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USU Software AG Annual Report 2019

Apr 3, 2020

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Annual Report

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USU Software AG

Möglingen

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

DER AKTIONÄR

Ein Schauspiel für Millionen

"Man kann das Gehirn als ein Modell der Welt betrachten."

Du.

"Ein kleines Theater, in dem dieselben Gestalten, die es draußen auch gibt, auftreten und miteinander spielen."

Die Börse.

"Ich kann das innere Theater ein bisschen schneller ablaufen lassen als das äußere."

Der Kurs.

"Und weiß dann schon vorher, was passieren wird."

Das Ziel.

Valentin Braitenberg (1926 - 2011), Hirnforscher, Schriftsteller, Kybernetiker

Das Geschäftsjahr der USU nach IFRS in TEUR

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2019 2018
Umsatzerlöse 95.630 90.487
Bereinigtes EBIT 6.226 4.125
Bereinigtes Konzernergebnis 7.349 1.923
Bereinigtes Ergebnis je Aktie 0,70 0,18
EBITDA 9.920 5.506
EBIT 4.054 2.707
Konzernüberschuss 5.273 961
Ergebnis je Aktie 0,50 0,09
Eigenkapital 60.198 59.665
Bilanzsumme 104.460 95.144
Eigenkapitalquote 57,6% 62,7%
Liquide Mittel und Kapitalanlagen 10.413 9.450
Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit 9.518 1.996
Anzahl der Mitarbeiter zum Ende des Jahres 711 694

Peter Handke (1942), Schriftsteller, Literaturnobelpreisträger

"Sie sind das Thema, sie sind die Spielmacher, sie sind unsere Gegenspieler."

Es ist die Welt der Quants & Trumps, die heutige Fondsmanager, Investoren meistern müssen. Die einen wollen "das Ganze begreifen, ohne jedes seiner Teile begriffen zu haben", wie es der französische Mathematiker Cédric Villani einmal formulierte. Die anderen greifen sich ein Teil heraus und nehmen es für das Ganze. Dahinter steht einerseits also pure Rationalität und Abstraktion, andererseits pure Emotionalität und Imagination. Irgendwie ist uns bei beiden nicht ganz wohl. Wir stehen dazwischen.

Quants & Trumps treten jeden Tag als Antagonisten in einem Schauspiel auf, das auf der größten aller Bühnen, an den Börsen, aufgeführt wird. Millionen, Milliarden werden bewegt.

Als ein Softwarehaus sind uns die Mathematiker, die Quants, auf den ersten Blick näher. Wir denken in unseren Projekten und Programmen ja auch in Formeln und Algorithmen, in den Dimensionen künstlicher und somit digitaler Intelligenz. Das ist unser Geschäft, nicht immer einfach, wie das Jahr 2019 lehrte, aber immer spannend, anregend inspirierend. Dass wir es so empfinden, zeigt, dass wir selbst keine Maschinen sind, sondern Menschen. So fühlen wir uns nicht minder zu der emotionalen Intelligenz hingezogen - und erleben momentan beides als Extreme: das Rationale und das Emotionale, das man manchmal auch als das Irrationale bezeichnen könnte.

Und wenn dann so etwas wie eine Pandemie auftritt, so völlig unerwartet, weder durch Quants berechenbar, noch durch Trumps beherrschbar, dann zeigen wir, wie vernünftig wir sein können - wie solidarisch. Crashs - das wissen wir aus Erfahrung - haben uns noch nie langfristig aus der Bahn geworfen.

Da hilft nur Klugheit jenseits aller Mathematik und - nennen wir es beim Namen - Demagogie. Klugheit ist dieses Abwägen vieler Faktoren, ohne dafür eine Formel zu haben. Klugheit ist eine ausschließlich menschliche Eigenschaft. Kluge Menschen um sich herum zu haben, ist zugleich auch pures Glück, das uns bei der USU seit 1977 begleitet und uns auch zwanzig Jahre Börsenpräsenz überstehen ließ. Wir haben ganz einfach viel emotionale Intelligenz an Bord.

Bevor der Vorhang aufgeht und Sie sich in diesen Geschäftsbericht hineinstürzen, möchte sich der Vorstand der USU Software AG bei den Hauptdarstellern bedanken, bei den Fondsmanagern und Aktionären, die uns ihre tiefen und vor allem sehr menschlichen Einsichten in das Geschehen an der Börse haben zu Teil werden lassen. Die Fotos umrahmen die Orte, an denen wir mit ihnen zusammentrafen. Dass Frankfurt gleich dreimal präsent ist, ist bestimmt kein Zufall.

Den Zufall zu meistern, ist unser aller Wunsch. Algorithmen suchen den Augenblick, wollen ihn aber zugleich vorhersagbar machen. Es geht vor und zurück bis in alle Ewigkeit. Menschen suchen in ihren Überlegungen die Langfristigkeit, neigen aber auch dazu, aus dem Augenblick heraus zu reagieren. Ein massives Spannungsfeld.

Wenn dann Fondsmanager uns in Gesprächen erzählen, wie sie versuchen, einen Abgleich zwischen beiden Positionen zu finden, um ihre Investments tätigen zu können, dann schildern sie nichts anderes als gutes, ehrliches Unternehmertum. Und so, kein bisschen anders, möchten wir uns auch als Softwarehaus verstanden wissen: bei unserem treuen Publikum, den Aktionären, denen wir diesen Geschäftsbericht widmen -und ans Herz legen.

Bernhard Oberschmidt, Vorstandsvorsitzender

EINANDER

Der Vorhang geht auf. Nichts. Das Publikum schaut ins Leere. Murrt. Knurrt. Pfeift. Schreit. "Dramatisch" nennt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 25. Februar 2020 "solche Ergebnisse" und titelt breitseitig über die Aufführung: "Kapitalismus am Pranger". Dann schreibt sie: "Im Land der Dichter und Denker gibt es überraschend viele Deprimierte." 1

Blenden wir 20 Jahre zurück - in eine Zeit, als die Ursprungsfirmen der USU Software AG die Börsenbühne betraten, ohne zu ahnen, dass sie bald eins sein würden: Aus Openshop und USU wurde die USU Software AG, die alles überlebte, was an Schicksalsschlägen auf sie vor allem durch das Weltgeschehen zukam.

Doch den größten Schock hatte noch jeder für sich allein verkraften müssen. Er kam ausgerechnet im Jahr ihrer IPOs, ihres Initial Public Offering - im Jahr 2000. Der "Neue Markt" und die "New Economy", die im Hype der neunziger Jahre aus den Deutschen endlich ein Volk von Aktionären zu machen schienen, waren im Wolkenkuckucksheim zerplatzt und damit auch das viele, gute Geld vernichtet, das das Börsenpublikum in diese Aufführung investiert hatte. Aber so ging es nicht nur den Deutschen, so ging es - allen voran - den Amerikanern.

Im Crash sind alle Aktionäre gleich.

Vier Billionen Dollar hatten damals allein amerikanische Aktien an Wert verloren. Das entsprach 40 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Selbst der Black Monday von 1987, bis dahin die größte globale Börsenkatastrophe, hatte nur halb so viel gekostet. Und dennoch: an diesem Black Monday verlor der Dow Jones auf einen Schlag 22,6 Prozent. Das war brutal. Selbst am "Corona Thursday", am 12. März 2020, waren es nur 9,99 Prozent. Man muss sehen, dass dem Crash von 1987 (ähnlich wie heute) ein sensationeller Aufstieg vorangegangen war. Innerhalb von zehn Jahren hatte sich der globale Börsenwert aller Unternehmen von 40 Prozent des Weltwirtschaftsproduktes auf 110 Prozent gesteigert. 35 Billionen Dollar betrug die Kapitalisierung aller börsennotierten Unternehmen - ein rasanter Anstieg.

In der Hausse sind alle Aktionäre gleich.

Wie nie zuvor waren diesmal auch die Deutschen dabei. Damals näherte sich die Aktionärsquote der 20-Prozent-Schwelle. Inzwischen sind es nur noch zwölf Prozent. Der Glaube an den "Kapitalismus" ist dahin. Nur noch 16 Prozent, berichtet uns die FAZ, werten diesen Begriff "positiv".

" Ein eigentümlicher Fehler der Deutschen ist, ... "

Dabei sprechen die Basiszahlen etwas anderes. Innerhalb der vergangenen zwei Jahrzehnte hat sich die Weltkapitalisierung auf annähernd 90 Billionen Dollar um rund 250 Prozent gesteigert. Profitiert haben davon vor allem die Amerikaner, die nach wie vor eine Aktionärsquote von 50 Prozent besitzen.

[1] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. Februar 2020, Christoph Schäfer: "Kapitalismus am Pranger"

Wir gehen mit überwältigender Mehrheit leer aus. Als Aktionäre und als Unternehmen. Sie sind fast schon Antagonisten zueinander - in einer seltsam verdrehten Weise. Die Aktionäre sind die Bären, weil es ihnen an Menge fehlt. Die Unternehmen sind die Bullen, die jedoch im Allzeithoch des DAX das breite Publikum hinter sich lassen. Auch wenn das Corona-Virus den Bullen gerade schwächt.

" ... dass sie, was vor ihren Füßen liegt, in den Wolken suchen "

Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph

Rund 500 Firmen gibt es nach Meinung des Fondsmanagers Christoph Frank in Deutschland, die an der Börse über genügend Relevanz verfügen, um überhaupt als Investition in Frage zu kommen. Sie bilden seine "Frankfurt 500". Weltweit gibt es aber tausendmal mehr an Börsennotierungen, hält das amerikanische Analyseunternehmen Morningstar deren Werte im Internet werktäglich aktuell. Zahlenmäßig lavieren wir bei einem Promille. Und wertmäßig?

Da erwartet uns der nächste Schock.

Eine Handvoll US-Firmen haben 2019 so viel an Wert zugelegt wie die gesamte Börsenkapitalisierung Deutschlands: rund zwei Billionen Dollar. So berichtet am 22. Februar das britische Wirtschaftsmagazin "The Economist". 2 Und diese fünf Firmen, die zusammen sogar 5,6 Billionen Dollar wert sind, kommen alle aus der Branche, in der auch die USU Software AG tätig ist. Ihre Namen sind Legende: Microsoft, Apple, Amazon, Alphabet (Google) und Facebook.

Bilden sie bereits die Big Five des 21. Jahrhunderts?

"Je größer sie werden, desto mehr spricht alles dafür, dass dies nicht so bleiben kann", meint der Economist. Zwischen den Sphären, in denen diese Big Five sich bewegen, und der irdischen Schwerkraft, dem die USU Software AG in 2019 in ihrer Kursentwicklung verharrt, liegt noch ein weites Feld an bislang unentdeckten Potentialen. In der Tat - jeder Crash spülte neue Helden in der IT-Branche nach oben. Nach 1929 waren es IBM & Co. Nach 1987 Microsoft und Intel. Nach 2009 waren es Amazon, Apple, Facebook, Google.

Die Börse hebt jeden Tag den Vorhang.

"What you see is what you get" -dieses WYSIWYG war einmal ein Spruch aus der Zeit der New Economy. Es wird Zeit, dass die "Frankfurt 500" ihr Schauspiel neu inszenieren, sich ins rechte Licht rücken - über alle Branchen hinweg.

In diesem Geschäftsbericht lesen Sie Einzelporträts von Fondsmanagern und Aktionären - Menschen, die täglich die Börsenaufführungen besuchen und nach Werten suchen, die in die Zukunft weisen. Das, was diese Profis offensichtlich am meisten sorgt, sind "japanische Verhältnisse", eine Niedrigzinspolitik und eine Seitwärtsentwicklung der Wirtschaft. Wir haben die Ups und Downs der letzten 30 Jahre gemeistert, sagen sie, aber keine Erfahrung mit einer stagnierenden Wirtschaft, wie sie Japan seit Jahrzehnten plagt.

Es wird Zeit, dass wir, die Aktionäre, erwachen und dafür sorgen, dass sich die Bühne mit neuem Leben füllt. Die USU Software AG wird jedenfalls alles geben, um das Publikum zu faszinieren. Das Stück muss ja nicht unbedingt "Kapitalismus" heißen. Das klingt nach Monopol. Nennen wir es doch "Marktwirtschaft"! Das klingt nach Wettbewerb.

Aber über allem steht eine Erkenntnis: Bühne und Publikum brauchen einander.

[2] The Economist, February 22, 2020: "Big tech's $2trn bull run"

Samuel Beckett (1909 - 1989), irischer Dramatiker

"Ich allein bin Mensch, und alles Übrige ist göttlich."

Sind Aktien göttlich? Sie irren nie. Wie der Mensch. Kann man also in ihnen die Zukunft lesen? Für den Augenblick, bestimmt.

Armin Zinser screent jeden Tag den Augenblick von 500 Aktien. In Paris. Er ist dort Fondsmanager. Kein Traumtänzer. Er hält es mit Friedrich von Hajek, mit dem legendären Nobelpreisträger. Der Preis einer Aktie enthält alle Informationen. Sagt Hajek. Weiß Zinser. Er hat Aktien der USU. Der Preis sagt alles. Das klingt in der Tat fast schon göttlich.

UNTEREINANDER

Armin Zinser, Fondsmanager in Paris: "Ich suche Unternehmer"

Kein Handy klingelt, kein Bildschirm leuchtet, kaum Technik im Raum. Zur Not tut es auch ein Stück Papier. Und das nur in Form von Visitenkarten. Die huschen und rutschen über den Tisch, verschwinden in Jacken- und Aktentaschen. "Darf ich Sie aufnehmen?", fragt Thomas. Bevor er überhaupt dazu kommt, zu erklären warum, kommt die Zustimmung. Und dann geht's los. Denken wir.

Wir sind in Paris, im 9. Arrondissement. Hier haben die beiden Euroland-Aktienfonds Prévoir Gestion Actions und Prevoir Perspectives ihren Sitz. Deren Volumen: 1,2 Milliarden Euro.

Wir haben uns etwas verspätet, weil ein kleines Auto einem großen Laster den Weg versperrt. Unser Taxi versinkt im Stau. Den Rest laufen wir.

An alten Häusern vorbei, wohl noch aus der Zeit des legendären Städteplaners Georges-Eugene Baron Haussmann, kommen durch einen Hinterhof, zwängen uns in einen ultraengen Aufzug oder erklimmen die Wendeltreppe. Alles ist so, als würde uns gleich Kommissar Maigret entgegenkommen. Eine elegante Erscheinung öffnet uns die Tür, führt uns in einen imposanten Besprechungsraum.

Wir warten kurz. Und dann schwebt durch die Tür herein - ein Schwabe: Armin Zinser (* 1956). Ein leibhaftiger Schwabe mitten in dieser französischen Weltmetropole. Aber was für ein Typ! Er wirkt wie ein Grandseigneur. Wir denken: Und der hält Aktien von der USU Software AG!!! Die Ausrufezeichen in unseren Augen sind übergroß.

Wie konnte diese kleine USU je auf den Radarschirm dieses Fondsmanagers geraten? "Ich suche Unternehmer", wird er uns später sagen. Und bei seiner Auswahl ist er ziemlich rigoros. "Long entrepreneur, short gouverneur", sagt er. Firmen, die zu sehr von Subventionen abhängig sind oder zu mächtige Staatsbeteiligungen ausweisen, mag er nicht. Dies vorab.

Denn zuerst einmal rüstet er ab. Ihm (und auch uns) ist es zu steif in diesem Raum. Er spürt sofort: Kein Getue, kein Gerede, kein Gehabe. Obwohl: "Der gesamte deutsche Mittelstand war schon bei mir", lächelt er, wohl wissend, dass er jetzt ein wenig übertreibt. Und die Mittelständler, auf die sich seine beiden Fonds konzentrieren, dürfen in den "Saal". Wir nicht. Aber das ist eher ein Kompliment. Er führt uns in eine deutlich kleinere Stube mit einem großen Tisch. Alles ganz einfach. Wie ein Zuhause. Wie im Ländle.

"Hier ist es gemütlich", sagt er, denkt vielleicht, wir seien Schwaben, also untereinander. Das sind wir nicht, wir verstehen uns trotzdem.

Und dann geht's tatsächlich los. -Pause - Aber eher nebensächlich, alltäglich. Wie in jedem guten Schauspiel. Denn das beherrscht dieser Mann perfekt, der Investment als eine Kunst ansieht - mit einer riesengroßen Bühne: den Börsen der Welt.

Er sei ein Sparkassenmensch, sagt er, ein "Roter" also. Aus Haigerloch im heutigen Zollernalbkreis. Da habe er gelernt. Das war 1973. Wir lächeln, ahnen das Tiefstapeln. Das schwäbische Understatement hat er, der in der Kapitale Frankreichs über Hunderte von Millionen wacht, nicht verlernt. Und das Aufdrehen auch nicht.

1978 stieg er auf zur Landesbank nach Stuttgart. Industriekredite, die er zu bearbeiten hatte, aber "die nie gezogen wurden". Denn die Kunden, die nicht seine wurden, waren allesamt Mittelständler, Unternehmer, die Kredite nicht so sehr mögen. Studiert hat er dann an der Sparkassenakademie in Neuhausen auf den Fildern bei Stuttgart. Alles normal. Nur das Rätsel wird immer größer. Wie kommt einer wie er bloß hierher?

Wann geht's nun endlich los?

Zinser liefert. Und wie! Der Mann ist Gold wert. Das sagten sich jedenfalls seine Chefs. Sie schickten ihn nach London und nach Luxemburg in einer Zeit, in der die Großfinanz mit der Aufkündigung des Goldstandards zu kämpfen hatte, zu dem sich 1944 in Bretton-Woods die US-Amerikaner verpflichtet hatten, 1971 hatte Präsident Richard Nixon dem Golddollar ein Ende gesetzt. So weit, so doch irgendwie auch gut.

Zinser wurde Goldhändler. Doch dann sah sich die Landesbank in den betrügerischen Bankrott der Banco Ambrosiano de Milan verwickelt, die 1982 ihre Gläubiger auf Verbindlichkeiten in Höhe von 1,2 Milliarden Dollar hatte sitzen lassen.

" Menschen machen die Zahlen und auch die Algorithmen. "

Armin Zinser (* 1956), Fondsmanager in Paris

Mit ein paar peinlichen Millionen war auch die Landesbank BadenWürttemberg über ihre Filiale in Luxemburg engagiert. Unangenehm, höchst unangenehm. Vor allem für das schwäbische Edelinstitut.

Der Chef von Ambrosio, Roberto Calvi, war obendrein im Juni desselben Jahres unter mysteriösen Umständen unter der Londoner "Black Friars' Bridge" erhängt aufgefunden worden. Ein handfester Skandal, mit der Vatikan Bank mittendrin, der Landesbank am Rande und einem jungen Banker mit einem schwierigen Auftrag.

Denn vor diesem Hintergrund hatten die Chefs in Stuttgart beschlossen, die Filiale in Luxemburg kurzerhand zu schließen. Armin Zinser, gerade einmal 26 Jahre alt, erhielt den Auftrag, diesen Beschluss zu vollstrecken. Eine bittere Pille, denn es waren gute Leute.

Zinser tat nun das, was man wahrscheinlich nur mit 26 Jahren tut. Er rief die Vorstände der größten Banken Frankreichs an und fragte, ob sie sich nicht hier in Luxemburg engagieren wollten. Er habe ein exzellentes Team von 25 Bankern. Seine Idee: Präsident Francois Mitterrand wollte die Banken verstaatlichen - mit dem Ergebnis, dass sich die Altaktionäre ein neues Betätigungsfeld suchen mussten. Warum sollten die "Enteigneten" ihr neues Glück nicht in Luxemburg versuchen? "Ich nahm meinen ganzen Mut zusammen" - rief die Bankenchefs an. Kein Nein konnte ihn erschüttern - und dann hatte er plötzlich Erfolg.

Er geriet an Jean-Maxime Lévêque, den Chef der Credit Commercial de France (CCF). Und was er kaum für möglich hielt, war plötzlich wahr. Der große Mann, der das Zeug zum Finanzminister hatte, kam selbst nach Luxemburg. Drei Tage lang studierte er die Möglichkeiten. Das Geschäft wurde besiegelt.

1688: " Argwöhnische Menschen geben an, dass Lucifer die Börse erfand, ... "

So wurden die Mitarbeiter der kleinem Niederlassung Teil der neuen International Bankers Incorporated (IBI).

Nur Zinser war noch gebunden - da die Landesbank ihm das Studium finanziert hatte: 50.000 Mark hatte die Ausbildung gekostet. Die musste er abarbeiten. "Macht es Ihnen etwas aus, wenn ich diesen Aufwand übernehme und Sie auszahle?" Lévêque wollte Zinser - und das auch noch bei einer Verdreifachung des Einkommens!!! Die Ausrufezeichen in den Augen des jungen Bankers wurden immer größer. Alles war göttlich - und er, ein Mensch, ein Schwabe, mittendrin.

Dass er in der Folge nach Paris kam, seine Frau, eine Französin, kennenlernte, dass er immer tiefer in die Feinheiten der Hochfinanz eindrang, die ganz großen Magiere des Geldes begleiten durfte, sie ihm gar ein Elite-Studium an der Wirtschaftshochschule Insead bezahlten, dass er aber auch die Skandale und Fehlspekulationen miterlebte - und plötzlich arbeitslos war, erzählt er uns mit erfrischender Freimütigkeit. Was uns da in Kurzform berichtet wird, wobei Namen wie Credit Lyonais oder auch die OECD, für die er einen Pensionsfonds aufbaute, fallen, ist derart spannend, dass er das eigentlich alles zu Papier bringen müsste.

"... da er die Spekulanten durch sein Versprechen täuschte, dass sie wie Gott etwas aus nichts schaffen können. "

José de la Vega (1650-1692), Schriftsteller spanischer Herkunft

Auf jeden Fall ist er in jeder Beziehung ein Liberaler. Gerade Lévêque, sein Meister, galt da fast schon als Radikaler. So entdeckte Zinser seine Liebe zu der "österreichischen Schule" mit ihren Lehrern wie Ludwig von Mises und - natürlich - Friedrich von Hayek. Der Nobelpreisträger von 1974 wandte sich gegen jede Anmaßung von Wissen. Sein Votum: Vollständige Information läge niemals dem Marktgeschehen zugrunde. Stimmt! Das hatte Zinser in seiner Karriere mehr denn je beobachten dürfen.

So hätte ihm der Slogan, mit dem die USU vor zwanzig Jahren ihren Börsengang einleitete, sicherlich gefallen: "Wissen ist Markt". Wissen ist Wettbewerb oder, um mit Hayek zu reden, "Entdeckungsverfahren".

Hatte der einstige Sparkassenbetriebswirt Zinser nicht auch dieser Methode seine Karriere zu verdanken? War er nicht, nachdem er Eigeninitiative entwickelt hatte, von seinem Ziehvater Lévêque entdeckt und aufgeweckt worden? Lagen seinem Lebensweg nicht jene Regeln zugrunde, die zwar in jedem Wettbewerbsumfeld wirksam sind, aber doch nie in Gänze verstanden werden können?

Das Göttliche ist um einen herum, man selbst bleibt Mensch. "Ich bin ein waschechter Schwabe", sagt Zinser, der vielseitige Künstler des Kapitals.

Natürlich durchkämmt sein Fonds in harter Arbeit jeden Tag die Quotes & Notes von 500 Aktiengesellschaften auf der Suche nach Nuggets, nach Goldklumpen. So kam er auch auf die USU. "Mein Screenprozess ist relativ einfach. Ich versuche Firmen zu finden, die ein Wachstum von fünf Prozent ausweisen, deren Gewinnentwicklung ähnlich ist, und die extrem solide finanziert sind." Und dann kommt der alles entscheidende Nachsatz "...Firmen, die eigentlich Familienunternehmen sind."

Schwäbischer geht's kaum. Auch das heimlich Gescheite schimmert bei ihm durch. Man muss bloß höllisch aufpassen. Er meint: "Sie können sich noch so intensiv mit den Märkten beschäftigen, sie wissen nicht, was der Markt morgen macht." Sehr vernünftig, aber dann macht man doch am besten gar nichts. Nein, nein, "ich bin immer zu 100 Prozent investiert", also immer zu 100 Prozent im Risiko? Denkste!

"Ich würde nie behaupten, Gott zu spielen", behauptet er. Er zielt damit auf das große Thema "Market-Timing", das von umfassenden Annahmen ausgeht - und sich am liebsten dazu mit Big Data und Algorithmen zuschüttet. Nein, er ist eher auf der Suche nach dem Teufel, der ja bekanntlich im Detail steckt. Er nennt seinen Teufel grinsend "Timing in Market".

Natürlich wollen wir wissen, was er damit meint. "Ich schaue mir die Einzelwerte an und taxiere das Momentum, ob nach oben oder nach unten. Ich mache wirklich bottom-up stock-picking", kann er sich den Jargon nicht verkneifen. "Manchmal bin ich mit einem Wert toleranter als mit einem anderen." Zu den Bevorzugten gehört offenbar die USU. "Der Vorteil bei der USU ist, auf lange Sicht kann es hier nur nach oben gehen."

" Ich würde nie behaupten, Gott zu spielen. "

Armin Zinser (* 1956), Fondsmanager in Paris, ganz in der Tradition der österreichischen Wirtschaftsschule

Wir widersprechen ihm nicht.

Kurzfristig aber haben wir inzwischen alle einen irrationalen Hunger. Armin Zinser entführt uns in ein sehr gemütliches, sehr atmosphärisches Künstler- und Prominentenlokal. Eins von der Art, in das die Schwaben nur gehen, wenn sie nicht untereinander sind. Muss ja niemand wissen, dass man sich das leisten kann...

Eine perfekte Inszenierung.

Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1882), Dichter und Frankfurts berühmtester Sohn

"Wer sich aufs Geld versteht, versteht sich auf die Zeit."

Sind Aktien mehr wert als Geld? Da sind sich Bulle & Bär einig. Geld ist nicht mal mehr sein Geld wert. Da verstehe einer die Welt!!! Goethe würde heute Aktien kaufen. Versteht sich.

Christoph Frank arbeitet in Frankfurt. In unmittelbarer Nähe zur Börse. Frank ist Fondsmanager. 200 Millionen Euro Fondsvermögen gilt es zu mehren. Kein einfaches Geschäft in Zeiten, in denen sich vor allem die Daten mehren. Daten, die es zu beobachten und zu beachten gilt - vor jeder Entscheidung. Mit USU-Aktien hat Frank den Einsatz um 200 Prozent gesteigert. Dann stieg er aus. Doch aus den Augen hat er die USU-Aktie nicht verloren. Er weiß, warum.

VONEINANDER

Kennzahlen schreiben das Drehbuch für den sogenannten "Platow-Fonds". Am Ende eines unerbittlichen Castings bleiben von 500 Kandidaten nur 30 bis 60 übrig. Hier schlagen die Kleinen oftmals die Großen.

Da blieb dem Fondsmanager ganz einfach die Spucke weg: "Sind Sie ein Kapitalist?", kam plötzlich der Angriff aus dem Nichts, der ihn für einen Moment zusammenzucken ließ. Schnappatmung. Perplex. Baff. Wuff. Kein Schauspieler dieser Welt hätte diese Mimik aus dem Stand so inszenieren können, wie sie sich im Augenblick dieser Frage über das Gesicht des Fondsmanagers scrollte. Filmreif. Oscarverdächtig. Großes Kino. Großes Theater.

Wunderbar.

Schade, schon vorbei. Wie das ganze Interview, das wir nur wenige Schritte von der Frankfurter Börse entfernt mit Christoph Frank auf einer Büroetage in einem unauffälligen Hochhaus der Nachkriegsepoche führten. Als "Kapitalist" hatte der Diplom-Volkswirt sich bestimmt selbst noch nie gesehen. Ja, ein kühler Investor, das war er ganz bestimmt. Integer. Anständig. Sauber. Nüchtern. Und wer daran noch zweifelte, der wäre spätestens nach diesem entsetzt erstaunten Blick überzeugt gewesen: diesem Mann kann man sein Geld anvertrauen.

Kapitalist - das klang wie Goliath. Nein, Frank ist lieber David. Er will besser sein als die Börse, klüger als die mächtigen Indices. Aber er will auch nicht übertreiben. Denn Goliath steht jeden Morgen wieder auf, brummt und trumpft wie der Bär, stampft und dampft wie der Stier, kämpft und stemmt sich durch den Tag - von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Frankfurter Börsenzeit, durch Baisse und Hausse. Am Ende des Tages wird abgerechnet - und dann geht der Blick des Siegers nach oben wie bei jenem David auf der Frankfurter Zeil, dem der Künstler Richard Heß 1982 ein Denkmal setzte.

Was kommt als nächstes? Noch mehr DAX, MDAX, TecDAX?

Schon mit kleinem Kapitaleinsatz kann man sich bei Christoph Frank als Kapitalist fühlen, als einer, der sein Geld "planmäßig" investiert, um "eine größere Summe als zuvor eingesetzt zurückzuerhalten", wie unser aller Wikipedia diese Species, den Kapitalisten, definiert. Das liest sich doch gar nicht schlecht.

Gegen diese Definition hätte wohl auch der Nobelpreisträger Eugene Fama nichts gehabt, mit dessen Aktienauswahlmodellen sich Frank in seiner Diplomarbeit beschäftigte. Fama ist ein Amerikaner der Chicago-Klasse, der auch nach der Finanzkrise unverdrossen daran glaubt, dass Märkte rational sind - ganz im Gegensatz zu Christoph Frank, der nicht an die Rationalität der Märkte, wohl aber an die Rationalität seiner Anlagestrategie glaubt. Deswegen musste es ihn auch total verblüffen, als er mit einem Begriff konfrontiert wurde, der ihn in seinen Augen blitzartig in die Nähe eines "Spekulanten" assoziierte. Das ist er nun wirklich nicht, dafür geht er viel zu überlegt an die Sache ran.

In Deutschland mit seiner ärmlichen Aktienkultur klingt der Begriff "Kapitalist" nach wie vor anrüchig. Das sitzt ganz tief. Und wenn Frank etwas nicht sein möchte, wie auch unsere anderen Gesprächspartner, dann ist es als unseriös zu gelten. Grundanständig, intelligent, verlässlich, professionell, das möchte man zueinander sein, zu Kollegen und Kunden. Die Erfahrung lehrt zudem, dass es dazu keine Alternative gibt.

Frank ist einer der beiden Geschäftsführer der pfp Advisory GmbH, die einen Fonds für deutsche Aktien steuert. Viele Jahre lang führten er und sein Geschäftspartner zudem das Musterdepot des bekannten Platow-Verlags. Die Einführung dieses Depots ist ein Vierteljahrhundert her - wie der Neue Markt, der ihn dereinst als jungen Mann in seinen Bann zog.

Doch der Reihe nach, damit es Teil eines Drehbuchs werden könnte.

"Dieses Musterdepot gibt es seit 1996 und wurde zu wesentlichen Teilen von uns geprägt", verweist er darauf, dass zuerst sein Partner Roger Peeters von 1999 bis 2006, von 2006 bis 2008 sie beide und Frank dann von 2008 bis 2016 als Redaktionsleiter beim bis heute legendären Platow-Brief dieses Musterdepot gepflegt hatten.

2006 entstand als Kooperation mit der Deutsche-Bank-Gruppe ein Investmentfonds, mit dem das bereits im Platow-Musterdepot gezeigte Know-how bei deutschen Aktien in einem handelbaren Produkt nutzbar gemacht wurde. Seit dem Start 2006 steuert Frank das in der Szene bis heute "Platow-Fonds" genannte Vehikel, von 2006 bis 2008 und wieder seit 2016 gemeinsam mit Roger Peeters. Seit dem Jahr 2018 trägt es den Namen DWS Concept Platow Fonds. Es war und ist seit bald anderthalb Jahrzehnten eine Erfolgsgeschichte des - sagen wir einmal - Kapitalismus in Deutschland.

"Immerhin bewertet die amerikanische Rating-Agentur "Morningstar" diesen auf Deutschland konzentrierten Fonds seit vielen Jahren mit fünf Sternen, der Bestnote. Und überhaupt haben Frank und Peeters mit ihrem Engagement jede Menge Preise eingeheimst. Das Rating stimmt.

"Wir sind keine Angestellten der DWS, auch nicht von Platow", sagt Frank. "Die DWS ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft, von Platow gibt's den Fondsnamen. Abgesehen davon operieren wir völlig unabhängig." Auch wenn DWS, Platow und pfp voneinander profitieren, eins ist klar: was an Ergebnis herauskommt, ist in jeder Beziehung das Verdienst dieser zwei Geschäftsführer.

1991: " Jeder Mensch besteht aus unendlich vielen Einzelheiten, die nur einmal in der Welt vorkommen. "

Gert Voss (1941 - 2014), deutscher Schauspieler

Beide blicken auf jeweils mehr als 20 Jahre Erfahrung zurück. "Mich persönlich hat der Neue Markt weitaus stärker geprägt als die Finanzkrise", meint Frank. Richtig gepackt hatte ihn die "Russlandkrise", als unter Präsident Boris Jelzin dieses große Land in den Bankrott zu driften drohte. Danach erlebte er, wie Börsenneulinge am Neuen Markt Zeichnungsgewinne von 200 Prozent erreichten, eine Quote, die heute unvorstellbar ist: "Wenn ich davon erzähle, schauen mich jüngere Börsianer ungläubig an. Es gab Firmen, deren Wert sich innerhalb eines Jahres versechsfacht hatten und dann auf fünf Prozent und weniger runterkrachten." Eine wilde Zeit: "Es war schon sehr verrückt. Man wusste ja nicht, wie es ausgeht." Auf dem Höhepunkt des Hypes genügte die Meldung, "dass eine Firma nun eine eigene Website besaß, um die Kapitalisierung um mehrere hundert Millionen Euro zu steigern", spottet Frank. Als es dann bergab ging, Firmen am Neuen Markt zu zerschellen drohten, "erfanden sie ständig neue Kennzahlen, um zu verschleiern, wie schlecht es ihnen wirklich ging", staunt noch heute der Fondsmanager über die Kreativität der Finanzchefs. "Die Digitalisierung, die heute sehr oft als Bedrohung angesehen wurde, wirkte damals inspirierend auf alle", auch auf ihn, "der ja selbst drin war in diesem Hype. Ich war fasziniert." Und so zahlte der junge Frank sein Lehrgeld und lernte seine Lektion, die ihn in den folgenden Jahren durch alle Fährnisse führen sollte.

"Es genügt nicht, auf Gerüchte zu setzen oder auf Stories, man braucht einen sehr stringenten Investmentprozess", sagt er und erklärt, wie er und Peeters die Fondsgeschäfte handhaben. Zuerst einmal: Ihre Präferenzen liegen bei Mittelstandsfirmen. "Wir kommen über die Zahlen. Dass das richtig ist, das hat die Geschichte des Neuen Marktes gezeigt. Wir lassen uns auf keine Dampfplaudereien ein." Bloßes Marketinggewäsch zieht bei ihm nicht. Da braucht es weitaus mehr, harte Arbeit, clevere Kennzahlen und am Ende ein gutes Gespür. "Die soliden Firmen kann man mit einem sehr strengen Ausleseprozess herausfiltern."

Rund 850 börsenrelevante Firmen gibt es ihrer Zählung nach in Deutschland, darunter viele "Zombies" wie etwa "Neue-MarktLeichen" (Frank), sodass am Ende 500 Werte in ihrer Watch-List bleiben. Wenn dann die Quartalsberichte eintrudeln, werden die Zahlen dieser Firmen von ihnen nach den unterschiedlichsten Kriterien durchforstet, ganz eisern, sehr diszipliniert, ohne sich von großen Namen oder Indices beeindrucken zu lassen. Dabei konzentrieren sie sich nahezu ausschließlich auf deutsche Werte. "Zuerst geht es um rein börsentechnische Werte, wie sie jeder benutzt. Dann aber gehen wir über zu von uns selbst geschaffenen Kennzahlen", sozusagen ihre Geheimrezepte, wie man sie nur gewinnen kann, wenn man über viel Erfahrung verfügt. "Wir haben nicht die eine, alles fassende Goldene Kennzahl, sondern wir versuchen systematisch vielerlei in Balance zu bringen." Das eine kommt zum anderen wie der Stein zu Davids Schleuder, doch am Ende entscheiden Treffsicherheit und Kraft. "Wir suchen das richtige Momentum", sagt Frank. "So entsteht eine Urliste, die aus 50 bis hundert Werten besteht."

Dann wird's spannend. "Wir analysieren sehr fein, jede Aktie bekommt einen Score, dessen Höhe darüber entscheidet, wie hoch der Anteil idealerweise im Fonds ist." So geht das hin und her, alles von unten nach oben gerichtet. "Wir legen vor allem Wert auf Kontinuität. Wir erwarten Konstanz, nicht besonders starke Wachstumsschübe." Deshalb gibt es wohl auch die vielen Messstellen. Am Ende aber kommt eben etwas Einzigartiges heraus - ein eigenes Stück Aktiengeschichte. "Wir haben sehr viel Spaß", meint Frank trotz der 60 Stundenwoche. Mancher Termin führt ihn dann an der Börse vorbei, die nur einen Steinwurf entfernt ihren Sitz hat. Zeit für ein kurzes Gespräch mit Brokern oder Bankern muss er immer mitbringen. Gut, um die Stimmung aufzufangen.

Das klingt alles so gut, dass man es fast gar nicht glauben kann. Aber dann kommt das überzeugendste Argument: "Wir selbst sind mit einem hohen Anteil an eigenem Vermögen im Fonds investiert", erklärt Frank. Ja, sie setzen das Geld, das sie selbst in deutsche Aktien investieren wollen, nur über den Fonds ein. Ausnahmslos. "So freuen wir uns auch indirekt über jeden Erfolg der Firmen, die in unserem Fonds sind."

Übrigens: In den Automobilsektor haben sie momentan nur zwei Prozent des Fondsvermögens angelegt. "Zulieferer null Prozent", berichtet Frank. "Und das haben wir nicht wegen irgendwelcher Marktberichte gemacht, sondern unsere Zahlen haben dies gesagt."

Das größte Engagement gehört der IT-Branche, zu dem ja auch das USU-Engagement gehörte, was dem Fonds einen erheblichen Gewinn gebracht hatte. Über ihre Kennzahlen finden Aktien zueinander, denen man auf den ersten Blick gar kein so hohes Potential zutraut. Momentan sind vor allem Versicherungsgesellschaften stark vertreten. "Wir haben diese Branche nicht aktiv ausgewählt", sagt Frank. "Das ergab sich aus unserem Ansatz."

Begonnen hatte alles einmal mit 16 Millionen Euro, heute sind rund 200 Millionen angelegt. "Wir sind immer zu 90 Prozent investiert und erzielten allein in den letzten drei Jahren eine Steigerung um 75 Prozent des Fondsvermögens. "Man kann sagen, das jetzige Fondsvermögen ist viel. Aber man kann auch das Gegenteil behaupten. Das ist wenig angesichts des langjährigen Erfolgs."

Da ist also noch Luft nach oben. Bis 500 Millionen Euro könne der Investmentansatz laut Frank unverändert umgesetzt werden. Darüber hätte der "Platow-Fonds" ein neues Plateau erreicht.

Dann ist auch bestimmt wieder die USU Software AG dabei.

Heinrich Böll (1917-1985), Literaturnobelpreisträger

"Das Wirkliche liegt immer etwas weiter als das Aktuelle."

Die Schöne und das Biest: Die Kirche und der Kapitalismus - beide haben gerade ihre Probleme. Wir haben den Glauben an sie verloren - und doch locken sie jährlich Millionen von Menschen an: der Dom zu Köln und die Börse.

Beide liefern uns täglich ein grandioses Schauspiel. Beide sind mächtige Zeitzeugen. Und beide sind immer Baustellen, jedenfalls solange, wie Geld und Glaube da sind. Sie sind in permanenter Transformation, mal mehr, mal weniger. Immer wirklich. Immer aktuell.

Dr. Georg Issels ist Vorstand der Scherzer & Co. AG, einer 140 Jahre alten Beteiligungsgesellschaft. Stimmt nicht ganz. Ursprünglich und über 100 Jahre hinweg war es eine Porzellanfabrik in Oberfranken. Doch dann - nach einigen Wirren und Irren, als man im Jahr 2000 die Firma schon sterben lassen wollte - schenkte sie sich neues Leben. Plötzlich war nicht mehr Porzellan, sondern Papier das Wirkliche und auch stets Aktuelle: der Besitz von Aktien an anderen Aktiengesellschaften. Eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Köln und sehr viel Weitblick für Transformation...

NEBENEINANDER

Das muss doch jeden erschrecken. "Negativzinsen auf Girokonten ab 5.000 Euro", titelt die FAZ in ihrem Finanzteil am 21. Januar 2020. Und die Wirtschaftsseite antwortet am selben Tag in nicht minder fetten Lettern: "Deutsche zweifeln am Kapitalismus".

Ist dies das Ende einer Welt, wie wir sie seit - sagen wir einmal - 140 Jahren kennen?

Damals, 1880, wurde in Köln endlich die "vollkommene Kathedrale" fertiggestellt. Von Fachleuten. Eine Milliarde Euro hatte der Bau nach heutigem Geld gekostet. Und weil das Budget zwischenzeitlich nicht ausreichte, gründete man eine Lotterie. Die gibt es noch heute. Wie die Kathedrale, die alle Welt als Kölner Dom kennt und jährlich Millionen Menschen anlockt. Trotz des - laut der Marktforschung forsa - wachsenden Misstrauens in die Kirchen.

Nur noch 14 Prozent stehen z.B. hinter der katholischen Kirche, der Mutter des Kölner Doms.

Damals, 1880, setzten sich sechs wohlhabende Bürger in der oberfränkischen Stadt Rehau zusammen, um eine moderne Porzellanfabrik zu errichten. Keine Fachleute sind sie, aber echte Unternehmer. Die Firma gedeiht so gut, dass sie immer mehr Geld braucht. 1910 wird daraus eine Aktiengesellschaft. Die gibt es noch heute. Aber mit Porzellan und Produktivität hat sie nichts mehr zu tun, dafür jedoch mit Aktien und deren Handel. Dieses Geschäft lockt ebenfalls jedes Jahr Millionen an. Auch wegen der Negativzinsen. Und trotz des - laut der Kommunikationsagentur Edelmann - tiefen Misstrauens in den "Kapitalismus".

Nur noch zwölf Prozent der Menschen in Deutschland glauben an den Kapitalismus als der Mutter ihres Wohlstands.

Da laufen zwei Dingen nebeneinander - auseinander. Das sind Tiefstwerte des Glaubens - trotz Besucherboom beim Dom, den täglich 20.000 bis 30.000 Menschen aus aller Welt bewundern und trotz der Höchststände bei den Börsenindices.

Eine Welt, in sich zerrissen, ist auf jeden Fall dieser "Kapitalismus", ein Wort, in dem seit Karl Marx immer auch Verachtung mitschwingt. Es ist eine Welt inmitten einer permanenten Transformation. Es ist klassischerweise aber auch die Welt von Softwarehäusern wie der USU, für die Transformation - wir nennen es aktuell Digitalisierung - Basis und Potential ihres Geschäftes ist. Was wir heute erfahren, ist: Dies ist auch das Wirkungsfeld ganz besonderer Beteiligungsmanager. Sie bilden gleichsam eine Parallelwelt zu der der Software.

" Der Glaube macht Märkte. "

Georg Issels, Beteiligungsmanager in Köln

Einer von diesen Beteiligungsmanagern ist Dr. Georg Issels. Er ist Vorstand der Scherzer & Co. AG, deren Ursprünge im oben beschriebenen Porzellangeschäft liegen. Er weiß, dass unsere Welt "sich permanent fundamental ändert". Er und seine Leute setzen deshalb grundsätzlich auf Transformation.

Was dereinst harte, materielle Arbeit war, ist heute nicht minder anstrengende, dafür immaterielle Arbeit.
Was man dereinst Produktivität nannte und Issels im Studium der Betriebswirtschaft in Köln genau analysieren durfte, ist heute permanente Interaktivität. Am Bildschirm. Am Smartphone. In der Kommunikation - auch und ganz besonders mit früheren Kommilitonen. So machen es auch die Softwareleute. Immer das Ohr am Markt, an den Prozessen innerhalb und außerhalb der Unternehmen. Da können sie helfen. Mit Wissen. Mit Software. Mit Rat & Tat.

Schon als Student, als der OnlineHandel noch in den Sternen stand, trieb es Issels immer wieder zur Sparkasse Köln-Bonn am Hahnentor. Dort stand ein Terminal des Finanznachrichtendienstes Reuters. Hier konnte man sekundenaktuell sehen, was sich an den Börsen tat. Eine faszinierende Welt, über die er mit nicht minder engagierten Studienkollegen in einem Börsenclub am Lehrstuhl für Bankbetriebslehre der Universität Köln allwöchentlich heftig diskutierte. Interaktion pur. Ja, die Studenten durften sogar mit echtem Geld handeln, 50.000 Mark, die sie - bereitgestellt von einer einstmals visionär gestimmten WestLB - zu mehren suchten. Den Jahresgewinn durfte das Institut behalten, Verluste glich die Landesbank aus. Vor allem aber lernten sie eine Welt im Wandel kennen - mitsamt dem Crash vom 19. Oktober 1987 oder dem Golfkrieg von 1990. Sie wussten aus eigener Erfahrung, was Leerverkäufe sind. Sie sahen das Fell des Bären und das Biest im Stier. Sie sahen, wie sich in den Kursen das Weltgeschehen spiegelte. Sie sahen, wie die Kurse im Zickzack agierten und doch ihre steilen Kurven zogen. Nach oben. Nach unten. Kurzfristig verrückt. Langfristig rational. Das lernten sie. Und Issels wurde Börsianer. Bei der Sparkasse. Begleitete Start-ups zum IPO. Am Neuen Markt, dem wichtigsten Transformationsriemen der damaligen Zeit, der dann plötzlich riss - übrigens mitten im Börsenjahr der heutigen USU Software AG, im Jahr 2000. Das war ganz bestimmt prägend. Zwanzig Jahre später zu den Überlebenden zu gehören, eine tolle Leistung.

Denn die Revolution fraß ihre Kinder. Issels überlebte auf ebenso verrückte, fast schon irrationale Weise wie die USU Software AG. Beide triumphierten über das Aktuelle. Wie der Kölner Dom seit mehr als 800 Jahren.

Beide zogen ein Glückslos. Ein Märchen aus 2001.

Die "alte" USU, seit 1977 im Softwaregeschäft und seit Juli 2000 am Neuen Markt fundiert, wurde fusioniert mit einem Start-up namens Openshop, das im März 2000 an die Börse gegangen war, ihren Gründer durch ein Flugzeugunglück verlor und plötzlich ohne Geschäftszweck dastand. Einer mit solider Vergangenheit und einer ohne eigene Gegenwart fanden zueinander -angestoßen durch die Landesbank Baden-Württemberg, LBBW. Die Zukunft hatte gewonnen. Ein kerngesundes Unternehmen. Ideen für die Zukunft. Geld für die Zukunft. Power pur.

Im selben Jahr, 400 Kilometer nördlich, unterhält sich der Finanzinvestor Veit Paas mit Georg Issels über einen Job. Issels solle Vorstand der Allerthal-Werke AG in Kölns Friesenstraße werden. Aber die Firma ist nicht das, was man denkt, wenn man den Namen hört. Das war einmal - "Bier und Gummi", erzählt Issels, der in seinem Gesprächspartner ein Stück von sich selbst sah: "Wir waren beide Börsianer". Und so zog der Niederrheiner Issels um, 15 Gehminuten vom Dom entfernt, in die Friesenstraße, einer der Gegenden Kölns, die den industriellen Charme der Gründerzeit mit der Strenge der Moderne kombiniert. Die Gegend war wie das Geschäft, das er betreiben sollte.

Justament hatten sich die Allerthal-Werke von allem getrennt, was noch nach industrieller Fertigung aussah. Eine modern geführte Beteiligungsgesellschaft war daraus entstanden, eine Firma, die sich auf unterbewertete Firmen des Mittelstandes konzentrierte und sich an ihnen beteiligte. Issels wurde Vorstand. Sein erster Auftrag: Er sollte sich um eine Firma kümmern, an denen die Allerthaler einige Aktien besaßen und die beschlossen hatte, sich aufzulösen.

Das Unternehmen war die heutige Scherzer & Co. AG. Längst ohne eigenen Geschäftszweck, also die Porzellanherstellung, hatte das damals 120 Jahre alte Unternehmen eigentlich nur noch einen Aktivposten - es war eine Aktiengesellschaft, deren Aktien im prähistorischen Telefonhandel geführt wurden. Das war alles. Seit zehn Jahren.

Statt der Löschung des Unternehmens erwarben die Allerthal-Werke die überwältigende Mehrheit an der einstigen Porzellanmanufaktur, und Issels wurde ihr Vorstand. Das ist er nun seit bald zwanzig Jahren. Unter seiner Ägide verwandelte sich die Firma in eine Beteiligungsgesellschaft, die sich ebenfalls, wie die Allerthal-Werke, auf unterbewertete, möglicherweise auch notleidende Unternehmen konzentriert und hilft, aus der Krise herauszukommen. Mit Gewinn, der sich in den Zahlen der Scherzer & Co. AG widerspiegelt.

Während auf Digitalkonferenzen die Qualen der Transformation beschrieben werden, Politiker von Dingen reden, die ihnen kurz zuvor noch völlig fremd waren und die sie in ihren eigenen Parteien nur mühsam in Gang bekommen, wundern sich Firmen wie die USU Software AG oder die Scherzer & Co. AG.

Selbst aus einer Transformation hervorgegangen, Meister des Wandels, wissen sie, dass nur gute, harte Arbeit aus den Krisen herausführt -mit einer Prise Esprit und in guter, alter Tradition, die so alt ist wie Köln oder der christliche Glaube.

