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Symrise AG Annual Report 2024

Apr 8, 2025

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Symrise AG, Holzminden

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

ALLGEMEINE ANGABEN

Firma: Symrise AG
Sitz: Mühlenfeldstraße 1, 37603 Holzminden
Registergericht: Amtsgericht Hildesheim
Handelsregisternummer: HRB 200436

Der Jahresabschluss der Symrise AG wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen folgende Nutzungsdauern auf:

  • Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten: 4-20 Jahre

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250 € bis 1.000 € werden analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert in Höhe des Zahlungsbetrags angesetzt.

Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10-50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 8-25 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-25 Jahre

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte, die Wertpapiere und die Ausleihungen grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgt der Ansatz zum niedrigeren beizulegenden Wert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Dabei wird gemäß § 256 HGB vereinfachend unterstellt, dass die zuerst angeschafften Vorräte zuerst verbraucht werden.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Wertpapiere sind jeweils zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsbeträge sind zum Stichtagskurs bewertet.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wird in Höhe der erhaltenen Zuschüsse gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst.

Die Verpflichtungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Heubeck ermittelt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden für das Jahr 2025 einmalig mit 2 % zu Jahresanfang und 5 % zur zweiten Jahreshälfte berücksichtigt. Langfristig wurde eine Gehaltssteigerung von 2,90 % (Vorjahr: 2,75 %) zu Grunde gelegt. Bei den Renten wurde eine Steigerung von 10,40 % im Jahr 2026 und danach wie im Vorjahr ein durchschnittlicher Rentenanstieg von 2% berücksichtigt. Für die Fluktuation wurde, in Abhängigkeit vom Alter und Geschlecht, eine Rate von bis zu 10 % (Vorjahr: 10 %) berücksichtigt. Der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2024 veröffentlichte und angewandte durchschnittliche Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt 1,90% (Vorjahr: 1,82%). Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im Personalaufwand ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 HGB verzichtet die Symrise AG auf den Ausweis aktiver latenter Steuern.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs im Transaktionszeitpunkt erstmalig erfasst und grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Entwicklung des Anlagevermögens

Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Darstellung im Anlagenspiegel.

2. Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten handelt es sich im Wesentlichen um Rezepturen (69.220 T€/ Vorjahr: 76.204 T€).

3. Anteile an verbundenen Unternehmen

Bezüglich der Aufstellung des Anteilsbesitzes verweisen wir auf Kapitel 27. Der wesentliche Anteilsbesitz besteht aus den Beteiligungen an der Busiris Vermögensverwaltung GmbH, Holzminden, und an der Diana SAS, Saint Nolff/Frankreich, die als Holdinggesellschaften wiederum Anteile an in- und ausländischen Gruppengesellschaften halten.

4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ausländische Tochtergesellschaften im Rahmen der konzerninternen Finanzierung.

5. Beteiligungen

Aufgrund des Erwerbs weiterer Anteile an der Swedencare AB, Malmö/Schweden, in Höhe von 47.798 T€, hat sich die Beteiligungsquote auf 41,10 % (Vorjahr: 35,86 %) erhöht. Der Beteiligungsbuchwert wurde im Jahr 2022 wertberichtigt. Der berichtigte Wert wurde im Berichtsjahr beibehalten.# Anhang für das Geschäftsjahr 2024

6. Vorräte

Auf die Vorräte wurden Bewertungsabschläge vorgenommen, die in Höhe von 6.421 T€ (Vorjahr: 15.342 T€) Abwertungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten, in Höhe von 1.663 T€ (Vorjahr: 2.599 T€) Wertberichtigungen von unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Handelswaren auf den niedrigeren beizulegenden Wert (absatzmarktorientiert) und in Höhe von 8.473 T€ (Vorjahr: 7.662 T€) Abschläge aufgrund des Reichweitenrisikos und weiterer Mengenrisiken betreffen.

7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Auf den Bruttoforderungsbestand wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 3.433 T€ (Vorjahr: 4.747 T€) gebildet. Darüber hinaus wurden auf den nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestand pauschale Wertberichtigungen in Höhe von 1.333 T€ (Vorjahr: 1.382 T€) vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten, wie im Vorjahr, keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

8. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Der Bilanzposten enthält im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 74.799 T€ (Vorjahr: 54.469 T€), Forderungen aus dem Cash-Pool in Höhe von 53.727 T€ (Vorjahr: 62.457 T€), Forderungen aus der Ergebnisabführung in Höhe von 36.345 T€ (Vorjahr: 183.712 €) sowie kurzfristige Darlehensforderungen in Höhe von 20.335 T€ (Vorjahr: 19.509 T€). In dem Posten sind, wie im Vorjahr, keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

9. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten, wie im Vorjahr, keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Wesentlichen handelt es sich um Forderungen aus Steuern in Höhe von 9.620 T€ (Vorjahr: 13.260 T€).

10. Rechnungsabgrenzungsposten

In Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB sind hierin Disagien in Höhe von 1.797 T€ (Vorjahr: 2.918 T€) aus der Ausgabe von Anleihen enthalten. Die Auflösung erfolgt linear über die Laufzeit der Anleihen.

