschaften. Das Umlaufvermögen ist um 129,5 Mio. € von 265,0 Mio. € in 2019 auf 135,5 Mio. € zum 31. Dezember 2020 gesunken. Dies resultiert aus einem Rückgang der Liquidität im Zusammenhang mit dem erhöhten Investitionsvolumen sowie der Kaufpreiszahlung für das erworbene VARTA Consumer Geschäft.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus dem abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag mit der VARTA Microbattery GmbH in Höhe von 110,1 Mio. € (2019: 71,1 Mio. €).

Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände ist im Wesentlichen auf den Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen. Im Kaufvertrag mit Energizer Holdings Inc. wurde zusätzlich ein Steuererstattungsanspruch vereinbart, der den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts regelt. Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich dadurch eine Forderung in Höhe von 13,2 Mio. €.

Im Zusammenhang mit der Kaufpreiszahlung für das erworbene VARTA Consumer Geschäft ist das Guthaben bei Kreditinstituten von 143,2 Mio. € in 2019 auf 1,1 Mio. € in 2020 gesunken. Als zusätzlicher Effekt wirken die Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung der hohen Investitionsausgaben in das Sachanlagevermögen im laufenden Geschäftsjahr.

Das Eigenkapital hat sich insgesamt um 70,1 Mio, € von 360,7 Mio. € in 2019 auf 430,8 Mio. € zum 31. Dezember 2020 erhöht. Dieser Anstieg stammt aus der Erhöhung des Bilanzgewinns, welcher im Wesentlichen auf die Ergebnisabführung der VARTA Microbattery GmbH zurückzuführen ist.

Die Rückstellungen sind um 25,9 Mio. € von 17,1 Mio. € in 2019 auf 43,0 Mio. € in 2020 angestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Steuerrückstellungen, aufgrund des verbesserten Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr, zurückzuführen. Die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen resultiert aus Bonusverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern und erfolgsabhängigen Vergütungen der Vorstände der VARTA AG.

Die Verbindlichkeiten haben sich um 69,6 Mio. € von 18,8 Mio. € in 2019 auf 88,4 Mio. € in 2020 erhöht. Die Erhöhung resultiert hauptsächlich aus dem Zugang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens durch die VARTA AG von der VARTA Microbattery GmbH und VARTA Consumer Europe Holding. Darüber hinaus wurde die erste Tranche aus einem Konsortialkredit in Anspruch genommen, weshalb sich die Bankverbindlichkeiten um 40,0 Mio. € erhöht haben.

Bilanz zum 31.12.2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.683 2.591
II. Sachanlagen
1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 248 190
2 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 150 398 - 190
III. Finanzanlagen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 117.063 32.701
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 311.176 97.209
3 Beteiligungen - 30
4 Sonstige Ausleihungen - 428.239 268 130.208
430.320 132.989
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 111.402 118.440
2 Sonstige Vermögensgegenstände 23.030 134.432 3.314 121.754
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.054 143.226
135.486 264.980
C. Rechnungsabgrenzungsposten 119 102
D. Aktive latente Steuern 2.656 2.294
Bilanzsumme 568.581 400.365
31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 40.422 40.422
II. Kapitalrücklage 244.121 244.121
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklagen 6.811 6.811
IV. Bilanzgewinn 139.431 69.340
430.785 360.694
B. Rückstellungen
1 Steuerrückstellungen 30.040 11.325
2 Sonstige Rückstellungen 12.988 5.781
43.028 17.106
C. Verbindlichkeiten
1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.031 2
2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 894 1.426
3 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 46.614 16.609
4 Sonstige Verbindlichkeiten 847 724
- davon aus Steuern T€ 262 (i. Vj. T€ 105)
88.386 18.761
D. Passive latente Steuern 6.382 3.804
Bilanzsumme 568.581 400.365

Risiken und Chancen

Die Geschäftsentwicklung der VARTA AG hängt maßgeblich von den Risiken und Chancen des VARTA AG Konzerns ab, die im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts des VARTA AG Konzerns beschrieben werden. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in ihrer Werthaltigkeit beeinträchtigt sind. Dies wird mindestens einmal jährlich überprüft. Ein Wertminderungsbedarf wurde im Geschäftsjahr 2020 nicht identifiziert.

Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten, die eine Haftung des Verursachers begründen, jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert, die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 abgesichert. Die verbleibenden Risiken hat die VARTA AG bewertet und keine Rückstellungen gebildet, da sie nicht davon ausgeht, in Anspruch genommen zu werden.

Ausblick

Die Erwartungen für die VARTA AG hinsichtlich ihrer finanziellen und nicht finanziellen Indikatoren sowie des Risikoprofils entsprechen im Wesentlichen (aufgrund ihrer Bedeutung im Konzern und der Verflechtungen der Konzerngesellschaften) den Prognosen des VARTA AG Konzerns, die ausführlich im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts beschrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Ergebnisses der VARTA AG hängt maßgeblich von den Ergebnisbeiträgen ihrer operativen Tochtergesellschaften ab, die der VARTA AG über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge zufließen. Die prognostizierte Entwicklung der operativen Tochtergesellschaften impliziert, auch im Einklang mit den Erwartungen auf VARTA AG Konzern-Ebene, eine deutliche Ergebnissteigerung.

8. Mitarbeiter

Die erfolgreiche Entwicklung der Gruppe basiert auf der Kompetenz und den Fähigkeiten der Mitarbeiter sowie der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Neben der Ausbildung junger Mitarbeiter sorgen Fortbildungen und Schulungen für ein hohes Kompetenzniveau. Der Konzern ist an engagierten und motivierten Mitarbeitern interessiert, die in einem starken Team die Innovation des Unternehmens vorantreiben möchten.

Die Mitarbeiter zeichnen sich durch eine sehr hohe Leistungsbereitschaft sowie Loyalität aus. Der Konzern legt großen Wert auf nachhaltige Personalpolitik, um damit Effizienz und Zufriedenheit zu steigern.

Es soll sichergestellt werden, dass sich Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden und sich anhand gemeinsamer Unternehmensziele mit diesem identifizieren. Durch eine langjährige durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bringen die Mitarbeiter exzellente Fachkenntnisse in ihren Aufgabengebieten mit. Weiterhin sichert eine ausgeglichene Altersstruktur einen gesunden Wissenstransfer zwischen den Generationen.

Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber stellen Arbeitssicherheit und Gesundheit im VARTA AG Konzern wichtige Säulen für die Beschäftigung dar. 2020 stellte die Covid-19 Pandemie eine besondere Herausforderung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter dar. Durch frühzeitige und umfangreiche Hygienemassnahmen, Arbeitsplatzrotation zwischen Home Office und Betrieb sowie organisatorische Massnahmen, durch die eine Kontaktreduktion beim Schichtwechsel erreicht wurde, konnte das Infektionsrisiko erfolgreich niedrig gehalten werden.

Weiterhin zeichnet sich die Unternehmenskultur im Konzern durch Offenheit und gegenseitige Wertschätzung aus.

Arbeitgeberattraktivität

Durch gezielte Maßnahmen wird versucht, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Seit Anfang des Jahres 2018 gibt es für Führungskräfte und High Potentials die Möglichkeit, an einem Aktienoptionsprogramm teilzunehmen.

Die Führungskräfte des Konzerns treffen sich außerdem jährlich in einer Führungskräftetagung. Weiterhin werden gezielte Initiativen für die Weiterentwicklung der Auszubildenden innerhalb des Unternehmens gefördert.

Die Anzahl der Mitarbeiter der gesamten Gruppe erhöhte sich von 2.857 im Vorjahr auf 4.584 zum 31. Dezember 2020. Auf die erstmalige Konsolidierung der VARTA Consumer entfallen 1.104 Mitarbeiter. In Summe verteilten sich die Mitarbeiter zum Bilanzstichtag wie folgt auf die Regionen:

2020 2019
Europa 3.757 1.894
Asien 799 944
USA 28 19

9. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG. Zudem werden Struktur, Zusammensetzung sowie die Höhe der Vergütungskomponenten erläutert. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Nach dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wird auf die nach § 285 Nr. 9 lit. a) HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) HGB geforderte individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet.

Vergütung des Vorstands:

Die Festlegung und regelmäßige Überprüfung der Vorstandsvergütung ist Aufgabe des Aufsichtsrats. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus festen und variablen Bestandteilen.

Der Aufsichtsrat befasst sich mit der Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung und berücksichtigt dabei die in § 87 AktG aufgeführten Kriterien, wie z.B. die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten der VARTA AG.

Der Aufsichtsrat befasst sich derzeit mit einem neuen Vergütungssystem, das der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 zur Zustimmung vorgelegt wird. Dieses neue Vergütungssystem wird den Anforderungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprechen.

Das Vergütungssystem richtet sich hinsichtlich der variablen Vergütungsbestandteile an den Zielen des Unternehmens aus. Ebenfalls enthalten sind Ziele zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Unternehmensziele.

Erfolgsunabhängige (fixe) Vergütungskomponenten

Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen eine feste Grundvergütung, Nebenleistungen und einen Zuschuss zur privaten Rentenversicherung. Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zudem erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen, die sie, soweit ihnen aus der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil erwächst, jeweils nach den geltenden steuerlichen Regelungen individuell versteuern. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die private Nutzung des Dienstwagens und Versicherungsleistungen. Der Selbstbehalt der D&O-Versicherung, den die Vorstände persönlich tragen, entspricht gem. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG einer Höhe von 10% des jeweiligen Schadens, beträgt jedoch maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung.

Es bestehen keine Pensionszusagen.

Erfolgsabhängige variable Vergütungskomponenten

Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente knüpft an die Entwicklung bestimmter quantitativer Zielgrößen an. In Übereinstimmung mit dem Steuerungssystem des Konzerns hat der Aufsichtsrat die Kennzahl EBIT / EBITDA als Zielgröße bestimmt.

Die jährlichen Konzernziele zur Bemessung der variablen Vergütungskomponente beschließt der Aufsichtsrat. Dieser stellt auch die Zielerreichung fest.

Variable, kurzfristige Vergütungskomponenten

Zwei der drei Vorstandsverträge enthalten variable, kurzfristige Komponenten. Diese Vergütungskomponenten sind an Unternehmenszielen sowie an individuellen Zielen ausgerichtet. Die kurzfristige, variable Vergütungskomponente beträgt maximal ein Jahresfestgehalt.

Variable, langfristige Vergütungskomponenten

Einer der drei Vorstandsverträge enthält eine auf drei Jahre ausgelegte Wertzuwachskomponente. Die Laufzeit der Wertzuwachsvergütung ist konsistent mit der Laufzeit des Dienstvertrages. Die Wertsteigerungsvergütung stellt eine langfristige beteiligungsähnliche Komponente dar, die eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der VARTA AG und dem Vorstand als Ziel hat. Wesentliche Ausübungsbedingung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens drei Jahren.

Zahlungen aus der Wertsteigerungskomponente werden einmalig am Ende der Vertragslaufzeit fällig.

Einer der drei Vorstandsverträge enthält kurzfristige (Short Term Incentive, STI) und langfristige (Long Term Incentive, LTI) Vergütungskomponenten.

Das STI knüpft an den Grad der Zielerreichung kurzfristiger Ziele an. Die Ziele sind zu 50% Unternehmensziele (EBITDA der Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr) und zu 50% Individualziele, die zwischen Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden.

Der Aufsichtsrat stellt die Zielerreichung fest.

Das LTI besteht ebenfalls aus einem Zielerreichungsrahmen. Die Ziele werden nach Maßgabe der Zielfestlegung des STI zwischen Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied festgelegt. Der Unterschied zum STI besteht darin, dass der aus dem LTI resultierende Betrag vom Vorstandsmitglied in Aktien der Gesellschaft zu investieren ist. Die Aktien werden in einem Sperrdepot vom Vorstandsmitglied mindestens für vier Jahre gehalten.

Darüber hinaus sehen die Vorstandsverträge die Möglichkeit vor, besondere Sachverhalte mittels eines Sonderbonus, dessen Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, zu honorieren.

Aktienbasierte Vergütung

Es wurde von der Muttergesellschaft VGG GmbH (Wien, Österreich) ein Aktienoptionsprogramm zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre. Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an.

Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 (2019) insgesamt

ERFOLGSUNHABHÄNGIGE (FIXE) VERGÜTUNG INKL. NEBENLEISTUNGEN ERFOLGSABHÄNGIGE VARIABLE VERGÜTUNG VON DER GESELLSCHAFT GEWÄHRTE AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG VERGÜTUNG GESAMT
T€ T€ T€ T€
--- --- --- ---
847 (799) 5.405 (2.537) 7.145 (0) 13.397 (3.336)

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund eines Kontrollwechsels keine festen sonstigen Vergütungen vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund kann jedoch eine freiwillige Vergütung vereinbart werden. Diese ist jedoch vertraglich durch einen Abfindungs-Cap in Höhe von ein bzw. zwei Jahresvergütungen gedeckelt.

Die Dienstverträge sehen bei Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall oder aus einem nicht durch das Vorstandsmitglied zu vertretenem Grunde eine Fortzahlung der Bezüge bis zu vier Monate vor, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Witwe oder ersatzweise die anspruchsberechtigten Kinder für den Sterbemonat und die zwei darauffolgenden Monate Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts.

Vergütung des Aufsichtsrats:

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde in der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 neu beschlossen und in § 15 der Satzung der VARTA AG entsprechend geändert. Die Änderungen der Vergütung des Aufsichtsrats sind nun an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtline („ARUG II") angepasst und entsprechen Aufsichtsratsvergütungen nach Benchmark-Vergleichen. Satzungsgemäß erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der VARTA AG neben dem Ersatz seiner angemessenen Auslagen eine feste zahlbare Vergütung von 40.000 €. Damit entspricht die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat der VARTA AG der Empfehlungen G.17 und G.18 des DCGK zur Aufsichtsratsvergütung in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Der DCGK empfiehlt in der Empfehlung G.17, den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung zu berücksichtigen. Dementsprechend sieht die Satzung der VARTA AG vor, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen jeweils eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 100.000 € bzw. 60.000 € erhalten. Die Übernahme von Mitgliedschaften in Ausschüssen und Vorsitzen in Ausschüssen wird gesondert vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält 15.000 €, Mitglieder in Ausschüssen 7.500 €. Die maximale zusätzliche Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder für ihre Funktionen in Ausschüssen ist auf 30.000 € begrenzt. Die Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die sich ergebende Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangen Monat ihrer Tätigkeit.

Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 (2019) insgesamt

Für das Geschäftsjahr 2020 erhielt der Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von 432.500 € (2019: 208.000 €).

Die Prämie der für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossenen D&O-Versicherung wird von der Gesellschaft getragen. Außerdem wurden Beratungsleistungen und sonstige Leistungen in Höhe von 365 € (2019: 33.000 €) vergütet.

Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 (2019) individualisiert

(IN T€) FESTE VERGÜTUNG, ALLE ZAHLEN IN NETTO SONSTIGE BERATUNGSLEISTUNGEN, ALLE ZAHLEN IN NETTO
Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender) 130 (50) 0 (0)
Dr. Harald Sommerer (stellv. Vorsitzender) 90 (50) 0 (0)
Dipl.-Ing. Frank Dieter Maier 55 (30) 0 (0)
Sven Quandt 63 (30) 0 (0)
Dr. Michael Pistauer 48 (18) 0(0)
Dr. Georg Blumauer 48 (30) 0 (33)
Gesamt 434 (208) 0 (33)

Sonstiges

Weder wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der VARTA AG oder von Tochtergesellschaften Kredite und Vorschüsse gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

10. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

10.1. Chancen- und Risikomanagementsystem

Zur frühzeitigen Erkennung und Bewertung von Risiken sowie zum Umgang mit bestehenden Risiken hat die Gesellschaft Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet, die in einem Risikofrüherkennungs-, internen Kontroll- sowie Risikomanagementsystem verankert sind.

Das Risikomanagementsystem wird gesammelt auf Konzernebene beurteilt und fokussiert auf operative, finanzielle, strategische und sonstige Risiken. Dieses steht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG. Hierbei werden die Risiken anhand einer Risikomatrix als gering, mittel oder hoch eingeordnet (siehe Matrix). Es wird keine Risikoquantifizierung zur Einschätzung von rechtlichen und Compliance-Risiken vorgenommen, gleichwohl werden diese Risiken angemessen berücksichtigt.

Als produzierendes Unternehmen wird auf externe Faktoren wie z.B. Rohstoffpreise geachtet, die das Ergebnis negativ beeinflussen könnten. Ebenso müssen interne Prozesse aufgrund der wachsenden Unternehmensgröße laufend optimiert werden. Chancen werden im technologischen Fortschritt kabelloser Geräte gesehen. Insgesamt wird die Risikosituation als beherrschbar eingeschätzt.

Wesentliche Bausteine des Systems sind ein strategisch ausgerichtetes Planungssystem, eine jährliche Budgetplanung, die mehrfach innerhalb des laufenden Jahres überprüft und an die aktuellen Erkenntnisse angepasst wird, monatliche Plan-Ist-Vergleiche sowie die frühzeitige und regelmäßige Kommunikation von Risiken und Chancen. Unterstützt wird dieses Risikomanagement durch regelmäßige Sitzungen des Managements, in denen ausführlich Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung analysiert und erörtert werden.

Die folgende Abbildung zeigt die angewendeten Bandbreiten zur Quantifizierung von Risiken.

Im Zuge der Erstkonsolidierung der VARTA Consumer und dem starken organischen Wachstum der VARTA Microbattery werden ab dem Geschäftsjahr 2021 die Wertgrenzen auf die neue Unternehmensgröße angepasst.

10.2. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage durch den Vorstand

Der Vorstand trägt die Verantwortung für das Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist und auch im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG steht. Nach der Einschätzung des Vorstands sind die im Folgenden beschriebenen Risiken zum Zeitpunkt der Veröffentlichung beherrschbar. Im Einzelnen sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Zugleich besteht die Überzeugung, dass der Konzern strategisch und finanziell gut aufgestellt ist, um sich bietende Chancen zu nutzen.

Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Kernrisiken. Zu diesen Risiken zählen alle Sachverhalte, die eine signifikante Bedrohung der Erfolgsfaktoren darstellen und eine materielle Auswirkung auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben können. Sie lassen sich anhand ihres Schadenserwartungswertes einzelnen Risikoklassen zuordnen (hoch, mittel, gering). Der Schadenserwartungswert wird im Rahmen eines Regelprozesses gruppenweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Effekt des Schadensausmaßes auf das Konzernergebnis zusammen.

Für jeden Geschäftsbereich gibt es einen Risikoverantwortlichen, der die Risikosituation seines Bereiches dezentral steuert und an das Group Risk Management berichtet. Innerhalb einzelner Geschäftsbereiche gibt es Verantwortliche (Risk Owner) für die verschiedenen Risikobereiche, die an den jeweiligen Risikoverantwortlichen des Geschäftsbereiches berichten. Um eine enge Verzahnung mit operativen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen sicherzustellen, ist das Risikomanagement im Zentralbereich „Corporate Controlling" angesiedelt. Das Risikomanagement wird in regelmäßigen Abständen auf Effektivität geprüft und gegebenenfalls verbessert.

10.3. Internes Kontrollsystem

Einen wichtigen Teil des Risikomanagements stellt das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikosystem des VARTA AG Konzerns dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für die VARTA AG Gruppe maßgeblichen Vorschriften gerichtet sind.

In den einzelnen Konzerngesellschaften ist ein den jeweiligen Verhältnissen angemessenes internes Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das Prinzip der Funktionstrennung.

Es gibt konzernweit einheitliche Bilanzierungsrichtlinien. Weiterhin ist das Rechnungswesen weitestgehend am Standort in Ellwangen zentralisiert.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.

10.4. Risikosituation

Aus der Gesamtheit der identifizierten Chancen und Risiken werden nachfolgend jene Bereiche dargestellt, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prognosezeitraum in wesentlichem Umfang positiv oder negativ beeinflussen können. Gemäß der oben erwähnten Bewertung nach erwarteter Schadenshöhe in Bezug auf das Konzernergebnis wird für die folgenden Risiken die entsprechende Klassifizierung des Schadenerwartungswerts des Risikos angegeben, der vor Ergreifen von Gegenmaßnahmen vorliegt, d.h. der Brutto-Schadenswert.

Die Risikosituation stellt sich für den VARTA AG Konzern wie folgt dar:

RISIKOKLASSE EINZELRISIKEN BRUTTOSCHADENSERWARTUNGSWERT
Produktions- und Logistikrisiken mittel
Operative Risiken Gefährdungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes gering
R Beschaffungsrisiken gering
Anhaltenden Preisdruck gering
IT gering
Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien mittel
Abhängigkeit von einem Kunden mittel
Strategische Risiken Patentverletzung durch Wettbewerber mittel
Marktverschiebung / Trend gering
Fremdwährungsrisiken gering
Geldanlagen und derivative Finanzinstrumente gering
Finanzielle und Ausfall-Risiken Ausfallrisiken aus Lieferungen und Leistungen gering
Steuernachzahlungen gering
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte gering

10.5. Operative Risiken

Durch das Wachstum werden mehr Produktions- und Lagerflächen benötigt, was durch Nutzung von bisher freien Flächen innerhalb der bislang verfügbaren Produktions- und Lagerflächen zu einer Erhöhung von Brandrisiken führt. Mit der Fertigstellung des Hochregallagers im Jahr 2020 stellt dieser Sachverhalt ein geringeres Risiko dar. Der signifikante Ausbau in den Produktionskapazitäten in Nördlingen in 2020 führt zu einer Erhöhung der Brandrisiken in Nördlingen. Dieses Risiko wird in Verbindung mit den erweiterten Produktions- und Lagerflächen als mittel eingeschätzt.

Gefährdungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes werden durch umfassende Verfahrens- und Kontrollvorgaben begrenzt. Zusätzlich besteht ein risikoadäquater Versicherungsschutz.

Beschaffungsrisiken, vor allem bei wichtigen Rohstoffen und Komponenten, werden durch permanente Marktbeobachtungen, durch eine langfristig angelegte und auf Qualität setzende Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie durch den Bezug strategischer Komponenten von mehreren Lieferanten minimiert. Zusätzlich werden auf Basis des Budgets des jeweiligen Geschäftsjahres Sicherungsgeschäfte für den Bezug von Nickel und Zink als einem der wertmäßig wichtigsten Rohstoffe abgeschlossen. Dem Preisdruck, insbesondere der asiatischen Wettbewerber durch deren Lohnkostenvorteil, begegnet die Gesellschaft durch technologisch führende und innovative Produkte, die in hoher Qualität zu wettbewerbsfähigen Kosten hergestellt werden. Besonders hervorzuheben ist die Fähigkeit des VARTA AG Konzerns, neue Batterietechnologien in eine Massenproduktion zu überführen. Die zentrale IT-Abteilung des Konzerns ist weltweit für alle Informationssysteme und Berechtigungen der Anwender zuständig. Die IT-Landschaft ist global sehr einheitlich und wenig fragmentiert. Hierbei wird mit wachsender Unternehmensgröße der nahtlose Zugriff auf relevante Daten, Systeme und technische Anwendungen für die Mitarbeiter gewährt. Die IT überwacht kontinuierlich den Systembetrieb, überprüft regelmäßig die bestehenden Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme an. Aus diesem Grund wird das Risiko im IT-Bereich auch als beherrschbar eingeschätzt.

Das Unternehmen ist auch angesichts der weltweit anhaltenden Covid-19 Pandemie und der schwankenden Infektionsraten sehr gut aufgestellt. Die Produktion an den eigenen Standorten läuft seit Beginn der Pandemie ohne Unterbrechungen, Auswirkungen auf die Lieferketten gab es nicht. Basierend auf den Erkenntnissen mit Covid-19 aus dem Jahr 2020 sieht sich die VARTA AG mit den ergriffenen Maßnahmen als gut aufgestellt.

Trotzdem sind negative Einflüsse auf den VARTA AG Konzern nicht auszuschließen. Dies könnte sowohl die Produktionsmöglichkeiten an unseren Standorten, unsere Transportmöglichkeiten zu unseren Kunden als auch Beeinträchtigungen unserer Lieferanten betreffen. Nicht auszuschließen ist ebenso, dass unsere Kunden durch eigene Produktionsunterbrechungen zeitweise keine Produkte von uns abnehmen können.

10.6. Strategische Risiken

Das Produktportfolio trägt zu einer erfolgreichen Positionierung gegenüber den Wettbewerbern bei. Der VARTA AG Konzern steht für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Das Risiko der technologischen Substitution wird als mittel eingeschätzt. Durch eine ständige Marktbeobachtung und einen engen Kontakt zu innovativen Herstellern kann dieses Risiko reduziert werden.

Das starke Marktwachstum bei wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien für kabellose Kopfhörer animiert asiatische Wettbewerber zum Nachbau der patentgeschützten Produkte. Die Gesellschaft besitzt relevante Schutzrechte in Europa, USA, China und Japan und geht, sofern erforderlich, mit rechtlichen Schritten gegen Patentverletzungen vor. Das Risiko wird als mittel eingestuft.

Insbesondere die Technologiebeherrschung und Innovationsfähigkeit sind eine wesentliche Stärke. Durch den Fokus auf Forschung und Entwicklung sowie ein großes Netzwerk an Forschungspartnern ist der Konzern exzellent aufgestellt, um den technologischen Fortschritt des relevanten Industriebereiches mitzugestalten. Die Einschränkung durch mögliche Ersatztechnologien wird sehr genau beobachtet. Mittelfristig werden keine wesentlichen Auswirkungen von möglichen Ersatztechnologien auf das Kerngeschäft des Konzerns gesehen. Es besteht eher die Chance, die technologische Entwicklung in den Geschäftssegmenten mitgestalten zu können.

Dennoch müssen in einem stark wachsenden und innovativen Umfeld natürlich zu jedem Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen getroffen werden, um entsprechend langfristig und erfolgreich am Markt bestehen zu können. Trotz der externen Natur der meisten Risiken müssen strategische Risiken rechtzeitig erkannt und entsprechend darauf reagiert werden. Zur frühzeitigen Erkennung der Risiken wird das Markt- und Wettbewerbsumfeld permanent beobachtet. Das mögliche Ausmaß der Risiken bemisst sich maßgeblich an der Größe des Absatzvolumens. Je nach Ausprägung werden produktspezifische und gegebenenfalls regional unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.

Die Kundenkonzentration hat, bedingt durch das starke Wachstum im Bereich Entertainment, zugenommen. Die Gesellschaft begegnet der höheren Kundenkonzentration im Bereich Entertainment durch die Verbreiterung der Kundenbasis. Durch die Akquisition von VARTA Consumer sind die Umsatzströme deutlich differenzierter und die Konzentration auf einen Kunden kann dadurch mitigiert werden. Insgesamt wird dieses Risiko als mittel eingestuft.

10.7. Finanzielle und Ausfallrisiken

Durch das internationale Vertriebsgebiet und den weltweiten Einkauf von Rohstoffen und Komponenten entstehen Fremdwährungsrisiken für den Konzern. Diese Risiken werden eingehend analysiert und bewertet. Fremdwährungsrisiken werden durch Devisentermingeschäfte abgesichert und dadurch reduziert. Den Termingeschäften stehen operative Zahlungsströme in zumindest vergleichbarer Höhe gegenüber, Geldanlagen und derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich mit Geldinstituten von guter Bonität abgeschlossen. Für Kreditbeziehungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitestgehend Kreditversicherungen zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen. Ferner werden zur Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese entsprechend wertberichtigt.

Weitere Risiken, die sich aus dem geschäftsüblichen Zahlungsverkehr oder durch mögliche Steuernachzahlungen ergeben, werden als gering eingeschätzt.

Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, insbesondere der aktivierten Entwicklungsleistungen in den Geschäftssegmenten, wird regelmäßig überprüft. Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte basiert auf der Langfristplanung der jeweiligen Geschäftssegmente zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Mit der Zusage von Fördermittel in Höhe von ca. 300 Mio. € im Rahmen der Initiative IPCEI („Important Projects for Common European Interest“) treibt die VARTA AG die Weiterentwicklung der Lithium-Ionen Batterien weiter voran. Das stellt für den Konzern eine Chance dar, mit diesen Mitteln neue Technologien zu entwickeln und damit neue Märkte zu erschließen. Die VARTA AG hat an dieser Stelle Auflagen für die Inanspruchnahme der Mittel zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen besteht das Risiko einer anteiligen Rückzahlung. Zur Überwachung und Steuerung des Risikos ist ein Monitoring Prozess installiert. Dadurch können Abweichungen unmittelbar festgestellt und Gegensteuerungsmaßnahmen initiiert werden.

Verbleibende Restrisiken sind als unwesentlich anzusehen.

10.8. Sonstige Risiken

Unter sonstige Risiken werden alle verbleibenden Risiken erfasst, die sich nicht den anderen Risikoklassen zuordnen lassen. Unter Compliance-Risiken werden Strafen, finanzielle oder andere materielle Ausfälle aufgrund von Gesetzesverstößen und der Nichteinhaltung von unternehmensinternen Vorschriften oder Grundsätzen verstanden. Die Compliance-Risiken werden insgesamt als gering eingestuft.

10.9. Chancen der künftigen Entwicklung

Bezüglich der weiteren Entwicklung des VARTA AG Konzerns ist neben den insgesamt positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung der für den Konzern relevanten Märkte für Batterieanwendungen von entscheidender Bedeutung.

Ein Erfolgsfaktor ist die zentralisierte und EDV-gestützte Planung und Steuerung der weltweiten Warenströme. Dadurch ist der Konzern in der Lage, gesellschafts- und länderübergreifend die Warenströme zu optimieren. Mit dem weiteren Ausbau eines Fertigungsstandortes in Deutschland wird der Aufbau von Produktionskapazitäten vorangetrieben, um die steigende Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien bedienen zu können.

10.10. Gesamtbild der Risikolage des Konzerns

Risiken aus ungünstigen Entwicklungen bei Währungskursen und Rohstoffpreisen wurde durch Absicherung der Hauptwährungen und Rohstoffe entgegengewirkt. Dem Risiko steigender Transportkosten aus dem Bereich der operativen Risiken soll durch Aufbau eines Fertigungsstandortes in Osteuropa und die damit einhergehenden Verkürzung der Transportwege begegnet werden. Risiken durch Lohnkostennachteile gegenüber Wettbewerbern überwiegend aus dem asiatischen Raum, welche ebenfalls im Bereich der operativen Risiken angesiedelt sind, wird durch die weitere Automatisierung der Fertigungsprozesse in Deutschland sowie die optimale Nutzung des Produktionsnetzwerks in Asien und Osteuropa begegnet. Den Risiken durch fehlende Produktions- und Lagerflächen wirken Gebäudeerweiterungen entgegen. Um dem Risiko der Abhängigkeit von Einzelkunden entgegenzuwirken, wird die Kundenbasis verbreitert. Auch trägt die Akquisition von VARTA Consumer zur Diversifizierung der Umsatzströme bei. Durch ständige Marktbeobachtung und Produktentwicklung begegnet die Gesellschaft dem Risiko von Ersatztechnologien.

Aufgrund der dargestellten Chancen und Risiken werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die strategischen Ziele des Konzerns erwartet.

11. Ausblick

Das strukturelle Wachstum der Kernmärkte, die nach eigener Einschätzung starke Marktposition in diesen Kernmärkten sowie die weiterhin hohen Investitionen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten werden zu einer positiven Geschäftsentwicklung in 2021 führen. Dieser Ausblick beruht auf der Annahme konstanter Währungskurse.

Das Unternehmen ist auch angesichts der weltweit anhaltenden Covid-19 Pandemie und der schwankenden Infektionsraten sehr gut aufgestellt. Die Produktion an den eigenen Standorten läuft seit Beginn der Pandemie ohne Unterbrechungen, Auswirkungen auf die Lieferketten gab es nicht. Trotzdem sind negative Einflüsse auf den VARTA AG Konzern nicht auszuschließen. Dies könnte sowohl die Produktionsmöglichkeiten an unseren Standorten, unsere Transportmöglichkeiten zu unseren Kunden als auch Beeinträchtigungen unserer Lieferanten betreffen. Nicht auszuschließen ist ebenso, dass unsere Kunden durch eigene Produktionsunterbrechungen zeitweise keine Produkte von uns abnehmen können.

Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung waren diese Risiken nicht abschätzbar und konnten deshalb im Rahmen der Planung nicht berücksichtigt werden.

VARTA AG Konzern

Es wird für 2021 ein Konzernumsatz von rund 940 Mio. € erwartet. Das entspricht einem hohen einstelligen Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr.

Die relative Marge des bereinigten operativen Ergebnisses (EBITDA) soll überproportional auf bis zu 30% vom Umsatz steigen. Dies entspricht einem Anstieg von bis zu 2,5 Prozentpunkten und unterstreicht die Ertragskraft der VARTA Gruppe.

VARTA investiert unverändert in den Ausbau seiner Produktionskapazitäten für Lithium-Ionen-Batterien (CoinPower) und den Aufbau einer Pilotanlage für großformatige Lithium-Ionen-Batterien. Der CAPEX, die Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, wird im nächsten Jahr zwischen 150 Mio. € und 200 Mio. € liegen.

Segment Microbatteries & Solutions

Der Schwerpunkt von Microbatteries & Solutions liegt im OEM Geschäft mit Lithium-Ionen- und Zink-Air Batterien sowie dem Power-Pack Geschäft.

Aufgrund der starken Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien für True Wireless Stereo Headsets (TWS) im Bereich Entertainment ist eine weitere Ausweitung der Produktionskapazitäten geplant. Dies stellt das größte Wachstumspotenzial im Segment Microbatteries & Solutions dar. Im Bereich der Hörgerätebatterien soll die nach eigener Einschätzung marktführende Position in einem strukturell wachsenden Markt weiter ausgebaut werden. Das Segment Microbatteries & Solutions wird im Geschäftsjahr 2021 auf vergleichbarer Basis weiter wachsen. Der Schwerpunkt des Wachstums wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Durch die weitere Skalierung des Geschäftsmodells wird von einem sehr deutlichen Anstieg des bereinigten EBITDA ausgegangen, das sich im Vergleich zum Umsatz weiter überproportional entwickeln soll.

Segment Household Batteries

Das Consumer-Batteriegeschäft bildet zusammen mit dem Energiespeicher-Geschäft das Segment „Household Batteries“. Die Sparte fokussiert sich innerhalb des VARTA AG Konzerns auf das Konsumentengeschäft mit eigenem Vertrieb, Marketing und Produktion.

Das Consumer-Geschäft wird im Geschäftsjahr 2021 im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen. Es wird eine EBITDA-Marge im niedrigen zweistelligen Bereich für das Geschäftsjahr 2021 erwartet. Bei den stationären Energiespeichern wird ein sehr deutliches Wachstum erwartet, das mindestens dem Marktwachstum entsprechen soll.

In die Prognosen für Chancen und Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung fließen die langjährigen Erfahrungen im Batteriegeschäft ein. Dieser Bericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft beziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

12. Nachtragsbericht

Es wird auf die im Konzernanhang gemachten Angaben über die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen.

13. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 HGB, dass die VARTA AG, Ellwangen, bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen nach § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.

14. Übernahmerechtliche Angaben

Das gezeichnete Kapital der VARTA AG beträgt zum 31. Dezember 2020 40.421.686 €. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 € repräsentieren.

Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands

Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Der Vorstand besteht gem. § 6 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands (CEO) sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen, aktuell noch bis zu einem Betrag von 9.618.314,00 € (genehmigtes Kapital I) bzw. bis zu einem Betrag von 2.960.000 € (genehmigtes Kapital 2017 II), zu erhöhen. Vom genehmigten Kapital wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. Zudem wurde in der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.840 T€ zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Alle Aktien der Gesellschaft sind mit dem gleichen Stimmrecht ausgestattet. Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Herr Prof. DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz), über deren Tochtergesellschaft VGG GmbH, Wien (Österreich), mit 55,89 % an der VARTA AG beteiligt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Ellwangen, 30. März 2021

VARTA Aktiengesellschaft

Herbert Schein

Armin Hessenberger

Konzernabschluss

KONZERN-BILANZ

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

2. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

3.1 Übereinstimmungserklärung

3.2 Unternehmensfortführung

3.3 Konsolidierungsmethoden

3.4 Bewertungsbasis

3.5 Funktionale und Darstellungswährung

3.6 Fristigkeiten

4. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

4.1 Währungsumrechnung

4.2 Finanzinstrumente

4.3 Geschäfts- und Firmenwerte

4.4 Immaterielle Vermögenswerte

4.5 Sachanlagen

4.6 Leasing

4.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

4.8 Vorräte

4.9 Aktienbasierte Vergütung

4.10 Werthaltigkeitstest

4.11 Leistungsorientierte Verpflichtungen und beitragsorientierte Zusagen

4.12 Zuwendungen der öffentlichen Hand

4.13 Eventualverbindlichkeiten

4.14 Abgegrenzte Schulden

4.15 Sonstige Finanzverbindlichkeiten

4.16 Rückstellungen

4.17 Umsatz- und Ertragsrealisation

4.18 Finanzergebnis

4.19 Ertragsteuern

4.20 Segmentberichterstattung

4.21 Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze

4.22 Neue und geänderte IFRS-Standards nach dem 31. Dezember 2020

5. WESENTLICHE ANNAHMEN UND EINSCHÄTZUNGEN

6. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

7. SACHANLAGEVERMÖGEN

8. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

9. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN UND SONSTIGE BETEILIGUNGEN

10. LEASING

11. ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

12. VORRÄTE

13. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

14. SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

15. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

16. LATENTE STEUERN

17. EIGENKAPITAL

18. ERGEBNIS JE AKTIE

19. ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

20. RÜCKSTELLUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

20.1 Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

20.2 Pensionen

20.3 Abfindungsrückstellungen

20.4 Jubiläumsgelder

20.5 Altersteilzeit

21. STEUERSCHULDEN

22. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN SOWIE ERHALTENE ANZAHLUNGEN

23. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

24. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

25. ABGEGRENZTE SCHULDEN

26. UMSATZERLÖSE

27. VERMINDERUNG / ERHÖHUNG DER FERTIGEN UND UNFERTIGEN ERZEUGNISSE

28. MATERIALAUFWAND

29. PERSONALAUFWAND

30. ABSCHREIBUNGEN

31. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

32. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

33. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN

34. ZINSERGEBNIS

35. NETTOFINANZERGEBNIS

36. ERTRAGSTEUERAUFWENDUNGEN

37. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

38. RISIKOMANAGEMENT

38.1 Internes Kontrollsystem

38.2 Finanzrisikomanagement

39. NAHESTEHENDE PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN

39.1 Nahestehende Unternehmen

39.2 Nahestehende Personen

40. MANAGEMENT DER VARTA AG

41. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

42. BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN

43. ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH HGB

44. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020

VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)

AKTIVA

(IN T€) ANHANG 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Sachanlagen 7/10 596.582 247.896
Immaterielle Vermögenswerte 8 63.933 20.783
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungen 9 73 55
Andere finanzielle Vermögenswerte 11/38 288 548
Latente Steueransprüche 16 6.107 1.271
Sonstige Vermögenswerte 14 19.921 17.909
Langfristige Vermögenswerte 686.904 288.462
Vorräte 12 133.328 63.995
Vertragsvermögenswerte 13/38 2.636 2.032
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13/38 120.136 51.966
Andere finanzielle Vermögenswerte 1.076 0
Steuererstattungsansprüche 1.910 216
Sonstige Vermögenswerte 14/38 54.924 17.378
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15 121.889 244.781
Kurzfristige Vermögenswerte 435.899 380.368
Bilanzsumme 1.122.803 668.830

PASSIVA

(IN T€) ANHANG 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Gezeichnetes Kapital 40.422 40.422
Kapitalrücklage 251.705 250.619
Gewinnrücklagen 114.414 68.700
Jahresüberschuss 95.411 50.390
Sonstige Rücklagen -3.188 4.456
Eigenkapital des VARTA AG Konzerns 17 498.764 414.587
Nicht beherrschende Anteile 311 215
Eigenkapital 17 499.075 414.802
Leasingverbindlichkeiten 63.843 20.476
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 19 51.103 2.832
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 20 77.081 27.241
Erhaltene Anzahlungen 22/38 47.161 34.296
Sonstige Verbindlichkeiten 23 54 95
Passive latente Steuern 16 4.240 0
Sonstige Rückstellungen 24 1.934 3.839
Abgegrenzte Schulden 25 625 0
Langfristige Schulden 246.041 88.779
Steuerschulden 21 45.710 14.325
Leasingverbindlichkeiten 14.196 4.603
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 19 6.323 4.058
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 20 2.353 1.195
Vertragsverbindlichkeiten 22/38 5.865 11.198
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen 22/38 137.358 88.807
Sonstige Verbindlichkeiten 23 34.668 20.025
Sonstige Rückstellungen 24 39.200 4.407
Abgegrenzte Schulden 25 92.014 16.631
Kurzfristige Schulden 377.687 165.249
Schulden 623.728 254.028
Bilanzsumme 1.122.803 668.830

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020

VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)

(IN T€) ANHANG 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Umsatzerlöse 26/6 869.583 362.692
Verminderung / Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse 27 -4.175 643
Aktivierte Eigenleistungen 4.980 4.313
Sonstige betriebliche Erträge 31 37.390 7.760
Materialaufwand 28 -315.547 -123.527
Personalaufwand 29 -257.088 -114.406
Sonstige betriebliche Aufwendungen 32 -122.512 -45.853
EBITDA 212.631 91.622
Abschreibungen 30 -66.617 -20.855
Betriebsergebnis (EBIT) 146.014 70.767
Finanzertrag 34 336 601
Finanzaufwand 34 -5.334 -1.127
Übriger Finanzertrag 35 1.953 3.488
Übriger Finanzaufwand 35 -9.845 -2.644
Finanzergebnis -12.890 318
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 9 0 -6
Ergebnis vor Steuern 133.124 71.079
Ertragsteueraufwendungen 36 -37.616 -20.615
Konzernergebnis 95.508 50.464
Zuordnung des Gewinns:
Aktionäre der VARTA AG 95.411 50.390
Nicht beherrschende Anteile 97 74

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020

VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)

(IN T€) ANHANG 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Konzernergebnis 95.508 50.464
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 20 -8.818 -1.900
Neubewertung des Erstattungsanspruchs Schuldbeitritt 20 2.311 2.626
Steuereffekt 21 1.831 -200
-4.676 526
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenzen 35 -7.668 537
Ergebnis der Fair Value-Änderungen von Cashflow-Hedges 38 36 545
Steuereffekt 36 -13 -159
-7.645 923
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -12.321 1.449
Gesamtergebnis 83.187 51.913
Zuordnung des Gewinns:
Aktionäre der VARTA AG 83.091 51.837
Nicht beherrschende Anteile 96 76

Ergebnis je Aktie (EUR)

ANHANG 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 18 2,36 1,28
Verwässertes Ergebnis je Aktie 18 2,36 1,28

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2020

VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)

(IN T€) ANHANG 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Ergebnis vor Steuern 133.124 71.079
Nettofinanzergebnis abzüglich übriger Finanzaufwand/Finanzertrag 35 4.998 526
Ergebnisse aus der At-Equity-Bewertung 9 0 6
Abschreibungen 30/7/8 66.617 20.855
Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 166 134
Übrige liquiditätsunwirksame Erträge und Aufwendungen -1.764 -1.539
Veränderungen Working Capital
Vorräte 12 -20.381 -7.154
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige Vermögenswerte 13 13.330 -28.230
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten 22 43.018 58.030
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge 20 32.883 4.881
Bezahlte Ertragsteuern -39.128 -12.854
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 232.863 105.734
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus dem Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 30/7/8 -302.202 -102.803
Aktivierte Eigenleistungen -4.980 -4.313
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 1.507 542
Ein-/ Auszahlungen aus der Aufnahme von Ausleihungen 6 0
Investitionen in Finanzanlagen abzüglich erworbener liquider Mittel 2 -67.642 -204
davon Erwerb VARTA Consumer abzüglich erworbener liquider Mittel 2 -67.767 0
Einzahlungen aus Ausleihungen 13 0
Einzahlung aus der Rückführung der Kapitaleinlage von assoziierten Unternehmen 0 377
Erhaltene Zinsen 34 329 595
Cashflow aus Investitionstätigkeit -372.969 -105.806
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Kapitalmaßnahmen 0 103.753
Zahlungen für Kosten aus der Kapitalerhöhung 0 -1.633
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -14.039 -9.065
Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten 19 41.406 2.243
Tilgung von kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten 19 -3.371 0
Bezahlte Zinsen 34 -4.110 -416
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 19.886 94.882
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -120.220 94.810
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 1. Januar 15/37 244.781 149.741
Auswirkungen von Wechselkursänderungen -2.672 230
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per 31. Dezember 15 121.889 244.781

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)

SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) GEZEICHNETES KAPITAL KAPITALRÜCKLAGE GEWINNRÜCKLAGEN *
--- --- --- ---
Stand am 1. Januar 2019 38.200 149.374 66.887
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 870 0
Veränderung Minderheitenausweis * 0 0 1.287
Kapitalerhöhung 2.222 101.531 0
Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung 0 -1.156 0
Gesamtergebnis
Jahresergebnis 0 0 50.390
Sonstiges Ergebnis 0 0 526
Gesamtergebnis 0 0 50.916
Stand am 31. Dezember 2019 40.422 250.619 119.090
SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) WÄHRUNGSDIFFERENZEN HEDGING RESERVE NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE SUMME EIGENKAPITAL
--- --- --- --- ---
Stand am 1. Januar 2019 3.924 -389 1.426 259.422
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 0 0 870
Veränderung Minderheitenausweis * 0 0 -1.287 0
Kapitalerhöhung 0 0 0 103.753
Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung 0 0 0 -1.156
Gesamtergebnis
Jahresergebnis 0 0 74 50.464
Sonstiges Ergebnis 535 386 2 1.449
Gesamtergebnis 535 386 76 51.913
Stand am 31. Dezember 2019 4.459 -3 215 414.802
SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) GEZEICHNETES KAPITAL KAPITALRÜCKLAGE GEWINNRÜCKLAGEN *
--- --- --- ---
Stand am 1. Januar 2020 40.422 250.619 119.090
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 1.086 0
Gesamtergebnis
Jahresergebnis 0 0 95.411
Sonstiges Ergebnis 0 0 -4.676
Gesamtergebnis 0 0 90.735
Stand am 31. Dezember 2020 40.422 251.705 209.825
SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) WÄHRUNGSDIFFERENZEN HEDGING RESERVE NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE SUMME EIGENKAPITAL
--- --- --- --- ---
Stand am 1. Januar 2020 4.459 -3 215 414.802
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 0 0 1.086
Gesamtergebnis
Jahresergebnis 0 0 97 95.508
Sonstiges Ergebnis -7.668 24 -1 -12.321
Gesamtergebnis -7.668 24 96 83.187
Stand am 31. Dezember 2020 -3.209 21 311 499.075

* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis

Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2020

1. Allgemeine Informationen

Die VARTA Aktiengesellschaft (VARTA AG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Jagst), Deutschland, das im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, Deutschland, unter HRB 728059 eingetragen ist. Der vorliegende Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften (zusammen als „VARTA AG Konzern" bezeichnet). Der Abschlussstichtag für die VARTA AG, sämtliche Tochtergesellschaften und für die Konzernrechnung ist der 31. Dezember 2020. Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie in der EU angewendet, erstellt.

Die Geschäftstätigkeiten der VARTA AG, welche sie durch die operativen Tochtergesellschaften betreibt, umfassen die Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung in zwei Geschäftssegmenten: „Microbatteries & Solutions" und „Household Batteries“. Der VARTA AG Konzern ist ein internationales und global agierendes Unternehmen und kann auf über 130 Jahre Erfahrung zurückblicken.

Die VARTA AG hat ihren Sitz in Ellwangen (Jagst), VARTA-Platz 1, Deutschland. Die oberste Muttergesellschaft der VARTA AG ist die Montana Tech Components AG, nachfolgend die „MTC“, Reinach, Schweiz.

Die Aktien der VARTA AG werden am regulierten Markt unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A0TGJ5, der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0TGJ55 sowie dem Börsenkürzel „VAR1“ gehandelt.

2. Veränderungen im Konsolidierungskreis

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt entwickelt:

2020 2019
VOLL-KONSOLIDIERUNG EQUITY-KONSOLIDIERUNG VOLL-KONSOLIDIERUNG EQUITY-KONSOLIDIERUNG
--- --- --- --- ---
Stand 1. Januar 12 1 12 2
Abgang
Konsolidierungskreis 0 0 0 -1
Neugründung 1 0 0 0
Akquisition 30 0 0 0
Stand 31. Dezember 43 1 12 1

Neugründungen

VARTA Consumer Hungaria Kft.

Die Gesellschaft VARTA Consumer Hungaria Kft. wurde als Tochtergesellschaft der VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. am 15. Mai 2020 gegründet. Die Gesellschaft mit Sitz in Budapest wurde im Handelsregister unter der Nummer 01-09-358466 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Elektronik und Teilen für Telekommunikation.

Unternehmenszusammenschlüsse

VARTA Consumer Batteries

Am 2. Januar 2020 erwarb der Konzern 100 % der Anteile und Stimmrechte an folgenden Unternehmen:

VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. (Niederlande), mit den (direkten und indirekten) Tochterunternehmen (jeweils 100 %)

Spectrum Brands Europe GmbH (Deutschland), umfirmiert in: VARTA Consumer Europe Holding GmbH
ROV German Limited GmbH (Deutschland), umfirmiert in: VARTA Consumer Kommandit GmbH
ROV German General Partner GmbH (Deutschland), umfirmiert in: VARTA Consumer Komplementär GmbH
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA (Deutschland)
Anabasis Handelsgesellschaft GmbH (Deutschland)
VARTA Consumer Batteries Italia S.r.l. (Italien)
VARTA Pilleri Ticaret Ltd. Sirketi (Türkei)
Spectrum Brands Czech spol. s.r.o. (Tschechien), umfirmiert in: VARTA Consumer Czech spol. s.r.o.
Spectrum Brands Denmark NS (Dänemark), umfirmiert in: VARTA Consumer Denmark A/S
Spectrum Brands France S.A.S. (Frankreich), umfirmiert in: VARTA Consumer France S.A.S
Spectrum Brands Finland Oy (Finnland), umfirmiert in: VARTA Consumer Finland Oy
Spectrum Brands Norway AS (Norwegen), umfirmiert in: VARTA Consumer Norway AS
Spectrum Brands Austria GmbH (Österreich), umfirmiert in: VARTA Consumer Austria GmbH
Spectrum Brands Hrvatska d.o.o. (Kroatien)
Spectrum Brands Bulgaria EOOD (Bulgarien)
Spectrum Brands Trgovina d.o.o. (Slowenien)
Spectrum Brands Slovakia spol. S.r.o. (Slowakei), umfirmiert in: VARTA Consumer Slovakia spol. s.r.o.
Spectrum Brands Schweiz GmbH (Schweiz), umfirmiert in: VARTA Consumer Schweiz GmbH
SPB Sweden AB (Schweden), umfirmiert in: VARTA Consumer Sweden AB
EMEA Consumer Batteries (Shenzhen) Co. Ltd. (China)

VARTA Consumer Batteries Poland Sp. z o.o. (Polen)

Limited Liability Company Consumer Batteries Company (Eastern Europe) (Russland)

VARTA Consumer Batteries Iberia. S.L.U. (Spanien)

VARTA Consumer Batteries UK Ltd (UK)

Energizer Real Estate Holdings, LLC (USA), umfirmiert in: VHB Real Estate Holdings LLC, mit deren Tochtergesellschaft (100 %),

Paula GmbH & Co. KG (Deutschland)

Mit Genehmigung der Europäischen Kommission unter Auflagen zum Hörgerätebatteriengeschäft vom 3. Dezember 2019 trat der Kaufvertrag über die Anteile an den oben genannten Gesellschaften vom 29. Mai 2019 nach Erfüllung aller Voraussetzungen am 2. Januar 2020 in Kraft. Die Auflagen haben keine wesentlichen materiellen Auswirkungen auf das bestehende Hörgerätebatteriengeschäft der VARTA AG.

Die erworbenen Unternehmen bilden zusammen den Geschäftsbereich "VARTA Consumer Batteries". VARTA Consumer Batteries ist einer der europaweit führenden Hersteller von Consumer Gerätebatterien und konnte sich in zahlreichen europäischen Ländern als Marktführer positionieren. Die Grundlage für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung von VARTA Consumer Batteries bildet das ausgeprägte europäische Distributionsnetz mit einer Vielzahl von lokalen Gesellschaften sowie die langjährigen Kundenbeziehungen mit nahezu allen europäischen Key Retailern. Zum Produktportfolio zählen Batterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten. VARTA Consumer Batteries hat Vertriebsgesellschaften in über 20 Ländern.

Mit der Akquisition von VARTA Consumer Batteries erweitert die VARTA AG ihr Produktportfolio um Gerätebatterien für Endkonsumenten. Der Konzern erhält mit der Akquisition noch besseren Zugang zu den attraktiven, derzeit noch wenig durchdrungenen Vertriebskanälen im Handel („Retail“). Mit dem Zusammenschluss werden die weltweiten VARTA-Markenrechte für Geräte- und Mikrobatterien sowie Energiespeichersysteme wieder unter dem Dach der VARTA AG vereint. Dies stärkt den Markenauftritt der VARTA-Produkte in allen Segmenten.

Die Gegenleistung sowie die konsolidierte Erwerbsbilanz des erworbenen Geschäftsbetriebs wurden beim Veräußerer und Erwerber einheitlich auf den 1. Januar 2020 festgelegt; zwischen dem 1. Januar und 2. Januar 2020 gab es keine relevanten Geschäftsvorfälle.

a) Übertragene Gegenleistung

Nachstehend ist der zum Erwerbszeitpunkt gültige beizulegende Zeitwert der Gegenleistung dargestellt:

(IN T€) 1. JANUAR 2020
Zahlungsmittel (hingegeben zum Closing) 131.122
Zahlungsmittel Erstattung (erwartete Kaufpreisanpassung aus Anpassungsmechanismus gemäß SPA) -20.220
Gesamte übertragene Gegenleistung 110.902

Zum Closing hat die VARTA AG einen vorläufigen Kaufpreis entrichtet, der auf der Basis von Bilanzdaten des Geschäftsbereichs VARTA Consumer Batteries per Oktober 2019 festgelegt wurde. Auf der Grundlage der Erwerbsbilanz sah der Anteilskaufvertrag Anpassungen vor, die zu einer Kaufpreiserstattung führten.

Der Anteilskaufvertrag sieht Gewährleistungsregelungen für den Fall vor, dass die erworbenen Unternehmen Ertragsteuern für Zeiträume bis zum Erwerbsstichtag entrichten müssen. Nach der vertragsgemäßen Festlegung des Kaufpreises hat der Konzern Ertragsteuern für vergangene Perioden in Höhe des aktuell erwarteten Betrags der Inanspruchnahme von 13,1 Mio. € zurückgestellt und in gleicher Höhe einen entsprechenden Vermögenswert für die steuerliche Entschädigung aus der vertraglichen Gewährleistung eingebucht. Der Vermögenswert wird auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung und der Bonität des Veräußerers als werthaltig eingeschätzt. Weiterhin wurden in 2020 bereits 13,7 Mio. € aus diesem Sachverhalt erstattet.

b) Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten

Im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 waren mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 3,7 Mio. € für Due Diligence, Rechtsanwalts-, Bank- und Notargebühren angefallen. Hiervon waren 3,0 Mio. € in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und 0,7 Mio. € in den Finanzaufwendungen der Vorjahres-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Im Konzernabschluss des laufenden Geschäftsjahres 2020 sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 27,2 Mio. € angefallen. Diese Kosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

c) Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden

Nachstehend sind die für die Hauptgruppen von erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt erfassten Beträge zusammengefasst:

(IN T€) 1. JANUAR 2020
Immaterielle Vermögenswerte 44.631
Sachanlagen 64.753
Finanzanlagen 50
Sonstige langfristige Vermögenswerte 18
Latente Steueransprüche 4.961
Vorräte 51.108
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 89.142
Vertragsvermögenswerte (IFRS 15) 1.594
Steuererstattungsansprüche 763
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 47.565
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29.408
Latente Steuerschulden -10.658
Finanzielle Verbindlichkeiten -33.185
Rückstellungen Leistungen an Arbeitnehmer -41.073
Sonstige Rückstellungen -57.935
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -31.824
Vertragsverbindlichkeiten (IFRS 15) -1.415
Steuerschulden -27.637
Sonstige Verbindlichkeiten -19.502
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 110.764

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen von 92,2 Mio. €, wovon 3,1 Mio. € zum Erwerbszeitpunkt als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt wurden.

In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten befindet sich der Steuererstattungsanspruch in Höhe von 26,8 Mio. € basierend auf dem Kaufvertrag.

Im Rahmen der Due Diligence-Untersuchungen zum Erwerb stellte sich heraus, dass bestehende Vereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Geschäftsbereich VARTA Consumer Batteries für den Veräußerer in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Verwaltung durch Beendigung seitens des Veräußerers nach der Transaktion nicht mehr fortgeführt werden und insoweit wesentliche Gemeinkosten des Geschäftsbereichs VARTA Consumer Batteries nicht mehr gedeckt werden können. Im Rahmen von detaillierten Untersuchungen wurden die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf das operative Ergebnis ermittelt. Gleichzeitig wurden entsprechende Analysen zur Restrukturierung der betroffenen Funktionen erstellt, um die Auswirkungen auf das operative Ergebnis zu minimieren und zeitlich zu begrenzen. Sowohl die Auswirkungen auf das operative Ergebnis als auch die zu erwartenden Restrukturierungsaufwendungen wurden kaufpreismindernd berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang hat die VARTA AG unmittelbar nach dem Erwerbsstichtag einen Restrukturierungsplan beschlossen, der im Jahr 2020 umgesetzt wurde. Die für die Umsetzung des Restrukturierungsplans benötigten Aufwendungen beliefen sich auf 17,6 Mio. €. Da die Voraussetzungen für eine Restrukturierungsrückstellung erst nach dem Erwerbsstichtag vorlagen, enthält das identifizierbare erworbene Nettovermögen keine Restrukturierungsrückstellung.

Die aktiven latenten Steueransprüche (vor Saldierung) in Höhe von 10,6 Mio. € resultieren aus Pensionsrückstellungen in Höhe von 5,8 Mio. €, immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 1,7 Mio. € und übrigen in Höhe von 3,1 Mio. €. Die passiven latenten Steuerschulden (vor Saldierung) in Höhe von 10,7 Mio. € resultieren aus temporären Differenzen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 11,3 Mio. €, Sachanlagen in Höhe von 1,6 Mio. €, Vorräte in Höhe von 2,4 Mio. € und übrigen in Höhe von 1,0 Mio. €.

d) Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert infolge des Erwerbs wurde wie folgt erfasst:

(IN T€) 1. JANUAR 2020
Übertragene Gegenleistung 110.902
Beizulegender Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens -110.764
Geschäfts- oder Firmenwert 138

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert vor allem aus Absatzsynergien aus dem Zugang für Produkte der VARTA AG zu den Vertriebskanälen im Handel („Retail“) sowie den Fähigkeiten der Belegschaft.

e) Erlös- und Ergebnisbeiträge

Zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2020 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse von 335,7 Mio. € und einen Gewinn von 8,0 Mio. € zum Ergebnis des Konzerns bei. Der Gewinn ist, begründet durch Abschreibungen auf Aufstockungsbeträge im Rahmen der Kaufpreisallokation sowie durch die im Rahmen des Restrukturierungsplans angefallenen Restrukturierungskosten, belastet.

Mezzanin Finanzierungs GmbH

Am 2. April 2020 erwarb der Konzern mit Zahlung von 0,3 Mio. € drei Mantelgesellschaften. Direkt erworben wurden 100 % der Anteile und Stimmrechte an der Mezzanin Finanzierungs GmbH, Wien, Österreich. Die Mezzanin Finanzierungs GmbH wiederum hält 80 % der Anteile und Stimmrechte an der CONNEXIO alternative investment holding GmbH (vormals: CONNEXIO alternative investment holding AG), Wien, Österreich. Der Konzern hielt zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits 20 % der Anteile an der CONNEXIO alternative investment holding GmbH. Darüber hinaus hält die Mezzanin Finanzierungs GmbH 100 % der Anteile an der VAMI-SK neunzehn GmbH, Graz, Österreich.

Allerdings steht der Erwerb in unmittelbarem Zusammenhang mit dem nach dem Abschlussstichtag erfolgten Erwerb von 82,26 % Anteile an der VARTA Micro Innovation GmbH, Graz/Österreich (siehe hierzu unten unter dem Abschnitt 44 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Die Transaktionsschritte und die vorgesehenen Entwurfsverträge zu den verschiedenen Anteilserwerben wurden in einer Rahmenvereinbarung am 30. März 2020 festgelegt. Da es sich um verknüpfte Transaktionen handelt, sind die Erwerbe insgesamt als Unternehmenszusammenschluss zu sehen. Die in der aktuellen Berichtsperiode durchgeführte Transaktion deckt einen Teil des Unternehmenszusammenschlusses ab.

Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften der VARTA Aktiengesellschaft sind im Kapitel 42 "Beteiligungsgesellschaften “ aufgeführt.

3. Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

3.1. Übereinstimmungserklärung

Die Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2020 ist gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2020 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewendet.

3.2. Unternehmensfortführung

Entsprechend IAS 1.25 erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

3.3. Konsolidierungsmethoden

Der Konsolidierungskreis umfasst alle Gesellschaften, welche die VARTA AG direkt oder indirekt beherrscht. Von Beherrschung wird dann gesprochen, wenn die VARTA AG die Mehrheit der Stimmrechte (unter Einbezug potenzieller Stimmrechte) hält bzw. aufgrund einer beherrschenden Stellung die Finanz- und Geschäftspolitik mittelbar oder unmittelbar bestimmen und somit Nutzen aus der Geschäftstätigkeit ziehen kann. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Die Erstkonsoldierung von Tochtergesellschaften erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrolle endet, werden die Tochtergesellschaften entkonsolidiert.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.

Gemeinschaftsunternehmen, an denen die VARTA AG direkt oder indirekt mit 50 % beteiligt ist, beziehungsweise für welche die Führungsverantwortung paritätisch wahrgenommen wird, werden nach der „Equity- Methode“ gemäß IAS 28 bilanziert.

In den Erläuterungen 42 „Beteiligungsgesellschaften “ sind die konsolidierten Gesellschaften in einer Tabelle dargestellt.

3.4. Bewertungsbasis

Die Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) klassifiziert und bewertet. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden, soweit vorhanden, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt.

3.5. Funktionale und Darstellungswährung

Die Konzernwährung ist der Euro. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Betragsangaben in tausend Euro (T€) angegeben.

In der Regel richtet sich die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaften nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht grundsätzlich der jeweiligen Landeswährung. Für einen überwiegenden Teil der Aktivitäten ist der Euro (EUR bzw. €) die funktionale Währung, weshalb auch die vorliegende Konzernrechnung in Euro (EUR bzw. €) erstellt wurde.

Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.

3.6. Fristigkeiten

Den kurzfristigen Vermögenswerten werden Aktivposten zugeordnet, die entweder im ordentlichen Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken gehalten werden. Alle übrigen Aktiva werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet.

Den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden alle Verpflichtungen zugeordnet, welche der Konzern im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von operativen Geldflüssen tilgen wird oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet.

4. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

4.1. Währungsumrechnung

Die einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in funktionaler bzw. lokaler Währung. In der vorliegenden Konzernrechnung werden die in Fremdwährung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem Kurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen geführt. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen der jeweiligen Periode in Euro umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen werden in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erst bei einem Abgang oder Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Transaktionen in Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Ausstehende Beträge in Fremdwährungen werden bei monetären Posten zu Stichtagskursen und bei nichtmonetären Posten zu historischen Kursen umgerechnet. Zum Fair Value bilanzierte nicht-monetäre Fremdwährungsposten werden zum Wechselkurs des Neubewertungszeitpunktes umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung zum Stichtagskurs ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden, ausgenommen Umrechnungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, in der Erfolgsrechnung unter dem übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf die Konzernrechnung stellen sich wie folgt dar:

1 EURO ENTSPRICHT DURCHSCHNITTSKURS STICHTAGSKURS
2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
US Dollar (USD) 1,1422 1,1195 1,2271 1,1234
Britische Pfund (GBP) 0,8897 0,8778 0,8990 0,8508
Russische Rubel (RUB) 82,7248 72,4553 91,4671 69,9563
Rumänische Leu (RON) 4,8383 47453 4,8683 4,7830
Dänische Kronen (DKK) 7,4542 7,4661 7,4409 7,4715
Schwedische Kronen (SEK) 10,4848 10,5891 10,0343 10,4468

Es resultieren weitere Wechselkurseffekte aus chinesischem Yuan (CNY), norwegischen Kronen (NOK), ungarischen Forint (HUF), schweizerischen Franken (CHF), kroatischen Kuna (HRK), tschechischen Kronen (CZK), und türkischen Lira (TRL), diese sind jedoch für den VARTA AG Konzern nicht wesentlich.

4.2. Finanzinstrumente

4.2.1. Nicht-derivative und derivative Finanzinstrumente

IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt.

Im Konzernabschluss der Gruppe werden die nicht-derivativen und derivativen Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien eingeteilt:

Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet;
Schuldenstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI), wobei die kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden;
Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL);
Eigenkapitalinstrumente, die als FVOCI bewertet eingestuft werden, wobei die Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts im sonstigen Ergebnis (OCI) bleiben (kein Recycling).

Nicht-derivative Finanzinstrumente umfassen Anlagen in Eigenkapital- und Schuldinstrumente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Kredite und Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten.

Damit ein Fremdkapitalinstrument die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder für eine FVOCI-Bewertung erfüllt, muss es Cashflows generieren, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Handelstag angesetzt bzw. ausgebucht.

Neben der Prüfung der Zahlungsstrombedingung hängt die Klassifizierung auch vom Geschäftsmodell ab, in dessen Rahmen das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert hält.

Fremdwährungs- und Rohstoffpreisrisiken werden im Konzern mit derivativen Finanzinstrumenten (Devisentermingeschäfte und Commodity Swaps) ökonomisch abgesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung der aus der operativen Geschäftstätigkeit erwachsenen Risiken eingesetzt. Zur Sicherung konzerninterner Darlehen in Fremdwährung werden ebenfalls Währungsderivate (Swaps) eingesetzt. Für die Wechselkursabsicherung geplanter Cashflows wird eine 12-monatige Liquiditätsplanung als Basis für die abzuschließenden Sicherungsgeschäfte herangezogen.

Die Bewertung der Derivate erfolgt jeweils zum Bilanzstichtag zum Marktwert. Bewertungsänderungen werden jeweils zum Stichtag erfolgswirksam erfasst.

4.2.2. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen und Finanzgarantien, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertminderungen:

Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate

Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.

Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - keine beeinträchtigte Bonität

Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden.

Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigt

Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.

Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Dementsprechend muss keine Einschätzung über eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos vorgenommen werden.

Erwartete Kreditverluste werden berechnet als wahrscheinlichkeitsgewichteter Barwert aller Zahlungsausfälle über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts. Die Schätzung dieser Risikoparameter bezieht sämtliche zur Verfügung stehenden relevanten Informationen mit ein. Neben historischen und aktuellen Informationen über Verluste werden ebenfalls angemessene und belastbare zukunftsgerichtete Informationen einbezogen. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Ermittlung der Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt überwiegend auf kollektiver Basis.

Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.

4.3. Geschäfts- und Firmenwerte

Der Betrag, um den die Summe der übertragenen Gegenleistung im Rahmen einer Unternehmensakquisition die anteiligen Zeitwerte der einzeln identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden übersteigt, wird als Geschäftswert angesetzt.

4.4. Immaterielle Vermögenswerte

4.4.1. Forschung und Entwicklung

Forschungsaufwand im Hinblick auf die Erlangung von neuem Grundlagen- oder technologischem Wissen und Verständnis wird aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten im Hinblick auf neue Produkte und Prozesse werden dann aktiviert, wenn im Wesentlichen die folgenden Bedingungen nachweisbar und kumuliert erfüllt sind:

technische Machbarkeit zur Fertigstellung des Projekts in dem Sinne, dass es zur ökonomischen Verwertung durch Eigennutzung oder Verkauf zur Verfügung steht;
beabsichtigte Vollendung des Projektes und Verwertung durch Verkauf oder Eigennutzung;
Fähigkeit zur Eigennutzung oder zum Verkauf des immateriellen Vermögenswertes;
Darlegung des künftigen ökonomischen Vorteils. Unter anderem muss das Unternehmen den Nachweis zum Vorliegen eines Marktes für den immateriellen Vermögenswert selbst oder die von diesem zu generierenden Produkte liefern. Im Falle der Eigennutzung ist nachzuweisen, dass der betreffende Vermögenswert nutzbringend ist;
Verfügbarkeit der erforderlichen technischen, finanziellen und anderen Ressourcen zur Vollendung des Projektes oder um den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;
zuverlässige Ermittlung der dem immateriellen Vermögenswert während der Entwicklungsphase zuzuordnenden Kosten.

Aktivierte Entwicklungskosten werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellungswert abzüglich kumulierter Abschreibungen und anderen Wertberichtigungen bewertet (vgl. Erläuterungen 4.10 „ Werthaltigkeitstest“). Die Nutzungsdauer wird projektabhängig festgelegt und orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzbarkeit der Entwicklung.

4.4.2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten zählen gewerbliche Schutzrechte, welche Marken und Patente umfassen, Kundenbeziehungen, Lizenzen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte.

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert (vgl. Erläuterungen 4.10 „ Werthaltigkeitstest“). Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird. Alle anderen Aufwendungen werden zum Zeitpunkt der Erfassung direkt der Erfolgsrechnung belastet. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für die Nutzung zur Verfügung stehen. Die geschätzte Nutzungsdauer für gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte beträgt drei bis zwölf Jahre.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, aber jährlich einem Werthaltigkeitstest (vgl. Erläuterungen 4.10 „ Werthaltigkeitstest“) unterzogen.

4.5. Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Nachträgliche Investitionen werden nur aktiviert, soweit sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Anlagegutes erhöhen. Alle übrigen Aufwendungen für Sachanlagen werden sofort im Aufwand erfasst.

Sachanlagen, mit Ausnahme von Grundstücken, werden linear und erfolgswirksam über die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben:

Gebäude 20-33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5-20 Jahre
Andere Anlagen 2-15 Jahre

Die Abschreibungsmethoden, die Nutzungsdauer und die angenommenen Restwerte werden, falls nicht unwesentlich, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Bei Anlagenabgängen wird die Differenz zwischen den Buchwerten und dem Nettoveräußerungserlös erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

4.6. Leasing

Der Konzern mietet verschiedene Büro-, Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 2 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen beinhalten. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für Kreditaufnahme verwendet werden.

Der Konzern beurteilt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt VARTA die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Jede Leasingrate wird in einen Tilgungs- und einen Finanzierungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (lease incentives))
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind

Leasingzahlungen werden mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden, impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d. h. dem Zinssatz, den der VARTA Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten und
geschätzte Kosten, die bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde hegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.

VARTA nimmt sowohl die Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse als auch für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, in Anspruch. Diese werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind bspw. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen.

4.7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die in der Regel dem Nominalwert abzüglich gebildeter Wertberichtigungen für das Kreditrisiko entsprechen (vgl. Erläuterungen 38.2 „Finanzrisikomanagement“).

Neben erforderlichen Einzelwertberichtigungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden gemäß dem Modell der „erwarteten Kreditverluste“ („ECL“) zusätzlich auf Erfahrungswerten basierende Wertberichtigungen gebildet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr bezahlt wird, wird die Forderung direkt ausgebucht bzw. mit der dafür gebildeten Einzelwertberichtigung verrechnet.