Was zum Beispiel Issels und seine Leute leisten, ist das, was sein Lehrer, der große Kölner Betriebswirt Hans E. Büschgen dereinst den Banken predigte. Ihre Mission sei es, Transformationsleistungen zu erbringen - also letztlich Wandel zu bewirken. Und eigentlich ist dies - auf andere Weise - auch die Aufgabe der Kirchen. Doch nun sind beide, Banken und Kirchen, vor allem mit der eigenen, geistigen Transformation beschäftigt. Und sie sind nach Meinung der Bürger darin nicht sonderlich gut. Dem Dom tut dies aber keinen Abbruch. Er steht nach wie vor für festen Glauben, immenses Durchhaltevermögen - und für permanente Transformation.

Die Kölner haben nur vor einem Angst, sagt man: davor, dass kein Gerüst mehr an der Kirche klebt. Denn das würde bedeuten, dass kein Geld mehr da ist. Dann allerdings gibt es auch, global gesprochen, keinen Kapitalismus mehr - und keine Transformation. Stattdessen melden die Zeitungen bei den Indizes einen Rekordwert nach dem anderen.

Der Glaube kehrt zurück - der Glaube an die Transformation. Der alte Spruch gilt: Nur der Wandel hat Bestand, wie wir wissen.

Sibel Kikelli (* 1980), Schauspielerin

"Schauspiel heißt für mich, Sie stellen sich erst einmal die Psyche einer Figur vor."

Haben Unternehmen eine Psyche? Verdirbt Größe den Charakter? Können Aktien tatsächlich den Boden unter den Füßen verlieren?

Zahlen sind Figuren. An der Börse auf jeden Fall. Für Dr. Elisabeth Hehn ist sie eine gigantische Bühne, auf der die Mathematik die Hauptrolle spielt. Der reine, der engelgleiche Gedanke.

Vor allem im Mittelstand nimmt er Gestalt an. Da zeigt er sich im Auf und Ab der Kurse -und wird plötzlich sehr, sehr menschlich.

INEINANDER

Nicht mehr Bulle gegen Bär, sondern Mensch gegen Maschine -ist das die Zukunft an den Börsen?

Es begann damit, dass die Wertpapierbörsen in den USA nicht mehr in Brüchen, sondern in Cents rechneten. Das war 2001. Der Hochfrequenzhandel startete. Es begann damit, dass die Raketenwissenschaftler mit dem Fall der Mauer ihre Jobs verloren und in der Finanzwelt anheuerten. Das war 1989. Das Geschäft mit hochkomplexen Derivaten startete. Es begann damit, dass Computer die Börsen plötzlich krachen ließen. Das war 1987. Maschinen übernahmen endgültig das Geschäft. Kurzum: Die Digitalisierung ist eine uralte Story.

So ließe sich die Reise in die Vergangenheit der Anfänge beliebig fortsetzen. Was soll's! Es endete stets damit, dass die Finanzwelt ...

"... immer wieder die Erfindung des Rades bejubelte - in einer zumeist instabileren Form", rügte einstmals der weltberühmte Ökonom und Präsidentenberater John Kenneth Galbraith (1908-2006) die Einfallslosigkeit der Branche, die davon lebt, dass ihr "Gedächtnis sehr kurz" sei und selbst kleinste Neuerungen als Durchbrüche feiert. 1

[1] Financial Times, January 5, 2009, John Plender: "Originative sin"

Wie wohltuend, wenn da jemand ist, der in "langen Zeitreihen" denkt, der in der Ruhe die Kraft sieht und das ganze Geschehen höchst aufmerksam beobachtet. Auf allen Kanälen. Trotz aller Turbulenzen. Wir sprechen mit Elisabeth Hehn, Verwaltungsrätin der VIP Value Investment Professionals AG aus Freienbach in der Schweiz. Ihre Kunden sind berühmte "Kapitalsammelstellen" wie Lebensversicherungen und Pensionsfonds mit einer Vorliebe für die wohlbekannten und doch so anonymen Schwergewichte in den Börsenindizes. Aber mit der Erlaubnis ihrer Kunden dürfen sich Hehn und ihre beiden Partner seit 2011 auch um Mittelstandsfirmen kümmern - um Börsenwerte wie die USU Software AG. "Beimischungen" nennt es die Verwaltungsrätin.

Alles ist sehr seriös. Aber auch sehr langweilig? Denkste!

Denn im Interview geht sie sofort in die Vollen. Blitzschnell kommen die pointierten Antworten. Jeden Gedankensprung macht sie mit, kontert, folgert, ordnet. Bei aller intellektueller Lebhaftigkeit - sie ruht in sich. "Ja, es ist schon ein Schauspiel, was die Finanzwelt bietet", meint sie.

Die Superhelden des Stücks gefallen ihr nicht immer, am liebsten möchte sie diese ignorieren. Ihr sind die Kulissen wichtiger. "Die Tweets von Herrn Trump nerven schon mit der Zeit", seufzt sie, die seit drei Jahrzehnten in dem Geschäft mit dem "Asset-Management" ist. "Ich war immer auf der quantitativen Seite", sagt sie uns. "Das heißt: rechnen, rechnen, rechnen", also hinter den Kulissen wirken.

Alles sehr seriös. Aber auch sehr langweilig? Denkste!

Ihre Welt sind die Zahlen. Ihr Gegenspieler ist der DAX. Sie will mit ihrem Fonds besser sein als dieser. "Wenn man quantitativ arbeitet, kann man mit extrem wenigen Leuten sehr viel Geld bewegen", erklärt sie uns. "Früher war das einfach. Man konnte dem Investor garantieren, dass man um den Faktor 1,2 oder auch mal 1,7 darüber liegen werde." Früher heißt, als Tagesgeld acht bis zehn Prozent Zinsen brachte. Im Finanzjargon ausgedrückt: "Laufzeitkongruente Positionen in Staatsanleihen plus Kaufoptionen auf den DAX erlaubten eine Partizipation von über 1 an der positiven Indexperformance per Endfälligkeit des Garantiefonds." Früher heißt, als gerade die Deutsche Termin-Börse entstand. Das war 1990. "Die Produkte, die wir damals bei der Dresdner Bank Investmentgruppe entwickelt haben, wurden uns regelrecht aus der Hand gerissen. Es herrschte eine richtige Aufbruchstimmung. Wir konnten in der Produktentwicklung machen, was wir wollten. Es gab so gut wie kein Controlling."

Also doch nicht seriös? Denkste!

Nein, nein, sagt sie, bei aller Freiheit: "wir haben uns wohlverhalten und hatten umfangreiche Spielräume". Und so, wie sie das sagt, glaubt man ihr das sofort. Etwas anderes als das hatten sie und ihre Kollegen gar nicht nötig. Aber wenn Bürokraten einmal die Chance haben, etwas zu regulieren, dann erfinden sie immer mehr von immer demselben: Paragraphen. "Es machte immer weniger Spaß", erzählt Elisabeth Hehn, die in der Eifel aufwuchs und am oberen Zürichsee in der Schweiz lebt. 1990 hatte sie sich "als One-Woman-Show" selbständig gemacht, nachdem sie zuvor bei der Dresdner Bank und der heutigen UBS gearbeitet hatte. Studiert hatte sie übrigens bei einem Derivat unseres Hochschulsystems: an der Fernuniversität Hagen. Betriebswirtschaft war ihr Fach - und da alles, was mit Zahlen zu tun hat, vor allem "Bank und Börse". Hier war sie übrigens eine der ersten Studenten.

Wenn etwas verboten wird, zumal von Staats wegen, dann geht es in jeder Branche umso konfuser und diffuser zu. Früher, als die Welt der Derivate noch klein, fein und rein war, gab es "vielleicht zehn Instrumente, heute sind so viele Instrumente gelistet, dass selbst jemand, der von Anfang an dabei war, den Überblick verliert." Und Frau Dr. Hehn war von Anfang an dabei - natürlich je nachdem, wie man Anfang definiert. Bei ihr war es der Börsencrash vom 19. Oktober 1987, über den damals ein amerikanisches IT-Fachblatt schrieb: "Der Computer tat es."

Die Maschine betrat als Hauptdarsteller die Börsenbühne. Wie bei der USU Software AG, die sich damals den ersten Großcomputer kaufte, um damit neue Märkte wie das Produktgeschäft zu erobern. Eine Entscheidung, die drei Jahrzehnte später immer noch wirkt. Die USU denkt ebenfalls in "langen Zeitreihen". Und in gewisser Weise stieg sie damals ebenfalls in das Geschäft mit dem "Asset-Management" ein, mit Anwendungen für die Bestandsführung von Computern und anderen IT-Investitionen ihrer Kunden. Und in diesem Business ist sie noch heute - mit einem weitaus größeren Engagement und sehr viel mehr Kennzahlen.

Hehn lächelt gerne. Sie mag Humor. Was sie nicht mag, ist dieses ausufernde Controlling, unter der die Finanzwelt leidet. "Dumme Erklärungen abzugeben an Leute, die das, was man tut, überhaupt nicht verstehen, das macht nicht so furchtbar viel Spaß." Verständlich, sehr verständlich. Keiner mag das. Was aber soll man tun in einer Welt, in der Maschinen mehr und mehr das Kommando übernehmen und aus Abertausenden von Kriterien herausfinden, dass man in USU-Aktien investieren sollte?

1872: " Wir lernen die gesamte Börsengemeinde eintheilen in Wissende und Uneingeweihte, in Priester und Laien. "

Die Leipziger Zeitschrift "Daheim" in einem Bericht "Aus der Welt der Börse"

"Bei der Suche nach Kennzahlen, nach denen man Unternehmen auswählen kann, würden mir mit einiger Anstrengung vielleicht zwanzig bis dreißig Kategorien einfallen", meint sie, aber keine tausend, mit denen heute die Nachrichtenfilter von Bloomberg & Co. arbeiten. Aber die genügen, um Großkonzerne so abzubilden, dass Investoren ihre Anlagestrategien danach ausrichten können. Ähnliches machen auch die Softwarewerkzeuge der USU. Sie durchforsten die IT-Anlagebestände der Unternehmen ebenfalls nach allen möglichen Kriterien wie Softwarelizenzen, Wartungsverträge, Ausstattung oder Finanzierungen. Und das, was die USU-Werkzeuge maschinell ermitteln, wird dann verglichen mit dem, was zum Beispiel in den elektronischen Verzeichnissen ihrer Softwarelieferanten steht. Es geht hier um die Zahl der Lizenzen, die gegeneinander aufgerechnet werden.

Maschinen kämpfen da nicht unbedingt gegeneinander. Hier wird nach Ausgleich gesucht. Eine Aussage, die aber im Wertpapiergeschäft auf keinen Fall zutrifft. Die Maschinen spielen hier sogar ihr eigenes, völlig selbständiges Spiel. "Wenn Sie heute glauben, z.B. USU-Aktien zu kaufen, dann sind das Maschinen, die das ausführen. Da sitzt kein Mensch mehr. Und wenn keine echten Orders da sind, dann kämpfen die Maschinen gegeneinander, und jeder will kleine Arbritage-Gewinne nach Hause tragen", beschreibt Hehn den Prozess.

Während die Software-Maschinen der USU alles dransetzen, um die Wahrheit über die IT-Investitionen und -Verpflichtungen herauszufinden, gibt es im Wertpapiergeschäft "eine gewisse Art von Frontrunning, was man aber am Ende des Tages nur sehr schwer, wenn überhaupt, beweisen kann." Keine Transparenz also. Sehr ärgerlich für Anleger: "Wer einen größeren Auftrag abwickeln lässt und anschließend wissen möchte, über welche Börsen die Geschäfte gelaufen sind, bekommt sehr schnell eine Liste mit einem Dutzend Plätzen, die Teilaufträge ausgeführt haben. Und dann kann es schon einmal passieren, dass die Order von den Maschinen so schlecht ausgeführt wurde, dass man die Position gar nicht mehr haben möchte." Ärgerlich. Da gewinnen nur die Maschinen.

Kurzum: Maschinen und Märkte sind etwas anderes als Maschinen und Unternehmen.

In der Firmensoftwarewelt der USU sind die Strukturen fest gefügt. Da stehen echte Werte dahinter. Da harmoniert in der Regel das eine mit dem anderen. Da müssen allenfalls Ergebnisse miteinander abgeglichen werden.
In der Welt des Kapitals herrscht brutaler Konkurrenzkampf. Da streiten Maschinen und Algorithmen um winzige Vorteile, pausenlos, rund um die Uhr.

"Es gibt keine nachrichtenfreie Phasen mehr. Wer alle Daten sammelt, muss mindestens einmal am Tag sein Portfolio anpassen", meint Hehn. Bei der Bewertung der Nachrichten zeigt sich dann die Schwäche der Börsenmaschinen, die jede News durchnudeln und immer wieder durchnudeln. Wenn z.B. vorläufige Zahlen veröffentlicht werden, geht der Kurs entsprechend "rauf oder runter", wenn sie dann bestätigt werden, dann verändern sich die Kurse noch einmal. Da sähe man dann die "Beschränktheit und Dummheit der Maschinen". Es hatte sich an der Faktenlage nichts geändert.

Andererseits sucht Hehns VIP-Fonds genau nach diesen festgefügten Strukturen in den Kursen und setzt dabei auf Dauerhaftigkeit. In ihrem Focus stehen zwischen 25 und 40 Werte. Mehr nicht. Sie werden genau studiert. Mit Zahlen. Mit Erkenntnissen, die kein Computer im Kopf hat: Erfahrung. "Das kann keine Maschine. Wenn man sich Trumps Spielchen ansieht" und wie die Börsen darauf reagieren, dann sei das alles nur auf Verwirrung ausgelegt. "Was er macht, ist letzten Endes sinnlos", meint sie. "Denn langfristig hoppeln die Kurse wieder dahin, wohin sie gehören."

Was aber lehrt die Erfahrung? "Zuerst einmal, dass es ohne Menschen nicht geht. Irgendjemand muss die Verantwortung übernehmen." Gut. Und dann sagt sie etwas sehr Erstaunliches. Sie nennt uns die Zahl der Zahlen: "Für uns haben Zahlen eine Bedeutung von 99,9 Prozent". Das heißt: in ihren Entscheidungen spielt das Management keine Rolle, auch nicht das Geschäftsmodell, sondern nur die Zahlen zählen. "Das gilt aber nur für die großen Werte wie etwa die Schwergewichte im DAX." Da weiß sie, dass alle verfügbaren Informationen im Kurs eingepreist sind. Bei kleineren Unternehmen wie zum Beispiel bei der USU, da interessiert sie sich doch sehr für das Management, für die Mitarbeiter, für die Projekte. Da wird alles menschlicher, nicht maschineller.

Da lässt sie es sich auch nicht nehmen zu einer USU-World zu gehen, dem alljährlichen Fachkongress der USU. Und Jahre später weiß sie noch genau, was dort besprochen wurde. Miteinander natürlich.

William Shakespeare (1564- 1616), englischer Dramatiker

"Die ganze Welt ist Bühne und alle Frauen und Männer bloße Spieler, sie treten auf und gehen wieder ab."

Twitter, Tresen, Temperamente. Mathe, Maschinen und Moneten. Die Welt zwischen Zahlen und Zeilen, zwischen künstlicher und menschlicher Intelligenz, wer kann sie noch erfassen, umkreisen, verstehen?

Elmar Baur ist Partner der FUNDament Capital in Königsbrunn bei Augsburg. Hier steht der größte Globus der Welt, der auf historischer Kartografie beruht: das Mercateum. Jagten sich früher Segelschiffe rund um den Globus, sind es heute Computer und Nachrichten. Ratio & Emotio. Hin & Her. Verstehe da einer die Welt!

UMEINANDER

Seit dem Crash von 2000 und der Finanzkrise 2009 driften sie wieder auseinander: die Börse und die Deutschen. Warum nutzen wir nicht unsere Erfahrungen -wie zum Beispiel Elmar Baur? Man muss ja nicht gleich so viele gemacht haben wie er, ein Profi mit Herz.

Wir sind im Cafe Müller. In Königsbrunn. Bei Augsburg. Wir staunen. Wir sind im Schokoladenparadies. Um uns herum fröhliche Gespräche über Familie, Freunde, Feierkuchen.

Pausenstimmung.

Das putzmuntere Gebäude erinnert an Friedensreich Hundertwasser, den Künstler, der bis in die Architektur hinein seinen eigenen, schwungvollen Zuckerbäckerstil auslebte. Er starb im Jahr 2000. Wir vermuten, dass die Jahrtausendwende auch unser heutiges Gespräch bestimmen werde. Es war ein pausenloses Jahr gewesen, das wie am Schnürchen die vierstellige Datumsgrenze überwand und es dann an den Börsen ordentlich krachen ließ.

Es war das irre IPO-Jahr der USU und 141 anderer Firmen. Viele kamen mit dem Trend, nur wenige blieben gegen den Trend. Wie die USU. Egal. Wir sind heute bestimmt die einzigen, die hier - in diesem Cafe an diesem nasskalten Oktobertag - über Aktien, Börse und Crashs reden werden. Vor zwanzig Jahren wäre das noch anders gewesen. Da war die Börse überall die Big Story. Seitdem ist alles, was die Deutschen bewegt, träge Kakaomasse. Schoko statt Dax & Dow.

Börsen-Bühne und Privat-Publikum driften auseinander.

Funkstille.

Unser Gast ist da. Elmar Baur, Jahrgang 1967. Er ist zusammen mit Ralph Blum Partner der FUNDament Capital. Dahinter steckt der FUNDament Total Return, ein Fonds, der sich vor allem auf Firmen des Mittelstands konzentriert, wurde uns gesagt. Prima. Was wird er uns schon fundamental Neues berichten können?

Aber dann verschwindet jeder Gedanke an einen Manager, der über Millionen zieht, auf Indizes zielt, auf Börsendaten schielt, Aktien schiebt, seine "Fees" liebt und ansonsten den Lebemann gibt. Aber keiner unserer Gesprächspartner war so. Warum sollte Baur so sein? Alles echte Menschen - realer als alle Quants und Trumps. Fast schon Philosophen.

Baur ist einer mit viel Herz. Er erzählt von seiner Heimat Königsbrunn, die längst zum Einzugsgebiet von München gehört, 30.000 Einwohner zählt, alles hat, was man zum Familienleben braucht, und "auch Investoren lockt". Verheiratet ist er mit der Tochter eines lokal ansässigen Firmengründers und Maschinenbauers, der selbst im hohen Alter noch an Neuerungen bastelt. Ein Sudetendeutscher, der als kleiner Junge in die Nähe von Königsbrunn kam, in Frankfurt heiratete, in Brasilien und in den USA lebte, seinen Weg schließlich zurück nach Deutschland fand.

Man spürt: Schicksale sind Elmar Baur, der selbst aus eher kleinbürgerlichen Verhältnissen stammt, nicht fremd. Er hat großen Respekt vor Lebensleistungen. Als er nach der USU fragt, an der der Fonds Anteile besitzt, interessiert ihn vor allen Dingen die Unternehmenskultur. Er weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kultur die mit Abstand größte und nachhaltigste Motivationskraft in einem Unternehmen ist. Er weiß es, weil er sie Zeit seines Berufslebens immer wieder eher gefährdet als gefördert sah.

Jetzt sind wir ganz Ohr. Das Schokoladenparadies ist verschwunden.

Gelernt habe er in den achtziger Jahren bei Siemens in Augsburg. Er ist Elektrotechniker, er war Lehrling. Danach habe er studiert. Er wurde Wirtschaftsingenieur. Während des Studiums hat er gearbeitet, z. B. in der Produktion bei NCR, Fujitsu-Siemens und Matsushita.

Irgendwie führte ihn dann seine Diplom-Arbeit in den Osten - zu einem sächsischen Keramik-Betrieb, der zu DDR-Zeiten den Ostblock mit Krautfässern belieferte. Das war in der kleinen nordsächsischen Gemeinde Dommitzsch an der Elbe. Mit der Wende kam das Ende der Krautfässer aus Sachsen. Baur sah, wie die Mitarbeiter sich gleichsam von einem Tag zum nächsten umstellen mussten. Sie produzierten fortan Spezialziegel, mit denen denkmalgeschützte Gebäude restauriert werden sollten. Und die gab es in den neuen Bundesländern mehr als genug, auch wenn die Stückzahlen klein und die Herstellung sehr speziell war. Die hohe Motivation der Leute hat ihm schwer imponiert. Fast möchte man meinen, dass ihm im Vergleich dazu die digitale Transformation als trivial erscheint.

Dann entdeckte ihn 1995 die Deutsche Bank, deren Kultur damals mehr der eines Bankiers denn eines Bankers entsprach. Es gab in Leipzig eine Einheit "workout", die sich - wie ein gutes Dutzend andere in Deutschland - mit der Sanierung von maroden Betrieben beschäftigte. "Die Deutsche Bank war da richtig kreativ", lernte er eine Fülle von Werkzeugen und Methoden kennen, mit denen man versuchen konnte, angeschlagene Betriebe wiederzubeleben. Es gelang nicht immer.

Bevor er selbst hier tätig wurde, hatte er als Trainee der Bank das Geschäft von der Pieke auf gelernt. Er stand am Schalter, verkaufte bei "hohem Vertriebsdruck" Bausparverträge, half Menschen bei der Anlage von Geld oder bei der Kreditbeschaffung. Mit Elektrotechnik und Ingenieurwesen hatte das wenig zu tun. Doch dann wurde er Sanierer. "Das war wie Private Equity für einen begrenzten Zeitraum." Drei Jahre war er hier dem Wechselbad der unterschiedlichsten Unternehmenskulturen ausgesetzt. Spannend. Was er aber auch sah, war, dass westdeutsche Unternehmer ihre von der Treuhand übernommenen Ostbetriebe als Subventionstankstelle für ihre Westbetriebe missbrauchten. Man spürt, wie ihn, selbst ein Westdeutscher, das noch heute wurmt. "Wir haben versucht diese Machenschaften zu unterlaufen", erzählt er.

Es gibt wohl auch gute Banker, denken wir in all unseren Vorurteilen, bis uns einfällt, dass er ja gar kein Banker ist. Er ist ein Ingenieur, den sich die Betriebswirtschaft gekrallt und sogar in ihre innersten Zirkel aufgenommen hat: "Dann bin ich nach Berlin gegangen zu einer Wirtschaftsprüfung. Hier sollte ich mich eigentlich um Sanierungsthemen kümmern." Aber dann donnerte der Neue Markt in die Welt hinein und drehte alles umeinander. "Wir haben uns nur noch um IPO-Begleitung gekümmert." Aber der Glamour, den die New Economy umgab, war nur von kurzer Dauer. Baur tauchte in eine Szene ein, in der die Zukunft vor allem aus leeren Büroetagen bestand, die diese Startups angemietet hatten - in der Erwartung demnächst Hunderte Tausende von Mitarbeitern einzustellen.

Pustekuchen.

Die Blase platzte. "Für uns war es in erster Linie nur Business", meint Baur. "Aber wir haben auch anfangs an die Businesspläne geglaubt. An ein Platzen der Blase hat man nicht gedacht, es gab ja auch keine Erfahrung". Nun hatte er diese Erfahrung gemacht.

Inzwischen hatte Baur ein Angebot aus München bekommen. Von einem großen deutschen Fernsehsender. Er sollte sich dort um das Beteiligungsmanagement kümmern. Zur Zeit der New Economy hatte sich der Sender an etlichen Startups beteiligt, von denen sich einige eher als Startflops erwiesen. "Die meisten davon musste man abwickeln", erzählt Baur. "Ich erinnere mich an einen Tag. Es war der 23. Dezember 2000..."

Da gab es zum Beispiel ein sehr prominentes Start-up mit Sitz in Amsterdam Markenzeichen waren krabbelnde Ameisen, das nach einer Wachstumsfinanzierung verlangte. Baur sollte das überprüfen. Weil die Zeit drängte und es kurz vor Weihnachten war, flog er zusammen mit einem Kollegen im Privatjet in die Grachtenstadt: "Ein imposantes Gebäude in bester Lage". Sechs oder sieben Stockwerke hatte das Management angemietet. "Powershopping" hieß das Geschäftsmodell, eine verbraucherübergreifende Einkaufslobby sollte entstehen. Dem Bedarf vorauseilend hatte das Unternehmen bereits großzügig eingekauft - ohne konkrete Abnehmer. "Jede Mark ist vergeudet", war das vernichtende Urteil nach einem Blick in die Bücher. Und 2002 verschwand das Unternehmen von der Bildfläche -nicht ohne zuvor den Gestank eines Skandals zu hinterlassen. Aber das ist eine andere Tragödie.

Denn bei dem Sender selbst und dessen Investorenumfeld gab es mit der "Kirch-Pleite" genügend zu tun. Baur war nun vollends im Sanierungsgeschäft, eine Einsparungswelle folgte der nächsten. Richtig an die Nieren ging es ihm, als er schließlich Mitarbeiter entlassen sollte. Doch er war erstaunt, mit welcher Professionalität die Betroffenen ihr Schicksal akzeptierten. "Das hat mir schwer imponiert", sagt er. Und so kämpfte er sich durch, bis er das Pharisäertum des obersten Managements nicht mehr ertrug. Er ging in Elternzeit.

Auszeit.

Immer wieder hatte Baur mit ansehen müssen, wie die Mitglieder der Beletage sich mit einem Helicopter zum Flughafen bringen ließen, während er die nächste Einsparwelle vorzubereiten hatte. Das war zu viel, einfach "moralisch fragwürdig". Sie predigten öffentlich Wasser und tranken heimlich Wein.

Es dauerte nicht lange, wir sind im Jahr 2004, da hatte er den nächsten Job - im Kabelgeschäft. Eine komplizierte Geschichte zwischen Zer schlagung, Privatisierung und Monopolisierung, aber hoch spannend - mit äußerst professionellen Geldgebern im Hintergrund. Er sollte hier die Investor Relations aufbauen. Es ging dabei aber nicht um Aktien, sondern um Fixed Income. Da gab es neue Instrumente wie PIK Anleihen (Payment In Kind). "Dabei werden die Zinsen einer Anleihe einfach aufaddiert", ein nicht ungefährliches Instrument, das man eigentlich nur kurz vor dem Börsengang einsetzt. Noch ausgefuchster sind PIK-Toggle Notes, bei denen man sich entscheiden kann, ob man Zinsen zahlt oder sie zu den Schulden hinzurechnet.

Alles schien gut zu laufen, bis 2007/2008 die Finanzkrise um den Erdball rollte. Nun konnten er und seine Kollegen zeigen, was sie drauf hatten - vor allem, nachdem sie gesehen hatten, dass einer der Geldgeber die Lehman Brothers waren. Das roch nach Endspiel. Doch sie kamen glimpflich davon.

Als Baur nach zehn Jahren diese Gesellschaft verließ, war alles entschieden. Sein IR-Job war getan: der Börsengang und der Verkauf des Unternehmens. Er verabschiedete sich. Baur: "Ich habe mich selbst abgewickelt."

Endspiel.

Baur wurde bald darauf Partner bei FUNDament Capital. In Königsbrunn. Bei Augsburg. Ein solides Geschäft - wie der Name schon sagt.

Bei diesem Namen kann man nur in Firmen wie USU Software AG investieren. Wenn man - wie er -alles gesehen hat, über so viel Erfahrung verfügt, dann weiß man, dass weder die große Mathematik der Quants noch die Theatralik der Trumps das Börsengeschehen langfristig bestimmen. Natürlich ist es auch nicht so, dass man sich wie die ETFs, die Exchange Traded Fonds, einfach nur den Indizes hingeben sollte. "Wir halten es für gewagt, da zu investieren", meint er. "Man lässt sich auf eine Schaukelbörse ein. Im Abwärtsgang wird der komplette Markt abverkauft, egal, ob sich darunter auch gute Aktien verbergen. Und die Spreads zwischen Ankauf und Verkauf gehen auseinander."

Wenn man schon in der Welt der Aktien agiert, dann möchten er und sein Partner Ralph Blum festen Boden unter den Füßen haben. Für die Schoko-Show gibt es das Cafe Müller. Nach zwei Stunden ebenso intensiver wie spannender Unterhaltung hat es uns wieder.

Zeit, Schokolade für die Lieben daheim einzukaufen.

Michael Haneke (* 1942), österreichischer Filmregisseur

"Die Welt um uns herum, und wir mittendrin - blind."

Kann man Aktien blind vertrauen? Wir glauben an den technischen Fortschritt. Wir glauben an die großartigen Leistungen, die wir, die Menschheit, bisher immer wieder hervorgebracht haben. Aber Aktien? Da ist Geld im Spiel. Da werden wir unsicher.

Peter Scheufler ist Einzelaktionär, der zweitgrößte bei der USU Software AG. Er ist Unternehmer, der - auf die Möglichkeiten der Technik und auf seine Fähigkeiten vertrauend - ein eigenes Unternehmen hochgezogen hat. Es ist heute Teil der USU. Das machte ihn zu einem wohlhabenden Mann. Aber schon als Student hat er in Aktien investiert. Er, der Physiker. Er vertraut nicht nur den Naturgesetzen, sondern auch denen des Marktes.

FÜR EINANDER

Sie kommen immer "im Doppelpack". Und sie können 130 Jahre alt werden - je nachdem, wie gerade der Kurs der USU-Aktie steht. Sie leben fast 10.000 Kilometer von Deutschland entfernt. Aber ihre Uhr müssen sie nicht umstellen. Ein Science-Fiction-Film?

Beginnen wir mal mit einem richtig langen Satz! Mit einem Satz, wie aus dem Off eines spannenden Thrillers.

Das Drehbuch verlangt Aufnahmen, bei denen die Szenen durch und über die Anlagen des Flughafen Frankfurt streifen, während wir die sonore Stimme eines Sprechers hören: "Als das Ehepaar Susanne und Peter Scheufler an diesem Dezembersamstag 2019 aus dem Flugzeug stieg, um nach einem kurzen Aufenthalt in Frankfurt weiter in Richtung Südafrika und dann noch auf die Insel Mauritius zu fliegen, dachte es wohl kaum daran, dass achtzig Jahre zuvor das erste Düsenflugzeug der Welt vom Boden abgehoben war. Kurz vor Beginn des 2. Weltkrieges, in dem die "Heinkels" aber keine große Rolle mehr spielten.

Dennoch: Dieser Erstflug war eine deutsche Leistung, die bahnbrechend war. Weniger für das Militär als für die zivile Luftfahrt, die heute in ihre Superjets bis zu 800 Passagiere packen kann.

Nun stellt aber der Klimawandel alles in Frage. Auch die Fliegerei. Werden Susanne und Peter jemals wieder von ihrer Fernreise zurückkehren dürfen? Denn ihre persönliche Ökobilanz..." Und nun könnte sich eine Handlung entwickeln, in dem beide sich vor einem Umweltweltgericht behaupten müssen.

Das Urteil: ewige Verbannung auf die Insel Mauritius. Beide kämpfen um ihre Rückkehr in ihre deutsche Heimat.

Keine Sorge, was immer dieser nie gedrehte Film an Spannung und Überraschung noch zu bieten hätte, Peter und Susanne würden auch von Greta respektiert werden. Denn ihre Ökobilanz sieht nicht schlecht aus.

Nicht etwa deshalb, weil Peter der zweitgrößte "Kleinaktionär" der USU Software AG ist und deshalb so wohlhabend ist, dass er alle Emissionen finanziell kompensieren kann, sondern weil er sein Vermögen umweltschonend investiert. Davon später mehr.

Wir holen die beiden am Ausgang des Flugsteigs im Terminal 1 ab, gehen und gleiten durch Hallen und Tunnel, über Rolltreppen und Rollbahnen Richtung Bahnhofshalle. Die beiden haben schweres Handgepäck dabei, alles andere ist bereits bis zum Fernziel durchgecheckt. Sie sind unterwegs von einem Zuhause zum nächsten. Alle in derselben Zeitzone, aber auf verschiedenen Kontinenten. Sie wollen ohne Rücksicht auf die Tageszeit mit ihren Freunden kommunizieren können. Sie kommen vom Bodensee, wollen weiter nach Südafrika, um von dort auf die Insel Mauritius zu jetten.

Nicht gerade sehr umweltfreundlich, denken wir thunberglich geeicht. Aber dann erfahren wir, dass sie sich ein sehr energieeffizientes Hightech-Haus gebaut haben. Respekt, Respekt!

Der spontane Gedankenstich an die eigene, alte, umweltböse Ölheizung zuhause ist schnell verdrängt. Dass den ICE-Zug, mit dem wir von Stuttgart angereist waren, ein grüner Streifen zierte, um damit Klimafreundlichkeit zu demonstrieren, hatten wir schon vergessen. Dabei war dieses Markenzeichen gerade erst eingeführt worden. Im Jahr 2019.

Dass die 660 Meter lange Bahnhofshalle des Flughafens mit ihrer mächtigen Glaskuppe 2019 ihren zwanzigsten Geburtstag gefeiert hatte, hatten wir auch nicht realisiert. Technischer Fortschritt überall - und wir, wir sahen ihn nicht. Alles ist so selbstverständlich. Wer weiß denn schon noch, dass 1979 -also vor vier Jahrzehnten - die Mutter aller Tabellenkalkulationen erfunden wurde. Visicalc hieß diese App, die erstmals auf einem Apple-Computer installiert wurde und diesem Primaten unter den PCs zu Weltruhm verhalf. Und zurück bis in das Jahr 1979 reichen auch die Anfänge des inzwischen mit zwölf Oscars prämierten Hightech-Film-Studios Pixar, das durch Apple-Gründer Steve Jobs hochgepäppelt worden war. Die "Toy-Story" (so der Name des ersten Films) machte ihn zum Milliardär.

So weit haben es die Scheuflers nicht gebracht. Aber eine "Toy-Story" haben die beiden Unzertrennlichen irgendwie auch zu erzählen. Denn Peter ist ein begeisterter Tüftler und Macher. Schon in seiner Diplomarbeit konnte er mit seinem Apple IIe, für den er einen "Analog-Digital-Wandler mit Direct-Memory-Access-Interface" entwickelt und gebaut hatte, das Kernspin-Spektrometer automatisieren und damit erstaunliche Ergebnisse präsentieren. "Ich bin Entwickler mit Leib und Seele. Ich habe mein Hobby zum Beruf gemacht", sagt er, während wir in einem Restaurant in der riesigen, völlig irreal erscheinenden Bahnhofshalle Platz nehmen. Eine gewaltige Filmkulisse, denken wir, vor allem jetzt in der Vorweihnachtszeit. Eine virtuelle Welt, die Realität wurde.

Die Kamera läuft: Er sei Physiker, sagt Peter. In Mettingen bei Esslingen sei er aufgewachsen. Er sei eine Hausgeburt, was damals schon ein Anachronismus war. Die Verhältnisse daheim seien sehr bescheiden gewesen. Sein Studium habe er sich größtenteils selbst verdient. Und schon damals habe er Aktien gekauft. Ja, er sei sogar Deutscher Meister geworden, sagt Susanne. Wir staunen. Er habe UnterwasserRugby gespielt. Wir sind schwer beeindruckt, zumal uns diese Sportart bislang gänzlich unbekannt war.

Was es nicht alles gibt!

Plötzlich meinst Du, dass sich diese Halle in ein gigantisches Aquarium verwandelt hat - und wir, wir schwimmen und blubbern hier auf dem Boden, spielen Rugby.

Aber schon zerstört Susanne diese Illusion.

"Es gibt nichts, was Peter nicht versucht, in Excel-Tabellen zu pressen", meint sie. Excel ist der heutige Weltmeister unter den Tabellenkalkulationen. Damit rechnet Peter aus, wie alt er und seine Susanne mit ihrem Aktienvermögen werden können. Und das ändert sich ja eigentlich täglich. "Einmal war ich schon bei 130 Jahren angelangt." Dank USU. Wobei er ganz selbstverständlich voraussetzt, dass es dann in siebzig Jahren auch immer noch dieses Softwarehaus gibt. "Na klar. Ist doch eine gute Firma", meint er. Gleichsam eine terra firma, ein fester Boden, robuste Wirklichkeit. Standfest.

Deshalb habe er, Peter, 2006 auch seine Firma an die USU verkauft. Und an niemand anderen. LeuTek, so der Name seiner Firma, war -wie die USU und viele andere Erfolgsfirmen - von einer Kundenidee inspiriert worden. Aus einer Anwendung.

Typisch. So war die Firma Intel 1969 (schon wieder eine 9 am Ende) auf die Idee mit dem Mikroprozessor gekommen. Bei USU, die es schon seit 1977 gab, war es der Wunsch eines Kunden gewesen, seine IT-Bestände softwaretechnisch zu erfassen. Das führte Ende der achtziger Jahre dazu, dass dieses schwäbische Softwarehaus in das Geschäft mit Standardsoftware einstieg. Zum selben Zeitpunkt, 1989, war LeuTek gegründet worden. Peter hatte zuvor für einen Kunden ein Verfahren entwickelt, mit dem man eine umständliche Prozedur, mit der ein Großrechner gestartet wurde, automatisierte. Andere waren daran gescheitert. Er nannte das Produkt ZIS, was ursprünglich einmal so wunderbar deutsch-technisch Zentrale Intelligente Schaltstation hieß, aber heute gar nicht mehr weiter aufgedröselt wird. Noch nicht einmal auf der Website, der Schaubühne jedes Unternehmens. Etwas für Kenner und Könner.

Bevor sich dann LeuTek und USU zusammenschlossen und Peter zum zweitgrößten Einzelaktionär machten, hatte der Gründer bereits ein sehr ansehnliches Softwarehaus geschaffen. 50 Mitarbeiter zählte es. Und die hielten ihn so beschäftigt, dass er gar nicht mehr zu dem kam, was er am liebsten tat: Tüfteln und Machen.

Seine Toy-Story ging nicht weiter.

In der eigenen Wohnung, in der Arndtstraße im Stuttgarter Westen, hatte er begonnen. Nun war das eine richtige Firma geworden. So hatte er einem Versicherungsmakler gegenüber seinen Wunsch geäußert, die Firma in andere Hände zu geben. Und der hatte dann den Kontakt zur USU geschlossen. Was nun begann, war so etwas wie ein Ziffern-Thriller. Denn der Vorstandschef der USU stand unserem Peter in Sachen Excel zumindest gleichwertig gegenüber. Eine Prüfung folgte der nächsten. Eine Tabelle jagte die andere. Immer mehr von immer weniger wissen zu wollen, kann schon zur Sucht werden - so wie ein Regisseur auf der Suche ist nach der besten Szeneneinstellung. Nervig für alle.

Irgendwann wachte Peter morgens um 3.30 Uhr auf. Er hatte genug. Eine halbe Stunde später schrieb er ein Fax. Der Inhalt: Jetzt oder nie. Der Tenor: Er könne das nicht mehr länger gegenüber seinen Mitarbeitern durchhalten. Eine Entscheidung muss her. Die kam dann aber auch prompt. Denn Mittelständler verstehen sich. Das war ja dann auch der Grund gewesen, warum er seine Firma nicht an einen Großkonzern verkauft hatte. "Natürlich wurde ich anfangs für einen Verräter gehalten", erinnert sich Peter. Aber dann sahen die LeuTek-Leute, dass die USUlaner genauso gut feiern und arbeiten können wie sie. Der Kulturschock blieb aus. Und Peter bekam seine Freiheit zurück - zuerst innerhalb der Firma, dann von der Firma. Jetzt ist er nur noch Tüftler und Macher. Die Toy-Story konnte weitergehen.

Für ihr neues Heim auf der Insel Mauritius hat er nicht nur die gesamte Umwelttechnik mobilisiert, sondern auch alles, was nur geht, automatisiert. "Ich bin von Natur aus faul", sagt er. "Ich investiere unheimlich viel Arbeit, um ein bisschen Arbeit zu sparen."

So hat er für das neue Heim sogar die Schaltanlagen selbst entwickelt. Nachdem die dortigen Handwerker daran gescheitert waren, hatte er die Anlagen hier in Deutschland, am Bodensee, gebaut. Und weil diese Geräte nach Mauritius exportiert werden mussten, hatte er es mit dem Zoll zu tun bekommen. Der wollte, dass er für jedes Einzelteil dieser Sonderfertigung ein Extra-Formular ausfüllte. Der Excel-Künstler hatte seinen Meister gefunden, die deutsche Bürokratie. 36 Stunden dauerte der Papierkrieg, bis er und Susanne alles erledigt hatten. Sie hatten es geschafft. "Uns gibt es nur im Doppelpack", sagt er. Die beiden sind ein Herz und eine Seele. Immer füreinander da. Fast zu schön, um wahr zu sein.

Doch das alles ist kein Film.

Leider müssen wir uns von den beiden verabschieden. Unser Zug wartet. Und er will pünktlich abfahren. Diesmal wenigstens. Deshalb kurz und knapp: Happyend.

Franz Radziwill (1895 - 1983), deutscher Maler

"Das größte Wunder ist die Wirklichkeit."

Sind Fondsmanager Künstler? Da streiten sich Bulle und Bär. Sie sollten es sein. In der Baisse. Sagt der Bulle. Sie müssen es sein. In der Hausse. Sagt der Bär. Denn in der Kunst sind alle Werte echt.

Dr. Hans-Dieter Klein sammelt moderne Kunst und Oldtimer. Vor allem aber ist er Fondsmanager. Da ist der frühere Chefanalyst selbst ein Künstler. Hier in Frankfurt. Einst die unwirklichste Stadt Deutschlands. Mit ihren Hochhäusern. Doch seit Oktober 2018 hat Frankfurt eine neue Altstadt. Drei Millionen Menschen aus aller Welt kamen bereits hierher, um auf 7.000 Quadratmetern das Neue zu sehen. Das Alte in dem Neuen zu erkennen und das Neue in dem Alten - das ist die ganze Kunst.

DURCHEINANDER

Gigantischer Auftritt, Riesenapplaus. Jämmerliches Finale, leere Ränge. Das ist die Tragödie des Neuen Marktes. Wer auch noch die Finanzkrise - wie die USU - überlebte, meint der Frankfurter Fondsmanager Hans-Dieter Klein, schrieb Erfolgsgeschichte.

Die Welt in 300 Mikrosekunden oder in 300 Jahren. Hinter dem einen stecken Daten, die keiner mehr sieht, hinter dem anderen Wissen, das keiner mehr kennt. Das alles ist die Börse von heute - ein Ort zwischen Hochfrequenz und tiefer Demenz.

Kommst Du nach Frankfurt, in dieses "Silber- und Goldloch", wie es dereinst Martin Luther nannte, dann bist Du verloren im All des Nichts. "Weder das Börsengesetz noch andere Gesetze definieren den Begriff Börse", schrieb 1985 zum 400. Geburtstag der Frankfurter Börse Professor Dr. Wilhelm Seuß, der Mann, der noch "Alles über Geld" (Buchtitel) wusste. Heute können wir nur noch erahnen, wo überall unser Geld ist.

Wann es in Frankfurt zur Börse kam, hat man festgesetzt: 1585. Wie die Börse entstand, weiß niemand so recht. Auf jeden Fall war sie nicht geplant. Ein spontanes Start-up, das Kaufleuten helfen sollte, am Ende einer Messe Einkäufe und Verkäufe in den unterschiedlichsten Münzsorten miteinander zu verrechnen. Ohne Algorithmen. Ohne Hochfrequenz. Ohne rechte Messtechnik. Irgendwie. Ja, irgendwie ist es heute immer noch so. Trotz Algorithmen. Trotz Hochfrequenz. Trotz all der Charts, die um einen auf den Bildschirmen flimmern. Die Börse -das ist Frankfurt. Sie wird auch den Verlust der Internationalen Automobil-Ausstellung verschmerzen.

Hauptsache die Buchmesse bleibt - wie seit 500 Jahren.

Wir sind zu Gast bei Dr. Hans-Dieter Klein. Er ist ein Fondsmanager, der so viel gesehen hat, dass er um Souveränität in all dem Durcheinander nicht mehr kämpfen muss. Seine Street Alpha GmbH ist eine dieser Monaden am Kapitalmarkt, die zwar in jedem Augenblick ihre Chance suchen, aber ansonsten selbstbewusst ihre weiten Kreise ziehen. Und wenn ihnen dann auf ihrem Weg so ein Unternehmen wie die USU Software AG begegnet, dann greifen sie zu, kaufen sich ein - und sind gespannt. Dieses Unternehmen, immerhin seit 1977 am Markt, verkauft zum Beispiel Wissen zum Wissen. Man nennt es jargonhaft Knowledge-Management.

Es ist die Software des Wissens.

Es ist nicht nur das Wissen des Augenblicks, das Klein grundsätzlich fasziniert. Wissen ist für ihn mehr als das Know-how, als das Gebrauchswissen, wie es an den Help-Desks und in den Call Centern gemanagt werden muss (mit der Wissens-Software von USU). Für ihn hat Wissen auch immer Geschichte, die in eine Zeit vorstoßen kann, in der weder er noch der Gründer der USU bereits gelebt haben. Doch erst dieser Vorstoß in die Geschichte gibt der Airtie ihre Kultur.

Man muss dabei ja nicht so weit zurückgehen wie die Frankfurter Börse. Es genügt das Jahr 1948, das Jahr der Währungsreform. Aber wir stürzen uns noch tiefer in die Geschichte hinein - in das Jahr der Superinflation, 1923. Es ist die Zeit des großen Durcheinanders, von der einige sagen, dass sie nun wiederkäme. Trotz Software und deren immanentem Ordnungssinn. Vielleicht auch deshalb, weil die Dimension, die sich vor uns auftut, gar nicht mehr beherrschbar erscheint.

Es herrscht Trumpsinn.

Hans-Dieter Klein ist einer, der die Geschäfte des Augenblicks als Wirtschaftsprüfer, als Analyst, als Fondsmanager bestens kennt. Er ist einer, der einen Fußballverein mit dem Kürzel BVB mit an die Börse führte. Einer, der aber auch Oldtimer liebt und Kunst, einer mit einem Bildungshorizont, wie man ihn in der Geldbranche zuerst einmal nicht erwartet - und dann überrascht ist, wie oft man ihm in dieser Szene begegnet. Hochfinanz, Hochtechnologie und Hochkultur - plötzlich passt das zusammen, zwar nicht in perfekter Harmonie, dafür ist zu viel Bewegung, aber auch nicht mehr in einem chaotischen Durcheinander.

Wir merken sehr bald: Auch hinter Zahlen steckt oftmals Weltgeschichte - mit vielfach gebrochenen Fernwirkungen auf das Hier & Heute - und somit der Frage: Warum sind die Deutschen so aktienscheu? Dies ist ein Thema, das auch die USU interessiert. Immerhin ist sie nun seit zwei Jahrzehnten an der Börse. Mit einer wechselvollen Geschichte, die wiederum Teil einer noch größeren Geschichte ist ...

Klein erzählt: Vor bald 100 Jahren rettete sich der Staat aus seiner Überschuldung durch totale Geldentwertung und eine brutale Währungsreform. 25 Jahre später war es wieder so weit. Millionen Menschen verloren durch Krieg und Unfrieden unwiederbringlich Millionen und Abermillionen. Nur wer sein Geld in Immobilien und Aktien angelegt hatte, kam über all die Jahrzehnte und trotz Crash einigermaßen glimpflich davon. Er erlebte zumindest in den Wirtschaftswunderjahren ab 1954 einen sensationellen Wiederaufstieg seiner Investitionen - "einer Epoche, die seltsamerweise viele vergessen haben", meint der Mann, der dieses Ignorieren sehr bedauert, "weil diese Kenntnisse so viel an Missverständnissen klären könnten." Die ganze Börse würde von einer solchen mentalen Auffrischungskur profitieren.

Was offensichtlich fehlt, ist ein Outsider, der festgefahrene Strukturen so durcheinanderbringt, dass tatsächlich etwas Neues entsteht. Einer, der wie kein anderer im Nachkriegsdeutschland dies leistete und an dessen Namen sich kaum jemand mehr erinnert, war Hermann D. Krages. Er stolperte über Nacht in das Aktiengeschäft und wurde "der zeitweilig reichste Mensch" in der Bundesrepublik. Zufälligerweise war er auch der Chef von Kleins Großvater, der im Westerwald eine Spanfaserfabrik leitete. Das Geld, das Krages hier verdiente, hatte er in völlig unterbewertete Aktien gesteckt - gegen den Rat seiner Freunde. Denn die Wirtschaft im damals noch längst nicht souveränen Deutschland war von der Antitrustpolitik der Alliierten bestimmt. Gigantische Konzerne wie in der Zeit des Nationalsozialismus sollten nie wieder entstehen. Aber Krages hatte sich nicht davon beirren lassen, hatte sich in die Firmen der Montanindustrie eingekauft und gewann alles - nur nicht die Mehrheit in einem der Ruhr-Konzerne. Da sperrte sich der formierte Industrieadel. Krages war es indes zu verdanken, dass so etwas wie eine Aktienkultur im Deutschland der Wirtschaftswunderzeit entstand. Leider währte sie nicht lange.

Krages scheiterte. "Am Establishment", meint Klein. Der alte Geld- und Industrieadel, der die Politik der Alliierten überstanden hatte, hielt zusammen wie Pech und Schwefel. Er kämpfte gegen das von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard gewünschte Kartellgesetz und gab Newcomern, wie Krages einer war, letztlich keine Chance. "Es gab keinerlei Informationen. Die Geschäftsberichte waren für Dritte so hermetisch verschlossen, dass man nichts aus ihnen ablesen konnte", berichtet Klein. "Investor Relations kannte man nicht. Die wurden erst 30 Jahre später erfunden."

Als dann der amerikanische Präsident John F. Kennedy 1962 mit der Kubakrise konfrontiert wurde, wirbelten die Aktienmärkte durcheinander. Prompt ließen die deutschen Banken den Emporkömmling Krages am ausgestreckten Arm verhungern, kündigten ihm Kredite, während die Aktien fielen.