11. Verpflichtungen aus Zeitwertkonten

Vor dem Hintergrund des 2009 in Kraft getretenen "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-II-Gesetz)“ wird den Mitarbeitern seit 2014 die Möglichkeit gegeben, Zeiten in Form bezahlter Freistellungen in sogenannten Zeitwertkonten anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, in der Regel zum vorzeitigen Beenden der aktiven Berufstätigkeit. Diese Zeitwertkonten unterliegen dem gesetzlichen Insolvenzschutz. Die daraus bestehenden Verpflichtungen in Höhe von 2.529 T€ wurden mit auf einem Treuhandkonto hinterlegten Vermögensgegenständen in gleicher Höhe verrechnet.

12. Eigenkapital

Entwicklung des Eigenkapitals in 2023

Angaben in T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzgewinn Summe
Stand 1. Januar 139.772 2.057.015 229.708 2.426.495
Ausschüttung - - -146.761 -146.761
Jahresüberschuss - - 172.753 172.753
Stand 31. Dezember 139.772 2.057.015 255.700 2.452.487

Entwicklung des Eigenkapitals in 2024

Angaben in T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzgewinn Summe
Stand 1. Januar 139.772 2.057.015 255.700 2.452.487
Ausschüttung - - -153.749 -153.749
Jahresüberschuss - - 142.636 142.636
Stand 31. Dezember 139.772 2.057.015 244.587 2.441.374

Der Eigenkapitalausweis in der Bilanz wurde zugunsten des Ausweises eines Bilanzgewinns angepasst und auch das Vorjahr entsprechend dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Symrise AG beträgt unverändert 139.772.054,00 € und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 139.772.054 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1,00 € pro Stück.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 14. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 55.000.000,00 € (Genehmigtes Kapital 2024) zu erhöhen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft auszuschließen, wenn der Ausschluss im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt, insbesondere in folgenden Fällen:

  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen (einschl. Forderungen gegen die Gesellschaft oder gegen Dritte);
  • zum Zweck der Ausgabe von maximal 1.000.000 neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften;
  • soweit dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheine und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde;
  • um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die aufgrund Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind auf diese Begrenzung Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern. Diese Ermächtigung ist insoweit beschränkt, als nach Ausübung der Ermächtigung die Summe der unter diesem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bzw. – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen darf. Auf diese 10 %-Grenze sind auch eigene Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss veräußert werden, sowie solche Aktien, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss aus einem etwaigen anderen genehmigten Kapital ausgegeben werden; ferner sind solche Aktien anzurechnen, die infolge einer Ausübung von Schuldverschreibungen beigefügten Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options-/Wandlungspflichten auszugeben sind, soweit die zugehörigen Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Ausgabe von neuen Aktien aufgrund dieser Ermächtigung ist ferner nur zulässig, solange auch unter Anrechnung von neuen Aktien, die gegebenenfalls zur Bedienung von Wandlungs- oder Bezugsrechten, Wandlungspflichten oder Andienungsrechten aus bedingtem Kapital ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Wandlungs- oder Bezugsrechte, Wandlungspflichten oder Andienungsrechte zuvor während der Laufzeit dieser Ermächtigung begründet werden, eine Anzahl an neuen Aktien von insgesamt 55.000.000 (das entspricht einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 55.000.000,00 €) nicht überschritten wird. Zum Bilanzstichtag wurde von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 55.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 55.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuld-verschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2024 von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 14. Mai 2029 begeben werden, von ihrem Options- bzw. Wandlungsrecht Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zur Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts erfüllen bzw. die Gesellschaft von einem ihr eingeräumten Recht, den Gläubigern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, Gebrauch macht und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.# Symrise AG, Holzminden

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

Die neuen Aktien nehmen am Gewinn teil ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt. Die Ausgabe von neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2024 ist nur zulässig, solange auch unter Anrechnung von neuen Aktien, die gegebenenfalls zuvor während der Laufzeit des Ermächtigungsbeschlusses vom 15. Mai 2024 aus genehmigtem Kapital ausgegeben werden, eine Anzahl an neuen Aktien von insgesamt 55.000.000 (entsprechend einem Anteil am Grundkapital in Höhe von 55.000.000,00 €) nicht überschritten wird. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festlegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals zu ändern. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuld- verschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft nach Ablauf der Ermächtigungsfrist sowie für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen.

Erwerb eigener Aktien

Die Gesellschaft ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des im jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

  • Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 16. Juni 2025.
  • Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
  • Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.
  • Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf die Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, bzw. sofern im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten wegen einer Volumenbegrenzung nicht sämtliche angenommen werden können, erfolgt die Annahme nach dem Verhältnis der angedienten Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. Ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
  • Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
  • Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei ausgeschlossen. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden, ausgegeben werden oder auszugeben sind;
  • Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen.
  • Die Aktien können im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Sie können den vorgenannten Personen und Organmitgliedern insbesondere entgeltlich oder unentgeltlich zum Erwerb angeboten, zugesagt und übertragen werden, wobei das Arbeits- beziehungsweise Anstellungs- oder Organverhältnis zum Zeitpunkt des Angebots, der Zusage oder der Übertragung bestehen muss.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, wie folgt zu verwenden:

  • Die Aktien können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Symrise-Aktien verwendet werden, die mit Mitgliedern des Vorstands der Symrise AG im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung vereinbart wurden beziehungsweise werden. Insbesondere können sie den Mitgliedern des Vorstands der Symrise AG zum Erwerb angeboten, zugesagt und übertragen werden, wobei das Vorstandsanstellungs- oder Organverhältnis zum Zeitpunkt des Angebots, der Zusage oder der Übertragung bestehen muss.
  • Die Ermächtigungen erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungen zum Rückerwerb eigener Aktien zurückerworben wurden, und solche, die auf Grund von § 71d Satz 5 AktG erworben oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges Unternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung eines von der Gesellschaft abhängigen oder in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens erworben werden.
  • Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, zum Teil auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung verwendet werden. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.# 13. Rückstellungen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthält im Wesentlichen die Rückstellung für unmittelbare Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft. Zum 1. April 2003 wurde die Altersvorsorge neu geregelt. Leistungsarten und Leistungsumfang sind in der "Versorgungsordnung A" (Grundrente), der "Versorgungsordnung B" (Zusatzrente) und der 2003 neu konzipierten Symrise-Versorgungsordnung geregelt. Mitarbeiter, die bis zum 31. März 2003 noch keine Zusage über die Gewährung einer betrieblichen Altersvorsorge erhalten hatten, konnten an einer zum 31. Dezember 2010 für Neuzugänge geschlossenen Versorgungsordnung teilnehmen. Ab dem 1. Januar 2010 werden alle unbefristeten Neueintritte verpflichtet, ab dem 7. Monat ihrer Beschäftigung in die Rheinische Pensionskasse (RPK) einzutreten. Bereits im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter, die keiner Versorgungsordnung angehören, konnten mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 auf freiwilliger Basis bis zum 30. September 2010 ihre Mitgliedschaft in der RPK erklären. Für diese beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung wird keine Pensionsrückstellung gebildet. Die Ansprüche der ehemaligen Mitarbeiter der Dragoco Gerberding & Co. AG basieren auf der Pensionsordnung vom 16. Dezember 1975 mit nachfolgenden Ergänzungen, die zum 1. Januar 1982 für Neuzugänge geschlossen wurde. Der bilanzierte Wert für die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen von 522.332 T€ wurde auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes ermittelt. Auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes beträgt der Erfüllungsbetrag 517.027 T€. Da der Erfüllungsbetrag auf Basis des 7-Jahres- Durchschnittszinssatzes geringer ist, unterliegt der Unterschiedsbetrag in Höhe von -5.305 T€ keiner Ausschüttungssperre.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:

Angaben in T€ 31.12.2023 31.12.2024
Personalrückstellungen 30.865 39.975
davon Jahresprämien und Boni 15.964 24.229
Arbeitnehmerjubiläen 9.393 9.399
Urlaubsansprüche und Gleitzeitguthaben 3.090 3.230
Abfindungen für Aufhebungsverträge 1.121 2.334
sonstige Personalrückstellungen 1.297 783
Bonusverpflichtungen ggü. Kunden 11.699 17.924
Ausstehende Eingangsrechnungen 9.390 8.152
Vertreterprovisionen für noch nicht bezahlte Kundenrechnungen 1.731 1.223
Gewährleistungsverpflichtungen 1.142 1.221

14. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

in T€ Restlaufzeit gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr davon über 5 Jahre Restlaufzeit gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr davon über 5 Jahre
Art der Verbindlichkeit 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024
1. Anleihen 1.003.984 3.984 1.000.000 0 1.003.995 503.995 500.000 -
2. Schuldscheindarlehen 1.074.904 23.404 1.051.500 605.500 1.058.810 84.810 974.000 88.000
3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - - - - 911 911 - -
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 140.407 140.407 - - 141.731 141.731 - -
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 595.689 595.689 - - 662.003 57.003 605.000 -
6. Sonstige Verbindlichkeiten 12.192 12.192 - - 15.536 15.536 - -
Gesamt 2.827.176 775.676 2.051.500 605.500 2.882.986 803.986 2.079.000 88.000

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 15.534 T€ (Vorjahr: 17.785 T€). Die Verbindlichkeiten der Symrise AG sind nicht gesichert, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche teilweise durch Eigentumsvorbehalt gesichert sind.

15. Latente Steuern

Die latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:

31.12.2023 T€ 31.12.2024 T€ Veränderung T€
Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für
Immaterielle Vermögensgegenstände 20.766 18.991 -1.775
Sachanlagevermögen 18.791 18.045 -746
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.801 3.801 0
Übrige -1.442 -1.525 -83
Gesamt 41.916 39.312 -2.604
Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 78.936 75.431 -3.505
Sonstige Rückstellungen 2.446 2.603 157
Übrige -161 329 490
Gesamt 81.221 78.363 -2.858
Latenter Steuerertrag netto -39.305 -39.051 254

Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29 % (16 % Körperschaftsteuer / 13 % Gewerbesteuer) zugrunde gelegt.