Erlöse werden vom Konzern dann erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. VARTA erfasst einen Vertragsvermögenswert gegen Erlöse, wenn die Verfügungsmacht auf den Kunden aufgrund der Voraussetzungen übergangen ist, die Leistung aber noch nicht fakturiert werden kann. Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der Kunde den Kaufpreis (ganz oder teilweise) gezahlt hat oder das Unternehmen einen Anspruch auf eine solche Zahlung hat, und zwar noch bevor das Unternehmen die entsprechenden Waren übertragen oder Dienstleistungen erbringen konnte.

4.8. Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete, durchschnittliche Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Fertigstellungs- und Verkaufskosten.

Selbst erstellte Produkte werden zu Herstellungskosten, zugekaufte Produkte zu Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten. Die Produktionsgemeinkosten werden auf der Basis normaler Produktionskapazitäten ermittelt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt in der Regel auf Basis des gleitenden Durchschnittsverfahrens. Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert unter dem Buchwert liegt.

4.9. Aktienbasierte Vergütung

Im VARTA AG Konzern bestehen verschiedene anteilsbasierte Vergütungsprogramme. Hierbei handelt es sich um ein von der VGG GmbH, Wien, Österreich, aufgelegtes Mitarbeiter-Aktienprogramm (MSOP) und um ein „Long-Term Incentive Program" (LTI-Programm) für ein Vorstandsmitglied, das im Geschäftsjahr 2019 in eine langfristige, nicht aktienbasierte Erfolgsvergütung (Wertzuwachsvergütung) geändert wurde. Die Höhe der auszuzahlenden Wertzuwachsvergütung ist vom künftig erzielten EBITDA abhängig.

Das MSOP wird in Aktien oder Geld ausgeglichen. Der Personalaufwand wird bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt in der Kapitalrücklage. Das LTI-Programm sah vor, dass in Aktien oder in Geld ausgeglichen wird und stellte daher bis zur Vertragsänderung eine Kombination aus einer aktienbasierten und einer in Geld auszugleichenden Komponente dar. Der Personalaufwand wurde bei der VARTA AG über den Erdienungszeitraum erfasst und die Gegenbuchung erfolgte bis zur Vertragsänderung in der Kapitalrücklage (für den Ausgleich in Aktien) oder in den Personalverbindlichkeiten. Mit der Vertragsänderung erfolgte eine Umgliederung in die langfristigen sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal.

Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungssysteme wurde nach der Black- Scholes- Formel bestimmt. Zu weiteren Details verweisen wir auf 33 „Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen“.

4.10. Werthaltigkeitstest

4.10.1. Finanzielle Vermögenswerte

Die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob die Werthaltigkeit des finanziellen Vermögenswertes gegeben ist. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:

der Ausfall oder Verzug eines Schuldners
die Umstrukturierung eines dem Konzern geschuldeten Betrags zu Bedingungen, die der Konzern anderenfalls nicht in Betracht ziehen würde
Hinweise, dass ein Schuldner oder Emittent in Insolvenz geht
nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten
das Verschwinden eines aktiven Marktes für ein Wertpapier aufgrund finanzieller Schwierigkeiten
beobachtbare Daten, die auf eine merkliche Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten

Nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell werden alle Vermögenswerte in drei Kategorien eingeteilt:

Zu Beginn sind Vermögenswerte unabhängig von ihrer Kreditqualität der Kategorie 1 zuzuordnen. Nur Vermögenswerte, die einen expliziten Hinweis auf Verlusterwartung haben, sind der zweiten oder dritten Kategorie zuzuordnen. Bei Verschlechterung der Bonität kommt es zu Umgliederungen in Kategorie 2 oder 3. Im VARTA AG Konzern wird auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Verfahren angewandt (vgl. 38.2 „Finanzrisikomanagement“).

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden im Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eintreten könnten, aber noch nicht identifiziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst werden.

Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Managements darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären.

Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst und in einem Konto für Wertberichtigungen wiedergegeben. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswertes hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst.

4.10.2. Nichtfinanzielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der nichtfinanziellen Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Anwendungsbereich des IAS 36 werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend beurteilt, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Indikatoren vor, wird eine entsprechende Werthaltigkeitsbeurteilung durchgeführt.

Für immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben oder noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, wird der erzielbare Betrag jährlich zum gleichen Zeitpunkt für die Zahlungsmittel generierende Einheit (Cash Generating Unit bzw. CGU) bestimmt.

Der erzielbare Betrag einer CGU wird nach der Discounted Cash-Flow (DCF) Methode bestimmt und ist der höhere von Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die DCF-Methode reagiert besonders sensibel in Bezug auf den gewählten Diskontierungszins und die vom Vorstand geschätzten zukünftigen Zahlungsflüsse. Der Diskontierungszins basiert auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) der jeweiligen CGUs. Er wird ausgehend von einem risikolosen Zins und einer Marktrisikoprämie berechnet. Zusätzlich reflektiert der Diskontierungszins die aktuelle Markteinschätzung und Risiken der CGUs unter Berücksichtigung von Peer-Group Informationen. Bei der Bestimmung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf den Barwert abgezinst. Für die Durchführung von Wertminderungstests werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten eingeteilt, welche unabhängige Geldzuflüsse erzeugen (Zahlungsmittel generierende Einheiten).

Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit den geschätzten erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Wertminderungen werden ergebniswirksam verbucht. Wertminderungen einer Zahlungsmittel generierenden Einheit oder einer Gruppe Zahlungsmittel generierender Einheiten werden zuerst dem Goodwill und anschließend anteilsmäßig den anderen Vermögenswerten der Einheit bzw. der Gruppe zugewiesen. Ausgenommen sind einzelne Vermögenswerte einer Einheit bzw. einer Gruppe, deren Fair Values abzüglich Veräußerungskosten ihren Buchwert überdecken.

Bei wertgeminderten Vermögenswerten (außer Goodwill) wird zu jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Indikatoren vorliegen, dass der Verlust geringer geworden ist oder nicht länger besteht. Zuschreibungen von Wertminderungen werden auf den gestiegenen erzielbaren Betrag vorgenommen, jedoch maximal bis zu dem fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes.

4.11. Leistungsorientierte Verpflichtungen und beitragsorientierte Zusagen

Der Konzern bietet für Teile der Belegschaft neben den staatlichen Altersversorgungsleistungen auch leistungsorientierte und beitragsorientierte Pläne an. Die Pensionspläne bieten altersbedingte Leistungen und Leistungen im Falle des Todes oder Invalidität. Leistungsorientierte Pläne, „Arbeitnehmerleistungen" nach IAS 19 bestehen im Wesentlichen in Deutschland und in Singapur.

Beitragsorientierte Pläne

Im Fall der beitragsorientierten Pläne entsprechen die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen den Beiträgen des Arbeitgebers.

Leistungsorientierte Pläne

Für alle wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird die leistungsorientierte Verpflichtung (defined benefit obligation - „DBO“) jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern ermittelt, indem der Barwert der DBO nach dem Anwartschaftsbarwert (projected unit credit method) berechnet wird. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Zinssatz für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen mit nahezu identischen Laufzeiten wie die leistungsorientierten Verpflichtungen. Die in der laufenden Periode entstandenen Kosten der Arbeitnehmerleistungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Bilanz wird das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen mit der leistungsorientierten Verpflichtung saldiert ausgewiesen.

Eine Erhöhung der Plankosten aus vergangenen Mitarbeiterleistungen, die auf neue oder verbesserte Planvorteile zurückzuführen ist (nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand), wird linear als Aufwand aus der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer angesetzt, bis die betreffenden Leistungen anfallen.

Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematisch errechneten Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen).

Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung.

Überschussbeträge werden nur dann erfasst, wenn sie dem Konzern tatsächlich in Form von künftigen Beitragszahlungen oder -reduktionen zur Verfügung stehen.

Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme

Mit einem konzernfremden Unternehmen der Colibri Beratungsgesellschaft mbH wurde im Jahr 2017 ein Vertrag abgeschlossen, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hat, gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts Pensionsverpflichtungen einer Konzerngesellschaft im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Dabei werden die per 31. Dezember 2016 bestehenden erdienten Pensionsverpflichtungen in der betroffenen Konzerngesellschaft bilanziert und mit den Berechtigten abgewickelt, gleichzeitig erfolgt eine Bilanzierung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Unternehmen sowie die regelmäßige Verrechnung ausbezahlter Pensionsansprüche. Der fortgeführte Erstattungsanspruch wird nach IAS 19 ermittelt, der Fair Value des Vermögenswertes wird unter Berücksichtigung der implementierten Sicherungsmaßnahmen jährlich überprüft (siehe Kapitel 20.2 „Pensionen“).

4.12. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand, welche entstandene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen anfallen, im Gewinn oder Verlust erfasst.

Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf Vermögenswerte werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.

4.13. Eventualverbindlichkeiten

Sofern die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt sind und die Möglichkeit eines Zahlungsmittelabflusses bei der Erfüllung unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Angabe als Eventualverbindlichkeit (soweit hinreichend bewertbar). Der als Eventualverbindlichkeit angegebene Betrag entspricht der bestmöglichen Schätzung der möglichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst.

4.14. Abgegrenzte Schulden

Unter abgegrenzte Schulden fallen künftige Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheit jedoch geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten für erhaltene oder gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen, die weder bezahlt noch in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern (zum Beispiel Prämien und Urlaubsansprüche). Die abgegrenzten Schulden werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme als Verbindlichkeit angesetzt.

4.15. Sonstige Finanzverbindlichkeiten

Diese Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, wobei die Differenz zwischen dem Marktwert und dem zu tilgenden Betrag erfolgswirksam anhand der Effektivzinsmethode verbucht wird. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Rückzahlungstermin bedingungslos mehr als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag liegt. Revolvierend ausnutzbare Beträge werden als langfristig ausgewiesen, wenn die gesamte Ziehungsperiode für den Finanzierungsrahmen die Jahresfrist übersteigt.

4.16. Rückstellungen

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind. Sie werden angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe des Betrages zuverlässig bestimmt werden kann. Rückstellungen werden dann diskontiert, wenn der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der voraussichtliche Mittelabfluss binnen des nächsten Jahres erfolgt, werden als kurzfristig klassifiziert, alle anderen Rückstellungen als langfristig.

4.17. Umsatz- und Ertragsrealisation

Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt.

Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. So ist z.B. für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zu untersuchen, ob Produkte kundenspezifisch sind und ob für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Vertragsabbruchs ein Anspruch auf Erhalt einer Zahlung inklusive einer angemessenen Gewinnmarge besteht.

Der Hauptanteil der Umsätze aus Produktverkäufen wird zeitpunktbezogen realisiert, da in den meisten Fällen keine kundenspezifischen Produkte verkauft werden, bei denen kein alternativer Nutzen vorliegt. Ein alternativer Nutzen liegt im VARTA AG Konzern auch vor, wenn spezifische Produkte mit unwesentlichem Aufwand (z.B. Änderung der Verpackung) an andere Kunden verkauft werden können.

Naturalrabattansprüche werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung, aus welcher der Anspruch erwächst, nach bester Schätzung erlösmindernd berücksichtigt. Bei Lieferung des Naturalrabatts wird die erlösmindernde Vertragsverbindlichkeit aufgelöst. Rücknahmeverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Produktlieferung als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Kundenansprüche aus Bonusvereinbarungen werden als sonstige Rückstellungen erfasst. Für die Konsignationslager bei VARTA ist eine Umsatzlegung bei Erlangung der Verfügungsmacht durch den Kunden durchzuführen, d.h. sobald sich die Ware im Konsignationslager des Kunden befindet und nicht erst, wenn er die Ware aus dem Lager entnimmt.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im VARTA AG Konzern bezieht sich im Wesentlichen auf die Umsätze mit kundenspezifischen Produkten. Hier erfolgt die Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der Input basierten Methode.

Die wesentlichen Zahlungsbedingungen beinhalten eine Fälligkeit von 30 Tagen netto. In Verbindung mit dem Verkauf von Produkten bestehende Gewährleistungsgarantien und Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten.

4.18. Finanzergebnis

Das Zinsergebnis enthält Erträge aus Finanzanlagen und liquiden Mitteln sowie Aufwendungen aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Zinserträge und -aufwendungen werden in der Periode, in welcher sie anfallen, ergebniswirksam unter Verwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

Das übrige Finanzergebnis umfasst Gewinne aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, Veränderungen des Fair Values von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und die Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungstransaktionen.

4.19. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern beinhalten sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragsteuern. Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie stehen in Verbindung zu einer Position, welche direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.

Laufende Ertragsteuern werden basierend auf dem zu versteuernden Ergebnis berechnet, unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze.

Latente Steuern werden grundsätzlich auf alle temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Bilanzwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berechnet. Die Bewertung erfolgt zu den für die jeweiligen Konzerngesellschaften anwendbaren bzw. voraussichtlich anwendbaren Steuersätzen.

Für folgende temporäre Differenzen werden keine latenten Steuern erfasst: Ersterfassung von Goodwill, erstmalig erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, welche weder das steuerbare Ergebnis noch das Jahresergebnis beeinflusst, und temporäre Differenzen auf Anteile an Tochtergesellschaften, sofern es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden.

Aktive latente Steuern aus verrechenbaren Verlustvorträgen und temporären Differenzen werden nur soweit berücksichtigt, als eine Verrechenbarkeit mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen wahrscheinlich ist. Die Beurteilung basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung.

Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Wenn die Anerkennung der steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und latenten Steuern auf dieser Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bezüglich der Anerkennung (not probable), wird grundsätzlich der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, herangezogen, es sei denn der Erwartungswert unterschiedlicher Szenarien führt zu aussagekräftigeren Ergebnissen. Dabei wird stets eine vollständige Sachverhaltskenntnis der Finanzverwaltung unterstellt. Schließlich werden die getroffenen Annahmen und Entscheidungen zu jedem Stichtag überprüft und ggf. aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst.

4.20. Segmentberichterstattung

Der Konzern ist als divisionale Organisation bzw. Spartenorganisation aufgestellt. Die Geschäftstätigkeit wird über die anwendungsbezogenen Geschäftssegmente „Microbatteries & Solutions"- und „Household Batteries“ organisiert. Die Steuerung des Geschäftes erfolgt in den jeweiligen Sparten entlang der operativen Wertschöpfungskette über alle geografischen Regionen und Länder hinweg.

Die Überwachung erfolgt durch den CODM („Chief Operation Decision Maker“). Der CODM ist der Vorstand der VARTA AG, da dieser in regelmäßigen Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und Ressourcenallokation anhand des internen Management Reportings überprüft. Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA bzw. des bereinigten EBITDA. Unter EBITDA („Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“) wird das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände verstanden. Nicht berücksichtigt in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und Finanzierungselemente. Ebenso nicht berücksichtigt sind Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Microbatteries & Solutions

Das Segment Microbatteries & Solutions fokussiert sich auf die Herstellung von Mikrobatterien und dabei in erster Linie auf Anwendungen in den Bereichen Entertainment, Healthcare und Industrial. Hierbei setzt die Gesellschaft innovative Technologien gezielt ein, um höchste Energiedichte auf kleinstem Raum zu produzieren. Der Schwerpunkt liegt auf Zink-Luft, Lithium-Ionen, Silberoxid und Nickelmetallhydrid für wiederaufladbare und nicht-wiederaufladbare Batterielösungen.

Für Anwendungen im Bereich Healthcare werden hauptsächlich Zink-Luft-Batterien für Hörgeräte hergestellt. Diese werden unter den Marken „power one“, „ecopack“ sowie Eigenmarken der Kunden vermarktet. Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg im Bereich Hörgerätebatterien sind Innovationsstärke, Zuverlässigkeit, eine lange Lebensdauer und Konsistenz in der Qualität. Die Sicherung der Marktposition erfolgt durch eigene Automatisierungsprozesse in der Produktion und die Fähigkeit, Kunden mit Dienstleistungen vom Produkt bis zum POS zu versorgen.

Für Entertainment werden vor allem High End Lithium-Ionen-Batterielösungen für kabellose Premium-Kopfhörer (Hearables) hergestellt. Weitere Anwendungsgebiete sind sogenannte „Wearables“ unter die u.a. medizinische Geräte für die Messung von Bluthochdruck, Blutzucker und anderen Körperfunktionen sowie die Stromversorgung für Covid-19 Antikörpertests fallen.

In der Produktgruppe Industrial werden hauptsächlich wiederaufladbare Batterielösungen für Industrie- und Erstausrüster (original equipment manufacturers, OEMs) produziert. Darunter fallen u.a. Anwendungen wie Server, Anwendungen in Autoschlüsseln, Alarmsysteme oder Smart-Metering-Zähler.

Der Bereich Solutions konzentriert sich auf die Entwicklung, die Systemintegration und die Assemblierung von Batteriespeichern (Power Pack Solutions) für OEM-Kunden in diversen Märkten. Es werden wiederaufladbare, standardisierte, aber auch kundenspezifische Batterie Packs hergestellt. Diese können in diverse industrielle und kabellose Anwendungen nahtlos integriert werden. Unabhängig von der jeweiligen Technologie oder der Komplexität der Aufgaben bietet die Gesellschaft Komplettservices vom Design bis zur Produktion für OEM-Kunden an. Der Bereich konzentriert sich hier auf Lösungen für portable industrielle Anwendungen, Kommunikationsgeräte, Elektrowerkzeuge, Home & Garden- und Medizingeräte.

Household Batteries

Das Segment Household Batteries deckt das Batteriegeschäft für Endkunden, darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher ab.

Im Bereich Consumer Batteries ist die VARTA ein europäischer Marktführer mit Produktionsstandort Deutschland für Haushaltsbatterien. Die innovativen Qualitätsprodukte werden mit modernster Technologie und dem Know-How von international qualifizierten Fachleuten entwickelt und gefertigt. Neben der Innovationskraft zeichnen Sortimentsbreite, Qualität und Design das Angebot aus. Für VARTA ist dabei der Fokus auf den Lebensstil der Konsumenten und die enge Zusammenarbeit mit dem Handel essenziell, um schnell und flexibel auf aktuelle Gerätetrends mit optimalen Energielösungen reagieren zu können.

Im Bereich Energy Storage trägt VARTA mit der Entwicklung und Herstellung von Energiespeichern ihren Teil zur Umsetzung der Energiewende bei. Die Energiespeicherlösungen von VARTA im Heim- und Großspeichermarkt reichen von kompakten Einsteigermodellen, wie dem Wandspeicher VARTA pulse neo, bis hin zum Großspeicher VARTA flex storage für gewerbliche Anwendungen. Die AC-gekoppelten Systeme haben einen integrierten Batteriewechselrichter und sind ohne zusätzlichen PV-Wechselrichter mit allen Quellen grüner Energie kombinierbar. Damit sind sie für alle Neuinstallationen und Nachrüstungen geeignet. Das intelligente Energiemanagementsystem sorgt zudem für die optimale Ausnutzung der selbst produzierten Solarenergie und ist darauf ausgelegt, den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen.

4.21. Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze

Im Jahr 2020 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Nachfolgend werden die Auswirkungen der ab 1. Januar 2020 neu angewendeten Rechnungslegungsmethoden offengelegt. Für den Konzern haben sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.

Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung

Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt Status and purpose of the conceptual framework sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dabei sind jetzt Abschnitte zu The reporting entity und Presentation and disclosure enthalten; der Abschnitt Recognition wurde um Derecognition ergänzt. Zudem wurden Inhalte geändert: So wurde beispielsweise die Unterscheidung von income in revenues einerseits und gains andererseits aufgegeben.

Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst.

IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes

Mit der Änderung stellt das IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Weiterhin wird im Hinblick auf die Leistungen (Output) nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt; der Verweis auf Kostenreduktionen entfällt. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen „Konzentrationstest“, der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll.

Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform

Durch die Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 sollen Auswirkungen, die sich durch die Reform von Referenzzinssätzen (sog. IBOR-Reform) auf die Finanzberichterstattung ergeben, gemildert werden. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) trotz der mit der erwarteten Ablösung verschiedener Referenzzinssätze verbundenen Unsicherheiten fortbestehen bzw. weiterhin designiert werden können.

Änderungen des IAS 1/IAS 8 - Änderungen in Bezug auf die Definition von „wesentlich“

Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements statt.

4.22. Neue und geänderte IFRS Standards nach dem 31. Dezember 2020

Die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ebenso plant das Unternehmen keine frühzeitige Anwendung. Soweit im Folgenden nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen derzeit geprüft.

Neue oder geänderte Standards und Interpretationen INKRAFTSETZUNG
Übernahme in EU-Recht
Änderungen:
IFRS 16 Im Rahmen der Covid 19 Pandemie gewährte Mietzugeständnisse 1. Juni 2020
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16 Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) 1. Januar 2021
IFRS 4 Verlängerung der befristeten Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 1. Januar 2021
Noch nicht im EU-Recht übernommen:
Standards:
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Januar 2023
Änderungen:
IAS 37 Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung 1. Januar 2022
2018-2020 Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 1. Januar 2022
IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung 1. Januar 2022
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 1. Januar 2022
IAS 1 Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig 1. Januar 2023
IAS 1 / IFRS IAS 1 und IFRS Praktische Hinweise 2 - Angaben zu Rechnungslegungsmethoden 1. Januar 2023
IAS 8 Änderung der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 1. Januar 2023
IFRS 10/IAS 28 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen unbestimmt

Die folgenden vom IASB veröffentlichten Neuerungen und Änderungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden von VARTA AG bislang auch noch nicht angewendet. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Mietzugeständnisse im Rahmen der Covid-19 Pandemie

IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u.a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen.

Die Änderung von IFRS 16 gewährt bei Inanspruchnahme eine praktische Erleichterung. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich befristet. Durch die Erleichterung braucht der Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie gewährte Mietzugeständnisse nicht nach den Regelungen für Änderungen des Leasingverhältnisses zu bilanzieren, sondern so, als wären es keine Änderungen des Leasingverhältnisses.

Reform der Referenzzinssätze

Die Änderungen der zweiten Phase (an IFRS 9 Financial Instruments, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures, IFRS 4 Insurance Contracts und IFRS 16 Leases) sollen die Bilanzierenden dabei unterstützen, nützliche Informationen bei den anstehenden Umstellungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform zur Verfügung stellen zu können. Sie ergänzen die Vorgaben der ersten Phase des Projekts und setzen grundsätzlich bei dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzins an.

Im Hinblick auf die Abbildung von Finanzinstrumenten sind insbesondere folgende Aspekte betroffen:

Bei Änderungen der vertraglichen Cashflows ist es auf Basis der Anpassungen ggf. nicht erforderlich, den Buchwert von Finanzinstrumenten anzupassen oder auszubuchen. Vielmehr wird unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, den Effektivzinssatz anzupassen, um die Änderung des alternativen Referenzzinssatzes widerzuspiegeln.
Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist es auf Basis der Änderungen unter gewissen Voraussetzungen nicht erforderlich, eine für Zwecke des Hedge Accounting designierte Sicherungsbeziehung aufgrund von Anpassungen, die durch die IBOR-Reform ausgelöst werden, zu beenden.
Neue Risiken, die sich aus der Reform ergeben, und darüber hinaus, wie der Übergang zu alternativen Referenzsätzen gehandhabt wird, sind offenzulegen.

Neben Anpassungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 verabschiedete der IASB geringfügige Anpassungen an IFRS 4 und IFRS 16.

Verlängerung der befristeten Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9

Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die durch den unterschiedlichen Geltungsbeginn des IFRS 9 Finanzinstrumente und des künftigen IFRS 17 Versicherungsverträge bedingten, vorübergehend auftretenden Bilanzierungsfragen geregelt werden. Insbesondere die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 wird dadurch bis 2023 verlängert, um den Geltungsbeginn des IFRS 9 mit dem Geltungsbeginn des neuen IFRS 17 in Einklang zu bringen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

IFRS 17 - Versicherungsverträge

Der Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. IFRS 17 ersetzt den bisher gültigen Übergangsstandard IFRS 4. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach IFRS 17 werden Versicherungsverträge grundsätzlich nach dem allgemeinen Modell bewertet. Darunter werden für eine Gruppe von Versicherungsverträgen bei erstmaligem Ansatz der Erfüllungswert und die vertragliche Servicemarge ermittelt. In Abhängigkeit davon, worauf sich Änderungen der zugrundeliegenden Parameter beziehen, wird im Rahmen der Folgebewertung entweder das versicherungstechnische Ergebnis oder die versicherungstechnischen Finanzerträge/-aufwendungen berührt bzw. es kann zunächst zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge kommen, die erst in späteren Perioden die Gewinn- und Verlustrechnung berührt.

IAS 37 - Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung

Die Änderungen zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Onerous Contract - Cost of Fulfilling a Contract) umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Demnach sind Erfüllungskosten alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards

Durch die Annual Improvements to IFRS wurden die folgenden Standards geändert.

In IFRS 1 wurde für erstanwendende Tochterunternehmen, welche IFRS 1.D16 (a) in Anspruch nehmen, die Möglichkeit eröffnet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten.

Durch die Änderung von IFRS 9 erfolgt eine Klarstellung, welche Gebühren in den 10%-Test (IFRS 9.B3.3.6), hinsichtlich der Beurteilung, ob es zu Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit kommt, einzubeziehen sind. Es werden lediglich Gebühren berücksichtigt, welche zwischen dem Unternehmen als Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden.

In IFRS 16 wurde im erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16 die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten entfernt.

In IAS 41 wird das Verbot, Steuerzahlungen im Rahmen der Fair Value-Bewertung zu berücksichtigen, gestrichen.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.

IAS 16 - Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung

Die Änderungen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.

IFRS 3 - Verweis auf das Rahmenkonzept

Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards, so auch in IFRS 3, angepasst. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben werden inhaltlich nicht geändert.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2022 liegt, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

IAS 1 und IFRS Praktische Hinweise 2 - Angaben zu Rechnungslegungsmethoden

Die Änderung an IAS 1 Angaben zu Rechnungslegungsmethoden erfordert in Zukunft, dass lediglich die „wesentlichen“ Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Änderung der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die Änderung an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

IAS1 Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig

Die verabschiedeten Änderungen an IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig.

Es wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor, klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substantiell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig.

Für die Klassifizierung einer Schuld ist es dabei unerheblich, ob das Management beabsichtigt oder erwartet, dass die Schuld tatsächlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfüllt wird. Entscheidend für die Klassifizierung sind lediglich am Abschlussstichtag bestehende Rechte, die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate zu verschieben. Dies gilt auch im Falle der Erfüllung innerhalb des Wertaufhellungszeitraums.

Im Juli 2020 wurde der Erstanwendungszeitpunkt um ein Jahr auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschoben.

Die Änderungen sind somit - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.

IFRS 10/IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen.

Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at-equity bewerteten Beteiligung - sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist.

Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig.

Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

5. Wesentliche Annahmen und Einschätzungen

Der Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche Positionen, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:

Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer und Veränderungen in der Nachfrage berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswertes nach sich ziehen. In diesem Fall würde der Restbuchwert über die verbleibende kürzere oder längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, und dies würde zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen. Die aufgrund einer Änderung der erwarteten Nutzungsdauer erforderlichen Anpassungen der Abschreibungsdauer werden gegebenenfalls als Änderungen von Schätzungen behandelt. Näheres hierzu in den Erläuterungen 30 Abschreibungen“.

Bestimmte immaterielle Vermögenswerte werden hinsichtlich der Nutzungsdauer als unbestimmt eingestuft, wenn eine Analyse aller relevanten Faktoren kein Ende des Zeitraums erkennen lässt, für den der Vermögenswert zur Erwirtschaftung von Cashflows beiträgt. Diese Analyse wird jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.

Wertberichtigungen auf langfristige Vermögenswerte

Der Wertminderungstest zur Bewertung des erzielbaren Betrags einer CGU basiert auf Werten der Unternehmensplanung, dem Abzinsungssatz, der Wachstumsrate, der erwarteten Inflation und Währungskurse.

Nähere Informationen zu den durchgeführten Impairment Tests sind unter Erläuterung 4.10 „ Werthaltigkeitstest" angeführt. Die hierzu getroffenen Annahmen können jedoch Änderungen unterliegen, die zu Wertberichtigungen in zukünftigen Perioden führen könnten.

Leistungsorientierte Verpflichtungen

Im Konzern bestehen für einen Teil der Arbeitnehmer verschiedene Personalvorsorgepläne. Um die sich daraus ergebenden Guthaben und/oder Verpflichtungen bestimmen zu können, muss zunächst beurteilt werden, ob es sich um leistungs- oder beitragsorientierte Pläne handelt. Um die zukünftige Entwicklung abschätzen zu können, werden bei leistungsorientierten Plänen statistische Annahmen getroffen.

Der versicherungsmathematischen Bewertung von Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer liegen Annahmen über Abzinsungssätze, Gehaltssteigerungen, Fluktuation und das Pensionseintrittsalter zugrunde (demografische und finanzielle Variablen). Ändern sich diese Annahmen aufgrund veränderter Wirtschaftslage oder neuer Marktbedingungen, können die tatsächlichen Daten maßgeblich von den versicherungsmathematischen Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen können mittelfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge aus Personalvorsorgeplänen haben. Nähere Informationen zu den Personalvorsorgeplänen sind in „20.2 Pensionen“ angegeben.

Im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen muss zum Stichtag überprüft werden, ob die Werthaltigkeit des aktivierten Erstattungsanspruchs gegeben ist. Dabei ist die Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs im Wesentlichen von der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögenswerte beeinflusst, die die Colibri Beratungsgesellschaft mbH treuhänderisch in den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. eingelegt hat. Die größten Ermessenspielräume bestehen hier bei der Bewertung von Immobilien und Finanzanlagen.

Sonstige Rückstellungen

Im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit werden Rückstellungen für verschiedene Sachverhalte gebildet. Die Höhe der erwarteten Mittelabflüsse wird in jedem konkreten Sachverhalt auf Basis von Annahmen und Einschätzungen ermittelt. Diese Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen.

Ertragsteuern

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzern-Bilanz und den Steuerbilanzwerten sowie auf voraussichtlich verwertungsfähige steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die nach derzeitiger Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten werden, zu dem sich die nur vorübergehenden Differenzen wieder ausgleichen werden, sowie auf Basis einer Einschätzung der künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit, abgeleitet aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung. Eventuelle Steuersatzänderungen oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche Erträge können dazu führen, dass die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva erfolgen muss. Außerdem können Steuersatzänderungen zu Anpassungen der passiven latenten Steuern führen. Die Buchwerte der latenten Steuern gehen aus der Konzern-Bilanz hervor und werden in den Erläuterungen zu 16 „Latente Steuern “ auf die Bilanzpositionen aufgeteilt.

Steuerliche Sachverhalte werden nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen beurteilt, können aber auch Einschätzungen unterliegen, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht abschließend festgelegt sind oder die vorliegenden Grundlagen zu einer abweichenden Beurteilung führen können. Die Ermittlung der Ertragsteuer unterliegt somit Einschätzungen, ein steuerliches Risiko aus solchen Einschätzungen wird aufgrund der fachlichen Würdigung als gering beurteilt.

Umsatzerlöse

Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Folgende wesentlichen Arten von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden und die damit verbundene Erlösrealisierung wurden im VARTA Konzern identifiziert:

Konsignationslager, INCO-Terms, Kundenspezifische Produkte, Kundenprojekte, Bonus- und Naturalrabattvereinbarungen

In Bezug auf die Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt bestehen Ermessensspielräume, die je nach Vertragsart und Leistungsverpflichtung unterschiedlich ausgeprägt sind. Grundsätzlich ist die Vertragsgestaltung von bedeutender Rolle. Bei Konsignationslagern ist die Interpretation der Konsignationsverträge von Bedeutung, ob die Verfügungsmacht mit Entnahme oder bereits bei der Belieferung des Konsignationslagers erfolgt. Das Ermessen, ob es sich um kundenspezifische Produkte handelt, obliegt dem Individualisierungsgrad des Produkts und der Beurteilung einer wirtschaftlich sinnvollen alternativen Verwendungsmöglichkeit. Bei Kundenprojekten ist für die Vertragsbeurteilung entscheidend, ob die Lieferung bzw. Leistung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht wird. Sonstige Ermessensspielräume ergeben sich insbesondere bei alten und langlaufenden Verträgen, deren Ausgestaltung vor der Einführung von IFRS 15 erfolgte und die daher individuell zu beurteilen sind.

6. Segmentberichterstattung

Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Vorstand steuert nach dem bereinigten EBITDA, um trotz der steigenden Investitionen in das Sachanlagevermögen und der daraus resultierenden Abschreibungen die operative Performance beurteilen zu können. Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in der Segmentberichterstattung nicht enthalten, da diese nicht Bestandteil des berichteten EBIT und bereinigten EBITDA sind und auch sonst nicht regelmäßig an den Vorstand berichtet werden.

In der VARTA-Gruppe wurden die operativen Segmente „Healthcare“, „Entertainment“, „Solutions“, „Consumer Batterien“ und „Energy Storage“ identifiziert. Aufgrund des homogenen Produktionsprozesses, der Kundenstruktur sowie der Ähnlichkeit der Produkte werden die operativen Segmente Healthcare, Entertainment und Solutions zum Berichtssegment „Microbatteries & Solutions“ zusammengefasst. Im Berichtssegment „Household Batteries“ werden insbesondere auf Basis der Kundenstruktur und der Vertriebssteuerung die beiden operativen Segmente „Consumer Batterien“ und „Energy Storage“ zusammengefasst dargestellt. Die Aufgliederung entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur.

Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsspalte zusammengefasst angegeben. Darüber hinaus beinhaltet die Überleitungsspalte Sachverhalte, die keinem Segment direkt zugeordnet werden können, bspw. die Effekte aus der aktienbasierten Vergütung.

Im Folgenden werden die Steuerungsgrößen, die zur Beurteilung der Leistungen der operativen Segmente herangezogen werden, dargestellt:

Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten:

MICROBATTERIES & SOLUTIONS HOUSEHOLD BATTERIES Σ SUMME
(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 * 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 * 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020
--- --- --- --- --- ---
Segmentumsatzerlöse 523.676 340.862 361.147 21.382 884.823
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 15.544 0 0 0 15.544
Umsatzerlöse mit Dritten 508.132 340.862 361.147 21.382 869.279
davon Zeitpunktbezogen 497.169 324.536 339.692 21.382 836.861
davon Zeitraumbezogen 10.963 16.326 21.455 0 32.418
Abschreibungen -51.198 -18.500 -15.418 -2.355 66.616
Wesentliche Effekte in Erträgen und Aufwendungen 0 0 -24.902 0 -24.902
EBITDA 186.993 95.484 29.134 1.997 216.127
Σ SUMME ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSS
(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 * 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
--- --- --- --- --- ---
Segmentumsatzerlöse 362.244 304 448 885.127 362.692
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 0 0 0 15.544 0
Umsatzerlöse mit Dritten 362.244 304 448 869.583 362.692
davon Zeitpunktbezogen 345.918 304 448 837.165 346.366
davon Zeitraumbezogen 16.326 0 0 32.418 16.326
Abschreibungen -20.855 0 0 66.617 -20.855
Wesentliche Effekte in Erträgen und Aufwendungen 0 -3.496 -5.859 -28.398 -5.859
EBITDA 97.481 -3.496 -5.859 212.631 91.622

* Vorjahreswerte wurden an neue Segmentierung angepasst

Die Überleitung der alten Segmentierung auf die neue Segmentierung stellt sich wie folgt dar:

(IN MIO. €) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 Veränderung in %
Microbatteries
Umsatz 452,3 301,5 50,0%
bereinigtes EBITDA 180,1 94,4 90,8%
bereinigte EBITDA-Marge 39,8% 31,3% 8,5 PP
Power & Energy
Umsatz 81,2 60,8 33,6%
bereinigtes EBITDA 6,7 3,1 116,1%
bereinigte EBITDA-Marge 8,3% 5,1% 3,2 PP
Summe VARTA ohne Akquisition VARTA Consumer
Umsatz * 533,8 362,7 47,2%
bereinigtes EBITDA 186,8 97,5 91,6%
bereinigte EBITDA-Marge 35,0% 26,9% 8,1 PP
Consumer Batteries
Umsatz 335,7 0
bereinigtes EBITDA 54,2 0
bereinigte EBITDA-Marge 16,1% 0
Summe VARTA einschl. Akquisition VARTA Consumer
Umsatz 869,6 0
bereinigtes EBITDA 241,0 0
bereinigte EBITDA-Marge 27,7% 0

* Inklusive der Umsätze, welche keinem Segment zugeordnet werden können.