Irgendwie hat man das Gefühl, dass Klein das nicht in Ordnung fand. Denn Krages hatte für mehr Transparenz in den Geschäftsberichten gekämpft. Auf jeden Fall verloren die Deutschen das Vertrauen in die Börse, die nun in einen tiefen Dornröschenschlaf fiel. Die Inflation übernahm mit samt ihren hochverzinslichen Bonds das Geschäft - und erst als die Geldentwertung Anfang der achtziger Jahre besiegt war, blühte die Aktienbörse wieder auf - und sollte schließlich in ihrer Euphorie auch die USU mit sich reißen.

Der Neue Markt kam, und plötzlich betraten jede Menge Outsider die Börsenbühne. Sie kamen weniger von der Seite der Investoren als vielmehr aus der Unternehmerschaft. Ein Börsengang jagte Ende der neunziger Jahre den anderen. Und auch die USU machte sich 1999 bereit für ein Initial Public Offering. Am 4. Juli 2000 ging sie an den Markt - mitten in einer Phase, als der Boom fast schon vorbei war. Die New Economy sah inzwischen sehr alt aus. Gier hatte sie ebenso zerrüttet wie absolute Leichtsinnigkeit und Leichtgläubigkeit.

Erinnert sich der damalige Chefanalyst Klein: "Damals unterhielten sich die institutionellen Anleger darüber, wer von ihnen die höchste Aktienquote besaß. Das war eine völlige Umkehrung. Vorher galt: ,Wer hat die niedrigste?'" In ihrer Gier nach höheren und noch höheren Kursen verrannten sie sich, ließen jede Vernunft außer Acht. Die Privatanleger waren da auch nicht viel besser. "Ein schlimmer Cocktail", meint Klein, "die Regierung hat dann die Versicherer gezwungen, die Aktienquote zurückzufahren, sehr stark zurückzufahren." Das ganze Spektakel brach zusammen. Klein: "Es waren Luftnummern dabei wie etwa Betrug mit gefälschten Umsätzen."

Die Deutschen wandten sich ab von der Börse - enttäuscht von manch großem Namen, der bis heute um die Wiederherstellung seiner Reputation kämpft. Auch die USU Software AG geriet völlig unverschuldet in diesen Strudel, kämpfte sich durch, ackerte, rackerte, ging weiter ihren Weg. Unerschütterlich. Durch den Zusammenschluss mit der Openshop AG besaß sie einen finanziellen Background, eine hohe Eigenkapitalquote, die sie auch die Finanzkrise Ende der nuller Jahre überstehen ließ.

Ja, sagt Klein, "das ist denn auch die eigentliche Erfolgsgeschichte." Denn wer die Crashs überlebte, hat seinen Börsenwert verzehnfacht, verwanzigfacht, verdreißigfacht".

Zu diesen Gewinnern gehört auch die USU Software AG. Sie ist nicht der große Überflieger, aber sie gehört zu denjenigen, die "mit einem sehr soliden Geschäftsmodell und dem übriggebliebenen Geld aus dem Börsengang" (Klein) das Chaos meisterten.

Dann wird Klein nachdenklich, sehr nachdenklich, zögert, ob er es sagen soll: "Wenn es die Börsengänge am Neuen Markt nicht gegeben hätte, dann wäre Deutschland technologisch noch weiter hintendran, auch in der Breitenwirkung in der Öffentlichkeit."

Hui, denkst Du, da macht sich einer nichts vor. Da sieht einer sehr deutlich die (mentalen) Schwächen des Standortes. "Wir brauchen einen zweiten Schub" - für die, die den nächsten Wandel treiben. Dass er dabei nicht an Subventionen denkt, die in der Hauptsache ohnehin immer nur vom Establishment kassiert werden, ist uns irgendwie klar.

Wir verabschieden uns. Unser Gesprächspartner zeigt uns noch den Weg in die neue Frankfurter Altstadt. Wann sie entstanden ist, wissen wir: Zwischen 2012 und 2018.

Auch wie sie entstand, wissen wir. Zwar geplant, aber aus einem großen Durcheinander der Ideen heraus. Auch was sie kostete, weiß man. Was sie aber genau ist, das wird erst die Zukunft zeigen. Momentan ist sie eine Touristenattraktion. So wie es der Neue Markt für Kleinanleger war. Ein Showgeschäft, sagen die einen, ein Blendwerk. Auf jeden Fall hat sie das etablierte Denken über Architektur durcheinandergebracht. Und nach 300 Mikrosekunden weiß man: das steht auch noch in 300 Jahren - wenn die Internationale Automobil-Ausstellung längst vergessen ist.

Constantin Costa-Gavras (* 1933), Filmregisseur und Oscar-Preisträger

"Sei so ehrlich wie möglich mit den Figuren und Personen!"

Aktien sind Figuren im Spiel der Börsen. Ein ehrliches Geschäft, in dem der Preis uns jederzeit alles sagt, was an aktuellen Informationen verfügbar ist. Damit das so ist, damit wir dem Preis trauen können, dafür haben wir den Aufsichtsrat.

Udo Strehl ist der Gründer der USU Software AG. Er ist ihr größter Aktionär. Er ist der Chef des Aufsichtsrats. Vor allem aber ist er Mensch, der versucht, all das, was er obendrein auch noch ist, mit sich und seinem Umfeld im Reinen zu halten. Mal ist er die ruhende Kraft, mal braust er mit 200 km/h durch die Firma. Manchmal ist er selbst überrascht - über die Mitarbeiter, die aus Nichts etwas machen, was jeder nutzt und keiner sieht: Software - die Gedankenkraft, die unsere Welt in ihrem Innersten verzaubert. Der Schwabe Friedrich Schiller hätte seine Freude daran.

Gut, wenn er selbst Aktien hat. Gut, wenn Ehrlichkeit oberstes Prinzip ist. Dann meistern Aufsichtsrat und Vorstand jede Krise. Ehrlichkeit gibt Kraft.

MITEINANDER

Wenige Wochen bevor die USU im Juli 2000 an die Börse ging, veröffentlichte die britische Regierung unter dem Namen "Tomorrow" eine Studie über das soziale, politische und wirtschaftliche Leben im Jahr 2020. "Die Qualität des Arbeitsplatzes, die Beziehung zu Kunden und anderen Unternehmen werden sich in den Aktienpreisen weitaus stärker widerspiegeln", als das heute der Fall sei, las man dort. 1

WOW. Wenn das wahr werden würde, dann musste die neue USU-Aktie wie eine Rakete abgehen! Denn genau diese genannten Tugenden wurden in dem Softwarehaus seit eh und je gepflegt. Seit 1977, als Udo Strehl dieses Softwarehaus in Möglingen bei Stuttgart gründete.

[1] Financial Times, May 26,2000: "A sight of the future in 2020 vision", danach zitiert

Auf jeden Fall erklärte die Regierung in London das neue Miteinander zu einer "nationalen Priorität". Für die kalt kalkulierenden Profis an den Börsen war dies indes eher ein Fall von emotionaler Naivität. Die Shareholder Values standen über allem. In Großbritannien ebenso wie in Deutschland oder anderswo.

Das Geld war alles, das Miteinander nichts.

Eigentlich kein gutes Umfeld für ein hoch emotionales Unternehmen wie die USU, in dem das Miteinander höchste Priorität besaß. Denn plötzlich platzte die Blase, die New Economy, die mit ihrem gnadenlosen Aufstieg und ihrem erbarmungslosen Untergang viele IT-Firmen mit sich riss.

Zwei Jahre später, 2002, war es dann geschehen: Die USU wurde "geschluckt". Von einem Zahlenzombie, einem Unternehmen, das außer viel Geld nichts hatte. In Wirklichkeit war es dann der Käufer, dessen Name heute nur noch formal auftaucht, der verschwand.

Aus dem Durcheinander wurde mit der Zeit ein neues Miteinander: die USU Software AG. Ein kerngesundes Unternehmen mit mehr als 700 Mitarbeitern und 95 Millionen Euro Umsatz, das alle seine Krisen und (was manchmal noch schwieriger ist) alle seine Erfolge meisterte.

Kann man daraus etwas lernen? "Man muss bei seiner Linie bleiben", meint heute der Gründer und Vorsitzende des Aufsichtsrats Udo Strehl. Und das ist fast schon alles. Aber diese Linie ist mehr bestimmt durch Charakter und Kultur als durch Trends und Moden. "Manchmal muss man sogar dagegenhalten. Aushalten und...", lächelt er, "... Haushalten." Vor allem letzteres können die Schwaben.

Wahrscheinlich gibt es dazu keine Alternative. Darauf hatte 2002 auch ein leibhaftiger Wirtschaftsnobelpreisträger hingewiesen. "Mit Markttrends verhält es sich meiner Ansicht nach wie mit spekulativen Blasen: Es gibt sie nicht", meinte 2002 Eugene Francis Fama (* 1939). Und diejenigen, die an "spekulative Blasen" glauben, meint der weise Mann, "erkennen sie auch immer erst im Nachhinein".

Ja, er geht nicht gerade zimperlich mit der Finanzwelt um: "Analysten tragen sowieso nicht viel zur Erkenntnis bei", findet er. Ziemlich hart.

Tatsache ist: Ohne Markttrends, ohne Analysen kann kein Unternehmen auskommen. Was los ist bei den Kunden, bei den Mitarbeitern und Partnern, das interessiert schon, vor allem einen Aufsichtsrat wie Udo Strehl. Aber das sind Innensichten, die er und der Vorstand brauchen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Für das Unternehmen. Für das Miteinander.

Doch ein Unternehmen, das seine Strategien und Produktlinien bereits im fünften Jahrzehnt durchhält in einem Markt, der sich - so paradox das klingt - schneller wandelt als die Trends und Analysen, kommt es vor allem auf Kontinuität und Stabilität an. Dafür steht die USU.

Dafür steht der Vorstand. Dafür stehen die Mitarbeiter. Dafür stehen aber auch die Aktionäre, die sich selber als Teil dieses Miteinanders verstehen. Übrigens wie die Kunden auch.

Dieses Zusammenspiel abzusichern, genau zu beobachten, ist die vornehme Pflicht des Aufsichtsrats. Da muss man viele Rollen spielen, die des Aktionärs, des Unternehmers, der Arbeitgebers und des Auftragnehmers, des Steuerbürgers und - mitunter - auch die des väterlichen Freundes. Nicht einfach dieses Miteinander. Da braucht man Konzentration.

Da muss man manchmal auch ganz für sich allein sein. Ohne einander. Damit man die einzelnen Figuren und Positionen wieder erkennt und bestimmt. Da ist man weniger Regisseur als vielmehr Produzent, also jemand der sein eigenes Geld in ein Projekt investiert.

Erst wenn es dann Früchte trägt, gar ein Blockbuster, ein Straßenfeger, geworden ist, weiß man, was der Markttrend war. Dann spielt plötzlich alles zusammen. Dann herrscht Miteinander. Alles auf Linie. Eine Harmoniehütte entsteht daraus allerdings nicht. Dafür sorgt schon der Aktionär. Der ist nämlich nie zufrieden. Mit dem Kurs, egal, was die Markttrends sagen. Das gehört sich so, wenn man an die Theorie der effizienten Märkte glaubt, die Eugene Francis Fama den Nobelpreis brachte: Sie besagt, dass sich alle verfügbaren Informationen in den Wertpapierkursen niederschlagen.

Das ist wie ein Drama, das sich jeden Tag neu schreibt. Ohne Autor. Miteinander. Und doch jeder für sich allein.

Marcel Reich-Ranicki (1920 - 2003), Literaturpapst der ,FAZ' über seinen Gegenspieler Fritz J. Raddatz, Gegenpapst der ,ZEIT'

2000: "Und wir waren beide immer auch für Remmidemmi, ein bisschen Pfiff, Leben in der Bude."

Der eine war Präsident des VfB Stuttgart: Erwin Staudt. Der andere Vizepräsident der Stuttgarter Kickers: Günter Daiss. Udo Strehl brachte sie als Aufsichtsräte der USU Software AG an einen Tisch. Furchtlos und treu standen sie zu diesem Unternehmen. Erwin ist immer noch dabei. Günter verließ altershalber 2019 den Aufsichtsrat. Die beiden waren nicht immer einer Meinung, mal war der eine baerish und der andere bullish. Wann sie aber was waren, das wusste vorher keiner. Vor der Aufsichtsratssitzung. Hinterher aber hatten sie die Firma wieder ein Stück weitergebracht.

ZUEINANDER

Der eine wurde mit seinem Verein Deutscher Fußballmeister, der andere mit seiner Marke sogar Handballweltmeister. Aufsichtsräte der USU Software AG wurden sie, weil sie über ihre Führungsqualitäten hinaus noch etwas mitbrachten: sie sind Schwaben. Was will man mehr als Aktionär?

Sie sind wie die, die man in FilmProjekten nie sieht, die allenfalls im Vor- und Abspann genannt werden: es sind die Produzenten, die KaPitalgeber. Bei der USU Software AG sind die Produzenten die Aufsichtsräte, die Vertreter der Aktionäre.

Produzenten suchen den richtigen Regisseur, einen, der zum Projekt passt, weiß, wo er seine ganze Kunst zeigen muss und wo er sparsam sein sollte, der also weiß, wie man mit Menschen und mit Geld umgeht. Vor allem aber wissen diese Produzenten, dass es auf das richtige Team ankommt.

Wie aber findet ein Regisseur den richtigen Produzenten? Antwort: Am besten, wenn man selbst der Regisseur und Produzent ist. Wie dereinst USU-Gründer Udo Strehl, bis 2002 Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, das er zwei Jahre zuvor an die Börse und ein Jahr später in die Fusion mit Openshop geführt hatte. Danach konnte er endlich wieder das tun, was er am besten kann: gute Leute um sich scharen. Einen Nachfolger als Vorstandsvorsitzenden hatte er sofort: Bernhard Oberschmidt. Bald ist er 20 Jahre in dieser Position.

Aber der Aufsichtsrat, dem Udo Strehl fortan vorstand, wollte auch neu besetzt werden. Dabei hatte er zwei Schwaben im Visier. Zwei, die sich wunderbar ergänzten, zwei, die allein durch ihre Präsenz ein Stück jener Motivation sein würden, die jedes Unternehmen braucht, dessen wahres Kapital die Mitarbeiter sind. Und besser als diese Wahl konnte er es gar nicht treffen, zwei, die die Welt gesehen hatten, aus unterschiedlichsten Perspektiven und doch eng verknüpft:

Der eine war Angestellter - sein Leben lang, in höchster Position. Als Manager. Der andere war selbständig - sein Leben lang, in mehrheitlicher Position. Als Unternehmer.

Der eine kommt aus einer Provinzstadt. Aus Leonberg, lebt dort auch. Der andere ist in der Landeshauptstadt geboren. In Stuttgart, lebt seit Jahrzehnten in Freiberg am Neckar.

Beide waren in ihrem Leben auch Gemeinderäte gewesen und politisch aktiv. Der eine in der SPD, der andere in der CDU.

Der SPD-Mann ist Erwin Staudt, bundesweit bekannt als früherer Präsident des VfB Stuttgart. Zuvor war er Chef der IBM Deutschland gewesen, gehörte zum einstmals größten IT-Konzern der Welt. Er gilt als ein unglaublicher Motivator, ein Mensch, der viel erlebt hat. In seiner Präsidentenzeit wurde der VfB Deutscher Fußballmeister -und hatte in der Champions-League fast schon ein Zuhause. Er weiß, wie gute Leute "ticken".

Der CDU-Mann ist Günter Daiss, nicht so bekannt, aber eines der größten One-Man-Networks in Deutschland. Es gibt kein Thema, für das er nicht einen Experten kennt. Aus dem Bankrott heraus hat er Firmen übernommen, daraus "hidden champions" der Weltliga geformt. Er hat sie wieder flottgemacht - und zwar nachhaltig. Sie gehören entweder immer noch zur Daiss-Gruppe, oder aber er hat alles getan, um sie - er ist inzwischen 81 Jahre alt - in gute Hände zu geben. Bundesweit am besten bekannt ist da Uhlsport, ein Sportausrüster in Balingen. Und mit deren Handball-Marke Kempa wurde das Daiss-Goldstück sogar Weltmeister, erlebte, dass in einem Weltmeister-Endspiel die Torhüter beider Mannschaften Handschuhe von Uhlsport trugen.

Hochkaräter sind beide - und das tut einem mittelständischen Softwarehaus wie der USU Software AG richtig gut. Wer aber denkt, dass die Ruhmestafel, die wir hier für die beiden auffahren, auch nur andeutungsweise in Sitzungen und Gesprächen mit ihnen zum Ausdruck kommt, kennt die Schwaben nicht: Ihr Hang zum gesteigerten Understatement lässt sie bleiben, wie sie sind: immer menschennah, immer an der Sache interessiert. Da sind sie sehr ernst, da können sie aber auch herzhaft lachen.

Es sind zwei, die ein Näschen für Talente haben - sonst wären sie ja auch nicht dem Angebot gefolgt. Durch dick und dünn.

Günter Daiss hat 2019 altershalber sein Mandat als Aufsichtsrat beendet. "Ein kluger Ratgeber, ein kritischer Kopf", dankt Udo Strehl dem Grandseigneur des schwäbischen Unternehmertums. Nun ist Udo so alt, wie Günter war, als er Aufsichtsrat bei der USU wurde. Günters Rolle, geprägt durch temperamentvoll eingebrachte Weisheit, wird er nun besetzen.

Das macht den Platz frei für eine gänzlich neue Rolle. Für eine Frau, die neue Qualitäten in ein Unternehmen hineinbringt, das sehr genau weiß, wie sehr es von menschlichen Potentialen abhängig ist - von jenem Teamgeist, der auch diesen Aufsichtsrat prägt. Seit der USU-Hauptversammlung 2019 ist Gabriele Walker-Rudolf Aufsichtsrätin der USU. Im Hauptberuf ist sie Finanz-Vorstand bei Drees & Sommer, einem Beratungs-Unternehmen der Immobilienwirtschaft.

Schutzschirm für die IT

Über 40 Monitoring-Systeme sorgten bei der schweizerischen Allianz Technology AG in unterschiedlichen Abteilungen für die Überwachung der IT-Infrastruktur. Die über die Jahre historisch gewachsenen heterogenen Insellösungen konnten die Anforderungen an eine effektive Überwachung der immer komplexeren IT-Landschaft nicht mehr erfüllen. Statt eines "Silobasierten" entschieden sich die Verantwortlichen der Allianz für einen ganzheitlichen Lösungsansatz und evaluierten den Markt auf der Suche nach einem übergreifenden Monitoring-System, das als "Datensammler" sämtliche relevanten Informationen aggregiert und einen zentralen Überblick bietet. Im Rahmen eines umfassenden Auswahlprozesses konnte sich LeuTek aufgrund der Funktionsvielfalt und Integrationsfähigkeit des Systems sowie der Fachexpertise durchsetzen. In der Folge konnten die Projektmeilensteine durch die intensive Zusammenarbeit der Partner wie geplant realisiert werden.

Auf dem Weg zu einem umfassenden Business Service Monitoring hat die Allianz Technology inzwischen eine weite Strecke erfolgreich zurückgelegt. Durch ZIS als sogenannte "Umbrella-Lösung" wird die IT-Topologie zentral, einheitlich und transparent abgebildet. Technische Probleme werden erkannt und gelöst, bevor sie auf Kundenseite bemerkt werden. Denn die Überwachung erfolgt automatisiert und "realtime". Auch die Aufwände für die Pflege und Überwachung konnten durch die Harmonisierung der IT-Monitoring-Landschaft signifikant reduziert werden. Durch die Anbindung an das Alarmmanagement und die bestehende IT-Servicemanagement-Umgebung werden durchgehende Prozesse gewährleistet. Derzeit werden neben einem umfangreichen Reporting mit rollenbasierten Dashboards und Self-Service-Analyse- bzw. Auswertungsmöglichkeiten auch das Service Level Management sowie das Capacity Management integriert. Mit der Abdeckung des kompletten Monitoring-Lifecycles hält die Allianz Suisse die Balance zwischen Servicebereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit.

" Mit LeuTek haben wir uns für einen Kompetenzpartner entschieden, der nicht nur über eine breit etablierte Praxis-Lösung verfügt, sondern auch über die notwendige fachliche Expertise. ZIS bietet uns die Basis für eine effektive, unternehmensweite und proaktive Überwachung unserer komplexen IT-Infrastruktur aus einer Hand. "

Allianz Technology AG

Oliver Windler, Leiter 2nd Level Server & RZ

Chatbots in der DATEV-Servicewelt

Millionenfach werden die Services der DATEV pro Jahr in Anspruch genommen - von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder deren Mandanten. Dafür setzte die DATEV in den letzten Jahren verstärkt auf die klassischen Kundenservicekanäle wie Telefon oder FAQs auf der Website. Eine Analyse der DATEV-Servicewelt ergab, dass eine Ergänzung der Servicelandschaft die Hotline von zeitintensiveren Standard-Anfragen entlasten könnte. So genannte Chatbots sollten als kleine digitale Helfer Unterstützung bieten. Die Verantwortlichen entschieden sich für die Expertise und Technologie des USU-Geschäftsbereiches unymira.

Der erste Chatbot wurde 2019 entwickelt, um bei Fragen rund um die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) zu informieren. Dieser war dank des Baukasten-Prinzips der Chatbot-Technologie rasch implementiert und wurde innerhalb kürzester Zeit über 8.000 Mal genutzt.

Der Bot bietet kontextsensitive Unterstützung zur Kanalisierung von Anfragen und als Orientierungshilfe. Das Besondere dabei: der Kunde klickt sich mit verschiedenen Auswahlmöglichkeiten zur Lösung, ohne dass er selbst eine Suchanfrage eingeben muss. Die Chatbot-Technologie erlaubt eine sehr rasche Lösungsfindung, da Lesen und Klicken doppelt so schnell wie Sprechen und Zuhören erfolgt.

" Geführte Dialoge schaffen es, Kunden an die Hand zu nehmen. Im Dschungel der potentiell relevanten Informationen werden Kunden auf dem für sie geeigneten Weg zu ihrer Lösung geführt. Mit dem Knowledge Bot setzen wir diese Dialoge schnell und unkompliziert um und bereichern so unseren Service. "

Alexander Heisserer, Product Owner Knowledge Bot, DATEV eG

DATEV hat inzwischen viele weitere Use Cases über Bots abgebildet, z.B. zu Themen wie Unfallversicherung oder Lohnanwendungen. Das Feedback ist sehr gut, da Kunden in den meisten Fällen eine abschließende Antwort erhalten. Sehr geringe Aufwände zur Implementierung weiterer Bots machen den Einsatz auch bei kleinen, individuellen Themen wirtschaftlich. Ziel ist, dass innerhalb eines Jahres etwa 100 themenspezifische Bots als digitale ServiceHelfer unterstützen.

KI-gestützte Service-Steuerung

Die Open Grid Europe GmbH OGE betreibt in Deutschland das größte Fernleitungsnetz für Erdgas mit einer Länge von rund 12.000 km. Durch die An- und Einbindung zahlreicher Transportkunden, nachgelagerter Netzbetreiber und Anschlussnehmer entstehen täglich hunderte von Servicebedarfsfällen, die strukturiert und abgearbeitet werden müssen. Neben Standardservicefällen sind dabei besonders diejenigen relevant, die das Kerngeschäft betreffen, also z. B. Prozessbereiche wie korrekte Energieermittlung, gaswirtschaftliche Produktion, Transport, Integration, Bilanzlegung etc. Der Einsatz so genannter Ticket-Lösungen ist dabei zwingend nötig. Bisher wurden die jeweiligen Anfragen manuell über einen menschlichen "Dispatcher" gesteuert und den jeweiligen Problem- und Lösungskategorien sowie den Bearbeitern zugeordnet.

Im Rahmen eines Projektes konnte der USU-Geschäftsbereich Katana nachweisen, dass die historisch bedingte hohe Anzahl der Zuordnungskategorien ein erhebliches Problem für die geplante automatisierte Zuordnung der Servicebedarfsfälle darstellte. Daher reduzierte Katana die Anzahl dieser Kategorien deutlich und entwickelte einen auf die speziellen OGE-Anforderungen zugeschnittenen Algorithmus auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI). Das Zusammenspiel mit dem Ticket-Vorgangssystem USU Valuemation erlaubt es nun, Tickets zu bewerten und automatisch zuzuordnen. Mit Hilfe der KI-basierten Technologie soll künftig auch die automatisierte Bearbeitung komplexerer Service-Fälle möglich sein.

Darüber hinaus werden Data Science-Spezialisten von Katana die komplexe IT-Service-Landschaft der OGE mit ihrem umfassenden Katalog an Hard- und Softwareangeboten analysieren, um mittels KI-Technologien auch diesen Bereich zu optimieren.

" Durch die enge Zusammenarbeit mit USU Katana gewinnen wir komplett neue Blickrichtungen auf unsere Geschäftsprozesse. Die Interpretation der Ergebnisse, die mit den KI-Tools erarbeitet werden, helfen uns sehr dabei, wissensbasiert neue, zukunftsorientierte und nachhaltige Gestaltungen innerhalb unserer Wertschöpfungsketten vorzunehmen. "

Mathias Einck, Leiter Analytics und Reporting, Open Grid Europe GmbH

Der Service-Motor

Die Vision der Schweizerischen Post lautet: "Einfach mit System". Die Dienstleisterin will Kunden Produkte und Services anbieten, die einfach und durchgängig funktionieren. Dies setzt ein kundenfokussiertes Denken und eine äußerst leistungsfähige und hoch verfügbare IT als "Rückgrat" voraus. Ein Großprojekt der Post zielte daher auf eine vollständige Restrukturierung und Zentralisierung der bislang verteilten IT-Organisationen. Dabei konnte sich USU als Lösungsanbieter für das IT-Servicemanagement (ITSM) ein weiteres Mal durchsetzen. Nach einem erfolgreichen Projektverlauf, nach Tests, Schulungen und einem begleitenden organisatorischen Change Management konnte die ITMS-Anwendung Valuemation ab Mitte 2019 fristgerecht produktiv genutzt werden.

Heute bildet das USU-System das Herzstück für die Steuerung der IT-Services bei der Schweizerischen Post. Der Service Desk löst z. B. jeden Tag mehr als 1.000 Tickets durch den Einsatz der integrierten USU-Wissensdatenbank Knowledge Center. Trotz der Fülle von etwa 5.000 Services und einer komplexen Servicestruktur funktioniert die Abbildung und Erfüllung der etwa 400 Service Level Agreements (SLAs) reibungslos. Bei der kontinuierlichen Analyse und Optimierung der Service- und Support-Prozesse unterstützen Reports mit vordefinierten kundenspezifischen Kennzahlen.

Tritt eine Störung auf, erfolgt direkt in Valuemation der Zugriff auf die so genannte Configuration Management Database (CMDB), die alle relevanten technischen und organisatorischen Informationen der etwa 450.000 IT-Systeme enthält. Außerdem ermöglicht es Valuemation, die konzernweiten IT-Finanzdaten und -Kostenströme zu planen, zu bewerten und zu steuern sowie konsolidierte Verrechnungsdaten an SAP zu liefern.

" USU bewegt die Post! Denn Service Management ist nicht nur ein IT-Thema, sondern zieht sich als Kernelement durch alle Prozesse der Organisation. Im Zuge der Post-Ausrichtung zu einem ICT-Dienstleistungserbringer deckt Valuemation alle Anforderungen an ein "State-of-the-art"-ITSM-Tool ab. Das Projekt ist ein großartiger Erfolg. "

Markus Bacher, ICT-Betriebsleiter, Post CH AG

Künstliche Intelligenz im Service

Bleche präzise schneiden und flexibel schweißen - dafür hat die TRUMPF Werkzeugmaschinen GmbH + Co. KG eigene Lasersysteme auf dem Markt. Die Wartung oder Reparatur dieser High-TechGeräte setzt Experten-Know-how voraus - überall auf der Welt. Know-how, das häufig nicht überall in gleicher Qualität bei den Serviceteams bereitsteht. Was da helfen kann, sind KI-basierte Anwendungen, Datenanalysen und smarte Algorithmen, wie sie das Projekt "Service-Meister" in den nächsten drei Jahren entwickelt.

Das Forschungsvorhaben "ServiceMeister" hat sich beim KI-Innovationswettbewerb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgesetzt und wird als eines der Leuchtturm-Forschungsprojekte der Bundesregierung großvolumig gefördert. Netzwerkpartner sind neben USU der eco Verband der Internetwirtschaft e. V., das Karlsruher Institut für Technologie sowie die Beuth-Hochschule für Technik Berlin.

Mitwirkende Industriepartner sind außer TRUMPF beispielsweise KEB Automation KG, Adolf Würth GmbH & Co. KG oder Atlas Copco IAS GmbH.

" Mit dem Aufbau einer Plattform für KI-Verfahren im technischen Service stellen wir einen wichtigen Einstieg für Mittelstand und KMU in die neuen digitalen Abläufe zur Verfügung. Auch im Rahmen einer groß angelegten Forschungsförderlinie der öffentlichen Hand ist das alles andere als selbstverständlich und gehört im Umfang zu den großen wichtigen Projekten beim BMWi. Wir freuen uns daher sehr, die USU-Gruppe als Implementierungspartner dabei zu haben. "

Andreas Weiss, Geschäftsbereichsleiter Digitale Geschäftsmodelle, eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.

Service-Meister digitalisiert Service-Know-how auf einer unternehmensübergreifenden Plattform. Eine Schlüsselrolle dabei spielen KI-Technologien, die entlang der Wertschöpfungskette des technischen Service die wissensintensiven Aufgaben der Servicemitarbeiter unterstützen. Konkret geht es darum, z. B. automatisiert Außeneinsätze von Servicetechnikern zu planen, Ersatzteile zu beschaffen, den Service- und Wartungsbedarf zu prognostizieren, Anomalien zu erkennen oder Störungen vorherzusagen.

Voice-Service mit Alexa

Das Service-Team der Versicherungskammer Bayern bearbeitet pro Jahr über 9 Mio. Kundenanliegen und genießt branchenweit ein sehr hohes Ansehen. Im Bestreben, die Service-Erlebnisse für ihre Kunden weiter zu verbessern, trieb das Versicherungskammer-Team über agile Methoden ein besonderes Forschungsprojekt voran: die Nutzung des digitalen Sprachassistenten Alexa als innovativen Voice-Service.

Als technischer Projektpartner war unymira an Bord, die bereits das Wissensmanagement-Projekt erfolgreich begleitet hatten. Auf Basis bestehender Infrastruktur und Redaktionsprozesse sollte ein intelligenter Chatbot die Verbindung zwischen Alexa und der Wissensdatenbank übernehmen. Der Chatbot leitet die Anfragen in Textform weiter, greift auf die relevanten Inhalte der Wissensdatenbank zu und liefert diese Antworten - in Sprache umgewandelt - wieder an den Endkunden zurück.

Nach einer kurzen Testphase erreichte das Voice-Service-System, bestehend aus Wissensdatenbank und Chatbot, ein sehr gutes Qualitäts-Niveau, so dass der ProduktivEinsatz im Frühjahr 2019 starten konnte.

Voice-Service mit Alexa ist heute bei der Versicherungskammer Teil des Service-Prozesses, agiert aber nicht unabhängig. Eingebaut sind entsprechende Eskalationspunkte für die Übergabe an einen Serviceagenten. Derzeit beantwortet Alexa über den Versicherungskammer-Bot allgemeine Fragen, beispielsweise zum Versicherungsumfang von Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen. Überdies kann Alexa ohne Wartezeit detaillierte Auskunft zu Tarifen geben oder einen Rentenanspruch berechnen. Die Möglichkeiten des Voice-Service werden immer weitergedacht, um den Kunden ein noch einfacheres, personalisiertes und innovatives Serviceerlebnis zu bieten.

" Mit dem Voice Service wollten wir unserem etablierten Wissensmanagement eine neue zukunftsfähige Komponente hinzufügen. Bei der Ausarbeitung und Gestaltung war es uns wichtig, einen höheren Mehrwert für unsere Kunden zu generieren, indem wir Informationen barrierefrei, zielgruppenorientiert und rund um die Uhr bereitstellen. "

Isabella Martorell Nassl, Bereichsleiterin Betrieb, Konzern Versicherungskammer

US-Gesundheitsbehörde NIH nutzt Lizenzmanagement-Service

Das amerikanische National Institutes of Health (NIH) ist die wichtigste US-Regierungsbehörde für biomedizinische und gesundheitspolitische Forschung und wurde 2019 vom Nature Index weltweit auf Platz 2 für biomedizinische Wissenschaften gewählt.

Seit Ende 2019 optimiert NIH mit den Dienstleistungen von Aspera die Nutzung des Unternehmenssoftware-Bestands. Das Institut entschied sich für die kostensparenden Dienstleistungen mit integrierter Technologie, um die Einhaltung der Softwarelizenzen zu gewährleisten und das Unternehmen auf Anbieterprüfungen, so genannte Audits, vorzubereiten.

Dafür ist die Bereitstellung eines gültigen Compliance-Berichts von entscheidender Bedeutung. Das Lizenzmanagement-Vorhaben zielte außerdem auf die Reduzierung von Software-Ausgaben.

Das NIH sah die Bedeutung der Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der eigene Tools implementieren und die strukturierte Verarbeitung der vielfältigen Lizenzdaten aus den bestehenden Quellen sicherstellen konnte. Das Aspera-Team erwies sich während der umfassenden Evaluierungs- und Angebotsphase bei allen Fragen und technischen Anforderungen als kompetenter und engagierter Ansprechpartner. In einem streng kontrollierten 24-Stunden-Machbarkeits-Prozess überzeugte man durch die erfolgreiche automatisierte Verarbeitung der Lizenzdaten. Besonders wichtig dabei war, dass die Daten nicht manuell verarbeitet werden mussten.

Aspera betreibt eine Plattform für Software Asset Management (SAM) auf Unternehmensebene, die sich in die bestehenden Softwareentwicklungswerkzeuge und die Infrastrukturumgebung des NIH wie IBM BigFix, SCCM und ServiceNow integrieren lässt. Ihre Experten stellen Analysen und Empfehlungen für die Softwareanforderungen von NIH bereit, insbesondere für weit verbreitete Produkte wie Adobe, IBM, Oracle und Symantec.

" Wir haben alle Fragen und technischen Anforderungen von NIH zur vollen Zufriedenheit beantworten und erfüllen können. Dabei hat der Kunde erkannt, wie wertvoll es ist, erfahrene Experten hinter unseren Tools und Datenprozessen zu haben. "

Mel Passarelli, Präsident und CEO von Aspera Tech

DER BEIRAT DER USU-GRUPPE

Die USU lebt von ihrer Fähigkeit, Markttrends, technologische Entwicklungen und Kundenbedürfnisse frühzeitig und umfassend zu erkennen, daraus marktgerechte Innovationen herzuleiten und diese erfolgreich zu vermarkten.

Der nachhaltige Geschäftserfolg der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften basiert maßgeblich auf der positiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Kunden und Interessenten. Dabei geht es im Sinne einer langfristigen und partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung darum, den Kunden einen hohen Service und nachweisbaren Mehrwert zu bieten.

Demgemäß verfolgt die USU Software AG mit ihrem produkt- und serviceorientierten Angebotsportfolio konzernweit das Ziel, bei ihren Kunden neben einer hohen Serviceverbesserung auch enorme Einsparpotenziale herbeizuführen, so dass sich die Investitionen in die Softwarelösungen des USU-Konzerns bereits in sehr kurzer Zeit amortisieren und insofern eine Win-Win-Situation zwischen USU und ihren Kunden entsteht. Entsprechend zählen inzwischen über 1.000 Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft zum internationalen Kundenkreis der USU-Gruppe.

Die Basis aller Anstrengungen ist insofern die strikte Kundenorientierung, welche die USU-Gruppe seit nunmehr über 42 Jahren als oberstes Prinzip der Geschäftsstrategie verfolgt. Umfassend unterstützt wird die USU Software AG hierbei von ihrem Beirat, dessen Mitglieder dem gesamten USU-Konzern mit ihrer hohen Fachkompetenz und langjährigen Managementerfahrung zur Seite stehen. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten der Wirtschaft, die über eine tiefgreifende Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Informationstechnologie verfügen. Ein Großteil der Mitglieder des Beirats kommt dabei aus dem direkten Kundenkreis der USU Software AG und ihrer Konzerntöchter.

Bei den regelmäßigen Zusammentreffen des Beirats mit dem Vorstand und Management von USU werden aktuelle Themen und strategische Entwicklungen des Marktes und der USU-Gruppe sowie zukünftige Trends erörtert. Das wichtigste Ziel ist und bleibt dabei, die Bedürfnisse der Kunden nachhaltig zu befriedigen und insofern die Kundenbeziehungen auf Basis einer vertrauensvollen Partnerschaft zu festigen und weiter auszubauen. Um eine Kontinuität im Bereich des Beirats zu gewährleisten, werden die Beiratsmitglieder der USU-Gruppe für die Zeit von zwei Jahren berufen, wobei eine erneute Berufung nach Ablauf einer Amtsperiode zulässig ist.

Zur Drucklegung dieses Geschäftsberichts 2019 gehören dem Beirat der USU-Gruppe im Einzelnen an:

Andreas Dümmler

IS Manager, Arburg GmbH & Co. KG

Frank Karsten

Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Versicherungsgruppe

Joachim Langmack

Unternehmensberater

Stefan Leser

CEO Langham Hospitality Group

Uwe Neumeier

Chief Digital Officer, TP Group Service GmbH

Heike Niederau-Buck

Chief Information Officer, Voith Digital Solutions GmbH

Dr. Hans-Joachim Popp

Principal, BwConsulting

Dr. Dieter Pütz

Geschäftsfeldleiter Connected Services, Fiducia & GAD IT AG

Werner Schmidt

Unternehmensberater

Ralf Stankat

Vorstand IT/Operations der Basler Versicherungen

Daniel Thomas

Mitglied des Vorstands der HUK-Coburg

Marcus Loskant

Vorstand IT, LVM-Versicherung

Der Vorstand dankt allen Mitgliedern des USU-Beirats für ihre engagierte Unterstützung, ihren Rat sowie ihre fundierten Anregungen zur erfolgreichen Weiterentwicklung der USU-Gruppe und freut sich auf eine weiterhin vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit im laufenden Geschäftsjahr 2020.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

DER USU SOFTWARE AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

mit einem Umsatzwachstum um knapp 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Anstieg des Bereinigten EBIT um über 50 Prozent hat die USU Software AG das Geschäftsjahr 2019 im Gesamtkonzern zwar insgesamt erfolgreich abgeschlossen, wenngleich damit die ursprünglichen Planvorgaben nicht ganz erreicht wurden. Als Einzelgesellschaft steigerte die USU Software AG den Gewinn um 40,5%. An dieser positiven Unternehmensentwicklung sollen die Aktionäre der Gesellschaft gemäß der Dividendenpolitik der USU Software AG wieder maßgeblich partizipieren. Daher schließt sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 an, der im Sinne der Dividendenkontinuität für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende auf Vorjahresniveau vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG werden der Hauptversammlung der Gesellschaft insofern am 26. Juni 2020 vorschlagen, wie im Vorjahr eine Dividende von 40 Eurocent je Aktie auszuschütten. Bei der letztjährigen Hauptversammlung, von der Sie hier und am Ende dieses Geschäftsberichtes ein Bild sehen können, hat der Vorstand den anwesenden Aktionären die Dividendenpolitik der Gesellschaft ausführlich erläutert.

Wahrnehmung der Pflichten des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben und Pflichten mit großer Sorgfalt wahr und hat den Vorstand umfassend überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und umfassend vom Vorstand über die Entwicklung und Lage der USU Software AG und des USU-Konzerns, die Unternehmensplanung, etwaige Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der ursprünglichen Planung, das Risikomanagement und die Compliance sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben unterrichtet und begleitete seinerseits permanent die Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat stand im Geschäftsjahr 2019 in engem Kontakt mit dem Vorstand und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt. Der Aufsichtsrat wurde über zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte sowie Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, im Vorfeld vollständig informiert, nahm seinerseits eine sorgfältige Prüfung vor und stimmte diesen einstimmig zu.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 ist Bernhard Böhler wie bereits bei der letztjährigen Hauptversammlung angekündigt, auf eigenem Wunsch aus dem Vorstand der USU Software AG ausgeschieden. Frau Gabriele Walker-Rudolf, die seit Januar 2019 zunächst als gerichtlich bestelltes Aufsichtsratsmitglied fungierte, wurde am 2. Juli 2019 von der ordentlichen Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt.

Da sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2019 fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Bis auf einer Sitzung, bei der ein Aufsichtsratsmitglied per Telefonkonferenz teilnahm, waren sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats bei den Aufsichtsratssitzungen persönlich anwesend, so dass die durchschnittliche Teilnahmequote der Aufsichtsräte an den Sitzungen bei 100 Prozent und die durchschnittliche persönliche Teilnahmequote der Aufsichtsräte an den Sitzungen bei 94,4 Prozent lag.

In den Aufsichtsratssitzungen, an denen regelmäßig der Vorstand und bedarfsweise das Bereichsmanagement der Tochtergesellschaften teilnahmen, bildete die Erörterung der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der strategischen Planung der USU Software AG und des Konzerns einen zentralen Schwerpunkt der Berichte und Beratungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über den Gang der Geschäfte der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie über die Auslandsinvestitionen und -aktivitäten des Konzerns und deren Fortschritte sowie über potenzielle Akquisitionsobjekte unterrichten. Der Vorstand der Gesellschaft berichtete im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen über die Umsatz-, Ertrags-, Investitions- und Rentabilitätsentwicklung inklusive der Abweichungen zur Planung sowie die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand das Risikomanagement der USU Software AG und des Gesamtkonzerns und ließ sich ausführlich die bestehenden Risiken und geplanten Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung aufzeigen. Zudem erläuterte der Vorstand die mittelfristige Unternehmensplanung für die USU Software AG und den Konzern und stellte die Kernpunkte der Finanz-, Investitions- und Personalplanung dar. Ein zusätzlicher Beratungsschwerpunkt war im Berichtsjahr die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft inklusive der Aktivitäten des Vorstands im Bereich Investor Relations sowie das Ausscheiden von Bernhard Böhler aus dem Vorstand und die diesbezügliche Verantwortungsübertragung auf die beiden verbleibenden Vorstände Bernhard Oberschmidt und Dr. Benjamin Strehl sowie das Bereichsmanagement.

In der Aufsichtsratssitzung vom 26. Februar 2019, die eine interne Aufsichtsratssitzung ohne Teilnahme des Vorstandes darstellte, befasste sich der Aufsichtsrat mit der Vorstandsvergütung für das Jahr 2019 und der Anregung des Aufsichtsrats zu einem internen Management-Strategie-Seminar im Laufe des Jahres 2019. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Neubau des USU-Campus.

Im Rahmen der Bilanz feststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2019 erfolgte die Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung, die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach eingehender Erörterung mit dem Vorstand der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer sowie die letztendliche Feststellung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat hat sich dabei der Empfehlung des Vorstands angeschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie vorzuschlagen. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung waren die Statusberichte des Vorstands zu den einzelnen Bereichen, Tochtergesellschaften und den Gesamtkonzern inklusive der Hochrechnung für das erste Quartal und das Gesamtjahr 2019.

Die zweitägige Aufsichtsratssitzung vom 8. Mai - 9. Mai 2019, an der sowohl der Vorstand der USU Software AG als auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften teilnahmen, hatte neben den Statusberichten zur aktuellen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften insbesondere die Neuausrichtung der französischen Tochtergesellschaft USU SAS und die zukünftige Konzernstrategie unter dem Motto "MORE U" zum Inhalt. Des Weiteren erfolgte die Vorbereitung und Erörterung der Tagesordnung der Hauptversammlung am 2. Juli 2019, die in der Sitzung einstimmig verabschiedet wurde.

In der Aufsichtsratssitzung am Vortag der Hauptversammlung, am 1. Juli 2019, stand neben der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung für die Folgequartale und das Gesamtjahr, die Vorbereitung der Hauptversammlung im Fokus. Zudem wurde die beabsichtigte Übertragung der Pensionsansprüche von Herrn Strehl aus der USU GmbH in die AUSUM GmbH und deren Auswirkungen erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Übernahme der Pensionsverpflichtung durch die AUSUM GmbH begrüßt und dieser einstimmig zugestimmt.

Die Aufsichtsratssitzung am 20. September 2019 hatte im Rahmen der aktuellen Berichterstattung des Vorstands zum Geschäftsverlauf der USU Software AG und des Gesamtkonzerns sowie der weiteren Planung für die Folgequartale und das Gesamtjahr 2019 den Fortschritt wesentlicher Kundenprojekte und der Neustrukturierung der französischen Tochtergesellschaft USU SAS sowie des Strategieprojektes "MORE U" zum Inhalt.

Die Berichterstattung zur aktuellen Geschäftsentwicklung und Hochrechnung auf das Gesamtjahr 2019 war Kerninhalt der Aufsichtsratssitzung vom 12. Dezember 2019. In diesem Zusammenhang wurde auch die notwendige Prognoseanpassung detailliert erörtert. Ein weiteres Thema dieser Aufsichtsratssitzung war die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex inklusive der Verabschiedung der zugehörigen Entsprechenserklärung. In diesem Zusammenhang legte der Aufsichtsrat die Zielgröße Null als Frauenanteil im Vorstand und 33% als Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 fest und bestätigte das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium zudem bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Erwin Staudt und Gabriele Walker-Rudolf gegeben ist. Ferner führte der Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 12. Dezember 2019 eine Effizienzprüfung anhand eines umfangreichen Fragebogens mit einem positiven Ergebnis durch. Ferner hatte die Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 2019 die Planung für das Geschäftsjahr 2020 zum Inhalt. Der Aufsichtsrat erörterte die aufgezeigten Pläne ausführlich mit dem Vorstand und genehmigte die Planung für das Geschäftsjahr 2020 einstimmig.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle der USU Software AG und des Gesamtkonzerns standen und stehen auch zukünftig im Fokus der Aktivitäten des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat fühlt sich diesen Prämissen der Corporate Governance verpflichtet und agiert entsprechend in diesem Sinne. Am 12. Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand die Punkte des Deutschen Corporate Governance Kodex ausführlich erörtert. Gemäß § 161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG die zugehörige Entsprechenserklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Diese Entsprechenserklärung ist als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung der USU Software AG gemäß § 289a HGB im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dieses Geschäftsberichts unter VIII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance enthalten. Ferner verweist der Aufsichtsrat auf den im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns dieses Geschäftsberichts enthaltenen Vergütungsbericht mit der individualisierten Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der Aufsichtsrat hat der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019, den Prüfungsauftrag erteilt und stimmte mit dieser die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2019 ab.

Gegenstand der Prüfungen waren die Buchführung, der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ("HGB") aufgestellte Jahresabschluss 2019, der gemäß §315 e HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss 2019 sowie der zugehörige Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019. Des Weiteren prüfte der Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Konzernerklärung der USU Software AG, die am 26. März 2020 auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht wird.

Der Jahresabschluss der USU Software AG, der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Dem Aufsichtsrat wurden die genannten Abschlussunterlagen inklusive des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt. Auf der Bilanz feststellenden Sitzung am 19. März 2020 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Nach Abschluss der eigenen Prüfung sowie ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis des Abschlussprüfers einstimmig angeschlossen und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss und stimmt dem Bericht des Vorstands über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 zu. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Gleichzeitig stimmt der Aufsichtsrat der Beschlussvorlage des Vorstands zur Gewinnverwendung zu, den nach HGB ermittelten Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 8.140 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien bzw. TEUR 4.209
Vortrag des verbleibenden Gewinns von TEUR 3.930 auf neue Rechnung.

Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit den Pflichtangaben gemäß § 289 Abs. 3 und Abs. 4 sowie §315 Abs. 4 HGB und den zugehörigen Berichten befasst. Diesbezüglich verweist der Aufsichtsrat auf die Angaben und Erläuterungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 unter V. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie unter IX. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (ungeprüft). Der Aufsichtsrat hat seinerseits eine Prüfung der Berichte und der darin enthaltenen Angaben und Erläuterungen vorgenommen und stellt fest, dass diese vollständig und inhaltlich korrekt sind. Insofern macht sich der Aufsichtsrat diese zu Eigen. Der Aufsichtsrat stimmt daher der nichtfinanziellen Erklärung sowie den Angaben zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem zu und hat keine Einwendungen gegen diese.

Ferner hat der Vorstand der USU Software AG als KonzernMuttergesellschaft der USU-Gruppe gemäß §312 AktG einen Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und nahe stehenden Personen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (im Folgenden kurz: "Abhängigkeitsbericht") erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."

Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Dem Aufsichtsrat haben sowohl der Abhängigkeitsbericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG hat zu keinen Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes geführt.

Schlussbemerkungen und Danksagung

Die positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung der USU-Gruppe ist maßgeblich der Verdienst der gesamten Belegschaft der USU Software AG und ihrer Konzerntöchter. Ich möchte mich daher im Namen des gesamten Aufsichtsrates explizit bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der USU-Gruppe für ihr hohes Engagement und ihre Loyalität bedanken. Zugleich danke ich dem gesamten Management der Tochtergesellschaften für ihren hohen persönlichen Einsatz und ihre außerordentlichen Leistungen. Mein besonderer Dank gilt ferner dem Vorstandsteam für die mit Leidenschaft und Unternehmergeist umgesetzte positive Weiterentwicklung der USU Software AG und der gesamten USU-Gruppe. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem zum Ende des Geschäftsjahres 2019 aus dem Vorstand ausgeschiedenen ehemaligen Vorstandsmitglied Bernhard Böhler, der maßgeblich zur erfolgreichen Internationalisierung der USU Software AG und der gesamten USU-Gruppe beigetragen hat. Der Aufsichtsrat ist optimistisch, dass die Vorstände Bernhard Oberschmidt und Dr. Benjamin Strehl den erfolgreichen Wachstumstrend der Gesellschaft nachhaltig fortsetzen werden und freut sich auf die weitere vertrauensvolle und professionelle Zusammenarbeit.