16. Haftungsverhältnisse

Die Symrise AG hat eine Garantie in Höhe von 6,0 Mio. € sowie eine weitere Bürgschaft in Höhe von 1,3 Mio. € zugunsten der BFV Societé Générale, Antananarivo/Madagaskar, zur Sicherung von Kreditlinien der Symrise S.a.r.L und der Origines S.a.r.L, beide Madagaskar, abgegeben. Ferner bestehen Garantien in Höhe von zusammen 5,0 Mio. USD zugunsten der Deutschen Bank AG, New York/USA, zur Sicherung von Bankverbindlichkeiten der Symrise Inc., Teterboro/USA. Darüber hinaus hat die Symrise AG eine Garantie in Höhe von 1,0 Mio € für die Symrise Inc., Teterboro/USA, zur Besicherung von Energieverbräuchen gegenüber der SunEdison Origination1 LLC, Delaware/USA, abgegeben. Zusätzlich besteht eine Garantie in Höhe von 5,0 Mio. USD zu Gunsten der Western Surety Company, Regina/Kanada, zur Besicherung von Importzöllen der Symrise Inc., Teterboro/USA. Des Weiteren hat die Symrise AG eine Garantie zugunsten der BNP Paribas S.A., Paris/Frankreich, aufgrund eines Darlehens an die SPF Do Brazil Indústria e Comércio Ltda., Descalvado/Brasilien, über 100 Mio. BRL abgegeben. Zugunsten der BNP Paribas Canada und weiteren Kreditgebern besteht eine Garantie der Symrise AG zur Sicherung von Kreditverbindlichkeiten an Giraffe Foods in Höhe von 400 Mio. CAD. Für die Abwicklung von Reisekosten hat die Symrise AG Firmenkreditkarten an Mitarbeiter ausgegeben, die über die privaten Konten der Mitarbeiter abgerechnet werden. Symrise haftet jedoch gegenüber dem Kreditkartenunternehmen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 15 T€ pro Kreditkarte. Das Gesamtvolumen der Haftung hieraus beträgt 2.768 T€. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Garantien für die Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen gegenüber Kreditinstituten sowie aus langfristigen Mietverträgen wird aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Tochterunternehmen als gering eingeschätzt.

17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen u. a. für folgende Sachverhalte:

T€
Bestellobligo aus abgeschlossenen Verträgen 131.952
Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen 15.906
IT-Serviceverträge 1.650
Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 9.339
Beratungs- und Serviceverträge 2.496

Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2025 und 2029. Sonstige finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 49 T€. Darüber hinaus ist die Symrise AG zum Kauf weiterer Anteile der Probi AB, Lund/Schweden, verpflichtet. Die Gesamtverpflichtung daraus beläuft sich auf rund 69 Mio. €. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Kapitel 33. Insgesamt hat die Symrise AG sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 230 Mio. €.

18. Bewertungseinheiten

Die globale Ausrichtung der Symrise AG führt zu Liefer- und Zahlungsströmen in Fremdwährung. Diese Währungsrisiken werden systematisch mittels Liquiditätsplänen erfasst und an die Konzernzentrale berichtet. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos aus originären Finanzinstrumenten sowie aus geplanten Transaktionen werden Devisenterminkontrakte zur Sicherung von Fremdwährungspositionen eingesetzt. Dabei werden mittels Devisentermingeschäften ausgewählte zukünftige Zahlungsströme aus bereits in der Bilanz angesetzten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie ausgewählte zukünftige Zahlungsströme aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Währungsrisiken im operativen Bereich abgesichert. Am Bilanzstichtag sind Devisentermingeschäfte zur Reduzierung des Währungsrisikos von zum Stichtag sowohl bestehender sowie ausgewählter erwarteter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch interner Darlehen in BRL, CNY, CAD, COP, JPY, TRY, USD, INR, SGD, GBP und ZAR eingesetzt. Das Nominalvolumen entspricht den Kontraktwerten der einzelnen derivativen Finanzinstrumente, die – unabhängig von der Art der abgeschlossenen Position (Kauf oder Verkauf) – jeweils unsaldiert dargestellt werden (Brutto-Nominalvolumen). Der abgesicherte Betrag beläuft sich auf 406 T€.

19. Devisentermingeschäfte

Werte in T€ Nominal- volumen Fair Values Fälligkeitstermine Finanzielle Vermögens- werte Finanzielle Verbindlich- keiten bis zu 1 Jahr über 1 Jahr
Devisentermingeschäfte mit Sicherungsbeziehung 2023
101.332 1.192 -209 983 0
Devisentermingeschäfte mit Sicherungsbeziehung 2024
94.889 406 -1.789 -1.383 0

Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von:

  • 130,0 Mio. BRL zur Sicherung von EUR/BRL,
  • 13,5 Mio. CAD zur Sicherung von EUR/CAD,
  • 75,0 Mio. CNY zur Sicherung von EUR/CNY,
  • 12.000,0 Mio. COP zur Sicherung von EUR/COP,
  • 2.371,2 Mio. JPY zur Sicherung von EUR/JPY,
  • 347,0 Mio. TRY zur Sicherung von EUR/TRY,
  • 83,2 Mio. USD zur Sicherung von EUR/USD,
  • 60,0 Mio. ZAR zur Sicherung von EUR/ZAR,
  • 14,3 Mio. SGD zur Sicherung von EUR/SGD,
  • 0,5 Mio. INR zur Sicherung von EUR/INR,
  • 0,8 Mio. GBP zur Sicherung von EUR/GBP,
  • 0,4 Mio.# Symrise AG, Holzminden