In der Überleitung zum EBITDA des Konzerns sind folgende Sachverhalte enthalten:

01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020
(IN T€) NICHT DEM KERNGESCHÄFT ZUORDENBAR SONDEREFFEKTE Σ SUMME
--- --- --- ---
Umsatzerlöse 304 0 304
Effekte in Erträgen und Aufwendungen 0 -28.398 -28.398
EBITDA 0 -28.398 -28.398
01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
(IN T€) NICHT DEM KERNGESCHÄFT ZUORDENBAR SONDEREFFEKTE Σ SUMME
--- --- --- ---
Umsatzerlöse 448 0 448
Effekte in Erträgen und Aufwendungen 0 -5.859 -5.859
EBITDA 0 -5.859 -5.859

In den Positionen „Nicht dem Kerngeschäft zuordenbar" werden Positionen dargestellt, welche keinem Segment zugeordnet werden. In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse aus IT-Dienstleistung in Höhe von 0,3 Mio. € (2019: 0,4 Mio. €) enthalten. Die Effekte in Erträgen und Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Sondereffekten zusammen, welche keinem Segment direkt und den Effekten im Rahmen der Restrukturierung/ Integration, welche dem Segment Household Batteries zugeordnet werden können.

In der Spalte „Sondereffekte“ werden Sachverhalte dargestellt, die in der Bereinigung des EBITDA berücksichtigt sind. Im Geschäftsjahr 2020 existieren solche Sachverhalte bei der VARTA AG und bei den VARTA Consumer Gesellschaften sowie bei der VARTA Microbattery GmbH. Der VARTA AG als Mutterunternehmen werden „Sondereffekte“ aus den M&A Transaktionen in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 3,0 Mio. €) und Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von 1,1 Mio. € (2019: 2,9 Mio. €) zugeordnet.

Insgesamt sind aus Restrukturierung im Zuge der Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes im Geschäftsjahr 2020 17,6 Mio. € angefallen, davon 1,5 Mio. € bei der VARTA Microbattery GmbH. Neben diesen Kosten aus der Restrukturierung sind bei den VARTA Consumer Gesellschaften noch 0,1 Mio. € an Integrationskosten und 8,7 Mio. € aus der Vorratsbewertung im Zuge der PPA aufgelaufen.

In der folgenden Tabelle wird die Überleitung des EBITDAs der Segmente auf das Ergebnis vor Steuern dargestellt:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
EBITDA 212.631 91.622
Abschreibungen und Amortisationen -66.617 -20.855
EBIT 146.014 70.767
Finanzergebnis -12.890 318
Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen 0 -6
Ergebnis vor Steuern 133.124 71.079

Geographische Segmentinformationen

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns aufgeteilt nach bestimmten geographischen Standorten. Bei der Darstellung dieser Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf den geografischen Standorten der Vermögenswerte.

01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 31. DEZEMBER 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 30. DEZEMBER 2019
(IN T€) UMSATZERLÖSE * LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE ** UMSATZERLÖSE * LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE *
--- --- --- --- ---
Europa 463.983 654.908 143.196 262.295
Davon in Deutschland 188.454 637.381 67.685 251.737
Amerika 58.403 564 60.161 748
Asien 331.219 5.043 154.860 5.636
Sonstige 15.978 0 4.475 0
Summe Konzern 869.583 660.515 362.692 268.679

* Die Umsatzerlöse richten sich nach dem Sitz des Kunden.

** Langfristige Vermögenswerte beinhalten zu diesem Zweck, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Die Umsatzerlöse des Segments „Household Batteries“ sind im Wesentlichen in der Position Europa enthalten. Die Umsätze der Regionen Asien und Amerika sind im Wesentlichen dem Segment „Microbatteries & Solutions“ zuzuordnen.

Produkte und Dienstleistungen

Die Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vertragsvermögenswerte des Konzerns teilen sich folgendermaßen auf Produkte und Dienstleistungen auf:

01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 31. DEZEMBER 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019 31. DEZEMBER 2019
(IN T€) UMSATZERLÖSE FORDERUNGEN LIEFERUNGEN & LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENS WERTE UMSATZERLÖSE FORDERUNGEN LIEFERUNGEN & LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENS WERTE
--- --- --- --- ---
davon aus Produktverkauf 867.565 122.232 358.590 53.132
davon aus Verkauf von Dienstleistungen 2.018 540 4.102 866
Summe Konzern 869.583 122.772 362.692 53.998

Bedeutende Kunden

In 2020 betrug der Umsatz mit einem bestimmten Kunden 227,4 Mio. €, dies entspricht einem Umsatzanteil von mehr als 10% vom Konzernumsatz. Im Vorjahr betrug der Umsatz mit einem Kunden und einem Umsatzanteil von mehr als 10% 70,4 Mio. €. Der Umsatz ist dem Segment „Microbatteries & Solutions“ zuzuordnen (im Vorjahr „Microbatteries“).

7. Sachanlagevermögen

(IN T€) GRUNDSTÜCKE GEBÄUDE NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2019 0 258 0
Währungsdifferenzen 0 2 4
Erstanwendung IFRS 16 0 0 21.322
Zugänge 0 351 4.719
Abgänge 0 -251 -442
Umbuchungen 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 0 360 25.603
Währungsdifferenzen 0 -5 -368
Zugänge 0 1.820 37.086
Zugänge Konsolidierungskreis 3.165 11.686 11.536
Abgänge 0 -51 -2.038
Umbuchungen 0 4.247 0
Stand 31. Dezember 2020 3.165 18.057 71.819
(IN T€) TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN ANDERE ANLAGEN
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2019 76.388 0 29.804
Währungsdifferenzen 4 0 34
Erstanwendung IFRS 16 0 42 0
Zugänge 60.258 0 4.702
Abgänge -2.117 0 -1.081
Umbuchungen 0 0 2.863
Stand 31. Dezember 2019 134.533 42 36.322
Währungsdifferenzen -667 -1 -254
Zugänge 119.037 1.552 12.072
Zugänge Konsolidierungskreis 11.870 12.815 6.300
Abgänge -3.600 0 -144
Umbuchungen 83.425 0 10.654
Stand 31. Dezember 2020 344.598 14.408 64.950
(IN T€) NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN SACHANLAGEVERMÖGEN
Anschaffungswerte
Stand 1. Januar 2019 0 60.336 166.786
Währungsdifferenzen 5 -8 41
Erstanwendung IFRS 16 2.593 0 23.957
Zugänge 692 54.045 124.767
Abgänge 0 5.412 1.521
Umbuchungen 0 -2.863 0
Stand 31. Dezember 2019 3.290 116.922 317.072
Währungsdifferenzen -37 -19 -1.351
Zugänge 1.899 176.124 349.590
Zugänge Konsolidierungskreis 3.048 4.332 64.752
Abgänge -290 376 -5.747
Umbuchungen 0 -99.544 -1.218
Stand 31. Dezember 2020 7.910 198.191 723.098
(IN T€) GRUNDSTÜCKE GEBÄUDE NUTZUNGSRECHTE GEBÄUDE
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2019 0 122 0
Währungsdifferenzen 0 2 -5
Zugänge 0 39 3.325
Abgänge 0 -148 -38
Umbuchungen 0 0 -145
Stand 31. Dezember 2019 0 15 3.137
Währungsdifferenzen 0 0 -140
Zugänge 0 656 7.586
Abgänge 0 -20 -793
Umbuchungen 0 0 0
Stand 31. Dezember 2020 0 651 9.790
Buchwerte
Buchwerte am 1. Januar 2019 0 136 0
Buchwerte am 31. Dezember 2019 0 345 22.466
Buchwerte am 31. Dezember 2020 3.165 17.406 62.029
(IN T€) TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN NUTZUNGSRECHTE TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN ANDERE ANLAGEN
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2019 37.090 0 16.771
Währungsdifferenzen 33 0 32
Zugänge 11.103 33 3.255
Abgänge -2.086 0 -1.044
Umbuchungen 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 46.140 33 19.014
Währungsdifferenzen -276 0 -170
Zugänge 41.474 2.753 5.991
Abgänge -978 0 -755
Umbuchungen -3 0 3
Stand 31. Dezember 2020 86.357 2.786 24.083
Buchwerte
Buchwerte am 1. Januar 2019 39.298 0 13.033
Buchwerte am 31. Dezember 2019 88.393 9 17.308
Buchwerte am 31. Dezember 2020 258.241 11.622 40.867
(IN T€) NUTZUNGSRECHTE ANDERE ANLAGEN ANLAGEN IM BAU UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN SACHANLAGEVERMÖGEN
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 2019 0 0 53.983
Währungsdifferenzen 0 0 62
Zugänge 692 0 18.447
Abgänge 0 0 -3.316
Umbuchungen 145 0 0
Stand 31. Dezember 2019 837 0 69.176
Währungsdifferenzen -12 0 -598
Zugänge 2.251 0 60.711
Abgänge -227 0 -2.773
Umbuchungen 0 0 0
Stand 31. Dezember 2020 2.849 0 126.516
Buchwerte
Buchwerte am 1. Januar 2019 0 60.336 112.803
Buchwerte am 31. Dezember 2019 2.453 116.922 247.896
Buchwerte am 31. Dezember 2020 5.061 198.191 596.582

Der wesentliche Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen diente der nachfragebedingten Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Knopfzellen. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Ersatzinvestitionen zur Erneuerung der Produktionsanlagen, zur Entwicklung neuer Produkte sowie für qualitätssichernde Maßnahmen notwendig. Resultierend hieraus ist der Anlagenbestand der technischen Anlagen und Maschinen von 88,4 Mio. € in 2019 auf 258,2 Mio. € in 2020 gestiegen.

Demgemäß haben sich die Abschreibungen des Sachanlagevermögens von 18,4 Mio. € in 2019 auf 60,7 Mio. € in 2020 erhöht. Dieser starke Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegenen nachfragebedigten Investitionen in das Sachanlagevermögen, aufgrund der Erweiterung der Produktionskapazitäten sowie der Verkürzung der Nutzungsdauer für Anlagen im Bereich der Lithium-Ionen-Knopfzellen zurückzuführen Nähere Erläuterungen unter Kapitel 30 Abschreibungen.

Ein weiterer Grund für die Erhöhung des Sachanlagevermögens stammt aus dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts. Dies steuerte dem Konzern ein Sachanlagevermögen in Höhe von 64,8 Mio. € bei.

In den Zugängen sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 3,1 Mio. € (2019: 3,1 Mio. €) enthalten. Der Betrag blieb konstant, da die Investitionen auf Vorjahresniveau geblieben sind.

Für das Sachanlagevermögen bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2019 und 2020. Das Bestellobligo aus dem Kauf von Sachanlagevermögen beträgt 119,3 Mio. € (2019: 153,5 Mio. €).

8. Immaterielle Vermögenswerte

(IN T€) GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT MARKENRECHT UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE ENTWICKLUNG S-KOSTEN GESAMT
Anschaffungswerte
Stand 1. Jan 2019 500 11.947 958 17.165 30.570
Währungsdifferenzen 0 1 0 0 1
Zugänge 0 678 0 1.340 2.018
Abgänge 0 -49 0 0 -49
Stand 31. Dez 2019 500 12.577 958 18.505 32.540
Währungsdifferenzen 0 -2 0 0 -2
Zugänge 138 1.188 0 1.889 3.215
Zugänge Konsolidierungskreis 0 22.203 22.429 0 44.632
Abgänge 0 -82 -1 0 -83
Umbuchungen 0 1.218 0 0 1.218
Stand 31. Dezember 2020 638 37.102 23.386 20.394 81.520
(IN T€) GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT MARKENRECHT UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE ENTWICKLUNG S-KOSTEN GESAMT
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Jan 2019 0 2.513 431 6.452 9.396
Währungsdifferenzen 0 -8 0 0 -8
Zugänge 0 304 132 1.972 2.408
Abgänge 0 -39 0 0 -39
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Stand 31. Dez 2019 0 2.770 563 8.424 11.757
Währungsdifferenzen 0 1 0 0 1
Zugänge 0 3.441 301 2.164 5.906
Abgänge 0 -77 0 0 -77
Stand 31. Dezember 2020 0 6.135 864 10.588 17.587
Buchwerte
Buchwerte am 1. Jan 2019 500 9.434 527 10.713 21.174
Buchwerte am 31. Dez 2019 500 9.807 395 10.081 20.783
Buchwerte am 31. Dezember 2020 638 30.967 22.522 9.806 63.933

Durch die Akquisition des VARTA Consumer-Geschäfts gingen dem Konzern 44,6 Mio. € immaterielle Vermögenswerte zu. Die größten Anteile beinhalten hierbei das Markenrecht in Höhe von 21,5 Mio. €, sowie die Kundenbeziehungen in Höhe von 20,8 Mio. €.

Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 5,0 Mio. € (2019: 4,3 Mio. €) wurden im Jahr 2020 selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht zur Nutzung bereit sind, in Höhe von 1,9 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €) erfasst.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 20,9 Mio. € erfasst (2019: 15,5 Mio. €).

Für immaterielle Vermögenswerte bestanden keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen während der Geschäftsjahre 2019 und 2020.

Wertminderungstest

Für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, welche eine unbestimmbare Nutzungsdauer haben sowie für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, wird jährlich zum 31. Dezember ein Wertminderungstest durchgeführt, wobei der Nutzungswert als erzielbarer Betrag herangezogen wird.

Der Buchwert der Marke in Höhe von 30,6 Mio. € wurde wie folgt auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE‘s) allokiert:

"Entertainment“ 5,3 Mio. €, “Solutions” 1,2 Mio. €, “Consumer Batteries” 21,5 Mio. €, "Energy Storage“ 0,7 Mio. € und “Healthcare“ 1,9 Mio. €. Die Nutzungsdauer der Marke wird als unbegrenzt eingestuft, da es VARTA während über 130 Jahren Unternehmensgeschichte gelungen ist, eine starke Marke zu schaffen, die mit ihrem Alleinstellungsmerkmal dem Unternehmen einen wesentlichen Wert beisteuert. Die aktivierten Entwicklungsleistungen, die zum Stichtag noch nicht fertiggestellt und damit noch nicht genutzt werden, entfallen mit einem Wert in Höhe von 0,1 Mio. € auf die CGU "Entertainment“, mit einem Betrag von 0,7 Mio € auf die CGU “Energy Storage" und mit 1,1 Mio. € auf die CGU „Solutions".

Der zu Beginn des Geschäftsjahres bestehende Goodwill in Höhe von 0,5 Mio. € resultiert aus dem Erwerb von Auditas und wird vollständig dem Segment „Healthcare“ zugeordnet.

Der Zugang beim Goodwill in Höhe von 0,1 Mio. € resultiert aus dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts und wird vollständig dem Segment „Consumer Batteries“ zugeordnet.

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung der Nutzungswerte verwendet wurden, waren wie folgt:

2020
(IN PROZENT) CGU ENTERTAINMENT CGU SOLUTIONS CGU CONSUMER BATTERIES CGU ENERGY STORAGE CGU HEALTHCARE
--- --- --- --- --- ---
Abzinsungssatz (WACC) v. Steuer 10,6 11,0 11,0 11,0 10,4
Wachstumsrate 1,5 0,7 0,8 0,7 1,0
Steuersatz 29,5 29,5 29,5 29,5 29,5
2019
(IN PROZENT) CGU MICROBATTERIES CGU POWER & ENERGY
--- --- ---
Abzinsungssatz (WACC) v. Steuer 11,6 10,3
Wachstumsrate 1,0 0,9
Steuersatz 28,5 18,8

Für die Berechnung wurden die Daten aus der aktuellen Langfristplanung für die Jahre 2021 bis 2023 herangezogen, wobei das Jahr 2021 einer detaillierten Budgetplanung entspricht, die Jahre 2022 und 2023 sind fortgeschrieben. Die wesentlichste Planungsgröße zur Ermittlung der Zahlungsströme ist die Ergebnisentwicklung, welche im Wesentlichen durch die Umsatzentwicklung getrieben ist. Darüber hinaus sind auch die Auszahlungen für Investitionen (CAPEX) bedeutsam für die Ermittlung der Zahlungsströme. Die Wachstumsraten beinhalten einen Abschlag von 50% auf die jeweils gewichteten zugrundeliegenden Inflationsraten.

Die Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Marktanteile, die allgemeine Marktentwicklung und der Profitabilität der jeweiligen Produktgruppen.

9. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und sonstige Beteiligungen

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH, Ellwangen, Deutschland 12 12
Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 12 12
VARTA Micro Innovation GmbH, Graz, Österreich 13 13
Connexio alternative investment & Holding AG, Wien, Österreich - 30
Ecopilhas - Sociedade Gestora de Residous de Pilhas e Acumuladores, Lda., Lissabon, Portugal 10 -
Ecobat s.r.o., Prag, Tschechien 2 -
SA Corepile, Paris, Frankreich 8 -
RE'LEM Nonprofit Kht., Budapest, Ungarn 28 -
Summe Buchwerte der sonstigen Beteiligungen 61 43
Summe Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und der sonstigen Beteiligungen 73 55

Mit Abschluss der Liquidation der VW-VM Forschungsges. mbH & Co. KG, ist nachfolgend die VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. mit Wirkung vom 16. Juni 2020 planmäßig in die Liquidation gegangen.

Die restlichen 80% der Beteiligung an der Connexio alternative investment & holding AG wurden am 02. April 2020 durch Kauf der Mezzanin Finanzierungs GmbH erworben. Die Gesellschaft wird seitdem im VARTA AG Konzern vollkonsolidiert. Nähere Einzelheiten dazu unter Kapitel 2 Veränderungen im Konsolidierungskreis.

Die restlichen Anteile der VARTA Micro Innovation GmbH wurden am 02. Februar 2021 erworben. Nähere Einzelheiten unter Kapitel 44 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Mit Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften erwarb der Konzern sonstige Beteiligungen an den oben aufgeführten Gesellschaften. Bei all diesen Gesellschaften handelt es sich um Zweckgesellschaften, die aufgrund länderspezifischer gesetzlicher Verpflichtungen zur Batterierücknahme gemeinschaftlich mit anderen Batterieherstellern gegründet wurden.

10. Leasing

Der Konzern mietet verschiedene Büro-, Lagergebäude sowie Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 2 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen beinhalten oder in Einzelfällen auch unbefristet sein. Die Entwicklung des geleasten Anlagevermögens ist in den Erläuterungen 7 „Sachanlagevermögen“ dargestellt.

Die Summe der künftigen Leasingzahlungen aufgrund unkündbarer Leasingverträge beträgt:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Leasingverpflichtungen - kurzfristig 14.196 4.603
Leasingverpflichtungen - langfristig 63.843 20.476
Summe 78.039 25.079
(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.043 5.172
davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 44.089 14.196
davon Restlaufzeit über 5 Jahre 22.565 8.121
Summe Leasingzahlungen (undiskontiert) 81.697 27.489
(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
In der Gewinn und Verlustrechnung erfasste Werte
Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten 718 385
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 1.560 973
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögensgegenstände, exkl. Kurzfristiger Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögensgegenstände 1.197 640
Summe 3.475 1.998

Mit der WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH besteht ein Sale & Lease Back Vertrag seit 2015. Der Vertrag wurde in 2020 um die neu in Ellwangen errichteten Produktionsgebäude erweitert. Das Mietverhältnis endet frühestens in 2030.

Mit dem Erwerb der VARTA-Consumer-Gesellschaften wurde im Konzern ein Untermietleasingverhältnis mit dem früheren Eigentümer Spectrum Brands begründet. Es handelt sich hierbei um ein operatives Mietverhältnis, welches in 2021 endet.

Variable Leasingzahlungen, Restwertgarantien sowie Kündigungsoptionen kommen momentan nicht zum Tragen.

11. Andere finanzielle Vermögenswerte

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Ausleihungen 288 548
davon langfristig 288 548

Im Vorjahr wurden unter den Ausleihungen langfristige Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von 0,5 Mio. € ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 haben sich die Ausleihungen aufgrund von Konsolidierungseffekten aus dem VARTA Consumer-Geschäft auf 0,3 Mio. € reduziert.

12. Vorräte

Die Vorräte können in folgende Positionen aufgeteilt werden:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 55.628 27.037
Unfertige Erzeugnisse 25.228 15.665
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 52.102 20.515
Geleistete Anzahlungen 370 778
Vorräte 133.328 63.995
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Wertminderungsertrag (+) / -aufwand (-) -750 -1.223

Die Vorräte sind im Geschäftsjahr 2020 aufgrund des gestiegenen Umsatzvolumens und der erstmalig konsolidierten VARTA Consumer angestiegen. Die Wertminderungen der Vorräte, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurden, betragen 0,8 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2020 beträgt die absolute Veränderung der vorgenommen Wertaufholungen welche als Verminderung des Materialaufwandes in der Berichtsperiode erfasst wurde -0,1 Mio. € (Bestand 2019: 0,1 Mio. €). Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt 12,9 Mio. € (2019: 7,8 Mio. €).

13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Forderungen gegen Dritte (Brutto) 120.510 52.012
Forderungen gegen nahestehende Personen und Gesellschaften 257 126
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 120.767 52.138
Vertragsvermögenswerte 2.636 2.032
Brutto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 123.403 54.170
Abzüglich Wertberichtigungen -631 -172
Netto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 122.772 53.998

Die bestehenden Nettoforderungen sind zum 31. Dezember 2020 aufgrund des Forderungsverkaufes um 41,2 Mio. € (2019: 7,9 Mio. €) gemindert. Der starke Anstieg des Forderungsverkaufs ist im Wesentlichen auf die Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes zurückzuführen. Die Höhe des Forderungsverkauf der VARTA Consumer Gesellschaften beläuft sich auf 34,7 Mio. € zum Stichtag. Aus dem bereits im Vorjahr bestehenden Rahmenvertrag zum Forderungsverkauf stammen 6,5 Mio. € (vgl. 38.2 „Finanzrisikomanagement“).

Die Forderungen gegen Dritte (Brutto) sind im Vergleich zum Vorjahr um 68,5 Mio. € gestiegen. Dieser Anstieg ist zum einem auf das gestiegene operative Geschäft und zum anderen auf dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

(IN TE) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 120.136 51.966
Vertragsvermögenswerte 2.636 2.032
Vertragsverbindlichkeiten 5.865 11.198

Die Vertragsvermögenswerte betreffen mit 1,3 Mio. € (2019: 1,4 Mio. €) im Wesentlichen Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung aus Produkten, welche in Konsignationslagern liegen und somit zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet waren. Außerdem sind in den Vertragsvermögenswerten kundenspezifische Produkte in Höhe von 1,3 Mio. € (2019: 0,7 Mio. €) ausgewiesen, welche ebenfalls auf Lager liegen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden und der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Der Anstieg ist vor allem auf den Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen.

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen folgende Sachverhalte:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Naturalrabatte 4.646 5.064
Kundenbonusrückstellungen 0 5.753
Rücknahmeverpflichtungen 854 74
Incoterms 0 122
Kundenprojekte 365 185
Summe 5.865 11.198

Definitionsgemäß werden innerhalb der Vertragsverbindlichkeiten ausschließlich Sachverhalte aus Rückerstattungsansprüchen sowie Projektgeschäften erfasst.

Die Position Kundenbonusrückstellungen ist künftig in den abgegrenzten Schulden enthalten.

Die Position Incoterms beinhaltet noch nicht zu realisierende Kundenforderungen und ist künftig von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.

Unter Berücksichtigung dieser Umgliederungen hätte der Vorjahreswert der Vertragsverbindlichkeiten 5,3 Mio. € betragen.

Die Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 werden erfahrungsgemäß in den nächsten 6 Monaten als Ertrag erfasst. Der zum 31. Dezember 2019 bestehende Betrag von 11,2 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2020 als Umsatzerlös erfasst.

14. Sonstige Vermögenswerte

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Sonstige Vermögenswerte 74.845 35.287
davon kurzfristig 54.924 17.378
davon langfristig 19.921 17.909

Unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten wird der Erstattungsanspruch aus dem im Juni 2017 getätigten Schuldbeitritt (vgl. Erläuterungen 20.2 „Pensionen“) in Höhe von 19,8 Mio. € (2019: 17,9 Mio. €) ausgewiesen.

Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Forderungen aus Förderprojekten 16.682 9.343
Sonstige Steuerforderungen 12.527 3.654
Sonstige Forderungen 23.295 3.658
Übrige sonstige Vermögenswerte 2.420 723
Sonstige Vermögenswerte 54.924 17.378

Die Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 16,7 Mio. € bestehen im Wesentlichen gegen die Europäische Kommission und betreffen staatliche Zuschüsse für zwei Projekte, in dem der Konzern als Koordinator fungiert und die Zuschüsse treuhänderisch vom Fördergeber erhält und verwaltet. Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden weitergeleiteten Vorschusszahlungen an die beteiligten Kooperationspartner betragen 12,1 Mio. € (2019: 7,1 Mio. €). Die Erhöhung der Forderungen aus Förderprojekten um 7,3 Mio. € resultiert aus weiteren, neuen Förderprojekten.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und die Länder Bayern und Baden-Württemberg unterstützen die Batterieindustrie in Deutschland und Europa im Rahmen eines IPCEI (Important Project of Common European Interest; einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse). Am 29. Juni 2020 hat die Gesellschaft IPCEI-Fördergelder für die Weiterentwicklung seiner kleinformatigen Zellen basierend auf innovativer Lithium-Ionen Technologie und für die Übertragung dieser Technologie auf größere Formate erhalten. Für das Vorhaben stellen Bund und Länder der VARTA AG Fördermittel von bis zu 300 Mio. Euro bis Ende 2024 zur Verfügung.

Diese größeren Batteriezellen könnten in Zukunft in VARTA Energiespeichern, Robotern aber auch in Bereichen der Mobilität eingesetzt werden. Auf einer Pilotlinie sollen diese neuen Batterieformate optimiert und in eine Massenproduktion überführt werden. Zudem investiert VARTA weiterhin in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Batteriezellen in Sonderformaten, die zunehmend beispielsweise für IoT-Anwendungen nachgefragt werden.

Bei den sonstigen Steuerforderungen handelt es sich im Wesentlichen um Umsatzsteuerforderungen. Diese erhöhten sich um 8,9 Mio. € von 3,7 Mio. € in 2019 auf 12,5 Mio. € in 2020 und sind auf den Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen.

Der Anstieg der sonstigen Forderungen ist im Wesentlichen auf den Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts zurückzuführen. Im Kaufvertrag mit Energizer Holdings Inc. wurde zusätzlich ein Steuererstattungsanspruch vereinbart, der den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts regelt. Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich dadurch eine Forderung in Höhe von 13,2 Mio. €. Des Weiteren sind in den sonstigen Forderungen 4,0 Mio. € für Sicherungseinbehalte und sonstige Forderungen aus dem Factoring enthalten.

Bei der Position übrige sonstige Vermögensgegenstände handelt es sich im Wesentlichen um aktive Rechnungsabgrenzungsposten, welche sich von 0,7 Mio. € auf 2,4 Mio. € erhöht haben.

15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können wie folgt aufgegliedert werden:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Zahlungsmitteläquivalente 225 42.117
Kasse 21 13
Guthaben bei Kreditinstituten 121.643 202.651
Summe 121.889 244.781

In der Position „Guthaben bei Kreditinstituten“ sind Festgelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten in Höhe von 0,2 Mio. € (2019: 19,5 Mio. €) enthalten. Bei den Zahlungsmitteln handelte es sich um kurzfristige, hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen (Zahlungsmitteläquivalente). Die kurzfristige Anlage aus dem Vorjahr an ein nahestehendes Unternehmen wurde im Geschäftsjahr 2020 in vollständiger Höhe von 42,1 Mio. € zurückgeführt, (vgl. Erläuterungen 39 „Nahestehende Personen und Gesellschaften“).

Grund für den starken Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind im Wesentlichen die intensiven Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie der Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften.

16. Latente Steuern

Latente Steuern können den folgenden Positionen zugerechnet werden:

(IN T€) AKTIVE LATENTE STEUERN PASSIVE LATENTE STEUERN 31. DEZ 2020 NETTO AKTIVE LATENTE STEUERN PASSIVE LATENTE STEUERN
Immaterielle Vermögenswerte 3.773 17.530 -13.757 1.214 5.980
Sachanlagen 1.999 10.536 -8.537 1.083 60
Finanzanlagen 16 16 0 0 0
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 5.772 -5.772 0 5.205
Vorräte 3.349 447 2.902 914 587
Forderungen aus Lieferung & Leistungen 816 2.057 -1.241 5 533
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3.525 1.621 1.904 3.548 334
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 2.617 0 2.617 1.154 2.470
Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge 14.019 827 13.192 5.544 0
Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 1.524 434 1.090 7 53
Langfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.197 0 5.197 0 0
Kurzfristige Rückstellungen 920 0 920 348 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.623 281 2.342 1.917 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.261 2.525 -264 1.224 1.468
Steuerliche Verlustvorträge 1.274 0 1.274 1.003 0
Saldierungen -37.806 -37.806 0 -16.690 -16.690
Summe 6.107 4.240 1.867 1.271 0
(IN T€) 31. DEZ 2019 NETTO AKTIVE LATENTE STEUERN PASSIVE LATENTE STEUERN 01. JAN 2019
Immaterielle Vermögenswerte -4.766 1.214 5.755 -4.541
Sachanlagen 1.023 3 210 -207
Finanzanlagen 0 0 4 -4
Sonstige langfristige Vermögenswerte -5.205 0 4.545 -4.545
Vorräte 327 1.554 50 1.504
Forderungen aus Lieferung & Leistungen -528 0 325 -325
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3.214 3.241 214 3.027
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten -1.316 1.942 2.176 -234
Langfristige Verbindlichkeiten aus Personalvorsorge 5.544 4.744 0 4.744
Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten -46 13 0 13
Langfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 0
Kurzfristige Rückstellungen 348 104 0 104
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.917 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten -244 509 0 509
Steuerliche Verlustvorträge 1.003 1.432 0 1.432
Saldierungen 0 -13.279 -13.279 0
Summe 1.271 1.477 0 1.477

17. Eigenkapital

Das Eigenkapital des VARTA AG Konzerns hat sich 2020 wie folgt entwickelt:

SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) GEZEICHNET ES KAPITAL KAPITALRÜCKLAGE GEWINNRÜCKLAGEN *
--- --- --- ---
Stand am 1. Januar 2020 40.422 250.619 119.090
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 1.086 0
Gesamtergebnis 0 0
Jahresergebnis 0 0 95.411
Sonstiges Ergebnis 0 0 -4.676
Gesamtergebnis 0 0 90.735
Stand am 31. Dezember 2020 40.422 251.705 209.825
SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) WÄHRUNGSDIFFERENZEN HEDGING RESERVE
--- --- ---
Stand am 1. Januar 2020 4.459 -3
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 0
Gesamtergebnis 0 0
Jahresergebnis 0 0
Sonstiges Ergebnis -7.668 24
Gesamtergebnis -7.668 24
Stand am 31. Dezember 2020 -3.209 21
SONSTIGE RÜCKLAGEN
(IN T€) NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE SUMME EIGENKAPITAL
--- --- ---
Stand am 1. Januar 2020 215 414.802
Effekt aus aktienbasierter Vergütung 0 1.086
Gesamtergebnis 0 0
Jahresergebnis 97 95.508
Sonstiges Ergebnis -1 -12.321
Gesamtergebnis 96 83.187
Stand am 31. Dezember 2020 311 499.075

* Gewinnrücklagen inklusive Jahresergebnis

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar oder Sacheinlage bis zu einem Betrag von 11,8 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017 I). Von diesem Beschluss nahm der Vorstand am 13. Juni 2019 Gebrauch, indem er das Grundkapital um 2,2 Mio. € erhöhte.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 5. Oktober 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar oder Sacheinlagen bis zu einem Betrag von 3,0 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017 II).

Die Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 hat zudem die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11,8 Mio. € zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten beschlossen.

Die VARTA AG hat am 13. Juni 2019 eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung der Erweiterung der Produktionskapazitäten bei den Lithium-Ionen-Batterien erfolgreich abgeschlossen. Aus der Kapitalerhöhung floss der Gesellschaft ein Nettoemissionserlös in Höhe von T€ 102.120 zu. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Der rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt 1,00 Euro je Aktie. Die in diesem Zusammenhang entstandenen, nachgewiesenen Transaktionskosten wurden im Vorjahr erfolgsneutral mit der Kapitalrücklage (unter Berücksichtigung latenter Steuern) verrechnet.

Durch die Kapitalerhöhung am 13. Juni 2019 hat sich im Vorjahr das gezeichnete Kapital auf 40,4 Mio. € erhöht. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren.

Im Eigenkapital wurden für das laufende Geschäftsjahr insgesamt 1,1 Mio. € (2019: 0,9 Mio. €) als aktienbasierte Vergütung erfasst. Diese aktienbasierten Vergütungskomponenten werden unter 33 „Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen" erläutert.

Mitteilungen über Veränderungen des Stimmrechtsanteils gemäß WpHG sind im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zu berichten:

Der SMALLCAP World Fund Inc. (Baltimore, USA) hat am 13. Januar bzw. am 1. Februar 2020 mitgeteilt, dass sich sein Stimmrechtsanteil an den Aktien der VARTA AG von 5,24% auf 3,95% reduziert hat.

Die The Capital Group Companies, Inc. (Los Angeles, USA) hat am 22. bzw. am 31. Januar 2020 mitgeteilt, dass sich ihr Stimmrechtsanteil an den Aktien der VARTA AG von 5,07% auf 4,49% reduziert hat.

Im Geschäftsjahr 2019 hat die VARTA AG keine Mitteilungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz über meldepflichtige Veränderungen von Stimmrechtsanteilen erhalten.

18. Ergebnis je Aktie

Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie * basiert auf dem den Aktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Aktien. Da weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Sachverhalte vorlagen, aus denen Verwässerungseffekte resultieren, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Ergebnis, den Aktionären zurechenbar in T€ 95.411 50.390
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien (TStk) 40.422 39.430
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR 2,36 1,28
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR 2,36 1,28

* Das Ergebnis je Aktie stellt die Aktien der VARTA AG dar

Die Anzahl der Aktien hat sich in 2019 und 2020 wie folgt entwickelt:

ANZAHL DER AKTEN
1. Jan. 2019 38.200.000
31. Dez. 2019 40.421.686
31. Dez. 2020 40.421.686

Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 40.421.686 Stückaktien. Es handelt sich hierbei um Nennbetragsaktien, welche einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1 repräsentieren.

19. Andere finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 57.426 6.890
davon langfristig 51.103 2.832
davon kurzfristig 6.323 4.058

Zusammensetzung der sonstigen Finanzverbindlichkeiten

Summe 57.426 6.890
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 42.843 136
Derivative Finanzverbindlichkeiten 736 1.278
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 13.847 5.476

Zum Bilanzstichtag besteht eine Verbindlichkeit gegenüber der VGG GmbH, Wien, einer Gesellschaft der Montana Tech Components AG Gruppe, in Höhe von 8,3 Mio. € (2019: 2,8 Mio. €).

Die VGG GmbH, Wien, hat gegenüber der VARTA Storage GmbH, Nördlingen, im Geschäftsjahr 2015 auf einen Teil ihrer Forderung in Höhe von 6,0 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Weiterhin hat die VGG GmbH gegenüber der ehemaligen VARTA Micro AG, Ellwangen, im Geschäftsjahr 2016 auf einen weiteren Teil ihrer Forderung in Höhe von 0,2 Mio. € aus einem begebenen Darlehen gegen Besserungsschein verzichtet. Dieser Verzicht geht auf Grund der Verschmelzung der VARTA Micro AG auf die VARTA Storage GmbH über. Beide Besserungsscheine sehen ein Aufleben der Darlehensverbindlichkeit nebst Zinsen vor, soweit ein Mindest-Jahresüberschuss innerhalb von zehn Jahren nach Forderungsverzicht erreicht wird. Sofern der Verzichtsbetrag bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2026 nicht vollständig zurückgezahlt wird, verfällt der restliche Differenzbetrag endgültig und unwiderruflich.