Möglingen, den 19. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Udo Strehl, Vorsitzender des Aufsichtsrats der USU Software AG

BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS

Die USU Software AG und ihre Tochter Gesellschaften

USU Software AG

Mölingen, Deutschland

USU GmbH

Mölingen, D

USU Software s.r.o.

Brno, CZE

USU Austria GmbH

Wien, AUT

Omega Software GmbH

Oberslum, D

LeuTek GmbH

Leinfelden-Echterdingen, D

Aspera GmbH

Aachen, D

Aspera Technologies Inc.

Boston, USA

USU SAS

La Garenne Colombes, FRA

I. GRUNDLAGEN DER USU SOFTWARE AG UND DES KONZERNS

Die USU Software AG, Möglingen, Deutschland, ist als Konzernmuttergesellschaft direkt oder indirekt an den folgenden operativ tätigen Gesellschaften beteiligt: Aspera GmbH, Aachen, Deutschland; Aspera Technologies Inc., Boston, USA; LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Deutschland; Omega Software GmbH, Obersulm, Deutschland; USU GmbH, Möglingen, Deutschland; USU Austria GmbH, Wien, Österreich; USU SAS, La Garenne Colombes, Frankreich; USU Software s.r.o., Brno, Tschechische Republik. Zudem besteht eine Beteiligung der USU Software AG an der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, Deutschland, welche nicht mehr operativ tätig ist. Die USU Consulting GmbH i. L. und die USU Schweiz AG i. L. wurden im Jahr 2019 planmäßig vollständig liquidiert.

I. 1 Geschäftsmodell, Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "USU-Gruppe" oder "USU" genannt) entwickeln und vertreiben Softwarelösungen für wissensbasiertes Servicemanagement. USU ist der größte europäische Anbieter für IT- und Knowledge-Management-Software.

Der Kompetenzbereich IT Management unterstützt Unternehmen mit umfassenden ITIL(r)-konformen Lösungen für das strategische und operative IT- & Enterprise Servicemanagement. Kunden erhalten mit USU-Lösungen eine Gesamtsicht auf ihre IT-Prozesse sowie ihre IT-Infrastruktur und sind in der Lage, Services transparent zu planen, zu verrechnen, zu überwachen und aktiv zu steuern. Im Bereich Software-Lizenzmanagement gehört USU dabei zu den führenden Herstellern weltweit.

Mit intelligenten Lösungen und ihrer Expertise im Kompetenzfeld Digital Interaction treibt USU die Digitalisierung von Geschäftsprozessen voran. Als One-Stop-Shop berät, designed, entwickelt und liefert USU Lösungen entlang der gesamten Customer Journey, so genannte Customer-First-Lösungen. Bedient werden dabei alle Kommunikations-Kanäle und Kundenkontaktpunkte in Vertrieb, Marketing und Kundenservice. Das Portfolio in diesem Bereich wird durch Systemintegration, individuelle Anwendungen und Software für Industrial Big Data komplettiert.

Über 1.000 USU-Kunden aus allen Teilen der internationalen Wirtschaft schaffen mit USU-Lösungen Transparenz, sind agiler, sparen Kosten und senken ihre Risiken, beispielsweise Allianz, Baloise Group, BOSCH, BMW, Daimler, Deutsche Telekom, Evonik, Heidelberger Druckmaschinen, Jacobs Engineering, Jungheinrich, Poste Italiane, Texas Instruments, VW, W&W oder ZDF.

Die USU Software AG hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren beim Konzernumsatz jeweils über dem Durchschnitt des IT-Marktes zu wachsen und zugleich die Profitabilität weiter auszubauen. Im Vordergrund steht dabei, durch Innovationen und die Verbreiterung der internationalen Marktpräsenz organisch zu wachsen, wobei anorganisches Wachstum in Form von Akquisitionen und Unternehmensbeteiligungen ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie ist.

Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die USU Software AG sowie für den Konzern sind Umsatzerlöse und das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT"). Da das Konzernergebnis der USU-Gruppe nach IFRS durch verschiedene Sondereffekte beeinflusst wurde und wird, welche eine Vergleichbarkeit der Ertragskraft von USU über die Geschäftsjahre hinweg erschweren, hat die Gesellschaft zu Informationszwecken zusätzlich ein Bereinigtes Konzernergebnis ermittelt. Dieses stellt das um die Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte sowie zusätzlicher akquisitionsbedingter Sonderfaktoren bereinigte Konzernergebnis inklusive der damit verbundenen Steuereffekte dar. Auf Basis dieses Bereinigten Konzernergebnisses weist die USU Software AG unter Berücksichtigung der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stückaktien ferner ein Bereinigtes Ergebnis pro Aktie aus. Des Weiteren wird ein Bereinigtes EBIT, welches als maßgebliche Planungs- und Steuerungsgröße fungiert, ausgewiesen. Sowohl das Bereinigte Konzernergebnis und das Bereinigte EBIT als auch das Bereinigte Ergebnis pro Aktie stellen keine IFRS-bezogenen Kennzahlen dar.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet der Vorstand, unter Berücksichtigung der jüngsten operativen Entwicklungen, den Konzernumsatz auf EUR 102-105 Mio. auszubauen, bei einer gleichzeitigen Steigerung des Bereinigten EBIT auf EUR 7,5-10 Mio. Zugleich bestätigt der Vorstand die Mittelfristplanung für die USU-Gruppe, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum für die kommenden Jahre von 10% sowie den Ausbau der operativen Marge auf Basis des Bereinigten EBIT bis 2024 auf 13%-15 % beinhaltet.

Die finanzielle Prognose beinhaltet keinerlei Auswirkungen der globalen Covid-19 Krise aufgrund der unsicheren Szenarien und deren Effekte auf die Lizenz- und Beratungsumsätze. Selbst bei einer deutlichen Verschlechterung der aktuellen Lage erwartet der Vorstand ein positives Bereinigtes EBIT für das Geschäftsjahr 2020.

I. 2 Forschung und Entwicklung

Neue Softwareprodukte, verbesserte Funktionen, Prozesse und Dienstleistungen sind die wesentlichen Treiber für den Erfolg der USU-Gruppe. Die Grundlage hierfür bilden umfangreiche konzernweite Forschungs- und Entwicklungs-(F&E-) Aktivitäten. Die Innovationskraft der USU Software AG fußt dabei auf mehreren Säulen: den Produktspezifischen Software-Entwicklern, einem eigenen Forschungsbereich sowie der intensiven Zusammenarbeit mit Kunden bzw. Partnern wie z.B. Universitäten oder Instituten im Rahmen unterschiedlicher Projekte.

Deutlich über dem Durchschnitt der Branche liegende zielgerichtete Investitionen kennzeichnen seit Jahren die F&E-Ausgaben der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2019 summierten sich die Aufwände hierfür auf insgesamt TEUR 15.801 (2018: TEUR 15.334) bzw. 16,5% (2018: 16,9%) des Konzernumsatzes. Die Zahl der angestellten Mitarbeiter in diesem Bereich betrug zum 31. Dezember 2019 insgesamt 200 (31. Dezember 2018: 194). Die F&E-Aufwände der USU-Gruppe werden nicht aktiviert.

Im Fokus der F&E-Aktivitäten des Geschäftsbereichs Valuemation standen die fortgeschrittenen Entwicklungsarbeiten an der Version 5.2 der gleichnamigen Software. Das neue Release der Software-Suite für das IT Servicemanagement soll im Verlauf des Frühjahres 2020 an die Kunden ausgeliefert werden. Neben signifikanten Performance-Verbesserungen werden u.a. erweiterte Shop-Möglichkeiten, neue Funktionalitäten des Moduls Chargeback Manager sowie die Integration der Benutzerverwaltung Keycloak geboten. Im Zuge einer umfassenden internationalen Marktanalyse zeichnete das US-amerikanische Marktforschung-Unternehmen Forrester USU mit Valuemation als "globalen Leader" im Wachstums-Segment Enterprise Service Management aus.

Die Experten von LeuTek konnten 2019 im Bereich Business Service Monitoring und Alarm-Management neue ZIS-Versionen freigeben. Neben der Integration der ContainerTechnologie Docker, mit der Prozesse und Anwendungen autark ablaufen können, und des neuen Moduls Reporting erlaubt der überarbeitete ZIS-Cloud-Connector es, Private-, Public- und Hybrid-Clouds der jeweiligen Anbieter effektiv zu überwachen. Für das neue Modul zur Kartendarstellung wurden z. B. OpenStreetMaps für die dynamische Anzeige zustandsbezogener Objekte wie zum Beispiel Filialen eingebunden. Außerdem erfolgte die Umstellung auf HTML5.

Bei der USU-Gesellschaft Aspera wurde die breit etablierte Schlüsselanwendung für Software Lizenzmanagement, SmartTrack, in 2019 permanent weiterentwickelt. Des Weiteren gab das F&E-Team neue Versionen der herstellerspezifischen Lizenzmanagement-Anwendungen LicenseControl for SAP sowie LicenseControl for Oracle frei. Mit LicenseControl for Cloud entstand außerdem eine neue Plattform, die sämtliche Daten und Kosten der verwendeten SaaS-Lösungen eines Unternehmens verwaltet. Parallel dazu wurde die Erweiterung des Software-Master-Katalogs permanent vorangetrieben und um neue Produkteigenschaften wie Edition, Umgebung und Plattform ergänzt. Er beinhaltet die komplexen und vielfältigen Lizenzbestimmungen der Software-Hersteller und dient als Grundlage für das Lizenzmanagement. Eine Reihe von Kunden-Awards für ausgezeichnete Projekte im Bereich Software Asset Management spiegelt darüber hinaus die hohe Qualität und den Praxisnutzen der Aspera-Software.

Im Mittelpunkt der Entwicklungsarbeiten im Geschäftsbereich unymira stand die neue "Major"-Version 7 der Wissensdatenbank Knowledge Center. Verbessert wurde insbesondere die innovative ergonomische Benutzeroberfläche mit neuen Möglichkeiten für die moderne Wissensarbeit. Derzeit wird am nächsten Release gearbeitet, das u.a. über eine Künstliche-Intelligenz (KI)-gestützte neue Suche verfügt. Fertiggestellt wurde ferner die Self-Service-Anwendung Smart Link 4 mit integriertem Chatbot. Die Weiterentwicklung von KnowledgeBot sieht insbesondere die Integration des Voice-Service mit Alexa vor. Für die Integration von Knowledge Center in die Salesforce-Umgebung wurde unymira mit dem Salesforce Innovation Award ausgezeichnet.

Das F&E-Team des Geschäftsfeldes Katana hatte mit Katana Go ein neues Modul für die Katana Big Data Analytics-Plattform entwickelt. Die Anwendung sorgt für die automatisierte Weiterverarbeitung von Industriedaten und die Bereitstellung von Workflows für den produktiven Einsatz. Auch die bereits verfügbare grafische Entwicklungsumgebung für Data Science, KatanaFlow, wurde weiterentwickelt. Mit dem umfassenden Rollen- und Berechtigungs-Konzept der neuen Version ist es möglich, private Workflows zu verwalten und die Zusammenarbeit von Benutzern zu verbessern. Ferner wurde die Ergonomie der Oberfläche überarbeitet.

Im Berichtszeitraum erhielt der Bereich Forschung den Zuschlag für eine Reihe von Vorhaben: Besonders wichtig war der Auftrag zur Umsetzung des größten Service-Projekts in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Konzept zu "Service-Meister" konnte USU sich zusammen mit weiteren Netzwerkpartnern beim KI-Innovationswettbewerb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchsetzen. Innerhalb von 36 Monaten soll ein KI-basiertes Ökosystem für den technischen Service realisiert werden. Diese anlagen-, abteilungen und firmenübergreifende Serviceplattform soll vor allem den deutschen Mittelstand unterstützen, hochwertige und komplexe Dienstleistungen kosteneffizient, rasch und passgenau zu erbringen. Ein weiteres Projekt ist MesaTech, das die Digitalisierung additiver Fertigungsprozesse anstrebt. USU leitet mittels Mustererkennung aus den Prozessdaten Vorhersagen auf die Produktqualität ab. Diese werden dann zur Korrektur der Fertigungsprozesse genutzt. Das dritte Vorhaben, ReAddi, begann Anfang 2019 und zielt darauf ab, mittels Künstlicher Intelligenz die Qualität in der additiven Fertigung frühzeitig vorherzusagen und damit die Möglichkeit zu schaffen, korrigierend einzuwirken.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

II. 1 Zusammenfassung

Im Geschäftsjahr 2019 baute die USU Software AG den Konzernumsatz nach IFRS um 5,7% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 95.630 (2018: TEUR 90.487) aus. Dabei profitierte USU insbesondere vom wieder anziehenden Auslandsgeschäft, welches im Vorjahresvergleich überproportional um 9,1% auf TEUR 26.462 (2018: TEUR 24.245) anstieg. Entsprechend erhöhte sich der Anteil des Auslandsgeschäftes am Konzernumsatz in 2019 leicht auf 27,7 % (2018: 26,8 %). Maßgeblichster Treiber des Umsatzwachstums war insbesondere das Software-Lizenz- und SaaS-Geschäft dank des erfolgreichen Vertragsabschlusses von aus dem Vorjahr ins aktuelle Geschäftsjahr verschobenen Projekten sowie zusätzlich gewonnener Kundenaufträge im In- und Ausland.

Im Zuge der Steigerung der margenstarken Lizenz- und SaaS-Erlöse und einer gleichzeitig unterdurchschnittlichen Kostensteigerung erzielte USU im Berichtsjahr ein im Vergleich zum Umsatz überproportionales Gewinnwachstum. Entsprechend stieg das EBITDA um 80,2% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 9.920 (2018: TEUR 5.506). TEUR 2.360 dieser Steigerung resultieren aus Abschreibungen aus der initialen Anwendung der neuen IFRS 16 Vorschrift im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Leasing- und Mietverträgen. Unter Einbeziehung der gesamten Abschreibungen von TEUR 5.866 (2018: TEUR 2.799) erzielte USU im gleichen Zeitraum ein EBIT von TEUR 4.054 (2018: TEUR 2.707). Nach Steuern und Zinsen belief sich der Konzernüberschuss auf TEUR 5.273 (2018: TEUR 961). Das Ergebnis pro Aktie baute USU entsprechend auf EUR 0,50 (2018: EUR 0,09) im Gesamtkonzern aus.

Unter Herausrechnung der akquisitionsbedingten Sondereffekte erzielte die USU-Gruppe ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") von TEUR 6.226 (2018: TEUR 4.125), was einer Ergebnissteigerung um 50,9 % entspricht. Zugleich stieg das Bereinigte Konzernergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 um 284,2% auf TEUR 7.349 (2018: TEUR 1.923). Das Bereinigte Ergebnis je Aktie erhöhte sich entsprechend von EUR 0,18 im Vorjahr auf nunmehr EUR 0,70.

Der nach HGB ermittelte Jahresüberschuss der USU Software AG als Einzelgesellschaft erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 40,5 % auf TEUR 6.066 (2018: TEUR 4.318). Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 2.074 (2018: TEUR 1.965) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 8.140 (2018: TEUR 6.284). Dieser soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an alle Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung auf Vorjahresniveau von EUR 0,40 (2018: EUR 0,40) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2019 vor.

Für das laufende Jahr 2020 erwartet der Vorstand die Rückkehr der USU-Gruppe in den langfristigen Wachstumstrend. Dazu beitragen soll unter anderem das starke Software-as-a-Service- (SaaS-) Geschäft, das zu einem SaaS-Umsatz von TEUR 6.917 in 2019 mit einem entsprechend korrespondierenden SaaS-Auftragsbestand geführt hat, sowie die erwarteten neuen SaaS-Aufträge in diesem Jahr, wobei der Vorstand von gut einem Drittel SaaS-Anteil an neuen Produktaufträgen ausgeht. Entsprechend plant der Vorstand ungeachtet des Trends hin zum SaaS zugleich mit einem starken Software-Lizenzgeschäft. Dieses soll sowohl aus dem Inland resultieren als auch aus dem Auslandsgeschäft, welches insbesondere aus dem wachsenden US-Markt herrühren soll. Aber auch das Partnergeschäft der USU-Gruppe soll wieder zu einer Steigerung des Auslandsanteils an den Konzernerlösen beitragen. Nach der Reorganisation der französischen Tochtergesellschaft USU SAS und der damit verbundenen Neuaufstellung des Vertriebsmanagements dieser Gesellschaft sieht der Vorstand auch ein entsprechendes Wachstum und eine Ergebnisverbesserung dieser Gesellschaft in 2020 als realistisch an. Schließlich werden die im vierten Quartal 2019 gewonnenen Serviceaufträge in Verbindung mit Neuaufträgen in 2020 zu einer hohen Auslastung der Beratermannschaft und einem entsprechend positiven Servicegeschäft führen.

II. 2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland war im Jahr 2019 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 1 um 0,6% höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Das Wachstum hat 2019 aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP nach Destatis-Angaben deutlich stärker gestiegen, 2017 um 2,5% und 2018 um 1,5 %.

Gestützt wurde das Wachstum im Jahr 2019 vor allem vom Konsum: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 1,6% höher als im Vorjahr, die Konsumausgaben des Staates stiegen um 2,5%. Auch die Bruttoanlageinvestitionen sind kräftig gestiegen: In Bauten wurde preisbereinigt 3,8% mehr investiert als ein Jahr zuvor. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören, lagen mit +2,7 % ebenfalls weit über dem Vorjahresniveau. Die Ausrüstungsinvestitionen - darunter fallen hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - entwickelten sich dagegen weniger dynamisch und stiegen nur um 0,4%. Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen insgesamt, zu denen neben den Bruttoanlageinvestitionen noch die Vorratsveränderungen (einschließlich des Nettozugangs an Wertsachen) zählen, gingen 2019 im Vorjahresvergleich um 1,7% zurück. Der merkliche Vorratsabbau ist unter anderem die Folge einer schwachen Industrieproduktion und gestiegenen Exporten. So nahmen die deutschen Exporte laut Destatis im Jahresdurchschnitt 2019 weiter zu, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Preisbereinigt exportierte die deutsche Wirtschaft 0,9% mehr Waren und Dienstleistungen als 2018. Die preisbereinigten Importe stiegen mit +1,9 % stärker.

Der Euroraum verzeichnete gemäß der vorläufigen Schnellschätzung des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) 2 im Jahr 2019 einen BIP-Zuwachs von 1,2% (2018: 1,8 %) gegenüber dem Vorjahr.

II. 3 Branchenbezogene Entwicklung

Der deutsche Hightech-Markt hat sich im Jahr 2019 einmal mehr als Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft bewiesen. So ist allein der IT-Markt im Berichtszeitraum nach Prognosen des Branchenverbandes Informationswirtschaft, Telekomunikation und neue Medien e.V. ("BITKOM") 3 , mit einem Anstieg des Marktvolumens um 2,9% (2018: 3,5%) auf EUR 92,9 Mrd. (2018: EUR 90,3 Mrd.) abermals stärker gewachsen, als die Gesamtwirtschaft. Zentrale Wachstumstreiber waren auch in 2019 die Investitionen in die Digitalisierung. Entsprechend wiesen die Marktsegmente Software und IT-Services mit Zuwachsraten von 6,3% (2018: 6,3%) bzw. 2,4% (2018: 2,4%) auf EUR 26,0 Mrd. (2018: EUR 24,4 Mrd.) bzw. auf EUR 40,9 Mrd. (2018: EUR 39,9 Mrd.) wie bereits im Vorjahr ein überproportionales Wachstum auf. Weltweit betrachtet legte der IT-Markt nach Berechnungen des amerikanischen Marktforschungsunternehmens Gart-ner 4 im Berichtsjahr 2019 nur marginal um 0,4% auf USD 3.722 Mrd. zu, wobei der Enterprise Software- und IT-Services-Markt auch weltweit mit Wachstumsraten von 8,8% bzw. 3,7% deutlich überdurchschnittlich zulegten.

[1] Vgl. Destatis-Pressemitteilung Nr. 018 vom 15. Januar 2020, veröffentlicht unter www.destatis.de

[2] Vgl. Eurostat-Pressemitteilung vom 31.01.2020 - 24/2020, veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/eurostat

[3] BITKOM-Presseinformation vom 14.01.2020, veröffentlicht unter www.bitkom.org

[4] Vgl. Gartner-Pressemitteilung vom 23.10.2019, veröffentlicht unter www.gartner.com

II. 4 Geschäftsverlauf

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften haben im Geschäftsjahr 2019 ungeachtet des Wandels vom Einmal-Lizenzgeschäft hin zum Software-as-a-Service (SaaS)-Geschäft und eines schwächer als erwartet verlaufenen Geschäfts in Frankreich wieder einen Rekordwert beim Konzernumsatz in Höhe von TEUR 95.630 (2018: TEUR 90.487) erzielt und beim Bereinigten EBIT überproportional auf TEUR 6.226 (2018: TEUR 4.125) zugelegt. Infolge eines gegenüber der Planung deutlich höheren Anteils von SaaSVerträgen bei Neukunden und der insgesamt verhaltenen Entwicklung der französischen Tochtergesellschaft USU SAS sowie Auslastungslücken im Servicesegment hat USU im Berichtsjahr die ursprüngliche Planung von EUR 98-101 Mio. Konzernumsatz bei einem Bereinigten EBIT von EUR 7,5-10 Mio. nicht erzielt. Dagegen erreichte die USU Software AG die zum Jahresende angepasste Guidance, die einen Konzernumsatz von EUR 93-95 Mio. bei einem Bereinigten EBIT von EUR 5 - 8 Mio. vorsah.

Maßgeblich für die Umsatz- und Gewinnsteigerung gegenüber dem Vorjahr waren unter anderem die erfolgreiche Fixierung von Vertragsabschlüssen mit Großkonzernen in den USA, die in 2018 ins Folgejahr verschoben wurden sowie zahlreiche SaaS-Neuaufträge. Zugleich baute USU die Kostenbasis trotz des weiteren Personalausbaus nur unterdurchschnittlich aus, was zu einem entsprechenden Ergebniswachstum führte.

II. 5 Umsatz- und Kostenentwicklung

Konzernumsatz

Im Geschäftsjahr 2019 steigerte die USU Software AG den Konzernumsatz um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 95.630 (2018: TEUR 90.487). Dabei profitierte USU neben dem gestiegenen Inlandsgeschäft insbesondere vom wieder anziehenden Auslandsgeschäft, welches im Vorjahresvergleich überproportional um 9,1 % auf TEUR 26.462 (2018: TEUR 24.245) anstieg. Davon entfielen TEUR 12.021 bzw. 45,5% auf die USA, TEUR 5.371 bzw. 20,3% auf die Schweiz, TEUR 3.285 bzw. 12,4 % auf Frankreich, TEUR 1.788 bzw. 6,8 % auf Österreich und TEUR 1.337 bzw. 5,1 % auf Italien. Der auf Europa entfallende Anteil am Auslandsumsatz belief sich mit TEUR 14.214 auf insgesamt 53,7%. Infolge des gesteigerten Auslandsumsatzes erhöhte sich zugleich der Anteil des Auslandsgeschäftes am Konzernumsatz in 2019 leicht auf 27,7 % (2018: 26,8 %).

Maßgeblichster Treiber dieses Umsatzwachstums war insbesondere das Software-Lizenzgeschäft dank des erfolgreichen Vertragsabschlusses von aus dem Vorjahr ins aktuelle Geschäftsjahr verschobenen Projekten sowie zusätzlich gewonnener Kundenaufträge im In- und Ausland. Demgemäß baute USU im Geschäftsjahr 2019 die Lizenzerlöse um 12,8 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 15.005 (2018: TEUR 13.300) aus. Zugleich erhöhte sich das Wartungs- und SaaS-Geschäft infolge eines starken SaaS-Geschäftes auf TEUR 28.739 (2018: TEUR 25.967). Dies entspricht einer Steigerung um 10,7% gegenüber dem Vorjahr. Dagegen blieb das Beratungsgeschäft infolge eines leicht schwächeren Servicegeschäftes im Berichtsjahr mit TEUR 49.905 (2018: TEUR 50.420) um insgesamt 1,0 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres.

Die sonstigen Erlöse, die im Wesentlichen gestiegene Handelswarenumsätze mit fremdbezogener Hard- und Software beinhalten, beliefen sich auf insgesamt TEUR 1.981 (2018: TEUR 800).

Umsatz nach Geschäftsfeldern

Das Leistungsspektrum des Geschäftsfeldes "Produktgeschäft" umfasst sämtliche Aktivitäten rund um die USU-Produktpalette im Markt für IT Management-Lösungen, im Knowledge Management-Markt sowie dem aus dem Forschungsbereich hervorgegangenem Geschäftsbereich für Big Data Analytics, Katana. Das Geschäftsfeld "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten, individuelle Anwendungsentwicklung und digitale Strategie-Beratung, Service- und UX-Design sowie Webportale, Apps und Intranets.

Das Segment "Produktgeschäft" steuerte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 74.349 (2018: TEUR 68.425) zum Konzernumsatz bei, was einem Anstieg um 8,7% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen Lizenz- und SaaSGeschäft. Im gleichen Zeitraum sank jedoch der beratungsbezogene Umsatz des Segments "Servicegeschäft" um 3,3 % auf TEUR 21.075 (2018: TEUR 21.789), was unter anderem aus einer verhaltenen Auslastung in Teilbereichen der Beratung dieses Segments herrührte, die jedoch zum Ende des Jahres 2019 wieder verbessert werden konnte.

Die nicht den Segmenten zugeordneten Umsätze summierten sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 206 (2018: TEUR 273). Infolge der starken Performance des Produktgeschäftes in 2019 stieg der Umsatzanteil dieses Segmentes am Konzernumsatz von 75,6% im Jahr 2018 auf nunmehr 77,8% an.

Operative Kosten

Die operative Aufwandsbasis der USU-Gruppe erhöhte sich im Berichtsjahr 2019 im Vorjahresvergleich um 4,5% auf TEUR 92.226 (2018: TEUR 88.280). Dabei wirkten sich neben höheren Personalkosten auch gesteigerte Sachkosten und Abschreibungen aufwandssteigernd aus.

Die Herstellungskosten des Umsatzes stiegen im Berichtszeitraum um 6,0% gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr TEUR 46.171 (2018: TEUR 43.553) an. Maßgeblich hierfür war im Wesentlichen der nachfragebedingte erhöhte Einsatz freier Mitarbeiter und Partner in Kundenprojekten des Produktgeschäftes und die damit verbunden gestiegenen Honorare. Die auf den Konzernumsatz bezogene Herstellkostenquote stieg entsprechend leicht von 48,1 % im Jahr 2018 auf nunmehr 48,3% an. Das Bruttoergebnis erhöhte sich zeitgleich von TEUR 46.934 im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 49.459 im Berichtsjahr. Zugleich ging die Bruttomarge gegenüber dem Vorjahr leicht auf 51,7 % (2018: 51,9 %) zurück.

Die Marketing- und Vertriebsaufwendungen erhöhten sich im Berichtszeitraum aufgrund der seit dem Vorjahr forcierten Auslandsaktivitäten leicht um 0,4% auf TEUR 18.864 (2018: TEUR 18.795). Die umsatzbezogene Kostenquote für den Bereich Marketing und Vertrieb ging dagegen von 20,8% im Jahr 2018 auf 19,7% im Geschäftsjahr 2019 zurück.

Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen im Berichtszeitraum vor allem infolge des notwendigen Personalausbaus sowie erhöhter Abschreibungen um 14,9% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 12.181 (2018: TEUR 10.598). Bezogen auf den Konzernumsatz stieg die Verwaltungskostenquote im Betrachtungszeitraum auf 12,7% (2018: 11,7 %).

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stiegen im Zuge des Personalausbaus im F&E-Bereich im Berichtszeitraum um 3,0% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 15.801 (2018: TEUR 15.334), was im Wesentlichen auf gestiegene Personalkosten und erhöhte Abschreibungen zurückzuführen ist. Die auf den Konzernumsatz bezogene Aufwandsquote für Forschung und Entwicklung blieb zugleich mit 16,5% (2018: 16,9%) planmäßig unter dem Vergleichswert des Vorjahres. USU investiert stetig in die Neu- und Weiterentwicklung des eigenen Produktportfolios und arbeitet permanent an innovativen, marktbezogenen Softwarelösungen. Diesbezüglich sei auf den separaten Bericht Forschung und Entwicklung dieses Konzernlageberichts verwiesen. Auch mittelfristig plant USU, die F&E-Aufwendungen zwar absolut betrachtet auszubauen, relativ betrachtet jedoch die Aufwandsquote infolge überproportional steigender Umsatzerlöse weiter zu senken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen saldieren sich in 2019 auf einen Ertrag von insgesamt TEUR 1.441 (2018: TEUR 500) und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Forschungsgeldern aus öffentlicher Hand, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge und Aufwendungen aus Währungsdifferenzen.

II. 6 Ertragslage

Im Zuge der Ausweitung des margenstarken SoftwareLizenz- und SaaS-Geschäftes baute die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 die Profitabilität gegenüber dem Vorjahr signifikant aus. So steigerte USU das EBITDA im Vorjahresvergleich um 80,2% auf TEUR 9.920 (2018: TEUR 5.506). TEUR 2.360 dieser Steigerung resultieren aus Abschreibungen aus der initialen Anwendung der neuen IFRS 16 Vorschrift im Zusammenhang mit der Abbildung von Leasing- und Mietverträgen. Neben diesen Abschreibungen fielen noch planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte von TEUR 1.525 (2018: TEUR 1.643), planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen von TEUR 1.190 (2018: TEUR 1.156) sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 791 (2018: TEUR 0) an. Letztere resultieren aus dem Impairment-Test der französischen Tochtergesellschaft USU SAS, deren Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr unter den Erwartungen lag. Unter Einbeziehung der gesamten Abschreibungen und des Impairments von insgesamt TEUR 5.866 (2018: TEUR 2.799) erzielte USU im Geschäftsjahr 2019 ein EBIT von TEUR 4.054 (2018: TEUR 2.707). Dies entspricht einer operativen Ergebnissteigerung um 49,8% gegenüber dem Vorjahr.

Das Finanzergebnis summierte sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR -4 (2018: TEUR 104). Darin enthalten sind vor allem Erträge und Aufwendungen aus Währungsdifferenzen von Guthaben bei Kreditinstituten. Ferner erzielte USU im Berichtsjahr einen Steuerertrag. So beliefen sich die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf TEUR 1.223 (2018: TEUR -1.850). Der Steuerertrag resultiert maßgeblich aus der Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Zuge des Ergebnisabführungsvertrages der Gesellschaft mit ihrer Tochtergesellschaft USU GmbH, welcher im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2019 beschlossen wurde. Nach IFRS wird der Steueraufwand von USU neben den originären Ertragssteuern insbesondere von latenten Steuern auf bestehende steuerliche Verlustvorträge beeinflusst.

Insgesamt verfünffachte sich das Konzernergebnis im Berichtsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 5.273 (2018: TEUR 961), was einem Ergebnis pro Aktie von EUR 0,50 (2018: EUR 0,09) entspricht.

II. 7 Bereinigtes Konzernergebnis

Die nachfolgende Tabelle zeigt, ausgehend vom EBIT, die Überleitungsrechnung zu den nicht IFRS-bezogenen Ergebniskenngrößen Bereinigtes EBIT, Bereinigtes Konzernergebnis sowie Bereinigtes Ergebnis je Aktie. Diese stellen zu Informationszwecken die um akquisitionsbedingte Sondereffekte bereinigten Kennzahlen der USU-Gruppe dar. Das Bereinigte EBIT ist zugleich die zentrale Ergebnis-Kenngröße des USU-Konzerns.

Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Bereinigtes EBIT") stieg im Zuge der Ausweitung des margenstarken Softwaregeschäftes im Geschäftsjahr 2019 um 50,9% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 6.226 (2018: TEUR 4.125). Zugleich vervierfachte USU das Bereinigte Konzernergebnis nahezu gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf TEUR 7.349 (2018: TEUR 1.923). Das Bereinigte Ergebnis je Aktie verbesserte USU entsprechend auf EUR 0,70 (2018: EUR 0,18).

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Bereinigtes Konzernergebnis

in TEUR
01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 4.054 2.707
Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwillabschreibung 2 .172 1.408
Akquisitionsbedingte Sonderfaktoren 0 10
- davon aus Stay-Bonus 0 0
- davon aus Beratungskosten unitB technology 0 10
- davon aus Kaufpreisanpassungen 0 0
- davon aus Anschaffungsnebenkosten 0 0
Bereinigtes EBIT 6.226 4.125
Finanzerträge (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) 104 184
Finanzaufwendungen (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) -108 -80
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) 1.223 -1.850
Steuereffekte bezogen auf Bereinigungen -96 -456
- davon aus Abschreibungen -96 -104
- davon aus latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge 0 -352
Bereinigtes Konzernergebnis 7.349 1.923
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in EUR): 0,70 0,18
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien:
Unverwässert und verwässert 10.523.770 10.523.770

II. 8 Vermögens- und Finanzlage

Auf der Aktivseite der Bilanz stiegen die langfristigen Vermögenswerte der USU-Gruppe zum 31. Dezember 2019 im Zuge der initialen Berücksichtigung von IFRS 16 und der damit verbundenen Aktivierung der Nutzungsrechte auf TEUR 67.028 (31. Dezember 2018: TEUR 57.246). Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken im gleichen Zeitraum von TEUR 37.898 zum 31. Dezember 2018 auf jetzt TEUR 37.432, was im Wesentlichen auf die Reduzierung der noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 3.482 (31. Dezember 2018: TEUR 4.526) zurückzuführen ist, während die Konzernliquidität (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zzgl. Wertpapiere) ungeachtet der Dividendenausschüttung von TEUR 4.209 an die USU-Aktionäre auf insgesamt TEUR 10.413 (31. Dezember 2018: TEUR 9.450) anstieg.

Auf der Passivseite der Bilanz stieg das Eigenkapital der USU-Gruppe im Zuge der Gewinnsteigerung ungeachtet der in 2019 erfolgten Dividendenausschüttung von TEUR 59.665 zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 60.198 zum 31. Dezember 2019. Das Fremdkapital in Form der kurz- und langfristigen Schulden der USU-Gruppe erhöhte sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 44.262 (31. Dezember 2018: TEUR 35.479). Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der initialen Berücksichtigung von IFRS 16 und des damit verbundenen erstmaligen Ausweises der Leasingverbindlichkeiten.

Bei einer Bilanzsumme von TEUR 104.460 (31. Dezember 2018: TEUR 95.144) belief sich die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag des Jahres 2019 auf 57,6% (31. Dezember 2018: 62,7%). Damit ist die USU-Gruppe mit einer umfangreichen freien Liquidität und ohne Bankverbindlichkeiten weiterhin äußerst solide finanziert.

II. 9 Cash-Flow und Investitionen

Zum 31. Dezember 2019 verfügte die USU-Gruppe über flüssige Mittel (ohne Wertpapiere) von TEUR 10.413 (2018: TEUR 9.450). Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Anstieg um TEUR 963 bzw. 10,2%, der im Wesentlichen aus dem operativen Cash-Flow infolge der Gewinnerzielung von USU im Berichtsjahr herrührt.

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von USU stieg entsprechend im Vorjahresvergleich maßgeblich von TEUR 1.996 im Geschäftsjahr 2018 auf jetzt TEUR 9.518. Darin enthalten ist eine Auszahlung in Höhe von TEUR 2.500 für die Ablösung von Pensionsverpflichtungen.

Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit von TEUR -1.816 (2018: TEUR -1.138) beinhaltet im Wesentlichen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -6.771 (2018: TEUR -4.209) resultiert im Wesentlichen aus der Dividendenzahlung an die USU-Aktionäre in Höhe von TEUR -4.209 (2018: TEUR -4.209), der initialen Anwendung von IFRS 16 und den damit verbundenen Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR -2.318 (2018: TEUR 0) sowie der Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tochterunternehmen von insgesamt TEUR -244 (2018: TEUR 0).

II. 10 Derzeitige Lage des Konzerns

Dank einer Vielzahl an Vertragsabschlüssen im In- und Ausland im Abschlussquartal 2019 und eines positiven Jahresstarts in das Geschäftsjahr 2020 sowie des damit verbundenen weiteren Ausbaus des SaaS-Geschäftes ist USU aktuell gut aufgestellt, um in 2020 die avisierten Wachstumsziele erfolgreich umzusetzen. So hat USU in den USA bereits im Vorjahr dank der getätigten Auslandsinvestitionen in Vertrieb und Marketing die Rückkehr auf den dynamischen Wachstumspfad erfolgreich umgesetzt. Zwar haben sich die Erwartungen für die französische Tochtergesellschaft in 2019 als zu ambitioniert herausgestellt, dank der Reorganisation der Gesellschaft und der damit verbundenen Implementierung eines neuen Vertriebsmanagements sieht der Vorstand jedoch für 2020 ein entsprechendes Wachstum und eine Ergebnisverbesserung dieser Gesellschaft als realistisch an. Und auch der Minderauslastung der Beratermannschaft im Servicegeschäft zum Ende des Jahres 2019 konnte durch die Gewinnung mehrerer Neu- und Erweiterungsaufträge erfolgreich entgegengewirkt werden. Insofern ist die USU-Gruppe nach wie vor in einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Situation und sieht weiterhin hohe Potenziale für die kurz- und mittelfristige Zukunft. Insbesondere die Wachstumssäulen Internationalisierung und Innovationen sollen zu einem durchschnittlichen organischen Umsatzwachstum von 10% in den kommenden Jahren und dank des erwarteten starken Anstiegs der SaaSAufträge zu einem gleichzeitigen Margenausbau auf Basis des Bereinigten EBIT von 13-15% führen. Ferner verfügt USU über eine hohe, frei verfügbare Konzernliquidität, um gemäß der Wachstumsstrategie auch in das zusätzliche akquisitorische Wachstum zu investieren.

II. 11 Entwicklung und Lage der USU Software AG

Alle nachfolgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Einzelabschluss der USU Software AG nach HGB.

Die USU Software AG konzentriert sich im Wesentlichen auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie den Bereich Forschung, der am Standort Karlsruhe der Gesellschaft angesiedelt ist, an dem zum 31. Dezember 2019 insgesamt 17 der 49 Mitarbeiter tätig waren. Die wesentlichen Erträge der USU Software AG resultieren aus ihren operativ tätigen Tochtergesellschaften. Zu diesen zählen die Konzerntöchter Aspera GmbH ("Aspera"), LeuTek GmbH ("LeuTek"), Omega Software GmbH ("Omega") und die USU GmbH mit denen die Gesellschaft Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen hat sowie die französische Konzerntochtergesellschaft USU SAS und die US-amerikanische Aspera Technologies Inc.

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die USU Software AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4.891 (2018: TEUR 3.803), die vorwiegend aus konzernintern erbrachten Dienstleistungen und dem Bereich Katana, der aus dem Forschungsbereich hervorgegangen ist und Lösungen für Big Data und Künstliche Intelligenz entwickelt und vertreibt, herrühren. Zudem erzielte USU aus den Ergebnisabführungsverträgen mit ihren Konzerntochtergesellschaften Beteiligungserträge von TEUR 12.646 (2018: TEUR 4.149), die mit den korrespondierenden Aufwendungen konsolidiert wurden. Der deutliche Anstieg dieser Position resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnabführung der Tochtergesellschaft USU GmbH, mit der die USU Software AG im Berichtsjahr einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen hatte. Im Vorjahr wurden die Erträge aus der USU GmbH noch unter "Erträge aus Beteiligungen" ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft in Höhe von TEUR 2.736 (2018: TEUR 1.901) enthalten vor allem konzerninterne Verrechnungen sowie erhaltene Fördermittel im Rahmen von Forschungsprojekten des Bereiches Katana. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 6.583 (2018: TEUR 5.903) sind im Wesentlichen Kosten für in Anspruch genommene Serviceleistungen der Konzern-Tochtergesellschaften, Honorare für externe Dienstleistungen, Veranstaltungs- und Marketingkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Börsenkosten enthalten. Der Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 398 (2018: TEUR 198), was auf erhöhte Aufwendungen des Bereiches Katana zurückzuführen ist. In diesen Kontext fällt zugleich der Anstieg des Personalaufwandes auf TEUR 4.166 (2018: TEUR 3.850) im Zuge der Personalaufstockung der Unternehmensbelegschaft auf durchschnittlich 43 (2018: 37) Angestellte. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen summierten sich im Berichtsjahr 2019 auf TEUR 17 (2018: TEUR 63). Zugleich beliefen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen auf TEUR 750 (2018: TEUR 0). Diese betreffen ausschließlich die französische Tochtergesellschaft USU SAS. Im Geschäftsjahr beliefen sich die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen übersteigen auf TEUR 1.000 (2018: TEUR 0). Diese betreffen ausschließlich ein an ein Tochterunternehmen gewährtes kurzfristiges Darlehen. Das Zinsergebnis lag saldiert bei TEUR -380 (2018: TEUR -416) und beinhaltet im Wesentlichen Zinszahlungen an Tochtergesellschaften.

Infolge der deutlichen Ertragssteigerung erhöhten sich die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf TEUR -941 (2018: TEUR -69). Inklusive der sonstigen Steuern von TEUR 1 (2018: TEUR -26) verblieb im Geschäftsjahr 2019 für die USU Software AG als Einzelgesellschaft ein Jahresüberschuss von TEUR 6.066 (2018: TEUR 4.318). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Gewinnsteigerung von 40,5%. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von TEUR 2.074 (2018: TEUR 1.965) erzielte die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von TEUR 8.140 (2018: TEUR 6.284). Dieser soll wie in den Vorjahren insbesondere für die Zahlung einer Dividende an alle Aktionäre der USU Software AG verwendet werden. Gemäß der kommunizierten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, wonach die Dividende niemals unter Vorjahr liegen und etwa der Hälfte des erzielten Gewinns entsprechen soll, schlägt der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Dividendenausschüttung auf Vorjahresniveau von EUR 0,40 (2018: EUR 0,40) je Stückaktie für das Geschäftsjahr 2019 vor.

Damit hat die USU Software AG als Einzelgesellschaft die für 2019 geplante Umsatz- und Ergebnissteigerung wie avisiert erzielt.

Auf der Aktivseite der Bilanz blieb das Anlagevermögen der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2019 mit TEUR 48.771 (2018: TEUR 49.430) leicht unter dem Vorjahreswert, was insbesondere auf planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände zurückzuführen ist. Das Umlaufvermögen stieg zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 deutlich auf TEUR 18.366 (2018: TEUR 11.665), was im Wesentlichen auf gestiegene Forderungen gegen verbundene Unternehmen infolge offener Zahlungen aus den Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften zurückzuführen ist. Demzufolge verringerte sich auch die Unternehmensliquidität zum 31. Dezember 2019 stichtagsbezogen auf TEUR 452 (2018: TEUR 1.692). Dieser Bilanzposten wird sich jedoch im Zuge der Ergebnisabführungszahlungen der Tochtergesellschaften wieder deutlich erhöhen. Auf der Passivseite erhöhte die USU Software AG das Eigenkapital im Zuge der Gewinnsteigerung, ungeachtet der im Berichtsjahr erfolgten Dividendenausschüttung, deutlich auf TEUR 32.308 (2018: TEUR 30.452). Zugleich stieg das Fremdkapital von TEUR 30.753 zum 31. Dezember 2018 auf nunmehr TEUR 34.959, was im Wesentlichen aus gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Gesellschaft resultiert. Bei einer auf TEUR 67.321 (2018: TEUR 61.253) gestiegenen Bilanzsumme verringerte sich die Eigenkapitalquote der USU Software AG zum Ende des Geschäftsjahres 2019 leicht auf 48,0% (2018: 49,7%).

Die Fokussierung der USU Software AG auf das Beteiligungsgeschäft wird auch in den Folgejahren zu einer hohen Abhängigkeit der Gesellschaft von der Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der Aspera, der LeuTek und der USU GmbH führen. Bezüglich der damit verbundenen Chancen und Risiken wird auf den Risikobericht des Konzerns verwiesen. Für das Jahr 2020 erwartet der Vorstand für die USU Software AG als Einzelgesellschaft eine leichte Umsatz- und Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich und insofern die Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung.

II. 12 Auftragsbestand

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 erhöhte sich der konzernweite Auftragsbestand der USU-Gruppe leicht auf TEUR 49.222 (31. Dezember 2018: TEUR 49.178) und lag damit um 0,1 % über dem entsprechenden Vergleichswert des Vorjahres. Die stellt zugleich einen neuen Rekordwert beim Auftragsbestand zum Geschäftsjahresende dar.

Der stichtagsbezogene Auftragsbestand zum Ende des Quartals stellt aufgrund von verbindlichen Verträgen die bereits fixierten zukünftigen Umsätze der USU-Gruppe auf Sicht der kommenden 12 Monate dar. Diese beinhalten vorwiegend projektbezogene Aufträge sowie Wartungs- und SaaS-Verträge.

II. 13 Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2019 baute die USU-Gruppe ihre Belegschaft gegenüber dem Vorjahr um 2,4% auf 711 (2018: 694) Mitarbeiter aus. Damit hat USU auch in 2019 ungeachtet des Fachkräftemangels in der IT-Branche ihre Konzernbelegschaft planmäßig ausgebaut. Nach Funktionsbereichen untergliedert beschäftigte USU zum 31. Dezember 2019 insgesamt 312 (2018: 318) Mitarbeiter im Bereich Beratung und Services, 200 (2018: 194) Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung, 100 (2018: 93) Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und Marketing sowie 99 (2018: 89) Mitarbeiter in der Administration. Segmentbezogen waren 507 (2018: 496) Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Produktgeschäft", 105 (2018: 109) Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Servicegeschäft" sowie 99 (2018: 89) Mitarbeiter im Zentralbereich der USU-Gruppe tätig. Nicht in den Konzern-Personalzahlen enthalten sind die drei Vorstände der USU Software AG, 147 freie Mitarbeiter, auf die im Projektgeschäft im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann, 14 Aushilfskräfte und 15 Auszubildende/ DH-Studenten sowie 17 Praktikanten/Werkstudenten.

Der durchschnittliche Personalbestand der USU-Gruppe erhöhte sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr auf 705 (2018: 694) Mitarbeiter. Bei einem Konzernumsatz von TEUR 95.630 (2018: TEUR 90.487) erhöhte sich der durchschnittlich pro Mitarbeiter erzielte Umsatzbeitrag von TEUR 130 im Jahr 2018 auf nunmehr TEUR 136. Der Personalaufwand erhöhte sich im Zuge des Ausbaus der Belegschaft sowie infolge von Gehaltsteigerungen im Geschäftsjahr 2019 um 3,0% gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 55.403 (2018: TEUR 53.800). Infolge der deutlich überproportionalen Umsatzsteigerung sank die auf den Konzernumsatz bezogene Personalkostenquote auf 57,9% (2018: 59,5%).

Nach der zielgerichteten Erhöhung der Konzernbelegschaft in 2019 plant der Vorstand auch für das Geschäftsjahr 2020 und die Folgejahre den weiteren Ausbau der Konzernbelegschaft zur Umsetzung der mittel- bis langfristigen Wachstumsziele. Demnach soll die Mitarbeiterzahl bis zum 31. Dezember 2021 auf etwa 800 erhöht werden. Neben der Gewinnung hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte steht zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der USU-Mitarbeiter zu sehen, welche als zusätzlicher Leistungsanreiz sowohl die individuelle Zielerreichung als auch den Gesamterfolg der Abteilung, des Unternehmens oder des Konzerns gesondert honoriert. Daneben besteht ein umfangreiches und flexibles, mitarbeiterbezogenes Firmenwagen-Programm. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen des Karriere- und Laufbahnmodells "USU - U Step Up" kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der konzernweiten Belegschaft. Dabei bietet USU ihren Mitarbeitern und Führungskräften neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills auch weiterführende Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung an. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen zur langfristigen Förderung und Motivierung der Belegschaft der USU-Gruppe ab.

Ein Beleg für die positive Unternehmenskultur ist das Ergebnis der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu aus dem Jahre 2018. Dort wurde beispielsweise die USU GmbH mit dem Gütesiegel "Top Company" sowie "Open Company" ausgezeichnet. Von dem positiven Betriebsklima mit Wohlfühlfaktor über die Vielfalt der Aufgaben bis hin zum Verhalten der Vorgesetzten - die Belegschaft der USU zeigt sich in praktisch allen Bewertungskriterien mit ihrem Unternehmen zufrieden bis sehr zufrieden. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Weiterempfehlungsrate von 83%. Damit gehört die USU zum exklusiven Kreis der besten Arbeitgeber.

Die führende deutsche Jobbörse Yourfirm für Jobs im Mittelstand hat unter mehr als 8.000 Arbeitgebern die USU GmbH zu den Top-Arbeitgebern 2018 gewählt. Yourfirm.de vergibt seit 2015 das Siegel "Top-Arbeitgeber im Mittelstand". Basierend auf dem Zugriffs- und Leseverhalten der User auf 60.000 Stellenanzeigen jährlich wird ein "Beliebtheitsindex" für jeden Arbeitgeber ermittelt. Und USU gehörte 2018 zu den Top-Arbeitgebern im Mittelstand!

USU zählt ferner zu "Deutschlands besten Arbeitgebern 2018". Die Auszeichnung des Great Place to Work(r) Institut Deutschland steht für besonderes Engagement bei der Gestaltung einer vertrauensvollen und förderlichen Kultur der Zusammenarbeit im Unternehmen. Mit der Auszeichnung gehört die USU zu den 100 bzw. 15% besten Arbeitgebern Deutschlands, die am Wettbewerb teilgenommen haben.

Der Frauenanteil an der Belegschaft der USU Gruppe lag zum Ende des Geschäftsjahres 2019 in Deutschland mit 28,9% (2018: 27,3%) planmäßig über dem Niveau des Vorjahres.

III. NACHTRAGSBERICHT

Für den Nachtragsbericht verweisen wir auf den Konzernanhang.

IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

IV. 1 Prognosebericht

Gesamtwirtschaft

Die OECD sieht aktuell in der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise 2008/09. Es ist anzunehmen, dass die am 11. März 2020 von der WHO als Pandemie eingestufte Verbreitung von Covid-19 zu einer wesentlichen Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung führen wird. Dabei ist das gesamte Ausmaß der Auswirkungen für die wirtschaftliche Entwicklung von Deutschland noch nicht absehbar. So erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) 5 einen harten Konjunktureinbruch als Folge des Corona-Virus. Das BIP in Deutschland dürfte 2020 demnach um 0,1 Prozent schrumpfen, 2021 dann um 2,3 Prozent zulegen. Ein solcher konjunktureller V-Effekt ist auch für den Euroraum und die Weltkonjunktur zu erwarten.

[5] IfW Konjunkturprognose: BIP dürfte 2020 schrumpfen vom 12. März 2020

Branche

Die Digitalbranche ist nach Informationen des Digitalverbandes Bitkom 6 weiter im Aufschwung und wird auch 2020 ihre Umsätze steigern. So soll allein der deutsche IT-Markt nach Bitkom-Berechnungen im laufenden Jahr 2020 um 2,7% (2019:2,9%) auf EUR 95,4 Mrd. (2019: 92,9 Mrd.) zulegen. "Das stabile Wachstum der Bitkom-Branche ist Ausdruck der zunehmenden Digitalisierung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.", sagt Bitkom Präsident Achim Berg - und ergänzt: "Unternehmen verändern Ihre Organisationsstruktur und entwickeln Digitalstrategien, was die Nachfrage nach IT-Beratung und Software-Anwendungen stimuliert." Entsprechend erwartet Bitkom für die Marktsegmente Software und IT-Services im Jahr 2020 die höchsten Wachstumsraten. So soll der Softwaremarkt um 6,4 % (2019: 6,3 %) auf EUR 27,6 Mrd. (2019: EUR 26,0 Mrd.) zulegen, während der Markt für IT-Services um 2,4 % (2019: 2,4 %) auf EUR 41,9 Mrd. (2019: EUR 40,9 Mrd.) wachsen soll.

Für den weltweiten IT-Markt prognostiziert das Marktforschungsunternehmen Gartner 7 in seinem am 23. Oktober 2019 veröffentlichten IT Spending Forecast einen Anstieg der IT-Ausgaben in 2020 um 3,7% (2019: 0,4%) gegenüber dem Vorjahr auf USD 3.872 Mrd. (2019: USD 3.732 Mrd.). Damit bekräftigt Gartner, dass die Wachstumsdelle aus 2019 nur ein vorübergehender Effekt gewesen ist und die Wachstumsdynamik im laufenden Jahr wieder anzieht.

Über die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die IT-Branche gibt es derzeit weder von BITKOM noch von Gartner aktuelle Prognosen.

Ausblick

Für das laufende Jahr 2020 erwartet der Vorstand - vor der Betrachtung von möglichen Auswirkungen aus der Covid-19-Krise - die Rückkehr der USU-Gruppe in den langfristigen Wachstumstrend. Dazu beitragen soll unter anderem das starke Software-as-a-Service- (SaaS-) Geschäft, das zu einem SaaS-Umsatz von TEUR 6.917 in 2019 mit einem entsprechend korrespondierenden SaaS-Auftragsbestand geführt hat, sowie die erwarteten neuen SaaS-Aufträge in diesem Jahr, wobei der Vorstand von gut einem Drittel SaaS-Anteil an neuen Produktaufträgen ausgeht. Entsprechend plant der Vorstand ungeachtet des Trends hin zum SaaS zugleich mit einem starken Software-Lizenzgeschäft. Dieses soll sowohl aus dem Inland resultieren, als auch aus dem Auslandsgeschäft, welches insbesondere aus dem wachsenden US-Markt herrühren soll. Aber auch das Partnergeschäft der USU-Gruppe soll wieder zu einer Steigerung des Auslandsanteils an den Konzernerlösen beitragen. Nach der Reorganisation der französischen Tochtergesellschaft USU SAS und der damit verbundenen Neuaufstellung des Vertriebsmanagements dieser Gesellschaft sieht der Vorstand auch ein entsprechendes Wachstum und eine Ergebnisverbesserung dieser Gesellschaft in 2020 als realistisch an. Schließlich werden die im vierten Quartal 2019 gewonnenen Serviceaufträge in Verbindung mit Neuaufträgen in 2020 zu einer hohen Auslastung der Beratermannschaft und einem entsprechend positiven Servicegeschäft führen. In Summe wird USU damit auch im laufenden Jahr den Konzernumsatz und das Konzernergebnis wieder deutlich ausbauen. Entsprechend plant der Vorstand, den Konzernumsatz in 2020 auf EUR 102 - 105 Mio. auszubauen, bei einer gleichzeitigen Steigerung des Bereinigten EBIT auf EUR 7,5 - 10 Mio. Zugleich bestätigt der Vorstand die Mittelfristplanung für die USU-Gruppe, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum für die kommenden Jahre von 10 % sowie den Ausbau der operativen Marge auf Basis des Bereinigten EBIT bis 2024 auf 13%-15 % beinhaltet.

Die finanzielle Prognose beinhaltet keinerlei Auswirkungen der globalen Covid-19 Krise aufgrund der unsicheren Szenarien und deren Effekte auf die Lizenz- und Beratungsumsätze. Selbst bei einer deutlichen Verschlechterung der aktuellen Lage erwartet der Vorstand ein positives Bereinigtes EBIT für das Geschäftsjahr 2020.

Im Fokus der strategischen Planung stehen die drei etablierten Wachstumssäulen der USU-Gruppe: der Ausbau der Internationalisierung, die Entwicklung und Markteinführung neuer Produktinnovationen sowie anorganisches Wachstum durch Akquisitionen.

Als Hauptumsatzträger werden im Geschäftsjahr 2020 die Konzerntöchter USU GmbH, Aspera GmbH und LeuTek GmbH fungieren. Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG wird sich als Einzelgesellschaft neben den Forschungsprojekten und der Entwicklung und dem Vertrieb von Industrial Big Data-Produkten im Umfeld des Themas Industrie 4.0 innerhalb des Bereichs KATANA sowie auf die Erbringung von Service-Leistungen für die Konzerngesellschaften weiterhin auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an IT-Unternehmen konzentrieren und insofern weiterhin an der Geschäftsentwicklung ihrer Konzerntöchter partizipieren.

Unter den vorgenannten Prämissen plant der Vorstand, auch für das Geschäftsjahr 2020 die Anteilseigner der USU Software AG wie in den Vorjahren wiederum am operativen Unternehmenserfolg der Gesellschaft maßgeblich zu beteiligen und die aktionärsfreundliche Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung einer Dividende vorsieht, die nie unter dem Vorjahreswert liegt und etwa der Hälfte des erwirtschafteten Gewinns entsprechen soll, fortzuführen.

[6] Vgl. BITKOM-Pressemitteilung vom 14. Januar 2020, veröffentlicht unter www.bitkom.org

[7] Vgl. Gartner-Pressemitteilung vom 23. Oktober 2019, veröffentlicht unter www.gartner.com

IV. 2 Risikobericht

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Dieses besteht unter anderem in der Erschließung und in der Nutzung von Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der USU-Gruppe dienen. Unternehmerische Chancen werden einerseits im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses und andererseits im Rahmen der laufend fortentwickelten Unternehmensstrategie berücksichtigt. Unter Risiken und Chancen im Überblick dieses Risikoberichtes sowie im Prognosebericht unter dem Gliederungspunkt Ausblick werden die Chancen näher dargestellt.

Risikomanagementsystem

Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken ist die Basis eines nachhaltigen Geschäftserfolges. Daher bedient sich das Management der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften eines zentralen Risikomanagementsystems zur frühzeitigen Erkennung, Analyse, Bewertung, Steuerung und Bewältigung der Risiken der USU-Gruppe. Dieses ist zur Sicherstellung eines konzernweiten Risikobewusstseins in die Aufbau- und Ablauforganisation von USU eingebunden. Um den Risikocharakter des Konzerns individuell abbilden zu können, nutzt der Konzern die eigenentwickelte Software Valuemation Risk Manager.

Risikomanagementprozess

Der etablierte und langjährig bewährte Risikomanagementprozess der USU-Gruppe verfolgt das Konzept eines Regelkreises. In den einzelnen Schritten werden die wesentlichen Elemente der Risikoidentifikation, -bewertung und -Steuerung durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt. Im folgenden Schaubild ist der Risikomanagementprozess der USU-Gruppe dargestellt:

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1 Bereichsleitung, Geschäftsleitung, Vorstand a) Risiken identifizieren b) Risiken bewerten/Risikoverantwortung festlegen c) Strategien festlegen d) Maßnahmen entwickeln
2 Risiko-Beauftragte(r) a) Risiken erfassen b) Erstellen Risikoreports (zum 30.06. und 31.12.) c) Versenden Risikoreports
3 Risiko-Meeting Geschäftsleitung (Bereiche) a) Diskussion der Risiken mit bestandsgefährdendem Ausmaß b) Strategien überprüfen und festlegen c) Maßnahmen überprüfen und festlegen d) Risikoverantwortung überprüfen und benennen
4 Risiko-Beauftragte(r) a) Pflege RMS-Daten und Feedback
5 Risiko-Beauftragte(r) a) Erstellen Risikoreport "Risikobericht Firma" (zum 31.12.) b) Versenden Risikobericht Geschäftsleitung, Vorstand, AR

Zyklus: 2 x Jahr

Der Prozess des Risikomanagements beginnt mit der Identifizierung und Erfassung der relevanten Risiken durch den Vorstand, das Top-Management sowie die jeweiligen Bereichsleiter der Tochtergesellschaften. Die Risiken werden analysiert, dokumentiert und bezüglich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Eine Risikomatrix visualisiert und klassifiziert die Ergebnisse. Daraus ableitend werden, in Abhängigkeit von der Risikoklassifizierung, gezielte Strategien und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -bewältigung fixiert und umgesetzt.

Sämtliche Aktivitäten werden vom Risikomanagementverantwortlichen der Gesellschaft und des Konzerns in einem Risikoreport zusammengefasst. Auf Basis dieses Reports führen der Vorstand der USU Software AG und das Management der Tochtergesellschaften ein kontinuierliches Risikocontrolling durch und unterrichten den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Risiken sowie über Risikoveränderungen.

Risiken im Überblick

Aus dem aktuellen Risikobericht der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften geht hervor, dass gegenwärtig und für die absehbare Zukunft keine Existenz bedrohenden Einzelrisiken identifiziert werden konnten, deren Eintritt als sehr wahrscheinlich bewertet wurde. Dennoch kann der Vorstand der USU Software AG keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich nicht mehrere Risiken in Summe bestandsgefährdend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die im Rahmen des Risikomanagements als schwerwiegend eingestuft wurden oder aber einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können nach Berücksichtigung von Maßnahmen:

Qualitative Bewertung

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Begriff Potentielle Schadenshöhe (in €)
Unbedeutend 5.000
Gering 50.000
Mittel 150.000
Schwerwiegend 500.000
Existenzbedrohend 3.000.000

Eintrittswahrscheinlichkeit

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Begriff Eintrittswahrscheinlichkeit (in%)
Nahezu unmöglich 5%
Unwahrscheinlich 10%
Möglich 35%
Wahrscheinlich 60%
Sehr wahrscheinlich 90%

Marktrisiken

Aufgrund der weltweit labilen Konjunkturentwicklung ist die Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation innerhalb des Risikomanagements der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Forecast- und Planungssicherheit der Gesellschaft und ihrer Konzerntöchter, der Auslastungssicherung sowie des Wettbewerbsdrucks. Die am 11. März 2020 von der WHO als Pandemie eingestufte Verbreitung von Covid-19 kann zudem zu einer wesentlichen Verschlechterung der weltweiten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung führen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei in der Markt-Diversifizierung, um die Abhängigkeit der Geschäftsentwicklung vom deutschen Kernmarkt oder einzelnen Geschäftsbereichen zu reduzieren und zugleich neue Wachstumsmärkte zu erschließen. So hat die Geschäftsausweitung der Konzerntochter Aspera Technologies und die damit verbundene stärkere Durchdringung des US-Marktes und des Marktes in Kanada sowie der weitere Ausbau des europäischen Geschäftes, ungeachtet des starken Inlandsgeschäftes und der zunehmenden Kundenorientierung in Richtung SaaS zu einer Festigung des Auslandsanteils am Konzernumsatz im Bereich von knapp 30% geführt. Der Vorstand sieht in dem weiteren Ausbau des Auslandsgeschäftes zugleich eine maßgebliche Chance hinsichtlich der zukünftigen operativen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns. Dabei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine nachlassende konjunkturelle Dynamik in den von USU betreuten Regionen negativ auf die IT-Branche auswirkt und insofern auch zu einer verhaltenen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften führt. Daher liegt ein Hauptaugenmerk in diesem Bereich in 2020 auf der Ergebnisverbesserung der französischen USU-Tochtergesellschaft USU SAS, welche unter anderem durch die 2019 vorgenommene Restrukturierung und die damit verbundene Reorganisation des Vertriebsteams erzielt werden soll, sowie in der Sicherung der Auslastung der Beratermannschaft, insbesondere im Servicesegment.

Den Marktrisiken werden insgesamt 8 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für ein Marktrisiko als "existenzbedrohend" bewertet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit hierbei als "unwahrscheinlich" eingruppiert wird. Des Weiteren werden 6 Marktrisiken als "schwerwiegend" beziffert, von denen 3 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "wahrscheinlich" eingestuft werden, 2 mit "möglich" und 1 mit "unwahrscheinlich". Das verbleibende Marktrisiko wird hinsichtlich des Risikos nach Maßnahmen als "mittel" eingestuft, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" eingestuft wird.

Produktrisiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software wird unter anderem auch als Software-as-a-Service-Lösung angeboten. Hierbei ist insbesondere die ständige Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von zentraler Bedeutung.

Ein potenzieller Angriff auf die SaaS-Plattform könnte zu Leistungsstörungen führen, was Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Produktrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement und prüft kontinuierlich die Verfügbarkeit und Sicherheit des eigenen SaaS-Angebotes.

Den Produktrisiken wird 1 Einzelrisiko zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für dieses Produktrisiko als "schwerwiegend" eingestuft, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit mit "möglich" bewertet wurde.

Projektrisiken

Die von der USU Software AG und ihren Tochtergesellschaften vertriebene eigenentwickelte Software kann, wie nahezu jede Software, mit Fehlern behaftet sein, die trotz gründlicher Prüfungen und sorgfältiger Tests auftreten können. Daraus resultierende Fehlfunktionen können zu Lasten der USU-Gruppe zu Gewährleistungs- und Haftungsfolgen führen. Die eigenentwickelte Software kommt zudem vorwiegend im Rahmen von größeren Projekten zum Einsatz, bei denen die Gesellschaft vertraglich fixierte Zusagen bezüglich der Funktionalitäten, der zeitlichen Fertigstellung sowie der Projektkosten trifft. Dabei besteht das Risiko, dass infolge von Produktmängeln oder Projektverzögerungen der eingeplante Zeit- und Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, was wiederum Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bzw. negative Deckungsbeiträge des jeweiligen Projektes zur Folge haben kann. Um derartige Projektrisiken zu minimieren, nutzt die USU-Gruppe ein umfangreiches Qualitätsmanagement innerhalb der Entwicklungsaktivitäten. Zudem verfügt USU über ein effektives Projektcontrolling, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen vornehmen zu können. Zusätzlich besteht eine Produkthaftpflichtversicherung zur Risikobegrenzung, die insbesondere für Daten-, Datenträger- und Implementierungsschäden sowie Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften ab einer Schadenshöhe von TEUR 40 bis maximal EUR 5 Mio. je Schadensfall eintritt.

Den Projektrisiken werden insgesamt 5 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 4 Projektrisiken als "schwerwiegend" eingestuft, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für 3 Projektrisiken mit "möglich" und für 1 Projektrisiko mit "unwahrscheinlich" bewertet wurde. 1 Projektrisiko wird zudem hinsichtlich der potenziellen Schadenshöhe als "mittel" eingestuft, mit einer "unwahrscheinlichen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

Rechtliche Risiken

Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl potenzieller rechtlicher Risiken ausgesetzt. Diese reichen von Gewährleistungs- und Haftungsrisiken aus bestehenden Verträgen, über Risiken der Produkthaftung und des Datenschutzes bis hin zu Rechtsrisiken aufgrund der Börsennotierung. Um derartige Risiken zu minimieren, hat die USU-Gruppe einen eigenen Justiziar angestellt und schult Ihre Mitarbeiter kontinuierlich in relevanten Rechtsthemen, wie beispielsweise der gesetzeskonformen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.

Den rechtlichen Risiken werden insgesamt 6 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 3 Rechtliche Risiken als "schwerwiegend" eingestuft, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für 2 Risiken mit "möglich" und für 1 Risiko mit "wahrscheinlich" bewertet wurde. Die anderen 3 Rechtlichen Risiken werden hinsichtlich ihrer potenziellen Schadenshöhe als "mittel" eingestuft. Dabei wird 1 Risiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit mit "möglich" eingestuft und die die 2 verbleibenden Risiken mit "unwahrscheinlich".

Dienstleistungsrisiken

Die Dienstleistungsrisiken betreffen vor allem die Forecast- und Prognosesicherheit der Gesellschaft und den drohenden Imageverlust bei wiederholten Prognoseverfehlungen. Um dem Gegenzusteuern hat der Vorstand Maßnahmen zur Verbesserung der Forecast-Methodik umgesetzt, das Vertriebsmanagement erweitert und das CRM-System erneuert. Den Dienstleistungsrisiken werden insgesamt 2 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für ein Dienstleistungsrisiko als "existenzbedrohend" bewertet, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit hierbei als "wahrscheinlich" eingruppiert wird. Das zweite Dienstleistungsrisiko wird als "mittel" beziffert und mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" eingestuft.

Forschungs- und Entwicklungsrisiken

Die hohe Wettbewerbsintensität und das spezifische Käuferverhalten bedingen extrem kurze Entwicklungszyklen neuer Produktversionen bzw. -releases sowie die Einbindung von Drittprodukten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen aufgrund schneller technologischer Veränderungen sowie potenzieller Hackerangriffe stetig an. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hält die USU-Gruppe ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf einem kontinuierlich hohen Niveau und nutzt dabei insbesondere die Ressourcen der Entwicklungsgesellschaft USU Software s.r.o. in der Tschechischen Republik sowie zusätzlich lokale Ressourcen. 200 Mitarbeiter arbeiten an der stetigen marktorientierten Weiterentwicklung der konzerneigenen Softwareprodukte nach Maßgabe der Anforderungen aus dem Produktmanagement. Zudem runden Tests und Maßnahmen zum Qualitätsmanagement den Entwicklungsprozess ab. Durch den engen Kontakt mit führenden Marktanalysten kann dabei schnell auf eventuelle technologische Veränderungen eingegangen werden. Als technologischer Vorreiter konzipiert die USU-Gruppe zudem eigene Innovationen zur permanenten Verbesserung und Erweiterung des Produktportfolios und bindet führende Drittprodukte an das eigene Produktportfolio an. Des Weiteren ist der Schutz der eigenen Softwareprodukte durch potenzielle Hackerangriffe von zentraler Bedeutung. Den Risiken aus Forschung- und Entwicklung werden insgesamt 2 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für ein Risiko aus Forschung und Entwicklung mit "schwerwiegend" und das andere F&E-Risiko mit "mittel" beziffert. Beide Risiken aus Forschung und Entwicklung werden mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "möglich" deklariert.

Personalrisiken

Die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und der wirtschaftliche Erfolg der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften beruht maßgeblich auf der Leistung ihrer Fach- und Führungskräfte. Die Gesellschaft ist daher in besonderem Maße auf hoch qualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger. Aus diesem Grund hat USU zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um trotz des anhaltend starken Wettbewerbs am Personalmarkt zusätzliche hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und gleichzeitig das vorhandene Personal an die USU-Gruppe zu binden.

In gleichem Maße hat die bedarfsgerechte Förderung der Mitarbeiter einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Gesamtkonzerns. Spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote, ein umfangreiches Talentförderungs-, Karriere- und Laufbahnmodell sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen tragen zur Bindung der Fach- und Führungskräfte bei. Eine positive Unternehmenskultur erhöht ferner die Erfolgsquote bei der Gewinnung und nachhaltigen Bindung qualifizierter Mitarbeiter.

Den Personalrisiken werden insgesamt 9 Einzelrisiken zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für 8 Personalrisiken mit "schwerwiegend" und für 1 Personalrisiko mit "mittel" beziffert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Personalrisiken mit potenzieller "schwerwiegender" Schadenshöhe verteilt sich mit 7 Risiken auf "möglich" und 1 Risiko auf "unwahrscheinlich" sowie auf das Personalrisiko mit "mittlerer" Schadenshöhe auf "unwahrscheinlich".

Managementrisiken

Die erfolgreiche Führung und Weiterentwicklung der USU Software AG und ihrer Tochtergesellschaften obliegt dem Vorstand sowie dem gesamten Management-Team der USU-Gruppe. Der Verlust von Führungskräften, z.B. bei Unfällen auf gemeinsamen Reisen kann der Gesellschaft erheblich schaden. Aus diesem Grund werden gemeinsame Reisen des USU-Managements mit einem Verkehrsmittel soweit wie möglich vermieden.

Den Managementrisiken wird 1 Einzelrisiko zugerechnet. Das Risiko nach Maßnahmen wird für dieses Managementrisiko mit "schwerwiegend" bewertet und hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit mit "nahezu unmöglich" eingeschätzt.

IT-Risiken

Als Software- und IT-Unternehmen sind die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften von der dauerhaften Betriebsbereitschaft und Sicherheit der konzernweiten Rechenzentren, der Netzwerke und der IT-Systeme abhängig. Durch den dynamisch steigenden Anteil von eigenen SaaSAngeboten erhöht sich zusätzlich die Abhängigkeit von der IT-Infrastruktur.

Ein teilweiser oder vollständiger Ausfall der IT-Systeme, auch durch Sabotage, Diebstahl, Brand- oder Wasserschäden kann sich daher negativ auf die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe auswirken.

Um derartigen Risiken vorzubeugen, besteht bereits seit mehreren Jahren ein spezifisches Konzept zur Risikovorsorge speziell für den IT-Bereich, welches in das Risikomanagementsystem des Konzerns eingebunden ist.

Die IT-Risiken bestehen aus 9 Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen für 2 Risiken auf "schwerwiegend" beziffert, mit einer "möglichen" Eintrittswahrscheinlichkeit sowie für 6 Risiken mit einer mit "mittel" bewerteten potenziellen Schadenhöhe, deren Eintrittswahrscheinlichkeit für 3 Risiken als "wahrscheinlich", für 2 Risiken als "möglich" und 1 Risiko als "unwahrscheinlich" deklariert wurde. Schließlich wurde die potenzielle Schadenhöhe für 1 IT-Risiko als gering eingestuft, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" deklariert wurde.

Finanzrisiken

Die USU Software AG verfügt zum Stichtag 31. Dezember 2019 konzernweit über umfangreiche Finanzmittel von über EUR 10 Mio. für zukünftige Investitionen, für potenzielle Akquisitionen sowie zur Absicherung der operativen Geschäftsaktivitäten. Diese Mittel werden zur Generierung von Zinserträgen in vorwiegend kurzfristige Kapitalanlagen investiert. Dabei besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Wertverlustes einer oder mehrerer Kapitalanlagen. Zur Risikobegrenzung investiert die Gesellschaft daher ausschließlich in risikoarme Kapitalanlagen mit kurzen Restlaufzeiten. Kapitalanlagen in hoch spekulative Wertpapiere bzw. Aktien werden nicht vorgenommen. Des Weiteren zählen das Goodwill-Risiko sowie Forderungsausfall- und Wechselkursrisiken zu den Finanzrisiken:

So wird der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäftsoder Firmenwert ("Goodwill") anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Goodwills bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen, welche sich entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG auswirken könnte. Der im Geschäftsjahr 2019 durchgeführte Impairment Test erbrachte eine notwendige Anpassung des Firmenwerts der französischen Tochtergesellschaft USU SAS, für die jedoch im Geschäftsjahr 2020 der turn-around erwartet wird. Aufgrund der erwartet positiven operativen Geschäftsentwicklung der USU Software AG und des Gesamtkonzerns geht der Vorstand insofern für das Folgejahr von keiner das Jahresergebnis mindernden Goodwillabschreibung aus.

Mögliche Risiken aus Forderungsverlusten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet die Gesellschaft hierfür eine ausreichende bilanzielle Risikovorsorge. Insgesamt kann daher das Ausfallrisiko als begrenzt angesehen werden. Im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit möglichen negativen Auswirkungen einer Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die wirtschaftliche Situation grundsätzlich als solvent geltender Unternehmen kann in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei der für die USU Software AG als charakteristisch anzusehenden, von marktstarken Unternehmen geprägten Kundenstruktur die insolvenzbedingten Risiken aus Forderungsausfällen zunehmen können.

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in Euro ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Vor allem durch das wachsende US-Geschäft steigen dabei insbesondere die US-Dollar-Volumina. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten, die sich jedoch auch positiv auf die Ertragsentwicklung auswirken können.

Die Finanzrisiken bestehen aus 11 Einzelrisiken und werden nach Maßnahmen in Summe auf "existenzbedrohend" beziffert, dabei werden 1 Einzelrisiko als "existenzbedrohend", 5 Einzelrisiken als "schwerwiegend", 4 Einzelrisiken als "mittel" und 1 Risiko als "gering" eingestuft. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten verteilen sich mit 6 Risiken auf "möglich", mit 3 Risiken auf "unwahrscheinlich" und mit 2 Risiken auf "nahezu unmöglich".

IV. 3 Chancenbericht

Aus den umfangreichen Chancen der USU Software AG und des Konzerns sieht der Vorstand neben den bereits erwähnten Punkten noch die folgenden Potenziale als besonders wichtig an:

Die USU-Gruppe verfügt mit ihrem auf wachstumsstarke Segmente des IT-Marktes ausgerichteten, innovativen Produktportfolio über ideale Voraussetzungen, um in den kommenden Jahren das Neu- und Bestandskundengeschäft weiter deutlich auszubauen.

Neben dem inländischen Kernmarkt bietet dabei vor allem der weitere Ausbau der internationalen Präsenz der USU-Gruppe überdurchschnittliche Wachstumspotenziale.

Diese basieren zum einen aus der avisierten Geschäftsausweitung der eigenen Aktivitäten in Europa und den USA, zum anderen aus dem weltweit ausgerichteten Partnervertrag mit dem US-amerikanischen Softwarekonzern CA Technologies und der zusätzlichen Verbreiterung der globalen Präsenz und des weltweiten USU-Partnernetzwerkes. In diesen Bereich fällt u.a. das avisierte Wachstum und die Ergebnisverbesserung der französischen KonzernTochtergesellschaft USU SAS im Zuge der umgesetzten Restrukturierung und Reorganisation des Vertriebs dieser Gesellschaft.

Ein weiterer Kernbestandteil der Wachstumsstrategie der USU-Gruppe ist die Abrundung des Produktportfolios durch neue Produktinnovationen. Hierzu verfügt USU über eine eigene Forschungseinheit, die mit dem Bereich Katana bereits ein neues Geschäftsfeld zum USU-Konzernportfolio beigesteuert hat. Gerade dieser Bereich, der Lösungen für die Zukunftsmärkte Big Data und künstliche Intelligenz (KI) entwickelt und vertreibt, bietet mittelfristig enorme Wachstumschancen. Eine wesentliche Chance besteht ferner in der Gewinnung zusätzlicher Fach- und Führungskräfte und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft, um die bestehenden Wachstumsoptionen vollumfänglich zu nutzen. Schließlich gehört auch externes Wachstum in Form von Akquisitionen oder Beteiligungen an Unternehmen zur Wachstumsstrategie der USU-Gruppe. Dahingehend verfügt USU über eine umfangreiche Konzernliquidität für zukünftige Übernahmen, um sich bietende Akquisitionsoptionen zeitnah und flexibel nutzen zu können.

V. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Bei der USU Software AG ist das auf den Rechnungslegungsprozess bezogene interne Kontrollsystem ("RIKS") und das rechnungslegungsbezogene interne Risikomanagementsystem ("RIRMS") als umfassendes System zur Sicherstellung eines regelungskonformen Jahres- bzw. Konzernabschlusses konzernweit implementiert.

Das RIKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Das RIRMS beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung, -steuerung und -bewältigung in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem von USU ist derart eingerichtet, dass die erforderliche Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahres- und Konzernabschlüsse gewährleistet ist. Grundlage hierfür ist eine klar definierte Führungs- und Unternehmensstruktur mit entsprechenden Aufgabenzuordnungen. So werden die rechnungslegungsbezogenen Schlüsselfunktionen zentral über die USU Software AG sowie die USU GmbH gesteuert. Die spezifischen Verantwortungsbereiche sind dabei eindeutig zugeordnet.

Ein umfangreiches, regelmäßig aktualisiertes Richtlinienwesen, bestehend aus Kompetenzregelung, Berichtswesen, Reisekosten- und Zeiterfassungsrichtlinien sowie Investitionsgenehmigungen ist eingerichtet. Dieses regelt unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei den rechnungslegungsbezogenen Prozessen. Durch konzernweite Vorgaben zur Bilanzierung und Bewertung wird zudem die Einheitlichkeit der Rechnungslegung in der USU-Gruppe sichergestellt.

Die USU-Gruppe verfügt über ein weitreichend vereinheitlichtes, standardisiertes Finanzsystem, welches ausschließlich den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeitern entsprechend ihres Zuständigkeitsbereiches durch klar definierte Zugriffsrechte zugänglich ist.

Für die termingerechte Erstellung der Monats-, Quartals- und Jahres- sowie Konzernabschlüsse auf Basis der vom Vorstand vorgegebenen zeitlichen Abschlussplanung ist zentral die Finanzabteilung der USU GmbH im Zusammenspiel mit dem Projekt- und Finanzcontrolling dieser Tochtergesellschaft der USU Software AG verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, der für das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Rechnungslegungssystem der Gesellschaft und des Gesamtkonzerns die Gesamtverantwortung trägt, kontrolliert und überwacht seinerseits die Erstellung und führt einen Abgleich mit der permanent aktualisierten Hochrechnung durch. Üblicherweise sind für USU als Software- und IT-Beratungsunternehmen die Umsatzrealisierung, die Werthaltigkeit der Firmenwerte und der Beteiligungsbuchwerte sowie die Bewertung der Forderungen, der unfertigen Leistungen und der Rückstellungen von zentraler risikobezogener Bedeutung.

Regelmäßige Fortbildungen der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen sowie die zeitnahe Untersuchung neuer oder geänderter rechnungslegungsbezogener Vorschriften gewährleisten eine kontinuierliche Aktualität hinsichtlich der (Konzern-) Abschlusserstellung.

VI. UBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

VI. 1 Gezeichnetes Kapital, Aktien und Aktionärsstruktur

Zum 31. Dezember 2019 waren 10.523.770 (2018: 10.523.770) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") der USU Software AG mit ebenso vielen Stimmrechten und einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro ausgegeben. Hiervon sind 5.384.013 (2018: 5.377.014) Aktien dem Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Udo Strehl, zuzurechnen, was einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 51,16% (2018: 51,09%) entspricht. Davon hält er 5.000 (2018: 5.000) Aktien direkt und weitere 5.347.013 (2018: 5.340.014) Aktien über die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter Udo Strehl ist. Zusätzliche 32.000 (2018: 32.000) Aktien der USU Software AG sind Udo Strehl über die Wissen ist Zukunft-Stiftung ("WIZ-Stiftung") zuzurechnen, deren alleiniger Geschäftsführer er ist. Peter Scheufler, ehemaliger Gesellschafter von LeuTek, werden gemäß seiner Mitteilung an die Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 insgesamt 5,32% des Grundkapitals bzw. 560.192 Aktien der USU Software AG zugerechnet. Als weiterer Aktionär über der Meldeschwelle von 3% fungiert die MainFirst SICAV, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 gemäß einer Mitteilung an die Gesellschaft insgesamt 522.864 Aktien der Gesellschaft hielt, was einem Stimmrechtsanteil von 4,97 % entspricht.

VI. 2 Befugnisse des Vorstands bezüglich der Ausgabe von Aktien und des Aktienrückkaufs

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand bis zum 3. Juli 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017").

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. März 2000 wurde das Grundkapital der USU Software AG ferner um TEUR 757 durch Ausgabe von 756.911 auf den Inhaber lautende Stückaktien zur Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital"). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2004 wurde das Bedingte Kapital auf TEUR 378 herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2019 waren keine Optionsrechte ausstehend.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2015 wurde der Vorstand der Gesellschaft zudem ermächtigt, in der Zeit bis zum 17. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einem oder mehreren Schritten Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen die erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer früheren Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hält, insgesamt einen Anteil von 10% am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung nicht überschreiten.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen der USU Software AG

Gemäß § 84 AktG sowie § 8 Abs. 2 der Satzung der USU Software AG erfolgt die Bestellung oder Abberufung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. In dringenden Fällen ist gemäß § 85 AktG eine gerichtliche Bestellung eines Vorstands möglich, dessen Amt jedoch erlischt, sobald der Mangel behoben ist. Der Aufsichtsrat ist ferner gemäß § 18 der Satzung ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur ihre Fassung betreffen, zu beschließen. Jede sonstige Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Dieser bedarf gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Nicht die Satzung betreffende Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen im Übrigen gemäß § 133 AktG der einfachen Stimmenmehrheit.

VI. 3 USU-AKTIEN (ISIN DE000A0BVU28) (UNGEPRÜFT)

Die Aktien der USU Software AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapier-Kenn-Nummer ("WKN") A0BVU2 bzw. der International Security Identification Number (Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer, "ISIN") DE000A0BVU28 notiert und dort zum Handel im Regulierten Markt zugelassen.

VI. 4 Aktienkursentwicklung

Nach einem positiven Start haben die Aktienmärkte ungeachtet der sich zusehends abschwächenden konjunkturellen Entwicklung auch im weiteren Verlauf des Jahres 2019 zugelegt. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 verblieb dabei beim Deutschen Aktienindex (DAX) auf dem elektronischen Handelsplatz XETRA ein deutlicher Kursgewinn gegenüber dem Vorjahr von 25,5% auf 13.249 Punkte (31. Dezember 2018: 10.559 Punkte), während der Technology All Share-Index im gleichen Zeitraum einen Kurszuwachs von 32,3% auf 3.709 Punkte (31. Dezember 2018: 2.802 Punkte) erzielte. Die USU-Aktie blieb dagegen mit einem Kurszuwachs von 0,3% auf EUR 15,80 (31. Dezember 2018: EUR 15,75) auf XETRA infolge der notwendigen Prognoseanpassung zum Ende des Jahres 2019 hinter der Kursperformance der Vergleichsindizes zurück.

VII. VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütung des Vorstands

Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung sämtlicher Bezüge im Konzernkreis in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung für jedes Vorstandsmitglied festgelegt. Diese umfasst entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") monetäre Vergütungsteile, Versorgungszusagen und sonstige Zusagen. Die monetären Vergütungsteile des Vorstands werden unterteilt nach Fixum und variablem Bestandteil. Der variablen Vergütung, die ausschließlich eine einjährige Komponente beinhaltet, liegt eine jährlich vom Aufsichtsrat festgelegte Zielerreichung zugrunde, die nach Abschluss der Jahresplanung für das jeweilige Geschäftsjahr fixiert wird. Dabei richtet sich die Höhe der tatsächlich zur Auszahlung kommenden variablen Vergütung nach dem Grad der Erreichung der vereinbarten quantitativen und qualitativen Ziele.

Die Vorstandsvergütung der USU Software AG belief sich im Geschäftsjahr 2019 in Summe auf TEUR 820,5 (2018: TEUR 888,0) und beinhaltet sämtliche Bezüge des Vorstandes innerhalb des Konzernkreises. Der Vorstandsvorsitzende der USU Software AG, Bernhard Oberschmidt, ist gleichzeitig Präsident der Konzerntochter USU (Schweiz) AG i.L. sowie Geschäftsführer der Konzerntöchter Openshop Internet Software GmbH, USU Consulting GmbH i.L. und USU Austria GmbH.

Individualisierte Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 in TEUR

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Bernhard Oberschmidt Bernhard Böhler Dr. Benjamin Strehl
Vorstandsvorsitzender Vorstand Vorstand
--- --- --- --- --- --- ---
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 184,0 184,0 160,0 160,0 132,0 132,0
Nebenleistungen 25,5 25,5 11,0 11,4 13,0 13,0
Summe 209,5 209,5 171,0 171,4 145,0 145,0
Einjährige variable Vergütung 75,0 120,0 87,5 75,0 65,0 100,0
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Sonstiges - - - - - -
Summe 284,5 329,5 258,5 246,4 210,0 245,4
Versorgungsaufwand 22,5 22,4 22,5 22,4 22,5 22,4
Gesamtvergütung 307,0 351,9 281,0 268,8 232,5 267,4

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsvergütung der USU Software AG ist in § 17 der Satzung der Gesellschaft geregelt und wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juni 2018 rückwirkend zum 28. März 2018 letztmalig geändert. Gemäß den Kodex-Regelungen setzt sich die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aus einem Fixum und einem erfolgsabhängigen Bestandteil zusammen. Demnach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied der USU Software AG neben der Auslagenerstattung eine jährliche fixe Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr, in dem eine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat vorlag, in Höhe von TEUR 17,5 und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende einen Betrag von TEUR 20,0 sowie der Aufsichtsratsvorsitzende einen Betrag von TEUR 70,0. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche jährliche variable Vergütung. Diese ist von dem im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder im Konzernlagebericht ausgewiesenen operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Verhältnis zu den ausgewiesenen konzernweiten Umsatzerlösen abhängig. Ab einem Anteil des EBITDA an den Umsatzerlösen des Konzerns von 8% wird für jeden vollen Prozentpunkt, der einen Anteil des EBITDA an den Umsatzerlösen des Konzerns von 8% übersteigt, ein Zuschlag von 10% der fixen Jahresvergütung zusätzlich jährlich variabel vergütet. Die Gesamtvergütung ist dabei auf 200% der fixen Jahresvergütung begrenzt. Im Geschäftsjahr 2019 belief sich der Anteil des EBITDA an den konzernweiten Umsatzerlösen auf 10,4%. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats der USU Software AG lag entsprechend bei 20% des jeweiligen Fixums der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Die Aufsichtsratsvergütung der USU Software AG belief sich im Geschäftsjahr 2019 in Summe auf TEUR 129 (2018: TEUR 101,9). Daneben hat die USU Software AG im Berichtsjahr einen Ertrag aus der Auflösung der verbleibenden Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Jahr 2018 in Höhe von TEUR 18 erzielt, der sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder des Jahres 2018 verteilt: Udo Strehl: TEUR 12, Erwin Staudt: TEUR 3 und Günter Daiss: TEUR 3.

Individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 in TEUR

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Fixe Vergütung USU Software AG Variable Vergütung USU Software AG
Udo Strehl 70 14
Erwin Staudt 20 4
Gabriele
Walker-Rudolf 17,5 3,5

VIII. (KONZERN-) ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289 UND § 315D HGB (UNGEPRÜFT)

VIII. 1 Entsprechenserklärung Corporate Governance

Corporate Governance umfasst die wesentlichen Standards für eine transparente und wertorientierte Führung und Kontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen. Diese Standards wurden von der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" erarbeitet und im Corporate Governance Kodex ("Kodex") als Umsetzungsempfehlungen zusammengefasst. Kernziel des Kodex ist die Förderung des Vertrauens der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Der Kodex trat im Jahr 2002 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert.

Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich zu erklären, inwiefern diesen Empfehlungen entsprochen wurde bzw. wird sowie bei der Nichtanwendung von Empfehlungen, dies zu begründen. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben sich nachdrücklich zur Umsetzung der wesentlichen Empfehlungen des Kodex bekannt und am 11. Dezember 2018 die nachfolgende Entsprechenserklärung 2017 abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht:

"Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 11. Dezember 2018 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird, wobei folgende Empfehlungen nicht angewendet wurden bzw. werden:

Unter Ziffer 2.1.3 empfiehlt der Kodex, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen soll.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen hat der Vorstand verschiedene Maßnahmen implementiert. Die Grundzüge dieser Maßnahmen bestehen in der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den gesetzlichen und internen Regelungen und der Risiken, der Kommunikation und Überwachung der Einhaltung der internen Kompetenzrichtlinie und des Vier-Augen-Prinzips, der Analyse der besonderen Risikolage des Unternehmens orientiert am Geschäfts- und Leistungsgegenstand sowie den Vertragspartnern.

Unter Ziffer 4.2.3 empfiehlt der Kodex, dass variable Vergütungsteile der Vorstandsmitglieder grundsätzlich eine mehrjährige und im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben, welche nicht vorzeitig ausbezahlt werden sollen. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen gemäß der Kodexregelung keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Vorstandsbestellung und -erweiterung keine diesbezüglichen Vereinbarungen vertraglich fixiert und plant dies auch für die Zukunft nicht. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die derzeitige Vorstandsvergütung die Interessen der Stakeholder der Gesellschaft umfassend berücksichtigt, den Vorstand in hohem Maße motiviert und insofern zu einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung beiträgt.

Nach Ziffer 5.1.2 des Kodex soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet und eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Zudem muss der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen, sowie Fristen zu deren Erreichung, festlegen.

Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientierte und orientiert sich auch zukünftig bei der Besetzung des Vorstands grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen, unabhängig von deren Geschlecht oder Alter, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Vorstandes nicht pauschal vorenthalten möchte. Eine pauschale Altersgrenze für Vorstandsmitglieder der USU Software AG war und ist, ebenso wie eine konkrete geschlechtsbezogene Vorgabe, daher nicht vorgesehen.

Der Vorstand wurde erst zum 1. Oktober 2014 von einem auf drei Mitglieder erweitert und besteht seitdem aus drei männlichen Mitgliedern. Bernhard Böhler tritt zum 31.12.2019 als Mitglied des Vorstands aus. Eine Nachbesetzung ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der weiteren laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 30. Juni 2021 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 die Zielgröße Null als Frauenanteil bis zum 30. Juni 2021 festgelegt.

Gemäß Ziffer 5.3.1, 5.3.2 sowie 5.3.3. des Kodex soll der Aufsichtsrat Ausschüsse, wie z.B. einen Prüfungsausschuss oder einen Nominierungsausschuss, bilden.

Da sich der Aufsichtsrat der USU Software AG aus drei Mitgliedern zusammensetzt, wurde und wird auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Unabhängig davon nimmt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die für diese Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahr.

Laut Ziffer 5.4.1 des Kodex ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für den Frauenanteil legt der Aufsichtsrat Zielgrößen und entsprechende Fristen zur Erreichung fest. Vorschläge des Aufsichtsrats sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Der Aufsichtsrat der USU Software AG orientiert sich hinsichtlich seiner Zusammensetzung grundsätzlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der in Frage kommenden Personen unter Berücksichtigung ihrer zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine pauschale Altersgrenze und eine Begrenzung der Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder der USU Software AG war und ist, ebenso wie eine konkrete geschlechtsbezogene Vorgabe, nicht vorgesehen, da sich die Gesellschaft das Potenzial älterer, erfahrener und renommierter Persönlichkeiten bei der Besetzung des Aufsichtsrates nicht pauschal vorenthalten möchte. Zudem würde eine derartige Vorgabe aus Sicht der Gesellschaft die Wahlrechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung in ungeeigneter Weise einschränken. Der Aufsichtsrat besteht aus zwei männlichen Mitgliedern, die in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2016 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden sowie einem weiblichen Mitglied, das in der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 ebenfalls bis zum Ende der satzungsgemäßen Amtsperiode gewählt wurde. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 die Zielgröße 33% als Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 festgelegt und das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium bestätigt. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Gabriele Walker-Rudolf und Erwin Staudt gegeben ist.

Gemäß Ziffer 5.4.6 des Kodex sollen Aufsichtsratsmitglieder unter anderem für die Übernahme des Vorsitzes bzw. des stellvertretenden Vorsitzes, oder der Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss eine gesonderte Vergütung erhalten.

Eine Vergütung für die Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat, oder die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, waren und sind nicht vorgesehen. Die Gesellschaft sieht einen erhöhten Leistungsanreiz aufgrund der Übernahme des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat als nicht gegeben an, da die Aufsichtsräte der USU Software AG auch unabhängig davon in hohem Maße und mit viel Engagement zum Wohle der Gesellschaft tätig sind. Aufgrund der Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit drei erfahrenen Mitgliedern, welche die vorgesehenen Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen, wurde und wird auch zukünftig auf die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen und insofern die zugehörige Vergütung verzichtet.

Nach Ziffer 7.1.2 des Kodex sollen Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Die USU Software AG veröffentlichte und veröffentlicht auch in Zukunft Zwischenberichte im Rahmen der Regelungen der entsprechenden Börsenordnung unverzüglich nach der Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Fristbestimmungen wird den Informationsinteressen der Aktionäre der Gesellschaft nach Einschätzung der USU Software AG in ausreichendem Maße Rechnung getragen, zumal die gesetzlichen Publizitätspflichten vollumfänglich beachtet und eingehalten werden.

Möglingen, 12. Dezember 2019

Gezeichnet

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG

Sowohl die aktuelle als auch die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite www.usu.de/investoren/corporate-governance.html dauerhaft zugänglich.

VIII. 2 Diversitätskonzept

Festlegungen gemäß dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst":

Der Vorstand der USU Software AG hat bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass bei der Besetzung von Führungsfunktionen auf sämtlichen Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der USU Software AG und deren verbundenen Unternehmen auf Vielfalt geachtet wird und insofern die angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt ist. In der USU Gruppe beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands Null und in der zweiten Ebene unterhalb des Vorstands 11,7%, was oberhalb der Zielgröße des Vorstands liegt. Der Vorstand hatte als Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene Null und in der zweiten Führungsebene 10% mit der Erreichungsfrist bis zum 30. Juni 2021 festgelegt, was insofern bereits im Berichtsjahr 2019 planmäßig erreicht wurde.

Der Vorstand wurde erst zum 1. Oktober 2014 von einem auf drei Mitglieder erweitert und bestand seitdem aus drei männlichen Mitgliedern. Bernhard Böhler trat zum 31.12.2019 als Mitglied des Vorstands aus. Eine Nachbesetzung ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der weiteren laufenden Vorstandsverträge sind hier mindestens bis zum 30. Juni 2021 keine Änderungen vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 die Zielgröße Null als Frauenanteil bis zum 30. Juni 2021 festgelegt.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwei männlichen Mitgliedern, die in der Hauptversammlung vom 17. Juni 2016 für eine weitere satzungsgemäße Amtsperiode gewählt wurden sowie einem weiblichen Mitglied, das in der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 ebenfalls bis zum Ende der satzungsgemäßen Amtsperiode gewählt wurde. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2019 die Zielgröße 33% als Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2021 festgelegt und das Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium bestätigt. Danach soll das Gremium insbesondere über folgende Kompetenzen verfügen: (1) Mehrjährige Erfahrung als Unternehmer bzw. Mitglied der Unternehmensleitung in einem mittelständischen oder größeren Unternehmen sowie (2) mehrjährige Berufserfahrung im nationalen und internationalen Vertrieb in der IT-Branche. Diese Kompetenzen werden vom bestehenden Aufsichtsratsgremium vollständig abgedeckt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats soll das Gremium bei drei Mitgliedern über mindestens zwei unabhängige Mitglieder der Anteilseigner verfügen, was durch die unabhängigen Mitglieder Gabriele WalkerRudolf und Erwin Staudt gegeben ist.

VIII. 3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der USU Software AG führt die Geschäfte unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze und des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand. Dabei tragen die Mitglieder des Vorstands - ungeachtet ihrer internen Eigenverantwortung für die ihnen übertragenen Vorstandsressorts - gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die durch den Vorstandsvorsitzenden regelmäßig, mindestens einmal im Monat, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder, darunter der Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dieser ist darüber hinaus berechtigt, einem mit Mehrheit gefassten Beschluss zu widersprechen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden.

Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über die Entwicklung und Lage einschließlich der Rentabilität der USU Software AG und des Konzerns, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement sowie wesentliche Geschäftsvorgänge und -vorhaben erfolgt regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Aufgrund seiner Größe hat der Aufsichtsrat auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet. Vielmehr werden die Aufgaben vom Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats bestimmt sich nach den Bestimmungen der Gesetze und der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der USU Software AG. Hierzu gehört unter anderem, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt, die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt, eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt und sich gleichermaßen eine Geschäftsordnung gibt. Des Weiteren überwacht der Aufsichtsrat kontinuierlich den Vorstand und begleitet diesen beratend.

Ferner stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Eine ausführliche Erläuterung der Tätigkeit des Aufsichtsrats erfolgt jährlich im Rahmen der Berichterstattung des Aufsichtsratsvorsitzenden an die Aktionäre der Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, nach den Regelungen der Satzung einberufen. Regelmäßig nimmt der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft an diesen Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn an der Beschlussfassung alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilnehmen. Dabei werden Beschlüsse des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Gesellschaft etwas anderes vorgeschrieben ist.

Sowohl für den Vorstand als auch den Aufsichtsrat besteht eine D&O-Versicherung, für welche ein Selbstbehalt vereinbart wurde.