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

GBP zur Sicherung von USD/GBP Zu den Devisentermingeschäften in Fremdwährung EUR/USD, USD/INR, EUR/GBP und USD/GBP gibt es korrespondierende Geschäfte der jeweiligen Tochtergesellschaften, d. h. die Effekte aus den Sicherungen verbleiben nicht in der Symrise AG, sondern werden vollständig an die Tochtergesellschaften weitergeleitet, die damit ihre Zahlungsströme absichern. Bei den operativen Absicherungsgeschäften handelt es sich um Makro Absicherungen. Die Absicherungsgeschäfte von Finanzinstrumenten beziehen sich auf einzelne Verträge. Um die Sicherungsgeschäfte für die Bildung von Bewertungseinheiten zu qualifizieren, wird bei Abschluss des Geschäfts eine formale Dokumentation erstellt. Diese beinhaltet u. a. eine Effektivitätsmessung. Die prospektive Effektivitätsmessung erfolgt durch den Nachweis, dass die wesentlichen Parameter des Sicherungsinstruments mit denen des hypothetischen Derivats, das das Risiko aus dem gesicherten Zahlungsstrom perfekt absichern würde, übereinstimmen.

Die wesentlichen Parameter des Sicherungsinstruments und des hypothetischen Derivats, das das Risiko aus dem gesicherten Zahlungsstrom perfekt absichern würde, sind identisch, da die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• die Nominalbeträge des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts stimmen überein,
• die Fälligkeit des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts stimmt überein,
• der Marktwert des Sicherungsinstruments bei Beginn der Sicherungsbeziehung ist Null.

Die Veränderungen des Marktwertes des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments werden auf Basis der Terminkurse ermittelt. Da die wesentlichen Parameter von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument bei der Bestimmung übereinstimmen, wird die Absicherung als „hoch effizient“ eingeschätzt. Zur retrospektiven Effektivitätsmessung wird die „kumulierte Offset Methode“ angewandt. Dabei wird die Marktwertveränderung des Devisentermingeschäfts ins Verhältnis zur Fair Value Veränderung der Cashflow Veränderung aus dem Grundgeschäft (hypothetisches Derivat) gesetzt. Die o. a. relevanten Parameter/Spezifikationen werden laufend auf Übereinstimmung überprüft.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

19. Umsatzerlöse

Regionale Aufteilung
Angaben in T€

2023 2024
Europa inkl. Afrika 1.095.704 1.241.157
Nordamerika 125.553 138.292
Asien und Pazifikraum 165.200 189.153
Lateinamerika 73.976 83.504
Gesamt 1.460.433 1.652.106

Divisionale Aufteilung
Angaben in T€

2023 2024
Taste, Nutrition & Health 591.010 697.871
Scent & Care 806.870 886.783
Serviceleistungen 62.553 67.452
Gesamt 1.460.433 1.652.106

Aus der Veräußerung von fertigen Erzeugnissen und Waren erzielte die Symrise AG Umsatzerlöse in Höhe von 1.493.646 T€ (Vorjahr: 1.345.414 T€).

20. Sonstige betriebliche Erträge
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 29.204 T€ (Vorjahr: 41.270 T€) handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Fremdwährungseffekten in Höhe von 21.534 T€ (Vorjahr: 20.891 T€), um Erträge aus Zuschreibung von Forderungen in Höhe von 2.830 T€ (Vorjahr: 2.707 T€), um erhaltene Schadenersatzleistungen in Höhe von 2.254 T€ (Vorjahr: 14.408 T€) und um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren in Höhe von 1.315 T€ (Vorjahr: 1.693 T€).

21. Abschreibungen
Im Geschäftsjahr 2024 wurden - wie im Vorjahr - keine außerplanmäßigen Abschreibungen, mit Ausnahme der Abschreibungen auf Finanzanlagen, vorgenommen.

22. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Verwaltungskosten in Höhe von 122.856 T€ (Vorjahr: 86.261 T€), Aufwendungen für Provisionen in Höhe von 90.040 T€ (Vorjahr: 82.619 T€), Aufwendungen für IT-Kosten in Höhe von 72.121 T€ (Vorjahr: 67.283 T€), Aufwendungen für Fracht und Handlingkosten in Höhe von 51.149 T€ (Vorjahr: 47.830 T€), sowie Aufwendungen aus Fremdwährungseffekten in Höhe von 27.313 T€ (Vorjahr: 27.149 T€) zusammen.

23. Periodenfremdes Ergebnis
Im Geschäftsjahr 2024 sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.315 T€ (Vorjahr: 1.693 T€) angefallen, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und der Auflösung von Personalrückstellungen resultieren. Ferner sind Erträge aus der Zuschreibung von Forderungen in Höhe von 2.830 T€ (Vorjahr: 2.707 T€) angefallen.

24. Ergebnisabführungsverträge
Die Ertragslage der Gesellschaft wird wesentlich durch mit inländischen Tochterunternehmen geschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge beeinflusst. Im Geschäftsjahr wurden daraus Erträge in Höhe von 36.345 T€ (Vorjahr: 183.712 T€) übernommen. Die Gewinne resultieren im Wesentlichen aus dem Ergebnis der Busiris Vermögensverwaltungs GmbH, Holzminden, das sich hauptsächlich aus Beteiligungserträgen von Konzerngesellschaften ergibt. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betrugen 299 T€ (Vorjahr: 0 T€).

25. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 80.735 T€ (Vorjahr: 72.967 T€) resultieren im Wesentlichen aus für die im Rahmen der Konzernfinanzierung extern aufgenommenen Finanzverbindlichkeiten angefallenen Zinsen in Höhe von 36.461 T€ (Vorjahr: 40.942 T€) und aus Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 9.544 T€ (Vorjahr: 9.137 T€).

26. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten einen Steuerertrag in Höhe von 736 T€ (Vorjahr: 3.329 T€) und einen Steueraufwand in Höhe von 5.319 T€ (Vorjahr: 9.397 T€) für Vorjahre. Im Gesamtbetrag sind laufende Steueraufwendungen in Höhe von 50.330 T€ (Vorjahr: 21.588 T€) enthalten. Die Symrise AG fällt in den Anwendungsbereich der OECD Pillar II-Regelungen, umgesetzt in nationales Recht mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) vom 21. Dezember 2023. Gemäß der Regelungen zur Mindestbesteuerung hat die Symrise AG je Land eine zusätzliche Steuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE-Effektivsteuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 % zu zahlen. Die Gesellschaft unterliegt mit Ausnahme der Tochtergesellschaften in Ungarn, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur einem Effektivsteuersatz von mehr als 15 %. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde ein Ertragsteueraufwand aus der Mindeststeuer in Höhe von 2.000 T€ erfasst.

SONSTIGE ANGABEN

27. Anteilsbesitzliste

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften 31.12.2024 Eigenkapital 2024 Anteil am Kapital 2024
Name der Beteiligungsgesellschaft TEUR % TEUR
Unmittelbare Beteiligungen
Bio-Actives Synergio Ltd., Jerusalem, Israel -1.002 20,70 % -1.401
Busiris Vermögensverwaltung GmbH, Holzminden 2.928.567 100,00 % 34.600
Haarmann & Reimer-Unterstützungskasse Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzminden 124 100,00 % -12
Diana SAS, Saint Nolff / Frankreich 401.530 100,00 % 21.265
Probi AB, Lund / Schweden 120.767 70,92 % 5.185
Schimmel & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzminden 961 100,00 % 35
Swedencare AB, Malmö, Schweden 616.099 41,10 % 28.056
Symotion GmbH, Holzminden 25 100,00 % -299
Symrise Ltda., Bogota, Kolumbien 68.545 100,00 % 14.072
Symrise S.A., Santiago de Chile, Chile 6.186 100,00 % 604
Tesium GmbH, Holzminden 25 100,00 % 1.745
Mittelbare Beteiligungen
7905122 Canada inc., Boucherville (Québec), Kanada -5 40,00 % -8
American Dehydrated Foods Inc., Springfield, USA 58.371 100,00 % 15.993
Aquasea Costa Rica, Canas, Costa Rica -2.377 100,00 % -2.796
Arôme de Chacé SAS, Chacé, Frankreich 3.301 100,00 % 212
Diana Food Canada Inc., Champlain (Québec), Kanada -1.120 100,00 % -415
Diana Food Chile SpA, Buin, Chile 8.438 100,00 % -1.247
Diana Food Inc., Silverton, USA 42.545 100,00 % 1.929
Diana Food SAS, Antrain, Frankreich 87.913 100,00 % 15.671
Diana Pet Food Colombia, S.A.S., Tocancipá, Kolumbien 5.942 100,00 % 2.295
Diana Petfood (Chuzhou) Company Limited, Chuzhou, China 9.088 100,00 % 1.686
Diana Trans SAS, Saint Nolff, Frankreich 473 100,00 % 130
Diana-Food Ecuador SA, Machala, Ecuador 3.295 100,00 % -1.979
DrinkStar GmbH, Rosenheim 440 100,00 % 13.912
Florussine-M, Moskau, Russland 242 44,00 % 42
Food Ingredients Technology Company, L.L.C., Springfield, USA 46.775 50,00 % 9.852
Giraffe Foods Inc., Toronto, Kanada 21.855 100,00 % -7.545
InterMay B.V., Barneveld, Niederlande 13.020 100,00 % -1.671
International Dehydrated Foods Inc., Springfield, USA 110.227 100,00 % 26.554
IsoNova Technologies LLC, Springfield, USA 146.167 100,00 % -1.664
Jiangsu Wing Biotechnology Co., Ltd., Jiangsu, China 7.002 100,00 % 8.987
Jiangxi Ovo Biotech Co., Ltd., Jiangxi, China 7.194 100,00 % -62
Jiangxi Wing Biotechnology Co., Ltd., Jiangxi, China 6.990 100,00 % 5.005
Kobo Products Inc., South Plainfield (New Jersey), USA 10.898 49,00 % 2.599
Laboratoires Blücare Inc., Boucherville (Québec), Kanada 353 40,00 % -385
Lautier SAS, Saint-Cézaire-sur-Siagne, Frankreich 1.950 51,00 % -825
Maison d'Essence SAS, Saint-Cézaire-sur-Siagne, Frankreich 772 50,00 % 127
Neroli France SAS, Saint-Cézaire-sur-Siagne, Frankreich 21.096 100,00 % 719
Neroli Group China, Shanghai, China 0 100,00 % 0
OOO "Symrise Rogovo", Rogovo, Russland 26.673 100,00 % 5.240
Origines S.a.r.L., Antananarivo, Madagaskar 12.157 100,00 % 1.026
P.T.Symrise, Jakarta, Indonesien 25.010 100,00 % 2.766
Probi Asia Pacific Pte Ltd, Singapur, Singapur 503 70,92 % 124
Probi USA Inc., Seattle, USA 79.823 70,92 % -9.597
Proteinas Del Ecuador Ecuaprotein SA, Durán, Ecuador -2.760 92,70 % -1.347
Scelta Umami B.V., Venlo, Niederlande 4.213 60,00 % -146