Aufgrund des ausgesprochenen Forderungsverzichts wurde die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 6,2 Mio. € ausgebucht und gleichzeitig eine Verpflichtung aus erwarteten Rückzahlungen aus dem Besserungsschein passiviert. Die zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verpflichtung aus dem Besserungsschein beträgt zum Bilanzstichtag 8,3 Mio. € inklusive Zinsen. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt unter der Verwendung eines Discounted-Cashflow-Modells mit risikoabhängigen Zinssätzen. Die erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse basieren auf einer internen Geschäftsplanung. Da die anwendbare Kreditlinie auf unternehmensinternen Daten basiert, wird der Besserungsschein als Level 3 der Fair Value-Hierarchie klassifiziert.

Seit Dezember 2015 besteht ein Rahmenvertrag über den Verkauf von Forderungen, woraus die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bereits bezahlten Forderungen in Höhe von 3,0 Mio. €(2019: 2,1 Mio. €) als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Faktor) ausgewiesen sind (vgl. Erläuterungen 38.2 „Finanzrisikomanagement“).

Des Weiteren bestehen kurzfristige sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (2019: 0,6 Mio. €) gegenüber Stiftungen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Konsortialkreditvertrag in Höhe von 120,0 Mio. € abgeschlossen. Die finanziellen Mittel dienen einerseits zur Finanzierung der Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes und anderseits zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Kapazitätserweiterung. Im April 2020 wurde die erste Tranche in Höhe von 40,0 Mio. € in Anspruch genommen. Diese Inanspruchnahme ist vollumfänglich langfristig ausgewiesen.

Des Weiteren besteht durch die Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes ein weiteres Darlehen gegenüber Finanzinstituten in Höhe von 4,2 Mio. € zur Gebäudefinanzierung. Davon werden 2,8 Mio. € langfristig und 1,4 Mio. € kurzfristig ausgewiesen.

20. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

20.1. Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Summe 79.434 28.436
davon langfristig 77.081 27.241
davon kurzfristig 2.353 1.195

Zusammensetzung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Summe 79.434 28.436
Pensionen 64.611 19.930
Abfindungen 8.462 6.591
Jubiläumsgelder 2.183 630
Altersteilzeit 4.178 1.285

20.2. Pensionen

Innerhalb des Konsolidierungskreises bestehen für Teile der Arbeitnehmer sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Vorsorgepläne. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlen die Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für die Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen Rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.

Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt.

Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends, die Fluktuationsraten sowie die Lebenserwartungen berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Versicherungsmathematisch errechnete Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres.

Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Diese Vorsorgepläne erbringen Leistungen im Falle von Alter, Tod und Invalidität. Leistungsorientierte Versorgungszusagen bestehen in Deutschland und Singapur, wobei die wesentlichen Pläne in Deutschland bestehen. Es bestehen nur für einen geringen Anteil der Verpflichtungen Planvermögen.

In 2017 hat die VARTA Microbattery GmbH mit der Colibn Beratungsgesellschaft mbH Fürstenfeldbruck (Deutschland) einen Vertrag abgeschlossen, in dem die Colibri Beratungsgesellschaft mbH sich verpflichtet hat, gegen Zahlung von 11,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH im Rahmen eines Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme zu übernehmen. Hierbei wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

Die Colibri Beratungsgesellschaft mbH wird für alle Pensionsansprüche der VARTA Microbattery GmbH, die zum 31. Dezember 2016 bereits erworben wurden und nach dem 1. Januar 2017 fällig werden, einstehen und
wird gegenüber der VARTA Microbattery GmbH die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte (11,5 Mio. €), die im Zusammenhang mit dem Schuldbeitritt an die Colibri Beratungsgesellschaft mbH übertragen wurden, wurden Sicherungsmaßnahmen implementiert.

Für die übernommenen Pensionsverpflichtungen (DBO) gemäß IAS 19 beträgt der fortgeführte Wert zum Stichtag 19,8 Mio. € (2019: 17,9 Mio. €), in dieser Höhe wurde ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH erfasst.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus diesem Schuldbeitritt eine Zuführung zur Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis in Höhe von 2,3 Mio. € (2019: 2,6 Mio. €) erfasst.

Die Colibri Beratungsgesellschaft mbH hat im Geschäftsjahr 2018 eine Treuhandvereinbarung mit dem VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e. V. geschlossen und in diesem Zuge das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen treuhänderisch auf den Verein übertragen.

Das Vermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. setzt sich zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:

Beteiligung an der Colirin Immobilien GmbH:
Mit Wirkung vom 29. Dezember 2017 wurden 94 % der Anteile an der Colibri Immobilien GmbH erworben, die Eigentümerin zweier Immobilien in Nördlingen ist, für die zwei Mietverträge mit der VARTA Micro Production GmbH geschlossen wurden.
Darlehen an die Colibri Immobilien GmbH:
Mit Vertrag vom 10. Februar 2020 hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. ein Darlehen an die Colibri Immobilien GmbH begeben.
Darlehen an die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge (Kroatien):
Mit Vertrag vom 27. Dezember 2018 hat der VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. ein Darlehen an die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge begeben. Die Wertinvest Nekretnine d.o.o. za usluge verwaltet aktuell Industrieimmobilien, welche an Unternehmen der Aluflexpack AG, Reinach, Schweiz, vermietet werden, eine an der Züricher Börse notierte Aktiengesellschaft, an der die Montana Tech Components AG die Mehrheit hält.
Aktien an der Montana Tech Components AG:
Mit Vertrag vom 16. Oktober 2018 wurden 289.476 Stück Namensaktien an den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. übertragen.

Die Werthaltigkeit und Angemessenheit der Veranlagungen wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresberichts durch einen externen unabhängigen Gutachter überprüft.

Sicherheiten mit unbegrenzter Laufzeit für den Erstattungsanspruch bestehen unverändert zum Vorjahr wie folgt:

eine private unwiderrufliche Garantie des Gesellschafters der Colibri Beratungsgesellschaft mbH zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Colibri Beratungsgesellschaft mbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 4,9 Mio. €,
zusätzliche Bankgarantie in Höhe von 4,0 Mio. € für die private Garantie des Gesellschafters,
nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH, Wien (Österreich) im Zusammenhang mit der vorerwähnten Garantie für den Gesellschafter der Colibri Beratungsgesellschaft mbH begrenzt auf einen Höchstbetrag von 8,0 Mio. €, die sich um alle Zahlungen der Colibri Beratungsgesellschaft mbH reduziert.

Im Zuge der Übernahme der VARTA Consumer wurden Pensionsverpflichtungen (DBO) mit einem versicherungsmathematischen Barwert in Höhe von 38,3 Mio. € sowie Planvermögen (Rückdeckungsversicherungen) mit einem beizulegenden Zeitwert von 1,8 Mio. € übernommen.

Die leistungsorientierten Pläne des Konzerns weisen eine Nettoverpflichtung mit folgenden Bestandteilen aus:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Barwert Vorsorgeverpflichtung (DBO) zum Bilanzstichtag 68.138 21.850
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -3.527 -1.920
Nettoverpflichtung (+) / Nettovermögen (-) in der Bilanz 64.611 19.930

Das Planvermögen der wesentlichen Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
VARTA Microbattery GmbH, VARTA Storage GmbH und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA
Rückdeckungsversicherung 3.527 1.920
Gesamt 3.527 1.920

Für die in Deutschland ansässigen Unternehmen besteht das Planvermögen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen, bei den Unternehmen im Ausland ist kein Planvermögen vorhanden. Durch die unterschiedliche Charakteristik in der Zusammensetzung des Planvermögens wird das allgemeine Risiko minimiert.

Die Zahlungen, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres aufgrund von Pensionszusagen fällig werden, belaufen sich auf 1,7 Mio. € (2019: 0,7 Mio. €). Die Duration der Pensionspläne beläuft sich auf einen Zeitraum von 20,6 Jahren als gewogener Durchschnitt.

Der leistungsorientierte inländische Vorsorgeplan versichert im Wesentlichen die Mitarbeiter der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA planmäßig gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität.

Die Altersleistungen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgerichtet, die sich durch Multiplikation des im Rücktrittsalter vorhandenen Vorsorgekapitals (gebildet durch lohnabhängige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) mit dem reglementarischen Umwandlungssatz ergibt. Die Todesfallleistungen betragen 60 % der (voraussichtlichen) Altersrente, die Invaliditätsleistungen 40 % des versicherten Lohnes.

Nachfolgend werden die im Pensionsplan am Bilanzstichtag erfassten Personen der VARTA Microbattery GmbH, der VARTA Storage GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA dargestellt:

31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Aktive Mitarbeiter 2.051 940
Anwärter (ehemalige Mitarbeiter) 568 134
Aktuelle Pensionäre 1.186 243
Summe 3.805 1.317

Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtung sowie die Veränderungen des Planvermögens für die leistungsorientierten Vorsorgepläne stellen sich wie folgt dar:

NETTOVERPFLICHTUNG BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS
(IN T€) 2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar 19.930 17.362 -1.920 -2.116
Enthalten in der Erfolgsrechnung
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 1.349 513 0 0
Zinserträge/Zinsaufwendungen 558 326 -26 -38
1.907 839 -26 -38
Enthalten im sonstigen Ergebnis
(i) Neubewertungen:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 8.043 2.103 0 0
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung 303 -494 0 0
- davon Veränderung demografischer Annahmen der Vorsorgeverpflichtung 0 0 0 0
- davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung 7.740 2.597 0 0
Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen -37 15 -37 15
8.006 2.118 -37 15
Sonstiges
Sonstiger Zugang 36.491 0 -1.784 0
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen -1.723 -608 0 0
Arbeitnehmerbeiträge 0 0 0 0
Ausbezahlte Leistungen 0 219 240 219
34.768 -389 -1.544 219
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 31. Dezember 64.611 19.930 -3.527 -1.920
Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche
Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche
BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN ERSTATTUNGSANSPRUCH SCHULDBEITRITT
(IN T€) 2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar 21.850 19.478 17.907 15.633
Enthalten in der Erfolgsrechnung
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 1.349 513 0 0
Zinserträge/Zinsaufwendungen 584 364 0 0
1.933 877 0 0
Enthalten im sonstigen Ergebnis
(i) Neubewertungen:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 8.043 2.103 2.311 2.626
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung 303 -494 -148 478
- davon Veränderung demografischer Annahmen der Vorsorgeverpflichtung 0 0 0 0
- davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung 7.740 2.597 2.459 2.148
Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen 0 0 0 0
8.043 2.103 2.311 2.626
Sonstiges
Sonstiger Zugang 38.275 0 0 0
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen -1.723 -608 0 0
Arbeitnehmerbeiträge 0 0 0 0
Ausbezahlte Leistungen -240 0 -369 -352
36.312 -608 -369 -352
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 31. Dezember 68.138 21.850 19.849 17.907
Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche 63.140 19.305
Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche 4.998 2.545
NETTOVERPFLICHTUNG BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS
(IN T€) 2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar 19.930 17.362 -1.920 -2.116
Enthalten in der Erfolgsrechnung
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 1.349 513 0 0
Zinserträge/Zinsaufwendungen 558 326 -26 -38
1.907 839 -26 -38
Enthalten im sonstigen Ergebnis
(i) Neubewertungen:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 8.043 2.103 0 0
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung 303 -494 0 0
- davon Veränderung demografischer Annahmen der Vorsorgeverpflichtung 0 0 0 0
- davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung 7.740 2.597 0 0
Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen -37 15 -37 15
8.006 2.118 -37 15
Sonstiges
Sonstiger Zugang 36.491 0 -1.784 0
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen -1.723 -608 0 0
Arbeitnehmerbeiträge 0 0 0 0
Ausbezahlte Leistungen 0 219 240 219
34.768 -389 -1.544 219
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 31. Dezember 64.611 19.930 -3.527 -1.920
Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche
Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche
BARWERT DER VORSORGEVERPFLICHTUNGEN ERSTATTUNGSANSPRUCH SCHULDBEITRITT
(IN T€) 2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 1. Januar 21.850 19.478 17.907 15.633
Enthalten in der Erfolgsrechnung
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 1.349 513 0 0
Zinserträge/Zinsaufwendungen 584 364 0 0
1.933 877 0 0
Enthalten im sonstigen Ergebnis
(i) Neubewertungen:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 8.043 2.103 2.311 2.626
- davon erfahrungsbedingte Anpassungen der Vorsorgeverpflichtung 303 -494 -148 478
- davon Veränderung demografischer Annahmen der Vorsorgeverpflichtung 0 0 0 0
- davon Veränderung der finanziellen Annahmen über die Vorsorgeverpflichtung 7.740 2.597 2.459 2.148
Erträge/Aufwendungen aus Vermögenslage, ohne Zinserträge/-aufwendungen 0 0 0 0
8.043 2.103 2.311 2.626
Sonstiges
Sonstiger Zugang 38.275 0 0 0
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen -1.723 -608 0 0
Arbeitnehmerbeiträge 0 0 0 0
Ausbezahlte Leistungen -240 0 -369 -352
36.312 -608 -369 -352
Beizulegender Zeitwert bzw. Barwert per 31. Dezember 68.138 21.850 19.849 17.907
Davon durch Rückstellungen gedeckte Versorgungsansprüche 63.140 19.305
Davon fondsfinanzierte Versorgungsansprüche 4.998 2.545

Versicherungsmathematische Annahmen

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Die versicherungsmathematischen Annahmen der wesentlichen Vorsorgepläne im Geschäftsjahr 2020 stellen sich folgendermaßen dar:

31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Abzinsungssatz (in %) 0,5 1,2
Erwartete Rentensteigerungen (in %) 1,5 1,5
Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) 63 63
Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) 63 63

Die Fluktuationsrate der Arbeiter und Angestellte der vom Vorsorgeplan betroffenen VARTA Gesellschaften verteilt sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:

31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Fluktuation nach Alter: VARTA Consumer VARTA Microbattery, VARTA Storage VARTA Microbattery, VARTA Storage
--- --- --- ---
Bis Alter 39 6,5 % 4,5 % 4,5 %
Bis Alter 49 3,0 % 0,5 % 0,5 %
Ab Alter 50 1,0 % 0 % 0 %

Die versicherungsmathematischen Annahmen werden am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres neu ermittelt. Die dabei festgelegten versicherungsmathematischen Annahmen werden für die Ermittlung der Verbindlichkeiten zu Jahresende und der Personalvorsorgekosten des Folgejahres verwendet.

Sensitivitätsanalysen

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2020 verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen würde die entsprechende DBO der jeweiligen Gesellschaft, unter der Annahme, dass alle anderen Parameter unverändert bleiben, folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:

Veränderung der DBO durch Anstieg/Rückgang der Parameter:

(IN T€) ANSTIEG RÜCKGANG
Abzinsungssatz (+/- 0,25 %) -3.157 3.415
Rententrend (+/- 0,25 %) 2.243 -2.132
Lebenserwartung (+/-1 Jahr) 2.836 -2.787

20.3. Abfindungsrückstellungen

Abfindungsrückstellungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeitern im Wesentlichen in Indonesien gebildet. Abfindungszahlungen stellen im Wesentlichen Leistungen aus dem Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) dar. Die Rückstellungen werden analog zu den Pensionen nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet. Die Abfindungsrückstellungen werden in voller Höhe als langfristig klassifiziert und haben eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr.

Die Abfindungsrückstellungen setzen sich in der Konzern-Bilanz wie folgt zusammen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Barwert Abfindungsrückstellung zum Bilanzstichtag (DBO) 8.462 6.591
Verpflichtung in der Bilanz (Abfindungsrückstellung) 8.462 6.591

Die Entwicklung der Abfindungsrückstellungen lässt sich wie folgt darstellen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Barwert der Abfindungsrückstellungen per 1. Januar 6.591 5.458
Zugang Konsolidierungskreis 995 0
Währungsdifferenzen -619 101
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 909 1.270
Zinsaufwand 4 0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 752 -220
Ausbezahlte Leistungen -170 -18
Barwert der Abfindungsrückstellungen per 31. Dezember 8.462 6.591

Der Abfindungsaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Laufender Dienstzeitaufwand des Arbeitgebers 909 1.270
In der GuV erfasste Aufwendungen 909 1.270
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 752 -219
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen 752 -219
Abfindungsaufwand der Periode 1.661 1.051

Die versicherungsmathematischen Annahmen, welche zur Berechnung in Indonesien herangezogen wurden, stellen sich folgendermaßen dar:

31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Abzinsungssatz (in %) 7,6 8,1
Erwartete Gehaltssteigerungen (in %) 11,5 11,5
Pensionseintrittsalter männlich (in Jahren) 55 55
Pensionseintrittsalter weiblich (in Jahren) 55 55

20.4. Jubiläumsgelder

Die Rückstellung Jubiläumsgelder umfasst im Wesentlichen Ansprüche der Mitarbeiter der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA für langjährige Treue im Betrieb.

Der Vorjahreswert von 0,6 Mio. € erhöhte sich durch den Erwerb der VARTA Consumer um 1,1 Mio. €. Neben Verbrauch und Zuführung von jeweils 0,1 Mio. € veränderte sich die Rückstellung durch Zinsänderungseffekte auf Grund des von 1,2 % auf 0,5 % geänderten Rechnungszinses um 0,5 Mio. € auf 2,2 Mio. €. Für das folgende Geschäftsjahr werden Zahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € erwartet.

20.5. Altersteilzeit

Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst im Wesentlichen tarifvertragliche Ansprüche der Mitarbeiter der VARTA Microbattery GmbH sowie der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co, KGaA für langjährige Treue im Betrieb.

Die Vorjahresrückstellung in Höhe von 2,4 Mio. € betrug nach Verrechnung mit dem Planvermögen in Höhe von 1,1 Mio. € netto 1,3 Mio. €. Durch den Erwerb der VARTA Consumer erhöhte sich die Verpflichtung um 2,5 Mio. €.

Im Geschäftsjahr wurden 1,7 Mio. € verbraucht und 1,3 Mio. € zugeführt. Daneben erhöhte sich die Rückstellung durch Zinsänderungseffekte um 0,9 Mio. €.

Die Rückstellung in Höhe von 5,3 Mio. € beträgt nach Verrechnung mit dem Planvermögen in Höhe von 1,1 Mio. € netto 4,2 Mio. €.

Für das folgende Geschäftsjahr werden Zahlungen in Höhe von 1,8 Mio. € erwartet.

21. Steuerschulden

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 45,7 Mio. € weisen folgende Altersstruktur auf:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Ertragsteuerschulden
... betreffend 2020 22.715 -
... betreffend 2019 7.042 12.426
... betreffend 2018 3.315 208
... betreffend 2017 413 50
... älter als 2017 12.225 1.641
45.710 14.325

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 31,4 Mio. € erhöht. Dieser starke Anstieg ist im Wesentlichen auf das gute Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen. Des Weiteren sind darin 9,3 Mio. € an Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern enthalten, welche aus den VARTA Consumer Gesellschaften stammen.

Die Ertragsteuerschulden älter als 2017 resultieren im Wesentlichen in Höhe von 6,2 Mio. € aus einem beim BFH anhängigen und offenen Verfahren hinsichtlich der Anerkennung des sog. KGaA-Modells bei der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA. Daneben bestehen Ertragsteuerschulden in Höhe von 5,0 Mio. € aus Feststellungen der laufenden Betriebsprüfung der deutschen VARTA Consumer Gesellschaften.

22. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Erhaltene Anzahlungen 47.161 34.296
Langfristige Verbindlichkeiten 47.161 34.296
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 70.050 36.781
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 24.169 19.227
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Gesellschaften 358 128
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 94.577 56.136
Vertragsverbindlichkeiten 5.865 11.198
Erhaltene Anzahlungen 42.781 32.671
Kurzfristige Verbindlichkeiten 143.223 100.005
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen gesamt 190.384 134.301
davon sofort fällig 22.995 19.195
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 120.228 80.810
davon Restlaufzeit über 1 Jahr 47.161 34.296

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der erhaltenen Anzahlungen sind in Summe um 56,1 Mio. € gestiegen. Dies ist auf das erhöhte Geschäftsvolumen sowie das erhöhte Investitionsvolumen zurückzuführen.

Aus der Akquisition des VARTA Consumer-Geschäftes gingen dem Konzern zum Stichtag in Summe 31,6 Mio. € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich erhaltenen Anzahlungen zu.

Die erhaltenen Anzahlungen belaufen sich insgesamt auf 89,9 Mio. € und stehen in Zusammenhang mit Verpflichtungen aus zum Teil schwebenden Geschäften des VARTA AG Konzerns, Batterielieferungen zu erbringen. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten des VARTA AG Konzerns werden im Rahmen erfolgter Belieferungen getilgt und erfüllen die Ansatzvoraussetzungen gemäß IFRS 15.16 als erhaltene Anzahlungen. Dieser Darstellung liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Vorauszahlungen vollumfänglich durch spätere Lieferabrufe gedeckt werden und somit keine Finanzierungskomponente beinhalten. Der Zahlungsmittelzufluss ist im Netto- Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Für im Vorjahr ausgewiesene erhaltene Anzahlungen erfolgte im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 38,9 Mio. € eine Verrechnung mit entsprechenden Forderungen aus Lieferabrufen.

Der starke Rückgang der Vertragsverbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 auf 5,9 Mio. € (2019: 11,2 Mio. €) ist darauf zurück zu führen, dass die Position Kundenbonus künftig in den abgegrenzten Schulden ausgewiesen wird. Daneben wird die Position Incoterms, welche noch nicht zu realisierende Kundenforderungen beinhaltet, künftig von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Unter Berücksichtigung dieser Umgliederungen hätte der Vorjahreswert der Vertragsverbindlichkeiten 5,3 Mio. € betragen (siehe hierzu Erläuterungen unter Kapitel 13 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte“)

23. Sonstige Verbindlichkeiten

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 54 95
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 34.668 20.025
Sonstige Verbindlichkeiten 34.722 20.120

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 20,0 Mio. € auf 34,7 Mio. €. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Förderprojekten in Höhe von 13,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 12,4 Mio. €), Zollverbindlichkeiten in Höhe von 1,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 1,6 Mio. €, sonstige Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 11,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 2,0 Mio. €) und passive Rechnungsabgrenzungsposten, die im Wesentlichen Zuwendungen der öffentlichen Hand, in Höhe von 1,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,9 Mio. €) enthalten. Bei den wesentlichen Verbindlichkeiten handelt es sich um nicht finanzielle Verbindlichkeiten. Weitere nichtfinanzielle Verbindlichkeiten bestehen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von 2,9 Mio. € (31. Dezember 2019: 1,8 Mio. €).

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 0,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,1 Mio. €).

Aus der Akquisition des VARTA Consumer-Geschäfts gingen dem Konzern insgesamt sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 15,5 Mio. € zu.

24. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen der Geschäftsjahre 2020 und 2019 setzen sich wie folgt zusammen:

(IN T€) RESTRUKTURIERUNG GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN
Fälligkeit
Langfristig 0 1.934
Kurzfristig 15.719 6.617
Summe Rückstellungen 15.719 8.551
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2020
Stand 1. Jan 2020 0 4.228
Veränderung Konsolidierungskreis 2.963 295
Umgliederung 0 0
Zuführung 14.483 6.213
Verbrauch -1.666 -2.123
Auflösung -61 -19
Währungsdifferenzen 0 -43
Stand 31. Dez 2020 15.719 8.551
(IN T€) ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS- & ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN
Fälligkeit
Langfristig 0 0
Kurzfristig 1.410 15.454
Summe Rückstellungen 1.410 15.454
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2020
Stand 1. Jan 2020 0 4.018
Veränderung Konsolidierungskreis 820 2.277
Umgliederung 0 1.409
Zuführung 1.032 11.173
Verbrauch -442 -2.628
Auflösung 0 -647
Währungsdifferenzen 0 -148
Stand 31. Dez 2020 1.410 15.454
(IN T€) GESAMT 2020
Fälligkeit
Langfristig 1.934
Kurzfristig 39.200
Summe Rückstellungen 41.134
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2020
Stand 1. Jan 2020 8.246
Veränderung Konsolidierungskreis 6.355
Umgliederung 1.409
Zuführung 32.901
Verbrauch -6.859
Auflösung -727
Währungsdifferenzen -191
Stand 31. Dez 2020 41.134
(IN T€) RESTRUKTURIERUNG GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN
Fälligkeit
Langfristig 0 1.415
Kurzfristig 0 2.813
Summe Rückstellungen 0 4.228
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2019
Stand 1. Jan 2019 0 2.749
Zuführung 0 2.526
Verbrauch 0 -692
Auflösung 0 -360
Währungsdifferenzen 0 5
Stand 31. Dez 2019 0 4.228
(IN T€) ENTSORGUNGS-, WIEDERHERSTELLUNGS- & ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN
Fälligkeit
Langfristig 0 2.424
Kurzfristig 0 1.594
Summe Rückstellungen 0 4.018
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2019
Stand 1. Jan 2019 12 1.786
Zuführung 0 2.499
Verbrauch -12 -286
Auflösung 0 0
Währungsdifferenzen 0 19
Stand 31. Dez 2019 0 4.018
(IN T€) GESAMT 2019
Fälligkeit
Langfristig 3.839
Kurzfristig 4.407
Summe Rückstellungen 8.246
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in 2019
Stand 1. Jan 2019 4.547
Zuführung 5.025
Verbrauch -990
Auflösung -360
Währungsdifferenzen 24
Stand 31. Dez 2019 8.246

Gewährleistungen, Garantien

Beim Verkauf von Produkten werden Produktgarantien gewährt. Hierfür werden jährlich Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Garantie- / Gewährleistungsrückstellungen erfolgt nach dem Prinzip der Multiplikation der betreffenden Liefermengen mit der erwarteten Schadenswahrscheinlichkeit in den jeweiligen Zeitperioden und den durchschnittlichen Kosten pro Fall. Die Rückstellungen decken in der Regel eine angemessene Garantie- und Kulanzzeit ab und werden erfahrungsgemäß nach 2 Jahren in Anspruch genommen. Die Zuführung erfolgt hierbei zum Verkaufszeitpunkt. Der starke Umsatzanstieg im Bereich Microbatteries im Vergleich zum Vorjahr, zusammen mit dem Launch neuer Produkte & Projekte führen maßgeblich zum Anstieg der Rückstellungen.

Entsorgungs-, Wiederherstellungs- & ähnliche Verpflichtungen

Die Hersteller und Vertreiber von Batterien unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen, Rücknahmesysteme für gebrauchte Batterien vorzuhalten, um eine fachgerechte sowie umwelt-und ressourcenschonende Entsorgung oder Wiederaufbereitung zu gewährleisten. Die ausgewiesenen Rückstellungen resultieren dabei im Wesentlichen aus ausstehenden Beiträgen für diese Rücknahmesysteme.

Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für die Vergütungsvereinbarung mit dem Vorstand der VARTA AG in Höhe von 7,2 Mio € (31. Dezember 2019: 2,4 Mio. €). Diese wurden in 2020 von langfristig auf kurzfristig umklassifiziert. Des Weiteren bestehen Rückstellungen für eine eventuelle Resthaftung aus einer Übertragung von Pensionen in Vorjahren in Höhe von 0,5 Mio. €, die sich zum Vorjahr nicht verändert hat. Außerdem bestehen Rückbauverpflichtungen in Höhe von 0,4 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,4 Mio. €) sowie Rückstellungen für Provisionen in Höhe von 2,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,2 Mio. €) und Jahresabschlusskosten, welche sich auf dem Vorjahresniveau von 0,1 Mio. € befinden. Darüber hinaus wurden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio € in 2020 gebildet.

25. Abgegrenzte Schulden

Die abgegrenzten Schulden umfassen folgende wesentliche Positionen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Urlaubsansprüche, Überstunden und Zeitausgleich 11.866 6.262
Prämien an Mitarbeiter 9.941 4.768
Sonstige abgegrenzte Schulden für Personal 3.245 1.300
Summe abgegrenzte Schulden ggü. Mitarbeitern 25.052 12.330
Ausstehende Rechnungen 3.191 2.106
Kundenbonusrückstellung 56.412 0
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung 2.515 1.391
Übrige abgegrenzte Schulden 5.469 804
Sonstige abgegrenzte Schulden 67.587 4.301
Abgegrenzte Schulden 92.639 16.631

* Ausweis der Kundenbonusrückstellung in Höhe von 5,8 Mio € im Geschäftsjahr 2019 unter den Vertragsverbindlichkeiten

Die abgegrenzten Schulden gegenüber Mitarbeitern haben sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt, was sowohl auf die Akquisition des VARTA Consumer-Geschäfts als auch auf den wesentlichen Personalaufbau zurückzuführen ist (Nähere Erläuterungen unter Kapitel 29 Personalaufwand).

Die Kundenbonusrückstellungen waren im Vorjahr unter den Vertragsverbindlichkeiten enthalten. Unter Berücksichtigung dieser Umgliederungen wäre der Vorjahreswert der abgegrenzten Schulden um 5,8 Mio. € höher gewesen und hätte somit insgesamt 22,4 Mio. € betragen.

Der starke Anstieg innerhalb der Kundenbonusrückstellung von den oben genannten 5,8 Mio. € auf 56,4 Mio. € ist größtenteils dem VARTA Consumer - Geschäft zuzuordnen. Ein kleinerer Teil ist auf das gestiegene operative Geschäft zurückzuführen.

26. Umsatzerlöse

Durch den Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen konnten folgende Umsätze erzielt werden:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Umsatzerlöse 869.583 362.692
davon aus Produktverkauf 867.565 358.590
davon aus dem Verkauf von Dienstleistungen 2.018 4.102

Die Erlöse aus Produktverkäufen beinhalten weitgehend Umsatzerlöse aus „Microbatteries & Solutions'' und „Household Batteries“ (vgl. Erläuterungen 6 „Segmentberichterstattung"). Die Umsätze aus dem Segment „Microbatteries & Solutions" enthalten Umsatzerlöse aus den Bereichen „Healthcare" in Höhe von 153,8 Mio. € (2019: 151,0 Mio. €) und „Entertainment & Industrial" in Höhe von 305,1 Mio. € (2019: 150,5 Mio. €). Die Umsätze aus dem Segment „Household Batteries“ kommen mit 329,1 Mio. € hauptsächlich aus dem Bereich „Consumer“.

Die Umsatzerlöse aus Verkäufen von Dienstleistungen enthalten Erlöse durch Produktdesign in Höhe von 0,5 Mio. € (2019: 1,0 Mio. €) und Erbringung von IT-Dienstleistungen in Höhe von 0,3 Mio. € (2019: 0,6 Mio. €). Beide Dienstleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr verringert. Im laufenden Jahr waren zudem Erlöse in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 2,4 Mio. €) aus der Erbringung von Dienstleistungen an Forschungsinstitute enthalten.

27. Verminderung / Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Veränderung der unfertigen Erzeugnisse 4.120 3.745
Veränderung der fertigen Erzeugnisse -8.295 -3.102
Verminderung/Erhöhung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse -4.175 643

Die Veränderungen in den fertigen und unfertigen Erzeugnissen lassen sich nicht direkt mit den aus der Konzern-Bilanz ersichtlichen Änderungen abstimmen. Dies kommt aus bestehenden Währungsdifferenzen, welche diese Positionen beeinflussen. Die Erhöhung der Bewegungen resultiert aus dem Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften.

28. Materialaufwand

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Ware 234.199 107.135
Sonstige Materialaufwendungen und bezogene Leistungen 66.424 7.763
Materialbearbeitung und -veredelung durch Dritte 11.423 3.966
Sonstiges 3.501 4.663
Materialkosten 315.547 123.527

Die Position „Sonstiges“ enthält Verbrauchsmaterial, das direkt für Fertigungs- bzw. Kundenaufträge beschafft und ohne Lagerung verbraucht wird. Aufgrund der massiven Kapazitätserweiterungen und des damit verbundenen Personalbedarfs sind die Kosten für Zeitarbeitskräfte gestiegen. Die Zeitarbeitskräfte werden ausgewiesen unter der Position „sonstige Materialaufwendungen und bezogene Leistungen“. Darüber hinaus sind unter „Sonstiges“ Aufwendungen für Verpackung, Abfallentsorgung und Verpackungsmaterial enthalten.

29. Personalaufwand

Personalaufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Löhne und Gehälter 201.930 94.200
Aufwand für Abfindungen 17.437 3.161
Aufwand für gesetzliche Sozialabgaben 19.342 8.653
Pensionsaufwand 15.241 6.363
Sonstiger Personalaufwand 3.138 2.029
Summe 257.088 114.406

Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Beitragsorientierte Pläne 13.892 5.850
Leistungsorientierte Pläne 1.349 513
Summe 15.241 6.363

* In den Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne sind die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung enthalten

Im Jahr 2018 wurde von der Muttergesellschaft VGG (Wien) ein Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter (MSOP) aufgelegt, wonach die begünstigten Mitarbeiter des VARTA AG Konzerns, inklusive des Vorstands, zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG berechtigt sind. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre und die Voraussetzung zur Ausübung ist, dass die Begünstigten im Zeitpunkt der Optionsausübung in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit der VARTA AG bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen sind. In „Löhne und Gehälter“ ist der nicht-zahlungswirksame Aufwand aus dem Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm in Höhe von 0,9 Mio. € (2019: 1,6 Mio. €) erfasst.

Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne beinhalten im Wesentlichen die Beiträge des Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamten Aufwendungen für diese Beiträge betrugen im Geschäftsjahr 2020 13,2 Mio. € (2019: 5,6 Mio. €). Zum Bilanzstichtag noch nicht berechnete bzw. noch nicht gezahlte Beiträge werden periodengerecht abgegrenzt und unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen.

Der Konzern beschäftigte 4.584 Mitarbeiter am Ende des Jahres 2020 (2019: 2.857). Durchschnittlich waren im Jahr 2020 4.386 Mitarbeiter (2019: 2.528) beschäftigt. Davon betreffen 3.185 Beschäftigte Arbeiter, 1.174 Beschäftigte betreffen Angestellte und 27 Beschäftigte sind in einer leitenden Position.

30. Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) 48.121 14.397
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte 12.590 4.050
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 5.906 2.408
Summe Abschreibungen 66.617 20.855

Durch die Inbetriebnahme der neuen Maschinen und Anlagen haben sich die Abschreibungen im Vergleich zum letzten Jahr nahezu verdoppelt.

Darüber hinaus wurde bei den CoinPower-Anlagen im Laufe des Jahres 2020 festgestellt, dass die hinterlegte Nutzungsdauer von 10 Jahren kein repräsentatives Bild des tatsächlichen Nutzenverlaufes der Anlagen darstellt, da die Anlagen für CoinPower nachweislich einer viel rascheren technologischen Veralterung unterliegen sowie die technische Wertaufholung nahezu einem Austausch der gesamten Anlage gleichkommt. Des Weiteren hat sich die Ausbringungsmenge deutlich gesteigert, indem auf einen 3-Schicht Betrieb umgestellt wurde. Diese Erkenntnis war zum Zeitpunkt der Aktivierung der Anlage nicht absehbar. Folglich wurde mit Beginn des Geschäftsjahres, bei den betroffenen CoinPower-Anlagen, eine kürzere Nutzungsdauer festgesetzt, um den erwarteten Verlauf des Verbrauches sowie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen der Anlagen entsprechend abbilden zu können. Aufgrund der erlangten Erkenntnisse ergab sich eine Verkürzung der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mehrschichtnutzung von 80 Monaten auf 57 Monate. Diese Nutzungsdaueranpassung führt im Ergebnis zu einer um 11,2 Mio € höheren Abschreibung, wovon 5,4 Mio € auf Anlagen entfallen, die im laufenden Jahr 2020 aktiviert wurden und 5,8 Mio € auf Maschinen, welche bereits in den Vorjahren aktiviert und genutzt wurden.