IX. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG (UNGEPRÜFT)

Die Prinzipien für nachhaltigkeitsorientiertes Handeln sind eine wichtige Grundlage der USU-Geschäftstätigkeit. Unter nachhaltigkeitsorientiertem Handeln versteht die USU-Gruppe, eine Balance zwischen den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu finden und die Belange der Stakeholder in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Die USU ist sich bewusst, dass dies ein komplexer Abwägungsprozess ist und Interdependenzen nicht immer vollumfänglich im Voraus eingeschätzt werden können. Die USU ist aber bestrebt, sich hier kontinuierlich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, um mit ihrem Handeln einen positiven Beitrag für die Stakeholder und die Gesellschaft zu leisten. Wertschöpfungs- und Austauschprozesse gestaltet die USU daher markt-, umwelt- und gesellschaftsorientiert. Vorstand, Management und die Mitarbeiter stellen sich ihrer Verantwortung. Nachhaltigkeit und soziales, ethisches Handeln wird bei der USU-Gruppe seit der Gründung des Unternehmens implizit praktiziert und ist daher fest in der Unternehmenskultur verankert. Dies ist für die USU ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der nur im ständigen Dialog mit den Stakeholdern gelingen kann.

Gesellschaftliche Verantwortung bei der USU Software AG hat viele Facetten und ist in der Unternehmensführung und Geschäftsstrategie fest verankert. Die USU verfügt momentan über keine dezidierte Nachhaltigkeitsstrategie, sondern über eine übergreifende Gesamtgeschäftsstrategie, aus welcher sich alle weiteren Teilbereiche ableiten. Einer dieser Teilbereiche ist das Themengebiet Nachhaltigkeit. Die Gesamtstrategie umfasst die drei Geschäftsprinzipien "Company, Customers & Products", auf welchen das Werteverständnis, die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die dazugehörige operative Planung des Unternehmens basieren. Dabei steht das Prinzip "Company" dafür, dass die USU ein attraktives Unternehmen für Mitarbeiter und Investoren sowie für das gesamte Unternehmensumfeld ist. Das bedeutet, einen fairen und respektvollen Umgang mit den Stakeholdern zu pflegen und ebenso das Bewusstsein und die Wahrnehmung der ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung im Fokus zu behalten. Denn nur durch ein solches Verhalten kann das Unternehmen einen langfristigen Erfolg sicherstellen und die Attraktivität für Mitarbeiter und Investoren steigern. Die beiden Prinzipien "Customers" und "Products" tragen zusätzlich dazu bei, dass die USU-Gruppe nachhaltig erfolgreich ist. Der Fokus des Handelns der USU ist auf ihre Kunden gerichtet, denen individuelle Softwarelösungen angeboten werden. Diese Individualität und Nähe zum Kunden hilft beim Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen und Partnerschaften. Daneben steht die USU mit ihren Produkten für exzellente softwarebasierte Lösungen sowie eine hohe Innovationskraft. Die Qualität der Produkte und die Entwicklung neuer Innovationen trägt maßgeblich zu einem langfristigen Unternehmenserfolg bei.

Nicht zuletzt aufgrund des dynamischen Wachstums der letzten Jahre war es notwendig geworden, ein identitätsstiftendes Unternehmensleitbild der USU-Gruppe neu zu entwickeln. Dies erarbeiteten USU-KollegINNen 2019 anhand vieler Einzelgespräche, Fragebogen und Workshops mit allen Stakeholdern im Rahmen eines internen Projektes "More-U". In einem intensiven Kommunikationsprozess wurden so neben den Werten auch die Mission und Vision des Konzerns gemeinsam gestaltet, definiert, verprobt und verabschiedet.

Dabei legt das Mission Statement fest, wofür die USU steht und was die Antriebsfaktoren sind: We master digital challenges in IT and Customer Service with efficiency, passion, innovation and knowledge.

Die USU-Vision unterstreicht die Richtung und das Ziel, wohin USU unterwegs ist und betont den Anspruch, dass Verbraucher, Endanwender oder Bürger weltweit mit USU-Services in Berührung kommen: The whole world is touched by USU (em)powered services.

Der wirtschaftliche Erfolg von USU als Softwarehaus beruht in besonderem Maße auf der Leistung und dem Wissen der Fach- und Führungskräfte. Das Unternehmen ist auf hochqualifiziertes Personal angewiesen, um auch zukünftig den sich stellenden Marktanforderungen und individuellen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Auch unter Berücksichtigung des Fach- und Führungskräftemangels in der Branche ist es wichtig, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen kann der Gesellschaft ebenso schaden wie das Ausbleiben neuer Wissensträger. Um diesem Personalrisiko entgegenzuwirken, steht neben der Gewinnung von Fach- und Führungskräften zugleich die Bindung und Motivierung des bestehenden Personals im Fokus der Personalmaßnahmen. In diesem Kontext ist auch die teilweise Variabilität der Gehälter einer Vielzahl der Mitarbeiter zu sehen, welcher als zusätzlicher Leistungsanreiz die Zielerreichung honoriert. Daneben wird ein umfangreiches und flexibles Firmenwagen-Programm zur Verfügung gestellt. Zudem investiert die USU-Gruppe im Rahmen ihres Karriere- und Laufbahnmodells kontinuierlich in die Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft. Neben fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung von Soft Skills werden auch Auffrischungs- und Vertiefungsangebote zur Personalentwicklung angeboten. Ein gemeinsames Wertesystem, kurze Informationswege, eine familiäre Arbeitsatmosphäre sowie zahlreiche Mitarbeiterveranstaltungen runden die vielfältigen Maßnahmen ab. Zwar sieht die USU-Gruppe im Bereich Personal ein großes Risiko durch den Fach- und Führungskräftemangel, jedoch besteht ferner in der Gewinnung zusätzlicher qualifizierter Mitarbeiter und der damit verbundenen Erweiterung der Konzernbelegschaft eine wesentliche Chance, um die bestehenden Wachstumsoptionen im Produkt- und Servicegeschäft vollumfänglich zu nutzen.

Daneben ist die USU-Gruppe in zahlreichen Aktivitäten, die unter dem Postulat nachhaltigkeitsorientiertes Handeln subsumiert werden können, involviert.

Dazu gehören u.a.

die Erweiterung der dualen Ausbildung und Talentförderung zur langfristigen Sicherung von Fach- und Führungskräften
ein ausgeprägtes soziales und kulturelles Engagement, wobei insbesondere auf Regionalität und auf einen Bezug zum Unternehmensumfeld geachtet wird
ergonomische Büroeinrichtungen für alle Mitarbeiter
Leistungen durch einen Betriebsarzt
standortabhängig täglich frisch gekochte Speisen und kostenloses Obst, sowie die für Mitarbeiter kostenlose Bereitstellung von Wasserspendern, um den Ressourcenverbrauch durch eine geringere Nutzung von Einwegflaschen zu reduzieren
die Möglichkeit der Mitarbeiter zur Nutzung von über die Firma geleasten Fahrrädern und Pedelecs
die besondere Förderung von Dienst-Pkws mit einer guten CO2-Effizienzklasse
die Reduktion des Stromverbrauchs, beispielsweise durch konsequentes Umstellen auf LED-Technik oder durch die Virtualisierung von Servern.

Vorstand und Management versprechen sich damit eine transparente Sichtweise auf das Unternehmen, sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die Kunden, Partner und Aktionäre der USU Software AG.

Die bei der Erstellung dieses Berichts identifizierten Handlungsfelder sollen helfen, das Bewusstsein für die wichtigen Themen zu schärfen, deren Status zu erfassen und Verbesserungen zu dokumentieren. Dies wird mittelfristig Mitarbeitern und Kunden mehr Orientierung geben und den ökonomischen Erfolg des Unternehmens sichern.

Ohne die Bemühungen für nachhaltiges Handeln konkret an einem einzelnen internationalen Standard für nachhaltiges Wirtschaften zu orientieren, agiert die USU-Gruppe neben gesetzlichen Vorgaben unter anderem im Einklang mit den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

X. BERICHT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Der Vorstand der USU Software AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die USU Software AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen, die die Gesellschaft benachteiligen, wurden nicht getroffen."

XI. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresund Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der USU Software AG und des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der USU Software AG und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der USU Software AG und des Konzerns beschrieben sind.

Möglingen, 13. März 2020

Bernhard Oberschmidt, Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl, Mitglied des Vorstands

KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

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Vermögenswerte Anhang 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (9) 5.951 6.903
Geschäfts- oder Firmenwerte (10) 40.392 41.183
46.343 48.086
Sachanlagen (11) 2.222 2.157
Nutzungsrechte (50) 8.533 0
Finanzielle Vermögenswerte (12) 835 773
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (18) 309 290
Latente Steuern (32) 8.786 5.940
67.028 57.246
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (13) 381 466
Noch nicht abgerechnete Leistungen (14) 3.482 4.526
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (15) 20.001 19.443
Forderungen aus Ertragsteuern (16) 928 943
Finanzielle Vermögenswerte (17) 430 1.033
Übrige Vermögenswerte 435 881
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (18) 1.362 1.156
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (19) 10.413 9.450
37.432 37.898
104.460 95.144
Eigenkapital und Schulden Anhang 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Eigenkapital (20)
Gezeichnetes Kapital 10.524 10.524
(Bedingtes Kapital TEUR 378; i.V. TEUR 378)
Kapitalrücklage 52.792 52.792
Gewinnrücklage -3.003 -3.453
Kumuliertes sonstiges Eigenkapital -115 -198
60.198 59.665
Langfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten (21) 0 250
Pensionsrückstellungen (22) 1. 210 2.311
Leasingverbindlichkeiten (23) 5.510 0
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (31) 846 1.015
Latente Steuern (32) 2.873 2.174
10.439 5.750
Kurzfristige Schulden
Ertragsteuerschulden (24) 287 616
Finanzielle Verbindlichkeiten (25) 105 855
Leasingverbindlichkeiten (23) 3.083 0
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich (26) 7.408 7.589
Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten (27) 3.526 3.389
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (28) 4.967 6.563
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (29) 4.782 3.689
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (31) 9.665 7 .028
33.823 29.729
104.460 95.144

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

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Anhang 2019

TEUR
2018

TEUR
Umsatzerlöse (33) 95.630 90.487
Herstellungskosten des Umsatzes (34) -46.171 -43.553
Bruttoergebnis vom Umsatz 49.459 46.934
Vertriebs- und Marketingaufwendungen (35) -18.864 -18.795
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (36) -12.181 -10.598
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (37) -15.801 -15.334
Sonstige betriebliche Erträge (38) 1.943 1.160
Sonstige betriebliche Aufwendungen (39) -502 -660
Finanzerträge (40) 104 184
Finanzaufwendungen (41) -108 -80
Gewinn vor Steuern 4.050 2.811
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (42) 1.223 -1.850
Konzernergebnis 5.273 961
Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionsrückstellungen -439 18
Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste -83 2
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können:
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung -9 -113
Sonstiges Ergebnis -531 -93
Gesamtergebnis 4.742 868
Ergebnis je Aktie in Euro
(verwässert und unverwässert) (20) 0,50 0, 09
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien 10.523.770 10.523.770

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

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Anhang 2019

TEUR
2018

TEUR
Konzernjahresüberschuss 5.273 961
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3.506 2.799
+ Abschreibungenauf Nutzungsrechte IFRS 16 Leasingverhältnisse 2.360 0
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -19 -102
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 598 -708
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.147 32
- Auszahlung für die Ablösung einer Pensionsrückstellung -2.500 0
+ Einzahlungen aus Rückdeckungsversicherungen für eine Pensionsrückstellung 1.729 0
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 4 -104
-/+ Ertragsteuerzahlungen -1.328 -2.749
-/+ Gezahlte Zinsen/erhaltene Zinsen -29 17
+/- Ertragssteueraufwand/-ertrag -1.223 1.850
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (44) 9.518 1.996
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -573 -58
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 37 7
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.280 -1.087
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (45) -1.816 -1.138
- Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -4.209 -4.209
- Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tochterunternehmen -244 0
- Tilgung von Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 -2.318 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (46) -6.771 -4.209
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 931 -3.351
+/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 32 86
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 9.450 12.715
Finanzmittelfonds am Ende der Periode (47) 10.413 9.450
Finanzmittelfonds
Flüssige Mittel 10.413 9.450
10.413 9.450

KONZERN-EIGENKAPTALSPIEGEL FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

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Kumuliertes sonstiges Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Pensionspläne Währungsumrechnung
--- --- --- --- --- --- ---
Anzahl TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 10.523.770 10.524 52.792 -205 -228 123
Konzernergebnis 0 0 0 961 0 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern 0 0 0 0 20 -113
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0 961 20 -113
Dividendenzahlung 0 0 0 -4.209 0 0
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 10.523.770 10.524 52.792 -3.453 -208 10
Konzernergebnis 0 0 0 5.273 0 0
Umgliederung in die Gewinnrücklage 0 0 0 -531 531 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern 0 0 0 -83 -439 -9
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0 4.659 92 -9
Dividendenzahlung 0 0 0 -4.209 0 0
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 10.523.770 10.524 52.792 -3.003 -116 1

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Eigenkapital

TEUR
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 63.006
Konzernergebnis 961
Übriges Ergebnis, nach Steuern -93
Konzern-Gesamtergebnis 868
Dividendenzahlung -4.209
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 59.665
Konzernergebnis 5.273
Umgliederung in die Gewinnrücklage 0
Übriges Ergebnis, nach Steuern -531
Konzern-Gesamtergebnis 4.742
Dividendenzahlung -4.209
Konsolidiertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 60.198

KONZERN-ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

A. DIE GESELLSCHAFT

Die Konzernmuttergesellschaft USU Software AG hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister unter HRB 206442 eingetragen. Die USU Software AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "Gruppe" genannt) entwickeln und vertreiben ganzheitliche Softwarelösungen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei Lösungen im Bereich "Business Service Management" für den effizienten und kostenoptimalen Einsatz der IT-Infrastruktur eines Unternehmens sowie im Bereich "Knowledge Solutions" zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse. Darüber hinaus bietet die Gruppe im Bereich "Business Solutions" Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie individuelle Anwendungsentwicklung an.

Der Konzern umfasst Tochtergesellschaften im Inland, in der Tschechischen Republik, in Frankreich, in Österreich und in den USA. Die Kunden der Gesellschaft befinden sich überwiegend im Inland und stammen hauptsächlich aus den Branchen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Automobil- und Konsumgüterindustrie, Dienstleistungen und Handel sowie aus dem öffentlichen Sektor.

Die Gesellschaft ist im "Prime Standard" an der Frankfurter Börse gelistet.

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

1. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der USU Software AG wurde gemäß § 315e HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB), London, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt darüber hinaus die zusätzlichen Anforderungen des § 315e Abs. 1 HGB.

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen sind einheitlich nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt worden.

Der Konzernabschluss wurde in der funktionalen Währung des Mutterunternehmens (Euro) erstellt. Alle Betragsangaben im Konzernabschluss werden gerundet auf Tausend Euro ("TEUR"), außer den Angaben, die sich auf Aktien beziehen. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2019.

Die Erstellung des Konzernabschlusses basierte auf der Annahme der Unternehmensfortführung und erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Ausnahme von bestimmten finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Rückstellungen für Pensionen werden grundsätzlich als langfristige Posten, erhaltene Anzahlungen werden grundsätzlich als kurzfristige Posten dargestellt.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Vorstand beabsichtigt den Konzernabschluss am 13. März 2020 zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freizugeben. Es ist geplant, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. März 2020 den vorliegenden, vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss billigen und zur Veröffentlichung freigeben wird.

Der zum 31. Dezember 2019 nach den Bestimmungen des HGB aufgestellte Jahresabschluss der USU Software AG und dieser Konzernabschluss werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und auf der Unternehmenswebsite im Internet veröffentlicht.

2. Erstmalig angewandte und kürzlich erlassene Rechnungslegungsvorschriften

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Im aktuellen Geschäftsjahr waren für die Gruppe erstmals die folgenden neuen bzw. geänderten Standards anzuwenden.

Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Änderungen an IAS 19 Plananpassungen, -kürzungen, -abgeltungen
Verbesserungen der IFRS 2015-2017
IFRIC 23 Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern

IFRS 16

Für Leasingnehmer führt IFRS 16 einen einheitlichen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen ein, wonach für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen sind. IFRS 16 ersetzt den Standard IAS 17 und die zugehörigen Interpretationen.

Als Leasingverbindlichkeit wird der Barwert künftiger Leasingzahlungen definiert und eine Nutzung wird grundsätzlich als Verbindlichkeit abzüglich im Voraus geleisteter oder abgegrenzter Zahlungen verstanden.

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen. Der Eigentümer will diese Sachen oder Rechte nicht selbst nutzen, sondern überlässt diese Nutzung anderen, indem er diesen ein vertragliches Nutzungsrecht gegen ein Nutzungsentgelt einräumt. Dabei wird dem Nutzenden lediglich der Besitz eingeräumt, der Eigentümer behält seine Rechtsstellung.

Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt als Finanzierungsvorgang, so dass das Nutzungsrecht linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeiten nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben ist. Die Regelungen des IAS 36 zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen finden für die aktivierten Nutzungsrechte Anwendung.

Es wird vereinfachend angenommen, dass alle Leasingverhältnisse nach IAS 17 auch Leasingverträge unter IFRS 16 darstellen.

Die USU Gruppe wendet zusätzlich die Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie für Leasingverhältnisse über sogenannte geringwertige Vermögenswerte mit einem Anschaffungswert von weniger als 5.000 Euro an und bilanziert diese vergleichbar mit dem bisherigen Operating-Leasing-Modell. Dies gilt auch für Leasingverhältnisse, die zum Erstanwendungsstichtag noch eine Restlaufzeit von maximal 12 Monaten besitzen. Leasingzahlungen im Rahmen dieser Verträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Ferner wird von dem Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) Gebrauch gemacht. Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Right-of-Use Asset nicht berücksichtigt.

Mit der Erstanwendung des IFRS 16 erfasste der Konzern Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse. Die Verbindlichkeit beinhaltet alle festen Zahlungen. Etwaige zu erhaltende Leasinganreize, Leasingvorauszahlungen und variable Leasingzahlungen fließen, sofern vorliegend, in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit mit ein. Derzeit liegen nur Verträge mit festen Leasingzahlungen vor. Die ermittelten Verbindlichkeiten werden zum Barwert der noch verbleibenden Leasingzahlungen abgezinst. Die durchschnittliche Verzinsung, welche zur Bewertung der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 verwendet wurde, beträgt 0,4%. Der zugrundeliegende Zinssatz entspricht dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Der anzusetzende Vermögenswert entspricht bei erstmaliger Erfassung dem Wertansatz der Leasingverbindlichkeit.

Die Umstellung auf IFRS 16 wurde nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz vorgenommen. Die kumulierten Effekte wurden dabei zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2019 erfasst, ohne die Vergleichsperiode anzupassen. Die Ausübungswahrscheinlichkeit von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wurden zum Zeitpunkt der Erstanwendung beurteilt und nicht rückwirkend zum Vertragsbeginn. Es wird die Vereinfachung in Anspruch genommen, dass direkte Kosten, die in Zusammenhang mit dem Leasinggut stehen, bei Erstanwendung nicht berücksichtigt werden.

Die folgenden Tabellen zeigen die Anpassungen, die bei den entsprechenden Bilanzposten erfasst wurden.

Auswirkungen Konzernbilanz:

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Alle Angaben

in T€
31.12.2018 Effekte IFRS 16 1.1.2019
Aktiva
Langfristige Nutzungsrechte IFRS 16 0 2.505 2.505
Kurzfristige Nutzungsrechte IFRS 16 0 2.120 2 .120
Nutzungsrechte IFRS 16 0 4.625 4.625
Passiva
Langfristige Leasingverbindlichkeit IFRS 16 0 2.505 2.505
Kurzfristige Leasingverbindlichkeit IFRS 16 0 2.120 2 .120
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 0 4.625 4.625

Die Bilanzsumme erhöht sich dementsprechend.

Durch den Ansatz der Nutzungsrechte in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten ergibt sich zum Erstanwendungszeitpunkt kein Effekt auf die Gewinnrücklage im Eigenkapital.

Die zum 1. Januar 2019 als gesonderte Posten ausgewiesenen Nutzungsrechte entfallen in Höhe TEUR 3.540 auf gemietete Gebäude, in Höhe von TEUR 823 auf Fahrzeugleasing und in Höhe von TEUR 262 auf Softwareleasing.

Überleitung der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:

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01.01.2019

TEUR
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31.12.2018 6.670
Abzgl. kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear als Aufwand erfasst werden -1.173
Abzgl. Leasingverhältnisse von geringwertigen Vermögensgegenständen -100
Zzgl./abzgl. Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen -736
Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 1.1.2019 4.661
Abzinsung -36
Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung des IFRS 16 zum 1.1.2019 4.625
davon sind:
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 2.120
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 2.505

Mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 sind Auszahlungen für den Tilgungsanteil von Leasingverbindlichkeiten nunmehr im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthalten.

Aus den übrigen neuen oder geänderten Standards ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe.

Das IASB und IFRS IC haben neue bzw. überarbeitete Standards und Interpretationen verabschiedet, die erst ab dem 01. Januar 2020 oder später verpflichtend anzuwenden sind.

Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung in der EU voraus. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen:

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Standard Titel IASB Effective date
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2021
Amend. IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 IBOR-Reform 01.01.2020
Amend. IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes 01.01.2020
Amend. Rahmenkonzept IFRS Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept 01.01.2020
Amend. IAS 1 und IAS 8 Definition der Wesentlichkeit 01.01.2020

Von der Möglichkeit, bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht.

Nach aktueller Einschätzung ergeben sich aus den neuen bzw. überarbeiteten Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Soweit nicht anders in diesem Kapitel beschrieben, unterliegt der Konzernabschluss denselben einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr.

3. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der USU Software AG und der von ihr beherrschten Unternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen (Tochterunternehmen). Die USU Software AG erlangt die Beherrschung, wenn sie:

Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann,
schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und
die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Die USU Software AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen.

Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neubewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Ein aus Erstkonsolidierungen verbleibender Geschäfts- oder Firmenwert wird gesondert erfasst. Gemäß IFRS 3 werden Geschäftsoder Firmenwerte nicht planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann (Impairment-Only-Approach).

Konzerninterne Umsätze, Zwischengewinne, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sowie Haftungsverhältnisse zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert.

4. Konsolidierungskreis

Die Gruppe besteht aus der USU Software AG und aus neun deutschen und ausländischen Tochtergesellschaften, die jeweils zu 100% gehalten werden.

Nachfolgende Gesellschaften wurden neben dem Konzernmutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten Werte dar. Es bestehen keine nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

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Konsolidierungskreis Name und Sitz der Gesellschaft Eigenkapital 31.12.2019

TEUR
Jahresergebnis 2019

TEUR
USU GmbH, Möglingen 1)2) 30.368 5.716
LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen 2) 1.380 2.595
Omega Software GmbH, Obersulm 2) 970 83
USU Software s. r. o., Brno, Tschechische Republik 3) 931 225
USU Austria GmbH, Wien, Österreich 3) -727 -118
Openshop Internet Software GmbH, Möglingen 2) -667 -1
Aspera GmbH, Aachen 2) 300 4.252
Aspera Technologies Inc., Boston, USA -4.021 -909
USU SAS, Paris -2.047 -1.134

1) Die Gesellschaft wurde im Vorjahr in eine GmbH umgewandelt.

2) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG aufgrund vorliegender Ergebnisabführungsverträge

3) Die Gesellschaften werden zu 100% von der USU GmbH gehalten.

5. Währung und Währungsumrechnung

Es werden alle Geschäftsvorfälle mit dem am Tag des Geschäftsvorfalles gültigen Wechselkurs umgerechnet. Zu jedem Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt; nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt gemäß IAS 21 auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Die ausländischen, konsolidierten Tochterunternehmen werden als wirtschaftlich selbstständige Teileinheiten betrachtet, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch autonom sind. Ihre Bewertungswährungen sind entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung die jeweiligen Landeswährungen. Erträge und Aufwendungen werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen während des Berichtsjahres, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs und das jeweilige Eigenkapital der Tochtergesellschaften zu historischen Kursen umgerechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der eigenkapitalbezogenen Währungsumrechnung wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und in einer separaten Spalte des Eigenkapitalspiegels dargestellt.

Währungsdifferenzen, die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung auftreten, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften, die nicht der Europäischen Währungsunion angehören, wurde unter Verwendung der folgenden Umrechnungskurse in EUR durchgeführt:

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung 31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
(1 EUR entspricht)
--- --- --- --- ---
Schweizer Franken (CHF) 1,0854 1,1269 1,1124 1,1550
Tschechische Kronen (CZK) 25,408 25,724 25,641 25,647
US-Dollar (USD) 1,1234 1,1450 1,1195 1,1810

Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die erfolgswirksam erfassten Umrechnungsdifferenzen auf TEUR 192 (2018: TEUR -190).

6. Verwendung von Schätzungen sowie Ermessensentscheidungen mit wesentlichem Einfluss

Die Aufstellung der Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag, die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode sowie die damit im Zusammenhang stehenden Angaben im Jahresabschluss beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Bereiche, die wesentliche Einschätzungen erforderlich machen, sind insbesondere die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung (siehe dazu Konzernanhangsangabe 7.6 und 7.17), die Festlegung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei immateriellen Vermögenswerten (Konzernanhangsangabe 7.1 und 9.) und bei Nutzungsrechten an Leasingverträgen, insbesondere bei Vorliegen von Verlängerungsoptionen, die Entscheidung zur Nichtaktivierung von Softwareentwicklungskosten (Konzernanhangsangabe 7.19), Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (Konzernanhangsangabe 15.), Eventualverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen (Konzernanhangsangabe 7.10, 7.15 und 22.) und sonstige Rückstellungen (Konzernanhangsangabe 7.11 und 27.) sowie die Einschätzung der Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen in Form von Aktivierungen latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Konzernanhangsangabe 32).

Ferner sind wesentliche Schätzungen und Annahmen zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie von Kaufpreisverbindlichkeiten (Earn-out), insbesondere im Falle von Unternehmenserwerben im Rahmen von durchzuführenden Kaufpreisallokationen sowie bei der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes, erforderlich (Konzernanhangsangabe Liquidation von USU Consulting GmbH, USU Schweiz AG, 8. und Finanzielle Verbindlichkeiten).

Die der Discounted-Cash-Flow-Bewertung im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu Grunde liegenden Cash-Flows basieren auf aktuellen Geschäftsplanungen, wobei von einem Planungshorizont von drei Jahren ausgegangen wurde. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Umsatz- und Kostenentwicklungen getroffen. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten führen.

7. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der USU Software AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 10.19 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

7.1 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IAS 38 bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte enthalten vor allem Software, Wartungsverträge und Kundenstämme, die entsprechend ihrer jeweiligen voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von drei bis dreizehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben werden. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer - hierzu zählen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Namens- und Markenrechte - werden anstelle einer planmäßigen Abschreibung mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung ("Impairment Test") nach IAS 36 unterzogen. Die "Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte und Goodwill" werden unter den Kostenbestandteilen des UKV ausgewiesen:

Auf die Vertriebs- und Marketingaufwendungen entfallen TEUR 981 (2018: TEUR 910), auf die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen TEUR 1.109 (2018: TEUR 389), auf die Herstellungskosten des Umsatzes TEUR 73 (2018: TEUR 99) und auf die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen TEUR 9 (2018: TEUR 9).

7.2 Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt nach IAS 16 zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen. Reparaturkosten werden unmittelbar als Aufwand verrechnet. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegüter. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

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EDV-Hardware 3 bis 10 Jahre
Einbauten in Gebäude 3 bis 23 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

7.3 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Bei allen immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Werthaltigkeit des Buchwertes mindestens einmal pro Geschäftsjahr überprüft. Die Wertminderungsprüfung wird grundsätzlich jährlich zum 30. September durchgeführt. Zudem wird bei diesen, wie auch bei den immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer und Sachanlagen, eine Wertminderungsprüfung dann durchgeführt, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert des Vermögenswertes. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Kapitalwert der geschätzten künftigen Cash-Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (im Folgenden auch "ZGE") ermittelt, der er zugeordnet ist. Dabei ist nach IAS 36.6 eine ZGE die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Zur Ermittlung der zu erwartenden Cash-Flows jeder ZGE müssen Grundannahmen hinsichtlich der Finanzpläne sowie der zur Abzinsung herangezogenen Zinssätze getroffen werden.

Die Wertminderungsprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ist dabei im Rahmen der jährlichen Wertminderungsprüfung für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt, da diese in den Buchwerten der jeweiligen ZGEs enthalten sind. Wir verweisen hierzu auf die Konzernanhangsangabe 9. und 10.

Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen der im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte, sind diese auf ihre entsprechenden ZGE zuzuordnen.

Da bei der USU-Gruppe die Zahlungsmittelflüsse, mit Ausnahme der Omega Software GmbH und der Aspera Technologies Inc., auf Ebene der Tochtergesellschaften USU GmbH, LeuTek GmbH, Aspera GmbH, und der USU SAS geplant und abgegrenzt werden, gelten als ZGE zum einen die USU GmbH zusammen mit der Omega Software GmbH für das Segment Produktgeschäft, sowie die USU GmbH mit dem Segment Servicegeschäft und zum anderen die Tochtergesellschaften LeuTek GmbH, die Aspera GmbH zusammen mit der Aspera Technologies Inc. und die USU SAS, die alle vollständig dem Produktgeschäft zugeordnet sind. Zur Differenzierung der beiden Bereiche Produkt- und Servicegeschäft verweisen wir auf die Konzernanhangsangabe zur Segmentberichterstattung unter G.

Die Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden gem. IAS 36.A17 (a) als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten wurden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie, multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse) zusammensetzen und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Peer-Group-Unternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer-Group-Unternehmen gewichtet. Die Fremdkapitalkosten vor Steuern bewegen sich innerhalb einer Bandbreite von 1,68% bis 2,24%. Die Marktrisikoprämie wurde mit einem Wert von 7 % angesetzt. Das unverschuldete Beta bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von 0,89 % bis 0,99 %.

Es wurden spezifische Kapitalkosten pro ZGE ermittelt. Dabei wurden zwei verschiedene Peer Groups abgeleitet. Für die ZGE Aspera, USU Servicegeschäft, USU Produktgeschäft und Leutek wurde jeweils die gleiche Peer Group zu Grunde gelegt. Bei der USU SAS wurde auf eine separate Peer Group abgestellt.

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ZGE WACC
2019 2018
--- --- ---
USU Produktgeschäft 6,21% 8,74%
USU Servicegeschäft 6,21% 8,74%
Aspera 6,21% 8,73%
Leutek 6,21% 8,74%
USU SAS 7,45% 8,11%

Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitstests wurde ein Abschreibungsbedarf für die USU SAS in Höhe von TEUR 791 ermittelt (2018: TEUR 0).

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren aufwandswirksam erfassten Wertminderung für eine Sachanlage oder einen immateriellen Vermögenswert wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung bzw. Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswerts wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Wertaufholungen auf Abschreibungen, die im Rahmen von Wertminderungsprüfungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erfasst wurden, sind nicht zulässig.

Für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden im Wesentlichen die im Folgenden aufgeführten Annahmen zugrunde gelegt. Als Ausgangsbasis wurden das in den jeweiligen Planungen (Planungszeitraum 2020 bis 2023) angegebene EBIT verwendet. Das Working Capital wurde in Abhängigkeit der Entwicklung der Umsatzerlöse geplant, für die Investitionen wurde die Annahme getroffen, dass diese den Abschreibungen entsprechen, so dass für die Bewertung direkt auf das EBIT abgestellt wurde. In der ewigen Rente wurde ein Wachstumsfaktor von 1 % unterstellt.

7.4 Finanzinstrumente

Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 nach einem einheitlichen Modell in drei Kategorien:

(1) finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden,

(2) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden und

(3) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Geschäftsmodells klassifiziert. Bei der Gruppe werden sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter dem Geschäftsmodell "Halten" subsumiert. Da bei keinem finanziellen Vermögenswert das Geschäftsmodell "Halten-Verkaufen" oder "Verkaufen" vorliegt, gibt es aufgrund des Geschäftsmodells keine Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (2) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (3) bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Derartige Vermögenswerte liegen bei der Gruppe unverändert nicht vor.

Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab. Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 sieht drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

Stufe 1: beinhaltet alle Verträge ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes innerhalb der nächsten zwölf Monate.

Stufe 2: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit.

Stufe 3: beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Die Gruppe hat neben Bankguthaben als finanzielle Vermögenswerte ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aktiviert und macht für letztere von dem vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) für sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte Gebrauch. Danach werden diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet und es erfolgt keine Einschätzung über eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos. Sollten bei den Vermögenswerten objektive Hinweise auf Bonitätsbeeinträchtigung vorliegen, werden sie in Stufe 3 transferiert.

Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten liegen bei der Gruppe nicht vor.

7.5 Vorräte

Die Vorräte sind einzeln zu Anschaffungskosten oder den vom Absatzmarkt ermittelten verlustfreien niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt worden und betreffen im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware.

Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Ein Abwertungsbedarf aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte am Abschlussstichtag ergab sich nicht.

7.6 Vertragssalden

Wir erfassen Forderungen für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, nach und nach, wenn die Leistungsverpflichtung erfüllt wird, und den vollen Betrag bei Fälligkeit der Rechnung. Ob ein Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt und daher als Forderung auszuweisen ist, erfordert das Ausüben von Ermessen. Vertragsverbindlichkeiten bestehen vorwiegend aus fälligen Rechnungen oder erhaltenen Zahlungen vor der Umsatzrealisierung. Sie werden als Umsatzerlöse erfasst, wenn die Verfügungsgewalt der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen auf die Kunden übergeht.

Sofern in einer Periode festgestellt wird, dass aus der Erfüllung eines Dienstleistungsauftrages ein Verlust resultieren wird, wird der geschätzte Gesamtverlust aus dem jeweiligen Auftrag unmittelbar in voller Höhe als Aufwand erfasst.

7.7 Latente Steuern

Latente Steuern wurden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode nach IAS 12 bilanziert. Demnach sind Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporären Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet worden. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, wenn ihre Nutzung in hohem Maße gesichert erscheint. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt galten bzw. erwartet wurden.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern werden dann gebildet, wenn ein Verfall des steuerlichen Vorteils wahrscheinlicher ist als dessen Nutzung.

Latente Steueransprüche (-schulden) werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte (Schulden) ausgewiesen.

7.8 Eigene Anteile

Eigene Aktien werden zum Marktpreis am Erwerbstag zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet und vom Eigenkapital abgesetzt. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung können die eigenen Aktien als Akquisitionswährung und zum Einzug verwendet werden. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2018 und 2019 hielt die USU Software AG keine eigenen Aktien.

7.9 Kumuliertes sonstiges Eigenkapital

In diesem Posten werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, erfolgsneutrale Veränderungen der Pensionsrückstellungen sowie korrespondierende latente Steuern.

7.10 Rückstellungen für Pensionen

Die versicherungsmathematische Bewertung der für ein ehemaliges Vorstandsmitglied der USU GmbH (bis 30.09.2019) sowie für einen Teil der Mitarbeiter der LeuTek GmbH gebildeten Pensionsrückstellungen basiert auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method). Bei diesem Verfahren werden neben der am Bilanzstichtag zugesagten Rente auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der zugesagten Renten berücksichtigt, sofern es sich nicht um Einmalzahlungen handelt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, beispielsweise aus der Anpassung des Abzinsungssatzes, werden bei der Gruppe ergebnisneutral entsprechend IFRS 19.37d mit dem Eigenkapital verrechnet. Der laufende Dienstzeitaufwand wird als Aufwand innerhalb des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) ausgewiesen. Der laufende Zinsaufwand und der erwartete Kapitalertrag des Planvermögens werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

7.11 Sonstige Rückstellungen

Eine sonstige Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einer gegenwärtigen (rechtlichen oder faktischen) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses nachzukommen hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. In Fällen, in denen der Zinseffekt wesentlich ist, werden langfristige Rückstellungen abgezinst.

7.12 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

7.13 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen

Von Kunden erhaltene Anzahlungen, soweit sie sich nicht auf erbrachte Leistungen beziehen, werden unter den Verbindlichkeiten passiviert. Soweit sie sich auf erbrachte Leistungen beziehen, werden sie aktivisch von den angefallenen Kosten zuzüglich der Ergebnisse aus noch nicht abgerechneten Projekten abgesetzt.

7.14 Zuwendung öffentliche Hand

Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand wird als sonstiger Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge in der KonzernGewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen, die den Konzern für angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

7.15 Eventualverbindlichkeiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie sind in der Bilanz nicht erfasst worden. Die im Konzernanhang angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Zeitraum der Konzernabschlusserstellung, die Wertansätze erhellen, werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die neue Sachverhalte begründen, werden in der Konzernbilanz nicht erfasst, jedoch bei Wesentlichkeit im Konzernanhang angegeben.

7.16 Leasing

Die Gesellschaft hat Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge geleast als auch Bürogebäude gemietet. Die Zinssätze, die den Verträgen zugrunde liegen, sind marktüblich. Weder für gemietete Bürogebäude noch für geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge bestehen vorteilhafte Kauf- oder Mietverlängerungsoptionen bei Beendigung des Leasingverhältnisses. Sale-and-Leaseback-Transaktionen haben in keinem der beiden Geschäftsjahre stattgefunden.

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum einräumt und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Im Jahr 2018 lagen bei der Gruppe nur Operating Leasingverhältnisse vor. Nach IAS 17 wurde ein Leasingverhältnis dann als Operating-Leasing klassifiziert, wenn der wirtschaftliche Gehalt der Leasingvereinbarung nicht im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden waren, auf die Gesellschaft als Leasingnehmerin übertragen hat. Leasingzahlungen innerhalb eines solchen Leasingverhältnisses wurden als Aufwand in der Gewinn-und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Ab dem 01.01.2019 sind grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen.

Die Vereinfachung für kurzfristige Leasingverträge, kleiner 12 Monate, wird angewandt. Somit wird angenommen, dass alle Leasingverhältnisse nach IAS 17 auch Leasingverträge unter IFRS 16 darstellen. Leasingverträge mit einem Gesamtwert von weniger als 5.000 Euro, so genannte Small Tickets, werden nicht bilanziert. Aus diesen Verträgen resultierende Leasingzahlungen werden weiterhin linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Im Rahmen der IFRS 16 Erstanwendung wurden die in Abschnitt 2 beschriebene Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten zum Zeitpunkt der Erstanwendung und das ebenfalls in Abschnitt 2 beschriebene Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten angewandt. Leasingverhältnisse und Komponenten, die unter diese Erleichterung fallen, werden bilanziell nicht berücksichtigt.

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden schon bei einer sehr wahrscheinlichen Ausübung bilanziell berücksichtigt und entsprechende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gebildet.

Die verbleibenden Leasingzahlungen werden im Rahmen der Erstbewertung abgezinst. Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte entsprechen somit initial dem Barwert der noch verbleibenden Leasingzahlungen. Zur Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden Grenzfremdkapitalzinssätze unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit angenommen. Im Jahr 2019 werden dabei Zinssätze in einer Spanne von 0,11%-1,68% p.a. verwendet. Leasingverbindlichkeiten werden im Rahmen der Bewertung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten aufgeteilt und entsprechend ausgewiesen.

Der Vermögenswert wird nach dem Anschaffungskostenmodell, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und um eine lineare Abschreibung reduziert. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts, um den Zinsaufwand sowie dessen Verringerung, um die geleisteten Leasingzahlungen. Im Falle von Änderungen der Leasingzahlungen durch bspw. Änderungen der Leasinglaufzeit findet eine Neubewertung des Wertansatzes statt.

Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt als Finanzierungsvorgang, das Nutzungsrecht ist linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeiten nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. Die Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt. Auszahlungen für die Zinsen der Leasingverbindlichkeit werden als gezahlte Zinsen in IAS 7 eingestuft. Zahlungen im Rahmen von kurzfristigen Leasingverhältnissen, Zahlungen bei Leasingverhältnissen, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, und variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, werden im Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt.

7.17 Umsatzerlöse

Die Gruppe erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.

Die Umsatzerlöse aus der Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.

Die Gruppe bietet ihren Kunden Kombinationen ihrer Leistungen im Rahmen eines einzelnen Vertrages (Kombinationsvertrag-Lizenz und Wartung) oder in mehreren separaten Verträgen (Vertragsbündel-Lizenz, Wartung und Beratung) an. Verträge werden zusammengefasst, wenn sie gleichzeitig oder mit geringem Zeitabstand geschlossen werden und wirtschaftlich zusammenhängen (u.a. zu einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt, Gegenleistung eines Vertrags hängt von der Erfüllung eines anderen Vertrags ab, Produkte in verschiedenen Verträgen stellen eine einzige Leistungsverpflichtung dar).

Soweit das Vertragsbündel oder der Kombinationsvertrag indes insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft werden würde.

Wartungserlöse werden in der Regel über den Zeitraum der erbrachten Wartungsleistungen erfasst. Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreiten, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert.

In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz- und Beratungen über den Zeitraum realisiert, in dem die erforderliche Funktionalität der Software hergestellt wird. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens des Kunden, werden in den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen berücksichtigt, sofern Ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung basiert auf Schätzungen. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

7.18 Herstellungskosten des Umsatzes

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen umfassen Kosten, die direkt oder indirekt den Umsatzerlösen zuordenbar sind. Darunter fallen insbesondere Löhne und Gehälter, Honorare und Gebühren für Fremdlizenzen.

7.19 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Bei der Gruppe fallen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Zusammenhang mit der (Weiter-) Entwicklung von Software an. Nach IAS 38 besteht für Forschungsaufwendungen ein Aktivierungsverbot, während Entwicklungsaufwendungen bei einem kumulativen Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig sind. Die Aktivierung von SoftwareEntwicklungsaufwendungen beginnt mit der Erreichung der technischen Realisierbarkeit und endet mit der Einführung der Softwareversion auf dem Markt. Die Gruppe hat die technische Realisierbarkeit mit der Fertigstellung eines entsprechenden Arbeitsmodells ("working model") gleichgesetzt. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Erreichen der technischen Realisierbarkeit und der Einführung der Softwareversion auf dem Markt werden keine Entwicklungsaufwendungen aktiviert, da solche Aufwendungen unwesentlich sind. Die Gruppe hat ihre gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend aufwandswirksam erfasst (2019: TEUR 15.801, 2018: TEUR 15.334).

C. VERÄNDERUNG DER KONZERNORGANISATION

8. Liquidation der USU Consulting GmbH und USU Schweiz AG

Die USU Consulting GmbH sowie die USU Schweiz AG wurden im Jahr 2019 vollständig liquidiert. Die Löschung der USU Schweiz AG im Handelsregister erfolgte am 30.1.2019, die Löschung der USU Consulting GmbH im Handelsregister steht noch aus.

Aus der Liquidation der USU Consulting GmbH resultiert insgesamt ein Verlust von TEUR 1 und der USU Schweiz AG von TEUR 25 im Konzernabschluss der USU Software AG.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ

9. Immaterielle Vermögenswerte

Hinsichtlich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlage 3A und 3B). Die Anlagen 3A und 3B sind integraler Bestandteil des Konzernanhangs.

In den immateriellen Vermögenswerten sind Kundenlisten in Höhe von TEUR 1.269 (2018: TEUR 2.170), Namens- und Markenrechte TEUR 2.011 (2018: TEUR 2.011) sowie Software in Höhe von TEUR 2.580 (2018: TEUR 2.540) ausgewiesen.

Der Buchwert der Kundenliste beinhaltet dabei im Rahmen der Erwerbe von diversen Tochterunternehmen identifizierte vertragliche Kundenbeziehungen. Die ökonomischen Restnutzungsdauern liegen dabei zwischen 0 und 7 Jahren.

In der Software in Höhe von TEUR 2.580 sind Bestände in Höhe von TEUR 1.922 (2018: TEUR 2.184) enthalten, die auf die ZGE USU SAS entfallen. Die geschätzte Restnutzungsdauer beträgt 7 Jahre.

In den immateriellen Vermögenswerten sind Namens- und Markenrechte in Höhe von TEUR 2.011 ausgewiesen, die sich wie folgt auf die ZGEs verteilen:

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ZGE 2019

TEUR
2018

TEUR
USU GmbH/Omega (Produktgeschäft) 445 445
USU GmbH (Servicegeschäft) 85 85
LeuTek (Produktgeschäft) 829 829
Aspera (Produktgeschäft) 652 652
2.011 2.011

Aus wirtschaftlicher Sicht ist derzeit ein Ende des Nutzungszeitraumes der Marken nicht erkennbar.

Da die Namens- und Markenrechte in den Buchwerten der ZGEs der Gruppe enthalten sind, ist die jährliche Prüfung auf Wertminderungsbedarf im Rahmen der jeweiligen Wertminderungsprüfungen für die Geschäfts- oder Firmenwerte abgedeckt. Wir verweisen hierzu auf die Konzernanhangsangabe 10.

Die Namens- und Markenrechte betreffen sowohl das Segment "Produktgeschäft" als auch das Segment "Servicegeschäft" (bezüglich der Segmentaufteilung siehe Konzernanhangsangabe G).

Soweit Abschreibungen aufgrund vorgenommener Wertminderungsprüfungen durchgeführt werden, werden diese in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen.

10. Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten ausschließlich Beträge aus der Kapitalkonsolidierung. Durch Vergleich der Buchwerte einer ZGE, einschließlich der jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte, mit den höheren Werten aus Nutzungswerten und beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen ZGE werden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung geprüft.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Gruppe resultieren aus den Akquisitionen der USU GmbH, der Omega, der LeuTek, der Aspera und der USU SAS.

Aufgrund der starken Verzahnung des operativen Geschäfts der USU GmbH mit der Omega, ist die Omega in die ZGE USU GmbH (Produktgeschäft) integriert. Somit bestehen im Konzern die ZGEs Aspera, LeuTek, USU GmbH - Produktgeschäft und USU GmbH - Servicegeschäft und die USU SAS.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer ZGE wird durch den Barwert des künftigen Cash-Flows bestimmt. Die Berechnung erfolgt mittels einer Discounted-Cash-Flow-Methode der Stufe 3 nach IAS 36.134e in Verbindung mit IFRS 13, bei der die aus der ZGE erwarteten Zahlungen abgezinst werden. Diese basieren dabei auf dem vom Aufsichtsrat genehmigten Finanzplan für das folgende Geschäftsjahr und der darauf aufsetzenden Mittelfristplanung durch den Vorstand. Der Planungszeitraum für den Finanzplan und die Mittelfristplanung beträgt insgesamt vier Jahre.

Der Finanzplan wird detailliert über die vom Management der Gruppe erwarteten Umsatzerlöse und der damit verbundenen Mittelzuflüsse abgeleitet. Die geplanten Umsatzerlöse definieren die notwendige Beraterkapazität und die damit verbundenen Mittelabflüsse. Dabei werden neben Erfahrungswerten auch externe Marktdaten zur Planung der Umsatzerlöse herangezogen. Auszahlungen in Verbindung mit fixen Kosten werden auf Basis von Erfahrungswerten fortgeschrieben. Die wesentlichen werttreibenden Faktoren der Planung sind die geplanten Umsatzerlöse und die darauf bezogene EBIT-Marge. Die EBIT-Marge wird insbesondere durch die geplanten Lizenzumsatzerlöse aus eigenen Softwareprodukten bestimmt. Ferner sind in der EBIT-Marge zukünftige Gehaltssteigerungen und steigende Aufwendungen für freie Mitarbeiter berücksichtigt.

Der Planung liegen folgende Wachstumsraten der Umsatzerlöse zugrunde:

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2020 2021 2022 2023
USU GmbH/Omega (Produktgeschäft) 18,6% 15,4% 11,5% 12,5%
USU GmbH (Servicegeschäft) 4,5% 7,2% 8,4% 8,6%
LeuTek (Produktgeschäft) 5,1% 6,5% 6,0% 8,8%
Aspera (Produktgeschäft) 11,1% 13,1% 10,6% 11,4%
USU SAS (Produktgeschäft) 18,9% 21,4% 21,2% 19,1%

Anschließend an die Mittelfristplanung wird vom Management mit einer ewigen Rente geplant, für die ein jährliches Wachstum von 0,1 % (2018: 1,0 %) unterstellt wird.

Der jeweilige gewichtete Abzinsungssatz setzt sich zusammen aus einem risikolosen Basiszinssatz und einer Marktrisikoprämie, die mit der Risikostruktur der Gruppe sowie der ZGE gewichtet wird.

Die nachfolgende Tabelle erläutert, wie sich die Geschäfts- oder Firmenwerte auf die ZGEs verteilen:

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ZGE 2019

TEUR
2018

TEUR
USU GmbH/Omega (Produktgeschäft) 14.233 14.233
USU GmbH (Servicegeschäft) 4.019 4.019
LeuTek (Produktgeschäft) 10.448 10.448
Aspera (Produktgeschäft) 7.773 7.773
USU SAS (Produktgeschäft) 3.919 4.710
40.392 41.183

Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitstests wurde für die ZGE USU SAS ein Abschreibungsbedarf in Höhe von TEUR791 auf den erzielbaren Betrag ermittelt. Die Buchwerte der übrigen ZGE waren geringer als deren erzielbare Beträge, somit war für diese keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu erfassen.

Die Veränderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte nach Berichtseinheiten in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 sind nachfolgend dargestellt.

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in TEUR Produktgeschäft Servicegeschäft Konzern
Stand zum 1. Januar 2018 37.163 4.019 41.183
Veränderung in 2018 0 0 0
Stand zum 31. Dezember 2018 37.163 4.019 41.183
Abschreibung USU SAS gem. Impairmenttest -791 0 -791
Stand zum 31. Dezember 2019 36.372 4.019 40.392

Die nachfolgende Tabelle erläutert die Sensitivität einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte von bestimmten Kernannahmen:

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Zusätzliche außerplanmäßige Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bei Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1 %-Punkt Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1,5%-Punkte
USU GmbH/Omega (Produktgeschäft) 0 0
USU GmbH (Servicegeschäft) 0 0
LeuTek (Produktgeschäft) 0 0
Aspera (Produktgeschäft) 0 0
USU SAS (Produktgeschäft) 562 796

Im Hinblick auf die Bestimmung der erzielbaren Beträge der ZGEs würde eine Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 1 bzw. 1,5%-Punkte lediglich bei der ZGE USU SAS dazu führen, dass die Buchwerte die erzielbaren Beträge übersteigen.

Eine Verringerung der geplanten Umsatzerlöse um 10% p.a. bei gleichbleibender EBIT Rate würde bei der ZGE USU SAS zu einem Impairmentbedarf von TEUR 134 führen. Bei allen anderen ZGEs würde sich kein Wertberichtigungsbedarf ergeben.

11. Sachanlagen

Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 2019 TEUR 1.190 (2018: TEUR 1.156). Im Bereich des Sachanlagevermögens existieren keine Beschränkungen von Verfügungsrechten oder als Sicherheit verpfändete Gegenstände.

Hinsichtlich der Gliederung des Sachanlagevermögens verweisen wir auf die Angaben im Konzernanlagespiegel (siehe Anlagen 3A und 3B).

12. Finanzielle Vermögenswerte

Unter den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 756 (2018: TEUR 773) ausgewiesen, bei denen die Versorgungsberechtigten keinen Zugriff auf die Versicherung haben.

13. Vorräte

Die Vorräte in Höhe von TEUR 381 (2018: TEUR 466) beinhalten im Wesentlichen Softwarelizenzen fremder Anbieter sowie EDV-Hardware. Da sich zum Bilanzstichtag keine Bestandsrisiken ergaben, waren Wertabschläge nicht notwendig.

14. Noch nicht abgerechnete Leistungen (vertragliche Vermögenswerte)

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die insgesamt zum 31. Dezember 2019 und 2018 ausgewiesenen noch nicht abgerechneten Leistungen und die damit verbundenen in Rechnung gestellten Beträge:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Angefallene Kosten zzgl. Ergebnisse nicht abgerechneter Projekte 5.960 8.066
davon aus Dienstleistungsverträgen 4.617 4.727
davon aus Fertigungsaufträgen 1.343 3.339
abzgl. erhaltener Beträge aus gestellten Abschlagsrechnungen -3.438 -5.114
Saldo 2.522 2.952
davon: noch nicht abgerechnete Leistungen 3.482 4.526
davon: Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen -960 -1.574

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren ebenso wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf vertragliche Vermögenswerte erforderlich. Aus im Vorjahr passivierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 4.597 Umsatzerlöse realisiert (2018: TEUR 2.187).

15. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und kurzfristig fällig. Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.337 19.693
Wertberichtigung zum 1. Januar -250 -168
Verbrauch/Inanspruchnahme des Geschäftsjahres 55 73
Aufwandswirksame Zuführung -140 -155
Auflösung 0 0
Wertberichtigung zum 31. Dezember -335 -250
20.002 19.443

Zum 31. Dezember 2019 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 938 (2018: TEUR 787) wertberichtigt. Hiervon waren TEUR 439 bis zu 90 Tage überfällig, TEUR 436 über 90 Tage sowie TEUR 63 über 360 Tage überfällig.

Die Forderungen werden in Fälligkeiten eingeteilt, dabei wird jede Forderung einzeln betrachtet. Die Abwertung der Forderungen erfolgt entsprechend der Einteilung:

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Fälligkeit: Wertberichtigung:
nicht fällig 0%
fällig bis 30 Tagen 0%
fällig seit mehr als 30 Tagen 25%
fällig seit mehr als 90 Tagen 50%
fällig seit mehr als 180 Tagen 75%
fällig seit mehr als 360 Tagen 100%

Bei den überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen liegen keine Anzeichen vor, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Forderungen, deren Fälligkeit neu verhandelt wurde und die ansonsten Wert zu berichtigen gewesen wären, lagen weder am Abschlussstichtag noch im Vorjahr vor.

16. Forderungen aus Ertragsteuern

Die Forderungen aus Ertragsteuern betreffen Überzahlungen von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie von Gewerbesteuer.

17. Finanzielle Vermögenswerte

In den finanziellen Vermögenswerten sind Forderungen in Zusammenhang mit Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 188 sowie Mietkautionen in Höhe von TEUR 100 enthalten.

18. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Messekosten sowie abgegrenzte Aufwendungen aus Wartungsverträgen.

19. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Fest- und Tagesgelder 5.852 5.341
Sichteinlagen 4.543 4.100
Kassenbestand 18 9
10.413 9.450

20. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 5 dargestellt.

20.1 Grundkapital und Aktien

Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr auf TEUR 10.524 und ist eingeteilt in 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ("Stückaktien") mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von jeweils EUR 1,00.

20.2 Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017"). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt - und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien - und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie um den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen - auch zum Aktientausch - sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.

Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017, einschließlich des Weiteren Inhalts der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

20.3 Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2019 waren keine Optionsrechte ausstehend.

20.4 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die USU Software AG und beträgt zum Stichtag unverändert TEUR 52.792.

20.5 Gewinnrücklage

Bezüglich der Zusammensetzung der sonstigen Gewinnrücklagen wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 5 und auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Anlage 2 verwiesen.

20.6 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte (zugleich mangels Verwässerungseffekt auch das verwässerte) Ergebnis je Aktie für die einzelnen Perioden wird entsprechend IAS 33 durch Division des Konzernergebnisses durch die Anzahl der im Jahresdurchschnitt sich im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

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2019 2018
Auf die Aktionäre der USU Software AG entfallendes Konzernergebnis: in TEUR 5.273 961
Anzahl der Aktien im Jahresdurchschnitt: in Stück 10.523.770 10.523.770
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie: in EUR 0,50 0,09

Die Anzahl der sich an den jeweiligen Bilanzstichtagen im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich wie folgt:

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2019 Stück 2018 Stück
Zahl der Aktien zum 1. Januar 10.523.770 10.523.770
Zahl der Aktien zum 31. Dezember 10.523.770 10.523.770

20.7 Gewinnverwendung

Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 der USU Software AG erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2019. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, eine Dividende von EUR 0,40 für die 10.523.770 dividendenberechtigten Stückaktien (TEUR 4.209) auszuschütten.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 schlägt der Vorstand vor, aus dem Bilanzgewinn der USU Software AG zum 31. Dezember 2019 eine Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien (TEUR 4.209) auszuschütten.

21. Finanzielle Verbindlichkeiten

In den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten des Vorjahres war eine Put Option über den Kauf von 2,63% der Anteile an der USU SAS in Höhe von TEUR 250 ausgewiesen. Die Put Option wurde im Geschäftsjahr ausgeübt. Für die zusätzlich erworbenen 2,63% der Anteile an der USU SAS wurden TEUR 244 bezahlt. Der Differenzbetrag in Höhe von TEUR 6 wurde ergebniswirksam verbucht.

22. Pensionsrückstellungen

Zum einen bestehen für die Gruppe Versorgungszusagen gegenüber Mitarbeitern der LeuTek, die für die Begünstigten eine Einmalzahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsehen. Zum anderen unterhielt die USU GmbH einen Pensionsplan für einen ehemaligen Vorstand und jetziges Aufsichtsratsmitglied. Dieser leistungsorientierte Pensionsplan ("Defined Benefit Plan") garantierte dem Begünstigten eine lebenslang zahlbare monatliche Altersrente. Zudem bestehen Versorgungszusagen gegenüber allen leitenden Angestellten der USU SAS, die mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine Einmalzahlung erhalten.

Mit Wirkung zum 1.10.2019 wurden die Pensionsverpflichtungen der USU GmbH für den ehemaligen Vorstand und jetziges Aufsichtsratsmitglied auf die AUSUM GmbH schuldrechtlich übertragen. Die USU GmbH leistete somit letztmalig zum 1.9.2019 eine Pensionszahlung. Die AUSUM GmbH hat die Pensionsverpflichtung zum 1.10.2019 mit allen rechtlichen und faktischen Pflichten übernommen. Die USU GmbH hat hierfür einen Ablösebetrag in Höhe von TEUR 2.500 an die AUSUM GmbH bezahlt. Der Betrag entspricht dem handelsrechtlichen Barwert der Pensionsverpflichtung zum Übertragungsstichtag. Da die Pensionsrückstellung nach IFRS zum Übertragungsstichtag aufgrund des nach IFRS anzuwendenden niedrigeren Zinssatzes TEUR 3.325 betragen hat, ergab sich durch die mit der Transaktion verbundenen Ausbuchung der Pensionsrückstellung zum Übertragungszeitpunkt ein Ertrag in Höhe von TEUR 825, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurde.

Die Pensionsrückstellungen der LeuTek (2018: USU GmbH und LeuTek) sind nach der sogenannten "Projected Unit Credit Method" gemäß IAS 19 ermittelt worden. Dabei sind die künftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet worden. Die Berechnungen erfolgten mit den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,05% (2018: 1,90%). Im Falle des Pensionsplans wird außerdem unverändert zum Vorjahr eine Erhöhung der späteren Rentenbeträge von 2% ab Rentenzahlungsbeginn zugrunde gelegt. Da es sich bei den Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern um Einmalzahlungen handelt, wird ein Rententrend von 0% angesetzt. Im Falle der Versorgungszusage gegenüber Mitarbeitern wurde die Fluktuationswahrscheinlichkeit wie im Vorjahr altersabhängig individuell berücksichtigt. Im Falle des Pensionsplanes wurde eine Fluktuationsrate von 0% (2018: 0%) berücksichtigt. Aus dem Planvermögen wird eine jährliche Verzinsung von durchschnittlich 1,05% (2018: 1,90%) erwartet. Das Management stützt sich dabei auf historische Ertragsreihen und Marktvorhersagen von Analysten.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen der USU SAS erfolgte mit den Richttafeln INSEE 2012-2014 unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 0,79% (2018: 1,5%). Es wurde von einer Fluktuationsrate von 10% (2018: 8%) ausgegangen.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bewertungsstichtag für die Pensionsverpflichtung ist der 31. Dezember 2019.

Zum 31. Dezember 2019 hat die Gesellschaft mit versicherungsmathematischen Verlusten saldierte versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von insgesamt (kumuliert) TEUR 626 (vor Steuern) im Eigenkapital erfasst.

Es ist Geschäftspolitik der Gesellschaft, Beträge bei Versicherungsgesellschaften anzulegen, um den versicherungsmathematischen Barwert der Pensionsverpflichtung abzudecken. Rückdeckungsversicherungen, soweit diese an die Berechtigten verpfändet worden sind, wurden als qualifiziertes Planvermögen identifiziert.

In den nachfolgenden Übersichten sind die jeweiligen Entwicklungen der Pensionsverpflichtung und des Planvermögens dargestellt.

Entwicklung der Pensionsverpflichtung:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Berichtsjahres 4.136 4.044
Laufender Dienstzeitaufwand 49 60
Zinsaufwand 63 80
Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus
- demografischen Annahmen 0 24
- finanziellen Annahmen 635 75
- erfahrungsbedingter Anpassung -7 -147
Übertragung von Pensionsverpflichtungen -3.352 0
Anwartschaftsbarwert am Ende des Berichtsjahres 1.521 4.136

Entwicklung des Planvermögens:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Berichtsjahres 1.825 1.841
Erträge des Planvermögens (Zinsertrag) 30 38
Ein-/Auszahlungen in das Planvermögen -1.729 -24
Abschreibungen des Planvermögens 0 0
Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 185 -30
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Berichtsjahres 312 1.825

Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtung:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtung 1. 521 4.136
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 312 1.825
Bilanzierte Verpflichtung 1.210 2.311

Nennenswerte erfahrungsbedingte Anpassungen auf die Pensionsverpflichtung und auf das Planvermögen waren nicht zu verzeichnen. Die Arbeitgeberbeiträge in das Planvermögen werden für das Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 8 geschätzt.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand -49 -60
Zinsaufwand -63 -80
Erträge des Planvermögens (Zinsertrag) 30 38
Abschreibungen des Planvermögens 0 0
-82 -102

Sowohl der aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung sich ergebende Zinsaufwand als auch die Erträge aus dem Planvermögen wurden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird innerhalb des betrieblichen Aufwandes ausgewiesen.

Sensitivitätsanalyse:

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen, bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme, die leistungsorientierte Verpflichtung mit nachstehenden Beträgen beeinflusst.

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31. Dezember 2019 Effekt

in TEUR
Erhöhung der leistungsorientierten Verpflichtung

TEUR
Minderung der leistungsorientierten Verpflichtung

TEUR
Abzinsungssatz (1 % Veränderung) 126 -111

Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cash-Flows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtung betrug rd. 9 Jahre zum 31.12.2019.

Für die zum Bilanzstichtag bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre folgende Netto-Pensionszahlungen unter Berücksichtigung der Deckung durch Rückdeckungsversicherungen prognostiziert:

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Geschäftsjahr zum 31.12. Erwartete Leistungszahlungen

TEUR
2020 - 2024 212
2025 - 2029 499

Bei der Konzerngesellschaft USU GmbH wurde für die Vorstandsmitglieder eine Versorgungszusage abgegeben. Die Versorgungszusage wird von einer Versicherung erfüllt. Bei diesen beitragsorientierten Pensionsplänen geht die Gruppe über die Entrichtung von Beitragszahlungen an die Versicherung keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 42 (2018: TEUR 42).

Als beitragsorientierter Versorgungsplan wird darüber hinaus die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt dabei TEUR 3.023 (2018: TEUR 2.900). Davon entfielen auf Vorstandsmitglieder TEUR 25 (2018: TEUR 25).

23. Leasingverbindlichkeiten

Der Konzern hat im Geschäftsjahr erstmalig IFRS 16 "Leasingverhältnisse" angewendet. Die Anwendung führt zu erstmalig zu bilanzierenden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.510 (langfristig fällig) und von TEUR 3.083 (kurzfristig fällig). Wir verweisen auf unsere Erläuterungen unter Konzernanhangangabe 2 und 50.

24. Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden in Höhe von TEUR 287 (2018: TEUR 616) resultieren im Wesentlichen aus der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 172 (2018: TEUR 300) sowie Gewerbesteuer für die USU Software AG in Höhe von TEUR 107 (TEUR 296).

25. Finanzielle Verbindlichkeiten

Die zum 31.12.2019 ausgewiesenen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten kommen aus der USU SAS in Höhe von TEUR 105.

26. Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich

Die Verbindlichkeiten im Personal- und Sozialbereich haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Urlaub und variable Vergütung 6.046 6.238
Übrige Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 1.362 1.351
7.408 7.589

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EB 01.01.2019

TEUR
Verbrauch

TEUR
Auflösung

TEUR
Zuführung

TEUR
Endbestand 31.12.2019

TEUR
Urlaub und variable Vergütung 6.238 4.577 71 4.456 6.046
6.238 4.577 71 4.456 6.046

27. Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Positionen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Übrige Verbindlichkeiten 2.699 2.385
Sonstige Rückstellungen 827 1.004
3.526 3.389

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EB 01.01.2019

TEUR
Verbrauch

TEUR
Auflösung

TEUR
Zuführung

TEUR
Endbestand 31.12.2019

TEUR
Sonstige Rückstellungen 1.004 731 33 587 827
1.004 731 33 587 827

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen sowie sonstige erkennbare Einzelrisiken mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer.

28. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (vertragliche Verbindlichkeiten)

Der Posten resultiert einerseits aus Anzahlungen, die auf Einzelvertragsebene betrachtet, die erbrachten Leistungen übersteigen. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Erläuterungen zu den noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen (Konzernanhangangabe 14). Andererseits sind in diesem Posten auch erhaltene Anzahlungen für Bestellungen von Lizenzen enthalten.

29. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben insgesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und beinhalten in diesem Jahr TEUR 890 (2018: TEUR 780) Verbindlichkeiten für ausstehende Eingangsrechnungen.

30. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Aus den nachfolgenden Tabellen sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, der Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht bei der Gesellschaft den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9. Des Weiteren werden die beizulegenden Zeitwerte (Fair Value) gegenübergestellt, die bei der Gesellschaft sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr mit den entsprechenden Buchwerten übereinstimmen.

Gemäß IFRS 13 ist der Fair Value als Preis definiert, den man im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Dabei ist eine Fair Value-Hierarchie mit drei Bewertungsstufen zu unterscheiden, welche sich danach richten, ob der Fair Value von Finanzinstrumenten auf Grundlage von veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 1), auf Basis von Ableitungen aus veröffentlichten notierten Marktpreisen (Hierarchiestufe 2) oder nicht beobachtbaren Parametern (Hierarchiestufe 3) ermittelt worden ist.

Wertansatz Bilanz nach IFRS 9

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in TEUR zum 31.12.2019 IFRS 9 Kategorie bzw. IFRS 7-Klasse Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value
Noch nicht abgerechnete Leistungen IFRS 15 3.482 3.482 0 0 3.482
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fortgef. AK 20.001 20.001 0 0 20.001
finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) fortgef. AK 430 430 0 0 430
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten fortgef. AK 10.413 10.413 0 0 10.413
Aggregiert nach Klassen/Kategorien
Kredite und Forderungen fortgef. AK 30.844 30.844 0 0 30.844
Noch nicht abgerechnete Leistungen IFRS 15 3.482 3.482 0 0 3.482
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fortgef. AK 1) 4.782 4.782 0 0 4.782
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen fortgef. AK/ IFRS 15 4.967 4.967 0 0 4.967
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgern fortgef. AK/ IFRS 16 8.593 8.593 0 0 8.593
Aggregiert nach Klassen/Kategorien
bewertet zu fortgef. AK fortgef. AK/ IFRS 15 + 16 18.342 18.342 0 0 18.342

1) fortgef. AK: fortgeführte Anschaffungskosten

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in TEUR zum 31.12.2018 IFRS 9 Kategorie bzw. IFRS 7-Klasse Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value
Noch nicht abgerechnete Leistungen IFRS 15 4.526 4.526 0 0 4.526
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fortgef. AK 19.443 19.443 0 0 19.443
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte fortgef. AK 1.033 1.033 0 0 1.033
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten fortgef. AK 9.450 9.450 0 0 9.450
Aggregiert nach Klassen/Kategorien
Kredite und Forderungen fortgef. AK 29.926 29.926 0 0 29.926
Noch nicht abgerechnete Leistungen IFRS 15 4.526 4.526 0 0 4.526
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fortgef. AK 3.689 3.689 0 0 3.689
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen fortgef. AK/ IFRS 15 6.563 6.563 0 0 6.563
Aggregiert nach Klassen/Kategorien
bewertet zu fortgef. AK fortgef. AK/ IFRS 15 10.252 10.252 0 0 10.252
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Kassenbestand und Bankguthaben, noch nicht abgerechnete unfertige Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und für die übrigen Verbindlichkeiten.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten entsprechend den IFRS 9-Kategorien dargestellt:

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in TEUR aus Folgebewertung
aus Zinsen zum Fair-Value Wertberichtigung Zuschreibung Aufzinsung aus Währungsumrechnung
--- --- --- --- --- --- ---
Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie
Fortgeführte Anschaffungskosten 9 0 0 23 0 37
finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 20 0 0 0 0 0
Summe 29 0 0 23 0 37

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in TEUR Nettoergebnis
aus Abgang 2019 2018
--- --- --- --- ---
Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie
Fortgeführte Anschaffungskosten Fortgeführte Anschaffungskosten 59 128 191
finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 20 0
Summe Summe 59 148 191

Die Zinsen aus Finanzinstrumenten sowie die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden im Finanzergebnis erfasst (siehe dazu Konzernanhangsangabe 40 und 41). Davon ausgenommen sind die Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter den Vertriebskosten ausgewiesen werden.

Erträge und Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr nur in unwesentlichem Umfang angefallen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Wertminderungsaufwendungen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten zusammenfassend dargestellt:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Wertminderungsaufwand erfasst in der Kategorie Fortgeführte AK 85 104

31. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die Umsatzabgrenzung von Wartungs- und Serviceverträgen für Software, für die die Rechnungsstellung im Berichtszeitraum erfolgte.

32. Latente Steuern

Aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung in den vergangenen Jahren sowie aufgrund der positiven Ergebnisplanung für die Planjahre 2020 bis 2024 werden bei der USU Software AG aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge des Organkreises in Höhe der passiven latenten Steuern des steuerlichen Organkreises sowie für künftige Planergebnisse gebildet. Dabei wurde die Höhe der Aktivierung auf der Basis vom Aufsichtsrat genehmigten Planergebnisse der USU Software AG für fünf Planjahre ermittelt. Passive latente Steuern werden mit den aktiven latenten Steuern auf Organkreisebene saldiert.

Aktive und passive latente Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Ergebniswirksame Veränderung 2019

TEUR
Erfolgsneutrale Veränderung 2019

TEUR
Aktive latente Steuern:
Verbindlichkeiten IFRS 16 2.450 0 219 2.231
Rückstellungen 173 455 -199 -83
Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte 386 460 -74
Sachanlagen 8 8 0
Übrige Vermögensgegenstände 76 80 -4
Aus Verlustvorträgen 8.786 5.940 2 .846
Aktive latente Steuern, brutto 11.879 6.943 2.788 2.148
Abzüglich Saldierung -3.093 -1.003
Aktive latente Steuer, Saldiert 8.786 5.940
Passive latente Steuern:
Nicht ausgeschüttete Gewinne 337 337 0
Rückstellungen 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte 2.720 2.094 -626
Nutzungsrechte IFRS 16 2.433 0 -202 2.231
Unfertige Leistungen 401 676 275
Sonstige 75 70 -5
Passive latente Steuern, brutto 5.966 3.177 -558 2.231
Abzüglich Saldierung -3.093 -1.003
Passive latente Steuer, Saldiert 2.873 2.174 2.230
Saldo 5.913 3.766 2.230 -83
Bilanzausweis nach Saldierung:
Aktive latente Steuern 8.786 5.940
Passive latente Steuern 2.873 2.174

Zum 31. Dezember 2019 werden aktive latente Steuern auf bestehende inländische Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 1.433 (2018: ca. TEUR 16.687) nicht gebildet, da ein entsprechendes steuerliches Ergebnis in dieser Höhe in nächster Zukunft nicht erwartet wird. Aus dem gleichen Grund wurden auf die ausländischen Verlustvorträge in Höhe von ca. TEUR 8.945 (2018: ca. TEUR 7.135) insgesamt keine aktiven latenten Steuern gebildet. Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, jedoch ist die jährliche Verrechenbarkeit des Verlustvortrages auf Teile des zu versteuernden Einkommens beschränkt.

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

33. Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen wird in der Segmentberichterstattung dargestellt (Konzernanhangsangabe G).

Die Umsatzerlöse nach Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Beratung 49.905 50.420
Lizenzen 15.005 13.300
Wartung 28.739 25.967
Sonstiges 1.981 800
95.630 90.487

34. Herstellungskosten des Umsatzes

Die Herstellungskosten des Umsatzes umfassen folgende Aufwendungen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Personalaufwand 23.603 23.491
Honorare für externe Mitarbeiter 13.617 11.223
Planmäßige Abschreibungen 1.800 754
Sonstige Aufwendungen 7.151 8.085
46.171 43.553

35. Vertriebs- und Marketingaufwendungen

Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Personalaufwand 12.249 11.979
Planmäßige Abschreibungen 1.467 1.081
Sonstige Aufwendungen 5.148 5.735
18.864 18.795

36. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Personalaufwand 7.542 6.715
Planmäßige Abschreibungen 838 285
Sonstige Aufwendungen 3.801 3.598
12.181 10.598

37. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Personalaufwand 12.008 11.615
Planmäßige Abschreibungen 1.761 679
Sonstige Aufwendungen 2.032 3.040
15.801 15.334

38. Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind im Wesentlichen Forschungsgelder aus öffentlicher Hand in Höhe von TEUR 659 (2018: TEUR 553), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 136 (2018: TEUR 127), sowie Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 222 (2018: TEUR 55) ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in Höhe von TEUR 825 Erträge im Zusammenhang mit der Übertragung von Pensionsverpflichtungen der USU GmbH an die AUSUM GmbH zum 1.10.2019 (siehe Konzernanhangsangabe 22).

Bei den Zuwendungen aus öffentlicher Hand handelt es sich um Ertragszuschüsse, die korrespondierend zum bezuschussten Aufwand vereinnahmt werden. Die Zuschüsse sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Forderungen aus Ertragszuschüssen werden unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Unerfüllte Bedingungen und andere Erfolgsaussichten liegen nach Angaben des Vorstands nicht vor.

39. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In diesem Posten enthalten ist u. a. die Umsatzsteuer aus geldwerten Vorteilen in Höhe von TEUR 158 (2018: TEUR 149). Darüber hinaus enthält der Posten Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 67 (2018: TEUR 346).

40. Finanzerträge

Die Finanzerträge enthalten folgende Posten:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Zinserträge 0 27
Ertrag aus Währungsdifferenzen von Guthaben bei Kreditinstituten 80 133
Sonstiges 24 24
Finanzerträge 104 184

41. Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Aufwand aus Währungsdifferenzen
von Guthaben bei Kreditinstituten 42 32
Sonstiges 66 48
Finanzaufwendungen 108 80

42. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Ertragsteuern des Geschäftsjahres -1.017 -2.197
Ertragsteuern für Vorjahre 10 25
Latente Steuern 2.230 322
Steueraufwand (-) / Steuerertrag (+) 1.223 -1.850

Das Einkommen der Gesellschaft unterliegt im Geschäftsjahr 2019 unverändert zum Vorjahr einem Körperschaftsteuersatz von 15 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie eines effektiven Gewerbesteuersatzes von 12,8 %. Der Steuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und effektivem Gewerbesteuersatz beträgt insgesamt 28,6%. Im Organkreis beläuft sich der Steuersatz auf 30,0%.

Latente Steuern auf Zwischengewinne werden jeweils mit dem aktuellen bzw. zukünftig geltenden Steuersatz berechnet.

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Ertragsteuern unter Anwendung des theoretischen Ertragssteuersatzes des Mutterunternehmens:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.050 2 .811
Theoretischer Steueraufwand 28,6 % (2018: 28,6 %) -1.158 -804
Veränderung des theoretischen Steueraufwands aufgrund:
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge/ Nutzung bislang nicht aktivierter Verlustvorträge 2.738 -134
Vornahme einer Wertberichtigung/ Nichtansatz von aktiven latenten Steuern -579 -1.189
Periodenfremde Steuernachzahlungen/-erstattungen 10 25
Steuerfreie Erträge/nicht abzugsfähige Aufwendungen 197 109
Abweichung Steuersätze zum Steuersatz des Konzerns 15 143
Steueraufwand (-) /Steuerertrag (+) 1.223 -1.850

43. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Quartalsdurchschnitt) im Geschäftsjahr betrug:

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2019 2018
Beratung und Services 313 318
Forschung und Entwicklung 201 194
Verwaltung und Finanzen 97 89
Vertrieb und Marketing 94 93
705 694

Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Gehälter 46.557 43.439
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung 8.846 10.361
55.403 53.800

Die Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 1.525 1.643
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 1.190 1.156
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte IFRS 16 2.360 0
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 791 0
5.866 2.799

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte enthalten Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.381 (2018: TEUR 1.408).

F. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von erworbenen Tochterunternehmen werden nur die tatsächlichen Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung gezeigt. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (vergleiche Konzernanhangsangabe 47). Investitionen in Wertpapiere erfolgen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität und weniger unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und werden in der Folge nicht im Finanzmittelfonds ausgewiesen.

Der Cash-Flow aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt, wogegen der Cash-Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit indirekt aus dem Periodenergebnis abgeleitet wird. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzposten um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Veränderungen des Konsolidierungskreises berücksichtigt. Infolgedessen können die Veränderungen der betroffenen Bilanzposten nicht in allen Fällen aus der Konzernbilanz abgeleitet werden.

44. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erzielte die USU-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 einen positiven Cash-Flow von TEUR 9.518 (2018: TEUR 1.996). Für die Ablösung der Pensionsverpflichtung der USU GmbH wurden TEUR 2.500 (2018: TEUR 0) ausbezahlt. Die Zahlungseingänge von Rückdeckungsversicherungen in diesem Zusammenhang beliefen sich auf TEUR 1.729 (2018: TEUR: 0).

45. Cash-Flow aus Investitionstätigkeit

Im Berichtszeitraum 2019 werden Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit von insgesamt TEUR -1.816 ausgewiesen, nachdem im Geschäftsjahr 2018 die Nettoausgaben aus Investitionstätigkeit noch TEUR -1.138 betragen haben.

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte summierten sich auf TEUR 1.853 (2018: TEUR 1.145) und enthalten im Wesentlichen Auszahlungen für Neu- und Ersatzinvestitionen in Hard- und Software.

46. Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit

Der negative Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 6.771 betrifft im Berichtszeitraum die im Geschäftsjahr 2019 erfolgte Dividendenausschüttung an die Aktionäre der USU Software AG in Höhe von TEUR 4.209 (EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien). Für die Ausübung einer Kaufoption für Anteile an der USU SAS wurden TEUR 244 bezahlt. Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 wurden in Höhe von TEUR 2.318 getilgt.

47. Finanzmittelfonds

Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile der flüssigen Mittel und kurzfristigen Kapitalanlagen (Finanzmittelfonds) auf.

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2019

TEUR
2018

TEUR
Fest- und Tagesgelder mit Laufzeit <= 3 Monaten 5.852 5.341
Sichteinlagen 4.543 4.100
Kassenbestand 18 9
10.413 9.450

G. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

IFRS 8 verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente des Konzerns auf Basis des "Management Approach". Danach hat die Einteilung der Berichtssegmente derjenigen für die interne Berichterstattung zu folgen.

USU ist in den zwei Geschäftssegmenten "Produktgeschäft" und "Servicegeschäft" tätig.

Das Leistungsspektrum des Geschäftssegmentes "Produktgeschäft" umfasst diejenigen Aktivitäten, die rund um die USU-Produktpalette in den Märkten für Business Service Management und Knowledge Solutions erbracht werden. Dazu gehören die Produkte und Dienstleistungen um die Themen

Infrastructure Management (effiziente Verwaltung des IT-Bestandes, von Verträgen und Softwarelizenzen),
Service/Change Management (Einhaltung und Formalisierung der IT-Service Prozesse inklusive Beschaffung, Support und Wartung),
Finance Management (Transparenz, Planung und Budgetierung sowie verursachergerechte Verrechnung von IT-Kosten und -Leistungen),
Process Management (Überwachung, Visualisierung und Steuerung sämtlicher für den IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse) sowie
Knowledge Management zur Optimierung wissensintensiver Geschäftsprozesse.

Das Geschäftssegment "Servicegeschäft" beinhaltet Beratungsleistungen im Rahmen von IT-Projekten sowie die individuelle Anwendungsentwicklung. Das Leistungsportfolio adressiert eine breite Palette technisch orientierter Themen, die durch eigene Methodiken und erprobte Prozessmodelle umgesetzt werden. Diese erstrecken sich auf ausgewählte Spezialbereiche, auf die eigenverantwortliche Durchführung von IT-Projekten oder auf die Projektunterstützung mit qualifiziertem IT-Personal.

Die nicht zugeordneten Aktivitäten umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen aus dem administrativen Bereich der Muttergesellschaft (Vorstand, Finanzen, Recht etc.), die Umsätze aus Warenverkäufen an Mitarbeiter und Weiterbelastung von Prämien zur Haftpflichtversicherung an freie Mitarbeiter sowie die Wertpapiere des Umlaufvermögens und die Bankguthaben.

Die interne Steuerung und Berichterstattung basiert auf den in Anmerkung 7 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung nach IFRS. Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand einer Segmentergebnisgröße, die in der internen Steuerung und Berichterstattung als "EBIT" bezeichnet wird.

Die Segmentergebnisgröße EBIT setzt sich zusammen aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz, den Vertriebs- und Marketingaufwendungen, den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, den Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierte immaterielle Vermögenswerte, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem sonstigen betrieblichen Ergebnis.

Segmentvermögen und Segmentschulden werden ebenso wie das Segmentergebnis in Übereinstimmung mit den vom Konzern im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ermittelt.

Die Vermögenswerte der Segmente umfassen grundsätzlich alle Vermögenswerte. Die Vermögenswerte der Segmente schließen Vermögenswerte aus Ertragsteuern sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich Liquidität) aus.

Die Segmentschulden beinhalten grundsätzlich alle Schulden. Die Schulden der Segmente beinhalten nicht die Schulden aus Ertragsteuern, die Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie bestimmte Finanzinstrumente (einschließlich finanzieller Verbindlichkeiten).

Die Informationen in der nachstehenden Tabelle zu den Segmentinvestitionen und den planmäßigen Abschreibungen umfassen die immateriellen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte) und die Sachanlagen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Segmentumsatzerlöse und -ergebnisse auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis übergeleitet.

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in TEUR Produktgeschäft Servicegeschäft Summe Segmente
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 74.349 68.425 21.075 21.789 95.424 90.214
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) 8.149 6.871 1.083 1.858 9.232 8.729
Finanzerträge 23 32 0 1 23 33
Finanzaufwendungen -20 -20 0 0 -20 -20
Ertragsteuern -300 12 -47 348 -347 360
Konzernergebnis 7.852 6.895 1.036 2.207 8.888 9.102
Segmentvermögen/ Konzernvermögen 73.110 67.629 13.769 12.897 86.879 80.526
davon Geschäfts- oder Firmenwerte 36.373 37.164 4.019 4.019 40.392 41.183
Segmentschulden/ Konzernschulden 33.195 24.910 4.798 3.523 37.993 28.433
Segmentinvestitionen 1.329 718 439 382 1.768 1.100
planmäßige Abschreibungen 4.061 2.020 1.296 634 5.357 2.654
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 0 0 0 0
Mitarbeiter (Stichtag 31.12.) 507 496 105 109 612 605

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in TEUR nicht zugeordnet Konzern
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 206 273 95.630 90.486
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) -5.179 -6.022 4.054 2.708
Finanzerträge 80 151 104 184
Finanzaufwendungen -87 -60 -108 -80
Ertragsteuern 1.570 -2.210 1.223 -1.850
Konzernergebnis -3.616 -8.141 5.273 961
Segmentvermögen/ Konzernvermögen 17.581 14.618 104.460 95.144
davon Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 40.392 41.183
Segmentschulden/ Konzernschulden 6.268 7.046 44.261 35.479
Segmentinvestitionen 85 44 1.853 1.144
planmäßige Abschreibungen 509 145 5.075 2.799
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 791 0
Mitarbeiter (Stichtag 31.12.) 99 89 711 694

Intersegmentäre Umsatzerlöse lagen weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Vorjahr vor.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden TEUR 69.168 (2018: TEUR 66.242) bzw. 72,33 % (2018: 73,21 %) der konsolidierten Umsatzerlöse in Deutschland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsatzerlöse betrugen TEUR 26.462 (2018: TEUR 24.245) bzw. 27,67% (2018: 26,79%). Die ausländischen Umsatzerlöse entfallen insbesondere auf die USA TEUR 12.021 (2018: TEUR 7.973), Schweiz TEUR 5.371 (2018: TEUR 5.670), Frankreich TEUR 3.285 (2018: TEUR 3.299) und Österreich TEUR 1.788 (2018: TEUR 1.459). Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse basiert auf dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat. Der Konzern hat keine Transaktionen mit externen Einzelkunden, die sich auf mehr als 10% der Konzernumsatzerlöse belaufen.

Die außerhalb Deutschlands getätigten Investitionen machen 19% des entsprechenden konsolidierten Gesamtwertes aus. Die ausländischen Investitionen entfallen im Wesentlichen auf die Konzerngesellschaften in USA, Tschechien und Frankreich.

Die Überleitung der Segmentvermögenswerte und -schulden zu den Vermögenswerten und -schulden der Gruppe stellt sich wie folgt dar:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Segmentvermögen 86.879 80.526
Nicht zugeordnetes Vermögen
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.737 5.393
Nutzungsrechte IFRS 16 439 0
Finanzanlagen 455 0
Aktive latente Steuern 8.786 5.940
Ertragsteuerforderungen 878 943
Übrige Vermögenswerte 1.286 2.342
17.581 14.618
Konzernvermögen 104.460 95.144

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2019

TEUR
2018

TEUR
Segmentschulden 37.993 28.433
Nicht zugeordnete Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten 264 1.000
Leasingverbindlichkeit IFRS 16 langfristig 214 0
Passive latente Steuern 2.873 1.378
Rückstellungen für Pensionen 0 1.265
Sonstige Ertragsteuerverbindlichkeiten 219 613
Übrige Schulden 2 .698 2.790
6.268 7.046
Konzernschulden 44.261 35.479

H. SONSTIGE ANGABEN

48. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen ("Related Parties") der USU Software AG gelten gemäß IAS 24 Personen oder Unternehmen, die die Gruppe beherrschen oder maßgeblichen Einfluss nehmen können, einschließlich der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat, oder auf die die Gruppe maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Als nahestehende Personen gelten dabei nicht Unternehmen, die bereits im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen sind.

Das oberste Management und die Aufsichtsratsmitglieder sind als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24.9 anzusehen. Im Geschäftsjahr 2019 lagen zwischen dem Vorstand sowie den Aufsichtsratsmitgliedern und den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen nahestehenden Personen und Unternehmen die nachstehend beschriebenen Geschäftsbeziehungen vor.

Der Vorstand bestätigt, dass alle nachfolgend beschriebenen Transaktionen mit nahestehenden Parteien zu Bedingungen ausgeführt wurden, wie sie der Gesellschaft auch von fremden Dritten gewährt worden wären.

48.1 Udo Strehl/AUSUM GmbH (AUSUM)

Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu Kostenerstattungen seitens der USU GmbH an die AUSUM in Höhe von TEUR 16 (2018: TEUR 2). Offene Posten bestanden zum 31.12.2019 in Höhe von TEUR 9. Demgegenüber wurden der AUSUM von der USU GmbH 2019 anteilige Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 7 (2018: TEUR 7) in Rechnung gestellt.

Mit Wirkung zum 01.10.2019 wurden die Pensionsverpflichtungen der USU GmbH für den ehemaligen Vorstand und jetziges Aufsichtsratsmitglied auf die AUSUM GmbH schuldrechtlich übertragen. Die AUSUM GmbH hat die Pensionsverpflichtung zum 01.10.2019 mit allen rechtlichen und faktischen Pflichten übernommen. Einzelheiten hierzu finden sich in der Konzernanhangsangabe 22 - Pensionsrückstellungen.

Die USU GmbH hat von der AUSUM GmbH (2018: von Karin Weiler-Strehl) das Verwaltungsgebäude Spitalhof in Möglingen angemietet. Wird das Mietverhältnis nicht spätestens 24 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich um weitere 4 Jahre. Das Mietverhältnis ist derzeit ungekündigt, mit Laufzeit bis zum 31.12.2021. Derzeit beträgt die monatliche Gesamtmiete TEUR 21 (2018: TEUR 21) zuzüglich Nebenkosten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden der USU GmbH für die Vermietung des Verwaltungsgebäudes sowie der Stellplätze TEUR 255 (2018: TEUR 263) in Rechnung gestellt.

Zum 31.12.2019 bestanden keine offenen Posten.

48.2 Karin Weiler-Strehl

Die USU GmbH beauftragt über die AUSUM Frau Karin Weiler-Strehl, die Ehefrau von Herrn Udo Strehl, auf Einzelvertragsbasis mit Beratungsleistungen. Die Aufwendungen aus diesen Beratungsverträgen mit Frau Weiler-Strehl betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 35 (2018: TEUR 36).

Darüber hinaus hat die USU Software AG von Frau Karin Weiler-Strehl ein Büro in der Münchinger Straße in Möglingen angemietet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Mietzahlungen in Höhe von TEUR 10 (2018: TEUR 10) geleistet.

Zum 31.12.2019 bestanden keine offenen Posten.

48.3 Stefan Merkel/Lysant GmbH (Lysant)

Die USU beauftragte die Lysant über Herrn Stefan Merkel mit der fachlichen Beratung und Unterstützung im Umfeld Testmanagement und Fachkonzeption. Im Berichtsjahr wurden an die Lysant Aufträge in Höhe von TEUR 0 (2018: TEUR 134) vergeben. Auftragseingänge von der Lysant wurden in Höhe von TEUR 43 (2018: TEUR 22) verzeichnet. Zum 31.12.2019 bestanden keine offenen Posten.

48.4 Darlehen an Aktionäre

Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine Darlehensforderungen.

48.5 Bezüge des obersten Managements und des Aufsichtsrats

Die Geschäfte der Gruppe werden verantwortlich von den Vorständen der USU Software AG geleitet:

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Bernhard Oberschmidt (Chief Executive Officer)
Dr. Benjamin Strehl (Executive Vice President)
Bernhard Böhler (Executive Vice President)

Die Bezüge der Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 820 (2018: TEUR 888).

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Fixe Vergütung: TEUR 501 (2018: TEUR 501)
Variable Vergütung: TEUR 228 (2018: TEUR 295)
Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung Firmenfahrzeuge: TEUR 49 (2018: TEUR 50)
Beitragsorientierte Pensionsaufwendungen: TEUR 42 (2018: TEUR 42)

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 betrugen TEUR 129 (2018: TEUR 120). Regelungen über die Vergütung des Aufsichtsrates finden sich im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns im Kapitel "Vergütungsbericht".

49. Honorare des Abschlussprüfers

a) Abschlussprüfungen (Einzelabschlüsse und Konzernabschluss) TEUR 145 (2018: TEUR 194)

b) Sonstige Leistungen TEUR 7 (2018: TEUR 6)

Neben den Leistungen für Abschlussprüfung wurden noch sonstige Leistungen an das Mutterunternehmen und seine beherrschten Tochterunternehmen erbracht. Diese umfassen prüferische Einschätzungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2019.

50. Sonstige Angaben

50.1 Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2018 sowie zum 31. Dezember 2019 bestanden keine abgabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

50.2 Leasing

Ab 2019 werden Leasingvermögenswerte unter Beachtung der Vorschriften des IFRS 16 Standards als separater Bilanzposten dargestellt. Zahlungen im aktuellen Geschäftsjahr für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse, die linear als Aufwand erfasst werden, sind in Höhe von TEUR 518 entstanden.

Es ist anzunehmen, dass die berücksichtigten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten Bestand haben und entsprechende finanzielle Mittel in Form von Leasingzahlungen abfließen werden. Etwaige Kündigungsoptionen sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Sollte ein Vertrag vorzeitig gekündigt werden, fließt dies zum Zeitpunkt der Kündigung oder wenn diese sehr wahrscheinlich ist, in die Bewertung ein. Folglich reduziert sich das Nutzungsrecht, die Leasingverbindlichkeit und der Mittelabfluss.

Bereits abgeschlossene Leasingverhältnisse, deren Vertragsbeginn nach dem 31.12.2019 liegen, sowie etwaige Vertragsverlängerungsoptionen werden erst zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bzw. bei Wahrnehmung der Option bilanziell berücksichtigt. Hier ist künftig ebenfalls von einem Mittelabfluss in Höhe von TEUR 350 p. a. auszugehen. Aus kurzfristigen und geringwertigen Leasingverhältnissen wird 2020 voraussichtlich ein Mittelabfluss von TEUR 18 resultieren.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind mit Ausnahme der unter Konzernanhangsangabe 22 beschriebenen Verbindlichkeit und der nachstehenden Leasingverbindlichkeiten kurzfristiger Natur, d. h. innerhalb eines Jahres fällig.

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in TEUR < 1 Jahr 1Jahr bis 5 Jahre >5 Jahre Gesamt
Vertragliche zukünftige Leasingzahlungen 2.706 3.443 2.630 8.779
- davon Gebäude & Bauten 1.802 2.879 2.630 7.311
- davon PKW 607 564 0 1.171
- davon Software 297 0 0 297

Zukünftig werden unter aktuellen Voraussetzungen auch weiterhin Leasingverhältnisse für Gebäude und Kraftfahrzeuge eingegangen. Form und Umfang der Leasingverhältnisse werden dabei jedoch weitestgehend konstant bleiben.

Die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten setzen sich zum 31.12.2019 wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
Nutzungsrechte
Gebäude 7.070
Software 297
Betriebs- und Geschäftsausstattung 0
Kraftfahrzeuge 1.166
8.533

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2019

TEUR
Leasingverbindlichkeiten
Kurzfristig 3.083
Langfristig 5.510
8.593

Im Geschäftsjahr sind Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 6.268 zugegangen.

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Aufteilung nach Klassen: 2019

TEUR
Zugang Nutzungsrechte
Gebäude 5.097
Software 313
Betriebs- und Geschäftsausstattung 0
Kraftfahrzeuge 858
6.268

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:

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2019

TEUR
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Gebäude 1.567
Software 278
Betriebs- und Geschäftsausstattung 0
Kraftfahrzeuge 515
2.360
Zinsaufwendungen (in den Finanzierungsaufwendungen enthalten) 20
Aufwendungen i. Z. m. kurzfristigen Leasingverhältnissen (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen) 500
Aufwendungen i. Z. m. Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in den o.g. kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen) 18
Aufwendungen i. Z. m. variablen Leasingzahlungen, die nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten sind (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen) 0

Die gesamten Auszahlungen für Leasing beliefen sich in 2019 auf TEUR 2.318.

Für die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Zahlungen aus Leasing- und Mietverträgen in 2018 wurden ab dem 01.01.2019 Nutzungsrechte angesetzt.

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2018

TEUR
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen
In den nächsten 12 Monaten 936
In den nächsten 13 bis 60 Monaten 499
In mehr als 60 Monaten 0
1.435
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Gebäudemiete
In den nächsten 12 Monaten 2.078
In den nächsten 13 bis 60 Monaten 3.113
In mehr als 60 Monaten 44
5.235
6.670

51. Rechtsstreitigkeiten, sonstige Eventualschulden und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Gesellschaft kann im Zuge ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einschließlich Fragen der Produkthaftung und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass künftig aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen können, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft, ihre Finanzlage oder ihr betriebliches Ergebnis haben könnten. Nach Einschätzung der Gesellschaft und ihrer Rechtsberater zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 sind in den gegenwärtig anhängigen Rechtsverfahren Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage zu Lasten der Gruppe nicht zu erwarten.

Aufgrund der Entwicklungen der Covid-19 Krise wurde der Prognosebericht entsprechend ergänzt. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im zusammengefassten Lagebericht

Bis zur Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand ergaben sich keine weiteren nennenswerten Ereignisse, über die zu berichten wäre.

52. Organe

52.1 Vorstand

Dem Vorstand der Muttergesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2019 an:

Bernhard Oberschmidt,

Vorsitzender des Vorstands, Diplom-Ökonom

Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr Dental SE,

Bietigheim-Bissingen

Bernhard Böhler,

stellvertretender Vorsitzende des Vorstands

(bis 31.12.2019)

Dr. Benjamin Strehl,

Dipl.-Kaufmann

Aufsichtsratsmitglied der Marc O'Polo AG,

Stephanskirchen

Die Gesamtbezüge des aktiven Vorstands beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 820. Einzelheiten hierzu werden im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter "Vergütungsbericht" erläutert.

52.2 Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2019 an:

Udo Strehl, Vorsitzender

Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen

Erwin Staudt,

Unternehmensberater, Leonberg

Aufsichtsratsmitglied der Grenke AG, Baden-Baden

(bis 14.05.2019)

Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG,

Darmstadt

Aufsichtsratsmitglied der USU GmbH, Möglingen Beiratsmitglied der Interstuhl Büromöbel GmbH & Co.

KG, Meßstetten

Gabriele Walker-Rudolf, (seit 17. Januar 2019)

Partner der Drees & Sommer SE, Stuttgart

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 129. Daneben hat die USU Software AG im Berichtsjahr einen Ertrag aus der Auflösung der verbleibenden Rückstellung für AR-Vergütungen aus dem Jahr 2018 in Höhe von TEUR 18 erzielt. Einzelheiten hierzu werden im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter "Vergütungsbericht" erläutert.

53. Finanzielles Risikomanagement

Die Gruppe unterliegt mit ihren finanziellen Aktivitäten verschiedenen Risiken, deren Messung, Steuerung und Überwachung durch ein systematisches Risikomanagement erfolgt. Nachstehend wird im Einzelnen auf das Management von Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Marktrisiken (Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Effektenkursrisiken) eingegangen.

53.1 Kreditrisiken

Die Gruppe ist Kreditrisiken im Bereich der flüssigen Mittel und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt.

Flüssige Mittel werden bei anerkannten Kreditinstituten gehalten bzw. von Unternehmen mit guter Bonität erworben. Die Gruppe beobachtet ständig die Kreditwürdigkeit dieser Unternehmen und erwartet keine Ausfälle. Da keine Sicherheiten vorhanden sind, ist das maximale Risiko im Falle eines Ausfalls der bilanzierte Betrag.

Die Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine fortlaufende Überprüfung der Bonität der Gegenparteien minimiert. Da mit den Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen getroffen werden, stellt die Gesamtheit der bei den Vermögenswerten ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar.

Für den Fall, dass der Gruppe Sachverhalte bekannt sind, die die Fähigkeit eines bestimmten Kunden, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, mindern könnte, erfasst die Gruppe eine Einzelwertberichtigung bezüglich der fälligen Beträge und vermindert die Netto-Forderungen auf den Betrag, den die Gruppe in angemessener Weise als erzielbar erachtet. Darüber hinaus erfasst die Gruppe Risiken aus der Einbringlichkeit von Forderungen im Rahmen einer Portfoliobewertung.

Bei den weder überfälligen noch im Wert geminderten finanziellen Vermögenswerten deuten (ebenso wie im Vorjahr) keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

53.2 Liquiditätsrisiken

Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen liquide Mittel, die die Gruppe weitgehend aus dem laufenden Geschäftsbetrieb deckt. Ferner bestehen Kreditlinien zur Abdeckung eventueller Liquiditätsengpässe.

53.3 Zinsbedingte Cash-Flow-Risiken

Marktzinssatzänderungen wirken sich bei der USU Software AG im Wesentlichen auf den Cash-Flow aus den Geldanlagen aus. Wenn das Marktzinssatzniveau zum 31. Dezember 2019 um 1 % höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis und das Eigenkapital um jeweils TEUR 108 (31. Dezember 2018: TEUR 105) höher (geringer) gewesen.

53.4 Wechselkursrisiken

Die Gesellschaft tätigt in gewissem Umfang Fremdwährungstransaktionen und ist deshalb Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die entsprechend Auswirkungen auf die in EUR ausgewiesenen Vermögenswerte und Erträge haben. Ebenso entstehen Transaktionsrisiken bei auf ausländische Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten. Auf die Angaben von Sensitivitäten wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

54. Zusätzliche Angaben zum Kapital

Die USU Software AG unterliegt keinen externen oder satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer hohen Eigenkapitalfinanzierung, um mit dieser finanziellen Flexibilität ihre Wachstumsziele zu erreichen, zudem wird von Kundenseite eine hohe Eigenkapitalquote und Liquidität als Investitionssicherheit gefordert.

Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember 2019 und 2018:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Veränderung
Langfristige Schulden 10.439 5.750 81,5 %
Kurzfristige Schulden 33.823 29.729 13,8 %
Fremdkapital 44.262 35.479 24,8 %
Eigenkapital 60.198 59.665 0,9 %
Bilanzsumme 104.460 95.144 9,8 %
Eigenkapitalquote 57,6 % 62,7 %

Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr keine Nettofinanzschulden, da die liquiden Mittel die verzinslichen Verbindlichkeiten übersteigen. Die Aufrechterhaltung der bestehenden Kapitalstruktur kann dabei beispielsweise durch die Ausweitung des Bilanzgewinns infolge positiver zukünftiger Jahresüberschüsse oder die Ausgabe neuer Anteile erreicht werden.

55. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die folgenden, in den Konzernabschluss der USU Software AG einbezogenen, inländischen Tochterunternehmen haben für das Geschäftsjahr 2019, Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:

USU GmbH, Möglingen
Aspera GmbH, Aachen
LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen
Omega Software GmbH, Obersulm
Openshop Internet Software GmbH, Möglingen

I. WERTPAPIERGESCHÄFTE DER ORGANE

Die folgende Tabelle ist im Zusammenhang mit den in den Zwischenberichten der USU Software AG veröffentlichten Angaben zum Wertpapierbesitz der Organe der Gesellschaft zu lesen. Von Organmitgliedern der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2019 Aktien der USU Software AG, Möglingen, in folgendem Umfang gehalten:

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Meldepflichtiger Wertpapierbesitz (Stück) 2019 Aktien 2018 Aktien
Vorstand
Bernhard Oberschmidt 162.518 156.518
Bernhard Böhler 167.572 167.572
Dr. Benjamin Strehl 0 0
Aufsichtsrat
Udo Strehl *) 5 .000 5 .000
Erwin Staudt 100.000 100.000
Gabriele Walker-Rudolf 0 0

*) Über die AUSUM GmbH werden Herrn Udo Strehl als Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft gemäß § 34 (1) S.1 Nr. 1 WpHG n.F. zusätzlich 5.347.013 (2018: 5.340.014) Stimmrechte an der USU Software AG zugerechnet. Zusätzlich werden über die "Wissen ist Zukunft-Stiftung" Udo Strehl als Geschäftsführer dieser Stiftung 32.000 (2018: 32.000) Stimmrechte an der USU Software AG gemäß § 34 (1) S.1 Nr. 1 WpHG n.F. zugerechnet.

Am 03.01.2019, 29.03.2019, 01.04.2019 und 23.05.2019 hat die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter der Aufsichtsratsvorsitzende der USU Software AG, Udo Strehl ist, insgesamt 6.999 Aktien der USU Software AG an der Börse Stuttgart gekauft. 6.000 Aktien der USU Software AG wurden von Bernhard Oberschmidt am 23.05.2019 erworben. Beide Wertpapiergeschäfte wurden nachfolgend der USU Software AG mitgeteilt. Die Gesellschaft hat ihrerseits diese Mitteilung über die Wertpapiergeschäfte pflichtgemäß veröffentlicht.

Aktienoptionen und Wandelobligationen der USU Software AG werden von den Organmitgliedern nicht gehalten.

J. DIVIDENDENZAHLUNG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen eine Dividendenzahlung in Höhe von TEUR 4.209 (EUR 0,40 je Aktie) vor.

K. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 12. Dezember 2019 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu-software. de dauerhaft zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Konzernabschluss enthalten.

Möglingen, 13. März 2020

USU Software AG

Bernhard Oberschmidt, Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl, Mitglied des Vorstands

ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

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Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2019

TEUR
Währungsanpassung

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Stand am 31.12.2019

TEUR
Stand am 1.1.2019

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Software/ Auftragsbestand 9.643 0 573 0 10.216 7.103
Namens- und Markenrechte 2.532 0 0 0 2.532 521
Wartungsverträge/ Vorteilhafte Veträge 3.621 0 0 0 3 .621 3.439
Kundenstamm 9.669 0 0 0 9.669 7.499
25.465 0 573 0 26.038 18.562
Geschäfts- oder Firmenwerte 64.101 0 0 0 64.101 22.918
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 186 -1 315 70 430 67
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.766 13 965 508 6.236 3.728
5.952 12 1.280 578 6.666 3.795
Nutzungsrechte
Software 262 0 313 0 575 0
Grundstücke und Bauten 3.540 0 5.097 0 8.637 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 823 0 858 0 1.681 0
4.625 0 6.268 0 10.893 0
100.143 12 8.121 578 107.698 45.275

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Währungsanpassung

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Stand am 31.12.2019

TEUR
Stand am 31.12.2019

TEUR
Stand am 31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Software/ Auftragsbestand 0 533 0 7.636 2.580 2.540
Namens- und Markenrechte 0 0 0 521 2 .011 2.011
Wartungsverträge/ Vorteilhafte Veträge 0 91 0 3.530 91 182
Kundenstamm 0 901 0 8.400 1.269 2.170
0 1.525 0 20.087 5.951 6.903
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 791 0 23.709 40.392 41.183
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 121 70 118 312 119
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9 1.069 480 4.326 1.910 2.038
9 1.190 550 4.444 2.222 2.157
Nutzungsrechte
Software 0 278 0 278 297 262
Grundstücke und Bauten 0 1.567 0 1.567 7.070 3.540
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 515 0 515 1.166 823
0 2.360 0 2.360 8.533 4.625
9 5.866 550 50.600 57.098 54.868

ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

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Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2018

TEUR
Währungsanpassung

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Stand am 31.12.2018

TEUR
Stand am 1.1.2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Software/ Auftragsbestand 10.145 0 58 560 9.643 7.038
Namens- und Markenrechte 2.532 0 0 0 2.532 521
Wartungsverträge/ Vorteilhafte Veträge 3.621 0 0 0 3 .621 3.322
Kundenstamm 9.669 0 0 0 9.669 6.599
25.967 0 58 560 25.465 17.480
Geschäfts- oder Firmenwerte 64.101 0 0 0 64.101 22.918
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 234 0 0 48 186 95
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.223 7 1.086 550 5.766 3.132
5.457 7 1.086 598 5.952 3.227
95.525 7 1.144 1.158 95.518 43.625

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Währungsanpassung

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Stand am 31.12.2018

TEUR
Stand am 31.12.2018

TEUR
Stand am 31.12.2017

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Software/ Auftragsbestand 0 625 560 7.103 2.540 3.107
Namens- und Markenrechte 0 0 0 521 2 .011 2.011
Wartungsverträge/ Vorteilhafte Veträge 0 117 0 3.439 182 299
Kundenstamm -1 901 0 7.499 2 .170 3.070
-1 1.643 560 18.562 6.903 8.487
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 0 22.918 41.183 41.183
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 19 47 67 119 139
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 1.137 545 3.728 2.038 2.091
4 1.156 592 3.795 2.157 2.230
3 2.799 1.152 45.275 50.243 51.900

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die USU Software AG, Möglingen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der USU Software AG, Möglingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung und die in Abschnitt XI. enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschlussabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB i. V.m. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

2) Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Beratungsleistungen und Wartungsleistungen

Zu 1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Das Risiko für den Abschluss

In dem Konzernabschluss der USU Software AG (nachfolgend: USU) wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 40,4 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 38,7 % der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.

Im Geschäftsjahr erfolgte eine Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwertes der USU SAS in Höhe von TEUR 791.

Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Es wurde dabei ein Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen verwendet. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 7.1, 7.3 und 10. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen Markterwartungen überzeugt.

Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanungen wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2019 beurteilt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den gesetzlichen Vertretern auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer bzw. keiner Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind bzw. entsprechend abgewertet wurden.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Zu 2) Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Beratungsleistungen und Wartungsleistungen

a) Das Risiko für den Abschluss

Der Konzern erzielt Umsätze aus der Lizenzvergabe von Softwareprodukten an Endkunden, aus Beratungsdienstleistungen im Softwareumfeld sowie aus Wartungsverträgen.

Die Umsatzerlöse aus der Softwarelizenz sind dann realisiert, wenn die Lieferung erfolgt ist, der Kaufpreis festgesetzt oder bestimmbar ist, die Vereinnahmung angemessen sichergestellt ist und nachweislich eine Vereinbarung besteht. Die den Beratungsdienstleistungen zugerechneten Umsatzerlöse werden mit Erbringung der Leistungen realisiert. Die den Wartungsaufträgen zugerechneten Umsatzerlöse werden anteilig über die Vertragsdauer berücksichtigt.

Die Gruppe bietet Kombinationen ihrer Leistungen ihren Kunden im Rahmen eines einzelnen Vertrages (Kombinationsvertrag-Lizenz und Wartung) oder in mehreren separaten Verträgen (VertragsbündelLizenz, Wartung und Beratung) an.

Soweit das Vertragsbündel oder der Kombinationsvertrag insgesamt keinen nach IFRS 15 zusammenzufassenden Vertrag darstellt, realisiert die Gruppe die aus diesen Vertragsbündeln oder Kombinationsverträgen resultierenden Umsatzerlöse gemäß den Verkaufswerten der einzelnen Leistungen. Die Ermittlung des Einzelpreises wird anhand des Preises festgestellt, der verlangt werden würde, wenn eine Leistung getrennt verkauft würden.

Wartungserlöse werden in der Regel über den Zeitraum der erbrachten Wartungsleistungen erfasst. Für Wartungen wird der übliche Preis auf Grundlage von Verlängerungssätzen für Wartungen gleicher Dauer, bzw. soweit diese nicht vorliegen, an der vom Vorstand der Gruppe verabschiedeten Preisliste bestimmt. In den Fällen, in denen die zu erbringende Beratungsdienstleistung oder Wartung des Vertragsbündels den üblichen Preis unterschreitet, werden die Differenzbeträge zu den üblichen Preisen der Beratungsdienstleistung oder Wartung aus dem realisierten Lizenzumsatz abgegrenzt und entsprechend über den Zeitraum der Erbringung der Beratungsdienstleistung bzw. der Wartung realisiert.

In den Fällen, in denen die Zahlung der Lizenzgebühren von der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen abhängig ist, die die Software in ihrer Funktionalität wesentlich verändern oder erweitern, werden die Umsätze für die Softwarelizenz und Beratungen abgegrenzt und nach dem Fertigstellungsgrad der Beratungsdienstleistung realisiert. Der zu realisierende Umsatz- und Ertragsanteil wird dabei durch das bisher erbrachte Beratungsvolumen zum geschätzten Gesamtdienstleistungsvolumen bei Fertigstellung bemessen. Aufwendungen für nachträgliche Änderungen seitens des Kunden werden in den noch nicht abgerechneten Leistungen berücksichtigt, sofern ihre Realisierung wahrscheinlich ist und sie hinreichend zuverlässig geschätzt werden können.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung basiert auf Schätzungen. Aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten ist es möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind insbesondere in den Abschnitten 7.17 und 33. des Konzernanhangs enthalten.

Aufgrund der verschiedenen Arten der Umsatzerzielung bei Softwarelizenzen, Beratungsdienstleistungen und Wartungsleistungen war die Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wir haben die Übereinstimmung der von USU angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS gewürdigt. Für eine Stichprobe der im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse haben wir durch die Überprüfung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der USU aus den Bereichen Rechnungslegung und/oder Vertrieb ein Verständnis über die Transaktion erlangt. Wir haben darüber hinaus Saldenbestätigungen von den jeweiligen Kunden eingeholt, um die von USU bilanzierten Forderungen zum Bilanzstichtag verifizieren zu können und beurteilt, ob USU alle separaten Bilanzierungseinheiten ordnungsgemäß identifiziert und den Transaktionspreis für solche Einheiten auf Basis der Methode der relativen beizulegenden Zeitwerte zugeordnet hat. Ebenso haben wir beurteilt, ob die für jede separate Bilanzierungseinheit geltenden Rechnungslegungsgrundsätze zur Realisierung der Umsatzerlöse angemessen angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. Ferner haben wir die Angemessenheit der zugehörigen Konzernanhangangaben beurteilt.

Wir halten die von USU ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen und Dienst- und Wartungsleistungen im Geschäftsjahr 2019 für geeignet, eine sachgerechte Abbildung im Konzernabschluss zu ermöglichen. Für die im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossenen und von uns überprüften Softwarevereinbarungen war eindeutig nachvollziehbar, welche der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Realisierung der Umsatzerlöse anzuwenden war.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung,
die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung,
den Bericht des Aufsichtsrats
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und
die im Abschnitt XI. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB i. V. m § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß.

BILANZ ZUM 31. 12. 2019

Aktiva

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Stand am 31.12.2019

EUR
Stand am 31.12.2018

EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte 95.694,95 4.091,69
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.010,94 26.101,27
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 48.649.994,58 49.399.995,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Unfertige Erzeugnisse 1.107,48 0, 00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 211.820,68 207.591,21
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 16.736.666,46 7.709.025,26
3. Sonstige Vermögensgegenstände 964.677,94 2.056.328,06
17.913.165,08 9.972.944,53
III. Flüssige Mittel 452.096,96 1.692.126,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 183.487,09 158.059,90
67.320.557,08 61.253.319,12
PASSIVA
Stand am 31.12.2019

EUR
Stand am 31.12.2018

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (Bedingtes Kapital TEUR 378; i. V. TEUR 378) 10.523.770,00 10.523.770,00
II. Kapitalrücklage 13 .644.662,64 13 .644.662,64
III. Bilanzgewinn 8.139.749,51 6.283.753,39
32.308.182,15 30.452.186,03
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 218.000,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 978.326,73 1.574.798,33
1.196.326,73 1.574.798,33
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 7.122,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 223.752,97 213.976,41
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 33.470.353,42 28.648.082,51
4. Sonstige Verbindlichkeiten 68.726,86 308.745,35
33.762.833,25 29.177.926,77
D. Rechnungsabgrenzungsposten 53.214,95 48.407,99
67.320.557,08 61.253.319,12

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019

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2019

EUR
2018

EUR
1. Umsatzerlöse 4.890.702,95 3.803.253,16
2. Erhöhung (i. V. Verminderung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.107,48 -10.209,32
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.736.361,88 1.900.852,78
7.628.172,31 5.693.896,62
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 250.906,58 114.550,99
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 146.886,58 83.788,28
397.793,16 198.339,27
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.675.883,61 3.394.443,87
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (davon für Altersversorgung TEUR 2; i. V. TEUR 2) 489.698,27 455.468,79
4.165.581,88 3.849.912,66
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 16.931,34 62.783,40
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 1.000.000,00 0,00
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.582.910,75 5.902.855,04
-4.535.044,82 -4.319.993,75
8. Erträge aus Beteiligungen 0, 00 5.000.000,00
9. Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen 12.645.946,72 4.149.170,72
10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 25.567,44 0,00
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 63.398,45 59.333,91
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 750.000,00 0,00
13. Aufwendungen aus Verlustübernahme 503,78 0,00
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 443.876,19 475.588,61
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 941.348,55 68.916,62
16. Ergebnis nach Steuern 6.064.139,27 4.344.005,65
17. Erstattete Steuern (i. V. Sonstige Steuern) -1.364,85 25.670,10
18. Jahresüberschuss 6.065.504,12 4.318.335,55
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.074.245,39 1.965.417,84
20. Bilanzgewinn 8.139.749,51 6.283.753,39

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

A. Allgemeine Hinweise

Die USU Software AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 206442 eingetragen und hat ihren Firmensitz im Spitalhof, 71696 Möglingen, Deutschland.

Der Jahresabschluss der USU Software AG wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Als börsennotierte Gesellschaft gilt die USU Software AG gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden.

Die Betragsangaben erfolgen - soweit nicht anders vermerkt - in Tausend Euro (TEUR).

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (zuzüglich Nebenkosten), vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.

Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von weniger als EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen planmäßig in der Regel nach Maßgabe steuerlich zulässiger Sätze ermittelt. Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, soweit es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die nicht abgerechneten unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die angefallenen, einzeln nachgewiesenen Arbeitszeiten, bewertet zu Einzelkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten. Vom Wahlrecht der Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Zinsen für Fremdkapital werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Bezogene Fremdleistungen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr werden zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, erst in der Zukunft sich bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Mitarbeiter einschließlich der Mitglieder des Vorstands der USU Software AG basieren auf der individuellen Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der jeweils realisierten Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zielgrößen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB nach dem bilanzorientierten temporary-Konzept ermittelt. Latente Steuern werden für die USU Software AG unter Einbeziehung ihrer Organgesellschaften insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Geschäfts-/Firmenwert, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge der USU Software AG berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz (zum 31.12.2019: rd. 30,2 %).

Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet. Bei der USU Software AG verbleibt nach Verrechnung ein Überhang aktiver latenter Steuern. Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) keinen Gebrauch gemacht.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung an der USU SAS, Frankreich, wurde in Höhe von 750 TEUR außerplanmäßig abgeschrieben.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 12.646 (2018: TEUR 4.150) aus Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften und mit TEUR 4.005 aus einem kurzfristigen Darlehen sowie im Übrigen aus Dienstleistungen.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Vorsteuern in Höhe von TEUR 9 (2018: TEUR 10), die im Folgejahr abzugsfähig sind.

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in unverändert 10.523.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 2.630.942,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen und/oder, wenn und soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft begeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt - und zwar weder im Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien - und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf neue oder zurückerworbene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder veräußert wurden sowie auf den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen - auch zum Aktientausch - sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, auszuschließen.

Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017, einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung aus den Jahren 2000 und 2004 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf TEUR 378 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Gewährung von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2019 waren keine Optionsrechte ausstehend.

4. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Bonusverpflichtungen (TEUR 530), Jahresabschluss (TEUR 94), sowie für Urlaub (TEUR 143).

5. Verbindlichkeiten

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Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 -5 Jahre
Art der Verbindlichkeiten 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen 0 7 0 7 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 224 214 2 24 214 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 33.470 28.648 7.278 5.123 26.192 23.525
Sonstige Verbindlichkeiten 69 309 69 59 0 250
(davon aus Steuern) (69) (58) (69) (58) (0) (0)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) (0) (0) (0) (0) (0) (0)
33.763 29.178 7.571 5.403 26.192 23.775

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 32.234, 2018: TEUR 28.365), die in Höhe von TEUR 32.234 (2018: TEUR 28.365) durch eine Globalzession der Forderungen besichert sind. TEUR 1.235 (2018: TEUR 283) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

6. Umsatzerlöse

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2019

TEUR
2018

TEUR
Beratung 219 256
Lizenzen 441 0
Wartung 31 443
Sonstiges 4.200 3.104
4.891 3.803

Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 4.781 (2018: TEUR 3.763) aus dem Inland und in Höhe von TEUR 110 (2018: TEUR 40) aus dem Ausland.

7. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 2.736 (2018: TEUR 1.901) resultieren im Wesentlichen aus Dienstleistungen für Konzernunternehmen (TEUR 2.039, 2018: TEUR 1.165) und Forschungsgeldern in Höhe von TEUR 457 (2018: TEUR 514).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (2018: TEUR 77) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 126 (2018: TEUR 18).

8. Abschreibungen

Das an ein Tochterunternehmen gewährte kurzfristige Darlehen wurde in Höhe von TEUR 1.000 außerplanmäßig abgeschrieben.

9. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von weniger als TEUR 1 (2018: TEUR 1).

10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/ Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Gesellschaft hat mit der Openshop Internet Software GmbH am 2. März 2000 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Es wurde mit der Omega Software GmbH am 19. Mai 2005, mit der LeuTek GmbH am 29. Dezember 2006 sowie mit der Aspera GmbH am 31. Mai 2012 jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Diese wurden 2014 im Hinblick auf steuerliche Erfordernisse geringfügig angepasst. Danach haben sich die beteiligten Unternehmen verpflichtet, während der Dauer des Vertrages ihren gesamten Gewinn an die USU Software AG abzuführen. Eine Einstellung in die freien Rücklagen ist nur mit Zustimmung durch die USU Software AG möglich. Im Gegenzug hat sich die USU Software AG verpflichtet, jeden während der Dauer des Vertrages entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, wenn dieser nicht durch die Auflösung von während der Dauer dieses Vertrages gebildeten freien Rücklagen ausgeglichen werden kann.

Mit Datum vom 06.05.2019 besteht mit der USU GmbH ein Ergebnisabführungsvertrag, der rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres wirksam wurde.

Der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 von der USU GmbH, der LeuTek GmbH, der Aspera GmbH und der Omega Software GmbH erzielte Gewinn wurde von der USU Software AG aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages entsprechend vereinnahmt. Der von der Openshop Internet Software GmbH ausgewiesene Verlust in 2019 in Höhe von TEUR 1 wurde von der USU Software AG ausgeglichen.

Die Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen betreffen mit TEUR 12.646 (2018: TEUR 4.149) verbundene Unternehmen.

11. Finanzergebnis

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 62 (2018: TEUR 35) verbundene Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 442 (2018: TEUR 472) verbundene Unternehmen.

12. Steuern vom Einkommen und Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 35 (2018: TEUR 35) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 44 (2018: TEUR 0) enthalten.

13. Sonstige Steuern

In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (2018: TEUR 26) und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2 (2018: TEUR 0) enthalten.

E. Sonstige Angaben

Angaben zum Anteilsbesitz

Die USU Software AG besitzt jeweils 100 % der Anteile an nachfolgend aufgelisteten Gesellschaften. Die Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis stellen dabei die nach jeweils landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften bilanzierten Werte dar:

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Eigenkapital 31.12.2019

in TEUR
Jahresergebnis 2019

in TEUR
USU GmbH, Möglingen 1) 30.368 5.716
LeuTek GmbH, Leinfelden-Echterdingen 1) 1.380 2.595
Omega Software GmbH, Obersulm 1) 970 83
Openshop Internet Software GmbH, Möglingen 1) -667 -1
Aspera GmbH, Aachen 1) 300 4.252
Aspera Technologies Inc., Boston, USA -4.021 -909
USU SAS, Paris, Frankreich -2.047 -1.134

1) Jahresergebnis vor/Eigenkapital nach Ergebnisabführung an die USU Software AG.

Die USU Consulting GmbH i.L., Sursee, Schweiz, wurde vollständig liquidiert, die Eintragung über die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister des Kantons Luzern steht noch aus.

Die nachfolgenden 100%-Beteiligungen werden mittelbar über die USU GmbH, Möglingen, gehalten.

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Eigenkapital 31.12.2019

in TEUR
Jahresergebnis 2019

in TEUR
USU Software s. r. o., Brno, Tschechische Republik 931 225
USU Austria GmbH, Wien, Österreich -727 -118

Mit Datum 30.01.2019 wurde die USU (Schweiz) AG i.L., Zug, Schweiz, aus dem Handelsregister des Kantons Zug gelöscht.

14. Mitarbeiter

Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres 2019 43 (2018: 37) Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei entfallen im Geschäftsjahr 8 Mitarbeiter auf den Funktionsbereich Vertrieb, 16 Mitarbeiter auf den Funktionsbereich Entwicklung und 18 Mitarbeiter auf den Funktionsbereich Verwaltung.

15. Haftungsverhältnisse

Die USU Software AG haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag der USU GmbH für das Betriebsgebäude im Spitalhof.

Der Vorstand geht davon aus, dass aufgrund der bei der USU GmbH vorhandenen Liquiditätsausstattung sowie der nachhaltigen Ertragskraft derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis besteht.

Des Weiteren hat die USU Software AG gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, sowie der USU Consulting GmbH i.L., Sursee, Schweiz (verbundene Unternehmen) Patronatserklärungen abgegeben. Danach hat sich die USU Software AG, Möglingen, dazu verpflichtet, diese Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das Geschäftsjahr 2020 in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten nachkommen können. Darüber hinaus hat die USU Software AG den Rangrücktritt sämtlicher bestehender Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 674 (2018: TEUR 795) gegen die Openshop Internet Software GmbH erklärt.

Der Vorstand geht davon aus, dass derzeit keine konkretisierten Risiken der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis bestehen. Die Gesellschaft übt keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie verfügt über ausreichend liquide Mittel, um Dritten gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zum Bilanzstichtag bestehende Forderungen der USU Software AG gegenüber der Openshop Internet Software GmbH, Möglingen, sind in Höhe von TEUR 675 wertberichtigt.

Die Gesellschaft hat am 02.03.2020 gegenüber der USU SAS, Paris, Frankreich, eine Patronatserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich die USU Software AG ihre Tochtergesellschaft für die Dauer von einem Jahr ab Datum der Patronatserklärung in der Weise finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten und ihrer aktiven Geschäftstätigkeit nachkommen kann.

Der Vorstand geht von einer Unternehmensfortführung aus und rechnet derzeit nicht mit konkretisierten Risiken aus der Inanspruchnahme.

Gegenüber fünf Beteiligungsgesellschaften bestehen Gewinnabführungs-/Ergebnisabführungsverträge.

16. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 9.667 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen stellen sich diese wie folgt dar:

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Fällig 2020

TEUR
fällig 2021

TEUR
fällig ab 2022

TEUR
31.12.2019 Gesamt

TEUR
31.12.2018 Gesamt

TEUR
Operate Leasing
Gebäude 286 693 8.497 9.476 418
Bürogeräte 18 18 53 89 14
PKW 59 32 11 102 127
Summe (Nominalwerte) 363 743 8.561 9.667 559

Bei den außerbilanziellen Geschäften im Bereich Operate Leasing handelt es sich hauptsächlich um Gebäudemiete, Kfz-Leasingverträge und Mietverträge über Bürogeräte einschließlich IT-Hardware. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalbindung sowie die Übernahme wesentlicher wirtschaftlicher Risiken vermieden werden. Weiterhin besteht Planungs- und Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die für die Laufzeit fest vereinbarten Leasingkonditionen. Ein Risiko besteht darin, dass über die übernommenen Gegenstände insbesondere im Falle mangelnder Auslastung nicht frei verfügt werden kann.

17. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2019 an:

Udo Strehl, Vorsitzender

Geschäftsführer der AUSUM GmbH, Möglingen

Erwin Staudt, stellvertretender Vorsitzender

Unternehmensberater, Leonberg

Aufsichtsratsmitglied der

PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt

Aufsichtsratsmitglied der

Grenke AG, Baden-Baden (bis 14.05.2019)

Beiratsmitglied der

Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG, Meßstetten

Gabriele Walker-Rudolf, (seit 17. Januar 2019)

Partner der Drees & Sommer SE, Stuttgart

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf TEUR 129. Daneben hat die USU Software AG im Berichtsjahr einen Ertrag aus der Auflösung der verbleibenden Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Jahr 2018 in Höhe von TEUR 18 erzielt.

18. Vorstand

Bernhard Oberschmidt,

Vorsitzender des Vorstands, Diplom-Ökonom

Aufsichtsratsvorsitzender der Dürr Dental SE,

Bietigheim-Bissingen

Bernhard Böhler (bis 31.12.2019)

Dr. Benjamin Strehl,

Aufsichtsratsmitglied der Marc O'Polo AG,

Stephanskirchen

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 820. Einzelheiten hierzu werden im Vergütungsbericht zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 dargestellt.

19. Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare der Abschlussprüfer betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 152. Hierauf entfallen TEUR 145 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 7 auf sonstige Leistungen sowie TEUR 0 auf Steuerberatungsleistungen.

Neben den Leistungen für Abschlussprüfung wurden noch sonstige Leistungen an das Mutterunternehmen und seine beherrschten Tochterunternehmen erbracht. Diese umfassen prüferische Einschätzungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Quartalsabschlüssen der USU Software AG im Geschäftsjahr 2019.

20. Nachtragsbericht

Die Gesellschaft hat am 02.03.2020 gegenüber der USU SAS, Paris, Frankreich, eine Patronatserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich die USU Software AG ihre Tochtergesellschaft für die Dauer von einem Jahr ab Datum der Patronatserklärung in der Weise finanziell auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten und ihrer aktiven Geschäftstätigkeit nachkommen kann.

Der Vorstand geht von einer Unternehmensfortführung aus und rechnet derzeit nicht mit konkretisierten Risiken aus der Inanspruchnahme.

Aufgrund der Entwicklungen der Covid-19 Krise wurde der Prognosebericht entsprechend ergänzt. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im zusammengefassten Lagebericht.

21. Konzernverhältnisse

Die USU Software AG ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Unternehmen. Diese sind zur USU Software AG verbundene Unternehmen. Die USU Software AG erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB den Konzernabschluss nach den IFRS für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erfolgt beim elektronischen Bundesanzeiger. Ferner ist der Konzernabschluss und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf Anfrage bei der USU Software AG in Möglingen erhältlich. Er wird zudem auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu-software.de zugänglich gemacht.

22. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben am 12. Dezember 2019 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der USU Software AG unter http://www.usu-software.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Nähere Ausführungen zur Entsprechenserklärung sind im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu diesem Jahresabschluss enthalten.

23. Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG der USU Software AG

Der USU Software AG sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:

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Mitteilungspflichtiger Datum der Schwellenberührung Stimmrechtsanteil
In

%
Absolut
--- --- --- ---
Peter Scheufler 30.07.2012 9,96 1.047.929
Main First SICAV 24.11.2015 3,05 321.254
AUSUM GmbH 21.09.2017 50,72 5.338.044

24. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 8.140 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien bzw. TEUR 4.209.
Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns von TEUR 3.930 auf neue Rechnung.

Möglingen, den 13.03.2020

Bernhard Oberschmidt, Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl, Mitglied des Vorstands

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

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Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1 .1 .201 9

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Stand am 31.12.2019

EUR
Stand am 1.1.2019

EUR
Zugänge

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. ImmaterielleVermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte 244.534,31 95.774,68 0, 00 340.308,99 240.442,62 4.171,42
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 327.726,01 11.669,59 7.904,82 331.490,78 301.624,74 12.759,92
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 51.511.434,59 0,00 551.609,87 50.959.824,72 2.111.439,01 750.000,00
52.083.694,91 107.444,27 559.514,69 51.631.624,49 2.653.506,37 766.931,34

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge

EUR
Stand am 31.12.2019

EUR
Stand am 31.12.2019

EUR
Stand am 31.12.2018

EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte 0,00 244.614,04 95.694,95 4.091,69
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.904,82 306.479,84 25.010,94 26.101,27
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 551.608,87 2.309.830,14 48.649.994,58 49.399.995,58
559.513,69 2.860.924,02 48.770.700,47 49.430.188,54

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die USU Software AG, Möglingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der USU Software AG, Möglingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung, die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung und die in Abschnitt XI. enthaltene Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten inhaltlich nicht geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der USU Software AG, Möglingen, werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 48.650 (71 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 750 auf die Anteile an der USU SAS vorgenommen. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Abschnitt B. und C.1. des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten.

Zur Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Sicht der die Anteile an verbundenen Unternehmen haltenden Gesellschaft einzunehmen. Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten. Es wurde dabei ein Bewertungsgutachten von einem externen Sachverständigen verwendet. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen bilden. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Bewertungen zum 31. Dezember 2019 haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen. Wir haben außerdem das vorliegende Bewertungsgutachten von durch die Gesellschaft beauftragten externen Gutachtern gewürdigt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle (Konzern) Erklärung,
die im Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung,
den Bericht des Aufsichtsrats,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen zusammengefassten Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und
die im Abschnitt XI. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V. m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der USU Software AG, Möglingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß.

VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

DER USU SOFTWARE AG

Bernhard Oberschmidt (l.)

Vorsitzender des Vorstands

Dr. Benjamin Strehl (r.)

Mitglied des Vorstands

Udo Strehl (l.)

Aufsichtsratsvorsitzender

Gabriele Walker-Rudolf (m.)

Mitglied des Aufsichtsrats

Erwin Staudt (r.)

Mitglied des Aufsichtsrats

FINANZKALENDER FÜR 2020 *

19. Mai 2020

Equity Forum - Frühjahrskonferenz, Le Meridien Hotel, Frankfurt am Main

26. Mai 2020

Veröffentlichung 3-Monatsbericht 2020

26. Juni 2020

Jahreshauptversammlung, Ludwigsburg

31. August 2020

Veröffentlichung 6-Monatsbericht 2020

11.-13. September 2020

16. IR-Fahrt Rüttnauer Research, Potsdam

16. November 2020

Veröffentlichung 9-Monatsbericht 2020

16.-18. November 2020

Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt/Main

* Die angegebenen Termine für das Geschäftsjahr 2020 sind vorläufig. Eventuelle Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Gesellschaft unter www.usu.de

Heinrich Heine (1797- 1856), deutscher Schriftsteller

1824: "Einst war die Welt ganz, im Altertum und im Mittelalter; trotz der äußeren Kämpfe gab's doch noch immer eine Welteinheit."

Eine Hauptversammlung ohne Menschen ist kopflos. Sinnlos. 2019 stellten sich diese Aktionäre der USU Software AG zu einem Gruppenfoto zusammen, um zu dokumentieren, dass sie nicht nur mit ihrem Stimmzettel dabei sind, sondern auch mit Leib und Seele. Niemand dachte an, diesem Tag an so etwas wie Corona. Da war die Welt noch ganz. Und so wird sie auch wieder sein.

GLOSSAR

AktG

Abkürzung für Aktiengesetz.

Aktive/passive latente Steuern

Zukünftig zu erhaltende/zu zahlende Ertragsteuern, die aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Steuer- und Handelsbilanz resultieren.

Alexa

ist ein " Voice Service von Amazon zur " KI-gestützten Sprachsteuerung.

Algorithmus

umschreibt eine Folge von Anweisungen, mit denen ein Problem gelöst bzw. eine Aufgabe bewältigt werden kann. Das Verfahren ist häufig Bestandteil von " KI-Systemen.

App

Abkürzung für Applikation. Der Begriff bezieht sich grundsätzlich auf jede Art von Anwendungssoftware. Im Sprachgebrauch sind damit aber meist Anwendungen für Smartphones und Tablet-Computer gemeint.

Aspera

Abkürzung für Aspera GmbH. Aspera ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Als hoch spezialisierter Lösungsanbieter für das Software-Lizenzmanagement agiert Aspera in einem stark wachsenden Marktsegment. Zum Produktportfolio der Aspera gehört unter anderem das auf den Premiummarkt ausgerichtete Produkt " SmartTrack.

Aspera Technologies

Abkürzung für Aspera Technologies Inc.. Aspera Technologies ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG und wurde im Jahr 2012 in Boston, USA, gegründet. Ziel der Gesellschaft ist der Vertrieb, die Wartung und Implementierung von USU-Lösungen wie beispielsweise " SmartTrack in den USA.

Baisse (Französisch für: fallen)

steht für fallende Kurse an einem (Aktien-)Markt und insofern für einen Bärenmarkt.

Bereinigtes EBIT

stellt das um akquisitionsbedingte Sonderfaktoren bereinigte, nicht " IFRS-bezogene Ergebnis vor Zinsen und Steuern der USU Software AG dar.

Big Data

Big Data bezeichnet den Einsatz großer Datenmengen aus vielfältigen Quellen mit einer hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit zur Erzeugung wirtschaftlichen Nutzens. Big Data definiert sich über vier Eigenschaften: das Datenvolumen, die Vielzahl von Datenquellen, die Geschwindigkeit der Datenproduktion und die steigende Anzahl von Nutzern, die sich mittels Analysen die Potenziale von Big Data erschließen wollen.

BIP

Abkürzung für Bruttoinlandsprodukt. Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Geldwert aller im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen. Das um die Preisentwicklung bereinigte BIP wird als reales BIP bezeichnet. Die Veränderungsrate dieses realen BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.

Black Monday

Der Schwarze Montag (englisch: Black Monday) am 19. Oktober 1987 war der erste Börsencrash nach dem Zweiten Weltkrieg.

Bot

kommt vom Englischen "robot" - Roboter. Unter Bot versteht man ein Computerprogramm, das weitgehend automatisch sich wiederholende Aufgaben abarbeitet.

Bruttoergebnis

Umsatz abzüglich Herstellungskosten des Umsatzes.

Capacity Management

stellt sicher, dass die Kapazität der " IT-Services und der " IT-/nfrastruktur ausreicht, um vereinbarte Kapazitäts- und Performance-Ziele wirtschaftlich zu erbringen.

Chatbots

Chatbots bezeichnet ein Software-System, das auf menschliche Text-Anfragen automatisch reagiert. Er fungiert dabei als virtueller Assistent, der mit Flugverbindungen, Preisen, Hotels und Mietwägen auf Suchanfragen von Anwendern antwortet.

Cloud

siehe: Cloud computing.

Cloud computing

Englischer Begriff für den Bezug von " IT-Servlces über die Internet-"Wolke". Dabei müssen die Nutzer die benötigte Hard- oder Software nicht mehr kaufen, vor Ort installieren und unterhalten, sondern können die gewünschten IT-Leistungen flexibel als Service dann über das Internet beziehen und nutzen, wenn sie diese benötigen.

CMDB

Abkürzung für Configuration Management Database. In dieser Datenbank werden die Informationen über alle Anlagen und Betriebsmittel der " IT verwaltet, z.B. PC's mit ihren Software- bzw. Hardwarebestandteilen, Verträgen etc. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen IT Asset Management Datenbank werden auch die gegenseitigen Abhängigkeiten der verwalteten Objekte abgebildet.

Compliance

Selbstverpflichtung eines Unternehmens bzw. dessen Führungskräfte, sich an die vom Gesetzgeber, den Anteilseignern oder dem Aufsichtsgremium aufgestellten Regeln zu halten, die vielfach ethische Aspekte der Unternehmensphilosophie enthalten. Ziel ist die Vermeidung sowohl eines negativen Images als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen.

Configuration Management

Die für das " IT-Servicemanagement notwendigen Informationen über IT-Infrastruktur und -Services werden vom Configuration Management bereitgestellt. Stets aktuelle und historische Informationen über die Configuration Items (CIs) sind in der Configuration Management Database " CMDB verfügbar.

Corporate Governance

Bezeichnung für die verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle eines Unternehmens. Von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind die wesentlichen Standards erarbeitet und im Corporate Governance Kodex zusammengefasst worden.

Data Science

ist ein interdisziplinäres Wissenschaftsfeld und bezeichnet generell die Extraktion von Wissen aus Daten.

DAX

Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Der DAX spiegelt als wichtigster Aktienindex in Deutschland die Entwicklung der 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen wider, die an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind.

Destatis

Abkürzung für Statistisches Bundesamt.

DSGVO

Abkürzung für Datenschutz-Grundverordnung.

EBIT

Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Earnings before interest and taxes).

EBITDA

Abkürzung für Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization).

EBT

Abkürzung für Ergebnis vor Steuern (Earnings before taxes).

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote errechnet sich, indem das bilanzielle Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt wird. Je höher die Eigenkapitalquote einer Gesellschaft ist, desto geringer ist der Verschuldungsgrad dieser Gesellschaft.

Gartner

Abkürzung für Gartner Inc., einem amerikanischen Marktforschungsunternehmen.

Goodwill

Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Übernahme von Geschäftsbetrieben sowie aus der Kapitalkonsolidierung resultieren.

Hausse (Französisch für: steigen)

steht für steigende Kurse an einem (Aktien-)Markt und insofern für einen Bullenmarkt.

HGB

Abkürzung für Handelsgesetzbuch.

IFRS

Internationale Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards), die insbesondere eine weltweit vergleichbare Bilanzierung und Publizität sicherstellen, das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken und den Schutz der Anleger verbessern sollen.

Impairment Test

Werthaltigkeitstest zur Bewertung des Anlagevermögens und Prüfung auf eine eventuell notwendige Wertminderung. Dabei wird unter anderem der in der Konzernbilanz ausgewiesene " Goodwill anstelle einer planmäßigen Abschreibung gemäß " IFRS 3 mindestens einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Das Ergebnis des Impairment Tests kann entweder in der Bestätigung des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwertes bestehen oder aber zu einer das Jahresergebnis mindernden Abschreibung führen.

Industrial Big Data

bezeichnet eine sehr große Menge an unstrukturierten und semistrukturierten Maschinendaten, die in der Fertigungsindustrie durch die intelligente Vernetzung entlang der gesamten Produktionskette entstehen.

IPO

Abkürzung für Erstes öffentliches Angebot (Initial Public Offering), und steht für den Start des öffentlichen Handels von Unternehmensanteilen/Aktien an der Börse bzw. den eigentlichen Börsengang eines Unternehmens.

ISIN

Abkürzung für International Securities Identification Number. Die ISIN ist eine zwölfstellige internationale KennNummer für Wertpapiere und ermöglicht die eindeutige Identifikation für ein Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird.

IT

Abkürzung für Informationstechnologie

IT-Analytics

bezeichnet die übergreifende Analyse, Überwachung und Steuerung von Informationen aus allen relevanten " IT Servicemanagement-Systemen.

IT-Service

Bereitstellung einer oder mehrerer technischer oder nichttechnischer Systeme (Hardware, Software, Mitarbeiter), die zur Durchführung von Geschäftsprozessen notwendig sind.

ITSM

Abkürzung für " IT Servicemanagement.

IT Servicemanagement

Gesamtheit von bewährten Maßnahmen und Methoden, die nötig sind, um die bestmögliche Unterstützung von Geschäftsprozessen durch die IT-Organisation zu erreichen. IT Service Management beschreibt den Wandel der " IT in Richtung Kunden- und Serviceorientierung unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung. Durch die wertschöpfende Integration des organisationsweiten Wissens in die Kernabläufe des Unternehmens bietet USU ihren Kunden zusätzlich das Potenzial, durch eine einheitliche Informationsbasis ihre Geschäftsprozesse zusätzlich zu optimieren und kosteneffizient zu wirtschaften.

Katana

ist ein neues " USU-Geschäftsfeld, das aus dem USU-Forschungsbereich hervorgegangen ist und sich auf " Big Data-Analytics-Anwendungen und datengetriebene Services konzentriert.

KatanaFlow

ist eine neue grafische Entwicklungsumgebung für Data Science im Maschinen- und Anlagenbau. Die leistungsfähige und benutzerfreundliche Webanwendung unterstützt Ingenieure bei der Analyse und Aufbereitung von Industriedaten.

KI

Abkürzung für Künstliche Intelligenz. KI ist ein Teilgebiet der Informatik, welches sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem Maschinellen Lernen befasst.

Knowledge Bot

ist eine " Bot-Lösung des " USU-Geschäftsfeldes " unymira für die Service-Unterstützung bei Standardfragen.

KnowledgeFirst

ist eine intelligente Lösung für Web Self-Service des " USU-Geschäftsfeldes " unymira. Die Applikation unterstützt bei Fragen bzw. Problemen und liefert auf Basis der integrierten " Wissensdatenbank die passende Antwort zum jeweiligen Anliegen.

Knowledge Management

ist ein zusammenfassender Begriff für alle strategischen bzw. operativen Tätigkeiten und Managementaufgaben, die auf den bestmöglichen Umgang mit Wissen abzielen.

Latente Steuern

siehe: Aktive/passive latente Steuern.

LeuTek

Abkürzung für LeuTek GmbH. LeuTek ist eine Tochtergesellschaft der " USU Software AG. LeuTek ist ein Softwarehaus, das Standardsoftware im Bereich Systems Management, wie die eigenentwickelte Software " ZISSystem, entwickelt und vertreibt.

Monitoring

Englische Bezeichnung für die Betriebsüberwachung von einzelnen PC, Servern oder ganzen Rechenzentren.

myCMDB

Aktuelle Produktsuite der Tochtergesellschaft " OMEGA. Mit myCMDB bietet die " USU-Gruppe eine Standard-Softwarelösung im Bereich " IT Servicemanagement für kleine und mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen.

OMEGA

Abkürzung für Omega Software GmbH. OMEGA ist eine Tochtergesellschaft der USU Software AG. Wesentliches Geschäftsfeld von OMEGA ist die Erbringung von Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten, wie beispielsweise die Produktsuite " myCMDB.

Prime Standard

Zulassungs- bzw. Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse für Unternehmen, die sich international positionieren wollen. Prime Standard Unternehmen müssen hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes hinausgehen.

SaaS

Abkürzung für " Software-as-a-Service.

SAM

Abkürzung für " Software Asset Management.

Self-Service

ermöglicht dem Anwender den einfachen, intuitiven Zugang zur Lösung für seine Anfragen und Probleme. Damit werden Abläufe und Prozesse vereinfacht und beschleunigt sowie die Zufriedenheit der Anwender erhöht.

Service Desk

ist die zentrale Anlaufstelle für alle Serviceanfragen innerhalb einer Organisationsstruktur. Die Hauptaufgabe des Servicedesks ist die ein- und ausgehende Kommunikation mit den Anwendern von " IT-Services.

Service Level Agreement

bezeichnet die messbare Beschreibung einer zu erbringenden IT-Dienstleistung, einschließlich der zu erreichenden Qualität und der anzuwendenden Messgrößen.

SLA

Abkürzung für " Service Level Agreement.

Smart Data

sind Datenbestände, die mittels Algorithmen nach bestimmten Strukturen aus größeren Datenmengen (vgl. " Big Data) extrahiert wurden und sinnvolle Informationen erhalten. Dadurch können Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse optimiert oder automatisiert werden.

SmartTrack

Software-Lizenzmanagement- bzw. " SAM-Lösung der Konzerntochter " Aspera zur revisionssicheren Einhaltung von " Compliance-Richtlinien in Bezug auf die Nutzung von Software-Lizenzen sowie der Realisierung von umfangreichen Kosteneinsparungen durch Lizenzoptimierungen. Kunden, die SmartTrack nutzen, sparen einen hohen Anteil ihrer Ausgaben für Softwarelizenzen ein und können die Compliance zu jeder Zeit nachweisen.

Software-as-a-Service

Englische Bezeichnung für die flexible und skalierbare Bereitstellung einer Software als Service über das Internet. Ein Kunde kann die benötigte Software bedarfsbezogen über das Internet nutzen und muss diese nicht mehr lokal installieren. SaaS stellt insofern einen Teilbereich des " Cloud computing dar.

Software Asset Management

bezeichnet die transparente und effiziente Verwaltung und Steuerung von Software-Lizenzen.

Unymira

ist ein " USU-Geschäftsfeld. Unymira bietet Lösungen für die intelligente Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Kunden- und IT-Service.

USU

Abkürzung für die gesamte USU-Gruppe, also die KonzernMuttergesellschaft USU Software AG sowie deren Tochtergesellschaften, unter anderem die USU GmbH, " Aspera, " Aspera Technologies, " LeuTek, " OMEGA, oder " USU SAS. Die USU-Gruppe hat sich strategisch im Markt für " IT Service-/Enterprise Service-und " Knowledge Management Software positioniert.

USU Knowledge Center

Modular aufgebaute, webbasierte Produktsuite des " USU-Geschäftsfeldes " unymira für die Informationsbereitstellung in wissensintensiven Geschäftsprozessen. Die patentierte Technologie des USU Knowledge Center wurde mehrfach ausgezeichnet.

USU SAS

ist eine Tochtergesellschaft der " USU Software AG. Die USU SAS ist ein hochspezialisierter französischer SoftwareHersteller im Bereich Software-Lizenzmanagement von Oracle-Produkten.

USU - U Step Up

Karriere- und Laufbahnmodell von " USU zur kontinuierlichen Entwicklung und Weiterbildung der Belegschaft.

UX-Design

oder User Experience Design dient dazu, dem Anwender beim Bedienen von Produkten oder Services das bestmögliche Erlebnis zu bieten. UX ist dabei für die Gestaltung der Bedienoberfläche zuständig, z. B. einer Website oder einer " App.

Valuemation

Die USU-Produktsuite Valuemation unterstützt Organisationen im operativen " IT Servicemanagement und Enterprise Servicemanagement mit umfassenden modularen Lösungen.

Verlustvortrag

Übertragung entstandener steuerlicher Verluste auf künftige Wirtschaftsjahre zum Zwecke der steuerlichen Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen.

Voice Service

bezeichnet den intelligenten Einsatz digitaler Sprachassistenten im Kundenservice, z.B. mittels " Alexa.

Wissensdatenbank

Wissensdatenbanken sind spezielle Datenbanken für das Wissensmanagement. Sie stellen die Grundlage für die Sammlung von Informationen dar. Organisationen machen darin ihre Ideen, Problemlösungen, Artikel, Prozesse, Benutzerhandbücher und andere Inhalte für alle Berechtigten verfügbar. Eine Wissensdatenbank bedarf einer sorgfältig strukturierten Klassifizierung, einer Formatierung des Inhalts und benutzerfreundlicher Suchfunktionalitäten.

WKN

Abkürzung für Wertpapier-Kenn-Nummer Die WKN diente zur eindeutigen Identifizierung eines Wertpapiers in Deutschland. Im Zuge der weltweiten Vereinheitlichung der Wertpapier-Kennungen wurde die WKN durch die internationale Wertpapier-Kenn-Nummer " ISIN ersetzt.

XETRA

Abkürzung für das Elektronische Handelssystem (Exchange Electronic Trading) der Frankfurter Wertpapierbörse.

ZIS/ZIS-System

Software-Produkt der Konzern-Tochter " LeuTek zur Überwachung, Visualisierung, Automatisierung und Steuerung sämtlicher für den operativen IT-Betrieb erforderlicher Systeme und Prozesse.

IMPRESSUM

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Konzeption

Raimund Vollmer, Reutlingen

(c) USU Software AG, Möglingen

Gestaltung

Stephan Kieninger

Freework Grafik-Design GmbH, Möglingen

Bildquellen:

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