Schaffelaarbos B.V.,
## Anhang für das Geschäftsjahr 2024
### Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften
Name der Beteiligungsgesellschaft Eigenkapital 31.12.2024 (TEUR) Anteil am Kapital (%) Ergebnis 2024 (TEUR)
Symrise Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur, Singapur 347.489 100,00 % 79.571
Symrise Beteiligungs GmbH, Holzminden 1.040.235 100,00 % 94.302
Symrise C.A., Caracas, Venezuela 255 100,00 % 245
Symrise Financial Services GmbH, Holzminden 15.025 100,00 % 0
Symrise Flavors & Fragrances (Nantong) Co. Ltd., Nantong, China 28.102 100,00 % 19.039
Symrise Granada S.A.U., Granada, Spanien 25.600 100,00 % 5.475
Symrise Group Finance and IP-Holding Comm. V, Brüssel, Belgien 27.428 100,00 % 8.140
Symrise Group Finance Holding 1 BVBA, Brüssel, Belgien 66 100,00 % 4
Symrise Guatemala C.A., Guatemala Stadt, Guatemala 103 100,00 % 14
Symrise Holding II Inc., Wilmington, USA 1.173.830 100,00 % 48.660
Symrise Holding Inc., Wilmington, USA 1.829.268 100,00 % -2.201
Symrise Holding Pte. Limited, Singapur, Singapur 30.767 100,00 % 16.402
Symrise Iberica S.L., Parets de Vallès, Spanien 37.849 100,00 % 4.246
Symrise Inc., Manila, Philippinen 744 100,00 % -20
Symrise Inc., Teterboro, USA 932.890 100,00 % 35.824
Symrise K.K., Tokio, Japan 1.850 100,00 % 1.490
Symrise Kimya Sanayi Ticaret Ltd., Sirketi, Türkei 7.766 100,00 % -611
Symrise Limited, Marlow Bucks, Großbritannien 49.455 100,00 % 6.894
Symrise Ltd., Bangkok, Thailand 21.709 100,00 % 2.689
Symrise Middle East FZ-LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 3.983 100,00 % 2.958
Symrise Middle East Ltd, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 2.565 100,00 % 1.557
Symrise Nigeria Limited, Lagos, Nigeria -1.166 100,00 % -780
Symrise Parsian, Teheran, Iran 368 100,00 % 5
Symrise Pet Food Holding BV, Barneveld, Niederlande 28.063 100,00 % -30.790
Symrise Private Limited, Chennai, Indien 35.910 100,00 % 11.452
Symrise Pty. Ltd., Dee Why, Australien 15.374 100,00 % 943
Symrise Re Inc., Burlington, USA 38.365 100,00 % 6.009
Symrise S. de R.L. de C.V., San Nicolás de los Garza, Mexiko 130.730 100,00 % 14.695
Symrise S.A.E., 6th of October City, Ägypten 36.726 100,00 % 19.330
Symrise S.a.r.L., Antananarivo, Madagaskar 4.674 100,00 % 1.543
Symrise S.r.l., Milano, Italien 26.075 100,00 % 3.500
Symrise S.R.L., Tortuguitas, Argentinien 3.485 100,00 % -1.922
Symrise SAS, Clichy, Frankreich -102.635 100,00 % -3.078
Symrise SDN. BHD, Petaling, Malaysia 3.124 100,00 % 510
Symrise Shanghai Limited, Shanghai, China 128.936 100,00 % 6
Symrise US Investments FR SAS, Rennes, Frankreich 46.363 100,00 % 183
Symrise Netherlands BV, Barneveld, Niederlande 1.667.422 100,00 % -261
Symrise Vertriebs GmbH, Wien, Österreich 15.802 100,00 % 2.431
Symrise Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Warschau, Polen 2.125 100,00 % 767
Therapeutic Peptides Inc., Baton Rouge, USA 1.779 20,00 % -486
THG Trading Limited, Marlow Bucks, Großbritanien 2.778 49,00 % -88
VIDEKA LLC, Kalamazoo, USA 1.017 100,00 % -308
Villers SAS, Villers Les Pôts, Frankreich 12.978 100,00 % 529
Vizag Care Ingredients Private Limited, Visakhapatnam, Indien 11.775 51,00 % -1.005
Yuniko Yumurta Ürünleri Sanayi Ithalat Ihracat ve Ticaret A.S., Türkei -1.638 100,00 % -3.858
  • 1 ermittelt nach lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen - überwiegend noch ungeprüft
  • 2 zu Stichtagskursen per 31.12.2024 umgerechnet
  • 3 zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres 2024 umgerechnet
  • 4 davon 1% unmittelbar durch Symrise AG und 99% mittelbar durch die Busiris Vermögensverwaltung GmbH gehalten
  • 5 davon 40,0% unmittelbar durch Symrise AG und 60,0% mittelbar durch inländische Holdinggesellschaften gehalten
  • 6 davon 20,9% unmittelbar durch Symrise AG und 79,1% mittelbar durch ausländische Holdinggesellschaften gehalten
  • 7 vor Ausgleich aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages / Verrechnung auf Gesellschafterkonten

28. Mitarbeiter

Der durchschnittliche Personalbestand beträgt 2.743 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.680 Mitarbeiter). Darüber hinaus sind 89 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 95 Auszubildende).