Zudem hat der Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften einen weiteren Effekt von rund 14,0 Mio. € auf die Abschreibungen.

31. Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge beinhalten die folgenden Positionen:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Subventionen und öffentliche Zuwendungen 10.008 3.818
Auflösung Rückstellungen & abgegrenzte Schulden 1.616 644
Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen 125 62
Sonstiges 25.641 3.236
Sonstige betriebliche Erträge 37.390 7.760

Die öffentlichen Zuwendungen betragen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 10,0 Mio. €(2019: 3,8 Mio. €) und wurden im Wesentlichen für die VARTA Microbattery GmbH, VARTA Micro Production GmbH und VARTA Storage GmbH bereitgestellt. Für das im nächsten Abschnitt erläutertete „Important Project of Common European Interest on Batteries“ (IPCEI), wurde die Förderung an vielfältige Bedingungen geknüpft und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Ländern Baden-Württemberg und Bayern gewährt. Wenn eine hinreichende Sicherheit besteht, die Bedingungen zu erfüllen, wird eine Forderung eingestellt und ein sonstiger betrieblicher Ertrag bilanziert.

Das als förderfähig beurteilte Vorhaben ist Teil des sog. IPCEI und soll zu der Entwicklung einer innovativen, über den aktuellen Stand der Technik hinausgehenden sowie nachhaltigen und umweltverträglichen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und in der Europäischen Union beitragen. Dementsprechend sollen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens vorrangig in der Europäischen Union gewerblich genutzt werden. Die Zuwendung bezweckt darüber hinaus Spillover-Effekte des geförderten Vorhabens auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft durch Wissens- und Technologieaustausch mit Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und anderen Unternehmen. Mit der Zuwendung soll zudem im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht werden, dass die Zuwendungsempfänger Komponenten, Materialien und Produktionsanlagen ihrer Produkte und Dienstleistungen, soweit wirtschaftlich möglich, bei anderen deutschen und europäischen Unternehmen beziehen, um damit auch vorgelagerte Märkte und Abschnitte der Wertschöpfungskette zu fördern. Des Weiteren sollen die Produkte und Dienstleistungen durch besondere Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung Vorschub leisten.

Mit der Zuwendung soll zudem Nördlingen als Innovations-, Wirtschafts- und Produktionsstandort gefördert und gestärkt werden. Zugleich wird mit der Zuwendung die Entwicklung, Herstellung und der Betrieb von im Vergleich zum Stand der Technik besonders nachhaltigen und umweltverträglichen Anlagen, Bauten und Betriebsstätten angestrebt. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in allen Prozessen der Planung, des Baus und der Bewirtschaftung berücksichtigt werden.

In Singapur wurde allen Firmen in Abhängigkeit von Industriezweig und der Gehälter aller Mitarbeiter ein staatlicher Zuschuss im Zuge der Covid-19 Pandemie gewährt. Die Zuwendung in Höhe von 0,3 Mio. € ist nicht rückzahlbar und an keine weiteren Bedingungen geknüpft.

Der Anstieg in der Position „Sonstiges“ ist auf den Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen in Höhe von 17,6 Mio. € aus Service-Leistungen für den Appliances-Bereich (u.a. Haushaltsgeräte und Tierfutter) des früheren Eigentümers Spectrum Brands, die zeitlich befristet bis Ende 2020 erbracht wurden. Weitere 2,8 Mio. € wurden in diesem Zusammenhang an Dritte weiterbelastet.

32. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen beinhalten die folgenden Positionen:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand 15.562 8.659
Instandhaltung 14.704 5.594
Ausgangsfrachten und Zölle 13.850 3.522
Sonstige Vertriebskosten 9.409 583
Energieaufwand 9.250 4.601
Marketing, Werbung und Repräsentationen 8.423 2.615
Provision 7.072 3.263
Gewährleistungen 5.843 2.431
Telefon, Porto & EDV 4.619 2.102
Miete, Leasing und Pacht 2.757 1.613
Lizenzen & Patentgebühren 1.848 1.346
Versicherungen 1.656 505
Reisekosten 1.390 1.687
Reinigung 1.334 541
Beiträge und Gebühren 1.305 376
Bankgebühren / Spesen des Geldverkehrs 896 502
Ausbildung und Fortbildungskosten 663 408
Aufwendungen mit nahestehenden Unternehmen 642 781
Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 592 172
Kundenkreditversicherung 244 176
Ingenieurs- und Honorarleistungen 133 409
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 20.320 3.967
Sonstige betriebliche Aufwendungen 122.512 45.853

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Summe von 45,9 Mio. € um 76,7 Mio. € auf 122,5 Mio. € angestiegen. Der Anstieg in der Position „übrige sonstige betriebliche Aufwendungen“ resultiert in Höhe von 16,1 Mio. € aus dem VARTA Consumer Geschäft, denen teilweise Erträge im Rahmen der Service-Leistungen für den Appliances-Bereich des früheren Eigentümers Spectrum Brands gegenüberstehen, die Ende 2020 entfallen. Die anderen höheren Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus dem Anstieg der Rechts- und Beratungsaufwendungen aufgrund des Erwerbes der VARTA Consumer Gesellschaften und des laufenden Patentrechtsstreits in Höhe von 6,9 Mio. €. Aufgrund der erweiterten Produktionskapazitäten und des Erwerbs der VARTA Consumer haben sich die Instandhaltungskosten um 9,1 Mio. €, die Aufwendungen für Ausgangsfrachten und Zölle um 10,3 Mio. € sowie die sonstigen Vertriebskosten um 8,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

33. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen

Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP)

Das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (MSOP) wurde von der Muttergesellschaft VGG GmbH (Wien, Österreich) zum Bezug von Stammaktien der VARTA AG aufgelegt. Die zugrunde gelegte Erdienungsperiode beträgt vier Jahre, Die aktienbasierte Vergütung knüpft als wesentliche Bedingung an ein aktives Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Ausübungszeitraum an.

Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:

2020 2019
(IN T€) ANZAHL OPTIONEN gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis ANZAHL OPTIONEN gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis
--- --- --- --- ---
zum 1. Januar ausstehend 381.954 535.118
während des Jahres verfallen -715 -16.163
Während des Jahres ausgeübt -183.967 97,15 -147.358 56,48
Während des Jahres zugesagt 0 10.357
Zum 31. Dezember ausstehend 197.272 381.954
Zum 31. Dezember ausübbar 31.378 51.329

Die zum 31. Dezember 2020 ausstehenden Optionen hatten einen Ausübungspreis zwischen 58,40 € und 128,68 € (2019: 37,30 € und 108,80 €) und eine gewichtete durchschnittliche Vertragslaufzeit von ca. 4 Jahren (2019: ca. 4 Jahren).

Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum Ausübungstag der 2020 ausgeübten Aktienoptionen war 97,15 € (2019: 56,48 €).

Long-Term Incentive Program (LTIP)

Am 26. November 2019 wurde im Vorfeld zu anstehenden Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) einer der beiden Vorstandsverträge angepasst.

Dabei wurde die ursprünglich auf fünf Jahre ausgelegte, langfristige aktienbasierte Vergütungskomponente umgestellt auf eine Erfolgsbeteiligung, die über drei Jahre an den Konzernerfolg gekoppelt ist. Detaillierte Erläuterungen zum Vergütungsmodell sind im Lagebericht im Kapitel 9 „Vergütungsbericht“ beschrieben.

Bis zur Änderung des LTIP Vertrags verfügte der Vorstand über die Möglichkeit eines Ausgleichs in Aktien oder in Geld, es handelte sich somit um eine Kombination aus einer aktienbasierten und einer in Geld auszugleichenden Komponente. Der Personalaufwand wurde über den Erdienungszeitraum erfasst und die Gegenbuchung erfolgte bis zur Vertragsänderung in der Kapitalrücklage (für den Ausgleich in Aktien) oder in den sonstigen abgegrenzten Schulden für Personal (für den Ausgleich in Geld). Die wesentliche Ausübungsbedingung war ein bestehendes Dienstverhältnis von mindestens drei Jahren. Seit dem 26. November 2019 werden die Ansprüche aus der Erfolgsbeteiligung in einer Rückstellung für Vorstandsvergütung erfasst (Ausweis unter sonstige Rückstellungen). Mit der Änderung des LTIP Vertrags erlosch das Recht auf Erhalt von Aktienoptionen gegen die Gewährung eines Anspruchs auf Auszahlung einer am Unternehmenserfolg angeknüpften Erfolgsbeteiligung.

Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Der beizulegende Zeitwert des anteilsbasierten Vergütungssystems wurde nach der Black- Scholes-Formel bestimmt.

Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet:

(IN T€) MITARBEITERAKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) 2018 MITARBEITERAKTIENOPTIONSPROGRAMM (MSOP) 2019
Beizulegender Zeitwert (Durchschnitt, in EUR) 8,07 23,93
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) 21,6 38,5
Ausübungspreis (in EUR) 14,0 14,0
Erwartete Volatilität (in %) 30,9 % 36,1 %
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 4,0 4,0
Erwartete Dividenden (Durchschnitt, in %) 0,55 % 0,85 %
Risikoloser Zinssatz (in %) -0,69 % -0,58 %

Die erwartete Volatilität basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens, insbesondere in dem Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht. Die erwartete Laufzeit der Instrumente basiert auf historischen Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber.

Auswirkung der anteilsbasierten Vergütungen auf das Periodenergebnis und die Vermögens- und Finanzlage

Der in der GuV erfasste Aufwand für aktienbasierte Vergütung beläuft sich auf 1,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 (2019: 2,9 Mio. €). Die Effekte im Eigenkapital betragen 1,1 Mio. € (s. Erläuterungen unter 17 „Eigenkapital“) und bestehen aus Zuführungen aus der Fortschreibung des MSOP. Die Fortschreibung des LTIP erfolgte bis zum 26. November 2019 mit anschließender Umwidmung in die abgegrenzte Schulden (s. Erläuterungen unter 25 „Abgegrenzte Schulden“) sowie der darauf entfallenden latenten Steuer. Nach Umwidmung verblieb aus dem LTIP Vertrag im Eigenkapital ein Betrag in Höhe von -0,6 Mio. €.

34. Zinsergebnis

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Finanzertrag 336 601
Finanzaufwand -5.334 -1.127
Zinsergebnis -4.998 -526

Der Zinsertrag ist im Jahr 2020 um 0,3 Mio. € auf 0,3 Mio. € gesunken.

Die Zinsaufwendungen haben sich im laufenden Geschäftsjahr von -1,1 Mio. € auf- 5,3 Mio. €deutlich erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf den Zinsaufwand aus dem Besserungschein in Höhe von 2,1 Mio. € sowie dem Erwerb der VARTA Consumer Gesellschaften in Höhe von 1,8 Mio. € zurückzuführen.

35. Nettofinanzergebnis

Die übrigen Finanzerträge und übrigen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(IN T€) 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2020 01. JAN. BIS 31. DEZ. 2019
Wechselkursgewinne 1.884 106
Sonstige Finanzerträge, bewertet zu FVTPL 69 3.382
Übriger Finanzertrag 1.953 3.488
Wechselkursverluste -6.234 -1.984
Sonstiger Finanzaufwand mit Dritten -3.611 -660
Übriger Finanzaufwand -9.845 -2.644

Der Rückgang der sonstigen Finanzerträge resultiert aus dem Ertrag aus der Aufwertung des Besserungscheins zum beizulegenden Zeitwert im Vorjahr. Gegenläufig haben sich Gewinne aus Wechselkursschwankungen ergeben.

Aufgrund höherer Umsätze sowie Kundenanzahlungen in Fremdwährung, insbesondere USD, haben sich die Verluste aus Wechselkursschwankungen im laufenden Jahr deutlich erhöht. Der sonstige Finanzaufwand resultiert aus dem Abschluss des Konsortialkredits.

36. Ertragsteueraufwendungen

Der Steuersatz der VARTA Gruppe beträgt im Geschäftsjahr 29,08 % (2019: 29,07 %). Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15,00 %, der Solidaritätszuschlag darauf beträgt 5,50 %, und der zusammengefasste Gewerbesteuersatz liegt bei 13,26 % (2019: 13,24 %) für die VARTA AG. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand dargestellt:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Ergebnis vor Steuern (EBT) 133.124 71.079
Ertragsteuersatz der Gesellschaft 29,1 % 29,07 %
Erwarteter (theoretischer) Steueraufwand -38.712 -20.663
Effekte aus unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern 3.999 1.107
Anpassung auf Grund lokaler Steuersatzänderung zum Vorjahr 0 0
Steuerfreie Erträge 471 640
Nicht aktivierte Verlustvorträge - aktuelle Periode -34 -722
Steuerlich nicht anerkannter Aufwand -2.872 -809
Steuerlich nicht anerkannte Zinsen -366 0
Tatsächlicher Steueraufwand / Steuerertrag für Vorjahre -296 224
Veränderung der Bewertung von latenten Steuerforderungen 296 145
Sonstiges -102 -537
Ertragsteueraufwand -37.616 -20.615

Der Ertragsteueraufwand beinhaltet laufende Steuern in Höhe von 42,1 Mio. € (2019: 20,2 Mio. €) und latente Steuererträge in Höhe von 4,5 Mio. € (2019: 0,4 Mio. €), welche in Höhe von 4,6 Mio. € aus temporären Differenzen und -0,1 Mio. € aus Verlustvorträgen resultieren.

Auf Grund der zum 1. Juli 2016 im Konzern abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge besteht zum Bilanzstichtag eine ertragsteuerliche Organschaft mit der VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, und VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland, als Organgesellschaften und der VARTA AG, Ellwangen, Deutschland, als Organträgerin.

In der Konzern Gesamtergebnisrechnung sind -0,01 Mio. € (2019: -0,16 Mio. €) Ertragsteuereffekte aus den Cashflow-Hedges enthalten. Die Einkommensteuer auf die Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 beträgt 1,8 Mio. € (2019: - 0,2 Mio. €). Beide Posten sind im sonstigen Ergebnis erfasst.

Im Konzern sind folgende nicht aktivierte und nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer enthalten:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Verfallsdatum:
Im kommenden Wirtschaftsjahr - innerhalb 5 Jahren 0 2.736
Kein Verfall 16.882 3.514
Anrechenbare steuerliche Verlustvorträge am 31. Dezember 16.882 6.250

Für Verlustvorträge in Höhe von 16,9 Mio. € (2019: 6,3 Mio. €) wurden keine latenten Steuern aktiviert. In den betreffenden Gesellschaften ist die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige Gewinne mit den aufgelaufenen Verlustvorträgen verrechnet werden können, zum Zeitpunkt der Bilanzierung als gering beurteilt worden.

Die Aktivierung steuerlich verwendbarer Verlustvorträge wird jährlich neu beurteilt und basiert auf aktuellen und langfristigen Annahmen und Einschätzungen des Managements. Dabei werden diejenigen Verlustvorträge aktiviert, die innerhalb der nächsten Jahre aufgrund der Ertragslage von Einzelgesellschaften oder steuerlichen Organschaften genutzt werden können. In Ländern beziehungsweise Gesellschaften, in denen eine Nutzung der Verlustvorträge nicht absehbar ist, wird somit auf eine Aktivierung verzichtet.

Am 31. Dezember 2020 bestanden temporäre Differenzen von 36,8 Mio. € (2019: 3,2 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Diese passiven latente Steuern wurden nicht gebildet, da der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

37. Konzern-Kapitalflussrechnung

Die übrigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge resultieren im Wesentlichen aus den nichtzahlungswirksamen Veränderungen des Erstattungsanspruchs aus dem Schuldbeitritt in Höhe von 2,3 Mio. € (2019: 2,6 Mio. €) und der nicht zahlungswirksamen Effekte aus der aktienbasierten Vergütung in Höhe von 1,1 Mio. € (2019: 0,9 Mio. €; vgl. Erläuterungen 29 „Personalaufwand“). Zusätzlich sind in den nicht zahlungswirksamen Veränderungen Währungseffekte in Höhe von -2,7 Mio. € (2019: -0,1 Mio. €) und aus Veränderungen der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Höhe von - 7,6 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €) enthalten, welche direkt im Eigenkapital erfasst werden.

Der Posten „Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten“ ist, aufgrund von offenen Posten, welche nicht zahlungspflichtig waren, nicht mit den entsprechenden Zugängen der „immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen“ abstimmbar. Im Wesentlichen ergeben sich die Unterschiede aus der Veränderung der Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten aus Investitionen in das Sachanlagevermögen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Mio. € (2019: 16,9 Mio. €) erhöht. Die offenen Posten aus den Investitionen des Vorjahres wurden im Folgejahr vollständig bezahlt und in der Geldflussrechnung dem Posten „Auszahlungen aus dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten“ zugeordnet.

Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

31. DEZEMBER 2019 ZUGANG AUS KONSOLIDIERUNGSKREIS ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN
(IN T€) TILGUNG
--- --- --- ---
Langfristige Finanzschulden 2.818 2.803 0
Kurzfristige Finanzschulden 2.794 3.480 -2.093
Derivate 1.278 0 -1.278
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 6.890 6.283 -3.371
ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNGEN NICHT ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNG 31. DEZEMBER 2020
(IN T€) AUFNAHME
--- --- --- ---
Langfristige Finanzschulden 40.000 5.482 51.103
Kurzfristige Finanzschulden 1.406 0 5.587
Derivate 0 736 736
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 41.406 6.218 57.426

Die langfristigen Finanzschulden haben sich durch die Inanspruchnahme der ersten Tranche eines Konsortialkredites um 40,0 Mio. € erhöht. Des Weiteren resultiert die Erhöhung aus der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verpflichtung aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen in Kapitel 19 Andere finanzielle Verbindlichkeiten)

Die dargestellten Zahlungsmittelbestände sind wie im Vorjahr frei verfügbar und unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung.

38. Risikomanagement

38.1. Internes Kontrollsystem

Um die Übereinstimmung des Konzernabschlusses der VARTA AG mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und um die Ordnungsmäßigkeit der Konzernberichterstattung zu gewährleisten, hat das Management der VARTA AG interne Kontroll- und Steuerungssysteme für die Finanzberichterstattung eingerichtet. Damit wird eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleistet, um eine möglichst zuverlässige Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu ermöglichen.

Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand und zum anderen die Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Eine interne Revision ist aufgebaut, sodass regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden können, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet werden.

Jedem internen Kontrollsystem, wie gut auch immer konzipiert, sind Grenzen gesetzt. Daher können auch diejenigen internen Kontroll- und Steuerungssysteme, die für wirksam befunden wurden, keine vollständige Sicherheit hinsichtlich der Erstellung und Darstellung von Abschlüssen bieten.

Bei der Bilanzierung und Bewertung werden Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft getroffen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögen und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs darstellen, sind unter den einzelnen Positionen im Anhang dargestellt. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr aber keine Risiken identifiziert, die zu einer wesentlichen Korrektur der im Konzernabschluss dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen könnten.

38.2. Finanzrisikomanagement

Vorrangiges Ziel für das Finanzrisikomanagement ist, die Finanzrisiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und effiziente Sicherungsmaßnahmen zu etablieren. Die finanziellen Risiken ergeben sich aus dem operativen Geschäft sowie der Finanzierungsstruktur. Dazu zählen insbesondere das Kredit-, Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiko sowie das Marktpreisrisiko von Commodities.

Neben der Identifizierung, Analyse und Bewertung der Finanzrisiken erfolgen auch die Entscheidungen über den Einsatz von Finanzinstrumenten zum Steuern dieser Risiken grundsätzlich durch das Management und den Vorstand des VARTA AG - Konzerns, welche im Allgemeinen die Strategie einer geringen Risikobereitschaft verfolgen.

Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für Messung, Überwachung und Absicherung der finanziellen Risiken.

Kreditrisiko (Bonitätsrisiko)

Das Kreditrisiko entsteht im Konzern aus Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wobei der Schwerpunkt des Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt. Dem Ausfallsrisiko im Forderungsbereich aufgrund von Liquiditätsrisiken wird durch gezielte Maßnahmen wie laufende Bonitätsprüfung, teilweise Versicherung der Forderungen gegen Insolvenz, Vorauszahlungsvereinbarung und Mahnwesen entgegengewirkt.

Aufgrund der Konzernpolitik, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weltweit als Einlagen ausschließlich bei Finanzinstitutionen mit einwandfreier erstklassiger Bonität oder bei nahestehenden Unternehmen zu investieren, ist das aus Bankguthaben entstehende Kreditrisiko ebenso begrenzt.

Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Kreditrisiko, das sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammensetzt:

BUCHWERTE
(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
--- --- ---
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 121.889 244.781
Vertragsvermögenswerte 2.636 2.032
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 120.136 51.966
Andere finanzielle Vermögenswerte 1.364 548
Sonstige Vermögenswerte * 59.899 30.922
Summe finanzielle Vermögenswerte 305.924 330.249

* ohne sonstige Steuerforderungen 12,5 Mio. € (2019: 3,7 Mio. €) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2,4 Mio. € (2019: 0,7 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2020 bestand mit einer Bank ein Rahmenvertrag über den Verkauf von Forderungen mit einer Laufzeit bis September 2021. Dieser wurde Mitte 2020 um ein weiteres Jahr verlängert. Dabei werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Eingang der entsprechenden Rechnung beim jeweiligen Schuldner unter Angabe des Zahlungsziels verkauft. Der Verkauf der Forderungen erfolgt zum Ende eines Monats. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet die Bank im Rahmen eines Gesamtvolumens in Höhe von 10,0 Mio. € über die Höhe der anzukaufenden Forderungen. Von den zu diesem Zeitpunkt zum Fair Value bewerteten Forderungen werden 90 % an die Bank verkauft. Die im Laufe eines Monats bezahlten Forderungen werden unter den sonstigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Bank dargestellt (vgl. Erläuterungen 19 „Andere finanzielle Verbindlichkeiten“). Zum 31. Dezember 2020 hat der Konzern aus diesem Vertrag Forderungen in Höhe von 6,5 Mio. € (31. Dezember 2019: 7,9 Mio. €) verkauft.

Darüber hinaus verkaufen im Rahmen des Factorings ein paar VARTA Consumer-Gesellschaften bestimmte Forderungen aus Warenlieferungen fortlaufend an mehrere Factoringinstitute. Zweck des Factorings ist insbesondere die Verbesserung der Liquidität. Neben der sofortigen Umwandlung von Forderungen in Zahlungsmittel wurde das Delkredererisiko an den Factor abgegeben. Darüber hinaus führt der Verkauf von Forderungen zu einer Bilanzverkürzung mit positiven Effekten auf bestimmte Bilanzkennzahlen. Risiken resultieren im Wesentlichen aus der Garantie für den rechtlichen Bestand der Forderungen. Aus dem Factoring der VARTA Consumer-Gesellschaften resultieren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 aus diesen Verträgen Forderungen in Höhe von 34,7 Mio. €.

Am Bilanzstichtag waren Ausleihungen inklusive abgegrenzter Zinsen in Höhe von 0,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,5 Mio. €) an Dritte gewährt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 betreffen die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen den Erstattungsanspruch aus Schuldbeitritt in Höhe von 19,8 Mio. € (2019: 17,9 Mio. €) und Forderungen aus Förderprojekten in Höhe von 16,7 Mio. € (2019: 9,3 Mio. €). Des Weiteren sind in den sontigen Vermögenswerten Steuererstattungsansprüche gegenüber der Energizer Holdings Inc. in Höhe von 13,2 Mio. €. enthalten, für den Ausgleich von Steuern aus den Zeiträumen vor dem Erwerb des VARTA Consumer-Geschäfts. Darüber hinaus betreffen 4,0 Mio. € Sicherungseinbehalte und sonstige Forderungen aus dem Factoring.

Im Rahmen des Wertminderungsmodells wird bei der Bildung einer Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach für diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit erfasst werden.

Das maximale Kreditrisiko ist als gering einzustufen, da das im Grundgeschäft immanente Ausfallsrisiko mit Geschäftspartnern in Höhe von 92,5 Mio. € (31. Dezember 2019: 14,5 Mio. €) teilweise durch Kreditversicherungen abgedeckt wird. Die anzuwendenden Kriterien zur Bonitätsbeurteilung sind in den Verträgen mit Kreditversicherern sowie in internen Richtlinien festgelegt. Zudem ist das Kreditrisiko nicht konzentriert, da die Kundenbasis des Konzerns aus einer Vielzahl von Kunden besteht. Offene Forderungen zum Bilanzstichtag müssen unabhängig von ihren Fälligkeiten den Kriterien der Risikobeurteilung des Konzerns standhalten. Grundsätzlich wird bei allen finanziellen Vermögenswerten aufgrund von internen und externen Erfahrungswerten ein Risiko berücksichtigt. Es gibt keine finanziellen Vermögenswerte, für die Konditionen nachverhandelt wurden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach Wertberichtigung lassen sich wie folgt darstellen:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Vertragsvermögenswerte 2.636 2.032
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 120.767 52.138
Wertberichtigungen -631 -172
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte - netto 122.772 53.998

Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:

(IN T€) 2020 2019
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 172 438
Zuführung 571 12
Verbrauch -21 -31
Auflösung -77 -257
Währungsdifferenzen -14 10
Summe Wertberichtigungen 631 172

Eine 100 %-ige Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. des finanziellen Vermögenswertes wird vorgenommen, sobald eine Uneinbringlichkeit bekannt oder eine Forderung über 90 Tage überfällig ist. Abweichungen von diesem Grundsatz sind beispielsweise möglich bei strittigen Posten oder bei vorhandenem Guthaben. Für überfällige Forderungen zwischen 31 und 90 Tagen wird der erwartete Ausfall unter Berücksichtigung des Länderrisikos und durchschnittlicher Ausfälle wie folgt erfasst:

> 31 Tage: 0,00-0,17 % Wertberichtigung

Um den Erfahrungen aus Vorjahren Rechnung zu tragen werden die wesentlichen offenen Forderungen, bereinigt um die versicherten oder bereits wertberichtigten Forderungen und bereinigt um Forderungen von öffentlichen Auftraggebern, jährlich unter Anwendung eines pauschalierten Verfahrens wertberichtigt. Der angesetzte Wertberichtigungssatz berechnet sich jährlich aus einem Zehnjahresdurchschnitt der Relation von offenen Forderungen und Forderungsausfällen sowie einem Länderrisikozuschlag.

Die folgende Abbildung legt die Informationen zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem Simplified Approach offen:

31. DEZEMBER 2020
(IN T€) BUCHWERT VOR WERTBERICHTIGUNGEN WERTBERICHTIGUNGEN NETTO
--- --- --- ---
0 bis 10 Tage überfällig 16.722 -204 16.518
11 bis 30 Tage überfällig 3.276 -16 3.260
31 bis 60 Tage überfällig 2.165 -66 2.099
61 bis 180 Tage überfällig 0 0 0
181 bis 360 Tage überfällig 1.054 -174 880
Mehr als 360 Tage überfällig 207 -171 36
Summe Konzern 23.424 -631 22.793
31. DEZEMBER 2019
(IN T€) BUCHWERT VOR WERTBERICHTIGUNGEN WERTBERICHTIGUNGEN NETTO
--- --- --- ---
0 bis 10 Tage überfällig 4.314 -1 4.313
11 bis 30 Tage überfällig 1.704 0 1.704
31 bis 60 Tage überfällig 801 -13 788
61 bis 180 Tage überfällig 0 0 0
181 bis 360 Tage überfällig 243 -7 236
Mehr als 360 Tage überfällig 156 -151 5
Summe Konzern 7.218 -172 7.046

Bei den überfälligen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich in erster Linie um Forderungen aus langjährig bestehenden Kundenbeziehungen. Aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit erwartet der Konzern keine wesentlichen Ausfälle.

Die finanziellen Vermögenswerte, die unter die Anwendung des General Approachs fallen, wurden nicht wertberichtigt, da aus den aktuell vorhandenen Sachverhalten aufgrund von Sicherheiten keine wesentlichen Ausfälle erwartet werden.

Liquiditätsrisiko

Die Sicherung der Liquidität wird laufend durch das Treasury des VARTA AG - Konzerns überwacht. Die Steuerung reicht vom ständigen Vergleich der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsflüsse bis zur Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die wesentlichen Liquiditätsrisiken bestehen in allgemeinen Wirtschaftsrisiken, im Ausfall von Kundenzahlungen und Wechselkursrisiken.

Nachfolgend werden die nicht diskontierten vertraglichen Fälligkeiten der nichtderivativen und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestehen im Zeitablauf keine Änderungen des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeiten:

31. Dezember 2020

(IN T€) BUCHWERTE VERTRAGLICHE CASHFLOWS SOFORT BIS 3 MONATE
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Finanzverbindlichkeiten * 56.690 53.166 0 0
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 94.577 94.577 22.163 72.149
Sonstige abgegrenzte Schulden 67.587 67.587 0 67.587
Sonstige Verbindlichkeiten ** 7.346 7.346 63 3.747
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 226.200 222.676 22.226 143.483
(IN T€) 3 BIS 12 MONATE 1 BIS 5 JAHRE MEHR ALS 5 JAHRE
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Finanzverbindlichkeiten * 2.063 51.103 0
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 265 0 0
Sonstige abgegrenzte Schulden 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten ** 3.536 0 0
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 5.864 51.103 0

* Ohne derivative Finanzinstrumente 0,7 Mio. €; inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von 8,3 Mio. € mit einer erwarteten Laufzeit von unter 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann (vgl. Erläuterungen

** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 1,4 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 13,3 Mio. €, Zollverbindlichkeiten 1,2 Mio. €, sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 11,3 Mio. €und im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,2 Mio. €

(IN T€) BUCHWERTE VERTRAGLICHE CASHFLOWS SOFORT BIS 3 MONATE
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte 736 736 0 437
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten 736 736 0 437
Summe Konzern 226.936 223.412 22.226 143.920
(IN T€) 3 BIS 12 MONATE 1 BIS 5 JAHRE MEHR ALS 5 JAHRE
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte 299 0 0
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten 299 0 0
Summe Konzern 6.163 51.103 0

31. Dezember 2019

(IN T€) BUCHWERTE VERTRAGLICHE CASHFLOWS SOFORT BIS 3 MONATE
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Finanzverbindlichkeiten * 5.612 5.612 0 2.794
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 56.136 56.136 19.195 32.546
Sonstige abgegrenzte Schulden 4.301 4.301 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten **** 4.090 4.090 906 3.173
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 70.139 70.139 20.101 38.513
(IN T€) 3 BIS 12 MONATE 1 BIS 5 JAHRE MEHR ALS 5 JAHRE
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Finanzverbindlichkeiten * 0 0 2.818
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.395 0 0
Sonstige abgegrenzte Schulden 4.301 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten **** 11 0 0
Summe nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 8.707 0 2.818

* Ohne derivative Finanzinstrumente 1,3 Mio. €; inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von 2,8 Mio. € mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann. (vgl. Erläuterungen

**** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 0,1 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 12,4 Mio. €, Zollverbindlichkeiten 1,6 Mio. €, sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 2,0 Mio. €und im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,0 Mio. €

(IN T€) BUCHWERTE VERTRAGLICHE CASHFLOWS SOFORT BIS 3 MONATE
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte (Cashflow-Hedge) 1.278 61.342 0 61.342
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten 1.278 61.342 0 61.342
Summe Konzern 71.417 131.481 20.101 99.855
(IN T€) 3 BIS 12 MONATE 1 BIS 5 JAHRE MEHR ALS 5 JAHRE
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte (Cashflow-Hedge) 0 0 0
Summe derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0
Summe Konzern 8.707 0 2.818

Marktrisiko

Das Marktrisiko beinhaltet das Währungs-, Rohstoff- und Zinsrisiko, welche nachfolgend näher erläutert werden.

Rohstoffrisiko

Der Konzern kauft Rohstoffe in unterschiedlichen Mengen, und diese unterliegen einem Preisänderungsrisiko. Durch die Analyse der geplanten Rohstoffmengen werden die wesentlichen Rohstoffe bestimmt und durch Commodity Swaps (im Wesentlichen für Nickel und Zink) abgesichert. Das verbleibende Rohstoffrisiko wird für den Konzern als gering eingeschätzt.

Währungsrisiko

Der Konzern wickelt seine Warenein- und -verkäufe basierend auf der funktionalen Währung der drei Regionen überwiegend in Euro (Europa) und US Dollar (USA, Asien) ab. Währungsrisiken, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen, bestehen nur in sehr geringem Ausmaß, da die anfallenden Ausgangsrechnungen bei Auslandsgesellschaften zum Großteil in der jeweiligen lokalen Währung fakturiert werden. Ebenso werden Einkäufe von Vorräten und/oder von Dienstleistungen hauptsächlich in der lokalen Währung der Tochtergesellschaften getätigt.

Zum Bilanzstichtag sind die verzinslichen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen handelt es sich hier um Leasing- und Darlehensverbindlichkeiten, überwiegend in Euro und US-Dollar ausgewiesen, welche den funktionalen Währungen der jeweiligen Konzerngesellschaften entsprechen, sodass auch diesbezüglich nach Einschätzung des Konzerns kein wesentliches Währungsrisiko besteht.

Die nachfolgende Abbildung zeigt finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach dem Währungspaar EUR / USD, bei denen die Währung von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft, welche diese Finanzinstrumente hält, abweicht.

(IN T€) 31. Dezember 2020 31. DEZEMBER 2019
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 45.822 27.983
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.990 26.446
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 14.736 8.790
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.602 8.482
erhaltene Kundenanzahlungen 72.913 66.564
Darlehen von nahestehenden Unternehmen 24.815 24.880
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 4.989 3.806
Summe Währungsexposure brutto -24.771 -40.513
Devisentermingeschäfte 84.248 49.373
Summe Währungsexposure netto 59.477 8.860

Weitere für den Konzern relevante Währungspaare sind von untergeordneter Bedeutung.

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung der folgenden funktionalen Währung gegenüber der Fremdwährung aus dem Währungspaar in Höhe von der unten angeführten Prozentpunkte hätte das Ergebnis des Konzernabschlusses um die untenstehenden Beträge per 31. Dezember erhöht (gemindert). Im Rahmen dieser Analyse werden die übrigen Variablen, insbesondere die Zinssätze, konstant gehalten.

(IN T€) GEWINN (+) / VERLUST (-)
31. Dezember 2020
--- --- --- ---
EUR/USD +/- 8,0 % 3.882 -3.095
(IN T€) GEWINN (+) / VERLUST (-)
31. Dezember 2019
--- --- --- ---
EUR/USD +/- 4,9 % 1.810 -1.726

Die Volatilität für die einzelnen relevanten Währungspaare wurde mit historischen Daten für die letzten 250 Kurstage (vor dem jeweiligen Stichtag) berechnet. Auf Basis der täglichen Wechselkursentwicklung (Veränderung aktueller Kurse gegenüber Vortag) wurde durch Hochskalieren dieser Tagesvolatilitäten die dargelegte Jahresvolatilität ermittelt.

Die Sensitivitätsanalyse zeigte, dass sich keine wesentlichen Effekte auf das Eigenkapital des Konzerns aus den Währungspaaren ergeben hätten.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko teilt sich auf in Veränderungen der zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und in ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwertes, de facto verändert sich der Marktwert eines Finanzinstrumentes aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes.

Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, welche sich aus der Aufnahme und der Anlage von Finanzmitteln zu fixen und variablen Zinssätzen ergeben, wobei der VARTA AG Konzern aufgrund des derzeitigen Liquiditätsüberschusses die Anlage von Mitteln bei Banken vornimmt.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende verzinsliche Finanzinstrumente:

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Fest verzinsliche Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte * 246 61.624
Finanzielle Verbindlichkeiten ** 2.813 5.626
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte * 121.642 183.157
Finanzielle Verbindlichkeiten ** 40.031 0

* enthalten Bankguthaben und Festgelder sowie kurzfristige Veranlagungen

** enthalten sonstige Finanzverbindlichkeiten, ohne derivative Finanzinstrumente 0,7 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €)

Sensitivitätsanalyse für festverzinsliche Finanzinstrumente

Im Konzern sind weder finanzielle Vermögenswerte (Festgelder) noch finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), die fix verzinslich sind, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Erhöhung der Zinssätze hätte somit keinen Einfluss auf das Konzernergebnis.

Sensitivitätsanalyse für variable verzinsliche Finanzinstrumente

Eine Zinssatzerhöhung um einen Prozentpunkt hätte - unter Berücksichtigung der Absicherung variabel verzinslicher Finanzinstrumente durch fixe Zinsen - das Konzernergebnis um 0,6 Mio. € erhöht (2019: um 1,3 Mio. € erhöht). Eine Reduktion des Zinssatzes von einem Prozentpunkt hätte eine Reduktion des Konzernergebnisses um 0,6 Mio. € (2019: Reduzierung um 1,3 Mio. €) zur Folge, Im Rahmen dieser Analyse wird angenommen, dass alle übrigen Variablen, insbesondere Fremdwährungseffekte, konstant bleiben.

Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente im Wesentlichen zur Reduzierung der Risiken aus Änderungen von Wechsel- und Rohstoffkursen ein. Dabei kommen Devisentermingeschäfte und Commodity Swaps zur Reduktion der kurzfristigen Auswirkungen von Wechselkurs- und Rohstoffkursschwankungen zur Anwendung. Alle diesbezüglichen Vertragspartner sind namhafte internationale Finanzinstitute, mit denen der Konzern in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Dementsprechend betrachtet der Konzern das Risiko der Nichterfüllung durch einen Vertragspartner und damit das Risiko diesbezüglicher Verluste als gering. Der Verlust der dargestellten derivativen Finanzinstrumente beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 -4,6 Mio. € (31. Dezember 2019: Gewinn 2,1 Mio. €).

Der Konzern designiert die Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Währungsrisiken und wendet ein Sicherungsverhältnis von 1:1 an. Die kritischen Bedingungen entsprechen dem Devisentermingeschäft sowie dem Grundgeschäft. Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme.

Die Derivate werden im Rahmen des deutschen Rahmenvertrags für finanzielle Derivatgeschäfte abgeschlossen, welcher eine Verrechnung von ausstehenden Positionen ermöglicht. Der zugrunde liegende Vertrag entspricht nicht den Kriterien des IFRS 9, um eine Verrechnung durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einem Verzug oder einer Insolvenz eines Vertragspartners, besteht trotzdem ein rechtskräftiges Recht zur Verrechnung von ausstehenden Geschäften. Zum Bilanzstichtag wurden keine Verrechnungen in den finanziellen Posten vorgenommen. Damit entspricht der potenziell verrechnete Betrag, welcher unter einem Rahmenvertrag möglich wäre, dem ausgewiesenen Bruttobuchwert der Derivate.

Folgende Tabelle zeigt den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag:

31. Dezember 2020

WÄHRUNG DURCHSCHN. SICHERUNGSDAUER 1-12 MONATE NOMINALER BETRAG (IN TAUSEND ORIGINAL WÄHRUNG) FAIR VALUE (IN T€) LAUFZEIT
Commodity Swap USD 6 145 -4 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft USD 2 1.600 -1 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft USD 1 30.450 -50 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft USD 1 16.500 -22 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft USD 1 54.528 -364 bis 1 Jahr
Commodity Swap USD 6 2.094 -63 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft USD 7 3.500 -232 bis 1 Jahr
Summe Konzern -736

31. Dezember 2019

WÄHRUNG DURCHSCHN. SICHERUNGSKURS 1-12 MONATE NOMINALER BETRAG (IN TAUSEND ORIGINAL WÄHRUNG)
Commodity Swap USD 16 392
Devisentermingeschäft USD 1 27.950
Devisentermingeschäft USD 1 11.761
Devisentermingeschäft USD 1 29.200
Devisentermingeschäft USD 1 9.600
Devisentermingeschäft USD 1 1.600
Devisentermingeschäft SGD 1 464
Devisentermingeschäft SGD 1 465
Devisentermingeschäft SGD 1 465
Devisentermingeschäft SGD 1 465
Devisentermingeschäft SGD 1 466
Devisentermingeschäft SGD 1 466
Devisentermingeschäft SGD 1 466
Devisentermingeschäft SGD 1 466
Devisentermingeschäft SGD 1 467
Devisentermingeschäft SGD 1 467
Devisentermingeschäft SGD 1 467
Devisentermingeschäft SGD 1 468
Devisentermingeschäft SGD 1 464
Devisentermingeschäft SGD 1 464
Devisentermingeschäft SGD 1 464
Devisentermingeschäft SGD 1 464
Summe Konzern
FAIR VALUE (IN T€) DAVON ERFOLGSNEUTRAL LAUFZEIT
Commodity Swap -42 -42 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -196 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -188 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -81 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -621 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -103 0 über 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -2 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -2 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -2 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -4 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -3 0 bis 1 Jahr
Devisentermingeschäft -4 0 bis 1 Jahr
Summe Konzern -1.278 -42

Die Sicherungsgeschäfte werden über die Laufzeit mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs abgeschlossen.

Die Devisentermingeschäfte sind mit einem Wert von -0,7 Mio. € (2019: -1,2 Mio. €) sowie die Commodity-Sicherung in Höhe von -0,067 Mio. € (2019: -0,04 Mio. €) in dem Bilanzposten sonstige Verbindlichkeiten dargestellt.

Die Liquiditätsanalyse der derivativen Finanzinstrumente wurde bereits im obigen Teil dieses Kapitels, unter „Liquiditätsrisiko“ dargestellt.

Kategorien von Finanzinstrumenten

In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Kategorien dargestellt. Im Bereich der derivativen Finanzinstrumente unterscheiden sich die Buchwerte von den beizulegenden Zeitwerten, im Fall der übrigen Finanzinstrumente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 STUFE 1 STUFE 2 STUFE 3
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Forderungsverkauf -41.210 0 -41.210 0
Besserungsschein -8.300 0 0 -8.300
Derivative Finanzinstrumente - Aktiva 1.076 0 1.076 0
Derivative Finanzinstrumente - Passiva -736 0 -736 0
Summe -49.170 0 -40.870 -8.300
(IN T€) 31. DEZEMBER 2019 STUFE 1 STUFE 2 STUFE 3
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Forderungsverkauf -2.089 0 -2.089 0
Besserungsschein -2.818 0 0 -2.818
Derivative Finanzinstrumente - Aktiva 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente - Passiva -1.278 0 -1.278 0
Summe -6.185 0 -3.367 -2.818
(IN T€) 31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
Derivative Finanzinstrumente 1.076 0
Derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet 1.076 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 121.889 244.781
Ausleihungen 288 548
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 120.136 51.966
Sonstige Vermögenswerte * 59.899 30.922
Ausleihungen und Forderungen 180.323 83.436
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 302.212 328.217
Summe finanzielle Vermögenswerte 303.288 328.217
Derivative Finanzverbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet 736 1.278
Derivative Finanzverbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet 736 1.278
Sonstige Finanzverbindlichkeiten ** 56.690 5.626
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 94.577 56.136
Sonstige Abgegrenzte Schulden 67.587 4.301
Sonstige Verbindlichkeiten *** 7.346 4.090
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 226.200 70.153
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 226.936 71.431

* Ohne sonstige Steuerforderungen 12,5 Mio. € (2019: 3,7 Mio. €) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2,4 Mio. € (2019: 0,7 Mio. €)

** Ohne derivative Finanzinstrumente 0,7 Mio. € (2019: 1,3 Mio. €); inklusive einem Forderungsverzicht in Höhe von 8,3 Mio. € mit einer erwarteten Laufzeit von unter 5 Jahren, welcher aufgrund von bestimmten Umständen früher zurückbezahlt werden kann (vgl. Erläuterungen 19 Andere finanzielle Verbindlichkeiten)

*** Ohne passive Rechnungsabgrenzungen 0,1 Mio. € (2019: 0,1 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Förderprojekten 13,3 Mio. € (2019: 12,4 Mio. €), Zollverbindlichkeiten 1,2 Mio. € (2019: 1,6 Mio. €), sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern 11,3 Mio. € (2019: 2,0 Mio. €) und im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,2 Mio. € (2019: 0,0 Mio. €)

Berechnung des beizulegenden Zeitwerts:

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IFRS 13.9).

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value- Hierarchie eingeordnet:

Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 auf einer Notierung basierenden Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Zum Bilanzstichtag weist der Konzern ausschließlich Finanzinstrumente der Stufe 2 und Stufe 3 aus, welche mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Kapitalmanagement

Seit dem Börsengang verfügt der VARTA AG Konzern über eine vergleichsweise sehr hohe Eigenkapitalbasis bzw. Eigenkapital-Quote. Diese Kapitalausstattung erlaubt es dem Konzern, die weiterhin notwendigen Investitionen zur Erweiterung der Produktionskapazitäten aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Mittelfristig strebt der Konzern ein kosten- und risikooptimal ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital an, bei gleichzeitiger Einhaltung der sich aus dem Konsortialkredit ergebenden Anforderungen.

39. Nahestehende Personen und Gesellschaften

Folgende Personen und Gesellschaften wurden als nahestehende Personen und Gesellschaften für die Berichtsperioden 2020 und 2019 identifiziert:

MTC als oberstes Mutterunternehmen und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;
Alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt von Mitgliedern des Managements kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;
Prof. DDr. Michael Tojner als oberste Kontrollinstanz und alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt durch Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden;
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VARTA AG und deren Familienangehörige; Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zum VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. unter 20 „Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer“.

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden unter marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Transaktionen mit nahestehenden Personen des Konzerns werden in folgenden Kategorien dargestellt:

Nahestehende Unternehmen:

Gesellschaften, die von MTC kontrolliert, gemeinsam kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden, und MTC selbst (im Folgenden „MTC-Gesellschaften“);
Gesellschaften, die von Prof. DDr. Michael Tojner kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden (im Folgenden „Prof. DDr Tojner Gesellschaften“);
Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns;
Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

Nahestehende Personen:

Personen, die direkt oder indirekt über die Befugnis und die Verantwortung für die Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten des Konzerns verfügen.

39.1. Nahestehende Unternehmen

Im dargestellten Konzernabschluss sind die Verkäufe und der Erwerb von Vermögenswerten und Dienstleistungen von und an nahestehenden Unternehmen enthalten:

2020 2019
(IN T€) TRANSAKTIONSVOLUMEN TRANSAKTIONSVOLUMEN
--- --- --- --- ---
TRANSAKTIONEN VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
--- --- --- --- ---
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften 771 363 448 781
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften 90 2.300 128 1.810
Transaktionen mit Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 60 279 16 205
Summe 921 2.942 592 2.796

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten ausstehend:

31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
(IN T€) AUSSTEHENDE POSITIONEN AUSSTEHENDE POSITIONEN
--- --- --- --- ---
TRANSAKTIONEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN
--- --- --- --- ---
Transaktionen mit MTC-Gesellschaften 221 76 42.244 323
Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften 0 585 0 602
Transaktionen mit Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 40 279 0 103
Summe 261 940 42.244 1.028

Es besteht weiterhin eine finanzielle Verbindlichkeit gegenüber MTC-Gesellschaften aus dem Besserungsschein (vgl. Erläuterungen 19 „Andere finanzielle Verbindlichkeiten“) in Höhe von 8,3 Mio. € (2019: 2,8 Mio. €).

Die ausstehenden Forderungen sind weitestgehend besichert.

Transaktionen mit MTC-Gesellschaften

Folgende Transaktionen wurden im vorliegenden Geschäftsjahr mit MTC-Gesellschaften getätigt:

2020 2019
(IN T€) TRANSAKTIONSVOLUMEN TRANSAKTIONSVOLUMEN
--- --- --- --- ---
TRANSAKTIONEN VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
--- --- --- --- ---
Dienstleistungen 771 363 448 781
Summe 771 363 448 781

Die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden MTC-Gesellschaften weisen per 31. Dezember 2020 folgende Positionen aus:

31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
(IN T€) AUSSTEHENDE POSITIONEN AUSSTEHENDE POSITIONEN
--- --- --- --- ---
TRANSAKTIONEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN
--- --- --- --- ---
Services 221 76 127 323
kurzfriste Anlage inklusive Zinsen 0 0 42.117 0
Summe 221 76 42.244 323

Aufgrund der intensiven Investitionen in die Produktionserweiterung im Bereich der Lithium-Ionen-Knopfzellen wurde die kurzfristige Veranlagung an die Montana Tech Components GmbH im Geschäftsjahr 2020 vollständig zurückgeführt.

Es besteht eine nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH in Höhe von 8,0 Mio. €. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 20.2 „Pensionen"

Transaktionen mit Prof. DDr. Tojner Gesellschaften

Im Rahmen einer Sale & Lease Back Transaktion im Jahr 2015 mit einer durch Prof. DDr. Michael Tojner beherrschten Gesellschaft (vgl. Erläuterungen 10 „Leasing“) sind aus der Rückmiete der Grundstücke und Gebäude im Geschäftsjahr 2020 1,9 Mio. € (im Vorjahr: 1,6 Mio. €) für Mietaufwendungen. Insgesamt stellt sich das Transaktionsvolumen mit Prof. DDr. Michael Tojner-Gesellschaften wie folgt dar:

2020 2019
(IN T€) TRANSAKTIONSVOLUMEN TRANSAKTIONSVOLUMEN
--- --- --- --- ---
TRANSAKTIONSART VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN VERKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN KAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
--- --- --- --- ---
Dienstleistungen 90 2.300 128 1.810
Summe 90 2.300 128 1.810

Zum Bilanzstichtag sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag in der Konzern-Rechnung offen:

31. DEZEMBER 2020 31. DEZEMBER 2019
(IN T€) AUSSTEHENDE POSITIONEN AUSSTEHENDE POSITIONEN
--- --- --- --- ---
TRANSAKTIONEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN FORDERUNGEN VERBINDLICHKEITEN
--- --- --- --- ---
Darlehen inklusive Zinsen 0 585 0 568
Dienstleistungen 0 0 0 34
Summe 0 585 0 602

Des Weiteren besteht eine Garantie der Global Equity Beteiligungs-Management GmbH, Wien, über 20,0 Mio. € für Eventualverbindlichkeiten (vgl. 41 „Eventualverbindlichkeiten“).

Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen

Seit der Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens VW-VM Forschungsgesellschaft mbH & Co.KG im Jahr 2018 und der Liquidierung des Gemeinschaftsunternehmen im Jahr 2019 gibt es aktuell keine Transaktionen zu Gemeinschaftsunternehmen.

Transaktionen mit Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

In den berichteten Geschäftsjahren besteht mit der VARTA Micro Innovation GmbH ein Beteiligungsverhältnis.

Im Geschäftsjahr 2020 konnte ein Transaktionsvolumen aus Verkauf von Dienstleistungen in Höhe von 0,1 Mio. € und Zukauf von Dienstleistungen in Höhe von 0,3 Mio. € generiert werden. Zum 31. Dezember 2020 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mio. €.

39.2. Nahestehende Personen

Die Mitglieder der obersten Führungs- und Überwachungsebene (key management personnel) bestehend aus Vorstand, ausgewählten Schlüsselpositionen und Aufsichtsrat erhielten für ihre Tätigkeit folgende Vergütung:

(IN T€) 2020 2019
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 7.451 5.414
Andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer 4.720 1.382
Anteilsbasierte Vergütungen 127 981
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3 0
Führungskräftevergütung in Summe 12.301 7.777

40. Management der VARTA AG

Der Vorstand der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:

Herbert Schein, Vorsitzender des Vorstandes / CEO

Weitere Mandate:

Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH
Geschäftsführer VARTA Storage GmbH
Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH
Geschäftsführer VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA

Steffen Munz, Finanzvorstand / CFO bis 31. Dezember 2020

Weitere Mandate bis 31. Dezember 2020

Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH
Geschäftsführer VARTA Storage GmbH
Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH
Geschäftsführer VARTA Consumer Battenes GmbH & Co. KGaA

Armin Hessenberger, Mitglied des Vorstandes seit 1. Oktober 2020

Finanzvorstand/CFO seit 1. Januar 2021

Weitere Mandate seit 1. Dezember 2020:

Geschäftsführer VARTA Microbattery GmbH
Geschäftsführer VARTA Storage GmbH
Geschäftsführer VARTA Micro Production GmbH
Geschäftsführer VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA

Weitere Mandate bis 30. November 2020:

Aufsichtsratvorsitzender VARTA Microbattery GmbH

Der Aufsichtsrat der VARTA AG setzt sich wie folgt zusammen:

Prof. DDr. Michael Tojner (Vorsitzender)

CEO Montana Tech Components GmbH

CEO VARTA Pensionstreuhand e. V.

Weitere Mandate:

Vorsitzender Aufsichtsrat der ASTA Energy Transmission Components GmbH

Mitglied des Aufsichtsrats der Universal Alloy Corporation USA
Mitglied des Aufsichtsrats der Aluflexpack Novi d.o.o.
Mitglied des Aufsichtsrats der Dorotheum GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats der Montana Aerospace Components Inc.
Mitglied des Aufsichtsrats der MTC US Corp.
Vorsitzender Verwaltungsrat der Montana Tech Components AG
Vorsitzender Verwaltungsrat der Montana AS Beteiligungs Holding AG

Dr. Harald Sommerer (Unternehmer und Investor)

Weitere Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der Kapsch Traffic Com AG
Vorstandsvorsitzender H.F.R.C. Privatstiftung

Frank Dieter Maier

Pensionär

Weitere Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrates der ASTA Elektrodraht GmbH & Co. KG
Mitglied des Aufsichtsrates der Vishay Intertechnology Inc.
Mitglied des Aufsichtsrats der Vishay Europe GmbH

Dr. Michael Pistauer

Gründer und Geschäftsführer zahlreicher Gesellschaften wie der PI Beteiligungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, der Montana Aerospace GmbH, Österreich u.a. Weitere Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats der abatec Group AG, Österreich

Sven Quandt

Geschäftsführer der S. Qu.-Vermögensberatung GmbH & Co. KG und der X-raid GmbH

Weitere Mandate:

Mitglied des Beirats der Montana Tech Components AG

Dr. Georg Blumauer

Rechtsanwalt, Geschäftsführer Blumauer & Partner Rechtsanwälte GmbH

Geschäftsführer EXI Immobilienentwicklungs GmbH
Geschäftsführer GBI Immobilien Beta GmbH

Weitere Mandate:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der VARTA Microbattery GmbH

41. Eventualverbindlichkeiten

(IN T€) 2020 2019
Service- bzw. Dienstleistungsverpflichtungen
Fällig bis 2021/2020 562 715
Fällig bis 2022 - 2026 / 2021 - 2025 2.088 2.178
Fällig nach 2026 / 2025 1.628 1.415
Bestellobligo aus genehmigten Investitionen
Fällig bis 2021 / 2020 119.325 153.516
Übrige Abnahmeverpflichtungen
Fällig bis 2021 / 2020 50.662 66.216
Summe 174.265 224.040

Die übrigen Abnahmeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Aufträge und Lieferverträge, die mit verschiedenen Lieferanten zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Rohstoffen, Vorprodukten und halbfertigen Erzeugnissen erstellt wurden.

Darüber hinaus ist auf die Risiken aus Altlasten hinzuweisen, die bei der VARTA AG bestehen. Die ehemaligen Grundstücke der VARTA AG bzw. ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften dienten überwiegend als Produktionsstätten für die Batterieherstellung und weisen nahezu sämtliche branchentypische Altlasten auf. Eine Käuferin aller ehemaligen ausländischen sowie einer inländischen Beteiligung hat diese Risiken und mögliche in der Zukunft auftretende Risiken übernommen und die VARTA AG von diesen Risiken freigestellt; im Außenverhältnis besteht die Haftung der VARTA AG jedoch weiterhin fort. Mittlerweile wurde die Käuferin liquidiert. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management GmbH, Wien, ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen und nahestehendes Unternehmen der VARTA AG, hat diese Freistellung mit einer abgegebenen Garantie in Höhe von 20,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2031 zusätzlich abgesichert. Erst wenn die Risiken aus den Altlasten das Deckungspotential der Garantiegebern übersteigen oder diese ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird die VARTA AG entsprechend belastet. Die VARTA AG hat diese verbleibenden Risiken bewertet und keinen Bedarf zur Bildung einer Rückstellung identifiziert.

Im Zusammenhang mit den im Jahr 2016 von der VARTA AG in die VRT Pensionen GmbH abgespaltenen Pensionsverpflichtungen haftet die VARTA AG gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG als Gesamtschuldner für 10 Jahre nach der Abspaltung und somit bis zum Jahr 2026. Da die Abspaltung der 25,5 Mio. € Pensionsverpflichtungen auch entsprechendes Planvermögen für die Pensionsverpflichtungen in Höhe von 26,9 Mio. € umfasste, geht die VARTA AG aufgrund des Aktivüberhangs von 1,5 Mio. € davon aus, aus der Nachhaftung nicht in Anspruch genommen zu werden.

42. Beteiligungsgesellschaften

Für die im Konzernabschluss dargestellten Perioden wurden folgende Gesellschaften einbezogen, Angabe nach § 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 1-6 HGB:

NAME DER GESELLSCHAFT SITZ LAND WÄHRUNG BETEILIGUNGSQUOTE
VARTA Aktiengesellschaft Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Microbattery GmbH Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Storage GmbH Nördlingen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Micro Production GmbH Nördlingen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Microbattery Pte Ltd Singapur Singapur USD 100,00 %
VARTA Microbattery Ltd Shanghai 1 Shanghai China CNY 100,00 %
PT VARTA Microbattery Indonesia Batam Indonesien USD 100,00 %
VARTA Microbattery Japan K.K. Tokio Japan USD 100,00 %
VARTA Microbattery S.R.L. Brasov Rumänien RON 100,00 %
VARTA Microbattery Inc. Rye, NY Vereinigte Staaten von Amerika USD 100 ,00 %
VW-VM Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. 2 Ellwangen Deutschland EUR 50,00 %
Auditas GmbH Nördlingen Deutschland EUR 25,10 %
Auditas Inc. Ridgefield Vereinigte Staaten von Amerika USD 25,10 %
Connexio alternative investment & holding GmbH 3 Wien Österreich EUR 100,00 %
VARTA Micro Innovation GmbH Graz Österreich EUR 17,74 %
VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries Benelux B.V. Utrecht Niederlande EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries UK Ltd. Oldham Vereinigtes Königreich GBP 100,00 %
VARTA Consumer Batteries Iberia S.L.U. Madrid Spanien EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries Poland Sp.z.o.o. Warschau Polen PLN 100,00 %
LLC Consumer Batteries Company (Eastern Europe) Moskau Russland RUB 100,00 %
VHB Real Estate Holdings LLC 4 Delaware Vereinigte Staaten von Amerika EUR 100,00 %
Paula Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. Verm. KG Pullach i. Isartal Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Finland Oy 5 Vantaa Finnland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Norway AS 6 Oslo Norwegen NOK 100,00 %
VARTA Consumer Schweiz GmbH 7 Dietlikon Schweiz CHF 100,00 %
VARTA Consumer Sweden AB 8 Bromma Schweden SEK 100,00 %
VARTA Consumer Austria GmbH 9 Brunn am Gebirge Österreich EUR 100,00 %
VARTA Consumer Slovakia spol. s.r.o. 10 Prievidza Slowakei EUR 100,00 %
Spectrum Brands Hrvatska d.o.o. Zagreb Kroatien HRK 100,00 %
Spectrum Brands Trgovina d.o.o. Ljubljana Slowenien EUR 100,00 %
Spectrum Brands Bulgaria EOOD Sofia Bulgarien BGN 100,00 %
VARTA Consumer Europe Holding GmbH 11 Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Kommandit GmbH 12 Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer Batteries Italia s.r.l. Basiglio Italien EUR 100,00 %
VARTA Consumer Czech spol. s.r.o. 13 Česká Lípa Tschechische Republik CZK 100,00 %
Varta Pilleri Ticaret Limited Sirketi Istanbul Türkei TRY 100,00 %
VARTA Consumer Denmark A/S 14 Albertslund Dänemark DKK 100,00 %
VARTA Consumer Komplementär GmbH 15 Ellwangen Deutschland EUR 100,00 %
VARTA Consumer France S.A.S. 16 Courbevoie Frankreich EUR 100,00 %
Anabasis Handelsgesellschaft mbH Dischingen Deutschland EUR 100,00 %
EMEA Consumer Batteries (Shenzhen) Co. Ltd. Shenzhen China CNY 100,00 %
Mezzanin Finanzierungs GmbH Wien Österreich EUR 100,00 %
VAMI-SK neunzehn GmbH Graz Österreich EUR 100,00 %
VARTA Consumer Hungaria Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 %

1 seit 1.01.2020 in Liquidation

2 At Equity Bilanzierung, seit 1.07.2020 in Liquidation

3 Erwerb der restlichen Anteile am 21. April 2020, Umfirmierung in GmbH am 06. Mai 2020

4 vormals Energizer Real Estate Holdings, LLC

5 vormals Spectrum Brands Finland Oy

6 vormals Spectrum Brands Norway AS

7 vormals Spectrum Brands Schweiz GmbH

8 vormals SPB Sweden AB

9 vormals Spectrum Brands Austria GmbH

10 vormals Spectrum Brands Slovakia spol. s. r.o.

11 vormals Spectrum Brands Europe GmbH

12 vormals ROV German Limited GmbH

13 vormals Spectrum Brands Czech spol. s.r.o.

14 vormals Spectrum Brands Denmark A/S

15 vormals ROV German General Partner GmbH

16 vormals Spectrum Brands France S.A.S.

43. Zusätzliche Angaben nach HGB

Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB

Die in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogenen Gesellschaften VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, Deutschland, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, Deutschland, VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Deutschland und VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Ellwangen, Deutschland nehmen die Befreiungsregelungen nach § 264 Abs. 3 HGB für Offenlegung und Nichtaufstellung von Anhang und Lagebericht in Anspruch. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der VARTA AG der befreiende Konzernabschluss.

Das gezeichnete Kapital der VARTA AG wird von der VGG GmbH, Wien, mit 55,89 % gehalten. Die restlichen 44,11 % befinden sich im Streubesitz. Oberstes Mutterunternehmen der VGG GmbH ist die Montana Tech Components AG in Reinach, Schweiz. Der Konzernabschluss der Montana Tech Components AG kann auf der Website www.montanatechcomponents.com abgerufen werden.

Verbindlichkeiten

Der in der Position 19 „Andere Finanzielle Verbindlichkeiten" beschriebene Forderungsverzicht eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von 8,3 Mio. € hat eine Restlaufzeit von innerhalb fünf Jahren. Weitere wesentliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Es bestehen keine gesicherten Konzernverbindlichkeiten.

Anzahl der Arbeitnehmer

Dazu verweisen wir auf die Erläuterungen 29 zum „Personalaufwand“.

Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 betrug 13,4 Mio. € (2019: 3,3 Mio. €). Angaben über die Vorstandsvergütungen im Jahr 2020 sind im Vergütungsbericht dargestellt (vgl. Lagebericht). Nach dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. Oktober 2017 wird auf die nach § 285 S. 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5ff HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 ff. HGB geforderte individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder verzichtet.

Aufsichtsratvergütung

Angaben über die Aufsichtsratvergütungen im Jahr 2020 sind im Vergütungsbericht dargestellt (vgl. Lagebericht).

Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers

Nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind für das laufende Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorare für den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie folgt aufzuschlüsseln:

(IN T€) 2020 2019
Abschlussprüfungsleistungen * 1.059 469
Andere Beratungsleistungen 27 5
Steuerberatungsleistungen ** 314 230
Summe 1.400 704

* davon betreffen Vorjahre 0,2 Mio. € (2019: 0,1 Mio. €)

** davon betreffen Vorjahre 0,1 Mio. € (2019: 0,0 Mio. €)

Die Abschlussprüfungsleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr stark erhöht. Der wesentliche Anstieg ist hierbei auf die Akquisition der VARTA Consumer zurückzuführen.

Die Steuerberatungsleistungen betreffen die Erstellung betrieblicher Steuerklärungen, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Dokumentationspflichten von Verrechnungspreisen sowie die steuerliche Würdigung zu Einzelsachverhalten aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und Aufsichtsrat der VARTA AG haben im März 2021 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG abgegeben und auf der Webseite www.varta-ag.com dauerhaft zugängig gemacht.

44. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

44.1.Erwerb der VARTA Micro Innovation GmbH, Graz, Österreich

Am 2. Februar 2021 erwarb der Konzern 82,26 % der Anteile und Stimmrechte an der VARTA Micro Innovation GmbH, Graz/Österreich. Dadurch stieg der Eigenkapitalanteil des Konzerns an dem Unternehmen von 17,74 % auf 100 %, wodurch dieser die Beherrschung über die VARTA Micro Innovation GmbH erlangte.

Vor dem Erwerb wurden eine bis dato bestehende stille Gesellschaft aufgelöst sowie eine schuldrechtliche Reorganisation der VARTA Micro Innovation GmbH durchgeführt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde durch die Veräußerer vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Auflösung der stillen Gesellschaft gewährte die Muttergesellschaft der VARTA AG den ausscheidenden stillen Gesellschaftern 1.305 Aktien an der VARTA AG.

Die VARTA Micro Innovation GmbH wurde von der VARTA Microbattery GmbH, einer Tochtergesellschaft der VARTA AG, und der Technischen Universität Graz gegründet. Diese Konstellation ermöglicht es auf einzigartige Weise, dass die Erfahrung einer der weltweit ältesten und zugleich innovativsten Hersteller von Batterien vereint werden kann mit der Expertise der TU Graz, einer der europaweit führenden Institution im Bereich der elektrochemischen Grundlagenforschung.

Diese Kombination aus Fachkompetenz in Entwicklung und Fertigung von elektrochemischen Energiespeichersystemen und universitärer Expertise im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien, sowie die Einbettung in die exzellente Infrastruktur der technischen Universität Graz garantiert einen schnellen Transfer von neu entwickelten Technologien in marktreife Produkte. Die VARTA Micro Innovation GmbH bringt ihre Kompetenzen auf den Gebieten der Materialforschung bzw. Qualifizierung für elektrochemische Energiespeicher als aktiver Partner in kooperative Forschungsprojekte ein und bietet sie auch in Form von Auftragsforschung an.

Bei dem Erwerb handelt es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss, da der bestehende Anteilsbesitz von 17,74 % an der VARTA Micro Innovation GmbH im Konzern bis zum Erwerb als sonstige Beteiligung bilanziert wird.

Die Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses erfolgt auf den 31. Januar 2021; zwischen diesem Tag und dem 2. Februar 2021 sind keine wesentlichen Geschäftsvorfälle zu verzeichnen.

a) Übertragene Gegenleistung

Nachstehend ist der zum Erwerbszeitpunkt gültige beizulegende Zeitwert der Gegenleistung dargestellt:

(IN T€) 31. JANUAR 2021
Hingegebene Zahlungsmittel 5.617
Hingegebene Eigenkapitalinstrumente (1.305 Aktien der VARTA AG) 171
Zeitwert des bestehenden Eigenkapitalanteils von 17,74 % an der VARTA Micro Innovation GmbH 82
Gesamte übertragene Gegenleistung 5.870

Der zum Erwerbszeitpunkt geltende beizulegende Zeitwert der hingegebenen Aktien basiert auf dem Börenkurs der VARTA AG und beläuft sich auf 171 T€. Aus der Neubewertung des bestehenden Eigenkapitalanteils an der VARTA Micro Innovation GmbH entstand ein Gewinn von 69 T€. Der Gewinn wird im sonstigen betrieblichen Ertrag der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2021 ausgewiesen.

b) Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten

Im Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 140 T€ für Due Diligence, Rechtsanwalts- und Notargebühren angefallen. Diese Kosten sind vollumfänglich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2020 mit 140 T€ erfasst.

c) Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden

Nachstehend sind die vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:

(IN T€) 31. JANUAR 2021
Immaterielle Vermögenswerte 675
Sachanlagen 617
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 879
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.487
Latente Steuerschulden -395
Sonstige Rückstellungen -208
Erhaltene Anzahlungen -1.039
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -4
Sonstige Verbindlichkeiten -31
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 1.985

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen von 4 T€, wovon 0 T€ zum Erwerbszeitpunkt als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt wurden.

Vorläufig bewertete Vermögenswerte:

Die Beträge für die identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte sowie Sachanlagen der VARTA Micro Innovation GmbH sind noch vorläufig, da die Arbeiten zur unabhängig durchgeführten Kaufpreisallokation zum Zeitpunkt der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen waren.

Aus der durch die Veräußerer vor dem vorliegenden Erwerb durchgeführten gesellschaftsrechtlichen und schuldrechtlichen Reorganisation der VARTA Micro Innovation GmbH resultieren Auswirkungen auf vorhandene ertragsteuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft sowie, aufgrund von Verrechnungsmöglichkeiten, auch auf Verlustvorträge der CONNEXIO alternative investment holding GmbH, die im April 2020 erworben wurde. In diesem Zusammenhang sind noch Vermögenswerte für aktive latente Steuern und Verbindlichkeiten für Ertragsteuern zu erfassen. Die Ermittlung der entsprechenden Beträge erfordert die Fortschreibung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2020 und die Erfassung der ertragsteuerlichen Auswirkungen aus der Reorganisation, die im Wesentlichen Forderungsverzichte beinhaltete.

Die vorliegende Erwerbsbilanz basiert auf ungeprüften Daten der VARTA Micro Innovation GmbH, die nach österreichischem Handelsrecht erstellt wurden. Es ist möglich, dass sich im Rahmen der Prüfung einzelner Bilanzposten noch Anpassungen oder Umgliederungen nach IFRS bzw. Prüfungsanpassungen ergeben.

d) Geschäfts- oder Firmenwert

Der vorläufige Geschäfts- oder Firmenwert infolge des Erwerbs wurde wie folgt erfasst:

(IN T€) 31. JANUAR 2021
Übertragene Gegenleistung 5.870
Beizulegender Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens 1.985
Geschäfts- oder Firmenwert 3.885

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert vor allem aus angebahnten Entwicklungsprojekten sowie den Fähigkeiten der Belegschaft, Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nicht steuerlich abzugsfähig.

e) Erlös- und Ergebnisbeiträge

Hätte der Erwerb der VARTA Micro Innovation GmbH zum 1. Januar 2020 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands bei 870.010 T€ und der Konzerngewinn für das Jahr bei 95.950 T€ gelegen.

44.2. Verkauf der Liegenschaften der VHB Real Estate Holdings, LLC, Delaware, USA

Die VARTA AG hat sich entschieden, die Liegenschaften der erworbenen VARTA Consumer Gruppe neu zu strukturieren. In diesem Zusammenhang wurde die von der Tochtergesellschaft VHB Real Estate Holdings, LLC gehaltene Betriebsliegenschaft am Hauptproduktionsstandort der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA in Dischingen mit Wirkung zum 1. März 2021 an die Colibri Dischingen Immobilien GmbH veräußert. Mit dem Käufer, wurde ein Veräußerungspreis von 10,6 Mio. € vereinbart. Darüber besteht eine vertraglich geregelte Option für VARTA, die Immobilie zum Verkehrswert zurückzuerwerben.

Der Mietvertrag mit der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ging durch den Verkauf auf den Käufer die Colibri Dischingen Immobilien GmbH über und wird von dieser zu einer ortsüblichen Miete zurückgemietet (Sale & Lease Back). Durch die vertragliche Gestaltung ergibt sich aus Konzernsicht kein Abgang im Sachanlagevermögen.

Die vereinbarte jährliche Mietzahlung beträgt dabei 0,8 Mio. €.

Ellwangen, 30. März 2021

VARTA Aktiengesellschaft

Herbert Schein, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Armin Hessenberger, Finanzvorstand (CFO)

ESEF-Unterlagen der VARTA Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020

Die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts („ESEF-Unterlagen") mit dem Dateinamen „varta-ag-2020-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: 6c07512a29f14840df5e0ebd67050e3b23efc510203afce2f5f6eeb6405d9cea) stehen im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten zum Download bereit.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VARTA Aktiengesellschaft, Ellwangen (Jagst)

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der VARTA Aktiengesellschaft (im Folgenden VARTA AG) und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden Lagebericht) der VARTA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Befreiender Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen der Tochtergesellschaft VARTA Microbattery GmbH

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu den wesentlichen Annahmen und Einschätzungen verweisen wir auf den Konzernanhang unter den Punkten 4.11 und 5. Die Angaben zu den Pensionsverpflichtungen finden sich unter Punkt 20.2 im Konzernanhang.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Für die Pensionsverpflichtungen der VARTA Microbattery GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der VARTA AG, wurde mit Vereinbarung vom 30. Juni 2017 zwischen der VARTA Microbattery GmbH und einer konzernfremden Gesellschaft, der Colibri Beratungsgesellschaft mbH, ein Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme abgeschlossen. Als Gegenleistung hat die VARTA Microbattery GmbH eine Zahlung von TEUR 11.500 an die übernehmende Gesellschaft geleistet. Die übernehmende Gesellschaft hat die zur Absicherung der übernommenen Verpflichtungen erworbenen Vermögenswerte im Rahmen eines Treuhandverhältnisses in den VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. eingebracht. Für den Differenzbetrag zwischen Verpflichtungsbestand und dem Übertragungsentgelt wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Erstattungsanspruch gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH erfasst. Der Erstattungsanspruch beträgt zum 31. Dezember 2020 insgesamt TEUR 19.849 und entspricht der Höhe nach den im Konzernabschluss erfassten Pensionsverpflichtungen. Der Erstattungsanspruch wird jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.

Die Einschätzung der Werthaltigkeit des vertraglich vereinbarten Erstattungsanspruches ist ermessensbehaftet und erfordert eine Beurteilung des Vermögens des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. sowie des Bestehens und der Werthaltigkeit der zusätzlich gewährten Sicherheiten.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass der Erstattungsanspruch nicht werthaltig ist.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Durch Einsichtnahme in die der Transaktion zugrunde liegenden vertraglichen Grundlagen haben wir uns ein Verständnis über die Transaktion verschafft. Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Werthaltigkeit des Erstattungsanspruches gewürdigt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs gegen die Colibri Beratungsgesellschaft mbH hat uns die VARTA Microbattery GmbH eine von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte Angemessenheitsbeurteilung zum Wertansatz der Vermögenswerte des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. vorgelegt, aus welcher hervorgeht, dass der Erstattungsanspruch in Höhe von TEUR 19.849 auf Basis des Vermögens des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V. und unter Berücksichtigung der bestehenden Garantien insgesamt werthaltig ist. Wir haben die Qualifikation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Angemessenheitsbeurteilung gewürdigt. Darüber hinaus wurde uns das Bestehen einer Vertragserfüllungsgarantie eines Kreditinstitutes in Höhe von bis zu TEUR 4.000 über eine Bankbestätigung nachgewiesen. Zusätzlich haben wir uns davon überzeugt, dass darüber hinaus weiterhin eine nachrangige Bürgschaft der VGG GmbH, Wien, auf einen Höchstbetrag von TEUR 8.000 besteht. Zudem haben wir das Gutachten zur Bewertung einer Immobilie im Treuhandvermögen des VARTA Microbattery Pensions-Treuhand e.V., welches eine wesentliche Bewertungsgrundlage im Rahmen der Angemessenheitsbeurteilung darstellt, kritisch gewürdigt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise des VARTA AG Konzerns zur Beurteilung der Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs ist im Ergebnis sachgerecht.

Die Werthaltigkeit des Markenrechts und der aktivierten Entwicklungsleistungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernanhang unter Punkt 4.4.2 bzw. 4.10. Angaben zu den immateriellen Vermögenswerten finden sich unter Punkt 8 im Konzernanhang.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Das aktivierte Markenrecht beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 30.567 und die aktivierten Entwicklungsleistungen TEUR 9.806. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt insgesamt 3,6 %.

Das Markenrecht sowie die aktivierten Entwicklungsleistungen werden jeweils jährlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) „Entertainment", „Healthcare", „Solutions", Household Batteries" und „Energy Storage" auf Werthaltigkeit überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen ZGE verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der ZGE.

Die Werthaltigkeitsprüfung des Markenrechts sowie der aktivierten Entwicklungsleistungen ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die erwarteten künftigen Zahlungsströme, das erwartete langfristige Wachstum sowie der verwendete Diskontierungszins.

Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Abwertungsbedarf festgestellt.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass das Markenrecht sowie die aktivierten Entwicklungsleistungen der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Auf der Grundlage der Erläuterungen der Planungsverantwortlichen haben wir den Planungsprozess und die bedeutsamen Annahmen zur Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten gewürdigt. Für sämtliche zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben wir die erwarteten künftigen Zahlungsströme mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für das erste Planungsjahr abgeglichen und die Fortschreibung der Planung über die Planungsperiode nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir auf Basis der Nutzungswerte den ermittelten Unternehmenswert anhand der Börsenkapitalisierung der VARTA AG (Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Börsenkurs) plausibilisiert.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen bei den Umsatzerlösen und dem Ergebnis vor Steuern verglichen und Abweichungen analysiert haben. Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir die Angemessenheit der dem Diskontierungszins zugrunde liegenden Annahmen und Parameter beurteilt.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung des Markenrechts und der aktivierten Entwicklungsleistungen zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind angemessen.

Die Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang unter Punkt 4.17. Angaben zu den Umsatzerlösen finden sich unter Punkt 6 und 26 im Anhang.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 869,6 Mio.

Der VARTA AG Konzern erfasst Umsätze, wenn der Konzern durch Übertragung eines zugesagten Vermögenswerts auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den der VARTA AG Konzern erwartungsgemäß Anspruch hat.

Der überwiegende Anteil der Umsatzerlöse des VARTA AG Konzerns resultiert aus Produktverkäufen. Diese belaufen sich auf EUR 867,6 Mio. Die zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung erfolgte hierbei auf Basis der folgenden Indikatoren:

Es besteht ein gegenwärtiger Anspruch auf Erhalt einer Zahlung für den Vermögenswert,
Der Kunde hat ein Eigentumsrecht an dem Vermögenswert,
Der VARTA AG Konzern hat den physischen Besitz des Vermögenswerts übertragen,
Die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbundenen signifikanten Risiken und Chancen wurden auf den Kunden übertragen,
Der Kunde hat den Vermögenswert abgenommen.

Die wesentlichen Märkte des Konzerns befinden sich in Europa, Nordamerika und Asien. Für die weltweiten Lieferungen der Produkte werden durch die Konzerngesellschaften unterschiedliche Vereinbarungen mit den Kunden getroffen, die zum Teil komplexe vertragliche Regelungen enthalten. Aufgrund der Nutzung von verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten und den Ermessensspielräumen bei der Würdigung der Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag falsch abgegrenzt werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen insbesondere in Bezug auf die Festlegung und Überprüfung des korrekten bzw. tatsächlichen Übergangs der Verfügungsgewalt beurteilt.

Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse durch Einholen von Drittbestätigungen oder alternativ durch den Abgleich der Rechnungen mit den zugehörigen Bestellungen, externen Liefernachweisen und Zahlungseingängen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die in einem festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag erfasst wurden. Nach dem Stichtag erteilte Gutschriften haben wir in Stichproben eingesehen und uns vom tatsächlichen Vorhandensein der Umsatzerlöse überzeugt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise des VARTA AG Konzerns bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus Produktverkäufen ist sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und
die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht, den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei „varta-ag-2020-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: 6c07512a29f14840df5e0ebd67050e3b23efc510203afce2f5f6eeb6405d9cea), die im geschützten Mandanten-Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF- Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der VARTA AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jack Cheung.

Stuttgart, den 30. März 2021

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Jack Shi-Lin Cheung, Wirtschaftsprüfer

Dietmar Hundshagen, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Der Aufsichtsrat der VARTA AG freut sich, Ihnen über seine Arbeit im Geschäftsjahr 2020 berichten zu dürfen. Die globale COVID-19 Pandemie ging auch an VARTA nicht völlig spurlos vorüber. Erfreulicherweise hat der VARTA-Konzern dieses außergewöhnliche Ereignis sehr gut bewältigt, so dass sich der Aufsichtsrat auch in diesem Berichtsjahr auf seine Kernaufgaben konzentrieren konnte.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands überwacht und beratend begleitet.

Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie dem Finanzvorstand statt. Der Aufsichtsrat war stets über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert.

Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, erfolgte eine Beschlussfassung durch die Mitglieder des Aufsichtsrats - teilweise vorbereitet durch die Ausschüsse - nach intensiver Prüfung und Erörterung. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Jahr war wiederum die Investitionsplanung des Unternehmens, mit der wir uns eingehend auseinandergesetzt haben.

Am 18. Juni 2020 fand die ordentliche Hauptversammlung statt. Erstmals fand diese, bedingt durch die COVID 19-Pandemie, als virtuelle Hauptversammlung statt. Bei unseren Aktionärinnen und Aktionären stieß das neue Format auf reges Interesse: Mehr als 72% des Grundkapitals waren virtuell vertreten.

Einen wesentlichen Teil der Aufsichtsratsarbeit im ersten Halbjahr 2020 nahm der Vorstandswechsel von Herrn Steffen Munz auf Herrn Armin Hessenberger ein.

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes kontinuierlich überwacht und sich dabei von deren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Auch zwischen den regelmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats hielt dieser engen Kontakt mit dem Vorstand.

Der Vorsitzende und einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates hielten stets bilateral den Kontakt zu den Vorstandsmitgliedern und berieten dabei zu verschiedenen Geschäftsvorfällen. Der Vorstand nahm an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil und beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats umfassend. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gem. § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Unternehmensplanung und -entwicklung, über den Gang der Geschäfte sowie über Risikolage und das Risikomanagement sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns regelmäßig, zeitnah sowie umfassend schriftlich und mündlich unterrichtet. Alle wichtigen Geschäftsvorgänge wurden außerdem im Gremium erörtert.

Der Aufsichtsrat ließ sich in vier ordentlichen Sitzungen, die als Präsenzsitzungen oder per Videokonferenz abgehalten wurden, zwei außerordentlichen Sitzungen, die als Videokonferenz abgehalten wurden sowie durch regelmäßige Berichte durch den Vorstand über die Geschäftslage und wesentliche Vorgänge unterrichten. Der Aufsichtsrat fasste zudem mehrere Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren.

Für etwaige Diskussionen und Abklärungen steht der Vorstand dem Aufsichtsrat bilateral zur Verfügung.

Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020

In allen Sitzungen des Aufsichtsrats berichtete der Vorstand ausführlich über die Lage des Unternehmens, sowohl in strategischer, operativer als auch in finanzieller Hinsicht.

In der ersten ordentlichen Sitzung am 27. März 2020 (Bilanzsitzung) befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2019 und der Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019. Der Jahresabschluss wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt und in dieser Sitzung ausführlich erörtert. Den Jahresabschluss 2019 hat der Aufsichtsrat abschließend geprüft, keine Einwendungen erhoben und diesen gebilligt. Der Jahresabschluss 2019 wurde somit am 27. März 2020 festgestellt. Es wurde in dieser Sitzung außerdem der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 verabschiedet. Des Weiteren wurde die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 18. Juni 2020 beschlossen. Die Hauptversammlung wurde, bedingt durch die anhaltende Covid-19 Pandemie, virtuell abgehalten. In jeder Sitzung lässt sich der Aufsichtsrat außerdem vom Chief Compliance Officer über das Compliance System und über ggf. berichtete Compliance- Vorfälle berichten.

Am 20. Mai 2020 fand die zweite ordentliche Sitzung des Geschäftsjahres 2020 statt. In dieser Sitzung, die aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie als Videokonferenz abgehalten wurde, wurde insbesondere die Lage des Unternehmens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besprochen. Des Weiteren wurden Zusatzinvestitionen zur Erweiterung von Produktionskapazitäten für die CoinPower-Fertigung sowie die Gründung und Organisation einer konzerninternen Finanzierungsgesellschaft beschlossen.

Die dritte ordentliche Sitzung fand am 4. September 2020 in Traunkirchen als Präsenzsitzung statt. In dieser Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat unter anderem mit der Strategie und Langzeitplanung der einzelnen Segmente und Vorstandsangelegenheiten.

Zur letzten Sitzung des Berichtszeitraums 2020 kam der Aufsichtsrat am 26. November 2020 per Videokonferenz zusammen. Hauptthema dieser Sitzung war die Beschlussfassung zum Budget 2021.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass der Aufsichtsrat den vorlagepflichtigen Geschäften und Vorgängen nach umfassender Beratung zugestimmt hat. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über alle wichtigen Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren.

Arbeit in den Ausschüssen

Es gibt vier Ausschüsse des Aufsichtsrats:

Prüfungsausschuss
HR-Ausschuss (auch Nominierungs- und Vergütungsausschuss)
Related-Party-Ausschuss
Investitionsausschuss

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:

Dr. Harald Sommerer (Vorsitzender)
DDr. Michael Tojner
Herr Frank-Dieter Maier

Mitglieder des HR-Ausschusses sind:

DDr. Michael Tojner (Vorsitzender)
Dr. Harald Sommerer
Herr Sven Quandt

Mitglieder des Related-Party-Ausschusses sind:

Herr Sven Quandt (Vorsitzender)
Dr. Michael Pistauer
Dr. Georg Blumauer

Mitglieder des Investitions-Ausschusses sind:

DDr. Michael Tojner (Vorsitzender)
Herr Frank-Dieter Maier
Dr. Harald Sommerer

Die Ausschüsse bereiten Entscheidungen und Themen für Sitzungen des gesamten Aufsichtsratsgremiums vor. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Aufsichtsrat Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Über wesentliche Inhalte der Ausschusssitzungen haben die Ausschussvorsitzenden regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen berichtet.

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen als Telefonkonferenz abgehalten.

Der Ausschuss hat sich in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer unter anderem mit dem Jahresabschluss, dem Rechnungslegungsprozess, dem Internen Kontrollsystem und Corporate Governance beschäftigt.

Der HR-Ausschuss hat sich im Berichtsjahr in drei Sitzungen beraten. Die Mitglieder haben sich auch zwischen den Sitzungen abgestimmt. Der Ausschuss hat sich insbesondere mit dem Vorstandswechsel von Herrn Steffen Munz auf Herrn Armin Hessenberger, Vorstandsthemen und einem neuen Vergütungssystem des Vorstandes beschäftigt.

Der Related-Party-Ausschuss hat im Berichtsjahr vier Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenz abgehalten. Die Mitglieder haben sich auch zwischen den Sitzungen abgestimmt. Der Related-Party-Ausschuss hat sich unter anderem mit Mietverhältnissen unter Related Partys beschäftigt. Der Ausschuss hat außerdem einen Prozess zur Behandlung von Related Party Transaktionen ausgearbeitet.

Der Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr eine Sitzung abgehalten und sich in dieser Sitzung mit den Investitionen des Berichtsjahres beschäftigt.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder

Sitzungsanzahl (Teilnahme in %) Aufsichtsratsplenum Prüfungsausschuss HR-Ausschuss Investitionsausschuss Related-Party-Ausschuss
Prof. DDr. Michael Tojner Vorsitzender 4/4 (100) 2/2 (100) 3/3 (100) 1/1 (100)
Dr. Harald Sommerer Stellv. Vorsitzender 4/4 (100) 2/2 (100) 3/3 (100) 1/1 (100)
Sven Quandt 4/4 (100) 3/3 (100) 4/4 (100)
Frank-Dieter Maier 4/4 (100) 2/2 (100) 1/1 (100)
Dr. Michael Pistauer 4/4 (100) 4/4 (100)
Dr. Georg Blumauer 4/4 (100) 4/4 (100)

Interessenkonflikte

Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Der zwischen der Montana Tech Components GmbH, einem Tochterunternehmen des Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. DDr. Michael Tojner und der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossene Finanzdienstleistungsvertrag wurde verlängert. Der Aufsichtsrat hat der Verlängerung zugestimmt. Herr Prof. DDr. Michael Tojner hat an der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats nicht mitgewirkt.

Zwischen der VARTA Microbattery GmbH und der WertInvest Ellwangen Immobilien GmbH, einem Tochterunternehmen des Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. DDr. Michael Tojner, wurde ein bestehender Mietvertrag geändert und ergänzt. Der Aufsichtsrat hat den Änderungen zugestimmt. Herr Prof. DDr. Michael Tojner hat an der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats nicht mitgewirkt.

Weitere Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2020 nicht aufgetreten.

Jahres- und Konzernabschluss 2020 geprüft und gebilligt

Der Vorstand stellte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 nach den Vorschriften des HGB, den Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht auf. Diese wurden durch die von der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 zum Abschlussprüfer gewählte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Vorläufige Versionen der Vorlagen waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats am 25. März 2021, an welcher auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen. Die Abschlussprüfer berichteten über die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und gingen dabei auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) ein. Die Abschlussprüfer standen den Aufsichtsratsmitgliedern zur eingehenden Diskussion zur Verfügung. Umstände, die auf eine Befangenheit des Abschlussprüfers schließen lassen könnten, lagen nicht vor.

Der Prüfungsausschuss, dem die Vorlagen des Vorstands und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zur Vorprüfung vorgelegen haben, berichtete dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Inhalte und das Ergebnis seiner Vorprüfung und gab Empfehlungen für die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats ab.

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020, den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses geprüft. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass Einwendungen gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands in seiner Sitzung am 30. März 2021. Der Jahresabschluss der VARTA AG wurde damit festgestellt.

Zudem prüfte der Aufsichtsrat auch den gesonderten nichtfinanziellen Bericht und Konzernbericht und hatte nach dem Ergebnis seiner Prüfung auch hiergegen keine Einwendungen zu erheben.

Ebenso schloss sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands an, der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 139.431.752,99 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 2,48 EUR je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 100.245.781,28 EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 39.185.971,71 EUR
Bilanzgewinn 139.431.752,99 EUR

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft

Der Vorstand erstellte einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2020. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis schriftlich berichtet und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Die jeweiligen Berichte von Vorstand und Abschlussprüfer wurden nach Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss in der vorgenannten Sitzung des Aufsichtsrats ebenfalls erörtert. Die an der Sitzung teilnehmenden Vertreter des Abschlussprüfers berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat stimmte dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach eigener Prüfung zu und trat ferner dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei. Als Ergebnis seiner Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.

Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat der VARTA AG besteht aus den Mitgliedern

Herr Prof. DDr. Michael Tojner, Vorsitzender (seit 30. August 2016)
Herr Dr. Harald Sommerer, Stellvertretender Vorsitzender (seit 14. April 2016)
Herr Frank-Dieter Maier (seit 14. April 2016)
Herr Sven Quandt (seit 14. April 2016)
Herr Dr. Georg Blumauer (seit 30. August 2016)
Herr Dr. Michael Pistauer (seit 21. Mai 2019)

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr Engagement im außergewöhnlichen Geschäftsjahr 2020.

Ihnen, den sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionären, danke ich für Ihr Vertrauen in die VARTA AG und die Aktie der VARTA AG.

Ellwangen, 30. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Prof. DDr. Michael Tojner, Vorsitzender

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB vom 30. März 2021

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären:

Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 („DCGK 2017“) wurde im Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 18. März 2020 bis zum Inkrafttreten des reformierten DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 am 20. März 2020 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Ziffern aus den dort genannten Gründen und in den genannten Zeiträumen entsprochen.

Höhe des Selbstbehalts bei der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Ziffer 3.8 Abs.3)

Da die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Ämter verantwortungsvoll und im Interesse des Unternehmens führen ist die Gesellschaft der Auffassung, dass ein Selbstbehalt als solcher nicht geeignet ist, die Leistungsbereitschaft und das Verantwortungsgefühl der Mitglieder des Aufsichtsrats zu steigern.

Vertraglich definierte betragsmäßige Höchstgrenze der Vorstandsverträge (Ziffer 4.2.3 Abs.2)

Derzeit sehen nicht alle Vorstandsverträge vertraglich definierte betragsmäßige Höchstgrenzen vor.

Der Aufsichtsrat hält solche Höchstgrenzen angesichts der für die variablen Vergütungsteile festgesetzten Parameter derzeit nicht für erforderlich bzw. wird bei der Festlegung der variablen Vergütung angemessen vorgehen.

Altersgrenzen der Vorstandsmitglieder (Ziffer 5.1.2 Abs. 2)

Der Aufsichtsrat erachtet eine solche Altersgrenze auch angesichts der notwendigen Flexibilität als den Unternehmensinteressen nicht gerecht werdend. Die laufenden Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft verlängern sich nicht automatisch. Der Aufsichtsrat wird bei seiner Entscheidung über die Verlängerung oder den Neuabschluss eines Dienstvertrags für Vorstände das Alter des Kandidaten berücksichtigen.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären zudem:

Den vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 16. Dezember 2019 („DCGK 2020") wurde seit Inkrafttreten dieser Fassung des DCGK und wird weiterhin mit Ausnahme der nachfolgend genannten Empfehlungen aus den dort genannten Gründen und in den genannten Zeiträumen entsprochen.

Besetzung des Vorstandes (Empfehlung B.1)

Aufgrund der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands und der erst im vergangenen Jahr erfolgten Verlängerung einer Bestellung bzw. Neubestellung erfolgte die Kandidatensuche auch unter Einbeziehung weiblicher und diversifizierter Kandidatinnen. Der Aufsichtsrat hat dann aus internen Kreisen den Finanzvorstand bestellt. Sollten Neubestellungen bei Führungspersonen, Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern anstehen, wird der Aufsichtsrat immer das Thema Diversität im Auge behalten, aber entscheidend sind Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz der KandidatInnen.

Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (Empfehlung B.5)

In Anbetracht des Alters der amtierenden Vorstandsmitglieder hat die VARTA AG bisher keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Der Aufsichtsrat der VARTA AG prüft, eine Altersgrenze in Zukunft festzulegen.

Unabhängigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Empfehlung C.10 Satz 1)

Aufgrund mittelbarer geschäftlicher Beziehungen zur VARTA AG bzw. zum VARTA AG-Konzern ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der auch Vorsitzender des HR-Ausschusses ist, nach den Indikatoren in Empfehlung C.7 nicht als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen. Der Aufsichtsrat hat keinen Zweifel daran, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und des HR-Ausschusses sich bei seiner Aufsichtsratstätigkeit ausschließlich am Wohl der Gesellschaft orientiert.

Festsetzung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile (Empfehlungen G.6 und G.10 Satz 1)

Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschieden, die variablen Vergütungsbeträge zu gleichen Teilen zwischen auf kurzfristig orientierten Zielen (sog. Short Term Incentive) und langfristig orientierten Zielen (sog. Long Term Incentive) basierender Vergütung aufzuteilen. Der Aufsichtsrat hält derzeit aus Incentivierungsgesichtspunkten im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine Gleichgewichtung des Short Term Incentives und des Long Term Incentives für angemessen.

Ellwangen, im März 2021

VARTA AG

Vorstand und Aufsichtsrat

Corporate Governance Bericht gemäß Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle.

Nach unserer Überzeugung ist gute Corporate Governance wesentliche Grundlage für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg durch die das Vertrauen unserer Aktionärinnen und Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Finanzmärkte in unser Unternehmen gestärkt wird. Der VARTA AG-Konzern hat sich einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) gegeben. Dieser Kodex definiert Verhaltensrichtlinien als Mindeststandards, die für alle Beschäftigten des VARTA AG-Konzerns weltweit verbindlich sind. Der vollständige Verhaltenskodex ist auf der Homepage der VARTA AG unter www.varta-ag.com/de/investoren/compliance veröffentlicht.

Duales Führungssystem

Die VARTA AG unterliegt als international tätige Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen, Deutschland, u. a. den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem, das dem Vorstand die Leitung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Beratung und Überwachung des Vorstands zuweist. Diese beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitglieder als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Beide Organe arbeiten aber im Unternehmensinteresse eng zusammen.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstandes

Zum 31.12.2020 bestand der Vorstand der VARTA AG, Ellwangen (Jagst) aus drei Mitgliedern: Herrn Herbert Schein (CEO), Herrn Armin Hessenberger (CFO) und Herrn Steffen Munz.

Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung.

Kein Mitglied des Vorstands nimmt mehr als zwei Aufsichtsratsmandate oder einen Aufsichtsratsvorsitz in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahr, die vergleichbare Anforderungen stellen. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung des Unternehmens fest, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Darüber hinaus bestimmt er die unternehmerischen Ziele und gestaltet die Unternehmenspolitik sowie die Konzernorganisation. Ferner sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien (Compliance). Er ist an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands führen die einzelnen Mitglieder die ihnen durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordneten Geschäftsbereiche in eigener Verantwortung. Vorstandsausschüsse bestehen nicht. Der Vorstandsvorsitzende leitet insbesondere federführend die Unternehmensentwicklung sowie die Koordinierung der Geschäftsbereiche. Die Mitglieder des Vorstands unterrichten sich über alle wesentlichen Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen und stimmen sich über alle ressortübergreifenden Maßnahmen ab. Weitere Einzelheiten zur Zusammenarbeit im Vorstand regeln die Geschäftsordnung des Vorstands und der Geschäftsverteilungsplan. Sie enthalten insbesondere auch Regelungen zu Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat.

In den Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand schriftlich und mündlich zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Prüfungsausschussvorsitzenden und beraten die wesentlichen Aspekte der Strategie, Planung und Unternehmensentwicklung sowie Fragen des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens.

In Anbetracht des Alters der amtierenden Vorstandsmitglieder hat die VARTA AG bisher keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Der Aufsichtsrat der VARTA AG prüft, eine Altersgrenze in Zukunft festzulegen. Aus den in der Entsprechenserklärung genannten Gründen hat der Aufsichtsrat bisher kein Diversitätskonzept für den Vorstand festgelegt.

Der Vorstand hat die Zielgröße für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen im VARTA AG-Konzern unterhalb des Vorstandes der VARTA AG auf 30% festgelegt. Als Frist zur Erreichung der Zielgröße wurde eine Frist bis 16. März 2026 gesetzt.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der VARTA AG besteht aus sechs Mitgliedern. Die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 aus.

Der Aufsichtsrat beschäftigt sich regelmäßig mit seinem Kompetenzprofil. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Da sie zudem über umfangreiche Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsbereichen und über langjährige internationale Erfahrung verfügen, bringen sie ein breites Spektrum von Fähigkeiten und Erfahrungen und Diversität in ihre Aufsichtsratstätigkeit ein. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats erfüllen die Mitglieder Dr. Georg Blumauer, Herr Frank-Dieter Maier, Dr. Michael Pistauer, Herr Sven Quandt und Dr. Harald Sommerer das Erfordernis der Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat betrachtet die Anzahl von fünf unabhängigen Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat als angemessen. Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats üben keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus. Die Einhaltung der Altersgrenze von in der Regel 75 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl wurde bei der Besetzung bis auf einen Fall berücksichtigt.

Grundlage jeder Aufsichtsratstätigkeit ist die persönliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder. Daher werden bei den Wahlvorschlägen auch weitere wichtige Kriterien herangezogen. So wird wie bislang auf Persönlichkeit, Integrität und eine hinreichende Vielfalt im Hinblick auf Fach- und Branchenkenntnisse sowie besondere Erfahrungen, z. B. auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, geachtet. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Unternehmensführung. Er wird vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens einschließlich der Compliance informiert und stimmt mit dem Vorstand die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung ab. Der Aufsichtsrat prüft und billigt die Jahresabschlüsse der VARTA AG und des VARTA AG-Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers und prüft und beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Ferner beschließt er über die der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat zu unterbreitenden Beschlussvorschläge.

Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands von grundlegender Bedeutung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses des Aufsichtsrats.

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Aufsichtsrats. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern achtet der Aufsichtsrat auf eine für die Gesellschaft bestmögliche Zusammensetzung des Vorstandsgremiums. Dabei spielen u. a. Erfahrung und Branchenkenntnisse sowie fachliche und persönliche Qualifikation eine wichtige Rolle. Der Personalausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Gestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand und für eine angemessene Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Weitergehende Informationen zur Vorstandsvergütung sind im Vergütungsbericht zusammengefasst. Der letzte Beschluss der Hauptversammlung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 113 Abs. 3 AktG ist über die Homepage der Gesellschaft unter https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/unternehmen/aufsichtsrat zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit und zur Behandlung komplexer Sachverhalte aus dem Kreis seiner Mitglieder vier ständige Ausschüsse gebildet, die u. a. seine Beschlüsse vorbereiten bzw. zum Teil an seiner Stelle beschließen. Dabei handelt es sich um den Prüfungsausschuss, den HR-Ausschuss, der auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahrnimmt, den Related-Party Ausschuss sowie den Investitionsausschuss. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Gesamtaufsichtsrat über die Arbeitsergebnisse der Ausschüsse.

Die Zusammensetzung der Ausschüsse und der jeweilige Ausschussvorsitzende können dem Aufsichtsratsbericht entnommen werden.

Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist über die Homepage der Gesellschaft unter https://www.varta- ag.com/de/ueber-varta/unternehmen/aufsichtsrat zugänglich und regelt neben den persönlichen Anforderungen an die Mitglieder die Aufgaben und Zuständigkeiten sowie das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen. Über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr informiert der Bericht des Aufsichtsrats.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der VARTA AG unterstützt. Die Gesellschaft informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen sowie externe Weiterbildungsmöglichkeiten.

Regelmäßig überprüft der Aufsichtsrat anhand von Fragebögen und Einzelinterviews die Effizienz seiner Tätigkeit und der Tätigkeit der Ausschüsse. Hierdurch können Anregungen für eine noch bessere Zusammenarbeit gegeben werden.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sind dazu verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich offenzulegen. Wesentliche Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtsjahr aufgetretene Interessenskonflikte wurden gelöst, indem Related-Party-Transaktionen vom Related-Party-Ausschuss sorgfältig geprüft wurden und das Aufsichtsratsmitglied, welches in Related-Party-Transaktionen involviert war, an der Beschlussfassung im Gremium nicht teilgenommen hat. Weitere Informationen zu Related-Party-Transaktionen sind dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.

Nachfolgeplanung

Aufsichtsrat und Vorstand beschäftigen sich seit längerem mit dem Thema Organisationsentwicklung.

Dies erfolgt auch, um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für zukünftige Vorstandspositionen möglichst intern rekrutieren zu können. Schwerpunkte sind Kenntnisse, Erfahrungen sowie fachliche und persönliche Kompetenzen mit Blick auf die Unternehmensstrategie und die Unternehmenskultur.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das dritte Organ des Unternehmens. Die Aktionärinnen und Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die VARTA AG hat nur voll stimmberechtigte Aktien ausgegeben. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt den Vorsitz der Hauptversammlung.

Die Tagesordnung für die Hauptversammlung, einschließlich der für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, Wahl des Aufsichtsrats, Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers sowie über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. Jede Aktionärin und jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte stellt die VARTA AG den Aktionärinnen und Aktionären für die ordentliche Hauptversammlung einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. In der Einberufung der Hauptversammlung wird erläutert, wie im Vorfeld der Hauptversammlung Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können. Daneben bleibt es den Aktionärinnen und Aktionären unbenommen, sich durch eine/n Bevollmächtigte/n ihrer Wahl vertreten zu lassen. Vollmachtsformulare sind in der Eintrittskarte enthalten, die den Aktionärinnen und Aktionären ausgehändigt wird.

Die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2020 wurde aufgrund der besonderen Umstände der Covid-19-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des sogenannten Covid-19-Gesetzes durchgeführt.

Transparenz

Die VARTA AG nutzt zur zeitnahen Information der Anlegerinnen und Anleger die Website des Unternehmens: www.varta-ag.com. Neben dem Geschäftsbericht sowie den Zwischenfinanzberichten werden Anteilseignerinnen und Anteilseigner und Dritte in der Form von Ad-hoc-Mitteilungen und Finanzmitteilungen bzw. Pressemitteilungen über aktuelle Entwicklungen informiert. Die VARTA AG publiziert einen Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen und Veröffentlichungen der Gesellschaft mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte, wesentliche Stimmrechtsanteile und mitteilungspflichtiger Aktienbesitz

Die VARTA AG veröffentlicht entsprechend den Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) unverzüglich nach deren Eingang die sog. Directors' Dealings-Meldungen nach Art. 19 MAR, also die Mitteilungen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und von anderen Personen, die Führungsaufgaben bei der VARTA AG im Sinne von Art. 19 MAR wahrnehmen, sowie mit diesen Personen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen über Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die VARTA-Aktie. Diese Meldungen werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.varta-ag.com/de/investoren/corporate-governance veröffentlicht.

Die Gesellschaft veröffentlicht gem. § 40 WpHG unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang, Mitteilungen über den Erwerb oder die Veräußerung bedeutender Stimmrechtsanteile bzw. über das Halten von entsprechenden Finanzinstrumenten (Informationen nach § 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 WpHG oder nach entsprechenden Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum).

Aktienbesitz und Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Der individuelle Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder lag am Ende des Geschäftsjahres 2020 wie folgt vor:

Herr Herbert Schein, Vorstandsvorsitzender (0,004%)
Herr DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz) über deren Tochtergesellschaft VGG GmbH, Wien (Österreich) mit 55,89 % an der VARTA AG beteiligt.
Herr Dr. Michael Pistauer als Aufsichtsratsmitglied der VARTA AG ist über die Gesellschaft PI Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Österreich) mit 0,0003 % an der VARTA AG beteiligt
Herr Sven Quandt als Aufsichtsratsmitglied der VARTA AG ist über die Gesellschaft S.Qu.Vermögensberatung GmbH & Co.KG (Deutschland) mit 0,0001 % an der VARTA AG beteiligt

Vergütungsbericht, Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme

Die durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) erfolgten aktienrechtlichen Neuerungen zum Vergütungsbericht sind erstmals für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Die VARTA AG berichtet daher für das Geschäftsjahr 2020 weiterhin im Rahmen des zusammengefassten Lageberichts für die VARTA AG und den Konzern über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Compliance und Risikomanagement

Die Einhaltung der Gesetze, interner und externer Vorschriften sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken ist Teil der Corporate Governance bei VARTA. Unser Compliance-Managementsystem ist mit dem Risikomanagementsystem des Unternehmens organisatorisch verknüpft. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem stellt ein risikobewusstes, chancenorientiertes und informiertes Handeln in einem dynamischen Geschäftsumfeld sicher, um so Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Erfolg von VARTA zu gewährleisten.

Transparenz und Wahrung der Aktionärsinteressen

Unser Ziel ist es, institutionelle Investoren, Privataktionäre, Finanzanalysten, Geschäftspartner, Mitarbeiter sowie die interessierte Öffentlichkeit durch regelmäßige, transparente und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren. Alle wesentlichen Informationen, wie z. B. Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen, sowie Präsentationen von Roadshows und Konferenzen, sämtliche Finanzberichte und den Finanzkalender veröffentlichen wir auf unserer Internetseite. Im Rahmen unserer umfassenden Investor-Relations-Arbeit stehen wir in enger und ständiger Verbindung mit aktuellen und potenziellen Aktionären.

Darüber hinaus stehen auf unserer Internetseite auch sämtliche Unterlagen und Informationen zu unserer Hauptversammlung zur Verfügung. Die Aktionäre der VARTA AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Unsere Aktionäre sind über die Teilnahmerechte an allen grundlegenden Entscheidungen der Hauptversammlung beteiligt. Unsere Hauptversammlung findet am 17. Juni 2021 als virtuelle Hauptversammlung statt.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2020 ist gemäß § 315a Abs. 2 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2020 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), angewendet.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der VARTA Aktiengesellschaft wurden durch Beschluss vom 17. März 2021 durch den Vorstand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Der vom Aufsichtsrat gebilligte Jahres- und Konzernabschluss nebst Lageberichten werden der kommenden Hauptversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2020 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hatte sich zuvor von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt.

Ellwangen, im März 2021

VARTA AG

Vorstand und Aufsichtsrat

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VARTA AG und des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der VARTA AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der VARTA AG und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der VARTA AG und des Konzerns beschrieben sind.

Ellwangen, 30. März 2021

VARTA Aktiengesellschaft

Herbert Schein, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Armin Hessenberger, Finanzvorstand (CFO)