2023 2024
Produktion 1.424 1.450
Vertrieb 787 798
Forschung und Entwicklung 246 253
Verwaltung 223 242
Gesamt 2.680 2.743

29. Konzernverhältnisse

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Symrise AG werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Symrise AG stellt ihren Konzernabschluss gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf. Die Aufstellung erfolgt unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS).

Symrise AG, Holzminden

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

30. Abschlussprüfung

Die Hauptversammlung der Symrise AG hat am 15. Mai 2024 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Die an den Abschlussprüfer gewährten Honorare sind in der entsprechenden Angabe im Konzernabschluss der Symrise AG enthalten.

31. Deutscher Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 4. Dezember 2024 vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht.

32. Anteilsbesitz an der Symrise AG

Die Symrise AG gingen folgende Mitteilungen von Anteilseignern der Gesellschaft nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu:

Gesellschaft Sitz Mitteilung am Zeitpunkt zum % Schwelle über- bzw. unterschritten Anteilbesitz in % nachher Stimmrechte
Allianz Global Investors GmbH Frankfurt 20.09.2021 17.09.2021 3,00 % 2,92 % 3.953.126
APG Asset Management N.V. Amsterdam / Niederlande 14.08.2015 12.08.2015 3,00 % 3,01 % 3.909.723
BlackRock, Inc. Wilmington/USA 14.11.2024 11.11.2024 5,00 % 6,02 % 8.389.272
BlackRock, Inc. New York/ USA 18.04.2024 15.04.2024 5,00 % 6,16 % 8.613.111
Canada Pension Plan Investment Board Toronto, Kanada 06.11.2023 02.11.2023 5,00 % 4,97 % 6.951.294
Constanze GmbH & Co. KG Hamburg 03.01.2020 03.01.2020 3,00 % 2,99 % 4.054.569
Gerberding Holzminden 03.11.2021 02.11.2021 5,00 % 5,02 % 7.022.531
Harding Loevner LP Wilmington/USA 14.08.2023 08.08.2023 3,00 % 3,00 % 4.188.165
Jahr GmbH Hamburg 19.12.2019 15.08.2017 3,00 % — % 0
Jahr Holding GmbH Hamburg 08.04.2014 08.04.2014 3,00 % 3,05 % 3.600.000
Massachussetts Financial Services Company (MFS) Boston /USA 12.11.2019 06.11.2019 10,00 % 9,96 % 13.492.530
Stichting Pensioenfonds ABP Heerlen/ Niederlande 17.10.2024 15.10.2024 3,00 % 2,96 % 4.140.840

Symrise AG, Holzminden

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

33. Nachtragsbericht

Seit dem Bilanzstichtag hat die Symrise AG weitere Anteile an dem börsennotierten Unternehmen Probi AB, Lund/Schweden zu einem Kaufpreis von 86,6 Mio. € erworben. Damit hält Symrise am Tag der Aufstellung dieses Abschlusses insgesamt 98,65 % (31.12.2024: 72,47 %) der Anteile an Probi AB, Lund/Schweden.

34. Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG werden der Hauptversammlung am 20. Mai 2025 vorschlagen, eine Dividende von 1,20 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 auszuschütten und den verbleibenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.

35. Bezüge der Organmitglieder

Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Aufsichtsrates beträgt 1.328 T€ (Vorjahr: 1.360 T€). Die Gesamtbezüge des Vorstands der Symrise AG betragen 13.575 T€ (Vorjahr: 11.041 T€). Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst ein festes Jahresgehalt (Festvergütung) zuzüglich Nebenleistungen (Sachbezüge), eine einjährige variable Vergütung, eine mehrjährige variable Vergütung (sogenannter Long Term Incentive Plan/ LTIP) und eine betriebliche Altersvorsorge. Alle Vorstandsmitglieder erhalten ihre vertraglich vereinbarten festen Bezüge in monatlich gleichen Beträgen ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein langfristiger variabler Vergütungsplan (LTIP) in der Form eines Performance Share Plans mit einer zukunftsgerichteten vierjährigen Performance Periode für die Mitglieder des Vorstands verabschiedet. Im Rahmen des Performance Share Plans wurden den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt 29.858 Performance Shares zugeteilt (Vorjahr: 37.236), deren Wert sich im Gewährungszeitpunkt auf 2.918 T€ (Vorjahr: 3.883 T€) belief. Die Pensionszahlungen an die ehemaligen Organmitglieder betrugen 950 T€ (Vorjahr: 559 T€).# Symrise AG, Holzminden

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

Die Pensionsrückstellungen für die ehemaligen nicht aktiven Vorstände und Geschäftsführer betragen 18.159 T€ (Vorjahr: 14.800 T€). Für derzeitige Mitglieder des Vorstands sind Rückstellungen in Höhe von 959 T€ (Vorjahr: 4.546 T€) berücksichtigt. Die individualisierte Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden im separaten aktienrechtlichen Vergütungsbericht 2024 berichtet.

36. Namen der Organmitglieder

Aufsichtsrat

| Name | Tätigkeit | Sonstige Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate bei vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien